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-The Project Gutenberg eBook, Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung
-und natürlichen Entwickelung, by Friedrich Anton Heller von Hellwald
-
-
-This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most
-other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
-whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of
-the Project Gutenberg License included with this eBook or online at
-www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have
-to check the laws of the country where you are located before using this ebook.
-
-
-
-
-Title: Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
-
-
-Author: Friedrich Anton Heller von Hellwald
-
-
-
-Release Date: September 10, 2016 [eBook #53025]
-
-Language: German
-
-Character set encoding: UTF-8
-
-
-***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER
-ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***
-
-
-E-text prepared by Odessa Paige Turner, Reiner Ruf, and the Online
-Distributed Proofreading Team (http://www.pgdp.net) from page images
-generously made available by the Google Books Library Project
-(http://books.google.com)
-
-
-
-Note: Images of the original pages are available through
- the Google Books Library Project. See
- https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ
-
-
-Anmerkungen zur Transkription
-
- Für die von der Normalschrift abweichenden Schriftschnitte
- wurden die folgenden Sonderzeichen verwendet:
-
- kursiv: _Unterstriche_
-
- fett: =Gleichheitszeichen=
-
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-
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- Symbole; mehrere hochgestellte Zeichen werden dabei durch
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-
-
-
-
-
- Die
- menschliche Familie
-
- nach ihrer Entstehung
- und natürlichen Entwickelung
-
- von
-
- Friedrich von Hellwald.
-
- [Illustration]
-
- LEIPZIG
- Ernst Günthers Verlag.
- 1888.
-
-
-
-
- Die
- menschliche Familie
-
- nach ihrer Entstehung
- und natürlichen Entwickelung
-
- von
-
- Friedrich von Hellwald.
-
- [Illustration]
-
- LEIPZIG
- Ernst Günthers Verlag.
- 1889.
-
-
-
-
- Alle Rechte vorbehalten.
-
-
-
-
-Vorwort.
-
-
-Dem Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe,
-habe ich nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und
-Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten
-Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt
-worden. Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch,
-die Frucht langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun
-vornehmlich an die wissenschaftlichen Kreise und versucht mit
-Heranziehung besonders der vergleichenden Völkerkunde die bisher
-vorgebrachten Meinungen zu sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen
-und auf diesem Wege ein Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen
-Stande unserer Kenntnisse sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart
-unseres Geschlechtes entspricht. Wenn in den verwickelten und in die
-mannigfachsten Gebiete einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte
-der Familie sich zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte
-kommt, so möge dies in der Studienrichtung des Verfassers einige
-Entschuldigung finden. Ich glaube dies um so sicherer erhoffen zu
-dürfen, als eben die Völkerkunde, deren wachsende Bedeutung deswegen
-immer allgemeiner anerkannt wird, den erklärenden Schlüssel zu den
-meisten kulturgeschichtlichen Phänomenen und gesellschaftlichen
-Problemen verwahrt.
-
- +Tölz+, im September 1888.
-
- =Der Verfasser.=
-
-
-
-
-Inhaltsverzeichnis.
-
-
- I. Einleitung 1
-
- II. Die Geschlechter und der Paarungstrieb 4
-
- III. Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche 17
-
- IV. Das Familienleben der Tiere 33
-
- V. Naturmensch und Urmensch 43
-
- VI. Das Schamgefühl und dessen Äusserungen 60
-
- VII. Kuss und Liebe 97
-
- VIII. Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit 121
-
- IX. Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe 145
-
- X. Exogamie und Clanbildung 176
-
- XI. Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats 197
-
- XII. Einrichtungen und Sitten im Matriarchat 208
-
- XIII. Die Bündnisformen im Matriarchat 227
-
- XIV. Die Polyandrie 241
-
- XV. Das Levirat 262
-
- XVI. Der Frauenraub und seine Folgen 275
-
- XVII. Die Phasen des Scheinraubs 287
-
- XVIII. Der Frauenkauf 306
-
- XIX. Kulturwirkungen des Frauenkaufs 323
-
- XX. Ausbildung des Patriarchats 347
-
- XXI. Die patriarchalische Vielweiberei 366
-
- XXII. Die Familie im Islâm 391
-
- XXIII. Der Harem 417
-
- XXIV. Zeitehen und wilde Ehen 438
-
- XXV. Entwicklung des Patriarchats in Indien 453
-
- XXVI. Clan- und Dorfverfassung 481
-
- XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband 497
-
- XXVIII. Die Altfamilie 529
-
- XXIX. Entwicklung der modernen Ehe und Familie 554
-
- XXX. Rückblick und Ausblick 567
-
- Sach-Register 582
-
-
-
-
-I.
-
-Einleitung.
-
-
-„Durch die leibliche und sittliche Verbindung von +Persönlichkeiten+
-der beiden Geschlechter zur +Wiederherstellung des ganzen Menschen+ --
-die Ehe -- entsteht die +Familie+. Denn mit jener Wiederherstellung des
-ganzen Menschen ist zugleich die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes
-gegeben und die drei Elemente der Familie: Vater, Mutter und
-Kinder sind in ihr bereits vollständig vorausgesetzt. Die Familie
-ist darum der erste und engste Kreis, in welchem wir unser ganzes
-menschliches Wesen wiederfinden, uns in uns befriedigt und bei uns
-selbst daheim fühlen.“ Also spricht einer der bedeutendsten deutschen
-Kulturhistoriker, +W. H. Riehl+, in seinem Buche über die Familie[1],
-und da er fast ausschliesslich den Kulturmenschen und insbesondere den
-deutschen Kulturmenschen im Auge hat, so ist seine Definition ziemlich
-unantastbar. Er fährt indes fort: „Sie ist die ursprünglichste,
-urälteste menschlich-sittliche Genossenschaft, zugleich eine
-+allgemein+ menschliche; denn mit der Sprache und dem religiösen
-Glauben finden wir die Familie bei allen Völkern der Erde wieder.“[2]
-Dem ist nun +nicht+ so; nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose
-Menschenstämme, sondern bei vielen, welche wir nicht als familienlos
-bezeichnen möchten, tritt das, was man etwa mit starker Dehnung des
-Begriffes als „Familie“ gelten lassen kann, unter sehr verschiedenen
-Formen auf, ja unter Formen, welche mitunter unseren heftigsten Abscheu
-erregen und gradezu das Gegenteil von der geheischten leiblichen +und
-sittlichen+ Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes zu
-sein scheinen. Die Frage ist daher berechtigt, woher es kommt, dass uns
-Kulturmenschen der oben aufgestellte Begriff der Familie gewissermassen
-der einzig zulässige geworden und ob dem zu allen Zeiten so gewesen
-sei? Darin liegt aber die stillschweigende Anerkennung, dass auch die
-Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung und sozialen Anschauungen,
-kein Unwandelbares, weder eine göttliche Einrichtung, noch ein
-+allgemein+ menschliches Bedürfnis sei. Über Ursprung und Entwicklung
-dieser allerwichtigsten unserer gesellschaftlichen Institute sollen nun
-die nachstehenden Blätter -- Ergebnisse langjähriger ethnographischer
-Forschungen -- einigen Aufschluss gewähren.
-
-Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind
-bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren
-Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle,
-denn erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von
-Mann und Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und
-meint damit, ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren
-sagen wir bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne
-lässt man zwar solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt
-wird, dass jede Ehe behufs Begründung einer Familie zustande kommt;
-im eigentlichen Sinne aber werden sie nicht als Familie anerkannt,
-denn es fehlt ihnen dazu eben deren wesentlichstes Merkmal: die
-Nachkommenschaft. Da nun letztere erst eine Folge der Vereinigung
-zweier Personen verschiedenen Geschlechtes ist, welche Vereinigung
-in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in der Ehe findet, so
-wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie notwendig eine
-solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die Ehe ihrerseits
-wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als Weihe des
-Geschlechtsverkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die Aufgabe
-ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf jene
-untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung
-des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der +Darwin+schen
-Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen
-menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag,
-glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen
-Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu
-sollen, der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben
-dürfte.
-
-
-[1] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.
-
-[2] A. a. O. S. 116.
-
-
-
-
-II.
-
-Die Geschlechter und der Paarungstrieb.
-
-
-Die Erhaltung der Art und in noch höherem Masse die Weiterbildung und
-Entwicklung derselben zu neuen Formen ist die wichtigste Sorge der
-Natur, welche zur Erreichung dieses ihres vornehmsten Zweckes des
-Kampfes ums Dasein sich bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser
-Kampf ums Dasein wesentlich erleichtert durch die +Trennung der
-Geschlechter+. Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt
-sie noch nicht vor; sie tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute
-Organismus eine grössere Reihe von Verrichtungen zu vollziehen hat,
-um im Flusse des Geschehens dauernd aufrecht sich zu erhalten. Wo
-also ein Tier zu grösserer Anstrengung bestimmt ist, wo es arbeiten
-muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr widerstandslos den Strom der
-Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern ihm sich entgegenstellt
-und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da erscheint die Trennung
-der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der Arbeit, von der Natur
-zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen. Dem einen, dem
-weiblichen Wesen, ist die Sorge für die Nachkommenschaft, die Aufgabe
-der Erhaltung der Art übertragen; das andere, das männliche Individuum
-ist für die Entwicklung geschaffen; es ist bestimmt im Kampfe ums
-Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu erwerben, diese dadurch, dass
-es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich beteiligt, den Nachkommen
-zu vererben und so eine allmähliche Steigerung der letzteren, die
-endliche Ausbildung neuer Charaktere, die Hervorbringung neuer Arten,
-zu ermöglichen.[3]
-
-Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch
-das männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des
-Leibes, durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer
-Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint
-unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert
-und gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege
-der Nachkommenschaft, und seinem geistigen Wesen nach zeigt es sich
-scheu und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten
-Lebewesen, dem +Menschen+. Um in ihm etwas anderes zu sehen, als den
-obersten und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man
-von metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die
-vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz
-zu dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der
-höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches
-Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den
-Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf
-Tiere zu übertragen[4] und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist,
-dass eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute
-vorhanden sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen
-Zustande geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen
-kommen mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige
-hoch organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und
-Weibchen auf den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im
-Körperbau aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen
-das Weib vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den
-nackten Insulanern auf Neubritannien erzählt +Wilfred Powell+, welcher
-drei Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen in
-einiger Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.[5]
-+Désiré Charnay+ bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern
-Mittelamerikas.[6] Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten
-üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger
-Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von
-diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen
-Reihe niedriger Völkerstämme.
-
-In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich
-eine zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder
-„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem,
-in unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden,
-Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung
-der Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden
-Stämme auf der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst
-mit dieser. +Julius Lippert+, ein geistvoller Forscher, hat recht
-scharfsinnig dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit
-vorherrschenden Pflanzennahrung zur Fleischkost, wie die auf Erfindung
-von Waffen und Fangmethoden gegründete +Jagd+ jene Differenzierung
-zuerst ermöglichte und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter
-erweitern musste. Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter
-waren schlechte Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren
-Jagd sondert sich die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des
-Weibes von der des Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit
-diese Verschiedenheit der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der
-untergeordneten, jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus
-ihren Einfluss üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost
-hat dem weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren
-verliehen, was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Muskulatur
-und Stärke sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise
-den nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass -- ganz im Gegensatze
-zu den oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen -- die beiden
-Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend
-aussehen.[7] Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente
-können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen. Die
-Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen Beckens
-und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen scheint z. B.
-Herrn +Hugo Zöller+ durch eine wenn auch noch unbedeutende Beimischung
-europäischen Blutes begünstigt zu werden, darnach zu urteilen, dass
-die meisten Mulattinnen fast übermässig stark entwickelte Körperformen
-besitzen.[8] Man darf also füglich sagen, dass die leibliche
-Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen Kulturentwicklung
-gleichen Schritt halte.
-
-Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe sein
-mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst
-das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber
-durch den mächtigsten Drang getrieben:
-
- Einstweilen, bis den Bau der Welt
- Philosophie zusammenhält,
- Erhält sich das Getriebe
- Durch Hunger und durch Liebe
-
-singt +Friedrich Schiller+ und fasst in diesen wenigen Worten mit
-scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der
-Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist
-sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt
-stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur
-schwer und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der
-Geschöpfe erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und
-welche Eroberungen verdankt die Menschheit nicht diesem allgewaltigen
-Triebe! Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen
-und selbst von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre
-Ursache, als den Stachel des Hungers.
-
-Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist
-der +Geschlechts+- oder +Paarungstrieb+, welcher die Geschlechter
-einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und
-Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung
-der Gattung führt die Zeugung (_Generatio_), welche in der Pflanze
-auf einer Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im
-Menschen ein durch die Dazwischenkunft des Geistigen +veredelbarer+
-Trieb ist,[9] zur +Liebe+ werden kann, von der +Schiller+ spricht und
-die Dichter aller Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind in einem
-gewissen Stadium ihrer Entwicklung ausnahmslos alle normal gebildeten
-Individuen der höheren Tierarten unterworfen; er ist mit +einem+
-Worte ein +Naturgesetz+. Auf einer untersten Stufe ist dem Geschöpfe,
-nicht als Individuum, sondern in Anbetracht seiner Erhaltung, nichts
-so sehr von Nutzen, als dass durch unvermitteltes Nervenspiel dem
-Anreize zur Fortpflanzung sofort die entsprechende Thätigkeit der
-Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt noch unverloren dieses alte
-Erbe. Das Zeugungsgeschäft (_Coitus_) ist eine reflexive, automatische
-Bewegung, welche man ererbt und welche sich vollzieht wie das Atmen
-und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen. Werden ein mannbarer Mann
-und ein eben solches Weib, so führt +Paolo Mantegazza+, der gefeierte
-Florentiner Anthropologe, aus, mögen sie noch so unschuldig sein, sich
-selbst überlassen, so werden sie, nachdem sie sich einander genähert
-haben, ohne es fast zu wissen, den Weg finden, durch den ein neues
-Geschöpf in das Leben gerufen wird.[10] +Plato+ hat den Träger des
-Geschlechtssinnes deshalb nicht mit Unrecht als ein Tier für sich
-innerhalb des Menschen bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein
-Verhalten unter Abweisung des Einflusses der „oberen Seelen“, so
-überwiegend wirksam erscheint hier noch der ererbte Instinkt aus der
-Zeit primitivster Sorge für die Erhaltung des Lebens der Art.[11]
-Man nennt daher diesen Paarungs- oder Begattungstrieb auch den
-„Zeugungstrieb“, insoferne als dessen Befriedigung normal das Entstehen
-von Nachkommenschaft zur Folge hat. Doch möchte ich letztere Benennung
-weniger bevorzugen, weil in ihr der Sinn zu schlummern scheint, als
-ob die Zeugung der von den Individuen +beabsichtigte+ Zweck ihrer
-Vereinigung wäre. Dies ist aber durchaus nicht der Fall.
-
-Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben
-nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst
-den Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt,
-dessen Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen
-herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste
-Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen
-emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen
-Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu
-unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu
-freveln, wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung
-unseres tierischen Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen
-Entwicklungsstufen und in der Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende
-Vernunft. Da aber dieser Trieb an sich nicht dem Tiere, sondern nur
-den Zwecken der Natur dient, so kann seine Befriedigung nicht als
-eigentlich nützlich angenommen werden. Er erweist sich im Gegenteil
-in seinen Folgen als +geradezu nachteilig+. Schon die Erzeugung
-der Nachkommenschaft ist dem weiblichen Individuum eine schwere Last.
-Die Pflege derselben erfordert von den Eltern, mag sie nun von beiden
-in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem derselben allein geübt
-werden, eine grosse Aufopferung, das häufige Hintansetzen des eigenen
-Wohlergehens eine persönliche Schädigung, die durchaus nicht in dem
-Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen Ausgleich finden
-kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern die ärgsten
-Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen Verhältnissen
-leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den Lebensunterhalt, so
-treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf ums Dasein
-ein.[12] Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom
-Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach
-abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst
-in den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft
-Kindersegen zum Unheil der Erzeuger. Wenn man trotzdem gar häufig
-solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden
-Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt
-sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft
-nur sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft
-ist nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden,
-dem heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung
-des Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen
-Schritt mit der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie
-der Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen
-Dingen scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses
-am reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre
-Schätze verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter
-mit allen erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu
-entschädigen für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für
-die unsäglichen Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen
-Augenblicke sinnlicher Glückseligkeit sind.[13] Diesen Taumel
-physischer Wollust, zu deren Beschreibung keine Sprache Worte hat
-und den der schwache Mensch nicht zu ertragen vermöchte, wenn er von
-längerer Dauer wäre, dies und +nur dies allein+ erstrebt der
-seinem inneren Wesen nach völlig blinde Paarungstrieb, und man darf
-dreist behaupten, dass ohne den Köder dieser wichtigen Beigabe das
-Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines Naturgesetzes ausüben würde
-und könnte. Dem „Wilden“ -- wenn ich mich dieses unzutreffenden
-Ausdruckes bedienen darf -- gilt wenigstens die Zeugung für eine
-Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für eine Beigabe,
-die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist. Beweis
-dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf
-künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen,
-die Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern
-Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt
-es viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem
-Behufe nach +Alexander von Humboldts+ Zeugnis giftige Kräuter
-gebrauchen.[14]
-
-Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen
-sein, dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen
-Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb -- wie auch
-in der Tierwelt -- ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln
-der Gesittung.[15] Einen sehr verwandten Gedanken spricht +Cesare
-Lombroso+[16] aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des
-modernen Italien. Es dünkt mir indessen auch eine, zwar keines direkten
-Beweises fähige, aber sonst nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass
-die sinnlichen Freuden ihrerseits einer Entwicklung, einer Steigerung
-fähig seien und dass unsere urgeschichtlichen Vorfahren dieselben
-nicht in dem gleichen Grade empfunden haben, wie spätere, feiner
-ausgebildete Geschlechter. Niemand wird im Ernste bestreiten wollen,
-dass mit wachsender Gesittung auch das menschliche Nervensystem
-sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die Zustände innerhalb
-der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen Jahrhunderten;
-unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die Menschen der
-Gegenwart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre Vorgänger. Es
-scheint wirklich, dass +der physikalische Charakter der Menschheit
-im Laufe der Zeit sich wesentlich verändert hat+, und es unterliegt
-keinem Zweifel, dass das +Blut+ und die Säfte des Menschen früher
-die vorherrschende Rolle spielten, während es jetzt die +Nerven+
-sind, die fast ausschliesslich den Körper der Europäer, sowie der
-Weissen in Nordamerika beherrschen. Gröber angelegte Wesen vermögen
-aber Lust und Schmerz[17] nicht in gleich wirksamer Weise zu empfinden,
-wie die feiner organisierten. +Alexander von Humboldt+ bezeugt,
-dass die ungemein schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den
-Indianern Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden
-werden, denn Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit
-des Nervensystems der Haut ab.[18] Leutnant +Mage+, der mit Dr.
-+Quintin+ mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra
-beiwohnte, hatte dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, -- so
-sagt er selbst -- wie viel weniger entwickelt oder vielmehr wie viel
-weniger empfindlich das Nervensystem der Neger ist als das unsrige,
-woraus es sich erklärt, dass sie auch schwerere Operationen so leicht
-ertragen.[19] Freilich stehen über die Empfindung der Lust noch
-weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über den Schmerz, der sich
-zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat der leider der
-Wissenschaft zu rasch entrissene +Paul Broca+ an den Schädeln
-der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem Masse das
-Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit Fortschreiten
-der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller Analogie
-ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen,
-was für den Behälter unseres Denkvermögens sich nicht bestreiten
-lässt. Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und
-Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen
-Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch
-der grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen
-Stämmen das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe
-+Th. Bischoff+ hat in einem neueren Werke[20] nachgewiesen,
-so weit dies die noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass:
-während das mittlere Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so
-ziemlich das gleiche zu sein scheint, das der niederen Negerrassen
-in der That nicht nur ein geringeres ist, sondern auch geringere
-Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter und die Individuen
-darbietet. Zu gleichen und manchen anderen überraschenden Ergebnissen
-gelangt auch Dr. +Gustave Le Bon+ in einer ungemein fleissigen,
-auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.[21] Innerhalb der
-Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte ziffermässig
-darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die grössten
-Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.[22] Wird
-auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit des
-Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei
-geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine
-ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das
-Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist
-es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen
-auch nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter
-empfinden als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade
-solche Individuen, wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden
-ganz besonders zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines
-und desselben Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten,
-starke Abstufungen der individuellen Nervenorganisation. Was nun für
-die einzelnen richtig ist, gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme,
-Völker und Rassen.
-
-Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder
-nicht, stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als
-begehrenswertestes Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen,
-welches den Dingen entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen
-Gefahren des Lebens sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu
-zurückzieht und dem Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder
-Jäger,“ bemerkt ein bewährter Naturforscher,[23] „kennt das Sprengen
-bei Reh und Hirsch: das weibliche Thier flieht, das männliche verfolgt
--- dasselbe Verhältnis, wie zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein
-Tier bekannt, bei welchem das weibliche Geschlecht das verfolgende,
-überwältigende, das männliche das verfolgte und Widerstand leistende
-wäre; es ist stets umgekehrt, auch in solchen Fällen, in denen, wie
-bei den Spinnen, das weibliche Tier das stärkere ist und nach der
-Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz aller Maskierung,
-die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische Einflüsse erfährt,
-verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die Sprödigkeit ist eine
-Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt dem Manne zu.“ Und
-dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte, auch schon zu
-deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden Geschlechter,
-welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte, zum Angriff
-geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der Tiefe
-des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte
-Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib
-bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil,
-physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der
-Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von
-Haus aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des
-Mannes zu vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss
-kämpft, welcher den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger
-und hartnäckiger der Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne
-verfolgt, flüchtet und verbirgt sich, während die europäische Jungfrau
-mit den Waffen der Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende
-Verlangen des Geliebten reizt und steigert, welchem sie erst nach
-harten Proben sich überlässt.[24]
-
-Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen
-Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine
-Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder
-minder langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres
-meist bloss zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche
-Frist bestimmt im günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch
-ein solches Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch
-jedes höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie
-zu schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen
-Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um
-die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische Bande
-und soziale Gewohnheiten.
-
-
-[3] Dr. Herm. +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. Norden.
-1886. S. 97-100.
-
-[4] Dr. +Otto Mohnicke+ teilt einen Fall mit, wo die dem Menschen für
-spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf einen Gibbon
-übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800-801).
-
-[5] +Wilfred Powell.+ Unter den Kannibalen von Neubritannien. Drei
-Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884. S. 123.
-
-[6] +Désiré Charnay.+ _Les anciennes villes du Nouveau Monde._ Paris,
-1885. S. 399.
-
-[7] +Julius Lippert.+ Kulturgeschichte der Menschheit in ihrem
-organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64-65.
-
-[8] +Hugo Zöller.+ Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun.
-Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85.
-
-[9] +Joseph Hyrtl.+ Lehrbuch der Anatomie des Menschen. Fünfzehnte
-Aufl. Wien, 1881. S. 9.
-
-[10] +Paul Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Skizzen über
-die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem Italienischen. Jena,
-1886. S. 48.
-
-[11] +Lippert.+ A. a. O. Bd. I. S. 14.
-
-[12] +Frerichs.+ A. a. O. S. 101.
-
-[13] +Paolo Mantegazza.+ _Fisiologia del piacere._ Mailand, 1870. S. 37.
-
-[14] +Alexander von Humboldts Reise+ in die Äquinoktial-Gegenden
-des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von +Hermann Hauff+.
-Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156.
-
-[15] +Julius Lippert.+ Die Geschichte der Familie. Stuttgart, 1884. S.
-30.
-
-[16] _Quanto più cresce l'intelletto e quanto più crescono i messi
-della vita, più si moltiplicano i desiderii e la potenza d'amore._
-(Cesare Lombroso. _L'amore nel suicidio e nel delitto._ Turin, 1881. S.
-38.)
-
-[17] Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde uns schier
-unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen, ohne das leiseste
-Zeichen von Schmerzempfindung zu geben. Wenn auch die dabei entfaltete
-Willensstärke nicht gering anzuschlagen sein mag, so sprechen doch die
-vielfachen Martern, welche sie sich selbst auferlegen, die mannigfachen
-Verstümmelungen, die sie oft um einer nichtssagenden Zier willen sich
-zufügen, die ausgesuchten Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden
-verüben, sattsam dafür, dass leiblicher Schmerz von ihnen weniger
-gefühlt wird, als von den nervösen Kulturvölkern. In unseren Augen
-möchte wohl schon oft der hundertste Teil der auszustehenden Qualen als
-empörende Scheusslichkeit empfunden werden. Da nun der Mensch stets
-von sich auf andere schliesst, so muss der Wilde selbst schon ein
-beträchtliches Mass von Schmerz ertragen können, wenn er es für nötig
-hält, dieses Mass, um seinen Feind zu quälen, in so barbarischer Weise
-zu steigern. Auch die Roheiten unserer eigenen Vergangenheit wurzeln
-sicherlich zum Teile in dem noch geringer entwickelten Nervensystem
-unserer Väter im Altertum und Mittelalter.
-
-[18] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd. III. S. 208.
-
-[19] Globus. Bd. XIV. S. 260.
-
-[20] Siehe Dr. Th. L. W. +Bischoff+. Das Gehirngewicht des Menschen.
-Eine Studie. Bonn, 1880.
-
-[21] +Gustave Le Bon.+ _Recherches anatomiques et mathématiques sur les
-lois des variations du volume du cerveau et sur leurs relations avec
-l'intelligence._ (_Revue d'anthroprologie._ 1879. S. 27-104.)
-
-[22] A. a. O. S. 80 teilt +Le Bon+ das Ergebnis seiner an 1200
-Individuen angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es ist wohl
-interessant genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach entfielen auf
-einen
-
- Schädelumfang Gelehrte, Adel, Bürger
-
- von 52-53 _cm_ 0,0 0,0 0,6
- „ 53-54 „ 2,0 3,7 1,9
- „ 54-55 „ 4,0 9,2 6,2
- „ 55-56 „ 6,0 12,8 14,0
- „ 56-57 „ 18,0 28,5 24,5
- „ 57-58 „ 36,0 22,0 24,5
- „ 58-59 „ 18,0 12,8 14,9
- „ 59-60 „ 8,0 8,3 7,6
- „ 60-61 „ 6,0 1,8 3,3
- „ 61-62 „ 2,0 0,0 1,8
- „ 62-62,5 „ 0,0 0,9 0,7
-
-
-[23] +Gustav Jäger.+ Die Entdeckung der Seele. Leipzig, 1880. S. 31
-
-[24] +Mantegazza.+ _Fisiologia del piacere._ S. 39. Mit Bezugnahme
-auf das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt sich die Frage
-aufwerfen, ob nicht auch in dieser Hinsicht eine Art körperlicher
-Anpassung an die Anforderungen des Geisteslebens stattfinde. Im
-Tierreiche versagt sich das Weibchen innerhalb gewisser Zeiten nur
-selten dem verlangenden Männchen, seine Geschlechtsorgane sind,
-übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger verborgen oder
-geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf
-rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche
-Hälfte in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel
-in anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den
-Abbildungen wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies
-umgesehen hat, dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn
-anders die Zeichnungen richtig sind, das _ostium vaginae_ sichtbar
-erscheint in Stellungen, welche dies bei Weibern gesitteterer, nach
-unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht gestatten. Das Organ
-erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich, viel weniger in
-die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre Gesittung
-vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende
-Messungen des weiblichen Perineums, die aber leider noch fehlen,
-könnten allein auf die interessante Frage Licht werfen.
-
-
-
-
-III.
-
-Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche.
-
-
-Es ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische
-Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst gebildet
-habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe. Vom Standpunkte der
-Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt es, einfach die Thatsache seines
-Vorhandenseins festzustellen und die verschiedenen Formen, welche im
-Geschlechtsverkehre sich kundgeben, kurz zu beleuchten. Doch halte
-ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen Blick in das Gebahren der
-Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein geschlechtliches Treiben zur
-Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt nun der Paarungstrieb
-sehr deutlich zunächst in den +Werbesitten+ der höheren Arten zum
-Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt Gesagte,
-stets das Männchen als der werbende Teil auftritt. Oft spielt darin der
-+Kampf um das Weibchen+ die bedeutendste Rolle.
-
-Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften
-sei bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän +Bryant+
-von dem merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen Grossen sehr
-verliebten und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (_Otaria jubata L._)
-auf der St. Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni, erzählt +Bryant+,
-sind alle Männchen versammelt und alle passenden Plätze vergeben. Die
-alten Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft der Weibchen. Letztere
-erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber in immer zunehmenden
-Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze überfüllt sind. Viele der
-Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den Wunsch zu hegen, mit einem
-bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber sie werden daran durch die
-„Junggesellen-Robben“ gehindert, welche längs der Küste schwimmend,
-die ankommenden Weibchen beobachten und sie ans Land treiben. Sobald
-sie dieses betreten haben, nähert sich ihnen das nächstliegende
-Männchen, lässt einen glucksenden Laut vernehmen und sucht, der
-neu angekommenen Genossin freundlich zunickend und sie auch wohl
-liebkosend, allmählich zwischen sie und das Wasser zu kommen, so dass
-sie nicht mehr zu entfliehen im stande ist. Sobald ihm dies gelungen,
-ändert der Haustyrann sein Betragen vollständig, denn an Stelle der
-Liebkosungen tritt Zwang und das Weibchen wird genötigt, einen der noch
-freien Plätze im Harem des gestrengen Herrn einzunehmen. In dieser
-Weise verfährt jeder männliche Seebär, bis alle Plätze in seinem Harem
-besetzt sind. Aber nun muss er den Besitz seiner Auserkorenen auch
-energisch verteidigen, da seine über ihm lagernden Kollegen versuchen,
-seine Weiber zu rauben, indem sie eines derselben mit den Zähnen
-packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren eigenen Weiberzwinger
-schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen verfahren in derselben
-Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle Plätze besetzt
-sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der Herrn Sultane,
-welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist, selbstgefällig auf
-und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die unruhigen Weibchen
-schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben.
-
-Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im
-gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach +Bartram+ bestrebt, die
-Gunst des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte seiner
-Lagune sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt „wie ein
-Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“. Manche Tierarten
-wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem -- fast möchte man sagen
--- poetischen Schimmer zu verklären. +Charles Darwin+ ist der Ansicht,
-dass den Tieren einiger Schönheitssinn zukomme, wenigstens solchen
-der höchsten Klassen; dass demnach z. B. weibliche Vögel die Schönheit
-der vor ihnen Staat machenden Männchen bewundern, sowie sie sich an
-deren Gesang erfreuen. Hinsichtlich der männlichen Tiere glaubt aber
-+Gerlach+, dass die Entfaltung der Schmuckfedern vor den Weibchen
-männlicherseits keine Kenntnis des Schmuckgefieders voraussetze,
-sondern nur den geschlechtlichen Reiz, welcher auf diesen Teil des
-Sexuallebens wirke. Er führt dabei eine Stelle aus +Waitz'+ Psychologie
-an: „Die sämtlichen Tiere gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade
-zweckmässig, ohne dass es darum wahrscheinlich würde, dass sie davon
-einige Kenntnis besässen.“ Sei dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es,
-dass viele Geschöpfe in der Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten
-bestrebt sind.
-
-Ganz besonders gilt dies von der Vogelwelt, welche zahlreiche
-diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den
-Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt
-ist? Der Schwarzspecht (_Picus martius L._) hängt sich an den dürren
-Wipfel eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an
-und hämmert mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in
-zitternde Bewegung gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln,
-welches im Walde so stark widerhallt, dass man es bei trockenem
-Wetter wohl eine Viertelstunde weit hört. Dasselbe dient dazu, das
-Weibchen zu erfreuen, welches auf dieses Geräusch auch gewöhnlich
-sofort herbeikommt und Antwort giebt. Alle Künste der Buhlerei werden
-entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um persönliche Schönheit und
-Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem Bemühen angewendet. Wer
-hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und seiner Verwandten, in deren
-erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich vereinigen. Der Birkhahn
-(_Tetrao tetrix L._) z. B. stösst in der Balze die sonderbarsten
-Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und Bewegungen
-bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er zuletzt
-wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen _Tetrao
-urophasianus_ hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben
-Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne
-aus, richtet die Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift
-die Flügel auf dem Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an.
-Das Männchen des ebenfalls nordamerikanischen _Tetrao umbellus_
-trommelt mit seinen gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper,
-richtet den Schwanz auf und entfaltet seine Krause, worauf das in der
-Nähe befindliche Weibchen herbeifliegt. Der Albatros der südlichen
-Hemisphäre (_Diomedea exulans_) berührt mit seinem Schnabel den des
-Weibchens, beide schaukeln die Köpfe im Takte und sehen sich lange
-an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist nahezu ein wahres Küssen.
-Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen Webervogel (_Ploceus socius
-Lath._) mit gelben Schultern erzählt +David Livingstone+, dass
-drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf den Büschen mit
-Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese Spiele
-finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide
-statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid
-trägt. Bei der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer
-nur auf den Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange
-vorher wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die
-Paradiesvögel u. a. sammeln sich in Gruppen vor den Weibchen und
-machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen.
-Der Felshahn (_Rupicola aurantia L._), ein prachtvoller Schmuckvogel
-Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von
-1¼-1½ m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und
-auf welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände
-geebnet. Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und
-bewundernd umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun
-ein Männchen nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in
-verschiedenen Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen.
-+Schomburgk+ sah auf diese Weise drei Helden nacheinander
-auftreten, bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft
-verscheuchte. Die Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel
-ungemein schätzen, suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und
-verbergen sich in der Nähe mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind
-die Tiere einmal mit ihrem Tanzvergnügen beschäftigt, so werden sie
-davon derart eingenommen, dass die Jäger mehrere hintereinander erlegen
-können, ehe es die übrigen merken und davon fliegen.
-
-Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (_Grus cinerea Bech._)
-übt, von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit
-Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus.
-Die Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen
-Paradiesvögeln, wie _Amblyornis ornata_ und ihren Verwandten. Die
-australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel)
-bauen nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten,
-als Nester dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und
-Damen Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen.
-Der merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen
-Fussboden von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an
-beiden Seiten eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass
-ihre Spitzen sich kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht
-so eine gewölbte Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln
-etwa 1¼ m lang und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder
-Stelldichein dient. Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit
-mehrere Stunden des Tages über zusammen und geben sich ihren
-Vergnügungen hin. Aber nicht genug damit -- die beiden Eingänge der
-Laube werden mit einer Menge schön gefärbter oder hellglänzender
-Gegenstände verziert, um sie dem Auge angenehm zu machen. Muscheln,
-Zähne, Knochen, bunte Steine, Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel,
-auch allerhand kleine, dem Menschen entwendete Gegenstände, wie
-Fingerhüte u. dgl. werden herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der
-gefiederten Gäste Genüge zu thun. Diese Dinge werden beständig anders
-geordnet und von den Vögeln in ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies
-wird, wie +Gould+ berichtet, die Laube selbst im Innern schön mit
-langen Grashalmen ausgefüttert, welche so angeordnet werden, dass die
-Spitzen sich nahezu treffen, und die Verzierungen sind ausserordentlich
-reich. Nach +Darwin+ benützen die Vögel runde Steine dazu, die
-Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten und verschiedene nach
-der Laube hinleitende Pfade zu bilden. Es sind dies sicherlich
-Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme, wie die
-Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig unfähig
-wären.
-
-Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs zwischen den
-Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse Mannigfaltigkeit.
-Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der häufigsten, ist
-jene der +schrankenlosen Vermischung+ (+Promiskuität.+) Sehr viele
-Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall sie zusammenführt, ohne
-Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne irgend einen Anspruch
-auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten niederen Tiere, die
-lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere vermögen wenigstens
-scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen wollen, aus der
-Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen auf Grund
-eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des Geruches,
-umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich berühren.
-Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in völliger
-Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das Weibchen. Am
-lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von denen man gar
-nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen vorhanden ist.
-Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten, sobald ihrem
-Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung der Jungen.
-Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln gesellig in
-grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden, menschenähnlichen
-_Hylobates_-Arten, von welchen auf Borneo, Java und Sumatra je eine Art
-vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das Weibchen ihre Jungen
-behandelt, nichts Rühmliches zu melden, denn sie streifen bedenklich an
-Promiskuität.
-
-Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so
-trifft man +Vielweiberei+ (+Polygamie+ oder +Polygynie+) nicht selten;
-doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen +nur bei höheren Tierarten+
-vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie Pavian,
-_Mycetes_, _Caraya_, sind Polygamisten. Das Männchen eignet sich eine
-gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern. Selbst
-der fürchterliche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit seinen
-Weibchen im Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist zu sein. Der
-Amerikaner +Paul Duchaillu+, der uns zuerst mit diesem Riesen des
-Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte allerdings manchmal
-ein Pärchen, +Darwin+ aber berichtet: in einer Gruppe sei stets nur
-+ein+ erwachsenes Männchen zu sehen. Wächst das junge Männchen heran,
-so findet ein Kampf um die Herrschaft statt und der Stärkste setzt sich
-dann, wenn er die andern getötet oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt
-der Gesellschaft fest.[25] Ganz ähnlich handeln die meisten Affen,
-von welchen man kaum behaupten kann, dass sie ein nach europäischen
-Begriffen nachahmenswertes Geschlechtsleben führen. Türkische
-Serailwirtschaft tritt da mit altem Feudalrecht gepaart zu Tage.
-Der stärkste Affe ist nicht allein der Führer, sondern kraft seiner
-Stärke der unbeschränkte Herr der gesamten vielköpfigen Gesellschaft,
-der Gebieter aller der Männchen und Weibchen, der Gutsherr, welcher
-sein _jus primae noctis_ mit Gewalt festhält, jedem jungen Stutzer
-die anwandelnde Lust zu etwaigem Liebesspiel mit weiblichen Wesen der
-Herde gar unsanft vertreibt und auch den wetterwendischen Affenschönen
-gegenüber keineswegs den galanten Herrn spielt, vielmehr auch da derbe
-Strenge für die wichtigste Kur ansieht.
-
-Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere
-ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer,
-das Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe,
-ferner die Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in
-grösserer Anzahl beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen,
-die Strausse und vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln,
-Auer- und Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter,
-Pfauen. Ganz besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen
-und eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs
-tritt nämlich die +Eifersucht+ auf, eine Gefühlsempfindung, welche den
-in Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die Männchen auch
-vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe
-um die Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel
-bei den Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig,
-also in Herden, Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei
-solchen, wo die Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem
-übertrifft. Unbedingt notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten
-der Hymenopteren, wo eine ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige
-Männchen besitzt.
-
-+Vielmännerei+ (+Polyandrie+), d. h. dauernde Verbindung eines
-Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche so
-gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen
-wegen seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des
-Männchens zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches
-Serail sich zu bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen
-Fischarten, beim Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie
-Polyandrie zu herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist,
-dass zwei bis vier Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso
-will ich es dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie
-z. B. beim neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker
-geworden ist, um, wie +Darwin+ will, andere Weibchen besiegen und
-in den Besitz des Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber
-unläugbar in vielen Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe
-für das stärkste Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz
-mit einander kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist
-blutigen Streites, um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren
-insbesondere werden die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung
-der Reize gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von
-Spezies, besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten
-wird in der Zeit des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen
-begleitet, welche ihr auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend
-einander in den Haaren liegen, bis ihr die Sache langweilig wird
-und sie im Ärger darüber, dass die Verehrer sich unter einander um
-ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu einem grossen alten Löwen
-wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie ihn brüllen hörte.
-Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten Nebenbuhler.
-Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat solcher
-Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den jüngeren
-bald fertig. Ist das Feld rein, so schüttelt das edle Tier die Mähne,
-dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes
-Pfand ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt,
-welche er im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen
-zwei völlig ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell
-einen oft für beide tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes
-legt sich die Löwin auf den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er
-dauert, durch Wedeln mit dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre
-Eitelkeit geschmeichelt fühlt, dass zwei solche Löwen um ihretwillen
-sich zerfleischen. Ist der Kampf vorüber, so geht sie langsam und
-vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu beriechen, und wandert dann
-stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines Blickes zu würdigen.
-Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen vollerwachsenen starken
-Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen jüngeren befreit,
-deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen. Sobald aber ein
-noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese Kämpfe
-geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die gesündesten
-und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und eine tüchtige
-Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber absichtlich die
-Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht hinauf
-diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und in
-mannigfachster Variation, wiederzuerkennen.
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-Die +Monogamie+ oder +Einzelehe+, welche einige der höher stehenden
-Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen christlichen
-Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung erhoben haben,
-die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind, als die Form
-κατ' ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten, +existiert gar nicht
-selten bei den Tieren+. Sie wird vorerst geradezu zur Notwendigkeit
-bei den sehr zerstreut lebenden Spezies, wie z. B. bei vielen
-Raubtieren, sowie bei allen jenen, welche nur paarweise leben können,
-sei es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei es dass sie von Haus aus
-besonders ungesellig sind. Doch sind diese Bedingungen nicht einmal
-unbedingt unerlässlich, und es giebt sogar einige, wenn auch wenige,
-monogame Affenarten. Der indische Makak Uanderu (_Macacus silenus_)
-hat nur +ein+ Weibchen und bleibt ihm treu bis zum Tode. +Cuvier+
-erzählt auch, dass als im _Jardin des plantes_ zu Paris eines der
-Uistitiäffchen (_Harpale Jacchus_) gestorben war, der überlebende
-Gatte sich trostlos gebärdete, lange Zeit die Leiche liebkoste,
-endlich aber von der Wirklichkeit überzeugt, seine Augen mit den
-Vorderpfoten bedeckte und so lange ohne Nahrung liegen blieb, bis
-er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte. Wohl etwas weniger
-„sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer als Beispiel
-empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen lebt nämlich
-nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt, die übrige Zeit
-meistens allein und für sich.[26] Doch stiess der britische Leutnant
-C. de +Crespigny+ im südlichen Borneo auf eine Orang-Utan-Familie,
-bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem grösseren und einem
-kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt, dass ihr Bündnis schon
-längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem ausserordentlich scheuen
-_Nschiego-mbouvé_, dem kahlen Schimpanse (_Troglodytes calvus_) des
-äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel geringere Unterschiede von
-jenem der Australier aufweist, als mancher im stillen wünschen möchte,
-nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau des Nestes das Männchen wie
-das Weibchen teil. Dieser Anthropoide lebt, wie es scheint, nicht
-herdenweise, sondern einsiedlerisch und in Monogamie; mit einem lauten,
-eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der Dämmerung seine Genossin
-herbei.[27]
-
-Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die
-Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere,
-sondern auch als die nächsten animalischen Verwandten des Menschen zu
-betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der
-Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade
-das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen,
-welche übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben
-gesitteter Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern,
-Tauben, Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den
-ganz unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken.
-Sehr viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren
-Gruppen, aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei
-anderen Zugvögeln vereinigen sich die Männchen und Weibchen in
-besonderen Schwärmen und begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf
-die Wanderung; im Frühling finden sich jedoch stets dieselben Paare
-wieder zusammen. Pfarrer +Snell+, ein aufmerksamer Beobachter,
-sagt über das uns beschäftigende Thema: Die Ehen der Vögel werden meist
-im Frühjahre nach dem Geburtsjahr geschlossen, und es findet dabei eine
-ganz bestimmte Wahl statt, deren Gründe ebenso wenig zu enträtseln
-sind, wie die der Menschen, wenn nicht die gewöhnlichen Rücksichten des
-Lebens obwalten. Oft entscheidet der blosse Zufall oder, wenn mehrere
-Bewerber sich um die Braut drängen, das Recht des Stärkeren. Selbst
-wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist (was selten vorkommt,
-da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen giebt) entstehen oft
-heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst kommen Streitigkeiten
-nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen unter, geht also ihren
-menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und lehrreichem Beispiele
-voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das Männchen, und es sind
-bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden, wo das Männchen
-aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz unpassenden Platz wählte,
-das Weibchen aber sofort Material herbeischleppte, obwohl dasselbe
-gar nicht anzubringen war. Nur bei Lerchenfalken kommen zuweilen
-Streitigkeiten vor, die aber nie zu Thätlichkeiten führen. Die ganze
-Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt sich uns am schönsten in den
-Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche. Hier ist vollkommene
-Harmonie des Wollens und Thuns; diese beiden Tierchen trennen sich
-während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen Augenblick; sämtliche
-Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und Putzen des Gefieders,
-Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam aus, dicht aneinander
-gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch gemeinsam, und bei den
-andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze Nacht mit in dem Neste
-oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen sich für den scharfen
-Blick noch mancherlei Abstufungen.
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-Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am
-höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben
-Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und
-wieder, besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur
-harmlosen Streit. Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls
-so innig zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar _Inséparables_,
-Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines
-Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten
-untröstlich zurück. Bei _Psittacus pertinax_ ist aber Witwertum oder
-Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese
-Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien,
-oft sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des
-Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens.
-Unser kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller
-Gatte, hilft ihm das Nest bauen, die Kinder grossziehen und singt
-ihm während des Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine
-sanften Lieder vor. Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein
-Gimpelmännchen, dessen angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage
-beobachtet worden war, bis man endlich unter den überhängenden Zweigen
-eines Busches sein Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend
-fand. Der kleine Vogel brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr,
-umflatterte sie und gab alle Zeichen der tödlichsten Angst, als man
-die Patientin forttrug, um sie gegen allfällige Unbill und Überfälle
-zu schützen. Tagelang umflog er rufend und lockend das Fenster, an dem
-das Bauer stand, in welchem das kranke Weibchen sass, und erst nachdem
-er sich die Überzeugung geholt, dass es gelähmt blieb und dass sein
-Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um nie wiederzukehren.
-Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel sind musterhafte
-Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem Hofe zu Troisdorf
-waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen zwei Exemplare,
-Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus Dankbarkeit
-für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher Pietät das
-Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig Jahre
-mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des
-Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein
-behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen
-Teich zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der
-treue Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut
-es gehen wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht
-von der Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich
-das resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der
-Freundin und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die
-endlich auffiel und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand
-das Männchen tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der
-Gattin gestorben; diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde
-nachher. Ebenso schöne Züge lassen sich von den Amseln berichten.
-Ein Amselpaar (_Merula vulgaris_) hatte sein Nest in der Nähe einer
-Baustätte; eines Tages kam eine zahme Elster, erfasste das Weibchen und
-trug es bis dicht zu den auf dem Bauplatze beschäftigten Arbeitern;
-das Männchen eilte ihr aber mutig nach, nahm einen erbitterten Kampf
-mit der Elster auf und befreite endlich seine Gefährtin, worauf beide
-triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen, obgleich das Weibchen bei
-dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes eingebüsst hatte. Umgekehrt
-berichtet +Bennett+ von einem Fall, in welchem das Weibchen die
-zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag legte. Er selbst hat
-den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen grossen Vogelbauer
-befanden sich mehrere chinesische Enten (_Anas galericulata_); eines
-der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort konnte man an dem
-Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz gewahren; es verkroch
-sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da versuchte ein anderes
-Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch sie stiess den
-neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer hinzugeben.
-Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte wiedergefunden
-und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die lauten
-Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung feierte, und
-was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es während
-seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte diesen auf
-und tötete ihn.
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-Die Tugend der +ehelichen Treue+ muss man im allgemeinen allen in
-Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied
-zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens hat
-z. B. Pfarrer +Snell+, so lange und so sorgfältig er auch die Vögel
-beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei den Männchen
-kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche Fälle vor. Wenn
-man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere Zurückhaltung und
-Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen Unterschied erklärlich
-finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen vom „Rechte“. Wohl
-wird auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen und weiss sich ein
-heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines ledigen Weibchens in
-das Eheglück eines Paares einzudrängen und den vielleicht älteren,
-hässlicheren Gemahl auszustechen. So soll es unter den übrigens
-zu nicht ganz verdienter Volkstümlichkeit gelangten Störchen
-„Ehebrecherinnen“ geben, welche angeblich dann von den Männchen
-durch Schnabelstösse getötet werden. Mehrere solcher „Strafgerichte“
-der Störche will man erst wieder in allerjüngster Zeit beobachtet
-haben.[28] Neuere Untersuchungen haben aber ergeben, dass alle
-diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch die hier vorliegenden
-Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind. Immerhin beweist das
-Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass Untreue wirklich
-empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der verwilderten Pferdeherden
-in Südamerika mit einem Hengste einer anderen Herde abgegeben, so wird
-sie nicht mehr von dem Leithengste ihrer Stammherde geduldet. Gar nicht
-selten ist die Untreue gerade unter den sich zärtlich schnäbelnden
-Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils gepriesen werden, und
-unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist es gelungen, wenigstens
-den Kanarienvögeln eine nichts weniger als unfruchtbare Polygamie
-aufzunötigen oder richtiger mehrere in verhältnismässig kurzen
-Zwischenräumen nacheinander folgende, nachkommenreiche Monogamieen
-zwangsweise zuzuerkennen. Endlich kommen auch Ehescheidungen bei den
-Vögeln vor, so gut wie bei den Menschen, freilich bloss bisweilen, und
-auch nur die Weibchen vollziehen manchmal freiwillig die Trennung von
-dem Gatten.
-
-So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen
-Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch
-Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche
-Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten
-im Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss
-rücksichtslos seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb
-ist für dasselbe um so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte
-Zeit eingeschränkt ist. Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass
-in einigen Tierehen, und zwar nur in monogamen, ein Gefühl Platz
-greift, welches, wenn auch entfernt, jenem der +Liebe+ im menschlichen
-Sinne sich nähert, wie die angeführten Beispiele darthun. Gewiss,
-die idealisierte Liebe, wie die Dichter sie schildern, +diese+ Liebe
-ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen gesteigerten und im
-Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen. Aber hier wie dort
-wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich, dennoch
-seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er indes
-auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten der
-Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt
-die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge
-fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur
-einiger weniger Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne
-Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist.
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-Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben
-und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht
-vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern
-Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum
-und allerhand Laster, um mit unseren Begriffen zu reden, sind da an
-der Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen
-des Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann
-es wohl nur +eine+ Antwort darauf gaben: +einzig und allein in dem
-Wettbewerb, in den Heischesätzen des Kampfes ums Dasein ist die Ursache
-dafür zu suchen+. Die Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen, das
-Zahlenverhältnis der beiden Geschlechter zu einander spielen sicherlich
-die bedeutsamste Rolle in dem Vorwalten der Promiskuität, der Polygamie
-oder Monogamie bei den einzelnen Spezies. Jene Eheform, welche der
-Fortpflanzung der Art am besten dient, welche sich den Umständen der
-Wohnstätte, der zu besiegenden Nebenbuhlerschaften u. s. w. anpasst,
-jene nützliche Form ist notwendigerweise mit Vorliebe gewählt, dann
-Gewohnheit, endlich Instinkt geworden. Die nämlichen Gesetze, die
-nämlichen Notwendigkeiten haben auch die verschiedenen menschlichen
-Gesellschaftskreise in diese oder jene Form der Ehe gezwängt, und um
-die Wahrheit zu gestehen, hat darin der Mensch, wie vernünftig er auch
-ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das Tier. Nur hat er sein
-Geschlechtsleben durch gesellschaftliche Vereinbarungen geregelt, die
-freilich weit davon entfernt sind, überall und immer die Bindekraft
-strenger Gesetze zu besitzen.
-
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-[25] +Charles Darwin.+ Die Abstammung des Menschen. Stuttgart, 1875.
-Bd. II. S. 324.
-
-[26] +O. Mohnicke+ im „Ausland“ 1872, S. 850.
-
-[27] +Paul Duchaillu.+ _Explorations and adventures in Equatorial
-Africa._ London, 1861. S. 231-232.
-
-[28] „Echo“. Bd. I. S. 23-24 und 93.
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-IV.
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-Das Familienleben der Tiere.
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-Wie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der Tierwelt
-sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat doch nur in
-wenigen Fällen die +Familie+ zur Folge. Natürlich ist zur Erhaltung
-der Art die Erzeugung von Jungen unerlässlich; unerlässlich auch,
-dass diese in genügender Menge am Leben bleiben. Aber dieses Ziel
-kann auf verschiedenerlei Weise erreicht werden. Als allgemeine Regel
-gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen desto grösser ist, je
-tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je weniger
-die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist bei
-den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur
-bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern
-(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele
-der niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und
-diese entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz
-unabhängiges Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern
-einige Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern
-oder Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem
-Kokon an Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die
-Eierpflege der _Janthina_, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an
-der Oberfläche des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen
-vorderen Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen
-abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass sie ein Floss
-bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend
-erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung
-ist. Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht
-die Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die
-Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine
-Familie, nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein
-ist dagegen die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es
-scheint, geht dieselbe aus Wahrnehmungstrieben hervor; allein es wirken
-auch Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und
-durch die Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen
-werden. Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet,
-die Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise
-ins Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt,
-unter demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes
-Loch steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei
-wohl hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich
-Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere
-Tiere, in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus
-den tastenden Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen,
-hervorgeht. Auch manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die
-Brut; sie versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben
-ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika
-legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur
-rechten Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die
-Jungen auf dem Rücken in den Fluss.
-
-Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit
-der Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe
-zur Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der
-wesentlichsten Hebel in der Familie: die +Mutterliebe+, welche
-mit ihrer aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur
-Bewunderung Anlass giebt. Welch' glänzendes Beispiel von mit äusserster
-List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche
-beim Herannahen des Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben,
-indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen,
-auf ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen,
-oder auch die Elefantenmütter, von denen +Schweinfurth+ erzählt!
-Letztere suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche
-veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie
-ihre Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während
-sie selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah
-eine Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte,
-an den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien.
-Sie stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine
-grosse Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese
-opferwillige Mutterliebe durchdringt durchaus nicht die ganze Tierwelt,
-sondern erwacht erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es
-in der Mutterliebe zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des
-Zusammenlebens der Eltern.
-
-Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen,
-wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde
-bei ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich
-die Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander,
-dass einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer
-Mutter wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter
-den Nagern, was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die
-Murmeltiere hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt
-bringen, die Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme
-hilfreich beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser
-Zärtlichkeit immer und immer liebkosen, einigermassen auch die
-Kaninchen, bei welchen bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit
-zusammenhält. Rührende Episoden erzählt man von dem Löwenmute der
-bedrängten Mäusemutter, von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der
-sie sich in Todesgefahr stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten.
-Doch kennt man auch unrühmliche Beispiele des Gegenteils. +Aglaia
-von Enderes+, eine aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass
-ein lustiges Pärchen zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in
-ihr harmloses Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte
-kleine Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen
-kam eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden
-misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter
-einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der
-Gatte plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige
-Tage und nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder
-kommen wollte, verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne
-weitere Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen
-und ging auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen
-Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen
-Vermehrung und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst
-gegenseitig anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei
-welchem des Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut
-gegen das Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden
-will, ohne Säumen des Gemahls ungastliches Haus fliehen und ein eigenes
-Heim sich wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt,
-die aber, wie sie etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter
-nicht mehr vertragen und dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht
-besser steht es um das Familienleben der Insektenfresser. Einsam und
-verlassen liegt des Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett
-mit ihren Kleinen. Und echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und
-Maulwürfin in getrennten Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde
-alles grünt und spriesst, fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen
-Maulwurfsbrust sich zu regen an. Unruhig verlässt er seinen Bau --
-das grösste Wunder bewirkt der Zauber des neuen Gefühles, und der
-scheue, mürrische Weltfeind läuft des Nachts in drängender Sehnsucht
-und heissem Verlangen über die offene Erde hin, um sich sein Liebchen
-zu suchen. Wie es schon in seinem Charakter liegt, nimmt er die Liebe
-ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er spielt nicht und liebelt nicht;
-er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens; er kämpft manchen
-harten, heissen Strauss mit seinesgleichen, ehe es ihm gelingt, die
-Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem ersehnten
-Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss,
-wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in
-der neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen
-Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht
-auf. Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm
-der Glaube an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und
-mit der Angst des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine
-junge Gattin in ihr eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem
-Verlangen nach Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen
-Besitz stören könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl
-im kleinen Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden
-Sonderlinge aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft;
-das Lager wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur
-warmen Stätte für die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche
-nach wenig Wochen den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der
-glücklichen Eltern repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder
-fällt alles, was der Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten
-vermag. Mit Hingebung und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt
-sie, schützt sie, hält in Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein
-Leben, wenn es ihre Rettung gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie
-alles, und es geht von ihm die schöne Sage, dass er sich zuweilen
-über den Verlust von Weib und Kind zu Tode härme. Leider hält diese
-Selbstverleugnung nicht lange vor; die sonnige Zeit der Liebe und des
-Glücks geht wie ein Traum vorüber, die Kinder werden nach wenigen
-Wochen gross und verlassen das Elternhaus, um sich eine eigene Existenz
-zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere Wohnstätte auf, und der alte
-Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst sein verödetes Haus, um
-sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut- und Mordgeschichten
-von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem zu leben, als sich und
-seinem Hunger.
-
-Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat man wohl noch
-wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre
-Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur
-kein Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei
-den Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze
-Zeit und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt
-sein Junges mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne
-weiteres sich rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass
-es sein Junges ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige.
-Die Beuteltierweibchen schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der
-Beuteltasche mit sich herum oder lassen sie, wie die Surinamsche
-Beutelratte, auf ihrem Rücken herumkriechen, während diese ihre kleinen
-Schwänzchen um den Schwanz der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten
-Sinn für Häuslichkeit und Familienleben aber in edelster Bedeutung
-findet man unter den Vögeln. Ihre überwiegende Mehrzahl lebt, wie
-schon bemerkt, in Monogamie, führt ein ungetrübtes Familienleben und
-teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier erkennen wir auch, dass
-die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des Zeugungsinstinktes
-ist. Das Zusammenwirken von Männchen und Weibchen beim Bau des
-Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles von Hilffertigkeit,
-und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele, wenn wir das
-Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen sehen, denn
-vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht die Rede
-sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten.
-Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines
-Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab,
-um den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur,
-wie bei den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch
-das Männchen diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein
-interessantes Gegenstück zu der sonst üblichen Vorsorge der Mutter
-statt. Beim Strauss und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die
-Eier bebrütet, die Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei
-ihnen anstatt der sorglosen Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies
-sind aber seltene Ausnahmen.
-
-Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling
-(_Gasterosteus pungitus_), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher,
-obwohl er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und
-Sorgfalt an den Tag legt, dass +Ludwig Büchner+ ihn gradezu als
-Muster eines guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben
-in unseren durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut
-er ein wunderbares kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern,
-die er mit Schleim verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein
-vorüberschwimmendes Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen,
-das er für dieses gebaut hat, indem er fortwährend flink um dasselbe
-herum und zum Nest hin und zurück schiesst. Und geht sie nicht
-willig, so stösst er sie mit der Schnauze an und sucht sie mit den
-Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich abzulegen. So führt
-er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum Neste, die sich nach
-der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder hinausbohren.
-Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um den Laich zu
-befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche Vater
-die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in
-senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt,
-um eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung
-im Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird
-mit Wut abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn
-die Jungen ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit
-musterhafter Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu
-weit entfernt haben, und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen.
-Dank solcher Fürsorge ist der Stichling so fruchtbar, dass man die
-Äcker mit diesen Fischchen düngt. Auch bei andern Fischarten findet
-man ähnliche Vaterliebe. Bei dem brasilianischen _Pater familias_
-(Familienvater) ist dieselbe sogar derart entwickelt, dass er ein
-völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt nämlich die Sorgfalt
-für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen Kiemen zur
-Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend die Eier,
-aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die Kiemhöhle
-zu pressen. Hier durch den elastischen Druck der Kiemenblättchen
-festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen schlüpfen aus,
-wachsen rasch und wandern nun, da sie in dem beengten Geburtsort nicht
-mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit nach der
-Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte bekommt
-dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem Maule
-und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich seine
-selbständig gewordene Brut los wird.
-
-Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die +Fürsorge für
-die Brut+ bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen +zuerst
-beim Weibchen erwacht+, und dass die Zärtlichkeit der weiblichen
-Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten
-sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft
-sogar gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei
-den Säugern ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der
-Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und
-Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich
-geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern
-bloss eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den
-am höchsten entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen,
-sobald die Jungen herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen
-Tieren das Bedürfnis der Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst
-keine Jungen haben, sie andere übernehmen, sogar sich solcher zu
-bemächtigen suchen. Dies ist dann sicherlich der Ausfluss einer edleren
-Empfindung, welche mit dem Instinkt nichts mehr zu schaffen hat. Die
-Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die fremden, die sich etwa
-unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest dieser Exklusivität
-tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu Tage, wo die
-Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt. Gleichwohl
-nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die Stufenleiter
-der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer andern,
-das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein Junges
-aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu Grunde
-geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch
-säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt.
-+Houzeau+ berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung
-entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie
-bei der Frau die Liebe zu den Jungen +nicht+ von der Thatsache des
-Gebärens abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines
-physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls
-mit dem Instinkt der Fortpflanzung nichts gemein, trotzdem findet
-man von beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche,
-zumal unter den Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene
-Ausnahme. Doch erzählt +Harris+ von einem jungen, kaum meterhohen
-afrikanischen Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als
-seine Mutter, von einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief
-beständig jammernd um sie herum und versuchte, obgleich vergebens,
-ihren schweren Körper mit seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.[29]
-Ebenso wenig macht sich die Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und
-auch die Völkerkunde versieht uns, wie ich später ausführlicher darthun
-werde, mit einer genügenden Menge von Beispielen, welche beweisen,
-dass das Gefühl der Vaterliebe dem Menschen keineswegs angeboren
-ist. Bei den Tieren ist dasselbe so rudimentär, dass oft der Vater
-die eigenen Kinder verspeist. Immer wiederkehrt die fast die Regel
-bildende Erscheinung ärgster Belastung des Weibchens und gänzlicher
-Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz flüchtigen Verkehrs zwischen den
-beiden Geschlechtern, der bald wieder völliger Gleichgültigkeit weicht
-und einen krassen Ausdruck findet in der Lieblosigkeit der stärkeren
-Spinnenweibchen, die ihren schwächeren Ehegatten gemütlich aufzehren.
-
-So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der
-zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen.
-Selbst dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt,
-geschieht es weit eher aus Anhänglichkeit an das Weibchen, denn aus
-Neigung zu den Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen
-so häufig, ist im Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr treffend
-und wahr sagt daher der Mailänder Gelehrte +Vignoli+: „Die Gemeinschaft
-der Familie, in der der Mensch sich ursprünglich befindet, ist nicht
-eine wesentlich menschliche, sondern auch tierische Thatsache, da jene
-Weise gesellschaftlichen Zusammenlebens sich bei dem grösseren Teile
-der Tiere und immer bei den höheren Tieren vorfindet. Die Notwendigkeit
-der Aufziehung der Jungen ist es, die die Eltern vereint und ihr Leben
-für eine kürzere oder längere Periode zu einem gemeinsamen macht:
-ja in einigen Spezies setzt sich diese Ehe der Liebe und Sorgen die
-ganze Dauer ihrer Existenz hindurch fort. Demnach ist das Faktum
-familienhafter Geselligkeit +nicht ein ausschliessliches Produkt der
-Menschheit+, sondern der allgemeinen Gesetze des ganzen Tierlebens auf
-der Erde. Man behaupte nicht, dass im Menschen die Zuneigung zwischen
-den beiden Geschlechtern und zu den Nachkommen, die von ihnen geboren
-werden, lebhafter, intensiver und beständiger sei; denn mit gleicher
-Stärke und bisweilen auch Ausdauer zeigt sie sich auch bei den Tieren
-zu einander und zu den Jungen. Der Mensch also liebt, vereinigt sich
-sinnlich und lebt gesellig in einer ursprünglichen Gemeinschaft
-der Familie +allein weil er Tier ist+ und zwar höheres Tier in der
-organischen Reihe derselben. Die Thatsache der Familie vollzieht sich
-also nach der Notwendigkeit kosmischer Gesetze, die einen grossen
-Teil der wieder erzeugenden und sozialen Thätigkeit des Tierreiches
-beherrschen.“[30]
-
-
-[29] +J. C. Houzeau.+ _Etudes sur les facultés mentales des animaux._
-Mons, 1872. Bd. II. S. 110.
-
-[30] +Tito Vignoli.+ Über das Fundamentalgesetz der Intelligenz im
-Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie. Leipzig, 1879. S.
-227-228.
-
-
-
-
-V.
-
-Naturmensch und Urmensch.
-
-
-Von dem eigentlichen Urzustande der Menschheit -- so habe ich schon
-vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt[31] -- vermögen wir uns
-kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es uns hierzu an jeglichem
-Anhaltspunkte oder Vergleiche gebricht. Selbst die rohesten Wilden der
-Gegenwart haben augenscheinlich einen höheren Gesittungsrang errungen,
-als man dem Urmenschen zusprechen kann. Überall finden sich dermalen
-mehr oder weniger entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend
-eine wenn auch noch so rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich
-gewisse Künste, ja sogar Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen.
-Kurzum man hat erkannt, dass es wirklich wilde Völker +nicht+ giebt;
-nicht einmal aussprechen lässt sich, welches Volk auf Erden überhaupt
-am tiefsten, d. h. dem Naturzustande am nächsten stehe. Zwar liest
-man oft von diesem oder jenem Stamme, er befinde sich auf der denkbar
-niedrigsten Stufe und erhebe sich kaum über die Tierheit; stets
-fand sich aber auch ein Verteidiger, welcher den Angeschuldigten
-nach Kräften und auch nicht erfolglos von dem ausgesprochenen
-Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der Gesittungsleiter
-emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene übersehene
-Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss muss
-unter den jetzt lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen,
-welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur
-ganz im allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der
-Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen,
-dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch
-die vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu
-den „Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht
-entsprechende, insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande
-leben. Nur in dem Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie
-in der Regel mit dem sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar
-und freiwillig darbietet, sie daher ganz von deren Laune abhängen.
-Sie sind aber, so weit sich heute absehen lässt, nicht ohne jegliche
-Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur kulturarm. Nirgends giebt es
-da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr zahlreiche Schwankungen
-und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern auch innerhalb der
-aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich der gesitteten
-Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht abscheiden
-lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen Forschungen
-festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden Menschenstämme
-die geistige +Anlage+, sich auf höhere Zustände emporzuschwingen,
-abgesprochen werden darf. Es entspricht den Thatsachen, +aktive+ und
-+passive+ Rassen zu unterscheiden; aber, wie +Lippert+ sehr richtig
-bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder Menschengruppe werden
-sich Typen aus beiden Gattungen finden,[32] und nur das durch Zuchtwahl
-beeinflusste Überwiegen des einen oder des anderen wird dem Ganzen
-seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal aufdrücken.
-
-Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der
-Vergangenheit -- so weit wir davon Kunde besitzen -- unleugbar
-obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen
-Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen
-Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den
-allerrohesten, bei denen unter den an die Oberfläche tretenden
-ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die
-Keime zu den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich
-lernen, wie unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein
-sich emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben
-hat. Dieser Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit
-langen Stillständen, selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen
-veranlassten Rückfällen vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg
-der Menschheit rückwärts bis zu seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den
-man frühestens in die Tertiärzeit und an die äusserste Grenze des
-Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige Stelle, wo aus dem
-höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose Urmensch ganz
-allmählich, +ohne jeglichen Sprung+, sich entwickelte. Es ist hier
-nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein der allgemeinen
-Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im Lichte des
-wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des gesamten
-Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche Gegenstand der
-Betrachtung sein. Doch ist es unthunlich, dieselben aus dem Ganzen
-derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden Meinungen nicht
-auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht verschwiegen
-bleiben, dass der eben kurz angedeutete entwicklungsgeschichtliche
-Gedanke (dessen Durchführung in grossem Massstabe durch die ganze
-Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren, versucht zu haben
-ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er bei
-unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen
-Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die
-Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an
-dem biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld
-und dem darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die
-Bevorzugung des Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer
-ausserordentlichen Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung
-für „unvergleichlich anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“
-erachtet, als die „Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger.
-Diese von ihrem Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch
-in den kulturarmen, geschichtslosen Stämmen der Gegenwart nicht
-zurückgebliebene, sondern von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre
-dermaligen „Laster“ versunkene Menschen und spricht unter Berufung auf
-die ganz unerweisliche, leere Behauptung: _philosophia quaerit, religio
-possidet veritatem_ der modernen Forschung das Recht ab, aus den bei
-den heutigen Wilden herrschenden Sitten und Empfindungen Schlüsse auf
-noch ältere Zustände, auf die Urzeit und den Urmenschen zu ziehen.
-Obwohl das Beharren bei diesem dogmatischen Gesichtspunkte in vielen
-Stücken lediglich subjektive Geschmackssache ist, die mit ernstem
-Forschen nach wissenschaftlicher, objektiver Wahrheit nichts gemein
-hat, scheint doch eine tiefere Begründung der für uns massgebenden
-Ansichten an dieser Stelle geboten.
-
-Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat
-mit grossem Fleiss und Geschick Dr. +Wilhelm Schneider+ in seinem
-zweibändigen Werke[33] zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet
-werden: dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig
-und sittlich, noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber
-dass die Naturvölker „entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und
-unbeweisbar sei, dass die rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande
-am nächsten stünden:[34] „Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen
-der äussersten Wildheit (d. i. die Entartung) ist die Bildungsstufe
-unserer Stammeltern nicht gelegen,“[35] ruft Dr. +Schneider+ aus. Für
-alle Anhänger der +Darwin+schen Entwicklungslehre bedarf die erstere
-der beiden Behauptungen keines Beweises; es heisst das offene Thüren
-einstossen. Ein anderes ist es mit der angeblichen „Entartung“ der
-Naturvölker, welche auch von einem Gesinnungsgenossen +Schneiders+,
-dem Oberlandesgerichtsrat Dr. +Karl Schmidt+ in Kolmar, verfochten
-wird.[36] „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser, „sind bekanntlich
-manche Völker, die einst eine hohe Bildungsstufe einnahmen, später
-in Barbarei gesunken, und kein Grund nötigt zu der Annahme, dass
-eine derartige Entartung der Völker in vorgeschichtlicher Zeit nicht
-vorgekommen sei. Es kann daher nicht angenommen werden, dass in
-vorgeschichtlicher Zeit sämtliche Völker vom Zustande der Roheit zu dem
-der Gesittung vorgeschritten seien.“ Die letztere Schlussfolgerung ist
-unzulässig. Die Geschichte bewahrt uns +kein+ Beispiel, dass jemals ein
-Volk von der erreichten Gesittungshöhe +von selbst+ herabgestürzt wäre.
-Wo je Völker in Barbarei versanken, da deckt sie auch die Ursachen des
-Rückfalles auf, welche ausnahmslos in +äusseren Anstössen+ zu suchen
-sind. Zumeist sind es die Berührungen mit niedrigeren Kulturelementen,
-wie sie die Blutmischungen mit roherem Volkstume am heftigsten mit sich
-brachten, welche den Verfall bewirken. Die Völker gingen ihrer eigenen
-ethnischen Reinheit verlustig und zwar in immer fortschreitendem
-Masse, bis sie sich endlich völlig verflüchtigten und oft nichts als
-ihren Namen der Nachwelt hinterliessen. So sind sie denn auch als
-Volksindividuen verschwunden, die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer
-des Altertums und wie sonst die übrigen Kulturvölker hiessen, wenn
-nicht vollkommen hinweggespült und verschlungen von der barbarischen
-Flut, so doch zersetzt, umgestaltet fast zum Nimmererkennen oder in
-ihren schwachen Resten, wie etwa die Kopten, den Einwirkungen einer
-erdrückenden Mehrheit preisgegeben. Eine tiefgehende Umgestaltung
-verursachen unbestritten auch die Berührungen der hochgestiegenen
-Weissen Europas mit den Farbigen anderer Erdteile, und diese
-Umgestaltungen sind desto nachhaltiger, je andauernder sie sind. Von
-ihren Zuständen +vor+ der Bekanntschaft mit den Europäern sind diese
-Völkerschaften ohne alle Frage „entartet“, wenn man damit vermehrten
-Kulturgewinn bezeichnen darf. Denn wie grauenhaft und empörend ihre
-Misshandlungen sein und gewesen sein mögen, nirgends auf Erden lässt
-sich der Nachweis führen, dass die heute lebenden Vertreter dieser
-Völker auf einer niedrigeren Stufe der Gesamtkultur stünden, denn vor
-diesen Berührungen. Allemal noch ward die Einbusse in den sittlichen
-Eigenschaften durch Erweiterung des geistigen Horizonts, durch die
-Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer Lebensfürsorge und die
-Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn aufgewogen. Nach
-absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen sich also die
-Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht das
-leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine
-Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im
-Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter
-Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben
-und, so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten,
-dass wir von Barbaren abstammen.[37]
-
-Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere Kulturarmen
-als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch genau den
-„kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher
-sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser
-Urbesitz, diese Urgesittung gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die
-Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und
-Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft
-sein kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie
-sind, nicht ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen
-Kultur zu erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher
-+weiss+ man denn, dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für
-eine einst „bessere“ Zeit? Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden,
-es kann also die angedeutete Annahme nur Glaubenssache sein. Zu
-+wissen+, was „im Plane der göttlichen Weltregierung“ liegt, ist
-ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger Gemüter. Die Wissenschaft,
-welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise Gut und Böse mit gleichem
-Interesse behandelt, kennt solche Unbescheidenheiten nicht. Sie
-behauptet nicht zu +wissen+, was in der Urzeit war und wofür sie
-über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der Fackel des Erkannten das
-vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht, so spricht sie doch
-nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen Zusammenhang der
-Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich bestrebt. Weiter geht
-ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil dies vollständig
-genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende Unterstellung,
-dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein +Virchow+ die Darstellung
-der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu bezeichnen
-beliebte,[38] als wissenschaftlich gesicherte Wahrheit verkündet
-werde.[39] Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte
-Forscher, dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen
-vortragen könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares
-Recht der Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht,
-und wenn es ihr gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der
-Gewissheit streifender Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies
-allerdings vielen sehr unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür
-wahrlich keine Schuld.
-
-Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des
-Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker
-den Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den
-Reihen der Anhänger +Darwins+ zu suchen sind. An der Einheit des
-Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass
-in allen Menschen die +Anlagen+ zu höherer Gesittung schlummern,
-und sie müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie
-eben schon im Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass
-deshalb die Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht
-weniger wahr, was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer
-der Grad der Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem
-tierischen sich nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt,
-so die Zivilisation auf den Menschen,“[40] die, wie ich seinerzeit
-bemerkte, nichts anderes ist als die „Zähmung“ der ursprünglichen
-Wildheit. Man kann sich nun noch so viele Mühe geben darzuthun,
-dass die Schreckbilder der Menschheit, als welche man abwechselnd
-Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden, Feuerländer, Hottentotten
-und Buschmänner, Weddah und Minkopie hinstellen wollte, weit besser
-seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen nicht so sehr abweiche
-von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist nicht hinwegzuräumen,
-dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche Exemplare der Gattung
-_Homo_ giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich nach diesen einen
-Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr Vorhandensein allein
-genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der im Kulturbereiche
-erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben mag. Die beliebte
-Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und verkommensten
-Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den elendesten Winkeln
-unseres Planeten hausen“,[41] ist nicht stichhaltig, denn mehrere der
-Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die Tasmanier,
-die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründlicheres Studium zu der
-sicheren Erkenntnis hingeleitet hat, dass die Menschen auf Grund
-ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere
-Arten anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder
-bereit, nicht bloss im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung
-+Spielarten+ zu erzeugen. Solche Spielarten sind die verschiedenen
-Menschenrassen. Wie alles in der Natur sind auch sie nichts Starres,
-Abgeschlossenes, sondern in stetem Flusse begriffen, daher zwischen
-ihnen unzählige Übergänge stattfinden. Die untersten dieser Stufen
-als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch keinem besonnenen
-Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies geschähe, aber eine
-bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird gleichwohl verkennen wollen,
-welche mächtigen Unterschiede zwischen den beiden äussersten Flügeln
-menschlicher Leibesbildung annoch gelegen sind und wie unbestreitbar
-diese beiden Flügel durchschnittlich mit den niedrigsten und höchsten
-Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese Unterschiede, die
-sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes und der edlen
-Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen Gliederbau, in der
-Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am Lebenden wie am Skelett,
-an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u. s. w. in aufsteigender
-Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die Gattungseinheit aufzuheben, so
-berechtigen sie doch vollauf, von höher und niedriger organisierten
-Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann nur ein logischer
-Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten, unvollkommensten Schlages
-als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d. h. als solche, welche
--- ohne die zwischen ihnen und den höchsten Tierspezies aufgerichteten
-Schranken zu übersehen -- doch eben diesen tierischen Lebewesen am
-nächsten stehen.
-
-Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die
-Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen,
-eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit
-ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem
-Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen
-Gewohnheiten. Dr. +Schneider+ sogar bequemt sich zu dem wichtigen
-Zugeständnisse: „_Cibus et venerea_, wie der hl. +Thomas von
-Aquin+ die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind bei allen
-Naturvölkern die herrschenden, bei manchen die einzigen Triebfedern des
-Handelns.“[42] Er gesteht, dass diese Naturkinder sich nicht selten
-als hochintelligente und sinnlich raffinierte Bestien entpuppten,
-und die Wucht dieser Wahrheit wird durch die spätere, thunlichste
-Hervorhebung edlerer Charakterzüge nicht abgeschwächt. Auch ist es
-ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in einem Atem in den
-Handlungen der Wilden das Tierische als das Vorherrschende, ihre
-Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu bezeichnen. Wohl
-hat noch Altmeister +Peschel+ manche schnöde Sitte als „örtliche
-Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in einzelnen
-beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die
-richtige. Seit einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde
-die Zahl solcher „Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs
-mehr als örtliche oder sporadische, sondern geradezu als Regel
-erscheinen, auf welche die mildere Deutung nicht mehr anwendbar ist,
-weil durch keinerlei Beweisgründe gestützt. Natürlich sind unter den
-Kulturarmen wiederum unzählige Abstufungen vorhanden, welche vom
-Ärmsten zum Reichsten hinanführen; wiederum ist es aber nur logisch
-vorauszusetzen, dass diese an Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem
-Vorgänger, dem Urmenschen, am nächsten kommen. Nur dieses, und
-nicht, dass der dermalige Naturmensch den kulturlosen, tierähnlichen
-Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle, drängt sich einem logisch
-denkenden Hirn mit fast zwingender Notwendigkeit auf, sobald es die
-lediglich auf subjektivem Glauben, nicht auf Wissen beruhende Lehre
-ursprünglicher Vollkommenheit als mit der Analogie alles positiv
-Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu der Annahme
-nicht, dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die damaligen
-Sitten und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies der
-Fall, so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich
-dermalen vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit
-der Sitten und Gebräuche bei den +geschichtlichen+ Völkern nicht
-absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die
-Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen,
-christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer
-dann vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden
-Gesittung die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit
-und Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes
-vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der
-Sitten niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden
-Syriens und Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die
-Nachrichten der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen
-wie im neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten
-noch weit unbeweglicherer, geistig viel beschränkterer Völker nicht
-aus uralten Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare
-Willkür und schlägt aller Analogie ins Gesicht.
-
-Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden
-sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den
-ersten Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu
-schauen vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im
-Besitze der Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und
-Tier. Wie lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (_Homo
-alalus_) zum redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder
-Berechnung. Auch die rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart
-haben teil an den eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre
-Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und
-Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten
-und höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden
-kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die
-Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und Weinen,
-durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut mit dem
-Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und Höflichkeitsformen,
-sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum Teil Geburts-,
-Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze. Alle haben
-zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer Vorstellungen,
-welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von Religion
-betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich, wenn
-auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen
-Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter
-und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren
-Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer
-Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es
-bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der
-Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere
-gewesen sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit
-können daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die
-Urzeit liegt, und in +diesem+ Sinne ist deren Heranziehung bei
-urgeschichtlichen Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter
-urzeitlicher Zustände, sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben
-sie zu dienen. Ist diese oder jene Sitte an der dermaligen äussersten
-Kulturgrenze nachweisbar, so spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür,
-dass die Urzeit noch hinter derselben zurückgeblieben, im günstigsten
-Falle sie erreicht hat.
-
-Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und unbeweisbaren
-Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem vollkommenen Urvolke
-eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise Vervollkommnung
-namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der sittlichen und
-geselligen Ausbildung des Menschen, als das Wahrscheinlichere an, so
-dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand desselben in der That
-als einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen tier+ähnlichen+,
-keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von äusseren Einflüssen
-begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen tierischen Vorfahren
-hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne kann nur ganz allmählich
-entstanden sein, so dass er schon da war, als er noch nicht da war und
-umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“ ein ungereimter ist.
-Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.[43] Ich will, weil dies
-hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren Urerzeuger
-des Menschen, wie sie +Darwin+ auf Grund seiner Studien ahnt,[44]
-sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals schon
-das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in der
-organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich
-an der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines
-solchen Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen
-Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig.
-Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der
-Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der
-biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden
-weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte
-sich als Lehrer der Civilisation spreizt“.[45] Auch hierin liegt
-wieder eine der beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der
-„affenartige Wilde“ als „Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich
-als deren Ausgangspunkt dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein
-Lehrer. Vollends frivol ist die Anschuldigung, dass die angebliche
-Verdrängung „um der religiösen Bedeutung und Lieblichkeit willen“
-stattfinde. Die ernste Wissenschaft kennt kein anderes Ziel als die
-Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt sie nicht als solchem
-entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre bewegt. Sie lässt
-sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf welchen sie
-ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu prüfen, wie
-sich denn „die schön verzierte und tiefsinnige Initiale der biblischen
-Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne Forschung vom
-Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt.
-
-Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach
-Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes
-und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das
-Feuer war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische,
-den Früchten der Bäume und Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen
-und kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines
-seiner Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit
-der Natur. Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die
-tägliche Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen
-Seiten her bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine
-Spur von höheren geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden.
-Kein religiöser Begriff erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind
-noch nicht vorhanden. Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen
-zusammen, um so den Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner
-natürlichen Hilfslosigkeit nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft
-abzuwälzen. Aber roh und tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die
-Genossen der Horde. Arm und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner
-hat Gedanken, die er mit andern auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner
-besitzt einen Inhalt des Empfindens, an welchem er einen andern möchte
-teilnehmen lassen. Gleichgültig leben alle neben einander her, und
-stumpfsinnig wendet sich der Mann vom Weibe ab, das ihm wohl gut ist,
-der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach erlangter Befriedigung aber
-wertlos ist, das er daher gleichgültig dem Genossen überlässt.[46]
-Sein impulsives Handeln folgt immer nur den nächsten Antrieben, die
-+ausser+ ihm liegen, daher der Urmensch von Haus aus weder
-gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm fremd.
-
-Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens
-der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass
-wer nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt,
-in demselben eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt
-zu verehren hat. Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem
-Bibelforschung und Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt
-haben, aus welchen die Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass,
-was den hier allein in Betracht kommenden Pentateuch, d. h. die fünf
-Bücher Mosis anbelangt, die Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra
-geschehen und der Redaktor nur in dem Kreise der in Babylonien
-lebenden Schriftgelehrten gesucht werden kann, zu welchen auch Esra
-als einer der berühmtesten, wenn nicht der berühmteste zählte.[47] Es
-liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse strengster Forschung des
-weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht mir aber der Hinweis,
-dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig verschiedene
-und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte vorliegen,
-von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex zu
-Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,[48] während die
-jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch
-Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die
-Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.[49] Ich lege
-indes auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig
-festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des
-Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren
-bloss, dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und
-nackend war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass
-er ein Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er
-auf die Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion,
-keine Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen
-kennen, als er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als
-er sich entdeckt sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von
-jenem der wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere
-Verlauf der biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben.
-Nirgends steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben,
-höchstens tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im
-Gegensatze zu dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung
-trifft. Auch ist mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint
-ist, keine +Entgegensetzung der Handlungen+ nach ihren sittlichen
-Unterschieden beabsichtigt, sondern eine +Zusammenfassung der
-Dinge+ nach ihren zwei polaren Eigenschaften, wonach sie den
-Menschen interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die
-Dinge metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen.
-Neben dem ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie +Wellhausen+
-hervorhebt, auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu
-beachten ist noch das, dass es nicht heisst: erkennen +das+ Gute
-und +das+ Böse, sondern: Gutes und Böses.[50] Ohne es irgendwie
-zu beabsichtigen, hat der jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“
-einen wichtigen Markstein in der Gesittungsentwicklung seines
-Urmenschen geschaffen, den auch die moderne Anschauung gelten lassen
-muss, freilich ohne eines „Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der
-untersten Grenze geschichtlichen Menschentums bewegt sich aber auch
-nach dem Verlassen des Paradieses der solchergestalt fortgeschrittene
-Urmensch. Nur die Kleidung trägt er daraus mit, keinen ersichtlichen
-höheren Gedanken. Auch an ein Leben +nach+ dem Tode kein Gedanke.
-Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so wenig wie Religion, und
-wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine religionslose Urzeit,
-weil +heutzutage+ -- und, füge ich hinzu, wohl auch geschichtlich --
-der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel gehört, wie
-der sprachlose Urmensch,[51] so steht doch der modernen Anschauung die
-Bibel +nicht+ im Wege. Auch wir sind der entschiedenen Ansicht, dass
-der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen und Gebräuche
-anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren Standpunkte als
-düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es handelt sich nicht
-darum, wie +Roskoff+ sehr treffend bemerkt, ob religiöse Vorstellungen
-dem Europäer als Aberglaube erscheinen, sondern ob jene einem
-Volksstamme als Religion gelten,[52] und in diesem Sinne darf man
-wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion besitze. Um dies
-zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit in vielen Fällen auf
-das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur logisch, zu schliessen,
-dass den urgeschichtlichen Vorgängern dieser Religionsarmen selbst
-dieses geringste Mass nicht eigen war. Auf die gesellschaftlichen
-Zustände der ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar der schwärzeste
-Schatten, denn nach Genesis 4 bleibt nichts übrig, als den ersten
-Menschen und ihre Nachkommen der +Blutschande,+ und zwar begangen mit
-der eigenen Mutter, zu beschuldigen.[53] Im übrigen leuchtet auch aus
-der biblischen Erzählung hervor, wie die einzelnen Künste des Lebens
-erst nach einander erwuchsen in dem langen Zeitraume, der bis zur
-Sündflut verfloss. Soweit die mosaische Überlieferung, denn nur solche
-und nicht beglaubigte Geschichte ist es, welche im Pentateuch und den
-übrigen Schriften bis herab zum Königsbuch redaktionellen Ausdruck
-gefunden. Unbefangener Prüfung gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit
-dieser Überlieferung, verglichen mit jener der neueren Annahmen über
-die Urzeit, nicht im entferntesten Stand. Immerhin schien mir der
-Hinweis von Belang, dass die spärlichen Angaben der Genesis keinen
-ernsten Widerspruch gegen jene begründen. Nicht zur allergeringsten
-materiellen oder geistigen Lebenskunst hat der Paradiesesmensch sich
-erhoben; in nichts, in rein gar nichts äussert sich die göttliche
-Belehrung oder ausserordentliche Führung, und nichts, auch nicht das
-Geringste nimmt der Verstossene mit sich, als den Fluch der erzürnten
-Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der mosaischen Schöpfungssage
-steht genau an dem nämlichen Punkte wie unser Urmensch, dem kein
-Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein Geschlecht ersonnen und
-an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne die Erleuchtung des
-feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um durch die Sündflut
-die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt sich denn genau nicht
-mehr und auch nicht minder gegen den biblischen Urvater und die Seinen
-der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen, dem es einfiel, die Kunst
-des Feuerzündens und des Kochens, der Tierzähmung und des Ackerbaues
-zu erfinden, als ein Universal- und Säkulargenie“[54] angesehen wissen
-will.
-
-
-[31] +Hellwald.+ Kulturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung bis
-zur Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S. 11.
-
-[32] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43.
-
-[33] Dr. +Wilhelm Schneider+. Die Naturvölker. Missverständnisse,
-Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u. Münster, 1885-86, 2
-Bde. Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und vielem Sammelfleiss.
-Auch kann ich nicht umhin einzuräumen, dass der Verfasser meine
-eigenen Schriften mit augenscheinlicher Bevorzugung gelesen und zu
-Rate gezogen hat, da ich ganze Stellen aus denselben wiedererkenne
-und auch meine Quellenangaben reichlich benützt finde. Sind letztere
-in dem +Schneider+schen Werke also vielfach auch nur aus zweiter Hand
-geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl ein katholischer
-Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in einzelnen Punkten auch
-nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt beizustimmen, so in fast
-allem, was die Misshandlungen der Naturvölker betrifft. In anderem
-wirkt er berichtigend, so dass sein Buch jedenfalls ein belehrendes
-bleibt und auch von Denkern anderer Färbung als dankenswerte Leistung
-anerkannt zu werden verdient.
-
-[34] A. a. O. Bd. I. S. 63.
-
-[35] A. a. O. Bd. I. S. 61.
-
-[36] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39-41.
-
-[37] Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem Gebiete
-vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren religiösen
-Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. +Bernhard Stade+ in seiner
-„Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd. I. S. 405: „Es
-ist dies wohl ein rudimentärer Rest jener Theorieen früherer Zeiten
-über die Uroffenbarung, welche heutzutage allenfalls noch ein
-Parlamentarier in einer unglücklichen Stunde aufwärmt, welche aber
-die Theologen aufgegeben haben, da sie eine genügende Würdigung der
-Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In Kreisen, welche von
-den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten zehren, hält sich
-diese Theorie noch....“
-
-[38] +Rudolf Virchow.+ Die Urbevölkerung Europas. Berlin, 1874. S. 4.
-
-[39] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. II. S. 413-414.
-
-[40] +Schneider.+ A. a. O. Bd. I. S. 5.
-
-[41] Ebd. Bd. I. S. 61.
-
-[42] A. a. O. S. 4.
-
-[43] +B. Carneri.+ Sittlichkeit und Darwinismus. Wien, 1871. S. 28.
-
-[44] +Charles Darwin.+ Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 210.
-
-[45] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.
-
-[46] +Frerichs.+ Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
-
-[47] Dr. +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. S. 64.
-
-[48] +J. Wellhausen.+ Geschichte Israels. Berlin, 1878. Bd. I. S. 341.
-
-[49] A. a. O. S. 347.
-
-[50] A. a. O. S. 345-346.
-
-[51] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. II. S. 348.
-
-[52] +Gustav Roskoff.+ Das Religionswesen der rohesten Naturvölker.
-Leipzig, 1880. S. 13.
-
-[53] +Fr. Müller.+ Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl. Wien, 1879. S.
-50.
-
-[54] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.
-
-
-
-
-VI.
-
-Das Schamgefühl und dessen Äusserungen.
-
-
-Unbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu führen
-versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch sehr rudimentärem
-Zustande schon im Tierreiche sich vorfinden. Unter diesen ist indes
-eines, welches dem Anscheine nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen
-Mensch und Tier herstellt und das wegen seiner engen Beziehungen zum
-Geschlechtsleben vor allen eine genauere Betrachtung erheischt. Ich
-meine die +Schamhaftigkeit+, womit der Mensch alle natürlichen
-Leibesverrichtungen zu umgeben gewohnt ist. Bei stark materialistisch
-zugeschliffenem Verstande mag man es zwar ziemlich lächerlich finden,
-sich Handlungen oder Dingen zu schämen, die ganz natürlich sind,
-ja die gradezu sein müssen, und doch kann der zur Selbsterkenntnis
-gekommene Kulturmensch dieses Gefühl nicht loswerden. Noch mehr,
-dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen besonderen physischen
-Ausdruck besitzt: das +Erröten+, von dem manche meinen, es sei
-dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein Hemmnis
-seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese
-von den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese
-Verräterin des Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls,
-gewisse Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der
-Entfaltung dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben
-war, und das Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug des
-Menschen vor den übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der
-neueren Zeit,“ sagt +Carus Sterne+, „hatten nämlich ergeben, dass
-die Einzelheiten, aus denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die
-Beschleunigung des Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte,
-welche sich gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr
-schnell beim Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen
-Zwecken benützten Ätherart. +Darwin+ hatte schon vor Jahren auf
-die Ähnlichkeit dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die
-Aufmerksamkeit gelenkt, und +W. Filehne+ zeigte vor kurzem, dass
-beide gleichmässig dadurch entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche
-die Blutgefäss-, Atmungs- und Herznerven gleichzeitig beeinflusst,
-ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend einstellt. Es wurde ferner
-nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in denselben Zustand versetzt
-werden konnten, dass also die +Anlage+, unter Herzklopfen zu
-erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren vorhanden
-ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht eintreten,
-weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb
-zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese
-Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein
-Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner
-Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit
-all seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“[55]
-
-Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches
-Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen
-alle im nämlichen Grade. +Charles Darwin+ gelangt allerdings zu
-dem Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich
-allen Menschenrassen gemeinsam zukommt;“[56] allein aus den von ihm
-gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch
-hauptsächlich den geistig entwickeltsten Stämmen eignet. Was er von
-den Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das
-Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen
-oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies
-ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt
-werden. Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung
-halber, nur selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit
-des Errötens nicht besonders entwickelt sein. Selbst in unseren
-gebildeten Kreisen erröten zartbesaitete Gemüter öfter und leichter
-als rohere Naturen, denn es hängt die Empfindlichkeit des Schamgefühls
-von dem Grade der angebornen oder anerzogenen Feinfühligkeit ab.[57]
-Diese wächst aber mit steigender Geistesbildung und letztere ist ein
-Erzeugnis der Gesittung. An einen etwaigen übersinnlichen Ursprung der
-Schamröte zu glauben, muss uns schon der Umstand in Zweifel setzen,
-dass eine und dieselbe Erscheinung, wie es das Erröten ist, bald den
-Abglanz der Unschuld, bald das Kainszeichen der Schuld vorstellen
-soll. Beim Kulturmenschen tritt als letzter Grund des Errötens die
-Rücksichtnahme auf die Beurteilung durch andere auf; es zeigt sich
-daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart dritter eine die
-Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine solche sieht
-oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die Tugend mit
-rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt.
-
-So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit
-die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit +Julius
-Lippert+ ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche,
-welche allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und
-jüngere (sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht
-von allen gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so
-ist die Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer,
-gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt +Lippert+
-überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes
-von wohlthätigen Folgen für die Erhaltung der Art. Je feiner die
-Sinne für die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und
-unmittelbarer auf die Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger
-besorgt braucht Mutter Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu
-sein. Die Intensität dieses Instinktes ist in der That bei allen
-Geschöpfen ausserordentlich gross; sie führt sie mit Ausserachtlassung
-der grössten Gefahren für das Individuum dem Ziele zu. Seiner
-Intensität nach nimmt dieser Instinkt auf höheren Entwicklungsstufen
-+nicht ab+, je nach der Anzahl seiner Impulse +verstärkt er sich
-noch+. Zu den Sinneseindrücken, welche im Tiere sowohl, als auch
-im Urmenschen die entsprechenden Reflexerscheinungen, wie wir sie
-wenigstens einer Analogie nach nennen können, auslösen, gesellt
-sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und unwillkürliche
-Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer entwickelteren
-Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die Menschen
-zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft fortschreiten,
-ein zügelnder Instinkt.“[58] Dieser hat aber ursprünglich so wenig
-bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die
-biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen
-das Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der
-Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also
-nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares,
-sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche
-sich hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch
-bei den Naturvölkern zu findenden Anlagen offenbart.[59] Der Neger z.
-B. besitzt die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf
-den allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass
-es noch heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine
-+Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht vorhanden ist+. Brauch und
-Sitte entscheiden eben allein über Verstattetes und Anstössiges, und
-erst nachdem sich eine Ansicht befestigt hat, wird irgend ein Verstoss
-zu einer verwerflichen Handlung.[60] Allerdings ist bei barbarischen
-Stämmen vieles des Charakters des Herausfordernden entkleidet, das
-einen solchen erst einem geübteren Verknüpfungs- (Kombinations-) und
-Vorstellungsvermögen gegenüber gewonnen hat. So ist auf dem Standpunkte
-der Bibel vieles als Thatsache längst unter das abwehrende Gesetz der
-Scham gestellt, aber noch nicht das nackte, unverblümte +Wort+ dafür
-und der nackte Bericht. Seither ist das Schamgefühl fortgeschritten,
-indem es auch das Wort verbietet, welches die Vorstellung mit konkreter
-Bestimmtheit oder gerade nach der Richtung hin hervorruft, in welcher
-sich jener Instinkt bewegt. Dieser Fortschritt vollzieht sich noch in
-unserer Zeit, und es ist noch nicht allzulange her, dass er angebahnt
-wurde.[61]
-
-So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor
-andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung
-des Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos
-isst, trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen
-gleichsam unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen
-Leibes ihm auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl
-einen dichten Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als
-seien wir so rein und sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache
-der Evangelien. An dieses unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt
-sein und verhüllen daher ängstlich die Organe und Körperteile, welche
-diesem ausschliesslichen Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft
-mit ihrer hochgradigen Scheu vor der Nacktheit existiert diese Seite
-unseres Naturlebens scheinbar gar nicht, und in der Rede geschieht
-von deren Vorhandensein keinerlei Erwähnung. Vollends aber wird das
-Schamgefühl durch jede, auch die leiseste Anspielung auf das Erotische
-empfindlichst beleidigt, freilich bei Völkern, wie bei Individuen nicht
-immer im gleichen Grade. Und das kleine Kind des Kulturmenschen kennt
-die Scham ebensowenig wie das Tier. Dieses kommt nie dazu, weil es
-nicht zum Bewusstsein des Geistes gelangt, das Kind aber erst dann,
-wenn es in sich den qualitativen Gegensatz zwischen Geist und Körper
-zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf dem Standpunkte des
-Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen, wissen deshalb
-auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu vollziehen
-sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden Blicken
-entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden,
-welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer
-Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche, aber
-wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten zu müssen
-glauben. So sagt z. B. +Alfred Lortsch+ in einer sonst verdienstvollen
-Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der Neukaledonier ist eine
-sehr sonderbare und keineswegs geeignet, hier speziell beschrieben zu
-werden.“[62] Mit solcher Zurückhaltung wird der Wissenschaft herzlich
-schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken wird man deshalb enttäuscht
-aus der Hand legen, ehe man auf eine jener Mitteilungen stösst, welche
-einen direkten Schluss auf das Schamgefühl der beschriebenen Völker
-gestatten würden.
-
-In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für
-Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa
-vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene
-Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und
-Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (_Castitas_)
-oder, was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge
-Eindämmung der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von
-der Sittenlehre vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der
-Sittsamkeit, dem äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen
-Hinweis auf das Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde,
-verbietet. Auf der obersten Stufe steht die geschlechtliche Scham
-(_Pudor_), welche vor der leisesten Andeutung dieser Prozesse
-zurückbebt und daher vor allem die tierische Seite des menschlichen
-Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist. Zwischen ihr und
-der Sittsamkeit walten feine psychologische Unterschiede, die nur
-selten die gebührende Beachtung finden. Mit der Keuschheit im obigen
-Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose zusammen. Die Keuschheit
-betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das augenscheinliche
-Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst, stets nur vor
-dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne Zeugen.
-Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl,
-Schamlosigkeit mit Keuschheit vereinbar ist. Die feinen Lebemänner
-unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt
-lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden
-kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel
-unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener
-Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht
-an geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie
-bei ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie
-auffassen, unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen.
-
-Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit „Schamlosigkeit“
-den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl zusammenfassend
-bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für Anstand und
-Züchtigkeit, +in der grösseren oder geringeren Entblössung des Körpers
-ein Massstab+ zu suchen ist. Nur die Vermengung dieser verschiedenen
-Begriffe verleiht dem Schamgefühl eine viel grössere Ausdehnung,
-als ihm thatsächlich zukommt. Auf verschiedenen Stufen und unter
-verschiedenen Gestalten ist das Schamgefühl fast unter allen Wilden
-zu finden, sagt +A. de Quatrefages+.[63] Und erst unlängst verkündete
-auch ein deutscher Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist allgemein
-in der heutigen Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist sein
-Mangel ein zufälliger oder vorübergehender Zustand.“[64] Das ist nun
-freilich ein weiter Sack, in den man bequem die ganze Unzahl von
-Beispielen des Gegenteiles stecken kann. Man sollte aber nicht als
-wissenschaftliches Ergebnis einführen, was bloss persönliche Ansicht
-sein kann; denn der Zeugnisse moderner Beobachter für einen völligen
-Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig noch vorübergehend ist,
-sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen zu dürfen. Weder für
-die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden Charakter dieses
-Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen, und so muss
-es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben, dass es
-wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur von
-Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe
-+Paul Mantegazza+ hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend, den
-sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker -- stillschweigend
-will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker -- in +schamlose+,
-+halbschamhafte+ und +schamhafte+ einzuteilen, um damit in groben
-Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem äusserst
-hohen Grade schamhafter Anforderungen zu bezeichnen[65] -- zweifelsohne
-ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben besprochene
-Verallgemeinerung.
-
-Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit Recht in
-die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im Zustande
-+völliger Nacktheit+ lebten oder noch leben. Auf diese Liste gehören
-die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich halbgesitteten
-Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den Beschreibungen
-der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen Bewohner der
-Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von Küstenstämmen
-des heutigen Venezuela und Guyana.[66] In letzterem Lande fand noch
-+Alexander von Humboldt+ die meisten Völkerschaften, selbst solche
-mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so nackt, so arm,
-so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren Hitze, beim
-starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und zum Teil
-auch bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich. Die
-Putzsachen, namentlich die Federbüsche, werden nur bei Tanz und
-Festlichkeiten gebraucht.[67] Vor hundert Jahren beobachtete +G. T.
-Marlier+ die brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in solcher
-ergehen sich heute noch die Trumai und Suya am Schingu, welche Dr.
-+Karl von den Steinen+ erst 1884 besucht hat.[68] Desgleichen die
-Engeräckmung oder Botokuden sowie die Pescheräh auf Feuerland. Zu
-+Cooks+ Zeiten gingen bei vielen Australierstämmen beide Geschlechter
-ganz nackt, und einige sind auch heute noch kaum weiter gekommen. So
-nach +John Forrest+ die Westaustralier, die doch von der Witterung viel
-zu leiden haben.[69] Am Kap York in Nordaustralien gehen nach +Frank
-Jardine+ wenigstens die Männer völlig entblösst, die Frauen mit einem
-blossen Laubgürtel, in den sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.[70]
-Dr. +Adolf Bernhard Meyer+ fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der
-Geelvinksbai ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar
-nackt gehen, ohne jede, auch die geringste Bekleidung“.[71] +Cañamaque+
-sprach den philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie
-Weiber, besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken,
-ohne die geringste Verlegenheit zu zeigen.“[72] Ganz ähnlich benehmen
-sich die Mincopies auf den Andamanen.[73] Afrika ist nicht minder reich
-an solchen Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner
-im Süden des schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye
-oder Bubi auf der Insel Fernando Po. +David Livingstone+ fand die Bawe
-am Sambesi, Sir +Samuel White Baker+ etliche Stämme am Weissen Nil, wie
-die Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt +Georg Schweinfurth+
-für die Schilluk, Nuer und Dinka, +John Petherik+ für die Dschangar.
-Von den ostafrikanischen Wataweta, die erst jetzt bekannt werden, sagt
-einer ihrer Erforscher, +H. H. Johnston+: „Beide Geschlechter entbehren
-jedes Begriffs und jeder Vorstellung von Scham. Die Männer besonders
-sind sich völlig unbewusst, dass Nacktheit unschicklich sei.“[74] Auch
-den Wadschagga schreibt dieser Forscher „fast tierische Unbewusstheit
-des Schamgefühls“ zu.[75] Ja, die Neukaledonierinnen gehen soweit, dass
-sie Abortus treiben, geradezu aus Buhlkunst, nämlich um das Welken
-von Reizen zu verhüten, welche die Schamhaftigkeit der Europäerinnen
-sorgfältig verbirgt, sie aber der Öffentlichkeit preisgeben.[76] Bei
-allen diesen Menschen ist die Nacktheit +buchstäblich+ zu nehmen.
-
-In die Klasse von +Mantegazzas+ halbschamhaften Völkern darf man
-vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der
-aufkeimende Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht
-einschliesst. Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst
-mit der Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen,
-bis zur Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den
-Aschira in Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in
-Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich
-in den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der
-Anblick völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger
-Mädchen mit bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische
-Bildwerke, die Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst
-die Prinzessinnen im Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich
-unbekleidet. Diese Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr
-allgemein noch in ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen
-endlich die Mädchen unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere
-dagegen bloss die verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer
-Fall ist allerdings der weit seltenere, doch huldigen einige Afrikaner
-auch diesem Gebrauche. Bei manchen Völkerschaften geht nur eines der
-Geschlechter, ohne Rücksicht auf Alter und Stand, bekleidet, das
-andere gar nicht. Die Männer der Dinka z. B. sind geradezu stolz auf
-ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für entehrend und als eine
-ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den Reisenden +Georg
-Schweinfurth+ ironisch bloss „das Weib der Türken“ nannten.[77] Ich
-möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese Völker überhaupt schon zu
-den Halbschamhaften gerechnet zu werden verdienen.
-
-Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher
-Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen
-deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich
-erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt
-werden kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung
-einzusehen. Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden
-Buddha lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya,
-werden in der Regel nackt dargestellt. +Fergusson+ behauptet sogar,
-dass bis zur muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit durchaus
-nicht das Anstandsgefühl verletzt habe.[78] Jedenfalls duldet dasselbe
-auch heute noch in Benares, gelegentlich auch sonst in Hindustan bis
-nach Assam, den Anblick der scheusslichen Aghori oder Aghorpunts, einer
-Sekte, deren Mitglieder, splitternackte Zweifüssler, den cynischen
-Ausdruck des menschlichen Pessimismus darstellen.[79]
-
-Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut
-bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende
-Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte
-nicht wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre
-ihr Schamgefühl so ausgebildet gewesen als das unserige. Ich rede
-nicht von so archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst
-aber ganz nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit,
-in welcher man trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische
-Gesittung noch als keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch
-nicht davon, dass viele, ja die meisten Götterstandbilder der Griechen
-und auch der Römer in geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung
-entbehren;[80] denn diese Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische
-Vorstellungen an, welche der Kult für lange Zeiten befestigt hat, wie
-ja auch das christliche Kruzifix uns heute noch den entblössten Leib
-des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.[81] Ungemein kennzeichnend
-ist dagegen die augenscheinliche Freude am Nackten, welche die weit
-fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte römische Kaiserzeit in
-Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl das Nackte geradezu
-ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit in dieser Hinsicht
-es sonst zu erklären, dass die auf uns gekommenen Standbilder so
-vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos zeigen?
-Die nackten Kaiser+büsten+ mag man allenfalls hingehen lassen, es am
-Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte
-Imperatoren in +dieser+ Eigenschaft nackt erscheinen.[82] Zahlreiche
-Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen Entblössungen ohne
-jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen Grund. Germanikus
-ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt einher, wie ihn
-sowohl die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen der Basilika von
-Gabii ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt; auch Augustus,
-Claudius und Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender Stellung, in
-den Museen von Neapel, des Louvre und des Vatikans zu schauen sind.
-In ähnlicher, unbegründeter Halbnacktheit sitzt der ehrwürdige Kaiser
-Nerva und steht der mit Eichenlaub bekränzte Antoninus im Vatikan.
-Allein nicht genug daran, auch im „heroischen Kostüm“ wurden die
-Herrscher verewigt. Dieses heroische Kostüm bestand darin, gar keines
-zu sein. Ein solches „trägt“ z. B. der zu Otricoli gefundene Caligula,
-welchen eine andere Statue (im Palast Farnese zu Rom) ebenfalls nackt,
-bloss einen nichts verhüllenden Mantel über die Achsel geworfen, gar
-aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi zu Venedig befindet sich eine
-ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa, und auf dem Kapitol zu Rom
-sieht man das zu Ceprano aufgefundene Standbild des Kaisers Hadrian,
-bloss mit Helm und kurzem Armschild bekleidet, weiter nichts. Sein
-Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im Louvremuseum in fröhlicher
-Nacktheit, und noch geringere Ansprüche verrät der die Viktoria
-tragende Lucius Verus der Jüngere im _Braccio nuovo_ des Vatikans.
-Was er etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam zur Seite gelegt und
-buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels Schwiegersohn die -- ein
-seltsamer Kontrast -- von wallenden Gewändern umflossene Viktoria. Am
-drastischsten wirkt aber wohl das Standbild des Königs Ptolemäos auf
-dem Kapitol, welches diesen Herrscher im vollkommensten Naturzustande
-vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch sehr beträchtlich vermehren.
-Die mitgeteilte Blumenlese genügt indes, den Geist der damaligen
-Zeit zu kennzeichnen. Erwägt man, dass alle diese Standbilder der
-Öffentlichkeit preisgegeben waren, so muss man annehmen, dass deren
-Anblick das Schamgefühl der in Toga und Tunika einherschreitenden Römer
-und Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe. Die Römer der Kaiserzeit
-waren nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk; dass aber neben den vielen
-Bildsäulen der Imperatoren, welche diese im vollen Schmucke ihrer
-Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen sie auch in einem Zustande
-verherrlichen konnten, der dem sittlichen Geschmacke einer schon sehr
-bald darauf folgenden Epoche nicht mehr entsprach, berechtigt uns
-gewiss, sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu den Halbschamhaften zu
-zählen.
-
-Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche die
-europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil
-gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen
-Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes
-Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur
-in der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer,
-aus den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen.
-Selbst auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird
-auch bei den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei
-und nackt sich es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem
-erlittenen Zwange gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die
-Kanakinnen, obwohl sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut
-sind, legen sogar von ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten
-den Vorübergehenden alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei
-diese bronzenen Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer
-Reize sich wenig besorgt zeigen -- wie +Max Buchner+ berichtet, bei
-dem man eine gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig
-schicklichen Schwimmvergnügungen nachlesen kann.[83] Selbst einem
-so hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden
-beider Geschlechter[84] in geschlossenem Raume sowie im Freien erst
-neuerlich von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet
-man bei den spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den
-Grundstock der zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas
-ausmachen. Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende
-+Hugo Zöller+ mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich Männer
-und Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse
-herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“[85]
-Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr
-züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus
-der Zeit des grossen Krieges von 1864-1870: „Die Weiber wuschen die
-wenigen Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele
-hatten nur noch einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum
-Trocknen ausbreiteten, standen sie selbst in adamitischem Kostüme
-dabei und rauchten ihre Zigarren.“[86] Und +Mantegazza+ erzählt
-bestätigend: „Auf meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen
-der Hauptstadt Kinder beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in
-einem Dorfe sah ich ein schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die,
-ohne sich im geringsten zu schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab,
-um seine Zigarre anzuzünden.“[87] In der argentinischen Stadt Mendoza
-baden die spanischen Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und
-gemeinsam mit den Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem
-öffentlichen Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich Seitenstücke
-sogar aus Europa anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in
-den Fluten des Bahlu neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und
-Mägdlein, weiterhin Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem
-Adamskostüm und nicht die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden
-Fremden nehmend.[88] Auch in Russland, längs den Flüssen, in den
-Städten und Dörfern am Don und an der Wolga ist es nichts Seltenes,
-namentlich am Samstag, Mädchen oder Frauen ohne jegliche Bekleidung
-sich scharenweise an wenig abgelegenen Orten, mitunter sogar unter
-den begangensten Brücken, baden zu sehen.[89] Ebensowenig lässt das
-Innere einer finnischen „Badstube“ im entferntesten eine schamhafte
-Scheu der beiden Geschlechter erkennen,[90] ja selbst vor der Badstube,
-im Freien, sitzen, wie die photographischen Aufnahmen beweisen, die
-streng protestantischen Leute in starker Entblössung. Auch ein rein
-germanischer Stamm, die christliche, des Lesens durchweg kundige
-Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der Erkenntnis gelangt,
-welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts schon in Eden sich
-erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen, um die Kleider zu
-ersparen, splitternackt aus.[91]
-
-Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen
-Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung
-befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf
-Antlitz und Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse
-der Gassenjungen oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die
-Grenze des Geduldeten streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers
-verbietet unser Schamgefühl, völlige Nacktheit aber fällt unter
-das Strafgesetz.[92] Da die Weissen Europas auch die klimatisch
-weniger begünstigten Erdräume innehaben, so hat bei ihnen das
-Schutzbedürfnis die Bekleidung naturgemäss gefördert, und die in
-unserem Erdteile nachweislich seit der sogenannten „Rentierzeit“
-andauernde und zunehmende Entwöhnung an den Anblick des Nackten hat
-sehr wahrscheinlich unendlich viel zur Ausbildung dieser schamhaften
-Scheu vor ungewohnter Entblössung beigetragen. „Nackte oder kaum
-bekleidete Menschen zu sehen,“ sagt der vielgewanderte Dr. +Otto
-Kuntze+, „fällt ja einem Weltreisenden nicht besonders auf, aber es ist
-mit solchen Erscheinungen stets der Eindruck eines rohen Naturzustandes
-oder von Hässlichkeit verbunden.“[93] Gleichwohl bleibt es wahr, dass
-selbst europäische Augen von der Nacktheit dunkelfarbiger Völker nicht
-beleidigt werden, während sie bei Weissen meist anstössig erscheint.
-„Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum, dass sie nackt sind,“
-sagte eine Dame zu +Hugo Zöller+ von den Negern in Dakar.[94]
-
-Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine
-so grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren.
-+Peschel+ warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich dasselbe
-früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen, weil
-die Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich
-bekleiden, keine unbeträchtliche sei.[95] In der That lassen sich
-dafür viele Beispiele anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre
-unserm +Alexander von Humboldt+, dass Scham und Gefühl für das
-Anständige bei den jungen Mädchen nicht viel entwickelter seien, als
-bei den Männern,[96] und +Cristobal Colon+ fand bei seiner Ankunft
-auf Trinidad die dortigen Frauen in völliger Nacktheit, während die
-Männer den „Guayuco“, eine Art schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei
-den Obbonegern, nordöstlich vom Ausflusse des Nil aus dem Albertsee,
-besteht die Bedeckung der Frauen in einem Laubbüschel, während die
-Männer einen Fellschurz tragen. Die völlige Nacktheit der im schönsten
-Ebenmasse gebauten Longofrauen bei Foweira am oberen Nil bezeugt Dr.
-+R. W. Felkin+.[97] In Rohl darf ausser den arabischen Frauen kein
-Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.[98] In dem merkwürdigen Staate
-der Monbuttu am Uelle bedecken sich die Männer mit einem Gewande aus
-Baumrinde, das von der Brust bis auf die Knie reicht, ihre Frauen
-dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück Bananenlaub an der
-Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf sittsame Kleidung
-fand +Speke+ am Hofe Mtesas,[99] des Königs von Uganda, welcher mit
-dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner Gegenwart auch nur auf
-Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch gleichzeitig völlig
-nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der arabische Reisende
-+Ibn Batuta+ versichert, dass dem Könige des Mandingoreiches von Melli
-Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet nahen durften. Dies
-war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch in unseren
-Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den Missionär
-+Livingstone+ im Zustande völliger Nacktheit, und nicht anders
-erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.[100]
-In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach +Denham+ und
-+Clapperton+ die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die Bewohner
-eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden von
-Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder
-Gazelle um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.[101]
-Die Männer der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen
-aus Bast selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber
-gehen meist völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine
-Beleidigung auf.[102]
-
-Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den
-geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin,
-ein noch junges Weib, dem Reisenden +Duchaillu+ einen Besuch machte
-und er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung -- zwei an den
-Hüften herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat -- ein Stück
-Kaliko schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie in
-seiner Gegenwart auch das wenige noch ablegte, was sie besass, um ihre
-Garderobe zu wechseln.[103] Die Weiber der Maravaneger in Mittelafrika
-befestigen eine vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel nebst zwei
-kleinen Läppchen an den Hüften, und auch diese luftige Gewandung
-entfernen sie, so oft sie sich gegen Ungeziefer wehren, mag sich dabei
-befinden, wer da will.[104] Der britische Reisende +Joseph Thomson+ sah
-sich bei den Wakawirondo in Ostafrika von einer Schar unbekleideter
-Dämchen umgeben, deren einzige Tracht und Schmuck lediglich in einer
-Perlenschnur bestand.[105] Der französische Reisende +Mage+ traf
-zu Kita im Innern Senegambiens einen Marabut aus Wallata. Seine
-Tochter, ein grosses schönes Mädchen von siebzehn Jahren, ging völlig
-unbekleidet, denn einen drei Finger breiten Streifen von Baumwolle kann
-man doch eben so wenig als Kleidung bezeichnen, wie einen Gürtel von
-Glasperlen. „Als ich dem Marabut einige Bemerkungen darüber machte,“
-erzählt +Mage+, „entgegnete er, das sei bei ihm zu Lande so der Brauch
-und altes Herkommen. Und in der That erinnerte ich mich, dass ich die
-Tochter Bakaos, des Königs der Duaïsch-Mauren, in ähnlicher Evakleidung
-gesehen hatte; nur war sie noch mehr Eva als die Tochter des Marabut,
-und eben so wenig wie diese verlegen.“[106]
-
-Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und
-schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem
-Zustande entgegen.[107] „Es ist beinahe keine unanständige Stellung
-zu denken,“ sagt +G. H. von Langsdorff+, „die sie uns nicht zum
-besten gegeben hätten.“[108] Auf Tahiti machten noch nach der
-Christianisierung der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am
-seichten Meeresstrande und mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo
-zahlreiche Fremde vorübergingen.[109] In früheren Zeiten war es noch
-schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom Gürtel abwärts aus reiner
-Höflichkeit, wie +Cook+ versichert, welcher auch berichtet, wie eine
-junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den Augenschein
-zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die Männer
-ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden +Joseph
-Halevy+ in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber ganz ernstlich
-sein Geschlecht untersuchten,[110] und von allen Dingen, die einem in
-Westafrika zugemutet werden, klagt +Hugo Zöller+, sind ihm wenige so
-schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse umkleiden zu müssen
-vor den Augen einiger Dutzend unverschämter und unzüchtiger Weiber und
-Mädchen, die gerade darauf zu lauern pflegten.[111]
-
-Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch
-+Lippert+ scheint der +Peschel+schen Ansicht beizupflichten; ja er
-unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes Argument. In
-dem Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl beim männlichen
-Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen des Leibes sich
-erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen trefflichen Fingerzeig
-für den Hergang der Entwicklung, denn eben bei diesen Völkern ist
-es auch nur der Mann, der sich in reicherem Masse schmückt[112] --
-ganz wie auch im Tierreiche das Männchen meist als der von Natur aus
-geschmücktere Teil erscheint. Nach +Mantegazza+ wäre es freilich ein
-allgemeines Gesetz, dass die Frauen die Schamgegend mehr bedecken
-als die Männer,[113] allein der italienische Gelehrte unterlässt es,
-diese Behauptung genügend zu beglaubigen. Und trotzdem möchte ich
-mich jenen anschliessen, welche, wie +Dr. Charles Letourneau+, die
-ersten Regungen der Schamhaftigkeit dem +weiblichen+ Geschlechte
-zuschreiben.[114] Dafür spricht die allgemeine Erfahrung, dass es dem
-starken Geschlechte in der Regel in viel höherem Grade als dem zarten
-gelingt, sich über das Urteil seines lieben Nächsten hinwegzusetzen
-und nicht mehr über jede Kleinigkeit zu erröten, dann aber auch die in
-der ganzen Schöpfung wiederkehrende Sprödigkeit der weiblichen Wesen.
-Endlich scheinen mir mehrere von den oben angeführten Beispielen nicht
-völlig beweiskräftig zu sein, so hauptsächlich die Frauennacktheit bei
-festlichen Gelegenheiten, welche sehr wohl eine auf die Missachtung
-des Geschlechtes gegründete Vorschrift der Etikette sein kann. So sah
-z. B. +Hugo Zöller+ zu Mahin an der Küste von Oberguinea eine ganze
-Anzahl erwachsener Mädchen pudelnackt einherspringen, und in Kamerun
-beobachtete er das Nämliche. Dies ist aber dort „Trauertoilette“,
-ebenso wie bei uns die Damen Schwarz anzulegen pflegen, und diese Sitte
-scheint in Westafrika sehr weit verbreitet zu sein.[115] Auch wissen
-wir von, freilich recht schwachen, Spuren des Schamgefühls bei ganz
-rohen Wilden und zwar fast immer nur bei weiblichen Individuen. Die
-gewöhnlich durchaus unbekleidete Tasmanierin achtete sorgfältig darauf,
-wenn sie auf den Boden sich niedersetzte und dabei die Knie öffnen
-musste, mit einem ihrer Füsse zu bedecken, was die elementarste Reserve
-zu verbergen gebietet, und unter den so schamlosen Insulanerinnen der
-Südsee rühmt +Hr. von Langsdorff+ doch jenen der Markesas eine gewisse
-Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die ihre Blätter verloren
-hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen Teil ihrer sonst
-verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden, gingen sie in
-kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend, gekrümmt,
-mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und Schenkeln,
-indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass sie in
-dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem philosophischen
-Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel gewährten. Diejenigen
-hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten, waren bei jeder
-ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte Stelle
-anzuweisen.“[116] Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit
-oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen
-mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen
-sie doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und
-überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.[117]
-Ähnlich geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die
-Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf
-Neuseeland, wo braune Maoriherren und -Damen kunterbunt herumschwammen.
-Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die geringste Rede,
-die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die grösste
-Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von ihren
-Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein
-moderner Reisender, +Dr. Max Buchner+, „dass ich im Bade niemals einen
-gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern,
-niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die
-Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“[118]
-Freilich ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu
-finden und die oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen
-Damenwelt lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig.
-
-Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die
-Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich
-weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten
-lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres
-Wesens gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was
-nur auf das Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet,
-so ist das Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich
-und natürlich. Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf
-und markiert, wie es beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist;
-vielleicht deshalb erwacht auch das Schamgefühl im Weibe früher und
-lebhafter als im Manne. Ich bleibe mit +Letourneau+ dabei, dass
-es eine vorwiegend +weibliche+ Empfindung ist, von der die Männer
-selbst im Banne der Gesittung nur wenig berührt werden, während sie den
-Kulturarmen unter ihnen meistens völlig unbekannt ist.[119]
-
-Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder
-geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger
-Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die +Bekleidung+ einen
-gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren Irrtum
-zu warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier streifen
-müssen, hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch jenen zur
-+Hautmalerei+, welche bei der Mehrzahl der Indianer Amerikas die
-Kleidung ersetzte, sowie den zur +Tättowierung+, die an verschiedenen
-Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei den Polynesiern
-der Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem hohen Grade
-den Eindruck der Nacktheit aufhebt. Die Menschen, welche diese Sitte
-pflegen, so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes, noch des
-Zweckes klar bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie doch dazu,
-wenigstens auf diese Art die rohe Natürlichkeit an sich zu verklären
-und die Aufmerksamkeit des Beobachters von der Nacktheit auf die
-künstlichen Figuren und Zeichen abzulenken. +Lippert+ tritt nun lebhaft
-dafür ein, und es ist ihm darin nur beizustimmen, dass der erste
-Anlass zur Bekleidung noch +nicht+ das Schamgefühl war.[120] Kein
-Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig nackt zu denken ist und von
-Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine Nachkommen, die schon
-mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören noch in die Klasse der
-schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in mannigfacher Weise
-zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider, und sogar als sie
-solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als festtäglichen
-Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute noch manche
-Völker, besonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis einer Umhüllung
-weniger lebhaft empfinden als hellhäutige.
-
-Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die
-Kleidung sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als
-Ausschmückungen des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt
-schon in bedeutendem Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich
-nicht nur im allgemeinen als Persönlichkeit, sondern als eine an
-sich bedeutende erhalten. Dazu dient ihm die Schmückung des eigenen
-Ichs, besonders das Bemalen mit leuchtender Farbe, eine Sitte, welche
-den Australier unserer Tage auf die Stufe des vorgeschichtlichen
-Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst bewohnt gewesenen Höhlen
-der Dordogne stiess man auf Knollen roten Ockers, der wohl nur zum
-Bemalen des nackten Körpers gedient haben mochte. +Lipperts+
-Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu haben, wie eine
-natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz auserwählte,
-der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen Seite aus
-der Bedeckung empfohlen wurde.[121] Fast alle nackten Wilden behängen
-sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika, Arme
-und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist dem
-Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen Haarkronen
-der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei entwickelteren Völkern
-in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über, an welch letzterem
-Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht der Herrschaft
-hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des gesamten
-Leibschmuckes neben die Leibwaffen. Indes ist die Wahl der Vertretung
-des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des Hauptes
-gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als siegreicher
-Nebenbuhler hervorgetreten.[122] Sobald die Faser zur Schnur geworden,
-wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen Geschmeides.
-Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste Schmuckträger; wer
-auch gar nichts zu seiner Auszeichnung zu verwenden vermag, er
-würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten von jenem
-Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die schreitenden Füsse
-insbesondere der Mitte zuweisen.[123] Blätter oder Laubbüschel, auch
-eine Handvoll langen Grases, werden in die Lendenschnur gesteckt.
-Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel aus Gras oder
-Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“, der
-Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen
-Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte
-von Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen,
-wenn man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit
-nur sehr geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein
-einen ‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor
-+Karl Semper+ die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub
-teilweise ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand,
-den sie oft genug auch in der Hand hielten.[124] Die Neukaledonier
-gehen völlig nackt, mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung
-aus Bast oder grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben
-scheint zu verbergen, als vielmehr hervorzuheben.[125] „Ebenso wenig
-ist der Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird
-er erst in fast unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen
-Schmuckgegenstandes, der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch
-meistenteils schon um deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil
-er ja wie jeder Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene
-Stelle zu liegen kommen, die eben +deshalb+ von frühester Kindheit
-der Menschheit an der Bedeckung sich erfreut.“[126]
-
-So erklärt sich denn sehr natürlich, wie +Peschel+ meint und ihm
-vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehrzahl
-der Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten
-bedürfe.“[127] Dieses „Wissen“ ist aber nur +Schein+ und mangelt
-manchen Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z. B. halten
-es geradezu für schändlich, die ausserordentlich grossen Attribute
-ihrer Männlichkeit zu verbergen und tragen dieselben vielmehr prunkend
-zur Schau.[128] Die Lendenschnur der Trumai Centralbrasiliens lässt
-in gleicher Weise gerade das unverhüllt, was nach unseren Begriffen
-zu verhüllen am nötigsten wäre.[129] Vielfach wird endlich der Gürtel
-in einer Weise getragen, welche beweist, dass jene Gewöhnung eine
-+Folge+, aber nicht der ursprüngliche Zweck solcher Schmuckverlegung
-sein konnte, weil der damit angeblich angestrebte Zweck nur höchst
-unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch diesem „Minimum einer
-Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht zuzugestehen und die sich
-damit begnügenden Völker sind sittlich den völlig nackten beizuzählen.
-Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner ferneren Ausbildung als
-Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der darüber gezogene Gürtel
-festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen und Zeugen entsteht das
-Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer Form von Kleidung
-hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien überall in wärmeren
-Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung bildet.[130]
-
-Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung,
-vielmehr schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte
-der Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit
-zu bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen
-bei den Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was
-gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken pflegt. Und er schämt
-sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren
-Einfluss übt. +Lippert+, dem ich auch hier unbedingt folge, bemerkt
-sehr richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand zu
-schreiben, aber in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir uns
-derselben blossen Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet
-sehen, entsteht in uns dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl
-kennen.“ Ganz ebenso heftet sich das Schamgefühl der Naturvölker immer
-an jene Stelle des Leibes, welche ein Gegenstand des Schmuckes zu sein
-pflegt, ohne ursprüngliche Beachtung der betreffenden Teile an sich.
-+Alexander von Humboldt+ hat gezeigt, dass der übliche Schmuck nicht
-einmal in einer eigentlichen Bedeckung bestehen müsse, um Schamgefühl
-für den betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am Orinoko die
-verächtliche Armseligkeit eines Menschen mit den Worten aus: „Der
-Mensch ist so elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb malen
-kann.“[131] Es ist also ursprünglich niemals der Gegenstand, der nackte
-Körperteil selbst, dessen man sich schämt, sondern der Mangel des
-üblichen Schmuckes und dann jene Nacktheit, die dadurch entsteht.[132]
-
-Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten der
-Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in rauheren
-Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die Unbilden
-der Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon an den
-Orang-Utan auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und anhaltend
-mit Decken, alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu spielen; sie
-ziehen dieselben über Kopf und Rücken, wickeln sich in sie ein oder
-untersuchen mit grosser Aufmerksamkeit ihr Gewebe. „Mitunter, wenn ich
-sie auf diese Weise beschäftigt sah,“ bemerkt +Dr. Mohnicke+, „stieg
-der Gedanke in mir auf, als spreche sich hierin bei ihnen das erste,
-freilich noch ganz dunkle und unbestimmte Verlangen oder Bedürfnis
-nach Kleidung aus;“[133] und ich glaube, der nämliche Gedanke wird
-sich bei den meisten einstellen, welche einmal in unseren Tiergärten
-den in ganz menschlicher Weise sich in warme Decken hüllenden
-Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur Kleidung zwingt, hat
-die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil. Dies zeigt sich
-an den gut verhüllten Maori Neuseelands,[134] wie an andern Völkern.
-Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt, legen
-gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung völlig
-ab, nach +Emil Bessels+ mit Ausnahme der kurzen Höschen; die Kleinen
-gehen aber nicht selten splitternackt.[135] Von den meist völlig
-nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze an
-einer um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und
-abwechselnd von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige
-Leib völlig unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei
-keinem der Geschlechter bemerkbar.[136] Ebenso gelangen bei den nackten
-Australiern manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung,
-aber nur zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals
-aus Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten
-Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches
-Schamgefühl ab.[137] Im gleichen Sinne berichtet +Johnston+ von den
-schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die sie
-tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in der
-Nacht und am Morgen.“[138]
-
-Geleugnet soll nicht werden, dass die Bekleidung ihrerseits zur
-Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss
-mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und Prunksucht
-aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je
-mehr er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt,
-einen desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung
-seines Körpers zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume
-oder dem Islâm auch die europäische oder orientalische Kleidung
-ihren Einzug hält. Setzt der männliche Neger einen Cylinder auf
-und verbreitert das Weib die Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder
-zieht sogar das Hüftentuch bis über die Brust hinauf, so geschieht
-das zunächst nur aus Prunksucht, die demnach als Vorläuferin der
-Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die Wege ebnet.[139] Auch die
-Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den Busen mit einem Tuche,
-doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind, denn das afrikanische
-Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der Weiber bis auf den Nabel
-herabhängen.[140] Wie die Bekleidung die Schamhaftigkeit fördert,
-lehrt das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen, welchen +Livingstone+
-Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen schon sogar den Busen
-bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging. Ein junger Mincopie
-(Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern gefangen und in
-Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt, musste
-sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man ihm
-dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h.
-alle Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, -- so rasch war
-ihm das Schamgefühl anerzogen worden.[141] Freilich ist damit keine
-Gewähr für die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein
-zahlreich sind die Beispiele von +Rückfall+ in die frühere Nacktheit
-und Barbarei bei etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich erinnere unter
-anderen bloss an jene drei Pescheräh, welche Kapitän +Fitzroy+
-nach England gebracht, wo sie auf Kosten der Regierung erzogen und
-unterhalten wurden. Einer von ihnen, +Jemmy Button+ getauft, war sogar
-eine Zeitlang in vornehmen Gesellschaften als Schosskind verhätschelt
-worden, hatte in Europa stets Handschuhe und blankgeputzte Stiefel
-getragen und sprach sogar englisch. In seine Heimat zurückgebracht und
-mit seinen Verwandten vereinigt, wurde er aber bald wieder der frühere
-nackte, ungewaschene und ungekämmte Feuerländer. +J. J. v. Tschudi+
-berichtet von einem talentvollen Botokudenknaben, der sorgfältig
-erzogen es zuletzt soweit brachte, dass er sich das Doktordiplom bei
-einer medizinischen Fakultät Brasiliens erwarb, dann aber plötzlich
-verschwand und nach längerer Zeit unter einer Botokudenhorde in seinem
-ursprünglichen, völlig nackten Naturzustande wieder angetroffen wurde.
-Ebenso lehrreich ist auch das Beispiel des neuerworbenen deutschen
-Schützlings Manga Bell, Sohn des vielbesprochenen „König“ Bell in
-Kamerun. Derselbe ist eigentlich Christ und in Bristol gut englisch
-erzogen worden, macht aber, von seinem häufigen Briefschreiben etwa
-abgesehen, keinen Gebrauch mehr von diesen Vorzügen.[142]
-
-Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach Kleidung
-bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es
-aber doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich,
-wie +Peschel+ will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein
-einer höheren Würde“ erwache und namentlich ob es das „Bestreben“
-verkünde, die Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.[143]
-Ein solches „Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und
-Keuschheit seinen nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so,
-und halb oder ganz bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung
-nackten Stämmen häufig gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in
-Ostafrika sind z. B. wahre Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft
-verhüllten Massai, ihren Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in
-der unverschleiertsten Form verbreitet ist.[144] Die gut bekleideten
-japanischen Mädchen besitzen unter anderen Spielen auch das der
-„Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte, erhobene Phallus
-hervorspringen. Der gewissenhafte russische Naturforscher +Nikolaus v.
-Miklucho-Maclay+, welcher so viel für die Entschleierung Neuguineas
-geleistet, berichtet, dass die australischen Eingebornen, wenn von
-Europäern aufgefordert und wenn Weiber bei der Hand sind, gegen eine
-geringfügige Belohnung durchaus kein Bedenken finden, am hellen
-Tage vor Zuschauern auszuüben, was selbst niedrige Rassen sonst mit
-dem Schleier des Geheimnisses zu umhüllen pflegen. Europäer, beim
-Zusammentreffen mit Eingebornen in fernen Bezirken, gönnen sich
-nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin dieses Schauspiel.[145]
-Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein gleiches Beispiel
-von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem wohlgekleideten Volke kein
-geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den Juden erzählt: „Da
-machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und Absalom beschlief die
-Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen Israel.“[146] Noch
-vor einem Jahrhunderte wurden auf Tahiti, wie +Cooks+ Reisebegleiter
-sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen vollzogen, unter gutem
-Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber, worunter die vornehmsten
-sich befanden. Ähnliches erlebte +La Pérouse+ auf Samoa.[147] Bei den
-Malayen der Philippinen geschieht dies nach +Cañamaque+ gleichfalls
-angeblich ganz ungescheut auf offener Strasse; desgleichen heute noch
-auf dem Eilande Peling, dem grössten in der Banggai-Gruppe östlich
-von Celebes.[148] Auf den Andamanen verlangt endlich die Sitte, dass
-die Frauen der nackten Mincopies gar öffentlich gebären müssen;[149]
-aber auch in Kamtschatka, wo doch das Klima eine starke Bekleidung
-erheischt, gebären die Frauen ohne jegliche Scheu in Gegenwart
-der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne Unterschied des Alters und
-Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung an sich keinen Unterschied
-in dem sittlichen Verhalten der Völker bewirkt.
-
-Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit
-nichts Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des
-Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der
-allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,[150] ein jüngerer,
-gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine
-moralische Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben
-hat. Deshalb verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie
-Gefahr, Krankheit oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als
-die Ausgeburt einer von der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten
-Phantasie, als eine widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich
-daher in dem Gedanken +Bernardins de Saint-Pierre+ zu erblicken, der
-in seinem vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin den
-Untergang in den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch,
-nebenbei gesagt, recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie
-wenig Schamhaftigkeit der menschlichen Natur als solcher eigen ist,
-haben wiederum recht schlagend die modernen hypnotischen Versuche
-dargethan, bei welchen die züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der
-Schamhaftigkeit verlieren und, wenn man ihnen eine entsprechende
-Idee suggeriert, Akte eines offenbaren geschlechtlichen Cynismus
-begehen.[151]
-
-Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich
-die erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger
-entwickelte Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten
-Mortlockinsulanern geht die Wahrung des äusseren Anstandes so weit,
-dass man in Gegenwart einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist,
-sich nicht erlauben darf, irgend welche freien Redensarten zu führen,
-ja man darf dann nicht einmal das Wort Nabel, Bauch, den Namen des
-Gürtels, „Kinsak“, oder des die Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein
-Europäer, durch das geschickte Muster des letzteren oder die gelungene
-Ausführung des Kinsak zu einem Ausdruck der Bewunderung verleitet,
-würde argen Anstoss erregen; die beiden Stammesgenossen würden sich
-schamrot abwenden und den unschuldigen Fremdling verachten. Würden
-die Gegenstände seines Lobes sich aber nicht an dem Leibe der Frau
-befunden, sondern etwa auf der Erde gelegen haben, so würde deren
-Nennung kein Vergehen gegen den Anstand gewesen sein.[152] Auf den
-Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt zu gehen, aber es gilt
-für äusserst unanständig, das Praeputium nicht zuzubinden; ebenso auch
-auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der Südsee, wo die sonst
-ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne den Bambubehälter,
-das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die Muschel (_Bulla ovum_)
-zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug verstecken. Dasselbe
-gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die Tubariweiber in
-Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen Leibriemen, an
-welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig befestigt ist, bei
-dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham ergriffen
-werden.[153] Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen tragen stets
-ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch nichts
-bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die Palauinsulanerinnen
-für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der Schamhaftigkeit mancher
-Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der Nabel bedeckt ist. Für
-eine grosse Frechheit wird es in dem alten Kulturlande China angesehen,
-wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich verkümmerten Fuss zeigt;
-ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen und auf züchtigen
-Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt. Die Frauen der
-germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich beschimpft,
-wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine Europäerinnen
-denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge.
-
-Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der Verhüllung
-bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht
-nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter
-mit unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder
-Leib und Glieder deutlich erkennen.[154] Auch die häusliche Tracht
-der Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den
-Bauch und die Beine aber ganz frei und unbedeckt;[155] dagegen darf
-sich das Weib nur vor ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten
-unverschleiert sehen lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte,
-was ihm die Kranke zeigt, ihr Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu
-prostituieren. Freilich weiss die wahre Tochter Evas auch dafür ein
-Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen etwas zu verbessern
-und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein Fleck auf
-der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der
-Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.[156]
-Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im Bade
-von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht.
-Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern
-ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt
-+Ebers+, wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen,
-dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger
-als die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam
-verbirgt. Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen
-das Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so
-würde ein frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen
-die Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen
-bei unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs
-bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose
-Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt
-keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So
-vormittags nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht --
-angekleidet sei, ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der
-Opernloge ohne ein Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als
-sie es morgens war, entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen
-stellen an öffentlichen Orten ihre allerdings anmutig geformten
-Schultern und Arme, ihre feinen Knöchel und noch etwas darüber
-bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem Hause erlauben, auch nur
-die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern, Entrüstung würde ihnen das
-Blut in die Wangen jagen.[157] Sie finden es ganz natürlich, ihre
-Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann jedem einzelnen zu
-versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben überall manchen
-Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem Beweggrunde, den man bei
-uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die schwarzen Mädchen von
-Quitta in Westafrika an Stelle der sonst üblichen breiten, den grössten
-Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber unverhältnismässig
-schmale an.[158] Ein ganz ähnlicher sinnlicher Gedankengang schlummert
-aber am Urgrunde der vorhin besprochenen Sitte, welche im Kreise der
-schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll verlangt, dass eine Dame,
-um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste entblösst tragen müsse --
-eine beklagenswerte Versündigung gegen den guten Geschmack und den
-ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die Schaustellung dem Salon
-zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen gereicht!
-
-Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl
-sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers haften
-kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem Schwanken
-desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes behaupten:
-+Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls bedeutet eine Erhebung
-bei jeder Völkerschaft+;[159] und ferner: +Das Schamgefühl hält
-gleichen Schritt mit der Kulturentwicklung der Menschheit+.
-
-
-[55] +Carus Sterne.+ Werden und Vergehen. Eine Entwicklungsgeschichte
-des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung. Zweite Aufl. Berlin,
-1880. S. 483.
-
-[56] +Charles Darwin.+ Der Ausdruck der Gemütsbewegungen bei dem
-Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293.
-
-[57] +Carus Sterne.+ Die Krone der Schöpfung. Wien u. Teschen, o. J. S.
-79.
-
-[58] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16.
-
-[59] +Hugo Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86.
-
-[60] +Oskar Peschel.+ Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig, 1881. S. 173.
-
-[61] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17.
-
-[62] +Globus.+ Bd. XLIV. S. 106.
-
-[63] _Revue d'anthropologie._ 1872. S. 209.
-
-[64] Prof. Dr. +Friedrich Ratzel+. Völkerkunde. Leipzig, 1885. Bd. I.
-Grundzüge der Völkerkunde. S. 63.
-
-[65] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 28.
-
-[66] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 173.
-
-[67] +Alex. von Humboldts+ Reise in die Äquinoktial-Gegenden des neuen
-Kontinents. Bd. III. S. 96.
-
-[68] +Karl von den Steinen.+ Durch Centralbrasilien. Expedition zur
-Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S. 192. 195.
-
-[69] +Globus.+ Bd. XXIX. S. 207.
-
-[70] Ausland 1867. S. 892.
-
-[71] +Globus.+ Bd. XXV. S. 165.
-
-[72] +Ferdinand Blumentritt.+ Versuch einer Ethnographie der
-Philippinen. Gotha, 1882. S. 15.
-
-[73] +Frederic J. Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman
-Islanders._ London, 1863. S. 122.
-
-[74] +H. H. Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
-östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409.
-
-[75] A. a. O. S. 412.
-
-[76] +Victor de Rochas.+ _La Nouvelle Calédonie et ses habitants._
-Paris, 1862. S. 237.
-
-[77] +Georg Schweinfurth.+ Im Herzen von Afrika. Reisen und
-Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I. S.
-163.
-
-[78] +Sir John Lubbock.+ _Pre-historic Times as illustrated by ancient
-remains and the manners and customs of modern Savages._ London, 1869.
-S. 533.
-
-[79] +Paul Mantegazza.+ Indien. Aus dem Italienischen von +H. Meister+.
-Jena, 1885. S. 207.
-
-[80] Merkwürdigerweise werden hauptsächlich +männliche+ Gottheiten
-ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint, wie beim Apoll
-vom Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen überflüssig wäre.
-Ganz ähnlich verhalten sich, um nur einige Beispiele zu nennen, die
-Sylvanusstatue in der +Blundell+schen Sammlung, die Bronzestatue
-von Herculaneum, der Eros im Pariser Louvre, der vatikanische
-Apoll (im _Museo Pio-Clementino_) und das Marmorstandbild des erst
-spät aufgekommenen Gottes Atys in der +Landsdowne+schen Sammlung.
-Letzterer hat nicht die allergeringste Spur von Bekleidung, nur den
-das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen Blätterschmuck, welcher
-an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl sich dessen
-bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des
-Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und
-prangt als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten
-Wahrzeichen seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen.
-Ausser Venus in ihren mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen
-die übrigen Göttinnen nicht leicht ohne irgend eine Gewandung.
-Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung des männlichen Körpers in
-der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst nicht etwa ein
-Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der
-männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten?
-
-[81] Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die alten
-byzantinischen Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu
-Braunschweig aufbewahrt wird, Christus in eine lange Kutte gekleidet
-darstellen.
-
-[82] So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die
-Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt
-(Museum zu Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz
-nackt ist ein Mars Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen
-Römer des ersten Jahrhunderts als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn
-gerade die Gottheit an sich.
-
-[83] +Max Buchner.+ Reise durch den Stillen Ozean. Breslau, 1878. S.
-352-354.
-
-[84] +Georges Bousquet.+ _Le Japon de nos jours et les échelles de
-l'extrème Orient._ Paris, 1877. Bd. I. S. 87.
-
-[85] +Hugo Zöller.+ Pampas und Anden. Sitten- und Kulturschilderungen
-aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer Berücksichtigung
-des Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364.
-
-[86] Ausland, 1870. S. 294.
-
-[87] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturgesch. Studien. S. 36-37.
-
-[88] +Rudolf Bergner.+ Rumänien. Eine Darstellung des Landes und der
-Leute. Breslau, 1887. S. 61.
-
-[89] +Anatole Leroy-Beaulien.+ _L'empire des Tsars et les Russes._
-Paris, 1881. Bd. I. S. 132.
-
-[90] +Gustaf Retzius.+ Finska kranier jämte några Natur- och
-Literatur-Studier inom andra områden af finsk antropologie. Stockholm,
-1878. S. 119.
-
-[91] +G. G. Winkler.+ Island, seine Bewohner, Landesbildung und
-vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107-111.
-
-[92] Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler wie
-Bildhauer, sich mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das nackte
-Weib zum Vorwurfe ihrer Darstellungen wählen und dass solche
-Kunstleistungen von Herren und Damen gemeinsam besichtigt und ohne
-Erröten bewundert und besprochen werden, wie denn auch die Kunstläden
-Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und jung mit Behagen
-betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das „Göttliche
-in der Kunst“ nicht zu erklären vermag.
-
-[93] Dr. +Otto Kuntze.+ Um die Erde. Reiseberichte eines
-Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487.
-
-[94] +Zöller.+ Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt der Verfasser
-hinzu: „Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die Nacktheit
-eines Farbigen unserem Auge auffällt, als diejenige eines Europäers.
-Erzählt man einem Mitreisenden, der noch niemals wilde oder
-halbwilde Länder besucht hat, von der Nacktheit der sogenannten
-Naturkinder, deutet man namentlich dem weiblichen Teil der Passagiere
-dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas Fürchterliches.
-Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant, jenen
-eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und
-Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet.
-Und lebt man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen
-Bevölkerung den grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt
-man sich so schnell daran, dass man schon nach wenigen Tagen die Sache
-weit weniger komisch findet, als das gemeinsame Baden der Geschlechter
-in belgischen, französischen und italienischen Seeplätzen. Ich habe auf
-Timor, in den Bergen von Java, in Hinterindien u. s. w. junge Damen so
-ungeniert und augenscheinlich so unschuldig und arglos einem Dutzend
-nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen sehen, als ob es europäische
-Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen wären.“
-
-[95] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 173.
-
-[96] +Humboldts+ Reise nach den Äquinoktialgegenden des neuen
-Kontinents. Bd. II. S. 19.
-
-[97] +Wilson+ u. +Felkin+. Uganda und der ägyptische Sudan. Stuttgart,
-1883. Bd. II. S. 33.
-
-[98] A. a. O. S. 75.
-
-[99] Gestorben am 10. Oktober 1884.
-
-[100] +Peschel.+ A. a. O.
-
-[101] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse
-sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S. 574.
-
-[102] Ausland 1858. S. 261.
-
-[103] +Paul Duchaillu.+ _Explorations and adventures in equatorial
-Africa._ S. 444.
-
-[104] Ausland. A. o. O.
-
-[105] +Joseph Thomson.+ Durch Massailand. Erforschungsreisen in
-Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422.
-
-[106] +Globus.+ Bd. XIV. S. 38.
-
-[107] +Fenton Aylmer.+ _A cruise in the Pacific._ London, 1860. Bd. I.
-S. 209.
-
-[108] +G. H. von Langsdorff.+ Bemerkungen auf einer Reise um die Welt.
-Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125.
-
-[109] +Moerenhout.+ _Voyage aux îles du grand océan._ Paris, 1837. Bd.
-I. S. 219.
-
-[110] _Bulletin de la Société de géographie de Paris._ 1873. Bd. II. S.
-252.
-
-[111] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 133.
-
-[112] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433.
-
-[113] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 30.
-
-[114] Dr. +Charles Letourneau+. _La Sociologie d'après l'éthnographie._
-Paris, 1880. S. 48.
-
-[115] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 79. 185.
-
-[116] +Langsdorff.+ Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
-127.
-
-[117] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318.
-
-[118] +Buchner.+ Reise durch den Stillen Ozean. S. 129.
-
-[119] +Letourneau.+ Sociologie. S. 59.
-
-[120] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18.
-
-[121] A. a. O. Bd. I. S. 19.
-
-[122] A. a. O. S. 407.
-
-[123] +Lippert.+ A. a. O. S. 18.
-
-[124] +Karl Semper.+ Die Palauinseln im Stillen Ozean. Reiseerlebnisse.
-Leipzig, 1873. S. 35.
-
-[125] +Globus.+ Bd. XLIV. S. 106.
-
-[126] +Lippert.+ A. a. O. S. 408.
-
-[127] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176.
-
-[128] +Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. S. 389.
-
-[129] Vgl. die Abbildung bei: Dr. +Karl von den Steinen+. Durch
-Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass diese
-Indianer sich in sehr primitiver Weise gegen eindringende Insekten
-schützen: _praeputium filo gossypii rubro ante glandem farciminis
-instar constringunt_, was nicht nötig wäre, wenn eine Verhüllung die
-Stelle schützte.
-
-[130] +Lippert.+ A. a. O. S. 410.
-
-[131] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 92.
-
-[132] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. I. S. 432-433.
-
-[133] Ausland 1872. S. 802-803.
-
-[134] +Theodor Waitz.+ Anthropologie der Naturvölker. Zweite Aufl. von
-Dr. +G. Gerland+. Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356.
-
-[135] +Emil Bessels.+ Die amerikanische Nordpolexpedition. Leipzig,
-1879. S. 358.
-
-[136] Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 62.
-
-[137] So die Herren +Houzé+ und +Jacques+, welchen wir umständliche
-Mitteilungen über dieselben verdanken im _Bulletin de la Société
-d'anthropologie de Bruxelles_ 1885. S. 53-156, ganz besonders auf S.
-124.
-
-[138] +Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. S. 409.
-
-[139] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86-87.
-
-[140] Ausland 1858. S. 261.
-
-[141] +Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman islanders._
-S. 284.
-
-[142] Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig ist die
-Geschichte seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. +Max Buchner+
-sie erzählt: „Als er noch nicht zwanzig Jahre alt, von Bristol
-zurückkam, hatte er auf dem Kopf einen schwarzen Cylinderhut, am
-Halse zwei Vatermörder und eine schwarze Kravatte, auf dem Leibe
-aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den Füssen gewichste
-Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie und da
-kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den
-Missionären ein eheliches Weib, eine untadelhafte Negerlady, kirchlich
-antrauen. Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass
-ein so hoher Jüngling wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen
-Gattin auskommen könne, und siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich
-konnte er sich diese allerdings nicht mehr antrauen lassen, er nahm
-sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel aus. Bald
-folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde
-schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose.
-Heute hat Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso
-nackt oder halbnackt wie sein Vater.“ (M. +Buchner+. Kamerun. Skizzen
-und Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49).
-
-[143] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176.
-
-[144] +Thomson.+ Durch Massailand. S. 435.
-
-[145] Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 88.
-
-[146] Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22.
-
-[147] Dr. H. +Ploss+. Das Weib in der Natur- und Völkerkunde.
-Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224.
-
-[148] +G. A. Wilken.+ _Over de Verwantschap en het Huwelijks-en
-Erfrecht by de volken van den indischen Archipel._ Leiden, 1883. S. 7.
-
-[149] +Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman Islanders._
-S. 294.
-
-[150] +Carus Sterne.+ Die Krone der Schöpfung. S. 101.
-
-[151] _Ludwig Büchner._ Thatsachen und Theorieen aus dem
-naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216-217.
-
-[152] +J. Kubary.+ Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in den Mitteil.
-der geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878-79. S. 252.
-
-[153] +Petermanns.+ Geographische Mitteilungen. 1857. S. 138.
-
-[154] +Gräfin Pauline Nostitz.+ Reisen in Vorderasien und Indien.
-Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13.
-
-[155] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner.
-Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160.
-
-[156] A. a. O. S. 224.
-
-[157] _Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était surprise +chez
-elle+ décolletée comme elle se montre au bal?_ sagt +A. de Quatrefages+
-in der _Revue d'anthropologie_. 1872. S. 209.
-
-[158] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 16.
-
-[159] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176.
-
-
-
-
-VII.
-
-Kuss und Liebe.
-
-
-Es ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren
-Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern, die wie die
-Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der Völker und dem Gegenstande
-unserer Untersuchungen in augenscheinlichem Zusammenhange stehen. Der
-vornehmste dieser Punkte betrifft jenes Gefühl, welches der europäische
-Kulturmensch als +Liebe+ empfindet. Über dieses müssen wir uns zunächst
-verständigen. Forscht man vom ethischen Standpunkte nach dem wirklichen
-Wesen der Liebe, so trifft man schon bei +Aristoteles+ die Auslegung:
-„Lieben ist, dass wir für jemand das wollen, was er für gut hält und
-zwar seinetwegen, nicht unsertwegen.“[160] Der uns bedeutend näher
-gerückte +Leibniz+ erklärt die Liebe als „die Empfänglichkeit für die
-eigene Freude an der Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten
-Gegenstandes.“[161] Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der
-darin besteht, dass jene fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und
-Ursache unserer eigenen Lust ist, bringt +Spinoza+ sehr richtig, aber
-nur nicht scharf genug zum Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene
-Lust, begleitet von der Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“
-betrachtet. Dies gilt wohl von allen Arten von Liebe, der Freundes-,
-Kinder-, Eltern- und Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein
-angeht, darf man insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit
-+Karl Bleibtreu+ bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis
-zur Aufopferung derselben auf ein Einzelwesen zu übertragen.“[162]
-Aber Liebe ist nicht bloss Sache des Gefühls, sondern sie wohnt auch
-auf dem tiefsten Grunde des Willens. Liebe heisst: nicht sich selbst
-wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und dadurch der gerade Gegensatz
-der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des Egoismus aus betrachtet, auf
-welchem doch schliesslich alles menschliche Thun und Lassen beruht,
-also ein +anormaler Zustand+, freilich nur scheinbar; denn obwohl
-diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet, weshalb auch Mitleid
-und Bewunderung so mächtige Nährgefühle derselben sind; obwohl sie
-sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht zerstört wird durch
-das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt; obwohl sie
-nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit der
-Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so
-ist die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft,
-welche der Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen
-Sinne des Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck
-und Selbstlust und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter
-Linie, welcher, wie schon früher betont, mit der fleischlichen
-Begierde und gar +mit der Liebe+ gar nichts zu thun haben braucht;
-denn es unterliegt keinem Zweifel, dass es einer solchen psychischen
-Regung wenigstens seitens des weiblichen Teiles für die Fortpflanzung
-des Geschlechtes gar nicht bedarf.[163] So sehr indes sinnliche
-Begierde und Liebe an sich auseinander zu halten sind, so haben sie
-doch einen gemeinsamen Berührungspunkt darin, dass +ohne sinnliche
-Beimischung Liebe durchschnittlich kaum denkbar ist+. Wie krystallhell
-die Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe
-nach dem nämlichen groben Endzweck.[164] Jedes Wesen fühlt wohl das
-Lieben als eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des
-sinnlichen Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe,
-welche den ganzen Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst und
-insbesondere +der Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe, noch hat er
-bestimmenden Einfluss darauf+. Er ist bloss, wie schon +Hyrtl+ vor mehr
-denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch die Dazwischenkunft des
-Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig sagt ein scharfsinniger
-Schilderer menschlicher Leidenschaften, +Leopold von Sacher-Masoch+:
-„Von der Sinnlichkeit geht jede noch so tiefe Neigung aus, ohne
-sie giebt es keine Liebe, kein Glück, -- +aber es darf nicht dabei
-bleiben+.“[165]
-
-Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten
-Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande
-opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche
-unter Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden
-zählt, verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens,
-worunter das Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint
-der +Kuss+ als der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur
-der geschlechtlichen. „Jedenfalls,“ sagt +Steele+, „war die Natur
-die Erfinderin desselben und der erste Kuss entstand mit der ersten
-Bewerbung.“ Niemand wird mir aber wohl darin widersprechen, dass der
-Kuss ein durchaus +sinnlicher+ Genuss ist, hervorgerufen durch die
-fremde Berührung mit den in den Lippen auslaufenden feinen Nervenenden
-und unterstützt durch die Nähe des ebenso feinfühligen Riechorganes.
-Mit Recht fragt man wie der erste Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht
-die von einer jungen Dame darauf erteilte überschwängliche Antwort
-gelten zu lassen geneigt sein dürfte.[166] Unter Verliebten gilt der
-Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der Liebeslust, und obwohl ein
-altdeutscher Spruch meint:
-
- Einen Kuss in Ehren
- Soll Niemand wehren,
-
-so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet
-vielmehr ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens
-des Mädchens an einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu
-schliesslicher Hingabe, die dann oft nicht lange auf sich warten
-lässt, und behütet es daher sorgsam vor der Gefahr des Küssens.
-„Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte Jüngling, sozusagen als
-Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss. Der erste Kuss der
-Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der ja ohnehin
-die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen besitzt. Aber
-auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z. B. beim
-Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets auch ein
-sinnliches Moment zu Grunde.
-
-Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum
-leeren Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An
-altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden,
-begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,[167]
-ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung
-oder beides sich fand,[168] wie es bei den alten Hellenen weit
-verbreitet war. An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute
-noch geübt, und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes
-sowie der Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist
-ferner der Kuss ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern
-auch der Versöhnung, des Friedens und der Freundschaft. Im Märchen
-bewirkt er einerseits Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes
-ins Gedächtnis zurück; ein Kuss löst den Bann der zum Drachen,
-zur Schlange oder Kröte verzauberten Jungfrau. Der altchristliche
-Friedenskuss lebt noch fort in dem Osterkuss der griechischen Kirche.
-Bei Übernahme des Lehens küsste im deutschen Mittelalter der Vasall
-den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in Anwendung nach Abschluss eines
-Vertrages, zur Besiegelung eines Versprechens, daher noch heute unsere
-Redensart „mit Kuss und Hand“. Im feineren (höfischen, hoflichen, d.
-h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des Mittelalters wird von dem
-berühmten steirischen Ritter und Sänger +Ulrich von Lichtenstein+
-(gest. 1275 oder 1276) unterschieden zwischen dem Kuss der Minne, der
-Freundschaft und der Sühne. Der Sühnekuss hat als Pfand und Siegel
-aufgehobener Feindschaft und wiederkehrender Zuneigung ernstere
-Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss des Verräters. Dem Herzenskuss
-steht der Kuss der höfischen Sitte gegenüber. Der Ankommende küsst die
-Herrin, wenn er ihr an Rang wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte
-die Frau den Vorgestellten um den Kuss oder bat der Geringere den
-Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter den Willkommenkuss zu bieten.
-Auch beim Abschied küsste man sich, und zwar auf Mund, Wangen oder
-Augen; die erstere Form bildet immer eine Auszeichnung. Bei den
-Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn und Hals. In dem
-Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im Turnier die Küsse
-von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der Geliebten
-aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die
-Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst
-ein so leichtfertiger Schriftsteller wie +Adolphe Belot+ hat sich
-veranlasst gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses
-sich zu vertiefen,[169] worin ihm sein Landsmann +H. de Molière+
-längst vorangegangen war.[170] Dass trotz des +Scheffel+schen Katers
-Hiddigeigei tiefsinniger Frage:
-
- Warum küssen sich die Menschen?
- 's ist nicht Hass, sie beissen sich nicht,
- Hunger nicht, sie fressen sich nicht,
- 's kann auch kein zweckloser, blinder
- Unverstand sein, denn sie sind sonst
- Klug und selbstbewusst im Handeln;
- Warum also, frag' umsonst ich,
- Warum küssen sich die Menschen?[171]
-
-Dass Küssen den Kulturmenschen als ein Genuss gilt, bezeugen unter
-anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren
-in manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag
-war nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten,
-sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der
-Geschichtsschreiber +Mac Cabe+ erzählt, dass diesem Kussverbote im
-Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung
-gegeben wurde, indem ein Liebespaar -- Sarah Tuttle und Giacobbe Newton
--- wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward.
-
-Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte
-Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer
-bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen
-Auffassung +Steeles+ zum Trotz, das Küssen durchaus nicht allerorten
-Brauch ist, namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle küsst ins
-Gesicht, oft auch auf den Mund, während der Araber, nach +Heinrich von
-Maltzan+, meist nur die Schulter küsst.[172] Das Küssen ist natürlich
-von vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern, welche die Lippen
-aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es die Stämme an der
-Küste des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die Koljuschen, ferner die
-Botokuden in Brasilien und die mittel- und südafrikanischen Schwarzen
-thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.[173] Aber auch wo solche
-materielle Hindernisse fehlen, verschmäht man den Kuss in Afrika wie
-in Amerika und Ozeanien. Der Weltreisende Dr. +Otto Kuntze+, welcher
-manchen tieferen Einblick in die Lebensgeheimnisse der verschiedensten
-Völker nahm und darüber mit anerkennenswerter Offenheit berichtet,
-weiss vom Küssen gar nichts zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort
-kommt in seinem umfangreichen Werke gar nicht vor. +Winwood Reade+
-erregte das Entsetzen eines Negermädchens, als er sie küsste, denn
-in ganz Westafrika sind solche Liebkosungen völlig ungebräuchlich,
-was neuerdings auch wieder +Hugo Zöller+ bestätigte.[174] Desgleichen
-in Ostafrika, bei den Somal. Von den Kariben Guyanas bemerkt +Karl
-Ferdinand Appun+, vom Küssen sei bei ihnen gar nicht die Rede und
-diese angenehme Beschäftigung ihnen völlig unbekannt.[175] Weder
-Feuerländer noch Eskimo kennen diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und
-sogar im europäischen Lappland stiess +Bayard Taylor+ bei den Frauen
-auf eine entschiedene Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos
-sind auch nach +Darwins+ Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori
-Neuseelands, die polynesischen Tahitier, die Papua und endlich die
-Australier.[176] Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben
-noch nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu
-erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung
-das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das
-Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne:
-Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach
-die Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen
-Rassen und Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,[177] wobei der
-Geruchssinn, nicht die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der
-Freund vom Freunde einen Teil von dessen individueller Ausdünstung
-durch den Nasengruss in sich aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von
-Tschittagong sagen nicht: „küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die
-Maori Neuseelands reiben sich die Nasen zum Zeichen der Liebe und
-Freundschaft, oder, wie man in Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln
-sich.“[178] Auch die ungleich höher stehenden Malgaschen gebrauchen
-statt des Kusses ein Drücken oder Reiben der Nasen: _manóraka_. Jetzt
-fangen sie wohl an, sich an den ihnen bisher unbekannt gewesenen
-Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein solcher heute noch sowohl
-zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur höchst selten einmal
-vor.[179]
-
-Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht,
-und +Gustav Kreitner+, welcher das Innere des Himmlischen Reiches mit
-scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus: Dem
-Chinesen +ekelt+ es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin, welcher sich
-so angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa erkundigte,
-war es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine Zuneigung
-oft durch einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem der ganzen
-Welt verständlichen Worte antwortete: Brr!“.[180] Und in der höchst
-interessanten Sammlung von Volksliedern und poetischen Theaterstücken,
-welche auf das vertrauliche Leben der Chinesen Bezug nehmen und von
-+Jules Arène+ zusammengetragen worden sind,[181] ist vom Kusse niemals
-die Rede. Auch in der japanischen Familie ist der Kuss eine unbekannte
-Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen übereinstimmend sowohl Professor
-+Rein+,[182] als +Georges Bousquet+, welch letzterer beifügt, dass
-um das Küssen sprachlich auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen
-Metapher, kein anderes Wort kennen als jenes, welches in ihrer
-Sprache „saugen“ (_nameru_) bedeutet.[183] Dagegen scheint der Kuss
-den Mincopies nicht fremd zu sein. Wenigstens wird berichtet, dass
-Mincopiesträflinge in Port Blair ihren Gefangenwärter so lieb gewannen,
-dass sie ihm beim Abschiede die Hand küssten, und als einer derselben
-das erste englische Frauenzimmer zu Gesicht bekam, wollte er sie
-sogleich küssen.[184]
-
-Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich die
-Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu
-den Zigeunern[185] herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen
-kommen gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht
-_Sawedenje_ (Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am
-untern Dnjepr zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer,
-ausser in der Trunkenheit, Jemanden küssen.[186] Auch dem Bewohner
-des norddeutschen Flachlandes sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art,
-darunter das Küssen, meist im höchsten Grade zuwider.[187] Aber schon
-die klassischen Völker des Altertums kannten den Kuss. Dass die der
-Liebe holden Hellenen auch Kussverständige waren, lässt sich erwarten.
-Doch findet sich bei ihnen das Wort für küssen gleichbedeutend mit dem
-für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt zu καταφιλεῖν. Andere Ausdrücke
-für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν. Der Kuss ist φίλημα, was
-freilich auch Liebkosung bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ στόματι hiess aber
-unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk der Römer hatte
-für Kuss die Worte _osculum_, _basium_ oder _suavium,_ welch letzteres
-wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet. _Meum
-suavium_ gebraucht +Terenz+ für: meine Liebste. +Ovid+ geizt nicht mit
-Küssen und selbst der keusche +Vergil+ kennt die Redewendung: _alicui
-osculum libare_. Von den küssenden Europäern ging die Mode später auch
-auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in fremden Erdteilen über. Die
-amerikanischen Mulatten küssen und lassen sich küssen; desgleichen die
-Schwarzen, welche in Amerika unter dem Einflusse der Weissen zu einer
-gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen sind. +Hugo Zöller+ beobachtete
-einen solchen Fall.[188]
-
-Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die Geschichte
-der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren Sphären
-der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren
-Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze
-zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als
-„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert,
-dass diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander
-gehalten und dem Worte Liebe ganz verschiedene Bedeutungen unterschoben
-werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer
-„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“
-Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe,
-und beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen
-Begriffe der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die
-auf Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung
-„Liebe“; alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an
-der Befriedigung der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten
-Wesen des andern Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun
-Verständnis bloss für den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr
-wenig oder keines für die Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn
-der Idealisten, denn in ihr überwiegt das Geistige derart, dass
-nur in Menschen der höchsten Entwicklungsstufen die erforderlichen
-Grundbedingungen dazu vorhanden sind. Auch unter uns Europäern vermögen
-nur feiner organisierte Naturen wärmer zu empfinden. Wenigstens malen
-unsere Dichter Gluten und Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch
-sich nichts träumen lässt. Sicherlich, wenn wir auch die von +Feodor
-Wehl+ in seinen „Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für
-bare Münze nehmen wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche
-ins Übersinnliche gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den
-allergrössten Seltenheiten gehört, jedenfalls für die grosse Menge
-nicht massgebend ist. Sie bleibt Neunhundertneunundneunzig unter
-Tausend +vollständig unbekannt+, -- bei wenigen, weil kein günstiger,
-oder richtiger ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der Mehrzahl, weil
-sie zu einer solchen Liebe überhaupt unfähig sind.
-
-In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer
-Gesittung sich bewegenden Völkern. +Dr. Ploss'+ fleissige Forschungen
-gestatten keinen Zweifel, dass -- wie das Küssen -- die Liebe (ich
-gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen Sinne) einer
-grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist, wofür eine ganze
-Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen im oberen Nilgebiet
-sagt der erfahrene Sir +Samuel White Baker+ ausdrücklich: Das was wir
-als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl, welches man in diesen Ländern
-nicht kennt und versteht; es existiert gar nicht. In dieser Beziehung
-ist alles handgreiflich, praktisch, ohne eine Spur von romantischer
-Zuthat.[189] „Eines der schönsten Geschenke des Schöpfers,“ sagt
-+Appun+, der jahrelang unter den Karibenstämmen Guyanas gelebt hat,
-„ist dem Indianer nicht zu teil geworden: die leidenschaftliche Liebe
-zum Weibe; unbekannt mit der schönsten und zartesten der Neigungen
-bleiben alle ihre Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur
-die physische Liebe ist ihnen bekannt. Während meines langjährigen
-Aufenthaltes unter den Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle
-vorgekommen, in welchen Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen
-überschütteten, deren ein Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich
-eine Liebkosung bei jungen unverheirateten Leuten bemerkt.“[190] Bei
-den Dualla Westafrikas hat +Zöller+ wohl gesehen, dass ein Neger sein
-Kind, aber er hat nie gesehen, dass er sein Weib geliebkost hätte.[191]
-Ja sogar weniger rohe oder schon gesittete Völker wissen von keiner
-zarteren Neigung. Im Orient ist die Ehe rein sinnlicher Natur, und der
-Türke, sagt Feldmarschall +Moltke+, geht über das ganze „Brimborium“
-von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten und Überglücklichsein als
-eben so viele _faux frais_ hinweg zur Sache.[192] In ganz Ostasien --
-Japan, China, Java -- werden die Ehen wohl nie aus Liebe geschlossen;
-immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.[193] Selbst unter Wilden
-finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr oder weniger
-ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein australisches
-Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen man die
-Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. +Thomas+[194] und Dr.
-+Mücke+,[195] welch letzterer in den Roman solch einer wilden Liebe
-selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt man einzelne
-Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten Verhältnissen und
-wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. +Brodie Cruickshank+ teilt zwei
-Fälle dieser Art mit.[196] +Davis+ erzählt von einem Neger, der nach
-vergeblichen Versuchen seine Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen,
-sich entschloss, lieber selbst Sklave zu werden, als die Trennung von
-ihr zu ertragen.[197] Auch von den Sulukaffern weiss man ein Beispiel
-romantischer Liebe.[198]
-
-Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein
-gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden
-Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu
-schliessen, was nicht erst des Beweises bedarf: dass die +Anlagen+
-zur Entwicklung höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind.
-Diese Ausbildung hat aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht
-stattgefunden, daher alle Versicherungen des Gegenteiles mit einem
-gewissen Misstrauen aufzunehmen sind. So versichert z. B. +R. Smyth+
-nach +Bunce+, dass bei den Australiern die festeste Liebe bestehe
-zwischen Mann und Weib,[199] was nach der dort üblichen Behandlung
-der Frau ganz unglaubhaft erscheint, sich also höchstens auf einzelne
-Ausnahmen beziehen kann. Desgleichen meint +H. H. Johnston+, die
-Unsittlichkeit der Bakongo und anderer Anwohner des unteren Kongo
-entspringe eher aus übertriebener Liebe zu ihren Frauen, als aus
-Neigung zum Laster,[200] fährt aber in einem Atem fort zu berichten,
-dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber gäben wenig auf ihre
-eigene Tugend vor und nach der Verheiratung, und ohne die Eifersucht
-der Männer würde ungehinderter Verkehr unter den Geschlechtern die
-Regel bilden.[201] Ausnahmen sind natürlich zuzugestehen; für
-die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes sicherlich
-als allgemeine Regel, was +Hugo Zöller+ von den Westafrikanern
-beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort von einer
-Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“, weder
-in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung. Das
-Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein
-unbekanntes Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele
-Stadien und Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der
-blossen Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar,
-sowohl individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von
-Volksgruppe zu Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum
-unterscheidbarer Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher
-ein unerlässlicher Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen
-Verklärung der Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus
-der Seele gesprochen -- weil ich längst zur gleichen Überzeugung
-gelangte -- wenn +Hugo Zöller+ schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie
-wir sie auffassen, +ist eine Frucht unserer Kultur+. Sie entspricht
-einer höheren Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden
-Anlagen, als die Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene
-zahlreichen Funktionen des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche
-wir unter den Begriff der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind;
-nein, auch in rein körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass
-sein Nervensystem nicht nur weniger reizbar, sondern auch weniger
-gut entwickelt sei. Der Neger liebt, wie er isst und trinkt. Aber
-ebenso wenig wie einen schwarzen Feinschmecker habe ich jemals einen
-Neger gesehen, welcher der Wollust eine idealere Seite abzugewinnen
-vermocht hätte.“[202] Ungescheut darf man in obigem den Neger, an
-welchen +Zöller+ anknüpft, durch den allgemeinen Begriff des Wilden
-ersetzen, ohne sich irgendwie von der Wahrheit zu entfernen. Man darf
-aber auch hinzufügen: +Die Liebe ist ewig wechselnd+. Jedes Zeitalter,
-jede Geschlechtsfolge drückt ihr einen besonderen Stempel auf. So
-oft Männer und Weiber sich lieben, lieben sie sich anders als ihre
-Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen sich lieben werden. Heute
-schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht mehr, was sie vor einem
-Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von Volk zu Volk. Der
-Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen Erregung
-immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der Brite.
-Es ist +nicht wahr+, dass das menschliche Herz überall und immer das
-gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen,
-aber sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen
-Völker. Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist
-wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen,
-wahrscheinlich gehört er keinem.
-
-Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen
-Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen
-nicht leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich
-der Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen
-als solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der
-bekannte Roman- und Kriegsschriftsteller +Hans Wachenhusen+, dem
-Reise-Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite stehen,
-vom gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt erschuf,
-legte er den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den sich
-diese von Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen
-der beiden Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das
-Weib den Mann, und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide
-verurteilende Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als
-eine ganz kurze Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem
-Nachspiel der Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische
-Berechtigung, nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil
-sie +nur bei Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause aus
-ganz untergeordneten Instinktes mit der Zivilisation einheimisch
-geworden+ und sich naturgemäss in dieser wieder zu einer ganz ordinären
-Spekulation verflacht. Historisch nicht, weil die Heil. Schrift uns
-nicht sagt, dass Adam und Eva sich +geliebt+ haben, sie vielmehr als
-zwei ganz untergeordneten Instinkten folgende Wesen hinstellt.“[203]
-
-Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der
-Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin
-liegen, dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert,
-einander noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere
-Neigung des Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem
-„Anderssein“ des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe,
-ist der von mir schon im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch
-nicht gehörig gewürdigt worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und
-Weib auch leiblich nur wenig unterschieden sind. Dies spricht sich
-zunächst deutlich in der Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist,
-zeigt sie fast gar keine Abweichung für die beiden Geschlechter. Die
-Haartracht, auf welche namentlich Unbekleidete hohes Gewicht zu legen
-pflegen, ist nicht selten bei Männern und Weibern eine sehr ähnliche,
-und auch die Unterschiede in Lebensweise und Beschäftigung, obwohl sehr
-frühzeitig auftretend, doch noch nicht gross genug, um die weibliche
-Individualität in ihrer so anziehenden leiblichen und seelischen
-Eigenart voll auszuprägen. Mit +einem+ Worte: das Weib ist noch zu
-wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes herauszufordern, sich
-mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist auch der Mann unter
-seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen doch europäische
-Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen, Japanern oder
-Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und dass es
-langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu lernen.
-
-Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der
-Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung
-alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt.
-Von Natur ist der Mensch nicht +gut+ im modernen Sinne, und seine
-Laster, wieder im modernen Sinne, sind keine Störungen einer
-göttlichen Weltordnung, sondern umgekehrt die Ordnung der Welt,
-die sich allerdings, aber langsam, zum Bessern entwickelt, ist
-Mord, Raub und Unzucht. Insbesondere ist der Mensch ein +grausames
-Geschöpf+, ein fleischfressendes Tier und somit vielfach mit Roheit
-und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer behaftet. Nährungsweise
-und Erziehung vermögen eine Milderung zu bewirken,[204] aber bei
-vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche Veränderung noch nicht
-eingetreten, und selbst in Mitte der gesitteten Gesellschaft giebt es
-bekanntlich noch, wie +John Stuart Mill+ mit Recht betont, „Personen,
-welche von Charakter oder, wie man zu sagen pflegt, von Natur aus
-grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran empfinden, Schmerz
-zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von Grausamkeit ist nicht
-blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid oder Gewissensbissen; sie
-ist eine ganz positive Erscheinung, eine Art von wollüstiger Erregung.“
-Dies erklärt auch, wie ich schon an einem andern Orte[205] bemerkte,
-warum sie in der Regel stärker aufzutreten scheint bei männlichen als
-bei weiblichen Individuen, und in warmen Himmelstrichen intensiver
-als in kälteren. Bemerkenswert bleibt auch, worauf ich bei den uns
-beschäftigenden Untersuchungen besonderes Gewicht legen möchte,
-dass, obwohl so nahe verwandt mit der Leidenschaft der Liebe, +die
-Grausamkeit weit früher in der Lebensgeschichte des Individuums sich
-entwickelt+. In der That sind die Kindheit und das Jünglingsalter,
-wenigstens in der gesitteten Gesellschaft, jene Stadien, worin die
-Grausamkeit am auffallendsten sich äussert. Die Ursache dafür liegt
-wohl darin, dass in jenem Lebensalter die einschränkende Kraft, welche
-in späteren Jahren die Überlegung ausübt, noch nicht zur Thätigkeit
-wachgerufen ist. Ebenso sind die das Jugendalter der Menschheit
-darstellenden Naturvölker deshalb grausam, weil die die Reflexion
-vertretende Kultur an ihnen noch nicht wirksam gewesen ist. Dass die
-Grausamkeit eine positiv tierische Seite der menschlichen Natur
-bildet, dürfte kaum irgend jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein,
-und es ist interessant zu wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim
-Affen sich äussert.[206] Insbesondere von den Anthropomorphen hat
-+Broderip+ in seinen _Zoological recreations_ nachgewiesen, dass
-sie andere Tiere prügeln, ja selbst töten, obwohl sie selbst keine
-Fleischfresser sind.
-
-Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen,
-dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den
-Instinkt der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt
-an den blutigen Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib
-des Wilden das schöne Frauenwort, welches +Sophokles+ seine Antigone
-sagen lässt: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die
-französischen Schwestern der katholischen Mission in Weidah klagen,
-dass der jugendliche Teil der weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus
-wahrhaften Tigerkatzen bestehe und weit schwerer zu erziehen sei als
-die Knaben.[207] +Wilfried Powell+ erzählt von den entsetzlichen
-Martern und Qualen, welche die Neubritannier ihren Kriegsgefangenen
-aufzuerlegen pflegen. „Eine Art solcher Martern besteht darin, dass man
-Hände und Beine des Opfers an Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer
-auf den Leib legte. Diese teuflische Quälerei wird durch die Frauen
-vorgenommen, welche weit grausamer sind, als die Männer; letztere
-erlösen bisweilen den armen Gefangenen durch einen Speerstoss oder
-Beilhieb von seiner Pein, aber die Weiber lachen und jubeln dabei,
-stossen auch wohl den Dulder mit einem Speere, um ihn aufzustören,
-falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“[208] Wer dächte dabei
-nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren Weibchen an
-Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter Kulturnationen
-fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich zeigen als
-Männer.[209] Zwar verfehlt die vorwiegendere Pflanzenkost, auf welche
-das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht, nicht,
-eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken und aus dem
-Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des Mannes auf
-seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf tieferen
-Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere, Steine
-u. dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. +Powell+ berichtet von
-einem Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens, welche standhielten,
-ermutigt durch die Weiber, die wie die Teufel herumsprangen und
-tanzten und Hohn- und Schimpfreden der ekelhaftesten Art dem Feinde
-entgegenschleuderten.[210] Das Gleiche berichtet der englische Forscher
-+Joseph Thomson+ von dem bislang noch wenig bekannten Volke der wilden
-Massai in Ostafrika. Auch dort spornen die mit ins Feld ziehenden
-Weiber auf beiden Seiten die kämpfenden Krieger zu den kühnsten
-Thaten an.[211] Wie die Frauen der alten Germanen reizen auch die
-Kabylenweiber in Algerien durch Geschrei und Gesang zum Kampfe; bei
-diesem kriegerischen Volke muss das Weib eben so viel wagen und dulden
-als der Mann; ihr Scharfblick begleitet ihn in das Schlachtengetümmel,
-um über sein Betragen zu urteilen und zu richten. Die Weiber der
-Hesareh im Hindukusch, deren Männer keine Eifersucht kennen und welche
-sich dies zu nutze machen, sind stolz darauf, ein Ross mit Gewandtheit
-reiten und das Schwert mit gleicher Tapferkeit gebrauchen zu wissen,
-wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;[212] ihre Gegner fürchten
-sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als jene der Männer.[213] Diese
-kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil am Kampfe und kein Mädchen
-heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat vollbracht.[214] In der für
-Muhammed so unglücklichen Schlacht am Berge Ochod erschienen die
-ungeordneten aber frohmutigen Haufen der arabischen Heiden mit den
-Scharen der Weiber vor sich, welche ihre Pauken schlugen und das alte
-Kriegslied sangen:
-
- Wir Kinder eines Recken
- Ruhen auf weichen Decken,
- Vordringende zu wecken,
- Rückweichende zu schrecken.[215]
-
-Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen.
-
-Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des
-äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der
-König der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt
-nämlich eine Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000-8000 Köpfe
-stark, jetzt bloss noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den
-Kern des mit Kanonen und Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich
-habe nach +Richard Burton+ eine ausführliche Schilderung dieser
-Weibertruppe an anderer Stelle[216] gegeben und begnüge mich hier auf
-dieselbe zu verweisen. Dass diese Weiber tapfer sind und von ihren
-Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu machen wissen, das haben anfangs
-der siebziger Jahre die Engländer erfahren, welche von der Meeresküste
-nach Dahomeh mit einem kleinen Heere einzudringen versuchten, aber
-von den schwarzen Weibersoldaten mit grossem Verluste zurückgeworfen
-wurden. Meiner Ansicht nach sehr richtig erklärt +Zöller+ diese
-Vereinigung des Weiblichen mit dem Kriegerischen aus der eigentümlichen
-männlichen Bildung des Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen
-Körperbau und besonders der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens,
-wozu dann noch das kurz geschorene Haar und die von jener der Männer
-durchaus nicht abweichende Kleidung kommen.[217]
-
-Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens
-noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt.
-Eine aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen
-Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen Banden,
-die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde behielt,
-hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer wissen,
-noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus Weibern
-bestehende Wache. Diese Amazonen heissen Gardonis -- wahrscheinlich
-aus dem europäischen Worte Garden verderbt -- und sind oder waren zu
-der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder dreissig
-Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu einem
-gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht schlechter
-waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem Umstande,
-dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen nahmen,
-deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen. Während des
-Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen Jahrhunderts nahm
-der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser weiblichen Bataillone,
-jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen _Zaffer Pultuns_, d. h.
-Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht von Kurdlah,
-wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und sie, wie die
-Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter fochten,
-als der übrige Teil der Armee.“[218] Ja, selbst im Jahre 1885, als ein
-englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete
-Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene
-Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und
-zu unterhalten.[219]
-
-Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so fällt selbst
-in der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine
-besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst
-bis mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge
-der Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das
-verherrlichte Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken
-massakrieren und Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie
-unsere Frauen auf den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches
-junge Mädchen dem Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen.
-Sie legen dann Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen,
-manchmal gekannt, manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen
-Genossen getreulich Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie
-die heldenmütige Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang
-sich durch hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde
-empor.[220] Als letzte Ausläufer dieser dem Manne es gleichthuenden
-kriegerischen Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber
-immerhin zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen
-sein, welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen.
-Spanien, Italien und Frankreich -- man darf nur an +Jeanne d'Arc+
-erinnern -- haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche
-Soldaten der Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch
-hier hat die Zeit der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten
-der grösstenteils unter Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden
-„Frauen in Reih und Glied“ hervorgebracht.[221]
-
-Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass
-in dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und
-zwar nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im
-Angriff wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen
-an Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach
-noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch
-der durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts
-Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der
-Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen, schliesslich als
-unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist
-natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften
-Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie
-wir jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst
-noch zu höher stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen
-hinübergeflüchtet, und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten
-Gegenden auf eine ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare
-Umkehrung der Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der
-menschlichen Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie
-beschäftigt hat, so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer
-Weiber erdichtet, dessen Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme
-geographischer Kenntnisse immer weiter zurückweicht, in welchem aber,
-wie sich zeigen wird, wenn auch durch die Sage verhüllt und entstellt,
-das Spiegelbild eines längst entschwundenen Gesellschaftszustandes sich
-erkennen lässt. Bedenkt man nun, wie selbst Europäerinnen, die sich
-männlichem Sport hingeben, dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um
-einigermassen _Viragines_ zu werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft
-dies der Annäherung hinderlich wird, so begreift sich, dass das vom
-Manne körperlich noch wenig differenzierte Weib der Urzeit, kräftig,
-mutig und grausam wie er, seinem geistig entwickelten männlichen
-Genossen in keiner Weise begehrenswerter erschien, als es die Natur
-zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise aller Lebewesen, gebot.
-Damit erklärt sich aber auch, wie ich glaube, +die Liebelosigkeit der
-Urzeit+.
-
-
-[160] +Aristoteles.+ Rhetor. 2, 4.
-
-[161] +Leibniz.+ _Nouv. Essais_ II. 20 § 4.
-
-[162] +Karl Bleibtreu.+ Schlechte Gesellschaft. Realistische Novellen.
-Berlin, 1886. S. 33.
-
-[163] Dr. +H. Ploss+. Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. Bd. I. S.
-240.
-
-[164] +Henri Rabusson+ in der _Revue des deux Mondes_ vom 15. Oktober
-1883. S. 746.
-
-[165] +Leopold von Sacher-Masoch.+ Vermächtnis Kains. Die Liebe.
-Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409.
-
-[166] Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste mich R.
-zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen, die in
-Honig, +Eau de Cologne+ und Champagner schwammen; als ob etwas auf
-Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine Gondeln mit
-Engeln durch meine Adern strömten und als ob durch meinen ganzen Körper
-ein magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ --
-
-[167] Hosea 13, 2.
-
-[168] +Bernhard Stade.+ Geschichte des Volkes Israel. Berlin, 1887. Bd.
-I, S. 489.
-
-[169] +Adolphe Belot+. _La bouche de Madame X._ Paris, 1883. S. 106-117.
-
-[170] +H. de Molière+. _Code l'amour ou corps complet de définitions,
-lois, règles et maximes applicables à l'art d'aimer et de se faire
-aimer._ Brüssel, 1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das Buch
-vom Küssen“, ferner: „Der Kuss und das Küssen. Eine Studie von
-+Liebrowicz+“, Schriften, die ich jedoch nicht selbst kenne. Eine
-gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich +Lessings+
-Gedicht: „Der Kuss“.
-
-[171] Jos. +V. von Scheffel+. Der Trompeter von Säkkingen. Stuttgart,
-1872. S. 195.
-
-[172] +Globus+. Bd. XVII. S. 297.
-
-[173] +Peschel+. Völkerkunde. S. 236.
-
-[174] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60. Bloss an
-einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist durch den Einfluss
-der Europäer die Sitte des Küssens auch unter den Schwarzen verbreitet
-worden. A. a. O. S. 71.
-
-[175] Ausland. 1871. S. 832-833.
-
-[176] +Darwin+. Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S. 196.
-
-[177] Siehe darüber: +Richard Andree+ im „Globus.“ Bd. XXXI. S. 151.
-
-[178] Globus. Bd. XVIII. S. 64.
-
-[179] +James Sibree+. Madagaskar. Geographie, Naturgeschichte,
-Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig, 1881.
-S. 233.
-
-[180] +Gustav Kreitner+. Im fernen Osten. Reisen des Grafen Béla
-Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den Jahren
-1877-80. Wien, 1881. S. 522.
-
-[181] +Jules Arène+. _La Chine familière._ Paris, 1883.
-
-[182] +J. J. Rein+. Japan nach Reisen u. Studien. Leipzig, 1881. Bd. I.
-S. 494.
-
-[183] +Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 93.
-
-[184] Ausland. 1862. S. 471. 472.
-
-[185] In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner ist vom
-„Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S. 91.) Auch
-finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches lautet: „Das
-ist wie ein Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen zweien geteilt
-wird.“ (Beilage zur Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876. S. 647)
-
-[186] Globus. Bd. XVII. S. 170.
-
-[187] +Friedrich Ewald+ im Globus Bd. IX. S. 267: Wie eigentümlich
-lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte von jenem
-Bauern, der gegen seinen Prediger sich über das schamlose Benehmen
-seiner Frau beklagte und auf die Frage, worin sich denn dasselbe
-äussere, zögernd zur Antwort gab: „Ja, sehn Se, neelich, als ick ruhig
-in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit eenmal, mit Erlaubnis to
-seggen, 'n Kuss!“
-
-[188] +Zöller+. Pampas und Anden. S. 392.
-
-[189] +Sir Samuel White Baker+. _The Albert Nyanza, great basin of the
-Nile._ London, 1866. Bd. I. S. 219.
-
-[190] Ausland. 1871. S. 832-833.
-
-[191] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60.
-
-[192] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in
-der Türkei aus den Jahren 1835-1839. Berlin, 1876. S. 34.
-
-[193] +Kuntze+. Um die Erde. S. 253.
-
-[194] Ausland. 1860. S. 64.
-
-[195] Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff.
-
-[196] +Brodie Cruickshank+. _Eighteen Years on the Gold Coast of
-Africa._ London, 1853. Bd. II. S. 208-210: Ein Fantivater verweigert
-seinem Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und entschliesst
-sich endlich sie selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie nunmehr mit
-Eifersucht hinsichtlich seines Sohnes, den er bevorzugt glaubt, und
-infolge dessen lässt sich letzterer von seiner Stiefmutter bewegen,
-ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein Ende zu machen: er erschiesst
-sie und versucht sich selbst den Hals abzuschneiden; doch misslingt
-ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein anderer erdolcht Weib und
-Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus Verzweiflung darüber, jene
-an seinen Gläubiger verpfänden zu müssen, den er nicht zu befriedigen
-vermochte.
-
-[197] +Davis+. _Evenings in my tent or wanderings in Balad Ejjareed._
-London, 1854. Bd. I. S. 232.
-
-[198] Ausland. 1857. S. 888.
-
-[199] Globus. Bd. XLIII. S. 185.
-
-[200] +H. H. Johnston+. Der Kongo. Reise von seiner Mündung bis Bolobo.
-Leipzig, 1884. S. 375.
-
-[201] A. a. O. S. 376.
-
-[202] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 69.
-
-[203] H. +Wachenhusen+. Geschichten aus dem Badeleben. Stuttgart, 1875.
-S. 165-166.
-
-[204] Globus. Bd. XXI. S. 335.
-
-[205] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II. S. 355-356.
-
-[206] Londoner _Nature_. Bd. IX. S. 149.
-
-[207] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 28.
-
-[208] +Powell+. Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 80.
-
-[209] Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer +Kearny+ an der
-Spitze der „Arbeiterpartei“ in San Francisko eine wilde Chinesenhetze
-zu Wege brachte und Geld sammelte für die Errichtung ständiger
-Chinesengalgen auf den Sandlots, schien seine Parteigängerin +Anna
-Smith+ selbstloser zu sein, denn sie forderte in öffentlicher Rede auf,
-nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen zu warten, sondern die schon
-vorhandenen Laternenpfähle sofort zu benutzen. Frauen sind aber immer
-auch sparsamer. Siehe: Newyorker Staatszeitung vom 6. März 1880.
-
-[210] +Powell+. A. a. O. S. 122.
-
-[211] +Thomson+. Durch Massailand. S. 391.
-
-[212] +J. P. Ferrier+. _Caravan Journeys and Wanderings in Persia,
-Afghanistan, Turkistan and Beloochistan._ London, 1857. S. 194.
-
-[213] A. a. O. S. 237.
-
-[214] A. a. O. S. 252.
-
-[215] A. +Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin, 1885.
-Bd. I. S. 123.
-
-[216] +Hellwald+. Naturgeschichte des Menschen. Stuttgart, o. J. Bd.
-II. S. 149. Die neueste Schilderung der Dahomeh-Amazonen verdanken wir
-+Hugo Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 42-46.
-
-[217] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 43. Bd II. S. 82.
-
-[218] _United Service Magazine_ vom April 1870.
-
-[219] Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885.
-
-[220] Von ihr wird heute noch im Volke gesungen:
-
- Ward dergleichen je vernommen,
- Dass ein Mädchen siebzig sieben
- Trotzigen Haiduken herrsche?
- Dort auf jenen grünen Bergen
- In den Forsten dort geschah's so!
- Also zu den siebzig sieben
- Männern sprach alsdort das Mädchen:
- „Nicht bedarf es hier der Herbheit,
- Nicht des Neides, nicht des Zornes!
- Zieh' den Ring vom Finger einer,
- Häng' ihn dort an jene Buche,
- Und der Reih' nach, Freunde, mögt ihr
- Alle nach dem Ringe schiessen!
- Wer den Ring schiesst von der Buche,
- Der fortan mag uns gebieten,
- Ihm als Weib füg' ich mich selber!“
- Und sie schossen nach dem Ringe
- Und den Ring traf auch nicht einer.
- Und das Mädchen drauf sprach weiter,
- „Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“
- Schoss -- und von der Buche nieder
- Fiel das Ringlein auf den Rasen.
- Weiter sprach darauf das Mägdlein:
- „Nehmt nun einen Stein und werfet!
- Wer den bessern Wurf, denn ich, thut,
- Gern als Weib will ich ihm dienen
- Und fortan sei er uns Führer!“
- Und sie warfen all' der Reih' nach,
- Einer besser als der andre;
- Doch den besten Wurf von allen,
- Volle zehn Schritt über alle,
- That das Mädchen. Und so blieb's denn,
- Dass ein Mädchen siebzig sieben
- Trotzigen Haiduken herrschte.
-
-[221] Am bekanntesten ist vielleicht jene +Eleonore Prohaska+ (geboren
-zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem Namen +August Benz+
-als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und in der Schlacht bei der
-Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet mit dem Ausrufe fiel:
-„Herr Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche Beispiele solcher
-Fälle finden sich gesammelt bei: Dr. +Wilhelm Stricker+. Die Amazonen
-in Sage und Geschichte. Berlin, 1868.
-
-
-
-
-VIII.
-
-Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit.
-
-
-Zweifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen
-Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen nächsten
-Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt. Wohl darf man
-daher schon den sprachlosen Urmenschen zu Herden vereinigt denken,
-die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der Eintracht ihre Stärke
-suchten,[222] wie ja auch die Vierhänder thun. Lange über die Periode
-der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von Errungenschaft zu
-Errungenschaft sich forttastende Urmensch ausschliesslich in den Banden
-gröbster Sinnlichkeit liegen, während die seelischen Prozesse, welche
-das höher gestiegene Menschentum bewegen, zuerst gar nicht vorhanden
-waren und später noch, bei ihrer sehr allmählichen Entwicklung,
-bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten. Und dies trifft
-selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche thatsächlich
-in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden leben, wie
-die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in Sippen oder
-Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel weniger
-Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im weitesten,
-noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein Bedürfnis, eine
-Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den einzelnen
-nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene
-hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte;
-er besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er
-den Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam;
-die Horde bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, +sie
-ist selber die Familie+, die in ihrem Innern noch keine besonderen
-Trennungen erträgt.[223] Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum,
-wollte man darunter etwas auch nur im Entferntesten den dermaligen
-Vorstellungen von der Familie Annäherndes verstehen. Es beruht auf
-einem beklagenswerten Mangel an sprachlichen Unterscheidungen, dass man
-genötigt ist, mit dem nämlichen Worte zwei einander nicht im mindesten
-denkende Begriffe zu bezeichnen.
-
-In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem
-Vorgange +Albert Posts+[224] die ältesten Menschenvereinigungen nennen
-kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und konnte
-auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche in die
-Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends meldet die
-Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet hätten.
-Gen. 4 und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber keineswegs
-unsere Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin von der
-„Ehe“, noch welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese hat es
-in den Urzeiten nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert +Lippert+
-scharf die Paarung oder den Geschlechtsverkehr von der Ehe als
-Gesellschaftsform im engsten Sinne; der Geschlechtsverkehr beruht auf
-einem Antriebe des allerursprünglichsten Instinktes und hat daher seit
-jeher stattgefunden; die Ehe als Grundlage der Familienorganisation
-welcher Art immer ist eine Schöpfung gesellschaftlicher Fürsorge,
-wie sie die Urzeit noch nicht kannte. Beide, Paarung und Ehe, stehen
-nach Entstehung und Zweck weit auseinander.[225] Der folgenschweren
-Verwechslung dieser beiden Begriffe scheint sogar +Darwin+ nicht
-entronnen zu sein, insofern er davon spricht, dass in der Urzeit „alle
-Erwachsenen sich verheiratet oder gepaart haben“ werden.[226] Letzteres
-ist sicher, ersteres aber um so weniger, als sogar im heutigen Kreise
-grösster Kulturarmut die Ehe fast unbekannt und nur die Paarung unter
-den Schutz gewisser, oft sehr wenig drückender Sitten gestellt ist.
-Die nämliche Verwechslung der Begriffe „Geschlechtsverkehr“ und „Ehe“
-begeht auch Dr. +Wilhelm Schneider+, der doch „Missverständnisse“ und
-„Missdeutungen“ in der Völkerkunde beseitigen will. Nur indem er beides
-vermengt, kann er versuchen, die Ehe als eine allgemeine Einrichtung
-(göttlichen Ursprungs) zu verteidigen.
-
-Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser
-Frage stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der
-Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das
-ist die Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der
-Urmensch lebte, verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden
-anzutreffen sind. Nach Analogie mit niederen Tieren, urteilt
-+Darwin+, dürfte er damals entweder mit einem einzigen Weibe oder
-als Polygamist gelebt haben.[227] Der britische Forscher stützt
-diese seine Ansicht auf die Lebensgewohnheiten der Vierhänder, die
-allerdings in einem ungemein weit gespannten Rahmen sich bewegen
-und dabei der freiesten Auffassung Spielraum gönnen. Beachtenswert
-ist indes, dass gerade die menschenähnlichsten unter ihnen, die
-_Troglodytes_-Arten, welche sich auch durch den Bau eines künstlichen
-Obdaches uns nähern, in grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich
-auch bei anderen Tieren strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger
-Stelle erwähnt. Mit Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und
-Wiederkäuer gezählt, welche in Rudeln oder Herden leben und damit
-den urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe
-stehen. Dieserhalb und aus verschiedenen andern Gründen hat eine
-nicht unbeträchtliche Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass
-Weibergemeinschaft, allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die
-urwüchsigste Form des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber
-einer Horde seien Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. +Bachofen+,
-dem trotz mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt,
-die schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet
-zu haben,[228] hat für den „hässlichen Gedanken“,[229] wie +Peschel+
-ihn nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der
-gegen diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken[230]
-würde derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der
-„Gemeinschaftsehe“ (_Communal marriage_) vorzuziehen sein, welchen der
-verdiente Erforscher der Urzeit, Sir +John Lubbock+, dafür gewählt
-hat.[231] Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er
-durch die Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als
-ob irgend etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des
-Begriffes, ursprünglich existiert habe.
-
-Obwohl +Darwin+ zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung
-einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“[232] so scheint
-ihm doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande
-äusserst unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der
-Eifersucht aller männlichen Säugetiere wissen.[233] Ganz abgesehen
-von der grossen Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder
-weniger beeinflussten Gelehrten, hat aber auch +Karl Kautsky+,
-dem wir ein scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken,
-die Weibergemeinschaft verworfen und als urwüchsigste Form des
-Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der
-ursprünglichen Gleichheit zwischen Mann und Weib sucht.[234] Dabei
-ist jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne
-nicht zu denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande
-formlos eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit
-wieder löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt
-+Kautsky+ hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus
-zusammen und solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint
-mir ebenso unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie
-seitens +Kautskys+ geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel
-der Urzeit viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich
-glaube, die zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn
-er ihre geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen
-unserer Tage gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings
-nicht unlöslich, aber doch ihrer Natur nach +nicht leicht+ löslich,
-weil sie eben sonst keine +Freundschafts+bündnisse wären. Erwägt man,
-dass der Eifersucht der männlichen Individuen deren unbestreitbaren
-und stark ausgeprägten +polygamen+ Triebe gegenüberstehen, welche
-weder +Darwin+ noch +Kautsky+ und andere genügend berücksichtigen,
-so wird man weniger geneigt sein, +Kautskys+ idealerer Auffassung
-des Hetärismus zuzustimmen. Für eine ursprüngliche Ungebundenheit
-des Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität) sprechen
-sich auch die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten Forscher
-aus, unter andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt
-gebliebene Niederländer G. A. +Wilken+,[235] dessen Arbeiten ich
-einen grösseren Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er
-von allen „Urstandsphilosophen“, wie Dr. +Schneider+ sie spöttisch
-nennt, der einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue
-persönliche Beobachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur
-Seite stehen. Freilich, eine +schrankenlose+ Vermischung, wie sie
-etwa Sir +John Lubbock+ und schon vor ihm Mc +Lennan+, +Bachofen+
-und +Morgan+ annahmen, wonach jeder Mann physische Rechte über alle
-Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne unterschiedslos zu Willen
-gewesen wäre, eine solche Vermischung hat gewiss niemals bestanden.
-Dem widerspricht schon das Beispiel der Herdentiere, das Vorbild
-der urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften. Niemals findet da
-Verkehr zwischen den Gliedern verschiedener Herden statt, und wenn
-dies ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige Teil durch
-Ausstossen aus der Herdengemeinschaft bestraft. Der Hetärismus
-war also sicherlich auch beim Urmenschen zunächst auf die eigene
-Geschlechtsgenossenschaft beschränkt, und diese müssen wir uns
-anfänglich als ziemlich wenig zahlreich denken. Obendrein verhielten
-sich die einzelnen Herden, wie dies der Kampf ums Dasein eben mit
-sich bringt, meist feindlich gegen einander. Die Paarung konnte also
-nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und auf friedlichem
-Wege vor sich gehen. +Darwin+ und +Kautsky+, deren Anschauung auch
-+Mantegazza+ sich anschliesst, haben also unzweifelhaft Recht, die
-angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu verwerfen, denn in einer
-menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als dauernder Zustand
-existieren.[236] Ursprünglich, d. h. von Natur aus war das Weib sicher
-nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich schwächere Teil, doch
-die freie Genossin des Mannes, der um ihre Gunst buhlen musste,[237]
-wie überall in der Natur. Wahr, der innere Trieb ist fast bei allen
-Männern der Erde polygam und fast bei allen Weibern polyandrisch;[238]
-immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus nicht anders sich auffassen,
-als dass einfach noch keine Normen aufgestellt waren, welche das
-Paaren regeln sollten, dieses vielmehr ausschliesslich von dem
-Willen der betreffenden Individuen während der Herrschaft dieser
-Gesellschaftsform abhing. Schon vor +Kautsky+ hat M. +Kulischer+ in
-Kijew, dem wir wertvolle Untersuchungen über die geschlechtlichen
-Urzustände verdanken, wahrscheinlich gemacht, dass die Zeitdauer des
-Zusammenlebens zweier Individuen unbestimmt war, dass dasselbe nach
-Belieben gelöst und von denselben Personen mit andern aus der nämlichen
-Gemeinschaft aufgenommen werden konnte.[239]
-
-Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der
-Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen,
-wogegen so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine
-weitere Einengung erfährt dieselbe dadurch, dass +das Paaren+, wie
-+Kulischers+ Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen, +nur
-zu einer gewissen Zeit im Jahre stattfand+.[240] Nicht wie später
-erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn auch der
-Urmensch gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben mag, in
-jedem Klima und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen zu können,
-so stellte sich der Paarungstrieb doch vornehmlich in jener Zeit
-ein, als er auch in der Tierwelt erwacht, nämlich im Frühjahre und
-zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine Erinnerung an jene entfernten,
-längst entschwundenen Zustände in der hellenischen Sage von den
-Amazonen nach, welche der Erhaltung ihres mythischen Staates wegen
-nur im Frühjahre mit den Männern der Nachbarländer Umgang pflogen.
-Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte der Paarung im Frühlinge
-und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage bewahrt, und auch
-wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische Handlungen auf
-jenen Urzustand zurück. Dies hat +Kulischer+ sogar für vorgerücktere
-Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles sehr schön
-nachgewiesen.[241] Sicher ist auch, dass wir mitten im Kulturbereiche,
-ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den Stachel der
-Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,[242] und statistische
-Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass eben um diese Zeiten
-der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um wie viel mehr erst in
-der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch um so viel näher gerückt
-war! Wie in dieser war die Paarung damals kein Geheimnis, die ganze
-Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie öffentlich, aber nur in den
-gedachten Zeiten. Man sieht, wenn auch bei noch fehlender Zügelung
-durch geistige Thätigkeit in den Banden grösster Sinnlichkeit gefangen,
-frönte der Urmensch nicht etwa heftiger oder leidenschaftlicher dem
-erotischen Triebe als seine fortgeschritteneren Nachkommen. Eine
-Verstärkung dieser Ansicht läge in meiner Vermutung, wonach dem
-Urmenschen bei gröber organisiertem Nervensystem auch die physischen
-Freuden geschlechtlicher Umarmungen in bescheidenerem Grade zugemessen
-waren. Giebt es doch in der Gegenwart Völker, welche, wenigstens
-weiblichen Teils, nur geringen Hang zu erotischen Genüssen haben,
-wie z. B. die im Geschlechtsakte phlegmatischen Karibinnen,[243] ja
-die sich sogar unendlich kalt und eisig bezeigen, wie nach Dr. +Otto
-Finschs+ Mitteilungen die Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel
-Ponape.[244] Dem Manne der Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich
-wie physisch von ihm wenig differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders
-begehrenswert erscheinen als in dem, was jede gewähren konnte,
-während auch dem Weibe, dessen Urtrieb es ohnehin im allgemeinen
-unwiderstehlich zum Gewöhnlichen, zum Dutzendmenschen hinzieht, ein
-besonderes männliches Individuum kaum beglückenswerter erscheinen
-mochte, als ein anderes, sofern nicht Gesundheit und Körperkraft in
-Frage kamen. Zu gleichem Ergebnisse gelangt wohl auch +Darwin+ in
-Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“ so sagt er, „den Frauen ebenso wie den
-Männern gestattet wurde, irgend welche Wahl auszuüben, so werden
-beide Geschlechter sich ihren Gatten gewählt haben, und zwar nicht
-um geistige Reize oder grossen Besitz oder soziale Stellung, sondern
-beinahe einzig und allein der äusseren Erscheinung nach.“[245]
-Der grosse britische Forscher, der alle seine bisherigen Gegner
-um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der Urzeit alle
-Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger gewesen
-sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch, in
-seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten
-zurückgegangen war.[246]
-
-Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht
-gut angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts
-vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit +Kautsky+ zu
-„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei,
-wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart
-verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie,
-welche aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus
-dieser Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen
-noch die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt
-den „ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man
-aber nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man
-unter „Ehe“ mit Professor +Friedrich Ratzel+ „das stillschweigende
-oder vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib,
-einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder
-aufzuziehen“,[247] so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen
-in der Urzeit davon keine Rede. Mit Recht besteht daher +Lippert+
-darauf, dass der Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren
-gesellschaftlichen Schöpfung vorbehalten bleibe.[248] So müssen wir
-denn ehelose Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen
-Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt,
-man weder von +Blutschande+ noch von +Keuschheit+ wusste. Auch diese
-beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass den Ehezeiten
-eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch keineswegs
-schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch durch die
-Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder Gottes
-nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen zu
-Weibern, +welche sie wollten+.“[249]
-
-Nirgends mehr in unseren Tagen trifft man eine völlige Ungebundenheit
-als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den
-geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln
-der menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen
-Nachrichten trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt,
-welche in gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber
-einen Gemeinbesitz des Stammes bildeten. +Strabo+ erzählt dies von den
-Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was +Diodor von Sizilien+
-bestätigt; +Mela+, +Plinius+, +Solinus+ und +Martianus Capella+ von
-den Garamanten, +Xenophon+ endlich von den Mösinöken, welche den
-Kriegern des Kyros durch die Öffentlichkeit ihrer Umarmungen Ärgernis
-gaben. +Nikolaus von Damaskus+ bezeugt die Weibergemeinschaft bei
-den Liburnern und den Galaktophagen. +Sextus Empirius+ behauptet das
-Nämliche von einigen indischen Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu
-nennen. Von den Mäaten berichtet +Dio Cassius+, dass sie ebenfalls
-ihre Frauen in Gemeinschaft besassen und alle Kinder gemeinschaftlich
-auferziehen liessen.[250] Die Agathyrsen, die südlichen Nachbarn der
-Skythen, lebten, alles nach +Herodot+, mit den Weibern insgemein,
-damit sie alle Brüder untereinander seien und als Verwandte keiner
-wider den andern Neid oder Feindschaft hegten.[251] Von den Nasamonen
-berichtet der nämliche +Herodot+: „Weiber hat jeder in grosser Zahl,
-aber den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein. Wer zu einer
-Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr bei,
-ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein erstes Weib,
-so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen
-Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt,
-giebt ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“[252] Und von den äthiopischen
-Ausern am Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen
-kennen sie nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein
-Weib ihr Kind aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer
-zusammen, und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den
-Vater.“[253] Bei aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte
-ich diese Angaben, so bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht
-an sich für beweiskräftig erklären, denn Völkerkunde ist niemals die
-starke Seite der Alten gewesen und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch
-unsinnige Fabeln noch vor wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker
-bei uns in Umlauf waren, so dürfen wir dies den Alten um so weniger
-verargen; dafür haben wir das Recht, ihnen gegenüber misstrauisch zu
-sein, zumal ihre Berichte ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am
-äussersten Rande der damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe
-standen.
-
-Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als
-unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um
-Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich
-umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und
-Sitten, welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter
-dem Einflusse einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung
-hat sich indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule
-aufgethan, welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und
-es als leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen
-Wilden auf den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass
-sie im Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von
-den Barbaren der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort
-aber, wo dies unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben,
-welche eben keine Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente
-in Brauch und Sitte“, sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen
-nichts beweisen, da sich die Entstehung derselben vielfach recht
-wohl auf andere Weise erklären lasse. Uns diese andere Erklärung
-mitzuteilen, damit befassten sich diese Völkerkundigen nicht; sie
-sind mit dem Reinwaschen, mit dem Emporziehen ihrer Pfleglinge, der
-Wilden und Halbwilden, vollauf beschäftigt. So stehen denn den älteren
-Angaben über Barbarei, Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und
-Unkultur für ein und das nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse
-von Milde, Liebesgefühlen, Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit,
-kurz einer bunten Musterkarte aller Tugenden entgegen. Die älteren
-und auch die ungünstig lautenden Berichte Neuerer beruhen eben auf
-ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für die Richtigkeit der
-widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu bieten. Sie
-bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in unserer Achtung
-zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer Rückschluss auf ihre
-vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und der Abstand,
-welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer mehr
-vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen
-dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe
-Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich -- anspruchslos
-wie sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen
-und geistigen Thätigkeitsäusserungen beim Wilden sind -- mit der
-einfachen Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in
-der Ansicht, dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“,
-wenn nicht gar Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen
-wird dabei bloss, dass schon aus +Scheffels+ nach den Quellen
-herausgearbeitetem Roman Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild
-des zehnten Jahrhunderts gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten
-Geschichtswerke.
-
-Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige
-der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer
-zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er
-daraus ableiten will.
-
-Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner Entdeckung
-nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu betrachten
-ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im Gewande
-der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen Geschöpfe
-noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt haben, da
-die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von europäischen
-Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder ihren Spuren.
-Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den Küsteninseln
-und Tasmanien, bilden nun -- so wird allgemein angenommen -- ihrer
-Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte Menschengruppe, welche
-als Verwandte den Papuanen, nicht den afrikanischen Negern am nächsten
-steht,[254] wie +Robert Hartmann+ meint. An der Rasseneinheit der
-Australier halten die meisten Forscher[255] fest, wiewohl sie zugeben,
-dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse Unterschiede in Körperbau
-wie in Gesittung stattfinden und die Berührungen, welche der Nordrand
-des Festlandes seit geraumer Zeit mit andern Völkerstämmen hatte,
-nicht ohne Einfluss auf die dortigen Bewohner geblieben sind.[256]
-Dr. +Paul Topinard+ hat es dagegen ungemein wahrscheinlich gemacht,
-dass es in Australien zwei Rassen gebe.[257] Sei dem wie ihm wolle,
-jedenfalls darf man mit Recht die heutigen Australier für die +ältesten
-Menschen+ erklären, für die Überbleibsel einer uralten und ganz
-besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die westlichen Stämme den
-ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am nächsten geblieben,
-somit die ältesten Australier.[258] Ihnen folgen dem Alter nach die
-Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte wohl am spätesten
-den Boden des Kontinents betreten haben. Dort, besonders im hohen
-Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute die Eingeborenen noch
-am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse Darling und Murray
-hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden zwischen den grossen, von
-den Europäern bewohnten Länderstrichen umherziehen. Kulturgeschichtlich
-müssen indessen gerade diese jüngsten unter den Australiern nebst
-jenen des Westens für die altertümlichsten gelten, denn im Süden
-sind die Eingebornen zum grössten Teile ausgerottet, ihre spärlichen
-Überbleibsel aber durch die mannigfachen Berührungen mit den Weissen
-ihrem Urzustande entfremdet worden. Es ist demnach ganz unzulässig zu
-generalisieren und von „Australiern“ im allgemeinen zu sprechen, wie
-zumeist geschieht, denn es herrschen bei den verschiedenen Stämmen
-die widersprechendsten Sitten, welche die grellen Abweichungen in den
-Urteilen der Beobachter begreiflich machen. Dank denselben werden die
-Australier nicht ohne Erfolg gerade so geschildert, wie man ihrer
-jeweils bedarf. Wert besitzen aber bloss jene Angaben, die sich auf
-bestimmte Stämme oder Landstriche beziehen. Im allgemeinen befestigen
-auch die rohesten der australischen Stämme, welche von europäischen
-Einflüssen noch unberührt geblieben, uns in der Überzeugung, dass
-die Stufe der Urzeit schon weit hinter ihnen liegt. Immerhin ist es
-bezeichnend, dass die Paarung meist während der wärmeren Jahreszeit, wo
-die von der Natur dargebotene Nahrung in reichlicher Fülle vorhanden
-und der Körper zu wollüstigen Regungen gestimmt ist, zu geschehen
-pflegt und auch in vielen Fällen auf jene Jahreszeit beschränkt
-bleibt.[259] Einzelne Stämme, wie die Watschandi am Murchisonstrome
-in Westaustralien, feiern dann ein grosses Fest, das „Kaoro“, das in
-Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst unflätig eine Grube, die
-Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen Speeren[260] und wilden,
-leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre erregte Sinnlichkeit verraten,
-umher und stossen die Speere in die Grube unter Absingung des Liedes:
-
- _Pulli nira, pulli nira,
- Pulli nira, wataka._[261]
-
-Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die Eingebornen
-des St. Vincentgolfes in Südaustralien.[262] +Augustus Oldfield+,
-welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes Augenmerk zugewandt
-hat,[263] bemerkt, dass der Geschlechtsverkehr der Watschandi z. B.
-sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe. Nebenbei bemerkt,
-erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr niedrige Zustände,[264]
-doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den Stämmen
-Australiens.[265] +M'Combie+ beschuldigt auch die Wilden im Innern der,
-übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales fast völliger
-geschlechtlicher Ungebundenheit.[266]
-
-Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute
-auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig
-wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den +Besitz bestimmter Weiber+,
-für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von welchen
-auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden ist
-und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie
-gar nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische
-Erklärung verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen
-Spuren einstiger Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in
-der Urzeit Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein
-herrschend gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle
-annehmen müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie
-dieselbe für den einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren
-Wert verloren, für den andern, schwächeren, behalten haben sollte.
-So weit die Leuchte der Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen
-wir stets das Besondere aus dem Allgemeinen hervorgehen. Und ist es
-nicht eine geradezu widersinnige Annahme, dass der Mensch von allem
-Urbeginn her eine Tugend besessen habe, die ihm die Bändigung eines
-der mächtigsten aller Triebe, gerade jenes Triebes zur Pflicht macht,
-auf dem die Erhaltung seines Geschlechts beruht? Die nämliche Logik
-könnte den alten Adam mit der Kraft ausstatten, seinem Hunger zu
-gebieten, was doch noch niemandem beigefallen ist. Wenn das Beispiel
-+aller+ Völker +ausnahmslos+ lehrt, dass der Mensch, wie natürlich,
-seinen ursprünglichen Instinkten desto freier folgt, je gesittungsärmer
-er ist, und umgekehrt die mit der zunehmenden Kultur schritthaltende
-Lebensfürsorge jüngere gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche
-erstere zu zügeln bestimmt sind, so ist es doch wahrlich aller Logik
-bar, einen umgekehrten Verlauf der Dinge vorauszusetzen. Bis auf
-weiteres, d. h. so lange nicht die Wahrscheinlichkeit urzeitlicher
-Vollkommenheit des Menschen mit streng logischen Gründen gestützt wird,
-halte ich die Annahme berechtigt, dass die Keuschheit eine allmähliche
-Kulturerrungenschaft ist, an welcher die Wilden keinen oder nur einen
-sehr schwachen Anteil haben. Dort wo dieselbe, wie in Australien,
-nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt ist, verdient sie
-überhaupt noch kaum diesen Namen. Man +verwechselt nämlich Treue
-mit Keuschheit+. Keuschheit (_Castitas_) ist eine in der Kulturwelt
-durch langandauernde Vererbung gehäufter Selbstbeherrschung gewonnene
-Eigenschaft, die infolge dessen gewissermassen reflexiv sich äussert;
-Treue kann aber +erzwungen+ werden, also auch ohne Keuschheit vorhanden
-sein. Und so verhält es sich auch in der That sowohl in Australien als
-anderwärts. Obwohl willig zugestanden werden soll, dass vereinzelte
-Beispiele von Liebe auch in Australien vorkommen, so ist es doch in
-der Regel durchaus nicht diese, welche dem Manne das Weib gewinnt.
-Solches erwirbt er zumeist durch rohe Gewalt, durch Tausch oder
-Kauf, und die Behandlung, die er ihr angedeihen lässt, unglaubliche
-Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist nicht geeignet, im Weibe
-zärtliche Gefühle für den Gatten -- dies Wort gebraucht im physischen
-Sinne -- zu erwecken. Wenngleich dies dennoch öfter geschieht, als man
-vermuten sollte, so stimmen doch alle Beobachter darin überein, dass
-die Treue nicht unter die Tugenden der Australierinnen zählt, wenn
-sie auch strenge gefordert wird. Oft genug geschieht es, dass während
-der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer sitzt und arglos dem Gelage
-sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein anderes Zeichen, welches
-aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter irgend einem Vorwande
-sich entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem Genusse einiger
-seligen Augenblicke sich hinzugeben.[267] Der Treubruch wird freilich
-blutig gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen meist von
-den eigenen nächsten Verwandten vollzogen wird,[268] denn die Männer
-sind angeblich meist erstaunlich eifersüchtig und haben, je älter sie
-sind, um so mehr Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in der Liebe den
-Grund zu dieser Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu gerne geschieht.
-Diese Eiferfurcht, wenn man sie überhaupt mit diesem Namen bezeichnen
-darf, entspringt lediglich dem Gefühle des Besitzes. Tausende von
-Beispielen sprechen dafür, dass dem Wilden das Weib eine einfache
-Sache des Besitzes ist; jeder Besitz aber macht eifersüchtig auf die
-Erhaltung desselben. Der Treubruch ist eine offenkundige Verletzung
-des Eigentumsrechtes, welches der Mann am Weibe durch Gewalt oder
-Vertrag erworben hat, und wird als solcher geahndet. Beweis dafür,
-dass öfters Männer, welche mehrere Weiber besitzen, einem unbeweibten
-Freunde eines derselben abgeben, ja dass in Victoria die Männer ihre
-Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies nennen sie _Be-ama_. Es
-giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat dauert.[269] Solches
-Ausleihen und Vertauschen der Weiber kommt auch anderwärts, sogar bei
-den christlichen Insulanern Hawaiis[270] vor und ist wohl überall ein
-Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im Besitzgefühle wurzelt, in
-keiner höheren Regung. Andernfalls wären Zustände wie die angedeuteten
-nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die weibliche Treue nur insofern
-als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer sie gegen seinen
-Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass auch bei den
-Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe vorwalten,
-geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen Augen
-z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe beständig
-in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt und
-hässlich.[271]
-
-Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen
-Stämme, wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von
-+Brough Smyth+ darstellt,[272] schon weit entfernt von völliger
-Ungebundenheit; immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung
-des Zusammenlebens auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich
-dort weder um „Ehe“, noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz
-und Eigentumsverletzung. Das australische Besitzverhältnis mit der
-Benennung „Ehe“ zu schmücken, den Bruch einseitig geforderter Treue
-zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie jetzt Mode wird, zeugt von einer
-Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die ich anzustaunen bereit bin, aber
-nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich ist nach meinem Dafürhalten
-scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein und Ehe, welch letztere
-sich unseren Begriffen nach an die Begründung der +Dauerfamilie+
-knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen werde, noch
-keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst unlängst sind wir über
-die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses
-unterrichtet worden.[273] Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr
-wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das
-ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit +einem+ bestimmten
-Weibe lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer
-einer gewissen Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe
-Weiber einer andern Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses
-Verhältnis ebenfalls schon weit von eigentlicher Vermischung entfernt,
-denn in Wirklichkeit sind diese Verkehrsrechte schon beträchtlich
-eingeschränkt, und zweifelsohne bekunden die jetzigen Sitten der
-Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen
-ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die Verkehrsrechte haben schon
-sehr an Umfang verloren, aber die Nomenklatur der Urzeit hat sich
-im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise kennt die urzeitliche
-Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als solches, sondern bloss
-als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den Kindern. Alle Kinder
-einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar nicht bloss dem
-Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer Sippe anerkennt
-seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen.
-
-Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt lassen
-sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen.
-Ziemlich gut beglaubigt ist durch +Azurara+ eine ausgedehnte
-Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,[274] die nackt
-in Höhlen hausten, wie der Venezianer +Aloisio Cadamosto+ berichtet,
-welcher 1455 den Archipel besuchte. +Garcilaso de la Vega+ versichert
-desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen vor der Inkazeit
-kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen habe. Ganz besonders
-gilt dies von den barbarischen, völlig nackten Passau, welche weder
-Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser hatten, sondern in den
-hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres Landes lebten, keine eigenen
-Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht kannten und öffentlich
-Sodomie begingen.[275] Da +Garcilaso+ selbst ein Abkömmling der Inka
-und ein guter Kenner seines Volkes sowie dessen Geschichte war, so ist
-sein Zeugnis wohl nicht ganz kurzer Hand abzuweisen. Die Engeräckmung
-oder Botokuden Brasiliens werden zwar stark von Eifersucht geplagt
-und besitzen sogar den Ausdruck _Hä-rang_ für Schamröte,[276] dennoch
-ist ihre Polygamie nicht viel besser als ein wechselndes Konkubinat.
-Ein Fehlen der Ehe wird in Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru,
-Arawaken in der südlichen Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika
-bei den Kutschin-Indianern und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und
-manchen Kaliforniern. Von den letzteren bemerkt +Baegert+, sie hätten
-„nicht viel acht auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch
-die eigene Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für
-„heiraten“ (_tikere undini_) wurde erst seit den Missionären gebildet,
-das Wort „Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein
-Weibsbild missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt
-werden“ (wie tägliches Ehebrechen vorkam, „ohne alle Furcht und ohne
-alle Scham“). Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften,
-um „etliche Täg in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen,
-bei welcher Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder
-die Mission) vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten
-auseinander, „ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich
-oft tagelang nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten.
-Ein treffenderes Bild eheloser Ungebundenheit konnte +Baegert+ gar
-nicht liefern! Auch bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke auf den
-centralen Tafelplatten Brasiliens, das jetzt etwa 10000 Köpfe zählt,
-herrscht nach Dr. +Couto de Magelhaes+ so gut wie Weibergemeinschaft.
-Das mannbar gewordene Mädchen kann sich jedem beliebigen Manne zum
-Umgange hingeben. Sobald sie sich in anderen Umständen befindet und
-so lange sie ihr Kind an der Brust hat, bleibt sie bei dem Vater des
-letzteren; diesem aber ist es unverwehrt, mit andern, die auch noch in
-derselben Hütte wohnen, die vertraulichsten Beziehungen zu unterhalten.
-Die Verbindung mit dem Vater des Kindes hört auf, sobald das letztere
-nicht mehr die Muttermilch bekommt, kann aber wieder angeknüpft werden.
-Nimmt des Mädchen sich einen andern Mann, so hat dieser das Kind seines
-Vorgängers zu erhalten.[277] Über die Geschlechtssitten der Pescheräh
-wissen wir nichts Bestimmtes; Beobachtungen an den vor mehreren Jahren
-nach Europa gebrachten Gruppen lassen aber auf das Fehlen jeglicher
-ehelichen Bande schliessen.
-
-In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach +Gustav Fritsch+
-eine Urrasse,[278] höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben
-aber in dem Engländer +Chapman+ einen warmen Verteidiger gefunden,
-welcher ihre Sittsamkeit rühmt.[279] Seither sind die Buschmänner
-die Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche sie gegen ihre
-„Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.[280] Dem gegenüber laufen die
-Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika geborenen Dr. +Theophilus
-Hahn+[281], sowie des Missionärs A. +Merensky+,[282] welcher fünfzehn
-Jahre dort verweilte, darauf hinaus, dass Ehe- und Familienbande bei
-den Saan fast gar nicht vorhanden sind. Selbst gegen den Verkehr der
-Weiber mit Fremden benehmen sie sich, wie +Alexander+ bezeugt,[283]
-zum Teil ganz gleichgültig. Die bei überraschender Verstandesschärfe
-unglaublich niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns, dem das Weib
-bloss Lasttier ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass man ihn
-als eine verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und Entbehrung
-so tief herabgebracht. +Gustav Fritsch+, einer der gründlichsten
-Kenner der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und gezeigt, dass
-das Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert in seiner
-Entwicklung geblieben sein muss.[284] Seine Sitten, zu welchen weder
-gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor Blutschande[285]
-zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher Zustände gelten.
-Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter Euphemismus, von
-einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle um den Besitz des
-Weibes handelt.
-
-Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in
-Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im
-malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit.
-So meldet +Miklucho-Maclay+ von den Orang Sakai im malayischen
-Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen
-mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse
-desselben und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder
-kürzere oder längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei
-sämtlichen Männern der Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl
-kommt, bei dem sie aber wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese
-durch Zufall und Wunsch regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu
-auf der benachbarten Insel Sumátra, in der Landschaft Mandailing,
-vermischen sich gar mit Müttern und Schwestern, und zwar ganz nach
-den Eingebungen des Augenblicks; der nämlichen Gepflogenheit huldigen
-ferner die Poggi- oder Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot
-und die Bewohner der Insel Paling, östlich von Celébes.[286] Die
-Kalang auf Java wohnen gleichfalls ihren Müttern und Schwestern bei,
-und der Volksglaube erblickt Glück und Reichtum im Gefolge solcher
-Bündnisse.[287] Endlich sei noch verwiesen auf das, was +Lorimer
-Fison+ von den „Manga“-Mysterien auf den Vitiinseln berichtet, mit
-denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht dabei in jeder
-Beziehung der vollste Kommunismus und die unglaublichsten Szenen
-spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste Verwandtschaft,
-selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine Schranke für
-die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung durch den
-ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet wird.
-Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die
-Säue.[288]
-
-Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen unter
-Verwandten +ersten+ Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so
-dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,[289] so genügt
-wohl der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit
-des Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade
-wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen
-Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist
-daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche
-Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer
-Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den
-das Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen
-scheint die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“
-der Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen
-Stämme der Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des
-Weiberbesitzes, der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes
-entwickeln konnte. Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie
-bemerkt, von Ehe, in der eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu
-erkennen ist. Der Weiberbesitz kennt keine Grenze. Ein Australier gilt
-als in angenehmen häuslichen Verhältnissen lebend, wenn er drei bis
-vier Weiber hat; zwei Frauen sind nicht selten, und nicht wenige halten
-auch dafür, dass an einer Frau vollauf genug sei. Monogamie beweist in
-solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft aber leitet der Weiberbesitz
-zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit. Die am Besitze haftende
-Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen Tugend, und da diese
-dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf noch ungefesselte
-Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es geschieht, bemerkt
-sehr richtig +Darwin+,[290] bis sie sich auch auf das männliche
-Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag. Unsere
-Urteile über die Sitten, sagt +Beaumarchais+, beziehen sich immer
-auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug geschätzt,
-um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen. Thatsächlich
-ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit einen
-heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen jene,
-welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.[291] Die
-Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von
-höchstem Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben.
-Die in Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden
-üblichen Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und
-allein die Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem
-er dem Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend
-gestärkt hatte, um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die
-wir irrtümlich für beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung
-zu betrachten gewohnt sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern
-unbekannt waren, als Tiberius auf Capri weilte, oder den Byzantinern
-zur Zeit, wo +Theodora+, die Gemahlin des Kaisers Justinian, noch
-mit Schauspielerbanden umherzog.[292]
-
-
-[222] +Carus Sterne+. Werden und Vergehen. S. 481, und +Darwin+.
-Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.
-
-[223] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
-
-[224] Dr. +Alb. Herm. Post+. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit
-und die Entstehung der Ehe. Oldenburg, 1875. S. 3.
-
-[225] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.
-
-[226] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.
-
-[227] +Darwin+. A. a. O. S. 346.
-
-[228] J. J. +Bachofen+. Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die
-Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen
-Natur. Stuttgart, 1861.
-
-[229] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228.
-
-[230] +Ploss+. Das Weib. Bd. I. S. 234.
-
-[231] Sir +John Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation und der
-Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79.
-
-[232] +Darwin+. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341.
-
-[233] A. a. O.
-
-[234] +Karl Kautsky+. Die Entstehung der Ehe und Familie. (Kosmos. Bd.
-XII. S. 205.)
-
-[235] G. A. +Wilken+. _Over de primitieve vormen van het Huwelijk en
-den Oorsprong van het Gezin._ (_Indische Gids_. Oktober 1880. Dezember
-1880. Januar 1881.)
-
-[236] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 235.
-
-[237] +Kautsky+. A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.)
-
-[238] „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der sehr
-moralischen Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es, die
-nur eine einzige Frau besessen haben, und wie viele Frauen, die keinen
-anderen Mann als ihren legitimen einzigen Gatten begehrt und geliebkost
-haben?“ (+Mantegazza+. A. a. O. S. 303.)
-
-[239] M. +Kulischer+. Die geschlechtliche Zuchtwahl bei den Menschen in
-der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876. S. 142.)
-
-[240] A. a. O. S. 149.
-
-[241] A. a. O. S. 152-156.
-
-[242] Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer jungen,
-nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten Deutschen
-das naive Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr die
-Sehnsucht nach Geschlechtslust erwecke.
-
-[243] +Appun+ im: „Ausland“ 1871. S. 835.
-
-[244] Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318.
-
-[245] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.
-
-[246] A. a. O.
-
-[247] +Friedrich Ratzel+. Völkerkunde. Leipzig, 1885. Grundzüge der
-Völkerkunde. S. 79.
-
-[248] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71-72.
-
-[249] Gen. Kap. 6, v. 2.
-
-[250] +Dio Cassius+. _Hist. rom. lib._ LXXVI §. XII T. 10.
-
-[251] +Herodot+. _lib._ IV. 104.
-
-[252] +Herodot+. _lib._ IV. 172.
-
-[253] A. a. O. _lib._ IV. 180.
-
-[254] +Peschel+. Völkerkunde. S. 318-319.
-
-[255] So +James Cowles Prichard+, +J. G. Wood+, +Theodor Waitz+, +Karl
-Emil Jung+.
-
-[256] +Karl Emil Jung+. Der Weltteil Australien. I. Abteilung. Leipzig,
-1882. S. 83.
-
-[257] _Revue d'anthropologie_ 1872. S. 313, und in seiner Schrift:
-_Etude sur les races indigènes de l'Australie_. Paris, 1872.
-
-[258] Ausland 1867. S. 1013.
-
-[259] +Müller+. Allgemeine Ethnographie. S. 212-213.
-
-[260] _Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum simulacra._
-
-[261] D. h.
-
- _Non fossa, non fossa,
- Non fossa, sed cunnus._
-
-[262] +Köler+ in den Monatsberichten der geographischen Gesellschaft zu
-Berlin. Bd. III. S. 53.
-
-[263] +Augustus Oldfield+. _On the aborigines of Australia in den
-Transactions of the Ethnological Society of London._ Bd. III. S.
-215-298.
-
-[264] _Propter intra conversorum positionem pedum plusculumque
-retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt._
-Siehe +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.
-
-[265] _In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin circumjectis,
-exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes._ (Verhdl. d.
-Berl. Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87-88.)
-
-[266] +Thomas M'Combie+. _Arabin; or adventures of a colonist in New
-South Wales, with an essay on the aboriginals of Australia._ London,
-1845. S. 254.
-
-[267] +Müller+. Allg. Ethnographie. S. 214.
-
-[268] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.
-
-[269] _Revue d'anthropologie._ 1882. S. 376.
-
-[270] Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind, ihre jungen
-Weiber auszutauschen, was früher als ein Gebot der Gastfreundschaft
-allgemeine Übung war; bei feierlichen Gelegenheiten kennt man hierin
-auch heute noch keine Grenzen.
-
-[271] A. a. O. S. 377.
-
-[272] +Brough Smyth+. _The Aborigines of Victoria with notes relating
-to the Habits of the Natives of other Parts of Australia and Tasmania._
-London, 1878. 2. Bde.
-
-[273] +Lorimer Fison+ & +A. W. Howitt+. _Kamilaroi and Kurnai:
-Group-Marriage and relationship, and Marriage by elopement._ Melbourne,
-1880.
-
-[274] +Henry Richard Major+. _The Canarian, or book of the Conquest and
-Conversion of the Canarians._ London, 1872. S. XXXII.
-
-[275] +Ynca Garcilaso de la Vega+. _The Royal Commentaries of the
-Yncas. Translated and edited by Clements R. Markham._ London, 1871. Bd.
-II. S. 443.
-
-[276] +Max Prinz zu Neuwied+. Reise nach Brasilien in den Jahren
-1815-1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161.
-
-[277] Globus. Bd. XXV. S. 298.
-
-[278] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289-300.
-
-[279] +Chapman+. _Travels in the Interior of South Africa._ London,
-1868. Bd. I. S. 320.
-
-[280] Z. B. Dr. +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 156. 434.
-
-[281] Globus. Bd. XVIII. S. 122.
-
-[282] A. +Merensky+. Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas. Berlin, 1875.
-S. 68.
-
-[283] J. G. +Alexander+. _An expedition of discovery into the Interior
-of Africa._ London, 1838. Bd. II. S. 23.
-
-[284] Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300.
-
-[285] Woher Dr. +Schneider+ (die Naturvölker. B. II. S. 156) weiss,
-dass die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die verschiedenen
-Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich nicht ermittelt.
-
-[286] G. A. +Wilken+. _Over de Verwandtschap en het
-Huwelijks-en-Erfrecht bij de volken van den indischen Archipel._ S. 6-7.
-
-[287] E. +Ketjen+. _De Kalangers._ (_Tijdschrift voor Indische
-Taal-Landen Volkenkunde. Deel_ XXIV. Batavia, 1877. S. 427.)
-
-[288] _Journal of the Anthrop. Institute._ Bd. XIV. S. 24, 28.
-
-[289] Globus. Bd. XL. S. 276.
-
-[290] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 153.
-
-[291] +André Theuriet+ in der _Revue des deux Mondes_ vom 15. Januar
-1885. S. 267.
-
-[292] Ausland. 1867. S. 867.
-
-
-
-
-IX.
-
-Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe.
-
-
-So wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den Namen einer
-Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar, auf welche die
-Menschheit aus der ursprünglichen Ungebundenheit sich emporschwang.
-Dazwischen lagen vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im
-Vorstehenden unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte,
-das Irrtümliche jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch
-geradezu sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in
-den Kreis unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen,
-das um so überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes
-keinem Zweifel begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der
-rohesten Menschen zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich
-dieses oder jenes ihrer Elemente schon angeeignet hätten. Auf die
-übersprungenen Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen.
-
-Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der
-ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind
-vielleicht einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter
-paarweise sich zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder
-auseinander laufen. Unmöglich aber kann man sich dieselben
-besonders kopfreich vorstellen.[293] Weil aber noch keine zweite
-Gruppe mit der Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art
-Organisationsverband stand, vielmehr um jede einzelne sich noch die
-Grenze der Fremdfeindlichkeit zog, so war jede Gruppe betreffs der
-geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich selbst angewiesen; es herrschte
-+Endogamie+ als der natürliche, weil einzig mögliche Zustand der
-Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln, welche das Fehlen jeglicher
-gesellschaftlichen Gliederung, sowie des Eigentumsbegriffes zur
-Voraussetzung hat. Innerhalb dieser Geschlechtsgenossenschaften stand
-das Weib dem Manne gleich selbständig und unabhängig gegenüber. Auch
-war das Weib der Urzeit, wenngleich körperlich dem Manne niemals
-überlegen, doch keineswegs das schwache Geschöpf, zu dem es mit der
-steigenden Gesittung geworden. Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten,
-dass der Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Kraft dereinst
-ein verhältnismässig geringerer gewesen sein müsse als in unseren
-Tagen, daher denn auch das Weib für sich allein im stande war, sich und
-ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es noch keine Werkzeuge und
-Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere Fortschritte machen konnte,
-war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes dem Weibe in nichts
-voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts bieten, was die
-Frau nicht selbst -- eine kurze Unterbrechung abgerechnet -- zu sammeln
-vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch, dass die Mutter
-durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit zurückgehalten wird.[294]
-+Mutter und Kind+, das waren auch, wie +Lippert+ sehr richtig
-betont,[295] die einfachsten Elemente der ältesten Urorganisation. Das
-Verhältnis von Mutter und Kind +allein+ ist von der Natur gegeben,
-das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller Umstände einer
-einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger entwickelte
-+Mutterliebe+ geknüpft, jenen +natürlichen+ Instinkt, der durch die
-Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen Interessen
-stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese ursprünglichste
-aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in keinem wesentlich
-höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich so viel als
-erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber dies genügte.
-
-Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem
-Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die
-Mutterliebe -- im Sinne des heutigen Mutterbegriffes -- den niedrigeren
-Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten.
-Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn
-man erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit
-hinter sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich stärker
-und in immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so mehr
-Gewicht gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche die
-Gegenwart von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet. So hat
-der schon mehrfach erwähnte +Wilfred Powell+ gesehen, dass bei einem
-Kampfe eine verfolgte Neubritannierin, welche mit einem Säugling und
-einem Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen, lieber ihr Kind als
-ihr Muschelgeld fallen liess;[296] ähnliches erwähnt auch ein neuerer
-Beobachter[297]. Bei den Miranha-Indianern am Japura in Brasilien
-giebt die Mutter eine Tochter für ein paar Ellen Kattun, ein Halsband
-von Glasperlen und etwas Messingtand fort, ebenso wie der Mann sein
-Kind gern und willig für zwei bis drei Beile verkauft.[298] Bei sehr
-vielen Völkern erstreckt sich die Mutterliebe nicht über die ersten
-Lebensjahre der Kinder hinaus; das als Instinkt vorhandene Gefühl
-der Fürsorge für die Jungen ist noch nicht veredelt durch Erziehung,
-Schrifttum und Überlieferung. So hat der italienische Seeoffizier
-+Giacomo Bove+ sichergestellt, dass bei den Feuerländern, welche
-nach +Wallis+ ihre Kinder doch liebkosen und mit ihnen spielen, die
-Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als das Kind an der Brust liegt.
-Mit sieben bis acht Jahren hört der elterliche Einfluss bald ganz auf,
-denn sobald der Sohn im stande ist die Eltern zu entbehren, trennt
-er sich von ihnen. Das einzige Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe
-zum eigenen Ich.[299] Auch die Zärtlichkeit vieler Australierinnen
-erstreckt sich bloss auf die erste Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa
-bis in deren drittes Lebensjahr. Später hört jeder familienartige
-Zusammenhang auf und dies geht bei einigen Stämmen soweit, dass Eltern
-und Kinder ihr gegenseitiges Verhältnis entschieden vergessen, und in
-dieser Beziehung das Ganze sich also nicht über den Standpunkt der
-Tierwelt erhebt. So berichtet +Richard Oberländer+,[300] der nicht
-weniger denn vierzehn Jahre in Australien zubrachte, und neuerdings hat
-+A. W. Stirling+, ein ganz moderner Reisender, die geringe Mutterliebe
-der Australierinnen in Nordqueensland bestätigt.[301] Ähnlich verhält
-es sich bei den doch ungleich höher stehenden Kariben Südamerikas.
-Hat der Knabe das Alter der Mannbarkeit erreicht, dann bekümmert
-sich die Mutter nicht weiter um ihn und er ist für sie ein Fremdling
-geworden.[302]
-
-Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes um
-darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der
-Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht
-überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen
-Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch
-nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen.
-Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der
-Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: _Primo
-vivere_.[303] Innerhalb dieser Grenzen erscheint aber die Mutterliebe
-überall, und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher,
-als die Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig
-oder gar nicht geliebten Vaters die gleiche, wie denn auch in unseren
-Kreisen eine Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als
-das durch den Tod entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber
-noch kein Band der Liebe das Weib mit dem Manne, welcher seinen und
-ihren erotischen Trieben Befriedigung brachte. Das Kind selbst war
-die blosse Frucht mütterlicher Lust, welche je nach Laune den Kindern
-verschiedene Väter gab. So bildete denn Mutter und Säugling von
-Natur aus die +erste+, wenn auch winzige Gesellschaftsgruppe, die
-freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine Dauer besass,
-weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen Mutter und
-Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder gewissermassen
-in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man auf diese
-Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in diesem Sinne
-ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt
-ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und
-obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen
-Prinzipe beruht, so ist es doch der +Thatsache+ nach vorzugsweise
-die Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach
-schafft.“[304] Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste
-Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser
-durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste, auf
-Mutter und Kind beschränkte Gruppierung als +Muttergruppe+ bezeichne.
-Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter eine
-Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite, ob
-die Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die letztere
-Annahme, der auch +Kautsky+ beistimmt, indem er im „Stamm“ die erste
-Menschenvereinigung erblickt,[305] spricht der Umstand, dass die Wahl
-einer zeitweiligen Gefährtin seitens des Gefährten oder, umgekehrt,
-einen schon irgendwie beschaffenen „Haufen“ Menschen voraussetzt,
-der den beiden Geschlechtern ihre gegenseitige Ergänzung bot. Schon
-aus dieser Annahme folgt, wie +Frerichs+ bemerkt, dass die Familie
-erst in zweiter Linie sich bilden konnte.[306] In einer lebhaften
-Begeisterung für die Familie hat man, wie +Frerichs+ meint, ihre
-Bedeutung gar oft überschätzt, indem man sie für die Grundlage aller
-geselligen und sittlichen Ordnung ausgab. Der wahre Verlauf sei aber
-der entgegengesetzte gewesen. Es musste sich zuerst die Gesellschaft,
-der Staat ausbilden, und erst nachdem dieser letztere feste Formen
-angenommen hatte, konnte aus ihm und durch ihn die Familie werden.
-Seine rechtlichen und sittlichen Anschauungen, seine geselligen
-Ordnungen übertrugen sich auf die Familie, nicht aber bestimmte diese
-umgekehrt jenen.[307] Für die geschichtliche Familie ist dies wohl
-zuzugestehen, aber ohne die Muttergruppe -- diese Urfamilie, wie
-unvollkommen sie uns bedünken mag, -- ist ein Zustand der Menschen
-auf Erden überhaupt nicht denkbar, und +Lippert+ hat an dem Beispiele
-der Bienen und Wandervögel gezeigt, dass man in gleichem Sinne auch
-beim Menschen die Familie als die Grundlage aller gesellschaftlichen
-Organisation, als Ausgangspunkt aller gesellschaftlichen Fürsorge
-betrachten dürfe.[308] Die Muttergruppe, wie ich fortfahren will sie
-zu nennen, war zweifellos schon bei Bildung des Stammes vorhanden,
-aber die Muttergruppe deckt in keiner Weise den Begriff der
-vollen Familie späterer Zeit, und +diese+ war wirklich noch nicht
-vorhanden, als die Stammesbildung sich vollzog. In der Muttergruppe,
-diesem gesellschaftlichen Erstlingszustande der Menschheit, ist
-die +Mutterfolge+, d. h. die Bedingung der Zugehörigkeit durch die
-Abstammung von derselben Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und
-da nun das Kind ein Teil der Mutter selbst ist, so hat diese an
-ihm auch ein +Recht+, so unzweifelhaft, wie es noch kein zweites
-Rechtsverhältnis der Urzeit bietet.[309] Das Kind ist das unbedingte
-Eigentum der Mutter, ihre „Sache“.[310]
-
-Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen
-Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in weiterem
-Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein
-Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl
-beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe
-auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen.
-Man sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach
-unseren Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der
-Entwicklung derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine
-jüngere wahrnehmen, sofern es sich wenigstens um das Mutter+recht+
-handelt. Erst in der zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in
-strengerem Sinne ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen
-Forschers +Wilken+, welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie
-schon so vielfache Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung
-„Matriarchat“ bei, während ich der älteren Stufe der Mutterfolge
-die Bezeichnung „Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen
-diesen beiden Stufen scharf unterschieden, und so kommt es, dass
-manche Gelehrte das Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere
-das Matriarchat für eine notwendige Durchgangsstufe +aller+ Völker
-erklären. In Wahrheit lässt sich mit +Bachofen+ und Dr. +Lothar
-Dargun+[311] behaupten: jeder Volksstamm müsse notwendig eine Zeit
-durchleben, wo ihm alle Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut
-vermittelt ward. Diese Zeit war aber jene der Muttergruppe.
-
-Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein
-von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte. Der
-Begriff des +Eigentums+ ist in der That der Menschheit eben sowenig
-angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu allen Zeiten findet.
-Ja, es lässt sich noch mehr behaupten und +Lippert+ hat es erfolgreich
-bewiesen: die Ansammlung von Eigentum widerstrebt dem Urmenschen, und
-die ganze Einrichtung stösst auf so viele Hindernisse, dass sie sich
-nicht ohne harten Kampf gegen die mächtigsten Einflüsse endlich doch
-behaupten kann. Soweit von Gütern in jenen entfernten Epochen die
-Rede sein kann, herrschte naturgemäss allgemeine Gemeinschaft. Alles
-auf der Erde gehörte noch allen in gleicher Weise, beziehungsweise
-jedem, der es ergriff -- nur die Werkzeuge waren ausgesondert.[312]
-So sehen wir den ersten Anfang zu einem persönlichen Eigentum darin,
-dass einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens, welche eine
-hervorragende Beziehung zu einem einzelnen Geschlechtsgenossen
-haben, als diesem allein angehörig betrachtet werden. Unser Wort
-„Leib“-Waffe bezeichnet noch recht natürlich die auserlesen enge
-Verbindung dieser Gegenstände mit dem Menschen; sie sind ein Teil
-von ihm. Persönliches Eigentum entsteht also zuerst am beweglichen
-Vermögen, während beim unbeweglichen Besitze noch lange die ältere
-Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch heute ist die Gemeinsamkeit des
-Grundeigentums bei niedrigen Stämmen über die ganze Erde verbreitet;
-bei Völkerschaften, die ein Jäger- oder Nomadenleben führen, kann
-man von einem „Grundeigentum“ überall nicht sprechen; es finden sich
-an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd- und Wanderungsbezirke, wie
-solche z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Da alle heutigen
-Wilden ausnahmslos -- es kann dies nicht genug oft erinnert werden --
-dem Urzustande schon weit entrückt sind, so ist bei ihnen „absoluter
-Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und sie gegen diesen in Schutz zu
-nehmen, wie Dr. W. +Schneider+ thut, heisst offene Thüren einrennen.
-Mit diesem siegreichen Beweise wird aber die Thatsache nicht beseitigt,
-dass ein starker kommunistischer Zug noch durch diese Völkerschaften
-weht,[313] wie die von den verschiedensten Reisenden aufgezeichneten
-„Anekdoten“ -- womit Dr. +Schneider+ diese Angaben zu entwerten
-versucht -- deutlich darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die
-Rechte des Eigentümers an Grund und Boden würden so sehr geachtet,
-dass niemand daselbst ohne Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer
-anmachen dürfe,[314] so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein
-einzelnes Individuum, sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die
-Australier haben eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die
-älteste Form des Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd
-und Fischfang werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum
-an beweglichen Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt.
-Jede einem Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen
-Hordenmitgliedern verteilt,[315] und an diesem kommunistischen Zuge
-scheitert jeder Versuch, auf das _divide et impera_ sich stützend, die
-Australier durch eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen.
-+Darwin+ meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein
-Stück Tuch, was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und
-verteilt, und kein Individuum wird reicher als das andere.[316] Mag
-immerhin Dr. +Schneider+ auf +Georg Forster+ sich berufen,[317] der
-den Wilden zu sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von
-Mein und Dein gar keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet,
-so viel ist unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das
-Mein und Dein sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein
-Besitzrecht eines andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein,
-wo Mais oder sonst ein Lebensmittel wächst, und „stehlen“ -- nach dem
-Begriffe der Europäer; sie selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso
-lernten die Weissen die meisten Südseeinsulaner als die frechsten
-Diebe kennen; sie suchten sich alles anzueignen, was ihnen gefiel,
-und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie sich sehr. Aber dieser
-Ärger führte nicht zur Entwicklung eines Schamgefühls, denn sie
-ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über deren Misslingen. Den
-arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und Plündern wechselseitige und
-notwendig zusammenhängende Handlungen, die der Hauptsache nach aus dem
-vollständigen Mangel eines Begriffes von Eigentum hervorgehen.[318] Ein
-gewisser kommunistischer Zug kennzeichnet sogar noch solche Völker,
-welche das Einzeleigentum schon sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk
-keine Kleidung oder keine Speise, so erhält er sie vom reicheren
-Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer Gegend bilden gleichsam eine
-Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle ihn umgebenden ärmeren
-Faullenzer mitzufüttern.[319]
-
-In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen
-Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht
-notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr
-wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und
-keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als
-dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes
-allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in
-den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler
-aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt +Charles Darwin+,
-„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug
-hat, irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere,
-zu bewahren, scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des
-Landes verbessert werden kann“.[320] In der ersten Zeit war aber der
-spätere Häuptling nichts weiter als ein Gleicher unter Gleichen.
-
-Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf man
-wohl mit +Moriz Wagner+[321] behaupten: Der Mensch war in seiner
-frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen Perioden
-den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen, wie die übrigen
-Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten sich, analog der
-ihnen somatisch am nächsten verwandten Typen der Säugetiere, durch
-fortgesetzte Inzucht vereinzelter Gruppen in räumlich gesonderten
-Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung seines Sprachvermögens
-ermöglichte dem Menschen indes den Übergang vom Zustande der
-geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten sehen, der
-Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser schützenden,
-organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde oder des
-+Stammes+.[322] Auch durch den Druck der äusseren Verhältnisse,
-der auf die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen Entwicklung
-getrieben. So können wir etwa annehmen, dass die eine oder die
-andere Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten
-erwirkt, die ihr vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die
-Bereitung der Waffen nützlich sind. Diese bleiben ihr Eigentum und
-werden als wichtige Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben
-aber ist die Besitzerin anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich
-leichter und besser und wird dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer
-Mitglieder aber wachsen ihre Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit
-sich zu erhalten, zu gedeihen und weiter zu wachsen. Die grössere
-Genossenschaft ist kräftiger als die kleine, sie unterdrückt diese oder
-nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf irgend eine andere Art der
-natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich aus den vielen kleinen,
-wenige grössere Horden, die nun in den Stamm übergehen.[323]
-
-Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme musste in
-einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit ihrer
-Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das
-Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört
-ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme
-eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem
-Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder
-vielmehr die +Einheit des Blutes+ in ganz wörtlichem Sinne ist, welches
-dasjenige begründet, was wir +Verwandtschaft+ oder genauer, von der
-alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend, die Blutsverwandtschaft
-nennen, und dass diese Gleichheit des wesentlichsten Stoffes in der
-Mutter und nur in dieser ihre Quelle habe. Alle sonach, die, in
-welcher Generation immer, von derselben Urmutter stammten, natürlich
-stets nur in mütterlicher Linie gerechnet, waren im Besitze ein und
-desselben Blutes; sie waren alle Blutgenossen, im wirklichen Sinne
-„blutsverwandt“.
-
-+Lippert+, welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,[324] so
-sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender
-Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich
-übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,[325] weist zu
-deren Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete
-Sitte der „Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben
-sei, darauf bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes
-auf. Brüder sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut
-fliesst, und echte Verwandte sind _consanguinei_. Nicht Redensarten
-drehten sich den Alten darum; sie nahmen es genau und bewiesen das
-durch Thaten. Wenn ein Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so
-können auch Wildfremde Brüder werden -- durch Blutmischung. Läge dieser
-seltsame Gedanke nicht in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es
-undenkbar, dass derselbe Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft
-in allen Teilen der Erde, deren Bevölkerung kaum je in irgend eine
-Art gegenseitiger Berührung kommen konnte, Verbreitung gefunden
-hätte.“ Nirgends aber ist diese Sitte vielleicht fester eingewurzelt
-als in Afrika, was, um es vorneweg zu bemerken, an sich nicht ohne
-Bedeutung ist. Noch in der Gegenwart wird bei den Schwarzen jenes
-Erdteiles die Blutbrüderschaft für ein Unterpfand des freundlichen
-und friedlichen Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen wir uns
-einander bei, im Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der
-Wahlspruch der Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-Juru des
-Niamniamlandes, wo +Georg Schweinfurth+ zum ersten Male Zeuge dieser
-Sitte wurde, die er eine barbarische nennt.[326] Zu solchen Schutz-
-und Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch +Stanley+ auf
-seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen Brauch,
-welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer +Pocock+
-unterwerfen mussten. Ja +Stanley+ selbst trank Blutbrüderschaft mit
-dem gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer +Mirambo+, dem
-„Mars von Afrika“. Nachdem +Manwa Sera+, der eingeborene Führer der
-+Stanley+schen Expedition beide einander gegenüber hatte niedersetzen
-lassen, machte er in ihre rechten Beine einen kleinen Einschnitt, aus
-dem er das Blut entnahm, und indem er dies unter ihnen austauschte,
-rief er laut aus: „Wenn einer von euch beiden diese jetzt zwischen euch
-geschlossene Brüderschaft bricht, so möge der Löwe ihn verschlingen,
-die Schlange ihn vergiften, möge Bitterkeit in seiner Nahrung sein,
-mögen seine Freunde ihn verlassen, möge seine Flinte in seinen
-Händen zerspringen und ihn verwunden und alles Böse ihm widerfahren,
-bis dass er stirbt.“[327] Darauf wurden zwischen den neuen Brüdern
-Geschenke ausgetauscht. In Rubunga, bemerkt +Stanley+, ist das
-Blutbrüderschaftschliessen eine viehisch-kannibalische Zeremonie, die
-aber doch sehr eifrig begehrt wird, sei es nun um den Blutdurst zu
-befriedigen, oder weil damit ein Austausch von Geschenken verbunden
-ist, bei dem die Rubungaleute notwendigerweise den grössten Vorteil
-hatten. Nachdem ein Einschnitt in jeden der beiden Arme gemacht war,
-beugten beide Brüder ihre Köpfe nieder und man konnte bemerken, wie
-der Eingeborne mit der grössten Gier das Blut einsog; es dürfte aber
-schwer zu entscheiden sein, ob ihn Blutliebe oder ein Übermass der
-Freundschaft dazu veranlasste.[328] Die Entscheidung kann indes nicht
-schwer fallen. Manche Schwarze ersetzen nämlich beim Trinken der
-Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es ist also nicht Blut+durst+,
-sondern lediglich die Vorstellung des an die Zeremonie sich knüpfenden
-neuen Verwandtschaftsbandes Anlass der seltsamen Sitte. Es wird in
-solchem Falle auf die Milch die Rolle übertragen, welche ältere
-Vorstellungen dem Blute beimassen.[329]
-
-An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste
-Verwandtschaft der Menschen unter einander begründe, war in dieser
-Verwandtschaft eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere
-Abstufung denkbar; jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher
-Ableitung immer, dasselbe Blut; den ganzen Stamm umschloss ein
-und dasselbe Verwandtschaftsband, und nur die +Unterschiede der
-Altersstufen+ konnten sich geltend machen. Denn wer nicht stammfremd
-war, der gehörte zur Geschlechtsgenossenschaft, und weil es darin nur
-+ein+ Blut gab, so war auch jeder dem ersten wie dem letzten derselben
-in +gleicher+ Weise verwandt oder, wenngleich mit einem Fremdworte,
-richtiger ausgedrückt: +konsanguin+, „gleichen Blutes“, „ebenblütig“
-möchte ich sagen. Noch heute stehen manche Völker auf dieser Stufe der
-Anschauung, wie namentlich des Amerikaners +Lewis H. Morgans+ grosse
-Arbeit[330] ganz unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen
-Anlass gehabt, Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeits+graden+
-d. h. von Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln.
-Was innerhalb derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft
-unterscheidbar war, das waren bloss die Generationsstufen, und so
-entstand, im Gegensatze zu der in unserer Kulturwelt üblichen
-beschreibenden, die +klassifikatorische+ Ebenblütigkeitsbezeichnung.
-Mit Unrecht wird dieselbe als jene eines +Verwandtschaft+systemes
-aufgefasst. Die Wahrheit ist, dass es auf der Stufe +dieser+
-Bezeichnungen den Begriff der Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht
-giebt. Die Namen, mit denen wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater,
-Mutter, Kind u. s. f. übersetzen, hatten ursprünglich gewiss keinen
-solchen Sinn, sondern bezeichneten lediglich die Generationsstufen
-innerhalb der allgemeinen und gleichen Ebenblütigkeit.[331] So nennt
-der Mortlockinsulaner einen Bruder oder Schwester _Pui_ (_Puim_, _Puin_
-u. s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen für seinen Puin, wenn
-die Mutter des letzteren von demselben Blute war, wie seine eigene.
-Durch _Puipui_ bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis selbst und
-dann die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher Seite. Die
-Verwandten von väterlicher Seite gehören nicht zu dem Puipui. Letzteres
-entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche Basis,
-von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren Ursprung
-nehmen.[332]
-
-Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und
-fast identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf
-Abstufungen: Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel.
-Die Bezeichnungen Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind
-dort unbekannt. Es gelten aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade
-nicht bloss für diejenigen Verwandten, für die sie bei uns gelten,
-sondern für ganze Klassen von Personen. Alle Geschwister von Egos
-Grosseltern oder deren Vorfahren sind ebenfalls Egos Grosseltern.
-Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine Eltern, also die Brüder
-seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die Schwestern
-seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder seiner
-Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren Nachkommen
-seiner Kinder, ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind Egos Enkel.
-Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister, ebenso deren
-Kinder _in infinitum_. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders von
-Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos
-Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.[333] Diese
-Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache
-zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in
-Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden.
-So heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der
-ältere Bruder _Kaikuaana_, der jüngere _Kaikaina_, die Schwester
-_Kaikuwahina_. Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder
-_Kaikunana_, die ältere Schwester dagegen _Kaikuaana_, und die jüngere
-_Kaikana_.[334]
-
-Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der +Hova+ auf
-Madagaskar. Die Wörter für Vater: _Ray_, und Mutter: _Rény_ haben
-eine sehr weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen
-Eltern, sondern auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie
-für Oheim und Muhme und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es
-giebt demzufolge im Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem
-„Onkel“ und „Tante“ entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester,
-Mutterbruder, Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass
-Sonderbezeichnungen für „Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden
-sind; diese heissen sämtlich _Zánaka_ d. i. „Kinder“ und werden zur
-genaueren Bestimmung in Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters
-oder der Mutter unterschieden. _Ray_, Vater, scheint im Madagassischen
-nicht, wie in vielen semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer,
-Macher oder Verfertiger einer Sache gebraucht zu werden, sondern im
-weiteren Sinne jeden Älteren oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl
-aber nimmt _Rény_, Mutter, häufig die Bedeutung „Urheberin einer
-Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für unser Wort „Eltern“ ist nicht
-vorhanden. Die Zusammensetzung _Ray-aman-drény_ d. i. „Vater und
-Mutter zusammen“ wird für alle Höherstehenden, Älteren oder Gönner
-beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort _Zánaka_ dient aber auch als
-Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen, gerade wie _Ray_ und
-_Rény_ für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“ und „Schwester“
-finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere Sprache nicht
-besitzt; _Rahalaky_ bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“, _Anadahy_
-„Bruder einer Schwester“, _Rahavany_ „Schwester eines Bruders“ und
-_Anabavy_ endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter
-werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls
-keine Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen
-Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen
-wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus
-diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die
-Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder
-einer Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat
-man die Bezeichnung _Afy_ oder _Zafy_, die man auch für „Nachkommen“
-im weiteren Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter
-sind den unserigen fast gleichbedeutend: _Raibé_ (_Be_=gross) und
-_Renibé_. Es scheint jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher
-hinaufreichende Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden
-sämtlich mit dem allgemeinen Ausdrucke _Razana_ d. i. „Vorfahren“
-bezeichnet.[335]
-
-Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem
-Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches
-einfach die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen
-bezeichnet und worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet,
-der noch bestimmt wird. Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus
-den Augen zu verlieren. Das klassifikatorische System, welches die
-Geschlechtsfolgen gruppenweise in den Bezeichnungen zusammenfasst,
-strebt dagegen dahin, die vermeintliche Einheit des Geschlechts
-festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft zusammenzuhalten und zu
-verengen, indem sie die nach unseren Begriffen entfernten Grade auf
-nähere zurückführt und unsere Seitenverwandten immer wieder in die
-direkte Linie der auf- und absteigenden Geschlechtsfolge hineinzieht.
-Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der Mutter Vater genannt, sein
-Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und dessen Sohn zum eigenen
-Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme heisst Mutter, ob väterlicher-
-oder mütterlicherseits, während der Oheim, als Bruder des Vaters,
-die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-Insulanern heisst
-auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob mütterlicher- oder
-väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den Tamulen die
-mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme. Es finden
-sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den Delawaren
-oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern nur
-Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den
-Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche
-Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger
-kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung
-der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich,
-wie z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch
-bei den Magyaren, welche sehr genau den „_Batya_“, den älteren Bruder,
-vom _Öcs_ oder _Öcse_, dem jüngeren Bruder, sowie die _Néne_, ältere
-Schwester, von der _Hug_, der jüngeren Schwester, unterscheiden,
-während bei uns die Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im
-allgemeinen sind bei den Indianern alle Nachkommen desselben Paares
-_Consanguinei_ d. h. Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden
-unter besonderen Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der
-geraden Linie auf. Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern
-zu einander; die Kinder der Schwestern sind ebenfalls Brüder und
-Schwestern zu einander; die Kinder der Schwestern und Brüder stehen
-aber in entfernter Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der
-Mutter Brüder und die Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen
-die Bezeichnung Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte
-sind dem Manne Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem
-Weibe Kinder des Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist
-wechselseitig. In der Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter,
-Urgrossvater, Urgrossmutter, Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als
-„Ahn“. Dann Vater, Mutter, Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin,
-Ururenkel, Ururenkelin, älterer Bruder von Mannesseite, ältere
-Schwester von Mannesseite, jüngerer Bruder, jüngere Schwester, Bruder,
-Schwester.
-
-Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen
-Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern
-Richtung schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat,
-als „wir“ in die Mitte stellen wollen, so haben, wie +Lippert+ sehr
-richtig bemerkt, die verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne
-nur bedeutet: die Ältesten, die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren
-oder Kleinen, die Kleinsten. Alle auf unserer Geschlechtsstufe
-Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen, sind die „Brüder“. Solches
-sind aber immer die Mitglieder derselben Geschlechtsstufe, alle
-Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich die übrigen
-Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der Geschlechtsstufe,
-auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich die einzigen
-natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach Gleichgestellten
-in der Geschlechtsgenossenschaft genügend gekennzeichnet, und unter
-den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass die Redenden
-ihre gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse
-wählen.[336] +Lippert+ befindet sich in dieser seiner Auffassung des
-klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit +Karl
-Kautsky+, welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass dasselbe
-gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es nicht
-auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es
-hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm
-bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung,
-sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der
-Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere
-zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen
-Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens bezeichnete.[337]
-So bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere
-Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als wie
-sie allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit +diese+ jeweilig
-die jüngsten und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss, kann
-sich der Verkehr immer nur innerhalb weniger der nächstliegenden
-Generationsschichten bewegt haben. Innerhalb dieser Schichten und in
-der Geschlechtsgenossenschaft verkehrte der Mann mit mehreren Weibern,
-das Weib mit mehreren Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende
-Rudimente bis in späte geschichtliche Zeiten erhalten, aus denen
-hervorgeht, dass diese Übung einst als ein Rechtszustand aufgefasst
-wurde.[338]
-
-Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der
-jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. +Schneider+, und
-es verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in der
-Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt
-unser Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter
-und Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen
-Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester
-der Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders
-der Frau, und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein
-bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das
-leibliche Band zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht
-bezeichnet wird, folgt keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht
-erkannt oder anerkannt wird.“[339] Bis dahin kann man dem Autor
-folgen, da sich in der That aus dem Mangel sprachlicher Ausdrücke
-nicht mit Sicherheit auf die gänzliche Abwesenheit der entsprechenden
-Begriffe schliessen lässt. Kein vorurteilslos denkender Forscher
-vermag ihm aber zuzustimmen, wenn er sagt: „Statt der empörenden
-Annahme beizupflichten, welche darin einen Rückstand urzeitlicher
-Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir lieber auf jede Erklärung
-verzichten.“[340] Dass dieses Zurschautragen sittlicher Entrüstung
-nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise sein kann, bedarf
-keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine „empörenden“ Annahmen,
-wird durch nichts empört, durch nichts begeistert; sie sucht nach
-Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie dieselbe findet. Die Wahrheit
-ist aber an sich weder gut noch böse, weder schön noch hässlich, weder
-sittlich noch unsittlich, sondern nichts als wahr. Dr. +Schneider+ ist
-indes im Besitze einer in seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung:
-„Die in Rede stehenden Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig
-oder unverständlich zu sein“ -- (dies sind sie auch uns nicht) --
-„sobald dieselben aus ihren Grundgedanken und Zwecken erklärt und
-durch die gesellschaftlichen Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit
-beleuchtet werden.“ Sehr richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“
-und die „gesellschaftlichen Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr.
-+Schneider+ aber in folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu
-Grunde zu legen, das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit
-aller Glieder der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu
-befestigen, die letzteren in der Ehrfurcht und im Gehorsam gegen das
-Alter zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung
-in Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater
-und Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf
-die Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer
-Sippe in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige
-sich als nächste Blutsverwandten betrachteten.“[341] Man sieht,
-in seinem Eifer gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der
-Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als
-Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise.
-Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser
-unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit
-und Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere
-Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei
-den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes
-ausgedehnt, und dies belehrt uns nach Dr. +Schneider+ deutlich, „dass
-das so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb der Clanschaft
-zu keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des Staatenbundes,
-nämlich zur Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung der Autorität
-und zur Stärkung des Stammesbewusstseins.“ Dass man, wenn z. B. die
-Onondaga „die Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen, damit die Stämme
-nach ihrem Alter einfach als ältere und jüngere bezeichnen wollte, wie
-sie es in der That auch waren, -- daran scheint Dr. +Schneider+ gar
-nicht gedacht zu haben. Ganz Köstliches leistet er aber in folgendem:
-„Aus der instinktiven Bereitwilligkeit, mit welcher der einzelne
-Naturmensch auf alle Sonderinteressen verzichtet und in der Familie
-oder Sippe aufgeht“, -- (also doch!) -- „wird niemand folgern wollen,
-das individuelle Bewusstsein sei in der Urzeit vom Kollektivbewusstsein
-nicht“ -- -- „geschieden gewesen; ebenso wenig kann durch die
-sprachliche und thatsächliche Verschmelzung mehrerer Familien zu einer
-einzigen die begriffliche Abwesenheit der Einzelfamilie glaubhaft
-gemacht werden.“[342] Was hierunter sich zu denken sei, ist nicht recht
-verständlich. Unter Verschmelzung versteht man doch ein Einswerden
-derart, dass die einzelnen Bestandteile als solche aufhören erkennbar
-zu sein. Hat nun eine solche Verschmelzung thatsächlich stattgefunden,
-wie sollte und könnte sich in der Geschlechtsgenossenschaft die
-Einzelfamilie erkennen, wie könnte der Begriff einer solchen vorhanden
-sein? Der Leser mag nach dem Gesagten entscheiden, ob den Ausführungen
-Dr. +Schneiders+ und seiner Anhänger auch nur die geringste Spur von
-Wahrscheinlichkeit innewohne.
-
-Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die
-Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu
-wollen. Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen
-Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die
-Rede sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte
-Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets
-von der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte,
-herrschen musste, so lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft
-kam. Deswegen kann ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und
-vorsichtigen +Edward Tylor+ Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei den
-rohesten Völkern, vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder
-Elend verkommen sind, finden wir eine Vorstellung von der sittlichen
-Bedeutung des Familienlebens.“[343] Diese Voraussetzung bricht
-zusammen, sobald man die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur
-hinwegräumt, wie sogar noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu
-thun gestatten. Die Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch
-nicht vorhanden ist, es auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen
-Bedeutung geben kann.
-
-In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch
-alle Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des
-Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen
-allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht
-feststellen, das Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der
-Mutter ganz allein. Freilich der römische Rechtssatz: _mater semper
-certa est, etiamsi vulgo conceperit, pater vero is tantum, quem
-nuptiae demonstrant_, konnte damals noch keine Geltung haben, und
-es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus abzuleiten, dass man den
-Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der Begriff der Treue noch
-gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass die Unsicherheit
-der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte, thatsächlich
-vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie +Post+ und +Wilken+,
-meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde Beziehung
-zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das Kind, keiner
-bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,[344] von der es
-einen Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter nicht näher
-verwandt galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder wenigstens
-einer Klasse von andern Stammgenossen,[345] so kann doch dieser Zustand
-begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt sich hören,
-dass bei den indischen Naïr kein Sohn seinen +Vater+, kein Vater seinen
-Sohn kennt; das von der Natur um +Mutter+ und +Kind+ geschlungene
-Band musste jedenfalls sehr bald seine Rechte geltend machen, und
-diese Naturwahl trug dazu bei, dasselbe immer inniger und fester zu
-gestalten. Alle Beispiele rascher Entfremdung zwischen Mutter und Kind,
-womit die moderne Völkerkunde uns versieht, betreffen auch stets nur
-den ohnehin überall von der Familie sich frühzeitig ablösenden +Sohn+,
-niemals die +Tochter+, welche bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos
-bei der Mutter bleibt, ein Verhältnis, für das man sich in der ganzen
-übrigen Welt der Lebewesen vergeblich nach einem Beispiele umsieht.
-Aber auch beim männlichen Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen
-in die Horde nicht allzurasch vor sich gehen.
-
-Nichts in der That, bemerkt +Lippert+, ist hilfloser als das
-neugeborene Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf
-es seiner Mutter zur Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes
-Verhältnis zwischen Kind und Mutter begründet. Auch lange nach der
-Entwöhnung bleibt selbst den Kindern in unseren Zivilisationskreisen
-die Milch der wichtigste und hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung.
-Wir ersetzen diesen Mangel durch Kuhmilch; den Völkern, welche keine
-milchspendenden Haustiere besitzen, wie z. B. die Amerikaner und
-die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich dieses Surrogat, und
-zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes Mittel, als das
-der möglichsten Erstreckung der natürlichen Ernährungsweise und ein
-entsprechendes Hinausschieben der Zeit des Überganges. Damit trifft
-zusammen, dass die Ernährung aus dem mütterlichen Busen für die Sitte
-und Lebensweise der Urzeit wie der Unkultur zugleich die leichteste,
-bequemste ist. Aus diesem Grunde erstreckt sich die Zeit des Nährens
-bei allen Völkern niederer Kultur auf ungewöhnlich grosse Zeiträume.
-Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr sind nichts Seltenes,[346]
-und es giebt Völker, bei welchen halb herangewachsene Buben ihre Spiele
-unterbrechen, um nach der Mutterbrust zu verlangen, welche manche von
-ihnen schon mit der glimmenden Zigarre vertauschen. +Lippert+ glaubt
-nun, dass alle Völker einmal durch die Schule der langen Nährfrist
-gegangen, weil eben die Erfindung der besten Ersatznahrung erst ein
-spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit der letzteren Behauptung
-auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht der ausschliessliche
-Grund der beregten Sitte sein, denn bekanntlich beschränkt sich die
-Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche die Säugezeit ungebührlich
-lange ausdehnen, durchaus nicht auf die mütterliche Milch, sondern
-es werden dem Säuglinge schon frühzeitig andere Stoffe zugeführt.
-Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit und Koljuschen ihre
-Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines Seetieres, und
-die Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können, verzehren
-mit ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen vom
-Walross,[347] während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig
-mit dem Essen von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn
-sie nicht gerade am mütterlichen Busen saugen.[348] Es ist also bei
-den Urvölkern, wie Dr. +Ploss+ mit grösserer Wahrscheinlichkeit
-annimmt, die Bequemlichkeit, die Einfachheit und Billigkeit dieser
-Ernährungsweise, dann die Gewohnheit, und endlich auch die Fähigkeit,
-jahrelang ohne Nachteil stillen zu können, massgebend.[349]
-
-Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden
-ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben,
-dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch
-des Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte die
-Mutterliebe im Kinde die jüngere Frucht der Kindesliebe, der Liebe
-zur Mutter.[350] Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung der Art,
-ist dieses Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer als die
-Liebe der Eltern zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig unbekannt;
-der kulturarme Wilde empfindet es meist nur leise und selbst beim
-Gesitteten vermag es in der Regel an Kraft sich mit der elterlichen,
-besonders der mütterlichen Liebe nicht zu messen.[351] Immerhin dürfen
-wir erwarten, dass in den Zeiten der Muttergruppe die Kinder der
-nämlichen Mutter für längere Dauer eine der Art der Zusammengehörigkeit
-sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter bildeten und dass die
-Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten, wenn die Söhne der
-Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen war der Einfluss
-jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das Verhältnis von Mann
-und Frau, sowie auf dessen Dauer +nicht+ günstig. Darin muss man
-+Lippert+ beistimmen, nicht aber in seiner Begründung der beobachteten
-Thatsachen. Ihm zufolge gebietet nämlich ein physiologisches Gesetz
-für die ganze Dauer der Muttersorge strenge Entsagung, wodurch der
-Mann sich vollständig vereinsamt sah und der Bund durch Trennung der
-beiden Erzeuger wieder gesprengt war. Frühzeitig soll die Erfahrung
-dieses Gesetz der Enthaltsamkeit gelehrt haben, welches gar bald auch
-zur menschlichen Satzung ward, auf deren Übertretung ein schwerer Fluch
-lastete. Starb gar das Kind während der üblichen langen Säugeperiode,
-so erweckte dies die Vermutung, dass die Frau die Gemeinschaft des
-Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe. Das Entsagungsopfer,
-welches für die Existenz des Kindes gebracht wurde, zerstörte aber für
-die ferneren Zeiten der Urgeschichte die Möglichkeit einer dauernden
-und einpaarigen Ehe.
-
-So legt, anschliessend an +Lubbock+, der geistvolle +Lippert+ den
-Sachverhalt dar.[352] Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen
-Völkern der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange untersagt ist,
-als sie ihr Kind säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht
-allgemeine Gültigkeit. Bei den marokkanischen Arabern z. B. pflegen
-die Mütter ihre Kinder zwei Jahre lang zu nähren und während dieser
-Zeit leben sie zumeist allein; doch ist es ihrem Manne nach Ablauf von
-drei Perioden gestattet, sie wieder zu besuchen und mit ihnen Umgang zu
-pflegen.[353] Ferner ist es wohl eine durchaus +irrige+ Voraussetzung,
-dass Entsagung ein physiologisches Gesetz und vollends, dass sie zur
-Erhaltung des Kindes notwendig sei. Vielmehr ist in der überlangen,
-sich nicht selten auf vier bis fünf, ja mitunter bis zu zehn und zwölf
-Jahren erstreckenden Nährfrist eine der +Ursachen der übergrossen
-Kindersterblichkeit+ zu suchen, während sie zugleich eine frühzeitig
-eintretende Hinfälligkeit und Abgelebtheit der Mutter nach sich zieht.
-Man kann also nur so viel sagen, dass unter günstigen Verhältnissen
-die kräftigen Mütter wilder und halbwilder Völker ihren Kindern eine
-nach unseren Begriffen ungemein lange Zeit die Milch ihrer Brust als
-fast ausschliessliche Nahrung darreichen können, ohne dass sie selbst
-oder ihre Sprösslinge dadurch besondern Schaden erleiden. Allerdings
-beobachtet man auch vielfach, dass wilde Mütter durch ein mehrere
-Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig welken und altern.[354] Von
-einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine Rede. Es ist vielmehr die
-blosse +Furcht vor der Geburt+, welche die Weiber so lange stillen
-lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der Schwangerschaft zu
-entgehen, denn in der That sind sie in der Lage, während des Säugens
-geschlechtlich zu geniessen unter verringerter Gefahr des Empfangens.
-Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den Serben stillt die Mutter
-so lange, als sie nicht von neuem schwanger wird, ein Beweis, dass sie
-also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss sich nicht versagt. Alle
-glauben aber, dass sie nicht schwanger werden könnten, so lange sie
-säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich oft irren.[355] Wenn die
-Arawakenfrauen die Kinder mehrere Jahre fortstillen, bis das nächste
-Kind da ist, so ist damit gleichfalls ausgesprochen, dass das Säugen
-die Empfängnis nicht hindert; auch bei den Negerinnen in Altkalabar
-dauert das Säugen bis zu einigen Monaten in die nächste Schwangerschaft
-hinein, es hat also während desselben Befruchtung stattgefunden. Im
-allgemeinen darf man aber wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen
-Schwangerschaft durch eine lange Säugeperiode verringert werde, ja
-bei einigen Frauen ist die Meinung verbreitet, dadurch gänzliche
-Unfruchtbarkeit herbeiführen zu können; wenn auch nicht diese, eine
-Verringerung der Kinderzahl hat sie jedenfalls zur Folge, denn es
-tritt durch lang fortgesetztes Säugen Atrophie des Uterus ein.[356]
-Dr. +Ploss+, der diesen Fragen jahrelanges Studium gewidmet hat, hält
-den thatsächlich unrichtigen Gedanken, dass Ausübung der Begattung
-der Säugenden oder dem Säuglinge schaden könne, für einen den wilden
-Völkern allzu ferne liegenden; ich glaube mit Recht, denn es lag sicher
-nicht im Wesen des gedankenarmen Urmenschen, das Wohl des kommenden
-Geschlechtes fürsorgend durch sein eigenes zu erkaufen. Wie der Zweck
-der Natur mit dem Erscheinen des Kindes erreicht ist und dieselbe
-sich nicht weiter um die Eltern bekümmert, welche sie oft grausam
-ihrem Schicksale überlässt, so lebt als wirksames Gegengewicht in
-jedes Menschen Brust der egoistische Erhaltungstrieb, der zuvörderst
-auf das eigene Wohl bedacht ist. Die lange Säugezeit auf niedrigen
-Gesittungsstufen bedeutet also nicht nur +kein+ Entsagungsopfer des
-Weibes, sondern vielmehr das gerade +Gegenteil+, nämlich das Streben,
-den Geschlechtsgenuss sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung
-seiner Folgen. Doch soll nicht geleugnet werden, dass in der That
-Enthaltsamkeit während der Stillungsperiode vielfach auf niederen
-Stufen geübt wird; nur liegen ihr nicht die von +Lippert+ vermuteten
-Gefühle zu Grunde. Vielmehr darf man wohl mit Dr. +Ploss+ annehmen,
-dass nach allgemeiner Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie
-+überhaupt+ in einer geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist, als im
-Ausnahmezustand befindlich gilt, der für +andere+ dann eine gewisse
-Gefahr darbietet, wenn sie sich mit der darin Befindlichen in zu nahe
-Berührung einlassen.[357] Die Enthaltsamkeit geht also nicht vom Weibe,
-sondern vom Manne aus, und was diesen zurückhält, ist gemeine Furcht.
-Zu Gunsten dieser Ansicht spricht, dass bei den meisten Wilden und
-Halbwilden das Weib während der Katamenien als „unrein“ gilt und eine
-unerschöpfliche Liste von Vorurteilen und darauf gegründeten Sitten
-diese Momente des Geschlechtslebens in den dunkelsten Zeiten umgab
-und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene Europäer ächtet das Weib
-weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger oder gar Wöchnerin ist.
-+Mantegazza+ erzählt von einem seiner Bekannten, welcher seine eigene
-Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der ersten Woche nach ihrer
-Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben war sie von neuem in
-der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie einem zweiten Kinde
-das Leben.[358]
-
-Ich muss mich also von +Lippert+ etwas trennen in der Deutung der
-urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf
-die Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen
-Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen,
-eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum
-unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung,
-däucht mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch
-+Lippert+ sich ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe auf
-ihre Wichtigkeit und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für die
-Mutter zuerst unter allen Umständen eine Last, und war sie auch in der
-Lage, dasselbe selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr doch
-sehr erheblich der Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl. Der
-allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies daher
-das Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte ihr
-desto leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch weniger
-ausgebildet war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens im
-Hinblick auf die Nachkommenschaft gehört wohl erst einer späteren
-Epoche an, wie sie manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So
-betrachten es auf den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als
-eine offenbare Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei
-bis vier Jahre wieder ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre
-Pflicht, sich in derselben offenkundigen Weise zu rächen. +Berthold
-Seemann+, welcher 1860 den Vitiarchipel besuchte, erzählt von einem
-Weissen, welcher auf die Frage der Eingebornen nach der Zahl seiner
-Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“ antwortete. „Aber das ist ja nicht
-möglich,“ meinten die Insulaner, „eine Mutter kann kaum so viele Kinder
-erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in jährlichen Zwischenräumen zur
-Welt gekommen und dass dies ein in Europa häufiges Vorkommnis sei,
-fanden die dem Kannibalismus huldigenden Naturkinder dies ungemein
-anstössig und meinten, dies erkläre zur Genüge, warum so viele Weisse
-blosse Knirpse seien.[359] Auf diesen fortgeschritteneren Stufen
-ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar nicht die Folge von
-Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den Chewsuren im Kaukasus
-meldet Dr. +Gustav Radde+, selten werde man mehr als drei Kinder in
-einer Familie finden, denn „es ist bei den verheirateten Chewsuren eine
-grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor Ablauf der ersten vier Jahre
-ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im Verlaufe von abermals
-wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die Leute meinen,
-dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das jüngere dem
-älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem zwanzigsten
-Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar und das
-absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.[360] Immerhin
-bleibt +Lipperts+ Folgerung zu Recht bestehen, dass die mit der langen
-Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende Enthaltsamkeit den
-Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge; er hätte hinzufügen
-können: wie jenen der Männer seitens der Frauen. Denn spätestens nach
-der Geburt des Kindes schied der Mann, um seine Freuden in den Armen
-eines andern Weibes zu suchen, die Mutter aber blieb während der langen
-Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem geringen Vorrate an
-Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen eignet, ist kaum
-anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen Manne die Probe
-der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das Weib nicht in den
-Besitz eines einzigen Mannes gab, -- und bis dahin war noch ein weiter
-Weg -- fiel sie leicht in den verschiedenen Zeiten ihrer Freiheit
-Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange sie frei für sich in ihrer
-eigenen Gewalt stand, für niemanden ihre Unberührtheit zu wahren.[361]
-Die wenigen Kinder, welche das Weib in langen Zeitabständen gebar,
-dürften also nur selten vom gleichen Vater stammen. Denn der Trieb
-nach Fortpflanzung verlangt eben so heftig nach Wechsel, wie der Trieb
-nach Erhaltung der Gattung nach Dauer in dem Verhältnis von Mann und
-Weib. So ist also schon in der Natur der Zwiespalt zwischen Begierde
-und Familie gegeben, und nicht im Manne kann von Anfang an der Antrieb
-gelegen sein, sich dem Weibe zuzugesellen, um der Versorger ihrer
-Kinder zu werden.[362]
-
-
-[293] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88.
-
-[294] +Lippert+. A. a. O. S. 73.
-
-[295] A. a. O. S. 76. -- Geschichte der Familie. S. 20. -- Ferner:
-+Lippert+. Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Leipzig u.
-Prag, 1886. II. Abteilung. S. 3.
-
-[296] +Powell+. Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 123.
-
-[297] +R. Parkinson+. Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse und
-Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105.
-
-[298] Globus. Bd. XIII. S. 230.
-
-[299] Globus. Bd. XLIII. S. 158.
-
-[300] +Richard Oberländer+. Australien. Geschichte der Entdeckung und
-Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307-308.
-
-[301] A. W. +Stirling+. _The Never, never Land. A ride in North
-Queensland._ London, 1884. S. 87.
-
-[302] Nach +Appun+.
-
-[303] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 138.
-
-[304] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76.
-
-[305] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 194.
-
-[306] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.
-
-[307] A. a. O. S. 103-104.
-
-[308] +Lippert+. A. a. O. S. 76.
-
-[309] A. a. O.
-
-[310] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 138.
-
-[311] Dr. +Lothar Dargun+. Mutterrecht und Raubehe und ihre Reste im
-germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3.
-
-[312] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281.
-
-[313] „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich gewagt
-Professor +Ratzel+ (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85), setzt aber
-hinzu: doch ist besonders bei nomadisierenden und daher dünn wohnenden
-Naturvölkern der Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen hin
-gleich entwickelt.
-
-[314] Dr. +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 90.
-
-[315] Ausland. 1862. S. 594.
-
-[316] +Darwin+. Reise eines Naturforschers um die Welt. Stuttgart,
-1875. S. 263.
-
-[317] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. I. S. 96.
-
-[318] +Lippert+. Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Abt. II.
-S. 89-92.
-
-[319] +Wilhelm Radloff+. Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd. I. S. 287.
-
-[320] +Darwin+. Reise eines Naturforschers. A. a. O.
-
-[321] +Moriz Wagner+. Die Kulturzüchtung des Menschen gegenüber der
-Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.)
-
-[322] +Wagner+. A. a. O. S. 24.
-
-[323] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 107.
-
-[324] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79-81 und Geschichte der
-Familie. S. 8.
-
-[325] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 477.
-
-[326] +Georg Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 574.
-
-[327] +Henry M. Stanley+. Durch den dunklen Weltteil. Leipzig, 1878.
-Bd. I. S. 535.
-
-[328] A. a. O. Bd. II. S. 317.
-
-[329] Erst 1885 trank Dr. +Jühlke+ auf solche Weise Blutbruderschaft
-mit dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er mit demselben zusammen
-von derselben Milch trank. Dr. +Jühlke+ zuerst aus seinem Munde und
-der Sultan sodann aus jenem des deutschen Freundes. Und dies geschähe
-deshalb, so erklärte der Ostafrikaner ausdrücklich, weil Kinder, wenn
-sie klein seien, Milch tränken und zwei Brüder von +einer+ Mutter
-eine und dieselbe. Wenn sie nun das thäten, so bedeute es, dass sie,
-+Jühlke+ und der Sultan, ebenso Brüder seien, als wenn sie eine Mutter
-gehabt hätten. (Schwäb. Merkur vom 21. Oktober 1885 nach Dr. +Jühlkes+
-Bericht in der Kolonialpolitischen Korrespondenz.)
-
-[330] +Lewis H. Morgan+. _Systems of Consanguinity and affinity of the
-human family._ Washington, 1871.
-
-[331] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81-83.
-
-[332] +Kubary+ in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu Hamburg.
-1878-1879. S. 245.
-
-[333] +Morgan+. A. a. O. S. 454.
-
-[334] A. a. O. S. 456.
-
-[335] +Sibree+. Madagaskar. S. 273-279.
-
-[336] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83-84.
-
-[337] +Kautsky+ im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196-198.
-
-[338] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
-
-[339] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 475-476.
-
-[340] A. a. O. S. 477.
-
-[341] A. a. O.
-
-[342] A. a. O. S. 480.
-
-[343] Dr. +Edward B. Tylor+. Einleitung in das Studium der
-Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von G.
-+Siebert+. Braunschweig, 1884. S. 488.
-
-[344] +Wilken+. _Primitieve vormen van het huwelijk en den oorsprong
-van het gezin._ (_Ind. Gids._ 1881. S. 101.)
-
-[345] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 88.
-
-[346] +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation und der Urzustand des
-Menschengeschlechts. S. 65. -- +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 21.
-
-[347] Dr. +Hermann Heinrich Ploss+. Das Kind in Brauch und Sitte der
-Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123.
-
-[348] A. a. O. S. 114.
-
-[349] A. a. O. S. 92.
-
-[350] +Lippert+. Die Geschichte der Familie. S. 23.
-
-[351] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 140.
-
-[352] +Lippert+. Die Geschichte der Familie. S. 24-26.
-
-[353] +Gerhard Rohlfs+ im: Globus, Bd. XXVII. S. 286.
-
-[354] +Ploss+. Das Kind. Bd. II. S. 112-113.
-
-[355] +M. Petrowitsch+, im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348.
-
-[356] +Ploss+. A. a. O. S. 92.
-
-[357] +Ploss+. Das Weib. Bd. II S. 476.
-
-[358] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 76.
-
-[359] Dr. +Berthold Seemann.+ _Viti: an account of a government mission
-to the Vitian or Fijian Islands in the years 1860-1861._ Cambridge,
-1862. S. 191.
-
-[360] +Gustav Radde+. Die Chewsuren und ihr Land. Cassel, 1878. S. 88:
-_coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad determinationem non
-perveniendo_.
-
-[361] +Lippert+. Die Familie. S. 68-69.
-
-[362] A. a. O. S. 24.
-
-
-
-
-X.
-
-Exogamie und Clanbildung.
-
-
-Ungezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine
-Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den
-Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt
-den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen
-Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig
-der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein
-die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig
-unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen
-liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde
-untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war
-ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft
-gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die
-alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten
-Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren
-noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere
-Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die
-Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen
-den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch
-Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht --
-zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten -- als
-der normale Zustand galten.[363] Die durch Sprachgemeinsamkeit
-verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt
-jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden
-Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen +Humboldt+ erzählt,
-„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und
-niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten
-demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder
-eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme
-sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben
-Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, ein
-organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser Typus
-erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur +eine+ Völkerschaft
-unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie früher;
-Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft geschlossen.
-Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine ganze
-Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in
-den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern
-spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten
-sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie _mis parientes_,
-meine Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und
-ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis.
-„Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem
-Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der
-sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen
-Familie und Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die
-Pflichten der Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass
-alle Wesen, die geschaffen sind wie wir, +ein+ Band umschlingt. Keine
-Regung von Mitleid hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen
-Stammes ums Leben zu bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen
-die Einheit des Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm
-offenbart, dass auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd
-sind, ein Band der Blutsverwandtschaft ihn verbindet.
-
-Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich
-vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den
-Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste
-bezweifeln, dass in +Humboldts+ obiger Schilderung zugleich ein
-treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange
-die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, --
-höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die
-+ersten+ Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu
-leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der
-menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch,
-dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige
-Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, die
-meisten verhalten sich stationär; aber bei +allen+ hat es eine Zeit
-gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese hielten
-auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande gebracht;
-zweifellos hat aber der englische Soziologe +Walter Bagehot+ Recht mit
-der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der Fortschritt gering
-gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den vorgeschichtlichen
-Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten Fortschritten
-rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der sich daran
-knüpfenden Sitte der +Exogamie+ und der Ausbildung des Begriffes
-der +Blutschande+, welche dermalen bei ungemein niedrig stehenden
-Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu vor
-Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein
-+menschlicher Charakterzug+ zu betrachten, welcher sich schon in
-unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein
-gesellschaftlicher Instinkt +jüngerer+ Ordnung, und wenn sich in der
-Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung
-desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten
-Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht
-oder +Endogamie+. Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes
-hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als +Moriz Wagner+, dem ich mich
-bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.
-
-Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft
-scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis
-gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter
-Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen,
-wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt;
-so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren
-Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr
-auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und
-Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen
-mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die
-Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so
-allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der
-Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen
-der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde
-stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten
-eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen
-Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete
-und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus
-welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der
-Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann
-der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und
-verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe
-zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich
-zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die
-aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit
-des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine
-+abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz+: was man von frühester
-Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht
-mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie
-es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich
-eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer
-der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche
-Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch,
-so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur
-Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und
-Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz.
-Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten
-Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum
-erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit
-nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft
-zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des
-Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang
-des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade
-werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm,
-innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als
-die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht,
-und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen,
-miteinander für verwandt,[368] sind es ja auch in gewissem Grade.
-Es entstand daher allmählich die Sitte, einem +fremden+ Stamme die
-Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der
-Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene
-Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften
-Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu
-fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm
-die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die
-männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen
-vererbt ist dann in der späteren morphologischen und physiologischen
-Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit,
-eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und
-damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch
-und Sitte geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes
-gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe
-geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des
-Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und
-mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren
-Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das
-Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der
-Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen
-angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens
-untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein
-Mac Intosh keine M'Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann
-verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen,
-nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der
-„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint,
-eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.
-
-Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche
-beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit
-der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,
-dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe
-gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden
-statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege
-der Gewalt, des +Raubes+, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht
-unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr
-bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung
-wurde, wie +Kautsky+ bemerkt.[370] +Olaus Magnus+ schildert z. B. die
-Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit einander
-liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender Jungfrauen,
-„_propter rapias virgines aut arripiendas_.“ Sein Bruder Johannes
-bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in welchen die
-Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden angehörten. Wie
-es die Könige machten, so machten es auch ihre Unterthanen. Unter den
-Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte man fast beständig um
-die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des Schwertes. In Schweden
-wurden die Weiber, selbst lange nach der Einführung des Christentums,
-oft noch geraubt, wenn sie schon der Schliessung der Heirat wegen
-auf dem Gange zur Kirche waren. Ein Heiratsgeleite bestand aus einer
-Abteilung Bewaffneter, und der grösseren Sicherheit halber wurden die
-Vermählungen gemeiniglich bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der
-alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt
-werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden; diese Waffen wurden von
-den Leuten des Bräutigams getragen und dienten zu dem doppelten
-Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches Vorherrschen
-von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums und
-vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten
-des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.
-
-Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche
-+Entführung+ zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung
-als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form,
-um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. +Nestor+, der russische
-Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht,
-sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als
-Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei
-mehreren Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen
-oder herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen
-Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie
-auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt.
-Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten
-die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme
-bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner
-viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem
-Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel
-an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und
-Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche
-Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu
-töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr. +von Martius+ die
-Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen
-Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten
-Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch
-Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals
-eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren
-zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss,
-welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes
-zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden
-unternahmen,[372] so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im
-Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben
-würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht
-deutet +Peschel+ auch des +Livius+ Erzählung vom Raube der Sabinerinnen
-als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche
-auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot.
-Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch
-aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen
-auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden,
-Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die
-kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten
-verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum
-Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die
-Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens.
-Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben
-die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig
-eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im
-gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich
-ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare
-in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich
-zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu
-lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre
-Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die
-Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373]
-
-Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten
-Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären,
-und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie
-herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in
-einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien
-der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft
-der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt
-werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht,
-wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert
-werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen.
-Damit ist auch angedeutet, dass er für kein +unbedingt+ notwendiges
-Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten
-ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem
-nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst
-im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht
-ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der
-Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen
-die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie +Moriz
-Wagner+ gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung
-gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub
-erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie +Kautsky+ im Anschlusse
-an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr
-verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch +Lippert+
-vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der
-Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische
-Erkenntnisse zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut
-und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit
-dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie
-wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung
-gleichen Blutes beherrscht sei.[376] Es ist ja eben nicht +gleiches+
-Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das
-Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht
-anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich
-vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie
-gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische
-„Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen
-mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn
-der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder
-zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schon
-+Martius+[377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen
-Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten.
-Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame
-Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen,
-ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens
-kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren
-Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir +John Lubbocks+ und
-+Karl Kautskys+ Erklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des
-Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber
-scheint mir die umgekehrte Deutung +Wagners+, wonach Frauenraub erst
-Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere
-den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das
-Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum
-Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.
-
-Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung
-unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu
-Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere
-Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe,
-die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet,
-und +daran+ konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte
-denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr
-mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch
-geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern
-väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der
-Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die
-Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd
-blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten
-Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims
-väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne,
-zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub
-allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen
-des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals
-gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der
-Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte.
-Der Verfechter dieser Ansicht,[379] +Karl Kautsky+, hat auch versäumt
-dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den
-Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen
-Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen
-existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern
-die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme
-gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst
-gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt+eigentum+ des Stammes
-bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit
-im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der +Kautsky+schen
-Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit
-versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben
-ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue
-Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen,
-überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche
-Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch
-herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon
-in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch
-die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der
-Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast -- der „gastlichen
-Prostitution“ -- stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern
-erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der
-älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der
-Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein
-wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung
-folgen, die er von der Entstehung des sogenannten +Clan+[380] oder
-Unterstammes liefert.
-
-Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,
-wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der
-Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die
-Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten
-Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in
-grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den
-Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei
-jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in
-derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich
-ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache
-würdigten, -- was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge
-beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch
-Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr
-noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend.
-Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass
-wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden.
-Der gelehrte Linguist +Lucien Adam+ in Rennes hat gezeigt, dass der
-wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den
-Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen
-eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht
-bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals
-anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit
-auf etwa 400 Wörter (unter 2-3000), die doppelt vorhanden sind,
-auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes
-Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft
-anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren
-Gatten scheidet.
-
-Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine
-Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen,
-dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen
-teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D
-und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im
-Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn
-der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der
-Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich
-fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.
-
-Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres
-eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und
-auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die
-gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,
-sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass
-mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen
-angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört
-natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans;
-aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den
-Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts
-und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche
-Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger
-das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden
-Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander
-gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der
-„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar
-nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische
-„Sippe“, altsächsisch _Sibbja_, sansk. _Sabhâ_, Gemeinde. Das gotische
-_Sibja_ umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere
-Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig
-mit _Gens_, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen
-φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk _Pih-sing_, es ist
-aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art
-diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer Bemerkung +Harts+: „In
-einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem
-nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei
-Dörfer, jedes von 2-3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen
-des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des
-Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen
-sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch
-meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen
-sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung
-des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In
-mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten
-wieder.
-
-Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl
-von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3
-bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich
-bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für
-dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in
-seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen
-Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen
-in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber,
-Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass
-sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in
-den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen
-Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen
-Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen
-Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er
-gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere
-u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als
-Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst
-der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen Zuständen
-wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos
-durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr.
-+Aurel Krause+ hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit
-in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384]
-Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung
-Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in
-mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam
-im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von
-denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die
-andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten
-wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das
-wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes
-seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan,
-dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem
-ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme.
-Dasselbe „Geschlecht“ -- so nennt +Krause+ den Totem -- finden wir an
-verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka,
-Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem
-bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären -- wie von denen des
-Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt
-ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen
-und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die
-unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend
-fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich,
-dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte,
-und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der
-Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese
-Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht
-zum gleichen Totem Gehörigen „_Kunjétkanagi_“ d. h. „nicht hier“
-oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit
-„_Achssari_“ d. h. „Oheime“ oder „_Achkani_“ d. h. „Schwiegersöhne“
-oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden
-sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „_Achcháni_“ d. h.
-„Landsleute“ oder „_Achgakáu_“, d. h. „Freunde“.
-
-Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes
-in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie
-Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die
-Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches,
-noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche
-Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt.
-So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen
-wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser
-Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen
-ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist
-es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin
-gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt,
-aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen.
-Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr
-üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie +Lubbock+ thut, die
-erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“
-wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte
-einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine
-Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes
-sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der
-gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit
-von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als
-sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und
-plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse
-Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst
-wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser
-Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen
-besondere Namen führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri
-und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun
-wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“,
-zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht
-ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem
-Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein
-eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so
-führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres
-mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt
-man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche
-und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai
-gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum)
-giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die
-Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen
-Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier
-und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine
-Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen,
-vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein
-Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich
-in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in
-die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer
-eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört
-nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht
-genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als
-jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der
-verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die
-Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.
-
- Die Kinder von: werden
- Ippai und Kubbota Murri und Mata.
- Murri „ Buta Ippai „ Ippata.
- Kubbi „ Ippata Kumbo „ Buta.
- Kumbo „ Mata Kubbi „ Kubbota.
-
-Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi,
-jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen
-bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man sieht, spielt
-der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem
-beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt.
-Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere
-hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat,
-und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.
-
-Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe
-auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung
-eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu
-Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich
-hier unerörtert. Gegen +Mac Lennan+ und Sir +John Lubbock+ erhebt sich
-+Edward B. Tylor+;[386] doch zieht die Geschichte der Familie keinen
-Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr. +Wilhelm
-Schneider+ und andere, in religiösen, von vorn herein gegebenen
-Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht. Welche
-Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres bewogen,
-ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan schon
-vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht
-etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für
-dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte.
-Die Entstehung des Clans, wie +Kautsky+ sie sehr natürlich und schwer
-widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen
-mythologischen Einflüssen.
-
-Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger
-verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie
-eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist,
-sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub
-geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist
-aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb
-des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind
-untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie,
-von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an
-solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie
-innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern
-wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die
-Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr. +Schneider+, der
-ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht,
-diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier
-schon vom Urzustande entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass
-letzteres niemand bezweifelt, hat ja +Moriz Wagner+ gezeigt, in wie
-frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu versetzen ist. Begründet
-Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche als unerlässliche
-Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes erheischt, so soll doch
-nicht geleugnet werden, dass in Australien häufig genug Verbindungen
-zwischen Individuen verschiedener Stämme, nicht Clans, vorkommen.
-Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie nun von Gewaltthaten
-begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine Eroberung, ein Tausch oder
-einfach ein Kauf.
-
-Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben
-verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher
-Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die
-Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der
-Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern
-ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann
-ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend
-erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden,
-so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen
-die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem
-Mädchen des eigenen Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur
-wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas
-annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als
-ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben.
-Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe
-und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die
-„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die
-von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als
-gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft.
-Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum
-am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“
-sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas
-unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den
-Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht
-auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher
-verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.[388]
-
-
-[363] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.
-
-[364] +Humboldts+ Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15-16.
-„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie
-mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen
-und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)
-
-[365] A. a. O.
-
-[366] +Walter Bagehot+. _Physics and Politics._ London, 1872. S. 42.
-
-[367] +Moriz Wagner+ im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.
-
-[368] +Adolf Bastian+. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol.
-1874. S. 387.
-
-[369] +Moriz Wagner+ im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24-34.
-
-[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.
-
-[371] +Oldfield+ schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf
-solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände,
-so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch
-einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise
-hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und
-wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer
-Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner
-Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so
-haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten
-des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie
-entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That
-(_Transact. Ethnol. Soc._ London. Bd. III. S. 250).
-
-[372] +Constantin Jos. Jireček+. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876.
-S. 164.
-
-[373] +August Schneegans+. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und
-Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
-
-[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.
-
-[375] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
-
-[376] A. a. O. S. 156.
-
-[377] C. F. Ph. +von Martius+. Von den Rechtszuständen unter den
-Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.
-
-[378] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.
-
-[379] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 262.
-
-[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland,
-auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine
-Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten
-Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer
-Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen
-Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.
-
-[381] +Lucien Adam+. _Du parler des hommes et du parler des femmes dans
-la langue caraïbe._ Paris, 1879. S. 2.
-
-[382] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 266.
-
-[383] +Edward B. Tylor+. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die
-Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte.
-Deutsch von J. W. +Spengel+ und Fr. +Poske+. Leipzig, 1873. Bd. II. S.
-235-236.
-
-[384] Dr. +Aurel Krause+. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise
-nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt
-im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren
-1880-1882. Jena, 1885.
-
-[385] +Prichard+. _The natural history of Man. Fourth Edition._ London
-1885. 8^o Bd. II. S. 491-492. -- +Friedrich Müller+. Allg. Ethnographie
-S. 216. -- +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. --
-_Bulletin de la Société d'anthropologie de Bruxelles_ 1855. S. 129-130.
-
-[386] +Tylor+. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.
-
-[387] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.
-
-[388] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 109-115.
-
-
-
-
-XI.
-
-Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats.
-
-
-Einige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche Stufe
-der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig hinausgelangt. Wo aber die
-Gunst der Umstände den Fortschritt zur Häuptlingsschaft im Stamme
-und zum Privateigentume gestattete, welches sich, wie schon bemerkt,
-stets zuerst an einzelnen Gegenständen des beweglichen Vermögens
-bildet,[389] dort vermochten auch die geschlechtlichen Beziehungen
-bestimmtere Formen anzunehmen. Diese Formen waren verschiedener Art,
-je nachdem aus dem wilden Jäger sich der streitlustige Wanderhirt oder
-der friedliebende Ackerbauer entwickelte. Dies hing natürlich nicht von
-bewusstem Wollen, sondern von der Natur der Umgebung ab, in welcher die
-einzelnen Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner
-Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten
-Vorstellung hingewiesen,[390] als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau
-drei aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche
-jedes Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet
-auch +Lippert+, „dass +überall+ die Sesshaftigkeit in Verbindung mit
-irgend einer Art Landbau erst einer notwendig vorangehenden Stufe
-des Nomadentums nachgefolgt sei.“[391] Diese Reihenfolge ist +kein+
-natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat Viehzucht und
-Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne Stämme unmittelbar
-von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt. Ja, bei den Kariben
-Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen Kassava- oder Mandiokwurzel
-(_Manihot utilissima_) die Hauptsorge. Auch den Polynesiern blieb das
-Nomadentum, dessen Begriff nicht im Umherschweifen -- dies thut der
-wilde Jäger auch, -- sondern im Zähmen, Züchten und Beherrschen einer
-bis dahin ungebändigten, wenn auch gejagten Tierwelt zu +motorischen+
-Zwecken wurzelt[392], völlig fremd; aber dennoch haben sie gelernt,
-die geniessbaren Pflanzen ihrer Heimat, die Brotfrucht, Kokosnuss,
-Yams, Taro und die Batate in ihre Hegung zu nehmen, sowie Hunde und
-Schweine der Fleischnahrung wegen in sesshafter Weise zu züchten.[393]
-Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen Wanderhirten nicht gänzlich,
-ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum Aufgeben ihres Nomadentums
-zu veranlassen. Jeder arabische Stamm Algeriens pflügt, wie +Gerhard
-Rohlfs+ betont,[394] und hat seinen ganz bestimmten Weide- und
-Ackerbezirk, denn jede arabische Nomadentribe ackert und säet im
-Winter. Nichtsdestoweniger sind die Beduinen Nomaden geblieben und
-werden es voraussichtlich bleiben. Der Hang zu unstäter Lebensweise,
-der ärgsten Feindin unserer Gesittung, ist ihnen zur zweiten Natur
-geworden. Da mit dem Nomadentume eine besondere Befähigung zur
-Schaffung grösserer Organisationen verbunden zu sein scheint und
-dasselbe in der Geschichte gerne erobernd auftrat, so blicken die ihm
-ergebenen Völker zumeist auf die an die Scholle gefesselten Ackerbauer
-als auf tiefer Stehende mit einer gewissen Verachtung herab. Das freie
-Hirtenwesen gilt ihnen als das Edlere, Höhere. Wie schwer der Übergang
-vom Nomadentume zum Ackerbau sich mitunter vollzieht, zeigt das
-Beispiel der tatarischen Kasaken in der sogenannten Kirgisensteppe.
-Nur der arme Kasak, jener, der seine Herde und dadurch seine gewohnte
-Nahrung verloren hat, ergreift aus Not den Ackerbau. Er bearbeitet
-sein Feld, das er immer an einem Flusse oder See anlegt, bewässert
-es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet, und ernährt sich
-während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt dieses mühevolle,
-beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er wieder im stande
-ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh zu kaufen; dann
-kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück und frönt wie zuvor
-der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen Wanderlebens. In der
-afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde sich in ursprünglicher
-Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker bewahrt, von denen
-schon die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe einer dichten, dem
-Ackerbau ergebenen Bevölkerung.
-
-Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht
-Viehzucht und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als
-Merkmale zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen;
-wohl weist die Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker
-unzweifelhaft auf eine vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide
-sind durchaus nicht unbedingt stets +aufeinander folgende+, sondern
-sehr häufig +nebeneinander+ auftretende, also +parallele+ Stadien
-menschlicher Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur Herdenzucht oder
-zum Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene und der Art, dass
-die einen nicht selten die anderen ausschliessen. Ein Land, das zur
-Viehzucht sich eignet, ist in der Regel nicht zum Ackerbau geschickt,
-welcher ihm dann nur durch Gewalt, nämlich durch die Geistesgewalt des
-Kulturmenschen, aufgedrungen ist, wie z. B. in Savoyen und Irland.
-Wohl sind in den Vereinigten Staaten kolossale Gebiete, die man
-ehedem bloss für Viehzucht passend erachtete, in die fruchtbarsten
-Ackerländereien umgewandelt worden, und an Stelle der baumlosen,
-grasreichen Prärien prangen heute schon auf Hunderten und Aberhunderten
-von Quadratkilometern wogende Mais- und Weizenfelder. Dies ist aber das
-Werk des Kulturmenschen des neunzehnten Jahrhunderts, welcher mit den
-reichen Hilfsmitteln, die eine mehrtausendjährige Gesittung ihm in die
-Hand gedrückt, die Natur zu beherrschen vermag. Dem rohen Natursohne
-wäre selbst dort, wo Boden und Klima ausnahmsweise beides erlauben,
-nimmer gelungen, das eine durch das andere zu verdrängen.
-
-Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden Auszweigungen
-des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum unvermögend, den
-Begriff des +Grundeigentums+ zu zeitigen. Es finden sich an Stelle
-desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie solche auch bei den
-wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Kehrte
-der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so wohnte er in den
-leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in der Zeit der
-Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im Besitze der
-Frau +allein+ und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes; denn
-während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren
-Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die
-Hütte, in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach
-des Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als
-aufgerichtet -- sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer
-Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber -- und so bedurfte es zu
-einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem
-sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht
-unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei,
-indem sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann,
-vergrösserte und nicht bloss auf die Herdentiere, sondern auch auf
-seine Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven
-erstreckte. Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine
-Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich
-für den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner
-war, eine Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage
-anknüpfte. Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und
-verteidigen konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen
-Stamme oder Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das
-erste Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses
-Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche Eigentumsrecht des einzelnen.
-Er kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung
-auf, so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So
-hat bei den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden,
-als er zur Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder
-ein einzelner, noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des
-Bodens. Was sollte ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach
-der Ernte ihres spärlichen Anbaues weiterziehen?
-
-Unbefangene Forscher, wie +Edouard de Laveleye+, +Letourneau+
-und +Lippert+, erblicken die Vorbedingung zu der Entwicklung des
-Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in der Überhandnahme
-des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen Übergewicht desselben
-über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen Stämmen, welche
-vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte das Eigentum
-an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die ungeteilte
-Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen Stufen
-+auf der ganzen Erde+ verbreitet und man kann mit grosser Sicherheit
-annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus der
-ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.[395] Jene,
-welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten
-Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen
-Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter
-noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines
-solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten.
-Hat sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in
-unsere Tage und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das
-Sondereigentum am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in
-China und Russland.[396] Ursprünglich erscheint alles Grundeigentum
-als Gemeingut auch unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne
-hat nur ein Gebrauchsrecht und nur dieses kann -- in einem Stadium
-+späterer+ Entwicklung -- vererbt, verschenkt, verkauft oder
-verpfändet werden. Berechtigt zur Nutzung des Stammlandes ist nur der
-Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit des Gemeineigentums hat vielfach
-auch die gemeinsame Bearbeitung desselben zur Folge; daneben bildet
-sich der allgemeine Grundsatz, dass jedem, der unbebautes Land urbar
-macht, dasselbe gehört, aber auch, dass jeder, welcher sein Land
-nicht mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr vielen Völkern dauert
-heute noch alles Grundeigentum nur so lange, als der Boden bebaut
-wird.[397] So berichtet +H. von Rosenberg+ von den Papua bei Doreh auf
-Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder nimmt nach Willkür eine
-Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er dieselbe bepflanzt, als
-deren Eigentümer betrachtet.“[398]
-
-Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des
-unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der
-Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz
-an fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte;
-auf einer höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer
-keines an Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass
-auch die friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit,
-wozu der Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung
-des Begriffes vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder
-wirkte, als in dem unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft
-räuberischen Nomaden möglich war. Vorerst war auch im Kreise der
-feldbauenden Bevölkerungen die Frau als Mutter bloss der anerkannte
-Mittelpunkt der Familie; doch entwickelte sie sich daraus zu deren
-bleibender Achse, während die ungebundene Manneskraft noch frei zu- und
-abschwärmte. Unter solchen Umständen mochten leicht die Gegenstände
-des Besitzes, der über die Waffen des Mannes hinausreicht, sich um
-jenen allein festen Punkt herum anhäufen,[399] und die ursprüngliche
-Muttergruppe konnte bald auf jene zweite Stufe einer jüngeren Periode
-sich emporschwingen, jene Stufe, für welche allein ich die Bezeichnung
-+Matriarchat+ in Anspruch nehme. In der That trifft man dasselbe
-in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich bei pflugführenden
-Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt +Strabo+ ausdrücklich
-hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau betreibe, und bei den
-matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die Anordnung des Feldbaues
-gleichfalls ganz in den Händen der Frauen. Matriarchalische Völker thun
-sich daher auch durch Friedensliebe und Gerechtigkeitssinn hervor.[400]
-Diese Stufe der Familienentwicklung ist endlich durch einen gewissen
-Grad von Arbeitsteilung und eine Art Ehebündnis sowie durch Vererben
-der mütterlichen Habe an die Kinder, das +Mutterrecht+, gekennzeichnet.
-Schon aus letzterem Grunde ergiebt sich, dass das Matriarchat zu einer,
-die ganzen gesellschaftlichen Zustände und Anschauungen beherrschenden
-Einrichtung erst dann werden konnte, nachdem das bewegliche
-Sondereigentum zu einer gewissen Höhe sich ausgebildet hatte.[401] Das
-auf die Muttergruppe der Urzeit folgende und aus ihr hervorgegangene
-Matriarchat ist also ohne allen Zweifel zwar ungemein alt und führt bei
-vielen Völkern in deren +vor+geschichtliche Vergangenheit zurück; es
-ist aber keine Satzung der +Ur+zeit mehr, sondern die Frucht bereits
-gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir damit
-geschichtlichen Boden.
-
-Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen Muttergruppe
-hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen, die Sitte
-des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche
-Ordnung auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem
-eigentlichen Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte
-aufweist, sich aber in Gegensatz zu jenem bei kriegerischen Jäger- und
-Hirtenvölkern vorfindet. +Karl Kautsky+ sondert scharf diese beiden
-Formen, indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss
-bei den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen
-Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen
-Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation
-hinüberführe.[402] Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten, ist
-doch zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen Stämmen
-erkennt man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die so fern
-hinter uns liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln, in welchem
-Umfange es in Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider Gattungen
-von Matriarchat auf Grund ihrer Entstehungsart stösst daher auf
-Schwierigkeit. Warum +Kautsky+ das Matriarchat bei den Endogamen sich
-nur durch die Annahme erklären kann, dasselbe sei ihnen von +aussen+
-zugebracht worden,[403] ist vollends nicht recht einleuchtend. Keimten
-ja doch schon dessen Grundzüge in der ursprünglichen Muttergruppe,
-und die Ausbildung des Mutterrechtes konnte mit der Anhäufung des
-Privateigentums und der Vermehrung der Kulturgüter kaum ausbleiben.
-
-Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten
-Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich
-der Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung
-des Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der
-matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom
-Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie
-jenen Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein
-schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem
-Weibe der nächste männliche Blutsverwandte der +Bruder+, d. h. der
-Bruder von derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder der
-Mutter selbst, also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und diese
-wieder dieselbe Mutter geboren hat. Eines der bedeutsamsten Merkmale
-in den alten Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die Unterscheidung
-zwischen dem väterlichen und dem mütterlichen Onkel, dem Oheim und dem
-Vetter, dem θειος und παραδελφος (πατρως). Die Wolofneger Senegambiens
-nennen die Brüder des Vaters „_Papae_“ und die Neffen väterlicherseits
-„_Domae_“ d. h. Kinder, während die Kinder der Mutterbrüder
-(_Nidhiaye_) _Dhiaerbate_, d. i. Neffen und Nichten heissen. Die Römer
-selbst unterscheiden den väterlichen Oheim als _patruus_ (_pitraya_
-im Sanskrit) vom mütterlichen _avunculus_, und _avunculus_ ist eine
-Verkleinerungsform von _avus_, Grossvater oder Ahn. In analoger Weise
-unterschied man im Deutschen zwischen _Muoma_ oder Muhme, nämlich
-Mutterschwester oder _Matertera_, und Base oder Vatersschwester,
-eine Unterscheidung, die durch das Vorwiegen der Benennung „Tante“
-verloren gegangen ist. Der Mutterbruder oder Oheim mütterlicherseits
-steht nun bei einer grossen Zahl von Volksstämmen in einer besonderen
-Beziehung zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt werden kann,
-als mit den von +Tacitus+ bei den Germanen gebrauchten Worten, indem
-er von dem _Avunculus_ (_qui apud patrem honor_) sagt: _sanctiorem
-arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur_.[404] Die grössere
-Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass die
-Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen
-Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra,
-bei den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern
-Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den
-Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen
-Orten, ganz vornehmlich aber in Afrika, und zwar dort wie anderwärts
-zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von
-welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern
-sich zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft,
-berichtet +Herodot+, dass sie sich nach ihren Müttern benannten,
-nicht nach ihren Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft,
-so wird er sein Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter
-Mütter aufzählen. Hat eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann
-genommen, so gelten die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann
-des Landes, und wäre es auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib
-oder ein Kebsweib, so werden die Kinder unehelich“.[405] +Nikolaus von
-Damaskus+ bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben ihre
-Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“
-
-In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so
-musste auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die
-Brüder der Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren
-Kindern hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren
-eigenen Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum
-vererbt wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der
-bei so vielen Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende
-Rechtsgrundsatz: _Partus sequitur ventrem_. Von der Mutter also
-hatten auf diese Weise die Kinder Reichtum und Würden zu erhalten;
-das +Erbrecht+ war es, welches das Band zwischen Mutter und Kind aus
-einem idealen zu einem realen gestaltete.[406] Es ist auch ungemein
-bezeichnend, dass die der Mutter entgegengebrachte Kindesliebe nirgends
-stärker sich zeigt, als auf dem alten Boden des Matriarchats, bei
-den Negern Afrikas; für diese ist es die empfindlichste Kränkung,
-wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht, was sie „der Mutter
-fluchen“ heissen.[407] Jene, welche eine fortschreitende Entwicklung
-der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass der Inhalt
-des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,[408] dass
-auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen
-Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis
-der Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so
-dass die Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach
-Aussterben ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt.
-Dieses System wird durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe
-+keineswegs verdrängt+; man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes,
-allein er gilt noch nicht als Verwandter desselben und im Falle einer
-Trennung der Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig
-sind die Söhne desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In
-Westaustralien gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere
-Beziehung zu ihren Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach
-dem Tode des Vaters geradezu verteilt werden.[409] Kommt ein Krieg
-zwischen dem Stamme der Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so
-kämpfen die Söhne mit ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien
-befehden sich nicht nur die Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in
-der Weise, dass alle, die denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme
-immer sie angehören mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die
-Australier polygam sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters,
-aber verschiedener Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste
-Verwandtschaft ist und bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die
-unter Geschwistern derselben Mutter, endlich die zwischen Oheim und
-Neffen (Schwesterkinder). Der Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als
-natürlicher Gewalthaber, Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen;
-er hinterlässt ihnen, sofern überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder
-eine Erbfolge in Würden und Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe;
-mit einem Worte: was später der Vater, das ist der Oheim zur Zeit
-des Mutterrechtes und des Matriarchats.[410] Ja, selbst dort, wo die
-Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält der Oheim oft
-durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das Neffenverhältnis wird
-vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu ihrem Vater, wie
-oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der Mutterschwester
-zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein ebenfalls sehr
-nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für geheiligter
-gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.[411]
-
-
-[389] +Post+. Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens. Oldenburg 1878.
-S. 278.
-
-[390] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103.
-
-[391] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 30.
-
-[392] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507.
-
-[393] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 31.
-
-[394] Ausland 1881. S. 759.
-
-[395] +Post+. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 115.
-
-[396] Den Nachrichten der Alten zufolge herrschte Gemeingut an
-Grund und Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den
-alten Germanen, ja selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den
-Ackerbauern der Gegenwart findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei
-den Indianern Kolumbiens, bei den Malayen und vielen Stämmen Indiens,
-wie die Naïr, die Tihur in Audh, die Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch
-kennt noch kein Sondereigentum. Die Zahl der niedrigeren Stämme ohne
-persönliches Grundeigentum ist aber Legion.
-
-[397] +Post+. A. a. O. S. 119-127.
-
-[398] +H. von Rosenberg+. Der malayische Archipel. Leipzig 1878. S. 453.
-
-[399] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 17.
-
-[400] +Bachofen+. Mutterrecht. S. 312.
-
-[401] +Kautsky+, im Kosmos. Bd. XII. S. 339.
-
-[402] A. a. O. S. 347.
-
-[403] A. a. O. S. 338.
-
-[404] +Tacitus+. _Germ. Cap._ XX.
-
-[405] +Herodot+ (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88.
-
-[406] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 339.
-
-[407] +Waitz+, Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 122.
-
-[408] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 14.
-
-[409] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 777.
-
-[410] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille. Questions sur
-les antécédents des sociétés patriarcales._ _Genève et Paris 1874._ S.
-163.
-
-[411] +Dargun+. A. a. O. S. 15.
-
-
-
-
-XII.
-
-Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.
-
-
-Voraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig
-noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den
-Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen
-Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren
-des Matriarchats bewahrt +Afrika+. Wenn man im schwarzen Erdteile,
-vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern ausgehend,
-west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von hier
-nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden,
-dass die grosse Mehrzahl der Stämme -- an der Westküste fast alle
-ausnahmslos -- reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten
-Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch
-ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen
-hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen
-Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen
-der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle
-Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der
-westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem
-Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt
-ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im
-allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den
-Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses
-Verhältnis sehr kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das
-Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter,
-sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen
-Würden.[412] Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter
-jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem
-sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb _Ebna-Sid_ d. h.
-„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die
-der alten Sitte treu gebliebenen als _Beni-Ummia_ d. h. „Söhne ihrer
-Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter allein
-findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten
-Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden
-Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und
-Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs
-der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der
-Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda
-und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im
-südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche
-Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter,
-nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven,
-gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke
-an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo
-und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder
-nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche
-Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat
-gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und
-unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater,
-sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über
-sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für
-die Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und
-Kommi, welch letztere nach +Duchaillu+ den von einem Kommi mit einem
-fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde
-des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf
-den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen
-Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in
-Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder
-über. Der vielgereiste +Ibn Batuta+ erwähnt dasselbe Prinzip der
-Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach +Makrizi+
-ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn statt, wie
-dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder Ghât,
-wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater,
-sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge
-gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der
-Thron -- wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo
-von Bambarra, Wulli und Tenda -- auf den Bruder fort, und dasselbe
-geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei
-den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer
-Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester
-des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist
-der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den
-Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der
-Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen,
-endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah
-folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe
-Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder,
-der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das
-erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten
-Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der
-höheren erledigt wird.[415]
-
-Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort,
-so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan
-folgte nach +Ibn Batuta+ der Schwestersohn. Was +Werner Munzinger+ von
-Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht
-nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im
-Süden von Ägypten. Dort erbt in
-
- erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter,
- zweiter „ der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,
- dritter „ der zweite Sohn der ältesten Schwester,
- vierter „ der Sohn der jüngeren Schwester,
- fünfter „ die Schwester des Erblassers,
- sechster „ ihr Schwesterkind.
-
-Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen
-von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache
-durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich
-sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts
-angeht.[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt
-das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit
-seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse
-Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand +Livingstone+ auch bei den
-Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues
-Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am
-Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda.
-Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf
-der grossen Insel Madagaskar erhalten.
-
-Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das
-Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand
-dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker
-von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von
-Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des
-mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen
-Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst
-man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des
-ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger
-verweilen.
-
-Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger
-Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen
-Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des +weiblichen+
-Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch
-Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug
-hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf
-den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere
-die Mortlock-Gruppe, scheinen nach +Johann Kubarys+ ausführlichen
-Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben.
-Zu einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche
-ihre Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau
-ableiten können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines
-Stammes oder richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich
-als Geschwister und dürfen sich weder geschlechtlich vermischen,
-noch körperlich oder moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder
-Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und
-geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der Stammesverfassung
-wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht.
-Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige für die
-verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln einzelne
-Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf beinahe
-jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel einen
-Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes Ganzes
-bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder Clans
-in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass zwei
-einander gegenüberstehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja sich
-im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „_Puipui_“, d. h. als
-Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt haben.
-Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die politische
-Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur innerhalb
-ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die Stämme A und
-B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist, dann wird A
-der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der letzteren
-kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von Dauer,
-weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen dürfen. Zu
-seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in Berührung treten
-und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.
-
-Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen
-und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit
-seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung
-der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau
-des Stammes als dessen +gesellschaftliches+ Haupt angesehen und mit
-besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen
-im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen
-Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den
-Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um
-Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso
-wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den
-Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der
-Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur
-Seite, welche den _Rupak el Dil_ ausmachen und von grossem Einfluss auf
-die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den
-völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die
-Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es
-sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche
-den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den Mortlockern immer
-neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann
-aus der ältesten Familie, und dieser ist das +politische+ Haupt des
-Stammes.[420]
-
-Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter
-+zwei+ Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine
-politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist
-im Hause,“ +aber nichts mehr+, während der Mann sich noch nicht um die
-Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen
-Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen,
-die Gesamtheit betreffenden Dingen -- der Politik, wenn man so sagen
-dürfte -- sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler +J. J.
-Bachofens+, wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und Mutterfolge
-mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr zweierlei ist.
-Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause, erhebt
-sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine +Gynaikokratie+,
-worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist
-es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie,
-unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der
-Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf
-den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die
-bejahrteren, bedeutenden Einfluss -- so ehedem bei den Germanen -- und
-beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht
-üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä,
-Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die
-wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet fand
-man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch
-bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine
-kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem
-Weibe geführt worden sein und als Oberst +Langberg+ die Komantschen
-im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau
-angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem
-Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken
-sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung
-einnehmen.[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern
-Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie
-erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den
-Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines
-männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen
-Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde;
-dieses hat, nach des Schweizers +Eduard Marcet+ Versicherung,
-Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den
-Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von Polynesiern bewohnten
-Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge,
-„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika
-sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr
-bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren
-des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher
-+Dr. Gustav Nachtigal+ zufolge liegt südlich von den Njillem in
-Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau -- _Mbang-Nê_ --
-beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung
-_Beled-el-Mrâ_, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen
-_Bê-Mbang-Nê_, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426] Endlich wird
-einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den
-Titel _Noi-Tak_ führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die
-denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als _Nue-Kun_, d.
-h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen
-dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die
-weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]
-
-Ob sich nun irgendwo aus dieser +Teilnahme+ der Frauen an der
-politischen Thätigkeit der Männer eine +Herrschaft+ über diese auch auf
-+politischem+ Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu
-heissen verdiente), wie +Bachofen+ annimmt, halte ich mit den meisten
-Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte
-berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme.
-Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem +J. J. Bachofen+
-für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von +Martius+
-und +Richard Schomburgk+ fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um
-eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie
-abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie,
-wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der
-erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt,
-schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer
-des Marañon die Sage von einem Stamme der _Aikeam-benanos_, d. h. „der
-Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero
-versetzen, wie +A. von Humboldt+ berichtet.[429] Sehr überraschend ist
-es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea
-wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder
-ein Eiland an der Südostküste _Haine Anna_ oder „Frauenland“ heisst,
-welches der Reisende +S. Mac Farlane+ zu entdecken sich vergeblich
-bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen
-Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der
-Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten,
-bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber
-gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen
-bleiben am Leben.[430]
-
-Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im
-Sinne eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht
-doch andererseits eben so fest: für die +Familie+ -- aber auch
-bloss innerhalb dieser -- bedeutet das Matriarchat die Herrschaft
-der Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen
-Sinne. Altmeister +Peschel+ hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine
-„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der
-menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten
-hätten, „als ob“ -- so sagt er -- „von den sogenannten Naturmenschen
-nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren
-anerkannt worden wäre“.[431] Wäre diese, durchaus unzutreffende
-Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden
-Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres
-Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze
-schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein
-das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch +Peschel+ durch das
-Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände
-und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen
-Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber
-unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.
-
-Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann
-aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der
-ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: _Sómol_. Der Häuptling nennt
-jedes Mitglied seines Stammes _Pui_, d. h. Schwester oder Bruder, ohne
-Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder
-oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die
-älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so
-dass der letzte Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn
-die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan,
-aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen
-und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der
-Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als
-den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert.
-Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise
-angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die
-vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.
-
-Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder
-eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine
-eigene Niederlassung: _Key_, und mit den dazu gehörenden Ländereien
-_Bey_ geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan
-entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der
-Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des
-Key -- ein grosses Haus (_Le Fel_), wo der Somol mit den männlichen
-Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen
-und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern,
-die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten -- ist bloss ein
-sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich
-als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen
-Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und
-Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar
-in +einem+ Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem _Fel_, die
-Tochter mit ihrer Mutter im _Im_. Eine geschlechtliche Vermischung
-seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste
-Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere
-Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige
-Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast
-immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau
-von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das
-ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes
-Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach
-der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst
-Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich,
-um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und
-warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige
-Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei
-Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]
-
-Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in
-besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge
-und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in
-einem _Bure_, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts
-benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch
-auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten
-wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte
-_Clöbbergöll_, wovon die ersteren im _Bai_, die letzteren im _Balai_
-oder _Bli_ wohnen. Professor +Semper+ vermutet, dass das Bai oder
-Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und
-bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz
-Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. +Lippert+ hat es
-wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu
-verschiedenen Zeiten +zwei+ Gruppen von Organisationen zeigten: die
-eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere aus Männern
-und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in
-der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon abhängigen
-Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den Familienverbänden
-gegenüber, und +Lippert+ meint, dass durch den Übergang der Männer
-von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr
-gefestigt werden konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln,
-wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher
-Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, und ebensowenig
-auf der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen
-bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen getrennte
-Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in einstigen
-matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt noch eine
-weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im Grunde
-genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer noch
-keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem
-die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und
-Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“
-ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute
-mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe
-umfassend.
-
-Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“
-ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon
-grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter
-bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche
-Spuren der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer +Wertschätzung
-jungfräulicher Keuschheit+ ist noch keine Rede. Nach dem, was +Hugo
-Zöller+ selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so etwas
-wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im Nigirdelta
-nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten +unverständlich+ zu
-sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder, der sie sah, auch
-besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der Australier
-über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in Melanesien
-ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens unbehindert, wie
-denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die ungebundenste
-Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa konnten die
-Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem Hange ihrer
-Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde erwachsenen
-Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den Männern verachtet,
-keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein Mädchen sah sich desto
-mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439] -- eine Ansicht, die
-sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den
-Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie herrscht, leben im
-Männer-_Bai_ stets zur Bedienung junge Mädchen, _Armungul_, welche an
-dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen
-finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai,
-lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie
-zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld
-mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine
-köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll
-nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel;
-wenn nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter
-kommt, treibt es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen
-dürfte dann zurück bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern
-ausgescholten zu werden und keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme,
-ein ungeschicktes Mädchen zu sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die
-andern, wenn sie heimkehren, verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich
-denken und handeln die algerischen Araber vom Stamme der Uled Naïl.
-Sobald die Töchter im elterlichen Hause reif geworden, schickt sie der
-Vater nach der nächsten grösseren Stadt, besonders nach Biskra, damit
-sie dort mit ihren Reizen so viel Geld als möglich verdienen. Die
-Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen auch willig, und es erhält
-diejenige, welche mit Schätzen reich beladen heimkommt, am frühesten
-einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die ja dem Vater gehören,
-sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde gefunden.[442]
-Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor, dass ein
-Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte Zeit
-einem _Yoshiwara_ (Freudenhause) überlässt,[443] was der Achtung des
-_Musme_ (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu
-schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht
-wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen
-auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie
-in der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]
-
-Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen
-Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr
-ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im
-Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des
-Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird
-das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst
-die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam
-zurück.[446] Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein
-Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren
-Mann und ihr Vater einen höheren _Kalim_ (Brautpreis) für sie bezahlt.
-Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten
-Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung der vorehelichen
-Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen
-Gegenden Englands, wie +Staniland Wake+, ein ausgesprochener Gegner
-unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen
-Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind geboren;[447] und in der
-niederländischen Provinz Seeland ist, wie +Henri Havard+ berichtet,
-die Keuschheit den Mädchen eine Last, von welcher sie sich frühzeitig
-zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau tritt dort ein Mädchen fast
-niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon vorgerücktem Zustande der
-Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in vielen Fällen dieselbe als
-unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen
-Ehehindernis wird,[449] und man merke wohl, dass dabei der Verkehr
-des Mädchens durchaus nicht auf +einen+ Verehrer beschränkt ist.
-Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der bäuerlichen Bevölkerung von
-Oberösterreich und Oberbayern, wie in den Alpenländern überhaupt.
-Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im modernen Sinne sind dort
-noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt knüpft sich weder für
-die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer Makel, für das
-Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder von verschiedenen
-Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges, aber schon
-schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber geradezu ihres
-Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert sei“. Das
-sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen an
-den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt,
-wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das
-Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter,
-weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender
-Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in
-den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor +Josef Sepp+,
-ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden
-Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria
-heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur
-den Namen und -- das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen
-Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende Sitte
-des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden heisst,
-„z' Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen Besuche
-junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder
-sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber
-geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen,
--- weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch,
-ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt
-auch in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem
-Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451] Eine ähnliche „Freierei“ ist
-in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem
-Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon
-erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die
-Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was +Weinhold+ zu interessanten
-Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens
-nach +Elphinstone+ auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und Stämmen
-des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.
-
-Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie
-mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern
-keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren
-Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den
-rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein
-erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter
-Nationen, wie obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem
-vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit
-dem Entartungsapostel Dr. +Schneider+ ein Unvermögen der Überlieferung
-und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide
-beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes
-zu erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren
-bislang unfähig gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden
-Begriffe zu jener Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer
-als ursprünglicher Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der
-Sünde, welche in der fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den
-geschlechtlichen Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt.
-Einen Beweis für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu
-erbringen, und dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage:
-wie es denn glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch
-die Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und
-allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht die
-+Erwägung+ von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf diesen
-Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und den Gang
-vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem Volke nahm.
-Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche Mühe, Beispiele
-von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, welche doch durch
-auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl solcher Beispiele
-auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch die Völkerkunde
-diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so möchte ich dagegen
-fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide prangenden
-Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus haben,
-nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut sich
-entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die
-Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden
-und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,
-eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur
-Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?
-Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung
-zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die
-Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch
-keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit
-der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem
-Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer
-Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen
-sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit
-erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie
-wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung
-jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung,
-mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen,
-vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern
-Kulturgebieten verschuldeten.
-
-
-[412] +Henri Duveyrier+. _Les Touaregs du Nord._ Paris 1864. Bd. I. S.
-337. 397.
-
-[413] A. a. O. S. 393.
-
-[414] +Ladislaus Magyar+. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis
-1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.
-
-[415] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131-132.
-
-[416] +Werner Munzinger+. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864.
-S. 555.
-
-[417] +Munzinger+. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher
-wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte,
-kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den
-Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.
-
-[418] +Livingstone+. _Narrative of an expedition to the Zambesi and its
-tributaries._ London 1865. S. 162.
-
-[419] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen
-Mutterrecht und Mutterfolge herrsche -- wie es wohl wahrscheinlich ist
--- vermochte Semper nicht zu enträtseln.
-
-[420] +Kubary+ in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“
-1878 bis 1879. S. 244-247.
-
-[421] +Lippert+. Geschichte d. Familie. S. 35.
-
-[422] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.
-
-[423] Ausland 1858. S. 431.
-
-[424] Globus. Bd. III. S. 272.
-
-[425] +Hellwald+. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.
-
-[426] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse
-sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.
-
-[427] +Leopold Katscher+. Bilder aus dem chinesischen Leben mit
-besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg
-1881. S. 320.
-
-[428] Vgl. Dr. +Wilhelm Stricker+. Ethnographische Untersuchungen
-über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im
-„Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220-225.
-
-[429] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.
-
-[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334.
-
-[431] +Peschel+. Völkerkunde. S. 233.
-
-[432] +Kubary+. A. a. O. S. 250-252.
-
-[433] +Seemann+. Viti. S. 110.
-
-[434] +Semper+. Palau-Inseln. S. 367-368.
-
-[435] +Lippert+. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S.
-43-48.
-
-[436] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.
-
-[437] Nach +Paul Topinard+ in der _Revue d'Anthrop._ 1872. S. 315.
-
-[438] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
-206.
-
-[439] A. a. O. Bd. I. S. 128.
-
-[440] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.
-
-[441] A. a. O. S. 324.
-
-[442] Dr. +Bernhard Schwarz+. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. +de
-Tchihatcheff+. _Espagne, Algérie et Tunisie._ Paris 1880. S. 290.
-
-[443] J. J. +Rein+. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I.
-S. 495.
-
-[444] +Max Buch+. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart
-1882. S. 45.
-
-[445] +Blumentritt+. Ethnographie der Philippinen. S. 15.
-
-[446] A. a. O. S. 27-28.
-
-[447] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 737.
-
-[448] +Henri Havard+. _La Hollande pittoresque. Le coeur du pays._
-Paris 1878. S. 219.
-
-[449] A. a. O. S. 221-222. Als Havard sich erkundigte, warum ein
-auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die
-Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie
-kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht,
-aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die
-Verehrer wieder zurück.“
-
-[450] +Arthur Müller+. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“
-vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer
-Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte
-des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag
-abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute
-sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige
-von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen
-Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit
-gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass
-also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als
-fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und
-Müttern unter +einem+ Dache zusammen hausten.
-
-[451] Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. +Berlepsch+. Die Alpen in Natur-
-und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.
-
-[452] +Hartung+ u. +Dulk+. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark.
-Stuttgart 1877. S. 244-245.
-
-[453] S. +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.
-
-[454] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.
-
-[455] A. a. O.
-
-
-
-
-XIII.
-
-Die Bündnisformen im Matriarchat.
-
-
-Wenn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte zusammenfasst,
-so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet sein, dass in den Tagen
-der Mutterherrschaft die Mädchen -- mitunter in schrankenloser
-Weise, -- mit einer Art Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch
-benutzen, welche dem Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft
-brachte für die Frau nur Jahre der Entbehrung. Beim Menschen scheint
-freilich dadurch, dass sein Wachstum so lange dauert und das Weib
-daher, weit mehr als in der Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen
-des Kindes bedarf, schon in der Natur die Bedingung, ja eine Art
-Zwang zu +dauernder Verbindung+ zu liegen, und zwar, da während des
-Aufwachsens des einen immer neue Kinder kommen, einer Verbindung für
-das Leben. Auch ist leicht einzusehen, dass wenn Mutter und Vater
-sich in die Arbeit des Aufziehens teilen, das Kind weit mehr Aussicht
-hat, die Gefahren der zarten Jugend zu überstehen, als wenn die
-Mutter allein, des Menschenpaares schwächerer Teil, die ganze Sorge
-zu übernehmen hat. Daher der Satz unserer Bevölkerungsstatistik: dass
-nur die legitime Ehe fruchtbar sei, womit gesagt werden will, dass
-bloss ein sehr kleiner Teil der unehelichen Kinder das erste Jahr
-überlebt. Gestalteten sich unter der Herrschaft des matriarchalischen
-Mutterrechtes die Bündnisse zwischen Frau und Mann zweifelsohne fester
-und dauernder, als die rohen Beweibungen der vorhergegangenen Zeiten,
-so entsprachen sie doch nur sehr unvollkommen unserem Begriffe der
-+Ehe+, insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte gesetzmässige
-Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger Gemeinschaft
-aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der matriarchalischen
-Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der Dauer, sie war
-nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten bei der noch
-vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine untergeordnete
-Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb der
-Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren solchen
-Mutterfamilien als Anhängsel dienen, -- dann war die Ehe polygamisch,
-und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie nach der
-geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass die
-+Polyandrie+ oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem Matriarchate
-herauswächst und nicht etwa, nach +Lubbock+, für eine Ausnahme zu
-erklären ist, welche in den normal fortschreitenden Entwicklungsgang
-sich nicht einreihen liesse.[456] +Kautsky+, dem wir meines Wissens
-zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat gezeigt, dass in der
-Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht der gewählte Teil
-sind.[457]
-
-Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz
-griff, ein Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen
-Gesellschaftsordnung durchaus +nicht+ erforderlich und findet auch
-thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das Matriarchat
-erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der gröbste
-Verstoss gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie unter
-+einem+ Dache übernachten würde. Erst am Morgen besucht der Mann Frau
-und Kinder. Sonstige Begegnungen aber finden immer nur verstohlen im
-Walde statt. So will es die alte Vitisitte, die heute, nach Einführung
-des Christentums, allerdings nur noch der dortige Adel beobachtet.
-Die oben besprochene Trennung der Geschlechter in besonderen Häusern,
-die auch bei patriarchalisch geordneten Stämmen getroffen wird, darf
-wohl als ein Überrest aus der voraufgehenden mutterrechtlichen Periode
-angesprochen werden. Die Familienverfassung der Naïr im malabarischen
-Indien gewährt endlich ein vollkommen klares Bild des auf Abstammung
-von der Mutterseite gegründeten Matriarchats, worin der Vater nichts
-ist, als der für eine ihm fremde Familie Kinder Zeugende. Den tiefsten
-Einblick in die matriarchalischen Verhältnisse hat uns aber G. A.
-+Wilken+ erschlossen durch seine sorgfältigen Studien über die Sitten
-und Satzungen der Völker im ostindischen Archipel. Bei diesen müssen
-wir länger verweilen.
-
-Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im
-Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher
-nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf
-welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung
-besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden.
-Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen
-Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete
-die Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet
-heute in solchem Falle die _Dessa_ oder Dorfgemeinde einen Schwarm
-aus, eine _Dukuh_, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch
-mit der Mutter-Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine
-selbständige Dessa loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in
-den Sundalanden und auf Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der
-Padangschen Oberlande, dann bei den Battak, in den Palembangschen
-Oberlanden, in den Lambong-Bezirken, ferner bei den Alfuren der
-Minahassa auf Nordcelebes.[458] So lange die Abzweigungen mit der
-Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden sie eine Gebiets-Einheit,
-einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem Stamme ein solcher Bezirk,
-in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf darin entstanden, mit
-dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die zu verschiedener
-Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen sich auch in
-der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm an sein
-ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch
-jetzt noch, bloss von +einem+ Stamme bewohnt, oder es fand mit der
-Zeit eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen
-Stammes auf dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium
-nicht mehr durch +einen+, sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt.
-Natürlich behielt jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die
-Oberherrschaft über die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo
-mehrere Stämme in solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen
-der Herrschende ist.
-
-Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen Namen
-führt, _Marga_, sein Bezirk _Kuria_, _Saksi_ oder _Dschandschian_,
-und dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu
-gehörigen _Kuta_ und _Pagaran_. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von
-einem Stamme bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch
-wird nun jeder Kuria durch zwei Marga bewohnt, den _Namora-mora_ und
-den _Bajo-Bajo_. Die Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke
-sesshafte Marga, während die Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst
-später eingewandert sind. Beide Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich
-miteinander verbunden. Die Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den
-Battak herrschende Sitte der Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte
-sich dieselbe am leichtesten und bequemsten zwischen zwei Stämmen, die
-zuerst Grenznachbarn waren. Mitglieder des Stammes A beweibten sich im
-Stamme B und umgekehrt. So ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria
-zwei verbundene Marga antrifft und zwar in der Weise, dass wenn von
-den zwei Marga C und D, C als Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo
-D Namora-mora ist, umgekehrt keine andere Marga als D Bajo-Bajo sein
-kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz entsprechende Stammeseinteilung
-befolgen die Malayen von Menangkabau, namentlich in den Padangschen
-Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme heissen bei ihnen _Suku_.
-Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein Viertel) gegeben
-haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an der Zahl,
-durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist der
-_Negari_, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig
-regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie
-bei den Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind,
-so gilt hier kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus
-allen vier Suku darin wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern
-besteht bloss darin, dass während bei den Battak der Häuptling der
-Namora-mora stets auch der Radscha des Kuria und das Oberhauptes der
-Bajo-Bajo, der _Natobang-Bajo-Bajo_ ihm untergeordnet ist, eine solche
-hervorragende Stellung keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie
-stehen vielmehr alle auf dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat
-seine besondere Verwaltung, unabhängig von den andern. Die Gesamtheit
-der _Panghulu_, der Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.[459]
-
-+Wilken+ führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei denen
-sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier mit der
-weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt geblieben
-sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen Art
-vermischt haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15-25 Bezirke,
-beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. Desgleichen
-zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, die sich
-unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von Ceram die
-Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei diesen,
-sowie bei den Timoresen, behauptet +ein+ Stamm stets den Vorrang. Man
-sieht also, dass bei den Völkern des ostindischen Archipels gegenwärtig
-teils jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, teils eine Vermengung
-der Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in jedem Bezirke die
-Mitglieder verschiedener Stämme leben. Wo letzteres der Fall, herrscht
-in der Regel auch Exogamie, so bei den Battak, den Padangschen
-Malayen, den Alfuren von Ceram, den Niasern, den Alfuren von Buru und
-den Timoresen. Allen diesen Völkern gilt die Beweibung innerhalb der
-Stammesgenossenschaft als Blutschande, doch wird das Verbot heute nicht
-mehr mit grosser Strenge gehandhabt. Nur bei den Battak steht noch
-Todesstrafe auf dessen Übertretung. Auf die Stammesbildung übt nun die
-Exogamie, wie ich schon früher ausgeführt, einen bedeutenden Einfluss.
-Wo Mutter und Vater zwei verschiedenen Stämmen angehören, ist nämlich
-nur zweierlei möglich: die Kinder folgen entweder dem Stamme des Vaters
-oder jenem der Mutter, und in letzterem Falle entsteht Matriarchat mit
-Mutterrecht. Von diesen zwei Richtungen ist die letztere, wie schon
-des breiteren dargethan, die ältere, ursprünglichere und hat sich bei
-einigen Völkerschaften, durch die Macht der Gewohnheit, bis auf unsere
-Tage erhalten. Andere hingegen, und wohl die Mehrzahl, haben im Laufe
-der Zeit die Mutterfolge durch die Vaterfolge, das Matriarchat durch
-das Patriarchat ersetzt, doch weist auch bei ihnen, wie z. B. bei den
-Battak, noch mancherlei auf das matriarchale Verhältnis zurück.
-
-Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen
-Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale
-Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder _Suku_ umfasst bei ihnen
-nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, _Negari_,
-enthält mehrere Dörfer, Kota, und _Negari_ wie Kota sind nicht von
-einem einzelnen, sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die
-Mitglieder dieser verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander;
-es schliessen sich vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden
-Sukugenossen stets aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein
-_Kumpulan Rumah_; von diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner
-eines Kumpulan Rumah seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel
-und eine Wurzel; Schuld und Schuldforderung haben sie gemeinsam;
-Schande und Ehre teilen sie miteinander.“ Damit ist deutlich
-ausgedrückt, dass die Insassen eines Kumpulan Rumah nichts anderes
-als eine grosse Familie, richtiger einen Clan, bilden. Jeder im Kota
-anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes Ganzes, räumlich
-geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans. Der Clan setzt
-sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die notwendige Folge
-davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in ihrem Suku,
-in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie auch nicht
-das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der Gatte
-verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus. Obwohl in
-dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch +kein Zusammenleben
-der Gatten zur Folge+. Das Geschlechtsbündnis offenbart sich lediglich
-in der Form von Besuchen, die der Gatte der Gattin abstattet. Tagsüber
-kommt nämlich der Mann zu der Frau, hilft ihr bei der Arbeit und nimmt
-mit ihr das Mittagsmahl ein. Später werden die Tagesbesuche seltener,
-der Mann kommt des Abends in die Wohnung des Weibes und verweilt bei
-ihr, wenn er anders ein treuer Gatte ist, bis zum folgenden Morgen.
-Dieses Bündnis, welches unseren Ehebegriffen noch wenig entspricht,
-heisst _Sumandô_. Mann und Frau bilden dabei noch keine Familie.
-Der Mann bleibt bei seinem Clan, die Frau mit ihren Kindern bei dem
-ihrigen. Die Familie umfasst demnach noch nicht Mann, Frau und Kind,
-sondern immer nur Mutter und Kind. _Samandei_, d. h. „jene die +eine+
-Mutter haben“, so nennt sich deshalb im Malayischen die Familie. An
-ihrer Spitze steht in der Regel der älteste Mutterbruder, und er, der
-mütterliche Oheim, der _Mamaq_, ist seinen Rechten und Pflichten nach
-der eigentliche Vater seiner Schwesterkinder, seiner _Kamanakan_.
-Der wahre Vater hat, als gar nicht zur Familie gehörig, über seine
-Kinder auch nicht die leiseste Gewalt. Er darf sie nicht schelten,
-viel weniger züchtigen, weil der Mamaq dies gewöhnlich übel vermerkt.
-Dagegen nimmt er, falls er der älteste Bruder seiner Schwester ist,
-in deren Hause die nämliche hervorragende Stellung ein, welche ihm in
-jenem seiner Gattin versagt bleibt.
-
-Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht
-verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets
-eine sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da
-unter einem Dache beisammen Mütter mit ihren Kindern, Oheime,
-Muhmen, Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle
-mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye
-sehr treffend als _Sabuah Paruï_, wörtlich: jene, die von +einem+ Bauch
-sind. Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste unter
-den Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den Namen
-_Tungganei_, _Panghulu Rumah_ oder _Tuwo Rumah_. Mit jeder Heirat eines
-weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die Anzahl
-der Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann ein
-neuer Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet sie
-sich, zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten
-beisammen bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden
-dann ein _Kampong_, dessen Häuptling oder _Panghulu Kampueng_ der
-älteste Tungganei des ursprünglichen Hauses ist.
-
-Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt
-der nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben
-zuerst ihre Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder,
-Schwestern, Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein
-Erbe in erster Reihe an seine Brüder und Schwestern, dann an seine
-Schwesterkinder über. Die Kinder erben also nur von der Mutter,
-nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen sich in gleicher Weise fort.
-Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener Sohn, sondern der älteste
-Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von Brüdern. Der Vermögens- oder
-Besitzstand zerfällt in die _Harta pusaka_, d. h. den Teil, den man
-selbst ererbt, und in die _Harta Pentscharian_, d. h. jenen, den man
-durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches Eigentum,
-jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt werden,
-sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über. Erbschaftsteilung
-ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta pusaka steht
-unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder haben
-daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann einen
-Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer genügende
-Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei Unterhalt.
-Der Hauptzweck der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit ihren
-Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der
-malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine
-Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch
-gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches
-Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die
-eine Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die
-andere Hälfte aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können
-vom Vater nie erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten.
-Damit eine solche Schenkung (_Hibah_) gültig sei, muss sie aber dem
-_Adat_, d. h. dem Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich
-in Gegenwart der Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch
-einiger weiterer Zeugen erfolgen.
-
-Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern,
-ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen
-pflegen, werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten
-aufgelöst. Die späteren dagegen, wo der Mann eine Frau und das Mädchen
-einen Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei
-der Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf
-das Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle.
-Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von
-Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also
-über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste
-und die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte
-Erbrecht unter dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten
-hat.[460]
-
-Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie
-bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben
-aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren
-matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der
-Ehe nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche
-der Redschang auf Sumatra vom Jahre 1779 werden drei Ehearten
-erwähnt, nämlich die Ehe mit _Ambel-anak_ (d. h. Kind annehmen), mit
-_Dschudschur_ und mit Semando, welche der Richter +Post+ mit Recht als
-drei grosse universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte
-auffasst.[461] Die Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als
-veraltet abgeschafft wird, gehört der matriarchalischen Familie an,
-die Dschudschurehe der patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der
-Periode der Staatenbildung. Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der
-Bräutigam in die Familie der Braut, bei der Dschudschurehe heiratet
-die Braut in die Familie des Bräutigams, die Semandoehe wird auf dem
-Fusse völliger Gleichberechtigung der Ehegatten eingegangen. Bei der
-Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte vollständig in die Familie
-der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr untergeht; sie bietet das
-klarste Beispiel für den Zustand des geschlechtlichen Lebens zur Zeit
-der matriarchalischen Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den
-Ambel-anak geschlossen, sagt +Marsden+,[462] so wählt der Vater seiner
-Tochter aus einigen jungen Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich stammt
-derselbe aus einer weniger vornehmen Familie und diese muss allen
-ferneren Rechten oder Ansprüchen auf ihn entsagen. Er wird in das Haus
-seines Schwiegervaters geführt, der bei dieser Gelegenheit einen Büffel
-schlachtet und von den Verwandten seines Eidams zwanzig Dollars erhält.
-Von dieser Zeit an trifft das _Buruk baik nia_ (das Gute und Schlechte
-das er thut) die Angehörigen seiner Frau. Mordet oder stiehlt er, so
-zahlen sie das _Bañgun_ oder Strafgeld; wird er ermordet, so erhalten
-sie das Bañgun. Sie sind verantwortlich für alle Schulden, die er als
-Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern. Er nimmt in der
-Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und einem Schuldner
-ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert, besitzt
-aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag seines
-Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet, gehört der
-Familie seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und in
-solchem Falle muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er
-gekommen, zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf
-Java[463] und bei den Lampongern.[464]
-
-Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in
-die matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich
-auch noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch
-in kleine Clane geteilt, welche _Mahari_, nämlich „Mutterschaften“
-heissen. Ehedem stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die
-oberste Gewalt aus; jetzt versieht diesen Posten ein Häuptling,
-_Laskar_, welcher gewöhnlich aus den reichsten Sklavenhaltern, aber
-stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt wird und mehr oder weniger
-ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den Garo ist es auch das
-Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten erfolgt ein
-Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher die Braut
-angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und deren
-Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben dann bei
-der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater oder leben zwar
-ganz in seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen völlig Fremden.[465]
-Weitere Beispiele bietet sogar der Kreis der Völker mittelländischen
-Stammes. Bei den altiberischen Kantabrern besassen die Frauen das
-Erbe und dieses ging von der Mutter auf die Töchter über. Diese gaben
-ihre Brüder zur Ehe hinaus, und so brachte der Mann seiner Frau, als
-Abfindung für seinen Nutzgenuss am Erbe, eine Aussteuer, eine _Dos_,
-ins Haus. Die Araber übten ursprünglich Exogamie, welche sie aber
-bald mit der Endogamie vertauschten, nachdem das Patriarchat dem
-Matriarchate gefolgt war, welches +Wilken+ für die vorislamitische
-Zeit ungemein wahrscheinlich gemacht hat.[466] Nach +Robertson
-Smith+ waren die alten Araberstämme, mit ihren so häufigen Tiernamen,
-ursprünglich Totemstämme, und das tiefere Studium der Quellen zeigt
-ihre geschlechtlichen Sitten auf einer dem Matriarchate sogar noch
-vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte grosse Ungebundenheit,
-und nicht selten war eine Art von Ehe, die diesen Namen kaum verdient
-und der sie den Namen _Nikâh al-motá_, Genussehe, gaben. Diese
-Verbindung ward auf bestimmte Zeit, gegen einen vorher verabredeten,
-der Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen. Muhammed erst schaffte
-diese Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände spricht schon der
-arabische Name für Stamm, Familie, nämlich _Bain_, d. i. so viel als
-Bauch. +Ibn Batuta+ bezeugt, dass es namentlich die Mütter seien,
-welche für die Kinder sorgten. Endlich wurzelt sicherlich in ehemaligen
-matriarchalischen Zuständen der seltsame Glaube der Araber, die Art
-eines Mannes gehe auf den Schwestersohn über. Sehr enge Beziehungen
-verknüpfen daher den Neffen mit seinem Oheim mütterlicherseits,
-seinem _Châl_. Auch von den indogermanischen Völkern, den Kelten
-und den asiatischen Ariern sind mancherlei analoge Nachrichten
-überliefert; sogar in den römischen Gesetzen und Sitten sind deutliche
-Spuren eines alten Mutterrechtes zu erkennen, und was die Germanen
-anbelangt, so bildet des +Tacitus+ bekannter Ausspruch[467] für
-sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis für die Herrschaft des
-Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei den germanischen Völkern.
-Dr. +Lothar Darguns+ gründliche rechtsgeschichtliche Forschungen
-ergeben, dass die gemeinsamen Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer,
-Kelten und Germanen, die alten Arier, zur Zeit ihrer Trennung die
-Verwandtschaft durch Mütter als einzige oder hauptsächliche Grundlage
-der Blutsverwandtschaft ansahen und ihr gesamtes Familienrecht
-diesem Grundsatze unterordneten. Die Arier haben, der gewöhnlichen
-Annahme der Sprachforscher entgegen, nicht in patriarchalischer,
-agnatischer Familienordnung gelebt, sondern unter der Herrschaft
-des Mutterrechts. Dieses musste also den Ausgangspunkt für die
-Entwicklung des Familienrechts der einzelnen arischen Völker, folglich
-auch des germanischen Familienrechts bilden.[468] Den Spuren des
-vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir im Verfolge der weiteren
-Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach begegnen.
-
-So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten,
-dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen
-Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist.
-Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe
-von dem späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil
-allerdings in beiden die Mutterfolge waltete, nahmen dafür
-unbedingte Allgemeinheit in Anspruch. Die Gründe, warum ich das
-schon ein bestimmtes festeres Gefüge zeigende Matriarchat von der in
-Ungebundenheit sich bewegenden Muttergruppe absondere, habe ich früher
-auseinandergesetzt. Desgleichen, dass ich letztere gleichfalls für
-eine allgemeine Durchgangsphase unseres Geschlechtes halte, während
-das Matriarchat sich nicht notwendig bei jedem Volke entwickeln
-musste und je nach den bedingenden Umständen auch ein direkter
-Übergang zum Patriarchate mir nicht ausgeschlossen erscheint. Hierin
-berühre ich mich mit +Karl Kautsky+, welcher im Gegensatze zu den
-meisten Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und Kaufehe gleichfalls
-nicht als notwendige Durchgangsstadien für die eheliche Entwicklung
-jedes Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber selbständig neben
-diesen aus der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln lässt.[469]
-Inwiefern Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird noch zu
-untersuchen sein. Trennen muss ich mich dagegen von +Kautsky+, wenn er
-im Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und Weiberherrschaft
-ausläuft, den +Endpunkt+ einer bestimmten Entwicklungsrichtung
-erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern Systeme
-hinüberführe.[470] Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die
-Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends
-ist es umgekehrt.[471] Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz
-von Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch
-vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat.
-
-
-[456] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 83.
-
-[457] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 346.
-
-[458] G. A. +Wilken+. _Over de verwantschap en het Huwelijks- en
-Erfrecht bij de volken van het maleische Ras._ Amsterdam 1883. S.
-7. Die Namen dieser Siedlungen sind bei den angeführten Stämmen
-verschiedene. So heisst bei den Sundanesen die Muttersiedlung _Kotâ_,
-die Tochtersiedlung _Tarataq_, bei den Battak _Kuta_ und _Pagaran_, in
-Palembang _Dusun_ und _Talang_, in Lampong _Tidschuh_ und _Umbul_, in
-Minahassa _Wanua_ oder _Roöng_ und _Tumani_.
-
-[459] +Wilken+. A. a. O. S. 8-13.
-
-[460] A. a. O. S. 13-31.
-
-[461] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 26.
-
-[462] +Marsden+. Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel
-Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. 285-286.
-
-[463] +Olivier+. Land- und Seereisen im niederländischen Indien in den
-Jahren 1817-1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. I. S. 93.
-
-[464] +Wilken+. _Verwantschap en het Huwelijk- en Erfrecht._ S. 63.
-
-[465] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ Paris 1887.
-S. 101-102.
-
-[466] G. A. +Wilken+. _Hat Matriarcheat by de oude Arabieren._
-Amsterdam 1884.
-
-[467] +Tacitus+. Germ. cap. 20: _Sororum filiis idem apud avunculum
-quam apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc nexum
-sanguinis arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt,
-tanquam ii et animum firmius et domum latius teneant._
-
-[468] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.
-
-[469] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 338.
-
-[470] A. a. O. S. 347.
-
-[471] +Dargun+. A. a. O. S. 17.
-
-
-
-
-XIV.
-
-Die Polyandrie.
-
-
-Nicht als eine +notwendige+ Fortbildungsstufe des Matriarchats, sagte
-ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl aber
-erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann als
-dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich einen
-Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen Sitte
-zu werfen. Natürlich kann dabei nur von +geregelter+ Vielmännerei die
-Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser Vermischung
-zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was bei sonst
-irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines anständig
-klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte +Prostitution+ bezeichnet
-wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die
-Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau +ausschliesslich+ mit
-mehreren +bestimmten+ Männern verbunden ist, und das Weib den Vater
-ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten
-bezeichnet. Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun
-wieder eine +rohere+ und eine +höhere+ Form zu unterscheiden, welche
-beide schon aus dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat
-nämlich die Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden,
-besonders bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei
-den Liburnern an den Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen
-Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die
-alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und
-geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele
-mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine
-Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt
-dies von den Agathyrsen, den Mäaten des +Dio Cassius+ und anderen.
-+Seylax+ von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien
-Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit ihren
-Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. +Tacitus+
-erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. Nach +Caesar+ war
-dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen gehörten die Weiber
-zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch Vätern und Söhnen
-gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen entsprossenen Kinder
-wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst besessen, zuerkannt.[472]
-+Dio Cassius+ lässt eine britische Frau in Verteidigung ihrer
-Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen mit ihresgleichen
-das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter ihnen Stehenden.
-Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für den Schimpf,
-welchen ihnen die Römer angethan, und +Tacitus+ erzählt in seinen
-Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als sie
-ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte,
-dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen
-und ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf
-geregelte Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht
-ist. Unleugbare Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei
-unter den Pikten lassen sich beibringen. Und während in einigen Teilen
-Mediens, nach +Strabo+, Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten
-war, da jeder Mann mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in
-anderen Provinzen des Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten
-mit Stolz auf diejenigen herab, welche deren weniger hatten als sie.
-Ehe der Islâm dort Eingang fand, schätzten desgleichen die Weiber
-Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen Stellung nach der Zahl der
-Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch die Goten in Transoxiana
-übten Polyandrie und die Hindutraditionen weisen ebenfalls darauf
-hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen im Gesetzbuche des
-Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin zu befruchten,
-und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos Mahabharata,
-dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern war. Als
-der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit darüber
-aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass Dschatita,
-aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben Heiligen
-zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines „Muni“
-(heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei, sämtlich
-„Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen geläutert
-worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte durchaus
-gebilligte Satzung.
-
-In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von
-den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft
-der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer,
-welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten.
-Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes
-anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in
-das Hausgesinde zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht
-übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas
-und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im
-Süden Australiens giebt es Stämme, unter denen nicht nur die Brüder
-fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren
-Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.[475] Für den
-Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray
-von +Angas+, für die an der Moretonbai von +Lang+, für jene bei Port
-Lincoln von +Wilhelmi+ nachgewiesen worden. +Karl Emil Jung+ hat sie
-aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in Inneraustralien weder am
-Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte
-mit Sicherheit finden können.[476] Auch auf einigen Eilanden
-Polynesiens tritt die Polyandrie neben der Polygamie auf, in der Weise,
-dass in den höheren Klassen die Sitte dem Manne gestattete, so viele
-Frauen zu nehmen als er wollte, während den Frauen das nämliche Recht
-in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. Ist die Frau von höherem
-Adel und reicher als der Mann, so hat sie das Recht polyandrisch zu
-leben, während sich der Mann den Luxus der Polygamie nicht gestatten
-darf.[477] So giebt es auf der Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal
-erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten,
-deren einem sie schon in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann
-ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht
-in voller Eintracht nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt +Ellis+
-der Vielmännerei gewisser Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art
-beginnender Polyandrie bestand auf Hawaii durch Zuführung eines
-Cicisbeo, _Punula_ genannt, zum Manne. Neuseeland wird von +Lafitau+,
-+Mac Lennan+ und anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten
-einbezogen, doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche
-Sir +George Grey+ mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür
-aufzufinden. Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien
-wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in
-Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden bei der Witwenschaft
-eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie
-gehört beiden, ebenso die Kinder.
-
-Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von
-ersteren berichtet allerdings +Langsdorff+, man finde zuweilen,
-dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach
-willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres
-Lebens teilen;[480] doch scheint hier von keiner allgemeinen
-Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche
-Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends
-nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau
-und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte
-keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon
-stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die
-gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker
-oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen
-allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die
-Eskimo brechen, nach +David Crantz+, ohne Scheu von beiden Seiten die
-Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich
-vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum
-guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen
-zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen
-Irokesenstämmen gestattet;[482] +Humboldt+ traf sie in Südamerika bei
-den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine
-Frau besitzen.[483] Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen
-Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den
-Herero, nach +Gustav Fritsch+ aus Armut,[484] wogegen nach +Büttner+
-eine gewisse Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen
-Stammesgliedern, sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen
-Bund geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika
-tritt die Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und
-vornehmen Frauen auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie
-wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das
-willkürliche Verstossen und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie
-bei den Fürstinnen in Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als
-Vielmännerei aufzufassen, welche den geregelten Verkehr +gleichzeitig+
--- nicht nacheinander -- mit mehreren Männern voraussetzt.
-
-Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in
-Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten,
-allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher
-Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden
-Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die
-Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm
-der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche
-strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander sich
-verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen darf.
-Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten niemals
-untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder Klasse
-angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau +Janssen+
-berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie in die erwählte
-Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der Bräutigam seinem
-Schwiegervater 20-30 Rupien (40-60 Mark), und damit ist die Ehe
-geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau zugleich die
-Gattin +aller+ Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das des
-ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese
-Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der
-Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen,
-sich eine andere suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen.
-Der Mann geniesst dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der
-Frau +Janssen+ fällt sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom
-Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas
-anders allerdings schildert den Vorgang Oberst +William E. Marshall+,
-dem wir ein anziehendes Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken.
-Darnach erlangt der Jüngling die Einwilligung seines künftigen
-Schwiegervaters und vereinbart mit ihm den in wenigen Monaten zu
-entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist nunmehr geschlossen, bis auf
-die Zustimmung des Mädchens, welches diese von der üblichen Probe
-abhängig macht. Die beiden jungen Leute werden nämlich allein in eine
-Hütte gesperrt, in welche die Mutter des Mädchens Nahrungsmittel
-reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt das Mädchen, je nach
-seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es erscheint also auch
-in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der wählende, sogar als
-der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der vereinbarte
-Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater
-nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488]
-Weiteren Angaben des Major +W. Ross King+ zufolge lebt die Todafrau
-mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen
-herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was +Marshall+ indes
-in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur
-eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was
-+Marshall+ als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird,
-entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter
-und es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel,
-dass sehr häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach +W.
-Ross King+, der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam
-beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer
-oder Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an
-ihrer gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt
-hinzu, dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend
-stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt
-ab an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach +Marshall+ muss dagegen
-jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis
-des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann
-der Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe
-eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile
-zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt
-haben, bekennen sich die Toda, wie +Mantegazza+ berichtet, allmählich
-zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter
-ihnen, die der Polygamie huldigten.[490]
-
-Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu
-von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer
-Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall
-gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige
-französische Reisende und Beobachter +L. Rousselet+ berichtet: Nachdem
-ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer
-wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern
-Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während
-der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste
-auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche
-ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will +Peschel+ die
-Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen
-Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit
-eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die
-Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift.
-Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber
-nach der ersten Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei.
-Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern,
-bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem Liebhaber
-oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem oder höherem
-Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf, Brahmanen,
-Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren Verehrern zu
-zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer unbeschränkten
-Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr auf zehn bis
-zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr eigenes Haus und
-ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu. Jeder Mann
-kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein. Natürlich
-bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche Geschlecht.
-Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die Kinder
-seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie
-mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt
-ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze
-der Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester
-die Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach,
-aber wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine
-Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird
-nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber
-Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder.
-Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „_Aliga Santâna_“ oder
-„_Marumakkatâyam_“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und
-Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen
-durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt
-hier sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.
-
-Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten,
-die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen
-diesen wird die Jungfrau im Alter von 16-20 Jahren einem Knaben
-von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den
-erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater
-mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder gilt der angetraute Mann als
-Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich
-gegenüber hat[492] und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung
-wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.[493]
-Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden
-sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet
-und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den
-Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam,
-am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht
-genügend unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst +Dalton+ z. B.
-bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen
-sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich
-hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der
-Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der
-Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der
-Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles
-dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände,
-deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings
-bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach
-bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die
-Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen.
-Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm
-mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde.
-Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung
-mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf
-zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber
-sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine
-Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie
-angesehen, welche nur durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier
-ausgetilgt werden kann.[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche
-zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die
-Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für
-die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer
-Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so
-lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben,
-sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern
-eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der
-letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt
-die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien
-Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können,
-so wird er als Sklave verkauft.[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich
-ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.[497] Stark und
-ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in
-Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya,
-welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst.
-
-Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich
-mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme,
-wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen Grenze
-von Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine gesellschaftliche
-Einrichtung, artet aber, wozu sie überhaupt neigt, nach +Mantegazza+
-in „freie Liebe“ aus.[498] Auch +Dalton+ versichert: Die Einrichtung
-der Ehe scheint bei den Bhutia entweder gar nicht vorhanden oder von
-geringem Wert zu sein, denn die Männer kümmern sich um das sittliche
-Verhalten ihrer Frauen gar nicht.[499] Weiterhin gegen Westen
-fortschreitend, begegnet man der Vielmännerei in Nepal, im Quellgebiete
-der Dschamna, im Bezirke von Dschaunsar (Jounsar), bei den Pahari,
-den Kulu und den meisten Stämmen tibetischer Rasse, soweit sie dem
-Buddhismus anhängen. In Dschaunsar ist, wenn der älteste Bruder
-heiratet, die Frau, wie auch meist anderwärts, zugleich die Gattin
-seiner jüngeren Brüder, obgleich die Sprösslinge höflichkeitshalber
-die Kinder des ältesten Bruders genannt werden. Wenn eine so grosse
-Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer Familie besteht, dass z.
-B. bei sechs Brüdern der älteste schon herangewachsen, die jüngsten
-aber noch Kinder sind, so heiraten, wie +Dunlop+ berichtet, die älteren
-drei Brüder dann eine Frau, und haben die jüngeren das heiratsfähige
-Alter erreicht, so heiraten sie eine andere, beide Frauen aber werden
-in gleicher Weise als die Frauen aller sechs Brüder betrachtet.[500]
-Zu +Frasers+ Zeiten kostete eine Frau zehn bis zwölf Rupien, für den
-Bauer ein Betrag, den er nur schmerzlich erlegte. Mehrere Brüder
-kauften sich eine Frau, welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an
-Fremde vermieteten. Bei den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben
-jedoch, beim ärmeren Volke, Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und
-alle seine anderen Brüder haben teil an dem Weibe; die Kinder werden
-gemeinschaftlich geliebt und gepflegt.[501] Von den Kindern wird bei
-den meisten Polyandristen am Himalaya, wie +Hermann von Schlagintweit+
-mitteilt, der älteste Gatte der Mutter als Vater, die jüngeren werden
-als Onkel angeredet. Von den verheirateten Frauen sagt der genannte
-Gewährsmann, dass sie, auch wenn sie nur +einen+ Mann haben, sich
-nicht zur Untreue verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich
-einem ausschweifenden Lebenswandel hin.[502] Von den polyandrisch
-lebenden Frauen in Kulu bemerkt +J. Calvert+, dass sie mehr durch ihre
-Schönheit, als durch ihre Tugend sich auszeichnen,[503] und bestätigend
-sagt +Karl Eugen von Ujfalvy+, dass die Reisenden von Kulu die
-merkwürdigsten Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar,
-dass der englische _Assistent-Commissioner_ strengste Vorschriften
-hatte treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu
-steuern.[504] Die Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord
-an Mädchen Sitte ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die
-Kinder sprechen von einem älteren und einem jüngeren Vater, und sobald
-ein Gatte die Schuhe eines seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt,
-weiss er, dass er dasselbe nicht zu betreten hat. Man nennt dieses
-Vorhandensein der Schuhe auf der Schwelle _Dschutika tabu_.[505] Wer
-fühlt sich da nicht auf das lebhafteste gemahnt an das, was +Herodot+
-von den alten Nasamonen berichtet! Übrigens kommen in Kulu in einem
-und dem nämlichen Dorfe Fälle von Polyandrie und Polygamie vor. So ist
-es auch in Ladakh oder Klein-Tibet, wo die Frau das Vorrecht geniesst,
-ausser der Brüdergenossenschaft, der sie als Eigentum verfällt, noch
-einen fünften oder sechsten Gatten nach ihrem Geschmack wählen zu
-können. Auch hier sprechen die Kinder von einem „älteren“ und von
-„jüngeren Vätern“, doch bleiben letztere in einer untergeordneten
-Stellung; die Sorge für die Kinder fällt allein dem ältesten zu.
-Ladakhs Frauen haben im Verhältnis zu denen Indiens grosse Freiheiten;
-sie gehen stets unverschleiert. In Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch
-in Spiti ist wahrscheinlich, aber nicht erwiesen.
-
-Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen
-Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch
-mit den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt
-sein. Bei Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen
-Ehrenstellen streben, scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu
-sein, als eine schwere Last betrachtet und daher vermieden zu werden.
-+Samuel Turner+, den die Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet sandte,
-meldet nämlich: „Die Häupter der Regierung, die Staatsbeamten und alle,
-die es zu werden streben, halten es unter ihrer Würde und nicht für
-ihre Pflicht, Kinder zu haben; sie glauben sich dessen überhoben und
-überlassen diese Mühe den Männern des Volks. Die Tibeter betrachten
-die Heirat als eine verdriessliche Sache und als eine störende und
-beschämende Last, welche die Männer einer Familie sich zu erleichtern
-trachten müssen, indem sie dieselbe untereinander teilen.“ Im Grunde
-genommen war diese Ansicht der Ehe beiläufig auch jene des Apostel
-Paulus.
-
-Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die
-Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen
-Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben;
-Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte
-ist auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor
-der Ehe kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf
-zu gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie
-Hand in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält
-nämlich zugleich die jüngere Schwester.
-
-Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon,
-das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher
-in ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch
-bei den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche
-im gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit sich
-nie mit der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir +James Emerson
-Tennent+, dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes Werk über Ceylon
-verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei dort dereinst ganz
-allgemein gewesen und in ein ungemein hohes Alter hinaufreicht.[506]
-Die englische Regierung ist seit langem eifrig bemüht sie zu
-unterdrücken, ausgetilgt hat sie die Sitte noch nicht.[507] In der
-Regel sind die Gatten Verwandte, sehr häufig Brüder. Nicht selten haben
-ihrer zwei oder drei eine Frau gemeinschaftlich; es soll jedoch, wie
-+Häckel+ berichtet, auch Damen geben, die sich des Besitzes von acht
-bis zwölf anerkannten Männern erfreuen. Wenn nun schon die Vielmännerei
-im allgemeinen auf ein bedeutendes +moralisches+ Übergewicht der
-Frauen hindeutet, so ist die auf Ceylon übliche doppelte Art der
-Heirat dafür ein weiterer Beweis: Diese beiden Heiratsmethoden sind
-die _Diga_ und die _Bina_. Nur bei der ersteren Form verlässt die Frau
-das elterliche Haus, um bei ihrem Gatten zu wohnen; die Frau kann,
-wenn sie will, die Trennung verlangen, aber der Mann muss einwilligen,
-und dann werden nur die Hochzeitsgeschenke zurückgegeben. Bei der
-Bina-Heirat, die auch bei den indischen Kotsch üblich, wohnt dagegen
-der Mann im Hause seiner Schwiegereltern und kann jeden Augenblick
-fortgeschickt werden, wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht
-behandelt. Die Singhalesen sagen, um die Stellung eines solchen Mannes
-zu bezeichnen: „Der Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier
-Dinge mitzunehmen: ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein
-Talipotblatt, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen
-Stab, um sich daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne
-um sich zu leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde
-des Tages oder der Nacht abreisen“.[508] Der matriarchale Charakter
-dieser Bina-Ehe ist unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst
-auch den Chinesen bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen
-Reiches spricht von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause
-vertriebenen Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater,
-wie die etwa an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert
-Rutenstreichen.[509]
-
-Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten
-im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der
-Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der
-Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist
-noch nicht das Gebot +unserer+ Moral erstanden, eine Frau solle bloss
-+einem+ Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei herrscht dort
-in der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von der Richtigkeit
-+dieser+ Moral überzeugt ist und er -- verachtet das Weib seiner Liebe,
-wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme dich, dass du nur einen
-Mann hast“ -- diese Äusserung eines Bojken aus der Nähe von Sambor ist
-kennzeichnend für die Anschauungsweise des Völkchens.
-
-Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen
-sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach +Turner+
-wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den südlichen
-Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft einen hohen
-Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit verbinden sie
-den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der Ehemänner. Nach
-Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen sehr friedlich
-nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. +Georg Bogle+
-sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. Hie und da allerdings
-entstehe ein Streit über die Kinder, aber er werde bald beigelegt durch
-die Vergleichung der Gesichtszüge mit jenen der Väter -- wiederum
-eine Erinnerung an +Herodots+ Mitteilungen über die äthiopischen
-Auser -- oder indem man der Mutter die Entscheidung überlässt.[510]
-Viel weniger günstig lautet das Urteil anderer Beobachter. Herr +von
-Ujfalvy+ sagt, die Polyandrie übe jedenfalls unter den Weibern einen
-üblen Einfluss auf Sitte und Geist aus, denn weder in Ladakh noch
-in Sultanpur sind sie Muster von ehelicher Treue, und ohne positiv
-lasterhaft oder geldgierig zu sein, sind die Frauen dieser Länder
-doch sehr gefallsüchtig und flatterhaft.[511] In Südindien ist die
-Vielmännerei, nach der Ansicht +Emil von Schlagintweits+, sogar ein
-grosses gesellschaftliches Übel, das zu tiefem Herzeleid, Misstrauen,
-Eifersucht, Streit und zu Hass bis in den Tod führt, aber von den
-Behörden und Missionären vergeblich bekämpft wird, da die geringe
-Meinung, welche der Hindu der unteren Stände vom Weibe hegt, und der
-Eigennutz der Priester dieser Unsitte Vorschub leistet.[512] -- Ich
-weiss nicht ob in diesem Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell
-aufgetragen sind, zumal bei aller Würdigung der mit Vielmännerei
-verknüpften Nachteile gerade die Eintracht in den polyandrischen
-Haushaltungen, das Fehlen jeglicher Eifersucht das unverhohlene
-Erstaunen der europäischen Reisenden zu erregen pflegt. Ja, die
-Polyandrie hat in +Mantegazza+ sogar in gewissem Sinne einen Anwalt
-gefunden, der sich eben auf südindische Verhältnisse beruft: „Ich
-habe die Polyandrie bei den Toda im südlichen Indien beobachtet und
-habe die Frauen bei ihnen viel glücklicher gefunden als bei polygamen
-Völkern. Alles was selten ist, wird gesucht und geschätzt, und wenn
-die Gewohnheit die Schneide der Eifersucht abgestumpft hat, so trinken
-mehrere Männer ohne Widerwillen und Groll aus einer einzigen Schale
-der Liebe, während die immer begehrte Frau, die es immer versteht, den
-glücklich zu machen, welcher sie sucht, Liebkosungen und Liebesbeweise
-mit weisem Masse austeilt. Die Monogamie,“ fährt der italienische
-Gelehrte fort, „ist die einzige moralische Form der menschlichen
-Gesellschaft, aber wo sie wegen des niedrigen Niveaus einer Rasse nicht
-möglich ist, da hundertmal lieber eine polyandrische, als eine polygame
-Rasse, so sehr dies auch unsern Stolz als Männer demütigen mag“.[513]
-
-Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen
-polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei
-Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere.
-Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel
-das Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne,
-sondern die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine
-Brüder, so muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur
-dann kann er heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben
-lang.[514] Roher ist jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige
-Gatten wählt. Beide Arten Vielmännerei treten aber sowohl neben
-endogamen, als exogamen Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage
-bildende Matriarchat sich gleichfalls schon der ursprünglichen
-Endogamie entwunden hat und auch im Bereiche der Exogamie erscheint.
-Überall nun, wo die Polyandrie zur zweiten, höheren Stufe aufgestiegen,
-ist auch schon zumeist die agnatische Erbfolge üblich, ohne dass das
-Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen im stande wäre. Wo dagegen
-die Gatten untereinander durch keine Verwandtschaftsbande verknüpft
-sind, wie bei den Naïr, dauert die mütterliche Erbfolge fort.[515]
-
-In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass,
-wo Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die
-weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen
-die Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.[516] Auf
-Ceylon z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen
-zur Welt kommen. Da aber in den Haremen Siams nach +Campbell+ Knaben
-und Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden,
-wie bei monogamen Verbindungen, so hält +Peschel+ den obigen Satz
-für widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser
-Vermutung nicht günstig sind.[517] Desgleichen hat Dr. +Dusing+ eine
-Menge Thatsachen zusammengetragen, welche seiner Aufstellung viel
-Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen
-stets mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es
-mangelt, so dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der
-Geschlechter sich von selbst regelt.[518] Dies schliesst nicht aus,
-dass ein Missverhältnis +künstlich+ hervorgerufen werden kann, wie
-dies z. B. durch systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen
-oder Stämmen thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber
-Weibermangel der Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste
-nach Malakka, Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling
-z. B. bringen nur wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei
-ihnen allgemein.[519] Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein
-solcher Mangel an Weibern, dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau
-besitzen.[520]
-
-Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden
-und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf
-Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w.
-sind die bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der
-Besitz ist demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer
-fortgesetzten Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester Zeit
-nicht mehr im stande wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist also nach
-+Harcourt+ und +Rousselet+ die Polyandrie eine rein nationalökonomische
-Einrichtung. Dieser Meinung pflichten auch +Frederick Drew+, +Hermann
-von Schlagintweit+, +Karl von Ujfalvy+, Dr. +H. W. Bellew+ zu, welch
-letzterer die Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen
-Ausdehnung des bewohnbaren Bodens erklärt,[521] und auch +Mantegazza+
-sieht in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm zufolge dem
-ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen, die starke Vermehrung
-der Bevölkerung zu beschränken.[522] In vielen Fällen mag man diese
-Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden
-Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich
-befinde mich hier in Übereinstimmung mit +Herbert Spencer+, welcher
-die Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, obgleich
-letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer Fortdauer
-und ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.[523] Ceylon ist zwar auch ein
-armes Land und ein schlechter Ackerboden,[524] aber es sind vornehmlich
-die reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,[525] und die
-Balti in Tibet haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der Polygamie
-vertauscht, obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für die erstere
-hätten, wie die Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige Boden ist
-sehr beschränkt.[526] Sir +John Lubbock+ erblickt in der Polyandrie
-eine ausnahmsweise Einrichtung, die gewöhnlich die Beseitigung der
-Übelstände bezweckt, welche da entspringen, wo bei ursprünglich
-herrschender Monogamie ein grosser Mangel an Frauen ist.[527] Gewiss
-ist dies ebenfalls ein ins Gewicht fallender Gesichtspunkt, und
-+Mantegazza+ erkennt denselben an, wenn er sagt: Die Polyandrie kann
-nur in einem Lande als normale und beständige Form der menschlichen
-Familie herrschen, wenn sie durch den Mord der neugeborenen Mädchen
-unterstützt wird.[528] Diese Einschränkung schiesst allerdings über
-das Ziel hinaus, insofern Mädchenmord durchaus kein regelmässiger
-Begleiter polyandrischer Zustände sein muss. +Mantegazza+ selbst weiss
-nichts davon bei den polyandrischen Bhutia; in Ladakh hat +Drew+
-trotz aller Nachforschungen nichts über allenfalsige Mädchenmorde
-erfahren können. Andrerseits wütet diese Sitte unter den Radschputen,
-und diese sind keine Polyandristen. Mag nun auch Armut des Boden
-einerseits, natürlicher Mangel an Frauen andererseits immerhin
-das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei beigetragen haben,
-ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt in +älteren+
-Verhältnissen. +Lipperts+ Verdienst ist es, als kulturgeschichtlich
-unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb endogamischer
-Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich auch
-dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile beruhte
-auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung zum
-Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr
-wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren
-Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in
-den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen
-Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht,
-zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden,
-sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“[529] Und
-auf diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als
-Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts
-anderes auch +Herbert Spencer+, wenn er „die Polyandrie als eine der
-Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den
-ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich
-als eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr
-wetteifernde Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie
-daher noch nicht zu beseitigen vermochten.“[530]
-
-
-[472] _Uxores habent deni duodenique inter se communes et maxime
-fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt ex his
-nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta est._
-(+Caesar+, _de bello gall._ lib. V. cap. 14.)
-
-[473] _Iam primum uxor ejus_ (des Häuptlings) _Boudicca verberibus
-adfecta ed filio stupro violatae sunt_, schreibt +Tacitus+. Annales
-lib. XIV. cap. 31 und weiterhin, cap. 35, will +Boadicea+ „_confectum
-verberibus corpus, contrectatam filiarum pudicitiam ulcisci. Eo
-provectas Romanorum cupidines, ut non corpora, ne senectam quidem aut
-virginitatem inpollutam relinquant._“
-
-[474] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. I. S. 56.
-
-[475] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228.
-
-[476] Globus. Bd. LII. S. 91.
-
-[477] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 319.
-
-[478] +Waitz-Gerland+. Anthropologie d. Naturvölker. Bd. VI. S. 128.
-
-[479] +Ratzel+. Völkerkunde. Bd. II. S. 276.
-
-[480] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. II. S.
-63.
-
-[481] +David Crantz+. Historie von Grönland. Barby und Leipzig 1765.
-Bd. I. S. 207-212.
-
-[482] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 115.
-
-[483] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. IV. S. 103.
-
-[484] G. +Fritsch+. Die Eingeborenen Südafrikas ethnographisch und
-anatomisch. Breslau 1873. S. 227.
-
-[485] +Ratzel.+ Völkerkunde. Bd. I. S. 343.
-
-[486] Globus. Bd. XLIII. S. 371.
-
-[487] +William E. Marshall+. _A Phrenologist amongst the Todas; or the
-Study of a primitive tribe in South India: History, Character, Customs,
-Religion, Infanticide, Polyandry, Language._ London 1873.
-
-[488] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 127.
-
-[489] _Revue d'Anthrop._ A. a. O.
-
-[490] +Mantegazza+. Indien. Jena 1885. S. 120.
-
-[491] +Peschel+. Völkerkunde. S. 222.
-
-[492] +Emil von Schlagintweit.+ Indien in Wort and Bild. Leipzig 1880.
-Bd. I. S. 100.
-
-[493] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.
-
-[494] +Dalton.+ Beschreibende Ethnologie Bengalens. Deutsch bearbeitet
-von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.
-
-[495] +Dalton+. A. a. O. S. 41.
-
-[496] A. a. O. S. 50.
-
-[497] A. a. O. S. 22. Oberst +Dalton+ erzählt diesbezüglich folgende
-bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes Daflamädchen kam eines
-Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen und flehte in höchst
-poetischen Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war die Tochter eines
-Häuptlings und sollte die Frau eines Freundes ihres Vaters werden,
-der schon mehrere Frauen hatte. Sie wollte aber nicht eine von vielen
-sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass sie liebe und wieder geliebt
-werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton beruhigte das Mädchen
-und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte er aber, als der Bote
-nicht einen, sondern +zwei+ Geliebte brachte. Das Mädchen hatte sich
-von zwei jungen Burschen entführen lassen.
-
-[498] +Mantegazza+. Indien. S. 193.
-
-[499] +Dalton+. A. a. O. S. 52.
-
-[500] Ausland 1860. S. 840.
-
-[501] +C. F. Gordon-Cumming+. _In the Himalayas and on the Indian
-Plains._ London 1884. S. 406.
-
-[502] +Hermann von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena
-1871. Bd. II. S. 47-48.
-
-[503] +J. Calvert+. _Kulu and the Silver Country of the Vazeers._
-London 1873. S. 32.
-
-[504] +Karl Eugen von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse
-und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.
-
-[505] A. a. O. S. 36.
-
-[506] Sir +James Emerson Tennent+. _Ceylon; an account of the island,
-physical, historical and topographical._ London 1859. Bd. II. S. 428.
-429.
-
-[507] +Ernst Häckel+. Indische Reisebriefe. Berlin 1884. S. 240.
-
-[508] Ausland 1851. S. 657.
-
-[509] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ Genève u. Paris
-1874. S. 157.
-
-[510] _Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, and of the
-journey of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. Markham._
-London 1876. S. 122.
-
-[511] +Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.
-
-[512] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. 100.
-
-[513] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 320.
-
-[514] +Abel de Rémusat+. _Naw. Mélanges asiatiques._ Paris 1829. S. 245.
-
-[515] +Giraud-Teulon+. A. a. O. S. 148.
-
-[516] Ausland 1865. S. 285.
-
-[517] +Peschel+. Völkerkunde. S. 221.
-
-[518] Dr. +Karl Dusing+. Die Faktoren, welche die Sexualität
-entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.
-
-[519] Globus Bd. XXV. S. 379.
-
-[520] +M. Eckardt+. Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. d. Ver. f.
-naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. 21).
-
-[521] +H. W. Bellew+. _Kashmir and Kashgar. A Narrative of the journey
-of the embassy to Kashgar_ in 1873-74. London 1885. S. 118.
-
-[522] +Mantegazza+. A. a. O. S. 318.
-
-[523] +Herbert Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Deutsch von B.
-Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.
-
-[524] S. W. Baker. _Eight years' Wanderings in Ceylon._ London 1855. S.
-61.
-
-[525] +Tennent+. Ceylon. Bd. II. S. 428.
-
-[526] Dr. +Konrad Ganzenmüller+ im Globus. Bd. XXXVIII. S. 77.
-
-[527] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118.
-
-[528] +Mantegazza+. A. a. O. S. 319.
-
-[529] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 10.
-
-[530] +Herbert Spencer+. A. a. O.
-
-
-
-
-XV.
-
-Das Levirat.
-
-
-Ist Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte Gesagten,
-keineswegs als eine notwendige Übergangsform anzusehen, welche jedes
-Volk einmal durchlaufen haben muss, so erhebt sie sich doch stets
-auf dem Untergrunde des Matriarchats und kann in gewissem Sinne als
-dessen schärfste Ausprägung gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es
-später kennen lernen werden, hört die Polyandrie auf, wird sie einfach
-unmöglich. „So wenig die Leibwaffe mehreren Menschen gehören kann,
-so wenig kann, wenigstens dem Prinzip dieses Rechtes nach, die Frau
-ein Gegenstand geteilten Besitzes sein.“[531] Wohl aber entsendet sie
-noch als Ausläufer, so zu sagen, gewisse Erscheinungen in den Bereich
-solcher Völker, aus deren Sitten Matriarchat und Polyandrie längst
-verschwunden sind. Ich rechne dazu die sogenannte +Leviratsehe+ und die
-+Dreiviertelheiraten+. Ihnen muss hier eine kurze Betrachtung gewidmet
-werden.
-
-Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach
-der Schwager (latein. _levir_, griech. δαήρ, sanskr. _devar_) seine
-Schwägerin, d. h. die Gattin seines verstorbenen Bruders zum Weibe
-nimmt, ein Gebrauch, der sehr vielen, selbst hochgestiegenen Völkern
-eigen ist. Im Kreise unserer eigenen Gesittung, in Deutschland, kommen,
-freilich nicht als ein Gebot der Sitte, sondern nach jeweiliger
-Willkür, derartige Ehen häufig vor, nachdem das aus Missverständnis
-einer Bibelstelle[532] entstandene kirchliche und staatliche Verbot der
-aufeinander folgenden Ehe eines Mannes mit zwei Schwestern beseitigt
-ist, an welchem die konservativen Engländer mit einer, einer besseren
-Sache würdigen Zähigkeit noch heute festhalten. In der Auffassung
-des Leviratsverhältnisses herrscht noch ziemlich viel Verwirrung.
-Meistens will man dasselbe -- und eine gewisse Schule hält daran mit
-Eifer fest -- als einen blossen Ausdruck des vollen Eigentumsrechtes
-des Mannes auf die Hinterlassenschaft seines Bruders betrachten,
-zu welcher auch dessen Frau oder Frauen gehörten. Dass das Levirat
-ursprünglich in der Vielmännerei wurzelt, widerstrebt allerdings jenen,
-welche für das geschichtlich Gewordene weder Sinn noch Verständnis
-besitzen. Nur solche mögen Dr. +W. Schneider+ beistimmen, wenn er
-bemerkt: „Bis zu welchem Grade die darwinistische Tendenz den Blick
-zu trüben vermag, zeigen die allerdings unfruchtbaren Bemühungen, die
-verbreitete Leviratsehe als Rückstand polyandrischer Verhältnisse zu
-erklären; wird doch durch diese Satzung, nach welcher die Witwe gleich
-der übrigen Hinterlassenschaft vererbt, das volle Eigentumsrecht
-des Mannes auf sein Weib deutlich genug anerkannt.“[533] Das ist es
-aber gerade, worin der dogmatische Streiter sich +gründlich irrt+,
-denn die Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten, sind
-durchaus nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines
-Mannes dessen Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist
-noch lange nicht ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf
-der überlebende Schwager ein +Anrecht+ habe, in das die Frauen sich
-unbedingt fügen müssten. Es ist +Kautskys+ Verdienst, nachgewiesen zu
-haben, dass bei der Leviratsehe ursprünglich das +Recht+ auf Seite
-der Frau, die +Pflicht+ auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht
-geradezu eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem
-„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis
-ist sofort gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine
-Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig
-gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding.
-
-Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in
-Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,[534] bei den Ostjaken[535]
-im nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder
-Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern,
-den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika
-und den Negern der Goldküste. +Plan Carpin+, der Botschafter Ludwigs
-des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die
-polygamen Neukaledonier -- bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben --
-meiden bei ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten
-dagegen ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.[536] Jeden
-Mann, obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie +Rochas+ berichtet,
-die Sitte, die Bruderswitwe zu heiraten,[537] möge er nun selbst schon
-Weiber haben oder nicht.[538] +Meinicke+, weniger scharf im Ausdrucke,
-meldet: „Die Witwe darf den Bruder ihres Mannes heiraten,“[539] und Dr.
-+Georg Gerland+, der fleissige Fortsetzer von +Waitz'+ grossem Werke
-über die Naturvölker, sagt, gestützt auf +Dillon+ und +Turner+, von
-den Papua im allgemeinen: „Die Witwe muss der Bruder des Verstorbenen
-zu sich nehmen, wie sie auch als die Haupterbin des Mannes gilt.“[540]
-Auf den Marschallinseln ist des Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder,
-und diesem erwächst zugleich die Verpflichtung, sämtliche Frauen des
-Verstorbenen zu heiraten.[541] Den Malgaschen gilt es für eine der
-traurigsten Schicksale, ohne Nachkommen aus dem Leben zu scheiden;
-stirbt ein älterer Bruder, ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der
-nächstfolgende Bruder die Witwe heiraten, um das Andenken des älteren
-zu bewahren; die Kinder aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen
-und Erben des älteren Bruders betrachtet.[542] Die Schwagerpflicht der
-Ostjaken, welche heute alle Christen sind und sich demnach mit einer
-Frau begnügen, hatte schon +Castrén+ gemeldet; neuerdings ward sie
-durch Fürst +N. Kostrow+ bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der
-jüngere Bruder muss die Witwe des älteren ehelichen.“[543] Bei den Mar
-in Indien nimmt, nach +Dalton+, ein Mann -- einer _Sagai_ genannten
-Sitte zufolge -- stets die Witwe seines ältesten Bruders zur Frau.
-Die Afghanen erachten es gleichfalls als eine Pflicht des Mannes,
-die kinderlose Bruderswitwe zu heiraten, und jede Abweichung davon
-wird als das grösste Ärgernis angesehen.[544] Bei den Ama Sulu darf
-der Bruder sich nicht weigern, die Frau seines verstorbenen Bruders
-zu heiraten; er +muss+ sie annehmen.[545] Eine Art Leviratsehe ist
-auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der Verpflichtete nicht
-immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des Verstorbenen.[546]
-Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu heiraten, mag das
-Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das Levirat sogar den
-europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den Katholiken
-unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist folgendes
-Erlebnis des trefflichen Reisenden +Wilhelm Lejean+. Letzterer sah
-in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen Burschen,
-dem seine Mutter, eine stämmige, vierschrötige Albanesin, eine derbe
-Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und
-jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die
-auch verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der
-Bursche die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war
-schon Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte
-er sich. Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein
-rechtschaffener Mann, und wenn er fünf, wenn er zehn verstorbene
-Brüder gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu
-heiraten.[547]
-
-In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als
-der Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen
-diesen Fällen ist ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe
-vorhanden, vielmehr handelt es sich seinerseits um eine +Pflicht+,
-deren Erfüllung die Witwe beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber
-ein ganz verschiedener Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält
-die vorgetragene Ansicht durch die gründlichen Untersuchungen +G. A.
-Wilkens+ über die Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall
-treten nämlich bei den dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen
-oder Endogamen, die greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung,
-auf Mutterrecht gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch
-+neben+ der patriarchalen Heiratsform eine zweite, matriarchale, wobei
-die Frau weder ihren Stamm, noch ihre Familie verlässt, der Gatte
-vielmehr in diese eintritt und die Kinder dem Stamme der Mutter folgen,
-ganz wie wir auf Ceylon in der _Bina_ sahen. Bei den Battak erscheint
-diese Heiratsform, ein Überbleibsel älterer Epochen, unter dem Namen
-_Mandingding_ und natürlich ist dabei auch von keinem Brautschatz
-die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen und mehr noch bei den
-Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der Bräutigam, nicht die
-Braut, ist, welcher gekauft wird,[548] bei den Alfuren von Buru, in
-Rawas und Redschang, wo sie _Semando_ oder _Sumando_ heisst und die
-schon einmal besprochene Fortbildung in die _Ambil Anak_-Ehe erfahren
-hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den Alor-
-und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche bloss
-Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen mancherlei
-Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit Matriarchat
-hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine
-Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich
-Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher zählen
-die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes.
-Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach
-Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so
-dass man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf.
-Beide Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und
-der Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier,
-besonders in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht
-eine Art Schwagerpflicht; die Witwe soll ihres Gatten Bruder und in
-Ermanglung dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so
-dass das Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist
-sie dazu nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes
-an dessen Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas
-verschiedenes Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen Zeit,
-gewissermassen eine +Mittelstufe+ zwischen dem Levirate der älteren
-matriarchalen Sitte, wobei der +Mann+ die Schwägerin ehelichen +muss+,
-und dem gleich zu erörternden der jüngeren patriarchalen Ordnung,
-wonach die +Witwe+ als Erbstück dem Schwager zufällt und diesen
-heiraten muss. Von einem Levirate in +diesem+ Sinne kann da keine Rede
-sein. Wenn bei den Dayak die Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt
-wird, so ist es eine solche, welche völlig von dem Willen der Witwe
-abhängt.
-
-Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter
-einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt
-sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr
-Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall
-das Weib zur Sache, zum vererbbaren Gute herabgedrückt, auf welches
-dann allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die
-in Erbschaft zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben
-an einen anderen verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der
-ursprüngliche und es beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der
-für das Levirat charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner
-jüngsten Stufe der Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen
-Völkern: so bei den Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,[549] bei
-manchen Kaffernstämmen,[550] auch bei den Wolof Senegambiens,[551] den
-Maler in Bengalen[552] endlich bei vielen Völkern des ostindischen
-Archipels. Dort werden die Witwen in der That lediglich als Sachen
-vererbt, so bei den Battak an der Westküste von Sumatra, bei den
-Karo-Karo der Oberlande von Deli an der sumatranischen Ostküste, bei
-den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru und Ceram, den Timoresen,
-den Malayen von Menangkabau, den Redschang und Pasemahers in den
-Oberlanden von Palembang, in den Lampongschen Bezirken, sowie auf den
-von Papua bewohnten Aru- und Key-Inseln.[553] Die Battak nennen das
-Levirat _Mangalija_, doch verfällt die Witwe stets dem jüngeren Bruder,
-wohl auch mitunter einem Neffen oder Oheim, ja sogar einem Stiefsohne,
-aber die Ehe mit einem älteren Bruder gilt als Blutschande, welche mit
-dem Tode bestraft wird,[554] und die unter diesem Volke vorkommenden
-Fälle von Polygamie sind großenteils Folgen des Levirates. Bei den
-Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die Witwe kinderlos ist
-oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und Timoresen sind heute
-Exogamen und ihre Familie beruht auf patriarchalischer Grundlage; die
-Frau hat bei ihnen nie Eigentum und befindet sich gleichsam ausser
-allem Rechte, sie ist nicht viel mehr als eine Sklavin und als
-kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe, _Mangoli_
-genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (_Boli_,
-_Tuhor_ oder _Dschurdschuran_) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in
-jene des Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.[555]
-Bei solcher Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf
-den Bruder oder nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen
-von Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten
-zwar nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb
-welcher eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine
-Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird.
-Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des
-Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung
-herrscht sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein
-Mann sich weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand
-ohne seine Zustimmung die Witwe heiraten darf.[556]
-
-In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine
-durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des
-Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken,
-deren Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt.
-Deutlich und beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare
-Spuren der letzteren auch das Levirat der patriarchalischen Völker
-begleiten. Es ward geübt bei den alten Hindu, welchen es Manus
-Gesetzbuch vorschrieb; denn die spätere Sitte der _Sati_ (Suttee) oder
-Witwenverbrennung war den ältesten Zeiten noch fremd; die Veden kennen
-sie noch nicht. +Nicht+ fremd war den Hindu aber, wie wir sahen, die
-matriarchalische Vielmännerei. Das Levirat übten ferner auch die alten
-Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit nach strengem Vaterrechte
-lebten und uns den falschen Begriff des Levirates am geläufigsten
-gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir dasselbe bei ihnen
-erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am Schlusssteine
-seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung inmitten der
-durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch geordneten
-Gesellschaft erblicken, welche, wie später gezeigt werden soll,
-zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten
-durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem
-Kulte die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung
-der Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit
-und diese führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in
-der Ehe, wobei, wie +Lippert+ treffend bemerkt, die Vorstellung
-der ausschliesslichen Mutterverwandtschaft logischerweise noch
-vorgewaltet haben muss. Nur so konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn
-als Kultpfleger geschenkt werden; dass aber die Pflicht gerade wieder
-dem Bruder desselben aufgetragen wird, deutet doch wieder auf die
-Beimischung des Begriffes der Vaterverwandtschaft.[557] Es zeigt
-dies deutlich, dass das Levirat schon in den allerältesten Zeiten
-des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als die ältesten
-matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es kann also
-auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar betrachtete
-die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern auch die
-Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes
-Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten
-übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen
-aufrecht erhalten werde.[558] Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten
-Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe
-nicht die Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch
-sonst verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die
-Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in
-vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen
-zu sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der
-Sklaverei geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer
-nicht-israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht
-dem Busen folgten.[559] So handelt es sich auch beim Levirate der
-Juden, wie bei jenem der Hindu, um eine +Pflicht+, deren Erfüllung die
-Witwe +beanspruchen+ kann. Indem aber in späterer Zeit der Ahnenkult
-zu Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde, musste
-auch das urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger, aus
-den Urkunden verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine
-Levirats+ehe+.[560] Die Verpflichtung dazu traf in erster Reihe
-die Brüder des Verstorbenen und in deren Ermangelung die nächsten
-Verwandten. So lange eine derartige Witwe noch in der Erwartung stand,
-von irgend einem Verwandten ihres verstorbenen Mannes heimgeführt
-zu werden, wurde sie allerdings nicht nur als ein Familienerbgut,
-sondern vielmehr als die +Verlobte+ des Agnaten angesehen, und alle
-jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt unmöglich oder
-die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten, fanden
-auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der Agnaten
-aufheben.[561] Klar und deutlich spricht das Gesetz diese Verpflichtung
-aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so
-soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draussen nehmen,
-sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie
-ehelichen.“[562] Nur wenn die nächsten Verwandten aus einleuchtenden
-Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten, ging sie an
-entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne seine
-Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe
-durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo
-die Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der
-seines Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse
-ablöste und vor ihm ausspuckte.[563] Ein solcher Mann behielt auch dann
-den Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften beseitigen
-jede Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als
-Schwager+pflicht+.
-
-Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats
-+drei+ ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die gewöhnlich
-allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der jüngeren
-Epoche des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus entwickelte
-Auffassung des Levirates auf das lebhafteste anzufechten, wenn sie sich
-als die +alleinige+ Erklärung dieser Einrichtung aufspielt, wenn sie
-dieselbe in +allen+ Fällen an die Ausbildung des Eigentumsbegriffes
-knüpfen will. In diesen Irrtum verfällt auch +Herbert Spencer+, welcher
-von einer Schwager+pflicht+ nichts weiss, wenn er nicht zugestehen
-will, dass die Sitte, des verstorbenen Bruders Witwe zu heiraten, auf
-das frühere Vorhandensein von Polyandrie schliessen lasse.[564] In
-diesen Irrtum verfällt ferner Sir +John Lubbock+, wenn er sich zu der
-Meinung bekennt, wonach das System des Levirates in engerer Verbindung
-mit den Eigentumsrechten als mit der Vielmännerei stehe.[565]
-Zutreffend für die eine, ist dieses Urteil ganz irrig für die andere
-Form dieser „mosaischen Satzung“, für jene Form, welche unbedingt als
-die ältere zu erklären ist, weil sie eben an die zum Teil schon ganz
-verschwundenen oder doch im Verschwinden begriffenen matriarchalen
-Sitten anknüpft. +Kautsky+ schliesst daher, dass überall, wo die
-Leviratsehe sich findet, einstens Polyandrie und mithin Matriarchat
-geherrscht habe.[566] Aber wer sie auch nicht gerade als einen
-Rückstand polyandrischer Zustände gelten lassen will, wird darin zum
-mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige matriarchale Familienordnung
-erblicken müssen. +Letourneau+ führt daher die Entstehung des Levirates
-mit Recht auf fern liegende Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit
-des Weibes gleichbedeutend mit Untergang, dasselbe also männlichen
-Schutzes bedürftig war. Das Sittengesetz, meint +Letourneau+ sehr
-treffend, geht notwendig aus dem Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor.
-Da zudem bei den Wilden die Fruchtbarkeit der Frauen meist von kurzer
-Dauer und sehr beschränkt ist, so hat die Einrichtung des Levirates den
-ursprünglichen Menschengruppen im Kampfe ums Dasein nur dienlich sein
-können.[567]
-
-Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten
-Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den
-Hassanieh-Arabern vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich
-daher kurz fassen. Wie unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen
-Feststellung, lediglich der +gleichzeitige+ und von Sitte oder Gesetz
-anerkannte Besitz mehrerer Männer durch +eine+ Frau, mit Ausschluss
-aller daran streifenden Verhältnisse, wie z. B. Probe- und Zeitehen,
-verstanden wird, so kann kein Zweifel walten, dass die Dreiviertelehen
-polyandrisch sind. Die Gattin des Hassanieh-Arabers darf nämlich
-für sich drei Tage in der Woche in Anspruch nehmen und alsdann ihre
-Gunst einem Beliebigen, z. B. einem durchreisenden Fremden, gewähren.
-Die Töchter werden stets, wie +John Petherick+ berichtet, an den
-Meistbietenden losgeschlagen, wie dies bisweilen auch in Christenlanden
-geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass bei den Muhammedanern
-infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe sich mühelos wieder
-gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat im Werke, so
-versammeln sich die Familien beider Parteien, und des Bräutigams Vater
-richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie viele Tage in
-der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden müsse. Die Mutter
-wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der Milchkuh und der paar
-Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem Verhältnis finden zur
-Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer Familienverbindungen,
-worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man billigerweise ihr die
-eheliche Treue nicht länger auferlegen könne, als zwei Tage in der
-Woche. Die Partei des Bräutigams gerät darüber in Aufruhr und stellt
-sich empört, so dass der Uneingeweihte befürchten muss, es werde
-blutige Händel geben. Nun treten aber grauhäuptige Friedensstifter
-hervor, besänftigen beide Parteien und bringen Forderung und Angebot
-in ein vernünftiges Gleichgewicht; die Familie des Bräutigams
-erhöht den bedungenen Kaufschilling und die Mutter der Braut spricht
-endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass nämlich die junge Frau
-Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags, also vier volle Tage an
-ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche aber Freiheit haben
-solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“ Beilegung des
-Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen Merissabiere
-zusprechen.[568]
-
-Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher
-Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der
-gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen
-Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung
-zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das
-rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden
-auch Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen
-geschieht. +Mantegazza+ erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen,
-was nur dem Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien
-der Liebe“,[569] erklärt indes bei andern, gleich civilisierten
-Völkern, die jedoch im Strom der Zeit weit hinter uns liegen, sowie
-bei zeitgenössischen, aber wilden Menschen die Prostitution weder
-für eine Schande, noch für ein Vergehen, sondern für eine der süssen
-Notwendigkeiten des Lebens, eine gesellschaftliche Einrichtung, die
-der Ehe, dem Konkubinate und anderen Liebesbündnissen nahe stehe. In
-der That entwickelt sich die Prostitution +neben+ der Familie und
-hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe von der Strenge
-der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen das Gewerbe
-der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der durch
-die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung eines
-Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des menschlichen
-Tieres bleibt.[570]
-
-
-[531] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 87.
-
-[532] Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig zu
-ehelichen.
-
-[533] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 461.
-
-[534] +Martius+. Beiträge zur Ethnographie und Sprachenkunde Amerikas,
-zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153.
-
-[535] +Castrén+. Ethnologische Vorlesungen über die altaischen Völker.
-Petersburg 1857. S. 119.
-
-[536] +Victor de Rochas+. _La Nouvelle Calédonie et ses habitants._
-Paris 1862. S. 232.
-
-[537] A. a. O.
-
-[538] Globus. Bd. XLIV. S. 107.
-
-[539] Dr. +Carl Meinicke+. Die Inseln des Stillen Ozeans. Leipzig 1875
-Bd. I. S. 231.
-
-[540] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 634.
-
-[541] +Franz Hernsheim+. Beitrag zur Sprache der Marshallinseln.
-Leipzig 1880. S. 36.
-
-[542] +Sibree+. Madagaskar. S. 275-276.
-
-[543] Globus. Bd. XXXVI. S. 302.
-
-[544] H. W. Bellew. _Journal of a political mission to Afghanistan_ in
-1857. London 1862. S. 27.
-
-[545] +M. Kranz+. Natur- und Kulturleben der Zulus. Wiesbaden 1880. S.
-105.
-
-[546] +Waitz+. A. a. O. Bd. III. S. 328.
-
-[547] Globus. Bd. XXV. S. 275.
-
-[548] +Wilken+. _Over de Verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht by
-de volken van het maleische Ras._ S. 55.
-
-[549] +G. A. Fischer+ in den Mitteil. der Geograph. Gesellsch. in
-Hamburg. 1879. S. 28.
-
-[550] +Livingstone+. _Missionary Travels and researches in
-South-Africa._ London 1857. S. 185.
-
-[551] +Berenger-Feraud+. _Les peuplades de la Sénégambie._ S. 43.
-
-[552] +Dalton+. Ethnologie Bengalens. S. 105.
-
-[553] +G. A. Wilken+. A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96.
-
-[554] A. a. O. S. 39.
-
-[555] A. a. O. S. 44.
-
-[556] Dr. +Jos. Chavanne+. Afghanistan. Land u. Leute. Wien 1879. S. 60.
-
-[557] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508.
-
-[558] Dr. +Joseph Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden im
-Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881. S. 32.
-
-[559] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 379.
-
-[560] +Lippert+. A. a. O.
-
-[561] +Bergel+. A. a. O. S. 33.
-
-[562] Mos. V. 25. 5.
-
-[563] Mos. V. 25. 6-10.
-
-[564] H. +Spencer+. Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S. 253.
-
-[565] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118.
-
-[566] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 347.
-
-[567] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 327.
-
-[568] +John Peterick+. _Egypt, the Soudan and Central-Africa._ London
-1861. S. 142-144.
-
-[569] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 321.
-
-[570] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I. S. 142.
-
-
-
-
-XVI.
-
-Der Frauenraub und seine Folgen.
-
-
-Die Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen Abschnittes
-beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in eine neue
-Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr die Mutter, das
-Weib, sondern der Vater, der Mann, an die Spitze der Familie tritt.
-Es gilt also nunmehr den Gründen dieses Umschwunges nachzuspüren. Zu
-diesem Behufe müssen wir auf die Muttergruppe der Urzeit zurückgehen.
-
-An sich -- dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises -- besass
-die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit,
-sich über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals
-vermochte selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder
-gar fremde Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss
-das Werk der starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich
-geordneten Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe
-konnte diese um so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die
-ursprünglichen Gruppen der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen
-zueinander standen, wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung
-waren. Der fechtende Teil waren aber naturgemäss die physisch
-stärkeren Männer, welche, jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung
-erlangt hatten. Sie waren es, welche einen feindlichen Überfall von
-der ganzen Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke
-der Gefahr sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu
-ihrem Schutze auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift,
-dass damit, besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs,
-allmählich und ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden
-Geschlechter zueinander eine gewisse Veränderung sich vollzog,
-welche die herrschende mutterrechtliche Familienorganisation
-zunächst allerdings noch unangetastet liess. Aus dem angedeuteten
-Verhältnisse des Schutzes entwickelte sich nämlich ein +politisches+
-Übergewicht des Mannes, insoferne mehrere oder auch nur einer, etwa
-ein glücklicher Anführer, an die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft
-als deren Häuptling trat und deren Interessen gegen die Aussenwelt
-schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als ein blosser „Feldherr“,
-der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass; in die inneren
-Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde oder des
-Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine Veranlassung.
-Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die geringfügigen Dinge,
-welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen war es ja die Mutter
-selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende Stelle anwies.
-Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach friedfertige
-mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es wohl kommen,
-dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im Kriege ganz
-allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der dann weit
-später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den Anfängen
-eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren
-Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen
-Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung
-an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein.
-Bei den Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste
-Achtung im Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,[571]
-und im Reiche des _Muata Jamwo_ ist die oberste Würdenträgerin
-die jedesmalige _Lukokescha_, eine unverheiratete Dame, oft recht
-lockeren Lebenswandels, welche, so lange das Lundareich schon besteht,
-unumschränkt und tributfrei neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt
-als Mutter aller Muata Jamwo und deren Familien, und hat bei der
-Neuwahl eines solchen zu entscheiden.[572] Deutlich erkennt man darin
-einen Nachklang jener ferneren Tage, als der Mann gewissermassen nur
-der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich aufgebauten Gemeinwesens
-war.
-
-Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung,
-möge man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand
-ihre nächste Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches
-seinerseits das Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere
-Familiengruppen oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die
-Bedingungen für ein, selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen
-gegeben. So lange die Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl
-wegen nicht sonderten, fiel die Geschlechtsgenossenschaft mit
-der Horde, dem Stämmchen zusammen, und es gab ausser den alle im
-gleichen Masse berührenden Interessen keine anderen. Die wachsende
-Kopfzahl und dadurch bedingte Verdichtung der Stammesgenossen gab
-aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d. h. zur Erhöhung der
-Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den Fortschritten auf dem
-Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche den Kampf ums Dasein
-mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen gestatteten. Aber diese
-Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne zu gute, der sich indes
-eben dadurch auch zu einer veränderten Lebens- und Ernährungsweise
-gedrängt sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib ihm nicht zu
-folgen, und sehr mit Recht erblickt +Julius Lippert+ in dieser vor
-ihm gar nicht beachteten Differenzierung der Geschlechter nach ihrer
-Ernährungsweise einen wichtigen Markstein in der Kulturentwicklung.
-Des Weibes Nahrung blieb im Boden wurzeln, der Mann schleppte aus
-der Ferne die erlegte Jagdbeute herbei, deren Bereitung am Feuer der
-mütterlichen Hütte naturgemäss dem Weibe anheimfiel. Denn +sie+ war
-die Gründerin, die Besitzerin des wohnlichen Obdachs, die Hüterin und
-Bewahrerin der unentbehrlichen Flamme, an welcher der Mann als Sohn
-oder Gatte sich nur zu Gaste setzte. Heute noch ist bei den meisten
-Völkern das Aufrichten der Hütte, das Abschlagen und Fortschaffen der
-Zelte, sowie das Anmachen des Feuers fast ausschliesslich Sache der
-Frau, -- die Beispiele dafür sind Legion -- und sogar unsere eigene
-höchstgestiegene Gesittung überlässt noch vorzugsweise der Hausfrau die
-innere Ausstattung der Wohnung. Diese Verrichtungen, so natürlich sie
-auch aus den mutterrechtlichen Anschauungen hervorwuchsen, schlossen
-indes ganz von selbst auch ein +Dienen+ in sich, ein Dienen, welches
-die lange Dauer der Sitte schliesslich in +Dienstbarkeit+ verwandelte.
-Als es zur Bildung besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb
-des Stammes kam, war es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach
-aussen im Häuptlinge Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe
-einem ihrer männlichen Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute
-und dass auch hier aus dem ursprünglichen Beschützer allmählich ein
-Oberhaupt ward. Es ist nicht notwendig, dass dieses Oberhaupt der
-+Gatte+ der Mutter, der erzeugende +Vater+ gewesen sei, weit öfter
-fiel die Rolle wohl dem Mutterbruder, dem Oheim zu, welcher die
-Dienstbarkeit des Weibes endlich in Abhängigkeit verwandelte. Die
-Herrschaft, welche dieses männliche Oberhaupt nunmehr übte, war aber
-eine wesentlich verschiedene von der Thätigkeit des Stammeshäuptlings.
-Dieser war ausschliesslich Kriegsführer, dessen Gewalt im Frieden
-erlosch. Das Oberhaupt des Clans dagegen ist der Friedensfürst des
-Geschlechts, dem er durch Blutsverwandtschaft angehören muss,[573] der
-_Sachem_ der Indianer Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser
-Friedensfürst der Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der
-Familie jener des späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib
-wird um so fühlbarer als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht,
-ohne entsprechende Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können.
-So gestaltete sich das Mutter+recht+, ohne deswegen aufzuhören der
-Grund- und Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein
-eigentliches +Pflicht+verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe
-einer angeblichen Gynaikokratie oder Frauenherrschaft entsprechend
-zu berichtigen sind. Nur wo die Frau zum Landbau fortschritt und den
-Ertrag der Felder der männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte,
-da ist sie auch länger Herrin im Hause geblieben, da entwickelte
-sich das Mutterrecht zum Matriarchate, welches deshalb vorwiegend
-bodenbebauenden Stämmen eigen ist.
-
-So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des
-Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen
-Herrschaft auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang,
-wenn auch vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so +innerhalb+
-der Stufe des Matriarchats als +ausserhalb+ derselben. Denn auch in
-der matriarchalischen Familie liegt immerhin eine grosse Machtfülle
-beim Manne, wenngleich er kein eigentliches Familienglied ist und neben
-ihm das Weib vieles an Freiheit und Rechten aus der mutterrechtlichen
-Urzeit gerettet hat. Bei Stämmen, welche niemals zum Matriarchate
-gelangten, fand die Ausbildung der Männerherrschaft natürlich noch
-viel weniger Hindernisse. Am frühesten und vollständigsten wird sie
-sich dort vollzogen haben, wo der Erwerb des Weibes völlig gegen jenen
-des Mannes zurücktrat, wie bei solchen Völkern, denen die Bändigung
-nahrungspendender Tiere geglückt war und welche damit viehzüchtende
-Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der Urzeit sah der Mann eine Nötigung
-als beitragendes Mitglied in das Hauswesen der Frau einzutreten, um an
-dessen Vorzügen einen Anteil zu gewinnen, sondern umgekehrt suchte der
-Mann das Weib für den Eintritt in +sein+ Haus zu gewinnen.[574]
-
-Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der +Frauenraub+,
-dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege
-des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich
-behalten, als er wollte oder konnte. Nächst seinem Belieben, waren es
-nur seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl
-seiner Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage
-einer +geregelten+ Vielweiberei erblicken, weshalb er eine genauere
-Erörterung verdient.
-
-Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich
-gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete
-gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses
-Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass +Lothar Dargun+ den
-Frauenraub für eine +normale+ Stufe des Familienrechtes erklärt, welche
-überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht besondere Gründe dagegen
-streiten.[575] Dennoch war der Frauenraub in seiner rohesten Form, ohne
-Rücksicht auf den Willen des Weibes und ihrer Stammesangehörigen -- ich
-habe dies schon einmal betont -- +keine allgemeine+ Gepflogenheit. Sie
-blieb zunächst jenen Geschlechtsgenossenschaften fremd, bei welchen
-die Scheu vor Blutnähe nicht oder wenigstens nicht genügend sich
-entwickelte, welche daher in der ursprünglichen Inzucht (Endogamie)
-verharrten. Auch die friedfertigeren, vielleicht richtiger gesagt,
-die +schwächeren+ Stämme, welche keine oder nur geringe Aussicht
-auf Beute hatten, blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher ein
-Irrtum, wenn man mit +Mc Lennan+ und seinen Anhängern meint, dass
-Exogamie und Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei +jeder+ Rasse
-des Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat +Herbert
-Spencer+ sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,[576]
-wenngleich er andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu
-unterschätzen geneigt scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der
-Scheu vor Blutnähe exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei
-dem herrschenden Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den
-Geschlechtsgenossenschaften im +Anfange+ gar kein anderes Mittel,
-stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub.
-
-Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich aus
-dem Frauenraube herleiten, wie +Mc Lennan+ und Sir +John Lubbock+,[577]
-habe ich dieselbe mit +Moritz Wagner+ aus dem Erwachen eines
-jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt. Frauenraub, in
-diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine Folge, nicht als
-Veranlassung der Exogamie. Dass er indes lediglich durch jene Scheu
-hervorgerufen worden, soll durchaus nicht behauptet werden. Mancherlei
-Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube geführt haben.
-Auf der Nomadenstufe war es, wie +Lippert+ sehr glaubhaft gemacht
-hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei fremden Stämmen
-veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus aus seine
-eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen, in welchen
-es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn hatte. Erwerb
-konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege gewaltsamer
-Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann oder Weib.
-Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände die
-erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine
-Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin
-ist +Spencer+ beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser
-allgemein üblichen Ausplünderung des Besiegten,[578] und wo exogame
-Neigungen im Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, -- was
-jedenfalls ungemessene Zeiträume beanspruchte -- konnte der Erwerb
-solcher stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken.
-Offenbar war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung
-des siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem
-Boden der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der
-Gewalt des Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen
-„Mundwalt“ aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen
-oder eine Frau raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen,
-zunächst des Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den
-Stamm, dem das geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen
-Blutsverwandte, bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen
-frevelhaften Eingriff in ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder
-Hordenglieder Anspruch auf den Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft
-gehörenden Weiber hatten, sondern obendrein -- wie der scharfsinnige
-+G. A. Wilken+ bemerkt und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere
-Gesittungsstufe gelten lassen will -- eine schwere +Beleidigung+, eine
-Beschimpfung der Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief also
-wieder einen Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu Gross-Bassam
-an der Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann Veranlassung
-zu einem Kriege, wie der spätere Admiral +Fleuriot de Langle+ in
-seinen Tagebüchern verzeichnet,[579] und General +Campbell+ sagt ganz
-ausdrücklich von den indischen Khond, einem noch recht rohen Stamme,
-dass sie die Wegnahme, den Raub eines ihrer Weiber als eine Beleidigung
-ansahen, welche, wenn dafür nicht Genugthuung geleistet wurde, die
-Bekriegung des raubenden Stammes zur Folge hatte.[580] Die vornehmste
-Beute in einem solchen Kampfe waren natürlich wieder Weiber.
-
-In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den
-ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in
-eine äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück,
-worauf der Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern
-mit rein erhaltenem Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im
-wesentlichen zur selben rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe
-um Weiber, welche ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts
-der Frau in sich schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie
-Frauenraub, bloss +Neben+erscheinungen der ältesten Exogamie, nur
-+eines+ der Mittel, wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen suchte.
-Dasselbe führte indes nur sehr langsam zum Ziele. Denn eine kurze
-Überlegung lehrt, dass in diesen Urfehden der Stämme +nicht jedermann+
-sich ein Weib erbeuten konnte. Eine gegenteilige Annahme würde zu
-der von +Spencer+ mit Recht gegeisselten Voraussetzung leiten, dass
-innerhalb einer Gruppe von Stämmen jeder derselben sich der Aufgabe
-widmete, seine Weiber aufzuziehen, damit die benachbarten Stämme sie
-stehlen können.[581] Wer nun kein Weib erbeutete, dem blieben doch nur
-die Frauen der eigenen Geschlechtsgenossenschaft übrig. Damit ergiebt
-sich aber eine von der üblichen +wesentlich verschiedene+ Auffassung
-der Exogamie. Wir ersehen, dass dieselbe vorerst auf einzelne in der
-Geschlechtsgenossenschaft, auf die Tapfersten, auf die vom Glücke
-Begünstigsten, beschränkt blieb und dass endogame Beweibungen lange
-neben dem Frauenraube einhergehen mussten. Je häufiger der Weiberraub
-wurde, desto seltener mussten freilich die seinetwegen geführten
-Fehden werden; denn obgleich der Raub einer Frau nicht aufhörte in der
-öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu gelten, so gelangte man doch
-endlich auf die Bahn eines stillschweigend geschlossenen Vertrages,
-und es entspinnt sich unter den beibehaltenen Formen des Gewaltsamen
-ein „Konnubium“ zwischen benachbarten Stämmen.[582] Die Entführung des
-Weibes zog nicht mehr Krieg nach sich, sondern die Rache der Verwandten
-äusserte sich darin, dass sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher
-Weise bei dem Räuberstamme entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde
-eben gegenseitig. Erst wenn auf diese Weise, welche allerdings der
-Frauenraub eingeleitet hat, so viel fremde Weiber dem Stamme zugeführt
-waren, dass es zur Bildung des Clans kommen konnte, vermochte auch
-die Exogamie im Stamme allgemein und so fest sich einzubürgern, dass
-sie die Kraft eines Kultgebotes gewann. In diesem ihrem späteren
-Stadium +bedarf sie jedoch des Frauenraubes nicht mehr+ oder doch
-nicht mehr als Regel. Folge des herrschenden Mutterrechtes ist es ja,
-dass die Kinder der fremden Weiber dem Stamme der Mutter angehören,
-also innerhalb des Stammes doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal
-derart viele Mädchen fremden Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine
-Geschlechtsgenossenschaft zu sein, und es kann aus diesen jedermann,
-ohne die exogamischen Gesetze zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine
-oder mehrere Genossinnen sich zugesellen.
-
-Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich
-wandeln, dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind
-und schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer
-Entstehung, ja oft gerade dem umgekehrten Zwecke dienen. So ging es
-auch mit dem Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen;
-nicht gleich zu Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan
-ihm sein Entstehen verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der
-exogamischen Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes,
-allmählich aber vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und
-untergrub das Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist,
-erscheint er gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden[583] und diese
-Neigung hat er, wie erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der
-ursprünglichen, auf Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen
-Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen
-Verbindungen, welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden
-Geschlechter, wohl kaum weniger polyandrische gegenüberstanden.
-Auch an monogynen Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt
-haben; sie alle aber trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der
-Unbeständigkeit. Wenn daher +Herbert Spencer+ sich an dem Nachweise
-abmüht, dass Einweiberei „so weit zurückreiche wie jedes andere
-eheliche Verhältnis“,[584] so ist dagegen nichts einzuwenden, falls man
-diese Bündnisse des Augenblicks oder einer kurzen Weile als „eheliche“
-Verhältnisse und als Polyandrie, Polygynie und Monogynie oder gar wie
-er als Monogamie bezeichnet. Allein eine geschichtlich berechtigte
-Auffassung ist dies nicht. Wir wenden die gedachten Benennungen mit
-Recht zur Kennzeichnung bloss solcher Zustände an, in welchen eines
-dieser Verhältnisse das herrschende und zugleich dauernde, wenn auch
-nicht buchstäblich allgemeine geworden. Solches ist für die urzeitliche
-Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht erweislich, auch völlig
-unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines dieser Verhältnisse in
-diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft,
-musste demnach von einschneidenden Folgen sein. Geriet infolge des
-benötigten Schutzes das Weib in die Dienstbarkeit des Mannes, so übte
-dieser doch in der Familie noch keine eigentliche Herrschaft über die
-Geschlechtsgenossin aus. Ganz anders gestaltete sich die Sache mit
-den durch Raub oder Konnubium zugeführten stammfremden Weibern. Eine
-Kriegsgefangene, wie die Fremden anfänglich alle waren, nahm eine
-Ausnahmestellung ein, denn der Stamm, die Geschlechtsgenossenschaft
-hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel nicht in die Gemeinschaft
-des betreffenden Stammes, sondern blieb ihrem Räuber, welcher über
-alle derart erworbenen Frauen eine wahre Herrschaft ausübte. Ein
-+Herrschaftsverhältnis+ ist daher mit +Kautsky+[585] in der geregelten
-Vielweiberei zu erkennen. Beim Nomaden ging es sogar noch über jenes
-blosser Herrschaft hinaus. In sehr durchdachter Weise hat +Lippert+
-gezeigt, wie der am lebenden Tiere sich festhakende Eigentumsbegriff
-den Wanderhirten auf die Bahn des Erwerbs, d. h. der Vermehrung
-seines Eigentums, leitet und wie ihm auch der Mensch zum Gegenstande
-des +Besitzes+ wird. Der Kriegsgefangene fällt nicht mehr grausamer
-Vernichtung anheim, sondern wird als „Sklave“ dienstbares Eigentum
-seines Überwältigers. Ganz ähnlich erging es dem erbeuteten Weibe,
-welches -- weil es zunächst in kein Verhältnis zum Stamme des Räubers
-treten konnte und von der Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb
--- dem Manne als persönliches Sondereigentum zufiel und selbst ein
-Gegenstand des Besitzes ward. Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie
-nur Frauenraub übten, erwuchs dadurch nach einer Entwicklung von
-unberechenbarer Dauer das Eigentum am Weibe, indem die allmähliche
-Entwicklung des Privateigentums die Herrschaft über das Weib in
-ein Eigentumsverhältnis verwandelte, d. h. in ein vom Gemeinwesen
-geschütztes und gewährleistetes Herrschaftsverhältnis. Erst diese
-Gewähr des Privat+besitzes+ macht ihn zum Privat+eigentum+, und erst
-diese letzte Stufe des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff
-dar, der jenem unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.[586] Eine
-„Ehe“ wurde aus diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch,
-dass endlich die Stellung der Mutter vom Boden des Mutterrechtes aus
-auf die erworbene stammfremde Frau übertragen wurde; im andern Falle
-sonderte sich von der Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der
-Mann im +Besitze+ des Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als
-ihre Frucht in sein Eigen. So entsteht ein +neuer+ Begriff, jener des
-„Vaters“ als desjenigen Mannes, der die Herrschaft über eine Gruppe ihm
-+eigentümlich+ zugehörender Menschen übt. Der Vater in diesem Sinne ist
-der „Herr“, der „Patriarch“.[587] Die Vorstellung des „Erzeugers“ ist
-damit aber noch nicht verknüpft.
-
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-[571] E. +Holub+. Kulturskizze des Marutse-Mambundareiches (Mitteil.
-der k. k. geographischen Gesellsch. in Wien. S. 40.)
-
-[572] Dr. +Paul Pogge+. Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin 1880. S. 227.
-
-[573] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 79.
-
-[574] A. a. O. S. 82.
-
-[575] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 111.
-
-[576] +H. Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 210-215.
-
-[577] +Lubbock+. Entstehung der Civilisation. S. 83.
-
-[578] +Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 217.
-
-[579] Globus. Bd. XXV. S. 197.
-
-[580] +John Campbell+. _A Personal Narrative of thirteen years service
-among the wild tribes of Khondistan._ London 1864. S. 43.
-
-[581] +H. Spencer+. A. a. O. Bd. II. S. 227-228.
-
-[582] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 92.
-
-[583] +H. Spencer+. A. a. O. Bd. II. S. 213.
-
-[584] A. a. O. S. 271.
-
-[585] +Kautsky+, im Kosmos. Bd. XII. S. 264.
-
-[586] A. a. O.
-
-[587] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 82-86.
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-XVII.
-
-Die Phasen des Scheinraubs.
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-
-Auf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder,
-was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten
-uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit
-grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn
-es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie
-aus +Darguns+ umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit
-bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom
-Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch
-Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der
-Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich
-nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen,
-in welcher die Bedeutung derselben sich immer mehr abschwächt und
-schliesslich völlig verliert.
-
-Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei
-welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen
-Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt,
-wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame
-Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens
-innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte
-sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der
-Beweibung, nur wurde er bloss noch +zum Scheine+ ausgeführt, d. h.
-nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem
-Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache,
-gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss
-noch ein Symbol, aber nicht in dem Sinne +Lubbocks+, um die Rechte des
-Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588] Wo
-das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen
-fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat +Lubbock+ Recht, ein
-Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch
-nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes zu verletzen, besser gesagt
-ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. +Lubbock+ übersieht aber,
-dass das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde,
-+nicht+ in die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das
-Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen
-Symbols bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person
-seinen Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde
-muss +Lubbocks+ Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als
-ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als
-Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen.
-
-Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten
-Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen
-Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als
-Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen
-zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher
-gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine
-stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war.
-Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung
-(_Composition_) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und
-von diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen
-Abmachung +vor+ dem Raube.[589] Allein es ging nicht an, selbst bei
-allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungsforderung abzustehen;
-dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen
-gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als
-ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre
-Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand
-die +Scheinentführung+ und der dabei durch die Anverwandten an den Tag
-gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser letzteren, über
-die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung, sich aufgebracht
-und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen, erhielten sich sodann
-beide Gebräuche +bei+ vielen Völkern im Wege der Überlebung. Aber nicht
-bloss bei der Heirat, sondern noch +nachher+ gab man sich den Anschein,
-die erlittene Beleidigung nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den
-Schwiegersohn freundlich zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen
-unwirschen Kälte, welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der
-wir einmal einen Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden
-Teilen nahm zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen
-Charakter an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter,
-wozu für letztere ein ganz besonderer Grund vorlag.
-
-Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung
-begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam.
-Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre
-Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren
-liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen
-Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten
-sie in ihr +persönliches+ Eigentum, und indem sie so die Blutrache
-aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten
-Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter
-als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und
-zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte
-die unversöhnte Feindschaft fort.[590] Dies +Lipperts+ Erklärung,
-welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung
-an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast aller
-Völker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger als
-günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker
-haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind
-beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in
-Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika,
-Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591] Begegnen sie in
-Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch
-oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht
-hält. +Karl Emil Jung+ versichert, selbst auf Missionsanstalten, wo
-die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über
-die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht
-völlig verschwunden.[592] Auf den Banksinseln wird desgleichen die
-Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet,
-den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger
-Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet
-man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten
-ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die
-Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des
-Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M. +Eckardt+.[593] Auch am
-Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit
-ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die Somal in
-Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn
-sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht weniger
-Europäer zu erregen geeignet sein dürfte.
-
-Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die
-Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese
-Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren
-Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres-
-und Vitiinsulanern und einigen grösseren Stämmen Afrikas, am
-häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern
-bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst
-andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie
-vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus,
-den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta
-auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei
-Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt.
-Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in
-den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit
-einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde
-auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die
-letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams
-siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk
-versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den
-aufgebrachten Vater der Braut.[594]
-
-In Ostafrika kommt die Raubform, wie +Jos. Thomson+ meldet, bei
-den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die
-Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er
-kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese
-wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich
-bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und
-sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer
-künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen,
-zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen
-und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen
-auf ganz eigene Art belohnt werden.“[595] Diese diskrete Angabe
-ergänzt +H. H. Johnston+ dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt
-ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596] Bei den
-Adighe im Kaukasus tragen sich nach +Fr. von Bodenstedt+ die Dinge
-folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt,
-so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause
-zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er
-sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in
-kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend
-weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr
-sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto
-reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie
-beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis
-ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt
-sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor
-der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich
-der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon
-zu jagen.“
-
-Schilderungen dieser Art mögen +Herbert Spencer+ verleitet haben,
-den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des
-Scheinraubes zu erklären.[597] Er wäre dann nichts weiter als ein
-von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl
-sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als
-ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne
-folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen
-nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich
-um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen.
-Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit
-stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern
-herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst.
-Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das
-Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen.
-In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden
-Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit
-selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den
-Frauen nicht ein so hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass
-sie Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem
-Manne den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch +Schweinfurth+
-von den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und
-selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten,
-vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr
-als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu
-richten.“[598] Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig,
-das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während
-wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles
-des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren
-das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu
-ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599] Das Recht, den
-jungfräulichen mit dem Frauenstande zu vertauschen wird sogar bei
-solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen,
-von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen
-geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die
-nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der
-höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter
-Gestalt, in der erst auf höheren Stufen geborenen Auflassung
-kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen
-auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck
-vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist
-geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge.
-Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen
-kein Arg an dem weitverbreiteten +Phallusdienste+, dessen Spuren
-seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart
-sich herübergerettet haben.[600] In Indien ward Siwa sogar durch
-den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte
-vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste
-tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere
-Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste
-Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, -- von ersteren, um eine
-recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten
-zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in
-hohem Ansehen.
-
-Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben,
-sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher
-Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die
-mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit
-im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines
-natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber,
-dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des
-Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines
-sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt
-die +Spencer+sche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingt
-+Wilkens+ Deutung, wonach die Entführung, wie durch die Verwandten,
-so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden
-musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung ihren eigenen
-Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne ihres Herzens
-ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das erkorene Wesen,
-sondern musste eine verhasste, verabscheute Person sein, und auf diese
-Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner,
-Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a.
-
-Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein.
-Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode, der brahmanischen
-Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch +acht+ Arten der Ehe auf.
-Eine derselben ist die _Rakschasa_-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens
-mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem
-ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet
-und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche _Rakschasa_
-heisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und
-richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und
-stand höher als zwei andere Formen, die _Gandharva_ und die _Paiçâca_.
-Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube
-der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr. +Dargun+ auf Grund
-seiner eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten
-Sitten der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen
-Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich
-ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei
-sie mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate
-zogen, die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam.
-Ein Freier -- sobald das Freien überhaupt üblich geworden, -- wurde
-daher noch durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind
-der Familie angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall
-voraus, ohne ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im
-Hause zu verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht
-gelang, sie zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die
-beabsichtigte Ehe vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und
-Benennungen der Hochzeit können nur dadurch, und nicht anders, am
-füglichsten erklärt werden. Dem innigen Verband der damaligen Familie,
-sowie dem kriegerischen Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl
-die Verwandten des Weibes, als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe
-heftigen Widerstand entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter --
-soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf --
-mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem
-Tapfersten zu teil werden zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den
-Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aber diesen aufzuhalten
-und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen
-liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall
-verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und
-Belästigungen, die Braut -- vielleicht von abgewiesenen Freiern --
-sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen
-kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn
-durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen.
-
-Diese Stufe des +Scheinraubs+ wird also hauptsächlich dadurch
-gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen
-begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine
-Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem
-Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“
-oder die „Morgengabe“, welche +Lubbock+ und auch +Post+ irrtümlich mit
-einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wie +Wilken+ sehr
-glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eine +Sühngabe+, womit
-der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder
-gut machen wollte. Auch +Lothar Dargun+ gelangt zu dem Schlusse, dass
-der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als
-Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der
-Fehde tritt, Sühngeld ist.[601] Und was zuerst freier Wille gewesen,
-bloss vom Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich
-als Sitte in den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen.
-Die Entwicklung des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in
-ihrer Kindheit ähnliche Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“
-der Germanen. Aber ebenso wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen
-konnte, jemanden zu töten, ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze
-das Recht ableiten, ein Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der
-Brautschatz nicht eine Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der
-verübten That.[602]
-
-In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der
-Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung
-nur noch als Hochzeitsposse beibehalten. General +John Campbell+
-sah eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine
-Last, in Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem
-Haufen Frauen und Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere
-Geschosse nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf
-der Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib
-trug, und das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers
-bedeutete.[603] Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die
-Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der
-Braut vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt,
-während die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen,
-als ob sie das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten;
-aber das Ganze ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter
-Gebräuche, denn heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann,
-wenn er den Kauf vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt
-hat.[604] An vielen Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen
-thatsächlichen Raub das Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und
-wildem Waffenlärm verbunden. Bei den Südslaven war es früher allgemein
-üblich, Mädchen, bei deren Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden
-befürchtete, gewaltsam zu entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr
-+von Reinsberg-Düringsfeld+ bestätigte, infolge der strengen, gegen
-den Mädchenraub erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.[605]
-So hielten es die jetzt im Verschwinden begriffenen Uskoken im
-südöstlichen Teile von Unterkrain. Der abgewiesene Freier sammelte
-fünf, zehn, auch mehr seiner Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner
-Erkorenen, die er raubte und ritt mit seiner Braut zum nächsten Popen
-(_Colugar_), der das Brautpaar einsegnete.[606] Solcher Mädchenraub
-blüht heute noch lustig in Kleinasien, doch endigt die Entführung
-junger Mädchen gegen den Willen der Eltern mit gesetzmässiger Heirat;
-die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und hauptsächlich bei der
-griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten kommt es jedoch
-dabei zu Blutvergiessen.[607] Vielfach wird auch noch in Europa als
-Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume zogen
-sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind, einander
-entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen
-war.[608] So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat +Vincenz Klun+
-von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der Preis
-des Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr des
-Raubes abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend „die
-Ungewisse“ -- _Nevesta_.[609] Zuletzt wird aus dem Raube nur ein
-Fangspiel zwischen Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus
-verabredet wird; doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das
-bei einer solchen Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat,
-einem unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. +Kennan+, der
-einem ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte
-uns, dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen
-muss.[610] Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in
-einem Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach
-den Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit
-Grimm anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die
-Braut vor dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für
-Brautlauf „Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen
-heisst heute noch die Hochzeit Brautlauf (_Bryllup_).
-
-Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die ansehnliche
-Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat,
-während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub
-sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter
-wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten
-Stufe ist es, dass neue, meist +religiöse+ Formen zu Bestandteilen
-der Eheschliessung sich zu erheben beginnen, die Entführung in den
-Hintergrund drängend, so dass sie alsbald zum Spiel verblasst und
-eine Zeitlang zwischen Ernst und Scherz die Mitte hält. Deshalb ist
-die zweite Klasse der Völker im Verhältnis zur dritten Stufe ebenso
-schwankend, wie diese im Verhältnis zur zweiten. Die Grenzen dieser
-Stufen, sowie der beiden Klassen untereinander, sind eben fliessend,
-daher kann die Einteilung keine mit mathematischer Genauigkeit
-zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke laufen oft mehrere dieser
-Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die Raubform im alten Rom
-bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht durch _Confarreatio_
-oder _Coemtio_ geschlossen wurden. Und nach +Plutarch+ ward die
-nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo der Bräutigam die
-Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische Entwicklung
-aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die Umwandlung ist
-zwar überaus langsam, verschieden schnell bei verschiedenen Völkern,
-in den Grundlagen aber trotzdem immer die gleiche. In Europa war es
-die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung, welche den Frauenraub
-und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe Jahrhunderte lang
-bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne dramatisch bewegte
-Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes zurückgelassen zu
-haben.[611] In dieses letzte Stadium ist die Raubform in den höchsten
-Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu überschreiten:
-Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen Weiberraubes scheinen in
-keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.[612]
-
-Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der
-Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme gleichen
-Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des
-Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen,
-um Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines
-ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der
-Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die
-Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass
-andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten.
-In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter
-eines +Kaufes+, und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur
-+Ware+ herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt
-werden konnte, dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen
-Gewalt sich vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in
-der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für
-die Entwendung der Tochter obliegt. Ihnen fällt daher auch die
-Sühnegabe zu, und so erscheinen allmählich die Männer der Familie
-ohne Rücksicht auf die Rechte der in ihre Abhängigkeit geratenen
-Mütter als diejenigen, welche über die weiblichen Mitglieder verfügen,
-Schwestern und Nichten „verkaufen“. Niemals ist es die Mutter, welche
-den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl aber zuerst der Bruder oder der
-Oheim und später das patriarchalische Oberhaupt der Familie, der Vater.
-Darum erscheint in vielen Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den
-männlichen Blutsverwandten des Mädchens als vollzogen und anerkannt,
-während die Mutter in ungesühnter Feindschaft zum Schwiegersohne
-verharrt. So verwandelt sich die auf Mutterrecht gegründete Familie
-in eine Gruppe, worin die blutsverwandten Männer, ohne dass fremde
-Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den Besitz der verwandten
-Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe gelangen, durch
-welches sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern Geschlechte
-erwerben und sich unterthänig machen.[613] Damit stehen wir auf dem
-Boden der +Kaufes+ der Frau, auf welchen dann der Raub nur noch als
-hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt -- ein Fortschritt, der sich auf
-Kosten der Mutter vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von
-Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien
-lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart
-stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze _do ut des_. Wo
-Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen
-Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht
-allgemach verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel
-in Brauch und Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum
-„Vaterrecht“ vollzog sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern
-war das Ergebnis langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe,
-welche die verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das
-bewegte „Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte
-zeigen sich die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren
-Organisation, nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere
-Zeiten und unsere Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen.
-Der Vater der Jetztzeit und der Vater in den Anfängen des klassischen
-Altertums sind zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe,
-welche bloss die Armut unserer Sprache nicht gebührend auseinander
-zu halten gestattet. Dieser „Altvater“, wie +Lippert+ in Ermanglung
-einer besseren Bezeichnung ihn nennt,[614] steht an der Spitze jener
-Organisation, welche man die +patriarchalische+ nennt und bei den
-viehzüchtenden Wanderhirten am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.
-
-Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das
-ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall
-sich anfänglich neben demselben Verbindungen erhielten, welche
-augenscheinlich aus der älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in
-der das Weib über sich noch zu verfügen vermochte. In der vedischen
-Zeit der Hindu war das Mädchen noch frei in der Wahl des Gatten, und
-wenn mehrere Bewerber, wie manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte
-es dazu nicht bloss ihrer Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb
-vergeblich, wenn sie ihn zu krönen sich weigerte.[615] Aber auch das
-weitaus spätere Gesetzbuch des Manu, obwohl schon mitten im vollen
-Vaterrechte stehend, kennt noch ein freies Bündnis, aus der früheren
-endogamischen Zeit der Mutterherrschaft: „Die Vereinigung nach dem
-Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst _Gandharva_; Lust und
-Liebe ist ihr Ziel.“[616] Ganz so stellt sich auch die im alten Rom
-weit verbreitete Form der sogenannten _Usus_-Ehe dar, welche dadurch
-zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne Unterbrechung
-in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in jedem Jahre
-drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses _Trinoctium_
-behielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz an ihr. In
-der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge an +Lippert+
-anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das Zwölftafelgesetz einen
-Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten Zeit herüberragt.[617]
-Der gelehrte +Fustel de Coulanges+ betont nun allerdings, dass
-das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon beträchtlich von
-den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt und will die
-Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, eheliche
-und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.[618] Der verdiente
-französische Forscher geht von der durchaus irrigen Voraussetzung
-aus, dass die Religion, der Kult, ursprünglich das bildende Prinzip
-der antiken Familie gewesen;[619] auf die Bedeutung des Kultes wird
-später noch zurückzukommen sein; allein +Fustel+ kennt eben bloss die
-patriarchalische Familie der Römer, Griechen und Indier; er weiss
-nichts von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer Völker und setzt
-daher die ältesten griechischen und römischen Anschauungen fälschlich
-an den Anfang aller Dinge, während sie vielmehr am Ende einer sehr
-langen älteren Entwicklung stehen. So gelangt er natürlich dahin, die
-bloss auf gegenseitiger Verständigung (_mutuus consensus_) beruhende
-Ususehe, der alle religiöse und bürgerliche Weihe fehlte, für eine
-jüngere Abweichung von den _Nuptiae sacrae_ zu halten. Der Verlauf
-der Dinge widerspricht durchaus dieser Auffassung. Die Form des Usus,
-während der Republik allgemein, ist verhältnismässig frühzeitig in
-den eigentlichen Bürgerfamilien ausser Anwendung gekommen; zur Zeit
-des Gajus, also im zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, gehörte
-sie eigentlich nur noch zu den juristischen Antiquitäten.[620] Auf
-germanischem Boden sind die Spuren der ältesten Gandharva-Ehe, wie
-begreiflich, in dem Masse spärlicher zu finden, als die väterliche
-Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber lebt die alte Verbindung freier
-Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust und Liebe“ aus der Zeit des
-Mutterrechts neben anderen Eheformen heute noch fort. Als ursprünglich
-kann man in allen diesen Ehen, wie im römischen Usus, mit +Lippert+
-nichts erkennen, als eine in die Paarungsehe übergegangene Verbindung
-alter Art, die mehr oder weniger den jüngeren Formen der Ehe mit
-väterlicher Gewalt sich anschmiegen musste. Der Unterschied besteht
-darin, dass die geschlossene Verbindung zur wirklichen Ehe werden kann,
-d. h. dass auch dadurch dem Manne eine Besitzgewalt über das sich
-ihm ergebende Weib zuwächst,[621] wie das patriarchalische System es
-verlangt.
-
-
-[588] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 83.
-
-[589] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.
-
-[590] +Lippert+. A. a. O. Bd. II. S. 93.
-
-[591] +Richard Andree+. Ethnographische Parallelen und Vergleiche.
-Stuttgart 1878. S. 159-164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126-127.
-
-[592] +Karl Emil Jung+. Der Weltteil Australien. Leipzig 1882.
-Abteilung I. S. 97.
-
-[593] Globus. Bd. XL. S. 367.
-
-[594] +Dalton+. Ethnologie Bengalens. S. 48.
-
-[595] +Thomson+. Durch Massailand. S. 82.
-
-[596] +H. H. Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
-östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig
-1886. S. 406.
-
-[597] +H. Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.
-
-[598] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.
-
-[599] Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der
-Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet
-ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur
-Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo
-den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen
-Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben
-im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem
-Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (_Quod
-ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo
-inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum
-penem extrahant._ Siehe +Thomson+. Durch Massailand. S. 522.) Die
-Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden
-Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu
-entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der
-Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird,
-mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem
-Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie
-1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der
-Fruchtabtreibung (künstlicher _Abortus_, _Ekbole_), welche sich aus
-ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den
-Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren,
-ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen
-daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis
-überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch
-Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei
-diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener
-alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark
-im Schwange. (Th. +Jellinghaus+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol.
-Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der
-Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (+Klöden+.
-Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung
-gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens,
-auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden;
-desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem
-nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und
-auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre
-Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen
-Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange
-straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in
-die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen
-Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den
-besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien
-und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich
-nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten
-Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der
-Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung
-unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um
-sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart
-melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen
-wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre
-Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit
-ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige
-Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe,
-kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden.
-Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren,
-um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt
-sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen
-Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf
-Borneo übliche künstliche _Perforatio glandis Penis_, worüber N. v.
-+Miklucho-Maclay+ dankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in den
-künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu
-erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing,
-Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist
-der _Ampallang_, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen
-einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt,
-während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch
-die _Glans_ am andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung
-meldete schon +Carletti+ von den Bisayern auf den Philippinen und ist,
-nur scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen
-_Kambiong_ oder _Kambi_ in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand
-mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von
-borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans
-zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java,
-besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch.
-für Anthropologie. 1876. S. 22-26.) Von den kannibalischen Batta auf
-Sumatra berichtet F. +Hagen+, dass sie Einschnitte in die Haut der
-_Glans penis_ machen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist etwa
-1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen von
-prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem die
-Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar.
-(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41-42.)
-Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der
-Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle
-Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von
-den Weibern +selbst+ oder +nur+ für sie erfunden ist; jedenfalls wird
-der Gebrauch durch die nicht nachlassenden Forderungen des andern
-Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne diese Anbequemung zum
-Festhalten der Reizapparate von den Weibern zurückgewiesen werden.
-Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen lassen, werden
-dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben gar das
-Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen;
-will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden.
-(Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und +Hagen+ erzählt,
-dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten
-Steinchen“. Ob die eigentümliche _Mika_-Operation der Australier
-(Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 85-87) dem nämlichen
-Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei den Eingeborenen
-des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung des _Orificium
-urethrae_ ausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A.
-a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl
-deutlich, wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei
-rohen Völkerstämmen zu stellen sind.
-
-[600] Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus
-s. +Girard de Rialle+. _La mythologie comparée._ Paris 1878. Bd. I. S.
-170-175.
-
-[601] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.
-
-[602] +G. A. Wilken+. _Over de primitieve vormen van het Huwelijk._
-(Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59-64).
-
-[603] +John Campbell+. _A personal narrative._ S. 44.
-
-[604] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.
-
-[605] Globus. Bd. V. S. 99.
-
-[606] Ausland 1872. S. 333.
-
-[607] So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das
-vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei
-„aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16.
-Juni 1885).
-
-[608] Ausland 1872. S. 545.
-
-[609] A. a. O. S. 544.
-
-[610] +Peschel+. Völkerkunde. S. 226.
-
-[611] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 139-140.
-
-[612] A. a. O. S. 87.
-
-[613] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 86-87.
-
-[614] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 220.
-
-[615] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les Civilisations de l'Inde._ Paris 1887.
-S. 257.
-
-[616] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S. +Lefmann+,
-Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.
-
-[617] A. a. O. S. 101.
-
-[618] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique. Etude sur le culte, le
-droit, les institutions de la Grèce et de Rome._ Paris 1874. S. 376.
-
-[619] A. a. O. S. 38-41.
-
-[620] +Victor Duruy+. Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt
-von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.
-
-[621] +Lippert+. A. a. O. S. 101. 100.
-
-
-
-
-XVIII.
-
-Der Frauenkauf.
-
-
-Sicherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und
-weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des
-Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie
-Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich,
-in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt
-wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch
-später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte,
-verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte
-sich allgemach, wie schon bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in
-jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher
-auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher
-Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des
-Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher,
-selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine
-schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing,
-wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis
-umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung
-des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern
-einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar
-+vor+ seiner Geburt einem bestimmten Bewerber -- vielleicht sollte man
-richtiger sagen: Abnehmer -- zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben heute
-noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall dem
-Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er dort in
-kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten erhalten
-ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes im einzelnen
-zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des zuströmenden
-Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe von Beispielen gesammelt, welche
-von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben mögen.
-
-In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil,
-und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist
-es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der
-Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des
-Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch
-nach dem Range des Vaters, zwischen 6-30 Stück Rind. Der Preis ist im
-vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das
-Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest
-Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber
-erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen
-abgeliefert wird.[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln
-des Trauringes bezeichnen würden; die -- übrigens nicht sehr bindende
--- Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch
-Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden,
-das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder
-Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als
-die Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss
-einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi
-ist Heiraten, wie +Johnston+ berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine
-Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe wechselt nach
-dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des Vaters der
-Braut.[627] Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die Somalstämme
-nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine Frau
-durchschnittlich zehn Kühe gilt.
-
-Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen.
-Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn
-kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für
-Geringeres giebt es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im
-centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige
-Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben,
-indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches
-er zur Frau zu haben wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das
-Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein.
-„Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener
-Übereinkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl
-fetter Hunde.“[630] Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach
-seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem
-Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer
-reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun in Westafrika „ist
-die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein
-Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der deutschen
-Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei
-schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das Weib bei
-den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei den
-Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber
-für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden
-die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen
-Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben
-als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar
-und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome.
-Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein,
-Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche
-Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der
-durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2-3 Pfund Sterling, also 40-60
-Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes
-wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer
-unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein
-Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen,
-für welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater
-des Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und
-Rum ungerechnet.[638]
-
-Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in
-die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“
-kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter
-den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren
-und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis
-zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen _Kalym_
-heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft
-recht beträchtlich ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde,
-neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele.
-Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt
-der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er
-vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.[640]
-Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung
-gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym
-von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch
-hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden,
-Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das
-Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht
-aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem
-Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss
-des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte
-des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen
-und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe
-der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch
-bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt
-eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem
-Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen
-hat, ferner bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am
-mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei
-den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java
-und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen
-und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen.
-Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota
-Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro,
-Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada.
-Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende
-Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den
-christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das
-ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range,
-Vermögen und der Schönheit entspricht.[642] Schon +De Lobo+ hatte die
-abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll die
-Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.
-
-Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der
-Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er
-sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften
-nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich
-erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet
-ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär
-+Lörcher+ sagt[643] geradezu, die Braut werde den Eltern abgekauft.
-Nach +Gabriel Huc+ machen die Eltern des Bräutigams den Eltern der
-Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl.
-Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist der Vertrag
-bindend.[644] General +Tscheng-ki-Tong+, dem wir ein höchst lehrreiches
-Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem er sich auch über
-die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt
-aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner
-Äusserungen möchte man eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl
-aber kannte das Indien der alten Brahmanen den Frauenkauf. Manus
-Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung)
-empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld weder zu geben noch
-zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter anderen auch die alte Form der
-_Rshi-_ oder _Arscha-_Ehe. Den Kaufpreis bildet hier ein Ochsenpaar
-oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der weitverbreiteten
-_Asura-_Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier Schätze
-jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges
-Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an
-der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich,
-wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern,
-schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine
-verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den
-Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess _Çulka_ und erst
-später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt.
-Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch
-Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um
-schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen
-der habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.
-
-In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden.
-Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie
-mitunter behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau
-ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des
-Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier
-Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld
-oder Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass
-er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in
-Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. +Joseph
-Bergel+,[650] musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden und
-zwar durch Geld[651] oder durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie
-jetzt noch bei anderen Völkern üblich,[653] oder durch irgend eine
-Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen bilden,
-liegt auf der Hand. Doch wird man mit +Post+ das Erdienen des Weibes
-wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen dürfen.[655] In
-den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, wo derselbe
-den Kaufpreis (_Môhar_)[656] erlegt hatte; daher ist _'êrés_, den
-Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und _me 'ôrâsâ_,
-die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis
-erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch,
-sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur
-späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.[658]
-
-Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte
-den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch
-aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der
-Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des +Aristoteles+'
-Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander
-gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer
-späteren Zeit, sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem
-Vater der Braut zu geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι
-oder „Rinder einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In
-+Homers+ Ilias sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h.
-die Gattin, von dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe
-des angebotenen Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des
-Freiers.[659] Wie in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der
-Griechen der Iliade. +Homer+ singt: „Doch dem Besiegeten stellt er
-ein blühendes Weib in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und
-geschätzt vier Rinder am Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten
-giebt deren hundert Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert
-sich aber auch hier allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in
-der Odyssee tritt ein Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während
-mit fortschreitender Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche
-den alten Kaufpreis vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten
-liessen.[661]
-
-Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche
-Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen
-wirklichen Kauf, sondern um einen +Schein+kauf, ganz so wie seinerzeit
-der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen
-Scheinkauf stellte die römische Ehe durch _Coëmptio_ dar, welche
-erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch
-ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders in
-den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die
-Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch _Coëmptio_
-geschlossen wurden,[662] wobei die Frau unter den üblichen Formen der
-_Mancipatio_ in die Gewalt -- _manus_ -- des Gatten überging. Der Römer
-brachte einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“
-Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen
-und einem „Wagehalter“ (_Libripens_, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem
-Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As
-an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den
-gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging
-es auch bei der _Coëmptio_ zu, nur dass die ursprünglich wirklich
-geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch
-Zahlung von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete
-bloss die _Manus_, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau
-ihn auch mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde
-eingehen konnte.[663] Es macht sich also noch die alte Stellung der
-Frau im Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung
-entsteht der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der
-Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch +Lippert+,
-welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als _Mater
-familias_, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die
-Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen
-Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in
-Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen.
-So unterscheiden sich _Liberi_ und _Servi_. Die durch _Coëmptio_
-gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält
-das Recht einer freien Tochter im Hause (ist _filia loco_). Diese
-Zweckeinschränkung allein ist es, welche die _Coëmptio_ der Ehe von
-einem anderen Kaufe unterscheidet.“[664]
-
-War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so
-erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den
-alten +Germanen+. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht
-sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen
-des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war
-Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte
-bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut
-verbunden waren. Nach der _Lex Aethelbvith_ wird die Frau wie eine
-reine Ware gekauft. Das burgundische _Wittemon_, das langobardische
-_Meta_, das angelsächsische _Scat_, die fränkische und alemannische
-_Dos_ sind sämtlich -- ganz so wie das wallisische _Angobr_, die
-spanische _Arra_ und das französische _Douaere_ -- ursprünglich nichts
-anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis.
-Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe
-ursprünglich eine bestimmte Summe (_Mundr_). Nach der _Lex Saxonum_
-wird bei der Verlobung ein _pretium emptionis_ an den Vormund
-entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck
-_uxorem emere_, für verloben: _uxorem vendere_. Der Ausdruck „sich
-eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte
-Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf
-bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf diesem
-Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und
-Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige
-sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt,
-dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667]
-Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den
-Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst
-ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz
-oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig,
-dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen
-Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf
-seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von
-welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber auch um
-das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass der Erbe,
-welchem mit der Erbschaft das _Mundium_ der Witwe zufiel, namentlich
-der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn
-der Witwe, sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als
-Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter erwähnt schon +Prokop+
-als Sitte bei den Werinen, und bei den Angelsachsen war sie gewöhnlich,
-vielleicht sogar vorgeschrieben. Auch bei Langobarden und Bayern
-waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht selten, so dass die Kirche sich
-bewogen fand, gegen diese _Nuptiae sceleratae_ einzuschreiten.[668]
-Allmählich vollzog sich naturgemäss auch bei den Germanen der Übergang
-vom echten Kaufe zum Symbol und schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt
-es ab und zu heute noch vor, dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um
-bares Geld oder sonstwie an einen Dritten verkauft. In England zumal
-scheint es eine alte, für einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene
-Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene Rippe zu verkaufen“.
-Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe
-aller begleitenden Umstände bekannt und gut beglaubigt.[669] Das
-Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist, dass die verkauften Weiber
-sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren Augen
-damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die
-Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist
-das Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten
-fortleben. Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften
-gebliebenen Reste früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.
-
-Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch
-modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl
-weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine
-Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel
-Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine
-Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch
-verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als
-Kaufpreis drei Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem
-Jahre 1887, wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus
-Temesvár in Ungarn gemeldet.[671]
-
-Was die +slavischen+ Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der
-Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben. Doch
-soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert vorherrschend
-gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau durch Kauf.
-Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der griechischen
-Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson zurück,
-die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden
-noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672] Desgleichen
-gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei
-den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern
-vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als
-der alte Mundschatz.[673] Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann
-das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt
-keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch
-bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im Schwinden begriffen und
-es ist dem Volke auch nicht mehr ganz klar, dass bei den Heiraten
-ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That kommt dies aber vor und
-es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar in den Volksliedern
-besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts hatten in Serbien die
-Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass es einem armen Menschen
-gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. Dieser Umstand bewog den
-Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz zu erlassen, dass man für
-ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis
-wird vor der Hochzeit erlegt. In der Črnagora, wo man gleichfalls
-für ein Mädchen zahlt, erlegt man das Kaufgeld am Hochzeitstage. Das
-Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur mehr bei den Altkatholiken im
-allgemeinen, in der Herzegowina, in der Katunska Nahija der Črnogora,
-in Bosnien und zum grossen Teil in Slavonien erhalten, ebenso bei
-den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend (Slavonien) muss der Werber
-noch heutigen Tages gegen bares Geld sich eine Lebensgefährtin von
-ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden gehört die Braut. In
-Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den Kaufpreis verhandelt;
-derselbe schwankt zwischen 100-500 Groschen und ist ausschliessliches
-Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in Dalmatien wird bloss noch
-eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch bezeugt.[674] Im übrigen
-ist das noch weit verbreitete „Werben durch Geschenke“ nichts anderes
-als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675] Wie in England giebt
-es übrigens einen thatsächlichen modernen Weiberkauf bei den Russen
-in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den besiegten eingebornen
-Völkerschaften zugekommen. +Albin Kohn+, ein guter Kenner der
-Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er sich mit einem
-Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den Eltern einen
-ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden _Kalym_ -- auch das Wort
-haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen -- geben,
-der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50-60 Rubel
-bewertet.[676] Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen, den
-Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf noch
-gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit,
-dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes
-sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung
-sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat,
-ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich
-früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf
-gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser
-Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte
-auch bei ihnen früher im Schwange war.[677]
-
-Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich
-dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ --
-um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu
-gebrauchen -- ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder
-werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch
-vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises
-durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu
-Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern
-selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus
-anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit
-für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse
-nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als
-Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden
-Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht
-immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre.
-Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in
-der Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der
-Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren
-sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen
-Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel
-noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen
-kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine
-Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis
-der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern
-die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben,
-so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher
-die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle
-werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher
-seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.[678]
-
-Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige
-Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft
-aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich
-augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer
-Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das
-durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss
-ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber -- und das ist das
-Wesentliche -- es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns
-zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe
-eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser
-Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich
-mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft,
-verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen,
-bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der
-Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von
-welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht.
-
-
-[622] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.
-
-[623] Siehe oben S. 302.
-
-[624] +Dargun+. A. a. O. S. 145.
-
-[625] Globus. Bd. XIX. S. 99.
-
-[626] +Ernst von Weber+ frug eines Tages Yanniki, ein hübsches
-kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen
-Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu
-lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber
-nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei,
-während ihr Vater fünfzehn fordere. Herr +von Weber+ meinte nun, es sei
-doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem
-Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herr +von Weber+
-glaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu
-haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt,
-„mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht
-wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli,
-für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich
-bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei
-allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe
-weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein,
-mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben
-will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern,
-denn ich bin es wert!“ (+Ernst von Weber+. Vier Jahre in Afrika.
-Leipzig 1878. Bd. II. S. 215-216.)
-
-[627] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.
-
-[628] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.
-
-[629] +Globus+. Bd. XXXIII. S. 56.
-
-[630] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
-
-[631] A. a. O. S. 370.
-
-[632] +M^{is} de Compiègne+. _Gabonais, Pahouins, Gallois._ Paris 1876.
-S. 191.
-
-[633] +Max Büchner+. Kamerun. S. 31.
-
-[634] Ausland 1861. S. 963.
-
-[635] H. +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und
-Stuttgart 1885. S. 179-180.
-
-[636] +Globus+. Bd. XLVII. S. 248.
-
-[637] A. a. O. Bd. XXV. S. 323.
-
-[638] A. a. O. Bd. XXX. S. 159.
-
-[639] A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.
-
-[640] +Hermann Vámbéry+. A. a. O. S. 221.
-
-[641] +Hellwald+. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.
-
-[642] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837.
-Paris 1838. Bd. II. S. 106.
-
-[643] In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb.
-Merkur vom 3. März 1880).
-
-[644] +Huc+ und +Gabet+. Wanderungen durch das chinesische Reich in
-deutscher Bearbeitung von +Karl Andree+. Leipzig 1867. S. 271.
-
-[645] +Tscheng-ki-Tong+. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61.
-
-[646] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 322.
-
-[647] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.
-
-[648] So z. B. von Dr. +Otto Henne Am Rhyn+. Kulturgeschichte des
-Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.
-
-[649] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.
-
-[650] +J. Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.
-
-[651] Deuter. 22, 29.
-
-[652] Genes. 29. -- Exod. 3.
-
-[653] Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei
-den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in
-Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.
-
-[654] Richter 1, 13. -- Sam. I. 18, 27.
-
-[655] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.
-
-[656] Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den _Môhar_ zu einer
-Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther
-übersetzt), verdienen -- wie +B. Stade+ bemerkt -- angesichts von
-Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.
-
-[657] +Stade+. A. a. O. S. 382.
-
-[658] +Bergel+. A. a. O.
-
-[659] +Ludwig Blume+. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer.
-Wien 1874. S. 48.
-
-[660] Ilias. 23. V. 704-705.
-
-[661] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.
-
-[662] +Duruy+. A. a. O.
-
-[663] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 376.
-
-[664] +Lippert+. A. a. O. S. 111.
-
-[665] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.
-
-[666] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.
-
-[667] +Lippert+. A. a. O. S. 113.
-
-[668] +Dargun+. A. a. O. S. 151-152.
-
-[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018-2020:
-Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine
-Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für
-fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August
-1773 eine in Birmingham für gar bloss +einen+ Schilling (50 Pf.
-Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine
-Frau +und+ ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die
-Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton
-aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves,
-Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen
-zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815
-verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den
-Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn
-Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine
-Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich
-weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag
-und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge.
-1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher
-Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach
-drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess
-ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller
-verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags
-auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen
-hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von
-einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde
-für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834
-kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre
-1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses
-billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf
-gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für
-40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor
-Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich
-sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus
-es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten
-Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands
-sind in der Zeit von 1877-1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden
-und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen.
-Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis
-eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein
-Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft
-öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten
-Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage
-Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde,
-den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive
-Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.
-
-[670] Ausland 1867. S. 89.
-
-[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei
-rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung
-einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern,
-welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch
-bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei
-einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als
-dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle.
-(Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)
-
-[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40
-Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:
-
- Handle, handle, Bruder,
- Gieb mich nicht billig weg --
- Fordre für mich hundert Rubel,
- Für meinen Zopf tausend,
- Für meine Schönheit unermessliches Geld.
-
-(M. +Kulischer+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X.
-S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und
-die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst
-wegzugeben. (Dr. +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der
-Esten. Berlin 1888. S. 26.)
-
-[673] +Post+. A. a. O. S. 71.
-
-[674] +Friedrich S. Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.
-S. 273-279.
-
-[675] +Lippert+. A. a. O. S. 114.
-
-[676] Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen
-Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für
-die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.
-
-[677] +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S.
-27-29.
-
-[678] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32-50.
-
-
-
-
-XIX.
-
-Kulturwirkungen des Frauenkaufs.
-
-
-Ein jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer erkauft.
-Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen, wenn man die
-gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs und der Kaufehe genauer
-betrachtet. Ihre vornehmlichste Folgeerscheinung war nämlich die oft
-bis zur Knechtung gehende +Erniedrigung des Weibes+. Früher frei und
-der Angelpunkt der mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr das
-Weib zur Ware herab und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre für
-die Familienordnung massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin und
-Mutter steht sie dem Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist
-vielmehr ein Werkzeug seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch
-diese Wandlung sich nur langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf
-nahm seinen Anfang lange ehe das Patriarchat seine Ausbildung
-erlangte und während die alte mutterrechtliche Familienverfassung
-ihre Wirksamkeit noch nicht völlig verloren hatte. In dieser, das
-Patriarchat gewissermassen vorbereitenden Epoche, in welcher die
-männliche Gewalt in der Familie allerdings immer mehr hervortrat, übte
-auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht in vollem Umfange.
-Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht an der Frau,
-sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe bestehen.
-Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwicklung erreichte, ward die
-Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre Kinder
-zufielen.[679] Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über das
-Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt
-lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen.
-
-Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube
-eingeleiteten +Vielweiberei+ und damit der strenge Ausschluss aller
-Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar
-nicht in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl
-seines Gatten, der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der
-den Kaufpreis zu erlegen vermag, zumal es ihm häufig schon als Kind
-zugesagt worden ist. Von dem mehr oder weniger grossen Wohlstande des
-Käufers hängt es dann lediglich ab, wie viele Mädchen er sich kaufen
-kann oder will. Der Reiche gönnt sich deren so viel er mag, der Arme
-bescheidet sich oft nur mit einem Weibe. Dies ist die +Monogamie der
-Armut+, welche, wie später noch wiederholt sich zeigen wird, überall
-inmitten der ausgebreitetsten Vielweiberei zu treffen ist. Sie reicht
-so weit zurück, wie jedes andere eheliche Verhältnis,[680] nur darf
-man daraus nicht schliessen, dass sie etwas Ursprüngliches oder
-Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das Gegenteil hin; bei
-rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der Mann eben
-so sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.[681] +Spencers+
-Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei Frauen hat, als
-Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine hatte,[682] ist
-eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist überall,
-dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher
-Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss
-der Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren
-Stufen noch ein weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu
-einer +wirtschaftlichen+ Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn
-nicht bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe
-des Kaufes, wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig,
-sondern er wird auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die
-Erfahrung entrückt, dass eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung
-der Arbeitskräfte gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen
-Gegenstande“ herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus
-der gekauften Ware herauszuschlagen, was er herausschlagen kann.
-Alle Lasten und Arbeiten in Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe
-auf, und es ist klar, dass er desto mehr Vieh aufziehen, desto mehr
-Boden in Anbau nehmen kann, je mehr dienende Arme ihm zur Verfügung
-stehen. Daher denn mit vollem Rechte an vielen Orten der Reichtum
-und darnach das Ansehen eines Mannes nach der Anzahl seiner Weiber
-beurteilt wird.[683] Diese rohe Ausnützung der weiblichen Arbeitskraft,
-die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen des schwarzen
-Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe des
-Kaufverhältnisses.
-
-Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt
-vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an
-dem Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“
-Verhältnis. Lange, bis in hochentwickelte Gesittungsstadien hinein,
-fährt dies fort, ein Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die
-Frau gekauft, kann sie natürlich nach Belieben wieder an einen dritten
-verkaufen. Die ehelichen Bande können auch nur locker sein, da für sie
-die Willkür des Gatten entscheidet. Diesem Umstande entspringen die
-anscheinend widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige
-Abschliessung des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben,
-etwa an den Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann
-Pflichterfüllung; was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben
-der Mann. Seine eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen
-geleitet, welchen er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen
-Stufen, welche das Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als
-segenbringendes Ereignis betrachten, bildet sich leicht die sogenannte
-+gastliche+ Prostitution der Frauen und Töchter. Dieser in unseren
-Augen schnöde Gebrauch ist nun allerdings nicht immer ein Ausfluss des
-Frauenkaufs und Vaterrechts, sondern häufig ein Rückstand älterer,
-musterrechtlicher Sitten, denn wir finden ihn nicht selten gerade bei
-solchen Völkern, welche heute noch in der grössten geschlechtlichen
-Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an unzweifelhaften Beispielen
-aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er keine andere Deutung als
-die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit halber stelle ich die
-wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im Nachfolgenden zusammen.
-
-Schon der Venezianer +Marco Polo+ gedenkt der Sitte aus Tibet,[684] wie
-wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. Bestätigung erhält seine
-Angabe durch +Biddulph+, der von den Bewohnern Hunsas im westlichen
-Himalaya angiebt, dass ein Mann seine Frau zur Verfügung des Gastes zu
-stellen hat.[685] Sonst treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den
-Völkern Nordasiens, aber auch anderwärts. +Chamisso+ nannte das „reine
-unverderbte“ Sitten,[686] und so nahm es denn auch +Adolf Erman+ auf,
-als ihm ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins
-Bett schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. +Krascheninnikow+
-bestätigt +Ermans+ Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die
-grösste Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als +von
-Middendorff+ in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu
-den Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung
-über Frau und Tochter zu ehren.[687] Der nämliche Brauch war bei den
-Aleuten im Schwange[688], und von den Eskimo wissen wir ähnliches, wie
-dieses Hall nach eigenen Erfahrungen erzählt.[689] +Hearne+, der vor
-hundert Jahren die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen Nordamerika
-besuchte, sagt, dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch bei ihnen sei, die
-Nacht bei der Frau des Gastfreundes zuzubringen und dass dies eines der
-festesten Freundschaftsbande bilde. Bei den Knistenaux wurden Weiber
-und Kinder dem Gaste angeboten und das Anerbieten des Weibes gehört bei
-den Komantschen heute noch zu den Höflichkeiten der Gastfreundschaft.
-Die nämlichen Sitten meldet man nicht bloss von Neuseeland und der
-Osterinsel, sowie aus Madagaskar und einigen Teilen Afrikas, z. B.
-vom Grünen Vorgebirge, sondern auch von den senegambischen Berbern,
-die doch schon Moslemin sind.[690] Auch in Chaldäa herrscht unter
-den wilden und kriegerischen Bergvölkern gastliche Prostitution, und
-von den El Merekede, einem Zweige des grossen Asyrstammes auf der
-Grenze von Hedschas und Yemen in Arabien, nahe der Seeküste, erfuhr
-+Burckhardt+ von der nämlichen Sitte der Männer, ihrem Gaste für die
-Nacht ihre eigenen Frauen zu überlassen, doch nie die Jungfrauen. Hatte
-der Gast bei der Hausfrau sich beliebt zu machen gewusst, so wurde er
-am folgenden Morgen für seine weitere Wanderschaft reichlich versehen:
-im Gegenteile schnitt man einen Zipfel seines Mantels als Zeichen
-der Verachtung ab und er wurde von Weibern und Kindern mit Schimpf
-davon gejagt. Den Wahabiten machte es grosse Not, diese Sitte bei sich
-abzustellen, und als zwei Jahre hintereinander Dürre und Misswachs
-eintraten, sah man dies als Strafe des abgeschafften und doch so viele
-Jahrhunderte zuvor gebräuchlichen Gastrechtes an.[691] Die christlichen
-Abessinier sehen heute noch mit gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und
-Töchter den Fremden um Lohn sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich
-der gefällige Hausherr, als er die Reisenden +Combes+ und +Tamisier+
-in seiner Hütte fand, wo sie Unterkunft gesucht hatten, und bat sie,
-seiner jungen Frau zu gestatten, die Nacht bei ihnen zuzubringen.[692]
-Ähnliches erlebten sie wiederholt auf ihrer Reise.[693]
-
-Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und
-Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der
-Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei
-Festen die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen,
-war an manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie
-fast überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als
-einen lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als
-die Arbeit der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre
-Frauen dem ersten Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn
-ist er, der Fremde, reich, so muss er zahlen, ist er aber arm, so
-wird er der Sklave des Gemahls. Sprödigkeit gegen einen freigebigen
-Liebhaber würde der Mpongwe seiner Gattin mit dem _Kassingo_ in der
-Hand bald austreiben.[694] Ehe die Engländer das Küstengebiet von
-Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich die dort lebenden Weissen
-den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen, welche den Ehebruch
-mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher mancher schwarze
-Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch
-ihre Reize den Weissen bestrickten und zum unbewussten Ehebruche
-verleiteten.[695] Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre
-Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit
-den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am
-nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder
-erzählt haben, und verlangen _kitusch_ (Busse), wobei dann oft ganz
-übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt
-werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den
-Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss
-Hohn und Verachtung erdulden.[696] Auch mehrere kleine indianische
-Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie +Martius+ meldet,
-Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet eine andere
-Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben ist nämlich
-eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu bekommen,
-ist er niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist nicht
-eifersüchtig, stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient sich
-keiner Aufpasser. Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei bis
-zur äussersten Grenze.[697]
-
-Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den
-erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster
-Strenge darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen
-werde. Das Weib, welches hinter dem Rücken ihres Gatten und
-Besitzers einem dritten sich hingiebt, begeht +Ehebruch+, welcher
-der Strafe verfällt. Der Begriff des Ehebruchs entsteht erst auf
-der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des Mutterrechts gab es
-innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen Ehebruch; nur ein
-Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen begehen, allein
-er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern an der
-ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte.
-Ein solcher Rechtsbruch ward masslos gerächt und es findet sich,
-dass der Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes
-busslos erschlagen wird.[698] Auch macht es da keinen Unterschied,
-ob es sich um eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo
-+ein+ Mann der +Besitzer+ des Weibes ist. Hier erfolgt ein Eingriff
-in das Besitzrecht eines einzelnen, des Käufers oder Inhabers des
-Weibes, und dieser, nicht mehr die Geschlechtsgenossenschaft, ist
-der Geschädigte. Er ahndet also die Antastung seines Eigentums, des
-gekauften Weibes, ganz so und mit dem nämlichen Rechte, wie die
-unerlaubte Benutzung irgend eines ihm gehörigen Gegenstandes. War es
-früher die Rache, in welcher die Bestrafung des am Stamme begangenen
-Rechtsbruches wurzelte, so fussen alle Ahndungen des „Ehebruchs“
-ursprünglich auf der Vorstellung des Besitzrechtes des Mannes.[699] Nur
-die Verletzung des Eigentums, nicht des Mannes Ehre oder Eifersucht,
-beides verfeinerte Begriffe einer späteren Zeit, kam zunächst in
-Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur dann, wenn er
-ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige Folge des
-Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines Besitzes
-des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes etwas
-ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur
-fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den
-verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich
-innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden
-Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen
-mehr oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit
-entsetzlichen Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in
-der Urzeit behandelt. Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum
-eine andere Sühne, als die Verwirkung des Lebens. Dann zunächst
-das _Jus Talionis_.[700] Aber schon auf vorgerückteren Stufen der
-mutterrechtlichen Perioden ward der Rechtsbruch des Buhlen --
-Ehebrechers kann man noch nicht sagen -- sühnbar; zunächst falls die
-Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann allgemein. Man hatte kein
-Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter schien es, aus dem
-Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen. Umsomehr erst auf der
-Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe. Allerdings behält der
-Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann den Ehebrecher
-töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann, wenn er sie
-auf der That ertappt;[701] viel häufiger zieht er es aber vor, den
-Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in
-Schuldknechtschaft zu nehmen.[702] Nicht geringen Einfluss auf die Höhe
-der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird
-z. B. bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends
-aber in ganz Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.[703]
-In Sierra Leone ist er dagegen etwas Alltägliches und wird von dem
-schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe
-gebüsst.[704] Auch die Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen
-von Einfluss. Reiche und hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als
-der gemeine Mann. Ähnliche, mitunter örtliche Ursachen schaffen eine
-ganze Stufenleiter in der Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs,
-wobei seltsamerweise eine Verschärfung der über den Ehebruch verhängten
-Strafen eine fortgeschrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B.
-der Gatte das auf frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon
-seelische Regungen im Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch
-als Ding des Besitzes, dessen Vernichtung dem Eigentümer freisteht,
-nicht mehr aber als Gegenstand kühler Berechnung betrachten. Von
-noch höherer Auffassung zeugt es, wenn die Schuldigen +schimpfliche+
-Strafen[705] treffen, woran sich unmittelbar, häufig auch mit solchen
-vereint, +Verstümmelungsstrafen+[706] anschliessen, welche wesentlich
-den Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets auf das
-treulose Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass der
-Ehebruch nicht mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts
-allein empfunden wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens
-berührt hat. Alle derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen
-an, welche den Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder
-mehr oder weniger überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender
-Gesittung, in deren Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe
-einherzieht, die Strafe für den Ehebruch allmählich zur Härte, zur
-Tötung des Verbrechers zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in
-mutterrechtlicher Urzeit üblich gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z.
-B. gilt ein Mann, dessen Frau während seiner Abwesenheit Untreue
-begangen, für entehrt und er ist aus seiner Kaste ausgestossen, bis
-der Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann mit seinen Freunden
-und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch nur sie besuchen,
-bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft jahrelang, bis ihn
-der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines Schwertes das
-schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit geübt, seine
-Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine Kleinigkeit
-bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase abzuschneiden,
-damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.[707]
-
-Die +Sühnbarkeit+ des Ehebruchs mittelst Busse[708] an Geld oder
-Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe
-kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend:
-den Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche
-Besitzrecht des +Mannes+; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner
-Frau die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das
-heute geltende Verhältnis +gegenseitiger+ Treue war also noch keine
-Bedingung des Ehebündnisses.[709] Lose, wie in derselben natürlich die
-Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht
-dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten
-des Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum
-gegen fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip
-keine Rede. Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig
-gehalten, als sie keine Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich
-eine solche Gelegenheit und widersteht sie selbst der Versuchung,
-so glaubt es doch kein Mensch. So bezeugt es Freiherr von +Maltzan+
-unter anderen von den südarabischen Agareb.[710] Die Frau wird eben
-für willenlos angesehen, und an eine moralische Würde derselben glaubt
-niemand. Eine solche ist in unserem Sinne bei der reinen Kaufehe
-thatsächlich weder vorhanden, noch auch kaum möglich.
-
-Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums
-vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente
-bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern
-hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der
-Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker
-der muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber
-keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (_el Harím_, d. h. das
-Verbotene)[711] ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon,
-wie es scheint, die alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch
-bei den Königen, ferner die Assyrier und unter den Achämeniden die
-Perser, bei welchen er eine grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben
-der Könige und Grossen, von dem allein wir einige Kunde besitzen. In
-den späteren Zeiten des Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur
-Verfügung im Harem und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg
-und auf die Jagd. Das „Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude,
-durch einen Hof vom Palaste des Königs geschieden, und hatte drei
-Stockwerke, eines für die noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die
-in Ausübung ihres „Amtes“ begriffenen, das oberste für die Königin,
-die übrigen wirklichen „Frauen“ und ihre Bedienung.[712] Ausser
-von Sklavinnen wurde der Harem auch von Verschnittenen (Eunuchen),
-bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall war.[713] Sie werden
-in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere bezeichnet und
-standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser schmählichen
-Sitte wird der Semiramis, von andern den Persern zugeschrieben, ist
-aber zweifellos so alt wie die misstrauische Abschliessung der Frauen
-selbst. Verschnittene sind dem ganzen Morgenlande, wo die Ehe auf sei
-es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf beruht und das patriarchalische
-System ausgebildet ist, eigentümlich.[714] Auch die Griechen haben
-manchmal mit solchen Hämlingen Handel getrieben, die sie nach Ephesus
-und Sardis den Persern für hohe Preise verkauften. Die alten Hellenen
-waren ihren Gesetzen nach Monogamen und hatten daher keinen Harem in
-dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit verbindet; dennoch hielten
-sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in häuslicher Abgeschiedenheit,
-in welcher auch das junge Mädchen aufwuchs. Das griechische Weib der
-geschichtlichen Zeit war -- namentlich in Athen -- durch die Sitte
-auf das Haus beschränkt und bewohnte in diesem den abgesonderten
-Hinterteil (Γυναικωνῖτις), Gemächer, die von denen der Männer sowie
-von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren.[715] Sie empfingen
-darin keine Besuche von Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten
-und hatten nicht einmal an ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn
-männliche Gäste zugegen waren. Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei
-Götterfesten und bei kultlichen Aufführungen im Theater, zeigten sie
-sich in der Öffentlichkeit. Noch unter Demetrius Phalereus wachten aber
-eigene „Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι) darüber, dass die gesetzlichen
-Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck und Betragen gebührend
-beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete Griechin ohne Schleier
-und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch strenger gestaltete sich
-die Absperrung der Frau unter den christlichen Byzantinern, und der
-muhammedanische Harem selbst ist grossenteils nach dem Vorbilde des
-byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den Modernen ist
-die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem besonderen Gemache
-(_Zenana_) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch ihren _Parda_.
-Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte aus.
-In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen
-für Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen
-mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.[716] Die
-christlichen Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter
-Schloss und Riegel als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten
-christlichen Bewohner des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber
-wahr, dass gerade die Christen in Asien die Sache noch schlimmer
-treiben, als die Moslemin und dass sie um so strenger werden, je mehr
-Europas Bildung vordrängt, während manche Türken z. B. ihre starre
-Abgeschlossenheit fahren lassen.
-
-Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des
-Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere
-Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der
-Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne
-wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu
-genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit
-sie lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung
-der Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung
-auf den übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den
-Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn
-sie das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup
-anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht
-hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht
-schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet
-kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs
-des Nasenbeines und um die Augenbrauen.[717] In Japan rasieren sich
-verheiratete Frauen die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch
-eine Art Tinte schwarz.[718] Ob auch das bei vielen Stämmen übliche
-Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich
-bleiben, da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil
-einem uns freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen
-scheint, ebenso wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen.
-Dagegen ist die Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt
-in die Ehe entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer
-Gelegenheit gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der
-polnischen oder russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle
-des natürlichen Haares vertreten, wird auch zugeben, dass selbst
-bei hübschen Gesichtern der Zweck trefflich erreicht wird. Auf den
-nämlichen Grundgedanken ist endlich die Sitte zurückzuführen, welche
-bei uns das Haar der verheirateten Frau unter der Haube verhüllt. Daran
-ändert der Umstand nichts, dass im Laufe der Zeit die Haube zum Symbol
-der Frauenwürde aufgerückt und die Redensart: „unter die Haube kommen“
-gleichbedeutend „mit in die Ehe treten“ geworden ist.
-
-Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht
-des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des
-eigenen Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte
-die Sitte „Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des
-Einzelnen unter den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor
-dieser bedeutsamen Staffel, welche ja nicht alle Völker erklommen
-haben, äusserte der Frauenkauf seine Wirkung nach zwei verschiedenen
-Richtungen. Ich habe betont, wie derselbe zunächst eine fühlbare
-Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes nach sich zog. Aber gerade
-dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank, stieg andererseits dessen
-+wirtschaftliche+ Wertschätzung, und dies war der Ausgangspunkt eines
-unbestreitbaren Fortschrittes. Der Kulturgewinn liegt aber gewiss nur
-zu sehr geringem Teile darin, dass, wie H. +Spencer+ meint, die Kaufehe
-die Monogamie unterstütze.[719] „Wenn der Mann“, sagt er, „ihrem
-Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine bestimmte Zeit gedient
-hat, so wird er sicherlich mit grösserer Entschiedenheit der Wegnahme
-seiner Frau sich widersetzen, als wenn er sie ohne dieses Opfer erlangt
-hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch den Kaufpreis sein Besitz,
-seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist die Voraussetzung, dass,
-wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit erworben worden und ein
-zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes zu haben ist, dies eine
-wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe leichtsinnig wieder
-aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht nur in bedingter
-Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs sind die ehelichen
-Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom Weibe ist auf dem
-einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den Mann davon zurückhält,
-ist weniger die Schwierigkeit, eine andere Frau zu erwerben, als die
-erwachende stärkere Neigung für die schon erworbene. Überall erweckt
-der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering auch die zarteren Regungen
-der Kulturarmen geachtet werden mögen, es kann nicht fehlen, dass
-dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, so dass sie allmählich
-einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der Fortschritt, welchen
-Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch nach einer anderen
-Seite.
-
-Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem
-auch die +Kinder+ als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen
-Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere
-Verkaufsgegenstände. +Max Buchner+ hat dies betreffs der Dualla in
-Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „+Die Weiber sind das
-Kapital des Mannes, und die Kinder, die er aus ihnen zu erzielen hofft,
-sind seine Zinsen+.“[720] Weit entfernt die Monogamie zu fördern, legt
-die Sitte des Frauenkaufs dem Manne es vielmehr nahe, so viel Weiber
-als möglich zu erwerben, um auch möglichst viel Kinder zu erzielen.
-Während also in mutterrechtlicher Zeit die Geschlechtsbündnisse bloss
-des Genusses halber geschlossen wurden, liegt ihnen nunmehr kühle
-Berechnung zu Grunde. Die Gewinnung von Kindern wird der Hauptzweck
-der Kaufehe, und zwar so sehr, dass sich nach diesem Erfolge vielfach
-die Dauer des Verhältnisses richtet.[721] Unfruchtbare werden daher
-ihrem früheren Eigentümer, sei dies der Vater oder ein ehelicher
-Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben. So ist es
-nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern allgemeiner Brauch im
-ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist Unfruchtbarkeit der
-Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und bleibt dies manchmal
-sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo edlere Begriffe die
-materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo es, wie in China,
-Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen, um die Eltern zu
-ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.[722] Bei den christlichen
-Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit der grösste
-Schimpf, den man einem Weibe anthun kann, und um nur Mutter zu werden,
-giebt sie sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie begegnet.[723]
-Wie sehr aber ursprünglich, d. h. in den noch in die Perioden der
-unausgebildeten Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des Frauenkaufs,
-der berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand, dass das durch
-den Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine gewisse Anzahl
-Kinder ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr elterliches Haus
-erkauft. So meldet +Nachtigal+, dass bei einigen Stämmen Innerafrikas
-die Frau, wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder geboren hat, „auf ihren
-Wunsch in das elterliche Haus zurückkehren zu dürfen scheine“.[724]
-Die Frau der Sonrhay ist schon mit drei Kindern ausgelöst. Stets aber
-wird vorsorglich bedungen, dass die Zahl der Kinder den Wert des
-Kaufpreises der Frau über einen gewissen Grad hinaus übersteige, dass
-mit andern Worten der Käufer Zinsen von seinem Kapitale geniesse.
-Und doch liegt schon in diesem groben Verhältnisse unverkennbar
-ein sittlicher Fortschritt! Die Wertschätzung des Weibes zieht die
-Wertschätzung der Kinder nach sich. Wo diese ihren Einzug hält,
-verschwindet die gewohnheitsgemässe Beseitigung des Nachwuchses, der
-+Kindermord+, wie ihn die mutterrechtliche Urzeit mit aller Liebe zu
-den am Leben Gelassenen zu vereinen wusste. Die Kinder sind eben nichts
-Überflüssiges mehr und selbst die Mädchen, welche ehedem den eigenen
-Müttern als Ballast galten und der Notdurft der Zeit zuerst zum Opfer
-fielen, wurden nunmehr ein Gegenstand hoher Wertschätzung. Anderen
-Ursachen blieb es später vorbehalten, selbst bei hochentwickelten
-Völkern einen Rückschritt in dieser Hinsicht herbeizuführen. Was aber
-das Wichtigste ist: in seinen Zinsen lernte der Mann auch seine Kinder
-+lieben+. Ist die Mutterliebe ein natürlicher Instinkt, so ward die
-Liebe des Vaters dagegen erst spät errungen. Lange, lange währte es,
-ehe die harte Rinde schmolz, welche das rauhe Mannesherz umpanzerte.
-Wiederum war es der Besitz, welcher, wie die Neigung zum Weibe, so auch
-die Liebe zur Nachkommenschaft im Vater keimen liess. Bescheiden zwar
-wie das Mass dieser Liebe ist, Liebe bleibt es doch, wenngleich „Liebe“
-hier in einem dem Naturzustande näher liegenden Sinne aufzufassen ist.
-
-Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige,
-höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar,
-den Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in
-Bezug auf das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.[725]
-Unter der „Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren
-Eltern oder Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer
-Zeit zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem
-Sinne, wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es
-ist nichts als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später
-abzuschliessenden Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung
-als den Vorläufer der späteren Verlobung betrachten, welche allmählich
-zur Bedeutung eines festlichen Familienereignisses aufstieg. Es
-bezeichnet nun einen sehr wesentlichen Fortschritt in sittlicher
-Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm für später zugesagten Mädchen
-die nämliche Treue, die nämliche Unberührtheit zu fordern begann,
-wie von der wirklichen Gattin. In mutterrechtlicher Zeit waren, wie
-in früheren Abschnitten gezeigt, dem Weibe vor dem Eintritt in einen
-Geschlechtsbund mit einem Manne keine Schranken gezogen. Auch unter
-dem Frauenkauf blieb dies noch lange so, und viele Völkerschaften
-haben dieses Stadium noch nicht überwunden. Wir treffen bei ihnen die
-strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen für den Ehebruch,
-dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es herrscht
-noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der
-zu kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge
-Vater-, richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur +in+ der Ehe; die
-unverheirateten Töchter leben nach altem Mutterrecht[726] und führen
-einen nach unseren Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den
-ausgerotteten Urbewohnern der westindischen Antillen, so ist es noch
-heutigen Tages bei vielen Völkerschaften. Ich habe schon an früherer
-Stelle[727] Beispiele dafür zusammengetragen und erwähne hier daher
-bloss, dass auch auf Neuseeland das Ansehen der Unverheirateten steigt
-mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf den Andamanen werden die Mädchen vor
-ihrer Verheiratung als Gemeingut sowohl der verheirateten, als der
-ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso allgemein ist die Unkeuschheit
-der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu erregen, bei den Malgaschen,
-bei mehreren indianischen Völkerschaften Amerikas, in Bhutan im
-nördlichen Indien, bei den Annamiten in Cochinchina, auf Borneo, auf
-vielen australischen Inseln, bei vielen Negerstämmen. In Unyamuezi,
-wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen sich die _Wahárá_, d. h.
-die erwachsenen Mädchen, nach +Burtons+ Mitteilung zu je sieben bis
-zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe ein Haus, wo sie ohne
-elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen dürfen.[728] Bei vielen
-Negerstämmen werden aussereheliche Mutterschaften durchaus nicht
-anstössig gefunden. Nach +Ladislaus Magyar+, der im westafrikanischen
-Negerreiche Bihé eine Prinzessin heiraten musste, wird in Bengueta
-die Jungferschaft auch wohl an den Meistbietenden versteigert,
-damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde. Bevor eine mannbare
-Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat, wird sie in lange
-Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und Gesängen von Dorf
-zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen Verehelichung, ihre
-Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,[729] und A. E. Lux berichtet
-von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem anderen
-Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft der
-Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.[730]
-Bei den mongolischen Völkerschaften scheint geradezu ein Abscheu
-vor der Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit
-seltsamen religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster
-Unreinheit des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei
-manchen scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe
-erwünscht gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon
-gemeldet wurde.[731] Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal
-eine Witwe, ohne dass ein anderer, den man dafür +bezahlte+, ihr
-vorher beigewohnt und ihr gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte.
-Sonst, meinte man, würde auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei
-der ersten Eroberung des Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu
-dieser Reinigung an.
-
-Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass
-eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward als jungfräuliche
-Keuschheit.[732] Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst
-spät erworbener Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von
-manchen Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff
-der Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der
-sich erst allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr,
-als den Erfolg. Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss
-bezeichnete es einen sittlichen Fortschritt, als der Käufer des
-Mädchens auch dessen Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus
-den älteren mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der
-geschlechtlichen Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen
-Völkern das Begehr nach jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen
-tiefen Misstrauen gepaart, welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich
-bekundet sich dieses Misstrauen in der scheusslichen Operation des
-„Vernähens“ (Infibulation) der Mädchen,[733] ein blutiger Eingriff,
-der keineswegs, wie man lange wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen
-wird.[734] Das Verfahren ist wahrscheinlich von Osten her, vielleicht
-durch die Araber, nach Afrika eingeführt, wo er heute von Nubien aus
-bis zum Roten Meere so wie nach Kordofan und Darfur verbreitet ist.
-Nach Dr. +Peney+ war der Unfug indes schon in Schwung, ehe die Araber
-den Sudan betraten. Jedenfalls aber kannte diese Sitte bereits der
-altarabische Arzt +Rhazes+, der davon spricht, wie die üppigen Araber
-vom weiblichen Geschlecht sich Genuss zu verschaffen suchten. Und
-vielleicht von Arabien aus trug sich die Gepflogenheit auch nach Asien
-hinein und über den malayischen Archipel. Denn bei den Völkern in
-Hinterindien fand sie +Linschoten+, und von hier aus scheint sie zu
-manchen muhammedanischen Malayen gewandert zu sein, bei welchen +Epp+
-sie antraf. In Europa konnte die barbarische Sitte nicht Fuss fassen,
-obgleich von französischer Seite her im vorigen Jahrhundert Vorschläge
-zur Einführung derselben gemacht wurden.[735] Bei der Verheiratung
-muss natürlich die entgegengesetzte Operation stattfinden, und mancher
-Ehemann lässt sie auch an der Gattin wiederholen, so oft es ihm nötig
-dünkt. Dennoch wird versichert, dass der beabsichtigte Zweck bisweilen
-unerreicht bleibt.
-
-Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu
-weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst
-an die materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen
-fand, forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit
-wurden die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese
-bilden ja bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss
-unter der Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist,
-wird die Ehe unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr
-unversehrt, findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann.
-Dadurch steigt die Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die
-Unkeuschheit der älteren Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei
-den Somal pflegt der Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch
-Zeichen aller Welt bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und
-wälzt dadurch Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der
-Anschauungen müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der
-Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei
-Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders
-in und um Mekka, üblich ist.[736] Auch in Europa war diese schnöde
-Sitte gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V.
-1524 sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr
-Sevillas feierte.[737] Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen
-widerliche, unser Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der
-Jungfräulichkeit der Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der
-Hochzeitsfeier, an dessen Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen
-und für dessen Ausgang sich alle Hochzeitsgäste interessieren.
-Mit Hinsicht darauf, wie diese Nachforschung ausfällt, erhält die
-Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung oder Fortsetzung, welche bei
-ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer Züchtigung der jungen
-Frau führt.[738] Ähnlich geht es in Bulgarien zu.[739] So abstossend
-diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken mögen, so
-gehören sie doch schon vorgerückteren Gesittungsstufen an und gingen
-aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir sehr
-unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.[740] Erst als dieser
-Körper und Leben gewann, ward die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend
-erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung,
-zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber
-wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin,
-sondern auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel
-seiner Rache anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat
-zuerst durch eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt
-ihm die Pflicht auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin
-zu nehmen. Auf noch vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der
-Periode der Staatenbildung, als die Reinheit der Mädchen ebenso zum
-sittlichen Ergebnis geworden, wie die Treue des Weibes, ward endlich
-die Unberührtheit der Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes
-gestellt, ging die Wahrung des als sittlich Erkannten von dem Einzelnen
-über auf den Staat, welcher seinen Arm strafend über dem Frevler an der
-geheiligten Sitte erhob.
-
-
-[679] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52-53.
-
-[680] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.
-
-[681] Vergl. S. 126.
-
-[682] +Spencer+. A. a. O. S. 272.
-
-[683] So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (+Max Buchner+,
-Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der _un grand monde_ ist,
-welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem
-weissen Kaufmanne besitzt (+Compiègne+. _L'Afrique équatoriale.
-Gabonais._ S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der
-Weiber, desto reicher und angesehener ist der Mann; 25-50 Frauen sind
-daher keine so grosse Seltenheit bei den Fürsten dieses Landes. Als
-ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines solchen Fürsten, fragte, wie
-viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in niedergeschlagenem
-Tone: _twelf_, _that's all_ (zwölf, das ist alles), dadurch gleichsam
-eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus.
-Bd. XLVII. S. 249).
-
-[684] _Le livre de Marco Polo_, par +M. G. Gauthier+. Paris 1865. Bd.
-II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen
-von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie
-zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen
-über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde
-abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.
-
-[685] +K. E. von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse und
-Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.
-
-[686] +A. v. Chamissos+ Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.
-
-[687] +A. von Middendorff+. Sibirische Reise. St. Petersburg 1875. Bd.
-IV. S. 1407.
-
-[688] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.
-
-[689] +Hall+. _Narrative of the second arctic Expedition._ Washington
-1879. S. 102.
-
-[690] +Bérenger-Féraud+. _Les peuplades de la Sénégambie._ S. 98.
-
-[691] Ausland 1867. S. 88.
-
-[692] +Combes+ et +Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 16.
-
-[693] A. a. O. S. 129.
-
-[694] +Compiègne+. _L'Afrique équatoriale. Gabonais._ S. 192.
-
-[695] Globus. Bd. XLVII. S. 249.
-
-[696] +Otto H. Schütz+. Reisen im südwestlichen Becken des Kongo.
-Berlin 1881. S. 91.
-
-[697] +Thomson+. Durch Massailand. S. 395.
-
-[698] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.
-
-[699] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.
-
-[700] Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem
-beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu
-beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.
-
-[701] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten
-eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei
-den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen
-und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der
-alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes,
-Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam
-konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen.
-Nach den Gesetzen der Beduinen, der _Graugans_, den Gesetzen Knuts, dem
-_Gutalagh_, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen
-nach dänischem und ostgotischem Rechte.
-
-[702] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.
-
-[703] +Zöller+. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd.
-II. S. 59.
-
-[704] Globus. Bd. XLVII. S. 249.
-
-[705] Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das
-Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern,
-Redschang und den alten Chibcha. Nach +Tacitus+ wurde die germanische
-Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und
-mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem
-Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere
-Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die
-Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den
-Ehebrecher. (+Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207-208.)
-
-[706] So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den
-Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den
-Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem
-Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase
-zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen-
-und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.
-
-[707] Ausland 1857. S. 978.
-
-[708] Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in
-Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo
-u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht
-selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den
-Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib
-an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der
-Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld
-ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt,
-dasselbe zuführen. Auch nach der _Lex Bajuvariorum_ ist die Strafe der
-Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.
-
-[709] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
-
-[710] Globus. Bd. XX. S. 158.
-
-[711] Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.
-
-[712] +Otto Henne Am Rhyn+. Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig 1877.
-Bd. I. S. 549.
-
-[713] +Ferdinand Justi+. Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S.
-125.
-
-[714] Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der
-kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten
-eine gewisse Anzahl Eunuchen (_Lao-kung_ d. h. „alter Hahn“) in ihre
-Dienste nehmen. Siehe: G. +Carter Stent+. Chinesische Eunuchen. Leipzig
-o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch
-dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen als jetzt.
-
-[715] +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil.
-Bd. I. S. 65.
-
-[716] +Paul Mantegazza+. Indien. S. 276.
-
-[717] +Herm. von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena
-1871. Bd. II. S. 48.
-
-[718] Dr. J. J. +Rein+. Japan. Bd. I. S. 475.
-
-[719] H. +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273-274.
-
-[720] +Buchner+. Kamerun. S. 31.
-
-[721] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.
-
-[722] +Tscheng-ki-Tong+. China und die Chinesen. S. 57.
-
-[723] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837.
-Paris 1838. Bd. II. S. 17.
-
-[724] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.
-
-[725] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.
-
-[726] A. a. O. S. 127.
-
-[727] Siehe S. 220 ff.
-
-[728] +Richard F. Burton+. _The Lake Regions of central Afrika._ London
-1860. Bd. II. S. 24.
-
-[729] +Herm. Soyaux+. Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen.
-Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des
-Ausdrucks _Jus primæ noctis_, welcher gemeiniglich das sogenannte
-„Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei
-völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein
-Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. _Jus
-primæ noctis_ Europas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich
-komme auf diese Frage bald zurück.
-
-[730] A. E. +Lux+. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.
-
-[731] Siehe oben S. 223.
-
-[732] +Lippert+. A. a. O. -- +Peschel+ warnt mit Recht, auf eine
-Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines
-sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und
-Frau unterschieden werden (+Peschel+. Völkerkunde. S. 219). Solche
-Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den
-Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indes +Peschel+ dem
-Zeugnisse +Chapmans+, wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel
-Gewicht beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner
-entgegen, die durchaus keine so günstige Deutung zulassen.
-
-[733] _Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte
-usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam
-fundendam pateat._
-
-[734] Beschrieben von Dr. +Peney+ im _Bulletin de la Société de
-géographie_ von Paris, 1859. Bd. I. S. 341-388 und „Ausland“ 1859. S.
-822.
-
-[735] Dr. H. H. +Ploss+. Das Kind in Brauch und Sitte der Völker.
-Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314-324.
-
-[736] _Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt.
-Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater
-virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare
-jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non
-ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet
-esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore
-palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis parentibusque
-ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat divortium. Hic
-urbis et ruris mos idem est._ (+Burton+. _Personal Narrative of a
-pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 82).
-
-[737] _Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia
-del Cardinal Salviati._ Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für
-die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der
-damalige venezianische Gesandte. (_Viaggio fatto in Spagna del Magnif.
-Mssr. Andrea Navigiero._ Vinegia 1563. S. 13.)
-
-[738] Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach
-russischen Quellen Dr. O. +Asboth+ im Archiv f. Anthropologie. Bd.
-XIII. S. 317-321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig,
-den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die
-Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man
-beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von
-soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu
-vollziehen.
-
-[739] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461-462.
-
-[740] +Louise von François+ schreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine
-Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für
-dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich
-Keuschheit und Treue. (L. v. +François+. Der Posten der Frau. Stuttgart
-o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)
-
-
-
-
-XX.
-
-Ausbildung des Patriarchates.
-
-
-Wie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den
-vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der
-urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben
-eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon
-einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden
-des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den
-hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man
-jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner
-Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf
-zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ -- wenn man sich
-dieses Ausdruckes bedienen darf -- zwischen Mann und Weib, wie ihn
-die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange
-nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig
-nahe standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter,
-das neue Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich
-nur allmählich dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich
-anfänglich noch auf einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte
-ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind überall im Kreise der
-Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch
-deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt +Lippert+ mit vollem
-Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen
-Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der
-Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal
-gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen.
-Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“
-entgegentreten.[741]
-
-Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters,
-richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch
-unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine
-grössere Anzahl solcher unter +einer+ väterlichen Gewalt. Diese wurzelt
-hinwieder in dem +Besitzrechte+ an den Menschen, welches der älteren
-Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser
-trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte erörterten,
-noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass,
-so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte, in
-strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im Grunde
-auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste. Der
-Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling, gewann
-damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach Belieben
-zu verfügen. +Carlo Piaggia+ erzählt von den Niamniam in Mittelafrika,
-der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des Stammes und
-betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.[742] Der König
-von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen zur Ehe und
-lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz fliessen.
-Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige, dem als
-Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen zur Verfügung
-steht. Von den Balanten in Westafrika meldet +Alfred Marche+, dass
-der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod der Unterthanen,
-sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (_Jus primae noctis_) im
-ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht, als vielmehr
-eine +Verpflichtung+ seinerseits, denn ohne diese Förmlichkeit
-würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall, wo in
-geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes
-herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit
-dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete
-aufrecht zu erhalten ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder
-„Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den Sklavenverhältnissen
-hervorgegangen.[745] Es war ja ganz natürlich, dass die Sklavin, welche
-dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe
-geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit ist dieses Herrenrecht längst
-nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und nirgends in der Völkerkunde
-ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen der Beteiligten ausgeübt
-werde. Richtiger wäre es daher von einem _Officium_ als von einem _Jus
-primae noctis_ zu sprechen. Was anfangs im beschränkten Kreise der
-Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit
-mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu einer +Forderung+
-der Unterthanen und zu einer +Pflicht+ des Oberhauptes.[746] Die
-wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte
-aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich
-sogar um schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren
-Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in +einer+
-Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte
-Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten
-Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen
-begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein
-blosses Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa
-selbst auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit
-als symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht
-solche haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst
-das thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen
-Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also
-zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol -- das
-ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748]
-
-Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere
-gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können:
-der +Adel+ und die +Sklaverei+. Der Patriarch, der unumschränkte
-Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets
-polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen
-willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend
-+Julius Lippert+, steht nun in der innigsten genetischen Verbindung
-mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet
-sich von dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749]
-Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu
-den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber
-dieser +nur+ aus dem Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die
-Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht
-vermochte weder die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu
-erzeugen. Schon einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene
-als Sklave dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der
-Begriff des Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber
-sind Weiber und Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen,
-welche mit dem ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser
-auf das Weib auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751]
-Deutlich spricht das Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich
-in der Sitte aus, welche beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber
-so gut wie seine Knechte demselben in die Grube nachsandte. Der
-Gedanke des Besitzes, freilich im Zusammenhange mit den aufgetauchten
-Vorstellungen vom künftigen Leben und dessen Erfordernissen, steht
-auch diesem Brauche zu Gevatter. Der Tote bedarf dort des Umgangs und
-der Pflege wie im Diesseits. Seine Seele, so dachte man weiter, hänge
-an seinem Eigentume, das man ihm daher auch nach dem Absterben des
-Körpers belassen müsse. Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten
-Dinge, sondern auch die Weiber und Knechte; einen Unterschied in der
-Natur des Besitzes gab es noch nicht. Daher die weite Verbreitung der
-Grabfolge von Witwen und Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem
-Mutterrechte näher stehen oder aus diesem ihre Familienorganisation
-entwickelt haben.[752] Solche geben dem Toten bloss seine Leibgeräte
-„auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in seiner „Nadowessischen
-Totenklage“ singt:
-
- „Alles sei mit ihm begraben
- Was ihn freuen mag.“
-
-Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt.
-So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota
-oder Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm,
-bezeugt Oberst +Brackett+, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab
-mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht
-aber seine _Squaws_. Dagegen war es vor Einführung des Christentums,
-also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe
-auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden
-die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war
-die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei den
-Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die
-Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten
-Welt.
-
-Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats
-auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt
-hat. Sattsam bekannt ist die _Sati_,[755] die Witwenverbrennung
-bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut.
-Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen
-Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich
-noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze.
-Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu,
-sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte.
-Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie
-aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen
-Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in
-vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel
-an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue
-Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere
-Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse
-und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und
-Land die uralte Sitte des _Charivari_,[757] welche auch die Revolution
-überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen,
-die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder
-dem Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer
-einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.[758] Ein gewisses Mass
-von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte
-unter einer neuen Deutungsweise.
-
-Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft,
-das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die
-Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift.
-Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein
-ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es
-lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die
-Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende
-Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen
-um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte
-des +Kindermordes+ als Volkssitte ist dafür ein sprechender Beweis.
-Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, welche
-aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr erstes Kind,
-beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener physiologischen
-Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie zu Grunde
-lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich damit auch
-noch +religiöse+ Ideen, welche den blossen, aus Nützlichkeitsursachen
-vollbrachten Kindermord zum Kindes+opfer+ umgestalteten. Diese
-Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu Anfang nicht. Als
-Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter demselben bei vielen
-Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der Molochsdienst der
-Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu Hierapolis. Zum
-geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien gehörte das Opfer
-eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern waren Kinderopfer
-üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer Einwanderung nach
-Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann von den
-benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt wenigstens
-Prof. +Bernhard Stade+,[759] während andere freilich dieser Ansicht
-nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das Vaterrecht
-noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle Spuren
-der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren
-Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin
-der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch
-eine hervorragende Stelle behauptet.
-
-Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich
-unter der Mutterfolge überall auch +weibliche+ Gottheiten, und diese
-sind stets als die +älteren+ zu betrachten. Vielfach lässt sie der
-Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese
-Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie
-die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen
-Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen
-der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht.
-+Hesiods+ Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm
-in Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme
-des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten
-aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen
-Gottheiten. In den „Eumeniden“ des +Aeschylos+ erkennen die Erynnien
-das Recht des Vaters und Mannes noch +nicht+, sondern lediglich das
-Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf dem Kampfe
-zwischen Vater- und Mutterrecht.[761] Bezeichnend ist geradezu die
-Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den _calculus
-Minervae_ freigesprochen wird im Blutgericht:
-
- Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους
- Καθιππάσασθε, κακ' χερῶν εἰλεσθέ μου.
-
-Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen
-in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge
-und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der
-ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der
-Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen
-hervorgingen.[762] So konnte neben den jüngeren Göttergestalten
-der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite
-Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so
-wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete
-auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts
-Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was
-vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt
-wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei
-Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber
-standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen
-der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung
-als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So
-wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke
-des Opfers der der Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar
-oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht
-besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch,
-dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich
-preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe,
-was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So entsteht
-also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen
-Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben,
-die sogenannte +kultliche Prostitution+. Auf dem Boden des reinen
-Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu
-folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst
-unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die
-freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche
-Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige,
-in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen.
-Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der
-Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes
-entspricht.
-
-Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete
-kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet
-wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit
-naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem
-Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig
-mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des
-Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese
-völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern
-des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen
-und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der
-Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei
-letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung der Mädchen,
-wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene Körperschaft, jene
-der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie den Italikern durch
-semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch in Israel zeigt sich
-die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein Mensch, ohne Priester
-zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der Gottheit Unzucht
-ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und die Sage von
-Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der eigenen Person
-zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag aber die
-hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit die
-dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte,
-zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge
-hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust
-zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies
-strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der _Dewadaschi_
-(Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen,
-welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den
-Titel _Begum_ („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein Teil davon
-auf die unteren Grade der _Nautsch-_ oder Tanzmädchen über, welche an
-allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu beteiligen
-haben.[765] Aus +Sandrakas+ bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“,
-welches sicherlich vor dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand,
-ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso
-wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur perikleischen Zeit.[766]
-Ausführlich beschreibt der Dichter die glanzvolle Behausung
-Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich einer der bedeutendsten
-Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des Königreiches Malwa.
-Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese Hochhaltung der Töchter
-der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen ist, finde ich in den
-Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht, daneben aber
-vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums Spuren aus
-der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst dort
-unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der
-Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen
-aus. Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man
-darf ohne Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist,
-denn jemals im Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren
-Tagen. Sie bilden das glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit
-den Grossen des Hofes huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen
-sich ihre Gunst teuer bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die
-Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit
-wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt
-sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in
-ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar
-öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck,
-die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache
-nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine
-Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.
-
-Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen
-Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das
-Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was
-etwa an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll
-in einem späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran
-erinnert, dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der
-Demeter in sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf
-römischem, zum teil ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten
-Kulte -- _Dea Dia, Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater_
--- jener früheren Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss
-der römischen Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den
-beiden Marskulten seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter
-der Götter noch sehr geläufig gewesen sein, da +Augustinus+ gerade
-an diesen seine Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der
-Staatskult der Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno
-nur die Frau +neben+ dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber
-und Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten
-sich auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will
-die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von
-Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte
-völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus,
-Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des
-Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel
-fassen.
-
-Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich
-begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen
-Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist
-sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich
-möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am
-Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit
-waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit
-(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder
-davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer
-der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils
-physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war
-es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem
-emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die
-Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei
-den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann
-Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald
-sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon
-musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst
-in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich
-lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse
-bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch
-einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber
-in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen
-Kultur.[771] Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden.
-Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und
-Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker,
-welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei
-stehen bleiben. Es ist +Lipperts+ unbestreitbares Verdienst, auf
-diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu
-haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären
-sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den
-wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei
-den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,[772] zum Beweise,
-dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden
-hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten
-zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch
-eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller
-Speisen -- er feiert und fastet -- oder er lässt sich durch irgend
-welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als
-Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“[773]
-Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit dem
-der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese Sitte, bei
-der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das „Männerkindbett“
-zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie für etwas
-ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso unpassend,
-als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der Frau
-das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden
-Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von +Liebrecht+
-vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum
-Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als
-von der Mutter abhänge. +Southey+ will als Ursprung des merkwürdigen
-Brauches den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und
-Kind nachweisen. +D. N. Starcke+ will mit +Edw. B. Tylor+ darin den
-Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung
-des Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer
-zu erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der
-+Lipperts+chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen,
-dass dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin
-alleinige Geltung finden werde. War die Sitte -- welcher nach dem
-Vorgange der Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die
-Benennung „Couvade“ beigelegt wird -- ursprünglich ein in religiösen
-Vorstellungen wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf
-„merkwürdig“ zu sein, und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in
-späterer Zeit, als seine anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers
-in Vergessenheit geraten war, von den Eltern lediglich zum Wohle und
-zum guten Gedeihen des Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im
-Kreise der Kulturnationen Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines
-Einzelnen vorgenommen werden.
-
-Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer
-Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper:
-sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen.
-Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in
-der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes
-zu Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung.
-Auch die „Beschneidung“[775] führt +Lippert+ wohl nicht mit Unrecht
-darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper
-des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte
-Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation _El Salkh_
-(d. h. Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs
-unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere
-wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen
-zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen
-Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle
-Kinder einer Familie in den +Besitz+ des Vaters; aber dem +Blute+
-nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem
-eigenen Vater gegenüber, +stammfremd+, so lange nicht eine jüngere
-physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an
-Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie
-unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen
-künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende
-Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines
-Opferbundes beilegte. Der junge Mensch, welcher durch das Opfer seines
-Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft
-mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar
-allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die
-nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses
-Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das
-davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke,
-welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied.
-Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche
-bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777] sondern auch die Anordnung
-bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser
-Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So
-war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich
-Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen
-Symbols[778] (_'ot_). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der
-Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von
-Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form
-gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung
-bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur
-Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die
-Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man
-sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des
-Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete
-Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der
-Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht
-hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“
-genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter
-zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer,
-dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden
-Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte
-der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen
-Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber
-die Beziehung ist nur eine äusserliche.[779]
-
-Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken, die
-+innerhalb+ der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke
-ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher
-darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe
-(Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren
-+Verwandtschaft+ des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren
-Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen
-Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes angebahnt
-und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Bloss
-die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen
-zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung
-der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen
-derjenigen der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung
-durch die sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu
-verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich
-Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine sehr
-untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu einem
-billigen Ausgleiche.
-
-
-[741] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 162-163.
-
-[742] Globus. Bd. XXI. S. 131.
-
-[743] +Alfred Marche+. _Trois voyages dans l'Afrique occidentale._
-Paris 1879. S. 70.
-
-[744] Prof. Dr. +Kohler+. Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f.
-vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)
-
-[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren
-in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen _Rajah_. (F.
-+Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.)
-
-[746] Dr. +Karl Schmidt+ (_Jus primae noctis_. Eine geschichtliche
-Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall
-leugnet, fertigt die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen
-der Kulturarmen von unseren geläuterten Ehebegriffen kurzweg als
-„geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft auch die Annahme einer
-ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit bloss, dass die
-Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er
-daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt
-der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die Unsitte
-der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten
-annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in
-Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte
-des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber
-gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen
-Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu
-haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung
-seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich
-ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder
-dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür
-zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden
-Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder
-roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu
-überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre
-ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht
-zu verbitten“ (S. 41-42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling
-mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der
-Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt,
-welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.
-
-[747] Dr. +Pfannenschmidt+. _Jus primae noctis_ im: Ausland 1883. S.
-150.
-
-[748] +Karl Schmidt+ in seinem erwähnten Buche versucht freilich
-darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der
-Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters,
-nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (_Jus primae noctis_. S. 379.)
-Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes, dass
-es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt.
-Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein
-_jus primae noctis_ Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch
-nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. +Mantegazza+ sehr
-treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit,
-um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach
-nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller
-gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“
-(Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). +Schmidt+ selbst
-erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen und
-obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft er
-doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine
-eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik +Schmidts+
-vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen
-Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt
-erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle
-geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256-267). Zu ähnlichen Schlüssen
-gelangten auch Dr. +Pfannenschmidt+ und Prof. +Kohler+.
-
-[749] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 525.
-
-[750] Siehe oben S. 285.
-
-[751] +Lippert+. A. a. O. S. 535.
-
-[752] A. a. O. S. 275.
-
-[753] _Annual Report of the Smithsonian Institution._ Washington 1876.
-S. 470.
-
-[754] +Seemann+. _A mission to Viti._ S. 192. _Giovanni Branchi._ _Tre
-mesi alle isole dei Cannibali nell' arcipelago delle Figi._ Firenze
-1878. S. 155.
-
-[755] _Sati_ ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines
-Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den
-Vorrang streitenden Gottes. Nach dem _Kasi Khanda_, einem Werke der
-neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich
-beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass
-ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither
-heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss
-besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst _Sahagamana_, d. h. das
-Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II.
-S. 150).
-
-[756] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.
-
-[757] +Hellwald+. Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888).
-S. 245.
-
-[758] +Mantegazza+. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228.
-
-[759] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.
-
-[760] Z. B. +Henne-Am Rhyn+, Kulturgeschichte des Judentums. S. 69-70
-meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten
-und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh
-solle Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist
-demselben auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den
-Worten, mit denen Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich
-hervor, dass wenigstens lange Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne
-Gnade dargebracht werden musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei
-anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist dasselbe, welches
-die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns
-unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt
-(durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch
-eine später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die
-Lösung der Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit
-der Propheten im Reiche Juda, nach Israels Untergang, da bereits die
-„Lösung“ gestattet war, galt es immer noch als besonders verdienstlich,
-die Erstgeburt dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur
-Wegführung nach Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem
-Namen nach dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im
-Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia
-und Ezechiel klar genug hervor. Auch +Lippert+ spricht sich dahin
-aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers
-freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.
-
-[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung
-bei Dr. C. N. +Starcke+: Die primitive Familie in ihrer Entstehung und
-Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.
-
-[762] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.
-
-[763] J. J. J. +Döllinger+. Heidentum und Judentum. Vorhalle zur
-Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398-399.
-
-[764] +Stade+. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479-480.
-
-[765] Die _Dewadaschi_ der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf
-einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene
-der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder
-zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter
-diesen Nautsch-Mädchen: _Thassi_, oder Tanzmädchen, das einer Pagode
-zugeteilt ist, und: _Waschi_ oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880.
-S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun
-es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge
-(+Mantegazza+. Indien. S. 287).
-
-[766] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 399.
-
-[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der
-geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten
-westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt
-es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und
-trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar
-wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den
-Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu
-beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist
-auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne
-Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an,
-aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern
-Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die
-Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und
-Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein
-Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. +Combes+ et
-+Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 108-120.)
-
-[768] +Combes+ et +Tamisier+. A. a. O. S. 116-119.
-
-[769] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. II. S. 259.
-
-[770] A. a. O. S. 258.
-
-[771] A. a. O. S. 312.
-
-[772] +Edw. B. Tylor+. _Researches into the early history of mankind
-and the development of civilisation._ London 1865. S. 288; +Peschel+.
-Völkerkunde. S. 26; +Ploss+. Das Kind. Bd. I. S. 125-138 teilen das
-Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des
-sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für
-die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46).
-
-[773] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II.
-
-[774] +Lippert+. Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S.
-41.
-
-[775] +H. Ploss+ (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es
-falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die
-Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen.
-
-[776] _Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem_
-των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, _ab umbilico aut parum infra incipiens,
-ventrem usque ad femora nudat._ (+Burton+. _Personal Narrative of a
-pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 81.)
-
-[777] +Ploss+. Geschichtliches und Ethnologisches über
-Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.
-
-[778] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423.
-
-[779] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 339-341.
-
-
-
-
-XXI.
-
-Die patriarchalische Vielweiberei.
-
-
-Es bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das Patriarchat
-die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte. Ursachen, die unserer
-Kenntnis sich entziehen, zum Teil im Wesen des Volkscharakters
-begründet, mögen bald den einen, bald den anderen der das Patriarchat
-kennzeichnenden Züge schärfer ausgeprägt, wieder andere dafür geringer
-entwickelt haben. Ein Patriarchat, wie es schematisch sich uns
-darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft gegründete Familienordnung
-mit +gleichmässiger+ Übung aller daraus entspringenden Folgen, hat
-schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen können, weil seine
-Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die mannigfaltigen
-Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht alle
-gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten zuerst,
-andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im
-Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische
-Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb
-gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch,
-neigt bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse
-Summe von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von
-diesen deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der
-Familie stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei
-den wichtigsten Völkern herrschenden thatsächlichen Zustände zu
-betrachten, um auf solche Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen
-zu veranschaulichen.
-
-Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen
-Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des
-Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer
-und jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft
-zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen
-Abkunft, eine Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des
-Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und
-die Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um
-so leichter, weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft
-zusammenfielen.[780] Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein
-Räuber, zum mindesten kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht,
-dort besteht auch Neigung zur Vielweiberei, welche in der That allen,
-auch den einfachsten Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in
-jenen Gebilden derselben fort, welche im Kriege zu kleinen, unter
-fest eingesetzten Herrschern stehenden Nationen verschmolzen wurden,
-und erringt in diesen dann sehr oft eine bedeutende Ausdehnung.
-Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem aus dem kriegerischen Wesen
-hervorgewachsenen Despotismus und der Vielweiberei unverkennbar;
-die häusliche Willkürherrschaft (Despotismus), welche geradezu eine
-Voraussetzung der Vielweiberei ist, deckt sich, wie +H. Spencer+ sehr
-richtig betont, so ziemlich mit der staatlichen.[781]
-
-Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden
-Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der
-Vielweiberei zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen
-Gestalt, denn in der That kommt die Vielweiberei in verschiedener
-Weise zum Ausdruck, worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt
-wird. Gemeiniglich pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch
-Vielweiberei zu verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder Sitten
-Polygamie nicht dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist jedoch
-nicht richtig. Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern „Vielehe“.
-Darin liegt ein tiefer Unterschied. Viele Völker des Altertums wie der
-Gegenwart gestatten allerdings bloss ein einziges Eheweib, sind also
-Monogamen, dennoch herrscht bei ihnen Vielweiberei oder Polygynie. Denn
-Gesetz und Sitte erlauben dem Manne, +neben+ der einen gesetzmässigen
-Gattin Sklavinnen als Kebsinnen (Konkubinen) nach Belieben, je nach
-Reichtum und Stellung zu halten. Die Vielehe, die Polygamie konnte erst
-mit der Ausbildung des Ehebegriffes aus der Polygynie hervorwachsen;
-sie ist eine gesetzliche Einrichtung und kann auch verschwinden,
-ohne die Vielweiberei zu beseitigen. In der That ist letztere auch
-im Kreise der Monogamen nirgends völlig unterdrückt und lebt unter
-den mannigfachsten Gestalten fort. Wir lernen somit zwei verschiedene
-Gattungen der Beweibung kennen, beide auf dem Boden des Patriarchates
-erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge geregeltes Verhältnis, dann das
-„Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches noch lange, nachdem das jüngere
-Vaterrecht an Stelle des älteren Patriarchates getreten, die ehelichen,
-gesetzmässigen Verbindungen begleitet. Das Kebstum hängt mit dem
-Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse zwischen Herrschaft und Gesinde
-zusammen, wie es der starre Eigentumsbegriff erzeugt hatte. Bei aller
-Knechtung des Weibes spielt, wie sich überall deutlich verfolgen lässt,
-in die Stellung der +Ehefrau+ noch manches Mutterrechtliche hinein.
-Die Ehefrau ist stets eine +Freie+, die, wenn auch durch Kauf, nicht
-ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Mundwalte erworben werden kann.
-Die Sklavin war dagegen, wie der Sklave, ursprünglich die gewaltsam
-angeeignete Beute; sie blieben die +Unfreien+, das willenlose Besitztum
-ihrer Herren auch dann, als sie später gleichfalls im Wege des Kaufes
-in deren Eigentum gelangten. Heute noch ist in den sklavenhaltenden
-Ländern die Mehrzahl der Sklaven, so weit sie nicht schon in der
-Sklaverei geboren sind, gewaltsam erbeutetes Gut. Ihre Verkäufer, die
-sie zu Markte bringen, sind mittel- oder unmittelbar ihre Räuber. Das
-Gesetz untersagt nun die „Ehe“ mit der Unfreien, der Sklavin; den
-Geschlechtsumgang mit ihr wehrt es aber nicht, denn der Herr kann
-sein Gut beliebig benutzen. Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat
-es etwas unwürdiges, dass der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin
-ist, aber nicht für das Altertum oder die Völker des Patriarchats, da
-dort auch das freie Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen.
-
-Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch Kebsinnen,
-Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft nicht
-so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten
-Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich nicht
-„durch die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere Gesittung
-sie zu gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein letzter
-+Naturzweck+, um Kinder zu bekommen und die Familie fortzupflanzen,
-woran dann sehr häufig Ahnendienst sich schliesst. So fassten die Ehe
-auf nicht bloss die Juden, Hindu, Griechen und Römer des Altertums,
-sondern heute noch die Chinesen und die Völker des Islâms. Bleibt der
-Zweck der Ehe unerfüllt, d. h. bleibt die Ehefrau kinderlos, so müssen
-Kebsweiber aus Kriegsgefangenen oder Haussklavinnen den unerlässlichen
-Familiennachwuchs liefern, besonders bei solchen Völkern, welche das
-patriarchalische Geschlechterwesen in Verehrung halten. Daher darf man
-sich durch vorgebliche Monogamie nicht in die Irre führen lassen.
-
-Über die Stellung des weiblichen Geschlechtes im +alten Ägypten+
-liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller
-vor. +Herodot+ sagt, in Ägypten habe jeder nur +eine+ Frau gehabt,
-+Diodor+ dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme der Priester
-erlaubt gewesen, so viel Frauen zu nehmen, als ihnen beliebte. In
-den Grabgewölben der vierten und fünften Dynastie tritt uns die
-Frau zum erstenmale leibhaftig in der Weltgeschichte entgegen. Sie
-genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche im ganzen Altertum
-ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein Erbstück aus der
-älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja auch
-die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle
-hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte
-nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause -- „Herrin des Hauses“
-ist der offizielle Titel der Ehegattin -- sondern sie bewegte sich
-auch mit voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung
-mit den Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur
-höchsten Würde auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich
-sind es bloss solche Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen
-von jener Zeit bezieht; wie es um die grosse Menge stand, ist weniger
-klar. Nach mancherlei Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten,
-wird man indes sich nicht weit von der Wahrheit entfernen, wenn man
-schon im alten Pharaonenreiche ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie
-das Mannesrecht sie in den morgenländischen Despotien und Familien
-von heute ausgebildet hat. Dass die Ägypterinnen sich dabei besonders
-unglücklich gefühlt hätten, wird nirgends gesagt und deshalb auch
-schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten die Ägypter, wie wenigstens
-die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und bevorzugte Gattin, welche
-demselben Stande und derselben Kaste entsprossen war, so gab es doch
-Nebenfrauen, wenn auch stets die Denkmäler sie als „Sklavinnen“
-bezeichnen. In der Glanzepoche der achtzehnten und neunzehnten
-Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten bis zwölften Jahrhundert,
-bekamen die hohen Herren vollends Geschmack und Vorliebe für die
-schmucken und wohlgestalteten syrischen und sonstigen Sklavinnen, die
-zu Markte gebracht wurden, und kauften sie, während sie ihre eigenen
-Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen. Ein Papyrus im Museum
-zu Leyden schildert solche Zustände mit den Worten: „Gold, Silber und
-allerlei Geschmeide wird verschwendet an den Hals von Sklavinnen, und
-die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen: o, hätten wir doch nur zu
-essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt er: „In schwellenden
-Sänften, in denen man die Glieder angenehm hinstrecken kann, lassen
-sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist gehobener Stimmung und
-Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert stark an die hellenische
-Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird. Aus weitaus
-jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils griechisch,
-teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die
-Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten,
-bei dem konservativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne
-wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus
-ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass,
-womit auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel
-eines Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und
-so viel Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst
-Du so und so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein
-und mein ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein.
-Ich werde Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen
-und ein anderes Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel
-Shekel geben und dazu noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die
-Ausstattung, welche die Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und
-zum Schlusse heisst es: „Ich habe diese Güter von Dir erhalten, mein
-Herz ist damit zufrieden; wenn Du bleibst, so bleibst Du mit ihnen;
-gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie aus dem Wortlaute der Urkunde
-zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in der That ein Probejahr
-vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal erbte das Eigentum
-des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus brachte, unter die
-übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene Beständigkeit
-der Verhältnisse gesichert.[782]
-
-Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das
-Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker
-waltet vor und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer
-theoretisch-ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich
-unter andern in den Familienverhältnissen der +Hebräer+. Bei ihrem
-Eintritte in die Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet,
-nur wenige Spuren weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit. Das
-Weib ist des Mannes gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen und
-Mächtigen in Polygamie; für diese ist dieselbe mit ein Mittel, sich
-Reichtum und Ansehen zu verschaffen und zu erhalten, indem sie sich
-mit möglichst vielen einflussreichen Familien verschwägern, während
-der gemeine Mann sich gewöhnlich mit +einer+ Frau begnügt oder etwa
-daneben ein Kebsweib hat. Die israelitische, meist volksfremde Sklavin,
-welche immer die Kebsin des Hausherrn oder eines seiner Söhne ist,
-wird _'ama_ genannt. Es ist dies ein Wort uralter Bildung, welches
-in anderen semitischen Sprachen wiederkehrt, woraus zu schliessen
-ist, dass diese Sitte schon vor der Trennung der semitischen Völker
-bestand.[783] Der alternden kinderlosen Frau wurde es zum Lobe
-angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin als Beischläferin
-zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim israelitischen
-Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen zu nehmen[784]
-und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie heute noch
-zulässig.[785] In der Genesis ist zwar der Grundsatz der Monogamie
-ganz bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der Vielweiberei
-auch im mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte. Dieses aber
-schweigt darüber, und so war denn Polygamie geduldet und als erlaubt
-im Gesetze vorausgesetzt.[786] Es erklärt sich dies wohl daraus, dass
-die Genesis in ihrer heutigen Gestalt erst sehr spät, zu einer Zeit,
-als die monogamen Ideen schon die Oberhand gewannen, ihre endgültige
-Abfassung erhalten hat. Dabei darf man nicht vergessen, dass die
-Israeliten in ihren heiligen Büchern als ein zur Fleischeslust
-geneigtes Volk geschildert werden, welches derselben keine Schranken
-zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit Fremden noch sehr allgemein.
-Von den Patriarchen der Sagenzeit und von Mose wird erzählt, dass
-sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der Richterzeit war die
-Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die herrschende Regel; ja
-man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.[787] Die Aufnahme
-des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl erst aus der Zeit
-des zweiten Tempels.[788] Jüngerer Zeit gehört auch das Verbot der Ehe
-zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit scheint die Ehe
-zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und auch später noch
-suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den Töchtern seiner
-Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene Bräutigam
-seiner Base.[789] Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die Ehen
-zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der Stiefmutter,
-der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des Vatersbruders, der
-Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit angeheirateten Töchtern
-und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war das Verhältnis zwischen
-Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses. Das Gewohnheitsrecht
-erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu ernähren und ihr
-die eheliche Pflicht zu gewähren habe. Darin besteht die eheliche
-Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber nehmen und
-ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm gefällt, die
-Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus dem
-Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die
-israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen
-über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom
-Manne nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei
-beiden Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung
-geahndet worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann
-klagte und nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das
-erlittene Unrecht entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau,
-für welche von einem andern der _Mohâr_ bereits erlegt worden, ist
-Ehebruch; ist sie unverlobt, so bedeutet dieselbe eine Schädigung
-ihres Vaters, beziehungsweise ihrer Familie. Verzichtet diese darauf
-den Schimpf zu rächen, so hat sie sich zufrieden zu geben, wenn der
-Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im Falle einer Heimführung
-des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen. Durch die Entlassung
-aus der Ehe aber geschieht dem Weibe kein Unrecht, denn dieselbe
-bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch Zahlung des Mohâr
-erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung in ihre Familie
-zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu verheiraten.[790]
-Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung beruhende
-Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu entwickeln
-pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat diesen
-Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der
-Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich
-der Bruder zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur
-verheirateten Nichte und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten
-nicht zu beerben. Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich,
-dass das israelitische Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei
-und dass nur Agnaten als Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten
-haben. Nur für die Agnaten als Verwandte eines Mannes hat die Sprache
-einen zusammenfassenden Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (_ʾahîm_)
-oder „Oheime“ (_ʿammîm_). Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck
-für Vaters Bruder und Schwester gebildet -- sie sind des Mannes
-„Freund“ (_Dôd_) und „Freundin“, und der erstere Ausdruck wird neben
-_Ben dôd_ auch für den Vatersbrudersohn angewendet --, aber während
-so Ausdrücke für _Patruus_, _Patruelis_, _Amita_ vorhanden sind,
-müssen die Begriffe _Avunculus_ und _Matertera_ durch Umschreibungen
-ausgedrückt werden.[791]
-
-Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt
-sind, Professor +Stade+, ist der Meinung, dass die Formen des
-altisraelitischen oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens
-von denselben Gedanken erzeugt worden sind, wie die des altitalischen,
-altgriechischen und indischen, von welchen +Fustel de Coulanges+
-dargethan hat, dass sie eine Kultgenossenschaft gewesen,
-zusammengehalten durch das Einigungsband des Kultes des Ahnen der
-Familie, dessen Stätte der Hausaltar, dessen Priester der Vater und
-Hausherr ist, und dass aus diesem Kulte sich das älteste Recht dieser
-Völker erklärt. Nur in dem +einen+ Punkte weicht, und mit Recht, der
-deutsche von dem französischen Forscher ab, dass er nicht wie dieser
-meint, die Verehrung eines Ahnen müsse auch die wirkliche gemeinsame
-Abstammung von demselben verbürgen. Beide irren aber sicherlich darin,
-dass der Ahnenkult bei der Bildung der Familie +treibender+ Faktor
-gewesen sei. Die patriarchalische Familie stellt sich allerdings als
-eine Kultgenossenschaft dar, die in Altisrael wie in Altrom ihren
-sichtbaren Ausdruck in einer gemeinsamen Grabstätte besitzt; von der
-Bestattung in diesem Grabe ist dann die Zulassung der entschlafenen
-Seele unter die in der Unterwelt weilenden Familienmitglieder abhängig.
-In diese Kultgenossenschaft treten die Frauen durch die Heirat ein;
-sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer eigenen Familie, um an jenem
-des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur +ihre+ Kinder sind gesetzlich
-anerkannte (legitim), nicht auch jene der Kebsin, welche nicht durch
-das Band der Ehe Anteil am Kulte des Mannes gewonnen hat. Allein der
-auf Ahnendienst beruhende Kult kann unmöglich bei der +Bildung+ der
-Familie schon ein treibender Faktor gewesen sein. Der Natur der Dinge
-gemäss kann er erst im Schosse der patriarchalisch geordneten Familie
-entstanden sein. Verehrung der Abgeschiedenen lebt zwar heute noch
-bei den meisten Naturvölkern fort, +Julius Lippert+ hat aber sehr
-wohlgethan, diese in systemloser Geisterfurcht wurzelnden Regungen
-als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“ scharf zu unterscheiden. Auch die
-aus slavischen Mythologieen im slavischen Märchenschatze erhaltene
-„Ahnenmutter“ hat mit dem Ahnenkulte nichts gemein, so wenig wie
-die deutschen Ahnenmütter Holda, Berchta und Frau Gode, welche alle
-aus älterer, mutterrechtlicher Zeit herüberragen. Es sind durchaus
-mythologische Wesen, die mit der Familie als solcher in keinerlei
-Zusammenhang stehen, Gestalten, welche durch die männliche Götterwelt
-des Patriarchats in den Hintergrund geschoben wurden. Ahnendienst d.
-h. ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich entwickeln, wo die
-Erinnerung an diese Vorfahren lebendig blieb, und dies konnte wiederum
-erst dann geschehen, als die Familie ein festes Gefüge erhalten hatte.
-Dies bewirkte aber die Stammesherrschaft, das Patriarchat. In der losen
-Geschlechtsgenossenschaft des Mutterrechts hätte ein Ahnendienst
-niemals aufkommen können. Dagegen stellt dieser sich stets ein, wo
-strenge Vaterherrschaft die Grundlage der Familie geworden. Nicht bloss
-Juden, Hindu, Griechen und Römer, auch die weizengelben Söhne des
-himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und bei ihnen allen stellt
-sich die Familie als eine Kultgenossenschaft dar. Gewiss hat dieser
-Kult, nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine Wechselwirkung auf die
-Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. Wesentlich hat er den
-Wunsch nach dem Bestande, nach der Fortdauer der Familie befestigt,
-und ihm entquellen zumeist die dahin abzielenden Einrichtungen:
-insbesondere das Verlangen nach Söhnen, welche den Kult des Vaters
-fortsetzen möchten. Wenn in Altisrael dies Pflicht des nächsten
-männlichen Verwandten ist, wenn in Ermangelung von Söhnen der Sklave
-den Hausherrn beerbt, weil er der letzte Träger des Familienkultes ist,
-so darf man darin zwar eine Zugehörigkeit zum Kulte, wohl aber auch
-eine direkte Wirkung des Patriarchats erblicken, welches die weibliche
-Nachfolge ausschliesst. Dem Kult ist stets nur die Aufgabe zugefallen,
-zu heiligen, was sich längst in die allgemeinen Anschauungen eingelebt
-hatte und daher unvermerkt zum Sittengesetz geworden war. Nur so darf
-man es verstehen, wenn das Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder
-der Familie aus seiner Würde als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes
-hergeleitet wird, wenn von dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und
-Wachstum der ganzen Familie abhängen, während dessen Vernachlässigung
-den Zorn der Gottheit auf sie herabzieht.[792] Nicht der Ahnendienst
-hat, wie +Fustel de Coulanges+ will, die Familie geschaffen; er ist
-vielmehr selbst ein Erzeugnis des Patriarchats.
-
-Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, -- ich
-erwähnte es schon -- das Familienleben der +Chinesen+. Aus ihrer
-nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst
-bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung
-vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen zwischen Blutsverwandten geht
-bei ihnen so weit, dass sie nur Frauen nehmen, die einen anderen
-Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein
-ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren
-urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben in
-China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren Stammbaum
-auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch beweisen können,
-dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen schon 1121 v. Chr.
-nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der spöttischen Frage,
-welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten: „Habt ihr auch
-Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz im Sinne des
-Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder zuzuführen, um
-die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen. Die Ehe ist daher
-ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur dann wird eine solche
-als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie recht zahlreich ist.
-Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist schon vor dem zwanzigsten
-Jahre, in allen Provinzen des Reiches. Die Heiraten werden durch
-Ehevermittler -- Böswillige nennen sie „Kuppler“ -- geschäftsmässig zu
-Stande gebracht, und die Braut sieht ihren zukünftigen Gatten in der
-Regel erst am Tage der Vermählung zum erstenmale. Dass „Hofmachen“ eine
-den Chinesen unbekannte Pflicht sei, giebt General +Tscheng-ki-Tong+
-selbst zu,[793] und die Heirat besiegelt keine Herzensneigung. Aber
-die Heirat selbst gilt als das vornehmste, gewichtigste Ereignis im
-menschlichen Leben, da erst durch sie der Jüngling gewissermassen zum
-Manne gesprochen und als solcher im gesellschaftlichen Leben gültig
-wird. Den alten Junggesellen und die alte Jungfer kennt China nicht. In
-der Regel werden, ganz im patriarchalischen Geiste, die Verbindungen
-zwischen Familien von gleicher gesellschaftlicher Stellung geschlossen.
-Ungleiche Ehen bilden die Ausnahme. Bei der Unterzeichnung der
-Eheverträge vertreten die Familienhäupter die Stelle der europäischen
-Standesbeamten und Notare. Eine „Trauung“ in unserem Sinne giebt es
-nicht. Die Ehe gilt als reine Privathandlung, an der sich weder
-Standesamt noch Priester beteiligen. Die einfachen, dabei beobachteten
-Zeremonieen tragen weder einen religiösen, noch einen zivilen
-Charakter. Es findet weder eine kirchliche Weihe, noch ein sonstiger
-religiöser Akt statt. Die einzigen Zeugen des Ehebündnisses sind die
-Familie und die Freunde.
-
-Die chinesische Familie ist nach +Tscheng-ki-Tong+ eine Art
-Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in
-gemeinsamem Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander
-haftbar, sich gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen
-Vermögen haben alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die
-weiblichen sind aber davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt
-ruht bei dem Ältesten, dem Hausvater, dem die Verrichtungen eines
-Regierungsoberhauptes zukommen. Jedermann trägt das Seinige bei, alle
-Eingänge fliessen in eine gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen
-bestimmen Rechte und Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise,
-die Erziehung der Kinder, die Unterstützung der Hilfsbedürftigen,
-die den Jünglingen nach ihren Prüfungen zu gewährenden Preise, die
-Aussteuer der in die Ehe tretenden Mädchen -- alles ist vorhergesehen,
-alles im vorhinein geregelt. In diesem so geordneten Familienwesen
-ist die väterliche Gewalt, die _patria potestas_, wie im alten Rom,
-Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die Machtvollkommenheit der
-elterlichen Gewalt über ihre Kinder einschränken möchte. Die Eltern
-dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder an Gläubiger verpfänden.
-Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie Missionär +Lörcher+
-versichert, getötet oder durch Verstümmelung unschädlich gemacht.
-Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre Töchter ein
-noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne. Allerdings
-beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen Mädchen
-der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer falle,
-auf starker Übertreibung, wie +Giles+ und +Gray+ übereinstimmend
-bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl, sagt letzterer,
-sind die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich zahlreich,
-als es nach gewissen Autoren den Anschein hat.[794] In Wirklichkeit
-lieben chinesische Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr, wie die
-Menschen in anderen gesitteten Ländern, in denen man Knaben ebenso
-sehnsüchtig herbeiwünscht, um die Familie vor dem Aussterben zu
-bewahren. Allerdings ist der grössere Wert des Knaben vor dem Mädchen
-bei den Chinesen vielleicht stärker ausgeprägt,[795] und dazu trägt
-nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen der Abgeschiedenen durch
-Huldigungen seitens ihrer männlichen Nachkommen glücklich werden. Nur
-die Söhne erweisen den toten Eltern alle vorgeschriebenen Ehren und
-wenden sich im Gebete an die „Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei
-nicht zu. Ist dies auch in der Lehre des Kung-fu-tse über kindliche
-Pietät begründet, so geht daraus doch nur hervor, dass der chinesische
-Moralist selbst schon inmitten des ausgebildeten Vaterrechts stand und
-lehrte, welches letztere, wie wir wissen, überall Wert und Würde des
-Weibes herabdrückte.
-
-Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht
-falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche
-Geltung besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General
-+Tscheng-ki-Tong+ versichert in allem Ernste, die Frau sei in China
-ebenso glücklich, wie in Europa.[796] Sie geht aus, lässt sich
-spazieren tragen in ihrer Sänfte und hat nicht einmal einen Schleier,
-um sich gegen unbescheidene Blicke zu schützen, ja die Ehe verleiht
-ihr sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie darf sogar die Uniform
-seines Ranges tragen. Überschreitet man die Schwelle des Hauses, so
-betritt man ihr Reich, in welchem sie ein so massgebendes Ansehen
-geniesst, wie sich dessen die europäischen Frauen kaum rühmen
-dürfen.[797] Und der Engländer +Giles+ findet, dass die Frauen der
-ärmeren Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht mehr
-als eine Frau gleichen Standes in anderen Ländern.[798] Auch sei
-Misshandlung der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und Tod
-unter gewissen Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau
-mit hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen
-ihren Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren
-Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu
-beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.[799] Die Ehe
-ist unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem
-Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den
-Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung,
-welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen
-verflochten sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen
-Ungehorsam gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann
-in der, bei einem durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten
-Unfruchtbarkeit.[800] Letztere, versichert +Tscheng-ki-Tong+, bilde
-den einzigen ernsthaften Scheidungsfall, allein selbst dann mache
-der Gatte keinen Gebrauch von seinem gesetzlichen Rechte, weil die
-Ehescheidung zwar durch das Gesetz gestattet, durch das Herkommen
-aber verurteilt, ganz besonders aber in den Kreisen der Aristokratie
-verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische General bei seinen
-Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren Kreise im Auge
-hat, denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den arbeitenden
-Klassen nur selten vorkomme, so steht dem +John Henry Grays+ Zeugniss
-gegenüber, wonach die seit undenklichen Zeiten zu Recht bestehenden
-Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten, sich seiner Frau
-auf leichte Art zu entledigen, während es -- wie in Altisrael und
-überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats -- den Frauen nicht
-oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben
-noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu
-bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann,
-sind: Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht,
-Trunksucht, wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden
-scheint, Ehebruch, Beflecktheit des Vorlebens, Pflichtvergessenheit
-gegenüber dem Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit,
-mit der die Chinesen ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und
-elastischen Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht
-vermindert durch das sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung
-herbeigeführt wird.[801] Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe
-ist natürlich der Ehebruch. Schon auf den blossen Verdacht einer
-Untreue hin -- und wäre derselbe in Wirklichkeit noch so unbegründet
--- behandeln chinesische Gatten ihre Weiber oft recht grausam. Das
-Gesetz gestattet dem Manne, der sein ehebrecherisches Weib auf frischer
-That ertappt, die beiden Schuldigen zu töten; er muss aber +beide+
-umbringen, wenn er sich nicht gerichtlichen Verfolgungen aussetzen
-will. Viel häufiger begnügt sich aber der beleidigte Gatte damit,
-das schuldige Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein mehr
-oder minder hohes Lösegeld erlegt.[802] Überall in der Zeiten Lauf
-ist des Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch
-bleibt jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter
-im Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung
-beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten
-Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen
-tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde
-sich durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig
-Stockhieben aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft
-allerdings heiraten viele Witwen aus Armut und Not ein zweites
-Mal.[803] Mehr als alles andere vielleicht kennzeichnet die Stellung
-der chinesischen Frau, dass nach dem Tode des Vaters der älteste Sohn
-bei seinen Geschwistern Vaterstelle vertritt.
-
-General +Tscheng-ki-Tong+, der warme Anwalt seiner heimatlichen
-Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage der
-chinesischen Ehe sei. Das Gesetz bestraft sehr streng eine zweite
-Heirat, so lange die erste noch gültig ist.[804] Die Thatsache ist
-richtig; der Chinese hat gesetzlich bloss +eine+ Ehegattin (_Tsi_);
-von jeher aber war ihm das Halten von Nebenfrauen (_Tsie_) in
-unbestimmter Anzahl gestattet. So herrscht eigentliche Einweiberei
-nur in einem Teile Nordchinas, namentlich bei der grossen Mehrheit
-der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in den meisten übrigen
-Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär +Lörcher+ sagt:
-„Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut beschränkt.“
-Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es allerwärts im
-Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu bezweifeln, dass
-im Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im Schwange gewesen. Das
-Konkubinat, sagt +Tscheng-ki-Tong+, ward eingesetzt, damit es dem
-Manne erspart werde, ausser dem Hause Abenteuer aufzusuchen. Dies
-ist aber sicher nicht die Ursache dieser Einrichtung gewesen. Der
-chinesische Schriftsteller verwechselt die Wirkung mit der Ursache.
-Dass das Konkubinat nach der angedeuteten Richtung, wenn auch nicht
-mit vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss; sein Entstehen ist aber
-ursprünglich auch in China auf die im Patriarchate gezeitigten
-Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte Wunsch, recht viele
-Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache der Polygynie. Die
-Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den Besitzstand des Hausvaters.
-Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen auch in China Sklavinnen
-gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den niedrigeren Schichten der
-Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie Freudenmädchen, die mit
-ihren späteren Herren in öffentlichen Häusern bekannt wurden, woraus
-zugleich hervorgeht, dass die chinesischen Männer trotz Konkubinat
-Abenteuer ausser Hause aufsuchen. Selbst in den höchsten Kreisen
-finden sich, wie +Gray+ berichtet, viele dieser Sphäre entnommene
-_Tsie_, zumal manche Freudenmädchen die Töchter geachteter Eltern
-sind. Die erste Frau, die Ehegattin, übt eine gewisse Herrschaft über
-die Nebenfrauen aus, denen sie die zu verrichtenden Arbeiten anweist.
-Im übrigen ist der Unterschied zwischen der chinesischen Konkubine
-und der europäischen „Maitresse“ der, dass erstere anerkannt wird.
-Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte. Manchmal wählt man auch heute
-noch wirkliche Sklavinnen (_Pi_) zu Nebenfrauen. Denn China kennt
-nicht nur die lebenslängliche, sondern auch die erbliche Sklaverei.
-Es bezeichnet das patriarchalische Verhältnis, dass die Sklaven,
-wie im alten Rom, als Familienmitglieder betrachtet werden, ja in
-früherer Zeit sogar die Familiennamen ihrer Herren annahmen. Aber sie
-haben keine Bürgerrechte, sie sind ein blosser Besitzgegenstand ihrer
-Herren. Diese können ihre Sklavinnen an andere als Beischläferinnen
-oder an die Eigentümer öffentlicher Häuser verkaufen oder sie zur
-Befriedigung ihrer eigenen Gelüste verwenden. Heiratet ein Herr
-eine seiner Sklavinnen, so verständigt er zuvor seine Freunde und
-Nachbarn, damit diese ihn am Hochzeitstage besuchen. Die Ehe, sagt
-+Gray+, wird der Sklavin in solchen Fällen nicht von ihrem Herrn,
-sondern von dessen Gattin angetragen, und es ist nichts Seltenes,
-dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder angenehme
-Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten Frau zu
-nehmen.[805] +Tscheng-ki-Tong+, aus dessen Darstellung nicht viel
-Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur unter
-bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen Gattin
-in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben werden
-als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese kinderlos
-ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben dasselbe
-Recht wie die ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau selbst mit
-solchen gesegnet ist.“[806] So sieht die „Monogamie“ im chinesischen
-Patriarchate aus!
-
-Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in +Japan+. Auch dort strenges
-Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben -- ausgedehnte
-Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige
-Ehegattin (_O' Kamisa_), aber Vielweiberei war im alten Japan eine
-weitverbreitete Sitte. +Jyeyasu+ spricht in seinen Gesetzen dem
-Mikado das Recht zu, sich ein Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den
-Daimio und Hatamoto gewährte er acht und den gewöhnlichen Samurai
-zwei Kebsinnen. Professor +Rein+ bemerkt, dass diese nur in seltenen
-Fällen davon Gebrauch machten, und dann geschah es wohl, dass
-die früh alternde Frau selbst dem Manne eine Nebenfrau zugeführt
-habe.[807] Bei +Bousquet+ und +Dalmas+[808] liest man aber, dass die
-Sitte Konkubinen (_Mekake_) zu halten, allgemein sei. Je nach den
-Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander eine oder
-zwei Mekake zu.[809] Auch ein Leitartikel des japanischen Blattes
-„Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat als
-eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit alten
-Zeiten gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und im Jahre
-1879 war dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der Unterscheidung
-von „Gattin“ und „Konkubine“ -- sagt das erwähnte Blatt, welches die
-Aufhebung des Konkubinats befürwortet -- sind beide doch wesentlich
-gleich, und derjenige, welcher ausser seiner Frau noch ein Nebenweib
-hat, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger und Ausüber
-der Vielweiberei. +Bousquet+ bestätigt, dass die Stellung der Mekake
-jener der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im besten Einvernehmen
-leben, völlig gleich sei. Sie nehmen Anteil an allen Festlichkeiten,
-sind bei allen Besuchen[810] und ihre Kinder geniessen gleiche
-Rechte, wie solche aus der gesetzlichen Ehe. Diese war bis 1870, wie
-in China, lediglich ein bürgerlicher Akt, welchem eine feierliche,
-bindende Verlobung gewöhnlich voranging. Sie ward und wird durch einen
-Heiratsvermittler (_Nakôdo_) von beiden Eltern und häufig schon über
-die kleinen Kinder beschlossen. Die Mädchen heiraten frühestens mit
-zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,[811] obgleich das Gesetz
-dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.[812] Niemand durfte ausser
-seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht über die Person
-und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene Konkubinat
-gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit dem Tode bestrafen
-durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu, das
-er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das
-Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem
-ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste
-Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen Mahlzeiten,
-noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben, wenigstens nicht
-solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die Herrin
-des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den
-Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische
-Hausvater, wie der _Pater familias_ im alten Rom, unbeschränkte
-Macht über deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn
-enterben; Mädchen erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber
-ein Schatz, welcher vor der Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten
-gehört; es heisst den Besitzer bestehlen, wenn man dieselbe ohne
-seine Einwilligung raubt. +Mit+ seiner Einwilligung wird das Nämliche
-dagegen eine lobenswerte Handlung. Japanische Eltern verhandeln daher
-in der Not ihre Töchter, ohne dass die Gesetze Einsprache erheben.[813]
-Auf diesem Wege gelangen die meisten Insassinnen der _Yoshiwara_
-(Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen ihrer Eltern oder
-nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter Jugend an die
-Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,[814] und vergeblich hat
-man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte hat sich
-bisher als die stärkere behauptet.[815] Die Bewohnerinnen der Yoshiwara
-werden auch nicht verachtet, finden vielmehr nicht selten leichte
-Gelegenheit sich zu verheiraten.[816] Graf +Dalmas+ bringt diesen
-Schacher mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme
-(Adoption, japanisch: _Moraikko_ oder _Yoshi-ni naru_) in Zusammenhang.
-Arme Eltern überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem
-Freunde oder auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in
-Japan; man zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der
-Reife, um sie dann zu verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise
-auszubeuten.[817] Wo kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls
-ein solcher angenommen. Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr
-alte und hatte zwei Zwecke: einen materiellen und einen religiösen.
-Ersterer bestand darin, der Familie die erblichen Rechte zu sichern,
-welche an Kriegsdienste oder wenigstens die Möglichkeit, solche leisten
-zu können, gebunden waren, der andere aber darin, die Fortdauer der
-den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in China, gab und giebt
-es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein grösseres Unglück für den
-Familienvater, als keinen Sohn zu haben.[818]
-
-Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats
-bei einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und
-Gegenwart auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen
-eigentliches Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei
-(Monogynie), d. h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe,
-überhaupt als sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe
-(Monogamie), d. h. die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“,
-selbst dort, wo dies die Regel, lediglich die Wirkung ökonomischer
-Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss einer geläuterten sittlichen
-Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den vorstehenden Betrachtungen
-den Kreis der eigentlichen Monogamen ausgeschieden: die alten Arier,
-Hellenen, Römer und Germanen, aus welchen die höchstgestiegenen
-Nationen unserer Tage hervorgewachsen sind. An späterer Stelle wird
-der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist zunächst noch der grossen
-Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar verschiedener Abstammung,
-um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser Glaube, der +Islâm+, das
-vereinigende Band geschlungen, ihnen allen, gleichviel ob semitischer,
-indogermanischer oder turktatarischer Zunge, einen gemeinsamen Stempel
-aufprägend. Weitaus der grösste Teil der hierher gehörigen Völker
-stammen von Wanderhirten, ja stehen heute noch auf der Nomadenstufe.
-Bei allen aber herrscht die patriarchalische Familienform und fusst auf
-der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese Familienform sich bei ihnen
-gestaltet hat, soll der nächste Abschnitt zur Darstellung bringen.
-Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die kulturgeschichtlich
-bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin bestand, dass er die
-Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die Polygamie, zu +einer
-eigentlichen, staatsrechtlich ausgebildeten Satzung+ erhob. Es wird
-am Platze sein, an die Thatsache und deren Folgen einige erläuternde
-Bemerkungen zu knüpfen.
-
-Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat,
-war Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der
-Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht
-zu erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die
-Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im
-Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon
-abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl
-von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender
-Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit
-zu bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn
-davon hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und
-des ganzen Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision
-des Patriarchen, dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten,
-wie der Sand am Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten
-einen angehenden Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde.
-Diesen Verhältnissen entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil
-sie schnell den Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach
-Nachkommenschaft befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde,
-weil auch hierdurch wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit
-anderen Stämmen und Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm
-sich ausbreitete, war die allgemeine soziale und politische Lage
-aber eine solche, dass die Polygynie noch in weit höherem Masse als
-im Altertume berechtigt erscheinen musste. Sollten die über weite
-Länder erobernd sich verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie
-umgebenden, weit zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte
-dies nur durch eine sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung
-verhindert werden. Die Polygynie ward zu diesem Endziele in der
-ausgiebigsten Weise benutzt. Freilich kamen hierbei viele Verbindungen
-echter Araber mit Weibern fremder Nationalität vor und hierdurch ging
-allmählich die Reinheit der Rasse verloren; immer aber gingen aus
-solchen Verbindungen Kinder hervor, welche die Zahl der herrschenden
-Nation verstärkten.[819] Mit anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten
-die Araber ihre weitläufigen Eroberungen gar nicht behaupten können,
-und damit wäre auch das Abendland der Segnungen, welche die „arabische“
-Gesittung ihm brachte, verlustig gegangen.
-
-Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den
-christlich-sittlichen Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind
-überhaupt nicht selten herzlich schief. Vielfach verwechselt man
-nämlich in ihren Wirkungen Polygynie und Patriarchat, macht erstere
-für Missstände verantwortlich, welche letzterem zur Last fallen.
-Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine +Folge+ der entwickelten
-Mannesherrschaft, und diese, nicht die Vielweiberei an sich, führt zur
-Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit der Vorstellung verknüpft,
-dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst +Herbert Spencer+,
-so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei gerecht zu werden und sie
-als einen Fortschritt anzuerkennen, verwechselt doch beständig die
-Ursache mit der Wirkung. Des strengen Patriarchats gedenkt er kaum,
-während er der Vielweiberei alle jene Missstände zur Last legt,
-welche eine höhere Auffassung als solche erkennt. Diese Missstände
-und Vielweiberei scheinen allerdings unzertrennlich, aber sie sind
-Parallelerscheinungen, die in einem abhängigen Verhältnisse nicht
-untereinander, sondern vom Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der
-Geschlechtstrieb der Männer habe die Polygynie zuerst ins Leben
-gerufen, welche ganz die etwaige Neigung der Frauen missachtet,[820]
-so ist dies nicht richtig, denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die
-Männer unter den früheren gesellschaftlichen Zuständen erst recht
-Genüge leisten. Letzteren gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei
-immerhin einer, wenn auch schwachen +Eindämmung+ des Geschlechtstriebes
-gleich. Ebenso unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur
-Polygynie die Einweiberei als „eigentlich die natürliche Form des
-Verhältnisses der Geschlechter für die Menschheit“[821] nachzuweisen.
-Die „vernünftigste“ Form wohl, die „natürliche“ Form gewiss nicht!
-Zwar fährt man gerne als gewichtigstes Argument ins Treffen, dass
-schon die Natur die Geschlechter in nahezu gleicher Kopfzahl erzeuge;
-doch ist dieser Umstand nur wenig beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches
-häufig im Tierreiche der Fall, und doch bildet dort Monogynie die
-Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die Regel, müssen also
-„natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher ebenfalls das
-Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite Verbreitung der
-Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die Kreise der
-höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen +Spencers+ Satz. „Der
-selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, all ihr Thun
-und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, bemerkt sehr
-treffend +Karl Frenzel+.[822] Die Vielweiberei ist vom Gesichtspunkte
-des gesitteten Europäers „gewiss nicht die moralischste, aber die
-menschlichste Form der Liebe“,[823] und es wäre an der Zeit, mahnt
-+M. G. de Lapouge+, den Vorurteilen wider sie zu entsagen.[824] Man
-darf mit Ch. +von Vincenti+ daran erinnern, dass bei uns selbst die
-Vielweiberei in gewissem Sinne auf leichteren Füssen einhergeht,
-als im moslemitischen Oriente, wo dieselbe heute in jedem Sinne
-beiweitem als +Ausnahmszustand+ erscheint, man könnte boshaft sagen,
-fast +gerade+ so wie bei uns die Einweiberei. Unser Ehegesetz ist
-allerdings streng, aber unsere +Sitte+ umgeht die unbequeme Festung,
-während im Islâm das religiöse Gesetz eine gewisse +Duldsamkeit+ zeigt,
-deren Genuss jedoch durch den allmächtigen Gebrauch -- den _Adat_
--- auf das nachdrücklichste erschwert wird.[825] Der Charakter der
-morgenländischen Vielweiberei, schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. +Karl
-Th. Richter+ in der Wiener „Presse“, liegt einfach bei der grossen
-Masse des Volkes in der gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne
-gesetzliche, aber mit gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische
-Vielweiberei nennen könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und
-mehreren Geliebten. Wer es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht.
-Wie bei uns, bedingt der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung
-der Häuslichkeit. Der Unterschied liegt bloss darin, dass diese
-Einschränkung bei den Moslemin +noch+ einen sittlichen, bei uns aber
-+schon+ einen unsittlichen Charakter hat. Bei den Morgenländern führt
-sie vorläufig von der Vielweiberei zur Monogamie, bei uns aber zur
-Vermeidung der Ehe und erzeugt das Konkubinat.
-
-
-[780] +H. Spencer.+ Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 324.
-
-[781] A. a. O. S. 283. 285.
-
-[782] Dr. +Adolf Bauer+. Die Frauen im alten Ägypten (Litterar. Beilage
-der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).
-
-[783] +B. Stade.+ Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. 380.
-
-[784] A. a. O. S. 384.
-
-[785] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner.
-Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.
-
-[786] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 781.
-
-[787] Richter 5, 30.
-
-[788] +Henne Am Rhyn+. Kulturgesch. des Judentums. S. 80.
-
-[789] +Stade+. A. a. O. S. 383.
-
-[790] +Stade+. A. a. O. S. 386.
-
-[791] A. a. O. S. 391-393.
-
-[792] +Stade.+ A. a. O. S. 395.
-
-[793] +Tscheng-ki-Tong.+ China und die Chinesen. S. 42.
-
-[794] +Katscher.+ Bilder aus dem chines. Leben; nach +Gray+. S. 56.
-
-[795] +Herbert A. Giles.+ _Chinese Sketches._ London 1876. S. 158.
-
-[796] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 63.
-
-[797] A. a. O. S. 73.
-
-[798] +Giles.+ A. a. O. S. 11.
-
-[799] A. a. O. S. 12-13.
-
-[800] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 55.
-
-[801] +Katscher-Gray.+ A. a. O. S. 90.
-
-[802] A. a. O. S. 93-94.
-
-[803] A. a. O. S. 64.
-
-[804] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 77.
-
-[805] +Katscher-Gray+. A. a. O. S. 97.
-
-[806] +Tscheng-ki-Tong+. A. a. O. S. 79.
-
-[807] +J. J. Rein+. Japan. Bd. I. S. 493.
-
-[808] +Raymond de Dalmas+. _Les Japonais, leur pays et leurs moeurs._
-Paris 1885. S. 159.
-
-[809] +Georges Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 88.
-
-[810] A. a. O.
-
-[811] Ausland 1878. S. 487.
-
-[812] +Rein+. A. a. O. S. 492.
-
-[813] +Bousquet+. A. a. O. S. 87.
-
-[814] +Rein+. A. a. O. S. 501.
-
-[815] +Bousquet+. A. a. O.
-
-[816] +Dalmas+. _Les Japonais._ S. 157.
-
-[817] A. a. O. S. 156.
-
-[818] +Rein+. A. a. O. S. 490.
-
-[819] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients unter den
-Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112-115.
-
-[820] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 267.
-
-[821] A. a. O. S. 278.
-
-[822] +Karl Frenzel+. Frau Venus. Bd. II. S. 91.
-
-[823] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 310.
-
-[824] +M. G. de Lapouge.+. _L'Hérédité dans la science politique, in
-der Revue d'anthropologie_ 1888. S. 187.
-
-[825] +Ch. von Vincenti+. Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. 6.
-
-
-
-
-XXII.
-
-Die Familie im Islâm.
-
-
-Wegen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch
-Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die
-Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl gleichfalls auf
-patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein wesentlich anderes Gepräge
-als jene der Völker des Abendlandes, welche Vielweiberei zwar mehr oder
-weniger duldeten, daneben jedoch zur Einzelehe gelangt waren. Ihre
-Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück als jene der Islamiten;
-die Familienorganisation der letzteren ist aber deshalb von ganz
-besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer, zeitlich nahe
-liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von welcher ihm
-noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise sind diese
-an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand, bei
-den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu
-machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.
-
-Die alten, d. h. die +vor+islamitischen Araber des Nedschd (Hochlandes)
-und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche kleine Stämme, ebenso
-viele auf Blutsverwandtschaft gegründete Geschlechtsgenossenschaften,
-zersplittert, welche sich ganz so wie die Indianer Nordamerikas
-nach Tieren benannten. Ob ursprünglich diese Tiere Gegenstände der
-Verehrung gewesen, ob also Totemismus geherrscht habe, wie +Robertson
-Smith+[826] annimmt, ist strittig, doch wahrscheinlich. Die Verehrung
-des Totem entspricht der Verehrung des _Heros eponymos_, welche wir
-bei Griechen und Römern kennen lernen werden, und von der Professor
-+B. Stade+ vermutet, dass sie bei den Israeliten, nahen Verwandten
-der Araber, desgleichen einst vorhanden gewesen sei.[827] Sicher ist,
-dass jeder Stamm seinen eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch
-einen Fetisch oder eine geheiligte Stätte besass, die allmählich
-selbst zum Gegenstande der Verehrung geworden ist.[828] Ausserdem
-besass jede einzelne Familie ihre besonderen Hausgötzen,[829] ihre
-„Penaten“ in der Sprache der Römer. Die Familienbande selbst waren
-aber sehr lose geschürzt. Sogar der Prophet fand bei seinem Volke noch
-geschlechtsgemeinschaftliche Zustände vor, in welchen Vielweiberei und
-Vielmännerei neben einander herrschten, und bei manchen Beduinenstämmen
-sind anklingende Sitten noch nicht ausgestorben. +William Gifford
-Palgrave+ möchte heute noch deren Polygynie eher Weibergemeinschaft
-nennen und meint, sehr schlau müsse das Kind sein, welches seinen
-Vater kennt.[830] Ich erinnere auch an die schon besprochenen
-„Dreiviertelheiraten“ der Hassanieharaber. Nach allem, was wir aus der
-_Dschâhilija_, d. i. der „Zeit der Unwissenheit“ erfahren, geschah
-die Eheschliessung auf die allereinfachste Art. Der Freier hielt um
-das Mädchen bei deren Vater oder anderem nächsten Verwandten an und
-sobald dieser die Einwilligung erteilt hatte, galt die Heirat für
-abgeschlossen.[831] Der Werber sagte: _khith_, d. h. ich bin Freier,
-und der Mundwalt antwortete: _nikh_, d. h. ich bin Ehegewährer.[832]
-Das war alles, worauf ein Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer
-scheint es gebräuchlich gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut,
-einen Brautschatz (_mahr_)[833] erhielt, nicht aber etwa gekauft
-wurde,[834] wenngleich zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht
-selten mit Geschenken erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch
-der Frau zum Eigentume. Man sieht, dieser Zustand entspricht noch
-völlig jenem, welcher das erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet.
-Der so einfach geknüpfte Bund konnte natürlich ebenso leicht und
-rasch wieder gelöst werden. Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht
-selten war ausserdem noch eine Art von Ehe, welche indessen diesen
-Namen kaum verdient und der die Araber den Namen „Genussehe“ (_Nikâh
-almot'ah_) gaben. Eine solche Verbindung ward auf bestimmte Zeit
-gegen einen vorher verabredeten, der Frau auszufolgenden Mietlohn
-abgeschlossen.[835] +Wilken+ gedenkt ferner auf Grund der von +Bochârî+
-gesammelten Überlieferungen noch vier anderer „Ehe“-formen, deren
-einige hart an Vielmännerei und Hetärismus streifen.[836] Man wird
-nicht fehlgehen, wenn man in diesen wie in der Genussehe noch deutliche
-Überbleibsel aus matriarchaler Zeit erblickt. Dafür spricht auch die
-hohe Stellung, die Freiheit, deren das Weib im arabischen Altertume und
-auch noch im ersten Jahrhundert des Islâm sich erfreute.
-
-In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum
-nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste
-Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet; wenigstens
-konnte sie jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang
-sich sogar ihre volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten
-ausdrücklich der Frau das Recht zu, vor der Heirat die Bedingung
-zu stellen, dass ihr Gatte keine zweite Frau ehelichen und keine
-Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige Wiederverheiratungen kamen nicht
-selten vor, ohne dass man daran den geringsten Anstoss nahm;[837]
-ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in kaum beschränktem
-Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre Scheidungsform war
-höchst einfach und vollzog sich bei den Wanderstämmen sozusagen
-stillschweigend, indem die scheidelustige Frau dem Manne „das Zelt
-umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus der Mann, welcher
-den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand, sofort seine
-Verstossung erkannte.[838] Besonders aber Witwen von einigem Vermögen
-konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.[839] Der Verkehr der Frauen
-mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen ohne
-Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern auch
-Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch die
-Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der
-Hedschra ausser Brauch kam.[840] Von einer beständigen Verschleierung
-der Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung
-im Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten
-Freiheit der Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer
-in Einklang bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet
-haben, als die Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben,
-dieses Amt zu übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib
-vor dem Islâm dem Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse
-sozusagen ebenbürtig, nicht selten sogar überlegen; daher einige Zeit
-hindurch eine ritterliche Verehrung des schönen Geschlechtes bestand.
-Man besang die Frauen in liebeglühenden Gedichten und verklärte
-ihr Bild mit dem ganzen Zauber der Poesie.[841] Auch die Litteratur
-anderer morgenländischer Völker, der Perser und selbst der Türken, ist
-voll von den zartesten Blüten jener Empfindung, welche im Weibe ein
-hochbegehrenswertes, edles Gut erblickt. Wenn nun auch die Liebeslieder
-und Liebesgeschichten der Araber, Perser und Türken sich vielfach
-von warmer Frauenverehrung erfüllt zeigen, so erhebt sich doch, bei
-Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder selten über die Schilderung
-sinnlicher Wahrnehmungen.[842] Der Begriff der Liebe, sagt Dr. +Polak+,
-der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns aufgefasst wird, existiert
-kaum bei den Morgenländern; die Liebe, welche die persischen Dichter
-in ihren Poesieen besingen, hat entweder einen symbolischen oder
-einen höchst profanen Sinn; auf das Wort _Ischk_ (Liebe) folgt immer
-der Begriff _Was'l_ d. i. fleischliche Vermischung.[843] So werden
-auch bei den alten Arabern die körperlichen Reize der Geliebten, ihr
-Auge, ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen Metaphern gepriesen.[844] Doch
-galt in den Erzählungen aus dem alten Sagenkreise der nordarabischen
-Stämme nichts für edler, ruhmvoller und nachahmungswerter, als wenn
-ein Ritter mit Verachtung jeder Gefahr, selbst mit Aufopferung des
-eigenen Lebens, die Frauen vor Schmach und Entführung schützte; denn
-Mädchenraub war an der Tagesordnung.[845] Hier sehen wir den Mann
-in seiner Rolle eines Beschirmers, wie wir ihn als solchen schon in
-mutterrechtlicher Zeit kennen lernten. Ein Weib zu verletzen oder gar
-zu töten, galt als die schmachvollste, ehrloseste That,[846] eine
-Anschauung, die ebenfalls auf +vor+ dem Vaterrechte liegende Zustände
-zurückweist. Wie in der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft folgte
-endlich das Kind der Sklavin, nach dem harten Gesetze des alten
-Arabiens, der schlechteren Hand, wenn der Vater es nicht ausdrücklich
-freisprach[847]: _parius sequitur ventrem_. Über die Zahl der Frauen,
-über die verbotenen Verwandtschaftsgrade u. s. w. gab es in ältester
-Zeit wohl keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Ehebündnisse
-kamen zwischen Geschwistern vor, wenn sie nicht von der nämlichen
-Mutter stammten,[848] gleichwie auch die Sage der Hebräer von solchen
-berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig bei den Beduinen beliebte
-Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, also nach unseren jetzigen
-Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu nehmen, so dass der Name
-für diese, _Bint-ʿamm_, zugleich eine höfliche Bezeichnung für Gatten
-geblieben ist,[849] und bei den Persern bilden Familienheiraten,
-besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die Regel.[850] Der Ohm
-mütterlicherseits (_Châl_) genoss hohe Achtung und die Beziehungen
-zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr innige
-anerkannt. Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung des
-Oheims Erbschaft sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach
-gerate.[851] Die ebenfalls in mutterrechtlichen Anschauungen wurzelnde
-Gepflogenheit, die neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in
-vorislamitischer Zeit allgemein.[852]
-
-Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses
-Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern
-wohl verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und
-chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss,
-dass schon in der _Dschâhilîja_ zu den erwähnten noch andere Züge
-hinzutreten, welche die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie
-bezeichnen. So hatten schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in
-Betreff der verbotenen Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken
-gezogen; es galt für verboten, eine Frau und deren Tochter zugleich
-zu ehelichen; ebenso wenig sollte man zwei Schwestern zu Frauen
-haben; man tadelte auch den, der die Frau seines verstorbenen Vaters
-(Stiefmutter) heiratete, obwohl dies nicht verboten war.[853]
-+Wilken+ ist der Ansicht, dass die alten Araber in mutterrechtlicher
-Zeit Exogamie übten, diese aber sehr bald nach der Aufrichtung des
-Patriarchats aufgaben und zur Endogamie übergingen,[854] eigentlich
-zurückkehrten. Nur in dieser vermag sich in der That eine Aristokratie
-der Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern in Blüte
-stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir
-heute noch bei allen Beduinen[855] finden, beseelte schon in der alten
-Zeit den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss
-unter der Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich
-entwickelte, die Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag
-sich schon in den ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen haben;
-wenigstens finden wir bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra
-schon regelmässigen Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn
-oder Bruder. Doch legte man der adeligen Abstammung nicht bloss von
-väterlicher, sondern auch von der mütterlichen Seite noch den höchsten
-Wert bei[856] und kannte genau seinen Stammbaum.[857] Vom Vaterrechte
-zeugt dagegen, dass das weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der
-Nachlassenschaft des Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen
-als Erbstücke an die Verwandten übergingen.[858] Auch bekämpften
-schon Zayd ibn Amr und Saçaah die Sitte der Mädchentötung,[859] und
-endlich vernehmen wir von Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des
-Tasmidenkönigs Imlyk, welcher bei den dschadisidischen Frauen das Recht
-der ersten Nacht sich anmasste, dabei aber seinen Tod fand.[860]
-
-Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren
-Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert
-unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon
-aufgerichtet und damit die im Morgenlande sonst von Alters her
-herrschende Vorstellung vom Weibe als eines durchaus untergeordneten
-Wesens eingebürgert war. In diesen Anschauungen war auch Muhammed,
-der Prophet, aufgewachsen, von dem +Poole+ sagt, dass er den Araber
-zum Teil zerstört und den Moslim geschaffen habe.[861] Seine
-Gedanken über die Weiber waren jene seiner Zeitgenossen.[862] Kein
-Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr. +Dieterici+, fällt vom
-Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie anzunehmen geneigt ist.
-Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke flutenden geistigen
-Elemente in sich verklären und einer neuen Religionsentwicklung zu
-Grunde legen.[863] Nicht anders ergeht es dem Reformator der Sitten,
-als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig auftritt. Gerne
-knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des Weibes im Morgenlande
-an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit teilweisem Recht. Wohl
-ist diese Lage in der Lehre des Propheten begründet, sie ward aber
-nicht mit +einem+ Schlage bewirkt. Da der Prophet selbst nicht lesen
-oder schreiben konnte, wurden seine Offenbarungen erst nach und nach
-aufgezeichnet. +Nöldekes+ „Geschichte des Koran“ giebt Aufschluss über
-die Entstehung des Buches und die Zusammenfügung der Suren. +Alfred von
-Kremer+ hat endlich gezeigt, wie die Übung der früheren Sitte bis ins
-dritte Jahrhundert der Hedschra sich erhielt und wie viel der Islâm
-gerade in Bezug auf das uns beschäftigende Gebiet von anderen, weit
-älteren Kulturvölkern, insbesondere Persern und Byzantinern, in sich
-aufnahm. Strenge genommen hat der Islâm bloss das arabische Weib seiner
-früheren freieren Stellung beraubt, aber auch da hat er die schon
-hereingebrochene Mannesherrschaft, das Patriarchat, nur befestigt,
-ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte lediglich der Strömung der
-Zeit.
-
-Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge,
-wenn Muhammed und damit der Islâm einer +Lockerung+ der ehelichen
-Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.[864] Gerade das
-Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur
-Genüge ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms
-uns bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in
-früherer Zeit geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie,
-die Muhammed in seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem
-er dem Manne +höchstens+ vier gesetzliche Gattinnen gestattete. Er
-hat aber die Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in
-gewissen weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die
-islamitische Ehe nie zur Fessel werden kann.[865] Im übrigen gilt von
-der moslimschen Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist
-+James Payn+ bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den
-europäischen Ehen verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück,
-manchmal nicht.[866] Auch darf man die älteste Polygynie keineswegs
-mit der späteren orientalischen Haremswirtschaft verwechseln. In dem
-Hause oder Zelte des arabischen Stammeshäuptlings herrschten nicht
-zugleich mehrere gleichberechtigte Frauen: +eine+ war die Gebieterin
-des Haushaltes, nämlich die Edelgeborne, die Vollblutgattin, die
-anderen waren Nebenweiber, die eine Stelle einnahmen, welche zwischen
-ersterer und dem übrigen Hausgesinde die Mitte hielt.[867] So erhielt
-sich das Verhältnis noch in den ersten Jahrhunderten des Islâm, ja bei
-den Türken im allgemeinen trotz der Einführung des Harem bis auf die
-Gegenwart. Die Sitte der Frauenverschleierung mag allerdings schon
-längst vor Muhammed, unter den ansässigen Arabern wenigstens, im
-Schwange gewesen sein, denn die beiläufige, obgleich nachdrückliche
-Erinnerung daran, dass die Weiber, wenn sie ausgehen, sich in ihr
-Übergewand hüllen sollen,[868] klingt so, als wenn eine bestandene
-Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem selbst ward aber
-grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen Gynäceums
-eingerichtet,[869] und erst mit den Omajjaden-Kalifen kam die Mode der
-Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar wiederum
-als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der Üppigkeit der
-persischen Könige.[870] Ich werde den Harem und seine Wirkungen im
-nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst mit den
-Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.
-
-Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung
-seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen
-Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber +erhob er die
-Ehe zum religiös-politischen Dogma+, was so ziemlich einer Zwangsehe
-gleichkommt. Es ist +Pflicht+ des Weibes, in den Ehestand zu treten;
-jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt geworden,
-übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.[871] Das Gleiche gilt auch
-vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern des Islâm
-in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt daher im
-Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr ungemein
-frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15 und eine
-Tochter von 9-10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht Ruhe,
-bis sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht haben.
-Mütter von 12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im Morgenlande
-nicht so selten, und bisweilen wird der Jüngling Vater, ehe noch
-seine Erziehung vollendet ist.[872] Während aber vor der ehelichen
-Begegnung eine gewisse Heiligung der Gatten verlangt wird -- ohne ein
-_Inschallah_ oder _Bismillah_ findet keine Annäherung statt -- ist
-die +Eheschliessung+ selbst bloss ein +bürgerlicher+ Vertrag, der
-unter Anrufung Allahs vor dem _Kadi_, der weltlichen Behörde, und vor
-Zeugen einfach durch die meist sogar nur durch Stellvertreter (_Wekil_)
-abgegebene Erklärung der Brautleute geschlossen wird, dass sie sich
-heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet niemals in der Moschee
-statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der Brautleute. Auch
-in Persien ist der _Akd_ oder Heiratsvertrag eine einfache gesetzliche,
-aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.[873] Zur
-Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und
-freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe
-zu erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und
-Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte
-im zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn
-beide den Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das
-vollendete fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter
-festgesetzt. Der Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine
-bedeutende Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen
-Personen die Ehe untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet
-werden kann. Es sind dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und
-absteigender Linie, als auch die Kognaten. Verboten sind also als
-blutschänderisch alle Heiraten mit den Müttern, Töchtern, Schwestern,
-Muhmen, Basen, Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern,
-Stieftöchtern, Stiefmüttern. Sodann verbietet das Gesetz einem Manne,
-zwei Schwestern und zwei Basen neben einander als Frauen zu haben. Ja
-sogar die Milchverwandtschaft (_Ridhâ' at_ oder _Radhâ'_) gilt als
-vollgültige Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur +einen+
-Tropfen von der Brust eines Weibes getrunken, um sofort mit diesem
-Weibe und dessen Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu treten,
-welches fast der Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt sich
-die Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren
-Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder
-einer Seitenlinie.[874] Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen
-weiblichen Nachkommen, welche man in _Zinâ_[875] erzeugt hat, kann
-keine Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt
-mit einer Sklavin, bevor er sie freigelassen, mit einer Witwe oder
-geschiedenen Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise
-Wartezeit und endlich einer Heidin (_Kafir harbî_), während die Ehe mit
-Christinnen (_Naçrâni_), Jüdinnen (_Jahudî_) und Sabierinnen (_Çâbî_)
-zulässig erscheint. Eine moslemitische Frau darf dagegen keinen
-Andersgläubigen heiraten.
-
-Die +Hochzeiten+, in Persien _Arusi_ genannt, die im Islâm wie bei uns
-einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“ gefeiert
-werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in welcher das
-Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei vornehmen
-Personen auch doppelt so lang.[876] Örtliche Sitten reden hierbei
-natürlich ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit dem
-vorangehenden Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln, von
-welchem schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur sei
-und welcher in vielen Gegenden sogar +nie+ in Gegenwart der Brautleute
-stattfindet. Vor der Hochzeit hat der Mann sein Weib gewöhnlich gar
-nicht gesehen; es wird ihm von Andern bestimmt oder ausgewählt. Zumeist
-ist es die Mutter, welche zur Brautschau für ihren Sohn eine vertraute
-Matrone, die „Prüferin“ genannt, in die Hareme und öffentlichen Bäder
-aussendet. Die Gepflogenheit, sich durch Dritte über die körperlichen
-Vorzüge seiner Braut belehren zu lassen, reicht schon in die arabische
-Heidenzeit zurück, aus welcher die Dichter solche für unser heutiges
-Anstandsgefühl unmögliche Schilderungen[877] bewahrt haben. Der Mann
-erwirbt das Weib durch Zahlung eines Brautpreises; wenigstens ist dies
-in den niederen und mittleren Ständen die Regel, und oft muss er zu
-diesem Zwecke ein für seine Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen.
-Dieser _Mahr_ (auch _Çadâq_ oder _Cadaqat_, in der Türkei _Mu-etschèl_
-genannt) wird sogleich beim Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst
-dann _Mahr mosammá_ d. i. „festgestellter Brautschatz“, kann aber auch
-später, sogar nach Vollzug der Ehe entrichtet werden. Ein solcher
-_Mahr al-mithl_, d. h. verhältnismässiger Brautschatz wird dann von
-den nächsten weiblichen Blutsverwandten der Braut väterlicherseits
-empfangen. Brautschatz oder Morgengabe ist gewöhnlich für eine Jungfrau
-(_Bikr_) höher als für ein schon einmal verheiratet gewesenes Weib.
-In vielen islamitischen Landen ist, besonders bei den niedrigen
-Standen, der Mahr zu einem so geringfügigen Betrage herabgesunken,
-dass er gewissermassen bloss noch ein Symbol geworden. Es ist dort das
-Bewusstsein, dass man die Frau von ihren Blutsverwandten kauft, in der
-Masse der Bevölkerung auch nicht mehr lebendig, zumal der Brautpreis,
-obwohl von dem Mundwalt (_Wali_) des Mädchens bedungen, nicht mehr ihm,
-sondern der Braut selbst ins Eigentum fällt.[878] Dieses Heiratsgut
-muss der Frau vom Manne in +allen+ Fällen ausbezahlt werden, und sollte
-selbst der Mann vor Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt er
-dennoch für die Hälfte verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den
-Ihrigen weder Mitgift noch +Aussteuer+, indem auch diese letztere,
-sowie der Brautkorb, dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er
-eine Sklavin heiratet, welche dann meistens ausgestattet wird.[879]
-
-Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen
-oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau
-auch nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze
-ihres Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die
-Einkünfte desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.[880] Stirbt
-die Frau eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei
-den Türken nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern
-nur von ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann
-teilen sich die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den
-Nachlass. Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen
-des Korân vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch
-in einzelnen Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt
-zu haben, wie auch aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten
-hervorgeht. Die vierte Sure, „Die Weiber“, -- so überschrieben, weil
-vorzugsweise von weiblichen Angelegenheiten handelnd, -- bestimmt:
-„Männliche Erben sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind +nur+
-weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel
-der Verlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die Hälfte.
-Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser ein Kind
-hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er aber ohne
-Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den dritten Teil.
-Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten Legate und
-Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von dem, was euere Frauen
-hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos sterben. Hinterlassen
-sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der gemachten Legate und
-Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch den Frauen gehöret der
-vierte Teil von dem, was ihr hinterlasset, wenn ihr kinderlos sterbet;
-hinterlasset ihr aber Kinder, so bekommen sie nach Abzug der gemachten
-Legate und Schulden nur den achten Teil eueres Nachlasses. Wenn ein
-Mann oder eine Frau einen entfernten Anverwandten zum Erben einsetzet,
-und der Erblasser hat einen Bruder oder eine Schwester, so erhält jeder
-dieser beiden den sechsten Teil des Nachlasses. Hat er aber mehrere
-Brüder oder Schwestern, so erhalten sie nach Abzug der gemachten Legate
-und Schulden den dritten Teil des Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese
-Verordnung ist von Gott, dem Allwissenden und Allgütigen.“[881]
-
-Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren
-Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des
-Mannes Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der
-Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern.
-Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der
-Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige
-Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber
-nach der Rechtsschule des Imâm Shâfi'y, welche als dritte orthodoxe
-allgemeine Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre
-Tochter oder Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne
-sie zu befragen, ja selbst gegen ihren Willen.[882] Indes behandelt
-der Mann seine Frauen mit Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht
-macht. Er nennt sie „Herrin“ und überlässt ihnen unumschränkt die
-Leitung des Hauswesens, sowie die Erziehung der kleineren Kinder. Der
-Stifter des Islâm hat auch sein Möglichstes gethan, um die eheliche
-Zärtlichkeit und damit die Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die
-zweite und die dreissigste Sure des Korâns befassen sich damit, und
-auf die verschiedenen Äusserungen ehelicher Zärtlichkeit sind noch
-ganz besondere, im Paradiese fällige Gnadenprämien ausgesetzt.[883]
-Auch gehört der Vorschrift nach der Mann von Sonnenuntergang bis
-Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem. Vernachlässigt er hier
-seine Pflichten,[884] so machen die Weiber ihm, falls er kein Tyrann
-ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich verklagen.
-Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die blutigsten
-Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist dem
-Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle
-seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin.
-Rechtgläubige, welche +einer+ Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden als
-ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen
-Strafe unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“,
-die Frau der Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel _Chatûn_ oder
-_Kadine_ führt, über die Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete
-Stellung ein, welche wohl noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen
-Verhältnisse hereinragt. Die zweite Frau nennen die Araber _Durrah_,
-d. h. Papagei. Als eine sittlich getragene Gestalt steht die Frau
-als +Mutter+ da, vom heiligen Gesetze beschirmt, vom allmächtigen
-Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im Islâm zumeist das Recht,
-ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und kann dieses Recht
-nur durch eine zweite, infolge von Verstossung geschlossene Heirat
-verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor den väterlichen
-das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten Kinder zu gebären,
-ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen Frau. Dies vor
-allem verleiht ihr Macht und Sicherheit.
-
-Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der
-Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird.
-Wohl hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf
-sie schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft
-das Gesetz entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen.
-Die Praxis ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst
-dieses giebt übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist
-zunächst der Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren
-Ständen sehr oft eine verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz
-dem Korân zur Monogamie verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als
-ob er ein gewöhnlicher Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt
-für die Frau das Recht der Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen,
-dass die sich mehrende Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss
-der in jüngerer Zeit eindringenden abendländischen Anschauungen
-zurückzuführen ist und wohl auch hauptsächlich bloss bei jenen
-moslemitischen Völkern vorkommt, welche diesem Einflusse ausgesetzt
-sind. Aber auch sonst sorgt der Korân für das Weib in materieller
-Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem Gesetze Unterhalt,
-abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen neuen Anzug schuldig.
-Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich zu ihrem Unterhalt
-zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse Schulden
-auf ihres Mannes Namen machen.
-
-Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung
-kommt, ist zweifellos die +Ehescheidung+. +Voltaire+ hat gesagt: „Die
-Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube, dass die
-letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib als Eigentum
-des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer entledigen,
-während das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen bestimmten
-Fällen zugesprochen wird,[885] wenn der Mann sie ohne Unterhalt lässt,
-sie fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das sie ihm geboren,
-nicht anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch kann die Frau ihre
-Scheidung auch gegen eine Entschädigung (_'Iwadh_) abkaufen, in welchem
-Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin nicht mehr möglich
-ist. Ausser dieser, _Chol'_ genannten, unterscheidet man noch drei
-andere Arten der Scheidung: durch _Fasch_, d. h. durch richterlichen
-Ausspruch auf Ansuchen der Frau in den obenerwähnten Fällen, zu welchen
-noch Nichterfüllung der ehelichen Pflichten seitens des Mannes sich
-gesellt; durch _Talâq_ oder Verstossung, endlich durch _Li'an_ oder
-Fluch. Vom _Fasch_ wird thatsächlich wenig Gebrauch gemacht, die
-Frauen erklären sich beim Richter lieber als im Zustande ehelicher
-Empörung (_Nâsjizat_) befindlich, wodurch sie den Gatten gewöhnlich
-zur Verstossung nötigen. _Li'an_ tritt ein, wenn der Gatte überzeugt
-ist, ohne es indes beweisen zu können, dass die Schwangerschaft
-seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang (_Zinâ_) sei, welche
-Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor dem Kadi beschwören
-muss. Doch muss dies unbedingt noch +vor+ der Entbindung geschehen;
-nachher ist es nicht mehr gestattet. Der Frau steht es übrigens frei,
-durch einen gleichen Eid die Unwahrheit der Überzeugung ihres Gatten
-zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art der Ehescheidung ist aber die
-Verstossung durch den Mann,[886] der dies ohne jeden Grund thun kann.
-Er sagt bloss: _Mutállaka_, d. h. du bist verstossen, und dies genügt.
-Er bedarf übrigens auch dieser sakramentalen Formel nicht; er kann
-einfach sagen: „Bedecke dich mit deinem Schleier“, oder _Dachlak_!
-d. i. „Deinen Rücken“ (will ich sehen), was bedeutet: mache, dass du
-fortkommst! oder: „du bist mir fortan, was mir der Rücken meiner Mutter
-ist,“ oder „suche dir einen andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager
-zu meiden, und die Frau ist damit verstossen. Es sind überdies alle
-diese Äusserungen auch dann rechtsgültig, wenn der Mann dieselben in
-trunkenem Zustande thut; nur wenn er krank darniederliegt, sind sie
-ungültig. Die Verstossene bleibt nun auf des Mannes Kosten während
-+drei+ Monaten in ihrem Harem, während welcher Frist der Mann sie nicht
-sehen darf, denn eine Liebkosung, ein Kuss, ja, wie die Schafitischen
-Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger zärtlicher Blick genügt, um
-die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann während dieser Zeit: „ich
-kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder verheiratet; lässt er die
-Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der Mann kann die Frau
-nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht geheiratet und er ihr
-zum +zweiten+ Mal den _ganzen_ Betrag der im Ehevertrage ausbedungenen
-Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt sich dann auch bei einer
-zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche Gemeinschaft +gänzlich+
-auflöst.[887] Man nennt daher die beiden ersten Scheidungen auch
-„widerrufliche“ (_Talâq radj'i_), die dritte aber „unwiderrufliche“
-Verstossung (_Talâq bãin_). In diesem letzteren Falle giebt es dann nur
-_ein_ Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu bringen. Es muss nämlich
-die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen +Dritten+ geheiratet haben
-und dieser gestorben sein oder sie wieder verstossen haben. Dieser
-„Mittelsgatte“ heisst _Mohallil_ oder _Mustahüll_, was so viel als
-„Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten schrumpft er zu einem Strohmann
-zusammen, welcher sich der hinkenden Reue des ersten Ehemannes für Geld
-und gute Worte zur Verfügung stellt, obschon solch frommer Betrug durch
-den Korân strengstens verboten und der zweite Mann, welcher zu Gunsten
-des ersten verstösst, mit diesem verflucht wird. In früheren Zeiten
-gab es besondere Greise, welche als Ehemänner auf Miete dienten. Sie
-gingen solche Ehen gegen Entgelt ein, um nach erfüllter gesetzlicher
-Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen für eine Stunde erblickt zu haben,
-auf dem Platze selbst die Scheidung auszusprechen.[888] Natürlich sucht
-man auch jetzt den Mustahüll mit Vorliebe unter solchen Individuen,
-die an sich wenig geartet sind, die Neigung der Frau zu gewinnen.
-Dennoch ist es schon vorgekommen, dass die Scheinvermählten an einander
-Gefallen fanden and der noch so reumütige erste Gatte dann das
-Nachsehen hatte.
-
-Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch
-durch andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen
-mag, den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter
-den besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den
-unteren Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie
-in Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf
-ständigen Freiersfüssen, aus der Arbeit der +einen+ Frau die Schuld
-an die +andere+ herausschlägt.[889] Dieses Nacheinander häufiger
-Eheschliessungen mit verschiedenen Frauen wirkt weit verderblicher
-als das Nebeneinander. Überall im Islâm -- Persien ausgenommen, wo
-die Ehescheidung (_Telâk_) nicht bloss fast ebenso schwierig als in
-Europa zu erlangen und verhältnismässig selten ist, sondern auch
-das Ansehen beeinträchtigt, so dass Geschiedene nicht leicht mehr
-Gelegenheit zu einer neuen anständigen Ehe finden[890] -- ist es
-nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die fünfzehn bis zwanzig Weiber
-hintereinander besessen haben, Frauen in mittlerem Lebensalter, die
-einem halben Dutzend Männern angehörten.[891] In Stambul sprach man,
-nach +Pischon+, von Männern, die sich nacheinander fünfundzwanzigmal,
-und von Frauen, die sich siebzehnmal verheiratet hatten.[892] Diese
-häufigen Scheidungen sind besonders bei jenen beliebt, denen Armut
-das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es begreift sich, dass bei
-einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so kurzer Zeit des
-Zusammenlebens +Ehebruch+ im allgemeinen selten ist. Der Korân nennt
-denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und verhängt darüber
-die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen befreie oder
-Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert dies an
-die vorislamitische Ehebruchsstrafe der Einmauerung. In der 24.
-Sure, welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert
-Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung
-wieder die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart,
-verlangt, welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche
-war. Indes erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die
-Beweisführung fast bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch
-nicht weniger als +vier+ Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis
-Forderung: _Necesse est videre stylum in pixide!_[893] Daher denn die
-Verurteilung von Ehebrecherinnen so selten war, dass die paar Fälle,
-wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der Geschichte aufgenommen
-wurden.[894] Doch sei nicht verschwiegen, dass in der Türkei eine
-Türkin, welche mit einem aus der _Rajah_, d. h. einem christlichen
-Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der Rajah
-aber gehenkt wurde. Graf +Moltke+ war noch 1836 Zeuge einer solchen
-Exekution.[895] In Persien verfallen der Untreue überwiesene Frauen
-gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet man
-diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von
-dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos
-durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter
-sicher sein dürfen.[896]
-
-Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam
-im allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein
-Kinderfreund, und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register
-im Gefühlsleben der Muhammedaner. Knaben werden, wie überall,
-wo das Patriarchat herrscht, vor den Mädchen bevorzugt und das
-Weib, das dem Herrn des Hauses den ersten Knaben geboren, den
-Stammhalter des Geschlechts, bleibt in der Regel die erste Kadine
-des Mannes. Eine _Ummweled_, d. h. eine Knabengebärerin, darf auch
-nicht ohne angemessene Versorgung verstossen werden. +Pischon+
-behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die Zärtlichkeit der Väter
-den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter für diese sei
-aber fast unerhört.[897] Dagegen bemerkt +Vincenti+, ohne des
-Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt, welche
-die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz
-ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in
-das zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der
-höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie
-dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt
-die Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind,
-wenn die meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden
-Zeugnissen nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute
-her, sondern davon, dass die morgenländischen Weiber von einer
-vernünftigen Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe
-werden irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt.
-Grosses Unheil bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger
-und alter Frauen.
-
-Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens +vier+
-gesetzmäßigen Gattinnen (_Hanum_), welche der Korân dem Gläubigen
-gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber
-auferlegt sind, machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu
-einem kostspieligen Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen
-kann. Die grosse Menge des islamitischen Volkes sieht sich daher
-auch dort, wo der Islâm nicht bloss äusserlich über Christentum
-und Judentum gesiegt hat, auf ein einziges Eheweib angewiesen. Das
-Mehrfrauensystem bleibt also auch im Islâm immer nur die grosse
-Ausnahme; die weitaus meisten Gläubigen beschieden und bescheiden
-sich, falls nicht ganz besondere Umstände vorliegen, mit +einer+ Frau
-und haben damit vollauf zu thun. Dies ist nicht erst so seit neuerer
-Zeit, sondern von jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei
-gewesen, besonders beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren
-Tagen der Zug zur Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem
-Auftreten neuer Bedürfnisse und der zunehmenden Verarmung begann
-die Einschränkung der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja
-immer zuerst, welche Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse
-erheischen. Sie fühlen eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende
-Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet
-den Orientalen zur Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der
-osmanischen Gesellschaft kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht
-mehr vor.[898] Auch bei den schiitischen Persern ist Monogamie die
-Regel,[899] Vielehe die Ausnahme.[900] Dennoch ist das ganze nationale
-Dasein der Rechtgläubigen vom Gedanken der Vielweiberei durchtränkt,
-und man ist vollauf berechtigt, die morgenländische Gesellschaft eine
-polygynische zu nennen, wenngleich die Anzahl der dort in Vielehe
-lebenden Männer bloss auf 30-35 von tausend geschätzt werden, wovon
-wieder nur der dritte Teil, also etwa +ein+ Mann auf hundert, sich im
-Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.[901] Allerdings
-treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der Gattin,
-womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der Einzelehe
-zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder Kebsinnen in
-beliebiger Anzahl hinzu.
-
-Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten
-Völker des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen
-Freien und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine
-Aussicht dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients
-auf Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem
-Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der
-Sklave nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der
-islamitische Sklavenkodex, die _Hedaja_, beschützt den Sklaven, sondern
-noch weit mehr der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im
-morgenländischen Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch
-Kebsin; wohl aber kann die Nebenfrau nur aus der Reihe der Sklavinnen
-genommen werden. Die Türken nennen sie dann _Odalik_ (von _Oda_, Stube
-und _lik_, eine Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen
-„Zimmer“ in „Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben.
-Sind nun diese „Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen
-gesetzlich und rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese
-letztere in Wirklichkeit doch im ganzen die einer angetrauten Gattin.
-Eine solche Sklavin, die Mutter geworden, kann nicht mehr verkauft
-werden und ist im Todesfalle des Herrn frei. So spricht das Gesetz.
-Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach schon bei der Geburt ihres
-Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin ihres früheren Herrn.
-Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das seinige anerkannt, ist
-rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich weiss ebensowenig
-etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in Familienacht, jenen
-lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern Sünde willen
-„Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung bilden. Sind
-doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen Prinzen Söhne von
-Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen, gesellschaftlich wie
-zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die ehelichen besitzen,
-ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den rechtmässigen Gattinnen
-des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar freundschaftliches.
-Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und Dienerinnen der
-letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen Vergeltung zu
-üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen und sie wie
-ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas allgemein
-Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene _Hanum_ höchst prosaische
-Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, um dadurch
-den Einzug einer zweiten +rechtmässigen+ Gattin ins Haus zu verhindern.
-Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren oder geringeren
-Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche Vorsicht
-angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde erhalten, wie
-+Millingen+ andeutet,[902] ist nach allen übrigen Zeugnissen durchaus
-unwahrscheinlich.
-
-Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen Erscheinungen,
-so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung des
-Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des
-ganzen ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen
-zwischen Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt,
-so es möglich ist, nur +Jungfrauen+ zu heiraten. Den Männern mutet
-er dagegen Enthaltsamkeit +vor+ der Ehe +nicht+ zu. Er scheint den
-geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins
-zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang
-der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen _Huri_[903]
-eine so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses
-spielt.[904] Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der
-sittliche Wert des Weibes weniger zur Erscheinung und Geltung, als
-des Weibes Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener
-Unkenntnis, will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. +Ch. von
-Vincenti+, dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass die
-moslemitische Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht
-schätze; wenn auch im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen
-unterworfen, bleibt sie im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder
-eine dekorative Existenz.[905]
-
-
-[826] +Robertson Smith+. _Animal worship and animal tribes among the
-Arabs and in the Old Testament_; im: _Journal of philology._ Bd. IX. S.
-75-100.
-
-[827] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 408.
-
-[828] +August Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin
-1885. Bd. I. S. 49.
-
-[829] +Edward William Lane+. _Selections from the Kur-án. With an
-introduction by Stanley Lane Poole._ London 1879. S. XXXIII.
-
-[830] +W. G. Palgrave+. _Narrative of a year's jurney through central
-and eastern Arabia._ London 1865. Bd. I. S. 10.
-
-[831] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 537.
-
-[832] +Lane+. A. a. O. S. XXVII.
-
-[833] Das arabische _Mahr_ ist identisch mit dem hebräischen _Mohár_.
-Dass wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, als
-„Kalym“ fanden, entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe des
-Vaterrechts. Der ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon in
-einen wirklichen Kaufschilling verwandelt.
-
-[834] Dieser Ansicht +Kremers+ pflichtet auch +G. A. Wilken+ bei: _Het
-Matriarchaat bij de oude Arabieren._ S. 43-44.
-
-[835] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538. -- +G. A. Wilken+. A. a. O. S.
-9-14.
-
-[836] +Wilken+. _Het matriarchaat._ S. 19-20.
-
-[837] +Kremer.+ A. a. O. Bd. II. S. 100-102.
-
-[838] +C. von Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 5. -- Perron. _Femmes
-arabes avant et depuis l'islamisme._ Paris u. Alger 1858. S. 127.
-
-[839] +A. Müller+. Der Islâm. Bd. I. S. 47.
-
-[840] +Kremer+. A. a. O.
-
-[841] +Kremer+. A. a. O. S. 102.
-
-[842] Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. folgende
-wirklich reizende Anrufung der Geliebten:
-
- Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare
- Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware,
- Und deiner Augen hochgeschwung'ne Brauen,
- Dreitäg'gem Monde sind sie gleich zu schauen.
-
- Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren
- Hab' ich um deine rosenfarb'nen Ohren!
- Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben,
- Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.
-
- Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen
- Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen;
- Und alle Schritte deiner schmalen Füsse
- Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!
-
-(Mitgeteilt von +L. Grünfeld+ im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. Juni
-1887.)
-
-[843] +Jakob Eduard Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner.
-Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.
-
-[844] +Karl Nathaniel Pischon+. Der Einfluss des Islâm auf das
-häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. Leipzig 1881.
-S. 5.
-
-[845] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 88.
-
-[846] +Kremer+. A. a. O. S. 103.
-
-[847] +Müller+. Der Islam. Bd. I. S. 41.
-
-[848] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 29.
-
-[849] +Richard F. Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to
-El-Medinah and Meccah._ London 1856. Bd. III. S. 41.
-
-[850] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 200.
-
-[851] +Wetzstein+ erörtert ausführlich die Rolle des arabischen _Châl_
-in den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für Anthropologie. Bd. XII. S.
-244-250.
-
-[852] +Müller+. A. a. O. Bd. I. S. 64. +Poole+ behauptet jedoch, dass
-der Kindermord bei den Wüstenarabern, den Beduinen, „ausserordentlich
-selten“ gewesen sei. (+Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXIX.)
-
-[853] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538.
-
-[854] +Wilken+. A. a. O. S. 39. 41.
-
-[855] Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter einander, und
-zwar nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine Araberin aus einem
-andern Stamme zur Frau. Er hält sie nicht für ebenbürtig. Töchter
-von Sheriffamilien bleiben Jungfrauen, wenn sie kein Sherif freit.
-(+Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III.
-S. 33.)
-
-[856] +Kremer+. A. a. O. Bd. II. S. 106.
-
-[857] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XVIII.
-
-[858] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 43-45.
-
-[859] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 167-170.
-
-[860] A. a. O. S. 52-62.
-
-[861] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXXV.
-
-[862] A. a. O. S. XC.
-
-[863] Dr. Fr. +Dieterici+. Die Philosophie der Araber im X. Jahrhundert
-n. Chr. Leipzig 1876. S. 45.
-
-[864] Z. B. bei +John Mühleisen-Arnold+. Der Islâm nach Geschichte,
-Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem Englischen. Gütersloh
-1878. S. 156.
-
-[865] +Pischon.+ Einfluss des Islâm. S. 10.
-
-[866] In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson von
-Bassora“. Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und
-veröffentlicht im: Ausland 1880. S. 648-657.
-
-[867] +A. v. Kremer.+ Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 114.
-
-[868] Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von den
-Frauen des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem
-Vorhange“, was wohl so viel heisst als: die Frau sei verschleiert;
-denn wenige Zeilen später kommt: „Doch haben die Frauen des Propheten
-keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt sprechen mit ihren Vätern,
-Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder und Schwestern, oder
-mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage, o Prophet,
-deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr
-Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist's schicklich,
-damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ (Dr.
-+L. Ullmann.+ Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt
-und mit erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. Bielefeld
-und Leipzig 1877. S. 364.)
-
-[869] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Leipzig 1877. Bd. II. S.
-2. (Der mir persönlich bekannt gewesene +Murad Efendi+ war ein
-Österreicher Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen Pforte zu
-Stockholm starb.)
-
-[870] +Kremer.+ A. a. O. S. 108.
-
-[871] +Arnold+ urteilt ganz schief, wenn er meint, diese Vorschrift
-entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung unfähig sei,
-während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es sich dem
-Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.
-
-[872] +Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 9. -- +H. H. Jessup+ (_The
-Women of the Arabs._ London 1874) führt aus dem arabischen Beyruter
-Blatte „Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend als Beispiel der
-ungeheuren Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein junges Mädchen,
-welches mit 9½ Jahren geheiratet hatte, nun schon mit 20 Jahren
-Grossmutter geworden sei.
-
-[873] +C. J. Wills+. _Persia as it is, being sketches of modern persian
-life and character_. London 1887. S. 52.
-
-[874] +L. W. C. van den Berg+. _De Beginselen van het mohammedaansche
-Recht._ Batavia u. Haag 1878. S. 131.
-
-[875] Als _Zinâ_ (Hurerei) betrachtet der Korân den Geschlechtsumgang
-eines Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten (_haram_) ist, d.
-h. mit einem Weibe, das er nicht geehelicht hat oder das ihm nicht
-als Sklavin oder als _Om-Walad_ angehörte. Öffentliche Mädchen sind
-im Islâm verboten. Im Korân, Sure 24, genannt „das Licht“, heisst es
-wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr mit hundert Schlägen
-geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider, von Mitleid
-gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten Tag. Einige
-Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll keine andere
-Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Hure
-soll nur einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne nehmen. Eine
-derartige Heirat ist aber den Gläubigen verboten.“ (+Ullmann+. Korân.
-S. 293.)
-
-[876] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 12.
-
-[877] Siehe eine solche bei Dr. +Perron+. _Les femmes arabes._ S.
-531-533.
-
-[878] +Van den Berg+. A. a. O. S. 133-134.
-
-[879] +Vincenti+. A. a. O. S. 11-12.
-
-[880] Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen
-türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein
-fürstliches Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld
-auf Zinsen geliehen.
-
-[881] +Ullmann+. Korân. S. 55-56. Über das Erbrecht vgl. +Van den
-Berg+. A. a. O. S. 117-127 und A. +von Kremer+. Kulturgeschichte des
-Orients. Bd. I. S. 527-532.
-
-[882] +Van den Berg+. A. a. O. S. 132.
-
-[883] Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit der Hand
-erfreut, wird von Gott +zehn+ Gnaden erhalten, wenn er seine Gattin
-an die Brust zieht, mit +zwanzig+, und wenn er sie küsst, gar mit
-+dreissig+ Gnaden beteilt werden.
-
-[884] Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über die Weise,
-wie der Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen zu verteilen
-hat, so dass keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe und Ruhe und
-Frieden im Hause walte. Er verbietet z. B. die Begattung (_Dochul_)
-in Gegenwart der anderen Frauen, der Mann möge jede seiner Frauen
-regelmässig besuchen und er soll auch wo möglich den Tag bei jener
-zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der Besuch einer Frau
-schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich, worauf
-jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (+Van den Berg+. _De
-Beginselen van het mohammedaansche Recht._ S. 136-137.)
-
-[885] Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht über
-türkische Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann
-das Recht, die Frau ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der
-Frau steht es frei, dahin zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht
-behagt, und +häufig+ machen die türkischen Frauen von dieser Freiheit
-Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887, Nr. 14, S. 113).
-
-[886] +Van den Berg+. A. a. O. S. 140-141.
-
-[887] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 22.
-
-[888] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.
-
-[889] A. a. O. S. 23.
-
-[890] +Wills+. _Persia as it is._ S. 64.
-
-[891] +Van den Berg+. A. a. O. S. 139.
-
-[892] +Pischon+. Einfluss des Islâm. S. 13.
-
-[893] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215.
-
-[894] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 7.
-
-[895] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in
-der Türkei. S. 37.
-
-[896] +Wills+. _Persia as it is._ S. 69-70.
-
-[897] +Pischon.+ A. a. O. S. 17.
-
-[898] +Murad Efendi.+ A. a. O. Bd. II. S. 2.
-
-[899] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 91.
-
-[900] +C. J. Wills.+ _Persia as it is._ S. 63.
-
-[901] +Vincenti.+ Ehe im Islam. S. 7.
-
-[902] Globus. Bd. XIX. S. 15.
-
-[903] Das arabische Wort ist _El-Hûr_, Vielzahl von _El Haurá_, „die
-Grossäugige“ (+A. Müller.+ Der Islâm. Bd. I. S. 65).
-
-[904] +Pischon.+ Einfluss des Islâms. S. 8.
-
-[905] +Vincenti.+ Ehe im Islâm. S. 7.
-
-
-
-
-XXIII.
-
-Der Harem.
-
-
-Der Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern _Enderun_, in
-Indien _Zenana_) im Gegensatze zum _Selamlik_ (persisch: _Birun_),
-dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die abgeschlossenen
-Frauengemächer des Hauses, sondern auch alle deren Insassen, Frauen,
-Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene. Aber auch wo bloss +eine+
-Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist des Morgenländers
-unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus ungestört bleiben
-will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu sagen: Der
-Herr befindet sich in seinem Enderun.[906] In die Frauenabteilung des
-Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der nicht zur engsten
-Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems liegt nicht im
-Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger darüber
-umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; wohl aber
-eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher Hinsicht.
-
-Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen,
-ist zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer
-mit dem Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit
-seinen schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen,
-von Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht
-mehr unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen,
-das verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht
-mehr als ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten
-Sinnesschwelgerei, für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische
-Gynäceum die letzte und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der
-„blauen Blume“. Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser,
-insbesondere des türkischen Padischah, in welchen Wahres mit
-Falschem[907] gemengt ist, tragen an derartigen Vorstellungen Schuld.
-Doch sind dies schlecht gewählte Muster, aus welchen sich durchaus
-kein Schluss auf die Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem
-ganzen Luxus bloss, dass mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei
-den „Verbotenen“ angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden
-oder Reichen. Nicht selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf
-dem Leibe seiner Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“
-angelegt. Freilich stellt die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen
-des aufgewendeten Kapitals dar, welches sonst tot bleibt. Aber wenn
-auch, so ist der Schmuck der Orientalinnen doch durchaus kein Luxus,
-sondern immerhin die sicherste Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine
-Steuern zahlt und bei ihm nichts auf Machart gegeben wird, sondern
-er fast immer seinen vollen Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so
-erklärt sich die Verschwendung desselben in den Haremen. Das ist aber
-ziemlich auch alles. +Heinrich von Maltzan+ betont, dass selbst in den
-Haremen der Grossen, der reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen
-reichlich Lumpen und Schmutz zu finden sind.[908] Der Unterschied
-der Verhältnisse liegt bloss in der Verschiedenheit der Stoffe, womit
-die Diwane überzogen und die Reize der Frauen mehr oder weniger nicht
-bedeckt sind. Der Harem des Armen, der nur eine Frau besitzt, wie er
-vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt sein eigen nennt, beschränkt
-sich nicht selten auf einen höchst notdürftig ausgestatteten Verschlag
-oder eine Wohnstube. +Maltzan+ erblickt in den Haremen ferner wahre
-Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu suchen, warum im
-Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten so plötzlich grosse
-Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht bloss die
-gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der Tagesordnung sind,
-sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die grosse Unreinlichkeit
-bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend diese sein kann,
-davon hat +Maltzan+ sich mit eigenen Augen überzeugt, und versichert
-auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den Haremen
-der höheren Schichten nicht besser aussehe.[909] In Einzelheiten
-einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen
-überschreiten.[910]
-
-Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes
-Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten,
-wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die
-gleichen sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des
-_Setr-Awret_ vor, d. h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt,
-ihr Gesicht mit Ausnahme der Augen zu verhüllen; es gestattet keine
-Ausnahme, weder für Reiche noch für Arme. Wo in der Türkei +freie+
-Mägde im Harem bedienstet sind -- was freilich nicht häufig ist
--- schreit ein Herr, der in seinen Harem geht, so laut er kann:
-„Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit sich alles
-rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den sunnitischen
-Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen Persern.
-In Stambul wird der _Jaschmack_, der Gesichtsschleier, aus weissem
-und sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter
-auf öffentlichen Promenaden +freie+ Mädchen selbst ohne Schleier,
-obwohl bei den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin,
-die einem Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich
-ihm.[911] Bei den Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die
-freilich zumeist Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt
-sind, verschleiern sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht.
-Und am mittleren Laufe der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht
-einmal für Frauen vorhanden, während diese sonst in ganz Bosnien
-ärger vermummt sind als irgendwo im Orient.[912] Dagegen trägt das
-persische Weib von ihrem neunten Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine
-weite indigoblaue Hülle (_Tschader_), welche den ganzen Körper von
-Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor den Augen hängt ein langes,
-schmales, weisses Tuch (_Rubaend_), das in der Gegend der Augen einen
-gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.[913] Freilich hat
-Professor +Brugsch+ beobachtet, wie auf den Promenaden die Schönen
-zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der Ferne für
-einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren Volksschichten
-tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes die
-Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich beim
-Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.[914] Die Weiber der in
-Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.[915] Zu
-Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts
-weniger als wohlverhüllt; ein grösserer Gegensatz in der Tracht lässt
-sich vielmehr kaum denken.[916] Bei den muhammedanischen Kosaken
-in Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem
-weissen, sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten,
-während sie in der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer
-sehr hohen Persönlichkeit verhüllen.[917] Auch die Verschleierung
-der Turkmeninnen ist eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt
-ein lang herabhängender Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von
-welchem ein Zipfel unter dem Kinn hinweggezogen und an der anderen
-Seite des Kopfes mittelst einer Spange befestigt wird; zuweilen
-rückt man ihn, wie es auch die Armenierinnen thun, bis an den Mund
-hinauf.[918] In Ostturkestan endlich gehen die Frauen aus den niederen
-Ständen, worüber sich schon +Mir Isset Ullah+ wunderte, der 1812
-Yarkand besuchte, in vollkommener Freiheit unverschleiert umher; ja
-auch vornehmere Frauen, welche einige Stunden des Tages in ihren Gärten
-ausserhalb der Mauern zubringen, nahmen, wie der neuere Reisende
-+Hayward+ berichtet, keinen Anstand, die Fremden mit neugierigen Augen
-zu betrachten.
-
-Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung der
-weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen
-Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im
-Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung
-als in späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der
-Haremszwang zu einer förmlichen Klausur ausartete.[919] Die fast bei
-allen orientalischen Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter
-fand sich übrigens, wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen
-Ländern Europas in Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens
-sperren ihre Frauen ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.[920]
-In ihrem Harem verkehrt die Frau nur mit ihren nächsten männlichen
-Blutsverwandten; mit den männlichen Dienern bespricht sie das Nötige
-durch den Thürvorhang. Im Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt
-sie mit Männern nur insoweit es die Notwendigkeit mit sich bringt.
-Die Strenge dieser Vorschriften lässt aber an vielen Orten sichtbar
-nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs eine Gefangene, eine
-Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt ungefähr im Masse der
-christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden. Auf dem Lande und
-in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien, stellt sich das
-Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der Geschlechter
-besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im Verkehr vertritt
-die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird naturgemäss
-undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller heranwächst, wo
-bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft unerträglich
-wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter Berührung
-bleiben.[921] In Persien ist die Überwachung der Frauen in den höheren
-Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders
-guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig
-grosse Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis
-sechs Stunden lang in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis
-auf mehrere Tage hinaus ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen
-Anverwandten auszudehnen. Sie sollen sich auch sonst allerlei
-unerlaubter Mittel bedienen, um ihre Spaziergänge zu entschuldigen, die
-sie, mit Ausnahme der Strassen der Hofburg, im Innern der Stadt Teherân
-unternehmen.[922]
-
-Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer
-tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht
-bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen
-bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage.
-Von seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht;
-immer ist er bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen
-verbringen den Tag ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit
-volle Freiheit des Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es darf
-eben nur weiblicher Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist der
-Mann unerbittlich ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt die
-Schwelle des Harems, wenn fremdes Schuhwerk draussen steht, denn der
-weibliche Besuch kann sich nicht der Gefahr aussetzen, vom Hausherrn
-unverschleiert überrascht zu werden. In guten Häusern, so versichert
-+Vincenti+, bedeutet übrigens der „Pantoffel auf der Haremsschwelle“
-die unbedingte Unüberschreitbarkeit derselben für alles Männliche,
-insbesondere den Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den Besuch ihres
-Gatten nicht, dann wird dies durch den hinausgestellten Pantoffel
-angedeutet, und kein wohlerzogener Prophetenbekenner missachtet diese
-Pantoffelsprache; ja thäte er es trotzdem, so würden die verschnittenen
-Haremswächter, die allerdings bald der grossen Plunderkammer des
-Islâm angehören werden, das Recht haben, sich sogar thatsächlich zu
-widersetzen.[923] Der Pantoffel spielt überhaupt im moslemitischen
-Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“ nennt man das rechtgläubige
-Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man das unfolgsame Gesinde,
-mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom Leibe und knechtet man
-ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch, dann ist er wohl
-des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer; Regiererin ist
-seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all ihren
-Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und
-überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer
-Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch;
-aber alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die
-Sippe von aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte
-Stellung nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie
-als die natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist
-vor allem die Mutter der Kinder und behauptet ihrerseits, sobald sie
-das Matronenalter erreicht, die wichtigste Stelle im Haushalt. Aber
-auch sonst wird die persische Frau von ihrem Eheherrn in allen Dingen
-befragt; sie ist seine vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute. An
-glücklichen Ehen ist auch in Persien, wie Dr. +Wills+ und +Benjamin+
-übereinstimmend bezeugen,[924] durchaus kein Mangel. Nicht bloss in
-Persien, sondern so ziemlich überall im Bereiche des Islâm ist das Los
-der Frau ein glückliches, sobald sie Kinder geboren. Ihr fällt deren
-Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen für ihre Söhne auszusuchen.
-Unglücklich ist nur das kinderlose Weib. Unfruchtbarkeit ist auch in
-Persien, wo es doch immer zur Schande gereicht, eine Frau aus der
-Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.[925] Kommt es aber nicht
-zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und Meister eine andere
-Gattin besorgen.[926] Das ist ihr grösster Schmerz. Wird eine Frau
-gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so versucht sie
-durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen; gelingt ihr
-dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen und
-zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und
-schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (_Haveh_) Frieden. Es tritt eine Art
-Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen
-sich durch Untreue an dem Manne.[927] Ja Dr. +Wills+ versichert, dass
-in der Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen, sondern
-die besten Freundinnen sind.[928] Sind mehrere Frauen im Hause, so
-bewohnt jede eine besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen
-mit eigenem Hof, eigener Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und
-Eunuchen. Aber wo auch nur +eine+ Frau vorhanden ist, bevölkert doch
-den Harem oder Enderun noch ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die alle
-die unbedingt ergebenen Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den
-Persern gilt, kann man im allgemeinen auch von den übrigen Orientalen
-aussagen: Der Harem ist kein Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit;
-der sittliche Anstand herrscht im patriarchalischen Hausinnern als
-Grundgesetz. Das Familienleben wird insgemein als ein recht anständiges
-geschildert. Der Mann von Bildung behandelt seine rechtmässige Frau
-sehr gut und liebt seine Kinder ausserordentlich; er bringt für
-deren, nach morgenländischen Begriffen, gute Erhaltung, Pflege und
-Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir aufrichtig sein, meint Rev.
-+Jessup+ betreffs eines so tief stehenden Volkes wie die syrischen
-Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der Frauen in
-den unteren Gesellschaftsschichten +bei uns+ im Thatsächlichen auch
-nicht so sehr abweicht, nur mit dem Unterschiede, dass, während im
-Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere
-Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde
-etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die
-Form der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet;
-allein, wie Rev. +Jessup+ versichert, ist diese Gepflogenheit bei den
-griechischen Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als bei
-ihren muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung,
-Hass, Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende
-Stätte, und die _Ikbal_, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf
-die wohlwollenden Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss
-auszuüben,[929] bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben
-angeführten Aussagen anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter
-den Haremsinsassen eines reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was
-unbedingt vertuscht werden muss. Sicher aber wird auch der Harem von
-pikant sein wollenden Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge
-oft genug mit lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet.
-
-In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes
-im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und
-Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter
-Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem
-Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren
-Kindern und ihrem Haushalte kaum mehr als die meisten ihrer Schwestern
-im abendländischen _High-life_, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum
-weniger als diese, und ist häufig zu Hause -- nicht anzutreffen, sei
-es, dass sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber
-zu Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu
-müssigem Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten
-ihres Gatten und hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in
-der Türkei aus und durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung
-laufen. Der Einfluss der Frauen scheint durch ihre öffentliche
-Ausschliessung vom Markt des Lebens durchaus nicht gemindert, sondern
-auf Umwegen einzuholen, was ihm auf geradem Wege versagt wird.[930]
-Auch in Persien macht der Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie
-und der Regierungsgeschäfte sich deutlich fühlbar. Die Orientalin
-ist in keiner Weise ein geistig beschränktes Wesen; oft stösst man
-auf Frauen von grossem Talent, begabt in Musik, Dichtkunst und
-Malerei, wohl bewandert in diplomatischen Künsten.[931] Fast alle sind
-geschickte Stickerinnen. Im allgemeinen erfahren aber die natürlichen
-Gaben keine oder nur geringe Ausbildung durch Erziehung und Unterricht.
-Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne für Thätigkeit füllen manche
-Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen Handarbeiten aus; ihr
-eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für sie, und dabei
-scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum Äusserlichen und
-Flachen, den die schönere Hälfte des Menschengeschlechts überhaupt
-angeboren hat und der sich bei der zivilisierten Abendländerin in
-hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist hier eben aufs höchste
-gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche ihren Horizont
-einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp abstecken, ist
-die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit, jedes
-inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage gequält:
-wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An Ort
-und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an
-Zuckerwerk genascht; dazu gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die
-Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem
-spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann
-giebt es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu
-empfangen. Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch,
-meist unflätiger Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und
-wenn er ausgeht, ersetzen mündliche Erzählungen das Romanlesen
-der abendländischen Damen. Auch fehlt es keineswegs an häuslichen
-Geschäften, und endlich bringen die Feste, der Bairam vor allen,
-Abwechslung in das Einerlei.[932] Im ganzen ist das Haremsleben voll
-Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist es Leben, -- ist
-es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze Glückseligkeit
-liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen, Trinken,
-Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach morgenländischer
-Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der den Orientalen
-angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses eintönige
-bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch zu ersinnen,
-übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz
-schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar
-Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft
-zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit
-sich führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den
-Dunstkreis des Harems.
-
-Liest man solche Berichte, so wundert man sich, wie es eine Europäerin
-in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es
-öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen
-haben. Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig,
-ja auf ihren dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen
-dahin gekommen. So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst
-auf gebildete Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal
-ein ungemein trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das
-Erscheinen weisser, besonders europäischer Haremsgenossinnen, gegen
-niemanden kehrt ihr Hass sich in bedrohlicherer Form. Und doch hat
-die Morgenländerin ebenso sehr Unrecht, den Einfluss der Europäerin
-zu befürchten, als diese sich einzubilden, dass ihre höhere Bildung,
-ihre Gaben des Gemütes und Geistes geeignet seien, den Orientalinnen
-in der Gunst des Mannes den Rang abzulaufen. Diesen Wahn hat +Maltzan+
-längst widerlegt, denn gerade diese Vorzüge sind dem Morgenländer
-auf die Dauer lästig; er findet sie unbequem, denn sie nötigen
-ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat des Kulturmenschen zu
-erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine dauernde Gunst
-zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt, einmal weil
-sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem solche
-immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil sie
-ihm schon von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und
-Anschauungsweise bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr
-keinen Zwang anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles
-sagen, was ihm in den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.[933]
-Aber auch die Orientalin fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich,
-als der Abendländer annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein
-gutes Teil unter den Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen
-sind; sie verhält sich zu diesen, wie jemand, der in ein Viertel
-gebannt wäre, ohne sich seiner Gefangenschaft bewusst zu werden, zu
-solchen, denen eine Stadt zum Gefängnis angewiesen ist und welche
-die Sehnsucht hinaus in die weite Welt verzehrt.[934] Nur die ganz
-geringe Anzahl derjenigen, welche gegenwärtig europäische Bildung
-genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn auch ihr Käfig vergoldet
-ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir nicht wissen, wie
-es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu vergleichen
-anfangen --“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es dann laut,
-diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die morgenländischen
-Verhältnisse unerträglich mache.[935] Das sind aber seltene Ausnahmen,
-und selbst diese beneiden die Europäerin nur teilweise, denn im ganzen
-und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise derselben als
-etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das Angewöhnte,
-Anerzogene hält sie fest.[936] Noch mehr, natürlich, ist dies bei der
-grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung
-und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen.
-„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus,
-unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über
-euch zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie
-mühsam, wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass
-Allah Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen
-habe. Die ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu
-für ihre Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen +zu Gunsten+ der
-Polygamie,[937] eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt, wo
-Vielweiberei Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer,
-er müsse sich ja grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht
-bloss das zweite Ich des Mannes, sondern auch des Hauses Führerin,
-die Erzieherin der Kinder, wenn nötig die Leiterin des Geschäftes
-sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei ja die abendländische Frau ein
-Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That eher bedauern als beneiden
-möchten.[938] Ähnliche Äusserungen kann man allgemein vernehmen; sie
-kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie machen es erklärlich,
-dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben und die Anschauungen
-des +näheren+ muhammedanischen Orients durch den immer mächtiger
-andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben, der Harem und der
-ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete davon +durchaus
-unberührt+ geblieben ist und wohl auch bleiben wird. Im Harem,
-bestätigt +Hermann Vámbéry+, ist alles beim Alten geblieben; an Möbel,
-Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und Denkungsweise ist nicht
-das mindeste geändert worden; denn das weibliche Geschlecht, das jeder
-Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die streng konservative
-Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als die Männerwelt, ja
-ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber allen Reformen
-an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen und persischen
-Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach- als Vorteil
-bezweckt.[939] Darum ist der Harem +eines der festesten Bollwerke für
-die orientalisch-moslimische Sitte und Lebensordnung+ nach fast allen
-Richtungen hin. Hier herrschen noch immer die gleichen Gewohnheiten,
-Regeln, Meinungen, Begriffe und Vorurteile, kurzum derselbe Geist wie
-vor Jahrhunderten, und behalten die Oberhand über alle etwa von aussen
-kommenden Einwirkungen.[940]
-
-Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene Bild
-für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss
-für die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen
-Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die
-Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen
-Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der wenig
-vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da
-versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein
-oder höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite
-Frau vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden,
-wenngleich die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen
-macht; der Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und
-Färbereien geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die
-Feldarbeit bestellen, arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je
-Ruhe zu haben, als in wenigen Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt
-er so viele Gehülfinnen, als er Frauen hat, ein Umstand, welcher die
-Vielweiberei ebenso fördert, wie der Grundsatz, dass alle Mädchen an
-den Mann gebracht werden sollen. In den ärmeren Gegenden freilich
-finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da er keinen Raum und keine
-Nahrung für sie besitzt und froh ist, +ein+ Weib mit den Kindern
-erhalten zu können.
-
-Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte
-des Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen -- so sehr
-das Anstandsgefühl sich dagegen sträubt -- jene Punkte nicht
-gänzlich unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die
-schwärzesten dieser Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die
-durch das Sonderleben der Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen
-in gesellschaftlicher Hinsicht noch nicht die allerschlimmsten.
-Bekanntlich ist unter Morgenländern von den Frauen niemals die Rede;
-ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und nicht einmal nach ihrem
-Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen; wo man nicht umhin
-kann davon zu reden, geschieht es mit einer entschuldigenden Wendung,
-wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der völligen Ausschliessung
-des weiblichen Geschlechts vom Kreise der Männer fehlt natürlich auch
-der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man ist rücksichtslos in
-der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der Ausdrücke und in
-seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und zweideutigsten Dinge
-werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung gezogen, und man
-lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es die Frauen in
-ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende junge Leute oder
-Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.[941] Nicht anders handeln
-die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an Zartgefühl,
-dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen Beziehungen,
-welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht. In dieser
-geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche somit
-das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat. Die
-dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer
-tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage:
-Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein
-verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen,
-sie sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf
-welchem die Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.
-
-So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den Leibessegen
-zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass die
-Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich
-vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.[942] Da der Korân
-darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber
-zu einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in
-Persien, wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen,
-welche etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen
-Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich
-betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt
-es niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die
-Frau, nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von
-nun an Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten,
-teils um die Nachkommenschaft zu verringern.[943] Da aber die Sitte
-der Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei
-vielen anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten
-Völkern in weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren
-Veranlassung mit weit mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen
-zu suchen, dieselbe also ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch
-selbst des Harems, so sehr sie auch letzterer begünstigen mag. In
-weit grösserem Masse ist er jedoch verantwortlich für das, was man
-als „widernatürliche Laster“ bezeichnet, welche nicht wenig zur
-Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen müssigen Stunden und
-den langen Fasten des Harems oder der Zenana lernen die Frauen sehr
-leicht die Verirrungen der Masturbation, der sogenannten lesbischen
-Liebe (_Cunnilingua_) und des Tribadismus, jenes physischen Verkehrs
-zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den Wörtern _Frictrices_
-oder _Subigatrices_ tauften. Allein schon der Umstand, dass die
-geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung nach
-Lesbos[944] verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet
-darauf hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander
-zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter
-den morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,[945] bekannt
-aber auch, dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der
-zivilisierten Gesellschaft, im Schwange geht.[946]
-
-Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die Bühne;
-aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht
-bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der
-Korân bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung
-versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser
-Hinsicht ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den
-Persern und besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden
-persische Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen
-Gesellschaft mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die
-widernatürlichen Laster mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum
-erfreuten sich die Perser und Meder einer schmachvollen Berühmtheit
-in diesem Punkte. Die Knabenliebe (_Päderastia_) lernten die Perser,
-nach +Herodots+ Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber
-bereits Hyrkanien als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben
-werde.[947] Für den Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad
-schon zur Zeit Harun-al-Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete
-war, deren man sich weder schämte, noch sie als etwas Übles ansah.
-Ja, die Sufi machten sie fast zum Dogma.[948] Der von +Hafis+ und
-anderen Dichtern des Orients besungene Antinous war ehedem auch bei den
-sinnlichen Osmanen eine offen anerkannte Erscheinung. Man sprach von
-_Machboub_ als etwas Selbstverständliches, wie unsere _Jeunesse dorée_
-von ihren Maitressen spricht. Der Page gehörte beinahe zum Hausstand
-des Grossen, der _Mosaïb_ (Günstling) bekleidete eine öffentliche
-Stellung bei Hofe.[949] Die Nachkommen jener Horden, welche unter
-Dschingis-Chan und Timur Mittel- und Nordasien erobert, die ösbekischen
-Chane, hatten es später darin so weit gebracht, dass es bei ihnen für
-ein schlimmes Zeichen und für eine Schwäche galt, wenn einer von dem
-allgemeinen Gebrauche sich frei erhielt. Heute noch erreicht derselbe,
-welcher, geographisch gesprochen, an den Ufern des Bosporus anfängt und
-auf dem Wege nach Osten allmählich merklicher wird, seinen Gipfelpunkt
-in Bochârâ. Über Dinge, die unser europäisches Gefühl aufs höchste
-empören würden, wird hier wie über einen erlaubten Scherz verhandelt,
-und selbst die Religion, die einen leichten Fehltritt im Waschen oder
-anderen Vorschriften mit dem Tode bestraft, drückt hier ein Auge
-zu.[950] Dr. +Polak+ bezeugt, dass auch in Persien widernatürliche
-Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet seien und „dass sie
-nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie es im Interesse
-der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“[951] Wie in den meisten
-orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch im westlichen
-Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder der höheren
-Beamten hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von verschnittenen
-Negerburschen.[952] Man darf wohl annehmen, dass die Sitte mit dem
-Islâm und dem Harem dahin gebracht worden ist. Und dennoch sind weder
-der eine, noch der andere ihre Geburtsstätte.
-
-Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe auf
-Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst
-in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich
-ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe
-auf der Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken
-Volksvermehrung entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas
-und in Rom wird noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist,
-dass es in Europa ein Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der
-verklärten Gestalt genau so, wie die Alten sie uns darstellen, noch
-heutzutage blüht und auf das Innigste mit der Sitte und Lebensweise
-seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses Land ist nach den Mitteilungen
-G. v. +Hahns+, derjenige Teil Albaniens, den die Gegen[953] bewohnen,
-der Zweig eines Volkes, das man als die reinsten Nachkommen der alten
-Illyrier betrachten darf, von welchen auch die Vorväter der Hellenen
-abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei der Entdeckung Amerikas
-fast überall unter den Eingeborenen angetroffen, wenngleich bei den
-höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und bestraft. An vielen
-Stellen, besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch gang und
-gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen erzogene
-und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen und
-Herren, im Konkubinat leben.[954] Ähnliche Gepflogenheiten herrschen
-bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in manche
-Kreise der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht
-weiter berühren.[955] Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene
-beklagenswerten Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die
-Vielweiberei gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche
-des Harems und der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden
-finden. In der Türkei ist indessen, so versichert +Murad Efendi+, die
-erwähnte Unsitte durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen nicht
-allein in der „Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern gänzlich
-in den Schatten verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr Unwesen
-treibt, darf sie doch nicht mehr eingestanden werden, sondern gehört,
-wie im Abendlande, zu den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr die Mütze
-über die Ohren.“[956]
-
-Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen,
-welche gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit
-Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, denn
-in der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen +Post+ Bemerkung
-die Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht oder
-unrecht, wahr oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt nur
-die Frage, ob irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und
-weshalb sie existiert oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen
-Wertschätzung einer solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend
-ein Gewicht beigelegt wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte
-des Bremer Rechtsgelehrten, dem die Aufhellung der Geschichte der
-Familie schon so viel verdankt, und der da spricht: „Die individuelle
-Wertschätzung ist ein ganz schwankender Faktor, welcher jede streng
-wissenschaftliche Behandlung des ethnologischen Gebiets unmöglich
-macht. Sittliche Entrüstung des Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt,
-dass es dem Kannibalismus huldigt, dass es Menschenopfer bringt, dass
-es seine Verbrecher spiesst oder rädert oder seine Hexen und Zauberer
-verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung ethnologischer Probleme bei; sie
-verwirrt nur den Kausalzusammenhang der ethnologischen Erscheinungen,
-dem der Ethnologe mit dem kalten Auge eines Anatomen nachzuspüren
-berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen Sitten und unsinnigen
-Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die ethnologische Forschung
-noch nicht reif.“[957]
-
-
-[906] +S. G. W. Benjamin+. _Persia and the Persians._ Lond. 1887. S.
-104.
-
-[907] Dahin gehört unter anderen die von +Lady Montague+ erfundene
-Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan oder
-Pascha einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er
-angeblich, nachdem die Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung
-guitarreklimpernd umgaukelt haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu.
-+Kommt nie vor+. In früheren Zeiten würde die Holde wahrscheinlich
-nicht recht gewusst haben, wozu sie das Geschenk gebrauchen sollte; und
-jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes Zeichen der Anerkennung
-halten.
-
-[908] Globus. Bd. XVI. S. 167.
-
-[909] +Maltzan+. Orientalische Haremsstudien, in der „Neuen Freien
-Presse“ vom 27. August 1873.
-
-[910] So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, also des
-Krösus unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche Haremsausgaben auf
-etwa sechs Millionen Mark veranschlagt wurden, ein gänzlicher Mangel an
-jenem Gefässe, welches die Franzosen (euphemistisch) _un vase_ nennen.
-So berichtet +Emmeline Lott+. _Harem Life in Egypt and Constantinople._
-London 1865. Bd. II. S. 80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man
-sich die Folgen dieser Vasenlosigkeit denkt.
-
-[911] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 6.
-
-[912] Dr. +Moritz Hoernes+. Dinarische Wanderungen. Kultur- und
-Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien 1888. S. 70.
-
-[913] +Polak+. A. a. O. Bd. I. S. 161.
-
-[914] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 31.
-
-[915] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 95.
-
-[916] Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.
-
-[917] +Hellwald+. Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.
-
-[918] A. a. O. S. 317.
-
-[919] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.
-
-[920] Ausland 1863. S. 703.
-
-[921] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5
-
-[922] +Heinrich Brugsch+. Im Lande der Sonne. Wanderungen in Persien.
-Berlin 1886. S. 245.
-
-[923] +Vincenti+. Ehe im Islam. S. 18
-
-[924] +Wills+. A. a. O. & 66. -- +Benjamin+. A. a. O. S. 453.
-
-[925] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215.
-
-[926] +Wills+. A. a. O. S. 67.
-
-[927] +Polak+. A. a. O. S. 226.
-
-[928] +Wills+. A. a. O. S. 63.
-
-[929] +Brugsch+. Im Lande der Sonne. S. 245.
-
-[930] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 24-25.
-
-[931] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 105.
-
-[932] +Emmeline Lott+. _Harem Life._ Bd. I. S. 225-241.
-
-[933] +Maltzan+ in der Neuen Freien Presse vom 27. August 1873.
-
-[934] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 18.
-
-[935] Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.
-
-[936] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 42.
-
-[937] Über Land und Meer. A. a. O.
-
-[938] Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ (Neues
-Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).
-
-[939] +Hermann Vámbéry+. Der Islâm im neunzehnten Jahrhundert. Leipzig
-1875. S. 158-159.
-
-[940] +Moritz Lütke+. Der Islâm und seine Völker. Gütersloh 1878. S.
-128-129.
-
-[941] A. a. O. S. 128.
-
-[942] Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale und
-biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. 191.
-
-[943] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 217-218.
-
-[944] Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe beschuldigte
-griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich +Welcker+ reingewaschen.
-S. Welcker. Sappho von einem herrschenden Vorurteil befreit. Göttingen
-1816.
-
-[945] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 98.
-
-[946] +Diderot+, ein freilich in diesem Falle nicht massgebender
-Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem Naturalismus
-strotzenden Roman _La religieuse_ die Klöster als Brutstätten des
-Tribadismus hin. Wahrer ist, dass jenes widernatürliche Laster
-in geheimen Gesellschaften gewisser Grossstädte und in vielen
-Privatkreisen ausgeübt wird. Am bekanntesten sind die „alexandrinischen
-Gesellschaften“ in der Hauptstadt des prüden England und die
-Vestalinnen in Paris. +Adolphe Belot+ hat endlich diesen Stoff zum
-Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: _Mademoiselle +Girard+, ma
-femme_ gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die Bemerkungen
-+Mantegazzas+. A. a. O. S. 99-100.
-
-[947] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 376.
-
-[948] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 129-131.
-
-[949] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.
-
-[950] „Oft sah ich“ -- so berichtet der ungarische Reisende +Vámbéry+
--- „in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der Stadt gelegen
-ist, Männer jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf gegen die Wand
-stiessen, sich im Staube wälzten, die Kleider zerrissen, um den Grad
-ihrer Neigung dem Wesen kundzugeben, das in der Ferne unter einem Baume
-dem Anscheine nach mit einem Buche beschäftigt war. Ich hielt diesen
-Ort für verborgen und wunderte mich nicht darüber; wie gross war daher
-mein Erstaunen, als ich auf dem Rigistân in jeder Theebude ein solches
-Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft des eigenen Vaters, zum
-Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“ (+Hermann Vámbéry+.
-Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)
-
-[951] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 237.
-
-[952] +Oskar Lenz+. Timbuktu. Reise durch Marokko, die Sahara und den
-Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.
-
-[953] Ausland 1855. S. 356-358.
-
-[954] Revue d'anthropologie 1878. S. 302.
-
-[955] Näheres bei +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 106-113, welcher im kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen
-unter den skandalösesten Anhängern dieser Verirrung einen französischen
-Journalisten, einen deutschen Dichter, einen italienischen Politiker
-und einen spanischen Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer
-von ausgezeichnetem Geschmack und hoher Bildung!
-
-[956] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.
-
-[957] +Alb. Herm. Post+. Einleitung in das Studium der ethnologischen
-Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.
-
-
-
-
-XXIV.
-
-Zeitehen und wilde Ehen.
-
-
-Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz
-objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der
-gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels
-ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie,
-zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort
-herrschende Einrichtungen sich anschliessen.
-
-Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh
-nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt
-man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit
-Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die +Ehe auf Zeit+, und zwar auf
-eine vertragsmässige Zeit. Während die _Akdi_ ganz unserer Ehefrau,
-der Gattin entspricht, heisst _Sighe_ ein Weib, welches durch Vertrag
-auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren
-schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte
-Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird.
-Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die +vollen Rechte+ einer
-Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins
-aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem
-Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der
-Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als
-vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch
-wird dieser Punkt häufig umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser
-auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine
-Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger
-verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah
-jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib
-zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem
-Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher
-Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder
-Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein
-schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt
-benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen
-gelangen.[959] Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren,
-wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird
-aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige
-Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn
-das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der
-Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen
-Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi,
-der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei
-der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche
-Ausnahmen statt.[960]
-
-Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu
-machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich
-die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die
-Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse,
-so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar
-zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in
-gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile
-vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich;
-die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen:
-Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim
-irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem
-dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie
-während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich
-enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib
-in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren
-Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer
-gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll
-wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann
-deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss
-die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau
-vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze
-Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig
-ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen.
-Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine
-auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961]
-
-Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse.
-+Moriz Lüttke+ nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,[962]
-trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische
-Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch
-unzutreffender behauptet +Arnold+, Muhammed habe nach der Eroberung
-von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun herrschte
-aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die
-sogenannte „Genussehe“ (_Nikah-al-mota_), und diese, welche mit der
-persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche
-der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“
-derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung
-verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass
-Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt.
-Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens,
-welche freilich, wie +Palgrave+ gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr
-wenig berührt wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich
-auch bis in die Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so
-berichtet der Reisende +Guarmani+, eine Tochter gerne dem ersten besten
-Fremden zur Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist.
-Falls er in einer anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die
-Ehe für geschieden.[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen
-den Pilgern, aber auch mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen
-zustande, welche als völlig regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen
-werden und keineswegs für unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die
-Zeitehe wahrscheinlich weit älter als die Einführung des Islâms und,
-wie +Benjamin+ vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für
-das alte Bestehen einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die
-vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des
-Königs von Semengân während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser
-Verbindung war die Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung,
-dass eine der vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das
-zarathustrische Magiertum sein darf.[967] Elemente davon mögen noch
-in den heutigen Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der
-alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen.
-Die Nestorianer sind eine christliche Sekte, besonders zahlreich in
-Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder
-aus nationalen oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre
-Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und
-gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen.
-Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und
-Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des
-Mädchens, öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der
-vielleicht die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man
-wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen
-längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen.
-Sobald man über die Dauer dieser _Matrimonio alla carta_, wie sie
-dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über
-den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen
-dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt.
-In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der
-Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich
-auf seine Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen
-Bedingung bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese
-Sitte ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan
-bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht
-den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz
-unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder
-machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an
-diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der
-festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag
-geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen
-Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer
-anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller
-einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als
-sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der
-heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die
-aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in
-den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere Liebe
-bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch
-der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der
-Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen
-lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat
-zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel
-zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter
-um sie zu bekümmern.[968]
-
-Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier
-geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine
-ganz regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten,
-wo Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. +Gustav Kreitner+
-berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen
-vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig
-bestimmte Zeit.[969] +Hugo Zöller+, der Vielgewanderte, welcher für die
-Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat,
-meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute,
-welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h.
-für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten Punkte, mit einem
-schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht so vollständig den
-eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten Anschauungen der Neger,
-dass niemand etwas Arges daran findet.[970] Das Verhältnis der weissen
-Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den Augen des Volkes ein
-vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden Beigeschmack. Diese
-Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören durchweg den ersten
-Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die Eltern bezahlten
-Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger Weise für den
-Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971] Und anhänglich, wenn
-auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, wenn der weisse
-Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der Lebensweise ihrer
-schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre gelbe Hautfarbe
-leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, ausgenommen in
-einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das Los ihrer
-Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss
-der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen
-Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht,
-dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht
-worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt
-+Zöller+ dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre
-Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes
-auf Zeit verheiraten.[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie
-gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche
-Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer
-Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren
-Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel
-älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.
-
-Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution
-verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen,
-wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde
-Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe
-eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die
-Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche
-wilde Ehen -- in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die
-Mota-Ehe fortlebt -- kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern
-der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind
-ziemlich häufig in Sibirien und +Albin Kohn+ gesteht, sie weit
-„zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In
-den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,
-traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt
-waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre
-dauerten.[975] Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in
-diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden.
-Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus
-sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten
-und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral,
-welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe
-und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die
-Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist
-Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten.
-Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis
-einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene
-Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine
-uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung
-eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So
-ist -- auf einem anderen Gebiete -- im Lichte der Gegenwart Aberglaube
-geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.
-
-Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der
-Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben
-erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig
-überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen
-Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten
-eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne
-zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird
-sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf
-Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden
-und Freuden.[976] Aber auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt
-ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen
-zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja
-die braune _Njaai_ gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt,
-und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der
-That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,[977]
-helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein
-gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man
-sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden
-pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von
-ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt
-ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen
-für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in
-Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche
-Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor
-mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch
-wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines
-weiblichen Wesens -- das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine
-kommen darf -- verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus
-in der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin
-sich in eine +weisse+ verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen
-denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus,
-die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der
-Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht,
-dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig
-gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit +freien+ Frauen
-nicht nur auf das strengste verboten sind, sondern dass derartige,
-allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten
-Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden
-als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen
-Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern
-bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der
-Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (_Mesalliance_
-genannt) -- dem Stande oder der Geistesbildung nach -- noch heute
-trifft, ein Rest dieser Anschauung?
-
-Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze
-einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu
-begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System
-der _Queridas_ (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere
-gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei,
-die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an
-der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung
-in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine
-rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen
-Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss
-oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,
-hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die
-ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche
-zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen
-Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]
-Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes:
-Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik,
-Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung
-herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,
-worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den
-Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt
-der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten
-Vaters unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die
-rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag
-ruhig zu.[981] Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck
-hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika,
-dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum
-sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den
-venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere
-Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle
-besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo
-doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss
-ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (_Emancebarse_),
-sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei
-besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch
-in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht
-ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit
-Männern wechseln zu können.[983] Im Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz
-allgemein; nach Dr. +Otto Woysch+ in Uruguay allerdings hauptsächlich
-deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester für die
-Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass man
-seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.[984] Allein der wahre Grund
-liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen Völkern
-der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel gefasst.
-Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem Volksgeiste
-selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch dort, wo eine
-straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, das Volk beim
-Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten zurückkehrte.
-Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war einfach für
-die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in Paraguay
-unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des Volkes
-bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach der
-Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit
-betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez
-war die Ehe -- bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut -- nicht mehr
-sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt;
-heute aber ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten
-geradezu eine Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man
-häufig nicht verheiratet.[987] +Hugo Zöller+ belauschte auf einem Balle
-der _Quiguáberás_, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche
-den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch:
-„Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er
-sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ --
-„Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ -- „So, so! Und was kennt man
-denn?“ -- „Man liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art
-selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum
-geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die
-kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe zu vollem
-Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten „Kontrakten“,
-die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, je nachdem
-die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder einer
-solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate Paraguay
-ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen kirchlichen
-Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.[989] Es sind also
-jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen Zwang
-der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter neuerdings
-sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die aus einer
-Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung
-Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem
-grossen siebenjährigen Kriege 1864-1870 gegen den Dreibund besass, auf
-dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000
-männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem
-überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer
-jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf
-dreissig Frauen ein Mann entfällt.[990]
-
-Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum,
-wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht
-und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier
-verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die
-Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt
-bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch
-erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der
-unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen
-haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den
-Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der
-rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich
-die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht
-bewahrt, +auf Probe+ zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines
-Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine
-Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt;
-beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]
-So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts
-längst überwundener Sitten, wenn +Francis Head+ auf den Pampas des
-Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an
-der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater der _Criatura_ (Säuglings)
-sei, darauf die gelassene Antwort erhielt: _Quien sabe?_ (Wer kann
-das wissen?)[992] Desgleichen erzählt Frau +Agassiz+, dass sie im
-Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft
-mit der Tochter ins Gespräch kam und unter andern an sie die Frage
-richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede
-und sagte, als ob sich die Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar
-keinen Vater, sie ist ein Kind des Zufalls.“ (_Não tem pai; é filha de
-fortuna_). Die Tochter ihrerseits zeigte Frau +Agassiz+ zwei Kinder,
-die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren als sie selber. Auf die
-Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab
-sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen
-Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die Indianerinnen und
-Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus
-und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes.
-Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine
-Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h.
-unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen
-oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht
-worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte
-man solche Zustände in +jenen+ Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe
-messen, der in der Sphäre +unserer+ Gesittung[995] auf sie Anwendung
-finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets
-im Auge zu behalten.
-
-
-[958] Der französische Reisende +Marcel Dieulafoy+, welcher in jüngster
-Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat,
-sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht
-besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV.
-S. 357.)
-
-[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert,
-welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach
-+Dieulafoy+ geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1-1¼ M
-solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser
-Umsatz bei geringem Nutzen.
-
-[960] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 207-208.
-
-[961] +Benjamin+. Persia and the Persians. S. 451-452.
-
-[962] +Lüttke+. Der Islam und seine Völker. S. 121.
-
-[963] +Arnold+. Der Islâm. S. 156.
-
-[964] +Palgrave+. Narrative of a year's journey through Central and
-Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.
-
-[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.
-
-[966] +Nach Heinrich von Maltzan+, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.
-
-[967] +Benjamin+. A. a. O. S. 451.
-
-[968] Ausland 1851. S. 822-823.
-
-[969] +Kreitner+. Im fernen Osten. S. 125.
-
-[970] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.
-
-[971] +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.
-
-[972] +Zöller+. Kamerun. Bd. II. S. 77.
-
-[973] A. a. O. S. 67.
-
-[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht
-ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima
-der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie
-nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell
-altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen
-Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende
-geführt.
-
-[975] +Albin Kohn+. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I.
-S. 292.
-
-[976] Dr. +Jos. Bechtinger+. Der hinkende Teufel im ostindischen
-Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf
-Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen,
-und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen
-gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr. +Otto
-Kuntze+. Um die Erde. S. 258.
-
-[977] +Zöller+. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.
-
-[978] +Kuntze+. A. a. O.
-
-[979] +Zöller+. A. a. O.
-
-[980] Dr. +Otto Stoll+. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den
-Jahren 1878-1883. Leipzig 1876. S. 125.
-
-[981] A. a. O. S. 143.
-
-[982] Ausland. 1863. S. 938.
-
-[983] Ausland. 1866. S. 710.
-
-[984] Ausland. 1864. S. 310.
-
-[985] Dr. E. +Gothein+. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in
-Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.
-
-[986] H. +Zöller+. Pampas und Anden. S. 94.
-
-[987] Ausland 1871. S. 8.
-
-[988] +Zöller+. A. a. O. S. 97.
-
-[989] +Ernst Mevert+. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck
-1883. S. 96-97.
-
-[990] +Zöller+. A. a. O. S. 94.
-
-[991] Globus. Bd. XII. S. 357.
-
-[992] Ausland 1863. S. 938.
-
-[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.
-
-[994] H. +Zöller+. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und
-Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.
-
-[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter
-den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus
-Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles
-hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die
-Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt,
-allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch
-nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt
-erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn
-seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke
-war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist
-nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen
-Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter,
-sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und
-vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter
-Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle,
-wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt
-in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich
-schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf
-Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet
-sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich
-später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein
-Kusshändchen zu und hüpft hinaus.
-
-
-
-
-XXV.
-
-Entwicklung des Patriarchats in Indien.
-
-
-Die Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten
-Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden Abschnitten
-geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer geschichtlichen
-Entwicklung in einem anderen Gesittungsbereiche zu verfolgen,
-welches um so höheres Interesse beansprucht, als mit dessen Trägern
-gemeiniglich eine Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker
-unseres Erdteiles angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich
-fortfahre, ist ein kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.
-
-Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten Halbinsel
-Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von jeher zwei
-Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche Menschen
-mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im Zentrum;
-grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im
-Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu
-diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei
-Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in
-vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus
-deren Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später,
-durch Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging.
-In weit späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im
-Westen turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre
-Herrschaft zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile
-des Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel
-vor und drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten
-unter den dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten
-gegründet, als etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung
-durch die Pforte von Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies
-hellfarbige Menschen. Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus
-welcher das Sanskrit sich entwickelte. In Ermanglung eines besseren
-Namens bezeichnet man sie als +Arier+, von Sanskrit _ârya_, d. h.
-der Angehörige des eigenen Stammes, als Beiwort „der Ehrenwerte“.
-Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass die meisten Völker
-Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem verlorenen Idiom dieser
-Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen, dass somit sie alle
-in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren äussersten
-Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische. Aus
-der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die
-leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache
-reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft
-hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein
-mit Recht hat +Mantegazza+ die landläufige Annahme, dass die Völker
-indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke,
-eben den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach,
-abstammten, als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu
-gleichem Ergebnisse gelangt Dr. +Gustave Le Bon+. Anthropologisch haben
-die Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, wie
-schon die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist.
-Aber auch in Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das
-Blut der sehr allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine
-nach, äusserst schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und
-Gesichtszüge erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren,
-während sie den Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre
-Religion und Sitten verdanken, wenigstens zum grossen Teile.[996]
-Schon seit lange giebt es in Indien +keine Arier+ mehr.[997] Wohl sind
-die heutigen Sprachen Indiens in der Mehrzahl indogermanisch, aber das
-Volk ist physisch nicht arisch. +Theodor Pösche+ sagt: nicht +mehr+
-arisch.[998] Es ist aber der Masse nach überhaupt +niemals+ arisch
-gewesen. Dennoch sind für uns bloss die Arier wichtig, weil auf sie
-allein unsere spärliche Kunde der indischen Vorzeit sich beschränkt.
-
-Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen
-möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in
-Asien oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der
-Thatsache, dass es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war,
-welcher an Indiens Thoren pochte, gering im Verhältnis zu der in
-dem fruchtbaren Lande schon vorhandenen eingeborenen Bevölkerung.
-Einiges Licht auf die Zustände dieser Menschen vor ihrer Einwanderung
-nach Indien wirft bloss die vergleichende Sprachforschung. Wenn wir
-ihren Ergebnissen trauen dürften, so hätten die Urarier das Leben von
-tüchtigen Hirtenvölkern geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften
-Niederlassungen gekommen waren und auch soviel Ackerbau trieben, als
-es Nomaden eben thun; jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles
-gelegen. Sie hatten Häuser, vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert,
-wie denn schon Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten
-abgeschlossene Höfe und Hürden für ihr Vieh.[999] Deutlich lässt dieses
-Bild erkennen, dass jenes arische Urvolk den eigentlichen menschlichen
-Urzuständen schon weit entrückt war, dass es schon eine beträchtliche
-Gesittung erworben, welche jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie
-enthüllen, hoch überragte. Es überrascht daher nicht, zu vernehmen,
-dass in Haus und Hof der Vater herrschte, der Schirm- und Schutzherr
-der Familie, ihm zur Seite als Herrin die Frau und Mutter der Kinder,
-während die Namen der Ehegatten, von Vater und Mutter, die von Sohn
-und Tochter, Bruder und Schwester und von Verwandten auf ein sittlich
-edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier standen also schon
-bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem Patriarchate.
-Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch nicht
-an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären.
-Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung
-auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe,
-ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In
-der That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen,
-welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten,
-wie sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat
-freilich Dr. +C. N. Starcke+ versucht, für die Arier, sowie für die
-Menschheit überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, die
-Weiberlinie als ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo er
-ihre Spuren oder gar ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort
-fasst er sie als eine spätere Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht
-als einen Ausgangspunkt der Familienentwicklung. Er bekämpft, was er
-den „Irrtum der kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer
-urzeitlichen Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für
-später entwickelt und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen
-erklärt.[1000] Der dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch
-die Völkerkunde in keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich
-sei der Mensch gewiss nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl,
-der Promiskuität zugethan gewesen[1001], weil der Mensch +immer und
-überall+ das Geregelte höher schätzte als das Ungeregelte.[1002] Ich
-wüsste, wie gesagt, aus der vergleichenden Völkerkunde keine Beweise
-beizubringen, welche diesen Sätzen unbedingte Gültigkeit verleihen
-könnten. Aus allem, sagt +Starcke+, was wir über das Leben und Treiben
-primitiver Menschen erfahren, leuchte mit Bestimmtheit hervor, dass
-fleischliche Rücksichten +nicht+ den Eckstein der Entwicklung der
-Familie bildeten. Den „Eckstein“ allerdings nicht, wohl aber den
-Anstoss.[1003] Er räumt ein, die fleischlichen Genüsse nähmen gewiss
-im primitiven Leben den grössten Platz ein, meint aber, sie seien auch
-unter allen die am leichtesten zugänglichen, und es bildeten sich daher
-die Gewohnheiten nicht unter dem Einfluss des Ersinnens von Mitteln
-zu ihrer Erreichung.[1004] Wie sehr aber gerade im Gegenteil der
-sinnliche Genuss das Denken des Naturmenschen beschäftigt, dafür sind
-im Laufe dieses Buches genügende Beispiele verzeichnet worden. Gewiss
-unterscheiden manche der +heutigen+ rohen Völker schon scharf zwischen
-Ehe und Liebesverhältnissen; wer aber der Psychologie in den Familie
-und Ehe betreffenden Untersuchungen nicht jeglichen Platz verweigert,
-wird nicht umhin können, in der +primitiven+ Eheverbindung -- wenn
-diese Beziehung überhaupt zulässig -- nichts als ein geschlechtliches
-Verhältnis zu erblicken. +Starckes+ Auffassung der Ehe als einer
-„rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr zwischen
-Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die Eheordnung
-zu schaffen hat -- keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe, die
-_ratio existendi_ derselben, -- entspricht wohl den Anschauungen
-vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die Urzustände augenscheinlich
-durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich,
-bei längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen,
-die später gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er
-eingegangen, um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der
-Urmensch mit aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein
-müssen, eine Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft
-wurzelnde Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren
-unzweifelhaft rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche
-Einrichtung gewesen sein kann, sondern erst dazu +geworden+ ist,
-hervorgewachsen aus der natürlichen, +geschlechtlichen+ Verbindung,
-ist auch nicht mit Dr. +Starcke+ reine Einmännerei (Monandrie) und
-Einweiberei (Monogynie), geschweige denn Monogamie (Einehe) an die
-Spitze der Entwicklung zu stellen. Dafür ist kein Beispiel zu nennen.
-
-Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont,
-schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man
-von „Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend
-vor unserer Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges
-Verhältnis zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer,
-weniger geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes
-Gewicht lege ich auf die schon einmal berührte[1005] Erzählung von der
-Heldin Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata,
-welche auf Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie
-aber Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt
-war, früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst
-allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl
-noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen
-ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische
-Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der
-sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt
-natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut;
-dass bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür
-anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur
-Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der
-Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung
-des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen
-Zeit eine solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen
-Zuständen befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes-
-und Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie
-liesse es sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines
-Ansehens, einer Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig
-verlor? Über dem Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen
-Staatswesen stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand
-über die Gattin ein Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem
-Gatten ergeben, im Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind
-in altvedischer Zeit die Namen von Mutter (_mâtar_) und Schwester
-(_Svasar_) und die sie anders als Gattin und Herrin (_Patnî_) und als
-Tochter (_Dŭhitar_) bezeichnen, in vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter
-als die Erzieherin seiner Kinder ist „Frau im Hause des Vaters“,
-dem Gatten und Hausherrn zur Seite des Hauses Herrin und Gebieterin
-(_Grḥapatnî_). Ihr untergeben ist des Hauses Zueigene oder Hörige,
-die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders sich befindet
-und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“ ist des
-Hirten Tochter.[1006] Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und
-selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah,
-war ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben
-lag es, den Sieger zu krönen.[1007] Das erste Geschäft zur Stiftung
-eines Ehebundes war die +Werbung+ des Mannes um das Mädchen. Die
-unauflösliche eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um
-das hoch aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück
-und Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich's
-schon aus dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem
-Sinne, nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum,
-Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei
-diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester
-der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie
-und des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt +Lefmann+
-dem altvedischen Volke absprechen zu sollen[1008], nicht aber den
-Ahnenkult; denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk
-die Überlieferung und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben
-gewidmete Opferdienst war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie.
-Daran nahm auch die Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich
-wieder verheiraten konnte. Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass
-man von einer Witwe verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres
-Gatten mit Eifer vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen
-eines sonst ganz patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer
-Zeit erkennen, in welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche
-Familieneinrichtung mit ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht
-völlig überwunden hatte.
-
-Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das
-Patriarchat sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch
-wäre, die im obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische
-und monogame Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären,
-ergiebt sich aus Erscheinungen, welche die altvedische Epoche noch
-lange überdauerten, in dieser also bestanden haben müssen, wenngleich
-wir zum Teil erst aus späteren Quellen von ihnen erfahren. Sehen wir
-näher zu. Anfangs, d. h. so weit unser geschichtlicher Blick reicht,
-war der arische Hausvater in patriarchalischer Weise Landmann,
-vornehmlich Hirte, Opferer oder Hauspriester und, als Verteidiger
-seines häuslichen Herdes, zugleich Krieger, alles in +einer+ Person.
-Eine Scheidung dieser Stände oder gar der strenge Kastenunterschied
-späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen hervorging, war der
-Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, unbekannt; die Keime
-dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen Gesellschaft, auch
-damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd vordringenden Arier,
-schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss vorwiegend Krieger, d. h. das
-Kriegshandwerk nahm sie von allen ihren Beschäftigungen am meisten
-in Anspruch. Dies führte ganz von selbst allmählich zur Trennung
-des Krieger- vom Priesterstande, welch letzterer zuerst eine sehr
-untergeordnete Stellung einnahm und hinter dem der die Ereignisse
-schaffenden, also tonangebenden Krieger beträchtlich zurückstand. Auf
-dem Boden jenseits der fünf Ströme vollzog sich erst die Bildung der
-Kasten, als zu den Kschatrya (_Xatriya_), den Kriegern, und Brahmanen,
-den Priestern, vielleicht aus der Klasse der den Ariern vorangegangenen
-turktatarischen Eindringlinge die _Vaiçya_ oder Landleute, Ackerbauer,
-hinzukamen. Bis dahin aber wogte der Kampf zwischen dem streitbaren
-Krieger- oder Königtume und dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen
-_Brahma_ und _Xatram_, wie die technische Bezeichnung lautet, blieb
-der Sieg und letzte Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen
-Königstums, das im Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere
-Kenntnis, sondern auf sein heiliges Recht pochenden Priestertumes
-stand. Es beginnt das brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche
-bis zum Umsichgreifen des Buddhismus füglich nennen kann. In ihr
-vollzog sich die Ausbildung des Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit
-des arischen Blutes zu bewahren. Trotz aller künstlichen Schranken
-nahm indes die natürliche Notwendigkeit ihren siegreichen Gang; es
-entstanden Kreuzungen mit den Eingebornen und der arische Typus
-verschwand immer mehr; am längsten haftete er an den Brahmanen. So
-gingen die eingewanderten, erobernden Arier allmählich in der Masse der
-Eingebornen auf, welchen sie dafür ihre Sprache und einen Teil ihrer
-Gesittung hinterliessen. Wir haben es fürderhin nicht mehr mit den
-Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.
-
-Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die _Sûtra_, die
-dritte Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung,
-insbesondere das _Grihya-Sûtra_, welche in die geheiligte Sitte des
-Volkes und des Hauses, sowie in der Familie Brauch und Gewohnheit
-Einblick gewähren. Ein solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem
-ältesten Gesetzbuche der Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten
-Namen des Manu genannt wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer
-Bearbeitung und Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, etwa
-zwei oder drei Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss erhalten.
-Die Verfasser der Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren Brahmanen, also
-solche Hindu, bei welchen das arische Blut am reinsten geblieben,
-welche die Überlieferungen der Vorzeit am getreuesten gepflegt. In
-der That verdient auch, seines altertümlichen Inhaltes wegen, Manus
-Gesetzbuch an die Spitze aller übrigen alten Gesetzbücher Indiens
-gestellt zu werden. Da ist es nun in hohem Grade bemerkenswert,
-dass während die Familie im allgemeinen, wie später gezeigt werden
-soll, immer strenger im Sinne des Patriarchats sich entwickelte, die
-alten Satzungen daneben doch verschiedene Arten von Eheschliessungen
-kennen, wenn auch nicht gutheissen, welche augenscheinlich in
-+älteren+ Zuständen wurzeln und ganz deutlich die Aufeinanderfolge der
-verschiedenen Beweibungsformen, wie wir sie im Laufe dieses Buches
-schilderten, darstellen. Da ist zunächst die bloss den Kschatrya,
-also der zweiten Arierkaste verstattete, schon mehrfach erwähnte
-_Gandharva_-Ehe, d. h. solche Verbindungen zwischen Mann und Weib,
-die flugs ohne alle Form eingegangen und ebenso leichtfertig wieder
-abgebrochen werden. Das hohe Alter der Gandharva-Ehe bezeugt der
-Umstand, dass sie nach jenen Genien des Duftes, des Wasser-, Wolken-,
-Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, welche das indische Epos
-im wesentlichen von gleicher Natur und gleichem Ursprung mit den
-weiblichen Apsaras sein lässt.[1009] Diese Gandharva-Ehen finden also
-schon im altindischen Epos, im Rigveda, Erwähnung; um aber erzählt
-zu werden, müssen sie schon zur Zeit der Dichtung auch möglich und
-vorhanden gewesen sein, wie immer auch die betreffenden Personen dem
-Mythos angehören.[1010] Es geht daher nicht an, die Gandharva-Ehen,
-etwa mit Dr. +Starcke+, als eine spätere Entwicklungsform zu deuten.
-Neben der Gandharva-Ehe erscheint die _Prajâpati_-Ehe, gleichfalls eine
-formlose Vereinigung, welche deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der
-ebenfalls bloss den Kschatrya gestatteten _Rakschasa_-Ehe, welche durch
-gewaltsame Hinwegführung des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird,
-ist unschwer die Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die
-_Piçaca_-Ehe infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya
-allein soll die sogenannte _Asura_-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der
-Mann das Weib durch Geld bewogen, während er in der _Rîshi_-Ehe die
-Gattin um ein paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des
-Frauenkaufs. Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer
-noch gepflogene Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären,
-wenn auch für recht und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit
-priesterlicher Handlung galt und dem Brahmanen allein geziemte.[1011]
-Aber auch dieser +kaufte+ ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich
-diese Form bis auf den Rest, welchen die _Arscha_-Ehe bewahrte, worin
-der einstige Kaufpreis nur noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt.
-Trotzdem wird jedoch in jüngerer Zeit auch diese Eheform für den
-Brahmanen minder passend erachtet, als die drei Formen der _Brahma_-,
-_Daiva_- und _Prajapâti_-Ehe; bei allen diesen, die sich nur durch
-althergebrachte Formen der Übergabe des Mädchens unterscheiden, findet
-keine Art von Kauf mehr statt; aber diese Gegenseitigkeit beschränkt
-sich auch nur auf die Brahmanen untereinander; die anderen Kasten haben
-keinen Anteil daran.[1012]
-
-Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem
-strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu,
-so geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr.
-+Heinrich von Wlisłocki+ erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse
-der Zelt-+Zigeuner+ Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind, ist
-heute keine Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen der
-britischen Regierung unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre
-Zigeuner aufgefunden worden sind.[1013] Wenn man dem gewiegten +Paul
-Bataillard+, wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums
-und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums
-in Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der
-Verbreitung der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.[1014]
-Jedenfalls herrscht kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders
-in Osteuropa, eine Gesellschaft darstellen, in welcher bei dem
-konservativen Zuge ihres Charakters uralte Sitten und Gebräuche
-fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die indische Vorzeit
-zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnen Dr. +von
-Wlisłockis+ Forschungen hervorragende Bedeutung. Ich entlehne diesem
-Gewährsmanne die nachstehenden Angaben.
-
-Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (_Gletecore_, d. i.
-Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (_Kortorár_), denen Sprache
-und vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden
-ist. Zwischen beiden Gruppen herrscht gegenseitige Abneigung, die
-ihren Keim wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem
-Kortorár ein, ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht
-es nie, dass ein ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es
-sei denn, dass sie von ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt
-und ausgewiesen worden ist. Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur
-mehr vier Stämme (_Namipe_) der Kortorár, welche wenig oder keinen
-Verkehr miteinander haben. Die einzelnen Stämme erscheinen nur
-insoferne als gesellschaftliche Einheiten, als jeder derselben unter
-einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen sie in mehrere, von
-einander unabhängige kleine Gemeinwesen und Genossenschaften oder
-Clane (_Máhliyá_, von _Mahlo_, d. i. Freund), die wieder unter einem
-Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich gewählt. Wer sich
-im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und die Neigung und Achtung
-oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird
-stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá
-sowohl, als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während
-nun die Teilung in kleinere oder grössere Sippen (_Gákkiyá_) innerhalb
-des Stammes jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die
-Zerklüftung in einzelne Banden (_Máhliyá_), welche mehrere Sippen
-vereinigen, erst aus neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist,
-dass bei diesen Máhliyá die gesamte gesellschaftliche Ordnung auf
-der Grundlage +verwandtschaftlicher+ Beziehungen beruht.[1015] Mit
-anderen Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte, die
-Máhliyá bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für die
-Urzeit kennen lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr. +Starcke+,
-der alles bloss aus rechtlichen Erwägungen ableitet, unter anderem
-auch die Bedeutung des Blutsbandes rundweg leugnet.[1016] Dass das
-Blutsverhältnis für die rechtliche Ordnung zwischen Vater und Sohn
-zuerst belanglos bleibt, ist auch unsere Behauptung; nimmermehr aber
-zwischen Mutter und Kind. Dr. +Starcke+ leugnet aber auch dies:
-„Wäre jemals“, so sagt er, „die Weiberlinie, d. h. die mütterliche
-Rechtsordnung, aus der alleinigen Anerkennung des mütterlichen
-Blutbandes entsprungen, dann würde hierdurch der Satz ausgesprochen
-sein, dass die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachgebildet
-werde. Aber dann müsste auch das Vatertum schon während seines
-Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und eben nicht sich den Sieg
-erringen als eine nur rechtliche und dem Blutsverhältnisse gegenüber
-durchaus gleichgültige Ordnung.“[1017] Ich gestehe, das Zwingende
-dieser Folgerung durchaus nicht zu begreifen; vielmehr scheint sie
-mir jeglicher psychologischen Begründung zu entbehren. Warum soll
-das Vatertum schon während seines Werdens das nämliche Bestreben,
-die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachzubilden, zeigen, da
-für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu vorhanden ist? Ist
-doch der Mann, namentlich unter Wilden, unsäglich arm an Momenten,
-welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten! Nichts bleibt
-ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke sinnlichen
-Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders das Weib,
-dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der Geburt im
-Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so geringer
-Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich heftiger
-empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses Verhältnis,
-das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die Erzeugerin
-vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h.
-ihren Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung,
-ohne alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der,
-wie Dr. +Starcke+ will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung
-der Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft,
-festzustellen vermag[1018], so wäre schlechterdings nicht zu begreifen,
-warum z. B. unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne
-Indiens, in +blutsverwandte+ _Máhliyá_ sich spalten.
-
-Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem
-Grade ein Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem
-damit zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.[1019] Die
-verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen
-nicht in demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch
-diese letzte Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten
-zwanzig Jahre -- also erst in ganz neuester Zeit -- fahren gelassen
-und zählen selbst bei wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei
-Glieder in aufsteigender und ebenso viele in absteigender Linie. Die
-schärfere Beachtung des Blutsbandes giebt sich also als die +ältere+
-zu erkennen. Bei beiden Gruppen +tritt aber die weibliche Linie in den
-Vordergrund+; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete
-Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung;
-sonst treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz
-und gar in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss
-er derjenigen Truppe (_Máhliyá_), beziehungsweise Sippe (_Gákkiyâ_)
-sich anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu
-der er durch Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl
-persönlich als Einheit noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen
-gehören +nur+ der Sippe seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der
-Sippe A die Maria der Sippe B ehelicht, so gehört er der Sippe B an,
-wird aber bis zu seinem Tode von der Sippe A als Glied gezählt. Seine
-Kinder gehören dagegen der Sippe B an, werden von der Sippe A nicht
-als nahe Verwandte betrachtet und können in diese zurückheiraten,
-nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also ihre Muhmen,
-zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze Einrichtung eines
-zigeunerischen Hauswesens -- Zelte, Wagen, Pferde, Werkzeuge u. s. w.
--- von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren Sippschaft zu
-wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten Geburtsverwandten
-zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich nie verändert,
-so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen auch den Namen
-der Sippe seiner Frau an und lässt den +seiner+ Sippe, zu der er durch
-Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name der Sippe,
-der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung jedesmal
-verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (_Ǹeve romǹa, ǹeve gákkiyá_)
-sagt ein zigeunerisches Sprichwort. So lange der Mann verheiratet ist,
-darf er die Genossenschaft, welcher sich seine Sippe angeschlossen hat,
-nicht verlassen und sich einer anderen Máhliyá anschliessen. Nach dem
-Tode seiner Frau kann er aber in eine andere Sippe übergehen, sobald
-er nämlich eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder der verstorbenen
-Frau gehören selbstverständlich ihrer mütterlichen Sippe an, welcher
-auch, und nicht dem Vater, die Sorge für dieselben anheimfällt.
-Bekümmert sich doch auch bei Lebzeiten der Gattin der Zigeuner nicht im
-Geringsten um das leibliche und geistige Wohl seiner Kinder, sondern
-das Weib hat die ganze Last einer Mutter zu verspüren. Dafür wird
-das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin der Familie, sondern auch
-der Sippe betrachtet und geniesst noch als Matrone ein Ansehen und
-einen Einfluss, den sie in allen inneren und äusseren Angelegenheiten
-nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern selbst des ganzen Stammes
-geltend macht. Urteil und Meinung einer solchen Matrone gelten mehr
-als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden. Infolge dieser Achtung
-werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der Sippe anerkannt und
-betrachtet.[1020]
-
-Ich denke, das hier entrollte Gemälde führt uns, von leichten, durch
-den Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen,
-schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück,
-als dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle
-zukam. Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird
-dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen,
-dass auch in der Hindufamilie das Patriarchat +nicht+ das Ursprüngliche
-ist. In der That lässt sich keine Brücke denken, welche aus dem
-Patriarchate der Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen wird, zu
-Zuständen, wie die geschilderten, hinüberführen könnte.
-
-Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit
-kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater
-genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen
-auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen
-der schon gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt
-ihren besonderen Kult, und heiratende Mädchen treten in den fremden
-Kultkreis der neuen Familie ein. Über dieser Familie gab es nichts als
-das ganze Volk. Keine Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte
-sie nach oben; nach unten gab es nichts, denn das Individuum hatte
-keine von seinen Vorfahren oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die
-Einheit war nicht der einzelne Mensch, sondern der Vater mit der
-Mutter und den Kindern, hinter ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen
-sie entsprossen, vor ihnen die lange Reihe von Wesen, welche aus
-ihrem Blute hervorgehen und ihr Andenken, ihren Namen im Zeitenlaufe
-fortpflanzen sollten.[1021] So bildete denn die Familie eine
-Gesamtheit, eine Genossenschaft, die ungeteilt beisammen lebte, deren
-Güter, Weiber und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz ausmachten.
-Diese Familie war also noch keine Sonderfamilie im heutigen Sinne,
-sondern nichts anderes als die +Sippe+. Beim Tode eines Mitgliedes war
-es kein Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat.
-Die indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums,
-des Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin
-einen Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt.
-Diesen Charakter hat nun die indische Familie +niemals+ verloren; auf
-diesem Boden erwuchs die heute noch bestehende +Dorfgemeinschaft+
-der Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen _Dessa_,
-im _Mir_ der Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte
-Familiengruppe (_the joint undivided family_, wie die Engländer sie
-nennen), ursprünglich auf Blutsverwandtschaft und +nur+ auf dieser
-beruhte, beweist deutlich der Umstand, dass schon das Altertum eine
-ganz erstaunliche Reihe von Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse
-kannte, was Exogamie zwischen den Familien nach sich zog. Die Sippe
-der Hindu ist also nicht bloss eine Gesellschaft von Personen, die
-unter demselben Dache wohnen, Eigentum gemeinsam besitzen und demselben
-Stammvater gemeinschaftlich opfern[1022], wie Dr. +Starcke+ sie
-beschreibt, sondern die Bedingung ist ferner, dass diese Personen
-Blutsverwandte seien. Die _Sapinda_, d. h. Personen, die durch den
-Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich Blutsverwandte innerhalb
-sechs Grade.[1023] Die Bestimmung nach Graden hätte aber keinen Sinn,
-wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche wäre.
-
-So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der Leitung
-des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie. Seine
-Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung über Leben
-und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen Zeit hatte das
-Weib schon seine ganze Freiheit eingebüsst. Frauen haben nunmehr
-kein freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch Raub oder Kauf
-erworben, ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem Gatten abhängig;
-sie kann ohne dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde vollziehen. Ihre
-Pflicht ist unverletzliche Treue gegen ihren Gatten zu wahren, in
-Gedanken, Wort und That; ihr grösstes Verbrechen Ehebruch. Dagegen
-konnte der Mann das kinderlose Weib, weil es sein Eigentum war, von
-einem aus der Blutsverwandtschaft, einem Sapinda, befruchten lassen.
-Man nannte dies _Niyoga_. Das Kind war nach dem Gesetze immer dem
-Manne zugezählt, der die Mutter besass, wie, nach Manus Worten, der
-Eigentümer der Kuh Eigentümer des Kalbes wird. War der Niyogavater
-kein Sapinda, so gehörte ihm das Kind, es sei denn, dass der Eheherr
-dasselbe aufgenommen und erzogen.[1024] Und wer den Sohn besass, konnte
-ihn auch einem andern als dessen Sohn geben, so wie der +emanzipierte+
-Sohn sich selbst irgend einem Beliebigen als seinem Vater übergeben
-konnte. Damit wurde, wie man sieht, neben der natürlichen, der
-Verwandtschaft des Blutes, eine zweite, +künstliche+, +bürgerliche+
-geschaffen, welche lediglich den Eigentumsbegriffen entspringt und
-ihre Entstehung erst im Patriarchate finden konnte, so lange dasselbe
-seinen rein rechtlichen Charakter bewahrte, d. h. so lange der Vater
-noch nicht im Erzeuger aufgegangen war. Dass diese bürgerliche
-Verwandtschaft in der Geschichte der Familie eine bedeutende Rolle
-zu spielen berufen war, ist unbestreitbar; unzulässig jedoch, deren
-Wichtigkeit auf Kosten der natürlichen Blutsverwandtschaft zu
-übertreiben.
-
-Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit
-auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des
-Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die
-Hindu das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so
-mag die kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn zu
-erhalten, ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen Sapinda
-oder gar einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat sie ihr
-Mann aber anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem Brahmanen
-sogar zwölf Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn jener dem
-ehelichen oder häuslichen Leben entsagt, so soll auch die Frau auf jede
-andere Verbindung Verzicht leisten. Dagegen ist von der _Sati_, der
-Witwenverbrennung, selbst in Manus Gesetzbuch, welches die Anschauungen
-des Brahmanismus verkörpert, noch keine Rede. Weder das religiöse,
-noch das bürgerliche Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt, obgleich
-er da und dort wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen sein wird.
-Wenigstens erzählt +Diodor+ von Sizilien, anscheinend nach dem Berichte
-eines Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des Eumenes, schon im Jahre
-316 v. Chr., am Leichname des in der Schlacht gefallenen Anführers der
-indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit seiner beiden Gattinnen
-sich erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins Feuer folgen dürfe, und
-wie die jüngere den Sieg behält, indem sie verrät, dass die andere
-guter Hoffnung sei. Wenn auch der Grieche die Ursachen dieses Brauches
-unrichtig angibt, so steht doch die Thatsache selbst fest, und auch
-das ist zu ersehen, dass der Flammentod der Witwe als Ehrensache
-und Ziel der Wünsche galt. Vom Bruder geführt, von den Freundinnen
-und Dienerinnen geschmückt wie zur Hochzeit, betritt sie freudig
-den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut. Die _Purâna_, deren
-ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert zurückreicht,
-erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft, welche den für
-ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt; nur dieser sei der
-Himmel sicher.[1025] Die Purâna bringen natürlich nur längst geläufig
-gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein Zweifel sein, dass diese
-Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie schon einmal besprochen[1026],
-aus dem Patriarchate hervorgewachsen ist. Verschiedene Ursachen, zu
-nicht geringem Teile religiöser Natur, haben dann dazu beigetragen,
-die Sitte über die Dauer des strengen Patriarchats hinaus bis in die
-jüngere Familie der Gegenwart zu erhalten, ihr allgemeine Billigung
-zu erwerben, hohe Verheissungen daran zu knüpfen und sie sogar durch
-Einführung geeigneter Zusätze in älteren Schriften zu begründen.[1027]
-
-Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so
-schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem
-Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse vermochte
-auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen Arten der
-Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin zur blossen
-Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon kein Geschäft
-mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche Treue und
-Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist nicht
-mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die Bräute,
-welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre Ausstattung
-von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus persönlicher Habe,
-wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur Anerkennung, unbeschadet
-des an ihnen selbst noch haftenden Eigentumsbegriffes. Auch bildet
-sich für +dieses+ Vermögen eine Erbfolgeordnung, nach welcher die
-unverehelichten Töchter der Erblasserin zuerst berufen werden. Am
-Familiengute erben die Weiber allerdings nicht, wohl aber haben sie
-Anspruch auf Unterhalt aus demselben.[1028] In das Vermögen des Vaters,
-nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich die Söhne, wenn
-jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr zu erwarten
-hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll nach älterem
-Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater versorgen.
-Oder er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder einen
-gleichen Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und nach der
-Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unterschiedlich geteilt. Stirbt
-Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt sein Vermögen dem
-ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu, die mit ihm ausser
-(Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt das Gesetz ausser dem
-+leiblichen+ rechtmässigen Sohn noch fünf andere als familienangehörig
-und Erbsöhne; diese, welche insgesamt der bürgerlichen oder künstlichen
-Verwandtschaft angehören, sind: der Gattin- oder Verwandtensohn, d. h.
-mit einer Frau unter Zustimmung des kinderlosen Gatten oder nach dessen
-Tode von einem andern gesetzmässig erzeugt (_Niyoga_); der Schenksohn
-oder „gegebene“, den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend
-und feierlich einem sohnlosen Kastengenossen gegeben; der Adoptiv- oder
-„künstlich erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt
-angenommen ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause
-eines Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner
-Frau geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen
-Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt
-verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht
-erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten
-Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt
-schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen
-oder verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der
-einer Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der
-Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten
-vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben.
-Besitzt ein Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne
-einer Tochter, die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und
-Erben bestimmen und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen,
-treten als erbberechtigt die Sapinda ein.[1029]
-
-Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch gehört
-das Gesetzwerk des +Narada+[1030] an, dessen Abfassung in das
-fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch
-darin ist das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten
-der Reinhaltung der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der
-Hervorbringung eines männlichen Nachkommens beherrscht, der als
-rechtmässiger Darbringer der vorgeschriebenen Totenopfer für den
-verstorbenen Vater von der höchsten religiösen Bedeutung war. Im
-allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen nur in derselben Kaste
-abschließen solle, indessen ist es dem Manne gestattet, eine gewisse
-Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine eigene zu nehmen,
-wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder den niederen
-Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem Falle der
-Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es dagegen
-angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne aus einer
-niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein _Dviga_ (Brahmane,
-Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin
-haben. „Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der
-Leidenschaft blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine
-Familie und Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige
-Ehezweck ist im Narada mit nackten Worten ausgesprochen: Die Weiber
-sind erschaffen zum Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind
-das Feld, der Mann ist der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden,
-der Samen hat. Das Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit
-und Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine
-Reihe höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.[1031] Wie bei
-Manu ist die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder
-wer an dessen Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald,
-nach manchen sogar ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese
-Pflicht verabsäumt, begeht eine Sünde, macht sich des Verbrechens
-der Embryozerstörung schuldig, und das Mädchen ist berechtigt, nach
-eingeholter Erlaubnis des Königs, sich nun selbst einen Gatten zu
-wählen; auch wird dabei von den sonst sehr strengen Verboten von Ehen
-unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass der Vormund die kinderlose
-Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die gesellschaftliche, so war
-auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine sehr untergeordnete und
-beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada eine freiere Auffassung
-geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt ihr freilich noch
-durchweg versagt, doch wird das _Stridhana_ oder Frauengut anerkannt.
-Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und -- man kann hinzufügen
--- nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte Erbe
-und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter zum
-Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der
-Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes,
-die Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem
-indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das
-indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die
-Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des
-Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu
-verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
-Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber
-krank und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein
-Geist von einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er
-gegen das Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen
-unter Lebenden (_Donationes inter vivos_) verlustig. Vollständig frei
-scheint man überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch
-Wissenschaft und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin
-man vielleicht eine Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch
-die Bestimmungen über passive Erbfähigkeit hängen mit Rücksicht auf
-die Aufrechterhaltung der Familie und ihres Besitzstandes zusammen.
-Chronische Kranke, Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv
-erbunfähig, weil anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen
-wird; ebenso haben auch kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur
-einen Anspruch auf Unterhalt an den Stamm ihres Vaters. So findet
-denn in den Regeln des Erbrechts das Bewusstsein von der Einheit
-und Zusammengehörigkeit der Familie, richtiger der Sippe, seinen
-vollendetsten Ausdruck.
-
-Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt in
-Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste,
-fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und
-geistigen Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen
-unter das väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des
-Hauses auf, in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb
-vielumfassend und durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die
-Hindugesetze ohnehin gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle
-der Muhammedaner noch wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann,
-der Hindu der niederen Klassen, nimmt freilich zumeist bloss +ein+
-Weib und nur dann eine zweite Frau, wenn die erste unfruchtbar ist.
-Aber auch wenn der Mann mehrere Frauen hat, so ist immer die erste
-von ihnen die Hauptfrau, welche ihren Platz an der Spitze der Familie
-behält. Die anderen sind nur _Upastri_ oder _Bhogyá_, Konkubinen.
-Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben und steht als
-Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist eine
-verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig.
-Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld
-und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig
-gebildet, woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber
-ihr natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter
-sind die beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine
-selbständige Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der
-Schwiegermutter stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder
-des Haushaltes ein abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre
-Erholungen sind sehr beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie
-ihr Leben in den Ketten der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit
-dem Eindringen der Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der
-Öffentlichkeit erscheint, verschleiert, im Hause aber stets in ihrer
-_Zenana_ eingeschlossen. Ohne Erlaubnis des Familienoberhauptes darf
-sie das Haus nicht verlassen; es gilt sogar für unpassend und nicht
-ehrbar, wenn sie die äusseren, den Männern bestimmten Räume des Hauses
-betritt. So streng sind die Gesetze des Herkommens, dass eine Frau
-in der Gegenwart der Schwiegermutter oder eines anderen weiblichen
-Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften oder die Lippen
-öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst innerhalb der
-Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern zusammen
-zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon machen, in
-welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder welche
-Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie wie
-eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt es
-wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages
-und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit
-ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen
-Leiden und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr
-einfach: Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.[1032]
-
-Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein
-verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen.
-Deshalb geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während
-ihrer eigenen Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf
-1000 Frauen, die eine Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen
-zehn bis vierzehn Jahren. Die religiösen Vorschriften verlangen
-sogar eigentlich, dass die Mädchen vor dem achten Jahre vermählt
-werden sollen. Zuweilen werden Kinder daher schon im zartesten Alter
-miteinander verlobt, und namentlich das Mädchen fängt schon mit fünf
-oder sechs Jahren an zu denken und sich mit seiner künftigen Ehe
-zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten Frau in die
-vorbereitenden Riten des _Bratas_ eingeweiht, deren Zweck es besonders
-ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes Leben
-religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden die
-Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (_Ghatuck_) oder lieber noch
-Vermittlerinnen (_Ghatki_) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch
-und höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden,
-später Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit
-sechs bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es
-ist dies aber nur eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser
-Weihe gefeierte Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum
-erstenmale ins Gesicht sehen können. Nach der Nacht des _Fulsajya_
-oder „des mit Blumen bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar
-als Jungfrau, aber nicht unschuldig, nach Hause zurück. Die zweite
-oder eigentliche Ehe wird erst geschlossen, wenn sie das heiratsfähige
-Alter erreicht hat, nämlich mit etwa dreizehn Jahren. Babu +Bose+, ein
-gebildeter Hindu, welcher über das häusliche Leben seiner Landsleute
-ein lehrreiches Buch in englischer Sprache veröffentlicht hat, sagt,
-dass die Zeremonien, welche sich auf dieses Ereignis im Leben der Frau
-beziehen, so abscheulich sind, dass deren Beschreibung eine Beleidigung
-der Schamhaftigkeit wäre.
-
-Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit
-vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst
-und zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit
-vielen genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so
-wiegt seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es
-aber ein Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem
-Geschick. Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt.
-Nur dann spielt nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung,
-wenn sie Kinder gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete,
-selbst wenn sie Witwe wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der
-Kinder sind grenzenlos.[1033] Freilich bleibt die Witwenschaft unter
-allen Umständen das am meisten gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes
-Weib und eine Witwe sind nämlich zwei Wesen, welche die indische
-Gesellschaft als Ausgestossene betrachtet, während die Religion ihnen
-verbietet, an den geselligen und häuslichen Angelegenheiten des Lebens
-sich zu beteiligen. Sie sind selbst ihren nächsten Angehörigen
-entfremdet, die sie als unreine Geschöpfe betrachten. Haben sie
-Kinder, so bleibt ihnen ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein,
-wird ihnen als Verbrechen, als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie
-lebenslang Witwen bleiben. Solche, die sich über den Verlust trösten
-oder sogar wieder heiraten, werden in den heiligen Schriften als
-nicht würdig erklärt, im Jenseits neben ihren Gebietern einen Platz
-einzunehmen; sie sollen von Früchten und Beeren leben und gelten im
-Volke als Schandfleck der Familie. So ist es wohl die Furcht vor dem
-Witwenstande und der gänzlichen Vereinsamung, welche Frauen bewegt,
-freiwillig den Scheiterhaufen ihres Gatten zu besteigen. Dank den
-Bemühungen der britischen Regierung, die bei einigen verständigen
-Hindu Unterstützung fanden, ist jetzt der furchtbare Gebrauch der
-Witwenverbrennung fast, doch nicht ganz erstorben[1034]; aber vor
-fünfzig Jahren bestand er noch in voller Kraft, wenn er gleichwohl
-zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig gewesen. Frauen, von
-Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem Vollzuge des englischen
-Gesetzes den zähesten Widerstand leisteten und ungestüm mit der Leiche
-ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten. Heute verbrennen sich
-die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den Scheiterhaufen, und von
-ihren Familien verstossen, töten sie sich oft auf andere Weise, doch
-ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht zu erfüllen. +Mantegazza+
-führt dafür verschiedene Beispiele an.[1035] Und dies begreift sich
-angesichts der beispiellosen Marter, zu welcher Sitte und religiöse
-Ansichten die Witwenschaft in Indien gestalteten. Unendlich traurig
-ist namentlich das Los der sogenannten „Kind-Witwen“, d. h. der jungen
-Mädchen, welche nach der Scheinehe ihren Gatten verloren; ja die
-Volksmeinung betrachtet als Witwen selbst jene Mädchen, welche in den
-ersten Lebensjahren nur ihren Verlobten verloren. Ein solches Unglück,
-das durchaus keine Seltenheit, ist heillos[1036]; denn die herrschenden
-Sitten verdammen die kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der
-denkbar traurigsten Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen
-betrachten eine solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich
-berechtigt, ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber
-viele, die sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen
-Mann finden, dem sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer
-Kaste werden zu Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn
-nicht zu Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen
-vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher
-Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man
-jagt sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit
-sie ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder,
-auf dass diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die
-über den Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein
-Weib sei. Erst in neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend,
-welche die harten Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung
-der Witwen begünstigt. Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon
-Witwen und Töchter bei der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus
-welchen sie ihren Unterhalt selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung
-heiratender Töchter ist nicht mehr der Willkür der Brüder überlassen.
-Hat der Erblasser keine männlichen Nachkommen, so schliessen Töchter,
-neuestens auch Witwen, auf ihre Lebensdauer die Seitenlinien vom
-Einrücken in das Familiengut aus. Indes darf man nicht ausser acht
-lassen, das diese Neuerungen lediglich eine Folge der nahen Berührung,
-ja des Drucks der europäischen Gesittung sind.
-
-
-[996] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 83. Ganz das Nämliche
-sagt +Mantegazza+ von den Ariern betreffs Europa, indem er bemerkt:
-„dass sie Europa viel mehr Wörter, Künste, Gewerbe und Religionen als
-Teile von ihrem Blute gegeben haben“. (Indien. S. 235.)
-
-[997] +Le Bon+. A. a. O. S. 253.
-
-[998] +Theodor Pösche+. Die Arier. Ein Beitrag zur historischen
-Anthropologie. Jena 1878. S. 151.
-
-[999] +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. S. 28.
-
-[1000] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 273.
-
-[1001] A. a. O. S. 182.
-
-[1002] A. a. O. S. 271.
-
-[1003] „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, -- schreibt
-+Sacher-Masoch+, „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim +jedes+
-Verhältnisses zwischen Mann und Weib, aber nur der Keim, aus dem
-sich bei steigender Entwicklung der geistigen Natur das Bedürfnis
-nach einer höheren Einheit in Gesinnung und Interessen entwickelt.“
-(Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und: „Die +Grundlage+ unserer
-Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts dagegen einzuwenden,
-aber diese Grundlage +allein+ genügt mir nicht, und ich sehe aus ihr
-alle Missstände, alle Gebrechen, alle Laster unserer Gesellschaft
-entspringen.“ (+A. a. O.+ S. 435.) Und Dr. +Starcke+ meint für das
-Naturkind das verneinen zu können, was der Dichter heute noch als
-Grundlage der Ehe in unserer so hochentwickelten Zeit bezeichnet?
-
-[1004] A. a. O. S. 178.
-
-[1005] Siehe oben S. 243.
-
-[1006] +Lefmann+. A. a. O. S. 90.
-
-[1007] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 257.
-
-[1008] +Lefmann+. A. a. O. S. 117.
-
-[1009] +Lefmann+. A. a. O. S. 363.
-
-[1010] A. a. O. S. 389.
-
-[1011] +Lefmann+. A. a. O. S. 449.
-
-[1012] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135.
-
-[1013] +Emil Schlagintweit+. Wander- und Zigeunerstämme im
-nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55-57, 71-74.)
-
-[1014] +Paul Bataillard+. Les Tsiganes de l'âge du bronze. (Bulletin de
-la Société d'anthropologie de Paris, 2 décembre 1875.)
-
-[1015] Dr. +H. v. Wlisłocki+ im Globus. Bd. LIII. S. 185.
-
-[1016] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 18-21.
-
-[1017] A. a. O. S. 136-137.
-
-[1018] +Starcke+. A. a. O. S. 105.
-
-[1019] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 135-137.
-
-[1020] +Wlisłocki+, im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189.
-
-[1021] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 253.
-
-[1022] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 102.
-
-[1023] +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. S. 472.
-
-[1024] +Lefmann+. A. a. O. S. 467.
-
-[1025] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. II. S. 150.
-
-[1026] Siehe oben. S. 352-353.
-
-[1027] Professor +Wilson+ hat nachgewiesen, dass die Priesterschaft das
-Wort _Agni_, Feuer, für _Agre_, Altar, unterschoben hat. Diese Ansicht
-vertritt auch +Max Müller+, so dass nun Gottes Gebot in ursprünglicher
-Fassung so zu lesen ist: „mögen die Weiber, die nicht Witwen sind,
-sondern gute Ehemänner haben, näher kommen mit Öl und Butter. Die aber,
-welche Witwen sind, mögen zuerst an den Altar (_Agre_) treten, ohne
-Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt mit schönem Edelgestein“.
-
-[1028] Vgl. +Aurel Mayr+. Das indische Erbrecht. Wien 1873. S. 10.
-
-[1029] +Lefmann+. A. a. O. S. 469-472.
-
-[1030] Dr. +Julius Jolly+. _Naradiya Dharmasástra, or the institutes
-of Narada. Translated for the first time, from the unpublished
-Sanscrit-Original._ London 1876.
-
-[1031] Dr. +Jolly+ hat sie als _highly indelicate_ unübersetzt gelassen.
-
-[1032] +Mantegazza+. Indien. S. 281.
-
-[1033] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 653.
-
-[1034] Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati
-stattgefunden; in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht
-unterdrückt. In dem freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung
-des Sir Jung Bahadur 1877 die Verbrennung seiner drei Frauen statt;
-aber selbst in dem Vasallenstaate Bamra in Zentralindien duldete der
-Landesherr noch 1880 eine Sati. (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II. S.
-151.)
-
-[1035] +Mantegazza+. Indien. S. 280.
-
-[1036] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 650.
-
-
-
-
-XXVI.
-
-Clan- und Dorfverfassung.
-
-
-Die Familie der Hindu -- oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden
-Abschnitte gesagt wurde -- besass ursprünglich kein Zwischenglied,
-welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das
-ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt
-beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte.
-Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien
-neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten
-Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen
-sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der
-Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037]
-Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die
-Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste,
-der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften
-berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet
-scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein
-arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser
-Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und
-den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche
-Ähnlichkeit mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass
-den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien.
-Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der
-Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade
-entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft
-der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme
-des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher
-Sir +Henry Sumner-Maine+ nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher
-Ausdruck zulässig, „tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm).
-
-Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen
-von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren
-leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im
-Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass
-die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine
-Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes
-ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, _Tribus_) bezeichnet. Die
-vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“;
-es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im
-Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden
-Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne
-der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der
-„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung
-darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den
-Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin
-nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich
-durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden
-erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde,
-als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt,
-die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund
-findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich
-keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und
-zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr
-Name _Varna_, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya,
-die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der
-schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die
-Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste
-geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer
-Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als
-jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende
-Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische
-Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von
-einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach
-Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste
-steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger
-die Sippe der Hindu.
-
-Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung
-wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo
-z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu
-sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm
-eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig
-mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss +ein+ ausgedehnter Stamm
-sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,
-ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge
-wir schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. +Le Bon+ meint, im Grunde
-sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich
-von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe
-keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte
-Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan
-eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn
-der sonst so scharf denkende +Le Bon+ sagt, es sei der Familie kaum
-möglich, zum Clane zu werden, ohne durch den Stamm zu gehen.[1040]
-Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie,
-d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht
-verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere
-zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch
-Dr. +Starcke+ nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von
-Familie und Clan betont. Wie der Clan +entsteht+, sagt er uns nicht;
-er fasst aber denselben als +neben+ und unabhängig von der Familie
-vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan,
-Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss
-„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter welchen
-das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. Ein
-Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien
-umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben.
-Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied
-zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive
-Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen
-Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft
-beruhen.“[1041]
-
-Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird
-die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan
-anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung
-der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen
-Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der
-Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert
-im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,
-gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des
-Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort
-vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit
-wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame
-Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, +heutzutage+ Sprache
-und Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht
-anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes
-ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst
-gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach
-war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner
-auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im
-Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der
-Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache
-Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar
-ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der
-Mutterfolge, welche die Clanschaften, die _Goira_, _Thums_, _Kilis_,
-oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen
-lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich
-den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch
-Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange
-nicht die Familie war, wie Dr. +Starcke+ sie auffasst. Eine Familie,
-sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten
-Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann und
-Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und
-während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine
-Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen,
-d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei
-sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der
-Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit,
-je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält;
-Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet
-noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“[1043] „Die Familiengruppe
-entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder
-voraus.“[1044]
-
-Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden
-Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes,
-und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen,
-dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem
-Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht +nicht+,
-wie +Starcke+ glaubt, aus der Familie, sondern +umgekehrt+ sondert
-sich ganz allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die
-Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder
-voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“
-kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch von mehr
-als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben noch
-lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich die
-+natürlichen+ Bestandteile derselben; aber nicht um das, was in
-naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt
-es sich, sondern um das +kultur+geschichtliche Gebilde, das uns als
-Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen
-Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd
-wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer
-Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich
-selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern +aller+
-gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des
-Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt
-wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert.
-Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene
-Genossenschaft, über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt
-gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft
-Blutsverwandter ist die +Sippe+, ein weit treffenderes Wort als
-Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon alle Elemente der späteren
-Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie ja die Verschiedenheit
-der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie, um der Chemie ein
-Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen Luft Sauerstoff
-mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu einem innigen
-Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine einzelnen
-Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die sozialen
-Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung sie
-nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert.
-Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer
-zu sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser
-Kopfzahl der mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe
-ward, dass also Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. +Starcke+
-auch mit Recht seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich
-führten Zeit und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der
-engeren Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben
-Clans (_Gotra_) nennen sich _Samanodoca_ und ihre Verwandtschaft
-endet erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind.
-Wie bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den
-Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen
-derselbe wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. +Starcke+ den Clan
-als eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als
-eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet[1045], so ist er dies erst
-geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche
-Verwandtschaft, welche +reine+ und +unreine+ Clane schuf.
-
-Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen
-veranlassten, hat +Alfred Lyall+ diese Vorgänge beobachtet. Die ganze
-Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der
-Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten
-sich aber als dessen Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind
-stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum
-hinauf +nachweisen+ können. Der ärmste Radschpute kann heute
-noch, wie +L. Rousselet+ versichert, vermittelst des sorgfältig
-geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte
-hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt
-hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte
-zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien sind vornehmlich die
-heroischen Dichter oder Barden (_Bhât_), deren Person geheiligt ist
-und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan
-eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht
-sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des
-Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner
-Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben
-Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, -- ein
-solcher Clan ist ein +reiner+. Ein +unreiner+ Clan ist dagegen
-+keine+ Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine einer
-solchen Genossenschaft +nachgebildete+ Körperschaft. +Lyall+ hat
-die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten können. Irgendwo
-erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer
-ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen will. Er ruft zu
-diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten herbei, über
-die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung folgen.
-Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von ihrer
-Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem
-kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt
-ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.
-Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu
-unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen
-des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese
-Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher
-aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit
-vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen
-des Stifters halten können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun
-ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum
-Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem
-Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem
-und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende
-hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf
-besteht, innerhalb des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen
-seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.
-
-Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen
-Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter
-dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband
-um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines
-Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane
-wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer
-abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch
-um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und
-einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt
-ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein
-im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter
-Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von
-hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit
-Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt
-den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen
-Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter
-reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man _a priori_ die
-Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der
-Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener,
-die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die
-Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft
-desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein
-verschafft hat.[1050]
-
-Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte
-gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses
-Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er
-in einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er +muss+
-das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane
-entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen
-Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen;
-stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen
-spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle,
-und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt
-zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt
-wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen
-ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet,
-für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen
-verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst
-in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut
-aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus -- es ist dann
-thatsächlich Frauenraub -- und kann langdauernde Stammesfeindschaft
-zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält,
-kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben;
-unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der
-Junggesellen grösser als sonstwo.
-
-Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann
-die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit
-heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich
-gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden
-Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese
-zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat
-eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten
-von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz
-der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen
-Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.
-Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale
-Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat
-möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die
-Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten,
-Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern
-zur Tötung übergeben.[1051]
-
-Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die
-_Joint-family_, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und
-übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm
-der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter
-käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm,
-wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle
-beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem
-nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn
-die _Joint-family_ eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt
-und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der
-vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes,
-der in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt.
-Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die +indische Dorfgemeinde+.
-Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in
-Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen
-steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in
-gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer
-jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei
-nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die
-indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen,
-ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“
-(_Home-rule_), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt,
-da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen
-lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes
-Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in
-die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind[1053] und sich
-für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen
-Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren
-Clan (_Gotra_). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften,
-welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen
-Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich
-eine bloss eingebildete -- wie ein unreiner Clan -- nichtsdestoweniger
-aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in
-verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem
-Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche
-Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes
-befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie
-der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den
-Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften
-sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie
-auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055]
-Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so
-stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande,
-der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern
-gebildeten Dorfrate, dem _Pantschayat_, handeln muss. Es ist dieser
-Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der
-britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht
-das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet
-noch vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken
-dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der
-Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]
-
-Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,
-zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.
-Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt
-nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B.
-sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene
-Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer
-Sprache fühlten sich als eng verbundene Verwandte und +waren+ es wohl
-auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen
-nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross genug
-sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf
-und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte, welches
-allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der gemeinsame
-Bodenbesitz, welcher nach Sir +Henry Sumner-Maines+ scharfsinnigen
-Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege +aller+ Völker
-gebildet hat. Spuren davon haben sich in China erhalten, wo die Familie
-mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an die alte Sippe mahnt. Ganz
-unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in vielen Teilen Javas.
-Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den alleinigen Besitzer
-alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der Javanen,
-eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge dessen
-seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den Unterthanen
-bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde, _Dessa_
-genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens,
-den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter
-einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder
-besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen
-Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung des
-persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben
-gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen
-Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein _Duar_; mehrere vereinigte
-Duar eine _Ferka_ oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle
-eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein _Kaïd_
-gebietet.[1060] Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel
-der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in
-der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den
-Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz ähnlichen Verfassungen
-begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch
-in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen
-und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses
-System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen die
-eben aufgeführten Beispiele. Wie +Cäsar+ und +Tacitus+ melden, fanden
-sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.[1062] „Die Feldmarkung,
-je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner, gehört der
-ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die Grundstücke
-unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die Möglichkeit
-dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der Markungen. In
-der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei immer noch
-ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten
-Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar
-jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und
-seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles
-übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark
-oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten
-Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich
-kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als
-man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb
-ein Mitglied des _Sept_, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling
-eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor,
-deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in gerader Linie
-bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf. Gemeinbesitz
-liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen, dem _Mir_, zu
-Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die Verhältnisse der
-uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs, getreulich die
-Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane vorgeschichtlicher
-Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts bildete der ungeheure
-Raum längs des Uralstromes ein einziges, ungeteiltes Eigentum des
-Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches einem
-Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer _Stanitza_ (Kosakendorf)
-angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom
-_Ataman_ (_Hetman_) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere
-jeder Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in
-Bewegung. Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte,
-war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse
-einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements
-Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei
-welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung lediglich von der
-thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen
-Dorfe besitzt nun der Bauer (_Muschik_) dauernd gewöhnlich bloss seine
-Hütte (_Izba_) und das kleine dazugehörige Gartenstück (_Usadba_).
-An dem weitaus grösseren Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss
-einen ihm zugewiesenen und wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er
-gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland
-unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe der männlichen
-Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der Mir ist, wie sein
-Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er einen einzigen
-selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten, der an der Spitze
-der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten Gemeindeversammlung
-steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in den Wirkungskreis
-dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein Organ örtlicher
-Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für alle Lasten
-auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild aller
-dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane entsprechen,
-bleibt aber überall die Sippe.
-
-
-[1037] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 85.
-
-[1038] +H. Sumner-Maine+. _De l'organisation juridique de la famille
-chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes._ (_Extrait de la Revue
-générale du droit._) Paris 1888. S. 27.
-
-[1039] Siehe oben. S. 188-190.
-
-[1040] +Le Bon+. A. a. O. S. 407.
-
-[1041] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 14.
-
-[1042] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.
-
-[1043] +Starcke+. A. a. O.
-
-[1044] A. a. O. S. 15.
-
-[1045] +Starcke.+ A. a. O. S. 193.
-
-[1046] +Le Bon.+ A. a. O. S. 408.
-
-[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85.
-
-[1048] _Revue d'anthropologie._ 1873. S. 66.
-
-[1049] +Le Bon.+ A. a. O.
-
-[1050] +Sumner-Maine.+ _De l'organisation juridique de la famille._ S.
-34-35.
-
-[1051] +Schlagintweit.+ Indien. Bd. II S. 55-56. Vgl. auch: _Revue
-d'anthropologie_ 1874. S. 705-706.
-
-[1052] +Le Bon.+ A. a. O. S. 639.
-
-[1053] +Monier Williams.+ _Modern India and the Indians._ London 1879.
-S. 39.
-
-[1054] +Emile de Laveleye.+ _De la propriété et de ses formes
-primitives._ Paris 1874. S. 351.
-
-[1055] +Le Bon+. A. a. O. S. 640.
-
-[1056] +Monier Williams+. A. a. O. S. 42.
-
-[1057] +Laveleye+. A. a. O. S. 170.
-
-[1058] +Letourneau+. Sociologie. S. 399.
-
-[1059] +Jules Duval+. _Réflexions sur la politique de l'Empereur en
-Algérie._ Paris 1866. S. 78.
-
-[1060] +Rodolphe Dareste+. _De la propriété en Algérie._ Paris 1864. S.
-82.
-
-[1061] +Dareste+. A. a. O. S. 86.
-
-[1062] _Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius
-anno remanere uno in loco in colendi causa licet._ (+Caesar+. _De
-bello gallico._ IV. 1); ferner: _Neque quisquam agri modum certum aut
-fines habet proprios: sed magistratus aut principes in annos singulos
-gentibus cognationibusque hominum, qui una coierint, quantum, et quo
-loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio loco transire
-cogunt._ (A. a. O. VI. 22.)
-
-[1063] _Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur,
-quos mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem
-partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest
-ager._ (+Tacitus+. _Germania._ 26.)
-
-[1064] _Ancient laws of Ireland, published under the direction of
-the Brehon Law Commission._ London 1865-79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H.
-+Sumner-Maine+. _Lectures on the early history of institutions._ London
-1875.
-
-[1065] A. +Leroy-Beaulieu.+ _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I.
-S. 497-498.
-
-
-
-
-XXVII.
-
-Der Geschlechter- oder Sippenverband.
-
-
-Wiederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur Herrschaft
-der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog, ohne dass Spuren
-der vorangegangenen Ordnung der Mutterfolge hinterblieben wären.
-Diese Spuren sind bei den verschiedenen Völkern mehr oder weniger
-deutlich, mehr oder weniger zahlreich, woraus hervorgeht, dass das
-Patriarchat nicht überall die gleiche Kraft gewann. Zu den mancherlei
-Beispielen dieser Art gesellt sich auch die +Sippe+. So wie wir
-dieselbe im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in ihr wie im Clan
-das ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten sichtlich erhalten,
-nur dass die früher mutterrechtlich geordnete Genossenschaft nunmehr
-auf die Abstammung in männlicher Linie sich gründet, das Weib überall
-in den Hintergrund und der Patriarch als aristokratisches Oberhaupt an
-die Spitze der Sippe wie des Clans getreten ist. Der kommunistische,
-jedenfalls demokratische Zug, welcher die mutterrechtliche Gesellschaft
-kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit des Familienbesitzes
-bewahrt, von welchem sich erst allmählich das Weibergut und das
-persönliche Eigentum der Einzelnen (_Peculium_) aussonderten,
-während alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der Sippe oder des
-Clans verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug, entsprangen
-demselben überall aristokratische Verhältnisse, und das väterliche
-Haupt einer Patriarchenfamilie -- ἄναξ, βασιλεύς -- war auch der
-älteste „+König+“, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und
-zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage
-gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das
-später durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als
-das Haupt eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass
-sich ein solcher Verband nach der Analogie der Familie einen König
-gewählt, oder dass ein eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren
-Geschlechtern aufgezwungen hat.[1066] Darin liegt der wesentliche
-Unterschied zwischen „Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die
-Regierungsgewalten ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine
-Nachkommen vererben, aber er ist nicht zugleich auch, wie der König,
-zum Priestertum geboren und führt seine Herrschaft nicht auf Grund
-seiner Beziehungen zu den höchsten Kultobjekten des Staates. Ihm
-fehlt also die religiöse Weihe und damit jener hohe Grad heiliger
-Unantastbarkeit des alten Königtums[1067], wie es an der Spitze der
-meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten, Hellenen,
-Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern ist nun auch
-zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter verschiedenen Namen
-auftretend und nicht immer vom Clane scharf unterscheidbar, stets aber
-mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe kennzeichnenden Zügen. Ähnlich
-liegen die Verhältnisse bei anderen Völkern. So leben die Bergstämme
-des Kaukasus, besonders die Abasen, in einer Art aristokratischer
-Republik, in der sich ein vollkommenes Lehenswesen ausgebildet hat.
-Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess _Juneh_, ihr Vorstand
-_Juneh-is_. Mehrere Juneh bildeten einen _Tlakozük_, d. h. eine
-grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen
-_Tlako_, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen _Kau_
-(Gau).[1068] In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen
-verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder nebst den
-Sklaven, die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so
-wird die Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und
-arbeitet darauf hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser
-dem Oberhaupt erfreuen sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten
-gleicher Rechte.[1069]
-
-Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so
-entdeckt man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall
-die Spuren älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu
-den altertümlichsten -- natürlich nicht der Zeit nach, sondern
-entwicklungsgeschichtlich -- zählen wohl jene, welche im Kreise der
-Kelten sich finden. Die Verfassung der Familie und der Gesellschaft
-ähnelt bei den alten Iren stark jener der Hindu, aber in Bezug auf
-die Stellung der Frau und die Verwandtschaftsverhältnisse weisen
-die Brehon-Gesetze ganz archaistische Züge auf, welche ohne eine
-vorangegangene Familienordnung der Mutterfolge schlechterdings
-unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des heil. +Hieronymus+ ging
-zu seiner Zeit (340-420 n. Chr.) bei den Skoten und Attikotten, zwei
-keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch Weibergemeinschaft
-und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur etwas späteren
-Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die Beziehungen der
-Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der rechtmässigen
-Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, _Cumhal_, welche einst
-gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient hatte. Das
-freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder gehörten
-der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der
-jedoch wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die
-Bevölkerung war in Clane (Triben, _Fine_) geteilt, deren Mitglieder
-sich durch die Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander
-verbunden meinten. An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein
-„König“. War der Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen,
-Sippen, an deren Spitze geringere Häuptlinge standen, die _Capita
-cognationum_ der anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen
-entsprachen der römischen _Gens_, dem griechischen γένος und jenen
-_gentes_ oder _cognationes hominum_ der Germanen, unter denen die
-alljährliche Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und
-politische Einheit in der gesellschaftlichen Ordnung war also nicht,
-wie heutzutage, das Individuum, sondern wie in Indien die ungeteilte
-Familiengruppe, _Sept_ genannt, die Sippe. Der Sept hatte auch
-Ähnlichkeit mit jenen Familiengruppen, jenen Gesellschaften von
-_Compani_, von _Frarescheux_[1070], welche noch im mittelalterlichen
-Frankreich vorkamen und ein grosses Haus, die _Cella_, gemeinsam
-bewohnten. +Léon Vanderkindere+ hat das Bestehen der Markgenossenschaft
-und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins Mittelalter hinein
-nachgewiesen.[1071] Der keltische Sept im alten Irland ist das treue
-Bild der _Joint-family_ der Hindu, nur konnte er, auch ohne den Boden
-zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten Industriezweiges
-bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen Umständen
-dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung der
-gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung, dieselbe
-Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng wie im
-russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.
-
-Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im
-vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen
-_Gavelkind_ nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit
-der sehr eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall
-befindlichen „Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, _Zadruga_)[1072]
-der Südslaven. In der That ist der Sept nichts anderes als diese
-slavische Sippe oder Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie
-dem griechischen γένος, der römischen _Gens_, aber nach verschiedenen
-Richtungen gibt sie sich als ein weit altertümlicherer Verband denn
-diese zu erkennen. Mit anderen Worten: bei den Slaven zeigt sich das
-Patriarchat lange noch nicht so fortgeschritten wie bei Griechen und
-Römern. Eben deshalb geziemt es jene östlichen Völker _vor_ diesen
-zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen, wie haltlos die
-Annahme jener ist, welche die im klassischen Altertume vorgefundenen
-Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf die vergleichende
-Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen lieben. Als Grundlage
-zu den nachstehenden Ausführungen benutze ich hauptsächlich die
-vortrefflichen Arbeiten von Prof. +Balthasar Bogišić+[1073] und des
-seiner Schule angehörenden Dr. +Fried. Krauss+.[1074]
-
-Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen +aller+
-Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar,
-wo sie längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich
-als eine auf das Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen
-und zugleich auf die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen
-gegründete Gesellschaft dar[1075]; doch kann kaum zweifelhaft sein,
-welcher dieser beiden Faktoren der ursprünglich massgebende war. Wird
-doch bei einzelnen Stämmen in der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro
-das ganze Volksleben von dem Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der
-von ein und demselben Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief
-durchdrungen.[1076] In Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die
-Grundzüge dieser Verbände noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während
-sie bei den Südslaven auf das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden
-derartig blutsverwandte Genossenschaften unter sich eine politische
-und sakrale Vereinigung mit gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband
-wird _Bratstvo_ (Bruderschaft, griechisch φρατρία) genannt. Aus
-mehreren Bruderschaften, die ihren Ursprung von einem gemeinsamen
-Urahn ableiten, entwickelt sich das _Pleme_ (in der Zrnagora und
-Herzegowina _Nahija_), nämlich der Stamm (lateinisch: _Tribus_,
-griechisch: φυλή)[1077]. Jeder derselben erhielt bei der Besiedlung
-des Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten Wohnbezirk, den
-man _Župa_ nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa hiess _Župan_,
-welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur Bezeichnung und als
-Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem Župa allgemein die
-engere Sippe bezeichnet haben mochte.[1078] An der Spitze eines Pleme
-steht jetzt ein Stammesoberhaupt (_Vojvoda_, d. h. Herzog), der von
-den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde bloss in einigen
-Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines Pleme, sofern
-sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen ohne weiteres
-miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es Plemena nur noch
-in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der Herzegowina, und auch diese
-wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen Einrichtung führen nur ein
-Scheindasein.[1079] Im allgemeinen verhält sich das Pleme zum Bratstvo,
-wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo nimmt seinen Anfang
-mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der Hausgenossenschaft,
-indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und Boden ein neues
-Heimwesen gründet. Wenn die Nachkommen und Zweiglinien der aus
-einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in verwandtschaftlicher
-Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten gemeinsam beraten und
-besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft[1080], deren jede, gleich
-dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn verherrlicht.[1081]
-Alle Mitglieder einer Brüderschaft (_Bratstvenici_) betrachten sich
-untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher niemand aus
-seinem Bratstvo.[1082] In demselben treten alle für einen und einer
-für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht
-völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach
-seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich,
-doch gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern
-eines Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines
-jeden Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in
-demselben Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.[1083] Aus dieser
-Darstellung springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen
-Clan mit den im vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen.
-Bei den Russen findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht
-etwa die Dorfgemeinde selbst, den _Mir_, als einen Überrest desselben
-auffassen will. Politisch vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von
-allen männlichen Mitgliedern der Brüderschaft gemeinsam gewähltes
-Oberhaupt, das verschiedene Namen, in der Zrnagora den fremden Namen
-_Knez_ (aus dem deutschen Kunig, König) führt. In den Versammlungen
-haben nur die jeweiligen Hausvorstände Sitz und Stimme.[1084] Nur in
-einzelnen Gebieten hat sich das Bratstvo erhalten, aber auch wo die
-Namen Bratstvo und Bratstvenici in Vergessenheit geraten sind, hat sich
-doch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit verwandter Sippen im Volke
-nicht verloren, wie sich alljährlich beim Sippenfeste (_Krsno Ime_), d.
-h. bei der gemeinsamen Feier eines und desselben Schutzpatrones zeigt.
-Wie +Bogišić+ bemerkt, steht dieses Fest in einem inneren Zusammenhange
-mit der vorchristlichen Feier der Penaten der Hausgemeinschaft.[1085]
-
-Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe,
-die Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes
-nicht ganz so. Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und
-diese ist die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung bei den
-Südslaven[1086], wie auch bei den Russen[1087], wobei freilich der
-Begriff Blutsverwandtschaft eine starke Erweiterung erleidet. Denn zu
-ihr werden auch diejenigen Kinder fremder Leute gerechnet, die mit
-jemandem von derselben Mutter gesäugt wurden, die +Milchgeschwister+
-(_Rodbina po mlickŭ_). Der Blutsverwandtschaft gleich geachtet wird die
-+Gevatterschaft+ (_Kumstvo_), sei es des Tauf- oder des Trauungszeugen.
-Ein solcher _Kum_ gilt als die heiligste Persönlichkeit[1088], und
-von einer ehelichen Verbindung zwischen _Kum_ und _Kumče_ kann keine
-Rede sein. Selbst der Gedanke daran ist der gewaltigste Frevel,
-den der Himmel alsbald bestraft.[1089] Auf gleicher Stufe steht
-die +Wahlverschwisterung+, welche im südslavischen Volksleben als
-der bewunderungswürdigste, weil höchste und sinnigste Ausdruck
-freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint. Echte Wahlbrüder
-oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche Geschwister
-ergeben.[1090] Der Wahlbruder tritt infolge der Wahlbrüderschaft
-(_Pobratimstvo_) in ein näheres verwandtschaftliches Verhältnis
-zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder seiner
-Wahlschwester[1091], deren etwaige Verführung eine schwere Sünde
-wäre. Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern strenge
-verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch immer
-gegen die Sitte.[1092] Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems ist die
-Hausgenossenschaft, die _Zadruga_[1093] nun nichts mehr als ein Verein,
-gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst selten im
-vierten oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher Linie,
-blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein gemeinsames
-Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und sich in der
-Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen eines von allen
-Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers fügen.[1094]
-Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs erhalten: indem
-jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, was aber, weil
-vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch muss in jenen
-Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im Volke lebt, der
-Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde einholen[1095];
-oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt an, wobei jedoch
-zu beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes Kind adoptiert,
-sondern stets eines aus der nächsten Verwandtschaft oder, falls ein
-solches nicht vorhanden, wenigstens aus demselben Bratstvo[1096]; oder
-endlich ein Fremder vergesellschaftet sich aus rein geschäftlichen
-Rücksichten mit dem Hause und zieht in dasselbe ein.[1097] So ist
-zwar strenge Blutsverwandtschaft nicht das alleinige Band dieser
-Genossenschaft, immerhin beruht sie jedoch +ihrem Wesen nach+ durchwegs
-nur auf der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde Elemente gelangen in
-dieselbe nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets nur ein Einzelner,
-der aufgenommen wird.[1098] Die Zadruga kommt also jedenfalls der
-Sippe sehr nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie sich mit derselben.
-+Lippert+ nennt sie nicht unpassend einen verkümmerten Rest der alten
-Einrichtung.[1099] Äusserlich giebt sie sich im Bau der Gehöfte zu
-erkennen. In grösseren Hausgemeinschaften giebt es ein Stammhaus,
-in welchem sich die Mitglieder, wofern sie nicht mit Feldarbeiten
-beschäftigt sind, tagsüber zumeist aufhalten und worin der Hausverweser
-mit den Seinigen gewöhnlich allein wohnt, während es mit den angebauten
-Wohnungen der übrigen Mitglieder -- blosse Schlafkammern -- einen
-hufeisenförmigen Halbkreis bildet.[1100]
-
-Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis
-unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.[1101] Die neueren
-russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die
-grosse oder patriarchale (_Bolschaja_ oder _Rodowaja_[1102] _Semja_)
-und die kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (_Malaja_ oder
-_Otsowskaja_[1103] _Semja_), ohne dass es indes möglich wäre, beide
-Formen strenge auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die
-jüngste Zeit das Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie
-nicht auf Vater, Mutter und Kinder beschränkt blieb, sondern in der
-Regel gleichfalls mehrere Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen
-umfasste, welche miteinander durch die Bande des Blutes und die
-Gemeinsamkeit der Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere
-verheiratete Söhne, mehrere Haushaltungen von Seitenverwandten
-beisammen in dem nämlichen Hause oder auf dem nämlichen Hofe (_Dwor_),
-wo sie gemeinsam unter der Leitung des Vaters oder Grossvaters
-arbeiteten. Es war dies gewissermassen eine Gemeinde im kleinen, eine
-vom natürlichen Oberhaupte, dem _Domochosain_ oder _Bolschak_, welchem
-sein Weib für die inneren Angelegenheiten hilfreich zur Seite stand,
-regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater in Abgang, so nahm
-eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der älteste Sohn, seine
-Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe zu, oder es wurde,
-wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“ unter den
-Fähigsten und Angesehensten _frei_ gewählt. Das Oberhaupt des Hauses
-genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen
-Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den
-grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte
-der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft
-ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und
-privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.[1104]
-Wie man sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische
-Familie nichts anderes als die Sippe.
-
-Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der
-Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der That
-haben +Matwejew+ und +Samokwasow+ unter anderem nachgewiesen, dass in
-einzelnen russischen Gouvernements, besonders in Samara und Kursk,
-noch heutzutage Familiengenossenschaften bestehen, welche in Hinsicht
-ihrer Organisation und ihres rechtlichen Charakters der serbischen
-Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist übrigens selbst mehrere
-Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines der ältesten männlichen
-Mitglieder der Hausgemeinschaft als _Domačin_ oder _Starešina_ vor.
-Bei allen Slaven steht das Alter in hohem Ansehen. Ehedem war daher
-auch immer der Älteste der Sippe Hausverweser, und formell ist er es
-noch heutigen Tages. Dies zeigt sich an grossen Festtagen, wo der
-Älteste an der Spitze des Tisches sitzt, die Trinksprüche ausbringt,
-die Gäste begrüsst u. s. w.[1105] Von einer Wahl des Domačin durch
-die Hausgenossen kann nur uneigentlich gesprochen werden. Die
-Hausgemeinschaft wird eben nicht zum geringsten Teile durch die
-Autorität ihrer älteren Mitglieder zusammengehalten. Was der Würdigste
-und Besonnenste unter ihnen sagt, das hat Geltung. Wer sich in der
-Gemeinschaft im Laufe der Zeit am meisten bewährt und Achtung vor
-allen erworben hat, der wird leicht auch stillschweigend als Domačin
-anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das sechzigste Jahr zurückgelegt,
-so muss er von selbst die Leitung einem andern übertragen.[1106] Er ist
-eben lediglich Verwalter eines Vermögens, auf welches er kein grösseres
-Anrecht besitzt, als irgend einer der erwachsenen Hausgenossen. Er ist
-bloss der Erste unter mehreren ihm Gleichberechtigten.[1107]
-
-Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche
-den südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen
-Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der
-Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen
-tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe
-als einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker.
-So wie die slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss
-wohl zuvor das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche
-Gewalt im Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen
-Tagen überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im
-häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die
-Männer in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum
-sich heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft
-gewonnen, die Erblichkeit zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate
-wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga
-und dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon
-die Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei
-den Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine
-Aristokratie noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug
-der mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft
-überhaupt, aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei
-letzteren ist der Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes,
-doch schon Herr, dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden
-Söhne, Töchter und Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei
-ausartete[1108], ja die Keuschheit der Weiber ernstlich gefährdete. Wo
-in der engen _Izbá_ mehrere Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen
-wohnen, entsteht leicht eine Art geschlechtlicher Ungebundenheit
-und Vermischung. Das Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank
-der Sitte, sehr früh zu heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte,
-beanspruchte von seinen Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“,
-welches die Jugend und die Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu
-machen verwehrten.[1109] Bei den Südslaven ist die Stellung des Weibes
-auch kaum eine höhere -- es zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft
-und wird ebensowenig um Rat gefragt[1110] -- aber der Hausverweser
-hat noch weit geringere Macht als in Russland. Die südslavische Sippe
-ist trotz des Vorherrschens der Männer +noch nicht+ patriarchalisch.
-Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz und die Kinder gehorchen;
-in der südslavischen Zadruga ist von einem solchen unbedingten
-Gehorsam keine Rede. +Utješenović+ und +Bogišić+ halten demnach dafür,
-dass die Bezeichnung „patriarchalisch“ unanwendbar sei. Auch sonst
-deutet noch manches auf ältere Züge. Ungeachtet der pessimistischen
-Verurteilung des Weibes und ihrer Erniedrigung spielt die _Domačica_
-eine bedeutende Rolle in der Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem
-Hausverweser, unterstehen deren sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie
-ist gewöhnlich die Gattin des Hausverwesers, häufig aber wird dazu die
-verständigste und vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja,
-oft umgeht man mit Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu
-erleichtern.[1111] So lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib
-nie Oberhaupt der Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe
-an deren Spitze, wenn ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte
-keine Brüder hinterlassen hat. Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang
-erwachsener männlicher Mitglieder das Haupt der Zadruga werden. Die
-Rechte des Einzelnen in der Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber
-selbst diese geniesst der Mann voll erst dann, wenn er sich verehlicht,
-was freilich meist schon in jungen Jahren geschieht. Ebenso gilt den
-Russen als voll bloss der Verheiratete, d. h. derjenige, welcher nebst
-seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines Weibes ins Treffen führen
-kann.[1112] Jener, welcher in ein Haus hineinheiratet, übt dagegen
-seinem Weibe gegenüber selten jene unbeschränkte Macht aus, die sonst
-einem Manne zugestanden wird. Besonders leicht wird das Verhältnis ein
-verkehrtes, wenn der Mann aus einem armen Hause stammt.[1113]
-
-In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer
-Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht bloss
-Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der Einzelne
-erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft kommt heute
-noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben und Kroaten
-allgemein gebräuchliche Ausdruck für das jüngere Sondereigentum,
-_Prčija_ (vom griechischen προίκιον, Mitgift), weist klar darauf hin,
-woher gewöhnlich Männer (in der Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen
-haben.[1114] Zwischen Mann und Weib muss Gütergemeinschaft herrschen;
-sie müssen mit Hab und Gut für einander ganz eintreten[1115]; dagegen
-erbt die Witwe, die aus der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten
-ausscheidet, nach dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem
-Manne. Sie kann bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck)
-mitnehmen; selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten,
-muss sie der Hausgemeinschaft zurückgeben.[1116] Auch in Russland hat
-die Frau keinen Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes,
-noch selbst ihres Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt
-ist, ausserhalb des gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder
-Arbeit ein besonderes Eigenvermögen, eine Art _Peculium_, erwerben,
-in einzelnen Landesteilen _Korobija_ (Körbchen) genannt. Diese
-Korobija, wozu die Frauen allein den Schlüssel besitzen, nehmen die
-jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als Mitgift oder Aussteuer mit.
-Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija an ihre Stammfamilie
-zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt, sondern an die
-Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten Schwestern
-der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art Erbrecht in der
-Weiberlinie besteht.[1117]
-
-Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe,
-fast allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur mehr
-der Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für schon
-erloschen hielt, hat indes Iv. Ev. +Gešov+ ihr Bestehen unlängst
-nachgewiesen.[1118] Selbst um Sofia herum giebt es Dörfer, wo
-die Zadruga vorkommt, und in den Kreisen von Sofia, Tirnovo und
-Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig anzutreffen. In Makedonien
-endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss auf Dörfern, sondern
-sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer zu erforschen
-wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im Savelande
-und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter der
-griechisch-orthodoxen Bevölkerung. In Dalmatien, in der Herzegowina
-und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden
-sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk,
-bei der alten Einrichtung zu bleiben[1119], welche einer noch weniger
-entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens
-findet sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton
-Zürich, ein Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“
-oder „Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens,
-der südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben
-ungemein ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die
-Familie der entfernten Armenier. So lange die Häupter der Familie,
-Vater oder Mutter, leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt
-und ohne irgend eine Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem
-Gehorsam gegen das Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem
-achtzigjährigen Patriarchen drei Geschlechter zusammensitzen, vier bis
-fünf verheiratete Söhne von fünfzig bis sechzig Jahren, dann noch Enkel
-von dreissig Jahren und deren Kinder. Keine Absonderung des Vermögens;
-kein Glied kann etwas für sich erwerben, es erwirbt nur für das Ganze.
-Es giebt auf solche Weise Gehöfte, auf denen Familien vierzig bis
-fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder trennen sich nur sehr ungern;
-gewöhnlich tritt nach dem Tode des Oberhauptes der älteste Sohn an die
-Spitze der Familie, und dann ganz mit dem Rechte des Vaters. Erst bei
-den Enkeln beginnen die Teilungen.[1120]
-
-Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen,
-damit die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von
-selbst zu der auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten.
-Das Gleiche ist in Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft
-liebte es die ländliche Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben.
-Teilungen waren gefürchtet und fanden nur dann statt, wenn das Haus
-oder richtiger der Hof (_Dwor_) zu eng für die Zahl der Insassen
-wurde.[1121] Schon darin giebt die Sippengenossenschaft sich als
-eine niedrigeren Kulturstufen angepasste Familienform zu erkennen,
-wie sie eben der noch dünneren Volksmenge entsprachen. Überall,
-bemerkt +Leroy-Beaulieu+ sehr treffend, ist die Vermehrung der
-Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den Übergang vom Gesamt-
-zum Sondereigentum beschleunigt haben.[1122] Es ist beachtenswert,
-dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt war. Eine
-irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „_Lebor na Huidre_“
-spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der Familien
-entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des Bodens.“
-In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des
-Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird,
-so wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu
-gering für die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu
-einer Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und
-ein in dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch
-die Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen
-umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die
-individuelle Besitznahme hervor, das der engeren Familie des Besitzers
-dauernd gehörende und vererbliche Eigentum.
-
-Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem
-Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit
-letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist
-denn noch heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der
-Zadruga, sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie
-eigen, welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen
-ganz der städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater,
-Mutter und Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die
-_Inokoština_ (Beiwort: _inokosna_)[1123], d. h. die einfache Familie.
-Sie findet sich überall +neben+ der Hausgemeinschaft; die Natur der
-Dinge selbst entwickelt sie überall, wo diese vorhanden. Allerdings
-ist die Machtvollkommenheit des Hausvaters in der Inokosnafamilie
-grösser als jene des Zadrugaverwesers, allein er ist nichts weniger als
-unumschränkter Herr über seine Söhne, wie etwa der _Pater familias_ zur
-Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind vielmehr als Besitzer des
-Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt, welcher ohne ihre Zustimmung
-darüber nicht verfügen kann. Er ist also auch bloss Vermögensverwalter,
-welcher sein Amt in allen wichtigen Fragen nur im Einverständnis mit
-den Söhnen ausübt und darin durch einen Dritten ersetzt werden kann,
-wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht gewachsen zeigt. Die
-erwachsenen Söhne, besonders wenn schon verheiratet, können vom Vater
-noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der Güter verlangen, ja ihn dazu
-zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch auf einen gleichen Anteil
-wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode nehmen die Dinge in der
-Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der Zadruga: alles bleibt beim
-alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder die Gemeinschaft
-fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren freiwilligen
-Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt also
-bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis
-zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert
-sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die
-Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit
-der auf Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun
-hat, wohl aber mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren
-Rechtsgrundsätze auch in dieser engeren Familie walten.[1124] Es
-ist daher auch nicht zu verwundern, dass häufige Übergänge von dem
-Zadrušna- in den Inokosna-Zustand und umgekehrt stattfinden.[1125]
-
-Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der
-Sippe zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich
-auch in vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist sie aus der
-auf Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die
-Sippe das Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das
-Spätere. Die Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die
-gleiche gewesen, dies hat sich schon aus dem Unterschiede zwischen der
-südslavischen und der russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe
-einen ausgeprägten patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich
-auch der genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt
-waltet nicht bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So
-erkennen bei den katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder
-der oft 50, 100, ja sogar 200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater
-oder Urgrossvater, kurz in dem Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt.
-So lange dieses lebt, wagt es niemand, sich das geringste seiner
-Rechte anzumassen. Er behält das ganze Vermögen und alle seine Gewalt
-bis zu seinem Tode. Wenn er vorher unzurechnungsfähig werden sollte,
-übernimmt sein ältester Bruder oder Sohn die einstweilige Verwaltung,
-welche jedoch erst nach seinem Tode auf diesen endgiltig übergeht.
-Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder trennen, kommt nur
-in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn Geistlicher wird,
-tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält gewöhnlich den ihm
-entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.[1126] Weiber sind
-erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien überhaupt, wo
-der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die Mädchen keine
-Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.[1127] Schon sehr
-jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt,
-und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem
-Verlöbnis abzuweichen.[1128] Auch sonst zeigt die albanesische
-Familie, ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich
-das Wesen der Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass
-sie den ganzen Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie,
-teilweise mit Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern
-mitunter schon Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.[1129]
-
-Lehrreich ist, bemerkt treffend +Sigmund Riezler+, die Doppelbedeutung
-des alten Wortes +Sippe+. _Sibja_ heisst zugleich Friede, Bündnis
-(_Pax_, _Foedus_) und Familie, Geschlecht, Verwandtschaft
-(_Gens_).[1130] Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten Nachwirkung
-des Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den Anfängen des
-geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen untereinander,
-sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, dass der
-Schutz des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die Gesippen,
-d. h. zugleich die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt war. Wie
-+Tacitus+ berichtet, war es die Sippe, welche das Wergeld für ihren
-getöteten Angehörigen empfing. Dem entsprechend haftete auch die ganze
-Sippe für die Zahlung des von ihrem Genossen verwirkten Wergeldes.
-Die Sippe hatte also eine korporative Gestaltung als Friedens- und
-Rechtsgenossenschaft. Nach diesen Geschlechterverbänden regelte
-sich die Ansiedlung, regelte sich auch das Heerwesen.[1131] Aus dem
-Studium der Ortsnamen der Münchener Gegend hat der obengenannte
-Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei der Einwanderung der
-Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des sechsten christlichen
-Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten Jahrzehnten des fünften
-Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband noch so lebendig war,
-dass die Sippen als geschlossene Massen ihren Einzug hielten und
-als geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.[1132] Nach +Riezlers+
-Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so häufige Endung
-_-ing_ bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr Ursprung auf
-eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem Geschlechtsverband, auf der
-Sippe oder Magschaft, beruht auch nach +Felix Dahn+ die Ansiedlung der
-Germanen überhaupt.[1133] Lange, ungemein lange war die germanische
-Sippe, das Geschlecht, die einzige Gliederung innerhalb der Horde
-und zugleich der Rahmen des Rechtsverbandes; die Blutsverwandten
-besassen ein gemeinsames Erbrecht, überwachten die Eheschliessungen und
-verehrten einen gemeinsamen Stammvater, in Kampf und Prozess traten
-sie füreinander ein. Die engere Familie, die man so gerne gerade bei
-den deutschen Völkern am reichsten und tiefsten ausgebildet sein
-lässt, war allem Anscheine nach den Germanen völlig unbekannt. Wir
-besitzen dafür auch gar kein gangbares echt deutsches Wort, sondern
-müssen uns mit dem lateinischen _Familia_ behelfen, welches, sagt
-+Riehl+, von dem Erbfeind der deutschen Sitte des Hauses, von dem
-römischen Recht, uns angeheftet worden ist.[1134] Die Sippenverbände
-ragen dagegen auch in spätere Jahrhunderte hinein. Von den Ostgoten
-wissen wir, dass die Sippe ihnen das subjektive Band bildete und sie
-bei der Einwanderung nach Italien geschlechterweise über die Halbinsel
-verteilt wurden. Aber noch zu Ende ihres Reichs war das Sippengefühl
-sehr lebhaft, lebhafter als das Nationalgefühl, und trotz des Gesetzes
-die Blutrache in vollem Schwung.[1135] Ebenso stark äusserte sich der
-Sippenverband, das Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt
-noch +Vulfilas'+ Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen
-der Rechtsfriede sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht
-aber würde man die Sippe +lediglich+ als einen Rechtsverband auffassen,
-denn sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von
-dem Worte für „Geschlecht“, „Familie“: _Kuni_; und deutlich sieht
-man, dass +Blutsverwandtschaft+ und Volksgenossenschaft in diesen
-Wortbildungen +zugleich+ ausgedrückt werden.[1136] Bei ihrem Eintritt
-in die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in vollem
-Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht wurde,
-weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des Hauses,
-im Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender Gewalt
-über Frau und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen durfte,
-gleich wie die Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue der Frau;
-Buhlschaft des Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht Ehebruch:
-der Mann kann die eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder durch
-Buhlschaft mit der Frau eines anderen. Kebsinnen und sogar Nebenfrauen
-hinter der ersten oder Hauptgemahlin begegnen wir wie bei Südgermanen
-so in starker Verwilderung bei Nordgermanen.[1137] Nur der Mann, als
-wirkliches Glied der Völkerschaft, war in vollem Umfange rechtsfähig.
-Auch hatte das Patriarchat einen Adel gezeitigt, und dieser beruhte
-wieder auf mächtiger Pietät und Liebe für das Geschlecht (_Adal_
-= Geschlecht) und die heiligen Bande des Blutes, welche auch der
-politischen Genossenschaft zu Grunde liegen.[1138] Aber dem Westgoten
-heisst der +Haus+genosse nur selten _Ingardis_, häufiger _Inna-Kunds_,
-d. h. +Geschlechts+genosse: eine Erinnerung an die Zeit, da noch nicht
-das auf Wagen bewegliche Zelt- oder Holzhaus der engeren Familie,
-sondern der Geschlechtsverband, die Sippe, den dauernden, wichtigsten,
-engsten Lebenskreis bildete.[1139] Ein abermaliger Beweis für die hier
-verfochtene Ansicht, dass die Sippe nicht erst aus einer Vereinigung
-von engeren Familien entstanden ist, sondern letztere sich aus dem
-älteren Sippenverbande herausgesondert haben.
-
-Die Geschlechtsverfassung, betont +Riezler+, bezeichnet eine
-vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch
-eine Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie.
-Der bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie,
-sondern auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die
-öffentliche Gewalt erstarkte, musste die korporative Gestaltung,
-welche die Sippe als Friedens- und Rechtsgenossenschaft ursprünglich
-hatte, mehr und mehr verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit
-der bajuwarischen Einwanderung gediehen war, entzieht sich der
-Beobachtung. Hier genügt der Nachweis, dass damals noch zahlreiche
-Sippen als gesellige Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen
-Abstammung sich bewusst waren, bestanden, eine Thatsache, welche
-hinwiederum wahrscheinlich macht, dass auch von der alten, rechtlichen
-und sittlichen, religiösen und wirtschaftlichen Genossenschaft, welche
-die Geschlechter ursprünglich bildeten, damals wenigstens noch Reste
-vorhanden waren.“[1140]
-
-Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht,
-aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich
-z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr
-grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (_Galuan_) beisammen,
-und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt
-es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das
-Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das
-Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von
-den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die
-Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses
-nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht
-zu fügen.[1142] Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und
-den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten
-Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen
-Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber,
-allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der
-Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.[1143]
-
-Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der
-geschichtlichen Überlieferung, in +Stämme+; φυλή nannten sie die
-Griechen, _Tribus_ die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier,
-in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den _Luceres_
-bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an neben den _Ramnes_, den
-eigentlichen Latinern, und den _Tities_, Sabinern, als dritter Stamm
-vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete
-das Wort bloss: Abteilung eines Volkes, +ursprünglich+ jedoch Familie
-+oder+ Anhäufung von Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt
-mir wichtig, denn in der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände
-noch sehr gering war, fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der
-Abstammung zusammen. Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr
-diese Reinheit der Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die
-Mannesherrschaft schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter
-fremden Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens
-wenig zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem
-und thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als
-+reine+ Hellenen eingewandert, wenn sie auch +Herodot+ als reine
-Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall
-beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band
-der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete
-ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck
-findet. Nur ist es verkehrt, wie +Fustel de Coulanges+ und andere
-thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der
-Sippe zu halten, während er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist.
-Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine Sippe, +nicht weil+ sie
-um einen gemeinsamen Kult sich scharen, sondern sie scharen sich um
-diesen Kult weil sie ihrer gleichen Abstammung von einem gemeinsamen
-Vorfahren sich bewusst sind, weil sie mit Recht oder Unrecht an eine
-engere oder weitere Verwandtschaft untereinander glauben. Mit seinem
-Anschwellen spaltet sich der Stamm in grössere oder kleinere Verbände,
-deren jeder wiederum seinen eigenen Kult sich schafft und kraft des
-Abstammungsgefühles mit seinen Bruderverbänden je nach den gegebenen
-Umständen in genauerer oder loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem
-Stammeshäuptling ebenso wie dem Stammeskult ergeben ist. So stellt
-sich uns die Vereinigung dieser schwächeren Verbände allerdings wie
-ein Bund, eine Erweiterung der einzelnen Glieder dar, in welchem die
-nämliche Organisation in höherer Ordnung waltet, wie in dieser. In
-der That besass auch jede der vier attischen Phylen ihre besondere
-Schutzgottheit, die _Phylopatores_, die „Stammväter“, welche darum im
-Sinne des Totemismus natürlich auch die Eponymen, d. h. Namengeber
-der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre bestimmten Kultfeste,
-meist mit einem gemeinsamen Mahle aller Stammesmitglieder verbunden.
-Jeder Stamm stand unter einem Häuptling, dem φυλοβασιλεύς, dem
-_Tribunus_.[1146] Aber es sollte nicht vergessen werden, dass wenn
-der so gestaltete Stamm als Bund seiner Unterabteilungen erscheint, er
-dies doch erst geworden, +nachdem+ die Verhältnisse eine Gliederung
-notwendig gemacht.
-
-Solche Gliederungen waren in Griechenland die +Phratrien+ (φρατρία),
-deren jede Phyle drei zählte, in Rom die +Kurien+ (_Curia_), wovon
-zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann wieder
-je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je
-zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich
-Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem +unreinen+
-Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom _Gens_ geheissen,
-der Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre
-Häuptlinge; +Lippert+ hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in
-Althellas je ein „Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten
-sei.[1147] In Rom hatte jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, _Curio_,
-und alle zusammen einen Obervorsteher (_Curio maximus_). Von diesen
-Kurionen oder Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters
-(_Flamen curialis_) auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen
-(_Sacra_) verwaltet, die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch
-die griechische Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit,
-zu deren Ehren die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle
-versammelten. Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der
-rechtmässigen Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter
-entsprossen war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband
-umschlang, lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die
-blosse Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die
-Menschen gesellschaftlich und politisch zu vereinigen.
-
-Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος
-und _Gens_ der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten
-Kennzeichen gemein. Sie umfassen -- wie bei den Südslaven unserer
-Tage -- eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als
-Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in
-Griechenland sogenannten +Archon+ (Ἄρχων), welcher der Erbe des
-Patriarchats ist und, wie +Lippert+ glaubt, anfangs wahrscheinlich
-seine Würde der Wahl verdankte.[1148] Jedes Geschlecht besass wiederum
-seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste,
-und die verehrte Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung
-fast immer als irgend ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte
-jede römische _Gens_ jährlich wiederkehrende Festtage (_Feriae
-gentiliciae_) -- ihr „Sippenfest“ -- an welchen sie sich vereinigte,
-um der Schutzgottheit der _Gens_, den _Dii gentiles_, unter der
-Aufsicht der _Pontifices_ besondere Opfer (_Sacrificia gentilicia_
-oder _anniversaria_) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge in
-der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht
-heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren
-heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom
-Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer
-Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was
-+Fustel de Coulanges+ zu der irreführenden Behauptung verleitet: Die
-Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie
-allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie
-damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht
-aus religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff,
-waren das gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in
-welchen nur das weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft
-begründen konnte. Bei den Römern galt dagegen nur die _Agnatio_, die
-„zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der
-häusliche Kult nicht auf die natürliche Verwandtschaft durch die
-Weiber, welche als _Cognatio_ allmählich mit steigender Gesittung und
-Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung fand. Stets aber gingen
-in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die _Gentiles_, den Kognaten
-voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens selbst noch in späteren
-Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den Südslaven unbekannte
-Testament aufgekommen war, auch darin, dass die Gentilen denjenigen
-ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne Testament und Erben
-starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht hatten, einen ihrer
-Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen nicht
-selbst verwalten konnte, unter ihre _Cura_ oder _Tutela_ zu nehmen.
-Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in Griechenland
-und Rom das Sondereigentum, aber wenn +Fustel de Coulanges+ leugnet,
-dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe, so behauptet er
-Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In Griechenland
-wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste von
-Gemeinvermögen besessen und durch den Archon verwaltet zu haben. Auch
-deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches
-hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen,
-desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. +Phidon+ von Korinth, ein
-Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der
-Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war
-aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst
-verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem
-Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie
-in Griechenland, unzulässig,[1150] und +Mommsen+ hat gezeigt, wie die
-römischen _Gentes_ ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte
-Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht,
-lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren,
-beziehungsweise des _Pater_ Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur
-der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. +Letourneau+ gelangt
-daher mit +Laveleye+ zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas
-das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres
-nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den
-unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie
-wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange
-ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem
-Recht, was +Fustel de Coulanges+ für das in keinem römischen Gesetz
-erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er,
-aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien unbekannt
-gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die Erinnerung
-daran erlöschen.[1152]
-
-Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und _gens_)
-trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir
-in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass
-das Nämliche auch bei der _Gens_ zutraf, hat +Fustel de Coulanges+
-ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden
-beredt genug. Das Wort _Gens_ ist genau das nämliche Wort wie _Genus_,
-so sehr, dass man das eine für das andere setzen und z. B. _Gens
-Fabia_ ebenso wohl als _Genus Fabium_ sagen könnte; beide entsprechen
-dem Zeitworte _gignere_ und dem Hauptworte _Genitor_; ebenso wie
-γένος seinerseits γεννᾷν und γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt
-der Begriff der Abstammung. Die Griechen bezeichneten die Genossen
-eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch
-Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den
-Worten _Gens_ und γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und
-in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie
-sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich
-war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das
-Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das _Nomen gentilicium_,
-der Geschlechtsname, der stets mit _-ius_ endigt. Diesem wurde bei den
-Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das _Praenomen_,
-der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien,
-welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen
-(_Cognomen_) führten, und dieser wurde dem _Nomen gentilicium_ als
-dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier,
-Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist
-also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es
-hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben.
-Daraus geht hervor, was +Fustel de Coulanges+ mit Recht betont, dass
-das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen
-wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die
-_Joint-Family_ der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft.
-So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein
-strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die unter
-Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die
-Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt durch
-Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und
-die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets
-aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des
-Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien
-schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren
-Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche
-ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht
-mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft
-lebte fort in dem gemeinschaftlichen _Nomen gentilicium_.
-
-Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf
-denselben Ursprung zurück. +Mac Lennan+ hat es sehr wahrscheinlich
-gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer +vor+ dem
-Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für
-die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den
-Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die
-Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu
-einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand und die
-_Cognatio_, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte,
-ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also
-sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als Blutsverwandte
-zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische System sich
-Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets mit der
-Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte
-voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise
-der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren
-noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit
-vermag A. +Giraud-Teulon+ eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung
-der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit
-Unrecht hat man letzteren die _Gens_ absprechen wollen; das Geschlecht
-hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den
-Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer
-besassen ein _Nomen gentilicium_, Beinamen, sowie die Erbschafts- und
-Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den
-Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss
-ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die
-Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des
-Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. +Giraud-Teulon+ wagt nun
-die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme
-diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs
-zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die
-_Pagi_ der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten
-Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die
-vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms,
-die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese
-Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater
-nennen konnten, _qui patrem scire possunt_, und die, weil sie eben
-einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der
-_Gens patricia_ beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten
-Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden
-Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als
-_Patricii_ bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen
-im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche
-noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes
-waren also noch +natürliche+, nicht auf das agnatisch-religiöse Recht
-aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten Schriftsteller, dass
-anfangs die Plebejer noch nicht _patres familias_ waren; solche gab es
-bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die Vatergewalt
-allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging, organisierten
-sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der patrizischen Sippe
-und wurden von dieser als _Gentes minores_ anerkannt, aber einen
-religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit fiel
-auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder _Auspicia_
-noch _Sacra_. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten
-Stammvater; _patrem non habet_, sagte man von ihm, wenn auch sein
-leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens
-weder die rechte Ehe (_justum matrimonium_) noch die rechte Vermählung
-(_justae nuptiae_), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch
-nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier: _Connubia
-promiscua habent more ferarum_. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die
-Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen von
-Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde. Das
-Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der alten
-patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich nicht
-Eigentümer.[1155]
-
-
-[1066] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488-489.
-
-[1067] A. a. O. S. 490-491.
-
-[1068] Ausland 1868. S. 328.
-
-[1069] K. v. +Gerstenberg+, im Ausland 1866. S. 813.
-
-[1070] _Frarécheur_, der männliche Mitteilhaber bei einer Lehensteilung
-unter Geschwister; der Hauptlehenserbe war der _Parageur_, doch wird
-dieses Wort auch im Sinne einfach von Mitbelehnter gebraucht.
-
-[1071] +Léon Vanderkindere+. _Notice sur l'origine des magistrats
-communaux et sur l'organisation de la marke dans nos contrées au moyen
-âge._ Bruxelles 1874.
-
-[1072] Abgeleitet von _Drug_, Freund.
-
-[1073] +Valtazar Bogišić+. _Zbornik sadašnjih pravnih običaja u
-južnih Slovena._ Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass
-der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener
-Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter +Post+ in
-Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz bezeichnet. Ehe
-noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte +Bogišić+ ein
-schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das Gewohnheitsrecht
-der Slaven veröffentlicht (_Pravni običaji u Slovena._ Agram 1867).
-Seine Übereinstimmung mit +Post's+ leitenden Gedanken kenne ich
-aus dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten.
-+Bogišić+, aus Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und
-Professor an der Universität zu Odessa, hat soeben die Ausarbeitung des
-Zivilgesetzbuches für das Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit,
-die ihn viele Jahre in Anspruch nahm. Siehe darüber seine kleine
-Schrift: _A propos du code civil du Monténegro; quelques mots sur les
-principes et la méthode adoptés pour sa confection._ Paris 1886.
-
-[1074] Dr. Fr. S. +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.
-
-[1075] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S.
-477.
-
-[1076] +Krauss+. A. a. O. S. 2.
-
-[1077] A. a. O.
-
-[1078] A. a. O. S. 18-19.
-
-[1079] A. a. O. S. 57.
-
-[1080] +Krauss+. A. a. O. S. 33.
-
-[1081] A. a. O. S. 42.
-
-[1082] A. a. O. S. 40.
-
-[1083] A. a. O. S. 39.
-
-[1084] A. a. O. S. 38.
-
-[1085] +Krauss+. A. a. O. S. 51.
-
-[1086] A. a. O. S. 72.
-
-[1087] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 476.
-
-[1088] +Krauss+. A. a. O. S. 611.
-
-[1089] A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den
-Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die
-Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren,
-ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man
-ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten
-überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie
-beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze:
-
- „Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein.
- Gott gab das Herzen frei.
- Vom Herzen bis zum Minnepflegen
- Führt noch so mancher Schritt.“ (A. a. O. S. 608-609.)
-
-[1090] A. a. O. S. 619.
-
-[1091] +Krauss+. A. a. O. S. 624.
-
-[1092] A. a. O. S. 640.
-
-[1093] +Bogišić+ hielt das Wort _Zadruga_ für nicht volkstümlich, aber
-Dr. +Krauss+ fand es in Bosnien auch beim Volke lokalisiert und zwar
-bei den Katholiken in der Majevica und den Muhammedanern in Doljni
-Vakuf; sonst nicht.
-
-[1094] +Krauss+. A. a. O. S. 72.
-
-[1095] Der Erbtochtermann (_Domazet_) nimmt gewöhnlich den Zunamen
-des Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. a. O.
-S. 476.) Aus den angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum
-Erbtochtermann zu gewinnen.
-
-[1096] A. a. O. S. 598.
-
-[1097] +Krauss+. A. a. O. S. 76.
-
-[1098] A. a. O. S. 78.
-
-[1099] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 240.
-
-[1100] +Krauss+. A. a. O. S. 73.
-
-[1101] +Pachmann+. _Obytschnoje graschdanskoje pravo w Rossii._ St.
-Petersburg 1877-79. Bd. II. S. 2.
-
-[1102] Von _Rod_, Geschlecht, _Rodstwo_, Verwandtschaft.
-
-[1103] Von _Otjez_, Vater.
-
-[1104] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S.
-478-479.
-
-[1105] +Krauss+. A. a. O. S. 84.
-
-[1106] A. a. O. S. 80-81.
-
-[1107] A. a. O. S. 79.
-
-[1108] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 46.
-
-[1109] A. a. O. S. 488.
-
-[1110] Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe spricht,
-regelmässig in die Rede die Worte ein: _Da oprostiš moja žena_, d. h.:
-Sollst mir's vergeben, mein Weib. +Krauss+. A. a. O. S. 514. Wie bei
-den Moslemin, essen die Frauen auch niemals mit den Männern zusammen.
-
-[1111] +Krauss+. A. a. O. S. 90.
-
-[1112] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 483.
-
-[1113] +Krauss+. A. a. O. S. 478.
-
-[1114] A. a. O. S. 107.
-
-[1115] +Krauss+. A. a. O. S. 499.
-
-[1116] A. a. O. S. 579-580.
-
-[1117] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 481.
-
-[1118] +Gešov+. _Zadrugata v zapadna Blgarija._ Sofia 1888.
-
-[1119] +Krauss+. A. a. O. S. 66.
-
-[1120] Ausland 1866. S. 229.
-
-[1121] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 479.
-
-[1122] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 468.
-
-[1123] +V. Bogišić+. _De la forme dite „Inokosna“ de la famille rurale
-chez les Serbes et les Croates._ Paris 1884.
-
-[1124] +Bogišić+. A. a. O. S. 28-29.
-
-[1125] A. a. O. S. 34.
-
-[1126] +Spiridion Gopčević+. Oberalbanien und seine Liga. Leipzig 1881.
-S. 317.
-
-[1127] A. a. O. S. 444.
-
-[1128] Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen Mädchen,
-wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne Blutrache
-gegen die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich ihre
-Absicht kund -- +Mann+ werden zu wollen. In diesem Falle bringt der
-Pfarrer nach der Messe zur öffentlichen Kenntnis, dass die Jungfrau N.
-N. von nun an den männlichen Namen Džon, Gjergj, Dod (oder welcher ihr
-sonst gefiel) annehmen und daher künftig als „Mann“ zu betrachten sei.
-Sie kleidet sich dann in männliche Gewänder, nimmt die Waffen ihrer
-Verwandten und streicht als „Mann“ umher. Nur muss sich dieser neue
-Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien nicht -- schwanger zu
-werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge. (+Gopčević+. A. a. O. S.
-459-460.)
-
-[1129] A. a. O. S. 458.
-
-[1130] Vgl. altnordisch _Sifjar_, fem. plur. die Gesippen; gotisch
-_Sibja_, das verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = „Freundschaft“,
-Gemeinschaft; altsächsisch _Sibbja_, althochdeutsch _Sippja_,
-mittelhochdeutsch _Sippe_ = Friede, Bund, Verwandtschaft. Sanskrit
-_Sabbhá_, _Communitas_, daher _Sabhya_: zu einer Gemeinschaft gehörig,
-dann gesittet, anständig.
-
-[1131] +Sigmund Riezler+ im: Oberbayerischen Archiv für vaterländische
-Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59-60.
-
-[1132] +Riezler+. A. a. O. S. 57.
-
-[1133] +Felix Dahn+. Urgeschichte der germanischen und romanischen
-Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.
-
-[1134] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 209.
-
-[1135] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 289.
-
-[1136] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 436.
-
-[1137] A. a. O. S. 37.
-
-[1138] A. a. O. S. 105.
-
-[1139] A. a. O. S. 436.
-
-[1140] +Riezler+. A. a. O. S. 63.
-
-[1141] Ausland 1876. S. 165.
-
-[1142] Ausland 1866. S. 107.
-
-[1143] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 113.
-
-[1144] Dr. +Cornelius Fligier+. Die Urzeit von Hellas und Italien
-(Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).
-
-[1145] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 561.
-
-[1146] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 138.
-
-[1147] +Lippert+. A. a. O. S. 558.
-
-[1148] A. a. O.
-
-[1149] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 62.
-
-[1150] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 76.
-
-[1151] +Letourneau+. Sociologie. S. 401. 402.
-
-[1152] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 93.
-
-[1153] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 121.
-
-[1154] A. a. O. S. 124. 125.
-
-[1155] A. +Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ S. 218-231.
-
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-XXVIII.
-
-Die Altfamilie.
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-
-Werfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen
-des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir es
-stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der +Herrschaft+ beruhen.
-Gleichviel ob man es Sippe, Geschlecht, Gesamt- oder mit +Lippert+
-Altfamilie nenne, _Joint-Family_ der Engländer, immer ist es eine
-solche, welche unter einer Herrengewalt „Kind und Kegel“, alle nicht
-aus dem Hause getretenen Verwandten und alle dem Hause zugehörigen
-Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen Verbänden nichts anderes
-als „Herr“; es ist für das Wesen derselben gleichgültig, ob dieser
-„Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe wirklich verwandt ist;
-wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.[1156] Erst innerhalb
-+dieser+ grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl in die Hunderte gehen
-kann, bildet sich allmählich der Begriff der jüngeren Sonderfamilie,
-der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn M. +Lange+ sagt: „Der
-Staat ist aus der Familie erwachsen, indem die Familie auf natürliche
-Weise zum Geschlechte (_Gens_), das Geschlecht sich zum Stamme...
-erweiterte, bis durch die Vereinigung verschiedener Stämme das
-Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung der vorauszusetzenden
-patriarchalischen Zustände eintrat,“[1157] -- so ist diese ziemlich
-allgemein angenommene Darstellung dem Gange der Dinge gerade
-entgegengesetzt. Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, sondern der
-bisherige Endpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Auflösung
-der alten kopfreichen Verbände wird allerwärts, wie schon einmal
-bemerkt, durch die Vermehrung der Menschen eingeleitet, welche auch
-den Übergang vom Gemein- zum Sondereigentum notwendig machte. Unlösbar
-ist die Geschichte der Familie mit jener des Eigentums verflochten. So
-hängt denn Wahrung der alten Verbände oder Auflösung in Sonderfamilien
-vielfach mit den Beschäftigungen und Besitzverhältnissen zusammen.
-So wirkt z. B. der Ackerbau, dieser alte Boden des Matriarchats,
-zersetzend, das Nomadentum dagegen erhaltend auf die Sippe, den
-aristokratischen Geschlechtsverband.[1158] Auch politische Ursachen,
-besonders der Aufbau des Staates, führten, wie +Fustel de Coulanges+
-scharfsinnig nachgewiesen, zur Auflösung der Sippen. So lange jede
-derselben für sich lebte, konnte ihre Einheitlichkeit erhalten bleiben.
-Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer Geschlechter zu einem staatlichen
-Ganzen trat notwendig Zerfall ein. Das Vorrecht der Erstgeburt, in
-dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, verschwand, die einzelnen Glieder
-trennten sich, es kam zur Aufteilung des Gemeindebesitzes unter
-die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte nunmehr ihren eigenen
-Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere Interessen und ihre
-Unabhängigkeit. _Singuli singulas familias incipiunt habere_, sagt
-der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit stammt wohl auch die
-alte Redensart: _familiam ducere_, welche besagte, dass jemand aus der
-_Gens_ schied, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Die alte _Gens_,
-das Geschlecht, behielt dann bloss noch eine ideale, religiöse Geltung
-für diese abgetrennten Zweige.[1159]
-
-Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den
-patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung der
-volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie Hand in Hand,
-welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich der Mutter
-zuwies, eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar nicht zuliess.
-Aber auch noch im starren Patriarchate gehört das Kind durch das Band
-des Blutes zur Mutter, zum Vater nur nach dessen Herrschaftsrecht. Nach
-und nach änderte sich aber diese Auffassung und schlug sogar in ihr
-Gegenteil um. Mit der durch das Patriarchat verursachten Knechtung des
-Weibes entwickelte sich auch die Ansicht, dass die Natur der Frauen
-derjenigen der Männer untergeordnet, ja dass die Fortpflanzung des
-Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei
-eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Schon die Ägypter meinten,
-wie +Diodor+ bezeugt, dass der Vater die einzige Ursache der Zeugung
-sei, die Mutter aber dem Kinde nur Nahrung und Aufenthalt gewähre.
-Die gleiche Vorstellung entwickelte sich bei den Indiern, Hebräern,
-Griechen und, allerdings erst später, bei den Römern. Ja, noch +Thomas
-von Aquino+ (1225-1274) folgerte aus diesen Ansichten, dass dem Vater
-eine grössere Liebe als der Mutter gebühre. Gewann diese physiologische
-Vorstellung erst genügend Boden, so fiel mit ihr der Vaterbegriff nach
-zwei verschiedenen Seiten auseinander: neben den Vater der +Herrschaft+
-tritt ein Vater der +Verwandtschaft+.[1160] Damit musste auch ein
-neuartiger Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten
-innerhalb der Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um
-den jedesmaligen Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche
-einst +vor+ Entstehung irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter
-geordnet hatten.[1161]
-
-Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der
-physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände
-+veranlasst+ hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so
-mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie +Lippert+ bemerkt, bei jedem
-Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für sich
-verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. Wie
-wenig aber die erwähnte Umbildung die treibende Ursache gewesen,
-geht daraus hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir
-sie aus Hellas und Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der
-physiologischen Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der
-auch der Sippe eigenen Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste
-Sonderfamilie, auf welche ich +Lipperts+ Bezeichnung „Altfamilie“
-beschränken möchte, ist noch immer lediglich auf das +Besitz-+ und
-+Herrschafts+verhältnis gegründet, zum Unterschiede von der später
-entstandenen Neufamilie der väterlichen Verwandtschaft. Das Wort
-„Familie“ selbst hat keine andere Bedeutung, als „Eigentum“; es
-bezeichnete das Feld, das Haus, das Vermögen, die Sklaven,[1162]
-weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben einfach sagt: _familiam
-nancitor_. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin keinen anderen Sinn
-als den von Eigentum oder Wohnung.[1163]
-
-Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken die
-nämlichen Züge.[1164] Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies stets
-geschieht, seine besonderen Formen. Was nun +Hellas+ anbelangt, so
-muss man einen Unterschied machen zuerst zwischen der mythischen oder
-poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, wie es in +Homer+
-sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich fortsetzt, und dann der
-späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon an früherer Stelle betont,
-wie gerade in der älteren und roheren Zeit die Frauen unzweifelhaft
-eine höhere Stellung einnahmen, auch die Auffassung der Ehe eine sehr
-geläuterte war. Den Homerischen Menschen ist die Hausfrau noch durchaus
-nicht unterwürfige Dienerin und Lagergenossin des Mannes, sondern ihm
-gleichstehende Lebensgefährtin und in dem durch die Natur dem Weibe
-zugewiesenen Wirkungskreise ganz ebenso geachtet wie der Hausherr.
-Niemals sind auch jungfräuliche Keuschheit und eheliche Treue, die
-Zierden sowohl wie die Tugenden der vollkommensten Weiblichkeit,
-vortrefflicher dargestellt worden, als in den homerischen Gesängen,
-und wenn man sich auch gegenwärtig hält, dass die vorgeführten
-Gestalten dichterisch verklärt sind, so kann doch der Dichter unmöglich
-ganz zu seiner Zeit Undenkbares geschaffen haben. Ich meine die
-richtige Deutung dieser später abhanden gekommenen Wertschätzung des
-Weibes darin zu finden, dass sie eben noch ein Nachklang älterer,
-mutterrechtlicher Zustände in dem aufkommenden, aber noch nicht völlig
-entwickelten Patriarchate war. Denn zu gleicher Zeit war die Stellung
-der Frauen in vieler Hinsicht eine niedrige. Die Sitte, dem Vater der
-Braut ein Kaufgeld zu zahlen, herrschte allgemein. Die Männer scheinen
-auch dem Umgange mit Kebsinnen, ohne sich Zwang anzulegen, gehuldigt
-und in diesem Punkte geringen oder gar keinen Tadel erfahren zu haben,
-was deutlich schon auf patriarchalische Gepflogenheiten hinweist.
-Begeisterte Lobredner der Hellenen haben diese auch gepriesen wegen
-der Einführung der Einzelehe, welche von den ältesten Zeiten an der
-griechischen Gesittung ihre Überlegenheit über die ihr vorangegangenen
-asiatischen Zivilisationen gesichert habe. Wahr ist aber bloss, dass
-in Hellas nur +eine+ Frau rechtliche Geltung hatte, und diesen Zustand
-hat man trotz der zahlreich gehaltenen Kebsweiber als monogamisch
-bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben die Griechen bei der
-Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten Frau von den Nebenfrauen
-stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der gegenseitigen Beschränkung
-gelangten sie nie.[1165] Einer Kebsin Sohn zu sein, gereichte nicht zur
-Schande, war doch selbst Ulysses in dieser Lage.
-
-In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die
-Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch,
-wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht
-die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog
-sich vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der
-Altfamilie sich befestigte. Auch begegnen wir einem auffallenden
-Unterschiede in der Erziehung und Stellung der Frauen bei den
-einzelnen, nach Sitten, Denk- und Mundart allerdings sehr verschiedenen
-Stämmen der Griechen, und namentlich sehen wir das Weib in Athen
-ganz anders aufgefasst als in Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte
-zwischen den Verhältnissen der heroischen und der geschichtlichen Zeit
-verliert auch seine Schroffheit durch die Erwägung, dass wir ja bei
-Homer fast gar keine Nachrichten über die Zustände in den mittleren und
-unteren Volksschichten erfahren. Zudem musste der Unterschied zwischen
-den beiden Geschlechtern um so schärfer hervortreten, je mehr deren
-Interessen auseinander gingen.
-
-In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der
-Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde
-der Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem
-Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben.
-Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund
-der Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen -- in Athen heirateten
-die Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre
--- war noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie
-und den bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und
-edelsten Züge Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen
-Gefühle glühendster und innigster Liebe verherrlichten, so darf
-man eine solche Leidenschaft doch nicht im Sinne der Romantik sich
-denken. Die Auffassung der Griechen von der Liebe war eine ganz
-andere als die unsrige, eine wie bei den Morgenländern sinnlichere,
-leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem Boden des Natürlichen
-und verstieg sich nicht bis zu einer überschwänglichen Apotheose
-der Geliebten, war aber auch in ihrem ethischen Werte nicht so
-hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin alle Romantik
-ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es eben auf
-persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser die
-Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich starke
-Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift, welche
-dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter Vaterrecht
-zahlt nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein für allemal
-an den Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem Manne zu
-folgen, aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss, entgeht
-ihr der Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es durch Geburt
-und Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder der Vater einen
-entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und giebt diesen
-dem Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung eines neuen
-Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.[1166] Allen diesen
-Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen eigentlich nur
-als Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das Bestehen des Hauses
-und der Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes Übel. +Aristoteles+
-spricht es kurzweg aus, dass der Mann besser, das Weib schlechter sei,
-und +Plato+ ist der Ansicht, dass das Weib mehr zur Verschlagenheit
-und Schlauheit neige, und deshalb um so mehr gezügelt werden müsse,
-als die weibliche Natur in Bezug auf die Tugend schlechter sei als die
-männliche. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass dies bei den Griechen
-allgemeine Ansicht war. Unter solchen Umständen stand die Ehe im
-allgemeinen auch in keinem hohen Ansehen; sie war, wenngleich bei der
-Schliessung religiös geheiligt, +keine+ religiöse, noch weniger eine
-Einrichtung für sittliche Befriedigung persönlicher Neigung, sondern
-ein rechtlich-politisches Institut und galt für Pflicht, weil die
-Götter einen Nachwuchs von Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das
-Geschlecht Nachkommen bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu
-erhalten. Das erste Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen,
-dass Gatte und Gattin bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder
-aus der Ehe eines Bürgers und einer Nichtbürgerin waren illegitim
-und erbten nicht nach dem Vater, falls nicht eine formelle Adoption
-erfolgte. Verwandtschaft war kein Hindernis, kamen doch Ehen zwischen
-Halbgeschwistern vor, und bei entfernteren Verwandtschaftsgraden
-galt die Ehe sogar für wünschenswert. Vollbürger zu zeugen war also
-die Hauptsache; Hagestolze fielen, weil sie ihrer Bürgerpflicht
-nicht genügt, der Missachtung anheim; ja in Athen bestand selbst ein
-gesetzlicher Zwang zum Heiraten. Nicht freiwillig und von Natur,
-sondern durch das Gesetz gezwungen, bequemt man sich zum Heiraten und
-Kinderzeugen -- sagt +Plato+ ganz allgemein.[1167]
-
-Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den
-Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger
-gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt.
-Die Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra
-in einer an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit
-und unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug,
-sie zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit
-ähnlichen Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar
-Jünglinge und Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten
-konnte daher der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten
-Verpflichtung eigentlich gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als
-eine Form erscheinen, deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger
-für den Staat erfüllt wurde, wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater
-war. Denn der Gesetzgeber wollte, wie +Plutarch+ sagt, nicht, dass die
-Bürger eifersüchtig auf den ausschliessenden Gebrauch ihrer Frauen
-Anspruch machten; sie sollten vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit
-anderen teilen; ein älterer Mann sollte seine Gattin einem jüngeren auf
-einige Zeit überlassen, damit auch dieser Kinder mit ihr zeuge; und so
-galt es denn, wie +Polybius+ sagt, für schön und geschah häufig, dass
-ein Mann, der bereits mehrere Kinder von seiner Gattin hatte, diese nun
-auch einem seiner Freunde lieh.[1168] Die Polyandrie ging so weit, dass
-nach dem Zeugnisse des +Polybius+ drei oder vier Männer in Lakedämon
-+eine+ Frau gemeinschaftlich hatten.[1169]
-
-An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf noch
-weit ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen
-und augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen,
-nahmen allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf
-makellose Ehe hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter
-einer gesetzmässigen Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die
-Stelle der griechischen Frau in der Familie. Auf den Strassen werden
-wir in der Zeit des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer
-nur wenigen begegnen, soweit es sich um die besseren Stände handelt.
-Das Hüten des Hauses gilt als die erste Pflicht der Frau, und der
-Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis unter die Hausthür
-wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen der höchsten
-Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die von denen der
-Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren. Hier
-beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit Spinnen und
-Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten sich so gut als
-möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die Jungfrau in
-grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang mit Männern
-kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der jedoch den
-grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre es, gerade
-wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit gewesen,
-hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus betreten. Wie der
-Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach (γυναικωνῖτις), als eine
-Art Heiligtum betrachtet, das nur den nächsten männlichen Angehörigen
-zu betreten erlaubt war. Im Hause war die Frau als _Mesodoma_ völlige
-Gebieterin, ausserhalb desselben aber durften sich wenigstens die
-Frauen der höheren Stände nie ohne Vorwissen und ohne Begleitung
-einer Sklavin, auch nur unter gewissen Beschränkungen zeigen.[1170]
-In Sparta, wo freiere Ansichten walteten, gingen Verheiratete nie
-ohne Schleier aus. Durchaus orientalische Verhältnisse! Die Pflichten
-der Hausfrau waren natürlich verschieden, je nach dem Reichtume des
-Hausstandes; in der Regel aber hatte die Frau nebst der Überwachung
-des Gesindes auch die Bereitung der Mahlzeiten zu besorgen und
-kranke Familienmitglieder zu pflegen, sowie der Erziehung der
-Kinder obzuliegen, die aber bei den Mädchen, welche bloss zu Hause
-von der Mutter im Lesen und Schreiben und höchstens noch in der
-Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den Unterricht nur eine sehr
-mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine Täuschung nicht bestehen,
-dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in der Familie keine
-ethische und moralische Bedeutung zuerkannten, wenngleich es sicher
-nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis zwischen den Gatten
-im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie auch an solchen,
-in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als figürliche Rolle
-spielte.
-
-Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine
-sehr untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von
-Männern vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des
-eigenen Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als
-Unmündige, indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und
-andere Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste
-überstieg, ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer
-konnten angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung
-durch die Frau beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet,
-sich vom nächsten Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu
-nicht verstehen, so hatte er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und
-rechtlichen Bestimmungen blieben auch dann noch in Kraft, als nach
-dem peloponnesischen Kriege die sittlichen Zustände immer mehr in
-Verfall gerieten. Stets aber blieb der Mann der Herr und das unter
-allen Umständen anerkannte Oberhaupt des Hauses, unumschränkt in
-seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die Gattin zu verstossen,
-eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen, war im Grunde gar
-nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes gegeben, konnte
-die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre Zustimmung zu
-versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig wie eine
-Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament vermacht
-wurde. Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte
-und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier
-einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war,
-sie herauszubezahlen. Eine Ehe ohne Mitgift stand thatsächlich dem
-Konkubinate ziemlich gleich.[1171]
-
-Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene nach
-Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale
-preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam
-es doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der
-Mitgift, dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen oder
-durch Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch selbst
-+Plato+ und +Aristoteles+ vor diesen und ähnlichen Mitteln nicht nur
-nicht zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen. In Sparta, wo der
-Staat fast alles im Leben der Bürger regelte und streng beaufsichtigte,
-konnte der Vater das Neugeborene auch töten lassen, was bei
-schwächlichen oder krüppelhaften Kindern sogar geschehen musste, eine
-Massregel, welche die Heranbildung eines ebenso schönen als kräftigen
-und gesunden Menschenschlages zur Folge hatte. Auch Verstossung und
-Enterbung der Kinder, und zunächst der Söhne, war gesetzlich nicht
-verboten, wenngleich nur in besonderen Fällen gebilligt. Dagegen war
-es erwachsenen Söhnen gesetzlich gestattet eine Klage gegen den Vater
-anzustellen und ihn der Verwaltung des Familienvermögens entheben zu
-lassen, wenn er derselben aus Geistesschwäche nicht mehr gewachsen
-schien.
-
-Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische
-Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche
-der älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir
-ihrerseits wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates
-kennen. Doch stand die griechische Familie noch unter der Inokoština
-durch das Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht
-gestattet. Das Verhältnis zum Kebsweibe, zur _Pallake_ (παλλακή),
-war häufig ein vertragsmässiges und stand selbst unter dem Schutze
-des Gesetzes. Grösser noch war der Einfluss der Buhlerinnen, der
-+Hetären+ (ἑταίραι), auf das Familienleben. „Wir haben Hetären --
-sagte +Demosthenes+ -- für das Vergnügen, Konkubinen für die täglichen
-Bedürfnisse, Gattinnen aber, um uns rechtmässige Kinder zu geben und
-für das Innere des Hauses zu sorgen.“ Diese „Freundinnen“, welche von
-ihren flüchtigen Verbindungen lebten und zumeist aus den ausgesetzten
-Mädchen hervorgingen, scheinen in der Zeit vor den Perserkriegen
-noch selten gewesen zu sein; wegen des Einflusses, den ihre Bildung
-auf Kunst und Litteratur, namentlich in Athen, ausübte, sind sie
-ein beliebter Gegenstand ausführlicher Schilderungen geworden. Ich
-begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass Mädchen, welche zu diesem
-Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige Erziehung erhielten, wie
-sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern verweigert ward. So war
-die Buhlerin der hervorragendste und blendendste Typus der jonischen
-Weiblichkeit, und bei den Männern wenigstens war die Herrschaft der
-Leidenschaft beinahe unbeschränkt. Durch die wollüstige Verehrung der
-Aphrodite Pandemos und durch den unzüchtigen Erwerb der Hierodulen in
-deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe sogar eine Art religiöser Weihe.
-Alle Beschränkungen, welche Sitte und Brauch der ehrbaren Frau
-auferlegten, hatten auf die Hetären natürlich keinen Bezug. Übrigens
--- das sei nicht unbemerkt -- hat man nur mit Unrecht diese Damen
-der Halbwelt als die Krone nicht bloss der leiblichen, sondern auch
-der geistigen Bildung angesehen, denn jene durch Geist und Bildung,
-wie durch körperliche Schönheit hervorleuchtenden Hetären, von denen
-die Geschichte spricht, bildeten doch nur einen schwachen Bruchteil
-unter dem Heere der öffentlichen Dirnen, die bereits vor Solon zu
-Athen, aus Gründen, mit denen der heilige +Augustin+ übereinstimmt,
-von Staatswegen in öffentlichen Häusern (πορνεῖον, _dikterion_)
-untergebracht und besonders in allen Hafenstädten als unentbehrlich
-erachtet wurden.[1172] Nebst der Strenge, womit auf eheliche
-Nachkommenschaft gesehen wurde, veranlasste wohl auch die grosse
-Verbreitung unnatürlicher Laster bei den Ioniern diese solonische
-Massregel. Insbesondere gilt dies von der Knabenliebe (παιδεραστία),
-welche ohne Zweifel unter dem Einflusse der öffentlichen Spiele
-mit ihren vollständig nackten Gestalten entstand, ein Laster, von
-dem die angesehensten Männer und selbst Philosophen nicht nur ganz
-ungescheut wie von einem wesentlichen Elemente des griechischen Lebens
-sprachen, sondern das sie auch zu den erlaubten Freuden zählten und
-das sogar zu einer vom Staate geduldeten Erwerbsquelle der Jugend
-wurde. Die Knabenliebe war in ganz Hellas verbreitet, wurde aber am
-zügellosesten in Böotien und Ellis als etwas öffentlich Gebilligtes,
-am rücksichtsvollsten in Sparta getrieben, aber selbst da als
-Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar gesetzlich angeordnet. Dagegen
-fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur dass Keuschheit überhaupt
-als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt, waren auch die Frauen
-gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit, welche das Bestehen von
-Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte jemand in Sparta aber Kinder zu
-erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu belasten, so entlehnte man
-die Frau des Nachbars auf einige Zeit. Gegen zu starke Volksvermehrung,
-wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen zu beseitigen, stand in
-ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht in Übung, ohne sittliche
-Bedenken zu erwecken.[1173]
-
-Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der
-Altfamilie der +Römer+ zum Ausdruck, welche durchaus auf _Agnatio_,
-auf zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur
-Familie gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die _Cognatio_,
-die weitere, auf gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche
-Verwandtschaft. Die Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie,
-mochten sie auch von dem gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade
-entfernt sein. Sie allein hatten Anrechte auf die Erbschaft und die
-Übernahme von Vormundschaften, während eine zivilrechtliche Verbindung
-zwischen dem Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht
-bestand.
-
-In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung
-und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb
-man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der
-Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das
-Haar mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts,
-der Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende
-Eheform (_Coëmptio_) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte,
-dem Vater der Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben
-scheint,[1174] so ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen
-Verhältnissen, welches in der schon einmal besprochenen _Usus_-Ehe
-fortlebte.[1175] Da aber die römische Altfamilie auf der unumschränkten
-Machtvollkommenheit ihres Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine
-Gewalt über Leben und Tod der Frau und der Kinder zustand, so war
-das Weib auch in der Ususehe eigentlich nicht freier, denn anstatt
-unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb sie unter der nicht minder
-strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte doch in solchem
-Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern oder von
-ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine Frau
-das Züchtigungsrecht. In der _Coëmptio_-Ehe vollends war die Frau
-völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (_Manus_),
-d. h. sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem
-Patriziergeschlecht an, so ward die _Coëmptio_ durch die sogenannte
-_Confarreatio_ verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn
-Zeugen einen vom Pontifex des Jupiter gespendeten Kuchen aus feinstem
-Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die
-_justae nuptiae_, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der
-Patrizier blieb, erheischte nämlich die Weihe durch den Kult. Schon
-diese verschiedenen Eheformen hätten +Fustel de Coulanges+ vor dem
-Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der
-Religion abzuleiten,[1176] welche, ich wiederhole es, erst nachträglich
-heiligte, auch in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich
-herangebildet. Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe
-für älter, als die anderen Eheformen hält,[1177] so rührt dies daher,
-dass er, immer bloss die geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht,
-wie diese zu Symbolen herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen,
-thatsächlichen Zuständen entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z.
-B. die blosse Zeremonie des Raubes, der Scheinraub oder gar nur die
-daran mahnenden Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist
-aber völlig undenkbar, dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art
-den Menschen schon einmal den +wirklichen+ Weiberraub oder Mädchenkauf
-geboten hätten. Diese Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen
-Ursachen, niemals religiösen Anschauungen entspringen.
-
-Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, -- das
-Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des
-freien römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche
-unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit
-zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns
-schon im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn
-gelten die in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das _Jus
-connubii_, das Recht, eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner
-Eigenschaft als _Pater familias_ erkannten ihm Sitten und Gesetze
-Rechte zu, die ihm eine ganz eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt
-seines Hauses war er der Priester der Laren und befand sich, wie
-bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten Gewalt -- als Gatte über seine
-Frau (_manus_), als Vater über seine Kinder (_patria potestas_), als
-Herr über seine Sklaven (_dominica potestas_), während er für seine
-Person durchaus _sui juris_ dastand. Nach dem Willen der Römer sollte
-keinerlei Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann und
-seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes
-Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen
-sollten.[1178] Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit
-höherem Grade als aus der natürlichen Verwandtschaft das die Familie
-zusammenhaltende Band gemacht. Dem Vater +gehörten+ alle in seiner Ehe
-geborenen Kinder: _is pater est quem nuptiae demonstrant_. Uneheliche
-oder einer nicht gesetzlich anerkannten Verbindung entstammende Kinder
-hatten keinen Vater, sondern traten in die Stellung ein, in der ihre
-Mutter zur Zeit ihrer Entbindung sich befand. Die väterliche Gewalt
-schloss das Recht über Leben und Tod in sich. Nahm der Vater das zu
-seinen Füssen niedergelegte Neugeborene auf, so galt es fortan als
-anerkanntes Glied der Familie; liess er es liegen, so stiess er es
-damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem Verderben preisgegeben.
-Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater auch dann noch, wenn
-die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren. Umsomehr konnte er sie
-auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber den Söhnen erlosch erst
-dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft hatte, gegenüber den
-Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen dauerte sie jedesmal
-so lange, als der damit bekleidete Hausherr am Leben war und erstreckte
-sich über +alle+ seine Nachkommen in gerader Linie. Gleichviel wie
-alt und mit welcher Würde sie bekleidet waren, blieben die Kinder
-also andauernd in der Gewalt ihres Vaters, der über sie nicht weniger
-bestimmt gebieten konnte, wie über seinen toten Besitz oder seine
-Sklaven, und selbst das Recht hatte, in ihre liebsten Neigungen, ja
-sogar in die Verhältnisse der von ihnen neugegründeten Familie störend
-einzugreifen. Im Hause diente das Kind sozusagen als ein Werkzeug des
-Erwerbs: es erwarb für den Vater und konnte kein persönliches, kein
-selbständiges Eigentum besitzen. +Zu wirklichem+ Eigentum gelangte
-der Sohn erst durch das _Peculium castrense_, durch das Sondergut
-oder die Ersparnisse, die er als Soldat gewonnen hatte; in späterer
-Zeit auch durch das _Peculium quasi castrense_, das im öffentlichen
-Dienste erworbene Vermögen. Waren in einer Familie, richtiger Ehe,
-keine Kinder vorhanden, so konnte der Hausherr einen Adoptivsohn
-wählen, denn ein Sohn war nicht bloss ein Arbeiter für die Familie,
-sondern auch eine neue Gewähr für die Fortdauer des Stammes, ein Pfand
-dafür, dass der Dienst der Manen des Hauses niemals erlöschen, dass
-die _Sacra gentilicia_ niemals ihre gewohnten Opfer vermissen würden.
-Daher trat auch der Adoptivsohn in den Kult seiner neuen Familie ein.
-Die Römer kannten zwei Arten der Adoption, nämlich die „Ankindung“ im
-eigentlichen Sinne des Wortes und die Adrogation, je nachdem es sich
-um Kinder (_alieni juris_), die noch unter väterlicher Gewalt standen,
-oder um durchaus selbständige Bürger (_sui juris_) handelte. Wenn, was
-zuweilen vorkam, der neu „Adrogierte“ bereits selbst Kinder hatte, so
-gingen auch diese, wie sein Vermögen, mit ihm zugleich in die Gewalt
-des Adoptivvaters über, der dadurch mit einem Male Vater und Grossvater
-wurde. Der aus einer rechtmässig geschlossenen Ehe und aus der Adoption
-wie aus der Adrogation entsprungenen väterlichen Gewalt unterstanden
-endlich auch die aus einem später in eine gültige Ehe umgewandelten
-Konkubinat hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.[1179]
-
-Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng
-eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam
-und wurde als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es
-dem Manne frei, sich seiner Sklavinnen als Konkubinen[1180] zu
-bedienen. Eigentliche Polygamie war mit dem Wesen der römischen Ehe
-unverträglich. Der Gründung eines Haushalts ging keine lange Einleitung
-voraus. Das Gefühl hatte bei einer Eheschliessung fast gar kein Wort
-mitzusprechen, und was wir „den Hof machen“ nennen, war bei den Römern
-bis ins vierte Jahrhundert völlig unbekannt. Man heiratete sich, ohne
-sich zu kennen, ja vielfach ohne vor der Verlobung sich gesehen zu
-haben. Die Sache wurde von den Eltern abgemacht, die Töchter oft schon
-als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in welchem die bis dahin in
-ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen Mädchen heirateten,
-nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten. Gesetzlich war dieses
-Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch wollte, dass man bis
-zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die äusserste Grenze,
-die man nicht überschreiten durfte. Die Männer verheirateten sich
-gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre Gatten
-aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand
-gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr
-zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im
-Sinne des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein _Peregrinus_
-(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die
-Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen
-erhielt nämlich schon Mitgift (_Dos_), welche in der älteren Zeit in
-die Gewalt des Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit,
-Jugend und Rang ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt.
-War die Frage der Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche
-Verlobung (_Sponsalia_) mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie
-änderte in den Verhältnissen der zukünftigen Gatten nichts; sie lernten
-sich jetzt ebenso wenig kennen als vorher; ein bräutliches Verhältnis
-gab es nicht; so wenig wie die Griechen besassen die Römer einen
-Ausdruck für Braut.[1181] Nach der Verlobung beschäftigte man sich mit
-der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war. Wenn der Heiratsvertrag
-(_Instrumentum dotale_) von beiden Seiten angenommen und die Zustimmung
-zu der neuen Verbindung von den jungen Brautleuten oder jenen, die
-über sie zu verfügen hatten, ausgesprochen war, galt die römische
-Ehe als gesetzmässig geschlossen. Keine bürgerliche oder geistliche
-Behörde hatte daran teilzunehmen, lediglich die Confarreatio-Ehe
-in Patrizierfamilien ausgenommen, welche von Seiten des _Pontifex
-Maximus_ und des _Flamen Dialis_ durch ein Opfer geweiht wurde. Wenn
-der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des Bräutigams ankam, nahm
-letzterer an der Schwelle von der Braut die Erklärung entgegen: _Ubi tu
-Gajus, ego Gaja_; darauf erfolgte die Verzehrung des Hochzeitskuchens
-(_Far_), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und Hausgötter der
-Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte die junge
-Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen waren
-fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die junge
-Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als _Domina_ an
-und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die
-junge „Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden
-von der Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie
-heute, an dessen amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand
-ihm als _Mater familias_ ratgebend zur Seite, beteiligte sich an
-den öffentlichen Festen und an den Gastmählern, war die Vorsteherin
-des Haushaltes und hatte am häuslichen Herde die _Sacra privata_ zu
-vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe als eine freiwillige
-Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zu inniger
-Lebensgemeinschaft (_Consortium omnis vitae_) auf, deren Zweck zugleich
-Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war,
-sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir
-dem im ganzen Altertum nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie
-nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als
-Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von
-Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die
-Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des
-letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen
-mit ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr
-gegenüber ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf
-frischer That in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau
-nicht in der „Hand“ des Gatten, so begnügte er sich, sie zu verstossen,
-ihren Angehörigen die Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in
-Rom das Vergehen des Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst,
-wenn der Mann die Frau eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des
-Ehebruchs.[1182] In Sachen des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls
-als Tochter des Hauses behandelt. Überlebte sie den Gatten, so erhielt
-sie für sich ihr Eingebrachtes und ein Erbschaftsanteil, wie er auf
-die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem Manne und kinderlos,
-so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in Sachen der Mitgift
-ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von zehn Monaten
-nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe schreiten,
-und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit besonderer
-Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der Herrschaft des
-ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau _sui juris_, für
-Lebenszeit unter Vormundschaft.[1183]
-
-Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe
-gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und
-den ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau
-besserte sich nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen
-die alten starren Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die
-fortschreitende Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere
-Geschichte der Römer, insbesondere unter dem Kaiserreiche, zeigt die
-Altfamilie in ihrer allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage,
-wie sie zuletzt durch das Christentum ausgebildet wurde, begriffen.
-Als Zeiten des Sittenverfalls brandmarken sie die Geschichtsschreiber;
-gerade aus ihnen ging aber die moderne Familie als neuer Phönix hervor;
-ja sie sind gewissermassen eine +notwendige Vorbedingung+ dazu gewesen.
-Stets, wie wir sahen, hat die Stellung des Weibes, seine Freiheit oder
-Unfreiheit, auch die Gestaltung der Familie selbst bedingt. Wo der
-Mann Herr der Gattin ist, herrscht er auch über Kinder und Familie.
-Seine _patria potestas_ steigt und sinkt mit seiner ehelichen Gewalt.
-Indem das Weib derselben sich, wenn auch schliesslich auf Kosten der
-Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch die väterliche Autorität, auf
-welcher die Altfamilie beruhte.
-
-Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen,
-kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet,
-dass es wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige
-Eigentum war, welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten
-Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“
-zur Geltung, wonach die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und
-damit war ein wesentlicher Fortschritt in ihrer Befreiung von der
-Mannesherrschaft angebahnt. Zugleich ward nun ermöglicht, was früher
-unmöglich gewesen: die Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben
-ist, dass erst im Jahre 520 der Stadt die erste Ehescheidung daselbst
-vorgekommen sein soll, so waren dieselben doch gewiss höchst selten.
-Desto häufiger wurden sie seit den punischen Kriegen, wobei man als
-Grund zur Trennung Unverträglichkeit des Charakters geltend machte.
-Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu erregen; jeder Teil nahm, was
-eben früher nicht anging, sein Eigentum an sich, um fortan wieder
-nach seinem Geschmack zu leben. War die Bewegung der Römerin in der
-Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so begünstigte sie noch
-wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung in das bis dahin
-einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben Roms. Die
-Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten Anteil, und
-eine eigentümliche Erscheinung sind die geistreichen Frauenzirkel,
-welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren Lebens in Rom
-waren. Diese wachsende Gesittung konnte die Selbständigkeit des Weibes
-nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen, jedoch heiligen
-Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer bedenklichen
-Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der ehelichen Bande
-unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in geschlechtlichen
-Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen begann. Indes
-nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten Menschenaltern
-der Republik waren die Ehescheidungen und Wiedervermählungen an der
-Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre Jahre nicht nach der
-Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem die Frauen
-immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und steigende
-Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe als eine
-Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q.
-Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr
-Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand
-wie die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle
-Arten von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar
-musste durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half;
-Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite
-Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.
-
-Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem
-Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten
-Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand
-die Mündigung (_Emancipatio_) der Weiber in den höheren Kreisen
-thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber
-der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange
-schreibt:
-
- Barbarische Liebe
- Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie
- Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.
- Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!
- Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,
- Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern
- Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet
- Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König
- Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter --
-
-so sei nicht vergessen, dass bei +Lucan+ wie im „Satyricon“ des
-+Petronius+ u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche
-durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute
-die Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen
-einzelner Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie
-jedes Volk der Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit.
-Knabenliebe ging im Schwange und die grössten Männer der Republik
-machten aus ihr kein Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und
-der Schenken boten zur Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst
-Rom kannte doch in grosser Anzahl auch Frauen anderer Art, während in
-den Provinzen, und sogar in der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge
-waltete. Auf den erhaltenen Grabinschriften spricht sich oft ein
-inniges Verhältnis der beiden Gatten aus, und häufiger als man annehmen
-sollte, sind die _Univirae_, die Witwen, die nur einem Manne angehört
-hatten.[1184] Schon im Zeitalter der Antonine (138-180 n. Chr.) ist
-die durch so grosse Massen schnell und auf schlimmem Wege gewonnener
-Reichtümer in Unordnung geratene römische Gesellschaft wieder zu
-sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe gekommen. Offenbar hatte sie
-einen ähnlichen Charakter angenommen, wie alle Teile der menschlichen
-Gesellschaft, die eine hohe Stufe des Reichtums, der geistigen Kultur
-und der Verfeinerung erreicht haben. So begegnen wir auch bei ihr
-schmachvollen Lastern und erhabener Tugend, wüsten Ausschweifungen
-und strengster Sittlichkeit.[1185] Aber die Familie hatte eine
-Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des Weibes, zu
-deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung mit
-ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig
-beigetragen hatte.
-
-Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere Ehe
-Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes
-Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen
-war. Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung
-vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher
-gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen
-beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus
-gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete
-Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig
-betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter
-jener ihres Gatten. Die alte _patria potestas_ hatte sich vollständig
-überlebt, und die praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art
-von Eheschliessung war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der
-Frau. Nur ihre Mitgift ging in das Vermögen des Mannes über, aber
-nicht einmal an diese war sein Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab
-und Gut behielt die Frau als Eigentum und rechtlich stand dem Manne
-nicht einmal dessen Niessbrauch zu.[1186] Sie hatte also das freie
-Verfügungsrecht sowohl über ihr eingebrachtes Vermögen als über das,
-was ihr später aus der Erbschaft ihres Vaters zufiel.[1187] Auf solche
-Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des römischen Reichtums in den
-unbeschränkten Besitz der Frauen über, welche dann im eigentlichsten
-Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer Gatten wurden. So erlangten
-die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von Freiheit und Würde, den sie
-später einbüssten und niemals ganz wieder erlangten. Die Verfassung der
-Familie hatte dergestalt eine vollständige Umwälzung erlitten. Anstatt
-auf dem alten Grundsatz der unumschränkten Mannesherrschaft, war sie
-auf dem der gleichen Berechtigung der Frau aufgebaut. Die gesetzliche
-Stellung der Frau war eine völlig unabhängige geworden, während ihre
-gesellschaftliche Stellung eine höchst geachtete war.[1188] Schon
-Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der Seitenverwandten
-männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit dem dritten
-Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft gegenüber
-Frauen _sui juris_, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten,
-überhaupt nicht mehr die Rede.[1189] Aber die völlige Aufhebung der die
-natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft
-fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der
-christlichen Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst
-der Boden für Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen.
-
-
-[1156] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 218-219.
-
-[1157] M. +Lange+. Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd. I. S. 90.
-
-[1158] +Lippert+. A. a. O. S. 221.
-
-[1159] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 301-306.
-
-[1160] +Lippert+. A. a. O. S. 150.
-
-[1161] A. a. O. S. 219.
-
-[1162] _Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel dicitur,
-unde et familia vocata_ sagt +Paulus Diaconus+.
-
-[1163] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 122.
-
-[1164] Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und besonders
-der Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer Untersuchungen
-geworden und es liegen umfangreiche Werke darüber vor. Ich
-beschränke mich daher in obigem auf die für die Zwecke meines Buches
-unentbehrlichsten Umrisse.
-
-[1165] +Lippert+. A. a. O. S. 145.
-
-[1166] +Lippert+. A. a. O. S. 167.
-
-[1167] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 681.
-
-[1168] Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine Frau
-Xantippe dem Alkibiades lieh.
-
-[1169] A. a. O. S. 682.
-
-[1170] +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Zweite Abteil. I. Bd. Leipzig
-1876. S. 5.
-
-[1171] +Döllinger+. A. a. O. S. 683.
-
-[1172] Ausführlicheres siehe bei: +Forbiger+. Hellas und Rom. A. a. O.
-S. 280-283.
-
-[1173] Um Fehlgeburten zu bewirken wurden _Pessaria_, die aus Honig und
-Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt (Archiv für
-Anthropologie Bd. V. S. 451).
-
-[1174] +William Edward Hartpole Lecky+. Sittengeschichte Europas von
-Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H. +Jolowicz+.
-Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249.
-
-[1175] Siehe oben S. 304.
-
-[1176] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 40.
-
-[1177] A. a. O. S. 47.
-
-[1178] +Duruy+. Geschichte des römischen Kaiserreichs. Bd. III. S. 6.
-
-[1179] +Duruy+. A. a. O. S. 7-23.
-
-[1180] Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige wenige
-Jahre eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen bestanden;
-unter dem Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden sie
-gesetzlich anerkannt und das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die
-Benennung _Concubina_ bezeichnete im Kaiserreiche „Frau“ im streng
-gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im wesentlichen eine Form der
-Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine eine „Frau“ oder noch
-eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des Ehebruchs schuldig.
-Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede Feierlichkeit
-geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also eine
-„Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen
-Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich
-keine Ehe eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen
-anerkannten und ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes
-teilte, dass sie keine Mitgift brachte und dass die Kinder im Range der
-Mutter verblieben und von der Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren.
-
-[1181] +Ludwig Friedländer+. Darstellungen aus der Sittengeschichte
-Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der Antonine. Leipzig
-1862. Bd. I. S. 269.
-
-[1182] +Duruy+. A. a. O. S. 25-50.
-
-[1183] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 702.
-
-[1184] Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens zur
-Zeit der Antonine siehe bei +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Erste
-Abteilung. Bd. I. S. 308-336.
-
-[1185] +Duruy+. A. a. O. S. 505-506.
-
-[1186] +Friedländer+. A. a. O. S. 273.
-
-[1187] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254.
-
-[1188] +Lecky+. A. a. O. S. 255.
-
-[1189] +Duruy+. A. a. O. S. 51.
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-XXIX.
-
-Entwicklung der modernen Ehe und Familie.
-
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-Der durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der
-Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im
-Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus
-einem vorwiegend +rechtlichen+ ein vorwiegend +religiös-sittlicher+
-geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden
-Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen
-Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige
-der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.
-
-Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten
-Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht noch
-bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen wir,
-galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen
-Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten
-Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende,
-entschiedene Auftreten für die +Gegenseitigkeit+ jener Pflicht
-ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen
-auferlegt war. Nach des +Aristoteles+ Vorbilde suchten +Plutarch+ und
-+Seneca+, beide im ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der
-schärfsten und unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der
-Ehe dieselbe Treue gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von
-ihnen erwarteten. Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss
-im römischen Leben, dass der grosse Jurist +Ulpian+ (gest. 228 n. Chr.)
-sie als gesetzliche Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das
-Emporblühen der neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die
-Anschauung, dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse
-seien und alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen
-bestehe. Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht
-von der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor
-und Philosoph +Dion Chrysostomos+ (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.)
-verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde.
-Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht,
-sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit
-Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter
-der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als
-die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen
-Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum
-ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze
-zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen
-Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche
-Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]
-
-So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von
-der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die
-Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der
-Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten
-Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite
-betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der
-Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein
-niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit
-zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und
-Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als
-einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit
-anstreben, entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe
-sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis
-der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide
-Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren.
-Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr
-natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten
-Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,[1191]
-als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben
-müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts
-ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien.
-Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit
-der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige
-Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII.
-(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher
-Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075
-erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.[1193]
-
-Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke
-Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite
-Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen,
-ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten
-und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die
-Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der
-menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber
-aufs nachdrücklichste.[1194] +Athanagoras+ im zweiten Jahrhundert
-nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen
-Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung
-ward endlich durch die Autorität +Augustins+ dahin entschieden,
-dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder
-heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss
-bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat
-Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch
-wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt;
-erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen
-Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im
-bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso
-lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren
-Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im
-heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt
-abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach
-kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich;
-es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der
-Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht
-auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe
-liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte.
-So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der
-Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche
-Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit
-weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel
-schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert
-unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo
-die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit _Sacramentum_
-übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und
-noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben
-Sakramente an.
-
-Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen
-religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie,
-zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum
-die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet
-vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre
-Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss
-geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums
-Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der
-heilige +Augustin+ sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht
-verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang
-der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In
-der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass
-der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden
-gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung
-auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt
-weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es
-als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass
-alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen
-strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen
-Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich
-erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das
-Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas
-Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem
-nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma
-als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen
-und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese
-in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die
-von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider
-Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein
-der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart,
-welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab
-hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt
-sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive
-Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt
-ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung
-hervor, dass die lebenslängliche Verbindung +eines+ Mannes und +einer+
-Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des
-Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer
-intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]
-
-Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für
-die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen
-und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der
-natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter
-Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der
-Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten
-Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich
-wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt,
-sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib
-gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung
-vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung
-beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck:
-in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies
-aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem
-natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der
-zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die
-Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und
-wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den
-Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so
-bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend
-+Lecky+, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer
-schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben,
-und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen
-der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach
-der andern Seite hin war das +Minnewesen+ des Mittelalters eine
-Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln
-an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der
-natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und
-cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu
-einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201]
-Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland
-ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde
-Blume aufgeblüht: die Empfindung der +Liebe+, der den Geschlechtstrieb
-veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung
-die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen
-Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit
-der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt,
-als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und
-jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche,
-der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie
-alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser
-Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz
-und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,
-welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz
-und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener
-rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle
-Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des
-Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften
-Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen
-Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend,
-Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den
-Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst,
-welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm
-gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu
-erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem
-Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem
-Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität
-und Reinheit -- aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein
-und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils
-vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von
-den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich
-platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren
-denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe
-musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und
-wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist
-es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den
-Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue
-Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit.
-Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten
-und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe
-Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder,
-wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst
-und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber.
-Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben
-erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine
-Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel
-ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes
-seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei
-ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur
-in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele
-im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen
-auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz,
-geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die
-alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei
-gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste
-Begierde hinab. +Guibert+ von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen
-folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn
-sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam
-zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten
-sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei
-anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer
-gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen
-nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche
-auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen
-kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben
-geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren,
-suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die
-Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht
-übertrieben.
-
-Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind
-das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die
-Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies
-+eine+ Gefühl der Liebe, bemerkt +Gervinus+, diese Bereitwilligkeit
-in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte
-Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens,
-warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum
-erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden
-Stellung, welche sie heute noch in der Familie einnimmt, wonach sie die
-eine Hälfte des menschlichen Lebens, das Gemüt und die Häuslichkeit,
-auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist die gesellschaftliche
-Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe trotz ihrer
-rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher unmündig
-und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere
-Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche
-Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas
-Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten
-Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen
-Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau
-von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus
-nicht aus ihrer rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie
-blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der
-ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere
-Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen
-Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung
-und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten
-viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend
-beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl
-zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig
-untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall,
-wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten
-Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten,
-sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207]
-Der Grundsatz: _Mulier taceat in ecclesia_ galt auch im Rechtsleben.
-Nur so viel war gegenüber den Zuständen im Altertume gewonnen, dass die
-Familie nicht mehr bloss auf der Agnation sich aufbaute, sondern auch
-die Verwandtschaft der weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in
-ihre Rechte trat.
-
-Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert
-die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in
-immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben
-aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte,
-es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue
-Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und
-gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so
-dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die
-bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.[1208] Erst in dieser
-späten Zeit wuchs der Begriff der +Familie+ zu dem heran, was sie
-uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft
-ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der
-Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der
-so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche,
-sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur
-wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze
-des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen,
-harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze
-zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals
-und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine
-bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch
-die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche
-die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen
-bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation,
-indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die
-Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis,
-das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen
-zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.
-
-Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens,
-wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche
-Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters
-und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und
-führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und
-abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit
-verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr
-Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde
-gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche
-und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die
-Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht
-erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und
-ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche
-Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es
-erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte,
-das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu
-lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene
-Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.
-
-Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es
-sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren
-die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein
-kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese
-Frage am besten beantworten.
-
-
-[1190] +Lecky+. A. a. O. S. 261-266.
-
-[1191] +Johannes Jansen+ erläutert dies dahin, dass allerdings solche,
-welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen
-wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres
-Priestertums Frauen nahmen. (+Joh. Jansen+. Geschichte des deutschen
-Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S.
-184.)
-
-[1192] +Lecky+. A. a. O. S. 268-278.
-
-[1193] +Hans Prutz+. Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter.
-Berlin 1885. Bd. I. S. 354.
-
-[1194] +Lecky+. A. a. O. S. 272-273.
-
-[1195] Matthäus 19, 8. 9.
-
-[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis
-mit einem und demselben Worte: _Sponsalia_, und lässt das Verlöbnis
-(_Sponsalia de futuro_) schon durch die fleischliche Verbindung der
-Verlobten von selbst zur Ehe (_Sponsalia de praesenti_) werden.
-
-[1197] Ephes. 5, 32.
-
-[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche
-gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der
-Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in
-einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In noch späterer
-Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die halborientalische
-Haremswirtschaft, die schon in der normannischen Zeit dort üblich
-gewesen war (H. +Prutz+. A. a. O. S. 607). Der oft angeführte Fall
-von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von
-+Tettau+ Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso
-wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon
-von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen
-ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch
-die Vielweiberei öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger,
-Dionysius Melander, welcher selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog
-die Trauung mit der zweiten Frau. Dass viele Reformatoren die
-Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum abzustreiten sein.
-Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein rechter
-Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber
-nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan
-van Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft
-Mansfeld vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein
-Mann oder Weib zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen
-Frieden ward Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss
-gesetzlich erlaubt, sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der
-fränkische Kreistag zu Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden
-Beschluss, der wörtlich nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem
-Mannsspersonen 2 Weyber zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle
-und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters
-ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und
-vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender Diskretion und versorg
-befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu
-nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge,
-sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser
-Beschluss gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln.
-In jüngster Zeit haben bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen
-Zustände thatsächlich auf Vielweiberei gegründet.
-
-[1199] +Lecky+. A. a. O. S. 290.
-
-[1200] +Lecky+. A. a. O. S. 309.
-
-[1201] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 53.
-
-[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle
-anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich
-heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends
-der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer
-eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz wesentlich
-modifizierten Bildung.
-
-[1203] +Jakob Falke+. Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des
-Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.
-
-[1204] A. a. O. S. 58.
-
-[1205] +Alwin Schultz+. Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.
-Leipzig 1879-80. Bd. I. S. 451.
-
-[1206] +Falke+. A. a. O. S. 74.
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-[1207] +Lecky+. A. a. O. S. 284.
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-[1208] +Falke+. A. a. O. S. 172.
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-XXX.
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-Rückblick und Ausblick.
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-In den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen
-Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der
-andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend.
-Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer
-gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener
-Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente,
-wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe,
-keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder,
-blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in
-dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später
-die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das
-Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter
-eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren
-Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine
-Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist
-mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe
-bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich
-die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als
-dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach
-tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge
-hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren Kinder, als deren
-nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die
-Schwesterkinder.
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-Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete,
-desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche.
-Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes
-des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber
-fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem
-eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten
-sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der
-Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst.
-Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich
-sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die
-friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt.
-Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild
-herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede
-Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam,
-die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte
-Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der
-Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal
-polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten
-Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den
-Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als
-sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche
-geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des
-Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen
-Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden
-Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt
-sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht.
-Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer
-Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort,
-bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach
-dem Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht.
-Noch kannte diese Zeit nur Vater+rechte+, keine Vater+pflichten+,
-so wenig als Vaterliebe. In diesen Anschauungen erstarkte die
-väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die
-Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen
-befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine
-gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die
-natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die
-künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn,
-und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen
-Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon
-eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die
-Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf
-umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr
-die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern
-hatte den gesellschaftlichen Zweck, +rechtmässige+ Erben zu schaffen
-und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich
-solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr
-war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich
-vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe
-herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte
-Klassen.
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-Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen
-der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,
-ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.
-Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen
-Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft
-trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere
-Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern
-bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft
-unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen.
-Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das
-Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des
-Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser
-Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und
-Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher untergeordnet
-und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem
-nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk,
-Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs
-und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe
-gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war
-freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche
-vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe
-aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation
-beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte
-man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts
-als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der
-einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.
-Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern
-Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der
-Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt
-sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die
-polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu
-können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge
-Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders
-ihrer männlichen Hälfte.
-
-In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder
-sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt
-über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der
-+Liebe+, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer
-zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen
-Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die
-Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im
-Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung
-dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit
-bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich
-uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten
-Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des Gegensatzes
-von Mann und Weib keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt
-nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die sinnliche
-Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man sie nach
-vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum mehr als
-die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel lässt sich
-sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald das andere
-im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit gänzlich. Ja
-den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche Mensch je nach
-dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der geistige je
-nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der Liebe
-entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun schon
-längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand
-in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich,
-dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer
-enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen
-der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn
-sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum
-vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als
-einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch
-nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die
-sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der
-Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem
-Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie
-sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit,
-die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch,
-mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen,
-und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient
-ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher
-dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in
-Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen
-Verbindungen den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen
-schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres
-ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das
-kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das
-spanische Sprichwort sagt: _Quien se casa por amores ha de vivir con
-dolores_ (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn
-nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“
-beansprucht, sagt +Julius Duboc+, so muss ihr auch das ganze Leben
-des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst
-und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt
-erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche
-stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und
-Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die
-Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht
-aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise,
-welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und
-zu fühlen gelernt hat.
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-Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar
-viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu
-läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso
-unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende
-Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit
-dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss
-die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger
-Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen
-nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf.
-Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit
-der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die
-Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des
-Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der +Staat+ entstanden und
-unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die Bürger
-eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als die
-Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte der
-Familie als einer sozialen und sittlichen Macht zurücktreten zu
-Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer
-Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die
-bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt
-unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts
-führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen
-Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in
-England, allerdings nur vorübergehend, die +Zivilehe+ eingeführt. Dem
-Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend,
-machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von
-Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über.
-Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser
-heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und
-Gewissensfreiheit.
-
-Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei
-den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und
-Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses
-Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den
-grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders
-als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners
-oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich
-die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche
-einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden;
-in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen
-Akt selbst gesehen.[1211] Massgebend für alle bleibt aber jeweils
-die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen
-Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die
-christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach
-das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach in
-Unmündigkeit[1212] verharrt. Während jedoch in England +John Stuart
-Mill+ nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte,
-erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten
-Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen,
-baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder
-auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung
-der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch
-wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich
-im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die
-Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht
-mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt
-ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die
-Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer
-wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der
-Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind
-in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des
-Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der
-Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine
-Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl
-aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist
-unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen
-zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere
-Zahl der Geburten immer kleiner werden.
-
-So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende
-Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für
-Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst.
-Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen
-und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses
-Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss
-den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich
-Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als
-eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal
-schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine
-Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung
-von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit
-geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz
-auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage
-Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von
-individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein
-Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine
-Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände
-desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der
-Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht
-gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not
-zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon
-und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte
-bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und
-fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen-
-und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen
-zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr
-erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die
-Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das
-Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der
-Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer
-jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form
-der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ -- was nebenbei bemerkt
-das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen
-Entwicklung ist -- „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur
-grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich
-gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und
-Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe
-durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe
-als gegensätzlich zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die
-provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe
-mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der
-Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser
-als das Konkubinat.“[1215] Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen
-über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen
-Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern
-bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben
-werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder
-meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in
-gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche
-Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im
-ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind,
-wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne
-wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen,
-nach +Wachenhusens+ treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht,
-das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für
-seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen
-werden?[1216]
-
-Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen
-der einzelne sich blutig und wund stösst --, auch die unserige. Wahr
-ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen
-Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen
-der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten
-Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche
-der Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des
-Weibes ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische
-Erniedrigung, die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der
-Aufschrei der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H.
-+Riehl+ hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die
-Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere Gesittung +naturgemäss+
-zu einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden
-Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung
-von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf
-mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre.
-Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut
-haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat.
-Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das
-Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die
-Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso
-ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre
-der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren
-aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein
-Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das
-Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt
-glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern
-seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die
-Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen
-das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass
-viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter
-zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische,
-ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann
-sittliche +Um+kehr, +Wieder+erweckung der uralt-heiligen Ordnung
-verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen Freiheit
-entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den einzelnen
-wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des Gemütes, das
-Glück des Herzens +wiedergebe+. Diese gepriesene uralt-heilige Ordnung
-hat eben +niemals+ und +nirgends+ bestanden. Man kann also nicht zu
-ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht wiedergeben,
-was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie ist die
-ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die Gegensätze
-können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute, nachdem
-das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht, steht
-die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen
-Erzeugnissen.
-
-Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen
-Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis,
-Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter
-Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert,
-verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun +Peschel+ betont, die
-Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker
-die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge
-gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung
-der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die nämliche
-Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser
-geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die
-Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219]
-Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich
-obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und
-so wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt +Lecky+,
-dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen
-der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der
-Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220]
-Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es
-vielleicht statthaft zu denken: +Die Entwicklungsrichtung der Familie
-wird abhängen von jener des Staates+.
-
-Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: +keine+ Eheform ist
-+unbedingt+ notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen
-versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie
-sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener,
-die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche
-schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo
-der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere
-Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen,
-denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung
-erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung,
-die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben,
-wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um
-die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221]
-Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die
-ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus,
-welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im
-Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit
-vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten
-umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward
-auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt
-man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch:
-geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte
-Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild
-des Staatsorganismus.[1222] Familienleben und Staatsleben bedingen
-sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.[1223] Die
-wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft
-lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur
-schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben
-erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon
-abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich?
-Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der
-Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und Körperkraft
-verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses
-dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So
-wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger
-giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind +sie+ berechtigt, sagt
-treffend +Ferdinand von Saar+, von den Eltern zu fordern, was sie immer
-wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel einer
-sünd'gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung,
-welche die Eltern vor den Wesen haben -- denen sie das gefährliche
-Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte
-Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt
-scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar
-nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung.
-Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar
-nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des
-Staates einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und
-verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt
-die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man
-versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen.
-Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten
-auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner
-sie darstellen, gehört sie meist in das Bereich frommer Wünsche, auch
-theoretischer Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten
-entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl
-der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule
-sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben
-und den Geist zu fälschen?[1225]
-
-So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und
-schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig
-Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,
-und wer +macht+ denn, fragt sehr treffend +Riehl+, in letzter Instanz
-die politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226]
-Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung
-geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die
-Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten
-ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube
-ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H. +Spencers+ Annahme,
-in gewissen Gesellschaften wenigstens, die Bedeutung der Familie eine
-immer geringere werden wird. Ich kann die Ansicht des geistvollen
-+Riehl+ nicht teilen, dass wir jetzt schon bei dem der Familienallmacht
-entgegengesetzten Extrem stünden, wo die Familie erdrückt wird von der
-schrankenlosen Berechtigung des Individuums.[1227] Allmählich wird aber
-die Gesellschaft allerdings es stets mehr als ihre Aufgabe erachten,
-weniger die Ehe zu regeln und mehr die neue Gesellschaft heranzubilden.
-Die Sorge um die Kindheit wird ihr wichtigstes Interesse sein, während
-die Verbindungen der beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise
-als einfache Handlungen des Privatlebens gelten, sich immer freier
-lösbarer gestalten dürften. Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der
-Staat immer mehr abzielen und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen.
-Wie diese einschneidende Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen
-Organismus sich vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich
-dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren,
-erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten.
-Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt
-Sorge und Aufgabe der nachkommenden Enkelgeschlechter.
-
-
-[1209] +Ch. Letourneau+. Sociologie. S. 357-358. 379-380.
-
-[1210] Vergl. darüber: +Karl Julius Duboc+. Die Psychologie der Liebe.
-Hannover 1874.
-
-[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare
-Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als
-Scheidungsgrund (+Schmidts+ Jahrbücher der in- und ausländischen
-gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).
-
-[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere
-Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. +Fockema Andreae+. _Bijdragen
-tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis._ Haarlem 1888. Bd. I. S. 87-62.
-
-[1213] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 220.
-
-[1214] +Max Nordau+. Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit.
-Leipzig 1884. S. 330.
-
-[1215] +Richard Voss+. Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin.
-Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.
-
-[1216] +Hans Wachenhusen+. Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882.
-Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der
-Vergangenheit. So singt z. B. +Ariost+:
-
- _Cortesi donne ebbe l'antiqua estade,
- Che le virtà, non le ricchesse, amaro.
- Al tempo nostro si ritrovan rade,
- A cui, più del guadagno, altro sia caro._
-
- (_Orlando furioso, 26._)
-
-[1217] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]
-
-[1218] +Peschel+. Völkerkunde. S. 220.
-
-[1219] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.
-
-[1220] A. a. O.
-
-[1221] +Letourneau+. Sociologie. S. 359-360.
-
-[1222] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 117.
-
-[1223] A. a. O. S. 110.
-
-[1224] +Auguste Groner+ im Echo 1887. Bd. II. S. 360.
-
-[1225] +Letourneau+. A. a. O. S. 381.
-
-[1226] W. H. +Riehl+. A. a. O. S. 284.
-
-[1227] A. a. O. S. 230.
-
-
-
-
-Sach-Register.
-
-
- Abasen 498.
-
- Abessinier 311. 328. 339. 359.
-
- Abiponer 311.
-
- _Abortus_ s. Fruchtabtreibung.
-
- Ackerbau der Nomaden 198.
-
- Adel 351. 518.
-
- Adighe 292.
-
- Adiye oder Bubi 68.
-
- Adoption in Altrom 545,
- in Japan 385.
-
- Adrogation 545.
-
- Ägypter 334. 336. 369-371.
-
- Affen, sind oft Polygamisten 22-23.
-
- Afghanen 224. 264. 265. 311.
-
- Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in -- 108-211.
- Polyandrie in -- 245-246.
-
- Agareb 334.
-
- Agathyrsen 130. 241.
-
- Aghori- oder Aghorpunts 70.
-
- Agnation 204. 235,
- der Römer 523. 541.
-
- Ahnendienst 270. 375. 460.
-
- Aht 179.
-
- Aikeam-benanos 216.
-
- _Akdi_ 438.
-
- Akwapim 210.
-
- Albanesen 265. 435. 515. 516.
-
- Albatros (_Diomedea exulans_) 20.
-
- Aleuten 245. 327. 436.
-
- Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311.
-
- Alligator 18.
-
- Altbayern 300.
-
- Altfamilie 529.
-
- „Altvater“ 303.
-
- Amazonen 127. 216.
-
- _Ambel-anak_-Ehe 236. 267.
-
- Amethyst-Schnecke (_Janthina_) 33.
-
- _Ampallang_ 294. 295.
-
- Amsel (_Merula vulgaris_) 29.
-
- Andamanen s. Mincopie.
-
- Angelsachsen 316.
-
- _Angobr_ 316.
-
- Anstandsgefühl s. Sittsamkeit.
-
- Anthropomorphen, Monogamie der -- 26.
- Ihre Grausamkeit 114.
-
- Antlitz, Verhüllung des -- der Frauen 94-96. 400. 419-421.
-
- Apingi 78.
-
- Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237-238. 264. 327. 360. 391-401.
- 441. 493.
-
- Araukaner 291.
-
- Arawaken 140. 171.
-
- Arc, Jeanne d' -- 119.
-
- _Archon_ 522.
-
- Argentinier 74.
-
- Arier 239.
- Weiberraub 296.
- Eheformen 297.
- Ethnologisches über die -- 453-455.
- Älteste Kulturzustände 455-463.
-
- Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497-498. 518.
-
- Armenier 336. 512.
-
- _Arscha-Ehe_ 312. 463.
-
- Arthropoden 33.
-
- _Arusi_ 403.
-
- Aschanti 209.
-
- Aschira 69.
-
- Aserbeidschan 442.
-
- _Asura_-Ehe. 312. 463.
-
- Asyr 327.
-
- „Atapeius“ 215. 244.
-
- Athen, Familienleben in -- 534-536.
-
- Atlasvögel 21.
-
- Attikotten 499.
-
- Auerhahn 19.
-
- Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578-581.
-
- Auser 256.
-
- Australier 22. 62. 68. 88. 91. 103. 108. 109. 133-139. 148. 152-153.
- 181. 182-183. 184. 187. 194-195. 207. 215. 244. 290. 293.
-
- Avanos 245.
-
-
- Baenda 89.
-
- Bafiote 342.
-
- Bahamainsulaner 67.
-
- Bajuwaren 517. 519.
-
- Bakongo 109.
-
- Balanten 348.
-
- Bali-Insulaner 183.
-
- Balonda 78. 203. 211.
-
- Balti 260.
-
- Bambarra 12.
-
- Banksinseln 290.
-
- Barea 211.
-
- Bastarde fehlen im Islâm 415.
-
- Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295.
-
- Bawe-Neger 68.
-
- Bazen 211.
-
- Bê-Mbang-Nê 215.
-
- Beama 137.
-
- Beduinen 198. 441.
-
- Beilegung (_Composition_) 288. 289.
-
- Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60.
- Schamgefühl befestigt in der -- 75-76;
- aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83-87;
- -- kann Schamhaftigkeit erwecken 88-90;
- -- anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112.
-
- Belunesen 266.
-
- Berber 208-209. 327.
-
- Bergkalmyken 154.
-
- Beschneidung 363.
-
- Beuteltiere 38.
-
- Bhutia 251-252.
-
- Biber 35.
-
- Bihe 209.
-
- _Bina_-Ehe 255. 266.
-
- _Bint-amm_ 396.
-
- Birkhahn (_Tetrao tetrix_ L.) 19.
-
- _Birun_ 417.
-
- Bisayer 295.
-
- Bissagos-Neger 309.
-
- Blut, Einheit des -- 155.
-
- Blutbrüderschaft 156-158.
-
- Blutschande der ersten biblischen Menschen 59;
- -- hat ursprünglich nicht bestanden 130.
- Scheu vor -- bei den Buschmännern 142.
- Entstehung derselben 179-181;
- im Islâm 402.
-
- Bochârâ 434.
-
- Bodo 179.
-
- Bogos 211.
-
- Bojken 256.
-
- Bongo 308.
-
- Bosnien 320. 512.
-
- Botokuden 50. 68. 90. 103. 140.
-
- _Brahma_-Ehe 463.
-
- Brasilianische Indianer 185. 186. 311.
- Mischlinge 451.
-
- _Bratstvenici_ 503.
-
- _Bratstvo_ 502.
-
- Brautlauf 300.
-
- Brautschatz 269. 298.
-
- Brautstand 546-547.
-
- Brehongesetze in Irland. 494. 499.
-
- Britannier 242.
-
- Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204.
-
- Bruni 294.
-
- _Bryllup_ 300.
-
- Bubi s. Adiye
-
- Budduma 309.
-
- Buddhismus 360.
-
- Buginesen 267.
-
- Bulgaren 118. 320. 345. 511.
-
- Burgunder 316.
-
- Buschmänner 68. 141.
-
- Busenrecht 322.
-
- Byzantiner 335.
-
-
- _Çadaq_ 404.
-
- _Caraya_ 22.
-
- _Castitas_ 65.
-
- Cayapoindianer 140.
-
- Cayuga 166.
-
- _Chal_ 238. 396.
-
- _Charivari_ 353.
-
- _Châtun_ 407.
-
- Chaymasindianer 69.
-
- Chewsuren 174. 184.
-
- Chibcha 311.
-
- China und Chinesen 94. 95. 104. 108. 162. 182. 189. 255. 311. 337.
- 339. 376-383.
-
- Chippeway-Indianer 169.
-
- Cholos 74.
-
- Christentum 360.
- Sein Einfluss auf Ehe und Familie 555.
-
- Clan 187.
- Seine Entstehung 188. 190-196;
- -- der Zigeuner 464;
- -- u. Dorfverfassung 481-496.
- Reine u. unreine -- 488-489.
-
- _Clöbbergöll_ 219.
-
- _Coëmptio_ 301. 314. 315. 542.
-
- _Cognatio_ 523. 526.
-
- _Cognomen_ 525.
-
- _Coitus_ 8;
- -- öffentlich 91-92.
-
- _Compani_ 500.
-
- _Confarreatio_ 301. 542. 547.
-
- _Consanguinei_ 156.
-
- Couvade 362.
-
- Črnagora s. Tschernagorzen.
-
- _Çulka_ 312.
-
- _Cumhal_ 499.
-
- _Cunnilingua_ 433.
-
- _Curio_ 522.
-
-
- Dafla oder Dophla 251.
-
- Dahomeh, Amazonen in 116.
- Frauenkauf in -- 309. 348.
-
- _Daiva_-Ehe 463.
-
- Dakota 311. 352.
-
- Dama 209.
-
- Dauerfamilie 138.
-
- Dayak 142. 267. 294-295.
-
- Delawaren s. Leni-Lenape.
-
- _Dessa_ der Javanen 469. 493.
-
- Deutsche 105.
-
- _Dewadaschi_ 358.
-
- Differenzierung der Geschlechter 6.
- Anfangs sehr gering 112.
-
- _Diga_-Ehe 255.
-
- Digamie 556-557.
-
- _Dikterion_ 540.
-
- Dinka-Neger 69. 70.
-
- Dithmarsen 316.
-
- _Domacin_ oder _Starešina_ 507-508.
-
- _Domochosain_ oder _Bolschak_ 507.
-
- Dondoneger 342.
-
- Dorfgemeinschaft der Hindu 469. 491.
-
- Dorier 520.
-
- _Dos_ 316. 534. 546.
-
- Dotalsystem in Altrom 549.
-
- Dreiviertelheiraten 262. 273-274.
-
- Drewier 182.
-
- Drusen 264. 344.
-
- _Dschâhilija_ 392.
-
- Dschangar 69.
-
- _Dschudschur_-Ehe 236.
-
- Duaïsch-Mauren 79.
-
- Dualla 108. 325. 331. 338.
-
- _Duar_ 493.
-
- _Durrah_ 407.
-
-
- Ecuador 450.
-
- Ehe 1. 2. 25. 122.
- Ursprünglich nicht vorhanden 122-123. 129. 176.
- -- im Matriarchat 228.
- Erste Ehebegriffe 285-286.
- -- nimmt religiöse Formen an 301.
- -- in China 311. 377. 380.
- -- u. Kebstum 368.
- -- im Islâm 401.
- Zeitehen und wilde Ehen 438-452.
- -- bei den alten Ariern 458.
- -- im alten Hellas 533. 535.
- -- der Römer 542-543. 447-548.
- Lockerung der -- in Rom 549-553.
- Entwicklung der modernen 554-566.
-
- Ehebruch, entsteht auf der Stufe des Frauenkaufs 329.
- -- ist Verletzung des Eigentums 330.
- Bestrafung des -- 331-333.
- -- in Altisrael 373;
- in China 381;
- im Islâm 411-412.
-
- Ehescheidung, in Altisrael 373.
- -- in China 380-381.
- -- im Islâm 408-411.
- -- in Persien 411.
- -- in Altrom 549.
- -- durch die Reformation wieder eingeführt 571.
-
- Eier, deren Pflege 33-34.
-
- Eifersucht, im Tierreiche 23.
-
- Eigentum, seine Geschichte 151-154. 202. 497. 508. 510-511. 513.
-
- Einzelehe s. Monogamie.
-
- _Ekbole_ s. Fruchtabtreibung.
-
- Elefant 41.
-
- Elternliebe zu den Nachkommen 10.
- -- bei niederen Tieren nicht vorhanden 38;
- bei niederen Stämmen 148.
-
- Elternrechte 580.
-
- _Emancebarse_ 448.
-
- _Emancipation_ 550.
-
- _Enderun_ 417.
-
- Endogamie (Inzucht) 179.
-
- Engeräckmung s. Botokuden.
-
- England, Unkeuschheit in -- 222.
- Weiberverkäufe in -- 317-318.
-
- Ente, chinesische (_Anas galericulata_) 29-30.
-
- Entführung der Mädchen 182-184.
-
- Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss 171.
-
- Entwöhnen der Kinder 168.
-
- Erbrecht im Matriarchat 206.
- -- der Malayen 234-235.
- -- der Naïr 249.
- -- der Juden 374.
- -- im Islâm 405.
- -- in Indien 472-476.
- -- in Hellas 538.
- -- in Altrom 548.
-
- Erbtochter und Erbtochtermann bei den Südslaven 505. 510.
-
- Erdienen des Weibes 313.
-
- Erröten 60.
- Anlage dazu bei den Tieren 61.
- Ob allen Menschenrassen zukommend? 61-62.
-
- Ersa 321.
-
- Erstgeburtsrecht 524. 530.
-
- Eskimo 88. 103. 169. 245. 327. 436.
-
- Esten 321.
-
- Etrusker 205.
-
- Eunuchen 334-335.
-
- Exogamie 178.
- -- keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe 184.
- -- hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen 185-186.
- -- der alten Araber 397.
-
-
- Familie 1. 2.
- -- kein ausschliessliches Produkt der Menschheit 42.
- -- auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden 121. 122.
- -- aber in gewissem Sinne älter als die Ehe 149.
- -- nicht zu verwechseln mit Clan 189.
- -- ihr Beginn im Matriarchat 204.
- -- der Malayen 233-234.
- -- der Chinesen 378-379.
- -- in Japan 381-386.
- -- im Islâm 391-416.
- -- der alten Arier 458-460.
- -- der siebenbürgischen Zeltzigeuner 464-468.
- Inokoština der Südslaven 513-514.
- Die Altfamilie 529.
- -- Entwicklung der modernen -- 554-566.
-
- Familienleben der Tiere 33-42.
-
- Fanti 209.
-
- Faultier 38.
-
- Feldherr 276.
-
- Felshahn (_Rupicola aurantia_ L.) 20.
-
- „Fensterln“ 223.
-
- _Ferka_ 493.
-
- Feuerländer s. Pescheräh.
-
- Finnen 75. 183. 321.
-
- Fischotter 38.
-
- Fortschritt 178.
-
- Franken 316. 353.
-
- Frarescheux 500.
-
- Frauengut 475.
-
- Frauenkauf 302. 306-322.
- -- seine Kulturwirkungen 323-346.
-
- Frauenraub und seine Folgen 275-286.
-
- Fruchtabtreibung 293-294. -- bei den
- Osmanen 432.
-
- Fulah oder Fulbe 209. 210.
-
- _Fulsajya_ 478.
-
-
- Gabunesen 290. 309. 325.
-
- Gänsevögel 29.
-
- _Gakkiya_ 465.
-
- Galaktophagen 130.
-
- Gallina 309. 328.
-
- _Galuan_ 519.
-
- Gamergu 69.
-
- _Gandharva_-Ehe 297. 304. 305. 462.
-
- Garamanten 130.
-
- Gardonis 117.
-
- Garo 237. 250.
-
- _Gavelkind_ 500.
-
- Gebären, öffentliches 92.
-
- Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen
- Rassen 13.
-
- Gemeinbesitz (Kollektiveigentum) 153. 200-202. 493-496. 524.
-
- Gemeinderschaft in der Schweiz 512.
-
- Gemeinschaftsehe 124.
-
- _Generatio_ 8.
-
- _Gens_ 189. 521-528. 530.
-
- _Gentiles_ 523.
-
- Genussehe 238. 393. 441.
-
- Germanen 115. 205. 214. 238. 297.
- Kaufehe 315-318.
- Grabfolge 352.
- Gemeinbesitz 494.
- Sippenverbände 516-519.
-
- Geschlechter, die 4.
- ihr anatomischer Bau 15-16.
- ihre anfängliche geringe Differenziertheit 112.
- Numerisches Verhältnis 258-259.
-
- Geschlechtsgenossenschaft 122. 145.
-
- Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb.
-
- Geschlechtsverkehr, seine Formen 22-30;
- bedingt durch den Kampf ums Dasein 32;
- hat nicht notwendig die Familie zur Folge 33;
- in der Urzeit 121-144;
- unter Blutsverwandten 176-177.
-
- Geschwisterehen 176. 396.
-
- Gevatterschaft der Südslaven 504.
-
- _Ghatki_ 478.
-
- _Ghatuck_ 477.
-
- Gimpel 28.
-
- Gliederfüsser (Arthropoden) 33.
-
- Goajiro 311.
-
- Gorilla 23.
-
- Goten 243. 316.
-
- _Gotra_ 487.
-
- Gottheiten, weibliche und männliche 355-357. 360.
-
- Grabfolge 352. 353.
-
- Grausamkeit des Menschen 113.
- -- besonders auch des Weibes 114.
-
- Griechen s. Hellenen.
-
- Griechenland, Frauenverkauf in 318.
-
- Grihya-Sûtra 461.
-
- Grundeigentum 152. 200-202.
-
- Guantschen 67. 139. 243.
-
- Guatemala 447.
-
- Guaykuru 140.
-
- _Guayuco_ 77.
-
- Gürteltier 38.
-
- Gurkha 332-333.
-
- Guyana 11.
-
- Gynaikokratie 214.
-
- Gynaikonitis 335. 537.
-
- Gynaikonomen 335.
-
-
- Häuptlingstum 154.
- Weibliches -- 213.
- -- des Mannes 278.
-
- Haidah 140. 215.
-
- Haiderabad, Amazonen in 117.
-
- Hamster 36.
-
- _Hanum_ 413.
-
- Harem 334. 400. 417-437.
-
- Haremsitten 419.
-
- Hassanieh-Araber 273-274.
-
- Hauptfrau 382. 400. 407. 467.
-
- Hausgenossenschaft oder Hauskommunion 500-515.
-
- Haushälterin im ostind. Archipel 446.
-
- Hautmalerei 83.
-
- Hawaii-Insulaner 73. 138. 159. 160. 244.
-
- Hebräer s. Juden.
-
- _Hedaja_ 414.
-
- Hedschas-Beduinen 344-345.
-
- Heiratsvermittler 377. 384. 477.
-
- Hellenen 105.
- Frauenkauf 313-314.
- Eunuchen 335.
- Einteilung in Stämme 520.
- in Phratrien 521.
- Altfamilie 532-541.
-
- „Hemmen“ 298.
-
- Herrenrecht 349.
-
- Herzegowina 320. 501.
-
- Hesareh 115.
-
- Hetären, Hochachtung derselben 358. 359.
- -- in Althellas 540. 541.
-
- Hetärismus 124-127.
-
- Hierodulen 357.
-
- Hindustân, Nacktheit in 70.
- Polyandrie der alten Hindu 243.
- Levirat in -- 269.
- -- in der vedischen Zeit 303.
- Frauenkauf 312.
- Absperrung der Frau 336.
- Sati 353.
- Prostitution 358.
- Entwicklung des Patriarchats in -- 453-480.
-
- Hochzeiten 403.
-
- _Homo alalus_ 53.
-
- Homogalaktes 525.
-
- Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft 122.
- -- übt Gemeinbesitz 153.
-
- Hottentotten 93-94. 179. 308.
-
- Hova 160. 211.
-
- Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes 7-8.
-
- Hunsas 326.
-
- _Huri_ 416.
-
- _Hylobates_ 22.
-
- Hyrkanien 434.
-
-
- Igorroten 222.
-
- _Ikbal_ 425.
-
- Indianer 7. 12. 77. 153. 162. 181. 183. 190-192.
-
- Indien s. Hindustân.
-
- Infibulation 343.
-
- _Inokoština_-Familie 513-514.
-
- _Instrumentum dotale_ 547.
-
- Inzucht s. Endogamie.
-
- Irland 494.
-
- Irokesen 165. 214. 245.
-
- Isländer 75.
-
- Islâm 360. 386-388. 391-416.
-
- _Izba_ 495.
-
-
- Jagd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter 6.
-
- Jakuten 310.
-
- Japaner 91. 104. 108. 221. 336-386.
-
- _Jaschmak_ 420.
-
- Java und Javanen 108. 229. 311.
-
- _Joint undivided family_ 469. 500.
-
- Juden in Rumänien 75.
- Schamlosigkeit der -- im Altertum 91.
- Weiberraub bei den -- 183.
- Levirat 269-272.
- Frauenkauf der alten -- 312-313.
- Ehesitten 334.
- Kindermord 354. 355.
- Hierodulie 358.
- Patriarchat 360.
- Familienverhältnisse 371-376;
- im späten Mittelalter 565.
-
- Jumana 311.
-
- _Juneh_ 498.
-
- Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck 143.
- Geringschätzung der -- 342.
-
- _Jus connubii_ 543.
-
- _Jus primae noctis_, im Tierreiche 23.
- Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung 342;
- als Verpflichtung 348-350.
-
-
- Kabylen 102. 115.
-
- _Kadine_ 407.
-
- Kaffern 291. 307.
-
- Kalang 142. 179.
-
- Kalifornier 140. 215.
-
- Kalmücken 184. 291. 310.
-
- _Kalym_ 310. 320.
-
- Kamerun 90. 309. 325. 338.
-
- Kampf um das Weibchen 17.
-
- Kamilaroi 139. 192.
-
- Kamtschadalen 92. 291. 293. 327. 342.
-
- Kanaanäer 354.
-
- Kantabrer 203. 237.
-
- Karelen 494.
-
- Kariben 103. 107. 128. 148. 183. 188. 198.
-
- Karo-Karo 268.
-
- Karolinen-Insulaner 128. 212. 311.
-
- Karthager 354. 435.
-
- Kasaken 198. 201.
-
- Kaschmir 251.
-
- Kastenbildung 460-461.
-
- Katschari 291.
-
- _Kau_ 498.
-
- Kaufehe 322.
-
- Kaukasusvölker 291. 498.
-
- Kebsin 286. 368. 382. 414. 533. 539.
-
- Kedeschen 358.
-
- Kelten 494. 499.
-
- Kenaivölker 205.
-
- Keuschheit (_Castitas_) oder Züchtigkeit, oft mit Schamhaftigkeit
- verwechselt 65-66.
- -- ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden 130. 136.
- -- wird mit Treue verwechselt 136.
- -- ein Instinkt zweiten Ranges 144.
- -- der Jungfrauen im Matriarchat noch nicht geschätzt 220-222.
- Überlebsel dieser Auffassung in Europa 222-224.
- Geschichte ihrer Entwicklung 224-226;
- der Naturvölker 292-296;
- im Christentum 559.
-
- Khasia 205. 250.
-
- Khoikhoin s. Hottentotten.
-
- Khond 181. 282. 298.
-
- Kiltgang 224.
-
- Kimbunda 209.
-
- Kinder, Aufbringen der 168.
- -- werden Eigentum 338. 354.
- Ablösung der -- 361.
- Verhältnis der Eltern zu den -- im Islâm 412-413.
-
- Kindermord, in Kulu 253.
- Schwinden der Sitte 340;
- als Kulthandlung 354.
-
- Kindesannahme 385. 505. 545.
-
- Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme 41.
- -- durch Mutterliebe gezeitigt 169-170;
- bei niederen Stämmen 170.
-
- Kindwitwen in Indien 479-480.
-
- Kingsmill-Insulaner 159.
-
- Kirgisen 184. 310.
-
- Kissama 78.
-
- Kleinasien, Mädchenraub in 299-300.
-
- Kleinrussen 345.
-
- Klosterwesen 560.
-
- Knabenliebe s. Päderastie.
-
- _Knes_ 503.
-
- Knistenaux 327.
-
- „Koborg“ 181. 194.
-
- Königswürde, Vererbung in Afrika 210.
-
- Königtum 351. 498.
-
- Kognatisches Familiensystem 267.
-
- Kollektiveigentum s. Gemeinbesitz.
-
- Koljuschen 102. 169. 191. 264. 265.
-
- Komantschen 215. 327.
-
- Kommi 210.
-
- Kommunismus der Wilden 152.
-
- Konjagen 245.
-
- Konkubinat 368. 382. 444. 452. 499. 545. 558-559.
-
- Konnubium 283.
-
- Konvenienzheirat 576.
-
- Kooch oder Kotsch 179. 251.
-
- Korân 399.
-
- Korjäken 245. 291. 300.
-
- Koroado 311.
-
- Kosaken 495.
-
- Kotkäfer 34.
-
- Kragenvögel 21.
-
- Kranich (_Grus cinerea Bech._) 21.
-
- Kreta 435.
-
- Kriegersinn der Weiber 115-119.
-
- Krihk 214.
-
- Krokodil, Sorge um die Brut 34.
-
- Kru 309.
-
- Kuckuck 22.
-
- Kulu 252. 253.
-
- _Kum_ 504.
-
- Kurg oder Kudoju 248.
-
- Kurien 521-522.
-
- Kurumbar 312.
-
- Kuskokwim 140.
-
- Kuss und Küssen 99-106.
-
- Kutschin 140.
-
-
- La Plata 450.
-
- Lacandon-Indianer 6.
-
- Lamponger 267.
-
- Landsallmende 494.
-
- Langobarden 94. 316. 317.
-
- Lappen 179. 183. 291. 494.
-
- Lari 78.
-
- Latuka-Neger 68.
-
- Lendenschnur 84-85.
-
- Leni-Lenape oder Delawaren 162.
-
- Lesbos 433.
-
- Levirat 262-274. 470.
-
- Liburner 130. 241.
-
- Liebe, entsteht aus dem Paarungstriebe 8.
- Idealisierte -- im Tierreiche unbekannt 31.
- Was ist -- 97-99.
- Verschiedene Arten der -- 106-107.
- -- eine Frucht unserer Kultur 110.
- -- kein Gemeingut aller Menschen 111.
- Entstehen der Vaterliebe 340.
- Im Patriarchat 371;
- in China 377.
- -- der Araber und anderer Orientalen 395. 406;
- in Althellas 534;
- im Mittelalter 561-563.
- Geschichte 569-571. 575.
-
- Liebe, lesbische 433.
-
- Lingam 296.
-
- Loanda 342.
-
- Löwen, Werben um das Weibchen 24-25.
-
- Lokrer 205.
-
- Longoneger 77.
-
- Lubu 142.
-
- Luceres 520.
-
- _Lukokescha_ 276.
-
- Lykier 205-206.
-
-
- _Machboub_ 434.
-
- Madagaskar 327.
-
- Mäaten 130. 242.
-
- Mädchenmord 260-261. 398.
-
- Männerkindbett 361-363.
-
- Magyaren 162. 183.
-
- _Mahliyâ_ 464.
-
- _Mahr_ 393.
-
- Maitressenwesen 445.
-
- Makak Uanderu (_Macacus silerus_) 26.
-
- Makassaren 267.
-
- Malayen 92. 94. 212. 229. 269. 344.
-
- Maler 268.
-
- Malgaschen 104. 265.
-
- Maljsoren 515.
-
- _Mancipatio_ 314.
-
- _Mandingding_-Ehe 266.
-
- Mandingo 78. 209. 210. 309.
-
- Manga-Mysterien 143.
-
- _Mangalija_ 268.
-
- _Mangoli_ 269.
-
- Mangun 264.
-
- Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft 275-279.
-
- Manus Gesetzbuch 297. 304. 312. 462. 491.
-
- _Manus_ der Römer 314. 315.
-
- Maori 82. 88. 93. 103. 104. 184. 244. 300. 327. 341.
-
- Mar 265.
-
- Maravaneger 78-79. 89.
-
- Markesas-Insulaner 81-82. 93. 215. 220. 244. 294.
-
- „Maro“ 85.
-
- Marshall-Insulaner 212. 264. 294.
-
- Maskat 94.
-
- Massageten 130.
-
- Massai 86. 91. 115. 293. 329.
-
- Masturbation im Harem 432.
-
- Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden 42.
- -- unterschieden von der Muttergruppe 151.
- Entwicklungsbedingungen und Wesen des -- 197-207.
- Einrichtungen und Sitten im -- 208-226.
- Bündnisformen im -- 227-240.
-
- _Matrimonio alla carta_ 442.
-
- Matrone in Altrom 547.
-
- Maulwurf 36-37.
-
- Maus, Mutterliebe der 35-36.
-
- Maypures 245.
-
- Mbondemoneger 309.
-
- Meder 243. 433.
-
- Meerschweinchen 35.
-
- _Mekake_ 384.
-
- Mekka 441.
-
- Melanesien 244.
-
- Menangkabau 268. 269.
-
- _Mesodoma_ 537.
-
- _Meta_ 316.
-
- Metsch 291.
-
- Mika-Operation 295.
-
- Milchverwandtschaft 402. 504. 525.
-
- Mincopies 68. 89. 92. 105. 341.
-
- Minnewesen 560-563.
-
- _Mir_ der Grossrussen 469. 495. 503.
-
- Miranha-Indianer 147.
-
- Mirediten 515-516.
-
- Missheirat 447.
-
- Mitgift 534-535. 546.
-
- Moesinoeken 130.
-
- _Mohallil_ 410.
-
- _Môhar_ 313. 373.
-
- Mokscha 321.
-
- Molochsdienst 354.
-
- Monbuttu 77. 293.
-
- Mongolen 264. 291. 310. 342.
-
- Monogamie (Einzelehe) im Tierreiche 25-30;
- erste Form des Geschlechtsverkehrs 125-129.
- -- in der Geschlechtsgenossenschaft 284.
- -- der Armut 324.
- Falsche -- 368. 369.
- -- in China 381.
- -- im Islâm 412-413.
- -- in Hellas 533.
- -- in Altrom 545.
- -- durch das Christentum zur ausschliesslichen Eheform erhoben
- 558.
-
- Mopla oder Mapilla 249.
-
- _Moraikko_ 385.
-
- Mordwinen 321. 494.
-
- Morgengabe, zuerst Sühngabe 298.
- dann Kaufpreis 302.
-
- Mortlock-Insulaner 93. 159. 212.
-
- _Mosaïb_ 434.
-
- Moschusente, australische 20.
-
- Mpongwe 328.
-
- Muata Jamwos Reich 276-277.
-
- _Mu-etschèl_ 404.
-
- Muhammed 398.
-
- Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen 7.
- Küssen 106.
-
- Munda 293.
-
- _Mundium_ 316.
-
- _Mundr_ 316.
-
- Murmeltiere 35.
-
- _Mustahüll_ 410.
-
- Mutter, als Stamm der Familie 146.
-
- Mutterfolge 150.
- -- bei den Indianern 191-192.
- -- in Afrika 208-211.
- -- in Amerika 211-212.
- -- in Polynesien 212.
-
- Muttergruppe 149-175.
-
- Mutterliebe im Tierreiche 34-35.
- -- keine Folge des Gebärens 41.
- -- ein Instinkt zur Sicherung der Art 146-147;
- bei manchen Völkern noch wenig entwickelt 147-148;
- stärker als die Liebe zum Manne 148-149;
- zeitigt die Kindesliebe 170.
-
- Mutterrecht 151. 203.
-
- _Mycetes_ 22.
-
-
- Nachkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern 9-10.
- -- zur Art 33.
- Pflege derselben 33-35.
-
- Nacktheit 67.
- -- in Indien 70.
- -- im alten Rom 70-73.
- -- in der Südsee 73.
- -- in Südamerika 74.
- -- in Osteuropa 85.
- -- verpönt in Europa 76.
-
- Naïr 168. 229. 248.
-
- _Nakôdo_ 384.
-
- Naradas Gesetz 473.
-
- Narraganset 214.
-
- Nasamonen 130-131. 253.
-
- Nasengruss 104.
-
- Natchetz 214.
-
- Naturvölker 44.
- -- deren angebliche Entartung 47.
-
- _Nautsch_-Mädchen 358.
-
- Navajos 214.
-
- Nebenfrauen s. Kebsin.
-
- Neffenverhältnis 207.
-
- Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem 12.
- -- ein geringeres Hirngewicht 13.
- -- erröten wenig 62.
- -- sind weniger schamhaft 63;
- werden es durch Berührung mit Europäern 89.
- -- küssen nicht 103.
- Liebe und Liebkosung 108. 210.
- Matriarchalische Verwandtschaft bei den -- 225.
- Frauenraub 291.
-
- Negerinnen, wenig verschieden von den Männern 6.
- Schmalheit des Beckens 7.
- Langes Säugen der Kinder 172.
-
- Nehannes 214.
-
- Nepal 252.
-
- Nervensystem, Verfeinerung des 11-12.
-
- Nestorianer 441-443.
-
- Neubritannien 5. 114. 115. 147.
-
- Neuguinea-Insulaner s. Papua.
-
- Neuhebriden-Insulaner 69. 245. 259.
-
- Neukaledonier 69. 85. 264. 294.
-
- Neuseeländer s. Maori.
-
- _Njaai_ 446.
-
- Niamniam 157. 348.
-
- Nias-Insulaner 268.
-
- _Nikah-al-mota_-Ehe 238. 393.
-
- _Niyoga_ 470.
-
- Nogaische Tataren 184.
-
- Nomadentum 198.
-
- _Nomen gentilicium_ 525. 526.
-
- Nordamerika, Fruchtabtreibung 294.
-
- Nue-Kun 215.
-
- Nuer-Neger 69.
-
- Nukuhiwa 244.
-
-
- Oberbayern, Unkeuschheit in 223.
-
- Obboneger 77.
-
- Odaliske 415.
-
- Odschibwä 214.
-
- Oesbeken 310. 434.
-
- Ohrenrobben (_Otaria jubata_ L.) 17. 18.
-
- Olo Ot 142.
-
- Oltsche 264.
-
- Onkel, mütterlicher; seine Rolle im Matriarchat 204-205. 207;
- bei den Malayen 233;
- bei den Arabern 238.
-
- Onondaga 166.
-
- Orang-Sakai 142.
-
- Orang-Utan 26. 87.
-
- Osseten 311. 519-520.
-
- Osterinsel 327.
-
- Ostgoten 517.
-
- Ostjaken 183. 264. 265. 311. 321.
-
- Ostindischer Archipel 445-447.
-
- Ova-herero 209. 245.
-
-
- Paaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt 127-128.
-
- Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar 8.
- -- ein Naturgesetz 8.
- -- seine Folgen 16.
- -- im Tierreich 17. 31. 123;
- im Frühjahre und Sommer 128;
- durch das Christentum als unrein betrachtet 555.
-
- Päderastie 433-436. 541. 551.
-
- Pahari 252.
-
- _Paiçaea_-Ehe 297.
-
- Palau-Insulaner 85. 213. 220.
-
- _Pallake_ 539.
-
- Pantoffel im Harem 423.
-
- _Pantschayat_ 492.
-
- Papua 103. 133. 183. 202. 264. 269. 290. 311.
-
- Paradiesvögel (_Amblyornis ornata_) 21.
-
- Paraguiten 74. 448-450.
-
- Pasemaher 231. 268.
-
- Passauindianer 139.
-
- Patagonen 93.
-
- _Pater familias_ 543.
-
- Patriarch 286. 529.
-
- Patriarchalfamilie 303.
-
- Patriarchat, Ausbildung des 347-365.
- -- seine Vielweiberei 366-390.
- Entwicklung in Indien 453-480.
-
- Patrizier 526-527.
-
- Pavian 22.
-
- _Peculium_ 497. 511.
-
- _Peculium castrense_ 544.
-
- _Peculium quasi castrense_ 544-545.
-
- Pehuenchen 311.
-
- Perser 94. 334. 360. 395. 403. 411. 412. 414. 417. 424. 426. 433.
- 434. 435. 438-440.
-
- Peruaner der Inkazeit 139.
-
- Pescheräh 22. 68. 88. 89. 103. 121. 141. 147. 153. 291.
-
- Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes 6-7.
-
- Phallusdienst 296.
-
- Pharaonen, Häuslichkeit der 69.
-
- Philippinen 92. 311.
-
- Phratria 502. 521-522.
-
- Phyle 189. 502. 520.
-
- _Phylopatores_ 521.
-
- _Piçaca_-Ehe 463.
-
- Pikten 243.
-
- Plattwürmer (Plenarien) 33.
-
- Plebejer in Altrom 526-528.
-
- _Pleme_ 502.
-
- Plenarien 33.
-
- _Pobratimstvo_ 505.
-
- Poggi- oder Pageh-Insulaner 142.
-
- Polen 319.
-
- Polyandrie s. Vielmännerei.
-
- Polygamie 22. 228. 368.
-
- Polygynie s. Vielweiberei.
-
- Polynesier 198. 244. 311.
-
- Ponapesen 82. 128.
-
- Potowatomi 214.
-
- Prachtfinken 28.
-
- _Prajapati_-Ehe 463.
-
- _Prcija_ 510.
-
- Priesterehe 556.
-
- Promiskuität (schrankenlose Vermischung) 22.
- -- in der Urzeit? 124;
- nach Dr. Starcke 456-458.
-
- Prostitution, gastliche 187. 326-329.
- Unterschied zwischen -- und Vielmännerei 241.
- -- entwickelt sich neben der Familie 274.
- Kultliche -- 357.
- Käufliche -- 358. 359.
- -- in Japan 385.
- -- in Althellas 540.
- -- in Altrom 551.
- Unterdrückung durch das Christentum 555.
-
- _Psittacus pertinax_ 28.
-
- _Pudor_ 65.
-
- _Pui_, _Puipui_ 159. 213.
-
- Puri-Indianer 68.
-
-
- Quânfang 300.
-
- _Queridas_ 447.
-
- _Quiguáberás_ 449.
-
-
- _Radha_ 402.
-
- Radschputen 260. 481. 487. 489-490.
-
- „Rahad“ 85.
-
- _Rakschasa_-Ehe 297. 463.
-
- Ramnes 520.
-
- Ratten 36.
-
- Raub der Frauen s. Weiberraub.
-
- Raubehe 196.
-
- Raubsitte 287.
-
- Reddi 249. 250.
-
- Redschang 268.
-
- Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken Familie 304.
-
- _Ridhâ at_ 402.
-
- Rinder als Kaufpreis der Weiber 307. 308. 312. 314.
-
- Römer, geringes Schamgefühl bei den 70-73.
- -- ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen 106.
- Weiberraub bei den -- 183.
- -- ihre Ausdrücke für Oheim 205.
- Fruchtabtreibung 294.
- Raubform der Ehe 301.
- Scheinkauf 314-315.
- Einteilung in Stämme 520, in Kurien 521.
- Altfamilie 541.
-
- _Rshi_-Ehe 312. 463.
-
- _Rubaend_ 420.
-
- Rückblick auf die Geschichte der Familie 567-574.
-
- Russen 75. 105. 319. 495. 502. 503. 506-507.
-
-
- Saan s. Buschmänner.
-
- Sabier 354.
-
- Sabinerinnen, Raub der 183.
-
- _Sachem_ 278.
-
- Sachsen 316.
-
- _Sacra gentilicia_ 545.
-
- Sacrament der Ehe 557.
-
- _Sacrificia gentilicia_ 522.
-
- Säugeperiode der Kinder 168-173.
-
- _Samanodoca_ 487.
-
- Samoa, Schamlosigkeit auf 91. Fruchtabtreibung auf -- 294.
-
- Samojeden 181. 183. 291. 327.
-
- _Sapinda_ 469.
-
- Saporogische Kosaken 248.
-
- _Sati_ 269. 353. 471-472.
-
- _Scat_ 316.
-
- Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der
- Gesittung 13;
- sein Umfang nach Klassen und Berufen 14.
-
- Scham, geschlechtliche (_Pudor_) 65.
-
- Schamgürtel 85.
-
- Schamgefühl 60-96.
-
- Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden 62.
- -- ein Instinkt jüngerer Art 62.
- Ausbildung der -- beim Kulturmenschen 63-65.
- -- oft mit Sittsamkeit und Keuschheit verwechselt 65.
- -- in Indien 70.
- -- im alten Rom 70-73.
- -- in der Südsee 73.
- -- in Südamerika 74.
- -- in Osteuropa 75.
- -- in Island 75.
- -- beim weiblichen Geschlecht 77-83;
- als Ursprung der Kleidung, Hautmalerei und Tättowierung 83.
-
- Scheinkampf um das Weib 289-292.
-
- Scheinkauf der Frauen 314.
-
- Scheinraub, seine Phasen 287-305.
-
- Schilluk-Neger 68.
-
- Schimpanse (_Troglodytes calvus_) 26.
-
- Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen 12.
-
- Schmuck, älter als Kleidung 84.
-
- Schönheitssinn im Tierreiche 18-19.
-
- Schotten 181.
-
- Schwarzspecht (_Picus martius_ L.) 19.
-
- Schweiz, Kiltgang in der 224.
- Gemeinderschaft 512.
-
- Schwiegermutter 289-290. 302-303. 423. 476.
-
- Seeland, Unkeuschheit in 222. 223.
-
- Seelenkult 375.
-
- _Selamlik_ 417.
-
- _Semando_-Ehe 266.
-
- _Sept_ 494. 500.
-
- Serakolet 209. 210.
-
- Serben 171. 320.
-
- Serere 210.
-
- Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau 198-199.
-
- _Setr-Awret_ 419.
-
- Shanghai 443.
-
- Siam 311.
-
- Sibirien, Weiberkauf in 320.
- Wilde Ehen in -- 444-445.
-
- Sierra Leone 309. 325. 328. 331.
-
- _Sighe_ 438.
-
- Singhalesen 254-255.
-
- Sippe 189.
- -- der Zigeuner 465.
- -- der Hindu 469.
- -- der Radschputen 491.
- Der Geschlechter- oder Sippenverband 497-528.
- Doppelbedeutung des Wortes -- 516.
-
- Sippenfest in der Crnagora 503-504.
-
- Sittsamkeit oder Anstandsgefühl oft mit Schamhaftigkeit verwechselt
- 65.
-
- Sizilien, Mädchenentführung in, 184.
-
- Skandinavier 182. 316.
-
- Sklave und Sklavin 285. 286. 351. 368. 414-415.
-
- Skoten 499.
-
- Slaven 305.
- Frauenkauf 319-321.
- Grabfolge 352.
-
- Slovenen 300.
-
- Sogkonate 214.
-
- Somal 103. 290. 308. 344.
-
- Sondereigentum, sein Entstehen 512-513.
- -- in Altrom und Hellas 524.
-
- Sonrhay 339.
-
- Sparta, Frauenraub in 301.
- Die Familie in -- 536. 537.
- Vatergewalt 539.
- Keine Prostitution 541.
-
- Spinnen 34.
-
- _Sponsalia_ 546.
-
- Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes 15.
-
- Stamm, entwickelt sich aus der Horde 155. 482.
-
- Stammeszeichen 364.
-
- _Stanitza_ 495.
-
- Stichling (_Gasterosteus pungitus_) 39.
-
- Storch 30.
-
- _Stridhana_ 475.
-
- Suanen 311.
-
- Südsee-Insulaner 79. 93. 153.
-
- Südslaven, das Weib bei den 118.
- Mädchenraub 299.
- Frauenkauf 319-320.
- Stellung der Witwe 353.
- Zadruga od. Hausgenossenschaft 500.
-
- Sufi 434.
-
- Sulukaffern 109. 264. 265.
-
- _Sumando_-Ehe 233. 266.
-
- _Sutra_ 461.
-
- Suya-Indianer 68.
-
-
- Tättowierung 83.
-
- Tagalen 68. 222.
-
- Tahitier 79-80. 91. 103. 244. 304.
-
- Tanzkunst im Tierreiche 20-22.
-
- Tarungareh 68.
-
- Tarantelspinne 34.
-
- Tasmanier 22. 50. 81. 183.
-
- Tataren 310.
-
- Telugu oder Telinga 249.
-
- _Tetrao umbellus_ 20.
-
- _Tetrao urophasianus_ 19.
-
- Thraker 435.
-
- Tibeter 254. 326. 336.
-
- Tierreich, Werbesitten und Geschlechtsverkehr 17-82.
- Familienleben 33-42.
-
- Timani 309.
-
- Timoresen 231. 266. 268.
-
- Tinné-Indianer 327.
-
- Tities 520.
-
- _Tlako_ 498.
-
- _Tlakozük_ 498.
-
- Tlinkit 169. 191-192.
-
- Toda 179. 246. 247. 311.
-
- Togoland, Frauenkauf 309.
-
- Torodo 209.
-
- „Totem“ 181. 190. 194. 392.
-
- Tottiyar 249.
-
- „Trauertoilette“ in Westafrika 81.
-
- Trennung der Geschlechter 4.
- -- in der Wohnweise 218-220.
-
- Treue, eheliche, in der Tierwelt 30.
- -- bei den Wilden 135-139.
-
- Tribadismus 433.
-
- _Tribinus_ 521.
-
- _Tribus_ 502. 520.
-
- Trumai-Indianer 68. 96.
-
- Troglodytes-Arten 123.
-
- _Tschader_ 420.
-
- Tschechen 319.
-
- Tscheremissen 494.
-
- Tscherkessen 181. 184. 264. 311.
-
- Tschernagorzen 118. 320. 501.
-
- Tscheva 78.
-
- Tschumbuka 78.
-
- Tschuwaschen 321. 493.
-
- _Tsi_ und _Tsie_ 382.
-
- Tuareg 208.
-
- Tubari 93.
-
- Türken 108. 294. 434. 436.
-
- Tungusen 264. 291. 311.
-
- Tupinamba 264.
-
- Turkmenen 184. 310.
-
- Turteltauben 20.
-
- Tyrannis 498.
-
-
- Uganda 78.
-
- Uistiti (_Harpale Jacchus_) 26.
-
- Uled Naïl 221.
-
- _Ummweled_ 412.
-
- Ungarn 319.
-
- Unkeuschheit der Mädchen 341.
-
- Unyamuezi 341.
-
- _Upastri_ 476.
-
- Urmensch 43. 53.
-
- Urzeit, Lieblosigkeit der 112.
-
- _Usadba_ 495.
-
- Uskoken 299.
-
- _Usus_-Ehe 304. 305.
-
-
- Vater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der Familie 186.
- -- bei den Malayen 233.
- Entstehen den --begriffs 286.
- Der -- des Patriarchats 303.
- -- des Sippenverbandes 529.
- -- der Altfamilie 531.
- -- in Althellas 539.
- -- in Altrom 543.
-
- Vaterliebe, keineswegs angeboren 41;
- ihr Entstehen 340.
-
- Vaterrecht 303.
-
- Vaterschaft 167.
-
- Verlobung 321. 340.
-
- Verschleierung 400. 419-421.
-
- Verschnittene 334. 401.
-
- Verwandtschaft 155.
- Verwandtschaftssysteme 159;
- Hindernis des Geschlechtsverkehrs 176.
- -- bei Exogamen 186.
- Veränderung der --begriffe 365.
- Umgestaltung der natürlichen -- in eine künstliche 470.
- Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen 530-531.
-
- Vielmännerei (Polyandrie) im Tierreiche 24-25;
- im Matriarchat 228. 241-261.
-
- Vielweiberei (Polygynie, Polygamie) im Tierreiche 22-24.
- -- durch Frauenraub geregelt 279.
- -- ein Herrschaftsverhältnis 285.
- -- ausgebildet durch den Frauenkauf 324.
- Die patriarchalische -- 366-390.
- -- im Christentume 558-559.
-
- Viti-Insulaner 143. 174. 183. 205. 228. 290. 294.
-
- Vögel, sind vielfach Monogamen 27.
- -- ihr Familienleben 38.
-
- _Vojvoda_ 502.
-
-
- Wadschagga 69. 299.
-
- Wahabiten 328.
-
- _Wahárá_ 341.
-
- Wahlverschwisterung 504-505.
-
- Wakavirondo 79. 91.
-
- Wakuafi 308.
-
- Wanyamuesi 308.
-
- Wapokomo 268.
-
- Wataweita 69. 88.
-
- Wateita 291.
-
- Watschandi 134.
-
- Webervogel (_Ploceus socius_ Lath.) 20.
-
- Weddah 50.
-
- Wehrhaftmachung 364.
-
- Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan 128.
- -- in der Geschlechtsgenossenschaft gleichberechtigt mit dem Manne
- 146.
- -- Hüterin und Besitzerin der Hütte 200.
- -- baut das Feld 203.
- -- ist Familienhaupt im Matriarchat 208-226.
- -- wird allmählich dem Manne dienstbar 277-279;
- endlich Gegenstand des Besitzes 285.
- Erniedrigung des -- 323.
- -- in Altägypten 369.
- -- in Altisrael 371.
- -- in China 379.
- -- im vorislâmitischen Arabien 393-397.
- -- im Islâm 408.
- Stellung des --es bei den Slaven 509.
- -- bei den alten Griechen 532-539;
- in Altrom 543-549;
- im Mittelalter 563-564.
-
- Weibchen, der Stamm der Tierfamilie 41.
-
- Weibergemeinschaft 124.
-
- Weiberkauf 302.
-
- Weiberraub 181. 275-286.
-
- Weibersoldaten 116-119.
-
- Weibersprache 188.
-
- Weibertausch 137-138.
-
- Weibliches Geschlecht, Rolle desselben im Paarungstriebe 14-15.
- -- empfindet zuerst Sorge für die Brut 40.
- -- bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden
- 77-80.
- Schamhaftigkeit beim -- 80-83;
- seine Grausamkeit 114-116;
- beim Wilden 119-120.
-
- Werbesitten im Tierreiche 17-32.
-
- Werinen 317.
-
- Westgoten 517.
-
- Wilde Ehe 444-452.
-
- Winipeg 214.
-
- Wirbeltiere (Vertebraten) 33.
-
- _Wittemon_ 316.
-
- Witwe, in China 381;
- in Indien 478-480.
-
- Witwenverbrennung 269. 353. 471-472.
-
- Wogulen 311. 321.
-
- Wollust, beim Zeugungsgeschäft 10-11.
- -- steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems 11-14.
-
- Wolof-Neger 205. 209. 210. 268.
-
- Wotjäken 222. 322.
-
-
- _Yoshi-ni-naru_ 385.
-
- _Yoshiwara_ 385.
-
-
- _Zadruga_ 500. 504.
-
- Zeitehen 438-452.
-
- _Zenana_ 336. 417. 476.
-
- Zersetzung der Familie 566.
-
- Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft 9. 11.
-
- Zeugungsapparat, männlicher 15.
- -- weiblicher 15-16.
-
- Zeugungsgeschäft (_Coitus_) 8. 10.
-
- Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der 530-531.
-
- Zeugungstrieb s. Paarungstrieb.
-
- Zigeuner 69. 105. 463-468.
-
- _Zinâ_ 403.
-
- Zivilehe 573.
-
- Züchtigkeit s. Keuschheit
-
- _Zupa_ 502.
-
- Zwergpapageien 28.
-
-
-
-
- Druck von Emil Herrmann senior in Leipzig.
-
-
-
-
- Ernst Günthers Verlag in Leipzig.
-
-
- Dr. Carl du Prel's Schriften:
-
- Entwickelungsgeschichte des Weltalls. Entwurf einer Philosophie
- der Astronomie. Dritte vermehrte Auflage der Schrift: Der Kampf
- ums Dasein am Himmel. 1882. M. 5.--
-
- Die Planetenbewohner und die Nebularhypothese. Neue
- Studien zur Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880. M. 2.--
-
- Unter Tannen und Pinien. Wanderungen in den Alpen, Italien,
- Dalmatien und Montenegro. 1875. M. 5.--
-
- Psychologie der Lyrik. Beiträge zur Analyse der dichterischen
- Phantasie. 1880. M. 2.--
-
- Philosophie der Mystik. 1885. M. 10.--
-
- Monistische Seelenlehre. 1888. M. 6.--
-
- Das weltliche Kloster. Eine Vision. 1888. M. 1.--
-
- Die Mystik der alten Griechen. 1888. M. 3.--
-
-
-
-
- * * * * * *
-
-
-
-
-Anmerkungen zur Transkription
-
-Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals erschienenen
-und 1889 wieder aufgelegten Buchausgabe so weit wie möglich
-originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und offensichtliche
-typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert.
-Ungewöhnliche sowie inkonsistente Schreibweisen wurden beibehalten,
-insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit üblich waren oder
-im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate
-wurden nicht korrigiert.
-
-Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87-62‘) bei
-Literaturstellen wurden beibehalten, wenn die Originalzitate nicht
-überprüft werden konnten. Die Fußnote [1217] fehlt im Original.
-Autor und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt,
-zusammen mit den zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr,
-die durchgehend für das vorliegende Buch verwendet wurden. Die
-Seitenzahl konnte hingegen nicht ermittelt werden.
-
-Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis wurde vom
-Bearbeiter hinzugefügt.
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-***END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER
-ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***
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-<title>The Project Gutenberg eBook of Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung, by Friedrich Anton Heller von Hellwald</title>
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-<body>
-<h1 class="pg">The Project Gutenberg eBook, Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung
-und natürlichen Entwickelung, by Friedrich Anton Heller von Hellwald</h1>
-<p>This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States
-and most other parts of the world at no cost and with almost no
-restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it
-under the terms of the Project Gutenberg License included with this
-eBook or online at <a
-href="http://www.gutenberg.org">www.gutenberg.org</a>. If you are not
-located in the United States, you'll have to check the laws of the
-country where you are located before using this ebook.</p>
-<p>Title: Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung</p>
-<p>Author: Friedrich Anton Heller von Hellwald</p>
-<p>Release Date: September 10, 2016 [eBook #53025]</p>
-<p>Language: German</p>
-<p>Character set encoding: UTF-8</p>
-<p>***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***</p>
-<p>&nbsp;</p>
-<h4>E-text prepared by Odessa Paige Turner, Reiner Ruf,<br />
- and the Online Distributed Proofreading Team<br />
- (<a href="http://www.pgdp.net">http://www.pgdp.net</a>)<br />
- from page images generously made available by<br />
- the Google Books Library Project<br />
- (<a href="http://books.google.com">http://books.google.com</a>)</h4>
-<p>&nbsp;</p>
-<table border="0" style="background-color: #ccccff;margin: 0 auto;" cellpadding="10">
- <tr>
- <td valign="top">
- Note:
- </td>
- <td>
- Images of the original pages are available through
- the Google Books Library Project. See
- <a href="https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ">
- https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ</a>
- </td>
- </tr>
-</table>
-<p>&nbsp;</p>
-<div class="p0 htmlnoshow">
-<div class="transnote">
-<p class="s3 center"><b>Anmerkungen zur Transkription</b></p>
-<p class="p0 htmlnoshow"> Abhängig von der im jeweiligen Lesegerät
-installierten Schriftart können die im Original <em class="gesperrt">gesperrt</em> gedruckten
-Passagen gesperrt, in serifenloser Schrift, oder aber sowohl serifenlos
-als auch gesperrt erscheinen.</p>
-</div>
-</div>
-<p>&nbsp;</p>
-<hr class="full" />
-<p>&nbsp;</p>
-
-<div class="titel">
-
-<h1><span class="s6">Die</span><br />
-menschliche Familie<br />
-<span class="s7">nach ihrer Entstehung</span><br />
-<span class="s7">und natürlichen Entwickelung</span></h1>
-
-<p class="s6 center">von</p>
-
-<p class="s4 center">Friedrich von Hellwald.</p>
-
-<div class="figcenter">
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- alt="Verlagssignet" /></a>
-</div>
-
-<p class="s4 center">LEIPZIG</p>
-<p class="center">Ernst Günthers Verlag.</p>
-<p class="center">1888.</p>
-
-<hr class="r65" />
-
-<p class="s1 center padtop2 break-before"><span class="s6">Die</span><br />
-menschliche Familie<br />
-<span class="s7">nach ihrer Entstehung</span><br />
-<span class="s7">und natürlichen Entwickelung</span></p>
-
-<p class="s6 center">von</p>
-
-<p class="s4 center">Friedrich von Hellwald.</p>
-
-<div class="figcenter">
- <a id="signet2" name="signet2">
- <img class="signet" src="images/signet.jpg"
- alt="Verlagssignet" /></a>
-</div>
-
-<p class="s4 center">LEIPZIG</p>
-<p class="center">Ernst Günthers Verlag.</p>
-<p class="center">1889.</p>
-
-<hr class="copy1" />
-
-<p class="s5 center">Alle Rechte vorbehalten.</p>
-
-<hr class="copy2" />
-
-</div>
-
-<div class="chapter">
-
-<h2 class="nobreak" id="Vorwort">Vorwort.</h2>
-
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="drop-cap">D</span>em Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe,
-habe ich nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und
-Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten
-Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt
-worden. Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch,
-die Frucht langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun
-vornehmlich an die wissenschaftlichen Kreise und versucht mit
-Heranziehung besonders der vergleichenden Völkerkunde die bisher
-vorgebrachten Meinungen zu sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen
-und auf diesem Wege ein Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen
-Stande unserer Kenntnisse sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart
-unseres Geschlechtes entspricht. Wenn in den verwickelten und in die
-mannigfachsten Gebiete einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte
-der Familie sich zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte
-kommt, so möge dies in der Studienrichtung des Verfassers einige
-Entschuldigung finden. Ich glaube dies um so sicherer erhoffen zu
-dürfen, als eben die Völkerkunde, deren wachsende Bedeutung deswegen
-immer allgemeiner anerkannt wird, den erklärenden Schlüssel zu den
-meisten kulturgeschichtlichen Phänomenen und gesellschaftlichen
-Problemen verwahrt.</p>
-
-<p><em class="gesperrt">Tölz</em>, im September 1888.</p>
-
-<p class="right mright2"><b>Der Verfasser.</b></p>
-
-<div class="chapter">
-
-<h2 class="nobreak" id="Inhaltsverzeichnis">Inhaltsverzeichnis.</h2>
-
-</div>
-
-<table class="toc" summary="Inhaltsverzeichnis">
- <tr>
- <td class="nummer">
- I.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Einleitung
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_1">1</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- II.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die Geschlechter und der Paarungstrieb
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_4">4</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- III.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_17">17</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- IV.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Das Familienleben der Tiere
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_33">33</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- V.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Naturmensch und Urmensch
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_43">43</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- VI.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Das Schamgefühl und dessen Äusserungen
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_60">60</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- VII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Kuss und Liebe
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_97">97</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- VIII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_121">121</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- IX.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_145">145</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- X.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Exogamie und Clanbildung
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_176">176</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XI.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_197">197</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Einrichtungen und Sitten im Matriarchat
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_208">208</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XIII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die Bündnisformen im Matriarchat
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_227">227</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XIV.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die Polyandrie
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_241">241</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XV.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Das Levirat
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_262">262</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XVI.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Der Frauenraub und seine Folgen
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_275">275</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XVII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die Phasen des Scheinraubs
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_287">287</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XVIII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Der Frauenkauf
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_306">306</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XIX.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Kulturwirkungen des Frauenkaufs
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_323">323</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XX.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Ausbildung des Patriarchats
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_347">347</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXI.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die patriarchalische Vielweiberei
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_366">366</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die Familie im Islâm
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_391">391</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXIII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Der Harem
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_417">417</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXIV.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Zeitehen und wilde Ehen
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_438">438</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXV.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Entwicklung des Patriarchats in Indien
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_453">453</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXVI.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Clan- und Dorfverfassung
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_481">481</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXVII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Der Geschlechter- oder Sippenverband
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_497">497</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXVIII.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Die Altfamilie
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_529">529</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXIX.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Entwicklung der modernen Ehe und Familie
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_554">554</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- XXX.
- </td>
- <td class="kapitel">
- Rückblick und Ausblick
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_567">567</a>
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="nummer">
- &nbsp;
- </td>
- <td class="kapitel">
- Sach-Register
- </td>
- <td class="ste">
- <a href="#Seite_582">582</a>
- </td>
- </tr>
-</table>
-
-<hr class="full" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_1" id="Seite_1">[S. 1]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="I">I.<br />
-
-Einleitung.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_1" name="drop_d_1">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>urch die leibliche und sittliche Verbindung von
-<em class="gesperrt">Persönlichkeiten</em> der beiden Geschlechter zur
-<em class="gesperrt">Wiederherstellung des ganzen Menschen</em> &mdash; die Ehe &mdash; entsteht die
-<em class="gesperrt">Familie</em>. Denn mit jener Wiederherstellung des ganzen Menschen
-ist zugleich die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes gegeben und die
-drei Elemente der Familie: Vater, Mutter und Kinder sind in ihr bereits
-vollständig vorausgesetzt. Die Familie ist darum der erste und engste
-Kreis, in welchem wir unser ganzes menschliches Wesen wiederfinden,
-uns in uns befriedigt und bei uns selbst daheim fühlen.“ Also spricht
-einer der bedeutendsten deutschen Kulturhistoriker, <em class="gesperrt">W. H. Riehl</em>,
-in seinem Buche über die Familie<a name="FNAnker_1_1" id="FNAnker_1_1"></a><a href="#Fussnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>, und da er fast ausschliesslich
-den Kulturmenschen und insbesondere den deutschen Kulturmenschen im
-Auge hat, so ist seine Definition ziemlich unantastbar. Er fährt indes
-fort: „Sie ist die ursprünglichste, urälteste menschlich-sittliche
-Genossenschaft, zugleich eine <em class="gesperrt">allgemein</em> menschliche; denn
-mit der Sprache und dem religiösen Glauben finden wir die Familie
-bei allen Völkern der Erde wieder.“<a name="FNAnker_2_2" id="FNAnker_2_2"></a><a href="#Fussnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> Dem ist nun <em class="gesperrt">nicht</em> so;
-nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose Menschenstämme, sondern
-bei vielen, welche wir nicht als familienlos<span class="pagenum"><a name="Seite_2" id="Seite_2">[S. 2]</a></span> bezeichnen möchten,
-tritt das, was man etwa mit starker Dehnung des Begriffes als
-„Familie“ gelten lassen kann, unter sehr verschiedenen Formen auf,
-ja unter Formen, welche mitunter unseren heftigsten Abscheu erregen
-und gradezu das Gegenteil von der geheischten leiblichen <em class="gesperrt">und
-sittlichen</em> Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes
-zu sein scheinen. Die Frage ist daher berechtigt, woher es kommt,
-dass uns Kulturmenschen der oben aufgestellte Begriff der Familie
-gewissermassen der einzig zulässige geworden und ob dem zu allen Zeiten
-so gewesen sei? Darin liegt aber die stillschweigende Anerkennung, dass
-auch die Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung und sozialen
-Anschauungen, kein Unwandelbares, weder eine göttliche Einrichtung,
-noch ein <em class="gesperrt">allgemein</em> menschliches Bedürfnis sei. Über Ursprung
-und Entwicklung dieser allerwichtigsten unserer gesellschaftlichen
-Institute sollen nun die nachstehenden Blätter &mdash; Ergebnisse
-langjähriger ethnographischer Forschungen &mdash; einigen Aufschluss
-gewähren.</p>
-
-<p>Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind
-bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren
-Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle,
-denn erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von
-Mann und Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und
-meint damit, ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren
-sagen wir bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne
-lässt man zwar solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt
-wird, dass jede Ehe behufs Begründung einer Familie zustande kommt;
-im eigentlichen Sinne aber werden sie nicht als Familie anerkannt,
-denn es fehlt ihnen dazu eben deren wesentlichstes Merkmal: die
-Nachkommenschaft. Da nun letztere erst eine Folge der Vereinigung
-zweier Personen verschiedenen Geschlechtes ist, welche Vereinigung
-in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in der Ehe findet, so
-wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie notwendig eine
-solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die Ehe ihrerseits
-wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als Weihe des
-Geschlechts<span class="pagenum"><a name="Seite_3" id="Seite_3">[S. 3]</a></span>verkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die Aufgabe
-ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf jene
-untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung
-des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der <em class="gesperrt">Darwin</em>schen
-Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen
-menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag,
-glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen
-Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu
-sollen, der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben
-dürfte.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1_1" id="Fussnote_1_1"></a><a href="#FNAnker_1_1"><span class="label">[1]</span></a> <em class="gesperrt">W. H. Riehl.</em> Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_2_2" id="Fussnote_2_2"></a><a href="#FNAnker_2_2"><span class="label">[2]</span></a> A. a. O. S. 116.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_4" id="Seite_4">[S. 4]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="II">II.<br />
-
-Die Geschlechter und der Paarungstrieb.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_2" name="drop_d_2">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Erhaltung
-der Art und in noch höherem Masse die Weiterbildung und
-Entwicklung derselben zu neuen Formen ist die wichtigste Sorge der
-Natur, welche zur Erreichung dieses ihres vornehmsten Zweckes des
-Kampfes ums Dasein sich bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser
-Kampf ums Dasein wesentlich erleichtert durch die <em class="gesperrt">Trennung der
-Geschlechter</em>. Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt
-sie noch nicht vor; sie tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute
-Organismus eine grössere Reihe von Verrichtungen zu vollziehen hat,
-um im Flusse des Geschehens dauernd aufrecht sich zu erhalten. Wo
-also ein Tier zu grösserer Anstrengung bestimmt ist, wo es arbeiten
-muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr widerstandslos den Strom der
-Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern ihm sich entgegenstellt
-und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da erscheint die Trennung
-der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der Arbeit, von der Natur
-zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen. Dem einen, dem
-weiblichen Wesen, ist die Sorge für die Nachkommenschaft, die Aufgabe
-der Erhaltung der Art übertragen; das andere, das männliche Individuum
-ist für die Entwicklung geschaffen; es ist bestimmt im Kampfe ums
-Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu erwerben, diese dadurch, dass
-es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich beteiligt, den Nachkommen
-zu vererben und so eine allmähliche Steigerung der letzteren, die
-endliche<span class="pagenum"><a name="Seite_5" id="Seite_5">[S. 5]</a></span> Ausbildung neuer Charaktere, die Hervorbringung neuer Arten,
-zu ermöglichen.<a name="FNAnker_3_3" id="FNAnker_3_3"></a><a href="#Fussnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a></p>
-
-<p>Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch
-das männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des
-Leibes, durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer
-Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint
-unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert
-und gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege
-der Nachkommenschaft, und seinem geistigen Wesen nach zeigt es sich
-scheu und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten
-Lebewesen, dem <em class="gesperrt">Menschen</em>. Um in ihm etwas anderes zu sehen, als
-den obersten und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man
-von metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die
-vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz
-zu dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der
-höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches
-Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den
-Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf
-Tiere zu übertragen<a name="FNAnker_4_4" id="FNAnker_4_4"></a><a href="#Fussnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a> und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist,
-dass eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute
-vorhanden sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen
-Zustande geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen
-kommen mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige
-hoch organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und
-Weibchen auf den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im
-Körperbau aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen
-das Weib vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den
-nackten Insulanern auf Neubritannien erzählt <em class="gesperrt">Wilfred Powell</em>,<span class="pagenum"><a name="Seite_6" id="Seite_6">[S. 6]</a></span>
-welcher drei Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen
-in einiger Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.<a name="FNAnker_5_5" id="FNAnker_5_5"></a><a href="#Fussnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>
-<em class="gesperrt">Désiré Charnay</em> bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern
-Mittelamerikas.<a name="FNAnker_6_6" id="FNAnker_6_6"></a><a href="#Fussnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a> Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten
-üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger
-Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von
-diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen
-Reihe niedriger Völkerstämme.</p>
-
-<p>In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich
-eine zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder
-„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem,
-in unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden,
-Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung
-der Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden
-Stämme auf der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst
-mit dieser. <em class="gesperrt">Julius Lippert</em>, ein geistvoller Forscher, hat recht
-scharfsinnig dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit
-vorherrschenden Pflanzennahrung zur Fleischkost, wie die auf Erfindung
-von Waffen und Fangmethoden gegründete <em class="gesperrt">Jagd</em> jene Differenzierung
-zuerst ermöglichte und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter
-erweitern musste. Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter
-waren schlechte Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren
-Jagd sondert sich die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des
-Weibes von der des Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit
-diese Verschiedenheit der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der
-untergeordneten, jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus
-ihren Einfluss üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost
-hat dem weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren
-verliehen, was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Musku<span class="pagenum"><a name="Seite_7" id="Seite_7">[S. 7]</a></span>latur
-und Stärke sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise
-den nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass &mdash; ganz im Gegensatze
-zu den oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen &mdash; die beiden
-Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend
-aussehen.<a name="FNAnker_7_7" id="FNAnker_7_7"></a><a href="#Fussnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a> Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente
-können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen.
-Die Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen
-Beckens und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen
-scheint z. B. Herrn <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> durch eine wenn auch noch
-unbedeutende Beimischung europäischen Blutes begünstigt zu werden,
-darnach zu urteilen, dass die meisten Mulattinnen fast übermässig stark
-entwickelte Körperformen besitzen.<a name="FNAnker_8_8" id="FNAnker_8_8"></a><a href="#Fussnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a> Man darf also füglich sagen, dass
-die leibliche Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen
-Kulturentwicklung gleichen Schritt halte.</p>
-
-<p>Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe sein
-mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst
-das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber
-durch den mächtigsten Drang getrieben:</p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Einstweilen, bis den Bau der Welt</div>
- <div class="verse">Philosophie zusammenhält,</div>
- <div class="verse">Erhält sich das Getriebe</div>
- <div class="verse">Durch Hunger und durch Liebe</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p class="p0">singt <em class="gesperrt">Friedrich Schiller</em> und fasst in diesen wenigen Worten mit
-scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der
-Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist
-sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt
-stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur
-schwer und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der
-Geschöpfe erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und
-welche Eroberungen verdankt<span class="pagenum"><a name="Seite_8" id="Seite_8">[S. 8]</a></span> die Menschheit nicht diesem allgewaltigen
-Triebe! Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen
-und selbst von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre
-Ursache, als den Stachel des Hungers.</p>
-
-<p>Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist der
-<em class="gesperrt">Geschlechts</em>- oder <em class="gesperrt">Paarungstrieb</em>, welcher die Geschlechter
-einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und
-Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung
-der Gattung führt die Zeugung (<i>Generatio</i>), welche in der Pflanze auf
-einer Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im Menschen
-ein durch die Dazwischenkunft des Geistigen <em class="gesperrt">veredelbarer</em>
-Trieb ist,<a name="FNAnker_9_9" id="FNAnker_9_9"></a><a href="#Fussnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a> zur <em class="gesperrt">Liebe</em> werden kann, von der <em class="gesperrt">Schiller</em>
-spricht und die Dichter aller Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind
-in einem gewissen Stadium ihrer Entwicklung ausnahmslos alle normal
-gebildeten Individuen der höheren Tierarten unterworfen; er ist mit
-<em class="gesperrt">einem</em> Worte ein <em class="gesperrt">Naturgesetz</em>. Auf einer untersten Stufe
-ist dem Geschöpfe, nicht als Individuum, sondern in Anbetracht seiner
-Erhaltung, nichts so sehr von Nutzen, als dass durch unvermitteltes
-Nervenspiel dem Anreize zur Fortpflanzung sofort die entsprechende
-Thätigkeit der Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt noch
-unverloren dieses alte Erbe. Das Zeugungsgeschäft (<i>Coitus</i>) ist eine
-reflexive, automatische Bewegung, welche man ererbt und welche sich
-vollzieht wie das Atmen und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen.
-Werden ein mannbarer Mann und ein eben solches Weib, so führt <em class="gesperrt">Paolo
-Mantegazza</em>, der gefeierte Florentiner Anthropologe, aus, mögen
-sie noch so unschuldig sein, sich selbst überlassen, so werden sie,
-nachdem sie sich einander genähert haben, ohne es fast zu wissen,
-den Weg finden, durch den ein neues Geschöpf in das Leben gerufen
-wird.<a name="FNAnker_10_10" id="FNAnker_10_10"></a><a href="#Fussnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a> <em class="gesperrt">Plato</em> hat den Träger des Geschlechtssinnes deshalb
-nicht mit Unrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_9" id="Seite_9">[S. 9]</a></span> als ein Tier für sich innerhalb des Menschen
-bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein Verhalten unter Abweisung
-des Einflusses der „oberen Seelen“, so überwiegend wirksam erscheint
-hier noch der ererbte Instinkt aus der Zeit primitivster Sorge für die
-Erhaltung des Lebens der Art.<a name="FNAnker_11_11" id="FNAnker_11_11"></a><a href="#Fussnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a> Man nennt daher diesen Paarungs-
-oder Begattungstrieb auch den „Zeugungstrieb“, insoferne als dessen
-Befriedigung normal das Entstehen von Nachkommenschaft zur Folge hat.
-Doch möchte ich letztere Benennung weniger bevorzugen, weil in ihr der
-Sinn zu schlummern scheint, als ob die Zeugung der von den Individuen
-<em class="gesperrt">beabsichtigte</em> Zweck ihrer Vereinigung wäre. Dies ist aber
-durchaus nicht der Fall.</p>
-
-<p>Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben
-nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst
-den Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt,
-dessen Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen
-herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste
-Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen
-emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen
-Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu
-unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu
-freveln, wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung
-unseres tierischen Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen
-Entwicklungsstufen und in der Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende
-Vernunft. Da aber dieser Trieb an sich nicht dem Tiere, sondern nur
-den Zwecken der Natur dient, so kann seine Befriedigung nicht als
-eigentlich nützlich angenommen werden. Er erweist sich im Gegenteil
-in seinen Folgen als <em class="gesperrt">geradezu nachteilig</em>. Schon die Erzeugung
-der Nachkommenschaft ist dem weiblichen Individuum eine schwere Last.
-Die Pflege derselben erfordert von den Eltern, mag sie nun von beiden
-in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem derselben allein geübt
-werden, eine grosse Aufopferung, das häufige Hintansetzen des eigenen
-Wohlergehens eine persönliche Schädigung,<span class="pagenum"><a name="Seite_10" id="Seite_10">[S. 10]</a></span> die durchaus nicht in dem
-Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen Ausgleich finden
-kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern die ärgsten
-Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen Verhältnissen
-leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den Lebensunterhalt, so
-treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf ums Dasein
-ein.<a name="FNAnker_12_12" id="FNAnker_12_12"></a><a href="#Fussnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a> Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom
-Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach
-abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst
-in den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft
-Kindersegen zum Unheil der Erzeuger. Wenn man trotzdem gar häufig
-solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden
-Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt
-sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft
-nur sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft
-ist nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden,
-dem heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung
-des Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen
-Schritt mit der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie
-der Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen
-Dingen scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses
-am reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre
-Schätze verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter
-mit allen erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu
-entschädigen für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für
-die unsäglichen Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen
-Augenblicke sinnlicher Glückseligkeit sind.<a name="FNAnker_13_13" id="FNAnker_13_13"></a><a href="#Fussnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> Diesen Taumel
-physischer Wollust, zu deren Beschreibung keine Sprache Worte hat
-und den der schwache Mensch nicht zu ertragen vermöchte, wenn er von
-längerer Dauer wäre, dies und <em class="gesperrt">nur dies allein</em> erstrebt der
-seinem inneren Wesen nach völlig blinde Paarungstrieb, und man darf
-dreist behaupten, dass ohne<span class="pagenum"><a name="Seite_11" id="Seite_11">[S. 11]</a></span> den Köder dieser wichtigen Beigabe das
-Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines Naturgesetzes ausüben würde
-und könnte. Dem „Wilden“ &mdash; wenn ich mich dieses unzutreffenden
-Ausdruckes bedienen darf &mdash; gilt wenigstens die Zeugung für eine
-Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für eine Beigabe,
-die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist. Beweis
-dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf
-künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen,
-die Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern
-Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt
-es viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem
-Behufe nach <em class="gesperrt">Alexander von Humboldts</em> Zeugnis giftige Kräuter
-gebrauchen.<a name="FNAnker_14_14" id="FNAnker_14_14"></a><a href="#Fussnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a></p>
-
-<p>Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen
-sein, dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen
-Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb &mdash; wie auch
-in der Tierwelt &mdash; ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln
-der Gesittung.<a name="FNAnker_15_15" id="FNAnker_15_15"></a><a href="#Fussnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a> Einen sehr verwandten Gedanken spricht <em class="gesperrt">Cesare
-Lombroso</em><a name="FNAnker_16_16" id="FNAnker_16_16"></a><a href="#Fussnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a> aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des
-modernen Italien. Es dünkt mir indessen auch eine, zwar keines direkten
-Beweises fähige, aber sonst nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass
-die sinnlichen Freuden ihrerseits einer Entwicklung, einer Steigerung
-fähig seien und dass unsere urgeschichtlichen Vorfahren dieselben
-nicht in dem gleichen Grade empfunden haben, wie spätere, feiner
-ausgebildete Geschlechter. Niemand wird im Ernste bestreiten wollen,
-dass mit wachsender Gesittung auch das menschliche Nervensystem
-sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die Zustände innerhalb
-der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen Jahrhunderten;
-unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die Menschen der
-Gegen<span class="pagenum"><a name="Seite_12" id="Seite_12">[S. 12]</a></span>wart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre Vorgänger. Es
-scheint wirklich, dass <em class="gesperrt">der physikalische Charakter der Menschheit
-im Laufe der Zeit sich wesentlich verändert hat</em>, und es unterliegt
-keinem Zweifel, dass das <em class="gesperrt">Blut</em> und die Säfte des Menschen früher
-die vorherrschende Rolle spielten, während es jetzt die <em class="gesperrt">Nerven</em>
-sind, die fast ausschliesslich den Körper der Europäer, sowie der
-Weissen in Nordamerika beherrschen. Gröber angelegte Wesen vermögen
-aber Lust und Schmerz<a name="FNAnker_17_17" id="FNAnker_17_17"></a><a href="#Fussnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a> nicht in gleich wirksamer Weise zu empfinden,
-wie die feiner organisierten. <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em> bezeugt,
-dass die ungemein schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den
-Indianern Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden
-werden, denn Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit
-des Nervensystems der Haut ab.<a name="FNAnker_18_18" id="FNAnker_18_18"></a><a href="#Fussnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a> Leutnant <em class="gesperrt">Mage</em>, der mit Dr.
-<em class="gesperrt">Quintin</em> mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra
-beiwohnte, hatte dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, &mdash; so
-sagt er selbst &mdash; wie viel weniger entwickelt oder vielmehr wie viel
-weniger empfindlich das Nervensystem der Neger ist als das unsrige,
-woraus es sich erklärt, dass sie auch schwerere Operationen so leicht
-ertragen.<a name="FNAnker_19_19" id="FNAnker_19_19"></a><a href="#Fussnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_13" id="Seite_13">[S. 13]</a></span> Freilich stehen über die Empfindung der Lust noch
-weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über den Schmerz, der sich
-zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat der leider der
-Wissenschaft zu rasch entrissene <em class="gesperrt">Paul Broca</em> an den Schädeln
-der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem Masse das
-Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit Fortschreiten
-der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller Analogie
-ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen,
-was für den Behälter unseres Denkvermögens sich nicht bestreiten
-lässt. Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und
-Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen
-Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch
-der grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen
-Stämmen das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe
-<em class="gesperrt">Th. Bischoff</em> hat in einem neueren Werke<a name="FNAnker_20_20" id="FNAnker_20_20"></a><a href="#Fussnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a> nachgewiesen,
-so weit dies die noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass:
-während das mittlere Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so
-ziemlich das gleiche zu sein scheint, das der niederen Negerrassen
-in der That nicht nur ein geringeres ist, sondern auch geringere
-Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter und die Individuen
-darbietet. Zu gleichen und manchen anderen überraschenden Ergebnissen
-gelangt auch Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em> in einer ungemein fleissigen,
-auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.<a name="FNAnker_21_21" id="FNAnker_21_21"></a><a href="#Fussnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a> Innerhalb der
-Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte ziffermässig
-darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die grössten
-Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.<a name="FNAnker_22_22" id="FNAnker_22_22"></a><a href="#Fussnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_14" id="Seite_14">[S. 14]</a></span> Wird
-auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit des
-Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei
-geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine
-ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das
-Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist
-es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen
-auch nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter
-empfinden als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade
-solche Individuen, wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden
-ganz besonders zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines
-und desselben Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten,
-starke Abstufungen der individuellen Nervenorganisation. Was nun für
-die einzelnen richtig ist, gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme,
-Völker und Rassen.</p>
-
-<p>Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder
-nicht, stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als
-begehrenswertestes Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen,
-welches den Dingen entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen
-Gefahren des Lebens sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu
-zurückzieht und dem Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder
-Jäger,“ bemerkt ein bewährter Naturforscher,<a name="FNAnker_23_23" id="FNAnker_23_23"></a><a href="#Fussnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a> „kennt das Sprengen
-bei Reh und Hirsch: das weibliche Thier flieht, das männliche verfolgt
-&mdash; dasselbe<span class="pagenum"><a name="Seite_15" id="Seite_15">[S. 15]</a></span> Verhältnis, wie zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein
-Tier bekannt, bei welchem das weibliche Geschlecht das verfolgende,
-überwältigende, das männliche das verfolgte und Widerstand leistende
-wäre; es ist stets umgekehrt, auch in solchen Fällen, in denen, wie
-bei den Spinnen, das weibliche Tier das stärkere ist und nach der
-Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz aller Maskierung,
-die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische Einflüsse erfährt,
-verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die Sprödigkeit ist eine
-Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt dem Manne zu.“ Und
-dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte, auch schon zu
-deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden Geschlechter,
-welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte, zum Angriff
-geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der Tiefe
-des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte
-Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib
-bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil,
-physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der
-Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von
-Haus aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des
-Mannes zu vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss
-kämpft, welcher den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger
-und hartnäckiger der Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne
-verfolgt, flüchtet und verbirgt sich, während die europäische Jungfrau
-mit den Waffen der Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende
-Verlangen des Geliebten reizt und steigert, welchem sie erst nach
-harten Proben sich überlässt.<a name="FNAnker_24_24" id="FNAnker_24_24"></a><a href="#Fussnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_16" id="Seite_16">[S. 16]</a></span></p>
-
-<p>Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen
-Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine
-Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder
-minder langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres
-meist bloss zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche
-Frist bestimmt im günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch
-ein solches Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch
-jedes höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie
-zu schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen
-Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um
-die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische Bande
-und soziale Gewohnheiten.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_3_3" id="Fussnote_3_3"></a><a href="#FNAnker_3_3"><span class="label">[3]</span></a> Dr. Herm. <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des
-Menschen. Norden. 1886. S. 97&ndash;100.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_4_4" id="Fussnote_4_4"></a><a href="#FNAnker_4_4"><span class="label">[4]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Otto Mohnicke</em> teilt einen Fall mit, wo die dem
-Menschen für spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf
-einen Gibbon übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800&ndash;801).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_5_5" id="Fussnote_5_5"></a><a href="#FNAnker_5_5"><span class="label">[5]</span></a> <em class="gesperrt">Wilfred Powell.</em> Unter den Kannibalen von
-Neubritannien. Drei Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884.
-S. 123.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_6_6" id="Fussnote_6_6"></a><a href="#FNAnker_6_6"><span class="label">[6]</span></a> <em class="gesperrt">Désiré Charnay.</em> <i>Les anciennes villes du Nouveau
-Monde.</i> Paris, 1885. S. 399.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_7_7" id="Fussnote_7_7"></a><a href="#FNAnker_7_7"><span class="label">[7]</span></a> <em class="gesperrt">Julius Lippert.</em> Kulturgeschichte der Menschheit in
-ihrem organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64&ndash;65.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_8_8" id="Fussnote_8_8"></a><a href="#FNAnker_8_8"><span class="label">[8]</span></a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller.</em> Forschungsreisen in der deutschen
-Kolonie Kamerun. Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_9_9" id="Fussnote_9_9"></a><a href="#FNAnker_9_9"><span class="label">[9]</span></a> <em class="gesperrt">Joseph Hyrtl.</em> Lehrbuch der Anatomie des Menschen.
-Fünfzehnte Aufl. Wien, 1881. S. 9.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_10_10" id="Fussnote_10_10"></a><a href="#FNAnker_10_10"><span class="label">[10]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturhistorische
-Skizzen über die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem
-Italienischen. Jena, 1886. S. 48.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_11_11" id="Fussnote_11_11"></a><a href="#FNAnker_11_11"><span class="label">[11]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. Bd. I. S. 14.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_12_12" id="Fussnote_12_12"></a><a href="#FNAnker_12_12"><span class="label">[12]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs.</em> A. a. O. S. 101.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_13_13" id="Fussnote_13_13"></a><a href="#FNAnker_13_13"><span class="label">[13]</span></a> <em class="gesperrt">Paolo Mantegazza.</em> <i>Fisiologia del piacere.</i>
-Mailand, 1870. S. 37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_14_14" id="Fussnote_14_14"></a><a href="#FNAnker_14_14"><span class="label">[14]</span></a> <em class="gesperrt">Alexander von Humboldts Reise</em> in die
-Äquinoktial-Gegenden des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von
-<em class="gesperrt">Hermann Hauff</em>. Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_15_15" id="Fussnote_15_15"></a><a href="#FNAnker_15_15"><span class="label">[15]</span></a> <em class="gesperrt">Julius Lippert.</em> Die Geschichte der Familie.
-Stuttgart, 1884. S. 30.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_16_16" id="Fussnote_16_16"></a><a href="#FNAnker_16_16"><span class="label">[16]</span></a> <i>Quanto più cresce l’intelletto e quanto più crescono
-i messi della vita, più si moltiplicano i desiderii e la potenza
-d’amore.</i> (Cesare Lombroso. <i>L’amore nel suicidio e nel delitto.</i>
-Turin, 1881. S. 38.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_17_17" id="Fussnote_17_17"></a><a href="#FNAnker_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde
-uns schier unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen,
-ohne das leiseste Zeichen von Schmerzempfindung zu geben. Wenn
-auch die dabei entfaltete Willensstärke nicht gering anzuschlagen
-sein mag, so sprechen doch die vielfachen Martern, welche sie sich
-selbst auferlegen, die mannigfachen Verstümmelungen, die sie oft
-um einer nichtssagenden Zier willen sich zufügen, die ausgesuchten
-Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden verüben, sattsam dafür, dass
-leiblicher Schmerz von ihnen weniger gefühlt wird, als von den nervösen
-Kulturvölkern. In unseren Augen möchte wohl schon oft der hundertste
-Teil der auszustehenden Qualen als empörende Scheusslichkeit empfunden
-werden. Da nun der Mensch stets von sich auf andere schliesst, so muss
-der Wilde selbst schon ein beträchtliches Mass von Schmerz ertragen
-können, wenn er es für nötig hält, dieses Mass, um seinen Feind zu
-quälen, in so barbarischer Weise zu steigern. Auch die Roheiten unserer
-eigenen Vergangenheit wurzeln sicherlich zum Teile in dem noch geringer
-entwickelten Nervensystem unserer Väter im Altertum und Mittelalter.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_18_18" id="Fussnote_18_18"></a><a href="#FNAnker_18_18"><span class="label">[18]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd.
-III. S. 208.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_19_19" id="Fussnote_19_19"></a><a href="#FNAnker_19_19"><span class="label">[19]</span></a> Globus. Bd. XIV. S. 260.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_20_20" id="Fussnote_20_20"></a><a href="#FNAnker_20_20"><span class="label">[20]</span></a> Siehe Dr. Th. L. W. <em class="gesperrt">Bischoff</em>. Das Gehirngewicht
-des Menschen. Eine Studie. Bonn, 1880.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_21_21" id="Fussnote_21_21"></a><a href="#FNAnker_21_21"><span class="label">[21]</span></a> <em class="gesperrt">Gustave Le Bon.</em> <i>Recherches anatomiques et
-mathématiques sur les lois des variations du volume du cerveau et sur
-leurs relations avec l’intelligence.</i> (<i>Revue d’anthroprologie.</i> 1879.
-S. 27&ndash;104.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_22_22" id="Fussnote_22_22"></a><a href="#FNAnker_22_22"><span class="label">[22]</span></a> A. a. O. S. 80 teilt <em class="gesperrt">Le Bon</em> das Ergebnis seiner
-an 1200 Individuen angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es
-ist wohl interessant genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach
-entfielen auf einen</p>
-
-<table summary="Schädelumfang">
- <tr>
- <td class="tdc padr0_5" colspan="3">
- Schädelumfang
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- Gelehrte,
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- Adel,
- </td>
- <td class="tdc">
- Bürger
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- von
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 52&ndash;53&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- <i>cm</i>
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;0,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;0,0
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;0,6
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 53&ndash;54&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;2,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;3,7
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;1,9
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 54&ndash;55&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;4,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;9,2
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;6,2
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 55&ndash;56&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;6,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 12,8
- </td>
- <td class="tdc">
- 14,0
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 56&ndash;57&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 18,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 28,5
- </td>
- <td class="tdc">
- 24,5
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 57&ndash;58&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 36,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 22,0
- </td>
- <td class="tdc">
- 24,5
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 58&ndash;59&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 18,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- 12,8
- </td>
- <td class="tdc">
- 14,9
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 59&ndash;60&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;8,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;8,3
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;7,6
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 60&ndash;61&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;6,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;1,8
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;3,3
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 61&ndash;62&#8199;&#8199;
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;2,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;0,0
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;1,8
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdc nowrap padl0_5">
- 62&ndash;62,5
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- „
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;0,0
- </td>
- <td class="tdc padr0_5">
- &#8199;0,9
- </td>
- <td class="tdc">
- &#8199;0,7
- </td>
- </tr>
-</table>
-
-</div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_23_23" id="Fussnote_23_23"></a><a href="#FNAnker_23_23"><span class="label">[23]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Jäger.</em> Die Entdeckung der Seele. Leipzig,
-1880. S. 31</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_24_24" id="Fussnote_24_24"></a><a href="#FNAnker_24_24"><span class="label">[24]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> <i>Fisiologia del piacere.</i> S. 39. Mit
-Bezugnahme auf das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt
-sich die Frage aufwerfen, ob nicht auch in dieser Hinsicht eine
-Art körperlicher Anpassung an die Anforderungen des Geisteslebens
-stattfinde. Im Tierreiche versagt sich das Weibchen innerhalb gewisser
-Zeiten nur selten dem verlangenden Männchen, seine Geschlechtsorgane
-sind, übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger verborgen oder
-geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf
-rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche
-Hälfte in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel
-in anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den
-Abbildungen wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies
-umgesehen hat, dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn
-anders die Zeichnungen richtig sind, das <i>ostium vaginae</i> sichtbar
-erscheint in Stellungen, welche dies bei Weibern gesitteterer, nach
-unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht gestatten. Das Organ
-erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich, viel weniger in
-die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre Gesittung
-vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende
-Messungen des weiblichen Perineums, die aber leider noch fehlen,
-könnten allein auf die interessante Frage Licht werfen.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_17" id="Seite_17">[S. 17]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="III">III.<br />
-
-Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_e_3" name="drop_e_3">
- <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>s ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische
-Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst gebildet
-habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe. Vom Standpunkte der
-Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt es, einfach die Thatsache seines
-Vorhandenseins festzustellen und die verschiedenen Formen, welche im
-Geschlechtsverkehre sich kundgeben, kurz zu beleuchten. Doch halte
-ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen Blick in das Gebahren der
-Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein geschlechtliches Treiben zur
-Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt nun der Paarungstrieb
-sehr deutlich zunächst in den <em class="gesperrt">Werbesitten</em> der höheren Arten zum
-Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt Gesagte,
-stets das Männchen als der werbende Teil auftritt. Oft spielt darin der
-<em class="gesperrt">Kampf um das Weibchen</em> die bedeutendste Rolle.</p>
-
-<p>Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften
-sei bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän
-<em class="gesperrt">Bryant</em> von dem merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen
-Grossen sehr verliebten und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (<i>Otaria
-jubata L.</i>) auf der St. Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni,
-erzählt <em class="gesperrt">Bryant</em>, sind alle Männchen versammelt und alle passenden
-Plätze vergeben. Die alten Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft
-der Weibchen. Letztere erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber
-in immer zu<span class="pagenum"><a name="Seite_18" id="Seite_18">[S. 18]</a></span>nehmenden Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze
-überfüllt sind. Viele der Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den
-Wunsch zu hegen, mit einem bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber
-sie werden daran durch die „Junggesellen-Robben“ gehindert, welche
-längs der Küste schwimmend, die ankommenden Weibchen beobachten und sie
-ans Land treiben. Sobald sie dieses betreten haben, nähert sich ihnen
-das nächstliegende Männchen, lässt einen glucksenden Laut vernehmen
-und sucht, der neu angekommenen Genossin freundlich zunickend und
-sie auch wohl liebkosend, allmählich zwischen sie und das Wasser zu
-kommen, so dass sie nicht mehr zu entfliehen im stande ist. Sobald
-ihm dies gelungen, ändert der Haustyrann sein Betragen vollständig,
-denn an Stelle der Liebkosungen tritt Zwang und das Weibchen wird
-genötigt, einen der noch freien Plätze im Harem des gestrengen Herrn
-einzunehmen. In dieser Weise verfährt jeder männliche Seebär, bis alle
-Plätze in seinem Harem besetzt sind. Aber nun muss er den Besitz seiner
-Auserkorenen auch energisch verteidigen, da seine über ihm lagernden
-Kollegen versuchen, seine Weiber zu rauben, indem sie eines derselben
-mit den Zähnen packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren eigenen
-Weiberzwinger schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen verfahren
-in derselben Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle
-Plätze besetzt sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der
-Herrn Sultane, welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist,
-selbstgefällig auf und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die
-unruhigen Weibchen schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben.</p>
-
-<p>Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im
-gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach <em class="gesperrt">Bartram</em> bestrebt,
-die Gunst des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte
-seiner Lagune sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt
-„wie ein Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“.
-Manche Tierarten wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem &mdash;
-fast möchte man sagen &mdash; poetischen Schimmer zu verklären. <em class="gesperrt">Charles
-Darwin</em> ist der Ansicht, dass den Tieren einiger Schönheitssinn
-zukomme, wenigstens solchen<span class="pagenum"><a name="Seite_19" id="Seite_19">[S. 19]</a></span> der höchsten Klassen; dass demnach z. B.
-weibliche Vögel die Schönheit der vor ihnen Staat machenden Männchen
-bewundern, sowie sie sich an deren Gesang erfreuen. Hinsichtlich der
-männlichen Tiere glaubt aber <em class="gesperrt">Gerlach</em>, dass die Entfaltung
-der Schmuckfedern vor den Weibchen männlicherseits keine Kenntnis
-des Schmuckgefieders voraussetze, sondern nur den geschlechtlichen
-Reiz, welcher auf diesen Teil des Sexuallebens wirke. Er führt dabei
-eine Stelle aus <em class="gesperrt">Waitz’</em> Psychologie an: „Die sämtlichen Tiere
-gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade zweckmässig, ohne dass es
-darum wahrscheinlich würde, dass sie davon einige Kenntnis besässen.“
-Sei dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es, dass viele Geschöpfe in der
-Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten bestrebt sind.</p>
-
-<p>Ganz besonders gilt dies von der Vogelwelt, welche zahlreiche
-diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den
-Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt
-ist? Der Schwarzspecht (<i>Picus martius L.</i>) hängt sich an den dürren
-Wipfel eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an
-und hämmert mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in
-zitternde Bewegung gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln,
-welches im Walde so stark widerhallt, dass man es bei trockenem
-Wetter wohl eine Viertelstunde weit hört. Dasselbe dient dazu, das
-Weibchen zu erfreuen, welches auf dieses Geräusch auch gewöhnlich
-sofort herbeikommt und Antwort giebt. Alle Künste der Buhlerei werden
-entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um persönliche Schönheit und
-Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem Bemühen angewendet. Wer
-hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und seiner Verwandten, in deren
-erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich vereinigen. Der Birkhahn
-(<i>Tetrao tetrix L.</i>) z. B. stösst in der Balze die sonderbarsten
-Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und Bewegungen
-bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er zuletzt
-wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen <i>Tetrao
-urophasianus</i> hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben
-Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne
-aus, richtet die<span class="pagenum"><a name="Seite_20" id="Seite_20">[S. 20]</a></span> Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift
-die Flügel auf dem Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an.
-Das Männchen des ebenfalls nordamerikanischen <i>Tetrao umbellus</i>
-trommelt mit seinen gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper,
-richtet den Schwanz auf und entfaltet seine Krause, worauf das in der
-Nähe befindliche Weibchen herbeifliegt. Der Albatros der südlichen
-Hemisphäre (<i>Diomedea exulans</i>) berührt mit seinem Schnabel den des
-Weibchens, beide schaukeln die Köpfe im Takte und sehen sich lange
-an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist nahezu ein wahres Küssen.
-Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen Webervogel (<i>Ploceus socius
-Lath.</i>) mit gelben Schultern erzählt <em class="gesperrt">David Livingstone</em>, dass
-drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf den Büschen mit
-Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese Spiele
-finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide
-statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid
-trägt. Bei der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer
-nur auf den Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange
-vorher wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die
-Paradiesvögel u. a. sammeln sich in Gruppen vor den Weibchen und
-machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen.
-Der Felshahn (<i>Rupicola aurantia L.</i>), ein prachtvoller Schmuckvogel
-Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von
-1&frac14; - 1&frac12; m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und
-auf welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände
-geebnet. Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und
-bewundernd umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun
-ein Männchen nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in
-verschiedenen Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen.
-<em class="gesperrt">Schomburgk</em> sah auf diese Weise drei Helden nacheinander
-auftreten, bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft
-verscheuchte. Die Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel
-ungemein schätzen, suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und
-verbergen sich in der Nähe mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind
-die Tiere einmal mit ihrem Tanzvergnügen<span class="pagenum"><a name="Seite_21" id="Seite_21">[S. 21]</a></span> beschäftigt, so werden sie
-davon derart eingenommen, dass die Jäger mehrere hintereinander erlegen
-können, ehe es die übrigen merken und davon fliegen.</p>
-
-<p>Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (<i>Grus cinerea Bech.</i>)
-übt, von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit
-Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus.
-Die Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen
-Paradiesvögeln, wie <i>Amblyornis ornata</i> und ihren Verwandten. Die
-australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel)
-bauen nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten,
-als Nester dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und
-Damen Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen.
-Der merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen
-Fussboden von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an
-beiden Seiten eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass
-ihre Spitzen sich kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht
-so eine gewölbte Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln
-etwa 1&frac14; m lang und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder
-Stelldichein dient. Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit
-mehrere Stunden des Tages über zusammen und geben sich ihren
-Vergnügungen hin. Aber nicht genug damit &mdash; die beiden Eingänge der
-Laube werden mit einer Menge schön gefärbter oder hellglänzender
-Gegenstände verziert, um sie dem Auge angenehm zu machen. Muscheln,
-Zähne, Knochen, bunte Steine, Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel,
-auch allerhand kleine, dem Menschen entwendete Gegenstände, wie
-Fingerhüte u. dgl. werden herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der
-gefiederten Gäste Genüge zu thun. Diese Dinge werden beständig anders
-geordnet und von den Vögeln in ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies
-wird, wie <em class="gesperrt">Gould</em> berichtet, die Laube selbst im Innern schön mit
-langen Grashalmen ausgefüttert, welche so angeordnet werden, dass die
-Spitzen sich nahezu treffen, und die Verzierungen sind ausserordentlich
-reich. Nach <em class="gesperrt">Darwin</em> benützen die Vögel runde Steine dazu, die
-Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten und verschiedene nach
-der Laube hin<span class="pagenum"><a name="Seite_22" id="Seite_22">[S. 22]</a></span>leitende Pfade zu bilden. Es sind dies sicherlich
-Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme, wie die
-Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig unfähig
-wären.</p>
-
-<p>Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs zwischen den
-Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse Mannigfaltigkeit.
-Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der häufigsten, ist jene
-der <em class="gesperrt">schrankenlosen Vermischung</em> (<em class="gesperrt">Promiskuität.</em>) Sehr
-viele Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall sie zusammenführt, ohne
-Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne irgend einen Anspruch
-auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten niederen Tiere, die
-lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere vermögen wenigstens
-scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen wollen, aus der
-Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen auf Grund
-eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des Geruches,
-umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich berühren.
-Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in völliger
-Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das Weibchen. Am
-lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von denen man gar
-nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen vorhanden ist.
-Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten, sobald ihrem
-Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung der Jungen.
-Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln gesellig in
-grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden, menschenähnlichen
-<i>Hylobates</i>-Arten, von welchen auf Borneo, Java und Sumatra je eine Art
-vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das Weibchen ihre Jungen
-behandelt, nichts Rühmliches zu melden, denn sie streifen bedenklich an
-Promiskuität.</p>
-
-<p>Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so
-trifft man <em class="gesperrt">Vielweiberei</em> (<em class="gesperrt">Polygamie</em> oder <em class="gesperrt">Polygynie</em>)
-nicht selten; doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen <em class="gesperrt">nur bei höheren
-Tierarten</em> vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie
-Pavian, <i>Mycetes</i>, <i>Caraya</i>, sind Polygamisten. Das Männchen eignet
-sich eine gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern.
-Selbst der fürchter<span class="pagenum"><a name="Seite_23" id="Seite_23">[S. 23]</a></span>liche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit
-seinen Weibchen im Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist
-zu sein. Der Amerikaner <em class="gesperrt">Paul Duchaillu</em>, der uns zuerst mit
-diesem Riesen des Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte
-allerdings manchmal ein Pärchen, <em class="gesperrt">Darwin</em> aber berichtet: in
-einer Gruppe sei stets nur <em class="gesperrt">ein</em> erwachsenes Männchen zu sehen.
-Wächst das junge Männchen heran, so findet ein Kampf um die Herrschaft
-statt und der Stärkste setzt sich dann, wenn er die andern getötet
-oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt der Gesellschaft fest.<a name="FNAnker_25_25" id="FNAnker_25_25"></a><a href="#Fussnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a> Ganz
-ähnlich handeln die meisten Affen, von welchen man kaum behaupten
-kann, dass sie ein nach europäischen Begriffen nachahmenswertes
-Geschlechtsleben führen. Türkische Serailwirtschaft tritt da mit
-altem Feudalrecht gepaart zu Tage. Der stärkste Affe ist nicht allein
-der Führer, sondern kraft seiner Stärke der unbeschränkte Herr der
-gesamten vielköpfigen Gesellschaft, der Gebieter aller der Männchen
-und Weibchen, der Gutsherr, welcher sein <i>jus primae noctis</i> mit
-Gewalt festhält, jedem jungen Stutzer die anwandelnde Lust zu etwaigem
-Liebesspiel mit weiblichen Wesen der Herde gar unsanft vertreibt
-und auch den wetterwendischen Affenschönen gegenüber keineswegs
-den galanten Herrn spielt, vielmehr auch da derbe Strenge für die
-wichtigste Kur ansieht.</p>
-
-<p>Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere
-ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer,
-das Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe,
-ferner die Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in
-grösserer Anzahl beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen,
-die Strausse und vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln,
-Auer- und Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter,
-Pfauen. Ganz besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen
-und eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs
-tritt nämlich die <em class="gesperrt">Eifersucht</em> auf, eine Gefühlsempfindung, welche
-den in Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die<span class="pagenum"><a name="Seite_24" id="Seite_24">[S. 24]</a></span> Männchen
-auch vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe
-um die Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel
-bei den Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig,
-also in Herden, Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei
-solchen, wo die Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem
-übertrifft. Unbedingt notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten
-der Hymenopteren, wo eine ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige
-Männchen besitzt.</p>
-
-<p><em class="gesperrt">Vielmännerei</em> (<em class="gesperrt">Polyandrie</em>), d. h. dauernde Verbindung
-eines Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche
-so gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen
-wegen seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des
-Männchens zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches
-Serail sich zu bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen
-Fischarten, beim Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie
-Polyandrie zu herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist,
-dass zwei bis vier Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso
-will ich es dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie
-z. B. beim neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker
-geworden ist, um, wie <em class="gesperrt">Darwin</em> will, andere Weibchen besiegen und
-in den Besitz des Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber
-unläugbar in vielen Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe
-für das stärkste Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz
-mit einander kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist
-blutigen Streites, um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren
-insbesondere werden die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung
-der Reize gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von
-Spezies, besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten
-wird in der Zeit des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen
-begleitet, welche ihr auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend
-einander in den Haaren liegen, bis ihr die Sache langweilig wird
-und sie im Ärger darüber, dass die Verehrer sich unter einander um
-ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu<span class="pagenum"><a name="Seite_25" id="Seite_25">[S. 25]</a></span> einem grossen alten Löwen
-wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie ihn brüllen hörte.
-Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten Nebenbuhler.
-Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat solcher
-Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den jüngeren
-bald fertig. Ist das Feld rein, so schüttelt das edle Tier die Mähne,
-dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes
-Pfand ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt,
-welche er im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen
-zwei völlig ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell
-einen oft für beide tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes
-legt sich die Löwin auf den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er
-dauert, durch Wedeln mit dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre
-Eitelkeit geschmeichelt fühlt, dass zwei solche Löwen um ihretwillen
-sich zerfleischen. Ist der Kampf vorüber, so geht sie langsam und
-vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu beriechen, und wandert dann
-stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines Blickes zu würdigen.
-Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen vollerwachsenen starken
-Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen jüngeren befreit,
-deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen. Sobald aber ein
-noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese Kämpfe
-geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die gesündesten
-und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und eine tüchtige
-Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber absichtlich die
-Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht hinauf
-diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und in
-mannigfachster Variation, wiederzuerkennen.</p>
-
-<p>Die <em class="gesperrt">Monogamie</em> oder <em class="gesperrt">Einzelehe</em>, welche einige der höher
-stehenden Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen
-christlichen Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung
-erhoben haben, die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind,
-als die Form κατ’ ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten,
-<em class="gesperrt">existiert gar nicht selten bei den Tieren</em>. Sie wird vorerst
-geradezu zur Notwendigkeit bei den sehr zerstreut lebenden Spezies,
-wie z. B. bei vielen Raubtieren, sowie bei allen<span class="pagenum"><a name="Seite_26" id="Seite_26">[S. 26]</a></span> jenen, welche nur
-paarweise leben können, sei es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei
-es dass sie von Haus aus besonders ungesellig sind. Doch sind diese
-Bedingungen nicht einmal unbedingt unerlässlich, und es giebt sogar
-einige, wenn auch wenige, monogame Affenarten. Der indische Makak
-Uanderu (<i>Macacus silenus</i>) hat nur <em class="gesperrt">ein</em> Weibchen und bleibt ihm
-treu bis zum Tode. <em class="gesperrt">Cuvier</em> erzählt auch, dass als im <i>Jardin
-des plantes</i> zu Paris eines der Uistitiäffchen (<i>Harpale Jacchus</i>)
-gestorben war, der überlebende Gatte sich trostlos gebärdete, lange
-Zeit die Leiche liebkoste, endlich aber von der Wirklichkeit überzeugt,
-seine Augen mit den Vorderpfoten bedeckte und so lange ohne Nahrung
-liegen blieb, bis er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte.
-Wohl etwas weniger „sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer
-als Beispiel empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen
-lebt nämlich nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt,
-die übrige Zeit meistens allein und für sich.<a name="FNAnker_26_26" id="FNAnker_26_26"></a><a href="#Fussnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a> Doch stiess der
-britische Leutnant C. de <em class="gesperrt">Crespigny</em> im südlichen Borneo auf eine
-Orang-Utan-Familie, bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem
-grösseren und einem kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt,
-dass ihr Bündnis schon längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem
-ausserordentlich scheuen <i>Nschiego-mbouvé</i>, dem kahlen Schimpanse
-(<i>Troglodytes calvus</i>) des äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel
-geringere Unterschiede von jenem der Australier aufweist, als mancher
-im stillen wünschen möchte, nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau
-des Nestes das Männchen wie das Weibchen teil. Dieser Anthropoide
-lebt, wie es scheint, nicht herdenweise, sondern einsiedlerisch und in
-Monogamie; mit einem lauten, eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der
-Dämmerung seine Genossin herbei.<a name="FNAnker_27_27" id="FNAnker_27_27"></a><a href="#Fussnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a></p>
-
-<p>Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die
-Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere,
-sondern auch als die nächsten animalischen Verwandten<span class="pagenum"><a name="Seite_27" id="Seite_27">[S. 27]</a></span> des Menschen zu
-betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der
-Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade
-das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen,
-welche übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben
-gesitteter Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern,
-Tauben, Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den
-ganz unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken.
-Sehr viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren
-Gruppen, aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei
-anderen Zugvögeln vereinigen sich die Männchen und Weibchen in
-besonderen Schwärmen und begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf
-die Wanderung; im Frühling finden sich jedoch stets dieselben Paare
-wieder zusammen. Pfarrer <em class="gesperrt">Snell</em>, ein aufmerksamer Beobachter,
-sagt über das uns beschäftigende Thema: Die Ehen der Vögel werden meist
-im Frühjahre nach dem Geburtsjahr geschlossen, und es findet dabei eine
-ganz bestimmte Wahl statt, deren Gründe ebenso wenig zu enträtseln
-sind, wie die der Menschen, wenn nicht die gewöhnlichen Rücksichten des
-Lebens obwalten. Oft entscheidet der blosse Zufall oder, wenn mehrere
-Bewerber sich um die Braut drängen, das Recht des Stärkeren. Selbst
-wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist (was selten vorkommt,
-da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen giebt) entstehen oft
-heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst kommen Streitigkeiten
-nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen unter, geht also ihren
-menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und lehrreichem Beispiele
-voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das Männchen, und es sind
-bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden, wo das Männchen
-aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz unpassenden Platz wählte,
-das Weibchen aber sofort Material herbeischleppte, obwohl dasselbe
-gar nicht anzubringen war. Nur bei Lerchenfalken kommen zuweilen
-Streitigkeiten vor, die aber nie zu Thätlichkeiten führen. Die ganze
-Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt sich uns am schönsten in den
-Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche. Hier ist vollkommene
-Harmonie des Wollens<span class="pagenum"><a name="Seite_28" id="Seite_28">[S. 28]</a></span> und Thuns; diese beiden Tierchen trennen sich
-während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen Augenblick; sämtliche
-Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und Putzen des Gefieders,
-Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam aus, dicht aneinander
-gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch gemeinsam, und bei den
-andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze Nacht mit in dem Neste
-oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen sich für den scharfen
-Blick noch mancherlei Abstufungen.</p>
-
-<p>Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am
-höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben
-Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und
-wieder, besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur
-harmlosen Streit. Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls
-so innig zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar <i>Inséparables</i>,
-Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines
-Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten
-untröstlich zurück. Bei <i>Psittacus pertinax</i> ist aber Witwertum oder
-Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese
-Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien,
-oft sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des
-Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens.
-Unser kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller
-Gatte, hilft ihm das Nest bauen, die Kinder grossziehen und singt
-ihm während des Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine
-sanften Lieder vor. Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein
-Gimpelmännchen, dessen angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage
-beobachtet worden war, bis man endlich unter den überhängenden Zweigen
-eines Busches sein Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend
-fand. Der kleine Vogel brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr,
-umflatterte sie und gab alle Zeichen der tödlichsten Angst, als man
-die Patientin forttrug, um sie gegen allfällige Unbill und Überfälle
-zu schützen. Tagelang umflog er rufend und lockend das Fenster, an dem
-das Bauer stand, in welchem das kranke Weibchen sass, und erst nachdem
-er sich die Überzeugung geholt,<span class="pagenum"><a name="Seite_29" id="Seite_29">[S. 29]</a></span> dass es gelähmt blieb und dass sein
-Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um nie wiederzukehren.
-Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel sind musterhafte
-Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem Hofe zu Troisdorf
-waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen zwei Exemplare,
-Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus Dankbarkeit
-für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher Pietät das
-Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig Jahre
-mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des
-Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein
-behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen
-Teich zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der
-treue Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut
-es gehen wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht
-von der Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich
-das resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der
-Freundin und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die
-endlich auffiel und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand
-das Männchen tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der
-Gattin gestorben; diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde
-nachher. Ebenso schöne Züge lassen sich von den Amseln berichten.
-Ein Amselpaar (<i>Merula vulgaris</i>) hatte sein Nest in der Nähe einer
-Baustätte; eines Tages kam eine zahme Elster, erfasste das Weibchen und
-trug es bis dicht zu den auf dem Bauplatze beschäftigten Arbeitern;
-das Männchen eilte ihr aber mutig nach, nahm einen erbitterten Kampf
-mit der Elster auf und befreite endlich seine Gefährtin, worauf beide
-triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen, obgleich das Weibchen bei
-dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes eingebüsst hatte. Umgekehrt
-berichtet <em class="gesperrt">Bennett</em> von einem Fall, in welchem das Weibchen die
-zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag legte. Er selbst hat
-den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen grossen Vogelbauer
-befanden sich mehrere chinesische Enten (<i>Anas galericulata</i>); eines
-der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort konnte man an dem<span class="pagenum"><a name="Seite_30" id="Seite_30">[S. 30]</a></span>
-Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz gewahren; es verkroch
-sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da versuchte ein anderes
-Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch sie stiess den
-neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer hinzugeben.
-Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte wiedergefunden
-und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die lauten
-Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung feierte, und
-was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es während
-seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte diesen auf
-und tötete ihn.</p>
-
-<p>Die Tugend der <em class="gesperrt">ehelichen Treue</em> muss man im allgemeinen allen
-in Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied
-zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens
-hat z. B. Pfarrer <em class="gesperrt">Snell</em>, so lange und so sorgfältig er auch
-die Vögel beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei
-den Männchen kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche
-Fälle vor. Wenn man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere
-Zurückhaltung und Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen
-Unterschied erklärlich finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen
-vom „Rechte“. Wohl wird auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen
-und weiss sich ein heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines
-ledigen Weibchens in das Eheglück eines Paares einzudrängen und
-den vielleicht älteren, hässlicheren Gemahl auszustechen. So soll
-es unter den übrigens zu nicht ganz verdienter Volkstümlichkeit
-gelangten Störchen „Ehebrecherinnen“ geben, welche angeblich dann von
-den Männchen durch Schnabelstösse getötet werden. Mehrere solcher
-„Strafgerichte“ der Störche will man erst wieder in allerjüngster
-Zeit beobachtet haben.<a name="FNAnker_28_28" id="FNAnker_28_28"></a><a href="#Fussnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a> Neuere Untersuchungen haben aber ergeben,
-dass alle diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch die hier
-vorliegenden Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind. Immerhin
-beweist das Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass<span class="pagenum"><a name="Seite_31" id="Seite_31">[S. 31]</a></span> Untreue
-wirklich empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der verwilderten
-Pferdeherden in Südamerika mit einem Hengste einer anderen Herde
-abgegeben, so wird sie nicht mehr von dem Leithengste ihrer Stammherde
-geduldet. Gar nicht selten ist die Untreue gerade unter den sich
-zärtlich schnäbelnden Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils
-gepriesen werden, und unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist
-es gelungen, wenigstens den Kanarienvögeln eine nichts weniger
-als unfruchtbare Polygamie aufzunötigen oder richtiger mehrere
-in verhältnismässig kurzen Zwischenräumen nacheinander folgende,
-nachkommenreiche Monogamieen zwangsweise zuzuerkennen. Endlich kommen
-auch Ehescheidungen bei den Vögeln vor, so gut wie bei den Menschen,
-freilich bloss bisweilen, und auch nur die Weibchen vollziehen manchmal
-freiwillig die Trennung von dem Gatten.</p>
-
-<p>So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen
-Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch
-Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche
-Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten
-im Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss
-rücksichtslos seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb
-ist für dasselbe um so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte
-Zeit eingeschränkt ist. Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass in
-einigen Tierehen, und zwar nur in monogamen, ein Gefühl Platz greift,
-welches, wenn auch entfernt, jenem der <em class="gesperrt">Liebe</em> im menschlichen
-Sinne sich nähert, wie die angeführten Beispiele darthun. Gewiss, die
-idealisierte Liebe, wie die Dichter sie schildern, <em class="gesperrt">diese</em> Liebe
-ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen gesteigerten und im
-Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen. Aber hier wie dort
-wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich, dennoch
-seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er indes
-auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten der
-Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt
-die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge
-fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur
-einiger weniger<span class="pagenum"><a name="Seite_32" id="Seite_32">[S. 32]</a></span> Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne
-Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist.</p>
-
-<p>Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben
-und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht
-vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern
-Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum
-und allerhand Laster, um mit unseren Begriffen zu reden, sind da an der
-Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen des
-Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann es
-wohl nur <em class="gesperrt">eine</em> Antwort darauf gaben: <em class="gesperrt">einzig und allein in dem
-Wettbewerb, in den Heischesätzen des Kampfes ums Dasein ist die Ursache
-dafür zu suchen</em>. Die Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen,
-das Zahlenverhältnis der beiden Geschlechter zu einander spielen
-sicherlich die bedeutsamste Rolle in dem Vorwalten der Promiskuität,
-der Polygamie oder Monogamie bei den einzelnen Spezies. Jene Eheform,
-welche der Fortpflanzung der Art am besten dient, welche sich den
-Umständen der Wohnstätte, der zu besiegenden Nebenbuhlerschaften u.
-s. w. anpasst, jene nützliche Form ist notwendigerweise mit Vorliebe
-gewählt, dann Gewohnheit, endlich Instinkt geworden. Die nämlichen
-Gesetze, die nämlichen Notwendigkeiten haben auch die verschiedenen
-menschlichen Gesellschaftskreise in diese oder jene Form der Ehe
-gezwängt, und um die Wahrheit zu gestehen, hat darin der Mensch, wie
-vernünftig er auch ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das Tier.
-Nur hat er sein Geschlechtsleben durch gesellschaftliche Vereinbarungen
-geregelt, die freilich weit davon entfernt sind, überall und immer die
-Bindekraft strenger Gesetze zu besitzen.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_25_25" id="Fussnote_25_25"></a><a href="#FNAnker_25_25"><span class="label">[25]</span></a> <em class="gesperrt">Charles Darwin.</em> Die Abstammung des Menschen.
-Stuttgart, 1875. Bd. II. S. 324.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_26_26" id="Fussnote_26_26"></a><a href="#FNAnker_26_26"><span class="label">[26]</span></a> <em class="gesperrt">O. Mohnicke</em> im „Ausland“ 1872, S. 850.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_27_27" id="Fussnote_27_27"></a><a href="#FNAnker_27_27"><span class="label">[27]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Duchaillu.</em> <i>Explorations and adventures in
-Equatorial Africa.</i> London, 1861. S. 231&ndash;232.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_28_28" id="Fussnote_28_28"></a><a href="#FNAnker_28_28"><span class="label">[28]</span></a> „Echo“. Bd. I. S. 23&ndash;24 und 93.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_33" id="Seite_33">[S. 33]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="IV">IV.<br />
-
-Das Familienleben der Tiere.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_w_4" name="drop_w_4">
- <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>ie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der Tierwelt
-sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat doch nur in wenigen
-Fällen die <em class="gesperrt">Familie</em> zur Folge. Natürlich ist zur Erhaltung der
-Art die Erzeugung von Jungen unerlässlich; unerlässlich auch, dass
-diese in genügender Menge am Leben bleiben. Aber dieses Ziel kann
-auf verschiedenerlei Weise erreicht werden. Als allgemeine Regel
-gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen desto grösser ist, je
-tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je weniger
-die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist bei
-den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur
-bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern
-(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele
-der niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und
-diese entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz
-unabhängiges Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern
-einige Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern
-oder Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem
-Kokon an Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die
-Eierpflege der <i>Janthina</i>, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an
-der Oberfläche des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen
-vorderen Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen
-abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass<span class="pagenum"><a name="Seite_34" id="Seite_34">[S. 34]</a></span> sie ein Floss
-bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend
-erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung
-ist. Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht
-die Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die
-Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine
-Familie, nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein
-ist dagegen die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es
-scheint, geht dieselbe aus Wahrnehmungstrieben hervor; allein es wirken
-auch Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und
-durch die Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen
-werden. Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet,
-die Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise
-ins Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt,
-unter demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes
-Loch steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei
-wohl hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich
-Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere
-Tiere, in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus
-den tastenden Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen,
-hervorgeht. Auch manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die
-Brut; sie versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben
-ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika
-legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur
-rechten Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die
-Jungen auf dem Rücken in den Fluss.</p>
-
-<p>Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit
-der Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe
-zur Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der
-wesentlichsten Hebel in der Familie: die <em class="gesperrt">Mutterliebe</em>, welche
-mit ihrer aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur
-Bewunderung Anlass giebt. Welch’ glänzendes Beispiel von mit äusserster
-List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche
-beim Herannahen des<span class="pagenum"><a name="Seite_35" id="Seite_35">[S. 35]</a></span> Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben,
-indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen,
-auf ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen,
-oder auch die Elefantenmütter, von denen <em class="gesperrt">Schweinfurth</em> erzählt!
-Letztere suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche
-veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie
-ihre Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während
-sie selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah
-eine Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte,
-an den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien.
-Sie stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine
-grosse Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese
-opferwillige Mutterliebe durchdringt durchaus nicht die ganze Tierwelt,
-sondern erwacht erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es
-in der Mutterliebe zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des
-Zusammenlebens der Eltern.</p>
-
-<p>Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen,
-wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde
-bei ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich
-die Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander,
-dass einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer
-Mutter wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter
-den Nagern, was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die
-Murmeltiere hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt
-bringen, die Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme
-hilfreich beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser
-Zärtlichkeit immer und immer liebkosen, einigermassen auch die
-Kaninchen, bei welchen bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit
-zusammenhält. Rührende Episoden erzählt man von dem Löwenmute der
-bedrängten Mäusemutter, von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der
-sie sich in Todesgefahr stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten.
-Doch kennt man auch unrühmliche Beispiele des Gegenteils. <em class="gesperrt">Aglaia
-von Enderes</em>, eine aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass
-ein lustiges Pärchen<span class="pagenum"><a name="Seite_36" id="Seite_36">[S. 36]</a></span> zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in
-ihr harmloses Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte
-kleine Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen
-kam eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden
-misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter
-einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der
-Gatte plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige
-Tage und nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder
-kommen wollte, verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne
-weitere Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen
-und ging auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen
-Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen
-Vermehrung und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst
-gegenseitig anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei
-welchem des Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut
-gegen das Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden
-will, ohne Säumen des Gemahls ungastliches Haus fliehen und ein eigenes
-Heim sich wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt,
-die aber, wie sie etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter
-nicht mehr vertragen und dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht
-besser steht es um das Familienleben der Insektenfresser. Einsam und
-verlassen liegt des Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett
-mit ihren Kleinen. Und echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und
-Maulwürfin in getrennten Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde
-alles grünt und spriesst, fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen
-Maulwurfsbrust sich zu regen an. Unruhig verlässt er seinen Bau &mdash;
-das grösste Wunder bewirkt der Zauber des neuen Gefühles, und der
-scheue, mürrische Weltfeind läuft des Nachts in drängender Sehnsucht
-und heissem Verlangen über die offene Erde hin, um sich sein Liebchen
-zu suchen. Wie es schon in seinem Charakter liegt, nimmt er die Liebe
-ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er spielt nicht und liebelt nicht;
-er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens; er kämpft manchen
-harten, heissen Strauss<span class="pagenum"><a name="Seite_37" id="Seite_37">[S. 37]</a></span> mit seinesgleichen, ehe es ihm gelingt, die
-Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem ersehnten
-Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss,
-wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in
-der neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen
-Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht
-auf. Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm
-der Glaube an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und
-mit der Angst des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine
-junge Gattin in ihr eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem
-Verlangen nach Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen
-Besitz stören könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl
-im kleinen Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden
-Sonderlinge aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft;
-das Lager wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur
-warmen Stätte für die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche
-nach wenig Wochen den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der
-glücklichen Eltern repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder
-fällt alles, was der Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten
-vermag. Mit Hingebung und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt
-sie, schützt sie, hält in Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein
-Leben, wenn es ihre Rettung gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie
-alles, und es geht von ihm die schöne Sage, dass er sich zuweilen
-über den Verlust von Weib und Kind zu Tode härme. Leider hält diese
-Selbstverleugnung nicht lange vor; die sonnige Zeit der Liebe und des
-Glücks geht wie ein Traum vorüber, die Kinder werden nach wenigen
-Wochen gross und verlassen das Elternhaus, um sich eine eigene Existenz
-zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere Wohnstätte auf, und der alte
-Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst sein verödetes Haus, um
-sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut- und Mordgeschichten
-von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem zu leben, als sich und
-seinem Hunger.</p>
-
-<p>Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat<span class="pagenum"><a name="Seite_38" id="Seite_38">[S. 38]</a></span> man wohl noch
-wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre
-Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur
-kein Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei
-den Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze
-Zeit und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt
-sein Junges mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne
-weiteres sich rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass
-es sein Junges ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige.
-Die Beuteltierweibchen schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der
-Beuteltasche mit sich herum oder lassen sie, wie die Surinamsche
-Beutelratte, auf ihrem Rücken herumkriechen, während diese ihre kleinen
-Schwänzchen um den Schwanz der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten
-Sinn für Häuslichkeit und Familienleben aber in edelster Bedeutung
-findet man unter den Vögeln. Ihre überwiegende Mehrzahl lebt, wie
-schon bemerkt, in Monogamie, führt ein ungetrübtes Familienleben und
-teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier erkennen wir auch, dass
-die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des Zeugungsinstinktes
-ist. Das Zusammenwirken von Männchen und Weibchen beim Bau des
-Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles von Hilffertigkeit,
-und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele, wenn wir das
-Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen sehen, denn
-vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht die Rede
-sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten.
-Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines
-Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab,
-um den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur,
-wie bei den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch
-das Männchen diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein
-interessantes Gegenstück zu der sonst üblichen Vorsorge der Mutter
-statt. Beim Strauss und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die
-Eier bebrütet, die Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei
-ihnen anstatt der sorglosen Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies
-sind aber seltene Ausnahmen.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_39" id="Seite_39">[S. 39]</a></span></p>
-
-<p>Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling
-(<i>Gasterosteus pungitus</i>), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher,
-obwohl er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und
-Sorgfalt an den Tag legt, dass <em class="gesperrt">Ludwig Büchner</em> ihn gradezu als
-Muster eines guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben
-in unseren durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut
-er ein wunderbares kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern,
-die er mit Schleim verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein
-vorüberschwimmendes Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen,
-das er für dieses gebaut hat, indem er fortwährend flink um dasselbe
-herum und zum Nest hin und zurück schiesst. Und geht sie nicht
-willig, so stösst er sie mit der Schnauze an und sucht sie mit den
-Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich abzulegen. So führt
-er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum Neste, die sich nach
-der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder hinausbohren.
-Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um den Laich zu
-befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche Vater
-die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in
-senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt,
-um eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung
-im Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird
-mit Wut abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn
-die Jungen ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit
-musterhafter Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu
-weit entfernt haben, und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen.
-Dank solcher Fürsorge ist der Stichling so fruchtbar, dass man die
-Äcker mit diesen Fischchen düngt. Auch bei andern Fischarten findet
-man ähnliche Vaterliebe. Bei dem brasilianischen <i>Pater familias</i>
-(Familienvater) ist dieselbe sogar derart entwickelt, dass er ein
-völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt nämlich die Sorgfalt
-für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen Kiemen zur
-Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend die Eier,
-aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die Kiemhöhle
-zu pressen. Hier<span class="pagenum"><a name="Seite_40" id="Seite_40">[S. 40]</a></span> durch den elastischen Druck der Kiemenblättchen
-festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen schlüpfen aus,
-wachsen rasch und wandern nun, da sie in dem beengten Geburtsort nicht
-mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit nach der
-Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte bekommt
-dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem Maule
-und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich seine
-selbständig gewordene Brut los wird.</p>
-
-<p>Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die <em class="gesperrt">Fürsorge für
-die Brut</em> bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen <em class="gesperrt">zuerst
-beim Weibchen erwacht</em>, und dass die Zärtlichkeit der weiblichen
-Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten
-sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft
-sogar gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei
-den Säugern ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der
-Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und
-Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich
-geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern
-bloss eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den
-am höchsten entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen,
-sobald die Jungen herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen
-Tieren das Bedürfnis der Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst
-keine Jungen haben, sie andere übernehmen, sogar sich solcher zu
-bemächtigen suchen. Dies ist dann sicherlich der Ausfluss einer edleren
-Empfindung, welche mit dem Instinkt nichts mehr zu schaffen hat. Die
-Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die fremden, die sich etwa
-unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest dieser Exklusivität
-tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu Tage, wo die
-Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt. Gleichwohl
-nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die Stufenleiter
-der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer andern,
-das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein Junges
-aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu Grunde<span class="pagenum"><a name="Seite_41" id="Seite_41">[S. 41]</a></span>
-geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch
-säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt.
-<em class="gesperrt">Houzeau</em> berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung
-entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie
-bei der Frau die Liebe zu den Jungen <em class="gesperrt">nicht</em> von der Thatsache des
-Gebärens abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines
-physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls
-mit dem Instinkt der Fortpflanzung nichts gemein, trotzdem findet
-man von beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche,
-zumal unter den Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene
-Ausnahme. Doch erzählt <em class="gesperrt">Harris</em> von einem jungen, kaum meterhohen
-afrikanischen Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als
-seine Mutter, von einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief
-beständig jammernd um sie herum und versuchte, obgleich vergebens,
-ihren schweren Körper mit seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.<a name="FNAnker_29_29" id="FNAnker_29_29"></a><a href="#Fussnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>
-Ebenso wenig macht sich die Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und
-auch die Völkerkunde versieht uns, wie ich später ausführlicher darthun
-werde, mit einer genügenden Menge von Beispielen, welche beweisen,
-dass das Gefühl der Vaterliebe dem Menschen keineswegs angeboren
-ist. Bei den Tieren ist dasselbe so rudimentär, dass oft der Vater
-die eigenen Kinder verspeist. Immer wiederkehrt die fast die Regel
-bildende Erscheinung ärgster Belastung des Weibchens und gänzlicher
-Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz flüchtigen Verkehrs zwischen den
-beiden Geschlechtern, der bald wieder völliger Gleichgültigkeit weicht
-und einen krassen Ausdruck findet in der Lieblosigkeit der stärkeren
-Spinnenweibchen, die ihren schwächeren Ehegatten gemütlich aufzehren.</p>
-
-<p>So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der
-zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen.
-Selbst dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt,
-geschieht es weit eher aus Anhänglichkeit an<span class="pagenum"><a name="Seite_42" id="Seite_42">[S. 42]</a></span> das Weibchen, denn aus
-Neigung zu den Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen
-so häufig, ist im Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr
-treffend und wahr sagt daher der Mailänder Gelehrte <em class="gesperrt">Vignoli</em>:
-„Die Gemeinschaft der Familie, in der der Mensch sich ursprünglich
-befindet, ist nicht eine wesentlich menschliche, sondern auch tierische
-Thatsache, da jene Weise gesellschaftlichen Zusammenlebens sich
-bei dem grösseren Teile der Tiere und immer bei den höheren Tieren
-vorfindet. Die Notwendigkeit der Aufziehung der Jungen ist es, die die
-Eltern vereint und ihr Leben für eine kürzere oder längere Periode
-zu einem gemeinsamen macht: ja in einigen Spezies setzt sich diese
-Ehe der Liebe und Sorgen die ganze Dauer ihrer Existenz hindurch
-fort. Demnach ist das Faktum familienhafter Geselligkeit <em class="gesperrt">nicht ein
-ausschliessliches Produkt der Menschheit</em>, sondern der allgemeinen
-Gesetze des ganzen Tierlebens auf der Erde. Man behaupte nicht, dass
-im Menschen die Zuneigung zwischen den beiden Geschlechtern und zu den
-Nachkommen, die von ihnen geboren werden, lebhafter, intensiver und
-beständiger sei; denn mit gleicher Stärke und bisweilen auch Ausdauer
-zeigt sie sich auch bei den Tieren zu einander und zu den Jungen. Der
-Mensch also liebt, vereinigt sich sinnlich und lebt gesellig in einer
-ursprünglichen Gemeinschaft der Familie <em class="gesperrt">allein weil er Tier ist</em>
-und zwar höheres Tier in der organischen Reihe derselben. Die Thatsache
-der Familie vollzieht sich also nach der Notwendigkeit kosmischer
-Gesetze, die einen grossen Teil der wieder erzeugenden und sozialen
-Thätigkeit des Tierreiches beherrschen.“<a name="FNAnker_30_30" id="FNAnker_30_30"></a><a href="#Fussnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_29_29" id="Fussnote_29_29"></a><a href="#FNAnker_29_29"><span class="label">[29]</span></a> <em class="gesperrt">J. C. Houzeau.</em> <i>Etudes sur les facultés mentales
-des animaux.</i> Mons, 1872. Bd. II. S. 110.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_30_30" id="Fussnote_30_30"></a><a href="#FNAnker_30_30"><span class="label">[30]</span></a> <em class="gesperrt">Tito Vignoli.</em> Über das Fundamentalgesetz der
-Intelligenz im Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie.
-Leipzig, 1879. S. 227&ndash;228.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_43" id="Seite_43">[S. 43]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="V">V.<br />
-
-Naturmensch und Urmensch.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_v_5" name="drop_v_5">
- <img class="dc" src="images/drop_v.jpg" alt="V" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">V</span>on dem eigentlichen Urzustande der Menschheit &mdash; so habe ich schon
-vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt<a name="FNAnker_31_31" id="FNAnker_31_31"></a><a href="#Fussnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a> &mdash; vermögen wir uns
-kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es uns hierzu an jeglichem
-Anhaltspunkte oder Vergleiche gebricht. Selbst die rohesten Wilden der
-Gegenwart haben augenscheinlich einen höheren Gesittungsrang errungen,
-als man dem Urmenschen zusprechen kann. Überall finden sich dermalen
-mehr oder weniger entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend
-eine wenn auch noch so rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich
-gewisse Künste, ja sogar Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen.
-Kurzum man hat erkannt, dass es wirklich wilde Völker <em class="gesperrt">nicht</em>
-giebt; nicht einmal aussprechen lässt sich, welches Volk auf Erden
-überhaupt am tiefsten, d. h. dem Naturzustande am nächsten stehe.
-Zwar liest man oft von diesem oder jenem Stamme, er befinde sich auf
-der denkbar niedrigsten Stufe und erhebe sich kaum über die Tierheit;
-stets fand sich aber auch ein Verteidiger, welcher den Angeschuldigten
-nach Kräften und auch nicht erfolglos von dem ausgesprochenen
-Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der Gesittungsleiter
-emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene übersehene
-Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss muss
-unter den jetzt<span class="pagenum"><a name="Seite_44" id="Seite_44">[S. 44]</a></span> lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen,
-welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur
-ganz im allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der
-Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen,
-dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch
-die vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu
-den „Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht
-entsprechende, insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande
-leben. Nur in dem Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie
-in der Regel mit dem sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar
-und freiwillig darbietet, sie daher ganz von deren Laune abhängen.
-Sie sind aber, so weit sich heute absehen lässt, nicht ohne jegliche
-Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur kulturarm. Nirgends giebt es
-da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr zahlreiche Schwankungen
-und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern auch innerhalb der
-aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich der gesitteten
-Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht abscheiden
-lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen Forschungen
-festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden Menschenstämme
-die geistige <em class="gesperrt">Anlage</em>, sich auf höhere Zustände emporzuschwingen,
-abgesprochen werden darf. Es entspricht den Thatsachen, <em class="gesperrt">aktive</em>
-und <em class="gesperrt">passive</em> Rassen zu unterscheiden; aber, wie <em class="gesperrt">Lippert</em>
-sehr richtig bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder
-Menschengruppe werden sich Typen aus beiden Gattungen finden,<a name="FNAnker_32_32" id="FNAnker_32_32"></a><a href="#Fussnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a> und
-nur das durch Zuchtwahl beeinflusste Überwiegen des einen oder des
-anderen wird dem Ganzen seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal
-aufdrücken.</p>
-
-<p>Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der
-Vergangenheit &mdash; so weit wir davon Kunde besitzen &mdash; unleugbar
-obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen
-Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen
-Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den
-allerrohesten, bei denen unter den an die<span class="pagenum"><a name="Seite_45" id="Seite_45">[S. 45]</a></span> Oberfläche tretenden
-ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die
-Keime zu den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich
-lernen, wie unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein
-sich emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben
-hat. Dieser Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit
-langen Stillständen, selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen
-veranlassten Rückfällen vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg
-der Menschheit rückwärts bis zu seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den
-man frühestens in die Tertiärzeit und an die äusserste Grenze des
-Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige Stelle, wo aus dem
-höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose Urmensch ganz
-allmählich, <em class="gesperrt">ohne jeglichen Sprung</em>, sich entwickelte. Es ist
-hier nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein der allgemeinen
-Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im Lichte des
-wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des gesamten
-Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche Gegenstand der
-Betrachtung sein. Doch ist es unthunlich, dieselben aus dem Ganzen
-derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden Meinungen nicht
-auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht verschwiegen
-bleiben, dass der eben kurz angedeutete entwicklungsgeschichtliche
-Gedanke (dessen Durchführung in grossem Massstabe durch die ganze
-Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren, versucht zu haben
-ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er bei
-unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen
-Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die
-Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an
-dem biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld
-und dem darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die
-Bevorzugung des Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer
-ausserordentlichen Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung
-für „unvergleichlich anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“
-erachtet, als die „Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger.
-Diese von ihrem Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch
-in den kulturarmen, geschichtslosen Stämmen der<span class="pagenum"><a name="Seite_46" id="Seite_46">[S. 46]</a></span> Gegenwart nicht
-zurückgebliebene, sondern von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre
-dermaligen „Laster“ versunkene Menschen und spricht unter Berufung auf
-die ganz unerweisliche, leere Behauptung: <i>philosophia quaerit, religio
-possidet veritatem</i> der modernen Forschung das Recht ab, aus den bei
-den heutigen Wilden herrschenden Sitten und Empfindungen Schlüsse auf
-noch ältere Zustände, auf die Urzeit und den Urmenschen zu ziehen.
-Obwohl das Beharren bei diesem dogmatischen Gesichtspunkte in vielen
-Stücken lediglich subjektive Geschmackssache ist, die mit ernstem
-Forschen nach wissenschaftlicher, objektiver Wahrheit nichts gemein
-hat, scheint doch eine tiefere Begründung der für uns massgebenden
-Ansichten an dieser Stelle geboten.</p>
-
-<p>Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat mit
-grossem Fleiss und Geschick Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Schneider</em> in seinem
-zweibändigen Werke<a name="FNAnker_33_33" id="FNAnker_33_33"></a><a href="#Fussnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet
-werden: dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig
-und sittlich, noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber
-dass die Naturvölker „entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und
-unbeweisbar sei, dass die rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande
-am nächsten stünden:<a name="FNAnker_34_34" id="FNAnker_34_34"></a><a href="#Fussnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a> „Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen
-der äussersten Wildheit (d. i. die Entartung) ist die Bildungsstufe<span class="pagenum"><a name="Seite_47" id="Seite_47">[S. 47]</a></span>
-unserer Stammeltern nicht gelegen,“<a name="FNAnker_35_35" id="FNAnker_35_35"></a><a href="#Fussnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a> ruft Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> aus.
-Für alle Anhänger der <em class="gesperrt">Darwin</em>schen Entwicklungslehre bedarf
-die erstere der beiden Behauptungen keines Beweises; es heisst das
-offene Thüren einstossen. Ein anderes ist es mit der angeblichen
-„Entartung“ der Naturvölker, welche auch von einem Gesinnungsgenossen
-<em class="gesperrt">Schneiders</em>, dem Oberlandesgerichtsrat Dr. <em class="gesperrt">Karl Schmidt</em> in
-Kolmar, verfochten wird.<a name="FNAnker_36_36" id="FNAnker_36_36"></a><a href="#Fussnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a> „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser,
-„sind bekanntlich manche Völker, die einst eine hohe Bildungsstufe
-einnahmen, später in Barbarei gesunken, und kein Grund nötigt zu der
-Annahme, dass eine derartige Entartung der Völker in vorgeschichtlicher
-Zeit nicht vorgekommen sei. Es kann daher nicht angenommen werden, dass
-in vorgeschichtlicher Zeit sämtliche Völker vom Zustande der Roheit zu
-dem der Gesittung vorgeschritten seien.“ Die letztere Schlussfolgerung
-ist unzulässig. Die Geschichte bewahrt uns <em class="gesperrt">kein</em> Beispiel, dass
-jemals ein Volk von der erreichten Gesittungshöhe <em class="gesperrt">von selbst</em>
-herabgestürzt wäre. Wo je Völker in Barbarei versanken, da deckt sie
-auch die Ursachen des Rückfalles auf, welche ausnahmslos in <em class="gesperrt">äusseren
-Anstössen</em> zu suchen sind. Zumeist sind es die Berührungen mit
-niedrigeren Kulturelementen, wie sie die Blutmischungen mit roherem
-Volkstume am heftigsten mit sich brachten, welche den Verfall bewirken.
-Die Völker gingen ihrer eigenen ethnischen Reinheit verlustig
-und zwar in immer fortschreitendem Masse, bis sie sich endlich
-völlig verflüchtigten und oft nichts als ihren Namen der Nachwelt
-hinterliessen. So sind sie denn auch als Volksindividuen verschwunden,
-die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer des Altertums und wie sonst die
-übrigen Kulturvölker hiessen, wenn nicht vollkommen hinweggespült und
-verschlungen von der barbarischen Flut, so doch zersetzt, umgestaltet
-fast zum Nimmererkennen oder in ihren schwachen Resten, wie etwa die
-Kopten, den Einwirkungen einer erdrückenden Mehrheit preisgegeben. Eine
-tiefgehende Umgestaltung verursachen unbestritten auch die Berührungen
-der hochgestiegenen<span class="pagenum"><a name="Seite_48" id="Seite_48">[S. 48]</a></span> Weissen Europas mit den Farbigen anderer Erdteile,
-und diese Umgestaltungen sind desto nachhaltiger, je andauernder
-sie sind. Von ihren Zuständen <em class="gesperrt">vor</em> der Bekanntschaft mit den
-Europäern sind diese Völkerschaften ohne alle Frage „entartet“, wenn
-man damit vermehrten Kulturgewinn bezeichnen darf. Denn wie grauenhaft
-und empörend ihre Misshandlungen sein und gewesen sein mögen, nirgends
-auf Erden lässt sich der Nachweis führen, dass die heute lebenden
-Vertreter dieser Völker auf einer niedrigeren Stufe der Gesamtkultur
-stünden, denn vor diesen Berührungen. Allemal noch ward die Einbusse in
-den sittlichen Eigenschaften durch Erweiterung des geistigen Horizonts,
-durch die Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer Lebensfürsorge
-und die Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn aufgewogen.
-Nach absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen sich also
-die Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht das
-leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine
-Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im
-Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter
-Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben
-und, so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten,
-dass wir von Barbaren abstammen.<a name="FNAnker_37_37" id="FNAnker_37_37"></a><a href="#Fussnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a></p>
-
-<p>Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere Kulturarmen
-als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch genau den
-„kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher
-sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser
-Urbesitz, diese Urgesittung<span class="pagenum"><a name="Seite_49" id="Seite_49">[S. 49]</a></span> gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die
-Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und
-Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft
-sein kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie
-sind, nicht ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen
-Kultur zu erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher
-<em class="gesperrt">weiss</em> man denn, dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für
-eine einst „bessere“ Zeit? Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden,
-es kann also die angedeutete Annahme nur Glaubenssache sein. Zu
-<em class="gesperrt">wissen</em>, was „im Plane der göttlichen Weltregierung“ liegt, ist
-ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger Gemüter. Die Wissenschaft,
-welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise Gut und Böse mit gleichem
-Interesse behandelt, kennt solche Unbescheidenheiten nicht. Sie
-behauptet nicht zu <em class="gesperrt">wissen</em>, was in der Urzeit war und wofür sie
-über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der Fackel des Erkannten das
-vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht, so spricht sie doch
-nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen Zusammenhang der
-Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich bestrebt. Weiter geht
-ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil dies vollständig
-genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende Unterstellung,
-dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein <em class="gesperrt">Virchow</em> die Darstellung
-der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu bezeichnen
-beliebte,<a name="FNAnker_38_38" id="FNAnker_38_38"></a><a href="#Fussnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a> als wissenschaftlich gesicherte Wahrheit verkündet
-werde.<a name="FNAnker_39_39" id="FNAnker_39_39"></a><a href="#Fussnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a> Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte
-Forscher, dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen
-vortragen könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares
-Recht der Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht,
-und wenn es ihr gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der
-Gewissheit streifender Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies
-allerdings vielen sehr unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür
-wahrlich keine Schuld.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_50" id="Seite_50">[S. 50]</a></span></p>
-
-<p>Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des
-Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker
-den Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den
-Reihen der Anhänger <em class="gesperrt">Darwins</em> zu suchen sind. An der Einheit des
-Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass
-in allen Menschen die <em class="gesperrt">Anlagen</em> zu höherer Gesittung schlummern,
-und sie müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie
-eben schon im Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass
-deshalb die Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht
-weniger wahr, was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer
-der Grad der Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem
-tierischen sich nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt,
-so die Zivilisation auf den Menschen,“<a name="FNAnker_40_40" id="FNAnker_40_40"></a><a href="#Fussnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a> die, wie ich seinerzeit
-bemerkte, nichts anderes ist als die „Zähmung“ der ursprünglichen
-Wildheit. Man kann sich nun noch so viele Mühe geben darzuthun,
-dass die Schreckbilder der Menschheit, als welche man abwechselnd
-Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden, Feuerländer, Hottentotten
-und Buschmänner, Weddah und Minkopie hinstellen wollte, weit besser
-seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen nicht so sehr abweiche
-von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist nicht hinwegzuräumen,
-dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche Exemplare der Gattung
-<i>Homo</i> giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich nach diesen einen
-Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr Vorhandensein allein
-genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der im Kulturbereiche
-erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben mag. Die beliebte
-Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und verkommensten
-Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den elendesten Winkeln
-unseres Planeten hausen“,<a name="FNAnker_41_41" id="FNAnker_41_41"></a><a href="#Fussnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a> ist nicht stichhaltig, denn mehrere der
-Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die Tasmanier,
-die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründ<span class="pagenum"><a name="Seite_51" id="Seite_51">[S. 51]</a></span>licheres Studium zu der
-sicheren Erkenntnis hingeleitet hat, dass die Menschen auf Grund
-ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere
-Arten anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder
-bereit, nicht bloss im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung
-<em class="gesperrt">Spielarten</em> zu erzeugen. Solche Spielarten sind die verschiedenen
-Menschenrassen. Wie alles in der Natur sind auch sie nichts Starres,
-Abgeschlossenes, sondern in stetem Flusse begriffen, daher zwischen
-ihnen unzählige Übergänge stattfinden. Die untersten dieser Stufen
-als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch keinem besonnenen
-Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies geschähe, aber eine
-bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird gleichwohl verkennen wollen,
-welche mächtigen Unterschiede zwischen den beiden äussersten Flügeln
-menschlicher Leibesbildung annoch gelegen sind und wie unbestreitbar
-diese beiden Flügel durchschnittlich mit den niedrigsten und höchsten
-Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese Unterschiede, die
-sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes und der edlen
-Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen Gliederbau, in der
-Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am Lebenden wie am Skelett,
-an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u. s. w. in aufsteigender
-Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die Gattungseinheit aufzuheben, so
-berechtigen sie doch vollauf, von höher und niedriger organisierten
-Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann nur ein logischer
-Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten, unvollkommensten Schlages
-als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d. h. als solche, welche
-&mdash; ohne die zwischen ihnen und den höchsten Tierspezies aufgerichteten
-Schranken zu übersehen &mdash; doch eben diesen tierischen Lebewesen am
-nächsten stehen.</p>
-
-<p>Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die
-Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen,
-eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit
-ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem
-Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen
-Gewohnheiten. Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> sogar bequemt sich zu dem
-wichtigen Zugeständnisse: „<i>Cibus et venerea</i>, wie der<span class="pagenum"><a name="Seite_52" id="Seite_52">[S. 52]</a></span> hl. <em class="gesperrt">Thomas
-von Aquin</em> die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind
-bei allen Naturvölkern die herrschenden, bei manchen die einzigen
-Triebfedern des Handelns.“<a name="FNAnker_42_42" id="FNAnker_42_42"></a><a href="#Fussnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a> Er gesteht, dass diese Naturkinder sich
-nicht selten als hochintelligente und sinnlich raffinierte Bestien
-entpuppten, und die Wucht dieser Wahrheit wird durch die spätere,
-thunlichste Hervorhebung edlerer Charakterzüge nicht abgeschwächt.
-Auch ist es ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in einem Atem
-in den Handlungen der Wilden das Tierische als das Vorherrschende,
-ihre Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu bezeichnen.
-Wohl hat noch Altmeister <em class="gesperrt">Peschel</em> manche schnöde Sitte als
-„örtliche Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in
-einzelnen beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die
-richtige. Seit einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde
-die Zahl solcher „Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs
-mehr als örtliche oder sporadische, sondern geradezu als Regel
-erscheinen, auf welche die mildere Deutung nicht mehr anwendbar ist,
-weil durch keinerlei Beweisgründe gestützt. Natürlich sind unter den
-Kulturarmen wiederum unzählige Abstufungen vorhanden, welche vom
-Ärmsten zum Reichsten hinanführen; wiederum ist es aber nur logisch
-vorauszusetzen, dass diese an Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem
-Vorgänger, dem Urmenschen, am nächsten kommen. Nur dieses, und
-nicht, dass der dermalige Naturmensch den kulturlosen, tierähnlichen
-Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle, drängt sich einem logisch
-denkenden Hirn mit fast zwingender Notwendigkeit auf, sobald es die
-lediglich auf subjektivem Glauben, nicht auf Wissen beruhende Lehre
-ursprünglicher Vollkommenheit als mit der Analogie alles positiv
-Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu der Annahme nicht,
-dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die damaligen Sitten
-und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies der Fall,
-so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich dermalen
-vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit der
-Sitten und Gebräuche bei den<span class="pagenum"><a name="Seite_53" id="Seite_53">[S. 53]</a></span> <em class="gesperrt">geschichtlichen</em> Völkern nicht
-absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die
-Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen,
-christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer
-dann vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden
-Gesittung die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit
-und Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes
-vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der
-Sitten niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden
-Syriens und Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die
-Nachrichten der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen
-wie im neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten
-noch weit unbeweglicherer, geistig viel beschränkterer Völker nicht
-aus uralten Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare
-Willkür und schlägt aller Analogie ins Gesicht.</p>
-
-<p>Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden
-sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den
-ersten Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu
-schauen vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im
-Besitze der Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und
-Tier. Wie lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (<i>Homo
-alalus</i>) zum redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder
-Berechnung. Auch die rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart
-haben teil an den eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre
-Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und
-Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten
-und höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden
-kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die
-Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und Weinen,
-durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut mit dem
-Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und Höflichkeitsformen,
-sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum Teil Geburts-,
-Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze.<span class="pagenum"><a name="Seite_54" id="Seite_54">[S. 54]</a></span> Alle haben
-zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer Vorstellungen,
-welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von Religion
-betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich, wenn
-auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen
-Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter
-und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren
-Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer
-Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es
-bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der
-Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere
-gewesen sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit
-können daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die
-Urzeit liegt, und in <em class="gesperrt">diesem</em> Sinne ist deren Heranziehung bei
-urgeschichtlichen Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter
-urzeitlicher Zustände, sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben
-sie zu dienen. Ist diese oder jene Sitte an der dermaligen äussersten
-Kulturgrenze nachweisbar, so spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür,
-dass die Urzeit noch hinter derselben zurückgeblieben, im günstigsten
-Falle sie erreicht hat.</p>
-
-<p>Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und unbeweisbaren
-Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem vollkommenen Urvolke
-eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise Vervollkommnung
-namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der sittlichen und
-geselligen Ausbildung des Menschen, als das Wahrscheinlichere an, so
-dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand desselben in der That als
-einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen tier<em class="gesperrt">ähnlichen</em>,
-keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von äusseren Einflüssen
-begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen tierischen Vorfahren
-hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne kann nur ganz allmählich
-entstanden sein, so dass er schon da war, als er noch nicht da war und
-umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“ ein ungereimter ist.
-Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.<a name="FNAnker_43_43" id="FNAnker_43_43"></a><a href="#Fussnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_55" id="Seite_55">[S. 55]</a></span> Ich will, weil dies
-hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren Urerzeuger des
-Menschen, wie sie <em class="gesperrt">Darwin</em> auf Grund seiner Studien ahnt,<a name="FNAnker_44_44" id="FNAnker_44_44"></a><a href="#Fussnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a>
-sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals schon
-das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in der
-organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich
-an der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines
-solchen Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen
-Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig.
-Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der
-Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der
-biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden
-weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte
-sich als Lehrer der Civilisation spreizt“.<a name="FNAnker_45_45" id="FNAnker_45_45"></a><a href="#Fussnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a> Auch hierin liegt
-wieder eine der beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der
-„affenartige Wilde“ als „Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich
-als deren Ausgangspunkt dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein
-Lehrer. Vollends frivol ist die Anschuldigung, dass die angebliche
-Verdrängung „um der religiösen Bedeutung und Lieblichkeit willen“
-stattfinde. Die ernste Wissenschaft kennt kein anderes Ziel als die
-Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt sie nicht als solchem
-entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre bewegt. Sie lässt
-sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf welchen sie
-ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu prüfen, wie
-sich denn „die schön verzierte und tiefsinnige Initiale der biblischen
-Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne Forschung vom
-Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt.</p>
-
-<p>Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach
-Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes
-und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das
-Feuer war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische,
-den Früchten der Bäume und<span class="pagenum"><a name="Seite_56" id="Seite_56">[S. 56]</a></span> Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen
-und kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines
-seiner Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit
-der Natur. Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die
-tägliche Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen
-Seiten her bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine
-Spur von höheren geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden.
-Kein religiöser Begriff erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind
-noch nicht vorhanden. Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen
-zusammen, um so den Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner
-natürlichen Hilfslosigkeit nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft
-abzuwälzen. Aber roh und tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die
-Genossen der Horde. Arm und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner
-hat Gedanken, die er mit andern auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner
-besitzt einen Inhalt des Empfindens, an welchem er einen andern möchte
-teilnehmen lassen. Gleichgültig leben alle neben einander her, und
-stumpfsinnig wendet sich der Mann vom Weibe ab, das ihm wohl gut ist,
-der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach erlangter Befriedigung aber
-wertlos ist, das er daher gleichgültig dem Genossen überlässt.<a name="FNAnker_46_46" id="FNAnker_46_46"></a><a href="#Fussnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a>
-Sein impulsives Handeln folgt immer nur den nächsten Antrieben, die
-<em class="gesperrt">ausser</em> ihm liegen, daher der Urmensch von Haus aus weder
-gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm fremd.</p>
-
-<p>Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens
-der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass
-wer nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt,
-in demselben eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt
-zu verehren hat. Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem
-Bibelforschung und Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt
-haben, aus welchen die Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass,
-was den hier allein in Betracht kommenden Pentateuch, d. h. die fünf
-Bücher Mosis anbelangt, die Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra
-geschehen<span class="pagenum"><a name="Seite_57" id="Seite_57">[S. 57]</a></span> und der Redaktor nur in dem Kreise der in Babylonien
-lebenden Schriftgelehrten gesucht werden kann, zu welchen auch Esra
-als einer der berühmtesten, wenn nicht der berühmteste zählte.<a name="FNAnker_47_47" id="FNAnker_47_47"></a><a href="#Fussnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a> Es
-liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse strengster Forschung des
-weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht mir aber der Hinweis,
-dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig verschiedene
-und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte vorliegen,
-von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex zu
-Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,<a name="FNAnker_48_48" id="FNAnker_48_48"></a><a href="#Fussnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a> während die
-jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch
-Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die
-Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.<a name="FNAnker_49_49" id="FNAnker_49_49"></a><a href="#Fussnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a> Ich lege
-indes auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig
-festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des
-Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren
-bloss, dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und
-nackend war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass
-er ein Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er
-auf die Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion,
-keine Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen
-kennen, als er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als
-er sich entdeckt sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von
-jenem der wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere
-Verlauf der biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben.
-Nirgends steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben,
-höchstens tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im
-Gegensatze zu dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung
-trifft. Auch ist mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint
-ist, keine <em class="gesperrt">Entgegensetzung der Handlungen</em> nach ihren sittlichen
-Unterschieden beabsichtigt, sondern eine <em class="gesperrt">Zusammenfassung der
-Dinge</em> nach ihren zwei polaren<span class="pagenum"><a name="Seite_58" id="Seite_58">[S. 58]</a></span> Eigenschaften, wonach sie den
-Menschen interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die
-Dinge metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen.
-Neben dem ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie <em class="gesperrt">Wellhausen</em>
-hervorhebt, auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu
-beachten ist noch das, dass es nicht heisst: erkennen <em class="gesperrt">das</em> Gute
-und <em class="gesperrt">das</em> Böse, sondern: Gutes und Böses.<a name="FNAnker_50_50" id="FNAnker_50_50"></a><a href="#Fussnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a> Ohne es irgendwie
-zu beabsichtigen, hat der jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“
-einen wichtigen Markstein in der Gesittungsentwicklung seines
-Urmenschen geschaffen, den auch die moderne Anschauung gelten lassen
-muss, freilich ohne eines „Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der
-untersten Grenze geschichtlichen Menschentums bewegt sich aber auch
-nach dem Verlassen des Paradieses der solchergestalt fortgeschrittene
-Urmensch. Nur die Kleidung trägt er daraus mit, keinen ersichtlichen
-höheren Gedanken. Auch an ein Leben <em class="gesperrt">nach</em> dem Tode kein Gedanke.
-Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so wenig wie Religion, und
-wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine religionslose Urzeit,
-weil <em class="gesperrt">heutzutage</em> &mdash; und, füge ich hinzu, wohl auch geschichtlich
-&mdash; der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel gehört,
-wie der sprachlose Urmensch,<a name="FNAnker_51_51" id="FNAnker_51_51"></a><a href="#Fussnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a> so steht doch der modernen Anschauung
-die Bibel <em class="gesperrt">nicht</em> im Wege. Auch wir sind der entschiedenen
-Ansicht, dass der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen
-und Gebräuche anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren
-Standpunkte als düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es
-handelt sich nicht darum, wie <em class="gesperrt">Roskoff</em> sehr treffend bemerkt,
-ob religiöse Vorstellungen dem Europäer als Aberglaube erscheinen,
-sondern ob jene einem Volksstamme als Religion gelten,<a name="FNAnker_52_52" id="FNAnker_52_52"></a><a href="#Fussnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a> und in
-diesem Sinne darf man wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion
-besitze. Um dies zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit
-in vielen Fällen auf das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur
-logisch, zu schliessen, dass den ur<span class="pagenum"><a name="Seite_59" id="Seite_59">[S. 59]</a></span>geschichtlichen Vorgängern dieser
-Religionsarmen selbst dieses geringste Mass nicht eigen war. Auf die
-gesellschaftlichen Zustände der ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar
-der schwärzeste Schatten, denn nach Genesis 4 bleibt nichts übrig,
-als den ersten Menschen und ihre Nachkommen der <em class="gesperrt">Blutschande,</em>
-und zwar begangen mit der eigenen Mutter, zu beschuldigen.<a name="FNAnker_53_53" id="FNAnker_53_53"></a><a href="#Fussnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a> Im
-übrigen leuchtet auch aus der biblischen Erzählung hervor, wie die
-einzelnen Künste des Lebens erst nach einander erwuchsen in dem
-langen Zeitraume, der bis zur Sündflut verfloss. Soweit die mosaische
-Überlieferung, denn nur solche und nicht beglaubigte Geschichte ist
-es, welche im Pentateuch und den übrigen Schriften bis herab zum
-Königsbuch redaktionellen Ausdruck gefunden. Unbefangener Prüfung
-gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit dieser Überlieferung, verglichen
-mit jener der neueren Annahmen über die Urzeit, nicht im entferntesten
-Stand. Immerhin schien mir der Hinweis von Belang, dass die spärlichen
-Angaben der Genesis keinen ernsten Widerspruch gegen jene begründen.
-Nicht zur allergeringsten materiellen oder geistigen Lebenskunst hat
-der Paradiesesmensch sich erhoben; in nichts, in rein gar nichts
-äussert sich die göttliche Belehrung oder ausserordentliche Führung,
-und nichts, auch nicht das Geringste nimmt der Verstossene mit sich,
-als den Fluch der erzürnten Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der
-mosaischen Schöpfungssage steht genau an dem nämlichen Punkte wie
-unser Urmensch, dem kein Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein
-Geschlecht ersonnen und an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne
-die Erleuchtung des feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um
-durch die Sündflut die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt
-sich denn genau nicht mehr und auch nicht minder gegen den biblischen
-Urvater und die Seinen der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen,
-dem es einfiel, die Kunst des Feuerzündens und des Kochens, der
-Tierzähmung und des Ackerbaues zu erfinden, als ein Universal- und
-Säkulargenie“<a name="FNAnker_54_54" id="FNAnker_54_54"></a><a href="#Fussnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a> angesehen wissen will.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_31_31" id="Fussnote_31_31"></a><a href="#FNAnker_31_31"><span class="label">[31]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald.</em> Kulturgeschichte in ihrer natürlichen
-Entwicklung bis zur Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S.
-11.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_32_32" id="Fussnote_32_32"></a><a href="#FNAnker_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_33_33" id="Fussnote_33_33"></a><a href="#FNAnker_33_33"><span class="label">[33]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Schneider</em>. Die Naturvölker.
-Missverständnisse, Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u.
-Münster, 1885&ndash;86, 2 Bde. Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und
-vielem Sammelfleiss. Auch kann ich nicht umhin einzuräumen, dass der
-Verfasser meine eigenen Schriften mit augenscheinlicher Bevorzugung
-gelesen und zu Rate gezogen hat, da ich ganze Stellen aus denselben
-wiedererkenne und auch meine Quellenangaben reichlich benützt finde.
-Sind letztere in dem <em class="gesperrt">Schneider</em>schen Werke also vielfach auch
-nur aus zweiter Hand geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl
-ein katholischer Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in
-einzelnen Punkten auch nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt
-beizustimmen, so in fast allem, was die Misshandlungen der Naturvölker
-betrifft. In anderem wirkt er berichtigend, so dass sein Buch
-jedenfalls ein belehrendes bleibt und auch von Denkern anderer Färbung
-als dankenswerte Leistung anerkannt zu werden verdient.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_34_34" id="Fussnote_34_34"></a><a href="#FNAnker_34_34"><span class="label">[34]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_35_35" id="Fussnote_35_35"></a><a href="#FNAnker_35_35"><span class="label">[35]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 61.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_36_36" id="Fussnote_36_36"></a><a href="#FNAnker_36_36"><span class="label">[36]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39&ndash;41.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_37_37" id="Fussnote_37_37"></a><a href="#FNAnker_37_37"><span class="label">[37]</span></a> Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem
-Gebiete vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren
-religiösen Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. <em class="gesperrt">Bernhard
-Stade</em> in seiner „Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd.
-I. S. 405: „Es ist dies wohl ein rudimentärer Rest jener Theorieen
-früherer Zeiten über die Uroffenbarung, welche heutzutage allenfalls
-noch ein Parlamentarier in einer unglücklichen Stunde aufwärmt, welche
-aber die Theologen aufgegeben haben, da sie eine genügende Würdigung
-der Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In Kreisen, welche von
-den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten zehren, hält sich
-diese Theorie noch....“</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_38_38" id="Fussnote_38_38"></a><a href="#FNAnker_38_38"><span class="label">[38]</span></a> <em class="gesperrt">Rudolf Virchow.</em> Die Urbevölkerung Europas. Berlin,
-1874. S. 4.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_39_39" id="Fussnote_39_39"></a><a href="#FNAnker_39_39"><span class="label">[39]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. II. S. 413&ndash;414.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_40_40" id="Fussnote_40_40"></a><a href="#FNAnker_40_40"><span class="label">[40]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> A. a. O. Bd. I. S. 5.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_41_41" id="Fussnote_41_41"></a><a href="#FNAnker_41_41"><span class="label">[41]</span></a> Ebd. Bd. I. S. 61.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_42_42" id="Fussnote_42_42"></a><a href="#FNAnker_42_42"><span class="label">[42]</span></a> A. a. O. S. 4.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_43_43" id="Fussnote_43_43"></a><a href="#FNAnker_43_43"><span class="label">[43]</span></a> <em class="gesperrt">B. Carneri.</em> Sittlichkeit und Darwinismus. Wien,
-1871. S. 28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_44_44" id="Fussnote_44_44"></a><a href="#FNAnker_44_44"><span class="label">[44]</span></a> <em class="gesperrt">Charles Darwin.</em> Die Abstammung des Menschen. Bd.
-I. S. 210.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_45_45" id="Fussnote_45_45"></a><a href="#FNAnker_45_45"><span class="label">[45]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_46_46" id="Fussnote_46_46"></a><a href="#FNAnker_46_46"><span class="label">[46]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs.</em> Zur Naturgeschichte des Menschen. S.
-106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_47_47" id="Fussnote_47_47"></a><a href="#FNAnker_47_47"><span class="label">[47]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel.
-S. 64.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_48_48" id="Fussnote_48_48"></a><a href="#FNAnker_48_48"><span class="label">[48]</span></a> <em class="gesperrt">J. Wellhausen.</em> Geschichte Israels. Berlin, 1878.
-Bd. I. S. 341.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_49_49" id="Fussnote_49_49"></a><a href="#FNAnker_49_49"><span class="label">[49]</span></a> A. a. O. S. 347.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_50_50" id="Fussnote_50_50"></a><a href="#FNAnker_50_50"><span class="label">[50]</span></a> A. a. O. S. 345&ndash;346.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_51_51" id="Fussnote_51_51"></a><a href="#FNAnker_51_51"><span class="label">[51]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. II. S. 348.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_52_52" id="Fussnote_52_52"></a><a href="#FNAnker_52_52"><span class="label">[52]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Roskoff.</em> Das Religionswesen der rohesten
-Naturvölker. Leipzig, 1880. S. 13.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_53_53" id="Fussnote_53_53"></a><a href="#FNAnker_53_53"><span class="label">[53]</span></a> <em class="gesperrt">Fr. Müller.</em> Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl.
-Wien, 1879. S. 50.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_54_54" id="Fussnote_54_54"></a><a href="#FNAnker_54_54"><span class="label">[54]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.</p></div>
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-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_60" id="Seite_60">[S. 60]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="VI">VI.<br />
-
-Das Schamgefühl und dessen Äusserungen.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_u_6" name="drop_u_6">
- <img class="dc" src="images/drop_u.jpg" alt="U" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">U</span>nbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu führen
-versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch sehr rudimentärem
-Zustande schon im Tierreiche sich vorfinden. Unter diesen ist indes
-eines, welches dem Anscheine nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen
-Mensch und Tier herstellt und das wegen seiner engen Beziehungen zum
-Geschlechtsleben vor allen eine genauere Betrachtung erheischt. Ich
-meine die <em class="gesperrt">Schamhaftigkeit</em>, womit der Mensch alle natürlichen
-Leibesverrichtungen zu umgeben gewohnt ist. Bei stark materialistisch
-zugeschliffenem Verstande mag man es zwar ziemlich lächerlich finden,
-sich Handlungen oder Dingen zu schämen, die ganz natürlich sind,
-ja die gradezu sein müssen, und doch kann der zur Selbsterkenntnis
-gekommene Kulturmensch dieses Gefühl nicht loswerden. Noch mehr,
-dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen besonderen physischen
-Ausdruck besitzt: das <em class="gesperrt">Erröten</em>, von dem manche meinen, es sei
-dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein Hemmnis
-seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese
-von den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese
-Verräterin des Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls,
-gewisse Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der
-Entfaltung dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben
-war, und das Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug<span class="pagenum"><a name="Seite_61" id="Seite_61">[S. 61]</a></span> des
-Menschen vor den übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der
-neueren Zeit,“ sagt <em class="gesperrt">Carus Sterne</em>, „hatten nämlich ergeben, dass
-die Einzelheiten, aus denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die
-Beschleunigung des Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte,
-welche sich gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr
-schnell beim Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen
-Zwecken benützten Ätherart. <em class="gesperrt">Darwin</em> hatte schon vor Jahren auf
-die Ähnlichkeit dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die
-Aufmerksamkeit gelenkt, und <em class="gesperrt">W. Filehne</em> zeigte vor kurzem, dass
-beide gleichmässig dadurch entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche
-die Blutgefäss-, Atmungs- und Herznerven gleichzeitig beeinflusst,
-ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend einstellt. Es wurde ferner
-nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in denselben Zustand versetzt
-werden konnten, dass also die <em class="gesperrt">Anlage</em>, unter Herzklopfen zu
-erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren vorhanden
-ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht eintreten,
-weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb
-zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese
-Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein
-Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner
-Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit
-all seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“<a name="FNAnker_55_55" id="FNAnker_55_55"></a><a href="#Fussnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a></p>
-
-<p>Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches
-Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen
-alle im nämlichen Grade. <em class="gesperrt">Charles Darwin</em> gelangt allerdings
-zu dem Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich
-allen Menschenrassen gemeinsam zukommt;“<a name="FNAnker_56_56" id="FNAnker_56_56"></a><a href="#Fussnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a> allein aus den von ihm
-gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch
-hauptsächlich den geistig entwickeltsten<span class="pagenum"><a name="Seite_62" id="Seite_62">[S. 62]</a></span> Stämmen eignet. Was er von
-den Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das
-Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen
-oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies
-ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt
-werden. Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung
-halber, nur selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit
-des Errötens nicht besonders entwickelt sein. Selbst in unseren
-gebildeten Kreisen erröten zartbesaitete Gemüter öfter und leichter
-als rohere Naturen, denn es hängt die Empfindlichkeit des Schamgefühls
-von dem Grade der angebornen oder anerzogenen Feinfühligkeit ab.<a name="FNAnker_57_57" id="FNAnker_57_57"></a><a href="#Fussnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a>
-Diese wächst aber mit steigender Geistesbildung und letztere ist ein
-Erzeugnis der Gesittung. An einen etwaigen übersinnlichen Ursprung der
-Schamröte zu glauben, muss uns schon der Umstand in Zweifel setzen,
-dass eine und dieselbe Erscheinung, wie es das Erröten ist, bald den
-Abglanz der Unschuld, bald das Kainszeichen der Schuld vorstellen
-soll. Beim Kulturmenschen tritt als letzter Grund des Errötens die
-Rücksichtnahme auf die Beurteilung durch andere auf; es zeigt sich
-daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart dritter eine die
-Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine solche sieht
-oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die Tugend mit
-rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt.</p>
-
-<p>So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit
-die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit <em class="gesperrt">Julius
-Lippert</em> ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche,
-welche allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und
-jüngere (sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht
-von allen gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so
-ist die Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer,
-gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt <em class="gesperrt">Lippert</em>
-überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes
-von wohlthätigen Folgen<span class="pagenum"><a name="Seite_63" id="Seite_63">[S. 63]</a></span> für die Erhaltung der Art. Je feiner die Sinne
-für die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und unmittelbarer
-auf die Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger besorgt
-braucht Mutter Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu sein. Die
-Intensität dieses Instinktes ist in der That bei allen Geschöpfen
-ausserordentlich gross; sie führt sie mit Ausserachtlassung der
-grössten Gefahren für das Individuum dem Ziele zu. Seiner Intensität
-nach nimmt dieser Instinkt auf höheren Entwicklungsstufen <em class="gesperrt">nicht
-ab</em>, je nach der Anzahl seiner Impulse <em class="gesperrt">verstärkt er sich
-noch</em>. Zu den Sinneseindrücken, welche im Tiere sowohl, als auch
-im Urmenschen die entsprechenden Reflexerscheinungen, wie wir sie
-wenigstens einer Analogie nach nennen können, auslösen, gesellt
-sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und unwillkürliche
-Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer entwickelteren
-Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die Menschen
-zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft fortschreiten,
-ein zügelnder Instinkt.“<a name="FNAnker_58_58" id="FNAnker_58_58"></a><a href="#Fussnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a> Dieser hat aber ursprünglich so wenig
-bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die
-biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen
-das Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der
-Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also
-nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares,
-sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche
-sich hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch
-bei den Naturvölkern zu findenden Anlagen offenbart.<a name="FNAnker_59_59" id="FNAnker_59_59"></a><a href="#Fussnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a> Der Neger z.
-B. besitzt die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf
-den allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass
-es noch heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine
-<em class="gesperrt">Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht vorhanden ist</em>. Brauch
-und Sitte entscheiden eben allein über Verstattetes und Anstössiges,
-und erst nachdem sich eine Ansicht befestigt hat,<span class="pagenum"><a name="Seite_64" id="Seite_64">[S. 64]</a></span> wird irgend ein
-Verstoss zu einer verwerflichen Handlung.<a name="FNAnker_60_60" id="FNAnker_60_60"></a><a href="#Fussnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a> Allerdings ist bei
-barbarischen Stämmen vieles des Charakters des Herausfordernden
-entkleidet, das einen solchen erst einem geübteren Verknüpfungs-
-(Kombinations-) und Vorstellungsvermögen gegenüber gewonnen hat. So
-ist auf dem Standpunkte der Bibel vieles als Thatsache längst unter
-das abwehrende Gesetz der Scham gestellt, aber noch nicht das nackte,
-unverblümte <em class="gesperrt">Wort</em> dafür und der nackte Bericht. Seither ist
-das Schamgefühl fortgeschritten, indem es auch das Wort verbietet,
-welches die Vorstellung mit konkreter Bestimmtheit oder gerade nach der
-Richtung hin hervorruft, in welcher sich jener Instinkt bewegt. Dieser
-Fortschritt vollzieht sich noch in unserer Zeit, und es ist noch nicht
-allzulange her, dass er angebahnt wurde.<a name="FNAnker_61_61" id="FNAnker_61_61"></a><a href="#Fussnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a></p>
-
-<p>So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor
-andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung
-des Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos
-isst, trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen
-gleichsam unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen
-Leibes ihm auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl
-einen dichten Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als
-seien wir so rein und sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache
-der Evangelien. An dieses unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt
-sein und verhüllen daher ängstlich die Organe und Körperteile, welche
-diesem ausschliesslichen Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft
-mit ihrer hochgradigen Scheu vor der Nacktheit existiert diese Seite
-unseres Naturlebens scheinbar gar nicht, und in der Rede geschieht
-von deren Vorhandensein keinerlei Erwähnung. Vollends aber wird das
-Schamgefühl durch jede, auch die leiseste Anspielung auf das Erotische
-empfindlichst beleidigt, freilich bei Völkern, wie bei Individuen nicht
-immer im gleichen Grade. Und das kleine Kind des Kulturmenschen kennt
-die Scham ebensowenig wie das Tier. Dieses kommt nie dazu, weil es
-nicht zum Bewusstsein des Geistes<span class="pagenum"><a name="Seite_65" id="Seite_65">[S. 65]</a></span> gelangt, das Kind aber erst dann,
-wenn es in sich den qualitativen Gegensatz zwischen Geist und Körper
-zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf dem Standpunkte des
-Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen, wissen deshalb
-auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu vollziehen
-sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden Blicken
-entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden,
-welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer
-Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche,
-aber wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten
-zu müssen glauben. So sagt z. B. <em class="gesperrt">Alfred Lortsch</em> in einer
-sonst verdienstvollen Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der
-Neukaledonier ist eine sehr sonderbare und keineswegs geeignet, hier
-speziell beschrieben zu werden.“<a name="FNAnker_62_62" id="FNAnker_62_62"></a><a href="#Fussnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a> Mit solcher Zurückhaltung wird
-der Wissenschaft herzlich schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken
-wird man deshalb enttäuscht aus der Hand legen, ehe man auf eine jener
-Mitteilungen stösst, welche einen direkten Schluss auf das Schamgefühl
-der beschriebenen Völker gestatten würden.</p>
-
-<p>In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für
-Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa
-vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene
-Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und
-Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (<i>Castitas</i>)
-oder, was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge
-Eindämmung der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von
-der Sittenlehre vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der
-Sittsamkeit, dem äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen
-Hinweis auf das Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde,
-verbietet. Auf der obersten Stufe steht die geschlechtliche Scham
-(<i>Pudor</i>), welche vor der leisesten Andeutung dieser Prozesse
-zurückbebt und daher vor allem die tierische Seite des menschlichen
-Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist. Zwischen ihr und
-der Sittsamkeit walten<span class="pagenum"><a name="Seite_66" id="Seite_66">[S. 66]</a></span> feine psychologische Unterschiede, die nur
-selten die gebührende Beachtung finden. Mit der Keuschheit im obigen
-Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose zusammen. Die Keuschheit
-betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das augenscheinliche
-Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst, stets nur vor
-dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne Zeugen.
-Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl,
-Schamlosigkeit mit Keuschheit vereinbar ist. Die feinen Lebemänner
-unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt
-lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden
-kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel
-unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener
-Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht
-an geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie
-bei ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie
-auffassen, unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen.</p>
-
-<p>Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit „Schamlosigkeit“
-den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl zusammenfassend
-bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für Anstand und
-Züchtigkeit, <em class="gesperrt">in der grösseren oder geringeren Entblössung des
-Körpers ein Massstab</em> zu suchen ist. Nur die Vermengung dieser
-verschiedenen Begriffe verleiht dem Schamgefühl eine viel grössere
-Ausdehnung, als ihm thatsächlich zukommt. Auf verschiedenen Stufen und
-unter verschiedenen Gestalten ist das Schamgefühl fast unter allen
-Wilden zu finden, sagt <em class="gesperrt">A. de Quatrefages</em>.<a name="FNAnker_63_63" id="FNAnker_63_63"></a><a href="#Fussnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a> Und erst unlängst
-verkündete auch ein deutscher Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist
-allgemein in der heutigen Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist
-sein Mangel ein zufälliger oder vorübergehender Zustand.“<a name="FNAnker_64_64" id="FNAnker_64_64"></a><a href="#Fussnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a> Das ist
-nun freilich ein weiter Sack, in den man bequem die ganze Unzahl von
-Beispielen des Gegenteiles stecken kann. Man<span class="pagenum"><a name="Seite_67" id="Seite_67">[S. 67]</a></span> sollte aber nicht als
-wissenschaftliches Ergebnis einführen, was bloss persönliche Ansicht
-sein kann; denn der Zeugnisse moderner Beobachter für einen völligen
-Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig noch vorübergehend ist,
-sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen zu dürfen. Weder für
-die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden Charakter dieses
-Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen, und so muss
-es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben, dass es
-wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur von
-Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe
-<em class="gesperrt">Paul Mantegazza</em> hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend,
-den sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker &mdash; stillschweigend
-will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker &mdash; in <em class="gesperrt">schamlose</em>,
-<em class="gesperrt">halbschamhafte</em> und <em class="gesperrt">schamhafte</em> einzuteilen, um damit in
-groben Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem
-äusserst hohen Grade schamhafter Anforderungen zu bezeichnen<a name="FNAnker_65_65" id="FNAnker_65_65"></a><a href="#Fussnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a> &mdash;
-zweifelsohne ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben
-besprochene Verallgemeinerung.</p>
-
-<p>Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit Recht
-in die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im
-Zustande <em class="gesperrt">völliger Nacktheit</em> lebten oder noch leben. Auf diese
-Liste gehören die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich
-halbgesitteten Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den
-Beschreibungen der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen
-Bewohner der Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von
-Küstenstämmen des heutigen Venezuela und Guyana.<a name="FNAnker_66_66" id="FNAnker_66_66"></a><a href="#Fussnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a> In letzterem Lande
-fand noch <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em> die meisten Völkerschaften,
-selbst solche mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so
-nackt, so arm, so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren
-Hitze, beim starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und
-zum Teil auch bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich.
-Die Putzsachen, namentlich die Federbüsche,<span class="pagenum"><a name="Seite_68" id="Seite_68">[S. 68]</a></span> werden nur bei Tanz und
-Festlichkeiten gebraucht.<a name="FNAnker_67_67" id="FNAnker_67_67"></a><a href="#Fussnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a> Vor hundert Jahren beobachtete <em class="gesperrt">G.
-T. Marlier</em> die brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in
-solcher ergehen sich heute noch die Trumai und Suya am Schingu,
-welche Dr. <em class="gesperrt">Karl von den Steinen</em> erst 1884 besucht hat.<a name="FNAnker_68_68" id="FNAnker_68_68"></a><a href="#Fussnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a>
-Desgleichen die Engeräckmung oder Botokuden sowie die Pescheräh auf
-Feuerland. Zu <em class="gesperrt">Cooks</em> Zeiten gingen bei vielen Australierstämmen
-beide Geschlechter ganz nackt, und einige sind auch heute noch kaum
-weiter gekommen. So nach <em class="gesperrt">John Forrest</em> die Westaustralier,
-die doch von der Witterung viel zu leiden haben.<a name="FNAnker_69_69" id="FNAnker_69_69"></a><a href="#Fussnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a> Am Kap York in
-Nordaustralien gehen nach <em class="gesperrt">Frank Jardine</em> wenigstens die Männer
-völlig entblösst, die Frauen mit einem blossen Laubgürtel, in den
-sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.<a name="FNAnker_70_70" id="FNAnker_70_70"></a><a href="#Fussnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a> Dr. <em class="gesperrt">Adolf Bernhard
-Meyer</em> fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der Geelvinksbai
-ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar nackt gehen,
-ohne jede, auch die geringste Bekleidung“.<a name="FNAnker_71_71" id="FNAnker_71_71"></a><a href="#Fussnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a> <em class="gesperrt">Cañamaque</em> sprach
-den philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie Weiber,
-besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken, ohne
-die geringste Verlegenheit zu zeigen.“<a name="FNAnker_72_72" id="FNAnker_72_72"></a><a href="#Fussnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a> Ganz ähnlich benehmen sich
-die Mincopies auf den Andamanen.<a name="FNAnker_73_73" id="FNAnker_73_73"></a><a href="#Fussnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a> Afrika ist nicht minder reich an
-solchen Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner
-im Süden des schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye
-oder Bubi auf der Insel Fernando Po. <em class="gesperrt">David Livingstone</em> fand
-die Bawe am Sambesi, Sir <em class="gesperrt">Samuel White Baker</em> etliche Stämme am
-Weissen Nil, wie die Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt
-<em class="gesperrt">Georg Schweinfurth</em> für die Schilluk,<span class="pagenum"><a name="Seite_69" id="Seite_69">[S. 69]</a></span> Nuer und Dinka, <em class="gesperrt">John
-Petherik</em> für die Dschangar. Von den ostafrikanischen Wataweta,
-die erst jetzt bekannt werden, sagt einer ihrer Erforscher, <em class="gesperrt">H. H.
-Johnston</em>: „Beide Geschlechter entbehren jedes Begriffs und jeder
-Vorstellung von Scham. Die Männer besonders sind sich völlig unbewusst,
-dass Nacktheit unschicklich sei.“<a name="FNAnker_74_74" id="FNAnker_74_74"></a><a href="#Fussnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a> Auch den Wadschagga schreibt
-dieser Forscher „fast tierische Unbewusstheit des Schamgefühls“ zu.<a name="FNAnker_75_75" id="FNAnker_75_75"></a><a href="#Fussnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a>
-Ja, die Neukaledonierinnen gehen soweit, dass sie Abortus treiben,
-geradezu aus Buhlkunst, nämlich um das Welken von Reizen zu verhüten,
-welche die Schamhaftigkeit der Europäerinnen sorgfältig verbirgt, sie
-aber der Öffentlichkeit preisgeben.<a name="FNAnker_76_76" id="FNAnker_76_76"></a><a href="#Fussnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a> Bei allen diesen Menschen ist
-die Nacktheit <em class="gesperrt">buchstäblich</em> zu nehmen.</p>
-
-<p>In die Klasse von <em class="gesperrt">Mantegazzas</em> halbschamhaften Völkern darf
-man vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der
-aufkeimende Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht
-einschliesst. Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst
-mit der Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen,
-bis zur Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den
-Aschira in Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in
-Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich
-in den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der
-Anblick völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger
-Mädchen mit bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische
-Bildwerke, die Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst
-die Prinzessinnen im Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich
-unbekleidet. Diese Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr
-allgemein noch in ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen
-endlich die Mädchen unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere
-dagegen bloss die verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer
-Fall ist allerdings der weit seltenere, doch<span class="pagenum"><a name="Seite_70" id="Seite_70">[S. 70]</a></span> huldigen einige Afrikaner
-auch diesem Gebrauche. Bei manchen Völkerschaften geht nur eines der
-Geschlechter, ohne Rücksicht auf Alter und Stand, bekleidet, das
-andere gar nicht. Die Männer der Dinka z. B. sind geradezu stolz auf
-ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für entehrend und als eine
-ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den Reisenden <em class="gesperrt">Georg
-Schweinfurth</em> ironisch bloss „das Weib der Türken“ nannten.<a name="FNAnker_77_77" id="FNAnker_77_77"></a><a href="#Fussnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a> Ich
-möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese Völker überhaupt schon zu
-den Halbschamhaften gerechnet zu werden verdienen.</p>
-
-<p>Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher
-Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen
-deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich
-erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt
-werden kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung
-einzusehen. Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden
-Buddha lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya,
-werden in der Regel nackt dargestellt. <em class="gesperrt">Fergusson</em> behauptet
-sogar, dass bis zur muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit
-durchaus nicht das Anstandsgefühl verletzt habe.<a name="FNAnker_78_78" id="FNAnker_78_78"></a><a href="#Fussnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a> Jedenfalls duldet
-dasselbe auch heute noch in Benares, gelegentlich auch sonst in
-Hindustan bis nach Assam, den Anblick der scheusslichen Aghori oder
-Aghorpunts, einer Sekte, deren Mitglieder, splitternackte Zweifüssler,
-den cynischen Ausdruck des menschlichen Pessimismus darstellen.<a name="FNAnker_79_79" id="FNAnker_79_79"></a><a href="#Fussnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a></p>
-
-<p>Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut
-bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende
-Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte
-nicht wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre
-ihr Schamgefühl so ausgebildet gewesen<span class="pagenum"><a name="Seite_71" id="Seite_71">[S. 71]</a></span> als das unserige. Ich rede
-nicht von so archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst
-aber ganz nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit,
-in welcher man trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische
-Gesittung noch als keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch
-nicht davon, dass viele, ja die meisten Götterstandbilder der Griechen
-und auch der Römer in geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung
-entbehren;<a name="FNAnker_80_80" id="FNAnker_80_80"></a><a href="#Fussnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a> denn diese Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische
-Vorstellungen an, welche der Kult für lange Zeiten befestigt hat, wie
-ja auch das christliche Kruzifix uns heute noch den entblössten Leib
-des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.<a name="FNAnker_81_81" id="FNAnker_81_81"></a><a href="#Fussnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a> Ungemein kennzeichnend
-ist dagegen die augenscheinliche Freude am Nackten, welche die weit
-fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte römische Kaiserzeit in
-Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl das Nackte geradezu
-ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit in dieser Hinsicht
-es sonst zu erklären, dass<span class="pagenum"><a name="Seite_72" id="Seite_72">[S. 72]</a></span> die auf uns gekommenen Standbilder so
-vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos zeigen? Die
-nackten Kaiser<em class="gesperrt">büsten</em> mag man allenfalls hingehen lassen, es am
-Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte
-Imperatoren in <em class="gesperrt">dieser</em> Eigenschaft nackt erscheinen.<a name="FNAnker_82_82" id="FNAnker_82_82"></a><a href="#Fussnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a>
-Zahlreiche Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen
-Entblössungen ohne jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen
-Grund. Germanikus ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt
-einher, wie ihn sowohl die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen
-der Basilika von Gabii ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt;
-auch Augustus, Claudius und Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender
-Stellung, in den Museen von Neapel, des Louvre und des Vatikans
-zu schauen sind. In ähnlicher, unbegründeter Halbnacktheit sitzt
-der ehrwürdige Kaiser Nerva und steht der mit Eichenlaub bekränzte
-Antoninus im Vatikan. Allein nicht genug daran, auch im „heroischen
-Kostüm“ wurden die Herrscher verewigt. Dieses heroische Kostüm bestand
-darin, gar keines zu sein. Ein solches „trägt“ z. B. der zu Otricoli
-gefundene Caligula, welchen eine andere Statue (im Palast Farnese zu
-Rom) ebenfalls nackt, bloss einen nichts verhüllenden Mantel über
-die Achsel geworfen, gar aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi zu
-Venedig befindet sich eine ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa,
-und auf dem Kapitol zu Rom sieht man das zu Ceprano aufgefundene
-Standbild des Kaisers Hadrian, bloss mit Helm und kurzem Armschild
-bekleidet, weiter nichts. Sein Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im
-Louvremuseum in fröhlicher Nacktheit, und noch geringere Ansprüche
-verrät der die Viktoria tragende Lucius Verus der Jüngere im <i>Braccio
-nuovo</i> des Vatikans. Was er etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam
-zur Seite gelegt und buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels
-Schwiegersohn die &mdash; ein<span class="pagenum"><a name="Seite_73" id="Seite_73">[S. 73]</a></span> seltsamer Kontrast &mdash; von wallenden Gewändern
-umflossene Viktoria. Am drastischsten wirkt aber wohl das Standbild
-des Königs Ptolemäos auf dem Kapitol, welches diesen Herrscher im
-vollkommensten Naturzustande vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch
-sehr beträchtlich vermehren. Die mitgeteilte Blumenlese genügt indes,
-den Geist der damaligen Zeit zu kennzeichnen. Erwägt man, dass alle
-diese Standbilder der Öffentlichkeit preisgegeben waren, so muss man
-annehmen, dass deren Anblick das Schamgefühl der in Toga und Tunika
-einherschreitenden Römer und Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe.
-Die Römer der Kaiserzeit waren nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk;
-dass aber neben den vielen Bildsäulen der Imperatoren, welche diese
-im vollen Schmucke ihrer Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen
-sie auch in einem Zustande verherrlichen konnten, der dem sittlichen
-Geschmacke einer schon sehr bald darauf folgenden Epoche nicht mehr
-entsprach, berechtigt uns gewiss, sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu
-den Halbschamhaften zu zählen.</p>
-
-<p>Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche die
-europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil
-gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen
-Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes
-Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur
-in der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer,
-aus den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen.
-Selbst auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird
-auch bei den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei
-und nackt sich es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem
-erlittenen Zwange gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die
-Kanakinnen, obwohl sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut
-sind, legen sogar von ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten
-den Vorübergehenden alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei
-diese bronzenen Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer
-Reize sich wenig besorgt zeigen &mdash; wie <em class="gesperrt">Max Buchner</em> berichtet,
-bei dem man eine gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig
-schicklichen<span class="pagenum"><a name="Seite_74" id="Seite_74">[S. 74]</a></span> Schwimmvergnügungen nachlesen kann.<a name="FNAnker_83_83" id="FNAnker_83_83"></a><a href="#Fussnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a> Selbst einem
-so hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden
-beider Geschlechter<a name="FNAnker_84_84" id="FNAnker_84_84"></a><a href="#Fussnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a> in geschlossenem Raume sowie im Freien erst
-neuerlich von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet
-man bei den spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den
-Grundstock der zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas
-ausmachen. Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende
-<em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich
-Männer und Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse
-herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“<a name="FNAnker_85_85" id="FNAnker_85_85"></a><a href="#Fussnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a>
-Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr
-züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus
-der Zeit des grossen Krieges von 1864&ndash;1870: „Die Weiber wuschen die
-wenigen Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele
-hatten nur noch einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum
-Trocknen ausbreiteten, standen sie selbst in adamitischem Kostüme
-dabei und rauchten ihre Zigarren.“<a name="FNAnker_86_86" id="FNAnker_86_86"></a><a href="#Fussnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a> Und <em class="gesperrt">Mantegazza</em> erzählt
-bestätigend: „Auf meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen
-der Hauptstadt Kinder beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in
-einem Dorfe sah ich ein schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die,
-ohne sich im geringsten zu schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab,
-um seine Zigarre anzuzünden.“<a name="FNAnker_87_87" id="FNAnker_87_87"></a><a href="#Fussnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a> In der argentinischen Stadt Mendoza
-baden die spanischen Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und
-gemeinsam mit den Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem
-öffentlichen Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich<span class="pagenum"><a name="Seite_75" id="Seite_75">[S. 75]</a></span> Seitenstücke
-sogar aus Europa anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in
-den Fluten des Bahlu neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und
-Mägdlein, weiterhin Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem
-Adamskostüm und nicht die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden
-Fremden nehmend.<a name="FNAnker_88_88" id="FNAnker_88_88"></a><a href="#Fussnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a> Auch in Russland, längs den Flüssen, in den
-Städten und Dörfern am Don und an der Wolga ist es nichts Seltenes,
-namentlich am Samstag, Mädchen oder Frauen ohne jegliche Bekleidung
-sich scharenweise an wenig abgelegenen Orten, mitunter sogar unter
-den begangensten Brücken, baden zu sehen.<a name="FNAnker_89_89" id="FNAnker_89_89"></a><a href="#Fussnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a> Ebensowenig lässt das
-Innere einer finnischen „Badstube“ im entferntesten eine schamhafte
-Scheu der beiden Geschlechter erkennen,<a name="FNAnker_90_90" id="FNAnker_90_90"></a><a href="#Fussnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a> ja selbst vor der Badstube,
-im Freien, sitzen, wie die photographischen Aufnahmen beweisen, die
-streng protestantischen Leute in starker Entblössung. Auch ein rein
-germanischer Stamm, die christliche, des Lesens durchweg kundige
-Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der Erkenntnis gelangt,
-welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts schon in Eden sich
-erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen, um die Kleider zu
-ersparen, splitternackt aus.<a name="FNAnker_91_91" id="FNAnker_91_91"></a><a href="#Fussnote_91_91" class="fnanchor">[91]</a></p>
-
-<p>Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen
-Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung
-befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf
-Antlitz und Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse
-der Gassenjungen oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die
-Grenze des Geduldeten streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers
-verbietet unser Schamgefühl, völ<span class="pagenum"><a name="Seite_76" id="Seite_76">[S. 76]</a></span>lige Nacktheit aber fällt unter das
-Strafgesetz.<a name="FNAnker_92_92" id="FNAnker_92_92"></a><a href="#Fussnote_92_92" class="fnanchor">[92]</a> Da die Weissen Europas auch die klimatisch weniger
-begünstigten Erdräume innehaben, so hat bei ihnen das Schutzbedürfnis
-die Bekleidung naturgemäss gefördert, und die in unserem Erdteile
-nachweislich seit der sogenannten „Rentierzeit“ andauernde
-und zunehmende Entwöhnung an den Anblick des Nackten hat sehr
-wahrscheinlich unendlich viel zur Ausbildung dieser schamhaften Scheu
-vor ungewohnter Entblössung beigetragen. „Nackte oder kaum bekleidete
-Menschen zu sehen,“ sagt der vielgewanderte Dr. <em class="gesperrt">Otto Kuntze</em>,
-„fällt ja einem Weltreisenden nicht besonders auf, aber es ist mit
-solchen Erscheinungen stets der Eindruck eines rohen Naturzustandes
-oder von Hässlichkeit verbunden.“<a name="FNAnker_93_93" id="FNAnker_93_93"></a><a href="#Fussnote_93_93" class="fnanchor">[93]</a> Gleichwohl bleibt es wahr, dass
-selbst europäische Augen von der Nacktheit dunkelfarbiger Völker nicht
-beleidigt werden, während sie bei Weissen meist anstössig erscheint.
-„Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum, dass sie nackt sind,“
-sagte eine Dame zu <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> von den Negern in Dakar.<a name="FNAnker_94_94" id="FNAnker_94_94"></a><a href="#Fussnote_94_94" class="fnanchor">[94]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_77" id="Seite_77">[S. 77]</a></span></p>
-
-<p>Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine
-so grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren.
-<em class="gesperrt">Peschel</em> warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich
-dasselbe früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen,
-weil die Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich
-bekleiden, keine unbeträchtliche sei.<a name="FNAnker_95_95" id="FNAnker_95_95"></a><a href="#Fussnote_95_95" class="fnanchor">[95]</a> In der That lassen sich
-dafür viele Beispiele anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre
-unserm <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em>, dass Scham und Gefühl für das
-Anständige bei den jungen Mädchen nicht viel entwickelter seien, als
-bei den Männern,<a name="FNAnker_96_96" id="FNAnker_96_96"></a><a href="#Fussnote_96_96" class="fnanchor">[96]</a> und <em class="gesperrt">Cristobal Colon</em> fand bei seiner Ankunft
-auf Trinidad die dortigen Frauen in völliger Nacktheit, während die
-Männer den „Guayuco“, eine Art schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei
-den Obbonegern, nordöstlich vom Ausflusse des Nil aus dem Albertsee,
-besteht die Bedeckung der Frauen in einem Laubbüschel, während die
-Männer einen Fellschurz tragen. Die völlige Nacktheit der im schönsten
-Ebenmasse gebauten Longofrauen bei Foweira am oberen Nil bezeugt Dr.
-<em class="gesperrt">R. W. Felkin</em>.<a name="FNAnker_97_97" id="FNAnker_97_97"></a><a href="#Fussnote_97_97" class="fnanchor">[97]</a> In Rohl darf ausser den arabischen Frauen
-kein Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.<a name="FNAnker_98_98" id="FNAnker_98_98"></a><a href="#Fussnote_98_98" class="fnanchor">[98]</a> In dem merkwürdigen
-Staate der Monbuttu am Uelle bedecken sich die Männer mit einem Gewande
-aus Baumrinde, das von der Brust bis auf die Knie reicht, ihre Frauen
-dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück Bananenlaub an der
-Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf sittsame Kleidung
-fand <em class="gesperrt">Speke</em><span class="pagenum"><a name="Seite_78" id="Seite_78">[S. 78]</a></span> am Hofe Mtesas,<a name="FNAnker_99_99" id="FNAnker_99_99"></a><a href="#Fussnote_99_99" class="fnanchor">[99]</a> des Königs von Uganda, welcher
-mit dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner Gegenwart auch nur auf
-Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch gleichzeitig völlig
-nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der arabische Reisende
-<em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> versichert, dass dem Könige des Mandingoreiches von
-Melli Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet nahen durften. Dies
-war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch in unseren
-Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den Missionär
-<em class="gesperrt">Livingstone</em> im Zustande völliger Nacktheit, und nicht anders
-erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.<a name="FNAnker_100_100" id="FNAnker_100_100"></a><a href="#Fussnote_100_100" class="fnanchor">[100]</a>
-In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach <em class="gesperrt">Denham</em> und
-<em class="gesperrt">Clapperton</em> die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die
-Bewohner eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden
-von Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder
-Gazelle um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.<a name="FNAnker_101_101" id="FNAnker_101_101"></a><a href="#Fussnote_101_101" class="fnanchor">[101]</a>
-Die Männer der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen
-aus Bast selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber
-gehen meist völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine
-Beleidigung auf.<a name="FNAnker_102_102" id="FNAnker_102_102"></a><a href="#Fussnote_102_102" class="fnanchor">[102]</a></p>
-
-<p>Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den
-geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin,
-ein noch junges Weib, dem Reisenden <em class="gesperrt">Duchaillu</em> einen Besuch
-machte und er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung &mdash; zwei
-an den Hüften herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat &mdash; ein
-Stück Kaliko schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie
-in seiner Gegenwart auch das wenige noch ablegte, was sie besass,
-um ihre Garderobe zu wechseln.<a name="FNAnker_103_103" id="FNAnker_103_103"></a><a href="#Fussnote_103_103" class="fnanchor">[103]</a> Die Weiber der Maravaneger in
-Mittelafrika<span class="pagenum"><a name="Seite_79" id="Seite_79">[S. 79]</a></span> befestigen eine vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel
-nebst zwei kleinen Läppchen an den Hüften, und auch diese luftige
-Gewandung entfernen sie, so oft sie sich gegen Ungeziefer wehren,
-mag sich dabei befinden, wer da will.<a name="FNAnker_104_104" id="FNAnker_104_104"></a><a href="#Fussnote_104_104" class="fnanchor">[104]</a> Der britische Reisende
-<em class="gesperrt">Joseph Thomson</em> sah sich bei den Wakawirondo in Ostafrika von
-einer Schar unbekleideter Dämchen umgeben, deren einzige Tracht und
-Schmuck lediglich in einer Perlenschnur bestand.<a name="FNAnker_105_105" id="FNAnker_105_105"></a><a href="#Fussnote_105_105" class="fnanchor">[105]</a> Der französische
-Reisende <em class="gesperrt">Mage</em> traf zu Kita im Innern Senegambiens einen Marabut
-aus Wallata. Seine Tochter, ein grosses schönes Mädchen von siebzehn
-Jahren, ging völlig unbekleidet, denn einen drei Finger breiten
-Streifen von Baumwolle kann man doch eben so wenig als Kleidung
-bezeichnen, wie einen Gürtel von Glasperlen. „Als ich dem Marabut
-einige Bemerkungen darüber machte,“ erzählt <em class="gesperrt">Mage</em>, „entgegnete
-er, das sei bei ihm zu Lande so der Brauch und altes Herkommen. Und in
-der That erinnerte ich mich, dass ich die Tochter Bakaos, des Königs
-der Duaïsch-Mauren, in ähnlicher Evakleidung gesehen hatte; nur war sie
-noch mehr Eva als die Tochter des Marabut, und eben so wenig wie diese
-verlegen.“<a name="FNAnker_106_106" id="FNAnker_106_106"></a><a href="#Fussnote_106_106" class="fnanchor">[106]</a></p>
-
-<p>Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und
-schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem
-Zustande entgegen.<a name="FNAnker_107_107" id="FNAnker_107_107"></a><a href="#Fussnote_107_107" class="fnanchor">[107]</a> „Es ist beinahe keine unanständige Stellung
-zu denken,“ sagt <em class="gesperrt">G. H. von Langsdorff</em>, „die sie uns nicht
-zum besten gegeben hätten.“<a name="FNAnker_108_108" id="FNAnker_108_108"></a><a href="#Fussnote_108_108" class="fnanchor">[108]</a> Auf Tahiti machten noch nach der
-Christianisierung der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am
-seichten Meeresstrande und mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo
-zahlreiche Fremde vorübergingen.<a name="FNAnker_109_109" id="FNAnker_109_109"></a><a href="#Fussnote_109_109" class="fnanchor">[109]</a> In<span class="pagenum"><a name="Seite_80" id="Seite_80">[S. 80]</a></span> früheren Zeiten war es noch
-schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom Gürtel abwärts aus reiner
-Höflichkeit, wie <em class="gesperrt">Cook</em> versichert, welcher auch berichtet, wie
-eine junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den Augenschein
-zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die Männer
-ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden
-<em class="gesperrt">Joseph Halevy</em> in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber
-ganz ernstlich sein Geschlecht untersuchten,<a name="FNAnker_110_110" id="FNAnker_110_110"></a><a href="#Fussnote_110_110" class="fnanchor">[110]</a> und von allen Dingen,
-die einem in Westafrika zugemutet werden, klagt <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>,
-sind ihm wenige so schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse
-umkleiden zu müssen vor den Augen einiger Dutzend unverschämter
-und unzüchtiger Weiber und Mädchen, die gerade darauf zu lauern
-pflegten.<a name="FNAnker_111_111" id="FNAnker_111_111"></a><a href="#Fussnote_111_111" class="fnanchor">[111]</a></p>
-
-<p>Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch
-<em class="gesperrt">Lippert</em> scheint der <em class="gesperrt">Peschel</em>schen Ansicht beizupflichten;
-ja er unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes
-Argument. In dem Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl
-beim männlichen Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen
-des Leibes sich erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen
-trefflichen Fingerzeig für den Hergang der Entwicklung, denn eben bei
-diesen Völkern ist es auch nur der Mann, der sich in reicherem Masse
-schmückt<a name="FNAnker_112_112" id="FNAnker_112_112"></a><a href="#Fussnote_112_112" class="fnanchor">[112]</a> &mdash; ganz wie auch im Tierreiche das Männchen meist als
-der von Natur aus geschmücktere Teil erscheint. Nach <em class="gesperrt">Mantegazza</em>
-wäre es freilich ein allgemeines Gesetz, dass die Frauen die
-Schamgegend mehr bedecken als die Männer,<a name="FNAnker_113_113" id="FNAnker_113_113"></a><a href="#Fussnote_113_113" class="fnanchor">[113]</a> allein der italienische
-Gelehrte unterlässt es, diese Behauptung genügend zu beglaubigen.
-Und trotzdem möchte ich mich jenen anschliessen, welche, wie <em class="gesperrt">Dr.
-Charles Letourneau</em>, die ersten Regungen der Schamhaftigkeit dem
-<em class="gesperrt">weiblichen</em> Geschlechte zuschreiben.<a name="FNAnker_114_114" id="FNAnker_114_114"></a><a href="#Fussnote_114_114" class="fnanchor">[114]</a> Dafür spricht die
-allgemeine Er<span class="pagenum"><a name="Seite_81" id="Seite_81">[S. 81]</a></span>fahrung, dass es dem starken Geschlechte in der Regel in
-viel höherem Grade als dem zarten gelingt, sich über das Urteil seines
-lieben Nächsten hinwegzusetzen und nicht mehr über jede Kleinigkeit
-zu erröten, dann aber auch die in der ganzen Schöpfung wiederkehrende
-Sprödigkeit der weiblichen Wesen. Endlich scheinen mir mehrere von
-den oben angeführten Beispielen nicht völlig beweiskräftig zu sein,
-so hauptsächlich die Frauennacktheit bei festlichen Gelegenheiten,
-welche sehr wohl eine auf die Missachtung des Geschlechtes gegründete
-Vorschrift der Etikette sein kann. So sah z. B. <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>
-zu Mahin an der Küste von Oberguinea eine ganze Anzahl erwachsener
-Mädchen pudelnackt einherspringen, und in Kamerun beobachtete er das
-Nämliche. Dies ist aber dort „Trauertoilette“, ebenso wie bei uns die
-Damen Schwarz anzulegen pflegen, und diese Sitte scheint in Westafrika
-sehr weit verbreitet zu sein.<a name="FNAnker_115_115" id="FNAnker_115_115"></a><a href="#Fussnote_115_115" class="fnanchor">[115]</a> Auch wissen wir von, freilich recht
-schwachen, Spuren des Schamgefühls bei ganz rohen Wilden und zwar
-fast immer nur bei weiblichen Individuen. Die gewöhnlich durchaus
-unbekleidete Tasmanierin achtete sorgfältig darauf, wenn sie auf den
-Boden sich niedersetzte und dabei die Knie öffnen musste, mit einem
-ihrer Füsse zu bedecken, was die elementarste Reserve zu verbergen
-gebietet, und unter den so schamlosen Insulanerinnen der Südsee
-rühmt <em class="gesperrt">Hr. von Langsdorff</em> doch jenen der Markesas eine gewisse
-Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die ihre Blätter verloren
-hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen Teil ihrer sonst
-verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden, gingen sie in
-kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend, gekrümmt,
-mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und Schenkeln,
-indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass sie in
-dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem philosophischen
-Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel gewährten. Diejenigen
-hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten, waren bei jeder
-ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte Stelle<span class="pagenum"><a name="Seite_82" id="Seite_82">[S. 82]</a></span>
-anzuweisen.“<a name="FNAnker_116_116" id="FNAnker_116_116"></a><a href="#Fussnote_116_116" class="fnanchor">[116]</a> Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit
-oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen
-mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen
-sie doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und
-überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.<a name="FNAnker_117_117" id="FNAnker_117_117"></a><a href="#Fussnote_117_117" class="fnanchor">[117]</a>
-Ähnlich geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die
-Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf
-Neuseeland, wo braune Maoriherren und -Damen kunterbunt herumschwammen.
-Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die geringste Rede,
-die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die grösste
-Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von ihren
-Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein
-moderner Reisender, <em class="gesperrt">Dr. Max Buchner</em>, „dass ich im Bade niemals
-einen gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern,
-niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die
-Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“<a name="FNAnker_118_118" id="FNAnker_118_118"></a><a href="#Fussnote_118_118" class="fnanchor">[118]</a>
-Freilich ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu
-finden und die oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen
-Damenwelt lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig.</p>
-
-<p>Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die
-Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich
-weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten
-lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres
-Wesens gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was
-nur auf das Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet,
-so ist das Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich
-und natürlich. Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf
-und markiert, wie es beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist;
-vielleicht deshalb erwacht auch das Schamgefühl im Weibe früher<span class="pagenum"><a name="Seite_83" id="Seite_83">[S. 83]</a></span> und
-lebhafter als im Manne. Ich bleibe mit <em class="gesperrt">Letourneau</em> dabei, dass
-es eine vorwiegend <em class="gesperrt">weibliche</em> Empfindung ist, von der die Männer
-selbst im Banne der Gesittung nur wenig berührt werden, während sie den
-Kulturarmen unter ihnen meistens völlig unbekannt ist.<a name="FNAnker_119_119" id="FNAnker_119_119"></a><a href="#Fussnote_119_119" class="fnanchor">[119]</a></p>
-
-<p>Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder
-geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger
-Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die <em class="gesperrt">Bekleidung</em>
-einen gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren
-Irrtum zu warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier
-streifen müssen, hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch
-jenen zur <em class="gesperrt">Hautmalerei</em>, welche bei der Mehrzahl der Indianer
-Amerikas die Kleidung ersetzte, sowie den zur <em class="gesperrt">Tättowierung</em>, die
-an verschiedenen Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei
-den Polynesiern der Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem
-hohen Grade den Eindruck der Nacktheit aufhebt. Die Menschen, welche
-diese Sitte pflegen, so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes,
-noch des Zweckes klar bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie
-doch dazu, wenigstens auf diese Art die rohe Natürlichkeit an sich zu
-verklären und die Aufmerksamkeit des Beobachters von der Nacktheit auf
-die künstlichen Figuren und Zeichen abzulenken. <em class="gesperrt">Lippert</em> tritt
-nun lebhaft dafür ein, und es ist ihm darin nur beizustimmen, dass der
-erste Anlass zur Bekleidung noch <em class="gesperrt">nicht</em> das Schamgefühl war.<a name="FNAnker_120_120" id="FNAnker_120_120"></a><a href="#Fussnote_120_120" class="fnanchor">[120]</a>
-Kein Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig nackt zu denken ist
-und von Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine Nachkommen, die
-schon mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören noch in die Klasse
-der schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in mannigfacher
-Weise zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider, und sogar
-als sie solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als
-festtäglichen Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute
-noch manche Völker, be<span class="pagenum"><a name="Seite_84" id="Seite_84">[S. 84]</a></span>sonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis
-einer Umhüllung weniger lebhaft empfinden als hellhäutige.</p>
-
-<p>Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die
-Kleidung sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als
-Ausschmückungen des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt
-schon in bedeutendem Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich
-nicht nur im allgemeinen als Persönlichkeit, sondern als eine an
-sich bedeutende erhalten. Dazu dient ihm die Schmückung des eigenen
-Ichs, besonders das Bemalen mit leuchtender Farbe, eine Sitte, welche
-den Australier unserer Tage auf die Stufe des vorgeschichtlichen
-Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst bewohnt gewesenen Höhlen
-der Dordogne stiess man auf Knollen roten Ockers, der wohl nur zum
-Bemalen des nackten Körpers gedient haben mochte. <em class="gesperrt">Lipperts</em>
-Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu haben, wie eine
-natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz auserwählte,
-der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen Seite aus
-der Bedeckung empfohlen wurde.<a name="FNAnker_121_121" id="FNAnker_121_121"></a><a href="#Fussnote_121_121" class="fnanchor">[121]</a> Fast alle nackten Wilden behängen
-sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika, Arme
-und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist dem
-Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen Haarkronen
-der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei entwickelteren Völkern
-in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über, an welch letzterem
-Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht der Herrschaft
-hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des gesamten
-Leibschmuckes neben die Leibwaffen. Indes ist die Wahl der Vertretung
-des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des Hauptes
-gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als siegreicher
-Nebenbuhler hervorgetreten.<a name="FNAnker_122_122" id="FNAnker_122_122"></a><a href="#Fussnote_122_122" class="fnanchor">[122]</a> Sobald die Faser zur Schnur geworden,
-wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen Geschmeides.
-Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste Schmuckträger; wer
-auch gar nichts<span class="pagenum"><a name="Seite_85" id="Seite_85">[S. 85]</a></span> zu seiner Auszeichnung zu verwenden vermag, er
-würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten von jenem
-Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die schreitenden Füsse
-insbesondere der Mitte zuweisen.<a name="FNAnker_123_123" id="FNAnker_123_123"></a><a href="#Fussnote_123_123" class="fnanchor">[123]</a> Blätter oder Laubbüschel, auch
-eine Handvoll langen Grases, werden in die Lendenschnur gesteckt.
-Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel aus Gras oder
-Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“, der
-Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen
-Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte
-von Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen,
-wenn man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit
-nur sehr geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein
-einen ‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor
-<em class="gesperrt">Karl Semper</em> die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub
-teilweise ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand,
-den sie oft genug auch in der Hand hielten.<a name="FNAnker_124_124" id="FNAnker_124_124"></a><a href="#Fussnote_124_124" class="fnanchor">[124]</a> Die Neukaledonier
-gehen völlig nackt, mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung
-aus Bast oder grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben
-scheint zu verbergen, als vielmehr hervorzuheben.<a name="FNAnker_125_125" id="FNAnker_125_125"></a><a href="#Fussnote_125_125" class="fnanchor">[125]</a> „Ebenso wenig
-ist der Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird
-er erst in fast unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen
-Schmuckgegenstandes, der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch
-meistenteils schon um deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil
-er ja wie jeder Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene
-Stelle zu liegen kommen, die eben <em class="gesperrt">deshalb</em> von frühester Kindheit
-der Menschheit an der Bedeckung sich erfreut.“<a name="FNAnker_126_126" id="FNAnker_126_126"></a><a href="#Fussnote_126_126" class="fnanchor">[126]</a></p>
-
-<p>So erklärt sich denn sehr natürlich, wie <em class="gesperrt">Peschel</em> meint und
-ihm vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehr<span class="pagenum"><a name="Seite_86" id="Seite_86">[S. 86]</a></span>zahl
-der Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten
-bedürfe.“<a name="FNAnker_127_127" id="FNAnker_127_127"></a><a href="#Fussnote_127_127" class="fnanchor">[127]</a> Dieses „Wissen“ ist aber nur <em class="gesperrt">Schein</em> und
-mangelt manchen Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z.
-B. halten es geradezu für schändlich, die ausserordentlich grossen
-Attribute ihrer Männlichkeit zu verbergen und tragen dieselben
-vielmehr prunkend zur Schau.<a name="FNAnker_128_128" id="FNAnker_128_128"></a><a href="#Fussnote_128_128" class="fnanchor">[128]</a> Die Lendenschnur der Trumai
-Centralbrasiliens lässt in gleicher Weise gerade das unverhüllt, was
-nach unseren Begriffen zu verhüllen am nötigsten wäre.<a name="FNAnker_129_129" id="FNAnker_129_129"></a><a href="#Fussnote_129_129" class="fnanchor">[129]</a> Vielfach
-wird endlich der Gürtel in einer Weise getragen, welche beweist,
-dass jene Gewöhnung eine <em class="gesperrt">Folge</em>, aber nicht der ursprüngliche
-Zweck solcher Schmuckverlegung sein konnte, weil der damit angeblich
-angestrebte Zweck nur höchst unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch
-diesem „Minimum einer Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht
-zuzugestehen und die sich damit begnügenden Völker sind sittlich den
-völlig nackten beizuzählen. Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner
-ferneren Ausbildung als Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der
-darüber gezogene Gürtel festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen
-und Zeugen entsteht das Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer
-Form von Kleidung hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien
-überall in wärmeren Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung
-bildet.<a name="FNAnker_130_130" id="FNAnker_130_130"></a><a href="#Fussnote_130_130" class="fnanchor">[130]</a></p>
-
-<p>Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung,
-vielmehr schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte
-der Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit
-zu bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen
-bei den Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was
-gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken<span class="pagenum"><a name="Seite_87" id="Seite_87">[S. 87]</a></span> pflegt. Und er schämt
-sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren
-Einfluss übt. <em class="gesperrt">Lippert</em>, dem ich auch hier unbedingt folge,
-bemerkt sehr richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand
-zu schreiben, aber in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir
-uns derselben blossen Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet
-sehen, entsteht in uns dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl
-kennen.“ Ganz ebenso heftet sich das Schamgefühl der Naturvölker
-immer an jene Stelle des Leibes, welche ein Gegenstand des Schmuckes
-zu sein pflegt, ohne ursprüngliche Beachtung der betreffenden Teile
-an sich. <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em> hat gezeigt, dass der übliche
-Schmuck nicht einmal in einer eigentlichen Bedeckung bestehen müsse,
-um Schamgefühl für den betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am
-Orinoko die verächtliche Armseligkeit eines Menschen mit den Worten
-aus: „Der Mensch ist so elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb
-malen kann.“<a name="FNAnker_131_131" id="FNAnker_131_131"></a><a href="#Fussnote_131_131" class="fnanchor">[131]</a> Es ist also ursprünglich niemals der Gegenstand,
-der nackte Körperteil selbst, dessen man sich schämt, sondern der
-Mangel des üblichen Schmuckes und dann jene Nacktheit, die dadurch
-entsteht.<a name="FNAnker_132_132" id="FNAnker_132_132"></a><a href="#Fussnote_132_132" class="fnanchor">[132]</a></p>
-
-<p>Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten
-der Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in
-rauheren Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die
-Unbilden der Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon
-an den Orang-Utan auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und
-anhaltend mit Decken, alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu
-spielen; sie ziehen dieselben über Kopf und Rücken, wickeln sich
-in sie ein oder untersuchen mit grosser Aufmerksamkeit ihr Gewebe.
-„Mitunter, wenn ich sie auf diese Weise beschäftigt sah,“ bemerkt
-<em class="gesperrt">Dr. Mohnicke</em>, „stieg der Gedanke in mir auf, als spreche sich
-hierin bei ihnen das erste, freilich noch ganz dunkle und unbestimmte
-Verlangen oder Bedürfnis nach Kleidung aus;“<a name="FNAnker_133_133" id="FNAnker_133_133"></a><a href="#Fussnote_133_133" class="fnanchor">[133]</a> und ich glaube, der
-nämliche Gedanke wird<span class="pagenum"><a name="Seite_88" id="Seite_88">[S. 88]</a></span> sich bei den meisten einstellen, welche einmal
-in unseren Tiergärten den in ganz menschlicher Weise sich in warme
-Decken hüllenden Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur Kleidung
-zwingt, hat die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil. Dies
-zeigt sich an den gut verhüllten Maori Neuseelands,<a name="FNAnker_134_134" id="FNAnker_134_134"></a><a href="#Fussnote_134_134" class="fnanchor">[134]</a> wie an andern
-Völkern. Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt,
-legen gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung
-völlig ab, nach <em class="gesperrt">Emil Bessels</em> mit Ausnahme der kurzen Höschen;
-die Kleinen gehen aber nicht selten splitternackt.<a name="FNAnker_135_135" id="FNAnker_135_135"></a><a href="#Fussnote_135_135" class="fnanchor">[135]</a> Von den meist
-völlig nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze
-an einer um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und
-abwechselnd von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige
-Leib völlig unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei
-keinem der Geschlechter bemerkbar.<a name="FNAnker_136_136" id="FNAnker_136_136"></a><a href="#Fussnote_136_136" class="fnanchor">[136]</a> Ebenso gelangen bei den nackten
-Australiern manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung,
-aber nur zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals
-aus Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten
-Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches
-Schamgefühl ab.<a name="FNAnker_137_137" id="FNAnker_137_137"></a><a href="#Fussnote_137_137" class="fnanchor">[137]</a> Im gleichen Sinne berichtet <em class="gesperrt">Johnston</em> von
-den schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die
-sie tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in
-der Nacht und am Morgen.“<a name="FNAnker_138_138" id="FNAnker_138_138"></a><a href="#Fussnote_138_138" class="fnanchor">[138]</a></p>
-
-<p>Geleugnet soll nicht werden, dass die Bekleidung ihrerseits zur
-Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss
-mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und<span class="pagenum"><a name="Seite_89" id="Seite_89">[S. 89]</a></span> Prunksucht
-aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je
-mehr er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt,
-einen desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung
-seines Körpers zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume
-oder dem Islâm auch die europäische oder orientalische Kleidung
-ihren Einzug hält. Setzt der männliche Neger einen Cylinder auf
-und verbreitert das Weib die Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder
-zieht sogar das Hüftentuch bis über die Brust hinauf, so geschieht
-das zunächst nur aus Prunksucht, die demnach als Vorläuferin der
-Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die Wege ebnet.<a name="FNAnker_139_139" id="FNAnker_139_139"></a><a href="#Fussnote_139_139" class="fnanchor">[139]</a> Auch die
-Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den Busen mit einem Tuche,
-doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind, denn das afrikanische
-Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der Weiber bis auf den Nabel
-herabhängen.<a name="FNAnker_140_140" id="FNAnker_140_140"></a><a href="#Fussnote_140_140" class="fnanchor">[140]</a> Wie die Bekleidung die Schamhaftigkeit fördert, lehrt
-das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen, welchen <em class="gesperrt">Livingstone</em>
-Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen schon sogar den Busen
-bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging. Ein junger Mincopie
-(Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern gefangen und in
-Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt, musste
-sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man ihm
-dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h.
-alle Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, &mdash; so rasch war
-ihm das Schamgefühl anerzogen worden.<a name="FNAnker_141_141" id="FNAnker_141_141"></a><a href="#Fussnote_141_141" class="fnanchor">[141]</a> Freilich ist damit keine
-Gewähr für die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein
-zahlreich sind die Beispiele von <em class="gesperrt">Rückfall</em> in die frühere
-Nacktheit und Barbarei bei etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich
-erinnere unter anderen bloss an jene drei Pescheräh, welche Kapitän
-<em class="gesperrt">Fitzroy</em> nach England gebracht, wo sie auf Kosten der Regierung
-erzogen und unterhalten wurden. Einer von ihnen, <em class="gesperrt">Jemmy Button</em>
-ge<span class="pagenum"><a name="Seite_90" id="Seite_90">[S. 90]</a></span>tauft, war sogar eine Zeitlang in vornehmen Gesellschaften als
-Schosskind verhätschelt worden, hatte in Europa stets Handschuhe und
-blankgeputzte Stiefel getragen und sprach sogar englisch. In seine
-Heimat zurückgebracht und mit seinen Verwandten vereinigt, wurde er
-aber bald wieder der frühere nackte, ungewaschene und ungekämmte
-Feuerländer. <em class="gesperrt">J. J. v. Tschudi</em> berichtet von einem talentvollen
-Botokudenknaben, der sorgfältig erzogen es zuletzt soweit brachte, dass
-er sich das Doktordiplom bei einer medizinischen Fakultät Brasiliens
-erwarb, dann aber plötzlich verschwand und nach längerer Zeit unter
-einer Botokudenhorde in seinem ursprünglichen, völlig nackten
-Naturzustande wieder angetroffen wurde. Ebenso lehrreich ist auch das
-Beispiel des neuerworbenen deutschen Schützlings Manga Bell, Sohn des
-vielbesprochenen „König“ Bell in Kamerun. Derselbe ist eigentlich
-Christ und in Bristol gut englisch erzogen worden, macht aber, von
-seinem häufigen Briefschreiben etwa abgesehen, keinen Gebrauch mehr von
-diesen Vorzügen.<a name="FNAnker_142_142" id="FNAnker_142_142"></a><a href="#Fussnote_142_142" class="fnanchor">[142]</a></p>
-
-<p>Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach Kleidung
-bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es aber
-doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich, wie
-<em class="gesperrt">Peschel</em> will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein
-einer höheren Würde“ erwache und namentlich ob es<span class="pagenum"><a name="Seite_91" id="Seite_91">[S. 91]</a></span> das „Bestreben“
-verkünde, die Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.<a name="FNAnker_143_143" id="FNAnker_143_143"></a><a href="#Fussnote_143_143" class="fnanchor">[143]</a>
-Ein solches „Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und
-Keuschheit seinen nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so,
-und halb oder ganz bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung
-nackten Stämmen häufig gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in
-Ostafrika sind z. B. wahre Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft
-verhüllten Massai, ihren Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in
-der unverschleiertsten Form verbreitet ist.<a name="FNAnker_144_144" id="FNAnker_144_144"></a><a href="#Fussnote_144_144" class="fnanchor">[144]</a> Die gut bekleideten
-japanischen Mädchen besitzen unter anderen Spielen auch das der
-„Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte, erhobene Phallus
-hervorspringen. Der gewissenhafte russische Naturforscher <em class="gesperrt">Nikolaus
-v. Miklucho-Maclay</em>, welcher so viel für die Entschleierung
-Neuguineas geleistet, berichtet, dass die australischen Eingebornen,
-wenn von Europäern aufgefordert und wenn Weiber bei der Hand sind,
-gegen eine geringfügige Belohnung durchaus kein Bedenken finden, am
-hellen Tage vor Zuschauern auszuüben, was selbst niedrige Rassen sonst
-mit dem Schleier des Geheimnisses zu umhüllen pflegen. Europäer,
-beim Zusammentreffen mit Eingebornen in fernen Bezirken, gönnen sich
-nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin dieses Schauspiel.<a name="FNAnker_145_145" id="FNAnker_145_145"></a><a href="#Fussnote_145_145" class="fnanchor">[145]</a>
-Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein gleiches Beispiel
-von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem wohlgekleideten Volke kein
-geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den Juden erzählt: „Da
-machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und Absalom beschlief
-die Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen Israel.“<a name="FNAnker_146_146" id="FNAnker_146_146"></a><a href="#Fussnote_146_146" class="fnanchor">[146]</a>
-Noch vor einem Jahrhunderte wurden auf Tahiti, wie <em class="gesperrt">Cooks</em>
-Reisebegleiter sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen
-vollzogen, unter gutem Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber,
-worunter die vornehmsten sich befanden. Ähnliches erlebte <em class="gesperrt">La
-Pérouse</em> auf Samoa.<a name="FNAnker_147_147" id="FNAnker_147_147"></a><a href="#Fussnote_147_147" class="fnanchor">[147]</a> Bei den<span class="pagenum"><a name="Seite_92" id="Seite_92">[S. 92]</a></span> Malayen der Philippinen geschieht
-dies nach <em class="gesperrt">Cañamaque</em> gleichfalls angeblich ganz ungescheut auf
-offener Strasse; desgleichen heute noch auf dem Eilande Peling, dem
-grössten in der Banggai-Gruppe östlich von Celebes.<a name="FNAnker_148_148" id="FNAnker_148_148"></a><a href="#Fussnote_148_148" class="fnanchor">[148]</a> Auf den
-Andamanen verlangt endlich die Sitte, dass die Frauen der nackten
-Mincopies gar öffentlich gebären müssen;<a name="FNAnker_149_149" id="FNAnker_149_149"></a><a href="#Fussnote_149_149" class="fnanchor">[149]</a> aber auch in Kamtschatka,
-wo doch das Klima eine starke Bekleidung erheischt, gebären die Frauen
-ohne jegliche Scheu in Gegenwart der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne
-Unterschied des Alters und Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung
-an sich keinen Unterschied in dem sittlichen Verhalten der Völker
-bewirkt.</p>
-
-<p>Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit
-nichts Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des
-Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der
-allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,<a name="FNAnker_150_150" id="FNAnker_150_150"></a><a href="#Fussnote_150_150" class="fnanchor">[150]</a> ein jüngerer,
-gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine
-moralische Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben
-hat. Deshalb verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie
-Gefahr, Krankheit oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als
-die Ausgeburt einer von der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten
-Phantasie, als eine widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich
-daher in dem Gedanken <em class="gesperrt">Bernardins de Saint-Pierre</em> zu erblicken,
-der in seinem vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin
-den Untergang in den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch,
-nebenbei gesagt, recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie
-wenig Schamhaftigkeit der menschlichen Natur als solcher eigen ist,
-haben wiederum recht schlagend die modernen hypnotischen Versuche
-dargethan, bei welchen die züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der
-Schamhaftigkeit verlieren und, wenn man ihnen eine entsprechende
-Idee<span class="pagenum"><a name="Seite_93" id="Seite_93">[S. 93]</a></span> suggeriert, Akte eines offenbaren geschlechtlichen Cynismus
-begehen.<a name="FNAnker_151_151" id="FNAnker_151_151"></a><a href="#Fussnote_151_151" class="fnanchor">[151]</a></p>
-
-<p>Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich
-die erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger
-entwickelte Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten
-Mortlockinsulanern geht die Wahrung des äusseren Anstandes so weit,
-dass man in Gegenwart einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist,
-sich nicht erlauben darf, irgend welche freien Redensarten zu führen,
-ja man darf dann nicht einmal das Wort Nabel, Bauch, den Namen des
-Gürtels, „Kinsak“, oder des die Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein
-Europäer, durch das geschickte Muster des letzteren oder die gelungene
-Ausführung des Kinsak zu einem Ausdruck der Bewunderung verleitet,
-würde argen Anstoss erregen; die beiden Stammesgenossen würden sich
-schamrot abwenden und den unschuldigen Fremdling verachten. Würden
-die Gegenstände seines Lobes sich aber nicht an dem Leibe der Frau
-befunden, sondern etwa auf der Erde gelegen haben, so würde deren
-Nennung kein Vergehen gegen den Anstand gewesen sein.<a name="FNAnker_152_152" id="FNAnker_152_152"></a><a href="#Fussnote_152_152" class="fnanchor">[152]</a> Auf den
-Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt zu gehen, aber es gilt
-für äusserst unanständig, das Praeputium nicht zuzubinden; ebenso auch
-auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der Südsee, wo die sonst
-ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne den Bambubehälter,
-das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die Muschel (<i>Bulla ovum</i>)
-zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug verstecken. Dasselbe
-gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die Tubariweiber in
-Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen Leibriemen, an
-welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig befestigt ist, bei
-dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham ergriffen
-werden.<a name="FNAnker_153_153" id="FNAnker_153_153"></a><a href="#Fussnote_153_153" class="fnanchor">[153]</a> Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen<span class="pagenum"><a name="Seite_94" id="Seite_94">[S. 94]</a></span> tragen stets
-ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch nichts
-bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die Palauinsulanerinnen
-für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der Schamhaftigkeit mancher
-Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der Nabel bedeckt ist. Für
-eine grosse Frechheit wird es in dem alten Kulturlande China angesehen,
-wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich verkümmerten Fuss zeigt;
-ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen und auf züchtigen
-Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt. Die Frauen der
-germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich beschimpft,
-wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine Europäerinnen
-denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge.</p>
-
-<p>Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der Verhüllung
-bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht
-nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter
-mit unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder
-Leib und Glieder deutlich erkennen.<a name="FNAnker_154_154" id="FNAnker_154_154"></a><a href="#Fussnote_154_154" class="fnanchor">[154]</a> Auch die häusliche Tracht
-der Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den
-Bauch und die Beine aber ganz frei und unbedeckt;<a name="FNAnker_155_155" id="FNAnker_155_155"></a><a href="#Fussnote_155_155" class="fnanchor">[155]</a> dagegen darf
-sich das Weib nur vor ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten
-unverschleiert sehen lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte,
-was ihm die Kranke zeigt, ihr Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu
-prostituieren. Freilich weiss die wahre Tochter Evas auch dafür ein
-Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen etwas zu verbessern
-und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein Fleck auf
-der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der
-Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.<a name="FNAnker_156_156" id="FNAnker_156_156"></a><a href="#Fussnote_156_156" class="fnanchor">[156]</a>
-Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im<span class="pagenum"><a name="Seite_95" id="Seite_95">[S. 95]</a></span> Bade
-von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht.
-Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern
-ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt
-<em class="gesperrt">Ebers</em>, wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen,
-dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger
-als die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam
-verbirgt. Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen
-das Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so
-würde ein frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen
-die Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen
-bei unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs
-bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose
-Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt
-keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So
-vormittags nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht &mdash;
-angekleidet sei, ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der
-Opernloge ohne ein Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als
-sie es morgens war, entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen
-stellen an öffentlichen Orten ihre allerdings anmutig geformten
-Schultern und Arme, ihre feinen Knöchel und noch etwas darüber
-bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem Hause erlauben, auch nur
-die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern, Entrüstung würde ihnen das
-Blut in die Wangen jagen.<a name="FNAnker_157_157" id="FNAnker_157_157"></a><a href="#Fussnote_157_157" class="fnanchor">[157]</a> Sie finden es ganz natürlich, ihre
-Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann jedem einzelnen zu
-versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben überall manchen
-Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem Beweggrunde, den man bei
-uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die schwarzen Mädchen von
-Quitta in Westafrika an Stelle der sonst üblichen breiten, den grössten
-Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber unverhältnismässig
-schmale an.<a name="FNAnker_158_158" id="FNAnker_158_158"></a><a href="#Fussnote_158_158" class="fnanchor">[158]</a> Ein ganz ähn<span class="pagenum"><a name="Seite_96" id="Seite_96">[S. 96]</a></span>licher sinnlicher Gedankengang schlummert
-aber am Urgrunde der vorhin besprochenen Sitte, welche im Kreise der
-schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll verlangt, dass eine Dame,
-um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste entblösst tragen müsse &mdash;
-eine beklagenswerte Versündigung gegen den guten Geschmack und den
-ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die Schaustellung dem Salon
-zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen gereicht!</p>
-
-<p>Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl
-sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers
-haften kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem
-Schwanken desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes
-behaupten: <em class="gesperrt">Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls bedeutet
-eine Erhebung bei jeder Völkerschaft</em>;<a name="FNAnker_159_159" id="FNAnker_159_159"></a><a href="#Fussnote_159_159" class="fnanchor">[159]</a> und ferner: <em class="gesperrt">Das
-Schamgefühl hält gleichen Schritt mit der Kulturentwicklung der
-Menschheit</em>.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_55_55" id="Fussnote_55_55"></a><a href="#FNAnker_55_55"><span class="label">[55]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne.</em> Werden und Vergehen. Eine
-Entwicklungsgeschichte des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung.
-Zweite Aufl. Berlin, 1880. S. 483.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_56_56" id="Fussnote_56_56"></a><a href="#FNAnker_56_56"><span class="label">[56]</span></a> <em class="gesperrt">Charles Darwin.</em> Der Ausdruck der Gemütsbewegungen
-bei dem Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_57_57" id="Fussnote_57_57"></a><a href="#FNAnker_57_57"><span class="label">[57]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne.</em> Die Krone der Schöpfung. Wien u.
-Teschen, o. J. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_58_58" id="Fussnote_58_58"></a><a href="#FNAnker_58_58"><span class="label">[58]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_59_59" id="Fussnote_59_59"></a><a href="#FNAnker_59_59"><span class="label">[59]</span></a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II.
-S. 86.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_60_60" id="Fussnote_60_60"></a><a href="#FNAnker_60_60"><span class="label">[60]</span></a> <em class="gesperrt">Oskar Peschel.</em> Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig,
-1881. S. 173.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_61_61" id="Fussnote_61_61"></a><a href="#FNAnker_61_61"><span class="label">[61]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_62_62" id="Fussnote_62_62"></a><a href="#FNAnker_62_62"><span class="label">[62]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XLIV. S. 106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_63_63" id="Fussnote_63_63"></a><a href="#FNAnker_63_63"><span class="label">[63]</span></a> <i>Revue d’anthropologie.</i> 1872. S. 209.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_64_64" id="Fussnote_64_64"></a><a href="#FNAnker_64_64"><span class="label">[64]</span></a> Prof. Dr. <em class="gesperrt">Friedrich Ratzel</em>. Völkerkunde. Leipzig,
-1885. Bd. I. Grundzüge der Völkerkunde. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_65_65" id="Fussnote_65_65"></a><a href="#FNAnker_65_65"><span class="label">[65]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_66_66" id="Fussnote_66_66"></a><a href="#FNAnker_66_66"><span class="label">[66]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 173.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_67_67" id="Fussnote_67_67"></a><a href="#FNAnker_67_67"><span class="label">[67]</span></a> <em class="gesperrt">Alex. von Humboldts</em> Reise in die
-Äquinoktial-Gegenden des neuen Kontinents. Bd. III. S. 96.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_68_68" id="Fussnote_68_68"></a><a href="#FNAnker_68_68"><span class="label">[68]</span></a> <em class="gesperrt">Karl von den Steinen.</em> Durch Centralbrasilien.
-Expedition zur Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S.
-192. 195.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_69_69" id="Fussnote_69_69"></a><a href="#FNAnker_69_69"><span class="label">[69]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XXIX. S. 207.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_70_70" id="Fussnote_70_70"></a><a href="#FNAnker_70_70"><span class="label">[70]</span></a> Ausland 1867. S. 892.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_71_71" id="Fussnote_71_71"></a><a href="#FNAnker_71_71"><span class="label">[71]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XXV. S. 165.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_72_72" id="Fussnote_72_72"></a><a href="#FNAnker_72_72"><span class="label">[72]</span></a> <em class="gesperrt">Ferdinand Blumentritt.</em> Versuch einer Ethnographie
-der Philippinen. Gotha, 1882. S. 15.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_73_73" id="Fussnote_73_73"></a><a href="#FNAnker_73_73"><span class="label">[73]</span></a> <em class="gesperrt">Frederic J. Mouat.</em> <i>Adventures and researches
-among the Andaman Islanders.</i> London, 1863. S. 122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_74_74" id="Fussnote_74_74"></a><a href="#FNAnker_74_74"><span class="label">[74]</span></a> <em class="gesperrt">H. H. Johnston.</em> Der Kilima-Ndscharo.
-Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_75_75" id="Fussnote_75_75"></a><a href="#FNAnker_75_75"><span class="label">[75]</span></a> A. a. O. S. 412.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_76_76" id="Fussnote_76_76"></a><a href="#FNAnker_76_76"><span class="label">[76]</span></a> <em class="gesperrt">Victor de Rochas.</em> <i>La Nouvelle Calédonie et ses
-habitants.</i> Paris, 1862. S. 237.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_77_77" id="Fussnote_77_77"></a><a href="#FNAnker_77_77"><span class="label">[77]</span></a> <em class="gesperrt">Georg Schweinfurth.</em> Im Herzen von Afrika. Reisen
-und Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I.
-S. 163.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_78_78" id="Fussnote_78_78"></a><a href="#FNAnker_78_78"><span class="label">[78]</span></a> <em class="gesperrt">Sir John Lubbock.</em> <i>Pre-historic Times as
-illustrated by ancient remains and the manners and customs of modern
-Savages.</i> London, 1869. S. 533.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_79_79" id="Fussnote_79_79"></a><a href="#FNAnker_79_79"><span class="label">[79]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Mantegazza.</em> Indien. Aus dem Italienischen von
-<em class="gesperrt">H. Meister</em>. Jena, 1885. S. 207.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_80_80" id="Fussnote_80_80"></a><a href="#FNAnker_80_80"><span class="label">[80]</span></a> Merkwürdigerweise werden hauptsächlich <em class="gesperrt">männliche</em>
-Gottheiten ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint,
-wie beim Apoll vom Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen
-überflüssig wäre. Ganz ähnlich verhalten sich, um nur einige Beispiele
-zu nennen, die Sylvanusstatue in der <em class="gesperrt">Blundell</em>schen Sammlung,
-die Bronzestatue von Herculaneum, der Eros im Pariser Louvre, der
-vatikanische Apoll (im <i>Museo Pio-Clementino</i>) und das Marmorstandbild
-des erst spät aufgekommenen Gottes Atys in der <em class="gesperrt">Landsdowne</em>schen
-Sammlung. Letzterer hat nicht die allergeringste Spur von Bekleidung,
-nur den das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen Blätterschmuck,
-welcher an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl sich dessen
-bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des
-Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und
-prangt als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten
-Wahrzeichen seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen.
-Ausser Venus in ihren mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen
-die übrigen Göttinnen nicht leicht ohne irgend eine Gewandung.
-Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung des männlichen Körpers in
-der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst nicht etwa ein
-Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der
-männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten?</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_81_81" id="Fussnote_81_81"></a><a href="#FNAnker_81_81"><span class="label">[81]</span></a> Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die
-alten byzantinischen Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu
-Braunschweig aufbewahrt wird, Christus in eine lange Kutte gekleidet
-darstellen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_82_82" id="Fussnote_82_82"></a><a href="#FNAnker_82_82"><span class="label">[82]</span></a> So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die
-Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt
-(Museum zu Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz
-nackt ist ein Mars Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen
-Römer des ersten Jahrhunderts als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn
-gerade die Gottheit an sich.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_83_83" id="Fussnote_83_83"></a><a href="#FNAnker_83_83"><span class="label">[83]</span></a> <em class="gesperrt">Max Buchner.</em> Reise durch den Stillen Ozean.
-Breslau, 1878. S. 352&ndash;354.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_84_84" id="Fussnote_84_84"></a><a href="#FNAnker_84_84"><span class="label">[84]</span></a> <em class="gesperrt">Georges Bousquet.</em> <i>Le Japon de nos jours et les
-échelles de l’extrème Orient.</i> Paris, 1877. Bd. I. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_85_85" id="Fussnote_85_85"></a><a href="#FNAnker_85_85"><span class="label">[85]</span></a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller.</em> Pampas und Anden. Sitten- und
-Kulturschilderungen aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer
-Berücksichtigung des Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_86_86" id="Fussnote_86_86"></a><a href="#FNAnker_86_86"><span class="label">[86]</span></a> Ausland, 1870. S. 294.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_87_87" id="Fussnote_87_87"></a><a href="#FNAnker_87_87"><span class="label">[87]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturgesch. Studien.
-S. 36&ndash;37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_88_88" id="Fussnote_88_88"></a><a href="#FNAnker_88_88"><span class="label">[88]</span></a> <em class="gesperrt">Rudolf Bergner.</em> Rumänien. Eine Darstellung des
-Landes und der Leute. Breslau, 1887. S. 61.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_89_89" id="Fussnote_89_89"></a><a href="#FNAnker_89_89"><span class="label">[89]</span></a> <em class="gesperrt">Anatole Leroy-Beaulien.</em> <i>L’empire des Tsars et les
-Russes.</i> Paris, 1881. Bd. I. S. 132.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_90_90" id="Fussnote_90_90"></a><a href="#FNAnker_90_90"><span class="label">[90]</span></a> <em class="gesperrt">Gustaf Retzius.</em> Finska kranier jämte några Natur-
-och Literatur-Studier inom andra områden af finsk antropologie.
-Stockholm, 1878. S. 119.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_91_91" id="Fussnote_91_91"></a><a href="#FNAnker_91_91"><span class="label">[91]</span></a> <em class="gesperrt">G. G. Winkler.</em> Island, seine Bewohner,
-Landesbildung und vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107&ndash;111.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_92_92" id="Fussnote_92_92"></a><a href="#FNAnker_92_92"><span class="label">[92]</span></a> Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler
-wie Bildhauer, sich mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das
-nackte Weib zum Vorwurfe ihrer Darstellungen wählen und dass solche
-Kunstleistungen von Herren und Damen gemeinsam besichtigt und ohne
-Erröten bewundert und besprochen werden, wie denn auch die Kunstläden
-Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und jung mit Behagen
-betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das „Göttliche
-in der Kunst“ nicht zu erklären vermag.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_93_93" id="Fussnote_93_93"></a><a href="#FNAnker_93_93"><span class="label">[93]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Otto Kuntze.</em> Um die Erde. Reiseberichte eines
-Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_94_94" id="Fussnote_94_94"></a><a href="#FNAnker_94_94"><span class="label">[94]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt
-der Verfasser hinzu: „Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die
-Nacktheit eines Farbigen unserem Auge auffällt, als diejenige eines
-Europäers. Erzählt man einem Mitreisenden, der noch niemals wilde
-oder halbwilde Länder besucht hat, von der Nacktheit der sogenannten
-Naturkinder, deutet man namentlich dem weiblichen Teil der Passagiere
-dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas Fürchterliches.
-Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant, jenen
-eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und
-Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet.
-Und lebt man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen
-Bevölkerung den grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt
-man sich so schnell daran, dass man schon nach wenigen Tagen die Sache
-weit weniger komisch findet, als das gemeinsame Baden der Geschlechter
-in belgischen, französischen und italienischen Seeplätzen. Ich habe auf
-Timor, in den Bergen von Java, in Hinterindien u. s. w. junge Damen so
-ungeniert und augenscheinlich so unschuldig und arglos einem Dutzend
-nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen sehen, als ob es europäische
-Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen wären.“</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_95_95" id="Fussnote_95_95"></a><a href="#FNAnker_95_95"><span class="label">[95]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 173.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_96_96" id="Fussnote_96_96"></a><a href="#FNAnker_96_96"><span class="label">[96]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise nach den Äquinoktialgegenden des
-neuen Kontinents. Bd. II. S. 19.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_97_97" id="Fussnote_97_97"></a><a href="#FNAnker_97_97"><span class="label">[97]</span></a> <em class="gesperrt">Wilson</em> u. <em class="gesperrt">Felkin</em>. Uganda und der ägyptische
-Sudan. Stuttgart, 1883. Bd. II. S. 33.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_98_98" id="Fussnote_98_98"></a><a href="#FNAnker_98_98"><span class="label">[98]</span></a> A. a. O. S. 75.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_99_99" id="Fussnote_99_99"></a><a href="#FNAnker_99_99"><span class="label">[99]</span></a> Gestorben am 10. Oktober 1884.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_100_100" id="Fussnote_100_100"></a><a href="#FNAnker_100_100"><span class="label">[100]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_101_101" id="Fussnote_101_101"></a><a href="#FNAnker_101_101"><span class="label">[101]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustav Nachtigal</em>. Sahara und Sudan.
-Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S.
-574.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_102_102" id="Fussnote_102_102"></a><a href="#FNAnker_102_102"><span class="label">[102]</span></a> Ausland 1858. S. 261.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_103_103" id="Fussnote_103_103"></a><a href="#FNAnker_103_103"><span class="label">[103]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Duchaillu.</em> <i>Explorations and adventures in
-equatorial Africa.</i> S. 444.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_104_104" id="Fussnote_104_104"></a><a href="#FNAnker_104_104"><span class="label">[104]</span></a> Ausland. A. o. O.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_105_105" id="Fussnote_105_105"></a><a href="#FNAnker_105_105"><span class="label">[105]</span></a> <em class="gesperrt">Joseph Thomson.</em> Durch Massailand.
-Erforschungsreisen in Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_106_106" id="Fussnote_106_106"></a><a href="#FNAnker_106_106"><span class="label">[106]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XIV. S. 38.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_107_107" id="Fussnote_107_107"></a><a href="#FNAnker_107_107"><span class="label">[107]</span></a> <em class="gesperrt">Fenton Aylmer.</em> <i>A cruise in the Pacific.</i> London,
-1860. Bd. I. S. 209.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_108_108" id="Fussnote_108_108"></a><a href="#FNAnker_108_108"><span class="label">[108]</span></a> <em class="gesperrt">G. H. von Langsdorff.</em> Bemerkungen auf einer Reise
-um die Welt. Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_109_109" id="Fussnote_109_109"></a><a href="#FNAnker_109_109"><span class="label">[109]</span></a> <em class="gesperrt">Moerenhout.</em> <i>Voyage aux îles du grand océan.</i>
-Paris, 1837. Bd. I. S. 219.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_110_110" id="Fussnote_110_110"></a><a href="#FNAnker_110_110"><span class="label">[110]</span></a> <i>Bulletin de la Société de géographie de Paris.</i> 1873.
-Bd. II. S. 252.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_111_111" id="Fussnote_111_111"></a><a href="#FNAnker_111_111"><span class="label">[111]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S.
-133.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_112_112" id="Fussnote_112_112"></a><a href="#FNAnker_112_112"><span class="label">[112]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_113_113" id="Fussnote_113_113"></a><a href="#FNAnker_113_113"><span class="label">[113]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 30.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_114_114" id="Fussnote_114_114"></a><a href="#FNAnker_114_114"><span class="label">[114]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Charles Letourneau</em>. <i>La Sociologie d’après
-l’éthnographie.</i> Paris, 1880. S. 48.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_115_115" id="Fussnote_115_115"></a><a href="#FNAnker_115_115"><span class="label">[115]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S.
-79. 185.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_116_116" id="Fussnote_116_116"></a><a href="#FNAnker_116_116"><span class="label">[116]</span></a> <em class="gesperrt">Langsdorff.</em> Bemerkungen auf einer Reise um die
-Welt. Bd. I. S. 127.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_117_117" id="Fussnote_117_117"></a><a href="#FNAnker_117_117"><span class="label">[117]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_118_118" id="Fussnote_118_118"></a><a href="#FNAnker_118_118"><span class="label">[118]</span></a> <em class="gesperrt">Buchner.</em> Reise durch den Stillen Ozean. S. 129.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_119_119" id="Fussnote_119_119"></a><a href="#FNAnker_119_119"><span class="label">[119]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau.</em> Sociologie. S. 59.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_120_120" id="Fussnote_120_120"></a><a href="#FNAnker_120_120"><span class="label">[120]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_121_121" id="Fussnote_121_121"></a><a href="#FNAnker_121_121"><span class="label">[121]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 19.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_122_122" id="Fussnote_122_122"></a><a href="#FNAnker_122_122"><span class="label">[122]</span></a> A. a. O. S. 407.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_123_123" id="Fussnote_123_123"></a><a href="#FNAnker_123_123"><span class="label">[123]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. S. 18.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_124_124" id="Fussnote_124_124"></a><a href="#FNAnker_124_124"><span class="label">[124]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Semper.</em> Die Palauinseln im Stillen Ozean.
-Reiseerlebnisse. Leipzig, 1873. S. 35.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_125_125" id="Fussnote_125_125"></a><a href="#FNAnker_125_125"><span class="label">[125]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XLIV. S. 106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_126_126" id="Fussnote_126_126"></a><a href="#FNAnker_126_126"><span class="label">[126]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. S. 408.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_127_127" id="Fussnote_127_127"></a><a href="#FNAnker_127_127"><span class="label">[127]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 176.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_128_128" id="Fussnote_128_128"></a><a href="#FNAnker_128_128"><span class="label">[128]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston.</em> Der Kilima-Ndscharo. S. 389.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_129_129" id="Fussnote_129_129"></a><a href="#FNAnker_129_129"><span class="label">[129]</span></a> Vgl. die Abbildung bei: Dr. <em class="gesperrt">Karl von den Steinen</em>.
-Durch Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass
-diese Indianer sich in sehr primitiver Weise gegen eindringende
-Insekten schützen: <i>praeputium filo gossypii rubro ante glandem
-farciminis instar constringunt</i>, was nicht nötig wäre, wenn eine
-Verhüllung die Stelle schützte.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_130_130" id="Fussnote_130_130"></a><a href="#FNAnker_130_130"><span class="label">[130]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. S. 410.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_131_131" id="Fussnote_131_131"></a><a href="#FNAnker_131_131"><span class="label">[131]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd.
-III. S. 92.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_132_132" id="Fussnote_132_132"></a><a href="#FNAnker_132_132"><span class="label">[132]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgesch. Bd. I. S. 432&ndash;433.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_133_133" id="Fussnote_133_133"></a><a href="#FNAnker_133_133"><span class="label">[133]</span></a> Ausland 1872. S. 802&ndash;803.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_134_134" id="Fussnote_134_134"></a><a href="#FNAnker_134_134"><span class="label">[134]</span></a> <em class="gesperrt">Theodor Waitz.</em> Anthropologie der Naturvölker.
-Zweite Aufl. von Dr. <em class="gesperrt">G. Gerland</em>. Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_135_135" id="Fussnote_135_135"></a><a href="#FNAnker_135_135"><span class="label">[135]</span></a> <em class="gesperrt">Emil Bessels.</em> Die amerikanische
-Nordpolexpedition. Leipzig, 1879. S. 358.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_136_136" id="Fussnote_136_136"></a><a href="#FNAnker_136_136"><span class="label">[136]</span></a> Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie.
-1880. S. 62.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_137_137" id="Fussnote_137_137"></a><a href="#FNAnker_137_137"><span class="label">[137]</span></a> So die Herren <em class="gesperrt">Houzé</em> und <em class="gesperrt">Jacques</em>, welchen
-wir umständliche Mitteilungen über dieselben verdanken im <i>Bulletin
-de la Société d’anthropologie de Bruxelles</i> 1885. S. 53&ndash;156, ganz
-besonders auf S. 124.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_138_138" id="Fussnote_138_138"></a><a href="#FNAnker_138_138"><span class="label">[138]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston.</em> Der Kilima-Ndscharo. S. 409.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_139_139" id="Fussnote_139_139"></a><a href="#FNAnker_139_139"><span class="label">[139]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S.
-86&ndash;87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_140_140" id="Fussnote_140_140"></a><a href="#FNAnker_140_140"><span class="label">[140]</span></a> Ausland 1858. S. 261.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_141_141" id="Fussnote_141_141"></a><a href="#FNAnker_141_141"><span class="label">[141]</span></a> <em class="gesperrt">Mouat.</em> <i>Adventures and researches among the
-Andaman islanders.</i> S. 284.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_142_142" id="Fussnote_142_142"></a><a href="#FNAnker_142_142"><span class="label">[142]</span></a> Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig
-ist die Geschichte seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. <em class="gesperrt">Max
-Buchner</em> sie erzählt: „Als er noch nicht zwanzig Jahre alt, von
-Bristol zurückkam, hatte er auf dem Kopf einen schwarzen Cylinderhut,
-am Halse zwei Vatermörder und eine schwarze Kravatte, auf dem Leibe
-aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den Füssen gewichste
-Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie und da
-kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den
-Missionären ein eheliches Weib, eine untadelhafte Negerlady, kirchlich
-antrauen. Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass
-ein so hoher Jüngling wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen
-Gattin auskommen könne, und siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich
-konnte er sich diese allerdings nicht mehr antrauen lassen, er nahm
-sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel aus. Bald
-folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde
-schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose.
-Heute hat Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso
-nackt oder halbnackt wie sein Vater.“ (M. <em class="gesperrt">Buchner</em>. Kamerun.
-Skizzen und Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_143_143" id="Fussnote_143_143"></a><a href="#FNAnker_143_143"><span class="label">[143]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 176.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_144_144" id="Fussnote_144_144"></a><a href="#FNAnker_144_144"><span class="label">[144]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson.</em> Durch Massailand. S. 435.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_145_145" id="Fussnote_145_145"></a><a href="#FNAnker_145_145"><span class="label">[145]</span></a> Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880.
-S. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_146_146" id="Fussnote_146_146"></a><a href="#FNAnker_146_146"><span class="label">[146]</span></a> Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_147_147" id="Fussnote_147_147"></a><a href="#FNAnker_147_147"><span class="label">[147]</span></a> Dr. H. <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Weib in der Natur- und
-Völkerkunde. Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_148_148" id="Fussnote_148_148"></a><a href="#FNAnker_148_148"><span class="label">[148]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Wilken.</em> <i>Over de Verwantschap en het
-Huwelijks-en Erfrecht by de volken van den indischen Archipel.</i> Leiden,
-1883. S. 7.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_149_149" id="Fussnote_149_149"></a><a href="#FNAnker_149_149"><span class="label">[149]</span></a> <em class="gesperrt">Mouat.</em> <i>Adventures and researches among the
-Andaman Islanders.</i> S. 294.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_150_150" id="Fussnote_150_150"></a><a href="#FNAnker_150_150"><span class="label">[150]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne.</em> Die Krone der Schöpfung. S. 101.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_151_151" id="Fussnote_151_151"></a><a href="#FNAnker_151_151"><span class="label">[151]</span></a> <i>Ludwig Büchner.</i> Thatsachen und Theorieen aus dem
-naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216&ndash;217.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_152_152" id="Fussnote_152_152"></a><a href="#FNAnker_152_152"><span class="label">[152]</span></a> <em class="gesperrt">J. Kubary.</em> Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in
-den Mitteil. der geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878&ndash;79. S.
-252.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_153_153" id="Fussnote_153_153"></a><a href="#FNAnker_153_153"><span class="label">[153]</span></a> <em class="gesperrt">Petermanns.</em> Geographische Mitteilungen. 1857. S.
-138.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_154_154" id="Fussnote_154_154"></a><a href="#FNAnker_154_154"><span class="label">[154]</span></a> <em class="gesperrt">Gräfin Pauline Nostitz.</em> Reisen in Vorderasien und
-Indien. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_155_155" id="Fussnote_155_155"></a><a href="#FNAnker_155_155"><span class="label">[155]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jak. Ed. Polak</em>. Persien. Das Land und seine
-Bewohner. Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_156_156" id="Fussnote_156_156"></a><a href="#FNAnker_156_156"><span class="label">[156]</span></a> A. a. O. S. 224.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_157_157" id="Fussnote_157_157"></a><a href="#FNAnker_157_157"><span class="label">[157]</span></a> <i>Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était
-surprise <em class="gesperrt">chez elle</em> décolletée comme elle se montre au bal?</i> sagt
-<em class="gesperrt">A. de Quatrefages</em> in der <i>Revue d’anthropologie</i>. 1872. S. 209.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_158_158" id="Fussnote_158_158"></a><a href="#FNAnker_158_158"><span class="label">[158]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S.
-16.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_159_159" id="Fussnote_159_159"></a><a href="#FNAnker_159_159"><span class="label">[159]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 176.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_97" id="Seite_97">[S. 97]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="VII">VII.<br />
-
-Kuss und Liebe.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_e_7" name="drop_e_7">
- <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>s ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren
-Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern, die wie
-die Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der Völker und dem
-Gegenstande unserer Untersuchungen in augenscheinlichem Zusammenhange
-stehen. Der vornehmste dieser Punkte betrifft jenes Gefühl, welches
-der europäische Kulturmensch als <em class="gesperrt">Liebe</em> empfindet. Über dieses
-müssen wir uns zunächst verständigen. Forscht man vom ethischen
-Standpunkte nach dem wirklichen Wesen der Liebe, so trifft man schon
-bei <em class="gesperrt">Aristoteles</em> die Auslegung: „Lieben ist, dass wir für
-jemand das wollen, was er für gut hält und zwar seinetwegen, nicht
-unsertwegen.“<a name="FNAnker_160_160" id="FNAnker_160_160"></a><a href="#Fussnote_160_160" class="fnanchor">[160]</a> Der uns bedeutend näher gerückte <em class="gesperrt">Leibniz</em>
-erklärt die Liebe als „die Empfänglichkeit für die eigene Freude an der
-Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten Gegenstandes.“<a name="FNAnker_161_161" id="FNAnker_161_161"></a><a href="#Fussnote_161_161" class="fnanchor">[161]</a>
-Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der darin besteht, dass jene
-fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und Ursache unserer eigenen
-Lust ist, bringt <em class="gesperrt">Spinoza</em> sehr richtig, aber nur nicht scharf
-genug zum Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene Lust, begleitet
-von der Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“ betrachtet.
-Dies gilt wohl von allen Arten von Liebe, der Freun<span class="pagenum"><a name="Seite_98" id="Seite_98">[S. 98]</a></span>des-, Kinder-,
-Eltern- und Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein angeht,
-darf man insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit <em class="gesperrt">Karl
-Bleibtreu</em> bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis zur
-Aufopferung derselben auf ein Einzelwesen zu übertragen.“<a name="FNAnker_162_162" id="FNAnker_162_162"></a><a href="#Fussnote_162_162" class="fnanchor">[162]</a> Aber
-Liebe ist nicht bloss Sache des Gefühls, sondern sie wohnt auch auf
-dem tiefsten Grunde des Willens. Liebe heisst: nicht sich selbst
-wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und dadurch der gerade Gegensatz
-der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des Egoismus aus betrachtet, auf
-welchem doch schliesslich alles menschliche Thun und Lassen beruht,
-also ein <em class="gesperrt">anormaler Zustand</em>, freilich nur scheinbar; denn obwohl
-diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet, weshalb auch Mitleid
-und Bewunderung so mächtige Nährgefühle derselben sind; obwohl sie
-sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht zerstört wird durch
-das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt; obwohl sie
-nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit der
-Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so
-ist die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft,
-welche der Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen Sinne
-des Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck und
-Selbstlust und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter Linie,
-welcher, wie schon früher betont, mit der fleischlichen Begierde und
-gar <em class="gesperrt">mit der Liebe</em> gar nichts zu thun haben braucht; denn es
-unterliegt keinem Zweifel, dass es einer solchen psychischen Regung
-wenigstens seitens des weiblichen Teiles für die Fortpflanzung des
-Geschlechtes gar nicht bedarf.<a name="FNAnker_163_163" id="FNAnker_163_163"></a><a href="#Fussnote_163_163" class="fnanchor">[163]</a> So sehr indes sinnliche Begierde
-und Liebe an sich auseinander zu halten sind, so haben sie doch einen
-gemeinsamen Berührungspunkt darin, dass <em class="gesperrt">ohne sinnliche Beimischung
-Liebe durchschnittlich kaum denkbar ist</em>. Wie krystallhell die
-Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe
-nach dem<span class="pagenum"><a name="Seite_99" id="Seite_99">[S. 99]</a></span> nämlichen groben Endzweck.<a name="FNAnker_164_164" id="FNAnker_164_164"></a><a href="#Fussnote_164_164" class="fnanchor">[164]</a> Jedes Wesen fühlt wohl das
-Lieben als eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des
-sinnlichen Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe,
-welche den ganzen Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst
-und insbesondere <em class="gesperrt">der Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe,
-noch hat er bestimmenden Einfluss darauf</em>. Er ist bloss, wie schon
-<em class="gesperrt">Hyrtl</em> vor mehr denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch
-die Dazwischenkunft des Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig
-sagt ein scharfsinniger Schilderer menschlicher Leidenschaften,
-<em class="gesperrt">Leopold von Sacher-Masoch</em>: „Von der Sinnlichkeit geht jede noch
-so tiefe Neigung aus, ohne sie giebt es keine Liebe, kein Glück, &mdash;
-<em class="gesperrt">aber es darf nicht dabei bleiben</em>.“<a name="FNAnker_165_165" id="FNAnker_165_165"></a><a href="#Fussnote_165_165" class="fnanchor">[165]</a></p>
-
-<p>Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten
-Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande
-opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche
-unter Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden zählt,
-verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens, worunter
-das Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint der
-<em class="gesperrt">Kuss</em> als der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur
-der geschlechtlichen. „Jedenfalls,“ sagt <em class="gesperrt">Steele</em>, „war die Natur
-die Erfinderin desselben und der erste Kuss entstand mit der ersten
-Bewerbung.“ Niemand wird mir aber wohl darin widersprechen, dass der
-Kuss ein durchaus <em class="gesperrt">sinnlicher</em> Genuss ist, hervorgerufen durch die
-fremde Berührung mit den in den Lippen auslaufenden feinen Nervenenden
-und unterstützt durch die Nähe des ebenso feinfühligen Riechorganes.
-Mit Recht fragt man wie der erste Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht
-die von einer jungen Dame darauf erteilte überschwängliche Antwort
-gelten zu lassen geneigt sein dürfte.<a name="FNAnker_166_166" id="FNAnker_166_166"></a><a href="#Fussnote_166_166" class="fnanchor">[166]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_100" id="Seite_100">[S. 100]</a></span> Unter Verliebten gilt der
-Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der Liebeslust, und obwohl ein
-altdeutscher Spruch meint:</p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Einen Kuss in Ehren</div>
- <div class="verse">Soll Niemand wehren,</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p class="p0">so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet
-vielmehr ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens
-des Mädchens an einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu
-schliesslicher Hingabe, die dann oft nicht lange auf sich warten
-lässt, und behütet es daher sorgsam vor der Gefahr des Küssens.
-„Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte Jüngling, sozusagen als
-Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss. Der erste Kuss der
-Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der ja ohnehin
-die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen besitzt. Aber
-auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z. B. beim
-Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets auch ein
-sinnliches Moment zu Grunde.</p>
-
-<p>Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum
-leeren Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An
-altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden,
-begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,<a name="FNAnker_167_167" id="FNAnker_167_167"></a><a href="#Fussnote_167_167" class="fnanchor">[167]</a>
-ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung
-oder beides sich fand,<a name="FNAnker_168_168" id="FNAnker_168_168"></a><a href="#Fussnote_168_168" class="fnanchor">[168]</a> wie es bei den alten Hellenen weit
-verbreitet war. An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute
-noch geübt, und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes
-sowie der Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist
-ferner der Kuss ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern
-auch der Versöhnung, des<span class="pagenum"><a name="Seite_101" id="Seite_101">[S. 101]</a></span> Friedens und der Freundschaft. Im Märchen
-bewirkt er einerseits Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes
-ins Gedächtnis zurück; ein Kuss löst den Bann der zum Drachen,
-zur Schlange oder Kröte verzauberten Jungfrau. Der altchristliche
-Friedenskuss lebt noch fort in dem Osterkuss der griechischen Kirche.
-Bei Übernahme des Lehens küsste im deutschen Mittelalter der Vasall
-den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in Anwendung nach Abschluss eines
-Vertrages, zur Besiegelung eines Versprechens, daher noch heute unsere
-Redensart „mit Kuss und Hand“. Im feineren (höfischen, hoflichen, d.
-h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des Mittelalters wird von dem
-berühmten steirischen Ritter und Sänger <em class="gesperrt">Ulrich von Lichtenstein</em>
-(gest. 1275 oder 1276) unterschieden zwischen dem Kuss der Minne, der
-Freundschaft und der Sühne. Der Sühnekuss hat als Pfand und Siegel
-aufgehobener Feindschaft und wiederkehrender Zuneigung ernstere
-Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss des Verräters. Dem Herzenskuss
-steht der Kuss der höfischen Sitte gegenüber. Der Ankommende küsst die
-Herrin, wenn er ihr an Rang wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte
-die Frau den Vorgestellten um den Kuss oder bat der Geringere den
-Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter den Willkommenkuss zu bieten.
-Auch beim Abschied küsste man sich, und zwar auf Mund, Wangen oder
-Augen; die erstere Form bildet immer eine Auszeichnung. Bei den
-Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn und Hals. In dem
-Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im Turnier die Küsse
-von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der Geliebten
-aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die
-Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst ein
-so leichtfertiger Schriftsteller wie <em class="gesperrt">Adolphe Belot</em> hat sich
-veranlasst gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses sich
-zu vertiefen,<a name="FNAnker_169_169" id="FNAnker_169_169"></a><a href="#Fussnote_169_169" class="fnanchor">[169]</a> worin ihm sein Landsmann <em class="gesperrt">H. de Molière</em> längst
-vorangegangen war.<a name="FNAnker_170_170" id="FNAnker_170_170"></a><a href="#Fussnote_170_170" class="fnanchor">[170]</a> Dass trotz des <em class="gesperrt">Scheffel</em>schen Katers
-Hiddigeigei tiefsinniger Frage:</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_102" id="Seite_102">[S. 102]</a></span></p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Warum küssen sich die Menschen?</div>
- <div class="verse">’s ist nicht Hass, sie beissen sich nicht,</div>
- <div class="verse">Hunger nicht, sie fressen sich nicht,</div>
- <div class="verse">’s kann auch kein zweckloser, blinder</div>
- <div class="verse">Unverstand sein, denn sie sind sonst</div>
- <div class="verse">Klug und selbstbewusst im Handeln;</div>
- <div class="verse">Warum also, frag’ umsonst ich,</div>
- <div class="verse">Warum küssen sich die Menschen?<a name="FNAnker_171_171" id="FNAnker_171_171"></a><a href="#Fussnote_171_171" class="fnanchor">[171]</a></div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p>Dass Küssen den Kulturmenschen als ein Genuss gilt, bezeugen unter
-anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren
-in manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag
-war nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten,
-sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der
-Geschichtsschreiber <em class="gesperrt">Mac Cabe</em> erzählt, dass diesem Kussverbote im
-Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung
-gegeben wurde, indem ein Liebespaar &mdash; Sarah Tuttle und Giacobbe Newton
-&mdash; wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward.</p>
-
-<p>Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte
-Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer
-bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen
-Auffassung <em class="gesperrt">Steeles</em> zum Trotz, das Küssen durchaus nicht
-allerorten Brauch ist, namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle
-küsst ins Gesicht, oft auch auf den Mund, während der Araber, nach
-<em class="gesperrt">Heinrich von Maltzan</em>, meist nur die Schulter küsst.<a name="FNAnker_172_172" id="FNAnker_172_172"></a><a href="#Fussnote_172_172" class="fnanchor">[172]</a> Das
-Küssen ist natürlich von vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern,
-welche die Lippen aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es
-die Stämme an der Küste des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die
-Koljuschen, ferner die<span class="pagenum"><a name="Seite_103" id="Seite_103">[S. 103]</a></span> Botokuden in Brasilien und die mittel- und
-südafrikanischen Schwarzen thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.<a name="FNAnker_173_173" id="FNAnker_173_173"></a><a href="#Fussnote_173_173" class="fnanchor">[173]</a>
-Aber auch wo solche materielle Hindernisse fehlen, verschmäht man
-den Kuss in Afrika wie in Amerika und Ozeanien. Der Weltreisende
-Dr. <em class="gesperrt">Otto Kuntze</em>, welcher manchen tieferen Einblick in die
-Lebensgeheimnisse der verschiedensten Völker nahm und darüber mit
-anerkennenswerter Offenheit berichtet, weiss vom Küssen gar nichts
-zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort kommt in seinem umfangreichen
-Werke gar nicht vor. <em class="gesperrt">Winwood Reade</em> erregte das Entsetzen eines
-Negermädchens, als er sie küsste, denn in ganz Westafrika sind solche
-Liebkosungen völlig ungebräuchlich, was neuerdings auch wieder <em class="gesperrt">Hugo
-Zöller</em> bestätigte.<a name="FNAnker_174_174" id="FNAnker_174_174"></a><a href="#Fussnote_174_174" class="fnanchor">[174]</a> Desgleichen in Ostafrika, bei den Somal.
-Von den Kariben Guyanas bemerkt <em class="gesperrt">Karl Ferdinand Appun</em>, vom Küssen
-sei bei ihnen gar nicht die Rede und diese angenehme Beschäftigung
-ihnen völlig unbekannt.<a name="FNAnker_175_175" id="FNAnker_175_175"></a><a href="#Fussnote_175_175" class="fnanchor">[175]</a> Weder Feuerländer noch Eskimo kennen
-diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und sogar im europäischen Lappland
-stiess <em class="gesperrt">Bayard Taylor</em> bei den Frauen auf eine entschiedene
-Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos sind auch nach
-<em class="gesperrt">Darwins</em> Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori
-Neuseelands, die polynesischen Tahitier, die Papua und endlich die
-Australier.<a name="FNAnker_176_176" id="FNAnker_176_176"></a><a href="#Fussnote_176_176" class="fnanchor">[176]</a> Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben
-noch nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu
-erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung
-das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das
-Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne:
-Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach
-die Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen
-Rassen<span class="pagenum"><a name="Seite_104" id="Seite_104">[S. 104]</a></span> und Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,<a name="FNAnker_177_177" id="FNAnker_177_177"></a><a href="#Fussnote_177_177" class="fnanchor">[177]</a> wobei der
-Geruchssinn, nicht die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der
-Freund vom Freunde einen Teil von dessen individueller Ausdünstung
-durch den Nasengruss in sich aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von
-Tschittagong sagen nicht: „küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die
-Maori Neuseelands reiben sich die Nasen zum Zeichen der Liebe und
-Freundschaft, oder, wie man in Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln
-sich.“<a name="FNAnker_178_178" id="FNAnker_178_178"></a><a href="#Fussnote_178_178" class="fnanchor">[178]</a> Auch die ungleich höher stehenden Malgaschen gebrauchen
-statt des Kusses ein Drücken oder Reiben der Nasen: <i>manóraka</i>. Jetzt
-fangen sie wohl an, sich an den ihnen bisher unbekannt gewesenen
-Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein solcher heute noch sowohl
-zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur höchst selten einmal
-vor.<a name="FNAnker_179_179" id="FNAnker_179_179"></a><a href="#Fussnote_179_179" class="fnanchor">[179]</a></p>
-
-<p>Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht, und
-<em class="gesperrt">Gustav Kreitner</em>, welcher das Innere des Himmlischen Reiches
-mit scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus:
-Dem Chinesen <em class="gesperrt">ekelt</em> es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin,
-welcher sich so angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa
-erkundigte, war es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine
-Zuneigung oft durch einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem
-der ganzen Welt verständlichen Worte antwortete: Brr!“.<a name="FNAnker_180_180" id="FNAnker_180_180"></a><a href="#Fussnote_180_180" class="fnanchor">[180]</a> Und in
-der höchst interessanten Sammlung von Volksliedern und poetischen
-Theaterstücken, welche auf das vertrauliche Leben der Chinesen Bezug
-nehmen und von <em class="gesperrt">Jules Arène</em> zusammengetragen worden sind,<a name="FNAnker_181_181" id="FNAnker_181_181"></a><a href="#Fussnote_181_181" class="fnanchor">[181]</a>
-ist vom Kusse niemals die Rede. Auch in der japanischen Familie
-ist der Kuss eine unbekannte Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen
-übereinstimmend sowohl Professor <em class="gesperrt">Rein</em>,<a name="FNAnker_182_182" id="FNAnker_182_182"></a><a href="#Fussnote_182_182" class="fnanchor">[182]</a> als <em class="gesperrt">Georges<span class="pagenum"><a name="Seite_105" id="Seite_105">[S. 105]</a></span>
-Bousquet</em>, welch letzterer beifügt, dass um das Küssen sprachlich
-auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen Metapher, kein anderes
-Wort kennen als jenes, welches in ihrer Sprache „saugen“ (<i>nameru</i>)
-bedeutet.<a name="FNAnker_183_183" id="FNAnker_183_183"></a><a href="#Fussnote_183_183" class="fnanchor">[183]</a> Dagegen scheint der Kuss den Mincopies nicht fremd zu
-sein. Wenigstens wird berichtet, dass Mincopiesträflinge in Port Blair
-ihren Gefangenwärter so lieb gewannen, dass sie ihm beim Abschiede die
-Hand küssten, und als einer derselben das erste englische Frauenzimmer
-zu Gesicht bekam, wollte er sie sogleich küssen.<a name="FNAnker_184_184" id="FNAnker_184_184"></a><a href="#Fussnote_184_184" class="fnanchor">[184]</a></p>
-
-<p>Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich die
-Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu
-den Zigeunern<a name="FNAnker_185_185" id="FNAnker_185_185"></a><a href="#Fussnote_185_185" class="fnanchor">[185]</a> herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen
-kommen gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht
-<i>Sawedenje</i> (Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am
-untern Dnjepr zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer,
-ausser in der Trunkenheit, Jemanden küssen.<a name="FNAnker_186_186" id="FNAnker_186_186"></a><a href="#Fussnote_186_186" class="fnanchor">[186]</a> Auch dem Bewohner
-des norddeutschen Flachlandes sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art,
-darunter das Küssen, meist im höchsten Grade zuwider.<a name="FNAnker_187_187" id="FNAnker_187_187"></a><a href="#Fussnote_187_187" class="fnanchor">[187]</a> Aber schon
-die klassischen Völker des Altertums kannten den Kuss. Dass die der
-Liebe holden Hellenen auch Kussverständige waren, lässt sich erwarten.
-Doch findet sich bei ihnen das Wort für küssen gleichbedeutend mit dem
-für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt zu καταφιλεῖν.
-Andere<span class="pagenum"><a name="Seite_106" id="Seite_106">[S. 106]</a></span> Ausdrücke für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν.
-Der Kuss ist φίλημα, was freilich auch Liebkosung
-bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ στόματι hiess aber
-unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk der Römer hatte
-für Kuss die Worte <i>osculum</i>, <i>basium</i> oder <i>suavium,</i> welch letzteres
-wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet. <i>Meum
-suavium</i> gebraucht <em class="gesperrt">Terenz</em> für: meine Liebste. <em class="gesperrt">Ovid</em>
-geizt nicht mit Küssen und selbst der keusche <em class="gesperrt">Vergil</em> kennt die
-Redewendung: <i>alicui osculum libare</i>. Von den küssenden Europäern
-ging die Mode später auch auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in
-fremden Erdteilen über. Die amerikanischen Mulatten küssen und lassen
-sich küssen; desgleichen die Schwarzen, welche in Amerika unter dem
-Einflusse der Weissen zu einer gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen
-sind. <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> beobachtete einen solchen Fall.<a name="FNAnker_188_188" id="FNAnker_188_188"></a><a href="#Fussnote_188_188" class="fnanchor">[188]</a></p>
-
-<p>Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die Geschichte
-der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren Sphären
-der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren
-Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze
-zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als
-„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert,
-dass diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander
-gehalten und dem Worte Liebe ganz verschiedene Bedeutungen unterschoben
-werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer
-„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“
-Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe,
-und beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen
-Begriffe der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die
-auf Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung
-„Liebe“; alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an
-der Befriedigung der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten
-Wesen des andern Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun
-Verständnis bloss für den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr
-wenig oder keines für die<span class="pagenum"><a name="Seite_107" id="Seite_107">[S. 107]</a></span> Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn
-der Idealisten, denn in ihr überwiegt das Geistige derart, dass
-nur in Menschen der höchsten Entwicklungsstufen die erforderlichen
-Grundbedingungen dazu vorhanden sind. Auch unter uns Europäern vermögen
-nur feiner organisierte Naturen wärmer zu empfinden. Wenigstens malen
-unsere Dichter Gluten und Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch
-sich nichts träumen lässt. Sicherlich, wenn wir auch die von <em class="gesperrt">Feodor
-Wehl</em> in seinen „Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für
-bare Münze nehmen wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche
-ins Übersinnliche gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den
-allergrössten Seltenheiten gehört, jedenfalls für die grosse Menge
-nicht massgebend ist. Sie bleibt Neunhundertneunundneunzig unter
-Tausend <em class="gesperrt">vollständig unbekannt</em>, &mdash; bei wenigen, weil kein
-günstiger, oder richtiger ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der
-Mehrzahl, weil sie zu einer solchen Liebe überhaupt unfähig sind.</p>
-
-<p>In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer
-Gesittung sich bewegenden Völkern. <em class="gesperrt">Dr. Ploss’</em> fleissige
-Forschungen gestatten keinen Zweifel, dass &mdash; wie das Küssen &mdash; die
-Liebe (ich gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen
-Sinne) einer grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist,
-wofür eine ganze Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen
-im oberen Nilgebiet sagt der erfahrene Sir <em class="gesperrt">Samuel White Baker</em>
-ausdrücklich: Das was wir als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl,
-welches man in diesen Ländern nicht kennt und versteht; es existiert
-gar nicht. In dieser Beziehung ist alles handgreiflich, praktisch,
-ohne eine Spur von romantischer Zuthat.<a name="FNAnker_189_189" id="FNAnker_189_189"></a><a href="#Fussnote_189_189" class="fnanchor">[189]</a> „Eines der schönsten
-Geschenke des Schöpfers,“ sagt <em class="gesperrt">Appun</em>, der jahrelang unter
-den Karibenstämmen Guyanas gelebt hat, „ist dem Indianer nicht zu
-teil geworden: die leidenschaftliche Liebe zum Weibe; unbekannt
-mit der schönsten und zartesten der Neigungen bleiben alle ihre
-Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur die physische Liebe ist
-ihnen bekannt.<span class="pagenum"><a name="Seite_108" id="Seite_108">[S. 108]</a></span> Während meines langjährigen Aufenthaltes unter den
-Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle vorgekommen, in welchen
-Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen überschütteten, deren ein
-Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich eine Liebkosung bei jungen
-unverheirateten Leuten bemerkt.“<a name="FNAnker_190_190" id="FNAnker_190_190"></a><a href="#Fussnote_190_190" class="fnanchor">[190]</a> Bei den Dualla Westafrikas
-hat <em class="gesperrt">Zöller</em> wohl gesehen, dass ein Neger sein Kind, aber er
-hat nie gesehen, dass er sein Weib geliebkost hätte.<a name="FNAnker_191_191" id="FNAnker_191_191"></a><a href="#Fussnote_191_191" class="fnanchor">[191]</a> Ja sogar
-weniger rohe oder schon gesittete Völker wissen von keiner zarteren
-Neigung. Im Orient ist die Ehe rein sinnlicher Natur, und der Türke,
-sagt Feldmarschall <em class="gesperrt">Moltke</em>, geht über das ganze „Brimborium“
-von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten und Überglücklichsein als
-eben so viele <i>faux frais</i> hinweg zur Sache.<a name="FNAnker_192_192" id="FNAnker_192_192"></a><a href="#Fussnote_192_192" class="fnanchor">[192]</a> In ganz Ostasien &mdash;
-Japan, China, Java &mdash; werden die Ehen wohl nie aus Liebe geschlossen;
-immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.<a name="FNAnker_193_193" id="FNAnker_193_193"></a><a href="#Fussnote_193_193" class="fnanchor">[193]</a> Selbst unter Wilden
-finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr oder weniger
-ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein australisches
-Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen man
-die Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. <em class="gesperrt">Thomas</em><a name="FNAnker_194_194" id="FNAnker_194_194"></a><a href="#Fussnote_194_194" class="fnanchor">[194]</a>
-und Dr. <em class="gesperrt">Mücke</em>,<a name="FNAnker_195_195" id="FNAnker_195_195"></a><a href="#Fussnote_195_195" class="fnanchor">[195]</a> welch letzterer in den Roman solch einer
-wilden Liebe selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt
-man einzelne Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten
-Verhältnissen und wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. <em class="gesperrt">Brodie
-Cruickshank</em> teilt zwei Fälle dieser Art mit.<a name="FNAnker_196_196" id="FNAnker_196_196"></a><a href="#Fussnote_196_196" class="fnanchor">[196]</a> <em class="gesperrt">Davis</em>
-erzählt von einem<span class="pagenum"><a name="Seite_109" id="Seite_109">[S. 109]</a></span> Neger, der nach vergeblichen Versuchen seine
-Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen, sich entschloss, lieber selbst
-Sklave zu werden, als die Trennung von ihr zu ertragen.<a name="FNAnker_197_197" id="FNAnker_197_197"></a><a href="#Fussnote_197_197" class="fnanchor">[197]</a> Auch von
-den Sulukaffern weiss man ein Beispiel romantischer Liebe.<a name="FNAnker_198_198" id="FNAnker_198_198"></a><a href="#Fussnote_198_198" class="fnanchor">[198]</a></p>
-
-<p>Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein
-gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden
-Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu
-schliessen, was nicht erst des Beweises bedarf: dass die <em class="gesperrt">Anlagen</em>
-zur Entwicklung höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind.
-Diese Ausbildung hat aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht
-stattgefunden, daher alle Versicherungen des Gegenteiles mit einem
-gewissen Misstrauen aufzunehmen sind. So versichert z. B. <em class="gesperrt">R.
-Smyth</em> nach <em class="gesperrt">Bunce</em>, dass bei den Australiern die festeste
-Liebe bestehe zwischen Mann und Weib,<a name="FNAnker_199_199" id="FNAnker_199_199"></a><a href="#Fussnote_199_199" class="fnanchor">[199]</a> was nach der dort üblichen
-Behandlung der Frau ganz unglaubhaft erscheint, sich also höchstens
-auf einzelne Ausnahmen beziehen kann. Desgleichen meint <em class="gesperrt">H. H.
-Johnston</em>, die Unsittlichkeit der Bakongo und anderer Anwohner
-des unteren Kongo entspringe eher aus übertriebener Liebe zu ihren
-Frauen, als aus Neigung zum Laster,<a name="FNAnker_200_200" id="FNAnker_200_200"></a><a href="#Fussnote_200_200" class="fnanchor">[200]</a> fährt aber in einem Atem
-fort zu berichten, dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber
-gäben wenig auf ihre eigene Tugend vor und nach der Verheiratung,
-und ohne die Eifersucht der Männer würde ungehinderter Verkehr unter
-den Geschlechtern die Regel bilden.<a name="FNAnker_201_201" id="FNAnker_201_201"></a><a href="#Fussnote_201_201" class="fnanchor">[201]</a> Ausnahmen sind<span class="pagenum"><a name="Seite_110" id="Seite_110">[S. 110]</a></span> natürlich
-zuzugestehen; für die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes
-sicherlich als allgemeine Regel, was <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> von den
-Westafrikanern beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort
-von einer Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“,
-weder in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung.
-Das Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein
-unbekanntes Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele
-Stadien und Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der
-blossen Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar,
-sowohl individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von
-Volksgruppe zu Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum
-unterscheidbarer Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher
-ein unerlässlicher Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen
-Verklärung der Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus der
-Seele gesprochen &mdash; weil ich längst zur gleichen Überzeugung gelangte
-&mdash; wenn <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie wir
-sie auffassen, <em class="gesperrt">ist eine Frucht unserer Kultur</em>. Sie entspricht
-einer höheren Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden
-Anlagen, als die Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene
-zahlreichen Funktionen des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche
-wir unter den Begriff der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind;
-nein, auch in rein körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass
-sein Nervensystem nicht nur weniger reizbar, sondern auch weniger
-gut entwickelt sei. Der Neger liebt, wie er isst und trinkt. Aber
-ebenso wenig wie einen schwarzen Feinschmecker habe ich jemals einen
-Neger gesehen, welcher der Wollust eine idealere Seite abzugewinnen
-vermocht hätte.“<a name="FNAnker_202_202" id="FNAnker_202_202"></a><a href="#Fussnote_202_202" class="fnanchor">[202]</a> Ungescheut darf man in obigem den Neger, an
-welchen <em class="gesperrt">Zöller</em> anknüpft, durch den allgemeinen Begriff des
-Wilden ersetzen, ohne sich irgendwie von der Wahrheit zu entfernen. Man
-darf aber auch hinzufügen: <em class="gesperrt">Die Liebe ist ewig wechselnd</em>. Jedes
-Zeitalter, jede Geschlechtsfolge drückt ihr einen besonderen Stempel
-auf. So oft Männer<span class="pagenum"><a name="Seite_111" id="Seite_111">[S. 111]</a></span> und Weiber sich lieben, lieben sie sich anders als
-ihre Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen sich lieben werden.
-Heute schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht mehr, was sie vor
-einem Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von Volk zu Volk. Der
-Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen Erregung
-immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der Brite.
-Es ist <em class="gesperrt">nicht wahr</em>, dass das menschliche Herz überall und immer
-das gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen,
-aber sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen
-Völker. Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist
-wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen,
-wahrscheinlich gehört er keinem.</p>
-
-<p>Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen
-Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen
-nicht leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich
-der Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen
-als solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der
-bekannte Roman- und Kriegsschriftsteller <em class="gesperrt">Hans Wachenhusen</em>,
-dem Reise-Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite
-stehen, vom gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt
-erschuf, legte er den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den
-sich diese von Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen
-der beiden Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das
-Weib den Mann, und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide
-verurteilende Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als
-eine ganz kurze Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem
-Nachspiel der Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische
-Berechtigung, nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil
-sie <em class="gesperrt">nur bei Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause aus
-ganz untergeordneten Instinktes mit der Zivilisation einheimisch
-geworden</em> und sich naturgemäss in dieser wieder zu einer ganz
-ordinären Spekulation verflacht. Historisch nicht, weil die Heil.
-Schrift uns nicht sagt, dass Adam und Eva sich <em class="gesperrt">geliebt</em> haben,<span class="pagenum"><a name="Seite_112" id="Seite_112">[S. 112]</a></span>
-sie vielmehr als zwei ganz untergeordneten Instinkten folgende Wesen
-hinstellt.“<a name="FNAnker_203_203" id="FNAnker_203_203"></a><a href="#Fussnote_203_203" class="fnanchor">[203]</a></p>
-
-<p>Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der
-Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin
-liegen, dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert,
-einander noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere
-Neigung des Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem
-„Anderssein“ des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe,
-ist der von mir schon im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch
-nicht gehörig gewürdigt worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und
-Weib auch leiblich nur wenig unterschieden sind. Dies spricht sich
-zunächst deutlich in der Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist,
-zeigt sie fast gar keine Abweichung für die beiden Geschlechter. Die
-Haartracht, auf welche namentlich Unbekleidete hohes Gewicht zu legen
-pflegen, ist nicht selten bei Männern und Weibern eine sehr ähnliche,
-und auch die Unterschiede in Lebensweise und Beschäftigung, obwohl sehr
-frühzeitig auftretend, doch noch nicht gross genug, um die weibliche
-Individualität in ihrer so anziehenden leiblichen und seelischen
-Eigenart voll auszuprägen. Mit <em class="gesperrt">einem</em> Worte: das Weib ist noch zu
-wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes herauszufordern, sich
-mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist auch der Mann unter
-seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen doch europäische
-Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen, Japanern oder
-Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und dass es
-langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu lernen.</p>
-
-<p>Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der
-Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung
-alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt.
-Von Natur ist der Mensch nicht <em class="gesperrt">gut</em> im modernen Sinne, und
-seine Laster, wieder im modernen Sinne, sind keine<span class="pagenum"><a name="Seite_113" id="Seite_113">[S. 113]</a></span> Störungen einer
-göttlichen Weltordnung, sondern umgekehrt die Ordnung der Welt, die
-sich allerdings, aber langsam, zum Bessern entwickelt, ist Mord,
-Raub und Unzucht. Insbesondere ist der Mensch ein <em class="gesperrt">grausames
-Geschöpf</em>, ein fleischfressendes Tier und somit vielfach mit Roheit
-und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer behaftet. Nährungsweise
-und Erziehung vermögen eine Milderung zu bewirken,<a name="FNAnker_204_204" id="FNAnker_204_204"></a><a href="#Fussnote_204_204" class="fnanchor">[204]</a> aber bei
-vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche Veränderung noch nicht
-eingetreten, und selbst in Mitte der gesitteten Gesellschaft giebt
-es bekanntlich noch, wie <em class="gesperrt">John Stuart Mill</em> mit Recht betont,
-„Personen, welche von Charakter oder, wie man zu sagen pflegt,
-von Natur aus grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran
-empfinden, Schmerz zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von
-Grausamkeit ist nicht blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid
-oder Gewissensbissen; sie ist eine ganz positive Erscheinung, eine
-Art von wollüstiger Erregung.“ Dies erklärt auch, wie ich schon an
-einem andern Orte<a name="FNAnker_205_205" id="FNAnker_205_205"></a><a href="#Fussnote_205_205" class="fnanchor">[205]</a> bemerkte, warum sie in der Regel stärker
-aufzutreten scheint bei männlichen als bei weiblichen Individuen, und
-in warmen Himmelstrichen intensiver als in kälteren. Bemerkenswert
-bleibt auch, worauf ich bei den uns beschäftigenden Untersuchungen
-besonderes Gewicht legen möchte, dass, obwohl so nahe verwandt mit
-der Leidenschaft der Liebe, <em class="gesperrt">die Grausamkeit weit früher in der
-Lebensgeschichte des Individuums sich entwickelt</em>. In der That sind
-die Kindheit und das Jünglingsalter, wenigstens in der gesitteten
-Gesellschaft, jene Stadien, worin die Grausamkeit am auffallendsten
-sich äussert. Die Ursache dafür liegt wohl darin, dass in jenem
-Lebensalter die einschränkende Kraft, welche in späteren Jahren die
-Überlegung ausübt, noch nicht zur Thätigkeit wachgerufen ist. Ebenso
-sind die das Jugendalter der Menschheit darstellenden Naturvölker
-deshalb grausam, weil die die Reflexion vertretende Kultur an ihnen
-noch nicht wirksam gewesen ist. Dass die Grausamkeit eine positiv
-tierische Seite der menschlichen<span class="pagenum"><a name="Seite_114" id="Seite_114">[S. 114]</a></span> Natur bildet, dürfte kaum irgend
-jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein, und es ist interessant zu
-wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim Affen sich äussert.<a name="FNAnker_206_206" id="FNAnker_206_206"></a><a href="#Fussnote_206_206" class="fnanchor">[206]</a>
-Insbesondere von den Anthropomorphen hat <em class="gesperrt">Broderip</em> in seinen
-<i>Zoological recreations</i> nachgewiesen, dass sie andere Tiere prügeln,
-ja selbst töten, obwohl sie selbst keine Fleischfresser sind.</p>
-
-<p>Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen,
-dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den
-Instinkt der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt
-an den blutigen Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib
-des Wilden das schöne Frauenwort, welches <em class="gesperrt">Sophokles</em> seine
-Antigone sagen lässt: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die
-französischen Schwestern der katholischen Mission in Weidah klagen,
-dass der jugendliche Teil der weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus
-wahrhaften Tigerkatzen bestehe und weit schwerer zu erziehen sei als
-die Knaben.<a name="FNAnker_207_207" id="FNAnker_207_207"></a><a href="#Fussnote_207_207" class="fnanchor">[207]</a> <em class="gesperrt">Wilfried Powell</em> erzählt von den entsetzlichen
-Martern und Qualen, welche die Neubritannier ihren Kriegsgefangenen
-aufzuerlegen pflegen. „Eine Art solcher Martern besteht darin, dass man
-Hände und Beine des Opfers an Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer
-auf den Leib legte. Diese teuflische Quälerei wird durch die Frauen
-vorgenommen, welche weit grausamer sind, als die Männer; letztere
-erlösen bisweilen den armen Gefangenen durch einen Speerstoss oder
-Beilhieb von seiner Pein, aber die Weiber lachen und jubeln dabei,
-stossen auch wohl den Dulder mit einem Speere, um ihn aufzustören,
-falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“<a name="FNAnker_208_208" id="FNAnker_208_208"></a><a href="#Fussnote_208_208" class="fnanchor">[208]</a> Wer dächte dabei
-nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren Weibchen an
-Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter Kulturnationen
-fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich zeigen
-als Männer.<a name="FNAnker_209_209" id="FNAnker_209_209"></a><a href="#Fussnote_209_209" class="fnanchor">[209]</a> Zwar verfehlt die<span class="pagenum"><a name="Seite_115" id="Seite_115">[S. 115]</a></span> vorwiegendere Pflanzenkost, auf
-welche das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht,
-nicht, eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken
-und aus dem Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des
-Mannes auf seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf
-tieferen Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere,
-Steine u. dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. <em class="gesperrt">Powell</em>
-berichtet von einem Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens,
-welche standhielten, ermutigt durch die Weiber, die wie die Teufel
-herumsprangen und tanzten und Hohn- und Schimpfreden der ekelhaftesten
-Art dem Feinde entgegenschleuderten.<a name="FNAnker_210_210" id="FNAnker_210_210"></a><a href="#Fussnote_210_210" class="fnanchor">[210]</a> Das Gleiche berichtet der
-englische Forscher <em class="gesperrt">Joseph Thomson</em> von dem bislang noch wenig
-bekannten Volke der wilden Massai in Ostafrika. Auch dort spornen die
-mit ins Feld ziehenden Weiber auf beiden Seiten die kämpfenden Krieger
-zu den kühnsten Thaten an.<a name="FNAnker_211_211" id="FNAnker_211_211"></a><a href="#Fussnote_211_211" class="fnanchor">[211]</a> Wie die Frauen der alten Germanen
-reizen auch die Kabylenweiber in Algerien durch Geschrei und Gesang
-zum Kampfe; bei diesem kriegerischen Volke muss das Weib eben so viel
-wagen und dulden als der Mann; ihr Scharfblick begleitet ihn in das
-Schlachtengetümmel, um über sein Betragen zu urteilen und zu richten.
-Die Weiber der Hesareh im Hindukusch, deren Männer keine Eifersucht
-kennen und welche sich dies zu nutze machen, sind stolz darauf, ein
-Ross mit Gewandtheit reiten und das Schwert mit gleicher Tapferkeit
-gebrauchen zu wissen, wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;<a name="FNAnker_212_212" id="FNAnker_212_212"></a><a href="#Fussnote_212_212" class="fnanchor">[212]</a>
-ihre Gegner fürchten sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als
-jene der Männer.<a name="FNAnker_213_213" id="FNAnker_213_213"></a><a href="#Fussnote_213_213" class="fnanchor">[213]</a> Diese kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil
-am<span class="pagenum"><a name="Seite_116" id="Seite_116">[S. 116]</a></span> Kampfe und kein Mädchen heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat
-vollbracht.<a name="FNAnker_214_214" id="FNAnker_214_214"></a><a href="#Fussnote_214_214" class="fnanchor">[214]</a> In der für Muhammed so unglücklichen Schlacht am
-Berge Ochod erschienen die ungeordneten aber frohmutigen Haufen der
-arabischen Heiden mit den Scharen der Weiber vor sich, welche ihre
-Pauken schlugen und das alte Kriegslied sangen:</p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Wir Kinder eines Recken</div>
- <div class="verse">Ruhen auf weichen Decken,</div>
- <div class="verse">Vordringende zu wecken,</div>
- <div class="verse">Rückweichende zu schrecken.<a name="FNAnker_215_215" id="FNAnker_215_215"></a><a href="#Fussnote_215_215" class="fnanchor">[215]</a></div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p class="p0">Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen.</p>
-
-<p>Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des
-äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der
-König der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt
-nämlich eine Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000&ndash;8000 Köpfe
-stark, jetzt bloss noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den
-Kern des mit Kanonen und Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich
-habe nach <em class="gesperrt">Richard Burton</em> eine ausführliche Schilderung dieser
-Weibertruppe an anderer Stelle<a name="FNAnker_216_216" id="FNAnker_216_216"></a><a href="#Fussnote_216_216" class="fnanchor">[216]</a> gegeben und begnüge mich hier auf
-dieselbe zu verweisen. Dass diese Weiber tapfer sind und von ihren
-Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu machen wissen, das haben anfangs
-der siebziger Jahre die Engländer erfahren, welche von der Meeresküste
-nach Dahomeh mit einem kleinen Heere einzudringen versuchten, aber
-von den schwarzen Weibersoldaten mit grossem Verluste zurückgeworfen
-wurden. Meiner Ansicht nach sehr richtig erklärt <em class="gesperrt">Zöller</em> diese
-Vereinigung des Weiblichen mit dem Kriegerischen aus der eigentümlichen
-männlichen Bildung des Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen
-Körperbau und besonders der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens,
-wozu dann noch das<span class="pagenum"><a name="Seite_117" id="Seite_117">[S. 117]</a></span> kurz geschorene Haar und die von jener der Männer
-durchaus nicht abweichende Kleidung kommen.<a name="FNAnker_217_217" id="FNAnker_217_217"></a><a href="#Fussnote_217_217" class="fnanchor">[217]</a></p>
-
-<p>Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens
-noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt.
-Eine aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen
-Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen Banden,
-die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde behielt,
-hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer wissen,
-noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus Weibern
-bestehende Wache. Diese Amazonen heissen Gardonis &mdash; wahrscheinlich
-aus dem europäischen Worte Garden verderbt &mdash; und sind oder waren zu
-der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder dreissig
-Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu einem
-gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht schlechter
-waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem Umstande,
-dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen nahmen,
-deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen. Während des
-Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen Jahrhunderts nahm
-der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser weiblichen Bataillone,
-jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen <i>Zaffer Pultuns</i>, d. h.
-Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht von Kurdlah,
-wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und sie, wie die
-Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter fochten,
-als der übrige Teil der Armee.“<a name="FNAnker_218_218" id="FNAnker_218_218"></a><a href="#Fussnote_218_218" class="fnanchor">[218]</a> Ja, selbst im Jahre 1885, als ein
-englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete
-Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene
-Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und
-zu unterhalten.<a name="FNAnker_219_219" id="FNAnker_219_219"></a><a href="#Fussnote_219_219" class="fnanchor">[219]</a></p>
-
-<p>Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so<span class="pagenum"><a name="Seite_118" id="Seite_118">[S. 118]</a></span> fällt selbst
-in der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine
-besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst
-bis mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge
-der Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das
-verherrlichte Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken
-massakrieren und Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie
-unsere Frauen auf den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches
-junge Mädchen dem Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen.
-Sie legen dann Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen,
-manchmal gekannt, manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen
-Genossen getreulich Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie
-die heldenmütige Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang
-sich durch hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde
-empor.<a name="FNAnker_220_220" id="FNAnker_220_220"></a><a href="#Fussnote_220_220" class="fnanchor">[220]</a> Als letzte Ausläufer dieser dem<span class="pagenum"><a name="Seite_119" id="Seite_119">[S. 119]</a></span> Manne es gleichthuenden
-kriegerischen Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber
-immerhin zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen
-sein, welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen.
-Spanien, Italien und Frankreich &mdash; man darf nur an <em class="gesperrt">Jeanne d’Arc</em>
-erinnern &mdash; haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche
-Soldaten der Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch
-hier hat die Zeit der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten
-der grösstenteils unter Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden
-„Frauen in Reih und Glied“ hervorgebracht.<a name="FNAnker_221_221" id="FNAnker_221_221"></a><a href="#Fussnote_221_221" class="fnanchor">[221]</a></p>
-
-<p>Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass
-in dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und
-zwar nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im
-Angriff wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen
-an Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach
-noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch
-der durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts
-Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der
-Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen,<span class="pagenum"><a name="Seite_120" id="Seite_120">[S. 120]</a></span> schliesslich als
-unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist
-natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften
-Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie
-wir jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst
-noch zu höher stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen
-hinübergeflüchtet, und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten
-Gegenden auf eine ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare
-Umkehrung der Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der
-menschlichen Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie
-beschäftigt hat, so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer
-Weiber erdichtet, dessen Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme
-geographischer Kenntnisse immer weiter zurückweicht, in welchem aber,
-wie sich zeigen wird, wenn auch durch die Sage verhüllt und entstellt,
-das Spiegelbild eines längst entschwundenen Gesellschaftszustandes sich
-erkennen lässt. Bedenkt man nun, wie selbst Europäerinnen, die sich
-männlichem Sport hingeben, dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um
-einigermassen <i>Viragines</i> zu werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft
-dies der Annäherung hinderlich wird, so begreift sich, dass das vom
-Manne körperlich noch wenig differenzierte Weib der Urzeit, kräftig,
-mutig und grausam wie er, seinem geistig entwickelten männlichen
-Genossen in keiner Weise begehrenswerter erschien, als es die Natur
-zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise aller Lebewesen, gebot.
-Damit erklärt sich aber auch, wie ich glaube, <em class="gesperrt">die Liebelosigkeit der
-Urzeit</em>.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_160_160" id="Fussnote_160_160"></a><a href="#FNAnker_160_160"><span class="label">[160]</span></a> <em class="gesperrt">Aristoteles.</em> Rhetor. 2, 4.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_161_161" id="Fussnote_161_161"></a><a href="#FNAnker_161_161"><span class="label">[161]</span></a> <em class="gesperrt">Leibniz.</em> <i>Nouv. Essais</i> II. 20 § 4.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_162_162" id="Fussnote_162_162"></a><a href="#FNAnker_162_162"><span class="label">[162]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Bleibtreu.</em> Schlechte Gesellschaft.
-Realistische Novellen. Berlin, 1886. S. 33.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_163_163" id="Fussnote_163_163"></a><a href="#FNAnker_163_163"><span class="label">[163]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">H. Ploss</em>. Das Weib in der Natur- und
-Völkerkunde. Bd. I. S. 240.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_164_164" id="Fussnote_164_164"></a><a href="#FNAnker_164_164"><span class="label">[164]</span></a> <em class="gesperrt">Henri Rabusson</em> in der <i>Revue des deux Mondes</i> vom
-15. Oktober 1883. S. 746.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_165_165" id="Fussnote_165_165"></a><a href="#FNAnker_165_165"><span class="label">[165]</span></a> <em class="gesperrt">Leopold von Sacher-Masoch.</em> Vermächtnis Kains. Die
-Liebe. Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_166_166" id="Fussnote_166_166"></a><a href="#FNAnker_166_166"><span class="label">[166]</span></a> Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste
-mich R. zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen,
-die in Honig, <em class="gesperrt">Eau de Cologne</em> und Champagner schwammen; als ob
-etwas auf Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine
-Gondeln mit Engeln durch meine Adern strömten und als ob durch meinen
-ganzen Körper ein magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ &mdash;</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_167_167" id="Fussnote_167_167"></a><a href="#FNAnker_167_167"><span class="label">[167]</span></a> Hosea 13, 2.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_168_168" id="Fussnote_168_168"></a><a href="#FNAnker_168_168"><span class="label">[168]</span></a> <em class="gesperrt">Bernhard Stade.</em> Geschichte des Volkes Israel.
-Berlin, 1887. Bd. I, S. 489.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_169_169" id="Fussnote_169_169"></a><a href="#FNAnker_169_169"><span class="label">[169]</span></a> <em class="gesperrt">Adolphe Belot</em>. <i>La bouche de Madame X.</i> Paris,
-1883. S. 106&ndash;117.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_170_170" id="Fussnote_170_170"></a><a href="#FNAnker_170_170"><span class="label">[170]</span></a> <em class="gesperrt">H. de Molière</em>. <i>Code l’amour ou corps complet de
-définitions, lois, règles et maximes applicables à l’art d’aimer et
-de se faire aimer.</i> Brüssel, 1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das
-Buch vom Küssen“, ferner: „Der Kuss und das Küssen. Eine Studie von
-<em class="gesperrt">Liebrowicz</em>“, Schriften, die ich jedoch nicht selbst kenne. Eine
-gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich <em class="gesperrt">Lessings</em>
-Gedicht: „Der Kuss“.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_171_171" id="Fussnote_171_171"></a><a href="#FNAnker_171_171"><span class="label">[171]</span></a> Jos. <em class="gesperrt">V. von Scheffel</em>. Der Trompeter von
-Säkkingen. Stuttgart, 1872. S. 195.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_172_172" id="Fussnote_172_172"></a><a href="#FNAnker_172_172"><span class="label">[172]</span></a> <em class="gesperrt">Globus</em>. Bd. XVII. S. 297.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_173_173" id="Fussnote_173_173"></a><a href="#FNAnker_173_173"><span class="label">[173]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 236.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_174_174" id="Fussnote_174_174"></a><a href="#FNAnker_174_174"><span class="label">[174]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II.
-S. 60. Bloss an einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist
-durch den Einfluss der Europäer die Sitte des Küssens auch unter den
-Schwarzen verbreitet worden. A. a. O. S. 71.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_175_175" id="Fussnote_175_175"></a><a href="#FNAnker_175_175"><span class="label">[175]</span></a> Ausland. 1871. S. 832&ndash;833.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_176_176" id="Fussnote_176_176"></a><a href="#FNAnker_176_176"><span class="label">[176]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S.
-196.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_177_177" id="Fussnote_177_177"></a><a href="#FNAnker_177_177"><span class="label">[177]</span></a> Siehe darüber: <em class="gesperrt">Richard Andree</em> im „Globus.“ Bd.
-XXXI. S. 151.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_178_178" id="Fussnote_178_178"></a><a href="#FNAnker_178_178"><span class="label">[178]</span></a> Globus. Bd. XVIII. S. 64.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_179_179" id="Fussnote_179_179"></a><a href="#FNAnker_179_179"><span class="label">[179]</span></a> <em class="gesperrt">James Sibree</em>. Madagaskar. Geographie,
-Naturgeschichte, Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe.
-Leipzig, 1881. S. 233.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_180_180" id="Fussnote_180_180"></a><a href="#FNAnker_180_180"><span class="label">[180]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Kreitner</em>. Im fernen Osten. Reisen des
-Grafen Béla Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den
-Jahren 1877&ndash;80. Wien, 1881. S. 522.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_181_181" id="Fussnote_181_181"></a><a href="#FNAnker_181_181"><span class="label">[181]</span></a> <em class="gesperrt">Jules Arène</em>. <i>La Chine familière.</i> Paris, 1883.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_182_182" id="Fussnote_182_182"></a><a href="#FNAnker_182_182"><span class="label">[182]</span></a> <em class="gesperrt">J. J. Rein</em>. Japan nach Reisen u. Studien.
-Leipzig, 1881. Bd. I. S. 494.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_183_183" id="Fussnote_183_183"></a><a href="#FNAnker_183_183"><span class="label">[183]</span></a> <em class="gesperrt">Bousquet</em>. <i>Le Japon de nos jours.</i> Bd. I. S. 93.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_184_184" id="Fussnote_184_184"></a><a href="#FNAnker_184_184"><span class="label">[184]</span></a> Ausland. 1862. S. 471. 472.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_185_185" id="Fussnote_185_185"></a><a href="#FNAnker_185_185"><span class="label">[185]</span></a> In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner
-ist vom „Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S.
-91.) Auch finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches
-lautet: „Das ist wie ein Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen
-zweien geteilt wird.“ (Beilage zur Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876.
-S. 647)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_186_186" id="Fussnote_186_186"></a><a href="#FNAnker_186_186"><span class="label">[186]</span></a> Globus. Bd. XVII. S. 170.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_187_187" id="Fussnote_187_187"></a><a href="#FNAnker_187_187"><span class="label">[187]</span></a> <em class="gesperrt">Friedrich Ewald</em> im Globus Bd. IX. S. 267: Wie
-eigentümlich lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte
-von jenem Bauern, der gegen seinen Prediger sich über das schamlose
-Benehmen seiner Frau beklagte und auf die Frage, worin sich denn
-dasselbe äussere, zögernd zur Antwort gab: „Ja, sehn Se, neelich,
-als ick ruhig in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit eenmal, mit
-Erlaubnis to seggen, ’n Kuss!“</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_188_188" id="Fussnote_188_188"></a><a href="#FNAnker_188_188"><span class="label">[188]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Pampas und Anden. S. 392.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_189_189" id="Fussnote_189_189"></a><a href="#FNAnker_189_189"><span class="label">[189]</span></a> <em class="gesperrt">Sir Samuel White Baker</em>. <i>The Albert Nyanza, great
-basin of the Nile.</i> London, 1866. Bd. I. S. 219.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_190_190" id="Fussnote_190_190"></a><a href="#FNAnker_190_190"><span class="label">[190]</span></a> Ausland. 1871. S. 832&ndash;833.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_191_191" id="Fussnote_191_191"></a><a href="#FNAnker_191_191"><span class="label">[191]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S.
-60.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_192_192" id="Fussnote_192_192"></a><a href="#FNAnker_192_192"><span class="label">[192]</span></a> <em class="gesperrt">Helmuth von Moltke</em>. Briefe über Zustände und
-Begebenheiten in der Türkei aus den Jahren 1835&ndash;1839. Berlin, 1876. S.
-34.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_193_193" id="Fussnote_193_193"></a><a href="#FNAnker_193_193"><span class="label">[193]</span></a> <em class="gesperrt">Kuntze</em>. Um die Erde. S. 253.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_194_194" id="Fussnote_194_194"></a><a href="#FNAnker_194_194"><span class="label">[194]</span></a> Ausland. 1860. S. 64.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_195_195" id="Fussnote_195_195"></a><a href="#FNAnker_195_195"><span class="label">[195]</span></a> Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_196_196" id="Fussnote_196_196"></a><a href="#FNAnker_196_196"><span class="label">[196]</span></a> <em class="gesperrt">Brodie Cruickshank</em>. <i>Eighteen Years on the Gold
-Coast of Africa.</i> London, 1853. Bd. II. S. 208&ndash;210: Ein Fantivater
-verweigert seinem Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und
-entschliesst sich endlich sie selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie
-nunmehr mit Eifersucht hinsichtlich seines Sohnes, den er bevorzugt
-glaubt, und infolge dessen lässt sich letzterer von seiner Stiefmutter
-bewegen, ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein Ende zu machen: er
-erschiesst sie und versucht sich selbst den Hals abzuschneiden; doch
-misslingt ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein anderer erdolcht
-Weib und Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus Verzweiflung
-darüber, jene an seinen Gläubiger verpfänden zu müssen, den er nicht zu
-befriedigen vermochte.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_197_197" id="Fussnote_197_197"></a><a href="#FNAnker_197_197"><span class="label">[197]</span></a> <em class="gesperrt">Davis</em>. <i>Evenings in my tent or wanderings in
-Balad Ejjareed.</i> London, 1854. Bd. I. S. 232.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_198_198" id="Fussnote_198_198"></a><a href="#FNAnker_198_198"><span class="label">[198]</span></a> Ausland. 1857. S. 888.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_199_199" id="Fussnote_199_199"></a><a href="#FNAnker_199_199"><span class="label">[199]</span></a> Globus. Bd. XLIII. S. 185.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_200_200" id="Fussnote_200_200"></a><a href="#FNAnker_200_200"><span class="label">[200]</span></a> <em class="gesperrt">H. H. Johnston</em>. Der Kongo. Reise von seiner
-Mündung bis Bolobo. Leipzig, 1884. S. 375.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_201_201" id="Fussnote_201_201"></a><a href="#FNAnker_201_201"><span class="label">[201]</span></a> A. a. O. S. 376.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_202_202" id="Fussnote_202_202"></a><a href="#FNAnker_202_202"><span class="label">[202]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S.
-69.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_203_203" id="Fussnote_203_203"></a><a href="#FNAnker_203_203"><span class="label">[203]</span></a> H. <em class="gesperrt">Wachenhusen</em>. Geschichten aus dem Badeleben.
-Stuttgart, 1875. S. 165&ndash;166.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_204_204" id="Fussnote_204_204"></a><a href="#FNAnker_204_204"><span class="label">[204]</span></a> Globus. Bd. XXI. S. 335.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_205_205" id="Fussnote_205_205"></a><a href="#FNAnker_205_205"><span class="label">[205]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II.
-S. 355&ndash;356.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_206_206" id="Fussnote_206_206"></a><a href="#FNAnker_206_206"><span class="label">[206]</span></a> Londoner <i>Nature</i>. Bd. IX. S. 149.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_207_207" id="Fussnote_207_207"></a><a href="#FNAnker_207_207"><span class="label">[207]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S.
-28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_208_208" id="Fussnote_208_208"></a><a href="#FNAnker_208_208"><span class="label">[208]</span></a> <em class="gesperrt">Powell</em>. Unter den Kannibalen von Neubritannien.
-S. 80.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_209_209" id="Fussnote_209_209"></a><a href="#FNAnker_209_209"><span class="label">[209]</span></a> Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer
-<em class="gesperrt">Kearny</em> an der Spitze der „Arbeiterpartei“ in San Francisko
-eine wilde Chinesenhetze zu Wege brachte und Geld sammelte für die
-Errichtung ständiger Chinesengalgen auf den Sandlots, schien seine
-Parteigängerin <em class="gesperrt">Anna Smith</em> selbstloser zu sein, denn sie forderte
-in öffentlicher Rede auf, nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen
-zu warten, sondern die schon vorhandenen Laternenpfähle sofort zu
-benutzen. Frauen sind aber immer auch sparsamer. Siehe: Newyorker
-Staatszeitung vom 6. März 1880.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_210_210" id="Fussnote_210_210"></a><a href="#FNAnker_210_210"><span class="label">[210]</span></a> <em class="gesperrt">Powell</em>. A. a. O. S. 122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_211_211" id="Fussnote_211_211"></a><a href="#FNAnker_211_211"><span class="label">[211]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 391.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_212_212" id="Fussnote_212_212"></a><a href="#FNAnker_212_212"><span class="label">[212]</span></a> <em class="gesperrt">J. P. Ferrier</em>. <i>Caravan Journeys and Wanderings
-in Persia, Afghanistan, Turkistan and Beloochistan.</i> London, 1857. S.
-194.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_213_213" id="Fussnote_213_213"></a><a href="#FNAnker_213_213"><span class="label">[213]</span></a> A. a. O. S. 237.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_214_214" id="Fussnote_214_214"></a><a href="#FNAnker_214_214"><span class="label">[214]</span></a> A. a. O. S. 252.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_215_215" id="Fussnote_215_215"></a><a href="#FNAnker_215_215"><span class="label">[215]</span></a> A. <em class="gesperrt">Müller</em>. Der Islâm im Morgen- und Abendlande.
-Berlin, 1885. Bd. I. S. 123.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_216_216" id="Fussnote_216_216"></a><a href="#FNAnker_216_216"><span class="label">[216]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Naturgeschichte des Menschen.
-Stuttgart, o. J. Bd. II. S. 149. Die neueste Schilderung der
-Dahomeh-Amazonen verdanken wir <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>. Forschungsreisen in
-Kamerun. Bd. I. S. 42&ndash;46.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_217_217" id="Fussnote_217_217"></a><a href="#FNAnker_217_217"><span class="label">[217]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S.
-43. Bd II. S. 82.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_218_218" id="Fussnote_218_218"></a><a href="#FNAnker_218_218"><span class="label">[218]</span></a> <i>United Service Magazine</i> vom April 1870.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_219_219" id="Fussnote_219_219"></a><a href="#FNAnker_219_219"><span class="label">[219]</span></a> Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_220_220" id="Fussnote_220_220"></a><a href="#FNAnker_220_220"><span class="label">[220]</span></a> Von ihr wird heute noch im Volke gesungen:</p>
-
-<div class="poetry-container">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Ward dergleichen je vernommen,</div>
- <div class="verse">Dass ein Mädchen siebzig sieben</div>
- <div class="verse">Trotzigen Haiduken herrsche?</div>
- <div class="verse">Dort auf jenen grünen Bergen</div>
- <div class="verse">In den Forsten dort geschah’s so!</div>
- <div class="verse">Also zu den siebzig sieben</div>
- <div class="verse">Männern sprach alsdort das Mädchen:</div>
- <div class="verse">„Nicht bedarf es hier der Herbheit,</div>
- <div class="verse">Nicht des Neides, nicht des Zornes!</div>
- <div class="verse">Zieh’ den Ring vom Finger einer,</div>
- <div class="verse">Häng’ ihn dort an jene Buche,</div>
- <div class="verse">Und der Reih’ nach, Freunde, mögt ihr</div>
- <div class="verse">Alle nach dem Ringe schiessen!</div>
- <div class="verse">Wer den Ring schiesst von der Buche,</div>
- <div class="verse">Der fortan mag uns gebieten,</div>
- <div class="verse">Ihm als Weib füg’ ich mich selber!“</div>
- <div class="verse">Und sie schossen nach dem Ringe</div>
- <div class="verse">Und den Ring traf auch nicht einer.</div>
- <div class="verse">Und das Mädchen drauf sprach weiter,</div>
- <div class="verse">„Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“</div>
- <div class="verse">Schoss &mdash; und von der Buche nieder</div>
- <div class="verse">Fiel das Ringlein auf den Rasen.</div>
- <div class="verse">Weiter sprach darauf das Mägdlein:</div>
- <div class="verse">„Nehmt nun einen Stein und werfet!</div>
- <div class="verse">Wer den bessern Wurf, denn ich, thut,</div>
- <div class="verse">Gern als Weib will ich ihm dienen</div>
- <div class="verse">Und fortan sei er uns Führer!“</div>
- <div class="verse">Und sie warfen all’ der Reih’ nach,</div>
- <div class="verse">Einer besser als der andre;</div>
- <div class="verse">Doch den besten Wurf von allen,</div>
- <div class="verse">Volle zehn Schritt über alle,</div>
- <div class="verse">That das Mädchen. Und so blieb’s denn,</div>
- <div class="verse">Dass ein Mädchen siebzig sieben</div>
- <div class="verse">Trotzigen Haiduken herrschte.</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-</div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_221_221" id="Fussnote_221_221"></a><a href="#FNAnker_221_221"><span class="label">[221]</span></a> Am bekanntesten ist vielleicht jene <em class="gesperrt">Eleonore
-Prohaska</em> (geboren zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem
-Namen <em class="gesperrt">August Benz</em> als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und
-in der Schlacht bei der Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet
-mit dem Ausrufe fiel: „Herr Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche
-Beispiele solcher Fälle finden sich gesammelt bei: Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm
-Stricker</em>. Die Amazonen in Sage und Geschichte. Berlin, 1868.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_121" id="Seite_121">[S. 121]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="VIII">VIII.<br />
-
-Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_z_8" name="drop_z_8">
- <img class="dc" src="images/drop_z.jpg" alt="Z" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">Z</span>weifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen
-Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen nächsten
-Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt. Wohl darf man
-daher schon den sprachlosen Urmenschen zu Herden vereinigt denken,
-die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der Eintracht ihre Stärke
-suchten,<a name="FNAnker_222_222" id="FNAnker_222_222"></a><a href="#Fussnote_222_222" class="fnanchor">[222]</a> wie ja auch die Vierhänder thun. Lange über die Periode
-der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von Errungenschaft zu
-Errungenschaft sich forttastende Urmensch ausschliesslich in den Banden
-gröbster Sinnlichkeit liegen, während die seelischen Prozesse, welche
-das höher gestiegene Menschentum bewegen, zuerst gar nicht vorhanden
-waren und später noch, bei ihrer sehr allmählichen Entwicklung,
-bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten. Und dies trifft
-selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche thatsächlich
-in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden leben, wie
-die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in Sippen oder
-Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel weniger
-Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im weitesten,
-noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein Bedürfnis, eine<span class="pagenum"><a name="Seite_122" id="Seite_122">[S. 122]</a></span>
-Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den einzelnen
-nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene
-hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte;
-er besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er
-den Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam;
-die Horde bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, <em class="gesperrt">sie
-ist selber die Familie</em>, die in ihrem Innern noch keine besonderen
-Trennungen erträgt.<a name="FNAnker_223_223" id="FNAnker_223_223"></a><a href="#Fussnote_223_223" class="fnanchor">[223]</a> Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum,
-wollte man darunter etwas auch nur im Entferntesten den dermaligen
-Vorstellungen von der Familie Annäherndes verstehen. Es beruht auf
-einem beklagenswerten Mangel an sprachlichen Unterscheidungen, dass man
-genötigt ist, mit dem nämlichen Worte zwei einander nicht im mindesten
-denkende Begriffe zu bezeichnen.</p>
-
-<p>In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem
-Vorgange <em class="gesperrt">Albert Posts</em><a name="FNAnker_224_224" id="FNAnker_224_224"></a><a href="#Fussnote_224_224" class="fnanchor">[224]</a> die ältesten Menschenvereinigungen
-nennen kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und
-konnte auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche
-in die Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends
-meldet die Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet
-hätten. Gen. 4 und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber
-keineswegs unsere Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin
-von der „Ehe“, noch welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese
-hat es in den Urzeiten nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert
-<em class="gesperrt">Lippert</em> scharf die Paarung oder den Geschlechtsverkehr von der
-Ehe als Gesellschaftsform im engsten Sinne; der Geschlechtsverkehr
-beruht auf einem Antriebe des allerursprünglichsten Instinktes
-und hat daher seit jeher stattgefunden; die Ehe als Grundlage
-der Familienorganisation welcher Art immer ist eine Schöpfung
-gesellschaftlicher Fürsorge, wie sie die Urzeit noch nicht kannte.
-Beide, Paarung und Ehe, stehen nach Entstehung und<span class="pagenum"><a name="Seite_123" id="Seite_123">[S. 123]</a></span> Zweck weit
-auseinander.<a name="FNAnker_225_225" id="FNAnker_225_225"></a><a href="#Fussnote_225_225" class="fnanchor">[225]</a> Der folgenschweren Verwechslung dieser beiden
-Begriffe scheint sogar <em class="gesperrt">Darwin</em> nicht entronnen zu sein, insofern
-er davon spricht, dass in der Urzeit „alle Erwachsenen sich verheiratet
-oder gepaart haben“ werden.<a name="FNAnker_226_226" id="FNAnker_226_226"></a><a href="#Fussnote_226_226" class="fnanchor">[226]</a> Letzteres ist sicher, ersteres aber
-um so weniger, als sogar im heutigen Kreise grösster Kulturarmut die
-Ehe fast unbekannt und nur die Paarung unter den Schutz gewisser, oft
-sehr wenig drückender Sitten gestellt ist. Die nämliche Verwechslung
-der Begriffe „Geschlechtsverkehr“ und „Ehe“ begeht auch Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm
-Schneider</em>, der doch „Missverständnisse“ und „Missdeutungen“ in
-der Völkerkunde beseitigen will. Nur indem er beides vermengt, kann
-er versuchen, die Ehe als eine allgemeine Einrichtung (göttlichen
-Ursprungs) zu verteidigen.</p>
-
-<p>Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser
-Frage stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der
-Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das ist
-die Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der Urmensch
-lebte, verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden anzutreffen
-sind. Nach Analogie mit niederen Tieren, urteilt <em class="gesperrt">Darwin</em>, dürfte
-er damals entweder mit einem einzigen Weibe oder als Polygamist
-gelebt haben.<a name="FNAnker_227_227" id="FNAnker_227_227"></a><a href="#Fussnote_227_227" class="fnanchor">[227]</a> Der britische Forscher stützt diese seine Ansicht
-auf die Lebensgewohnheiten der Vierhänder, die allerdings in einem
-ungemein weit gespannten Rahmen sich bewegen und dabei der freiesten
-Auffassung Spielraum gönnen. Beachtenswert ist indes, dass gerade
-die menschenähnlichsten unter ihnen, die <i>Troglodytes</i>-Arten, welche
-sich auch durch den Bau eines künstlichen Obdaches uns nähern, in
-grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich auch bei anderen Tieren
-strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger Stelle erwähnt. Mit
-Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und Wiederkäuer gezählt,
-welche in Rudeln oder Herden leben und damit den urzeitlichen
-Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe<span class="pagenum"><a name="Seite_124" id="Seite_124">[S. 124]</a></span> stehen. Dieserhalb
-und aus verschiedenen andern Gründen hat eine nicht unbeträchtliche
-Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass Weibergemeinschaft,
-allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die urwüchsigste Form
-des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber einer Horde seien
-Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. <em class="gesperrt">Bachofen</em>, dem trotz
-mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt, die
-schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet zu
-haben,<a name="FNAnker_228_228" id="FNAnker_228_228"></a><a href="#Fussnote_228_228" class="fnanchor">[228]</a> hat für den „hässlichen Gedanken“,<a name="FNAnker_229_229" id="FNAnker_229_229"></a><a href="#Fussnote_229_229" class="fnanchor">[229]</a> wie <em class="gesperrt">Peschel</em>
-ihn nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der
-gegen diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken<a name="FNAnker_230_230" id="FNAnker_230_230"></a><a href="#Fussnote_230_230" class="fnanchor">[230]</a>
-würde derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der
-„Gemeinschaftsehe“ (<i>Communal marriage</i>) vorzuziehen sein, welchen der
-verdiente Erforscher der Urzeit, Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em>, dafür gewählt
-hat.<a name="FNAnker_231_231" id="FNAnker_231_231"></a><a href="#Fussnote_231_231" class="fnanchor">[231]</a> Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er
-durch die Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als
-ob irgend etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des
-Begriffes, ursprünglich existiert habe.</p>
-
-<p>Obwohl <em class="gesperrt">Darwin</em> zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung
-einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“<a name="FNAnker_232_232" id="FNAnker_232_232"></a><a href="#Fussnote_232_232" class="fnanchor">[232]</a> so scheint
-ihm doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande
-äusserst unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der
-Eifersucht aller männlichen Säugetiere wissen.<a name="FNAnker_233_233" id="FNAnker_233_233"></a><a href="#Fussnote_233_233" class="fnanchor">[233]</a> Ganz abgesehen
-von der grossen Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder
-weniger beeinflussten Gelehrten, hat aber auch <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>,
-dem wir ein scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken,
-die Weibergemeinschaft<span class="pagenum"><a name="Seite_125" id="Seite_125">[S. 125]</a></span> verworfen und als urwüchsigste Form des
-Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der
-ursprünglichen Gleichheit zwischen Mann und Weib sucht.<a name="FNAnker_234_234" id="FNAnker_234_234"></a><a href="#Fussnote_234_234" class="fnanchor">[234]</a> Dabei
-ist jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne
-nicht zu denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande
-formlos eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit
-wieder löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt
-<em class="gesperrt">Kautsky</em> hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus
-zusammen und solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint mir
-ebenso unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie seitens
-<em class="gesperrt">Kautskys</em> geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel der
-Urzeit viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich glaube,
-die zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn er ihre
-geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen unserer
-Tage gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings nicht
-unlöslich, aber doch ihrer Natur nach <em class="gesperrt">nicht leicht</em> löslich, weil
-sie eben sonst keine <em class="gesperrt">Freundschafts</em>bündnisse wären. Erwägt man,
-dass der Eifersucht der männlichen Individuen deren unbestreitbaren
-und stark ausgeprägten <em class="gesperrt">polygamen</em> Triebe gegenüberstehen,
-welche weder <em class="gesperrt">Darwin</em> noch <em class="gesperrt">Kautsky</em> und andere genügend
-berücksichtigen, so wird man weniger geneigt sein, <em class="gesperrt">Kautskys</em>
-idealerer Auffassung des Hetärismus zuzustimmen. Für eine ursprüngliche
-Ungebundenheit des Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität)
-sprechen sich auch die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten
-Forscher aus, unter andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt
-gebliebene Niederländer G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>,<a name="FNAnker_235_235" id="FNAnker_235_235"></a><a href="#Fussnote_235_235" class="fnanchor">[235]</a> dessen Arbeiten ich
-einen grösseren Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er von
-allen „Urstandsphilosophen“, wie Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> sie spöttisch
-nennt, der einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue
-persönliche Be<span class="pagenum"><a name="Seite_126" id="Seite_126">[S. 126]</a></span>obachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur
-Seite stehen. Freilich, eine <em class="gesperrt">schrankenlose</em> Vermischung, wie
-sie etwa Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em> und schon vor ihm Mc <em class="gesperrt">Lennan</em>,
-<em class="gesperrt">Bachofen</em> und <em class="gesperrt">Morgan</em> annahmen, wonach jeder Mann
-physische Rechte über alle Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne
-unterschiedslos zu Willen gewesen wäre, eine solche Vermischung hat
-gewiss niemals bestanden. Dem widerspricht schon das Beispiel der
-Herdentiere, das Vorbild der urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften.
-Niemals findet da Verkehr zwischen den Gliedern verschiedener Herden
-statt, und wenn dies ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige
-Teil durch Ausstossen aus der Herdengemeinschaft bestraft. Der
-Hetärismus war also sicherlich auch beim Urmenschen zunächst auf
-die eigene Geschlechtsgenossenschaft beschränkt, und diese müssen
-wir uns anfänglich als ziemlich wenig zahlreich denken. Obendrein
-verhielten sich die einzelnen Herden, wie dies der Kampf ums Dasein
-eben mit sich bringt, meist feindlich gegen einander. Die Paarung
-konnte also nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und auf
-friedlichem Wege vor sich gehen. <em class="gesperrt">Darwin</em> und <em class="gesperrt">Kautsky</em>,
-deren Anschauung auch <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sich anschliesst, haben also
-unzweifelhaft Recht, die angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu
-verwerfen, denn in einer menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als
-dauernder Zustand existieren.<a name="FNAnker_236_236" id="FNAnker_236_236"></a><a href="#Fussnote_236_236" class="fnanchor">[236]</a> Ursprünglich, d. h. von Natur aus
-war das Weib sicher nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich
-schwächere Teil, doch die freie Genossin des Mannes, der um ihre
-Gunst buhlen musste,<a name="FNAnker_237_237" id="FNAnker_237_237"></a><a href="#Fussnote_237_237" class="fnanchor">[237]</a> wie überall in der Natur. Wahr, der innere
-Trieb ist fast bei allen Männern der Erde polygam und fast bei allen
-Weibern polyandrisch;<a name="FNAnker_238_238" id="FNAnker_238_238"></a><a href="#Fussnote_238_238" class="fnanchor">[238]</a> immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus
-nicht anders sich auffassen, als dass einfach noch keine<span class="pagenum"><a name="Seite_127" id="Seite_127">[S. 127]</a></span> Normen
-aufgestellt waren, welche das Paaren regeln sollten, dieses vielmehr
-ausschliesslich von dem Willen der betreffenden Individuen während der
-Herrschaft dieser Gesellschaftsform abhing. Schon vor <em class="gesperrt">Kautsky</em>
-hat M. <em class="gesperrt">Kulischer</em> in Kijew, dem wir wertvolle Untersuchungen über
-die geschlechtlichen Urzustände verdanken, wahrscheinlich gemacht, dass
-die Zeitdauer des Zusammenlebens zweier Individuen unbestimmt war, dass
-dasselbe nach Belieben gelöst und von denselben Personen mit andern aus
-der nämlichen Gemeinschaft aufgenommen werden konnte.<a name="FNAnker_239_239" id="FNAnker_239_239"></a><a href="#Fussnote_239_239" class="fnanchor">[239]</a></p>
-
-<p>Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der
-Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen,
-wogegen so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine weitere
-Einengung erfährt dieselbe dadurch, dass <em class="gesperrt">das Paaren</em>, wie
-<em class="gesperrt">Kulischers</em> Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen,
-<em class="gesperrt">nur zu einer gewissen Zeit im Jahre stattfand</em>.<a name="FNAnker_240_240" id="FNAnker_240_240"></a><a href="#Fussnote_240_240" class="fnanchor">[240]</a> Nicht wie
-später erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn
-auch der Urmensch gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben
-mag, in jedem Klima und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen
-zu können, so stellte sich der Paarungstrieb doch vornehmlich in
-jener Zeit ein, als er auch in der Tierwelt erwacht, nämlich im
-Frühjahre und zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine Erinnerung an
-jene entfernten, längst entschwundenen Zustände in der hellenischen
-Sage von den Amazonen nach, welche der Erhaltung ihres mythischen
-Staates wegen nur im Frühjahre mit den Männern der Nachbarländer
-Umgang pflogen. Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte der Paarung
-im Frühlinge und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage bewahrt,
-und auch wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische Handlungen
-auf jenen Urzustand zurück. Dies hat <em class="gesperrt">Kulischer</em> sogar für
-vorgerücktere Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles
-sehr schön nachgewiesen.<a name="FNAnker_241_241" id="FNAnker_241_241"></a><a href="#Fussnote_241_241" class="fnanchor">[241]</a> Sicher ist auch, dass wir mitten im
-Kulturbereiche, ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den
-Stachel<span class="pagenum"><a name="Seite_128" id="Seite_128">[S. 128]</a></span> der Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,<a name="FNAnker_242_242" id="FNAnker_242_242"></a><a href="#Fussnote_242_242" class="fnanchor">[242]</a>
-und statistische Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass
-eben um diese Zeiten der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um
-wie viel mehr erst in der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch
-um so viel näher gerückt war! Wie in dieser war die Paarung damals
-kein Geheimnis, die ganze Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie
-öffentlich, aber nur in den gedachten Zeiten. Man sieht, wenn auch
-bei noch fehlender Zügelung durch geistige Thätigkeit in den Banden
-grösster Sinnlichkeit gefangen, frönte der Urmensch nicht etwa
-heftiger oder leidenschaftlicher dem erotischen Triebe als seine
-fortgeschritteneren Nachkommen. Eine Verstärkung dieser Ansicht läge
-in meiner Vermutung, wonach dem Urmenschen bei gröber organisiertem
-Nervensystem auch die physischen Freuden geschlechtlicher Umarmungen
-in bescheidenerem Grade zugemessen waren. Giebt es doch in der
-Gegenwart Völker, welche, wenigstens weiblichen Teils, nur geringen
-Hang zu erotischen Genüssen haben, wie z. B. die im Geschlechtsakte
-phlegmatischen Karibinnen,<a name="FNAnker_243_243" id="FNAnker_243_243"></a><a href="#Fussnote_243_243" class="fnanchor">[243]</a> ja die sich sogar unendlich kalt und
-eisig bezeigen, wie nach Dr. <em class="gesperrt">Otto Finschs</em> Mitteilungen die
-Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel Ponape.<a name="FNAnker_244_244" id="FNAnker_244_244"></a><a href="#Fussnote_244_244" class="fnanchor">[244]</a> Dem Manne der
-Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich wie physisch von ihm wenig
-differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders begehrenswert erscheinen
-als in dem, was jede gewähren konnte, während auch dem Weibe, dessen
-Urtrieb es ohnehin im allgemeinen unwiderstehlich zum Gewöhnlichen,
-zum Dutzendmenschen hinzieht, ein besonderes männliches Individuum
-kaum beglückenswerter erscheinen mochte, als ein anderes, sofern nicht
-Gesundheit und Körperkraft in Frage kamen. Zu gleichem Ergebnisse
-gelangt wohl auch <em class="gesperrt">Darwin</em> in Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“ so
-sagt er, „den Frauen ebenso wie den Männern gestattet wurde, irgend
-welche<span class="pagenum"><a name="Seite_129" id="Seite_129">[S. 129]</a></span> Wahl auszuüben, so werden beide Geschlechter sich ihren Gatten
-gewählt haben, und zwar nicht um geistige Reize oder grossen Besitz
-oder soziale Stellung, sondern beinahe einzig und allein der äusseren
-Erscheinung nach.“<a name="FNAnker_245_245" id="FNAnker_245_245"></a><a href="#Fussnote_245_245" class="fnanchor">[245]</a> Der grosse britische Forscher, der alle seine
-bisherigen Gegner um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der
-Urzeit alle Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger
-gewesen sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch,
-in seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten
-zurückgegangen war.<a name="FNAnker_246_246" id="FNAnker_246_246"></a><a href="#Fussnote_246_246" class="fnanchor">[246]</a></p>
-
-<p>Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht
-gut angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts
-vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit <em class="gesperrt">Kautsky</em> zu
-„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei,
-wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart
-verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie,
-welche aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus
-dieser Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen
-noch die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt
-den „ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man
-aber nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man
-unter „Ehe“ mit Professor <em class="gesperrt">Friedrich Ratzel</em> „das stillschweigende
-oder vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib,
-einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder
-aufzuziehen“,<a name="FNAnker_247_247" id="FNAnker_247_247"></a><a href="#Fussnote_247_247" class="fnanchor">[247]</a> so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen in
-der Urzeit davon keine Rede. Mit Recht besteht daher <em class="gesperrt">Lippert</em>
-darauf, dass der Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren
-gesellschaftlichen Schöpfung vorbehalten bleibe.<a name="FNAnker_248_248" id="FNAnker_248_248"></a><a href="#Fussnote_248_248" class="fnanchor">[248]</a> So müssen wir
-denn ehelose Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen
-Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt,
-man weder von<span class="pagenum"><a name="Seite_130" id="Seite_130">[S. 130]</a></span> <em class="gesperrt">Blutschande</em> noch von <em class="gesperrt">Keuschheit</em> wusste.
-Auch diese beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass
-den Ehezeiten eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch
-keineswegs schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch
-durch die Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder
-Gottes nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen
-zu Weibern, <em class="gesperrt">welche sie wollten</em>.“<a name="FNAnker_249_249" id="FNAnker_249_249"></a><a href="#Fussnote_249_249" class="fnanchor">[249]</a></p>
-
-<p>Nirgends mehr in unseren Tagen trifft man eine völlige Ungebundenheit
-als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den
-geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln
-der menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen
-Nachrichten trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt,
-welche in gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber
-einen Gemeinbesitz des Stammes bildeten. <em class="gesperrt">Strabo</em> erzählt dies von
-den Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was <em class="gesperrt">Diodor von
-Sizilien</em> bestätigt; <em class="gesperrt">Mela</em>, <em class="gesperrt">Plinius</em>, <em class="gesperrt">Solinus</em>
-und <em class="gesperrt">Martianus Capella</em> von den Garamanten, <em class="gesperrt">Xenophon</em>
-endlich von den Mösinöken, welche den Kriegern des Kyros durch die
-Öffentlichkeit ihrer Umarmungen Ärgernis gaben. <em class="gesperrt">Nikolaus von
-Damaskus</em> bezeugt die Weibergemeinschaft bei den Liburnern und
-den Galaktophagen. <em class="gesperrt">Sextus Empirius</em> behauptet das Nämliche von
-einigen indischen Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu nennen. Von den
-Mäaten berichtet <em class="gesperrt">Dio Cassius</em>, dass sie ebenfalls ihre Frauen
-in Gemeinschaft besassen und alle Kinder gemeinschaftlich auferziehen
-liessen.<a name="FNAnker_250_250" id="FNAnker_250_250"></a><a href="#Fussnote_250_250" class="fnanchor">[250]</a> Die Agathyrsen, die südlichen Nachbarn der Skythen,
-lebten, alles nach <em class="gesperrt">Herodot</em>, mit den Weibern insgemein, damit
-sie alle Brüder untereinander seien und als Verwandte keiner wider den
-andern Neid oder Feindschaft hegten.<a name="FNAnker_251_251" id="FNAnker_251_251"></a><a href="#Fussnote_251_251" class="fnanchor">[251]</a> Von den Nasamonen berichtet
-der nämliche <em class="gesperrt">Herodot</em>: „Weiber hat jeder in grosser Zahl, aber
-den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein. Wer zu einer
-Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr bei,
-ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein<span class="pagenum"><a name="Seite_131" id="Seite_131">[S. 131]</a></span> erstes Weib,
-so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen
-Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt,
-giebt ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“<a name="FNAnker_252_252" id="FNAnker_252_252"></a><a href="#Fussnote_252_252" class="fnanchor">[252]</a> Und von den äthiopischen
-Ausern am Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen
-kennen sie nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein
-Weib ihr Kind aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer
-zusammen, und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den
-Vater.“<a name="FNAnker_253_253" id="FNAnker_253_253"></a><a href="#Fussnote_253_253" class="fnanchor">[253]</a> Bei aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte
-ich diese Angaben, so bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht
-an sich für beweiskräftig erklären, denn Völkerkunde ist niemals die
-starke Seite der Alten gewesen und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch
-unsinnige Fabeln noch vor wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker
-bei uns in Umlauf waren, so dürfen wir dies den Alten um so weniger
-verargen; dafür haben wir das Recht, ihnen gegenüber misstrauisch zu
-sein, zumal ihre Berichte ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am
-äussersten Rande der damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe
-standen.</p>
-
-<p>Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als
-unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um
-Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich
-umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und
-Sitten, welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter
-dem Einflusse einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung
-hat sich indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule
-aufgethan, welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und
-es als leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen
-Wilden auf den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass
-sie im Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von
-den Barbaren der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort
-aber, wo dies unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben,<span class="pagenum"><a name="Seite_132" id="Seite_132">[S. 132]</a></span>
-welche eben keine Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente
-in Brauch und Sitte“, sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen
-nichts beweisen, da sich die Entstehung derselben vielfach recht
-wohl auf andere Weise erklären lasse. Uns diese andere Erklärung
-mitzuteilen, damit befassten sich diese Völkerkundigen nicht; sie
-sind mit dem Reinwaschen, mit dem Emporziehen ihrer Pfleglinge, der
-Wilden und Halbwilden, vollauf beschäftigt. So stehen denn den älteren
-Angaben über Barbarei, Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und
-Unkultur für ein und das nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse
-von Milde, Liebesgefühlen, Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit,
-kurz einer bunten Musterkarte aller Tugenden entgegen. Die älteren
-und auch die ungünstig lautenden Berichte Neuerer beruhen eben auf
-ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für die Richtigkeit der
-widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu bieten. Sie
-bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in unserer Achtung
-zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer Rückschluss auf ihre
-vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und der Abstand,
-welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer mehr
-vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen
-dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe
-Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich &mdash; anspruchslos
-wie sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen
-und geistigen Thätigkeitsäusserungen beim Wilden sind &mdash; mit der
-einfachen Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in
-der Ansicht, dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“,
-wenn nicht gar Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen
-wird dabei bloss, dass schon aus <em class="gesperrt">Scheffels</em> nach den Quellen
-herausgearbeitetem Roman Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild
-des zehnten Jahrhunderts gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten
-Geschichtswerke.</p>
-
-<p>Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige
-der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer
-zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er
-daraus ableiten will.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_133" id="Seite_133">[S. 133]</a></span></p>
-
-<p>Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner Entdeckung
-nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu betrachten
-ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im Gewande
-der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen Geschöpfe
-noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt haben, da
-die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von europäischen
-Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder ihren Spuren.
-Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den Küsteninseln
-und Tasmanien, bilden nun &mdash; so wird allgemein angenommen &mdash; ihrer
-Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte Menschengruppe, welche
-als Verwandte den Papuanen, nicht den afrikanischen Negern am nächsten
-steht,<a name="FNAnker_254_254" id="FNAnker_254_254"></a><a href="#Fussnote_254_254" class="fnanchor">[254]</a> wie <em class="gesperrt">Robert Hartmann</em> meint. An der Rasseneinheit der
-Australier halten die meisten Forscher<a name="FNAnker_255_255" id="FNAnker_255_255"></a><a href="#Fussnote_255_255" class="fnanchor">[255]</a> fest, wiewohl sie zugeben,
-dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse Unterschiede in Körperbau
-wie in Gesittung stattfinden und die Berührungen, welche der Nordrand
-des Festlandes seit geraumer Zeit mit andern Völkerstämmen hatte,
-nicht ohne Einfluss auf die dortigen Bewohner geblieben sind.<a name="FNAnker_256_256" id="FNAnker_256_256"></a><a href="#Fussnote_256_256" class="fnanchor">[256]</a>
-Dr. <em class="gesperrt">Paul Topinard</em> hat es dagegen ungemein wahrscheinlich
-gemacht, dass es in Australien zwei Rassen gebe.<a name="FNAnker_257_257" id="FNAnker_257_257"></a><a href="#Fussnote_257_257" class="fnanchor">[257]</a> Sei dem wie
-ihm wolle, jedenfalls darf man mit Recht die heutigen Australier für
-die <em class="gesperrt">ältesten Menschen</em> erklären, für die Überbleibsel einer
-uralten und ganz besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die
-westlichen Stämme den ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am
-nächsten geblieben, somit die ältesten Australier.<a name="FNAnker_258_258" id="FNAnker_258_258"></a><a href="#Fussnote_258_258" class="fnanchor">[258]</a> Ihnen folgen
-dem Alter nach die Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte
-wohl am spätesten den Boden des Kontinents betreten haben. Dort,
-be<span class="pagenum"><a name="Seite_134" id="Seite_134">[S. 134]</a></span>sonders im hohen Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute
-die Eingeborenen noch am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse
-Darling und Murray hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden
-zwischen den grossen, von den Europäern bewohnten Länderstrichen
-umherziehen. Kulturgeschichtlich müssen indessen gerade diese jüngsten
-unter den Australiern nebst jenen des Westens für die altertümlichsten
-gelten, denn im Süden sind die Eingebornen zum grössten Teile
-ausgerottet, ihre spärlichen Überbleibsel aber durch die mannigfachen
-Berührungen mit den Weissen ihrem Urzustande entfremdet worden. Es
-ist demnach ganz unzulässig zu generalisieren und von „Australiern“
-im allgemeinen zu sprechen, wie zumeist geschieht, denn es herrschen
-bei den verschiedenen Stämmen die widersprechendsten Sitten, welche
-die grellen Abweichungen in den Urteilen der Beobachter begreiflich
-machen. Dank denselben werden die Australier nicht ohne Erfolg gerade
-so geschildert, wie man ihrer jeweils bedarf. Wert besitzen aber bloss
-jene Angaben, die sich auf bestimmte Stämme oder Landstriche beziehen.
-Im allgemeinen befestigen auch die rohesten der australischen Stämme,
-welche von europäischen Einflüssen noch unberührt geblieben, uns in
-der Überzeugung, dass die Stufe der Urzeit schon weit hinter ihnen
-liegt. Immerhin ist es bezeichnend, dass die Paarung meist während
-der wärmeren Jahreszeit, wo die von der Natur dargebotene Nahrung in
-reichlicher Fülle vorhanden und der Körper zu wollüstigen Regungen
-gestimmt ist, zu geschehen pflegt und auch in vielen Fällen auf jene
-Jahreszeit beschränkt bleibt.<a name="FNAnker_259_259" id="FNAnker_259_259"></a><a href="#Fussnote_259_259" class="fnanchor">[259]</a> Einzelne Stämme, wie die Watschandi
-am Murchisonstrome in Westaustralien, feiern dann ein grosses Fest,
-das „Kaoro“, das in Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst
-unflätig eine Grube, die Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen
-Speeren<a name="FNAnker_260_260" id="FNAnker_260_260"></a><a href="#Fussnote_260_260" class="fnanchor">[260]</a> und wilden, leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre
-erregte Sinnlichkeit verraten, umher und stossen die Speere in die
-Grube unter Absingung des Liedes:</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_135" id="Seite_135">[S. 135]</a></span></p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse"><i>Pulli nira, pulli nira,</i></div>
- <div class="verse"><i>Pulli nira, wataka.</i><a name="FNAnker_261_261" id="FNAnker_261_261"></a><a href="#Fussnote_261_261" class="fnanchor">[261]</a></div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p>Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die Eingebornen
-des St. Vincentgolfes in Südaustralien.<a name="FNAnker_262_262" id="FNAnker_262_262"></a><a href="#Fussnote_262_262" class="fnanchor">[262]</a> <em class="gesperrt">Augustus Oldfield</em>,
-welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes Augenmerk zugewandt
-hat,<a name="FNAnker_263_263" id="FNAnker_263_263"></a><a href="#Fussnote_263_263" class="fnanchor">[263]</a> bemerkt, dass der Geschlechtsverkehr der Watschandi z.
-B. sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe. Nebenbei
-bemerkt, erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr niedrige
-Zustände,<a name="FNAnker_264_264" id="FNAnker_264_264"></a><a href="#Fussnote_264_264" class="fnanchor">[264]</a> doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den
-Stämmen Australiens.<a name="FNAnker_265_265" id="FNAnker_265_265"></a><a href="#Fussnote_265_265" class="fnanchor">[265]</a> <em class="gesperrt">M’Combie</em> beschuldigt auch die Wilden
-im Innern der, übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales
-fast völliger geschlechtlicher Ungebundenheit.<a name="FNAnker_266_266" id="FNAnker_266_266"></a><a href="#Fussnote_266_266" class="fnanchor">[266]</a></p>
-
-<p>Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute
-auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig
-wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den <em class="gesperrt">Besitz bestimmter
-Weiber</em>, für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von
-welchen auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden
-ist und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie
-gar nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische
-Erklärung verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen
-Spuren einstiger<span class="pagenum"><a name="Seite_136" id="Seite_136">[S. 136]</a></span> Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in
-der Urzeit Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein
-herrschend gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle
-annehmen müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie
-dieselbe für den einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren
-Wert verloren, für den andern, schwächeren, behalten haben sollte.
-So weit die Leuchte der Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen
-wir stets das Besondere aus dem Allgemeinen hervorgehen. Und ist es
-nicht eine geradezu widersinnige Annahme, dass der Mensch von allem
-Urbeginn her eine Tugend besessen habe, die ihm die Bändigung eines der
-mächtigsten aller Triebe, gerade jenes Triebes zur Pflicht macht, auf
-dem die Erhaltung seines Geschlechts beruht? Die nämliche Logik könnte
-den alten Adam mit der Kraft ausstatten, seinem Hunger zu gebieten, was
-doch noch niemandem beigefallen ist. Wenn das Beispiel <em class="gesperrt">aller</em>
-Völker <em class="gesperrt">ausnahmslos</em> lehrt, dass der Mensch, wie natürlich, seinen
-ursprünglichen Instinkten desto freier folgt, je gesittungsärmer er
-ist, und umgekehrt die mit der zunehmenden Kultur schritthaltende
-Lebensfürsorge jüngere gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche
-erstere zu zügeln bestimmt sind, so ist es doch wahrlich aller Logik
-bar, einen umgekehrten Verlauf der Dinge vorauszusetzen. Bis auf
-weiteres, d. h. so lange nicht die Wahrscheinlichkeit urzeitlicher
-Vollkommenheit des Menschen mit streng logischen Gründen gestützt wird,
-halte ich die Annahme berechtigt, dass die Keuschheit eine allmähliche
-Kulturerrungenschaft ist, an welcher die Wilden keinen oder nur einen
-sehr schwachen Anteil haben. Dort wo dieselbe, wie in Australien,
-nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt ist, verdient sie
-überhaupt noch kaum diesen Namen. Man <em class="gesperrt">verwechselt nämlich Treue mit
-Keuschheit</em>. Keuschheit (<i>Castitas</i>) ist eine in der Kulturwelt
-durch langandauernde Vererbung gehäufter Selbstbeherrschung gewonnene
-Eigenschaft, die infolge dessen gewissermassen reflexiv sich äussert;
-Treue kann aber <em class="gesperrt">erzwungen</em> werden, also auch ohne Keuschheit
-vorhanden sein. Und so verhält es sich auch in der That sowohl in
-Australien als anderwärts. Obwohl willig zugestanden werden soll,
-dass vereinzelte Beispiele von Liebe auch in Australien vorkommen,<span class="pagenum"><a name="Seite_137" id="Seite_137">[S. 137]</a></span>
-so ist es doch in der Regel durchaus nicht diese, welche dem Manne
-das Weib gewinnt. Solches erwirbt er zumeist durch rohe Gewalt,
-durch Tausch oder Kauf, und die Behandlung, die er ihr angedeihen
-lässt, unglaubliche Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist
-nicht geeignet, im Weibe zärtliche Gefühle für den Gatten &mdash; dies
-Wort gebraucht im physischen Sinne &mdash; zu erwecken. Wenngleich dies
-dennoch öfter geschieht, als man vermuten sollte, so stimmen doch alle
-Beobachter darin überein, dass die Treue nicht unter die Tugenden der
-Australierinnen zählt, wenn sie auch strenge gefordert wird. Oft genug
-geschieht es, dass während der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer
-sitzt und arglos dem Gelage sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein
-anderes Zeichen, welches aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter
-irgend einem Vorwande sich entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem
-Genusse einiger seligen Augenblicke sich hinzugeben.<a name="FNAnker_267_267" id="FNAnker_267_267"></a><a href="#Fussnote_267_267" class="fnanchor">[267]</a> Der Treubruch
-wird freilich blutig gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen
-meist von den eigenen nächsten Verwandten vollzogen wird,<a name="FNAnker_268_268" id="FNAnker_268_268"></a><a href="#Fussnote_268_268" class="fnanchor">[268]</a> denn
-die Männer sind angeblich meist erstaunlich eifersüchtig und haben,
-je älter sie sind, um so mehr Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in
-der Liebe den Grund zu dieser Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu
-gerne geschieht. Diese Eiferfurcht, wenn man sie überhaupt mit diesem
-Namen bezeichnen darf, entspringt lediglich dem Gefühle des Besitzes.
-Tausende von Beispielen sprechen dafür, dass dem Wilden das Weib eine
-einfache Sache des Besitzes ist; jeder Besitz aber macht eifersüchtig
-auf die Erhaltung desselben. Der Treubruch ist eine offenkundige
-Verletzung des Eigentumsrechtes, welches der Mann am Weibe durch Gewalt
-oder Vertrag erworben hat, und wird als solcher geahndet. Beweis dafür,
-dass öfters Männer, welche mehrere Weiber besitzen, einem unbeweibten
-Freunde eines derselben abgeben, ja dass in Victoria die Männer ihre
-Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies nennen sie <i>Be-ama</i>. Es
-giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat dauert.<a name="FNAnker_269_269" id="FNAnker_269_269"></a><a href="#Fussnote_269_269" class="fnanchor">[269]</a> Solches
-Ausleihen<span class="pagenum"><a name="Seite_138" id="Seite_138">[S. 138]</a></span> und Vertauschen der Weiber kommt auch anderwärts, sogar bei
-den christlichen Insulanern Hawaiis<a name="FNAnker_270_270" id="FNAnker_270_270"></a><a href="#Fussnote_270_270" class="fnanchor">[270]</a> vor und ist wohl überall ein
-Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im Besitzgefühle wurzelt, in
-keiner höheren Regung. Andernfalls wären Zustände wie die angedeuteten
-nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die weibliche Treue nur insofern
-als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer sie gegen seinen
-Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass auch bei den
-Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe vorwalten,
-geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen Augen
-z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe beständig
-in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt und
-hässlich.<a name="FNAnker_271_271" id="FNAnker_271_271"></a><a href="#Fussnote_271_271" class="fnanchor">[271]</a></p>
-
-<p>Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen
-Stämme, wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von
-<em class="gesperrt">Brough Smyth</em> darstellt,<a name="FNAnker_272_272" id="FNAnker_272_272"></a><a href="#Fussnote_272_272" class="fnanchor">[272]</a> schon weit entfernt von völliger
-Ungebundenheit; immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung
-des Zusammenlebens auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich
-dort weder um „Ehe“, noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz
-und Eigentumsverletzung. Das australische Besitzverhältnis mit der
-Benennung „Ehe“ zu schmücken, den Bruch einseitig geforderter Treue
-zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie jetzt Mode wird, zeugt von einer
-Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die ich anzustaunen bereit bin, aber
-nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich ist nach meinem Dafürhalten
-scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein und Ehe, welch letztere
-sich unseren Begriffen nach an die Begründung der <em class="gesperrt">Dauerfamilie</em>
-knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen werde, noch
-keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst<span class="pagenum"><a name="Seite_139" id="Seite_139">[S. 139]</a></span> unlängst sind wir über
-die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses
-unterrichtet worden.<a name="FNAnker_273_273" id="FNAnker_273_273"></a><a href="#Fussnote_273_273" class="fnanchor">[273]</a> Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr
-wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das
-ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit <em class="gesperrt">einem</em> bestimmten
-Weibe lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer
-einer gewissen Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe
-Weiber einer andern Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses
-Verhältnis ebenfalls schon weit von eigentlicher Vermischung entfernt,
-denn in Wirklichkeit sind diese Verkehrsrechte schon beträchtlich
-eingeschränkt, und zweifelsohne bekunden die jetzigen Sitten der
-Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen
-ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die Verkehrsrechte haben schon
-sehr an Umfang verloren, aber die Nomenklatur der Urzeit hat sich
-im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise kennt die urzeitliche
-Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als solches, sondern bloss
-als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den Kindern. Alle Kinder
-einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar nicht bloss dem
-Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer Sippe anerkennt
-seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen.</p>
-
-<p>Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt lassen
-sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen.
-Ziemlich gut beglaubigt ist durch <em class="gesperrt">Azurara</em> eine ausgedehnte
-Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,<a name="FNAnker_274_274" id="FNAnker_274_274"></a><a href="#Fussnote_274_274" class="fnanchor">[274]</a> die
-nackt in Höhlen hausten, wie der Venezianer <em class="gesperrt">Aloisio Cadamosto</em>
-berichtet, welcher 1455 den Archipel besuchte. <em class="gesperrt">Garcilaso de la
-Vega</em> versichert desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen
-vor der Inkazeit kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen
-habe. Ganz besonders gilt dies von den barbarischen, völlig nackten
-Passau, welche weder Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser
-hatten, sondern<span class="pagenum"><a name="Seite_140" id="Seite_140">[S. 140]</a></span> in den hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres
-Landes lebten, keine eigenen Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht
-kannten und öffentlich Sodomie begingen.<a name="FNAnker_275_275" id="FNAnker_275_275"></a><a href="#Fussnote_275_275" class="fnanchor">[275]</a> Da <em class="gesperrt">Garcilaso</em>
-selbst ein Abkömmling der Inka und ein guter Kenner seines Volkes sowie
-dessen Geschichte war, so ist sein Zeugnis wohl nicht ganz kurzer
-Hand abzuweisen. Die Engeräckmung oder Botokuden Brasiliens werden
-zwar stark von Eifersucht geplagt und besitzen sogar den Ausdruck
-<i>Hä-rang</i> für Schamröte,<a name="FNAnker_276_276" id="FNAnker_276_276"></a><a href="#Fussnote_276_276" class="fnanchor">[276]</a> dennoch ist ihre Polygamie nicht viel
-besser als ein wechselndes Konkubinat. Ein Fehlen der Ehe wird in
-Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru, Arawaken in der südlichen
-Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika bei den Kutschin-Indianern
-und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und manchen Kaliforniern. Von
-den letzteren bemerkt <em class="gesperrt">Baegert</em>, sie hätten „nicht viel acht
-auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch die eigene
-Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für „heiraten“
-(<i>tikere undini</i>) wurde erst seit den Missionären gebildet, das Wort
-„Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein Weibsbild
-missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt werden“
-(wie tägliches Ehebrechen vorkam, „ohne alle Furcht und ohne alle
-Scham“). Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften, um
-„etliche Täg in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen,
-bei welcher Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder
-die Mission) vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten
-auseinander, „ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich
-oft tagelang nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten.
-Ein treffenderes Bild eheloser Ungebundenheit konnte <em class="gesperrt">Baegert</em>
-gar nicht liefern! Auch bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke
-auf den centralen Tafelplatten Brasiliens, das jetzt etwa 10000
-Köpfe zählt, herrscht nach Dr. <em class="gesperrt">Couto de Magelhaes</em> so gut wie
-Weibergemeinschaft. Das<span class="pagenum"><a name="Seite_141" id="Seite_141">[S. 141]</a></span> mannbar gewordene Mädchen kann sich jedem
-beliebigen Manne zum Umgange hingeben. Sobald sie sich in anderen
-Umständen befindet und so lange sie ihr Kind an der Brust hat, bleibt
-sie bei dem Vater des letzteren; diesem aber ist es unverwehrt, mit
-andern, die auch noch in derselben Hütte wohnen, die vertraulichsten
-Beziehungen zu unterhalten. Die Verbindung mit dem Vater des Kindes
-hört auf, sobald das letztere nicht mehr die Muttermilch bekommt, kann
-aber wieder angeknüpft werden. Nimmt des Mädchen sich einen andern
-Mann, so hat dieser das Kind seines Vorgängers zu erhalten.<a name="FNAnker_277_277" id="FNAnker_277_277"></a><a href="#Fussnote_277_277" class="fnanchor">[277]</a> Über
-die Geschlechtssitten der Pescheräh wissen wir nichts Bestimmtes;
-Beobachtungen an den vor mehreren Jahren nach Europa gebrachten Gruppen
-lassen aber auf das Fehlen jeglicher ehelichen Bande schliessen.</p>
-
-<p>In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach <em class="gesperrt">Gustav Fritsch</em>
-eine Urrasse,<a name="FNAnker_278_278" id="FNAnker_278_278"></a><a href="#Fussnote_278_278" class="fnanchor">[278]</a> höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben
-aber in dem Engländer <em class="gesperrt">Chapman</em> einen warmen Verteidiger
-gefunden, welcher ihre Sittsamkeit rühmt.<a name="FNAnker_279_279" id="FNAnker_279_279"></a><a href="#Fussnote_279_279" class="fnanchor">[279]</a> Seither sind die
-Buschmänner die Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche
-sie gegen ihre „Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.<a name="FNAnker_280_280" id="FNAnker_280_280"></a><a href="#Fussnote_280_280" class="fnanchor">[280]</a> Dem
-gegenüber laufen die Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika
-geborenen Dr. <em class="gesperrt">Theophilus Hahn</em><a name="FNAnker_281_281" id="FNAnker_281_281"></a><a href="#Fussnote_281_281" class="fnanchor">[281]</a>, sowie des Missionärs A.
-<em class="gesperrt">Merensky</em>,<a name="FNAnker_282_282" id="FNAnker_282_282"></a><a href="#Fussnote_282_282" class="fnanchor">[282]</a> welcher fünfzehn Jahre dort verweilte, darauf
-hinaus, dass Ehe- und Familienbande bei den Saan fast gar nicht
-vorhanden sind. Selbst gegen den Verkehr der Weiber mit Fremden
-benehmen sie sich, wie <em class="gesperrt">Alexander</em> bezeugt,<a name="FNAnker_283_283" id="FNAnker_283_283"></a><a href="#Fussnote_283_283" class="fnanchor">[283]</a> zum Teil ganz
-gleichgültig. Die bei überraschender Verstandesschärfe unglaublich
-niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns, dem das Weib bloss<span class="pagenum"><a name="Seite_142" id="Seite_142">[S. 142]</a></span> Lasttier
-ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass man ihn als eine
-verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und Entbehrung so tief
-herabgebracht. <em class="gesperrt">Gustav Fritsch</em>, einer der gründlichsten Kenner
-der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und gezeigt, dass das
-Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert in seiner
-Entwicklung geblieben sein muss.<a name="FNAnker_284_284" id="FNAnker_284_284"></a><a href="#Fussnote_284_284" class="fnanchor">[284]</a> Seine Sitten, zu welchen weder
-gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor Blutschande<a name="FNAnker_285_285" id="FNAnker_285_285"></a><a href="#Fussnote_285_285" class="fnanchor">[285]</a>
-zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher Zustände gelten.
-Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter Euphemismus, von
-einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle um den Besitz des
-Weibes handelt.</p>
-
-<p>Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in
-Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im
-malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit.
-So meldet <em class="gesperrt">Miklucho-Maclay</em> von den Orang Sakai im malayischen
-Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen
-mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse
-desselben und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder
-kürzere oder längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei
-sämtlichen Männern der Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl
-kommt, bei dem sie aber wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese
-durch Zufall und Wunsch regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu
-auf der benachbarten Insel Sumátra, in der Landschaft Mandailing,
-vermischen sich gar mit Müttern und Schwestern, und zwar ganz nach
-den Eingebungen des Augenblicks; der nämlichen Gepflogenheit huldigen
-ferner die Poggi- oder Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot
-und die Bewohner der Insel Paling, östlich von Celébes.<a name="FNAnker_286_286" id="FNAnker_286_286"></a><a href="#Fussnote_286_286" class="fnanchor">[286]</a> Die
-Kalang auf Java wohnen gleichfalls ihren Müttern und Schwestern bei,
-und der Volksglaube erblickt Glück<span class="pagenum"><a name="Seite_143" id="Seite_143">[S. 143]</a></span> und Reichtum im Gefolge solcher
-Bündnisse.<a name="FNAnker_287_287" id="FNAnker_287_287"></a><a href="#Fussnote_287_287" class="fnanchor">[287]</a> Endlich sei noch verwiesen auf das, was <em class="gesperrt">Lorimer
-Fison</em> von den „Manga“-Mysterien auf den Vitiinseln berichtet,
-mit denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht dabei in jeder
-Beziehung der vollste Kommunismus und die unglaublichsten Szenen
-spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste Verwandtschaft,
-selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine Schranke für
-die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung durch den
-ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet wird.
-Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die
-Säue.<a name="FNAnker_288_288" id="FNAnker_288_288"></a><a href="#Fussnote_288_288" class="fnanchor">[288]</a></p>
-
-<p>Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen unter
-Verwandten <em class="gesperrt">ersten</em> Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so
-dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,<a name="FNAnker_289_289" id="FNAnker_289_289"></a><a href="#Fussnote_289_289" class="fnanchor">[289]</a> so genügt
-wohl der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit
-des Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade
-wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen
-Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist
-daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche
-Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer
-Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den
-das Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen
-scheint die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“
-der Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen
-Stämme der Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des
-Weiberbesitzes, der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes
-entwickeln konnte. Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie
-bemerkt, von Ehe, in der eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu
-erkennen ist. Der Weiberbesitz kennt keine Grenze. Ein Australier gilt
-als in angenehmen häuslichen Verhältnissen lebend, wenn er<span class="pagenum"><a name="Seite_144" id="Seite_144">[S. 144]</a></span> drei bis
-vier Weiber hat; zwei Frauen sind nicht selten, und nicht wenige halten
-auch dafür, dass an einer Frau vollauf genug sei. Monogamie beweist in
-solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft aber leitet der Weiberbesitz
-zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit. Die am Besitze haftende
-Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen Tugend, und da diese
-dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf noch ungefesselte
-Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es geschieht, bemerkt
-sehr richtig <em class="gesperrt">Darwin</em>,<a name="FNAnker_290_290" id="FNAnker_290_290"></a><a href="#Fussnote_290_290" class="fnanchor">[290]</a> bis sie sich auch auf das männliche
-Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag. Unsere
-Urteile über die Sitten, sagt <em class="gesperrt">Beaumarchais</em>, beziehen sich immer
-auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug geschätzt,
-um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen. Thatsächlich
-ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit einen
-heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen jene,
-welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.<a name="FNAnker_291_291" id="FNAnker_291_291"></a><a href="#Fussnote_291_291" class="fnanchor">[291]</a> Die
-Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von
-höchstem Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben.
-Die in Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden
-üblichen Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und
-allein die Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem
-er dem Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend
-gestärkt hatte, um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die
-wir irrtümlich für beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung
-zu betrachten gewohnt sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern
-unbekannt waren, als Tiberius auf Capri weilte, oder den Byzantinern
-zur Zeit, wo <em class="gesperrt">Theodora</em>, die Gemahlin des Kaisers Justinian, noch
-mit Schauspielerbanden umherzog.<a name="FNAnker_292_292" id="FNAnker_292_292"></a><a href="#Fussnote_292_292" class="fnanchor">[292]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_222_222" id="Fussnote_222_222"></a><a href="#FNAnker_222_222"><span class="label">[222]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne</em>. Werden und Vergehen. S. 481, und
-<em class="gesperrt">Darwin</em>. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_223_223" id="Fussnote_223_223"></a><a href="#FNAnker_223_223"><span class="label">[223]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des Menschen. S.
-106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_224_224" id="Fussnote_224_224"></a><a href="#FNAnker_224_224"><span class="label">[224]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Alb. Herm. Post</em>. Die
-Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe.
-Oldenburg, 1875. S. 3.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_225_225" id="Fussnote_225_225"></a><a href="#FNAnker_225_225"><span class="label">[225]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_226_226" id="Fussnote_226_226"></a><a href="#FNAnker_226_226"><span class="label">[226]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S.
-347.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_227_227" id="Fussnote_227_227"></a><a href="#FNAnker_227_227"><span class="label">[227]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. A. a. O. S. 346.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_228_228" id="Fussnote_228_228"></a><a href="#FNAnker_228_228"><span class="label">[228]</span></a> J. J. <em class="gesperrt">Bachofen</em>. Das Mutterrecht, eine
-Untersuchung über die Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer
-religiösen und rechtlichen Natur. Stuttgart, 1861.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_229_229" id="Fussnote_229_229"></a><a href="#FNAnker_229_229"><span class="label">[229]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 228.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_230_230" id="Fussnote_230_230"></a><a href="#FNAnker_230_230"><span class="label">[230]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Weib. Bd. I. S. 234.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_231_231" id="Fussnote_231_231"></a><a href="#FNAnker_231_231"><span class="label">[231]</span></a> Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em>. Die Entstehung der Zivilisation
-und der Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_232_232" id="Fussnote_232_232"></a><a href="#FNAnker_232_232"><span class="label">[232]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_233_233" id="Fussnote_233_233"></a><a href="#FNAnker_233_233"><span class="label">[233]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_234_234" id="Fussnote_234_234"></a><a href="#FNAnker_234_234"><span class="label">[234]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>. Die Entstehung der Ehe und Familie.
-(Kosmos. Bd. XII. S. 205.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_235_235" id="Fussnote_235_235"></a><a href="#FNAnker_235_235"><span class="label">[235]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de primitieve vormen van het
-Huwelijk en den Oorsprong van het Gezin.</i> (<i>Indische Gids</i>. Oktober
-1880. Dezember 1880. Januar 1881.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_236_236" id="Fussnote_236_236"></a><a href="#FNAnker_236_236"><span class="label">[236]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 235.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_237_237" id="Fussnote_237_237"></a><a href="#FNAnker_237_237"><span class="label">[237]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>. A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_238_238" id="Fussnote_238_238"></a><a href="#FNAnker_238_238"><span class="label">[238]</span></a> „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der
-sehr moralischen Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es,
-die nur eine einzige Frau besessen haben, und wie viele Frauen, die
-keinen anderen Mann als ihren legitimen einzigen Gatten begehrt und
-geliebkost haben?“ (<em class="gesperrt">Mantegazza</em>. A. a. O. S. 303.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_239_239" id="Fussnote_239_239"></a><a href="#FNAnker_239_239"><span class="label">[239]</span></a> M. <em class="gesperrt">Kulischer</em>. Die geschlechtliche Zuchtwahl bei
-den Menschen in der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876.
-S. 142.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_240_240" id="Fussnote_240_240"></a><a href="#FNAnker_240_240"><span class="label">[240]</span></a> A. a. O. S. 149.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_241_241" id="Fussnote_241_241"></a><a href="#FNAnker_241_241"><span class="label">[241]</span></a> A. a. O. S. 152&ndash;156.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_242_242" id="Fussnote_242_242"></a><a href="#FNAnker_242_242"><span class="label">[242]</span></a> Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer
-jungen, nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten
-Deutschen das naive Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr
-die Sehnsucht nach Geschlechtslust erwecke.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_243_243" id="Fussnote_243_243"></a><a href="#FNAnker_243_243"><span class="label">[243]</span></a> <em class="gesperrt">Appun</em> im: „Ausland“ 1871. S. 835.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_244_244" id="Fussnote_244_244"></a><a href="#FNAnker_244_244"><span class="label">[244]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_245_245" id="Fussnote_245_245"></a><a href="#FNAnker_245_245"><span class="label">[245]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S.
-347.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_246_246" id="Fussnote_246_246"></a><a href="#FNAnker_246_246"><span class="label">[246]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_247_247" id="Fussnote_247_247"></a><a href="#FNAnker_247_247"><span class="label">[247]</span></a> <em class="gesperrt">Friedrich Ratzel</em>. Völkerkunde. Leipzig, 1885.
-Grundzüge der Völkerkunde. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_248_248" id="Fussnote_248_248"></a><a href="#FNAnker_248_248"><span class="label">[248]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71&ndash;72.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_249_249" id="Fussnote_249_249"></a><a href="#FNAnker_249_249"><span class="label">[249]</span></a> Gen. Kap. 6, v. 2.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_250_250" id="Fussnote_250_250"></a><a href="#FNAnker_250_250"><span class="label">[250]</span></a> <em class="gesperrt">Dio Cassius</em>. <i>Hist. rom. lib.</i> LXXVI §. XII T.
-10.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_251_251" id="Fussnote_251_251"></a><a href="#FNAnker_251_251"><span class="label">[251]</span></a> <em class="gesperrt">Herodot</em>. <i>lib.</i> IV. 104.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_252_252" id="Fussnote_252_252"></a><a href="#FNAnker_252_252"><span class="label">[252]</span></a> <em class="gesperrt">Herodot</em>. <i>lib.</i> IV. 172.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_253_253" id="Fussnote_253_253"></a><a href="#FNAnker_253_253"><span class="label">[253]</span></a> A. a. O. <i>lib.</i> IV. 180.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_254_254" id="Fussnote_254_254"></a><a href="#FNAnker_254_254"><span class="label">[254]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 318&ndash;319.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_255_255" id="Fussnote_255_255"></a><a href="#FNAnker_255_255"><span class="label">[255]</span></a> So <em class="gesperrt">James Cowles Prichard</em>, <em class="gesperrt">J. G. Wood</em>,
-<em class="gesperrt">Theodor Waitz</em>, <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em>.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_256_256" id="Fussnote_256_256"></a><a href="#FNAnker_256_256"><span class="label">[256]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em>. Der Weltteil Australien. I.
-Abteilung. Leipzig, 1882. S. 83.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_257_257" id="Fussnote_257_257"></a><a href="#FNAnker_257_257"><span class="label">[257]</span></a> <i>Revue d’anthropologie</i> 1872. S. 313, und in seiner
-Schrift: <i>Etude sur les races indigènes de l’Australie</i>. Paris, 1872.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_258_258" id="Fussnote_258_258"></a><a href="#FNAnker_258_258"><span class="label">[258]</span></a> Ausland 1867. S. 1013.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_259_259" id="Fussnote_259_259"></a><a href="#FNAnker_259_259"><span class="label">[259]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. Allgemeine Ethnographie. S. 212&ndash;213.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_260_260" id="Fussnote_260_260"></a><a href="#FNAnker_260_260"><span class="label">[260]</span></a> <i>Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum
-simulacra.</i></p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_261_261" id="Fussnote_261_261"></a><a href="#FNAnker_261_261"><span class="label">[261]</span></a> D. h.</p>
-
-<div class="poetry-container">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse"><i>Non fossa, non fossa,</i></div>
- <div class="verse"><i>Non fossa, sed cunnus.</i></div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-</div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_262_262" id="Fussnote_262_262"></a><a href="#FNAnker_262_262"><span class="label">[262]</span></a> <em class="gesperrt">Köler</em> in den Monatsberichten der geographischen
-Gesellschaft zu Berlin. Bd. III. S. 53.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_263_263" id="Fussnote_263_263"></a><a href="#FNAnker_263_263"><span class="label">[263]</span></a> <em class="gesperrt">Augustus Oldfield</em>. <i>On the aborigines of
-Australia in den Transactions of the Ethnological Society of London.</i>
-Bd. III. S. 215&ndash;298.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_264_264" id="Fussnote_264_264"></a><a href="#FNAnker_264_264"><span class="label">[264]</span></a> <i>Propter intra conversorum positionem pedum plusculumque
-retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt.</i>
-Siehe <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_265_265" id="Fussnote_265_265"></a><a href="#FNAnker_265_265"><span class="label">[265]</span></a> <i>In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin
-circumjectis, exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes.</i>
-(Verhdl. d. Berl. Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87&ndash;88.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_266_266" id="Fussnote_266_266"></a><a href="#FNAnker_266_266"><span class="label">[266]</span></a> <em class="gesperrt">Thomas M’Combie</em>. <i>Arabin; or adventures of a
-colonist in New South Wales, with an essay on the aboriginals of
-Australia.</i> London, 1845. S. 254.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_267_267" id="Fussnote_267_267"></a><a href="#FNAnker_267_267"><span class="label">[267]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. Allg. Ethnographie. S. 214.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_268_268" id="Fussnote_268_268"></a><a href="#FNAnker_268_268"><span class="label">[268]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S.
-774.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_269_269" id="Fussnote_269_269"></a><a href="#FNAnker_269_269"><span class="label">[269]</span></a> <i>Revue d’anthropologie.</i> 1882. S. 376.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_270_270" id="Fussnote_270_270"></a><a href="#FNAnker_270_270"><span class="label">[270]</span></a> Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind,
-ihre jungen Weiber auszutauschen, was früher als ein Gebot der
-Gastfreundschaft allgemeine Übung war; bei feierlichen Gelegenheiten
-kennt man hierin auch heute noch keine Grenzen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_271_271" id="Fussnote_271_271"></a><a href="#FNAnker_271_271"><span class="label">[271]</span></a> A. a. O. S. 377.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_272_272" id="Fussnote_272_272"></a><a href="#FNAnker_272_272"><span class="label">[272]</span></a> <em class="gesperrt">Brough Smyth</em>. <i>The Aborigines of Victoria with
-notes relating to the Habits of the Natives of other Parts of Australia
-and Tasmania.</i> London, 1878. 2. Bde.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_273_273" id="Fussnote_273_273"></a><a href="#FNAnker_273_273"><span class="label">[273]</span></a> <em class="gesperrt">Lorimer Fison</em> &amp; <em class="gesperrt">A. W. Howitt</em>. <i>Kamilaroi
-and Kurnai: Group-Marriage and relationship, and Marriage by
-elopement.</i> Melbourne, 1880.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_274_274" id="Fussnote_274_274"></a><a href="#FNAnker_274_274"><span class="label">[274]</span></a> <em class="gesperrt">Henry Richard Major</em>. <i>The Canarian, or book of
-the Conquest and Conversion of the Canarians.</i> London, 1872. S. XXXII.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_275_275" id="Fussnote_275_275"></a><a href="#FNAnker_275_275"><span class="label">[275]</span></a> <em class="gesperrt">Ynca Garcilaso de la Vega</em>. <i>The Royal
-Commentaries of the Yncas. Translated and edited by Clements R.
-Markham.</i> London, 1871. Bd. II. S. 443.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_276_276" id="Fussnote_276_276"></a><a href="#FNAnker_276_276"><span class="label">[276]</span></a> <em class="gesperrt">Max Prinz zu Neuwied</em>. Reise nach Brasilien in den
-Jahren 1815&ndash;1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_277_277" id="Fussnote_277_277"></a><a href="#FNAnker_277_277"><span class="label">[277]</span></a> Globus. Bd. XXV. S. 298.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_278_278" id="Fussnote_278_278"></a><a href="#FNAnker_278_278"><span class="label">[278]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289&ndash;300.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_279_279" id="Fussnote_279_279"></a><a href="#FNAnker_279_279"><span class="label">[279]</span></a> <em class="gesperrt">Chapman</em>. <i>Travels in the Interior of South
-Africa.</i> London, 1868. Bd. I. S. 320.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_280_280" id="Fussnote_280_280"></a><a href="#FNAnker_280_280"><span class="label">[280]</span></a> Z. B. Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S.
-156. 434.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_281_281" id="Fussnote_281_281"></a><a href="#FNAnker_281_281"><span class="label">[281]</span></a> Globus. Bd. XVIII. S. 122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_282_282" id="Fussnote_282_282"></a><a href="#FNAnker_282_282"><span class="label">[282]</span></a> A. <em class="gesperrt">Merensky</em>. Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas.
-Berlin, 1875. S. 68.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_283_283" id="Fussnote_283_283"></a><a href="#FNAnker_283_283"><span class="label">[283]</span></a> J. G. <em class="gesperrt">Alexander</em>. <i>An expedition of discovery into
-the Interior of Africa.</i> London, 1838. Bd. II. S. 23.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_284_284" id="Fussnote_284_284"></a><a href="#FNAnker_284_284"><span class="label">[284]</span></a> Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_285_285" id="Fussnote_285_285"></a><a href="#FNAnker_285_285"><span class="label">[285]</span></a> Woher Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> (die Naturvölker. B. II.
-S. 156) weiss, dass die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die
-verschiedenen Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich
-nicht ermittelt.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_286_286" id="Fussnote_286_286"></a><a href="#FNAnker_286_286"><span class="label">[286]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de Verwandtschap en het
-Huwelijks-en-Erfrecht bij de volken van den indischen Archipel.</i> S.
-6&ndash;7.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_287_287" id="Fussnote_287_287"></a><a href="#FNAnker_287_287"><span class="label">[287]</span></a> E. <em class="gesperrt">Ketjen</em>. <i>De Kalangers.</i> (<i>Tijdschrift voor
-Indische Taal-Landen Volkenkunde. Deel</i> XXIV. Batavia, 1877. S. 427.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_288_288" id="Fussnote_288_288"></a><a href="#FNAnker_288_288"><span class="label">[288]</span></a> <i>Journal of the Anthrop. Institute.</i> Bd. XIV. S. 24, 28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_289_289" id="Fussnote_289_289"></a><a href="#FNAnker_289_289"><span class="label">[289]</span></a> Globus. Bd. XL. S. 276.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_290_290" id="Fussnote_290_290"></a><a href="#FNAnker_290_290"><span class="label">[290]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S.
-153.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_291_291" id="Fussnote_291_291"></a><a href="#FNAnker_291_291"><span class="label">[291]</span></a> <em class="gesperrt">André Theuriet</em> in der <i>Revue des deux Mondes</i> vom
-15. Januar 1885. S. 267.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_292_292" id="Fussnote_292_292"></a><a href="#FNAnker_292_292"><span class="label">[292]</span></a> Ausland. 1867. S. 867.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_145" id="Seite_145">[S. 145]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="IX">IX.<br />
-
-Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_s_9" name="drop_s_9">
- <img class="dc" src="images/drop_s.jpg" alt="S" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">S</span>o wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den Namen einer
-Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar, auf welche die
-Menschheit aus der ursprünglichen Ungebundenheit sich emporschwang.
-Dazwischen lagen vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im
-Vorstehenden unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte,
-das Irrtümliche jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch
-geradezu sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in
-den Kreis unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen,
-das um so überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes
-keinem Zweifel begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der
-rohesten Menschen zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich
-dieses oder jenes ihrer Elemente schon angeeignet hätten. Auf die
-übersprungenen Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen.</p>
-
-<p>Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der
-ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind
-vielleicht einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter
-paarweise sich zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder
-auseinander laufen. Unmöglich aber kann man sich dieselben
-besonders kopfreich vorstellen.<a name="FNAnker_293_293" id="FNAnker_293_293"></a><a href="#Fussnote_293_293" class="fnanchor">[293]</a> Weil aber noch keine zweite
-Gruppe<span class="pagenum"><a name="Seite_146" id="Seite_146">[S. 146]</a></span> mit der Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art
-Organisationsverband stand, vielmehr um jede einzelne sich noch die
-Grenze der Fremdfeindlichkeit zog, so war jede Gruppe betreffs der
-geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich selbst angewiesen; es herrschte
-<em class="gesperrt">Endogamie</em> als der natürliche, weil einzig mögliche Zustand der
-Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln, welche das Fehlen jeglicher
-gesellschaftlichen Gliederung, sowie des Eigentumsbegriffes zur
-Voraussetzung hat. Innerhalb dieser Geschlechtsgenossenschaften stand
-das Weib dem Manne gleich selbständig und unabhängig gegenüber. Auch
-war das Weib der Urzeit, wenngleich körperlich dem Manne niemals
-überlegen, doch keineswegs das schwache Geschöpf, zu dem es mit der
-steigenden Gesittung geworden. Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten,
-dass der Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Kraft dereinst
-ein verhältnismässig geringerer gewesen sein müsse als in unseren
-Tagen, daher denn auch das Weib für sich allein im stande war, sich und
-ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es noch keine Werkzeuge und
-Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere Fortschritte machen konnte,
-war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes dem Weibe in nichts
-voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts bieten, was die
-Frau nicht selbst &mdash; eine kurze Unterbrechung abgerechnet &mdash; zu sammeln
-vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch, dass die Mutter
-durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit zurückgehalten wird.<a name="FNAnker_294_294" id="FNAnker_294_294"></a><a href="#Fussnote_294_294" class="fnanchor">[294]</a>
-<em class="gesperrt">Mutter und Kind</em>, das waren auch, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> sehr richtig
-betont,<a name="FNAnker_295_295" id="FNAnker_295_295"></a><a href="#Fussnote_295_295" class="fnanchor">[295]</a> die einfachsten Elemente der ältesten Urorganisation.
-Das Verhältnis von Mutter und Kind <em class="gesperrt">allein</em> ist von der Natur
-gegeben, das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller Umstände
-einer einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger entwickelte
-<em class="gesperrt">Mutterliebe</em> geknüpft, jenen <em class="gesperrt">natürlichen</em> Instinkt, der
-durch die Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen
-Interessen stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese
-ursprüng<span class="pagenum"><a name="Seite_147" id="Seite_147">[S. 147]</a></span>lichste aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in
-keinem wesentlich höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich
-so viel als erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber
-dies genügte.</p>
-
-<p>Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem
-Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die
-Mutterliebe &mdash; im Sinne des heutigen Mutterbegriffes &mdash; den niedrigeren
-Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten.
-Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn
-man erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit
-hinter sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich
-stärker und in immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so
-mehr Gewicht gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche
-die Gegenwart von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet.
-So hat der schon mehrfach erwähnte <em class="gesperrt">Wilfred Powell</em> gesehen,
-dass bei einem Kampfe eine verfolgte Neubritannierin, welche mit
-einem Säugling und einem Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen,
-lieber ihr Kind als ihr Muschelgeld fallen liess;<a name="FNAnker_296_296" id="FNAnker_296_296"></a><a href="#Fussnote_296_296" class="fnanchor">[296]</a> ähnliches
-erwähnt auch ein neuerer Beobachter<a name="FNAnker_297_297" id="FNAnker_297_297"></a><a href="#Fussnote_297_297" class="fnanchor">[297]</a>. Bei den Miranha-Indianern
-am Japura in Brasilien giebt die Mutter eine Tochter für ein paar
-Ellen Kattun, ein Halsband von Glasperlen und etwas Messingtand fort,
-ebenso wie der Mann sein Kind gern und willig für zwei bis drei Beile
-verkauft.<a name="FNAnker_298_298" id="FNAnker_298_298"></a><a href="#Fussnote_298_298" class="fnanchor">[298]</a> Bei sehr vielen Völkern erstreckt sich die Mutterliebe
-nicht über die ersten Lebensjahre der Kinder hinaus; das als Instinkt
-vorhandene Gefühl der Fürsorge für die Jungen ist noch nicht veredelt
-durch Erziehung, Schrifttum und Überlieferung. So hat der italienische
-Seeoffizier <em class="gesperrt">Giacomo Bove</em> sichergestellt, dass bei den
-Feuerländern, welche nach <em class="gesperrt">Wallis</em> ihre Kinder doch liebkosen
-und mit ihnen spielen, die Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als
-das Kind an der Brust liegt. Mit sieben bis acht Jahren hört der
-elterliche Einfluss bald ganz auf, denn sobald der Sohn im<span class="pagenum"><a name="Seite_148" id="Seite_148">[S. 148]</a></span> stande
-ist die Eltern zu entbehren, trennt er sich von ihnen. Das einzige
-Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe zum eigenen Ich.<a name="FNAnker_299_299" id="FNAnker_299_299"></a><a href="#Fussnote_299_299" class="fnanchor">[299]</a> Auch die
-Zärtlichkeit vieler Australierinnen erstreckt sich bloss auf die erste
-Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa bis in deren drittes Lebensjahr.
-Später hört jeder familienartige Zusammenhang auf und dies geht bei
-einigen Stämmen soweit, dass Eltern und Kinder ihr gegenseitiges
-Verhältnis entschieden vergessen, und in dieser Beziehung das Ganze
-sich also nicht über den Standpunkt der Tierwelt erhebt. So berichtet
-<em class="gesperrt">Richard Oberländer</em>,<a name="FNAnker_300_300" id="FNAnker_300_300"></a><a href="#Fussnote_300_300" class="fnanchor">[300]</a> der nicht weniger denn vierzehn Jahre
-in Australien zubrachte, und neuerdings hat <em class="gesperrt">A. W. Stirling</em>, ein
-ganz moderner Reisender, die geringe Mutterliebe der Australierinnen
-in Nordqueensland bestätigt.<a name="FNAnker_301_301" id="FNAnker_301_301"></a><a href="#Fussnote_301_301" class="fnanchor">[301]</a> Ähnlich verhält es sich bei den doch
-ungleich höher stehenden Kariben Südamerikas. Hat der Knabe das Alter
-der Mannbarkeit erreicht, dann bekümmert sich die Mutter nicht weiter
-um ihn und er ist für sie ein Fremdling geworden.<a name="FNAnker_302_302" id="FNAnker_302_302"></a><a href="#Fussnote_302_302" class="fnanchor">[302]</a></p>
-
-<p>Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes um
-darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der
-Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht
-überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen
-Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch
-nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen.
-Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der
-Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: <i>Primo
-vivere</i>.<a name="FNAnker_303_303" id="FNAnker_303_303"></a><a href="#Fussnote_303_303" class="fnanchor">[303]</a> Innerhalb dieser Grenzen erscheint aber die Mutterliebe
-überall, und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher,
-als die Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig
-oder gar nicht geliebten Vaters die<span class="pagenum"><a name="Seite_149" id="Seite_149">[S. 149]</a></span> gleiche, wie denn auch in unseren
-Kreisen eine Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als
-das durch den Tod entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber
-noch kein Band der Liebe das Weib mit dem Manne, welcher seinen und
-ihren erotischen Trieben Befriedigung brachte. Das Kind selbst war
-die blosse Frucht mütterlicher Lust, welche je nach Laune den Kindern
-verschiedene Väter gab. So bildete denn Mutter und Säugling von Natur
-aus die <em class="gesperrt">erste</em>, wenn auch winzige Gesellschaftsgruppe, die
-freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine Dauer besass,
-weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen Mutter und
-Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder gewissermassen
-in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man auf diese
-Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in diesem Sinne
-ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt
-ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und
-obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen
-Prinzipe beruht, so ist es doch der <em class="gesperrt">Thatsache</em> nach vorzugsweise
-die Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach
-schafft.“<a name="FNAnker_304_304" id="FNAnker_304_304"></a><a href="#Fussnote_304_304" class="fnanchor">[304]</a> Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste
-Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser
-durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste,
-auf Mutter und Kind beschränkte Gruppierung als <em class="gesperrt">Muttergruppe</em>
-bezeichne. Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter
-eine Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite,
-ob die Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die
-letztere Annahme, der auch <em class="gesperrt">Kautsky</em> beistimmt, indem er im
-„Stamm“ die erste Menschenvereinigung erblickt,<a name="FNAnker_305_305" id="FNAnker_305_305"></a><a href="#Fussnote_305_305" class="fnanchor">[305]</a> spricht der
-Umstand, dass die Wahl einer zeitweiligen Gefährtin seitens des
-Gefährten oder, umgekehrt, einen schon irgendwie beschaffenen „Haufen“
-Menschen voraussetzt, der den beiden Geschlechtern ihre gegenseitige
-Ergänzung bot. Schon aus dieser Annahme folgt, wie <em class="gesperrt">Frerichs</em>
-bemerkt, dass die Familie erst in<span class="pagenum"><a name="Seite_150" id="Seite_150">[S. 150]</a></span> zweiter Linie sich bilden
-konnte.<a name="FNAnker_306_306" id="FNAnker_306_306"></a><a href="#Fussnote_306_306" class="fnanchor">[306]</a> In einer lebhaften Begeisterung für die Familie hat man,
-wie <em class="gesperrt">Frerichs</em> meint, ihre Bedeutung gar oft überschätzt, indem
-man sie für die Grundlage aller geselligen und sittlichen Ordnung
-ausgab. Der wahre Verlauf sei aber der entgegengesetzte gewesen.
-Es musste sich zuerst die Gesellschaft, der Staat ausbilden, und
-erst nachdem dieser letztere feste Formen angenommen hatte, konnte
-aus ihm und durch ihn die Familie werden. Seine rechtlichen und
-sittlichen Anschauungen, seine geselligen Ordnungen übertrugen sich
-auf die Familie, nicht aber bestimmte diese umgekehrt jenen.<a name="FNAnker_307_307" id="FNAnker_307_307"></a><a href="#Fussnote_307_307" class="fnanchor">[307]</a>
-Für die geschichtliche Familie ist dies wohl zuzugestehen, aber
-ohne die Muttergruppe &mdash; diese Urfamilie, wie unvollkommen sie uns
-bedünken mag, &mdash; ist ein Zustand der Menschen auf Erden überhaupt
-nicht denkbar, und <em class="gesperrt">Lippert</em> hat an dem Beispiele der Bienen und
-Wandervögel gezeigt, dass man in gleichem Sinne auch beim Menschen die
-Familie als die Grundlage aller gesellschaftlichen Organisation, als
-Ausgangspunkt aller gesellschaftlichen Fürsorge betrachten dürfe.<a name="FNAnker_308_308" id="FNAnker_308_308"></a><a href="#Fussnote_308_308" class="fnanchor">[308]</a>
-Die Muttergruppe, wie ich fortfahren will sie zu nennen, war zweifellos
-schon bei Bildung des Stammes vorhanden, aber die Muttergruppe deckt
-in keiner Weise den Begriff der vollen Familie späterer Zeit, und
-<em class="gesperrt">diese</em> war wirklich noch nicht vorhanden, als die Stammesbildung
-sich vollzog. In der Muttergruppe, diesem gesellschaftlichen
-Erstlingszustande der Menschheit, ist die <em class="gesperrt">Mutterfolge</em>, d. h.
-die Bedingung der Zugehörigkeit durch die Abstammung von derselben
-Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und da nun das Kind ein Teil
-der Mutter selbst ist, so hat diese an ihm auch ein <em class="gesperrt">Recht</em>, so
-unzweifelhaft, wie es noch kein zweites Rechtsverhältnis der Urzeit
-bietet.<a name="FNAnker_309_309" id="FNAnker_309_309"></a><a href="#Fussnote_309_309" class="fnanchor">[309]</a> Das Kind ist das unbedingte Eigentum der Mutter, ihre
-„Sache“.<a name="FNAnker_310_310" id="FNAnker_310_310"></a><a href="#Fussnote_310_310" class="fnanchor">[310]</a></p>
-
-<p>Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen
-Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in<span class="pagenum"><a name="Seite_151" id="Seite_151">[S. 151]</a></span> weiterem
-Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein
-Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl
-beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe
-auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen.
-Man sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach
-unseren Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der
-Entwicklung derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine
-jüngere wahrnehmen, sofern es sich wenigstens um das Mutter<em class="gesperrt">recht</em>
-handelt. Erst in der zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in
-strengerem Sinne ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen
-Forschers <em class="gesperrt">Wilken</em>, welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie
-schon so vielfache Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung
-„Matriarchat“ bei, während ich der älteren Stufe der Mutterfolge die
-Bezeichnung „Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen diesen
-beiden Stufen scharf unterschieden, und so kommt es, dass manche
-Gelehrte das Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere das
-Matriarchat für eine notwendige Durchgangsstufe <em class="gesperrt">aller</em> Völker
-erklären. In Wahrheit lässt sich mit <em class="gesperrt">Bachofen</em> und Dr. <em class="gesperrt">Lothar
-Dargun</em><a name="FNAnker_311_311" id="FNAnker_311_311"></a><a href="#Fussnote_311_311" class="fnanchor">[311]</a> behaupten: jeder Volksstamm müsse notwendig eine Zeit
-durchleben, wo ihm alle Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut
-vermittelt ward. Diese Zeit war aber jene der Muttergruppe.</p>
-
-<p>Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein
-von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte.
-Der Begriff des <em class="gesperrt">Eigentums</em> ist in der That der Menschheit
-eben sowenig angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu
-allen Zeiten findet. Ja, es lässt sich noch mehr behaupten und
-<em class="gesperrt">Lippert</em> hat es erfolgreich bewiesen: die Ansammlung von Eigentum
-widerstrebt dem Urmenschen, und die ganze Einrichtung stösst auf so
-viele Hindernisse, dass sie sich nicht ohne harten Kampf gegen die
-mächtigsten Einflüsse endlich doch behaupten kann. Soweit von Gütern
-in jenen entfernten<span class="pagenum"><a name="Seite_152" id="Seite_152">[S. 152]</a></span> Epochen die Rede sein kann, herrschte naturgemäss
-allgemeine Gemeinschaft. Alles auf der Erde gehörte noch allen in
-gleicher Weise, beziehungsweise jedem, der es ergriff &mdash; nur die
-Werkzeuge waren ausgesondert.<a name="FNAnker_312_312" id="FNAnker_312_312"></a><a href="#Fussnote_312_312" class="fnanchor">[312]</a> So sehen wir den ersten Anfang
-zu einem persönlichen Eigentum darin, dass einzelne Gegenstände des
-beweglichen Vermögens, welche eine hervorragende Beziehung zu einem
-einzelnen Geschlechtsgenossen haben, als diesem allein angehörig
-betrachtet werden. Unser Wort „Leib“-Waffe bezeichnet noch recht
-natürlich die auserlesen enge Verbindung dieser Gegenstände mit dem
-Menschen; sie sind ein Teil von ihm. Persönliches Eigentum entsteht
-also zuerst am beweglichen Vermögen, während beim unbeweglichen
-Besitze noch lange die ältere Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch
-heute ist die Gemeinsamkeit des Grundeigentums bei niedrigen Stämmen
-über die ganze Erde verbreitet; bei Völkerschaften, die ein Jäger-
-oder Nomadenleben führen, kann man von einem „Grundeigentum“ überall
-nicht sprechen; es finden sich an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd-
-und Wanderungsbezirke, wie solche z. B. in Brasilien und Australien
-vorkommen. Da alle heutigen Wilden ausnahmslos &mdash; es kann dies nicht
-genug oft erinnert werden &mdash; dem Urzustande schon weit entrückt sind,
-so ist bei ihnen „absoluter Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und
-sie gegen diesen in Schutz zu nehmen, wie Dr. W. <em class="gesperrt">Schneider</em> thut,
-heisst offene Thüren einrennen. Mit diesem siegreichen Beweise wird
-aber die Thatsache nicht beseitigt, dass ein starker kommunistischer
-Zug noch durch diese Völkerschaften weht,<a name="FNAnker_313_313" id="FNAnker_313_313"></a><a href="#Fussnote_313_313" class="fnanchor">[313]</a> wie die von den
-verschiedensten Reisenden aufgezeichneten „Anekdoten“ &mdash; womit Dr.
-<em class="gesperrt">Schneider</em> diese Angaben zu entwerten versucht &mdash; deutlich
-darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die Rechte des Eigentümers
-an Grund und Boden würden so sehr geachtet, dass niemand daselbst
-ohne<span class="pagenum"><a name="Seite_153" id="Seite_153">[S. 153]</a></span> Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer anmachen dürfe,<a name="FNAnker_314_314" id="FNAnker_314_314"></a><a href="#Fussnote_314_314" class="fnanchor">[314]</a>
-so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein einzelnes Individuum,
-sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die Australier haben
-eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die älteste Form des
-Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd und Fischfang
-werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum an beweglichen
-Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt. Jede einem
-Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen Hordenmitgliedern
-verteilt,<a name="FNAnker_315_315" id="FNAnker_315_315"></a><a href="#Fussnote_315_315" class="fnanchor">[315]</a> und an diesem kommunistischen Zuge scheitert jeder
-Versuch, auf das <i>divide et impera</i> sich stützend, die Australier durch
-eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen. <em class="gesperrt">Darwin</em>
-meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein Stück Tuch,
-was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und verteilt, und
-kein Individuum wird reicher als das andere.<a name="FNAnker_316_316" id="FNAnker_316_316"></a><a href="#Fussnote_316_316" class="fnanchor">[316]</a> Mag immerhin Dr.
-<em class="gesperrt">Schneider</em> auf <em class="gesperrt">Georg Forster</em> sich berufen,<a name="FNAnker_317_317" id="FNAnker_317_317"></a><a href="#Fussnote_317_317" class="fnanchor">[317]</a> der den
-Wilden zu sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von Mein
-und Dein gar keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet,
-so viel ist unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das
-Mein und Dein sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein
-Besitzrecht eines andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein,
-wo Mais oder sonst ein Lebensmittel wächst, und „stehlen“ &mdash; nach dem
-Begriffe der Europäer; sie selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso
-lernten die Weissen die meisten Südseeinsulaner als die frechsten
-Diebe kennen; sie suchten sich alles anzueignen, was ihnen gefiel,
-und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie sich sehr. Aber dieser
-Ärger führte nicht zur Entwicklung eines Schamgefühls, denn sie
-ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über deren Misslingen. Den
-arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und Plündern wechselseitige und
-notwendig zusammenhängende Handlungen, die der Hauptsache nach aus dem<span class="pagenum"><a name="Seite_154" id="Seite_154">[S. 154]</a></span>
-vollständigen Mangel eines Begriffes von Eigentum hervorgehen.<a name="FNAnker_318_318" id="FNAnker_318_318"></a><a href="#Fussnote_318_318" class="fnanchor">[318]</a> Ein
-gewisser kommunistischer Zug kennzeichnet sogar noch solche Völker,
-welche das Einzeleigentum schon sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk
-keine Kleidung oder keine Speise, so erhält er sie vom reicheren
-Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer Gegend bilden gleichsam eine
-Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle ihn umgebenden ärmeren
-Faullenzer mitzufüttern.<a name="FNAnker_319_319" id="FNAnker_319_319"></a><a href="#Fussnote_319_319" class="fnanchor">[319]</a></p>
-
-<p>In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen
-Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht
-notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr
-wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und
-keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als
-dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes
-allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in
-den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler
-aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt <em class="gesperrt">Charles Darwin</em>,
-„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug
-hat, irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere,
-zu bewahren, scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des
-Landes verbessert werden kann“.<a name="FNAnker_320_320" id="FNAnker_320_320"></a><a href="#Fussnote_320_320" class="fnanchor">[320]</a> In der ersten Zeit war aber der
-spätere Häuptling nichts weiter als ein Gleicher unter Gleichen.</p>
-
-<p>Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf
-man wohl mit <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em><a name="FNAnker_321_321" id="FNAnker_321_321"></a><a href="#Fussnote_321_321" class="fnanchor">[321]</a> behaupten: Der Mensch war in
-seiner frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen
-Perioden den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen,
-wie die übrigen Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten
-sich, analog der ihnen somatisch am nächsten verwandten Typen der
-Säugetiere, durch fortgesetzte Inzucht ver<span class="pagenum"><a name="Seite_155" id="Seite_155">[S. 155]</a></span>einzelter Gruppen in
-räumlich gesonderten Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung
-seines Sprachvermögens ermöglichte dem Menschen indes den Übergang
-vom Zustande der geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten
-sehen, der Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser
-schützenden, organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde
-oder des <em class="gesperrt">Stammes</em>.<a name="FNAnker_322_322" id="FNAnker_322_322"></a><a href="#Fussnote_322_322" class="fnanchor">[322]</a> Auch durch den Druck der äusseren
-Verhältnisse, der auf die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen
-Entwicklung getrieben. So können wir etwa annehmen, dass die eine oder
-die andere Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten
-erwirkt, die ihr vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die
-Bereitung der Waffen nützlich sind. Diese bleiben ihr Eigentum und
-werden als wichtige Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben
-aber ist die Besitzerin anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich
-leichter und besser und wird dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer
-Mitglieder aber wachsen ihre Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit
-sich zu erhalten, zu gedeihen und weiter zu wachsen. Die grössere
-Genossenschaft ist kräftiger als die kleine, sie unterdrückt diese oder
-nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf irgend eine andere Art der
-natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich aus den vielen kleinen,
-wenige grössere Horden, die nun in den Stamm übergehen.<a name="FNAnker_323_323" id="FNAnker_323_323"></a><a href="#Fussnote_323_323" class="fnanchor">[323]</a></p>
-
-<p>Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme musste in
-einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit ihrer
-Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das
-Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört
-ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme
-eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem
-Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder
-vielmehr die <em class="gesperrt">Einheit des Blutes</em> in ganz wörtlichem Sinne
-ist, welches dasjenige begründet, was wir <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em>
-oder ge<span class="pagenum"><a name="Seite_156" id="Seite_156">[S. 156]</a></span>nauer, von der alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend,
-die Blutsverwandtschaft nennen, und dass diese Gleichheit des
-wesentlichsten Stoffes in der Mutter und nur in dieser ihre Quelle
-habe. Alle sonach, die, in welcher Generation immer, von derselben
-Urmutter stammten, natürlich stets nur in mütterlicher Linie gerechnet,
-waren im Besitze ein und desselben Blutes; sie waren alle Blutgenossen,
-im wirklichen Sinne „blutsverwandt“.</p>
-
-<p><em class="gesperrt">Lippert</em>, welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,<a name="FNAnker_324_324" id="FNAnker_324_324"></a><a href="#Fussnote_324_324" class="fnanchor">[324]</a>
-so sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender
-Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich
-übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,<a name="FNAnker_325_325" id="FNAnker_325_325"></a><a href="#Fussnote_325_325" class="fnanchor">[325]</a> weist zu
-deren Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete
-Sitte der „Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben
-sei, darauf bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes
-auf. Brüder sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut
-fliesst, und echte Verwandte sind <i>consanguinei</i>. Nicht Redensarten
-drehten sich den Alten darum; sie nahmen es genau und bewiesen das
-durch Thaten. Wenn ein Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so
-können auch Wildfremde Brüder werden &mdash; durch Blutmischung. Läge dieser
-seltsame Gedanke nicht in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es
-undenkbar, dass derselbe Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft
-in allen Teilen der Erde, deren Bevölkerung kaum je in irgend eine Art
-gegenseitiger Berührung kommen konnte, Verbreitung gefunden hätte.“
-Nirgends aber ist diese Sitte vielleicht fester eingewurzelt als in
-Afrika, was, um es vorneweg zu bemerken, an sich nicht ohne Bedeutung
-ist. Noch in der Gegenwart wird bei den Schwarzen jenes Erdteiles die
-Blutbrüderschaft für ein Unterpfand des freundlichen und friedlichen
-Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen wir uns einander bei, im
-Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der Wahlspruch der
-Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-<span class="pagenum"><a name="Seite_157" id="Seite_157">[S. 157]</a></span>Juru des Niamniamlandes,
-wo <em class="gesperrt">Georg Schweinfurth</em> zum ersten Male Zeuge dieser Sitte
-wurde, die er eine barbarische nennt.<a name="FNAnker_326_326" id="FNAnker_326_326"></a><a href="#Fussnote_326_326" class="fnanchor">[326]</a> Zu solchen Schutz- und
-Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch <em class="gesperrt">Stanley</em>
-auf seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen
-Brauch, welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer
-<em class="gesperrt">Pocock</em> unterwerfen mussten. Ja <em class="gesperrt">Stanley</em> selbst trank
-Blutbrüderschaft mit dem gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer
-<em class="gesperrt">Mirambo</em>, dem „Mars von Afrika“. Nachdem <em class="gesperrt">Manwa Sera</em>, der
-eingeborene Führer der <em class="gesperrt">Stanley</em>schen Expedition beide einander
-gegenüber hatte niedersetzen lassen, machte er in ihre rechten Beine
-einen kleinen Einschnitt, aus dem er das Blut entnahm, und indem er
-dies unter ihnen austauschte, rief er laut aus: „Wenn einer von euch
-beiden diese jetzt zwischen euch geschlossene Brüderschaft bricht,
-so möge der Löwe ihn verschlingen, die Schlange ihn vergiften, möge
-Bitterkeit in seiner Nahrung sein, mögen seine Freunde ihn verlassen,
-möge seine Flinte in seinen Händen zerspringen und ihn verwunden
-und alles Böse ihm widerfahren, bis dass er stirbt.“<a name="FNAnker_327_327" id="FNAnker_327_327"></a><a href="#Fussnote_327_327" class="fnanchor">[327]</a> Darauf
-wurden zwischen den neuen Brüdern Geschenke ausgetauscht. In Rubunga,
-bemerkt <em class="gesperrt">Stanley</em>, ist das Blutbrüderschaftschliessen eine
-viehisch-kannibalische Zeremonie, die aber doch sehr eifrig begehrt
-wird, sei es nun um den Blutdurst zu befriedigen, oder weil damit
-ein Austausch von Geschenken verbunden ist, bei dem die Rubungaleute
-notwendigerweise den grössten Vorteil hatten. Nachdem ein Einschnitt
-in jeden der beiden Arme gemacht war, beugten beide Brüder ihre Köpfe
-nieder und man konnte bemerken, wie der Eingeborne mit der grössten
-Gier das Blut einsog; es dürfte aber schwer zu entscheiden sein, ob ihn
-Blutliebe oder ein Übermass der Freundschaft dazu veranlasste.<a name="FNAnker_328_328" id="FNAnker_328_328"></a><a href="#Fussnote_328_328" class="fnanchor">[328]</a> Die
-Entscheidung kann indes nicht schwer fallen. Manche Schwarze ersetzen
-nämlich beim Trinken<span class="pagenum"><a name="Seite_158" id="Seite_158">[S. 158]</a></span> der Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es
-ist also nicht Blut<em class="gesperrt">durst</em>, sondern lediglich die Vorstellung des
-an die Zeremonie sich knüpfenden neuen Verwandtschaftsbandes Anlass
-der seltsamen Sitte. Es wird in solchem Falle auf die Milch die Rolle
-übertragen, welche ältere Vorstellungen dem Blute beimassen.<a name="FNAnker_329_329" id="FNAnker_329_329"></a><a href="#Fussnote_329_329" class="fnanchor">[329]</a></p>
-
-<p>An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste
-Verwandtschaft der Menschen unter einander begründe, war in dieser
-Verwandtschaft eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere
-Abstufung denkbar; jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher
-Ableitung immer, dasselbe Blut; den ganzen Stamm umschloss ein
-und dasselbe Verwandtschaftsband, und nur die <em class="gesperrt">Unterschiede
-der Altersstufen</em> konnten sich geltend machen. Denn wer nicht
-stammfremd war, der gehörte zur Geschlechtsgenossenschaft, und weil es
-darin nur <em class="gesperrt">ein</em> Blut gab, so war auch jeder dem ersten wie dem
-letzten derselben in <em class="gesperrt">gleicher</em> Weise verwandt oder, wenngleich
-mit einem Fremdworte, richtiger ausgedrückt: <em class="gesperrt">konsanguin</em>,
-„gleichen Blutes“, „ebenblütig“ möchte ich sagen. Noch heute stehen
-manche Völker auf dieser Stufe der Anschauung, wie namentlich
-des Amerikaners <em class="gesperrt">Lewis H. Morgans</em> grosse Arbeit<a name="FNAnker_330_330" id="FNAnker_330_330"></a><a href="#Fussnote_330_330" class="fnanchor">[330]</a> ganz
-unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen Anlass gehabt,
-Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeits<em class="gesperrt">graden</em> d. h. von
-Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln. Was innerhalb
-derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft unterscheidbar
-war, das waren bloss die Generationsstufen, und so entstand, im
-Gegensatze<span class="pagenum"><a name="Seite_159" id="Seite_159">[S. 159]</a></span> zu der in unserer Kulturwelt üblichen beschreibenden, die
-<em class="gesperrt">klassifikatorische</em> Ebenblütigkeitsbezeichnung. Mit Unrecht wird
-dieselbe als jene eines <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em>systemes aufgefasst.
-Die Wahrheit ist, dass es auf der Stufe <em class="gesperrt">dieser</em> Bezeichnungen
-den Begriff der Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht giebt. Die
-Namen, mit denen wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater, Mutter,
-Kind u. s. f. übersetzen, hatten ursprünglich gewiss keinen solchen
-Sinn, sondern bezeichneten lediglich die Generationsstufen innerhalb
-der allgemeinen und gleichen Ebenblütigkeit.<a name="FNAnker_331_331" id="FNAnker_331_331"></a><a href="#Fussnote_331_331" class="fnanchor">[331]</a> So nennt der
-Mortlockinsulaner einen Bruder oder Schwester <i>Pui</i> (<i>Puim</i>, <i>Puin</i> u.
-s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen für seinen Puin, wenn die
-Mutter des letzteren von demselben Blute war, wie seine eigene. Durch
-<i>Puipui</i> bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis selbst und dann
-die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher Seite. Die
-Verwandten von väterlicher Seite gehören nicht zu dem Puipui. Letzteres
-entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche Basis,
-von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren Ursprung
-nehmen.<a name="FNAnker_332_332" id="FNAnker_332_332"></a><a href="#Fussnote_332_332" class="fnanchor">[332]</a></p>
-
-<p>Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und
-fast identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf
-Abstufungen: Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel.
-Die Bezeichnungen Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind
-dort unbekannt. Es gelten aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade
-nicht bloss für diejenigen Verwandten, für die sie bei uns gelten,
-sondern für ganze Klassen von Personen. Alle Geschwister von Egos
-Grosseltern oder deren Vorfahren sind ebenfalls Egos Grosseltern.
-Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine Eltern, also die Brüder
-seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die Schwestern
-seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder seiner
-Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren Nachkommen
-seiner Kinder,<span class="pagenum"><a name="Seite_160" id="Seite_160">[S. 160]</a></span> ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind Egos Enkel.
-Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister, ebenso deren
-Kinder <i>in infinitum</i>. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders von
-Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos
-Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.<a name="FNAnker_333_333" id="FNAnker_333_333"></a><a href="#Fussnote_333_333" class="fnanchor">[333]</a> Diese
-Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache
-zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in
-Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden.
-So heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der
-ältere Bruder <i>Kaikuaana</i>, der jüngere <i>Kaikaina</i>, die Schwester
-<i>Kaikuwahina</i>. Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder
-<i>Kaikunana</i>, die ältere Schwester dagegen <i>Kaikuaana</i>, und die jüngere
-<i>Kaikana</i>.<a name="FNAnker_334_334" id="FNAnker_334_334"></a><a href="#Fussnote_334_334" class="fnanchor">[334]</a></p>
-
-<p>Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der <em class="gesperrt">Hova</em> auf
-Madagaskar. Die Wörter für Vater: <i>Ray</i>, und Mutter: <i>Rény</i> haben
-eine sehr weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen
-Eltern, sondern auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie
-für Oheim und Muhme und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es
-giebt demzufolge im Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem
-„Onkel“ und „Tante“ entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester,
-Mutterbruder, Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass
-Sonderbezeichnungen für „Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden
-sind; diese heissen sämtlich <i>Zánaka</i> d. i. „Kinder“ und werden zur
-genaueren Bestimmung in Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters
-oder der Mutter unterschieden. <i>Ray</i>, Vater, scheint im Madagassischen
-nicht, wie in vielen semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer,
-Macher oder Verfertiger einer Sache gebraucht zu werden, sondern im
-weiteren Sinne jeden Älteren oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl
-aber nimmt <i>Rény</i>, Mutter, häufig die Bedeutung „Urheberin einer
-Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für unser Wort „Eltern“ ist nicht
-vorhanden. Die Zusammensetzung <i>Ray-aman-drény</i> d. i. „Vater und
-Mutter zusammen<span class="pagenum"><a name="Seite_161" id="Seite_161">[S. 161]</a></span>“ wird für alle Höherstehenden, Älteren oder Gönner
-beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort <i>Zánaka</i> dient aber auch als
-Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen, gerade wie <i>Ray</i> und
-<i>Rény</i> für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“ und „Schwester“
-finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere Sprache nicht
-besitzt; <i>Rahalaky</i> bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“, <i>Anadahy</i>
-„Bruder einer Schwester“, <i>Rahavany</i> „Schwester eines Bruders“ und
-<i>Anabavy</i> endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter
-werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls
-keine Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen
-Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen
-wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus
-diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die
-Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder
-einer Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat
-man die Bezeichnung <i>Afy</i> oder <i>Zafy</i>, die man auch für „Nachkommen“
-im weiteren Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter
-sind den unserigen fast gleichbedeutend: <i>Raibé</i> (<i>Be</i>=gross) und
-<i>Renibé</i>. Es scheint jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher
-hinaufreichende Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden
-sämtlich mit dem allgemeinen Ausdrucke <i>Razana</i> d. i. „Vorfahren“
-bezeichnet.<a name="FNAnker_335_335" id="FNAnker_335_335"></a><a href="#Fussnote_335_335" class="fnanchor">[335]</a></p>
-
-<p>Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem
-Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches
-einfach die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen
-bezeichnet und worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet,
-der noch bestimmt wird. Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus
-den Augen zu verlieren. Das klassifikatorische System, welches die
-Geschlechtsfolgen gruppenweise in den Bezeichnungen zusammenfasst,
-strebt dagegen dahin, die vermeintliche Einheit des Geschlechts
-festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft zusammenzuhalten und zu
-verengen, indem sie die nach unseren Begriffen entfernten Grade auf
-nähere zurückführt und unsere<span class="pagenum"><a name="Seite_162" id="Seite_162">[S. 162]</a></span> Seitenverwandten immer wieder in die
-direkte Linie der auf- und absteigenden Geschlechtsfolge hineinzieht.
-Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der Mutter Vater genannt, sein
-Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und dessen Sohn zum eigenen
-Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme heisst Mutter, ob väterlicher-
-oder mütterlicherseits, während der Oheim, als Bruder des Vaters,
-die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-Insulanern heisst
-auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob mütterlicher- oder
-väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den Tamulen die
-mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme. Es finden
-sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den Delawaren
-oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern nur
-Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den
-Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche
-Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger
-kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung
-der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich,
-wie z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch
-bei den Magyaren, welche sehr genau den „<i>Batya</i>“, den älteren Bruder,
-vom <i>Öcs</i> oder <i>Öcse</i>, dem jüngeren Bruder, sowie die <i>Néne</i>, ältere
-Schwester, von der <i>Hug</i>, der jüngeren Schwester, unterscheiden,
-während bei uns die Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im
-allgemeinen sind bei den Indianern alle Nachkommen desselben Paares
-<i>Consanguinei</i> d. h. Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden
-unter besonderen Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der
-geraden Linie auf. Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern
-zu einander; die Kinder der Schwestern sind ebenfalls Brüder und
-Schwestern zu einander; die Kinder der Schwestern und Brüder stehen
-aber in entfernter Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der
-Mutter Brüder und die Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen
-die Bezeichnung Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte
-sind dem Manne Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem
-Weibe Kinder des Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist<span class="pagenum"><a name="Seite_163" id="Seite_163">[S. 163]</a></span>
-wechselseitig. In der Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter,
-Urgrossvater, Urgrossmutter, Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als
-„Ahn“. Dann Vater, Mutter, Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin,
-Ururenkel, Ururenkelin, älterer Bruder von Mannesseite, ältere
-Schwester von Mannesseite, jüngerer Bruder, jüngere Schwester, Bruder,
-Schwester.</p>
-
-<p>Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen
-Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern Richtung
-schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat, als „wir“
-in die Mitte stellen wollen, so haben, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> sehr
-richtig bemerkt, die verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne
-nur bedeutet: die Ältesten, die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren
-oder Kleinen, die Kleinsten. Alle auf unserer Geschlechtsstufe
-Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen, sind die „Brüder“. Solches
-sind aber immer die Mitglieder derselben Geschlechtsstufe, alle
-Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich die übrigen
-Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der Geschlechtsstufe,
-auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich die einzigen
-natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach Gleichgestellten
-in der Geschlechtsgenossenschaft genügend gekennzeichnet, und unter
-den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass die Redenden ihre
-gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse wählen.<a name="FNAnker_336_336" id="FNAnker_336_336"></a><a href="#Fussnote_336_336" class="fnanchor">[336]</a>
-<em class="gesperrt">Lippert</em> befindet sich in dieser seiner Auffassung des
-klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit <em class="gesperrt">Karl
-Kautsky</em>, welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass
-dasselbe gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es
-nicht auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es
-hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm
-bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung,
-sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der
-Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere
-zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen
-Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens<span class="pagenum"><a name="Seite_164" id="Seite_164">[S. 164]</a></span> bezeichnete.<a name="FNAnker_337_337" id="FNAnker_337_337"></a><a href="#Fussnote_337_337" class="fnanchor">[337]</a>
-So bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere
-Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als
-wie sie allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit <em class="gesperrt">diese</em>
-jeweilig die jüngsten und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss,
-kann sich der Verkehr immer nur innerhalb weniger der nächstliegenden
-Generationsschichten bewegt haben. Innerhalb dieser Schichten und in
-der Geschlechtsgenossenschaft verkehrte der Mann mit mehreren Weibern,
-das Weib mit mehreren Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende
-Rudimente bis in späte geschichtliche Zeiten erhalten, aus denen
-hervorgeht, dass diese Übung einst als ein Rechtszustand aufgefasst
-wurde.<a name="FNAnker_338_338" id="FNAnker_338_338"></a><a href="#Fussnote_338_338" class="fnanchor">[338]</a></p>
-
-<p>Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der
-jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>,
-und es verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in
-der Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt
-unser Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter
-und Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen
-Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester der
-Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders der
-Frau, und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein bestimmtes
-Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das leibliche Band
-zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht bezeichnet wird,
-folgt keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht erkannt oder anerkannt
-wird.“<a name="FNAnker_339_339" id="FNAnker_339_339"></a><a href="#Fussnote_339_339" class="fnanchor">[339]</a> Bis dahin kann man dem Autor folgen, da sich in der That
-aus dem Mangel sprachlicher Ausdrücke nicht mit Sicherheit auf die
-gänzliche Abwesenheit der entsprechenden Begriffe schliessen lässt.
-Kein vorurteilslos denkender Forscher vermag ihm aber zuzustimmen, wenn
-er sagt: „Statt der empörenden Annahme beizupflichten, welche darin
-einen Rückstand urzeitlicher Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir
-lieber auf jede Erklärung verzichten.“<a name="FNAnker_340_340" id="FNAnker_340_340"></a><a href="#Fussnote_340_340" class="fnanchor">[340]</a> Dass dieses Zurschautragen
-sittlicher Ent<span class="pagenum"><a name="Seite_165" id="Seite_165">[S. 165]</a></span>rüstung nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise
-sein kann, bedarf keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine
-„empörenden“ Annahmen, wird durch nichts empört, durch nichts
-begeistert; sie sucht nach Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie
-dieselbe findet. Die Wahrheit ist aber an sich weder gut noch böse,
-weder schön noch hässlich, weder sittlich noch unsittlich, sondern
-nichts als wahr. Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> ist indes im Besitze einer in
-seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung: „Die in Rede stehenden
-Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig oder unverständlich zu
-sein“ &mdash; (dies sind sie auch uns nicht) &mdash; „sobald dieselben aus ihren
-Grundgedanken und Zwecken erklärt und durch die gesellschaftlichen
-Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit beleuchtet werden.“ Sehr
-richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“ und die „gesellschaftlichen
-Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> aber in
-folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu Grunde zu legen,
-das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit aller Glieder
-der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu befestigen,
-die letzteren in der Ehrfurcht und im Gehorsam gegen das Alter
-zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung in
-Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater und
-Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf die
-Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer
-Sippe in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige
-sich als nächste Blutsverwandten betrachteten.“<a name="FNAnker_341_341" id="FNAnker_341_341"></a><a href="#Fussnote_341_341" class="fnanchor">[341]</a> Man sieht,
-in seinem Eifer gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der
-Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als
-Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise.
-Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser
-unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit
-und Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere
-Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei
-den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes
-ausgedehnt, und dies belehrt uns<span class="pagenum"><a name="Seite_166" id="Seite_166">[S. 166]</a></span> nach Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> deutlich,
-„dass das so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb
-der Clanschaft zu keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des
-Staatenbundes, nämlich zur Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung
-der Autorität und zur Stärkung des Stammesbewusstseins.“ Dass man,
-wenn z. B. die Onondaga „die Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen,
-damit die Stämme nach ihrem Alter einfach als ältere und jüngere
-bezeichnen wollte, wie sie es in der That auch waren, &mdash; daran scheint
-Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> gar nicht gedacht zu haben. Ganz Köstliches
-leistet er aber in folgendem: „Aus der instinktiven Bereitwilligkeit,
-mit welcher der einzelne Naturmensch auf alle Sonderinteressen
-verzichtet und in der Familie oder Sippe aufgeht“, &mdash; (also doch!)
-&mdash; „wird niemand folgern wollen, das individuelle Bewusstsein sei in
-der Urzeit vom Kollektivbewusstsein nicht“ &mdash; &mdash; „geschieden gewesen;
-ebenso wenig kann durch die sprachliche und thatsächliche Verschmelzung
-mehrerer Familien zu einer einzigen die begriffliche Abwesenheit der
-Einzelfamilie glaubhaft gemacht werden.“<a name="FNAnker_342_342" id="FNAnker_342_342"></a><a href="#Fussnote_342_342" class="fnanchor">[342]</a> Was hierunter sich zu
-denken sei, ist nicht recht verständlich. Unter Verschmelzung versteht
-man doch ein Einswerden derart, dass die einzelnen Bestandteile als
-solche aufhören erkennbar zu sein. Hat nun eine solche Verschmelzung
-thatsächlich stattgefunden, wie sollte und könnte sich in der
-Geschlechtsgenossenschaft die Einzelfamilie erkennen, wie könnte der
-Begriff einer solchen vorhanden sein? Der Leser mag nach dem Gesagten
-entscheiden, ob den Ausführungen Dr. <em class="gesperrt">Schneiders</em> und seiner
-Anhänger auch nur die geringste Spur von Wahrscheinlichkeit innewohne.</p>
-
-<p>Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die
-Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu
-wollen. Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen
-Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die
-Rede sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte
-Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets
-von der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte,
-herrschen musste, so<span class="pagenum"><a name="Seite_167" id="Seite_167">[S. 167]</a></span> lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft
-kam. Deswegen kann ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und
-vorsichtigen <em class="gesperrt">Edward Tylor</em> Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei
-den rohesten Völkern, vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder
-Elend verkommen sind, finden wir eine Vorstellung von der sittlichen
-Bedeutung des Familienlebens.“<a name="FNAnker_343_343" id="FNAnker_343_343"></a><a href="#Fussnote_343_343" class="fnanchor">[343]</a> Diese Voraussetzung bricht
-zusammen, sobald man die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur
-hinwegräumt, wie sogar noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu
-thun gestatten. Die Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch
-nicht vorhanden ist, es auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen
-Bedeutung geben kann.</p>
-
-<p>In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch
-alle Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des
-Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen
-allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht
-feststellen, das Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der
-Mutter ganz allein. Freilich der römische Rechtssatz: <i>mater semper
-certa est, etiamsi vulgo conceperit, pater vero is tantum, quem
-nuptiae demonstrant</i>, konnte damals noch keine Geltung haben, und
-es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus abzuleiten, dass man den
-Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der Begriff der Treue noch
-gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass die Unsicherheit
-der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte, thatsächlich
-vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie <em class="gesperrt">Post</em> und
-<em class="gesperrt">Wilken</em>, meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde
-Beziehung zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das
-Kind, keiner bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,<a name="FNAnker_344_344" id="FNAnker_344_344"></a><a href="#Fussnote_344_344" class="fnanchor">[344]</a>
-von der es einen Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter
-nicht näher verwandt galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder
-wenigstens<span class="pagenum"><a name="Seite_168" id="Seite_168">[S. 168]</a></span> einer Klasse von andern Stammgenossen,<a name="FNAnker_345_345" id="FNAnker_345_345"></a><a href="#Fussnote_345_345" class="fnanchor">[345]</a> so kann doch
-dieser Zustand begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt
-sich hören, dass bei den indischen Naïr kein Sohn seinen <em class="gesperrt">Vater</em>,
-kein Vater seinen Sohn kennt; das von der Natur um <em class="gesperrt">Mutter</em> und
-<em class="gesperrt">Kind</em> geschlungene Band musste jedenfalls sehr bald seine Rechte
-geltend machen, und diese Naturwahl trug dazu bei, dasselbe immer
-inniger und fester zu gestalten. Alle Beispiele rascher Entfremdung
-zwischen Mutter und Kind, womit die moderne Völkerkunde uns versieht,
-betreffen auch stets nur den ohnehin überall von der Familie sich
-frühzeitig ablösenden <em class="gesperrt">Sohn</em>, niemals die <em class="gesperrt">Tochter</em>, welche
-bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos bei der Mutter bleibt, ein
-Verhältnis, für das man sich in der ganzen übrigen Welt der Lebewesen
-vergeblich nach einem Beispiele umsieht. Aber auch beim männlichen
-Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen in die Horde nicht
-allzurasch vor sich gehen.</p>
-
-<p>Nichts in der That, bemerkt <em class="gesperrt">Lippert</em>, ist hilfloser als das
-neugeborene Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf
-es seiner Mutter zur Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes
-Verhältnis zwischen Kind und Mutter begründet. Auch lange nach der
-Entwöhnung bleibt selbst den Kindern in unseren Zivilisationskreisen
-die Milch der wichtigste und hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung.
-Wir ersetzen diesen Mangel durch Kuhmilch; den Völkern, welche keine
-milchspendenden Haustiere besitzen, wie z. B. die Amerikaner und
-die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich dieses Surrogat, und
-zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes Mittel, als das
-der möglichsten Erstreckung der natürlichen Ernährungsweise und ein
-entsprechendes Hinausschieben der Zeit des Überganges. Damit trifft
-zusammen, dass die Ernährung aus dem mütterlichen Busen für die Sitte
-und Lebensweise der Urzeit wie der Unkultur zugleich die leichteste,
-bequemste ist. Aus diesem Grunde erstreckt sich die Zeit des Nährens
-bei allen Völkern niederer Kultur auf ungewöhnlich grosse Zeiträume.
-Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr sind nichts<span class="pagenum"><a name="Seite_169" id="Seite_169">[S. 169]</a></span> Seltenes,<a name="FNAnker_346_346" id="FNAnker_346_346"></a><a href="#Fussnote_346_346" class="fnanchor">[346]</a>
-und es giebt Völker, bei welchen halb herangewachsene Buben ihre
-Spiele unterbrechen, um nach der Mutterbrust zu verlangen, welche
-manche von ihnen schon mit der glimmenden Zigarre vertauschen.
-<em class="gesperrt">Lippert</em> glaubt nun, dass alle Völker einmal durch die Schule
-der langen Nährfrist gegangen, weil eben die Erfindung der besten
-Ersatznahrung erst ein spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit
-der letzteren Behauptung auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht
-der ausschliessliche Grund der beregten Sitte sein, denn bekanntlich
-beschränkt sich die Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche
-die Säugezeit ungebührlich lange ausdehnen, durchaus nicht auf die
-mütterliche Milch, sondern es werden dem Säuglinge schon frühzeitig
-andere Stoffe zugeführt. Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit
-und Koljuschen ihre Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines
-Seetieres, und die Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können,
-verzehren mit ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen
-vom Walross,<a name="FNAnker_347_347" id="FNAnker_347_347"></a><a href="#Fussnote_347_347" class="fnanchor">[347]</a> während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig
-mit dem Essen von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn
-sie nicht gerade am mütterlichen Busen saugen.<a name="FNAnker_348_348" id="FNAnker_348_348"></a><a href="#Fussnote_348_348" class="fnanchor">[348]</a> Es ist also bei
-den Urvölkern, wie Dr. <em class="gesperrt">Ploss</em> mit grösserer Wahrscheinlichkeit
-annimmt, die Bequemlichkeit, die Einfachheit und Billigkeit dieser
-Ernährungsweise, dann die Gewohnheit, und endlich auch die Fähigkeit,
-jahrelang ohne Nachteil stillen zu können, massgebend.<a name="FNAnker_349_349" id="FNAnker_349_349"></a><a href="#Fussnote_349_349" class="fnanchor">[349]</a></p>
-
-<p>Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden
-ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben,
-dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch
-des Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte
-die Mutterliebe im Kinde die<span class="pagenum"><a name="Seite_170" id="Seite_170">[S. 170]</a></span> jüngere Frucht der Kindesliebe, der
-Liebe zur Mutter.<a name="FNAnker_350_350" id="FNAnker_350_350"></a><a href="#Fussnote_350_350" class="fnanchor">[350]</a> Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung
-der Art, ist dieses Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer
-als die Liebe der Eltern zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig
-unbekannt; der kulturarme Wilde empfindet es meist nur leise und
-selbst beim Gesitteten vermag es in der Regel an Kraft sich mit der
-elterlichen, besonders der mütterlichen Liebe nicht zu messen.<a name="FNAnker_351_351" id="FNAnker_351_351"></a><a href="#Fussnote_351_351" class="fnanchor">[351]</a>
-Immerhin dürfen wir erwarten, dass in den Zeiten der Muttergruppe
-die Kinder der nämlichen Mutter für längere Dauer eine der Art der
-Zusammengehörigkeit sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter bildeten
-und dass die Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten, wenn
-die Söhne der Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen
-war der Einfluss jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das
-Verhältnis von Mann und Frau, sowie auf dessen Dauer <em class="gesperrt">nicht</em>
-günstig. Darin muss man <em class="gesperrt">Lippert</em> beistimmen, nicht aber in
-seiner Begründung der beobachteten Thatsachen. Ihm zufolge gebietet
-nämlich ein physiologisches Gesetz für die ganze Dauer der Muttersorge
-strenge Entsagung, wodurch der Mann sich vollständig vereinsamt sah
-und der Bund durch Trennung der beiden Erzeuger wieder gesprengt war.
-Frühzeitig soll die Erfahrung dieses Gesetz der Enthaltsamkeit gelehrt
-haben, welches gar bald auch zur menschlichen Satzung ward, auf deren
-Übertretung ein schwerer Fluch lastete. Starb gar das Kind während der
-üblichen langen Säugeperiode, so erweckte dies die Vermutung, dass die
-Frau die Gemeinschaft des Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe.
-Das Entsagungsopfer, welches für die Existenz des Kindes gebracht
-wurde, zerstörte aber für die ferneren Zeiten der Urgeschichte die
-Möglichkeit einer dauernden und einpaarigen Ehe.</p>
-
-<p>So legt, anschliessend an <em class="gesperrt">Lubbock</em>, der geistvolle <em class="gesperrt">Lippert</em>
-den Sachverhalt dar.<a name="FNAnker_352_352" id="FNAnker_352_352"></a><a href="#Fussnote_352_352" class="fnanchor">[352]</a> Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen
-Völkern der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange unter<span class="pagenum"><a name="Seite_171" id="Seite_171">[S. 171]</a></span>sagt ist,
-als sie ihr Kind säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht
-allgemeine Gültigkeit. Bei den marokkanischen Arabern z. B. pflegen
-die Mütter ihre Kinder zwei Jahre lang zu nähren und während dieser
-Zeit leben sie zumeist allein; doch ist es ihrem Manne nach Ablauf
-von drei Perioden gestattet, sie wieder zu besuchen und mit ihnen
-Umgang zu pflegen.<a name="FNAnker_353_353" id="FNAnker_353_353"></a><a href="#Fussnote_353_353" class="fnanchor">[353]</a> Ferner ist es wohl eine durchaus <em class="gesperrt">irrige</em>
-Voraussetzung, dass Entsagung ein physiologisches Gesetz und vollends,
-dass sie zur Erhaltung des Kindes notwendig sei. Vielmehr ist in der
-überlangen, sich nicht selten auf vier bis fünf, ja mitunter bis zu
-zehn und zwölf Jahren erstreckenden Nährfrist eine der <em class="gesperrt">Ursachen der
-übergrossen Kindersterblichkeit</em> zu suchen, während sie zugleich
-eine frühzeitig eintretende Hinfälligkeit und Abgelebtheit der Mutter
-nach sich zieht. Man kann also nur so viel sagen, dass unter günstigen
-Verhältnissen die kräftigen Mütter wilder und halbwilder Völker ihren
-Kindern eine nach unseren Begriffen ungemein lange Zeit die Milch
-ihrer Brust als fast ausschliessliche Nahrung darreichen können,
-ohne dass sie selbst oder ihre Sprösslinge dadurch besondern Schaden
-erleiden. Allerdings beobachtet man auch vielfach, dass wilde Mütter
-durch ein mehrere Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig welken und
-altern.<a name="FNAnker_354_354" id="FNAnker_354_354"></a><a href="#Fussnote_354_354" class="fnanchor">[354]</a> Von einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine Rede.
-Es ist vielmehr die blosse <em class="gesperrt">Furcht vor der Geburt</em>, welche die
-Weiber so lange stillen lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der
-Schwangerschaft zu entgehen, denn in der That sind sie in der Lage,
-während des Säugens geschlechtlich zu geniessen unter verringerter
-Gefahr des Empfangens. Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den
-Serben stillt die Mutter so lange, als sie nicht von neuem schwanger
-wird, ein Beweis, dass sie also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss
-sich nicht versagt. Alle glauben aber, dass sie nicht schwanger werden
-könnten, so lange sie säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich
-oft irren.<a name="FNAnker_355_355" id="FNAnker_355_355"></a><a href="#Fussnote_355_355" class="fnanchor">[355]</a> Wenn die Arawakenfrauen<span class="pagenum"><a name="Seite_172" id="Seite_172">[S. 172]</a></span> die Kinder mehrere Jahre
-fortstillen, bis das nächste Kind da ist, so ist damit gleichfalls
-ausgesprochen, dass das Säugen die Empfängnis nicht hindert; auch
-bei den Negerinnen in Altkalabar dauert das Säugen bis zu einigen
-Monaten in die nächste Schwangerschaft hinein, es hat also während
-desselben Befruchtung stattgefunden. Im allgemeinen darf man aber
-wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen Schwangerschaft durch eine
-lange Säugeperiode verringert werde, ja bei einigen Frauen ist die
-Meinung verbreitet, dadurch gänzliche Unfruchtbarkeit herbeiführen zu
-können; wenn auch nicht diese, eine Verringerung der Kinderzahl hat sie
-jedenfalls zur Folge, denn es tritt durch lang fortgesetztes Säugen
-Atrophie des Uterus ein.<a name="FNAnker_356_356" id="FNAnker_356_356"></a><a href="#Fussnote_356_356" class="fnanchor">[356]</a> Dr. <em class="gesperrt">Ploss</em>, der diesen Fragen
-jahrelanges Studium gewidmet hat, hält den thatsächlich unrichtigen
-Gedanken, dass Ausübung der Begattung der Säugenden oder dem Säuglinge
-schaden könne, für einen den wilden Völkern allzu ferne liegenden; ich
-glaube mit Recht, denn es lag sicher nicht im Wesen des gedankenarmen
-Urmenschen, das Wohl des kommenden Geschlechtes fürsorgend durch
-sein eigenes zu erkaufen. Wie der Zweck der Natur mit dem Erscheinen
-des Kindes erreicht ist und dieselbe sich nicht weiter um die Eltern
-bekümmert, welche sie oft grausam ihrem Schicksale überlässt, so lebt
-als wirksames Gegengewicht in jedes Menschen Brust der egoistische
-Erhaltungstrieb, der zuvörderst auf das eigene Wohl bedacht ist. Die
-lange Säugezeit auf niedrigen Gesittungsstufen bedeutet also nicht
-nur <em class="gesperrt">kein</em> Entsagungsopfer des Weibes, sondern vielmehr das
-gerade <em class="gesperrt">Gegenteil</em>, nämlich das Streben, den Geschlechtsgenuss
-sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung seiner Folgen. Doch soll
-nicht geleugnet werden, dass in der That Enthaltsamkeit während
-der Stillungsperiode vielfach auf niederen Stufen geübt wird; nur
-liegen ihr nicht die von <em class="gesperrt">Lippert</em> vermuteten Gefühle zu
-Grunde. Vielmehr darf man wohl mit Dr. <em class="gesperrt">Ploss</em> annehmen, dass
-nach allgemeiner Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie
-<em class="gesperrt">überhaupt</em> in einer geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist,
-als im Ausnahmezustand befindlich gilt, der<span class="pagenum"><a name="Seite_173" id="Seite_173">[S. 173]</a></span> für <em class="gesperrt">andere</em> dann
-eine gewisse Gefahr darbietet, wenn sie sich mit der darin Befindlichen
-in zu nahe Berührung einlassen.<a name="FNAnker_357_357" id="FNAnker_357_357"></a><a href="#Fussnote_357_357" class="fnanchor">[357]</a> Die Enthaltsamkeit geht also
-nicht vom Weibe, sondern vom Manne aus, und was diesen zurückhält, ist
-gemeine Furcht. Zu Gunsten dieser Ansicht spricht, dass bei den meisten
-Wilden und Halbwilden das Weib während der Katamenien als „unrein“ gilt
-und eine unerschöpfliche Liste von Vorurteilen und darauf gegründeten
-Sitten diese Momente des Geschlechtslebens in den dunkelsten Zeiten
-umgab und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene Europäer ächtet das Weib
-weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger oder gar Wöchnerin ist.
-<em class="gesperrt">Mantegazza</em> erzählt von einem seiner Bekannten, welcher seine
-eigene Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der ersten Woche nach
-ihrer Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben war sie von neuem
-in der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie einem zweiten Kinde
-das Leben.<a name="FNAnker_358_358" id="FNAnker_358_358"></a><a href="#Fussnote_358_358" class="fnanchor">[358]</a></p>
-
-<p>Ich muss mich also von <em class="gesperrt">Lippert</em> etwas trennen in der Deutung der
-urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf
-die Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen
-Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen,
-eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum
-unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung,
-däucht mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch
-<em class="gesperrt">Lippert</em> sich ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe
-auf ihre Wichtigkeit und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für
-die Mutter zuerst unter allen Umständen eine Last, und war sie auch in
-der Lage, dasselbe selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr
-doch sehr erheblich der Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl.
-Der allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies
-daher das Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte
-ihr desto leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch
-weniger ausgebildet war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens
-im Hinblick auf die Nachkommenschaft ge<span class="pagenum"><a name="Seite_174" id="Seite_174">[S. 174]</a></span>hört wohl erst einer späteren
-Epoche an, wie sie manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So
-betrachten es auf den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als
-eine offenbare Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei
-bis vier Jahre wieder ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre
-Pflicht, sich in derselben offenkundigen Weise zu rächen. <em class="gesperrt">Berthold
-Seemann</em>, welcher 1860 den Vitiarchipel besuchte, erzählt von
-einem Weissen, welcher auf die Frage der Eingebornen nach der Zahl
-seiner Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“ antwortete. „Aber das
-ist ja nicht möglich,“ meinten die Insulaner, „eine Mutter kann kaum
-so viele Kinder erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in jährlichen
-Zwischenräumen zur Welt gekommen und dass dies ein in Europa häufiges
-Vorkommnis sei, fanden die dem Kannibalismus huldigenden Naturkinder
-dies ungemein anstössig und meinten, dies erkläre zur Genüge, warum so
-viele Weisse blosse Knirpse seien.<a name="FNAnker_359_359" id="FNAnker_359_359"></a><a href="#Fussnote_359_359" class="fnanchor">[359]</a> Auf diesen fortgeschritteneren
-Stufen ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar nicht die Folge
-von Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den Chewsuren im Kaukasus
-meldet Dr. <em class="gesperrt">Gustav Radde</em>, selten werde man mehr als drei Kinder
-in einer Familie finden, denn „es ist bei den verheirateten Chewsuren
-eine grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor Ablauf der ersten
-vier Jahre ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im Verlaufe
-von abermals wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die
-Leute meinen, dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das
-jüngere dem älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem
-zwanzigsten Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar
-und das absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.<a name="FNAnker_360_360" id="FNAnker_360_360"></a><a href="#Fussnote_360_360" class="fnanchor">[360]</a>
-Immerhin bleibt <em class="gesperrt">Lipperts</em> Folgerung zu Recht bestehen, dass
-die mit der langen Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende
-Ent<span class="pagenum"><a name="Seite_175" id="Seite_175">[S. 175]</a></span>haltsamkeit den Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge;
-er hätte hinzufügen können: wie jenen der Männer seitens der Frauen.
-Denn spätestens nach der Geburt des Kindes schied der Mann, um seine
-Freuden in den Armen eines andern Weibes zu suchen, die Mutter aber
-blieb während der langen Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem
-geringen Vorrate an Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen
-eignet, ist kaum anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen
-Manne die Probe der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das
-Weib nicht in den Besitz eines einzigen Mannes gab, &mdash; und bis dahin
-war noch ein weiter Weg &mdash; fiel sie leicht in den verschiedenen
-Zeiten ihrer Freiheit Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange
-sie frei für sich in ihrer eigenen Gewalt stand, für niemanden ihre
-Unberührtheit zu wahren.<a name="FNAnker_361_361" id="FNAnker_361_361"></a><a href="#Fussnote_361_361" class="fnanchor">[361]</a> Die wenigen Kinder, welche das Weib
-in langen Zeitabständen gebar, dürften also nur selten vom gleichen
-Vater stammen. Denn der Trieb nach Fortpflanzung verlangt eben so
-heftig nach Wechsel, wie der Trieb nach Erhaltung der Gattung nach
-Dauer in dem Verhältnis von Mann und Weib. So ist also schon in der
-Natur der Zwiespalt zwischen Begierde und Familie gegeben, und nicht
-im Manne kann von Anfang an der Antrieb gelegen sein, sich dem Weibe
-zuzugesellen, um der Versorger ihrer Kinder zu werden.<a name="FNAnker_362_362" id="FNAnker_362_362"></a><a href="#Fussnote_362_362" class="fnanchor">[362]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_293_293" id="Fussnote_293_293"></a><a href="#FNAnker_293_293"><span class="label">[293]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_294_294" id="Fussnote_294_294"></a><a href="#FNAnker_294_294"><span class="label">[294]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 73.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_295_295" id="Fussnote_295_295"></a><a href="#FNAnker_295_295"><span class="label">[295]</span></a> A. a. O. S. 76. &mdash; Geschichte der Familie. S. 20. &mdash;
-Ferner: <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken.
-Leipzig u. Prag, 1886. II. Abteilung. S. 3.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_296_296" id="Fussnote_296_296"></a><a href="#FNAnker_296_296"><span class="label">[296]</span></a> <em class="gesperrt">Powell</em>. Unter den Kannibalen von Neubritannien.
-S. 123.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_297_297" id="Fussnote_297_297"></a><a href="#FNAnker_297_297"><span class="label">[297]</span></a> <em class="gesperrt">R. Parkinson</em>. Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse
-und Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_298_298" id="Fussnote_298_298"></a><a href="#FNAnker_298_298"><span class="label">[298]</span></a> Globus. Bd. XIII. S. 230.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_299_299" id="Fussnote_299_299"></a><a href="#FNAnker_299_299"><span class="label">[299]</span></a> Globus. Bd. XLIII. S. 158.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_300_300" id="Fussnote_300_300"></a><a href="#FNAnker_300_300"><span class="label">[300]</span></a> <em class="gesperrt">Richard Oberländer</em>. Australien. Geschichte der
-Entdeckung und Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307&ndash;308.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_301_301" id="Fussnote_301_301"></a><a href="#FNAnker_301_301"><span class="label">[301]</span></a> A. W. <em class="gesperrt">Stirling</em>. <i>The Never, never Land. A ride in
-North Queensland.</i> London, 1884. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_302_302" id="Fussnote_302_302"></a><a href="#FNAnker_302_302"><span class="label">[302]</span></a> Nach <em class="gesperrt">Appun</em>.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_303_303" id="Fussnote_303_303"></a><a href="#FNAnker_303_303"><span class="label">[303]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 138.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_304_304" id="Fussnote_304_304"></a><a href="#FNAnker_304_304"><span class="label">[304]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_305_305" id="Fussnote_305_305"></a><a href="#FNAnker_305_305"><span class="label">[305]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 194.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_306_306" id="Fussnote_306_306"></a><a href="#FNAnker_306_306"><span class="label">[306]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des Menschen. S.
-106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_307_307" id="Fussnote_307_307"></a><a href="#FNAnker_307_307"><span class="label">[307]</span></a> A. a. O. S. 103&ndash;104.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_308_308" id="Fussnote_308_308"></a><a href="#FNAnker_308_308"><span class="label">[308]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 76.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_309_309" id="Fussnote_309_309"></a><a href="#FNAnker_309_309"><span class="label">[309]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_310_310" id="Fussnote_310_310"></a><a href="#FNAnker_310_310"><span class="label">[310]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 138.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_311_311" id="Fussnote_311_311"></a><a href="#FNAnker_311_311"><span class="label">[311]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Lothar Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe und
-ihre Reste im germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_312_312" id="Fussnote_312_312"></a><a href="#FNAnker_312_312"><span class="label">[312]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_313_313" id="Fussnote_313_313"></a><a href="#FNAnker_313_313"><span class="label">[313]</span></a> „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich
-gewagt Professor <em class="gesperrt">Ratzel</em> (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85),
-setzt aber hinzu: doch ist besonders bei nomadisierenden und daher dünn
-wohnenden Naturvölkern der Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen
-hin gleich entwickelt.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_314_314" id="Fussnote_314_314"></a><a href="#FNAnker_314_314"><span class="label">[314]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_315_315" id="Fussnote_315_315"></a><a href="#FNAnker_315_315"><span class="label">[315]</span></a> Ausland. 1862. S. 594.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_316_316" id="Fussnote_316_316"></a><a href="#FNAnker_316_316"><span class="label">[316]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Reise eines Naturforschers um die Welt.
-Stuttgart, 1875. S. 263.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_317_317" id="Fussnote_317_317"></a><a href="#FNAnker_317_317"><span class="label">[317]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. I. S. 96.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_318_318" id="Fussnote_318_318"></a><a href="#FNAnker_318_318"><span class="label">[318]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte in einzelnen
-Hauptstücken. Abt. II. S. 89&ndash;92.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_319_319" id="Fussnote_319_319"></a><a href="#FNAnker_319_319"><span class="label">[319]</span></a> <em class="gesperrt">Wilhelm Radloff</em>. Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd.
-I. S. 287.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_320_320" id="Fussnote_320_320"></a><a href="#FNAnker_320_320"><span class="label">[320]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Reise eines Naturforschers. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_321_321" id="Fussnote_321_321"></a><a href="#FNAnker_321_321"><span class="label">[321]</span></a> <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em>. Die Kulturzüchtung des Menschen
-gegenüber der Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_322_322" id="Fussnote_322_322"></a><a href="#FNAnker_322_322"><span class="label">[322]</span></a> <em class="gesperrt">Wagner</em>. A. a. O. S. 24.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_323_323" id="Fussnote_323_323"></a><a href="#FNAnker_323_323"><span class="label">[323]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des Menschen. S.
-107.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_324_324" id="Fussnote_324_324"></a><a href="#FNAnker_324_324"><span class="label">[324]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79&ndash;81 und
-Geschichte der Familie. S. 8.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_325_325" id="Fussnote_325_325"></a><a href="#FNAnker_325_325"><span class="label">[325]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 477.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_326_326" id="Fussnote_326_326"></a><a href="#FNAnker_326_326"><span class="label">[326]</span></a> <em class="gesperrt">Georg Schweinfurth</em>. Im Herzen von Afrika. Bd. I.
-S. 574.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_327_327" id="Fussnote_327_327"></a><a href="#FNAnker_327_327"><span class="label">[327]</span></a> <em class="gesperrt">Henry M. Stanley</em>. Durch den dunklen Weltteil.
-Leipzig, 1878. Bd. I. S. 535.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_328_328" id="Fussnote_328_328"></a><a href="#FNAnker_328_328"><span class="label">[328]</span></a> A. a. O. Bd. II. S. 317.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_329_329" id="Fussnote_329_329"></a><a href="#FNAnker_329_329"><span class="label">[329]</span></a> Erst 1885 trank Dr. <em class="gesperrt">Jühlke</em> auf solche Weise
-Blutbruderschaft mit dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er
-mit demselben zusammen von derselben Milch trank. Dr. <em class="gesperrt">Jühlke</em>
-zuerst aus seinem Munde und der Sultan sodann aus jenem des deutschen
-Freundes. Und dies geschähe deshalb, so erklärte der Ostafrikaner
-ausdrücklich, weil Kinder, wenn sie klein seien, Milch tränken und
-zwei Brüder von <em class="gesperrt">einer</em> Mutter eine und dieselbe. Wenn sie nun
-das thäten, so bedeute es, dass sie, <em class="gesperrt">Jühlke</em> und der Sultan,
-ebenso Brüder seien, als wenn sie eine Mutter gehabt hätten. (Schwäb.
-Merkur vom 21. Oktober 1885 nach Dr. <em class="gesperrt">Jühlkes</em> Bericht in der
-Kolonialpolitischen Korrespondenz.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_330_330" id="Fussnote_330_330"></a><a href="#FNAnker_330_330"><span class="label">[330]</span></a> <em class="gesperrt">Lewis H. Morgan</em>. <i>Systems of Consanguinity and
-affinity of the human family.</i> Washington, 1871.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_331_331" id="Fussnote_331_331"></a><a href="#FNAnker_331_331"><span class="label">[331]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81&ndash;83.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_332_332" id="Fussnote_332_332"></a><a href="#FNAnker_332_332"><span class="label">[332]</span></a> <em class="gesperrt">Kubary</em> in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu
-Hamburg. 1878&ndash;1879. S. 245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_333_333" id="Fussnote_333_333"></a><a href="#FNAnker_333_333"><span class="label">[333]</span></a> <em class="gesperrt">Morgan</em>. A. a. O. S. 454.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_334_334" id="Fussnote_334_334"></a><a href="#FNAnker_334_334"><span class="label">[334]</span></a> A. a. O. S. 456.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_335_335" id="Fussnote_335_335"></a><a href="#FNAnker_335_335"><span class="label">[335]</span></a> <em class="gesperrt">Sibree</em>. Madagaskar. S. 273&ndash;279.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_336_336" id="Fussnote_336_336"></a><a href="#FNAnker_336_336"><span class="label">[336]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83&ndash;84.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_337_337" id="Fussnote_337_337"></a><a href="#FNAnker_337_337"><span class="label">[337]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196&ndash;198.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_338_338" id="Fussnote_338_338"></a><a href="#FNAnker_338_338"><span class="label">[338]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_339_339" id="Fussnote_339_339"></a><a href="#FNAnker_339_339"><span class="label">[339]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 475&ndash;476.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_340_340" id="Fussnote_340_340"></a><a href="#FNAnker_340_340"><span class="label">[340]</span></a> A. a. O. S. 477.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_341_341" id="Fussnote_341_341"></a><a href="#FNAnker_341_341"><span class="label">[341]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_342_342" id="Fussnote_342_342"></a><a href="#FNAnker_342_342"><span class="label">[342]</span></a> A. a. O. S. 480.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_343_343" id="Fussnote_343_343"></a><a href="#FNAnker_343_343"><span class="label">[343]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Edward B. Tylor</em>. Einleitung in das Studium
-der Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von
-G. <em class="gesperrt">Siebert</em>. Braunschweig, 1884. S. 488.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_344_344" id="Fussnote_344_344"></a><a href="#FNAnker_344_344"><span class="label">[344]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Primitieve vormen van het huwelijk en
-den oorsprong van het gezin.</i> (<i>Ind. Gids.</i> 1881. S. 101.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_345_345" id="Fussnote_345_345"></a><a href="#FNAnker_345_345"><span class="label">[345]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft. S. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_346_346" id="Fussnote_346_346"></a><a href="#FNAnker_346_346"><span class="label">[346]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Die Entstehung der Zivilisation und der
-Urzustand des Menschengeschlechts. S. 65. &mdash; <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte
-der Familie. S. 21.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_347_347" id="Fussnote_347_347"></a><a href="#FNAnker_347_347"><span class="label">[347]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Hermann Heinrich Ploss</em>. Das Kind in Brauch
-und Sitte der Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_348_348" id="Fussnote_348_348"></a><a href="#FNAnker_348_348"><span class="label">[348]</span></a> A. a. O. S. 114.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_349_349" id="Fussnote_349_349"></a><a href="#FNAnker_349_349"><span class="label">[349]</span></a> A. a. O. S. 92.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_350_350" id="Fussnote_350_350"></a><a href="#FNAnker_350_350"><span class="label">[350]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Geschichte der Familie. S. 23.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_351_351" id="Fussnote_351_351"></a><a href="#FNAnker_351_351"><span class="label">[351]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 140.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_352_352" id="Fussnote_352_352"></a><a href="#FNAnker_352_352"><span class="label">[352]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Geschichte der Familie. S. 24&ndash;26.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_353_353" id="Fussnote_353_353"></a><a href="#FNAnker_353_353"><span class="label">[353]</span></a> <em class="gesperrt">Gerhard Rohlfs</em> im: Globus, Bd. XXVII. S. 286.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_354_354" id="Fussnote_354_354"></a><a href="#FNAnker_354_354"><span class="label">[354]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Kind. Bd. II. S. 112&ndash;113.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_355_355" id="Fussnote_355_355"></a><a href="#FNAnker_355_355"><span class="label">[355]</span></a> <em class="gesperrt">M. Petrowitsch</em>, im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_356_356" id="Fussnote_356_356"></a><a href="#FNAnker_356_356"><span class="label">[356]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. A. a. O. S. 92.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_357_357" id="Fussnote_357_357"></a><a href="#FNAnker_357_357"><span class="label">[357]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Weib. Bd. II S. 476.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_358_358" id="Fussnote_358_358"></a><a href="#FNAnker_358_358"><span class="label">[358]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 76.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_359_359" id="Fussnote_359_359"></a><a href="#FNAnker_359_359"><span class="label">[359]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Berthold Seemann.</em> <i>Viti: an account of
-a government mission to the Vitian or Fijian Islands in the years
-1860&ndash;1861.</i> Cambridge, 1862. S. 191.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_360_360" id="Fussnote_360_360"></a><a href="#FNAnker_360_360"><span class="label">[360]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Radde</em>. Die Chewsuren und ihr Land.
-Cassel, 1878. S. 88: <i>coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad
-determinationem non perveniendo</i>.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_361_361" id="Fussnote_361_361"></a><a href="#FNAnker_361_361"><span class="label">[361]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Familie. S. 68&ndash;69.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_362_362" id="Fussnote_362_362"></a><a href="#FNAnker_362_362"><span class="label">[362]</span></a> A. a. O. S. 24.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_176" id="Seite_176">[S. 176]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="X">X.<br />
-
-Exogamie und Clanbildung.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_u_10" name="drop_u_10">
- <img class="dc" src="images/drop_u.jpg" alt="U" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">U</span>ngezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine
-Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den
-Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt
-den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen
-Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig
-der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein
-die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig
-unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen
-liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde
-untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war
-ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft
-gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die
-alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten
-Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren
-noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere
-Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die
-Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen
-den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch
-Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht &mdash;
-zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten &mdash; als
-der normale Zustand<span class="pagenum"><a name="Seite_177" id="Seite_177">[S. 177]</a></span> galten.<a name="FNAnker_363_363" id="FNAnker_363_363"></a><a href="#Fussnote_363_363" class="fnanchor">[363]</a> Die durch Sprachgemeinsamkeit
-verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt
-jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden
-Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen <em class="gesperrt">Humboldt</em> erzählt,
-„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und
-niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten
-demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder
-eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme
-sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben
-Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung,
-ein organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser
-Typus erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur <em class="gesperrt">eine</em>
-Völkerschaft unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark
-wie früher; Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft
-geschlossen. Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine
-ganze Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer,
-die in den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in
-den Wäldern spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie
-von Leuten sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie <i>mis
-parientes</i>, meine Verwandten.“<a name="FNAnker_364_364" id="FNAnker_364_364"></a><a href="#Fussnote_364_364" class="fnanchor">[364]</a> So kennen sie heute noch bloss
-ihre Familie und ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer
-Verwandtschaftskreis. „Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu
-ihrer Familie oder ihrem Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten
-Völkerschaft, mit der sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das
-Wild. Die Pflichten gegen Familie und Verwandtschaft sind ihnen
-wohl bekannt, keineswegs aber die Pflichten der Menschlichkeit, die
-auf dem Bewusstsein beruhen, dass alle Wesen, die geschaffen sind
-wie wir, <em class="gesperrt">ein</em> Band umschlingt. Keine Regung von Mitleid hält
-sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen Stammes ums Leben<span class="pagenum"><a name="Seite_178" id="Seite_178">[S. 178]</a></span> zu
-bringen.“<a name="FNAnker_365_365" id="FNAnker_365_365"></a><a href="#Fussnote_365_365" class="fnanchor">[365]</a> Erst die Kultur hat dem Menschen die Einheit des
-Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm offenbart, dass
-auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd sind, ein Band der
-Blutsverwandtschaft ihn verbindet.</p>
-
-<p>Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich
-vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den
-Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste
-bezweifeln, dass in <em class="gesperrt">Humboldts</em> obiger Schilderung zugleich
-ein treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie
-lange die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln,
-&mdash; höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die
-<em class="gesperrt">ersten</em> Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen.
-Allzu leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz
-der menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch,
-dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige
-Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort,
-die meisten verhalten sich stationär; aber bei <em class="gesperrt">allen</em> hat es
-eine Zeit gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese
-hielten auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande
-gebracht; zweifellos hat aber der englische Soziologe <em class="gesperrt">Walter
-Bagehot</em> Recht mit der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der
-Fortschritt gering gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den
-vorgeschichtlichen Epochen gewesen sein.<a name="FNAnker_366_366" id="FNAnker_366_366"></a><a href="#Fussnote_366_366" class="fnanchor">[366]</a> Zu diesen wesentlichsten
-Fortschritten rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit
-der sich daran knüpfenden Sitte der <em class="gesperrt">Exogamie</em> und der Ausbildung
-des Begriffes der <em class="gesperrt">Blutschande</em>, welche dermalen bei ungemein
-niedrig stehenden Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die
-Scheu vor Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern
-als ein <em class="gesperrt">menschlicher Charakterzug</em> zu betrachten, welcher sich
-schon in unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.<a name="FNAnker_367_367" id="FNAnker_367_367"></a><a href="#Fussnote_367_367" class="fnanchor">[367]</a> Sie
-ist ein gesellschaft<span class="pagenum"><a name="Seite_179" id="Seite_179">[S. 179]</a></span>licher Instinkt <em class="gesperrt">jüngerer</em> Ordnung, und
-wenn sich in der Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche
-Nichtberücksichtigung desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus
-der oben gekennzeichneten Urzeit hereinragende Überbleibsel der
-ursprünglich herrschenden Inzucht oder <em class="gesperrt">Endogamie</em>. Die Entstehung
-dieses wertvollen jüngeren Instinktes hat niemand wahrscheinlicher
-gemacht, als <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em>, dem ich mich bis auf ein paar
-untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.</p>
-
-<p>Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft
-scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis
-gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter
-Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen,
-wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt;
-so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren
-Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr
-auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und
-Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen
-mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die
-Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so
-allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der
-Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen
-der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde
-stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten
-eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen
-Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete
-und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus
-welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der
-Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann
-der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und
-verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe
-zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich
-zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die
-aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit
-des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt,<span class="pagenum"><a name="Seite_180" id="Seite_180">[S. 180]</a></span> eine
-<em class="gesperrt">abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz</em>: was man von
-frühester Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man
-nicht mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens,
-wie es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich
-eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer
-der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche
-Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch,
-so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur
-Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und
-Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz.
-Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten
-Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum
-erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit
-nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft
-zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des
-Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang
-des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade
-werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm,
-innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als
-die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht,
-und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen,
-miteinander für verwandt,<a name="FNAnker_368_368" id="FNAnker_368_368"></a><a href="#Fussnote_368_368" class="fnanchor">[368]</a> sind es ja auch in gewissem Grade. Es
-entstand daher allmählich die Sitte, einem <em class="gesperrt">fremden</em> Stamme die
-Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der
-Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene
-Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften
-Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu
-fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm
-die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die
-männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen
-vererbt ist<span class="pagenum"><a name="Seite_181" id="Seite_181">[S. 181]</a></span> dann in der späteren morphologischen und physiologischen
-Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit,
-eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und
-damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch
-und Sitte geworden,<a name="FNAnker_369_369" id="FNAnker_369_369"></a><a href="#Fussnote_369_369" class="fnanchor">[369]</a> welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes
-gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe
-geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des
-Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und
-mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren
-Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das
-Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der
-Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen
-angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens
-untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein
-Mac Intosh keine M’Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann
-verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen,
-nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der
-„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint,
-eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.</p>
-
-<p>Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche
-beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit
-der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,
-dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe
-gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden
-statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege der
-Gewalt, des <em class="gesperrt">Raubes</em>, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht
-unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr
-bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung
-wurde, wie <em class="gesperrt">Kautsky</em> bemerkt.<a name="FNAnker_370_370" id="FNAnker_370_370"></a><a href="#Fussnote_370_370" class="fnanchor">[370]</a> <em class="gesperrt">Olaus Magnus</em> schildert
-z. B. die Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege
-mit<span class="pagenum"><a name="Seite_182" id="Seite_182">[S. 182]</a></span> einander liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu
-raubender Jungfrauen, „<i>propter rapias virgines aut arripiendas</i>.“
-Sein Bruder Johannes bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge
-Fälle, in welchen die Räuber den Königshäusern von Dänemark oder
-Schweden angehörten. Wie es die Könige machten, so machten es auch
-ihre Unterthanen. Unter den Skandinaviern, ehe sie Christen wurden,
-kämpfte man fast beständig um die Frauen und beweibte sich auf der
-Spitze des Schwertes. In Schweden wurden die Weiber, selbst lange nach
-der Einführung des Christentums, oft noch geraubt, wenn sie schon
-der Schliessung der Heirat wegen auf dem Gange zur Kirche waren.
-Ein Heiratsgeleite bestand aus einer Abteilung Bewaffneter, und der
-grösseren Sicherheit halber wurden die Vermählungen gemeiniglich
-bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der alten Kirche von Husaby,
-in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt werden, auf welche Fackeln
-gesteckt wurden; diese Waffen wurden von den Leuten des Bräutigams
-getragen und dienten zu dem doppelten Zwecke, Licht und Schutz zu
-verschaffen. Ein solches Vorherrschen von Gesetzlosigkeit, das
-nach Einführung des Christentums und vergleichsweiser Sittigung
-noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten des Volkes in einem
-ursprünglicheren Zeitalter schliessen.</p>
-
-<p>Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche
-<em class="gesperrt">Entführung</em> zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene
-Erscheinung als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche
-Form, um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. <em class="gesperrt">Nestor</em>, der
-russische Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten
-sie gar nicht, sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und
-legten sie sich als Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen
-wir den Frauenraub bei mehreren Australierstämmen kennen,<a name="FNAnker_371_371" id="FNAnker_371_371"></a><a href="#Fussnote_371_371" class="fnanchor">[371]</a> und
-verwandte Bräuche herrschen oder herrschten zur<span class="pagenum"><a name="Seite_183" id="Seite_183">[S. 183]</a></span> Zeit der Entdeckung
-bei den ausgestorbenen Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf
-den Vitiinseln, sowie auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar
-Notzüchtigung folgt. Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen
-Tages wie in Vorzeiten die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines
-Mädchens aus fremdem Stamme bemächtigen, und ebenso halten es die
-Ostjaken und Samojeden, ferner viele amerikanische Urvölker, unter
-welchen Frauenraub in solchem Masse gebräuchlich ist, dass dadurch
-abwechselnd Überzahl und Mangel an Weibern hervorgerufen wird. Die
-Stämme am Orinoko, Rio Negro und Amazonenstrome führten gleich den
-kannibalischen Kariben unaufhörliche Kriege mit ihren Nachbarn, um
-deren Weiber zu rauben, die Männer zu töten, und bei den Indianern
-Brasiliens fand Hr. <em class="gesperrt">von Martius</em> die Sitte noch in vollem
-Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen Nordamerikas, wo das
-Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten Kriege und beliebtes
-Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch Wandervölker, welche
-oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals eingerissenen
-Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren zur Zeit
-ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, welche,
-um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes
-zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden
-unternahmen,<a name="FNAnker_372_372" id="FNAnker_372_372"></a><a href="#Fussnote_372_372" class="fnanchor">[372]</a> so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im
-Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben
-würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht
-deutet <em class="gesperrt">Peschel</em> auch des <em class="gesperrt">Livius</em> Erzählung vom Raube
-der Sabinerinnen als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte
-der Römer, welche auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der
-Stammesgemeinde verbot. Bei manchen Völkern tritt der gewalt<span class="pagenum"><a name="Seite_184" id="Seite_184">[S. 184]</a></span>same
-Frauenraub nur noch aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren
-Beweibungsformen auf. So greifen die west- und mittelasiatischen
-Reiternomaden, Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen,
-dann aber auch die kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die
-Hand der Auserwählten verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen
-des Preises entstehen, zum Mittel gewaltsamer Entführung, eben so
-manche Nordamerikaner, die Neuseeländer und verschiedene Stämme der
-Sundainseln und Vorderindiens. Ist das Mädchen einmal in der Behausung
-ihres Entführers, so haben die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch
-erfolgt fast regelmässig eine nachträgliche Verständigung wegen
-ihres Preises. Und selbst im gesitteten Europa giebt es ein Land, wo
-Entführung, bei der es freilich ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste
-Auskunftsmittel der Liebespaare in der kleineren Bürgerschaft ist:
-Der Sizilianer entführt nämlich zumeist seine Braut, um sich in
-der nächsten Stadt mit ihr trauen zu lassen und dann die Eltern
-hochachtungsvollst nachträglich um ihre Einwilligung zu bitten. Der
-Vater schmollt einige Tage, weil es die Sitte so erheischt, doch kommt
-bald alles ins rechte Gleis.<a name="FNAnker_373_373" id="FNAnker_373_373"></a><a href="#Fussnote_373_373" class="fnanchor">[373]</a></p>
-
-<p>Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten
-Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären,
-und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie
-herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in
-einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien
-der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft
-der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt
-werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht,
-wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert
-werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. Damit
-ist auch angedeutet, dass er für kein <em class="gesperrt">unbedingt</em> notwendiges
-Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten
-ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden,<span class="pagenum"><a name="Seite_185" id="Seite_185">[S. 185]</a></span> für ein solches, dem
-nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst
-im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht
-ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl
-der Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei
-welchen die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie
-<em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen
-und Geltung gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der
-Frauenraub erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie <em class="gesperrt">Kautsky</em>
-im Anschlusse an die meisten Kulturhistoriker will,<a name="FNAnker_374_374" id="FNAnker_374_374"></a><a href="#Fussnote_374_374" class="fnanchor">[374]</a> sondern
-umgekehrt, ihr verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung.
-Auch <em class="gesperrt">Lippert</em> vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die
-Entstehung der Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf
-physiologische Erkenntnisse zurückführt<a name="FNAnker_375_375" id="FNAnker_375_375"></a><a href="#Fussnote_375_375" class="fnanchor">[375]</a> und die indische Sitte,
-wonach Braut und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung
-wechselseitig mit dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis
-dafür deutet, wie wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu
-der Verbindung gleichen Blutes beherrscht sei.<a name="FNAnker_376_376" id="FNAnker_376_376"></a><a href="#Fussnote_376_376" class="fnanchor">[376]</a> Es ist ja eben
-nicht <em class="gesperrt">gleiches</em> Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern
-jeder erhält das Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens,
-füglich nicht anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch
-thatsächlich vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert
-wird. Dass sie gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt.
-Physiologische „Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu
-Grunde, dagegen mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen
-haben, die Bahn der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie
-verharrte oder zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That,
-wie schon <em class="gesperrt">Martius</em><a name="FNAnker_377_377" id="FNAnker_377_377"></a><a href="#Fussnote_377_377" class="fnanchor">[377]</a> von den Brasilianern treffend bemerkte,
-seine jeweiligen Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese
-ihm auferlegten. Wie liesse<span class="pagenum"><a name="Seite_186" id="Seite_186">[S. 186]</a></span> sich sonst der Umstand deuten, dass
-exogame und endogame Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume
-nebeneinander wohnen, ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den
-kleinen Horden Brasiliens kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe,
-in den bevölkerteren Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir
-<em class="gesperrt">John Lubbocks</em> und <em class="gesperrt">Karl Kautskys</em> Erklärung des Gebots
-der Exogamie aus der Sitte des Frauenraubes und als Urheber des
-Begriffs der Blutschande gegenüber scheint mir die umgekehrte Deutung
-<em class="gesperrt">Wagners</em>, wonach Frauenraub erst Folge der aufkeimenden Scheu vor
-Blutnähe wird, als die naturgemässere den Vorzug zu verdienen. Willig
-kann eingeräumt werden, dass das Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend
-die schon vorhandene Scheu zum Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.</p>
-
-<p>Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung
-unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu
-Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere
-Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe,
-die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet,
-und <em class="gesperrt">daran</em> konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So
-gewährte denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen
-den Verkehr mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie
-systematisch geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen
-Halbgeschwistern väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar
-der Herr, der Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied,
-und eben die Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme
-seiner Kinder fremd blieb.<a name="FNAnker_378_378" id="FNAnker_378_378"></a><a href="#Fussnote_378_378" class="fnanchor">[378]</a> Die alten Araber übten ursprünglich
-Exogamie und hatten Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die
-Töchter ihres Oheims väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in
-modernem Sinne, zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der
-Frauenraub allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit
-Frauen des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar
-niemals gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen<span class="pagenum"><a name="Seite_187" id="Seite_187">[S. 187]</a></span> ist dagegen,
-warum der Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben
-sollte. Der Verfechter dieser Ansicht,<a name="FNAnker_379_379" id="FNAnker_379_379"></a><a href="#Fussnote_379_379" class="fnanchor">[379]</a> <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>, hat
-auch versäumt dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass
-die in den Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des
-ganzen Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen
-existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern
-die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme
-gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst
-gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt<em class="gesperrt">eigentum</em> des Stammes
-bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit im
-Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der <em class="gesperrt">Kautsky</em>schen
-Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit
-versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben
-ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue
-Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen,
-überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche
-Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch
-herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon
-in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch
-die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der
-Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast &mdash; der „gastlichen
-Prostitution“ &mdash; stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern
-erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der
-älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der
-Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein
-wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung
-folgen, die er von der Entstehung des sogenannten <em class="gesperrt">Clan</em><a name="FNAnker_380_380" id="FNAnker_380_380"></a><a href="#Fussnote_380_380" class="fnanchor">[380]</a> oder
-Unterstammes liefert.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_188" id="Seite_188">[S. 188]</a></span></p>
-
-<p>Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,
-wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der
-Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die
-Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten
-Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in
-grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den
-Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei
-jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in
-derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich
-ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache
-würdigten, &mdash; was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge
-beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch
-Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr
-noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend.
-Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass
-wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden.
-Der gelehrte Linguist <em class="gesperrt">Lucien Adam</em> in Rennes hat gezeigt, dass
-der wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den
-Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen
-eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht
-bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals
-anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit
-auf etwa 400 Wörter (unter 2&ndash;3000), die doppelt vorhanden sind,
-auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes
-Verneinungszeitwort.<a name="FNAnker_381_381" id="FNAnker_381_381"></a><a href="#Fussnote_381_381" class="fnanchor">[381]</a> Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft
-anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren
-Gatten scheidet.</p>
-
-<p>Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine
-Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen,
-dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in ver<span class="pagenum"><a name="Seite_189" id="Seite_189">[S. 189]</a></span>schiedene Gruppen
-teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D
-und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im
-Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn
-der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der
-Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich
-fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.</p>
-
-<p>Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres
-eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und
-auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die
-gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,
-sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass
-mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen
-angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört
-natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans;
-aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den
-Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts
-und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche
-Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger
-das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden
-Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander
-gesondert.<a name="FNAnker_382_382" id="FNAnker_382_382"></a><a href="#Fussnote_382_382" class="fnanchor">[382]</a> Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der
-„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar
-nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische
-„Sippe“, altsächsisch <i>Sibbja</i>, sansk. <i>Sabhâ</i>, Gemeinde. Das gotische
-<i>Sibja</i> umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere
-Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig
-mit <i>Gens</i>, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge
-heissen φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk
-<i>Pih-sing</i>, es ist aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu
-übersetzen. Welcher Art diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer
-Be<span class="pagenum"><a name="Seite_190" id="Seite_190">[S. 190]</a></span>merkung <em class="gesperrt">Harts</em>: „In einigen Teilen des Landes begegnet man
-grossen Dörfern, in deren jedem nur ein Familienname existiert. So
-findet man in einem Bezirke drei Dörfer, jedes von 2&ndash;3000 Einwohnern,
-das eine mit dem Familiennamen des Pferdes, das zweite mit dem des
-Schafes, das dritte mit dem des Ochsen.“ Es ist klar, dass dies
-nicht Familien-, sondern Clannamen sind. Lebhaft erinnern sie an die
-amerikanischen „Totem“, die auch meist der Tierwelt entnommen und
-nichts anderes als Clanbezeichnungen sind. Dieses Clanwesen ist von
-ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung des Stammes sowohl wie der
-Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In mannigfachen Formen kehrt
-es an verschiedenen Punkten unseres Planeten wieder.</p>
-
-<p>Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl
-von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3
-bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich
-bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für
-dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in
-seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen
-Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen
-in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber,
-Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass
-sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in
-den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen
-Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen
-Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen
-Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er
-gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere
-u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als
-Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst
-der Fall zu sein scheint.<a name="FNAnker_383_383" id="FNAnker_383_383"></a><a href="#Fussnote_383_383" class="fnanchor">[383]</a> Dass<span class="pagenum"><a name="Seite_191" id="Seite_191">[S. 191]</a></span> diese Totem in exogamen Zuständen
-wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos
-durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr.
-<em class="gesperrt">Aurel Krause</em> hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den
-Tlinkit in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.<a name="FNAnker_384_384" id="FNAnker_384_384"></a><a href="#Fussnote_384_384" class="fnanchor">[384]</a>
-Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung
-Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in
-mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam
-im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von
-denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die
-andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten
-wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das
-wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes
-seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan,
-dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem
-ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme.
-Dasselbe „Geschlecht“ &mdash; so nennt <em class="gesperrt">Krause</em> den Totem &mdash; finden
-wir an verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen
-Sitka, Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren
-Totem bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären &mdash; wie von denen des
-Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt
-ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen
-und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die
-unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend
-fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich,
-dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte,
-und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der
-Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese
-Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht
-zum gleichen Totem Gehörigen<span class="pagenum"><a name="Seite_192" id="Seite_192">[S. 192]</a></span> „<i>Kunjétkanagi</i>“ d. h. „nicht hier“
-oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit
-„<i>Achssari</i>“ d. h. „Oheime“ oder „<i>Achkani</i>“ d. h. „Schwiegersöhne“
-oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden
-sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „<i>Achcháni</i>“ d. h.
-„Landsleute“ oder „<i>Achgakáu</i>“, d. h. „Freunde“.</p>
-
-<p>Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes
-in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie
-Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die
-Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches,
-noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche
-Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt.
-So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen
-wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser
-Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen
-ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist
-es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin
-gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt,
-aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen.
-Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr
-üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie <em class="gesperrt">Lubbock</em> thut,
-die erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“
-wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte
-einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine
-Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes
-sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der
-gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit
-von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als
-sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und
-plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse
-Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst
-wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser
-Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen
-besondere Namen führen; also: Ippai und<span class="pagenum"><a name="Seite_193" id="Seite_193">[S. 193]</a></span> Ippata; Kumbo und Buta; Murri
-und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun
-wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“,
-zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht
-ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem
-Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein
-eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so
-führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres
-mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt
-man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche
-und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai
-gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum)
-giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die
-Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen
-Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier
-und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine
-Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen,
-vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein
-Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich
-in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in
-die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer
-eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört
-nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht
-genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als
-jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der
-verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die
-Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.</p>
-
-<table summary="Kastenübergänge">
- <tr>
- <td class="tdc" colspan="3">
- Die Kinder von:
- </td>
- <td class="zw_kaste">
- &nbsp;
- </td>
- <td class="tdc" colspan="3">
- werden
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- Ippai
- </td>
- <td class="tdc">
- und
- </td>
- <td class="tdl">
- Kubbota
- </td>
- <td class="zw_kaste">
- &nbsp;
- </td>
- <td class="tdl">
- Murri
- </td>
- <td class="tdc">
- und
- </td>
- <td class="tdl">
- Mata.
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- Murri
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- Buta
- </td>
- <td class="zw_kaste">
- &nbsp;
- </td>
- <td class="tdl">
- Ippai
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- Ippata.
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- Kubbi
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- Ippata
- </td>
- <td class="zw_kaste">
- &nbsp;
- </td>
- <td class="tdl">
- Kumbo
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- Buta.
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- Kumbo
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- Mata
- </td>
- <td class="zw_kaste">
- &nbsp;
- </td>
- <td class="tdl">
- Kubbi
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- Kubbota.
- </td>
- </tr>
-</table>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_194" id="Seite_194">[S. 194]</a></span></p>
-
-<p>Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi,
-jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen
-bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.<a name="FNAnker_385_385" id="FNAnker_385_385"></a><a href="#Fussnote_385_385" class="fnanchor">[385]</a> Wie man sieht, spielt
-der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem
-beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt.
-Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere
-hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat,
-und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.</p>
-
-<p>Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe
-auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung
-eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu
-Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich
-hier unerörtert. Gegen <em class="gesperrt">Mac Lennan</em> und Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em>
-erhebt sich <em class="gesperrt">Edward B. Tylor</em>;<a name="FNAnker_386_386" id="FNAnker_386_386"></a><a href="#Fussnote_386_386" class="fnanchor">[386]</a> doch zieht die Geschichte
-der Familie keinen Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln
-nicht, wie Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Schneider</em> und andere, in religiösen,
-von vorn herein gegebenen Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen
-Vorschriften sucht. Welche Gründe einen Clan zur Annahme dieses
-oder jenes Schutztieres bewogen, ist gleichgültig; wichtig dagegen
-festzuhalten, dass der Clan schon vorhanden war, als er sich die
-gewählte Bezeichnung beilegte, nicht etwa, dass letztere erst den
-Clan gewissermassen schuf, indem sie für dessen einzelne Glieder das
-zusammenhaltende sprachliche Band gewährte. Die Entstehung des Clans,
-wie <em class="gesperrt">Kautsky</em> sie sehr natürlich und schwer widerlegbar darstellt,
-war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen mythologischen
-Einflüssen.</p>
-
-<p>Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger
-verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie
-eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist,
-sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder schein<span class="pagenum"><a name="Seite_195" id="Seite_195">[S. 195]</a></span>barer Weiberraub
-geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist
-aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb
-des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind
-untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie,
-von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld
-an solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe,
-wie sie innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen
-Mitgliedern wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss,
-welche die Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr.
-<em class="gesperrt">Schneider</em>, der ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt,
-thut aber Unrecht, diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie
-weit die Australier schon vom Urzustande entfernt seien.<a name="FNAnker_387_387" id="FNAnker_387_387"></a><a href="#Fussnote_387_387" class="fnanchor">[387]</a> Abgesehen
-davon, dass letzteres niemand bezweifelt, hat ja <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em>
-gezeigt, in wie frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu
-versetzen ist. Begründet Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche
-als unerlässliche Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes
-erheischt, so soll doch nicht geleugnet werden, dass in Australien
-häufig genug Verbindungen zwischen Individuen verschiedener Stämme,
-nicht Clans, vorkommen. Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie
-nun von Gewaltthaten begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine
-Eroberung, ein Tausch oder einfach ein Kauf.</p>
-
-<p>Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben
-verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher
-Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die
-Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der
-Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern
-ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann
-ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend
-erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden,
-so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen
-die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem
-Mädchen des eigenen<span class="pagenum"><a name="Seite_196" id="Seite_196">[S. 196]</a></span> Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur
-wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas
-annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als
-ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben.
-Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe
-und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die
-„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die
-von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als
-gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft.
-Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum
-am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“
-sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas
-unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den
-Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht
-auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher
-verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.<a name="FNAnker_388_388" id="FNAnker_388_388"></a><a href="#Fussnote_388_388" class="fnanchor">[388]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_363_363" id="Fussnote_363_363"></a><a href="#FNAnker_363_363"><span class="label">[363]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_364_364" id="Fussnote_364_364"></a><a href="#FNAnker_364_364"><span class="label">[364]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd.
-II. S. 15&ndash;16. „Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe
-sie, wenn sie mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich
-nicht kennen und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV.
-S. 17.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_365_365" id="Fussnote_365_365"></a><a href="#FNAnker_365_365"><span class="label">[365]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_366_366" id="Fussnote_366_366"></a><a href="#FNAnker_366_366"><span class="label">[366]</span></a> <em class="gesperrt">Walter Bagehot</em>. <i>Physics and Politics.</i> London,
-1872. S. 42.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_367_367" id="Fussnote_367_367"></a><a href="#FNAnker_367_367"><span class="label">[367]</span></a> <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_368_368" id="Fussnote_368_368"></a><a href="#FNAnker_368_368"><span class="label">[368]</span></a> <em class="gesperrt">Adolf Bastian</em>. Über die Eheverhältnisse.
-Zeitschrift f. Ethnol. 1874. S. 387.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_369_369" id="Fussnote_369_369"></a><a href="#FNAnker_369_369"><span class="label">[369]</span></a> <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24&ndash;34.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_370_370" id="Fussnote_370_370"></a><a href="#FNAnker_370_370"><span class="label">[370]</span></a> Kosmos. Bd. XII. S. 262.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_371_371" id="Fussnote_371_371"></a><a href="#FNAnker_371_371"><span class="label">[371]</span></a> <em class="gesperrt">Oldfield</em> schildert dabei den Vorgang
-folgendermassen: Fällt auf solchem Raubzuge dem Australier ein
-unbeschütztes Weib in die Hände, so geht er nicht gerade allzu zart
-mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit dem „Duak“ oft
-so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an
-den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung
-wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber
-folgen, der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies
-geschehen, so folgt eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der
-Schilderung entzieht. Die Verwandten des Mädchens rächen einen solchen
-Eingriff in ihre Rechte nicht; sie entschädigen sich nur bei nächster
-Gelegenheit durch eine ähnliche That (<i>Transact. Ethnol. Soc.</i> London.
-Bd. III. S. 250).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_372_372" id="Fussnote_372_372"></a><a href="#FNAnker_372_372"><span class="label">[372]</span></a> <em class="gesperrt">Constantin Jos. Jireček</em>. Geschichte der Bulgaren.
-Prag, 1876. S. 164.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_373_373" id="Fussnote_373_373"></a><a href="#FNAnker_373_373"><span class="label">[373]</span></a> <em class="gesperrt">August Schneegans</em>. Sicilien. Bilder aus Natur,
-Geschichte und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_374_374" id="Fussnote_374_374"></a><a href="#FNAnker_374_374"><span class="label">[374]</span></a> Kosmos. Bd. XII. S. 272.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_375_375" id="Fussnote_375_375"></a><a href="#FNAnker_375_375"><span class="label">[375]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_376_376" id="Fussnote_376_376"></a><a href="#FNAnker_376_376"><span class="label">[376]</span></a> A. a. O. S. 156.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_377_377" id="Fussnote_377_377"></a><a href="#FNAnker_377_377"><span class="label">[377]</span></a> C. F. Ph. <em class="gesperrt">von Martius</em>. Von den Rechtszuständen
-unter den Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_378_378" id="Fussnote_378_378"></a><a href="#FNAnker_378_378"><span class="label">[378]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_379_379" id="Fussnote_379_379"></a><a href="#FNAnker_379_379"><span class="label">[379]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 262.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_380_380" id="Fussnote_380_380"></a><a href="#FNAnker_380_380"><span class="label">[380]</span></a> Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in
-Hochschottland, auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung
-für eine Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten
-Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer
-Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen
-Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_381_381" id="Fussnote_381_381"></a><a href="#FNAnker_381_381"><span class="label">[381]</span></a> <em class="gesperrt">Lucien Adam</em>. <i>Du parler des hommes et du parler
-des femmes dans la langue caraïbe.</i> Paris, 1879. S. 2.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_382_382" id="Fussnote_382_382"></a><a href="#FNAnker_382_382"><span class="label">[382]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 266.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_383_383" id="Fussnote_383_383"></a><a href="#FNAnker_383_383"><span class="label">[383]</span></a> <em class="gesperrt">Edward B. Tylor</em>. Die Anfänge der
-Kultur-Untersuchungen über die Entwicklung der Mythologie, Philosophie,
-Religion, Kunst und Sitte. Deutsch von J. W. <em class="gesperrt">Spengel</em> und Fr.
-<em class="gesperrt">Poske</em>. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235&ndash;236.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_384_384" id="Fussnote_384_384"></a><a href="#FNAnker_384_384"><span class="label">[384]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Aurel Krause</em>. Die Tlinkit-Indianer.
-Ergebnisse einer Reise nach der Nordwestküste von Amerika und der
-Beringstrasse, ausgeführt im Auftrage der Bremer Geographischen
-Gesellschaft in den Jahren 1880&ndash;1882. Jena, 1885.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_385_385" id="Fussnote_385_385"></a><a href="#FNAnker_385_385"><span class="label">[385]</span></a> <em class="gesperrt">Prichard</em>. <i>The natural history of Man. Fourth
-Edition.</i> London 1885. 8<sup>o</sup> Bd. II. S. 491&ndash;492. &mdash; <em class="gesperrt">Friedrich
-Müller</em>. Allg. Ethnographie S. 216. &mdash; <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Die
-Entstehung der Zivilisation. S. 110. &mdash; <i>Bulletin de la Société
-d’anthropologie de Bruxelles</i> 1855. S. 129&ndash;130.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_386_386" id="Fussnote_386_386"></a><a href="#FNAnker_386_386"><span class="label">[386]</span></a> <em class="gesperrt">Tylor</em>. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_387_387" id="Fussnote_387_387"></a><a href="#FNAnker_387_387"><span class="label">[387]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_388_388" id="Fussnote_388_388"></a><a href="#FNAnker_388_388"><span class="label">[388]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 109&ndash;115.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_197" id="Seite_197">[S. 197]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XI">XI.<br />
-
-Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_e_11" name="drop_e_11">
- <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>inige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche Stufe
-der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig hinausgelangt. Wo aber die
-Gunst der Umstände den Fortschritt zur Häuptlingsschaft im Stamme
-und zum Privateigentume gestattete, welches sich, wie schon bemerkt,
-stets zuerst an einzelnen Gegenständen des beweglichen Vermögens
-bildet,<a name="FNAnker_389_389" id="FNAnker_389_389"></a><a href="#Fussnote_389_389" class="fnanchor">[389]</a> dort vermochten auch die geschlechtlichen Beziehungen
-bestimmtere Formen anzunehmen. Diese Formen waren verschiedener Art,
-je nachdem aus dem wilden Jäger sich der streitlustige Wanderhirt oder
-der friedliebende Ackerbauer entwickelte. Dies hing natürlich nicht von
-bewusstem Wollen, sondern von der Natur der Umgebung ab, in welcher die
-einzelnen Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner
-Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten
-Vorstellung hingewiesen,<a name="FNAnker_390_390" id="FNAnker_390_390"></a><a href="#Fussnote_390_390" class="fnanchor">[390]</a> als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau
-drei aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche
-jedes Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet auch
-<em class="gesperrt">Lippert</em>, „dass <em class="gesperrt">überall</em> die Sesshaftigkeit in Verbindung
-mit irgend einer Art Landbau erst einer notwen<span class="pagenum"><a name="Seite_198" id="Seite_198">[S. 198]</a></span>dig vorangehenden
-Stufe des Nomadentums nachgefolgt sei.“<a name="FNAnker_391_391" id="FNAnker_391_391"></a><a href="#Fussnote_391_391" class="fnanchor">[391]</a> Diese Reihenfolge
-ist <em class="gesperrt">kein</em> natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat
-Viehzucht und Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne
-Stämme unmittelbar von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt.
-Ja, bei den Kariben Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen
-Kassava- oder Mandiokwurzel (<i>Manihot utilissima</i>) die Hauptsorge.
-Auch den Polynesiern blieb das Nomadentum, dessen Begriff nicht im
-Umherschweifen &mdash; dies thut der wilde Jäger auch, &mdash; sondern im Zähmen,
-Züchten und Beherrschen einer bis dahin ungebändigten, wenn auch
-gejagten Tierwelt zu <em class="gesperrt">motorischen</em> Zwecken wurzelt<a name="FNAnker_392_392" id="FNAnker_392_392"></a><a href="#Fussnote_392_392" class="fnanchor">[392]</a>, völlig
-fremd; aber dennoch haben sie gelernt, die geniessbaren Pflanzen ihrer
-Heimat, die Brotfrucht, Kokosnuss, Yams, Taro und die Batate in ihre
-Hegung zu nehmen, sowie Hunde und Schweine der Fleischnahrung wegen in
-sesshafter Weise zu züchten.<a name="FNAnker_393_393" id="FNAnker_393_393"></a><a href="#Fussnote_393_393" class="fnanchor">[393]</a> Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen
-Wanderhirten nicht gänzlich, ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum
-Aufgeben ihres Nomadentums zu veranlassen. Jeder arabische Stamm
-Algeriens pflügt, wie <em class="gesperrt">Gerhard Rohlfs</em> betont,<a name="FNAnker_394_394" id="FNAnker_394_394"></a><a href="#Fussnote_394_394" class="fnanchor">[394]</a> und hat
-seinen ganz bestimmten Weide- und Ackerbezirk, denn jede arabische
-Nomadentribe ackert und säet im Winter. Nichtsdestoweniger sind die
-Beduinen Nomaden geblieben und werden es voraussichtlich bleiben. Der
-Hang zu unstäter Lebensweise, der ärgsten Feindin unserer Gesittung,
-ist ihnen zur zweiten Natur geworden. Da mit dem Nomadentume eine
-besondere Befähigung zur Schaffung grösserer Organisationen verbunden
-zu sein scheint und dasselbe in der Geschichte gerne erobernd auftrat,
-so blicken die ihm ergebenen Völker zumeist auf die an die Scholle
-gefesselten Ackerbauer als auf tiefer Stehende mit einer gewissen
-Verachtung herab. Das freie Hirtenwesen gilt ihnen als das Edlere,
-Höhere. Wie schwer der Übergang vom Nomadentume zum Ackerbau sich
-mitunter vollzieht, zeigt das Beispiel der tatarischen Kasaken in der
-sogenannten<span class="pagenum"><a name="Seite_199" id="Seite_199">[S. 199]</a></span> Kirgisensteppe. Nur der arme Kasak, jener, der seine Herde
-und dadurch seine gewohnte Nahrung verloren hat, ergreift aus Not den
-Ackerbau. Er bearbeitet sein Feld, das er immer an einem Flusse oder
-See anlegt, bewässert es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet,
-und ernährt sich während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt
-dieses mühevolle, beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er
-wieder im stande ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh
-zu kaufen; dann kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück
-und frönt wie zuvor der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen
-Wanderlebens. In der afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde
-sich in ursprünglicher Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker
-bewahrt, von denen schon die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe
-einer dichten, dem Ackerbau ergebenen Bevölkerung.</p>
-
-<p>Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht
-Viehzucht und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als
-Merkmale zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen;
-wohl weist die Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker
-unzweifelhaft auf eine vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide sind
-durchaus nicht unbedingt stets <em class="gesperrt">aufeinander folgende</em>, sondern
-sehr häufig <em class="gesperrt">nebeneinander</em> auftretende, also <em class="gesperrt">parallele</em>
-Stadien menschlicher Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur
-Herdenzucht oder zum Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene
-und der Art, dass die einen nicht selten die anderen ausschliessen.
-Ein Land, das zur Viehzucht sich eignet, ist in der Regel nicht zum
-Ackerbau geschickt, welcher ihm dann nur durch Gewalt, nämlich durch
-die Geistesgewalt des Kulturmenschen, aufgedrungen ist, wie z. B. in
-Savoyen und Irland. Wohl sind in den Vereinigten Staaten kolossale
-Gebiete, die man ehedem bloss für Viehzucht passend erachtete, in die
-fruchtbarsten Ackerländereien umgewandelt worden, und an Stelle der
-baumlosen, grasreichen Prärien prangen heute schon auf Hunderten und
-Aberhunderten von Quadratkilometern wogende Mais- und Weizenfelder.
-Dies ist aber das Werk des Kulturmenschen des neunzehnten Jahrhunderts,
-welcher mit den reichen Hilfsmitteln, die eine mehrtausendjährige
-Gesittung ihm in die Hand gedrückt, die Natur zu beherrschen<span class="pagenum"><a name="Seite_200" id="Seite_200">[S. 200]</a></span> vermag.
-Dem rohen Natursohne wäre selbst dort, wo Boden und Klima ausnahmsweise
-beides erlauben, nimmer gelungen, das eine durch das andere zu
-verdrängen.</p>
-
-<p>Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden Auszweigungen
-des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum unvermögend, den
-Begriff des <em class="gesperrt">Grundeigentums</em> zu zeitigen. Es finden sich an Stelle
-desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie solche auch bei den
-wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Kehrte
-der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so wohnte er in den
-leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in der Zeit der
-Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im Besitze der
-Frau <em class="gesperrt">allein</em> und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes;
-denn während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren
-Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die
-Hütte, in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach
-des Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als
-aufgerichtet &mdash; sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer
-Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber &mdash; und so bedurfte es zu
-einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem
-sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht
-unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei,
-indem sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann,
-vergrösserte und nicht bloss auf die Herdentiere, sondern auch auf
-seine Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven
-erstreckte. Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine
-Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich
-für den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner
-war, eine Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage
-anknüpfte. Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und
-verteidigen konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen
-Stamme oder Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das
-erste Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses
-Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche<span class="pagenum"><a name="Seite_201" id="Seite_201">[S. 201]</a></span> Eigentumsrecht des einzelnen.
-Er kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung
-auf, so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So
-hat bei den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden,
-als er zur Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder
-ein einzelner, noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des
-Bodens. Was sollte ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach
-der Ernte ihres spärlichen Anbaues weiterziehen?</p>
-
-<p>Unbefangene Forscher, wie <em class="gesperrt">Edouard de Laveleye</em>, <em class="gesperrt">Letourneau</em>
-und <em class="gesperrt">Lippert</em>, erblicken die Vorbedingung zu der Entwicklung
-des Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in der
-Überhandnahme des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen
-Übergewicht desselben über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen
-Stämmen, welche vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte
-das Eigentum an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die
-ungeteilte Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen
-Stufen <em class="gesperrt">auf der ganzen Erde</em> verbreitet und man kann mit grosser
-Sicherheit annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus
-der ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.<a name="FNAnker_395_395" id="FNAnker_395_395"></a><a href="#Fussnote_395_395" class="fnanchor">[395]</a>
-Jene, welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten
-Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen
-Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter
-noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines
-solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten.
-Hat sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in
-unsere Tage und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das
-Sondereigentum am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in
-China und Russland.<a name="FNAnker_396_396" id="FNAnker_396_396"></a><a href="#Fussnote_396_396" class="fnanchor">[396]</a> Ur<span class="pagenum"><a name="Seite_202" id="Seite_202">[S. 202]</a></span>sprünglich erscheint alles Grundeigentum
-als Gemeingut auch unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne
-hat nur ein Gebrauchsrecht und nur dieses kann &mdash; in einem Stadium
-<em class="gesperrt">späterer</em> Entwicklung &mdash; vererbt, verschenkt, verkauft oder
-verpfändet werden. Berechtigt zur Nutzung des Stammlandes ist nur der
-Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit des Gemeineigentums hat vielfach
-auch die gemeinsame Bearbeitung desselben zur Folge; daneben bildet
-sich der allgemeine Grundsatz, dass jedem, der unbebautes Land urbar
-macht, dasselbe gehört, aber auch, dass jeder, welcher sein Land nicht
-mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr vielen Völkern dauert heute
-noch alles Grundeigentum nur so lange, als der Boden bebaut wird.<a name="FNAnker_397_397" id="FNAnker_397_397"></a><a href="#Fussnote_397_397" class="fnanchor">[397]</a>
-So berichtet <em class="gesperrt">H. von Rosenberg</em> von den Papua bei Doreh auf
-Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder nimmt nach Willkür eine
-Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er dieselbe bepflanzt, als
-deren Eigentümer betrachtet.“<a name="FNAnker_398_398" id="FNAnker_398_398"></a><a href="#Fussnote_398_398" class="fnanchor">[398]</a></p>
-
-<p>Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des
-unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der
-Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz
-an fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte;
-auf einer höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer
-keines an Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass
-auch die friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit,
-wozu der Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung
-des Begriffes vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder
-wirkte, als in dem unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft
-räuberischen Nomaden möglich war. Vorerst war auch im Kreise der
-feldbauenden Bevölkerungen die Frau als Mutter bloss der anerkannte
-Mittelpunkt der Familie; doch entwickelte sie sich daraus zu deren
-bleibender Achse, während die ungebundene Manneskraft noch frei zu- und
-abschwärmte. Unter solchen Umständen mochten leicht die Gegenstände
-des Besitzes, der über<span class="pagenum"><a name="Seite_203" id="Seite_203">[S. 203]</a></span> die Waffen des Mannes hinausreicht, sich um
-jenen allein festen Punkt herum anhäufen,<a name="FNAnker_399_399" id="FNAnker_399_399"></a><a href="#Fussnote_399_399" class="fnanchor">[399]</a> und die ursprüngliche
-Muttergruppe konnte bald auf jene zweite Stufe einer jüngeren Periode
-sich emporschwingen, jene Stufe, für welche allein ich die Bezeichnung
-<em class="gesperrt">Matriarchat</em> in Anspruch nehme. In der That trifft man dasselbe
-in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich bei pflugführenden
-Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt <em class="gesperrt">Strabo</em>
-ausdrücklich hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau
-betreibe, und bei den matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die
-Anordnung des Feldbaues gleichfalls ganz in den Händen der Frauen.
-Matriarchalische Völker thun sich daher auch durch Friedensliebe und
-Gerechtigkeitssinn hervor.<a name="FNAnker_400_400" id="FNAnker_400_400"></a><a href="#Fussnote_400_400" class="fnanchor">[400]</a> Diese Stufe der Familienentwicklung
-ist endlich durch einen gewissen Grad von Arbeitsteilung und eine
-Art Ehebündnis sowie durch Vererben der mütterlichen Habe an die
-Kinder, das <em class="gesperrt">Mutterrecht</em>, gekennzeichnet. Schon aus letzterem
-Grunde ergiebt sich, dass das Matriarchat zu einer, die ganzen
-gesellschaftlichen Zustände und Anschauungen beherrschenden Einrichtung
-erst dann werden konnte, nachdem das bewegliche Sondereigentum zu einer
-gewissen Höhe sich ausgebildet hatte.<a name="FNAnker_401_401" id="FNAnker_401_401"></a><a href="#Fussnote_401_401" class="fnanchor">[401]</a> Das auf die Muttergruppe
-der Urzeit folgende und aus ihr hervorgegangene Matriarchat ist also
-ohne allen Zweifel zwar ungemein alt und führt bei vielen Völkern
-in deren <em class="gesperrt">vor</em>geschichtliche Vergangenheit zurück; es ist aber
-keine Satzung der <em class="gesperrt">Ur</em>zeit mehr, sondern die Frucht bereits
-gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir damit
-geschichtlichen Boden.</p>
-
-<p>Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen Muttergruppe
-hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen, die Sitte
-des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche Ordnung
-auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem eigentlichen
-Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte aufweist, sich
-aber in Gegensatz<span class="pagenum"><a name="Seite_204" id="Seite_204">[S. 204]</a></span> zu jenem bei kriegerischen Jäger- und Hirtenvölkern
-vorfindet. <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em> sondert scharf diese beiden Formen,
-indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss bei
-den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen
-Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen
-Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation
-hinüberführe.<a name="FNAnker_402_402" id="FNAnker_402_402"></a><a href="#Fussnote_402_402" class="fnanchor">[402]</a> Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten,
-ist doch zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen
-Stämmen erkennt man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die
-so fern hinter uns liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln,
-in welchem Umfange es in Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider
-Gattungen von Matriarchat auf Grund ihrer Entstehungsart stösst
-daher auf Schwierigkeit. Warum <em class="gesperrt">Kautsky</em> das Matriarchat bei
-den Endogamen sich nur durch die Annahme erklären kann, dasselbe sei
-ihnen von <em class="gesperrt">aussen</em> zugebracht worden,<a name="FNAnker_403_403" id="FNAnker_403_403"></a><a href="#Fussnote_403_403" class="fnanchor">[403]</a> ist vollends nicht
-recht einleuchtend. Keimten ja doch schon dessen Grundzüge in der
-ursprünglichen Muttergruppe, und die Ausbildung des Mutterrechtes
-konnte mit der Anhäufung des Privateigentums und der Vermehrung der
-Kulturgüter kaum ausbleiben.</p>
-
-<p>Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten
-Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich
-der Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung
-des Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der
-matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom
-Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie
-jenen Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein
-schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem
-Weibe der nächste männliche Blutsverwandte der <em class="gesperrt">Bruder</em>, d. h.
-der Bruder von derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder
-der Mutter selbst, also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und
-diese wieder dieselbe Mutter geboren hat. Eines der bedeutsamsten<span class="pagenum"><a name="Seite_205" id="Seite_205">[S. 205]</a></span>
-Merkmale in den alten Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die
-Unterscheidung zwischen dem väterlichen und dem mütterlichen Onkel,
-dem Oheim und dem Vetter, dem θειος und παραδελφος
-(πατρως). Die Wolofneger Senegambiens nennen die Brüder des Vaters
-„<i>Papae</i>“ und die Neffen väterlicherseits „<i>Domae</i>“ d. h. Kinder,
-während die Kinder der Mutterbrüder (<i>Nidhiaye</i>) <i>Dhiaerbate</i>,
-d. i. Neffen und Nichten heissen. Die Römer selbst unterscheiden
-den väterlichen Oheim als <i>patruus</i> (<i>pitraya</i> im Sanskrit) vom
-mütterlichen <i>avunculus</i>, und <i>avunculus</i> ist eine Verkleinerungsform
-von <i>avus</i>, Grossvater oder Ahn. In analoger Weise unterschied man
-im Deutschen zwischen <i>Muoma</i> oder Muhme, nämlich Mutterschwester
-oder <i>Matertera</i>, und Base oder Vatersschwester, eine Unterscheidung,
-die durch das Vorwiegen der Benennung „Tante“ verloren gegangen
-ist. Der Mutterbruder oder Oheim mütterlicherseits steht nun bei
-einer grossen Zahl von Volksstämmen in einer besonderen Beziehung
-zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt werden kann, als mit
-den von <em class="gesperrt">Tacitus</em> bei den Germanen gebrauchten Worten, indem
-er von dem <i>Avunculus</i> (<i>qui apud patrem honor</i>) sagt: <i>sanctiorem
-arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur</i>.<a name="FNAnker_404_404" id="FNAnker_404_404"></a><a href="#Fussnote_404_404" class="fnanchor">[404]</a> Die grössere
-Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass die
-Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen
-Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra,
-bei den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern
-Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den
-Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen
-Orten, ganz vornehmlich aber in Afrika, und zwar dort wie anderwärts
-zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von
-welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern
-sich zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft,
-berichtet <em class="gesperrt">Herodot</em>, dass sie sich nach ihren Müttern benannten,
-nicht nach ihren Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft,
-so wird er sein Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter
-Mütter aufzählen. Hat<span class="pagenum"><a name="Seite_206" id="Seite_206">[S. 206]</a></span> eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann
-genommen, so gelten die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann des
-Landes, und wäre es auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib oder
-ein Kebsweib, so werden die Kinder unehelich“.<a name="FNAnker_405_405" id="FNAnker_405_405"></a><a href="#Fussnote_405_405" class="fnanchor">[405]</a> <em class="gesperrt">Nikolaus von
-Damaskus</em> bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben
-ihre Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“</p>
-
-<p>In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so
-musste auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die
-Brüder der Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren
-Kindern hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren
-eigenen Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum
-vererbt wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der
-bei so vielen Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende
-Rechtsgrundsatz: <i>Partus sequitur ventrem</i>. Von der Mutter also hatten
-auf diese Weise die Kinder Reichtum und Würden zu erhalten; das
-<em class="gesperrt">Erbrecht</em> war es, welches das Band zwischen Mutter und Kind aus
-einem idealen zu einem realen gestaltete.<a name="FNAnker_406_406" id="FNAnker_406_406"></a><a href="#Fussnote_406_406" class="fnanchor">[406]</a> Es ist auch ungemein
-bezeichnend, dass die der Mutter entgegengebrachte Kindesliebe nirgends
-stärker sich zeigt, als auf dem alten Boden des Matriarchats, bei
-den Negern Afrikas; für diese ist es die empfindlichste Kränkung,
-wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht, was sie „der Mutter
-fluchen“ heissen.<a name="FNAnker_407_407" id="FNAnker_407_407"></a><a href="#Fussnote_407_407" class="fnanchor">[407]</a> Jene, welche eine fortschreitende Entwicklung
-der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass der Inhalt
-des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,<a name="FNAnker_408_408" id="FNAnker_408_408"></a><a href="#Fussnote_408_408" class="fnanchor">[408]</a> dass
-auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen
-Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis der
-Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so dass die
-Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach Aussterben
-ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt. Dieses System
-wird durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe <em class="gesperrt">keineswegs
-verdrängt</em>;<span class="pagenum"><a name="Seite_207" id="Seite_207">[S. 207]</a></span> man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes, allein
-er gilt noch nicht als Verwandter desselben und im Falle einer
-Trennung der Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig
-sind die Söhne desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In
-Westaustralien gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere
-Beziehung zu ihren Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach
-dem Tode des Vaters geradezu verteilt werden.<a name="FNAnker_409_409" id="FNAnker_409_409"></a><a href="#Fussnote_409_409" class="fnanchor">[409]</a> Kommt ein Krieg
-zwischen dem Stamme der Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so
-kämpfen die Söhne mit ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien
-befehden sich nicht nur die Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in
-der Weise, dass alle, die denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme
-immer sie angehören mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die
-Australier polygam sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters,
-aber verschiedener Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste
-Verwandtschaft ist und bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die
-unter Geschwistern derselben Mutter, endlich die zwischen Oheim und
-Neffen (Schwesterkinder). Der Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als
-natürlicher Gewalthaber, Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen;
-er hinterlässt ihnen, sofern überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder
-eine Erbfolge in Würden und Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe;
-mit einem Worte: was später der Vater, das ist der Oheim zur Zeit
-des Mutterrechtes und des Matriarchats.<a name="FNAnker_410_410" id="FNAnker_410_410"></a><a href="#Fussnote_410_410" class="fnanchor">[410]</a> Ja, selbst dort, wo die
-Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält der Oheim oft
-durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das Neffenverhältnis wird
-vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu ihrem Vater, wie
-oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der Mutterschwester
-zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein ebenfalls sehr
-nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für geheiligter
-gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.<a name="FNAnker_411_411" id="FNAnker_411_411"></a><a href="#Fussnote_411_411" class="fnanchor">[411]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_389_389" id="Fussnote_389_389"></a><a href="#FNAnker_389_389"><span class="label">[389]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens.
-Oldenburg 1878. S. 278.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_390_390" id="Fussnote_390_390"></a><a href="#FNAnker_390_390"><span class="label">[390]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_391_391" id="Fussnote_391_391"></a><a href="#FNAnker_391_391"><span class="label">[391]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 30.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_392_392" id="Fussnote_392_392"></a><a href="#FNAnker_392_392"><span class="label">[392]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_393_393" id="Fussnote_393_393"></a><a href="#FNAnker_393_393"><span class="label">[393]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 31.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_394_394" id="Fussnote_394_394"></a><a href="#FNAnker_394_394"><span class="label">[394]</span></a> Ausland 1881. S. 759.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_395_395" id="Fussnote_395_395"></a><a href="#FNAnker_395_395"><span class="label">[395]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit.
-S. 115.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_396_396" id="Fussnote_396_396"></a><a href="#FNAnker_396_396"><span class="label">[396]</span></a> Den Nachrichten der Alten zufolge herrschte Gemeingut
-an Grund und Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den
-alten Germanen, ja selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den
-Ackerbauern der Gegenwart findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei
-den Indianern Kolumbiens, bei den Malayen und vielen Stämmen Indiens,
-wie die Naïr, die Tihur in Audh, die Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch
-kennt noch kein Sondereigentum. Die Zahl der niedrigeren Stämme ohne
-persönliches Grundeigentum ist aber Legion.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_397_397" id="Fussnote_397_397"></a><a href="#FNAnker_397_397"><span class="label">[397]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. A. a. O. S. 119&ndash;127.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_398_398" id="Fussnote_398_398"></a><a href="#FNAnker_398_398"><span class="label">[398]</span></a> <em class="gesperrt">H. von Rosenberg</em>. Der malayische Archipel.
-Leipzig 1878. S. 453.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_399_399" id="Fussnote_399_399"></a><a href="#FNAnker_399_399"><span class="label">[399]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 17.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_400_400" id="Fussnote_400_400"></a><a href="#FNAnker_400_400"><span class="label">[400]</span></a> <em class="gesperrt">Bachofen</em>. Mutterrecht. S. 312.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_401_401" id="Fussnote_401_401"></a><a href="#FNAnker_401_401"><span class="label">[401]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>, im Kosmos. Bd. XII. S. 339.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_402_402" id="Fussnote_402_402"></a><a href="#FNAnker_402_402"><span class="label">[402]</span></a> A. a. O. S. 347.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_403_403" id="Fussnote_403_403"></a><a href="#FNAnker_403_403"><span class="label">[403]</span></a> A. a. O. S. 338.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_404_404" id="Fussnote_404_404"></a><a href="#FNAnker_404_404"><span class="label">[404]</span></a> <em class="gesperrt">Tacitus</em>. <i>Germ. Cap.</i> XX.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_405_405" id="Fussnote_405_405"></a><a href="#FNAnker_405_405"><span class="label">[405]</span></a> <em class="gesperrt">Herodot</em> (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_406_406" id="Fussnote_406_406"></a><a href="#FNAnker_406_406"><span class="label">[406]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 339.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_407_407" id="Fussnote_407_407"></a><a href="#FNAnker_407_407"><span class="label">[407]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>, Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S.
-122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_408_408" id="Fussnote_408_408"></a><a href="#FNAnker_408_408"><span class="label">[408]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 14.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_409_409" id="Fussnote_409_409"></a><a href="#FNAnker_409_409"><span class="label">[409]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S.
-777.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_410_410" id="Fussnote_410_410"></a><a href="#FNAnker_410_410"><span class="label">[410]</span></a> <em class="gesperrt">A. Giraud-Teulon</em>. <i>Les origines de la famille.
-Questions sur les antécédents des sociétés patriarcales.</i> <i>Genève et
-Paris 1874.</i> S. 163.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_411_411" id="Fussnote_411_411"></a><a href="#FNAnker_411_411"><span class="label">[411]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 15.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_208" id="Seite_208">[S. 208]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XII">XII.<br />
-
-Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_v_12" name="drop_v_12">
- <img class="dc" src="images/drop_v.jpg" alt="V" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">V</span>oraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig
-noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den
-Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen
-Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren
-des Matriarchats bewahrt <em class="gesperrt">Afrika</em>. Wenn man im schwarzen
-Erdteile, vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern
-ausgehend, west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von
-hier nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden,
-dass die grosse Mehrzahl der Stämme &mdash; an der Westküste fast alle
-ausnahmslos &mdash; reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten
-Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch
-ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen
-hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen
-Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen
-der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle
-Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der
-westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem
-Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt
-ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im
-allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den
-Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses
-Verhältnis sehr<span class="pagenum"><a name="Seite_209" id="Seite_209">[S. 209]</a></span> kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das
-Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter,
-sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen
-Würden.<a name="FNAnker_412_412" id="FNAnker_412_412"></a><a href="#Fussnote_412_412" class="fnanchor">[412]</a> Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter
-jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem
-sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb <i>Ebna-Sid</i> d. h.
-„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die
-der alten Sitte treu gebliebenen als <i>Beni-Ummia</i> d. h. „Söhne ihrer
-Mutter“ bezeichnet werden.<a name="FNAnker_413_413" id="FNAnker_413_413"></a><a href="#Fussnote_413_413" class="fnanchor">[413]</a> Verwandtschaft durch die Mutter allein
-findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten
-Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden
-Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und
-Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs
-der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der
-Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda
-und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im
-südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche
-Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter,
-nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven,
-gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke
-an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo
-und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder
-nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche
-Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat
-gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und
-unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater,
-sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht
-über sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.<a name="FNAnker_414_414" id="FNAnker_414_414"></a><a href="#Fussnote_414_414" class="fnanchor">[414]</a> Zeugnisse
-für die<span class="pagenum"><a name="Seite_210" id="Seite_210">[S. 210]</a></span> Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim
-und Kommi, welch letztere nach <em class="gesperrt">Duchaillu</em> den von einem Kommi
-mit einem fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen.
-Die Würde des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber
-gleichfalls auf den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach
-arabischen Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung
-in Ganah, in Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder
-Mutterbruder über. Der vielgereiste <em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> erwähnt dasselbe
-Prinzip der Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach
-<em class="gesperrt">Makrizi</em> ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn
-statt, wie dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder
-Ghât, wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater,
-sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge
-gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der
-Thron &mdash; wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo
-von Bambarra, Wulli und Tenda &mdash; auf den Bruder fort, und dasselbe
-geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei
-den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer
-Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester
-des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist
-der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den
-Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der
-Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen,
-endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah
-folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe
-Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder,
-der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das
-erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten
-Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der
-höheren erledigt wird.<a name="FNAnker_415_415" id="FNAnker_415_415"></a><a href="#Fussnote_415_415" class="fnanchor">[415]</a></p>
-
-<p>Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften<span class="pagenum"><a name="Seite_211" id="Seite_211">[S. 211]</a></span> fort,
-so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan
-folgte nach <em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> der Schwestersohn. Was <em class="gesperrt">Werner
-Munzinger</em> von Kordofan berichtet,<a name="FNAnker_416_416" id="FNAnker_416_416"></a><a href="#Fussnote_416_416" class="fnanchor">[416]</a> deutet darauf hin, dass auch
-dort Neffenrecht nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den
-Barea und Bazen im Süden von Ägypten. Dort erbt in</p>
-
-<table summary="Erblinien im südlichen Ägypten">
- <tr>
- <td class="tdl">
- erster
- </td>
- <td class="tdc">
- Linie:
- </td>
- <td class="tdl">
- der Bruder von gleicher Mutter,
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- zweiter
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- dritter
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- der zweite Sohn der ältesten Schwester,
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- vierter
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- der Sohn der jüngeren Schwester,
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- fünfter
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- die Schwester des Erblassers,
- </td>
- </tr>
- <tr>
- <td class="tdl">
- sechster
- </td>
- <td class="tdc">
- „
- </td>
- <td class="tdl">
- ihr Schwesterkind.
- </td>
- </tr>
-</table>
-
-<p class="p0">Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen
-von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache
-durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich
-sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts
-angeht.<a name="FNAnker_417_417" id="FNAnker_417_417"></a><a href="#Fussnote_417_417" class="fnanchor">[417]</a> Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt
-das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit
-seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse
-Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand <em class="gesperrt">Livingstone</em> auch bei
-den Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,<a name="FNAnker_418_418" id="FNAnker_418_418"></a><a href="#Fussnote_418_418" class="fnanchor">[418]</a> und ein genaues
-Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am
-Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda.
-Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf
-der grossen Insel Madagaskar erhalten.</p>
-
-<p>Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das
-Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein<span class="pagenum"><a name="Seite_212" id="Seite_212">[S. 212]</a></span> stand
-dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker
-von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von
-Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des
-mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen
-Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst
-man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des
-ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger
-verweilen.</p>
-
-<p>Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger
-Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen
-Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des
-<em class="gesperrt">weiblichen</em> Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung
-besass einst auch Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer
-Frauenlinie den Vorzug hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf
-den Bruder, nicht auf den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren
-Karolinen, insbesondere die Mortlock-Gruppe, scheinen nach <em class="gesperrt">Johann
-Kubarys</em> ausführlichen Mitteilungen diese Stammesverfassung am
-reinsten erhalten zu haben. Zu einem Stamme gehören Individuen
-beiderlei Geschlechts, welche ihre Abkunft der Überlieferung zufolge
-von einer und derselben Frau ableiten können. Es herrscht strenge
-Exogamie. Die Mitglieder eines Stammes oder richtiger Clans, beiderlei
-Geschlechts, betrachten sich als Geschwister und dürfen sich weder
-geschlechtlich vermischen, noch körperlich oder moralisch schädigen.
-Die Bande der Bluts- oder Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht
-auf Entfernung und geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der
-Stammesverfassung wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat
-mitgebracht. Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige
-für die verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln
-einzelne Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf
-beinahe jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel
-einen Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes
-Ganzes bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder
-Clans in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass
-zwei einander gegenüber<span class="pagenum"><a name="Seite_213" id="Seite_213">[S. 213]</a></span>stehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja
-sich im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „<i>Puipui</i>“, d. h.
-als Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt
-haben. Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die
-politische Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach
-nur innerhalb ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel
-die Stämme A und B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert
-ist, dann wird A der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit
-A der letzteren kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist
-nicht von Dauer, weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen
-eingehen dürfen. Zu seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme
-in Berührung treten und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.</p>
-
-<p>Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen und
-Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit seines
-höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung der
-Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau des
-Stammes als dessen <em class="gesperrt">gesellschaftliches</em> Haupt angesehen und mit
-besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen
-im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen
-Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den
-Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um
-Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso
-wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den
-Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der
-Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur
-Seite, welche den <i>Rupak el Dil</i> ausmachen und von grossem Einfluss auf
-die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den
-völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die
-Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es
-sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche
-den Thron besteigen.<a name="FNAnker_419_419" id="FNAnker_419_419"></a><a href="#Fussnote_419_419" class="fnanchor">[419]</a> Ebenso besteht bei<span class="pagenum"><a name="Seite_214" id="Seite_214">[S. 214]</a></span> den Mortlockern immer
-neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann
-aus der ältesten Familie, und dieser ist das <em class="gesperrt">politische</em> Haupt
-des Stammes.<a name="FNAnker_420_420" id="FNAnker_420_420"></a><a href="#Fussnote_420_420" class="fnanchor">[420]</a></p>
-
-<p>Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter
-<em class="gesperrt">zwei</em> Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale
-und eine politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die
-„Herrin ist im Hause,“ <em class="gesperrt">aber nichts mehr</em>, während der Mann
-sich noch nicht um die Angelegenheiten der Familie, zu der er nur
-in einem nebensächlichen Verhältnisse steht, bekümmert und daher
-hauptsächlich den auswärtigen, die Gesamtheit betreffenden Dingen &mdash;
-der Politik, wenn man so sagen dürfte &mdash; sich zuwendet. Es war daher
-sicherlich ein Fehler <em class="gesperrt">J. J. Bachofens</em>, wenn dieser verdiente
-Forscher Matriarchat und Mutterfolge mit allgemeiner Weiberherrschaft
-verwechselte, was sehr zweierlei ist. Das Matriarchat begründet die
-Herrschaft der Frau im Hause, erhebt sie zum Familienoberhaupt,
-ist aber noch lange keine <em class="gesperrt">Gynaikokratie</em>, worunter eine
-Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist es denkbar,
-dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie, unter günstigen
-Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der Frau auch im
-politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf den Palau
-besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die bejahrteren,
-bedeutenden Einfluss &mdash; so ehedem bei den Germanen &mdash; und beteiligen
-sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht üben, wie
-bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä, Navajos,
-Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die wirkliche
-Häuptlingsschaft zu.<a name="FNAnker_421_421" id="FNAnker_421_421"></a><a href="#Fussnote_421_421" class="fnanchor">[421]</a> Mit dieser Würde bekleidet fand man Weiber
-bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch bei den
-Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.<a name="FNAnker_422_422" id="FNAnker_422_422"></a><a href="#Fussnote_422_422" class="fnanchor">[422]</a> Die Nehannes, eine kriegerische
-und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem Weibe
-geführt worden sein<span class="pagenum"><a name="Seite_215" id="Seite_215">[S. 215]</a></span> und als Oberst <em class="gesperrt">Langberg</em> die Komantschen
-im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau
-angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem
-Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken
-sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung
-einnehmen.<a name="FNAnker_423_423" id="FNAnker_423_423"></a><a href="#Fussnote_423_423" class="fnanchor">[423]</a> Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern
-Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie
-erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.<a name="FNAnker_424_424" id="FNAnker_424_424"></a><a href="#Fussnote_424_424" class="fnanchor">[424]</a> Auch bei den
-Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines
-männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen
-Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde;
-dieses hat, nach des Schweizers <em class="gesperrt">Eduard Marcet</em> Versicherung,
-Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den
-Feind ausziehen, Befehle.<a name="FNAnker_425_425" id="FNAnker_425_425"></a><a href="#Fussnote_425_425" class="fnanchor">[425]</a> Auf der von Polynesiern bewohnten
-Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge,
-„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika
-sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr
-bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren
-des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher
-<em class="gesperrt">Dr. Gustav Nachtigal</em> zufolge liegt südlich von den Njillem in
-Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau &mdash; <i>Mbang-Nê</i> &mdash;
-beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung
-<i>Beled-el-Mrâ</i>, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen
-<i>Bê-Mbang-Nê</i>, d. h. „Land der Königin“ bekannt.<a name="FNAnker_426_426" id="FNAnker_426_426"></a><a href="#Fussnote_426_426" class="fnanchor">[426]</a> Endlich wird
-einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den
-Titel <i>Noi-Tak</i> führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die
-denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als <i>Nue-Kun</i>, d.
-h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen
-dieserhalb ganz besonders verachtet. Die<span class="pagenum"><a name="Seite_216" id="Seite_216">[S. 216]</a></span> Thronfolge ist auf die
-weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.<a name="FNAnker_427_427" id="FNAnker_427_427"></a><a href="#Fussnote_427_427" class="fnanchor">[427]</a></p>
-
-<p>Ob sich nun irgendwo aus dieser <em class="gesperrt">Teilnahme</em> der Frauen an der
-politischen Thätigkeit der Männer eine <em class="gesperrt">Herrschaft</em> über diese
-auch auf <em class="gesperrt">politischem</em> Felde entwickelt hat (was erst recht
-„Gynaikokratie“ zu heissen verdiente), wie <em class="gesperrt">Bachofen</em> annimmt,
-halte ich mit den meisten Forschern für überaus zweifelhaft. Die
-uns zugänglichen Berichte berechtigen noch lange nicht zu dieser
-ganz unwahrscheinlichen Annahme. Was wir über das „Amazonentum“
-wissen,<a name="FNAnker_428_428" id="FNAnker_428_428"></a><a href="#Fussnote_428_428" class="fnanchor">[428]</a> an welchem <em class="gesperrt">J. J. Bachofen</em> für Südamerika trotz
-der erschöpfenden Untersuchungen von <em class="gesperrt">Martius</em> und <em class="gesperrt">Richard
-Schomburgk</em> fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um eine feste
-Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie abzugeben.
-Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie, wie sie nach
-der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der erhitzten
-Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt, schlankweg
-zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer des Marañon
-die Sage von einem Stamme der <i>Aikeam-benanos</i>, d. h. „der Weiber, die
-allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero versetzen,
-wie <em class="gesperrt">A. von Humboldt</em> berichtet.<a name="FNAnker_429_429" id="FNAnker_429_429"></a><a href="#Fussnote_429_429" class="fnanchor">[429]</a> Sehr überraschend ist es
-aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea
-wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder
-ein Eiland an der Südostküste <i>Haine Anna</i> oder „Frauenland“ heisst,
-welches der Reisende <em class="gesperrt">S. Mac Farlane</em> zu entdecken sich vergeblich
-bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen
-Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der
-Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger auf<span class="pagenum"><a name="Seite_217" id="Seite_217">[S. 217]</a></span>zuhalten,
-bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber
-gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen
-bleiben am Leben.<a name="FNAnker_430_430" id="FNAnker_430_430"></a><a href="#Fussnote_430_430" class="fnanchor">[430]</a></p>
-
-<p>Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im Sinne
-eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht doch
-andererseits eben so fest: für die <em class="gesperrt">Familie</em> &mdash; aber auch bloss
-innerhalb dieser &mdash; bedeutet das Matriarchat die Herrschaft der
-Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen Sinne.
-Altmeister <em class="gesperrt">Peschel</em> hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine
-„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der
-menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten
-hätten, „als ob“ &mdash; so sagt er &mdash; „von den sogenannten Naturmenschen
-nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren
-anerkannt worden wäre“.<a name="FNAnker_431_431" id="FNAnker_431_431"></a><a href="#Fussnote_431_431" class="fnanchor">[431]</a> Wäre diese, durchaus unzutreffende
-Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden
-Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres
-Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze
-schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein das
-Recht der Stärkeren, und dieses würde auch <em class="gesperrt">Peschel</em> durch das
-Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände
-und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen
-Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber
-unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.</p>
-
-<p>Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann
-aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der
-ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: <i>Sómol</i>. Der Häuptling nennt
-jedes Mitglied seines Stammes <i>Pui</i>, d. h. Schwester oder Bruder, ohne
-Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder
-oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die
-älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so
-dass der letzte<span class="pagenum"><a name="Seite_218" id="Seite_218">[S. 218]</a></span> Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn
-die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan,
-aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen
-und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der
-Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als
-den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert.
-Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise
-angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die
-vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.</p>
-
-<p>Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder
-eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine
-eigene Niederlassung: <i>Key</i>, und mit den dazu gehörenden Ländereien
-<i>Bey</i> geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan
-entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der
-Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des
-Key &mdash; ein grosses Haus (<i>Le Fel</i>), wo der Somol mit den männlichen
-Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen
-und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern,
-die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten &mdash; ist bloss ein
-sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich
-als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen
-Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und
-Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar in
-<em class="gesperrt">einem</em> Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem <i>Fel</i>,
-die Tochter mit ihrer Mutter im <i>Im</i>. Eine geschlechtliche Vermischung
-seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste
-Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere
-Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige
-Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast
-immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau
-von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das
-ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes
-Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils<span class="pagenum"><a name="Seite_219" id="Seite_219">[S. 219]</a></span> nach
-der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst
-Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich,
-um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und
-warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige
-Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei
-Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.<a name="FNAnker_432_432" id="FNAnker_432_432"></a><a href="#Fussnote_432_432" class="fnanchor">[432]</a></p>
-
-<p>Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in
-besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge
-und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in
-einem <i>Bure</i>, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts
-benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.<a name="FNAnker_433_433" id="FNAnker_433_433"></a><a href="#Fussnote_433_433" class="fnanchor">[433]</a> Auch
-auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten
-wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte
-<i>Clöbbergöll</i>, wovon die ersteren im <i>Bai</i>, die letzteren im <i>Balai</i>
-oder <i>Bli</i> wohnen. Professor <em class="gesperrt">Semper</em> vermutet, dass das Bai oder
-Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei<a name="FNAnker_434_434" id="FNAnker_434_434"></a><a href="#Fussnote_434_434" class="fnanchor">[434]</a> und
-bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz
-Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. <em class="gesperrt">Lippert</em>
-hat es wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten
-und zu verschiedenen Zeiten <em class="gesperrt">zwei</em> Gruppen von Organisationen
-zeigten: die eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere
-aus Männern und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm
-zufolge in der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon
-abhängigen Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den
-Familienverbänden gegenüber, und <em class="gesperrt">Lippert</em> meint, dass durch den
-Übergang der Männer von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation
-nur noch mehr gefestigt werden konnte.<a name="FNAnker_435_435" id="FNAnker_435_435"></a><a href="#Fussnote_435_435" class="fnanchor">[435]</a> Allein auf den Palau- und
-Mortlockinseln, wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt,
-hat ein solcher Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können,
-und ebensowenig auf<span class="pagenum"><a name="Seite_220" id="Seite_220">[S. 220]</a></span> der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn
-also auf diesen bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen
-getrennte Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in
-einstigen matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt
-noch eine weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im
-Grunde genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer
-noch keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in
-welchem die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen
-Mann und Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische
-„Familie“ ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir
-heute mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die
-Sippe umfassend.</p>
-
-<p>Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“
-ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon
-grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter
-bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche Spuren
-der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer <em class="gesperrt">Wertschätzung
-jungfräulicher Keuschheit</em> ist noch keine Rede. Nach dem, was
-<em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> selbst gesehen und was man ihm erzählt hat,
-scheint so etwas wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit
-nach, im Nigirdelta nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten
-<em class="gesperrt">unverständlich</em> zu sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht
-jeder, der sie sah, auch besiegte, wenn er kam.<a name="FNAnker_436_436" id="FNAnker_436_436"></a><a href="#Fussnote_436_436" class="fnanchor">[436]</a> Heute noch
-sind die Ideen der Australier über die Keuschheit der Jungfrauen
-gleich Null;<a name="FNAnker_437_437" id="FNAnker_437_437"></a><a href="#Fussnote_437_437" class="fnanchor">[437]</a> in Melanesien ist der geschlechtliche Umgang den
-Mädchen meistens unbehindert, wie denn auch in Polynesien zur Zeit
-der Entdeckung die ungebundenste Zügellosigkeit herrschte. Auf der
-Markesasinsel Nukuhiwa konnten die Mädchen ungehindert und ohne ihre
-Familie zu entehren, dem Hange ihrer Sinnlichkeit nach Wohlgefallen
-frönen,<a name="FNAnker_438_438" id="FNAnker_438_438"></a><a href="#Fussnote_438_438" class="fnanchor">[438]</a> ja, es wurde erwachsenen Mädchen zur Schande angerechnet,
-wenn<span class="pagenum"><a name="Seite_221" id="Seite_221">[S. 221]</a></span> sie, von den Männern verachtet, keine Gunstbezeugung austeilen
-konnten, und ein Mädchen sah sich desto mehr geschätzt, je mehr sie
-Liebhaber gehabt<a name="FNAnker_439_439" id="FNAnker_439_439"></a><a href="#Fussnote_439_439" class="fnanchor">[439]</a> &mdash; eine Ansicht, die sehr häufig und bei den
-verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den Palau-Inseln, wo schon
-patriarchalische Polygamie herrscht, leben im Männer-<i>Bai</i> stets zur
-Bedienung junge Mädchen, <i>Armungul</i>, welche an dem freien ungebundenen
-Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen finden. Die Armungul
-bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai, lernen hier den
-Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie zurückkehren, so
-bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld mit. Es ist dies, so
-denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine köstliche Sitte.<a name="FNAnker_440_440" id="FNAnker_440_440"></a><a href="#Fussnote_440_440" class="fnanchor">[440]</a>
-Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll nächtlicherweile zu
-einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel; wenn nämlich ein junger
-Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter kommt, treibt es ihn irgend
-wohin zu gehen, und keines der Mädchen dürfte dann zurück bleiben, auf
-die Gefahr hin, von ihren Eltern ausgescholten zu werden und keinen
-Mann finden, da sie in den Ruf käme, ein ungeschicktes Mädchen zu
-sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die andern, wenn sie heimkehren,
-verheiraten sich rasch.<a name="FNAnker_441_441" id="FNAnker_441_441"></a><a href="#Fussnote_441_441" class="fnanchor">[441]</a> Ähnlich denken und handeln die algerischen
-Araber vom Stamme der Uled Naïl. Sobald die Töchter im elterlichen
-Hause reif geworden, schickt sie der Vater nach der nächsten grösseren
-Stadt, besonders nach Biskra, damit sie dort mit ihren Reizen so
-viel Geld als möglich verdienen. Die Töchter folgen den väterlichen
-Ratschlägen auch willig, und es erhält diejenige, welche mit Schätzen
-reich beladen heimkommt, am frühesten einen Gatten, keineswegs der
-Schätze wegen, die ja dem Vater gehören, sondern des Anwertes halber,
-den sie in der Fremde gefunden.<a name="FNAnker_442_442" id="FNAnker_442_442"></a><a href="#Fussnote_442_442" class="fnanchor">[442]</a> Sogar bei den gesitteten Japanern
-kommt es nicht selten vor, dass ein Vater aus den niedrigen Ständen
-seine Tochter auf eine be<span class="pagenum"><a name="Seite_222" id="Seite_222">[S. 222]</a></span>stimmte Zeit einem <i>Yoshiwara</i> (Freudenhause)
-überlässt,<a name="FNAnker_443_443" id="FNAnker_443_443"></a><a href="#Fussnote_443_443" class="fnanchor">[443]</a> was der Achtung des <i>Musme</i> (Mädchen) keinen Eintrag
-thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu schimpflich für ein Mädchen,
-wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht wird.<a name="FNAnker_444_444" id="FNAnker_444_444"></a><a href="#Fussnote_444_444" class="fnanchor">[444]</a> Die zum
-Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen auch heute noch
-nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie in der früheren
-Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.<a name="FNAnker_445_445" id="FNAnker_445_445"></a><a href="#Fussnote_445_445" class="fnanchor">[445]</a></p>
-
-<p>Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen
-Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr
-ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im
-Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des
-Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird
-das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst
-die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam
-zurück.<a name="FNAnker_446_446" id="FNAnker_446_446"></a><a href="#Fussnote_446_446" class="fnanchor">[446]</a> Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein
-Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren
-Mann und ihr Vater einen höheren <i>Kalim</i> (Brautpreis) für sie
-bezahlt. Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den
-geläuterten Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung
-der vorehelichen Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist,
-dass in einigen Gegenden Englands, wie <em class="gesperrt">Staniland Wake</em>, ein
-ausgesprochener Gegner unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein
-Mädchen nur dann einen Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind
-geboren;<a name="FNAnker_447_447" id="FNAnker_447_447"></a><a href="#Fussnote_447_447" class="fnanchor">[447]</a> und in der niederländischen Provinz Seeland ist, wie
-<em class="gesperrt">Henri Havard</em> berichtet, die Keuschheit den Mädchen eine Last,
-von welcher sie sich frühzeitig zu befreien wissen.<a name="FNAnker_448_448" id="FNAnker_448_448"></a><a href="#Fussnote_448_448" class="fnanchor">[448]</a> Als Jungfrau
-tritt dort ein Mädchen fast niemals in die Ehe, wohl aber meist in
-schon vorgerücktem Zustande<span class="pagenum"><a name="Seite_223" id="Seite_223">[S. 223]</a></span> der Schwangerschaft; dies geht soweit,
-dass in vielen Fällen dieselbe als unbedingte Notwendigkeit erachtet
-und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen Ehehindernis wird,<a name="FNAnker_449_449" id="FNAnker_449_449"></a><a href="#Fussnote_449_449" class="fnanchor">[449]</a> und man
-merke wohl, dass dabei der Verkehr des Mädchens durchaus nicht auf
-<em class="gesperrt">einen</em> Verehrer beschränkt ist. Ziemlich ähnlich liegen die Dinge
-in der bäuerlichen Bevölkerung von Oberösterreich und Oberbayern, wie
-in den Alpenländern überhaupt. Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre
-im modernen Sinne sind dort noch fast unbekannt. An eine uneheliche
-Geburt knüpft sich weder für die Mutter, noch das Kind irgend welcher
-besonderer Makel, für das Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es
-mehrere Kinder von verschiedenen Vätern zur Welt bringt.<a name="FNAnker_450_450" id="FNAnker_450_450"></a><a href="#Fussnote_450_450" class="fnanchor">[450]</a> Ein erst
-siebzehnjähriges, aber schon schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich
-mir gegenüber geradezu ihres Zustandes, „da ja damit die Welt sehe,
-dass sie etwas wert sei“. Das sogenannte „Fensterln“, das nächtliche
-Anklopfen des Burschen an den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur
-dann vergeblich bleibt, wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder
-andere Hindernisse das Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens
-verwehren, ist ein uralter, weit verbreiteter und durch keine Macht der
-Welt auszurottender Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der
-Sennerinnen in<span class="pagenum"><a name="Seite_224" id="Seite_224">[S. 224]</a></span> den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor
-<em class="gesperrt">Josef Sepp</em>, ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat,
-den bezeichnenden Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im
-Gebirge Maria heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen,
-als eben nur den Namen und &mdash; das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in
-vielen Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende
-Sitte des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden
-heisst, „z’ Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen
-Besuche junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche
-Kinder sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber
-geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen,
-&mdash; weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch,
-ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt auch
-in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem Kiltgang
-ernstlich das Wort reden.<a name="FNAnker_451_451" id="FNAnker_451_451"></a><a href="#Fussnote_451_451" class="fnanchor">[451]</a> Eine ähnliche „Freierei“ ist in Norwegen
-üblich.<a name="FNAnker_452_452" id="FNAnker_452_452"></a><a href="#Fussnote_452_452" class="fnanchor">[452]</a> Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem Troste
-gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon erzählen,
-wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die Kammer
-seines Mädchens gelangt,<a name="FNAnker_453_453" id="FNAnker_453_453"></a><a href="#Fussnote_453_453" class="fnanchor">[453]</a> was <em class="gesperrt">Weinhold</em> zu interessanten
-Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens
-nach <em class="gesperrt">Elphinstone</em> auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und
-Stämmen des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.</p>
-
-<p>Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit
-wie mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen
-Völkern keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in
-deren Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von
-den rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie
-ist ein erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten
-gesitteter Nationen, wie obige Beispiele<span class="pagenum"><a name="Seite_225" id="Seite_225">[S. 225]</a></span> darthun, derselbe nicht
-immer seinem vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin
-sicherlich nicht mit dem Entartungsapostel Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>
-ein Unvermögen der Überlieferung und des Beispiels christlicher
-Zucht und Sitte, sowie der durch beide beeinflussten staatlichen
-Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes zu erkennen;<a name="FNAnker_454_454" id="FNAnker_454_454"></a><a href="#Fussnote_454_454" class="fnanchor">[454]</a>
-vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren bislang unfähig
-gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden Begriffe zu jener
-Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer als ursprünglicher
-Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der Sünde, welche in
-der fleischlichen Lust kulminiert“,<a name="FNAnker_455_455" id="FNAnker_455_455"></a><a href="#Fussnote_455_455" class="fnanchor">[455]</a> zu den geschlechtlichen
-Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt. Einen Beweis
-für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu erbringen, und
-dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage: wie es denn
-glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch die
-Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und
-allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht
-die <em class="gesperrt">Erwägung</em> von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf
-diesen Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und
-den Gang vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem
-Volke nahm. Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche
-Mühe, Beispiele von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen,
-welche doch durch auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl
-solcher Beispiele auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch
-die Völkerkunde diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so
-möchte ich dagegen fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide
-prangenden Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus
-haben, nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut
-sich entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die
-Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden
-und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,
-eine verschiedene gewesen und die einen früher,<span class="pagenum"><a name="Seite_226" id="Seite_226">[S. 226]</a></span> die anderen später zur
-Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?
-Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung
-zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die
-Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch
-keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit
-der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem
-Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer
-Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen
-sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit
-erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie
-wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung
-jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung,
-mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen,
-vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern
-Kulturgebieten verschuldeten.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_412_412" id="Fussnote_412_412"></a><a href="#FNAnker_412_412"><span class="label">[412]</span></a> <em class="gesperrt">Henri Duveyrier</em>. <i>Les Touaregs du Nord.</i> Paris
-1864. Bd. I. S. 337. 397.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_413_413" id="Fussnote_413_413"></a><a href="#FNAnker_413_413"><span class="label">[413]</span></a> A. a. O. S. 393.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_414_414" id="Fussnote_414_414"></a><a href="#FNAnker_414_414"><span class="label">[414]</span></a> <em class="gesperrt">Ladislaus Magyar</em>. Reisen in Südafrika in den
-Jahren 1849 bis 1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_415_415" id="Fussnote_415_415"></a><a href="#FNAnker_415_415"><span class="label">[415]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S.
-131&ndash;132.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_416_416" id="Fussnote_416_416"></a><a href="#FNAnker_416_416"><span class="label">[416]</span></a> <em class="gesperrt">Werner Munzinger</em>. Ostafrikanische Studien.
-Schaffhausen 1864. S. 555.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_417_417" id="Fussnote_417_417"></a><a href="#FNAnker_417_417"><span class="label">[417]</span></a> <em class="gesperrt">Munzinger</em>. A. a. O. S. 490. Der ehrliche
-Schweizer, welcher wohl keine besonderen familiengeschichtlichen
-Studien gemacht hatte, kann sich diese Form der Familie gar nicht
-erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch
-höchst selten ist.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_418_418" id="Fussnote_418_418"></a><a href="#FNAnker_418_418"><span class="label">[418]</span></a> <em class="gesperrt">Livingstone</em>. <i>Narrative of an expedition to the
-Zambesi and its tributaries.</i> London 1865. S. 162.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_419_419" id="Fussnote_419_419"></a><a href="#FNAnker_419_419"><span class="label">[419]</span></a> <em class="gesperrt">Semper</em>. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch
-im übrigen Mutterrecht und Mutterfolge herrsche &mdash; wie es wohl
-wahrscheinlich ist &mdash; vermochte Semper nicht zu enträtseln.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_420_420" id="Fussnote_420_420"></a><a href="#FNAnker_420_420"><span class="label">[420]</span></a> <em class="gesperrt">Kubary</em> in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch.
-von Hamburg“ 1878 bis 1879. S. 244&ndash;247.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_421_421" id="Fussnote_421_421"></a><a href="#FNAnker_421_421"><span class="label">[421]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte d. Familie. S. 35.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_422_422" id="Fussnote_422_422"></a><a href="#FNAnker_422_422"><span class="label">[422]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S.
-101.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_423_423" id="Fussnote_423_423"></a><a href="#FNAnker_423_423"><span class="label">[423]</span></a> Ausland 1858. S. 431.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_424_424" id="Fussnote_424_424"></a><a href="#FNAnker_424_424"><span class="label">[424]</span></a> Globus. Bd. III. S. 272.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_425_425" id="Fussnote_425_425"></a><a href="#FNAnker_425_425"><span class="label">[425]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_426_426" id="Fussnote_426_426"></a><a href="#FNAnker_426_426"><span class="label">[426]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustav Nachtigal</em>. Sahara und Sudan.
-Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_427_427" id="Fussnote_427_427"></a><a href="#FNAnker_427_427"><span class="label">[427]</span></a> <em class="gesperrt">Leopold Katscher</em>. Bilder aus dem chinesischen
-Leben mit besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u.
-Heidelberg 1881. S. 320.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_428_428" id="Fussnote_428_428"></a><a href="#FNAnker_428_428"><span class="label">[428]</span></a> Vgl. Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Stricker</em>. Ethnographische
-Untersuchungen über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und
-neuen Welt, im „Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220&ndash;225.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_429_429" id="Fussnote_429_429"></a><a href="#FNAnker_429_429"><span class="label">[429]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd.
-III. S. 399.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_430_430" id="Fussnote_430_430"></a><a href="#FNAnker_430_430"><span class="label">[430]</span></a> Globus. Bd. XXXI. S. 334.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_431_431" id="Fussnote_431_431"></a><a href="#FNAnker_431_431"><span class="label">[431]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 233.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_432_432" id="Fussnote_432_432"></a><a href="#FNAnker_432_432"><span class="label">[432]</span></a> <em class="gesperrt">Kubary</em>. A. a. O. S. 250&ndash;252.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_433_433" id="Fussnote_433_433"></a><a href="#FNAnker_433_433"><span class="label">[433]</span></a> <em class="gesperrt">Seemann</em>. Viti. S. 110.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_434_434" id="Fussnote_434_434"></a><a href="#FNAnker_434_434"><span class="label">[434]</span></a> <em class="gesperrt">Semper</em>. Palau-Inseln. S. 367&ndash;368.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_435_435" id="Fussnote_435_435"></a><a href="#FNAnker_435_435"><span class="label">[435]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken.
-Abt. II. S. 43&ndash;48.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_436_436" id="Fussnote_436_436"></a><a href="#FNAnker_436_436"><span class="label">[436]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S.
-90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_437_437" id="Fussnote_437_437"></a><a href="#FNAnker_437_437"><span class="label">[437]</span></a> Nach <em class="gesperrt">Paul Topinard</em> in der <i>Revue d’Anthrop.</i>
-1872. S. 315.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_438_438" id="Fussnote_438_438"></a><a href="#FNAnker_438_438"><span class="label">[438]</span></a> <em class="gesperrt">Langsdorff</em>. Bemerkungen auf einer Reise um die
-Welt. Bd. I. S. 206.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_439_439" id="Fussnote_439_439"></a><a href="#FNAnker_439_439"><span class="label">[439]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 128.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_440_440" id="Fussnote_440_440"></a><a href="#FNAnker_440_440"><span class="label">[440]</span></a> <em class="gesperrt">Semper</em>. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_441_441" id="Fussnote_441_441"></a><a href="#FNAnker_441_441"><span class="label">[441]</span></a> A. a. O. S. 324.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_442_442" id="Fussnote_442_442"></a><a href="#FNAnker_442_442"><span class="label">[442]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Bernhard Schwarz</em>. Algerien. Leipzig 1881. S.
-229. P. <em class="gesperrt">de Tchihatcheff</em>. <i>Espagne, Algérie et Tunisie.</i> Paris
-1880. S. 290.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_443_443" id="Fussnote_443_443"></a><a href="#FNAnker_443_443"><span class="label">[443]</span></a> J. J. <em class="gesperrt">Rein</em>. Japan nach Reisen und Studien.
-Leipzig 1881. Bd. I. S. 495.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_444_444" id="Fussnote_444_444"></a><a href="#FNAnker_444_444"><span class="label">[444]</span></a> <em class="gesperrt">Max Buch</em>. Die Wotjäken. Eine ethnologische
-Studie. Stuttgart 1882. S. 45.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_445_445" id="Fussnote_445_445"></a><a href="#FNAnker_445_445"><span class="label">[445]</span></a> <em class="gesperrt">Blumentritt</em>. Ethnographie der Philippinen. S. 15.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_446_446" id="Fussnote_446_446"></a><a href="#FNAnker_446_446"><span class="label">[446]</span></a> A. a. O. S. 27&ndash;28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_447_447" id="Fussnote_447_447"></a><a href="#FNAnker_447_447"><span class="label">[447]</span></a> <i>Revue d’Anthropologie</i> 1874. S. 737.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_448_448" id="Fussnote_448_448"></a><a href="#FNAnker_448_448"><span class="label">[448]</span></a> <em class="gesperrt">Henri Havard</em>. <i>La Hollande pittoresque. Le coeur
-du pays.</i> Paris 1878. S. 219.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_449_449" id="Fussnote_449_449"></a><a href="#FNAnker_449_449"><span class="label">[449]</span></a> A. a. O. S. 221&ndash;222. Als Havard sich erkundigte, warum
-ein auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die
-Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie
-kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht,
-aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die
-Verehrer wieder zurück.“</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_450_450" id="Fussnote_450_450"></a><a href="#FNAnker_450_450"><span class="label">[450]</span></a> <em class="gesperrt">Arthur Müller</em>. Geschichten aus den Bergen.
-(Wiener „Presse“ vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte
-ein k. bayerischer Notar, der in einem durch die Schönheit seiner
-Lage weit berühmten Orte des Hochgebirges amtete, mit, dass er
-unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen habe, dem zufolge die
-betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht weniger
-als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser
-Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam
-mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu
-begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite
-noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von
-Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern unter <em class="gesperrt">einem</em>
-Dache zusammen hausten.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_451_451" id="Fussnote_451_451"></a><a href="#FNAnker_451_451"><span class="label">[451]</span></a> Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. <em class="gesperrt">Berlepsch</em>. Die
-Alpen in Natur- und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_452_452" id="Fussnote_452_452"></a><a href="#FNAnker_452_452"><span class="label">[452]</span></a> <em class="gesperrt">Hartung</em> u. <em class="gesperrt">Dulk</em>. Fahrten durch Norwegen
-und die Lappmark. Stuttgart 1877. S. 244&ndash;245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_453_453" id="Fussnote_453_453"></a><a href="#FNAnker_453_453"><span class="label">[453]</span></a> S. <em class="gesperrt">Lefmann</em>. Geschichte des alten Indiens. Berlin
-1880. S. 98.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_454_454" id="Fussnote_454_454"></a><a href="#FNAnker_454_454"><span class="label">[454]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_455_455" id="Fussnote_455_455"></a><a href="#FNAnker_455_455"><span class="label">[455]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_227" id="Seite_227">[S. 227]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XIII">XIII.<br />
-
-Die Bündnisformen im Matriarchat.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_w_13" name="drop_w_13">
- <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>enn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte zusammenfasst,
-so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet sein, dass in den Tagen
-der Mutterherrschaft die Mädchen &mdash; mitunter in schrankenloser Weise,
-&mdash; mit einer Art Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch benutzen,
-welche dem Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft brachte für die
-Frau nur Jahre der Entbehrung. Beim Menschen scheint freilich dadurch,
-dass sein Wachstum so lange dauert und das Weib daher, weit mehr
-als in der Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen des Kindes bedarf,
-schon in der Natur die Bedingung, ja eine Art Zwang zu <em class="gesperrt">dauernder
-Verbindung</em> zu liegen, und zwar, da während des Aufwachsens des
-einen immer neue Kinder kommen, einer Verbindung für das Leben. Auch
-ist leicht einzusehen, dass wenn Mutter und Vater sich in die Arbeit
-des Aufziehens teilen, das Kind weit mehr Aussicht hat, die Gefahren
-der zarten Jugend zu überstehen, als wenn die Mutter allein, des
-Menschenpaares schwächerer Teil, die ganze Sorge zu übernehmen hat.
-Daher der Satz unserer Bevölkerungsstatistik: dass nur die legitime Ehe
-fruchtbar sei, womit gesagt werden will, dass bloss ein sehr kleiner
-Teil der unehelichen Kinder das erste Jahr überlebt. Gestalteten
-sich unter der Herrschaft des matriarchalischen Mutterrechtes die
-Bündnisse zwischen Frau und Mann zweifelsohne fester und dauernder,
-als<span class="pagenum"><a name="Seite_228" id="Seite_228">[S. 228]</a></span> die rohen Beweibungen der vorhergegangenen Zeiten, so entsprachen
-sie doch nur sehr unvollkommen unserem Begriffe der <em class="gesperrt">Ehe</em>,
-insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte gesetzmässige
-Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger Gemeinschaft
-aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der matriarchalischen
-Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der Dauer, sie war
-nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten bei der noch
-vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine untergeordnete
-Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb der
-Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren solchen
-Mutterfamilien als Anhängsel dienen, &mdash; dann war die Ehe polygamisch,
-und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie nach der
-geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass
-die <em class="gesperrt">Polyandrie</em> oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem
-Matriarchate herauswächst und nicht etwa, nach <em class="gesperrt">Lubbock</em>, für
-eine Ausnahme zu erklären ist, welche in den normal fortschreitenden
-Entwicklungsgang sich nicht einreihen liesse.<a name="FNAnker_456_456" id="FNAnker_456_456"></a><a href="#Fussnote_456_456" class="fnanchor">[456]</a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>, dem
-wir meines Wissens zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat
-gezeigt, dass in der Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht
-der gewählte Teil sind.<a name="FNAnker_457_457" id="FNAnker_457_457"></a><a href="#Fussnote_457_457" class="fnanchor">[457]</a></p>
-
-<p>Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz
-griff, ein Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen
-Gesellschaftsordnung durchaus <em class="gesperrt">nicht</em> erforderlich und findet
-auch thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das
-Matriarchat erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der
-gröbste Verstoss gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie
-unter <em class="gesperrt">einem</em> Dache übernachten würde. Erst am Morgen besucht
-der Mann Frau und Kinder. Sonstige Begegnungen aber finden immer nur
-verstohlen im Walde statt. So will es die alte Vitisitte, die heute,
-nach Einführung des Christentums, allerdings nur noch der dortige
-Adel beobachtet. Die oben besprochene Trennung der Geschlechter in
-besonderen Häusern, die auch bei<span class="pagenum"><a name="Seite_229" id="Seite_229">[S. 229]</a></span> patriarchalisch geordneten Stämmen
-getroffen wird, darf wohl als ein Überrest aus der voraufgehenden
-mutterrechtlichen Periode angesprochen werden. Die Familienverfassung
-der Naïr im malabarischen Indien gewährt endlich ein vollkommen klares
-Bild des auf Abstammung von der Mutterseite gegründeten Matriarchats,
-worin der Vater nichts ist, als der für eine ihm fremde Familie Kinder
-Zeugende. Den tiefsten Einblick in die matriarchalischen Verhältnisse
-hat uns aber G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em> erschlossen durch seine sorgfältigen
-Studien über die Sitten und Satzungen der Völker im ostindischen
-Archipel. Bei diesen müssen wir länger verweilen.</p>
-
-<p>Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im
-Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher
-nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf
-welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung
-besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden.
-Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen
-Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete
-die Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet
-heute in solchem Falle die <i>Dessa</i> oder Dorfgemeinde einen Schwarm
-aus, eine <i>Dukuh</i>, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch
-mit der Mutter-Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine
-selbständige Dessa loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in
-den Sundalanden und auf Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der
-Padangschen Oberlande, dann bei den Battak, in den Palembangschen
-Oberlanden, in den Lambong-Bezirken, ferner bei den Alfuren der
-Minahassa auf Nordcelebes.<a name="FNAnker_458_458" id="FNAnker_458_458"></a><a href="#Fussnote_458_458" class="fnanchor">[458]</a> So lange die Abzweigungen mit der
-Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden sie eine Gebiets-Einheit,
-einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem<span class="pagenum"><a name="Seite_230" id="Seite_230">[S. 230]</a></span> Stamme ein solcher Bezirk,
-in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf darin entstanden, mit
-dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die zu verschiedener
-Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen sich auch in
-der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm an sein
-ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch jetzt
-noch, bloss von <em class="gesperrt">einem</em> Stamme bewohnt, oder es fand mit der Zeit
-eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen Stammes
-auf dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium nicht
-mehr durch <em class="gesperrt">einen</em>, sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt.
-Natürlich behielt jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die
-Oberherrschaft über die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo
-mehrere Stämme in solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen
-der Herrschende ist.</p>
-
-<p>Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen Namen
-führt, <i>Marga</i>, sein Bezirk <i>Kuria</i>, <i>Saksi</i> oder <i>Dschandschian</i>,
-und dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu
-gehörigen <i>Kuta</i> und <i>Pagaran</i>. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von
-einem Stamme bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch
-wird nun jeder Kuria durch zwei Marga bewohnt, den <i>Namora-mora</i> und
-den <i>Bajo-Bajo</i>. Die Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke
-sesshafte Marga, während die Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst
-später eingewandert sind. Beide Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich
-miteinander verbunden. Die Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den
-Battak herrschende Sitte der Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte
-sich dieselbe am leichtesten und bequemsten zwischen zwei Stämmen, die
-zuerst Grenznachbarn waren. Mitglieder des Stammes A beweibten sich im
-Stamme B und umgekehrt. So ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria
-zwei verbundene Marga antrifft und zwar in der Weise, dass wenn von
-den zwei Marga C und D, C als Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo
-D Namora-mora ist, umgekehrt keine andere Marga als D Bajo-Bajo sein
-kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz entsprechende Stammeseinteilung
-befolgen die Malayen von Menangkabau, namentlich in den Padangschen
-Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme heissen<span class="pagenum"><a name="Seite_231" id="Seite_231">[S. 231]</a></span> bei ihnen <i>Suku</i>.
-Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein Viertel) gegeben
-haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an der Zahl,
-durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist der
-<i>Negari</i>, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig
-regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie
-bei den Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind,
-so gilt hier kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus
-allen vier Suku darin wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern
-besteht bloss darin, dass während bei den Battak der Häuptling der
-Namora-mora stets auch der Radscha des Kuria und das Oberhauptes der
-Bajo-Bajo, der <i>Natobang-Bajo-Bajo</i> ihm untergeordnet ist, eine solche
-hervorragende Stellung keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie
-stehen vielmehr alle auf dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat
-seine besondere Verwaltung, unabhängig von den andern. Die Gesamtheit
-der <i>Panghulu</i>, der Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.<a name="FNAnker_459_459" id="FNAnker_459_459"></a><a href="#Fussnote_459_459" class="fnanchor">[459]</a></p>
-
-<p><em class="gesperrt">Wilken</em> führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei
-denen sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier
-mit der weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt
-geblieben sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen
-Art vermischt haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15&ndash;25
-Bezirke, beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt.
-Desgleichen zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme,
-die sich unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von
-Ceram die Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei
-diesen, sowie bei den Timoresen, behauptet <em class="gesperrt">ein</em> Stamm stets
-den Vorrang. Man sieht also, dass bei den Völkern des ostindischen
-Archipels gegenwärtig teils jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt,
-teils eine Vermengung der Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in
-jedem Bezirke die Mitglieder verschiedener Stämme leben. Wo letzteres
-der Fall, herrscht in der Regel auch Exogamie, so bei den Battak,
-den<span class="pagenum"><a name="Seite_232" id="Seite_232">[S. 232]</a></span> Padangschen Malayen, den Alfuren von Ceram, den Niasern, den
-Alfuren von Buru und den Timoresen. Allen diesen Völkern gilt die
-Beweibung innerhalb der Stammesgenossenschaft als Blutschande, doch
-wird das Verbot heute nicht mehr mit grosser Strenge gehandhabt. Nur
-bei den Battak steht noch Todesstrafe auf dessen Übertretung. Auf die
-Stammesbildung übt nun die Exogamie, wie ich schon früher ausgeführt,
-einen bedeutenden Einfluss. Wo Mutter und Vater zwei verschiedenen
-Stämmen angehören, ist nämlich nur zweierlei möglich: die Kinder folgen
-entweder dem Stamme des Vaters oder jenem der Mutter, und in letzterem
-Falle entsteht Matriarchat mit Mutterrecht. Von diesen zwei Richtungen
-ist die letztere, wie schon des breiteren dargethan, die ältere,
-ursprünglichere und hat sich bei einigen Völkerschaften, durch die
-Macht der Gewohnheit, bis auf unsere Tage erhalten. Andere hingegen,
-und wohl die Mehrzahl, haben im Laufe der Zeit die Mutterfolge durch
-die Vaterfolge, das Matriarchat durch das Patriarchat ersetzt, doch
-weist auch bei ihnen, wie z. B. bei den Battak, noch mancherlei auf das
-matriarchale Verhältnis zurück.</p>
-
-<p>Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen
-Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale
-Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder <i>Suku</i> umfasst bei ihnen
-nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, <i>Negari</i>,
-enthält mehrere Dörfer, Kota, und <i>Negari</i> wie Kota sind nicht von
-einem einzelnen, sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die
-Mitglieder dieser verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander;
-es schliessen sich vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden
-Sukugenossen stets aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein
-<i>Kumpulan Rumah</i>; von diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner
-eines Kumpulan Rumah seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel
-und eine Wurzel; Schuld und Schuldforderung haben sie gemeinsam;
-Schande und Ehre teilen sie miteinander.“ Damit ist deutlich
-ausgedrückt, dass die Insassen eines Kumpulan Rumah nichts anderes
-als eine grosse Familie, richtiger einen Clan, bilden. Jeder im Kota
-anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes<span class="pagenum"><a name="Seite_233" id="Seite_233">[S. 233]</a></span> Ganzes, räumlich
-geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans. Der Clan setzt
-sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die notwendige Folge
-davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in ihrem
-Suku, in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie auch
-nicht das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der
-Gatte verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus.
-Obwohl in dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch <em class="gesperrt">kein
-Zusammenleben der Gatten zur Folge</em>. Das Geschlechtsbündnis
-offenbart sich lediglich in der Form von Besuchen, die der Gatte der
-Gattin abstattet. Tagsüber kommt nämlich der Mann zu der Frau, hilft
-ihr bei der Arbeit und nimmt mit ihr das Mittagsmahl ein. Später
-werden die Tagesbesuche seltener, der Mann kommt des Abends in die
-Wohnung des Weibes und verweilt bei ihr, wenn er anders ein treuer
-Gatte ist, bis zum folgenden Morgen. Dieses Bündnis, welches unseren
-Ehebegriffen noch wenig entspricht, heisst <i>Sumandô</i>. Mann und Frau
-bilden dabei noch keine Familie. Der Mann bleibt bei seinem Clan, die
-Frau mit ihren Kindern bei dem ihrigen. Die Familie umfasst demnach
-noch nicht Mann, Frau und Kind, sondern immer nur Mutter und Kind.
-<i>Samandei</i>, d. h. „jene die <em class="gesperrt">eine</em> Mutter haben“, so nennt sich
-deshalb im Malayischen die Familie. An ihrer Spitze steht in der Regel
-der älteste Mutterbruder, und er, der mütterliche Oheim, der <i>Mamaq</i>,
-ist seinen Rechten und Pflichten nach der eigentliche Vater seiner
-Schwesterkinder, seiner <i>Kamanakan</i>. Der wahre Vater hat, als gar nicht
-zur Familie gehörig, über seine Kinder auch nicht die leiseste Gewalt.
-Er darf sie nicht schelten, viel weniger züchtigen, weil der Mamaq
-dies gewöhnlich übel vermerkt. Dagegen nimmt er, falls er der älteste
-Bruder seiner Schwester ist, in deren Hause die nämliche hervorragende
-Stellung ein, welche ihm in jenem seiner Gattin versagt bleibt.</p>
-
-<p>Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht
-verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets
-eine sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da
-unter einem Dache beisammen Mütter mit ihren<span class="pagenum"><a name="Seite_234" id="Seite_234">[S. 234]</a></span> Kindern, Oheime,
-Muhmen, Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle
-mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye
-sehr treffend als <i>Sabuah Paruï</i>, wörtlich: jene, die von <em class="gesperrt">einem</em>
-Bauch sind. Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste
-unter den Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den
-Namen <i>Tungganei</i>, <i>Panghulu Rumah</i> oder <i>Tuwo Rumah</i>. Mit jeder Heirat
-eines weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die
-Anzahl der Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann
-ein neuer Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet
-sie sich, zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten
-beisammen bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden
-dann ein <i>Kampong</i>, dessen Häuptling oder <i>Panghulu Kampueng</i> der
-älteste Tungganei des ursprünglichen Hauses ist.</p>
-
-<p>Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt
-der nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben
-zuerst ihre Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder,
-Schwestern, Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein
-Erbe in erster Reihe an seine Brüder und Schwestern, dann an seine
-Schwesterkinder über. Die Kinder erben also nur von der Mutter,
-nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen sich in gleicher Weise fort.
-Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener Sohn, sondern der älteste
-Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von Brüdern. Der Vermögens- oder
-Besitzstand zerfällt in die <i>Harta pusaka</i>, d. h. den Teil, den man
-selbst ererbt, und in die <i>Harta Pentscharian</i>, d. h. jenen, den man
-durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches Eigentum,
-jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt werden,
-sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über. Erbschaftsteilung
-ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta pusaka steht
-unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder haben
-daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann einen
-Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer genügende
-Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei Unterhalt.
-Der Hauptzweck<span class="pagenum"><a name="Seite_235" id="Seite_235">[S. 235]</a></span> der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit ihren
-Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der
-malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine
-Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch
-gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches
-Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die
-eine Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die
-andere Hälfte aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können
-vom Vater nie erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten.
-Damit eine solche Schenkung (<i>Hibah</i>) gültig sei, muss sie aber dem
-<i>Adat</i>, d. h. dem Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich
-in Gegenwart der Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch
-einiger weiterer Zeugen erfolgen.</p>
-
-<p>Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern,
-ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen
-pflegen, werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten
-aufgelöst. Die späteren dagegen, wo der Mann eine Frau und das Mädchen
-einen Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei
-der Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf
-das Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle.
-Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von
-Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also
-über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste
-und die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte
-Erbrecht unter dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten
-hat.<a name="FNAnker_460_460" id="FNAnker_460_460"></a><a href="#Fussnote_460_460" class="fnanchor">[460]</a></p>
-
-<p>Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie
-bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben
-aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren
-matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der
-Ehe nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche
-der Redschang auf Sumatra<span class="pagenum"><a name="Seite_236" id="Seite_236">[S. 236]</a></span> vom Jahre 1779 werden drei Ehearten
-erwähnt, nämlich die Ehe mit <i>Ambel-anak</i> (d. h. Kind annehmen), mit
-<i>Dschudschur</i> und mit Semando, welche der Richter <em class="gesperrt">Post</em> mit Recht
-als drei grosse universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte
-auffasst.<a name="FNAnker_461_461" id="FNAnker_461_461"></a><a href="#Fussnote_461_461" class="fnanchor">[461]</a> Die Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als
-veraltet abgeschafft wird, gehört der matriarchalischen Familie an,
-die Dschudschurehe der patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der
-Periode der Staatenbildung. Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der
-Bräutigam in die Familie der Braut, bei der Dschudschurehe heiratet
-die Braut in die Familie des Bräutigams, die Semandoehe wird auf dem
-Fusse völliger Gleichberechtigung der Ehegatten eingegangen. Bei der
-Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte vollständig in die Familie
-der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr untergeht; sie bietet das
-klarste Beispiel für den Zustand des geschlechtlichen Lebens zur Zeit
-der matriarchalischen Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den
-Ambel-anak geschlossen, sagt <em class="gesperrt">Marsden</em>,<a name="FNAnker_462_462" id="FNAnker_462_462"></a><a href="#Fussnote_462_462" class="fnanchor">[462]</a> so wählt der Vater
-seiner Tochter aus einigen jungen Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich
-stammt derselbe aus einer weniger vornehmen Familie und diese muss
-allen ferneren Rechten oder Ansprüchen auf ihn entsagen. Er wird in das
-Haus seines Schwiegervaters geführt, der bei dieser Gelegenheit einen
-Büffel schlachtet und von den Verwandten seines Eidams zwanzig Dollars
-erhält. Von dieser Zeit an trifft das <i>Buruk baik nia</i> (das Gute und
-Schlechte das er thut) die Angehörigen seiner Frau. Mordet oder stiehlt
-er, so zahlen sie das <i>Bañgun</i> oder Strafgeld; wird er ermordet, so
-erhalten sie das Bañgun. Sie sind verantwortlich für alle Schulden,
-die er als Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern. Er
-nimmt in der Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und einem
-Schuldner ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert,
-besitzt aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag
-seines Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet,<span class="pagenum"><a name="Seite_237" id="Seite_237">[S. 237]</a></span> gehört
-der Familie seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und
-in solchem Falle muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er
-gekommen, zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf
-Java<a name="FNAnker_463_463" id="FNAnker_463_463"></a><a href="#Fussnote_463_463" class="fnanchor">[463]</a> und bei den Lampongern.<a name="FNAnker_464_464" id="FNAnker_464_464"></a><a href="#Fussnote_464_464" class="fnanchor">[464]</a></p>
-
-<p>Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in
-die matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich
-auch noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch
-in kleine Clane geteilt, welche <i>Mahari</i>, nämlich „Mutterschaften“
-heissen. Ehedem stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die
-oberste Gewalt aus; jetzt versieht diesen Posten ein Häuptling,
-<i>Laskar</i>, welcher gewöhnlich aus den reichsten Sklavenhaltern, aber
-stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt wird und mehr oder weniger
-ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den Garo ist es auch das
-Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten erfolgt ein
-Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher die
-Braut angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und
-deren Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben
-dann bei der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater
-oder leben zwar ganz in seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen
-völlig Fremden.<a name="FNAnker_465_465" id="FNAnker_465_465"></a><a href="#Fussnote_465_465" class="fnanchor">[465]</a> Weitere Beispiele bietet sogar der Kreis der
-Völker mittelländischen Stammes. Bei den altiberischen Kantabrern
-besassen die Frauen das Erbe und dieses ging von der Mutter auf die
-Töchter über. Diese gaben ihre Brüder zur Ehe hinaus, und so brachte
-der Mann seiner Frau, als Abfindung für seinen Nutzgenuss am Erbe,
-eine Aussteuer, eine <i>Dos</i>, ins Haus. Die Araber übten ursprünglich
-Exogamie, welche sie aber bald mit der Endogamie vertauschten, nachdem
-das Patriarchat dem Matriarchate gefolgt war, welches <em class="gesperrt">Wilken</em> für
-die vorislamitische Zeit<span class="pagenum"><a name="Seite_238" id="Seite_238">[S. 238]</a></span> ungemein wahrscheinlich gemacht hat.<a name="FNAnker_466_466" id="FNAnker_466_466"></a><a href="#Fussnote_466_466" class="fnanchor">[466]</a>
-Nach <em class="gesperrt">Robertson Smith</em> waren die alten Araberstämme, mit ihren
-so häufigen Tiernamen, ursprünglich Totemstämme, und das tiefere
-Studium der Quellen zeigt ihre geschlechtlichen Sitten auf einer dem
-Matriarchate sogar noch vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte
-grosse Ungebundenheit, und nicht selten war eine Art von Ehe, die
-diesen Namen kaum verdient und der sie den Namen <i>Nikâh al-motá</i>,
-Genussehe, gaben. Diese Verbindung ward auf bestimmte Zeit, gegen einen
-vorher verabredeten, der Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen.
-Muhammed erst schaffte diese Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände
-spricht schon der arabische Name für Stamm, Familie, nämlich <i>Bain</i>,
-d. i. so viel als Bauch. <em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> bezeugt, dass es namentlich
-die Mütter seien, welche für die Kinder sorgten. Endlich wurzelt
-sicherlich in ehemaligen matriarchalischen Zuständen der seltsame
-Glaube der Araber, die Art eines Mannes gehe auf den Schwestersohn
-über. Sehr enge Beziehungen verknüpfen daher den Neffen mit seinem
-Oheim mütterlicherseits, seinem <i>Châl</i>. Auch von den indogermanischen
-Völkern, den Kelten und den asiatischen Ariern sind mancherlei analoge
-Nachrichten überliefert; sogar in den römischen Gesetzen und Sitten
-sind deutliche Spuren eines alten Mutterrechtes zu erkennen, und
-was die Germanen anbelangt, so bildet des <em class="gesperrt">Tacitus</em> bekannter
-Ausspruch<a name="FNAnker_467_467" id="FNAnker_467_467"></a><a href="#Fussnote_467_467" class="fnanchor">[467]</a> für sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis
-für die Herrschaft des Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei
-den germanischen Völkern. Dr. <em class="gesperrt">Lothar Darguns</em> gründliche
-rechtsgeschichtliche Forschungen ergeben, dass die gemeinsamen
-Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer, Kelten und Germanen, die alten
-Arier, zur Zeit ihrer Trennung die Verwandtschaft durch Mütter als
-einzige oder hauptsächliche Grundlage der Blutsverwandtschaft ansahen
-und ihr gesamtes Familienrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_239" id="Seite_239">[S. 239]</a></span> diesem Grundsatze unterordneten. Die
-Arier haben, der gewöhnlichen Annahme der Sprachforscher entgegen,
-nicht in patriarchalischer, agnatischer Familienordnung gelebt,
-sondern unter der Herrschaft des Mutterrechts. Dieses musste also den
-Ausgangspunkt für die Entwicklung des Familienrechts der einzelnen
-arischen Völker, folglich auch des germanischen Familienrechts
-bilden.<a name="FNAnker_468_468" id="FNAnker_468_468"></a><a href="#Fussnote_468_468" class="fnanchor">[468]</a> Den Spuren des vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir
-im Verfolge der weiteren Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach
-begegnen.</p>
-
-<p>So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten,
-dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen
-Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist.
-Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe
-von dem späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil
-allerdings in beiden die Mutterfolge waltete, nahmen dafür
-unbedingte Allgemeinheit in Anspruch. Die Gründe, warum ich das
-schon ein bestimmtes festeres Gefüge zeigende Matriarchat von der in
-Ungebundenheit sich bewegenden Muttergruppe absondere, habe ich früher
-auseinandergesetzt. Desgleichen, dass ich letztere gleichfalls für
-eine allgemeine Durchgangsphase unseres Geschlechtes halte, während
-das Matriarchat sich nicht notwendig bei jedem Volke entwickeln musste
-und je nach den bedingenden Umständen auch ein direkter Übergang zum
-Patriarchate mir nicht ausgeschlossen erscheint. Hierin berühre ich
-mich mit <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>, welcher im Gegensatze zu den meisten
-Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und Kaufehe gleichfalls nicht
-als notwendige Durchgangsstadien für die eheliche Entwicklung jedes
-Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber selbständig neben diesen aus
-der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln lässt.<a name="FNAnker_469_469" id="FNAnker_469_469"></a><a href="#Fussnote_469_469" class="fnanchor">[469]</a> Inwiefern
-Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird noch zu untersuchen
-sein. Trennen muss ich mich dagegen von <em class="gesperrt">Kautsky</em>, wenn er im
-Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und Weiberherrschaft
-ausläuft, den <em class="gesperrt">Endpunkt</em> einer bestimmten Ent<span class="pagenum"><a name="Seite_240" id="Seite_240">[S. 240]</a></span>wicklungsrichtung
-erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern Systeme
-hinüberführe.<a name="FNAnker_470_470" id="FNAnker_470_470"></a><a href="#Fussnote_470_470" class="fnanchor">[470]</a> Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die
-Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends
-ist es umgekehrt.<a name="FNAnker_471_471" id="FNAnker_471_471"></a><a href="#Fussnote_471_471" class="fnanchor">[471]</a> Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz
-von Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch
-vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_456_456" id="Fussnote_456_456"></a><a href="#FNAnker_456_456"><span class="label">[456]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 83.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_457_457" id="Fussnote_457_457"></a><a href="#FNAnker_457_457"><span class="label">[457]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 346.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_458_458" id="Fussnote_458_458"></a><a href="#FNAnker_458_458"><span class="label">[458]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de verwantschap en het
-Huwelijks- en Erfrecht bij de volken van het maleische Ras.</i> Amsterdam
-1883. S. 7. Die Namen dieser Siedlungen sind bei den angeführten
-Stämmen verschiedene. So heisst bei den Sundanesen die Muttersiedlung
-<i>Kotâ</i>, die Tochtersiedlung <i>Tarataq</i>, bei den Battak <i>Kuta</i> und
-<i>Pagaran</i>, in Palembang <i>Dusun</i> und <i>Talang</i>, in Lampong <i>Tidschuh</i> und
-<i>Umbul</i>, in Minahassa <i>Wanua</i> oder <i>Roöng</i> und <i>Tumani</i>.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_459_459" id="Fussnote_459_459"></a><a href="#FNAnker_459_459"><span class="label">[459]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. A. a. O. S. 8&ndash;13.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_460_460" id="Fussnote_460_460"></a><a href="#FNAnker_460_460"><span class="label">[460]</span></a> A. a. O. S. 13&ndash;31.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_461_461" id="Fussnote_461_461"></a><a href="#FNAnker_461_461"><span class="label">[461]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S.
-26.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_462_462" id="Fussnote_462_462"></a><a href="#FNAnker_462_462"><span class="label">[462]</span></a> <em class="gesperrt">Marsden</em>. Natürliche und bürgerliche Beschreibung
-der Insel Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S.
-285&ndash;286.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_463_463" id="Fussnote_463_463"></a><a href="#FNAnker_463_463"><span class="label">[463]</span></a> <em class="gesperrt">Olivier</em>. Land- und Seereisen im niederländischen
-Indien in den Jahren 1817&ndash;1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd.
-I. S. 93.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_464_464" id="Fussnote_464_464"></a><a href="#FNAnker_464_464"><span class="label">[464]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Verwantschap en het Huwelijk- en
-Erfrecht.</i> S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_465_465" id="Fussnote_465_465"></a><a href="#FNAnker_465_465"><span class="label">[465]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em>. <i>Les civilisations de
-l’Inde.</i> Paris 1887. S. 101&ndash;102.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_466_466" id="Fussnote_466_466"></a><a href="#FNAnker_466_466"><span class="label">[466]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Hat Matriarcheat by de oude
-Arabieren.</i> Amsterdam 1884.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_467_467" id="Fussnote_467_467"></a><a href="#FNAnker_467_467"><span class="label">[467]</span></a> <em class="gesperrt">Tacitus</em>. Germ. cap. 20: <i>Sororum filiis idem apud
-avunculum quam apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc
-nexum sanguinis arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt,
-tanquam ii et animum firmius et domum latius teneant.</i></p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_468_468" id="Fussnote_468_468"></a><a href="#FNAnker_468_468"><span class="label">[468]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_469_469" id="Fussnote_469_469"></a><a href="#FNAnker_469_469"><span class="label">[469]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 338.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_470_470" id="Fussnote_470_470"></a><a href="#FNAnker_470_470"><span class="label">[470]</span></a> A. a. O. S. 347.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_471_471" id="Fussnote_471_471"></a><a href="#FNAnker_471_471"><span class="label">[471]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 17.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_241" id="Seite_241">[S. 241]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XIV">XIV.<br />
-
-Die Polyandrie.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_n_14" name="drop_n_14">
- <img class="dc" src="images/drop_n.jpg" alt="N" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">N</span>icht als eine <em class="gesperrt">notwendige</em> Fortbildungsstufe des Matriarchats,
-sagte ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl
-aber erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann
-als dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich
-einen Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen
-Sitte zu werfen. Natürlich kann dabei nur von <em class="gesperrt">geregelter</em>
-Vielmännerei die Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit
-schrankenloser Vermischung zusammen und liegt auch dem Wesen dessen
-zu Grunde, was bei sonst irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in
-Ermanglung eines anständig klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte
-<em class="gesperrt">Prostitution</em> bezeichnet wird. Von schrankenloser Ungebundenheit
-unterscheidet sich die Polyandrie dadurch, dass in letzterer die
-Frau <em class="gesperrt">ausschliesslich</em> mit mehreren <em class="gesperrt">bestimmten</em> Männern
-verbunden ist, und das Weib den Vater ihrer Kinder, oder die Sitte
-den ältesten oder ersten ihrer Gatten bezeichnet. Innerhalb dieses
-geregelten Verhältnisses hat man nun wieder eine <em class="gesperrt">rohere</em> und
-eine <em class="gesperrt">höhere</em> Form zu unterscheiden, welche beide schon aus
-dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat nämlich die
-Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, besonders
-bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei den
-Liburnern an den Küsten des Adriatischen<span class="pagenum"><a name="Seite_242" id="Seite_242">[S. 242]</a></span> Meeres und bei einigen
-Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die
-alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und
-geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele
-mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine
-Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt dies
-von den Agathyrsen, den Mäaten des <em class="gesperrt">Dio Cassius</em> und anderen.
-<em class="gesperrt">Seylax</em> von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien
-Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit
-ihren Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten.
-<em class="gesperrt">Tacitus</em> erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen.
-Nach <em class="gesperrt">Caesar</em> war dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen
-gehörten die Weiber zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch
-Vätern und Söhnen gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen
-entsprossenen Kinder wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst
-besessen, zuerkannt.<a name="FNAnker_472_472" id="FNAnker_472_472"></a><a href="#Fussnote_472_472" class="fnanchor">[472]</a> <em class="gesperrt">Dio Cassius</em> lässt eine britische Frau
-in Verteidigung ihrer Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie
-offen mit ihresgleichen das thäten, was die Römerinnen im geheimen
-mit unter ihnen Stehenden. Auch waren die alten Britannier äusserst
-empfindlich für den Schimpf, welchen ihnen die Römer angethan, und
-<em class="gesperrt">Tacitus</em> erzählt in seinen Annalen, dass Boadicea, die Gattin
-eines Häuptlings der Icenen, als sie ihre Landsleute zur Abschüttelung
-des römischen Joches aufforderte, dieselben daran erinnerte, dass sie
-selbst mit Rutenhieben geschlagen und ihre Töchter geschändet worden
-seien.<a name="FNAnker_473_473" id="FNAnker_473_473"></a><a href="#Fussnote_473_473" class="fnanchor">[473]</a> Daraus liesse sich auf geregelte Polyandrie schliessen,
-die eben weit entfernt von Unzucht ist. Unleugbare<span class="pagenum"><a name="Seite_243" id="Seite_243">[S. 243]</a></span> Zeugnisse für das
-Vorhandensein der Vielmännerei unter den Pikten lassen sich beibringen.
-Und während in einigen Teilen Mediens, nach <em class="gesperrt">Strabo</em>, Polygamie
-durch bestimmte Gesetze geboten war, da jeder Mann mindestens sieben
-Frauen halten musste, hatten in anderen Provinzen des Reiches die
-Weiber mehrere Männer und blickten mit Stolz auf diejenigen herab,
-welche deren weniger hatten als sie. Ehe der Islâm dort Eingang fand,
-schätzten desgleichen die Weiber Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen
-Stellung nach der Zahl der Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch
-die Goten in Transoxiana übten Polyandrie und die Hindutraditionen
-weisen ebenfalls darauf hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut
-geheissen im Gesetzbuche des Manu, welches den Bruder ermächtigt, die
-Schwägerin zu befruchten, und ohne irgend welchen Vorwurf spricht
-davon das Epos Mahabharata, dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf
-Pandavabrüdern war. Als der König Drupada, Draupadis Vater, seine
-Unzufriedenheit darüber aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder
-entgegen, dass Dschatita, aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche
-Frau, mit sieben Heiligen zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die
-Tochter eines „Muni“ (heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet
-gewesen sei, sämtlich „Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch
-Büssungen geläutert worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der
-Sitte durchaus gebilligte Satzung.</p>
-
-<p>In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von
-den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft
-der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer,
-welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten.
-Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes
-anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in
-das Hausgesinde zurück.<a name="FNAnker_474_474" id="FNAnker_474_474"></a><a href="#Fussnote_474_474" class="fnanchor">[474]</a> Diese eigentümliche Sitte herrscht
-übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas
-und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im
-Süden Australiens giebt es<span class="pagenum"><a name="Seite_244" id="Seite_244">[S. 244]</a></span> Stämme, unter denen nicht nur die Brüder
-fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren
-Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.<a name="FNAnker_475_475" id="FNAnker_475_475"></a><a href="#Fussnote_475_475" class="fnanchor">[475]</a> Für den
-Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray
-von <em class="gesperrt">Angas</em>, für die an der Moretonbai von <em class="gesperrt">Lang</em>, für jene
-bei Port Lincoln von <em class="gesperrt">Wilhelmi</em> nachgewiesen worden. <em class="gesperrt">Karl
-Emil Jung</em> hat sie aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in
-Inneraustralien weder am Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch
-am Cooper und im Seendistrikte mit Sicherheit finden können.<a name="FNAnker_476_476" id="FNAnker_476_476"></a><a href="#Fussnote_476_476" class="fnanchor">[476]</a>
-Auch auf einigen Eilanden Polynesiens tritt die Polyandrie neben der
-Polygamie auf, in der Weise, dass in den höheren Klassen die Sitte dem
-Manne gestattete, so viele Frauen zu nehmen als er wollte, während den
-Frauen das nämliche Recht in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand.
-Ist die Frau von höherem Adel und reicher als der Mann, so hat sie
-das Recht polyandrisch zu leben, während sich der Mann den Luxus der
-Polygamie nicht gestatten darf.<a name="FNAnker_477_477" id="FNAnker_477_477"></a><a href="#Fussnote_477_477" class="fnanchor">[477]</a> So giebt es auf der Markesasinsel
-Nukuhiwa die schon einmal erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“,
-welche zwei Männer hatten, deren einem sie schon in früher Jugend
-vermählt wurden; beide nahm dann ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die
-Männer lebten ohne Eifersucht in voller Eintracht nebeneinander.<a name="FNAnker_478_478" id="FNAnker_478_478"></a><a href="#Fussnote_478_478" class="fnanchor">[478]</a>
-Desgleichen gedenkt <em class="gesperrt">Ellis</em> der Vielmännerei gewisser
-Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art beginnender Polyandrie
-bestand auf Hawaii durch Zuführung eines Cicisbeo, <i>Punula</i> genannt,
-zum Manne. Neuseeland wird von <em class="gesperrt">Lafitau</em>, <em class="gesperrt">Mac Lennan</em> und
-anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten einbezogen,
-doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche Sir <em class="gesperrt">George
-Grey</em> mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür aufzufinden.
-Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien wohl nur als
-eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in Melanesien.<a name="FNAnker_479_479" id="FNAnker_479_479"></a><a href="#Fussnote_479_479" class="fnanchor">[479]</a>
-So ist es auf den<span class="pagenum"><a name="Seite_245" id="Seite_245">[S. 245]</a></span> Neuen Hebriden bei der Witwenschaft eine Art
-Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie gehört
-beiden, ebenso die Kinder.</p>
-
-<p>Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken.
-Von ersteren berichtet allerdings <em class="gesperrt">Langsdorff</em>, man finde
-zuweilen, dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich
-nach willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin
-ihres Lebens teilen;<a name="FNAnker_480_480" id="FNAnker_480_480"></a><a href="#Fussnote_480_480" class="fnanchor">[480]</a> doch scheint hier von keiner allgemeinen
-Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche
-Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends
-nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau
-und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte
-keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon
-stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die
-gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker
-oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen
-allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die
-Eskimo brechen, nach <em class="gesperrt">David Crantz</em>, ohne Scheu von beiden Seiten
-die Ehe, wo sie können;<a name="FNAnker_481_481" id="FNAnker_481_481"></a><a href="#Fussnote_481_481" class="fnanchor">[481]</a> in manchen Gegenden kommen auch wirklich
-vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum
-guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen
-zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen
-Irokesenstämmen gestattet;<a name="FNAnker_482_482" id="FNAnker_482_482"></a><a href="#Fussnote_482_482" class="fnanchor">[482]</a> <em class="gesperrt">Humboldt</em> traf sie in Südamerika
-bei den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur
-eine Frau besitzen.<a name="FNAnker_483_483" id="FNAnker_483_483"></a><a href="#Fussnote_483_483" class="fnanchor">[483]</a> Im allgemeinen trifft man Polyandrie
-in der Neuen Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr
-bisweilen bei den Herero, nach <em class="gesperrt">Gustav Fritsch</em> aus Armut,<a name="FNAnker_484_484" id="FNAnker_484_484"></a><a href="#Fussnote_484_484" class="fnanchor">[484]</a>
-wogegen nach <em class="gesperrt">Büttner</em> eine gewisse Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_246" id="Seite_246">[S. 246]</a></span>meinsamkeit der Frauen
-herrscht, nicht zwischen allen Stammesgliedern, sondern nur zwischen
-Angehörigen gewisser durch einen Bund geschlossenen Gemeinschaften,
-der Oma-Pange.<a name="FNAnker_485_485" id="FNAnker_485_485"></a><a href="#Fussnote_485_485" class="fnanchor">[485]</a> In Westafrika tritt die Vielmännerei in anderer,
-loserer Form bei reichen und vornehmen Frauen auf. So leben in Akra
-reiche Mädchen mit wem sie wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit
-Anstoss erregt. Dagegen ist das willkürliche Verstossen und Ersetzen
-des Gatten durch einen andern, wie bei den Fürstinnen in Kongo und
-Loango üblich, entschieden nicht als Vielmännerei aufzufassen, welche
-den geregelten Verkehr <em class="gesperrt">gleichzeitig</em> &mdash; nicht nacheinander &mdash; mit
-mehreren Männern voraussetzt.</p>
-
-<p>Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in
-Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten,
-allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher
-Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden
-Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die
-Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm
-der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche
-strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander
-sich verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen
-darf. Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten
-niemals untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder
-Klasse angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau
-<em class="gesperrt">Janssen</em> berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie
-in die erwählte Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der
-Bräutigam seinem Schwiegervater 20&ndash;30 Rupien (40&ndash;60 Mark), und damit
-ist die Ehe geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau
-zugleich die Gattin <em class="gesperrt">aller</em> Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind
-gilt als das des ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten
-und so fort. Diese Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn
-es der Frau in der Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie
-dieselbe verlassen, sich eine andere suchen und dieses Ver<span class="pagenum"><a name="Seite_247" id="Seite_247">[S. 247]</a></span>fahren
-mehrmals wiederholen. Der Mann geniesst dasselbe Recht.<a name="FNAnker_486_486" id="FNAnker_486_486"></a><a href="#Fussnote_486_486" class="fnanchor">[486]</a> In dieser
-Darstellung der Frau <em class="gesperrt">Janssen</em> fällt sicherlich auf, dass der
-Anstoss zur Heirat vom Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische
-Sitten hindeutet. Etwas anders allerdings schildert den Vorgang
-Oberst <em class="gesperrt">William E. Marshall</em>, dem wir ein anziehendes Buch<a name="FNAnker_487_487" id="FNAnker_487_487"></a><a href="#Fussnote_487_487" class="fnanchor">[487]</a>
-über jenes Hirtenvolk verdanken. Darnach erlangt der Jüngling die
-Einwilligung seines künftigen Schwiegervaters und vereinbart mit ihm
-den in wenigen Monaten zu entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist
-nunmehr geschlossen, bis auf die Zustimmung des Mädchens, welches
-diese von der üblichen Probe abhängig macht. Die beiden jungen Leute
-werden nämlich allein in eine Hütte gesperrt, in welche die Mutter
-des Mädchens Nahrungsmittel reicht, und nach vierundzwanzig Stunden
-giebt das Mädchen, je nach seiner Zufriedenheit, die Entscheidung
-kund. Es erscheint also auch in dieser Fassung immerhin das Mädchen
-als der wählende, sogar als der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf
-Monaten der vereinbarte Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als
-aufgelöst und der Vater nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück,
-wenn sie eines hat.<a name="FNAnker_488_488" id="FNAnker_488_488"></a><a href="#Fussnote_488_488" class="fnanchor">[488]</a> Weiteren Angaben des Major <em class="gesperrt">W. Ross King</em>
-zufolge lebt die Todafrau mit jedem ihrer Männer einen Monat lang.
-Aus naheliegenden Gründen herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und
-Kind, was <em class="gesperrt">Marshall</em> indes in Abrede stellt. Von den Mädchen,
-die geboren werden, lässt man nur eines am Leben und beseitigt die
-übrigen durch Erdrosselung, was <em class="gesperrt">Marshall</em> als ein Liebeswerk,
-das ohne unnütze Härte ausgeübt wird, entschuldigt. Es giebt also in
-jeder Todafamilie höchstens eine Tochter und es erzeugt dies natürlich
-einen so beträchtlichen Weibermangel, dass sehr häufig ein junger Mann
-zu keiner Frau kommen kann. Nach <em class="gesperrt">W. Ross King</em>, der drei Jahre
-unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam beobachtet hat, gestatten
-dann in solchen Fällen die Brüder-Männer oder<span class="pagenum"><a name="Seite_248" id="Seite_248">[S. 248]</a></span> Männer-Brüder, dass
-auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an ihrer gemeinschaftlichen
-Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt hinzu, dass die Verlobung
-mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend stattfindet; alle andern
-Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt ab an dessen zukünftige
-Frau gebunden. Nach <em class="gesperrt">Marshall</em> muss dagegen jeder zweite Gatte
-von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis des ersten
-Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann der
-Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe
-eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile
-zulässig.<a name="FNAnker_489_489" id="FNAnker_489_489"></a><a href="#Fussnote_489_489" class="fnanchor">[489]</a> Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt
-haben, bekennen sich die Toda, wie <em class="gesperrt">Mantegazza</em> berichtet,
-allmählich zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige
-unter ihnen, die der Polygamie huldigten.<a name="FNAnker_490_490" id="FNAnker_490_490"></a><a href="#Fussnote_490_490" class="fnanchor">[490]</a></p>
-
-<p>Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu
-von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer
-Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall
-gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige
-französische Reisende und Beobachter <em class="gesperrt">L. Rousselet</em> berichtet:
-Nachdem ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und
-Ernährer wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl
-von andern Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch
-sind, während der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der
-Malabarküste auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden
-Naïr, welche ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will
-<em class="gesperrt">Peschel</em> die Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie
-den saporogischen Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben
-war, nicht mit eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.<a name="FNAnker_491_491" id="FNAnker_491_491"></a><a href="#Fussnote_491_491" class="fnanchor">[491]</a>
-Wahr ist, dass die Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale
-Zustände streift. Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre
-alt ist, aber nach der ersten Nacht<span class="pagenum"><a name="Seite_249" id="Seite_249">[S. 249]</a></span> wohnt der Mann nie wieder seinem
-Weibe bei. Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer
-Eltern, bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem
-Liebhaber oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem
-oder höherem Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf,
-Brahmanen, Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren
-Verehrern zu zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer
-unbeschränkten Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr
-auf zehn bis zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr
-eigenes Haus und ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr
-zu. Jeder Mann kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse
-sein. Natürlich bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das
-weibliche Geschlecht. Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann
-betrachtet die Kinder seiner Schwester als seine letzten Erben. Er
-benimmt sich gegen sie mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in
-anderen Teilen der Welt ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes
-Mutter steht an der Spitze der Familie und nach ihrem Tode übernimmt
-seine älteste Schwester die Leitung. Brüder leben fast stets unter
-einem und demselben Dach, aber wenn einer sich von den übrigen trennt,
-so wird ihn stets seine Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche
-Eigentum eines Mannes wird nach seinem Tode unter die Kinder seiner
-Schwester geteilt; wenn aber Ländereien vorhanden sind, so fallen diese
-an den überlebenden Bruder. Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie
-heisst „<i>Aliga Santâna</i>“ oder „<i>Marumakkatâyam</i>“. Die Naïr stehen
-im Rufe grosser Zügellosigkeit und Unsittlichkeit; übrigens hat der
-Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen durchaus keinen nachteiligen
-Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt hier sogar die spärliche
-Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.</p>
-
-<p>Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten,
-die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen
-diesen wird die Jungfrau im Alter von 16&ndash;20 Jahren einem Knaben
-von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den
-erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater
-mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder<span class="pagenum"><a name="Seite_250" id="Seite_250">[S. 250]</a></span> gilt der angetraute Mann als
-Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich
-gegenüber hat<a name="FNAnker_492_492" id="FNAnker_492_492"></a><a href="#Fussnote_492_492" class="fnanchor">[492]</a> und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung
-wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.<a name="FNAnker_493_493" id="FNAnker_493_493"></a><a href="#Fussnote_493_493" class="fnanchor">[493]</a>
-Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden
-sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet
-und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den
-Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam, am
-Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht genügend
-unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst <em class="gesperrt">Dalton</em> z. B.
-bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen
-sie eben so leicht.“<a name="FNAnker_494_494" id="FNAnker_494_494"></a><a href="#Fussnote_494_494" class="fnanchor">[494]</a> Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich
-hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der
-Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der
-Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der
-Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles
-dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände,
-deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings
-bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach
-bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die
-Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen.
-Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm
-mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde.
-Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung
-mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf
-zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber
-sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine
-Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie
-angesehen, welche nur durch Schweins<span class="pagenum"><a name="Seite_251" id="Seite_251">[S. 251]</a></span>blut und grosse Mengen Reisbier
-ausgetilgt werden kann.<a name="FNAnker_495_495" id="FNAnker_495_495"></a><a href="#Fussnote_495_495" class="fnanchor">[495]</a> Bei den Kotsch oder Koctsch, welche
-zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die
-Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für
-die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer
-Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so
-lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben,
-sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern
-eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der
-letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt
-die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien
-Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können,
-so wird er als Sklave verkauft.<a name="FNAnker_496_496" id="FNAnker_496_496"></a><a href="#Fussnote_496_496" class="fnanchor">[496]</a> Bei den Dafla oder Dophla endlich
-ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.<a name="FNAnker_497_497" id="FNAnker_497_497"></a><a href="#Fussnote_497_497" class="fnanchor">[497]</a> Stark und
-ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in
-Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya,
-welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst.</p>
-
-<p>Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich
-mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme,
-wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen
-Grenze von Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine
-gesellschaftliche Einrichtung, artet aber, wozu sie<span class="pagenum"><a name="Seite_252" id="Seite_252">[S. 252]</a></span> überhaupt neigt,
-nach <em class="gesperrt">Mantegazza</em> in „freie Liebe“ aus.<a name="FNAnker_498_498" id="FNAnker_498_498"></a><a href="#Fussnote_498_498" class="fnanchor">[498]</a> Auch <em class="gesperrt">Dalton</em>
-versichert: Die Einrichtung der Ehe scheint bei den Bhutia entweder
-gar nicht vorhanden oder von geringem Wert zu sein, denn die Männer
-kümmern sich um das sittliche Verhalten ihrer Frauen gar nicht.<a name="FNAnker_499_499" id="FNAnker_499_499"></a><a href="#Fussnote_499_499" class="fnanchor">[499]</a>
-Weiterhin gegen Westen fortschreitend, begegnet man der Vielmännerei
-in Nepal, im Quellgebiete der Dschamna, im Bezirke von Dschaunsar
-(Jounsar), bei den Pahari, den Kulu und den meisten Stämmen tibetischer
-Rasse, soweit sie dem Buddhismus anhängen. In Dschaunsar ist, wenn
-der älteste Bruder heiratet, die Frau, wie auch meist anderwärts,
-zugleich die Gattin seiner jüngeren Brüder, obgleich die Sprösslinge
-höflichkeitshalber die Kinder des ältesten Bruders genannt werden.
-Wenn eine so grosse Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer
-Familie besteht, dass z. B. bei sechs Brüdern der älteste schon
-herangewachsen, die jüngsten aber noch Kinder sind, so heiraten, wie
-<em class="gesperrt">Dunlop</em> berichtet, die älteren drei Brüder dann eine Frau, und
-haben die jüngeren das heiratsfähige Alter erreicht, so heiraten
-sie eine andere, beide Frauen aber werden in gleicher Weise als die
-Frauen aller sechs Brüder betrachtet.<a name="FNAnker_500_500" id="FNAnker_500_500"></a><a href="#Fussnote_500_500" class="fnanchor">[500]</a> Zu <em class="gesperrt">Frasers</em> Zeiten
-kostete eine Frau zehn bis zwölf Rupien, für den Bauer ein Betrag, den
-er nur schmerzlich erlegte. Mehrere Brüder kauften sich eine Frau,
-welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an Fremde vermieteten. Bei
-den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben jedoch, beim ärmeren Volke,
-Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und alle seine anderen Brüder
-haben teil an dem Weibe; die Kinder werden gemeinschaftlich geliebt und
-gepflegt.<a name="FNAnker_501_501" id="FNAnker_501_501"></a><a href="#Fussnote_501_501" class="fnanchor">[501]</a> Von den Kindern wird bei den meisten Polyandristen am
-Himalaya, wie <em class="gesperrt">Hermann von Schlagintweit</em> mitteilt, der älteste
-Gatte der Mutter als Vater, die jüngeren werden als Onkel angeredet.
-Von den verheirateten Frauen sagt der genannte Gewährsmann, dass sie,
-auch wenn sie<span class="pagenum"><a name="Seite_253" id="Seite_253">[S. 253]</a></span> nur <em class="gesperrt">einen</em> Mann haben, sich nicht zur Untreue
-verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich einem ausschweifenden
-Lebenswandel hin.<a name="FNAnker_502_502" id="FNAnker_502_502"></a><a href="#Fussnote_502_502" class="fnanchor">[502]</a> Von den polyandrisch lebenden Frauen in Kulu
-bemerkt <em class="gesperrt">J. Calvert</em>, dass sie mehr durch ihre Schönheit, als
-durch ihre Tugend sich auszeichnen,<a name="FNAnker_503_503" id="FNAnker_503_503"></a><a href="#Fussnote_503_503" class="fnanchor">[503]</a> und bestätigend sagt <em class="gesperrt">Karl
-Eugen von Ujfalvy</em>, dass die Reisenden von Kulu die merkwürdigsten
-Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar, dass der
-englische <i>Assistent-Commissioner</i> strengste Vorschriften hatte
-treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu steuern.<a name="FNAnker_504_504" id="FNAnker_504_504"></a><a href="#Fussnote_504_504" class="fnanchor">[504]</a>
-Die Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord an Mädchen
-Sitte ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die Kinder sprechen
-von einem älteren und einem jüngeren Vater, und sobald ein Gatte die
-Schuhe eines seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt, weiss er, dass
-er dasselbe nicht zu betreten hat. Man nennt dieses Vorhandensein der
-Schuhe auf der Schwelle <i>Dschutika tabu</i>.<a name="FNAnker_505_505" id="FNAnker_505_505"></a><a href="#Fussnote_505_505" class="fnanchor">[505]</a> Wer fühlt sich da nicht
-auf das lebhafteste gemahnt an das, was <em class="gesperrt">Herodot</em> von den alten
-Nasamonen berichtet! Übrigens kommen in Kulu in einem und dem nämlichen
-Dorfe Fälle von Polyandrie und Polygamie vor. So ist es auch in Ladakh
-oder Klein-Tibet, wo die Frau das Vorrecht geniesst, ausser der
-Brüdergenossenschaft, der sie als Eigentum verfällt, noch einen fünften
-oder sechsten Gatten nach ihrem Geschmack wählen zu können. Auch hier
-sprechen die Kinder von einem „älteren“ und von „jüngeren Vätern“, doch
-bleiben letztere in einer untergeordneten Stellung; die Sorge für die
-Kinder fällt allein dem ältesten zu. Ladakhs Frauen haben im Verhältnis
-zu denen Indiens grosse Freiheiten; sie gehen stets unverschleiert. In
-Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch in Spiti ist wahrscheinlich, aber
-nicht erwiesen.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_254" id="Seite_254">[S. 254]</a></span></p>
-
-<p>Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen
-Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch
-mit den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt
-sein. Bei Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen
-Ehrenstellen streben, scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu
-sein, als eine schwere Last betrachtet und daher vermieden zu werden.
-<em class="gesperrt">Samuel Turner</em>, den die Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet
-sandte, meldet nämlich: „Die Häupter der Regierung, die Staatsbeamten
-und alle, die es zu werden streben, halten es unter ihrer Würde und
-nicht für ihre Pflicht, Kinder zu haben; sie glauben sich dessen
-überhoben und überlassen diese Mühe den Männern des Volks. Die Tibeter
-betrachten die Heirat als eine verdriessliche Sache und als eine
-störende und beschämende Last, welche die Männer einer Familie sich zu
-erleichtern trachten müssen, indem sie dieselbe untereinander teilen.“
-Im Grunde genommen war diese Ansicht der Ehe beiläufig auch jene des
-Apostel Paulus.</p>
-
-<p>Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die
-Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen
-Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben;
-Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte
-ist auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor
-der Ehe kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf
-zu gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie
-Hand in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält
-nämlich zugleich die jüngere Schwester.</p>
-
-<p>Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon,
-das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher
-in ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch
-bei den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche
-im gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit
-sich nie mit der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir <em class="gesperrt">James
-Emerson Tennent</em>, dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes
-Werk über Ceylon verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei
-dort dereinst<span class="pagenum"><a name="Seite_255" id="Seite_255">[S. 255]</a></span> ganz allgemein gewesen und in ein ungemein hohes
-Alter hinaufreicht.<a name="FNAnker_506_506" id="FNAnker_506_506"></a><a href="#Fussnote_506_506" class="fnanchor">[506]</a> Die englische Regierung ist seit langem
-eifrig bemüht sie zu unterdrücken, ausgetilgt hat sie die Sitte noch
-nicht.<a name="FNAnker_507_507" id="FNAnker_507_507"></a><a href="#Fussnote_507_507" class="fnanchor">[507]</a> In der Regel sind die Gatten Verwandte, sehr häufig Brüder.
-Nicht selten haben ihrer zwei oder drei eine Frau gemeinschaftlich;
-es soll jedoch, wie <em class="gesperrt">Häckel</em> berichtet, auch Damen geben, die
-sich des Besitzes von acht bis zwölf anerkannten Männern erfreuen.
-Wenn nun schon die Vielmännerei im allgemeinen auf ein bedeutendes
-<em class="gesperrt">moralisches</em> Übergewicht der Frauen hindeutet, so ist die auf
-Ceylon übliche doppelte Art der Heirat dafür ein weiterer Beweis:
-Diese beiden Heiratsmethoden sind die <i>Diga</i> und die <i>Bina</i>. Nur
-bei der ersteren Form verlässt die Frau das elterliche Haus, um bei
-ihrem Gatten zu wohnen; die Frau kann, wenn sie will, die Trennung
-verlangen, aber der Mann muss einwilligen, und dann werden nur die
-Hochzeitsgeschenke zurückgegeben. Bei der Bina-Heirat, die auch bei
-den indischen Kotsch üblich, wohnt dagegen der Mann im Hause seiner
-Schwiegereltern und kann jeden Augenblick fortgeschickt werden,
-wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht behandelt. Die Singhalesen
-sagen, um die Stellung eines solchen Mannes zu bezeichnen: „Der
-Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier Dinge mitzunehmen:
-ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein Talipotblatt,
-um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen Stab, um sich
-daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne um sich zu
-leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde des Tages
-oder der Nacht abreisen“.<a name="FNAnker_508_508" id="FNAnker_508_508"></a><a href="#Fussnote_508_508" class="fnanchor">[508]</a> Der matriarchale Charakter dieser
-Bina-Ehe ist unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst auch
-den Chinesen bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen
-Reiches spricht von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause
-vertriebenen Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater,
-wie die etwa<span class="pagenum"><a name="Seite_256" id="Seite_256">[S. 256]</a></span> an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert
-Rutenstreichen.<a name="FNAnker_509_509" id="FNAnker_509_509"></a><a href="#Fussnote_509_509" class="fnanchor">[509]</a></p>
-
-<p>Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten
-im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der
-Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der
-Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist
-noch nicht das Gebot <em class="gesperrt">unserer</em> Moral erstanden, eine Frau solle
-bloss <em class="gesperrt">einem</em> Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei
-herrscht dort in der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von
-der Richtigkeit <em class="gesperrt">dieser</em> Moral überzeugt ist und er &mdash; verachtet
-das Weib seiner Liebe, wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme
-dich, dass du nur einen Mann hast“ &mdash; diese Äusserung eines Bojken aus
-der Nähe von Sambor ist kennzeichnend für die Anschauungsweise des
-Völkchens.</p>
-
-<p>Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen
-sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach
-<em class="gesperrt">Turner</em> wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den
-südlichen Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft
-einen hohen Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit
-verbinden sie den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der
-Ehemänner. Nach Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen
-sehr friedlich nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt.
-<em class="gesperrt">Georg Bogle</em> sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht.
-Hie und da allerdings entstehe ein Streit über die Kinder, aber
-er werde bald beigelegt durch die Vergleichung der Gesichtszüge
-mit jenen der Väter &mdash; wiederum eine Erinnerung an <em class="gesperrt">Herodots</em>
-Mitteilungen über die äthiopischen Auser &mdash; oder indem man der Mutter
-die Entscheidung überlässt.<a name="FNAnker_510_510" id="FNAnker_510_510"></a><a href="#Fussnote_510_510" class="fnanchor">[510]</a> Viel weniger günstig lautet das Urteil
-anderer Beobachter. Herr <em class="gesperrt">von Ujfalvy</em> sagt, die Polyandrie<span class="pagenum"><a name="Seite_257" id="Seite_257">[S. 257]</a></span>
-übe jedenfalls unter den Weibern einen üblen Einfluss auf Sitte und
-Geist aus, denn weder in Ladakh noch in Sultanpur sind sie Muster
-von ehelicher Treue, und ohne positiv lasterhaft oder geldgierig
-zu sein, sind die Frauen dieser Länder doch sehr gefallsüchtig und
-flatterhaft.<a name="FNAnker_511_511" id="FNAnker_511_511"></a><a href="#Fussnote_511_511" class="fnanchor">[511]</a> In Südindien ist die Vielmännerei, nach der Ansicht
-<em class="gesperrt">Emil von Schlagintweits</em>, sogar ein grosses gesellschaftliches
-Übel, das zu tiefem Herzeleid, Misstrauen, Eifersucht, Streit und
-zu Hass bis in den Tod führt, aber von den Behörden und Missionären
-vergeblich bekämpft wird, da die geringe Meinung, welche der Hindu
-der unteren Stände vom Weibe hegt, und der Eigennutz der Priester
-dieser Unsitte Vorschub leistet.<a name="FNAnker_512_512" id="FNAnker_512_512"></a><a href="#Fussnote_512_512" class="fnanchor">[512]</a> &mdash; Ich weiss nicht ob in diesem
-Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell aufgetragen sind, zumal bei
-aller Würdigung der mit Vielmännerei verknüpften Nachteile gerade die
-Eintracht in den polyandrischen Haushaltungen, das Fehlen jeglicher
-Eifersucht das unverhohlene Erstaunen der europäischen Reisenden zu
-erregen pflegt. Ja, die Polyandrie hat in <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sogar in
-gewissem Sinne einen Anwalt gefunden, der sich eben auf südindische
-Verhältnisse beruft: „Ich habe die Polyandrie bei den Toda im südlichen
-Indien beobachtet und habe die Frauen bei ihnen viel glücklicher
-gefunden als bei polygamen Völkern. Alles was selten ist, wird gesucht
-und geschätzt, und wenn die Gewohnheit die Schneide der Eifersucht
-abgestumpft hat, so trinken mehrere Männer ohne Widerwillen und Groll
-aus einer einzigen Schale der Liebe, während die immer begehrte
-Frau, die es immer versteht, den glücklich zu machen, welcher sie
-sucht, Liebkosungen und Liebesbeweise mit weisem Masse austeilt. Die
-Monogamie,“ fährt der italienische Gelehrte fort, „ist die einzige
-moralische Form der menschlichen Gesellschaft, aber wo sie wegen des
-niedrigen Niveaus einer Rasse nicht möglich ist, da hundertmal lieber
-eine polyandrische, als eine polygame Rasse, so sehr dies auch unsern
-Stolz als Männer demütigen mag“.<a name="FNAnker_513_513" id="FNAnker_513_513"></a><a href="#Fussnote_513_513" class="fnanchor">[513]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_258" id="Seite_258">[S. 258]</a></span></p>
-
-<p>Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen
-polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei
-Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere.
-Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel
-das Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne,
-sondern die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine
-Brüder, so muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur
-dann kann er heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben
-lang.<a name="FNAnker_514_514" id="FNAnker_514_514"></a><a href="#Fussnote_514_514" class="fnanchor">[514]</a> Roher ist jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige
-Gatten wählt. Beide Arten Vielmännerei treten aber sowohl neben
-endogamen, als exogamen Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage
-bildende Matriarchat sich gleichfalls schon der ursprünglichen
-Endogamie entwunden hat und auch im Bereiche der Exogamie erscheint.
-Überall nun, wo die Polyandrie zur zweiten, höheren Stufe aufgestiegen,
-ist auch schon zumeist die agnatische Erbfolge üblich, ohne dass das
-Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen im stande wäre. Wo dagegen
-die Gatten untereinander durch keine Verwandtschaftsbande verknüpft
-sind, wie bei den Naïr, dauert die mütterliche Erbfolge fort.<a name="FNAnker_515_515" id="FNAnker_515_515"></a><a href="#Fussnote_515_515" class="fnanchor">[515]</a></p>
-
-<p>In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass,
-wo Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die
-weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen
-die Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.<a name="FNAnker_516_516" id="FNAnker_516_516"></a><a href="#Fussnote_516_516" class="fnanchor">[516]</a> Auf
-Ceylon z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen
-zur Welt kommen. Da aber in den Haremen Siams nach <em class="gesperrt">Campbell</em>
-Knaben und Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden,
-wie bei monogamen Verbindungen, so hält <em class="gesperrt">Peschel</em> den obigen
-Satz für widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser
-Vermutung nicht günstig sind.<a name="FNAnker_517_517" id="FNAnker_517_517"></a><a href="#Fussnote_517_517" class="fnanchor">[517]</a> Desgleichen hat Dr. <em class="gesperrt">Dusing</em>
-eine Menge Thatsachen zusammen<span class="pagenum"><a name="Seite_259" id="Seite_259">[S. 259]</a></span>getragen, welche seiner Aufstellung viel
-Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen
-stets mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es
-mangelt, so dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der
-Geschlechter sich von selbst regelt.<a name="FNAnker_518_518" id="FNAnker_518_518"></a><a href="#Fussnote_518_518" class="fnanchor">[518]</a> Dies schliesst nicht aus,
-dass ein Missverhältnis <em class="gesperrt">künstlich</em> hervorgerufen werden kann,
-wie dies z. B. durch systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen
-oder Stämmen thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber
-Weibermangel der Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste
-nach Malakka, Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling
-z. B. bringen nur wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei
-ihnen allgemein.<a name="FNAnker_519_519" id="FNAnker_519_519"></a><a href="#Fussnote_519_519" class="fnanchor">[519]</a> Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein
-solcher Mangel an Weibern, dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau
-besitzen.<a name="FNAnker_520_520" id="FNAnker_520_520"></a><a href="#Fussnote_520_520" class="fnanchor">[520]</a></p>
-
-<p>Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden
-und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf
-Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w.
-sind die bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der
-Besitz ist demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer
-fortgesetzten Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester
-Zeit nicht mehr im stande wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist
-also nach <em class="gesperrt">Harcourt</em> und <em class="gesperrt">Rousselet</em> die Polyandrie eine
-rein nationalökonomische Einrichtung. Dieser Meinung pflichten auch
-<em class="gesperrt">Frederick Drew</em>, <em class="gesperrt">Hermann von Schlagintweit</em>, <em class="gesperrt">Karl
-von Ujfalvy</em>, Dr. <em class="gesperrt">H. W. Bellew</em> zu, welch letzterer die
-Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen Ausdehnung des
-bewohnbaren Bodens erklärt,<a name="FNAnker_521_521" id="FNAnker_521_521"></a><a href="#Fussnote_521_521" class="fnanchor">[521]</a> und auch <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sieht
-in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm zufolge dem
-ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen,<span class="pagenum"><a name="Seite_260" id="Seite_260">[S. 260]</a></span> die starke Vermehrung
-der Bevölkerung zu beschränken.<a name="FNAnker_522_522" id="FNAnker_522_522"></a><a href="#Fussnote_522_522" class="fnanchor">[522]</a> In vielen Fällen mag man diese
-Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden
-Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich
-befinde mich hier in Übereinstimmung mit <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>,
-welcher die Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will,
-obgleich letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer
-Fortdauer und ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.<a name="FNAnker_523_523" id="FNAnker_523_523"></a><a href="#Fussnote_523_523" class="fnanchor">[523]</a> Ceylon ist zwar
-auch ein armes Land und ein schlechter Ackerboden,<a name="FNAnker_524_524" id="FNAnker_524_524"></a><a href="#Fussnote_524_524" class="fnanchor">[524]</a> aber es sind
-vornehmlich die reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,<a name="FNAnker_525_525" id="FNAnker_525_525"></a><a href="#Fussnote_525_525" class="fnanchor">[525]</a>
-und die Balti in Tibet haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der
-Polygamie vertauscht, obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für
-die erstere hätten, wie die Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige
-Boden ist sehr beschränkt.<a name="FNAnker_526_526" id="FNAnker_526_526"></a><a href="#Fussnote_526_526" class="fnanchor">[526]</a> Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em> erblickt
-in der Polyandrie eine ausnahmsweise Einrichtung, die gewöhnlich
-die Beseitigung der Übelstände bezweckt, welche da entspringen,
-wo bei ursprünglich herrschender Monogamie ein grosser Mangel an
-Frauen ist.<a name="FNAnker_527_527" id="FNAnker_527_527"></a><a href="#Fussnote_527_527" class="fnanchor">[527]</a> Gewiss ist dies ebenfalls ein ins Gewicht fallender
-Gesichtspunkt, und <em class="gesperrt">Mantegazza</em> erkennt denselben an, wenn er
-sagt: Die Polyandrie kann nur in einem Lande als normale und beständige
-Form der menschlichen Familie herrschen, wenn sie durch den Mord
-der neugeborenen Mädchen unterstützt wird.<a name="FNAnker_528_528" id="FNAnker_528_528"></a><a href="#Fussnote_528_528" class="fnanchor">[528]</a> Diese Einschränkung
-schiesst allerdings über das Ziel hinaus, insofern Mädchenmord durchaus
-kein regelmässiger Begleiter polyandrischer Zustände sein muss.
-<em class="gesperrt">Mantegazza</em> selbst weiss nichts davon bei den polyandrischen
-Bhutia; in Ladakh hat <em class="gesperrt">Drew</em> trotz aller Nachforschungen nichts
-über allenfalsige Mädchenmorde erfahren können. Andrerseits wütet diese
-Sitte unter den Radschputen,<span class="pagenum"><a name="Seite_261" id="Seite_261">[S. 261]</a></span> und diese sind keine Polyandristen. Mag
-nun auch Armut des Boden einerseits, natürlicher Mangel an Frauen
-andererseits immerhin das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei
-beigetragen haben, ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt
-in <em class="gesperrt">älteren</em> Verhältnissen. <em class="gesperrt">Lipperts</em> Verdienst ist es, als
-kulturgeschichtlich unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb
-endogamischer Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich
-auch dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile
-beruhte auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung
-zum Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr
-wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren
-Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in
-den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen
-Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht,
-zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden,
-sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“<a name="FNAnker_529_529" id="FNAnker_529_529"></a><a href="#Fussnote_529_529" class="fnanchor">[529]</a> Und
-auf diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als
-Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts
-anderes auch <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, wenn er „die Polyandrie als eine
-der Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den
-ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich
-als eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr
-wetteifernde Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie
-daher noch nicht zu beseitigen vermochten.“<a name="FNAnker_530_530" id="FNAnker_530_530"></a><a href="#Fussnote_530_530" class="fnanchor">[530]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_472_472" id="Fussnote_472_472"></a><a href="#FNAnker_472_472"><span class="label">[472]</span></a> <i>Uxores habent deni duodenique inter se communes et
-maxime fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt
-ex his nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta
-est.</i> (<em class="gesperrt">Caesar</em>, <i>de bello gall.</i> lib. V. cap. 14.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_473_473" id="Fussnote_473_473"></a><a href="#FNAnker_473_473"><span class="label">[473]</span></a> <i>Iam primum uxor ejus</i> (des Häuptlings) <i>Boudicca
-verberibus adfecta ed filio stupro violatae sunt</i>, schreibt
-<em class="gesperrt">Tacitus</em>. Annales lib. XIV. cap. 31 und weiterhin, cap. 35, will
-<em class="gesperrt">Boadicea</em> „<i>confectum verberibus corpus, contrectatam filiarum
-pudicitiam ulcisci. Eo provectas Romanorum cupidines, ut non corpora,
-ne senectam quidem aut virginitatem inpollutam relinquant.</i>“</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_474_474" id="Fussnote_474_474"></a><a href="#FNAnker_474_474"><span class="label">[474]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd.
-I. S. 56.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_475_475" id="Fussnote_475_475"></a><a href="#FNAnker_475_475"><span class="label">[475]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 228.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_476_476" id="Fussnote_476_476"></a><a href="#FNAnker_476_476"><span class="label">[476]</span></a> Globus. Bd. LII. S. 91.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_477_477" id="Fussnote_477_477"></a><a href="#FNAnker_477_477"><span class="label">[477]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 319.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_478_478" id="Fussnote_478_478"></a><a href="#FNAnker_478_478"><span class="label">[478]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz-Gerland</em>. Anthropologie d. Naturvölker. Bd.
-VI. S. 128.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_479_479" id="Fussnote_479_479"></a><a href="#FNAnker_479_479"><span class="label">[479]</span></a> <em class="gesperrt">Ratzel</em>. Völkerkunde. Bd. II. S. 276.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_480_480" id="Fussnote_480_480"></a><a href="#FNAnker_480_480"><span class="label">[480]</span></a> <em class="gesperrt">Langsdorff</em>. Bemerkungen auf einer Reise um die
-Welt. Bd. II. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_481_481" id="Fussnote_481_481"></a><a href="#FNAnker_481_481"><span class="label">[481]</span></a> <em class="gesperrt">David Crantz</em>. Historie von Grönland. Barby und
-Leipzig 1765. Bd. I. S. 207&ndash;212.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_482_482" id="Fussnote_482_482"></a><a href="#FNAnker_482_482"><span class="label">[482]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 115.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_483_483" id="Fussnote_483_483"></a><a href="#FNAnker_483_483"><span class="label">[483]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd.
-IV. S. 103.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_484_484" id="Fussnote_484_484"></a><a href="#FNAnker_484_484"><span class="label">[484]</span></a> G. <em class="gesperrt">Fritsch</em>. Die Eingeborenen Südafrikas
-ethnographisch und anatomisch. Breslau 1873. S. 227.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_485_485" id="Fussnote_485_485"></a><a href="#FNAnker_485_485"><span class="label">[485]</span></a> <em class="gesperrt">Ratzel.</em> Völkerkunde. Bd. I. S. 343.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_486_486" id="Fussnote_486_486"></a><a href="#FNAnker_486_486"><span class="label">[486]</span></a> Globus. Bd. XLIII. S. 371.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_487_487" id="Fussnote_487_487"></a><a href="#FNAnker_487_487"><span class="label">[487]</span></a> <em class="gesperrt">William E. Marshall</em>. <i>A Phrenologist amongst
-the Todas; or the Study of a primitive tribe in South India: History,
-Character, Customs, Religion, Infanticide, Polyandry, Language.</i> London
-1873.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_488_488" id="Fussnote_488_488"></a><a href="#FNAnker_488_488"><span class="label">[488]</span></a> <i>Revue d’Anthropologie</i> 1874. S. 127.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_489_489" id="Fussnote_489_489"></a><a href="#FNAnker_489_489"><span class="label">[489]</span></a> <i>Revue d’Anthrop.</i> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_490_490" id="Fussnote_490_490"></a><a href="#FNAnker_490_490"><span class="label">[490]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. Jena 1885. S. 120.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_491_491" id="Fussnote_491_491"></a><a href="#FNAnker_491_491"><span class="label">[491]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 222.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_492_492" id="Fussnote_492_492"></a><a href="#FNAnker_492_492"><span class="label">[492]</span></a> <em class="gesperrt">Emil von Schlagintweit.</em> Indien in Wort and Bild.
-Leipzig 1880. Bd. I. S. 100.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_493_493" id="Fussnote_493_493"></a><a href="#FNAnker_493_493"><span class="label">[493]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_494_494" id="Fussnote_494_494"></a><a href="#FNAnker_494_494"><span class="label">[494]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton.</em> Beschreibende Ethnologie Bengalens.
-Deutsch bearbeitet von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_495_495" id="Fussnote_495_495"></a><a href="#FNAnker_495_495"><span class="label">[495]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. A. a. O. S. 41.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_496_496" id="Fussnote_496_496"></a><a href="#FNAnker_496_496"><span class="label">[496]</span></a> A. a. O. S. 50.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_497_497" id="Fussnote_497_497"></a><a href="#FNAnker_497_497"><span class="label">[497]</span></a> A. a. O. S. 22. Oberst <em class="gesperrt">Dalton</em> erzählt
-diesbezüglich folgende bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes
-Daflamädchen kam eines Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen
-und flehte in höchst poetischen Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war
-die Tochter eines Häuptlings und sollte die Frau eines Freundes ihres
-Vaters werden, der schon mehrere Frauen hatte. Sie wollte aber nicht
-eine von vielen sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass sie liebe
-und wieder geliebt werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton
-beruhigte das Mädchen und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte
-er aber, als der Bote nicht einen, sondern <em class="gesperrt">zwei</em> Geliebte
-brachte. Das Mädchen hatte sich von zwei jungen Burschen entführen
-lassen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_498_498" id="Fussnote_498_498"></a><a href="#FNAnker_498_498"><span class="label">[498]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 193.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_499_499" id="Fussnote_499_499"></a><a href="#FNAnker_499_499"><span class="label">[499]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. A. a. O. S. 52.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_500_500" id="Fussnote_500_500"></a><a href="#FNAnker_500_500"><span class="label">[500]</span></a> Ausland 1860. S. 840.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_501_501" id="Fussnote_501_501"></a><a href="#FNAnker_501_501"><span class="label">[501]</span></a> <em class="gesperrt">C. F. Gordon-Cumming</em>. <i>In the Himalayas and on
-the Indian Plains.</i> London 1884. S. 406.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_502_502" id="Fussnote_502_502"></a><a href="#FNAnker_502_502"><span class="label">[502]</span></a> <em class="gesperrt">Hermann von Schlagintweit</em>. Reisen in Indien und
-Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 47&ndash;48.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_503_503" id="Fussnote_503_503"></a><a href="#FNAnker_503_503"><span class="label">[503]</span></a> <em class="gesperrt">J. Calvert</em>. <i>Kulu and the Silver Country of the
-Vazeers.</i> London 1873. S. 32.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_504_504" id="Fussnote_504_504"></a><a href="#FNAnker_504_504"><span class="label">[504]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Eugen von Ujfalvy</em>. Aus dem westlichen
-Himalaya. Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_505_505" id="Fussnote_505_505"></a><a href="#FNAnker_505_505"><span class="label">[505]</span></a> A. a. O. S. 36.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_506_506" id="Fussnote_506_506"></a><a href="#FNAnker_506_506"><span class="label">[506]</span></a> Sir <em class="gesperrt">James Emerson Tennent</em>. <i>Ceylon; an account of
-the island, physical, historical and topographical.</i> London 1859. Bd.
-II. S. 428. 429.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_507_507" id="Fussnote_507_507"></a><a href="#FNAnker_507_507"><span class="label">[507]</span></a> <em class="gesperrt">Ernst Häckel</em>. Indische Reisebriefe. Berlin 1884.
-S. 240.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_508_508" id="Fussnote_508_508"></a><a href="#FNAnker_508_508"><span class="label">[508]</span></a> Ausland 1851. S. 657.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_509_509" id="Fussnote_509_509"></a><a href="#FNAnker_509_509"><span class="label">[509]</span></a> <em class="gesperrt">A. Giraud-Teulon</em>. <i>Les origines de la famille.</i>
-Genève u. Paris 1874. S. 157.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_510_510" id="Fussnote_510_510"></a><a href="#FNAnker_510_510"><span class="label">[510]</span></a> <i>Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet,
-and of the journey of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R.
-Markham.</i> London 1876. S. 122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_511_511" id="Fussnote_511_511"></a><a href="#FNAnker_511_511"><span class="label">[511]</span></a> <em class="gesperrt">Ujfalvy</em>. Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_512_512" id="Fussnote_512_512"></a><a href="#FNAnker_512_512"><span class="label">[512]</span></a> <em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien in Wort und Bild. Bd. I. S.
-100.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_513_513" id="Fussnote_513_513"></a><a href="#FNAnker_513_513"><span class="label">[513]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistor.
-Studien. S. 320.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_514_514" id="Fussnote_514_514"></a><a href="#FNAnker_514_514"><span class="label">[514]</span></a> <em class="gesperrt">Abel de Rémusat</em>. <i>Naw. Mélanges asiatiques.</i>
-Paris 1829. S. 245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_515_515" id="Fussnote_515_515"></a><a href="#FNAnker_515_515"><span class="label">[515]</span></a> <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em>. A. a. O. S. 148.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_516_516" id="Fussnote_516_516"></a><a href="#FNAnker_516_516"><span class="label">[516]</span></a> Ausland 1865. S. 285.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_517_517" id="Fussnote_517_517"></a><a href="#FNAnker_517_517"><span class="label">[517]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 221.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_518_518" id="Fussnote_518_518"></a><a href="#FNAnker_518_518"><span class="label">[518]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Karl Dusing</em>. Die Faktoren, welche die
-Sexualität entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_519_519" id="Fussnote_519_519"></a><a href="#FNAnker_519_519"><span class="label">[519]</span></a> Globus Bd. XXV. S. 379.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_520_520" id="Fussnote_520_520"></a><a href="#FNAnker_520_520"><span class="label">[520]</span></a> <em class="gesperrt">M. Eckardt</em>. Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl.
-d. Ver. f. naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S.
-21).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_521_521" id="Fussnote_521_521"></a><a href="#FNAnker_521_521"><span class="label">[521]</span></a> <em class="gesperrt">H. W. Bellew</em>. <i>Kashmir and Kashgar. A Narrative
-of the journey of the embassy to Kashgar</i> in 1873&ndash;74. London 1885. S.
-118.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_522_522" id="Fussnote_522_522"></a><a href="#FNAnker_522_522"><span class="label">[522]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. A. a. O. S. 318.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_523_523" id="Fussnote_523_523"></a><a href="#FNAnker_523_523"><span class="label">[523]</span></a> <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>. Die Prinzipien der Soziologie.
-Deutsch von B. Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_524_524" id="Fussnote_524_524"></a><a href="#FNAnker_524_524"><span class="label">[524]</span></a> S. W. Baker. <i>Eight years’ Wanderings in Ceylon.</i> London
-1855. S. 61.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_525_525" id="Fussnote_525_525"></a><a href="#FNAnker_525_525"><span class="label">[525]</span></a> <em class="gesperrt">Tennent</em>. Ceylon. Bd. II. S. 428.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_526_526" id="Fussnote_526_526"></a><a href="#FNAnker_526_526"><span class="label">[526]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Konrad Ganzenmüller</em> im Globus. Bd. XXXVIII.
-S. 77.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_527_527" id="Fussnote_527_527"></a><a href="#FNAnker_527_527"><span class="label">[527]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 118.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_528_528" id="Fussnote_528_528"></a><a href="#FNAnker_528_528"><span class="label">[528]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. A. a. O. S. 319.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_529_529" id="Fussnote_529_529"></a><a href="#FNAnker_529_529"><span class="label">[529]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 10.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_530_530" id="Fussnote_530_530"></a><a href="#FNAnker_530_530"><span class="label">[530]</span></a> <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>. A. a. O.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_262" id="Seite_262">[S. 262]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XV">XV.<br />
-
-Das Levirat.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc_2">
- <a id="drop_i_15" name="drop_i_15">
- <img class="dc" src="images/drop_i.jpg" alt="I" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">I</span>st Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte Gesagten,
-keineswegs als eine notwendige Übergangsform anzusehen, welche jedes
-Volk einmal durchlaufen haben muss, so erhebt sie sich doch stets auf
-dem Untergrunde des Matriarchats und kann in gewissem Sinne als dessen
-schärfste Ausprägung gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es später kennen
-lernen werden, hört die Polyandrie auf, wird sie einfach unmöglich.
-„So wenig die Leibwaffe mehreren Menschen gehören kann, so wenig kann,
-wenigstens dem Prinzip dieses Rechtes nach, die Frau ein Gegenstand
-geteilten Besitzes sein.“<a name="FNAnker_531_531" id="FNAnker_531_531"></a><a href="#Fussnote_531_531" class="fnanchor">[531]</a> Wohl aber entsendet sie noch als
-Ausläufer, so zu sagen, gewisse Erscheinungen in den Bereich solcher
-Völker, aus deren Sitten Matriarchat und Polyandrie längst verschwunden
-sind. Ich rechne dazu die sogenannte <em class="gesperrt">Leviratsehe</em> und die
-<em class="gesperrt">Dreiviertelheiraten</em>. Ihnen muss hier eine kurze Betrachtung
-gewidmet werden.</p>
-
-<p>Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach
-der Schwager (latein. <i>levir</i>, griech. δαήρ, sanskr.
-<i>devar</i>) seine Schwägerin, d. h. die Gattin seines verstorbenen
-Bruders zum Weibe nimmt, ein Gebrauch, der sehr vielen, selbst
-hochgestiegenen Völkern eigen ist. Im Kreise unserer eigenen Gesittung,
-in Deutschland, kommen, freilich nicht als ein Gebot der<span class="pagenum"><a name="Seite_263" id="Seite_263">[S. 263]</a></span> Sitte,
-sondern nach jeweiliger Willkür, derartige Ehen häufig vor, nachdem
-das aus Missverständnis einer Bibelstelle<a name="FNAnker_532_532" id="FNAnker_532_532"></a><a href="#Fussnote_532_532" class="fnanchor">[532]</a> entstandene kirchliche
-und staatliche Verbot der aufeinander folgenden Ehe eines Mannes
-mit zwei Schwestern beseitigt ist, an welchem die konservativen
-Engländer mit einer, einer besseren Sache würdigen Zähigkeit noch
-heute festhalten. In der Auffassung des Leviratsverhältnisses herrscht
-noch ziemlich viel Verwirrung. Meistens will man dasselbe &mdash; und eine
-gewisse Schule hält daran mit Eifer fest &mdash; als einen blossen Ausdruck
-des vollen Eigentumsrechtes des Mannes auf die Hinterlassenschaft
-seines Bruders betrachten, zu welcher auch dessen Frau oder Frauen
-gehörten. Dass das Levirat ursprünglich in der Vielmännerei wurzelt,
-widerstrebt allerdings jenen, welche für das geschichtlich Gewordene
-weder Sinn noch Verständnis besitzen. Nur solche mögen Dr. <em class="gesperrt">W.
-Schneider</em> beistimmen, wenn er bemerkt: „Bis zu welchem Grade
-die darwinistische Tendenz den Blick zu trüben vermag, zeigen die
-allerdings unfruchtbaren Bemühungen, die verbreitete Leviratsehe
-als Rückstand polyandrischer Verhältnisse zu erklären; wird doch
-durch diese Satzung, nach welcher die Witwe gleich der übrigen
-Hinterlassenschaft vererbt, das volle Eigentumsrecht des Mannes auf
-sein Weib deutlich genug anerkannt.“<a name="FNAnker_533_533" id="FNAnker_533_533"></a><a href="#Fussnote_533_533" class="fnanchor">[533]</a> Das ist es aber gerade,
-worin der dogmatische Streiter sich <em class="gesperrt">gründlich irrt</em>, denn die
-Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten, sind durchaus
-nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines Mannes dessen
-Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist noch lange nicht
-ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf der überlebende
-Schwager ein <em class="gesperrt">Anrecht</em> habe, in das die Frauen sich unbedingt
-fügen müssten. Es ist <em class="gesperrt">Kautskys</em> Verdienst, nachgewiesen zu haben,
-dass bei der Leviratsehe ursprünglich das <em class="gesperrt">Recht</em> auf Seite der
-Frau, die <em class="gesperrt">Pflicht</em> auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht
-geradezu eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem
-„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis
-ist sofort<span class="pagenum"><a name="Seite_264" id="Seite_264">[S. 264]</a></span> gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine
-Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig
-gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding.</p>
-
-<p>Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in
-Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,<a name="FNAnker_534_534" id="FNAnker_534_534"></a><a href="#Fussnote_534_534" class="fnanchor">[534]</a> bei den Ostjaken<a name="FNAnker_535_535" id="FNAnker_535_535"></a><a href="#Fussnote_535_535" class="fnanchor">[535]</a>
-im nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder
-Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern,
-den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika
-und den Negern der Goldküste. <em class="gesperrt">Plan Carpin</em>, der Botschafter
-Ludwigs des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die
-polygamen Neukaledonier &mdash; bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben &mdash;
-meiden bei ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten
-dagegen ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.<a name="FNAnker_536_536" id="FNAnker_536_536"></a><a href="#Fussnote_536_536" class="fnanchor">[536]</a> Jeden
-Mann, obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie <em class="gesperrt">Rochas</em>
-berichtet, die Sitte, die Bruderswitwe zu heiraten,<a name="FNAnker_537_537" id="FNAnker_537_537"></a><a href="#Fussnote_537_537" class="fnanchor">[537]</a> möge er nun
-selbst schon Weiber haben oder nicht.<a name="FNAnker_538_538" id="FNAnker_538_538"></a><a href="#Fussnote_538_538" class="fnanchor">[538]</a> <em class="gesperrt">Meinicke</em>, weniger
-scharf im Ausdrucke, meldet: „Die Witwe darf den Bruder ihres Mannes
-heiraten,“<a name="FNAnker_539_539" id="FNAnker_539_539"></a><a href="#Fussnote_539_539" class="fnanchor">[539]</a> und Dr. <em class="gesperrt">Georg Gerland</em>, der fleissige Fortsetzer
-von <em class="gesperrt">Waitz’</em> grossem Werke über die Naturvölker, sagt, gestützt
-auf <em class="gesperrt">Dillon</em> und <em class="gesperrt">Turner</em>, von den Papua im allgemeinen: „Die
-Witwe muss der Bruder des Verstorbenen zu sich nehmen, wie sie auch als
-die Haupterbin des Mannes gilt.“<a name="FNAnker_540_540" id="FNAnker_540_540"></a><a href="#Fussnote_540_540" class="fnanchor">[540]</a> Auf den Marschallinseln ist des
-Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder, und diesem erwächst zugleich
-die Verpflichtung, sämtliche Frauen des Verstorbenen zu<span class="pagenum"><a name="Seite_265" id="Seite_265">[S. 265]</a></span> heiraten.<a name="FNAnker_541_541" id="FNAnker_541_541"></a><a href="#Fussnote_541_541" class="fnanchor">[541]</a>
-Den Malgaschen gilt es für eine der traurigsten Schicksale, ohne
-Nachkommen aus dem Leben zu scheiden; stirbt ein älterer Bruder,
-ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der nächstfolgende Bruder die
-Witwe heiraten, um das Andenken des älteren zu bewahren; die Kinder
-aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen und Erben des älteren
-Bruders betrachtet.<a name="FNAnker_542_542" id="FNAnker_542_542"></a><a href="#Fussnote_542_542" class="fnanchor">[542]</a> Die Schwagerpflicht der Ostjaken, welche
-heute alle Christen sind und sich demnach mit einer Frau begnügen,
-hatte schon <em class="gesperrt">Castrén</em> gemeldet; neuerdings ward sie durch Fürst
-<em class="gesperrt">N. Kostrow</em> bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der jüngere
-Bruder muss die Witwe des älteren ehelichen.“<a name="FNAnker_543_543" id="FNAnker_543_543"></a><a href="#Fussnote_543_543" class="fnanchor">[543]</a> Bei den Mar in
-Indien nimmt, nach <em class="gesperrt">Dalton</em>, ein Mann &mdash; einer <i>Sagai</i> genannten
-Sitte zufolge &mdash; stets die Witwe seines ältesten Bruders zur Frau.
-Die Afghanen erachten es gleichfalls als eine Pflicht des Mannes, die
-kinderlose Bruderswitwe zu heiraten, und jede Abweichung davon wird
-als das grösste Ärgernis angesehen.<a name="FNAnker_544_544" id="FNAnker_544_544"></a><a href="#Fussnote_544_544" class="fnanchor">[544]</a> Bei den Ama Sulu darf der
-Bruder sich nicht weigern, die Frau seines verstorbenen Bruders zu
-heiraten; er <em class="gesperrt">muss</em> sie annehmen.<a name="FNAnker_545_545" id="FNAnker_545_545"></a><a href="#Fussnote_545_545" class="fnanchor">[545]</a> Eine Art Leviratsehe ist
-auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der Verpflichtete nicht
-immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des Verstorbenen.<a name="FNAnker_546_546" id="FNAnker_546_546"></a><a href="#Fussnote_546_546" class="fnanchor">[546]</a>
-Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu heiraten, mag das
-Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das Levirat sogar den
-europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den Katholiken
-unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist folgendes
-Erlebnis des trefflichen Reisenden <em class="gesperrt">Wilhelm Lejean</em>. Letzterer sah
-in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen Burschen,
-dem seine Mutter, eine stämmige, vier<span class="pagenum"><a name="Seite_266" id="Seite_266">[S. 266]</a></span>schrötige Albanesin, eine derbe
-Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und
-jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die
-auch verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der
-Bursche die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war
-schon Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte
-er sich. Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein
-rechtschaffener Mann, und wenn er fünf, wenn er zehn verstorbene
-Brüder gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu
-heiraten.<a name="FNAnker_547_547" id="FNAnker_547_547"></a><a href="#Fussnote_547_547" class="fnanchor">[547]</a></p>
-
-<p>In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als
-der Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen
-diesen Fällen ist ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe
-vorhanden, vielmehr handelt es sich seinerseits um eine <em class="gesperrt">Pflicht</em>,
-deren Erfüllung die Witwe beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber
-ein ganz verschiedener Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält
-die vorgetragene Ansicht durch die gründlichen Untersuchungen <em class="gesperrt">G. A.
-Wilkens</em> über die Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall
-treten nämlich bei den dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen
-oder Endogamen, die greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung,
-auf Mutterrecht gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch
-<em class="gesperrt">neben</em> der patriarchalen Heiratsform eine zweite, matriarchale,
-wobei die Frau weder ihren Stamm, noch ihre Familie verlässt, der Gatte
-vielmehr in diese eintritt und die Kinder dem Stamme der Mutter folgen,
-ganz wie wir auf Ceylon in der <i>Bina</i> sahen. Bei den Battak erscheint
-diese Heiratsform, ein Überbleibsel älterer Epochen, unter dem Namen
-<i>Mandingding</i> und natürlich ist dabei auch von keinem Brautschatz
-die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen und mehr noch bei den
-Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der Bräutigam, nicht die
-Braut, ist, welcher gekauft wird,<a name="FNAnker_548_548" id="FNAnker_548_548"></a><a href="#Fussnote_548_548" class="fnanchor">[548]</a> bei den Alfuren von Buru, in
-Rawas und Redschang, wo sie <i>Semando</i> oder <i>Sumando</i><span class="pagenum"><a name="Seite_267" id="Seite_267">[S. 267]</a></span> heisst und die
-schon einmal besprochene Fortbildung in die <i>Ambil Anak</i>-Ehe erfahren
-hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den Alor-
-und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche bloss
-Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen mancherlei
-Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit Matriarchat
-hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine
-Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich
-Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher zählen
-die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes.
-Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach
-Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so
-dass man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf.
-Beide Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und
-der Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier,
-besonders in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht
-eine Art Schwagerpflicht; die Witwe soll ihres Gatten Bruder und in
-Ermanglung dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so
-dass das Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist
-sie dazu nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes
-an dessen Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas
-verschiedenes Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen
-Zeit, gewissermassen eine <em class="gesperrt">Mittelstufe</em> zwischen dem Levirate
-der älteren matriarchalen Sitte, wobei der <em class="gesperrt">Mann</em> die Schwägerin
-ehelichen <em class="gesperrt">muss</em>, und dem gleich zu erörternden der jüngeren
-patriarchalen Ordnung, wonach die <em class="gesperrt">Witwe</em> als Erbstück dem
-Schwager zufällt und diesen heiraten muss. Von einem Levirate in
-<em class="gesperrt">diesem</em> Sinne kann da keine Rede sein. Wenn bei den Dayak die
-Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt wird, so ist es eine solche,
-welche völlig von dem Willen der Witwe abhängt.</p>
-
-<p>Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter
-einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt
-sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr
-Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall
-das Weib zur Sache, zum ver<span class="pagenum"><a name="Seite_268" id="Seite_268">[S. 268]</a></span>erbbaren Gute herabgedrückt, auf welches
-dann allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die
-in Erbschaft zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben
-an einen anderen verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der
-ursprüngliche und es beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der
-für das Levirat charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner
-jüngsten Stufe der Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen
-Völkern: so bei den Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,<a name="FNAnker_549_549" id="FNAnker_549_549"></a><a href="#Fussnote_549_549" class="fnanchor">[549]</a> bei
-manchen Kaffernstämmen,<a name="FNAnker_550_550" id="FNAnker_550_550"></a><a href="#Fussnote_550_550" class="fnanchor">[550]</a> auch bei den Wolof Senegambiens,<a name="FNAnker_551_551" id="FNAnker_551_551"></a><a href="#Fussnote_551_551" class="fnanchor">[551]</a> den
-Maler in Bengalen<a name="FNAnker_552_552" id="FNAnker_552_552"></a><a href="#Fussnote_552_552" class="fnanchor">[552]</a> endlich bei vielen Völkern des ostindischen
-Archipels. Dort werden die Witwen in der That lediglich als Sachen
-vererbt, so bei den Battak an der Westküste von Sumatra, bei den
-Karo-Karo der Oberlande von Deli an der sumatranischen Ostküste, bei
-den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru und Ceram, den Timoresen,
-den Malayen von Menangkabau, den Redschang und Pasemahers in den
-Oberlanden von Palembang, in den Lampongschen Bezirken, sowie auf den
-von Papua bewohnten Aru- und Key-Inseln.<a name="FNAnker_553_553" id="FNAnker_553_553"></a><a href="#Fussnote_553_553" class="fnanchor">[553]</a> Die Battak nennen das
-Levirat <i>Mangalija</i>, doch verfällt die Witwe stets dem jüngeren Bruder,
-wohl auch mitunter einem Neffen oder Oheim, ja sogar einem Stiefsohne,
-aber die Ehe mit einem älteren Bruder gilt als Blutschande, welche mit
-dem Tode bestraft wird,<a name="FNAnker_554_554" id="FNAnker_554_554"></a><a href="#Fussnote_554_554" class="fnanchor">[554]</a> und die unter diesem Volke vorkommenden
-Fälle von Polygamie sind großenteils Folgen des Levirates. Bei den
-Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die Witwe kinderlos ist
-oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und Timoresen sind heute
-Exogamen und ihre Familie beruht auf patriarchalischer Grundlage; die
-Frau hat bei ihnen nie Eigentum und befindet sich gleichsam ausser
-allem Rechte, sie ist nicht<span class="pagenum"><a name="Seite_269" id="Seite_269">[S. 269]</a></span> viel mehr als eine Sklavin und als
-kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe, <i>Mangoli</i>
-genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (<i>Boli</i>,
-<i>Tuhor</i> oder <i>Dschurdschuran</i>) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in
-jene des Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.<a name="FNAnker_555_555" id="FNAnker_555_555"></a><a href="#Fussnote_555_555" class="fnanchor">[555]</a>
-Bei solcher Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf
-den Bruder oder nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen
-von Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten
-zwar nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb
-welcher eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine
-Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird.
-Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des
-Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung
-herrscht sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein
-Mann sich weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand
-ohne seine Zustimmung die Witwe heiraten darf.<a name="FNAnker_556_556" id="FNAnker_556_556"></a><a href="#Fussnote_556_556" class="fnanchor">[556]</a></p>
-
-<p>In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine
-durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des
-Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken,
-deren Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt.
-Deutlich und beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare
-Spuren der letzteren auch das Levirat der patriarchalischen Völker
-begleiten. Es ward geübt bei den alten Hindu, welchen es Manus
-Gesetzbuch vorschrieb; denn die spätere Sitte der <i>Sati</i> (Suttee) oder
-Witwenverbrennung war den ältesten Zeiten noch fremd; die Veden kennen
-sie noch nicht. <em class="gesperrt">Nicht</em> fremd war den Hindu aber, wie wir sahen,
-die matriarchalische Vielmännerei. Das Levirat übten ferner auch die
-alten Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit nach strengem Vaterrechte
-lebten und uns den falschen Begriff des Levirates am geläufigsten
-gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir dasselbe bei ihnen
-erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am<span class="pagenum"><a name="Seite_270" id="Seite_270">[S. 270]</a></span> Schlusssteine
-seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung inmitten der
-durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch geordneten
-Gesellschaft erblicken, welche, wie später gezeigt werden soll,
-zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten
-durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem
-Kulte die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung
-der Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit
-und diese führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in der
-Ehe, wobei, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> treffend bemerkt, die Vorstellung
-der ausschliesslichen Mutterverwandtschaft logischerweise noch
-vorgewaltet haben muss. Nur so konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn
-als Kultpfleger geschenkt werden; dass aber die Pflicht gerade wieder
-dem Bruder desselben aufgetragen wird, deutet doch wieder auf die
-Beimischung des Begriffes der Vaterverwandtschaft.<a name="FNAnker_557_557" id="FNAnker_557_557"></a><a href="#Fussnote_557_557" class="fnanchor">[557]</a> Es zeigt
-dies deutlich, dass das Levirat schon in den allerältesten Zeiten
-des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als die ältesten
-matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es kann also
-auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar betrachtete
-die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern auch die
-Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes
-Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten
-übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen
-aufrecht erhalten werde.<a name="FNAnker_558_558" id="FNAnker_558_558"></a><a href="#Fussnote_558_558" class="fnanchor">[558]</a> Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten
-Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe
-nicht die Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch
-sonst verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die
-Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in
-vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen
-zu sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der
-Sklaverei geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer
-nicht-<span class="pagenum"><a name="Seite_271" id="Seite_271">[S. 271]</a></span>israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht
-dem Busen folgten.<a name="FNAnker_559_559" id="FNAnker_559_559"></a><a href="#Fussnote_559_559" class="fnanchor">[559]</a> So handelt es sich auch beim Levirate der
-Juden, wie bei jenem der Hindu, um eine <em class="gesperrt">Pflicht</em>, deren Erfüllung
-die Witwe <em class="gesperrt">beanspruchen</em> kann. Indem aber in späterer Zeit der
-Ahnenkult zu Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde,
-musste auch das urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger,
-aus den Urkunden verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine
-Levirats<em class="gesperrt">ehe</em>.<a name="FNAnker_560_560" id="FNAnker_560_560"></a><a href="#Fussnote_560_560" class="fnanchor">[560]</a> Die Verpflichtung dazu traf in erster Reihe
-die Brüder des Verstorbenen und in deren Ermangelung die nächsten
-Verwandten. So lange eine derartige Witwe noch in der Erwartung stand,
-von irgend einem Verwandten ihres verstorbenen Mannes heimgeführt
-zu werden, wurde sie allerdings nicht nur als ein Familienerbgut,
-sondern vielmehr als die <em class="gesperrt">Verlobte</em> des Agnaten angesehen, und
-alle jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt unmöglich
-oder die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten, fanden
-auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der Agnaten
-aufheben.<a name="FNAnker_561_561" id="FNAnker_561_561"></a><a href="#Fussnote_561_561" class="fnanchor">[561]</a> Klar und deutlich spricht das Gesetz diese Verpflichtung
-aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so
-soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draussen nehmen,
-sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie
-ehelichen.“<a name="FNAnker_562_562" id="FNAnker_562_562"></a><a href="#Fussnote_562_562" class="fnanchor">[562]</a> Nur wenn die nächsten Verwandten aus einleuchtenden
-Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten, ging sie an
-entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne seine
-Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe
-durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo
-die Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der
-seines Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse
-ablöste und vor ihm ausspuckte.<a name="FNAnker_563_563" id="FNAnker_563_563"></a><a href="#Fussnote_563_563" class="fnanchor">[563]</a> Ein solcher Mann behielt auch dann
-den Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften<span class="pagenum"><a name="Seite_272" id="Seite_272">[S. 272]</a></span> beseitigen
-jede Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als
-Schwager<em class="gesperrt">pflicht</em>.</p>
-
-<p>Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats
-<em class="gesperrt">drei</em> ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die
-gewöhnlich allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der
-jüngeren Epoche des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus
-entwickelte Auffassung des Levirates auf das lebhafteste anzufechten,
-wenn sie sich als die <em class="gesperrt">alleinige</em> Erklärung dieser Einrichtung
-aufspielt, wenn sie dieselbe in <em class="gesperrt">allen</em> Fällen an die Ausbildung
-des Eigentumsbegriffes knüpfen will. In diesen Irrtum verfällt auch
-<em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, welcher von einer Schwager<em class="gesperrt">pflicht</em> nichts
-weiss, wenn er nicht zugestehen will, dass die Sitte, des verstorbenen
-Bruders Witwe zu heiraten, auf das frühere Vorhandensein von Polyandrie
-schliessen lasse.<a name="FNAnker_564_564" id="FNAnker_564_564"></a><a href="#Fussnote_564_564" class="fnanchor">[564]</a> In diesen Irrtum verfällt ferner Sir <em class="gesperrt">John
-Lubbock</em>, wenn er sich zu der Meinung bekennt, wonach das System
-des Levirates in engerer Verbindung mit den Eigentumsrechten als mit
-der Vielmännerei stehe.<a name="FNAnker_565_565" id="FNAnker_565_565"></a><a href="#Fussnote_565_565" class="fnanchor">[565]</a> Zutreffend für die eine, ist dieses
-Urteil ganz irrig für die andere Form dieser „mosaischen Satzung“,
-für jene Form, welche unbedingt als die ältere zu erklären ist, weil
-sie eben an die zum Teil schon ganz verschwundenen oder doch im
-Verschwinden begriffenen matriarchalen Sitten anknüpft. <em class="gesperrt">Kautsky</em>
-schliesst daher, dass überall, wo die Leviratsehe sich findet, einstens
-Polyandrie und mithin Matriarchat geherrscht habe.<a name="FNAnker_566_566" id="FNAnker_566_566"></a><a href="#Fussnote_566_566" class="fnanchor">[566]</a> Aber wer sie
-auch nicht gerade als einen Rückstand polyandrischer Zustände gelten
-lassen will, wird darin zum mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige
-matriarchale Familienordnung erblicken müssen. <em class="gesperrt">Letourneau</em>
-führt daher die Entstehung des Levirates mit Recht auf fern liegende
-Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit des Weibes gleichbedeutend
-mit Untergang, dasselbe also männlichen Schutzes bedürftig war. Das
-Sittengesetz, meint <em class="gesperrt">Letourneau</em> sehr treffend, geht notwendig
-aus dem Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor. Da zudem bei den
-Wilden die Fruchtbarkeit<span class="pagenum"><a name="Seite_273" id="Seite_273">[S. 273]</a></span> der Frauen meist von kurzer Dauer und sehr
-beschränkt ist, so hat die Einrichtung des Levirates den ursprünglichen
-Menschengruppen im Kampfe ums Dasein nur dienlich sein können.<a name="FNAnker_567_567" id="FNAnker_567_567"></a><a href="#Fussnote_567_567" class="fnanchor">[567]</a></p>
-
-<p>Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten
-Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den
-Hassanieh-Arabern vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich
-daher kurz fassen. Wie unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen
-Feststellung, lediglich der <em class="gesperrt">gleichzeitige</em> und von Sitte oder
-Gesetz anerkannte Besitz mehrerer Männer durch <em class="gesperrt">eine</em> Frau, mit
-Ausschluss aller daran streifenden Verhältnisse, wie z. B. Probe-
-und Zeitehen, verstanden wird, so kann kein Zweifel walten, dass die
-Dreiviertelehen polyandrisch sind. Die Gattin des Hassanieh-Arabers
-darf nämlich für sich drei Tage in der Woche in Anspruch nehmen und
-alsdann ihre Gunst einem Beliebigen, z. B. einem durchreisenden
-Fremden, gewähren. Die Töchter werden stets, wie <em class="gesperrt">John Petherick</em>
-berichtet, an den Meistbietenden losgeschlagen, wie dies bisweilen auch
-in Christenlanden geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass bei den
-Muhammedanern infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe sich
-mühelos wieder gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat
-im Werke, so versammeln sich die Familien beider Parteien, und des
-Bräutigams Vater richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie
-viele Tage in der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden
-müsse. Die Mutter wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der
-Milchkuh und der paar Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem
-Verhältnis finden zur Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer
-Familienverbindungen, worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man
-billigerweise ihr die eheliche Treue nicht länger auferlegen könne,
-als zwei Tage in der Woche. Die Partei des Bräutigams gerät darüber in
-Aufruhr und stellt sich empört, so dass der Uneingeweihte befürchten
-muss, es werde blutige Händel geben. Nun treten aber grauhäuptige
-Friedensstifter hervor, besänftigen beide Parteien und bringen
-Forderung und Angebot in ein vernünftiges Gleichgewicht; die<span class="pagenum"><a name="Seite_274" id="Seite_274">[S. 274]</a></span> Familie
-des Bräutigams erhöht den bedungenen Kaufschilling und die Mutter der
-Braut spricht endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass nämlich die
-junge Frau Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags, also vier
-volle Tage an ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche aber
-Freiheit haben solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“
-Beilegung des Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen
-Merissabiere zusprechen.<a name="FNAnker_568_568" id="FNAnker_568_568"></a><a href="#Fussnote_568_568" class="fnanchor">[568]</a></p>
-
-<p>Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher
-Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der
-gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen
-Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung
-zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das
-rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden auch
-Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen geschieht.
-<em class="gesperrt">Mantegazza</em> erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen, was
-nur dem Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien
-der Liebe“,<a name="FNAnker_569_569" id="FNAnker_569_569"></a><a href="#Fussnote_569_569" class="fnanchor">[569]</a> erklärt indes bei andern, gleich civilisierten
-Völkern, die jedoch im Strom der Zeit weit hinter uns liegen, sowie
-bei zeitgenössischen, aber wilden Menschen die Prostitution weder
-für eine Schande, noch für ein Vergehen, sondern für eine der süssen
-Notwendigkeiten des Lebens, eine gesellschaftliche Einrichtung, die
-der Ehe, dem Konkubinate und anderen Liebesbündnissen nahe stehe. In
-der That entwickelt sich die Prostitution <em class="gesperrt">neben</em> der Familie und
-hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe von der Strenge
-der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen das Gewerbe
-der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der durch
-die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung eines
-Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des menschlichen
-Tieres bleibt.<a name="FNAnker_570_570" id="FNAnker_570_570"></a><a href="#Fussnote_570_570" class="fnanchor">[570]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_531_531" id="Fussnote_531_531"></a><a href="#FNAnker_531_531"><span class="label">[531]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_532_532" id="Fussnote_532_532"></a><a href="#FNAnker_532_532"><span class="label">[532]</span></a> Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig
-zu ehelichen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_533_533" id="Fussnote_533_533"></a><a href="#FNAnker_533_533"><span class="label">[533]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 461.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_534_534" id="Fussnote_534_534"></a><a href="#FNAnker_534_534"><span class="label">[534]</span></a> <em class="gesperrt">Martius</em>. Beiträge zur Ethnographie und
-Sprachenkunde Amerikas, zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_535_535" id="Fussnote_535_535"></a><a href="#FNAnker_535_535"><span class="label">[535]</span></a> <em class="gesperrt">Castrén</em>. Ethnologische Vorlesungen über die
-altaischen Völker. Petersburg 1857. S. 119.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_536_536" id="Fussnote_536_536"></a><a href="#FNAnker_536_536"><span class="label">[536]</span></a> <em class="gesperrt">Victor de Rochas</em>. <i>La Nouvelle Calédonie et ses
-habitants.</i> Paris 1862. S. 232.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_537_537" id="Fussnote_537_537"></a><a href="#FNAnker_537_537"><span class="label">[537]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_538_538" id="Fussnote_538_538"></a><a href="#FNAnker_538_538"><span class="label">[538]</span></a> Globus. Bd. XLIV. S. 107.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_539_539" id="Fussnote_539_539"></a><a href="#FNAnker_539_539"><span class="label">[539]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Carl Meinicke</em>. Die Inseln des Stillen Ozeans.
-Leipzig 1875 Bd. I. S. 231.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_540_540" id="Fussnote_540_540"></a><a href="#FNAnker_540_540"><span class="label">[540]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S.
-634.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_541_541" id="Fussnote_541_541"></a><a href="#FNAnker_541_541"><span class="label">[541]</span></a> <em class="gesperrt">Franz Hernsheim</em>. Beitrag zur Sprache der
-Marshallinseln. Leipzig 1880. S. 36.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_542_542" id="Fussnote_542_542"></a><a href="#FNAnker_542_542"><span class="label">[542]</span></a> <em class="gesperrt">Sibree</em>. Madagaskar. S. 275&ndash;276.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_543_543" id="Fussnote_543_543"></a><a href="#FNAnker_543_543"><span class="label">[543]</span></a> Globus. Bd. XXXVI. S. 302.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_544_544" id="Fussnote_544_544"></a><a href="#FNAnker_544_544"><span class="label">[544]</span></a> H. W. Bellew. <i>Journal of a political mission to
-Afghanistan</i> in 1857. London 1862. S. 27.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_545_545" id="Fussnote_545_545"></a><a href="#FNAnker_545_545"><span class="label">[545]</span></a> <em class="gesperrt">M. Kranz</em>. Natur- und Kulturleben der Zulus.
-Wiesbaden 1880. S. 105.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_546_546" id="Fussnote_546_546"></a><a href="#FNAnker_546_546"><span class="label">[546]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. A. a. O. Bd. III. S. 328.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_547_547" id="Fussnote_547_547"></a><a href="#FNAnker_547_547"><span class="label">[547]</span></a> Globus. Bd. XXV. S. 275.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_548_548" id="Fussnote_548_548"></a><a href="#FNAnker_548_548"><span class="label">[548]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de Verwantschap en het Huwelijks-
-en Erfrecht by de volken van het maleische Ras.</i> S. 55.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_549_549" id="Fussnote_549_549"></a><a href="#FNAnker_549_549"><span class="label">[549]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Fischer</em> in den Mitteil. der Geograph.
-Gesellsch. in Hamburg. 1879. S. 28.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_550_550" id="Fussnote_550_550"></a><a href="#FNAnker_550_550"><span class="label">[550]</span></a> <em class="gesperrt">Livingstone</em>. <i>Missionary Travels and researches
-in South-Africa.</i> London 1857. S. 185.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_551_551" id="Fussnote_551_551"></a><a href="#FNAnker_551_551"><span class="label">[551]</span></a> <em class="gesperrt">Berenger-Feraud</em>. <i>Les peuplades de la
-Sénégambie.</i> S. 43.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_552_552" id="Fussnote_552_552"></a><a href="#FNAnker_552_552"><span class="label">[552]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. Ethnologie Bengalens. S. 105.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_553_553" id="Fussnote_553_553"></a><a href="#FNAnker_553_553"><span class="label">[553]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Wilken</em>. A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_554_554" id="Fussnote_554_554"></a><a href="#FNAnker_554_554"><span class="label">[554]</span></a> A. a. O. S. 39.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_555_555" id="Fussnote_555_555"></a><a href="#FNAnker_555_555"><span class="label">[555]</span></a> A. a. O. S. 44.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_556_556" id="Fussnote_556_556"></a><a href="#FNAnker_556_556"><span class="label">[556]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jos. Chavanne</em>. Afghanistan. Land u. Leute.
-Wien 1879. S. 60.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_557_557" id="Fussnote_557_557"></a><a href="#FNAnker_557_557"><span class="label">[557]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_558_558" id="Fussnote_558_558"></a><a href="#FNAnker_558_558"><span class="label">[558]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Joseph Bergel</em>. Die Eheverhältnisse der alten
-Juden im Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881.
-S. 32.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_559_559" id="Fussnote_559_559"></a><a href="#FNAnker_559_559"><span class="label">[559]</span></a> <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd.
-I. S. 379.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_560_560" id="Fussnote_560_560"></a><a href="#FNAnker_560_560"><span class="label">[560]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_561_561" id="Fussnote_561_561"></a><a href="#FNAnker_561_561"><span class="label">[561]</span></a> <em class="gesperrt">Bergel</em>. A. a. O. S. 33.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_562_562" id="Fussnote_562_562"></a><a href="#FNAnker_562_562"><span class="label">[562]</span></a> Mos. V. 25. 5.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_563_563" id="Fussnote_563_563"></a><a href="#FNAnker_563_563"><span class="label">[563]</span></a> Mos. V. 25. 6&ndash;10.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_564_564" id="Fussnote_564_564"></a><a href="#FNAnker_564_564"><span class="label">[564]</span></a> H. <em class="gesperrt">Spencer</em>. Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S.
-253.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_565_565" id="Fussnote_565_565"></a><a href="#FNAnker_565_565"><span class="label">[565]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 118.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_566_566" id="Fussnote_566_566"></a><a href="#FNAnker_566_566"><span class="label">[566]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 347.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_567_567" id="Fussnote_567_567"></a><a href="#FNAnker_567_567"><span class="label">[567]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 327.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_568_568" id="Fussnote_568_568"></a><a href="#FNAnker_568_568"><span class="label">[568]</span></a> <em class="gesperrt">John Peterick</em>. <i>Egypt, the Soudan and
-Central-Africa.</i> London 1861. S. 142&ndash;144.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_569_569" id="Fussnote_569_569"></a><a href="#FNAnker_569_569"><span class="label">[569]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische
-Studien. S. 321.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_570_570" id="Fussnote_570_570"></a><a href="#FNAnker_570_570"><span class="label">[570]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I.
-S. 142.</p></div>
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-</div>
-
-<hr class="chap" />
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-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_275" id="Seite_275">[S. 275]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XVI">XVI.<br />
-
-Der Frauenraub und seine Folgen.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_16" name="drop_d_16">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen Abschnittes
-beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in eine neue
-Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr die Mutter, das
-Weib, sondern der Vater, der Mann, an die Spitze der Familie tritt.
-Es gilt also nunmehr den Gründen dieses Umschwunges nachzuspüren. Zu
-diesem Behufe müssen wir auf die Muttergruppe der Urzeit zurückgehen.</p>
-
-<p>An sich &mdash; dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises &mdash; besass
-die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit,
-sich über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals
-vermochte selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder
-gar fremde Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss
-das Werk der starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich
-geordneten Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe
-konnte diese um so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die
-ursprünglichen Gruppen der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen
-zueinander standen, wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung
-waren. Der fechtende Teil waren aber naturgemäss die physisch
-stärkeren Männer, welche, jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung
-erlangt hatten. Sie waren es, welche einen feindlichen Überfall von
-der ganzen Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke
-der Gefahr sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu
-ihrem<span class="pagenum"><a name="Seite_276" id="Seite_276">[S. 276]</a></span> Schutze auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift,
-dass damit, besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs,
-allmählich und ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden
-Geschlechter zueinander eine gewisse Veränderung sich vollzog, welche
-die herrschende mutterrechtliche Familienorganisation zunächst
-allerdings noch unangetastet liess. Aus dem angedeuteten Verhältnisse
-des Schutzes entwickelte sich nämlich ein <em class="gesperrt">politisches</em>
-Übergewicht des Mannes, insoferne mehrere oder auch nur einer, etwa
-ein glücklicher Anführer, an die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft
-als deren Häuptling trat und deren Interessen gegen die Aussenwelt
-schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als ein blosser „Feldherr“,
-der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass; in die inneren
-Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde oder des
-Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine Veranlassung.
-Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die geringfügigen Dinge,
-welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen war es ja die Mutter
-selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende Stelle anwies.
-Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach friedfertige
-mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es wohl kommen,
-dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im Kriege ganz
-allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der dann weit
-später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den Anfängen
-eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren
-Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen
-Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung
-an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein.
-Bei den Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste
-Achtung im Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,<a name="FNAnker_571_571" id="FNAnker_571_571"></a><a href="#Fussnote_571_571" class="fnanchor">[571]</a>
-und im Reiche des <i>Muata Jamwo</i> ist die oberste Würdenträgerin
-die jedesmalige <i>Lukokescha</i>, eine unverheiratete Dame, oft recht
-lockeren Lebenswandels, welche, so lange das Lundareich schon besteht,
-unum<span class="pagenum"><a name="Seite_277" id="Seite_277">[S. 277]</a></span>schränkt und tributfrei neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt
-als Mutter aller Muata Jamwo und deren Familien, und hat bei der
-Neuwahl eines solchen zu entscheiden.<a name="FNAnker_572_572" id="FNAnker_572_572"></a><a href="#Fussnote_572_572" class="fnanchor">[572]</a> Deutlich erkennt man darin
-einen Nachklang jener ferneren Tage, als der Mann gewissermassen nur
-der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich aufgebauten Gemeinwesens
-war.</p>
-
-<p>Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung, möge
-man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand ihre nächste
-Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches seinerseits das
-Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere Familiengruppen
-oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die Bedingungen für ein,
-selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen gegeben. So lange die
-Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl wegen nicht sonderten, fiel
-die Geschlechtsgenossenschaft mit der Horde, dem Stämmchen zusammen,
-und es gab ausser den alle im gleichen Masse berührenden Interessen
-keine anderen. Die wachsende Kopfzahl und dadurch bedingte Verdichtung
-der Stammesgenossen gab aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d.
-h. zur Erhöhung der Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den
-Fortschritten auf dem Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche
-den Kampf ums Dasein mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen
-gestatteten. Aber diese Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne
-zu gute, der sich indes eben dadurch auch zu einer veränderten Lebens-
-und Ernährungsweise gedrängt sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib
-ihm nicht zu folgen, und sehr mit Recht erblickt <em class="gesperrt">Julius Lippert</em>
-in dieser vor ihm gar nicht beachteten Differenzierung der Geschlechter
-nach ihrer Ernährungsweise einen wichtigen Markstein in der
-Kulturentwicklung. Des Weibes Nahrung blieb im Boden wurzeln, der Mann
-schleppte aus der Ferne die erlegte Jagdbeute herbei, deren Bereitung
-am Feuer der mütterlichen Hütte naturgemäss dem Weibe anheimfiel.
-Denn <em class="gesperrt">sie</em> war die Gründerin, die Besitzerin des wohnlichen
-Obdachs, die Hüterin und Bewahrerin der unentbehrlichen Flamme, an
-welcher der Mann als Sohn oder<span class="pagenum"><a name="Seite_278" id="Seite_278">[S. 278]</a></span> Gatte sich nur zu Gaste setzte.
-Heute noch ist bei den meisten Völkern das Aufrichten der Hütte, das
-Abschlagen und Fortschaffen der Zelte, sowie das Anmachen des Feuers
-fast ausschliesslich Sache der Frau, &mdash; die Beispiele dafür sind
-Legion &mdash; und sogar unsere eigene höchstgestiegene Gesittung überlässt
-noch vorzugsweise der Hausfrau die innere Ausstattung der Wohnung.
-Diese Verrichtungen, so natürlich sie auch aus den mutterrechtlichen
-Anschauungen hervorwuchsen, schlossen indes ganz von selbst auch ein
-<em class="gesperrt">Dienen</em> in sich, ein Dienen, welches die lange Dauer der Sitte
-schliesslich in <em class="gesperrt">Dienstbarkeit</em> verwandelte. Als es zur Bildung
-besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb des Stammes kam, war
-es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach aussen im Häuptlinge
-Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe einem ihrer männlichen
-Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute und dass auch hier aus
-dem ursprünglichen Beschützer allmählich ein Oberhaupt ward. Es ist
-nicht notwendig, dass dieses Oberhaupt der <em class="gesperrt">Gatte</em> der Mutter, der
-erzeugende <em class="gesperrt">Vater</em> gewesen sei, weit öfter fiel die Rolle wohl
-dem Mutterbruder, dem Oheim zu, welcher die Dienstbarkeit des Weibes
-endlich in Abhängigkeit verwandelte. Die Herrschaft, welche dieses
-männliche Oberhaupt nunmehr übte, war aber eine wesentlich verschiedene
-von der Thätigkeit des Stammeshäuptlings. Dieser war ausschliesslich
-Kriegsführer, dessen Gewalt im Frieden erlosch. Das Oberhaupt des
-Clans dagegen ist der Friedensfürst des Geschlechts, dem er durch
-Blutsverwandtschaft angehören muss,<a name="FNAnker_573_573" id="FNAnker_573_573"></a><a href="#Fussnote_573_573" class="fnanchor">[573]</a> der <i>Sachem</i> der Indianer
-Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser Friedensfürst der
-Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der Familie jener des
-späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib wird um so fühlbarer
-als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht, ohne entsprechende
-Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können. So gestaltete
-sich das Mutter<em class="gesperrt">recht</em>, ohne deswegen aufzuhören der Grund- und
-Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein eigentliches
-<em class="gesperrt">Pflicht</em>verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe einer
-angeblichen Gynaiko<span class="pagenum"><a name="Seite_279" id="Seite_279">[S. 279]</a></span>kratie oder Frauenherrschaft entsprechend zu
-berichtigen sind. Nur wo die Frau zum Landbau fortschritt und den
-Ertrag der Felder der männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte,
-da ist sie auch länger Herrin im Hause geblieben, da entwickelte
-sich das Mutterrecht zum Matriarchate, welches deshalb vorwiegend
-bodenbebauenden Stämmen eigen ist.</p>
-
-<p>So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des
-Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen
-Herrschaft auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang,
-wenn auch vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so
-<em class="gesperrt">innerhalb</em> der Stufe des Matriarchats als <em class="gesperrt">ausserhalb</em>
-derselben. Denn auch in der matriarchalischen Familie liegt immerhin
-eine grosse Machtfülle beim Manne, wenngleich er kein eigentliches
-Familienglied ist und neben ihm das Weib vieles an Freiheit und
-Rechten aus der mutterrechtlichen Urzeit gerettet hat. Bei Stämmen,
-welche niemals zum Matriarchate gelangten, fand die Ausbildung der
-Männerherrschaft natürlich noch viel weniger Hindernisse. Am frühesten
-und vollständigsten wird sie sich dort vollzogen haben, wo der Erwerb
-des Weibes völlig gegen jenen des Mannes zurücktrat, wie bei solchen
-Völkern, denen die Bändigung nahrungspendender Tiere geglückt war
-und welche damit viehzüchtende Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der
-Urzeit sah der Mann eine Nötigung als beitragendes Mitglied in das
-Hauswesen der Frau einzutreten, um an dessen Vorzügen einen Anteil zu
-gewinnen, sondern umgekehrt suchte der Mann das Weib für den Eintritt
-in <em class="gesperrt">sein</em> Haus zu gewinnen.<a name="FNAnker_574_574" id="FNAnker_574_574"></a><a href="#Fussnote_574_574" class="fnanchor">[574]</a></p>
-
-<p>Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der <em class="gesperrt">Frauenraub</em>,
-dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege
-des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich
-behalten, als er wollte oder konnte. Nächst seinem Belieben, waren es
-nur seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl
-seiner Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage
-einer <em class="gesperrt">geregelten</em> Vielweiberei erblicken, weshalb er eine
-genauere Erörterung verdient.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_280" id="Seite_280">[S. 280]</a></span></p>
-
-<p>Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich
-gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete
-gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses
-Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass <em class="gesperrt">Lothar Dargun</em>
-den Frauenraub für eine <em class="gesperrt">normale</em> Stufe des Familienrechtes
-erklärt, welche überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht
-besondere Gründe dagegen streiten.<a name="FNAnker_575_575" id="FNAnker_575_575"></a><a href="#Fussnote_575_575" class="fnanchor">[575]</a> Dennoch war der Frauenraub
-in seiner rohesten Form, ohne Rücksicht auf den Willen des Weibes
-und ihrer Stammesangehörigen &mdash; ich habe dies schon einmal betont
-&mdash; <em class="gesperrt">keine allgemeine</em> Gepflogenheit. Sie blieb zunächst jenen
-Geschlechtsgenossenschaften fremd, bei welchen die Scheu vor Blutnähe
-nicht oder wenigstens nicht genügend sich entwickelte, welche daher
-in der ursprünglichen Inzucht (Endogamie) verharrten. Auch die
-friedfertigeren, vielleicht richtiger gesagt, die <em class="gesperrt">schwächeren</em>
-Stämme, welche keine oder nur geringe Aussicht auf Beute hatten,
-blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher ein Irrtum, wenn man
-mit <em class="gesperrt">Mc Lennan</em> und seinen Anhängern meint, dass Exogamie und
-Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei <em class="gesperrt">jeder</em> Rasse des
-Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat <em class="gesperrt">Herbert
-Spencer</em> sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,<a name="FNAnker_576_576" id="FNAnker_576_576"></a><a href="#Fussnote_576_576" class="fnanchor">[576]</a>
-wenngleich er andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu
-unterschätzen geneigt scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der
-Scheu vor Blutnähe exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei
-dem herrschenden Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den
-Geschlechtsgenossenschaften im <em class="gesperrt">Anfange</em> gar kein anderes Mittel,
-stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub.</p>
-
-<p>Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich
-aus dem Frauenraube herleiten, wie <em class="gesperrt">Mc Lennan</em> und Sir <em class="gesperrt">John
-Lubbock</em>,<a name="FNAnker_577_577" id="FNAnker_577_577"></a><a href="#Fussnote_577_577" class="fnanchor">[577]</a> habe ich dieselbe mit <em class="gesperrt">Moritz Wagner</em> aus dem
-Erwachen eines jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt.
-Frauenraub, in diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine
-Folge, nicht als Veranlassung der Exogamie. Dass<span class="pagenum"><a name="Seite_281" id="Seite_281">[S. 281]</a></span> er indes lediglich
-durch jene Scheu hervorgerufen worden, soll durchaus nicht behauptet
-werden. Mancherlei Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube
-geführt haben. Auf der Nomadenstufe war es, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> sehr
-glaubhaft gemacht hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei
-fremden Stämmen veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus
-aus seine eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen,
-in welchen es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn
-hatte. Erwerb konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege
-gewaltsamer Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann
-oder Weib. Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände
-die erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine
-Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin ist
-<em class="gesperrt">Spencer</em> beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser
-allgemein üblichen Ausplünderung des Besiegten,<a name="FNAnker_578_578" id="FNAnker_578_578"></a><a href="#Fussnote_578_578" class="fnanchor">[578]</a> und wo exogame
-Neigungen im Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, &mdash; was
-jedenfalls ungemessene Zeiträume beanspruchte &mdash; konnte der Erwerb
-solcher stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken.
-Offenbar war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung
-des siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem
-Boden der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der
-Gewalt des Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen
-„Mundwalt“ aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen oder
-eine Frau raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen, zunächst
-des Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den Stamm, dem
-das geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen Blutsverwandte,
-bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen frevelhaften
-Eingriff in ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder Hordenglieder
-Anspruch auf den Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft gehörenden
-Weiber hatten, sondern obendrein &mdash; wie der scharfsinnige <em class="gesperrt">G. A.
-Wilken</em> bemerkt und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere
-Gesittungsstufe gelten lassen<span class="pagenum"><a name="Seite_282" id="Seite_282">[S. 282]</a></span> will &mdash; eine schwere <em class="gesperrt">Beleidigung</em>,
-eine Beschimpfung der Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief
-also wieder einen Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu
-Gross-Bassam an der Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann
-Veranlassung zu einem Kriege, wie der spätere Admiral <em class="gesperrt">Fleuriot
-de Langle</em> in seinen Tagebüchern verzeichnet,<a name="FNAnker_579_579" id="FNAnker_579_579"></a><a href="#Fussnote_579_579" class="fnanchor">[579]</a> und General
-<em class="gesperrt">Campbell</em> sagt ganz ausdrücklich von den indischen Khond,
-einem noch recht rohen Stamme, dass sie die Wegnahme, den Raub eines
-ihrer Weiber als eine Beleidigung ansahen, welche, wenn dafür nicht
-Genugthuung geleistet wurde, die Bekriegung des raubenden Stammes zur
-Folge hatte.<a name="FNAnker_580_580" id="FNAnker_580_580"></a><a href="#Fussnote_580_580" class="fnanchor">[580]</a> Die vornehmste Beute in einem solchen Kampfe waren
-natürlich wieder Weiber.</p>
-
-<p>In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den
-ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in
-eine äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück,
-worauf der Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern
-mit rein erhaltenem Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im
-wesentlichen zur selben rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe
-um Weiber, welche ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts
-der Frau in sich schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie
-Frauenraub, bloss <em class="gesperrt">Neben</em>erscheinungen der ältesten Exogamie,
-nur <em class="gesperrt">eines</em> der Mittel, wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen
-suchte. Dasselbe führte indes nur sehr langsam zum Ziele. Denn eine
-kurze Überlegung lehrt, dass in diesen Urfehden der Stämme <em class="gesperrt">nicht
-jedermann</em> sich ein Weib erbeuten konnte. Eine gegenteilige Annahme
-würde zu der von <em class="gesperrt">Spencer</em> mit Recht gegeisselten Voraussetzung
-leiten, dass innerhalb einer Gruppe von Stämmen jeder derselben sich
-der Aufgabe widmete, seine Weiber aufzuziehen, damit die benachbarten
-Stämme sie stehlen können.<a name="FNAnker_581_581" id="FNAnker_581_581"></a><a href="#Fussnote_581_581" class="fnanchor">[581]</a> Wer nun kein Weib erbeutete, dem
-blieben doch nur die Frauen der eigenen Geschlechtsgenossenschaft
-übrig. Damit ergiebt sich aber eine<span class="pagenum"><a name="Seite_283" id="Seite_283">[S. 283]</a></span> von der üblichen <em class="gesperrt">wesentlich
-verschiedene</em> Auffassung der Exogamie. Wir ersehen, dass dieselbe
-vorerst auf einzelne in der Geschlechtsgenossenschaft, auf die
-Tapfersten, auf die vom Glücke Begünstigsten, beschränkt blieb und dass
-endogame Beweibungen lange neben dem Frauenraube einhergehen mussten.
-Je häufiger der Weiberraub wurde, desto seltener mussten freilich die
-seinetwegen geführten Fehden werden; denn obgleich der Raub einer
-Frau nicht aufhörte in der öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu
-gelten, so gelangte man doch endlich auf die Bahn eines stillschweigend
-geschlossenen Vertrages, und es entspinnt sich unter den beibehaltenen
-Formen des Gewaltsamen ein „Konnubium“ zwischen benachbarten
-Stämmen.<a name="FNAnker_582_582" id="FNAnker_582_582"></a><a href="#Fussnote_582_582" class="fnanchor">[582]</a> Die Entführung des Weibes zog nicht mehr Krieg nach
-sich, sondern die Rache der Verwandten äusserte sich darin, dass
-sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher Weise bei dem Räuberstamme
-entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde eben gegenseitig. Erst wenn
-auf diese Weise, welche allerdings der Frauenraub eingeleitet hat, so
-viel fremde Weiber dem Stamme zugeführt waren, dass es zur Bildung des
-Clans kommen konnte, vermochte auch die Exogamie im Stamme allgemein
-und so fest sich einzubürgern, dass sie die Kraft eines Kultgebotes
-gewann. In diesem ihrem späteren Stadium <em class="gesperrt">bedarf sie jedoch des
-Frauenraubes nicht mehr</em> oder doch nicht mehr als Regel. Folge des
-herrschenden Mutterrechtes ist es ja, dass die Kinder der fremden
-Weiber dem Stamme der Mutter angehören, also innerhalb des Stammes
-doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal derart viele Mädchen fremden
-Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine Geschlechtsgenossenschaft zu
-sein, und es kann aus diesen jedermann, ohne die exogamischen Gesetze
-zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine oder mehrere Genossinnen sich
-zugesellen.</p>
-
-<p>Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich
-wandeln, dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind
-und schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer
-Entstehung, ja oft gerade dem umgekehrten<span class="pagenum"><a name="Seite_284" id="Seite_284">[S. 284]</a></span> Zwecke dienen. So ging es
-auch mit dem Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen;
-nicht gleich zu Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan
-ihm sein Entstehen verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der
-exogamischen Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes,
-allmählich aber vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und
-untergrub das Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist,
-erscheint er gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden<a name="FNAnker_583_583" id="FNAnker_583_583"></a><a href="#Fussnote_583_583" class="fnanchor">[583]</a> und diese
-Neigung hat er, wie erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der
-ursprünglichen, auf Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen
-Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen
-Verbindungen, welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden
-Geschlechter, wohl kaum weniger polyandrische gegenüberstanden.
-Auch an monogynen Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt
-haben; sie alle aber trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der
-Unbeständigkeit. Wenn daher <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em> sich an dem
-Nachweise abmüht, dass Einweiberei „so weit zurückreiche wie jedes
-andere eheliche Verhältnis“,<a name="FNAnker_584_584" id="FNAnker_584_584"></a><a href="#Fussnote_584_584" class="fnanchor">[584]</a> so ist dagegen nichts einzuwenden,
-falls man diese Bündnisse des Augenblicks oder einer kurzen Weile als
-„eheliche“ Verhältnisse und als Polyandrie, Polygynie und Monogynie
-oder gar wie er als Monogamie bezeichnet. Allein eine geschichtlich
-berechtigte Auffassung ist dies nicht. Wir wenden die gedachten
-Benennungen mit Recht zur Kennzeichnung bloss solcher Zustände an,
-in welchen eines dieser Verhältnisse das herrschende und zugleich
-dauernde, wenn auch nicht buchstäblich allgemeine geworden. Solches
-ist für die urzeitliche Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht
-erweislich, auch völlig unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines
-dieser Verhältnisse in diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb
-der Geschlechtsgenossenschaft, musste demnach von einschneidenden
-Folgen sein. Geriet infolge des benötigten Schutzes das Weib in die
-Dienstbarkeit des Mannes, so übte dieser doch in der Familie noch
-keine eigentliche Herrschaft über die Geschlechtsgenossin<span class="pagenum"><a name="Seite_285" id="Seite_285">[S. 285]</a></span> aus. Ganz
-anders gestaltete sich die Sache mit den durch Raub oder Konnubium
-zugeführten stammfremden Weibern. Eine Kriegsgefangene, wie die Fremden
-anfänglich alle waren, nahm eine Ausnahmestellung ein, denn der Stamm,
-die Geschlechtsgenossenschaft hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel
-nicht in die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern blieb
-ihrem Räuber, welcher über alle derart erworbenen Frauen eine wahre
-Herrschaft ausübte. Ein <em class="gesperrt">Herrschaftsverhältnis</em> ist daher mit
-<em class="gesperrt">Kautsky</em><a name="FNAnker_585_585" id="FNAnker_585_585"></a><a href="#Fussnote_585_585" class="fnanchor">[585]</a> in der geregelten Vielweiberei zu erkennen. Beim
-Nomaden ging es sogar noch über jenes blosser Herrschaft hinaus. In
-sehr durchdachter Weise hat <em class="gesperrt">Lippert</em> gezeigt, wie der am lebenden
-Tiere sich festhakende Eigentumsbegriff den Wanderhirten auf die Bahn
-des Erwerbs, d. h. der Vermehrung seines Eigentums, leitet und wie
-ihm auch der Mensch zum Gegenstande des <em class="gesperrt">Besitzes</em> wird. Der
-Kriegsgefangene fällt nicht mehr grausamer Vernichtung anheim, sondern
-wird als „Sklave“ dienstbares Eigentum seines Überwältigers. Ganz
-ähnlich erging es dem erbeuteten Weibe, welches &mdash; weil es zunächst
-in kein Verhältnis zum Stamme des Räubers treten konnte und von der
-Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb &mdash; dem Manne als persönliches
-Sondereigentum zufiel und selbst ein Gegenstand des Besitzes ward.
-Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie nur Frauenraub übten, erwuchs
-dadurch nach einer Entwicklung von unberechenbarer Dauer das Eigentum
-am Weibe, indem die allmähliche Entwicklung des Privateigentums die
-Herrschaft über das Weib in ein Eigentumsverhältnis verwandelte,
-d. h. in ein vom Gemeinwesen geschütztes und gewährleistetes
-Herrschaftsverhältnis. Erst diese Gewähr des Privat<em class="gesperrt">besitzes</em>
-macht ihn zum Privat<em class="gesperrt">eigentum</em>, und erst diese letzte Stufe
-des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff dar, der jenem
-unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.<a name="FNAnker_586_586" id="FNAnker_586_586"></a><a href="#Fussnote_586_586" class="fnanchor">[586]</a> Eine „Ehe“ wurde aus
-diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch, dass endlich die
-Stellung der Mutter vom Boden des Mutterrechtes aus auf die erworbene
-stammfremde Frau übertragen wurde; im andern<span class="pagenum"><a name="Seite_286" id="Seite_286">[S. 286]</a></span> Falle sonderte sich
-von der Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der Mann im
-<em class="gesperrt">Besitze</em> des Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als
-ihre Frucht in sein Eigen. So entsteht ein <em class="gesperrt">neuer</em> Begriff, jener
-des „Vaters“ als desjenigen Mannes, der die Herrschaft über eine
-Gruppe ihm <em class="gesperrt">eigentümlich</em> zugehörender Menschen übt. Der Vater in
-diesem Sinne ist der „Herr“, der „Patriarch“.<a name="FNAnker_587_587" id="FNAnker_587_587"></a><a href="#Fussnote_587_587" class="fnanchor">[587]</a> Die Vorstellung des
-„Erzeugers“ ist damit aber noch nicht verknüpft.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_571_571" id="Fussnote_571_571"></a><a href="#FNAnker_571_571"><span class="label">[571]</span></a> E. <em class="gesperrt">Holub</em>. Kulturskizze des
-Marutse-Mambundareiches (Mitteil. der k. k. geographischen Gesellsch.
-in Wien. S. 40.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_572_572" id="Fussnote_572_572"></a><a href="#FNAnker_572_572"><span class="label">[572]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Paul Pogge</em>. Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin
-1880. S. 227.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_573_573" id="Fussnote_573_573"></a><a href="#FNAnker_573_573"><span class="label">[573]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_574_574" id="Fussnote_574_574"></a><a href="#FNAnker_574_574"><span class="label">[574]</span></a> A. a. O. S. 82.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_575_575" id="Fussnote_575_575"></a><a href="#FNAnker_575_575"><span class="label">[575]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 111.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_576_576" id="Fussnote_576_576"></a><a href="#FNAnker_576_576"><span class="label">[576]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. Die Prinzipien der Soziologie. Bd.
-II. S. 210&ndash;215.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_577_577" id="Fussnote_577_577"></a><a href="#FNAnker_577_577"><span class="label">[577]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Civilisation. S. 83.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_578_578" id="Fussnote_578_578"></a><a href="#FNAnker_578_578"><span class="label">[578]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II.
-S. 217.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_579_579" id="Fussnote_579_579"></a><a href="#FNAnker_579_579"><span class="label">[579]</span></a> Globus. Bd. XXV. S. 197.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_580_580" id="Fussnote_580_580"></a><a href="#FNAnker_580_580"><span class="label">[580]</span></a> <em class="gesperrt">John Campbell</em>. <i>A Personal Narrative of thirteen
-years service among the wild tribes of Khondistan.</i> London 1864. S. 43.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_581_581" id="Fussnote_581_581"></a><a href="#FNAnker_581_581"><span class="label">[581]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. A. a. O. Bd. II. S. 227&ndash;228.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_582_582" id="Fussnote_582_582"></a><a href="#FNAnker_582_582"><span class="label">[582]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 92.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_583_583" id="Fussnote_583_583"></a><a href="#FNAnker_583_583"><span class="label">[583]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. A. a. O. Bd. II. S. 213.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_584_584" id="Fussnote_584_584"></a><a href="#FNAnker_584_584"><span class="label">[584]</span></a> A. a. O. S. 271.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_585_585" id="Fussnote_585_585"></a><a href="#FNAnker_585_585"><span class="label">[585]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>, im Kosmos. Bd. XII. S. 264.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_586_586" id="Fussnote_586_586"></a><a href="#FNAnker_586_586"><span class="label">[586]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_587_587" id="Fussnote_587_587"></a><a href="#FNAnker_587_587"><span class="label">[587]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 82&ndash;86.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_287" id="Seite_287">[S. 287]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XVII">XVII.<br />
-
-Die Phasen des Scheinraubs.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_a_17" name="drop_a_17">
- <img class="dc" src="images/drop_a.jpg" alt="A" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">A</span>uf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder,
-was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten
-uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit
-grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn
-es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs,
-wie aus <em class="gesperrt">Darguns</em> umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller
-Klarheit bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind,
-nachdem vom Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben,
-zum Teil durch Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart
-überliefert. In der Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen
-darf, lassen sich nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer
-Entwicklung verfolgen, in welcher die Bedeutung derselben sich immer
-mehr abschwächt und schliesslich völlig verliert.</p>
-
-<p>Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei
-welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen
-Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt,
-wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame
-Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens
-innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte
-sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der
-Beweibung, nur wurde er<span class="pagenum"><a name="Seite_288" id="Seite_288">[S. 288]</a></span> bloss noch <em class="gesperrt">zum Scheine</em> ausgeführt, d.
-h. nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem
-Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache,
-gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss
-noch ein Symbol, aber nicht in dem Sinne <em class="gesperrt">Lubbocks</em>, um die
-Rechte des Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören
-sollte.<a name="FNAnker_588_588" id="FNAnker_588_588"></a><a href="#Fussnote_588_588" class="fnanchor">[588]</a> Wo das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen
-Muttergruppen fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat
-<em class="gesperrt">Lubbock</em> Recht, ein Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für
-sich allein in Anspruch nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes
-zu verletzen, besser gesagt ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken.
-<em class="gesperrt">Lubbock</em> übersieht aber, dass das stammfremde (allophyle) Weib,
-wie schon entwickelt wurde, <em class="gesperrt">nicht</em> in die Gemeinschaft des
-betreffenden Stammes, sondern in das Sondereigentum ihres Räubers
-fiel, es also nicht erst eines eigenen Symbols bedurfte, um seine
-ausschliesslichen Rechte auf ihre Person seinen Stammesgenossen
-gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde muss <em class="gesperrt">Lubbocks</em>
-Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als ungenügend beiseite
-geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als Zeremonie sich
-erhielt, sind anderswo zu suchen.</p>
-
-<p>Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten
-Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen
-Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als
-Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen
-zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher
-gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine
-stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war.
-Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung
-(<i>Composition</i>) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und von
-diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Abmachung
-<em class="gesperrt">vor</em> dem Raube.<a name="FNAnker_589_589" id="FNAnker_589_589"></a><a href="#Fussnote_589_589" class="fnanchor">[589]</a> Allein es ging nicht an, selbst bei
-allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungs<span class="pagenum"><a name="Seite_289" id="Seite_289">[S. 289]</a></span>forderung abzustehen;
-dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen
-gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als
-ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre
-Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand
-die <em class="gesperrt">Scheinentführung</em> und der dabei durch die Anverwandten
-an den Tag gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser
-letzteren, über die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung,
-sich aufgebracht und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen,
-erhielten sich sodann beide Gebräuche <em class="gesperrt">bei</em> vielen Völkern im
-Wege der Überlebung. Aber nicht bloss bei der Heirat, sondern noch
-<em class="gesperrt">nachher</em> gab man sich den Anschein, die erlittene Beleidigung
-nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den Schwiegersohn freundlich
-zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen unwirschen Kälte,
-welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der wir einmal einen
-Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden Teilen nahm
-zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen Charakter
-an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter, wozu für
-letztere ein ganz besonderer Grund vorlag.</p>
-
-<p>Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung
-begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam.
-Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre
-Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren
-liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen
-Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten
-sie in ihr <em class="gesperrt">persönliches</em> Eigentum, und indem sie so die Blutrache
-aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten
-Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter
-als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und
-zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter,
-dauerte die unversöhnte Feindschaft fort.<a name="FNAnker_590_590" id="FNAnker_590_590"></a><a href="#Fussnote_590_590" class="fnanchor">[590]</a> Dies <em class="gesperrt">Lipperts</em>
-Erklärung, welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine
-Erinnerung an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast
-aller<span class="pagenum"><a name="Seite_290" id="Seite_290">[S. 290]</a></span> Völker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger
-als günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker
-haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind
-beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in
-Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika,
-Afrika und Australien sich nachweisen lässt.<a name="FNAnker_591_591" id="FNAnker_591_591"></a><a href="#Fussnote_591_591" class="fnanchor">[591]</a> Begegnen sie in
-Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch
-oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht
-hält. <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em> versichert, selbst auf Missionsanstalten,
-wo die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie
-über die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch
-nicht völlig verschwunden.<a name="FNAnker_592_592" id="FNAnker_592_592"></a><a href="#Fussnote_592_592" class="fnanchor">[592]</a> Auf den Banksinseln wird desgleichen
-die Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es
-meidet, den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus
-einiger Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt.
-Begegnet man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am
-bequemsten ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar
-in die Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die
-des Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M. <em class="gesperrt">Eckardt</em>.<a name="FNAnker_593_593" id="FNAnker_593_593"></a><a href="#Fussnote_593_593" class="fnanchor">[593]</a>
-Auch am Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen
-oder mit ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die
-Somal in Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande
-an, wenn sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht
-weniger Europäer zu erregen geeignet sein dürfte.</p>
-
-<p>Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die
-Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese
-Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren
-Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres-
-und Vitiinsulanern und einigen grösseren<span class="pagenum"><a name="Seite_291" id="Seite_291">[S. 291]</a></span> Stämmen Afrikas, am
-häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern
-bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst
-andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie
-vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus,
-den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta
-auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei
-Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt.
-Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in
-den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit
-einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde
-auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die
-letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams
-siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk
-versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den
-aufgebrachten Vater der Braut.<a name="FNAnker_594_594" id="FNAnker_594_594"></a><a href="#Fussnote_594_594" class="fnanchor">[594]</a></p>
-
-<p>In Ostafrika kommt die Raubform, wie <em class="gesperrt">Jos. Thomson</em> meldet, bei
-den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die
-Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er
-kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese
-wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich
-bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und
-sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer
-künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen,
-zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen
-und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen auf
-ganz eigene Art belohnt werden.“<a name="FNAnker_595_595" id="FNAnker_595_595"></a><a href="#Fussnote_595_595" class="fnanchor">[595]</a> Diese diskrete Angabe ergänzt
-<em class="gesperrt">H. H. Johnston</em> dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt
-ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.<a name="FNAnker_596_596" id="FNAnker_596_596"></a><a href="#Fussnote_596_596" class="fnanchor">[596]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_292" id="Seite_292">[S. 292]</a></span> Bei den
-Adighe im Kaukasus tragen sich nach <em class="gesperrt">Fr. von Bodenstedt</em> die Dinge
-folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt,
-so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause
-zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er
-sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in
-kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend
-weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr
-sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto
-reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie
-beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis
-ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt
-sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor
-der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich
-der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon
-zu jagen.“</p>
-
-<p>Schilderungen dieser Art mögen <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em> verleitet
-haben, den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen
-des Scheinraubes zu erklären.<a name="FNAnker_597_597" id="FNAnker_597_597"></a><a href="#Fussnote_597_597" class="fnanchor">[597]</a> Er wäre dann nichts weiter als ein
-von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl
-sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als
-ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne
-folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen
-nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich
-um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen.
-Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit
-stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern
-herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst.
-Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das
-Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen.
-In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden
-Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit
-selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den
-Frauen nicht ein so<span class="pagenum"><a name="Seite_293" id="Seite_293">[S. 293]</a></span> hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass sie
-Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem Manne
-den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch <em class="gesperrt">Schweinfurth</em>
-von den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und
-selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten,
-vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr
-als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu
-richten.“<a name="FNAnker_598_598" id="FNAnker_598_598"></a><a href="#Fussnote_598_598" class="fnanchor">[598]</a> Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig,
-das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während
-wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles
-des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren
-das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu
-ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.<a name="FNAnker_599_599" id="FNAnker_599_599"></a><a href="#Fussnote_599_599" class="fnanchor">[599]</a> Das Recht, den
-jungfräulichen mit dem Frauenstande<span class="pagenum"><a name="Seite_294" id="Seite_294">[S. 294]</a></span> zu vertauschen wird sogar bei
-solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen,
-von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen
-geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die
-nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der
-höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter
-Gestalt, in der erst<span class="pagenum"><a name="Seite_295" id="Seite_295">[S. 295]</a></span> auf höheren Stufen geborenen Auflassung
-kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen
-auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck
-vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist
-geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge.
-Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschicht<span class="pagenum"><a name="Seite_296" id="Seite_296">[S. 296]</a></span>lichen Epochen
-kein Arg an dem weitverbreiteten <em class="gesperrt">Phallusdienste</em>, dessen Spuren
-seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart
-sich herübergerettet haben.<a name="FNAnker_600_600" id="FNAnker_600_600"></a><a href="#Fussnote_600_600" class="fnanchor">[600]</a> In Indien ward Siwa sogar durch
-den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte
-vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste
-tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere
-Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste
-Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, &mdash; von ersteren, um eine
-recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten
-zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in
-hohem Ansehen.</p>
-
-<p>Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben,
-sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher
-Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die
-mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit
-im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines
-natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber,
-dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des
-Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines
-sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt
-die <em class="gesperrt">Spencer</em>sche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher
-klingt <em class="gesperrt">Wilkens</em> Deutung, wonach die Entführung, wie durch
-die Verwandten, so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach
-aufgefasst werden musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung
-ihren eigenen Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne
-ihres Herzens ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das
-erkorene Wesen, sondern musste eine verhasste, verabscheute Person
-sein, und auf diese Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der
-Eskimo, Buschmänner, Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a.</p>
-
-<p>Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein.
-Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode,<span class="pagenum"><a name="Seite_297" id="Seite_297">[S. 297]</a></span> der brahmanischen
-Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch <em class="gesperrt">acht</em> Arten der Ehe
-auf. Eine derselben ist die <i>Rakschasa</i>-Ehe: „Die Entführung eines
-Mädchens mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit,
-nachdem ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder
-verwundet und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche
-<i>Rakschasa</i> heisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die
-herkömmliche und richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen
-Manu-Gesetzes und stand höher als zwei andere Formen, die <i>Gandharva</i>
-und die <i>Paiçâca</i>. Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die
-römische Sage vom Raube der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches
-Dr. <em class="gesperrt">Dargun</em> auf Grund seiner eingehenden Untersuchungen von Sage
-und Recht sowie der alten Sitten der Germanen und deren Fortbildung
-entrollt, war auch bei ihnen Frauenraub einmal eine normale Art der
-Beweibung. Sie verschafften sich ihre Frauen im Wege der Gewalt,
-mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei sie mitunter, wenngleich nicht
-immer, den Willen des Mädchens zu Rate zogen, die Zustimmung seines
-Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. Ein Freier &mdash; sobald das
-Freien überhaupt üblich geworden, &mdash; wurde daher noch durch lange
-Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind der Familie angesehen
-und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall voraus, ohne ihn
-abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im Hause zu verbergen
-oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht gelang, sie zu
-finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die beabsichtigte Ehe
-vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und Benennungen der Hochzeit
-können nur dadurch, und nicht anders, am füglichsten erklärt werden.
-Dem innigen Verband der damaligen Familie, sowie dem kriegerischen
-Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl die Verwandten des Weibes,
-als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe heftigen Widerstand
-entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter &mdash; soferne man Sagen und
-Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf &mdash; mit Fleiss auf blutige
-Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem Tapfersten zu teil werden
-zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den Händen des Räubers zu
-entreissen, jedenfalls aber<span class="pagenum"><a name="Seite_298" id="Seite_298">[S. 298]</a></span> diesen aufzuhalten und ihm mindestens eine
-Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen liessen. Daher das so
-weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall verbundene Lösegeld.
-Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und Belästigungen, die
-Braut &mdash; vielleicht von abgewiesenen Freiern &mdash; sogar Beleidigungen
-ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen kriegerischen Anstrich;
-man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn durch Bewaffnete decken,
-oder rasch und heimlich vor sich gehen.</p>
-
-<p>Diese Stufe des <em class="gesperrt">Scheinraubs</em> wird also hauptsächlich dadurch
-gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen
-begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine
-Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach
-mit dem Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den
-„Brautschatz“ oder die „Morgengabe“, welche <em class="gesperrt">Lubbock</em> und auch
-<em class="gesperrt">Post</em> irrtümlich mit einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war
-aber, wie <em class="gesperrt">Wilken</em> sehr glaubhaft gemacht, anfänglich nichts
-anderes als eine <em class="gesperrt">Sühngabe</em>, womit der Beleidiger, d. h. der
-Scheinräuber, seine That gleichsam wieder gut machen wollte. Auch
-<em class="gesperrt">Lothar Dargun</em> gelangt zu dem Schlusse, dass der vom Entführer zu
-erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als Brautpreis bezeichnet
-wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der Fehde tritt, Sühngeld
-ist.<a name="FNAnker_601_601" id="FNAnker_601_601"></a><a href="#Fussnote_601_601" class="fnanchor">[601]</a> Und was zuerst freier Wille gewesen, bloss vom Gutheissen
-des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich als Sitte in den
-völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. Die Entwicklung des
-Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in ihrer Kindheit ähnliche
-Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ der Germanen. Aber ebenso
-wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen konnte, jemanden zu töten,
-ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze das Recht ableiten, ein
-Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der Brautschatz nicht eine
-Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der verübten That.<a name="FNAnker_602_602" id="FNAnker_602_602"></a><a href="#Fussnote_602_602" class="fnanchor">[602]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_299" id="Seite_299">[S. 299]</a></span></p>
-
-<p>In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der
-Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung
-nur noch als Hochzeitsposse beibehalten. General <em class="gesperrt">John Campbell</em>
-sah eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine
-Last, in Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem
-Haufen Frauen und Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere
-Geschosse nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf
-der Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib
-trug, und das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers
-bedeutete.<a name="FNAnker_603_603" id="FNAnker_603_603"></a><a href="#Fussnote_603_603" class="fnanchor">[603]</a> Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die
-Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der
-Braut vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt,
-während die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen,
-als ob sie das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten;
-aber das Ganze ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter
-Gebräuche, denn heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann,
-wenn er den Kauf vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt
-hat.<a name="FNAnker_604_604" id="FNAnker_604_604"></a><a href="#Fussnote_604_604" class="fnanchor">[604]</a> An vielen Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen
-thatsächlichen Raub das Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und
-wildem Waffenlärm verbunden. Bei den Südslaven war es früher allgemein
-üblich, Mädchen, bei deren Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden
-befürchtete, gewaltsam zu entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr
-<em class="gesperrt">von Reinsberg-Düringsfeld</em> bestätigte, infolge der strengen,
-gegen den Mädchenraub erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.<a name="FNAnker_605_605" id="FNAnker_605_605"></a><a href="#Fussnote_605_605" class="fnanchor">[605]</a>
-So hielten es die jetzt im Verschwinden begriffenen Uskoken im
-südöstlichen Teile von Unterkrain. Der abgewiesene Freier sammelte
-fünf, zehn, auch mehr seiner Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner
-Erkorenen, die er raubte und ritt mit seiner Braut zum nächsten Popen
-(<i>Colugar</i>), der das Brautpaar einsegnete.<a name="FNAnker_606_606" id="FNAnker_606_606"></a><a href="#Fussnote_606_606" class="fnanchor">[606]</a> Solcher Mädchenraub
-blüht heute noch lustig in Kleinasien, doch endigt<span class="pagenum"><a name="Seite_300" id="Seite_300">[S. 300]</a></span> die Entführung
-junger Mädchen gegen den Willen der Eltern mit gesetzmässiger Heirat;
-die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und hauptsächlich bei der
-griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten kommt es jedoch
-dabei zu Blutvergiessen.<a name="FNAnker_607_607" id="FNAnker_607_607"></a><a href="#Fussnote_607_607" class="fnanchor">[607]</a> Vielfach wird auch noch in Europa als
-Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume zogen
-sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind, einander
-entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen
-war.<a name="FNAnker_608_608" id="FNAnker_608_608"></a><a href="#Fussnote_608_608" class="fnanchor">[608]</a> So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat <em class="gesperrt">Vincenz
-Klun</em> von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der
-Preis des Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr
-des Raubes abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend
-„die Ungewisse“ &mdash; <i>Nevesta</i>.<a name="FNAnker_609_609" id="FNAnker_609_609"></a><a href="#Fussnote_609_609" class="fnanchor">[609]</a> Zuletzt wird aus dem Raube nur ein
-Fangspiel zwischen Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus
-verabredet wird; doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das
-bei einer solchen Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat,
-einem unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. <em class="gesperrt">Kennan</em>, der
-einem ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte
-uns, dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen
-muss.<a name="FNAnker_610_610" id="FNAnker_610_610"></a><a href="#Fussnote_610_610" class="fnanchor">[610]</a> Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in
-einem Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach
-den Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit
-Grimm anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die
-Braut vor dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für
-Brautlauf „Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen
-heisst heute noch die Hochzeit Brautlauf (<i>Bryllup</i>).</p>
-
-<p>Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die an<span class="pagenum"><a name="Seite_301" id="Seite_301">[S. 301]</a></span>sehnliche
-Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat,
-während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub
-sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter
-wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten Stufe
-ist es, dass neue, meist <em class="gesperrt">religiöse</em> Formen zu Bestandteilen
-der Eheschliessung sich zu erheben beginnen, die Entführung in den
-Hintergrund drängend, so dass sie alsbald zum Spiel verblasst und
-eine Zeitlang zwischen Ernst und Scherz die Mitte hält. Deshalb ist
-die zweite Klasse der Völker im Verhältnis zur dritten Stufe ebenso
-schwankend, wie diese im Verhältnis zur zweiten. Die Grenzen dieser
-Stufen, sowie der beiden Klassen untereinander, sind eben fliessend,
-daher kann die Einteilung keine mit mathematischer Genauigkeit
-zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke laufen oft mehrere dieser
-Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die Raubform im alten Rom
-bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht durch <i>Confarreatio</i>
-oder <i>Coemtio</i> geschlossen wurden. Und nach <em class="gesperrt">Plutarch</em> ward die
-nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo der Bräutigam die
-Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische Entwicklung
-aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die Umwandlung ist
-zwar überaus langsam, verschieden schnell bei verschiedenen Völkern,
-in den Grundlagen aber trotzdem immer die gleiche. In Europa war es
-die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung, welche den Frauenraub
-und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe Jahrhunderte lang
-bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne dramatisch bewegte
-Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes zurückgelassen zu
-haben.<a name="FNAnker_611_611" id="FNAnker_611_611"></a><a href="#Fussnote_611_611" class="fnanchor">[611]</a> In dieses letzte Stadium ist die Raubform in den höchsten
-Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu überschreiten:
-Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen Weiberraubes scheinen in
-keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.<a name="FNAnker_612_612" id="FNAnker_612_612"></a><a href="#Fussnote_612_612" class="fnanchor">[612]</a></p>
-
-<p>Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der
-Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme<span class="pagenum"><a name="Seite_302" id="Seite_302">[S. 302]</a></span> gleichen
-Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des
-Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen,
-um Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines
-ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der
-Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die
-Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass
-andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten.
-In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter
-eines <em class="gesperrt">Kaufes</em>, und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur
-<em class="gesperrt">Ware</em> herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt
-werden konnte, dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen
-Gewalt sich vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in
-der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für
-die Entwendung der Tochter obliegt. Ihnen fällt daher auch die
-Sühnegabe zu, und so erscheinen allmählich die Männer der Familie
-ohne Rücksicht auf die Rechte der in ihre Abhängigkeit geratenen
-Mütter als diejenigen, welche über die weiblichen Mitglieder verfügen,
-Schwestern und Nichten „verkaufen“. Niemals ist es die Mutter, welche
-den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl aber zuerst der Bruder oder der
-Oheim und später das patriarchalische Oberhaupt der Familie, der Vater.
-Darum erscheint in vielen Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den
-männlichen Blutsverwandten des Mädchens als vollzogen und anerkannt,
-während die Mutter in ungesühnter Feindschaft zum Schwiegersohne
-verharrt. So verwandelt sich die auf Mutterrecht gegründete Familie
-in eine Gruppe, worin die blutsverwandten Männer, ohne dass fremde
-Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den Besitz der verwandten
-Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe gelangen, durch welches
-sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern Geschlechte erwerben
-und sich unterthänig machen.<a name="FNAnker_613_613" id="FNAnker_613_613"></a><a href="#Fussnote_613_613" class="fnanchor">[613]</a> Damit stehen wir auf dem Boden
-der <em class="gesperrt">Kaufes</em> der Frau, auf welchen dann der Raub nur noch als
-hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt &mdash; ein Fortschritt, der sich auf
-Kosten der Mutter<span class="pagenum"><a name="Seite_303" id="Seite_303">[S. 303]</a></span> vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von
-Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien
-lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart
-stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze <i>do ut des</i>. Wo
-Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen
-Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht
-allgemach verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel
-in Brauch und Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum
-„Vaterrecht“ vollzog sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern
-war das Ergebnis langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe,
-welche die verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das
-bewegte „Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte
-zeigen sich die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren
-Organisation, nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere
-Zeiten und unsere Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen.
-Der Vater der Jetztzeit und der Vater in den Anfängen des klassischen
-Altertums sind zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe,
-welche bloss die Armut unserer Sprache nicht gebührend auseinander zu
-halten gestattet. Dieser „Altvater“, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> in Ermanglung
-einer besseren Bezeichnung ihn nennt,<a name="FNAnker_614_614" id="FNAnker_614_614"></a><a href="#Fussnote_614_614" class="fnanchor">[614]</a> steht an der Spitze jener
-Organisation, welche man die <em class="gesperrt">patriarchalische</em> nennt und bei den
-viehzüchtenden Wanderhirten am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.</p>
-
-<p>Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das
-ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall
-sich anfänglich neben demselben Verbindungen erhielten, welche
-augenscheinlich aus der älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in
-der das Weib über sich noch zu verfügen vermochte. In der vedischen
-Zeit der Hindu war das Mädchen noch frei in der Wahl des Gatten, und
-wenn mehrere Bewerber, wie manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte
-es dazu nicht bloss ihrer Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb
-vergeblich, wenn sie ihn zu krönen sich weigerte.<a name="FNAnker_615_615" id="FNAnker_615_615"></a><a href="#Fussnote_615_615" class="fnanchor">[615]</a> Aber auch das
-weitaus spätere<span class="pagenum"><a name="Seite_304" id="Seite_304">[S. 304]</a></span> Gesetzbuch des Manu, obwohl schon mitten im vollen
-Vaterrechte stehend, kennt noch ein freies Bündnis, aus der früheren
-endogamischen Zeit der Mutterherrschaft: „Die Vereinigung nach dem
-Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst <i>Gandharva</i>; Lust und
-Liebe ist ihr Ziel.“<a name="FNAnker_616_616" id="FNAnker_616_616"></a><a href="#Fussnote_616_616" class="fnanchor">[616]</a> Ganz so stellt sich auch die im alten Rom
-weit verbreitete Form der sogenannten <i>Usus</i>-Ehe dar, welche dadurch
-zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne Unterbrechung
-in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in jedem
-Jahre drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses
-<i>Trinoctium</i> behielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz
-an ihr. In der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge
-an <em class="gesperrt">Lippert</em> anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das
-Zwölftafelgesetz einen Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten
-Zeit herüberragt.<a name="FNAnker_617_617" id="FNAnker_617_617"></a><a href="#Fussnote_617_617" class="fnanchor">[617]</a> Der gelehrte <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> betont
-nun allerdings, dass das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon
-beträchtlich von den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt
-und will die Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel,
-eheliche und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.<a name="FNAnker_618_618" id="FNAnker_618_618"></a><a href="#Fussnote_618_618" class="fnanchor">[618]</a>
-Der verdiente französische Forscher geht von der durchaus irrigen
-Voraussetzung aus, dass die Religion, der Kult, ursprünglich das
-bildende Prinzip der antiken Familie gewesen;<a name="FNAnker_619_619" id="FNAnker_619_619"></a><a href="#Fussnote_619_619" class="fnanchor">[619]</a> auf die Bedeutung
-des Kultes wird später noch zurückzukommen sein; allein <em class="gesperrt">Fustel</em>
-kennt eben bloss die patriarchalische Familie der Römer, Griechen und
-Indier; er weiss nichts von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer
-Völker und setzt daher die ältesten griechischen und römischen
-Anschauungen fälschlich an den Anfang aller Dinge, während sie vielmehr
-am Ende einer sehr langen älteren Entwicklung stehen. So gelangt er
-natürlich dahin, die bloss auf gegenseitiger Ver<span class="pagenum"><a name="Seite_305" id="Seite_305">[S. 305]</a></span>ständigung (<i>mutuus
-consensus</i>) beruhende Ususehe, der alle religiöse und bürgerliche Weihe
-fehlte, für eine jüngere Abweichung von den <i>Nuptiae sacrae</i> zu halten.
-Der Verlauf der Dinge widerspricht durchaus dieser Auffassung. Die
-Form des Usus, während der Republik allgemein, ist verhältnismässig
-frühzeitig in den eigentlichen Bürgerfamilien ausser Anwendung
-gekommen; zur Zeit des Gajus, also im zweiten Jahrhundert unserer
-Zeitrechnung, gehörte sie eigentlich nur noch zu den juristischen
-Antiquitäten.<a name="FNAnker_620_620" id="FNAnker_620_620"></a><a href="#Fussnote_620_620" class="fnanchor">[620]</a> Auf germanischem Boden sind die Spuren der ältesten
-Gandharva-Ehe, wie begreiflich, in dem Masse spärlicher zu finden,
-als die väterliche Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber lebt die
-alte Verbindung freier Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust und
-Liebe“ aus der Zeit des Mutterrechts neben anderen Eheformen heute
-noch fort. Als ursprünglich kann man in allen diesen Ehen, wie im
-römischen Usus, mit <em class="gesperrt">Lippert</em> nichts erkennen, als eine in die
-Paarungsehe übergegangene Verbindung alter Art, die mehr oder weniger
-den jüngeren Formen der Ehe mit väterlicher Gewalt sich anschmiegen
-musste. Der Unterschied besteht darin, dass die geschlossene Verbindung
-zur wirklichen Ehe werden kann, d. h. dass auch dadurch dem Manne eine
-Besitzgewalt über das sich ihm ergebende Weib zuwächst,<a name="FNAnker_621_621" id="FNAnker_621_621"></a><a href="#Fussnote_621_621" class="fnanchor">[621]</a> wie das
-patriarchalische System es verlangt.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_588_588" id="Fussnote_588_588"></a><a href="#FNAnker_588_588"><span class="label">[588]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 83.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_589_589" id="Fussnote_589_589"></a><a href="#FNAnker_589_589"><span class="label">[589]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_590_590" id="Fussnote_590_590"></a><a href="#FNAnker_590_590"><span class="label">[590]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. Bd. II. S. 93.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_591_591" id="Fussnote_591_591"></a><a href="#FNAnker_591_591"><span class="label">[591]</span></a> <em class="gesperrt">Richard Andree</em>. Ethnographische Parallelen und
-Vergleiche. Stuttgart 1878. S. 159&ndash;164, auch Globus Bd. XXIX, S.
-126&ndash;127.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_592_592" id="Fussnote_592_592"></a><a href="#FNAnker_592_592"><span class="label">[592]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em>. Der Weltteil Australien. Leipzig
-1882. Abteilung I. S. 97.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_593_593" id="Fussnote_593_593"></a><a href="#FNAnker_593_593"><span class="label">[593]</span></a> Globus. Bd. XL. S. 367.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_594_594" id="Fussnote_594_594"></a><a href="#FNAnker_594_594"><span class="label">[594]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. Ethnologie Bengalens. S. 48.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_595_595" id="Fussnote_595_595"></a><a href="#FNAnker_595_595"><span class="label">[595]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 82.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_596_596" id="Fussnote_596_596"></a><a href="#FNAnker_596_596"><span class="label">[596]</span></a> <em class="gesperrt">H. H. Johnston</em>. Der Kilima-Ndscharo.
-Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche
-Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_597_597" id="Fussnote_597_597"></a><a href="#FNAnker_597_597"><span class="label">[597]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S.
-221.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_598_598" id="Fussnote_598_598"></a><a href="#FNAnker_598_598"><span class="label">[598]</span></a> <em class="gesperrt">Schweinfurth</em>. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S.
-96.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_599_599" id="Fussnote_599_599"></a><a href="#FNAnker_599_599"><span class="label">[599]</span></a> Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden
-der Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet
-ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur
-Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo
-den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen
-Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben
-im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem
-Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (<i>Quod
-ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo
-inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum
-penem extrahant.</i> Siehe <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 522.)
-Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden
-Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu
-entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der
-Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird,
-mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem
-Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie
-1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der
-Fruchtabtreibung (künstlicher <i>Abortus</i>, <i>Ekbole</i>), welche sich aus
-ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den
-Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren,
-ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen
-daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis
-überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch
-Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei
-diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener
-alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im
-Schwange. (Th. <em class="gesperrt">Jellinghaus</em> in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol.
-Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der
-Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (<em class="gesperrt">Klöden</em>.
-Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung
-gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens,
-auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden;
-desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem
-nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und
-auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre
-Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen
-Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange
-straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in
-die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen
-Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den
-besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien
-und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich
-nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten
-Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der
-Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung
-unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um
-sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart
-melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen
-wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre
-Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit
-ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige
-Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe,
-kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden.
-Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren,
-um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt
-sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen
-Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf
-Borneo übliche künstliche <i>Perforatio glandis Penis</i>, worüber N. v.
-<em class="gesperrt">Miklucho-Maclay</em> dankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in
-den künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu
-erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing,
-Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist der
-<i>Ampallang</i>, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen einem
-Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt, während die
-andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch die <i>Glans</i> am
-andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schon
-<em class="gesperrt">Carletti</em> von den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur
-scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen
-<i>Kambiong</i> oder <i>Kambi</i> in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand
-mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von
-borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans
-zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java,
-besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch.
-für Anthropologie. 1876. S. 22&ndash;26.) Von den kannibalischen Batta auf
-Sumatra berichtet F. <em class="gesperrt">Hagen</em>, dass sie Einschnitte in die Haut
-der <i>Glans penis</i> machen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist
-etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen
-von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem
-die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar.
-(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41&ndash;42.)
-Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen
-der Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern.
-Alle Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen
-von den Weibern <em class="gesperrt">selbst</em> oder <em class="gesperrt">nur</em> für sie erfunden
-ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht nachlassenden
-Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne
-diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern
-zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen
-gefallen lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die
-Dayakinnen haben gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst
-bestimmen, zu verlangen; will der Mann es nicht, so kann die Frau sich
-von ihm scheiden. (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und
-<em class="gesperrt">Hagen</em> erzählt, dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen
-Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümliche <i>Mika</i>-Operation
-der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S.
-85&ndash;87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber
-soll bei den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens
-eine Erweiterung des <i>Orificium urethrae</i> ausgeführt werden, um das
-wollüstige Gefühl zu steigern. (A. a. O.) Diese bisher wenig bekannten
-und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich, wie geringe Anforderungen
-an die weibliche Zurückhaltung bei rohen Völkerstämmen zu stellen sind.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_600_600" id="Fussnote_600_600"></a><a href="#FNAnker_600_600"><span class="label">[600]</span></a> Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem
-Fetischismus s. <em class="gesperrt">Girard de Rialle</em>. <i>La mythologie comparée.</i>
-Paris 1878. Bd. I. S. 170&ndash;175.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_601_601" id="Fussnote_601_601"></a><a href="#FNAnker_601_601"><span class="label">[601]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_602_602" id="Fussnote_602_602"></a><a href="#FNAnker_602_602"><span class="label">[602]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Wilken</em>. <i>Over de primitieve vormen van het
-Huwelijk.</i> (Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59&ndash;64).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_603_603" id="Fussnote_603_603"></a><a href="#FNAnker_603_603"><span class="label">[603]</span></a> <em class="gesperrt">John Campbell</em>. <i>A personal narrative.</i> S. 44.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_604_604" id="Fussnote_604_604"></a><a href="#FNAnker_604_604"><span class="label">[604]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston</em>. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_605_605" id="Fussnote_605_605"></a><a href="#FNAnker_605_605"><span class="label">[605]</span></a> Globus. Bd. V. S. 99.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_606_606" id="Fussnote_606_606"></a><a href="#FNAnker_606_606"><span class="label">[606]</span></a> Ausland 1872. S. 333.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_607_607" id="Fussnote_607_607"></a><a href="#FNAnker_607_607"><span class="label">[607]</span></a> So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in
-Smyrna das vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu
-befreien, wobei „aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde.
-(Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_608_608" id="Fussnote_608_608"></a><a href="#FNAnker_608_608"><span class="label">[608]</span></a> Ausland 1872. S. 545.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_609_609" id="Fussnote_609_609"></a><a href="#FNAnker_609_609"><span class="label">[609]</span></a> A. a. O. S. 544.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_610_610" id="Fussnote_610_610"></a><a href="#FNAnker_610_610"><span class="label">[610]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 226.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_611_611" id="Fussnote_611_611"></a><a href="#FNAnker_611_611"><span class="label">[611]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 139&ndash;140.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_612_612" id="Fussnote_612_612"></a><a href="#FNAnker_612_612"><span class="label">[612]</span></a> A. a. O. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_613_613" id="Fussnote_613_613"></a><a href="#FNAnker_613_613"><span class="label">[613]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 86&ndash;87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_614_614" id="Fussnote_614_614"></a><a href="#FNAnker_614_614"><span class="label">[614]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 220.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_615_615" id="Fussnote_615_615"></a><a href="#FNAnker_615_615"><span class="label">[615]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em>. <i>Les Civilisations de
-l’Inde.</i> Paris 1887. S. 257.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_616_616" id="Fussnote_616_616"></a><a href="#FNAnker_616_616"><span class="label">[616]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S.
-<em class="gesperrt">Lefmann</em>, Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_617_617" id="Fussnote_617_617"></a><a href="#FNAnker_617_617"><span class="label">[617]</span></a> A. a. O. S. 101.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_618_618" id="Fussnote_618_618"></a><a href="#FNAnker_618_618"><span class="label">[618]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. <i>La cité antique. Etude sur
-le culte, le droit, les institutions de la Grèce et de Rome.</i> Paris
-1874. S. 376.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_619_619" id="Fussnote_619_619"></a><a href="#FNAnker_619_619"><span class="label">[619]</span></a> A. a. O. S. 38&ndash;41.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_620_620" id="Fussnote_620_620"></a><a href="#FNAnker_620_620"><span class="label">[620]</span></a> <em class="gesperrt">Victor Duruy</em>. Geschichte des römischen
-Kaiserreiches; übersetzt von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd.
-III. S. 32.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_621_621" id="Fussnote_621_621"></a><a href="#FNAnker_621_621"><span class="label">[621]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 101. 100.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_306" id="Seite_306">[S. 306]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XVIII">XVIII.<br />
-
-Der Frauenkauf.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_s_18" name="drop_s_18">
- <img class="dc" src="images/drop_s.jpg" alt="S" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">S</span>icherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und
-weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des
-Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie
-Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich,
-in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt
-wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch
-später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte,
-verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,<a name="FNAnker_622_622" id="FNAnker_622_622"></a><a href="#Fussnote_622_622" class="fnanchor">[622]</a> doch änderte
-sich allgemach, wie schon bemerkt,<a name="FNAnker_623_623" id="FNAnker_623_623"></a><a href="#Fussnote_623_623" class="fnanchor">[623]</a> dieses Verhältnis. Schon in
-jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher
-auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher
-Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des
-Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher,
-selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine
-schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing,
-wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis
-umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung
-des<span class="pagenum"><a name="Seite_307" id="Seite_307">[S. 307]</a></span> Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern
-einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar
-<em class="gesperrt">vor</em> seiner Geburt einem bestimmten Bewerber &mdash; vielleicht sollte
-man richtiger sagen: Abnehmer &mdash; zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben
-heute noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall
-dem Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er
-dort in kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten
-erhalten ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes
-im einzelnen zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des
-zuströmenden Stoffes;<a name="FNAnker_624_624" id="FNAnker_624_624"></a><a href="#Fussnote_624_624" class="fnanchor">[624]</a> doch habe ich eine Reihe von Beispielen
-gesammelt, welche von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben
-mögen.</p>
-
-<p>In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil,
-und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist
-es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der
-Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des
-Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch
-nach dem Range des Vaters, zwischen 6&ndash;30 Stück Rind. Der Preis ist im
-vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das
-Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest
-Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber
-erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen
-abgeliefert wird.<a name="FNAnker_625_625" id="FNAnker_625_625"></a><a href="#Fussnote_625_625" class="fnanchor">[625]</a> Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln
-des Trauringes bezeichnen würden; die &mdash; übrigens nicht sehr bindende
-&mdash; Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch
-Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden,
-das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder
-Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.<a name="FNAnker_626_626" id="FNAnker_626_626"></a><a href="#Fussnote_626_626" class="fnanchor">[626]</a> Billiger
-als die<span class="pagenum"><a name="Seite_308" id="Seite_308">[S. 308]</a></span> Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für
-bloss einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und
-Wakuafi ist Heiraten, wie <em class="gesperrt">Johnston</em> berichtet, ebenfalls wenig
-mehr als eine Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe
-wechselt nach dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des
-Vaters der Braut.<a name="FNAnker_627_627" id="FNAnker_627_627"></a><a href="#Fussnote_627_627" class="fnanchor">[627]</a> Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die
-Somalstämme nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine
-Frau durchschnittlich zehn Kühe gilt.</p>
-
-<p>Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen.
-Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn
-kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für
-Geringeres giebt es nur alte Frauen.<a name="FNAnker_628_628" id="FNAnker_628_628"></a><a href="#Fussnote_628_628" class="fnanchor">[628]</a> Wenn bei den Wanyamuesi im
-centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige
-Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben,
-indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches
-er zur Frau zu haben wünscht.<a name="FNAnker_629_629" id="FNAnker_629_629"></a><a href="#Fussnote_629_629" class="fnanchor">[629]</a> Ebenso reicht die Sitte in das
-Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein.
-„Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener
-Über<span class="pagenum"><a name="Seite_309" id="Seite_309">[S. 309]</a></span>einkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl
-fetter Hunde.“<a name="FNAnker_630_630" id="FNAnker_630_630"></a><a href="#Fussnote_630_630" class="fnanchor">[630]</a> Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach
-seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem
-Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer
-reichlichen Mitgift ausstattet.<a name="FNAnker_631_631" id="FNAnker_631_631"></a><a href="#Fussnote_631_631" class="fnanchor">[631]</a> Am Gabun in Westafrika „ist
-die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein
-Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.<a name="FNAnker_632_632" id="FNAnker_632_632"></a><a href="#Fussnote_632_632" class="fnanchor">[632]</a> In der deutschen
-Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei
-schmählich geschachert wird.<a name="FNAnker_633_633" id="FNAnker_633_633"></a><a href="#Fussnote_633_633" class="fnanchor">[633]</a> Blosse Ware ist auch das Weib bei
-den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,<a name="FNAnker_634_634" id="FNAnker_634_634"></a><a href="#Fussnote_634_634" class="fnanchor">[634]</a> sowie bei den
-Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber
-für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden
-die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen
-Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben
-als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar
-und 6 Dollars in Waren.<a name="FNAnker_635_635" id="FNAnker_635_635"></a><a href="#Fussnote_635_635" class="fnanchor">[635]</a> Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome.
-Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein,
-Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche
-Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der
-durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2&ndash;3 Pfund Sterling, also 40&ndash;60
-Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes
-wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.<a name="FNAnker_636_636" id="FNAnker_636_636"></a><a href="#Fussnote_636_636" class="fnanchor">[636]</a> Wer
-unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein
-Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen,
-für welches er sie kauft.<a name="FNAnker_637_637" id="FNAnker_637_637"></a><a href="#Fussnote_637_637" class="fnanchor">[637]</a> Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater<span class="pagenum"><a name="Seite_310" id="Seite_310">[S. 310]</a></span>
-des Mädchens einen Betrag von 2&frac12;-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug
-und Rum ungerechnet.<a name="FNAnker_638_638" id="FNAnker_638_638"></a><a href="#Fussnote_638_638" class="fnanchor">[638]</a></p>
-
-<p>Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in
-die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“
-kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter
-den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren
-und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis
-zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen <i>Kalym</i>
-heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft
-recht beträchtlich ist;<a name="FNAnker_639_639" id="FNAnker_639_639"></a><a href="#Fussnote_639_639" class="fnanchor">[639]</a> z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde,
-neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele.
-Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt
-der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er
-vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.<a name="FNAnker_640_640" id="FNAnker_640_640"></a><a href="#Fussnote_640_640" class="fnanchor">[640]</a>
-Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung
-gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym
-von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch
-hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden,
-Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das
-Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht
-aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem
-Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss
-des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte
-des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen
-und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe
-der Kalym vollständig bezahlt ist.<a name="FNAnker_641_641" id="FNAnker_641_641"></a><a href="#Fussnote_641_641" class="fnanchor">[641]</a> Natürlich ist der Kalym auch
-bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt
-eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem
-Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen
-hat, ferner<span class="pagenum"><a name="Seite_311" id="Seite_311">[S. 311]</a></span> bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am
-mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei
-den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java
-und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen
-und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen.
-Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota
-Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro,
-Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada.
-Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende
-Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den
-christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das
-ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range,
-Vermögen und der Schönheit entspricht.<a name="FNAnker_642_642" id="FNAnker_642_642"></a><a href="#Fussnote_642_642" class="fnanchor">[642]</a> Schon <em class="gesperrt">De Lobo</em> hatte
-die abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll
-die Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.</p>
-
-<p>Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der
-Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er
-sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften
-nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich
-erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet
-ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär
-<em class="gesperrt">Lörcher</em> sagt<a name="FNAnker_643_643" id="FNAnker_643_643"></a><a href="#Fussnote_643_643" class="fnanchor">[643]</a> geradezu, die Braut werde den Eltern
-abgekauft. Nach <em class="gesperrt">Gabriel Huc</em> machen die Eltern des Bräutigams
-den Eltern der Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten,
-Wein u. dgl. Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist
-der Vertrag bindend.<a name="FNAnker_644_644" id="FNAnker_644_644"></a><a href="#Fussnote_644_644" class="fnanchor">[644]</a> General <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, dem wir ein
-höchst lehrreiches Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem
-er sich auch<span class="pagenum"><a name="Seite_312" id="Seite_312">[S. 312]</a></span> über die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich
-verbreitet, berührt aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner
-Silbe; aus einigen seiner Äusserungen möchte man eher das Gegenteil
-herauslesen.<a name="FNAnker_645_645" id="FNAnker_645_645"></a><a href="#Fussnote_645_645" class="fnanchor">[645]</a> Wohl aber kannte das Indien der alten Brahmanen den
-Frauenkauf. Manus Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor
-unserer Zeitrechnung) empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld
-weder zu geben noch zu nehmen,<a name="FNAnker_646_646" id="FNAnker_646_646"></a><a href="#Fussnote_646_646" class="fnanchor">[646]</a> verzeichnet aber unter anderen
-auch die alte Form der <i>Rshi-</i> oder <i>Arscha-</i>Ehe. Den Kaufpreis bildet
-hier ein Ochsenpaar oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der
-weitverbreiteten <i>Asura-</i>Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind
-hier Schätze jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit
-ein beliebiges Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen
-nimmt Teil an der Beschenkung.<a name="FNAnker_647_647" id="FNAnker_647_647"></a><a href="#Fussnote_647_647" class="fnanchor">[647]</a> Diese Form war offenbar früher
-allgemein üblich, wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen
-und Kriegern, schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und
-überhaupt als eine verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der
-ursprünglich an den Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis
-hiess <i>Çulka</i> und erst später hat sich dieser zu einer Aussteuer für
-die Braut entwickelt. Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar,
-üben heute noch Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten,
-dass ein Mädchen um schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen
-verlobt wird, von welchen der habgierige Vater die Silberlinge
-einstreicht.</p>
-
-<p>In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden.
-Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie
-mitunter behauptet wird,<a name="FNAnker_648_648" id="FNAnker_648_648"></a><a href="#Fussnote_648_648" class="fnanchor">[648]</a> sondern das Verhältnis von Mann und Frau
-ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des
-Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier
-Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld
-oder Geldeswert<span class="pagenum"><a name="Seite_313" id="Seite_313">[S. 313]</a></span> gekauft hat.<a name="FNAnker_649_649" id="FNAnker_649_649"></a><a href="#Fussnote_649_649" class="fnanchor">[649]</a> Der Prophet Hosea meldet, dass
-er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in
-Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. <em class="gesperrt">Joseph
-Bergel</em>,<a name="FNAnker_650_650" id="FNAnker_650_650"></a><a href="#Fussnote_650_650" class="fnanchor">[650]</a> musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden
-und zwar durch Geld<a name="FNAnker_651_651" id="FNAnker_651_651"></a><a href="#Fussnote_651_651" class="fnanchor">[651]</a> oder durch irgend eine Dienstleistung,<a name="FNAnker_652_652" id="FNAnker_652_652"></a><a href="#Fussnote_652_652" class="fnanchor">[652]</a>
-wie jetzt noch bei anderen Völkern üblich,<a name="FNAnker_653_653" id="FNAnker_653_653"></a><a href="#Fussnote_653_653" class="fnanchor">[653]</a> oder durch irgend
-eine Kriegsthat.<a name="FNAnker_654_654" id="FNAnker_654_654"></a><a href="#Fussnote_654_654" class="fnanchor">[654]</a> Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen
-bilden, liegt auf der Hand. Doch wird man mit <em class="gesperrt">Post</em> das Erdienen
-des Weibes wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen
-dürfen.<a name="FNAnker_655_655" id="FNAnker_655_655"></a><a href="#Fussnote_655_655" class="fnanchor">[655]</a> In den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke,
-wo derselbe den Kaufpreis (<i>Môhar</i>)<a name="FNAnker_656_656" id="FNAnker_656_656"></a><a href="#Fussnote_656_656" class="fnanchor">[656]</a> erlegt hatte; daher ist
-<i>’êrés</i>, den Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und
-<i>me ’ôrâsâ</i>, die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche
-der Kaufpreis erlegt wurde.<a name="FNAnker_657_657" id="FNAnker_657_657"></a><a href="#Fussnote_657_657" class="fnanchor">[657]</a> Der im Morgenlande noch herrschende
-Gebrauch, sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden
-auch zur späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.<a name="FNAnker_658_658" id="FNAnker_658_658"></a><a href="#Fussnote_658_658" class="fnanchor">[658]</a></p>
-
-<p>Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte
-den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen,
-noch aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige
-Art der Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des
-<em class="gesperrt">Aristoteles</em>’ Bericht übereinstimmt, dass<span class="pagenum"><a name="Seite_314" id="Seite_314">[S. 314]</a></span> die Voreltern die
-Frauen von einander gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα,
-die Hochzeitsgeschenke einer späteren Zeit, sind ursprünglich der
-Brautpreis, welchen der Freier dem Vater der Braut zu geben hat; daher
-heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι oder „Rinder einbringend“,
-d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In <em class="gesperrt">Homers</em> Ilias sehen
-wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. die Gattin, von
-dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe des angebotenen
-Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des Freiers.<a name="FNAnker_659_659" id="FNAnker_659_659"></a><a href="#Fussnote_659_659" class="fnanchor">[659]</a> Wie
-in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der Griechen der Iliade.
-<em class="gesperrt">Homer</em> singt: „Doch dem Besiegeten stellt er ein blühendes Weib
-in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und geschätzt vier Rinder
-am Werte.“<a name="FNAnker_660_660" id="FNAnker_660_660"></a><a href="#Fussnote_660_660" class="fnanchor">[660]</a> Nur in ungewöhnlichem Überbieten giebt deren hundert
-Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert sich aber auch hier
-allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in der Odyssee tritt ein
-Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während mit fortschreitender
-Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche den alten Kaufpreis
-vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten liessen.<a name="FNAnker_661_661" id="FNAnker_661_661"></a><a href="#Fussnote_661_661" class="fnanchor">[661]</a></p>
-
-<p>Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche
-Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen
-wirklichen Kauf, sondern um einen <em class="gesperrt">Schein</em>kauf, ganz so wie
-seinerzeit der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war.
-Einen solchen Scheinkauf stellte die römische Ehe durch <i>Coëmptio</i>
-dar, welche erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die
-noch ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders
-in den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die
-Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch <i>Coëmptio</i>
-geschlossen wurden,<a name="FNAnker_662_662" id="FNAnker_662_662"></a><a href="#Fussnote_662_662" class="fnanchor">[662]</a> wobei die Frau unter den üblichen Formen der
-<i>Mancipatio</i> in die Gewalt &mdash; <i>manus</i> &mdash; des Gatten überging. Der Römer
-brachte<span class="pagenum"><a name="Seite_315" id="Seite_315">[S. 315]</a></span> einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“
-Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen
-und einem „Wagehalter“ (<i>Libripens</i>, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem
-Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As
-an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den
-gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging
-es auch bei der <i>Coëmptio</i> zu, nur dass die ursprünglich wirklich
-geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch Zahlung
-von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete bloss
-die <i>Manus</i>, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau ihn auch
-mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde eingehen
-konnte.<a name="FNAnker_663_663" id="FNAnker_663_663"></a><a href="#Fussnote_663_663" class="fnanchor">[663]</a> Es macht sich also noch die alte Stellung der Frau im
-Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung entsteht
-der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der Völker
-über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch <em class="gesperrt">Lippert</em>,
-welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als <i>Mater
-familias</i>, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die
-Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen
-Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in
-Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen.
-So unterscheiden sich <i>Liberi</i> und <i>Servi</i>. Die durch <i>Coëmptio</i>
-gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält
-das Recht einer freien Tochter im Hause (ist <i>filia loco</i>). Diese
-Zweckeinschränkung allein ist es, welche die <i>Coëmptio</i> der Ehe von
-einem anderen Kaufe unterscheidet.“<a name="FNAnker_664_664" id="FNAnker_664_664"></a><a href="#Fussnote_664_664" class="fnanchor">[664]</a></p>
-
-<p>War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so
-erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den alten
-<em class="gesperrt">Germanen</em>. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht
-sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen
-des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war
-Frauenkauf,<a name="FNAnker_665_665" id="FNAnker_665_665"></a><a href="#Fussnote_665_665" class="fnanchor">[665]</a> wobei die Zahlung aber<span class="pagenum"><a name="Seite_316" id="Seite_316">[S. 316]</a></span> nur den Erwerb aller Rechte
-bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut
-verbunden waren. Nach der <i>Lex Aethelbvith</i> wird die Frau wie eine
-reine Ware gekauft. Das burgundische <i>Wittemon</i>, das langobardische
-<i>Meta</i>, das angelsächsische <i>Scat</i>, die fränkische und alemannische
-<i>Dos</i> sind sämtlich &mdash; ganz so wie das wallisische <i>Angobr</i>, die
-spanische <i>Arra</i> und das französische <i>Douaere</i> &mdash; ursprünglich nichts
-anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis.
-Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe
-ursprünglich eine bestimmte Summe (<i>Mundr</i>). Nach der <i>Lex Saxonum</i>
-wird bei der Verlobung ein <i>pretium emptionis</i> an den Vormund
-entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck
-<i>uxorem emere</i>, für verloben: <i>uxorem vendere</i>. Der Ausdruck „sich
-eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte
-Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf
-bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.<a name="FNAnker_666_666" id="FNAnker_666_666"></a><a href="#Fussnote_666_666" class="fnanchor">[666]</a> Auf diesem
-Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und
-Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige
-sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt,
-dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.<a name="FNAnker_667_667" id="FNAnker_667_667"></a><a href="#Fussnote_667_667" class="fnanchor">[667]</a>
-Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den
-Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst
-ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz
-oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig,
-dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen
-Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf
-seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe,
-von welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber
-auch um das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass
-der Erbe, welchem mit der Erbschaft das <i>Mundium</i> der Witwe zufiel,
-namentlich der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene
-Stiefsohn der Witwe,<span class="pagenum"><a name="Seite_317" id="Seite_317">[S. 317]</a></span> sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil
-der Erbschaft, als Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter
-erwähnt schon <em class="gesperrt">Prokop</em> als Sitte bei den Werinen, und bei den
-Angelsachsen war sie gewöhnlich, vielleicht sogar vorgeschrieben.
-Auch bei Langobarden und Bayern waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht
-selten, so dass die Kirche sich bewogen fand, gegen diese <i>Nuptiae
-sceleratae</i> einzuschreiten.<a name="FNAnker_668_668" id="FNAnker_668_668"></a><a href="#Fussnote_668_668" class="fnanchor">[668]</a> Allmählich vollzog sich naturgemäss
-auch bei den Germanen der Übergang vom echten Kaufe zum Symbol und
-schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt es ab und zu heute noch vor,
-dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um bares Geld oder sonstwie an
-einen Dritten verkauft. In England zumal scheint es eine alte, für
-einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene Gewohnheit gewesen zu sein,
-„seine eigene Rippe zu verkaufen“. Derartige Vorkommnisse sind noch
-aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe aller begleitenden Umstände
-bekannt und gut beglaubigt.<a name="FNAnker_669_669" id="FNAnker_669_669"></a><a href="#Fussnote_669_669" class="fnanchor">[669]</a> Das Bemerkenswerte an diesen Verkäufen
-ist,<span class="pagenum"><a name="Seite_318" id="Seite_318">[S. 318]</a></span> dass die verkauften Weiber sich mehr über den Wechsel freuten,
-als ihre, in unseren Augen damit verbundene, Entwürdigung beklagten.
-Natürlich gehörten die Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen
-an, aber gerade dies ist das Bezeichnende, weil in diesen alte
-Überlieferungen am kräftigsten fortleben. Unstreitig hat man es hierbei
-mit einem im Volke haften gebliebenen Reste früher allgemein gültiger
-Rechtsanschauungen zu thun.</p>
-
-<p>Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch
-modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl
-weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine
-Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel
-Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine
-Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch
-verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als
-Kaufpreis drei Böcke verlangt.<a name="FNAnker_670_670" id="FNAnker_670_670"></a><a href="#Fussnote_670_670" class="fnanchor">[670]</a> Aus allerneuester Zeit, aus dem
-Jahre 1887,<span class="pagenum"><a name="Seite_319" id="Seite_319">[S. 319]</a></span> wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus
-Temesvár in Ungarn gemeldet.<a name="FNAnker_671_671" id="FNAnker_671_671"></a><a href="#Fussnote_671_671" class="fnanchor">[671]</a></p>
-
-<p>Was die <em class="gesperrt">slavischen</em> Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen
-der Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu
-haben. Doch soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert
-vorherrschend gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau
-durch Kauf. Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der
-griechischen Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt
-Cherson zurück, die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in
-einigen Gegenden noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.<a name="FNAnker_672_672" id="FNAnker_672_672"></a><a href="#Fussnote_672_672" class="fnanchor">[672]</a>
-Desgleichen gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei
-diesen und bei den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder
-deren Eltern vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch
-nichts ist, als der alte Mundschatz.<a name="FNAnker_673_673" id="FNAnker_673_673"></a><a href="#Fussnote_673_673" class="fnanchor">[673]</a> Dass bei den Südslaven
-vor Zeiten der Mann das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen
-musste, unterliegt keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege,
-wodurch dieser Brauch bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im
-Schwinden begriffen und es ist dem Volke auch nicht mehr ganz<span class="pagenum"><a name="Seite_320" id="Seite_320">[S. 320]</a></span> klar,
-dass bei den Heiraten ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That
-kommt dies aber vor und es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar
-in den Volksliedern besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts
-hatten in Serbien die Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass
-es einem armen Menschen gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen.
-Dieser Umstand bewog den Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz
-zu erlassen, dass man für ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten
-annehmen dürfe. Dieser Preis wird vor der Hochzeit erlegt. In der
-Črnagora, wo man gleichfalls für ein Mädchen zahlt, erlegt man das
-Kaufgeld am Hochzeitstage. Das Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur
-mehr bei den Altkatholiken im allgemeinen, in der Herzegowina, in
-der Katunska Nahija der Črnogora, in Bosnien und zum grossen Teil in
-Slavonien erhalten, ebenso bei den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend
-(Slavonien) muss der Werber noch heutigen Tages gegen bares Geld sich
-eine Lebensgefährtin von ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden
-gehört die Braut. In Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den
-Kaufpreis verhandelt; derselbe schwankt zwischen 100&ndash;500 Groschen und
-ist ausschliessliches Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in
-Dalmatien wird bloss noch eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch
-bezeugt.<a name="FNAnker_674_674" id="FNAnker_674_674"></a><a href="#Fussnote_674_674" class="fnanchor">[674]</a> Im übrigen ist das noch weit verbreitete „Werben durch
-Geschenke“ nichts anderes als das Rudiment des alten Frauenkaufs.<a name="FNAnker_675_675" id="FNAnker_675_675"></a><a href="#Fussnote_675_675" class="fnanchor">[675]</a>
-Wie in England giebt es übrigens einen thatsächlichen modernen
-Weiberkauf bei den Russen in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den
-besiegten eingebornen Völkerschaften zugekommen. <em class="gesperrt">Albin Kohn</em>,
-ein guter Kenner der Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse,
-wenn er sich mit einem Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten
-will, den Eltern einen ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden
-<i>Kalym</i> &mdash; auch das Wort haben die Russen aus den mongolischen Sprachen
-übernommen &mdash; geben, der in verschiedenen Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_321" id="Seite_321">[S. 321]</a></span>schenken besteht und sich
-auf 50&ndash;60 Rubel bewertet.<a name="FNAnker_676_676" id="FNAnker_676_676"></a><a href="#Fussnote_676_676" class="fnanchor">[676]</a> Bei den ostfinnischen Völkern, bei den
-Tschuwaschen, den Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet
-der Brautkauf noch gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die
-Eigentümlichkeit, dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere
-Form des Brautkaufes sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den
-Mokscha, die Zahlung sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift
-umgewandelt hat, ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen
-schon ziemlich früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt
-der Brautkauf gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den
-Liedern dieser Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die
-betreffende Sitte auch bei ihnen früher im Schwange war.<a name="FNAnker_677_677" id="FNAnker_677_677"></a><a href="#Fussnote_677_677" class="fnanchor">[677]</a></p>
-
-<p>Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich
-dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ &mdash;
-um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu
-gebrauchen &mdash; ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder
-werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch
-vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises
-durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu
-Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern
-selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus
-anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit
-für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse
-nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als
-Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden
-Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht
-immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre.
-Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in
-der<span class="pagenum"><a name="Seite_322" id="Seite_322">[S. 322]</a></span> Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der
-Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren
-sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen
-Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel
-noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen
-kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine
-Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis
-der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern
-die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben,
-so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher
-die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle
-werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher
-seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.<a name="FNAnker_678_678" id="FNAnker_678_678"></a><a href="#Fussnote_678_678" class="fnanchor">[678]</a></p>
-
-<p>Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige
-Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft
-aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich
-augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer
-Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das
-durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss
-ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber &mdash; und das ist das
-Wesentliche &mdash; es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns
-zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe
-eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser
-Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich
-mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft,
-verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen,
-bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der
-Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von
-welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_622_622" id="Fussnote_622_622"></a><a href="#FNAnker_622_622"><span class="label">[622]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S.
-47.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_623_623" id="Fussnote_623_623"></a><a href="#FNAnker_623_623"><span class="label">[623]</span></a> Siehe oben S. 302.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_624_624" id="Fussnote_624_624"></a><a href="#FNAnker_624_624"><span class="label">[624]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 145.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_625_625" id="Fussnote_625_625"></a><a href="#FNAnker_625_625"><span class="label">[625]</span></a> Globus. Bd. XIX. S. 99.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_626_626" id="Fussnote_626_626"></a><a href="#FNAnker_626_626"><span class="label">[626]</span></a> <em class="gesperrt">Ernst von Weber</em> frug eines Tages Yanniki, ein
-hübsches kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli,
-einen jungen Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn
-doch zu lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe
-ihn aber nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im
-stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere. Herr <em class="gesperrt">von Weber</em>
-meinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen
-mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu
-wollen. Herr <em class="gesperrt">von Weber</em> glaubte mit diesen Worten eine ihr
-wohlgefällige Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz
-anders auf. „Was!“ sagte sie erregt, „mein Vater sollte mich also
-wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht wahr? Das fehlte gerade noch!
-Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in voriger Woche der
-Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich kann kochen,
-nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen sollte
-mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein
-denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht,
-wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte
-dreist zwanzig Kühe für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (<em class="gesperrt">Ernst
-von Weber</em>. Vier Jahre in Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215&ndash;216.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_627_627" id="Fussnote_627_627"></a><a href="#FNAnker_627_627"><span class="label">[627]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston</em>. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_628_628" id="Fussnote_628_628"></a><a href="#FNAnker_628_628"><span class="label">[628]</span></a> <em class="gesperrt">Schweinfurth</em>. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S.
-330.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_629_629" id="Fussnote_629_629"></a><a href="#FNAnker_629_629"><span class="label">[629]</span></a> <em class="gesperrt">Globus</em>. Bd. XXXIII. S. 56.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_630_630" id="Fussnote_630_630"></a><a href="#FNAnker_630_630"><span class="label">[630]</span></a> <em class="gesperrt">Nachtigal</em>. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_631_631" id="Fussnote_631_631"></a><a href="#FNAnker_631_631"><span class="label">[631]</span></a> A. a. O. S. 370.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_632_632" id="Fussnote_632_632"></a><a href="#FNAnker_632_632"><span class="label">[632]</span></a> <em class="gesperrt">M<sup>is</sup> de Compiègne</em>. <i>Gabonais, Pahouins,
-Gallois.</i> Paris 1876. S. 191.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_633_633" id="Fussnote_633_633"></a><a href="#FNAnker_633_633"><span class="label">[633]</span></a> <em class="gesperrt">Max Büchner</em>. Kamerun. S. 31.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_634_634" id="Fussnote_634_634"></a><a href="#FNAnker_634_634"><span class="label">[634]</span></a> Ausland 1861. S. 963.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_635_635" id="Fussnote_635_635"></a><a href="#FNAnker_635_635"><span class="label">[635]</span></a> H. <em class="gesperrt">Zöller</em>. Das Togoland und die Sklavenküste.
-Berlin und Stuttgart 1885. S. 179&ndash;180.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_636_636" id="Fussnote_636_636"></a><a href="#FNAnker_636_636"><span class="label">[636]</span></a> <em class="gesperrt">Globus</em>. Bd. XLVII. S. 248.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_637_637" id="Fussnote_637_637"></a><a href="#FNAnker_637_637"><span class="label">[637]</span></a> A. a. O. Bd. XXV. S. 323.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_638_638" id="Fussnote_638_638"></a><a href="#FNAnker_638_638"><span class="label">[638]</span></a> A. a. O. Bd. XXX. S. 159.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_639_639" id="Fussnote_639_639"></a><a href="#FNAnker_639_639"><span class="label">[639]</span></a> A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_640_640" id="Fussnote_640_640"></a><a href="#FNAnker_640_640"><span class="label">[640]</span></a> <em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>. A. a. O. S. 221.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_641_641" id="Fussnote_641_641"></a><a href="#FNAnker_641_641"><span class="label">[641]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_642_642" id="Fussnote_642_642"></a><a href="#FNAnker_642_642"><span class="label">[642]</span></a> <em class="gesperrt">Ed. Combes</em> et <em class="gesperrt">M. Tamisier</em>.
-<i>Voyage en Abyssinie</i> 1835&ndash;1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_643_643" id="Fussnote_643_643"></a><a href="#FNAnker_643_643"><span class="label">[643]</span></a> In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880
-(Schwäb. Merkur vom 3. März 1880).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_644_644" id="Fussnote_644_644"></a><a href="#FNAnker_644_644"><span class="label">[644]</span></a> <em class="gesperrt">Huc</em> und <em class="gesperrt">Gabet</em>. Wanderungen durch das
-chinesische Reich in deutscher Bearbeitung von <em class="gesperrt">Karl Andree</em>.
-Leipzig 1867. S. 271.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_645_645" id="Fussnote_645_645"></a><a href="#FNAnker_645_645"><span class="label">[645]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>. China u. die Chinesen. Leipzig
-1885. S. 60. 61.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_646_646" id="Fussnote_646_646"></a><a href="#FNAnker_646_646"><span class="label">[646]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 322.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_647_647" id="Fussnote_647_647"></a><a href="#FNAnker_647_647"><span class="label">[647]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_648_648" id="Fussnote_648_648"></a><a href="#FNAnker_648_648"><span class="label">[648]</span></a> So z. B. von Dr. <em class="gesperrt">Otto Henne Am Rhyn</em>.
-Kulturgeschichte des Judentums von den ältesten Zeiten bis zur
-Gegenwart. Jena 1880. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_649_649" id="Fussnote_649_649"></a><a href="#FNAnker_649_649"><span class="label">[649]</span></a> <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd.
-I. S. 381.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_650_650" id="Fussnote_650_650"></a><a href="#FNAnker_650_650"><span class="label">[650]</span></a> <em class="gesperrt">J. Bergel</em>. Die Eheverhältnisse der alten
-Juden. S. 12.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_651_651" id="Fussnote_651_651"></a><a href="#FNAnker_651_651"><span class="label">[651]</span></a> Deuter. 22, 29.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_652_652" id="Fussnote_652_652"></a><a href="#FNAnker_652_652"><span class="label">[652]</span></a> Genes. 29. &mdash; Exod. 3.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_653_653" id="Fussnote_653_653"></a><a href="#FNAnker_653_653"><span class="label">[653]</span></a> Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens,
-bei den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai
-in Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_654_654" id="Fussnote_654_654"></a><a href="#FNAnker_654_654"><span class="label">[654]</span></a> Richter 1, 13. &mdash; Sam. I. 18, 27.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_655_655" id="Fussnote_655_655"></a><a href="#FNAnker_655_655"><span class="label">[655]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S.
-30.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_656_656" id="Fussnote_656_656"></a><a href="#FNAnker_656_656"><span class="label">[656]</span></a> Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den <i>Môhar</i>
-zu einer Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so
-hat Luther übersetzt), verdienen &mdash; wie <em class="gesperrt">B. Stade</em> bemerkt
-&mdash; angesichts von Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_657_657" id="Fussnote_657_657"></a><a href="#FNAnker_657_657"><span class="label">[657]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. A. a. O. S. 382.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_658_658" id="Fussnote_658_658"></a><a href="#FNAnker_658_658"><span class="label">[658]</span></a> <em class="gesperrt">Bergel</em>. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_659_659" id="Fussnote_659_659"></a><a href="#FNAnker_659_659"><span class="label">[659]</span></a> <em class="gesperrt">Ludwig Blume</em>. Das Ideal des Helden und des Weibes
-bei Homer. Wien 1874. S. 48.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_660_660" id="Fussnote_660_660"></a><a href="#FNAnker_660_660"><span class="label">[660]</span></a> Ilias. 23. V. 704&ndash;705.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_661_661" id="Fussnote_661_661"></a><a href="#FNAnker_661_661"><span class="label">[661]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_662_662" id="Fussnote_662_662"></a><a href="#FNAnker_662_662"><span class="label">[662]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_663_663" id="Fussnote_663_663"></a><a href="#FNAnker_663_663"><span class="label">[663]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 376.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_664_664" id="Fussnote_664_664"></a><a href="#FNAnker_664_664"><span class="label">[664]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 111.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_665_665" id="Fussnote_665_665"></a><a href="#FNAnker_665_665"><span class="label">[665]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_666_666" id="Fussnote_666_666"></a><a href="#FNAnker_666_666"><span class="label">[666]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_667_667" id="Fussnote_667_667"></a><a href="#FNAnker_667_667"><span class="label">[667]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 113.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_668_668" id="Fussnote_668_668"></a><a href="#FNAnker_668_668"><span class="label">[668]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 151&ndash;152.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_669_669" id="Fussnote_669_669"></a><a href="#FNAnker_669_669"><span class="label">[669]</span></a> Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861,
-S. 2018&ndash;2020: Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus
-Southwark seine Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine
-Frau für fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im
-August 1773 eine in Birmingham für gar bloss <em class="gesperrt">einen</em> Schilling
-(50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in
-Tuxford seine Frau <em class="gesperrt">und</em> ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem
-Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein
-gewisser John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau
-Richard Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis
-auf 100 Guineen zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im
-Jahre 1815 verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact
-an den Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling
-(zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann
-seine Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister
-sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag
-und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge.
-1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher
-Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach
-drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess
-ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller
-verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags
-auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen
-hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von
-einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde
-für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834
-kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre
-1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses
-billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf
-gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für
-40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor
-Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich
-sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus
-es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten
-Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands
-sind in der Zeit von 1877&ndash;1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden
-und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen.
-Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis
-eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein
-Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft
-öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten
-Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage
-Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde,
-den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive
-Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_670_670" id="Fussnote_670_670"></a><a href="#FNAnker_670_670"><span class="label">[670]</span></a> Ausland 1867. S. 89.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_671_671" id="Fussnote_671_671"></a><a href="#FNAnker_671_671"><span class="label">[671]</span></a> In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen
-nämlich zwei rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in
-Begleitung einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der
-Bauern, welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte
-auch bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei
-einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als
-dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle.
-(Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_672_672" id="Fussnote_672_672"></a><a href="#FNAnker_672_672"><span class="label">[672]</span></a> Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis
-früher 40 Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das
-Mädchen:</p>
-
-<div class="poetry-container">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Handle, handle, Bruder,</div>
- <div class="verse">Gieb mich nicht billig weg &mdash;</div>
- <div class="verse">Fordre für mich hundert Rubel,</div>
- <div class="verse">Für meinen Zopf tausend,</div>
- <div class="verse">Für meine Schönheit unermessliches Geld.</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p>(M. <em class="gesperrt">Kulischer</em> in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd.
-X. S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und
-die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst
-wegzugeben. (Dr. <em class="gesperrt">Leopold von Schroeder</em>. Die Hochzeitsgebräuche
-der Esten. Berlin 1888. S. 26.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_673_673" id="Fussnote_673_673"></a><a href="#FNAnker_673_673"><span class="label">[673]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. A. a. O. S. 71.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_674_674" id="Fussnote_674_674"></a><a href="#FNAnker_674_674"><span class="label">[674]</span></a> <em class="gesperrt">Friedrich S. Krauss</em>. Sitte und Brauch der
-Südslaven. Wien 1885. S. 273&ndash;279.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_675_675" id="Fussnote_675_675"></a><a href="#FNAnker_675_675"><span class="label">[675]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 114.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_676_676" id="Fussnote_676_676"></a><a href="#FNAnker_676_676"><span class="label">[676]</span></a> Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch
-den jungen Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine
-Gewähr für die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes
-bietet.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_677_677" id="Fussnote_677_677"></a><a href="#FNAnker_677_677"><span class="label">[677]</span></a> <em class="gesperrt">Leopold von Schroeder</em>. Die Hochzeitsgebräuche der
-Esten. S. 27&ndash;29.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_678_678" id="Fussnote_678_678"></a><a href="#FNAnker_678_678"><span class="label">[678]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S.
-32&ndash;50.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_323" id="Seite_323">[S. 323]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XIX">XIX.<br />
-
-Kulturwirkungen des Frauenkaufs.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_e_19" name="drop_e_19">
- <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>in jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer erkauft.
-Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen, wenn man die
-gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs und der Kaufehe genauer
-betrachtet. Ihre vornehmlichste Folgeerscheinung war nämlich die oft
-bis zur Knechtung gehende <em class="gesperrt">Erniedrigung des Weibes</em>. Früher frei
-und der Angelpunkt der mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr
-das Weib zur Ware herab und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre
-für die Familienordnung massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin
-und Mutter steht sie dem Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist
-vielmehr ein Werkzeug seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch
-diese Wandlung sich nur langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf
-nahm seinen Anfang lange ehe das Patriarchat seine Ausbildung
-erlangte und während die alte mutterrechtliche Familienverfassung
-ihre Wirksamkeit noch nicht völlig verloren hatte. In dieser, das
-Patriarchat gewissermassen vorbereitenden Epoche, in welcher die
-männliche Gewalt in der Familie allerdings immer mehr hervortrat, übte
-auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht in vollem Umfange.
-Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht an der Frau,
-sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe bestehen.
-Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwick<span class="pagenum"><a name="Seite_324" id="Seite_324">[S. 324]</a></span>lung erreichte, ward die
-Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre Kinder
-zufielen.<a name="FNAnker_679_679" id="FNAnker_679_679"></a><a href="#Fussnote_679_679" class="fnanchor">[679]</a> Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über das
-Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt
-lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen.</p>
-
-<p>Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube
-eingeleiteten <em class="gesperrt">Vielweiberei</em> und damit der strenge Ausschluss
-aller Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar
-nicht in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl
-seines Gatten, der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der
-den Kaufpreis zu erlegen vermag, zumal es ihm häufig schon als Kind
-zugesagt worden ist. Von dem mehr oder weniger grossen Wohlstande des
-Käufers hängt es dann lediglich ab, wie viele Mädchen er sich kaufen
-kann oder will. Der Reiche gönnt sich deren so viel er mag, der Arme
-bescheidet sich oft nur mit einem Weibe. Dies ist die <em class="gesperrt">Monogamie
-der Armut</em>, welche, wie später noch wiederholt sich zeigen wird,
-überall inmitten der ausgebreitetsten Vielweiberei zu treffen ist. Sie
-reicht so weit zurück, wie jedes andere eheliche Verhältnis,<a name="FNAnker_680_680" id="FNAnker_680_680"></a><a href="#Fussnote_680_680" class="fnanchor">[680]</a> nur
-darf man daraus nicht schliessen, dass sie etwas Ursprüngliches oder
-Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das Gegenteil hin; bei
-rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der Mann eben so
-sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.<a name="FNAnker_681_681" id="FNAnker_681_681"></a><a href="#Fussnote_681_681" class="fnanchor">[681]</a> <em class="gesperrt">Spencers</em>
-Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei Frauen hat, als
-Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine hatte,<a name="FNAnker_682_682" id="FNAnker_682_682"></a><a href="#Fussnote_682_682" class="fnanchor">[682]</a> ist
-eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist überall,
-dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher
-Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss
-der Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren Stufen
-noch ein weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu einer
-<em class="gesperrt">wirtschaftlichen</em> Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn<span class="pagenum"><a name="Seite_325" id="Seite_325">[S. 325]</a></span>
-nicht bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe
-des Kaufes, wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig,
-sondern er wird auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die
-Erfahrung entrückt, dass eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung
-der Arbeitskräfte gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen
-Gegenstande“ herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus
-der gekauften Ware herauszuschlagen, was er herausschlagen kann.
-Alle Lasten und Arbeiten in Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe
-auf, und es ist klar, dass er desto mehr Vieh aufziehen, desto mehr
-Boden in Anbau nehmen kann, je mehr dienende Arme ihm zur Verfügung
-stehen. Daher denn mit vollem Rechte an vielen Orten der Reichtum
-und darnach das Ansehen eines Mannes nach der Anzahl seiner Weiber
-beurteilt wird.<a name="FNAnker_683_683" id="FNAnker_683_683"></a><a href="#Fussnote_683_683" class="fnanchor">[683]</a> Diese rohe Ausnützung der weiblichen Arbeitskraft,
-die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen des schwarzen
-Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe des
-Kaufverhältnisses.</p>
-
-<p>Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt
-vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an
-dem Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“
-Verhältnis. Lange, bis in hochentwickelte Gesittungsstadien hinein,
-fährt dies fort, ein Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die
-Frau gekauft, kann sie natürlich nach Belieben wieder an einen dritten
-verkaufen. Die ehelichen Bande können auch nur locker sein, da für sie
-die Willkür des Gatten entscheidet. Diesem Umstande entspringen die
-an<span class="pagenum"><a name="Seite_326" id="Seite_326">[S. 326]</a></span>scheinend widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige
-Abschliessung des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben,
-etwa an den Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann
-Pflichterfüllung; was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben
-der Mann. Seine eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen
-geleitet, welchen er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen
-Stufen, welche das Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als
-segenbringendes Ereignis betrachten, bildet sich leicht die sogenannte
-<em class="gesperrt">gastliche</em> Prostitution der Frauen und Töchter. Dieser in unseren
-Augen schnöde Gebrauch ist nun allerdings nicht immer ein Ausfluss des
-Frauenkaufs und Vaterrechts, sondern häufig ein Rückstand älterer,
-musterrechtlicher Sitten, denn wir finden ihn nicht selten gerade bei
-solchen Völkern, welche heute noch in der grössten geschlechtlichen
-Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an unzweifelhaften Beispielen
-aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er keine andere Deutung als
-die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit halber stelle ich die
-wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im Nachfolgenden zusammen.</p>
-
-<p>Schon der Venezianer <em class="gesperrt">Marco Polo</em> gedenkt der Sitte aus
-Tibet,<a name="FNAnker_684_684" id="FNAnker_684_684"></a><a href="#Fussnote_684_684" class="fnanchor">[684]</a> wie wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie.
-Bestätigung erhält seine Angabe durch <em class="gesperrt">Biddulph</em>, der von den
-Bewohnern Hunsas im westlichen Himalaya angiebt, dass ein Mann
-seine Frau zur Verfügung des Gastes zu stellen hat.<a name="FNAnker_685_685" id="FNAnker_685_685"></a><a href="#Fussnote_685_685" class="fnanchor">[685]</a> Sonst
-treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den Völkern Nordasiens, aber
-auch anderwärts. <em class="gesperrt">Chamisso</em> nannte das „reine unverderbte“
-Sitten,<a name="FNAnker_686_686" id="FNAnker_686_686"></a><a href="#Fussnote_686_686" class="fnanchor">[686]</a> und so nahm es denn auch <em class="gesperrt">Adolf Erman</em> auf,<span class="pagenum"><a name="Seite_327" id="Seite_327">[S. 327]</a></span> als ihm
-ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins Bett
-schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. <em class="gesperrt">Krascheninnikow</em>
-bestätigt <em class="gesperrt">Ermans</em> Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die
-grösste Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als <em class="gesperrt">von
-Middendorff</em> in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu
-den Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung
-über Frau und Tochter zu ehren.<a name="FNAnker_687_687" id="FNAnker_687_687"></a><a href="#Fussnote_687_687" class="fnanchor">[687]</a> Der nämliche Brauch war bei den
-Aleuten im Schwange<a name="FNAnker_688_688" id="FNAnker_688_688"></a><a href="#Fussnote_688_688" class="fnanchor">[688]</a>, und von den Eskimo wissen wir ähnliches,
-wie dieses Hall nach eigenen Erfahrungen erzählt.<a name="FNAnker_689_689" id="FNAnker_689_689"></a><a href="#Fussnote_689_689" class="fnanchor">[689]</a> <em class="gesperrt">Hearne</em>,
-der vor hundert Jahren die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen
-Nordamerika besuchte, sagt, dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch
-bei ihnen sei, die Nacht bei der Frau des Gastfreundes zuzubringen
-und dass dies eines der festesten Freundschaftsbande bilde. Bei den
-Knistenaux wurden Weiber und Kinder dem Gaste angeboten und das
-Anerbieten des Weibes gehört bei den Komantschen heute noch zu den
-Höflichkeiten der Gastfreundschaft. Die nämlichen Sitten meldet man
-nicht bloss von Neuseeland und der Osterinsel, sowie aus Madagaskar und
-einigen Teilen Afrikas, z. B. vom Grünen Vorgebirge, sondern auch von
-den senegambischen Berbern, die doch schon Moslemin sind.<a name="FNAnker_690_690" id="FNAnker_690_690"></a><a href="#Fussnote_690_690" class="fnanchor">[690]</a> Auch
-in Chaldäa herrscht unter den wilden und kriegerischen Bergvölkern
-gastliche Prostitution, und von den El Merekede, einem Zweige des
-grossen Asyrstammes auf der Grenze von Hedschas und Yemen in Arabien,
-nahe der Seeküste, erfuhr <em class="gesperrt">Burckhardt</em> von der nämlichen Sitte der
-Männer, ihrem Gaste für die Nacht ihre eigenen Frauen zu überlassen,
-doch nie die Jungfrauen. Hatte der Gast bei der Hausfrau sich beliebt
-zu machen gewusst, so wurde er am folgenden Morgen für seine weitere
-Wanderschaft reichlich versehen: im Gegenteile schnitt man einen
-Zipfel seines Mantels als Zeichen der<span class="pagenum"><a name="Seite_328" id="Seite_328">[S. 328]</a></span> Verachtung ab und er wurde von
-Weibern und Kindern mit Schimpf davon gejagt. Den Wahabiten machte
-es grosse Not, diese Sitte bei sich abzustellen, und als zwei Jahre
-hintereinander Dürre und Misswachs eintraten, sah man dies als Strafe
-des abgeschafften und doch so viele Jahrhunderte zuvor gebräuchlichen
-Gastrechtes an.<a name="FNAnker_691_691" id="FNAnker_691_691"></a><a href="#Fussnote_691_691" class="fnanchor">[691]</a> Die christlichen Abessinier sehen heute noch mit
-gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und Töchter den Fremden um Lohn
-sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich der gefällige Hausherr, als
-er die Reisenden <em class="gesperrt">Combes</em> und <em class="gesperrt">Tamisier</em> in seiner Hütte
-fand, wo sie Unterkunft gesucht hatten, und bat sie, seiner jungen Frau
-zu gestatten, die Nacht bei ihnen zuzubringen.<a name="FNAnker_692_692" id="FNAnker_692_692"></a><a href="#Fussnote_692_692" class="fnanchor">[692]</a> Ähnliches erlebten
-sie wiederholt auf ihrer Reise.<a name="FNAnker_693_693" id="FNAnker_693_693"></a><a href="#Fussnote_693_693" class="fnanchor">[693]</a></p>
-
-<p>Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und
-Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der
-Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei
-Festen die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen,
-war an manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie
-fast überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als
-einen lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als
-die Arbeit der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre
-Frauen dem ersten Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn
-ist er, der Fremde, reich, so muss er zahlen, ist er aber arm, so
-wird er der Sklave des Gemahls. Sprödigkeit gegen einen freigebigen
-Liebhaber würde der Mpongwe seiner Gattin mit dem <i>Kassingo</i> in der
-Hand bald austreiben.<a name="FNAnker_694_694" id="FNAnker_694_694"></a><a href="#Fussnote_694_694" class="fnanchor">[694]</a> Ehe die Engländer das Küstengebiet von
-Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich die dort lebenden Weissen
-den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen, welche den Ehebruch
-mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher mancher schwarze
-Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch
-ihre Reize den Weissen<span class="pagenum"><a name="Seite_329" id="Seite_329">[S. 329]</a></span> bestrickten und zum unbewussten Ehebruche
-verleiteten.<a name="FNAnker_695_695" id="FNAnker_695_695"></a><a href="#Fussnote_695_695" class="fnanchor">[695]</a> Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre
-Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit
-den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am
-nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder
-erzählt haben, und verlangen <i>kitusch</i> (Busse), wobei dann oft ganz
-übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt
-werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den
-Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss
-Hohn und Verachtung erdulden.<a name="FNAnker_696_696" id="FNAnker_696_696"></a><a href="#Fussnote_696_696" class="fnanchor">[696]</a> Auch mehrere kleine indianische
-Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie <em class="gesperrt">Martius</em>
-meldet, Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet
-eine andere Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben
-ist nämlich eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu
-bekommen, ist er niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist
-nicht eifersüchtig, stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient
-sich keiner Aufpasser. Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei
-bis zur äussersten Grenze.<a name="FNAnker_697_697" id="FNAnker_697_697"></a><a href="#Fussnote_697_697" class="fnanchor">[697]</a></p>
-
-<p>Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den
-erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster
-Strenge darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen
-werde. Das Weib, welches hinter dem Rücken ihres Gatten und
-Besitzers einem dritten sich hingiebt, begeht <em class="gesperrt">Ehebruch</em>,
-welcher der Strafe verfällt. Der Begriff des Ehebruchs entsteht
-erst auf der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des Mutterrechts
-gab es innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen Ehebruch; nur
-ein Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen begehen,
-allein er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern an
-der ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte.
-Ein solcher Rechtsbruch ward<span class="pagenum"><a name="Seite_330" id="Seite_330">[S. 330]</a></span> masslos gerächt und es findet sich,
-dass der Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes
-busslos erschlagen wird.<a name="FNAnker_698_698" id="FNAnker_698_698"></a><a href="#Fussnote_698_698" class="fnanchor">[698]</a> Auch macht es da keinen Unterschied,
-ob es sich um eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo
-<em class="gesperrt">ein</em> Mann der <em class="gesperrt">Besitzer</em> des Weibes ist. Hier erfolgt ein
-Eingriff in das Besitzrecht eines einzelnen, des Käufers oder Inhabers
-des Weibes, und dieser, nicht mehr die Geschlechtsgenossenschaft,
-ist der Geschädigte. Er ahndet also die Antastung seines Eigentums,
-des gekauften Weibes, ganz so und mit dem nämlichen Rechte, wie die
-unerlaubte Benutzung irgend eines ihm gehörigen Gegenstandes. War es
-früher die Rache, in welcher die Bestrafung des am Stamme begangenen
-Rechtsbruches wurzelte, so fussen alle Ahndungen des „Ehebruchs“
-ursprünglich auf der Vorstellung des Besitzrechtes des Mannes.<a name="FNAnker_699_699" id="FNAnker_699_699"></a><a href="#Fussnote_699_699" class="fnanchor">[699]</a> Nur
-die Verletzung des Eigentums, nicht des Mannes Ehre oder Eifersucht,
-beides verfeinerte Begriffe einer späteren Zeit, kam zunächst in
-Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur dann, wenn er
-ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige Folge des
-Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines Besitzes
-des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes etwas
-ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur
-fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den
-verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich
-innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden
-Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen
-mehr oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit
-entsetzlichen Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in
-der Urzeit behandelt. Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum
-eine andere Sühne, als die Verwirkung des Lebens. Dann zunächst
-das <i>Jus Talionis</i>.<a name="FNAnker_700_700" id="FNAnker_700_700"></a><a href="#Fussnote_700_700" class="fnanchor">[700]</a> Aber schon auf vorgerückteren Stufen der
-mutterrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_331" id="Seite_331">[S. 331]</a></span>lichen Perioden ward der Rechtsbruch des Buhlen &mdash;
-Ehebrechers kann man noch nicht sagen &mdash; sühnbar; zunächst falls die
-Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann allgemein. Man hatte kein
-Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter schien es, aus dem
-Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen. Umsomehr erst auf der
-Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe. Allerdings behält der
-Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann den Ehebrecher
-töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann, wenn er sie
-auf der That ertappt;<a name="FNAnker_701_701" id="FNAnker_701_701"></a><a href="#Fussnote_701_701" class="fnanchor">[701]</a> viel häufiger zieht er es aber vor, den
-Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in
-Schuldknechtschaft zu nehmen.<a name="FNAnker_702_702" id="FNAnker_702_702"></a><a href="#Fussnote_702_702" class="fnanchor">[702]</a> Nicht geringen Einfluss auf die Höhe
-der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird
-z. B. bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends
-aber in ganz Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.<a name="FNAnker_703_703" id="FNAnker_703_703"></a><a href="#Fussnote_703_703" class="fnanchor">[703]</a>
-In Sierra Leone ist er dagegen etwas Alltägliches und wird von dem
-schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe
-gebüsst.<a name="FNAnker_704_704" id="FNAnker_704_704"></a><a href="#Fussnote_704_704" class="fnanchor">[704]</a> Auch die Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen
-von Einfluss. Reiche und hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als
-der gemeine Mann. Ähnliche, mitunter örtliche Ursachen schaffen eine
-ganze Stufenleiter in der Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs,
-wobei seltsamerweise eine Verschärfung der über den Ehebruch verhängten
-Strafen eine fortge<span class="pagenum"><a name="Seite_332" id="Seite_332">[S. 332]</a></span>schrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B.
-der Gatte das auf frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon
-seelische Regungen im Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch
-als Ding des Besitzes, dessen Vernichtung dem Eigentümer freisteht,
-nicht mehr aber als Gegenstand kühler Berechnung betrachten. Von noch
-höherer Auffassung zeugt es, wenn die Schuldigen <em class="gesperrt">schimpfliche</em>
-Strafen<a name="FNAnker_705_705" id="FNAnker_705_705"></a><a href="#Fussnote_705_705" class="fnanchor">[705]</a> treffen, woran sich unmittelbar, häufig auch mit solchen
-vereint, <em class="gesperrt">Verstümmelungsstrafen</em><a name="FNAnker_706_706" id="FNAnker_706_706"></a><a href="#Fussnote_706_706" class="fnanchor">[706]</a> anschliessen, welche
-wesentlich den Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets
-auf das treulose Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass
-der Ehebruch nicht mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts
-allein empfunden wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens
-berührt hat. Alle derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen
-an, welche den Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder
-mehr oder weniger überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender
-Gesittung, in deren Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe
-einherzieht, die Strafe für den Ehebruch allmählich zur Härte, zur
-Tötung des Verbrechers zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in
-mutterrechtlicher Urzeit üblich gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z.
-B. gilt ein Mann, dessen Frau während seiner Abwesenheit Untreue
-begangen, für entehrt und er ist aus seiner Kaste ausgestossen, bis
-der<span class="pagenum"><a name="Seite_333" id="Seite_333">[S. 333]</a></span> Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann mit seinen Freunden
-und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch nur sie besuchen,
-bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft jahrelang, bis ihn
-der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines Schwertes das
-schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit geübt, seine
-Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine Kleinigkeit
-bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase abzuschneiden,
-damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.<a name="FNAnker_707_707" id="FNAnker_707_707"></a><a href="#Fussnote_707_707" class="fnanchor">[707]</a></p>
-
-<p>Die <em class="gesperrt">Sühnbarkeit</em> des Ehebruchs mittelst Busse<a name="FNAnker_708_708" id="FNAnker_708_708"></a><a href="#Fussnote_708_708" class="fnanchor">[708]</a> an Geld
-oder Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe
-kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend:
-den Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche
-Besitzrecht des <em class="gesperrt">Mannes</em>; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner
-Frau die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das heute
-geltende Verhältnis <em class="gesperrt">gegenseitiger</em> Treue war also noch keine
-Bedingung des Ehebündnisses.<a name="FNAnker_709_709" id="FNAnker_709_709"></a><a href="#Fussnote_709_709" class="fnanchor">[709]</a> Lose, wie in derselben natürlich die
-Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht
-dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten
-des Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum
-gegen fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip
-keine Rede. Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig
-gehalten, als sie keine Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich
-eine solche Gelegenheit und widersteht sie selbst der<span class="pagenum"><a name="Seite_334" id="Seite_334">[S. 334]</a></span> Versuchung, so
-glaubt es doch kein Mensch. So bezeugt es Freiherr von <em class="gesperrt">Maltzan</em>
-unter anderen von den südarabischen Agareb.<a name="FNAnker_710_710" id="FNAnker_710_710"></a><a href="#Fussnote_710_710" class="fnanchor">[710]</a> Die Frau wird eben
-für willenlos angesehen, und an eine moralische Würde derselben glaubt
-niemand. Eine solche ist in unserem Sinne bei der reinen Kaufehe
-thatsächlich weder vorhanden, noch auch kaum möglich.</p>
-
-<p>Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums
-vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente
-bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern
-hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der
-Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker
-der muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber
-keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (<i>el Harím</i>, d. h. das
-Verbotene)<a name="FNAnker_711_711" id="FNAnker_711_711"></a><a href="#Fussnote_711_711" class="fnanchor">[711]</a> ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon,
-wie es scheint, die alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch
-bei den Königen, ferner die Assyrier und unter den Achämeniden die
-Perser, bei welchen er eine grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben
-der Könige und Grossen, von dem allein wir einige Kunde besitzen. In
-den späteren Zeiten des Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur
-Verfügung im Harem und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg
-und auf die Jagd. Das „Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude,
-durch einen Hof vom Palaste des Königs geschieden, und hatte drei
-Stockwerke, eines für die noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die
-in Ausübung ihres „Amtes“ begriffenen, das oberste für die Königin,
-die übrigen wirklichen „Frauen“ und ihre Bedienung.<a name="FNAnker_712_712" id="FNAnker_712_712"></a><a href="#Fussnote_712_712" class="fnanchor">[712]</a> Ausser
-von Sklavinnen wurde der Harem auch von Verschnittenen (Eunuchen),
-bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall war.<a name="FNAnker_713_713" id="FNAnker_713_713"></a><a href="#Fussnote_713_713" class="fnanchor">[713]</a> Sie werden
-in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere bezeichnet und
-standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser schmählichen
-Sitte wird<span class="pagenum"><a name="Seite_335" id="Seite_335">[S. 335]</a></span> der Semiramis, von andern den Persern zugeschrieben, ist
-aber zweifellos so alt wie die misstrauische Abschliessung der Frauen
-selbst. Verschnittene sind dem ganzen Morgenlande, wo die Ehe auf sei
-es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf beruht und das patriarchalische
-System ausgebildet ist, eigentümlich.<a name="FNAnker_714_714" id="FNAnker_714_714"></a><a href="#Fussnote_714_714" class="fnanchor">[714]</a> Auch die Griechen haben
-manchmal mit solchen Hämlingen Handel getrieben, die sie nach Ephesus
-und Sardis den Persern für hohe Preise verkauften. Die alten Hellenen
-waren ihren Gesetzen nach Monogamen und hatten daher keinen Harem in
-dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit verbindet; dennoch hielten
-sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in häuslicher Abgeschiedenheit,
-in welcher auch das junge Mädchen aufwuchs. Das griechische Weib der
-geschichtlichen Zeit war &mdash; namentlich in Athen &mdash; durch die Sitte auf
-das Haus beschränkt und bewohnte in diesem den abgesonderten Hinterteil
-(Γυναικωνῖτις), Gemächer, die von denen der Männer sowie
-von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren.<a name="FNAnker_715_715" id="FNAnker_715_715"></a><a href="#Fussnote_715_715" class="fnanchor">[715]</a> Sie empfingen
-darin keine Besuche von Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten und
-hatten nicht einmal an ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn männliche
-Gäste zugegen waren. Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei Götterfesten
-und bei kultlichen Aufführungen im Theater, zeigten sie sich in der
-Öffentlichkeit. Noch unter Demetrius Phalereus wachten aber eigene
-„Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι) darüber, dass die gesetzlichen
-Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck und Betragen gebührend
-beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete Griechin ohne Schleier
-und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch strenger gestaltete sich
-die Absperrung der Frau unter den christlichen Byzantinern, und der
-muhammedanische Harem selbst ist grossen<span class="pagenum"><a name="Seite_336" id="Seite_336">[S. 336]</a></span>teils nach dem Vorbilde des
-byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den Modernen ist
-die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem besonderen Gemache
-(<i>Zenana</i>) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch ihren <i>Parda</i>.
-Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte aus.
-In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen
-für Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen
-mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.<a name="FNAnker_716_716" id="FNAnker_716_716"></a><a href="#Fussnote_716_716" class="fnanchor">[716]</a> Die
-christlichen Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter
-Schloss und Riegel als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten
-christlichen Bewohner des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber
-wahr, dass gerade die Christen in Asien die Sache noch schlimmer
-treiben, als die Moslemin und dass sie um so strenger werden, je mehr
-Europas Bildung vordrängt, während manche Türken z. B. ihre starre
-Abgeschlossenheit fahren lassen.</p>
-
-<p>Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des
-Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere
-Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der
-Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne
-wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu
-genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit
-sie lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung
-der Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung
-auf den übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den
-Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn
-sie das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup
-anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht
-hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht
-schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet
-kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs
-des Nasenbeines und um die Augenbrauen.<a name="FNAnker_717_717" id="FNAnker_717_717"></a><a href="#Fussnote_717_717" class="fnanchor">[717]</a> In Japan rasieren sich
-verheiratete Frauen<span class="pagenum"><a name="Seite_337" id="Seite_337">[S. 337]</a></span> die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch
-eine Art Tinte schwarz.<a name="FNAnker_718_718" id="FNAnker_718_718"></a><a href="#Fussnote_718_718" class="fnanchor">[718]</a> Ob auch das bei vielen Stämmen übliche
-Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich
-bleiben, da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil
-einem uns freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen
-scheint, ebenso wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen.
-Dagegen ist die Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt
-in die Ehe entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer
-Gelegenheit gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der
-polnischen oder russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle
-des natürlichen Haares vertreten, wird auch zugeben, dass selbst
-bei hübschen Gesichtern der Zweck trefflich erreicht wird. Auf den
-nämlichen Grundgedanken ist endlich die Sitte zurückzuführen, welche
-bei uns das Haar der verheirateten Frau unter der Haube verhüllt. Daran
-ändert der Umstand nichts, dass im Laufe der Zeit die Haube zum Symbol
-der Frauenwürde aufgerückt und die Redensart: „unter die Haube kommen“
-gleichbedeutend „mit in die Ehe treten“ geworden ist.</p>
-
-<p>Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht
-des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des
-eigenen Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte
-die Sitte „Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des
-Einzelnen unter den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor
-dieser bedeutsamen Staffel, welche ja nicht alle Völker erklommen
-haben, äusserte der Frauenkauf seine Wirkung nach zwei verschiedenen
-Richtungen. Ich habe betont, wie derselbe zunächst eine fühlbare
-Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes nach sich zog. Aber gerade
-dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank, stieg andererseits dessen
-<em class="gesperrt">wirtschaftliche</em> Wertschätzung, und dies war der Ausgangspunkt
-eines unbestreitbaren Fortschrittes. Der Kulturgewinn liegt aber gewiss
-nur zu sehr geringem Teile darin, dass, wie H. <em class="gesperrt">Spencer</em> meint,
-die Kaufehe die Monogamie unterstütze.<a name="FNAnker_719_719" id="FNAnker_719_719"></a><a href="#Fussnote_719_719" class="fnanchor">[719]</a> „Wenn der Mann“, sagt<span class="pagenum"><a name="Seite_338" id="Seite_338">[S. 338]</a></span>
-er, „ihrem Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine bestimmte
-Zeit gedient hat, so wird er sicherlich mit grösserer Entschiedenheit
-der Wegnahme seiner Frau sich widersetzen, als wenn er sie ohne
-dieses Opfer erlangt hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch den
-Kaufpreis sein Besitz, seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist
-die Voraussetzung, dass, wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit
-erworben worden und ein zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes zu
-haben ist, dies eine wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe
-leichtsinnig wieder aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht
-nur in bedingter Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs
-sind die ehelichen Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom
-Weibe ist auf dem einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den
-Mann davon zurückhält, ist weniger die Schwierigkeit, eine andere
-Frau zu erwerben, als die erwachende stärkere Neigung für die schon
-erworbene. Überall erweckt der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering
-auch die zarteren Regungen der Kulturarmen geachtet werden mögen, es
-kann nicht fehlen, dass dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken,
-so dass sie allmählich einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der
-Fortschritt, welchen Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch
-nach einer anderen Seite.</p>
-
-<p>Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem
-auch die <em class="gesperrt">Kinder</em> als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen
-Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere
-Verkaufsgegenstände. <em class="gesperrt">Max Buchner</em> hat dies betreffs der Dualla in
-Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „<em class="gesperrt">Die Weiber sind
-das Kapital des Mannes, und die Kinder, die er aus ihnen zu erzielen
-hofft, sind seine Zinsen</em>.“<a name="FNAnker_720_720" id="FNAnker_720_720"></a><a href="#Fussnote_720_720" class="fnanchor">[720]</a> Weit entfernt die Monogamie
-zu fördern, legt die Sitte des Frauenkaufs dem Manne es vielmehr
-nahe, so viel Weiber als möglich zu erwerben, um auch möglichst
-viel Kinder zu erzielen. Während also in mutterrechtlicher Zeit die
-Geschlechtsbündnisse bloss des Genusses halber geschlossen wurden,<span class="pagenum"><a name="Seite_339" id="Seite_339">[S. 339]</a></span>
-liegt ihnen nunmehr kühle Berechnung zu Grunde. Die Gewinnung von
-Kindern wird der Hauptzweck der Kaufehe, und zwar so sehr, dass sich
-nach diesem Erfolge vielfach die Dauer des Verhältnisses richtet.<a name="FNAnker_721_721" id="FNAnker_721_721"></a><a href="#Fussnote_721_721" class="fnanchor">[721]</a>
-Unfruchtbare werden daher ihrem früheren Eigentümer, sei dies der
-Vater oder ein ehelicher Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises
-zurückgegeben. So ist es nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern
-allgemeiner Brauch im ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist
-Unfruchtbarkeit der Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und
-bleibt dies manchmal sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo
-edlere Begriffe die materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo
-es, wie in China, Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen,
-um die Eltern zu ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.<a name="FNAnker_722_722" id="FNAnker_722_722"></a><a href="#Fussnote_722_722" class="fnanchor">[722]</a> Bei den
-christlichen Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit
-der grösste Schimpf, den man einem Weibe anthun kann, und um nur
-Mutter zu werden, giebt sie sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie
-begegnet.<a name="FNAnker_723_723" id="FNAnker_723_723"></a><a href="#Fussnote_723_723" class="fnanchor">[723]</a> Wie sehr aber ursprünglich, d. h. in den noch in die
-Perioden der unausgebildeten Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des
-Frauenkaufs, der berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand,
-dass das durch den Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine
-gewisse Anzahl Kinder ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr
-elterliches Haus erkauft. So meldet <em class="gesperrt">Nachtigal</em>, dass bei einigen
-Stämmen Innerafrikas die Frau, wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder
-geboren hat, „auf ihren Wunsch in das elterliche Haus zurückkehren zu
-dürfen scheine“.<a name="FNAnker_724_724" id="FNAnker_724_724"></a><a href="#Fussnote_724_724" class="fnanchor">[724]</a> Die Frau der Sonrhay ist schon mit drei Kindern
-ausgelöst. Stets aber wird vorsorglich bedungen, dass die Zahl der
-Kinder den Wert des Kaufpreises der Frau über einen gewissen Grad
-hinaus übersteige, dass mit andern Worten der Käufer Zinsen von seinem
-Kapitale geniesse. Und doch liegt schon in diesem groben Verhältnisse<span class="pagenum"><a name="Seite_340" id="Seite_340">[S. 340]</a></span>
-unverkennbar ein sittlicher Fortschritt! Die Wertschätzung des Weibes
-zieht die Wertschätzung der Kinder nach sich. Wo diese ihren Einzug
-hält, verschwindet die gewohnheitsgemässe Beseitigung des Nachwuchses,
-der <em class="gesperrt">Kindermord</em>, wie ihn die mutterrechtliche Urzeit mit aller
-Liebe zu den am Leben Gelassenen zu vereinen wusste. Die Kinder
-sind eben nichts Überflüssiges mehr und selbst die Mädchen, welche
-ehedem den eigenen Müttern als Ballast galten und der Notdurft der
-Zeit zuerst zum Opfer fielen, wurden nunmehr ein Gegenstand hoher
-Wertschätzung. Anderen Ursachen blieb es später vorbehalten, selbst
-bei hochentwickelten Völkern einen Rückschritt in dieser Hinsicht
-herbeizuführen. Was aber das Wichtigste ist: in seinen Zinsen lernte
-der Mann auch seine Kinder <em class="gesperrt">lieben</em>. Ist die Mutterliebe ein
-natürlicher Instinkt, so ward die Liebe des Vaters dagegen erst spät
-errungen. Lange, lange währte es, ehe die harte Rinde schmolz, welche
-das rauhe Mannesherz umpanzerte. Wiederum war es der Besitz, welcher,
-wie die Neigung zum Weibe, so auch die Liebe zur Nachkommenschaft
-im Vater keimen liess. Bescheiden zwar wie das Mass dieser Liebe
-ist, Liebe bleibt es doch, wenngleich „Liebe“ hier in einem dem
-Naturzustande näher liegenden Sinne aufzufassen ist.</p>
-
-<p>Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige,
-höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar,
-den Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in
-Bezug auf das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.<a name="FNAnker_725_725" id="FNAnker_725_725"></a><a href="#Fussnote_725_725" class="fnanchor">[725]</a>
-Unter der „Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren
-Eltern oder Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer
-Zeit zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem
-Sinne, wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es
-ist nichts als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später
-abzuschliessenden Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung
-als den Vorläufer der späteren Verlobung betrachten, welche allmählich
-zur Bedeutung eines festlichen Familienereignisses aufstieg. Es
-bezeichnet nun einen sehr wesent<span class="pagenum"><a name="Seite_341" id="Seite_341">[S. 341]</a></span>lichen Fortschritt in sittlicher
-Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm für später zugesagten Mädchen
-die nämliche Treue, die nämliche Unberührtheit zu fordern begann,
-wie von der wirklichen Gattin. In mutterrechtlicher Zeit waren, wie
-in früheren Abschnitten gezeigt, dem Weibe vor dem Eintritt in einen
-Geschlechtsbund mit einem Manne keine Schranken gezogen. Auch unter
-dem Frauenkauf blieb dies noch lange so, und viele Völkerschaften
-haben dieses Stadium noch nicht überwunden. Wir treffen bei ihnen die
-strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen für den Ehebruch,
-dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es herrscht
-noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der zu
-kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge Vater-,
-richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur <em class="gesperrt">in</em> der Ehe; die
-unverheirateten Töchter leben nach altem Mutterrecht<a name="FNAnker_726_726" id="FNAnker_726_726"></a><a href="#Fussnote_726_726" class="fnanchor">[726]</a> und führen
-einen nach unseren Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den
-ausgerotteten Urbewohnern der westindischen Antillen, so ist es noch
-heutigen Tages bei vielen Völkerschaften. Ich habe schon an früherer
-Stelle<a name="FNAnker_727_727" id="FNAnker_727_727"></a><a href="#Fussnote_727_727" class="fnanchor">[727]</a> Beispiele dafür zusammengetragen und erwähne hier daher
-bloss, dass auch auf Neuseeland das Ansehen der Unverheirateten steigt
-mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf den Andamanen werden die Mädchen vor
-ihrer Verheiratung als Gemeingut sowohl der verheirateten, als der
-ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso allgemein ist die Unkeuschheit
-der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu erregen, bei den Malgaschen,
-bei mehreren indianischen Völkerschaften Amerikas, in Bhutan im
-nördlichen Indien, bei den Annamiten in Cochinchina, auf Borneo, auf
-vielen australischen Inseln, bei vielen Negerstämmen. In Unyamuezi,
-wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen sich die <i>Wahárá</i>, d. h.
-die erwachsenen Mädchen, nach <em class="gesperrt">Burtons</em> Mitteilung zu je sieben
-bis zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe ein Haus, wo sie
-ohne elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen dürfen.<a name="FNAnker_728_728" id="FNAnker_728_728"></a><a href="#Fussnote_728_728" class="fnanchor">[728]</a> Bei
-vielen Negerstämmen werden<span class="pagenum"><a name="Seite_342" id="Seite_342">[S. 342]</a></span> aussereheliche Mutterschaften durchaus
-nicht anstössig gefunden. Nach <em class="gesperrt">Ladislaus Magyar</em>, der im
-westafrikanischen Negerreiche Bihé eine Prinzessin heiraten musste,
-wird in Bengueta die Jungferschaft auch wohl an den Meistbietenden
-versteigert, damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde. Bevor eine
-mannbare Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat, wird sie
-in lange Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und Gesängen von
-Dorf zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen Verehelichung,
-ihre Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,<a name="FNAnker_729_729" id="FNAnker_729_729"></a><a href="#Fussnote_729_729" class="fnanchor">[729]</a> und A. E. Lux berichtet
-von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem anderen
-Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft der
-Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.<a name="FNAnker_730_730" id="FNAnker_730_730"></a><a href="#Fussnote_730_730" class="fnanchor">[730]</a>
-Bei den mongolischen Völkerschaften scheint geradezu ein Abscheu
-vor der Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit
-seltsamen religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster
-Unreinheit des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei
-manchen scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe
-erwünscht gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon
-gemeldet wurde.<a name="FNAnker_731_731" id="FNAnker_731_731"></a><a href="#Fussnote_731_731" class="fnanchor">[731]</a> Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal
-eine Witwe, ohne dass ein anderer, den man dafür <em class="gesperrt">bezahlte</em>, ihr
-vorher beigewohnt und ihr gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte.
-Sonst, meinte man, würde auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei
-der ersten Eroberung des Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu
-dieser Reinigung an.</p>
-
-<p>Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass
-eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward<span class="pagenum"><a name="Seite_343" id="Seite_343">[S. 343]</a></span> als jungfräuliche
-Keuschheit.<a name="FNAnker_732_732" id="FNAnker_732_732"></a><a href="#Fussnote_732_732" class="fnanchor">[732]</a> Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst
-spät erworbener Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von
-manchen Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff
-der Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der
-sich erst allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr,
-als den Erfolg. Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss
-bezeichnete es einen sittlichen Fortschritt, als der Käufer des
-Mädchens auch dessen Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus
-den älteren mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der
-geschlechtlichen Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen
-Völkern das Begehr nach jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen
-tiefen Misstrauen gepaart, welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich
-bekundet sich dieses Misstrauen in der scheusslichen Operation des
-„Vernähens“ (Infibulation) der Mädchen,<a name="FNAnker_733_733" id="FNAnker_733_733"></a><a href="#Fussnote_733_733" class="fnanchor">[733]</a> ein blutiger Eingriff,
-der keineswegs, wie man lange wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen
-wird.<a name="FNAnker_734_734" id="FNAnker_734_734"></a><a href="#Fussnote_734_734" class="fnanchor">[734]</a> Das Verfahren ist wahrscheinlich von Osten her, vielleicht
-durch die Araber, nach Afrika eingeführt, wo er heute von Nubien aus
-bis zum Roten Meere so wie nach Kordofan und Darfur verbreitet ist.
-Nach Dr. <em class="gesperrt">Peney</em> war der Unfug indes schon in Schwung, ehe die
-Araber den Sudan betraten. Jedenfalls aber kannte diese Sitte bereits
-der altarabische Arzt <em class="gesperrt">Rhazes</em>, der davon spricht, wie die
-üppigen Araber vom weiblichen Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_344" id="Seite_344">[S. 344]</a></span>schlecht sich Genuss zu verschaffen
-suchten. Und vielleicht von Arabien aus trug sich die Gepflogenheit
-auch nach Asien hinein und über den malayischen Archipel. Denn bei den
-Völkern in Hinterindien fand sie <em class="gesperrt">Linschoten</em>, und von hier aus
-scheint sie zu manchen muhammedanischen Malayen gewandert zu sein,
-bei welchen <em class="gesperrt">Epp</em> sie antraf. In Europa konnte die barbarische
-Sitte nicht Fuss fassen, obgleich von französischer Seite her im
-vorigen Jahrhundert Vorschläge zur Einführung derselben gemacht
-wurden.<a name="FNAnker_735_735" id="FNAnker_735_735"></a><a href="#Fussnote_735_735" class="fnanchor">[735]</a> Bei der Verheiratung muss natürlich die entgegengesetzte
-Operation stattfinden, und mancher Ehemann lässt sie auch an der Gattin
-wiederholen, so oft es ihm nötig dünkt. Dennoch wird versichert, dass
-der beabsichtigte Zweck bisweilen unerreicht bleibt.</p>
-
-<p>Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu
-weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst
-an die materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen
-fand, forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit
-wurden die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese
-bilden ja bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss
-unter der Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist,
-wird die Ehe unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr
-unversehrt, findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann.
-Dadurch steigt die Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die
-Unkeuschheit der älteren Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei
-den Somal pflegt der Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch
-Zeichen aller Welt bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und
-wälzt dadurch Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der
-Anschauungen müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der
-Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei
-Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders
-in und um Mekka, üblich ist.<a name="FNAnker_736_736" id="FNAnker_736_736"></a><a href="#Fussnote_736_736" class="fnanchor">[736]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_345" id="Seite_345">[S. 345]</a></span> Auch in Europa war diese schnöde
-Sitte gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V.
-1524 sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr
-Sevillas feierte.<a name="FNAnker_737_737" id="FNAnker_737_737"></a><a href="#Fussnote_737_737" class="fnanchor">[737]</a> Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen
-widerliche, unser Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der
-Jungfräulichkeit der Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der
-Hochzeitsfeier, an dessen Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen
-und für dessen Ausgang sich alle Hochzeitsgäste interessieren.
-Mit Hinsicht darauf, wie diese Nachforschung ausfällt, erhält die
-Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung oder Fortsetzung, welche bei
-ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer Züchtigung der jungen
-Frau führt.<a name="FNAnker_738_738" id="FNAnker_738_738"></a><a href="#Fussnote_738_738" class="fnanchor">[738]</a> Ähnlich geht es in Bulgarien zu.<a name="FNAnker_739_739" id="FNAnker_739_739"></a><a href="#Fussnote_739_739" class="fnanchor">[739]</a> So abstossend
-diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken mögen, so
-gehören sie doch schon vorgerückteren Gesittungsstufen an und gingen
-aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir sehr
-unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.<a name="FNAnker_740_740" id="FNAnker_740_740"></a><a href="#Fussnote_740_740" class="fnanchor">[740]</a> Erst als dieser
-Körper und Leben gewann, ward<span class="pagenum"><a name="Seite_346" id="Seite_346">[S. 346]</a></span> die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend
-erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung,
-zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber
-wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin,
-sondern auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel
-seiner Rache anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat
-zuerst durch eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt
-ihm die Pflicht auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin
-zu nehmen. Auf noch vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der
-Periode der Staatenbildung, als die Reinheit der Mädchen ebenso zum
-sittlichen Ergebnis geworden, wie die Treue des Weibes, ward endlich
-die Unberührtheit der Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes
-gestellt, ging die Wahrung des als sittlich Erkannten von dem Einzelnen
-über auf den Staat, welcher seinen Arm strafend über dem Frevler an der
-geheiligten Sitte erhob.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_679_679" id="Fussnote_679_679"></a><a href="#FNAnker_679_679"><span class="label">[679]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S.
-52&ndash;53.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_680_680" id="Fussnote_680_680"></a><a href="#FNAnker_680_680"><span class="label">[680]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S.
-271.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_681_681" id="Fussnote_681_681"></a><a href="#FNAnker_681_681"><span class="label">[681]</span></a> Vergl. S. 126.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_682_682" id="Fussnote_682_682"></a><a href="#FNAnker_682_682"><span class="label">[682]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. A. a. O. S. 272.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_683_683" id="Fussnote_683_683"></a><a href="#FNAnker_683_683"><span class="label">[683]</span></a> So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun
-(<em class="gesperrt">Max Buchner</em>, Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der
-<i>un grand monde</i> ist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut
-und Kredit bei einem weissen Kaufmanne besitzt (<em class="gesperrt">Compiègne</em>.
-<i>L’Afrique équatoriale. Gabonais.</i> S. 188), und in Sierra Leone; je
-grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und angesehener ist der
-Mann; 25&ndash;50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit bei den
-Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines
-solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete
-er in niedergeschlagenem Tone: <i>twelf</i>, <i>that’s all</i> (zwölf, das ist
-alles), dadurch gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes
-Ansehen geniesse (Globus. Bd. XLVII. S. 249).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_684_684" id="Fussnote_684_684"></a><a href="#FNAnker_684_684"><span class="label">[684]</span></a> <i>Le livre de Marco Polo</i>, par <em class="gesperrt">M. G. Gauthier</em>.
-Paris 1865. Bd. II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder
-Hausherr, einen von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen
-seiner Familie zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen
-hingen ein Zeichen über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward,
-als bis der Fremde abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_685_685" id="Fussnote_685_685"></a><a href="#FNAnker_685_685"><span class="label">[685]</span></a> <em class="gesperrt">K. E. von Ujfalvy</em>. Aus dem westlichen Himalaya.
-Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_686_686" id="Fussnote_686_686"></a><a href="#FNAnker_686_686"><span class="label">[686]</span></a> <em class="gesperrt">A. v. Chamissos</em> Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S.
-217.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_687_687" id="Fussnote_687_687"></a><a href="#FNAnker_687_687"><span class="label">[687]</span></a> <em class="gesperrt">A. von Middendorff</em>. Sibirische Reise. St.
-Petersburg 1875. Bd. IV. S. 1407.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_688_688" id="Fussnote_688_688"></a><a href="#FNAnker_688_688"><span class="label">[688]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S.
-314.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_689_689" id="Fussnote_689_689"></a><a href="#FNAnker_689_689"><span class="label">[689]</span></a> <em class="gesperrt">Hall</em>. <i>Narrative of the second arctic
-Expedition.</i> Washington 1879. S. 102.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_690_690" id="Fussnote_690_690"></a><a href="#FNAnker_690_690"><span class="label">[690]</span></a> <em class="gesperrt">Bérenger-Féraud</em>. <i>Les peuplades de la
-Sénégambie.</i> S. 98.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_691_691" id="Fussnote_691_691"></a><a href="#FNAnker_691_691"><span class="label">[691]</span></a> Ausland 1867. S. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_692_692" id="Fussnote_692_692"></a><a href="#FNAnker_692_692"><span class="label">[692]</span></a> <em class="gesperrt">Combes</em> et <em class="gesperrt">Tamisier</em>. <i>Voyage en Abyssinie.</i>
-Bd. II. S. 16.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_693_693" id="Fussnote_693_693"></a><a href="#FNAnker_693_693"><span class="label">[693]</span></a> A. a. O. S. 129.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_694_694" id="Fussnote_694_694"></a><a href="#FNAnker_694_694"><span class="label">[694]</span></a> <em class="gesperrt">Compiègne</em>. <i>L’Afrique équatoriale. Gabonais.</i> S.
-192.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_695_695" id="Fussnote_695_695"></a><a href="#FNAnker_695_695"><span class="label">[695]</span></a> Globus. Bd. XLVII. S. 249.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_696_696" id="Fussnote_696_696"></a><a href="#FNAnker_696_696"><span class="label">[696]</span></a> <em class="gesperrt">Otto H. Schütz</em>. Reisen im südwestlichen Becken
-des Kongo. Berlin 1881. S. 91.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_697_697" id="Fussnote_697_697"></a><a href="#FNAnker_697_697"><span class="label">[697]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 395.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_698_698" id="Fussnote_698_698"></a><a href="#FNAnker_698_698"><span class="label">[698]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S.
-82.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_699_699" id="Fussnote_699_699"></a><a href="#FNAnker_699_699"><span class="label">[699]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_700_700" id="Fussnote_700_700"></a><a href="#FNAnker_700_700"><span class="label">[700]</span></a> Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas
-dem beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu
-beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_701_701" id="Fussnote_701_701"></a><a href="#FNAnker_701_701"><span class="label">[701]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S.
-201. Das Töten eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des
-Mannes bei den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen,
-Kirgisen und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen.
-Der alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes,
-Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam
-konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen.
-Nach den Gesetzen der Beduinen, der <i>Graugans</i>, den Gesetzen Knuts, dem
-<i>Gutalagh</i>, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen
-nach dänischem und ostgotischem Rechte.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_702_702" id="Fussnote_702_702"></a><a href="#FNAnker_702_702"><span class="label">[702]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_703_703" id="Fussnote_703_703"></a><a href="#FNAnker_703_703"><span class="label">[703]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie
-Kamerun. Bd. II. S. 59.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_704_704" id="Fussnote_704_704"></a><a href="#FNAnker_704_704"><span class="label">[704]</span></a> Globus. Bd. XLVII. S. 249.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_705_705" id="Fussnote_705_705"></a><a href="#FNAnker_705_705"><span class="label">[705]</span></a> Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der
-Schmach das Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak,
-Pogghiinsulanern, Redschang und den alten Chibcha. Nach <em class="gesperrt">Tacitus</em>
-wurde die germanische Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus
-dem Hause gejagt und mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben;
-nach westgotländischem Recht ward ihr der Mantel von der Schulter
-gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche
-Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich
-dieselben auch auf den Ehebrecher. (<em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats-
-und Rechtslebens. S. 207&ndash;208.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_706_706" id="Fussnote_706_706"></a><a href="#FNAnker_706_706"><span class="label">[706]</span></a> So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens,
-den Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den
-Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem
-Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase
-zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen-
-und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_707_707" id="Fussnote_707_707"></a><a href="#FNAnker_707_707"><span class="label">[707]</span></a> Ausland 1857. S. 978.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_708_708" id="Fussnote_708_708"></a><a href="#FNAnker_708_708"><span class="label">[708]</span></a> Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den
-Pahari in Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern,
-Mandingo u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat,
-ist nicht selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl
-an den Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das
-Weib an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der
-Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld
-ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt,
-dasselbe zuführen. Auch nach der <i>Lex Bajuvariorum</i> ist die Strafe der
-Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_709_709" id="Fussnote_709_709"></a><a href="#FNAnker_709_709"><span class="label">[709]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_710_710" id="Fussnote_710_710"></a><a href="#FNAnker_710_710"><span class="label">[710]</span></a> Globus. Bd. XX. S. 158.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_711_711" id="Fussnote_711_711"></a><a href="#FNAnker_711_711"><span class="label">[711]</span></a> Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_712_712" id="Fussnote_712_712"></a><a href="#FNAnker_712_712"><span class="label">[712]</span></a> <em class="gesperrt">Otto Henne Am Rhyn</em>. Allgemeine Kulturgeschichte.
-Leipzig 1877. Bd. I. S. 549.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_713_713" id="Fussnote_713_713"></a><a href="#FNAnker_713_713"><span class="label">[713]</span></a> <em class="gesperrt">Ferdinand Justi</em>. Geschichte des alten Persiens.
-Berlin 1876. S. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_714_714" id="Fussnote_714_714"></a><a href="#FNAnker_714_714"><span class="label">[714]</span></a> Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der
-kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten
-eine gewisse Anzahl Eunuchen (<i>Lao-kung</i> d. h. „alter Hahn“) in ihre
-Dienste nehmen. Siehe: G. <em class="gesperrt">Carter Stent</em>. Chinesische Eunuchen.
-Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren
-Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen
-als jetzt.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_715_715" id="Fussnote_715_715"></a><a href="#FNAnker_715_715"><span class="label">[715]</span></a> <em class="gesperrt">Albert Forbiger</em>. Hellas und Rom. Leipzig 1876.
-Zweite Abteil. Bd. I. S. 65.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_716_716" id="Fussnote_716_716"></a><a href="#FNAnker_716_716"><span class="label">[716]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Mantegazza</em>. Indien. S. 276.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_717_717" id="Fussnote_717_717"></a><a href="#FNAnker_717_717"><span class="label">[717]</span></a> <em class="gesperrt">Herm. von Schlagintweit</em>. Reisen in Indien und
-Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 48.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_718_718" id="Fussnote_718_718"></a><a href="#FNAnker_718_718"><span class="label">[718]</span></a> Dr. J. J. <em class="gesperrt">Rein</em>. Japan. Bd. I. S. 475.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_719_719" id="Fussnote_719_719"></a><a href="#FNAnker_719_719"><span class="label">[719]</span></a> H. <em class="gesperrt">Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S.
-273&ndash;274.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_720_720" id="Fussnote_720_720"></a><a href="#FNAnker_720_720"><span class="label">[720]</span></a> <em class="gesperrt">Buchner</em>. Kamerun. S. 31.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_721_721" id="Fussnote_721_721"></a><a href="#FNAnker_721_721"><span class="label">[721]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_722_722" id="Fussnote_722_722"></a><a href="#FNAnker_722_722"><span class="label">[722]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>. China und die Chinesen. S. 57.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_723_723" id="Fussnote_723_723"></a><a href="#FNAnker_723_723"><span class="label">[723]</span></a> <em class="gesperrt">Ed. Combes</em> et <em class="gesperrt">M. Tamisier</em>. <i>Voyage en
-Abyssinie</i> 1835&ndash;1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_724_724" id="Fussnote_724_724"></a><a href="#FNAnker_724_724"><span class="label">[724]</span></a> <em class="gesperrt">Nachtigal</em>. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_725_725" id="Fussnote_725_725"></a><a href="#FNAnker_725_725"><span class="label">[725]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_726_726" id="Fussnote_726_726"></a><a href="#FNAnker_726_726"><span class="label">[726]</span></a> A. a. O. S. 127.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_727_727" id="Fussnote_727_727"></a><a href="#FNAnker_727_727"><span class="label">[727]</span></a> Siehe S. 220 ff.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_728_728" id="Fussnote_728_728"></a><a href="#FNAnker_728_728"><span class="label">[728]</span></a> <em class="gesperrt">Richard F. Burton</em>. <i>The Lake Regions of central
-Afrika.</i> London 1860. Bd. II. S. 24.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_729_729" id="Fussnote_729_729"></a><a href="#FNAnker_729_729"><span class="label">[729]</span></a> <em class="gesperrt">Herm. Soyaux</em>. Aus Westafrika. Erlebnisse und
-Beobachtungen. Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen
-sich hier des Ausdrucks <i>Jus primæ noctis</i>, welcher gemeiniglich das
-sogenannte „Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber
-zwei völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um
-ein Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. <i>Jus
-primæ noctis</i> Europas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich
-komme auf diese Frage bald zurück.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_730_730" id="Fussnote_730_730"></a><a href="#FNAnker_730_730"><span class="label">[730]</span></a> A. E. <em class="gesperrt">Lux</em>. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880.
-S. 37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_731_731" id="Fussnote_731_731"></a><a href="#FNAnker_731_731"><span class="label">[731]</span></a> Siehe oben S. 223.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_732_732" id="Fussnote_732_732"></a><a href="#FNAnker_732_732"><span class="label">[732]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. &mdash; <em class="gesperrt">Peschel</em> warnt mit
-Recht, auf eine Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit
-aus dem Mangel eines sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch
-welchen Jungfrau und Frau unterschieden werden (<em class="gesperrt">Peschel</em>.
-Völkerkunde. S. 219). Solche Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen
-Abiponen, wie auch den Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint
-indes <em class="gesperrt">Peschel</em> dem Zeugnisse <em class="gesperrt">Chapmans</em>, wonach sie nur
-Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht beizulegen, denn es stehen
-diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die durchaus keine so
-günstige Deutung zulassen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_733_733" id="Fussnote_733_733"></a><a href="#FNAnker_733_733"><span class="label">[733]</span></a> <i>Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a
-Veneris monte usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola
-ad urinam fundendam pateat.</i></p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_734_734" id="Fussnote_734_734"></a><a href="#FNAnker_734_734"><span class="label">[734]</span></a> Beschrieben von Dr. <em class="gesperrt">Peney</em> im <i>Bulletin de la
-Société de géographie</i> von Paris, 1859. Bd. I. S. 341&ndash;388 und „Ausland“
-1859. S. 822.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_735_735" id="Fussnote_735_735"></a><a href="#FNAnker_735_735"><span class="label">[735]</span></a> Dr. H. H. <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Kind in Brauch und Sitte der
-Völker. Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314&ndash;324.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_736_736" id="Fussnote_736_736"></a><a href="#FNAnker_736_736"><span class="label">[736]</span></a> <i>Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non
-inspiciunt. Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem
-puellae mater virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit
-eosque jubilare jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta
-abiit. Si non ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in
-Arabia „debet esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit
-sanguis, cruore palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis
-parentibusque ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat
-divortium. Hic urbis et ruris mos idem est.</i> (<em class="gesperrt">Burton</em>. <i>Personal
-Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.</i> Bd. III. S. 82).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_737_737" id="Fussnote_737_737"></a><a href="#FNAnker_737_737"><span class="label">[737]</span></a> <i>Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in
-presentia del Cardinal Salviati.</i> Am folgenden Tage aber wurde die
-„Mappa“ für die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein
-Augenzeuge, der damalige venezianische Gesandte. (<i>Viaggio fatto in
-Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero.</i> Vinegia 1563. S. 13.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_738_738" id="Fussnote_738_738"></a><a href="#FNAnker_738_738"><span class="label">[738]</span></a> Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes
-gab nach russischen Quellen Dr. O. <em class="gesperrt">Asboth</em> im Archiv f.
-Anthropologie. Bd. XIII. S. 317&ndash;321. Zeigt sich aus irgend einem Grund
-der Mann unfähig, den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt
-entweder die Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern,
-oder man beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen
-Mann von soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der
-Beiwohnung zu vollziehen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_739_739" id="Fussnote_739_739"></a><a href="#FNAnker_739_739"><span class="label">[739]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der Südslaven. S.
-461&ndash;462.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_740_740" id="Fussnote_740_740"></a><a href="#FNAnker_740_740"><span class="label">[740]</span></a> <em class="gesperrt">Louise von François</em> schreibt sehr richtig: Eine
-Frau hat keine Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie
-allein wissen für dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding
-anders... nämlich Keuschheit und Treue. (L. v. <em class="gesperrt">François</em>. Der
-Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_347" id="Seite_347">[S. 347]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XX">XX.<br />
-
-Ausbildung des Patriarchates.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc_3">
- <a id="drop_w_20" name="drop_w_20">
- <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>ie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den
-vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der
-urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben
-eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon
-einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden
-des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den
-hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man
-jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner
-Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf
-zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ &mdash; wenn man sich
-dieses Ausdruckes bedienen darf &mdash; zwischen Mann und Weib, wie ihn
-die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange
-nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig nahe
-standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter, das neue
-Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich nur allmählich
-dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich anfänglich noch auf
-einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte ein. Die Spuren dieser
-einstigen Zustände sind überall im Kreise der Vaterherrschaft an
-zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch deutlich wahrnehmbar.
-Im allgemeinen aber bemerkt <em class="gesperrt">Lippert</em> mit vollem Rechte,<span class="pagenum"><a name="Seite_348" id="Seite_348">[S. 348]</a></span>
-je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen Phasen
-der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der Parteien
-durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal gewöhnt
-sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen.
-Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“
-entgegentreten.<a name="FNAnker_741_741" id="FNAnker_741_741"></a><a href="#Fussnote_741_741" class="fnanchor">[741]</a></p>
-
-<p>Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters,
-richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch
-unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine
-grössere Anzahl solcher unter <em class="gesperrt">einer</em> väterlichen Gewalt. Diese
-wurzelt hinwieder in dem <em class="gesperrt">Besitzrechte</em> an den Menschen, welches
-der älteren Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und
-aus dieser trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte
-erörterten, noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar,
-dass, so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte,
-in strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im
-Grunde auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste.
-Der Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling,
-gewann damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach
-Belieben zu verfügen. <em class="gesperrt">Carlo Piaggia</em> erzählt von den Niamniam
-in Mittelafrika, der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des
-Stammes und betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.<a name="FNAnker_742_742" id="FNAnker_742_742"></a><a href="#Fussnote_742_742" class="fnanchor">[742]</a>
-Der König von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen
-zur Ehe und lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz
-fliessen. Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige,
-dem als Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen
-zur Verfügung steht. Von den Balanten in Westafrika meldet <em class="gesperrt">Alfred
-Marche</em>, dass der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod
-der Unterthanen, sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (<i>Jus
-primae noctis</i>) im ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein
-Recht, als vielmehr eine <em class="gesperrt">Verpflich<span class="pagenum"><a name="Seite_349" id="Seite_349">[S. 349]</a></span>tung</em> seinerseits, denn
-ohne diese Förmlichkeit würde kein Mädchen heiraten können.<a name="FNAnker_743_743" id="FNAnker_743_743"></a><a href="#Fussnote_743_743" class="fnanchor">[743]</a> So
-ist es überall, wo in geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des
-Deflorationsrechtes herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz
-der jüngster Zeit dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem
-ethnologischem Gebiete aufrecht zu erhalten ist.<a name="FNAnker_744_744" id="FNAnker_744_744"></a><a href="#Fussnote_744_744" class="fnanchor">[744]</a> Dieses sogenannte
-Häuptlings- oder „Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den
-Sklavenverhältnissen hervorgegangen.<a name="FNAnker_745_745" id="FNAnker_745_745"></a><a href="#Fussnote_745_745" class="fnanchor">[745]</a> Es war ja ganz natürlich,
-dass die Sklavin, welche dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch
-die Erstlinge ihrer Liebe geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit
-ist dieses Herrenrecht längst nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und
-nirgends in der Völkerkunde ergiebt sich, dass dasselbe wider den
-Willen der Beteiligten ausgeübt werde. Richtiger wäre es daher von
-einem <i>Officium</i> als von einem <i>Jus primae noctis</i> zu sprechen. Was
-anfangs im beschränkten Kreise der Patriarchalfamilie ein Recht
-gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit mit dem Einleben der
-Gepflogenheit allmählich zu einer <em class="gesperrt">Forderung</em> der Unterthanen
-und zu einer <em class="gesperrt">Pflicht</em> des Oberhauptes.<a name="FNAnker_746_746" id="FNAnker_746_746"></a><a href="#Fussnote_746_746" class="fnanchor">[746]</a> Die wachsende
-Er<span class="pagenum"><a name="Seite_350" id="Seite_350">[S. 350]</a></span>weiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte aber diese
-Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich sogar um
-schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren Epochen
-Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in <em class="gesperrt">einer</em> Person
-vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte Pflicht
-auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten Vorgängen
-im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen begonnen
-hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein blosses
-Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa selbst
-auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit als
-symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht solche
-haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst das
-thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen
-Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.<a name="FNAnker_747_747" id="FNAnker_747_747"></a><a href="#Fussnote_747_747" class="fnanchor">[747]</a> Also
-zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol &mdash; das
-ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.<a name="FNAnker_748_748" id="FNAnker_748_748"></a><a href="#Fussnote_748_748" class="fnanchor">[748]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_351" id="Seite_351">[S. 351]</a></span></p>
-
-<p>Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere
-gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können: der
-<em class="gesperrt">Adel</em> und die <em class="gesperrt">Sklaverei</em>. Der Patriarch, der unumschränkte
-Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets
-polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle
-Übrigen willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr
-treffend <em class="gesperrt">Julius Lippert</em>, steht nun in der innigsten genetischen
-Verbindung mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie
-und unterscheidet sich von dieser nur durch den Umfang seines
-Machtbereiches.<a name="FNAnker_749_749" id="FNAnker_749_749"></a><a href="#Fussnote_749_749" class="fnanchor">[749]</a> Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die
-Scheiche, von selbst zu den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft,
-zum Adel. Wie aber dieser <em class="gesperrt">nur</em> aus dem Patriarchate hervorwachsen
-konnte, so auch die Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch
-veranlagte Mutterrecht vermochte weder die eine, noch die andere
-Gesellschaftsklasse zu erzeugen. Schon einmal<a name="FNAnker_750_750" id="FNAnker_750_750"></a><a href="#Fussnote_750_750" class="fnanchor">[750]</a> habe ich erwähnt,
-wie der Kriegsgefangene als Sklave dienstbares Eigentum seines
-Überwältigers wird, sobald der Begriff des Besitzes an Menschen sich
-ausgebildet hat. Natürlich aber sind Weiber und Kinder der erste
-Gegenstand der Knechtschaft gewesen, welche mit dem ersten exogamischen
-Frauenraube begann und sich ausser auf das Weib auch auf dessen Kind
-als ihr Zubehör erstreckte.<a name="FNAnker_751_751" id="FNAnker_751_751"></a><a href="#Fussnote_751_751" class="fnanchor">[751]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_352" id="Seite_352">[S. 352]</a></span> Deutlich spricht das Verhältnis
-der Knechtschaft unter anderem sich in der Sitte aus, welche beim
-Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber so gut wie seine Knechte
-demselben in die Grube nachsandte. Der Gedanke des Besitzes, freilich
-im Zusammenhange mit den aufgetauchten Vorstellungen vom künftigen
-Leben und dessen Erfordernissen, steht auch diesem Brauche zu Gevatter.
-Der Tote bedarf dort des Umgangs und der Pflege wie im Diesseits.
-Seine Seele, so dachte man weiter, hänge an seinem Eigentume, das
-man ihm daher auch nach dem Absterben des Körpers belassen müsse.
-Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten Dinge, sondern auch die
-Weiber und Knechte; einen Unterschied in der Natur des Besitzes gab es
-noch nicht. Daher die weite Verbreitung der Grabfolge von Witwen und
-Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem Mutterrechte näher stehen
-oder aus diesem ihre Familienorganisation entwickelt haben.<a name="FNAnker_752_752" id="FNAnker_752_752"></a><a href="#Fussnote_752_752" class="fnanchor">[752]</a> Solche
-geben dem Toten bloss seine Leibgeräte „auf die lange Reise“ mit, wie
-Schiller in seiner „Nadowessischen Totenklage“ singt:</p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">„Alles sei mit ihm begraben</div>
- <div class="verse">Was ihn freuen mag.“</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p>Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt.
-So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota oder
-Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm, bezeugt
-Oberst <em class="gesperrt">Brackett</em>, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab
-mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,<a name="FNAnker_753_753" id="FNAnker_753_753"></a><a href="#Fussnote_753_753" class="fnanchor">[753]</a> nicht
-aber seine <i>Squaws</i>. Dagegen war es vor Einführung des Christentums,
-also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe
-auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.<a name="FNAnker_754_754" id="FNAnker_754_754"></a><a href="#Fussnote_754_754" class="fnanchor">[754]</a> Ihre Leichen wurden
-die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war
-die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei<span class="pagenum"><a name="Seite_353" id="Seite_353">[S. 353]</a></span> den
-Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die
-Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten
-Welt.</p>
-
-<p>Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats
-auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt
-hat. Sattsam bekannt ist die <i>Sati</i>,<a name="FNAnker_755_755" id="FNAnker_755_755"></a><a href="#Fussnote_755_755" class="fnanchor">[755]</a> die Witwenverbrennung
-bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut.
-Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen
-Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich
-noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze.
-Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu,
-sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte.
-Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie
-aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen
-Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.<a name="FNAnker_756_756" id="FNAnker_756_756"></a><a href="#Fussnote_756_756" class="fnanchor">[756]</a> Auch in
-vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel
-an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue
-Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere
-Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse
-und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und
-Land die uralte Sitte des <i>Charivari</i>,<a name="FNAnker_757_757" id="FNAnker_757_757"></a><a href="#Fussnote_757_757" class="fnanchor">[757]</a> welche auch die Revolution
-überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen,
-die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder
-dem<span class="pagenum"><a name="Seite_354" id="Seite_354">[S. 354]</a></span> Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer
-einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.<a name="FNAnker_758_758" id="FNAnker_758_758"></a><a href="#Fussnote_758_758" class="fnanchor">[758]</a> Ein gewisses Mass
-von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte
-unter einer neuen Deutungsweise.</p>
-
-<p>Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft,
-das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die
-Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift.
-Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein
-ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es
-lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die
-Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende
-Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen
-um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte
-des <em class="gesperrt">Kindermordes</em> als Volkssitte ist dafür ein sprechender
-Beweis. Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst,
-welche aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr
-erstes Kind, beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener
-physiologischen Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie
-zu Grunde lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich
-damit auch noch <em class="gesperrt">religiöse</em> Ideen, welche den blossen, aus
-Nützlichkeitsursachen vollbrachten Kindermord zum Kindes<em class="gesperrt">opfer</em>
-umgestalteten. Diese Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu
-Anfang nicht. Als Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter
-demselben bei vielen Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der
-Molochsdienst der Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu
-Hierapolis. Zum geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien
-gehörte das Opfer eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern
-waren Kinderopfer üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer
-Einwanderung nach Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch
-dann von den benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So
-sagt wenigstens Prof. <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>,<a name="FNAnker_759_759" id="FNAnker_759_759"></a><a href="#Fussnote_759_759" class="fnanchor">[759]</a> während andere<span class="pagenum"><a name="Seite_355" id="Seite_355">[S. 355]</a></span>
-freilich dieser Ansicht nicht sind.<a name="FNAnker_760_760" id="FNAnker_760_760"></a><a href="#Fussnote_760_760" class="fnanchor">[760]</a> Bei der Mehrzahl dieser Völker
-hat aber das Vaterrecht noch nicht den völligen Sieg errungen oder
-wenigstens nicht alle Spuren der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht.
-Diese treten in ihren Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter
-des Lebens, die Göttin der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem
-gebietenden Sonnengotte noch eine hervorragende Stelle behauptet.</p>
-
-<p>Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich
-unter der Mutterfolge überall auch <em class="gesperrt">weibliche</em> Gottheiten, und
-diese sind stets als die <em class="gesperrt">älteren</em> zu betrachten. Vielfach lässt
-sie der Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber
-diese Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich,
-sowie die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen
-Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen
-der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht.
-<em class="gesperrt">Hesiods</em> Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück.
-Stumm in<span class="pagenum"><a name="Seite_356" id="Seite_356">[S. 356]</a></span> Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden
-Stämme des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und
-Staaten aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen
-Gottheiten. In den „Eumeniden“ des <em class="gesperrt">Aeschylos</em> erkennen die
-Erynnien das Recht des Vaters und Mannes noch <em class="gesperrt">nicht</em>, sondern
-lediglich das Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf
-dem Kampfe zwischen Vater- und Mutterrecht.<a name="FNAnker_761_761" id="FNAnker_761_761"></a><a href="#Fussnote_761_761" class="fnanchor">[761]</a> Bezeichnend ist
-geradezu die Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den
-<i>calculus Minervae</i> freigesprochen wird im Blutgericht:</p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους</div>
- <div class="verse">Καθιππάσασθε, κακ’ χερῶν εἰλεσθέ μου.</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p>Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen
-in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge
-und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der
-ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der
-Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen
-hervorgingen.<a name="FNAnker_762_762" id="FNAnker_762_762"></a><a href="#Fussnote_762_762" class="fnanchor">[762]</a> So konnte neben den jüngeren Göttergestalten
-der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite
-Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so
-wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete
-auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts
-Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was
-vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt
-wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei
-Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber
-standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen
-der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung
-als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So
-wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke
-des Opfers der der<span class="pagenum"><a name="Seite_357" id="Seite_357">[S. 357]</a></span> Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar
-oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht
-besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch,
-dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich
-preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe,
-was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“<a name="FNAnker_763_763" id="FNAnker_763_763"></a><a href="#Fussnote_763_763" class="fnanchor">[763]</a> So entsteht
-also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen
-Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben,
-die sogenannte <em class="gesperrt">kultliche Prostitution</em>. Auf dem Boden des reinen
-Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu
-folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst
-unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die
-freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche
-Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige,
-in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen.
-Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der
-Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes
-entspricht.</p>
-
-<p>Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete
-kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet
-wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit
-naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem
-Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig
-mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des
-Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese
-völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern
-des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen
-und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit
-der Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings
-ist bei letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung
-der Mädchen, wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene
-Körperschaft, jene der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie
-den Italikern<span class="pagenum"><a name="Seite_358" id="Seite_358">[S. 358]</a></span> durch semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch
-in Israel zeigt sich die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein
-Mensch, ohne Priester zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der
-Gottheit Unzucht ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und
-die Sage von Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der
-eigenen Person zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.<a name="FNAnker_764_764" id="FNAnker_764_764"></a><a href="#Fussnote_764_764" class="fnanchor">[764]</a> Wohl
-mag aber die hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner
-Blütezeit die dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum
-behandelte, zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein.
-Ich füge hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen
-der Lust zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind.
-Gilt dies strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der
-<i>Dewadaschi</i> (Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich
-heissen, welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja
-selbst den Titel <i>Begum</i> („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein
-Teil davon auf die unteren Grade der <i>Nautsch-</i> oder Tanzmädchen über,
-welche an allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu
-beteiligen haben.<a name="FNAnker_765_765" id="FNAnker_765_765"></a><a href="#Fussnote_765_765" class="fnanchor">[765]</a> Aus <em class="gesperrt">Sandrakas</em> bemerkenswertem Drama
-„Das Thonwägelchen“, welches sicherlich vor dem zehnten christlichen
-Jahrhundert entstand, ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen
-in Indien eine ebenso wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur
-perikleischen Zeit.<a name="FNAnker_766_766" id="FNAnker_766_766"></a><a href="#Fussnote_766_766" class="fnanchor">[766]</a> Ausführlich beschreibt der Dichter die
-glanzvolle Behausung Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich
-einer der bedeutendsten Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt
-des Königreiches Malwa. Eine Bestätigung für die Meinung, dass
-diese Hoch<span class="pagenum"><a name="Seite_359" id="Seite_359">[S. 359]</a></span>haltung der Töchter der Freude ein Niederschlag älterer
-Anschauungen ist, finde ich in den Verhältnissen Abessiniens, wo zwar
-Vaterrecht herrscht, daneben aber vielleicht mehr denn irgendwo im
-Bereiche des Christentums Spuren aus der Zeit der Mutterfolge sich
-erhalten haben.<a name="FNAnker_767_767" id="FNAnker_767_767"></a><a href="#Fussnote_767_767" class="fnanchor">[767]</a> So geniesst dort unter anderem das Weib noch
-vielfach die nämlichen Vorrechte wie der Mann und sein Geschlecht
-schliesst es nicht von amtlichen Stellungen aus. Auch dort stehen
-nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man darf ohne Übertreibung
-versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, denn jemals im Altertume,
-im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren Tagen. Sie bilden das
-glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit den Grossen des Hofes
-huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen sich ihre Gunst teuer
-bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die Verwaltung eines Dorfes
-oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit wie Gegenwart dieser
-Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt sind. Die gesetzlichen
-Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in ihrem Hofstaate
-zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar öffentlich auf
-dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck, die Prostituierte
-zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache nicht.<a name="FNAnker_768_768" id="FNAnker_768_768"></a><a href="#Fussnote_768_768" class="fnanchor">[768]</a> Wiederum
-empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine Pflicht werden
-musste, ehe sie eine Tugend wurde.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_360" id="Seite_360">[S. 360]</a></span></p>
-
-<p>Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen
-Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das
-Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was etwa
-an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll in einem
-späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran erinnert,
-dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der Demeter in
-sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf römischem, zum teil
-ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten Kulte &mdash; <i>Dea Dia,
-Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater</i> &mdash; jener früheren
-Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss der römischen
-Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den beiden Marskulten
-seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter der Götter noch sehr
-geläufig gewesen sein, da <em class="gesperrt">Augustinus</em> gerade an diesen seine
-Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der Staatskult der
-Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno nur die Frau
-<em class="gesperrt">neben</em> dem Manne hervortritt.<a name="FNAnker_769_769" id="FNAnker_769_769"></a><a href="#Fussnote_769_769" class="fnanchor">[769]</a> Bloss Perser, Araber und
-Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten sich
-auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.<a name="FNAnker_770_770" id="FNAnker_770_770"></a><a href="#Fussnote_770_770" class="fnanchor">[770]</a> Ich will
-die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von
-Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte
-völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus,
-Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des
-Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel
-fassen.</p>
-
-<p>Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich
-begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen
-Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist
-sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich
-möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am
-Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit
-waren, die Verhältnisse schliess<span class="pagenum"><a name="Seite_361" id="Seite_361">[S. 361]</a></span>lich auf den Pfad der Menschlichkeit
-(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder
-davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer
-der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils
-physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war
-es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem
-emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die
-Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei
-den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann
-Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald
-sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon
-musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst
-in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich
-lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse
-bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch
-einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber
-in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen
-Kultur.<a name="FNAnker_771_771" id="FNAnker_771_771"></a><a href="#Fussnote_771_771" class="fnanchor">[771]</a> Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden.
-Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und
-Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker,
-welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei
-stehen bleiben. Es ist <em class="gesperrt">Lipperts</em> unbestreitbares Verdienst, auf
-diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu
-haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären
-sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den
-wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei
-den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,<a name="FNAnker_772_772" id="FNAnker_772_772"></a><a href="#Fussnote_772_772" class="fnanchor">[772]</a> zum Beweise,<span class="pagenum"><a name="Seite_362" id="Seite_362">[S. 362]</a></span>
-dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden
-hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten
-zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch
-eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller
-Speisen &mdash; er feiert und fastet &mdash; oder er lässt sich durch irgend
-welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als
-Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“<a name="FNAnker_773_773" id="FNAnker_773_773"></a><a href="#Fussnote_773_773" class="fnanchor">[773]</a>
-Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit
-dem der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese
-Sitte, bei der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das
-„Männerkindbett“ zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt,
-sie für etwas ähnliches zu halten.<a name="FNAnker_774_774" id="FNAnker_774_774"></a><a href="#Fussnote_774_774" class="fnanchor">[774]</a> Die Bezeichnung ist aber
-ebenso unpassend, als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann
-statt der Frau das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich
-knüpfenden Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von
-<em class="gesperrt">Liebrecht</em> vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der
-Naturvölker zum Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer
-vom Vater, als von der Mutter abhänge. <em class="gesperrt">Southey</em> will als
-Ursprung des merkwürdigen Brauches den Glauben an eine leibliche
-Verbindung zwischen Vater und Kind nachweisen. <em class="gesperrt">D. N. Starcke</em>
-will mit <em class="gesperrt">Edw. B. Tylor</em> darin den Ausdruck des Glaubens an
-eine geheimnisvolle, mystische Verbindung des Vaters und des Kindes
-gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer zu erhärtenden Deutungen
-gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der <em class="gesperrt">Lipperts</em>chen Erklärung
-keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, dass dieselbe allgemeinen
-Anklang und in der Völkerkunde fernerhin alleinige Geltung finden
-werde. War die Sitte &mdash; welcher nach dem Vorgange der Basken, bei denen
-sie noch im Schwange geht, auch die Benennung „Couvade“ beigelegt
-wird &mdash; ursprünglich ein in religiösen Vorstellungen wurzelndes
-Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf „merkwürdig“ zu sein, und es
-erklärt sich auch sehr einfach, wie er in späterer Zeit, als seine
-anfängliche Bedeutung eines<span class="pagenum"><a name="Seite_363" id="Seite_363">[S. 363]</a></span> Ablösungsopfers in Vergessenheit geraten
-war, von den Eltern lediglich zum Wohle und zum guten Gedeihen des
-Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im Kreise der Kulturnationen
-Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines Einzelnen vorgenommen werden.</p>
-
-<p>Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer
-Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper:
-sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen.
-Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in
-der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes zu
-Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung. Auch
-die „Beschneidung“<a name="FNAnker_775_775" id="FNAnker_775_775"></a><a href="#Fussnote_775_775" class="fnanchor">[775]</a> führt <em class="gesperrt">Lippert</em> wohl nicht mit Unrecht
-darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper
-des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte
-Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation <i>El Salkh</i>
-(d. h. Skarifikation),<a name="FNAnker_776_776" id="FNAnker_776_776"></a><a href="#Fussnote_776_776" class="fnanchor">[776]</a> welcher sich die Beduinen des Hedschâs
-unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere
-wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen
-zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen
-Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle Kinder
-einer Familie in den <em class="gesperrt">Besitz</em> des Vaters; aber dem <em class="gesperrt">Blute</em>
-nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem
-eigenen Vater gegenüber, <em class="gesperrt">stammfremd</em>, so lange nicht eine jüngere
-physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an
-Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie
-unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen
-künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende
-Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines
-Opferbundes beilegte. Der junge Mensch,<span class="pagenum"><a name="Seite_364" id="Seite_364">[S. 364]</a></span> welcher durch das Opfer seines
-Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft
-mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar
-allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die
-nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses
-Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das
-davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke,
-welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied.
-Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche
-bei zahlreichen Völkern üblich ist,<a name="FNAnker_777_777" id="FNAnker_777_777"></a><a href="#Fussnote_777_777" class="fnanchor">[777]</a> sondern auch die Anordnung
-bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser
-Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So
-war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich
-Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen
-Symbols<a name="FNAnker_778_778" id="FNAnker_778_778"></a><a href="#Fussnote_778_778" class="fnanchor">[778]</a> (<i>’ot</i>). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der
-Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von
-Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form
-gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung
-bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur
-Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die
-Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man
-sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des
-Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete
-Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der
-Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht
-hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“
-genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter
-zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer,
-dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden
-Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte
-der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen
-Kult<span class="pagenum"><a name="Seite_365" id="Seite_365">[S. 365]</a></span>handlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber
-die Beziehung ist nur eine äusserliche.<a name="FNAnker_779_779" id="FNAnker_779_779"></a><a href="#Fussnote_779_779" class="fnanchor">[779]</a></p>
-
-<p>Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken,
-die <em class="gesperrt">innerhalb</em> der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch
-beschränke ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin
-ausführlicher darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang
-zur Einzelehe (Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der
-unmittelbaren <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em> des Kindes mit dem Erzeuger, d.
-i. eines jüngeren Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der
-physiologischen Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben
-des Kindes angebahnt und durchgeführt wurde, entzieht sich leider
-unserer Kenntnis. Bloss die Ergebnisse der Veränderung lassen sich
-feststellen. Sie schlagen zunächst ins Gegenteil von der älteren und
-allgemeinen Anschauung der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass
-die Natur der Frauen derjenigen der Männer untergeordnet sei, und
-suchte die Behauptung durch die sonderbare physiologische Vorstellung
-zu erläutern und zu verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts
-ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine
-sehr untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu
-einem billigen Ausgleiche.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_741_741" id="Fussnote_741_741"></a><a href="#FNAnker_741_741"><span class="label">[741]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 162&ndash;163.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_742_742" id="Fussnote_742_742"></a><a href="#FNAnker_742_742"><span class="label">[742]</span></a> Globus. Bd. XXI. S. 131.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_743_743" id="Fussnote_743_743"></a><a href="#FNAnker_743_743"><span class="label">[743]</span></a> <em class="gesperrt">Alfred Marche</em>. <i>Trois voyages dans l’Afrique
-occidentale.</i> Paris 1879. S. 70.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_744_744" id="Fussnote_744_744"></a><a href="#FNAnker_744_744"><span class="label">[744]</span></a> Prof. Dr. <em class="gesperrt">Kohler</em>. Ethnologische Jurisprudenz.
-(Zeitschr. f. vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_745_745" id="Fussnote_745_745"></a><a href="#FNAnker_745_745"><span class="label">[745]</span></a> So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch
-Herren in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen <i>Rajah</i>.
-(F. <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_746_746" id="Fussnote_746_746"></a><a href="#FNAnker_746_746"><span class="label">[746]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Karl Schmidt</em> (<i>Jus primae noctis</i>.
-Eine geschichtliche Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein
-„Herrenrecht“ überall leugnet, fertigt die zahlreichen, recht
-unbequemen Abweichungen der Kulturarmen von unseren geläuterten
-Ehebegriffen kurzweg als „geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft
-auch die Annahme einer ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit
-bloss, dass die Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie
-unglücklich er daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch
-Fortschritt der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die
-Unsitte der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten
-annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in
-Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte
-des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber
-gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen
-Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu
-haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung
-seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich
-ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder
-dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür
-zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden
-Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder
-roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu
-überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre
-ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht
-zu verbitten“ (S. 41&ndash;42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling
-mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der
-Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt,
-welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_747_747" id="Fussnote_747_747"></a><a href="#FNAnker_747_747"><span class="label">[747]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Pfannenschmidt</em>. <i>Jus primae noctis</i> im:
-Ausland 1883. S. 150.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_748_748" id="Fussnote_748_748"></a><a href="#FNAnker_748_748"><span class="label">[748]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Schmidt</em> in seinem erwähnten Buche versucht
-freilich darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht
-seitens der Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des
-Mittelalters, nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (<i>Jus primae noctis</i>.
-S. 379.) Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes,
-dass es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt.
-Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein <i>jus
-primae noctis</i> Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch nicht
-vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sehr
-treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit,
-um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach
-nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller
-gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“
-(Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). <em class="gesperrt">Schmidt</em>
-selbst erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen
-und obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft
-er doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen
-seine eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik
-<em class="gesperrt">Schmidts</em> vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In
-den geschriebenen Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst
-durch Gewalt erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker
-ist, als alle geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256&ndash;267). Zu
-ähnlichen Schlüssen gelangten auch Dr. <em class="gesperrt">Pfannenschmidt</em> und Prof.
-<em class="gesperrt">Kohler</em>.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_749_749" id="Fussnote_749_749"></a><a href="#FNAnker_749_749"><span class="label">[749]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 525.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_750_750" id="Fussnote_750_750"></a><a href="#FNAnker_750_750"><span class="label">[750]</span></a> Siehe oben S. 285.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_751_751" id="Fussnote_751_751"></a><a href="#FNAnker_751_751"><span class="label">[751]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 535.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_752_752" id="Fussnote_752_752"></a><a href="#FNAnker_752_752"><span class="label">[752]</span></a> A. a. O. S. 275.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_753_753" id="Fussnote_753_753"></a><a href="#FNAnker_753_753"><span class="label">[753]</span></a> <i>Annual Report of the Smithsonian Institution.</i>
-Washington 1876. S. 470.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_754_754" id="Fussnote_754_754"></a><a href="#FNAnker_754_754"><span class="label">[754]</span></a> <em class="gesperrt">Seemann</em>. <i>A mission to Viti.</i> S. 192. <i>Giovanni
-Branchi.</i> <i>Tre mesi alle isole dei Cannibali nell’ arcipelago delle
-Figi.</i> Firenze 1878. S. 155.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_755_755" id="Fussnote_755_755"></a><a href="#FNAnker_755_755"><span class="label">[755]</span></a> <i>Sati</i> ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha,
-eines Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um
-den Vorrang streitenden Gottes. Nach dem <i>Kasi Khanda</i>, einem Werke
-der neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich
-beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass
-ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither
-heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss
-besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst <i>Sahagamana</i>, d. h. das
-Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (<em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien. Bd.
-II. S. 150).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_756_756" id="Fussnote_756_756"></a><a href="#FNAnker_756_756"><span class="label">[756]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_757_757" id="Fussnote_757_757"></a><a href="#FNAnker_757_757"><span class="label">[757]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Frankreich. Das Land und seine Leute.
-Leipzig (1888). S. 245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_758_758" id="Fussnote_758_758"></a><a href="#FNAnker_758_758"><span class="label">[758]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S.
-228.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_759_759" id="Fussnote_759_759"></a><a href="#FNAnker_759_759"><span class="label">[759]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S.
-497.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_760_760" id="Fussnote_760_760"></a><a href="#FNAnker_760_760"><span class="label">[760]</span></a> Z. B. <em class="gesperrt">Henne-Am Rhyn</em>, Kulturgeschichte des
-Judentums. S. 69&ndash;70 meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze
-gebieten unter ihren ersten und wichtigsten Vorschriften: alles
-Erstgeborne von Menschen und Vieh solle Jahve gegeben werden. In den
-älteren Formen dieses Gebotes ist demselben auch gar keine Milderung
-oder Ausnahme beigefügt. Aus den Worten, mit denen Ezechiel dies
-bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich hervor, dass wenigstens lange
-Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne Gnade dargebracht werden
-musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei anwendet („hindurchgehen“ d.
-h. verbrennen), ist dasselbe, welches die Bibel regelmässig von den
-Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns unbekannten Zeit nun scheint
-dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt (durch das Feuer), soweit es
-sich nicht um den Moloch handelte, durch eine später in das Gesetz
-eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die Lösung der Erstgeburt
-gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit der Propheten im Reiche
-Juda, nach Israels Untergang, da bereits die „Lösung“ gestattet
-war, galt es immer noch als besonders verdienstlich, die Erstgeburt
-dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur Wegführung nach
-Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem Namen nach
-dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im Thale Ben
-Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia und Ezechiel
-klar genug hervor. Auch <em class="gesperrt">Lippert</em> spricht sich dahin aus und alle
-Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers freizusprechen,
-können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_761_761" id="Fussnote_761_761"></a><a href="#FNAnker_761_761"><span class="label">[761]</span></a> Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser
-Auffassung bei Dr. C. N. <em class="gesperrt">Starcke</em>: Die primitive Familie in ihrer
-Entstehung und Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_762_762" id="Fussnote_762_762"></a><a href="#FNAnker_762_762"><span class="label">[762]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_763_763" id="Fussnote_763_763"></a><a href="#FNAnker_763_763"><span class="label">[763]</span></a> J. J. J. <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum.
-Vorhalle zur Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398&ndash;399.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_764_764" id="Fussnote_764_764"></a><a href="#FNAnker_764_764"><span class="label">[764]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S.
-479&ndash;480.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_765_765" id="Fussnote_765_765"></a><a href="#FNAnker_765_765"><span class="label">[765]</span></a> Die <i>Dewadaschi</i> der ersten Klasse heiraten nicht und
-sind auf einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt;
-jene der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder
-zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter
-diesen Nautsch-Mädchen: <i>Thassi</i>, oder Tanzmädchen, das einer Pagode
-zugeteilt ist, und: <i>Waschi</i> oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880.
-S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun
-es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge
-(<em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 287).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_766_766" id="Fussnote_766_766"></a><a href="#FNAnker_766_766"><span class="label">[766]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 399.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_767_767" id="Fussnote_767_767"></a><a href="#FNAnker_767_767"><span class="label">[767]</span></a> Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche
-Lockerheit der geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den
-Gebieten westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder
-giebt es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und
-trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar
-wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den
-Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu
-beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist
-auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne
-Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an,
-aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern
-Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder
-die Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen
-und Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt
-darin ein Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl.
-<em class="gesperrt">Combes</em> et <em class="gesperrt">Tamisier</em>. <i>Voyage en Abyssinie.</i> Bd. II. S.
-108&ndash;120.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_768_768" id="Fussnote_768_768"></a><a href="#FNAnker_768_768"><span class="label">[768]</span></a> <em class="gesperrt">Combes</em> et <em class="gesperrt">Tamisier</em>. A. a. O. S. 116&ndash;119.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_769_769" id="Fussnote_769_769"></a><a href="#FNAnker_769_769"><span class="label">[769]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgesch. Bd. II. S. 259.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_770_770" id="Fussnote_770_770"></a><a href="#FNAnker_770_770"><span class="label">[770]</span></a> A. a. O. S. 258.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_771_771" id="Fussnote_771_771"></a><a href="#FNAnker_771_771"><span class="label">[771]</span></a> A. a. O. S. 312.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_772_772" id="Fussnote_772_772"></a><a href="#FNAnker_772_772"><span class="label">[772]</span></a> <em class="gesperrt">Edw. B. Tylor</em>. <i>Researches into the early history
-of mankind and the development of civilisation.</i> London 1865. S. 288;
-<em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 26; <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Kind. Bd. I. S.
-125&ndash;138 teilen das Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen
-die Sitte des sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe
-auch noch für die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_773_773" id="Fussnote_773_773"></a><a href="#FNAnker_773_773"><span class="label">[773]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_774_774" id="Fussnote_774_774"></a><a href="#FNAnker_774_774"><span class="label">[774]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Allgem. Geschichte des Priestertums.
-Berlin 1881. S. 41.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_775_775" id="Fussnote_775_775"></a><a href="#FNAnker_775_775"><span class="label">[775]</span></a> <em class="gesperrt">H. Ploss</em> (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan,
-dass es falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des
-Brauchs die Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu
-treffen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_776_776" id="Fussnote_776_776"></a><a href="#FNAnker_776_776"><span class="label">[776]</span></a> <i>Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit
-pellem</i> των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, <i>ab umbilico aut parum
-infra incipiens, ventrem usque ad femora nudat.</i> (<em class="gesperrt">Burton</em>.
-<i>Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.</i> Bd. III. S. 81.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_777_777" id="Fussnote_777_777"></a><a href="#FNAnker_777_777"><span class="label">[777]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Geschichtliches und Ethnologisches über
-Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_778_778" id="Fussnote_778_778"></a><a href="#FNAnker_778_778"><span class="label">[778]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S.
-423.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_779_779" id="Fussnote_779_779"></a><a href="#FNAnker_779_779"><span class="label">[779]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 339&ndash;341.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_366" id="Seite_366">[S. 366]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXI">XXI.<br />
-
-Die patriarchalische Vielweiberei.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_e_21" name="drop_e_21">
- <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>s bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das Patriarchat
-die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte. Ursachen, die unserer
-Kenntnis sich entziehen, zum Teil im Wesen des Volkscharakters
-begründet, mögen bald den einen, bald den anderen der das Patriarchat
-kennzeichnenden Züge schärfer ausgeprägt, wieder andere dafür geringer
-entwickelt haben. Ein Patriarchat, wie es schematisch sich uns
-darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft gegründete Familienordnung
-mit <em class="gesperrt">gleichmässiger</em> Übung aller daraus entspringenden Folgen,
-hat schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen können, weil seine
-Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die mannigfaltigen
-Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht alle
-gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten zuerst,
-andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im
-Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische
-Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb
-gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch,
-neigt bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse
-Summe von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von
-diesen deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der
-Familie stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei
-den wichtigsten Völkern<span class="pagenum"><a name="Seite_367" id="Seite_367">[S. 367]</a></span> herrschenden thatsächlichen Zustände zu
-betrachten, um auf solche Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen
-zu veranschaulichen.</p>
-
-<p>Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen
-Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des
-Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer
-und jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft
-zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen
-Abkunft, eine Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des
-Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und
-die Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um
-so leichter, weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft
-zusammenfielen.<a name="FNAnker_780_780" id="FNAnker_780_780"></a><a href="#Fussnote_780_780" class="fnanchor">[780]</a> Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein
-Räuber, zum mindesten kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht,
-dort besteht auch Neigung zur Vielweiberei, welche in der That allen,
-auch den einfachsten Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in
-jenen Gebilden derselben fort, welche im Kriege zu kleinen, unter
-fest eingesetzten Herrschern stehenden Nationen verschmolzen wurden,
-und erringt in diesen dann sehr oft eine bedeutende Ausdehnung.
-Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem aus dem kriegerischen Wesen
-hervorgewachsenen Despotismus und der Vielweiberei unverkennbar;
-die häusliche Willkürherrschaft (Despotismus), welche geradezu eine
-Voraussetzung der Vielweiberei ist, deckt sich, wie <em class="gesperrt">H. Spencer</em>
-sehr richtig betont, so ziemlich mit der staatlichen.<a name="FNAnker_781_781" id="FNAnker_781_781"></a><a href="#Fussnote_781_781" class="fnanchor">[781]</a></p>
-
-<p>Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden
-Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der
-Vielweiberei zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen
-Gestalt, denn in der That kommt die Vielweiberei in verschiedener
-Weise zum Ausdruck, worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt
-wird. Gemeiniglich pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch
-Vielweiberei zu verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder
-Sitten Polygamie<span class="pagenum"><a name="Seite_368" id="Seite_368">[S. 368]</a></span> nicht dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist
-jedoch nicht richtig. Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern
-„Vielehe“. Darin liegt ein tiefer Unterschied. Viele Völker des
-Altertums wie der Gegenwart gestatten allerdings bloss ein einziges
-Eheweib, sind also Monogamen, dennoch herrscht bei ihnen Vielweiberei
-oder Polygynie. Denn Gesetz und Sitte erlauben dem Manne, <em class="gesperrt">neben</em>
-der einen gesetzmässigen Gattin Sklavinnen als Kebsinnen (Konkubinen)
-nach Belieben, je nach Reichtum und Stellung zu halten. Die Vielehe,
-die Polygamie konnte erst mit der Ausbildung des Ehebegriffes aus der
-Polygynie hervorwachsen; sie ist eine gesetzliche Einrichtung und kann
-auch verschwinden, ohne die Vielweiberei zu beseitigen. In der That
-ist letztere auch im Kreise der Monogamen nirgends völlig unterdrückt
-und lebt unter den mannigfachsten Gestalten fort. Wir lernen somit
-zwei verschiedene Gattungen der Beweibung kennen, beide auf dem Boden
-des Patriarchates erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge geregeltes
-Verhältnis, dann das „Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches noch lange,
-nachdem das jüngere Vaterrecht an Stelle des älteren Patriarchates
-getreten, die ehelichen, gesetzmässigen Verbindungen begleitet. Das
-Kebstum hängt mit dem Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse zwischen
-Herrschaft und Gesinde zusammen, wie es der starre Eigentumsbegriff
-erzeugt hatte. Bei aller Knechtung des Weibes spielt, wie sich
-überall deutlich verfolgen lässt, in die Stellung der <em class="gesperrt">Ehefrau</em>
-noch manches Mutterrechtliche hinein. Die Ehefrau ist stets eine
-<em class="gesperrt">Freie</em>, die, wenn auch durch Kauf, nicht ohne Zustimmung ihrer
-Eltern oder Mundwalte erworben werden kann. Die Sklavin war dagegen,
-wie der Sklave, ursprünglich die gewaltsam angeeignete Beute; sie
-blieben die <em class="gesperrt">Unfreien</em>, das willenlose Besitztum ihrer Herren auch
-dann, als sie später gleichfalls im Wege des Kaufes in deren Eigentum
-gelangten. Heute noch ist in den sklavenhaltenden Ländern die Mehrzahl
-der Sklaven, so weit sie nicht schon in der Sklaverei geboren sind,
-gewaltsam erbeutetes Gut. Ihre Verkäufer, die sie zu Markte bringen,
-sind mittel- oder unmittelbar ihre Räuber. Das Gesetz untersagt nun
-die „Ehe“ mit der Unfreien, der Sklavin; den Geschlechtsumgang mit ihr
-wehrt es aber nicht, denn der<span class="pagenum"><a name="Seite_369" id="Seite_369">[S. 369]</a></span> Herr kann sein Gut beliebig benutzen.
-Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat es etwas unwürdiges, dass
-der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin ist, aber nicht für das
-Altertum oder die Völker des Patriarchats, da dort auch das freie
-Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen.</p>
-
-<p>Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch Kebsinnen,
-Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft nicht
-so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten
-Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich
-nicht „durch die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere
-Gesittung sie zu gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein
-letzter <em class="gesperrt">Naturzweck</em>, um Kinder zu bekommen und die Familie
-fortzupflanzen, woran dann sehr häufig Ahnendienst sich schliesst.
-So fassten die Ehe auf nicht bloss die Juden, Hindu, Griechen und
-Römer des Altertums, sondern heute noch die Chinesen und die Völker
-des Islâms. Bleibt der Zweck der Ehe unerfüllt, d. h. bleibt die
-Ehefrau kinderlos, so müssen Kebsweiber aus Kriegsgefangenen oder
-Haussklavinnen den unerlässlichen Familiennachwuchs liefern, besonders
-bei solchen Völkern, welche das patriarchalische Geschlechterwesen in
-Verehrung halten. Daher darf man sich durch vorgebliche Monogamie nicht
-in die Irre führen lassen.</p>
-
-<p>Über die Stellung des weiblichen Geschlechtes im <em class="gesperrt">alten Ägypten</em>
-liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller
-vor. <em class="gesperrt">Herodot</em> sagt, in Ägypten habe jeder nur <em class="gesperrt">eine</em>
-Frau gehabt, <em class="gesperrt">Diodor</em> dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme
-der Priester erlaubt gewesen, so viel Frauen zu nehmen, als ihnen
-beliebte. In den Grabgewölben der vierten und fünften Dynastie tritt
-uns die Frau zum erstenmale leibhaftig in der Weltgeschichte entgegen.
-Sie genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche im ganzen Altertum
-ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein Erbstück aus der
-älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja auch
-die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle
-hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte
-nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause &mdash; „Herrin des Hauses“
-ist der offizielle Titel der Ehe<span class="pagenum"><a name="Seite_370" id="Seite_370">[S. 370]</a></span>gattin &mdash; sondern sie bewegte sich
-auch mit voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung
-mit den Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur
-höchsten Würde auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich
-sind es bloss solche Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen
-von jener Zeit bezieht; wie es um die grosse Menge stand, ist weniger
-klar. Nach mancherlei Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten,
-wird man indes sich nicht weit von der Wahrheit entfernen, wenn man
-schon im alten Pharaonenreiche ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie
-das Mannesrecht sie in den morgenländischen Despotien und Familien
-von heute ausgebildet hat. Dass die Ägypterinnen sich dabei besonders
-unglücklich gefühlt hätten, wird nirgends gesagt und deshalb auch
-schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten die Ägypter, wie wenigstens
-die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und bevorzugte Gattin, welche
-demselben Stande und derselben Kaste entsprossen war, so gab es doch
-Nebenfrauen, wenn auch stets die Denkmäler sie als „Sklavinnen“
-bezeichnen. In der Glanzepoche der achtzehnten und neunzehnten
-Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten bis zwölften Jahrhundert,
-bekamen die hohen Herren vollends Geschmack und Vorliebe für die
-schmucken und wohlgestalteten syrischen und sonstigen Sklavinnen, die
-zu Markte gebracht wurden, und kauften sie, während sie ihre eigenen
-Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen. Ein Papyrus im Museum
-zu Leyden schildert solche Zustände mit den Worten: „Gold, Silber und
-allerlei Geschmeide wird verschwendet an den Hals von Sklavinnen, und
-die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen: o, hätten wir doch nur zu
-essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt er: „In schwellenden
-Sänften, in denen man die Glieder angenehm hinstrecken kann, lassen
-sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist gehobener Stimmung und
-Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert stark an die hellenische
-Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird. Aus weitaus
-jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils griechisch,
-teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die
-Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten,
-bei dem konser<span class="pagenum"><a name="Seite_371" id="Seite_371">[S. 371]</a></span>vativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne
-wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus
-ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass,
-womit auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel
-eines Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und
-so viel Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst
-Du so und so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein
-und mein ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein.
-Ich werde Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen
-und ein anderes Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel
-Shekel geben und dazu noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die
-Ausstattung, welche die Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und
-zum Schlusse heisst es: „Ich habe diese Güter von Dir erhalten, mein
-Herz ist damit zufrieden; wenn Du bleibst, so bleibst Du mit ihnen;
-gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie aus dem Wortlaute der Urkunde
-zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in der That ein Probejahr
-vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal erbte das Eigentum
-des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus brachte, unter die
-übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene Beständigkeit
-der Verhältnisse gesichert.<a name="FNAnker_782_782" id="FNAnker_782_782"></a><a href="#Fussnote_782_782" class="fnanchor">[782]</a></p>
-
-<p>Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das
-Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker
-waltet vor und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer
-theoretisch-ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich
-unter andern in den Familienverhältnissen der <em class="gesperrt">Hebräer</em>. Bei ihrem
-Eintritte in die Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet,
-nur wenige Spuren weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit.
-Das Weib ist des Mannes gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen
-und Mächtigen in Polygamie; für diese ist dieselbe mit ein Mittel,
-sich Reichtum und Ansehen zu verschaffen und zu erhalten, indem sie
-sich mit<span class="pagenum"><a name="Seite_372" id="Seite_372">[S. 372]</a></span> möglichst vielen einflussreichen Familien verschwägern,
-während der gemeine Mann sich gewöhnlich mit <em class="gesperrt">einer</em> Frau
-begnügt oder etwa daneben ein Kebsweib hat. Die israelitische, meist
-volksfremde Sklavin, welche immer die Kebsin des Hausherrn oder
-eines seiner Söhne ist, wird <i>’ama</i> genannt. Es ist dies ein Wort
-uralter Bildung, welches in anderen semitischen Sprachen wiederkehrt,
-woraus zu schliessen ist, dass diese Sitte schon vor der Trennung
-der semitischen Völker bestand.<a name="FNAnker_783_783" id="FNAnker_783_783"></a><a href="#Fussnote_783_783" class="fnanchor">[783]</a> Der alternden kinderlosen Frau
-wurde es zum Lobe angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin
-als Beischläferin zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim
-israelitischen Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen
-zu nehmen<a name="FNAnker_784_784" id="FNAnker_784_784"></a><a href="#Fussnote_784_784" class="fnanchor">[784]</a> und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie
-heute noch zulässig.<a name="FNAnker_785_785" id="FNAnker_785_785"></a><a href="#Fussnote_785_785" class="fnanchor">[785]</a> In der Genesis ist zwar der Grundsatz der
-Monogamie ganz bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der
-Vielweiberei auch im mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte.
-Dieses aber schweigt darüber, und so war denn Polygamie geduldet und
-als erlaubt im Gesetze vorausgesetzt.<a name="FNAnker_786_786" id="FNAnker_786_786"></a><a href="#Fussnote_786_786" class="fnanchor">[786]</a> Es erklärt sich dies wohl
-daraus, dass die Genesis in ihrer heutigen Gestalt erst sehr spät, zu
-einer Zeit, als die monogamen Ideen schon die Oberhand gewannen, ihre
-endgültige Abfassung erhalten hat. Dabei darf man nicht vergessen, dass
-die Israeliten in ihren heiligen Büchern als ein zur Fleischeslust
-geneigtes Volk geschildert werden, welches derselben keine Schranken
-zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit Fremden noch sehr allgemein.
-Von den Patriarchen der Sagenzeit und von Mose wird erzählt, dass
-sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der Richterzeit war die
-Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die herrschende Regel; ja
-man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.<a name="FNAnker_787_787" id="FNAnker_787_787"></a><a href="#Fussnote_787_787" class="fnanchor">[787]</a> Die Aufnahme
-des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl erst aus der Zeit
-des zweiten<span class="pagenum"><a name="Seite_373" id="Seite_373">[S. 373]</a></span> Tempels.<a name="FNAnker_788_788" id="FNAnker_788_788"></a><a href="#Fussnote_788_788" class="fnanchor">[788]</a> Jüngerer Zeit gehört auch das Verbot der Ehe
-zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit scheint die Ehe
-zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und auch später noch
-suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den Töchtern seiner
-Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene Bräutigam
-seiner Base.<a name="FNAnker_789_789" id="FNAnker_789_789"></a><a href="#Fussnote_789_789" class="fnanchor">[789]</a> Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die Ehen
-zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der Stiefmutter,
-der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des Vatersbruders, der
-Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit angeheirateten Töchtern
-und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war das Verhältnis zwischen
-Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses. Das Gewohnheitsrecht
-erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu ernähren und ihr
-die eheliche Pflicht zu gewähren habe. Darin besteht die eheliche
-Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber nehmen und
-ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm gefällt, die
-Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus dem
-Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die
-israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen
-über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom
-Manne nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei
-beiden Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung
-geahndet worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann
-klagte und nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das
-erlittene Unrecht entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau,
-für welche von einem andern der <i>Mohâr</i> bereits erlegt worden, ist
-Ehebruch; ist sie unverlobt, so bedeutet dieselbe eine Schädigung
-ihres Vaters, beziehungsweise ihrer Familie. Verzichtet diese darauf
-den Schimpf zu rächen, so hat sie sich zufrieden zu geben, wenn der
-Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im Falle einer Heimführung
-des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen. Durch die Entlassung
-aus der Ehe aber geschieht dem Weibe<span class="pagenum"><a name="Seite_374" id="Seite_374">[S. 374]</a></span> kein Unrecht, denn dieselbe
-bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch Zahlung des Mohâr
-erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung in ihre Familie
-zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu verheiraten.<a name="FNAnker_790_790" id="FNAnker_790_790"></a><a href="#Fussnote_790_790" class="fnanchor">[790]</a>
-Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung beruhende
-Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu entwickeln
-pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat diesen
-Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der
-Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich
-der Bruder zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur
-verheirateten Nichte und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten
-nicht zu beerben. Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich,
-dass das israelitische Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei
-und dass nur Agnaten als Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten
-haben. Nur für die Agnaten als Verwandte eines Mannes hat die Sprache
-einen zusammenfassenden Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (<i>ʾahîm</i>)
-oder „Oheime“ (<i>ʿammîm</i>). Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck
-für Vaters Bruder und Schwester gebildet &mdash; sie sind des Mannes
-„Freund“ (<i>Dôd</i>) und „Freundin“, und der erstere Ausdruck wird neben
-<i>Ben dôd</i> auch für den Vatersbrudersohn angewendet &mdash;, aber während
-so Ausdrücke für <i>Patruus</i>, <i>Patruelis</i>, <i>Amita</i> vorhanden sind,
-müssen die Begriffe <i>Avunculus</i> und <i>Matertera</i> durch Umschreibungen
-ausgedrückt werden.<a name="FNAnker_791_791" id="FNAnker_791_791"></a><a href="#Fussnote_791_791" class="fnanchor">[791]</a></p>
-
-<p>Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt sind,
-Professor <em class="gesperrt">Stade</em>, ist der Meinung, dass die Formen des
-altisraelitischen oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens
-von denselben Gedanken erzeugt worden sind, wie die des
-altitalischen, altgriechischen und indischen, von welchen <em class="gesperrt">Fustel
-de Coulanges</em> dargethan hat, dass sie eine Kultgenossenschaft
-gewesen, zusammengehalten durch das Einigungsband des Kultes des
-Ahnen der Familie, dessen Stätte der Hausaltar, dessen Priester der
-Vater und Hausherr ist, und dass aus diesem Kulte sich das älteste
-Recht<span class="pagenum"><a name="Seite_375" id="Seite_375">[S. 375]</a></span> dieser Völker erklärt. Nur in dem <em class="gesperrt">einen</em> Punkte weicht,
-und mit Recht, der deutsche von dem französischen Forscher ab, dass
-er nicht wie dieser meint, die Verehrung eines Ahnen müsse auch
-die wirkliche gemeinsame Abstammung von demselben verbürgen. Beide
-irren aber sicherlich darin, dass der Ahnenkult bei der Bildung der
-Familie <em class="gesperrt">treibender</em> Faktor gewesen sei. Die patriarchalische
-Familie stellt sich allerdings als eine Kultgenossenschaft dar, die in
-Altisrael wie in Altrom ihren sichtbaren Ausdruck in einer gemeinsamen
-Grabstätte besitzt; von der Bestattung in diesem Grabe ist dann die
-Zulassung der entschlafenen Seele unter die in der Unterwelt weilenden
-Familienmitglieder abhängig. In diese Kultgenossenschaft treten die
-Frauen durch die Heirat ein; sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer
-eigenen Familie, um an jenem des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur
-<em class="gesperrt">ihre</em> Kinder sind gesetzlich anerkannte (legitim), nicht auch
-jene der Kebsin, welche nicht durch das Band der Ehe Anteil am Kulte
-des Mannes gewonnen hat. Allein der auf Ahnendienst beruhende Kult
-kann unmöglich bei der <em class="gesperrt">Bildung</em> der Familie schon ein treibender
-Faktor gewesen sein. Der Natur der Dinge gemäss kann er erst im Schosse
-der patriarchalisch geordneten Familie entstanden sein. Verehrung der
-Abgeschiedenen lebt zwar heute noch bei den meisten Naturvölkern fort,
-<em class="gesperrt">Julius Lippert</em> hat aber sehr wohlgethan, diese in systemloser
-Geisterfurcht wurzelnden Regungen als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“
-scharf zu unterscheiden. Auch die aus slavischen Mythologieen im
-slavischen Märchenschatze erhaltene „Ahnenmutter“ hat mit dem
-Ahnenkulte nichts gemein, so wenig wie die deutschen Ahnenmütter Holda,
-Berchta und Frau Gode, welche alle aus älterer, mutterrechtlicher Zeit
-herüberragen. Es sind durchaus mythologische Wesen, die mit der Familie
-als solcher in keinerlei Zusammenhang stehen, Gestalten, welche durch
-die männliche Götterwelt des Patriarchats in den Hintergrund geschoben
-wurden. Ahnendienst d. h. ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich
-entwickeln, wo die Erinnerung an diese Vorfahren lebendig blieb, und
-dies konnte wiederum erst dann geschehen, als die Familie ein festes
-Gefüge erhalten hatte. Dies bewirkte aber die Stammesherrschaft, das
-Patriarchat. In der losen Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_376" id="Seite_376">[S. 376]</a></span>schlechtsgenossenschaft des Mutterrechts
-hätte ein Ahnendienst niemals aufkommen können. Dagegen stellt dieser
-sich stets ein, wo strenge Vaterherrschaft die Grundlage der Familie
-geworden. Nicht bloss Juden, Hindu, Griechen und Römer, auch die
-weizengelben Söhne des himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und
-bei ihnen allen stellt sich die Familie als eine Kultgenossenschaft
-dar. Gewiss hat dieser Kult, nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine
-Wechselwirkung auf die Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt.
-Wesentlich hat er den Wunsch nach dem Bestande, nach der Fortdauer der
-Familie befestigt, und ihm entquellen zumeist die dahin abzielenden
-Einrichtungen: insbesondere das Verlangen nach Söhnen, welche den
-Kult des Vaters fortsetzen möchten. Wenn in Altisrael dies Pflicht
-des nächsten männlichen Verwandten ist, wenn in Ermangelung von
-Söhnen der Sklave den Hausherrn beerbt, weil er der letzte Träger
-des Familienkultes ist, so darf man darin zwar eine Zugehörigkeit
-zum Kulte, wohl aber auch eine direkte Wirkung des Patriarchats
-erblicken, welches die weibliche Nachfolge ausschliesst. Dem Kult
-ist stets nur die Aufgabe zugefallen, zu heiligen, was sich längst
-in die allgemeinen Anschauungen eingelebt hatte und daher unvermerkt
-zum Sittengesetz geworden war. Nur so darf man es verstehen, wenn das
-Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder der Familie aus seiner
-Würde als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes hergeleitet wird, wenn
-von dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und Wachstum der ganzen
-Familie abhängen, während dessen Vernachlässigung den Zorn der Gottheit
-auf sie herabzieht.<a name="FNAnker_792_792" id="FNAnker_792_792"></a><a href="#Fussnote_792_792" class="fnanchor">[792]</a> Nicht der Ahnendienst hat, wie <em class="gesperrt">Fustel de
-Coulanges</em> will, die Familie geschaffen; er ist vielmehr selbst ein
-Erzeugnis des Patriarchats.</p>
-
-<p>Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, &mdash; ich
-erwähnte es schon &mdash; das Familienleben der <em class="gesperrt">Chinesen</em>. Aus ihrer
-nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst
-bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung
-vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen<span class="pagenum"><a name="Seite_377" id="Seite_377">[S. 377]</a></span> zwischen Blutsverwandten geht
-bei ihnen so weit, dass sie nur Frauen nehmen, die einen anderen
-Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein
-ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren
-urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben
-in China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren
-Stammbaum auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch
-beweisen können, dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen
-schon 1121 v. Chr. nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der
-spöttischen Frage, welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten:
-„Habt ihr auch Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz
-im Sinne des Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder
-zuzuführen, um die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen.
-Die Ehe ist daher ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur
-dann wird eine solche als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie
-recht zahlreich ist. Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist
-schon vor dem zwanzigsten Jahre, in allen Provinzen des Reiches.
-Die Heiraten werden durch Ehevermittler &mdash; Böswillige nennen sie
-„Kuppler“ &mdash; geschäftsmässig zu Stande gebracht, und die Braut sieht
-ihren zukünftigen Gatten in der Regel erst am Tage der Vermählung zum
-erstenmale. Dass „Hofmachen“ eine den Chinesen unbekannte Pflicht sei,
-giebt General <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em> selbst zu,<a name="FNAnker_793_793" id="FNAnker_793_793"></a><a href="#Fussnote_793_793" class="fnanchor">[793]</a> und die Heirat
-besiegelt keine Herzensneigung. Aber die Heirat selbst gilt als das
-vornehmste, gewichtigste Ereignis im menschlichen Leben, da erst durch
-sie der Jüngling gewissermassen zum Manne gesprochen und als solcher
-im gesellschaftlichen Leben gültig wird. Den alten Junggesellen und
-die alte Jungfer kennt China nicht. In der Regel werden, ganz im
-patriarchalischen Geiste, die Verbindungen zwischen Familien von
-gleicher gesellschaftlicher Stellung geschlossen. Ungleiche Ehen
-bilden die Ausnahme. Bei der Unterzeichnung der Eheverträge vertreten
-die Familienhäupter die Stelle der europäischen Standesbeamten und
-Notare. Eine „Trauung“ in unserem Sinne giebt es nicht. Die<span class="pagenum"><a name="Seite_378" id="Seite_378">[S. 378]</a></span> Ehe gilt
-als reine Privathandlung, an der sich weder Standesamt noch Priester
-beteiligen. Die einfachen, dabei beobachteten Zeremonieen tragen weder
-einen religiösen, noch einen zivilen Charakter. Es findet weder eine
-kirchliche Weihe, noch ein sonstiger religiöser Akt statt. Die einzigen
-Zeugen des Ehebündnisses sind die Familie und die Freunde.</p>
-
-<p>Die chinesische Familie ist nach <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em> eine
-Art Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in
-gemeinsamem Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander
-haftbar, sich gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen
-Vermögen haben alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die
-weiblichen sind aber davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt
-ruht bei dem Ältesten, dem Hausvater, dem die Verrichtungen eines
-Regierungsoberhauptes zukommen. Jedermann trägt das Seinige bei, alle
-Eingänge fliessen in eine gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen
-bestimmen Rechte und Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise,
-die Erziehung der Kinder, die Unterstützung der Hilfsbedürftigen,
-die den Jünglingen nach ihren Prüfungen zu gewährenden Preise, die
-Aussteuer der in die Ehe tretenden Mädchen &mdash; alles ist vorhergesehen,
-alles im vorhinein geregelt. In diesem so geordneten Familienwesen
-ist die väterliche Gewalt, die <i>patria potestas</i>, wie im alten Rom,
-Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die Machtvollkommenheit
-der elterlichen Gewalt über ihre Kinder einschränken möchte. Die
-Eltern dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder an Gläubiger
-verpfänden. Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie Missionär
-<em class="gesperrt">Lörcher</em> versichert, getötet oder durch Verstümmelung unschädlich
-gemacht. Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre
-Töchter ein noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne.
-Allerdings beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen
-Mädchen der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer
-falle, auf starker Übertreibung, wie <em class="gesperrt">Giles</em> und <em class="gesperrt">Gray</em>
-übereinstimmend bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl,
-sagt letzterer, sind die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich
-zahlreich, als es nach gewissen Autoren den Anschein<span class="pagenum"><a name="Seite_379" id="Seite_379">[S. 379]</a></span> hat.<a name="FNAnker_794_794" id="FNAnker_794_794"></a><a href="#Fussnote_794_794" class="fnanchor">[794]</a> In
-Wirklichkeit lieben chinesische Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr,
-wie die Menschen in anderen gesitteten Ländern, in denen man Knaben
-ebenso sehnsüchtig herbeiwünscht, um die Familie vor dem Aussterben zu
-bewahren. Allerdings ist der grössere Wert des Knaben vor dem Mädchen
-bei den Chinesen vielleicht stärker ausgeprägt,<a name="FNAnker_795_795" id="FNAnker_795_795"></a><a href="#Fussnote_795_795" class="fnanchor">[795]</a> und dazu trägt
-nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen der Abgeschiedenen durch
-Huldigungen seitens ihrer männlichen Nachkommen glücklich werden. Nur
-die Söhne erweisen den toten Eltern alle vorgeschriebenen Ehren und
-wenden sich im Gebete an die „Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei
-nicht zu. Ist dies auch in der Lehre des Kung-fu-tse über kindliche
-Pietät begründet, so geht daraus doch nur hervor, dass der chinesische
-Moralist selbst schon inmitten des ausgebildeten Vaterrechts stand und
-lehrte, welches letztere, wie wir wissen, überall Wert und Würde des
-Weibes herabdrückte.</p>
-
-<p>Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht
-falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche
-Geltung besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General
-<em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em> versichert in allem Ernste, die Frau sei in
-China ebenso glücklich, wie in Europa.<a name="FNAnker_796_796" id="FNAnker_796_796"></a><a href="#Fussnote_796_796" class="fnanchor">[796]</a> Sie geht aus, lässt sich
-spazieren tragen in ihrer Sänfte und hat nicht einmal einen Schleier,
-um sich gegen unbescheidene Blicke zu schützen, ja die Ehe verleiht ihr
-sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie darf sogar die Uniform seines
-Ranges tragen. Überschreitet man die Schwelle des Hauses, so betritt
-man ihr Reich, in welchem sie ein so massgebendes Ansehen geniesst,
-wie sich dessen die europäischen Frauen kaum rühmen dürfen.<a name="FNAnker_797_797" id="FNAnker_797_797"></a><a href="#Fussnote_797_797" class="fnanchor">[797]</a>
-Und der Engländer <em class="gesperrt">Giles</em> findet, dass die Frauen der ärmeren
-Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht mehr als eine
-Frau gleichen Standes in anderen Ländern.<a name="FNAnker_798_798" id="FNAnker_798_798"></a><a href="#Fussnote_798_798" class="fnanchor">[798]</a> Auch sei Misshandlung
-der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und Tod unter
-gewissen<span class="pagenum"><a name="Seite_380" id="Seite_380">[S. 380]</a></span> Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau mit
-hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen ihren
-Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren
-Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu
-beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.<a name="FNAnker_799_799" id="FNAnker_799_799"></a><a href="#Fussnote_799_799" class="fnanchor">[799]</a> Die Ehe
-ist unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem
-Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den
-Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung,
-welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen
-verflochten sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen
-Ungehorsam gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann
-in der, bei einem durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten
-Unfruchtbarkeit.<a name="FNAnker_800_800" id="FNAnker_800_800"></a><a href="#Fussnote_800_800" class="fnanchor">[800]</a> Letztere, versichert <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>,
-bilde den einzigen ernsthaften Scheidungsfall, allein selbst dann
-mache der Gatte keinen Gebrauch von seinem gesetzlichen Rechte, weil
-die Ehescheidung zwar durch das Gesetz gestattet, durch das Herkommen
-aber verurteilt, ganz besonders aber in den Kreisen der Aristokratie
-verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische General bei seinen
-Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren Kreise im Auge hat,
-denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den arbeitenden Klassen
-nur selten vorkomme, so steht dem <em class="gesperrt">John Henry Grays</em> Zeugniss
-gegenüber, wonach die seit undenklichen Zeiten zu Recht bestehenden
-Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten, sich seiner Frau
-auf leichte Art zu entledigen, während es &mdash; wie in Altisrael und
-überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats &mdash; den Frauen nicht
-oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben
-noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu
-bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann, sind:
-Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht, Trunksucht,
-wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden scheint,
-Ehebruch, Beflecktheit<span class="pagenum"><a name="Seite_381" id="Seite_381">[S. 381]</a></span> des Vorlebens, Pflichtvergessenheit gegenüber
-dem Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit, mit der die
-Chinesen ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und elastischen
-Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht vermindert durch
-das sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung herbeigeführt
-wird.<a name="FNAnker_801_801" id="FNAnker_801_801"></a><a href="#Fussnote_801_801" class="fnanchor">[801]</a> Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe ist natürlich
-der Ehebruch. Schon auf den blossen Verdacht einer Untreue hin &mdash;
-und wäre derselbe in Wirklichkeit noch so unbegründet &mdash; behandeln
-chinesische Gatten ihre Weiber oft recht grausam. Das Gesetz gestattet
-dem Manne, der sein ehebrecherisches Weib auf frischer That ertappt,
-die beiden Schuldigen zu töten; er muss aber <em class="gesperrt">beide</em> umbringen,
-wenn er sich nicht gerichtlichen Verfolgungen aussetzen will. Viel
-häufiger begnügt sich aber der beleidigte Gatte damit, das schuldige
-Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein mehr oder minder
-hohes Lösegeld erlegt.<a name="FNAnker_802_802" id="FNAnker_802_802"></a><a href="#Fussnote_802_802" class="fnanchor">[802]</a> Überall in der Zeiten Lauf ist des
-Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch bleibt
-jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter
-im Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung
-beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten
-Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen
-tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde
-sich durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig
-Stockhieben aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft
-allerdings heiraten viele Witwen aus Armut und Not ein zweites
-Mal.<a name="FNAnker_803_803" id="FNAnker_803_803"></a><a href="#Fussnote_803_803" class="fnanchor">[803]</a> Mehr als alles andere vielleicht kennzeichnet die Stellung
-der chinesischen Frau, dass nach dem Tode des Vaters der älteste Sohn
-bei seinen Geschwistern Vaterstelle vertritt.</p>
-
-<p>General <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, der warme Anwalt seiner heimatlichen
-Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage der
-chinesischen Ehe sei. Das Gesetz bestraft sehr streng eine zweite
-Heirat, so lange die erste noch gültig ist.<a name="FNAnker_804_804" id="FNAnker_804_804"></a><a href="#Fussnote_804_804" class="fnanchor">[804]</a> Die Thatsache<span class="pagenum"><a name="Seite_382" id="Seite_382">[S. 382]</a></span> ist
-richtig; der Chinese hat gesetzlich bloss <em class="gesperrt">eine</em> Ehegattin
-(<i>Tsi</i>); von jeher aber war ihm das Halten von Nebenfrauen (<i>Tsie</i>)
-in unbestimmter Anzahl gestattet. So herrscht eigentliche Einweiberei
-nur in einem Teile Nordchinas, namentlich bei der grossen Mehrheit
-der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in den meisten übrigen
-Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär <em class="gesperrt">Lörcher</em>
-sagt: „Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut
-beschränkt.“ Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es
-allerwärts im Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu
-bezweifeln, dass im Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im
-Schwange gewesen. Das Konkubinat, sagt <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, ward
-eingesetzt, damit es dem Manne erspart werde, ausser dem Hause
-Abenteuer aufzusuchen. Dies ist aber sicher nicht die Ursache dieser
-Einrichtung gewesen. Der chinesische Schriftsteller verwechselt die
-Wirkung mit der Ursache. Dass das Konkubinat nach der angedeuteten
-Richtung, wenn auch nicht mit vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss;
-sein Entstehen ist aber ursprünglich auch in China auf die im
-Patriarchate gezeitigten Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte
-Wunsch, recht viele Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache
-der Polygynie. Die Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den
-Besitzstand des Hausvaters. Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen
-auch in China Sklavinnen gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den
-niedrigeren Schichten der Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie
-Freudenmädchen, die mit ihren späteren Herren in öffentlichen Häusern
-bekannt wurden, woraus zugleich hervorgeht, dass die chinesischen
-Männer trotz Konkubinat Abenteuer ausser Hause aufsuchen. Selbst in
-den höchsten Kreisen finden sich, wie <em class="gesperrt">Gray</em> berichtet, viele
-dieser Sphäre entnommene <i>Tsie</i>, zumal manche Freudenmädchen die
-Töchter geachteter Eltern sind. Die erste Frau, die Ehegattin, übt
-eine gewisse Herrschaft über die Nebenfrauen aus, denen sie die zu
-verrichtenden Arbeiten anweist. Im übrigen ist der Unterschied zwischen
-der chinesischen Konkubine und der europäischen „Maitresse“ der,
-dass erstere anerkannt wird. Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte.
-Manchmal wählt man auch heute noch wirkliche Sklavinnen (<i>Pi</i>) zu
-Nebenfrauen.<span class="pagenum"><a name="Seite_383" id="Seite_383">[S. 383]</a></span> Denn China kennt nicht nur die lebenslängliche, sondern
-auch die erbliche Sklaverei. Es bezeichnet das patriarchalische
-Verhältnis, dass die Sklaven, wie im alten Rom, als Familienmitglieder
-betrachtet werden, ja in früherer Zeit sogar die Familiennamen ihrer
-Herren annahmen. Aber sie haben keine Bürgerrechte, sie sind ein
-blosser Besitzgegenstand ihrer Herren. Diese können ihre Sklavinnen an
-andere als Beischläferinnen oder an die Eigentümer öffentlicher Häuser
-verkaufen oder sie zur Befriedigung ihrer eigenen Gelüste verwenden.
-Heiratet ein Herr eine seiner Sklavinnen, so verständigt er zuvor seine
-Freunde und Nachbarn, damit diese ihn am Hochzeitstage besuchen. Die
-Ehe, sagt <em class="gesperrt">Gray</em>, wird der Sklavin in solchen Fällen nicht von
-ihrem Herrn, sondern von dessen Gattin angetragen, und es ist nichts
-Seltenes, dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder
-angenehme Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten
-Frau zu nehmen.<a name="FNAnker_805_805" id="FNAnker_805_805"></a><a href="#Fussnote_805_805" class="fnanchor">[805]</a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, aus dessen Darstellung
-nicht viel Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur
-unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen
-Gattin in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben
-werden als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese
-kinderlos ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben
-dasselbe Recht wie die ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau
-selbst mit solchen gesegnet ist.“<a name="FNAnker_806_806" id="FNAnker_806_806"></a><a href="#Fussnote_806_806" class="fnanchor">[806]</a> So sieht die „Monogamie“ im
-chinesischen Patriarchate aus!</p>
-
-<p>Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in <em class="gesperrt">Japan</em>. Auch dort
-strenges Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben &mdash; ausgedehnte
-Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige
-Ehegattin (<i>O’ Kamisa</i>), aber Vielweiberei war im alten Japan eine
-weitverbreitete Sitte. <em class="gesperrt">Jyeyasu</em> spricht in seinen Gesetzen dem
-Mikado das Recht zu, sich ein Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den
-Daimio und Hatamoto gewährte er acht und den gewöhnlichen Samurai
-zwei Kebsinnen. Professor <em class="gesperrt">Rein</em> bemerkt, dass diese nur in
-seltenen Fällen davon Gebrauch machten, und dann<span class="pagenum"><a name="Seite_384" id="Seite_384">[S. 384]</a></span> geschah es wohl,
-dass die früh alternde Frau selbst dem Manne eine Nebenfrau zugeführt
-habe.<a name="FNAnker_807_807" id="FNAnker_807_807"></a><a href="#Fussnote_807_807" class="fnanchor">[807]</a> Bei <em class="gesperrt">Bousquet</em> und <em class="gesperrt">Dalmas</em><a name="FNAnker_808_808" id="FNAnker_808_808"></a><a href="#Fussnote_808_808" class="fnanchor">[808]</a> liest man aber,
-dass die Sitte Konkubinen (<i>Mekake</i>) zu halten, allgemein sei. Je
-nach den Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander
-eine oder zwei Mekake zu.<a name="FNAnker_809_809" id="FNAnker_809_809"></a><a href="#Fussnote_809_809" class="fnanchor">[809]</a> Auch ein Leitartikel des japanischen
-Blattes „Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat
-als eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit
-alten Zeiten gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und
-im Jahre 1879 war dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der
-Unterscheidung von „Gattin“ und „Konkubine“ &mdash; sagt das erwähnte Blatt,
-welches die Aufhebung des Konkubinats befürwortet &mdash; sind beide doch
-wesentlich gleich, und derjenige, welcher ausser seiner Frau noch ein
-Nebenweib hat, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger
-und Ausüber der Vielweiberei. <em class="gesperrt">Bousquet</em> bestätigt, dass die
-Stellung der Mekake jener der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im
-besten Einvernehmen leben, völlig gleich sei. Sie nehmen Anteil an
-allen Festlichkeiten, sind bei allen Besuchen<a name="FNAnker_810_810" id="FNAnker_810_810"></a><a href="#Fussnote_810_810" class="fnanchor">[810]</a> und ihre Kinder
-geniessen gleiche Rechte, wie solche aus der gesetzlichen Ehe. Diese
-war bis 1870, wie in China, lediglich ein bürgerlicher Akt, welchem
-eine feierliche, bindende Verlobung gewöhnlich voranging. Sie ward und
-wird durch einen Heiratsvermittler (<i>Nakôdo</i>) von beiden Eltern und
-häufig schon über die kleinen Kinder beschlossen. Die Mädchen heiraten
-frühestens mit zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,<a name="FNAnker_811_811" id="FNAnker_811_811"></a><a href="#Fussnote_811_811" class="fnanchor">[811]</a> obgleich
-das Gesetz dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.<a name="FNAnker_812_812" id="FNAnker_812_812"></a><a href="#Fussnote_812_812" class="fnanchor">[812]</a> Niemand durfte
-ausser seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht über die Person
-und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene Konkubinat
-gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit<span class="pagenum"><a name="Seite_385" id="Seite_385">[S. 385]</a></span> dem Tode bestrafen
-durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu, das
-er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das
-Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem
-ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste
-Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen Mahlzeiten,
-noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben, wenigstens nicht
-solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die Herrin
-des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den
-Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische
-Hausvater, wie der <i>Pater familias</i> im alten Rom, unbeschränkte Macht
-über deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn enterben;
-Mädchen erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber ein Schatz,
-welcher vor der Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten gehört;
-es heisst den Besitzer bestehlen, wenn man dieselbe ohne seine
-Einwilligung raubt. <em class="gesperrt">Mit</em> seiner Einwilligung wird das Nämliche
-dagegen eine lobenswerte Handlung. Japanische Eltern verhandeln daher
-in der Not ihre Töchter, ohne dass die Gesetze Einsprache erheben.<a name="FNAnker_813_813" id="FNAnker_813_813"></a><a href="#Fussnote_813_813" class="fnanchor">[813]</a>
-Auf diesem Wege gelangen die meisten Insassinnen der <i>Yoshiwara</i>
-(Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen ihrer Eltern oder
-nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter Jugend an die
-Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,<a name="FNAnker_814_814" id="FNAnker_814_814"></a><a href="#Fussnote_814_814" class="fnanchor">[814]</a> und vergeblich hat
-man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte hat sich
-bisher als die stärkere behauptet.<a name="FNAnker_815_815" id="FNAnker_815_815"></a><a href="#Fussnote_815_815" class="fnanchor">[815]</a> Die Bewohnerinnen der Yoshiwara
-werden auch nicht verachtet, finden vielmehr nicht selten leichte
-Gelegenheit sich zu verheiraten.<a name="FNAnker_816_816" id="FNAnker_816_816"></a><a href="#Fussnote_816_816" class="fnanchor">[816]</a> Graf <em class="gesperrt">Dalmas</em> bringt diesen
-Schacher mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme
-(Adoption, japanisch: <i>Moraikko</i> oder <i>Yoshi-ni naru</i>) in Zusammenhang.
-Arme Eltern überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem
-Freunde oder auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in
-Japan;<span class="pagenum"><a name="Seite_386" id="Seite_386">[S. 386]</a></span> man zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der
-Reife, um sie dann zu verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise
-auszubeuten.<a name="FNAnker_817_817" id="FNAnker_817_817"></a><a href="#Fussnote_817_817" class="fnanchor">[817]</a> Wo kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls
-ein solcher angenommen. Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr
-alte und hatte zwei Zwecke: einen materiellen und einen religiösen.
-Ersterer bestand darin, der Familie die erblichen Rechte zu sichern,
-welche an Kriegsdienste oder wenigstens die Möglichkeit, solche leisten
-zu können, gebunden waren, der andere aber darin, die Fortdauer der
-den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in China, gab und giebt
-es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein grösseres Unglück für den
-Familienvater, als keinen Sohn zu haben.<a name="FNAnker_818_818" id="FNAnker_818_818"></a><a href="#Fussnote_818_818" class="fnanchor">[818]</a></p>
-
-<p>Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats
-bei einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und
-Gegenwart auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen
-eigentliches Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei
-(Monogynie), d. h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe,
-überhaupt als sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe
-(Monogamie), d. h. die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“,
-selbst dort, wo dies die Regel, lediglich die Wirkung ökonomischer
-Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss einer geläuterten sittlichen
-Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den vorstehenden Betrachtungen
-den Kreis der eigentlichen Monogamen ausgeschieden: die alten Arier,
-Hellenen, Römer und Germanen, aus welchen die höchstgestiegenen
-Nationen unserer Tage hervorgewachsen sind. An späterer Stelle wird
-der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist zunächst noch der
-grossen Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar verschiedener
-Abstammung, um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser Glaube,
-der <em class="gesperrt">Islâm</em>, das vereinigende Band geschlungen, ihnen allen,
-gleichviel ob semitischer, indogermanischer oder turktatarischer Zunge,
-einen gemeinsamen Stempel aufprägend. Weitaus der grösste Teil der
-hierher gehörigen Völker stammen von<span class="pagenum"><a name="Seite_387" id="Seite_387">[S. 387]</a></span> Wanderhirten, ja stehen heute
-noch auf der Nomadenstufe. Bei allen aber herrscht die patriarchalische
-Familienform und fusst auf der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese
-Familienform sich bei ihnen gestaltet hat, soll der nächste Abschnitt
-zur Darstellung bringen. Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die
-kulturgeschichtlich bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin
-bestand, dass er die Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die
-Polygamie, zu <em class="gesperrt">einer eigentlichen, staatsrechtlich ausgebildeten
-Satzung</em> erhob. Es wird am Platze sein, an die Thatsache und deren
-Folgen einige erläuternde Bemerkungen zu knüpfen.</p>
-
-<p>Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat,
-war Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der
-Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht
-zu erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die
-Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im
-Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon
-abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl
-von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender
-Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit
-zu bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn
-davon hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und
-des ganzen Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision
-des Patriarchen, dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten,
-wie der Sand am Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten
-einen angehenden Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde.
-Diesen Verhältnissen entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil
-sie schnell den Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach
-Nachkommenschaft befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde,
-weil auch hierdurch wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit
-anderen Stämmen und Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm
-sich ausbreitete, war die allgemeine soziale und politische Lage
-aber eine solche, dass die Polygynie noch in weit höherem Masse als
-im Altertume berechtigt erscheinen musste. Sollten die über<span class="pagenum"><a name="Seite_388" id="Seite_388">[S. 388]</a></span> weite
-Länder erobernd sich verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie
-umgebenden, weit zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte
-dies nur durch eine sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung
-verhindert werden. Die Polygynie ward zu diesem Endziele in der
-ausgiebigsten Weise benutzt. Freilich kamen hierbei viele Verbindungen
-echter Araber mit Weibern fremder Nationalität vor und hierdurch ging
-allmählich die Reinheit der Rasse verloren; immer aber gingen aus
-solchen Verbindungen Kinder hervor, welche die Zahl der herrschenden
-Nation verstärkten.<a name="FNAnker_819_819" id="FNAnker_819_819"></a><a href="#Fussnote_819_819" class="fnanchor">[819]</a> Mit anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten
-die Araber ihre weitläufigen Eroberungen gar nicht behaupten können,
-und damit wäre auch das Abendland der Segnungen, welche die „arabische“
-Gesittung ihm brachte, verlustig gegangen.</p>
-
-<p>Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den
-christlich-sittlichen Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind
-überhaupt nicht selten herzlich schief. Vielfach verwechselt man
-nämlich in ihren Wirkungen Polygynie und Patriarchat, macht erstere
-für Missstände verantwortlich, welche letzterem zur Last fallen.
-Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine <em class="gesperrt">Folge</em> der
-entwickelten Mannesherrschaft, und diese, nicht die Vielweiberei
-an sich, führt zur Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit der
-Vorstellung verknüpft, dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst
-<em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei
-gerecht zu werden und sie als einen Fortschritt anzuerkennen,
-verwechselt doch beständig die Ursache mit der Wirkung. Des
-strengen Patriarchats gedenkt er kaum, während er der Vielweiberei
-alle jene Missstände zur Last legt, welche eine höhere Auffassung
-als solche erkennt. Diese Missstände und Vielweiberei scheinen
-allerdings unzertrennlich, aber sie sind Parallelerscheinungen, die
-in einem abhängigen Verhältnisse nicht untereinander, sondern vom
-Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der Geschlechtstrieb der Männer
-habe die Polygynie zuerst ins Leben gerufen, welche ganz die etwaige
-Neigung<span class="pagenum"><a name="Seite_389" id="Seite_389">[S. 389]</a></span> der Frauen missachtet,<a name="FNAnker_820_820" id="FNAnker_820_820"></a><a href="#Fussnote_820_820" class="fnanchor">[820]</a> so ist dies nicht richtig,
-denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die Männer unter den früheren
-gesellschaftlichen Zuständen erst recht Genüge leisten. Letzteren
-gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei immerhin einer, wenn
-auch schwachen <em class="gesperrt">Eindämmung</em> des Geschlechtstriebes gleich.
-Ebenso unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur Polygynie die
-Einweiberei als „eigentlich die natürliche Form des Verhältnisses
-der Geschlechter für die Menschheit“<a name="FNAnker_821_821" id="FNAnker_821_821"></a><a href="#Fussnote_821_821" class="fnanchor">[821]</a> nachzuweisen. Die
-„vernünftigste“ Form wohl, die „natürliche“ Form gewiss nicht! Zwar
-fährt man gerne als gewichtigstes Argument ins Treffen, dass schon
-die Natur die Geschlechter in nahezu gleicher Kopfzahl erzeuge; doch
-ist dieser Umstand nur wenig beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches
-häufig im Tierreiche der Fall, und doch bildet dort Monogynie die
-Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die Regel, müssen also
-„natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher ebenfalls das
-Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite Verbreitung der
-Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die Kreise
-der höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen <em class="gesperrt">Spencers</em>
-Satz. „Der selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen,
-all ihr Thun und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“,
-bemerkt sehr treffend <em class="gesperrt">Karl Frenzel</em>.<a name="FNAnker_822_822" id="FNAnker_822_822"></a><a href="#Fussnote_822_822" class="fnanchor">[822]</a> Die Vielweiberei
-ist vom Gesichtspunkte des gesitteten Europäers „gewiss nicht die
-moralischste, aber die menschlichste Form der Liebe“,<a name="FNAnker_823_823" id="FNAnker_823_823"></a><a href="#Fussnote_823_823" class="fnanchor">[823]</a> und es wäre
-an der Zeit, mahnt <em class="gesperrt">M. G. de Lapouge</em>, den Vorurteilen wider sie
-zu entsagen.<a name="FNAnker_824_824" id="FNAnker_824_824"></a><a href="#Fussnote_824_824" class="fnanchor">[824]</a> Man darf mit Ch. <em class="gesperrt">von Vincenti</em> daran erinnern,
-dass bei uns selbst die Vielweiberei in gewissem Sinne auf leichteren
-Füssen einhergeht, als im moslemitischen Oriente, wo dieselbe heute in
-jedem Sinne beiweitem als <em class="gesperrt">Ausnahmszustand</em> erscheint, man könnte
-boshaft sagen, fast <em class="gesperrt">gerade</em> so wie bei uns die Einweiberei.
-Unser Ehe<span class="pagenum"><a name="Seite_390" id="Seite_390">[S. 390]</a></span>gesetz ist allerdings streng, aber unsere <em class="gesperrt">Sitte</em>
-umgeht die unbequeme Festung, während im Islâm das religiöse Gesetz
-eine gewisse <em class="gesperrt">Duldsamkeit</em> zeigt, deren Genuss jedoch durch
-den allmächtigen Gebrauch &mdash; den <i>Adat</i> &mdash; auf das nachdrücklichste
-erschwert wird.<a name="FNAnker_825_825" id="FNAnker_825_825"></a><a href="#Fussnote_825_825" class="fnanchor">[825]</a> Der Charakter der morgenländischen Vielweiberei,
-schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. <em class="gesperrt">Karl Th. Richter</em> in der Wiener
-„Presse“, liegt einfach bei der grossen Masse des Volkes in der
-gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne gesetzliche, aber mit
-gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische Vielweiberei nennen
-könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und mehreren Geliebten.
-Wer es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht. Wie bei uns, bedingt
-der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit.
-Der Unterschied liegt bloss darin, dass diese Einschränkung bei den
-Moslemin <em class="gesperrt">noch</em> einen sittlichen, bei uns aber <em class="gesperrt">schon</em> einen
-unsittlichen Charakter hat. Bei den Morgenländern führt sie vorläufig
-von der Vielweiberei zur Monogamie, bei uns aber zur Vermeidung der Ehe
-und erzeugt das Konkubinat.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_780_780" id="Fussnote_780_780"></a><a href="#FNAnker_780_780"><span class="label">[780]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer.</em> Die Prinzipien der Soziologie. Bd.
-II. S. 324.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_781_781" id="Fussnote_781_781"></a><a href="#FNAnker_781_781"><span class="label">[781]</span></a> A. a. O. S. 283. 285.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_782_782" id="Fussnote_782_782"></a><a href="#FNAnker_782_782"><span class="label">[782]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Adolf Bauer</em>. Die Frauen im alten Ägypten
-(Litterar. Beilage der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_783_783" id="Fussnote_783_783"></a><a href="#FNAnker_783_783"><span class="label">[783]</span></a> <em class="gesperrt">B. Stade.</em> Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S.
-380.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_784_784" id="Fussnote_784_784"></a><a href="#FNAnker_784_784"><span class="label">[784]</span></a> A. a. O. S. 384.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_785_785" id="Fussnote_785_785"></a><a href="#FNAnker_785_785"><span class="label">[785]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jak. Ed. Polak</em>. Persien. Das Land und seine
-Bewohner. Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_786_786" id="Fussnote_786_786"></a><a href="#FNAnker_786_786"><span class="label">[786]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 781.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_787_787" id="Fussnote_787_787"></a><a href="#FNAnker_787_787"><span class="label">[787]</span></a> Richter 5, 30.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_788_788" id="Fussnote_788_788"></a><a href="#FNAnker_788_788"><span class="label">[788]</span></a> <em class="gesperrt">Henne Am Rhyn</em>. Kulturgesch. des Judentums. S. 80.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_789_789" id="Fussnote_789_789"></a><a href="#FNAnker_789_789"><span class="label">[789]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. A. a. O. S. 383.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_790_790" id="Fussnote_790_790"></a><a href="#FNAnker_790_790"><span class="label">[790]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. A. a. O. S. 386.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_791_791" id="Fussnote_791_791"></a><a href="#FNAnker_791_791"><span class="label">[791]</span></a> A. a. O. S. 391&ndash;393.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_792_792" id="Fussnote_792_792"></a><a href="#FNAnker_792_792"><span class="label">[792]</span></a> <em class="gesperrt">Stade.</em> A. a. O. S. 395.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_793_793" id="Fussnote_793_793"></a><a href="#FNAnker_793_793"><span class="label">[793]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> China und die Chinesen. S. 42.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_794_794" id="Fussnote_794_794"></a><a href="#FNAnker_794_794"><span class="label">[794]</span></a> <em class="gesperrt">Katscher.</em> Bilder aus dem chines. Leben; nach
-<em class="gesperrt">Gray</em>. S. 56.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_795_795" id="Fussnote_795_795"></a><a href="#FNAnker_795_795"><span class="label">[795]</span></a> <em class="gesperrt">Herbert A. Giles.</em> <i>Chinese Sketches.</i> London
-1876. S. 158.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_796_796" id="Fussnote_796_796"></a><a href="#FNAnker_796_796"><span class="label">[796]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> A. a. O. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_797_797" id="Fussnote_797_797"></a><a href="#FNAnker_797_797"><span class="label">[797]</span></a> A. a. O. S. 73.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_798_798" id="Fussnote_798_798"></a><a href="#FNAnker_798_798"><span class="label">[798]</span></a> <em class="gesperrt">Giles.</em> A. a. O. S. 11.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_799_799" id="Fussnote_799_799"></a><a href="#FNAnker_799_799"><span class="label">[799]</span></a> A. a. O. S. 12&ndash;13.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_800_800" id="Fussnote_800_800"></a><a href="#FNAnker_800_800"><span class="label">[800]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> A. a. O. S. 55.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_801_801" id="Fussnote_801_801"></a><a href="#FNAnker_801_801"><span class="label">[801]</span></a> <em class="gesperrt">Katscher-Gray.</em> A. a. O. S. 90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_802_802" id="Fussnote_802_802"></a><a href="#FNAnker_802_802"><span class="label">[802]</span></a> A. a. O. S. 93&ndash;94.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_803_803" id="Fussnote_803_803"></a><a href="#FNAnker_803_803"><span class="label">[803]</span></a> A. a. O. S. 64.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_804_804" id="Fussnote_804_804"></a><a href="#FNAnker_804_804"><span class="label">[804]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> A. a. O. S. 77.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_805_805" id="Fussnote_805_805"></a><a href="#FNAnker_805_805"><span class="label">[805]</span></a> <em class="gesperrt">Katscher-Gray</em>. A. a. O. S. 97.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_806_806" id="Fussnote_806_806"></a><a href="#FNAnker_806_806"><span class="label">[806]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>. A. a. O. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_807_807" id="Fussnote_807_807"></a><a href="#FNAnker_807_807"><span class="label">[807]</span></a> <em class="gesperrt">J. J. Rein</em>. Japan. Bd. I. S. 493.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_808_808" id="Fussnote_808_808"></a><a href="#FNAnker_808_808"><span class="label">[808]</span></a> <em class="gesperrt">Raymond de Dalmas</em>. <i>Les Japonais, leur pays et
-leurs moeurs.</i> Paris 1885. S. 159.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_809_809" id="Fussnote_809_809"></a><a href="#FNAnker_809_809"><span class="label">[809]</span></a> <em class="gesperrt">Georges Bousquet</em>. <i>Le Japon de nos jours.</i> Bd. I.
-S. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_810_810" id="Fussnote_810_810"></a><a href="#FNAnker_810_810"><span class="label">[810]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_811_811" id="Fussnote_811_811"></a><a href="#FNAnker_811_811"><span class="label">[811]</span></a> Ausland 1878. S. 487.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_812_812" id="Fussnote_812_812"></a><a href="#FNAnker_812_812"><span class="label">[812]</span></a> <em class="gesperrt">Rein</em>. A. a. O. S. 492.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_813_813" id="Fussnote_813_813"></a><a href="#FNAnker_813_813"><span class="label">[813]</span></a> <em class="gesperrt">Bousquet</em>. A. a. O. S. 87.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_814_814" id="Fussnote_814_814"></a><a href="#FNAnker_814_814"><span class="label">[814]</span></a> <em class="gesperrt">Rein</em>. A. a. O. S. 501.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_815_815" id="Fussnote_815_815"></a><a href="#FNAnker_815_815"><span class="label">[815]</span></a> <em class="gesperrt">Bousquet</em>. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_816_816" id="Fussnote_816_816"></a><a href="#FNAnker_816_816"><span class="label">[816]</span></a> <em class="gesperrt">Dalmas</em>. <i>Les Japonais.</i> S. 157.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_817_817" id="Fussnote_817_817"></a><a href="#FNAnker_817_817"><span class="label">[817]</span></a> A. a. O. S. 156.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_818_818" id="Fussnote_818_818"></a><a href="#FNAnker_818_818"><span class="label">[818]</span></a> <em class="gesperrt">Rein</em>. A. a. O. S. 490.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_819_819" id="Fussnote_819_819"></a><a href="#FNAnker_819_819"><span class="label">[819]</span></a> <em class="gesperrt">Alfred von Kremer</em>. Kulturgeschichte des Orients
-unter den Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112&ndash;115.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_820_820" id="Fussnote_820_820"></a><a href="#FNAnker_820_820"><span class="label">[820]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S.
-267.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_821_821" id="Fussnote_821_821"></a><a href="#FNAnker_821_821"><span class="label">[821]</span></a> A. a. O. S. 278.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_822_822" id="Fussnote_822_822"></a><a href="#FNAnker_822_822"><span class="label">[822]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Frenzel</em>. Frau Venus. Bd. II. S. 91.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_823_823" id="Fussnote_823_823"></a><a href="#FNAnker_823_823"><span class="label">[823]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistor.
-Studien. S. 310.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_824_824" id="Fussnote_824_824"></a><a href="#FNAnker_824_824"><span class="label">[824]</span></a> <em class="gesperrt">M. G. de Lapouge.</em>. <i>L’Hérédité dans la science
-politique, in der Revue d’anthropologie</i> 1888. S. 187.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_825_825" id="Fussnote_825_825"></a><a href="#FNAnker_825_825"><span class="label">[825]</span></a> <em class="gesperrt">Ch. von Vincenti</em>. Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S.
-6.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_391" id="Seite_391">[S. 391]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXII">XXII.<br />
-
-Die Familie im Islâm.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc_3">
- <a id="drop_w_22" name="drop_w_22">
- <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>egen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch
-Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die
-Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl gleichfalls auf
-patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein wesentlich anderes Gepräge
-als jene der Völker des Abendlandes, welche Vielweiberei zwar mehr oder
-weniger duldeten, daneben jedoch zur Einzelehe gelangt waren. Ihre
-Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück als jene der Islamiten;
-die Familienorganisation der letzteren ist aber deshalb von ganz
-besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer, zeitlich nahe
-liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von welcher ihm
-noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise sind diese
-an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand, bei
-den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu
-machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.</p>
-
-<p>Die alten, d. h. die <em class="gesperrt">vor</em>islamitischen Araber des Nedschd
-(Hochlandes) und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche
-kleine Stämme, ebenso viele auf Blutsverwandtschaft gegründete
-Geschlechtsgenossenschaften, zersplittert, welche sich ganz so wie die
-Indianer Nordamerikas nach Tieren benannten. Ob ursprünglich diese
-Tiere Gegenstände der Verehrung gewesen, ob also<span class="pagenum"><a name="Seite_392" id="Seite_392">[S. 392]</a></span> Totemismus geherrscht
-habe, wie <em class="gesperrt">Robertson Smith</em><a name="FNAnker_826_826" id="FNAnker_826_826"></a><a href="#Fussnote_826_826" class="fnanchor">[826]</a> annimmt, ist strittig, doch
-wahrscheinlich. Die Verehrung des Totem entspricht der Verehrung des
-<i>Heros eponymos</i>, welche wir bei Griechen und Römern kennen lernen
-werden, und von der Professor <em class="gesperrt">B. Stade</em> vermutet, dass sie
-bei den Israeliten, nahen Verwandten der Araber, desgleichen einst
-vorhanden gewesen sei.<a name="FNAnker_827_827" id="FNAnker_827_827"></a><a href="#Fussnote_827_827" class="fnanchor">[827]</a> Sicher ist, dass jeder Stamm seinen
-eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch einen Fetisch oder eine
-geheiligte Stätte besass, die allmählich selbst zum Gegenstande der
-Verehrung geworden ist.<a name="FNAnker_828_828" id="FNAnker_828_828"></a><a href="#Fussnote_828_828" class="fnanchor">[828]</a> Ausserdem besass jede einzelne Familie
-ihre besonderen Hausgötzen,<a name="FNAnker_829_829" id="FNAnker_829_829"></a><a href="#Fussnote_829_829" class="fnanchor">[829]</a> ihre „Penaten“ in der Sprache der
-Römer. Die Familienbande selbst waren aber sehr lose geschürzt. Sogar
-der Prophet fand bei seinem Volke noch geschlechtsgemeinschaftliche
-Zustände vor, in welchen Vielweiberei und Vielmännerei neben einander
-herrschten, und bei manchen Beduinenstämmen sind anklingende Sitten
-noch nicht ausgestorben. <em class="gesperrt">William Gifford Palgrave</em> möchte heute
-noch deren Polygynie eher Weibergemeinschaft nennen und meint, sehr
-schlau müsse das Kind sein, welches seinen Vater kennt.<a name="FNAnker_830_830" id="FNAnker_830_830"></a><a href="#Fussnote_830_830" class="fnanchor">[830]</a> Ich
-erinnere auch an die schon besprochenen „Dreiviertelheiraten“ der
-Hassanieharaber. Nach allem, was wir aus der <i>Dschâhilija</i>, d. i. der
-„Zeit der Unwissenheit“ erfahren, geschah die Eheschliessung auf die
-allereinfachste Art. Der Freier hielt um das Mädchen bei deren Vater
-oder anderem nächsten Verwandten an und sobald dieser die Einwilligung
-erteilt hatte, galt die Heirat für abgeschlossen.<a name="FNAnker_831_831" id="FNAnker_831_831"></a><a href="#Fussnote_831_831" class="fnanchor">[831]</a> Der Werber
-sagte: <i>khith</i>, d. h. ich bin Freier, und der Mundwalt ant<span class="pagenum"><a name="Seite_393" id="Seite_393">[S. 393]</a></span>wortete:
-<i>nikh</i>, d. h. ich bin Ehegewährer.<a name="FNAnker_832_832" id="FNAnker_832_832"></a><a href="#Fussnote_832_832" class="fnanchor">[832]</a> Das war alles, worauf ein
-Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer scheint es gebräuchlich
-gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut, einen Brautschatz
-(<i>mahr</i>)<a name="FNAnker_833_833" id="FNAnker_833_833"></a><a href="#Fussnote_833_833" class="fnanchor">[833]</a> erhielt, nicht aber etwa gekauft wurde,<a name="FNAnker_834_834" id="FNAnker_834_834"></a><a href="#Fussnote_834_834" class="fnanchor">[834]</a> wenngleich
-zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht selten mit Geschenken
-erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch der Frau zum Eigentume.
-Man sieht, dieser Zustand entspricht noch völlig jenem, welcher das
-erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet. Der so einfach geknüpfte
-Bund konnte natürlich ebenso leicht und rasch wieder gelöst werden.
-Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht selten war ausserdem noch
-eine Art von Ehe, welche indessen diesen Namen kaum verdient und der
-die Araber den Namen „Genussehe“ (<i>Nikâh almot’ah</i>) gaben. Eine solche
-Verbindung ward auf bestimmte Zeit gegen einen vorher verabredeten, der
-Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen.<a name="FNAnker_835_835" id="FNAnker_835_835"></a><a href="#Fussnote_835_835" class="fnanchor">[835]</a> <em class="gesperrt">Wilken</em> gedenkt
-ferner auf Grund der von <em class="gesperrt">Bochârî</em> gesammelten Überlieferungen
-noch vier anderer „Ehe“-formen, deren einige hart an Vielmännerei und
-Hetärismus streifen.<a name="FNAnker_836_836" id="FNAnker_836_836"></a><a href="#Fussnote_836_836" class="fnanchor">[836]</a> Man wird nicht fehlgehen, wenn man in diesen
-wie in der Genussehe noch deutliche Überbleibsel aus matriarchaler Zeit
-erblickt. Dafür spricht auch die hohe Stellung, die Freiheit, deren das
-Weib im arabischen Altertume und auch noch im ersten Jahrhundert des
-Islâm sich erfreute.</p>
-
-<p>In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum
-nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste
-Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet;<span class="pagenum"><a name="Seite_394" id="Seite_394">[S. 394]</a></span> wenigstens
-konnte sie jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang
-sich sogar ihre volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten
-ausdrücklich der Frau das Recht zu, vor der Heirat die Bedingung
-zu stellen, dass ihr Gatte keine zweite Frau ehelichen und keine
-Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige Wiederverheiratungen kamen nicht
-selten vor, ohne dass man daran den geringsten Anstoss nahm;<a name="FNAnker_837_837" id="FNAnker_837_837"></a><a href="#Fussnote_837_837" class="fnanchor">[837]</a>
-ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in kaum beschränktem
-Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre Scheidungsform war
-höchst einfach und vollzog sich bei den Wanderstämmen sozusagen
-stillschweigend, indem die scheidelustige Frau dem Manne „das Zelt
-umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus der Mann, welcher
-den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand, sofort seine
-Verstossung erkannte.<a name="FNAnker_838_838" id="FNAnker_838_838"></a><a href="#Fussnote_838_838" class="fnanchor">[838]</a> Besonders aber Witwen von einigem Vermögen
-konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.<a name="FNAnker_839_839" id="FNAnker_839_839"></a><a href="#Fussnote_839_839" class="fnanchor">[839]</a> Der Verkehr der Frauen
-mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen ohne
-Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern auch
-Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch die
-Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der
-Hedschra ausser Brauch kam.<a name="FNAnker_840_840" id="FNAnker_840_840"></a><a href="#Fussnote_840_840" class="fnanchor">[840]</a> Von einer beständigen Verschleierung
-der Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung
-im Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten
-Freiheit der Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer
-in Einklang bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet
-haben, als die Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben,
-dieses Amt zu übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib
-vor dem Islâm dem Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse
-sozusagen ebenbürtig, nicht selten sogar überlegen; daher einige
-Zeit hindurch eine ritterliche Verehrung des schönen Geschlechtes
-bestand. Man besang die Frauen in liebeglühenden<span class="pagenum"><a name="Seite_395" id="Seite_395">[S. 395]</a></span> Gedichten und
-verklärte ihr Bild mit dem ganzen Zauber der Poesie.<a name="FNAnker_841_841" id="FNAnker_841_841"></a><a href="#Fussnote_841_841" class="fnanchor">[841]</a> Auch die
-Litteratur anderer morgenländischer Völker, der Perser und selbst der
-Türken, ist voll von den zartesten Blüten jener Empfindung, welche
-im Weibe ein hochbegehrenswertes, edles Gut erblickt. Wenn nun auch
-die Liebeslieder und Liebesgeschichten der Araber, Perser und Türken
-sich vielfach von warmer Frauenverehrung erfüllt zeigen, so erhebt
-sich doch, bei Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder selten über
-die Schilderung sinnlicher Wahrnehmungen.<a name="FNAnker_842_842" id="FNAnker_842_842"></a><a href="#Fussnote_842_842" class="fnanchor">[842]</a> Der Begriff der Liebe,
-sagt Dr. <em class="gesperrt">Polak</em>, der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns
-aufgefasst wird, existiert kaum bei den Morgenländern; die Liebe,
-welche die persischen Dichter in ihren Poesieen besingen, hat entweder
-einen symbolischen oder einen höchst profanen Sinn; auf das Wort
-<i>Ischk</i> (Liebe) folgt immer der Begriff <i>Was’l</i> d. i. fleischliche
-Vermischung.<a name="FNAnker_843_843" id="FNAnker_843_843"></a><a href="#Fussnote_843_843" class="fnanchor">[843]</a> So werden auch bei den alten Arabern die körperlichen
-Reize der Geliebten, ihr Auge, ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen
-Metaphern gepriesen.<a name="FNAnker_844_844" id="FNAnker_844_844"></a><a href="#Fussnote_844_844" class="fnanchor">[844]</a> Doch galt in den Erzählungen aus dem alten
-Sagenkreise der nordarabischen Stämme<span class="pagenum"><a name="Seite_396" id="Seite_396">[S. 396]</a></span> nichts für edler, ruhmvoller und
-nachahmungswerter, als wenn ein Ritter mit Verachtung jeder Gefahr,
-selbst mit Aufopferung des eigenen Lebens, die Frauen vor Schmach und
-Entführung schützte; denn Mädchenraub war an der Tagesordnung.<a name="FNAnker_845_845" id="FNAnker_845_845"></a><a href="#Fussnote_845_845" class="fnanchor">[845]</a>
-Hier sehen wir den Mann in seiner Rolle eines Beschirmers, wie wir
-ihn als solchen schon in mutterrechtlicher Zeit kennen lernten. Ein
-Weib zu verletzen oder gar zu töten, galt als die schmachvollste,
-ehrloseste That,<a name="FNAnker_846_846" id="FNAnker_846_846"></a><a href="#Fussnote_846_846" class="fnanchor">[846]</a> eine Anschauung, die ebenfalls auf <em class="gesperrt">vor</em> dem
-Vaterrechte liegende Zustände zurückweist. Wie in der mutterrechtlich
-geordneten Gesellschaft folgte endlich das Kind der Sklavin, nach dem
-harten Gesetze des alten Arabiens, der schlechteren Hand, wenn der
-Vater es nicht ausdrücklich freisprach<a name="FNAnker_847_847" id="FNAnker_847_847"></a><a href="#Fussnote_847_847" class="fnanchor">[847]</a>: <i>parius sequitur ventrem</i>.
-Über die Zahl der Frauen, über die verbotenen Verwandtschaftsgrade
-u. s. w. gab es in ältester Zeit wohl keine besonderen gesetzlichen
-Vorschriften. Ehebündnisse kamen zwischen Geschwistern vor, wenn sie
-nicht von der nämlichen Mutter stammten,<a name="FNAnker_848_848" id="FNAnker_848_848"></a><a href="#Fussnote_848_848" class="fnanchor">[848]</a> gleichwie auch die Sage
-der Hebräer von solchen berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig
-bei den Beduinen beliebte Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders,
-also nach unseren jetzigen Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu
-nehmen, so dass der Name für diese, <i>Bint-ʿamm</i>, zugleich eine höfliche
-Bezeichnung für Gatten geblieben ist,<a name="FNAnker_849_849" id="FNAnker_849_849"></a><a href="#Fussnote_849_849" class="fnanchor">[849]</a> und bei den Persern bilden
-Familienheiraten, besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die
-Regel.<a name="FNAnker_850_850" id="FNAnker_850_850"></a><a href="#Fussnote_850_850" class="fnanchor">[850]</a> Der Ohm mütterlicherseits (<i>Châl</i>) genoss hohe Achtung und
-die Beziehungen zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr
-innige anerkannt. Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung
-des Oheims Erbschaft sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach
-gerate.<a name="FNAnker_851_851" id="FNAnker_851_851"></a><a href="#Fussnote_851_851" class="fnanchor">[851]</a> Die ebenfalls in mutterrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_397" id="Seite_397">[S. 397]</a></span>lichen Anschauungen wurzelnde
-Gepflogenheit, die neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in
-vorislamitischer Zeit allgemein.<a name="FNAnker_852_852" id="FNAnker_852_852"></a><a href="#Fussnote_852_852" class="fnanchor">[852]</a></p>
-
-<p>Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses
-Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern
-wohl verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und
-chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss,
-dass schon in der <i>Dschâhilîja</i> zu den erwähnten noch andere Züge
-hinzutreten, welche die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie
-bezeichnen. So hatten schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in
-Betreff der verbotenen Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken gezogen;
-es galt für verboten, eine Frau und deren Tochter zugleich zu
-ehelichen; ebenso wenig sollte man zwei Schwestern zu Frauen haben; man
-tadelte auch den, der die Frau seines verstorbenen Vaters (Stiefmutter)
-heiratete, obwohl dies nicht verboten war.<a name="FNAnker_853_853" id="FNAnker_853_853"></a><a href="#Fussnote_853_853" class="fnanchor">[853]</a> <em class="gesperrt">Wilken</em> ist der
-Ansicht, dass die alten Araber in mutterrechtlicher Zeit Exogamie
-übten, diese aber sehr bald nach der Aufrichtung des Patriarchats
-aufgaben und zur Endogamie übergingen,<a name="FNAnker_854_854" id="FNAnker_854_854"></a><a href="#Fussnote_854_854" class="fnanchor">[854]</a> eigentlich zurückkehrten.
-Nur in dieser vermag sich in der That eine Aristokratie der
-Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern in Blüte
-stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir
-heute noch bei allen Beduinen<a name="FNAnker_855_855" id="FNAnker_855_855"></a><a href="#Fussnote_855_855" class="fnanchor">[855]</a> finden, beseelte schon in der alten
-Zeit den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss
-unter der Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich
-entwickelte, die Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag
-sich schon in den ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen<span class="pagenum"><a name="Seite_398" id="Seite_398">[S. 398]</a></span> haben;
-wenigstens finden wir bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra
-schon regelmässigen Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn
-oder Bruder. Doch legte man der adeligen Abstammung nicht bloss von
-väterlicher, sondern auch von der mütterlichen Seite noch den höchsten
-Wert bei<a name="FNAnker_856_856" id="FNAnker_856_856"></a><a href="#Fussnote_856_856" class="fnanchor">[856]</a> und kannte genau seinen Stammbaum.<a name="FNAnker_857_857" id="FNAnker_857_857"></a><a href="#Fussnote_857_857" class="fnanchor">[857]</a> Vom Vaterrechte
-zeugt dagegen, dass das weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der
-Nachlassenschaft des Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen
-als Erbstücke an die Verwandten übergingen.<a name="FNAnker_858_858" id="FNAnker_858_858"></a><a href="#Fussnote_858_858" class="fnanchor">[858]</a> Auch bekämpften
-schon Zayd ibn Amr und Saçaah die Sitte der Mädchentötung,<a name="FNAnker_859_859" id="FNAnker_859_859"></a><a href="#Fussnote_859_859" class="fnanchor">[859]</a> und
-endlich vernehmen wir von Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des
-Tasmidenkönigs Imlyk, welcher bei den dschadisidischen Frauen das Recht
-der ersten Nacht sich anmasste, dabei aber seinen Tod fand.<a name="FNAnker_860_860" id="FNAnker_860_860"></a><a href="#Fussnote_860_860" class="fnanchor">[860]</a></p>
-
-<p>Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren
-Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert
-unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon
-aufgerichtet und damit die im Morgenlande sonst von Alters her
-herrschende Vorstellung vom Weibe als eines durchaus untergeordneten
-Wesens eingebürgert war. In diesen Anschauungen war auch Muhammed,
-der Prophet, aufgewachsen, von dem <em class="gesperrt">Poole</em> sagt, dass er den
-Araber zum Teil zerstört und den Moslim geschaffen habe.<a name="FNAnker_861_861" id="FNAnker_861_861"></a><a href="#Fussnote_861_861" class="fnanchor">[861]</a> Seine
-Gedanken über die Weiber waren jene seiner Zeitgenossen.<a name="FNAnker_862_862" id="FNAnker_862_862"></a><a href="#Fussnote_862_862" class="fnanchor">[862]</a> Kein
-Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr. <em class="gesperrt">Dieterici</em>, fällt vom
-Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie anzunehmen geneigt ist.
-Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke flutenden geistigen
-Elemente in sich verklären und einer neuen Religionsentwicklung zu
-Grunde legen.<a name="FNAnker_863_863" id="FNAnker_863_863"></a><a href="#Fussnote_863_863" class="fnanchor">[863]</a> Nicht anders<span class="pagenum"><a name="Seite_399" id="Seite_399">[S. 399]</a></span> ergeht es dem Reformator der Sitten,
-als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig auftritt. Gerne
-knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des Weibes im Morgenlande
-an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit teilweisem Recht. Wohl
-ist diese Lage in der Lehre des Propheten begründet, sie ward aber
-nicht mit <em class="gesperrt">einem</em> Schlage bewirkt. Da der Prophet selbst nicht
-lesen oder schreiben konnte, wurden seine Offenbarungen erst nach
-und nach aufgezeichnet. <em class="gesperrt">Nöldekes</em> „Geschichte des Koran“ giebt
-Aufschluss über die Entstehung des Buches und die Zusammenfügung der
-Suren. <em class="gesperrt">Alfred von Kremer</em> hat endlich gezeigt, wie die Übung der
-früheren Sitte bis ins dritte Jahrhundert der Hedschra sich erhielt und
-wie viel der Islâm gerade in Bezug auf das uns beschäftigende Gebiet
-von anderen, weit älteren Kulturvölkern, insbesondere Persern und
-Byzantinern, in sich aufnahm. Strenge genommen hat der Islâm bloss das
-arabische Weib seiner früheren freieren Stellung beraubt, aber auch da
-hat er die schon hereingebrochene Mannesherrschaft, das Patriarchat,
-nur befestigt, ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte lediglich
-der Strömung der Zeit.</p>
-
-<p>Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge, wenn
-Muhammed und damit der Islâm einer <em class="gesperrt">Lockerung</em> der ehelichen
-Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.<a name="FNAnker_864_864" id="FNAnker_864_864"></a><a href="#Fussnote_864_864" class="fnanchor">[864]</a> Gerade das
-Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur
-Genüge ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms
-uns bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in
-früherer Zeit geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie,
-die Muhammed in seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem
-er dem Manne <em class="gesperrt">höchstens</em> vier gesetzliche Gattinnen gestattete.
-Er hat aber die Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in
-gewissen weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die
-islamitische Ehe nie zur Fessel werden kann.<a name="FNAnker_865_865" id="FNAnker_865_865"></a><a href="#Fussnote_865_865" class="fnanchor">[865]</a> Im übrigen gilt von
-der moslim<span class="pagenum"><a name="Seite_400" id="Seite_400">[S. 400]</a></span>schen Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist
-<em class="gesperrt">James Payn</em> bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den
-europäischen Ehen verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück,
-manchmal nicht.<a name="FNAnker_866_866" id="FNAnker_866_866"></a><a href="#Fussnote_866_866" class="fnanchor">[866]</a> Auch darf man die älteste Polygynie keineswegs mit
-der späteren orientalischen Haremswirtschaft verwechseln. In dem Hause
-oder Zelte des arabischen Stammeshäuptlings herrschten nicht zugleich
-mehrere gleichberechtigte Frauen: <em class="gesperrt">eine</em> war die Gebieterin des
-Haushaltes, nämlich die Edelgeborne, die Vollblutgattin, die anderen
-waren Nebenweiber, die eine Stelle einnahmen, welche zwischen ersterer
-und dem übrigen Hausgesinde die Mitte hielt.<a name="FNAnker_867_867" id="FNAnker_867_867"></a><a href="#Fussnote_867_867" class="fnanchor">[867]</a> So erhielt sich
-das Verhältnis noch in den ersten Jahrhunderten des Islâm, ja bei
-den Türken im allgemeinen trotz der Einführung des Harem bis auf die
-Gegenwart. Die Sitte der Frauenverschleierung mag allerdings schon
-längst vor Muhammed, unter den ansässigen Arabern wenigstens, im
-Schwange gewesen sein, denn die beiläufige, obgleich nachdrückliche
-Erinnerung daran, dass die Weiber, wenn sie ausgehen, sich in ihr
-Übergewand hüllen sollen,<a name="FNAnker_868_868" id="FNAnker_868_868"></a><a href="#Fussnote_868_868" class="fnanchor">[868]</a> klingt so, als wenn eine bestandene
-Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem selbst ward aber
-grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen Gynäceums
-eingerichtet,<a name="FNAnker_869_869" id="FNAnker_869_869"></a><a href="#Fussnote_869_869" class="fnanchor">[869]</a> und erst mit den Omajjaden-<span class="pagenum"><a name="Seite_401" id="Seite_401">[S. 401]</a></span>Kalifen kam die Mode der
-Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar wiederum
-als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der Üppigkeit der
-persischen Könige.<a name="FNAnker_870_870" id="FNAnker_870_870"></a><a href="#Fussnote_870_870" class="fnanchor">[870]</a> Ich werde den Harem und seine Wirkungen im
-nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst mit den
-Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.</p>
-
-<p>Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung
-seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen
-Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber <em class="gesperrt">erhob er die
-Ehe zum religiös-politischen Dogma</em>, was so ziemlich einer Zwangsehe
-gleichkommt. Es ist <em class="gesperrt">Pflicht</em> des Weibes, in den Ehestand zu
-treten; jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt
-geworden, übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.<a name="FNAnker_871_871" id="FNAnker_871_871"></a><a href="#Fussnote_871_871" class="fnanchor">[871]</a> Das Gleiche
-gilt auch vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern
-des Islâm in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt
-daher im Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr
-ungemein frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15
-und eine Tochter von 9&ndash;10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht
-Ruhe, bis sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht
-haben. Mütter von 12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im
-Morgenlande nicht so selten, und bisweilen wird der Jüngling Vater, ehe
-noch seine Erziehung vollendet ist.<a name="FNAnker_872_872" id="FNAnker_872_872"></a><a href="#Fussnote_872_872" class="fnanchor">[872]</a> Während aber vor der ehelichen
-Begegnung eine gewisse Heiligung der Gatten verlangt wird &mdash; ohne ein
-<i>Inschallah</i> oder <i>Bismillah</i> findet keine Annäherung statt &mdash; ist die
-<em class="gesperrt">Eheschliessung</em> selbst<span class="pagenum"><a name="Seite_402" id="Seite_402">[S. 402]</a></span> bloss ein <em class="gesperrt">bürgerlicher</em> Vertrag, der
-unter Anrufung Allahs vor dem <i>Kadi</i>, der weltlichen Behörde, und vor
-Zeugen einfach durch die meist sogar nur durch Stellvertreter (<i>Wekil</i>)
-abgegebene Erklärung der Brautleute geschlossen wird, dass sie sich
-heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet niemals in der Moschee
-statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der Brautleute. Auch
-in Persien ist der <i>Akd</i> oder Heiratsvertrag eine einfache gesetzliche,
-aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.<a name="FNAnker_873_873" id="FNAnker_873_873"></a><a href="#Fussnote_873_873" class="fnanchor">[873]</a> Zur
-Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und
-freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe
-zu erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und
-Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte
-im zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn
-beide den Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das
-vollendete fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter
-festgesetzt. Der Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine
-bedeutende Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen
-Personen die Ehe untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet
-werden kann. Es sind dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und
-absteigender Linie, als auch die Kognaten. Verboten sind also als
-blutschänderisch alle Heiraten mit den Müttern, Töchtern, Schwestern,
-Muhmen, Basen, Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern,
-Stieftöchtern, Stiefmüttern. Sodann verbietet das Gesetz einem Manne,
-zwei Schwestern und zwei Basen neben einander als Frauen zu haben.
-Ja sogar die Milchverwandtschaft (<i>Ridhâ’ at</i> oder <i>Radhâ’</i>) gilt
-als vollgültige Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur
-<em class="gesperrt">einen</em> Tropfen von der Brust eines Weibes getrunken, um sofort
-mit diesem Weibe und dessen Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu
-treten, welches fast der Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt
-sich die Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren
-Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder
-einer Seiten<span class="pagenum"><a name="Seite_403" id="Seite_403">[S. 403]</a></span>linie.<a name="FNAnker_874_874" id="FNAnker_874_874"></a><a href="#Fussnote_874_874" class="fnanchor">[874]</a> Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen
-weiblichen Nachkommen, welche man in <i>Zinâ</i><a name="FNAnker_875_875" id="FNAnker_875_875"></a><a href="#Fussnote_875_875" class="fnanchor">[875]</a> erzeugt hat, kann
-keine Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt
-mit einer Sklavin, bevor er sie freigelassen, mit einer Witwe oder
-geschiedenen Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise
-Wartezeit und endlich einer Heidin (<i>Kafir harbî</i>), während die Ehe mit
-Christinnen (<i>Naçrâni</i>), Jüdinnen (<i>Jahudî</i>) und Sabierinnen (<i>Çâbî</i>)
-zulässig erscheint. Eine moslemitische Frau darf dagegen keinen
-Andersgläubigen heiraten.</p>
-
-<p>Die <em class="gesperrt">Hochzeiten</em>, in Persien <i>Arusi</i> genannt, die im Islâm wie
-bei uns einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“
-gefeiert werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in
-welcher das Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei
-vornehmen Personen auch doppelt so lang.<a name="FNAnker_876_876" id="FNAnker_876_876"></a><a href="#Fussnote_876_876" class="fnanchor">[876]</a> Örtliche Sitten reden
-hierbei natürlich ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit
-dem vorangehenden Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln,
-von welchem schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur
-sei und welcher in vielen Gegenden sogar <em class="gesperrt">nie</em> in Gegenwart
-der Brautleute stattfindet. Vor der Hochzeit hat der Mann sein Weib
-gewöhnlich gar nicht gesehen; es wird ihm von Andern bestimmt oder
-ausgewählt. Zumeist ist es die Mutter, welche zur Brautschau für<span class="pagenum"><a name="Seite_404" id="Seite_404">[S. 404]</a></span> ihren
-Sohn eine vertraute Matrone, die „Prüferin“ genannt, in die Hareme und
-öffentlichen Bäder aussendet. Die Gepflogenheit, sich durch Dritte
-über die körperlichen Vorzüge seiner Braut belehren zu lassen, reicht
-schon in die arabische Heidenzeit zurück, aus welcher die Dichter
-solche für unser heutiges Anstandsgefühl unmögliche Schilderungen<a name="FNAnker_877_877" id="FNAnker_877_877"></a><a href="#Fussnote_877_877" class="fnanchor">[877]</a>
-bewahrt haben. Der Mann erwirbt das Weib durch Zahlung eines
-Brautpreises; wenigstens ist dies in den niederen und mittleren
-Ständen die Regel, und oft muss er zu diesem Zwecke ein für seine
-Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen. Dieser <i>Mahr</i> (auch <i>Çadâq</i>
-oder <i>Cadaqat</i>, in der Türkei <i>Mu-etschèl</i> genannt) wird sogleich
-beim Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst dann <i>Mahr mosammá</i> d.
-i. „festgestellter Brautschatz“, kann aber auch später, sogar nach
-Vollzug der Ehe entrichtet werden. Ein solcher <i>Mahr al-mithl</i>, d. h.
-verhältnismässiger Brautschatz wird dann von den nächsten weiblichen
-Blutsverwandten der Braut väterlicherseits empfangen. Brautschatz oder
-Morgengabe ist gewöhnlich für eine Jungfrau (<i>Bikr</i>) höher als für
-ein schon einmal verheiratet gewesenes Weib. In vielen islamitischen
-Landen ist, besonders bei den niedrigen Standen, der Mahr zu einem so
-geringfügigen Betrage herabgesunken, dass er gewissermassen bloss noch
-ein Symbol geworden. Es ist dort das Bewusstsein, dass man die Frau von
-ihren Blutsverwandten kauft, in der Masse der Bevölkerung auch nicht
-mehr lebendig, zumal der Brautpreis, obwohl von dem Mundwalt (<i>Wali</i>)
-des Mädchens bedungen, nicht mehr ihm, sondern der Braut selbst ins
-Eigentum fällt.<a name="FNAnker_878_878" id="FNAnker_878_878"></a><a href="#Fussnote_878_878" class="fnanchor">[878]</a> Dieses Heiratsgut muss der Frau vom Manne in
-<em class="gesperrt">allen</em> Fällen ausbezahlt werden, und sollte selbst der Mann vor
-Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt er dennoch für die Hälfte
-verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den Ihrigen weder Mitgift
-noch <em class="gesperrt">Aussteuer</em>, indem auch diese letztere, sowie der Brautkorb,
-dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er eine Sklavin heiratet,
-welche dann meistens ausgestattet wird.<a name="FNAnker_879_879" id="FNAnker_879_879"></a><a href="#Fussnote_879_879" class="fnanchor">[879]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_405" id="Seite_405">[S. 405]</a></span></p>
-
-<p>Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen
-oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau
-auch nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze
-ihres Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die
-Einkünfte desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.<a name="FNAnker_880_880" id="FNAnker_880_880"></a><a href="#Fussnote_880_880" class="fnanchor">[880]</a> Stirbt
-die Frau eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei
-den Türken nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern
-nur von ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann
-teilen sich die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den
-Nachlass. Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen
-des Korân vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch
-in einzelnen Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt
-zu haben, wie auch aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten
-hervorgeht. Die vierte Sure, „Die Weiber“, &mdash; so überschrieben, weil
-vorzugsweise von weiblichen Angelegenheiten handelnd, &mdash; bestimmt:
-„Männliche Erben sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind
-<em class="gesperrt">nur</em> weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei
-Drittel der Verlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die
-Hälfte. Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser
-ein Kind hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er
-aber ohne Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den
-dritten Teil. Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der
-gemachten Legate und Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von
-dem, was euere Frauen hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos
-sterben. Hinterlassen sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der
-gemachten Legate und Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch
-den Frauen gehöret der vierte Teil von dem, was ihr hinterlasset,
-wenn ihr kinderlos sterbet; hinterlasset ihr aber Kinder, so bekommen
-sie nach Abzug der gemachten Legate und Schulden nur den achten Teil
-eueres Nachlasses. Wenn ein<span class="pagenum"><a name="Seite_406" id="Seite_406">[S. 406]</a></span> Mann oder eine Frau einen entfernten
-Anverwandten zum Erben einsetzet, und der Erblasser hat einen Bruder
-oder eine Schwester, so erhält jeder dieser beiden den sechsten Teil
-des Nachlasses. Hat er aber mehrere Brüder oder Schwestern, so erhalten
-sie nach Abzug der gemachten Legate und Schulden den dritten Teil des
-Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese Verordnung ist von Gott, dem
-Allwissenden und Allgütigen.“<a name="FNAnker_881_881" id="FNAnker_881_881"></a><a href="#Fussnote_881_881" class="fnanchor">[881]</a></p>
-
-<p>Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren
-Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des
-Mannes Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der
-Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern.
-Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der
-Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige
-Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber
-nach der Rechtsschule des Imâm Shâfi’y, welche als dritte orthodoxe
-allgemeine Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre
-Tochter oder Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne
-sie zu befragen, ja selbst gegen ihren Willen.<a name="FNAnker_882_882" id="FNAnker_882_882"></a><a href="#Fussnote_882_882" class="fnanchor">[882]</a> Indes behandelt
-der Mann seine Frauen mit Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht
-macht. Er nennt sie „Herrin“ und überlässt ihnen unumschränkt die
-Leitung des Hauswesens, sowie die Erziehung der kleineren Kinder. Der
-Stifter des Islâm hat auch sein Möglichstes gethan, um die eheliche
-Zärtlichkeit und damit die Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die
-zweite und die dreissigste Sure des Korâns befassen sich damit, und
-auf die verschiedenen Äusserungen ehelicher Zärtlichkeit sind noch
-ganz besondere, im Paradiese fällige Gnadenprämien ausgesetzt.<a name="FNAnker_883_883" id="FNAnker_883_883"></a><a href="#Fussnote_883_883" class="fnanchor">[883]</a>
-Auch gehört der Vor<span class="pagenum"><a name="Seite_407" id="Seite_407">[S. 407]</a></span>schrift nach der Mann von Sonnenuntergang bis
-Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem. Vernachlässigt er hier
-seine Pflichten,<a name="FNAnker_884_884" id="FNAnker_884_884"></a><a href="#Fussnote_884_884" class="fnanchor">[884]</a> so machen die Weiber ihm, falls er kein Tyrann
-ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich verklagen.
-Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die blutigsten
-Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist dem
-Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle
-seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin.
-Rechtgläubige, welche <em class="gesperrt">einer</em> Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden
-als ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen
-Strafe unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“,
-die Frau der Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel <i>Chatûn</i> oder
-<i>Kadine</i> führt, über die Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete
-Stellung ein, welche wohl noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen
-Verhältnisse hereinragt. Die zweite Frau nennen die Araber <i>Durrah</i>,
-d. h. Papagei. Als eine sittlich getragene Gestalt steht die Frau als
-<em class="gesperrt">Mutter</em> da, vom heiligen Gesetze beschirmt, vom allmächtigen
-Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im Islâm zumeist das Recht,
-ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und kann dieses Recht
-nur durch eine zweite, infolge von Verstossung geschlossene Heirat
-verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor den väterlichen
-das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten Kinder zu gebären,
-ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen Frau. Dies vor
-allem verleiht ihr Macht und Sicherheit.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_408" id="Seite_408">[S. 408]</a></span></p>
-
-<p>Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der
-Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird.
-Wohl hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf
-sie schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft
-das Gesetz entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen.
-Die Praxis ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst
-dieses giebt übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist
-zunächst der Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren
-Ständen sehr oft eine verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz
-dem Korân zur Monogamie verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als
-ob er ein gewöhnlicher Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt
-für die Frau das Recht der Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen,
-dass die sich mehrende Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss
-der in jüngerer Zeit eindringenden abendländischen Anschauungen
-zurückzuführen ist und wohl auch hauptsächlich bloss bei jenen
-moslemitischen Völkern vorkommt, welche diesem Einflusse ausgesetzt
-sind. Aber auch sonst sorgt der Korân für das Weib in materieller
-Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem Gesetze Unterhalt,
-abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen neuen Anzug schuldig.
-Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich zu ihrem Unterhalt
-zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse Schulden
-auf ihres Mannes Namen machen.</p>
-
-<p>Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung kommt,
-ist zweifellos die <em class="gesperrt">Ehescheidung</em>. <em class="gesperrt">Voltaire</em> hat gesagt:
-„Die Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube,
-dass die letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib
-als Eigentum des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer
-entledigen, während das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen
-bestimmten Fällen zugesprochen wird,<a name="FNAnker_885_885" id="FNAnker_885_885"></a><a href="#Fussnote_885_885" class="fnanchor">[885]</a> wenn der Mann sie ohne
-Unterhalt lässt, sie<span class="pagenum"><a name="Seite_409" id="Seite_409">[S. 409]</a></span> fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das
-sie ihm geboren, nicht anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch
-kann die Frau ihre Scheidung auch gegen eine Entschädigung (<i>’Iwadh</i>)
-abkaufen, in welchem Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin
-nicht mehr möglich ist. Ausser dieser, <i>Chol’</i> genannten, unterscheidet
-man noch drei andere Arten der Scheidung: durch <i>Fasch</i>, d. h. durch
-richterlichen Ausspruch auf Ansuchen der Frau in den obenerwähnten
-Fällen, zu welchen noch Nichterfüllung der ehelichen Pflichten
-seitens des Mannes sich gesellt; durch <i>Talâq</i> oder Verstossung,
-endlich durch <i>Li’an</i> oder Fluch. Vom <i>Fasch</i> wird thatsächlich wenig
-Gebrauch gemacht, die Frauen erklären sich beim Richter lieber als
-im Zustande ehelicher Empörung (<i>Nâsjizat</i>) befindlich, wodurch sie
-den Gatten gewöhnlich zur Verstossung nötigen. <i>Li’an</i> tritt ein,
-wenn der Gatte überzeugt ist, ohne es indes beweisen zu können, dass
-die Schwangerschaft seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang
-(<i>Zinâ</i>) sei, welche Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor
-dem Kadi beschwören muss. Doch muss dies unbedingt noch <em class="gesperrt">vor</em>
-der Entbindung geschehen; nachher ist es nicht mehr gestattet. Der
-Frau steht es übrigens frei, durch einen gleichen Eid die Unwahrheit
-der Überzeugung ihres Gatten zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art
-der Ehescheidung ist aber die Verstossung durch den Mann,<a name="FNAnker_886_886" id="FNAnker_886_886"></a><a href="#Fussnote_886_886" class="fnanchor">[886]</a> der
-dies ohne jeden Grund thun kann. Er sagt bloss: <i>Mutállaka</i>, d. h.
-du bist verstossen, und dies genügt. Er bedarf übrigens auch dieser
-sakramentalen Formel nicht; er kann einfach sagen: „Bedecke dich mit
-deinem Schleier“, oder <i>Dachlak</i>! d. i. „Deinen Rücken“ (will ich
-sehen), was bedeutet: mache, dass du fortkommst! oder: „du bist mir
-fortan, was mir der Rücken meiner Mutter ist,“ oder „suche dir einen
-andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager zu meiden, und die Frau
-ist damit verstossen. Es sind überdies alle diese Äusserungen auch
-dann rechtsgültig, wenn der Mann<span class="pagenum"><a name="Seite_410" id="Seite_410">[S. 410]</a></span> dieselben in trunkenem Zustande
-thut; nur wenn er krank darniederliegt, sind sie ungültig. Die
-Verstossene bleibt nun auf des Mannes Kosten während <em class="gesperrt">drei</em>
-Monaten in ihrem Harem, während welcher Frist der Mann sie nicht
-sehen darf, denn eine Liebkosung, ein Kuss, ja, wie die Schafitischen
-Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger zärtlicher Blick genügt, um
-die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann während dieser Zeit:
-„ich kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder verheiratet; lässt er
-die Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der Mann kann die
-Frau nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht geheiratet und
-er ihr zum <em class="gesperrt">zweiten</em> Mal den <i>ganzen</i> Betrag der im Ehevertrage
-ausbedungenen Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt sich dann auch
-bei einer zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche Gemeinschaft
-<em class="gesperrt">gänzlich</em> auflöst.<a name="FNAnker_887_887" id="FNAnker_887_887"></a><a href="#Fussnote_887_887" class="fnanchor">[887]</a> Man nennt daher die beiden ersten
-Scheidungen auch „widerrufliche“ (<i>Talâq radj’i</i>), die dritte aber
-„unwiderrufliche“ Verstossung (<i>Talâq bãin</i>). In diesem letzteren
-Falle giebt es dann nur <i>ein</i> Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu
-bringen. Es muss nämlich die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen
-<em class="gesperrt">Dritten</em> geheiratet haben und dieser gestorben sein oder sie
-wieder verstossen haben. Dieser „Mittelsgatte“ heisst <i>Mohallil</i> oder
-<i>Mustahüll</i>, was so viel als „Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten
-schrumpft er zu einem Strohmann zusammen, welcher sich der hinkenden
-Reue des ersten Ehemannes für Geld und gute Worte zur Verfügung stellt,
-obschon solch frommer Betrug durch den Korân strengstens verboten und
-der zweite Mann, welcher zu Gunsten des ersten verstösst, mit diesem
-verflucht wird. In früheren Zeiten gab es besondere Greise, welche als
-Ehemänner auf Miete dienten. Sie gingen solche Ehen gegen Entgelt ein,
-um nach erfüllter gesetzlicher Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen
-für eine Stunde erblickt zu haben, auf dem Platze selbst die Scheidung
-auszusprechen.<a name="FNAnker_888_888" id="FNAnker_888_888"></a><a href="#Fussnote_888_888" class="fnanchor">[888]</a> Natürlich sucht man auch jetzt den Mustahüll mit
-Vorliebe unter solchen Individuen, die an sich wenig geartet sind,
-die Neigung der Frau zu gewinnen.<span class="pagenum"><a name="Seite_411" id="Seite_411">[S. 411]</a></span> Dennoch ist es schon vorgekommen,
-dass die Scheinvermählten an einander Gefallen fanden and der noch so
-reumütige erste Gatte dann das Nachsehen hatte.</p>
-
-<p>Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch
-durch andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen
-mag, den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter
-den besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den
-unteren Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie
-in Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf
-ständigen Freiersfüssen, aus der Arbeit der <em class="gesperrt">einen</em> Frau die
-Schuld an die <em class="gesperrt">andere</em> herausschlägt.<a name="FNAnker_889_889" id="FNAnker_889_889"></a><a href="#Fussnote_889_889" class="fnanchor">[889]</a> Dieses Nacheinander
-häufiger Eheschliessungen mit verschiedenen Frauen wirkt weit
-verderblicher als das Nebeneinander. Überall im Islâm &mdash; Persien
-ausgenommen, wo die Ehescheidung (<i>Telâk</i>) nicht bloss fast ebenso
-schwierig als in Europa zu erlangen und verhältnismässig selten ist,
-sondern auch das Ansehen beeinträchtigt, so dass Geschiedene nicht
-leicht mehr Gelegenheit zu einer neuen anständigen Ehe finden<a name="FNAnker_890_890" id="FNAnker_890_890"></a><a href="#Fussnote_890_890" class="fnanchor">[890]</a> &mdash;
-ist es nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die fünfzehn bis zwanzig
-Weiber hintereinander besessen haben, Frauen in mittlerem Lebensalter,
-die einem halben Dutzend Männern angehörten.<a name="FNAnker_891_891" id="FNAnker_891_891"></a><a href="#Fussnote_891_891" class="fnanchor">[891]</a> In Stambul sprach
-man, nach <em class="gesperrt">Pischon</em>, von Männern, die sich nacheinander
-fünfundzwanzigmal, und von Frauen, die sich siebzehnmal verheiratet
-hatten.<a name="FNAnker_892_892" id="FNAnker_892_892"></a><a href="#Fussnote_892_892" class="fnanchor">[892]</a> Diese häufigen Scheidungen sind besonders bei jenen
-beliebt, denen Armut das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es begreift
-sich, dass bei einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so
-kurzer Zeit des Zusammenlebens <em class="gesperrt">Ehebruch</em> im allgemeinen selten
-ist. Der Korân nennt denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und
-verhängt darüber die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen
-befreie oder Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert
-dies an die vorislamitische Ehe<span class="pagenum"><a name="Seite_412" id="Seite_412">[S. 412]</a></span>bruchsstrafe der Einmauerung. In der
-24. Sure, welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert
-Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung
-wieder die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart,
-verlangt, welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche
-war. Indes erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die
-Beweisführung fast bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch nicht
-weniger als <em class="gesperrt">vier</em> Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis
-Forderung: <i>Necesse est videre stylum in pixide!</i><a name="FNAnker_893_893" id="FNAnker_893_893"></a><a href="#Fussnote_893_893" class="fnanchor">[893]</a> Daher denn die
-Verurteilung von Ehebrecherinnen so selten war, dass die paar Fälle,
-wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der Geschichte aufgenommen
-wurden.<a name="FNAnker_894_894" id="FNAnker_894_894"></a><a href="#Fussnote_894_894" class="fnanchor">[894]</a> Doch sei nicht verschwiegen, dass in der Türkei eine
-Türkin, welche mit einem aus der <i>Rajah</i>, d. h. einem christlichen
-Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der Rajah aber
-gehenkt wurde. Graf <em class="gesperrt">Moltke</em> war noch 1836 Zeuge einer solchen
-Exekution.<a name="FNAnker_895_895" id="FNAnker_895_895"></a><a href="#Fussnote_895_895" class="fnanchor">[895]</a> In Persien verfallen der Untreue überwiesene Frauen
-gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet man
-diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von
-dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos
-durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter
-sicher sein dürfen.<a name="FNAnker_896_896" id="FNAnker_896_896"></a><a href="#Fussnote_896_896" class="fnanchor">[896]</a></p>
-
-<p>Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam
-im allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein
-Kinderfreund, und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register
-im Gefühlsleben der Muhammedaner. Knaben werden, wie überall, wo
-das Patriarchat herrscht, vor den Mädchen bevorzugt und das Weib,
-das dem Herrn des Hauses den ersten Knaben geboren, den Stammhalter
-des Geschlechts, bleibt in der Regel die erste Kadine des Mannes.
-Eine <i>Ummweled</i>, d. h. eine Knabengebärerin, darf auch nicht
-ohne angemessene Versorgung<span class="pagenum"><a name="Seite_413" id="Seite_413">[S. 413]</a></span> verstossen werden. <em class="gesperrt">Pischon</em>
-behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die Zärtlichkeit der Väter
-den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter für diese sei
-aber fast unerhört.<a name="FNAnker_897_897" id="FNAnker_897_897"></a><a href="#Fussnote_897_897" class="fnanchor">[897]</a> Dagegen bemerkt <em class="gesperrt">Vincenti</em>, ohne
-des Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt,
-welche die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz
-ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in
-das zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der
-höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie
-dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt
-die Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind,
-wenn die meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden
-Zeugnissen nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute
-her, sondern davon, dass die morgenländischen Weiber von einer
-vernünftigen Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe
-werden irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt.
-Grosses Unheil bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger
-und alter Frauen.</p>
-
-<p>Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens <em class="gesperrt">vier</em>
-gesetzmäßigen Gattinnen (<i>Hanum</i>), welche der Korân dem Gläubigen
-gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber auferlegt
-sind, machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu einem kostspieligen
-Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen kann. Die grosse Menge
-des islamitischen Volkes sieht sich daher auch dort, wo der Islâm
-nicht bloss äusserlich über Christentum und Judentum gesiegt hat, auf
-ein einziges Eheweib angewiesen. Das Mehrfrauensystem bleibt also
-auch im Islâm immer nur die grosse Ausnahme; die weitaus meisten
-Gläubigen beschieden und bescheiden sich, falls nicht ganz besondere
-Umstände vorliegen, mit <em class="gesperrt">einer</em> Frau und haben damit vollauf
-zu thun. Dies ist nicht erst so seit neuerer Zeit, sondern von
-jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei gewesen, besonders
-beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren Tagen der Zug zur
-Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem Auftreten neuer
-Bedürfnisse und<span class="pagenum"><a name="Seite_414" id="Seite_414">[S. 414]</a></span> der zunehmenden Verarmung begann die Einschränkung
-der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja immer zuerst, welche
-Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse erheischen. Sie fühlen
-eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende Luxus der Frauen
-die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet den Orientalen
-zur Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der osmanischen
-Gesellschaft kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht mehr
-vor.<a name="FNAnker_898_898" id="FNAnker_898_898"></a><a href="#Fussnote_898_898" class="fnanchor">[898]</a> Auch bei den schiitischen Persern ist Monogamie die
-Regel,<a name="FNAnker_899_899" id="FNAnker_899_899"></a><a href="#Fussnote_899_899" class="fnanchor">[899]</a> Vielehe die Ausnahme.<a name="FNAnker_900_900" id="FNAnker_900_900"></a><a href="#Fussnote_900_900" class="fnanchor">[900]</a> Dennoch ist das ganze nationale
-Dasein der Rechtgläubigen vom Gedanken der Vielweiberei durchtränkt,
-und man ist vollauf berechtigt, die morgenländische Gesellschaft eine
-polygynische zu nennen, wenngleich die Anzahl der dort in Vielehe
-lebenden Männer bloss auf 30&ndash;35 von tausend geschätzt werden, wovon
-wieder nur der dritte Teil, also etwa <em class="gesperrt">ein</em> Mann auf hundert, sich
-im Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.<a name="FNAnker_901_901" id="FNAnker_901_901"></a><a href="#Fussnote_901_901" class="fnanchor">[901]</a> Allerdings
-treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der Gattin,
-womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der Einzelehe
-zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder Kebsinnen in
-beliebiger Anzahl hinzu.</p>
-
-<p>Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten
-Völker des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen
-Freien und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine
-Aussicht dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients
-auf Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem
-Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der
-Sklave nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der
-islamitische Sklavenkodex, die <i>Hedaja</i>, beschützt den Sklaven, sondern
-noch weit mehr der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im
-morgenländischen Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch
-Kebsin; wohl aber kann die Nebenfrau nur aus der Reihe der<span class="pagenum"><a name="Seite_415" id="Seite_415">[S. 415]</a></span> Sklavinnen
-genommen werden. Die Türken nennen sie dann <i>Odalik</i> (von <i>Oda</i>, Stube
-und <i>lik</i>, eine Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen
-„Zimmer“ in „Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben.
-Sind nun diese „Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen
-gesetzlich und rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese
-letztere in Wirklichkeit doch im ganzen die einer angetrauten Gattin.
-Eine solche Sklavin, die Mutter geworden, kann nicht mehr verkauft
-werden und ist im Todesfalle des Herrn frei. So spricht das Gesetz.
-Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach schon bei der Geburt ihres
-Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin ihres früheren Herrn.
-Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das seinige anerkannt, ist
-rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich weiss ebensowenig
-etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in Familienacht,
-jenen lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern Sünde
-willen „Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung
-bilden. Sind doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen
-Prinzen Söhne von Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen,
-gesellschaftlich wie zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die
-ehelichen besitzen, ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den
-rechtmässigen Gattinnen des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar
-freundschaftliches. Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und
-Dienerinnen der letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen
-Vergeltung zu üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen
-und sie wie ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas
-allgemein Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene <i>Hanum</i> höchst
-prosaische Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen,
-um dadurch den Einzug einer zweiten <em class="gesperrt">rechtmässigen</em> Gattin ins
-Haus zu verhindern. Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren
-oder geringeren Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche
-Vorsicht angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde
-erhalten, wie <em class="gesperrt">Millingen</em> andeutet,<a name="FNAnker_902_902" id="FNAnker_902_902"></a><a href="#Fussnote_902_902" class="fnanchor">[902]</a> ist nach allen übrigen
-Zeugnissen durchaus unwahrscheinlich.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_416" id="Seite_416">[S. 416]</a></span></p>
-
-<p>Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen Erscheinungen,
-so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung des
-Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des ganzen
-ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen zwischen
-Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt, so es möglich
-ist, nur <em class="gesperrt">Jungfrauen</em> zu heiraten. Den Männern mutet er dagegen
-Enthaltsamkeit <em class="gesperrt">vor</em> der Ehe <em class="gesperrt">nicht</em> zu. Er scheint den
-geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins
-zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang
-der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen <i>Huri</i><a name="FNAnker_903_903" id="FNAnker_903_903"></a><a href="#Fussnote_903_903" class="fnanchor">[903]</a>
-eine so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses
-spielt.<a name="FNAnker_904_904" id="FNAnker_904_904"></a><a href="#Fussnote_904_904" class="fnanchor">[904]</a> Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der
-sittliche Wert des Weibes weniger zur Erscheinung und Geltung, als
-des Weibes Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener
-Unkenntnis, will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. <em class="gesperrt">Ch. von
-Vincenti</em>, dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass
-die moslemitische Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht
-schätze; wenn auch im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen
-unterworfen, bleibt sie im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder
-eine dekorative Existenz.<a name="FNAnker_905_905" id="FNAnker_905_905"></a><a href="#Fussnote_905_905" class="fnanchor">[905]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_826_826" id="Fussnote_826_826"></a><a href="#FNAnker_826_826"><span class="label">[826]</span></a> <em class="gesperrt">Robertson Smith</em>. <i>Animal worship and animal
-tribes among the Arabs and in the Old Testament</i>; im: <i>Journal of
-philology.</i> Bd. IX. S. 75&ndash;100.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_827_827" id="Fussnote_827_827"></a><a href="#FNAnker_827_827"><span class="label">[827]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S.
-408.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_828_828" id="Fussnote_828_828"></a><a href="#FNAnker_828_828"><span class="label">[828]</span></a> <em class="gesperrt">August Müller</em>. Der Islâm im Morgen- und
-Abendlande. Berlin 1885. Bd. I. S. 49.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_829_829" id="Fussnote_829_829"></a><a href="#FNAnker_829_829"><span class="label">[829]</span></a> <em class="gesperrt">Edward William Lane</em>. <i>Selections from the Kur-án.
-With an introduction by Stanley Lane Poole.</i> London 1879. S. XXXIII.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_830_830" id="Fussnote_830_830"></a><a href="#FNAnker_830_830"><span class="label">[830]</span></a> <em class="gesperrt">W. G. Palgrave</em>. <i>Narrative of a year’s jurney
-through central and eastern Arabia.</i> London 1865. Bd. I. S. 10.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_831_831" id="Fussnote_831_831"></a><a href="#FNAnker_831_831"><span class="label">[831]</span></a> <em class="gesperrt">Alfred von Kremer</em>. Kulturgeschichte des Orients.
-Bd. I. S. 537.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_832_832" id="Fussnote_832_832"></a><a href="#FNAnker_832_832"><span class="label">[832]</span></a> <em class="gesperrt">Lane</em>. A. a. O. S. XXVII.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_833_833" id="Fussnote_833_833"></a><a href="#FNAnker_833_833"><span class="label">[833]</span></a> Das arabische <i>Mahr</i> ist identisch mit dem hebräischen
-<i>Mohár</i>. Dass wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis,
-als „Kalym“ fanden, entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe
-des Vaterrechts. Der ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon
-in einen wirklichen Kaufschilling verwandelt.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_834_834" id="Fussnote_834_834"></a><a href="#FNAnker_834_834"><span class="label">[834]</span></a> Dieser Ansicht <em class="gesperrt">Kremers</em> pflichtet auch <em class="gesperrt">G. A.
-Wilken</em> bei: <i>Het Matriarchaat bij de oude Arabieren.</i> S. 43&ndash;44.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_835_835" id="Fussnote_835_835"></a><a href="#FNAnker_835_835"><span class="label">[835]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. Bd. I. S. 538. &mdash; <em class="gesperrt">G. A.
-Wilken</em>. A. a. O. S. 9&ndash;14.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_836_836" id="Fussnote_836_836"></a><a href="#FNAnker_836_836"><span class="label">[836]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Het matriarchaat.</i> S. 19&ndash;20.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_837_837" id="Fussnote_837_837"></a><a href="#FNAnker_837_837"><span class="label">[837]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer.</em> A. a. O. Bd. II. S. 100&ndash;102.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_838_838" id="Fussnote_838_838"></a><a href="#FNAnker_838_838"><span class="label">[838]</span></a> <em class="gesperrt">C. von Vincenti.</em> Die Ehe im Islâm. S. 5. &mdash;
-Perron. <i>Femmes arabes avant et depuis l’islamisme.</i> Paris u. Alger
-1858. S. 127.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_839_839" id="Fussnote_839_839"></a><a href="#FNAnker_839_839"><span class="label">[839]</span></a> <em class="gesperrt">A. Müller</em>. Der Islâm. Bd. I. S. 47.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_840_840" id="Fussnote_840_840"></a><a href="#FNAnker_840_840"><span class="label">[840]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_841_841" id="Fussnote_841_841"></a><a href="#FNAnker_841_841"><span class="label">[841]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. S. 102.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_842_842" id="Fussnote_842_842"></a><a href="#FNAnker_842_842"><span class="label">[842]</span></a> Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B.
-folgende wirklich reizende Anrufung der Geliebten:</p>
-
-<div class="poetry-container">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare</div>
- <div class="verse">Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware,</div>
- <div class="verse">Und deiner Augen hochgeschwung’ne Brauen,</div>
- <div class="verse">Dreitäg’gem Monde sind sie gleich zu schauen.</div>
- </div>
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren</div>
- <div class="verse">Hab’ ich um deine rosenfarb’nen Ohren!</div>
- <div class="verse">Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben,</div>
- <div class="verse">Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.</div>
- </div>
- <div class="stanza">
- <div class="verse">Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen</div>
- <div class="verse">Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen;</div>
- <div class="verse">Und alle Schritte deiner schmalen Füsse</div>
- <div class="verse">Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p>(Mitgeteilt von <em class="gesperrt">L. Grünfeld</em> im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2.
-Juni 1887.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_843_843" id="Fussnote_843_843"></a><a href="#FNAnker_843_843"><span class="label">[843]</span></a> <em class="gesperrt">Jakob Eduard Polak</em>. Persien. Das Land und seine
-Bewohner. Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_844_844" id="Fussnote_844_844"></a><a href="#FNAnker_844_844"><span class="label">[844]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Nathaniel Pischon</em>. Der Einfluss des Islâm
-auf das häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner.
-Leipzig 1881. S. 5.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_845_845" id="Fussnote_845_845"></a><a href="#FNAnker_845_845"><span class="label">[845]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Perron</em>. <i>Femmes arabes.</i> S. 88.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_846_846" id="Fussnote_846_846"></a><a href="#FNAnker_846_846"><span class="label">[846]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. S. 103.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_847_847" id="Fussnote_847_847"></a><a href="#FNAnker_847_847"><span class="label">[847]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. Der Islam. Bd. I. S. 41.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_848_848" id="Fussnote_848_848"></a><a href="#FNAnker_848_848"><span class="label">[848]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Het Matriarchaat.</i> S. 29.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_849_849" id="Fussnote_849_849"></a><a href="#FNAnker_849_849"><span class="label">[849]</span></a> <em class="gesperrt">Richard F. Burton</em>. <i>Personal Narrative of a
-pilgrimage to El-Medinah and Meccah.</i> London 1856. Bd. III. S. 41.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_850_850" id="Fussnote_850_850"></a><a href="#FNAnker_850_850"><span class="label">[850]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 200.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_851_851" id="Fussnote_851_851"></a><a href="#FNAnker_851_851"><span class="label">[851]</span></a> <em class="gesperrt">Wetzstein</em> erörtert ausführlich die Rolle
-des arabischen <i>Châl</i> in den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für
-Anthropologie. Bd. XII. S. 244&ndash;250.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_852_852" id="Fussnote_852_852"></a><a href="#FNAnker_852_852"><span class="label">[852]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. A. a. O. Bd. I. S. 64. <em class="gesperrt">Poole</em>
-behauptet jedoch, dass der Kindermord bei den Wüstenarabern, den
-Beduinen, „ausserordentlich selten“ gewesen sei. (<em class="gesperrt">Lane</em>.
-<i>Selections from the Kur-ân.</i> S. XXIX.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_853_853" id="Fussnote_853_853"></a><a href="#FNAnker_853_853"><span class="label">[853]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. Bd. I. S. 538.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_854_854" id="Fussnote_854_854"></a><a href="#FNAnker_854_854"><span class="label">[854]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. A. a. O. S. 39. 41.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_855_855" id="Fussnote_855_855"></a><a href="#FNAnker_855_855"><span class="label">[855]</span></a> Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter
-einander, und zwar nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine
-Araberin aus einem andern Stamme zur Frau. Er hält sie nicht für
-ebenbürtig. Töchter von Sheriffamilien bleiben Jungfrauen, wenn sie
-kein Sherif freit. (<em class="gesperrt">Burton</em>. <i>Personal Narrative of a pilgrimage
-to El-Medinah.</i> Bd. III. S. 33.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_856_856" id="Fussnote_856_856"></a><a href="#FNAnker_856_856"><span class="label">[856]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. Bd. II. S. 106.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_857_857" id="Fussnote_857_857"></a><a href="#FNAnker_857_857"><span class="label">[857]</span></a> <em class="gesperrt">Lane</em>. <i>Selections from the Kur-ân.</i> S. XVIII.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_858_858" id="Fussnote_858_858"></a><a href="#FNAnker_858_858"><span class="label">[858]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Het Matriarchaat.</i> S. 43&ndash;45.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_859_859" id="Fussnote_859_859"></a><a href="#FNAnker_859_859"><span class="label">[859]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Perron</em>. <i>Femmes arabes.</i> S. 167&ndash;170.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_860_860" id="Fussnote_860_860"></a><a href="#FNAnker_860_860"><span class="label">[860]</span></a> A. a. O. S. 52&ndash;62.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_861_861" id="Fussnote_861_861"></a><a href="#FNAnker_861_861"><span class="label">[861]</span></a> <em class="gesperrt">Lane</em>. <i>Selections from the Kur-ân.</i> S. XXXV.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_862_862" id="Fussnote_862_862"></a><a href="#FNAnker_862_862"><span class="label">[862]</span></a> A. a. O. S. XC.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_863_863" id="Fussnote_863_863"></a><a href="#FNAnker_863_863"><span class="label">[863]</span></a> Dr. Fr. <em class="gesperrt">Dieterici</em>. Die Philosophie der Araber im
-X. Jahrhundert n. Chr. Leipzig 1876. S. 45.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_864_864" id="Fussnote_864_864"></a><a href="#FNAnker_864_864"><span class="label">[864]</span></a> Z. B. bei <em class="gesperrt">John Mühleisen-Arnold</em>. Der Islâm
-nach Geschichte, Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem
-Englischen. Gütersloh 1878. S. 156.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_865_865" id="Fussnote_865_865"></a><a href="#FNAnker_865_865"><span class="label">[865]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon.</em> Einfluss des Islâm. S. 10.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_866_866" id="Fussnote_866_866"></a><a href="#FNAnker_866_866"><span class="label">[866]</span></a> In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson
-von Bassora“. Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und
-veröffentlicht im: Ausland 1880. S. 648&ndash;657.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_867_867" id="Fussnote_867_867"></a><a href="#FNAnker_867_867"><span class="label">[867]</span></a> <em class="gesperrt">A. v. Kremer.</em> Kulturgesch. des Orients. Bd. II.
-S. 114.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_868_868" id="Fussnote_868_868"></a><a href="#FNAnker_868_868"><span class="label">[868]</span></a> Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von
-den Frauen des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem
-Vorhange“, was wohl so viel heisst als: die Frau sei verschleiert;
-denn wenige Zeilen später kommt: „Doch haben die Frauen des Propheten
-keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt sprechen mit ihren Vätern,
-Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder und Schwestern, oder
-mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage, o Prophet,
-deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr
-Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist’s schicklich,
-damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“
-(Dr. <em class="gesperrt">L. Ullmann.</em> Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu
-übersetzt und mit erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage.
-Bielefeld und Leipzig 1877. S. 364.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_869_869" id="Fussnote_869_869"></a><a href="#FNAnker_869_869"><span class="label">[869]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi.</em> Türkische Skizzen. Leipzig 1877.
-Bd. II. S. 2. (Der mir persönlich bekannt gewesene <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>
-war ein Österreicher Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen
-Pforte zu Stockholm starb.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_870_870" id="Fussnote_870_870"></a><a href="#FNAnker_870_870"><span class="label">[870]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer.</em> A. a. O. S. 108.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_871_871" id="Fussnote_871_871"></a><a href="#FNAnker_871_871"><span class="label">[871]</span></a> <em class="gesperrt">Arnold</em> urteilt ganz schief, wenn er meint, diese
-Vorschrift entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung
-unfähig sei, während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es
-sich dem Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_872_872" id="Fussnote_872_872"></a><a href="#FNAnker_872_872"><span class="label">[872]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti.</em> Die Ehe im Islâm. S. 9. &mdash; <em class="gesperrt">H. H.
-Jessup</em> (<i>The Women of the Arabs.</i> London 1874) führt aus dem
-arabischen Beyruter Blatte „Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend
-als Beispiel der ungeheuren Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein
-junges Mädchen, welches mit 9&frac12; Jahren geheiratet hatte, nun schon
-mit 20 Jahren Grossmutter geworden sei.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_873_873" id="Fussnote_873_873"></a><a href="#FNAnker_873_873"><span class="label">[873]</span></a> <em class="gesperrt">C. J. Wills</em>. <i>Persia as it is, being sketches of
-modern persian life and character</i>. London 1887. S. 52.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_874_874" id="Fussnote_874_874"></a><a href="#FNAnker_874_874"><span class="label">[874]</span></a> <em class="gesperrt">L. W. C. van den Berg</em>. <i>De Beginselen van het
-mohammedaansche Recht.</i> Batavia u. Haag 1878. S. 131.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_875_875" id="Fussnote_875_875"></a><a href="#FNAnker_875_875"><span class="label">[875]</span></a> Als <i>Zinâ</i> (Hurerei) betrachtet der Korân den
-Geschlechtsumgang eines Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten
-(<i>haram</i>) ist, d. h. mit einem Weibe, das er nicht geehelicht hat oder
-das ihm nicht als Sklavin oder als <i>Om-Walad</i> angehörte. Öffentliche
-Mädchen sind im Islâm verboten. Im Korân, Sure 24, genannt „das Licht“,
-heisst es wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr mit hundert
-Schlägen geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider, von
-Mitleid gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten
-Tag. Einige Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll
-keine andere Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten,
-und eine Hure soll nur einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne
-nehmen. Eine derartige Heirat ist aber den Gläubigen verboten.“
-(<em class="gesperrt">Ullmann</em>. Korân. S. 293.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_876_876" id="Fussnote_876_876"></a><a href="#FNAnker_876_876"><span class="label">[876]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. Ehe im Islâm. S. 12.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_877_877" id="Fussnote_877_877"></a><a href="#FNAnker_877_877"><span class="label">[877]</span></a> Siehe eine solche bei Dr. <em class="gesperrt">Perron</em>. <i>Les femmes
-arabes.</i> S. 531&ndash;533.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_878_878" id="Fussnote_878_878"></a><a href="#FNAnker_878_878"><span class="label">[878]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 133&ndash;134.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_879_879" id="Fussnote_879_879"></a><a href="#FNAnker_879_879"><span class="label">[879]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. A. a. O. S. 11&ndash;12.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_880_880" id="Fussnote_880_880"></a><a href="#FNAnker_880_880"><span class="label">[880]</span></a> Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen
-türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein
-fürstliches Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld
-auf Zinsen geliehen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_881_881" id="Fussnote_881_881"></a><a href="#FNAnker_881_881"><span class="label">[881]</span></a> <em class="gesperrt">Ullmann</em>. Korân. S. 55&ndash;56. Über das Erbrecht vgl.
-<em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 117&ndash;127 und A. <em class="gesperrt">von Kremer</em>.
-Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 527&ndash;532.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_882_882" id="Fussnote_882_882"></a><a href="#FNAnker_882_882"><span class="label">[882]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 132.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_883_883" id="Fussnote_883_883"></a><a href="#FNAnker_883_883"><span class="label">[883]</span></a> Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit
-der Hand erfreut, wird von Gott <em class="gesperrt">zehn</em> Gnaden erhalten, wenn er
-seine Gattin an die Brust zieht, mit <em class="gesperrt">zwanzig</em>, und wenn er sie
-küsst, gar mit <em class="gesperrt">dreissig</em> Gnaden beteilt werden.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_884_884" id="Fussnote_884_884"></a><a href="#FNAnker_884_884"><span class="label">[884]</span></a> Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über
-die Weise, wie der Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen
-zu verteilen hat, so dass keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe
-und Ruhe und Frieden im Hause walte. Er verbietet z. B. die Begattung
-(<i>Dochul</i>) in Gegenwart der anderen Frauen, der Mann möge jede seiner
-Frauen regelmässig besuchen und er soll auch wo möglich den Tag bei
-jener zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der Besuch einer
-Frau schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich,
-worauf jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (<em class="gesperrt">Van den
-Berg</em>. <i>De Beginselen van het mohammedaansche Recht.</i> S. 136&ndash;137.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_885_885" id="Fussnote_885_885"></a><a href="#FNAnker_885_885"><span class="label">[885]</span></a> Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht
-über türkische Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann
-das Recht, die Frau ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der
-Frau steht es frei, dahin zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht
-behagt, und <em class="gesperrt">häufig</em> machen die türkischen Frauen von dieser
-Freiheit Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887, Nr. 14, S. 113).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_886_886" id="Fussnote_886_886"></a><a href="#FNAnker_886_886"><span class="label">[886]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 140&ndash;141.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_887_887" id="Fussnote_887_887"></a><a href="#FNAnker_887_887"><span class="label">[887]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. Ehe im Islâm. S. 22.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_888_888" id="Fussnote_888_888"></a><a href="#FNAnker_888_888"><span class="label">[888]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi.</em> Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_889_889" id="Fussnote_889_889"></a><a href="#FNAnker_889_889"><span class="label">[889]</span></a> A. a. O. S. 23.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_890_890" id="Fussnote_890_890"></a><a href="#FNAnker_890_890"><span class="label">[890]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. <i>Persia as it is.</i> S. 64.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_891_891" id="Fussnote_891_891"></a><a href="#FNAnker_891_891"><span class="label">[891]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 139.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_892_892" id="Fussnote_892_892"></a><a href="#FNAnker_892_892"><span class="label">[892]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon</em>. Einfluss des Islâm. S. 13.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_893_893" id="Fussnote_893_893"></a><a href="#FNAnker_893_893"><span class="label">[893]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 215.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_894_894" id="Fussnote_894_894"></a><a href="#FNAnker_894_894"><span class="label">[894]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 7.</p></div>
-
-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_895_895" id="Fussnote_895_895"></a><a href="#FNAnker_895_895"><span class="label">[895]</span></a> <em class="gesperrt">Helmuth von Moltke</em>. Briefe über Zustände und
-Begebenheiten in der Türkei. S. 37.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_896_896" id="Fussnote_896_896"></a><a href="#FNAnker_896_896"><span class="label">[896]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. <i>Persia as it is.</i> S. 69&ndash;70.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_897_897" id="Fussnote_897_897"></a><a href="#FNAnker_897_897"><span class="label">[897]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon.</em> A. a. O. S. 17.</p></div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_898_898" id="Fussnote_898_898"></a><a href="#FNAnker_898_898"><span class="label">[898]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi.</em> A. a. O. Bd. II. S. 2.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_899_899" id="Fussnote_899_899"></a><a href="#FNAnker_899_899"><span class="label">[899]</span></a> Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien
-1882. S. 91.</p></div>
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-<div class="footnote">
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-<p><a name="Fussnote_900_900" id="Fussnote_900_900"></a><a href="#FNAnker_900_900"><span class="label">[900]</span></a> <em class="gesperrt">C. J. Wills.</em> <i>Persia as it is.</i> S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_901_901" id="Fussnote_901_901"></a><a href="#FNAnker_901_901"><span class="label">[901]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti.</em> Ehe im Islam. S. 7.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_902_902" id="Fussnote_902_902"></a><a href="#FNAnker_902_902"><span class="label">[902]</span></a> Globus. Bd. XIX. S. 15.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_903_903" id="Fussnote_903_903"></a><a href="#FNAnker_903_903"><span class="label">[903]</span></a> Das arabische Wort ist <i>El-Hûr</i>, Vielzahl von <i>El
-Haurá</i>, „die Grossäugige“ (<em class="gesperrt">A. Müller.</em> Der Islâm. Bd. I. S. 65).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_904_904" id="Fussnote_904_904"></a><a href="#FNAnker_904_904"><span class="label">[904]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon.</em> Einfluss des Islâms. S. 8.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_905_905" id="Fussnote_905_905"></a><a href="#FNAnker_905_905"><span class="label">[905]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti.</em> Ehe im Islâm. S. 7.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_417" id="Seite_417">[S. 417]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXIII">XXIII.<br />
-
-Der Harem.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_23" name="drop_d_23">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>er Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern <i>Enderun</i>, in
-Indien <i>Zenana</i>) im Gegensatze zum <i>Selamlik</i> (persisch: <i>Birun</i>),
-dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die abgeschlossenen
-Frauengemächer des Hauses, sondern auch alle deren Insassen, Frauen,
-Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene. Aber auch wo bloss
-<em class="gesperrt">eine</em> Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist des
-Morgenländers unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus ungestört
-bleiben will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu sagen:
-Der Herr befindet sich in seinem Enderun.<a name="FNAnker_906_906" id="FNAnker_906_906"></a><a href="#Fussnote_906_906" class="fnanchor">[906]</a> In die Frauenabteilung
-des Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der nicht zur
-engsten Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems liegt
-nicht im Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger
-darüber umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint;
-wohl aber eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher
-Hinsicht.</p>
-
-<p>Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen,
-ist zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer
-mit dem Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit
-seinen schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen,<span class="pagenum"><a name="Seite_418" id="Seite_418">[S. 418]</a></span>
-von Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht
-mehr unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen,
-das verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht
-mehr als ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten
-Sinnesschwelgerei, für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische
-Gynäceum die letzte und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der
-„blauen Blume“. Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser,
-insbesondere des türkischen Padischah, in welchen Wahres mit
-Falschem<a name="FNAnker_907_907" id="FNAnker_907_907"></a><a href="#Fussnote_907_907" class="fnanchor">[907]</a> gemengt ist, tragen an derartigen Vorstellungen Schuld.
-Doch sind dies schlecht gewählte Muster, aus welchen sich durchaus
-kein Schluss auf die Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem
-ganzen Luxus bloss, dass mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei
-den „Verbotenen“ angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden
-oder Reichen. Nicht selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf
-dem Leibe seiner Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“
-angelegt. Freilich stellt die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen des
-aufgewendeten Kapitals dar, welches sonst tot bleibt. Aber wenn auch,
-so ist der Schmuck der Orientalinnen doch durchaus kein Luxus, sondern
-immerhin die sicherste Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine Steuern
-zahlt und bei ihm nichts auf Machart gegeben wird, sondern er fast
-immer seinen vollen Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so erklärt
-sich die Verschwendung desselben in den Haremen. Das ist aber ziemlich
-auch alles. <em class="gesperrt">Heinrich von Maltzan</em> betont, dass selbst in den
-Haremen der Grossen, der reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen
-reichlich Lumpen und Schmutz zu finden sind.<a name="FNAnker_908_908" id="FNAnker_908_908"></a><a href="#Fussnote_908_908" class="fnanchor">[908]</a> Der<span class="pagenum"><a name="Seite_419" id="Seite_419">[S. 419]</a></span> Unterschied
-der Verhältnisse liegt bloss in der Verschiedenheit der Stoffe, womit
-die Diwane überzogen und die Reize der Frauen mehr oder weniger nicht
-bedeckt sind. Der Harem des Armen, der nur eine Frau besitzt, wie er
-vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt sein eigen nennt, beschränkt
-sich nicht selten auf einen höchst notdürftig ausgestatteten Verschlag
-oder eine Wohnstube. <em class="gesperrt">Maltzan</em> erblickt in den Haremen ferner
-wahre Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu suchen, warum im
-Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten so plötzlich grosse
-Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht bloss die
-gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der Tagesordnung sind,
-sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die grosse Unreinlichkeit
-bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend diese sein kann, davon
-hat <em class="gesperrt">Maltzan</em> sich mit eigenen Augen überzeugt, und versichert
-auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den Haremen
-der höheren Schichten nicht besser aussehe.<a name="FNAnker_909_909" id="FNAnker_909_909"></a><a href="#Fussnote_909_909" class="fnanchor">[909]</a> In Einzelheiten
-einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen
-überschreiten.<a name="FNAnker_910_910" id="FNAnker_910_910"></a><a href="#Fussnote_910_910" class="fnanchor">[910]</a></p>
-
-<p>Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes
-Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten,
-wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die
-gleichen sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des
-<i>Setr-Awret</i> vor, d. h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt,
-ihr Gesicht mit Ausnahme der Augen zu verhüllen; es gestattet keine
-Ausnahme, weder für Reiche noch für Arme. Wo in der Türkei <em class="gesperrt">freie</em>
-Mägde im Harem bedienstet sind &mdash; was freilich nicht häufig ist
-&mdash; schreit ein Herr, der in<span class="pagenum"><a name="Seite_420" id="Seite_420">[S. 420]</a></span> seinen Harem geht, so laut er kann:
-„Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit sich alles
-rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den sunnitischen
-Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen Persern.
-In Stambul wird der <i>Jaschmack</i>, der Gesichtsschleier, aus weissem und
-sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter auf
-öffentlichen Promenaden <em class="gesperrt">freie</em> Mädchen selbst ohne Schleier,
-obwohl bei den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin,
-die einem Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich
-ihm.<a name="FNAnker_911_911" id="FNAnker_911_911"></a><a href="#Fussnote_911_911" class="fnanchor">[911]</a> Bei den Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die
-freilich zumeist Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt
-sind, verschleiern sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht.
-Und am mittleren Laufe der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht
-einmal für Frauen vorhanden, während diese sonst in ganz Bosnien
-ärger vermummt sind als irgendwo im Orient.<a name="FNAnker_912_912" id="FNAnker_912_912"></a><a href="#Fussnote_912_912" class="fnanchor">[912]</a> Dagegen trägt das
-persische Weib von ihrem neunten Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine
-weite indigoblaue Hülle (<i>Tschader</i>), welche den ganzen Körper von
-Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor den Augen hängt ein langes,
-schmales, weisses Tuch (<i>Rubaend</i>), das in der Gegend der Augen einen
-gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.<a name="FNAnker_913_913" id="FNAnker_913_913"></a><a href="#Fussnote_913_913" class="fnanchor">[913]</a> Freilich hat
-Professor <em class="gesperrt">Brugsch</em> beobachtet, wie auf den Promenaden die Schönen
-zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der Ferne für
-einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren Volksschichten
-tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes die
-Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich beim
-Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.<a name="FNAnker_914_914" id="FNAnker_914_914"></a><a href="#Fussnote_914_914" class="fnanchor">[914]</a> Die Weiber der in
-Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.<a name="FNAnker_915_915" id="FNAnker_915_915"></a><a href="#Fussnote_915_915" class="fnanchor">[915]</a> Zu
-Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts
-weniger als wohlverhüllt; ein grösserer<span class="pagenum"><a name="Seite_421" id="Seite_421">[S. 421]</a></span> Gegensatz in der Tracht lässt
-sich vielmehr kaum denken.<a name="FNAnker_916_916" id="FNAnker_916_916"></a><a href="#Fussnote_916_916" class="fnanchor">[916]</a> Bei den muhammedanischen Kosaken
-in Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem
-weissen, sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten,
-während sie in der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer
-sehr hohen Persönlichkeit verhüllen.<a name="FNAnker_917_917" id="FNAnker_917_917"></a><a href="#Fussnote_917_917" class="fnanchor">[917]</a> Auch die Verschleierung
-der Turkmeninnen ist eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt
-ein lang herabhängender Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von
-welchem ein Zipfel unter dem Kinn hinweggezogen und an der anderen
-Seite des Kopfes mittelst einer Spange befestigt wird; zuweilen
-rückt man ihn, wie es auch die Armenierinnen thun, bis an den Mund
-hinauf.<a name="FNAnker_918_918" id="FNAnker_918_918"></a><a href="#Fussnote_918_918" class="fnanchor">[918]</a> In Ostturkestan endlich gehen die Frauen aus den niederen
-Ständen, worüber sich schon <em class="gesperrt">Mir Isset Ullah</em> wunderte, der 1812
-Yarkand besuchte, in vollkommener Freiheit unverschleiert umher; ja
-auch vornehmere Frauen, welche einige Stunden des Tages in ihren Gärten
-ausserhalb der Mauern zubringen, nahmen, wie der neuere Reisende
-<em class="gesperrt">Hayward</em> berichtet, keinen Anstand, die Fremden mit neugierigen
-Augen zu betrachten.</p>
-
-<p>Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung der
-weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen
-Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im
-Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung
-als in späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der
-Haremszwang zu einer förmlichen Klausur ausartete.<a name="FNAnker_919_919" id="FNAnker_919_919"></a><a href="#Fussnote_919_919" class="fnanchor">[919]</a> Die fast bei
-allen orientalischen Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter
-fand sich übrigens, wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen
-Ländern Europas in Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens
-sperren ihre Frauen ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.<a name="FNAnker_920_920" id="FNAnker_920_920"></a><a href="#Fussnote_920_920" class="fnanchor">[920]</a>
-In ihrem Harem verkehrt die Frau nur mit ihren nächsten männ<span class="pagenum"><a name="Seite_422" id="Seite_422">[S. 422]</a></span>lichen
-Blutsverwandten; mit den männlichen Dienern bespricht sie das Nötige
-durch den Thürvorhang. Im Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt
-sie mit Männern nur insoweit es die Notwendigkeit mit sich bringt.
-Die Strenge dieser Vorschriften lässt aber an vielen Orten sichtbar
-nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs eine Gefangene, eine
-Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt ungefähr im Masse der
-christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden. Auf dem Lande und
-in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien, stellt sich das
-Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der Geschlechter
-besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im Verkehr vertritt
-die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird naturgemäss
-undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller heranwächst, wo
-bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft unerträglich
-wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter Berührung
-bleiben.<a name="FNAnker_921_921" id="FNAnker_921_921"></a><a href="#Fussnote_921_921" class="fnanchor">[921]</a> In Persien ist die Überwachung der Frauen in den höheren
-Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders
-guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig
-grosse Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis
-sechs Stunden lang in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis
-auf mehrere Tage hinaus ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen
-Anverwandten auszudehnen. Sie sollen sich auch sonst allerlei
-unerlaubter Mittel bedienen, um ihre Spaziergänge zu entschuldigen, die
-sie, mit Ausnahme der Strassen der Hofburg, im Innern der Stadt Teherân
-unternehmen.<a name="FNAnker_922_922" id="FNAnker_922_922"></a><a href="#Fussnote_922_922" class="fnanchor">[922]</a></p>
-
-<p>Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer
-tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht
-bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen
-bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage.
-Von seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht;
-immer ist er<span class="pagenum"><a name="Seite_423" id="Seite_423">[S. 423]</a></span> bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen
-verbringen den Tag ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit
-volle Freiheit des Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es
-darf eben nur weiblicher Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist
-der Mann unerbittlich ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt
-die Schwelle des Harems, wenn fremdes Schuhwerk draussen steht,
-denn der weibliche Besuch kann sich nicht der Gefahr aussetzen, vom
-Hausherrn unverschleiert überrascht zu werden. In guten Häusern, so
-versichert <em class="gesperrt">Vincenti</em>, bedeutet übrigens der „Pantoffel auf der
-Haremsschwelle“ die unbedingte Unüberschreitbarkeit derselben für alles
-Männliche, insbesondere den Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den
-Besuch ihres Gatten nicht, dann wird dies durch den hinausgestellten
-Pantoffel angedeutet, und kein wohlerzogener Prophetenbekenner
-missachtet diese Pantoffelsprache; ja thäte er es trotzdem, so würden
-die verschnittenen Haremswächter, die allerdings bald der grossen
-Plunderkammer des Islâm angehören werden, das Recht haben, sich sogar
-thatsächlich zu widersetzen.<a name="FNAnker_923_923" id="FNAnker_923_923"></a><a href="#Fussnote_923_923" class="fnanchor">[923]</a> Der Pantoffel spielt überhaupt im
-moslemitischen Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“ nennt man das
-rechtgläubige Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man das unfolgsame
-Gesinde, mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom Leibe und
-knechtet man ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch, dann ist
-er wohl des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer; Regiererin
-ist seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all
-ihren Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und
-überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer
-Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch;
-aber alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die
-Sippe von aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte
-Stellung nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie
-als die natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist
-vor allem die Mutter der Kinder und behauptet ihrerseits, sobald
-sie das Matronenalter erreicht, die wichtigste Stelle<span class="pagenum"><a name="Seite_424" id="Seite_424">[S. 424]</a></span> im Haushalt.
-Aber auch sonst wird die persische Frau von ihrem Eheherrn in allen
-Dingen befragt; sie ist seine vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute.
-An glücklichen Ehen ist auch in Persien, wie Dr. <em class="gesperrt">Wills</em> und
-<em class="gesperrt">Benjamin</em> übereinstimmend bezeugen,<a name="FNAnker_924_924" id="FNAnker_924_924"></a><a href="#Fussnote_924_924" class="fnanchor">[924]</a> durchaus kein Mangel.
-Nicht bloss in Persien, sondern so ziemlich überall im Bereiche des
-Islâm ist das Los der Frau ein glückliches, sobald sie Kinder geboren.
-Ihr fällt deren Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen für ihre Söhne
-auszusuchen. Unglücklich ist nur das kinderlose Weib. Unfruchtbarkeit
-ist auch in Persien, wo es doch immer zur Schande gereicht, eine Frau
-aus der Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.<a name="FNAnker_925_925" id="FNAnker_925_925"></a><a href="#Fussnote_925_925" class="fnanchor">[925]</a> Kommt es aber
-nicht zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und Meister eine
-andere Gattin besorgen.<a name="FNAnker_926_926" id="FNAnker_926_926"></a><a href="#Fussnote_926_926" class="fnanchor">[926]</a> Das ist ihr grösster Schmerz. Wird eine
-Frau gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so versucht
-sie durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen; gelingt
-ihr dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen und
-zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und
-schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (<i>Haveh</i>) Frieden. Es tritt eine Art
-Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen
-sich durch Untreue an dem Manne.<a name="FNAnker_927_927" id="FNAnker_927_927"></a><a href="#Fussnote_927_927" class="fnanchor">[927]</a> Ja Dr. <em class="gesperrt">Wills</em> versichert,
-dass in der Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen,
-sondern die besten Freundinnen sind.<a name="FNAnker_928_928" id="FNAnker_928_928"></a><a href="#Fussnote_928_928" class="fnanchor">[928]</a> Sind mehrere Frauen im Hause,
-so bewohnt jede eine besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen
-mit eigenem Hof, eigener Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und
-Eunuchen. Aber wo auch nur <em class="gesperrt">eine</em> Frau vorhanden ist, bevölkert
-doch den Harem oder Enderun noch ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die
-alle die unbedingt ergebenen Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den
-Persern gilt, kann man im allgemeinen auch von den übrigen Orientalen
-aussagen: Der Harem ist kein Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit;
-der sittliche<span class="pagenum"><a name="Seite_425" id="Seite_425">[S. 425]</a></span> Anstand herrscht im patriarchalischen Hausinnern als
-Grundgesetz. Das Familienleben wird insgemein als ein recht anständiges
-geschildert. Der Mann von Bildung behandelt seine rechtmässige Frau
-sehr gut und liebt seine Kinder ausserordentlich; er bringt für
-deren, nach morgenländischen Begriffen, gute Erhaltung, Pflege und
-Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir aufrichtig sein, meint Rev.
-<em class="gesperrt">Jessup</em> betreffs eines so tief stehenden Volkes wie die syrischen
-Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der Frauen in den
-unteren Gesellschaftsschichten <em class="gesperrt">bei uns</em> im Thatsächlichen auch
-nicht so sehr abweicht, nur mit dem Unterschiede, dass, während im
-Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere
-Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde
-etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die
-Form der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet;
-allein, wie Rev. <em class="gesperrt">Jessup</em> versichert, ist diese Gepflogenheit bei
-den griechischen Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als
-bei ihren muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung,
-Hass, Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende
-Stätte, und die <i>Ikbal</i>, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf
-die wohlwollenden Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss
-auszuüben,<a name="FNAnker_929_929" id="FNAnker_929_929"></a><a href="#Fussnote_929_929" class="fnanchor">[929]</a> bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben
-angeführten Aussagen anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter
-den Haremsinsassen eines reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was
-unbedingt vertuscht werden muss. Sicher aber wird auch der Harem von
-pikant sein wollenden Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge
-oft genug mit lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet.</p>
-
-<p>In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes
-im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und
-Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter
-Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem
-Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren
-Kindern und ihrem Haushalte kaum mehr<span class="pagenum"><a name="Seite_426" id="Seite_426">[S. 426]</a></span> als die meisten ihrer Schwestern
-im abendländischen <i>High-life</i>, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum
-weniger als diese, und ist häufig zu Hause &mdash; nicht anzutreffen, sei
-es, dass sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber
-zu Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu
-müssigem Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten
-ihres Gatten und hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in
-der Türkei aus und durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung
-laufen. Der Einfluss der Frauen scheint durch ihre öffentliche
-Ausschliessung vom Markt des Lebens durchaus nicht gemindert, sondern
-auf Umwegen einzuholen, was ihm auf geradem Wege versagt wird.<a name="FNAnker_930_930" id="FNAnker_930_930"></a><a href="#Fussnote_930_930" class="fnanchor">[930]</a>
-Auch in Persien macht der Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie
-und der Regierungsgeschäfte sich deutlich fühlbar. Die Orientalin
-ist in keiner Weise ein geistig beschränktes Wesen; oft stösst man
-auf Frauen von grossem Talent, begabt in Musik, Dichtkunst und
-Malerei, wohl bewandert in diplomatischen Künsten.<a name="FNAnker_931_931" id="FNAnker_931_931"></a><a href="#Fussnote_931_931" class="fnanchor">[931]</a> Fast alle sind
-geschickte Stickerinnen. Im allgemeinen erfahren aber die natürlichen
-Gaben keine oder nur geringe Ausbildung durch Erziehung und Unterricht.
-Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne für Thätigkeit füllen manche
-Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen Handarbeiten aus; ihr
-eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für sie, und dabei
-scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum Äusserlichen und
-Flachen, den die schönere Hälfte des Menschengeschlechts überhaupt
-angeboren hat und der sich bei der zivilisierten Abendländerin in
-hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist hier eben aufs höchste
-gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche ihren Horizont
-einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp abstecken, ist
-die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit, jedes
-inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage gequält:
-wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An Ort
-und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an
-Zuckerwerk genascht; dazu<span class="pagenum"><a name="Seite_427" id="Seite_427">[S. 427]</a></span> gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die
-Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem
-spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann
-giebt es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu
-empfangen. Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch,
-meist unflätiger Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und
-wenn er ausgeht, ersetzen mündliche Erzählungen das Romanlesen
-der abendländischen Damen. Auch fehlt es keineswegs an häuslichen
-Geschäften, und endlich bringen die Feste, der Bairam vor allen,
-Abwechslung in das Einerlei.<a name="FNAnker_932_932" id="FNAnker_932_932"></a><a href="#Fussnote_932_932" class="fnanchor">[932]</a> Im ganzen ist das Haremsleben voll
-Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist es Leben, &mdash; ist
-es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze Glückseligkeit
-liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen, Trinken,
-Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach morgenländischer
-Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der den Orientalen
-angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses eintönige
-bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch zu ersinnen,
-übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz
-schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar
-Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft
-zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit
-sich führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den
-Dunstkreis des Harems.</p>
-
-<p>Liest man solche Berichte, so wundert man sich, wie es eine Europäerin
-in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es
-öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen
-haben. Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig,
-ja auf ihren dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen
-dahin gekommen. So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst
-auf gebildete Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal
-ein ungemein trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das
-Erscheinen weisser,<span class="pagenum"><a name="Seite_428" id="Seite_428">[S. 428]</a></span> besonders europäischer Haremsgenossinnen,
-gegen niemanden kehrt ihr Hass sich in bedrohlicherer Form. Und
-doch hat die Morgenländerin ebenso sehr Unrecht, den Einfluss der
-Europäerin zu befürchten, als diese sich einzubilden, dass ihre
-höhere Bildung, ihre Gaben des Gemütes und Geistes geeignet seien,
-den Orientalinnen in der Gunst des Mannes den Rang abzulaufen. Diesen
-Wahn hat <em class="gesperrt">Maltzan</em> längst widerlegt, denn gerade diese Vorzüge
-sind dem Morgenländer auf die Dauer lästig; er findet sie unbequem,
-denn sie nötigen ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat des
-Kulturmenschen zu erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine
-dauernde Gunst zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt,
-einmal weil sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem
-solche immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil
-sie ihm schon von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und
-Anschauungsweise bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr
-keinen Zwang anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles
-sagen, was ihm in den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.<a name="FNAnker_933_933" id="FNAnker_933_933"></a><a href="#Fussnote_933_933" class="fnanchor">[933]</a>
-Aber auch die Orientalin fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich,
-als der Abendländer annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein
-gutes Teil unter den Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen
-sind; sie verhält sich zu diesen, wie jemand, der in ein Viertel
-gebannt wäre, ohne sich seiner Gefangenschaft bewusst zu werden, zu
-solchen, denen eine Stadt zum Gefängnis angewiesen ist und welche
-die Sehnsucht hinaus in die weite Welt verzehrt.<a name="FNAnker_934_934" id="FNAnker_934_934"></a><a href="#Fussnote_934_934" class="fnanchor">[934]</a> Nur die ganz
-geringe Anzahl derjenigen, welche gegenwärtig europäische Bildung
-genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn auch ihr Käfig vergoldet
-ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir nicht wissen, wie
-es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu vergleichen
-anfangen &mdash;“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es dann laut,
-diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die morgenländischen
-Verhältnisse unerträglich mache.<a name="FNAnker_935_935" id="FNAnker_935_935"></a><a href="#Fussnote_935_935" class="fnanchor">[935]</a> Das sind<span class="pagenum"><a name="Seite_429" id="Seite_429">[S. 429]</a></span> aber seltene Ausnahmen,
-und selbst diese beneiden die Europäerin nur teilweise, denn im ganzen
-und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise derselben als
-etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das Angewöhnte,
-Anerzogene hält sie fest.<a name="FNAnker_936_936" id="FNAnker_936_936"></a><a href="#Fussnote_936_936" class="fnanchor">[936]</a> Noch mehr, natürlich, ist dies bei der
-grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung
-und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen.
-„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus,
-unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über
-euch zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie
-mühsam, wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass
-Allah Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen
-habe. Die ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu
-für ihre Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen <em class="gesperrt">zu Gunsten</em>
-der Polygamie,<a name="FNAnker_937_937" id="FNAnker_937_937"></a><a href="#Fussnote_937_937" class="fnanchor">[937]</a> eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt,
-wo Vielweiberei Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer,
-er müsse sich ja grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht
-bloss das zweite Ich des Mannes, sondern auch des Hauses Führerin,
-die Erzieherin der Kinder, wenn nötig die Leiterin des Geschäftes
-sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei ja die abendländische Frau ein
-Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That eher bedauern als beneiden
-möchten.<a name="FNAnker_938_938" id="FNAnker_938_938"></a><a href="#Fussnote_938_938" class="fnanchor">[938]</a> Ähnliche Äusserungen kann man allgemein vernehmen; sie
-kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie machen es erklärlich,
-dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben und die Anschauungen
-des <em class="gesperrt">näheren</em> muhammedanischen Orients durch den immer mächtiger
-andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben, der Harem und der
-ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete davon <em class="gesperrt">durchaus
-unberührt</em> geblieben ist und wohl auch bleiben wird. Im Harem,
-bestätigt <em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>, ist alles beim Alten geblieben; an
-Möbel,<span class="pagenum"><a name="Seite_430" id="Seite_430">[S. 430]</a></span> Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und Denkungsweise
-ist nicht das mindeste geändert worden; denn das weibliche Geschlecht,
-das jeder Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die streng
-konservative Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als die
-Männerwelt, ja ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber
-allen Reformen an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen
-und persischen Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach-
-als Vorteil bezweckt.<a name="FNAnker_939_939" id="FNAnker_939_939"></a><a href="#Fussnote_939_939" class="fnanchor">[939]</a> Darum ist der Harem <em class="gesperrt">eines der festesten
-Bollwerke für die orientalisch-moslimische Sitte und Lebensordnung</em>
-nach fast allen Richtungen hin. Hier herrschen noch immer die gleichen
-Gewohnheiten, Regeln, Meinungen, Begriffe und Vorurteile, kurzum
-derselbe Geist wie vor Jahrhunderten, und behalten die Oberhand über
-alle etwa von aussen kommenden Einwirkungen.<a name="FNAnker_940_940" id="FNAnker_940_940"></a><a href="#Fussnote_940_940" class="fnanchor">[940]</a></p>
-
-<p>Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene Bild
-für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss
-für die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen
-Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die
-Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen
-Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der wenig
-vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da
-versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein
-oder höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite
-Frau vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden,
-wenngleich die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen
-macht; der Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und
-Färbereien geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die
-Feldarbeit bestellen, arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je
-Ruhe zu haben, als in wenigen Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt
-er so viele Gehülfinnen, als er<span class="pagenum"><a name="Seite_431" id="Seite_431">[S. 431]</a></span> Frauen hat, ein Umstand, welcher die
-Vielweiberei ebenso fördert, wie der Grundsatz, dass alle Mädchen an
-den Mann gebracht werden sollen. In den ärmeren Gegenden freilich
-finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da er keinen Raum und keine
-Nahrung für sie besitzt und froh ist, <em class="gesperrt">ein</em> Weib mit den Kindern
-erhalten zu können.</p>
-
-<p>Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte
-des Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen &mdash; so sehr
-das Anstandsgefühl sich dagegen sträubt &mdash; jene Punkte nicht
-gänzlich unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die
-schwärzesten dieser Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die
-durch das Sonderleben der Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen
-in gesellschaftlicher Hinsicht noch nicht die allerschlimmsten.
-Bekanntlich ist unter Morgenländern von den Frauen niemals die Rede;
-ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und nicht einmal nach ihrem
-Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen; wo man nicht umhin
-kann davon zu reden, geschieht es mit einer entschuldigenden Wendung,
-wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der völligen Ausschliessung
-des weiblichen Geschlechts vom Kreise der Männer fehlt natürlich auch
-der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man ist rücksichtslos in
-der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der Ausdrücke und in
-seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und zweideutigsten Dinge
-werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung gezogen, und man
-lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es die Frauen in
-ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende junge Leute oder
-Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.<a name="FNAnker_941_941" id="FNAnker_941_941"></a><a href="#Fussnote_941_941" class="fnanchor">[941]</a> Nicht anders handeln
-die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an Zartgefühl,
-dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen Beziehungen,
-welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht. In dieser
-geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche somit
-das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat. Die
-dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer<span class="pagenum"><a name="Seite_432" id="Seite_432">[S. 432]</a></span>
-tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage:
-Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein
-verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen,
-sie sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf
-welchem die Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.</p>
-
-<p>So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den Leibessegen
-zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass die
-Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich
-vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.<a name="FNAnker_942_942" id="FNAnker_942_942"></a><a href="#Fussnote_942_942" class="fnanchor">[942]</a> Da der Korân
-darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber
-zu einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in
-Persien, wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen,
-welche etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen
-Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich
-betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt
-es niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die
-Frau, nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von
-nun an Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten,
-teils um die Nachkommenschaft zu verringern.<a name="FNAnker_943_943" id="FNAnker_943_943"></a><a href="#Fussnote_943_943" class="fnanchor">[943]</a> Da aber die Sitte
-der Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei
-vielen anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten
-Völkern in weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren
-Veranlassung mit weit mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen
-zu suchen, dieselbe also ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch
-selbst des Harems, so sehr sie auch letzterer begünstigen mag. In
-weit grösserem Masse ist er jedoch verantwortlich für das, was man
-als „widernatürliche Laster“ bezeichnet, welche nicht wenig zur
-Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen müssigen Stunden und
-den langen Fasten des Harems oder der Zenana lernen die Frauen sehr
-leicht die Verirrungen der Masturbation,<span class="pagenum"><a name="Seite_433" id="Seite_433">[S. 433]</a></span> der sogenannten lesbischen
-Liebe (<i>Cunnilingua</i>) und des Tribadismus, jenes physischen Verkehrs
-zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den Wörtern <i>Frictrices</i>
-oder <i>Subigatrices</i> tauften. Allein schon der Umstand, dass die
-geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung nach
-Lesbos<a name="FNAnker_944_944" id="FNAnker_944_944"></a><a href="#Fussnote_944_944" class="fnanchor">[944]</a> verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet
-darauf hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander
-zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter
-den morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,<a name="FNAnker_945_945" id="FNAnker_945_945"></a><a href="#Fussnote_945_945" class="fnanchor">[945]</a> bekannt
-aber auch, dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der
-zivilisierten Gesellschaft, im Schwange geht.<a name="FNAnker_946_946" id="FNAnker_946_946"></a><a href="#Fussnote_946_946" class="fnanchor">[946]</a></p>
-
-<p>Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die Bühne;
-aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht
-bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der
-Korân bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung
-versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser
-Hinsicht ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den
-Persern und besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden
-persische Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen
-Gesellschaft mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die
-widernatürlichen Laster mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum
-erfreuten sich die Perser und Meder einer <span class="pagenum"><a name="Seite_434" id="Seite_434">[S. 434]</a></span>schmachvollen Berühmtheit
-in diesem Punkte. Die Knabenliebe (<i>Päderastia</i>) lernten die Perser,
-nach <em class="gesperrt">Herodots</em> Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber
-bereits Hyrkanien als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben
-werde.<a name="FNAnker_947_947" id="FNAnker_947_947"></a><a href="#Fussnote_947_947" class="fnanchor">[947]</a> Für den Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad
-schon zur Zeit Harun-al-Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete
-war, deren man sich weder schämte, noch sie als etwas Übles ansah. Ja,
-die Sufi machten sie fast zum Dogma.<a name="FNAnker_948_948" id="FNAnker_948_948"></a><a href="#Fussnote_948_948" class="fnanchor">[948]</a> Der von <em class="gesperrt">Hafis</em> und
-anderen Dichtern des Orients besungene Antinous war ehedem auch bei
-den sinnlichen Osmanen eine offen anerkannte Erscheinung. Man sprach
-von <i>Machboub</i> als etwas Selbstverständliches, wie unsere <i>Jeunesse
-dorée</i> von ihren Maitressen spricht. Der Page gehörte beinahe zum
-Hausstand des Grossen, der <i>Mosaïb</i> (Günstling) bekleidete eine
-öffentliche Stellung bei Hofe.<a name="FNAnker_949_949" id="FNAnker_949_949"></a><a href="#Fussnote_949_949" class="fnanchor">[949]</a> Die Nachkommen jener Horden,
-welche unter Dschingis-Chan und Timur Mittel- und Nordasien erobert,
-die ösbekischen Chane, hatten es später darin so weit gebracht, dass
-es bei ihnen für ein schlimmes Zeichen und für eine Schwäche galt,
-wenn einer von dem allgemeinen Gebrauche sich frei erhielt. Heute noch
-erreicht derselbe, welcher, geographisch gesprochen, an den Ufern des
-Bosporus anfängt und auf dem Wege nach Osten allmählich merklicher
-wird, seinen Gipfelpunkt in Bochârâ. Über Dinge, die unser europäisches
-Gefühl aufs höchste empören würden, wird hier wie über einen erlaubten
-Scherz verhandelt, und selbst die Religion, die einen leichten
-Fehltritt im Waschen oder anderen Vorschriften mit dem Tode bestraft,
-drückt hier ein Auge zu.<a name="FNAnker_950_950" id="FNAnker_950_950"></a><a href="#Fussnote_950_950" class="fnanchor">[950]</a> Dr. <em class="gesperrt">Polak</em><span class="pagenum"><a name="Seite_435" id="Seite_435">[S. 435]</a></span> bezeugt, dass auch in
-Persien widernatürliche Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet
-seien und „dass sie nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie
-es im Interesse der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“<a name="FNAnker_951_951" id="FNAnker_951_951"></a><a href="#Fussnote_951_951" class="fnanchor">[951]</a> Wie
-in den meisten orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch
-im westlichen Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder
-der höheren Beamten hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von
-verschnittenen Negerburschen.<a name="FNAnker_952_952" id="FNAnker_952_952"></a><a href="#Fussnote_952_952" class="fnanchor">[952]</a> Man darf wohl annehmen, dass die
-Sitte mit dem Islâm und dem Harem dahin gebracht worden ist. Und
-dennoch sind weder der eine, noch der andere ihre Geburtsstätte.</p>
-
-<p>Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe auf
-Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst
-in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich
-ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe
-auf der Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken
-Volksvermehrung entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas
-und in Rom wird noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist,
-dass es in Europa ein Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der
-verklärten Gestalt genau so, wie die Alten sie uns darstellen, noch
-heutzutage blüht und auf das Innigste mit der Sitte und Lebensweise
-seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses Land ist nach den Mitteilungen
-G. v. <em class="gesperrt">Hahns</em>, derjenige Teil Albaniens, den die Gegen<a name="FNAnker_953_953" id="FNAnker_953_953"></a><a href="#Fussnote_953_953" class="fnanchor">[953]</a>
-bewohnen, der Zweig eines Volkes, das man als die reinsten Nachkommen
-der alten Illyrier betrachten darf, von welchen auch die Vorväter der
-Hellenen abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei der Entdeckung
-Amerikas fast überall unter den Eingeborenen angetroffen, wenngleich
-bei den höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und bestraft.
-An vielen Stellen,<span class="pagenum"><a name="Seite_436" id="Seite_436">[S. 436]</a></span> besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch
-gang und gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen
-erzogene und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen
-und Herren, im Konkubinat leben.<a name="FNAnker_954_954" id="FNAnker_954_954"></a><a href="#Fussnote_954_954" class="fnanchor">[954]</a> Ähnliche Gepflogenheiten
-herrschen bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in
-manche Kreise der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht
-weiter berühren.<a name="FNAnker_955_955" id="FNAnker_955_955"></a><a href="#Fussnote_955_955" class="fnanchor">[955]</a> Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene
-beklagenswerten Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die
-Vielweiberei gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche
-des Harems und der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden
-finden. In der Türkei ist indessen, so versichert <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>,
-die erwähnte Unsitte durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen
-nicht allein in der „Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern
-gänzlich in den Schatten verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr
-Unwesen treibt, darf sie doch nicht mehr eingestanden werden, sondern
-gehört, wie im Abendlande, zu den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr
-die Mütze über die Ohren.“<a name="FNAnker_956_956" id="FNAnker_956_956"></a><a href="#Fussnote_956_956" class="fnanchor">[956]</a></p>
-
-<p>Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen,
-welche gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit
-Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft,
-denn in der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen <em class="gesperrt">Post</em>
-Bemerkung die Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht
-oder unrecht, wahr oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt
-nur die Frage, ob irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und
-weshalb sie existiert oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen
-Wertschätzung einer solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend
-ein Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_437" id="Seite_437">[S. 437]</a></span>wicht beigelegt wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte
-des Bremer Rechtsgelehrten, dem die Aufhellung der Geschichte der
-Familie schon so viel verdankt, und der da spricht: „Die individuelle
-Wertschätzung ist ein ganz schwankender Faktor, welcher jede streng
-wissenschaftliche Behandlung des ethnologischen Gebiets unmöglich
-macht. Sittliche Entrüstung des Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt,
-dass es dem Kannibalismus huldigt, dass es Menschenopfer bringt, dass
-es seine Verbrecher spiesst oder rädert oder seine Hexen und Zauberer
-verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung ethnologischer Probleme bei; sie
-verwirrt nur den Kausalzusammenhang der ethnologischen Erscheinungen,
-dem der Ethnologe mit dem kalten Auge eines Anatomen nachzuspüren
-berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen Sitten und unsinnigen
-Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die ethnologische Forschung
-noch nicht reif.“<a name="FNAnker_957_957" id="FNAnker_957_957"></a><a href="#Fussnote_957_957" class="fnanchor">[957]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_906_906" id="Fussnote_906_906"></a><a href="#FNAnker_906_906"><span class="label">[906]</span></a> <em class="gesperrt">S. G. W. Benjamin</em>. <i>Persia and the Persians.</i>
-Lond. 1887. S. 104.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_907_907" id="Fussnote_907_907"></a><a href="#FNAnker_907_907"><span class="label">[907]</span></a> Dahin gehört unter anderen die von <em class="gesperrt">Lady Montague</em>
-erfundene Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan
-oder Pascha einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er
-angeblich, nachdem die Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung
-guitarreklimpernd umgaukelt haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu.
-<em class="gesperrt">Kommt nie vor</em>. In früheren Zeiten würde die Holde wahrscheinlich
-nicht recht gewusst haben, wozu sie das Geschenk gebrauchen sollte; und
-jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes Zeichen der Anerkennung
-halten.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_908_908" id="Fussnote_908_908"></a><a href="#FNAnker_908_908"><span class="label">[908]</span></a> Globus. Bd. XVI. S. 167.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_909_909" id="Fussnote_909_909"></a><a href="#FNAnker_909_909"><span class="label">[909]</span></a> <em class="gesperrt">Maltzan</em>. Orientalische Haremsstudien, in der
-„Neuen Freien Presse“ vom 27. August 1873.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_910_910" id="Fussnote_910_910"></a><a href="#FNAnker_910_910"><span class="label">[910]</span></a> So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha,
-also des Krösus unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche
-Haremsausgaben auf etwa sechs Millionen Mark veranschlagt wurden,
-ein gänzlicher Mangel an jenem Gefässe, welches die Franzosen
-(euphemistisch) <i>un vase</i> nennen. So berichtet <em class="gesperrt">Emmeline Lott</em>.
-<i>Harem Life in Egypt and Constantinople.</i> London 1865. Bd. II. S.
-80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man sich die Folgen dieser
-Vasenlosigkeit denkt.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_911_911" id="Fussnote_911_911"></a><a href="#FNAnker_911_911"><span class="label">[911]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 6.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_912_912" id="Fussnote_912_912"></a><a href="#FNAnker_912_912"><span class="label">[912]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Moritz Hoernes</em>. Dinarische Wanderungen.
-Kultur- und Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien
-1888. S. 70.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_913_913" id="Fussnote_913_913"></a><a href="#FNAnker_913_913"><span class="label">[913]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. A. a. O. Bd. I. S. 161.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_914_914" id="Fussnote_914_914"></a><a href="#FNAnker_914_914"><span class="label">[914]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. <i>Persia and the Persians.</i> S. 31.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_915_915" id="Fussnote_915_915"></a><a href="#FNAnker_915_915"><span class="label">[915]</span></a> Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien
-1882. S. 95.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_916_916" id="Fussnote_916_916"></a><a href="#FNAnker_916_916"><span class="label">[916]</span></a> Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_917_917" id="Fussnote_917_917"></a><a href="#FNAnker_917_917"><span class="label">[917]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_918_918" id="Fussnote_918_918"></a><a href="#FNAnker_918_918"><span class="label">[918]</span></a> A. a. O. S. 317.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_919_919" id="Fussnote_919_919"></a><a href="#FNAnker_919_919"><span class="label">[919]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_920_920" id="Fussnote_920_920"></a><a href="#FNAnker_920_920"><span class="label">[920]</span></a> Ausland 1863. S. 703.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_921_921" id="Fussnote_921_921"></a><a href="#FNAnker_921_921"><span class="label">[921]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_922_922" id="Fussnote_922_922"></a><a href="#FNAnker_922_922"><span class="label">[922]</span></a> <em class="gesperrt">Heinrich Brugsch</em>. Im Lande der Sonne. Wanderungen
-in Persien. Berlin 1886. S. 245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_923_923" id="Fussnote_923_923"></a><a href="#FNAnker_923_923"><span class="label">[923]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. Ehe im Islam. S. 18</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_924_924" id="Fussnote_924_924"></a><a href="#FNAnker_924_924"><span class="label">[924]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. A. a. O. &amp; 66. &mdash; <em class="gesperrt">Benjamin</em>. A. a.
-O. S. 453.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_925_925" id="Fussnote_925_925"></a><a href="#FNAnker_925_925"><span class="label">[925]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 215.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_926_926" id="Fussnote_926_926"></a><a href="#FNAnker_926_926"><span class="label">[926]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. A. a. O. S. 67.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_927_927" id="Fussnote_927_927"></a><a href="#FNAnker_927_927"><span class="label">[927]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. A. a. O. S. 226.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_928_928" id="Fussnote_928_928"></a><a href="#FNAnker_928_928"><span class="label">[928]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. A. a. O. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_929_929" id="Fussnote_929_929"></a><a href="#FNAnker_929_929"><span class="label">[929]</span></a> <em class="gesperrt">Brugsch</em>. Im Lande der Sonne. S. 245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_930_930" id="Fussnote_930_930"></a><a href="#FNAnker_930_930"><span class="label">[930]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 24&ndash;25.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_931_931" id="Fussnote_931_931"></a><a href="#FNAnker_931_931"><span class="label">[931]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. <i>Persia and the Persians.</i> S. 105.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_932_932" id="Fussnote_932_932"></a><a href="#FNAnker_932_932"><span class="label">[932]</span></a> <em class="gesperrt">Emmeline Lott</em>. <i>Harem Life.</i> Bd. I. S. 225&ndash;241.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_933_933" id="Fussnote_933_933"></a><a href="#FNAnker_933_933"><span class="label">[933]</span></a> <em class="gesperrt">Maltzan</em> in der Neuen Freien Presse vom 27. August
-1873.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_934_934" id="Fussnote_934_934"></a><a href="#FNAnker_934_934"><span class="label">[934]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 18.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_935_935" id="Fussnote_935_935"></a><a href="#FNAnker_935_935"><span class="label">[935]</span></a> Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_936_936" id="Fussnote_936_936"></a><a href="#FNAnker_936_936"><span class="label">[936]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 42.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_937_937" id="Fussnote_937_937"></a><a href="#FNAnker_937_937"><span class="label">[937]</span></a> Über Land und Meer. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_938_938" id="Fussnote_938_938"></a><a href="#FNAnker_938_938"><span class="label">[938]</span></a> Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“
-(Neues Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_939_939" id="Fussnote_939_939"></a><a href="#FNAnker_939_939"><span class="label">[939]</span></a> <em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>. Der Islâm im neunzehnten
-Jahrhundert. Leipzig 1875. S. 158&ndash;159.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_940_940" id="Fussnote_940_940"></a><a href="#FNAnker_940_940"><span class="label">[940]</span></a> <em class="gesperrt">Moritz Lütke</em>. Der Islâm und seine Völker.
-Gütersloh 1878. S. 128&ndash;129.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_941_941" id="Fussnote_941_941"></a><a href="#FNAnker_941_941"><span class="label">[941]</span></a> A. a. O. S. 128.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_942_942" id="Fussnote_942_942"></a><a href="#FNAnker_942_942"><span class="label">[942]</span></a> Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale
-und biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S.
-191.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_943_943" id="Fussnote_943_943"></a><a href="#FNAnker_943_943"><span class="label">[943]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 217&ndash;218.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_944_944" id="Fussnote_944_944"></a><a href="#FNAnker_944_944"><span class="label">[944]</span></a> Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe
-beschuldigte griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich
-<em class="gesperrt">Welcker</em> reingewaschen. S. Welcker. Sappho von einem herrschenden
-Vorurteil befreit. Göttingen 1816.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_945_945" id="Fussnote_945_945"></a><a href="#FNAnker_945_945"><span class="label">[945]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistor.
-Studien. S. 98.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_946_946" id="Fussnote_946_946"></a><a href="#FNAnker_946_946"><span class="label">[946]</span></a> <em class="gesperrt">Diderot</em>, ein freilich in diesem Falle nicht
-massgebender Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem
-Naturalismus strotzenden Roman <i>La religieuse</i> die Klöster als
-Brutstätten des Tribadismus hin. Wahrer ist, dass jenes widernatürliche
-Laster in geheimen Gesellschaften gewisser Grossstädte und in vielen
-Privatkreisen ausgeübt wird. Am bekanntesten sind die „alexandrinischen
-Gesellschaften“ in der Hauptstadt des prüden England und die
-Vestalinnen in Paris. <em class="gesperrt">Adolphe Belot</em> hat endlich diesen Stoff
-zum Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: <i>Mademoiselle <em class="gesperrt">Girard</em>,
-ma femme</i> gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die Bemerkungen
-<em class="gesperrt">Mantegazzas</em>. A. a. O. S. 99&ndash;100.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_947_947" id="Fussnote_947_947"></a><a href="#FNAnker_947_947"><span class="label">[947]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 376.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_948_948" id="Fussnote_948_948"></a><a href="#FNAnker_948_948"><span class="label">[948]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S.
-129&ndash;131.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_949_949" id="Fussnote_949_949"></a><a href="#FNAnker_949_949"><span class="label">[949]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_950_950" id="Fussnote_950_950"></a><a href="#FNAnker_950_950"><span class="label">[950]</span></a> „Oft sah ich“ &mdash; so berichtet der ungarische Reisende
-<em class="gesperrt">Vámbéry</em> &mdash; „in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der
-Stadt gelegen ist, Männer jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf
-gegen die Wand stiessen, sich im Staube wälzten, die Kleider zerrissen,
-um den Grad ihrer Neigung dem Wesen kundzugeben, das in der Ferne
-unter einem Baume dem Anscheine nach mit einem Buche beschäftigt war.
-Ich hielt diesen Ort für verborgen und wunderte mich nicht darüber;
-wie gross war daher mein Erstaunen, als ich auf dem Rigistân in jeder
-Theebude ein solches Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft des
-eigenen Vaters, zum Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“
-(<em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>. Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_951_951" id="Fussnote_951_951"></a><a href="#FNAnker_951_951"><span class="label">[951]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 237.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_952_952" id="Fussnote_952_952"></a><a href="#FNAnker_952_952"><span class="label">[952]</span></a> <em class="gesperrt">Oskar Lenz</em>. Timbuktu. Reise durch Marokko, die
-Sahara und den Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_953_953" id="Fussnote_953_953"></a><a href="#FNAnker_953_953"><span class="label">[953]</span></a> Ausland 1855. S. 356&ndash;358.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_954_954" id="Fussnote_954_954"></a><a href="#FNAnker_954_954"><span class="label">[954]</span></a> Revue d’anthropologie 1878. S. 302.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_955_955" id="Fussnote_955_955"></a><a href="#FNAnker_955_955"><span class="label">[955]</span></a> Näheres bei <em class="gesperrt">Mantegazza</em>.
-Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 106&ndash;113, welcher im
-kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen unter den skandalösesten
-Anhängern dieser Verirrung einen französischen Journalisten, einen
-deutschen Dichter, einen italienischen Politiker und einen spanischen
-Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer von ausgezeichnetem
-Geschmack und hoher Bildung!</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_956_956" id="Fussnote_956_956"></a><a href="#FNAnker_956_956"><span class="label">[956]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_957_957" id="Fussnote_957_957"></a><a href="#FNAnker_957_957"><span class="label">[957]</span></a> <em class="gesperrt">Alb. Herm. Post</em>. Einleitung in das Studium der
-ethnologischen Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_438" id="Seite_438">[S. 438]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXIV">XXIV.<br />
-
-Zeitehen und wilde Ehen.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_24" name="drop_d_24">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>er zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz
-objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der
-gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels
-ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie,
-zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort
-herrschende Einrichtungen sich anschliessen.</p>
-
-<p>Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh
-nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt
-man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate
-mit Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die <em class="gesperrt">Ehe auf Zeit</em>,
-und zwar auf eine vertragsmässige Zeit. Während die <i>Akdi</i> ganz
-unserer Ehefrau, der Gattin entspricht, heisst <i>Sighe</i> ein Weib,
-welches durch Vertrag auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu
-neunundneunzig Jahren schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und
-gegen festgesetzte Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft,
-geheiratet wird. Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die
-<em class="gesperrt">vollen Rechte</em> einer Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach
-Ablauf des Vertragstermins aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert
-oder erneuert wird, dem Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr
-gezeugten Kinder ist der Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb<span class="pagenum"><a name="Seite_439" id="Seite_439">[S. 439]</a></span> sich
-die Sighe nicht eher als vier Monate nach der Trennung an einen andern
-verheiraten soll; doch wird dieser Punkt häufig umgangen.<a name="FNAnker_958_958" id="FNAnker_958_958"></a><a href="#Fussnote_958_958" class="fnanchor">[958]</a> Es ist
-Sitte, dass der Perser auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen
-in der Provinz nie seine Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an
-jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In der
-Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage
-sich dort aufhält, ein Weib zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine
-Stunde sind besonders auf dem Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft
-hervorragender oder gar fürstlicher Personen geben die Landleute ohne
-jegliche Skrupel ihre Töchter oder Schwestern gern zu derartigen
-Verbindungen her, welche ihnen stets ein schönes Geschenk einbringen,
-und wenn die Mädchen sich klug und gewandt benehmen, so können sie auf
-diese Art zu hohen und höchsten Stellen gelangen.<a name="FNAnker_959_959" id="FNAnker_959_959"></a><a href="#Fussnote_959_959" class="fnanchor">[959]</a> Der Vertrag
-auf die Dauer von neunundneunzig Jahren, wodurch die Sighe dem
-Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird aber gewöhnlich nur da
-abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige Frauen vorhanden sind; auf
-diese Weise umgeht man das Gesetz, denn das fünfte Weib ist nun den
-übrigen ebenbürtig, so dass also der Perser Weiber in unbeschränkter
-Zahl nehmen kann, was auch von einigen Grossen wirklich geschieht. Die
-Kinder aller drei Klassen, der Akdi, der Sklavinnen oder Kebsinnen und
-der Sighe sind nach dem Gesetz bei der Erbschaft gleichberechtigt; doch
-finden hierin auch willkürliche Ausnahmen statt.<a name="FNAnker_960_960" id="FNAnker_960_960"></a><a href="#Fussnote_960_960" class="fnanchor">[960]</a></p>
-
-<p>Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu
-machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von<span class="pagenum"><a name="Seite_440" id="Seite_440">[S. 440]</a></span> welchen gleich
-die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die
-Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse,
-so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar
-zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in
-gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile
-vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich;
-die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen:
-Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim
-irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem
-dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie
-während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich
-enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib
-in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren
-Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer
-gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll
-wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann
-deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss
-die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau
-vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze
-Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig
-ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen.
-Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine
-auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.<a name="FNAnker_961_961" id="FNAnker_961_961"></a><a href="#Fussnote_961_961" class="fnanchor">[961]</a></p>
-
-<p>Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse.
-<em class="gesperrt">Moriz Lüttke</em> nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,<a name="FNAnker_962_962" id="FNAnker_962_962"></a><a href="#Fussnote_962_962" class="fnanchor">[962]</a>
-trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische
-Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch
-unzutreffender behauptet <em class="gesperrt">Arnold</em>, Muhammed habe nach der
-Eroberung von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“<a name="FNAnker_963_963" id="FNAnker_963_963"></a><a href="#Fussnote_963_963" class="fnanchor">[963]</a>
-Nun herrschte aber, wie wir wissen, schon<span class="pagenum"><a name="Seite_441" id="Seite_441">[S. 441]</a></span> bei den vorislamitischen
-Arabern die sogenannte „Genussehe“ (<i>Nikah-al-mota</i>), und diese,
-welche mit der persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist,
-war es, welche der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von
-einer „Einführung“ derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben
-die Einrichtung verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der
-Begründung, dass Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht
-verboten, sei erlaubt. Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei
-den Beduinen Arabiens, welche freilich, wie <em class="gesperrt">Palgrave</em> gezeigt
-hat,<a name="FNAnker_964_964" id="FNAnker_964_964"></a><a href="#Fussnote_964_964" class="fnanchor">[964]</a> vom Islâm sehr wenig berührt wurden und noch tief im
-Heidentum stecken, hat sie sich auch bis in die Gegenwart erhalten. Im
-Dschebel Schammar gibt man, so berichtet der Reisende <em class="gesperrt">Guarmani</em>,
-eine Tochter gerne dem ersten besten Fremden zur Frau und nimmt sie
-wieder zurück, wenn jener wegreist. Falls er in einer anberaumten
-Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die Ehe für geschieden.<a name="FNAnker_965_965" id="FNAnker_965_965"></a><a href="#Fussnote_965_965" class="fnanchor">[965]</a> Ja,
-selbst im heiligen Mekka kommen zwischen den Pilgern, aber auch mit
-Einheimischen zeitweilige Verbindungen zustande, welche als völlig
-regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen werden und keineswegs für
-unmoralisch gelten.<a name="FNAnker_966_966" id="FNAnker_966_966"></a><a href="#Fussnote_966_966" class="fnanchor">[966]</a> In Persien ist die Zeitehe wahrscheinlich
-weit älter als die Einführung des Islâms und, wie <em class="gesperrt">Benjamin</em>
-vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für das alte Bestehen
-einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die vorgeschichtliche
-Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des Königs von Semengân
-während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser Verbindung war die
-Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung, dass eine der
-vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das zarathustrische
-Magiertum sein darf.<a name="FNAnker_967_967" id="FNAnker_967_967"></a><a href="#Fussnote_967_967" class="fnanchor">[967]</a> Elemente davon mögen noch in den heutigen
-Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der alten Chaldäer
-ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen. Die Nestorianer
-sind eine christliche Sekte, beson<span class="pagenum"><a name="Seite_442" id="Seite_442">[S. 442]</a></span>ders zahlreich in Aserbeidschan,
-und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder aus nationalen
-oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre Töchter
-vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und gegen eine
-festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen. Dieses
-Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und Förmlichkeit
-stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des Mädchens,
-öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der vielleicht
-die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man wetteifert
-sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen längeren
-Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen. Sobald man
-über die Dauer dieser <i>Matrimonio alla carta</i>, wie sie dort nach
-fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über den vom
-Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen dem
-Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt. In den
-meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der Braut mit
-in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich auf seine
-Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen Bedingung
-bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese Sitte
-ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan
-bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht
-den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz
-unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder
-machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an
-diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der
-festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag
-geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen
-Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer
-anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller
-einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als
-sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der
-heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die
-aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in
-den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere<span class="pagenum"><a name="Seite_443" id="Seite_443">[S. 443]</a></span> Liebe
-bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch
-der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der
-Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen
-lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat
-zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel
-zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter
-um sie zu bekümmern.<a name="FNAnker_968_968" id="FNAnker_968_968"></a><a href="#Fussnote_968_968" class="fnanchor">[968]</a></p>
-
-<p>Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier
-geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine ganz
-regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten, wo
-Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. <em class="gesperrt">Gustav Kreitner</em>
-berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen
-vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig
-bestimmte Zeit.<a name="FNAnker_969_969" id="FNAnker_969_969"></a><a href="#Fussnote_969_969" class="fnanchor">[969]</a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>, der Vielgewanderte, welcher
-für die Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes
-Auge hat, meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen
-Kaufleute, welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf
-Zeit, d. h. für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten
-Punkte, mit einem schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht
-so vollständig den eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten
-Anschauungen der Neger, dass niemand etwas Arges daran findet.<a name="FNAnker_970_970" id="FNAnker_970_970"></a><a href="#Fussnote_970_970" class="fnanchor">[970]</a> Das
-Verhältnis der weissen Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den
-Augen des Volkes ein vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden
-Beigeschmack. Diese Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören
-durchweg den ersten Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die
-Eltern bezahlten Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger
-Weise für den Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.<a name="FNAnker_971_971" id="FNAnker_971_971"></a><a href="#Fussnote_971_971" class="fnanchor">[971]</a> Und
-anhänglich, wenn auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche,
-wenn der weisse Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der
-Lebensweise<span class="pagenum"><a name="Seite_444" id="Seite_444">[S. 444]</a></span> ihrer schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre
-gelbe Hautfarbe leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen,
-ausgenommen in einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung
-das Los ihrer Mutter.<a name="FNAnker_972_972" id="FNAnker_972_972"></a><a href="#Fussnote_972_972" class="fnanchor">[972]</a> Erst an sehr wenigen Orten ist durch
-den Einfluss der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der
-weiblichen Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die
-Ansicht, dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung
-gebracht worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat,
-lässt <em class="gesperrt">Zöller</em> dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass
-sich ihre Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des
-Landes auf Zeit verheiraten.<a name="FNAnker_973_973" id="FNAnker_973_973"></a><a href="#Fussnote_973_973" class="fnanchor">[973]</a> Es geht nicht an, diese Verhältnisse,
-wie gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche
-Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer
-Zwangslage<a name="FNAnker_974_974" id="FNAnker_974_974"></a><a href="#Fussnote_974_974" class="fnanchor">[974]</a> befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren
-Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel
-älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.</p>
-
-<p>Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution
-verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen,
-wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde
-Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe
-eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die
-Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche
-wilde Ehen &mdash; in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die
-Mota-Ehe fortlebt &mdash; kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern
-der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind
-ziemlich häufig in Sibirien und <em class="gesperrt">Albin Kohn</em> gesteht, sie weit
-„zahmer“ gefunden<span class="pagenum"><a name="Seite_445" id="Seite_445">[S. 445]</a></span> zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In
-den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,
-traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt
-waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre
-dauerten.<a name="FNAnker_975_975" id="FNAnker_975_975"></a><a href="#Fussnote_975_975" class="fnanchor">[975]</a> Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in
-diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden.
-Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus
-sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten
-und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral,
-welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe
-und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die
-Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist
-Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten.
-Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis
-einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene
-Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine
-uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung
-eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So
-ist &mdash; auf einem anderen Gebiete &mdash; im Lichte der Gegenwart Aberglaube
-geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.</p>
-
-<p>Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der
-Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben
-erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig
-überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen
-Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten
-eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne
-zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird
-sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf
-Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden
-und Freuden.<a name="FNAnker_976_976" id="FNAnker_976_976"></a><a href="#Fussnote_976_976" class="fnanchor">[976]</a> Aber<span class="pagenum"><a name="Seite_446" id="Seite_446">[S. 446]</a></span> auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt
-ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen
-zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja
-die braune <i>Njaai</i> gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt,
-und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der
-That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,<a name="FNAnker_977_977" id="FNAnker_977_977"></a><a href="#Fussnote_977_977" class="fnanchor">[977]</a>
-helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein
-gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man
-sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden
-pflegt.<a name="FNAnker_978_978" id="FNAnker_978_978"></a><a href="#Fussnote_978_978" class="fnanchor">[978]</a> Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von
-ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt
-ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen
-für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in
-Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche
-Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor
-mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch
-wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines
-weiblichen Wesens &mdash; das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine
-kommen darf &mdash; verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus in
-der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin sich
-in eine <em class="gesperrt">weisse</em> verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen
-denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus,
-die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.<a name="FNAnker_979_979" id="FNAnker_979_979"></a><a href="#Fussnote_979_979" class="fnanchor">[979]</a> Dem Erforscher der
-Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht,
-dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig
-gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit <em class="gesperrt">freien</em> Frauen
-nicht nur auf das strengste ver<span class="pagenum"><a name="Seite_447" id="Seite_447">[S. 447]</a></span>boten sind, sondern dass derartige,
-allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten
-Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden
-als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen
-Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern
-bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der
-Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (<i>Mesalliance</i>
-genannt) &mdash; dem Stande oder der Geistesbildung nach &mdash; noch heute
-trifft, ein Rest dieser Anschauung?</p>
-
-<p>Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze
-einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu
-begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System
-der <i>Queridas</i> (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere
-gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei,
-die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an
-der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung
-in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine
-rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen
-Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss
-oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,
-hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die
-ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche
-zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen
-Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.<a name="FNAnker_980_980" id="FNAnker_980_980"></a><a href="#Fussnote_980_980" class="fnanchor">[980]</a>
-Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes:
-Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik,
-Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung
-herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,
-worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den
-Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt
-der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten
-Vaters unwiderstehlich zu einem<span class="pagenum"><a name="Seite_448" id="Seite_448">[S. 448]</a></span> anderen Herzen gezogen habe. Die
-rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag
-ruhig zu.<a name="FNAnker_981_981" id="FNAnker_981_981"></a><a href="#Fussnote_981_981" class="fnanchor">[981]</a> Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck
-hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika,
-dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum
-sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den
-venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere
-Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle
-besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.<a name="FNAnker_982_982" id="FNAnker_982_982"></a><a href="#Fussnote_982_982" class="fnanchor">[982]</a> In Ecuador, wo
-doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss
-ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (<i>Emancebarse</i>),
-sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei
-besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch
-in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht
-ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit
-Männern wechseln zu können.<a name="FNAnker_983_983" id="FNAnker_983_983"></a><a href="#Fussnote_983_983" class="fnanchor">[983]</a> Im Pampasgebiete sind wilde Ehen
-ganz allgemein; nach Dr. <em class="gesperrt">Otto Woysch</em> in Uruguay allerdings
-hauptsächlich deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester
-für die Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass
-man seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.<a name="FNAnker_984_984" id="FNAnker_984_984"></a><a href="#Fussnote_984_984" class="fnanchor">[984]</a> Allein der wahre
-Grund liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen
-Völkern der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel
-gefasst. Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem
-Volksgeiste selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch
-dort, wo eine straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte,
-das Volk beim Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten
-zurückkehrte. Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war
-einfach für die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in
-Paraguay unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des
-Volkes be<span class="pagenum"><a name="Seite_449" id="Seite_449">[S. 449]</a></span>dachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen.
-Nach der Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster
-Gleichgültigkeit betrachtet;<a name="FNAnker_985_985" id="FNAnker_985_985"></a><a href="#Fussnote_985_985" class="fnanchor">[985]</a> schon unter Diktator Francia und
-Präsident Lopez war die Ehe &mdash; bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut
-&mdash; nicht mehr sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab
-keineswegs begünstigt; heute aber ist sie in den mittleren und niederen
-Volksschichten geradezu eine Ausnahme.<a name="FNAnker_986_986" id="FNAnker_986_986"></a><a href="#Fussnote_986_986" class="fnanchor">[986]</a> Selbst wohlerzogene Leute
-findet man häufig nicht verheiratet.<a name="FNAnker_987_987" id="FNAnker_987_987"></a><a href="#Fussnote_987_987" class="fnanchor">[987]</a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> belauschte
-auf einem Balle der <i>Quiguáberás</i>, d. h. der „Mädchen vom goldenen
-Kamme“, welche den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende
-Zwiegespräch: „Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem
-das, was er sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich
-heiraten?“ &mdash; „Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ &mdash; „So, so! Und
-was kennt man denn?“ &mdash; „Man liebt!“<a name="FNAnker_988_988" id="FNAnker_988_988"></a><a href="#Fussnote_988_988" class="fnanchor">[988]</a> Es kann jeder in Paraguay
-nach seiner Art selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe.
-Das Individuum geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar
-besteht die kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe
-zu vollem Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten
-„Kontrakten“, die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können,
-je nachdem die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder
-einer solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate
-Paraguay ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen
-kirchlichen Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.<a name="FNAnker_989_989" id="FNAnker_989_989"></a><a href="#Fussnote_989_989" class="fnanchor">[989]</a> Es
-sind also jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen
-Zwang der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter
-neuerdings sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die
-aus einer Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervor<span class="pagenum"><a name="Seite_450" id="Seite_450">[S. 450]</a></span>gegangene
-Bevölkerung Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie
-noch vor dem grossen siebenjährigen Kriege 1864&ndash;1870 gegen den Dreibund
-besass, auf dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur
-etwa 100000 männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der
-bei weitem überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es
-noch immer jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder
-selbst auf dreissig Frauen ein Mann entfällt.<a name="FNAnker_990_990" id="FNAnker_990_990"></a><a href="#Fussnote_990_990" class="fnanchor">[990]</a></p>
-
-<p>Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum,
-wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht
-und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier
-verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo
-die Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben
-beschränkt bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem
-dadurch erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen
-der unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden
-Ausnahmen haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut
-in den Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun
-der rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben
-sich die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende
-Vorrecht bewahrt, <em class="gesperrt">auf Probe</em> zu heiraten. Der Mann darf sich
-nach Verlauf eines Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese
-ihm dann noch keine Nachkommenschaft beschert hat oder solche in
-gewisse Aussicht stellt; beide Teile können dann nach Belieben neue
-Verbindungen eingehen.<a name="FNAnker_991_991" id="FNAnker_991_991"></a><a href="#Fussnote_991_991" class="fnanchor">[991]</a> So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der
-naive Ausklang anderwärts längst überwundener Sitten, wenn <em class="gesperrt">Francis
-Head</em> auf den Pampas des Laplata, wo er einst eine junge Frau, die
-ein allerliebstes Kind an der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater
-der <i>Criatura</i> (Säuglings) sei, darauf die gelassene Antwort erhielt:
-<i>Quien sabe?</i> (Wer kann das wissen?)<a name="FNAnker_992_992" id="FNAnker_992_992"></a><a href="#Fussnote_992_992" class="fnanchor">[992]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_451" id="Seite_451">[S. 451]</a></span> Desgleichen erzählt Frau
-<em class="gesperrt">Agassiz</em>, dass sie im Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher
-Menschen indianischer Abkunft mit der Tochter ins Gespräch kam und
-unter andern an sie die Frage richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd
-fiel ihr die Mutter in die Rede und sagte, als ob sich die Sache von
-selbst verstehe: „Sie hat gar keinen Vater, sie ist ein Kind des
-Zufalls.“ (<i>Não tem pai; é filha de fortuna</i>). Die Tochter ihrerseits
-zeigte Frau <em class="gesperrt">Agassiz</em> zwei Kinder, die ihr gehörten und weit
-hellfarbiger waren als sie selber. Auf die Frage, ob der Vater der
-Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab sie mit der grössten
-Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen Vater.“ Auf solche Weise
-drücken sich überhaupt die Indianerinnen und Mestizinnen inbezug auf
-ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus und finden das ganz
-natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes. Das Verhältnis
-ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine Ausnahme gelten
-kann.<a name="FNAnker_993_993" id="FNAnker_993_993"></a><a href="#Fussnote_993_993" class="fnanchor">[993]</a> Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h. unter den Sklaven,
-sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen oder auch nur von
-ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht worden.<a name="FNAnker_994_994" id="FNAnker_994_994"></a><a href="#Fussnote_994_994" class="fnanchor">[994]</a> Es wäre
-kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte man solche Zustände
-in <em class="gesperrt">jenen</em> Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe messen, der
-in der Sphäre <em class="gesperrt">unserer</em> Gesittung<a name="FNAnker_995_995" id="FNAnker_995_995"></a><a href="#Fussnote_995_995" class="fnanchor">[995]</a> auf sie Anwendung<span class="pagenum"><a name="Seite_452" id="Seite_452">[S. 452]</a></span> finden
-müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets im
-Auge zu behalten.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_958_958" id="Fussnote_958_958"></a><a href="#FNAnker_958_958"><span class="label">[958]</span></a> Der französische Reisende <em class="gesperrt">Marcel Dieulafoy</em>,
-welcher in jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung
-Persiens geleistet hat, sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe
-auf Zeit“ eingehen, das Recht besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu
-verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_959_959" id="Fussnote_959_959"></a><a href="#FNAnker_959_959"><span class="label">[959]</span></a> Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah
-befördert, welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.)
-Nach <em class="gesperrt">Dieulafoy</em> geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt
-von 1&ndash;1¼ M solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch
-ist: Grosser Umsatz bei geringem Nutzen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_960_960" id="Fussnote_960_960"></a><a href="#FNAnker_960_960"><span class="label">[960]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 207&ndash;208.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_961_961" id="Fussnote_961_961"></a><a href="#FNAnker_961_961"><span class="label">[961]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. Persia and the Persians. S. 451&ndash;452.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_962_962" id="Fussnote_962_962"></a><a href="#FNAnker_962_962"><span class="label">[962]</span></a> <em class="gesperrt">Lüttke</em>. Der Islam und seine Völker. S. 121.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_963_963" id="Fussnote_963_963"></a><a href="#FNAnker_963_963"><span class="label">[963]</span></a> <em class="gesperrt">Arnold</em>. Der Islâm. S. 156.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_964_964" id="Fussnote_964_964"></a><a href="#FNAnker_964_964"><span class="label">[964]</span></a> <em class="gesperrt">Palgrave</em>. Narrative of a year’s journey through
-Central and Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_965_965" id="Fussnote_965_965"></a><a href="#FNAnker_965_965"><span class="label">[965]</span></a> Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_966_966" id="Fussnote_966_966"></a><a href="#FNAnker_966_966"><span class="label">[966]</span></a> <em class="gesperrt">Nach Heinrich von Maltzan</em>, in: Globus. Bd. XVI.
-S. 166.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_967_967" id="Fussnote_967_967"></a><a href="#FNAnker_967_967"><span class="label">[967]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. A. a. O. S. 451.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_968_968" id="Fussnote_968_968"></a><a href="#FNAnker_968_968"><span class="label">[968]</span></a> Ausland 1851. S. 822&ndash;823.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_969_969" id="Fussnote_969_969"></a><a href="#FNAnker_969_969"><span class="label">[969]</span></a> <em class="gesperrt">Kreitner</em>. Im fernen Osten. S. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_970_970" id="Fussnote_970_970"></a><a href="#FNAnker_970_970"><span class="label">[970]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S.
-67.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_971_971" id="Fussnote_971_971"></a><a href="#FNAnker_971_971"><span class="label">[971]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Das Togoland und die Sklavenküste. S.
-245.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_972_972" id="Fussnote_972_972"></a><a href="#FNAnker_972_972"><span class="label">[972]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Kamerun. Bd. II. S. 77.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_973_973" id="Fussnote_973_973"></a><a href="#FNAnker_973_973"><span class="label">[973]</span></a> A. a. O. S. 67.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_974_974" id="Fussnote_974_974"></a><a href="#FNAnker_974_974"><span class="label">[974]</span></a> Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls
-ihnen nicht ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht,
-das Klima der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen,
-dass sie nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend
-schnell altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit
-schwarzen Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen
-Ende geführt.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_975_975" id="Fussnote_975_975"></a><a href="#FNAnker_975_975"><span class="label">[975]</span></a> <em class="gesperrt">Albin Kohn</em>. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig
-1876. Bd. I. S. 292.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_976_976" id="Fussnote_976_976"></a><a href="#FNAnker_976_976"><span class="label">[976]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jos. Bechtinger</em>. Der hinkende Teufel im
-ostindischen Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen,
-sowie auf Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie
-vorkommen, und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten
-machen gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr.
-<em class="gesperrt">Otto Kuntze</em>. Um die Erde. S. 258.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_977_977" id="Fussnote_977_977"></a><a href="#FNAnker_977_977"><span class="label">[977]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_978_978" id="Fussnote_978_978"></a><a href="#FNAnker_978_978"><span class="label">[978]</span></a> <em class="gesperrt">Kuntze</em>. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_979_979" id="Fussnote_979_979"></a><a href="#FNAnker_979_979"><span class="label">[979]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_980_980" id="Fussnote_980_980"></a><a href="#FNAnker_980_980"><span class="label">[980]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Otto Stoll</em>. Guatemala. Reisen und
-Schilderungen aus den Jahren 1878&ndash;1883. Leipzig 1876. S. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_981_981" id="Fussnote_981_981"></a><a href="#FNAnker_981_981"><span class="label">[981]</span></a> A. a. O. S. 143.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_982_982" id="Fussnote_982_982"></a><a href="#FNAnker_982_982"><span class="label">[982]</span></a> Ausland. 1863. S. 938.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_983_983" id="Fussnote_983_983"></a><a href="#FNAnker_983_983"><span class="label">[983]</span></a> Ausland. 1866. S. 710.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_984_984" id="Fussnote_984_984"></a><a href="#FNAnker_984_984"><span class="label">[984]</span></a> Ausland. 1864. S. 310.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_985_985" id="Fussnote_985_985"></a><a href="#FNAnker_985_985"><span class="label">[985]</span></a> Dr. E. <em class="gesperrt">Gothein</em>. Der christlich-soziale Staat der
-Jesuiten in Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_986_986" id="Fussnote_986_986"></a><a href="#FNAnker_986_986"><span class="label">[986]</span></a> H. <em class="gesperrt">Zöller</em>. Pampas und Anden. S. 94.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_987_987" id="Fussnote_987_987"></a><a href="#FNAnker_987_987"><span class="label">[987]</span></a> Ausland 1871. S. 8.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_988_988" id="Fussnote_988_988"></a><a href="#FNAnker_988_988"><span class="label">[988]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. A. a. O. S. 97.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_989_989" id="Fussnote_989_989"></a><a href="#FNAnker_989_989"><span class="label">[989]</span></a> <em class="gesperrt">Ernst Mevert</em>. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in
-Paraguay. Wandsbeck 1883. S. 96&ndash;97.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_990_990" id="Fussnote_990_990"></a><a href="#FNAnker_990_990"><span class="label">[990]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. A. a. O. S. 94.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_991_991" id="Fussnote_991_991"></a><a href="#FNAnker_991_991"><span class="label">[991]</span></a> Globus. Bd. XII. S. 357.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_992_992" id="Fussnote_992_992"></a><a href="#FNAnker_992_992"><span class="label">[992]</span></a> Ausland 1863. S. 938.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_993_993" id="Fussnote_993_993"></a><a href="#FNAnker_993_993"><span class="label">[993]</span></a> Globus. Bd. XIII. S. 36.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_994_994" id="Fussnote_994_994"></a><a href="#FNAnker_994_994"><span class="label">[994]</span></a> H. <em class="gesperrt">Zöller</em>. Die Deutschen im brasilianischen
-Urwalde. Berlin und Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_995_995" id="Fussnote_995_995"></a><a href="#FNAnker_995_995"><span class="label">[995]</span></a> Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise,
-unter den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September
-1886 aus Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita
-Estrelles hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in
-die Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt,
-allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch
-nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt
-erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn
-seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke
-war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist
-nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen
-Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter,
-sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und
-vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter
-Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle,
-wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt
-in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich
-schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf
-Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet
-sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich
-später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein
-Kusshändchen zu und hüpft hinaus.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_453" id="Seite_453">[S. 453]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXV">XXV.<br />
-
-Entwicklung des Patriarchats in Indien.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_25" name="drop_d_25">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten
-Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden Abschnitten
-geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer geschichtlichen
-Entwicklung in einem anderen Gesittungsbereiche zu verfolgen,
-welches um so höheres Interesse beansprucht, als mit dessen Trägern
-gemeiniglich eine Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker
-unseres Erdteiles angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich
-fortfahre, ist ein kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.</p>
-
-<p>Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten Halbinsel
-Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von jeher zwei
-Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche Menschen
-mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im Zentrum;
-grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im
-Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu
-diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei
-Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in
-vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus
-deren Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später,
-durch Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging.
-In weit späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im
-Westen<span class="pagenum"><a name="Seite_454" id="Seite_454">[S. 454]</a></span> turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre
-Herrschaft zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile
-des Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel
-vor und drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten
-unter den dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten
-gegründet, als etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung
-durch die Pforte von Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies
-hellfarbige Menschen. Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus
-welcher das Sanskrit sich entwickelte. In Ermanglung eines besseren
-Namens bezeichnet man sie als <em class="gesperrt">Arier</em>, von Sanskrit <i>ârya</i>, d.
-h. der Angehörige des eigenen Stammes, als Beiwort „der Ehrenwerte“.
-Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass die meisten Völker
-Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem verlorenen Idiom dieser
-Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen, dass somit sie alle
-in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren äussersten
-Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische. Aus
-der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die
-leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache
-reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft
-hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein
-mit Recht hat <em class="gesperrt">Mantegazza</em> die landläufige Annahme, dass die
-Völker indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke,
-eben den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach,
-abstammten, als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu
-gleichem Ergebnisse gelangt Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em>. Anthropologisch
-haben die Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen,
-wie schon die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist.
-Aber auch in Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das
-Blut der sehr allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine
-nach, äusserst schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und
-Gesichtszüge erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren,
-während sie den Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre
-Religion und Sitten verdanken, wenigstens zum<span class="pagenum"><a name="Seite_455" id="Seite_455">[S. 455]</a></span> grossen Teile.<a name="FNAnker_996_996" id="FNAnker_996_996"></a><a href="#Fussnote_996_996" class="fnanchor">[996]</a>
-Schon seit lange giebt es in Indien <em class="gesperrt">keine Arier</em> mehr.<a name="FNAnker_997_997" id="FNAnker_997_997"></a><a href="#Fussnote_997_997" class="fnanchor">[997]</a> Wohl
-sind die heutigen Sprachen Indiens in der Mehrzahl indogermanisch,
-aber das Volk ist physisch nicht arisch. <em class="gesperrt">Theodor Pösche</em> sagt:
-nicht <em class="gesperrt">mehr</em> arisch.<a name="FNAnker_998_998" id="FNAnker_998_998"></a><a href="#Fussnote_998_998" class="fnanchor">[998]</a> Es ist aber der Masse nach überhaupt
-<em class="gesperrt">niemals</em> arisch gewesen. Dennoch sind für uns bloss die Arier
-wichtig, weil auf sie allein unsere spärliche Kunde der indischen
-Vorzeit sich beschränkt.</p>
-
-<p>Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen
-möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in
-Asien oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der
-Thatsache, dass es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war,
-welcher an Indiens Thoren pochte, gering im Verhältnis zu der in
-dem fruchtbaren Lande schon vorhandenen eingeborenen Bevölkerung.
-Einiges Licht auf die Zustände dieser Menschen vor ihrer Einwanderung
-nach Indien wirft bloss die vergleichende Sprachforschung. Wenn wir
-ihren Ergebnissen trauen dürften, so hätten die Urarier das Leben von
-tüchtigen Hirtenvölkern geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften
-Niederlassungen gekommen waren und auch soviel Ackerbau trieben, als
-es Nomaden eben thun; jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles
-gelegen. Sie hatten Häuser, vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert,
-wie denn schon Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten
-abgeschlossene Höfe und Hürden für ihr Vieh.<a name="FNAnker_999_999" id="FNAnker_999_999"></a><a href="#Fussnote_999_999" class="fnanchor">[999]</a> Deutlich lässt dieses
-Bild erkennen, dass jenes arische Urvolk den eigentlichen menschlichen
-Urzuständen schon weit entrückt war, dass es schon eine beträchtliche
-Gesittung erworben, welche jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie
-enthüllen, hoch überragte. Es überrascht daher nicht, zu vernehmen,
-dass in Haus und Hof der<span class="pagenum"><a name="Seite_456" id="Seite_456">[S. 456]</a></span> Vater herrschte, der Schirm- und Schutzherr
-der Familie, ihm zur Seite als Herrin die Frau und Mutter der Kinder,
-während die Namen der Ehegatten, von Vater und Mutter, die von Sohn
-und Tochter, Bruder und Schwester und von Verwandten auf ein sittlich
-edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier standen also schon
-bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem Patriarchate.
-Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch nicht
-an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären.
-Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung
-auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe,
-ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In
-der That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen,
-welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten,
-wie sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat
-freilich Dr. <em class="gesperrt">C. N. Starcke</em> versucht, für die Arier, sowie für
-die Menschheit überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt,
-die Weiberlinie als ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo
-er ihre Spuren oder gar ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort
-fasst er sie als eine spätere Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht
-als einen Ausgangspunkt der Familienentwicklung. Er bekämpft, was er
-den „Irrtum der kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer
-urzeitlichen Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für
-später entwickelt und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen
-erklärt.<a name="FNAnker_1000_1000" id="FNAnker_1000_1000"></a><a href="#Fussnote_1000_1000" class="fnanchor">[1000]</a> Der dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch
-die Völkerkunde in keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich
-sei der Mensch gewiss nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl,
-der Promiskuität zugethan gewesen<a name="FNAnker_1001_1001" id="FNAnker_1001_1001"></a><a href="#Fussnote_1001_1001" class="fnanchor">[1001]</a>, weil der Mensch <em class="gesperrt">immer und
-überall</em> das Geregelte höher schätzte als das Ungeregelte.<a name="FNAnker_1002_1002" id="FNAnker_1002_1002"></a><a href="#Fussnote_1002_1002" class="fnanchor">[1002]</a>
-Ich wüsste, wie gesagt, aus der vergleichenden Völkerkunde keine
-Beweise beizubringen, welche diesen Sätzen<span class="pagenum"><a name="Seite_457" id="Seite_457">[S. 457]</a></span> unbedingte Gültigkeit
-verleihen könnten. Aus allem, sagt <em class="gesperrt">Starcke</em>, was wir über
-das Leben und Treiben primitiver Menschen erfahren, leuchte mit
-Bestimmtheit hervor, dass fleischliche Rücksichten <em class="gesperrt">nicht</em>
-den Eckstein der Entwicklung der Familie bildeten. Den „Eckstein“
-allerdings nicht, wohl aber den Anstoss.<a name="FNAnker_1003_1003" id="FNAnker_1003_1003"></a><a href="#Fussnote_1003_1003" class="fnanchor">[1003]</a> Er räumt ein, die
-fleischlichen Genüsse nähmen gewiss im primitiven Leben den grössten
-Platz ein, meint aber, sie seien auch unter allen die am leichtesten
-zugänglichen, und es bildeten sich daher die Gewohnheiten nicht unter
-dem Einfluss des Ersinnens von Mitteln zu ihrer Erreichung.<a name="FNAnker_1004_1004" id="FNAnker_1004_1004"></a><a href="#Fussnote_1004_1004" class="fnanchor">[1004]</a>
-Wie sehr aber gerade im Gegenteil der sinnliche Genuss das Denken
-des Naturmenschen beschäftigt, dafür sind im Laufe dieses Buches
-genügende Beispiele verzeichnet worden. Gewiss unterscheiden manche
-der <em class="gesperrt">heutigen</em> rohen Völker schon scharf zwischen Ehe und
-Liebesverhältnissen; wer aber der Psychologie in den Familie und Ehe
-betreffenden Untersuchungen nicht jeglichen Platz verweigert, wird
-nicht umhin können, in der <em class="gesperrt">primitiven</em> Eheverbindung &mdash; wenn
-diese Beziehung überhaupt zulässig &mdash; nichts als ein geschlechtliches
-Verhältnis zu erblicken. <em class="gesperrt">Starckes</em> Auffassung der Ehe als einer
-„rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr zwischen
-Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die Eheordnung
-zu schaffen hat &mdash; keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe, die
-<i>ratio existendi</i> derselben, &mdash; entspricht wohl den Anschauungen
-vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die<span class="pagenum"><a name="Seite_458" id="Seite_458">[S. 458]</a></span> Urzustände augenscheinlich
-durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich,
-bei längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen,
-die später gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er
-eingegangen, um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der
-Urmensch mit aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein
-müssen, eine Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft
-wurzelnde Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren
-unzweifelhaft rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche
-Einrichtung gewesen sein kann, sondern erst dazu <em class="gesperrt">geworden</em>
-ist, hervorgewachsen aus der natürlichen, <em class="gesperrt">geschlechtlichen</em>
-Verbindung, ist auch nicht mit Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> reine Einmännerei
-(Monandrie) und Einweiberei (Monogynie), geschweige denn Monogamie
-(Einehe) an die Spitze der Entwicklung zu stellen. Dafür ist kein
-Beispiel zu nennen.</p>
-
-<p>Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont,
-schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man
-von „Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend
-vor unserer Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges
-Verhältnis zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer,
-weniger geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes
-Gewicht lege ich auf die schon einmal berührte<a name="FNAnker_1005_1005" id="FNAnker_1005_1005"></a><a href="#Fussnote_1005_1005" class="fnanchor">[1005]</a> Erzählung von der
-Heldin Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata,
-welche auf Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie
-aber Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt
-war, früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst
-allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl
-noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen
-ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische
-Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der
-sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt
-natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut;
-dass<span class="pagenum"><a name="Seite_459" id="Seite_459">[S. 459]</a></span> bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür
-anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur
-Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der
-Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung
-des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen
-Zeit eine solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen
-Zuständen befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes-
-und Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie
-liesse es sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines
-Ansehens, einer Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig
-verlor? Über dem Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen
-Staatswesen stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand
-über die Gattin ein Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem
-Gatten ergeben, im Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind
-in altvedischer Zeit die Namen von Mutter (<i>mâtar</i>) und Schwester
-(<i>Svasar</i>) und die sie anders als Gattin und Herrin (<i>Patnî</i>) und als
-Tochter (<i>Dŭhitar</i>) bezeichnen, in vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter
-als die Erzieherin seiner Kinder ist „Frau im Hause des Vaters“,
-dem Gatten und Hausherrn zur Seite des Hauses Herrin und Gebieterin
-(<i>Grḥapatnî</i>). Ihr untergeben ist des Hauses Zueigene oder Hörige,
-die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders sich befindet
-und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“ ist des
-Hirten Tochter.<a name="FNAnker_1006_1006" id="FNAnker_1006_1006"></a><a href="#Fussnote_1006_1006" class="fnanchor">[1006]</a> Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und
-selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah,
-war ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben
-lag es, den Sieger zu krönen.<a name="FNAnker_1007_1007" id="FNAnker_1007_1007"></a><a href="#Fussnote_1007_1007" class="fnanchor">[1007]</a> Das erste Geschäft zur Stiftung
-eines Ehebundes war die <em class="gesperrt">Werbung</em> des Mannes um das Mädchen. Die
-unauflösliche eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um
-das hoch aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück
-und Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich’s
-schon aus<span class="pagenum"><a name="Seite_460" id="Seite_460">[S. 460]</a></span> dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem
-Sinne, nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum,
-Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei
-diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester
-der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie
-und des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt <em class="gesperrt">Lefmann</em>
-dem altvedischen Volke absprechen zu sollen<a name="FNAnker_1008_1008" id="FNAnker_1008_1008"></a><a href="#Fussnote_1008_1008" class="fnanchor">[1008]</a>, nicht aber den
-Ahnenkult; denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk
-die Überlieferung und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben
-gewidmete Opferdienst war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie.
-Daran nahm auch die Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich
-wieder verheiraten konnte. Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass
-man von einer Witwe verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres
-Gatten mit Eifer vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen
-eines sonst ganz patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer
-Zeit erkennen, in welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche
-Familieneinrichtung mit ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht
-völlig überwunden hatte.</p>
-
-<p>Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das
-Patriarchat sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch
-wäre, die im obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische
-und monogame Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären,
-ergiebt sich aus Erscheinungen, welche die altvedische Epoche
-noch lange überdauerten, in dieser also bestanden haben müssen,
-wenngleich wir zum Teil erst aus späteren Quellen von ihnen erfahren.
-Sehen wir näher zu. Anfangs, d. h. so weit unser geschichtlicher
-Blick reicht, war der arische Hausvater in patriarchalischer Weise
-Landmann, vornehmlich Hirte, Opferer oder Hauspriester und, als
-Verteidiger seines häuslichen Herdes, zugleich Krieger, alles in
-<em class="gesperrt">einer</em> Person. Eine Scheidung dieser Stände oder gar der
-strenge Kastenunterschied späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen
-hervorging, war der Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter,
-unbekannt; die Keime<span class="pagenum"><a name="Seite_461" id="Seite_461">[S. 461]</a></span> dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen
-Gesellschaft, auch damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd
-vordringenden Arier, schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss
-vorwiegend Krieger, d. h. das Kriegshandwerk nahm sie von allen
-ihren Beschäftigungen am meisten in Anspruch. Dies führte ganz von
-selbst allmählich zur Trennung des Krieger- vom Priesterstande,
-welch letzterer zuerst eine sehr untergeordnete Stellung einnahm
-und hinter dem der die Ereignisse schaffenden, also tonangebenden
-Krieger beträchtlich zurückstand. Auf dem Boden jenseits der fünf
-Ströme vollzog sich erst die Bildung der Kasten, als zu den Kschatrya
-(<i>Xatriya</i>), den Kriegern, und Brahmanen, den Priestern, vielleicht aus
-der Klasse der den Ariern vorangegangenen turktatarischen Eindringlinge
-die <i>Vaiçya</i> oder Landleute, Ackerbauer, hinzukamen. Bis dahin aber
-wogte der Kampf zwischen dem streitbaren Krieger- oder Königtume und
-dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen <i>Brahma</i> und <i>Xatram</i>,
-wie die technische Bezeichnung lautet, blieb der Sieg und letzte
-Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen Königstums, das im
-Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere Kenntnis, sondern auf
-sein heiliges Recht pochenden Priestertumes stand. Es beginnt das
-brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche bis zum Umsichgreifen des
-Buddhismus füglich nennen kann. In ihr vollzog sich die Ausbildung
-des Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit des arischen Blutes zu
-bewahren. Trotz aller künstlichen Schranken nahm indes die natürliche
-Notwendigkeit ihren siegreichen Gang; es entstanden Kreuzungen mit den
-Eingebornen und der arische Typus verschwand immer mehr; am längsten
-haftete er an den Brahmanen. So gingen die eingewanderten, erobernden
-Arier allmählich in der Masse der Eingebornen auf, welchen sie dafür
-ihre Sprache und einen Teil ihrer Gesittung hinterliessen. Wir haben es
-fürderhin nicht mehr mit den Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.</p>
-
-<p>Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die <i>Sûtra</i>, die
-dritte Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung,
-insbesondere das <i>Grihya-Sûtra</i>, welche in die geheiligte Sitte des
-Volkes und des Hauses, sowie in der Familie Brauch<span class="pagenum"><a name="Seite_462" id="Seite_462">[S. 462]</a></span> und Gewohnheit
-Einblick gewähren. Ein solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem
-ältesten Gesetzbuche der Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten
-Namen des Manu genannt wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer
-Bearbeitung und Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit,
-etwa zwei oder drei Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss
-erhalten. Die Verfasser der Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren
-Brahmanen, also solche Hindu, bei welchen das arische Blut am
-reinsten geblieben, welche die Überlieferungen der Vorzeit am
-getreuesten gepflegt. In der That verdient auch, seines altertümlichen
-Inhaltes wegen, Manus Gesetzbuch an die Spitze aller übrigen alten
-Gesetzbücher Indiens gestellt zu werden. Da ist es nun in hohem Grade
-bemerkenswert, dass während die Familie im allgemeinen, wie später
-gezeigt werden soll, immer strenger im Sinne des Patriarchats sich
-entwickelte, die alten Satzungen daneben doch verschiedene Arten
-von Eheschliessungen kennen, wenn auch nicht gutheissen, welche
-augenscheinlich in <em class="gesperrt">älteren</em> Zuständen wurzeln und ganz deutlich
-die Aufeinanderfolge der verschiedenen Beweibungsformen, wie wir
-sie im Laufe dieses Buches schilderten, darstellen. Da ist zunächst
-die bloss den Kschatrya, also der zweiten Arierkaste verstattete,
-schon mehrfach erwähnte <i>Gandharva</i>-Ehe, d. h. solche Verbindungen
-zwischen Mann und Weib, die flugs ohne alle Form eingegangen und
-ebenso leichtfertig wieder abgebrochen werden. Das hohe Alter der
-Gandharva-Ehe bezeugt der Umstand, dass sie nach jenen Genien des
-Duftes, des Wasser-, Wolken-, Blütenduftes oder Dampfes benannt sind,
-welche das indische Epos im wesentlichen von gleicher Natur und
-gleichem Ursprung mit den weiblichen Apsaras sein lässt.<a name="FNAnker_1009_1009" id="FNAnker_1009_1009"></a><a href="#Fussnote_1009_1009" class="fnanchor">[1009]</a> Diese
-Gandharva-Ehen finden also schon im altindischen Epos, im Rigveda,
-Erwähnung; um aber erzählt zu werden, müssen sie schon zur Zeit der
-Dichtung auch möglich und vorhanden gewesen sein, wie immer auch
-die betreffenden Personen dem Mythos angehören.<a name="FNAnker_1010_1010" id="FNAnker_1010_1010"></a><a href="#Fussnote_1010_1010" class="fnanchor">[1010]</a> Es geht daher
-nicht an, die Gandharva-Ehen, etwa mit Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em>, als eine<span class="pagenum"><a name="Seite_463" id="Seite_463">[S. 463]</a></span>
-spätere Entwicklungsform zu deuten. Neben der Gandharva-Ehe erscheint
-die <i>Prajâpati</i>-Ehe, gleichfalls eine formlose Vereinigung, welche
-deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der ebenfalls bloss den Kschatrya
-gestatteten <i>Rakschasa</i>-Ehe, welche durch gewaltsame Hinwegführung
-des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird, ist unschwer die
-Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die <i>Piçaca</i>-Ehe
-infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya allein soll die
-sogenannte <i>Asura</i>-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der Mann das Weib
-durch Geld bewogen, während er in der <i>Rîshi</i>-Ehe die Gattin um ein
-paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des Frauenkaufs.
-Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer noch gepflogene
-Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären, wenn auch für
-recht und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit priesterlicher
-Handlung galt und dem Brahmanen allein geziemte.<a name="FNAnker_1011_1011" id="FNAnker_1011_1011"></a><a href="#Fussnote_1011_1011" class="fnanchor">[1011]</a> Aber auch dieser
-<em class="gesperrt">kaufte</em> ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich diese Form
-bis auf den Rest, welchen die <i>Arscha</i>-Ehe bewahrte, worin der einstige
-Kaufpreis nur noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt. Trotzdem wird
-jedoch in jüngerer Zeit auch diese Eheform für den Brahmanen minder
-passend erachtet, als die drei Formen der <i>Brahma</i>-, <i>Daiva</i>- und
-<i>Prajapâti</i>-Ehe; bei allen diesen, die sich nur durch althergebrachte
-Formen der Übergabe des Mädchens unterscheiden, findet keine Art von
-Kauf mehr statt; aber diese Gegenseitigkeit beschränkt sich auch nur
-auf die Brahmanen untereinander; die anderen Kasten haben keinen Anteil
-daran.<a name="FNAnker_1012_1012" id="FNAnker_1012_1012"></a><a href="#Fussnote_1012_1012" class="fnanchor">[1012]</a></p>
-
-<p>Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem
-strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu,
-so geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr.
-<em class="gesperrt">Heinrich von Wlisłocki</em> erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse
-der Zelt-<em class="gesperrt">Zigeuner</em> Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind,
-ist heute keine Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen
-der britischen Regierung<span class="pagenum"><a name="Seite_464" id="Seite_464">[S. 464]</a></span> unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre
-Zigeuner aufgefunden worden sind.<a name="FNAnker_1013_1013" id="FNAnker_1013_1013"></a><a href="#Fussnote_1013_1013" class="fnanchor">[1013]</a> Wenn man dem gewiegten <em class="gesperrt">Paul
-Bataillard</em>, wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums
-und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums
-in Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der
-Verbreitung der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.<a name="FNAnker_1014_1014" id="FNAnker_1014_1014"></a><a href="#Fussnote_1014_1014" class="fnanchor">[1014]</a>
-Jedenfalls herrscht kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders
-in Osteuropa, eine Gesellschaft darstellen, in welcher bei dem
-konservativen Zuge ihres Charakters uralte Sitten und Gebräuche
-fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die indische
-Vorzeit zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnen
-Dr. <em class="gesperrt">von Wlisłockis</em> Forschungen hervorragende Bedeutung. Ich
-entlehne diesem Gewährsmanne die nachstehenden Angaben.</p>
-
-<p>Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (<i>Gletecore</i>, d. i.
-Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (<i>Kortorár</i>), denen Sprache
-und vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden
-ist. Zwischen beiden Gruppen herrscht gegenseitige Abneigung, die
-ihren Keim wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem
-Kortorár ein, ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht
-es nie, dass ein ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es
-sei denn, dass sie von ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt
-und ausgewiesen worden ist. Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur
-mehr vier Stämme (<i>Namipe</i>) der Kortorár, welche wenig oder keinen
-Verkehr miteinander haben. Die einzelnen Stämme erscheinen nur
-insoferne als gesellschaftliche Einheiten, als jeder derselben unter
-einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen sie in mehrere, von
-einander unabhängige kleine Gemeinwesen und Genossenschaften oder
-Clane (<i>Máhliyá</i>, von <i>Mahlo</i>, d. i. Freund), die wieder unter einem
-Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich gewählt. Wer sich
-im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und<span class="pagenum"><a name="Seite_465" id="Seite_465">[S. 465]</a></span> die Neigung und Achtung
-oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird
-stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá
-sowohl, als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während
-nun die Teilung in kleinere oder grössere Sippen (<i>Gákkiyá</i>) innerhalb
-des Stammes jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die
-Zerklüftung in einzelne Banden (<i>Máhliyá</i>), welche mehrere Sippen
-vereinigen, erst aus neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist, dass
-bei diesen Máhliyá die gesamte gesellschaftliche Ordnung auf der
-Grundlage <em class="gesperrt">verwandtschaftlicher</em> Beziehungen beruht.<a name="FNAnker_1015_1015" id="FNAnker_1015_1015"></a><a href="#Fussnote_1015_1015" class="fnanchor">[1015]</a> Mit
-anderen Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte,
-die Máhliyá bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für
-die Urzeit kennen lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr.
-<em class="gesperrt">Starcke</em>, der alles bloss aus rechtlichen Erwägungen ableitet,
-unter anderem auch die Bedeutung des Blutsbandes rundweg leugnet.<a name="FNAnker_1016_1016" id="FNAnker_1016_1016"></a><a href="#Fussnote_1016_1016" class="fnanchor">[1016]</a>
-Dass das Blutsverhältnis für die rechtliche Ordnung zwischen Vater
-und Sohn zuerst belanglos bleibt, ist auch unsere Behauptung;
-nimmermehr aber zwischen Mutter und Kind. Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> leugnet
-aber auch dies: „Wäre jemals“, so sagt er, „die Weiberlinie, d. h.
-die mütterliche Rechtsordnung, aus der alleinigen Anerkennung des
-mütterlichen Blutbandes entsprungen, dann würde hierdurch der Satz
-ausgesprochen sein, dass die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse
-nachgebildet werde. Aber dann müsste auch das Vatertum schon während
-seines Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und eben nicht sich den Sieg
-erringen als eine nur rechtliche und dem Blutsverhältnisse gegenüber
-durchaus gleichgültige Ordnung.“<a name="FNAnker_1017_1017" id="FNAnker_1017_1017"></a><a href="#Fussnote_1017_1017" class="fnanchor">[1017]</a> Ich gestehe, das Zwingende
-dieser Folgerung durchaus nicht zu begreifen; vielmehr scheint sie
-mir jeglicher psychologischen Begründung zu entbehren. Warum soll
-das Vatertum schon während seines Werdens das nämliche Bestreben,
-die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachzubilden, zeigen, da
-für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu vorhanden ist? Ist
-doch der Mann, namentlich unter<span class="pagenum"><a name="Seite_466" id="Seite_466">[S. 466]</a></span> Wilden, unsäglich arm an Momenten,
-welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten! Nichts bleibt
-ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke sinnlichen
-Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders das Weib,
-dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der Geburt im
-Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so geringer
-Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich heftiger
-empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses Verhältnis,
-das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die Erzeugerin
-vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h. ihren
-Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung, ohne
-alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der, wie
-Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung
-der Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft,
-festzustellen vermag<a name="FNAnker_1018_1018" id="FNAnker_1018_1018"></a><a href="#Fussnote_1018_1018" class="fnanchor">[1018]</a>, so wäre schlechterdings nicht zu begreifen,
-warum z. B. unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne
-Indiens, in <em class="gesperrt">blutsverwandte</em> <i>Máhliyá</i> sich spalten.</p>
-
-<p>Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem
-Grade ein Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem
-damit zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.<a name="FNAnker_1019_1019" id="FNAnker_1019_1019"></a><a href="#Fussnote_1019_1019" class="fnanchor">[1019]</a> Die
-verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen nicht
-in demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch diese
-letzte Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten zwanzig
-Jahre &mdash; also erst in ganz neuester Zeit &mdash; fahren gelassen und zählen
-selbst bei wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei Glieder in
-aufsteigender und ebenso viele in absteigender Linie. Die schärfere
-Beachtung des Blutsbandes giebt sich also als die <em class="gesperrt">ältere</em> zu
-erkennen. Bei beiden Gruppen <em class="gesperrt">tritt aber die weibliche Linie in den
-Vordergrund</em>; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete
-Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung;
-sonst treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz
-und gar<span class="pagenum"><a name="Seite_467" id="Seite_467">[S. 467]</a></span> in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss
-er derjenigen Truppe (<i>Máhliyá</i>), beziehungsweise Sippe (<i>Gákkiyâ</i>)
-sich anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu
-der er durch Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl
-persönlich als Einheit noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen
-gehören <em class="gesperrt">nur</em> der Sippe seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der
-Sippe A die Maria der Sippe B ehelicht, so gehört er der Sippe B an,
-wird aber bis zu seinem Tode von der Sippe A als Glied gezählt. Seine
-Kinder gehören dagegen der Sippe B an, werden von der Sippe A nicht
-als nahe Verwandte betrachtet und können in diese zurückheiraten,
-nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also ihre Muhmen,
-zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze Einrichtung eines
-zigeunerischen Hauswesens &mdash; Zelte, Wagen, Pferde, Werkzeuge u. s. w.
-&mdash; von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren Sippschaft zu
-wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten Geburtsverwandten
-zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich nie verändert,
-so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen auch den Namen
-der Sippe seiner Frau an und lässt den <em class="gesperrt">seiner</em> Sippe, zu der
-er durch Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name
-der Sippe, der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung
-jedesmal verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (<i>Ǹeve romǹa,
-ǹeve gákkiyá</i>) sagt ein zigeunerisches Sprichwort. So lange der
-Mann verheiratet ist, darf er die Genossenschaft, welcher sich seine
-Sippe angeschlossen hat, nicht verlassen und sich einer anderen Máhliyá
-anschliessen. Nach dem Tode seiner Frau kann er aber in eine andere
-Sippe übergehen, sobald er nämlich eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder
-der verstorbenen Frau gehören selbstverständlich ihrer mütterlichen
-Sippe an, welcher auch, und nicht dem Vater, die Sorge für dieselben
-anheimfällt. Bekümmert sich doch auch bei Lebzeiten der Gattin der
-Zigeuner nicht im Geringsten um das leibliche und geistige Wohl seiner
-Kinder, sondern das Weib hat die ganze Last einer Mutter zu verspüren.
-Dafür wird das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin der Familie,
-sondern auch der Sippe betrachtet und geniesst noch als Matrone ein
-Ansehen und einen<span class="pagenum"><a name="Seite_468" id="Seite_468">[S. 468]</a></span> Einfluss, den sie in allen inneren und äusseren
-Angelegenheiten nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern selbst des
-ganzen Stammes geltend macht. Urteil und Meinung einer solchen Matrone
-gelten mehr als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden. Infolge dieser
-Achtung werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der Sippe anerkannt
-und betrachtet.<a name="FNAnker_1020_1020" id="FNAnker_1020_1020"></a><a href="#Fussnote_1020_1020" class="fnanchor">[1020]</a></p>
-
-<p>Ich denke, das hier entrollte Gemälde führt uns, von leichten, durch
-den Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen,
-schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück,
-als dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle
-zukam. Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird
-dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen,
-dass auch in der Hindufamilie das Patriarchat <em class="gesperrt">nicht</em> das
-Ursprüngliche ist. In der That lässt sich keine Brücke denken, welche
-aus dem Patriarchate der Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen
-wird, zu Zuständen, wie die geschilderten, hinüberführen könnte.</p>
-
-<p>Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit
-kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater
-genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen
-auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen der
-schon gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt ihren
-besonderen Kult, und heiratende Mädchen treten in den fremden Kultkreis
-der neuen Familie ein. Über dieser Familie gab es nichts als das ganze
-Volk. Keine Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte sie nach
-oben; nach unten gab es nichts, denn das Individuum hatte keine von
-seinen Vorfahren oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die Einheit war
-nicht der einzelne Mensch, sondern der Vater mit der Mutter und den
-Kindern, hinter ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen sie entsprossen,
-vor ihnen die lange Reihe von Wesen, welche aus ihrem Blute
-hervorgehen und ihr Andenken, ihren Namen im Zeitenlaufe fortpflanzen
-sollten.<a name="FNAnker_1021_1021" id="FNAnker_1021_1021"></a><a href="#Fussnote_1021_1021" class="fnanchor">[1021]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_469" id="Seite_469">[S. 469]</a></span> So bildete denn die Familie eine Gesamtheit, eine
-Genossenschaft, die ungeteilt beisammen lebte, deren Güter, Weiber
-und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz ausmachten. Diese Familie
-war also noch keine Sonderfamilie im heutigen Sinne, sondern nichts
-anderes als die <em class="gesperrt">Sippe</em>. Beim Tode eines Mitgliedes war es kein
-Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat. Die
-indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums, des
-Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin einen
-Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt. Diesen
-Charakter hat nun die indische Familie <em class="gesperrt">niemals</em> verloren; auf
-diesem Boden erwuchs die heute noch bestehende <em class="gesperrt">Dorfgemeinschaft</em>
-der Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen <i>Dessa</i>,
-im <i>Mir</i> der Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte
-Familiengruppe (<i>the joint undivided family</i>, wie die Engländer sie
-nennen), ursprünglich auf Blutsverwandtschaft und <em class="gesperrt">nur</em> auf dieser
-beruhte, beweist deutlich der Umstand, dass schon das Altertum eine
-ganz erstaunliche Reihe von Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse
-kannte, was Exogamie zwischen den Familien nach sich zog. Die Sippe
-der Hindu ist also nicht bloss eine Gesellschaft von Personen, die
-unter demselben Dache wohnen, Eigentum gemeinsam besitzen und demselben
-Stammvater gemeinschaftlich opfern<a name="FNAnker_1022_1022" id="FNAnker_1022_1022"></a><a href="#Fussnote_1022_1022" class="fnanchor">[1022]</a>, wie Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> sie
-beschreibt, sondern die Bedingung ist ferner, dass diese Personen
-Blutsverwandte seien. Die <i>Sapinda</i>, d. h. Personen, die durch den
-Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich Blutsverwandte innerhalb
-sechs Grade.<a name="FNAnker_1023_1023" id="FNAnker_1023_1023"></a><a href="#Fussnote_1023_1023" class="fnanchor">[1023]</a> Die Bestimmung nach Graden hätte aber keinen Sinn,
-wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche wäre.</p>
-
-<p>So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der
-Leitung des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie.
-Seine Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung
-über Leben und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen
-Zeit hatte das Weib schon seine ganze Freiheit<span class="pagenum"><a name="Seite_470" id="Seite_470">[S. 470]</a></span> eingebüsst. Frauen
-haben nunmehr kein freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch
-Raub oder Kauf erworben, ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem
-Gatten abhängig; sie kann ohne dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde
-vollziehen. Ihre Pflicht ist unverletzliche Treue gegen ihren Gatten
-zu wahren, in Gedanken, Wort und That; ihr grösstes Verbrechen
-Ehebruch. Dagegen konnte der Mann das kinderlose Weib, weil es sein
-Eigentum war, von einem aus der Blutsverwandtschaft, einem Sapinda,
-befruchten lassen. Man nannte dies <i>Niyoga</i>. Das Kind war nach dem
-Gesetze immer dem Manne zugezählt, der die Mutter besass, wie, nach
-Manus Worten, der Eigentümer der Kuh Eigentümer des Kalbes wird.
-War der Niyogavater kein Sapinda, so gehörte ihm das Kind, es sei
-denn, dass der Eheherr dasselbe aufgenommen und erzogen.<a name="FNAnker_1024_1024" id="FNAnker_1024_1024"></a><a href="#Fussnote_1024_1024" class="fnanchor">[1024]</a> Und
-wer den Sohn besass, konnte ihn auch einem andern als dessen Sohn
-geben, so wie der <em class="gesperrt">emanzipierte</em> Sohn sich selbst irgend einem
-Beliebigen als seinem Vater übergeben konnte. Damit wurde, wie man
-sieht, neben der natürlichen, der Verwandtschaft des Blutes, eine
-zweite, <em class="gesperrt">künstliche</em>, <em class="gesperrt">bürgerliche</em> geschaffen, welche
-lediglich den Eigentumsbegriffen entspringt und ihre Entstehung
-erst im Patriarchate finden konnte, so lange dasselbe seinen rein
-rechtlichen Charakter bewahrte, d. h. so lange der Vater noch nicht im
-Erzeuger aufgegangen war. Dass diese bürgerliche Verwandtschaft in der
-Geschichte der Familie eine bedeutende Rolle zu spielen berufen war,
-ist unbestreitbar; unzulässig jedoch, deren Wichtigkeit auf Kosten der
-natürlichen Blutsverwandtschaft zu übertreiben.</p>
-
-<p>Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit
-auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des
-Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die
-Hindu das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so
-mag die kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn
-zu erhalten, ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen
-Sapinda oder gar einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat
-sie ihr Mann<span class="pagenum"><a name="Seite_471" id="Seite_471">[S. 471]</a></span> aber anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem
-Brahmanen sogar zwölf Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn
-jener dem ehelichen oder häuslichen Leben entsagt, so soll auch die
-Frau auf jede andere Verbindung Verzicht leisten. Dagegen ist von der
-<i>Sati</i>, der Witwenverbrennung, selbst in Manus Gesetzbuch, welches die
-Anschauungen des Brahmanismus verkörpert, noch keine Rede. Weder das
-religiöse, noch das bürgerliche Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt,
-obgleich er da und dort wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen
-sein wird. Wenigstens erzählt <em class="gesperrt">Diodor</em> von Sizilien, anscheinend
-nach dem Berichte eines Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des
-Eumenes, schon im Jahre 316 v. Chr., am Leichname des in der Schlacht
-gefallenen Anführers der indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit
-seiner beiden Gattinnen sich erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins
-Feuer folgen dürfe, und wie die jüngere den Sieg behält, indem sie
-verrät, dass die andere guter Hoffnung sei. Wenn auch der Grieche die
-Ursachen dieses Brauches unrichtig angibt, so steht doch die Thatsache
-selbst fest, und auch das ist zu ersehen, dass der Flammentod der
-Witwe als Ehrensache und Ziel der Wünsche galt. Vom Bruder geführt,
-von den Freundinnen und Dienerinnen geschmückt wie zur Hochzeit,
-betritt sie freudig den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut. Die
-<i>Purâna</i>, deren ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert
-zurückreicht, erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft,
-welche den für ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt;
-nur dieser sei der Himmel sicher.<a name="FNAnker_1025_1025" id="FNAnker_1025_1025"></a><a href="#Fussnote_1025_1025" class="fnanchor">[1025]</a> Die Purâna bringen natürlich
-nur längst geläufig gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein
-Zweifel sein, dass diese Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie
-schon einmal besprochen<a name="FNAnker_1026_1026" id="FNAnker_1026_1026"></a><a href="#Fussnote_1026_1026" class="fnanchor">[1026]</a>, aus dem Patriarchate hervorgewachsen
-ist. Verschiedene Ursachen, zu nicht geringem Teile religiöser Natur,
-haben dann dazu beigetragen, die Sitte über die Dauer des strengen
-Patriarchats hinaus bis in die jüngere Familie der Gegenwart zu
-erhalten, ihr allgemeine Billigung zu erwerben, hohe Ver<span class="pagenum"><a name="Seite_472" id="Seite_472">[S. 472]</a></span>heissungen
-daran zu knüpfen und sie sogar durch Einführung geeigneter Zusätze in
-älteren Schriften zu begründen.<a name="FNAnker_1027_1027" id="FNAnker_1027_1027"></a><a href="#Fussnote_1027_1027" class="fnanchor">[1027]</a></p>
-
-<p>Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so
-schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem
-Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse vermochte
-auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen Arten der
-Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin zur blossen
-Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon kein Geschäft
-mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche Treue und
-Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist nicht
-mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die Bräute,
-welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre Ausstattung
-von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus persönlicher Habe,
-wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur Anerkennung, unbeschadet
-des an ihnen selbst noch haftenden Eigentumsbegriffes. Auch bildet
-sich für <em class="gesperrt">dieses</em> Vermögen eine Erbfolgeordnung, nach welcher
-die unverehelichten Töchter der Erblasserin zuerst berufen werden.
-Am Familiengute erben die Weiber allerdings nicht, wohl aber haben
-sie Anspruch auf Unterhalt aus demselben.<a name="FNAnker_1028_1028" id="FNAnker_1028_1028"></a><a href="#Fussnote_1028_1028" class="fnanchor">[1028]</a> In das Vermögen des
-Vaters, nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich die
-Söhne, wenn jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr
-zu erwarten hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll
-nach älterem Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater
-versorgen. Oder er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder
-einen gleichen Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und
-nach der Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unter<span class="pagenum"><a name="Seite_473" id="Seite_473">[S. 473]</a></span>schiedlich
-geteilt. Stirbt Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt
-sein Vermögen dem ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu,
-die mit ihm ausser (Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt
-das Gesetz ausser dem <em class="gesperrt">leiblichen</em> rechtmässigen Sohn noch fünf
-andere als familienangehörig und Erbsöhne; diese, welche insgesamt
-der bürgerlichen oder künstlichen Verwandtschaft angehören, sind: der
-Gattin- oder Verwandtensohn, d. h. mit einer Frau unter Zustimmung
-des kinderlosen Gatten oder nach dessen Tode von einem andern
-gesetzmässig erzeugt (<i>Niyoga</i>); der Schenksohn oder „gegebene“,
-den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend und feierlich
-einem sohnlosen Kastengenossen gegeben; der Adoptiv- oder „künstlich
-erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt angenommen
-ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause eines
-Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner Frau
-geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen
-Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt
-verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht
-erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten
-Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt
-schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen
-oder verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der
-einer Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der
-Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten
-vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben.
-Besitzt ein Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne
-einer Tochter, die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und
-Erben bestimmen und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen,
-treten als erbberechtigt die Sapinda ein.<a name="FNAnker_1029_1029" id="FNAnker_1029_1029"></a><a href="#Fussnote_1029_1029" class="fnanchor">[1029]</a></p>
-
-<p>Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch gehört
-das Gesetzwerk des <em class="gesperrt">Narada</em><a name="FNAnker_1030_1030" id="FNAnker_1030_1030"></a><a href="#Fussnote_1030_1030" class="fnanchor">[1030]</a> an, dessen Abfassung<span class="pagenum"><a name="Seite_474" id="Seite_474">[S. 474]</a></span> in das
-fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch
-darin ist das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten
-der Reinhaltung der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der
-Hervorbringung eines männlichen Nachkommens beherrscht, der als
-rechtmässiger Darbringer der vorgeschriebenen Totenopfer für den
-verstorbenen Vater von der höchsten religiösen Bedeutung war. Im
-allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen nur in derselben Kaste
-abschließen solle, indessen ist es dem Manne gestattet, eine gewisse
-Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine eigene zu nehmen,
-wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder den niederen
-Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem Falle der
-Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es dagegen
-angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne aus einer
-niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein <i>Dviga</i> (Brahmane,
-Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin
-haben. „Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der
-Leidenschaft blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine
-Familie und Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige
-Ehezweck ist im Narada mit nackten Worten ausgesprochen: Die Weiber
-sind erschaffen zum Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind
-das Feld, der Mann ist der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden,
-der Samen hat. Das Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit
-und Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine
-Reihe höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.<a name="FNAnker_1031_1031" id="FNAnker_1031_1031"></a><a href="#Fussnote_1031_1031" class="fnanchor">[1031]</a> Wie bei
-Manu ist die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder
-wer an dessen Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald,
-nach manchen sogar ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese
-Pflicht verabsäumt, begeht eine Sünde, macht sich des Verbrechens
-der Embryozerstörung schuldig, und das Mädchen ist berechtigt, nach
-eingeholter Erlaubnis<span class="pagenum"><a name="Seite_475" id="Seite_475">[S. 475]</a></span> des Königs, sich nun selbst einen Gatten zu
-wählen; auch wird dabei von den sonst sehr strengen Verboten von Ehen
-unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass der Vormund die kinderlose
-Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die gesellschaftliche, so war
-auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine sehr untergeordnete und
-beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada eine freiere Auffassung
-geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt ihr freilich noch
-durchweg versagt, doch wird das <i>Stridhana</i> oder Frauengut anerkannt.
-Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und &mdash; man kann hinzufügen
-&mdash; nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte Erbe
-und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter zum
-Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der
-Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes,
-die Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem
-indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das
-indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die
-Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des
-Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu
-verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
-Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber
-krank und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein
-Geist von einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er
-gegen das Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen
-unter Lebenden (<i>Donationes inter vivos</i>) verlustig. Vollständig frei
-scheint man überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch
-Wissenschaft und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin
-man vielleicht eine Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch
-die Bestimmungen über passive Erbfähigkeit hängen mit Rücksicht auf
-die Aufrechterhaltung der Familie und ihres Besitzstandes zusammen.
-Chronische Kranke, Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv
-erbunfähig, weil anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen
-wird; ebenso haben auch kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur
-einen Anspruch auf Unterhalt an den Stamm<span class="pagenum"><a name="Seite_476" id="Seite_476">[S. 476]</a></span> ihres Vaters. So findet
-denn in den Regeln des Erbrechts das Bewusstsein von der Einheit
-und Zusammengehörigkeit der Familie, richtiger der Sippe, seinen
-vollendetsten Ausdruck.</p>
-
-<p>Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt in
-Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste,
-fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und
-geistigen Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen
-unter das väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des
-Hauses auf, in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb
-vielumfassend und durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die
-Hindugesetze ohnehin gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle der
-Muhammedaner noch wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann, der
-Hindu der niederen Klassen, nimmt freilich zumeist bloss <em class="gesperrt">ein</em>
-Weib und nur dann eine zweite Frau, wenn die erste unfruchtbar ist.
-Aber auch wenn der Mann mehrere Frauen hat, so ist immer die erste
-von ihnen die Hauptfrau, welche ihren Platz an der Spitze der Familie
-behält. Die anderen sind nur <i>Upastri</i> oder <i>Bhogyá</i>, Konkubinen.
-Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben und steht als
-Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist eine
-verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig.
-Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld
-und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig
-gebildet, woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber
-ihr natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter
-sind die beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine
-selbständige Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der
-Schwiegermutter stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder
-des Haushaltes ein abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre
-Erholungen sind sehr beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie
-ihr Leben in den Ketten der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit
-dem Eindringen der Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der
-Öffentlichkeit erscheint, verschleiert, im Hause aber stets in ihrer
-<i>Zenana</i> eingeschlossen. Ohne Erlaubnis des Familienoberhauptes darf
-sie das Haus nicht verlassen;<span class="pagenum"><a name="Seite_477" id="Seite_477">[S. 477]</a></span> es gilt sogar für unpassend und nicht
-ehrbar, wenn sie die äusseren, den Männern bestimmten Räume des Hauses
-betritt. So streng sind die Gesetze des Herkommens, dass eine Frau
-in der Gegenwart der Schwiegermutter oder eines anderen weiblichen
-Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften oder die Lippen
-öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst innerhalb der
-Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern zusammen
-zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon machen, in
-welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder welche
-Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie wie
-eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt es
-wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages
-und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit
-ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen
-Leiden und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr
-einfach: Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.<a name="FNAnker_1032_1032" id="FNAnker_1032_1032"></a><a href="#Fussnote_1032_1032" class="fnanchor">[1032]</a></p>
-
-<p>Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein
-verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen.
-Deshalb geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während
-ihrer eigenen Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf
-1000 Frauen, die eine Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen
-zehn bis vierzehn Jahren. Die religiösen Vorschriften verlangen
-sogar eigentlich, dass die Mädchen vor dem achten Jahre vermählt
-werden sollen. Zuweilen werden Kinder daher schon im zartesten Alter
-miteinander verlobt, und namentlich das Mädchen fängt schon mit fünf
-oder sechs Jahren an zu denken und sich mit seiner künftigen Ehe
-zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten Frau in die
-vorbereitenden Riten des <i>Bratas</i> eingeweiht, deren Zweck es besonders
-ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes Leben
-religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden die
-Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (<i>Ghatuck</i>) oder<span class="pagenum"><a name="Seite_478" id="Seite_478">[S. 478]</a></span> lieber noch
-Vermittlerinnen (<i>Ghatki</i>) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch
-und höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden,
-später Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit
-sechs bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es
-ist dies aber nur eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser
-Weihe gefeierte Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum
-erstenmale ins Gesicht sehen können. Nach der Nacht des <i>Fulsajya</i> oder
-„des mit Blumen bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar als
-Jungfrau, aber nicht unschuldig, nach Hause zurück. Die zweite oder
-eigentliche Ehe wird erst geschlossen, wenn sie das heiratsfähige Alter
-erreicht hat, nämlich mit etwa dreizehn Jahren. Babu <em class="gesperrt">Bose</em>, ein
-gebildeter Hindu, welcher über das häusliche Leben seiner Landsleute
-ein lehrreiches Buch in englischer Sprache veröffentlicht hat, sagt,
-dass die Zeremonien, welche sich auf dieses Ereignis im Leben der Frau
-beziehen, so abscheulich sind, dass deren Beschreibung eine Beleidigung
-der Schamhaftigkeit wäre.</p>
-
-<p>Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit
-vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst
-und zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit
-vielen genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so
-wiegt seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es
-aber ein Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem
-Geschick. Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt.
-Nur dann spielt nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung,
-wenn sie Kinder gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete,
-selbst wenn sie Witwe wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der Kinder
-sind grenzenlos.<a name="FNAnker_1033_1033" id="FNAnker_1033_1033"></a><a href="#Fussnote_1033_1033" class="fnanchor">[1033]</a> Freilich bleibt die Witwenschaft unter allen
-Umständen das am meisten gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes Weib und
-eine Witwe sind nämlich zwei Wesen, welche die indische Gesellschaft
-als Ausgestossene betrachtet, während die Religion ihnen verbietet,
-an den geselligen und häuslichen Angelegenheiten des Lebens sich zu
-beteiligen.<span class="pagenum"><a name="Seite_479" id="Seite_479">[S. 479]</a></span> Sie sind selbst ihren nächsten Angehörigen entfremdet, die
-sie als unreine Geschöpfe betrachten. Haben sie Kinder, so bleibt ihnen
-ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein, wird ihnen als Verbrechen,
-als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie lebenslang Witwen bleiben.
-Solche, die sich über den Verlust trösten oder sogar wieder heiraten,
-werden in den heiligen Schriften als nicht würdig erklärt, im Jenseits
-neben ihren Gebietern einen Platz einzunehmen; sie sollen von Früchten
-und Beeren leben und gelten im Volke als Schandfleck der Familie.
-So ist es wohl die Furcht vor dem Witwenstande und der gänzlichen
-Vereinsamung, welche Frauen bewegt, freiwillig den Scheiterhaufen ihres
-Gatten zu besteigen. Dank den Bemühungen der britischen Regierung,
-die bei einigen verständigen Hindu Unterstützung fanden, ist jetzt
-der furchtbare Gebrauch der Witwenverbrennung fast, doch nicht ganz
-erstorben<a name="FNAnker_1034_1034" id="FNAnker_1034_1034"></a><a href="#Fussnote_1034_1034" class="fnanchor">[1034]</a>; aber vor fünfzig Jahren bestand er noch in voller
-Kraft, wenn er gleichwohl zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig
-gewesen. Frauen, von Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem
-Vollzuge des englischen Gesetzes den zähesten Widerstand leisteten und
-ungestüm mit der Leiche ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten.
-Heute verbrennen sich die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den
-Scheiterhaufen, und von ihren Familien verstossen, töten sie sich oft
-auf andere Weise, doch ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht
-zu erfüllen. <em class="gesperrt">Mantegazza</em> führt dafür verschiedene Beispiele
-an.<a name="FNAnker_1035_1035" id="FNAnker_1035_1035"></a><a href="#Fussnote_1035_1035" class="fnanchor">[1035]</a> Und dies begreift sich angesichts der beispiellosen Marter,
-zu welcher Sitte und religiöse Ansichten die Witwenschaft in Indien
-gestalteten. Unendlich traurig ist namentlich das Los der sogenannten
-„Kind-Witwen“, d. h. der jungen Mädchen, welche nach der Scheinehe
-ihren Gatten verloren; ja die Volksmeinung be<span class="pagenum"><a name="Seite_480" id="Seite_480">[S. 480]</a></span>trachtet als Witwen
-selbst jene Mädchen, welche in den ersten Lebensjahren nur ihren
-Verlobten verloren. Ein solches Unglück, das durchaus keine Seltenheit,
-ist heillos<a name="FNAnker_1036_1036" id="FNAnker_1036_1036"></a><a href="#Fussnote_1036_1036" class="fnanchor">[1036]</a>; denn die herrschenden Sitten verdammen die
-kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der denkbar traurigsten
-Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen betrachten eine
-solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich berechtigt,
-ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber viele,
-die sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen Mann
-finden, dem sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer Kaste
-werden zu Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn nicht
-zu Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen
-vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher
-Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man
-jagt sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit
-sie ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder,
-auf dass diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die
-über den Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein
-Weib sei. Erst in neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend,
-welche die harten Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung
-der Witwen begünstigt. Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon
-Witwen und Töchter bei der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus
-welchen sie ihren Unterhalt selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung
-heiratender Töchter ist nicht mehr der Willkür der Brüder überlassen.
-Hat der Erblasser keine männlichen Nachkommen, so schliessen Töchter,
-neuestens auch Witwen, auf ihre Lebensdauer die Seitenlinien vom
-Einrücken in das Familiengut aus. Indes darf man nicht ausser acht
-lassen, das diese Neuerungen lediglich eine Folge der nahen Berührung,
-ja des Drucks der europäischen Gesittung sind.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_996_996" id="Fussnote_996_996"></a><a href="#FNAnker_996_996"><span class="label">[996]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 83.
-Ganz das Nämliche sagt <em class="gesperrt">Mantegazza</em> von den Ariern betreffs
-Europa, indem er bemerkt: „dass sie Europa viel mehr Wörter, Künste,
-Gewerbe und Religionen als Teile von ihrem Blute gegeben haben“.
-(Indien. S. 235.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_997_997" id="Fussnote_997_997"></a><a href="#FNAnker_997_997"><span class="label">[997]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. A. a. O. S. 253.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_998_998" id="Fussnote_998_998"></a><a href="#FNAnker_998_998"><span class="label">[998]</span></a> <em class="gesperrt">Theodor Pösche</em>. Die Arier. Ein Beitrag zur
-historischen Anthropologie. Jena 1878. S. 151.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_999_999" id="Fussnote_999_999"></a><a href="#FNAnker_999_999"><span class="label">[999]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. Geschichte des alten Indiens. S. 28.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1000_1000" id="Fussnote_1000_1000"></a><a href="#FNAnker_1000_1000"><span class="label">[1000]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 273.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1001_1001" id="Fussnote_1001_1001"></a><a href="#FNAnker_1001_1001"><span class="label">[1001]</span></a> A. a. O. S. 182.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1002_1002" id="Fussnote_1002_1002"></a><a href="#FNAnker_1002_1002"><span class="label">[1002]</span></a> A. a. O. S. 271.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1003_1003" id="Fussnote_1003_1003"></a><a href="#FNAnker_1003_1003"><span class="label">[1003]</span></a> „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, &mdash; schreibt
-<em class="gesperrt">Sacher-Masoch</em>, „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim
-<em class="gesperrt">jedes</em> Verhältnisses zwischen Mann und Weib, aber nur der
-Keim, aus dem sich bei steigender Entwicklung der geistigen
-Natur das Bedürfnis nach einer höheren Einheit in Gesinnung und
-Interessen entwickelt.“ (Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und: „Die
-<em class="gesperrt">Grundlage</em> unserer Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts
-dagegen einzuwenden, aber diese Grundlage <em class="gesperrt">allein</em> genügt mir
-nicht, und ich sehe aus ihr alle Missstände, alle Gebrechen, alle
-Laster unserer Gesellschaft entspringen.“ (<em class="gesperrt">A. a. O.</em> S. 435.)
-Und Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> meint für das Naturkind das verneinen zu
-können, was der Dichter heute noch als Grundlage der Ehe in unserer so
-hochentwickelten Zeit bezeichnet?</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1004_1004" id="Fussnote_1004_1004"></a><a href="#FNAnker_1004_1004"><span class="label">[1004]</span></a> A. a. O. S. 178.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1005_1005" id="Fussnote_1005_1005"></a><a href="#FNAnker_1005_1005"><span class="label">[1005]</span></a> Siehe oben S. 243.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1006_1006" id="Fussnote_1006_1006"></a><a href="#FNAnker_1006_1006"><span class="label">[1006]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1007_1007" id="Fussnote_1007_1007"></a><a href="#FNAnker_1007_1007"><span class="label">[1007]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 257.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1008_1008" id="Fussnote_1008_1008"></a><a href="#FNAnker_1008_1008"><span class="label">[1008]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 117.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1009_1009" id="Fussnote_1009_1009"></a><a href="#FNAnker_1009_1009"><span class="label">[1009]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 363.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1010_1010" id="Fussnote_1010_1010"></a><a href="#FNAnker_1010_1010"><span class="label">[1010]</span></a> A. a. O. S. 389.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1011_1011" id="Fussnote_1011_1011"></a><a href="#FNAnker_1011_1011"><span class="label">[1011]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 449.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1012_1012" id="Fussnote_1012_1012"></a><a href="#FNAnker_1012_1012"><span class="label">[1012]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1013_1013" id="Fussnote_1013_1013"></a><a href="#FNAnker_1013_1013"><span class="label">[1013]</span></a> <em class="gesperrt">Emil Schlagintweit</em>. Wander- und Zigeunerstämme
-im nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55&ndash;57, 71&ndash;74.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1014_1014" id="Fussnote_1014_1014"></a><a href="#FNAnker_1014_1014"><span class="label">[1014]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Bataillard</em>. Les Tsiganes de l’âge du
-bronze. (Bulletin de la Société d’anthropologie de Paris, 2 décembre
-1875.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1015_1015" id="Fussnote_1015_1015"></a><a href="#FNAnker_1015_1015"><span class="label">[1015]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">H. v. Wlisłocki</em> im Globus. Bd. LIII. S. 185.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1016_1016" id="Fussnote_1016_1016"></a><a href="#FNAnker_1016_1016"><span class="label">[1016]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 18&ndash;21.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1017_1017" id="Fussnote_1017_1017"></a><a href="#FNAnker_1017_1017"><span class="label">[1017]</span></a> A. a. O. S. 136&ndash;137.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1018_1018" id="Fussnote_1018_1018"></a><a href="#FNAnker_1018_1018"><span class="label">[1018]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. A. a. O. S. 105.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1019_1019" id="Fussnote_1019_1019"></a><a href="#FNAnker_1019_1019"><span class="label">[1019]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 135&ndash;137.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1020_1020" id="Fussnote_1020_1020"></a><a href="#FNAnker_1020_1020"><span class="label">[1020]</span></a> <em class="gesperrt">Wlisłocki</em>, im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1021_1021" id="Fussnote_1021_1021"></a><a href="#FNAnker_1021_1021"><span class="label">[1021]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 253.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1022_1022" id="Fussnote_1022_1022"></a><a href="#FNAnker_1022_1022"><span class="label">[1022]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 102.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1023_1023" id="Fussnote_1023_1023"></a><a href="#FNAnker_1023_1023"><span class="label">[1023]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. Geschichte des alten Indiens. S. 472.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1024_1024" id="Fussnote_1024_1024"></a><a href="#FNAnker_1024_1024"><span class="label">[1024]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 467.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1025_1025" id="Fussnote_1025_1025"></a><a href="#FNAnker_1025_1025"><span class="label">[1025]</span></a> <em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien in Wort und Bild. Bd. II.
-S. 150.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1026_1026" id="Fussnote_1026_1026"></a><a href="#FNAnker_1026_1026"><span class="label">[1026]</span></a> Siehe oben. S. 352&ndash;353.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1027_1027" id="Fussnote_1027_1027"></a><a href="#FNAnker_1027_1027"><span class="label">[1027]</span></a> Professor <em class="gesperrt">Wilson</em> hat nachgewiesen, dass die
-Priesterschaft das Wort <i>Agni</i>, Feuer, für <i>Agre</i>, Altar, unterschoben
-hat. Diese Ansicht vertritt auch <em class="gesperrt">Max Müller</em>, so dass nun Gottes
-Gebot in ursprünglicher Fassung so zu lesen ist: „mögen die Weiber,
-die nicht Witwen sind, sondern gute Ehemänner haben, näher kommen mit
-Öl und Butter. Die aber, welche Witwen sind, mögen zuerst an den Altar
-(<i>Agre</i>) treten, ohne Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt mit schönem
-Edelgestein“.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1028_1028" id="Fussnote_1028_1028"></a><a href="#FNAnker_1028_1028"><span class="label">[1028]</span></a> Vgl. <em class="gesperrt">Aurel Mayr</em>. Das indische Erbrecht. Wien
-1873. S. 10.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1029_1029" id="Fussnote_1029_1029"></a><a href="#FNAnker_1029_1029"><span class="label">[1029]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 469&ndash;472.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1030_1030" id="Fussnote_1030_1030"></a><a href="#FNAnker_1030_1030"><span class="label">[1030]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Julius Jolly</em>. <i>Naradiya Dharmasástra, or
-the institutes of Narada. Translated for the first time, from the
-unpublished Sanscrit-Original.</i> London 1876.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1031_1031" id="Fussnote_1031_1031"></a><a href="#FNAnker_1031_1031"><span class="label">[1031]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jolly</em> hat sie als <i>highly indelicate</i>
-unübersetzt gelassen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1032_1032" id="Fussnote_1032_1032"></a><a href="#FNAnker_1032_1032"><span class="label">[1032]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 281.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1033_1033" id="Fussnote_1033_1033"></a><a href="#FNAnker_1033_1033"><span class="label">[1033]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 653.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1034_1034" id="Fussnote_1034_1034"></a><a href="#FNAnker_1034_1034"><span class="label">[1034]</span></a> Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati
-stattgefunden; in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht
-unterdrückt. In dem freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung
-des Sir Jung Bahadur 1877 die Verbrennung seiner drei Frauen statt;
-aber selbst in dem Vasallenstaate Bamra in Zentralindien duldete der
-Landesherr noch 1880 eine Sati. (<em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien. Bd. II.
-S. 151.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1035_1035" id="Fussnote_1035_1035"></a><a href="#FNAnker_1035_1035"><span class="label">[1035]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 280.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1036_1036" id="Fussnote_1036_1036"></a><a href="#FNAnker_1036_1036"><span class="label">[1036]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 650.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_481" id="Seite_481">[S. 481]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXVI">XXVI.<br />
-
-Clan- und Dorfverfassung.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_26" name="drop_d_26">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Familie der Hindu &mdash; oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden
-Abschnitte gesagt wurde &mdash; besass ursprünglich kein Zwischenglied,
-welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das
-ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt
-beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte.
-Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien
-neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten
-Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen
-sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der
-Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.<a name="FNAnker_1037_1037" id="FNAnker_1037_1037"></a><a href="#Fussnote_1037_1037" class="fnanchor">[1037]</a>
-Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die
-Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste,
-der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften
-berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet
-scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein
-arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser
-Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und
-den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche
-Ähnlichkeit<span class="pagenum"><a name="Seite_482" id="Seite_482">[S. 482]</a></span> mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass
-den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien.
-Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der
-Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade
-entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft
-der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme
-des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher Sir
-<em class="gesperrt">Henry Sumner-Maine</em> nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher
-Ausdruck zulässig, „tribal“<a name="FNAnker_1038_1038" id="FNAnker_1038_1038"></a><a href="#Fussnote_1038_1038" class="fnanchor">[1038]</a> (von „Tribe“, Stamm).</p>
-
-<p>Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen
-von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren
-leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im
-Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass
-die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine
-Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes
-ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, <i>Tribus</i>) bezeichnet. Die
-vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“;
-es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im
-Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden
-Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne
-der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der
-„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung
-darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den
-Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin
-nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich
-durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden
-erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde,
-als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt,
-die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund
-findet. Es ist<span class="pagenum"><a name="Seite_483" id="Seite_483">[S. 483]</a></span> aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich
-keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und
-zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr
-Name <i>Varna</i>, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya,
-die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der
-schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die
-Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste
-geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer
-Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als
-jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende
-Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische
-Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von
-einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach
-Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste
-steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger
-die Sippe der Hindu.</p>
-
-<p>Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung
-wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo
-z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu
-sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm
-eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig
-mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss <em class="gesperrt">ein</em> ausgedehnter
-Stamm sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,
-ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge
-wir schon kennen gelernt haben.<a name="FNAnker_1039_1039" id="FNAnker_1039_1039"></a><a href="#Fussnote_1039_1039" class="fnanchor">[1039]</a> Dr. <em class="gesperrt">Le Bon</em> meint, im
-Grunde sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt
-sich von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die
-Sippe keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte
-Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan
-eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn der
-sonst so scharf denkende <em class="gesperrt">Le Bon</em> sagt, es sei der Familie kaum
-möglich, zum Clane zu werden, ohne durch<span class="pagenum"><a name="Seite_484" id="Seite_484">[S. 484]</a></span> den Stamm zu gehen.<a name="FNAnker_1040_1040" id="FNAnker_1040_1040"></a><a href="#Fussnote_1040_1040" class="fnanchor">[1040]</a>
-Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie,
-d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht
-verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere
-zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch Dr.
-<em class="gesperrt">Starcke</em> nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von
-Familie und Clan betont. Wie der Clan <em class="gesperrt">entsteht</em>, sagt er uns
-nicht; er fasst aber denselben als <em class="gesperrt">neben</em> und unabhängig von der
-Familie vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm,
-Clan, Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er
-bloss „eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter
-welchen das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist.
-Ein Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien
-umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben.
-Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied
-zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive
-Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen
-Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft
-beruhen.“<a name="FNAnker_1041_1041" id="FNAnker_1041_1041"></a><a href="#Fussnote_1041_1041" class="fnanchor">[1041]</a></p>
-
-<p>Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird
-die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan
-anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung
-der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen
-Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der
-Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert
-im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,
-gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des
-Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort
-vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit
-wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame
-Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, <em class="gesperrt">heutzutage</em>
-Sprache und<span class="pagenum"><a name="Seite_485" id="Seite_485">[S. 485]</a></span> Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch
-nicht anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes
-ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst
-gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach
-war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner
-auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im
-Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der
-Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache
-Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar
-ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der
-Mutterfolge, welche die Clanschaften, die <i>Goira</i>, <i>Thums</i>, <i>Kilis</i>,
-oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen
-lauten, zu erhalten pflegten.<a name="FNAnker_1042_1042" id="FNAnker_1042_1042"></a><a href="#Fussnote_1042_1042" class="fnanchor">[1042]</a> Als die Vaterschaft endlich
-den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch
-Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange
-nicht die Familie war, wie Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> sie auffasst. Eine
-Familie, sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer
-weitesten Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann
-und Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und
-während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine
-Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen,
-d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei
-sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der
-Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit,
-je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält;
-Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet
-noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“<a name="FNAnker_1043_1043" id="FNAnker_1043_1043"></a><a href="#Fussnote_1043_1043" class="fnanchor">[1043]</a> „Die Familiengruppe
-entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder
-voraus.“<a name="FNAnker_1044_1044" id="FNAnker_1044_1044"></a><a href="#Fussnote_1044_1044" class="fnanchor">[1044]</a></p>
-
-<p>Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute<span class="pagenum"><a name="Seite_486" id="Seite_486">[S. 486]</a></span> herrschenden
-Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes,
-und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen,
-dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von
-allem Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht
-<em class="gesperrt">nicht</em>, wie <em class="gesperrt">Starcke</em> glaubt, aus der Familie, sondern
-<em class="gesperrt">umgekehrt</em> sondert sich ganz allmählich aus dem, was er
-Familiengruppe nennt, die Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar
-und dessen Kinder voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis
-es zum „Ehepaare“ kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch
-von mehr als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben
-noch lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich
-die <em class="gesperrt">natürlichen</em> Bestandteile derselben; aber nicht um das, was
-in naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt
-es sich, sondern um das <em class="gesperrt">kultur</em>geschichtliche Gebilde, das uns
-als Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei
-vielen Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens
-annähernd wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war
-von einer Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede,
-wenngleich selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den
-Kern <em class="gesperrt">aller</em> gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst
-mit dem Aufkommen des Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren
-Abschnitten entwickelt wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der
-Familie schlummert. Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche
-Abstammung verbundene Genossenschaft, über welche der Mann als Herr
-und Patriarch Gewalt gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf.
-Jene Genossenschaft Blutsverwandter ist die <em class="gesperrt">Sippe</em>, ein weit
-treffenderes Wort als Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon
-alle Elemente der späteren Familie ein, ist aber diese noch nicht,
-wie ja die Verschiedenheit der Bezeichnung deutlich genug besagt.
-Gleichwie, um der Chemie ein Beispiel zu entlehnen, die Natur in der
-atmosphärischen Luft Sauerstoff mit Stickstoff, etwas Kohlensäure
-und Wasserdampf zu einem innigen Gemenge vereint hat, das bloss der
-Scheidekünstler in seine einzelnen Bestandteile zu zerlegen vermag, so
-sind uranfänglich auch die sozialen Elemente<span class="pagenum"><a name="Seite_487" id="Seite_487">[S. 487]</a></span> verschmolzen, bis der
-grosse Scheidekünstler Gesittung sie nacheinander allmählich auslöst
-und zu neuen Verbindungen gruppiert. Ob und wie Sippe und Clan sich
-ursprünglich unterschieden, ist schwer zu sagen; es lässt sich aber
-denken, dass bei nicht allzu grosser Kopfzahl der mutterrechtliche
-Clan einfach zur patriarchalischen Sippe ward, dass also Clan und
-Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> auch mit Recht
-seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich führten Zeit
-und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der engeren
-Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben Clans
-(<i>Gotra</i>) nennen sich <i>Samanodoca</i> und ihre Verwandtschaft endet
-erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind. Wie
-bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den Brahmanen
-ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen derselbe
-wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> den Clan als
-eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als
-eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet<a name="FNAnker_1045_1045" id="FNAnker_1045_1045"></a><a href="#Fussnote_1045_1045" class="fnanchor">[1045]</a>, so ist er dies erst
-geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche
-Verwandtschaft, welche <em class="gesperrt">reine</em> und <em class="gesperrt">unreine</em> Clane schuf.</p>
-
-<p>Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen
-veranlassten, hat <em class="gesperrt">Alfred Lyall</em> diese Vorgänge beobachtet. Die
-ganze Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der
-Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten
-sich aber als dessen Brüder und Gleiche.<a name="FNAnker_1046_1046" id="FNAnker_1046_1046"></a><a href="#Fussnote_1046_1046" class="fnanchor">[1046]</a> Die Radschputen sind
-stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum
-hinauf <em class="gesperrt">nachweisen</em> können. Der ärmste Radschpute kann heute
-noch, wie <em class="gesperrt">L. Rousselet</em> versichert, vermittelst des sorgfältig
-geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte
-hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt
-hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte
-zurück.<a name="FNAnker_1047_1047" id="FNAnker_1047_1047"></a><a href="#Fussnote_1047_1047" class="fnanchor">[1047]</a> Die Bewahrer<span class="pagenum"><a name="Seite_488" id="Seite_488">[S. 488]</a></span> dieser Genealogien sind vornehmlich die
-heroischen Dichter oder Barden (<i>Bhât</i>), deren Person geheiligt ist
-und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.<a name="FNAnker_1048_1048" id="FNAnker_1048_1048"></a><a href="#Fussnote_1048_1048" class="fnanchor">[1048]</a> Jeder Clan
-eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht
-sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des
-Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner
-Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben
-Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, &mdash; ein
-solcher Clan ist ein <em class="gesperrt">reiner</em>. Ein <em class="gesperrt">unreiner</em> Clan ist
-dagegen <em class="gesperrt">keine</em> Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine
-einer solchen Genossenschaft <em class="gesperrt">nachgebildete</em> Körperschaft.
-<em class="gesperrt">Lyall</em> hat die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten
-können. Irgendwo erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann,
-der auf Abenteuer ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen
-will. Er ruft zu diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten
-herbei, über die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung
-folgen. Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von
-ihrer Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem
-kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt
-ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.
-Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu
-unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen
-des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese
-Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher
-aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit
-vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen
-des Stifters halten können.<a name="FNAnker_1049_1049" id="FNAnker_1049_1049"></a><a href="#Fussnote_1049_1049" class="fnanchor">[1049]</a> Solche Räuberstämme nehmen nun
-ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum
-Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem
-Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem
-und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende
-hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf
-besteht, innerhalb des<span class="pagenum"><a name="Seite_489" id="Seite_489">[S. 489]</a></span> Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen
-seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.</p>
-
-<p>Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen
-Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter
-dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband
-um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines
-Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane
-wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer
-abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch
-um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und
-einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt
-ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein
-im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter
-Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von
-hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit
-Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt
-den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen
-Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter
-reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man <i>a priori</i> die
-Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der
-Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener,
-die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die
-Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft
-desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein
-verschafft hat.<a name="FNAnker_1050_1050" id="FNAnker_1050_1050"></a><a href="#Fussnote_1050_1050" class="fnanchor">[1050]</a></p>
-
-<p>Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte
-gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses
-Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er in
-einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er <em class="gesperrt">muss</em>
-das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane
-entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen
-Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende<span class="pagenum"><a name="Seite_490" id="Seite_490">[S. 490]</a></span> hat zum mindesten drei Frauen;
-stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen
-spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle,
-und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt
-zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt
-wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen
-ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet,
-für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen
-verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst
-in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut
-aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus &mdash; es ist dann
-thatsächlich Frauenraub &mdash; und kann langdauernde Stammesfeindschaft
-zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält,
-kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben;
-unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der
-Junggesellen grösser als sonstwo.</p>
-
-<p>Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann
-die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit
-heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich
-gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden
-Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese
-zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat
-eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten
-von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz
-der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen
-Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.
-Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale
-Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat
-möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die
-Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten,
-Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern
-zur Tötung übergeben.<a name="FNAnker_1051_1051" id="FNAnker_1051_1051"></a><a href="#Fussnote_1051_1051" class="fnanchor">[1051]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_491" id="Seite_491">[S. 491]</a></span></p>
-
-<p>Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die
-<i>Joint-family</i>, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und
-übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm
-der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter
-käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm,
-wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle
-beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem
-nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn
-die <i>Joint-family</i> eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt
-und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der
-vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes, der
-in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt. Ihn
-verkörpert bis auf unsere Tage die <em class="gesperrt">indische Dorfgemeinde</em>.
-Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in
-Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen
-steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in
-gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer
-jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei
-nichts als eine erweiterte Familie.<a name="FNAnker_1052_1052" id="FNAnker_1052_1052"></a><a href="#Fussnote_1052_1052" class="fnanchor">[1052]</a> Zweifelsohne ist auch die
-indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen,
-ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“
-(<i>Home-rule</i>), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt,
-da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen
-lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes
-Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in
-die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind<a name="FNAnker_1053_1053" id="FNAnker_1053_1053"></a><a href="#Fussnote_1053_1053" class="fnanchor">[1053]</a> und sich
-für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.<a name="FNAnker_1054_1054" id="FNAnker_1054_1054"></a><a href="#Fussnote_1054_1054" class="fnanchor">[1054]</a> In vielen
-Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren
-Clan (<i>Gotra</i>). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften,<span class="pagenum"><a name="Seite_492" id="Seite_492">[S. 492]</a></span>
-welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen
-Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich
-eine bloss eingebildete &mdash; wie ein unreiner Clan &mdash; nichtsdestoweniger
-aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in
-verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem
-Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche
-Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes
-befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie
-der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den
-Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften
-sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie
-auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.<a name="FNAnker_1055_1055" id="FNAnker_1055_1055"></a><a href="#Fussnote_1055_1055" class="fnanchor">[1055]</a>
-Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so
-stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande,
-der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern
-gebildeten Dorfrate, dem <i>Pantschayat</i>, handeln muss. Es ist dieser
-Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.<a name="FNAnker_1056_1056" id="FNAnker_1056_1056"></a><a href="#Fussnote_1056_1056" class="fnanchor">[1056]</a> Vor der
-britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht
-das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet
-noch vererbt.<a name="FNAnker_1057_1057" id="FNAnker_1057_1057"></a><a href="#Fussnote_1057_1057" class="fnanchor">[1057]</a> Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken
-dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der
-Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.<a name="FNAnker_1058_1058" id="FNAnker_1058_1058"></a><a href="#Fussnote_1058_1058" class="fnanchor">[1058]</a></p>
-
-<p>Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,
-zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.
-Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt
-nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B.
-sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene
-Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer
-Sprache fühlten sich als<span class="pagenum"><a name="Seite_493" id="Seite_493">[S. 493]</a></span> eng verbundene Verwandte und <em class="gesperrt">waren</em>
-es wohl auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere
-Sippen nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross
-genug sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit
-Dorf und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte,
-welches allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der
-gemeinsame Bodenbesitz, welcher nach Sir <em class="gesperrt">Henry Sumner-Maines</em>
-scharfsinnigen Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege
-<em class="gesperrt">aller</em> Völker gebildet hat. Spuren davon haben sich in China
-erhalten, wo die Familie mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an
-die alte Sippe mahnt. Ganz unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft
-in vielen Teilen Javas. Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für
-den alleinigen Besitzer alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den
-Augen der Javanen, eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer
-und infolge dessen seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten,
-welcher den Unterthanen bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische
-Dorfgemeinde, <i>Dessa</i> genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des
-Grund und Bodens, den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten.
-Sie steht unter einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein
-grösserer oder besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der
-algerischen Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung
-des persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.<a name="FNAnker_1059_1059" id="FNAnker_1059_1059"></a><a href="#Fussnote_1059_1059" class="fnanchor">[1059]</a> Diese leben
-gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen
-Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein <i>Duar</i>; mehrere vereinigte
-Duar eine <i>Ferka</i> oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle
-eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein <i>Kaïd</i>
-gebietet.<a name="FNAnker_1060_1060" id="FNAnker_1060_1060"></a><a href="#Fussnote_1060_1060" class="fnanchor">[1060]</a> Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel
-der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in
-der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den
-Stammesmitgliedern verteilt<span class="pagenum"><a name="Seite_494" id="Seite_494">[S. 494]</a></span> wird.<a name="FNAnker_1061_1061" id="FNAnker_1061_1061"></a><a href="#Fussnote_1061_1061" class="fnanchor">[1061]</a> Ganz ähnlichen Verfassungen
-begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch
-in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen
-und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses
-System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen
-die eben aufgeführten Beispiele. Wie <em class="gesperrt">Cäsar</em> und <em class="gesperrt">Tacitus</em>
-melden, fanden sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.<a name="FNAnker_1062_1062" id="FNAnker_1062_1062"></a><a href="#Fussnote_1062_1062" class="fnanchor">[1062]</a> „Die
-Feldmarkung, je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner,
-gehört der ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die
-Grundstücke unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die
-Möglichkeit dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der
-Markungen. In der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei
-immer noch ein Teil desselben frei bleibt.“<a name="FNAnker_1063_1063" id="FNAnker_1063_1063"></a><a href="#Fussnote_1063_1063" class="fnanchor">[1063]</a> Und als sich im
-zehnten Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt
-zwar jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus
-und seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum;
-alles übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine
-Mark oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei
-den Kelten Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze<a name="FNAnker_1064_1064" id="FNAnker_1064_1064"></a><a href="#Fussnote_1064_1064" class="fnanchor">[1064]</a>, welche wohl
-ursprünglich kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h.
-zur Zeit als man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst
-wurden. Starb ein Mitglied des <i>Sept</i>, der irischen Sippe, so nahm<span class="pagenum"><a name="Seite_495" id="Seite_495">[S. 495]</a></span>
-der Häuptling eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern
-des Sept vor, deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in
-gerader Linie bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf.
-Gemeinbesitz liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen,
-dem <i>Mir</i>, zu Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die
-Verhältnisse der uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs,
-getreulich die Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane
-vorgeschichtlicher Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts
-bildete der ungeheure Raum längs des Uralstromes ein einziges,
-ungeteiltes Eigentum des Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen
-Land, welches einem Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer
-<i>Stanitza</i> (Kosakendorf) angehörte. Besitz und Nutzniessung waren
-allen gemeinsam. An dem vom <i>Ataman</i> (<i>Hetman</i>) bestimmten Tage und
-auf das Zeichen der Offiziere jeder Stanitza setzten sich die Arme
-aller Kosaken zur Heuernte in Bewegung. Was am ersten Tage die Sense
-mähend umgrenzen konnte, war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das
-er darauf mit Musse einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen
-des Gouvernements Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz
-entdeckt, bei welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung
-lediglich von der thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.<a name="FNAnker_1065_1065" id="FNAnker_1065_1065"></a><a href="#Fussnote_1065_1065" class="fnanchor">[1065]</a>
-Im grossrussischen Dorfe besitzt nun der Bauer (<i>Muschik</i>) dauernd
-gewöhnlich bloss seine Hütte (<i>Izba</i>) und das kleine dazugehörige
-Gartenstück (<i>Usadba</i>). An dem weitaus grösseren Grundbesitz der
-Dorfgemeinde hat er bloss einen ihm zugewiesenen und wechselnden
-Anteil, dessen Nutzniesser er gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit
-wird alles Gemeindeland unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe
-der männlichen Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der
-Mir ist, wie sein Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er
-einen einzigen selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten,
-der an der Spitze der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten
-Gemeinde<span class="pagenum"><a name="Seite_496" id="Seite_496">[S. 496]</a></span>versammlung steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in
-den Wirkungskreis dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein
-Organ örtlicher Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder
-für alle Lasten auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das
-Vorbild aller dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane
-entsprechen, bleibt aber überall die Sippe.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1037_1037" id="Fussnote_1037_1037"></a><a href="#FNAnker_1037_1037"><span class="label">[1037]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 85.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1038_1038" id="Fussnote_1038_1038"></a><a href="#FNAnker_1038_1038"><span class="label">[1038]</span></a> <em class="gesperrt">H. Sumner-Maine</em>. <i>De l’organisation juridique de
-la famille chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes.</i> (<i>Extrait de
-la Revue générale du droit.</i>) Paris 1888. S. 27.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1039_1039" id="Fussnote_1039_1039"></a><a href="#FNAnker_1039_1039"><span class="label">[1039]</span></a> Siehe oben. S. 188&ndash;190.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1040_1040" id="Fussnote_1040_1040"></a><a href="#FNAnker_1040_1040"><span class="label">[1040]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. A. a. O. S. 407.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1041_1041" id="Fussnote_1041_1041"></a><a href="#FNAnker_1041_1041"><span class="label">[1041]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 14.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1042_1042" id="Fussnote_1042_1042"></a><a href="#FNAnker_1042_1042"><span class="label">[1042]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1043_1043" id="Fussnote_1043_1043"></a><a href="#FNAnker_1043_1043"><span class="label">[1043]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1044_1044" id="Fussnote_1044_1044"></a><a href="#FNAnker_1044_1044"><span class="label">[1044]</span></a> A. a. O. S. 15.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1045_1045" id="Fussnote_1045_1045"></a><a href="#FNAnker_1045_1045"><span class="label">[1045]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke.</em> A. a. O. S. 193.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1046_1046" id="Fussnote_1046_1046"></a><a href="#FNAnker_1046_1046"><span class="label">[1046]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon.</em> A. a. O. S. 408.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1047_1047" id="Fussnote_1047_1047"></a><a href="#FNAnker_1047_1047"><span class="label">[1047]</span></a> Globus. Bd. XXII. S. 85.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1048_1048" id="Fussnote_1048_1048"></a><a href="#FNAnker_1048_1048"><span class="label">[1048]</span></a> <i>Revue d’anthropologie.</i> 1873. S. 66.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1049_1049" id="Fussnote_1049_1049"></a><a href="#FNAnker_1049_1049"><span class="label">[1049]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon.</em> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1050_1050" id="Fussnote_1050_1050"></a><a href="#FNAnker_1050_1050"><span class="label">[1050]</span></a> <em class="gesperrt">Sumner-Maine.</em> <i>De l’organisation juridique de la
-famille.</i> S. 34&ndash;35.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1051_1051" id="Fussnote_1051_1051"></a><a href="#FNAnker_1051_1051"><span class="label">[1051]</span></a> <em class="gesperrt">Schlagintweit.</em> Indien. Bd. II S. 55&ndash;56. Vgl.
-auch: <i>Revue d’anthropologie</i> 1874. S. 705&ndash;706.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1052_1052" id="Fussnote_1052_1052"></a><a href="#FNAnker_1052_1052"><span class="label">[1052]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon.</em> A. a. O. S. 639.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1053_1053" id="Fussnote_1053_1053"></a><a href="#FNAnker_1053_1053"><span class="label">[1053]</span></a> <em class="gesperrt">Monier Williams.</em> <i>Modern India and the Indians.</i>
-London 1879. S. 39.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1054_1054" id="Fussnote_1054_1054"></a><a href="#FNAnker_1054_1054"><span class="label">[1054]</span></a> <em class="gesperrt">Emile de Laveleye.</em> <i>De la propriété et de ses
-formes primitives.</i> Paris 1874. S. 351.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1055_1055" id="Fussnote_1055_1055"></a><a href="#FNAnker_1055_1055"><span class="label">[1055]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. A. a. O. S. 640.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1056_1056" id="Fussnote_1056_1056"></a><a href="#FNAnker_1056_1056"><span class="label">[1056]</span></a> <em class="gesperrt">Monier Williams</em>. A. a. O. S. 42.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1057_1057" id="Fussnote_1057_1057"></a><a href="#FNAnker_1057_1057"><span class="label">[1057]</span></a> <em class="gesperrt">Laveleye</em>. A. a. O. S. 170.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1058_1058" id="Fussnote_1058_1058"></a><a href="#FNAnker_1058_1058"><span class="label">[1058]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. Sociologie. S. 399.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1059_1059" id="Fussnote_1059_1059"></a><a href="#FNAnker_1059_1059"><span class="label">[1059]</span></a> <em class="gesperrt">Jules Duval</em>. <i>Réflexions sur la politique de
-l’Empereur en Algérie.</i> Paris 1866. S. 78.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1060_1060" id="Fussnote_1060_1060"></a><a href="#FNAnker_1060_1060"><span class="label">[1060]</span></a> <em class="gesperrt">Rodolphe Dareste</em>. <i>De la propriété en Algérie.</i>
-Paris 1864. S. 82.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1061_1061" id="Fussnote_1061_1061"></a><a href="#FNAnker_1061_1061"><span class="label">[1061]</span></a> <em class="gesperrt">Dareste</em>. A. a. O. S. 86.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1062_1062" id="Fussnote_1062_1062"></a><a href="#FNAnker_1062_1062"><span class="label">[1062]</span></a> <i>Sed privati ac separati agri apud eos nihil est,
-neque longius anno remanere uno in loco in colendi causa licet.</i>
-(<em class="gesperrt">Caesar</em>. <i>De bello gallico.</i> IV. 1); ferner: <i>Neque quisquam
-agri modum certum aut fines habet proprios: sed magistratus aut
-principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum, qui una
-coierint, quantum, et quo loco visum est, agri attribuunt atque anno
-post alio loco transire cogunt.</i> (A. a. O. VI. 22.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1063_1063" id="Fussnote_1063_1063"></a><a href="#FNAnker_1063_1063"><span class="label">[1063]</span></a> <i>Agri pro numero cultorum ab universis per vices
-occupantur, quos mox inter se secundum dignationem partiuntur;
-facilitatem partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant,
-et superest ager.</i> (<em class="gesperrt">Tacitus</em>. <i>Germania.</i> 26.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1064_1064" id="Fussnote_1064_1064"></a><a href="#FNAnker_1064_1064"><span class="label">[1064]</span></a> <i>Ancient laws of Ireland, published under the direction
-of the Brehon Law Commission.</i> London 1865&ndash;79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H.
-<em class="gesperrt">Sumner-Maine</em>. <i>Lectures on the early history of institutions.</i>
-London 1875.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1065_1065" id="Fussnote_1065_1065"></a><a href="#FNAnker_1065_1065"><span class="label">[1065]</span></a> A. <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu.</em> <i>L’empire des Tsars et les
-Russes.</i> Bd. I. S. 497&ndash;498.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_497" id="Seite_497">[S. 497]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXVII">XXVII.<br />
-
-Der Geschlechter- oder Sippenverband.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_w_27" name="drop_w_27">
- <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>iederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur Herrschaft
-der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog, ohne dass Spuren
-der vorangegangenen Ordnung der Mutterfolge hinterblieben wären. Diese
-Spuren sind bei den verschiedenen Völkern mehr oder weniger deutlich,
-mehr oder weniger zahlreich, woraus hervorgeht, dass das Patriarchat
-nicht überall die gleiche Kraft gewann. Zu den mancherlei Beispielen
-dieser Art gesellt sich auch die <em class="gesperrt">Sippe</em>. So wie wir dieselbe
-im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in ihr wie im Clan das
-ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten sichtlich erhalten, nur
-dass die früher mutterrechtlich geordnete Genossenschaft nunmehr auf
-die Abstammung in männlicher Linie sich gründet, das Weib überall in
-den Hintergrund und der Patriarch als aristokratisches Oberhaupt an
-die Spitze der Sippe wie des Clans getreten ist. Der kommunistische,
-jedenfalls demokratische Zug, welcher die mutterrechtliche Gesellschaft
-kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit des Familienbesitzes
-bewahrt, von welchem sich erst allmählich das Weibergut und das
-persönliche Eigentum der Einzelnen (<i>Peculium</i>) aussonderten, während
-alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der Sippe oder des Clans
-verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug, entsprangen demselben
-überall aristokratische Verhältnisse, und das väterliche Haupt einer<span class="pagenum"><a name="Seite_498" id="Seite_498">[S. 498]</a></span>
-Patriarchenfamilie &mdash; ἄναξ, βασιλεύς &mdash; war auch der älteste
-„<em class="gesperrt">König</em>“, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und
-zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage
-gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das
-später durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als
-das Haupt eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass
-sich ein solcher Verband nach der Analogie der Familie einen König
-gewählt, oder dass ein eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren
-Geschlechtern aufgezwungen hat.<a name="FNAnker_1066_1066" id="FNAnker_1066_1066"></a><a href="#Fussnote_1066_1066" class="fnanchor">[1066]</a> Darin liegt der wesentliche
-Unterschied zwischen „Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die
-Regierungsgewalten ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine
-Nachkommen vererben, aber er ist nicht zugleich auch, wie der König,
-zum Priestertum geboren und führt seine Herrschaft nicht auf Grund
-seiner Beziehungen zu den höchsten Kultobjekten des Staates. Ihm
-fehlt also die religiöse Weihe und damit jener hohe Grad heiliger
-Unantastbarkeit des alten Königtums<a name="FNAnker_1067_1067" id="FNAnker_1067_1067"></a><a href="#Fussnote_1067_1067" class="fnanchor">[1067]</a>, wie es an der Spitze der
-meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten, Hellenen,
-Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern ist nun auch
-zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter verschiedenen Namen
-auftretend und nicht immer vom Clane scharf unterscheidbar, stets aber
-mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe kennzeichnenden Zügen. Ähnlich
-liegen die Verhältnisse bei anderen Völkern. So leben die Bergstämme
-des Kaukasus, besonders die Abasen, in einer Art aristokratischer
-Republik, in der sich ein vollkommenes Lehenswesen ausgebildet hat.
-Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess <i>Juneh</i>, ihr Vorstand
-<i>Juneh-is</i>. Mehrere Juneh bildeten einen <i>Tlakozük</i>, d. h. eine
-grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen
-<i>Tlako</i>, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen <i>Kau</i>
-(Gau).<a name="FNAnker_1068_1068" id="FNAnker_1068_1068"></a><a href="#Fussnote_1068_1068" class="fnanchor">[1068]</a> In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen
-verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder<span class="pagenum"><a name="Seite_499" id="Seite_499">[S. 499]</a></span> nebst den
-Sklaven, die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so
-wird die Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und
-arbeitet darauf hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser
-dem Oberhaupt erfreuen sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten
-gleicher Rechte.<a name="FNAnker_1069_1069" id="FNAnker_1069_1069"></a><a href="#Fussnote_1069_1069" class="fnanchor">[1069]</a></p>
-
-<p>Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so
-entdeckt man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall
-die Spuren älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu
-den altertümlichsten &mdash; natürlich nicht der Zeit nach, sondern
-entwicklungsgeschichtlich &mdash; zählen wohl jene, welche im Kreise der
-Kelten sich finden. Die Verfassung der Familie und der Gesellschaft
-ähnelt bei den alten Iren stark jener der Hindu, aber in Bezug auf
-die Stellung der Frau und die Verwandtschaftsverhältnisse weisen
-die Brehon-Gesetze ganz archaistische Züge auf, welche ohne eine
-vorangegangene Familienordnung der Mutterfolge schlechterdings
-unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des heil. <em class="gesperrt">Hieronymus</em>
-ging zu seiner Zeit (340&ndash;420 n. Chr.) bei den Skoten und Attikotten,
-zwei keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch Weibergemeinschaft
-und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur etwas späteren
-Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die Beziehungen der
-Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der rechtmässigen
-Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, <i>Cumhal</i>, welche einst
-gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient hatte. Das
-freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder gehörten
-der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der jedoch
-wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die Bevölkerung
-war in Clane (Triben, <i>Fine</i>) geteilt, deren Mitglieder sich durch die
-Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander verbunden meinten.
-An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein „König“. War der
-Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen, Sippen, an deren
-Spitze geringere Häuptlinge standen, die <i>Capita cognationum</i> der
-anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen entsprachen<span class="pagenum"><a name="Seite_500" id="Seite_500">[S. 500]</a></span> der
-römischen <i>Gens</i>, dem griechischen γένος und jenen <i>gentes</i>
-oder <i>cognationes hominum</i> der Germanen, unter denen die alljährliche
-Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und politische Einheit
-in der gesellschaftlichen Ordnung war also nicht, wie heutzutage,
-das Individuum, sondern wie in Indien die ungeteilte Familiengruppe,
-<i>Sept</i> genannt, die Sippe. Der Sept hatte auch Ähnlichkeit mit
-jenen Familiengruppen, jenen Gesellschaften von <i>Compani</i>, von
-<i>Frarescheux</i><a name="FNAnker_1070_1070" id="FNAnker_1070_1070"></a><a href="#Fussnote_1070_1070" class="fnanchor">[1070]</a>, welche noch im mittelalterlichen Frankreich
-vorkamen und ein grosses Haus, die <i>Cella</i>, gemeinsam bewohnten.
-<em class="gesperrt">Léon Vanderkindere</em> hat das Bestehen der Markgenossenschaft
-und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins Mittelalter hinein
-nachgewiesen.<a name="FNAnker_1071_1071" id="FNAnker_1071_1071"></a><a href="#Fussnote_1071_1071" class="fnanchor">[1071]</a> Der keltische Sept im alten Irland ist das treue
-Bild der <i>Joint-family</i> der Hindu, nur konnte er, auch ohne den Boden
-zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten Industriezweiges
-bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen Umständen
-dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung der
-gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung, dieselbe
-Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng wie im
-russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.</p>
-
-<p>Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im
-vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen
-<i>Gavelkind</i> nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit
-der sehr eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall
-befindlichen „Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, <i>Zadruga</i>)<a name="FNAnker_1072_1072" id="FNAnker_1072_1072"></a><a href="#Fussnote_1072_1072" class="fnanchor">[1072]</a>
-der Südslaven. In der That ist der Sept nichts anderes als diese
-slavische Sippe oder Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie
-dem griechischen γένος, der römischen <i>Gens</i>, aber nach
-verschiedenen Richtungen gibt sie sich als ein weit altertüm<span class="pagenum"><a name="Seite_501" id="Seite_501">[S. 501]</a></span>licherer
-Verband denn diese zu erkennen. Mit anderen Worten: bei den Slaven
-zeigt sich das Patriarchat lange noch nicht so fortgeschritten wie
-bei Griechen und Römern. Eben deshalb geziemt es jene östlichen
-Völker <i>vor</i> diesen zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen,
-wie haltlos die Annahme jener ist, welche die im klassischen
-Altertume vorgefundenen Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf
-die vergleichende Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen
-lieben. Als Grundlage zu den nachstehenden Ausführungen benutze ich
-hauptsächlich die vortrefflichen Arbeiten von Prof. <em class="gesperrt">Balthasar
-Bogišić</em><a name="FNAnker_1073_1073" id="FNAnker_1073_1073"></a><a href="#Fussnote_1073_1073" class="fnanchor">[1073]</a> und des seiner Schule angehörenden Dr. <em class="gesperrt">Fried.
-Krauss</em>.<a name="FNAnker_1074_1074" id="FNAnker_1074_1074"></a><a href="#Fussnote_1074_1074" class="fnanchor">[1074]</a></p>
-
-<p>Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen <em class="gesperrt">aller</em>
-Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar,
-wo sie längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich
-als eine auf das Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen
-und zugleich auf die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen
-gegründete Gesellschaft dar<a name="FNAnker_1075_1075" id="FNAnker_1075_1075"></a><a href="#Fussnote_1075_1075" class="fnanchor">[1075]</a>; doch kann kaum zweifelhaft sein,
-welcher dieser beiden Faktoren der ursprünglich massgebende war. Wird
-doch bei einzelnen Stämmen in der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro
-das ganze Volks<span class="pagenum"><a name="Seite_502" id="Seite_502">[S. 502]</a></span>leben von dem Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der
-von ein und demselben Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief
-durchdrungen.<a name="FNAnker_1076_1076" id="FNAnker_1076_1076"></a><a href="#Fussnote_1076_1076" class="fnanchor">[1076]</a> In Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die
-Grundzüge dieser Verbände noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während
-sie bei den Südslaven auf das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden
-derartig blutsverwandte Genossenschaften unter sich eine politische und
-sakrale Vereinigung mit gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband wird
-<i>Bratstvo</i> (Bruderschaft, griechisch φρατρία) genannt. Aus
-mehreren Bruderschaften, die ihren Ursprung von einem gemeinsamen Urahn
-ableiten, entwickelt sich das <i>Pleme</i> (in der Zrnagora und Herzegowina
-<i>Nahija</i>), nämlich der Stamm (lateinisch: <i>Tribus</i>, griechisch:
-φυλή)<a name="FNAnker_1077_1077" id="FNAnker_1077_1077"></a><a href="#Fussnote_1077_1077" class="fnanchor">[1077]</a>. Jeder derselben erhielt bei der Besiedlung des
-Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten Wohnbezirk, den
-man <i>Župa</i> nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa hiess <i>Župan</i>,
-welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur Bezeichnung und als
-Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem Župa allgemein die
-engere Sippe bezeichnet haben mochte.<a name="FNAnker_1078_1078" id="FNAnker_1078_1078"></a><a href="#Fussnote_1078_1078" class="fnanchor">[1078]</a> An der Spitze eines Pleme
-steht jetzt ein Stammesoberhaupt (<i>Vojvoda</i>, d. h. Herzog), der von
-den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde bloss in einigen
-Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines Pleme, sofern
-sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen ohne weiteres
-miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es Plemena nur noch
-in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der Herzegowina, und auch diese
-wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen Einrichtung führen nur ein
-Scheindasein.<a name="FNAnker_1079_1079" id="FNAnker_1079_1079"></a><a href="#Fussnote_1079_1079" class="fnanchor">[1079]</a> Im allgemeinen verhält sich das Pleme zum Bratstvo,
-wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo nimmt seinen Anfang
-mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der Hausgenossenschaft,
-indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und Boden ein neues
-Heimwesen gründet. Wenn die<span class="pagenum"><a name="Seite_503" id="Seite_503">[S. 503]</a></span> Nachkommen und Zweiglinien der aus
-einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in verwandtschaftlicher
-Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten gemeinsam beraten und
-besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft<a name="FNAnker_1080_1080" id="FNAnker_1080_1080"></a><a href="#Fussnote_1080_1080" class="fnanchor">[1080]</a>, deren jede, gleich
-dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn verherrlicht.<a name="FNAnker_1081_1081" id="FNAnker_1081_1081"></a><a href="#Fussnote_1081_1081" class="fnanchor">[1081]</a>
-Alle Mitglieder einer Brüderschaft (<i>Bratstvenici</i>) betrachten sich
-untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher niemand aus
-seinem Bratstvo.<a name="FNAnker_1082_1082" id="FNAnker_1082_1082"></a><a href="#Fussnote_1082_1082" class="fnanchor">[1082]</a> In demselben treten alle für einen und einer
-für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht
-völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach
-seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich,
-doch gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern
-eines Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines
-jeden Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in
-demselben Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.<a name="FNAnker_1083_1083" id="FNAnker_1083_1083"></a><a href="#Fussnote_1083_1083" class="fnanchor">[1083]</a> Aus dieser
-Darstellung springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen
-Clan mit den im vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen.
-Bei den Russen findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht
-etwa die Dorfgemeinde selbst, den <i>Mir</i>, als einen Überrest desselben
-auffassen will. Politisch vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von
-allen männlichen Mitgliedern der Brüderschaft gemeinsam gewähltes
-Oberhaupt, das verschiedene Namen, in der Zrnagora den fremden Namen
-<i>Knez</i> (aus dem deutschen Kunig, König) führt. In den Versammlungen
-haben nur die jeweiligen Hausvorstände Sitz und Stimme.<a name="FNAnker_1084_1084" id="FNAnker_1084_1084"></a><a href="#Fussnote_1084_1084" class="fnanchor">[1084]</a> Nur
-in einzelnen Gebieten hat sich das Bratstvo erhalten, aber auch wo
-die Namen Bratstvo und Bratstvenici in Vergessenheit geraten sind,
-hat sich doch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit verwandter
-Sippen im Volke nicht verloren, wie sich alljährlich beim Sippenfeste
-(<i>Krsno Ime</i>), d. h. bei der gemeinsamen Feier eines und desselben<span class="pagenum"><a name="Seite_504" id="Seite_504">[S. 504]</a></span>
-Schutzpatrones zeigt. Wie <em class="gesperrt">Bogišić</em> bemerkt, steht dieses Fest in
-einem inneren Zusammenhange mit der vorchristlichen Feier der Penaten
-der Hausgemeinschaft.<a name="FNAnker_1085_1085" id="FNAnker_1085_1085"></a><a href="#Fussnote_1085_1085" class="fnanchor">[1085]</a></p>
-
-<p>Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe, die
-Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes nicht ganz
-so. Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und diese ist die
-Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung bei den Südslaven<a name="FNAnker_1086_1086" id="FNAnker_1086_1086"></a><a href="#Fussnote_1086_1086" class="fnanchor">[1086]</a>,
-wie auch bei den Russen<a name="FNAnker_1087_1087" id="FNAnker_1087_1087"></a><a href="#Fussnote_1087_1087" class="fnanchor">[1087]</a>, wobei freilich der Begriff
-Blutsverwandtschaft eine starke Erweiterung erleidet. Denn zu ihr
-werden auch diejenigen Kinder fremder Leute gerechnet, die mit jemandem
-von derselben Mutter gesäugt wurden, die <em class="gesperrt">Milchgeschwister</em>
-(<i>Rodbina po mlickŭ</i>). Der Blutsverwandtschaft gleich geachtet
-wird die <em class="gesperrt">Gevatterschaft</em> (<i>Kumstvo</i>), sei es des Tauf- oder
-des Trauungszeugen. Ein solcher <i>Kum</i> gilt als die heiligste
-Persönlichkeit<a name="FNAnker_1088_1088" id="FNAnker_1088_1088"></a><a href="#Fussnote_1088_1088" class="fnanchor">[1088]</a>, und von einer ehelichen Verbindung zwischen <i>Kum</i>
-und <i>Kumče</i> kann keine Rede sein. Selbst der Gedanke daran ist der
-gewaltigste Frevel, den der Himmel alsbald bestraft.<a name="FNAnker_1089_1089" id="FNAnker_1089_1089"></a><a href="#Fussnote_1089_1089" class="fnanchor">[1089]</a> Auf gleicher
-Stufe steht die <em class="gesperrt">Wahlverschwisterung</em>, welche im südslavischen
-Volksleben als der bewunderungswürdigste, weil höchste und sinnigste
-Ausdruck freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint. Echte
-Wahlbrüder oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche
-Geschwister ergeben.<a name="FNAnker_1090_1090" id="FNAnker_1090_1090"></a><a href="#Fussnote_1090_1090" class="fnanchor">[1090]</a> Der Wahlbruder tritt<span class="pagenum"><a name="Seite_505" id="Seite_505">[S. 505]</a></span> infolge der
-Wahlbrüderschaft (<i>Pobratimstvo</i>) in ein näheres verwandtschaftliches
-Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder
-seiner Wahlschwester<a name="FNAnker_1091_1091" id="FNAnker_1091_1091"></a><a href="#Fussnote_1091_1091" class="fnanchor">[1091]</a>, deren etwaige Verführung eine schwere
-Sünde wäre. Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern
-strenge verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch
-immer gegen die Sitte.<a name="FNAnker_1092_1092" id="FNAnker_1092_1092"></a><a href="#Fussnote_1092_1092" class="fnanchor">[1092]</a> Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems
-ist die Hausgenossenschaft, die <i>Zadruga</i><a name="FNAnker_1093_1093" id="FNAnker_1093_1093"></a><a href="#Fussnote_1093_1093" class="fnanchor">[1093]</a> nun nichts mehr als
-ein Verein, gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst
-selten im vierten oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher
-Linie, blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein
-gemeinsames Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und
-sich in der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen
-eines von allen Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers
-fügen.<a name="FNAnker_1094_1094" id="FNAnker_1094_1094"></a><a href="#Fussnote_1094_1094" class="fnanchor">[1094]</a> Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs
-erhalten: indem jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet,
-was aber, weil vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch
-muss in jenen Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im
-Volke lebt, der Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde
-einholen<a name="FNAnker_1095_1095" id="FNAnker_1095_1095"></a><a href="#Fussnote_1095_1095" class="fnanchor">[1095]</a>; oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt
-an, wobei jedoch zu beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes
-Kind adoptiert, sondern stets eines aus der nächsten Verwandtschaft
-oder, falls ein solches nicht vorhanden, wenigstens aus demselben
-Bratstvo<a name="FNAnker_1096_1096" id="FNAnker_1096_1096"></a><a href="#Fussnote_1096_1096" class="fnanchor">[1096]</a>; oder endlich ein<span class="pagenum"><a name="Seite_506" id="Seite_506">[S. 506]</a></span> Fremder vergesellschaftet sich aus
-rein geschäftlichen Rücksichten mit dem Hause und zieht in dasselbe
-ein.<a name="FNAnker_1097_1097" id="FNAnker_1097_1097"></a><a href="#Fussnote_1097_1097" class="fnanchor">[1097]</a> So ist zwar strenge Blutsverwandtschaft nicht das alleinige
-Band dieser Genossenschaft, immerhin beruht sie jedoch <em class="gesperrt">ihrem Wesen
-nach</em> durchwegs nur auf der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde
-Elemente gelangen in dieselbe nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets
-nur ein Einzelner, der aufgenommen wird.<a name="FNAnker_1098_1098" id="FNAnker_1098_1098"></a><a href="#Fussnote_1098_1098" class="fnanchor">[1098]</a> Die Zadruga kommt
-also jedenfalls der Sippe sehr nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie
-sich mit derselben. <em class="gesperrt">Lippert</em> nennt sie nicht unpassend einen
-verkümmerten Rest der alten Einrichtung.<a name="FNAnker_1099_1099" id="FNAnker_1099_1099"></a><a href="#Fussnote_1099_1099" class="fnanchor">[1099]</a> Äusserlich giebt sie
-sich im Bau der Gehöfte zu erkennen. In grösseren Hausgemeinschaften
-giebt es ein Stammhaus, in welchem sich die Mitglieder, wofern sie
-nicht mit Feldarbeiten beschäftigt sind, tagsüber zumeist aufhalten
-und worin der Hausverweser mit den Seinigen gewöhnlich allein wohnt,
-während es mit den angebauten Wohnungen der übrigen Mitglieder &mdash;
-blosse Schlafkammern &mdash; einen hufeisenförmigen Halbkreis bildet.<a name="FNAnker_1100_1100" id="FNAnker_1100_1100"></a><a href="#Fussnote_1100_1100" class="fnanchor">[1100]</a></p>
-
-<p>Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis
-unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.<a name="FNAnker_1101_1101" id="FNAnker_1101_1101"></a><a href="#Fussnote_1101_1101" class="fnanchor">[1101]</a> Die neueren
-russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die
-grosse oder patriarchale (<i>Bolschaja</i> oder <i>Rodowaja</i><a name="FNAnker_1102_1102" id="FNAnker_1102_1102"></a><a href="#Fussnote_1102_1102" class="fnanchor">[1102]</a> <i>Semja</i>)
-und die kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (<i>Malaja</i> oder
-<i>Otsowskaja</i><a name="FNAnker_1103_1103" id="FNAnker_1103_1103"></a><a href="#Fussnote_1103_1103" class="fnanchor">[1103]</a> <i>Semja</i>), ohne dass es indes möglich wäre, beide
-Formen strenge auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die
-jüngste Zeit das Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie
-nicht auf Vater, Mutter und Kinder beschränkt blieb, sondern in der
-Regel gleichfalls mehrere Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen
-umfasste, welche miteinander durch<span class="pagenum"><a name="Seite_507" id="Seite_507">[S. 507]</a></span> die Bande des Blutes und die
-Gemeinsamkeit der Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere
-verheiratete Söhne, mehrere Haushaltungen von Seitenverwandten
-beisammen in dem nämlichen Hause oder auf dem nämlichen Hofe (<i>Dwor</i>),
-wo sie gemeinsam unter der Leitung des Vaters oder Grossvaters
-arbeiteten. Es war dies gewissermassen eine Gemeinde im kleinen, eine
-vom natürlichen Oberhaupte, dem <i>Domochosain</i> oder <i>Bolschak</i>, welchem
-sein Weib für die inneren Angelegenheiten hilfreich zur Seite stand,
-regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater in Abgang, so nahm
-eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der älteste Sohn, seine
-Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe zu, oder es wurde,
-wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“ unter den
-Fähigsten und Angesehensten <i>frei</i> gewählt. Das Oberhaupt des Hauses
-genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen
-Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den
-grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte
-der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft
-ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und
-privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.<a name="FNAnker_1104_1104" id="FNAnker_1104_1104"></a><a href="#Fussnote_1104_1104" class="fnanchor">[1104]</a>
-Wie man sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische
-Familie nichts anderes als die Sippe.</p>
-
-<p>Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der
-Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der
-That haben <em class="gesperrt">Matwejew</em> und <em class="gesperrt">Samokwasow</em> unter anderem
-nachgewiesen, dass in einzelnen russischen Gouvernements, besonders
-in Samara und Kursk, noch heutzutage Familiengenossenschaften
-bestehen, welche in Hinsicht ihrer Organisation und ihres rechtlichen
-Charakters der serbischen Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist
-übrigens selbst mehrere Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines
-der ältesten männlichen Mitglieder der Hausgemeinschaft als <i>Domačin</i>
-oder <i>Starešina</i> vor. Bei allen Slaven steht das Alter in hohem
-Ansehen. Ehedem war daher auch<span class="pagenum"><a name="Seite_508" id="Seite_508">[S. 508]</a></span> immer der Älteste der Sippe
-Hausverweser, und formell ist er es noch heutigen Tages. Dies zeigt
-sich an grossen Festtagen, wo der Älteste an der Spitze des Tisches
-sitzt, die Trinksprüche ausbringt, die Gäste begrüsst u. s. w.<a name="FNAnker_1105_1105" id="FNAnker_1105_1105"></a><a href="#Fussnote_1105_1105" class="fnanchor">[1105]</a>
-Von einer Wahl des Domačin durch die Hausgenossen kann nur uneigentlich
-gesprochen werden. Die Hausgemeinschaft wird eben nicht zum geringsten
-Teile durch die Autorität ihrer älteren Mitglieder zusammengehalten.
-Was der Würdigste und Besonnenste unter ihnen sagt, das hat Geltung.
-Wer sich in der Gemeinschaft im Laufe der Zeit am meisten bewährt und
-Achtung vor allen erworben hat, der wird leicht auch stillschweigend
-als Domačin anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das sechzigste
-Jahr zurückgelegt, so muss er von selbst die Leitung einem andern
-übertragen.<a name="FNAnker_1106_1106" id="FNAnker_1106_1106"></a><a href="#Fussnote_1106_1106" class="fnanchor">[1106]</a> Er ist eben lediglich Verwalter eines Vermögens,
-auf welches er kein grösseres Anrecht besitzt, als irgend einer der
-erwachsenen Hausgenossen. Er ist bloss der Erste unter mehreren ihm
-Gleichberechtigten.<a name="FNAnker_1107_1107" id="FNAnker_1107_1107"></a><a href="#Fussnote_1107_1107" class="fnanchor">[1107]</a></p>
-
-<p>Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche
-den südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen
-Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der
-Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen
-tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe
-als einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker.
-So wie die slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss
-wohl zuvor das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche
-Gewalt im Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen
-Tagen überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im
-häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die
-Männer in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum
-sich heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft
-gewonnen, die Erblichkeit<span class="pagenum"><a name="Seite_509" id="Seite_509">[S. 509]</a></span> zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate
-wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga
-und dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon
-die Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei
-den Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine
-Aristokratie noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug
-der mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft
-überhaupt, aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei
-letzteren ist der Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes,
-doch schon Herr, dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden
-Söhne, Töchter und Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei
-ausartete<a name="FNAnker_1108_1108" id="FNAnker_1108_1108"></a><a href="#Fussnote_1108_1108" class="fnanchor">[1108]</a>, ja die Keuschheit der Weiber ernstlich gefährdete. Wo
-in der engen <i>Izbá</i> mehrere Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen
-wohnen, entsteht leicht eine Art geschlechtlicher Ungebundenheit
-und Vermischung. Das Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank
-der Sitte, sehr früh zu heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte,
-beanspruchte von seinen Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“,
-welches die Jugend und die Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu
-machen verwehrten.<a name="FNAnker_1109_1109" id="FNAnker_1109_1109"></a><a href="#Fussnote_1109_1109" class="fnanchor">[1109]</a> Bei den Südslaven ist die Stellung des Weibes
-auch kaum eine höhere &mdash; es zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft
-und wird ebensowenig um Rat gefragt<a name="FNAnker_1110_1110" id="FNAnker_1110_1110"></a><a href="#Fussnote_1110_1110" class="fnanchor">[1110]</a> &mdash; aber der Hausverweser hat
-noch weit geringere Macht als in Russland. Die südslavische Sippe ist
-trotz des Vorherrschens der Männer <em class="gesperrt">noch nicht</em> patriarchalisch.
-Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz und die Kinder gehorchen; in
-der südslavischen Zadruga ist von einem solchen unbedingten Gehorsam
-keine Rede. <em class="gesperrt">Utješenović</em> und <em class="gesperrt">Bogišić</em> halten demnach dafür,
-dass die Bezeichnung „patriarchalisch“ unanwendbar sei. Auch sonst
-deutet noch manches auf ältere Züge. Ungeachtet<span class="pagenum"><a name="Seite_510" id="Seite_510">[S. 510]</a></span> der pessimistischen
-Verurteilung des Weibes und ihrer Erniedrigung spielt die <i>Domačica</i>
-eine bedeutende Rolle in der Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem
-Hausverweser, unterstehen deren sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie
-ist gewöhnlich die Gattin des Hausverwesers, häufig aber wird dazu die
-verständigste und vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja,
-oft umgeht man mit Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu
-erleichtern.<a name="FNAnker_1111_1111" id="FNAnker_1111_1111"></a><a href="#Fussnote_1111_1111" class="fnanchor">[1111]</a> So lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib
-nie Oberhaupt der Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe
-an deren Spitze, wenn ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte
-keine Brüder hinterlassen hat. Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang
-erwachsener männlicher Mitglieder das Haupt der Zadruga werden. Die
-Rechte des Einzelnen in der Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber
-selbst diese geniesst der Mann voll erst dann, wenn er sich verehlicht,
-was freilich meist schon in jungen Jahren geschieht. Ebenso gilt den
-Russen als voll bloss der Verheiratete, d. h. derjenige, welcher nebst
-seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines Weibes ins Treffen führen
-kann.<a name="FNAnker_1112_1112" id="FNAnker_1112_1112"></a><a href="#Fussnote_1112_1112" class="fnanchor">[1112]</a> Jener, welcher in ein Haus hineinheiratet, übt dagegen
-seinem Weibe gegenüber selten jene unbeschränkte Macht aus, die sonst
-einem Manne zugestanden wird. Besonders leicht wird das Verhältnis ein
-verkehrtes, wenn der Mann aus einem armen Hause stammt.<a name="FNAnker_1113_1113" id="FNAnker_1113_1113"></a><a href="#Fussnote_1113_1113" class="fnanchor">[1113]</a></p>
-
-<p>In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer
-Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht
-bloss Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der
-Einzelne erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft
-kommt heute noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben
-und Kroaten allgemein gebräuchliche Ausdruck für das jüngere
-Sondereigentum, <i>Prčija</i> (vom griechischen προίκιον,
-Mitgift), weist klar darauf hin, woher gewöhnlich Männer (in der
-Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen haben.<a name="FNAnker_1114_1114" id="FNAnker_1114_1114"></a><a href="#Fussnote_1114_1114" class="fnanchor">[1114]</a> Zwischen Mann<span class="pagenum"><a name="Seite_511" id="Seite_511">[S. 511]</a></span> und
-Weib muss Gütergemeinschaft herrschen; sie müssen mit Hab und Gut
-für einander ganz eintreten<a name="FNAnker_1115_1115" id="FNAnker_1115_1115"></a><a href="#Fussnote_1115_1115" class="fnanchor">[1115]</a>; dagegen erbt die Witwe, die aus
-der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten ausscheidet, nach
-dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem Manne. Sie kann
-bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck) mitnehmen;
-selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten, muss sie der
-Hausgemeinschaft zurückgeben.<a name="FNAnker_1116_1116" id="FNAnker_1116_1116"></a><a href="#Fussnote_1116_1116" class="fnanchor">[1116]</a> Auch in Russland hat die Frau
-keinen Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes, noch
-selbst ihres Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt ist,
-ausserhalb des gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder
-Arbeit ein besonderes Eigenvermögen, eine Art <i>Peculium</i>, erwerben,
-in einzelnen Landesteilen <i>Korobija</i> (Körbchen) genannt. Diese
-Korobija, wozu die Frauen allein den Schlüssel besitzen, nehmen die
-jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als Mitgift oder Aussteuer mit.
-Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija an ihre Stammfamilie
-zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt, sondern an die
-Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten Schwestern
-der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art Erbrecht in der
-Weiberlinie besteht.<a name="FNAnker_1117_1117" id="FNAnker_1117_1117"></a><a href="#Fussnote_1117_1117" class="fnanchor">[1117]</a></p>
-
-<p>Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe,
-fast allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur
-mehr der Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für
-schon erloschen hielt, hat indes Iv. Ev. <em class="gesperrt">Gešov</em> ihr Bestehen
-unlängst nachgewiesen.<a name="FNAnker_1118_1118" id="FNAnker_1118_1118"></a><a href="#Fussnote_1118_1118" class="fnanchor">[1118]</a> Selbst um Sofia herum giebt es Dörfer,
-wo die Zadruga vorkommt, und in den Kreisen von Sofia, Tirnovo und
-Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig anzutreffen. In Makedonien
-endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss auf Dörfern, sondern
-sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer zu erforschen
-wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im Savelande
-und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter der
-griechisch-orthodoxen Bevölkerung.<span class="pagenum"><a name="Seite_512" id="Seite_512">[S. 512]</a></span> In Dalmatien, in der Herzegowina
-und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden
-sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk,
-bei der alten Einrichtung zu bleiben<a name="FNAnker_1119_1119" id="FNAnker_1119_1119"></a><a href="#Fussnote_1119_1119" class="fnanchor">[1119]</a>, welche einer noch weniger
-entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens
-findet sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton
-Zürich, ein Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“
-oder „Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens,
-der südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben
-ungemein ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die
-Familie der entfernten Armenier. So lange die Häupter der Familie,
-Vater oder Mutter, leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt
-und ohne irgend eine Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem
-Gehorsam gegen das Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem
-achtzigjährigen Patriarchen drei Geschlechter zusammensitzen, vier bis
-fünf verheiratete Söhne von fünfzig bis sechzig Jahren, dann noch Enkel
-von dreissig Jahren und deren Kinder. Keine Absonderung des Vermögens;
-kein Glied kann etwas für sich erwerben, es erwirbt nur für das Ganze.
-Es giebt auf solche Weise Gehöfte, auf denen Familien vierzig bis
-fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder trennen sich nur sehr ungern;
-gewöhnlich tritt nach dem Tode des Oberhauptes der älteste Sohn an die
-Spitze der Familie, und dann ganz mit dem Rechte des Vaters. Erst bei
-den Enkeln beginnen die Teilungen.<a name="FNAnker_1120_1120" id="FNAnker_1120_1120"></a><a href="#Fussnote_1120_1120" class="fnanchor">[1120]</a></p>
-
-<p>Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen,
-damit die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von
-selbst zu der auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten.
-Das Gleiche ist in Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft
-liebte es die ländliche Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben.
-Teilungen waren gefürchtet und fanden nur dann statt, wenn das Haus
-oder richtiger der Hof (<i>Dwor</i>) zu eng für die Zahl der Insassen
-wurde.<a name="FNAnker_1121_1121" id="FNAnker_1121_1121"></a><a href="#Fussnote_1121_1121" class="fnanchor">[1121]</a> Schon darin giebt<span class="pagenum"><a name="Seite_513" id="Seite_513">[S. 513]</a></span> die Sippengenossenschaft sich als
-eine niedrigeren Kulturstufen angepasste Familienform zu erkennen,
-wie sie eben der noch dünneren Volksmenge entsprachen. Überall,
-bemerkt <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em> sehr treffend, ist die Vermehrung der
-Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den Übergang vom Gesamt-
-zum Sondereigentum beschleunigt haben.<a name="FNAnker_1122_1122" id="FNAnker_1122_1122"></a><a href="#Fussnote_1122_1122" class="fnanchor">[1122]</a> Es ist beachtenswert,
-dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt war. Eine
-irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „<i>Lebor na Huidre</i>“
-spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der Familien
-entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des Bodens.“
-In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des
-Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird,
-so wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu
-gering für die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu
-einer Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und
-ein in dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch
-die Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen
-umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die
-individuelle Besitznahme hervor, das der engeren Familie des Besitzers
-dauernd gehörende und vererbliche Eigentum.</p>
-
-<p>Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem
-Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit
-letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist
-denn noch heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der
-Zadruga, sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie
-eigen, welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen
-ganz der städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater,
-Mutter und Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die
-<i>Inokoština</i> (Beiwort: <i>inokosna</i>)<a name="FNAnker_1123_1123" id="FNAnker_1123_1123"></a><a href="#Fussnote_1123_1123" class="fnanchor">[1123]</a>, d. h. die einfache Familie.
-Sie findet sich überall <em class="gesperrt">neben</em> der Hausgemeinschaft; die Natur<span class="pagenum"><a name="Seite_514" id="Seite_514">[S. 514]</a></span>
-der Dinge selbst entwickelt sie überall, wo diese vorhanden. Allerdings
-ist die Machtvollkommenheit des Hausvaters in der Inokosnafamilie
-grösser als jene des Zadrugaverwesers, allein er ist nichts weniger als
-unumschränkter Herr über seine Söhne, wie etwa der <i>Pater familias</i> zur
-Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind vielmehr als Besitzer des
-Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt, welcher ohne ihre Zustimmung
-darüber nicht verfügen kann. Er ist also auch bloss Vermögensverwalter,
-welcher sein Amt in allen wichtigen Fragen nur im Einverständnis mit
-den Söhnen ausübt und darin durch einen Dritten ersetzt werden kann,
-wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht gewachsen zeigt. Die
-erwachsenen Söhne, besonders wenn schon verheiratet, können vom Vater
-noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der Güter verlangen, ja ihn dazu
-zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch auf einen gleichen Anteil
-wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode nehmen die Dinge in der
-Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der Zadruga: alles bleibt beim
-alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder die Gemeinschaft
-fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren freiwilligen
-Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt also
-bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis
-zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert
-sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die
-Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit
-der auf Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun
-hat, wohl aber mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren
-Rechtsgrundsätze auch in dieser engeren Familie walten.<a name="FNAnker_1124_1124" id="FNAnker_1124_1124"></a><a href="#Fussnote_1124_1124" class="fnanchor">[1124]</a> Es
-ist daher auch nicht zu verwundern, dass häufige Übergänge von dem
-Zadrušna- in den Inokosna-Zustand und umgekehrt stattfinden.<a name="FNAnker_1125_1125" id="FNAnker_1125_1125"></a><a href="#Fussnote_1125_1125" class="fnanchor">[1125]</a></p>
-
-<p>Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der
-Sippe zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich
-auch in vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist<span class="pagenum"><a name="Seite_515" id="Seite_515">[S. 515]</a></span> sie aus der
-auf Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die
-Sippe das Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das
-Spätere. Die Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die
-gleiche gewesen, dies hat sich schon aus dem Unterschiede zwischen der
-südslavischen und der russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe
-einen ausgeprägten patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich
-auch der genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt
-waltet nicht bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So
-erkennen bei den katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder
-der oft 50, 100, ja sogar 200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater
-oder Urgrossvater, kurz in dem Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt.
-So lange dieses lebt, wagt es niemand, sich das geringste seiner
-Rechte anzumassen. Er behält das ganze Vermögen und alle seine Gewalt
-bis zu seinem Tode. Wenn er vorher unzurechnungsfähig werden sollte,
-übernimmt sein ältester Bruder oder Sohn die einstweilige Verwaltung,
-welche jedoch erst nach seinem Tode auf diesen endgiltig übergeht.
-Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder trennen, kommt nur
-in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn Geistlicher wird,
-tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält gewöhnlich den ihm
-entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.<a name="FNAnker_1126_1126" id="FNAnker_1126_1126"></a><a href="#Fussnote_1126_1126" class="fnanchor">[1126]</a> Weiber sind
-erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien überhaupt, wo
-der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die Mädchen keine
-Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.<a name="FNAnker_1127_1127" id="FNAnker_1127_1127"></a><a href="#Fussnote_1127_1127" class="fnanchor">[1127]</a> Schon sehr
-jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt,
-und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem
-Verlöbnis abzuweichen.<a name="FNAnker_1128_1128" id="FNAnker_1128_1128"></a><a href="#Fussnote_1128_1128" class="fnanchor">[1128]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_516" id="Seite_516">[S. 516]</a></span> Auch sonst zeigt die albanesische
-Familie, ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich
-das Wesen der Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass
-sie den ganzen Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie,
-teilweise mit Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern
-mitunter schon Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.<a name="FNAnker_1129_1129" id="FNAnker_1129_1129"></a><a href="#Fussnote_1129_1129" class="fnanchor">[1129]</a></p>
-
-<p>Lehrreich ist, bemerkt treffend <em class="gesperrt">Sigmund Riezler</em>, die
-Doppelbedeutung des alten Wortes <em class="gesperrt">Sippe</em>. <i>Sibja</i> heisst
-zugleich Friede, Bündnis (<i>Pax</i>, <i>Foedus</i>) und Familie, Geschlecht,
-Verwandtschaft (<i>Gens</i>).<a name="FNAnker_1130_1130" id="FNAnker_1130_1130"></a><a href="#Fussnote_1130_1130" class="fnanchor">[1130]</a> Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten
-Nachwirkung des Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den
-Anfängen des geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen
-untereinander, sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen,
-dass der Schutz des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die
-Gesippen, d. h. zugleich die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt
-war. Wie <em class="gesperrt">Tacitus</em> berichtet, war es die Sippe, welche das Wergeld
-für ihren getöteten Angehörigen empfing. Dem entsprechend haftete auch
-die ganze Sippe für die Zahlung des von ihrem Genossen verwirkten
-Wergeldes. Die Sippe hatte also eine korporative Gestaltung als
-Friedens- und Rechtsgenossenschaft. Nach diesen Geschlechterverbänden
-regelte sich die Ansiedlung, regelte sich auch das Heerwesen.<a name="FNAnker_1131_1131" id="FNAnker_1131_1131"></a><a href="#Fussnote_1131_1131" class="fnanchor">[1131]</a> Aus
-dem Studium der Ortsnamen der Münchener Gegend hat der obengenannte
-Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei<span class="pagenum"><a name="Seite_517" id="Seite_517">[S. 517]</a></span> der Einwanderung der
-Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des sechsten christlichen
-Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten Jahrzehnten des fünften
-Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband noch so lebendig war,
-dass die Sippen als geschlossene Massen ihren Einzug hielten und als
-geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.<a name="FNAnker_1132_1132" id="FNAnker_1132_1132"></a><a href="#Fussnote_1132_1132" class="fnanchor">[1132]</a> Nach <em class="gesperrt">Riezlers</em>
-Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so häufige Endung
-<i>-ing</i> bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr Ursprung
-auf eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem Geschlechtsverband,
-auf der Sippe oder Magschaft, beruht auch nach <em class="gesperrt">Felix Dahn</em> die
-Ansiedlung der Germanen überhaupt.<a name="FNAnker_1133_1133" id="FNAnker_1133_1133"></a><a href="#Fussnote_1133_1133" class="fnanchor">[1133]</a> Lange, ungemein lange war die
-germanische Sippe, das Geschlecht, die einzige Gliederung innerhalb der
-Horde und zugleich der Rahmen des Rechtsverbandes; die Blutsverwandten
-besassen ein gemeinsames Erbrecht, überwachten die Eheschliessungen und
-verehrten einen gemeinsamen Stammvater, in Kampf und Prozess traten sie
-füreinander ein. Die engere Familie, die man so gerne gerade bei den
-deutschen Völkern am reichsten und tiefsten ausgebildet sein lässt, war
-allem Anscheine nach den Germanen völlig unbekannt. Wir besitzen dafür
-auch gar kein gangbares echt deutsches Wort, sondern müssen uns mit
-dem lateinischen <i>Familia</i> behelfen, welches, sagt <em class="gesperrt">Riehl</em>, von
-dem Erbfeind der deutschen Sitte des Hauses, von dem römischen Recht,
-uns angeheftet worden ist.<a name="FNAnker_1134_1134" id="FNAnker_1134_1134"></a><a href="#Fussnote_1134_1134" class="fnanchor">[1134]</a> Die Sippenverbände ragen dagegen auch
-in spätere Jahrhunderte hinein. Von den Ostgoten wissen wir, dass die
-Sippe ihnen das subjektive Band bildete und sie bei der Einwanderung
-nach Italien geschlechterweise über die Halbinsel verteilt wurden. Aber
-noch zu Ende ihres Reichs war das Sippengefühl sehr lebhaft, lebhafter
-als das Nationalgefühl, und trotz des Gesetzes die Blutrache in vollem
-Schwung.<a name="FNAnker_1135_1135" id="FNAnker_1135_1135"></a><a href="#Fussnote_1135_1135" class="fnanchor">[1135]</a> Ebenso stark äusserte sich der Sippenverband, das
-Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt noch <em class="gesperrt">Vul<span class="pagenum"><a name="Seite_518" id="Seite_518">[S. 518]</a></span>filas’</em>
-Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen der Rechtsfriede
-sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht aber würde man
-die Sippe <em class="gesperrt">lediglich</em> als einen Rechtsverband auffassen, denn
-sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von dem
-Worte für „Geschlecht“, „Familie“: <i>Kuni</i>; und deutlich sieht man,
-dass <em class="gesperrt">Blutsverwandtschaft</em> und Volksgenossenschaft in diesen
-Wortbildungen <em class="gesperrt">zugleich</em> ausgedrückt werden.<a name="FNAnker_1136_1136" id="FNAnker_1136_1136"></a><a href="#Fussnote_1136_1136" class="fnanchor">[1136]</a> Bei ihrem
-Eintritt in die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in
-vollem Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht
-wurde, weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des
-Hauses, im Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender
-Gewalt über Frau und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen
-durfte, gleich wie die Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue
-der Frau; Buhlschaft des Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht
-Ehebruch: der Mann kann die eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder
-durch Buhlschaft mit der Frau eines anderen. Kebsinnen und sogar
-Nebenfrauen hinter der ersten oder Hauptgemahlin begegnen wir wie
-bei Südgermanen so in starker Verwilderung bei Nordgermanen.<a name="FNAnker_1137_1137" id="FNAnker_1137_1137"></a><a href="#Fussnote_1137_1137" class="fnanchor">[1137]</a>
-Nur der Mann, als wirkliches Glied der Völkerschaft, war in vollem
-Umfange rechtsfähig. Auch hatte das Patriarchat einen Adel gezeitigt,
-und dieser beruhte wieder auf mächtiger Pietät und Liebe für das
-Geschlecht (<i>Adal</i> = Geschlecht) und die heiligen Bande des Blutes,
-welche auch der politischen Genossenschaft zu Grunde liegen.<a name="FNAnker_1138_1138" id="FNAnker_1138_1138"></a><a href="#Fussnote_1138_1138" class="fnanchor">[1138]</a> Aber
-dem Westgoten heisst der <em class="gesperrt">Haus</em>genosse nur selten <i>Ingardis</i>,
-häufiger <i>Inna-Kunds</i>, d. h. <em class="gesperrt">Geschlechts</em>genosse: eine Erinnerung
-an die Zeit, da noch nicht das auf Wagen bewegliche Zelt- oder Holzhaus
-der engeren Familie, sondern der Geschlechtsverband, die Sippe,
-den dauernden, wichtigsten, engsten Lebenskreis bildete.<a name="FNAnker_1139_1139" id="FNAnker_1139_1139"></a><a href="#Fussnote_1139_1139" class="fnanchor">[1139]</a> Ein
-abermaliger Beweis für die hier verfochtene Ansicht, dass die Sippe
-nicht erst aus einer Vereinigung von engeren Familien entstanden ist,
-sondern<span class="pagenum"><a name="Seite_519" id="Seite_519">[S. 519]</a></span> letztere sich aus dem älteren Sippenverbande herausgesondert
-haben.</p>
-
-<p>Die Geschlechtsverfassung, betont <em class="gesperrt">Riezler</em>, bezeichnet eine
-vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch
-eine Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie.
-Der bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie,
-sondern auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die
-öffentliche Gewalt erstarkte, musste die korporative Gestaltung,
-welche die Sippe als Friedens- und Rechtsgenossenschaft ursprünglich
-hatte, mehr und mehr verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit
-der bajuwarischen Einwanderung gediehen war, entzieht sich der
-Beobachtung. Hier genügt der Nachweis, dass damals noch zahlreiche
-Sippen als gesellige Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen
-Abstammung sich bewusst waren, bestanden, eine Thatsache, welche
-hinwiederum wahrscheinlich macht, dass auch von der alten, rechtlichen
-und sittlichen, religiösen und wirtschaftlichen Genossenschaft, welche
-die Geschlechter ursprünglich bildeten, damals wenigstens noch Reste
-vorhanden waren.“<a name="FNAnker_1140_1140" id="FNAnker_1140_1140"></a><a href="#Fussnote_1140_1140" class="fnanchor">[1140]</a></p>
-
-<p>Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht,
-aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich
-z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr
-grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (<i>Galuan</i>) beisammen,
-und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.<a name="FNAnker_1141_1141" id="FNAnker_1141_1141"></a><a href="#Fussnote_1141_1141" class="fnanchor">[1141]</a> Darin giebt
-es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das
-Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das
-Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von
-den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die
-Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses
-nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht
-zu fügen.<a name="FNAnker_1142_1142" id="FNAnker_1142_1142"></a><a href="#Fussnote_1142_1142" class="fnanchor">[1142]</a> Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und
-den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren<span class="pagenum"><a name="Seite_520" id="Seite_520">[S. 520]</a></span> einer alten
-Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen
-Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber,
-allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der
-Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.<a name="FNAnker_1143_1143" id="FNAnker_1143_1143"></a><a href="#Fussnote_1143_1143" class="fnanchor">[1143]</a></p>
-
-<p>Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der
-geschichtlichen Überlieferung, in <em class="gesperrt">Stämme</em>; φυλή
-nannten sie die Griechen, <i>Tribus</i> die Römer, und solcher Stämme gab
-es in Attika vier, in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei;
-denn von den <i>Luceres</i> bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an
-neben den <i>Ramnes</i>, den eigentlichen Latinern, und den <i>Tities</i>,
-Sabinern, als dritter Stamm vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen
-anbetrifft, so bezeichnete das Wort bloss: Abteilung eines Volkes,
-<em class="gesperrt">ursprünglich</em> jedoch Familie <em class="gesperrt">oder</em> Anhäufung von Menschen
-derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt mir wichtig, denn in der
-Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände noch sehr gering war,
-fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der Abstammung zusammen.
-Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr diese Reinheit der
-Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die Mannesherrschaft
-schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter fremden
-Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens wenig
-zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem und
-thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als
-<em class="gesperrt">reine</em> Hellenen eingewandert, wenn sie auch <em class="gesperrt">Herodot</em> als
-reine Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.<a name="FNAnker_1144_1144" id="FNAnker_1144_1144"></a><a href="#Fussnote_1144_1144" class="fnanchor">[1144]</a> Allein
-überall beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich
-das Band der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine
-eingebildete ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren
-Ausdruck findet. Nur ist es verkehrt, wie <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>
-und andere thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des
-Clans oder der Sippe zu halten, während er<span class="pagenum"><a name="Seite_521" id="Seite_521">[S. 521]</a></span> vielmehr aus diesen
-hervorgegangen ist. Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine
-Sippe, <em class="gesperrt">nicht weil</em> sie um einen gemeinsamen Kult sich scharen,
-sondern sie scharen sich um diesen Kult weil sie ihrer gleichen
-Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren sich bewusst sind, weil
-sie mit Recht oder Unrecht an eine engere oder weitere Verwandtschaft
-untereinander glauben. Mit seinem Anschwellen spaltet sich der Stamm
-in grössere oder kleinere Verbände, deren jeder wiederum seinen
-eigenen Kult sich schafft und kraft des Abstammungsgefühles mit seinen
-Bruderverbänden je nach den gegebenen Umständen in genauerer oder
-loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem Stammeshäuptling ebenso wie
-dem Stammeskult ergeben ist. So stellt sich uns die Vereinigung dieser
-schwächeren Verbände allerdings wie ein Bund, eine Erweiterung der
-einzelnen Glieder dar, in welchem die nämliche Organisation in höherer
-Ordnung waltet, wie in dieser. In der That besass auch jede der vier
-attischen Phylen ihre besondere Schutzgottheit, die <i>Phylopatores</i>, die
-„Stammväter“, welche darum im Sinne des Totemismus natürlich auch die
-Eponymen, d. h. Namengeber der Stämme sind.<a name="FNAnker_1145_1145" id="FNAnker_1145_1145"></a><a href="#Fussnote_1145_1145" class="fnanchor">[1145]</a> Sie hatten jährlich
-ihre bestimmten Kultfeste, meist mit einem gemeinsamen Mahle aller
-Stammesmitglieder verbunden. Jeder Stamm stand unter einem Häuptling,
-dem φυλοβασιλεύς, dem <i>Tribunus</i>.<a name="FNAnker_1146_1146" id="FNAnker_1146_1146"></a><a href="#Fussnote_1146_1146" class="fnanchor">[1146]</a> Aber es sollte nicht
-vergessen werden, dass wenn der so gestaltete Stamm als Bund seiner
-Unterabteilungen erscheint, er dies doch erst geworden, <em class="gesperrt">nachdem</em>
-die Verhältnisse eine Gliederung notwendig gemacht.</p>
-
-<p>Solche Gliederungen waren in Griechenland die <em class="gesperrt">Phratrien</em> (φρατρία),
-deren jede Phyle drei zählte, in Rom die <em class="gesperrt">Kurien</em>
-(<i>Curia</i>), wovon zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika
-bildeten dann wieder je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom
-wahrscheinlich je zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht
-fehlzugehen, wenn ich Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und
-zwar dem <em class="gesperrt">unreinen</em> Clan, die Geschlechter aber, in Hellas
-γένος, in Rom <i>Gens</i> geheissen, der Sippe gleich setze. Wie der<span class="pagenum"><a name="Seite_522" id="Seite_522">[S. 522]</a></span>
-Clan hatten Phratrie und Kurie ihre Häuptlinge; <em class="gesperrt">Lippert</em> hat
-die Anschauung, dass die Gruppe, welche in Althellas je ein „Fürst“
-vertritt, als die Phratrie zu betrachten sei.<a name="FNAnker_1147_1147" id="FNAnker_1147_1147"></a><a href="#Fussnote_1147_1147" class="fnanchor">[1147]</a> In Rom hatte
-jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, <i>Curio</i>, und alle zusammen
-einen Obervorsteher (<i>Curio maximus</i>). Von diesen Kurionen oder
-Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters (<i>Flamen curialis</i>)
-auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen (<i>Sacra</i>) verwaltet,
-die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch die griechische
-Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit, zu deren Ehren
-die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle versammelten.
-Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der rechtmässigen
-Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter entsprossen
-war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband umschlang,
-lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die blosse
-Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die Menschen
-gesellschaftlich und politisch zu vereinigen.</p>
-
-<p>Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen
-γένος und <i>Gens</i> der Sippe; in der That sind ihnen deren
-wesentlichsten Kennzeichen gemein. Sie umfassen &mdash; wie bei den
-Südslaven unserer Tage &mdash; eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die
-wir heute als Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft
-eines in Griechenland sogenannten <em class="gesperrt">Archon</em> (Ἄρχων),
-welcher der Erbe des Patriarchats ist und, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> glaubt,
-anfangs wahrscheinlich seine Würde der Wahl verdankte.<a name="FNAnker_1148_1148" id="FNAnker_1148_1148"></a><a href="#Fussnote_1148_1148" class="fnanchor">[1148]</a> Jedes
-Geschlecht besass wiederum seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten,
-sowie gemeinsame Kultfeste, und die verehrte Schutzgottheit erweist
-sich bei näherer Untersuchung fast immer als irgend ein vergötterter
-Vorfahr. Desgleichen hatte jede römische <i>Gens</i> jährlich wiederkehrende
-Festtage (<i>Feriae gentiliciae</i>) &mdash; ihr „Sippenfest“ &mdash; an welchen sie
-sich vereinigte, um der Schutzgottheit der <i>Gens</i>, den <i>Dii gentiles</i>,
-unter der Aufsicht der <i>Pontifices</i> besondere Opfer (<i>Sacrificia
-gentilicia</i> oder <i>anniversaria</i>) darzubringen.<span class="pagenum"><a name="Seite_523" id="Seite_523">[S. 523]</a></span> Die Verwandtschaft
-war strenge in der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in
-ein Geschlecht heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres
-Mannes von ihren heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen.
-Diese vom Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie,
-mit schroffer Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den
-Kult geheiligt, was <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> zu der irreführenden
-Behauptung verleitet: Die Religion habe die Verwandtschaft
-bestimmt.<a name="FNAnker_1149_1149" id="FNAnker_1149_1149"></a><a href="#Fussnote_1149_1149" class="fnanchor">[1149]</a> In Wahrheit hat sie allmählich gewordenen Anschauungen
-nur ihre Billigung erteilt und sie damit allerdings befestigt. Diese
-Anschauungen, hervorgewachsen nicht aus religiösen Satzungen, sondern
-aus dem starren Eigentumsbegriff, waren das gerade Gegenteil jener der
-mutterrechtlichen Epochen, in welchen nur das weibliche, niemals das
-männliche Blut Verwandtschaft begründen konnte. Bei den Römern galt
-dagegen nur die <i>Agnatio</i>, die „zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“,
-und es erstreckte sich der häusliche Kult nicht auf die natürliche
-Verwandtschaft durch die Weiber, welche als <i>Cognatio</i> allmählich mit
-steigender Gesittung und Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung
-fand. Stets aber gingen in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die
-<i>Gentiles</i>, den Kognaten voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens
-selbst noch in späteren Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den
-Südslaven unbekannte Testament aufgekommen war, auch darin, dass die
-Gentilen denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne
-Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht
-hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank
-sein Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre <i>Cura</i> oder
-<i>Tutela</i> zu nehmen. Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte
-in Griechenland und Rom das Sondereigentum, aber wenn <em class="gesperrt">Fustel de
-Coulanges</em> leugnet, dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden
-habe, so behauptet er Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich.
-In Griechenland wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer
-Reste von Gemeinvermögen besessen und durch den Archon ver<span class="pagenum"><a name="Seite_524" id="Seite_524">[S. 524]</a></span>waltet zu
-haben. Auch deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf
-ein solches hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu
-verkaufen, desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. <em class="gesperrt">Phidon</em>
-von Korinth, ein Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor,
-dass die Zahl der Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben
-sollte. Dies war aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft,
-noch selbst verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst
-seit dem Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber,
-gleichwie in Griechenland, unzulässig,<a name="FNAnker_1150_1150" id="FNAnker_1150_1150"></a><a href="#Fussnote_1150_1150" class="fnanchor">[1150]</a> und <em class="gesperrt">Mommsen</em> hat
-gezeigt, wie die römischen <i>Gentes</i> ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem
-Namen benannte Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen
-hervorgeht, lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach
-deren, beziehungsweise des <i>Pater</i> Anordnungen gemeinsam bebaut wurde.
-Nur der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. <em class="gesperrt">Letourneau</em>
-gelangt daher mit <em class="gesperrt">Laveleye</em> zu dem Schlusse, dass auch in Rom
-und Hellas das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass
-letzteres nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.<a name="FNAnker_1151_1151" id="FNAnker_1151_1151"></a><a href="#Fussnote_1151_1151" class="fnanchor">[1151]</a>
-Den unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie
-wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange
-ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem
-Recht, was <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> für das in keinem römischen
-Gesetz erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe,
-sagt er, aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien
-unbekannt gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die
-Erinnerung daran erlöschen.<a name="FNAnker_1152_1152" id="FNAnker_1152_1152"></a><a href="#Fussnote_1152_1152" class="fnanchor">[1152]</a></p>
-
-<p>Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und
-<i>gens</i>) trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich,
-die wir in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten
-kennen. Dass das Nämliche auch bei der <i>Gens</i> zutraf, hat <em class="gesperrt">Fustel
-de Coulanges</em> ausser alle Frage gestellt. Schon die<span class="pagenum"><a name="Seite_525" id="Seite_525">[S. 525]</a></span> sprachlichen
-Ausdrücke reden beredt genug. Das Wort <i>Gens</i> ist genau das nämliche
-Wort wie <i>Genus</i>, so sehr, dass man das eine für das andere setzen und
-z. B. <i>Gens Fabia</i> ebenso wohl als <i>Genus Fabium</i> sagen könnte; beide
-entsprechen dem Zeitworte <i>gignere</i> und dem Hauptworte <i>Genitor</i>;
-ebenso wie γένος seinerseits γεννᾷν und
-γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt der Begriff der Abstammung.
-Die Griechen bezeichneten die Genossen eines γένος auch als
-ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch Genährte.<a name="FNAnker_1153_1153" id="FNAnker_1153_1153"></a><a href="#Fussnote_1153_1153" class="fnanchor">[1153]</a>
-Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den Worten <i>Gens</i> und
-γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und in Hellas
-wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie sie in
-beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich war.
-Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das
-Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das <i>Nomen gentilicium</i>,
-der Geschlechtsname, der stets mit <i>-ius</i> endigt. Diesem wurde bei den
-Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das <i>Praenomen</i>,
-der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien,
-welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen
-(<i>Cognomen</i>) führten, und dieser wurde dem <i>Nomen gentilicium</i> als
-dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier,
-Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist
-also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es
-hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben.
-Daraus geht hervor, was <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> mit Recht betont,
-dass das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,<a name="FNAnker_1154_1154" id="FNAnker_1154_1154"></a><a href="#Fussnote_1154_1154" class="fnanchor">[1154]</a>
-sagen wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war.
-Es ist die <i>Joint-Family</i> der Hindu, die ursprüngliche slavische
-Sippschaft. So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht
-mehr als ein strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die
-unter Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die
-Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt<span class="pagenum"><a name="Seite_526" id="Seite_526">[S. 526]</a></span> durch
-Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und
-die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets
-aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des
-Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien
-schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren
-Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche
-ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht
-mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft
-lebte fort in dem gemeinschaftlichen <i>Nomen gentilicium</i>.</p>
-
-<p>Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf
-denselben Ursprung zurück. <em class="gesperrt">Mac Lennan</em> hat es sehr wahrscheinlich
-gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer <em class="gesperrt">vor</em>
-dem Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für
-die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den
-Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die
-Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder
-nannten, zu einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand
-und die <i>Cognatio</i>, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft
-zählte, ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man
-darf also sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als
-Blutsverwandte zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische
-System sich Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets
-mit der Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte
-voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise der
-Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren noch
-lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit vermag
-A. <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em> eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung
-der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit
-Unrecht hat man letzteren die <i>Gens</i> absprechen wollen; das Geschlecht
-hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den
-Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer
-besassen ein <i>Nomen gentilicium</i>, Beinamen, sowie die Erbschafts- und
-Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den
-Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein<span class="pagenum"><a name="Seite_527" id="Seite_527">[S. 527]</a></span> Unterschied, und dieser muss
-ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die
-Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des
-Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em> wagt
-nun die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme
-diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs
-zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die
-<i>Pagi</i> der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten
-Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die
-vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms,
-die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese
-Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater
-nennen konnten, <i>qui patrem scire possunt</i>, und die, weil sie eben
-einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der
-<i>Gens patricia</i> beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten
-Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden
-Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als
-<i>Patricii</i> bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen
-im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche
-noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes
-waren also noch <em class="gesperrt">natürliche</em>, nicht auf das agnatisch-religiöse
-Recht aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten
-Schriftsteller, dass anfangs die Plebejer noch nicht <i>patres familias</i>
-waren; solche gab es bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter.
-Als die Vatergewalt allgemach auch in die Sitten der Plebejer
-überging, organisierten sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde
-der patrizischen Sippe und wurden von dieser als <i>Gentes minores</i>
-anerkannt, aber einen religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht
-zu geben. Damit fiel auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für
-sie weder <i>Auspicia</i> noch <i>Sacra</i>. Der Plebejer war ein Mensch ohne
-kultlich geheiligten Stammvater; <i>patrem non habet</i>, sagte man von ihm,
-wenn auch sein leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in
-der Plebejer-Gens weder die rechte Ehe (<i>justum matrimonium</i>) noch die
-rechte Vermählung (<i>justae nuptiae</i>), und die Plebejer schlossen ihre
-Bündnisse auch<span class="pagenum"><a name="Seite_528" id="Seite_528">[S. 528]</a></span> nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier:
-<i>Connubia promiscua habent more ferarum</i>. Es ist sehr wahrscheinlich,
-dass die Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen
-von Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde.
-Das Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der
-alten patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich
-nicht Eigentümer.<a name="FNAnker_1155_1155" id="FNAnker_1155_1155"></a><a href="#Fussnote_1155_1155" class="fnanchor">[1155]</a></p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1066_1066" id="Fussnote_1066_1066"></a><a href="#FNAnker_1066_1066"><span class="label">[1066]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488&ndash;489.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1067_1067" id="Fussnote_1067_1067"></a><a href="#FNAnker_1067_1067"><span class="label">[1067]</span></a> A. a. O. S. 490&ndash;491.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1068_1068" id="Fussnote_1068_1068"></a><a href="#FNAnker_1068_1068"><span class="label">[1068]</span></a> Ausland 1868. S. 328.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1069_1069" id="Fussnote_1069_1069"></a><a href="#FNAnker_1069_1069"><span class="label">[1069]</span></a> K. v. <em class="gesperrt">Gerstenberg</em>, im Ausland 1866. S. 813.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1070_1070" id="Fussnote_1070_1070"></a><a href="#FNAnker_1070_1070"><span class="label">[1070]</span></a> <i>Frarécheur</i>, der männliche Mitteilhaber bei
-einer Lehensteilung unter Geschwister; der Hauptlehenserbe war
-der <i>Parageur</i>, doch wird dieses Wort auch im Sinne einfach von
-Mitbelehnter gebraucht.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1071_1071" id="Fussnote_1071_1071"></a><a href="#FNAnker_1071_1071"><span class="label">[1071]</span></a> <em class="gesperrt">Léon Vanderkindere</em>. <i>Notice sur l’origine
-des magistrats communaux et sur l’organisation de la marke dans nos
-contrées au moyen âge.</i> Bruxelles 1874.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1072_1072" id="Fussnote_1072_1072"></a><a href="#FNAnker_1072_1072"><span class="label">[1072]</span></a> Abgeleitet von <i>Drug</i>, Freund.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1073_1073" id="Fussnote_1073_1073"></a><a href="#FNAnker_1073_1073"><span class="label">[1073]</span></a> <em class="gesperrt">Valtazar Bogišić</em>. <i>Zbornik sadašnjih pravnih
-običaja u južnih Slovena.</i> Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am
-Platze, dass der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der
-Begründer jener Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter
-<em class="gesperrt">Post</em> in Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz
-bezeichnet. Ehe noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte
-<em class="gesperrt">Bogišić</em> ein schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über
-das Gewohnheitsrecht der Slaven veröffentlicht (<i>Pravni običaji
-u Slovena.</i> Agram 1867). Seine Übereinstimmung mit <em class="gesperrt">Post’s</em>
-leitenden Gedanken kenne ich aus dem eigenen Munde des mir befreundeten
-slavischen Gelehrten. <em class="gesperrt">Bogišić</em>, aus Ragusa gebürtig, dermalen
-kais. russ. Staatsrat und Professor an der Universität zu Odessa,
-hat soeben die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches für das Fürstentum
-Montenegro beendet, eine Arbeit, die ihn viele Jahre in Anspruch
-nahm. Siehe darüber seine kleine Schrift: <i>A propos du code civil du
-Monténegro; quelques mots sur les principes et la méthode adoptés pour
-sa confection.</i> Paris 1886.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1074_1074" id="Fussnote_1074_1074"></a><a href="#FNAnker_1074_1074"><span class="label">[1074]</span></a> Dr. Fr. S. <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der
-Südslaven. Wien 1885.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1075_1075" id="Fussnote_1075_1075"></a><a href="#FNAnker_1075_1075"><span class="label">[1075]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. <i>L’empire des Tsars et les
-Russes.</i> Bd. I. S. 477.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1076_1076" id="Fussnote_1076_1076"></a><a href="#FNAnker_1076_1076"><span class="label">[1076]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 2.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1077_1077" id="Fussnote_1077_1077"></a><a href="#FNAnker_1077_1077"><span class="label">[1077]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1078_1078" id="Fussnote_1078_1078"></a><a href="#FNAnker_1078_1078"><span class="label">[1078]</span></a> A. a. O. S. 18&ndash;19.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1079_1079" id="Fussnote_1079_1079"></a><a href="#FNAnker_1079_1079"><span class="label">[1079]</span></a> A. a. O. S. 57.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1080_1080" id="Fussnote_1080_1080"></a><a href="#FNAnker_1080_1080"><span class="label">[1080]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 33.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1081_1081" id="Fussnote_1081_1081"></a><a href="#FNAnker_1081_1081"><span class="label">[1081]</span></a> A. a. O. S. 42.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1082_1082" id="Fussnote_1082_1082"></a><a href="#FNAnker_1082_1082"><span class="label">[1082]</span></a> A. a. O. S. 40.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1083_1083" id="Fussnote_1083_1083"></a><a href="#FNAnker_1083_1083"><span class="label">[1083]</span></a> A. a. O. S. 39.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1084_1084" id="Fussnote_1084_1084"></a><a href="#FNAnker_1084_1084"><span class="label">[1084]</span></a> A. a. O. S. 38.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1085_1085" id="Fussnote_1085_1085"></a><a href="#FNAnker_1085_1085"><span class="label">[1085]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 51.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1086_1086" id="Fussnote_1086_1086"></a><a href="#FNAnker_1086_1086"><span class="label">[1086]</span></a> A. a. O. S. 72.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1087_1087" id="Fussnote_1087_1087"></a><a href="#FNAnker_1087_1087"><span class="label">[1087]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. Bd. I. S. 476.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1088_1088" id="Fussnote_1088_1088"></a><a href="#FNAnker_1088_1088"><span class="label">[1088]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 611.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1089_1089" id="Fussnote_1089_1089"></a><a href="#FNAnker_1089_1089"><span class="label">[1089]</span></a> A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den
-Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die
-Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren,
-ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man
-ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten
-überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie
-beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze:</p>
-
-<div class="poetry-container">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse">„Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein.</div>
- <div class="verse">Gott gab das Herzen frei.</div>
- <div class="verse">Vom Herzen bis zum Minnepflegen</div>
- <div class="verse">Führt noch so mancher Schritt.“</div>
- </div>
- <div class="stanza">
- <div class="verse mleft3">(A. a. O. S. 608&ndash;609.)</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-</div>
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-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1090_1090" id="Fussnote_1090_1090"></a><a href="#FNAnker_1090_1090"><span class="label">[1090]</span></a> A. a. O. S. 619.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1091_1091" id="Fussnote_1091_1091"></a><a href="#FNAnker_1091_1091"><span class="label">[1091]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 624.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1092_1092" id="Fussnote_1092_1092"></a><a href="#FNAnker_1092_1092"><span class="label">[1092]</span></a> A. a. O. S. 640.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1093_1093" id="Fussnote_1093_1093"></a><a href="#FNAnker_1093_1093"><span class="label">[1093]</span></a> <em class="gesperrt">Bogišić</em> hielt das Wort <i>Zadruga</i> für nicht
-volkstümlich, aber Dr. <em class="gesperrt">Krauss</em> fand es in Bosnien auch beim
-Volke lokalisiert und zwar bei den Katholiken in der Majevica und den
-Muhammedanern in Doljni Vakuf; sonst nicht.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1094_1094" id="Fussnote_1094_1094"></a><a href="#FNAnker_1094_1094"><span class="label">[1094]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 72.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1095_1095" id="Fussnote_1095_1095"></a><a href="#FNAnker_1095_1095"><span class="label">[1095]</span></a> Der Erbtochtermann (<i>Domazet</i>) nimmt gewöhnlich den
-Zunamen des Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A.
-a. O. S. 476.) Aus den angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum
-Erbtochtermann zu gewinnen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1096_1096" id="Fussnote_1096_1096"></a><a href="#FNAnker_1096_1096"><span class="label">[1096]</span></a> A. a. O. S. 598.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1097_1097" id="Fussnote_1097_1097"></a><a href="#FNAnker_1097_1097"><span class="label">[1097]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 76.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1098_1098" id="Fussnote_1098_1098"></a><a href="#FNAnker_1098_1098"><span class="label">[1098]</span></a> A. a. O. S. 78.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1099_1099" id="Fussnote_1099_1099"></a><a href="#FNAnker_1099_1099"><span class="label">[1099]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte der Familie. S. 240.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1100_1100" id="Fussnote_1100_1100"></a><a href="#FNAnker_1100_1100"><span class="label">[1100]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 73.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1101_1101" id="Fussnote_1101_1101"></a><a href="#FNAnker_1101_1101"><span class="label">[1101]</span></a> <em class="gesperrt">Pachmann</em>. <i>Obytschnoje graschdanskoje pravo w
-Rossii.</i> St. Petersburg 1877&ndash;79. Bd. II. S. 2.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1102_1102" id="Fussnote_1102_1102"></a><a href="#FNAnker_1102_1102"><span class="label">[1102]</span></a> Von <i>Rod</i>, Geschlecht, <i>Rodstwo</i>, Verwandtschaft.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1103_1103" id="Fussnote_1103_1103"></a><a href="#FNAnker_1103_1103"><span class="label">[1103]</span></a> Von <i>Otjez</i>, Vater.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1104_1104" id="Fussnote_1104_1104"></a><a href="#FNAnker_1104_1104"><span class="label">[1104]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. <i>L’empire des Tsars et les
-Russes.</i> Bd. I. S. 478&ndash;479.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1105_1105" id="Fussnote_1105_1105"></a><a href="#FNAnker_1105_1105"><span class="label">[1105]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 84.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1106_1106" id="Fussnote_1106_1106"></a><a href="#FNAnker_1106_1106"><span class="label">[1106]</span></a> A. a. O. S. 80&ndash;81.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1107_1107" id="Fussnote_1107_1107"></a><a href="#FNAnker_1107_1107"><span class="label">[1107]</span></a> A. a. O. S. 79.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1108_1108" id="Fussnote_1108_1108"></a><a href="#FNAnker_1108_1108"><span class="label">[1108]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. Bd. I. S. 46.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1109_1109" id="Fussnote_1109_1109"></a><a href="#FNAnker_1109_1109"><span class="label">[1109]</span></a> A. a. O. S. 488.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1110_1110" id="Fussnote_1110_1110"></a><a href="#FNAnker_1110_1110"><span class="label">[1110]</span></a> Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe
-spricht, regelmässig in die Rede die Worte ein: <i>Da oprostiš moja
-žena</i>, d. h.: Sollst mir’s vergeben, mein Weib. <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a.
-O. S. 514. Wie bei den Moslemin, essen die Frauen auch niemals mit den
-Männern zusammen.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1111_1111" id="Fussnote_1111_1111"></a><a href="#FNAnker_1111_1111"><span class="label">[1111]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1112_1112" id="Fussnote_1112_1112"></a><a href="#FNAnker_1112_1112"><span class="label">[1112]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. Bd. I. S. 483.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1113_1113" id="Fussnote_1113_1113"></a><a href="#FNAnker_1113_1113"><span class="label">[1113]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 478.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1114_1114" id="Fussnote_1114_1114"></a><a href="#FNAnker_1114_1114"><span class="label">[1114]</span></a> A. a. O. S. 107.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1115_1115" id="Fussnote_1115_1115"></a><a href="#FNAnker_1115_1115"><span class="label">[1115]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 499.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1116_1116" id="Fussnote_1116_1116"></a><a href="#FNAnker_1116_1116"><span class="label">[1116]</span></a> A. a. O. S. 579&ndash;580.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1117_1117" id="Fussnote_1117_1117"></a><a href="#FNAnker_1117_1117"><span class="label">[1117]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. S. 481.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1118_1118" id="Fussnote_1118_1118"></a><a href="#FNAnker_1118_1118"><span class="label">[1118]</span></a> <em class="gesperrt">Gešov</em>. <i>Zadrugata v zapadna Blgarija.</i> Sofia
-1888.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1119_1119" id="Fussnote_1119_1119"></a><a href="#FNAnker_1119_1119"><span class="label">[1119]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 66.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1120_1120" id="Fussnote_1120_1120"></a><a href="#FNAnker_1120_1120"><span class="label">[1120]</span></a> Ausland 1866. S. 229.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1121_1121" id="Fussnote_1121_1121"></a><a href="#FNAnker_1121_1121"><span class="label">[1121]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. S. 479.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1122_1122" id="Fussnote_1122_1122"></a><a href="#FNAnker_1122_1122"><span class="label">[1122]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. S. 468.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1123_1123" id="Fussnote_1123_1123"></a><a href="#FNAnker_1123_1123"><span class="label">[1123]</span></a> <em class="gesperrt">V. Bogišić</em>. <i>De la forme dite „Inokosna“ de la
-famille rurale chez les Serbes et les Croates.</i> Paris 1884.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1124_1124" id="Fussnote_1124_1124"></a><a href="#FNAnker_1124_1124"><span class="label">[1124]</span></a> <em class="gesperrt">Bogišić</em>. A. a. O. S. 28&ndash;29.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1125_1125" id="Fussnote_1125_1125"></a><a href="#FNAnker_1125_1125"><span class="label">[1125]</span></a> A. a. O. S. 34.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1126_1126" id="Fussnote_1126_1126"></a><a href="#FNAnker_1126_1126"><span class="label">[1126]</span></a> <em class="gesperrt">Spiridion Gopčević</em>. Oberalbanien und seine Liga.
-Leipzig 1881. S. 317.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1127_1127" id="Fussnote_1127_1127"></a><a href="#FNAnker_1127_1127"><span class="label">[1127]</span></a> A. a. O. S. 444.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1128_1128" id="Fussnote_1128_1128"></a><a href="#FNAnker_1128_1128"><span class="label">[1128]</span></a> Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen
-Mädchen, wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne
-Blutrache gegen die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich
-ihre Absicht kund &mdash; <em class="gesperrt">Mann</em> werden zu wollen. In diesem Falle
-bringt der Pfarrer nach der Messe zur öffentlichen Kenntnis, dass
-die Jungfrau N. N. von nun an den männlichen Namen Džon, Gjergj, Dod
-(oder welcher ihr sonst gefiel) annehmen und daher künftig als „Mann“
-zu betrachten sei. Sie kleidet sich dann in männliche Gewänder, nimmt
-die Waffen ihrer Verwandten und streicht als „Mann“ umher. Nur muss
-sich dieser neue Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien
-nicht &mdash; schwanger zu werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge.
-(<em class="gesperrt">Gopčević</em>. A. a. O. S. 459&ndash;460.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1129_1129" id="Fussnote_1129_1129"></a><a href="#FNAnker_1129_1129"><span class="label">[1129]</span></a> A. a. O. S. 458.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1130_1130" id="Fussnote_1130_1130"></a><a href="#FNAnker_1130_1130"><span class="label">[1130]</span></a> Vgl. altnordisch <i>Sifjar</i>, fem. plur. die Gesippen;
-gotisch <i>Sibja</i>, das verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft =
-„Freundschaft“, Gemeinschaft; altsächsisch <i>Sibbja</i>, althochdeutsch
-<i>Sippja</i>, mittelhochdeutsch <i>Sippe</i> = Friede, Bund, Verwandtschaft.
-Sanskrit <i>Sabbhá</i>, <i>Communitas</i>, daher <i>Sabhya</i>: zu einer Gemeinschaft
-gehörig, dann gesittet, anständig.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1131_1131" id="Fussnote_1131_1131"></a><a href="#FNAnker_1131_1131"><span class="label">[1131]</span></a> <em class="gesperrt">Sigmund Riezler</em> im: Oberbayerischen Archiv für
-vaterländische Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59&ndash;60.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1132_1132" id="Fussnote_1132_1132"></a><a href="#FNAnker_1132_1132"><span class="label">[1132]</span></a> <em class="gesperrt">Riezler</em>. A. a. O. S. 57.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1133_1133" id="Fussnote_1133_1133"></a><a href="#FNAnker_1133_1133"><span class="label">[1133]</span></a> <em class="gesperrt">Felix Dahn</em>. Urgeschichte der germanischen und
-romanischen Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1134_1134" id="Fussnote_1134_1134"></a><a href="#FNAnker_1134_1134"><span class="label">[1134]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 209.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1135_1135" id="Fussnote_1135_1135"></a><a href="#FNAnker_1135_1135"><span class="label">[1135]</span></a> <em class="gesperrt">Felix Dahn</em>. A. a. O. S. 289.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1136_1136" id="Fussnote_1136_1136"></a><a href="#FNAnker_1136_1136"><span class="label">[1136]</span></a> <em class="gesperrt">Felix Dahn</em>. A. a. O. S. 436.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1137_1137" id="Fussnote_1137_1137"></a><a href="#FNAnker_1137_1137"><span class="label">[1137]</span></a> A. a. O. S. 37.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1138_1138" id="Fussnote_1138_1138"></a><a href="#FNAnker_1138_1138"><span class="label">[1138]</span></a> A. a. O. S. 105.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1139_1139" id="Fussnote_1139_1139"></a><a href="#FNAnker_1139_1139"><span class="label">[1139]</span></a> A. a. O. S. 436.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1140_1140" id="Fussnote_1140_1140"></a><a href="#FNAnker_1140_1140"><span class="label">[1140]</span></a> <em class="gesperrt">Riezler</em>. A. a. O. S. 63.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1141_1141" id="Fussnote_1141_1141"></a><a href="#FNAnker_1141_1141"><span class="label">[1141]</span></a> Ausland 1876. S. 165.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1142_1142" id="Fussnote_1142_1142"></a><a href="#FNAnker_1142_1142"><span class="label">[1142]</span></a> Ausland 1866. S. 107.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1143_1143" id="Fussnote_1143_1143"></a><a href="#FNAnker_1143_1143"><span class="label">[1143]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. <i>La cité antique.</i> S. 113.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1144_1144" id="Fussnote_1144_1144"></a><a href="#FNAnker_1144_1144"><span class="label">[1144]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Cornelius Fligier</em>. Die Urzeit von Hellas und
-Italien (Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1145_1145" id="Fussnote_1145_1145"></a><a href="#FNAnker_1145_1145"><span class="label">[1145]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 561.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1146_1146" id="Fussnote_1146_1146"></a><a href="#FNAnker_1146_1146"><span class="label">[1146]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 138.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1147_1147" id="Fussnote_1147_1147"></a><a href="#FNAnker_1147_1147"><span class="label">[1147]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 558.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1148_1148" id="Fussnote_1148_1148"></a><a href="#FNAnker_1148_1148"><span class="label">[1148]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1149_1149" id="Fussnote_1149_1149"></a><a href="#FNAnker_1149_1149"><span class="label">[1149]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 62.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1150_1150" id="Fussnote_1150_1150"></a><a href="#FNAnker_1150_1150"><span class="label">[1150]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 76.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1151_1151" id="Fussnote_1151_1151"></a><a href="#FNAnker_1151_1151"><span class="label">[1151]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. Sociologie. S. 401. 402.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1152_1152" id="Fussnote_1152_1152"></a><a href="#FNAnker_1152_1152"><span class="label">[1152]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 93.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1153_1153" id="Fussnote_1153_1153"></a><a href="#FNAnker_1153_1153"><span class="label">[1153]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 121.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1154_1154" id="Fussnote_1154_1154"></a><a href="#FNAnker_1154_1154"><span class="label">[1154]</span></a> A. a. O. S. 124. 125.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1155_1155" id="Fussnote_1155_1155"></a><a href="#FNAnker_1155_1155"><span class="label">[1155]</span></a> A. <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em>. <i>Les origines de la famille.</i>
-S. 218&ndash;231.</p></div>
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-</div>
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-<hr class="chap" />
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-<div class="chapter">
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-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_529" id="Seite_529">[S. 529]</a></span></p>
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-<h2 class="nobreak" id="XXVIII">XXVIII.<br />
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-Die Altfamilie.</h2>
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-<div class="dc">
- <a id="drop_w_28" name="drop_w_28">
- <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a>
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-<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>erfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen
-des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir es
-stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der <em class="gesperrt">Herrschaft</em>
-beruhen. Gleichviel ob man es Sippe, Geschlecht, Gesamt- oder mit
-<em class="gesperrt">Lippert</em> Altfamilie nenne, <i>Joint-Family</i> der Engländer, immer
-ist es eine solche, welche unter einer Herrengewalt „Kind und Kegel“,
-alle nicht aus dem Hause getretenen Verwandten und alle dem Hause
-zugehörigen Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen Verbänden
-nichts anderes als „Herr“; es ist für das Wesen derselben gleichgültig,
-ob dieser „Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe wirklich
-verwandt ist; wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.<a name="FNAnker_1156_1156" id="FNAnker_1156_1156"></a><a href="#Fussnote_1156_1156" class="fnanchor">[1156]</a>
-Erst innerhalb <em class="gesperrt">dieser</em> grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl
-in die Hunderte gehen kann, bildet sich allmählich der Begriff der
-jüngeren Sonderfamilie, der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn
-M. <em class="gesperrt">Lange</em> sagt: „Der Staat ist aus der Familie erwachsen,
-indem die Familie auf natürliche Weise zum Geschlechte (<i>Gens</i>), das
-Geschlecht sich zum Stamme... erweiterte, bis durch die Vereinigung
-verschiedener Stämme das Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung
-der vorauszusetzenden patriarchalischen Zu<span class="pagenum"><a name="Seite_530" id="Seite_530">[S. 530]</a></span>stände eintrat,“<a name="FNAnker_1157_1157" id="FNAnker_1157_1157"></a><a href="#Fussnote_1157_1157" class="fnanchor">[1157]</a> &mdash;
-so ist diese ziemlich allgemein angenommene Darstellung dem Gange der
-Dinge gerade entgegengesetzt. Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-,
-sondern der bisherige Endpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung.
-Die Auflösung der alten kopfreichen Verbände wird allerwärts, wie
-schon einmal bemerkt, durch die Vermehrung der Menschen eingeleitet,
-welche auch den Übergang vom Gemein- zum Sondereigentum notwendig
-machte. Unlösbar ist die Geschichte der Familie mit jener des
-Eigentums verflochten. So hängt denn Wahrung der alten Verbände oder
-Auflösung in Sonderfamilien vielfach mit den Beschäftigungen und
-Besitzverhältnissen zusammen. So wirkt z. B. der Ackerbau, dieser alte
-Boden des Matriarchats, zersetzend, das Nomadentum dagegen erhaltend
-auf die Sippe, den aristokratischen Geschlechtsverband.<a name="FNAnker_1158_1158" id="FNAnker_1158_1158"></a><a href="#Fussnote_1158_1158" class="fnanchor">[1158]</a> Auch
-politische Ursachen, besonders der Aufbau des Staates, führten, wie
-<em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> scharfsinnig nachgewiesen, zur Auflösung
-der Sippen. So lange jede derselben für sich lebte, konnte ihre
-Einheitlichkeit erhalten bleiben. Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer
-Geschlechter zu einem staatlichen Ganzen trat notwendig Zerfall ein.
-Das Vorrecht der Erstgeburt, in dem ihre Einheitlichkeit wurzelte,
-verschwand, die einzelnen Glieder trennten sich, es kam zur Aufteilung
-des Gemeindebesitzes unter die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte
-nunmehr ihren eigenen Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere
-Interessen und ihre Unabhängigkeit. <i>Singuli singulas familias
-incipiunt habere</i>, sagt der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit
-stammt wohl auch die alte Redensart: <i>familiam ducere</i>, welche besagte,
-dass jemand aus der <i>Gens</i> schied, um einen eigenen Hausstand zu
-gründen. Die alte <i>Gens</i>, das Geschlecht, behielt dann bloss noch eine
-ideale, religiöse Geltung für diese abgetrennten Zweige.<a name="FNAnker_1159_1159" id="FNAnker_1159_1159"></a><a href="#Fussnote_1159_1159" class="fnanchor">[1159]</a></p>
-
-<p>Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den
-patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung
-der volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie<span class="pagenum"><a name="Seite_531" id="Seite_531">[S. 531]</a></span> Hand
-in Hand, welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich
-der Mutter zuwies, eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar
-nicht zuliess. Aber auch noch im starren Patriarchate gehört das
-Kind durch das Band des Blutes zur Mutter, zum Vater nur nach dessen
-Herrschaftsrecht. Nach und nach änderte sich aber diese Auffassung
-und schlug sogar in ihr Gegenteil um. Mit der durch das Patriarchat
-verursachten Knechtung des Weibes entwickelte sich auch die Ansicht,
-dass die Natur der Frauen derjenigen der Männer untergeordnet, ja dass
-die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer
-sei, da die Frauen dabei eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Schon
-die Ägypter meinten, wie <em class="gesperrt">Diodor</em> bezeugt, dass der Vater die
-einzige Ursache der Zeugung sei, die Mutter aber dem Kinde nur Nahrung
-und Aufenthalt gewähre. Die gleiche Vorstellung entwickelte sich bei
-den Indiern, Hebräern, Griechen und, allerdings erst später, bei den
-Römern. Ja, noch <em class="gesperrt">Thomas von Aquino</em> (1225&ndash;1274) folgerte aus
-diesen Ansichten, dass dem Vater eine grössere Liebe als der Mutter
-gebühre. Gewann diese physiologische Vorstellung erst genügend Boden,
-so fiel mit ihr der Vaterbegriff nach zwei verschiedenen Seiten
-auseinander: neben den Vater der <em class="gesperrt">Herrschaft</em> tritt ein Vater
-der <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em>.<a name="FNAnker_1160_1160" id="FNAnker_1160_1160"></a><a href="#Fussnote_1160_1160" class="fnanchor">[1160]</a> Damit musste auch ein neuartiger
-Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten innerhalb der
-Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um den jedesmaligen
-Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche einst <em class="gesperrt">vor</em>
-Entstehung irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter geordnet
-hatten.<a name="FNAnker_1161_1161" id="FNAnker_1161_1161"></a><a href="#Fussnote_1161_1161" class="fnanchor">[1161]</a></p>
-
-<p>Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der
-physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände
-<em class="gesperrt">veranlasst</em> hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so
-mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> bemerkt, bei
-jedem Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für
-sich verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen.
-Wie wenig aber die erwähnte Umbildung<span class="pagenum"><a name="Seite_532" id="Seite_532">[S. 532]</a></span> die treibende Ursache gewesen,
-geht daraus hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir
-sie aus Hellas und Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der
-physiologischen Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der
-auch der Sippe eigenen Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste
-Sonderfamilie, auf welche ich <em class="gesperrt">Lipperts</em> Bezeichnung „Altfamilie“
-beschränken möchte, ist noch immer lediglich auf das <em class="gesperrt">Besitz-</em>
-und <em class="gesperrt">Herrschafts</em>verhältnis gegründet, zum Unterschiede von der
-später entstandenen Neufamilie der väterlichen Verwandtschaft. Das
-Wort „Familie“ selbst hat keine andere Bedeutung, als „Eigentum“;
-es bezeichnete das Feld, das Haus, das Vermögen, die Sklaven,<a name="FNAnker_1162_1162" id="FNAnker_1162_1162"></a><a href="#Fussnote_1162_1162" class="fnanchor">[1162]</a>
-weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben einfach sagt: <i>familiam
-nancitor</i>. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin keinen
-anderen Sinn als den von Eigentum oder Wohnung.<a name="FNAnker_1163_1163" id="FNAnker_1163_1163"></a><a href="#Fussnote_1163_1163" class="fnanchor">[1163]</a></p>
-
-<p>Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken
-die nämlichen Züge.<a name="FNAnker_1164_1164" id="FNAnker_1164_1164"></a><a href="#Fussnote_1164_1164" class="fnanchor">[1164]</a> Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies
-stets geschieht, seine besonderen Formen. Was nun <em class="gesperrt">Hellas</em>
-anbelangt, so muss man einen Unterschied machen zuerst zwischen der
-mythischen oder poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter,
-wie es in <em class="gesperrt">Homer</em> sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich
-fortsetzt, und dann der späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon
-an früherer Stelle betont, wie gerade in der älteren und roheren
-Zeit die Frauen unzweifelhaft eine höhere Stellung einnahmen, auch
-die Auffassung der Ehe eine sehr geläuterte war. Den Homerischen
-Menschen ist die Hausfrau noch durchaus nicht unterwürfige Dienerin und
-Lagergenossin des Mannes, sondern ihm gleichstehende Lebensgefährtin
-und in dem durch die Natur dem Weibe zugewiesenen Wirkungskreise ganz
-ebenso geachtet wie der Hausherr. Niemals sind auch<span class="pagenum"><a name="Seite_533" id="Seite_533">[S. 533]</a></span> jungfräuliche
-Keuschheit und eheliche Treue, die Zierden sowohl wie die Tugenden der
-vollkommensten Weiblichkeit, vortrefflicher dargestellt worden, als
-in den homerischen Gesängen, und wenn man sich auch gegenwärtig hält,
-dass die vorgeführten Gestalten dichterisch verklärt sind, so kann
-doch der Dichter unmöglich ganz zu seiner Zeit Undenkbares geschaffen
-haben. Ich meine die richtige Deutung dieser später abhanden gekommenen
-Wertschätzung des Weibes darin zu finden, dass sie eben noch ein
-Nachklang älterer, mutterrechtlicher Zustände in dem aufkommenden,
-aber noch nicht völlig entwickelten Patriarchate war. Denn zu gleicher
-Zeit war die Stellung der Frauen in vieler Hinsicht eine niedrige. Die
-Sitte, dem Vater der Braut ein Kaufgeld zu zahlen, herrschte allgemein.
-Die Männer scheinen auch dem Umgange mit Kebsinnen, ohne sich Zwang
-anzulegen, gehuldigt und in diesem Punkte geringen oder gar keinen
-Tadel erfahren zu haben, was deutlich schon auf patriarchalische
-Gepflogenheiten hinweist. Begeisterte Lobredner der Hellenen haben
-diese auch gepriesen wegen der Einführung der Einzelehe, welche von den
-ältesten Zeiten an der griechischen Gesittung ihre Überlegenheit über
-die ihr vorangegangenen asiatischen Zivilisationen gesichert habe. Wahr
-ist aber bloss, dass in Hellas nur <em class="gesperrt">eine</em> Frau rechtliche Geltung
-hatte, und diesen Zustand hat man trotz der zahlreich gehaltenen
-Kebsweiber als monogamisch bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben
-die Griechen bei der Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten
-Frau von den Nebenfrauen stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der
-gegenseitigen Beschränkung gelangten sie nie.<a name="FNAnker_1165_1165" id="FNAnker_1165_1165"></a><a href="#Fussnote_1165_1165" class="fnanchor">[1165]</a> Einer Kebsin Sohn
-zu sein, gereichte nicht zur Schande, war doch selbst Ulysses in dieser
-Lage.</p>
-
-<p>In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die
-Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch,
-wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht
-die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog
-sich vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der
-Altfamilie sich befestigte. Auch be<span class="pagenum"><a name="Seite_534" id="Seite_534">[S. 534]</a></span>gegnen wir einem auffallenden
-Unterschiede in der Erziehung und Stellung der Frauen bei den
-einzelnen, nach Sitten, Denk- und Mundart allerdings sehr verschiedenen
-Stämmen der Griechen, und namentlich sehen wir das Weib in Athen
-ganz anders aufgefasst als in Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte
-zwischen den Verhältnissen der heroischen und der geschichtlichen Zeit
-verliert auch seine Schroffheit durch die Erwägung, dass wir ja bei
-Homer fast gar keine Nachrichten über die Zustände in den mittleren und
-unteren Volksschichten erfahren. Zudem musste der Unterschied zwischen
-den beiden Geschlechtern um so schärfer hervortreten, je mehr deren
-Interessen auseinander gingen.</p>
-
-<p>In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der
-Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde
-der Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem
-Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben.
-Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund
-der Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen &mdash; in Athen heirateten
-die Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre
-&mdash; war noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie
-und den bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und
-edelsten Züge Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen
-Gefühle glühendster und innigster Liebe verherrlichten, so darf
-man eine solche Leidenschaft doch nicht im Sinne der Romantik sich
-denken. Die Auffassung der Griechen von der Liebe war eine ganz
-andere als die unsrige, eine wie bei den Morgenländern sinnlichere,
-leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem Boden des Natürlichen
-und verstieg sich nicht bis zu einer überschwänglichen Apotheose
-der Geliebten, war aber auch in ihrem ethischen Werte nicht so
-hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin alle Romantik
-ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es eben
-auf persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser
-die Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich
-starke Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift,
-welche dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter<span class="pagenum"><a name="Seite_535" id="Seite_535">[S. 535]</a></span>
-Vaterrecht zahlt nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein
-für allemal an den Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem
-Manne zu folgen, aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss,
-entgeht ihr der Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es
-durch Geburt und Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder
-der Vater einen entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und
-giebt diesen dem Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung
-eines neuen Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.<a name="FNAnker_1166_1166" id="FNAnker_1166_1166"></a><a href="#Fussnote_1166_1166" class="fnanchor">[1166]</a>
-Allen diesen Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen
-eigentlich nur als Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das
-Bestehen des Hauses und der Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes
-Übel. <em class="gesperrt">Aristoteles</em> spricht es kurzweg aus, dass der Mann besser,
-das Weib schlechter sei, und <em class="gesperrt">Plato</em> ist der Ansicht, dass das
-Weib mehr zur Verschlagenheit und Schlauheit neige, und deshalb um
-so mehr gezügelt werden müsse, als die weibliche Natur in Bezug auf
-die Tugend schlechter sei als die männliche. Es lässt sich aber nicht
-leugnen, dass dies bei den Griechen allgemeine Ansicht war. Unter
-solchen Umständen stand die Ehe im allgemeinen auch in keinem hohen
-Ansehen; sie war, wenngleich bei der Schliessung religiös geheiligt,
-<em class="gesperrt">keine</em> religiöse, noch weniger eine Einrichtung für sittliche
-Befriedigung persönlicher Neigung, sondern ein rechtlich-politisches
-Institut und galt für Pflicht, weil die Götter einen Nachwuchs von
-Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das Geschlecht Nachkommen
-bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu erhalten. Das erste
-Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen, dass Gatte und
-Gattin bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder aus der Ehe eines
-Bürgers und einer Nichtbürgerin waren illegitim und erbten nicht nach
-dem Vater, falls nicht eine formelle Adoption erfolgte. Verwandtschaft
-war kein Hindernis, kamen doch Ehen zwischen Halbgeschwistern vor,
-und bei entfernteren Verwandtschaftsgraden galt die Ehe sogar für
-wünschenswert. Vollbürger zu zeugen war also die Hauptsache; Hagestolze
-fielen, weil sie<span class="pagenum"><a name="Seite_536" id="Seite_536">[S. 536]</a></span> ihrer Bürgerpflicht nicht genügt, der Missachtung
-anheim; ja in Athen bestand selbst ein gesetzlicher Zwang zum Heiraten.
-Nicht freiwillig und von Natur, sondern durch das Gesetz gezwungen,
-bequemt man sich zum Heiraten und Kinderzeugen &mdash; sagt <em class="gesperrt">Plato</em>
-ganz allgemein.<a name="FNAnker_1167_1167" id="FNAnker_1167_1167"></a><a href="#Fussnote_1167_1167" class="fnanchor">[1167]</a></p>
-
-<p>Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den
-Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger
-gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt.
-Die Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra
-in einer an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit
-und unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug,
-sie zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit
-ähnlichen Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar
-Jünglinge und Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten
-konnte daher der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten
-Verpflichtung eigentlich gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als
-eine Form erscheinen, deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger
-für den Staat erfüllt wurde, wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater
-war. Denn der Gesetzgeber wollte, wie <em class="gesperrt">Plutarch</em> sagt, nicht, dass
-die Bürger eifersüchtig auf den ausschliessenden Gebrauch ihrer Frauen
-Anspruch machten; sie sollten vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit
-anderen teilen; ein älterer Mann sollte seine Gattin einem jüngeren auf
-einige Zeit überlassen, damit auch dieser Kinder mit ihr zeuge; und so
-galt es denn, wie <em class="gesperrt">Polybius</em> sagt, für schön und geschah häufig,
-dass ein Mann, der bereits mehrere Kinder von seiner Gattin hatte,
-diese nun auch einem seiner Freunde lieh.<a name="FNAnker_1168_1168" id="FNAnker_1168_1168"></a><a href="#Fussnote_1168_1168" class="fnanchor">[1168]</a> Die Polyandrie ging so
-weit, dass nach dem Zeugnisse des <em class="gesperrt">Polybius</em> drei oder vier Männer
-in Lakedämon <em class="gesperrt">eine</em> Frau gemeinschaftlich hatten.<a name="FNAnker_1169_1169" id="FNAnker_1169_1169"></a><a href="#Fussnote_1169_1169" class="fnanchor">[1169]</a></p>
-
-<p>An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf<span class="pagenum"><a name="Seite_537" id="Seite_537">[S. 537]</a></span> noch
-weit ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen
-und augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen,
-nahmen allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf
-makellose Ehe hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter
-einer gesetzmässigen Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die
-Stelle der griechischen Frau in der Familie. Auf den Strassen werden
-wir in der Zeit des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer
-nur wenigen begegnen, soweit es sich um die besseren Stände handelt.
-Das Hüten des Hauses gilt als die erste Pflicht der Frau, und der
-Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis unter die Hausthür
-wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen der höchsten
-Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die von denen der
-Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren. Hier
-beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit Spinnen und
-Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten sich so gut
-als möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die Jungfrau
-in grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang mit
-Männern kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der
-jedoch den grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre
-es, gerade wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit
-gewesen, hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus
-betreten. Wie der Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach
-(γυναικωνῖτις), als eine Art Heiligtum betrachtet, das nur
-den nächsten männlichen Angehörigen zu betreten erlaubt war. Im Hause
-war die Frau als <i>Mesodoma</i> völlige Gebieterin, ausserhalb desselben
-aber durften sich wenigstens die Frauen der höheren Stände nie ohne
-Vorwissen und ohne Begleitung einer Sklavin, auch nur unter gewissen
-Beschränkungen zeigen.<a name="FNAnker_1170_1170" id="FNAnker_1170_1170"></a><a href="#Fussnote_1170_1170" class="fnanchor">[1170]</a> In Sparta, wo freiere Ansichten walteten,
-gingen Verheiratete nie ohne Schleier aus. Durchaus orientalische
-Verhältnisse! Die Pflichten der Hausfrau waren natürlich verschieden,
-je nach dem Reichtume des Haus<span class="pagenum"><a name="Seite_538" id="Seite_538">[S. 538]</a></span>standes; in der Regel aber hatte
-die Frau nebst der Überwachung des Gesindes auch die Bereitung der
-Mahlzeiten zu besorgen und kranke Familienmitglieder zu pflegen, sowie
-der Erziehung der Kinder obzuliegen, die aber bei den Mädchen, welche
-bloss zu Hause von der Mutter im Lesen und Schreiben und höchstens
-noch in der Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den Unterricht nur
-eine sehr mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine Täuschung nicht
-bestehen, dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in der Familie
-keine ethische und moralische Bedeutung zuerkannten, wenngleich es
-sicher nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis zwischen
-den Gatten im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie auch
-an solchen, in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als
-figürliche Rolle spielte.</p>
-
-<p>Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine
-sehr untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von
-Männern vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des
-eigenen Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als
-Unmündige, indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und
-andere Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste
-überstieg, ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer
-konnten angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung
-durch die Frau beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet,
-sich vom nächsten Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu
-nicht verstehen, so hatte er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und
-rechtlichen Bestimmungen blieben auch dann noch in Kraft, als nach
-dem peloponnesischen Kriege die sittlichen Zustände immer mehr in
-Verfall gerieten. Stets aber blieb der Mann der Herr und das unter
-allen Umständen anerkannte Oberhaupt des Hauses, unumschränkt in
-seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die Gattin zu verstossen,
-eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen, war im Grunde gar
-nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes gegeben, konnte
-die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre Zustimmung zu
-versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig wie eine
-Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament vermacht
-wurde.<span class="pagenum"><a name="Seite_539" id="Seite_539">[S. 539]</a></span> Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte
-und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier
-einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war,
-sie herauszubezahlen. Eine Ehe ohne Mitgift stand thatsächlich dem
-Konkubinate ziemlich gleich.<a name="FNAnker_1171_1171" id="FNAnker_1171_1171"></a><a href="#Fussnote_1171_1171" class="fnanchor">[1171]</a></p>
-
-<p>Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene nach
-Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale
-preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam
-es doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der
-Mitgift, dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen
-oder durch Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch
-selbst <em class="gesperrt">Plato</em> und <em class="gesperrt">Aristoteles</em> vor diesen und ähnlichen
-Mitteln nicht nur nicht zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen.
-In Sparta, wo der Staat fast alles im Leben der Bürger regelte und
-streng beaufsichtigte, konnte der Vater das Neugeborene auch töten
-lassen, was bei schwächlichen oder krüppelhaften Kindern sogar
-geschehen musste, eine Massregel, welche die Heranbildung eines ebenso
-schönen als kräftigen und gesunden Menschenschlages zur Folge hatte.
-Auch Verstossung und Enterbung der Kinder, und zunächst der Söhne,
-war gesetzlich nicht verboten, wenngleich nur in besonderen Fällen
-gebilligt. Dagegen war es erwachsenen Söhnen gesetzlich gestattet
-eine Klage gegen den Vater anzustellen und ihn der Verwaltung
-des Familienvermögens entheben zu lassen, wenn er derselben aus
-Geistesschwäche nicht mehr gewachsen schien.</p>
-
-<p>Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische
-Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche
-der älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir
-ihrerseits wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates
-kennen. Doch stand die griechische Familie noch unter der Inokoština
-durch das Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht
-gestattet. Das Verhältnis zum Kebsweibe, zur <i>Pallake</i>
-(παλλακή), war häufig ein vertragsmässiges und stand selbst unter dem
-Schutze des Gesetzes.<span class="pagenum"><a name="Seite_540" id="Seite_540">[S. 540]</a></span> Grösser noch war der Einfluss der Buhlerinnen,
-der <em class="gesperrt">Hetären</em> (ἑταίραι), auf das Familienleben. „Wir
-haben Hetären &mdash; sagte <em class="gesperrt">Demosthenes</em> &mdash; für das Vergnügen,
-Konkubinen für die täglichen Bedürfnisse, Gattinnen aber, um uns
-rechtmässige Kinder zu geben und für das Innere des Hauses zu sorgen.“
-Diese „Freundinnen“, welche von ihren flüchtigen Verbindungen lebten
-und zumeist aus den ausgesetzten Mädchen hervorgingen, scheinen in
-der Zeit vor den Perserkriegen noch selten gewesen zu sein; wegen des
-Einflusses, den ihre Bildung auf Kunst und Litteratur, namentlich
-in Athen, ausübte, sind sie ein beliebter Gegenstand ausführlicher
-Schilderungen geworden. Ich begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass
-Mädchen, welche zu diesem Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige
-Erziehung erhielten, wie sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern
-verweigert ward. So war die Buhlerin der hervorragendste und
-blendendste Typus der jonischen Weiblichkeit, und bei den Männern
-wenigstens war die Herrschaft der Leidenschaft beinahe unbeschränkt.
-Durch die wollüstige Verehrung der Aphrodite Pandemos und durch den
-unzüchtigen Erwerb der Hierodulen in deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe
-sogar eine Art religiöser Weihe. Alle Beschränkungen, welche Sitte
-und Brauch der ehrbaren Frau auferlegten, hatten auf die Hetären
-natürlich keinen Bezug. Übrigens &mdash; das sei nicht unbemerkt &mdash; hat
-man nur mit Unrecht diese Damen der Halbwelt als die Krone nicht
-bloss der leiblichen, sondern auch der geistigen Bildung angesehen,
-denn jene durch Geist und Bildung, wie durch körperliche Schönheit
-hervorleuchtenden Hetären, von denen die Geschichte spricht, bildeten
-doch nur einen schwachen Bruchteil unter dem Heere der öffentlichen
-Dirnen, die bereits vor Solon zu Athen, aus Gründen, mit denen der
-heilige <em class="gesperrt">Augustin</em> übereinstimmt, von Staatswegen in öffentlichen
-Häusern (πορνεῖον, <i>dikterion</i>) untergebracht und besonders
-in allen Hafenstädten als unentbehrlich erachtet wurden.<a name="FNAnker_1172_1172" id="FNAnker_1172_1172"></a><a href="#Fussnote_1172_1172" class="fnanchor">[1172]</a> Nebst
-der Strenge, womit auf eheliche Nachkommenschaft gesehen wurde,
-veran<span class="pagenum"><a name="Seite_541" id="Seite_541">[S. 541]</a></span>lasste wohl auch die grosse Verbreitung unnatürlicher Laster
-bei den Ioniern diese solonische Massregel. Insbesondere gilt dies
-von der Knabenliebe (παιδεραστία), welche ohne Zweifel unter
-dem Einflusse der öffentlichen Spiele mit ihren vollständig nackten
-Gestalten entstand, ein Laster, von dem die angesehensten Männer und
-selbst Philosophen nicht nur ganz ungescheut wie von einem wesentlichen
-Elemente des griechischen Lebens sprachen, sondern das sie auch zu den
-erlaubten Freuden zählten und das sogar zu einer vom Staate geduldeten
-Erwerbsquelle der Jugend wurde. Die Knabenliebe war in ganz Hellas
-verbreitet, wurde aber am zügellosesten in Böotien und Ellis als etwas
-öffentlich Gebilligtes, am rücksichtsvollsten in Sparta getrieben,
-aber selbst da als Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar gesetzlich
-angeordnet. Dagegen fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur dass
-Keuschheit überhaupt als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt,
-waren auch die Frauen gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit,
-welche das Bestehen von Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte jemand
-in Sparta aber Kinder zu erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu
-belasten, so entlehnte man die Frau des Nachbars auf einige Zeit. Gegen
-zu starke Volksvermehrung, wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen
-zu beseitigen, stand in ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht
-in Übung, ohne sittliche Bedenken zu erwecken.<a name="FNAnker_1173_1173" id="FNAnker_1173_1173"></a><a href="#Fussnote_1173_1173" class="fnanchor">[1173]</a></p>
-
-<p>Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der Altfamilie
-der <em class="gesperrt">Römer</em> zum Ausdruck, welche durchaus auf <i>Agnatio</i>, auf
-zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur
-Familie gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die <i>Cognatio</i>,
-die weitere, auf gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche
-Verwandtschaft. Die Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie,
-mochten sie auch von dem gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade
-entfernt sein. Sie allein hatten Anrechte auf die Erbschaft und die
-Übernahme von Vormundschaften, während<span class="pagenum"><a name="Seite_542" id="Seite_542">[S. 542]</a></span> eine zivilrechtliche Verbindung
-zwischen dem Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht
-bestand.</p>
-
-<p>In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung
-und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb
-man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der
-Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das
-Haar mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts,
-der Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende
-Eheform (<i>Coëmptio</i>) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte,
-dem Vater der Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben
-scheint,<a name="FNAnker_1174_1174" id="FNAnker_1174_1174"></a><a href="#Fussnote_1174_1174" class="fnanchor">[1174]</a> so ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen
-Verhältnissen, welches in der schon einmal besprochenen <i>Usus</i>-Ehe
-fortlebte.<a name="FNAnker_1175_1175" id="FNAnker_1175_1175"></a><a href="#Fussnote_1175_1175" class="fnanchor">[1175]</a> Da aber die römische Altfamilie auf der unumschränkten
-Machtvollkommenheit ihres Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine
-Gewalt über Leben und Tod der Frau und der Kinder zustand, so war
-das Weib auch in der Ususehe eigentlich nicht freier, denn anstatt
-unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb sie unter der nicht minder
-strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte doch in solchem
-Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern oder von
-ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine Frau
-das Züchtigungsrecht. In der <i>Coëmptio</i>-Ehe vollends war die Frau
-völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (<i>Manus</i>),
-d. h. sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem
-Patriziergeschlecht an, so ward die <i>Coëmptio</i> durch die sogenannte
-<i>Confarreatio</i> verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn
-Zeugen einen vom Pontifex des Jupiter gespendeten Kuchen aus feinstem
-Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die
-<i>justae nuptiae</i>, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der
-Patrizier blieb, erheischte nämlich die<span class="pagenum"><a name="Seite_543" id="Seite_543">[S. 543]</a></span> Weihe durch den Kult. Schon
-diese verschiedenen Eheformen hätten <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> vor
-dem Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der
-Religion abzuleiten,<a name="FNAnker_1176_1176" id="FNAnker_1176_1176"></a><a href="#Fussnote_1176_1176" class="fnanchor">[1176]</a> welche, ich wiederhole es, erst nachträglich
-heiligte, auch in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich
-herangebildet. Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe
-für älter, als die anderen Eheformen hält,<a name="FNAnker_1177_1177" id="FNAnker_1177_1177"></a><a href="#Fussnote_1177_1177" class="fnanchor">[1177]</a> so rührt dies daher,
-dass er, immer bloss die geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht,
-wie diese zu Symbolen herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen,
-thatsächlichen Zuständen entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z.
-B. die blosse Zeremonie des Raubes, der Scheinraub oder gar nur die
-daran mahnenden Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist aber
-völlig undenkbar, dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art den
-Menschen schon einmal den <em class="gesperrt">wirklichen</em> Weiberraub oder Mädchenkauf
-geboten hätten. Diese Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen
-Ursachen, niemals religiösen Anschauungen entspringen.</p>
-
-<p>Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, &mdash; das
-Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des
-freien römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche
-unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit
-zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns
-schon im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn
-gelten die in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das <i>Jus
-connubii</i>, das Recht, eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner
-Eigenschaft als <i>Pater familias</i> erkannten ihm Sitten und Gesetze
-Rechte zu, die ihm eine ganz eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt
-seines Hauses war er der Priester der Laren und befand sich, wie
-bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten Gewalt &mdash; als Gatte über seine
-Frau (<i>manus</i>), als Vater über seine Kinder (<i>patria potestas</i>), als
-Herr über seine Sklaven (<i>dominica potestas</i>), während er für seine
-Person durchaus <i>sui juris</i> dastand. Nach dem Willen der Römer sollte
-keinerlei<span class="pagenum"><a name="Seite_544" id="Seite_544">[S. 544]</a></span> Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann und
-seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes
-Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen
-sollten.<a name="FNAnker_1178_1178" id="FNAnker_1178_1178"></a><a href="#Fussnote_1178_1178" class="fnanchor">[1178]</a> Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit
-höherem Grade als aus der natürlichen Verwandtschaft das die Familie
-zusammenhaltende Band gemacht. Dem Vater <em class="gesperrt">gehörten</em> alle in
-seiner Ehe geborenen Kinder: <i>is pater est quem nuptiae demonstrant</i>.
-Uneheliche oder einer nicht gesetzlich anerkannten Verbindung
-entstammende Kinder hatten keinen Vater, sondern traten in die Stellung
-ein, in der ihre Mutter zur Zeit ihrer Entbindung sich befand. Die
-väterliche Gewalt schloss das Recht über Leben und Tod in sich. Nahm
-der Vater das zu seinen Füssen niedergelegte Neugeborene auf, so galt
-es fortan als anerkanntes Glied der Familie; liess er es liegen, so
-stiess er es damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem Verderben
-preisgegeben. Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater auch dann
-noch, wenn die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren. Umsomehr
-konnte er sie auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber den
-Söhnen erlosch erst dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft
-hatte, gegenüber den Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen
-dauerte sie jedesmal so lange, als der damit bekleidete Hausherr am
-Leben war und erstreckte sich über <em class="gesperrt">alle</em> seine Nachkommen in
-gerader Linie. Gleichviel wie alt und mit welcher Würde sie bekleidet
-waren, blieben die Kinder also andauernd in der Gewalt ihres Vaters,
-der über sie nicht weniger bestimmt gebieten konnte, wie über seinen
-toten Besitz oder seine Sklaven, und selbst das Recht hatte, in
-ihre liebsten Neigungen, ja sogar in die Verhältnisse der von ihnen
-neugegründeten Familie störend einzugreifen. Im Hause diente das Kind
-sozusagen als ein Werkzeug des Erwerbs: es erwarb für den Vater und
-konnte kein persönliches, kein selbständiges Eigentum besitzen. <em class="gesperrt">Zu
-wirklichem</em> Eigentum gelangte der Sohn erst durch das <i>Peculium
-castrense</i>, durch das Sondergut oder die Ersparnisse, die er als Soldat
-gewonnen hatte; in späterer Zeit auch durch das <i>Peculium<span class="pagenum"><a name="Seite_545" id="Seite_545">[S. 545]</a></span> quasi
-castrense</i>, das im öffentlichen Dienste erworbene Vermögen. Waren
-in einer Familie, richtiger Ehe, keine Kinder vorhanden, so konnte
-der Hausherr einen Adoptivsohn wählen, denn ein Sohn war nicht bloss
-ein Arbeiter für die Familie, sondern auch eine neue Gewähr für die
-Fortdauer des Stammes, ein Pfand dafür, dass der Dienst der Manen des
-Hauses niemals erlöschen, dass die <i>Sacra gentilicia</i> niemals ihre
-gewohnten Opfer vermissen würden. Daher trat auch der Adoptivsohn in
-den Kult seiner neuen Familie ein. Die Römer kannten zwei Arten der
-Adoption, nämlich die „Ankindung“ im eigentlichen Sinne des Wortes und
-die Adrogation, je nachdem es sich um Kinder (<i>alieni juris</i>), die
-noch unter väterlicher Gewalt standen, oder um durchaus selbständige
-Bürger (<i>sui juris</i>) handelte. Wenn, was zuweilen vorkam, der neu
-„Adrogierte“ bereits selbst Kinder hatte, so gingen auch diese, wie
-sein Vermögen, mit ihm zugleich in die Gewalt des Adoptivvaters
-über, der dadurch mit einem Male Vater und Grossvater wurde. Der aus
-einer rechtmässig geschlossenen Ehe und aus der Adoption wie aus der
-Adrogation entsprungenen väterlichen Gewalt unterstanden endlich auch
-die aus einem später in eine gültige Ehe umgewandelten Konkubinat
-hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.<a name="FNAnker_1179_1179" id="FNAnker_1179_1179"></a><a href="#Fussnote_1179_1179" class="fnanchor">[1179]</a></p>
-
-<p>Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng
-eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam
-und wurde als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es
-dem Manne frei, sich seiner Sklavinnen als Konkubinen<a name="FNAnker_1180_1180" id="FNAnker_1180_1180"></a><a href="#Fussnote_1180_1180" class="fnanchor">[1180]</a> zu<span class="pagenum"><a name="Seite_546" id="Seite_546">[S. 546]</a></span>
-bedienen. Eigentliche Polygamie war mit dem Wesen der römischen Ehe
-unverträglich. Der Gründung eines Haushalts ging keine lange Einleitung
-voraus. Das Gefühl hatte bei einer Eheschliessung fast gar kein Wort
-mitzusprechen, und was wir „den Hof machen“ nennen, war bei den Römern
-bis ins vierte Jahrhundert völlig unbekannt. Man heiratete sich, ohne
-sich zu kennen, ja vielfach ohne vor der Verlobung sich gesehen zu
-haben. Die Sache wurde von den Eltern abgemacht, die Töchter oft schon
-als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in welchem die bis dahin in
-ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen Mädchen heirateten,
-nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten. Gesetzlich war dieses
-Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch wollte, dass man bis
-zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die äusserste Grenze,
-die man nicht überschreiten durfte. Die Männer verheirateten sich
-gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre Gatten
-aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand
-gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr
-zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im
-Sinne des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein <i>Peregrinus</i>
-(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die
-Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen
-erhielt nämlich schon Mitgift (<i>Dos</i>), welche in der älteren Zeit in
-die Gewalt des Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit,
-Jugend und Rang ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt.
-War die Frage der Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche
-Verlobung (<i>Sponsalia</i>) mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie
-änderte in den Verhältnissen der zukünftigen Gatten nichts; sie lernten
-sich jetzt ebenso wenig kennen als vorher; ein bräutliches Verhältnis
-gab es nicht; so wenig wie die Griechen besassen<span class="pagenum"><a name="Seite_547" id="Seite_547">[S. 547]</a></span> die Römer einen
-Ausdruck für Braut.<a name="FNAnker_1181_1181" id="FNAnker_1181_1181"></a><a href="#Fussnote_1181_1181" class="fnanchor">[1181]</a> Nach der Verlobung beschäftigte man sich mit
-der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war. Wenn der Heiratsvertrag
-(<i>Instrumentum dotale</i>) von beiden Seiten angenommen und die Zustimmung
-zu der neuen Verbindung von den jungen Brautleuten oder jenen, die
-über sie zu verfügen hatten, ausgesprochen war, galt die römische
-Ehe als gesetzmässig geschlossen. Keine bürgerliche oder geistliche
-Behörde hatte daran teilzunehmen, lediglich die Confarreatio-Ehe
-in Patrizierfamilien ausgenommen, welche von Seiten des <i>Pontifex
-Maximus</i> und des <i>Flamen Dialis</i> durch ein Opfer geweiht wurde. Wenn
-der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des Bräutigams ankam, nahm
-letzterer an der Schwelle von der Braut die Erklärung entgegen: <i>Ubi tu
-Gajus, ego Gaja</i>; darauf erfolgte die Verzehrung des Hochzeitskuchens
-(<i>Far</i>), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und Hausgötter der
-Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte die junge
-Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen waren
-fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die junge
-Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als <i>Domina</i> an
-und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die
-junge „Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden
-von der Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie
-heute, an dessen amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand
-ihm als <i>Mater familias</i> ratgebend zur Seite, beteiligte sich an
-den öffentlichen Festen und an den Gastmählern, war die Vorsteherin
-des Haushaltes und hatte am häuslichen Herde die <i>Sacra privata</i> zu
-vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe als eine freiwillige
-Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zu inniger
-Lebensgemeinschaft (<i>Consortium omnis vitae</i>) auf, deren Zweck zugleich
-Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war,
-sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir
-dem im ganzen Altertum<span class="pagenum"><a name="Seite_548" id="Seite_548">[S. 548]</a></span> nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie
-nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als
-Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von
-Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die
-Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des
-letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen
-mit ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr
-gegenüber ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf
-frischer That in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau
-nicht in der „Hand“ des Gatten, so begnügte er sich, sie zu verstossen,
-ihren Angehörigen die Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in
-Rom das Vergehen des Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst,
-wenn der Mann die Frau eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des
-Ehebruchs.<a name="FNAnker_1182_1182" id="FNAnker_1182_1182"></a><a href="#Fussnote_1182_1182" class="fnanchor">[1182]</a> In Sachen des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls
-als Tochter des Hauses behandelt. Überlebte sie den Gatten, so erhielt
-sie für sich ihr Eingebrachtes und ein Erbschaftsanteil, wie er auf
-die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem Manne und kinderlos,
-so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in Sachen der Mitgift
-ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von zehn Monaten
-nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe schreiten,
-und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit besonderer
-Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der Herrschaft des
-ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau <i>sui juris</i>, für
-Lebenszeit unter Vormundschaft.<a name="FNAnker_1183_1183" id="FNAnker_1183_1183"></a><a href="#Fussnote_1183_1183" class="fnanchor">[1183]</a></p>
-
-<p>Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe
-gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und
-den ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau
-besserte sich nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen
-die alten starren Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die
-fortschreitende Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere
-Geschichte der Römer, insbesondere<span class="pagenum"><a name="Seite_549" id="Seite_549">[S. 549]</a></span> unter dem Kaiserreiche, zeigt die
-Altfamilie in ihrer allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage,
-wie sie zuletzt durch das Christentum ausgebildet wurde, begriffen.
-Als Zeiten des Sittenverfalls brandmarken sie die Geschichtsschreiber;
-gerade aus ihnen ging aber die moderne Familie als neuer Phönix hervor;
-ja sie sind gewissermassen eine <em class="gesperrt">notwendige Vorbedingung</em> dazu
-gewesen. Stets, wie wir sahen, hat die Stellung des Weibes, seine
-Freiheit oder Unfreiheit, auch die Gestaltung der Familie selbst
-bedingt. Wo der Mann Herr der Gattin ist, herrscht er auch über Kinder
-und Familie. Seine <i>patria potestas</i> steigt und sinkt mit seiner
-ehelichen Gewalt. Indem das Weib derselben sich, wenn auch schliesslich
-auf Kosten der Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch die väterliche
-Autorität, auf welcher die Altfamilie beruhte.</p>
-
-<p>Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen,
-kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet,
-dass es wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige
-Eigentum war, welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten
-Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“
-zur Geltung, wonach die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und
-damit war ein wesentlicher Fortschritt in ihrer Befreiung von der
-Mannesherrschaft angebahnt. Zugleich ward nun ermöglicht, was früher
-unmöglich gewesen: die Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben
-ist, dass erst im Jahre 520 der Stadt die erste Ehescheidung daselbst
-vorgekommen sein soll, so waren dieselben doch gewiss höchst selten.
-Desto häufiger wurden sie seit den punischen Kriegen, wobei man als
-Grund zur Trennung Unverträglichkeit des Charakters geltend machte.
-Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu erregen; jeder Teil nahm, was
-eben früher nicht anging, sein Eigentum an sich, um fortan wieder
-nach seinem Geschmack zu leben. War die Bewegung der Römerin in der
-Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so begünstigte sie noch
-wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung in das bis dahin
-einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben Roms. Die
-Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten Anteil, und
-eine eigentümliche Erscheinung sind<span class="pagenum"><a name="Seite_550" id="Seite_550">[S. 550]</a></span> die geistreichen Frauenzirkel,
-welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren Lebens in Rom
-waren. Diese wachsende Gesittung konnte die Selbständigkeit des Weibes
-nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen, jedoch heiligen
-Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer bedenklichen
-Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der ehelichen Bande
-unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in geschlechtlichen
-Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen begann. Indes
-nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten Menschenaltern
-der Republik waren die Ehescheidungen und Wiedervermählungen an der
-Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre Jahre nicht nach der
-Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem die Frauen
-immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und steigende
-Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe als eine
-Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q.
-Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr
-Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand
-wie die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle
-Arten von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar
-musste durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half;
-Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite
-Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.</p>
-
-<p>Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem
-Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten
-Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand
-die Mündigung (<i>Emancipatio</i>) der Weiber in den höheren Kreisen
-thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber
-der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange
-schreibt:</p>
-
-<div class="poetry-container s5">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse mleft12">Barbarische Liebe</div>
- <div class="verse">Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie</div>
- <div class="verse">Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.</div>
- <div class="verse">Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!</div>
-<span class="pagenum"><a name="Seite_551" id="Seite_551">[S. 551]</a></span>
- <div class="verse">Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,</div>
- <div class="verse">Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern</div>
- <div class="verse">Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet</div>
- <div class="verse">Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König</div>
- <div class="verse">Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter &mdash;</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-<p class="p0">so sei nicht vergessen, dass bei <em class="gesperrt">Lucan</em> wie im „Satyricon“ des
-<em class="gesperrt">Petronius</em> u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche
-durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute
-die Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen
-einzelner Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie
-jedes Volk der Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit.
-Knabenliebe ging im Schwange und die grössten Männer der Republik
-machten aus ihr kein Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und
-der Schenken boten zur Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst
-Rom kannte doch in grosser Anzahl auch Frauen anderer Art, während in
-den Provinzen, und sogar in der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge
-waltete. Auf den erhaltenen Grabinschriften spricht sich oft ein
-inniges Verhältnis der beiden Gatten aus, und häufiger als man annehmen
-sollte, sind die <i>Univirae</i>, die Witwen, die nur einem Manne angehört
-hatten.<a name="FNAnker_1184_1184" id="FNAnker_1184_1184"></a><a href="#Fussnote_1184_1184" class="fnanchor">[1184]</a> Schon im Zeitalter der Antonine (138&ndash;180 n. Chr.) ist
-die durch so grosse Massen schnell und auf schlimmem Wege gewonnener
-Reichtümer in Unordnung geratene römische Gesellschaft wieder zu
-sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe gekommen. Offenbar hatte sie
-einen ähnlichen Charakter angenommen, wie alle Teile der menschlichen
-Gesellschaft, die eine hohe Stufe des Reichtums, der geistigen Kultur
-und der Verfeinerung erreicht haben. So begegnen wir auch bei ihr
-schmachvollen Lastern und erhabener Tugend, wüsten Ausschweifungen
-und strengster Sittlichkeit.<a name="FNAnker_1185_1185" id="FNAnker_1185_1185"></a><a href="#Fussnote_1185_1185" class="fnanchor">[1185]</a> Aber die Familie hatte eine
-Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des Weibes, zu
-deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung mit<span class="pagenum"><a name="Seite_552" id="Seite_552">[S. 552]</a></span>
-ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig
-beigetragen hatte.</p>
-
-<p>Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere Ehe
-Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes
-Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen
-war. Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung
-vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher
-gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen
-beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus
-gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete
-Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig
-betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter
-jener ihres Gatten. Die alte <i>patria potestas</i> hatte sich vollständig
-überlebt, und die praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art
-von Eheschliessung war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der
-Frau. Nur ihre Mitgift ging in das Vermögen des Mannes über, aber
-nicht einmal an diese war sein Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab
-und Gut behielt die Frau als Eigentum und rechtlich stand dem Manne
-nicht einmal dessen Niessbrauch zu.<a name="FNAnker_1186_1186" id="FNAnker_1186_1186"></a><a href="#Fussnote_1186_1186" class="fnanchor">[1186]</a> Sie hatte also das freie
-Verfügungsrecht sowohl über ihr eingebrachtes Vermögen als über das,
-was ihr später aus der Erbschaft ihres Vaters zufiel.<a name="FNAnker_1187_1187" id="FNAnker_1187_1187"></a><a href="#Fussnote_1187_1187" class="fnanchor">[1187]</a> Auf solche
-Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des römischen Reichtums in den
-unbeschränkten Besitz der Frauen über, welche dann im eigentlichsten
-Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer Gatten wurden. So erlangten
-die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von Freiheit und Würde, den sie
-später einbüssten und niemals ganz wieder erlangten. Die Verfassung der
-Familie hatte dergestalt eine vollständige Umwälzung erlitten. Anstatt
-auf dem alten Grundsatz der unumschränkten Mannesherrschaft, war sie
-auf dem der gleichen Berechtigung der Frau aufgebaut. Die gesetzliche
-Stellung der Frau war eine völlig unabhängige geworden, während ihre
-gesellschaft<span class="pagenum"><a name="Seite_553" id="Seite_553">[S. 553]</a></span>liche Stellung eine höchst geachtete war.<a name="FNAnker_1188_1188" id="FNAnker_1188_1188"></a><a href="#Fussnote_1188_1188" class="fnanchor">[1188]</a> Schon
-Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der Seitenverwandten
-männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit dem dritten
-Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft gegenüber
-Frauen <i>sui juris</i>, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten,
-überhaupt nicht mehr die Rede.<a name="FNAnker_1189_1189" id="FNAnker_1189_1189"></a><a href="#Fussnote_1189_1189" class="fnanchor">[1189]</a> Aber die völlige Aufhebung der die
-natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft
-fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der
-christlichen Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst
-der Boden für Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1156_1156" id="Fussnote_1156_1156"></a><a href="#FNAnker_1156_1156"><span class="label">[1156]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte der Familie. S. 218&ndash;219.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1157_1157" id="Fussnote_1157_1157"></a><a href="#FNAnker_1157_1157"><span class="label">[1157]</span></a> M. <em class="gesperrt">Lange</em>. Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd.
-I. S. 90.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1158_1158" id="Fussnote_1158_1158"></a><a href="#FNAnker_1158_1158"><span class="label">[1158]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 221.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1159_1159" id="Fussnote_1159_1159"></a><a href="#FNAnker_1159_1159"><span class="label">[1159]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. <i>La cité antique.</i> S.
-301&ndash;306.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1160_1160" id="Fussnote_1160_1160"></a><a href="#FNAnker_1160_1160"><span class="label">[1160]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 150.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1161_1161" id="Fussnote_1161_1161"></a><a href="#FNAnker_1161_1161"><span class="label">[1161]</span></a> A. a. O. S. 219.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1162_1162" id="Fussnote_1162_1162"></a><a href="#FNAnker_1162_1162"><span class="label">[1162]</span></a> <i>Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel
-dicitur, unde et familia vocata</i> sagt <em class="gesperrt">Paulus Diaconus</em>.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1163_1163" id="Fussnote_1163_1163"></a><a href="#FNAnker_1163_1163"><span class="label">[1163]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 122.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1164_1164" id="Fussnote_1164_1164"></a><a href="#FNAnker_1164_1164"><span class="label">[1164]</span></a> Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und
-besonders der Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer
-Untersuchungen geworden und es liegen umfangreiche Werke darüber vor.
-Ich beschränke mich daher in obigem auf die für die Zwecke meines
-Buches unentbehrlichsten Umrisse.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1165_1165" id="Fussnote_1165_1165"></a><a href="#FNAnker_1165_1165"><span class="label">[1165]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 145.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1166_1166" id="Fussnote_1166_1166"></a><a href="#FNAnker_1166_1166"><span class="label">[1166]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 167.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1167_1167" id="Fussnote_1167_1167"></a><a href="#FNAnker_1167_1167"><span class="label">[1167]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 681.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1168_1168" id="Fussnote_1168_1168"></a><a href="#FNAnker_1168_1168"><span class="label">[1168]</span></a> Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine
-Frau Xantippe dem Alkibiades lieh.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1169_1169" id="Fussnote_1169_1169"></a><a href="#FNAnker_1169_1169"><span class="label">[1169]</span></a> A. a. O. S. 682.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1170_1170" id="Fussnote_1170_1170"></a><a href="#FNAnker_1170_1170"><span class="label">[1170]</span></a> <em class="gesperrt">Albert Forbiger</em>. Hellas und Rom. Zweite Abteil.
-I. Bd. Leipzig 1876. S. 5.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1171_1171" id="Fussnote_1171_1171"></a><a href="#FNAnker_1171_1171"><span class="label">[1171]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. A. a. O. S. 683.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1172_1172" id="Fussnote_1172_1172"></a><a href="#FNAnker_1172_1172"><span class="label">[1172]</span></a> Ausführlicheres siehe bei: <em class="gesperrt">Forbiger</em>. Hellas und
-Rom. A. a. O. S. 280&ndash;283.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1173_1173" id="Fussnote_1173_1173"></a><a href="#FNAnker_1173_1173"><span class="label">[1173]</span></a> Um Fehlgeburten zu bewirken wurden <i>Pessaria</i>, die aus
-Honig und Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt
-(Archiv für Anthropologie Bd. V. S. 451).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1174_1174" id="Fussnote_1174_1174"></a><a href="#FNAnker_1174_1174"><span class="label">[1174]</span></a> <em class="gesperrt">William Edward Hartpole Lecky</em>. Sittengeschichte
-Europas von Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H.
-<em class="gesperrt">Jolowicz</em>. Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1175_1175" id="Fussnote_1175_1175"></a><a href="#FNAnker_1175_1175"><span class="label">[1175]</span></a> Siehe oben S. 304.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1176_1176" id="Fussnote_1176_1176"></a><a href="#FNAnker_1176_1176"><span class="label">[1176]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 40.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1177_1177" id="Fussnote_1177_1177"></a><a href="#FNAnker_1177_1177"><span class="label">[1177]</span></a> A. a. O. S. 47.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1178_1178" id="Fussnote_1178_1178"></a><a href="#FNAnker_1178_1178"><span class="label">[1178]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. Geschichte des römischen Kaiserreichs.
-Bd. III. S. 6.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1179_1179" id="Fussnote_1179_1179"></a><a href="#FNAnker_1179_1179"><span class="label">[1179]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 7&ndash;23.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1180_1180" id="Fussnote_1180_1180"></a><a href="#FNAnker_1180_1180"><span class="label">[1180]</span></a> Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige
-wenige Jahre eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen
-bestanden; unter dem Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden
-sie gesetzlich anerkannt und das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die
-Benennung <i>Concubina</i> bezeichnete im Kaiserreiche „Frau“ im streng
-gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im wesentlichen eine Form der
-Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine eine „Frau“ oder noch
-eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des Ehebruchs schuldig.
-Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede Feierlichkeit
-geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also eine
-„Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen
-Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich
-keine Ehe eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen
-anerkannten und ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes
-teilte, dass sie keine Mitgift brachte und dass die Kinder im Range der
-Mutter verblieben und von der Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1181_1181" id="Fussnote_1181_1181"></a><a href="#FNAnker_1181_1181"><span class="label">[1181]</span></a> <em class="gesperrt">Ludwig Friedländer</em>. Darstellungen aus der
-Sittengeschichte Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der
-Antonine. Leipzig 1862. Bd. I. S. 269.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1182_1182" id="Fussnote_1182_1182"></a><a href="#FNAnker_1182_1182"><span class="label">[1182]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 25&ndash;50.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1183_1183" id="Fussnote_1183_1183"></a><a href="#FNAnker_1183_1183"><span class="label">[1183]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 702.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1184_1184" id="Fussnote_1184_1184"></a><a href="#FNAnker_1184_1184"><span class="label">[1184]</span></a> Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens
-zur Zeit der Antonine siehe bei <em class="gesperrt">Albert Forbiger</em>. Hellas und Rom.
-Erste Abteilung. Bd. I. S. 308&ndash;336.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1185_1185" id="Fussnote_1185_1185"></a><a href="#FNAnker_1185_1185"><span class="label">[1185]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 505&ndash;506.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1186_1186" id="Fussnote_1186_1186"></a><a href="#FNAnker_1186_1186"><span class="label">[1186]</span></a> <em class="gesperrt">Friedländer</em>. A. a. O. S. 273.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1187_1187" id="Fussnote_1187_1187"></a><a href="#FNAnker_1187_1187"><span class="label">[1187]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1188_1188" id="Fussnote_1188_1188"></a><a href="#FNAnker_1188_1188"><span class="label">[1188]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 255.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1189_1189" id="Fussnote_1189_1189"></a><a href="#FNAnker_1189_1189"><span class="label">[1189]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 51.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_554" id="Seite_554">[S. 554]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="XXIX">XXIX.<br />
-
-Entwicklung der modernen Ehe und Familie.</h2>
-
-</div>
-
-<div class="dc">
- <a id="drop_d_29" name="drop_d_29">
- <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a>
-</div>
-
-<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>er durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der Alten
-und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im Laufe
-des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus einem
-vorwiegend <em class="gesperrt">rechtlichen</em> ein vorwiegend <em class="gesperrt">religiös-sittlicher</em>
-geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden
-Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen
-Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige
-der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.</p>
-
-<p>Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten
-Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht
-noch bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen
-wir, galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden
-sinnlichen Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der
-wichtigsten Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit
-fallende, entschiedene Auftreten für die <em class="gesperrt">Gegenseitigkeit</em> jener
-Pflicht ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den
-Frauen auferlegt war. Nach des <em class="gesperrt">Aristoteles</em> Vorbilde suchten
-<em class="gesperrt">Plutarch</em> und <em class="gesperrt">Seneca</em>, beide im ersten christlichen
-Jahrhundert, den Männern in der schärfsten und unzweideutigsten Weise
-die Pflicht einzuschärfen, in der Ehe dieselbe Treue gegen ihre
-Frauen zu beobachten, welche sie von<span class="pagenum"><a name="Seite_555" id="Seite_555">[S. 555]</a></span> ihnen erwarteten. Theoretisch
-gewann auch diese Pflicht so festen Fuss im römischen Leben, dass der
-grosse Jurist <em class="gesperrt">Ulpian</em> (gest. 228 n. Chr.) sie als gesetzliche
-Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das Emporblühen der
-neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die Anschauung,
-dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse seien und
-alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen bestehe.
-Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht von
-der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor und
-Philosoph <em class="gesperrt">Dion Chrysostomos</em> (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.)
-verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde.
-Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht,
-sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit
-Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter
-der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als
-die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen
-Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum
-ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze
-zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen
-Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche
-Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.<a name="FNAnker_1190_1190" id="FNAnker_1190_1190"></a><a href="#Fussnote_1190_1190" class="fnanchor">[1190]</a></p>
-
-<p>So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von
-der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die
-Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der
-Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten
-Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite
-betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der
-Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein
-niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit
-zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und
-Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als
-einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit
-anstreben,<span class="pagenum"><a name="Seite_556" id="Seite_556">[S. 556]</a></span> entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe
-sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis
-der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide
-Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren.
-Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr
-natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten
-Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,<a name="FNAnker_1191_1191" id="FNAnker_1191_1191"></a><a href="#Fussnote_1191_1191" class="fnanchor">[1191]</a>
-als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben
-müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts
-ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien.
-Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit
-der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige
-Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII.
-(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher
-Beharrlichkeit verfolgte.<a name="FNAnker_1192_1192" id="FNAnker_1192_1192"></a><a href="#Fussnote_1192_1192" class="fnanchor">[1192]</a> Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075
-erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.<a name="FNAnker_1193_1193" id="FNAnker_1193_1193"></a><a href="#Fussnote_1193_1193" class="fnanchor">[1193]</a></p>
-
-<p>Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke
-Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite
-Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, ward
-wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten und Novatianer
-verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die Strenggläubigen
-erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der menschlichen
-Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber aufs
-nachdrücklichste.<a name="FNAnker_1194_1194" id="FNAnker_1194_1194"></a><a href="#Fussnote_1194_1194" class="fnanchor">[1194]</a> <em class="gesperrt">Athanagoras</em> im zweiten Jahrhundert
-nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen
-Ehebruch“. Der Streit über die<span class="pagenum"><a name="Seite_557" id="Seite_557">[S. 557]</a></span> Zulässigkeit der Wiederverheiratung
-ward endlich durch die Autorität <em class="gesperrt">Augustins</em> dahin entschieden,
-dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder
-heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss
-bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat
-Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.<a name="FNAnker_1195_1195" id="FNAnker_1195_1195"></a><a href="#Fussnote_1195_1195" class="fnanchor">[1195]</a> Doch
-wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt;
-erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen
-Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im
-bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso
-lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren
-Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im
-heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt
-abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach
-kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich;
-es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der
-Verlobten.<a name="FNAnker_1196_1196" id="FNAnker_1196_1196"></a><a href="#Fussnote_1196_1196" class="fnanchor">[1196]</a> Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht
-auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe
-liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte.
-So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der
-Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche
-Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit
-weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel
-schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert
-unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,<a name="FNAnker_1197_1197" id="FNAnker_1197_1197"></a><a href="#Fussnote_1197_1197" class="fnanchor">[1197]</a> wo
-die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit <i>Sacramentum</i>
-übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und
-noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben
-Sakramente an.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_558" id="Seite_558">[S. 558]</a></span></p>
-
-<p>Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen
-religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie,
-zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum
-die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet
-vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre
-Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss
-geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums
-Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der
-heilige <em class="gesperrt">Augustin</em> sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht
-verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang
-der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.<a name="FNAnker_1198_1198" id="FNAnker_1198_1198"></a><a href="#Fussnote_1198_1198" class="fnanchor">[1198]</a> In
-der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass
-der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden
-gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung
-auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt
-weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es
-als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass
-alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen
-strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen
-Konkubinate einen offenen und<span class="pagenum"><a name="Seite_559" id="Seite_559">[S. 559]</a></span> unversöhnlichen Krieg, der freilich
-erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das
-Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas
-Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem
-nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma
-als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen
-und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese
-in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die
-von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider
-Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein
-der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart,
-welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab
-hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt
-sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive
-Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt
-ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung
-hervor, dass die lebenslängliche Verbindung <em class="gesperrt">eines</em> Mannes und
-<em class="gesperrt">einer</em> Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche
-Form des Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft
-einer intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.<a name="FNAnker_1199_1199" id="FNAnker_1199_1199"></a><a href="#Fussnote_1199_1199" class="fnanchor">[1199]</a></p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_560" id="Seite_560">[S. 560]</a></span></p>
-
-<p>Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für
-die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen
-und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der
-natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter
-Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der
-Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten
-Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich
-wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt,
-sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib
-gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung
-vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung
-beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck:
-in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies
-aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem
-natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der
-zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die
-Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und
-wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den
-Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so
-bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend
-<em class="gesperrt">Lecky</em>, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst
-in ihrer schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet
-haben, und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden
-einen der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.<a name="FNAnker_1200_1200" id="FNAnker_1200_1200"></a><a href="#Fussnote_1200_1200" class="fnanchor">[1200]</a>
-Nach der andern Seite hin war das <em class="gesperrt">Minnewesen</em> des Mittelalters
-eine Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das
-Rütteln an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest
-der natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und
-cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu
-einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.<a name="FNAnker_1201_1201" id="FNAnker_1201_1201"></a><a href="#Fussnote_1201_1201" class="fnanchor">[1201]</a>
-Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich<span class="pagenum"><a name="Seite_561" id="Seite_561">[S. 561]</a></span> und Deutschland
-ihren Sitz hatte,<a name="FNAnker_1202_1202" id="FNAnker_1202_1202"></a><a href="#Fussnote_1202_1202" class="fnanchor">[1202]</a> war eine dem heidnischen Altertume fremde Blume
-aufgeblüht: die Empfindung der <em class="gesperrt">Liebe</em>, der den Geschlechtstrieb
-veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung
-die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen
-Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit
-der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt,
-als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und
-jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche,
-der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie
-alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser
-Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz
-und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,
-welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz
-und gar, und einzig nur dieser.<a name="FNAnker_1203_1203" id="FNAnker_1203_1203"></a><a href="#Fussnote_1203_1203" class="fnanchor">[1203]</a> In der Erziehungsweise jener
-rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle
-Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des
-Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften
-Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen
-Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend,
-Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.<a name="FNAnker_1204_1204" id="FNAnker_1204_1204"></a><a href="#Fussnote_1204_1204" class="fnanchor">[1204]</a> In den
-Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst,
-welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm
-gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu
-erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem
-Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem
-Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den<span class="pagenum"><a name="Seite_562" id="Seite_562">[S. 562]</a></span> Stempel der Idealität
-und Reinheit &mdash; aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein
-und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils
-vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von
-den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich
-platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren
-denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe
-musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und
-wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist
-es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den
-Männern, noch den Frauen gedient.<a name="FNAnker_1205_1205" id="FNAnker_1205_1205"></a><a href="#Fussnote_1205_1205" class="fnanchor">[1205]</a> Nur zu oft fand der treue
-Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit.
-Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten
-und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe
-Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder,
-wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst
-und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber.
-Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,<a name="FNAnker_1206_1206" id="FNAnker_1206_1206"></a><a href="#Fussnote_1206_1206" class="fnanchor">[1206]</a> von welcher die oben
-erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine
-Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel
-ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes
-seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei
-ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur
-in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele
-im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen
-auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz,
-geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die
-alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei
-gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste Begierde
-hinab. <em class="gesperrt">Guibert</em> von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen
-folgender<span class="pagenum"><a name="Seite_563" id="Seite_563">[S. 563]</a></span>massen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn
-sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam
-zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten
-sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei
-anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer
-gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen
-nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche
-auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen
-kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben
-geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren,
-suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die
-Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht
-übertrieben.</p>
-
-<p>Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse
-sind das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für
-die Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen.
-Dies <em class="gesperrt">eine</em> Gefühl der Liebe, bemerkt <em class="gesperrt">Gervinus</em>, diese
-Bereitwilligkeit in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem
-zarteren Geschlechte Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die
-Roheit des Lebens, warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein.
-Erst das Rittertum erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer
-Wesenheit entsprechenden Stellung, welche sie heute noch in der Familie
-einnimmt, wonach sie die eine Hälfte des menschlichen Lebens, das
-Gemüt und die Häuslichkeit, auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es
-ist die gesellschaftliche Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie
-dieselbe trotz ihrer rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib
-von altersher unmündig und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger
-war es das ältere Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn
-die priesterliche Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das
-Weib durch Evas Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter
-dem vereinigten Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke
-und der asketischen Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die
-Stellung der Frau von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat
-sie durchaus nicht aus ihrer recht<span class="pagenum"><a name="Seite_564" id="Seite_564">[S. 564]</a></span>lichen Unfreiheit und Bevormundung
-heraus; sie blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war.
-Ja, in der ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine
-viel tiefere Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den
-persönlichen Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über
-die Ehescheidung und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts
-entstanden, wehrten viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz
-eines irgend beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss
-die Wahl zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die
-völlig untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts,
-und überall, wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung
-war, herrschten Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen
-und Töchter opferten, sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete
-öffentliche Meinung.<a name="FNAnker_1207_1207" id="FNAnker_1207_1207"></a><a href="#Fussnote_1207_1207" class="fnanchor">[1207]</a> Der Grundsatz: <i>Mulier taceat in ecclesia</i>
-galt auch im Rechtsleben. Nur so viel war gegenüber den Zuständen im
-Altertume gewonnen, dass die Familie nicht mehr bloss auf der Agnation
-sich aufbaute, sondern auch die Verwandtschaft der weiblichen Linie,
-die Kognation, immer mehr in ihre Rechte trat.</p>
-
-<p>Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert
-die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in
-immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben
-aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte,
-es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue
-Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und
-gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so
-dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die
-bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.<a name="FNAnker_1208_1208" id="FNAnker_1208_1208"></a><a href="#Fussnote_1208_1208" class="fnanchor">[1208]</a> Erst in dieser
-späten Zeit wuchs der Begriff der <em class="gesperrt">Familie</em> zu dem heran, was sie
-uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft
-ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der
-Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der
-so gearteten<span class="pagenum"><a name="Seite_565" id="Seite_565">[S. 565]</a></span> Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche,
-sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur
-wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze
-des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen,
-harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze
-zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals
-und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine
-bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch
-die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche
-die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen
-bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation,
-indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die
-Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis,
-das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen
-zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.</p>
-
-<p>Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens,
-wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche
-Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters
-und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und
-führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und
-abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit
-verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr
-Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde
-gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche
-und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die
-Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht
-erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und
-ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche
-Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es
-erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte,
-das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu
-lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene
-Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_566" id="Seite_566">[S. 566]</a></span></p>
-
-<p>Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es
-sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren
-die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein
-kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese
-Frage am besten beantworten.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1190_1190" id="Fussnote_1190_1190"></a><a href="#FNAnker_1190_1190"><span class="label">[1190]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 261&ndash;266.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1191_1191" id="Fussnote_1191_1191"></a><a href="#FNAnker_1191_1191"><span class="label">[1191]</span></a> <em class="gesperrt">Johannes Jansen</em> erläutert dies dahin,
-dass allerdings solche, welche schon Frauen hatten, zuweilen zum
-Priestertume angenommen wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester
-während ihres Priestertums Frauen nahmen. (<em class="gesperrt">Joh. Jansen</em>.
-Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters.
-Freiburg 1881. Bd. III. S. 184.)</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1192_1192" id="Fussnote_1192_1192"></a><a href="#FNAnker_1192_1192"><span class="label">[1192]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 268&ndash;278.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1193_1193" id="Fussnote_1193_1193"></a><a href="#FNAnker_1193_1193"><span class="label">[1193]</span></a> <em class="gesperrt">Hans Prutz</em>. Staatengeschichte des Abendlandes im
-Mittelalter. Berlin 1885. Bd. I. S. 354.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1194_1194" id="Fussnote_1194_1194"></a><a href="#FNAnker_1194_1194"><span class="label">[1194]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 272&ndash;273.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1195_1195" id="Fussnote_1195_1195"></a><a href="#FNAnker_1195_1195"><span class="label">[1195]</span></a> Matthäus 19, 8. 9.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1196_1196" id="Fussnote_1196_1196"></a><a href="#FNAnker_1196_1196"><span class="label">[1196]</span></a> Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und
-Verlöbnis mit einem und demselben Worte: <i>Sponsalia</i>, und lässt
-das Verlöbnis (<i>Sponsalia de futuro</i>) schon durch die fleischliche
-Verbindung der Verlobten von selbst zur Ehe (<i>Sponsalia de praesenti</i>)
-werden.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1197_1197" id="Fussnote_1197_1197"></a><a href="#FNAnker_1197_1197"><span class="label">[1197]</span></a> Ephes. 5, 32.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1198_1198" id="Fussnote_1198_1198"></a><a href="#FNAnker_1198_1198"><span class="label">[1198]</span></a> Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger,
-welche gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und
-Karl der Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan.
-Er lebte in einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In
-noch späterer Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die
-halborientalische Haremswirtschaft, die schon in der normannischen
-Zeit dort üblich gewesen war (H. <em class="gesperrt">Prutz</em>. A. a. O. S. 607). Der
-oft angeführte Fall von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach
-des Freiherrn von <em class="gesperrt">Tettau</em> Untersuchungen wenig geschichtlichen
-Hintergrund, und ebenso wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des
-Hennegauer Ritters Gileon von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu
-legen. Geschichtlich dagegen ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp
-von Hessen, welcher auch die Vielweiberei öffentlich verteidigen
-liess. Philipps Hofprediger, Dionysius Melander, welcher selbst drei
-lebende Frauen hatte, vollzog die Trauung mit der zweiten Frau. Dass
-viele Reformatoren die Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl
-kaum abzustreiten sein. Die Wiedertäufer predigten sie offen in
-Münster 1531. Wer ein rechter Christ sein wolle, verkündigten die
-Prädikanten, müsse mehrere Weiber nehmen. Jeder nahm der Frauen so
-viel er wollte; Rothmann vier, Jan van Leiden sechzehn Frauen. In
-einer Visitationsordnung der Grafschaft Mansfeld vom Jahre 1554 wird
-als allgemein berichtet: mehr dann ein Mann oder Weib zugleich zur
-Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen Frieden ward Bigamie in
-dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss gesetzlich erlaubt,
-sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der fränkische Kreistag zu
-Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden Beschluss, der wörtlich
-nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem Mannsspersonen 2 Weyber
-zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle und Jede Mannssperson
-ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen,
-Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich
-völlig und gebührender Diskretion und versorg befleisse, damit Er
-als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu nemmen getraut, beede
-Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen
-allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser Beschluss gesetzliche Kraft
-hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln. In jüngster Zeit haben
-bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen Zustände thatsächlich
-auf Vielweiberei gegründet.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1199_1199" id="Fussnote_1199_1199"></a><a href="#FNAnker_1199_1199"><span class="label">[1199]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 290.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1200_1200" id="Fussnote_1200_1200"></a><a href="#FNAnker_1200_1200"><span class="label">[1200]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 309.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1201_1201" id="Fussnote_1201_1201"></a><a href="#FNAnker_1201_1201"><span class="label">[1201]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 53.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1202_1202" id="Fussnote_1202_1202"></a><a href="#FNAnker_1202_1202"><span class="label">[1202]</span></a> Der normannische Adel Englands war von Frankreich
-abhängig; alle anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von
-der in Frankreich heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische
-Norden und vollends der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im
-Besitze einer eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz
-wesentlich modifizierten Bildung.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1203_1203" id="Fussnote_1203_1203"></a><a href="#FNAnker_1203_1203"><span class="label">[1203]</span></a> <em class="gesperrt">Jakob Falke</em>. Die ritterliche Gesellschaft im
-Zeitalter des Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1204_1204" id="Fussnote_1204_1204"></a><a href="#FNAnker_1204_1204"><span class="label">[1204]</span></a> A. a. O. S. 58.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1205_1205" id="Fussnote_1205_1205"></a><a href="#FNAnker_1205_1205"><span class="label">[1205]</span></a> <em class="gesperrt">Alwin Schultz</em>. Das höfische Leben zur Zeit der
-Minnesänger. Leipzig 1879&ndash;80. Bd. I. S. 451.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1206_1206" id="Fussnote_1206_1206"></a><a href="#FNAnker_1206_1206"><span class="label">[1206]</span></a> <em class="gesperrt">Falke</em>. A. a. O. S. 74.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1207_1207" id="Fussnote_1207_1207"></a><a href="#FNAnker_1207_1207"><span class="label">[1207]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 284.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1208_1208" id="Fussnote_1208_1208"></a><a href="#FNAnker_1208_1208"><span class="label">[1208]</span></a> <em class="gesperrt">Falke</em>. A. a. O. S. 172.</p></div>
-
-</div>
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-<hr class="chap" />
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-<div class="chapter">
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-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_567" id="Seite_567">[S. 567]</a></span></p>
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-<h2 class="nobreak" id="XXX">XXX.<br />
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-Rückblick und Ausblick.</h2>
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-<div class="dc_2">
- <a id="drop_i_30" name="drop_i_30">
- <img class="dc" src="images/drop_i.jpg" alt="I" /></a>
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-<p class="p0"><span class="hide-first">I</span>n den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen
-Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der
-andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend.
-Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer
-gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener
-Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente,
-wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe,
-keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder,
-blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in
-dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später
-die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das
-Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter
-eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren
-Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine
-Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist
-mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe
-bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich
-die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als
-dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach
-tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge
-hinzu. Der Mutter bewegliche<span class="pagenum"><a name="Seite_568" id="Seite_568">[S. 568]</a></span> Habe geht auf deren Kinder, als deren
-nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die
-Schwesterkinder.</p>
-
-<p>Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete,
-desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche.
-Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes
-des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber
-fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem
-eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten
-sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der
-Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst.
-Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich
-sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die
-friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt.
-Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild
-herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede
-Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam,
-die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte
-Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der
-Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal
-polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten
-Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den
-Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als
-sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche
-geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des
-Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen
-Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden
-Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt
-sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht.
-Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer
-Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort,
-bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach dem
-Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht. Noch
-kannte diese Zeit nur Vater<em class="gesperrt">rechte</em>, keine Vater<em class="gesperrt">pflichten</em>,
-so wenig als Vaterliebe. In diesen<span class="pagenum"><a name="Seite_569" id="Seite_569">[S. 569]</a></span> Anschauungen erstarkte die
-väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die
-Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen
-befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine
-gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die
-natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die
-künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn,
-und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen
-Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon
-eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die
-Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf
-umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr
-die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern hatte
-den gesellschaftlichen Zweck, <em class="gesperrt">rechtmässige</em> Erben zu schaffen
-und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich
-solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr
-war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich
-vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe
-herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte
-Klassen.</p>
-
-<p>Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen
-der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,
-ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.
-Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen
-Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft
-trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere
-Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern
-bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft
-unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen.
-Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das
-Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des
-Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser
-Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und
-Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher unter<span class="pagenum"><a name="Seite_570" id="Seite_570">[S. 570]</a></span>geordnet
-und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem
-nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk,
-Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs
-und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe
-gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war
-freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche
-vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe
-aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation
-beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte
-man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts
-als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der
-einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.
-Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern
-Eifersucht verwehrt.<a name="FNAnker_1209_1209" id="FNAnker_1209_1209"></a><a href="#Fussnote_1209_1209" class="fnanchor">[1209]</a> Erst als die Sippe durch Anschwellen der
-Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt
-sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die
-polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu
-können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge
-Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders
-ihrer männlichen Hälfte.</p>
-
-<p>In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder
-sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt
-über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der
-<em class="gesperrt">Liebe</em>, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie
-so schwer zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder
-geschichtlichen Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger
-als die Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der
-Liebe im Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische
-Darstellung dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in
-der neueren Zeit bis herab auf die neueste miteinander vergleichen,
-so eröffnet sich uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der
-ungleichartigsten Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des
-Gegensatzes von Mann und Weib<span class="pagenum"><a name="Seite_571" id="Seite_571">[S. 571]</a></span> keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte
-lehrt nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die
-sinnliche Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man
-sie nach vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum
-mehr als die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel
-lässt sich sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald
-das andere im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit
-gänzlich. Ja den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche
-Mensch je nach dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der
-geistige je nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite
-der Liebe entfaltet.<a name="FNAnker_1210_1210" id="FNAnker_1210_1210"></a><a href="#Fussnote_1210_1210" class="fnanchor">[1210]</a> Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war
-nun schon längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war
-ja Hand in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift
-sich, dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer
-enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen
-der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn
-sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum
-vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als
-einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch
-nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die
-sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der
-Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem
-Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie
-sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit,
-die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch,
-mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen,
-und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient
-ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher
-dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in
-Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen
-Verbindungen den Verbundenen<span class="pagenum"><a name="Seite_572" id="Seite_572">[S. 572]</a></span> meist teuer zu stehen kommen. Einen
-schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres
-ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das
-kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das
-spanische Sprichwort sagt: <i>Quien se casa por amores ha de vivir con
-dolores</i> (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn
-nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“
-beansprucht, sagt <em class="gesperrt">Julius Duboc</em>, so muss ihr auch das ganze Leben
-des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst
-und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt
-erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche
-stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und
-Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die
-Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht
-aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise,
-welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und
-zu fühlen gelernt hat.</p>
-
-<p>Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar
-viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu
-läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso
-unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende
-Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit
-dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss
-die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger
-Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen
-nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf.
-Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit
-der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die
-Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des
-Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der <em class="gesperrt">Staat</em> entstanden
-und unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die
-Bürger eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als
-die Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte
-der Familie als einer sozialen und<span class="pagenum"><a name="Seite_573" id="Seite_573">[S. 573]</a></span> sittlichen Macht zurücktreten zu
-Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer
-Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die
-bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt
-unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts
-führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen
-Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in
-England, allerdings nur vorübergehend, die <em class="gesperrt">Zivilehe</em> eingeführt.
-Dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend,
-machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von
-Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über.
-Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser
-heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und
-Gewissensfreiheit.</p>
-
-<p>Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei
-den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und
-Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses
-Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den
-grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders
-als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners
-oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich
-die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche
-einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden;
-in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen
-Akt selbst gesehen.<a name="FNAnker_1211_1211" id="FNAnker_1211_1211"></a><a href="#Fussnote_1211_1211" class="fnanchor">[1211]</a> Massgebend für alle bleibt aber jeweils
-die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen
-Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die
-christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach
-das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach
-in Unmündigkeit<a name="FNAnker_1212_1212" id="FNAnker_1212_1212"></a><a href="#Fussnote_1212_1212" class="fnanchor">[1212]</a> verharrt. Während<span class="pagenum"><a name="Seite_574" id="Seite_574">[S. 574]</a></span> jedoch in England <em class="gesperrt">John
-Stuart Mill</em> nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen
-konnte, erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten
-Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen,
-baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder
-auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung
-der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch
-wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich
-im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die
-Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht
-mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt
-ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die
-Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer
-wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der
-Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind
-in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des
-Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der
-Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.<a name="FNAnker_1213_1213" id="FNAnker_1213_1213"></a><a href="#Fussnote_1213_1213" class="fnanchor">[1213]</a> Zwar giebt es keine
-Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl
-aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist
-unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen
-zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere
-Zahl der Geburten immer kleiner werden.</p>
-
-<p>So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende
-Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für
-Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst.
-Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen
-und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses
-Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss
-den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten,<span class="pagenum"><a name="Seite_575" id="Seite_575">[S. 575]</a></span> so recht eigentlich
-Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als
-eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal
-schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine
-Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung
-von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit
-geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz
-auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage
-Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von
-individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein
-Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine
-Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände
-desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der
-Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht
-gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not
-zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon
-und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte
-bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und
-fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen-
-und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen
-zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr
-erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die
-Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das
-Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der
-Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer
-jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form
-der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ &mdash; was nebenbei bemerkt
-das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen
-Entwicklung ist &mdash; „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur
-grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich
-gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und
-Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe
-durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und<span class="pagenum"><a name="Seite_576" id="Seite_576">[S. 576]</a></span> diese in der Ehe
-als gegensätzlich zu empfinden.“<a name="FNAnker_1214_1214" id="FNAnker_1214_1214"></a><a href="#Fussnote_1214_1214" class="fnanchor">[1214]</a> Stellten aber nicht schon die
-provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe
-mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der
-Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser
-als das Konkubinat.“<a name="FNAnker_1215_1215" id="FNAnker_1215_1215"></a><a href="#Fussnote_1215_1215" class="fnanchor">[1215]</a> Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen
-über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen
-Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern
-bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben
-werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder
-meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in
-gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche
-Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im
-ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind,
-wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne
-wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen,
-nach <em class="gesperrt">Wachenhusens</em> treffender Bemerkung, das weibliche
-Geschlecht, das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben
-hat, sie für seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese
-genossen werden?<a name="FNAnker_1216_1216" id="FNAnker_1216_1216"></a><a href="#Fussnote_1216_1216" class="fnanchor">[1216]</a></p>
-
-<p>Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen
-der einzelne sich blutig und wund stösst &mdash;, auch die unserige. Wahr
-ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur<span class="pagenum"><a name="Seite_577" id="Seite_577">[S. 577]</a></span> Gründung eines eigenen
-Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen
-der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten
-Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche der
-Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des Weibes
-ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische Erniedrigung,
-die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der Aufschrei
-der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>
-hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die Familie
-nachgewiesen,<a name="FNAnker_1217_1217" id="FNAnker_1217_1217"></a><a href="#Fussnote_1217_1217" class="fnanchor">[1217]</a> wie die höhere Gesittung <em class="gesperrt">naturgemäss</em> zu
-einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden
-Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung
-von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf
-mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre.
-Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut
-haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat.
-Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das
-Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die
-Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso
-ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre
-der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren
-aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein
-Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das
-Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt
-glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern
-seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die
-Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen
-das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass
-viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter
-zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische,
-ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann
-sittliche <em class="gesperrt">Um</em>kehr, <em class="gesperrt">Wieder</em>erweckung der uralt-heiligen
-Ordnung verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen
-Freiheit entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den
-einzelnen wie der Gesamtheit den morali<span class="pagenum"><a name="Seite_578" id="Seite_578">[S. 578]</a></span>schen Frieden, die Ruhe des
-Gemütes, das Glück des Herzens <em class="gesperrt">wiedergebe</em>. Diese gepriesene
-uralt-heilige Ordnung hat eben <em class="gesperrt">niemals</em> und <em class="gesperrt">nirgends</em>
-bestanden. Man kann also nicht zu ihr umkehren, sie nicht wieder
-erwecken, sie kann nicht wiedergeben, was man nie besessen. Schon
-seit Einführung der Monogamie ist die ganze Geschichte eine Reihe von
-Klassenkämpfen, und die Gegensätze können sich nimmer ausgleichen, nur
-noch verschärfen. Heute, nachdem das Vater- und Erbrecht erst wenige
-tausend Jahre geherrscht, steht die moderne Gesellschaft anscheinend
-ratlos vor ihren ureigenen Erzeugnissen.</p>
-
-<p>Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen
-Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis,
-Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter
-Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert,
-verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun <em class="gesperrt">Peschel</em> betont,
-die Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker
-die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge
-gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung
-der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,<a name="FNAnker_1218_1218" id="FNAnker_1218_1218"></a><a href="#Fussnote_1218_1218" class="fnanchor">[1218]</a> so zeigt die nämliche
-Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser
-geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die
-Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.<a name="FNAnker_1219_1219" id="FNAnker_1219_1219"></a><a href="#Fussnote_1219_1219" class="fnanchor">[1219]</a>
-Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich
-obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und so
-wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt <em class="gesperrt">Lecky</em>,
-dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen
-der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der
-Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.<a name="FNAnker_1220_1220" id="FNAnker_1220_1220"></a><a href="#Fussnote_1220_1220" class="fnanchor">[1220]</a>
-Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es
-vielleicht statthaft zu denken: <em class="gesperrt">Die Entwicklungsrichtung der Familie
-wird abhängen von jener des Staates</em>.</p>
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_579" id="Seite_579">[S. 579]</a></span></p>
-
-<p>Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: <em class="gesperrt">keine</em> Eheform
-ist <em class="gesperrt">unbedingt</em> notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar
-vielen versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung
-sie sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in
-jener, die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das
-Nützliche schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft.
-Dort wo der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird
-strengere Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein
-müssen, denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und
-Erziehung erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster
-Gesittung, die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität
-zustreben, wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der
-Sorge um die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.<a name="FNAnker_1221_1221" id="FNAnker_1221_1221"></a><a href="#Fussnote_1221_1221" class="fnanchor">[1221]</a>
-Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die
-ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus,
-welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im
-Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit
-vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten
-umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward
-auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt
-man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch:
-geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte
-Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild
-des Staatsorganismus.<a name="FNAnker_1222_1222" id="FNAnker_1222_1222"></a><a href="#Fussnote_1222_1222" class="fnanchor">[1222]</a> Familienleben und Staatsleben bedingen
-sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.<a name="FNAnker_1223_1223" id="FNAnker_1223_1223"></a><a href="#Fussnote_1223_1223" class="fnanchor">[1223]</a> Die
-wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft
-lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur
-schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben
-erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon
-abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich?
-Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der
-Maschinenarbeit ausliefern, deren<span class="pagenum"><a name="Seite_580" id="Seite_580">[S. 580]</a></span> Geistesanlagen und Körperkraft
-verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses
-dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So
-wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger
-giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind <em class="gesperrt">sie</em> berechtigt,
-sagt treffend <em class="gesperrt">Ferdinand von Saar</em>, von den Eltern zu fordern,
-was sie immer wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im
-raschen Taumel einer sünd’gen Lust. Eine gute Erziehung ist die
-einzige Entschuldigung, welche die Eltern vor den Wesen haben &mdash;
-denen sie das gefährliche Geschenk des Lebens machten; denn sie ist
-das Mittel, die unbegehrte Existenz würdig oder wenigstens erträglich
-zu machen. So urteilt scharfsinnig eine Frau.<a name="FNAnker_1224_1224" id="FNAnker_1224_1224"></a><a href="#Fussnote_1224_1224" class="fnanchor">[1224]</a> Oft aber kümmern
-sich die Eltern gar nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und
-sittliche Erziehung. Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster
-Verwahrlosung sind gar nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche
-Obervormundschaft des Staates einigermassen zur Geltung gelangte,
-konnten die schwersten und verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei
-gelockert werden. Wo bleibt die ausnahmslose Berechtigung der Familie?
-Wo ihr sittlicher Wert? Man versuche also nicht, das „Heiligtum der
-Familie“ zu verherrlichen. Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend
-strahlenden Lichtseiten auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt,
-und so wie die Lobredner sie darstellen, gehört sie meist in das
-Bereich frommer Wünsche, auch theoretischer Anforderungen, welchen die
-Wirklichkeit nur selten entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass
-in der grossen Mehrzahl der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde
-eine bedauerliche Schule sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern,
-das Gemüt zu verderben und den Geist zu fälschen?<a name="FNAnker_1225_1225" id="FNAnker_1225_1225"></a><a href="#Fussnote_1225_1225" class="fnanchor">[1225]</a></p>
-
-<p>So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und
-schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig
-Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,
-und wer <em class="gesperrt">macht</em> denn, fragt sehr treffend<span class="pagenum"><a name="Seite_581" id="Seite_581">[S. 581]</a></span> <em class="gesperrt">Riehl</em>, in
-letzter Instanz die politischen und sozialen Zustände, als das Volk
-selber?<a name="FNAnker_1226_1226" id="FNAnker_1226_1226"></a><a href="#Fussnote_1226_1226" class="fnanchor">[1226]</a> Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung
-der Gesittung geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben.
-So will es die Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf
-absehbare Zeiten ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel
-kann man, glaube ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H.
-<em class="gesperrt">Spencers</em> Annahme, in gewissen Gesellschaften wenigstens, die
-Bedeutung der Familie eine immer geringere werden wird. Ich kann die
-Ansicht des geistvollen <em class="gesperrt">Riehl</em> nicht teilen, dass wir jetzt
-schon bei dem der Familienallmacht entgegengesetzten Extrem stünden,
-wo die Familie erdrückt wird von der schrankenlosen Berechtigung des
-Individuums.<a name="FNAnker_1227_1227" id="FNAnker_1227_1227"></a><a href="#Fussnote_1227_1227" class="fnanchor">[1227]</a> Allmählich wird aber die Gesellschaft allerdings es
-stets mehr als ihre Aufgabe erachten, weniger die Ehe zu regeln und
-mehr die neue Gesellschaft heranzubilden. Die Sorge um die Kindheit
-wird ihr wichtigstes Interesse sein, während die Verbindungen der
-beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise als einfache Handlungen
-des Privatlebens gelten, sich immer freier lösbarer gestalten dürften.
-Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der Staat immer mehr abzielen
-und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen. Wie diese einschneidende
-Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen Organismus sich
-vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich dahin. Auf dem
-weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren, erkennt man vorerst
-nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten. Diese festzuhalten,
-ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt Sorge und Aufgabe der
-nachkommenden Enkelgeschlechter.</p>
-
-<div class="footnotes">
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1209_1209" id="Fussnote_1209_1209"></a><a href="#FNAnker_1209_1209"><span class="label">[1209]</span></a> <em class="gesperrt">Ch. Letourneau</em>. Sociologie. S. 357&ndash;358. 379&ndash;380.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1210_1210" id="Fussnote_1210_1210"></a><a href="#FNAnker_1210_1210"><span class="label">[1210]</span></a> Vergl. darüber: <em class="gesperrt">Karl Julius Duboc</em>. Die
-Psychologie der Liebe. Hannover 1874.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1211_1211" id="Fussnote_1211_1211"></a><a href="#FNAnker_1211_1211"><span class="label">[1211]</span></a> Daher gilt in Deutschland eine vollständige und
-unheilbare Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden
-ist, als Scheidungsgrund (<em class="gesperrt">Schmidts</em> Jahrbücher der in- und
-ausländischen gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1212_1212" id="Fussnote_1212_1212"></a><a href="#FNAnker_1212_1212"><span class="label">[1212]</span></a> In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig
-grössere Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. <em class="gesperrt">Fockema Andreae</em>.
-<i>Bijdragen tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis.</i> Haarlem 1888. Bd.
-I. S. 87&ndash;62.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1213_1213" id="Fussnote_1213_1213"></a><a href="#FNAnker_1213_1213"><span class="label">[1213]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 220.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1214_1214" id="Fussnote_1214_1214"></a><a href="#FNAnker_1214_1214"><span class="label">[1214]</span></a> <em class="gesperrt">Max Nordau</em>. Die konventionellen Lügen der
-Kulturmenschheit. Leipzig 1884. S. 330.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1215_1215" id="Fussnote_1215_1215"></a><a href="#FNAnker_1215_1215"><span class="label">[1215]</span></a> <em class="gesperrt">Richard Voss</em>. Rolla. Die Lebenstragödie einer
-Schauspielerin. Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1216_1216" id="Fussnote_1216_1216"></a><a href="#FNAnker_1216_1216"><span class="label">[1216]</span></a> <em class="gesperrt">Hans Wachenhusen</em>. Was die Strasse verschlingt.
-Berlin 1882. Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute
-in der Vergangenheit. So singt z. B. <em class="gesperrt">Ariost</em>:</p>
-
-<div class="poetry-container">
- <div class="poetry">
- <div class="stanza">
- <div class="verse"><i>Cortesi donne ebbe l’antiqua estade,</i></div>
- <div class="verse"><i>Che le virtà, non le ricchesse, amaro.</i></div>
- <div class="verse"><i>Al tempo nostro si ritrovan rade,</i></div>
- <div class="verse"><i>A cui, più del guadagno, altro sia caro.</i></div>
- </div>
- <div class="stanza">
- <div class="verse mleft3">(<i>Orlando furioso, 26.</i>)</div>
- </div>
- </div>
-</div>
-
-</div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1217_1217" id="Fussnote_1217_1217"></a><a href="#FNAnker_1217_1217"><span class="label">[1217]</span></a> <em class="gesperrt">W. H. Riehl.</em> Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1218_1218" id="Fussnote_1218_1218"></a><a href="#FNAnker_1218_1218"><span class="label">[1218]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 220.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1219_1219" id="Fussnote_1219_1219"></a><a href="#FNAnker_1219_1219"><span class="label">[1219]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1220_1220" id="Fussnote_1220_1220"></a><a href="#FNAnker_1220_1220"><span class="label">[1220]</span></a> A. a. O.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1221_1221" id="Fussnote_1221_1221"></a><a href="#FNAnker_1221_1221"><span class="label">[1221]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. Sociologie. S. 359&ndash;360.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1222_1222" id="Fussnote_1222_1222"></a><a href="#FNAnker_1222_1222"><span class="label">[1222]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 117.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1223_1223" id="Fussnote_1223_1223"></a><a href="#FNAnker_1223_1223"><span class="label">[1223]</span></a> A. a. O. S. 110.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1224_1224" id="Fussnote_1224_1224"></a><a href="#FNAnker_1224_1224"><span class="label">[1224]</span></a> <em class="gesperrt">Auguste Groner</em> im Echo 1887. Bd. II. S. 360.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1225_1225" id="Fussnote_1225_1225"></a><a href="#FNAnker_1225_1225"><span class="label">[1225]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. A. a. O. S. 381.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1226_1226" id="Fussnote_1226_1226"></a><a href="#FNAnker_1226_1226"><span class="label">[1226]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. A. a. O. S. 284.</p></div>
-
-<div class="footnote">
-
-<p><a name="Fussnote_1227_1227" id="Fussnote_1227_1227"></a><a href="#FNAnker_1227_1227"><span class="label">[1227]</span></a> A. a. O. S. 230.</p></div>
-
-</div>
-
-<hr class="chap" />
-
-<div class="chapter">
-
-<p><span class="pagenum"><a name="Seite_582" id="Seite_582">[S. 582]</a></span></p>
-
-<h2 class="nobreak" id="Sach_Register">Sach-Register.</h2>
-
-</div>
-
-<ul class="index">
-<li class="ifrst"> <span class="initial">A</span>basen <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Abessinier <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_328">328</a>. <a href="#Seite_339">339</a>. <a href="#Seite_359">359</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Abiponer <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Abortus</i> s. <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ackerbau der Nomaden <a href="#Seite_198">198</a>.</li>
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-<li class="indx"> Adel <a href="#Seite_351">351</a>. <a href="#Seite_518">518</a>.</li>
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-<li class="indx"> Adighe <a href="#Seite_292">292</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Adiye" id="Adiye"></a>Adiye oder <a href="#Bubi">Bubi</a> <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Adoption in Altrom <a href="#Seite_545">545</a>,</li>
-<li class="isub1">in Japan <a href="#Seite_385">385</a>.</li>
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-<li class="indx"> Adrogation <a href="#Seite_545">545</a>.</li>
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-<li class="indx"> Ägypter <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_336">336</a>. <a href="#Seite_369">369&ndash;371</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Affen, sind oft Polygamisten <a href="#Seite_22">22&ndash;23</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Afghanen <a href="#Seite_224">224</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in &mdash; <a href="#Seite_108">108&ndash;211</a>.</li>
-<li class="isub1">Polyandrie in &mdash; <a href="#Seite_245">245&ndash;246</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Agareb <a href="#Seite_334">334</a>.</li>
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-<li class="indx"> Agathyrsen <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_241">241</a>.</li>
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-<li class="indx"> Agnation <a href="#Seite_204">204</a>. <a href="#Seite_235">235</a>,</li>
-<li class="isub1">der Römer <a href="#Seite_523">523</a>. <a href="#Seite_541">541</a>.</li>
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-
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-
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-
-<li class="indx"> <a name="Anstandsgefuehl" id="Anstandsgefuehl"></a>Anstandsgefühl
- s. <a href="#Sittsamkeit">Sittsamkeit</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Anthropomorphen, Monogamie der &mdash; <a href="#Seite_26">26</a>.</li>
-<li class="isub1">Ihre Grausamkeit <a href="#Seite_114">114</a>.</li>
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-<li class="indx"> Antlitz, Verhüllung des &mdash; der Frauen <a href="#Seite_94">94&ndash;96</a>. <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_419">419&ndash;421</a>.</li>
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-<li class="indx"> Apingi <a href="#Seite_78">78</a>.</li>
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-<li class="indx"> <a name="Araber" id="Araber"></a>Araber <a href="#Seite_95">95</a>. <a href="#Seite_116">116</a>. <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_171">171</a>. <a href="#Seite_186">186</a>. <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_237">237&ndash;238</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_360">360</a>. <a href="#Seite_391">391&ndash;401</a>. <a href="#Seite_441">441</a>. <a href="#Seite_493">493</a>.</li>
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-<li class="indx"> Araukaner <a href="#Seite_291">291</a>.</li>
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-<li class="indx"> Arawaken <a href="#Seite_140">140</a>. <a href="#Seite_171">171</a>.</li>
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-<li class="indx"> Arc, Jeanne d’ &mdash; <a href="#Seite_119">119</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Archon</i> <a href="#Seite_522">522</a>.</li>
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-<li class="indx"> Argentinier <a href="#Seite_74">74</a>.</li>
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-<li class="indx"> Arier <a href="#Seite_239">239</a>.</li>
-<li class="isub1">Weiberraub <a href="#Seite_296">296</a>.</li>
-<li class="isub1">Eheformen <a href="#Seite_297">297</a>.</li>
-<li class="isub1">Ethnologisches über die &mdash; <a href="#Seite_453">453&ndash;455</a>.</li>
-<li class="isub1">Älteste Kulturzustände <a href="#Seite_455">455&ndash;463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat <a href="#Seite_497">497&ndash;498</a>. <a href="#Seite_518">518</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Armenier <a href="#Seite_336">336</a>. <a href="#Seite_512">512</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Arscha-Ehe</i> <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
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-<li class="indx"> <a name="Arthropoden" id="Arthropoden"></a>Arthropoden <a href="#Seite_33">33</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Arusi</i> <a href="#Seite_403">403</a>.</li>
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-<li class="indx"> Aschanti <a href="#Seite_209">209</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Aschira <a href="#Seite_69">69</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Aserbeidschan <a href="#Seite_442">442</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Asura</i>-Ehe. <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
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-<li class="indx"> Asyr <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
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-<li class="indx"> „Atapeius“ <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_244">244</a>.</li>
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-<li class="indx"> Athen, Familienleben in &mdash; <a href="#Seite_534">534&ndash;536</a>.</li>
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-<li class="indx"> Atlasvögel <a href="#Seite_21">21</a>.</li>
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-<li class="indx"> Attikotten <a href="#Seite_499">499</a>.</li>
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-<li class="indx"> Auerhahn <a href="#Seite_19">19</a>.</li>
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-<li class="indx"> Ausblick auf die Entwicklung der Familie <a href="#Seite_578">578&ndash;581</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Auser <a href="#Seite_256">256</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Australier <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_62">62</a>. <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_109">109</a>. <a href="#Seite_133">133&ndash;139</a>. <a href="#Seite_148">148</a>. <a href="#Seite_152">152&ndash;153</a>. <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_182">182&ndash;183</a>. <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_187">187</a>. <a href="#Seite_194">194&ndash;195</a>. <a href="#Seite_207">207</a>. <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_293">293</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Avanos <a href="#Seite_245">245</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">B</span>aenda <a href="#Seite_89">89</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bafiote <a href="#Seite_342">342</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bahamainsulaner <a href="#Seite_67">67</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bajuwaren <a href="#Seite_517">517</a>. <a href="#Seite_519">519</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bakongo <a href="#Seite_109">109</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Balanten <a href="#Seite_348">348</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bali-Insulaner <a href="#Seite_183">183</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Balonda <a href="#Seite_78">78</a>. <a href="#Seite_203">203</a>. <a href="#Seite_211">211</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Balti <a href="#Seite_260">260</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bambarra <a href="#Seite_12">12</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Banksinseln <a href="#Seite_290">290</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Barea <a href="#Seite_211">211</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bastarde fehlen im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_415">415</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Batta <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_230">230</a>. <a href="#Seite_232">232</a>. <a href="#Seite_266">266</a>. <a href="#Seite_268">268</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_295">295</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bawe-Neger <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bazen <a href="#Seite_211">211</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bê-Mbang-Nê <a href="#Seite_215">215</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Beama <a href="#Seite_137">137</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Beduinen <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_441">441</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Beilegung (<i>Composition</i>) <a href="#Seite_288">288</a>. <a href="#Seite_289">289</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife <a href="#Seite_60">60</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Schamgefuehl">Schamgefühl</a> befestigt in der &mdash; <a href="#Seite_75">75&ndash;76</a>;</li>
-<li class="isub1">aber nicht aus <a href="#Schamgefuehl">Schamgefühl</a> entstanden <a href="#Seite_83">83&ndash;87</a>;</li>
-<li class="isub1">&mdash; kann <a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> erwecken <a href="#Seite_88">88&ndash;90</a>;</li>
-<li class="isub1">&mdash; anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert <a href="#Seite_112">112</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Belunesen <a href="#Seite_266">266</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Berber <a href="#Seite_208">208&ndash;209</a>. <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bergkalmyken <a href="#Seite_154">154</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Beschneidung <a href="#Seite_363">363</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Beuteltiere <a href="#Seite_38">38</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bhutia <a href="#Seite_251">251&ndash;252</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Biber <a href="#Seite_35">35</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bihe <a href="#Seite_209">209</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Bina</i>-Ehe <a href="#Seite_255">255</a>. <a href="#Seite_266">266</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Bint-amm</i> <a href="#Seite_396">396</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Birkhahn (<i>Tetrao tetrix</i> L.) <a href="#Seite_19">19</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Birun</i> <a href="#Seite_417">417</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bisayer <a href="#Seite_295">295</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bissagos-Neger <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Blut, Einheit des &mdash; <a href="#Seite_155">155</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Blutbrüderschaft <a href="#Seite_156">156&ndash;158</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Blutschande der ersten biblischen Menschen <a href="#Seite_59">59</a>;</li>
-<li class="isub1">&mdash; hat ursprünglich nicht bestanden <a href="#Seite_130">130</a>.</li>
-<li class="isub1">Scheu vor &mdash; bei den <a href="#Buschmaenner">Buschmännern</a> <a href="#Seite_142">142</a>.</li>
-<li class="isub1">Entstehung derselben <a href="#Seite_179">179&ndash;181</a>;</li>
-<li class="isub1">im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_402">402</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bochârâ <a href="#Seite_434">434</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bodo <a href="#Seite_179">179</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bogos <a href="#Seite_211">211</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bojken <a href="#Seite_256">256</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bongo <a href="#Seite_308">308</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bosnien <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_512">512</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Botokuden" id="Botokuden"></a>Botokuden <a href="#Seite_50">50</a>. <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_90">90</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_140">140</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_584" id="Seite_584">[S. 584]</a></span>
- <i>Brahma</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Brasilianische Indianer <a href="#Seite_185">185</a>. <a href="#Seite_186">186</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-<li class="isub1">Mischlinge <a href="#Seite_451">451</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Bratstvenici</i> <a href="#Seite_503">503</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Bratstvo</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Brautlauf <a href="#Seite_300">300</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Brautschatz <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_298">298</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Brautstand <a href="#Seite_546">546&ndash;547</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Brehongesetze in Irland. <a href="#Seite_494">494</a>. <a href="#Seite_499">499</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Britannier <a href="#Seite_242">242</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bruder, seine Rolle im <a href="#Patriarchat">Patriarchat</a> <a href="#Seite_204">204</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bruni <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Bryllup</i> <a href="#Seite_300">300</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Bubi" id="Bubi"></a>Bubi s. <a href="#Adiye">Adiye</a></li>
-
-<li class="indx"> Budduma <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Buddhismus <a href="#Seite_360">360</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Buginesen <a href="#Seite_267">267</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Bulgaren <a href="#Seite_118">118</a>. <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_345">345</a>. <a href="#Seite_511">511</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Burgunder <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Buschmaenner" id="Buschmaenner"></a>Buschmänner <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_141">141</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Busenrecht <a href="#Seite_322">322</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Byzantiner <a href="#Seite_335">335</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <i><span class="initial">Ç</span>adaq</i> <a href="#Seite_404">404</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Caraya</i> <a href="#Seite_22">22</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Castitas" id="Castitas"></a><i>Castitas</i> <a href="#Seite_65">65</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Cayapoindianer <a href="#Seite_140">140</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Cayuga <a href="#Seite_166">166</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Chal</i> <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_396">396</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Charivari</i> <a href="#Seite_353">353</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Châtun</i> <a href="#Seite_407">407</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Chaymasindianer <a href="#Seite_69">69</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Chewsuren <a href="#Seite_174">174</a>. <a href="#Seite_184">184</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Chibcha <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="China" id="China"></a>China und Chinesen<a name="Chinesen" id="Chinesen"></a> <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_95">95</a>. <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_162">162</a>. <a href="#Seite_182">182</a>. <a href="#Seite_189">189</a>. <a href="#Seite_255">255</a>. <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_337">337</a>. <a href="#Seite_339">339</a>. <a href="#Seite_376">376&ndash;383</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Chippeway-Indianer <a href="#Seite_169">169</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Cholos <a href="#Seite_74">74</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Christentum" id="Christentum"></a>Christentum <a href="#Seite_360">360</a>.</li>
-<li class="isub1">Sein Einfluss auf <a href="#Ehe">Ehe</a> und
- <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_555">555</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Clan" id="Clan"></a>Clan <a href="#Seite_187">187</a>.</li>
-<li class="isub1">Seine Entstehung <a href="#Seite_188">188</a>. <a href="#Seite_190">190&ndash;196</a>;</li>
-<li class="isub1">&mdash; der <a href="#Zigeuner">Zigeuner</a> <a href="#Seite_464">464</a>;</li>
-<li class="isub1">&mdash; u. Dorfverfassung <a href="#Seite_481">481&ndash;496</a>.</li>
-<li class="isub1">Reine u. unreine &mdash; <a href="#Seite_488">488&ndash;489</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Clöbbergöll</i> <a href="#Seite_219">219</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Coëmptio</i> <a href="#Seite_301">301</a>. <a href="#Seite_314">314</a>. <a href="#Seite_315">315</a>. <a href="#Seite_542">542</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Cognatio</i> <a href="#Seite_523">523</a>. <a href="#Seite_526">526</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Cognomen</i> <a href="#Seite_525">525</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Coitus" id="Coitus"></a><i>Coitus</i> <a href="#Seite_8">8</a>;</li>
-<li class="isub1">&mdash; öffentlich <a href="#Seite_91">91&ndash;92</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Compani</i> <a href="#Seite_500">500</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Confarreatio</i> <a href="#Seite_301">301</a>. <a href="#Seite_542">542</a>. <a href="#Seite_547">547</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Consanguinei</i> <a href="#Seite_156">156</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Couvade <a href="#Seite_362">362</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Crnagora" id="Crnagora"></a>Črnagora s. <a href="#Tschernagorzen">Tschernagorzen</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Çulka</i> <a href="#Seite_312">312</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Cumhal</i> <a href="#Seite_499">499</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Cunnilingua</i> <a href="#Seite_433">433</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Curio</i> <a href="#Seite_522">522</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">D</span>afla oder Dophla <a href="#Seite_251">251</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dahomeh, Amazonen in <a href="#Seite_116">116</a>.</li>
-<li class="isub1">Frauenkauf in &mdash; <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_348">348</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Daiva</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dakota <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_352">352</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dama <a href="#Seite_209">209</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dauerfamilie <a href="#Seite_138">138</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dayak <a href="#Seite_142">142</a>. <a href="#Seite_267">267</a>. <a href="#Seite_294">294&ndash;295</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Delawaren" id="Delawaren"></a>Delawaren s. <a href="#Leni_Lenape">Leni-Lenape</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Dessa</i> der <a href="#Javanen">Javanen</a> <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_493">493</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Deutsche <a href="#Seite_105">105</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Dewadaschi</i> <a href="#Seite_358">358</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Differenzierung der Geschlechter <a href="#Seite_6">6</a>.</li>
-<li class="isub1">Anfangs sehr gering <a href="#Seite_112">112</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Diga</i>-Ehe <a href="#Seite_255">255</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Digamie <a href="#Seite_556">556&ndash;557</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Dikterion</i> <a href="#Seite_540">540</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dinka-Neger <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_70">70</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dithmarsen <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Domacin</i> oder <i>Starešina</i> <a href="#Seite_507">507&ndash;508</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Domochosain</i> oder <i>Bolschak</i> <a href="#Seite_507">507</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dondoneger <a href="#Seite_342">342</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dorfgemeinschaft der Hindu <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_491">491</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dorier <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Dos</i> <a href="#Seite_316">316</a>. <a href="#Seite_534">534</a>. <a href="#Seite_546">546</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dotalsystem in Altrom <a href="#Seite_549">549</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_585" id="Seite_585">[S. 585]</a></span>
- Dreiviertelheiraten <a href="#Seite_262">262</a>. <a href="#Seite_273">273&ndash;274</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Drewier <a href="#Seite_182">182</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Drusen <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_344">344</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Dschâhilija</i> <a href="#Seite_392">392</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dschangar <a href="#Seite_69">69</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Dschudschur</i>-Ehe <a href="#Seite_236">236</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Duaïsch-Mauren <a href="#Seite_79">79</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Dualla <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_325">325</a>. <a href="#Seite_331">331</a>. <a href="#Seite_338">338</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Duar</i> <a href="#Seite_493">493</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Durrah</i> <a href="#Seite_407">407</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">E</span>cuador <a href="#Seite_450">450</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Ehe" id="Ehe"></a>Ehe <a href="#Seite_1">1</a>. <a href="#Seite_2">2</a>. <a href="#Seite_25">25</a>. <a href="#Seite_122">122</a>.</li>
-<li class="isub1">Ursprünglich nicht vorhanden <a href="#Seite_122">122&ndash;123</a>. <a href="#Seite_129">129</a>. <a href="#Seite_176">176</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_228">228</a>.</li>
-<li class="isub1">Erste Ehebegriffe <a href="#Seite_285">285&ndash;286</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; nimmt religiöse Formen an <a href="#Seite_301">301</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_377">377</a>. <a href="#Seite_380">380</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; u. <a href="#Kebsin">Kebstum</a> <a href="#Seite_368">368</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_401">401</a>.</li>
-<li class="isub1">Zeitehen und wilde Ehen <a href="#Seite_438">438&ndash;452</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; bei den alten Ariern <a href="#Seite_458">458</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; im alten Hellas <a href="#Seite_533">533</a>. <a href="#Seite_535">535</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; der Römer <a href="#Seite_542">542&ndash;543</a>. <a href="#Seite_447">447&ndash;548</a>.</li>
-<li class="isub1">Lockerung der &mdash; in Rom <a href="#Seite_549">549&ndash;553</a>.</li>
-<li class="isub1">Entwicklung der modernen <a href="#Seite_554">554&ndash;566</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ehebruch, entsteht auf der Stufe des <a href="#Frauenkauf">Frauenkaufs</a> <a href="#Seite_329">329</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ist Verletzung des Eigentums <a href="#Seite_330">330</a>.</li>
-<li class="isub1">Bestrafung des &mdash; <a href="#Seite_331">331&ndash;333</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; in Altisrael <a href="#Seite_373">373</a>;</li>
-<li class="isub1">in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_381">381</a>;</li>
-<li class="isub1">im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_411">411&ndash;412</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ehescheidung, in Altisrael <a href="#Seite_373">373</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_380">380&ndash;381</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_408">408&ndash;411</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Persien <a href="#Seite_411">411</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altrom <a href="#Seite_549">549</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; durch die Reformation wieder eingeführt <a href="#Seite_571">571</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Eier, deren Pflege <a href="#Seite_33">33&ndash;34</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Eifersucht, im Tierreiche <a href="#Seite_23">23</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Eigentum, seine Geschichte <a href="#Seite_151">151&ndash;154</a>. <a href="#Seite_202">202</a>. <a href="#Seite_497">497</a>. <a href="#Seite_508">508</a>. <a href="#Seite_510">510&ndash;511</a>. <a href="#Seite_513">513</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Einzelehe" id="Einzelehe"></a>Einzelehe s. <a href="#Monogamie">Monogamie</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ekbole</i> s. <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Elefant <a href="#Seite_41">41</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Elternliebe zu den Nachkommen <a href="#Seite_10">10</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei niederen Tieren nicht vorhanden <a href="#Seite_38">38</a>;</li>
-<li class="isub1">bei niederen Stämmen <a href="#Seite_148">148</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Elternrechte <a href="#Seite_580">580</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Emancebarse</i> <a href="#Seite_448">448</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Emancipation</i> <a href="#Seite_550">550</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Enderun</i> <a href="#Seite_417">417</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Endogamie" id="Endogamie"></a>Endogamie (<a href="#Inzucht">Inzucht</a>) <a href="#Seite_179">179</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Engeräckmung s. <a href="#Botokuden">Botokuden</a>.</li>
-
-<li class="indx"> England, Unkeuschheit in &mdash; <a href="#Seite_222">222</a>.</li>
-<li class="isub1">Weiberverkäufe in &mdash; <a href="#Seite_317">317&ndash;318</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ente, chinesische (<i>Anas galericulata</i>) <a href="#Seite_29">29&ndash;30</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Entführung der Mädchen <a href="#Seite_182">182&ndash;184</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss <a href="#Seite_171">171</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Entwöhnen der Kinder <a href="#Seite_168">168</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Erbrecht im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_206">206</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der Malayen <a href="#Seite_234">234&ndash;235</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der Naïr <a href="#Seite_249">249</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der <a href="#Juden">Juden</a> <a href="#Seite_374">374</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_405">405</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Indien <a href="#Seite_472">472&ndash;476</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Hellas <a href="#Seite_538">538</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altrom <a href="#Seite_548">548</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Erbtochter und Erbtochtermann bei den <a href="#Suedslaven">Südslaven</a> <a href="#Seite_505">505</a>. <a href="#Seite_510">510</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Erdienen des Weibes <a href="#Seite_313">313</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Erröten <a href="#Seite_60">60</a>.</li>
-<li class="isub1">Anlage dazu bei den Tieren <a href="#Seite_61">61</a>.</li>
-<li class="isub1">Ob allen Menschenrassen zukommend? <a href="#Seite_61">61&ndash;62</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ersa <a href="#Seite_321">321</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Erstgeburtsrecht <a href="#Seite_524">524</a>. <a href="#Seite_530">530</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Eskimo <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_169">169</a>. <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_436">436</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Esten <a href="#Seite_321">321</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Etrusker <a href="#Seite_205">205</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Eunuchen <a href="#Seite_334">334&ndash;335</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Exogamie" id="Exogamie"></a>Exogamie <a href="#Seite_178">178</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe <a href="#Seite_184">184</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen <a href="#Seite_185">185&ndash;186</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der alten Araber <a href="#Seite_397">397</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <a name="Familie" id="Familie"></a><span class="initial">F</span>amilie <a href="#Seite_1">1</a>. <a href="#Seite_2">2</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; kein ausschliessliches Produkt der Menschheit <a href="#Seite_42">42</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden <a href="#Seite_121">121</a>. <a href="#Seite_122">122</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; aber in ge<span class="pagenum"><a name="Seite_586" id="Seite_586">[S. 586]</a></span>wissem Sinne älter als die <a href="#Ehe">Ehe</a> <a href="#Seite_149">149</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; nicht zu verwechseln mit <a href="#Clan">Clan</a> <a href="#Seite_189">189</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; ihr Beginn im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_204">204</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; der <a href="#Malayen">Malayen</a> <a href="#Seite_233">233&ndash;234</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; der <a href="#Chinesen">Chinesen</a> <a href="#Seite_378">378&ndash;379</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; in Japan <a href="#Seite_381">381&ndash;386</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_391">391&ndash;416</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; der alten Arier <a href="#Seite_458">458&ndash;460</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; der siebenbürgischen Zeltzigeuner <a href="#Seite_464">464&ndash;468</a>.</li>
-<li class="isub1">Inokoština der <a href="#Suedslaven">Südslaven</a> <a href="#Seite_513">513&ndash;514</a>.</li>
-<li class="isub1">Die Altfamilie <a href="#Seite_529">529</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; Entwicklung der modernen &mdash; <a href="#Seite_554">554&ndash;566</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Familienleben" id="Familienleben"></a>Familienleben der Tiere <a href="#Seite_33">33&ndash;42</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Fanti <a href="#Seite_209">209</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Faultier <a href="#Seite_38">38</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Feldherr <a href="#Seite_276">276</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Felshahn (<i>Rupicola aurantia</i> L.) <a href="#Seite_20">20</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Fensterln“ <a href="#Seite_223">223</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ferka</i> <a href="#Seite_493">493</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Feuerländer s. <a href="#Pescheraeh">Pescheräh</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Finnen <a href="#Seite_75">75</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_321">321</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Fischotter <a href="#Seite_38">38</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Fortschritt <a href="#Seite_178">178</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Franken <a href="#Seite_316">316</a>. <a href="#Seite_353">353</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Frarescheux <a href="#Seite_500">500</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Frauengut <a href="#Seite_475">475</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Frauenkauf" id="Frauenkauf"></a>Frauenkauf <a href="#Seite_302">302</a>. <a href="#Seite_306">306&ndash;322</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; seine Kulturwirkungen <a href="#Seite_323">323&ndash;346</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Frauenraub" id="Frauenraub"></a>Frauenraub und seine Folgen <a href="#Seite_275">275&ndash;286</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Fruchtabtreibung" id="Fruchtabtreibung"></a>Fruchtabtreibung <a href="#Seite_293">293&ndash;294</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei den Osmanen <a href="#Seite_432">432</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Fulah oder Fulbe <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Fulsajya</i> <a href="#Seite_478">478</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">G</span>abunesen <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_325">325</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gänsevögel <a href="#Seite_29">29</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Gakkiya</i> <a href="#Seite_465">465</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Galaktophagen <a href="#Seite_130">130</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gallina <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_328">328</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Galuan</i> <a href="#Seite_519">519</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gamergu <a href="#Seite_69">69</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Gandharva</i>-Ehe <a href="#Seite_297">297</a>. <a href="#Seite_304">304</a>. <a href="#Seite_305">305</a>. <a href="#Seite_462">462</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Garamanten <a href="#Seite_130">130</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gardonis <a href="#Seite_117">117</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Garo <a href="#Seite_237">237</a>. <a href="#Seite_250">250</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Gavelkind</i> <a href="#Seite_500">500</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gebären, öffentliches <a href="#Seite_92">92</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen Rassen <a href="#Seite_13">13</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Gemeinbesitz" id="Gemeinbesitz"></a>Gemeinbesitz (<a href="#Kollektiveigentum">Kollektiveigentum</a>) <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_200">200&ndash;202</a>. <a href="#Seite_493">493&ndash;496</a>. <a href="#Seite_524">524</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Gemeinderschaft" id="Gemeinderschaft"></a>Gemeinderschaft in der <a href="#Schweiz">Schweiz</a> <a href="#Seite_512">512</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gemeinschaftsehe <a href="#Seite_124">124</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Generatio</i> <a href="#Seite_8">8</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Gens</i> <a href="#Seite_189">189</a>. <a href="#Seite_521">521&ndash;528</a>. <a href="#Seite_530">530</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Gentiles</i> <a href="#Seite_523">523</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Genussehe <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_393">393</a>. <a href="#Seite_441">441</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Germanen <a href="#Seite_115">115</a>. <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_214">214</a>. <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_297">297</a>.</li>
-<li class="isub1">Kaufehe <a href="#Seite_315">315&ndash;318</a>.</li>
-<li class="isub1">Grabfolge <a href="#Seite_352">352</a>.</li>
-<li class="isub1">Gemeinbesitz <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-<li class="isub1">Sippenverbände <a href="#Seite_516">516&ndash;519</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Geschlechter, die <a href="#Seite_4">4</a>.</li>
-<li class="isub1">ihr anatomischer Bau <a href="#Seite_15">15&ndash;16</a>.</li>
-<li class="isub1">ihre anfängliche geringe Differenziertheit <a href="#Seite_112">112</a>.</li>
-<li class="isub1">Numerisches Verhältnis <a href="#Seite_258">258&ndash;259</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Geschlechtsgenossenschaft" id="Geschlechtsgenossenschaft"></a>Geschlechtsgenossenschaft <a href="#Seite_122">122</a>. <a href="#Seite_145">145</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Geschlechtsverkehr" id="Geschlechtsverkehr"></a>Geschlechtsverkehr, seine Formen <a href="#Seite_22">22&ndash;30</a>;</li>
-<li class="isub1">bedingt durch den Kampf ums Dasein <a href="#Seite_32">32</a>;</li>
-<li class="isub1">hat nicht notwendig die <a href="#Familie">Familie</a> zur Folge <a href="#Seite_33">33</a>;</li>
-<li class="isub1">in der Urzeit <a href="#Seite_121">121&ndash;144</a>;</li>
-<li class="isub1">unter Blutsverwandten <a href="#Seite_176">176&ndash;177</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Geschwisterehen <a href="#Seite_176">176</a>. <a href="#Seite_396">396</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gevatterschaft der <a href="#Suedslaven">Südslaven</a> <a href="#Seite_504">504</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ghatki</i> <a href="#Seite_478">478</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ghatuck</i> <a href="#Seite_477">477</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gimpel <a href="#Seite_28">28</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gliederfüsser (<a href="#Arthropoden">Arthropoden</a>) <a href="#Seite_33">33</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Goajiro <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gorilla <a href="#Seite_23">23</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Goten <a href="#Seite_243">243</a>. <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Gotra</i> <a href="#Seite_487">487</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gottheiten, weibliche und männliche <a href="#Seite_355">355&ndash;357</a>. <a href="#Seite_360">360</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Grabfolge" id="Grabfolge"></a>Grabfolge <a href="#Seite_352">352</a>. <a href="#Seite_353">353</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_587" id="Seite_587">[S. 587]</a></span> Grausamkeit des Menschen <a href="#Seite_113">113</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; besonders auch des Weibes <a href="#Seite_114">114</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Griechen s. <a href="#Hellenen">Hellenen</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Griechenland, Frauenverkauf in <a href="#Seite_318">318</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Grihya-Sûtra <a href="#Seite_461">461</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Grundeigentum <a href="#Seite_152">152</a>. <a href="#Seite_200">200&ndash;202</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Guantschen <a href="#Seite_67">67</a>. <a href="#Seite_139">139</a>. <a href="#Seite_243">243</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Guatemala <a href="#Seite_447">447</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Guaykuru <a href="#Seite_140">140</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Guayuco</i> <a href="#Seite_77">77</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gürteltier <a href="#Seite_38">38</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gurkha <a href="#Seite_332">332&ndash;333</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Guyana <a href="#Seite_11">11</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gynaikokratie <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gynaikonitis <a href="#Seite_335">335</a>. <a href="#Seite_537">537</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Gynaikonomen <a href="#Seite_335">335</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">H</span>äuptlingstum <a href="#Seite_154">154</a>.</li>
-<li class="isub1">Weibliches &mdash; <a href="#Seite_213">213</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; des Mannes <a href="#Seite_278">278</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Haidah <a href="#Seite_140">140</a>. <a href="#Seite_215">215</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Haiderabad, Amazonen in <a href="#Seite_117">117</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hamster <a href="#Seite_36">36</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Hanum</i> <a href="#Seite_413">413</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Harem" id="Harem"></a>Harem <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_417">417&ndash;437</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Haremsitten <a href="#Seite_419">419</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hassanieh-Araber <a href="#Seite_273">273&ndash;274</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hauptfrau <a href="#Seite_382">382</a>. <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_407">407</a>. <a href="#Seite_467">467</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Hausgenossenschaft" id="Hausgenossenschaft"></a>Hausgenossenschaft oder Hauskommunion <a href="#Seite_500">500&ndash;515</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Haushälterin im ostind. Archipel <a href="#Seite_446">446</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Hautmalerei" id="Hautmalerei"></a>Hautmalerei <a href="#Seite_83">83</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hawaii-Insulaner <a href="#Seite_73">73</a>. <a href="#Seite_138">138</a>. <a href="#Seite_159">159</a>. <a href="#Seite_160">160</a>. <a href="#Seite_244">244</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hebräer s. <a href="#Juden">Juden</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Hedaja</i> <a href="#Seite_414">414</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hedschas-Beduinen <a href="#Seite_344">344&ndash;345</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Heiratsvermittler <a href="#Seite_377">377</a>. <a href="#Seite_384">384</a>. <a href="#Seite_477">477</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Hellenen" id="Hellenen"></a>Hellenen <a href="#Seite_105">105</a>.</li>
-<li class="isub1">Frauenkauf <a href="#Seite_313">313&ndash;314</a>.</li>
-<li class="isub1">Eunuchen <a href="#Seite_335">335</a>.</li>
-<li class="isub1">Einteilung in Stämme <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
-<li class="isub1">in Phratrien <a href="#Seite_521">521</a>.</li>
-<li class="isub1">Altfamilie <a href="#Seite_532">532&ndash;541</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Hemmen“ <a href="#Seite_298">298</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Herrenrecht <a href="#Seite_349">349</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Herzegowina <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_501">501</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hesareh <a href="#Seite_115">115</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hetären, Hochachtung derselben <a href="#Seite_358">358</a>. <a href="#Seite_359">359</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Althellas <a href="#Seite_540">540</a>. <a href="#Seite_541">541</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hetärismus <a href="#Seite_124">124&ndash;127</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hierodulen <a href="#Seite_357">357</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Hindustan" id="Hindustan"></a>Hindustân, Nacktheit in <a href="#Seite_70">70</a>.</li>
-<li class="isub1">Polyandrie der alten Hindu <a href="#Seite_243">243</a>.</li>
-<li class="isub1">Levirat in &mdash; <a href="#Seite_269">269</a>.</li>
-<li class="isub2">&mdash; in der vedischen Zeit <a href="#Seite_303">303</a>.</li>
-<li class="isub1">Frauenkauf <a href="#Seite_312">312</a>.</li>
-<li class="isub1">Absperrung der Frau <a href="#Seite_336">336</a>.</li>
-<li class="isub1">Sati <a href="#Seite_353">353</a>.</li>
-<li class="isub1">Prostitution <a href="#Seite_358">358</a>.</li>
-<li class="isub1">Entwicklung des <a href="#Patriarchat">Patriarchats</a> in &mdash; <a href="#Seite_453">453&ndash;480</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hochzeiten <a href="#Seite_403">403</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Homo alalus</i> <a href="#Seite_53">53</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Homogalaktes <a href="#Seite_525">525</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Horde" id="Horde"></a>Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft <a href="#Seite_122">122</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; übt Gemeinbesitz <a href="#Seite_153">153</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Hottentotten" id="Hottentotten"></a>Hottentotten <a href="#Seite_93">93&ndash;94</a>. <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_308">308</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hova <a href="#Seite_160">160</a>. <a href="#Seite_211">211</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes <a href="#Seite_7">7&ndash;8</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hunsas <a href="#Seite_326">326</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Huri</i> <a href="#Seite_416">416</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Hylobates</i> <a href="#Seite_22">22</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Hyrkanien <a href="#Seite_434">434</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">I</span>gorroten <a href="#Seite_222">222</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ikbal</i> <a href="#Seite_425">425</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Indianer <a href="#Seite_7">7</a>. <a href="#Seite_12">12</a>. <a href="#Seite_77">77</a>. <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_162">162</a>. <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_190">190&ndash;192</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Indien" id="Indien"></a>Indien s. <a href="#Hindustan">Hindustân</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Infibulation <a href="#Seite_343">343</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Inokoština</i>-Familie <a href="#Seite_513">513&ndash;514</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Instrumentum dotale</i> <a href="#Seite_547">547</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Inzucht" id="Inzucht"></a>Inzucht s. <a href="#Endogamie">Endogamie</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_588" id="Seite_588">[S. 588]</a></span>
- Irland <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Irokesen <a href="#Seite_165">165</a>. <a href="#Seite_214">214</a>. <a href="#Seite_245">245</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Isländer <a href="#Seite_75">75</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Islam" id="Islam"></a>Islâm <a href="#Seite_360">360</a>. <a href="#Seite_386">386&ndash;388</a>. <a href="#Seite_391">391&ndash;416</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Izba</i> <a href="#Seite_495">495</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">J</span>agd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter <a href="#Seite_6">6</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Jakuten <a href="#Seite_310">310</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Japaner <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_221">221</a>. <a href="#Seite_336">336&ndash;386</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Jaschmak</i> <a href="#Seite_420">420</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Java und <a name="Javanen" id="Javanen"></a>Javanen <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Joint undivided family</i> <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_500">500</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Juden" id="Juden"></a>Juden in Rumänien <a href="#Seite_75">75</a>.</li>
-<li class="isub1">Schamlosigkeit der &mdash; im Altertum <a href="#Seite_91">91</a>.</li>
-<li class="isub1">Weiberraub bei den &mdash; <a href="#Seite_183">183</a>.</li>
-<li class="isub1">Levirat <a href="#Seite_269">269&ndash;272</a>.</li>
-<li class="isub1">Frauenkauf der alten &mdash; <a href="#Seite_312">312&ndash;313</a>.</li>
-<li class="isub1">Ehesitten <a href="#Seite_334">334</a>.</li>
-<li class="isub1">Kindermord <a href="#Seite_354">354</a>. <a href="#Seite_355">355</a>.</li>
-<li class="isub1">Hierodulie <a href="#Seite_358">358</a>.</li>
-<li class="isub1">Patriarchat <a href="#Seite_360">360</a>.</li>
-<li class="isub1">Familienverhältnisse <a href="#Seite_371">371&ndash;376</a>;</li>
-<li class="isub2">im späten Mittelalter <a href="#Seite_565">565</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Jumana <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Juneh</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck <a href="#Seite_143">143</a>.</li>
-<li class="isub1">Geringschätzung der &mdash; <a href="#Seite_342">342</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Jus connubii</i> <a href="#Seite_543">543</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Jus primae noctis</i>, im Tierreiche <a href="#Seite_23">23</a>.</li>
-<li class="isub1">Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung <a href="#Seite_342">342</a>;</li>
-<li class="isub2">als Verpflichtung <a href="#Seite_348">348&ndash;350</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">K</span>abylen <a href="#Seite_102">102</a>. <a href="#Seite_115">115</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Kadine</i> <a href="#Seite_407">407</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kaffern <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_307">307</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kalang <a href="#Seite_142">142</a>. <a href="#Seite_179">179</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kalifornier <a href="#Seite_140">140</a>. <a href="#Seite_215">215</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kalmücken <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_310">310</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Kalym</i> <a href="#Seite_310">310</a>. <a href="#Seite_320">320</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kamerun <a href="#Seite_90">90</a>. <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_325">325</a>. <a href="#Seite_338">338</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kampf um das Weibchen <a href="#Seite_17">17</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kamilaroi <a href="#Seite_139">139</a>. <a href="#Seite_192">192</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kamtschadalen <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_293">293</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_342">342</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kanaanäer <a href="#Seite_354">354</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kantabrer <a href="#Seite_203">203</a>. <a href="#Seite_237">237</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Karelen <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kariben <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_107">107</a>. <a href="#Seite_128">128</a>. <a href="#Seite_148">148</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_188">188</a>. <a href="#Seite_198">198</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Karo-Karo <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Karolinen-Insulaner <a href="#Seite_128">128</a>. <a href="#Seite_212">212</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Karthager <a href="#Seite_354">354</a>. <a href="#Seite_435">435</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kasaken <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_201">201</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kaschmir <a href="#Seite_251">251</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kastenbildung <a href="#Seite_460">460&ndash;461</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Katschari <a href="#Seite_291">291</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Kau</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kaufehe <a href="#Seite_322">322</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kaukasusvölker <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Kebsin" id="Kebsin"></a>Kebsin <a href="#Seite_286">286</a>. <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_382">382</a>. <a href="#Seite_414">414</a>. <a href="#Seite_533">533</a>. <a href="#Seite_539">539</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kedeschen <a href="#Seite_358">358</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kelten <a href="#Seite_494">494</a>. <a href="#Seite_499">499</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kenaivölker <a href="#Seite_205">205</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Keuschheit" id="Keuschheit"></a>Keuschheit (<i><a href="#Castitas">Castitas</a></i>) oder <a href="#Zuechtigkeit">Züchtigkeit</a>, oft mit <a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> verwechselt <a href="#Seite_65">65&ndash;66</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_136">136</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; wird mit Treue verwechselt <a href="#Seite_136">136</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ein Instinkt zweiten Ranges <a href="#Seite_144">144</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der Jungfrauen im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> noch nicht geschätzt <a href="#Seite_220">220&ndash;222</a>.</li>
-<li class="isub2">Überlebsel dieser Auffassung in Europa <a href="#Seite_222">222&ndash;224</a>.</li>
-<li class="isub2">Geschichte ihrer Entwicklung <a href="#Seite_224">224&ndash;226</a>;</li>
-<li class="isub2">der <a href="#Naturvoelker">Naturvölker</a> <a href="#Seite_292">292&ndash;296</a>;</li>
-<li class="isub2">im <a href="#Christentum">Christentum</a> <a href="#Seite_559">559</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Khasia <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_250">250</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Khoikhoin s. <a href="#Hottentotten">Hottentotten</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Khond <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_282">282</a>. <a href="#Seite_298">298</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Kiltgang" id="Kiltgang"></a>Kiltgang <a href="#Seite_224">224</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kimbunda <a href="#Seite_209">209</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kinder, Aufbringen der <a href="#Seite_168">168</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; werden Eigentum <a href="#Seite_338">338</a>. <a href="#Seite_354">354</a>.</li>
-<li class="isub1">Ablösung der &mdash; <a href="#Seite_361">361</a>.</li>
-<li class="isub1">Verhältnis der Eltern zu den &mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_412">412&ndash;413</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kindermord, in <a href="#Kulu">Kulu</a> <a href="#Seite_253">253</a>.</li>
-<li class="isub1">Schwinden der Sitte <a href="#Seite_340">340</a>;</li>
-<li class="isub2">als Kulthandlung <a href="#Seite_354">354</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kindesannahme <a href="#Seite_385">385</a>. <a href="#Seite_505">505</a>. <a href="#Seite_545">545</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme <a href="#Seite_41">41</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; durch Mutterliebe gezeitigt <a href="#Seite_169">169&ndash;170</a>;</li>
-<li class="isub2">bei niederen Stämmen <a href="#Seite_170">170</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kindwitwen in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_479">479&ndash;480</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kingsmill-Insulaner <a href="#Seite_159">159</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kirgisen <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_310">310</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kissama <a href="#Seite_78">78</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_589" id="Seite_589">[S. 589]</a></span>
- Kleinasien, Mädchenraub in <a href="#Seite_299">299&ndash;300</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kleinrussen <a href="#Seite_345">345</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Klosterwesen <a href="#Seite_560">560</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Knabenliebe s. <a href="#Paederastie">Päderastie</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Knes</i> <a href="#Seite_503">503</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Knistenaux <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Koborg“ <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_194">194</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Königswürde, Vererbung in Afrika <a href="#Seite_210">210</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Königtum <a href="#Seite_351">351</a>. <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kognatisches Familiensystem <a href="#Seite_267">267</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Kollektiveigentum" id="Kollektiveigentum"></a>Kollektiveigentum s. <a href="#Gemeinbesitz">Gemeinbesitz</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Koljuschen <a href="#Seite_102">102</a>. <a href="#Seite_169">169</a>. <a href="#Seite_191">191</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Komantschen <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kommi <a href="#Seite_210">210</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kommunismus der Wilden <a href="#Seite_152">152</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Konjagen <a href="#Seite_245">245</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Konkubinat <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_382">382</a>. <a href="#Seite_444">444</a>. <a href="#Seite_452">452</a>. <a href="#Seite_499">499</a>. <a href="#Seite_545">545</a>. <a href="#Seite_558">558&ndash;559</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Konnubium <a href="#Seite_283">283</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Konvenienzheirat <a href="#Seite_576">576</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kooch oder Kotsch <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_251">251</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Korân <a href="#Seite_399">399</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Korjäken <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_300">300</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Koroado <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Kosaken" id="Kosaken"></a>Kosaken <a href="#Seite_495">495</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kotkäfer <a href="#Seite_34">34</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kragenvögel <a href="#Seite_21">21</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kranich (<i>Grus cinerea Bech.</i>) <a href="#Seite_21">21</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kreta <a href="#Seite_435">435</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kriegersinn der Weiber <a href="#Seite_115">115&ndash;119</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Krihk <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Krokodil, Sorge um die Brut <a href="#Seite_34">34</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kru <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kuckuck <a href="#Seite_22">22</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Kulu" id="Kulu"></a>Kulu <a href="#Seite_252">252</a>. <a href="#Seite_253">253</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Kum</i> <a href="#Seite_504">504</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kurg oder Kudoju <a href="#Seite_248">248</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kurien <a href="#Seite_521">521&ndash;522</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kurumbar <a href="#Seite_312">312</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kuskokwim <a href="#Seite_140">140</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kuss und Küssen <a href="#Seite_99">99&ndash;106</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Kutschin <a href="#Seite_140">140</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">L</span>a Plata <a href="#Seite_450">450</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lacandon-Indianer <a href="#Seite_6">6</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lamponger <a href="#Seite_267">267</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Landsallmende <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Langobarden <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_316">316</a>. <a href="#Seite_317">317</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lappen <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lari <a href="#Seite_78">78</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Latuka-Neger <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lendenschnur <a href="#Seite_84">84&ndash;85</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Leni_Lenape" id="Leni_Lenape"></a>Leni-Lenape oder <a href="#Delawaren">Delawaren</a> <a href="#Seite_162">162</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lesbos <a href="#Seite_433">433</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Levirat <a href="#Seite_262">262&ndash;274</a>. <a href="#Seite_470">470</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Liburner <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_241">241</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Liebe, entsteht aus dem <a href="#Paarungstrieb">Paarungstriebe</a> <a href="#Seite_8">8</a>.</li>
-<li class="isub1">Idealisierte &mdash; im Tierreiche unbekannt <a href="#Seite_31">31</a>.</li>
-<li class="isub1">Was ist &mdash; <a href="#Seite_97">97&ndash;99</a>.</li>
-<li class="isub1">Verschiedene Arten der &mdash; <a href="#Seite_106">106&ndash;107</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; eine Frucht unserer Kultur <a href="#Seite_110">110</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; kein Gemeingut aller Menschen <a href="#Seite_111">111</a>.</li>
-<li class="isub1">Entstehen der <a href="#Vaterliebe">Vaterliebe</a> <a href="#Seite_340">340</a>.</li>
-<li class="isub2">Im <a href="#Patriarchat">Patriarchat</a> <a href="#Seite_371">371</a>;</li>
-<li class="isub2">in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_377">377</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der <a href="#Araber">Araber</a> und anderer Orientalen <a href="#Seite_395">395</a>. <a href="#Seite_406">406</a>;</li>
-<li class="isub2">in Althellas <a href="#Seite_534">534</a>;</li>
-<li class="isub2">im Mittelalter <a href="#Seite_561">561&ndash;563</a>.</li>
-<li class="isub1">Geschichte <a href="#Seite_569">569&ndash;571</a>. <a href="#Seite_575">575</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Liebe, lesbische <a href="#Seite_433">433</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lingam <a href="#Seite_296">296</a>.</li>
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-<li class="indx"> Loanda <a href="#Seite_342">342</a>.</li>
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-<li class="indx"> Löwen, Werben um das Weibchen <a href="#Seite_24">24&ndash;25</a>.</li>
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-<li class="indx"> Lokrer <a href="#Seite_205">205</a>.</li>
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-<li class="indx"> Longoneger <a href="#Seite_77">77</a>.</li>
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-<li class="indx"> Lubu <a href="#Seite_142">142</a>.</li>
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-<li class="indx"> Luceres <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Lukokescha</i> <a href="#Seite_276">276</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Lykier <a href="#Seite_205">205&ndash;206</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <i><span class="initial">M</span>achboub</i> <a href="#Seite_434">434</a>.</li>
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-<li class="indx"> Madagaskar <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mäaten <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_242">242</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mädchenmord <a href="#Seite_260">260&ndash;261</a>. <a href="#Seite_398">398</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Männerkindbett <a href="#Seite_361">361&ndash;363</a>.</li>
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-<li class="indx"> Magyaren <a href="#Seite_162">162</a>. <a href="#Seite_183">183</a>.</li>
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-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_590" id="Seite_590">[S. 590]</a></span>
- <i>Mahliyâ</i> <a href="#Seite_464">464</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Mahr</i> <a href="#Seite_393">393</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Maitressenwesen <a href="#Seite_445">445</a>.</li>
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-<li class="indx"> Makak Uanderu (<i>Macacus silerus</i>) <a href="#Seite_26">26</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Makassaren <a href="#Seite_267">267</a>.</li>
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-<li class="indx"> <a name="Malayen" id="Malayen"></a>Malayen <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_212">212</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_344">344</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Maler <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Malgaschen <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_265">265</a>.</li>
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-<li class="indx"> Maljsoren <a href="#Seite_515">515</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mancipatio</i> <a href="#Seite_314">314</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Mandingding</i>-Ehe <a href="#Seite_266">266</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mandingo <a href="#Seite_78">78</a>. <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>. <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Manga-Mysterien <a href="#Seite_143">143</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Mangalija</i> <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Mangoli</i> <a href="#Seite_269">269</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mangun <a href="#Seite_264">264</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft <a href="#Seite_275">275&ndash;279</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Manus Gesetzbuch <a href="#Seite_297">297</a>. <a href="#Seite_304">304</a>. <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_462">462</a>. <a href="#Seite_491">491</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Manus</i> der Römer <a href="#Seite_314">314</a>. <a href="#Seite_315">315</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Maori" id="Maori"></a>Maori <a href="#Seite_82">82</a>. <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_300">300</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_341">341</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mar <a href="#Seite_265">265</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Maravaneger <a href="#Seite_78">78&ndash;79</a>. <a href="#Seite_89">89</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Markesas-Insulaner <a href="#Seite_81">81&ndash;82</a>. <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_220">220</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Maro“ <a href="#Seite_85">85</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Marshall-Insulaner <a href="#Seite_212">212</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
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-<li class="indx"> Maskat <a href="#Seite_94">94</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Massageten <a href="#Seite_130">130</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Massai <a href="#Seite_86">86</a>. <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_115">115</a>. <a href="#Seite_293">293</a>. <a href="#Seite_329">329</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Masturbation im <a href="#Harem">Harem</a> <a href="#Seite_432">432</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Matriarchat" id="Matriarchat"></a>Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden <a href="#Seite_42">42</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; unterschieden von der <a href="#Muttergruppe">Muttergruppe</a> <a href="#Seite_151">151</a>.</li>
-<li class="isub1">Entwicklungsbedingungen und Wesen des &mdash; <a href="#Seite_197">197&ndash;207</a>.</li>
-<li class="isub1">Einrichtungen und Sitten im &mdash; <a href="#Seite_208">208&ndash;226</a>.</li>
-<li class="isub1">Bündnisformen im &mdash; <a href="#Seite_227">227&ndash;240</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Matrimonio alla carta</i> <a href="#Seite_442">442</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Matrone in Altrom <a href="#Seite_547">547</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Maulwurf <a href="#Seite_36">36&ndash;37</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Maus, Mutterliebe der <a href="#Seite_35">35&ndash;36</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Maypures <a href="#Seite_245">245</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mbondemoneger <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Meder <a href="#Seite_243">243</a>. <a href="#Seite_433">433</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Meerschweinchen <a href="#Seite_35">35</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mekake</i> <a href="#Seite_384">384</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mekka <a href="#Seite_441">441</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Melanesien <a href="#Seite_244">244</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Menangkabau <a href="#Seite_268">268</a>. <a href="#Seite_269">269</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mesodoma</i> <a href="#Seite_537">537</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Meta</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Metsch <a href="#Seite_291">291</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mika-Operation <a href="#Seite_295">295</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Milchverwandtschaft <a href="#Seite_402">402</a>. <a href="#Seite_504">504</a>. <a href="#Seite_525">525</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Mincopie" id="Mincopie"></a>Mincopies <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_89">89</a>. <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_105">105</a>. <a href="#Seite_341">341</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Minnewesen <a href="#Seite_560">560&ndash;563</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mir</i> der Grossrussen <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_495">495</a>. <a href="#Seite_503">503</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Miranha-Indianer <a href="#Seite_147">147</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mirediten <a href="#Seite_515">515&ndash;516</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Missheirat <a href="#Seite_447">447</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mitgift <a href="#Seite_534">534&ndash;535</a>. <a href="#Seite_546">546</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Moesinoeken <a href="#Seite_130">130</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mohallil</i> <a href="#Seite_410">410</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Môhar</i> <a href="#Seite_313">313</a>. <a href="#Seite_373">373</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mokscha <a href="#Seite_321">321</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Molochsdienst <a href="#Seite_354">354</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Monbuttu <a href="#Seite_77">77</a>. <a href="#Seite_293">293</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mongolen <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_310">310</a>. <a href="#Seite_342">342</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Monogamie" id="Monogamie"></a>Monogamie (<a href="#Einzelehe">Einzelehe</a>) im Tierreiche <a href="#Seite_25">25&ndash;30</a>;</li>
-<li class="isub1">erste Form des <a href="#Geschlechtsverkehr">Geschlechtsverkehrs</a> <a href="#Seite_125">125&ndash;129</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in der <a href="#Geschlechtsgenossenschaft">Geschlechtsgenossenschaft</a> <a href="#Seite_284">284</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der Armut <a href="#Seite_324">324</a>.</li>
-<li class="isub1">Falsche &mdash; <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_369">369</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_381">381</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_412">412&ndash;413</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Hellas <a href="#Seite_533">533</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altrom <a href="#Seite_545">545</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; durch das <a href="#Christentum">Christentum</a> zur ausschliesslichen Eheform erhoben <a href="#Seite_558">558</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mopla oder Mapilla <a href="#Seite_249">249</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Moraikko</i> <a href="#Seite_385">385</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mordwinen <a href="#Seite_321">321</a>. <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Morgengabe, zuerst Sühngabe <a href="#Seite_298">298</a>.</li>
-<li class="isub1">dann Kaufpreis <a href="#Seite_302">302</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_591" id="Seite_591">[S. 591]</a></span>
- Mortlock-Insulaner <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_159">159</a>. <a href="#Seite_212">212</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mosaïb</i> <a href="#Seite_434">434</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Moschusente, australische <a href="#Seite_20">20</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mpongwe <a href="#Seite_328">328</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Muata Jamwos Reich <a href="#Seite_276">276&ndash;277</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mu-etschèl</i> <a href="#Seite_404">404</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Muhammed <a href="#Seite_398">398</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen <a href="#Seite_7">7</a>.</li>
-<li class="isub1">Küssen <a href="#Seite_106">106</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Munda <a href="#Seite_293">293</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mundium</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mundr</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Murmeltiere <a href="#Seite_35">35</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mustahüll</i> <a href="#Seite_410">410</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mutter, als Stamm der <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_146">146</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mutterfolge <a href="#Seite_150">150</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei den Indianern <a href="#Seite_191">191&ndash;192</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Afrika <a href="#Seite_208">208&ndash;211</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Amerika <a href="#Seite_211">211&ndash;212</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Polynesien <a href="#Seite_212">212</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Muttergruppe" id="Muttergruppe"></a>Muttergruppe <a href="#Seite_149">149&ndash;175</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mutterliebe im Tierreiche <a href="#Seite_34">34&ndash;35</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; keine Folge des Gebärens <a href="#Seite_41">41</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ein Instinkt zur Sicherung der Art <a href="#Seite_146">146&ndash;147</a>;</li>
-<li class="isub2">bei manchen Völkern noch wenig entwickelt <a href="#Seite_147">147&ndash;148</a>;</li>
-<li class="isub2">stärker als die Liebe zum Manne <a href="#Seite_148">148&ndash;149</a>;</li>
-<li class="isub2">zeitigt die Kindesliebe <a href="#Seite_170">170</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Mutterrecht <a href="#Seite_151">151</a>. <a href="#Seite_203">203</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Mycetes</i> <a href="#Seite_22">22</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">N</span>achkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern <a href="#Seite_9">9&ndash;10</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; zur Art <a href="#Seite_33">33</a>.</li>
-<li class="isub1">Pflege derselben <a href="#Seite_33">33&ndash;35</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nacktheit <a href="#Seite_67">67</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_70">70</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im alten Rom <a href="#Seite_70">70&ndash;73</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in der Südsee <a href="#Seite_73">73</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Südamerika <a href="#Seite_74">74</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Osteuropa <a href="#Seite_85">85</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; verpönt in Europa <a href="#Seite_76">76</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Naïr <a href="#Seite_168">168</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_248">248</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Nakôdo</i> <a href="#Seite_384">384</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Naradas Gesetz <a href="#Seite_473">473</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Narraganset <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nasamonen <a href="#Seite_130">130&ndash;131</a>. <a href="#Seite_253">253</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nasengruss <a href="#Seite_104">104</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Natchetz <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Naturvoelker" id="Naturvoelker"></a>Naturvölker <a href="#Seite_44">44</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; deren angebliche Entartung <a href="#Seite_47">47</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Nautsch</i>-Mädchen <a href="#Seite_358">358</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Navajos <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nebenfrauen s. <a href="#Kebsin">Kebsin</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neffenverhältnis <a href="#Seite_207">207</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem <a href="#Seite_12">12</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ein geringeres Hirngewicht <a href="#Seite_13">13</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; erröten wenig <a href="#Seite_62">62</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; sind weniger schamhaft <a href="#Seite_63">63</a>;</li>
-<li class="isub2">werden es durch Berührung mit Europäern <a href="#Seite_89">89</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; küssen nicht <a href="#Seite_103">103</a>.</li>
-<li class="isub1">Liebe und Liebkosung <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_210">210</a>.</li>
-<li class="isub1">Matriarchalische Verwandtschaft bei den &mdash; <a href="#Seite_225">225</a>.</li>
-<li class="isub1">Frauenraub <a href="#Seite_291">291</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Negerinnen, wenig verschieden von den Männern <a href="#Seite_6">6</a>.</li>
-<li class="isub1">Schmalheit des Beckens <a href="#Seite_7">7</a>.</li>
-<li class="isub1">Langes Säugen der Kinder <a href="#Seite_172">172</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nehannes <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nepal <a href="#Seite_252">252</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nervensystem, Verfeinerung des <a href="#Seite_11">11&ndash;12</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nestorianer <a href="#Seite_441">441&ndash;443</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neubritannien <a href="#Seite_5">5</a>. <a href="#Seite_114">114</a>. <a href="#Seite_115">115</a>. <a href="#Seite_147">147</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neuguinea-Insulaner s. <a href="#Papua">Papua</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neuhebriden-Insulaner <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_259">259</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neukaledonier <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_85">85</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Neuseeländer s. <a href="#Maori">Maori</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Njaai</i> <a href="#Seite_446">446</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Niamniam <a href="#Seite_157">157</a>. <a href="#Seite_348">348</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nias-Insulaner <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Nikah-al-mota</i>-Ehe <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_393">393</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Niyoga</i> <a href="#Seite_470">470</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nogaische Tataren <a href="#Seite_184">184</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nomadentum <a href="#Seite_198">198</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Nomen gentilicium</i> <a href="#Seite_525">525</a>. <a href="#Seite_526">526</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nordamerika, <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a> <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Nue-Kun <a href="#Seite_215">215</a>.</li>
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-<li class="indx"> Nuer-Neger <a href="#Seite_69">69</a>.</li>
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-<li class="indx"> Nukuhiwa <a href="#Seite_244">244</a>.</li>
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-<li class="ifrst"> <span class="initial">O</span>berbayern, Unkeuschheit in <a href="#Seite_223">223</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_592" id="Seite_592">[S. 592]</a></span>
- Obboneger <a href="#Seite_77">77</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Odaliske <a href="#Seite_415">415</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Odschibwä <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Oesbeken <a href="#Seite_310">310</a>. <a href="#Seite_434">434</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ohrenrobben (<i>Otaria jubata</i> L.) <a href="#Seite_17">17</a>. <a href="#Seite_18">18</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Olo Ot <a href="#Seite_142">142</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Oltsche <a href="#Seite_264">264</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Onkel, mütterlicher; seine Rolle im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_204">204&ndash;205</a>. <a href="#Seite_207">207</a>;</li>
-<li class="isub1">bei den <a href="#Malayen">Malayen</a> <a href="#Seite_233">233</a>;</li>
-<li class="isub1">bei den <a href="#Araber">Arabern</a> <a href="#Seite_238">238</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Onondaga <a href="#Seite_166">166</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Orang-Sakai <a href="#Seite_142">142</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Orang-Utan <a href="#Seite_26">26</a>. <a href="#Seite_87">87</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Osseten <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_519">519&ndash;520</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Osterinsel <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ostgoten <a href="#Seite_517">517</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ostjaken <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>. <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_321">321</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ostindischer Archipel <a href="#Seite_445">445&ndash;447</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ova-herero <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_245">245</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">P</span>aaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt <a href="#Seite_127">127&ndash;128</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Paarungstrieb" id="Paarungstrieb"></a>Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar <a href="#Seite_8">8</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ein Naturgesetz <a href="#Seite_8">8</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; seine Folgen <a href="#Seite_16">16</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im Tierreich <a href="#Seite_17">17</a>. <a href="#Seite_31">31</a>. <a href="#Seite_123">123</a>;</li>
-<li class="isub2">im Frühjahre und Sommer <a href="#Seite_128">128</a>;</li>
-<li class="isub2">durch das <a href="#Christentum">Christentum</a> als unrein betrachtet <a href="#Seite_555">555</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Paederastie" id="Paederastie"></a>Päderastie <a href="#Seite_433">433&ndash;436</a>. <a href="#Seite_541">541</a>. <a href="#Seite_551">551</a>.</li>
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-<li class="indx"> Pahari <a href="#Seite_252">252</a>.</li>
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-<li class="indx"> <i>Paiçaea</i>-Ehe <a href="#Seite_297">297</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Palau-Insulaner <a href="#Seite_85">85</a>. <a href="#Seite_213">213</a>. <a href="#Seite_220">220</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Pallake</i> <a href="#Seite_539">539</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pantoffel im <a href="#Harem">Harem</a> <a href="#Seite_423">423</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Pantschayat</i> <a href="#Seite_492">492</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Papua" id="Papua"></a>Papua <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_133">133</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_202">202</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Paradiesvögel (<i>Amblyornis ornata</i>) <a href="#Seite_21">21</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Paraguiten <a href="#Seite_74">74</a>. <a href="#Seite_448">448&ndash;450</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pasemaher <a href="#Seite_231">231</a>. <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Passauindianer <a href="#Seite_139">139</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Patagonen <a href="#Seite_93">93</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Pater familias</i> <a href="#Seite_543">543</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Patriarch <a href="#Seite_286">286</a>. <a href="#Seite_529">529</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Patriarchalfamilie <a href="#Seite_303">303</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Patriarchat" id="Patriarchat"></a>Patriarchat, Ausbildung des <a href="#Seite_347">347&ndash;365</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; seine <a href="#Vielweiberei">Vielweiberei</a> <a href="#Seite_366">366&ndash;390</a>.</li>
-<li class="isub1">Entwicklung in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_453">453&ndash;480</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Patrizier <a href="#Seite_526">526&ndash;527</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pavian <a href="#Seite_22">22</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Peculium</i> <a href="#Seite_497">497</a>. <a href="#Seite_511">511</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Peculium castrense</i> <a href="#Seite_544">544</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Peculium quasi castrense</i> <a href="#Seite_544">544&ndash;545</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pehuenchen <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Perser <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_360">360</a>. <a href="#Seite_395">395</a>. <a href="#Seite_403">403</a>. <a href="#Seite_411">411</a>. <a href="#Seite_412">412</a>. <a href="#Seite_414">414</a>. <a href="#Seite_417">417</a>. <a href="#Seite_424">424</a>. <a href="#Seite_426">426</a>. <a href="#Seite_433">433</a>. <a href="#Seite_434">434</a>. <a href="#Seite_435">435</a>. <a href="#Seite_438">438&ndash;440</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Peruaner der Inkazeit <a href="#Seite_139">139</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Pescheraeh" id="Pescheraeh"></a>Pescheräh <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_89">89</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_121">121</a>. <a href="#Seite_141">141</a>. <a href="#Seite_147">147</a>. <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_291">291</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes <a href="#Seite_6">6&ndash;7</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Phallusdienst <a href="#Seite_296">296</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pharaonen, Häuslichkeit der <a href="#Seite_69">69</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Philippinen <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Phratria <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_521">521&ndash;522</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Phyle <a href="#Seite_189">189</a>. <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Phylopatores</i> <a href="#Seite_521">521</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Piçaca</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Pikten <a href="#Seite_243">243</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Plattwürmer (<a href="#Plenarien">Plenarien</a>) <a href="#Seite_33">33</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Plebejer in Altrom <a href="#Seite_526">526&ndash;528</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Pleme</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Plenarien" id="Plenarien"></a>Plenarien <a href="#Seite_33">33</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Pobratimstvo</i> <a href="#Seite_505">505</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Poggi- oder Pageh-Insulaner <a href="#Seite_142">142</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Polen <a href="#Seite_319">319</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Polyandrie" id="Polyandrie"></a>Polyandrie s. <a href="#Vielmaennerei">Vielmännerei</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Polygamie" id="Polygamie"></a>Polygamie <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_228">228</a>. <a href="#Seite_368">368</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Polygynie" id="Polygynie"></a>Polygynie s. <a href="#Vielweiberei">Vielweiberei</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Polynesier <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ponapesen <a href="#Seite_82">82</a>. <a href="#Seite_128">128</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Potowatomi <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Prachtfinken <a href="#Seite_28">28</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Prajapati</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Prcija</i> <a href="#Seite_510">510</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_593" id="Seite_593">[S. 593]</a></span>
- Priesterehe <a href="#Seite_556">556</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Promiskuität (schrankenlose Vermischung) <a href="#Seite_22">22</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in der Urzeit? <a href="#Seite_124">124</a>;</li>
-<li class="isub2">nach Dr. Starcke <a href="#Seite_456">456&ndash;458</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Prostitution" id="Prostitution"></a>Prostitution, gastliche <a href="#Seite_187">187</a>. <a href="#Seite_326">326&ndash;329</a>.</li>
-<li class="isub1">Unterschied zwischen &mdash; und <a href="#Vielmaennerei">Vielmännerei</a> <a href="#Seite_241">241</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; entwickelt sich neben der <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_274">274</a>.</li>
-<li class="isub1">Kultliche &mdash; <a href="#Seite_357">357</a>.</li>
-<li class="isub1">Käufliche &mdash; <a href="#Seite_358">358</a>. <a href="#Seite_359">359</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Japan <a href="#Seite_385">385</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Althellas <a href="#Seite_540">540</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altrom <a href="#Seite_551">551</a>.</li>
-<li class="isub1">Unterdrückung durch das <a href="#Christentum">Christentum</a> <a href="#Seite_555">555</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Psittacus pertinax</i> <a href="#Seite_28">28</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Pudor" id="Pudor"></a><i>Pudor</i> <a href="#Seite_65">65</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Pui</i>, <i>Puipui</i> <a href="#Seite_159">159</a>. <a href="#Seite_213">213</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Puri-Indianer <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">Q</span>uânfang <a href="#Seite_300">300</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Queridas</i> <a href="#Seite_447">447</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Quiguáberás</i> <a href="#Seite_449">449</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <i><span class="initial">R</span>adha</i> <a href="#Seite_402">402</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Radschputen" id="Radschputen"></a>Radschputen <a href="#Seite_260">260</a>. <a href="#Seite_481">481</a>. <a href="#Seite_487">487</a>. <a href="#Seite_489">489&ndash;490</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Rahad“ <a href="#Seite_85">85</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Rakschasa</i>-Ehe <a href="#Seite_297">297</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ramnes <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ratten <a href="#Seite_36">36</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Raub der Frauen s. <a href="#Weiberraub">Weiberraub</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Raubehe <a href="#Seite_196">196</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Raubsitte <a href="#Seite_287">287</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Reddi <a href="#Seite_249">249</a>. <a href="#Seite_250">250</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Redschang <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_304">304</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ridhâ at</i> <a href="#Seite_402">402</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Rinder als Kaufpreis der Weiber <a href="#Seite_307">307</a>. <a href="#Seite_308">308</a>. <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_314">314</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Römer, geringes Schamgefühl bei den <a href="#Seite_70">70&ndash;73</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen <a href="#Seite_106">106</a>.</li>
-<li class="isub1">Weiberraub bei den &mdash; <a href="#Seite_183">183</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ihre Ausdrücke für Oheim <a href="#Seite_205">205</a>.</li>
-<li class="isub1">Fruchtabtreibung <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-<li class="isub1">Raubform der Ehe <a href="#Seite_301">301</a>.</li>
-<li class="isub1">Scheinkauf <a href="#Seite_314">314&ndash;315</a>.</li>
-<li class="isub1">Einteilung in Stämme <a href="#Seite_520">520</a>, in Kurien <a href="#Seite_521">521</a>.</li>
-<li class="isub1">Altfamilie <a href="#Seite_541">541</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Rshi</i>-Ehe <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Rubaend</i> <a href="#Seite_420">420</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Rückblick auf die Geschichte der Familie <a href="#Seite_567">567&ndash;574</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Russen <a href="#Seite_75">75</a>. <a href="#Seite_105">105</a>. <a href="#Seite_319">319</a>. <a href="#Seite_495">495</a>. <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_503">503</a>. <a href="#Seite_506">506&ndash;507</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">S</span>aan s. <a href="#Buschmaenner">Buschmänner</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sabier <a href="#Seite_354">354</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sabinerinnen, Raub der <a href="#Seite_183">183</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sachem</i> <a href="#Seite_278">278</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sachsen <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sacra gentilicia</i> <a href="#Seite_545">545</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sacrament der <a href="#Ehe">Ehe</a> <a href="#Seite_557">557</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sacrificia gentilicia</i> <a href="#Seite_522">522</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Säugeperiode der Kinder <a href="#Seite_168">168&ndash;173</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Samanodoca</i> <a href="#Seite_487">487</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Samoa, Schamlosigkeit auf <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a> auf &mdash; <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Samojeden <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sapinda</i> <a href="#Seite_469">469</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Saporogische <a href="#Kosaken">Kosaken</a> <a href="#Seite_248">248</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sati</i> <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_353">353</a>. <a href="#Seite_471">471&ndash;472</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Scat</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der Gesittung <a href="#Seite_13">13</a>;</li>
-<li class="isub1">sein Umfang nach Klassen und Berufen <a href="#Seite_14">14</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Scham, geschlechtliche (<i><a href="#Pudor">Pudor</a></i>) <a href="#Seite_65">65</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schamgürtel <a href="#Seite_85">85</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Schamgefuehl" id="Schamgefuehl"></a>Schamgefühl <a href="#Seite_60">60&ndash;96</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Schamhaftigkeit" id="Schamhaftigkeit"></a>Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden <a href="#Seite_62">62</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ein Instinkt jüngerer Art <a href="#Seite_62">62</a>.</li>
-<li class="isub1">Ausbildung der &mdash; beim Kulturmenschen <a href="#Seite_63">63&ndash;65</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; oft mit <a href="#Sittsamkeit">Sittsamkeit</a> und <a href="#Keuschheit">Keuschheit</a> verwechselt <a href="#Seite_65">65</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_70">70</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im alten Rom <a href="#Seite_70">70&ndash;73</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in der Südsee <a href="#Seite_73">73</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Südamerika <a href="#Seite_74">74</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Osteuropa <a href="#Seite_75">75</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Island <a href="#Seite_75">75</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; beim weib<span class="pagenum"><a name="Seite_594" id="Seite_594">[S. 594]</a></span>lichen Geschlecht <a href="#Seite_77">77&ndash;83</a>;</li>
-<li class="isub1">als Ursprung der Kleidung, <a href="#Hautmalerei">Hautmalerei</a> und <a href="#Taettowierung">Tättowierung</a> <a href="#Seite_83">83</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Scheinkampf um das Weib <a href="#Seite_289">289&ndash;292</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Scheinkauf der Frauen <a href="#Seite_314">314</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Scheinraub, seine Phasen <a href="#Seite_287">287&ndash;305</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schilluk-Neger <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schimpanse (<i>Troglodytes calvus</i>) <a href="#Seite_26">26</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen <a href="#Seite_12">12</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schmuck, älter als Kleidung <a href="#Seite_84">84</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schönheitssinn im Tierreiche <a href="#Seite_18">18&ndash;19</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schotten <a href="#Seite_181">181</a>.</li>
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-<li class="indx"> Schwarzspecht (<i>Picus martius</i> L.) <a href="#Seite_19">19</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Schweiz" id="Schweiz"></a>Schweiz, <a href="#Kiltgang">Kiltgang</a> in der <a href="#Seite_224">224</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Gemeinderschaft">Gemeinderschaft</a> <a href="#Seite_512">512</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Schwiegermutter <a href="#Seite_289">289&ndash;290</a>. <a href="#Seite_302">302&ndash;303</a>. <a href="#Seite_423">423</a>. <a href="#Seite_476">476</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Seeland, Unkeuschheit in <a href="#Seite_222">222</a>. <a href="#Seite_223">223</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Seelenkult <a href="#Seite_375">375</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Selamlik</i> <a href="#Seite_417">417</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Semando</i>-Ehe <a href="#Seite_266">266</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sept</i> <a href="#Seite_494">494</a>. <a href="#Seite_500">500</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Serakolet <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Serben <a href="#Seite_171">171</a>. <a href="#Seite_320">320</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Serere <a href="#Seite_210">210</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau <a href="#Seite_198">198&ndash;199</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Setr-Awret</i> <a href="#Seite_419">419</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Shanghai <a href="#Seite_443">443</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Siam <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sibirien, <a href="#Weiberkauf">Weiberkauf</a> in <a href="#Seite_320">320</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Wilde_Ehe">Wilde Ehen</a> in &mdash; <a href="#Seite_444">444&ndash;445</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sierra Leone <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_325">325</a>. <a href="#Seite_328">328</a>. <a href="#Seite_331">331</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sighe</i> <a href="#Seite_438">438</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Singhalesen <a href="#Seite_254">254&ndash;255</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sippe <a href="#Seite_189">189</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der <a href="#Zigeuner">Zigeuner</a> <a href="#Seite_465">465</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der Hindu <a href="#Seite_469">469</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der <a href="#Radschputen">Radschputen</a> <a href="#Seite_491">491</a>.</li>
-<li class="isub1">Der Geschlechter- oder Sippenverband <a href="#Seite_497">497&ndash;528</a>.</li>
-<li class="isub1">Doppelbedeutung des Wortes &mdash; <a href="#Seite_516">516</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sippenfest in der <a href="#Crnagora">Crnagora</a> <a href="#Seite_503">503&ndash;504</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Sittsamkeit" id="Sittsamkeit"></a>Sittsamkeit oder
- <a href="#Anstandsgefuehl">Anstandsgefühl</a> oft
- mit <a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> verwechselt <a href="#Seite_65">65</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sizilien, Mädchenentführung in, <a href="#Seite_184">184</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Skandinavier <a href="#Seite_182">182</a>. <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sklave und Sklavin <a href="#Seite_285">285</a>. <a href="#Seite_286">286</a>. <a href="#Seite_351">351</a>. <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_414">414&ndash;415</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Skoten <a href="#Seite_499">499</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Slaven <a href="#Seite_305">305</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_319">319&ndash;321</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Grabfolge">Grabfolge</a> <a href="#Seite_352">352</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Slovenen <a href="#Seite_300">300</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sogkonate <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Somal <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_308">308</a>. <a href="#Seite_344">344</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sondereigentum, sein Entstehen <a href="#Seite_512">512&ndash;513</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altrom und Hellas <a href="#Seite_524">524</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sonrhay <a href="#Seite_339">339</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sparta, <a href="#Frauenraub">Frauenraub</a> in <a href="#Seite_301">301</a>.</li>
-<li class="isub1">Die <a href="#Familie">Familie</a> in &mdash; <a href="#Seite_536">536</a>. <a href="#Seite_537">537</a>.</li>
-<li class="isub1">Vatergewalt <a href="#Seite_539">539</a>.</li>
-<li class="isub1">Keine <a href="#Prostitution">Prostitution</a> <a href="#Seite_541">541</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Spinnen <a href="#Seite_34">34</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sponsalia</i> <a href="#Seite_546">546</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes <a href="#Seite_15">15</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Stamm, entwickelt sich aus der <a href="#Horde">Horde</a> <a href="#Seite_155">155</a>. <a href="#Seite_482">482</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Stammeszeichen <a href="#Seite_364">364</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Stanitza</i> <a href="#Seite_495">495</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Stichling (<i>Gasterosteus pungitus</i>) <a href="#Seite_39">39</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Storch <a href="#Seite_30">30</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Stridhana</i> <a href="#Seite_475">475</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Suanen <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Südsee-Insulaner <a href="#Seite_79">79</a>. <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_153">153</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Suedslaven" id="Suedslaven"></a>Südslaven, das Weib bei den <a href="#Seite_118">118</a>.</li>
-<li class="isub1">Mädchenraub <a href="#Seite_299">299</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_319">319&ndash;320</a>.</li>
-<li class="isub1">Stellung der Witwe <a href="#Seite_353">353</a>.</li>
-<li class="isub1">Zadruga od. <a href="#Hausgenossenschaft">Hausgenossenschaft</a> <a href="#Seite_500">500</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sufi <a href="#Seite_434">434</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Sulukaffern <a href="#Seite_109">109</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sumando</i>-Ehe <a href="#Seite_233">233</a>. <a href="#Seite_266">266</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Sutra</i> <a href="#Seite_461">461</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Suya-Indianer <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <a name="Taettowierung" id="Taettowierung"></a><span class="initial">T</span>ättowierung <a href="#Seite_83">83</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tagalen <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_222">222</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tahitier <a href="#Seite_79">79&ndash;80</a>. <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_304">304</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_595" id="Seite_595">[S. 595]</a></span>
- Tanzkunst im Tierreiche <a href="#Seite_20">20&ndash;22</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tarungareh <a href="#Seite_68">68</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tarantelspinne <a href="#Seite_34">34</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tasmanier <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_50">50</a>. <a href="#Seite_81">81</a>. <a href="#Seite_183">183</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tataren <a href="#Seite_310">310</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Telugu oder Telinga <a href="#Seite_249">249</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tetrao umbellus</i> <a href="#Seite_20">20</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tetrao urophasianus</i> <a href="#Seite_19">19</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Thraker <a href="#Seite_435">435</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tibeter <a href="#Seite_254">254</a>. <a href="#Seite_326">326</a>. <a href="#Seite_336">336</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tierreich, <a href="#Werbesitten">Werbesitten</a> und <a href="#Geschlechtsverkehr">Geschlechtsverkehr</a> <a href="#Seite_17">17&ndash;82</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Familienleben">Familienleben</a> <a href="#Seite_33">33&ndash;42</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Timani <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Timoresen <a href="#Seite_231">231</a>. <a href="#Seite_266">266</a>. <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tinné-Indianer <a href="#Seite_327">327</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tities <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tlako</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tlakozük</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tlinkit <a href="#Seite_169">169</a>. <a href="#Seite_191">191&ndash;192</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Toda <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_246">246</a>. <a href="#Seite_247">247</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Togoland, <a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_309">309</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Torodo <a href="#Seite_209">209</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Totem“ <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_190">190</a>. <a href="#Seite_194">194</a>. <a href="#Seite_392">392</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tottiyar <a href="#Seite_249">249</a>.</li>
-
-<li class="indx"> „Trauertoilette“ in Westafrika <a href="#Seite_81">81</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Trennung der Geschlechter <a href="#Seite_4">4</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in der Wohnweise <a href="#Seite_218">218&ndash;220</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Treue, eheliche, in der Tierwelt <a href="#Seite_30">30</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei den Wilden <a href="#Seite_135">135&ndash;139</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tribadismus <a href="#Seite_433">433</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tribinus</i> <a href="#Seite_521">521</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tribus</i> <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_520">520</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Trumai-Indianer <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_96">96</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Troglodytes-Arten <a href="#Seite_123">123</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tschader</i> <a href="#Seite_420">420</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tschechen <a href="#Seite_319">319</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tscheremissen <a href="#Seite_494">494</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tscherkessen <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Tschernagorzen" id="Tschernagorzen"></a>Tschernagorzen <a href="#Seite_118">118</a>. <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_501">501</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tscheva <a href="#Seite_78">78</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tschumbuka <a href="#Seite_78">78</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tschuwaschen <a href="#Seite_321">321</a>. <a href="#Seite_493">493</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Tsi</i> und <i>Tsie</i> <a href="#Seite_382">382</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tuareg <a href="#Seite_208">208</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tubari <a href="#Seite_93">93</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Türken <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_294">294</a>. <a href="#Seite_434">434</a>. <a href="#Seite_436">436</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tungusen <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tupinamba <a href="#Seite_264">264</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Turkmenen <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_310">310</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Turteltauben <a href="#Seite_20">20</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Tyrannis <a href="#Seite_498">498</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">U</span>ganda <a href="#Seite_78">78</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Uistiti (<i>Harpale Jacchus</i>) <a href="#Seite_26">26</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Uled Naïl <a href="#Seite_221">221</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Ummweled</i> <a href="#Seite_412">412</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Ungarn <a href="#Seite_319">319</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Unkeuschheit der Mädchen <a href="#Seite_341">341</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Unyamuezi <a href="#Seite_341">341</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Upastri</i> <a href="#Seite_476">476</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Urmensch <a href="#Seite_43">43</a>. <a href="#Seite_53">53</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Urzeit, Lieblosigkeit der <a href="#Seite_112">112</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Usadba</i> <a href="#Seite_495">495</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Uskoken <a href="#Seite_299">299</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Usus</i>-Ehe <a href="#Seite_304">304</a>. <a href="#Seite_305">305</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">V</span>ater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_186">186</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei den <a href="#Malayen">Malayen</a> <a href="#Seite_233">233</a>.</li>
-<li class="isub1">Entstehen den &mdash;begriffs <a href="#Seite_286">286</a>.</li>
-<li class="isub1">Der &mdash; des <a href="#Patriarchat">Patriarchats</a> <a href="#Seite_303">303</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; des Sippenverbandes <a href="#Seite_529">529</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; der Altfamilie <a href="#Seite_531">531</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Althellas <a href="#Seite_539">539</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altrom <a href="#Seite_543">543</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Vaterliebe" id="Vaterliebe"></a>Vaterliebe, keineswegs angeboren <a href="#Seite_41">41</a>;</li>
-<li class="isub1">ihr Entstehen <a href="#Seite_340">340</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Vaterrecht <a href="#Seite_303">303</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Vaterschaft <a href="#Seite_167">167</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Verlobung <a href="#Seite_321">321</a>. <a href="#Seite_340">340</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Verschleierung <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_419">419&ndash;421</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Verschnittene <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_401">401</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Verwandtschaft <a href="#Seite_155">155</a>.</li>
-<li class="isub1">Verwandtschaftssysteme <a href="#Seite_159">159</a>;</li>
-<li class="isub2">Hindernis des <a href="#Geschlechtsverkehr">Geschlechtsverkehrs</a> <a href="#Seite_176">176</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei <a href="#Exogamie">Exogamen</a> <a href="#Seite_186">186</a>.</li>
-<li class="isub1">Veränderung der &mdash;begriffe <a href="#Seite_365">365</a>.</li>
-<li class="isub1">Umgestaltung der natür<span class="pagenum"><a name="Seite_596" id="Seite_596">[S. 596]</a></span>lichen &mdash; in eine künstliche <a href="#Seite_470">470</a>.</li>
-<li class="isub1">Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen <a href="#Seite_530">530&ndash;531</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Vielmaennerei" id="Vielmaennerei"></a>Vielmännerei (<a href="#Polyandrie">Polyandrie</a>) im Tierreiche <a href="#Seite_24">24&ndash;25</a>;</li>
-<li class="isub1">im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_228">228</a>. <a href="#Seite_241">241&ndash;261</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Vielweiberei" id="Vielweiberei"></a>Vielweiberei (<a href="#Polygynie">Polygynie</a>, <a href="#Polygamie">Polygamie</a>) im Tierreiche <a href="#Seite_22">22&ndash;24</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; durch <a href="#Frauenraub">Frauenraub</a> geregelt <a href="#Seite_279">279</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ein Herrschaftsverhältnis <a href="#Seite_285">285</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ausgebildet durch den <a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_324">324</a>.</li>
-<li class="isub1">Die <a href="#Patriarchat">patriarchalische</a> &mdash; <a href="#Seite_366">366&ndash;390</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im <a href="#Christentum">Christentume</a> <a href="#Seite_558">558&ndash;559</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Viti-Insulaner <a href="#Seite_143">143</a>. <a href="#Seite_174">174</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_228">228</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Vögel, sind vielfach <a href="#Monogamie">Monogamen</a> <a href="#Seite_27">27</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ihr <a href="#Familienleben">Familienleben</a> <a href="#Seite_38">38</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Vojvoda</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="initial">W</span>adschagga <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_299">299</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wahabiten <a href="#Seite_328">328</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Wahárá</i> <a href="#Seite_341">341</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wahlverschwisterung <a href="#Seite_504">504&ndash;505</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wakavirondo <a href="#Seite_79">79</a>. <a href="#Seite_91">91</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wakuafi <a href="#Seite_308">308</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wanyamuesi <a href="#Seite_308">308</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wapokomo <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wataweita <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_88">88</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wateita <a href="#Seite_291">291</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Watschandi <a href="#Seite_134">134</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Webervogel (<i>Ploceus socius</i> Lath.) <a href="#Seite_20">20</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weddah <a href="#Seite_50">50</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wehrhaftmachung <a href="#Seite_364">364</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan <a href="#Seite_128">128</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in der <a href="#Geschlechtsgenossenschaft">Geschlechtsgenossenschaft</a> gleichberechtigt mit dem Manne <a href="#Seite_146">146</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; Hüterin und Besitzerin der Hütte <a href="#Seite_200">200</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; baut das Feld <a href="#Seite_203">203</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; ist Familienhaupt im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_208">208&ndash;226</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; wird allmählich dem Manne dienstbar <a href="#Seite_277">277&ndash;279</a>;</li>
-<li class="isub1">endlich Gegenstand des Besitzes <a href="#Seite_285">285</a>.</li>
-<li class="isub1">Erniedrigung des &mdash; <a href="#Seite_323">323</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altägypten <a href="#Seite_369">369</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in Altisrael <a href="#Seite_371">371</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_379">379</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im vorislâmitischen Arabien <a href="#Seite_393">393&ndash;397</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_408">408</a>.</li>
-<li class="isub1">Stellung des &mdash;es bei den Slaven <a href="#Seite_509">509</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bei den alten Griechen <a href="#Seite_532">532&ndash;539</a>;</li>
-<li class="isub2">in Altrom <a href="#Seite_543">543&ndash;549</a>;</li>
-<li class="isub2">im Mittelalter <a href="#Seite_563">563&ndash;564</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weibchen, der Stamm der Tierfamilie <a href="#Seite_41">41</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weibergemeinschaft <a href="#Seite_124">124</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Weiberkauf" id="Weiberkauf"></a>Weiberkauf <a href="#Seite_302">302</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Weiberraub" id="Weiberraub"></a>Weiberraub <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_275">275&ndash;286</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weibersoldaten <a href="#Seite_116">116&ndash;119</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weibersprache <a href="#Seite_188">188</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weibertausch <a href="#Seite_137">137&ndash;138</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Weibliches Geschlecht, Rolle desselben im <a href="#Paarungstrieb">Paarungstriebe</a> <a href="#Seite_14">14&ndash;15</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; empfindet zuerst Sorge für die Brut <a href="#Seite_40">40</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden <a href="#Seite_77">77&ndash;80</a>.</li>
-<li class="isub1"><a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> beim &mdash; <a href="#Seite_80">80&ndash;83</a>;</li>
-<li class="isub2">seine Grausamkeit <a href="#Seite_114">114&ndash;116</a>;</li>
-<li class="isub2">beim Wilden <a href="#Seite_119">119&ndash;120</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Werbesitten" id="Werbesitten"></a>Werbesitten im Tierreiche <a href="#Seite_17">17&ndash;32</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Werinen <a href="#Seite_317">317</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Westgoten <a href="#Seite_517">517</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Wilde_Ehe" id="Wilde_Ehe"></a>Wilde Ehe <a href="#Seite_444">444&ndash;452</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Winipeg <a href="#Seite_214">214</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wirbeltiere (Vertebraten) <a href="#Seite_33">33</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Wittemon</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Witwe, in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_381">381</a>;</li>
-<li class="isub1">in Indien <a href="#Seite_478">478&ndash;480</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Witwenverbrennung <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_353">353</a>. <a href="#Seite_471">471&ndash;472</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wogulen <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_321">321</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wollust, beim <a href="#Zeugungsgeschaeft">Zeugungsgeschäft</a> <a href="#Seite_10">10&ndash;11</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems <a href="#Seite_11">11&ndash;14</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wolof-Neger <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>. <a href="#Seite_268">268</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Wotjäken <a href="#Seite_222">222</a>. <a href="#Seite_322">322</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <i><span class="initial">Y</span>oshi-ni-naru</i> <a href="#Seite_385">385</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Yoshiwara</i> <a href="#Seite_385">385</a>.</li>
-
-<li class="ifrst"> <span class="pagenum"><a name="Seite_597" id="Seite_597">[S. 597]</a></span> <i><span class="initial">Z</span>adruga</i> <a href="#Seite_500">500</a>. <a href="#Seite_504">504</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zeitehen <a href="#Seite_438">438&ndash;452</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Zenana</i> <a href="#Seite_336">336</a>. <a href="#Seite_417">417</a>. <a href="#Seite_476">476</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zersetzung der Familie <a href="#Seite_566">566</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft <a href="#Seite_9">9</a>. <a href="#Seite_11">11</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zeugungsapparat, männlicher <a href="#Seite_15">15</a>.</li>
-<li class="isub1">&mdash; weiblicher <a href="#Seite_15">15&ndash;16</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Zeugungsgeschaeft" id="Zeugungsgeschaeft"></a>Zeugungsgeschäft (<i><a href="#Coitus">Coitus</a></i>) <a href="#Seite_8">8</a>. <a href="#Seite_10">10</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der <a href="#Seite_530">530&ndash;531</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zeugungstrieb s. <a href="#Paarungstrieb">Paarungstrieb</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Zigeuner" id="Zigeuner"></a>Zigeuner <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_105">105</a>. <a href="#Seite_463">463&ndash;468</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <i>Zinâ</i> <a href="#Seite_403">403</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zivilehe <a href="#Seite_573">573</a>.</li>
-
-<li class="indx"> <a name="Zuechtigkeit" id="Zuechtigkeit"></a>Züchtigkeit s. <a href="#Keuschheit">Keuschheit</a></li>
-
-<li class="indx"> <i>Zupa</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li>
-
-<li class="indx"> Zwergpapageien <a href="#Seite_28">28</a>.</li>
-
-</ul>
-
-<hr class="copy2" />
-
-<p class="center s5 mbot3">Druck von Emil Herrmann senior in Leipzig.</p>
-
-<hr class="full" />
-
-<div class="titel">
-
-<div class="chapter">
-
-<p class="center padtop2 mbot2">Ernst Günthers Verlag in Leipzig.</p>
-
-</div>
-
-<p class="s2 center mtop1 mbot1">Dr. Carl du Prel’s Schriften:</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Entwickelungsgeschichte des Weltalls.</span>
-<span class="s5">Entwurf einer Philosophie der Astronomie. Dritte
-vermehrte Auflage der Schrift: Der Kampf ums Dasein am Himmel. 1882.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 5.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Die Planetenbewohner und die
-Nebularhypothese.</span> <span class="s5">Neue Studien zur
-Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 2.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Unter Tannen und Pinien.</span>
-<span class="s5">Wanderungen in den Alpen, Italien, Dalmatien und
-Montenegro. 1875.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 5.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Psychologie der Lyrik.</span>
-<span class="s5">Beiträge zur Analyse der dichterischen Phantasie.
-1880.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 2.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Philosophie der Mystik.</span>
-<span class="s5">1885.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 10.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Monistische Seelenlehre.</span>
-<span class="s5">1888.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 6.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Das weltliche Kloster.</span>
-<span class="s5">Eine Vision. 1888.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 1.&mdash;</p>
-
-<p class="ind1"><span class="s4">Die Mystik der alten Griechen.</span>
-<span class="s5">1888.</span></p>
-
-<p class="s5 right mbot2">M. 3.&mdash;</p>
-
-<div class="figcenter">
- <a id="ende" name="ende">
- <img class="ende" src="images/ende.jpg"
- alt="Dekoration" /></a>
-</div>
-
-</div>
-
-<div class="transnote">
-
-<p class="s3 center"><b>Anmerkungen zur Transkription</b></p>
-
-<p class="p0">Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals
-erschienenen und 1889 wieder aufgelegten Buchausgabe so weit
-wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und
-offensichtliche typographische Fehler wurden stillschweigend
-korrigiert. Ungewöhnliche sowie inkonsistente Schreibweisen wurden
-beibehalten, insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit üblich waren
-oder im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate
-wurden nicht korrigiert.</p>
-
-<p class="p0">Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87&ndash;62‘)
-bei Literaturstellen wurden beibehalten, wenn die Originalzitate nicht
-überprüft werden konnten. Die Fußnote <a href="#Fussnote_1217_1217" class="fnanchor">[1217]</a> fehlt im Original. Autor
-und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt, zusammen mit
-den zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr, die durchgehend
-für das vorliegende Buch verwendet wurden. Die Seitenzahl konnte
-hingegen nicht ermittelt werden.</p>
-
-<p class="p0">Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis
-wurde vom Bearbeiter hinzugefügt.</p>
-</div>
-
-
-<p>&nbsp;</p>
-<p>&nbsp;</p>
-<hr class="full" />
-<p>***END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***</p>
-<p>******* This file should be named 53025-h.htm or 53025-h.zip *******</p>
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-<p>
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-be renamed.</p>
-
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-</p>
-
-<h2 class="pg">START: FULL LICENSE<br />
-<br />
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-1.E.8.</p>
-
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-even without complying with the full terms of this agreement. See
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-electronic works. See paragraph 1.E below.</p>
-
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-works in the collection are in the public domain in the United
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- no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use
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- of the country where you are located before using this
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-
-<p>1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is
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-additional terms imposed by the copyright holder. Additional terms
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-posted with the permission of the copyright holder found at the
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-
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-
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-Gutenberg-tm License.</p>
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-
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-<p>1.F.</p>
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-
-<p>Volunteers and financial support to provide volunteers with the
-assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
-goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
-remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
-Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
-and permanent future for Project Gutenberg-tm and future
-generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see
-Sections 3 and 4 and the Foundation information page at
-www.gutenberg.org.</p>
-
-<h3>Section 3. Information about the Project Gutenberg
-Literary Archive Foundation</h3>
-
-<p>The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
-501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
-state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
-Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
-number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by
-U.S. federal laws and your state's laws.</p>
-
-<p>The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the
-mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its
-volunteers and employees are scattered throughout numerous
-locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt
-Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to
-date contact information can be found at the Foundation's web site and
-official page at www.gutenberg.org/contact</p>
-
-<p>For additional contact information:</p>
-
-<p> Dr. Gregory B. Newby<br />
- Chief Executive and Director<br />
- gbnewby@pglaf.org</p>
-
-<h3>Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
-Literary Archive Foundation</h3>
-
-<p>Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
-spread public support and donations to carry out its mission of
-increasing the number of public domain and licensed works that can be
-freely distributed in machine readable form accessible by the widest
-array of equipment including outdated equipment. Many small donations
-($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
-status with the IRS.</p>
-
-<p>The Foundation is committed to complying with the laws regulating
-charities and charitable donations in all 50 states of the United
-States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
-considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
-with these requirements. We do not solicit donations in locations
-where we have not received written confirmation of compliance. To SEND
-DONATIONS or determine the status of compliance for any particular
-state visit <a href="http://www.gutenberg.org/donate">www.gutenberg.org/donate</a>.</p>
-
-<p>While we cannot and do not solicit contributions from states where we
-have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
-against accepting unsolicited donations from donors in such states who
-approach us with offers to donate.</p>
-
-<p>International donations are gratefully accepted, but we cannot make
-any statements concerning tax treatment of donations received from
-outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.</p>
-
-<p>Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
-methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
-ways including checks, online payments and credit card donations. To
-donate, please visit: www.gutenberg.org/donate</p>
-
-<h3>Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works.</h3>
-
-<p>Professor Michael S. Hart was the originator of the Project
-Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be
-freely shared with anyone. For forty years, he produced and
-distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of
-volunteer support.</p>
-
-<p>Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
-editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in
-the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not
-necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper
-edition.</p>
-
-<p>Most people start at our Web site which has the main PG search
-facility: www.gutenberg.org</p>
-
-<p>This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
-including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
-subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.</p>
-
-</body>
-</html>
-
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