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If you are not located in the United States, you'll have -to check the laws of the country where you are located before using this ebook. - - - - -Title: Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung - - -Author: Friedrich Anton Heller von Hellwald - - - -Release Date: September 10, 2016 [eBook #53025] - -Language: German - -Character set encoding: UTF-8 - - -***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER -ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG*** - - -E-text prepared by Odessa Paige Turner, Reiner Ruf, and the Online -Distributed Proofreading Team (http://www.pgdp.net) from page images -generously made available by the Google Books Library Project -(http://books.google.com) - - - -Note: Images of the original pages are available through - the Google Books Library Project. See - https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ - - -Anmerkungen zur Transkription - - Für die von der Normalschrift abweichenden Schriftschnitte - wurden die folgenden Sonderzeichen verwendet: - - kursiv: _Unterstriche_ - - fett: =Gleichheitszeichen= - - gesperrt: +Pluszeichen+ - - Das Caret-Zeichen (^) steht für nachfolgende hochgestellte - Symbole; mehrere hochgestellte Zeichen werden dabei durch - geschweifte Klammern gruppiert. - - - - - - Die - menschliche Familie - - nach ihrer Entstehung - und natürlichen Entwickelung - - von - - Friedrich von Hellwald. - - [Illustration] - - LEIPZIG - Ernst Günthers Verlag. - 1888. - - - - - Die - menschliche Familie - - nach ihrer Entstehung - und natürlichen Entwickelung - - von - - Friedrich von Hellwald. - - [Illustration] - - LEIPZIG - Ernst Günthers Verlag. - 1889. - - - - - Alle Rechte vorbehalten. - - - - -Vorwort. - - -Dem Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe, -habe ich nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und -Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten -Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt -worden. Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch, -die Frucht langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun -vornehmlich an die wissenschaftlichen Kreise und versucht mit -Heranziehung besonders der vergleichenden Völkerkunde die bisher -vorgebrachten Meinungen zu sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen -und auf diesem Wege ein Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen -Stande unserer Kenntnisse sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart -unseres Geschlechtes entspricht. Wenn in den verwickelten und in die -mannigfachsten Gebiete einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte -der Familie sich zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte -kommt, so möge dies in der Studienrichtung des Verfassers einige -Entschuldigung finden. Ich glaube dies um so sicherer erhoffen zu -dürfen, als eben die Völkerkunde, deren wachsende Bedeutung deswegen -immer allgemeiner anerkannt wird, den erklärenden Schlüssel zu den -meisten kulturgeschichtlichen Phänomenen und gesellschaftlichen -Problemen verwahrt. - - +Tölz+, im September 1888. - - =Der Verfasser.= - - - - -Inhaltsverzeichnis. - - - I. Einleitung 1 - - II. Die Geschlechter und der Paarungstrieb 4 - - III. Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche 17 - - IV. Das Familienleben der Tiere 33 - - V. Naturmensch und Urmensch 43 - - VI. Das Schamgefühl und dessen Äusserungen 60 - - VII. Kuss und Liebe 97 - - VIII. Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit 121 - - IX. Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe 145 - - X. Exogamie und Clanbildung 176 - - XI. Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats 197 - - XII. Einrichtungen und Sitten im Matriarchat 208 - - XIII. Die Bündnisformen im Matriarchat 227 - - XIV. Die Polyandrie 241 - - XV. Das Levirat 262 - - XVI. Der Frauenraub und seine Folgen 275 - - XVII. Die Phasen des Scheinraubs 287 - - XVIII. Der Frauenkauf 306 - - XIX. Kulturwirkungen des Frauenkaufs 323 - - XX. Ausbildung des Patriarchats 347 - - XXI. Die patriarchalische Vielweiberei 366 - - XXII. Die Familie im Islâm 391 - - XXIII. Der Harem 417 - - XXIV. Zeitehen und wilde Ehen 438 - - XXV. Entwicklung des Patriarchats in Indien 453 - - XXVI. Clan- und Dorfverfassung 481 - - XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband 497 - - XXVIII. Die Altfamilie 529 - - XXIX. Entwicklung der modernen Ehe und Familie 554 - - XXX. Rückblick und Ausblick 567 - - Sach-Register 582 - - - - -I. - -Einleitung. - - -„Durch die leibliche und sittliche Verbindung von +Persönlichkeiten+ -der beiden Geschlechter zur +Wiederherstellung des ganzen Menschen+ -- -die Ehe -- entsteht die +Familie+. Denn mit jener Wiederherstellung des -ganzen Menschen ist zugleich die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes -gegeben und die drei Elemente der Familie: Vater, Mutter und -Kinder sind in ihr bereits vollständig vorausgesetzt. Die Familie -ist darum der erste und engste Kreis, in welchem wir unser ganzes -menschliches Wesen wiederfinden, uns in uns befriedigt und bei uns -selbst daheim fühlen.“ Also spricht einer der bedeutendsten deutschen -Kulturhistoriker, +W. H. Riehl+, in seinem Buche über die Familie[1], -und da er fast ausschliesslich den Kulturmenschen und insbesondere den -deutschen Kulturmenschen im Auge hat, so ist seine Definition ziemlich -unantastbar. Er fährt indes fort: „Sie ist die ursprünglichste, -urälteste menschlich-sittliche Genossenschaft, zugleich eine -+allgemein+ menschliche; denn mit der Sprache und dem religiösen -Glauben finden wir die Familie bei allen Völkern der Erde wieder.“[2] -Dem ist nun +nicht+ so; nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose -Menschenstämme, sondern bei vielen, welche wir nicht als familienlos -bezeichnen möchten, tritt das, was man etwa mit starker Dehnung des -Begriffes als „Familie“ gelten lassen kann, unter sehr verschiedenen -Formen auf, ja unter Formen, welche mitunter unseren heftigsten Abscheu -erregen und gradezu das Gegenteil von der geheischten leiblichen +und -sittlichen+ Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes zu -sein scheinen. Die Frage ist daher berechtigt, woher es kommt, dass uns -Kulturmenschen der oben aufgestellte Begriff der Familie gewissermassen -der einzig zulässige geworden und ob dem zu allen Zeiten so gewesen -sei? Darin liegt aber die stillschweigende Anerkennung, dass auch die -Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung und sozialen Anschauungen, -kein Unwandelbares, weder eine göttliche Einrichtung, noch ein -+allgemein+ menschliches Bedürfnis sei. Über Ursprung und Entwicklung -dieser allerwichtigsten unserer gesellschaftlichen Institute sollen nun -die nachstehenden Blätter -- Ergebnisse langjähriger ethnographischer -Forschungen -- einigen Aufschluss gewähren. - -Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind -bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren -Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle, -denn erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von -Mann und Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und -meint damit, ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren -sagen wir bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne -lässt man zwar solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt -wird, dass jede Ehe behufs Begründung einer Familie zustande kommt; -im eigentlichen Sinne aber werden sie nicht als Familie anerkannt, -denn es fehlt ihnen dazu eben deren wesentlichstes Merkmal: die -Nachkommenschaft. Da nun letztere erst eine Folge der Vereinigung -zweier Personen verschiedenen Geschlechtes ist, welche Vereinigung -in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in der Ehe findet, so -wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie notwendig eine -solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die Ehe ihrerseits -wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als Weihe des -Geschlechtsverkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die Aufgabe -ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf jene -untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung -des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der +Darwin+schen -Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen -menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag, -glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen -Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu -sollen, der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben -dürfte. - - -[1] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115. - -[2] A. a. O. S. 116. - - - - -II. - -Die Geschlechter und der Paarungstrieb. - - -Die Erhaltung der Art und in noch höherem Masse die Weiterbildung und -Entwicklung derselben zu neuen Formen ist die wichtigste Sorge der -Natur, welche zur Erreichung dieses ihres vornehmsten Zweckes des -Kampfes ums Dasein sich bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser -Kampf ums Dasein wesentlich erleichtert durch die +Trennung der -Geschlechter+. Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt -sie noch nicht vor; sie tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute -Organismus eine grössere Reihe von Verrichtungen zu vollziehen hat, -um im Flusse des Geschehens dauernd aufrecht sich zu erhalten. Wo -also ein Tier zu grösserer Anstrengung bestimmt ist, wo es arbeiten -muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr widerstandslos den Strom der -Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern ihm sich entgegenstellt -und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da erscheint die Trennung -der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der Arbeit, von der Natur -zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen. Dem einen, dem -weiblichen Wesen, ist die Sorge für die Nachkommenschaft, die Aufgabe -der Erhaltung der Art übertragen; das andere, das männliche Individuum -ist für die Entwicklung geschaffen; es ist bestimmt im Kampfe ums -Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu erwerben, diese dadurch, dass -es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich beteiligt, den Nachkommen -zu vererben und so eine allmähliche Steigerung der letzteren, die -endliche Ausbildung neuer Charaktere, die Hervorbringung neuer Arten, -zu ermöglichen.[3] - -Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch -das männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des -Leibes, durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer -Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint -unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert -und gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege -der Nachkommenschaft, und seinem geistigen Wesen nach zeigt es sich -scheu und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten -Lebewesen, dem +Menschen+. Um in ihm etwas anderes zu sehen, als den -obersten und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man -von metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die -vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz -zu dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der -höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches -Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den -Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf -Tiere zu übertragen[4] und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist, -dass eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute -vorhanden sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen -Zustande geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen -kommen mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige -hoch organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und -Weibchen auf den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im -Körperbau aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen -das Weib vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den -nackten Insulanern auf Neubritannien erzählt +Wilfred Powell+, welcher -drei Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen in -einiger Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.[5] -+Désiré Charnay+ bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern -Mittelamerikas.[6] Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten -üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger -Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von -diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen -Reihe niedriger Völkerstämme. - -In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich -eine zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder -„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem, -in unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden, -Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung -der Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden -Stämme auf der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst -mit dieser. +Julius Lippert+, ein geistvoller Forscher, hat recht -scharfsinnig dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit -vorherrschenden Pflanzennahrung zur Fleischkost, wie die auf Erfindung -von Waffen und Fangmethoden gegründete +Jagd+ jene Differenzierung -zuerst ermöglichte und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter -erweitern musste. Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter -waren schlechte Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren -Jagd sondert sich die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des -Weibes von der des Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit -diese Verschiedenheit der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der -untergeordneten, jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus -ihren Einfluss üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost -hat dem weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren -verliehen, was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Muskulatur -und Stärke sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise -den nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass -- ganz im Gegensatze -zu den oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen -- die beiden -Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend -aussehen.[7] Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente -können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen. Die -Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen Beckens -und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen scheint z. B. -Herrn +Hugo Zöller+ durch eine wenn auch noch unbedeutende Beimischung -europäischen Blutes begünstigt zu werden, darnach zu urteilen, dass -die meisten Mulattinnen fast übermässig stark entwickelte Körperformen -besitzen.[8] Man darf also füglich sagen, dass die leibliche -Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen Kulturentwicklung -gleichen Schritt halte. - -Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe sein -mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst -das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber -durch den mächtigsten Drang getrieben: - - Einstweilen, bis den Bau der Welt - Philosophie zusammenhält, - Erhält sich das Getriebe - Durch Hunger und durch Liebe - -singt +Friedrich Schiller+ und fasst in diesen wenigen Worten mit -scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der -Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist -sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt -stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur -schwer und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der -Geschöpfe erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und -welche Eroberungen verdankt die Menschheit nicht diesem allgewaltigen -Triebe! Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen -und selbst von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre -Ursache, als den Stachel des Hungers. - -Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist -der +Geschlechts+- oder +Paarungstrieb+, welcher die Geschlechter -einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und -Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung -der Gattung führt die Zeugung (_Generatio_), welche in der Pflanze -auf einer Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im -Menschen ein durch die Dazwischenkunft des Geistigen +veredelbarer+ -Trieb ist,[9] zur +Liebe+ werden kann, von der +Schiller+ spricht und -die Dichter aller Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind in einem -gewissen Stadium ihrer Entwicklung ausnahmslos alle normal gebildeten -Individuen der höheren Tierarten unterworfen; er ist mit +einem+ -Worte ein +Naturgesetz+. Auf einer untersten Stufe ist dem Geschöpfe, -nicht als Individuum, sondern in Anbetracht seiner Erhaltung, nichts -so sehr von Nutzen, als dass durch unvermitteltes Nervenspiel dem -Anreize zur Fortpflanzung sofort die entsprechende Thätigkeit der -Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt noch unverloren dieses alte -Erbe. Das Zeugungsgeschäft (_Coitus_) ist eine reflexive, automatische -Bewegung, welche man ererbt und welche sich vollzieht wie das Atmen -und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen. Werden ein mannbarer Mann -und ein eben solches Weib, so führt +Paolo Mantegazza+, der gefeierte -Florentiner Anthropologe, aus, mögen sie noch so unschuldig sein, sich -selbst überlassen, so werden sie, nachdem sie sich einander genähert -haben, ohne es fast zu wissen, den Weg finden, durch den ein neues -Geschöpf in das Leben gerufen wird.[10] +Plato+ hat den Träger des -Geschlechtssinnes deshalb nicht mit Unrecht als ein Tier für sich -innerhalb des Menschen bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein -Verhalten unter Abweisung des Einflusses der „oberen Seelen“, so -überwiegend wirksam erscheint hier noch der ererbte Instinkt aus der -Zeit primitivster Sorge für die Erhaltung des Lebens der Art.[11] -Man nennt daher diesen Paarungs- oder Begattungstrieb auch den -„Zeugungstrieb“, insoferne als dessen Befriedigung normal das Entstehen -von Nachkommenschaft zur Folge hat. Doch möchte ich letztere Benennung -weniger bevorzugen, weil in ihr der Sinn zu schlummern scheint, als -ob die Zeugung der von den Individuen +beabsichtigte+ Zweck ihrer -Vereinigung wäre. Dies ist aber durchaus nicht der Fall. - -Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben -nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst -den Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt, -dessen Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen -herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste -Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen -emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen -Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu -unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu -freveln, wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung -unseres tierischen Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen -Entwicklungsstufen und in der Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende -Vernunft. Da aber dieser Trieb an sich nicht dem Tiere, sondern nur -den Zwecken der Natur dient, so kann seine Befriedigung nicht als -eigentlich nützlich angenommen werden. Er erweist sich im Gegenteil -in seinen Folgen als +geradezu nachteilig+. Schon die Erzeugung -der Nachkommenschaft ist dem weiblichen Individuum eine schwere Last. -Die Pflege derselben erfordert von den Eltern, mag sie nun von beiden -in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem derselben allein geübt -werden, eine grosse Aufopferung, das häufige Hintansetzen des eigenen -Wohlergehens eine persönliche Schädigung, die durchaus nicht in dem -Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen Ausgleich finden -kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern die ärgsten -Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen Verhältnissen -leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den Lebensunterhalt, so -treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf ums Dasein -ein.[12] Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom -Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach -abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst -in den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft -Kindersegen zum Unheil der Erzeuger. Wenn man trotzdem gar häufig -solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden -Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt -sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft -nur sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft -ist nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden, -dem heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung -des Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen -Schritt mit der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie -der Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen -Dingen scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses -am reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre -Schätze verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter -mit allen erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu -entschädigen für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für -die unsäglichen Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen -Augenblicke sinnlicher Glückseligkeit sind.[13] Diesen Taumel -physischer Wollust, zu deren Beschreibung keine Sprache Worte hat -und den der schwache Mensch nicht zu ertragen vermöchte, wenn er von -längerer Dauer wäre, dies und +nur dies allein+ erstrebt der -seinem inneren Wesen nach völlig blinde Paarungstrieb, und man darf -dreist behaupten, dass ohne den Köder dieser wichtigen Beigabe das -Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines Naturgesetzes ausüben würde -und könnte. Dem „Wilden“ -- wenn ich mich dieses unzutreffenden -Ausdruckes bedienen darf -- gilt wenigstens die Zeugung für eine -Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für eine Beigabe, -die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist. Beweis -dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf -künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen, -die Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern -Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt -es viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem -Behufe nach +Alexander von Humboldts+ Zeugnis giftige Kräuter -gebrauchen.[14] - -Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen -sein, dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen -Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb -- wie auch -in der Tierwelt -- ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln -der Gesittung.[15] Einen sehr verwandten Gedanken spricht +Cesare -Lombroso+[16] aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des -modernen Italien. Es dünkt mir indessen auch eine, zwar keines direkten -Beweises fähige, aber sonst nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass -die sinnlichen Freuden ihrerseits einer Entwicklung, einer Steigerung -fähig seien und dass unsere urgeschichtlichen Vorfahren dieselben -nicht in dem gleichen Grade empfunden haben, wie spätere, feiner -ausgebildete Geschlechter. Niemand wird im Ernste bestreiten wollen, -dass mit wachsender Gesittung auch das menschliche Nervensystem -sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die Zustände innerhalb -der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen Jahrhunderten; -unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die Menschen der -Gegenwart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre Vorgänger. Es -scheint wirklich, dass +der physikalische Charakter der Menschheit -im Laufe der Zeit sich wesentlich verändert hat+, und es unterliegt -keinem Zweifel, dass das +Blut+ und die Säfte des Menschen früher -die vorherrschende Rolle spielten, während es jetzt die +Nerven+ -sind, die fast ausschliesslich den Körper der Europäer, sowie der -Weissen in Nordamerika beherrschen. Gröber angelegte Wesen vermögen -aber Lust und Schmerz[17] nicht in gleich wirksamer Weise zu empfinden, -wie die feiner organisierten. +Alexander von Humboldt+ bezeugt, -dass die ungemein schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den -Indianern Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden -werden, denn Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit -des Nervensystems der Haut ab.[18] Leutnant +Mage+, der mit Dr. -+Quintin+ mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra -beiwohnte, hatte dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, -- so -sagt er selbst -- wie viel weniger entwickelt oder vielmehr wie viel -weniger empfindlich das Nervensystem der Neger ist als das unsrige, -woraus es sich erklärt, dass sie auch schwerere Operationen so leicht -ertragen.[19] Freilich stehen über die Empfindung der Lust noch -weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über den Schmerz, der sich -zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat der leider der -Wissenschaft zu rasch entrissene +Paul Broca+ an den Schädeln -der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem Masse das -Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit Fortschreiten -der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller Analogie -ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen, -was für den Behälter unseres Denkvermögens sich nicht bestreiten -lässt. Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und -Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen -Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch -der grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen -Stämmen das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe -+Th. Bischoff+ hat in einem neueren Werke[20] nachgewiesen, -so weit dies die noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass: -während das mittlere Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so -ziemlich das gleiche zu sein scheint, das der niederen Negerrassen -in der That nicht nur ein geringeres ist, sondern auch geringere -Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter und die Individuen -darbietet. Zu gleichen und manchen anderen überraschenden Ergebnissen -gelangt auch Dr. +Gustave Le Bon+ in einer ungemein fleissigen, -auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.[21] Innerhalb der -Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte ziffermässig -darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die grössten -Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.[22] Wird -auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit des -Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei -geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine -ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das -Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist -es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen -auch nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter -empfinden als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade -solche Individuen, wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden -ganz besonders zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines -und desselben Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten, -starke Abstufungen der individuellen Nervenorganisation. Was nun für -die einzelnen richtig ist, gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme, -Völker und Rassen. - -Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder -nicht, stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als -begehrenswertestes Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen, -welches den Dingen entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen -Gefahren des Lebens sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu -zurückzieht und dem Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder -Jäger,“ bemerkt ein bewährter Naturforscher,[23] „kennt das Sprengen -bei Reh und Hirsch: das weibliche Thier flieht, das männliche verfolgt --- dasselbe Verhältnis, wie zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein -Tier bekannt, bei welchem das weibliche Geschlecht das verfolgende, -überwältigende, das männliche das verfolgte und Widerstand leistende -wäre; es ist stets umgekehrt, auch in solchen Fällen, in denen, wie -bei den Spinnen, das weibliche Tier das stärkere ist und nach der -Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz aller Maskierung, -die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische Einflüsse erfährt, -verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die Sprödigkeit ist eine -Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt dem Manne zu.“ Und -dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte, auch schon zu -deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden Geschlechter, -welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte, zum Angriff -geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der Tiefe -des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte -Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib -bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil, -physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der -Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von -Haus aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des -Mannes zu vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss -kämpft, welcher den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger -und hartnäckiger der Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne -verfolgt, flüchtet und verbirgt sich, während die europäische Jungfrau -mit den Waffen der Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende -Verlangen des Geliebten reizt und steigert, welchem sie erst nach -harten Proben sich überlässt.[24] - -Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen -Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine -Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder -minder langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres -meist bloss zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche -Frist bestimmt im günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch -ein solches Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch -jedes höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie -zu schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen -Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um -die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische Bande -und soziale Gewohnheiten. - - -[3] Dr. Herm. +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. Norden. -1886. S. 97-100. - -[4] Dr. +Otto Mohnicke+ teilt einen Fall mit, wo die dem Menschen für -spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf einen Gibbon -übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800-801). - -[5] +Wilfred Powell.+ Unter den Kannibalen von Neubritannien. Drei -Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884. S. 123. - -[6] +Désiré Charnay.+ _Les anciennes villes du Nouveau Monde._ Paris, -1885. S. 399. - -[7] +Julius Lippert.+ Kulturgeschichte der Menschheit in ihrem -organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64-65. - -[8] +Hugo Zöller.+ Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. -Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85. - -[9] +Joseph Hyrtl.+ Lehrbuch der Anatomie des Menschen. Fünfzehnte -Aufl. Wien, 1881. S. 9. - -[10] +Paul Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Skizzen über -die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem Italienischen. Jena, -1886. S. 48. - -[11] +Lippert.+ A. a. O. Bd. I. S. 14. - -[12] +Frerichs.+ A. a. O. S. 101. - -[13] +Paolo Mantegazza.+ _Fisiologia del piacere._ Mailand, 1870. S. 37. - -[14] +Alexander von Humboldts Reise+ in die Äquinoktial-Gegenden -des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von +Hermann Hauff+. -Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156. - -[15] +Julius Lippert.+ Die Geschichte der Familie. Stuttgart, 1884. S. -30. - -[16] _Quanto più cresce l'intelletto e quanto più crescono i messi -della vita, più si moltiplicano i desiderii e la potenza d'amore._ -(Cesare Lombroso. _L'amore nel suicidio e nel delitto._ Turin, 1881. S. -38.) - -[17] Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde uns schier -unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen, ohne das leiseste -Zeichen von Schmerzempfindung zu geben. Wenn auch die dabei entfaltete -Willensstärke nicht gering anzuschlagen sein mag, so sprechen doch die -vielfachen Martern, welche sie sich selbst auferlegen, die mannigfachen -Verstümmelungen, die sie oft um einer nichtssagenden Zier willen sich -zufügen, die ausgesuchten Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden -verüben, sattsam dafür, dass leiblicher Schmerz von ihnen weniger -gefühlt wird, als von den nervösen Kulturvölkern. In unseren Augen -möchte wohl schon oft der hundertste Teil der auszustehenden Qualen als -empörende Scheusslichkeit empfunden werden. Da nun der Mensch stets -von sich auf andere schliesst, so muss der Wilde selbst schon ein -beträchtliches Mass von Schmerz ertragen können, wenn er es für nötig -hält, dieses Mass, um seinen Feind zu quälen, in so barbarischer Weise -zu steigern. Auch die Roheiten unserer eigenen Vergangenheit wurzeln -sicherlich zum Teile in dem noch geringer entwickelten Nervensystem -unserer Väter im Altertum und Mittelalter. - -[18] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd. III. S. 208. - -[19] Globus. Bd. XIV. S. 260. - -[20] Siehe Dr. Th. L. W. +Bischoff+. Das Gehirngewicht des Menschen. -Eine Studie. Bonn, 1880. - -[21] +Gustave Le Bon.+ _Recherches anatomiques et mathématiques sur les -lois des variations du volume du cerveau et sur leurs relations avec -l'intelligence._ (_Revue d'anthroprologie._ 1879. S. 27-104.) - -[22] A. a. O. S. 80 teilt +Le Bon+ das Ergebnis seiner an 1200 -Individuen angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es ist wohl -interessant genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach entfielen auf -einen - - Schädelumfang Gelehrte, Adel, Bürger - - von 52-53 _cm_ 0,0 0,0 0,6 - „ 53-54 „ 2,0 3,7 1,9 - „ 54-55 „ 4,0 9,2 6,2 - „ 55-56 „ 6,0 12,8 14,0 - „ 56-57 „ 18,0 28,5 24,5 - „ 57-58 „ 36,0 22,0 24,5 - „ 58-59 „ 18,0 12,8 14,9 - „ 59-60 „ 8,0 8,3 7,6 - „ 60-61 „ 6,0 1,8 3,3 - „ 61-62 „ 2,0 0,0 1,8 - „ 62-62,5 „ 0,0 0,9 0,7 - - -[23] +Gustav Jäger.+ Die Entdeckung der Seele. Leipzig, 1880. S. 31 - -[24] +Mantegazza.+ _Fisiologia del piacere._ S. 39. Mit Bezugnahme -auf das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt sich die Frage -aufwerfen, ob nicht auch in dieser Hinsicht eine Art körperlicher -Anpassung an die Anforderungen des Geisteslebens stattfinde. Im -Tierreiche versagt sich das Weibchen innerhalb gewisser Zeiten nur -selten dem verlangenden Männchen, seine Geschlechtsorgane sind, -übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger verborgen oder -geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf -rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche -Hälfte in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel -in anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den -Abbildungen wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies -umgesehen hat, dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn -anders die Zeichnungen richtig sind, das _ostium vaginae_ sichtbar -erscheint in Stellungen, welche dies bei Weibern gesitteterer, nach -unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht gestatten. Das Organ -erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich, viel weniger in -die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre Gesittung -vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende -Messungen des weiblichen Perineums, die aber leider noch fehlen, -könnten allein auf die interessante Frage Licht werfen. - - - - -III. - -Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche. - - -Es ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische -Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst gebildet -habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe. Vom Standpunkte der -Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt es, einfach die Thatsache seines -Vorhandenseins festzustellen und die verschiedenen Formen, welche im -Geschlechtsverkehre sich kundgeben, kurz zu beleuchten. Doch halte -ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen Blick in das Gebahren der -Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein geschlechtliches Treiben zur -Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt nun der Paarungstrieb -sehr deutlich zunächst in den +Werbesitten+ der höheren Arten zum -Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt Gesagte, -stets das Männchen als der werbende Teil auftritt. Oft spielt darin der -+Kampf um das Weibchen+ die bedeutendste Rolle. - -Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften -sei bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän +Bryant+ -von dem merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen Grossen sehr -verliebten und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (_Otaria jubata L._) -auf der St. Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni, erzählt +Bryant+, -sind alle Männchen versammelt und alle passenden Plätze vergeben. Die -alten Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft der Weibchen. Letztere -erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber in immer zunehmenden -Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze überfüllt sind. Viele der -Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den Wunsch zu hegen, mit einem -bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber sie werden daran durch die -„Junggesellen-Robben“ gehindert, welche längs der Küste schwimmend, -die ankommenden Weibchen beobachten und sie ans Land treiben. Sobald -sie dieses betreten haben, nähert sich ihnen das nächstliegende -Männchen, lässt einen glucksenden Laut vernehmen und sucht, der -neu angekommenen Genossin freundlich zunickend und sie auch wohl -liebkosend, allmählich zwischen sie und das Wasser zu kommen, so dass -sie nicht mehr zu entfliehen im stande ist. Sobald ihm dies gelungen, -ändert der Haustyrann sein Betragen vollständig, denn an Stelle der -Liebkosungen tritt Zwang und das Weibchen wird genötigt, einen der noch -freien Plätze im Harem des gestrengen Herrn einzunehmen. In dieser -Weise verfährt jeder männliche Seebär, bis alle Plätze in seinem Harem -besetzt sind. Aber nun muss er den Besitz seiner Auserkorenen auch -energisch verteidigen, da seine über ihm lagernden Kollegen versuchen, -seine Weiber zu rauben, indem sie eines derselben mit den Zähnen -packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren eigenen Weiberzwinger -schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen verfahren in derselben -Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle Plätze besetzt -sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der Herrn Sultane, -welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist, selbstgefällig auf -und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die unruhigen Weibchen -schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben. - -Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im -gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach +Bartram+ bestrebt, die -Gunst des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte seiner -Lagune sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt „wie ein -Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“. Manche Tierarten -wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem -- fast möchte man sagen --- poetischen Schimmer zu verklären. +Charles Darwin+ ist der Ansicht, -dass den Tieren einiger Schönheitssinn zukomme, wenigstens solchen -der höchsten Klassen; dass demnach z. B. weibliche Vögel die Schönheit -der vor ihnen Staat machenden Männchen bewundern, sowie sie sich an -deren Gesang erfreuen. Hinsichtlich der männlichen Tiere glaubt aber -+Gerlach+, dass die Entfaltung der Schmuckfedern vor den Weibchen -männlicherseits keine Kenntnis des Schmuckgefieders voraussetze, -sondern nur den geschlechtlichen Reiz, welcher auf diesen Teil des -Sexuallebens wirke. Er führt dabei eine Stelle aus +Waitz'+ Psychologie -an: „Die sämtlichen Tiere gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade -zweckmässig, ohne dass es darum wahrscheinlich würde, dass sie davon -einige Kenntnis besässen.“ Sei dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es, -dass viele Geschöpfe in der Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten -bestrebt sind. - -Ganz besonders gilt dies von der Vogelwelt, welche zahlreiche -diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den -Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt -ist? Der Schwarzspecht (_Picus martius L._) hängt sich an den dürren -Wipfel eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an -und hämmert mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in -zitternde Bewegung gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln, -welches im Walde so stark widerhallt, dass man es bei trockenem -Wetter wohl eine Viertelstunde weit hört. Dasselbe dient dazu, das -Weibchen zu erfreuen, welches auf dieses Geräusch auch gewöhnlich -sofort herbeikommt und Antwort giebt. Alle Künste der Buhlerei werden -entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um persönliche Schönheit und -Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem Bemühen angewendet. Wer -hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und seiner Verwandten, in deren -erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich vereinigen. Der Birkhahn -(_Tetrao tetrix L._) z. B. stösst in der Balze die sonderbarsten -Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und Bewegungen -bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er zuletzt -wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen _Tetrao -urophasianus_ hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben -Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne -aus, richtet die Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift -die Flügel auf dem Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an. -Das Männchen des ebenfalls nordamerikanischen _Tetrao umbellus_ -trommelt mit seinen gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper, -richtet den Schwanz auf und entfaltet seine Krause, worauf das in der -Nähe befindliche Weibchen herbeifliegt. Der Albatros der südlichen -Hemisphäre (_Diomedea exulans_) berührt mit seinem Schnabel den des -Weibchens, beide schaukeln die Köpfe im Takte und sehen sich lange -an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist nahezu ein wahres Küssen. -Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen Webervogel (_Ploceus socius -Lath._) mit gelben Schultern erzählt +David Livingstone+, dass -drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf den Büschen mit -Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese Spiele -finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide -statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid -trägt. Bei der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer -nur auf den Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange -vorher wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die -Paradiesvögel u. a. sammeln sich in Gruppen vor den Weibchen und -machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen. -Der Felshahn (_Rupicola aurantia L._), ein prachtvoller Schmuckvogel -Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von -1¼-1½ m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und -auf welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände -geebnet. Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und -bewundernd umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun -ein Männchen nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in -verschiedenen Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen. -+Schomburgk+ sah auf diese Weise drei Helden nacheinander -auftreten, bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft -verscheuchte. Die Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel -ungemein schätzen, suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und -verbergen sich in der Nähe mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind -die Tiere einmal mit ihrem Tanzvergnügen beschäftigt, so werden sie -davon derart eingenommen, dass die Jäger mehrere hintereinander erlegen -können, ehe es die übrigen merken und davon fliegen. - -Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (_Grus cinerea Bech._) -übt, von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit -Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus. -Die Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen -Paradiesvögeln, wie _Amblyornis ornata_ und ihren Verwandten. Die -australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel) -bauen nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten, -als Nester dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und -Damen Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen. -Der merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen -Fussboden von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an -beiden Seiten eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass -ihre Spitzen sich kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht -so eine gewölbte Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln -etwa 1¼ m lang und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder -Stelldichein dient. Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit -mehrere Stunden des Tages über zusammen und geben sich ihren -Vergnügungen hin. Aber nicht genug damit -- die beiden Eingänge der -Laube werden mit einer Menge schön gefärbter oder hellglänzender -Gegenstände verziert, um sie dem Auge angenehm zu machen. Muscheln, -Zähne, Knochen, bunte Steine, Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel, -auch allerhand kleine, dem Menschen entwendete Gegenstände, wie -Fingerhüte u. dgl. werden herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der -gefiederten Gäste Genüge zu thun. Diese Dinge werden beständig anders -geordnet und von den Vögeln in ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies -wird, wie +Gould+ berichtet, die Laube selbst im Innern schön mit -langen Grashalmen ausgefüttert, welche so angeordnet werden, dass die -Spitzen sich nahezu treffen, und die Verzierungen sind ausserordentlich -reich. Nach +Darwin+ benützen die Vögel runde Steine dazu, die -Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten und verschiedene nach -der Laube hinleitende Pfade zu bilden. Es sind dies sicherlich -Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme, wie die -Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig unfähig -wären. - -Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs zwischen den -Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse Mannigfaltigkeit. -Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der häufigsten, ist -jene der +schrankenlosen Vermischung+ (+Promiskuität.+) Sehr viele -Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall sie zusammenführt, ohne -Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne irgend einen Anspruch -auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten niederen Tiere, die -lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere vermögen wenigstens -scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen wollen, aus der -Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen auf Grund -eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des Geruches, -umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich berühren. -Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in völliger -Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das Weibchen. Am -lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von denen man gar -nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen vorhanden ist. -Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten, sobald ihrem -Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung der Jungen. -Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln gesellig in -grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden, menschenähnlichen -_Hylobates_-Arten, von welchen auf Borneo, Java und Sumatra je eine Art -vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das Weibchen ihre Jungen -behandelt, nichts Rühmliches zu melden, denn sie streifen bedenklich an -Promiskuität. - -Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so -trifft man +Vielweiberei+ (+Polygamie+ oder +Polygynie+) nicht selten; -doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen +nur bei höheren Tierarten+ -vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie Pavian, -_Mycetes_, _Caraya_, sind Polygamisten. Das Männchen eignet sich eine -gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern. Selbst -der fürchterliche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit seinen -Weibchen im Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist zu sein. Der -Amerikaner +Paul Duchaillu+, der uns zuerst mit diesem Riesen des -Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte allerdings manchmal -ein Pärchen, +Darwin+ aber berichtet: in einer Gruppe sei stets nur -+ein+ erwachsenes Männchen zu sehen. Wächst das junge Männchen heran, -so findet ein Kampf um die Herrschaft statt und der Stärkste setzt sich -dann, wenn er die andern getötet oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt -der Gesellschaft fest.[25] Ganz ähnlich handeln die meisten Affen, -von welchen man kaum behaupten kann, dass sie ein nach europäischen -Begriffen nachahmenswertes Geschlechtsleben führen. Türkische -Serailwirtschaft tritt da mit altem Feudalrecht gepaart zu Tage. -Der stärkste Affe ist nicht allein der Führer, sondern kraft seiner -Stärke der unbeschränkte Herr der gesamten vielköpfigen Gesellschaft, -der Gebieter aller der Männchen und Weibchen, der Gutsherr, welcher -sein _jus primae noctis_ mit Gewalt festhält, jedem jungen Stutzer -die anwandelnde Lust zu etwaigem Liebesspiel mit weiblichen Wesen der -Herde gar unsanft vertreibt und auch den wetterwendischen Affenschönen -gegenüber keineswegs den galanten Herrn spielt, vielmehr auch da derbe -Strenge für die wichtigste Kur ansieht. - -Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere -ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer, -das Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe, -ferner die Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in -grösserer Anzahl beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen, -die Strausse und vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln, -Auer- und Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter, -Pfauen. Ganz besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen -und eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs -tritt nämlich die +Eifersucht+ auf, eine Gefühlsempfindung, welche den -in Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die Männchen auch -vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe -um die Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel -bei den Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig, -also in Herden, Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei -solchen, wo die Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem -übertrifft. Unbedingt notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten -der Hymenopteren, wo eine ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige -Männchen besitzt. - -+Vielmännerei+ (+Polyandrie+), d. h. dauernde Verbindung eines -Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche so -gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen -wegen seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des -Männchens zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches -Serail sich zu bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen -Fischarten, beim Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie -Polyandrie zu herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist, -dass zwei bis vier Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso -will ich es dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie -z. B. beim neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker -geworden ist, um, wie +Darwin+ will, andere Weibchen besiegen und -in den Besitz des Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber -unläugbar in vielen Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe -für das stärkste Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz -mit einander kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist -blutigen Streites, um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren -insbesondere werden die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung -der Reize gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von -Spezies, besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten -wird in der Zeit des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen -begleitet, welche ihr auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend -einander in den Haaren liegen, bis ihr die Sache langweilig wird -und sie im Ärger darüber, dass die Verehrer sich unter einander um -ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu einem grossen alten Löwen -wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie ihn brüllen hörte. -Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten Nebenbuhler. -Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat solcher -Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den jüngeren -bald fertig. Ist das Feld rein, so schüttelt das edle Tier die Mähne, -dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes -Pfand ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt, -welche er im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen -zwei völlig ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell -einen oft für beide tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes -legt sich die Löwin auf den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er -dauert, durch Wedeln mit dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre -Eitelkeit geschmeichelt fühlt, dass zwei solche Löwen um ihretwillen -sich zerfleischen. Ist der Kampf vorüber, so geht sie langsam und -vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu beriechen, und wandert dann -stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines Blickes zu würdigen. -Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen vollerwachsenen starken -Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen jüngeren befreit, -deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen. Sobald aber ein -noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese Kämpfe -geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die gesündesten -und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und eine tüchtige -Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber absichtlich die -Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht hinauf -diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und in -mannigfachster Variation, wiederzuerkennen. - -Die +Monogamie+ oder +Einzelehe+, welche einige der höher stehenden -Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen christlichen -Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung erhoben haben, -die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind, als die Form -κατ' ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten, +existiert gar nicht -selten bei den Tieren+. Sie wird vorerst geradezu zur Notwendigkeit -bei den sehr zerstreut lebenden Spezies, wie z. B. bei vielen -Raubtieren, sowie bei allen jenen, welche nur paarweise leben können, -sei es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei es dass sie von Haus aus -besonders ungesellig sind. Doch sind diese Bedingungen nicht einmal -unbedingt unerlässlich, und es giebt sogar einige, wenn auch wenige, -monogame Affenarten. Der indische Makak Uanderu (_Macacus silenus_) -hat nur +ein+ Weibchen und bleibt ihm treu bis zum Tode. +Cuvier+ -erzählt auch, dass als im _Jardin des plantes_ zu Paris eines der -Uistitiäffchen (_Harpale Jacchus_) gestorben war, der überlebende -Gatte sich trostlos gebärdete, lange Zeit die Leiche liebkoste, -endlich aber von der Wirklichkeit überzeugt, seine Augen mit den -Vorderpfoten bedeckte und so lange ohne Nahrung liegen blieb, bis -er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte. Wohl etwas weniger -„sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer als Beispiel -empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen lebt nämlich -nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt, die übrige Zeit -meistens allein und für sich.[26] Doch stiess der britische Leutnant -C. de +Crespigny+ im südlichen Borneo auf eine Orang-Utan-Familie, -bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem grösseren und einem -kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt, dass ihr Bündnis schon -längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem ausserordentlich scheuen -_Nschiego-mbouvé_, dem kahlen Schimpanse (_Troglodytes calvus_) des -äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel geringere Unterschiede von -jenem der Australier aufweist, als mancher im stillen wünschen möchte, -nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau des Nestes das Männchen wie -das Weibchen teil. Dieser Anthropoide lebt, wie es scheint, nicht -herdenweise, sondern einsiedlerisch und in Monogamie; mit einem lauten, -eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der Dämmerung seine Genossin -herbei.[27] - -Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die -Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere, -sondern auch als die nächsten animalischen Verwandten des Menschen zu -betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der -Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade -das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen, -welche übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben -gesitteter Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern, -Tauben, Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den -ganz unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken. -Sehr viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren -Gruppen, aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei -anderen Zugvögeln vereinigen sich die Männchen und Weibchen in -besonderen Schwärmen und begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf -die Wanderung; im Frühling finden sich jedoch stets dieselben Paare -wieder zusammen. Pfarrer +Snell+, ein aufmerksamer Beobachter, -sagt über das uns beschäftigende Thema: Die Ehen der Vögel werden meist -im Frühjahre nach dem Geburtsjahr geschlossen, und es findet dabei eine -ganz bestimmte Wahl statt, deren Gründe ebenso wenig zu enträtseln -sind, wie die der Menschen, wenn nicht die gewöhnlichen Rücksichten des -Lebens obwalten. Oft entscheidet der blosse Zufall oder, wenn mehrere -Bewerber sich um die Braut drängen, das Recht des Stärkeren. Selbst -wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist (was selten vorkommt, -da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen giebt) entstehen oft -heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst kommen Streitigkeiten -nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen unter, geht also ihren -menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und lehrreichem Beispiele -voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das Männchen, und es sind -bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden, wo das Männchen -aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz unpassenden Platz wählte, -das Weibchen aber sofort Material herbeischleppte, obwohl dasselbe -gar nicht anzubringen war. Nur bei Lerchenfalken kommen zuweilen -Streitigkeiten vor, die aber nie zu Thätlichkeiten führen. Die ganze -Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt sich uns am schönsten in den -Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche. Hier ist vollkommene -Harmonie des Wollens und Thuns; diese beiden Tierchen trennen sich -während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen Augenblick; sämtliche -Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und Putzen des Gefieders, -Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam aus, dicht aneinander -gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch gemeinsam, und bei den -andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze Nacht mit in dem Neste -oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen sich für den scharfen -Blick noch mancherlei Abstufungen. - -Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am -höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben -Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und -wieder, besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur -harmlosen Streit. Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls -so innig zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar _Inséparables_, -Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines -Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten -untröstlich zurück. Bei _Psittacus pertinax_ ist aber Witwertum oder -Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese -Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien, -oft sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des -Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens. -Unser kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller -Gatte, hilft ihm das Nest bauen, die Kinder grossziehen und singt -ihm während des Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine -sanften Lieder vor. Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein -Gimpelmännchen, dessen angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage -beobachtet worden war, bis man endlich unter den überhängenden Zweigen -eines Busches sein Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend -fand. Der kleine Vogel brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr, -umflatterte sie und gab alle Zeichen der tödlichsten Angst, als man -die Patientin forttrug, um sie gegen allfällige Unbill und Überfälle -zu schützen. Tagelang umflog er rufend und lockend das Fenster, an dem -das Bauer stand, in welchem das kranke Weibchen sass, und erst nachdem -er sich die Überzeugung geholt, dass es gelähmt blieb und dass sein -Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um nie wiederzukehren. -Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel sind musterhafte -Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem Hofe zu Troisdorf -waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen zwei Exemplare, -Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus Dankbarkeit -für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher Pietät das -Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig Jahre -mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des -Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein -behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen -Teich zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der -treue Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut -es gehen wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht -von der Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich -das resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der -Freundin und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die -endlich auffiel und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand -das Männchen tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der -Gattin gestorben; diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde -nachher. Ebenso schöne Züge lassen sich von den Amseln berichten. -Ein Amselpaar (_Merula vulgaris_) hatte sein Nest in der Nähe einer -Baustätte; eines Tages kam eine zahme Elster, erfasste das Weibchen und -trug es bis dicht zu den auf dem Bauplatze beschäftigten Arbeitern; -das Männchen eilte ihr aber mutig nach, nahm einen erbitterten Kampf -mit der Elster auf und befreite endlich seine Gefährtin, worauf beide -triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen, obgleich das Weibchen bei -dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes eingebüsst hatte. Umgekehrt -berichtet +Bennett+ von einem Fall, in welchem das Weibchen die -zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag legte. Er selbst hat -den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen grossen Vogelbauer -befanden sich mehrere chinesische Enten (_Anas galericulata_); eines -der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort konnte man an dem -Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz gewahren; es verkroch -sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da versuchte ein anderes -Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch sie stiess den -neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer hinzugeben. -Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte wiedergefunden -und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die lauten -Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung feierte, und -was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es während -seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte diesen auf -und tötete ihn. - -Die Tugend der +ehelichen Treue+ muss man im allgemeinen allen in -Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied -zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens hat -z. B. Pfarrer +Snell+, so lange und so sorgfältig er auch die Vögel -beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei den Männchen -kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche Fälle vor. Wenn -man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere Zurückhaltung und -Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen Unterschied erklärlich -finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen vom „Rechte“. Wohl -wird auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen und weiss sich ein -heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines ledigen Weibchens in -das Eheglück eines Paares einzudrängen und den vielleicht älteren, -hässlicheren Gemahl auszustechen. So soll es unter den übrigens -zu nicht ganz verdienter Volkstümlichkeit gelangten Störchen -„Ehebrecherinnen“ geben, welche angeblich dann von den Männchen -durch Schnabelstösse getötet werden. Mehrere solcher „Strafgerichte“ -der Störche will man erst wieder in allerjüngster Zeit beobachtet -haben.[28] Neuere Untersuchungen haben aber ergeben, dass alle -diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch die hier vorliegenden -Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind. Immerhin beweist das -Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass Untreue wirklich -empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der verwilderten Pferdeherden -in Südamerika mit einem Hengste einer anderen Herde abgegeben, so wird -sie nicht mehr von dem Leithengste ihrer Stammherde geduldet. Gar nicht -selten ist die Untreue gerade unter den sich zärtlich schnäbelnden -Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils gepriesen werden, und -unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist es gelungen, wenigstens -den Kanarienvögeln eine nichts weniger als unfruchtbare Polygamie -aufzunötigen oder richtiger mehrere in verhältnismässig kurzen -Zwischenräumen nacheinander folgende, nachkommenreiche Monogamieen -zwangsweise zuzuerkennen. Endlich kommen auch Ehescheidungen bei den -Vögeln vor, so gut wie bei den Menschen, freilich bloss bisweilen, und -auch nur die Weibchen vollziehen manchmal freiwillig die Trennung von -dem Gatten. - -So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen -Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch -Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche -Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten -im Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss -rücksichtslos seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb -ist für dasselbe um so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte -Zeit eingeschränkt ist. Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass -in einigen Tierehen, und zwar nur in monogamen, ein Gefühl Platz -greift, welches, wenn auch entfernt, jenem der +Liebe+ im menschlichen -Sinne sich nähert, wie die angeführten Beispiele darthun. Gewiss, -die idealisierte Liebe, wie die Dichter sie schildern, +diese+ Liebe -ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen gesteigerten und im -Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen. Aber hier wie dort -wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich, dennoch -seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er indes -auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten der -Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt -die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge -fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur -einiger weniger Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne -Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist. - -Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben -und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht -vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern -Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum -und allerhand Laster, um mit unseren Begriffen zu reden, sind da an -der Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen -des Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann -es wohl nur +eine+ Antwort darauf gaben: +einzig und allein in dem -Wettbewerb, in den Heischesätzen des Kampfes ums Dasein ist die Ursache -dafür zu suchen+. Die Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen, das -Zahlenverhältnis der beiden Geschlechter zu einander spielen sicherlich -die bedeutsamste Rolle in dem Vorwalten der Promiskuität, der Polygamie -oder Monogamie bei den einzelnen Spezies. Jene Eheform, welche der -Fortpflanzung der Art am besten dient, welche sich den Umständen der -Wohnstätte, der zu besiegenden Nebenbuhlerschaften u. s. w. anpasst, -jene nützliche Form ist notwendigerweise mit Vorliebe gewählt, dann -Gewohnheit, endlich Instinkt geworden. Die nämlichen Gesetze, die -nämlichen Notwendigkeiten haben auch die verschiedenen menschlichen -Gesellschaftskreise in diese oder jene Form der Ehe gezwängt, und um -die Wahrheit zu gestehen, hat darin der Mensch, wie vernünftig er auch -ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das Tier. Nur hat er sein -Geschlechtsleben durch gesellschaftliche Vereinbarungen geregelt, die -freilich weit davon entfernt sind, überall und immer die Bindekraft -strenger Gesetze zu besitzen. - - -[25] +Charles Darwin.+ Die Abstammung des Menschen. Stuttgart, 1875. -Bd. II. S. 324. - -[26] +O. Mohnicke+ im „Ausland“ 1872, S. 850. - -[27] +Paul Duchaillu.+ _Explorations and adventures in Equatorial -Africa._ London, 1861. S. 231-232. - -[28] „Echo“. Bd. I. S. 23-24 und 93. - - - - -IV. - -Das Familienleben der Tiere. - - -Wie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der Tierwelt -sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat doch nur in -wenigen Fällen die +Familie+ zur Folge. Natürlich ist zur Erhaltung -der Art die Erzeugung von Jungen unerlässlich; unerlässlich auch, -dass diese in genügender Menge am Leben bleiben. Aber dieses Ziel -kann auf verschiedenerlei Weise erreicht werden. Als allgemeine Regel -gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen desto grösser ist, je -tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je weniger -die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist bei -den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur -bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern -(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele -der niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und -diese entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz -unabhängiges Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern -einige Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern -oder Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem -Kokon an Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die -Eierpflege der _Janthina_, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an -der Oberfläche des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen -vorderen Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen -abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass sie ein Floss -bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend -erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung -ist. Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht -die Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die -Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine -Familie, nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein -ist dagegen die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es -scheint, geht dieselbe aus Wahrnehmungstrieben hervor; allein es wirken -auch Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und -durch die Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen -werden. Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet, -die Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise -ins Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt, -unter demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes -Loch steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei -wohl hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich -Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere -Tiere, in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus -den tastenden Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen, -hervorgeht. Auch manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die -Brut; sie versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben -ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika -legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur -rechten Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die -Jungen auf dem Rücken in den Fluss. - -Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit -der Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe -zur Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der -wesentlichsten Hebel in der Familie: die +Mutterliebe+, welche -mit ihrer aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur -Bewunderung Anlass giebt. Welch' glänzendes Beispiel von mit äusserster -List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche -beim Herannahen des Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben, -indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen, -auf ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen, -oder auch die Elefantenmütter, von denen +Schweinfurth+ erzählt! -Letztere suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche -veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie -ihre Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während -sie selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah -eine Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte, -an den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien. -Sie stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine -grosse Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese -opferwillige Mutterliebe durchdringt durchaus nicht die ganze Tierwelt, -sondern erwacht erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es -in der Mutterliebe zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des -Zusammenlebens der Eltern. - -Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen, -wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde -bei ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich -die Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander, -dass einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer -Mutter wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter -den Nagern, was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die -Murmeltiere hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt -bringen, die Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme -hilfreich beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser -Zärtlichkeit immer und immer liebkosen, einigermassen auch die -Kaninchen, bei welchen bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit -zusammenhält. Rührende Episoden erzählt man von dem Löwenmute der -bedrängten Mäusemutter, von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der -sie sich in Todesgefahr stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten. -Doch kennt man auch unrühmliche Beispiele des Gegenteils. +Aglaia -von Enderes+, eine aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass -ein lustiges Pärchen zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in -ihr harmloses Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte -kleine Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen -kam eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden -misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter -einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der -Gatte plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige -Tage und nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder -kommen wollte, verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne -weitere Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen -und ging auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen -Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen -Vermehrung und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst -gegenseitig anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei -welchem des Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut -gegen das Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden -will, ohne Säumen des Gemahls ungastliches Haus fliehen und ein eigenes -Heim sich wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt, -die aber, wie sie etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter -nicht mehr vertragen und dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht -besser steht es um das Familienleben der Insektenfresser. Einsam und -verlassen liegt des Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett -mit ihren Kleinen. Und echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und -Maulwürfin in getrennten Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde -alles grünt und spriesst, fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen -Maulwurfsbrust sich zu regen an. Unruhig verlässt er seinen Bau -- -das grösste Wunder bewirkt der Zauber des neuen Gefühles, und der -scheue, mürrische Weltfeind läuft des Nachts in drängender Sehnsucht -und heissem Verlangen über die offene Erde hin, um sich sein Liebchen -zu suchen. Wie es schon in seinem Charakter liegt, nimmt er die Liebe -ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er spielt nicht und liebelt nicht; -er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens; er kämpft manchen -harten, heissen Strauss mit seinesgleichen, ehe es ihm gelingt, die -Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem ersehnten -Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss, -wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in -der neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen -Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht -auf. Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm -der Glaube an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und -mit der Angst des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine -junge Gattin in ihr eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem -Verlangen nach Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen -Besitz stören könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl -im kleinen Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden -Sonderlinge aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft; -das Lager wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur -warmen Stätte für die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche -nach wenig Wochen den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der -glücklichen Eltern repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder -fällt alles, was der Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten -vermag. Mit Hingebung und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt -sie, schützt sie, hält in Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein -Leben, wenn es ihre Rettung gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie -alles, und es geht von ihm die schöne Sage, dass er sich zuweilen -über den Verlust von Weib und Kind zu Tode härme. Leider hält diese -Selbstverleugnung nicht lange vor; die sonnige Zeit der Liebe und des -Glücks geht wie ein Traum vorüber, die Kinder werden nach wenigen -Wochen gross und verlassen das Elternhaus, um sich eine eigene Existenz -zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere Wohnstätte auf, und der alte -Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst sein verödetes Haus, um -sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut- und Mordgeschichten -von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem zu leben, als sich und -seinem Hunger. - -Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat man wohl noch -wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre -Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur -kein Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei -den Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze -Zeit und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt -sein Junges mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne -weiteres sich rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass -es sein Junges ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige. -Die Beuteltierweibchen schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der -Beuteltasche mit sich herum oder lassen sie, wie die Surinamsche -Beutelratte, auf ihrem Rücken herumkriechen, während diese ihre kleinen -Schwänzchen um den Schwanz der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten -Sinn für Häuslichkeit und Familienleben aber in edelster Bedeutung -findet man unter den Vögeln. Ihre überwiegende Mehrzahl lebt, wie -schon bemerkt, in Monogamie, führt ein ungetrübtes Familienleben und -teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier erkennen wir auch, dass -die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des Zeugungsinstinktes -ist. Das Zusammenwirken von Männchen und Weibchen beim Bau des -Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles von Hilffertigkeit, -und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele, wenn wir das -Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen sehen, denn -vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht die Rede -sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten. -Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines -Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab, -um den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur, -wie bei den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch -das Männchen diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein -interessantes Gegenstück zu der sonst üblichen Vorsorge der Mutter -statt. Beim Strauss und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die -Eier bebrütet, die Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei -ihnen anstatt der sorglosen Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies -sind aber seltene Ausnahmen. - -Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling -(_Gasterosteus pungitus_), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher, -obwohl er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und -Sorgfalt an den Tag legt, dass +Ludwig Büchner+ ihn gradezu als -Muster eines guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben -in unseren durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut -er ein wunderbares kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern, -die er mit Schleim verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein -vorüberschwimmendes Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen, -das er für dieses gebaut hat, indem er fortwährend flink um dasselbe -herum und zum Nest hin und zurück schiesst. Und geht sie nicht -willig, so stösst er sie mit der Schnauze an und sucht sie mit den -Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich abzulegen. So führt -er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum Neste, die sich nach -der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder hinausbohren. -Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um den Laich zu -befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche Vater -die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in -senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt, -um eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung -im Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird -mit Wut abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn -die Jungen ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit -musterhafter Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu -weit entfernt haben, und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen. -Dank solcher Fürsorge ist der Stichling so fruchtbar, dass man die -Äcker mit diesen Fischchen düngt. Auch bei andern Fischarten findet -man ähnliche Vaterliebe. Bei dem brasilianischen _Pater familias_ -(Familienvater) ist dieselbe sogar derart entwickelt, dass er ein -völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt nämlich die Sorgfalt -für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen Kiemen zur -Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend die Eier, -aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die Kiemhöhle -zu pressen. Hier durch den elastischen Druck der Kiemenblättchen -festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen schlüpfen aus, -wachsen rasch und wandern nun, da sie in dem beengten Geburtsort nicht -mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit nach der -Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte bekommt -dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem Maule -und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich seine -selbständig gewordene Brut los wird. - -Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die +Fürsorge für -die Brut+ bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen +zuerst -beim Weibchen erwacht+, und dass die Zärtlichkeit der weiblichen -Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten -sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft -sogar gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei -den Säugern ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der -Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und -Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich -geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern -bloss eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den -am höchsten entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen, -sobald die Jungen herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen -Tieren das Bedürfnis der Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst -keine Jungen haben, sie andere übernehmen, sogar sich solcher zu -bemächtigen suchen. Dies ist dann sicherlich der Ausfluss einer edleren -Empfindung, welche mit dem Instinkt nichts mehr zu schaffen hat. Die -Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die fremden, die sich etwa -unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest dieser Exklusivität -tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu Tage, wo die -Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt. Gleichwohl -nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die Stufenleiter -der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer andern, -das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein Junges -aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu Grunde -geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch -säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt. -+Houzeau+ berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung -entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie -bei der Frau die Liebe zu den Jungen +nicht+ von der Thatsache des -Gebärens abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines -physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls -mit dem Instinkt der Fortpflanzung nichts gemein, trotzdem findet -man von beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche, -zumal unter den Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene -Ausnahme. Doch erzählt +Harris+ von einem jungen, kaum meterhohen -afrikanischen Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als -seine Mutter, von einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief -beständig jammernd um sie herum und versuchte, obgleich vergebens, -ihren schweren Körper mit seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.[29] -Ebenso wenig macht sich die Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und -auch die Völkerkunde versieht uns, wie ich später ausführlicher darthun -werde, mit einer genügenden Menge von Beispielen, welche beweisen, -dass das Gefühl der Vaterliebe dem Menschen keineswegs angeboren -ist. Bei den Tieren ist dasselbe so rudimentär, dass oft der Vater -die eigenen Kinder verspeist. Immer wiederkehrt die fast die Regel -bildende Erscheinung ärgster Belastung des Weibchens und gänzlicher -Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz flüchtigen Verkehrs zwischen den -beiden Geschlechtern, der bald wieder völliger Gleichgültigkeit weicht -und einen krassen Ausdruck findet in der Lieblosigkeit der stärkeren -Spinnenweibchen, die ihren schwächeren Ehegatten gemütlich aufzehren. - -So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der -zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen. -Selbst dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt, -geschieht es weit eher aus Anhänglichkeit an das Weibchen, denn aus -Neigung zu den Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen -so häufig, ist im Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr treffend -und wahr sagt daher der Mailänder Gelehrte +Vignoli+: „Die Gemeinschaft -der Familie, in der der Mensch sich ursprünglich befindet, ist nicht -eine wesentlich menschliche, sondern auch tierische Thatsache, da jene -Weise gesellschaftlichen Zusammenlebens sich bei dem grösseren Teile -der Tiere und immer bei den höheren Tieren vorfindet. Die Notwendigkeit -der Aufziehung der Jungen ist es, die die Eltern vereint und ihr Leben -für eine kürzere oder längere Periode zu einem gemeinsamen macht: -ja in einigen Spezies setzt sich diese Ehe der Liebe und Sorgen die -ganze Dauer ihrer Existenz hindurch fort. Demnach ist das Faktum -familienhafter Geselligkeit +nicht ein ausschliessliches Produkt der -Menschheit+, sondern der allgemeinen Gesetze des ganzen Tierlebens auf -der Erde. Man behaupte nicht, dass im Menschen die Zuneigung zwischen -den beiden Geschlechtern und zu den Nachkommen, die von ihnen geboren -werden, lebhafter, intensiver und beständiger sei; denn mit gleicher -Stärke und bisweilen auch Ausdauer zeigt sie sich auch bei den Tieren -zu einander und zu den Jungen. Der Mensch also liebt, vereinigt sich -sinnlich und lebt gesellig in einer ursprünglichen Gemeinschaft -der Familie +allein weil er Tier ist+ und zwar höheres Tier in der -organischen Reihe derselben. Die Thatsache der Familie vollzieht sich -also nach der Notwendigkeit kosmischer Gesetze, die einen grossen -Teil der wieder erzeugenden und sozialen Thätigkeit des Tierreiches -beherrschen.“[30] - - -[29] +J. C. Houzeau.+ _Etudes sur les facultés mentales des animaux._ -Mons, 1872. Bd. II. S. 110. - -[30] +Tito Vignoli.+ Über das Fundamentalgesetz der Intelligenz im -Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie. Leipzig, 1879. S. -227-228. - - - - -V. - -Naturmensch und Urmensch. - - -Von dem eigentlichen Urzustande der Menschheit -- so habe ich schon -vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt[31] -- vermögen wir uns -kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es uns hierzu an jeglichem -Anhaltspunkte oder Vergleiche gebricht. Selbst die rohesten Wilden der -Gegenwart haben augenscheinlich einen höheren Gesittungsrang errungen, -als man dem Urmenschen zusprechen kann. Überall finden sich dermalen -mehr oder weniger entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend -eine wenn auch noch so rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich -gewisse Künste, ja sogar Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen. -Kurzum man hat erkannt, dass es wirklich wilde Völker +nicht+ giebt; -nicht einmal aussprechen lässt sich, welches Volk auf Erden überhaupt -am tiefsten, d. h. dem Naturzustande am nächsten stehe. Zwar liest -man oft von diesem oder jenem Stamme, er befinde sich auf der denkbar -niedrigsten Stufe und erhebe sich kaum über die Tierheit; stets -fand sich aber auch ein Verteidiger, welcher den Angeschuldigten -nach Kräften und auch nicht erfolglos von dem ausgesprochenen -Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der Gesittungsleiter -emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene übersehene -Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss muss -unter den jetzt lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen, -welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur -ganz im allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der -Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen, -dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch -die vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu -den „Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht -entsprechende, insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande -leben. Nur in dem Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie -in der Regel mit dem sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar -und freiwillig darbietet, sie daher ganz von deren Laune abhängen. -Sie sind aber, so weit sich heute absehen lässt, nicht ohne jegliche -Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur kulturarm. Nirgends giebt es -da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr zahlreiche Schwankungen -und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern auch innerhalb der -aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich der gesitteten -Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht abscheiden -lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen Forschungen -festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden Menschenstämme -die geistige +Anlage+, sich auf höhere Zustände emporzuschwingen, -abgesprochen werden darf. Es entspricht den Thatsachen, +aktive+ und -+passive+ Rassen zu unterscheiden; aber, wie +Lippert+ sehr richtig -bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder Menschengruppe werden -sich Typen aus beiden Gattungen finden,[32] und nur das durch Zuchtwahl -beeinflusste Überwiegen des einen oder des anderen wird dem Ganzen -seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal aufdrücken. - -Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der -Vergangenheit -- so weit wir davon Kunde besitzen -- unleugbar -obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen -Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen -Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den -allerrohesten, bei denen unter den an die Oberfläche tretenden -ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die -Keime zu den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich -lernen, wie unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein -sich emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben -hat. Dieser Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit -langen Stillständen, selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen -veranlassten Rückfällen vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg -der Menschheit rückwärts bis zu seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den -man frühestens in die Tertiärzeit und an die äusserste Grenze des -Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige Stelle, wo aus dem -höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose Urmensch ganz -allmählich, +ohne jeglichen Sprung+, sich entwickelte. Es ist hier -nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein der allgemeinen -Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im Lichte des -wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des gesamten -Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche Gegenstand der -Betrachtung sein. Doch ist es unthunlich, dieselben aus dem Ganzen -derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden Meinungen nicht -auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht verschwiegen -bleiben, dass der eben kurz angedeutete entwicklungsgeschichtliche -Gedanke (dessen Durchführung in grossem Massstabe durch die ganze -Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren, versucht zu haben -ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er bei -unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen -Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die -Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an -dem biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld -und dem darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die -Bevorzugung des Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer -ausserordentlichen Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung -für „unvergleichlich anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“ -erachtet, als die „Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger. -Diese von ihrem Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch -in den kulturarmen, geschichtslosen Stämmen der Gegenwart nicht -zurückgebliebene, sondern von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre -dermaligen „Laster“ versunkene Menschen und spricht unter Berufung auf -die ganz unerweisliche, leere Behauptung: _philosophia quaerit, religio -possidet veritatem_ der modernen Forschung das Recht ab, aus den bei -den heutigen Wilden herrschenden Sitten und Empfindungen Schlüsse auf -noch ältere Zustände, auf die Urzeit und den Urmenschen zu ziehen. -Obwohl das Beharren bei diesem dogmatischen Gesichtspunkte in vielen -Stücken lediglich subjektive Geschmackssache ist, die mit ernstem -Forschen nach wissenschaftlicher, objektiver Wahrheit nichts gemein -hat, scheint doch eine tiefere Begründung der für uns massgebenden -Ansichten an dieser Stelle geboten. - -Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat -mit grossem Fleiss und Geschick Dr. +Wilhelm Schneider+ in seinem -zweibändigen Werke[33] zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet -werden: dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig -und sittlich, noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber -dass die Naturvölker „entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und -unbeweisbar sei, dass die rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande -am nächsten stünden:[34] „Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen -der äussersten Wildheit (d. i. die Entartung) ist die Bildungsstufe -unserer Stammeltern nicht gelegen,“[35] ruft Dr. +Schneider+ aus. Für -alle Anhänger der +Darwin+schen Entwicklungslehre bedarf die erstere -der beiden Behauptungen keines Beweises; es heisst das offene Thüren -einstossen. Ein anderes ist es mit der angeblichen „Entartung“ der -Naturvölker, welche auch von einem Gesinnungsgenossen +Schneiders+, -dem Oberlandesgerichtsrat Dr. +Karl Schmidt+ in Kolmar, verfochten -wird.[36] „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser, „sind bekanntlich -manche Völker, die einst eine hohe Bildungsstufe einnahmen, später -in Barbarei gesunken, und kein Grund nötigt zu der Annahme, dass -eine derartige Entartung der Völker in vorgeschichtlicher Zeit nicht -vorgekommen sei. Es kann daher nicht angenommen werden, dass in -vorgeschichtlicher Zeit sämtliche Völker vom Zustande der Roheit zu dem -der Gesittung vorgeschritten seien.“ Die letztere Schlussfolgerung ist -unzulässig. Die Geschichte bewahrt uns +kein+ Beispiel, dass jemals ein -Volk von der erreichten Gesittungshöhe +von selbst+ herabgestürzt wäre. -Wo je Völker in Barbarei versanken, da deckt sie auch die Ursachen des -Rückfalles auf, welche ausnahmslos in +äusseren Anstössen+ zu suchen -sind. Zumeist sind es die Berührungen mit niedrigeren Kulturelementen, -wie sie die Blutmischungen mit roherem Volkstume am heftigsten mit sich -brachten, welche den Verfall bewirken. Die Völker gingen ihrer eigenen -ethnischen Reinheit verlustig und zwar in immer fortschreitendem -Masse, bis sie sich endlich völlig verflüchtigten und oft nichts als -ihren Namen der Nachwelt hinterliessen. So sind sie denn auch als -Volksindividuen verschwunden, die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer -des Altertums und wie sonst die übrigen Kulturvölker hiessen, wenn -nicht vollkommen hinweggespült und verschlungen von der barbarischen -Flut, so doch zersetzt, umgestaltet fast zum Nimmererkennen oder in -ihren schwachen Resten, wie etwa die Kopten, den Einwirkungen einer -erdrückenden Mehrheit preisgegeben. Eine tiefgehende Umgestaltung -verursachen unbestritten auch die Berührungen der hochgestiegenen -Weissen Europas mit den Farbigen anderer Erdteile, und diese -Umgestaltungen sind desto nachhaltiger, je andauernder sie sind. Von -ihren Zuständen +vor+ der Bekanntschaft mit den Europäern sind diese -Völkerschaften ohne alle Frage „entartet“, wenn man damit vermehrten -Kulturgewinn bezeichnen darf. Denn wie grauenhaft und empörend ihre -Misshandlungen sein und gewesen sein mögen, nirgends auf Erden lässt -sich der Nachweis führen, dass die heute lebenden Vertreter dieser -Völker auf einer niedrigeren Stufe der Gesamtkultur stünden, denn vor -diesen Berührungen. Allemal noch ward die Einbusse in den sittlichen -Eigenschaften durch Erweiterung des geistigen Horizonts, durch die -Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer Lebensfürsorge und die -Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn aufgewogen. Nach -absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen sich also die -Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht das -leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine -Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im -Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter -Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben -und, so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten, -dass wir von Barbaren abstammen.[37] - -Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere Kulturarmen -als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch genau den -„kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher -sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser -Urbesitz, diese Urgesittung gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die -Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und -Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft -sein kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie -sind, nicht ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen -Kultur zu erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher -+weiss+ man denn, dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für -eine einst „bessere“ Zeit? Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden, -es kann also die angedeutete Annahme nur Glaubenssache sein. Zu -+wissen+, was „im Plane der göttlichen Weltregierung“ liegt, ist -ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger Gemüter. Die Wissenschaft, -welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise Gut und Böse mit gleichem -Interesse behandelt, kennt solche Unbescheidenheiten nicht. Sie -behauptet nicht zu +wissen+, was in der Urzeit war und wofür sie -über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der Fackel des Erkannten das -vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht, so spricht sie doch -nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen Zusammenhang der -Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich bestrebt. Weiter geht -ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil dies vollständig -genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende Unterstellung, -dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein +Virchow+ die Darstellung -der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu bezeichnen -beliebte,[38] als wissenschaftlich gesicherte Wahrheit verkündet -werde.[39] Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte -Forscher, dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen -vortragen könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares -Recht der Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht, -und wenn es ihr gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der -Gewissheit streifender Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies -allerdings vielen sehr unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür -wahrlich keine Schuld. - -Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des -Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker -den Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den -Reihen der Anhänger +Darwins+ zu suchen sind. An der Einheit des -Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass -in allen Menschen die +Anlagen+ zu höherer Gesittung schlummern, -und sie müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie -eben schon im Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass -deshalb die Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht -weniger wahr, was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer -der Grad der Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem -tierischen sich nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt, -so die Zivilisation auf den Menschen,“[40] die, wie ich seinerzeit -bemerkte, nichts anderes ist als die „Zähmung“ der ursprünglichen -Wildheit. Man kann sich nun noch so viele Mühe geben darzuthun, -dass die Schreckbilder der Menschheit, als welche man abwechselnd -Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden, Feuerländer, Hottentotten -und Buschmänner, Weddah und Minkopie hinstellen wollte, weit besser -seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen nicht so sehr abweiche -von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist nicht hinwegzuräumen, -dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche Exemplare der Gattung -_Homo_ giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich nach diesen einen -Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr Vorhandensein allein -genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der im Kulturbereiche -erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben mag. Die beliebte -Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und verkommensten -Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den elendesten Winkeln -unseres Planeten hausen“,[41] ist nicht stichhaltig, denn mehrere der -Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die Tasmanier, -die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründlicheres Studium zu der -sicheren Erkenntnis hingeleitet hat, dass die Menschen auf Grund -ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere -Arten anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder -bereit, nicht bloss im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung -+Spielarten+ zu erzeugen. Solche Spielarten sind die verschiedenen -Menschenrassen. Wie alles in der Natur sind auch sie nichts Starres, -Abgeschlossenes, sondern in stetem Flusse begriffen, daher zwischen -ihnen unzählige Übergänge stattfinden. Die untersten dieser Stufen -als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch keinem besonnenen -Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies geschähe, aber eine -bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird gleichwohl verkennen wollen, -welche mächtigen Unterschiede zwischen den beiden äussersten Flügeln -menschlicher Leibesbildung annoch gelegen sind und wie unbestreitbar -diese beiden Flügel durchschnittlich mit den niedrigsten und höchsten -Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese Unterschiede, die -sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes und der edlen -Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen Gliederbau, in der -Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am Lebenden wie am Skelett, -an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u. s. w. in aufsteigender -Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die Gattungseinheit aufzuheben, so -berechtigen sie doch vollauf, von höher und niedriger organisierten -Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann nur ein logischer -Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten, unvollkommensten Schlages -als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d. h. als solche, welche --- ohne die zwischen ihnen und den höchsten Tierspezies aufgerichteten -Schranken zu übersehen -- doch eben diesen tierischen Lebewesen am -nächsten stehen. - -Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die -Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen, -eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit -ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem -Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen -Gewohnheiten. Dr. +Schneider+ sogar bequemt sich zu dem wichtigen -Zugeständnisse: „_Cibus et venerea_, wie der hl. +Thomas von -Aquin+ die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind bei allen -Naturvölkern die herrschenden, bei manchen die einzigen Triebfedern des -Handelns.“[42] Er gesteht, dass diese Naturkinder sich nicht selten -als hochintelligente und sinnlich raffinierte Bestien entpuppten, -und die Wucht dieser Wahrheit wird durch die spätere, thunlichste -Hervorhebung edlerer Charakterzüge nicht abgeschwächt. Auch ist es -ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in einem Atem in den -Handlungen der Wilden das Tierische als das Vorherrschende, ihre -Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu bezeichnen. Wohl -hat noch Altmeister +Peschel+ manche schnöde Sitte als „örtliche -Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in einzelnen -beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die -richtige. Seit einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde -die Zahl solcher „Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs -mehr als örtliche oder sporadische, sondern geradezu als Regel -erscheinen, auf welche die mildere Deutung nicht mehr anwendbar ist, -weil durch keinerlei Beweisgründe gestützt. Natürlich sind unter den -Kulturarmen wiederum unzählige Abstufungen vorhanden, welche vom -Ärmsten zum Reichsten hinanführen; wiederum ist es aber nur logisch -vorauszusetzen, dass diese an Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem -Vorgänger, dem Urmenschen, am nächsten kommen. Nur dieses, und -nicht, dass der dermalige Naturmensch den kulturlosen, tierähnlichen -Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle, drängt sich einem logisch -denkenden Hirn mit fast zwingender Notwendigkeit auf, sobald es die -lediglich auf subjektivem Glauben, nicht auf Wissen beruhende Lehre -ursprünglicher Vollkommenheit als mit der Analogie alles positiv -Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu der Annahme -nicht, dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die damaligen -Sitten und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies der -Fall, so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich -dermalen vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit -der Sitten und Gebräuche bei den +geschichtlichen+ Völkern nicht -absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die -Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen, -christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer -dann vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden -Gesittung die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit -und Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes -vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der -Sitten niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden -Syriens und Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die -Nachrichten der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen -wie im neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten -noch weit unbeweglicherer, geistig viel beschränkterer Völker nicht -aus uralten Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare -Willkür und schlägt aller Analogie ins Gesicht. - -Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden -sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den -ersten Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu -schauen vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im -Besitze der Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und -Tier. Wie lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (_Homo -alalus_) zum redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder -Berechnung. Auch die rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart -haben teil an den eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre -Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und -Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten -und höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden -kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die -Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und Weinen, -durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut mit dem -Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und Höflichkeitsformen, -sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum Teil Geburts-, -Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze. Alle haben -zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer Vorstellungen, -welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von Religion -betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich, wenn -auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen -Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter -und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren -Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer -Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es -bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der -Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere -gewesen sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit -können daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die -Urzeit liegt, und in +diesem+ Sinne ist deren Heranziehung bei -urgeschichtlichen Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter -urzeitlicher Zustände, sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben -sie zu dienen. Ist diese oder jene Sitte an der dermaligen äussersten -Kulturgrenze nachweisbar, so spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, -dass die Urzeit noch hinter derselben zurückgeblieben, im günstigsten -Falle sie erreicht hat. - -Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und unbeweisbaren -Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem vollkommenen Urvolke -eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise Vervollkommnung -namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der sittlichen und -geselligen Ausbildung des Menschen, als das Wahrscheinlichere an, so -dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand desselben in der That -als einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen tier+ähnlichen+, -keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von äusseren Einflüssen -begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen tierischen Vorfahren -hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne kann nur ganz allmählich -entstanden sein, so dass er schon da war, als er noch nicht da war und -umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“ ein ungereimter ist. -Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.[43] Ich will, weil dies -hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren Urerzeuger -des Menschen, wie sie +Darwin+ auf Grund seiner Studien ahnt,[44] -sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals schon -das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in der -organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich -an der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines -solchen Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen -Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig. -Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der -Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der -biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden -weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte -sich als Lehrer der Civilisation spreizt“.[45] Auch hierin liegt -wieder eine der beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der -„affenartige Wilde“ als „Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich -als deren Ausgangspunkt dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein -Lehrer. Vollends frivol ist die Anschuldigung, dass die angebliche -Verdrängung „um der religiösen Bedeutung und Lieblichkeit willen“ -stattfinde. Die ernste Wissenschaft kennt kein anderes Ziel als die -Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt sie nicht als solchem -entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre bewegt. Sie lässt -sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf welchen sie -ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu prüfen, wie -sich denn „die schön verzierte und tiefsinnige Initiale der biblischen -Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne Forschung vom -Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt. - -Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach -Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes -und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das -Feuer war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische, -den Früchten der Bäume und Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen -und kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines -seiner Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit -der Natur. Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die -tägliche Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen -Seiten her bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine -Spur von höheren geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden. -Kein religiöser Begriff erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind -noch nicht vorhanden. Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen -zusammen, um so den Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner -natürlichen Hilfslosigkeit nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft -abzuwälzen. Aber roh und tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die -Genossen der Horde. Arm und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner -hat Gedanken, die er mit andern auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner -besitzt einen Inhalt des Empfindens, an welchem er einen andern möchte -teilnehmen lassen. Gleichgültig leben alle neben einander her, und -stumpfsinnig wendet sich der Mann vom Weibe ab, das ihm wohl gut ist, -der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach erlangter Befriedigung aber -wertlos ist, das er daher gleichgültig dem Genossen überlässt.[46] -Sein impulsives Handeln folgt immer nur den nächsten Antrieben, die -+ausser+ ihm liegen, daher der Urmensch von Haus aus weder -gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm fremd. - -Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens -der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass -wer nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt, -in demselben eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt -zu verehren hat. Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem -Bibelforschung und Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt -haben, aus welchen die Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass, -was den hier allein in Betracht kommenden Pentateuch, d. h. die fünf -Bücher Mosis anbelangt, die Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra -geschehen und der Redaktor nur in dem Kreise der in Babylonien -lebenden Schriftgelehrten gesucht werden kann, zu welchen auch Esra -als einer der berühmtesten, wenn nicht der berühmteste zählte.[47] Es -liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse strengster Forschung des -weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht mir aber der Hinweis, -dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig verschiedene -und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte vorliegen, -von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex zu -Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,[48] während die -jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch -Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die -Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.[49] Ich lege -indes auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig -festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des -Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren -bloss, dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und -nackend war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass -er ein Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er -auf die Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion, -keine Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen -kennen, als er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als -er sich entdeckt sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von -jenem der wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere -Verlauf der biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben. -Nirgends steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben, -höchstens tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im -Gegensatze zu dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung -trifft. Auch ist mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint -ist, keine +Entgegensetzung der Handlungen+ nach ihren sittlichen -Unterschieden beabsichtigt, sondern eine +Zusammenfassung der -Dinge+ nach ihren zwei polaren Eigenschaften, wonach sie den -Menschen interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die -Dinge metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen. -Neben dem ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie +Wellhausen+ -hervorhebt, auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu -beachten ist noch das, dass es nicht heisst: erkennen +das+ Gute -und +das+ Böse, sondern: Gutes und Böses.[50] Ohne es irgendwie -zu beabsichtigen, hat der jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“ -einen wichtigen Markstein in der Gesittungsentwicklung seines -Urmenschen geschaffen, den auch die moderne Anschauung gelten lassen -muss, freilich ohne eines „Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der -untersten Grenze geschichtlichen Menschentums bewegt sich aber auch -nach dem Verlassen des Paradieses der solchergestalt fortgeschrittene -Urmensch. Nur die Kleidung trägt er daraus mit, keinen ersichtlichen -höheren Gedanken. Auch an ein Leben +nach+ dem Tode kein Gedanke. -Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so wenig wie Religion, und -wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine religionslose Urzeit, -weil +heutzutage+ -- und, füge ich hinzu, wohl auch geschichtlich -- -der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel gehört, wie -der sprachlose Urmensch,[51] so steht doch der modernen Anschauung die -Bibel +nicht+ im Wege. Auch wir sind der entschiedenen Ansicht, dass -der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen und Gebräuche -anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren Standpunkte als -düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es handelt sich nicht -darum, wie +Roskoff+ sehr treffend bemerkt, ob religiöse Vorstellungen -dem Europäer als Aberglaube erscheinen, sondern ob jene einem -Volksstamme als Religion gelten,[52] und in diesem Sinne darf man -wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion besitze. Um dies -zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit in vielen Fällen auf -das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur logisch, zu schliessen, -dass den urgeschichtlichen Vorgängern dieser Religionsarmen selbst -dieses geringste Mass nicht eigen war. Auf die gesellschaftlichen -Zustände der ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar der schwärzeste -Schatten, denn nach Genesis 4 bleibt nichts übrig, als den ersten -Menschen und ihre Nachkommen der +Blutschande,+ und zwar begangen mit -der eigenen Mutter, zu beschuldigen.[53] Im übrigen leuchtet auch aus -der biblischen Erzählung hervor, wie die einzelnen Künste des Lebens -erst nach einander erwuchsen in dem langen Zeitraume, der bis zur -Sündflut verfloss. Soweit die mosaische Überlieferung, denn nur solche -und nicht beglaubigte Geschichte ist es, welche im Pentateuch und den -übrigen Schriften bis herab zum Königsbuch redaktionellen Ausdruck -gefunden. Unbefangener Prüfung gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit -dieser Überlieferung, verglichen mit jener der neueren Annahmen über -die Urzeit, nicht im entferntesten Stand. Immerhin schien mir der -Hinweis von Belang, dass die spärlichen Angaben der Genesis keinen -ernsten Widerspruch gegen jene begründen. Nicht zur allergeringsten -materiellen oder geistigen Lebenskunst hat der Paradiesesmensch sich -erhoben; in nichts, in rein gar nichts äussert sich die göttliche -Belehrung oder ausserordentliche Führung, und nichts, auch nicht das -Geringste nimmt der Verstossene mit sich, als den Fluch der erzürnten -Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der mosaischen Schöpfungssage -steht genau an dem nämlichen Punkte wie unser Urmensch, dem kein -Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein Geschlecht ersonnen und -an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne die Erleuchtung des -feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um durch die Sündflut -die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt sich denn genau nicht -mehr und auch nicht minder gegen den biblischen Urvater und die Seinen -der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen, dem es einfiel, die Kunst -des Feuerzündens und des Kochens, der Tierzähmung und des Ackerbaues -zu erfinden, als ein Universal- und Säkulargenie“[54] angesehen wissen -will. - - -[31] +Hellwald.+ Kulturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung bis -zur Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S. 11. - -[32] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43. - -[33] Dr. +Wilhelm Schneider+. Die Naturvölker. Missverständnisse, -Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u. Münster, 1885-86, 2 -Bde. Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und vielem Sammelfleiss. -Auch kann ich nicht umhin einzuräumen, dass der Verfasser meine -eigenen Schriften mit augenscheinlicher Bevorzugung gelesen und zu -Rate gezogen hat, da ich ganze Stellen aus denselben wiedererkenne -und auch meine Quellenangaben reichlich benützt finde. Sind letztere -in dem +Schneider+schen Werke also vielfach auch nur aus zweiter Hand -geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl ein katholischer -Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in einzelnen Punkten auch -nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt beizustimmen, so in fast -allem, was die Misshandlungen der Naturvölker betrifft. In anderem -wirkt er berichtigend, so dass sein Buch jedenfalls ein belehrendes -bleibt und auch von Denkern anderer Färbung als dankenswerte Leistung -anerkannt zu werden verdient. - -[34] A. a. O. Bd. I. S. 63. - -[35] A. a. O. Bd. I. S. 61. - -[36] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39-41. - -[37] Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem Gebiete -vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren religiösen -Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. +Bernhard Stade+ in seiner -„Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd. I. S. 405: „Es -ist dies wohl ein rudimentärer Rest jener Theorieen früherer Zeiten -über die Uroffenbarung, welche heutzutage allenfalls noch ein -Parlamentarier in einer unglücklichen Stunde aufwärmt, welche aber -die Theologen aufgegeben haben, da sie eine genügende Würdigung der -Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In Kreisen, welche von -den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten zehren, hält sich -diese Theorie noch....“ - -[38] +Rudolf Virchow.+ Die Urbevölkerung Europas. Berlin, 1874. S. 4. - -[39] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. II. S. 413-414. - -[40] +Schneider.+ A. a. O. Bd. I. S. 5. - -[41] Ebd. Bd. I. S. 61. - -[42] A. a. O. S. 4. - -[43] +B. Carneri.+ Sittlichkeit und Darwinismus. Wien, 1871. S. 28. - -[44] +Charles Darwin.+ Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 210. - -[45] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. I. S. 66. - -[46] +Frerichs.+ Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106. - -[47] Dr. +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. S. 64. - -[48] +J. Wellhausen.+ Geschichte Israels. Berlin, 1878. Bd. I. S. 341. - -[49] A. a. O. S. 347. - -[50] A. a. O. S. 345-346. - -[51] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. II. S. 348. - -[52] +Gustav Roskoff.+ Das Religionswesen der rohesten Naturvölker. -Leipzig, 1880. S. 13. - -[53] +Fr. Müller.+ Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl. Wien, 1879. S. -50. - -[54] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. I. S. 66. - - - - -VI. - -Das Schamgefühl und dessen Äusserungen. - - -Unbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu führen -versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch sehr rudimentärem -Zustande schon im Tierreiche sich vorfinden. Unter diesen ist indes -eines, welches dem Anscheine nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen -Mensch und Tier herstellt und das wegen seiner engen Beziehungen zum -Geschlechtsleben vor allen eine genauere Betrachtung erheischt. Ich -meine die +Schamhaftigkeit+, womit der Mensch alle natürlichen -Leibesverrichtungen zu umgeben gewohnt ist. Bei stark materialistisch -zugeschliffenem Verstande mag man es zwar ziemlich lächerlich finden, -sich Handlungen oder Dingen zu schämen, die ganz natürlich sind, -ja die gradezu sein müssen, und doch kann der zur Selbsterkenntnis -gekommene Kulturmensch dieses Gefühl nicht loswerden. Noch mehr, -dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen besonderen physischen -Ausdruck besitzt: das +Erröten+, von dem manche meinen, es sei -dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein Hemmnis -seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese -von den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese -Verräterin des Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls, -gewisse Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der -Entfaltung dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben -war, und das Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug des -Menschen vor den übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der -neueren Zeit,“ sagt +Carus Sterne+, „hatten nämlich ergeben, dass -die Einzelheiten, aus denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die -Beschleunigung des Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte, -welche sich gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr -schnell beim Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen -Zwecken benützten Ätherart. +Darwin+ hatte schon vor Jahren auf -die Ähnlichkeit dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die -Aufmerksamkeit gelenkt, und +W. Filehne+ zeigte vor kurzem, dass -beide gleichmässig dadurch entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche -die Blutgefäss-, Atmungs- und Herznerven gleichzeitig beeinflusst, -ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend einstellt. Es wurde ferner -nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in denselben Zustand versetzt -werden konnten, dass also die +Anlage+, unter Herzklopfen zu -erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren vorhanden -ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht eintreten, -weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb -zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese -Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein -Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner -Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit -all seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“[55] - -Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches -Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen -alle im nämlichen Grade. +Charles Darwin+ gelangt allerdings zu -dem Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich -allen Menschenrassen gemeinsam zukommt;“[56] allein aus den von ihm -gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch -hauptsächlich den geistig entwickeltsten Stämmen eignet. Was er von -den Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das -Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen -oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies -ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt -werden. Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung -halber, nur selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit -des Errötens nicht besonders entwickelt sein. Selbst in unseren -gebildeten Kreisen erröten zartbesaitete Gemüter öfter und leichter -als rohere Naturen, denn es hängt die Empfindlichkeit des Schamgefühls -von dem Grade der angebornen oder anerzogenen Feinfühligkeit ab.[57] -Diese wächst aber mit steigender Geistesbildung und letztere ist ein -Erzeugnis der Gesittung. An einen etwaigen übersinnlichen Ursprung der -Schamröte zu glauben, muss uns schon der Umstand in Zweifel setzen, -dass eine und dieselbe Erscheinung, wie es das Erröten ist, bald den -Abglanz der Unschuld, bald das Kainszeichen der Schuld vorstellen -soll. Beim Kulturmenschen tritt als letzter Grund des Errötens die -Rücksichtnahme auf die Beurteilung durch andere auf; es zeigt sich -daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart dritter eine die -Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine solche sieht -oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die Tugend mit -rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt. - -So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit -die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit +Julius -Lippert+ ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche, -welche allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und -jüngere (sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht -von allen gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so -ist die Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer, -gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt +Lippert+ -überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes -von wohlthätigen Folgen für die Erhaltung der Art. Je feiner die -Sinne für die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und -unmittelbarer auf die Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger -besorgt braucht Mutter Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu -sein. Die Intensität dieses Instinktes ist in der That bei allen -Geschöpfen ausserordentlich gross; sie führt sie mit Ausserachtlassung -der grössten Gefahren für das Individuum dem Ziele zu. Seiner -Intensität nach nimmt dieser Instinkt auf höheren Entwicklungsstufen -+nicht ab+, je nach der Anzahl seiner Impulse +verstärkt er sich -noch+. Zu den Sinneseindrücken, welche im Tiere sowohl, als auch -im Urmenschen die entsprechenden Reflexerscheinungen, wie wir sie -wenigstens einer Analogie nach nennen können, auslösen, gesellt -sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und unwillkürliche -Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer entwickelteren -Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die Menschen -zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft fortschreiten, -ein zügelnder Instinkt.“[58] Dieser hat aber ursprünglich so wenig -bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die -biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen -das Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der -Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also -nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares, -sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche -sich hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch -bei den Naturvölkern zu findenden Anlagen offenbart.[59] Der Neger z. -B. besitzt die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf -den allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass -es noch heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine -+Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht vorhanden ist+. Brauch und -Sitte entscheiden eben allein über Verstattetes und Anstössiges, und -erst nachdem sich eine Ansicht befestigt hat, wird irgend ein Verstoss -zu einer verwerflichen Handlung.[60] Allerdings ist bei barbarischen -Stämmen vieles des Charakters des Herausfordernden entkleidet, das -einen solchen erst einem geübteren Verknüpfungs- (Kombinations-) und -Vorstellungsvermögen gegenüber gewonnen hat. So ist auf dem Standpunkte -der Bibel vieles als Thatsache längst unter das abwehrende Gesetz der -Scham gestellt, aber noch nicht das nackte, unverblümte +Wort+ dafür -und der nackte Bericht. Seither ist das Schamgefühl fortgeschritten, -indem es auch das Wort verbietet, welches die Vorstellung mit konkreter -Bestimmtheit oder gerade nach der Richtung hin hervorruft, in welcher -sich jener Instinkt bewegt. Dieser Fortschritt vollzieht sich noch in -unserer Zeit, und es ist noch nicht allzulange her, dass er angebahnt -wurde.[61] - -So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor -andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung -des Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos -isst, trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen -gleichsam unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen -Leibes ihm auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl -einen dichten Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als -seien wir so rein und sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache -der Evangelien. An dieses unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt -sein und verhüllen daher ängstlich die Organe und Körperteile, welche -diesem ausschliesslichen Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft -mit ihrer hochgradigen Scheu vor der Nacktheit existiert diese Seite -unseres Naturlebens scheinbar gar nicht, und in der Rede geschieht -von deren Vorhandensein keinerlei Erwähnung. Vollends aber wird das -Schamgefühl durch jede, auch die leiseste Anspielung auf das Erotische -empfindlichst beleidigt, freilich bei Völkern, wie bei Individuen nicht -immer im gleichen Grade. Und das kleine Kind des Kulturmenschen kennt -die Scham ebensowenig wie das Tier. Dieses kommt nie dazu, weil es -nicht zum Bewusstsein des Geistes gelangt, das Kind aber erst dann, -wenn es in sich den qualitativen Gegensatz zwischen Geist und Körper -zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf dem Standpunkte des -Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen, wissen deshalb -auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu vollziehen -sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden Blicken -entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden, -welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer -Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche, aber -wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten zu müssen -glauben. So sagt z. B. +Alfred Lortsch+ in einer sonst verdienstvollen -Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der Neukaledonier ist eine -sehr sonderbare und keineswegs geeignet, hier speziell beschrieben zu -werden.“[62] Mit solcher Zurückhaltung wird der Wissenschaft herzlich -schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken wird man deshalb enttäuscht -aus der Hand legen, ehe man auf eine jener Mitteilungen stösst, welche -einen direkten Schluss auf das Schamgefühl der beschriebenen Völker -gestatten würden. - -In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für -Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa -vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene -Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und -Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (_Castitas_) -oder, was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge -Eindämmung der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von -der Sittenlehre vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der -Sittsamkeit, dem äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen -Hinweis auf das Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde, -verbietet. Auf der obersten Stufe steht die geschlechtliche Scham -(_Pudor_), welche vor der leisesten Andeutung dieser Prozesse -zurückbebt und daher vor allem die tierische Seite des menschlichen -Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist. Zwischen ihr und -der Sittsamkeit walten feine psychologische Unterschiede, die nur -selten die gebührende Beachtung finden. Mit der Keuschheit im obigen -Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose zusammen. Die Keuschheit -betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das augenscheinliche -Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst, stets nur vor -dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne Zeugen. -Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl, -Schamlosigkeit mit Keuschheit vereinbar ist. Die feinen Lebemänner -unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt -lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden -kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel -unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener -Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht -an geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie -bei ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie -auffassen, unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen. - -Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit „Schamlosigkeit“ -den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl zusammenfassend -bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für Anstand und -Züchtigkeit, +in der grösseren oder geringeren Entblössung des Körpers -ein Massstab+ zu suchen ist. Nur die Vermengung dieser verschiedenen -Begriffe verleiht dem Schamgefühl eine viel grössere Ausdehnung, -als ihm thatsächlich zukommt. Auf verschiedenen Stufen und unter -verschiedenen Gestalten ist das Schamgefühl fast unter allen Wilden -zu finden, sagt +A. de Quatrefages+.[63] Und erst unlängst verkündete -auch ein deutscher Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist allgemein -in der heutigen Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist sein -Mangel ein zufälliger oder vorübergehender Zustand.“[64] Das ist nun -freilich ein weiter Sack, in den man bequem die ganze Unzahl von -Beispielen des Gegenteiles stecken kann. Man sollte aber nicht als -wissenschaftliches Ergebnis einführen, was bloss persönliche Ansicht -sein kann; denn der Zeugnisse moderner Beobachter für einen völligen -Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig noch vorübergehend ist, -sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen zu dürfen. Weder für -die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden Charakter dieses -Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen, und so muss -es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben, dass es -wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur von -Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe -+Paul Mantegazza+ hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend, den -sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker -- stillschweigend -will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker -- in +schamlose+, -+halbschamhafte+ und +schamhafte+ einzuteilen, um damit in groben -Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem äusserst -hohen Grade schamhafter Anforderungen zu bezeichnen[65] -- zweifelsohne -ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben besprochene -Verallgemeinerung. - -Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit Recht in -die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im Zustande -+völliger Nacktheit+ lebten oder noch leben. Auf diese Liste gehören -die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich halbgesitteten -Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den Beschreibungen -der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen Bewohner der -Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von Küstenstämmen -des heutigen Venezuela und Guyana.[66] In letzterem Lande fand noch -+Alexander von Humboldt+ die meisten Völkerschaften, selbst solche -mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so nackt, so arm, -so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren Hitze, beim -starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und zum Teil -auch bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich. Die -Putzsachen, namentlich die Federbüsche, werden nur bei Tanz und -Festlichkeiten gebraucht.[67] Vor hundert Jahren beobachtete +G. T. -Marlier+ die brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in solcher -ergehen sich heute noch die Trumai und Suya am Schingu, welche Dr. -+Karl von den Steinen+ erst 1884 besucht hat.[68] Desgleichen die -Engeräckmung oder Botokuden sowie die Pescheräh auf Feuerland. Zu -+Cooks+ Zeiten gingen bei vielen Australierstämmen beide Geschlechter -ganz nackt, und einige sind auch heute noch kaum weiter gekommen. So -nach +John Forrest+ die Westaustralier, die doch von der Witterung viel -zu leiden haben.[69] Am Kap York in Nordaustralien gehen nach +Frank -Jardine+ wenigstens die Männer völlig entblösst, die Frauen mit einem -blossen Laubgürtel, in den sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.[70] -Dr. +Adolf Bernhard Meyer+ fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der -Geelvinksbai ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar -nackt gehen, ohne jede, auch die geringste Bekleidung“.[71] +Cañamaque+ -sprach den philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie -Weiber, besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken, -ohne die geringste Verlegenheit zu zeigen.“[72] Ganz ähnlich benehmen -sich die Mincopies auf den Andamanen.[73] Afrika ist nicht minder reich -an solchen Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner -im Süden des schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye -oder Bubi auf der Insel Fernando Po. +David Livingstone+ fand die Bawe -am Sambesi, Sir +Samuel White Baker+ etliche Stämme am Weissen Nil, wie -die Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt +Georg Schweinfurth+ -für die Schilluk, Nuer und Dinka, +John Petherik+ für die Dschangar. -Von den ostafrikanischen Wataweta, die erst jetzt bekannt werden, sagt -einer ihrer Erforscher, +H. H. Johnston+: „Beide Geschlechter entbehren -jedes Begriffs und jeder Vorstellung von Scham. Die Männer besonders -sind sich völlig unbewusst, dass Nacktheit unschicklich sei.“[74] Auch -den Wadschagga schreibt dieser Forscher „fast tierische Unbewusstheit -des Schamgefühls“ zu.[75] Ja, die Neukaledonierinnen gehen soweit, dass -sie Abortus treiben, geradezu aus Buhlkunst, nämlich um das Welken -von Reizen zu verhüten, welche die Schamhaftigkeit der Europäerinnen -sorgfältig verbirgt, sie aber der Öffentlichkeit preisgeben.[76] Bei -allen diesen Menschen ist die Nacktheit +buchstäblich+ zu nehmen. - -In die Klasse von +Mantegazzas+ halbschamhaften Völkern darf man -vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der -aufkeimende Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht -einschliesst. Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst -mit der Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen, -bis zur Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den -Aschira in Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in -Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich -in den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der -Anblick völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger -Mädchen mit bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische -Bildwerke, die Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst -die Prinzessinnen im Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich -unbekleidet. Diese Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr -allgemein noch in ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen -endlich die Mädchen unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere -dagegen bloss die verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer -Fall ist allerdings der weit seltenere, doch huldigen einige Afrikaner -auch diesem Gebrauche. Bei manchen Völkerschaften geht nur eines der -Geschlechter, ohne Rücksicht auf Alter und Stand, bekleidet, das -andere gar nicht. Die Männer der Dinka z. B. sind geradezu stolz auf -ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für entehrend und als eine -ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den Reisenden +Georg -Schweinfurth+ ironisch bloss „das Weib der Türken“ nannten.[77] Ich -möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese Völker überhaupt schon zu -den Halbschamhaften gerechnet zu werden verdienen. - -Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher -Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen -deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich -erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt -werden kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung -einzusehen. Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden -Buddha lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya, -werden in der Regel nackt dargestellt. +Fergusson+ behauptet sogar, -dass bis zur muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit durchaus -nicht das Anstandsgefühl verletzt habe.[78] Jedenfalls duldet dasselbe -auch heute noch in Benares, gelegentlich auch sonst in Hindustan bis -nach Assam, den Anblick der scheusslichen Aghori oder Aghorpunts, einer -Sekte, deren Mitglieder, splitternackte Zweifüssler, den cynischen -Ausdruck des menschlichen Pessimismus darstellen.[79] - -Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut -bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende -Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte -nicht wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre -ihr Schamgefühl so ausgebildet gewesen als das unserige. Ich rede -nicht von so archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst -aber ganz nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit, -in welcher man trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische -Gesittung noch als keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch -nicht davon, dass viele, ja die meisten Götterstandbilder der Griechen -und auch der Römer in geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung -entbehren;[80] denn diese Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische -Vorstellungen an, welche der Kult für lange Zeiten befestigt hat, wie -ja auch das christliche Kruzifix uns heute noch den entblössten Leib -des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.[81] Ungemein kennzeichnend -ist dagegen die augenscheinliche Freude am Nackten, welche die weit -fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte römische Kaiserzeit in -Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl das Nackte geradezu -ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit in dieser Hinsicht -es sonst zu erklären, dass die auf uns gekommenen Standbilder so -vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos zeigen? -Die nackten Kaiser+büsten+ mag man allenfalls hingehen lassen, es am -Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte -Imperatoren in +dieser+ Eigenschaft nackt erscheinen.[82] Zahlreiche -Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen Entblössungen ohne -jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen Grund. Germanikus -ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt einher, wie ihn -sowohl die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen der Basilika von -Gabii ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt; auch Augustus, -Claudius und Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender Stellung, in -den Museen von Neapel, des Louvre und des Vatikans zu schauen sind. -In ähnlicher, unbegründeter Halbnacktheit sitzt der ehrwürdige Kaiser -Nerva und steht der mit Eichenlaub bekränzte Antoninus im Vatikan. -Allein nicht genug daran, auch im „heroischen Kostüm“ wurden die -Herrscher verewigt. Dieses heroische Kostüm bestand darin, gar keines -zu sein. Ein solches „trägt“ z. B. der zu Otricoli gefundene Caligula, -welchen eine andere Statue (im Palast Farnese zu Rom) ebenfalls nackt, -bloss einen nichts verhüllenden Mantel über die Achsel geworfen, gar -aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi zu Venedig befindet sich eine -ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa, und auf dem Kapitol zu Rom -sieht man das zu Ceprano aufgefundene Standbild des Kaisers Hadrian, -bloss mit Helm und kurzem Armschild bekleidet, weiter nichts. Sein -Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im Louvremuseum in fröhlicher -Nacktheit, und noch geringere Ansprüche verrät der die Viktoria -tragende Lucius Verus der Jüngere im _Braccio nuovo_ des Vatikans. -Was er etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam zur Seite gelegt und -buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels Schwiegersohn die -- ein -seltsamer Kontrast -- von wallenden Gewändern umflossene Viktoria. Am -drastischsten wirkt aber wohl das Standbild des Königs Ptolemäos auf -dem Kapitol, welches diesen Herrscher im vollkommensten Naturzustande -vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch sehr beträchtlich vermehren. -Die mitgeteilte Blumenlese genügt indes, den Geist der damaligen -Zeit zu kennzeichnen. Erwägt man, dass alle diese Standbilder der -Öffentlichkeit preisgegeben waren, so muss man annehmen, dass deren -Anblick das Schamgefühl der in Toga und Tunika einherschreitenden Römer -und Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe. Die Römer der Kaiserzeit -waren nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk; dass aber neben den vielen -Bildsäulen der Imperatoren, welche diese im vollen Schmucke ihrer -Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen sie auch in einem Zustande -verherrlichen konnten, der dem sittlichen Geschmacke einer schon sehr -bald darauf folgenden Epoche nicht mehr entsprach, berechtigt uns -gewiss, sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu den Halbschamhaften zu -zählen. - -Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche die -europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil -gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen -Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes -Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur -in der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer, -aus den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen. -Selbst auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird -auch bei den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei -und nackt sich es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem -erlittenen Zwange gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die -Kanakinnen, obwohl sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut -sind, legen sogar von ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten -den Vorübergehenden alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei -diese bronzenen Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer -Reize sich wenig besorgt zeigen -- wie +Max Buchner+ berichtet, bei -dem man eine gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig -schicklichen Schwimmvergnügungen nachlesen kann.[83] Selbst einem -so hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden -beider Geschlechter[84] in geschlossenem Raume sowie im Freien erst -neuerlich von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet -man bei den spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den -Grundstock der zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas -ausmachen. Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende -+Hugo Zöller+ mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich Männer -und Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse -herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“[85] -Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr -züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus -der Zeit des grossen Krieges von 1864-1870: „Die Weiber wuschen die -wenigen Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele -hatten nur noch einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum -Trocknen ausbreiteten, standen sie selbst in adamitischem Kostüme -dabei und rauchten ihre Zigarren.“[86] Und +Mantegazza+ erzählt -bestätigend: „Auf meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen -der Hauptstadt Kinder beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in -einem Dorfe sah ich ein schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die, -ohne sich im geringsten zu schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab, -um seine Zigarre anzuzünden.“[87] In der argentinischen Stadt Mendoza -baden die spanischen Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und -gemeinsam mit den Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem -öffentlichen Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich Seitenstücke -sogar aus Europa anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in -den Fluten des Bahlu neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und -Mägdlein, weiterhin Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem -Adamskostüm und nicht die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden -Fremden nehmend.[88] Auch in Russland, längs den Flüssen, in den -Städten und Dörfern am Don und an der Wolga ist es nichts Seltenes, -namentlich am Samstag, Mädchen oder Frauen ohne jegliche Bekleidung -sich scharenweise an wenig abgelegenen Orten, mitunter sogar unter -den begangensten Brücken, baden zu sehen.[89] Ebensowenig lässt das -Innere einer finnischen „Badstube“ im entferntesten eine schamhafte -Scheu der beiden Geschlechter erkennen,[90] ja selbst vor der Badstube, -im Freien, sitzen, wie die photographischen Aufnahmen beweisen, die -streng protestantischen Leute in starker Entblössung. Auch ein rein -germanischer Stamm, die christliche, des Lesens durchweg kundige -Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der Erkenntnis gelangt, -welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts schon in Eden sich -erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen, um die Kleider zu -ersparen, splitternackt aus.[91] - -Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen -Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung -befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf -Antlitz und Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse -der Gassenjungen oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die -Grenze des Geduldeten streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers -verbietet unser Schamgefühl, völlige Nacktheit aber fällt unter -das Strafgesetz.[92] Da die Weissen Europas auch die klimatisch -weniger begünstigten Erdräume innehaben, so hat bei ihnen das -Schutzbedürfnis die Bekleidung naturgemäss gefördert, und die in -unserem Erdteile nachweislich seit der sogenannten „Rentierzeit“ -andauernde und zunehmende Entwöhnung an den Anblick des Nackten hat -sehr wahrscheinlich unendlich viel zur Ausbildung dieser schamhaften -Scheu vor ungewohnter Entblössung beigetragen. „Nackte oder kaum -bekleidete Menschen zu sehen,“ sagt der vielgewanderte Dr. +Otto -Kuntze+, „fällt ja einem Weltreisenden nicht besonders auf, aber es ist -mit solchen Erscheinungen stets der Eindruck eines rohen Naturzustandes -oder von Hässlichkeit verbunden.“[93] Gleichwohl bleibt es wahr, dass -selbst europäische Augen von der Nacktheit dunkelfarbiger Völker nicht -beleidigt werden, während sie bei Weissen meist anstössig erscheint. -„Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum, dass sie nackt sind,“ -sagte eine Dame zu +Hugo Zöller+ von den Negern in Dakar.[94] - -Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine -so grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren. -+Peschel+ warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich dasselbe -früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen, weil -die Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich -bekleiden, keine unbeträchtliche sei.[95] In der That lassen sich -dafür viele Beispiele anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre -unserm +Alexander von Humboldt+, dass Scham und Gefühl für das -Anständige bei den jungen Mädchen nicht viel entwickelter seien, als -bei den Männern,[96] und +Cristobal Colon+ fand bei seiner Ankunft -auf Trinidad die dortigen Frauen in völliger Nacktheit, während die -Männer den „Guayuco“, eine Art schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei -den Obbonegern, nordöstlich vom Ausflusse des Nil aus dem Albertsee, -besteht die Bedeckung der Frauen in einem Laubbüschel, während die -Männer einen Fellschurz tragen. Die völlige Nacktheit der im schönsten -Ebenmasse gebauten Longofrauen bei Foweira am oberen Nil bezeugt Dr. -+R. W. Felkin+.[97] In Rohl darf ausser den arabischen Frauen kein -Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.[98] In dem merkwürdigen Staate -der Monbuttu am Uelle bedecken sich die Männer mit einem Gewande aus -Baumrinde, das von der Brust bis auf die Knie reicht, ihre Frauen -dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück Bananenlaub an der -Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf sittsame Kleidung -fand +Speke+ am Hofe Mtesas,[99] des Königs von Uganda, welcher mit -dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner Gegenwart auch nur auf -Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch gleichzeitig völlig -nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der arabische Reisende -+Ibn Batuta+ versichert, dass dem Könige des Mandingoreiches von Melli -Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet nahen durften. Dies -war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch in unseren -Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den Missionär -+Livingstone+ im Zustande völliger Nacktheit, und nicht anders -erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.[100] -In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach +Denham+ und -+Clapperton+ die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die Bewohner -eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden von -Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder -Gazelle um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.[101] -Die Männer der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen -aus Bast selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber -gehen meist völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine -Beleidigung auf.[102] - -Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den -geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin, -ein noch junges Weib, dem Reisenden +Duchaillu+ einen Besuch machte -und er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung -- zwei an den -Hüften herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat -- ein Stück -Kaliko schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie in -seiner Gegenwart auch das wenige noch ablegte, was sie besass, um ihre -Garderobe zu wechseln.[103] Die Weiber der Maravaneger in Mittelafrika -befestigen eine vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel nebst zwei -kleinen Läppchen an den Hüften, und auch diese luftige Gewandung -entfernen sie, so oft sie sich gegen Ungeziefer wehren, mag sich dabei -befinden, wer da will.[104] Der britische Reisende +Joseph Thomson+ sah -sich bei den Wakawirondo in Ostafrika von einer Schar unbekleideter -Dämchen umgeben, deren einzige Tracht und Schmuck lediglich in einer -Perlenschnur bestand.[105] Der französische Reisende +Mage+ traf -zu Kita im Innern Senegambiens einen Marabut aus Wallata. Seine -Tochter, ein grosses schönes Mädchen von siebzehn Jahren, ging völlig -unbekleidet, denn einen drei Finger breiten Streifen von Baumwolle kann -man doch eben so wenig als Kleidung bezeichnen, wie einen Gürtel von -Glasperlen. „Als ich dem Marabut einige Bemerkungen darüber machte,“ -erzählt +Mage+, „entgegnete er, das sei bei ihm zu Lande so der Brauch -und altes Herkommen. Und in der That erinnerte ich mich, dass ich die -Tochter Bakaos, des Königs der Duaïsch-Mauren, in ähnlicher Evakleidung -gesehen hatte; nur war sie noch mehr Eva als die Tochter des Marabut, -und eben so wenig wie diese verlegen.“[106] - -Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und -schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem -Zustande entgegen.[107] „Es ist beinahe keine unanständige Stellung -zu denken,“ sagt +G. H. von Langsdorff+, „die sie uns nicht zum -besten gegeben hätten.“[108] Auf Tahiti machten noch nach der -Christianisierung der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am -seichten Meeresstrande und mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo -zahlreiche Fremde vorübergingen.[109] In früheren Zeiten war es noch -schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom Gürtel abwärts aus reiner -Höflichkeit, wie +Cook+ versichert, welcher auch berichtet, wie eine -junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den Augenschein -zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die Männer -ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden +Joseph -Halevy+ in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber ganz ernstlich -sein Geschlecht untersuchten,[110] und von allen Dingen, die einem in -Westafrika zugemutet werden, klagt +Hugo Zöller+, sind ihm wenige so -schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse umkleiden zu müssen -vor den Augen einiger Dutzend unverschämter und unzüchtiger Weiber und -Mädchen, die gerade darauf zu lauern pflegten.[111] - -Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch -+Lippert+ scheint der +Peschel+schen Ansicht beizupflichten; ja er -unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes Argument. In -dem Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl beim männlichen -Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen des Leibes sich -erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen trefflichen Fingerzeig -für den Hergang der Entwicklung, denn eben bei diesen Völkern ist -es auch nur der Mann, der sich in reicherem Masse schmückt[112] -- -ganz wie auch im Tierreiche das Männchen meist als der von Natur aus -geschmücktere Teil erscheint. Nach +Mantegazza+ wäre es freilich ein -allgemeines Gesetz, dass die Frauen die Schamgegend mehr bedecken -als die Männer,[113] allein der italienische Gelehrte unterlässt es, -diese Behauptung genügend zu beglaubigen. Und trotzdem möchte ich -mich jenen anschliessen, welche, wie +Dr. Charles Letourneau+, die -ersten Regungen der Schamhaftigkeit dem +weiblichen+ Geschlechte -zuschreiben.[114] Dafür spricht die allgemeine Erfahrung, dass es dem -starken Geschlechte in der Regel in viel höherem Grade als dem zarten -gelingt, sich über das Urteil seines lieben Nächsten hinwegzusetzen -und nicht mehr über jede Kleinigkeit zu erröten, dann aber auch die in -der ganzen Schöpfung wiederkehrende Sprödigkeit der weiblichen Wesen. -Endlich scheinen mir mehrere von den oben angeführten Beispielen nicht -völlig beweiskräftig zu sein, so hauptsächlich die Frauennacktheit bei -festlichen Gelegenheiten, welche sehr wohl eine auf die Missachtung -des Geschlechtes gegründete Vorschrift der Etikette sein kann. So sah -z. B. +Hugo Zöller+ zu Mahin an der Küste von Oberguinea eine ganze -Anzahl erwachsener Mädchen pudelnackt einherspringen, und in Kamerun -beobachtete er das Nämliche. Dies ist aber dort „Trauertoilette“, -ebenso wie bei uns die Damen Schwarz anzulegen pflegen, und diese Sitte -scheint in Westafrika sehr weit verbreitet zu sein.[115] Auch wissen -wir von, freilich recht schwachen, Spuren des Schamgefühls bei ganz -rohen Wilden und zwar fast immer nur bei weiblichen Individuen. Die -gewöhnlich durchaus unbekleidete Tasmanierin achtete sorgfältig darauf, -wenn sie auf den Boden sich niedersetzte und dabei die Knie öffnen -musste, mit einem ihrer Füsse zu bedecken, was die elementarste Reserve -zu verbergen gebietet, und unter den so schamlosen Insulanerinnen der -Südsee rühmt +Hr. von Langsdorff+ doch jenen der Markesas eine gewisse -Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die ihre Blätter verloren -hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen Teil ihrer sonst -verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden, gingen sie in -kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend, gekrümmt, -mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und Schenkeln, -indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass sie in -dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem philosophischen -Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel gewährten. Diejenigen -hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten, waren bei jeder -ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte Stelle -anzuweisen.“[116] Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit -oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen -mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen -sie doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und -überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.[117] -Ähnlich geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die -Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf -Neuseeland, wo braune Maoriherren und -Damen kunterbunt herumschwammen. -Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die geringste Rede, -die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die grösste -Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von ihren -Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein -moderner Reisender, +Dr. Max Buchner+, „dass ich im Bade niemals einen -gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern, -niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die -Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“[118] -Freilich ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu -finden und die oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen -Damenwelt lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig. - -Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die -Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich -weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten -lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres -Wesens gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was -nur auf das Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet, -so ist das Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich -und natürlich. Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf -und markiert, wie es beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist; -vielleicht deshalb erwacht auch das Schamgefühl im Weibe früher und -lebhafter als im Manne. Ich bleibe mit +Letourneau+ dabei, dass -es eine vorwiegend +weibliche+ Empfindung ist, von der die Männer -selbst im Banne der Gesittung nur wenig berührt werden, während sie den -Kulturarmen unter ihnen meistens völlig unbekannt ist.[119] - -Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder -geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger -Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die +Bekleidung+ einen -gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren Irrtum -zu warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier streifen -müssen, hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch jenen zur -+Hautmalerei+, welche bei der Mehrzahl der Indianer Amerikas die -Kleidung ersetzte, sowie den zur +Tättowierung+, die an verschiedenen -Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei den Polynesiern -der Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem hohen Grade -den Eindruck der Nacktheit aufhebt. Die Menschen, welche diese Sitte -pflegen, so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes, noch des -Zweckes klar bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie doch dazu, -wenigstens auf diese Art die rohe Natürlichkeit an sich zu verklären -und die Aufmerksamkeit des Beobachters von der Nacktheit auf die -künstlichen Figuren und Zeichen abzulenken. +Lippert+ tritt nun lebhaft -dafür ein, und es ist ihm darin nur beizustimmen, dass der erste -Anlass zur Bekleidung noch +nicht+ das Schamgefühl war.[120] Kein -Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig nackt zu denken ist und von -Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine Nachkommen, die schon -mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören noch in die Klasse der -schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in mannigfacher Weise -zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider, und sogar als sie -solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als festtäglichen -Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute noch manche -Völker, besonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis einer Umhüllung -weniger lebhaft empfinden als hellhäutige. - -Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die -Kleidung sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als -Ausschmückungen des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt -schon in bedeutendem Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich -nicht nur im allgemeinen als Persönlichkeit, sondern als eine an -sich bedeutende erhalten. Dazu dient ihm die Schmückung des eigenen -Ichs, besonders das Bemalen mit leuchtender Farbe, eine Sitte, welche -den Australier unserer Tage auf die Stufe des vorgeschichtlichen -Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst bewohnt gewesenen Höhlen -der Dordogne stiess man auf Knollen roten Ockers, der wohl nur zum -Bemalen des nackten Körpers gedient haben mochte. +Lipperts+ -Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu haben, wie eine -natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz auserwählte, -der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen Seite aus -der Bedeckung empfohlen wurde.[121] Fast alle nackten Wilden behängen -sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika, Arme -und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist dem -Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen Haarkronen -der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei entwickelteren Völkern -in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über, an welch letzterem -Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht der Herrschaft -hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des gesamten -Leibschmuckes neben die Leibwaffen. Indes ist die Wahl der Vertretung -des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des Hauptes -gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als siegreicher -Nebenbuhler hervorgetreten.[122] Sobald die Faser zur Schnur geworden, -wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen Geschmeides. -Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste Schmuckträger; wer -auch gar nichts zu seiner Auszeichnung zu verwenden vermag, er -würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten von jenem -Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die schreitenden Füsse -insbesondere der Mitte zuweisen.[123] Blätter oder Laubbüschel, auch -eine Handvoll langen Grases, werden in die Lendenschnur gesteckt. -Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel aus Gras oder -Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“, der -Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen -Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte -von Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen, -wenn man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit -nur sehr geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein -einen ‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor -+Karl Semper+ die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub -teilweise ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand, -den sie oft genug auch in der Hand hielten.[124] Die Neukaledonier -gehen völlig nackt, mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung -aus Bast oder grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben -scheint zu verbergen, als vielmehr hervorzuheben.[125] „Ebenso wenig -ist der Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird -er erst in fast unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen -Schmuckgegenstandes, der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch -meistenteils schon um deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil -er ja wie jeder Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene -Stelle zu liegen kommen, die eben +deshalb+ von frühester Kindheit -der Menschheit an der Bedeckung sich erfreut.“[126] - -So erklärt sich denn sehr natürlich, wie +Peschel+ meint und ihm -vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehrzahl -der Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten -bedürfe.“[127] Dieses „Wissen“ ist aber nur +Schein+ und mangelt -manchen Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z. B. halten -es geradezu für schändlich, die ausserordentlich grossen Attribute -ihrer Männlichkeit zu verbergen und tragen dieselben vielmehr prunkend -zur Schau.[128] Die Lendenschnur der Trumai Centralbrasiliens lässt -in gleicher Weise gerade das unverhüllt, was nach unseren Begriffen -zu verhüllen am nötigsten wäre.[129] Vielfach wird endlich der Gürtel -in einer Weise getragen, welche beweist, dass jene Gewöhnung eine -+Folge+, aber nicht der ursprüngliche Zweck solcher Schmuckverlegung -sein konnte, weil der damit angeblich angestrebte Zweck nur höchst -unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch diesem „Minimum einer -Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht zuzugestehen und die sich -damit begnügenden Völker sind sittlich den völlig nackten beizuzählen. -Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner ferneren Ausbildung als -Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der darüber gezogene Gürtel -festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen und Zeugen entsteht das -Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer Form von Kleidung -hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien überall in wärmeren -Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung bildet.[130] - -Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung, -vielmehr schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte -der Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit -zu bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen -bei den Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was -gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken pflegt. Und er schämt -sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren -Einfluss übt. +Lippert+, dem ich auch hier unbedingt folge, bemerkt -sehr richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand zu -schreiben, aber in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir uns -derselben blossen Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet -sehen, entsteht in uns dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl -kennen.“ Ganz ebenso heftet sich das Schamgefühl der Naturvölker immer -an jene Stelle des Leibes, welche ein Gegenstand des Schmuckes zu sein -pflegt, ohne ursprüngliche Beachtung der betreffenden Teile an sich. -+Alexander von Humboldt+ hat gezeigt, dass der übliche Schmuck nicht -einmal in einer eigentlichen Bedeckung bestehen müsse, um Schamgefühl -für den betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am Orinoko die -verächtliche Armseligkeit eines Menschen mit den Worten aus: „Der -Mensch ist so elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb malen -kann.“[131] Es ist also ursprünglich niemals der Gegenstand, der nackte -Körperteil selbst, dessen man sich schämt, sondern der Mangel des -üblichen Schmuckes und dann jene Nacktheit, die dadurch entsteht.[132] - -Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten der -Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in rauheren -Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die Unbilden -der Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon an den -Orang-Utan auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und anhaltend -mit Decken, alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu spielen; sie -ziehen dieselben über Kopf und Rücken, wickeln sich in sie ein oder -untersuchen mit grosser Aufmerksamkeit ihr Gewebe. „Mitunter, wenn ich -sie auf diese Weise beschäftigt sah,“ bemerkt +Dr. Mohnicke+, „stieg -der Gedanke in mir auf, als spreche sich hierin bei ihnen das erste, -freilich noch ganz dunkle und unbestimmte Verlangen oder Bedürfnis -nach Kleidung aus;“[133] und ich glaube, der nämliche Gedanke wird -sich bei den meisten einstellen, welche einmal in unseren Tiergärten -den in ganz menschlicher Weise sich in warme Decken hüllenden -Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur Kleidung zwingt, hat -die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil. Dies zeigt sich -an den gut verhüllten Maori Neuseelands,[134] wie an andern Völkern. -Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt, legen -gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung völlig -ab, nach +Emil Bessels+ mit Ausnahme der kurzen Höschen; die Kleinen -gehen aber nicht selten splitternackt.[135] Von den meist völlig -nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze an -einer um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und -abwechselnd von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige -Leib völlig unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei -keinem der Geschlechter bemerkbar.[136] Ebenso gelangen bei den nackten -Australiern manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung, -aber nur zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals -aus Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten -Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches -Schamgefühl ab.[137] Im gleichen Sinne berichtet +Johnston+ von den -schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die sie -tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in der -Nacht und am Morgen.“[138] - -Geleugnet soll nicht werden, dass die Bekleidung ihrerseits zur -Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss -mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und Prunksucht -aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je -mehr er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt, -einen desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung -seines Körpers zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume -oder dem Islâm auch die europäische oder orientalische Kleidung -ihren Einzug hält. Setzt der männliche Neger einen Cylinder auf -und verbreitert das Weib die Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder -zieht sogar das Hüftentuch bis über die Brust hinauf, so geschieht -das zunächst nur aus Prunksucht, die demnach als Vorläuferin der -Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die Wege ebnet.[139] Auch die -Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den Busen mit einem Tuche, -doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind, denn das afrikanische -Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der Weiber bis auf den Nabel -herabhängen.[140] Wie die Bekleidung die Schamhaftigkeit fördert, -lehrt das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen, welchen +Livingstone+ -Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen schon sogar den Busen -bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging. Ein junger Mincopie -(Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern gefangen und in -Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt, musste -sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man ihm -dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h. -alle Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, -- so rasch war -ihm das Schamgefühl anerzogen worden.[141] Freilich ist damit keine -Gewähr für die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein -zahlreich sind die Beispiele von +Rückfall+ in die frühere Nacktheit -und Barbarei bei etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich erinnere unter -anderen bloss an jene drei Pescheräh, welche Kapitän +Fitzroy+ -nach England gebracht, wo sie auf Kosten der Regierung erzogen und -unterhalten wurden. Einer von ihnen, +Jemmy Button+ getauft, war sogar -eine Zeitlang in vornehmen Gesellschaften als Schosskind verhätschelt -worden, hatte in Europa stets Handschuhe und blankgeputzte Stiefel -getragen und sprach sogar englisch. In seine Heimat zurückgebracht und -mit seinen Verwandten vereinigt, wurde er aber bald wieder der frühere -nackte, ungewaschene und ungekämmte Feuerländer. +J. J. v. Tschudi+ -berichtet von einem talentvollen Botokudenknaben, der sorgfältig -erzogen es zuletzt soweit brachte, dass er sich das Doktordiplom bei -einer medizinischen Fakultät Brasiliens erwarb, dann aber plötzlich -verschwand und nach längerer Zeit unter einer Botokudenhorde in seinem -ursprünglichen, völlig nackten Naturzustande wieder angetroffen wurde. -Ebenso lehrreich ist auch das Beispiel des neuerworbenen deutschen -Schützlings Manga Bell, Sohn des vielbesprochenen „König“ Bell in -Kamerun. Derselbe ist eigentlich Christ und in Bristol gut englisch -erzogen worden, macht aber, von seinem häufigen Briefschreiben etwa -abgesehen, keinen Gebrauch mehr von diesen Vorzügen.[142] - -Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach Kleidung -bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es -aber doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich, -wie +Peschel+ will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein -einer höheren Würde“ erwache und namentlich ob es das „Bestreben“ -verkünde, die Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.[143] -Ein solches „Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und -Keuschheit seinen nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so, -und halb oder ganz bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung -nackten Stämmen häufig gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in -Ostafrika sind z. B. wahre Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft -verhüllten Massai, ihren Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in -der unverschleiertsten Form verbreitet ist.[144] Die gut bekleideten -japanischen Mädchen besitzen unter anderen Spielen auch das der -„Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte, erhobene Phallus -hervorspringen. Der gewissenhafte russische Naturforscher +Nikolaus v. -Miklucho-Maclay+, welcher so viel für die Entschleierung Neuguineas -geleistet, berichtet, dass die australischen Eingebornen, wenn von -Europäern aufgefordert und wenn Weiber bei der Hand sind, gegen eine -geringfügige Belohnung durchaus kein Bedenken finden, am hellen -Tage vor Zuschauern auszuüben, was selbst niedrige Rassen sonst mit -dem Schleier des Geheimnisses zu umhüllen pflegen. Europäer, beim -Zusammentreffen mit Eingebornen in fernen Bezirken, gönnen sich -nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin dieses Schauspiel.[145] -Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein gleiches Beispiel -von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem wohlgekleideten Volke kein -geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den Juden erzählt: „Da -machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und Absalom beschlief die -Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen Israel.“[146] Noch -vor einem Jahrhunderte wurden auf Tahiti, wie +Cooks+ Reisebegleiter -sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen vollzogen, unter gutem -Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber, worunter die vornehmsten -sich befanden. Ähnliches erlebte +La Pérouse+ auf Samoa.[147] Bei den -Malayen der Philippinen geschieht dies nach +Cañamaque+ gleichfalls -angeblich ganz ungescheut auf offener Strasse; desgleichen heute noch -auf dem Eilande Peling, dem grössten in der Banggai-Gruppe östlich -von Celebes.[148] Auf den Andamanen verlangt endlich die Sitte, dass -die Frauen der nackten Mincopies gar öffentlich gebären müssen;[149] -aber auch in Kamtschatka, wo doch das Klima eine starke Bekleidung -erheischt, gebären die Frauen ohne jegliche Scheu in Gegenwart -der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne Unterschied des Alters und -Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung an sich keinen Unterschied -in dem sittlichen Verhalten der Völker bewirkt. - -Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit -nichts Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des -Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der -allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,[150] ein jüngerer, -gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine -moralische Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben -hat. Deshalb verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie -Gefahr, Krankheit oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als -die Ausgeburt einer von der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten -Phantasie, als eine widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich -daher in dem Gedanken +Bernardins de Saint-Pierre+ zu erblicken, der -in seinem vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin den -Untergang in den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch, -nebenbei gesagt, recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie -wenig Schamhaftigkeit der menschlichen Natur als solcher eigen ist, -haben wiederum recht schlagend die modernen hypnotischen Versuche -dargethan, bei welchen die züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der -Schamhaftigkeit verlieren und, wenn man ihnen eine entsprechende -Idee suggeriert, Akte eines offenbaren geschlechtlichen Cynismus -begehen.[151] - -Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich -die erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger -entwickelte Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten -Mortlockinsulanern geht die Wahrung des äusseren Anstandes so weit, -dass man in Gegenwart einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist, -sich nicht erlauben darf, irgend welche freien Redensarten zu führen, -ja man darf dann nicht einmal das Wort Nabel, Bauch, den Namen des -Gürtels, „Kinsak“, oder des die Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein -Europäer, durch das geschickte Muster des letzteren oder die gelungene -Ausführung des Kinsak zu einem Ausdruck der Bewunderung verleitet, -würde argen Anstoss erregen; die beiden Stammesgenossen würden sich -schamrot abwenden und den unschuldigen Fremdling verachten. Würden -die Gegenstände seines Lobes sich aber nicht an dem Leibe der Frau -befunden, sondern etwa auf der Erde gelegen haben, so würde deren -Nennung kein Vergehen gegen den Anstand gewesen sein.[152] Auf den -Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt zu gehen, aber es gilt -für äusserst unanständig, das Praeputium nicht zuzubinden; ebenso auch -auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der Südsee, wo die sonst -ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne den Bambubehälter, -das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die Muschel (_Bulla ovum_) -zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug verstecken. Dasselbe -gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die Tubariweiber in -Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen Leibriemen, an -welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig befestigt ist, bei -dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham ergriffen -werden.[153] Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen tragen stets -ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch nichts -bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die Palauinsulanerinnen -für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der Schamhaftigkeit mancher -Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der Nabel bedeckt ist. Für -eine grosse Frechheit wird es in dem alten Kulturlande China angesehen, -wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich verkümmerten Fuss zeigt; -ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen und auf züchtigen -Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt. Die Frauen der -germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich beschimpft, -wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine Europäerinnen -denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge. - -Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der Verhüllung -bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht -nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter -mit unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder -Leib und Glieder deutlich erkennen.[154] Auch die häusliche Tracht -der Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den -Bauch und die Beine aber ganz frei und unbedeckt;[155] dagegen darf -sich das Weib nur vor ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten -unverschleiert sehen lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte, -was ihm die Kranke zeigt, ihr Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu -prostituieren. Freilich weiss die wahre Tochter Evas auch dafür ein -Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen etwas zu verbessern -und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein Fleck auf -der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der -Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.[156] -Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im Bade -von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht. -Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern -ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt -+Ebers+, wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen, -dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger -als die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam -verbirgt. Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen -das Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so -würde ein frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen -die Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen -bei unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs -bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose -Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt -keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So -vormittags nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht -- -angekleidet sei, ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der -Opernloge ohne ein Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als -sie es morgens war, entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen -stellen an öffentlichen Orten ihre allerdings anmutig geformten -Schultern und Arme, ihre feinen Knöchel und noch etwas darüber -bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem Hause erlauben, auch nur -die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern, Entrüstung würde ihnen das -Blut in die Wangen jagen.[157] Sie finden es ganz natürlich, ihre -Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann jedem einzelnen zu -versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben überall manchen -Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem Beweggrunde, den man bei -uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die schwarzen Mädchen von -Quitta in Westafrika an Stelle der sonst üblichen breiten, den grössten -Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber unverhältnismässig -schmale an.[158] Ein ganz ähnlicher sinnlicher Gedankengang schlummert -aber am Urgrunde der vorhin besprochenen Sitte, welche im Kreise der -schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll verlangt, dass eine Dame, -um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste entblösst tragen müsse -- -eine beklagenswerte Versündigung gegen den guten Geschmack und den -ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die Schaustellung dem Salon -zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen gereicht! - -Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl -sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers haften -kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem Schwanken -desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes behaupten: -+Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls bedeutet eine Erhebung -bei jeder Völkerschaft+;[159] und ferner: +Das Schamgefühl hält -gleichen Schritt mit der Kulturentwicklung der Menschheit+. - - -[55] +Carus Sterne.+ Werden und Vergehen. Eine Entwicklungsgeschichte -des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung. Zweite Aufl. Berlin, -1880. S. 483. - -[56] +Charles Darwin.+ Der Ausdruck der Gemütsbewegungen bei dem -Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293. - -[57] +Carus Sterne.+ Die Krone der Schöpfung. Wien u. Teschen, o. J. S. -79. - -[58] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16. - -[59] +Hugo Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86. - -[60] +Oskar Peschel.+ Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig, 1881. S. 173. - -[61] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17. - -[62] +Globus.+ Bd. XLIV. S. 106. - -[63] _Revue d'anthropologie._ 1872. S. 209. - -[64] Prof. Dr. +Friedrich Ratzel+. Völkerkunde. Leipzig, 1885. Bd. I. -Grundzüge der Völkerkunde. S. 63. - -[65] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 28. - -[66] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 173. - -[67] +Alex. von Humboldts+ Reise in die Äquinoktial-Gegenden des neuen -Kontinents. Bd. III. S. 96. - -[68] +Karl von den Steinen.+ Durch Centralbrasilien. Expedition zur -Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S. 192. 195. - -[69] +Globus.+ Bd. XXIX. S. 207. - -[70] Ausland 1867. S. 892. - -[71] +Globus.+ Bd. XXV. S. 165. - -[72] +Ferdinand Blumentritt.+ Versuch einer Ethnographie der -Philippinen. Gotha, 1882. S. 15. - -[73] +Frederic J. Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman -Islanders._ London, 1863. S. 122. - -[74] +H. H. Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im -östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409. - -[75] A. a. O. S. 412. - -[76] +Victor de Rochas.+ _La Nouvelle Calédonie et ses habitants._ -Paris, 1862. S. 237. - -[77] +Georg Schweinfurth.+ Im Herzen von Afrika. Reisen und -Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I. S. -163. - -[78] +Sir John Lubbock.+ _Pre-historic Times as illustrated by ancient -remains and the manners and customs of modern Savages._ London, 1869. -S. 533. - -[79] +Paul Mantegazza.+ Indien. Aus dem Italienischen von +H. Meister+. -Jena, 1885. S. 207. - -[80] Merkwürdigerweise werden hauptsächlich +männliche+ Gottheiten -ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint, wie beim Apoll -vom Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen überflüssig wäre. -Ganz ähnlich verhalten sich, um nur einige Beispiele zu nennen, die -Sylvanusstatue in der +Blundell+schen Sammlung, die Bronzestatue -von Herculaneum, der Eros im Pariser Louvre, der vatikanische -Apoll (im _Museo Pio-Clementino_) und das Marmorstandbild des erst -spät aufgekommenen Gottes Atys in der +Landsdowne+schen Sammlung. -Letzterer hat nicht die allergeringste Spur von Bekleidung, nur den -das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen Blätterschmuck, welcher -an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl sich dessen -bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des -Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und -prangt als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten -Wahrzeichen seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen. -Ausser Venus in ihren mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen -die übrigen Göttinnen nicht leicht ohne irgend eine Gewandung. -Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung des männlichen Körpers in -der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst nicht etwa ein -Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der -männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten? - -[81] Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die alten -byzantinischen Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu -Braunschweig aufbewahrt wird, Christus in eine lange Kutte gekleidet -darstellen. - -[82] So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die -Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt -(Museum zu Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz -nackt ist ein Mars Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen -Römer des ersten Jahrhunderts als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn -gerade die Gottheit an sich. - -[83] +Max Buchner.+ Reise durch den Stillen Ozean. Breslau, 1878. S. -352-354. - -[84] +Georges Bousquet.+ _Le Japon de nos jours et les échelles de -l'extrème Orient._ Paris, 1877. Bd. I. S. 87. - -[85] +Hugo Zöller.+ Pampas und Anden. Sitten- und Kulturschilderungen -aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer Berücksichtigung -des Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364. - -[86] Ausland, 1870. S. 294. - -[87] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturgesch. Studien. S. 36-37. - -[88] +Rudolf Bergner.+ Rumänien. Eine Darstellung des Landes und der -Leute. Breslau, 1887. S. 61. - -[89] +Anatole Leroy-Beaulien.+ _L'empire des Tsars et les Russes._ -Paris, 1881. Bd. I. S. 132. - -[90] +Gustaf Retzius.+ Finska kranier jämte några Natur- och -Literatur-Studier inom andra områden af finsk antropologie. Stockholm, -1878. S. 119. - -[91] +G. G. Winkler.+ Island, seine Bewohner, Landesbildung und -vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107-111. - -[92] Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler wie -Bildhauer, sich mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das nackte -Weib zum Vorwurfe ihrer Darstellungen wählen und dass solche -Kunstleistungen von Herren und Damen gemeinsam besichtigt und ohne -Erröten bewundert und besprochen werden, wie denn auch die Kunstläden -Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und jung mit Behagen -betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das „Göttliche -in der Kunst“ nicht zu erklären vermag. - -[93] Dr. +Otto Kuntze.+ Um die Erde. Reiseberichte eines -Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487. - -[94] +Zöller.+ Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt der Verfasser -hinzu: „Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die Nacktheit -eines Farbigen unserem Auge auffällt, als diejenige eines Europäers. -Erzählt man einem Mitreisenden, der noch niemals wilde oder -halbwilde Länder besucht hat, von der Nacktheit der sogenannten -Naturkinder, deutet man namentlich dem weiblichen Teil der Passagiere -dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas Fürchterliches. -Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant, jenen -eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und -Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet. -Und lebt man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen -Bevölkerung den grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt -man sich so schnell daran, dass man schon nach wenigen Tagen die Sache -weit weniger komisch findet, als das gemeinsame Baden der Geschlechter -in belgischen, französischen und italienischen Seeplätzen. Ich habe auf -Timor, in den Bergen von Java, in Hinterindien u. s. w. junge Damen so -ungeniert und augenscheinlich so unschuldig und arglos einem Dutzend -nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen sehen, als ob es europäische -Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen wären.“ - -[95] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 173. - -[96] +Humboldts+ Reise nach den Äquinoktialgegenden des neuen -Kontinents. Bd. II. S. 19. - -[97] +Wilson+ u. +Felkin+. Uganda und der ägyptische Sudan. Stuttgart, -1883. Bd. II. S. 33. - -[98] A. a. O. S. 75. - -[99] Gestorben am 10. Oktober 1884. - -[100] +Peschel.+ A. a. O. - -[101] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse -sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S. 574. - -[102] Ausland 1858. S. 261. - -[103] +Paul Duchaillu.+ _Explorations and adventures in equatorial -Africa._ S. 444. - -[104] Ausland. A. o. O. - -[105] +Joseph Thomson.+ Durch Massailand. Erforschungsreisen in -Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422. - -[106] +Globus.+ Bd. XIV. S. 38. - -[107] +Fenton Aylmer.+ _A cruise in the Pacific._ London, 1860. Bd. I. -S. 209. - -[108] +G. H. von Langsdorff.+ Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. -Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125. - -[109] +Moerenhout.+ _Voyage aux îles du grand océan._ Paris, 1837. Bd. -I. S. 219. - -[110] _Bulletin de la Société de géographie de Paris._ 1873. Bd. II. S. -252. - -[111] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 133. - -[112] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433. - -[113] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 30. - -[114] Dr. +Charles Letourneau+. _La Sociologie d'après l'éthnographie._ -Paris, 1880. S. 48. - -[115] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 79. 185. - -[116] +Langsdorff.+ Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S. -127. - -[117] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318. - -[118] +Buchner.+ Reise durch den Stillen Ozean. S. 129. - -[119] +Letourneau.+ Sociologie. S. 59. - -[120] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18. - -[121] A. a. O. Bd. I. S. 19. - -[122] A. a. O. S. 407. - -[123] +Lippert.+ A. a. O. S. 18. - -[124] +Karl Semper.+ Die Palauinseln im Stillen Ozean. Reiseerlebnisse. -Leipzig, 1873. S. 35. - -[125] +Globus.+ Bd. XLIV. S. 106. - -[126] +Lippert.+ A. a. O. S. 408. - -[127] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176. - -[128] +Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. S. 389. - -[129] Vgl. die Abbildung bei: Dr. +Karl von den Steinen+. Durch -Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass diese -Indianer sich in sehr primitiver Weise gegen eindringende Insekten -schützen: _praeputium filo gossypii rubro ante glandem farciminis -instar constringunt_, was nicht nötig wäre, wenn eine Verhüllung die -Stelle schützte. - -[130] +Lippert.+ A. a. O. S. 410. - -[131] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 92. - -[132] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. I. S. 432-433. - -[133] Ausland 1872. S. 802-803. - -[134] +Theodor Waitz.+ Anthropologie der Naturvölker. Zweite Aufl. von -Dr. +G. Gerland+. Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356. - -[135] +Emil Bessels.+ Die amerikanische Nordpolexpedition. Leipzig, -1879. S. 358. - -[136] Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 62. - -[137] So die Herren +Houzé+ und +Jacques+, welchen wir umständliche -Mitteilungen über dieselben verdanken im _Bulletin de la Société -d'anthropologie de Bruxelles_ 1885. S. 53-156, ganz besonders auf S. -124. - -[138] +Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. S. 409. - -[139] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86-87. - -[140] Ausland 1858. S. 261. - -[141] +Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman islanders._ -S. 284. - -[142] Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig ist die -Geschichte seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. +Max Buchner+ -sie erzählt: „Als er noch nicht zwanzig Jahre alt, von Bristol -zurückkam, hatte er auf dem Kopf einen schwarzen Cylinderhut, am -Halse zwei Vatermörder und eine schwarze Kravatte, auf dem Leibe -aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den Füssen gewichste -Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie und da -kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den -Missionären ein eheliches Weib, eine untadelhafte Negerlady, kirchlich -antrauen. Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass -ein so hoher Jüngling wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen -Gattin auskommen könne, und siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich -konnte er sich diese allerdings nicht mehr antrauen lassen, er nahm -sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel aus. Bald -folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde -schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose. -Heute hat Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso -nackt oder halbnackt wie sein Vater.“ (M. +Buchner+. Kamerun. Skizzen -und Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49). - -[143] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176. - -[144] +Thomson.+ Durch Massailand. S. 435. - -[145] Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 88. - -[146] Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22. - -[147] Dr. H. +Ploss+. Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. -Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224. - -[148] +G. A. Wilken.+ _Over de Verwantschap en het Huwelijks-en -Erfrecht by de volken van den indischen Archipel._ Leiden, 1883. S. 7. - -[149] +Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman Islanders._ -S. 294. - -[150] +Carus Sterne.+ Die Krone der Schöpfung. S. 101. - -[151] _Ludwig Büchner._ Thatsachen und Theorieen aus dem -naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216-217. - -[152] +J. Kubary.+ Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in den Mitteil. -der geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878-79. S. 252. - -[153] +Petermanns.+ Geographische Mitteilungen. 1857. S. 138. - -[154] +Gräfin Pauline Nostitz.+ Reisen in Vorderasien und Indien. -Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13. - -[155] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner. -Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160. - -[156] A. a. O. S. 224. - -[157] _Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était surprise +chez -elle+ décolletée comme elle se montre au bal?_ sagt +A. de Quatrefages+ -in der _Revue d'anthropologie_. 1872. S. 209. - -[158] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 16. - -[159] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176. - - - - -VII. - -Kuss und Liebe. - - -Es ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren -Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern, die wie die -Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der Völker und dem Gegenstande -unserer Untersuchungen in augenscheinlichem Zusammenhange stehen. Der -vornehmste dieser Punkte betrifft jenes Gefühl, welches der europäische -Kulturmensch als +Liebe+ empfindet. Über dieses müssen wir uns zunächst -verständigen. Forscht man vom ethischen Standpunkte nach dem wirklichen -Wesen der Liebe, so trifft man schon bei +Aristoteles+ die Auslegung: -„Lieben ist, dass wir für jemand das wollen, was er für gut hält und -zwar seinetwegen, nicht unsertwegen.“[160] Der uns bedeutend näher -gerückte +Leibniz+ erklärt die Liebe als „die Empfänglichkeit für die -eigene Freude an der Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten -Gegenstandes.“[161] Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der -darin besteht, dass jene fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und -Ursache unserer eigenen Lust ist, bringt +Spinoza+ sehr richtig, aber -nur nicht scharf genug zum Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene -Lust, begleitet von der Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“ -betrachtet. Dies gilt wohl von allen Arten von Liebe, der Freundes-, -Kinder-, Eltern- und Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein -angeht, darf man insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit -+Karl Bleibtreu+ bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis -zur Aufopferung derselben auf ein Einzelwesen zu übertragen.“[162] -Aber Liebe ist nicht bloss Sache des Gefühls, sondern sie wohnt auch -auf dem tiefsten Grunde des Willens. Liebe heisst: nicht sich selbst -wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und dadurch der gerade Gegensatz -der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des Egoismus aus betrachtet, auf -welchem doch schliesslich alles menschliche Thun und Lassen beruht, -also ein +anormaler Zustand+, freilich nur scheinbar; denn obwohl -diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet, weshalb auch Mitleid -und Bewunderung so mächtige Nährgefühle derselben sind; obwohl sie -sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht zerstört wird durch -das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt; obwohl sie -nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit der -Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so -ist die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft, -welche der Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen -Sinne des Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck -und Selbstlust und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter -Linie, welcher, wie schon früher betont, mit der fleischlichen -Begierde und gar +mit der Liebe+ gar nichts zu thun haben braucht; -denn es unterliegt keinem Zweifel, dass es einer solchen psychischen -Regung wenigstens seitens des weiblichen Teiles für die Fortpflanzung -des Geschlechtes gar nicht bedarf.[163] So sehr indes sinnliche -Begierde und Liebe an sich auseinander zu halten sind, so haben sie -doch einen gemeinsamen Berührungspunkt darin, dass +ohne sinnliche -Beimischung Liebe durchschnittlich kaum denkbar ist+. Wie krystallhell -die Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe -nach dem nämlichen groben Endzweck.[164] Jedes Wesen fühlt wohl das -Lieben als eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des -sinnlichen Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe, -welche den ganzen Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst und -insbesondere +der Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe, noch hat er -bestimmenden Einfluss darauf+. Er ist bloss, wie schon +Hyrtl+ vor mehr -denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch die Dazwischenkunft des -Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig sagt ein scharfsinniger -Schilderer menschlicher Leidenschaften, +Leopold von Sacher-Masoch+: -„Von der Sinnlichkeit geht jede noch so tiefe Neigung aus, ohne -sie giebt es keine Liebe, kein Glück, -- +aber es darf nicht dabei -bleiben+.“[165] - -Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten -Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande -opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche -unter Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden -zählt, verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens, -worunter das Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint -der +Kuss+ als der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur -der geschlechtlichen. „Jedenfalls,“ sagt +Steele+, „war die Natur -die Erfinderin desselben und der erste Kuss entstand mit der ersten -Bewerbung.“ Niemand wird mir aber wohl darin widersprechen, dass der -Kuss ein durchaus +sinnlicher+ Genuss ist, hervorgerufen durch die -fremde Berührung mit den in den Lippen auslaufenden feinen Nervenenden -und unterstützt durch die Nähe des ebenso feinfühligen Riechorganes. -Mit Recht fragt man wie der erste Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht -die von einer jungen Dame darauf erteilte überschwängliche Antwort -gelten zu lassen geneigt sein dürfte.[166] Unter Verliebten gilt der -Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der Liebeslust, und obwohl ein -altdeutscher Spruch meint: - - Einen Kuss in Ehren - Soll Niemand wehren, - -so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet -vielmehr ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens -des Mädchens an einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu -schliesslicher Hingabe, die dann oft nicht lange auf sich warten -lässt, und behütet es daher sorgsam vor der Gefahr des Küssens. -„Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte Jüngling, sozusagen als -Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss. Der erste Kuss der -Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der ja ohnehin -die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen besitzt. Aber -auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z. B. beim -Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets auch ein -sinnliches Moment zu Grunde. - -Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum -leeren Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An -altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden, -begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,[167] -ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung -oder beides sich fand,[168] wie es bei den alten Hellenen weit -verbreitet war. An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute -noch geübt, und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes -sowie der Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist -ferner der Kuss ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern -auch der Versöhnung, des Friedens und der Freundschaft. Im Märchen -bewirkt er einerseits Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes -ins Gedächtnis zurück; ein Kuss löst den Bann der zum Drachen, -zur Schlange oder Kröte verzauberten Jungfrau. Der altchristliche -Friedenskuss lebt noch fort in dem Osterkuss der griechischen Kirche. -Bei Übernahme des Lehens küsste im deutschen Mittelalter der Vasall -den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in Anwendung nach Abschluss eines -Vertrages, zur Besiegelung eines Versprechens, daher noch heute unsere -Redensart „mit Kuss und Hand“. Im feineren (höfischen, hoflichen, d. -h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des Mittelalters wird von dem -berühmten steirischen Ritter und Sänger +Ulrich von Lichtenstein+ -(gest. 1275 oder 1276) unterschieden zwischen dem Kuss der Minne, der -Freundschaft und der Sühne. Der Sühnekuss hat als Pfand und Siegel -aufgehobener Feindschaft und wiederkehrender Zuneigung ernstere -Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss des Verräters. Dem Herzenskuss -steht der Kuss der höfischen Sitte gegenüber. Der Ankommende küsst die -Herrin, wenn er ihr an Rang wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte -die Frau den Vorgestellten um den Kuss oder bat der Geringere den -Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter den Willkommenkuss zu bieten. -Auch beim Abschied küsste man sich, und zwar auf Mund, Wangen oder -Augen; die erstere Form bildet immer eine Auszeichnung. Bei den -Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn und Hals. In dem -Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im Turnier die Küsse -von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der Geliebten -aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die -Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst -ein so leichtfertiger Schriftsteller wie +Adolphe Belot+ hat sich -veranlasst gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses -sich zu vertiefen,[169] worin ihm sein Landsmann +H. de Molière+ -längst vorangegangen war.[170] Dass trotz des +Scheffel+schen Katers -Hiddigeigei tiefsinniger Frage: - - Warum küssen sich die Menschen? - 's ist nicht Hass, sie beissen sich nicht, - Hunger nicht, sie fressen sich nicht, - 's kann auch kein zweckloser, blinder - Unverstand sein, denn sie sind sonst - Klug und selbstbewusst im Handeln; - Warum also, frag' umsonst ich, - Warum küssen sich die Menschen?[171] - -Dass Küssen den Kulturmenschen als ein Genuss gilt, bezeugen unter -anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren -in manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag -war nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten, -sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der -Geschichtsschreiber +Mac Cabe+ erzählt, dass diesem Kussverbote im -Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung -gegeben wurde, indem ein Liebespaar -- Sarah Tuttle und Giacobbe Newton --- wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward. - -Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte -Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer -bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen -Auffassung +Steeles+ zum Trotz, das Küssen durchaus nicht allerorten -Brauch ist, namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle küsst ins -Gesicht, oft auch auf den Mund, während der Araber, nach +Heinrich von -Maltzan+, meist nur die Schulter küsst.[172] Das Küssen ist natürlich -von vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern, welche die Lippen -aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es die Stämme an der -Küste des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die Koljuschen, ferner die -Botokuden in Brasilien und die mittel- und südafrikanischen Schwarzen -thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.[173] Aber auch wo solche -materielle Hindernisse fehlen, verschmäht man den Kuss in Afrika wie -in Amerika und Ozeanien. Der Weltreisende Dr. +Otto Kuntze+, welcher -manchen tieferen Einblick in die Lebensgeheimnisse der verschiedensten -Völker nahm und darüber mit anerkennenswerter Offenheit berichtet, -weiss vom Küssen gar nichts zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort -kommt in seinem umfangreichen Werke gar nicht vor. +Winwood Reade+ -erregte das Entsetzen eines Negermädchens, als er sie küsste, denn -in ganz Westafrika sind solche Liebkosungen völlig ungebräuchlich, -was neuerdings auch wieder +Hugo Zöller+ bestätigte.[174] Desgleichen -in Ostafrika, bei den Somal. Von den Kariben Guyanas bemerkt +Karl -Ferdinand Appun+, vom Küssen sei bei ihnen gar nicht die Rede und -diese angenehme Beschäftigung ihnen völlig unbekannt.[175] Weder -Feuerländer noch Eskimo kennen diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und -sogar im europäischen Lappland stiess +Bayard Taylor+ bei den Frauen -auf eine entschiedene Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos -sind auch nach +Darwins+ Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori -Neuseelands, die polynesischen Tahitier, die Papua und endlich die -Australier.[176] Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben -noch nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu -erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung -das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das -Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne: -Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach -die Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen -Rassen und Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,[177] wobei der -Geruchssinn, nicht die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der -Freund vom Freunde einen Teil von dessen individueller Ausdünstung -durch den Nasengruss in sich aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von -Tschittagong sagen nicht: „küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die -Maori Neuseelands reiben sich die Nasen zum Zeichen der Liebe und -Freundschaft, oder, wie man in Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln -sich.“[178] Auch die ungleich höher stehenden Malgaschen gebrauchen -statt des Kusses ein Drücken oder Reiben der Nasen: _manóraka_. Jetzt -fangen sie wohl an, sich an den ihnen bisher unbekannt gewesenen -Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein solcher heute noch sowohl -zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur höchst selten einmal -vor.[179] - -Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht, -und +Gustav Kreitner+, welcher das Innere des Himmlischen Reiches mit -scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus: Dem -Chinesen +ekelt+ es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin, welcher sich -so angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa erkundigte, -war es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine Zuneigung -oft durch einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem der ganzen -Welt verständlichen Worte antwortete: Brr!“.[180] Und in der höchst -interessanten Sammlung von Volksliedern und poetischen Theaterstücken, -welche auf das vertrauliche Leben der Chinesen Bezug nehmen und von -+Jules Arène+ zusammengetragen worden sind,[181] ist vom Kusse niemals -die Rede. Auch in der japanischen Familie ist der Kuss eine unbekannte -Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen übereinstimmend sowohl Professor -+Rein+,[182] als +Georges Bousquet+, welch letzterer beifügt, dass -um das Küssen sprachlich auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen -Metapher, kein anderes Wort kennen als jenes, welches in ihrer -Sprache „saugen“ (_nameru_) bedeutet.[183] Dagegen scheint der Kuss -den Mincopies nicht fremd zu sein. Wenigstens wird berichtet, dass -Mincopiesträflinge in Port Blair ihren Gefangenwärter so lieb gewannen, -dass sie ihm beim Abschiede die Hand küssten, und als einer derselben -das erste englische Frauenzimmer zu Gesicht bekam, wollte er sie -sogleich küssen.[184] - -Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich die -Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu -den Zigeunern[185] herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen -kommen gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht -_Sawedenje_ (Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am -untern Dnjepr zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer, -ausser in der Trunkenheit, Jemanden küssen.[186] Auch dem Bewohner -des norddeutschen Flachlandes sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art, -darunter das Küssen, meist im höchsten Grade zuwider.[187] Aber schon -die klassischen Völker des Altertums kannten den Kuss. Dass die der -Liebe holden Hellenen auch Kussverständige waren, lässt sich erwarten. -Doch findet sich bei ihnen das Wort für küssen gleichbedeutend mit dem -für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt zu καταφιλεῖν. Andere Ausdrücke -für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν. Der Kuss ist φίλημα, was -freilich auch Liebkosung bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ στόματι hiess aber -unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk der Römer hatte -für Kuss die Worte _osculum_, _basium_ oder _suavium,_ welch letzteres -wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet. _Meum -suavium_ gebraucht +Terenz+ für: meine Liebste. +Ovid+ geizt nicht mit -Küssen und selbst der keusche +Vergil+ kennt die Redewendung: _alicui -osculum libare_. Von den küssenden Europäern ging die Mode später auch -auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in fremden Erdteilen über. Die -amerikanischen Mulatten küssen und lassen sich küssen; desgleichen die -Schwarzen, welche in Amerika unter dem Einflusse der Weissen zu einer -gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen sind. +Hugo Zöller+ beobachtete -einen solchen Fall.[188] - -Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die Geschichte -der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren Sphären -der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren -Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze -zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als -„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert, -dass diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander -gehalten und dem Worte Liebe ganz verschiedene Bedeutungen unterschoben -werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer -„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“ -Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe, -und beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen -Begriffe der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die -auf Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung -„Liebe“; alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an -der Befriedigung der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten -Wesen des andern Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun -Verständnis bloss für den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr -wenig oder keines für die Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn -der Idealisten, denn in ihr überwiegt das Geistige derart, dass -nur in Menschen der höchsten Entwicklungsstufen die erforderlichen -Grundbedingungen dazu vorhanden sind. Auch unter uns Europäern vermögen -nur feiner organisierte Naturen wärmer zu empfinden. Wenigstens malen -unsere Dichter Gluten und Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch -sich nichts träumen lässt. Sicherlich, wenn wir auch die von +Feodor -Wehl+ in seinen „Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für -bare Münze nehmen wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche -ins Übersinnliche gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den -allergrössten Seltenheiten gehört, jedenfalls für die grosse Menge -nicht massgebend ist. Sie bleibt Neunhundertneunundneunzig unter -Tausend +vollständig unbekannt+, -- bei wenigen, weil kein günstiger, -oder richtiger ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der Mehrzahl, weil -sie zu einer solchen Liebe überhaupt unfähig sind. - -In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer -Gesittung sich bewegenden Völkern. +Dr. Ploss'+ fleissige Forschungen -gestatten keinen Zweifel, dass -- wie das Küssen -- die Liebe (ich -gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen Sinne) einer -grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist, wofür eine ganze -Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen im oberen Nilgebiet -sagt der erfahrene Sir +Samuel White Baker+ ausdrücklich: Das was wir -als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl, welches man in diesen Ländern -nicht kennt und versteht; es existiert gar nicht. In dieser Beziehung -ist alles handgreiflich, praktisch, ohne eine Spur von romantischer -Zuthat.[189] „Eines der schönsten Geschenke des Schöpfers,“ sagt -+Appun+, der jahrelang unter den Karibenstämmen Guyanas gelebt hat, -„ist dem Indianer nicht zu teil geworden: die leidenschaftliche Liebe -zum Weibe; unbekannt mit der schönsten und zartesten der Neigungen -bleiben alle ihre Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur -die physische Liebe ist ihnen bekannt. Während meines langjährigen -Aufenthaltes unter den Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle -vorgekommen, in welchen Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen -überschütteten, deren ein Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich -eine Liebkosung bei jungen unverheirateten Leuten bemerkt.“[190] Bei -den Dualla Westafrikas hat +Zöller+ wohl gesehen, dass ein Neger sein -Kind, aber er hat nie gesehen, dass er sein Weib geliebkost hätte.[191] -Ja sogar weniger rohe oder schon gesittete Völker wissen von keiner -zarteren Neigung. Im Orient ist die Ehe rein sinnlicher Natur, und der -Türke, sagt Feldmarschall +Moltke+, geht über das ganze „Brimborium“ -von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten und Überglücklichsein als -eben so viele _faux frais_ hinweg zur Sache.[192] In ganz Ostasien -- -Japan, China, Java -- werden die Ehen wohl nie aus Liebe geschlossen; -immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.[193] Selbst unter Wilden -finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr oder weniger -ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein australisches -Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen man die -Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. +Thomas+[194] und Dr. -+Mücke+,[195] welch letzterer in den Roman solch einer wilden Liebe -selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt man einzelne -Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten Verhältnissen und -wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. +Brodie Cruickshank+ teilt zwei -Fälle dieser Art mit.[196] +Davis+ erzählt von einem Neger, der nach -vergeblichen Versuchen seine Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen, -sich entschloss, lieber selbst Sklave zu werden, als die Trennung von -ihr zu ertragen.[197] Auch von den Sulukaffern weiss man ein Beispiel -romantischer Liebe.[198] - -Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein -gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden -Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu -schliessen, was nicht erst des Beweises bedarf: dass die +Anlagen+ -zur Entwicklung höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind. -Diese Ausbildung hat aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht -stattgefunden, daher alle Versicherungen des Gegenteiles mit einem -gewissen Misstrauen aufzunehmen sind. So versichert z. B. +R. Smyth+ -nach +Bunce+, dass bei den Australiern die festeste Liebe bestehe -zwischen Mann und Weib,[199] was nach der dort üblichen Behandlung -der Frau ganz unglaubhaft erscheint, sich also höchstens auf einzelne -Ausnahmen beziehen kann. Desgleichen meint +H. H. Johnston+, die -Unsittlichkeit der Bakongo und anderer Anwohner des unteren Kongo -entspringe eher aus übertriebener Liebe zu ihren Frauen, als aus -Neigung zum Laster,[200] fährt aber in einem Atem fort zu berichten, -dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber gäben wenig auf ihre -eigene Tugend vor und nach der Verheiratung, und ohne die Eifersucht -der Männer würde ungehinderter Verkehr unter den Geschlechtern die -Regel bilden.[201] Ausnahmen sind natürlich zuzugestehen; für -die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes sicherlich -als allgemeine Regel, was +Hugo Zöller+ von den Westafrikanern -beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort von einer -Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“, weder -in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung. Das -Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein -unbekanntes Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele -Stadien und Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der -blossen Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar, -sowohl individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von -Volksgruppe zu Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum -unterscheidbarer Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher -ein unerlässlicher Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen -Verklärung der Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus -der Seele gesprochen -- weil ich längst zur gleichen Überzeugung -gelangte -- wenn +Hugo Zöller+ schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie -wir sie auffassen, +ist eine Frucht unserer Kultur+. Sie entspricht -einer höheren Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden -Anlagen, als die Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene -zahlreichen Funktionen des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche -wir unter den Begriff der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind; -nein, auch in rein körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass -sein Nervensystem nicht nur weniger reizbar, sondern auch weniger -gut entwickelt sei. Der Neger liebt, wie er isst und trinkt. Aber -ebenso wenig wie einen schwarzen Feinschmecker habe ich jemals einen -Neger gesehen, welcher der Wollust eine idealere Seite abzugewinnen -vermocht hätte.“[202] Ungescheut darf man in obigem den Neger, an -welchen +Zöller+ anknüpft, durch den allgemeinen Begriff des Wilden -ersetzen, ohne sich irgendwie von der Wahrheit zu entfernen. Man darf -aber auch hinzufügen: +Die Liebe ist ewig wechselnd+. Jedes Zeitalter, -jede Geschlechtsfolge drückt ihr einen besonderen Stempel auf. So -oft Männer und Weiber sich lieben, lieben sie sich anders als ihre -Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen sich lieben werden. Heute -schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht mehr, was sie vor einem -Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von Volk zu Volk. Der -Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen Erregung -immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der Brite. -Es ist +nicht wahr+, dass das menschliche Herz überall und immer das -gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen, -aber sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen -Völker. Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist -wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen, -wahrscheinlich gehört er keinem. - -Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen -Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen -nicht leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich -der Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen -als solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der -bekannte Roman- und Kriegsschriftsteller +Hans Wachenhusen+, dem -Reise-Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite stehen, -vom gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt erschuf, -legte er den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den sich -diese von Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen -der beiden Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das -Weib den Mann, und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide -verurteilende Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als -eine ganz kurze Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem -Nachspiel der Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische -Berechtigung, nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil -sie +nur bei Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause aus -ganz untergeordneten Instinktes mit der Zivilisation einheimisch -geworden+ und sich naturgemäss in dieser wieder zu einer ganz ordinären -Spekulation verflacht. Historisch nicht, weil die Heil. Schrift uns -nicht sagt, dass Adam und Eva sich +geliebt+ haben, sie vielmehr als -zwei ganz untergeordneten Instinkten folgende Wesen hinstellt.“[203] - -Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der -Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin -liegen, dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert, -einander noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere -Neigung des Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem -„Anderssein“ des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe, -ist der von mir schon im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch -nicht gehörig gewürdigt worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und -Weib auch leiblich nur wenig unterschieden sind. Dies spricht sich -zunächst deutlich in der Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist, -zeigt sie fast gar keine Abweichung für die beiden Geschlechter. Die -Haartracht, auf welche namentlich Unbekleidete hohes Gewicht zu legen -pflegen, ist nicht selten bei Männern und Weibern eine sehr ähnliche, -und auch die Unterschiede in Lebensweise und Beschäftigung, obwohl sehr -frühzeitig auftretend, doch noch nicht gross genug, um die weibliche -Individualität in ihrer so anziehenden leiblichen und seelischen -Eigenart voll auszuprägen. Mit +einem+ Worte: das Weib ist noch zu -wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes herauszufordern, sich -mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist auch der Mann unter -seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen doch europäische -Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen, Japanern oder -Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und dass es -langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu lernen. - -Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der -Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung -alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt. -Von Natur ist der Mensch nicht +gut+ im modernen Sinne, und seine -Laster, wieder im modernen Sinne, sind keine Störungen einer -göttlichen Weltordnung, sondern umgekehrt die Ordnung der Welt, -die sich allerdings, aber langsam, zum Bessern entwickelt, ist -Mord, Raub und Unzucht. Insbesondere ist der Mensch ein +grausames -Geschöpf+, ein fleischfressendes Tier und somit vielfach mit Roheit -und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer behaftet. Nährungsweise -und Erziehung vermögen eine Milderung zu bewirken,[204] aber bei -vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche Veränderung noch nicht -eingetreten, und selbst in Mitte der gesitteten Gesellschaft giebt es -bekanntlich noch, wie +John Stuart Mill+ mit Recht betont, „Personen, -welche von Charakter oder, wie man zu sagen pflegt, von Natur aus -grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran empfinden, Schmerz -zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von Grausamkeit ist nicht -blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid oder Gewissensbissen; sie -ist eine ganz positive Erscheinung, eine Art von wollüstiger Erregung.“ -Dies erklärt auch, wie ich schon an einem andern Orte[205] bemerkte, -warum sie in der Regel stärker aufzutreten scheint bei männlichen als -bei weiblichen Individuen, und in warmen Himmelstrichen intensiver -als in kälteren. Bemerkenswert bleibt auch, worauf ich bei den uns -beschäftigenden Untersuchungen besonderes Gewicht legen möchte, -dass, obwohl so nahe verwandt mit der Leidenschaft der Liebe, +die -Grausamkeit weit früher in der Lebensgeschichte des Individuums sich -entwickelt+. In der That sind die Kindheit und das Jünglingsalter, -wenigstens in der gesitteten Gesellschaft, jene Stadien, worin die -Grausamkeit am auffallendsten sich äussert. Die Ursache dafür liegt -wohl darin, dass in jenem Lebensalter die einschränkende Kraft, welche -in späteren Jahren die Überlegung ausübt, noch nicht zur Thätigkeit -wachgerufen ist. Ebenso sind die das Jugendalter der Menschheit -darstellenden Naturvölker deshalb grausam, weil die die Reflexion -vertretende Kultur an ihnen noch nicht wirksam gewesen ist. Dass die -Grausamkeit eine positiv tierische Seite der menschlichen Natur -bildet, dürfte kaum irgend jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein, -und es ist interessant zu wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim -Affen sich äussert.[206] Insbesondere von den Anthropomorphen hat -+Broderip+ in seinen _Zoological recreations_ nachgewiesen, dass -sie andere Tiere prügeln, ja selbst töten, obwohl sie selbst keine -Fleischfresser sind. - -Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen, -dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den -Instinkt der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt -an den blutigen Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib -des Wilden das schöne Frauenwort, welches +Sophokles+ seine Antigone -sagen lässt: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die -französischen Schwestern der katholischen Mission in Weidah klagen, -dass der jugendliche Teil der weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus -wahrhaften Tigerkatzen bestehe und weit schwerer zu erziehen sei als -die Knaben.[207] +Wilfried Powell+ erzählt von den entsetzlichen -Martern und Qualen, welche die Neubritannier ihren Kriegsgefangenen -aufzuerlegen pflegen. „Eine Art solcher Martern besteht darin, dass man -Hände und Beine des Opfers an Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer -auf den Leib legte. Diese teuflische Quälerei wird durch die Frauen -vorgenommen, welche weit grausamer sind, als die Männer; letztere -erlösen bisweilen den armen Gefangenen durch einen Speerstoss oder -Beilhieb von seiner Pein, aber die Weiber lachen und jubeln dabei, -stossen auch wohl den Dulder mit einem Speere, um ihn aufzustören, -falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“[208] Wer dächte dabei -nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren Weibchen an -Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter Kulturnationen -fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich zeigen als -Männer.[209] Zwar verfehlt die vorwiegendere Pflanzenkost, auf welche -das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht, nicht, -eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken und aus dem -Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des Mannes auf -seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf tieferen -Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere, Steine -u. dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. +Powell+ berichtet von -einem Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens, welche standhielten, -ermutigt durch die Weiber, die wie die Teufel herumsprangen und -tanzten und Hohn- und Schimpfreden der ekelhaftesten Art dem Feinde -entgegenschleuderten.[210] Das Gleiche berichtet der englische Forscher -+Joseph Thomson+ von dem bislang noch wenig bekannten Volke der wilden -Massai in Ostafrika. Auch dort spornen die mit ins Feld ziehenden -Weiber auf beiden Seiten die kämpfenden Krieger zu den kühnsten -Thaten an.[211] Wie die Frauen der alten Germanen reizen auch die -Kabylenweiber in Algerien durch Geschrei und Gesang zum Kampfe; bei -diesem kriegerischen Volke muss das Weib eben so viel wagen und dulden -als der Mann; ihr Scharfblick begleitet ihn in das Schlachtengetümmel, -um über sein Betragen zu urteilen und zu richten. Die Weiber der -Hesareh im Hindukusch, deren Männer keine Eifersucht kennen und welche -sich dies zu nutze machen, sind stolz darauf, ein Ross mit Gewandtheit -reiten und das Schwert mit gleicher Tapferkeit gebrauchen zu wissen, -wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;[212] ihre Gegner fürchten -sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als jene der Männer.[213] Diese -kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil am Kampfe und kein Mädchen -heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat vollbracht.[214] In der für -Muhammed so unglücklichen Schlacht am Berge Ochod erschienen die -ungeordneten aber frohmutigen Haufen der arabischen Heiden mit den -Scharen der Weiber vor sich, welche ihre Pauken schlugen und das alte -Kriegslied sangen: - - Wir Kinder eines Recken - Ruhen auf weichen Decken, - Vordringende zu wecken, - Rückweichende zu schrecken.[215] - -Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen. - -Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des -äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der -König der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt -nämlich eine Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000-8000 Köpfe -stark, jetzt bloss noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den -Kern des mit Kanonen und Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich -habe nach +Richard Burton+ eine ausführliche Schilderung dieser -Weibertruppe an anderer Stelle[216] gegeben und begnüge mich hier auf -dieselbe zu verweisen. Dass diese Weiber tapfer sind und von ihren -Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu machen wissen, das haben anfangs -der siebziger Jahre die Engländer erfahren, welche von der Meeresküste -nach Dahomeh mit einem kleinen Heere einzudringen versuchten, aber -von den schwarzen Weibersoldaten mit grossem Verluste zurückgeworfen -wurden. Meiner Ansicht nach sehr richtig erklärt +Zöller+ diese -Vereinigung des Weiblichen mit dem Kriegerischen aus der eigentümlichen -männlichen Bildung des Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen -Körperbau und besonders der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens, -wozu dann noch das kurz geschorene Haar und die von jener der Männer -durchaus nicht abweichende Kleidung kommen.[217] - -Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens -noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt. -Eine aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen -Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen Banden, -die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde behielt, -hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer wissen, -noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus Weibern -bestehende Wache. Diese Amazonen heissen Gardonis -- wahrscheinlich -aus dem europäischen Worte Garden verderbt -- und sind oder waren zu -der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder dreissig -Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu einem -gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht schlechter -waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem Umstande, -dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen nahmen, -deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen. Während des -Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen Jahrhunderts nahm -der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser weiblichen Bataillone, -jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen _Zaffer Pultuns_, d. h. -Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht von Kurdlah, -wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und sie, wie die -Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter fochten, -als der übrige Teil der Armee.“[218] Ja, selbst im Jahre 1885, als ein -englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete -Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene -Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und -zu unterhalten.[219] - -Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so fällt selbst -in der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine -besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst -bis mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge -der Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das -verherrlichte Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken -massakrieren und Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie -unsere Frauen auf den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches -junge Mädchen dem Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen. -Sie legen dann Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen, -manchmal gekannt, manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen -Genossen getreulich Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie -die heldenmütige Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang -sich durch hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde -empor.[220] Als letzte Ausläufer dieser dem Manne es gleichthuenden -kriegerischen Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber -immerhin zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen -sein, welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen. -Spanien, Italien und Frankreich -- man darf nur an +Jeanne d'Arc+ -erinnern -- haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche -Soldaten der Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch -hier hat die Zeit der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten -der grösstenteils unter Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden -„Frauen in Reih und Glied“ hervorgebracht.[221] - -Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass -in dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und -zwar nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im -Angriff wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen -an Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach -noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch -der durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts -Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der -Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen, schliesslich als -unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist -natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften -Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie -wir jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst -noch zu höher stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen -hinübergeflüchtet, und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten -Gegenden auf eine ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare -Umkehrung der Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der -menschlichen Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie -beschäftigt hat, so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer -Weiber erdichtet, dessen Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme -geographischer Kenntnisse immer weiter zurückweicht, in welchem aber, -wie sich zeigen wird, wenn auch durch die Sage verhüllt und entstellt, -das Spiegelbild eines längst entschwundenen Gesellschaftszustandes sich -erkennen lässt. Bedenkt man nun, wie selbst Europäerinnen, die sich -männlichem Sport hingeben, dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um -einigermassen _Viragines_ zu werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft -dies der Annäherung hinderlich wird, so begreift sich, dass das vom -Manne körperlich noch wenig differenzierte Weib der Urzeit, kräftig, -mutig und grausam wie er, seinem geistig entwickelten männlichen -Genossen in keiner Weise begehrenswerter erschien, als es die Natur -zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise aller Lebewesen, gebot. -Damit erklärt sich aber auch, wie ich glaube, +die Liebelosigkeit der -Urzeit+. - - -[160] +Aristoteles.+ Rhetor. 2, 4. - -[161] +Leibniz.+ _Nouv. Essais_ II. 20 § 4. - -[162] +Karl Bleibtreu.+ Schlechte Gesellschaft. Realistische Novellen. -Berlin, 1886. S. 33. - -[163] Dr. +H. Ploss+. Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. Bd. I. S. -240. - -[164] +Henri Rabusson+ in der _Revue des deux Mondes_ vom 15. Oktober -1883. S. 746. - -[165] +Leopold von Sacher-Masoch.+ Vermächtnis Kains. Die Liebe. -Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409. - -[166] Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste mich R. -zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen, die in -Honig, +Eau de Cologne+ und Champagner schwammen; als ob etwas auf -Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine Gondeln mit -Engeln durch meine Adern strömten und als ob durch meinen ganzen Körper -ein magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ -- - -[167] Hosea 13, 2. - -[168] +Bernhard Stade.+ Geschichte des Volkes Israel. Berlin, 1887. Bd. -I, S. 489. - -[169] +Adolphe Belot+. _La bouche de Madame X._ Paris, 1883. S. 106-117. - -[170] +H. de Molière+. _Code l'amour ou corps complet de définitions, -lois, règles et maximes applicables à l'art d'aimer et de se faire -aimer._ Brüssel, 1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das Buch -vom Küssen“, ferner: „Der Kuss und das Küssen. Eine Studie von -+Liebrowicz+“, Schriften, die ich jedoch nicht selbst kenne. Eine -gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich +Lessings+ -Gedicht: „Der Kuss“. - -[171] Jos. +V. von Scheffel+. Der Trompeter von Säkkingen. Stuttgart, -1872. S. 195. - -[172] +Globus+. Bd. XVII. S. 297. - -[173] +Peschel+. Völkerkunde. S. 236. - -[174] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60. Bloss an -einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist durch den Einfluss -der Europäer die Sitte des Küssens auch unter den Schwarzen verbreitet -worden. A. a. O. S. 71. - -[175] Ausland. 1871. S. 832-833. - -[176] +Darwin+. Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S. 196. - -[177] Siehe darüber: +Richard Andree+ im „Globus.“ Bd. XXXI. S. 151. - -[178] Globus. Bd. XVIII. S. 64. - -[179] +James Sibree+. Madagaskar. Geographie, Naturgeschichte, -Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig, 1881. -S. 233. - -[180] +Gustav Kreitner+. Im fernen Osten. Reisen des Grafen Béla -Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den Jahren -1877-80. Wien, 1881. S. 522. - -[181] +Jules Arène+. _La Chine familière._ Paris, 1883. - -[182] +J. J. Rein+. Japan nach Reisen u. Studien. Leipzig, 1881. Bd. I. -S. 494. - -[183] +Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 93. - -[184] Ausland. 1862. S. 471. 472. - -[185] In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner ist vom -„Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S. 91.) Auch -finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches lautet: „Das -ist wie ein Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen zweien geteilt -wird.“ (Beilage zur Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876. S. 647) - -[186] Globus. Bd. XVII. S. 170. - -[187] +Friedrich Ewald+ im Globus Bd. IX. S. 267: Wie eigentümlich -lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte von jenem -Bauern, der gegen seinen Prediger sich über das schamlose Benehmen -seiner Frau beklagte und auf die Frage, worin sich denn dasselbe -äussere, zögernd zur Antwort gab: „Ja, sehn Se, neelich, als ick ruhig -in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit eenmal, mit Erlaubnis to -seggen, 'n Kuss!“ - -[188] +Zöller+. Pampas und Anden. S. 392. - -[189] +Sir Samuel White Baker+. _The Albert Nyanza, great basin of the -Nile._ London, 1866. Bd. I. S. 219. - -[190] Ausland. 1871. S. 832-833. - -[191] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60. - -[192] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in -der Türkei aus den Jahren 1835-1839. Berlin, 1876. S. 34. - -[193] +Kuntze+. Um die Erde. S. 253. - -[194] Ausland. 1860. S. 64. - -[195] Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff. - -[196] +Brodie Cruickshank+. _Eighteen Years on the Gold Coast of -Africa._ London, 1853. Bd. II. S. 208-210: Ein Fantivater verweigert -seinem Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und entschliesst -sich endlich sie selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie nunmehr mit -Eifersucht hinsichtlich seines Sohnes, den er bevorzugt glaubt, und -infolge dessen lässt sich letzterer von seiner Stiefmutter bewegen, -ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein Ende zu machen: er erschiesst -sie und versucht sich selbst den Hals abzuschneiden; doch misslingt -ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein anderer erdolcht Weib und -Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus Verzweiflung darüber, jene -an seinen Gläubiger verpfänden zu müssen, den er nicht zu befriedigen -vermochte. - -[197] +Davis+. _Evenings in my tent or wanderings in Balad Ejjareed._ -London, 1854. Bd. I. S. 232. - -[198] Ausland. 1857. S. 888. - -[199] Globus. Bd. XLIII. S. 185. - -[200] +H. H. Johnston+. Der Kongo. Reise von seiner Mündung bis Bolobo. -Leipzig, 1884. S. 375. - -[201] A. a. O. S. 376. - -[202] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 69. - -[203] H. +Wachenhusen+. Geschichten aus dem Badeleben. Stuttgart, 1875. -S. 165-166. - -[204] Globus. Bd. XXI. S. 335. - -[205] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II. S. 355-356. - -[206] Londoner _Nature_. Bd. IX. S. 149. - -[207] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 28. - -[208] +Powell+. Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 80. - -[209] Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer +Kearny+ an der -Spitze der „Arbeiterpartei“ in San Francisko eine wilde Chinesenhetze -zu Wege brachte und Geld sammelte für die Errichtung ständiger -Chinesengalgen auf den Sandlots, schien seine Parteigängerin +Anna -Smith+ selbstloser zu sein, denn sie forderte in öffentlicher Rede auf, -nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen zu warten, sondern die schon -vorhandenen Laternenpfähle sofort zu benutzen. Frauen sind aber immer -auch sparsamer. Siehe: Newyorker Staatszeitung vom 6. März 1880. - -[210] +Powell+. A. a. O. S. 122. - -[211] +Thomson+. Durch Massailand. S. 391. - -[212] +J. P. Ferrier+. _Caravan Journeys and Wanderings in Persia, -Afghanistan, Turkistan and Beloochistan._ London, 1857. S. 194. - -[213] A. a. O. S. 237. - -[214] A. a. O. S. 252. - -[215] A. +Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin, 1885. -Bd. I. S. 123. - -[216] +Hellwald+. Naturgeschichte des Menschen. Stuttgart, o. J. Bd. -II. S. 149. Die neueste Schilderung der Dahomeh-Amazonen verdanken wir -+Hugo Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 42-46. - -[217] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 43. Bd II. S. 82. - -[218] _United Service Magazine_ vom April 1870. - -[219] Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885. - -[220] Von ihr wird heute noch im Volke gesungen: - - Ward dergleichen je vernommen, - Dass ein Mädchen siebzig sieben - Trotzigen Haiduken herrsche? - Dort auf jenen grünen Bergen - In den Forsten dort geschah's so! - Also zu den siebzig sieben - Männern sprach alsdort das Mädchen: - „Nicht bedarf es hier der Herbheit, - Nicht des Neides, nicht des Zornes! - Zieh' den Ring vom Finger einer, - Häng' ihn dort an jene Buche, - Und der Reih' nach, Freunde, mögt ihr - Alle nach dem Ringe schiessen! - Wer den Ring schiesst von der Buche, - Der fortan mag uns gebieten, - Ihm als Weib füg' ich mich selber!“ - Und sie schossen nach dem Ringe - Und den Ring traf auch nicht einer. - Und das Mädchen drauf sprach weiter, - „Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“ - Schoss -- und von der Buche nieder - Fiel das Ringlein auf den Rasen. - Weiter sprach darauf das Mägdlein: - „Nehmt nun einen Stein und werfet! - Wer den bessern Wurf, denn ich, thut, - Gern als Weib will ich ihm dienen - Und fortan sei er uns Führer!“ - Und sie warfen all' der Reih' nach, - Einer besser als der andre; - Doch den besten Wurf von allen, - Volle zehn Schritt über alle, - That das Mädchen. Und so blieb's denn, - Dass ein Mädchen siebzig sieben - Trotzigen Haiduken herrschte. - -[221] Am bekanntesten ist vielleicht jene +Eleonore Prohaska+ (geboren -zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem Namen +August Benz+ -als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und in der Schlacht bei der -Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet mit dem Ausrufe fiel: -„Herr Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche Beispiele solcher -Fälle finden sich gesammelt bei: Dr. +Wilhelm Stricker+. Die Amazonen -in Sage und Geschichte. Berlin, 1868. - - - - -VIII. - -Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit. - - -Zweifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen -Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen nächsten -Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt. Wohl darf man -daher schon den sprachlosen Urmenschen zu Herden vereinigt denken, -die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der Eintracht ihre Stärke -suchten,[222] wie ja auch die Vierhänder thun. Lange über die Periode -der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von Errungenschaft zu -Errungenschaft sich forttastende Urmensch ausschliesslich in den Banden -gröbster Sinnlichkeit liegen, während die seelischen Prozesse, welche -das höher gestiegene Menschentum bewegen, zuerst gar nicht vorhanden -waren und später noch, bei ihrer sehr allmählichen Entwicklung, -bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten. Und dies trifft -selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche thatsächlich -in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden leben, wie -die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in Sippen oder -Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel weniger -Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im weitesten, -noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein Bedürfnis, eine -Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den einzelnen -nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene -hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte; -er besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er -den Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam; -die Horde bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, +sie -ist selber die Familie+, die in ihrem Innern noch keine besonderen -Trennungen erträgt.[223] Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum, -wollte man darunter etwas auch nur im Entferntesten den dermaligen -Vorstellungen von der Familie Annäherndes verstehen. Es beruht auf -einem beklagenswerten Mangel an sprachlichen Unterscheidungen, dass man -genötigt ist, mit dem nämlichen Worte zwei einander nicht im mindesten -denkende Begriffe zu bezeichnen. - -In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem -Vorgange +Albert Posts+[224] die ältesten Menschenvereinigungen nennen -kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und konnte -auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche in die -Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends meldet die -Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet hätten. -Gen. 4 und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber keineswegs -unsere Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin von der -„Ehe“, noch welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese hat es -in den Urzeiten nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert +Lippert+ -scharf die Paarung oder den Geschlechtsverkehr von der Ehe als -Gesellschaftsform im engsten Sinne; der Geschlechtsverkehr beruht auf -einem Antriebe des allerursprünglichsten Instinktes und hat daher seit -jeher stattgefunden; die Ehe als Grundlage der Familienorganisation -welcher Art immer ist eine Schöpfung gesellschaftlicher Fürsorge, -wie sie die Urzeit noch nicht kannte. Beide, Paarung und Ehe, stehen -nach Entstehung und Zweck weit auseinander.[225] Der folgenschweren -Verwechslung dieser beiden Begriffe scheint sogar +Darwin+ nicht -entronnen zu sein, insofern er davon spricht, dass in der Urzeit „alle -Erwachsenen sich verheiratet oder gepaart haben“ werden.[226] Letzteres -ist sicher, ersteres aber um so weniger, als sogar im heutigen Kreise -grösster Kulturarmut die Ehe fast unbekannt und nur die Paarung unter -den Schutz gewisser, oft sehr wenig drückender Sitten gestellt ist. -Die nämliche Verwechslung der Begriffe „Geschlechtsverkehr“ und „Ehe“ -begeht auch Dr. +Wilhelm Schneider+, der doch „Missverständnisse“ und -„Missdeutungen“ in der Völkerkunde beseitigen will. Nur indem er beides -vermengt, kann er versuchen, die Ehe als eine allgemeine Einrichtung -(göttlichen Ursprungs) zu verteidigen. - -Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser -Frage stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der -Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das -ist die Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der -Urmensch lebte, verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden -anzutreffen sind. Nach Analogie mit niederen Tieren, urteilt -+Darwin+, dürfte er damals entweder mit einem einzigen Weibe oder -als Polygamist gelebt haben.[227] Der britische Forscher stützt -diese seine Ansicht auf die Lebensgewohnheiten der Vierhänder, die -allerdings in einem ungemein weit gespannten Rahmen sich bewegen -und dabei der freiesten Auffassung Spielraum gönnen. Beachtenswert -ist indes, dass gerade die menschenähnlichsten unter ihnen, die -_Troglodytes_-Arten, welche sich auch durch den Bau eines künstlichen -Obdaches uns nähern, in grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich -auch bei anderen Tieren strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger -Stelle erwähnt. Mit Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und -Wiederkäuer gezählt, welche in Rudeln oder Herden leben und damit -den urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe -stehen. Dieserhalb und aus verschiedenen andern Gründen hat eine -nicht unbeträchtliche Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass -Weibergemeinschaft, allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die -urwüchsigste Form des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber -einer Horde seien Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. +Bachofen+, -dem trotz mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt, -die schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet -zu haben,[228] hat für den „hässlichen Gedanken“,[229] wie +Peschel+ -ihn nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der -gegen diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken[230] -würde derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der -„Gemeinschaftsehe“ (_Communal marriage_) vorzuziehen sein, welchen der -verdiente Erforscher der Urzeit, Sir +John Lubbock+, dafür gewählt -hat.[231] Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er -durch die Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als -ob irgend etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des -Begriffes, ursprünglich existiert habe. - -Obwohl +Darwin+ zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung -einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“[232] so scheint -ihm doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande -äusserst unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der -Eifersucht aller männlichen Säugetiere wissen.[233] Ganz abgesehen -von der grossen Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder -weniger beeinflussten Gelehrten, hat aber auch +Karl Kautsky+, -dem wir ein scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken, -die Weibergemeinschaft verworfen und als urwüchsigste Form des -Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der -ursprünglichen Gleichheit zwischen Mann und Weib sucht.[234] Dabei -ist jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne -nicht zu denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande -formlos eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit -wieder löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt -+Kautsky+ hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus -zusammen und solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint -mir ebenso unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie -seitens +Kautskys+ geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel -der Urzeit viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich -glaube, die zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn -er ihre geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen -unserer Tage gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings -nicht unlöslich, aber doch ihrer Natur nach +nicht leicht+ löslich, -weil sie eben sonst keine +Freundschafts+bündnisse wären. Erwägt man, -dass der Eifersucht der männlichen Individuen deren unbestreitbaren -und stark ausgeprägten +polygamen+ Triebe gegenüberstehen, welche -weder +Darwin+ noch +Kautsky+ und andere genügend berücksichtigen, -so wird man weniger geneigt sein, +Kautskys+ idealerer Auffassung -des Hetärismus zuzustimmen. Für eine ursprüngliche Ungebundenheit -des Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität) sprechen -sich auch die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten Forscher -aus, unter andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt -gebliebene Niederländer G. A. +Wilken+,[235] dessen Arbeiten ich -einen grösseren Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er -von allen „Urstandsphilosophen“, wie Dr. +Schneider+ sie spöttisch -nennt, der einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue -persönliche Beobachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur -Seite stehen. Freilich, eine +schrankenlose+ Vermischung, wie sie -etwa Sir +John Lubbock+ und schon vor ihm Mc +Lennan+, +Bachofen+ -und +Morgan+ annahmen, wonach jeder Mann physische Rechte über alle -Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne unterschiedslos zu Willen -gewesen wäre, eine solche Vermischung hat gewiss niemals bestanden. -Dem widerspricht schon das Beispiel der Herdentiere, das Vorbild -der urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften. Niemals findet da -Verkehr zwischen den Gliedern verschiedener Herden statt, und wenn -dies ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige Teil durch -Ausstossen aus der Herdengemeinschaft bestraft. Der Hetärismus -war also sicherlich auch beim Urmenschen zunächst auf die eigene -Geschlechtsgenossenschaft beschränkt, und diese müssen wir uns -anfänglich als ziemlich wenig zahlreich denken. Obendrein verhielten -sich die einzelnen Herden, wie dies der Kampf ums Dasein eben mit -sich bringt, meist feindlich gegen einander. Die Paarung konnte also -nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und auf friedlichem -Wege vor sich gehen. +Darwin+ und +Kautsky+, deren Anschauung auch -+Mantegazza+ sich anschliesst, haben also unzweifelhaft Recht, die -angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu verwerfen, denn in einer -menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als dauernder Zustand -existieren.[236] Ursprünglich, d. h. von Natur aus war das Weib sicher -nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich schwächere Teil, doch -die freie Genossin des Mannes, der um ihre Gunst buhlen musste,[237] -wie überall in der Natur. Wahr, der innere Trieb ist fast bei allen -Männern der Erde polygam und fast bei allen Weibern polyandrisch;[238] -immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus nicht anders sich auffassen, -als dass einfach noch keine Normen aufgestellt waren, welche das -Paaren regeln sollten, dieses vielmehr ausschliesslich von dem -Willen der betreffenden Individuen während der Herrschaft dieser -Gesellschaftsform abhing. Schon vor +Kautsky+ hat M. +Kulischer+ in -Kijew, dem wir wertvolle Untersuchungen über die geschlechtlichen -Urzustände verdanken, wahrscheinlich gemacht, dass die Zeitdauer des -Zusammenlebens zweier Individuen unbestimmt war, dass dasselbe nach -Belieben gelöst und von denselben Personen mit andern aus der nämlichen -Gemeinschaft aufgenommen werden konnte.[239] - -Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der -Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen, -wogegen so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine -weitere Einengung erfährt dieselbe dadurch, dass +das Paaren+, wie -+Kulischers+ Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen, +nur -zu einer gewissen Zeit im Jahre stattfand+.[240] Nicht wie später -erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn auch der -Urmensch gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben mag, in -jedem Klima und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen zu können, -so stellte sich der Paarungstrieb doch vornehmlich in jener Zeit -ein, als er auch in der Tierwelt erwacht, nämlich im Frühjahre und -zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine Erinnerung an jene entfernten, -längst entschwundenen Zustände in der hellenischen Sage von den -Amazonen nach, welche der Erhaltung ihres mythischen Staates wegen -nur im Frühjahre mit den Männern der Nachbarländer Umgang pflogen. -Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte der Paarung im Frühlinge -und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage bewahrt, und auch -wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische Handlungen auf -jenen Urzustand zurück. Dies hat +Kulischer+ sogar für vorgerücktere -Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles sehr schön -nachgewiesen.[241] Sicher ist auch, dass wir mitten im Kulturbereiche, -ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den Stachel der -Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,[242] und statistische -Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass eben um diese Zeiten -der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um wie viel mehr erst in -der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch um so viel näher gerückt -war! Wie in dieser war die Paarung damals kein Geheimnis, die ganze -Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie öffentlich, aber nur in den -gedachten Zeiten. Man sieht, wenn auch bei noch fehlender Zügelung -durch geistige Thätigkeit in den Banden grösster Sinnlichkeit gefangen, -frönte der Urmensch nicht etwa heftiger oder leidenschaftlicher dem -erotischen Triebe als seine fortgeschritteneren Nachkommen. Eine -Verstärkung dieser Ansicht läge in meiner Vermutung, wonach dem -Urmenschen bei gröber organisiertem Nervensystem auch die physischen -Freuden geschlechtlicher Umarmungen in bescheidenerem Grade zugemessen -waren. Giebt es doch in der Gegenwart Völker, welche, wenigstens -weiblichen Teils, nur geringen Hang zu erotischen Genüssen haben, -wie z. B. die im Geschlechtsakte phlegmatischen Karibinnen,[243] ja -die sich sogar unendlich kalt und eisig bezeigen, wie nach Dr. +Otto -Finschs+ Mitteilungen die Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel -Ponape.[244] Dem Manne der Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich -wie physisch von ihm wenig differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders -begehrenswert erscheinen als in dem, was jede gewähren konnte, -während auch dem Weibe, dessen Urtrieb es ohnehin im allgemeinen -unwiderstehlich zum Gewöhnlichen, zum Dutzendmenschen hinzieht, ein -besonderes männliches Individuum kaum beglückenswerter erscheinen -mochte, als ein anderes, sofern nicht Gesundheit und Körperkraft in -Frage kamen. Zu gleichem Ergebnisse gelangt wohl auch +Darwin+ in -Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“ so sagt er, „den Frauen ebenso wie den -Männern gestattet wurde, irgend welche Wahl auszuüben, so werden -beide Geschlechter sich ihren Gatten gewählt haben, und zwar nicht -um geistige Reize oder grossen Besitz oder soziale Stellung, sondern -beinahe einzig und allein der äusseren Erscheinung nach.“[245] -Der grosse britische Forscher, der alle seine bisherigen Gegner -um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der Urzeit alle -Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger gewesen -sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch, in -seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten -zurückgegangen war.[246] - -Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht -gut angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts -vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit +Kautsky+ zu -„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei, -wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart -verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie, -welche aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus -dieser Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen -noch die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt -den „ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man -aber nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man -unter „Ehe“ mit Professor +Friedrich Ratzel+ „das stillschweigende -oder vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib, -einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder -aufzuziehen“,[247] so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen -in der Urzeit davon keine Rede. Mit Recht besteht daher +Lippert+ -darauf, dass der Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren -gesellschaftlichen Schöpfung vorbehalten bleibe.[248] So müssen wir -denn ehelose Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen -Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt, -man weder von +Blutschande+ noch von +Keuschheit+ wusste. Auch diese -beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass den Ehezeiten -eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch keineswegs -schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch durch die -Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder Gottes -nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen zu -Weibern, +welche sie wollten+.“[249] - -Nirgends mehr in unseren Tagen trifft man eine völlige Ungebundenheit -als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den -geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln -der menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen -Nachrichten trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt, -welche in gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber -einen Gemeinbesitz des Stammes bildeten. +Strabo+ erzählt dies von den -Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was +Diodor von Sizilien+ -bestätigt; +Mela+, +Plinius+, +Solinus+ und +Martianus Capella+ von -den Garamanten, +Xenophon+ endlich von den Mösinöken, welche den -Kriegern des Kyros durch die Öffentlichkeit ihrer Umarmungen Ärgernis -gaben. +Nikolaus von Damaskus+ bezeugt die Weibergemeinschaft bei -den Liburnern und den Galaktophagen. +Sextus Empirius+ behauptet das -Nämliche von einigen indischen Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu -nennen. Von den Mäaten berichtet +Dio Cassius+, dass sie ebenfalls -ihre Frauen in Gemeinschaft besassen und alle Kinder gemeinschaftlich -auferziehen liessen.[250] Die Agathyrsen, die südlichen Nachbarn der -Skythen, lebten, alles nach +Herodot+, mit den Weibern insgemein, -damit sie alle Brüder untereinander seien und als Verwandte keiner -wider den andern Neid oder Feindschaft hegten.[251] Von den Nasamonen -berichtet der nämliche +Herodot+: „Weiber hat jeder in grosser Zahl, -aber den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein. Wer zu einer -Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr bei, -ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein erstes Weib, -so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen -Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt, -giebt ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“[252] Und von den äthiopischen -Ausern am Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen -kennen sie nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein -Weib ihr Kind aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer -zusammen, und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den -Vater.“[253] Bei aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte -ich diese Angaben, so bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht -an sich für beweiskräftig erklären, denn Völkerkunde ist niemals die -starke Seite der Alten gewesen und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch -unsinnige Fabeln noch vor wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker -bei uns in Umlauf waren, so dürfen wir dies den Alten um so weniger -verargen; dafür haben wir das Recht, ihnen gegenüber misstrauisch zu -sein, zumal ihre Berichte ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am -äussersten Rande der damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe -standen. - -Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als -unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um -Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich -umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und -Sitten, welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter -dem Einflusse einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung -hat sich indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule -aufgethan, welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und -es als leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen -Wilden auf den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass -sie im Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von -den Barbaren der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort -aber, wo dies unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben, -welche eben keine Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente -in Brauch und Sitte“, sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen -nichts beweisen, da sich die Entstehung derselben vielfach recht -wohl auf andere Weise erklären lasse. Uns diese andere Erklärung -mitzuteilen, damit befassten sich diese Völkerkundigen nicht; sie -sind mit dem Reinwaschen, mit dem Emporziehen ihrer Pfleglinge, der -Wilden und Halbwilden, vollauf beschäftigt. So stehen denn den älteren -Angaben über Barbarei, Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und -Unkultur für ein und das nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse -von Milde, Liebesgefühlen, Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit, -kurz einer bunten Musterkarte aller Tugenden entgegen. Die älteren -und auch die ungünstig lautenden Berichte Neuerer beruhen eben auf -ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für die Richtigkeit der -widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu bieten. Sie -bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in unserer Achtung -zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer Rückschluss auf ihre -vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und der Abstand, -welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer mehr -vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen -dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe -Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich -- anspruchslos -wie sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen -und geistigen Thätigkeitsäusserungen beim Wilden sind -- mit der -einfachen Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in -der Ansicht, dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“, -wenn nicht gar Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen -wird dabei bloss, dass schon aus +Scheffels+ nach den Quellen -herausgearbeitetem Roman Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild -des zehnten Jahrhunderts gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten -Geschichtswerke. - -Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige -der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer -zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er -daraus ableiten will. - -Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner Entdeckung -nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu betrachten -ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im Gewande -der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen Geschöpfe -noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt haben, da -die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von europäischen -Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder ihren Spuren. -Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den Küsteninseln -und Tasmanien, bilden nun -- so wird allgemein angenommen -- ihrer -Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte Menschengruppe, welche -als Verwandte den Papuanen, nicht den afrikanischen Negern am nächsten -steht,[254] wie +Robert Hartmann+ meint. An der Rasseneinheit der -Australier halten die meisten Forscher[255] fest, wiewohl sie zugeben, -dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse Unterschiede in Körperbau -wie in Gesittung stattfinden und die Berührungen, welche der Nordrand -des Festlandes seit geraumer Zeit mit andern Völkerstämmen hatte, -nicht ohne Einfluss auf die dortigen Bewohner geblieben sind.[256] -Dr. +Paul Topinard+ hat es dagegen ungemein wahrscheinlich gemacht, -dass es in Australien zwei Rassen gebe.[257] Sei dem wie ihm wolle, -jedenfalls darf man mit Recht die heutigen Australier für die +ältesten -Menschen+ erklären, für die Überbleibsel einer uralten und ganz -besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die westlichen Stämme den -ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am nächsten geblieben, -somit die ältesten Australier.[258] Ihnen folgen dem Alter nach die -Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte wohl am spätesten -den Boden des Kontinents betreten haben. Dort, besonders im hohen -Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute die Eingeborenen noch -am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse Darling und Murray -hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden zwischen den grossen, von -den Europäern bewohnten Länderstrichen umherziehen. Kulturgeschichtlich -müssen indessen gerade diese jüngsten unter den Australiern nebst -jenen des Westens für die altertümlichsten gelten, denn im Süden -sind die Eingebornen zum grössten Teile ausgerottet, ihre spärlichen -Überbleibsel aber durch die mannigfachen Berührungen mit den Weissen -ihrem Urzustande entfremdet worden. Es ist demnach ganz unzulässig zu -generalisieren und von „Australiern“ im allgemeinen zu sprechen, wie -zumeist geschieht, denn es herrschen bei den verschiedenen Stämmen -die widersprechendsten Sitten, welche die grellen Abweichungen in den -Urteilen der Beobachter begreiflich machen. Dank denselben werden die -Australier nicht ohne Erfolg gerade so geschildert, wie man ihrer -jeweils bedarf. Wert besitzen aber bloss jene Angaben, die sich auf -bestimmte Stämme oder Landstriche beziehen. Im allgemeinen befestigen -auch die rohesten der australischen Stämme, welche von europäischen -Einflüssen noch unberührt geblieben, uns in der Überzeugung, dass -die Stufe der Urzeit schon weit hinter ihnen liegt. Immerhin ist es -bezeichnend, dass die Paarung meist während der wärmeren Jahreszeit, wo -die von der Natur dargebotene Nahrung in reichlicher Fülle vorhanden -und der Körper zu wollüstigen Regungen gestimmt ist, zu geschehen -pflegt und auch in vielen Fällen auf jene Jahreszeit beschränkt -bleibt.[259] Einzelne Stämme, wie die Watschandi am Murchisonstrome -in Westaustralien, feiern dann ein grosses Fest, das „Kaoro“, das in -Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst unflätig eine Grube, die -Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen Speeren[260] und wilden, -leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre erregte Sinnlichkeit verraten, -umher und stossen die Speere in die Grube unter Absingung des Liedes: - - _Pulli nira, pulli nira, - Pulli nira, wataka._[261] - -Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die Eingebornen -des St. Vincentgolfes in Südaustralien.[262] +Augustus Oldfield+, -welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes Augenmerk zugewandt -hat,[263] bemerkt, dass der Geschlechtsverkehr der Watschandi z. B. -sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe. Nebenbei bemerkt, -erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr niedrige Zustände,[264] -doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den Stämmen -Australiens.[265] +M'Combie+ beschuldigt auch die Wilden im Innern der, -übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales fast völliger -geschlechtlicher Ungebundenheit.[266] - -Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute -auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig -wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den +Besitz bestimmter Weiber+, -für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von welchen -auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden ist -und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie -gar nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische -Erklärung verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen -Spuren einstiger Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in -der Urzeit Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein -herrschend gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle -annehmen müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie -dieselbe für den einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren -Wert verloren, für den andern, schwächeren, behalten haben sollte. -So weit die Leuchte der Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen -wir stets das Besondere aus dem Allgemeinen hervorgehen. Und ist es -nicht eine geradezu widersinnige Annahme, dass der Mensch von allem -Urbeginn her eine Tugend besessen habe, die ihm die Bändigung eines -der mächtigsten aller Triebe, gerade jenes Triebes zur Pflicht macht, -auf dem die Erhaltung seines Geschlechts beruht? Die nämliche Logik -könnte den alten Adam mit der Kraft ausstatten, seinem Hunger zu -gebieten, was doch noch niemandem beigefallen ist. Wenn das Beispiel -+aller+ Völker +ausnahmslos+ lehrt, dass der Mensch, wie natürlich, -seinen ursprünglichen Instinkten desto freier folgt, je gesittungsärmer -er ist, und umgekehrt die mit der zunehmenden Kultur schritthaltende -Lebensfürsorge jüngere gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche -erstere zu zügeln bestimmt sind, so ist es doch wahrlich aller Logik -bar, einen umgekehrten Verlauf der Dinge vorauszusetzen. Bis auf -weiteres, d. h. so lange nicht die Wahrscheinlichkeit urzeitlicher -Vollkommenheit des Menschen mit streng logischen Gründen gestützt wird, -halte ich die Annahme berechtigt, dass die Keuschheit eine allmähliche -Kulturerrungenschaft ist, an welcher die Wilden keinen oder nur einen -sehr schwachen Anteil haben. Dort wo dieselbe, wie in Australien, -nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt ist, verdient sie -überhaupt noch kaum diesen Namen. Man +verwechselt nämlich Treue -mit Keuschheit+. Keuschheit (_Castitas_) ist eine in der Kulturwelt -durch langandauernde Vererbung gehäufter Selbstbeherrschung gewonnene -Eigenschaft, die infolge dessen gewissermassen reflexiv sich äussert; -Treue kann aber +erzwungen+ werden, also auch ohne Keuschheit vorhanden -sein. Und so verhält es sich auch in der That sowohl in Australien als -anderwärts. Obwohl willig zugestanden werden soll, dass vereinzelte -Beispiele von Liebe auch in Australien vorkommen, so ist es doch in -der Regel durchaus nicht diese, welche dem Manne das Weib gewinnt. -Solches erwirbt er zumeist durch rohe Gewalt, durch Tausch oder -Kauf, und die Behandlung, die er ihr angedeihen lässt, unglaubliche -Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist nicht geeignet, im Weibe -zärtliche Gefühle für den Gatten -- dies Wort gebraucht im physischen -Sinne -- zu erwecken. Wenngleich dies dennoch öfter geschieht, als man -vermuten sollte, so stimmen doch alle Beobachter darin überein, dass -die Treue nicht unter die Tugenden der Australierinnen zählt, wenn -sie auch strenge gefordert wird. Oft genug geschieht es, dass während -der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer sitzt und arglos dem Gelage -sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein anderes Zeichen, welches -aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter irgend einem Vorwande -sich entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem Genusse einiger -seligen Augenblicke sich hinzugeben.[267] Der Treubruch wird freilich -blutig gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen meist von -den eigenen nächsten Verwandten vollzogen wird,[268] denn die Männer -sind angeblich meist erstaunlich eifersüchtig und haben, je älter sie -sind, um so mehr Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in der Liebe den -Grund zu dieser Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu gerne geschieht. -Diese Eiferfurcht, wenn man sie überhaupt mit diesem Namen bezeichnen -darf, entspringt lediglich dem Gefühle des Besitzes. Tausende von -Beispielen sprechen dafür, dass dem Wilden das Weib eine einfache -Sache des Besitzes ist; jeder Besitz aber macht eifersüchtig auf die -Erhaltung desselben. Der Treubruch ist eine offenkundige Verletzung -des Eigentumsrechtes, welches der Mann am Weibe durch Gewalt oder -Vertrag erworben hat, und wird als solcher geahndet. Beweis dafür, -dass öfters Männer, welche mehrere Weiber besitzen, einem unbeweibten -Freunde eines derselben abgeben, ja dass in Victoria die Männer ihre -Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies nennen sie _Be-ama_. Es -giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat dauert.[269] Solches -Ausleihen und Vertauschen der Weiber kommt auch anderwärts, sogar bei -den christlichen Insulanern Hawaiis[270] vor und ist wohl überall ein -Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im Besitzgefühle wurzelt, in -keiner höheren Regung. Andernfalls wären Zustände wie die angedeuteten -nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die weibliche Treue nur insofern -als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer sie gegen seinen -Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass auch bei den -Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe vorwalten, -geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen Augen -z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe beständig -in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt und -hässlich.[271] - -Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen -Stämme, wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von -+Brough Smyth+ darstellt,[272] schon weit entfernt von völliger -Ungebundenheit; immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung -des Zusammenlebens auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich -dort weder um „Ehe“, noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz -und Eigentumsverletzung. Das australische Besitzverhältnis mit der -Benennung „Ehe“ zu schmücken, den Bruch einseitig geforderter Treue -zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie jetzt Mode wird, zeugt von einer -Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die ich anzustaunen bereit bin, aber -nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich ist nach meinem Dafürhalten -scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein und Ehe, welch letztere -sich unseren Begriffen nach an die Begründung der +Dauerfamilie+ -knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen werde, noch -keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst unlängst sind wir über -die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses -unterrichtet worden.[273] Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr -wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das -ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit +einem+ bestimmten -Weibe lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer -einer gewissen Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe -Weiber einer andern Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses -Verhältnis ebenfalls schon weit von eigentlicher Vermischung entfernt, -denn in Wirklichkeit sind diese Verkehrsrechte schon beträchtlich -eingeschränkt, und zweifelsohne bekunden die jetzigen Sitten der -Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen -ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die Verkehrsrechte haben schon -sehr an Umfang verloren, aber die Nomenklatur der Urzeit hat sich -im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise kennt die urzeitliche -Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als solches, sondern bloss -als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den Kindern. Alle Kinder -einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar nicht bloss dem -Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer Sippe anerkennt -seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen. - -Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt lassen -sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen. -Ziemlich gut beglaubigt ist durch +Azurara+ eine ausgedehnte -Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,[274] die nackt -in Höhlen hausten, wie der Venezianer +Aloisio Cadamosto+ berichtet, -welcher 1455 den Archipel besuchte. +Garcilaso de la Vega+ versichert -desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen vor der Inkazeit -kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen habe. Ganz besonders -gilt dies von den barbarischen, völlig nackten Passau, welche weder -Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser hatten, sondern in den -hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres Landes lebten, keine eigenen -Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht kannten und öffentlich -Sodomie begingen.[275] Da +Garcilaso+ selbst ein Abkömmling der Inka -und ein guter Kenner seines Volkes sowie dessen Geschichte war, so ist -sein Zeugnis wohl nicht ganz kurzer Hand abzuweisen. Die Engeräckmung -oder Botokuden Brasiliens werden zwar stark von Eifersucht geplagt -und besitzen sogar den Ausdruck _Hä-rang_ für Schamröte,[276] dennoch -ist ihre Polygamie nicht viel besser als ein wechselndes Konkubinat. -Ein Fehlen der Ehe wird in Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru, -Arawaken in der südlichen Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika -bei den Kutschin-Indianern und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und -manchen Kaliforniern. Von den letzteren bemerkt +Baegert+, sie hätten -„nicht viel acht auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch -die eigene Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für -„heiraten“ (_tikere undini_) wurde erst seit den Missionären gebildet, -das Wort „Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein -Weibsbild missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt -werden“ (wie tägliches Ehebrechen vorkam, „ohne alle Furcht und ohne -alle Scham“). Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften, -um „etliche Täg in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen, -bei welcher Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder -die Mission) vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten -auseinander, „ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich -oft tagelang nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten. -Ein treffenderes Bild eheloser Ungebundenheit konnte +Baegert+ gar -nicht liefern! Auch bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke auf den -centralen Tafelplatten Brasiliens, das jetzt etwa 10000 Köpfe zählt, -herrscht nach Dr. +Couto de Magelhaes+ so gut wie Weibergemeinschaft. -Das mannbar gewordene Mädchen kann sich jedem beliebigen Manne zum -Umgange hingeben. Sobald sie sich in anderen Umständen befindet und -so lange sie ihr Kind an der Brust hat, bleibt sie bei dem Vater des -letzteren; diesem aber ist es unverwehrt, mit andern, die auch noch in -derselben Hütte wohnen, die vertraulichsten Beziehungen zu unterhalten. -Die Verbindung mit dem Vater des Kindes hört auf, sobald das letztere -nicht mehr die Muttermilch bekommt, kann aber wieder angeknüpft werden. -Nimmt des Mädchen sich einen andern Mann, so hat dieser das Kind seines -Vorgängers zu erhalten.[277] Über die Geschlechtssitten der Pescheräh -wissen wir nichts Bestimmtes; Beobachtungen an den vor mehreren Jahren -nach Europa gebrachten Gruppen lassen aber auf das Fehlen jeglicher -ehelichen Bande schliessen. - -In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach +Gustav Fritsch+ -eine Urrasse,[278] höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben -aber in dem Engländer +Chapman+ einen warmen Verteidiger gefunden, -welcher ihre Sittsamkeit rühmt.[279] Seither sind die Buschmänner -die Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche sie gegen ihre -„Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.[280] Dem gegenüber laufen die -Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika geborenen Dr. +Theophilus -Hahn+[281], sowie des Missionärs A. +Merensky+,[282] welcher fünfzehn -Jahre dort verweilte, darauf hinaus, dass Ehe- und Familienbande bei -den Saan fast gar nicht vorhanden sind. Selbst gegen den Verkehr der -Weiber mit Fremden benehmen sie sich, wie +Alexander+ bezeugt,[283] -zum Teil ganz gleichgültig. Die bei überraschender Verstandesschärfe -unglaublich niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns, dem das Weib -bloss Lasttier ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass man ihn -als eine verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und Entbehrung -so tief herabgebracht. +Gustav Fritsch+, einer der gründlichsten -Kenner der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und gezeigt, dass -das Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert in seiner -Entwicklung geblieben sein muss.[284] Seine Sitten, zu welchen weder -gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor Blutschande[285] -zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher Zustände gelten. -Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter Euphemismus, von -einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle um den Besitz des -Weibes handelt. - -Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in -Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im -malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit. -So meldet +Miklucho-Maclay+ von den Orang Sakai im malayischen -Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen -mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse -desselben und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder -kürzere oder längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei -sämtlichen Männern der Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl -kommt, bei dem sie aber wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese -durch Zufall und Wunsch regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu -auf der benachbarten Insel Sumátra, in der Landschaft Mandailing, -vermischen sich gar mit Müttern und Schwestern, und zwar ganz nach -den Eingebungen des Augenblicks; der nämlichen Gepflogenheit huldigen -ferner die Poggi- oder Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot -und die Bewohner der Insel Paling, östlich von Celébes.[286] Die -Kalang auf Java wohnen gleichfalls ihren Müttern und Schwestern bei, -und der Volksglaube erblickt Glück und Reichtum im Gefolge solcher -Bündnisse.[287] Endlich sei noch verwiesen auf das, was +Lorimer -Fison+ von den „Manga“-Mysterien auf den Vitiinseln berichtet, mit -denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht dabei in jeder -Beziehung der vollste Kommunismus und die unglaublichsten Szenen -spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste Verwandtschaft, -selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine Schranke für -die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung durch den -ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet wird. -Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die -Säue.[288] - -Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen unter -Verwandten +ersten+ Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so -dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,[289] so genügt -wohl der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit -des Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade -wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen -Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist -daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche -Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer -Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den -das Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen -scheint die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“ -der Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen -Stämme der Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des -Weiberbesitzes, der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes -entwickeln konnte. Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie -bemerkt, von Ehe, in der eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu -erkennen ist. Der Weiberbesitz kennt keine Grenze. Ein Australier gilt -als in angenehmen häuslichen Verhältnissen lebend, wenn er drei bis -vier Weiber hat; zwei Frauen sind nicht selten, und nicht wenige halten -auch dafür, dass an einer Frau vollauf genug sei. Monogamie beweist in -solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft aber leitet der Weiberbesitz -zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit. Die am Besitze haftende -Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen Tugend, und da diese -dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf noch ungefesselte -Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es geschieht, bemerkt -sehr richtig +Darwin+,[290] bis sie sich auch auf das männliche -Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag. Unsere -Urteile über die Sitten, sagt +Beaumarchais+, beziehen sich immer -auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug geschätzt, -um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen. Thatsächlich -ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit einen -heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen jene, -welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.[291] Die -Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von -höchstem Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben. -Die in Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden -üblichen Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und -allein die Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem -er dem Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend -gestärkt hatte, um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die -wir irrtümlich für beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung -zu betrachten gewohnt sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern -unbekannt waren, als Tiberius auf Capri weilte, oder den Byzantinern -zur Zeit, wo +Theodora+, die Gemahlin des Kaisers Justinian, noch -mit Schauspielerbanden umherzog.[292] - - -[222] +Carus Sterne+. Werden und Vergehen. S. 481, und +Darwin+. -Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318. - -[223] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106. - -[224] Dr. +Alb. Herm. Post+. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit -und die Entstehung der Ehe. Oldenburg, 1875. S. 3. - -[225] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70. - -[226] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347. - -[227] +Darwin+. A. a. O. S. 346. - -[228] J. J. +Bachofen+. Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die -Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen -Natur. Stuttgart, 1861. - -[229] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228. - -[230] +Ploss+. Das Weib. Bd. I. S. 234. - -[231] Sir +John Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation und der -Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79. - -[232] +Darwin+. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341. - -[233] A. a. O. - -[234] +Karl Kautsky+. Die Entstehung der Ehe und Familie. (Kosmos. Bd. -XII. S. 205.) - -[235] G. A. +Wilken+. _Over de primitieve vormen van het Huwelijk en -den Oorsprong van het Gezin._ (_Indische Gids_. Oktober 1880. Dezember -1880. Januar 1881.) - -[236] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 235. - -[237] +Kautsky+. A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.) - -[238] „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der sehr -moralischen Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es, die -nur eine einzige Frau besessen haben, und wie viele Frauen, die keinen -anderen Mann als ihren legitimen einzigen Gatten begehrt und geliebkost -haben?“ (+Mantegazza+. A. a. O. S. 303.) - -[239] M. +Kulischer+. Die geschlechtliche Zuchtwahl bei den Menschen in -der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876. S. 142.) - -[240] A. a. O. S. 149. - -[241] A. a. O. S. 152-156. - -[242] Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer jungen, -nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten Deutschen -das naive Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr die -Sehnsucht nach Geschlechtslust erwecke. - -[243] +Appun+ im: „Ausland“ 1871. S. 835. - -[244] Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318. - -[245] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347. - -[246] A. a. O. - -[247] +Friedrich Ratzel+. Völkerkunde. Leipzig, 1885. Grundzüge der -Völkerkunde. S. 79. - -[248] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71-72. - -[249] Gen. Kap. 6, v. 2. - -[250] +Dio Cassius+. _Hist. rom. lib._ LXXVI §. XII T. 10. - -[251] +Herodot+. _lib._ IV. 104. - -[252] +Herodot+. _lib._ IV. 172. - -[253] A. a. O. _lib._ IV. 180. - -[254] +Peschel+. Völkerkunde. S. 318-319. - -[255] So +James Cowles Prichard+, +J. G. Wood+, +Theodor Waitz+, +Karl -Emil Jung+. - -[256] +Karl Emil Jung+. Der Weltteil Australien. I. Abteilung. Leipzig, -1882. S. 83. - -[257] _Revue d'anthropologie_ 1872. S. 313, und in seiner Schrift: -_Etude sur les races indigènes de l'Australie_. Paris, 1872. - -[258] Ausland 1867. S. 1013. - -[259] +Müller+. Allgemeine Ethnographie. S. 212-213. - -[260] _Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum simulacra._ - -[261] D. h. - - _Non fossa, non fossa, - Non fossa, sed cunnus._ - -[262] +Köler+ in den Monatsberichten der geographischen Gesellschaft zu -Berlin. Bd. III. S. 53. - -[263] +Augustus Oldfield+. _On the aborigines of Australia in den -Transactions of the Ethnological Society of London._ Bd. III. S. -215-298. - -[264] _Propter intra conversorum positionem pedum plusculumque -retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt._ -Siehe +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774. - -[265] _In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin circumjectis, -exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes._ (Verhdl. d. -Berl. Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87-88.) - -[266] +Thomas M'Combie+. _Arabin; or adventures of a colonist in New -South Wales, with an essay on the aboriginals of Australia._ London, -1845. S. 254. - -[267] +Müller+. Allg. Ethnographie. S. 214. - -[268] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774. - -[269] _Revue d'anthropologie._ 1882. S. 376. - -[270] Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind, ihre jungen -Weiber auszutauschen, was früher als ein Gebot der Gastfreundschaft -allgemeine Übung war; bei feierlichen Gelegenheiten kennt man hierin -auch heute noch keine Grenzen. - -[271] A. a. O. S. 377. - -[272] +Brough Smyth+. _The Aborigines of Victoria with notes relating -to the Habits of the Natives of other Parts of Australia and Tasmania._ -London, 1878. 2. Bde. - -[273] +Lorimer Fison+ & +A. W. Howitt+. _Kamilaroi and Kurnai: -Group-Marriage and relationship, and Marriage by elopement._ Melbourne, -1880. - -[274] +Henry Richard Major+. _The Canarian, or book of the Conquest and -Conversion of the Canarians._ London, 1872. S. XXXII. - -[275] +Ynca Garcilaso de la Vega+. _The Royal Commentaries of the -Yncas. Translated and edited by Clements R. Markham._ London, 1871. Bd. -II. S. 443. - -[276] +Max Prinz zu Neuwied+. Reise nach Brasilien in den Jahren -1815-1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161. - -[277] Globus. Bd. XXV. S. 298. - -[278] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289-300. - -[279] +Chapman+. _Travels in the Interior of South Africa._ London, -1868. Bd. I. S. 320. - -[280] Z. B. Dr. +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 156. 434. - -[281] Globus. Bd. XVIII. S. 122. - -[282] A. +Merensky+. Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas. Berlin, 1875. -S. 68. - -[283] J. G. +Alexander+. _An expedition of discovery into the Interior -of Africa._ London, 1838. Bd. II. S. 23. - -[284] Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300. - -[285] Woher Dr. +Schneider+ (die Naturvölker. B. II. S. 156) weiss, -dass die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die verschiedenen -Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich nicht ermittelt. - -[286] G. A. +Wilken+. _Over de Verwandtschap en het -Huwelijks-en-Erfrecht bij de volken van den indischen Archipel._ S. 6-7. - -[287] E. +Ketjen+. _De Kalangers._ (_Tijdschrift voor Indische -Taal-Landen Volkenkunde. Deel_ XXIV. Batavia, 1877. S. 427.) - -[288] _Journal of the Anthrop. Institute._ Bd. XIV. S. 24, 28. - -[289] Globus. Bd. XL. S. 276. - -[290] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 153. - -[291] +André Theuriet+ in der _Revue des deux Mondes_ vom 15. Januar -1885. S. 267. - -[292] Ausland. 1867. S. 867. - - - - -IX. - -Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe. - - -So wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den Namen einer -Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar, auf welche die -Menschheit aus der ursprünglichen Ungebundenheit sich emporschwang. -Dazwischen lagen vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im -Vorstehenden unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte, -das Irrtümliche jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch -geradezu sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in -den Kreis unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen, -das um so überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes -keinem Zweifel begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der -rohesten Menschen zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich -dieses oder jenes ihrer Elemente schon angeeignet hätten. Auf die -übersprungenen Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen. - -Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der -ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind -vielleicht einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter -paarweise sich zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder -auseinander laufen. Unmöglich aber kann man sich dieselben -besonders kopfreich vorstellen.[293] Weil aber noch keine zweite -Gruppe mit der Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art -Organisationsverband stand, vielmehr um jede einzelne sich noch die -Grenze der Fremdfeindlichkeit zog, so war jede Gruppe betreffs der -geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich selbst angewiesen; es herrschte -+Endogamie+ als der natürliche, weil einzig mögliche Zustand der -Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln, welche das Fehlen jeglicher -gesellschaftlichen Gliederung, sowie des Eigentumsbegriffes zur -Voraussetzung hat. Innerhalb dieser Geschlechtsgenossenschaften stand -das Weib dem Manne gleich selbständig und unabhängig gegenüber. Auch -war das Weib der Urzeit, wenngleich körperlich dem Manne niemals -überlegen, doch keineswegs das schwache Geschöpf, zu dem es mit der -steigenden Gesittung geworden. Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten, -dass der Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Kraft dereinst -ein verhältnismässig geringerer gewesen sein müsse als in unseren -Tagen, daher denn auch das Weib für sich allein im stande war, sich und -ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es noch keine Werkzeuge und -Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere Fortschritte machen konnte, -war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes dem Weibe in nichts -voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts bieten, was die -Frau nicht selbst -- eine kurze Unterbrechung abgerechnet -- zu sammeln -vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch, dass die Mutter -durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit zurückgehalten wird.[294] -+Mutter und Kind+, das waren auch, wie +Lippert+ sehr richtig -betont,[295] die einfachsten Elemente der ältesten Urorganisation. Das -Verhältnis von Mutter und Kind +allein+ ist von der Natur gegeben, -das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller Umstände einer -einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger entwickelte -+Mutterliebe+ geknüpft, jenen +natürlichen+ Instinkt, der durch die -Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen Interessen -stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese ursprünglichste -aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in keinem wesentlich -höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich so viel als -erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber dies genügte. - -Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem -Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die -Mutterliebe -- im Sinne des heutigen Mutterbegriffes -- den niedrigeren -Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten. -Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn -man erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit -hinter sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich stärker -und in immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so mehr -Gewicht gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche die -Gegenwart von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet. So hat -der schon mehrfach erwähnte +Wilfred Powell+ gesehen, dass bei einem -Kampfe eine verfolgte Neubritannierin, welche mit einem Säugling und -einem Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen, lieber ihr Kind als -ihr Muschelgeld fallen liess;[296] ähnliches erwähnt auch ein neuerer -Beobachter[297]. Bei den Miranha-Indianern am Japura in Brasilien -giebt die Mutter eine Tochter für ein paar Ellen Kattun, ein Halsband -von Glasperlen und etwas Messingtand fort, ebenso wie der Mann sein -Kind gern und willig für zwei bis drei Beile verkauft.[298] Bei sehr -vielen Völkern erstreckt sich die Mutterliebe nicht über die ersten -Lebensjahre der Kinder hinaus; das als Instinkt vorhandene Gefühl -der Fürsorge für die Jungen ist noch nicht veredelt durch Erziehung, -Schrifttum und Überlieferung. So hat der italienische Seeoffizier -+Giacomo Bove+ sichergestellt, dass bei den Feuerländern, welche -nach +Wallis+ ihre Kinder doch liebkosen und mit ihnen spielen, die -Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als das Kind an der Brust liegt. -Mit sieben bis acht Jahren hört der elterliche Einfluss bald ganz auf, -denn sobald der Sohn im stande ist die Eltern zu entbehren, trennt -er sich von ihnen. Das einzige Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe -zum eigenen Ich.[299] Auch die Zärtlichkeit vieler Australierinnen -erstreckt sich bloss auf die erste Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa -bis in deren drittes Lebensjahr. Später hört jeder familienartige -Zusammenhang auf und dies geht bei einigen Stämmen soweit, dass Eltern -und Kinder ihr gegenseitiges Verhältnis entschieden vergessen, und in -dieser Beziehung das Ganze sich also nicht über den Standpunkt der -Tierwelt erhebt. So berichtet +Richard Oberländer+,[300] der nicht -weniger denn vierzehn Jahre in Australien zubrachte, und neuerdings hat -+A. W. Stirling+, ein ganz moderner Reisender, die geringe Mutterliebe -der Australierinnen in Nordqueensland bestätigt.[301] Ähnlich verhält -es sich bei den doch ungleich höher stehenden Kariben Südamerikas. -Hat der Knabe das Alter der Mannbarkeit erreicht, dann bekümmert -sich die Mutter nicht weiter um ihn und er ist für sie ein Fremdling -geworden.[302] - -Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes um -darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der -Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht -überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen -Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch -nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen. -Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der -Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: _Primo -vivere_.[303] Innerhalb dieser Grenzen erscheint aber die Mutterliebe -überall, und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher, -als die Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig -oder gar nicht geliebten Vaters die gleiche, wie denn auch in unseren -Kreisen eine Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als -das durch den Tod entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber -noch kein Band der Liebe das Weib mit dem Manne, welcher seinen und -ihren erotischen Trieben Befriedigung brachte. Das Kind selbst war -die blosse Frucht mütterlicher Lust, welche je nach Laune den Kindern -verschiedene Väter gab. So bildete denn Mutter und Säugling von -Natur aus die +erste+, wenn auch winzige Gesellschaftsgruppe, die -freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine Dauer besass, -weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen Mutter und -Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder gewissermassen -in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man auf diese -Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in diesem Sinne -ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt -ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und -obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen -Prinzipe beruht, so ist es doch der +Thatsache+ nach vorzugsweise -die Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach -schafft.“[304] Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste -Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser -durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste, auf -Mutter und Kind beschränkte Gruppierung als +Muttergruppe+ bezeichne. -Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter eine -Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite, ob -die Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die letztere -Annahme, der auch +Kautsky+ beistimmt, indem er im „Stamm“ die erste -Menschenvereinigung erblickt,[305] spricht der Umstand, dass die Wahl -einer zeitweiligen Gefährtin seitens des Gefährten oder, umgekehrt, -einen schon irgendwie beschaffenen „Haufen“ Menschen voraussetzt, -der den beiden Geschlechtern ihre gegenseitige Ergänzung bot. Schon -aus dieser Annahme folgt, wie +Frerichs+ bemerkt, dass die Familie -erst in zweiter Linie sich bilden konnte.[306] In einer lebhaften -Begeisterung für die Familie hat man, wie +Frerichs+ meint, ihre -Bedeutung gar oft überschätzt, indem man sie für die Grundlage aller -geselligen und sittlichen Ordnung ausgab. Der wahre Verlauf sei aber -der entgegengesetzte gewesen. Es musste sich zuerst die Gesellschaft, -der Staat ausbilden, und erst nachdem dieser letztere feste Formen -angenommen hatte, konnte aus ihm und durch ihn die Familie werden. -Seine rechtlichen und sittlichen Anschauungen, seine geselligen -Ordnungen übertrugen sich auf die Familie, nicht aber bestimmte diese -umgekehrt jenen.[307] Für die geschichtliche Familie ist dies wohl -zuzugestehen, aber ohne die Muttergruppe -- diese Urfamilie, wie -unvollkommen sie uns bedünken mag, -- ist ein Zustand der Menschen -auf Erden überhaupt nicht denkbar, und +Lippert+ hat an dem Beispiele -der Bienen und Wandervögel gezeigt, dass man in gleichem Sinne auch -beim Menschen die Familie als die Grundlage aller gesellschaftlichen -Organisation, als Ausgangspunkt aller gesellschaftlichen Fürsorge -betrachten dürfe.[308] Die Muttergruppe, wie ich fortfahren will sie -zu nennen, war zweifellos schon bei Bildung des Stammes vorhanden, -aber die Muttergruppe deckt in keiner Weise den Begriff der -vollen Familie späterer Zeit, und +diese+ war wirklich noch nicht -vorhanden, als die Stammesbildung sich vollzog. In der Muttergruppe, -diesem gesellschaftlichen Erstlingszustande der Menschheit, ist -die +Mutterfolge+, d. h. die Bedingung der Zugehörigkeit durch die -Abstammung von derselben Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und -da nun das Kind ein Teil der Mutter selbst ist, so hat diese an -ihm auch ein +Recht+, so unzweifelhaft, wie es noch kein zweites -Rechtsverhältnis der Urzeit bietet.[309] Das Kind ist das unbedingte -Eigentum der Mutter, ihre „Sache“.[310] - -Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen -Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in weiterem -Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein -Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl -beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe -auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen. -Man sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach -unseren Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der -Entwicklung derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine -jüngere wahrnehmen, sofern es sich wenigstens um das Mutter+recht+ -handelt. Erst in der zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in -strengerem Sinne ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen -Forschers +Wilken+, welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie -schon so vielfache Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung -„Matriarchat“ bei, während ich der älteren Stufe der Mutterfolge -die Bezeichnung „Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen -diesen beiden Stufen scharf unterschieden, und so kommt es, dass -manche Gelehrte das Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere -das Matriarchat für eine notwendige Durchgangsstufe +aller+ Völker -erklären. In Wahrheit lässt sich mit +Bachofen+ und Dr. +Lothar -Dargun+[311] behaupten: jeder Volksstamm müsse notwendig eine Zeit -durchleben, wo ihm alle Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut -vermittelt ward. Diese Zeit war aber jene der Muttergruppe. - -Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein -von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte. Der -Begriff des +Eigentums+ ist in der That der Menschheit eben sowenig -angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu allen Zeiten findet. -Ja, es lässt sich noch mehr behaupten und +Lippert+ hat es erfolgreich -bewiesen: die Ansammlung von Eigentum widerstrebt dem Urmenschen, und -die ganze Einrichtung stösst auf so viele Hindernisse, dass sie sich -nicht ohne harten Kampf gegen die mächtigsten Einflüsse endlich doch -behaupten kann. Soweit von Gütern in jenen entfernten Epochen die -Rede sein kann, herrschte naturgemäss allgemeine Gemeinschaft. Alles -auf der Erde gehörte noch allen in gleicher Weise, beziehungsweise -jedem, der es ergriff -- nur die Werkzeuge waren ausgesondert.[312] -So sehen wir den ersten Anfang zu einem persönlichen Eigentum darin, -dass einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens, welche eine -hervorragende Beziehung zu einem einzelnen Geschlechtsgenossen -haben, als diesem allein angehörig betrachtet werden. Unser Wort -„Leib“-Waffe bezeichnet noch recht natürlich die auserlesen enge -Verbindung dieser Gegenstände mit dem Menschen; sie sind ein Teil -von ihm. Persönliches Eigentum entsteht also zuerst am beweglichen -Vermögen, während beim unbeweglichen Besitze noch lange die ältere -Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch heute ist die Gemeinsamkeit des -Grundeigentums bei niedrigen Stämmen über die ganze Erde verbreitet; -bei Völkerschaften, die ein Jäger- oder Nomadenleben führen, kann -man von einem „Grundeigentum“ überall nicht sprechen; es finden sich -an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd- und Wanderungsbezirke, wie -solche z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Da alle heutigen -Wilden ausnahmslos -- es kann dies nicht genug oft erinnert werden -- -dem Urzustande schon weit entrückt sind, so ist bei ihnen „absoluter -Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und sie gegen diesen in Schutz zu -nehmen, wie Dr. W. +Schneider+ thut, heisst offene Thüren einrennen. -Mit diesem siegreichen Beweise wird aber die Thatsache nicht beseitigt, -dass ein starker kommunistischer Zug noch durch diese Völkerschaften -weht,[313] wie die von den verschiedensten Reisenden aufgezeichneten -„Anekdoten“ -- womit Dr. +Schneider+ diese Angaben zu entwerten -versucht -- deutlich darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die -Rechte des Eigentümers an Grund und Boden würden so sehr geachtet, -dass niemand daselbst ohne Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer -anmachen dürfe,[314] so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein -einzelnes Individuum, sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die -Australier haben eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die -älteste Form des Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd -und Fischfang werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum -an beweglichen Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt. -Jede einem Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen -Hordenmitgliedern verteilt,[315] und an diesem kommunistischen Zuge -scheitert jeder Versuch, auf das _divide et impera_ sich stützend, die -Australier durch eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen. -+Darwin+ meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein -Stück Tuch, was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und -verteilt, und kein Individuum wird reicher als das andere.[316] Mag -immerhin Dr. +Schneider+ auf +Georg Forster+ sich berufen,[317] der -den Wilden zu sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von -Mein und Dein gar keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet, -so viel ist unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das -Mein und Dein sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein -Besitzrecht eines andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein, -wo Mais oder sonst ein Lebensmittel wächst, und „stehlen“ -- nach dem -Begriffe der Europäer; sie selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso -lernten die Weissen die meisten Südseeinsulaner als die frechsten -Diebe kennen; sie suchten sich alles anzueignen, was ihnen gefiel, -und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie sich sehr. Aber dieser -Ärger führte nicht zur Entwicklung eines Schamgefühls, denn sie -ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über deren Misslingen. Den -arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und Plündern wechselseitige und -notwendig zusammenhängende Handlungen, die der Hauptsache nach aus dem -vollständigen Mangel eines Begriffes von Eigentum hervorgehen.[318] Ein -gewisser kommunistischer Zug kennzeichnet sogar noch solche Völker, -welche das Einzeleigentum schon sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk -keine Kleidung oder keine Speise, so erhält er sie vom reicheren -Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer Gegend bilden gleichsam eine -Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle ihn umgebenden ärmeren -Faullenzer mitzufüttern.[319] - -In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen -Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht -notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr -wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und -keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als -dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes -allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in -den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler -aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt +Charles Darwin+, -„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug -hat, irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere, -zu bewahren, scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des -Landes verbessert werden kann“.[320] In der ersten Zeit war aber der -spätere Häuptling nichts weiter als ein Gleicher unter Gleichen. - -Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf man -wohl mit +Moriz Wagner+[321] behaupten: Der Mensch war in seiner -frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen Perioden -den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen, wie die übrigen -Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten sich, analog der -ihnen somatisch am nächsten verwandten Typen der Säugetiere, durch -fortgesetzte Inzucht vereinzelter Gruppen in räumlich gesonderten -Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung seines Sprachvermögens -ermöglichte dem Menschen indes den Übergang vom Zustande der -geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten sehen, der -Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser schützenden, -organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde oder des -+Stammes+.[322] Auch durch den Druck der äusseren Verhältnisse, -der auf die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen Entwicklung -getrieben. So können wir etwa annehmen, dass die eine oder die -andere Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten -erwirkt, die ihr vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die -Bereitung der Waffen nützlich sind. Diese bleiben ihr Eigentum und -werden als wichtige Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben -aber ist die Besitzerin anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich -leichter und besser und wird dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer -Mitglieder aber wachsen ihre Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit -sich zu erhalten, zu gedeihen und weiter zu wachsen. Die grössere -Genossenschaft ist kräftiger als die kleine, sie unterdrückt diese oder -nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf irgend eine andere Art der -natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich aus den vielen kleinen, -wenige grössere Horden, die nun in den Stamm übergehen.[323] - -Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme musste in -einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit ihrer -Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das -Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört -ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme -eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem -Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder -vielmehr die +Einheit des Blutes+ in ganz wörtlichem Sinne ist, welches -dasjenige begründet, was wir +Verwandtschaft+ oder genauer, von der -alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend, die Blutsverwandtschaft -nennen, und dass diese Gleichheit des wesentlichsten Stoffes in der -Mutter und nur in dieser ihre Quelle habe. Alle sonach, die, in -welcher Generation immer, von derselben Urmutter stammten, natürlich -stets nur in mütterlicher Linie gerechnet, waren im Besitze ein und -desselben Blutes; sie waren alle Blutgenossen, im wirklichen Sinne -„blutsverwandt“. - -+Lippert+, welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,[324] so -sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender -Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich -übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,[325] weist zu -deren Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete -Sitte der „Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben -sei, darauf bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes -auf. Brüder sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut -fliesst, und echte Verwandte sind _consanguinei_. Nicht Redensarten -drehten sich den Alten darum; sie nahmen es genau und bewiesen das -durch Thaten. Wenn ein Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so -können auch Wildfremde Brüder werden -- durch Blutmischung. Läge dieser -seltsame Gedanke nicht in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es -undenkbar, dass derselbe Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft -in allen Teilen der Erde, deren Bevölkerung kaum je in irgend eine -Art gegenseitiger Berührung kommen konnte, Verbreitung gefunden -hätte.“ Nirgends aber ist diese Sitte vielleicht fester eingewurzelt -als in Afrika, was, um es vorneweg zu bemerken, an sich nicht ohne -Bedeutung ist. Noch in der Gegenwart wird bei den Schwarzen jenes -Erdteiles die Blutbrüderschaft für ein Unterpfand des freundlichen -und friedlichen Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen wir uns -einander bei, im Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der -Wahlspruch der Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-Juru des -Niamniamlandes, wo +Georg Schweinfurth+ zum ersten Male Zeuge dieser -Sitte wurde, die er eine barbarische nennt.[326] Zu solchen Schutz- -und Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch +Stanley+ auf -seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen Brauch, -welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer +Pocock+ -unterwerfen mussten. Ja +Stanley+ selbst trank Blutbrüderschaft mit -dem gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer +Mirambo+, dem -„Mars von Afrika“. Nachdem +Manwa Sera+, der eingeborene Führer der -+Stanley+schen Expedition beide einander gegenüber hatte niedersetzen -lassen, machte er in ihre rechten Beine einen kleinen Einschnitt, aus -dem er das Blut entnahm, und indem er dies unter ihnen austauschte, -rief er laut aus: „Wenn einer von euch beiden diese jetzt zwischen euch -geschlossene Brüderschaft bricht, so möge der Löwe ihn verschlingen, -die Schlange ihn vergiften, möge Bitterkeit in seiner Nahrung sein, -mögen seine Freunde ihn verlassen, möge seine Flinte in seinen -Händen zerspringen und ihn verwunden und alles Böse ihm widerfahren, -bis dass er stirbt.“[327] Darauf wurden zwischen den neuen Brüdern -Geschenke ausgetauscht. In Rubunga, bemerkt +Stanley+, ist das -Blutbrüderschaftschliessen eine viehisch-kannibalische Zeremonie, die -aber doch sehr eifrig begehrt wird, sei es nun um den Blutdurst zu -befriedigen, oder weil damit ein Austausch von Geschenken verbunden -ist, bei dem die Rubungaleute notwendigerweise den grössten Vorteil -hatten. Nachdem ein Einschnitt in jeden der beiden Arme gemacht war, -beugten beide Brüder ihre Köpfe nieder und man konnte bemerken, wie -der Eingeborne mit der grössten Gier das Blut einsog; es dürfte aber -schwer zu entscheiden sein, ob ihn Blutliebe oder ein Übermass der -Freundschaft dazu veranlasste.[328] Die Entscheidung kann indes nicht -schwer fallen. Manche Schwarze ersetzen nämlich beim Trinken der -Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es ist also nicht Blut+durst+, -sondern lediglich die Vorstellung des an die Zeremonie sich knüpfenden -neuen Verwandtschaftsbandes Anlass der seltsamen Sitte. Es wird in -solchem Falle auf die Milch die Rolle übertragen, welche ältere -Vorstellungen dem Blute beimassen.[329] - -An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste -Verwandtschaft der Menschen unter einander begründe, war in dieser -Verwandtschaft eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere -Abstufung denkbar; jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher -Ableitung immer, dasselbe Blut; den ganzen Stamm umschloss ein -und dasselbe Verwandtschaftsband, und nur die +Unterschiede der -Altersstufen+ konnten sich geltend machen. Denn wer nicht stammfremd -war, der gehörte zur Geschlechtsgenossenschaft, und weil es darin nur -+ein+ Blut gab, so war auch jeder dem ersten wie dem letzten derselben -in +gleicher+ Weise verwandt oder, wenngleich mit einem Fremdworte, -richtiger ausgedrückt: +konsanguin+, „gleichen Blutes“, „ebenblütig“ -möchte ich sagen. Noch heute stehen manche Völker auf dieser Stufe der -Anschauung, wie namentlich des Amerikaners +Lewis H. Morgans+ grosse -Arbeit[330] ganz unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen -Anlass gehabt, Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeits+graden+ -d. h. von Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln. -Was innerhalb derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft -unterscheidbar war, das waren bloss die Generationsstufen, und so -entstand, im Gegensatze zu der in unserer Kulturwelt üblichen -beschreibenden, die +klassifikatorische+ Ebenblütigkeitsbezeichnung. -Mit Unrecht wird dieselbe als jene eines +Verwandtschaft+systemes -aufgefasst. Die Wahrheit ist, dass es auf der Stufe +dieser+ -Bezeichnungen den Begriff der Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht -giebt. Die Namen, mit denen wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater, -Mutter, Kind u. s. f. übersetzen, hatten ursprünglich gewiss keinen -solchen Sinn, sondern bezeichneten lediglich die Generationsstufen -innerhalb der allgemeinen und gleichen Ebenblütigkeit.[331] So nennt -der Mortlockinsulaner einen Bruder oder Schwester _Pui_ (_Puim_, _Puin_ -u. s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen für seinen Puin, wenn -die Mutter des letzteren von demselben Blute war, wie seine eigene. -Durch _Puipui_ bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis selbst und -dann die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher Seite. Die -Verwandten von väterlicher Seite gehören nicht zu dem Puipui. Letzteres -entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche Basis, -von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren Ursprung -nehmen.[332] - -Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und -fast identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf -Abstufungen: Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel. -Die Bezeichnungen Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind -dort unbekannt. Es gelten aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade -nicht bloss für diejenigen Verwandten, für die sie bei uns gelten, -sondern für ganze Klassen von Personen. Alle Geschwister von Egos -Grosseltern oder deren Vorfahren sind ebenfalls Egos Grosseltern. -Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine Eltern, also die Brüder -seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die Schwestern -seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder seiner -Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren Nachkommen -seiner Kinder, ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind Egos Enkel. -Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister, ebenso deren -Kinder _in infinitum_. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders von -Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos -Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.[333] Diese -Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache -zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in -Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden. -So heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der -ältere Bruder _Kaikuaana_, der jüngere _Kaikaina_, die Schwester -_Kaikuwahina_. Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder -_Kaikunana_, die ältere Schwester dagegen _Kaikuaana_, und die jüngere -_Kaikana_.[334] - -Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der +Hova+ auf -Madagaskar. Die Wörter für Vater: _Ray_, und Mutter: _Rény_ haben -eine sehr weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen -Eltern, sondern auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie -für Oheim und Muhme und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es -giebt demzufolge im Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem -„Onkel“ und „Tante“ entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester, -Mutterbruder, Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass -Sonderbezeichnungen für „Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden -sind; diese heissen sämtlich _Zánaka_ d. i. „Kinder“ und werden zur -genaueren Bestimmung in Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters -oder der Mutter unterschieden. _Ray_, Vater, scheint im Madagassischen -nicht, wie in vielen semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer, -Macher oder Verfertiger einer Sache gebraucht zu werden, sondern im -weiteren Sinne jeden Älteren oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl -aber nimmt _Rény_, Mutter, häufig die Bedeutung „Urheberin einer -Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für unser Wort „Eltern“ ist nicht -vorhanden. Die Zusammensetzung _Ray-aman-drény_ d. i. „Vater und -Mutter zusammen“ wird für alle Höherstehenden, Älteren oder Gönner -beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort _Zánaka_ dient aber auch als -Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen, gerade wie _Ray_ und -_Rény_ für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“ und „Schwester“ -finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere Sprache nicht -besitzt; _Rahalaky_ bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“, _Anadahy_ -„Bruder einer Schwester“, _Rahavany_ „Schwester eines Bruders“ und -_Anabavy_ endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter -werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls -keine Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen -Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen -wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus -diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die -Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder -einer Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat -man die Bezeichnung _Afy_ oder _Zafy_, die man auch für „Nachkommen“ -im weiteren Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter -sind den unserigen fast gleichbedeutend: _Raibé_ (_Be_=gross) und -_Renibé_. Es scheint jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher -hinaufreichende Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden -sämtlich mit dem allgemeinen Ausdrucke _Razana_ d. i. „Vorfahren“ -bezeichnet.[335] - -Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem -Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches -einfach die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen -bezeichnet und worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet, -der noch bestimmt wird. Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus -den Augen zu verlieren. Das klassifikatorische System, welches die -Geschlechtsfolgen gruppenweise in den Bezeichnungen zusammenfasst, -strebt dagegen dahin, die vermeintliche Einheit des Geschlechts -festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft zusammenzuhalten und zu -verengen, indem sie die nach unseren Begriffen entfernten Grade auf -nähere zurückführt und unsere Seitenverwandten immer wieder in die -direkte Linie der auf- und absteigenden Geschlechtsfolge hineinzieht. -Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der Mutter Vater genannt, sein -Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und dessen Sohn zum eigenen -Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme heisst Mutter, ob väterlicher- -oder mütterlicherseits, während der Oheim, als Bruder des Vaters, -die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-Insulanern heisst -auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob mütterlicher- oder -väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den Tamulen die -mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme. Es finden -sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den Delawaren -oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern nur -Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den -Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche -Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger -kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung -der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich, -wie z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch -bei den Magyaren, welche sehr genau den „_Batya_“, den älteren Bruder, -vom _Öcs_ oder _Öcse_, dem jüngeren Bruder, sowie die _Néne_, ältere -Schwester, von der _Hug_, der jüngeren Schwester, unterscheiden, -während bei uns die Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im -allgemeinen sind bei den Indianern alle Nachkommen desselben Paares -_Consanguinei_ d. h. Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden -unter besonderen Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der -geraden Linie auf. Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern -zu einander; die Kinder der Schwestern sind ebenfalls Brüder und -Schwestern zu einander; die Kinder der Schwestern und Brüder stehen -aber in entfernter Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der -Mutter Brüder und die Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen -die Bezeichnung Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte -sind dem Manne Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem -Weibe Kinder des Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist -wechselseitig. In der Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter, -Urgrossvater, Urgrossmutter, Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als -„Ahn“. Dann Vater, Mutter, Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin, -Ururenkel, Ururenkelin, älterer Bruder von Mannesseite, ältere -Schwester von Mannesseite, jüngerer Bruder, jüngere Schwester, Bruder, -Schwester. - -Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen -Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern -Richtung schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat, -als „wir“ in die Mitte stellen wollen, so haben, wie +Lippert+ sehr -richtig bemerkt, die verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne -nur bedeutet: die Ältesten, die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren -oder Kleinen, die Kleinsten. Alle auf unserer Geschlechtsstufe -Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen, sind die „Brüder“. Solches -sind aber immer die Mitglieder derselben Geschlechtsstufe, alle -Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich die übrigen -Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der Geschlechtsstufe, -auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich die einzigen -natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach Gleichgestellten -in der Geschlechtsgenossenschaft genügend gekennzeichnet, und unter -den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass die Redenden -ihre gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse -wählen.[336] +Lippert+ befindet sich in dieser seiner Auffassung des -klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit +Karl -Kautsky+, welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass dasselbe -gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es nicht -auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es -hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm -bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung, -sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der -Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere -zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen -Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens bezeichnete.[337] -So bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere -Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als wie -sie allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit +diese+ jeweilig -die jüngsten und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss, kann -sich der Verkehr immer nur innerhalb weniger der nächstliegenden -Generationsschichten bewegt haben. Innerhalb dieser Schichten und in -der Geschlechtsgenossenschaft verkehrte der Mann mit mehreren Weibern, -das Weib mit mehreren Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende -Rudimente bis in späte geschichtliche Zeiten erhalten, aus denen -hervorgeht, dass diese Übung einst als ein Rechtszustand aufgefasst -wurde.[338] - -Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der -jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. +Schneider+, und -es verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in der -Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt -unser Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter -und Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen -Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester -der Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders -der Frau, und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein -bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das -leibliche Band zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht -bezeichnet wird, folgt keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht -erkannt oder anerkannt wird.“[339] Bis dahin kann man dem Autor -folgen, da sich in der That aus dem Mangel sprachlicher Ausdrücke -nicht mit Sicherheit auf die gänzliche Abwesenheit der entsprechenden -Begriffe schliessen lässt. Kein vorurteilslos denkender Forscher -vermag ihm aber zuzustimmen, wenn er sagt: „Statt der empörenden -Annahme beizupflichten, welche darin einen Rückstand urzeitlicher -Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir lieber auf jede Erklärung -verzichten.“[340] Dass dieses Zurschautragen sittlicher Entrüstung -nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise sein kann, bedarf -keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine „empörenden“ Annahmen, -wird durch nichts empört, durch nichts begeistert; sie sucht nach -Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie dieselbe findet. Die Wahrheit -ist aber an sich weder gut noch böse, weder schön noch hässlich, weder -sittlich noch unsittlich, sondern nichts als wahr. Dr. +Schneider+ ist -indes im Besitze einer in seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung: -„Die in Rede stehenden Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig -oder unverständlich zu sein“ -- (dies sind sie auch uns nicht) -- -„sobald dieselben aus ihren Grundgedanken und Zwecken erklärt und -durch die gesellschaftlichen Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit -beleuchtet werden.“ Sehr richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“ -und die „gesellschaftlichen Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr. -+Schneider+ aber in folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu -Grunde zu legen, das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit -aller Glieder der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu -befestigen, die letzteren in der Ehrfurcht und im Gehorsam gegen das -Alter zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung -in Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater -und Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf -die Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer -Sippe in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige -sich als nächste Blutsverwandten betrachteten.“[341] Man sieht, -in seinem Eifer gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der -Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als -Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise. -Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser -unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit -und Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere -Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei -den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes -ausgedehnt, und dies belehrt uns nach Dr. +Schneider+ deutlich, „dass -das so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb der Clanschaft -zu keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des Staatenbundes, -nämlich zur Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung der Autorität -und zur Stärkung des Stammesbewusstseins.“ Dass man, wenn z. B. die -Onondaga „die Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen, damit die Stämme -nach ihrem Alter einfach als ältere und jüngere bezeichnen wollte, wie -sie es in der That auch waren, -- daran scheint Dr. +Schneider+ gar -nicht gedacht zu haben. Ganz Köstliches leistet er aber in folgendem: -„Aus der instinktiven Bereitwilligkeit, mit welcher der einzelne -Naturmensch auf alle Sonderinteressen verzichtet und in der Familie -oder Sippe aufgeht“, -- (also doch!) -- „wird niemand folgern wollen, -das individuelle Bewusstsein sei in der Urzeit vom Kollektivbewusstsein -nicht“ -- -- „geschieden gewesen; ebenso wenig kann durch die -sprachliche und thatsächliche Verschmelzung mehrerer Familien zu einer -einzigen die begriffliche Abwesenheit der Einzelfamilie glaubhaft -gemacht werden.“[342] Was hierunter sich zu denken sei, ist nicht recht -verständlich. Unter Verschmelzung versteht man doch ein Einswerden -derart, dass die einzelnen Bestandteile als solche aufhören erkennbar -zu sein. Hat nun eine solche Verschmelzung thatsächlich stattgefunden, -wie sollte und könnte sich in der Geschlechtsgenossenschaft die -Einzelfamilie erkennen, wie könnte der Begriff einer solchen vorhanden -sein? Der Leser mag nach dem Gesagten entscheiden, ob den Ausführungen -Dr. +Schneiders+ und seiner Anhänger auch nur die geringste Spur von -Wahrscheinlichkeit innewohne. - -Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die -Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu -wollen. Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen -Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die -Rede sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte -Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets -von der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte, -herrschen musste, so lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft -kam. Deswegen kann ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und -vorsichtigen +Edward Tylor+ Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei den -rohesten Völkern, vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder -Elend verkommen sind, finden wir eine Vorstellung von der sittlichen -Bedeutung des Familienlebens.“[343] Diese Voraussetzung bricht -zusammen, sobald man die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur -hinwegräumt, wie sogar noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu -thun gestatten. Die Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch -nicht vorhanden ist, es auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen -Bedeutung geben kann. - -In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch -alle Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des -Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen -allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht -feststellen, das Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der -Mutter ganz allein. Freilich der römische Rechtssatz: _mater semper -certa est, etiamsi vulgo conceperit, pater vero is tantum, quem -nuptiae demonstrant_, konnte damals noch keine Geltung haben, und -es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus abzuleiten, dass man den -Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der Begriff der Treue noch -gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass die Unsicherheit -der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte, thatsächlich -vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie +Post+ und +Wilken+, -meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde Beziehung -zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das Kind, keiner -bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,[344] von der es -einen Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter nicht näher -verwandt galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder wenigstens -einer Klasse von andern Stammgenossen,[345] so kann doch dieser Zustand -begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt sich hören, -dass bei den indischen Naïr kein Sohn seinen +Vater+, kein Vater seinen -Sohn kennt; das von der Natur um +Mutter+ und +Kind+ geschlungene -Band musste jedenfalls sehr bald seine Rechte geltend machen, und -diese Naturwahl trug dazu bei, dasselbe immer inniger und fester zu -gestalten. Alle Beispiele rascher Entfremdung zwischen Mutter und Kind, -womit die moderne Völkerkunde uns versieht, betreffen auch stets nur -den ohnehin überall von der Familie sich frühzeitig ablösenden +Sohn+, -niemals die +Tochter+, welche bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos -bei der Mutter bleibt, ein Verhältnis, für das man sich in der ganzen -übrigen Welt der Lebewesen vergeblich nach einem Beispiele umsieht. -Aber auch beim männlichen Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen -in die Horde nicht allzurasch vor sich gehen. - -Nichts in der That, bemerkt +Lippert+, ist hilfloser als das -neugeborene Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf -es seiner Mutter zur Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes -Verhältnis zwischen Kind und Mutter begründet. Auch lange nach der -Entwöhnung bleibt selbst den Kindern in unseren Zivilisationskreisen -die Milch der wichtigste und hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung. -Wir ersetzen diesen Mangel durch Kuhmilch; den Völkern, welche keine -milchspendenden Haustiere besitzen, wie z. B. die Amerikaner und -die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich dieses Surrogat, und -zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes Mittel, als das -der möglichsten Erstreckung der natürlichen Ernährungsweise und ein -entsprechendes Hinausschieben der Zeit des Überganges. Damit trifft -zusammen, dass die Ernährung aus dem mütterlichen Busen für die Sitte -und Lebensweise der Urzeit wie der Unkultur zugleich die leichteste, -bequemste ist. Aus diesem Grunde erstreckt sich die Zeit des Nährens -bei allen Völkern niederer Kultur auf ungewöhnlich grosse Zeiträume. -Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr sind nichts Seltenes,[346] -und es giebt Völker, bei welchen halb herangewachsene Buben ihre Spiele -unterbrechen, um nach der Mutterbrust zu verlangen, welche manche von -ihnen schon mit der glimmenden Zigarre vertauschen. +Lippert+ glaubt -nun, dass alle Völker einmal durch die Schule der langen Nährfrist -gegangen, weil eben die Erfindung der besten Ersatznahrung erst ein -spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit der letzteren Behauptung -auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht der ausschliessliche -Grund der beregten Sitte sein, denn bekanntlich beschränkt sich die -Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche die Säugezeit ungebührlich -lange ausdehnen, durchaus nicht auf die mütterliche Milch, sondern -es werden dem Säuglinge schon frühzeitig andere Stoffe zugeführt. -Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit und Koljuschen ihre -Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines Seetieres, und -die Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können, verzehren -mit ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen vom -Walross,[347] während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig -mit dem Essen von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn -sie nicht gerade am mütterlichen Busen saugen.[348] Es ist also bei -den Urvölkern, wie Dr. +Ploss+ mit grösserer Wahrscheinlichkeit -annimmt, die Bequemlichkeit, die Einfachheit und Billigkeit dieser -Ernährungsweise, dann die Gewohnheit, und endlich auch die Fähigkeit, -jahrelang ohne Nachteil stillen zu können, massgebend.[349] - -Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden -ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben, -dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch -des Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte die -Mutterliebe im Kinde die jüngere Frucht der Kindesliebe, der Liebe -zur Mutter.[350] Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung der Art, -ist dieses Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer als die -Liebe der Eltern zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig unbekannt; -der kulturarme Wilde empfindet es meist nur leise und selbst beim -Gesitteten vermag es in der Regel an Kraft sich mit der elterlichen, -besonders der mütterlichen Liebe nicht zu messen.[351] Immerhin dürfen -wir erwarten, dass in den Zeiten der Muttergruppe die Kinder der -nämlichen Mutter für längere Dauer eine der Art der Zusammengehörigkeit -sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter bildeten und dass die -Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten, wenn die Söhne der -Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen war der Einfluss -jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das Verhältnis von Mann -und Frau, sowie auf dessen Dauer +nicht+ günstig. Darin muss man -+Lippert+ beistimmen, nicht aber in seiner Begründung der beobachteten -Thatsachen. Ihm zufolge gebietet nämlich ein physiologisches Gesetz -für die ganze Dauer der Muttersorge strenge Entsagung, wodurch der -Mann sich vollständig vereinsamt sah und der Bund durch Trennung der -beiden Erzeuger wieder gesprengt war. Frühzeitig soll die Erfahrung -dieses Gesetz der Enthaltsamkeit gelehrt haben, welches gar bald auch -zur menschlichen Satzung ward, auf deren Übertretung ein schwerer Fluch -lastete. Starb gar das Kind während der üblichen langen Säugeperiode, -so erweckte dies die Vermutung, dass die Frau die Gemeinschaft des -Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe. Das Entsagungsopfer, -welches für die Existenz des Kindes gebracht wurde, zerstörte aber für -die ferneren Zeiten der Urgeschichte die Möglichkeit einer dauernden -und einpaarigen Ehe. - -So legt, anschliessend an +Lubbock+, der geistvolle +Lippert+ den -Sachverhalt dar.[352] Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen -Völkern der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange untersagt ist, -als sie ihr Kind säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht -allgemeine Gültigkeit. Bei den marokkanischen Arabern z. B. pflegen -die Mütter ihre Kinder zwei Jahre lang zu nähren und während dieser -Zeit leben sie zumeist allein; doch ist es ihrem Manne nach Ablauf von -drei Perioden gestattet, sie wieder zu besuchen und mit ihnen Umgang zu -pflegen.[353] Ferner ist es wohl eine durchaus +irrige+ Voraussetzung, -dass Entsagung ein physiologisches Gesetz und vollends, dass sie zur -Erhaltung des Kindes notwendig sei. Vielmehr ist in der überlangen, -sich nicht selten auf vier bis fünf, ja mitunter bis zu zehn und zwölf -Jahren erstreckenden Nährfrist eine der +Ursachen der übergrossen -Kindersterblichkeit+ zu suchen, während sie zugleich eine frühzeitig -eintretende Hinfälligkeit und Abgelebtheit der Mutter nach sich zieht. -Man kann also nur so viel sagen, dass unter günstigen Verhältnissen -die kräftigen Mütter wilder und halbwilder Völker ihren Kindern eine -nach unseren Begriffen ungemein lange Zeit die Milch ihrer Brust als -fast ausschliessliche Nahrung darreichen können, ohne dass sie selbst -oder ihre Sprösslinge dadurch besondern Schaden erleiden. Allerdings -beobachtet man auch vielfach, dass wilde Mütter durch ein mehrere -Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig welken und altern.[354] Von -einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine Rede. Es ist vielmehr die -blosse +Furcht vor der Geburt+, welche die Weiber so lange stillen -lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der Schwangerschaft zu -entgehen, denn in der That sind sie in der Lage, während des Säugens -geschlechtlich zu geniessen unter verringerter Gefahr des Empfangens. -Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den Serben stillt die Mutter -so lange, als sie nicht von neuem schwanger wird, ein Beweis, dass sie -also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss sich nicht versagt. Alle -glauben aber, dass sie nicht schwanger werden könnten, so lange sie -säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich oft irren.[355] Wenn die -Arawakenfrauen die Kinder mehrere Jahre fortstillen, bis das nächste -Kind da ist, so ist damit gleichfalls ausgesprochen, dass das Säugen -die Empfängnis nicht hindert; auch bei den Negerinnen in Altkalabar -dauert das Säugen bis zu einigen Monaten in die nächste Schwangerschaft -hinein, es hat also während desselben Befruchtung stattgefunden. Im -allgemeinen darf man aber wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen -Schwangerschaft durch eine lange Säugeperiode verringert werde, ja -bei einigen Frauen ist die Meinung verbreitet, dadurch gänzliche -Unfruchtbarkeit herbeiführen zu können; wenn auch nicht diese, eine -Verringerung der Kinderzahl hat sie jedenfalls zur Folge, denn es -tritt durch lang fortgesetztes Säugen Atrophie des Uterus ein.[356] -Dr. +Ploss+, der diesen Fragen jahrelanges Studium gewidmet hat, hält -den thatsächlich unrichtigen Gedanken, dass Ausübung der Begattung -der Säugenden oder dem Säuglinge schaden könne, für einen den wilden -Völkern allzu ferne liegenden; ich glaube mit Recht, denn es lag sicher -nicht im Wesen des gedankenarmen Urmenschen, das Wohl des kommenden -Geschlechtes fürsorgend durch sein eigenes zu erkaufen. Wie der Zweck -der Natur mit dem Erscheinen des Kindes erreicht ist und dieselbe -sich nicht weiter um die Eltern bekümmert, welche sie oft grausam -ihrem Schicksale überlässt, so lebt als wirksames Gegengewicht in -jedes Menschen Brust der egoistische Erhaltungstrieb, der zuvörderst -auf das eigene Wohl bedacht ist. Die lange Säugezeit auf niedrigen -Gesittungsstufen bedeutet also nicht nur +kein+ Entsagungsopfer des -Weibes, sondern vielmehr das gerade +Gegenteil+, nämlich das Streben, -den Geschlechtsgenuss sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung -seiner Folgen. Doch soll nicht geleugnet werden, dass in der That -Enthaltsamkeit während der Stillungsperiode vielfach auf niederen -Stufen geübt wird; nur liegen ihr nicht die von +Lippert+ vermuteten -Gefühle zu Grunde. Vielmehr darf man wohl mit Dr. +Ploss+ annehmen, -dass nach allgemeiner Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie -+überhaupt+ in einer geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist, als im -Ausnahmezustand befindlich gilt, der für +andere+ dann eine gewisse -Gefahr darbietet, wenn sie sich mit der darin Befindlichen in zu nahe -Berührung einlassen.[357] Die Enthaltsamkeit geht also nicht vom Weibe, -sondern vom Manne aus, und was diesen zurückhält, ist gemeine Furcht. -Zu Gunsten dieser Ansicht spricht, dass bei den meisten Wilden und -Halbwilden das Weib während der Katamenien als „unrein“ gilt und eine -unerschöpfliche Liste von Vorurteilen und darauf gegründeten Sitten -diese Momente des Geschlechtslebens in den dunkelsten Zeiten umgab -und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene Europäer ächtet das Weib -weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger oder gar Wöchnerin ist. -+Mantegazza+ erzählt von einem seiner Bekannten, welcher seine eigene -Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der ersten Woche nach ihrer -Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben war sie von neuem in -der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie einem zweiten Kinde -das Leben.[358] - -Ich muss mich also von +Lippert+ etwas trennen in der Deutung der -urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf -die Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen -Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen, -eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum -unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung, -däucht mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch -+Lippert+ sich ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe auf -ihre Wichtigkeit und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für die -Mutter zuerst unter allen Umständen eine Last, und war sie auch in der -Lage, dasselbe selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr doch -sehr erheblich der Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl. Der -allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies daher -das Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte ihr -desto leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch weniger -ausgebildet war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens im -Hinblick auf die Nachkommenschaft gehört wohl erst einer späteren -Epoche an, wie sie manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So -betrachten es auf den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als -eine offenbare Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei -bis vier Jahre wieder ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre -Pflicht, sich in derselben offenkundigen Weise zu rächen. +Berthold -Seemann+, welcher 1860 den Vitiarchipel besuchte, erzählt von einem -Weissen, welcher auf die Frage der Eingebornen nach der Zahl seiner -Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“ antwortete. „Aber das ist ja nicht -möglich,“ meinten die Insulaner, „eine Mutter kann kaum so viele Kinder -erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in jährlichen Zwischenräumen zur -Welt gekommen und dass dies ein in Europa häufiges Vorkommnis sei, -fanden die dem Kannibalismus huldigenden Naturkinder dies ungemein -anstössig und meinten, dies erkläre zur Genüge, warum so viele Weisse -blosse Knirpse seien.[359] Auf diesen fortgeschritteneren Stufen -ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar nicht die Folge von -Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den Chewsuren im Kaukasus -meldet Dr. +Gustav Radde+, selten werde man mehr als drei Kinder in -einer Familie finden, denn „es ist bei den verheirateten Chewsuren eine -grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor Ablauf der ersten vier Jahre -ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im Verlaufe von abermals -wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die Leute meinen, -dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das jüngere dem -älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem zwanzigsten -Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar und das -absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.[360] Immerhin -bleibt +Lipperts+ Folgerung zu Recht bestehen, dass die mit der langen -Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende Enthaltsamkeit den -Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge; er hätte hinzufügen -können: wie jenen der Männer seitens der Frauen. Denn spätestens nach -der Geburt des Kindes schied der Mann, um seine Freuden in den Armen -eines andern Weibes zu suchen, die Mutter aber blieb während der langen -Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem geringen Vorrate an -Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen eignet, ist kaum -anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen Manne die Probe -der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das Weib nicht in den -Besitz eines einzigen Mannes gab, -- und bis dahin war noch ein weiter -Weg -- fiel sie leicht in den verschiedenen Zeiten ihrer Freiheit -Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange sie frei für sich in ihrer -eigenen Gewalt stand, für niemanden ihre Unberührtheit zu wahren.[361] -Die wenigen Kinder, welche das Weib in langen Zeitabständen gebar, -dürften also nur selten vom gleichen Vater stammen. Denn der Trieb -nach Fortpflanzung verlangt eben so heftig nach Wechsel, wie der Trieb -nach Erhaltung der Gattung nach Dauer in dem Verhältnis von Mann und -Weib. So ist also schon in der Natur der Zwiespalt zwischen Begierde -und Familie gegeben, und nicht im Manne kann von Anfang an der Antrieb -gelegen sein, sich dem Weibe zuzugesellen, um der Versorger ihrer -Kinder zu werden.[362] - - -[293] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88. - -[294] +Lippert+. A. a. O. S. 73. - -[295] A. a. O. S. 76. -- Geschichte der Familie. S. 20. -- Ferner: -+Lippert+. Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Leipzig u. -Prag, 1886. II. Abteilung. S. 3. - -[296] +Powell+. Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 123. - -[297] +R. Parkinson+. Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse und -Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105. - -[298] Globus. Bd. XIII. S. 230. - -[299] Globus. Bd. XLIII. S. 158. - -[300] +Richard Oberländer+. Australien. Geschichte der Entdeckung und -Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307-308. - -[301] A. W. +Stirling+. _The Never, never Land. A ride in North -Queensland._ London, 1884. S. 87. - -[302] Nach +Appun+. - -[303] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 138. - -[304] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76. - -[305] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 194. - -[306] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106. - -[307] A. a. O. S. 103-104. - -[308] +Lippert+. A. a. O. S. 76. - -[309] A. a. O. - -[310] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 138. - -[311] Dr. +Lothar Dargun+. Mutterrecht und Raubehe und ihre Reste im -germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3. - -[312] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281. - -[313] „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich gewagt -Professor +Ratzel+ (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85), setzt aber -hinzu: doch ist besonders bei nomadisierenden und daher dünn wohnenden -Naturvölkern der Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen hin -gleich entwickelt. - -[314] Dr. +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 90. - -[315] Ausland. 1862. S. 594. - -[316] +Darwin+. Reise eines Naturforschers um die Welt. Stuttgart, -1875. S. 263. - -[317] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. I. S. 96. - -[318] +Lippert+. Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. -S. 89-92. - -[319] +Wilhelm Radloff+. Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd. I. S. 287. - -[320] +Darwin+. Reise eines Naturforschers. A. a. O. - -[321] +Moriz Wagner+. Die Kulturzüchtung des Menschen gegenüber der -Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.) - -[322] +Wagner+. A. a. O. S. 24. - -[323] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 107. - -[324] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79-81 und Geschichte der -Familie. S. 8. - -[325] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 477. - -[326] +Georg Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 574. - -[327] +Henry M. Stanley+. Durch den dunklen Weltteil. Leipzig, 1878. -Bd. I. S. 535. - -[328] A. a. O. Bd. II. S. 317. - -[329] Erst 1885 trank Dr. +Jühlke+ auf solche Weise Blutbruderschaft -mit dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er mit demselben zusammen -von derselben Milch trank. Dr. +Jühlke+ zuerst aus seinem Munde und -der Sultan sodann aus jenem des deutschen Freundes. Und dies geschähe -deshalb, so erklärte der Ostafrikaner ausdrücklich, weil Kinder, wenn -sie klein seien, Milch tränken und zwei Brüder von +einer+ Mutter -eine und dieselbe. Wenn sie nun das thäten, so bedeute es, dass sie, -+Jühlke+ und der Sultan, ebenso Brüder seien, als wenn sie eine Mutter -gehabt hätten. (Schwäb. Merkur vom 21. Oktober 1885 nach Dr. +Jühlkes+ -Bericht in der Kolonialpolitischen Korrespondenz.) - -[330] +Lewis H. Morgan+. _Systems of Consanguinity and affinity of the -human family._ Washington, 1871. - -[331] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81-83. - -[332] +Kubary+ in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu Hamburg. -1878-1879. S. 245. - -[333] +Morgan+. A. a. O. S. 454. - -[334] A. a. O. S. 456. - -[335] +Sibree+. Madagaskar. S. 273-279. - -[336] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83-84. - -[337] +Kautsky+ im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196-198. - -[338] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87. - -[339] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 475-476. - -[340] A. a. O. S. 477. - -[341] A. a. O. - -[342] A. a. O. S. 480. - -[343] Dr. +Edward B. Tylor+. Einleitung in das Studium der -Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von G. -+Siebert+. Braunschweig, 1884. S. 488. - -[344] +Wilken+. _Primitieve vormen van het huwelijk en den oorsprong -van het gezin._ (_Ind. Gids._ 1881. S. 101.) - -[345] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 88. - -[346] +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation und der Urzustand des -Menschengeschlechts. S. 65. -- +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 21. - -[347] Dr. +Hermann Heinrich Ploss+. Das Kind in Brauch und Sitte der -Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123. - -[348] A. a. O. S. 114. - -[349] A. a. O. S. 92. - -[350] +Lippert+. Die Geschichte der Familie. S. 23. - -[351] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 140. - -[352] +Lippert+. Die Geschichte der Familie. S. 24-26. - -[353] +Gerhard Rohlfs+ im: Globus, Bd. XXVII. S. 286. - -[354] +Ploss+. Das Kind. Bd. II. S. 112-113. - -[355] +M. Petrowitsch+, im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348. - -[356] +Ploss+. A. a. O. S. 92. - -[357] +Ploss+. Das Weib. Bd. II S. 476. - -[358] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 76. - -[359] Dr. +Berthold Seemann.+ _Viti: an account of a government mission -to the Vitian or Fijian Islands in the years 1860-1861._ Cambridge, -1862. S. 191. - -[360] +Gustav Radde+. Die Chewsuren und ihr Land. Cassel, 1878. S. 88: -_coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad determinationem non -perveniendo_. - -[361] +Lippert+. Die Familie. S. 68-69. - -[362] A. a. O. S. 24. - - - - -X. - -Exogamie und Clanbildung. - - -Ungezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine -Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den -Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt -den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen -Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig -der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein -die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig -unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen -liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde -untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war -ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft -gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die -alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten -Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren -noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere -Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die -Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen -den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch -Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht -- -zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten -- als -der normale Zustand galten.[363] Die durch Sprachgemeinsamkeit -verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt -jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden -Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen +Humboldt+ erzählt, -„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und -niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten -demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder -eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme -sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben -Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, ein -organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser Typus -erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur +eine+ Völkerschaft -unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie früher; -Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft geschlossen. -Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine ganze -Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in -den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern -spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten -sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie _mis parientes_, -meine Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und -ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis. -„Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem -Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der -sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen -Familie und Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die -Pflichten der Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass -alle Wesen, die geschaffen sind wie wir, +ein+ Band umschlingt. Keine -Regung von Mitleid hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen -Stammes ums Leben zu bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen -die Einheit des Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm -offenbart, dass auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd -sind, ein Band der Blutsverwandtschaft ihn verbindet. - -Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich -vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den -Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste -bezweifeln, dass in +Humboldts+ obiger Schilderung zugleich ein -treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange -die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, -- -höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die -+ersten+ Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu -leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der -menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch, -dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige -Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, die -meisten verhalten sich stationär; aber bei +allen+ hat es eine Zeit -gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese hielten -auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande gebracht; -zweifellos hat aber der englische Soziologe +Walter Bagehot+ Recht mit -der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der Fortschritt gering -gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den vorgeschichtlichen -Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten Fortschritten -rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der sich daran -knüpfenden Sitte der +Exogamie+ und der Ausbildung des Begriffes -der +Blutschande+, welche dermalen bei ungemein niedrig stehenden -Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu vor -Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein -+menschlicher Charakterzug+ zu betrachten, welcher sich schon in -unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein -gesellschaftlicher Instinkt +jüngerer+ Ordnung, und wenn sich in der -Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung -desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten -Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht -oder +Endogamie+. Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes -hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als +Moriz Wagner+, dem ich mich -bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse. - -Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft -scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis -gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter -Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen, -wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt; -so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren -Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr -auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und -Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen -mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die -Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so -allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der -Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen -der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde -stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten -eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen -Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete -und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus -welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der -Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann -der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und -verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe -zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich -zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die -aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit -des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine -+abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz+: was man von frühester -Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht -mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie -es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich -eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer -der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche -Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch, -so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur -Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und -Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz. -Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten -Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum -erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit -nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft -zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des -Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang -des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade -werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm, -innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als -die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht, -und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen, -miteinander für verwandt,[368] sind es ja auch in gewissem Grade. -Es entstand daher allmählich die Sitte, einem +fremden+ Stamme die -Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der -Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene -Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften -Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu -fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm -die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die -männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen -vererbt ist dann in der späteren morphologischen und physiologischen -Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit, -eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und -damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch -und Sitte geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes -gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe -geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des -Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und -mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren -Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das -Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der -Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen -angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens -untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein -Mac Intosh keine M'Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann -verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen, -nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der -„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint, -eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland. - -Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche -beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit -der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat, -dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe -gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden -statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege -der Gewalt, des +Raubes+, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht -unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr -bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung -wurde, wie +Kautsky+ bemerkt.[370] +Olaus Magnus+ schildert z. B. die -Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit einander -liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender Jungfrauen, -„_propter rapias virgines aut arripiendas_.“ Sein Bruder Johannes -bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in welchen die -Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden angehörten. Wie -es die Könige machten, so machten es auch ihre Unterthanen. Unter den -Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte man fast beständig um -die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des Schwertes. In Schweden -wurden die Weiber, selbst lange nach der Einführung des Christentums, -oft noch geraubt, wenn sie schon der Schliessung der Heirat wegen -auf dem Gange zur Kirche waren. Ein Heiratsgeleite bestand aus einer -Abteilung Bewaffneter, und der grösseren Sicherheit halber wurden die -Vermählungen gemeiniglich bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der -alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt -werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden; diese Waffen wurden von -den Leuten des Bräutigams getragen und dienten zu dem doppelten -Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches Vorherrschen -von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums und -vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten -des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen. - -Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche -+Entführung+ zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung -als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form, -um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. +Nestor+, der russische -Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht, -sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als -Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei -mehreren Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen -oder herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen -Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie -auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt. -Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten -die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme -bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner -viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem -Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel -an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und -Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche -Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu -töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr. +von Martius+ die -Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen -Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten -Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch -Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals -eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren -zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, -welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes -zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden -unternahmen,[372] so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im -Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben -würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht -deutet +Peschel+ auch des +Livius+ Erzählung vom Raube der Sabinerinnen -als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche -auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot. -Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch -aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen -auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden, -Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die -kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten -verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum -Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die -Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens. -Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben -die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig -eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im -gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich -ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare -in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich -zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu -lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre -Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die -Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373] - -Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten -Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären, -und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie -herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in -einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien -der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft -der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt -werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht, -wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert -werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. -Damit ist auch angedeutet, dass er für kein +unbedingt+ notwendiges -Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten -ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem -nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst -im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht -ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der -Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen -die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie +Moriz -Wagner+ gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung -gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub -erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie +Kautsky+ im Anschlusse -an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr -verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch +Lippert+ -vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der -Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische -Erkenntnisse zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut -und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit -dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie -wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung -gleichen Blutes beherrscht sei.[376] Es ist ja eben nicht +gleiches+ -Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das -Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht -anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich -vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie -gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische -„Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen -mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn -der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder -zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schon -+Martius+[377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen -Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten. -Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame -Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen, -ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens -kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren -Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir +John Lubbocks+ und -+Karl Kautskys+ Erklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des -Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber -scheint mir die umgekehrte Deutung +Wagners+, wonach Frauenraub erst -Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere -den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das -Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum -Begriffe der „Blutschande“ ausprägte. - -Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung -unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu -Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere -Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe, -die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet, -und +daran+ konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte -denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr -mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch -geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern -väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der -Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die -Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd -blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten -Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims -väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne, -zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub -allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen -des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals -gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der -Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte. -Der Verfechter dieser Ansicht,[379] +Karl Kautsky+, hat auch versäumt -dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den -Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen -Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen -existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern -die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme -gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst -gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt+eigentum+ des Stammes -bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit -im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der +Kautsky+schen -Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit -versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben -ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue -Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen, -überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche -Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch -herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon -in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch -die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der -Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast -- der „gastlichen -Prostitution“ -- stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern -erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der -älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der -Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein -wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung -folgen, die er von der Entstehung des sogenannten +Clan+[380] oder -Unterstammes liefert. - -Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches, -wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der -Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die -Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten -Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in -grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den -Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei -jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in -derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich -ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache -würdigten, -- was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge -beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch -Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr -noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend. -Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass -wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden. -Der gelehrte Linguist +Lucien Adam+ in Rennes hat gezeigt, dass der -wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den -Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen -eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht -bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals -anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit -auf etwa 400 Wörter (unter 2-3000), die doppelt vorhanden sind, -auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes -Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft -anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren -Gatten scheidet. - -Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine -Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen, -dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen -teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D -und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im -Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn -der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der -Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich -fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A. - -Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres -eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und -auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die -gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen, -sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass -mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen -angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört -natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans; -aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den -Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts -und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche -Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger -das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden -Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander -gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der -„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar -nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische -„Sippe“, altsächsisch _Sibbja_, sansk. _Sabhâ_, Gemeinde. Das gotische -_Sibja_ umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere -Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig -mit _Gens_, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen -φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk _Pih-sing_, es ist -aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art -diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer Bemerkung +Harts+: „In -einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem -nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei -Dörfer, jedes von 2-3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen -des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des -Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen -sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch -meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen -sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung -des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In -mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten -wieder. - -Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl -von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3 -bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich -bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für -dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in -seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen -Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen -in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber, -Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass -sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in -den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen -Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen -Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen -Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er -gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere -u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als -Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst -der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen Zuständen -wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos -durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr. -+Aurel Krause+ hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit -in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384] -Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung -Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in -mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam -im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von -denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die -andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten -wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das -wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes -seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan, -dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem -ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme. -Dasselbe „Geschlecht“ -- so nennt +Krause+ den Totem -- finden wir an -verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka, -Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem -bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären -- wie von denen des -Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt -ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen -und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die -unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend -fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich, -dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte, -und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der -Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese -Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht -zum gleichen Totem Gehörigen „_Kunjétkanagi_“ d. h. „nicht hier“ -oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit -„_Achssari_“ d. h. „Oheime“ oder „_Achkani_“ d. h. „Schwiegersöhne“ -oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden -sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „_Achcháni_“ d. h. -„Landsleute“ oder „_Achgakáu_“, d. h. „Freunde“. - -Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes -in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie -Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die -Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches, -noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche -Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt. -So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen -wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser -Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen -ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist -es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin -gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt, -aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen. -Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr -üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie +Lubbock+ thut, die -erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“ -wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte -einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine -Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes -sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der -gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit -von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als -sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und -plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse -Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst -wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser -Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen -besondere Namen führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri -und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun -wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“, -zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht -ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem -Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein -eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so -führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres -mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt -man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche -und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai -gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum) -giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die -Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen -Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier -und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine -Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen, -vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein -Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich -in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in -die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer -eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört -nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht -genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als -jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der -verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die -Übersicht dieser Vorgänge ist folgende. - - Die Kinder von: werden - Ippai und Kubbota Murri und Mata. - Murri „ Buta Ippai „ Ippata. - Kubbi „ Ippata Kumbo „ Buta. - Kumbo „ Mata Kubbi „ Kubbota. - -Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi, -jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen -bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man sieht, spielt -der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem -beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt. -Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere -hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat, -und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben. - -Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe -auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung -eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu -Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich -hier unerörtert. Gegen +Mac Lennan+ und Sir +John Lubbock+ erhebt sich -+Edward B. Tylor+;[386] doch zieht die Geschichte der Familie keinen -Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr. +Wilhelm -Schneider+ und andere, in religiösen, von vorn herein gegebenen -Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht. Welche -Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres bewogen, -ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan schon -vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht -etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für -dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte. -Die Entstehung des Clans, wie +Kautsky+ sie sehr natürlich und schwer -widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen -mythologischen Einflüssen. - -Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger -verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie -eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist, -sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub -geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist -aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb -des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind -untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie, -von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an -solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie -innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern -wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die -Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr. +Schneider+, der -ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht, -diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier -schon vom Urzustande entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass -letzteres niemand bezweifelt, hat ja +Moriz Wagner+ gezeigt, in wie -frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu versetzen ist. Begründet -Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche als unerlässliche -Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes erheischt, so soll doch -nicht geleugnet werden, dass in Australien häufig genug Verbindungen -zwischen Individuen verschiedener Stämme, nicht Clans, vorkommen. -Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie nun von Gewaltthaten -begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine Eroberung, ein Tausch oder -einfach ein Kauf. - -Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben -verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher -Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die -Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der -Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern -ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann -ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend -erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden, -so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen -die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem -Mädchen des eigenen Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur -wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas -annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als -ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben. -Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe -und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die -„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die -von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als -gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft. -Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum -am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“ -sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas -unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den -Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht -auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher -verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.[388] - - -[363] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10. - -[364] +Humboldts+ Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15-16. -„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie -mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen -und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.) - -[365] A. a. O. - -[366] +Walter Bagehot+. _Physics and Politics._ London, 1872. S. 42. - -[367] +Moriz Wagner+ im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21. - -[368] +Adolf Bastian+. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol. -1874. S. 387. - -[369] +Moriz Wagner+ im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24-34. - -[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262. - -[371] +Oldfield+ schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf -solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, -so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch -einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise -hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und -wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer -Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner -Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so -haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten -des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie -entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That -(_Transact. Ethnol. Soc._ London. Bd. III. S. 250). - -[372] +Constantin Jos. Jireček+. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876. -S. 164. - -[373] +August Schneegans+. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und -Leben. Leipzig, 1887. S. 263. - -[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272. - -[375] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136. - -[376] A. a. O. S. 156. - -[377] C. F. Ph. +von Martius+. Von den Rechtszuständen unter den -Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63. - -[378] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87. - -[379] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 262. - -[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland, -auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine -Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten -Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer -Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen -Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben. - -[381] +Lucien Adam+. _Du parler des hommes et du parler des femmes dans -la langue caraïbe._ Paris, 1879. S. 2. - -[382] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 266. - -[383] +Edward B. Tylor+. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die -Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte. -Deutsch von J. W. +Spengel+ und Fr. +Poske+. Leipzig, 1873. Bd. II. S. -235-236. - -[384] Dr. +Aurel Krause+. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise -nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt -im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren -1880-1882. Jena, 1885. - -[385] +Prichard+. _The natural history of Man. Fourth Edition._ London -1885. 8^o Bd. II. S. 491-492. -- +Friedrich Müller+. Allg. Ethnographie -S. 216. -- +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. -- -_Bulletin de la Société d'anthropologie de Bruxelles_ 1855. S. 129-130. - -[386] +Tylor+. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237. - -[387] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112. - -[388] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 109-115. - - - - -XI. - -Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats. - - -Einige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche Stufe -der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig hinausgelangt. Wo aber die -Gunst der Umstände den Fortschritt zur Häuptlingsschaft im Stamme -und zum Privateigentume gestattete, welches sich, wie schon bemerkt, -stets zuerst an einzelnen Gegenständen des beweglichen Vermögens -bildet,[389] dort vermochten auch die geschlechtlichen Beziehungen -bestimmtere Formen anzunehmen. Diese Formen waren verschiedener Art, -je nachdem aus dem wilden Jäger sich der streitlustige Wanderhirt oder -der friedliebende Ackerbauer entwickelte. Dies hing natürlich nicht von -bewusstem Wollen, sondern von der Natur der Umgebung ab, in welcher die -einzelnen Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner -Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten -Vorstellung hingewiesen,[390] als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau -drei aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche -jedes Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet -auch +Lippert+, „dass +überall+ die Sesshaftigkeit in Verbindung mit -irgend einer Art Landbau erst einer notwendig vorangehenden Stufe -des Nomadentums nachgefolgt sei.“[391] Diese Reihenfolge ist +kein+ -natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat Viehzucht und -Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne Stämme unmittelbar -von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt. Ja, bei den Kariben -Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen Kassava- oder Mandiokwurzel -(_Manihot utilissima_) die Hauptsorge. Auch den Polynesiern blieb das -Nomadentum, dessen Begriff nicht im Umherschweifen -- dies thut der -wilde Jäger auch, -- sondern im Zähmen, Züchten und Beherrschen einer -bis dahin ungebändigten, wenn auch gejagten Tierwelt zu +motorischen+ -Zwecken wurzelt[392], völlig fremd; aber dennoch haben sie gelernt, -die geniessbaren Pflanzen ihrer Heimat, die Brotfrucht, Kokosnuss, -Yams, Taro und die Batate in ihre Hegung zu nehmen, sowie Hunde und -Schweine der Fleischnahrung wegen in sesshafter Weise zu züchten.[393] -Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen Wanderhirten nicht gänzlich, -ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum Aufgeben ihres Nomadentums -zu veranlassen. Jeder arabische Stamm Algeriens pflügt, wie +Gerhard -Rohlfs+ betont,[394] und hat seinen ganz bestimmten Weide- und -Ackerbezirk, denn jede arabische Nomadentribe ackert und säet im -Winter. Nichtsdestoweniger sind die Beduinen Nomaden geblieben und -werden es voraussichtlich bleiben. Der Hang zu unstäter Lebensweise, -der ärgsten Feindin unserer Gesittung, ist ihnen zur zweiten Natur -geworden. Da mit dem Nomadentume eine besondere Befähigung zur -Schaffung grösserer Organisationen verbunden zu sein scheint und -dasselbe in der Geschichte gerne erobernd auftrat, so blicken die ihm -ergebenen Völker zumeist auf die an die Scholle gefesselten Ackerbauer -als auf tiefer Stehende mit einer gewissen Verachtung herab. Das freie -Hirtenwesen gilt ihnen als das Edlere, Höhere. Wie schwer der Übergang -vom Nomadentume zum Ackerbau sich mitunter vollzieht, zeigt das -Beispiel der tatarischen Kasaken in der sogenannten Kirgisensteppe. -Nur der arme Kasak, jener, der seine Herde und dadurch seine gewohnte -Nahrung verloren hat, ergreift aus Not den Ackerbau. Er bearbeitet -sein Feld, das er immer an einem Flusse oder See anlegt, bewässert -es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet, und ernährt sich -während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt dieses mühevolle, -beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er wieder im stande -ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh zu kaufen; dann -kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück und frönt wie zuvor -der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen Wanderlebens. In der -afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde sich in ursprünglicher -Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker bewahrt, von denen -schon die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe einer dichten, dem -Ackerbau ergebenen Bevölkerung. - -Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht -Viehzucht und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als -Merkmale zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen; -wohl weist die Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker -unzweifelhaft auf eine vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide -sind durchaus nicht unbedingt stets +aufeinander folgende+, sondern -sehr häufig +nebeneinander+ auftretende, also +parallele+ Stadien -menschlicher Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur Herdenzucht oder -zum Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene und der Art, dass -die einen nicht selten die anderen ausschliessen. Ein Land, das zur -Viehzucht sich eignet, ist in der Regel nicht zum Ackerbau geschickt, -welcher ihm dann nur durch Gewalt, nämlich durch die Geistesgewalt des -Kulturmenschen, aufgedrungen ist, wie z. B. in Savoyen und Irland. -Wohl sind in den Vereinigten Staaten kolossale Gebiete, die man -ehedem bloss für Viehzucht passend erachtete, in die fruchtbarsten -Ackerländereien umgewandelt worden, und an Stelle der baumlosen, -grasreichen Prärien prangen heute schon auf Hunderten und Aberhunderten -von Quadratkilometern wogende Mais- und Weizenfelder. Dies ist aber das -Werk des Kulturmenschen des neunzehnten Jahrhunderts, welcher mit den -reichen Hilfsmitteln, die eine mehrtausendjährige Gesittung ihm in die -Hand gedrückt, die Natur zu beherrschen vermag. Dem rohen Natursohne -wäre selbst dort, wo Boden und Klima ausnahmsweise beides erlauben, -nimmer gelungen, das eine durch das andere zu verdrängen. - -Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden Auszweigungen -des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum unvermögend, den -Begriff des +Grundeigentums+ zu zeitigen. Es finden sich an Stelle -desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie solche auch bei den -wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Kehrte -der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so wohnte er in den -leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in der Zeit der -Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im Besitze der -Frau +allein+ und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes; denn -während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren -Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die -Hütte, in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach -des Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als -aufgerichtet -- sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer -Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber -- und so bedurfte es zu -einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem -sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht -unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei, -indem sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann, -vergrösserte und nicht bloss auf die Herdentiere, sondern auch auf -seine Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven -erstreckte. Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine -Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich -für den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner -war, eine Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage -anknüpfte. Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und -verteidigen konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen -Stamme oder Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das -erste Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses -Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche Eigentumsrecht des einzelnen. -Er kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung -auf, so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So -hat bei den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden, -als er zur Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder -ein einzelner, noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des -Bodens. Was sollte ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach -der Ernte ihres spärlichen Anbaues weiterziehen? - -Unbefangene Forscher, wie +Edouard de Laveleye+, +Letourneau+ -und +Lippert+, erblicken die Vorbedingung zu der Entwicklung des -Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in der Überhandnahme -des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen Übergewicht desselben -über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen Stämmen, welche -vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte das Eigentum -an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die ungeteilte -Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen Stufen -+auf der ganzen Erde+ verbreitet und man kann mit grosser Sicherheit -annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus der -ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.[395] Jene, -welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten -Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen -Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter -noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines -solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten. -Hat sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in -unsere Tage und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das -Sondereigentum am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in -China und Russland.[396] Ursprünglich erscheint alles Grundeigentum -als Gemeingut auch unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne -hat nur ein Gebrauchsrecht und nur dieses kann -- in einem Stadium -+späterer+ Entwicklung -- vererbt, verschenkt, verkauft oder -verpfändet werden. Berechtigt zur Nutzung des Stammlandes ist nur der -Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit des Gemeineigentums hat vielfach -auch die gemeinsame Bearbeitung desselben zur Folge; daneben bildet -sich der allgemeine Grundsatz, dass jedem, der unbebautes Land urbar -macht, dasselbe gehört, aber auch, dass jeder, welcher sein Land -nicht mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr vielen Völkern dauert -heute noch alles Grundeigentum nur so lange, als der Boden bebaut -wird.[397] So berichtet +H. von Rosenberg+ von den Papua bei Doreh auf -Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder nimmt nach Willkür eine -Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er dieselbe bepflanzt, als -deren Eigentümer betrachtet.“[398] - -Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des -unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der -Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz -an fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte; -auf einer höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer -keines an Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass -auch die friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit, -wozu der Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung -des Begriffes vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder -wirkte, als in dem unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft -räuberischen Nomaden möglich war. Vorerst war auch im Kreise der -feldbauenden Bevölkerungen die Frau als Mutter bloss der anerkannte -Mittelpunkt der Familie; doch entwickelte sie sich daraus zu deren -bleibender Achse, während die ungebundene Manneskraft noch frei zu- und -abschwärmte. Unter solchen Umständen mochten leicht die Gegenstände -des Besitzes, der über die Waffen des Mannes hinausreicht, sich um -jenen allein festen Punkt herum anhäufen,[399] und die ursprüngliche -Muttergruppe konnte bald auf jene zweite Stufe einer jüngeren Periode -sich emporschwingen, jene Stufe, für welche allein ich die Bezeichnung -+Matriarchat+ in Anspruch nehme. In der That trifft man dasselbe -in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich bei pflugführenden -Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt +Strabo+ ausdrücklich -hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau betreibe, und bei den -matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die Anordnung des Feldbaues -gleichfalls ganz in den Händen der Frauen. Matriarchalische Völker thun -sich daher auch durch Friedensliebe und Gerechtigkeitssinn hervor.[400] -Diese Stufe der Familienentwicklung ist endlich durch einen gewissen -Grad von Arbeitsteilung und eine Art Ehebündnis sowie durch Vererben -der mütterlichen Habe an die Kinder, das +Mutterrecht+, gekennzeichnet. -Schon aus letzterem Grunde ergiebt sich, dass das Matriarchat zu einer, -die ganzen gesellschaftlichen Zustände und Anschauungen beherrschenden -Einrichtung erst dann werden konnte, nachdem das bewegliche -Sondereigentum zu einer gewissen Höhe sich ausgebildet hatte.[401] Das -auf die Muttergruppe der Urzeit folgende und aus ihr hervorgegangene -Matriarchat ist also ohne allen Zweifel zwar ungemein alt und führt bei -vielen Völkern in deren +vor+geschichtliche Vergangenheit zurück; es -ist aber keine Satzung der +Ur+zeit mehr, sondern die Frucht bereits -gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir damit -geschichtlichen Boden. - -Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen Muttergruppe -hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen, die Sitte -des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche -Ordnung auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem -eigentlichen Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte -aufweist, sich aber in Gegensatz zu jenem bei kriegerischen Jäger- und -Hirtenvölkern vorfindet. +Karl Kautsky+ sondert scharf diese beiden -Formen, indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss -bei den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen -Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen -Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation -hinüberführe.[402] Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten, ist -doch zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen Stämmen -erkennt man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die so fern -hinter uns liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln, in welchem -Umfange es in Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider Gattungen -von Matriarchat auf Grund ihrer Entstehungsart stösst daher auf -Schwierigkeit. Warum +Kautsky+ das Matriarchat bei den Endogamen sich -nur durch die Annahme erklären kann, dasselbe sei ihnen von +aussen+ -zugebracht worden,[403] ist vollends nicht recht einleuchtend. Keimten -ja doch schon dessen Grundzüge in der ursprünglichen Muttergruppe, -und die Ausbildung des Mutterrechtes konnte mit der Anhäufung des -Privateigentums und der Vermehrung der Kulturgüter kaum ausbleiben. - -Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten -Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich -der Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung -des Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der -matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom -Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie -jenen Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein -schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem -Weibe der nächste männliche Blutsverwandte der +Bruder+, d. h. der -Bruder von derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder der -Mutter selbst, also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und diese -wieder dieselbe Mutter geboren hat. Eines der bedeutsamsten Merkmale -in den alten Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die Unterscheidung -zwischen dem väterlichen und dem mütterlichen Onkel, dem Oheim und dem -Vetter, dem θειος und παραδελφος (πατρως). Die Wolofneger Senegambiens -nennen die Brüder des Vaters „_Papae_“ und die Neffen väterlicherseits -„_Domae_“ d. h. Kinder, während die Kinder der Mutterbrüder -(_Nidhiaye_) _Dhiaerbate_, d. i. Neffen und Nichten heissen. Die Römer -selbst unterscheiden den väterlichen Oheim als _patruus_ (_pitraya_ -im Sanskrit) vom mütterlichen _avunculus_, und _avunculus_ ist eine -Verkleinerungsform von _avus_, Grossvater oder Ahn. In analoger Weise -unterschied man im Deutschen zwischen _Muoma_ oder Muhme, nämlich -Mutterschwester oder _Matertera_, und Base oder Vatersschwester, -eine Unterscheidung, die durch das Vorwiegen der Benennung „Tante“ -verloren gegangen ist. Der Mutterbruder oder Oheim mütterlicherseits -steht nun bei einer grossen Zahl von Volksstämmen in einer besonderen -Beziehung zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt werden kann, -als mit den von +Tacitus+ bei den Germanen gebrauchten Worten, indem -er von dem _Avunculus_ (_qui apud patrem honor_) sagt: _sanctiorem -arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur_.[404] Die grössere -Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass die -Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen -Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra, -bei den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern -Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den -Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen -Orten, ganz vornehmlich aber in Afrika, und zwar dort wie anderwärts -zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von -welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern -sich zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft, -berichtet +Herodot+, dass sie sich nach ihren Müttern benannten, -nicht nach ihren Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft, -so wird er sein Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter -Mütter aufzählen. Hat eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann -genommen, so gelten die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann -des Landes, und wäre es auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib -oder ein Kebsweib, so werden die Kinder unehelich“.[405] +Nikolaus von -Damaskus+ bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben ihre -Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“ - -In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so -musste auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die -Brüder der Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren -Kindern hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren -eigenen Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum -vererbt wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der -bei so vielen Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende -Rechtsgrundsatz: _Partus sequitur ventrem_. Von der Mutter also -hatten auf diese Weise die Kinder Reichtum und Würden zu erhalten; -das +Erbrecht+ war es, welches das Band zwischen Mutter und Kind aus -einem idealen zu einem realen gestaltete.[406] Es ist auch ungemein -bezeichnend, dass die der Mutter entgegengebrachte Kindesliebe nirgends -stärker sich zeigt, als auf dem alten Boden des Matriarchats, bei -den Negern Afrikas; für diese ist es die empfindlichste Kränkung, -wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht, was sie „der Mutter -fluchen“ heissen.[407] Jene, welche eine fortschreitende Entwicklung -der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass der Inhalt -des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,[408] dass -auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen -Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis -der Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so -dass die Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach -Aussterben ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt. -Dieses System wird durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe -+keineswegs verdrängt+; man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes, -allein er gilt noch nicht als Verwandter desselben und im Falle einer -Trennung der Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig -sind die Söhne desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In -Westaustralien gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere -Beziehung zu ihren Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach -dem Tode des Vaters geradezu verteilt werden.[409] Kommt ein Krieg -zwischen dem Stamme der Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so -kämpfen die Söhne mit ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien -befehden sich nicht nur die Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in -der Weise, dass alle, die denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme -immer sie angehören mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die -Australier polygam sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters, -aber verschiedener Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste -Verwandtschaft ist und bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die -unter Geschwistern derselben Mutter, endlich die zwischen Oheim und -Neffen (Schwesterkinder). Der Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als -natürlicher Gewalthaber, Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen; -er hinterlässt ihnen, sofern überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder -eine Erbfolge in Würden und Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe; -mit einem Worte: was später der Vater, das ist der Oheim zur Zeit -des Mutterrechtes und des Matriarchats.[410] Ja, selbst dort, wo die -Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält der Oheim oft -durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das Neffenverhältnis wird -vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu ihrem Vater, wie -oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der Mutterschwester -zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein ebenfalls sehr -nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für geheiligter -gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.[411] - - -[389] +Post+. Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens. Oldenburg 1878. -S. 278. - -[390] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103. - -[391] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 30. - -[392] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507. - -[393] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 31. - -[394] Ausland 1881. S. 759. - -[395] +Post+. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 115. - -[396] Den Nachrichten der Alten zufolge herrschte Gemeingut an -Grund und Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den -alten Germanen, ja selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den -Ackerbauern der Gegenwart findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei -den Indianern Kolumbiens, bei den Malayen und vielen Stämmen Indiens, -wie die Naïr, die Tihur in Audh, die Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch -kennt noch kein Sondereigentum. Die Zahl der niedrigeren Stämme ohne -persönliches Grundeigentum ist aber Legion. - -[397] +Post+. A. a. O. S. 119-127. - -[398] +H. von Rosenberg+. Der malayische Archipel. Leipzig 1878. S. 453. - -[399] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 17. - -[400] +Bachofen+. Mutterrecht. S. 312. - -[401] +Kautsky+, im Kosmos. Bd. XII. S. 339. - -[402] A. a. O. S. 347. - -[403] A. a. O. S. 338. - -[404] +Tacitus+. _Germ. Cap._ XX. - -[405] +Herodot+ (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88. - -[406] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 339. - -[407] +Waitz+, Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 122. - -[408] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 14. - -[409] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 777. - -[410] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille. Questions sur -les antécédents des sociétés patriarcales._ _Genève et Paris 1874._ S. -163. - -[411] +Dargun+. A. a. O. S. 15. - - - - -XII. - -Einrichtungen und Sitten im Matriarchat. - - -Voraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig -noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den -Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen -Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren -des Matriarchats bewahrt +Afrika+. Wenn man im schwarzen Erdteile, -vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern ausgehend, -west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von hier -nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden, -dass die grosse Mehrzahl der Stämme -- an der Westküste fast alle -ausnahmslos -- reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten -Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch -ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen -hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen -Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen -der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle -Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der -westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem -Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt -ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im -allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den -Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses -Verhältnis sehr kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das -Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter, -sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen -Würden.[412] Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter -jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem -sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb _Ebna-Sid_ d. h. -„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die -der alten Sitte treu gebliebenen als _Beni-Ummia_ d. h. „Söhne ihrer -Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter allein -findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten -Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden -Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und -Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs -der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der -Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda -und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im -südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche -Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter, -nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven, -gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke -an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo -und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder -nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche -Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat -gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und -unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater, -sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über -sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für -die Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und -Kommi, welch letztere nach +Duchaillu+ den von einem Kommi mit einem -fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde -des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf -den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen -Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in -Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder -über. Der vielgereiste +Ibn Batuta+ erwähnt dasselbe Prinzip der -Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach +Makrizi+ -ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn statt, wie -dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder Ghât, -wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater, -sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge -gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der -Thron -- wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo -von Bambarra, Wulli und Tenda -- auf den Bruder fort, und dasselbe -geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei -den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer -Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester -des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist -der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den -Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der -Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen, -endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah -folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe -Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder, -der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das -erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten -Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der -höheren erledigt wird.[415] - -Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort, -so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan -folgte nach +Ibn Batuta+ der Schwestersohn. Was +Werner Munzinger+ von -Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht -nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im -Süden von Ägypten. Dort erbt in - - erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter, - zweiter „ der älteste Sohn seiner ältesten Schwester, - dritter „ der zweite Sohn der ältesten Schwester, - vierter „ der Sohn der jüngeren Schwester, - fünfter „ die Schwester des Erblassers, - sechster „ ihr Schwesterkind. - -Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen -von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache -durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich -sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts -angeht.[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt -das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit -seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse -Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand +Livingstone+ auch bei den -Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues -Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am -Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda. -Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf -der grossen Insel Madagaskar erhalten. - -Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das -Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand -dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker -von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von -Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des -mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen -Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst -man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des -ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger -verweilen. - -Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger -Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen -Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des +weiblichen+ -Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch -Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug -hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf -den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere -die Mortlock-Gruppe, scheinen nach +Johann Kubarys+ ausführlichen -Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben. -Zu einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche -ihre Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau -ableiten können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines -Stammes oder richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich -als Geschwister und dürfen sich weder geschlechtlich vermischen, -noch körperlich oder moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder -Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und -geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der Stammesverfassung -wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht. -Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige für die -verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln einzelne -Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf beinahe -jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel einen -Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes Ganzes -bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder Clans -in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass zwei -einander gegenüberstehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja sich -im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „_Puipui_“, d. h. als -Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt haben. -Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die politische -Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur innerhalb -ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die Stämme A und -B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist, dann wird A -der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der letzteren -kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von Dauer, -weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen dürfen. Zu -seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in Berührung treten -und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen. - -Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen -und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit -seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung -der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau -des Stammes als dessen +gesellschaftliches+ Haupt angesehen und mit -besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen -im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen -Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den -Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um -Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso -wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den -Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der -Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur -Seite, welche den _Rupak el Dil_ ausmachen und von grossem Einfluss auf -die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den -völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die -Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es -sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche -den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den Mortlockern immer -neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann -aus der ältesten Familie, und dieser ist das +politische+ Haupt des -Stammes.[420] - -Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter -+zwei+ Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine -politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist -im Hause,“ +aber nichts mehr+, während der Mann sich noch nicht um die -Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen -Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen, -die Gesamtheit betreffenden Dingen -- der Politik, wenn man so sagen -dürfte -- sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler +J. J. -Bachofens+, wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und Mutterfolge -mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr zweierlei ist. -Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause, erhebt -sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine +Gynaikokratie+, -worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist -es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie, -unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der -Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf -den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die -bejahrteren, bedeutenden Einfluss -- so ehedem bei den Germanen -- und -beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht -üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä, -Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die -wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet fand -man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch -bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine -kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem -Weibe geführt worden sein und als Oberst +Langberg+ die Komantschen -im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau -angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem -Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken -sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung -einnehmen.[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern -Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie -erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den -Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines -männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen -Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde; -dieses hat, nach des Schweizers +Eduard Marcet+ Versicherung, -Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den -Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von Polynesiern bewohnten -Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge, -„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika -sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr -bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren -des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher -+Dr. Gustav Nachtigal+ zufolge liegt südlich von den Njillem in -Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau -- _Mbang-Nê_ -- -beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung -_Beled-el-Mrâ_, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen -_Bê-Mbang-Nê_, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426] Endlich wird -einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den -Titel _Noi-Tak_ führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die -denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als _Nue-Kun_, d. -h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen -dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die -weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427] - -Ob sich nun irgendwo aus dieser +Teilnahme+ der Frauen an der -politischen Thätigkeit der Männer eine +Herrschaft+ über diese auch auf -+politischem+ Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu -heissen verdiente), wie +Bachofen+ annimmt, halte ich mit den meisten -Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte -berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme. -Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem +J. J. Bachofen+ -für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von +Martius+ -und +Richard Schomburgk+ fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um -eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie -abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie, -wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der -erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt, -schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer -des Marañon die Sage von einem Stamme der _Aikeam-benanos_, d. h. „der -Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero -versetzen, wie +A. von Humboldt+ berichtet.[429] Sehr überraschend ist -es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea -wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder -ein Eiland an der Südostküste _Haine Anna_ oder „Frauenland“ heisst, -welches der Reisende +S. Mac Farlane+ zu entdecken sich vergeblich -bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen -Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der -Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten, -bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber -gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen -bleiben am Leben.[430] - -Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im -Sinne eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht -doch andererseits eben so fest: für die +Familie+ -- aber auch -bloss innerhalb dieser -- bedeutet das Matriarchat die Herrschaft -der Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen -Sinne. Altmeister +Peschel+ hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine -„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der -menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten -hätten, „als ob“ -- so sagt er -- „von den sogenannten Naturmenschen -nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren -anerkannt worden wäre“.[431] Wäre diese, durchaus unzutreffende -Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden -Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres -Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze -schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein -das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch +Peschel+ durch das -Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände -und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen -Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber -unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will. - -Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann -aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der -ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: _Sómol_. Der Häuptling nennt -jedes Mitglied seines Stammes _Pui_, d. h. Schwester oder Bruder, ohne -Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder -oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die -älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so -dass der letzte Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn -die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan, -aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen -und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der -Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als -den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert. -Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise -angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die -vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind. - -Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder -eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine -eigene Niederlassung: _Key_, und mit den dazu gehörenden Ländereien -_Bey_ geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan -entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der -Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des -Key -- ein grosses Haus (_Le Fel_), wo der Somol mit den männlichen -Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen -und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern, -die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten -- ist bloss ein -sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich -als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen -Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und -Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar -in +einem+ Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem _Fel_, die -Tochter mit ihrer Mutter im _Im_. Eine geschlechtliche Vermischung -seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste -Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere -Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige -Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast -immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau -von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das -ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes -Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach -der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst -Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich, -um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und -warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige -Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei -Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432] - -Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in -besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge -und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in -einem _Bure_, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts -benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch -auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten -wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte -_Clöbbergöll_, wovon die ersteren im _Bai_, die letzteren im _Balai_ -oder _Bli_ wohnen. Professor +Semper+ vermutet, dass das Bai oder -Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und -bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz -Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. +Lippert+ hat es -wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu -verschiedenen Zeiten +zwei+ Gruppen von Organisationen zeigten: die -eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere aus Männern -und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in -der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon abhängigen -Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den Familienverbänden -gegenüber, und +Lippert+ meint, dass durch den Übergang der Männer -von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr -gefestigt werden konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln, -wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher -Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, und ebensowenig -auf der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen -bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen getrennte -Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in einstigen -matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt noch eine -weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im Grunde -genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer noch -keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem -die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und -Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“ -ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute -mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe -umfassend. - -Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“ -ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon -grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter -bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche -Spuren der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer +Wertschätzung -jungfräulicher Keuschheit+ ist noch keine Rede. Nach dem, was +Hugo -Zöller+ selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so etwas -wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im Nigirdelta -nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten +unverständlich+ zu -sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder, der sie sah, auch -besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der Australier -über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in Melanesien -ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens unbehindert, wie -denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die ungebundenste -Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa konnten die -Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem Hange ihrer -Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde erwachsenen -Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den Männern verachtet, -keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein Mädchen sah sich desto -mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439] -- eine Ansicht, die -sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den -Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie herrscht, leben im -Männer-_Bai_ stets zur Bedienung junge Mädchen, _Armungul_, welche an -dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen -finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai, -lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie -zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld -mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine -köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll -nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel; -wenn nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter -kommt, treibt es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen -dürfte dann zurück bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern -ausgescholten zu werden und keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme, -ein ungeschicktes Mädchen zu sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die -andern, wenn sie heimkehren, verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich -denken und handeln die algerischen Araber vom Stamme der Uled Naïl. -Sobald die Töchter im elterlichen Hause reif geworden, schickt sie der -Vater nach der nächsten grösseren Stadt, besonders nach Biskra, damit -sie dort mit ihren Reizen so viel Geld als möglich verdienen. Die -Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen auch willig, und es erhält -diejenige, welche mit Schätzen reich beladen heimkommt, am frühesten -einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die ja dem Vater gehören, -sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde gefunden.[442] -Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor, dass ein -Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte Zeit -einem _Yoshiwara_ (Freudenhause) überlässt,[443] was der Achtung des -_Musme_ (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu -schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht -wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen -auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie -in der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445] - -Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen -Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr -ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im -Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des -Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird -das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst -die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam -zurück.[446] Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein -Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren -Mann und ihr Vater einen höheren _Kalim_ (Brautpreis) für sie bezahlt. -Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten -Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung der vorehelichen -Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen -Gegenden Englands, wie +Staniland Wake+, ein ausgesprochener Gegner -unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen -Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind geboren;[447] und in der -niederländischen Provinz Seeland ist, wie +Henri Havard+ berichtet, -die Keuschheit den Mädchen eine Last, von welcher sie sich frühzeitig -zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau tritt dort ein Mädchen fast -niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon vorgerücktem Zustande der -Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in vielen Fällen dieselbe als -unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen -Ehehindernis wird,[449] und man merke wohl, dass dabei der Verkehr -des Mädchens durchaus nicht auf +einen+ Verehrer beschränkt ist. -Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der bäuerlichen Bevölkerung von -Oberösterreich und Oberbayern, wie in den Alpenländern überhaupt. -Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im modernen Sinne sind dort -noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt knüpft sich weder für -die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer Makel, für das -Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder von verschiedenen -Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges, aber schon -schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber geradezu ihres -Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert sei“. Das -sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen an -den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt, -wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das -Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter, -weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender -Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in -den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor +Josef Sepp+, -ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden -Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria -heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur -den Namen und -- das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen -Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende Sitte -des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden heisst, -„z' Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen Besuche -junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder -sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber -geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen, --- weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch, -ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt -auch in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem -Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451] Eine ähnliche „Freierei“ ist -in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem -Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon -erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die -Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was +Weinhold+ zu interessanten -Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens -nach +Elphinstone+ auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und Stämmen -des nordwestlichen Indiens“ geworden sei. - -Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie -mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern -keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren -Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den -rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein -erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter -Nationen, wie obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem -vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit -dem Entartungsapostel Dr. +Schneider+ ein Unvermögen der Überlieferung -und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide -beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes -zu erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren -bislang unfähig gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden -Begriffe zu jener Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer -als ursprünglicher Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der -Sünde, welche in der fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den -geschlechtlichen Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt. -Einen Beweis für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu -erbringen, und dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage: -wie es denn glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch -die Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und -allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht die -+Erwägung+ von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf diesen -Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und den Gang -vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem Volke nahm. -Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche Mühe, Beispiele -von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, welche doch durch -auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl solcher Beispiele -auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch die Völkerkunde -diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so möchte ich dagegen -fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide prangenden -Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus haben, -nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut sich -entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die -Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden -und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen, -eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur -Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe? -Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung -zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die -Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch -keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit -der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem -Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer -Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen -sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit -erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie -wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung -jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung, -mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen, -vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern -Kulturgebieten verschuldeten. - - -[412] +Henri Duveyrier+. _Les Touaregs du Nord._ Paris 1864. Bd. I. S. -337. 397. - -[413] A. a. O. S. 393. - -[414] +Ladislaus Magyar+. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis -1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284. - -[415] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131-132. - -[416] +Werner Munzinger+. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864. -S. 555. - -[417] +Munzinger+. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher -wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte, -kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den -Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist. - -[418] +Livingstone+. _Narrative of an expedition to the Zambesi and its -tributaries._ London 1865. S. 162. - -[419] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen -Mutterrecht und Mutterfolge herrsche -- wie es wohl wahrscheinlich ist --- vermochte Semper nicht zu enträtseln. - -[420] +Kubary+ in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“ -1878 bis 1879. S. 244-247. - -[421] +Lippert+. Geschichte d. Familie. S. 35. - -[422] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101. - -[423] Ausland 1858. S. 431. - -[424] Globus. Bd. III. S. 272. - -[425] +Hellwald+. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175. - -[426] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse -sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675. - -[427] +Leopold Katscher+. Bilder aus dem chinesischen Leben mit -besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg -1881. S. 320. - -[428] Vgl. Dr. +Wilhelm Stricker+. Ethnographische Untersuchungen -über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im -„Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220-225. - -[429] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399. - -[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334. - -[431] +Peschel+. Völkerkunde. S. 233. - -[432] +Kubary+. A. a. O. S. 250-252. - -[433] +Seemann+. Viti. S. 110. - -[434] +Semper+. Palau-Inseln. S. 367-368. - -[435] +Lippert+. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S. -43-48. - -[436] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90. - -[437] Nach +Paul Topinard+ in der _Revue d'Anthrop._ 1872. S. 315. - -[438] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S. -206. - -[439] A. a. O. Bd. I. S. 128. - -[440] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 48. 65. - -[441] A. a. O. S. 324. - -[442] Dr. +Bernhard Schwarz+. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. +de -Tchihatcheff+. _Espagne, Algérie et Tunisie._ Paris 1880. S. 290. - -[443] J. J. +Rein+. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I. -S. 495. - -[444] +Max Buch+. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart -1882. S. 45. - -[445] +Blumentritt+. Ethnographie der Philippinen. S. 15. - -[446] A. a. O. S. 27-28. - -[447] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 737. - -[448] +Henri Havard+. _La Hollande pittoresque. Le coeur du pays._ -Paris 1878. S. 219. - -[449] A. a. O. S. 221-222. Als Havard sich erkundigte, warum ein -auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die -Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie -kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, -aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die -Verehrer wieder zurück.“ - -[450] +Arthur Müller+. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“ -vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer -Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte -des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag -abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute -sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige -von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen -Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit -gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass -also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als -fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und -Müttern unter +einem+ Dache zusammen hausten. - -[451] Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. +Berlepsch+. Die Alpen in Natur- -und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468. - -[452] +Hartung+ u. +Dulk+. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark. -Stuttgart 1877. S. 244-245. - -[453] S. +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98. - -[454] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424. - -[455] A. a. O. - - - - -XIII. - -Die Bündnisformen im Matriarchat. - - -Wenn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte zusammenfasst, -so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet sein, dass in den Tagen -der Mutterherrschaft die Mädchen -- mitunter in schrankenloser -Weise, -- mit einer Art Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch -benutzen, welche dem Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft -brachte für die Frau nur Jahre der Entbehrung. Beim Menschen scheint -freilich dadurch, dass sein Wachstum so lange dauert und das Weib -daher, weit mehr als in der Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen -des Kindes bedarf, schon in der Natur die Bedingung, ja eine Art -Zwang zu +dauernder Verbindung+ zu liegen, und zwar, da während des -Aufwachsens des einen immer neue Kinder kommen, einer Verbindung für -das Leben. Auch ist leicht einzusehen, dass wenn Mutter und Vater -sich in die Arbeit des Aufziehens teilen, das Kind weit mehr Aussicht -hat, die Gefahren der zarten Jugend zu überstehen, als wenn die -Mutter allein, des Menschenpaares schwächerer Teil, die ganze Sorge -zu übernehmen hat. Daher der Satz unserer Bevölkerungsstatistik: dass -nur die legitime Ehe fruchtbar sei, womit gesagt werden will, dass -bloss ein sehr kleiner Teil der unehelichen Kinder das erste Jahr -überlebt. Gestalteten sich unter der Herrschaft des matriarchalischen -Mutterrechtes die Bündnisse zwischen Frau und Mann zweifelsohne fester -und dauernder, als die rohen Beweibungen der vorhergegangenen Zeiten, -so entsprachen sie doch nur sehr unvollkommen unserem Begriffe der -+Ehe+, insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte gesetzmässige -Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger Gemeinschaft -aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der matriarchalischen -Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der Dauer, sie war -nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten bei der noch -vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine untergeordnete -Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb der -Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren solchen -Mutterfamilien als Anhängsel dienen, -- dann war die Ehe polygamisch, -und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie nach der -geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass die -+Polyandrie+ oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem Matriarchate -herauswächst und nicht etwa, nach +Lubbock+, für eine Ausnahme zu -erklären ist, welche in den normal fortschreitenden Entwicklungsgang -sich nicht einreihen liesse.[456] +Kautsky+, dem wir meines Wissens -zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat gezeigt, dass in der -Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht der gewählte Teil -sind.[457] - -Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz -griff, ein Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen -Gesellschaftsordnung durchaus +nicht+ erforderlich und findet auch -thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das Matriarchat -erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der gröbste -Verstoss gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie unter -+einem+ Dache übernachten würde. Erst am Morgen besucht der Mann Frau -und Kinder. Sonstige Begegnungen aber finden immer nur verstohlen im -Walde statt. So will es die alte Vitisitte, die heute, nach Einführung -des Christentums, allerdings nur noch der dortige Adel beobachtet. -Die oben besprochene Trennung der Geschlechter in besonderen Häusern, -die auch bei patriarchalisch geordneten Stämmen getroffen wird, darf -wohl als ein Überrest aus der voraufgehenden mutterrechtlichen Periode -angesprochen werden. Die Familienverfassung der Naïr im malabarischen -Indien gewährt endlich ein vollkommen klares Bild des auf Abstammung -von der Mutterseite gegründeten Matriarchats, worin der Vater nichts -ist, als der für eine ihm fremde Familie Kinder Zeugende. Den tiefsten -Einblick in die matriarchalischen Verhältnisse hat uns aber G. A. -+Wilken+ erschlossen durch seine sorgfältigen Studien über die Sitten -und Satzungen der Völker im ostindischen Archipel. Bei diesen müssen -wir länger verweilen. - -Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im -Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher -nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf -welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung -besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden. -Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen -Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete -die Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet -heute in solchem Falle die _Dessa_ oder Dorfgemeinde einen Schwarm -aus, eine _Dukuh_, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch -mit der Mutter-Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine -selbständige Dessa loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in -den Sundalanden und auf Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der -Padangschen Oberlande, dann bei den Battak, in den Palembangschen -Oberlanden, in den Lambong-Bezirken, ferner bei den Alfuren der -Minahassa auf Nordcelebes.[458] So lange die Abzweigungen mit der -Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden sie eine Gebiets-Einheit, -einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem Stamme ein solcher Bezirk, -in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf darin entstanden, mit -dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die zu verschiedener -Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen sich auch in -der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm an sein -ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch -jetzt noch, bloss von +einem+ Stamme bewohnt, oder es fand mit der -Zeit eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen -Stammes auf dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium -nicht mehr durch +einen+, sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt. -Natürlich behielt jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die -Oberherrschaft über die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo -mehrere Stämme in solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen -der Herrschende ist. - -Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen Namen -führt, _Marga_, sein Bezirk _Kuria_, _Saksi_ oder _Dschandschian_, -und dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu -gehörigen _Kuta_ und _Pagaran_. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von -einem Stamme bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch -wird nun jeder Kuria durch zwei Marga bewohnt, den _Namora-mora_ und -den _Bajo-Bajo_. Die Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke -sesshafte Marga, während die Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst -später eingewandert sind. Beide Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich -miteinander verbunden. Die Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den -Battak herrschende Sitte der Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte -sich dieselbe am leichtesten und bequemsten zwischen zwei Stämmen, die -zuerst Grenznachbarn waren. Mitglieder des Stammes A beweibten sich im -Stamme B und umgekehrt. So ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria -zwei verbundene Marga antrifft und zwar in der Weise, dass wenn von -den zwei Marga C und D, C als Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo -D Namora-mora ist, umgekehrt keine andere Marga als D Bajo-Bajo sein -kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz entsprechende Stammeseinteilung -befolgen die Malayen von Menangkabau, namentlich in den Padangschen -Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme heissen bei ihnen _Suku_. -Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein Viertel) gegeben -haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an der Zahl, -durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist der -_Negari_, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig -regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie -bei den Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind, -so gilt hier kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus -allen vier Suku darin wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern -besteht bloss darin, dass während bei den Battak der Häuptling der -Namora-mora stets auch der Radscha des Kuria und das Oberhauptes der -Bajo-Bajo, der _Natobang-Bajo-Bajo_ ihm untergeordnet ist, eine solche -hervorragende Stellung keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie -stehen vielmehr alle auf dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat -seine besondere Verwaltung, unabhängig von den andern. Die Gesamtheit -der _Panghulu_, der Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.[459] - -+Wilken+ führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei denen -sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier mit der -weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt geblieben -sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen Art -vermischt haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15-25 Bezirke, -beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. Desgleichen -zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, die sich -unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von Ceram die -Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei diesen, -sowie bei den Timoresen, behauptet +ein+ Stamm stets den Vorrang. Man -sieht also, dass bei den Völkern des ostindischen Archipels gegenwärtig -teils jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, teils eine Vermengung -der Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in jedem Bezirke die -Mitglieder verschiedener Stämme leben. Wo letzteres der Fall, herrscht -in der Regel auch Exogamie, so bei den Battak, den Padangschen -Malayen, den Alfuren von Ceram, den Niasern, den Alfuren von Buru und -den Timoresen. Allen diesen Völkern gilt die Beweibung innerhalb der -Stammesgenossenschaft als Blutschande, doch wird das Verbot heute nicht -mehr mit grosser Strenge gehandhabt. Nur bei den Battak steht noch -Todesstrafe auf dessen Übertretung. Auf die Stammesbildung übt nun die -Exogamie, wie ich schon früher ausgeführt, einen bedeutenden Einfluss. -Wo Mutter und Vater zwei verschiedenen Stämmen angehören, ist nämlich -nur zweierlei möglich: die Kinder folgen entweder dem Stamme des Vaters -oder jenem der Mutter, und in letzterem Falle entsteht Matriarchat mit -Mutterrecht. Von diesen zwei Richtungen ist die letztere, wie schon -des breiteren dargethan, die ältere, ursprünglichere und hat sich bei -einigen Völkerschaften, durch die Macht der Gewohnheit, bis auf unsere -Tage erhalten. Andere hingegen, und wohl die Mehrzahl, haben im Laufe -der Zeit die Mutterfolge durch die Vaterfolge, das Matriarchat durch -das Patriarchat ersetzt, doch weist auch bei ihnen, wie z. B. bei den -Battak, noch mancherlei auf das matriarchale Verhältnis zurück. - -Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen -Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale -Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder _Suku_ umfasst bei ihnen -nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, _Negari_, -enthält mehrere Dörfer, Kota, und _Negari_ wie Kota sind nicht von -einem einzelnen, sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die -Mitglieder dieser verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander; -es schliessen sich vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden -Sukugenossen stets aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein -_Kumpulan Rumah_; von diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner -eines Kumpulan Rumah seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel -und eine Wurzel; Schuld und Schuldforderung haben sie gemeinsam; -Schande und Ehre teilen sie miteinander.“ Damit ist deutlich -ausgedrückt, dass die Insassen eines Kumpulan Rumah nichts anderes -als eine grosse Familie, richtiger einen Clan, bilden. Jeder im Kota -anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes Ganzes, räumlich -geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans. Der Clan setzt -sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die notwendige Folge -davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in ihrem Suku, -in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie auch nicht -das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der Gatte -verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus. Obwohl in -dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch +kein Zusammenleben -der Gatten zur Folge+. Das Geschlechtsbündnis offenbart sich lediglich -in der Form von Besuchen, die der Gatte der Gattin abstattet. Tagsüber -kommt nämlich der Mann zu der Frau, hilft ihr bei der Arbeit und nimmt -mit ihr das Mittagsmahl ein. Später werden die Tagesbesuche seltener, -der Mann kommt des Abends in die Wohnung des Weibes und verweilt bei -ihr, wenn er anders ein treuer Gatte ist, bis zum folgenden Morgen. -Dieses Bündnis, welches unseren Ehebegriffen noch wenig entspricht, -heisst _Sumandô_. Mann und Frau bilden dabei noch keine Familie. -Der Mann bleibt bei seinem Clan, die Frau mit ihren Kindern bei dem -ihrigen. Die Familie umfasst demnach noch nicht Mann, Frau und Kind, -sondern immer nur Mutter und Kind. _Samandei_, d. h. „jene die +eine+ -Mutter haben“, so nennt sich deshalb im Malayischen die Familie. An -ihrer Spitze steht in der Regel der älteste Mutterbruder, und er, der -mütterliche Oheim, der _Mamaq_, ist seinen Rechten und Pflichten nach -der eigentliche Vater seiner Schwesterkinder, seiner _Kamanakan_. -Der wahre Vater hat, als gar nicht zur Familie gehörig, über seine -Kinder auch nicht die leiseste Gewalt. Er darf sie nicht schelten, -viel weniger züchtigen, weil der Mamaq dies gewöhnlich übel vermerkt. -Dagegen nimmt er, falls er der älteste Bruder seiner Schwester ist, -in deren Hause die nämliche hervorragende Stellung ein, welche ihm in -jenem seiner Gattin versagt bleibt. - -Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht -verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets -eine sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da -unter einem Dache beisammen Mütter mit ihren Kindern, Oheime, -Muhmen, Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle -mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye -sehr treffend als _Sabuah Paruï_, wörtlich: jene, die von +einem+ Bauch -sind. Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste unter -den Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den Namen -_Tungganei_, _Panghulu Rumah_ oder _Tuwo Rumah_. Mit jeder Heirat eines -weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die Anzahl -der Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann ein -neuer Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet sie -sich, zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten -beisammen bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden -dann ein _Kampong_, dessen Häuptling oder _Panghulu Kampueng_ der -älteste Tungganei des ursprünglichen Hauses ist. - -Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt -der nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben -zuerst ihre Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder, -Schwestern, Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein -Erbe in erster Reihe an seine Brüder und Schwestern, dann an seine -Schwesterkinder über. Die Kinder erben also nur von der Mutter, -nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen sich in gleicher Weise fort. -Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener Sohn, sondern der älteste -Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von Brüdern. Der Vermögens- oder -Besitzstand zerfällt in die _Harta pusaka_, d. h. den Teil, den man -selbst ererbt, und in die _Harta Pentscharian_, d. h. jenen, den man -durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches Eigentum, -jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt werden, -sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über. Erbschaftsteilung -ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta pusaka steht -unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder haben -daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann einen -Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer genügende -Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei Unterhalt. -Der Hauptzweck der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit ihren -Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der -malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine -Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch -gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches -Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die -eine Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die -andere Hälfte aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können -vom Vater nie erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten. -Damit eine solche Schenkung (_Hibah_) gültig sei, muss sie aber dem -_Adat_, d. h. dem Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich -in Gegenwart der Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch -einiger weiterer Zeugen erfolgen. - -Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern, -ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen -pflegen, werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten -aufgelöst. Die späteren dagegen, wo der Mann eine Frau und das Mädchen -einen Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei -der Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf -das Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle. -Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von -Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also -über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste -und die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte -Erbrecht unter dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten -hat.[460] - -Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie -bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben -aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren -matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der -Ehe nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche -der Redschang auf Sumatra vom Jahre 1779 werden drei Ehearten -erwähnt, nämlich die Ehe mit _Ambel-anak_ (d. h. Kind annehmen), mit -_Dschudschur_ und mit Semando, welche der Richter +Post+ mit Recht als -drei grosse universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte -auffasst.[461] Die Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als -veraltet abgeschafft wird, gehört der matriarchalischen Familie an, -die Dschudschurehe der patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der -Periode der Staatenbildung. Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der -Bräutigam in die Familie der Braut, bei der Dschudschurehe heiratet -die Braut in die Familie des Bräutigams, die Semandoehe wird auf dem -Fusse völliger Gleichberechtigung der Ehegatten eingegangen. Bei der -Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte vollständig in die Familie -der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr untergeht; sie bietet das -klarste Beispiel für den Zustand des geschlechtlichen Lebens zur Zeit -der matriarchalischen Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den -Ambel-anak geschlossen, sagt +Marsden+,[462] so wählt der Vater seiner -Tochter aus einigen jungen Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich stammt -derselbe aus einer weniger vornehmen Familie und diese muss allen -ferneren Rechten oder Ansprüchen auf ihn entsagen. Er wird in das Haus -seines Schwiegervaters geführt, der bei dieser Gelegenheit einen Büffel -schlachtet und von den Verwandten seines Eidams zwanzig Dollars erhält. -Von dieser Zeit an trifft das _Buruk baik nia_ (das Gute und Schlechte -das er thut) die Angehörigen seiner Frau. Mordet oder stiehlt er, so -zahlen sie das _Bañgun_ oder Strafgeld; wird er ermordet, so erhalten -sie das Bañgun. Sie sind verantwortlich für alle Schulden, die er als -Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern. Er nimmt in der -Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und einem Schuldner -ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert, besitzt -aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag seines -Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet, gehört der -Familie seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und in -solchem Falle muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er -gekommen, zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf -Java[463] und bei den Lampongern.[464] - -Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in -die matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich -auch noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch -in kleine Clane geteilt, welche _Mahari_, nämlich „Mutterschaften“ -heissen. Ehedem stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die -oberste Gewalt aus; jetzt versieht diesen Posten ein Häuptling, -_Laskar_, welcher gewöhnlich aus den reichsten Sklavenhaltern, aber -stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt wird und mehr oder weniger -ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den Garo ist es auch das -Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten erfolgt ein -Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher die Braut -angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und deren -Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben dann bei -der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater oder leben zwar -ganz in seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen völlig Fremden.[465] -Weitere Beispiele bietet sogar der Kreis der Völker mittelländischen -Stammes. Bei den altiberischen Kantabrern besassen die Frauen das -Erbe und dieses ging von der Mutter auf die Töchter über. Diese gaben -ihre Brüder zur Ehe hinaus, und so brachte der Mann seiner Frau, als -Abfindung für seinen Nutzgenuss am Erbe, eine Aussteuer, eine _Dos_, -ins Haus. Die Araber übten ursprünglich Exogamie, welche sie aber -bald mit der Endogamie vertauschten, nachdem das Patriarchat dem -Matriarchate gefolgt war, welches +Wilken+ für die vorislamitische -Zeit ungemein wahrscheinlich gemacht hat.[466] Nach +Robertson -Smith+ waren die alten Araberstämme, mit ihren so häufigen Tiernamen, -ursprünglich Totemstämme, und das tiefere Studium der Quellen zeigt -ihre geschlechtlichen Sitten auf einer dem Matriarchate sogar noch -vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte grosse Ungebundenheit, -und nicht selten war eine Art von Ehe, die diesen Namen kaum verdient -und der sie den Namen _Nikâh al-motá_, Genussehe, gaben. Diese -Verbindung ward auf bestimmte Zeit, gegen einen vorher verabredeten, -der Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen. Muhammed erst schaffte -diese Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände spricht schon der -arabische Name für Stamm, Familie, nämlich _Bain_, d. i. so viel als -Bauch. +Ibn Batuta+ bezeugt, dass es namentlich die Mütter seien, -welche für die Kinder sorgten. Endlich wurzelt sicherlich in ehemaligen -matriarchalischen Zuständen der seltsame Glaube der Araber, die Art -eines Mannes gehe auf den Schwestersohn über. Sehr enge Beziehungen -verknüpfen daher den Neffen mit seinem Oheim mütterlicherseits, -seinem _Châl_. Auch von den indogermanischen Völkern, den Kelten -und den asiatischen Ariern sind mancherlei analoge Nachrichten -überliefert; sogar in den römischen Gesetzen und Sitten sind deutliche -Spuren eines alten Mutterrechtes zu erkennen, und was die Germanen -anbelangt, so bildet des +Tacitus+ bekannter Ausspruch[467] für -sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis für die Herrschaft des -Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei den germanischen Völkern. -Dr. +Lothar Darguns+ gründliche rechtsgeschichtliche Forschungen -ergeben, dass die gemeinsamen Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer, -Kelten und Germanen, die alten Arier, zur Zeit ihrer Trennung die -Verwandtschaft durch Mütter als einzige oder hauptsächliche Grundlage -der Blutsverwandtschaft ansahen und ihr gesamtes Familienrecht -diesem Grundsatze unterordneten. Die Arier haben, der gewöhnlichen -Annahme der Sprachforscher entgegen, nicht in patriarchalischer, -agnatischer Familienordnung gelebt, sondern unter der Herrschaft -des Mutterrechts. Dieses musste also den Ausgangspunkt für die -Entwicklung des Familienrechts der einzelnen arischen Völker, folglich -auch des germanischen Familienrechts bilden.[468] Den Spuren des -vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir im Verfolge der weiteren -Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach begegnen. - -So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten, -dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen -Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist. -Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe -von dem späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil -allerdings in beiden die Mutterfolge waltete, nahmen dafür -unbedingte Allgemeinheit in Anspruch. Die Gründe, warum ich das -schon ein bestimmtes festeres Gefüge zeigende Matriarchat von der in -Ungebundenheit sich bewegenden Muttergruppe absondere, habe ich früher -auseinandergesetzt. Desgleichen, dass ich letztere gleichfalls für -eine allgemeine Durchgangsphase unseres Geschlechtes halte, während -das Matriarchat sich nicht notwendig bei jedem Volke entwickeln -musste und je nach den bedingenden Umständen auch ein direkter -Übergang zum Patriarchate mir nicht ausgeschlossen erscheint. Hierin -berühre ich mich mit +Karl Kautsky+, welcher im Gegensatze zu den -meisten Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und Kaufehe gleichfalls -nicht als notwendige Durchgangsstadien für die eheliche Entwicklung -jedes Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber selbständig neben -diesen aus der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln lässt.[469] -Inwiefern Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird noch zu -untersuchen sein. Trennen muss ich mich dagegen von +Kautsky+, wenn er -im Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und Weiberherrschaft -ausläuft, den +Endpunkt+ einer bestimmten Entwicklungsrichtung -erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern Systeme -hinüberführe.[470] Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die -Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends -ist es umgekehrt.[471] Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz -von Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch -vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat. - - -[456] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 83. - -[457] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 346. - -[458] G. A. +Wilken+. _Over de verwantschap en het Huwelijks- en -Erfrecht bij de volken van het maleische Ras._ Amsterdam 1883. S. -7. Die Namen dieser Siedlungen sind bei den angeführten Stämmen -verschiedene. So heisst bei den Sundanesen die Muttersiedlung _Kotâ_, -die Tochtersiedlung _Tarataq_, bei den Battak _Kuta_ und _Pagaran_, in -Palembang _Dusun_ und _Talang_, in Lampong _Tidschuh_ und _Umbul_, in -Minahassa _Wanua_ oder _Roöng_ und _Tumani_. - -[459] +Wilken+. A. a. O. S. 8-13. - -[460] A. a. O. S. 13-31. - -[461] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 26. - -[462] +Marsden+. Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel -Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. 285-286. - -[463] +Olivier+. Land- und Seereisen im niederländischen Indien in den -Jahren 1817-1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. I. S. 93. - -[464] +Wilken+. _Verwantschap en het Huwelijk- en Erfrecht._ S. 63. - -[465] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ Paris 1887. -S. 101-102. - -[466] G. A. +Wilken+. _Hat Matriarcheat by de oude Arabieren._ -Amsterdam 1884. - -[467] +Tacitus+. Germ. cap. 20: _Sororum filiis idem apud avunculum -quam apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc nexum -sanguinis arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt, -tanquam ii et animum firmius et domum latius teneant._ - -[468] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76. - -[469] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 338. - -[470] A. a. O. S. 347. - -[471] +Dargun+. A. a. O. S. 17. - - - - -XIV. - -Die Polyandrie. - - -Nicht als eine +notwendige+ Fortbildungsstufe des Matriarchats, sagte -ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl aber -erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann als -dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich einen -Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen Sitte -zu werfen. Natürlich kann dabei nur von +geregelter+ Vielmännerei die -Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser Vermischung -zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was bei sonst -irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines anständig -klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte +Prostitution+ bezeichnet -wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die -Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau +ausschliesslich+ mit -mehreren +bestimmten+ Männern verbunden ist, und das Weib den Vater -ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten -bezeichnet. Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun -wieder eine +rohere+ und eine +höhere+ Form zu unterscheiden, welche -beide schon aus dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat -nämlich die Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, -besonders bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei -den Liburnern an den Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen -Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die -alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und -geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele -mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine -Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt -dies von den Agathyrsen, den Mäaten des +Dio Cassius+ und anderen. -+Seylax+ von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien -Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit ihren -Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. +Tacitus+ -erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. Nach +Caesar+ war -dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen gehörten die Weiber -zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch Vätern und Söhnen -gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen entsprossenen Kinder -wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst besessen, zuerkannt.[472] -+Dio Cassius+ lässt eine britische Frau in Verteidigung ihrer -Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen mit ihresgleichen -das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter ihnen Stehenden. -Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für den Schimpf, -welchen ihnen die Römer angethan, und +Tacitus+ erzählt in seinen -Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als sie -ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte, -dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen -und ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf -geregelte Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht -ist. Unleugbare Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei -unter den Pikten lassen sich beibringen. Und während in einigen Teilen -Mediens, nach +Strabo+, Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten -war, da jeder Mann mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in -anderen Provinzen des Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten -mit Stolz auf diejenigen herab, welche deren weniger hatten als sie. -Ehe der Islâm dort Eingang fand, schätzten desgleichen die Weiber -Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen Stellung nach der Zahl der -Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch die Goten in Transoxiana -übten Polyandrie und die Hindutraditionen weisen ebenfalls darauf -hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen im Gesetzbuche des -Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin zu befruchten, -und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos Mahabharata, -dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern war. Als -der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit darüber -aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass Dschatita, -aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben Heiligen -zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines „Muni“ -(heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei, sämtlich -„Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen geläutert -worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte durchaus -gebilligte Satzung. - -In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von -den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft -der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer, -welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten. -Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes -anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in -das Hausgesinde zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht -übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas -und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im -Süden Australiens giebt es Stämme, unter denen nicht nur die Brüder -fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren -Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.[475] Für den -Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray -von +Angas+, für die an der Moretonbai von +Lang+, für jene bei Port -Lincoln von +Wilhelmi+ nachgewiesen worden. +Karl Emil Jung+ hat sie -aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in Inneraustralien weder am -Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte -mit Sicherheit finden können.[476] Auch auf einigen Eilanden -Polynesiens tritt die Polyandrie neben der Polygamie auf, in der Weise, -dass in den höheren Klassen die Sitte dem Manne gestattete, so viele -Frauen zu nehmen als er wollte, während den Frauen das nämliche Recht -in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. Ist die Frau von höherem -Adel und reicher als der Mann, so hat sie das Recht polyandrisch zu -leben, während sich der Mann den Luxus der Polygamie nicht gestatten -darf.[477] So giebt es auf der Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal -erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten, -deren einem sie schon in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann -ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht -in voller Eintracht nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt +Ellis+ -der Vielmännerei gewisser Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art -beginnender Polyandrie bestand auf Hawaii durch Zuführung eines -Cicisbeo, _Punula_ genannt, zum Manne. Neuseeland wird von +Lafitau+, -+Mac Lennan+ und anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten -einbezogen, doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche -Sir +George Grey+ mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür -aufzufinden. Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien -wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in -Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden bei der Witwenschaft -eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie -gehört beiden, ebenso die Kinder. - -Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von -ersteren berichtet allerdings +Langsdorff+, man finde zuweilen, -dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach -willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres -Lebens teilen;[480] doch scheint hier von keiner allgemeinen -Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche -Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends -nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau -und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte -keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon -stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die -gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker -oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen -allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die -Eskimo brechen, nach +David Crantz+, ohne Scheu von beiden Seiten die -Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich -vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum -guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen -zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen -Irokesenstämmen gestattet;[482] +Humboldt+ traf sie in Südamerika bei -den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine -Frau besitzen.[483] Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen -Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den -Herero, nach +Gustav Fritsch+ aus Armut,[484] wogegen nach +Büttner+ -eine gewisse Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen -Stammesgliedern, sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen -Bund geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika -tritt die Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und -vornehmen Frauen auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie -wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das -willkürliche Verstossen und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie -bei den Fürstinnen in Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als -Vielmännerei aufzufassen, welche den geregelten Verkehr +gleichzeitig+ --- nicht nacheinander -- mit mehreren Männern voraussetzt. - -Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in -Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten, -allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher -Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden -Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die -Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm -der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche -strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander sich -verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen darf. -Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten niemals -untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder Klasse -angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau +Janssen+ -berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie in die erwählte -Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der Bräutigam seinem -Schwiegervater 20-30 Rupien (40-60 Mark), und damit ist die Ehe -geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau zugleich die -Gattin +aller+ Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das des -ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese -Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der -Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen, -sich eine andere suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen. -Der Mann geniesst dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der -Frau +Janssen+ fällt sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom -Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas -anders allerdings schildert den Vorgang Oberst +William E. Marshall+, -dem wir ein anziehendes Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken. -Darnach erlangt der Jüngling die Einwilligung seines künftigen -Schwiegervaters und vereinbart mit ihm den in wenigen Monaten zu -entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist nunmehr geschlossen, bis auf -die Zustimmung des Mädchens, welches diese von der üblichen Probe -abhängig macht. Die beiden jungen Leute werden nämlich allein in eine -Hütte gesperrt, in welche die Mutter des Mädchens Nahrungsmittel -reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt das Mädchen, je nach -seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es erscheint also auch -in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der wählende, sogar als -der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der vereinbarte -Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater -nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488] -Weiteren Angaben des Major +W. Ross King+ zufolge lebt die Todafrau -mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen -herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was +Marshall+ indes -in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur -eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was -+Marshall+ als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird, -entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter -und es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel, -dass sehr häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach +W. -Ross King+, der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam -beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer -oder Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an -ihrer gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt -hinzu, dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend -stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt -ab an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach +Marshall+ muss dagegen -jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis -des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann -der Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe -eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile -zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt -haben, bekennen sich die Toda, wie +Mantegazza+ berichtet, allmählich -zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter -ihnen, die der Polygamie huldigten.[490] - -Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu -von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer -Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall -gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige -französische Reisende und Beobachter +L. Rousselet+ berichtet: Nachdem -ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer -wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern -Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während -der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste -auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche -ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will +Peschel+ die -Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen -Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit -eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die -Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift. -Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber -nach der ersten Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei. -Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern, -bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem Liebhaber -oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem oder höherem -Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf, Brahmanen, -Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren Verehrern zu -zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer unbeschränkten -Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr auf zehn bis -zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr eigenes Haus und -ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu. Jeder Mann -kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein. Natürlich -bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche Geschlecht. -Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die Kinder -seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie -mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt -ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze -der Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester -die Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach, -aber wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine -Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird -nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber -Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder. -Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „_Aliga Santâna_“ oder -„_Marumakkatâyam_“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und -Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen -durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt -hier sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist. - -Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten, -die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen -diesen wird die Jungfrau im Alter von 16-20 Jahren einem Knaben -von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den -erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater -mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder gilt der angetraute Mann als -Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich -gegenüber hat[492] und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung -wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.[493] -Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden -sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet -und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den -Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam, -am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht -genügend unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst +Dalton+ z. B. -bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen -sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich -hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der -Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der -Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der -Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles -dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände, -deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings -bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach -bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die -Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen. -Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm -mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde. -Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung -mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf -zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber -sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine -Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie -angesehen, welche nur durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier -ausgetilgt werden kann.[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche -zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die -Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für -die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer -Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so -lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben, -sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern -eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der -letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt -die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien -Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können, -so wird er als Sklave verkauft.[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich -ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.[497] Stark und -ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in -Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya, -welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst. - -Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich -mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme, -wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen Grenze -von Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine gesellschaftliche -Einrichtung, artet aber, wozu sie überhaupt neigt, nach +Mantegazza+ -in „freie Liebe“ aus.[498] Auch +Dalton+ versichert: Die Einrichtung -der Ehe scheint bei den Bhutia entweder gar nicht vorhanden oder von -geringem Wert zu sein, denn die Männer kümmern sich um das sittliche -Verhalten ihrer Frauen gar nicht.[499] Weiterhin gegen Westen -fortschreitend, begegnet man der Vielmännerei in Nepal, im Quellgebiete -der Dschamna, im Bezirke von Dschaunsar (Jounsar), bei den Pahari, -den Kulu und den meisten Stämmen tibetischer Rasse, soweit sie dem -Buddhismus anhängen. In Dschaunsar ist, wenn der älteste Bruder -heiratet, die Frau, wie auch meist anderwärts, zugleich die Gattin -seiner jüngeren Brüder, obgleich die Sprösslinge höflichkeitshalber -die Kinder des ältesten Bruders genannt werden. Wenn eine so grosse -Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer Familie besteht, dass z. -B. bei sechs Brüdern der älteste schon herangewachsen, die jüngsten -aber noch Kinder sind, so heiraten, wie +Dunlop+ berichtet, die älteren -drei Brüder dann eine Frau, und haben die jüngeren das heiratsfähige -Alter erreicht, so heiraten sie eine andere, beide Frauen aber werden -in gleicher Weise als die Frauen aller sechs Brüder betrachtet.[500] -Zu +Frasers+ Zeiten kostete eine Frau zehn bis zwölf Rupien, für den -Bauer ein Betrag, den er nur schmerzlich erlegte. Mehrere Brüder -kauften sich eine Frau, welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an -Fremde vermieteten. Bei den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben -jedoch, beim ärmeren Volke, Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und -alle seine anderen Brüder haben teil an dem Weibe; die Kinder werden -gemeinschaftlich geliebt und gepflegt.[501] Von den Kindern wird bei -den meisten Polyandristen am Himalaya, wie +Hermann von Schlagintweit+ -mitteilt, der älteste Gatte der Mutter als Vater, die jüngeren werden -als Onkel angeredet. Von den verheirateten Frauen sagt der genannte -Gewährsmann, dass sie, auch wenn sie nur +einen+ Mann haben, sich -nicht zur Untreue verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich -einem ausschweifenden Lebenswandel hin.[502] Von den polyandrisch -lebenden Frauen in Kulu bemerkt +J. Calvert+, dass sie mehr durch ihre -Schönheit, als durch ihre Tugend sich auszeichnen,[503] und bestätigend -sagt +Karl Eugen von Ujfalvy+, dass die Reisenden von Kulu die -merkwürdigsten Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar, -dass der englische _Assistent-Commissioner_ strengste Vorschriften -hatte treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu -steuern.[504] Die Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord -an Mädchen Sitte ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die -Kinder sprechen von einem älteren und einem jüngeren Vater, und sobald -ein Gatte die Schuhe eines seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt, -weiss er, dass er dasselbe nicht zu betreten hat. Man nennt dieses -Vorhandensein der Schuhe auf der Schwelle _Dschutika tabu_.[505] Wer -fühlt sich da nicht auf das lebhafteste gemahnt an das, was +Herodot+ -von den alten Nasamonen berichtet! Übrigens kommen in Kulu in einem -und dem nämlichen Dorfe Fälle von Polyandrie und Polygamie vor. So ist -es auch in Ladakh oder Klein-Tibet, wo die Frau das Vorrecht geniesst, -ausser der Brüdergenossenschaft, der sie als Eigentum verfällt, noch -einen fünften oder sechsten Gatten nach ihrem Geschmack wählen zu -können. Auch hier sprechen die Kinder von einem „älteren“ und von -„jüngeren Vätern“, doch bleiben letztere in einer untergeordneten -Stellung; die Sorge für die Kinder fällt allein dem ältesten zu. -Ladakhs Frauen haben im Verhältnis zu denen Indiens grosse Freiheiten; -sie gehen stets unverschleiert. In Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch -in Spiti ist wahrscheinlich, aber nicht erwiesen. - -Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen -Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch -mit den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt -sein. Bei Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen -Ehrenstellen streben, scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu -sein, als eine schwere Last betrachtet und daher vermieden zu werden. -+Samuel Turner+, den die Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet sandte, -meldet nämlich: „Die Häupter der Regierung, die Staatsbeamten und alle, -die es zu werden streben, halten es unter ihrer Würde und nicht für -ihre Pflicht, Kinder zu haben; sie glauben sich dessen überhoben und -überlassen diese Mühe den Männern des Volks. Die Tibeter betrachten -die Heirat als eine verdriessliche Sache und als eine störende und -beschämende Last, welche die Männer einer Familie sich zu erleichtern -trachten müssen, indem sie dieselbe untereinander teilen.“ Im Grunde -genommen war diese Ansicht der Ehe beiläufig auch jene des Apostel -Paulus. - -Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die -Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen -Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben; -Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte -ist auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor -der Ehe kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf -zu gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie -Hand in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält -nämlich zugleich die jüngere Schwester. - -Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon, -das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher -in ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch -bei den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche -im gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit sich -nie mit der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir +James Emerson -Tennent+, dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes Werk über Ceylon -verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei dort dereinst ganz -allgemein gewesen und in ein ungemein hohes Alter hinaufreicht.[506] -Die englische Regierung ist seit langem eifrig bemüht sie zu -unterdrücken, ausgetilgt hat sie die Sitte noch nicht.[507] In der -Regel sind die Gatten Verwandte, sehr häufig Brüder. Nicht selten haben -ihrer zwei oder drei eine Frau gemeinschaftlich; es soll jedoch, wie -+Häckel+ berichtet, auch Damen geben, die sich des Besitzes von acht -bis zwölf anerkannten Männern erfreuen. Wenn nun schon die Vielmännerei -im allgemeinen auf ein bedeutendes +moralisches+ Übergewicht der -Frauen hindeutet, so ist die auf Ceylon übliche doppelte Art der -Heirat dafür ein weiterer Beweis: Diese beiden Heiratsmethoden sind -die _Diga_ und die _Bina_. Nur bei der ersteren Form verlässt die Frau -das elterliche Haus, um bei ihrem Gatten zu wohnen; die Frau kann, -wenn sie will, die Trennung verlangen, aber der Mann muss einwilligen, -und dann werden nur die Hochzeitsgeschenke zurückgegeben. Bei der -Bina-Heirat, die auch bei den indischen Kotsch üblich, wohnt dagegen -der Mann im Hause seiner Schwiegereltern und kann jeden Augenblick -fortgeschickt werden, wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht -behandelt. Die Singhalesen sagen, um die Stellung eines solchen Mannes -zu bezeichnen: „Der Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier -Dinge mitzunehmen: ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein -Talipotblatt, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen -Stab, um sich daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne -um sich zu leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde -des Tages oder der Nacht abreisen“.[508] Der matriarchale Charakter -dieser Bina-Ehe ist unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst -auch den Chinesen bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen -Reiches spricht von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause -vertriebenen Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater, -wie die etwa an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert -Rutenstreichen.[509] - -Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten -im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der -Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der -Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist -noch nicht das Gebot +unserer+ Moral erstanden, eine Frau solle bloss -+einem+ Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei herrscht dort -in der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von der Richtigkeit -+dieser+ Moral überzeugt ist und er -- verachtet das Weib seiner Liebe, -wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme dich, dass du nur einen -Mann hast“ -- diese Äusserung eines Bojken aus der Nähe von Sambor ist -kennzeichnend für die Anschauungsweise des Völkchens. - -Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen -sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach +Turner+ -wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den südlichen -Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft einen hohen -Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit verbinden sie -den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der Ehemänner. Nach -Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen sehr friedlich -nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. +Georg Bogle+ -sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. Hie und da allerdings -entstehe ein Streit über die Kinder, aber er werde bald beigelegt durch -die Vergleichung der Gesichtszüge mit jenen der Väter -- wiederum -eine Erinnerung an +Herodots+ Mitteilungen über die äthiopischen -Auser -- oder indem man der Mutter die Entscheidung überlässt.[510] -Viel weniger günstig lautet das Urteil anderer Beobachter. Herr +von -Ujfalvy+ sagt, die Polyandrie übe jedenfalls unter den Weibern einen -üblen Einfluss auf Sitte und Geist aus, denn weder in Ladakh noch -in Sultanpur sind sie Muster von ehelicher Treue, und ohne positiv -lasterhaft oder geldgierig zu sein, sind die Frauen dieser Länder -doch sehr gefallsüchtig und flatterhaft.[511] In Südindien ist die -Vielmännerei, nach der Ansicht +Emil von Schlagintweits+, sogar ein -grosses gesellschaftliches Übel, das zu tiefem Herzeleid, Misstrauen, -Eifersucht, Streit und zu Hass bis in den Tod führt, aber von den -Behörden und Missionären vergeblich bekämpft wird, da die geringe -Meinung, welche der Hindu der unteren Stände vom Weibe hegt, und der -Eigennutz der Priester dieser Unsitte Vorschub leistet.[512] -- Ich -weiss nicht ob in diesem Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell -aufgetragen sind, zumal bei aller Würdigung der mit Vielmännerei -verknüpften Nachteile gerade die Eintracht in den polyandrischen -Haushaltungen, das Fehlen jeglicher Eifersucht das unverhohlene -Erstaunen der europäischen Reisenden zu erregen pflegt. Ja, die -Polyandrie hat in +Mantegazza+ sogar in gewissem Sinne einen Anwalt -gefunden, der sich eben auf südindische Verhältnisse beruft: „Ich -habe die Polyandrie bei den Toda im südlichen Indien beobachtet und -habe die Frauen bei ihnen viel glücklicher gefunden als bei polygamen -Völkern. Alles was selten ist, wird gesucht und geschätzt, und wenn -die Gewohnheit die Schneide der Eifersucht abgestumpft hat, so trinken -mehrere Männer ohne Widerwillen und Groll aus einer einzigen Schale -der Liebe, während die immer begehrte Frau, die es immer versteht, den -glücklich zu machen, welcher sie sucht, Liebkosungen und Liebesbeweise -mit weisem Masse austeilt. Die Monogamie,“ fährt der italienische -Gelehrte fort, „ist die einzige moralische Form der menschlichen -Gesellschaft, aber wo sie wegen des niedrigen Niveaus einer Rasse nicht -möglich ist, da hundertmal lieber eine polyandrische, als eine polygame -Rasse, so sehr dies auch unsern Stolz als Männer demütigen mag“.[513] - -Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen -polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei -Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere. -Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel -das Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne, -sondern die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine -Brüder, so muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur -dann kann er heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben -lang.[514] Roher ist jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige -Gatten wählt. Beide Arten Vielmännerei treten aber sowohl neben -endogamen, als exogamen Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage -bildende Matriarchat sich gleichfalls schon der ursprünglichen -Endogamie entwunden hat und auch im Bereiche der Exogamie erscheint. -Überall nun, wo die Polyandrie zur zweiten, höheren Stufe aufgestiegen, -ist auch schon zumeist die agnatische Erbfolge üblich, ohne dass das -Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen im stande wäre. Wo dagegen -die Gatten untereinander durch keine Verwandtschaftsbande verknüpft -sind, wie bei den Naïr, dauert die mütterliche Erbfolge fort.[515] - -In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass, -wo Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die -weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen -die Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.[516] Auf -Ceylon z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen -zur Welt kommen. Da aber in den Haremen Siams nach +Campbell+ Knaben -und Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden, -wie bei monogamen Verbindungen, so hält +Peschel+ den obigen Satz -für widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser -Vermutung nicht günstig sind.[517] Desgleichen hat Dr. +Dusing+ eine -Menge Thatsachen zusammengetragen, welche seiner Aufstellung viel -Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen -stets mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es -mangelt, so dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der -Geschlechter sich von selbst regelt.[518] Dies schliesst nicht aus, -dass ein Missverhältnis +künstlich+ hervorgerufen werden kann, wie -dies z. B. durch systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen -oder Stämmen thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber -Weibermangel der Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste -nach Malakka, Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling -z. B. bringen nur wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei -ihnen allgemein.[519] Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein -solcher Mangel an Weibern, dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau -besitzen.[520] - -Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden -und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf -Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w. -sind die bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der -Besitz ist demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer -fortgesetzten Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester Zeit -nicht mehr im stande wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist also nach -+Harcourt+ und +Rousselet+ die Polyandrie eine rein nationalökonomische -Einrichtung. Dieser Meinung pflichten auch +Frederick Drew+, +Hermann -von Schlagintweit+, +Karl von Ujfalvy+, Dr. +H. W. Bellew+ zu, welch -letzterer die Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen -Ausdehnung des bewohnbaren Bodens erklärt,[521] und auch +Mantegazza+ -sieht in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm zufolge dem -ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen, die starke Vermehrung -der Bevölkerung zu beschränken.[522] In vielen Fällen mag man diese -Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden -Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich -befinde mich hier in Übereinstimmung mit +Herbert Spencer+, welcher -die Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, obgleich -letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer Fortdauer -und ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.[523] Ceylon ist zwar auch ein -armes Land und ein schlechter Ackerboden,[524] aber es sind vornehmlich -die reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,[525] und die -Balti in Tibet haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der Polygamie -vertauscht, obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für die erstere -hätten, wie die Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige Boden ist -sehr beschränkt.[526] Sir +John Lubbock+ erblickt in der Polyandrie -eine ausnahmsweise Einrichtung, die gewöhnlich die Beseitigung der -Übelstände bezweckt, welche da entspringen, wo bei ursprünglich -herrschender Monogamie ein grosser Mangel an Frauen ist.[527] Gewiss -ist dies ebenfalls ein ins Gewicht fallender Gesichtspunkt, und -+Mantegazza+ erkennt denselben an, wenn er sagt: Die Polyandrie kann -nur in einem Lande als normale und beständige Form der menschlichen -Familie herrschen, wenn sie durch den Mord der neugeborenen Mädchen -unterstützt wird.[528] Diese Einschränkung schiesst allerdings über -das Ziel hinaus, insofern Mädchenmord durchaus kein regelmässiger -Begleiter polyandrischer Zustände sein muss. +Mantegazza+ selbst weiss -nichts davon bei den polyandrischen Bhutia; in Ladakh hat +Drew+ -trotz aller Nachforschungen nichts über allenfalsige Mädchenmorde -erfahren können. Andrerseits wütet diese Sitte unter den Radschputen, -und diese sind keine Polyandristen. Mag nun auch Armut des Boden -einerseits, natürlicher Mangel an Frauen andererseits immerhin -das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei beigetragen haben, -ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt in +älteren+ -Verhältnissen. +Lipperts+ Verdienst ist es, als kulturgeschichtlich -unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb endogamischer -Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich auch -dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile beruhte -auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung zum -Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr -wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren -Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in -den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen -Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht, -zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden, -sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“[529] Und -auf diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als -Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts -anderes auch +Herbert Spencer+, wenn er „die Polyandrie als eine der -Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den -ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich -als eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr -wetteifernde Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie -daher noch nicht zu beseitigen vermochten.“[530] - - -[472] _Uxores habent deni duodenique inter se communes et maxime -fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt ex his -nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta est._ -(+Caesar+, _de bello gall._ lib. V. cap. 14.) - -[473] _Iam primum uxor ejus_ (des Häuptlings) _Boudicca verberibus -adfecta ed filio stupro violatae sunt_, schreibt +Tacitus+. Annales -lib. XIV. cap. 31 und weiterhin, cap. 35, will +Boadicea+ „_confectum -verberibus corpus, contrectatam filiarum pudicitiam ulcisci. Eo -provectas Romanorum cupidines, ut non corpora, ne senectam quidem aut -virginitatem inpollutam relinquant._“ - -[474] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. I. S. 56. - -[475] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228. - -[476] Globus. Bd. LII. S. 91. - -[477] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 319. - -[478] +Waitz-Gerland+. Anthropologie d. Naturvölker. Bd. VI. S. 128. - -[479] +Ratzel+. Völkerkunde. Bd. II. S. 276. - -[480] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. II. S. -63. - -[481] +David Crantz+. Historie von Grönland. Barby und Leipzig 1765. -Bd. I. S. 207-212. - -[482] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 115. - -[483] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. IV. S. 103. - -[484] G. +Fritsch+. Die Eingeborenen Südafrikas ethnographisch und -anatomisch. Breslau 1873. S. 227. - -[485] +Ratzel.+ Völkerkunde. Bd. I. S. 343. - -[486] Globus. Bd. XLIII. S. 371. - -[487] +William E. Marshall+. _A Phrenologist amongst the Todas; or the -Study of a primitive tribe in South India: History, Character, Customs, -Religion, Infanticide, Polyandry, Language._ London 1873. - -[488] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 127. - -[489] _Revue d'Anthrop._ A. a. O. - -[490] +Mantegazza+. Indien. Jena 1885. S. 120. - -[491] +Peschel+. Völkerkunde. S. 222. - -[492] +Emil von Schlagintweit.+ Indien in Wort and Bild. Leipzig 1880. -Bd. I. S. 100. - -[493] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388. - -[494] +Dalton.+ Beschreibende Ethnologie Bengalens. Deutsch bearbeitet -von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37. - -[495] +Dalton+. A. a. O. S. 41. - -[496] A. a. O. S. 50. - -[497] A. a. O. S. 22. Oberst +Dalton+ erzählt diesbezüglich folgende -bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes Daflamädchen kam eines -Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen und flehte in höchst -poetischen Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war die Tochter eines -Häuptlings und sollte die Frau eines Freundes ihres Vaters werden, -der schon mehrere Frauen hatte. Sie wollte aber nicht eine von vielen -sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass sie liebe und wieder geliebt -werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton beruhigte das Mädchen -und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte er aber, als der Bote -nicht einen, sondern +zwei+ Geliebte brachte. Das Mädchen hatte sich -von zwei jungen Burschen entführen lassen. - -[498] +Mantegazza+. Indien. S. 193. - -[499] +Dalton+. A. a. O. S. 52. - -[500] Ausland 1860. S. 840. - -[501] +C. F. Gordon-Cumming+. _In the Himalayas and on the Indian -Plains._ London 1884. S. 406. - -[502] +Hermann von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena -1871. Bd. II. S. 47-48. - -[503] +J. Calvert+. _Kulu and the Silver Country of the Vazeers._ -London 1873. S. 32. - -[504] +Karl Eugen von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse -und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37. - -[505] A. a. O. S. 36. - -[506] Sir +James Emerson Tennent+. _Ceylon; an account of the island, -physical, historical and topographical._ London 1859. Bd. II. S. 428. -429. - -[507] +Ernst Häckel+. Indische Reisebriefe. Berlin 1884. S. 240. - -[508] Ausland 1851. S. 657. - -[509] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ Genève u. Paris -1874. S. 157. - -[510] _Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, and of the -journey of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. Markham._ -London 1876. S. 122. - -[511] +Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. S. 37. - -[512] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. 100. - -[513] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 320. - -[514] +Abel de Rémusat+. _Naw. Mélanges asiatiques._ Paris 1829. S. 245. - -[515] +Giraud-Teulon+. A. a. O. S. 148. - -[516] Ausland 1865. S. 285. - -[517] +Peschel+. Völkerkunde. S. 221. - -[518] Dr. +Karl Dusing+. Die Faktoren, welche die Sexualität -entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33. - -[519] Globus Bd. XXV. S. 379. - -[520] +M. Eckardt+. Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. d. Ver. f. -naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. 21). - -[521] +H. W. Bellew+. _Kashmir and Kashgar. A Narrative of the journey -of the embassy to Kashgar_ in 1873-74. London 1885. S. 118. - -[522] +Mantegazza+. A. a. O. S. 318. - -[523] +Herbert Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Deutsch von B. -Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246. - -[524] S. W. Baker. _Eight years' Wanderings in Ceylon._ London 1855. S. -61. - -[525] +Tennent+. Ceylon. Bd. II. S. 428. - -[526] Dr. +Konrad Ganzenmüller+ im Globus. Bd. XXXVIII. S. 77. - -[527] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118. - -[528] +Mantegazza+. A. a. O. S. 319. - -[529] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 10. - -[530] +Herbert Spencer+. A. a. O. - - - - -XV. - -Das Levirat. - - -Ist Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte Gesagten, -keineswegs als eine notwendige Übergangsform anzusehen, welche jedes -Volk einmal durchlaufen haben muss, so erhebt sie sich doch stets -auf dem Untergrunde des Matriarchats und kann in gewissem Sinne als -dessen schärfste Ausprägung gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es -später kennen lernen werden, hört die Polyandrie auf, wird sie einfach -unmöglich. „So wenig die Leibwaffe mehreren Menschen gehören kann, -so wenig kann, wenigstens dem Prinzip dieses Rechtes nach, die Frau -ein Gegenstand geteilten Besitzes sein.“[531] Wohl aber entsendet sie -noch als Ausläufer, so zu sagen, gewisse Erscheinungen in den Bereich -solcher Völker, aus deren Sitten Matriarchat und Polyandrie längst -verschwunden sind. Ich rechne dazu die sogenannte +Leviratsehe+ und die -+Dreiviertelheiraten+. Ihnen muss hier eine kurze Betrachtung gewidmet -werden. - -Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach -der Schwager (latein. _levir_, griech. δαήρ, sanskr. _devar_) seine -Schwägerin, d. h. die Gattin seines verstorbenen Bruders zum Weibe -nimmt, ein Gebrauch, der sehr vielen, selbst hochgestiegenen Völkern -eigen ist. Im Kreise unserer eigenen Gesittung, in Deutschland, kommen, -freilich nicht als ein Gebot der Sitte, sondern nach jeweiliger -Willkür, derartige Ehen häufig vor, nachdem das aus Missverständnis -einer Bibelstelle[532] entstandene kirchliche und staatliche Verbot der -aufeinander folgenden Ehe eines Mannes mit zwei Schwestern beseitigt -ist, an welchem die konservativen Engländer mit einer, einer besseren -Sache würdigen Zähigkeit noch heute festhalten. In der Auffassung -des Leviratsverhältnisses herrscht noch ziemlich viel Verwirrung. -Meistens will man dasselbe -- und eine gewisse Schule hält daran mit -Eifer fest -- als einen blossen Ausdruck des vollen Eigentumsrechtes -des Mannes auf die Hinterlassenschaft seines Bruders betrachten, -zu welcher auch dessen Frau oder Frauen gehörten. Dass das Levirat -ursprünglich in der Vielmännerei wurzelt, widerstrebt allerdings jenen, -welche für das geschichtlich Gewordene weder Sinn noch Verständnis -besitzen. Nur solche mögen Dr. +W. Schneider+ beistimmen, wenn er -bemerkt: „Bis zu welchem Grade die darwinistische Tendenz den Blick -zu trüben vermag, zeigen die allerdings unfruchtbaren Bemühungen, die -verbreitete Leviratsehe als Rückstand polyandrischer Verhältnisse zu -erklären; wird doch durch diese Satzung, nach welcher die Witwe gleich -der übrigen Hinterlassenschaft vererbt, das volle Eigentumsrecht -des Mannes auf sein Weib deutlich genug anerkannt.“[533] Das ist es -aber gerade, worin der dogmatische Streiter sich +gründlich irrt+, -denn die Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten, sind -durchaus nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines -Mannes dessen Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist -noch lange nicht ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf -der überlebende Schwager ein +Anrecht+ habe, in das die Frauen sich -unbedingt fügen müssten. Es ist +Kautskys+ Verdienst, nachgewiesen zu -haben, dass bei der Leviratsehe ursprünglich das +Recht+ auf Seite -der Frau, die +Pflicht+ auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht -geradezu eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem -„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis -ist sofort gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine -Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig -gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding. - -Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in -Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,[534] bei den Ostjaken[535] -im nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder -Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern, -den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika -und den Negern der Goldküste. +Plan Carpin+, der Botschafter Ludwigs -des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die -polygamen Neukaledonier -- bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben -- -meiden bei ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten -dagegen ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.[536] Jeden -Mann, obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie +Rochas+ berichtet, -die Sitte, die Bruderswitwe zu heiraten,[537] möge er nun selbst schon -Weiber haben oder nicht.[538] +Meinicke+, weniger scharf im Ausdrucke, -meldet: „Die Witwe darf den Bruder ihres Mannes heiraten,“[539] und Dr. -+Georg Gerland+, der fleissige Fortsetzer von +Waitz'+ grossem Werke -über die Naturvölker, sagt, gestützt auf +Dillon+ und +Turner+, von -den Papua im allgemeinen: „Die Witwe muss der Bruder des Verstorbenen -zu sich nehmen, wie sie auch als die Haupterbin des Mannes gilt.“[540] -Auf den Marschallinseln ist des Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder, -und diesem erwächst zugleich die Verpflichtung, sämtliche Frauen des -Verstorbenen zu heiraten.[541] Den Malgaschen gilt es für eine der -traurigsten Schicksale, ohne Nachkommen aus dem Leben zu scheiden; -stirbt ein älterer Bruder, ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der -nächstfolgende Bruder die Witwe heiraten, um das Andenken des älteren -zu bewahren; die Kinder aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen -und Erben des älteren Bruders betrachtet.[542] Die Schwagerpflicht der -Ostjaken, welche heute alle Christen sind und sich demnach mit einer -Frau begnügen, hatte schon +Castrén+ gemeldet; neuerdings ward sie -durch Fürst +N. Kostrow+ bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der -jüngere Bruder muss die Witwe des älteren ehelichen.“[543] Bei den Mar -in Indien nimmt, nach +Dalton+, ein Mann -- einer _Sagai_ genannten -Sitte zufolge -- stets die Witwe seines ältesten Bruders zur Frau. -Die Afghanen erachten es gleichfalls als eine Pflicht des Mannes, -die kinderlose Bruderswitwe zu heiraten, und jede Abweichung davon -wird als das grösste Ärgernis angesehen.[544] Bei den Ama Sulu darf -der Bruder sich nicht weigern, die Frau seines verstorbenen Bruders -zu heiraten; er +muss+ sie annehmen.[545] Eine Art Leviratsehe ist -auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der Verpflichtete nicht -immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des Verstorbenen.[546] -Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu heiraten, mag das -Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das Levirat sogar den -europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den Katholiken -unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist folgendes -Erlebnis des trefflichen Reisenden +Wilhelm Lejean+. Letzterer sah -in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen Burschen, -dem seine Mutter, eine stämmige, vierschrötige Albanesin, eine derbe -Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und -jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die -auch verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der -Bursche die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war -schon Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte -er sich. Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein -rechtschaffener Mann, und wenn er fünf, wenn er zehn verstorbene -Brüder gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu -heiraten.[547] - -In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als -der Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen -diesen Fällen ist ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe -vorhanden, vielmehr handelt es sich seinerseits um eine +Pflicht+, -deren Erfüllung die Witwe beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber -ein ganz verschiedener Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält -die vorgetragene Ansicht durch die gründlichen Untersuchungen +G. A. -Wilkens+ über die Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall -treten nämlich bei den dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen -oder Endogamen, die greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung, -auf Mutterrecht gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch -+neben+ der patriarchalen Heiratsform eine zweite, matriarchale, wobei -die Frau weder ihren Stamm, noch ihre Familie verlässt, der Gatte -vielmehr in diese eintritt und die Kinder dem Stamme der Mutter folgen, -ganz wie wir auf Ceylon in der _Bina_ sahen. Bei den Battak erscheint -diese Heiratsform, ein Überbleibsel älterer Epochen, unter dem Namen -_Mandingding_ und natürlich ist dabei auch von keinem Brautschatz -die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen und mehr noch bei den -Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der Bräutigam, nicht die -Braut, ist, welcher gekauft wird,[548] bei den Alfuren von Buru, in -Rawas und Redschang, wo sie _Semando_ oder _Sumando_ heisst und die -schon einmal besprochene Fortbildung in die _Ambil Anak_-Ehe erfahren -hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den Alor- -und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche bloss -Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen mancherlei -Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit Matriarchat -hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine -Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich -Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher zählen -die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes. -Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach -Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so -dass man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf. -Beide Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und -der Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier, -besonders in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht -eine Art Schwagerpflicht; die Witwe soll ihres Gatten Bruder und in -Ermanglung dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so -dass das Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist -sie dazu nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes -an dessen Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas -verschiedenes Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen Zeit, -gewissermassen eine +Mittelstufe+ zwischen dem Levirate der älteren -matriarchalen Sitte, wobei der +Mann+ die Schwägerin ehelichen +muss+, -und dem gleich zu erörternden der jüngeren patriarchalen Ordnung, -wonach die +Witwe+ als Erbstück dem Schwager zufällt und diesen -heiraten muss. Von einem Levirate in +diesem+ Sinne kann da keine Rede -sein. Wenn bei den Dayak die Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt -wird, so ist es eine solche, welche völlig von dem Willen der Witwe -abhängt. - -Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter -einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt -sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr -Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall -das Weib zur Sache, zum vererbbaren Gute herabgedrückt, auf welches -dann allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die -in Erbschaft zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben -an einen anderen verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der -ursprüngliche und es beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der -für das Levirat charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner -jüngsten Stufe der Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen -Völkern: so bei den Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,[549] bei -manchen Kaffernstämmen,[550] auch bei den Wolof Senegambiens,[551] den -Maler in Bengalen[552] endlich bei vielen Völkern des ostindischen -Archipels. Dort werden die Witwen in der That lediglich als Sachen -vererbt, so bei den Battak an der Westküste von Sumatra, bei den -Karo-Karo der Oberlande von Deli an der sumatranischen Ostküste, bei -den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru und Ceram, den Timoresen, -den Malayen von Menangkabau, den Redschang und Pasemahers in den -Oberlanden von Palembang, in den Lampongschen Bezirken, sowie auf den -von Papua bewohnten Aru- und Key-Inseln.[553] Die Battak nennen das -Levirat _Mangalija_, doch verfällt die Witwe stets dem jüngeren Bruder, -wohl auch mitunter einem Neffen oder Oheim, ja sogar einem Stiefsohne, -aber die Ehe mit einem älteren Bruder gilt als Blutschande, welche mit -dem Tode bestraft wird,[554] und die unter diesem Volke vorkommenden -Fälle von Polygamie sind großenteils Folgen des Levirates. Bei den -Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die Witwe kinderlos ist -oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und Timoresen sind heute -Exogamen und ihre Familie beruht auf patriarchalischer Grundlage; die -Frau hat bei ihnen nie Eigentum und befindet sich gleichsam ausser -allem Rechte, sie ist nicht viel mehr als eine Sklavin und als -kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe, _Mangoli_ -genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (_Boli_, -_Tuhor_ oder _Dschurdschuran_) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in -jene des Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.[555] -Bei solcher Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf -den Bruder oder nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen -von Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten -zwar nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb -welcher eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine -Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird. -Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des -Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung -herrscht sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein -Mann sich weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand -ohne seine Zustimmung die Witwe heiraten darf.[556] - -In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine -durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des -Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken, -deren Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt. -Deutlich und beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare -Spuren der letzteren auch das Levirat der patriarchalischen Völker -begleiten. Es ward geübt bei den alten Hindu, welchen es Manus -Gesetzbuch vorschrieb; denn die spätere Sitte der _Sati_ (Suttee) oder -Witwenverbrennung war den ältesten Zeiten noch fremd; die Veden kennen -sie noch nicht. +Nicht+ fremd war den Hindu aber, wie wir sahen, die -matriarchalische Vielmännerei. Das Levirat übten ferner auch die alten -Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit nach strengem Vaterrechte -lebten und uns den falschen Begriff des Levirates am geläufigsten -gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir dasselbe bei ihnen -erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am Schlusssteine -seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung inmitten der -durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch geordneten -Gesellschaft erblicken, welche, wie später gezeigt werden soll, -zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten -durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem -Kulte die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung -der Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit -und diese führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in -der Ehe, wobei, wie +Lippert+ treffend bemerkt, die Vorstellung -der ausschliesslichen Mutterverwandtschaft logischerweise noch -vorgewaltet haben muss. Nur so konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn -als Kultpfleger geschenkt werden; dass aber die Pflicht gerade wieder -dem Bruder desselben aufgetragen wird, deutet doch wieder auf die -Beimischung des Begriffes der Vaterverwandtschaft.[557] Es zeigt -dies deutlich, dass das Levirat schon in den allerältesten Zeiten -des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als die ältesten -matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es kann also -auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar betrachtete -die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern auch die -Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes -Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten -übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen -aufrecht erhalten werde.[558] Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten -Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe -nicht die Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch -sonst verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die -Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in -vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen -zu sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der -Sklaverei geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer -nicht-israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht -dem Busen folgten.[559] So handelt es sich auch beim Levirate der -Juden, wie bei jenem der Hindu, um eine +Pflicht+, deren Erfüllung die -Witwe +beanspruchen+ kann. Indem aber in späterer Zeit der Ahnenkult -zu Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde, musste -auch das urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger, aus -den Urkunden verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine -Levirats+ehe+.[560] Die Verpflichtung dazu traf in erster Reihe -die Brüder des Verstorbenen und in deren Ermangelung die nächsten -Verwandten. So lange eine derartige Witwe noch in der Erwartung stand, -von irgend einem Verwandten ihres verstorbenen Mannes heimgeführt -zu werden, wurde sie allerdings nicht nur als ein Familienerbgut, -sondern vielmehr als die +Verlobte+ des Agnaten angesehen, und alle -jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt unmöglich oder -die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten, fanden -auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der Agnaten -aufheben.[561] Klar und deutlich spricht das Gesetz diese Verpflichtung -aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so -soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draussen nehmen, -sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie -ehelichen.“[562] Nur wenn die nächsten Verwandten aus einleuchtenden -Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten, ging sie an -entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne seine -Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe -durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo -die Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der -seines Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse -ablöste und vor ihm ausspuckte.[563] Ein solcher Mann behielt auch dann -den Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften beseitigen -jede Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als -Schwager+pflicht+. - -Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats -+drei+ ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die gewöhnlich -allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der jüngeren -Epoche des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus entwickelte -Auffassung des Levirates auf das lebhafteste anzufechten, wenn sie sich -als die +alleinige+ Erklärung dieser Einrichtung aufspielt, wenn sie -dieselbe in +allen+ Fällen an die Ausbildung des Eigentumsbegriffes -knüpfen will. In diesen Irrtum verfällt auch +Herbert Spencer+, welcher -von einer Schwager+pflicht+ nichts weiss, wenn er nicht zugestehen -will, dass die Sitte, des verstorbenen Bruders Witwe zu heiraten, auf -das frühere Vorhandensein von Polyandrie schliessen lasse.[564] In -diesen Irrtum verfällt ferner Sir +John Lubbock+, wenn er sich zu der -Meinung bekennt, wonach das System des Levirates in engerer Verbindung -mit den Eigentumsrechten als mit der Vielmännerei stehe.[565] -Zutreffend für die eine, ist dieses Urteil ganz irrig für die andere -Form dieser „mosaischen Satzung“, für jene Form, welche unbedingt als -die ältere zu erklären ist, weil sie eben an die zum Teil schon ganz -verschwundenen oder doch im Verschwinden begriffenen matriarchalen -Sitten anknüpft. +Kautsky+ schliesst daher, dass überall, wo die -Leviratsehe sich findet, einstens Polyandrie und mithin Matriarchat -geherrscht habe.[566] Aber wer sie auch nicht gerade als einen -Rückstand polyandrischer Zustände gelten lassen will, wird darin zum -mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige matriarchale Familienordnung -erblicken müssen. +Letourneau+ führt daher die Entstehung des Levirates -mit Recht auf fern liegende Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit -des Weibes gleichbedeutend mit Untergang, dasselbe also männlichen -Schutzes bedürftig war. Das Sittengesetz, meint +Letourneau+ sehr -treffend, geht notwendig aus dem Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor. -Da zudem bei den Wilden die Fruchtbarkeit der Frauen meist von kurzer -Dauer und sehr beschränkt ist, so hat die Einrichtung des Levirates den -ursprünglichen Menschengruppen im Kampfe ums Dasein nur dienlich sein -können.[567] - -Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten -Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den -Hassanieh-Arabern vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich -daher kurz fassen. Wie unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen -Feststellung, lediglich der +gleichzeitige+ und von Sitte oder Gesetz -anerkannte Besitz mehrerer Männer durch +eine+ Frau, mit Ausschluss -aller daran streifenden Verhältnisse, wie z. B. Probe- und Zeitehen, -verstanden wird, so kann kein Zweifel walten, dass die Dreiviertelehen -polyandrisch sind. Die Gattin des Hassanieh-Arabers darf nämlich -für sich drei Tage in der Woche in Anspruch nehmen und alsdann ihre -Gunst einem Beliebigen, z. B. einem durchreisenden Fremden, gewähren. -Die Töchter werden stets, wie +John Petherick+ berichtet, an den -Meistbietenden losgeschlagen, wie dies bisweilen auch in Christenlanden -geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass bei den Muhammedanern -infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe sich mühelos wieder -gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat im Werke, so -versammeln sich die Familien beider Parteien, und des Bräutigams Vater -richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie viele Tage in -der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden müsse. Die Mutter -wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der Milchkuh und der paar -Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem Verhältnis finden zur -Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer Familienverbindungen, -worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man billigerweise ihr die -eheliche Treue nicht länger auferlegen könne, als zwei Tage in der -Woche. Die Partei des Bräutigams gerät darüber in Aufruhr und stellt -sich empört, so dass der Uneingeweihte befürchten muss, es werde -blutige Händel geben. Nun treten aber grauhäuptige Friedensstifter -hervor, besänftigen beide Parteien und bringen Forderung und Angebot -in ein vernünftiges Gleichgewicht; die Familie des Bräutigams -erhöht den bedungenen Kaufschilling und die Mutter der Braut spricht -endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass nämlich die junge Frau -Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags, also vier volle Tage an -ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche aber Freiheit haben -solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“ Beilegung des -Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen Merissabiere -zusprechen.[568] - -Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher -Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der -gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen -Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung -zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das -rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden -auch Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen -geschieht. +Mantegazza+ erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen, -was nur dem Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien -der Liebe“,[569] erklärt indes bei andern, gleich civilisierten -Völkern, die jedoch im Strom der Zeit weit hinter uns liegen, sowie -bei zeitgenössischen, aber wilden Menschen die Prostitution weder -für eine Schande, noch für ein Vergehen, sondern für eine der süssen -Notwendigkeiten des Lebens, eine gesellschaftliche Einrichtung, die -der Ehe, dem Konkubinate und anderen Liebesbündnissen nahe stehe. In -der That entwickelt sich die Prostitution +neben+ der Familie und -hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe von der Strenge -der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen das Gewerbe -der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der durch -die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung eines -Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des menschlichen -Tieres bleibt.[570] - - -[531] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 87. - -[532] Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig zu -ehelichen. - -[533] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 461. - -[534] +Martius+. Beiträge zur Ethnographie und Sprachenkunde Amerikas, -zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153. - -[535] +Castrén+. Ethnologische Vorlesungen über die altaischen Völker. -Petersburg 1857. S. 119. - -[536] +Victor de Rochas+. _La Nouvelle Calédonie et ses habitants._ -Paris 1862. S. 232. - -[537] A. a. O. - -[538] Globus. Bd. XLIV. S. 107. - -[539] Dr. +Carl Meinicke+. Die Inseln des Stillen Ozeans. Leipzig 1875 -Bd. I. S. 231. - -[540] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 634. - -[541] +Franz Hernsheim+. Beitrag zur Sprache der Marshallinseln. -Leipzig 1880. S. 36. - -[542] +Sibree+. Madagaskar. S. 275-276. - -[543] Globus. Bd. XXXVI. S. 302. - -[544] H. W. Bellew. _Journal of a political mission to Afghanistan_ in -1857. London 1862. S. 27. - -[545] +M. Kranz+. Natur- und Kulturleben der Zulus. Wiesbaden 1880. S. -105. - -[546] +Waitz+. A. a. O. Bd. III. S. 328. - -[547] Globus. Bd. XXV. S. 275. - -[548] +Wilken+. _Over de Verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht by -de volken van het maleische Ras._ S. 55. - -[549] +G. A. Fischer+ in den Mitteil. der Geograph. Gesellsch. in -Hamburg. 1879. S. 28. - -[550] +Livingstone+. _Missionary Travels and researches in -South-Africa._ London 1857. S. 185. - -[551] +Berenger-Feraud+. _Les peuplades de la Sénégambie._ S. 43. - -[552] +Dalton+. Ethnologie Bengalens. S. 105. - -[553] +G. A. Wilken+. A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96. - -[554] A. a. O. S. 39. - -[555] A. a. O. S. 44. - -[556] Dr. +Jos. Chavanne+. Afghanistan. Land u. Leute. Wien 1879. S. 60. - -[557] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508. - -[558] Dr. +Joseph Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden im -Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881. S. 32. - -[559] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 379. - -[560] +Lippert+. A. a. O. - -[561] +Bergel+. A. a. O. S. 33. - -[562] Mos. V. 25. 5. - -[563] Mos. V. 25. 6-10. - -[564] H. +Spencer+. Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S. 253. - -[565] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118. - -[566] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 347. - -[567] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 327. - -[568] +John Peterick+. _Egypt, the Soudan and Central-Africa._ London -1861. S. 142-144. - -[569] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 321. - -[570] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I. S. 142. - - - - -XVI. - -Der Frauenraub und seine Folgen. - - -Die Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen Abschnittes -beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in eine neue -Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr die Mutter, das -Weib, sondern der Vater, der Mann, an die Spitze der Familie tritt. -Es gilt also nunmehr den Gründen dieses Umschwunges nachzuspüren. Zu -diesem Behufe müssen wir auf die Muttergruppe der Urzeit zurückgehen. - -An sich -- dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises -- besass -die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit, -sich über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals -vermochte selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder -gar fremde Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss -das Werk der starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich -geordneten Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe -konnte diese um so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die -ursprünglichen Gruppen der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen -zueinander standen, wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung -waren. Der fechtende Teil waren aber naturgemäss die physisch -stärkeren Männer, welche, jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung -erlangt hatten. Sie waren es, welche einen feindlichen Überfall von -der ganzen Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke -der Gefahr sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu -ihrem Schutze auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift, -dass damit, besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs, -allmählich und ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden -Geschlechter zueinander eine gewisse Veränderung sich vollzog, -welche die herrschende mutterrechtliche Familienorganisation -zunächst allerdings noch unangetastet liess. Aus dem angedeuteten -Verhältnisse des Schutzes entwickelte sich nämlich ein +politisches+ -Übergewicht des Mannes, insoferne mehrere oder auch nur einer, etwa -ein glücklicher Anführer, an die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft -als deren Häuptling trat und deren Interessen gegen die Aussenwelt -schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als ein blosser „Feldherr“, -der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass; in die inneren -Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde oder des -Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine Veranlassung. -Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die geringfügigen Dinge, -welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen war es ja die Mutter -selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende Stelle anwies. -Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach friedfertige -mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es wohl kommen, -dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im Kriege ganz -allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der dann weit -später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den Anfängen -eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren -Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen -Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung -an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein. -Bei den Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste -Achtung im Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,[571] -und im Reiche des _Muata Jamwo_ ist die oberste Würdenträgerin -die jedesmalige _Lukokescha_, eine unverheiratete Dame, oft recht -lockeren Lebenswandels, welche, so lange das Lundareich schon besteht, -unumschränkt und tributfrei neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt -als Mutter aller Muata Jamwo und deren Familien, und hat bei der -Neuwahl eines solchen zu entscheiden.[572] Deutlich erkennt man darin -einen Nachklang jener ferneren Tage, als der Mann gewissermassen nur -der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich aufgebauten Gemeinwesens -war. - -Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung, -möge man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand -ihre nächste Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches -seinerseits das Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere -Familiengruppen oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die -Bedingungen für ein, selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen -gegeben. So lange die Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl -wegen nicht sonderten, fiel die Geschlechtsgenossenschaft mit -der Horde, dem Stämmchen zusammen, und es gab ausser den alle im -gleichen Masse berührenden Interessen keine anderen. Die wachsende -Kopfzahl und dadurch bedingte Verdichtung der Stammesgenossen gab -aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d. h. zur Erhöhung der -Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den Fortschritten auf dem -Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche den Kampf ums Dasein -mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen gestatteten. Aber diese -Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne zu gute, der sich indes -eben dadurch auch zu einer veränderten Lebens- und Ernährungsweise -gedrängt sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib ihm nicht zu -folgen, und sehr mit Recht erblickt +Julius Lippert+ in dieser vor -ihm gar nicht beachteten Differenzierung der Geschlechter nach ihrer -Ernährungsweise einen wichtigen Markstein in der Kulturentwicklung. -Des Weibes Nahrung blieb im Boden wurzeln, der Mann schleppte aus -der Ferne die erlegte Jagdbeute herbei, deren Bereitung am Feuer der -mütterlichen Hütte naturgemäss dem Weibe anheimfiel. Denn +sie+ war -die Gründerin, die Besitzerin des wohnlichen Obdachs, die Hüterin und -Bewahrerin der unentbehrlichen Flamme, an welcher der Mann als Sohn -oder Gatte sich nur zu Gaste setzte. Heute noch ist bei den meisten -Völkern das Aufrichten der Hütte, das Abschlagen und Fortschaffen der -Zelte, sowie das Anmachen des Feuers fast ausschliesslich Sache der -Frau, -- die Beispiele dafür sind Legion -- und sogar unsere eigene -höchstgestiegene Gesittung überlässt noch vorzugsweise der Hausfrau die -innere Ausstattung der Wohnung. Diese Verrichtungen, so natürlich sie -auch aus den mutterrechtlichen Anschauungen hervorwuchsen, schlossen -indes ganz von selbst auch ein +Dienen+ in sich, ein Dienen, welches -die lange Dauer der Sitte schliesslich in +Dienstbarkeit+ verwandelte. -Als es zur Bildung besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb -des Stammes kam, war es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach -aussen im Häuptlinge Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe -einem ihrer männlichen Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute -und dass auch hier aus dem ursprünglichen Beschützer allmählich ein -Oberhaupt ward. Es ist nicht notwendig, dass dieses Oberhaupt der -+Gatte+ der Mutter, der erzeugende +Vater+ gewesen sei, weit öfter -fiel die Rolle wohl dem Mutterbruder, dem Oheim zu, welcher die -Dienstbarkeit des Weibes endlich in Abhängigkeit verwandelte. Die -Herrschaft, welche dieses männliche Oberhaupt nunmehr übte, war aber -eine wesentlich verschiedene von der Thätigkeit des Stammeshäuptlings. -Dieser war ausschliesslich Kriegsführer, dessen Gewalt im Frieden -erlosch. Das Oberhaupt des Clans dagegen ist der Friedensfürst des -Geschlechts, dem er durch Blutsverwandtschaft angehören muss,[573] der -_Sachem_ der Indianer Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser -Friedensfürst der Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der -Familie jener des späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib -wird um so fühlbarer als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht, -ohne entsprechende Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können. -So gestaltete sich das Mutter+recht+, ohne deswegen aufzuhören der -Grund- und Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein -eigentliches +Pflicht+verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe -einer angeblichen Gynaikokratie oder Frauenherrschaft entsprechend -zu berichtigen sind. Nur wo die Frau zum Landbau fortschritt und den -Ertrag der Felder der männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte, -da ist sie auch länger Herrin im Hause geblieben, da entwickelte -sich das Mutterrecht zum Matriarchate, welches deshalb vorwiegend -bodenbebauenden Stämmen eigen ist. - -So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des -Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen -Herrschaft auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang, -wenn auch vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so +innerhalb+ -der Stufe des Matriarchats als +ausserhalb+ derselben. Denn auch in -der matriarchalischen Familie liegt immerhin eine grosse Machtfülle -beim Manne, wenngleich er kein eigentliches Familienglied ist und neben -ihm das Weib vieles an Freiheit und Rechten aus der mutterrechtlichen -Urzeit gerettet hat. Bei Stämmen, welche niemals zum Matriarchate -gelangten, fand die Ausbildung der Männerherrschaft natürlich noch -viel weniger Hindernisse. Am frühesten und vollständigsten wird sie -sich dort vollzogen haben, wo der Erwerb des Weibes völlig gegen jenen -des Mannes zurücktrat, wie bei solchen Völkern, denen die Bändigung -nahrungspendender Tiere geglückt war und welche damit viehzüchtende -Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der Urzeit sah der Mann eine Nötigung -als beitragendes Mitglied in das Hauswesen der Frau einzutreten, um an -dessen Vorzügen einen Anteil zu gewinnen, sondern umgekehrt suchte der -Mann das Weib für den Eintritt in +sein+ Haus zu gewinnen.[574] - -Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der +Frauenraub+, -dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege -des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich -behalten, als er wollte oder konnte. Nächst seinem Belieben, waren es -nur seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl -seiner Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage -einer +geregelten+ Vielweiberei erblicken, weshalb er eine genauere -Erörterung verdient. - -Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich -gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete -gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses -Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass +Lothar Dargun+ den -Frauenraub für eine +normale+ Stufe des Familienrechtes erklärt, welche -überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht besondere Gründe dagegen -streiten.[575] Dennoch war der Frauenraub in seiner rohesten Form, ohne -Rücksicht auf den Willen des Weibes und ihrer Stammesangehörigen -- ich -habe dies schon einmal betont -- +keine allgemeine+ Gepflogenheit. Sie -blieb zunächst jenen Geschlechtsgenossenschaften fremd, bei welchen -die Scheu vor Blutnähe nicht oder wenigstens nicht genügend sich -entwickelte, welche daher in der ursprünglichen Inzucht (Endogamie) -verharrten. Auch die friedfertigeren, vielleicht richtiger gesagt, -die +schwächeren+ Stämme, welche keine oder nur geringe Aussicht -auf Beute hatten, blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher ein -Irrtum, wenn man mit +Mc Lennan+ und seinen Anhängern meint, dass -Exogamie und Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei +jeder+ Rasse -des Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat +Herbert -Spencer+ sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,[576] -wenngleich er andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu -unterschätzen geneigt scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der -Scheu vor Blutnähe exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei -dem herrschenden Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den -Geschlechtsgenossenschaften im +Anfange+ gar kein anderes Mittel, -stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub. - -Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich aus -dem Frauenraube herleiten, wie +Mc Lennan+ und Sir +John Lubbock+,[577] -habe ich dieselbe mit +Moritz Wagner+ aus dem Erwachen eines -jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt. Frauenraub, in -diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine Folge, nicht als -Veranlassung der Exogamie. Dass er indes lediglich durch jene Scheu -hervorgerufen worden, soll durchaus nicht behauptet werden. Mancherlei -Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube geführt haben. -Auf der Nomadenstufe war es, wie +Lippert+ sehr glaubhaft gemacht -hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei fremden Stämmen -veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus aus seine -eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen, in welchen -es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn hatte. Erwerb -konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege gewaltsamer -Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann oder Weib. -Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände die -erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine -Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin -ist +Spencer+ beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser -allgemein üblichen Ausplünderung des Besiegten,[578] und wo exogame -Neigungen im Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, -- was -jedenfalls ungemessene Zeiträume beanspruchte -- konnte der Erwerb -solcher stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken. -Offenbar war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung -des siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem -Boden der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der -Gewalt des Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen -„Mundwalt“ aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen -oder eine Frau raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen, -zunächst des Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den -Stamm, dem das geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen -Blutsverwandte, bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen -frevelhaften Eingriff in ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder -Hordenglieder Anspruch auf den Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft -gehörenden Weiber hatten, sondern obendrein -- wie der scharfsinnige -+G. A. Wilken+ bemerkt und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere -Gesittungsstufe gelten lassen will -- eine schwere +Beleidigung+, eine -Beschimpfung der Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief also -wieder einen Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu Gross-Bassam -an der Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann Veranlassung -zu einem Kriege, wie der spätere Admiral +Fleuriot de Langle+ in -seinen Tagebüchern verzeichnet,[579] und General +Campbell+ sagt ganz -ausdrücklich von den indischen Khond, einem noch recht rohen Stamme, -dass sie die Wegnahme, den Raub eines ihrer Weiber als eine Beleidigung -ansahen, welche, wenn dafür nicht Genugthuung geleistet wurde, die -Bekriegung des raubenden Stammes zur Folge hatte.[580] Die vornehmste -Beute in einem solchen Kampfe waren natürlich wieder Weiber. - -In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den -ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in -eine äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück, -worauf der Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern -mit rein erhaltenem Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im -wesentlichen zur selben rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe -um Weiber, welche ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts -der Frau in sich schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie -Frauenraub, bloss +Neben+erscheinungen der ältesten Exogamie, nur -+eines+ der Mittel, wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen suchte. -Dasselbe führte indes nur sehr langsam zum Ziele. Denn eine kurze -Überlegung lehrt, dass in diesen Urfehden der Stämme +nicht jedermann+ -sich ein Weib erbeuten konnte. Eine gegenteilige Annahme würde zu -der von +Spencer+ mit Recht gegeisselten Voraussetzung leiten, dass -innerhalb einer Gruppe von Stämmen jeder derselben sich der Aufgabe -widmete, seine Weiber aufzuziehen, damit die benachbarten Stämme sie -stehlen können.[581] Wer nun kein Weib erbeutete, dem blieben doch nur -die Frauen der eigenen Geschlechtsgenossenschaft übrig. Damit ergiebt -sich aber eine von der üblichen +wesentlich verschiedene+ Auffassung -der Exogamie. Wir ersehen, dass dieselbe vorerst auf einzelne in der -Geschlechtsgenossenschaft, auf die Tapfersten, auf die vom Glücke -Begünstigsten, beschränkt blieb und dass endogame Beweibungen lange -neben dem Frauenraube einhergehen mussten. Je häufiger der Weiberraub -wurde, desto seltener mussten freilich die seinetwegen geführten -Fehden werden; denn obgleich der Raub einer Frau nicht aufhörte in der -öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu gelten, so gelangte man doch -endlich auf die Bahn eines stillschweigend geschlossenen Vertrages, -und es entspinnt sich unter den beibehaltenen Formen des Gewaltsamen -ein „Konnubium“ zwischen benachbarten Stämmen.[582] Die Entführung des -Weibes zog nicht mehr Krieg nach sich, sondern die Rache der Verwandten -äusserte sich darin, dass sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher -Weise bei dem Räuberstamme entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde -eben gegenseitig. Erst wenn auf diese Weise, welche allerdings der -Frauenraub eingeleitet hat, so viel fremde Weiber dem Stamme zugeführt -waren, dass es zur Bildung des Clans kommen konnte, vermochte auch -die Exogamie im Stamme allgemein und so fest sich einzubürgern, dass -sie die Kraft eines Kultgebotes gewann. In diesem ihrem späteren -Stadium +bedarf sie jedoch des Frauenraubes nicht mehr+ oder doch -nicht mehr als Regel. Folge des herrschenden Mutterrechtes ist es ja, -dass die Kinder der fremden Weiber dem Stamme der Mutter angehören, -also innerhalb des Stammes doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal -derart viele Mädchen fremden Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine -Geschlechtsgenossenschaft zu sein, und es kann aus diesen jedermann, -ohne die exogamischen Gesetze zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine -oder mehrere Genossinnen sich zugesellen. - -Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich -wandeln, dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind -und schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer -Entstehung, ja oft gerade dem umgekehrten Zwecke dienen. So ging es -auch mit dem Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen; -nicht gleich zu Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan -ihm sein Entstehen verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der -exogamischen Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes, -allmählich aber vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und -untergrub das Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist, -erscheint er gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden[583] und diese -Neigung hat er, wie erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der -ursprünglichen, auf Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen -Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen -Verbindungen, welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden -Geschlechter, wohl kaum weniger polyandrische gegenüberstanden. -Auch an monogynen Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt -haben; sie alle aber trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der -Unbeständigkeit. Wenn daher +Herbert Spencer+ sich an dem Nachweise -abmüht, dass Einweiberei „so weit zurückreiche wie jedes andere -eheliche Verhältnis“,[584] so ist dagegen nichts einzuwenden, falls man -diese Bündnisse des Augenblicks oder einer kurzen Weile als „eheliche“ -Verhältnisse und als Polyandrie, Polygynie und Monogynie oder gar wie -er als Monogamie bezeichnet. Allein eine geschichtlich berechtigte -Auffassung ist dies nicht. Wir wenden die gedachten Benennungen mit -Recht zur Kennzeichnung bloss solcher Zustände an, in welchen eines -dieser Verhältnisse das herrschende und zugleich dauernde, wenn auch -nicht buchstäblich allgemeine geworden. Solches ist für die urzeitliche -Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht erweislich, auch völlig -unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines dieser Verhältnisse in -diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft, -musste demnach von einschneidenden Folgen sein. Geriet infolge des -benötigten Schutzes das Weib in die Dienstbarkeit des Mannes, so übte -dieser doch in der Familie noch keine eigentliche Herrschaft über die -Geschlechtsgenossin aus. Ganz anders gestaltete sich die Sache mit -den durch Raub oder Konnubium zugeführten stammfremden Weibern. Eine -Kriegsgefangene, wie die Fremden anfänglich alle waren, nahm eine -Ausnahmestellung ein, denn der Stamm, die Geschlechtsgenossenschaft -hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel nicht in die Gemeinschaft -des betreffenden Stammes, sondern blieb ihrem Räuber, welcher über -alle derart erworbenen Frauen eine wahre Herrschaft ausübte. Ein -+Herrschaftsverhältnis+ ist daher mit +Kautsky+[585] in der geregelten -Vielweiberei zu erkennen. Beim Nomaden ging es sogar noch über jenes -blosser Herrschaft hinaus. In sehr durchdachter Weise hat +Lippert+ -gezeigt, wie der am lebenden Tiere sich festhakende Eigentumsbegriff -den Wanderhirten auf die Bahn des Erwerbs, d. h. der Vermehrung -seines Eigentums, leitet und wie ihm auch der Mensch zum Gegenstande -des +Besitzes+ wird. Der Kriegsgefangene fällt nicht mehr grausamer -Vernichtung anheim, sondern wird als „Sklave“ dienstbares Eigentum -seines Überwältigers. Ganz ähnlich erging es dem erbeuteten Weibe, -welches -- weil es zunächst in kein Verhältnis zum Stamme des Räubers -treten konnte und von der Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb --- dem Manne als persönliches Sondereigentum zufiel und selbst ein -Gegenstand des Besitzes ward. Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie -nur Frauenraub übten, erwuchs dadurch nach einer Entwicklung von -unberechenbarer Dauer das Eigentum am Weibe, indem die allmähliche -Entwicklung des Privateigentums die Herrschaft über das Weib in -ein Eigentumsverhältnis verwandelte, d. h. in ein vom Gemeinwesen -geschütztes und gewährleistetes Herrschaftsverhältnis. Erst diese -Gewähr des Privat+besitzes+ macht ihn zum Privat+eigentum+, und erst -diese letzte Stufe des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff -dar, der jenem unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.[586] Eine -„Ehe“ wurde aus diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch, -dass endlich die Stellung der Mutter vom Boden des Mutterrechtes aus -auf die erworbene stammfremde Frau übertragen wurde; im andern Falle -sonderte sich von der Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der -Mann im +Besitze+ des Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als -ihre Frucht in sein Eigen. So entsteht ein +neuer+ Begriff, jener des -„Vaters“ als desjenigen Mannes, der die Herrschaft über eine Gruppe ihm -+eigentümlich+ zugehörender Menschen übt. Der Vater in diesem Sinne ist -der „Herr“, der „Patriarch“.[587] Die Vorstellung des „Erzeugers“ ist -damit aber noch nicht verknüpft. - - -[571] E. +Holub+. Kulturskizze des Marutse-Mambundareiches (Mitteil. -der k. k. geographischen Gesellsch. in Wien. S. 40.) - -[572] Dr. +Paul Pogge+. Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin 1880. S. 227. - -[573] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 79. - -[574] A. a. O. S. 82. - -[575] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 111. - -[576] +H. Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 210-215. - -[577] +Lubbock+. Entstehung der Civilisation. S. 83. - -[578] +Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 217. - -[579] Globus. Bd. XXV. S. 197. - -[580] +John Campbell+. _A Personal Narrative of thirteen years service -among the wild tribes of Khondistan._ London 1864. S. 43. - -[581] +H. Spencer+. A. a. O. Bd. II. S. 227-228. - -[582] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 92. - -[583] +H. Spencer+. A. a. O. Bd. II. S. 213. - -[584] A. a. O. S. 271. - -[585] +Kautsky+, im Kosmos. Bd. XII. S. 264. - -[586] A. a. O. - -[587] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 82-86. - - - - -XVII. - -Die Phasen des Scheinraubs. - - -Auf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder, -was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten -uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit -grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn -es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie -aus +Darguns+ umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit -bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom -Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch -Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der -Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich -nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen, -in welcher die Bedeutung derselben sich immer mehr abschwächt und -schliesslich völlig verliert. - -Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei -welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen -Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt, -wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame -Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens -innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte -sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der -Beweibung, nur wurde er bloss noch +zum Scheine+ ausgeführt, d. h. -nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem -Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache, -gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss -noch ein Symbol, aber nicht in dem Sinne +Lubbocks+, um die Rechte des -Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588] Wo -das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen -fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat +Lubbock+ Recht, ein -Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch -nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes zu verletzen, besser gesagt -ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. +Lubbock+ übersieht aber, -dass das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde, -+nicht+ in die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das -Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen -Symbols bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person -seinen Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde -muss +Lubbocks+ Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als -ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als -Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen. - -Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten -Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen -Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als -Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen -zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher -gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine -stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war. -Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung -(_Composition_) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und -von diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen -Abmachung +vor+ dem Raube.[589] Allein es ging nicht an, selbst bei -allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungsforderung abzustehen; -dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen -gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als -ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre -Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand -die +Scheinentführung+ und der dabei durch die Anverwandten an den Tag -gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser letzteren, über -die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung, sich aufgebracht -und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen, erhielten sich sodann -beide Gebräuche +bei+ vielen Völkern im Wege der Überlebung. Aber nicht -bloss bei der Heirat, sondern noch +nachher+ gab man sich den Anschein, -die erlittene Beleidigung nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den -Schwiegersohn freundlich zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen -unwirschen Kälte, welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der -wir einmal einen Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden -Teilen nahm zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen -Charakter an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter, -wozu für letztere ein ganz besonderer Grund vorlag. - -Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung -begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam. -Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre -Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren -liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen -Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten -sie in ihr +persönliches+ Eigentum, und indem sie so die Blutrache -aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten -Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter -als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und -zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte -die unversöhnte Feindschaft fort.[590] Dies +Lipperts+ Erklärung, -welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung -an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast aller -Völker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger als -günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker -haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind -beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in -Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika, -Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591] Begegnen sie in -Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch -oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht -hält. +Karl Emil Jung+ versichert, selbst auf Missionsanstalten, wo -die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über -die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht -völlig verschwunden.[592] Auf den Banksinseln wird desgleichen die -Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet, -den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger -Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet -man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten -ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die -Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des -Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M. +Eckardt+.[593] Auch am -Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit -ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die Somal in -Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn -sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht weniger -Europäer zu erregen geeignet sein dürfte. - -Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die -Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese -Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren -Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres- -und Vitiinsulanern und einigen grösseren Stämmen Afrikas, am -häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern -bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst -andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie -vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus, -den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta -auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei -Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt. -Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in -den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit -einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde -auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die -letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams -siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk -versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den -aufgebrachten Vater der Braut.[594] - -In Ostafrika kommt die Raubform, wie +Jos. Thomson+ meldet, bei -den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die -Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er -kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese -wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich -bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und -sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer -künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen, -zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen -und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen -auf ganz eigene Art belohnt werden.“[595] Diese diskrete Angabe -ergänzt +H. H. Johnston+ dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt -ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596] Bei den -Adighe im Kaukasus tragen sich nach +Fr. von Bodenstedt+ die Dinge -folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, -so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause -zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er -sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in -kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend -weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr -sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto -reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie -beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis -ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt -sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor -der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich -der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon -zu jagen.“ - -Schilderungen dieser Art mögen +Herbert Spencer+ verleitet haben, -den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des -Scheinraubes zu erklären.[597] Er wäre dann nichts weiter als ein -von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl -sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als -ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne -folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen -nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich -um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen. -Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit -stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern -herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst. -Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das -Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen. -In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden -Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit -selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den -Frauen nicht ein so hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass -sie Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem -Manne den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch +Schweinfurth+ -von den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und -selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten, -vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr -als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu -richten.“[598] Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig, -das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während -wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles -des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren -das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu -ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599] Das Recht, den -jungfräulichen mit dem Frauenstande zu vertauschen wird sogar bei -solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen, -von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen -geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die -nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der -höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter -Gestalt, in der erst auf höheren Stufen geborenen Auflassung -kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen -auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck -vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist -geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge. -Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen -kein Arg an dem weitverbreiteten +Phallusdienste+, dessen Spuren -seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart -sich herübergerettet haben.[600] In Indien ward Siwa sogar durch -den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte -vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste -tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere -Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste -Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, -- von ersteren, um eine -recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten -zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in -hohem Ansehen. - -Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben, -sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher -Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die -mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit -im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines -natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber, -dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des -Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines -sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt -die +Spencer+sche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingt -+Wilkens+ Deutung, wonach die Entführung, wie durch die Verwandten, -so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden -musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung ihren eigenen -Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne ihres Herzens -ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das erkorene Wesen, -sondern musste eine verhasste, verabscheute Person sein, und auf diese -Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner, -Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a. - -Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein. -Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode, der brahmanischen -Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch +acht+ Arten der Ehe auf. -Eine derselben ist die _Rakschasa_-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens -mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem -ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet -und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche _Rakschasa_ -heisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und -richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und -stand höher als zwei andere Formen, die _Gandharva_ und die _Paiçâca_. -Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube -der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr. +Dargun+ auf Grund -seiner eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten -Sitten der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen -Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich -ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei -sie mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate -zogen, die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. -Ein Freier -- sobald das Freien überhaupt üblich geworden, -- wurde -daher noch durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind -der Familie angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall -voraus, ohne ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im -Hause zu verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht -gelang, sie zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die -beabsichtigte Ehe vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und -Benennungen der Hochzeit können nur dadurch, und nicht anders, am -füglichsten erklärt werden. Dem innigen Verband der damaligen Familie, -sowie dem kriegerischen Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl -die Verwandten des Weibes, als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe -heftigen Widerstand entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter -- -soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf -- -mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem -Tapfersten zu teil werden zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den -Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aber diesen aufzuhalten -und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen -liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall -verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und -Belästigungen, die Braut -- vielleicht von abgewiesenen Freiern -- -sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen -kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn -durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen. - -Diese Stufe des +Scheinraubs+ wird also hauptsächlich dadurch -gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen -begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine -Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem -Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“ -oder die „Morgengabe“, welche +Lubbock+ und auch +Post+ irrtümlich mit -einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wie +Wilken+ sehr -glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eine +Sühngabe+, womit -der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder -gut machen wollte. Auch +Lothar Dargun+ gelangt zu dem Schlusse, dass -der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als -Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der -Fehde tritt, Sühngeld ist.[601] Und was zuerst freier Wille gewesen, -bloss vom Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich -als Sitte in den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. -Die Entwicklung des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in -ihrer Kindheit ähnliche Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ -der Germanen. Aber ebenso wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen -konnte, jemanden zu töten, ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze -das Recht ableiten, ein Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der -Brautschatz nicht eine Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der -verübten That.[602] - -In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der -Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung -nur noch als Hochzeitsposse beibehalten. General +John Campbell+ -sah eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine -Last, in Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem -Haufen Frauen und Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere -Geschosse nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf -der Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib -trug, und das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers -bedeutete.[603] Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die -Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der -Braut vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt, -während die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen, -als ob sie das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten; -aber das Ganze ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter -Gebräuche, denn heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann, -wenn er den Kauf vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt -hat.[604] An vielen Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen -thatsächlichen Raub das Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und -wildem Waffenlärm verbunden. Bei den Südslaven war es früher allgemein -üblich, Mädchen, bei deren Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden -befürchtete, gewaltsam zu entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr -+von Reinsberg-Düringsfeld+ bestätigte, infolge der strengen, gegen -den Mädchenraub erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.[605] -So hielten es die jetzt im Verschwinden begriffenen Uskoken im -südöstlichen Teile von Unterkrain. Der abgewiesene Freier sammelte -fünf, zehn, auch mehr seiner Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner -Erkorenen, die er raubte und ritt mit seiner Braut zum nächsten Popen -(_Colugar_), der das Brautpaar einsegnete.[606] Solcher Mädchenraub -blüht heute noch lustig in Kleinasien, doch endigt die Entführung -junger Mädchen gegen den Willen der Eltern mit gesetzmässiger Heirat; -die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und hauptsächlich bei der -griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten kommt es jedoch -dabei zu Blutvergiessen.[607] Vielfach wird auch noch in Europa als -Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume zogen -sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind, einander -entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen -war.[608] So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat +Vincenz Klun+ -von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der Preis -des Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr des -Raubes abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend „die -Ungewisse“ -- _Nevesta_.[609] Zuletzt wird aus dem Raube nur ein -Fangspiel zwischen Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus -verabredet wird; doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das -bei einer solchen Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat, -einem unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. +Kennan+, der -einem ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte -uns, dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen -muss.[610] Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in -einem Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach -den Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit -Grimm anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die -Braut vor dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für -Brautlauf „Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen -heisst heute noch die Hochzeit Brautlauf (_Bryllup_). - -Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die ansehnliche -Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat, -während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub -sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter -wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten -Stufe ist es, dass neue, meist +religiöse+ Formen zu Bestandteilen -der Eheschliessung sich zu erheben beginnen, die Entführung in den -Hintergrund drängend, so dass sie alsbald zum Spiel verblasst und -eine Zeitlang zwischen Ernst und Scherz die Mitte hält. Deshalb ist -die zweite Klasse der Völker im Verhältnis zur dritten Stufe ebenso -schwankend, wie diese im Verhältnis zur zweiten. Die Grenzen dieser -Stufen, sowie der beiden Klassen untereinander, sind eben fliessend, -daher kann die Einteilung keine mit mathematischer Genauigkeit -zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke laufen oft mehrere dieser -Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die Raubform im alten Rom -bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht durch _Confarreatio_ -oder _Coemtio_ geschlossen wurden. Und nach +Plutarch+ ward die -nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo der Bräutigam die -Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische Entwicklung -aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die Umwandlung ist -zwar überaus langsam, verschieden schnell bei verschiedenen Völkern, -in den Grundlagen aber trotzdem immer die gleiche. In Europa war es -die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung, welche den Frauenraub -und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe Jahrhunderte lang -bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne dramatisch bewegte -Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes zurückgelassen zu -haben.[611] In dieses letzte Stadium ist die Raubform in den höchsten -Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu überschreiten: -Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen Weiberraubes scheinen in -keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.[612] - -Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der -Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme gleichen -Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des -Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen, -um Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines -ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der -Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die -Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass -andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten. -In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter -eines +Kaufes+, und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur -+Ware+ herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt -werden konnte, dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen -Gewalt sich vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in -der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für -die Entwendung der Tochter obliegt. Ihnen fällt daher auch die -Sühnegabe zu, und so erscheinen allmählich die Männer der Familie -ohne Rücksicht auf die Rechte der in ihre Abhängigkeit geratenen -Mütter als diejenigen, welche über die weiblichen Mitglieder verfügen, -Schwestern und Nichten „verkaufen“. Niemals ist es die Mutter, welche -den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl aber zuerst der Bruder oder der -Oheim und später das patriarchalische Oberhaupt der Familie, der Vater. -Darum erscheint in vielen Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den -männlichen Blutsverwandten des Mädchens als vollzogen und anerkannt, -während die Mutter in ungesühnter Feindschaft zum Schwiegersohne -verharrt. So verwandelt sich die auf Mutterrecht gegründete Familie -in eine Gruppe, worin die blutsverwandten Männer, ohne dass fremde -Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den Besitz der verwandten -Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe gelangen, durch -welches sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern Geschlechte -erwerben und sich unterthänig machen.[613] Damit stehen wir auf dem -Boden der +Kaufes+ der Frau, auf welchen dann der Raub nur noch als -hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt -- ein Fortschritt, der sich auf -Kosten der Mutter vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von -Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien -lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart -stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze _do ut des_. Wo -Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen -Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht -allgemach verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel -in Brauch und Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum -„Vaterrecht“ vollzog sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern -war das Ergebnis langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe, -welche die verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das -bewegte „Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte -zeigen sich die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren -Organisation, nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere -Zeiten und unsere Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen. -Der Vater der Jetztzeit und der Vater in den Anfängen des klassischen -Altertums sind zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe, -welche bloss die Armut unserer Sprache nicht gebührend auseinander -zu halten gestattet. Dieser „Altvater“, wie +Lippert+ in Ermanglung -einer besseren Bezeichnung ihn nennt,[614] steht an der Spitze jener -Organisation, welche man die +patriarchalische+ nennt und bei den -viehzüchtenden Wanderhirten am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat. - -Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das -ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall -sich anfänglich neben demselben Verbindungen erhielten, welche -augenscheinlich aus der älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in -der das Weib über sich noch zu verfügen vermochte. In der vedischen -Zeit der Hindu war das Mädchen noch frei in der Wahl des Gatten, und -wenn mehrere Bewerber, wie manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte -es dazu nicht bloss ihrer Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb -vergeblich, wenn sie ihn zu krönen sich weigerte.[615] Aber auch das -weitaus spätere Gesetzbuch des Manu, obwohl schon mitten im vollen -Vaterrechte stehend, kennt noch ein freies Bündnis, aus der früheren -endogamischen Zeit der Mutterherrschaft: „Die Vereinigung nach dem -Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst _Gandharva_; Lust und -Liebe ist ihr Ziel.“[616] Ganz so stellt sich auch die im alten Rom -weit verbreitete Form der sogenannten _Usus_-Ehe dar, welche dadurch -zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne Unterbrechung -in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in jedem Jahre -drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses _Trinoctium_ -behielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz an ihr. In -der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge an +Lippert+ -anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das Zwölftafelgesetz einen -Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten Zeit herüberragt.[617] -Der gelehrte +Fustel de Coulanges+ betont nun allerdings, dass -das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon beträchtlich von -den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt und will die -Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, eheliche -und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.[618] Der verdiente -französische Forscher geht von der durchaus irrigen Voraussetzung -aus, dass die Religion, der Kult, ursprünglich das bildende Prinzip -der antiken Familie gewesen;[619] auf die Bedeutung des Kultes wird -später noch zurückzukommen sein; allein +Fustel+ kennt eben bloss die -patriarchalische Familie der Römer, Griechen und Indier; er weiss -nichts von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer Völker und setzt -daher die ältesten griechischen und römischen Anschauungen fälschlich -an den Anfang aller Dinge, während sie vielmehr am Ende einer sehr -langen älteren Entwicklung stehen. So gelangt er natürlich dahin, die -bloss auf gegenseitiger Verständigung (_mutuus consensus_) beruhende -Ususehe, der alle religiöse und bürgerliche Weihe fehlte, für eine -jüngere Abweichung von den _Nuptiae sacrae_ zu halten. Der Verlauf -der Dinge widerspricht durchaus dieser Auffassung. Die Form des Usus, -während der Republik allgemein, ist verhältnismässig frühzeitig in -den eigentlichen Bürgerfamilien ausser Anwendung gekommen; zur Zeit -des Gajus, also im zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, gehörte -sie eigentlich nur noch zu den juristischen Antiquitäten.[620] Auf -germanischem Boden sind die Spuren der ältesten Gandharva-Ehe, wie -begreiflich, in dem Masse spärlicher zu finden, als die väterliche -Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber lebt die alte Verbindung freier -Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust und Liebe“ aus der Zeit des -Mutterrechts neben anderen Eheformen heute noch fort. Als ursprünglich -kann man in allen diesen Ehen, wie im römischen Usus, mit +Lippert+ -nichts erkennen, als eine in die Paarungsehe übergegangene Verbindung -alter Art, die mehr oder weniger den jüngeren Formen der Ehe mit -väterlicher Gewalt sich anschmiegen musste. Der Unterschied besteht -darin, dass die geschlossene Verbindung zur wirklichen Ehe werden kann, -d. h. dass auch dadurch dem Manne eine Besitzgewalt über das sich -ihm ergebende Weib zuwächst,[621] wie das patriarchalische System es -verlangt. - - -[588] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 83. - -[589] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 104. - -[590] +Lippert+. A. a. O. Bd. II. S. 93. - -[591] +Richard Andree+. Ethnographische Parallelen und Vergleiche. -Stuttgart 1878. S. 159-164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126-127. - -[592] +Karl Emil Jung+. Der Weltteil Australien. Leipzig 1882. -Abteilung I. S. 97. - -[593] Globus. Bd. XL. S. 367. - -[594] +Dalton+. Ethnologie Bengalens. S. 48. - -[595] +Thomson+. Durch Massailand. S. 82. - -[596] +H. H. Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im -östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig -1886. S. 406. - -[597] +H. Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221. - -[598] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96. - -[599] Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der -Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet -ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur -Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo -den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen -Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben -im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem -Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (_Quod -ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo -inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum -penem extrahant._ Siehe +Thomson+. Durch Massailand. S. 522.) Die -Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden -Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu -entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der -Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, -mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem -Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie -1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der -Fruchtabtreibung (künstlicher _Abortus_, _Ekbole_), welche sich aus -ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den -Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren, -ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen -daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis -überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch -Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei -diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener -alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark -im Schwange. (Th. +Jellinghaus+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. -Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der -Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (+Klöden+. -Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung -gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens, -auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden; -desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem -nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und -auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre -Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen -Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange -straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in -die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen -Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den -besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien -und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich -nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten -Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der -Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung -unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um -sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart -melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen -wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre -Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit -ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige -Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe, -kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden. -Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren, -um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt -sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen -Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf -Borneo übliche künstliche _Perforatio glandis Penis_, worüber N. v. -+Miklucho-Maclay+ dankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in den -künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu -erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing, -Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist -der _Ampallang_, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen -einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt, -während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch -die _Glans_ am andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung -meldete schon +Carletti+ von den Bisayern auf den Philippinen und ist, -nur scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen -_Kambiong_ oder _Kambi_ in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand -mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von -borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans -zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, -besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. -für Anthropologie. 1876. S. 22-26.) Von den kannibalischen Batta auf -Sumatra berichtet F. +Hagen+, dass sie Einschnitte in die Haut der -_Glans penis_ machen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist etwa -1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen von -prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem die -Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar. -(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41-42.) -Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der -Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle -Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von -den Weibern +selbst+ oder +nur+ für sie erfunden ist; jedenfalls wird -der Gebrauch durch die nicht nachlassenden Forderungen des andern -Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne diese Anbequemung zum -Festhalten der Reizapparate von den Weibern zurückgewiesen werden. -Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen lassen, werden -dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben gar das -Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen; -will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden. -(Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und +Hagen+ erzählt, -dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten -Steinchen“. Ob die eigentümliche _Mika_-Operation der Australier -(Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 85-87) dem nämlichen -Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei den Eingeborenen -des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung des _Orificium -urethrae_ ausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A. -a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl -deutlich, wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei -rohen Völkerstämmen zu stellen sind. - -[600] Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus -s. +Girard de Rialle+. _La mythologie comparée._ Paris 1878. Bd. I. S. -170-175. - -[601] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 146. - -[602] +G. A. Wilken+. _Over de primitieve vormen van het Huwelijk._ -(Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59-64). - -[603] +John Campbell+. _A personal narrative._ S. 44. - -[604] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 412. - -[605] Globus. Bd. V. S. 99. - -[606] Ausland 1872. S. 333. - -[607] So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das -vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei -„aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16. -Juni 1885). - -[608] Ausland 1872. S. 545. - -[609] A. a. O. S. 544. - -[610] +Peschel+. Völkerkunde. S. 226. - -[611] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 139-140. - -[612] A. a. O. S. 87. - -[613] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 86-87. - -[614] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 220. - -[615] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les Civilisations de l'Inde._ Paris 1887. -S. 257. - -[616] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S. +Lefmann+, -Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363. - -[617] A. a. O. S. 101. - -[618] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique. Etude sur le culte, le -droit, les institutions de la Grèce et de Rome._ Paris 1874. S. 376. - -[619] A. a. O. S. 38-41. - -[620] +Victor Duruy+. Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt -von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32. - -[621] +Lippert+. A. a. O. S. 101. 100. - - - - -XVIII. - -Der Frauenkauf. - - -Sicherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und -weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des -Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie -Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich, -in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt -wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch -später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte, -verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte -sich allgemach, wie schon bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in -jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher -auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher -Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des -Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher, -selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine -schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing, -wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis -umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung -des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern -einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar -+vor+ seiner Geburt einem bestimmten Bewerber -- vielleicht sollte man -richtiger sagen: Abnehmer -- zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben heute -noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall dem -Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er dort in -kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten erhalten -ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes im einzelnen -zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des zuströmenden -Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe von Beispielen gesammelt, welche -von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben mögen. - -In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil, -und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist -es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der -Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des -Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch -nach dem Range des Vaters, zwischen 6-30 Stück Rind. Der Preis ist im -vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das -Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest -Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber -erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen -abgeliefert wird.[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln -des Trauringes bezeichnen würden; die -- übrigens nicht sehr bindende --- Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch -Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden, -das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder -Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als -die Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss -einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi -ist Heiraten, wie +Johnston+ berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine -Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe wechselt nach -dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des Vaters der -Braut.[627] Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die Somalstämme -nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine Frau -durchschnittlich zehn Kühe gilt. - -Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen. -Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn -kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für -Geringeres giebt es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im -centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige -Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben, -indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches -er zur Frau zu haben wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das -Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein. -„Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener -Übereinkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl -fetter Hunde.“[630] Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach -seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem -Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer -reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun in Westafrika „ist -die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein -Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der deutschen -Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei -schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das Weib bei -den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei den -Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber -für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden -die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen -Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben -als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar -und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome. -Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein, -Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche -Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der -durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2-3 Pfund Sterling, also 40-60 -Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes -wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer -unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein -Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen, -für welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater -des Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und -Rum ungerechnet.[638] - -Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in -die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“ -kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter -den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren -und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis -zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen _Kalym_ -heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft -recht beträchtlich ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde, -neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele. -Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt -der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er -vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.[640] -Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung -gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym -von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch -hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden, -Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das -Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht -aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem -Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss -des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte -des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen -und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe -der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch -bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt -eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem -Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen -hat, ferner bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am -mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei -den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java -und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen -und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen. -Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota -Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro, -Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada. -Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende -Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den -christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das -ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range, -Vermögen und der Schönheit entspricht.[642] Schon +De Lobo+ hatte die -abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll die -Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein. - -Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der -Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er -sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften -nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich -erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet -ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär -+Lörcher+ sagt[643] geradezu, die Braut werde den Eltern abgekauft. -Nach +Gabriel Huc+ machen die Eltern des Bräutigams den Eltern der -Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl. -Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist der Vertrag -bindend.[644] General +Tscheng-ki-Tong+, dem wir ein höchst lehrreiches -Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem er sich auch über -die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt -aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner -Äusserungen möchte man eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl -aber kannte das Indien der alten Brahmanen den Frauenkauf. Manus -Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung) -empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld weder zu geben noch -zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter anderen auch die alte Form der -_Rshi-_ oder _Arscha-_Ehe. Den Kaufpreis bildet hier ein Ochsenpaar -oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der weitverbreiteten -_Asura-_Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier Schätze -jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges -Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an -der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich, -wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern, -schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine -verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den -Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess _Çulka_ und erst -später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt. -Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch -Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um -schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen -der habgierige Vater die Silberlinge einstreicht. - -In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden. -Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie -mitunter behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau -ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des -Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier -Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld -oder Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass -er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in -Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. +Joseph -Bergel+,[650] musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden und -zwar durch Geld[651] oder durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie -jetzt noch bei anderen Völkern üblich,[653] oder durch irgend eine -Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen bilden, -liegt auf der Hand. Doch wird man mit +Post+ das Erdienen des Weibes -wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen dürfen.[655] In -den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, wo derselbe -den Kaufpreis (_Môhar_)[656] erlegt hatte; daher ist _'êrés_, den -Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und _me 'ôrâsâ_, -die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis -erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch, -sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur -späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.[658] - -Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte -den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch -aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der -Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des +Aristoteles+' -Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander -gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer -späteren Zeit, sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem -Vater der Braut zu geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι -oder „Rinder einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In -+Homers+ Ilias sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. -die Gattin, von dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe -des angebotenen Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des -Freiers.[659] Wie in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der -Griechen der Iliade. +Homer+ singt: „Doch dem Besiegeten stellt er -ein blühendes Weib in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und -geschätzt vier Rinder am Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten -giebt deren hundert Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert -sich aber auch hier allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in -der Odyssee tritt ein Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während -mit fortschreitender Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche -den alten Kaufpreis vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten -liessen.[661] - -Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche -Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen -wirklichen Kauf, sondern um einen +Schein+kauf, ganz so wie seinerzeit -der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen -Scheinkauf stellte die römische Ehe durch _Coëmptio_ dar, welche -erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch -ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders in -den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die -Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch _Coëmptio_ -geschlossen wurden,[662] wobei die Frau unter den üblichen Formen der -_Mancipatio_ in die Gewalt -- _manus_ -- des Gatten überging. Der Römer -brachte einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“ -Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen -und einem „Wagehalter“ (_Libripens_, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem -Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As -an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den -gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging -es auch bei der _Coëmptio_ zu, nur dass die ursprünglich wirklich -geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch -Zahlung von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete -bloss die _Manus_, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau -ihn auch mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde -eingehen konnte.[663] Es macht sich also noch die alte Stellung der -Frau im Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung -entsteht der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der -Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch +Lippert+, -welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als _Mater -familias_, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die -Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen -Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in -Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen. -So unterscheiden sich _Liberi_ und _Servi_. Die durch _Coëmptio_ -gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält -das Recht einer freien Tochter im Hause (ist _filia loco_). Diese -Zweckeinschränkung allein ist es, welche die _Coëmptio_ der Ehe von -einem anderen Kaufe unterscheidet.“[664] - -War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so -erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den -alten +Germanen+. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht -sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen -des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war -Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte -bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut -verbunden waren. Nach der _Lex Aethelbvith_ wird die Frau wie eine -reine Ware gekauft. Das burgundische _Wittemon_, das langobardische -_Meta_, das angelsächsische _Scat_, die fränkische und alemannische -_Dos_ sind sämtlich -- ganz so wie das wallisische _Angobr_, die -spanische _Arra_ und das französische _Douaere_ -- ursprünglich nichts -anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis. -Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe -ursprünglich eine bestimmte Summe (_Mundr_). Nach der _Lex Saxonum_ -wird bei der Verlobung ein _pretium emptionis_ an den Vormund -entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck -_uxorem emere_, für verloben: _uxorem vendere_. Der Ausdruck „sich -eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte -Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf -bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf diesem -Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und -Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige -sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt, -dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667] -Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den -Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst -ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz -oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig, -dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen -Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf -seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von -welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber auch um -das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass der Erbe, -welchem mit der Erbschaft das _Mundium_ der Witwe zufiel, namentlich -der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn -der Witwe, sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als -Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter erwähnt schon +Prokop+ -als Sitte bei den Werinen, und bei den Angelsachsen war sie gewöhnlich, -vielleicht sogar vorgeschrieben. Auch bei Langobarden und Bayern -waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht selten, so dass die Kirche sich -bewogen fand, gegen diese _Nuptiae sceleratae_ einzuschreiten.[668] -Allmählich vollzog sich naturgemäss auch bei den Germanen der Übergang -vom echten Kaufe zum Symbol und schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt -es ab und zu heute noch vor, dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um -bares Geld oder sonstwie an einen Dritten verkauft. In England zumal -scheint es eine alte, für einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene -Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene Rippe zu verkaufen“. -Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe -aller begleitenden Umstände bekannt und gut beglaubigt.[669] Das -Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist, dass die verkauften Weiber -sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren Augen -damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die -Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist -das Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten -fortleben. Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften -gebliebenen Reste früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun. - -Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch -modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl -weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine -Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel -Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine -Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch -verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als -Kaufpreis drei Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem -Jahre 1887, wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus -Temesvár in Ungarn gemeldet.[671] - -Was die +slavischen+ Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der -Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben. Doch -soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert vorherrschend -gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau durch Kauf. -Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der griechischen -Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson zurück, -die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden -noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672] Desgleichen -gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei -den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern -vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als -der alte Mundschatz.[673] Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann -das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt -keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch -bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im Schwinden begriffen und -es ist dem Volke auch nicht mehr ganz klar, dass bei den Heiraten -ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That kommt dies aber vor und -es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar in den Volksliedern -besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts hatten in Serbien die -Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass es einem armen Menschen -gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. Dieser Umstand bewog den -Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz zu erlassen, dass man für -ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis -wird vor der Hochzeit erlegt. In der Črnagora, wo man gleichfalls -für ein Mädchen zahlt, erlegt man das Kaufgeld am Hochzeitstage. Das -Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur mehr bei den Altkatholiken im -allgemeinen, in der Herzegowina, in der Katunska Nahija der Črnogora, -in Bosnien und zum grossen Teil in Slavonien erhalten, ebenso bei -den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend (Slavonien) muss der Werber -noch heutigen Tages gegen bares Geld sich eine Lebensgefährtin von -ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden gehört die Braut. In -Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den Kaufpreis verhandelt; -derselbe schwankt zwischen 100-500 Groschen und ist ausschliessliches -Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in Dalmatien wird bloss noch -eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch bezeugt.[674] Im übrigen -ist das noch weit verbreitete „Werben durch Geschenke“ nichts anderes -als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675] Wie in England giebt -es übrigens einen thatsächlichen modernen Weiberkauf bei den Russen -in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den besiegten eingebornen -Völkerschaften zugekommen. +Albin Kohn+, ein guter Kenner der -Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er sich mit einem -Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den Eltern einen -ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden _Kalym_ -- auch das Wort -haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen -- geben, -der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50-60 Rubel -bewertet.[676] Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen, den -Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf noch -gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit, -dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes -sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung -sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat, -ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich -früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf -gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser -Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte -auch bei ihnen früher im Schwange war.[677] - -Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich -dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ -- -um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu -gebrauchen -- ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder -werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch -vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises -durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu -Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern -selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus -anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit -für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse -nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als -Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden -Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht -immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre. -Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in -der Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der -Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren -sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen -Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel -noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen -kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine -Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis -der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern -die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben, -so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher -die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle -werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher -seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.[678] - -Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige -Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft -aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich -augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer -Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das -durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss -ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber -- und das ist das -Wesentliche -- es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns -zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe -eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser -Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich -mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft, -verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen, -bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der -Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von -welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht. - - -[622] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47. - -[623] Siehe oben S. 302. - -[624] +Dargun+. A. a. O. S. 145. - -[625] Globus. Bd. XIX. S. 99. - -[626] +Ernst von Weber+ frug eines Tages Yanniki, ein hübsches -kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen -Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu -lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber -nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei, -während ihr Vater fünfzehn fordere. Herr +von Weber+ meinte nun, es sei -doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem -Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herr +von Weber+ -glaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu -haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt, -„mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht -wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, -für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich -bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei -allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe -weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, -mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben -will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern, -denn ich bin es wert!“ (+Ernst von Weber+. Vier Jahre in Afrika. -Leipzig 1878. Bd. II. S. 215-216.) - -[627] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 392. - -[628] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330. - -[629] +Globus+. Bd. XXXIII. S. 56. - -[630] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685. - -[631] A. a. O. S. 370. - -[632] +M^{is} de Compiègne+. _Gabonais, Pahouins, Gallois._ Paris 1876. -S. 191. - -[633] +Max Büchner+. Kamerun. S. 31. - -[634] Ausland 1861. S. 963. - -[635] H. +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und -Stuttgart 1885. S. 179-180. - -[636] +Globus+. Bd. XLVII. S. 248. - -[637] A. a. O. Bd. XXV. S. 323. - -[638] A. a. O. Bd. XXX. S. 159. - -[639] A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362. - -[640] +Hermann Vámbéry+. A. a. O. S. 221. - -[641] +Hellwald+. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138. - -[642] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837. -Paris 1838. Bd. II. S. 106. - -[643] In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb. -Merkur vom 3. März 1880). - -[644] +Huc+ und +Gabet+. Wanderungen durch das chinesische Reich in -deutscher Bearbeitung von +Karl Andree+. Leipzig 1867. S. 271. - -[645] +Tscheng-ki-Tong+. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61. - -[646] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 322. - -[647] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109. - -[648] So z. B. von Dr. +Otto Henne Am Rhyn+. Kulturgeschichte des -Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79. - -[649] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381. - -[650] +J. Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12. - -[651] Deuter. 22, 29. - -[652] Genes. 29. -- Exod. 3. - -[653] Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei -den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in -Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin. - -[654] Richter 1, 13. -- Sam. I. 18, 27. - -[655] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30. - -[656] Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den _Môhar_ zu einer -Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther -übersetzt), verdienen -- wie +B. Stade+ bemerkt -- angesichts von -Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung. - -[657] +Stade+. A. a. O. S. 382. - -[658] +Bergel+. A. a. O. - -[659] +Ludwig Blume+. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer. -Wien 1874. S. 48. - -[660] Ilias. 23. V. 704-705. - -[661] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110. - -[662] +Duruy+. A. a. O. - -[663] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 376. - -[664] +Lippert+. A. a. O. S. 111. - -[665] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 151. - -[666] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72. - -[667] +Lippert+. A. a. O. S. 113. - -[668] +Dargun+. A. a. O. S. 151-152. - -[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018-2020: -Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine -Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für -fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August -1773 eine in Birmingham für gar bloss +einen+ Schilling (50 Pf. -Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine -Frau +und+ ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die -Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton -aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves, -Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen -zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 -verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den -Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn -Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine -Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich -weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag -und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge. -1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher -Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach -drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess -ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller -verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags -auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen -hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von -einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde -für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834 -kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre -1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses -billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf -gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für -40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor -Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich -sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus -es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten -Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands -sind in der Zeit von 1877-1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden -und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen. -Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis -eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein -Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft -öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten -Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage -Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, -den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive -Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht. - -[670] Ausland 1867. S. 89. - -[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei -rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung -einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, -welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch -bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei -einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als -dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle. -(Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.) - -[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 -Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen: - - Handle, handle, Bruder, - Gieb mich nicht billig weg -- - Fordre für mich hundert Rubel, - Für meinen Zopf tausend, - Für meine Schönheit unermessliches Geld. - -(M. +Kulischer+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X. -S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und -die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst -wegzugeben. (Dr. +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der -Esten. Berlin 1888. S. 26.) - -[673] +Post+. A. a. O. S. 71. - -[674] +Friedrich S. Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885. -S. 273-279. - -[675] +Lippert+. A. a. O. S. 114. - -[676] Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen -Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für -die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet. - -[677] +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S. -27-29. - -[678] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32-50. - - - - -XIX. - -Kulturwirkungen des Frauenkaufs. - - -Ein jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer erkauft. -Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen, wenn man die -gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs und der Kaufehe genauer -betrachtet. Ihre vornehmlichste Folgeerscheinung war nämlich die oft -bis zur Knechtung gehende +Erniedrigung des Weibes+. Früher frei und -der Angelpunkt der mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr das -Weib zur Ware herab und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre für -die Familienordnung massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin und -Mutter steht sie dem Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist -vielmehr ein Werkzeug seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch -diese Wandlung sich nur langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf -nahm seinen Anfang lange ehe das Patriarchat seine Ausbildung -erlangte und während die alte mutterrechtliche Familienverfassung -ihre Wirksamkeit noch nicht völlig verloren hatte. In dieser, das -Patriarchat gewissermassen vorbereitenden Epoche, in welcher die -männliche Gewalt in der Familie allerdings immer mehr hervortrat, übte -auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht in vollem Umfange. -Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht an der Frau, -sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe bestehen. -Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwicklung erreichte, ward die -Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre Kinder -zufielen.[679] Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über das -Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt -lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen. - -Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube -eingeleiteten +Vielweiberei+ und damit der strenge Ausschluss aller -Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar -nicht in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl -seines Gatten, der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der -den Kaufpreis zu erlegen vermag, zumal es ihm häufig schon als Kind -zugesagt worden ist. Von dem mehr oder weniger grossen Wohlstande des -Käufers hängt es dann lediglich ab, wie viele Mädchen er sich kaufen -kann oder will. Der Reiche gönnt sich deren so viel er mag, der Arme -bescheidet sich oft nur mit einem Weibe. Dies ist die +Monogamie der -Armut+, welche, wie später noch wiederholt sich zeigen wird, überall -inmitten der ausgebreitetsten Vielweiberei zu treffen ist. Sie reicht -so weit zurück, wie jedes andere eheliche Verhältnis,[680] nur darf -man daraus nicht schliessen, dass sie etwas Ursprüngliches oder -Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das Gegenteil hin; bei -rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der Mann eben -so sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.[681] +Spencers+ -Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei Frauen hat, als -Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine hatte,[682] ist -eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist überall, -dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher -Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss -der Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren -Stufen noch ein weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu -einer +wirtschaftlichen+ Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn -nicht bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe -des Kaufes, wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig, -sondern er wird auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die -Erfahrung entrückt, dass eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung -der Arbeitskräfte gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen -Gegenstande“ herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus -der gekauften Ware herauszuschlagen, was er herausschlagen kann. -Alle Lasten und Arbeiten in Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe -auf, und es ist klar, dass er desto mehr Vieh aufziehen, desto mehr -Boden in Anbau nehmen kann, je mehr dienende Arme ihm zur Verfügung -stehen. Daher denn mit vollem Rechte an vielen Orten der Reichtum -und darnach das Ansehen eines Mannes nach der Anzahl seiner Weiber -beurteilt wird.[683] Diese rohe Ausnützung der weiblichen Arbeitskraft, -die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen des schwarzen -Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe des -Kaufverhältnisses. - -Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt -vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an -dem Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“ -Verhältnis. Lange, bis in hochentwickelte Gesittungsstadien hinein, -fährt dies fort, ein Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die -Frau gekauft, kann sie natürlich nach Belieben wieder an einen dritten -verkaufen. Die ehelichen Bande können auch nur locker sein, da für sie -die Willkür des Gatten entscheidet. Diesem Umstande entspringen die -anscheinend widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige -Abschliessung des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben, -etwa an den Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann -Pflichterfüllung; was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben -der Mann. Seine eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen -geleitet, welchen er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen -Stufen, welche das Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als -segenbringendes Ereignis betrachten, bildet sich leicht die sogenannte -+gastliche+ Prostitution der Frauen und Töchter. Dieser in unseren -Augen schnöde Gebrauch ist nun allerdings nicht immer ein Ausfluss des -Frauenkaufs und Vaterrechts, sondern häufig ein Rückstand älterer, -musterrechtlicher Sitten, denn wir finden ihn nicht selten gerade bei -solchen Völkern, welche heute noch in der grössten geschlechtlichen -Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an unzweifelhaften Beispielen -aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er keine andere Deutung als -die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit halber stelle ich die -wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im Nachfolgenden zusammen. - -Schon der Venezianer +Marco Polo+ gedenkt der Sitte aus Tibet,[684] wie -wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. Bestätigung erhält seine -Angabe durch +Biddulph+, der von den Bewohnern Hunsas im westlichen -Himalaya angiebt, dass ein Mann seine Frau zur Verfügung des Gastes zu -stellen hat.[685] Sonst treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den -Völkern Nordasiens, aber auch anderwärts. +Chamisso+ nannte das „reine -unverderbte“ Sitten,[686] und so nahm es denn auch +Adolf Erman+ auf, -als ihm ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins -Bett schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. +Krascheninnikow+ -bestätigt +Ermans+ Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die -grösste Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als +von -Middendorff+ in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu -den Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung -über Frau und Tochter zu ehren.[687] Der nämliche Brauch war bei den -Aleuten im Schwange[688], und von den Eskimo wissen wir ähnliches, wie -dieses Hall nach eigenen Erfahrungen erzählt.[689] +Hearne+, der vor -hundert Jahren die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen Nordamerika -besuchte, sagt, dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch bei ihnen sei, die -Nacht bei der Frau des Gastfreundes zuzubringen und dass dies eines der -festesten Freundschaftsbande bilde. Bei den Knistenaux wurden Weiber -und Kinder dem Gaste angeboten und das Anerbieten des Weibes gehört bei -den Komantschen heute noch zu den Höflichkeiten der Gastfreundschaft. -Die nämlichen Sitten meldet man nicht bloss von Neuseeland und der -Osterinsel, sowie aus Madagaskar und einigen Teilen Afrikas, z. B. -vom Grünen Vorgebirge, sondern auch von den senegambischen Berbern, -die doch schon Moslemin sind.[690] Auch in Chaldäa herrscht unter -den wilden und kriegerischen Bergvölkern gastliche Prostitution, und -von den El Merekede, einem Zweige des grossen Asyrstammes auf der -Grenze von Hedschas und Yemen in Arabien, nahe der Seeküste, erfuhr -+Burckhardt+ von der nämlichen Sitte der Männer, ihrem Gaste für die -Nacht ihre eigenen Frauen zu überlassen, doch nie die Jungfrauen. Hatte -der Gast bei der Hausfrau sich beliebt zu machen gewusst, so wurde er -am folgenden Morgen für seine weitere Wanderschaft reichlich versehen: -im Gegenteile schnitt man einen Zipfel seines Mantels als Zeichen -der Verachtung ab und er wurde von Weibern und Kindern mit Schimpf -davon gejagt. Den Wahabiten machte es grosse Not, diese Sitte bei sich -abzustellen, und als zwei Jahre hintereinander Dürre und Misswachs -eintraten, sah man dies als Strafe des abgeschafften und doch so viele -Jahrhunderte zuvor gebräuchlichen Gastrechtes an.[691] Die christlichen -Abessinier sehen heute noch mit gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und -Töchter den Fremden um Lohn sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich -der gefällige Hausherr, als er die Reisenden +Combes+ und +Tamisier+ -in seiner Hütte fand, wo sie Unterkunft gesucht hatten, und bat sie, -seiner jungen Frau zu gestatten, die Nacht bei ihnen zuzubringen.[692] -Ähnliches erlebten sie wiederholt auf ihrer Reise.[693] - -Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und -Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der -Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei -Festen die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen, -war an manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie -fast überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als -einen lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als -die Arbeit der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre -Frauen dem ersten Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn -ist er, der Fremde, reich, so muss er zahlen, ist er aber arm, so -wird er der Sklave des Gemahls. Sprödigkeit gegen einen freigebigen -Liebhaber würde der Mpongwe seiner Gattin mit dem _Kassingo_ in der -Hand bald austreiben.[694] Ehe die Engländer das Küstengebiet von -Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich die dort lebenden Weissen -den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen, welche den Ehebruch -mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher mancher schwarze -Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch -ihre Reize den Weissen bestrickten und zum unbewussten Ehebruche -verleiteten.[695] Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre -Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit -den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am -nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder -erzählt haben, und verlangen _kitusch_ (Busse), wobei dann oft ganz -übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt -werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den -Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss -Hohn und Verachtung erdulden.[696] Auch mehrere kleine indianische -Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie +Martius+ meldet, -Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet eine andere -Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben ist nämlich -eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu bekommen, -ist er niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist nicht -eifersüchtig, stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient sich -keiner Aufpasser. Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei bis -zur äussersten Grenze.[697] - -Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den -erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster -Strenge darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen -werde. Das Weib, welches hinter dem Rücken ihres Gatten und -Besitzers einem dritten sich hingiebt, begeht +Ehebruch+, welcher -der Strafe verfällt. Der Begriff des Ehebruchs entsteht erst auf -der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des Mutterrechts gab es -innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen Ehebruch; nur ein -Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen begehen, allein -er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern an der -ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte. -Ein solcher Rechtsbruch ward masslos gerächt und es findet sich, -dass der Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes -busslos erschlagen wird.[698] Auch macht es da keinen Unterschied, -ob es sich um eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo -+ein+ Mann der +Besitzer+ des Weibes ist. Hier erfolgt ein Eingriff -in das Besitzrecht eines einzelnen, des Käufers oder Inhabers des -Weibes, und dieser, nicht mehr die Geschlechtsgenossenschaft, ist -der Geschädigte. Er ahndet also die Antastung seines Eigentums, des -gekauften Weibes, ganz so und mit dem nämlichen Rechte, wie die -unerlaubte Benutzung irgend eines ihm gehörigen Gegenstandes. War es -früher die Rache, in welcher die Bestrafung des am Stamme begangenen -Rechtsbruches wurzelte, so fussen alle Ahndungen des „Ehebruchs“ -ursprünglich auf der Vorstellung des Besitzrechtes des Mannes.[699] Nur -die Verletzung des Eigentums, nicht des Mannes Ehre oder Eifersucht, -beides verfeinerte Begriffe einer späteren Zeit, kam zunächst in -Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur dann, wenn er -ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige Folge des -Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines Besitzes -des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes etwas -ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur -fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den -verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich -innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden -Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen -mehr oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit -entsetzlichen Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in -der Urzeit behandelt. Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum -eine andere Sühne, als die Verwirkung des Lebens. Dann zunächst -das _Jus Talionis_.[700] Aber schon auf vorgerückteren Stufen der -mutterrechtlichen Perioden ward der Rechtsbruch des Buhlen -- -Ehebrechers kann man noch nicht sagen -- sühnbar; zunächst falls die -Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann allgemein. Man hatte kein -Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter schien es, aus dem -Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen. Umsomehr erst auf der -Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe. Allerdings behält der -Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann den Ehebrecher -töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann, wenn er sie -auf der That ertappt;[701] viel häufiger zieht er es aber vor, den -Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in -Schuldknechtschaft zu nehmen.[702] Nicht geringen Einfluss auf die Höhe -der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird -z. B. bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends -aber in ganz Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.[703] -In Sierra Leone ist er dagegen etwas Alltägliches und wird von dem -schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe -gebüsst.[704] Auch die Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen -von Einfluss. Reiche und hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als -der gemeine Mann. Ähnliche, mitunter örtliche Ursachen schaffen eine -ganze Stufenleiter in der Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs, -wobei seltsamerweise eine Verschärfung der über den Ehebruch verhängten -Strafen eine fortgeschrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B. -der Gatte das auf frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon -seelische Regungen im Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch -als Ding des Besitzes, dessen Vernichtung dem Eigentümer freisteht, -nicht mehr aber als Gegenstand kühler Berechnung betrachten. Von -noch höherer Auffassung zeugt es, wenn die Schuldigen +schimpfliche+ -Strafen[705] treffen, woran sich unmittelbar, häufig auch mit solchen -vereint, +Verstümmelungsstrafen+[706] anschliessen, welche wesentlich -den Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets auf das -treulose Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass der -Ehebruch nicht mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts -allein empfunden wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens -berührt hat. Alle derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen -an, welche den Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder -mehr oder weniger überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender -Gesittung, in deren Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe -einherzieht, die Strafe für den Ehebruch allmählich zur Härte, zur -Tötung des Verbrechers zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in -mutterrechtlicher Urzeit üblich gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z. -B. gilt ein Mann, dessen Frau während seiner Abwesenheit Untreue -begangen, für entehrt und er ist aus seiner Kaste ausgestossen, bis -der Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann mit seinen Freunden -und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch nur sie besuchen, -bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft jahrelang, bis ihn -der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines Schwertes das -schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit geübt, seine -Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine Kleinigkeit -bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase abzuschneiden, -damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.[707] - -Die +Sühnbarkeit+ des Ehebruchs mittelst Busse[708] an Geld oder -Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe -kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend: -den Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche -Besitzrecht des +Mannes+; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner -Frau die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das -heute geltende Verhältnis +gegenseitiger+ Treue war also noch keine -Bedingung des Ehebündnisses.[709] Lose, wie in derselben natürlich die -Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht -dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten -des Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum -gegen fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip -keine Rede. Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig -gehalten, als sie keine Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich -eine solche Gelegenheit und widersteht sie selbst der Versuchung, -so glaubt es doch kein Mensch. So bezeugt es Freiherr von +Maltzan+ -unter anderen von den südarabischen Agareb.[710] Die Frau wird eben -für willenlos angesehen, und an eine moralische Würde derselben glaubt -niemand. Eine solche ist in unserem Sinne bei der reinen Kaufehe -thatsächlich weder vorhanden, noch auch kaum möglich. - -Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums -vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente -bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern -hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der -Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker -der muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber -keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (_el Harím_, d. h. das -Verbotene)[711] ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon, -wie es scheint, die alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch -bei den Königen, ferner die Assyrier und unter den Achämeniden die -Perser, bei welchen er eine grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben -der Könige und Grossen, von dem allein wir einige Kunde besitzen. In -den späteren Zeiten des Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur -Verfügung im Harem und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg -und auf die Jagd. Das „Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude, -durch einen Hof vom Palaste des Königs geschieden, und hatte drei -Stockwerke, eines für die noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die -in Ausübung ihres „Amtes“ begriffenen, das oberste für die Königin, -die übrigen wirklichen „Frauen“ und ihre Bedienung.[712] Ausser -von Sklavinnen wurde der Harem auch von Verschnittenen (Eunuchen), -bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall war.[713] Sie werden -in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere bezeichnet und -standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser schmählichen -Sitte wird der Semiramis, von andern den Persern zugeschrieben, ist -aber zweifellos so alt wie die misstrauische Abschliessung der Frauen -selbst. Verschnittene sind dem ganzen Morgenlande, wo die Ehe auf sei -es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf beruht und das patriarchalische -System ausgebildet ist, eigentümlich.[714] Auch die Griechen haben -manchmal mit solchen Hämlingen Handel getrieben, die sie nach Ephesus -und Sardis den Persern für hohe Preise verkauften. Die alten Hellenen -waren ihren Gesetzen nach Monogamen und hatten daher keinen Harem in -dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit verbindet; dennoch hielten -sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in häuslicher Abgeschiedenheit, -in welcher auch das junge Mädchen aufwuchs. Das griechische Weib der -geschichtlichen Zeit war -- namentlich in Athen -- durch die Sitte -auf das Haus beschränkt und bewohnte in diesem den abgesonderten -Hinterteil (Γυναικωνῖτις), Gemächer, die von denen der Männer sowie -von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren.[715] Sie empfingen -darin keine Besuche von Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten -und hatten nicht einmal an ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn -männliche Gäste zugegen waren. Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei -Götterfesten und bei kultlichen Aufführungen im Theater, zeigten sie -sich in der Öffentlichkeit. Noch unter Demetrius Phalereus wachten aber -eigene „Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι) darüber, dass die gesetzlichen -Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck und Betragen gebührend -beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete Griechin ohne Schleier -und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch strenger gestaltete sich -die Absperrung der Frau unter den christlichen Byzantinern, und der -muhammedanische Harem selbst ist grossenteils nach dem Vorbilde des -byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den Modernen ist -die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem besonderen Gemache -(_Zenana_) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch ihren _Parda_. -Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte aus. -In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen -für Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen -mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.[716] Die -christlichen Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter -Schloss und Riegel als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten -christlichen Bewohner des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber -wahr, dass gerade die Christen in Asien die Sache noch schlimmer -treiben, als die Moslemin und dass sie um so strenger werden, je mehr -Europas Bildung vordrängt, während manche Türken z. B. ihre starre -Abgeschlossenheit fahren lassen. - -Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des -Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere -Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der -Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne -wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu -genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit -sie lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung -der Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung -auf den übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den -Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn -sie das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup -anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht -hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht -schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet -kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs -des Nasenbeines und um die Augenbrauen.[717] In Japan rasieren sich -verheiratete Frauen die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch -eine Art Tinte schwarz.[718] Ob auch das bei vielen Stämmen übliche -Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich -bleiben, da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil -einem uns freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen -scheint, ebenso wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen. -Dagegen ist die Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt -in die Ehe entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer -Gelegenheit gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der -polnischen oder russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle -des natürlichen Haares vertreten, wird auch zugeben, dass selbst -bei hübschen Gesichtern der Zweck trefflich erreicht wird. Auf den -nämlichen Grundgedanken ist endlich die Sitte zurückzuführen, welche -bei uns das Haar der verheirateten Frau unter der Haube verhüllt. Daran -ändert der Umstand nichts, dass im Laufe der Zeit die Haube zum Symbol -der Frauenwürde aufgerückt und die Redensart: „unter die Haube kommen“ -gleichbedeutend „mit in die Ehe treten“ geworden ist. - -Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht -des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des -eigenen Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte -die Sitte „Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des -Einzelnen unter den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor -dieser bedeutsamen Staffel, welche ja nicht alle Völker erklommen -haben, äusserte der Frauenkauf seine Wirkung nach zwei verschiedenen -Richtungen. Ich habe betont, wie derselbe zunächst eine fühlbare -Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes nach sich zog. Aber gerade -dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank, stieg andererseits dessen -+wirtschaftliche+ Wertschätzung, und dies war der Ausgangspunkt eines -unbestreitbaren Fortschrittes. Der Kulturgewinn liegt aber gewiss nur -zu sehr geringem Teile darin, dass, wie H. +Spencer+ meint, die Kaufehe -die Monogamie unterstütze.[719] „Wenn der Mann“, sagt er, „ihrem -Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine bestimmte Zeit gedient -hat, so wird er sicherlich mit grösserer Entschiedenheit der Wegnahme -seiner Frau sich widersetzen, als wenn er sie ohne dieses Opfer erlangt -hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch den Kaufpreis sein Besitz, -seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist die Voraussetzung, dass, -wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit erworben worden und ein -zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes zu haben ist, dies eine -wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe leichtsinnig wieder -aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht nur in bedingter -Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs sind die ehelichen -Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom Weibe ist auf dem -einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den Mann davon zurückhält, -ist weniger die Schwierigkeit, eine andere Frau zu erwerben, als die -erwachende stärkere Neigung für die schon erworbene. Überall erweckt -der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering auch die zarteren Regungen -der Kulturarmen geachtet werden mögen, es kann nicht fehlen, dass -dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, so dass sie allmählich -einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der Fortschritt, welchen -Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch nach einer anderen -Seite. - -Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem -auch die +Kinder+ als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen -Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere -Verkaufsgegenstände. +Max Buchner+ hat dies betreffs der Dualla in -Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „+Die Weiber sind das -Kapital des Mannes, und die Kinder, die er aus ihnen zu erzielen hofft, -sind seine Zinsen+.“[720] Weit entfernt die Monogamie zu fördern, legt -die Sitte des Frauenkaufs dem Manne es vielmehr nahe, so viel Weiber -als möglich zu erwerben, um auch möglichst viel Kinder zu erzielen. -Während also in mutterrechtlicher Zeit die Geschlechtsbündnisse bloss -des Genusses halber geschlossen wurden, liegt ihnen nunmehr kühle -Berechnung zu Grunde. Die Gewinnung von Kindern wird der Hauptzweck -der Kaufehe, und zwar so sehr, dass sich nach diesem Erfolge vielfach -die Dauer des Verhältnisses richtet.[721] Unfruchtbare werden daher -ihrem früheren Eigentümer, sei dies der Vater oder ein ehelicher -Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben. So ist es -nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern allgemeiner Brauch im -ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist Unfruchtbarkeit der -Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und bleibt dies manchmal -sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo edlere Begriffe die -materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo es, wie in China, -Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen, um die Eltern zu -ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.[722] Bei den christlichen -Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit der grösste -Schimpf, den man einem Weibe anthun kann, und um nur Mutter zu werden, -giebt sie sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie begegnet.[723] -Wie sehr aber ursprünglich, d. h. in den noch in die Perioden der -unausgebildeten Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des Frauenkaufs, -der berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand, dass das durch -den Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine gewisse Anzahl -Kinder ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr elterliches Haus -erkauft. So meldet +Nachtigal+, dass bei einigen Stämmen Innerafrikas -die Frau, wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder geboren hat, „auf ihren -Wunsch in das elterliche Haus zurückkehren zu dürfen scheine“.[724] -Die Frau der Sonrhay ist schon mit drei Kindern ausgelöst. Stets aber -wird vorsorglich bedungen, dass die Zahl der Kinder den Wert des -Kaufpreises der Frau über einen gewissen Grad hinaus übersteige, dass -mit andern Worten der Käufer Zinsen von seinem Kapitale geniesse. -Und doch liegt schon in diesem groben Verhältnisse unverkennbar -ein sittlicher Fortschritt! Die Wertschätzung des Weibes zieht die -Wertschätzung der Kinder nach sich. Wo diese ihren Einzug hält, -verschwindet die gewohnheitsgemässe Beseitigung des Nachwuchses, der -+Kindermord+, wie ihn die mutterrechtliche Urzeit mit aller Liebe zu -den am Leben Gelassenen zu vereinen wusste. Die Kinder sind eben nichts -Überflüssiges mehr und selbst die Mädchen, welche ehedem den eigenen -Müttern als Ballast galten und der Notdurft der Zeit zuerst zum Opfer -fielen, wurden nunmehr ein Gegenstand hoher Wertschätzung. Anderen -Ursachen blieb es später vorbehalten, selbst bei hochentwickelten -Völkern einen Rückschritt in dieser Hinsicht herbeizuführen. Was aber -das Wichtigste ist: in seinen Zinsen lernte der Mann auch seine Kinder -+lieben+. Ist die Mutterliebe ein natürlicher Instinkt, so ward die -Liebe des Vaters dagegen erst spät errungen. Lange, lange währte es, -ehe die harte Rinde schmolz, welche das rauhe Mannesherz umpanzerte. -Wiederum war es der Besitz, welcher, wie die Neigung zum Weibe, so auch -die Liebe zur Nachkommenschaft im Vater keimen liess. Bescheiden zwar -wie das Mass dieser Liebe ist, Liebe bleibt es doch, wenngleich „Liebe“ -hier in einem dem Naturzustande näher liegenden Sinne aufzufassen ist. - -Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige, -höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar, -den Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in -Bezug auf das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.[725] -Unter der „Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren -Eltern oder Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer -Zeit zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem -Sinne, wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es -ist nichts als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später -abzuschliessenden Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung -als den Vorläufer der späteren Verlobung betrachten, welche allmählich -zur Bedeutung eines festlichen Familienereignisses aufstieg. Es -bezeichnet nun einen sehr wesentlichen Fortschritt in sittlicher -Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm für später zugesagten Mädchen -die nämliche Treue, die nämliche Unberührtheit zu fordern begann, -wie von der wirklichen Gattin. In mutterrechtlicher Zeit waren, wie -in früheren Abschnitten gezeigt, dem Weibe vor dem Eintritt in einen -Geschlechtsbund mit einem Manne keine Schranken gezogen. Auch unter -dem Frauenkauf blieb dies noch lange so, und viele Völkerschaften -haben dieses Stadium noch nicht überwunden. Wir treffen bei ihnen die -strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen für den Ehebruch, -dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es herrscht -noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der -zu kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge -Vater-, richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur +in+ der Ehe; die -unverheirateten Töchter leben nach altem Mutterrecht[726] und führen -einen nach unseren Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den -ausgerotteten Urbewohnern der westindischen Antillen, so ist es noch -heutigen Tages bei vielen Völkerschaften. Ich habe schon an früherer -Stelle[727] Beispiele dafür zusammengetragen und erwähne hier daher -bloss, dass auch auf Neuseeland das Ansehen der Unverheirateten steigt -mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf den Andamanen werden die Mädchen vor -ihrer Verheiratung als Gemeingut sowohl der verheirateten, als der -ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso allgemein ist die Unkeuschheit -der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu erregen, bei den Malgaschen, -bei mehreren indianischen Völkerschaften Amerikas, in Bhutan im -nördlichen Indien, bei den Annamiten in Cochinchina, auf Borneo, auf -vielen australischen Inseln, bei vielen Negerstämmen. In Unyamuezi, -wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen sich die _Wahárá_, d. h. -die erwachsenen Mädchen, nach +Burtons+ Mitteilung zu je sieben bis -zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe ein Haus, wo sie ohne -elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen dürfen.[728] Bei vielen -Negerstämmen werden aussereheliche Mutterschaften durchaus nicht -anstössig gefunden. Nach +Ladislaus Magyar+, der im westafrikanischen -Negerreiche Bihé eine Prinzessin heiraten musste, wird in Bengueta -die Jungferschaft auch wohl an den Meistbietenden versteigert, -damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde. Bevor eine mannbare -Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat, wird sie in lange -Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und Gesängen von Dorf -zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen Verehelichung, ihre -Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,[729] und A. E. Lux berichtet -von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem anderen -Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft der -Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.[730] -Bei den mongolischen Völkerschaften scheint geradezu ein Abscheu -vor der Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit -seltsamen religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster -Unreinheit des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei -manchen scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe -erwünscht gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon -gemeldet wurde.[731] Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal -eine Witwe, ohne dass ein anderer, den man dafür +bezahlte+, ihr -vorher beigewohnt und ihr gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte. -Sonst, meinte man, würde auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei -der ersten Eroberung des Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu -dieser Reinigung an. - -Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass -eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward als jungfräuliche -Keuschheit.[732] Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst -spät erworbener Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von -manchen Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff -der Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der -sich erst allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr, -als den Erfolg. Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss -bezeichnete es einen sittlichen Fortschritt, als der Käufer des -Mädchens auch dessen Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus -den älteren mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der -geschlechtlichen Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen -Völkern das Begehr nach jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen -tiefen Misstrauen gepaart, welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich -bekundet sich dieses Misstrauen in der scheusslichen Operation des -„Vernähens“ (Infibulation) der Mädchen,[733] ein blutiger Eingriff, -der keineswegs, wie man lange wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen -wird.[734] Das Verfahren ist wahrscheinlich von Osten her, vielleicht -durch die Araber, nach Afrika eingeführt, wo er heute von Nubien aus -bis zum Roten Meere so wie nach Kordofan und Darfur verbreitet ist. -Nach Dr. +Peney+ war der Unfug indes schon in Schwung, ehe die Araber -den Sudan betraten. Jedenfalls aber kannte diese Sitte bereits der -altarabische Arzt +Rhazes+, der davon spricht, wie die üppigen Araber -vom weiblichen Geschlecht sich Genuss zu verschaffen suchten. Und -vielleicht von Arabien aus trug sich die Gepflogenheit auch nach Asien -hinein und über den malayischen Archipel. Denn bei den Völkern in -Hinterindien fand sie +Linschoten+, und von hier aus scheint sie zu -manchen muhammedanischen Malayen gewandert zu sein, bei welchen +Epp+ -sie antraf. In Europa konnte die barbarische Sitte nicht Fuss fassen, -obgleich von französischer Seite her im vorigen Jahrhundert Vorschläge -zur Einführung derselben gemacht wurden.[735] Bei der Verheiratung -muss natürlich die entgegengesetzte Operation stattfinden, und mancher -Ehemann lässt sie auch an der Gattin wiederholen, so oft es ihm nötig -dünkt. Dennoch wird versichert, dass der beabsichtigte Zweck bisweilen -unerreicht bleibt. - -Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu -weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst -an die materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen -fand, forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit -wurden die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese -bilden ja bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss -unter der Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist, -wird die Ehe unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr -unversehrt, findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann. -Dadurch steigt die Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die -Unkeuschheit der älteren Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei -den Somal pflegt der Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch -Zeichen aller Welt bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und -wälzt dadurch Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der -Anschauungen müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der -Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei -Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders -in und um Mekka, üblich ist.[736] Auch in Europa war diese schnöde -Sitte gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V. -1524 sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr -Sevillas feierte.[737] Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen -widerliche, unser Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der -Jungfräulichkeit der Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der -Hochzeitsfeier, an dessen Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen -und für dessen Ausgang sich alle Hochzeitsgäste interessieren. -Mit Hinsicht darauf, wie diese Nachforschung ausfällt, erhält die -Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung oder Fortsetzung, welche bei -ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer Züchtigung der jungen -Frau führt.[738] Ähnlich geht es in Bulgarien zu.[739] So abstossend -diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken mögen, so -gehören sie doch schon vorgerückteren Gesittungsstufen an und gingen -aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir sehr -unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.[740] Erst als dieser -Körper und Leben gewann, ward die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend -erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung, -zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber -wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin, -sondern auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel -seiner Rache anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat -zuerst durch eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt -ihm die Pflicht auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin -zu nehmen. Auf noch vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der -Periode der Staatenbildung, als die Reinheit der Mädchen ebenso zum -sittlichen Ergebnis geworden, wie die Treue des Weibes, ward endlich -die Unberührtheit der Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes -gestellt, ging die Wahrung des als sittlich Erkannten von dem Einzelnen -über auf den Staat, welcher seinen Arm strafend über dem Frevler an der -geheiligten Sitte erhob. - - -[679] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52-53. - -[680] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271. - -[681] Vergl. S. 126. - -[682] +Spencer+. A. a. O. S. 272. - -[683] So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (+Max Buchner+, -Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der _un grand monde_ ist, -welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem -weissen Kaufmanne besitzt (+Compiègne+. _L'Afrique équatoriale. -Gabonais._ S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der -Weiber, desto reicher und angesehener ist der Mann; 25-50 Frauen sind -daher keine so grosse Seltenheit bei den Fürsten dieses Landes. Als -ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines solchen Fürsten, fragte, wie -viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in niedergeschlagenem -Tone: _twelf_, _that's all_ (zwölf, das ist alles), dadurch gleichsam -eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus. -Bd. XLVII. S. 249). - -[684] _Le livre de Marco Polo_, par +M. G. Gauthier+. Paris 1865. Bd. -II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen -von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie -zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen -über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde -abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte. - -[685] +K. E. von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse und -Forschungen. Leipzig 1884. S. 294. - -[686] +A. v. Chamissos+ Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217. - -[687] +A. von Middendorff+. Sibirische Reise. St. Petersburg 1875. Bd. -IV. S. 1407. - -[688] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314. - -[689] +Hall+. _Narrative of the second arctic Expedition._ Washington -1879. S. 102. - -[690] +Bérenger-Féraud+. _Les peuplades de la Sénégambie._ S. 98. - -[691] Ausland 1867. S. 88. - -[692] +Combes+ et +Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 16. - -[693] A. a. O. S. 129. - -[694] +Compiègne+. _L'Afrique équatoriale. Gabonais._ S. 192. - -[695] Globus. Bd. XLVII. S. 249. - -[696] +Otto H. Schütz+. Reisen im südwestlichen Becken des Kongo. -Berlin 1881. S. 91. - -[697] +Thomson+. Durch Massailand. S. 395. - -[698] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82. - -[699] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 121. - -[700] Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem -beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu -beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist. - -[701] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten -eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei -den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen -und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der -alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, -Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam -konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen. -Nach den Gesetzen der Beduinen, der _Graugans_, den Gesetzen Knuts, dem -_Gutalagh_, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen -nach dänischem und ostgotischem Rechte. - -[702] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85. - -[703] +Zöller+. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. -II. S. 59. - -[704] Globus. Bd. XLVII. S. 249. - -[705] Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das -Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, -Redschang und den alten Chibcha. Nach +Tacitus+ wurde die germanische -Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und -mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem -Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere -Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die -Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den -Ehebrecher. (+Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207-208.) - -[706] So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den -Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den -Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem -Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase -zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen- -und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen. - -[707] Ausland 1857. S. 978. - -[708] Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in -Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo -u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht -selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den -Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib -an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der -Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld -ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt, -dasselbe zuführen. Auch nach der _Lex Bajuvariorum_ ist die Strafe der -Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann. - -[709] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 122. - -[710] Globus. Bd. XX. S. 158. - -[711] Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre. - -[712] +Otto Henne Am Rhyn+. Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig 1877. -Bd. I. S. 549. - -[713] +Ferdinand Justi+. Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S. -125. - -[714] Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der -kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten -eine gewisse Anzahl Eunuchen (_Lao-kung_ d. h. „alter Hahn“) in ihre -Dienste nehmen. Siehe: G. +Carter Stent+. Chinesische Eunuchen. Leipzig -o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch -dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen als jetzt. - -[715] +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil. -Bd. I. S. 65. - -[716] +Paul Mantegazza+. Indien. S. 276. - -[717] +Herm. von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena -1871. Bd. II. S. 48. - -[718] Dr. J. J. +Rein+. Japan. Bd. I. S. 475. - -[719] H. +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273-274. - -[720] +Buchner+. Kamerun. S. 31. - -[721] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 106. - -[722] +Tscheng-ki-Tong+. China und die Chinesen. S. 57. - -[723] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837. -Paris 1838. Bd. II. S. 17. - -[724] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685. - -[725] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 122. - -[726] A. a. O. S. 127. - -[727] Siehe S. 220 ff. - -[728] +Richard F. Burton+. _The Lake Regions of central Afrika._ London -1860. Bd. II. S. 24. - -[729] +Herm. Soyaux+. Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen. -Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des -Ausdrucks _Jus primæ noctis_, welcher gemeiniglich das sogenannte -„Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei -völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein -Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. _Jus -primæ noctis_ Europas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich -komme auf diese Frage bald zurück. - -[730] A. E. +Lux+. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37. - -[731] Siehe oben S. 223. - -[732] +Lippert+. A. a. O. -- +Peschel+ warnt mit Recht, auf eine -Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines -sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und -Frau unterschieden werden (+Peschel+. Völkerkunde. S. 219). Solche -Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den -Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indes +Peschel+ dem -Zeugnisse +Chapmans+, wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel -Gewicht beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner -entgegen, die durchaus keine so günstige Deutung zulassen. - -[733] _Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte -usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam -fundendam pateat._ - -[734] Beschrieben von Dr. +Peney+ im _Bulletin de la Société de -géographie_ von Paris, 1859. Bd. I. S. 341-388 und „Ausland“ 1859. S. -822. - -[735] Dr. H. H. +Ploss+. Das Kind in Brauch und Sitte der Völker. -Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314-324. - -[736] _Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt. -Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater -virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare -jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non -ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet -esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore -palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis parentibusque -ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat divortium. Hic -urbis et ruris mos idem est._ (+Burton+. _Personal Narrative of a -pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 82). - -[737] _Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia -del Cardinal Salviati._ Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für -die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der -damalige venezianische Gesandte. (_Viaggio fatto in Spagna del Magnif. -Mssr. Andrea Navigiero._ Vinegia 1563. S. 13.) - -[738] Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach -russischen Quellen Dr. O. +Asboth+ im Archiv f. Anthropologie. Bd. -XIII. S. 317-321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig, -den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die -Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man -beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von -soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu -vollziehen. - -[739] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461-462. - -[740] +Louise von François+ schreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine -Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für -dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich -Keuschheit und Treue. (L. v. +François+. Der Posten der Frau. Stuttgart -o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.) - - - - -XX. - -Ausbildung des Patriarchates. - - -Wie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den -vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der -urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben -eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon -einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden -des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den -hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man -jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner -Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf -zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ -- wenn man sich -dieses Ausdruckes bedienen darf -- zwischen Mann und Weib, wie ihn -die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange -nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig -nahe standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter, -das neue Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich -nur allmählich dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich -anfänglich noch auf einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte -ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind überall im Kreise der -Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch -deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt +Lippert+ mit vollem -Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen -Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der -Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal -gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen. -Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“ -entgegentreten.[741] - -Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters, -richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch -unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine -grössere Anzahl solcher unter +einer+ väterlichen Gewalt. Diese wurzelt -hinwieder in dem +Besitzrechte+ an den Menschen, welches der älteren -Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser -trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte erörterten, -noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass, -so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte, in -strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im Grunde -auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste. Der -Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling, gewann -damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach Belieben -zu verfügen. +Carlo Piaggia+ erzählt von den Niamniam in Mittelafrika, -der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des Stammes und -betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.[742] Der König -von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen zur Ehe und -lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz fliessen. -Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige, dem als -Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen zur Verfügung -steht. Von den Balanten in Westafrika meldet +Alfred Marche+, dass -der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod der Unterthanen, -sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (_Jus primae noctis_) im -ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht, als vielmehr -eine +Verpflichtung+ seinerseits, denn ohne diese Förmlichkeit -würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall, wo in -geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes -herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit -dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete -aufrecht zu erhalten ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder -„Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den Sklavenverhältnissen -hervorgegangen.[745] Es war ja ganz natürlich, dass die Sklavin, welche -dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe -geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit ist dieses Herrenrecht längst -nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und nirgends in der Völkerkunde -ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen der Beteiligten ausgeübt -werde. Richtiger wäre es daher von einem _Officium_ als von einem _Jus -primae noctis_ zu sprechen. Was anfangs im beschränkten Kreise der -Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit -mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu einer +Forderung+ -der Unterthanen und zu einer +Pflicht+ des Oberhauptes.[746] Die -wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte -aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich -sogar um schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren -Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in +einer+ -Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte -Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten -Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen -begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein -blosses Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa -selbst auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit -als symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht -solche haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst -das thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen -Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also -zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol -- das -ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748] - -Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere -gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können: -der +Adel+ und die +Sklaverei+. Der Patriarch, der unumschränkte -Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets -polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen -willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend -+Julius Lippert+, steht nun in der innigsten genetischen Verbindung -mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet -sich von dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749] -Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu -den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber -dieser +nur+ aus dem Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die -Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht -vermochte weder die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu -erzeugen. Schon einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene -als Sklave dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der -Begriff des Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber -sind Weiber und Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen, -welche mit dem ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser -auf das Weib auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751] -Deutlich spricht das Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich -in der Sitte aus, welche beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber -so gut wie seine Knechte demselben in die Grube nachsandte. Der -Gedanke des Besitzes, freilich im Zusammenhange mit den aufgetauchten -Vorstellungen vom künftigen Leben und dessen Erfordernissen, steht -auch diesem Brauche zu Gevatter. Der Tote bedarf dort des Umgangs und -der Pflege wie im Diesseits. Seine Seele, so dachte man weiter, hänge -an seinem Eigentume, das man ihm daher auch nach dem Absterben des -Körpers belassen müsse. Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten -Dinge, sondern auch die Weiber und Knechte; einen Unterschied in der -Natur des Besitzes gab es noch nicht. Daher die weite Verbreitung der -Grabfolge von Witwen und Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem -Mutterrechte näher stehen oder aus diesem ihre Familienorganisation -entwickelt haben.[752] Solche geben dem Toten bloss seine Leibgeräte -„auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in seiner „Nadowessischen -Totenklage“ singt: - - „Alles sei mit ihm begraben - Was ihn freuen mag.“ - -Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt. -So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota -oder Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm, -bezeugt Oberst +Brackett+, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab -mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht -aber seine _Squaws_. Dagegen war es vor Einführung des Christentums, -also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe -auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden -die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war -die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei den -Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die -Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten -Welt. - -Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats -auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt -hat. Sattsam bekannt ist die _Sati_,[755] die Witwenverbrennung -bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut. -Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen -Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich -noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze. -Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu, -sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte. -Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie -aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen -Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in -vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel -an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue -Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere -Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse -und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und -Land die uralte Sitte des _Charivari_,[757] welche auch die Revolution -überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen, -die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder -dem Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer -einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.[758] Ein gewisses Mass -von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte -unter einer neuen Deutungsweise. - -Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft, -das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die -Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift. -Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein -ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es -lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die -Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende -Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen -um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte -des +Kindermordes+ als Volkssitte ist dafür ein sprechender Beweis. -Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, welche -aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr erstes Kind, -beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener physiologischen -Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie zu Grunde -lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich damit auch -noch +religiöse+ Ideen, welche den blossen, aus Nützlichkeitsursachen -vollbrachten Kindermord zum Kindes+opfer+ umgestalteten. Diese -Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu Anfang nicht. Als -Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter demselben bei vielen -Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der Molochsdienst der -Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu Hierapolis. Zum -geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien gehörte das Opfer -eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern waren Kinderopfer -üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer Einwanderung nach -Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann von den -benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt wenigstens -Prof. +Bernhard Stade+,[759] während andere freilich dieser Ansicht -nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das Vaterrecht -noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle Spuren -der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren -Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin -der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch -eine hervorragende Stelle behauptet. - -Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich -unter der Mutterfolge überall auch +weibliche+ Gottheiten, und diese -sind stets als die +älteren+ zu betrachten. Vielfach lässt sie der -Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese -Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie -die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen -Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen -der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht. -+Hesiods+ Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm -in Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme -des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten -aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen -Gottheiten. In den „Eumeniden“ des +Aeschylos+ erkennen die Erynnien -das Recht des Vaters und Mannes noch +nicht+, sondern lediglich das -Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf dem Kampfe -zwischen Vater- und Mutterrecht.[761] Bezeichnend ist geradezu die -Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den _calculus -Minervae_ freigesprochen wird im Blutgericht: - - Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους - Καθιππάσασθε, κακ' χερῶν εἰλεσθέ μου. - -Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen -in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge -und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der -ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der -Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen -hervorgingen.[762] So konnte neben den jüngeren Göttergestalten -der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite -Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so -wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete -auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts -Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was -vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt -wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei -Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber -standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen -der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung -als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So -wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke -des Opfers der der Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar -oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht -besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch, -dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich -preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe, -was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So entsteht -also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen -Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben, -die sogenannte +kultliche Prostitution+. Auf dem Boden des reinen -Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu -folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst -unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die -freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche -Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige, -in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen. -Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der -Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes -entspricht. - -Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete -kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet -wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit -naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem -Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig -mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des -Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese -völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern -des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen -und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der -Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei -letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung der Mädchen, -wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene Körperschaft, jene -der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie den Italikern durch -semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch in Israel zeigt sich -die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein Mensch, ohne Priester -zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der Gottheit Unzucht -ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und die Sage von -Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der eigenen Person -zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag aber die -hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit die -dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte, -zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge -hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust -zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies -strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der _Dewadaschi_ -(Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen, -welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den -Titel _Begum_ („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein Teil davon -auf die unteren Grade der _Nautsch-_ oder Tanzmädchen über, welche an -allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu beteiligen -haben.[765] Aus +Sandrakas+ bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“, -welches sicherlich vor dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand, -ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso -wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur perikleischen Zeit.[766] -Ausführlich beschreibt der Dichter die glanzvolle Behausung -Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich einer der bedeutendsten -Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des Königreiches Malwa. -Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese Hochhaltung der Töchter -der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen ist, finde ich in den -Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht, daneben aber -vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums Spuren aus -der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst dort -unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der -Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen -aus. Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man -darf ohne Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, -denn jemals im Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren -Tagen. Sie bilden das glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit -den Grossen des Hofes huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen -sich ihre Gunst teuer bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die -Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit -wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt -sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in -ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar -öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck, -die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache -nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine -Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde. - -Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen -Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das -Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was -etwa an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll -in einem späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran -erinnert, dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der -Demeter in sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf -römischem, zum teil ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten -Kulte -- _Dea Dia, Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater_ --- jener früheren Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss -der römischen Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den -beiden Marskulten seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter -der Götter noch sehr geläufig gewesen sein, da +Augustinus+ gerade -an diesen seine Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der -Staatskult der Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno -nur die Frau +neben+ dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber -und Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten -sich auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will -die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von -Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte -völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus, -Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des -Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel -fassen. - -Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich -begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen -Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist -sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich -möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am -Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit -waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit -(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder -davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer -der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils -physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war -es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem -emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die -Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei -den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann -Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald -sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon -musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst -in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich -lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse -bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch -einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber -in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen -Kultur.[771] Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden. -Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und -Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker, -welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei -stehen bleiben. Es ist +Lipperts+ unbestreitbares Verdienst, auf -diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu -haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären -sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den -wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei -den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,[772] zum Beweise, -dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden -hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten -zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch -eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller -Speisen -- er feiert und fastet -- oder er lässt sich durch irgend -welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als -Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“[773] -Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit dem -der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese Sitte, bei -der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das „Männerkindbett“ -zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie für etwas -ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso unpassend, -als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der Frau -das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden -Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von +Liebrecht+ -vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum -Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als -von der Mutter abhänge. +Southey+ will als Ursprung des merkwürdigen -Brauches den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und -Kind nachweisen. +D. N. Starcke+ will mit +Edw. B. Tylor+ darin den -Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung -des Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer -zu erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der -+Lipperts+chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, -dass dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin -alleinige Geltung finden werde. War die Sitte -- welcher nach dem -Vorgange der Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die -Benennung „Couvade“ beigelegt wird -- ursprünglich ein in religiösen -Vorstellungen wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf -„merkwürdig“ zu sein, und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in -späterer Zeit, als seine anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers -in Vergessenheit geraten war, von den Eltern lediglich zum Wohle und -zum guten Gedeihen des Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im -Kreise der Kulturnationen Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines -Einzelnen vorgenommen werden. - -Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer -Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper: -sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen. -Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in -der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes -zu Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung. -Auch die „Beschneidung“[775] führt +Lippert+ wohl nicht mit Unrecht -darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper -des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte -Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation _El Salkh_ -(d. h. Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs -unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere -wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen -zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen -Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle -Kinder einer Familie in den +Besitz+ des Vaters; aber dem +Blute+ -nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem -eigenen Vater gegenüber, +stammfremd+, so lange nicht eine jüngere -physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an -Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie -unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen -künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende -Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines -Opferbundes beilegte. Der junge Mensch, welcher durch das Opfer seines -Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft -mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar -allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die -nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses -Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das -davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke, -welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied. -Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche -bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777] sondern auch die Anordnung -bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser -Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So -war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich -Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen -Symbols[778] (_'ot_). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der -Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von -Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form -gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung -bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur -Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die -Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man -sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des -Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete -Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der -Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht -hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“ -genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter -zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer, -dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden -Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte -der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen -Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber -die Beziehung ist nur eine äusserliche.[779] - -Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken, die -+innerhalb+ der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke -ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher -darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe -(Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren -+Verwandtschaft+ des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren -Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen -Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes angebahnt -und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Bloss -die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen -zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung -der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen -derjenigen der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung -durch die sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu -verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich -Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine sehr -untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu einem -billigen Ausgleiche. - - -[741] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 162-163. - -[742] Globus. Bd. XXI. S. 131. - -[743] +Alfred Marche+. _Trois voyages dans l'Afrique occidentale._ -Paris 1879. S. 70. - -[744] Prof. Dr. +Kohler+. Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f. -vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.) - -[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren -in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen _Rajah_. (F. -+Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.) - -[746] Dr. +Karl Schmidt+ (_Jus primae noctis_. Eine geschichtliche -Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall -leugnet, fertigt die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen -der Kulturarmen von unseren geläuterten Ehebegriffen kurzweg als -„geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft auch die Annahme einer -ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit bloss, dass die -Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er -daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt -der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die Unsitte -der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten -annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in -Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte -des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber -gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen -Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu -haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung -seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich -ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder -dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür -zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden -Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder -roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu -überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre -ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht -zu verbitten“ (S. 41-42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling -mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der -Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt, -welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt. - -[747] Dr. +Pfannenschmidt+. _Jus primae noctis_ im: Ausland 1883. S. -150. - -[748] +Karl Schmidt+ in seinem erwähnten Buche versucht freilich -darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der -Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters, -nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (_Jus primae noctis_. S. 379.) -Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes, dass -es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt. -Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein -_jus primae noctis_ Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch -nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. +Mantegazza+ sehr -treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit, -um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach -nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller -gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“ -(Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). +Schmidt+ selbst -erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen und -obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft er -doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine -eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik +Schmidts+ -vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen -Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt -erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle -geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256-267). Zu ähnlichen Schlüssen -gelangten auch Dr. +Pfannenschmidt+ und Prof. +Kohler+. - -[749] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 525. - -[750] Siehe oben S. 285. - -[751] +Lippert+. A. a. O. S. 535. - -[752] A. a. O. S. 275. - -[753] _Annual Report of the Smithsonian Institution._ Washington 1876. -S. 470. - -[754] +Seemann+. _A mission to Viti._ S. 192. _Giovanni Branchi._ _Tre -mesi alle isole dei Cannibali nell' arcipelago delle Figi._ Firenze -1878. S. 155. - -[755] _Sati_ ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines -Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den -Vorrang streitenden Gottes. Nach dem _Kasi Khanda_, einem Werke der -neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich -beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass -ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither -heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss -besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst _Sahagamana_, d. h. das -Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II. -S. 150). - -[756] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578. - -[757] +Hellwald+. Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888). -S. 245. - -[758] +Mantegazza+. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228. - -[759] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497. - -[760] Z. B. +Henne-Am Rhyn+, Kulturgeschichte des Judentums. S. 69-70 -meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten -und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh -solle Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist -demselben auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den -Worten, mit denen Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich -hervor, dass wenigstens lange Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne -Gnade dargebracht werden musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei -anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist dasselbe, welches -die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns -unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt -(durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch -eine später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die -Lösung der Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit -der Propheten im Reiche Juda, nach Israels Untergang, da bereits die -„Lösung“ gestattet war, galt es immer noch als besonders verdienstlich, -die Erstgeburt dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur -Wegführung nach Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem -Namen nach dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im -Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia -und Ezechiel klar genug hervor. Auch +Lippert+ spricht sich dahin -aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers -freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen. - -[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung -bei Dr. C. N. +Starcke+: Die primitive Familie in ihrer Entstehung und -Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125. - -[762] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 258. - -[763] J. J. J. +Döllinger+. Heidentum und Judentum. Vorhalle zur -Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398-399. - -[764] +Stade+. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479-480. - -[765] Die _Dewadaschi_ der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf -einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene -der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder -zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter -diesen Nautsch-Mädchen: _Thassi_, oder Tanzmädchen, das einer Pagode -zugeteilt ist, und: _Waschi_ oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880. -S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun -es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge -(+Mantegazza+. Indien. S. 287). - -[766] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 399. - -[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der -geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten -westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt -es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und -trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar -wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den -Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu -beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist -auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne -Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an, -aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern -Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die -Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und -Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein -Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. +Combes+ et -+Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 108-120.) - -[768] +Combes+ et +Tamisier+. A. a. O. S. 116-119. - -[769] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. II. S. 259. - -[770] A. a. O. S. 258. - -[771] A. a. O. S. 312. - -[772] +Edw. B. Tylor+. _Researches into the early history of mankind -and the development of civilisation._ London 1865. S. 288; +Peschel+. -Völkerkunde. S. 26; +Ploss+. Das Kind. Bd. I. S. 125-138 teilen das -Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des -sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für -die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46). - -[773] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. - -[774] +Lippert+. Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S. -41. - -[775] +H. Ploss+ (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es -falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die -Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen. - -[776] _Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem_ -των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, _ab umbilico aut parum infra incipiens, -ventrem usque ad femora nudat._ (+Burton+. _Personal Narrative of a -pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 81.) - -[777] +Ploss+. Geschichtliches und Ethnologisches über -Knabenbeschneidung. Leipzig 1885. - -[778] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423. - -[779] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 339-341. - - - - -XXI. - -Die patriarchalische Vielweiberei. - - -Es bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das Patriarchat -die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte. Ursachen, die unserer -Kenntnis sich entziehen, zum Teil im Wesen des Volkscharakters -begründet, mögen bald den einen, bald den anderen der das Patriarchat -kennzeichnenden Züge schärfer ausgeprägt, wieder andere dafür geringer -entwickelt haben. Ein Patriarchat, wie es schematisch sich uns -darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft gegründete Familienordnung -mit +gleichmässiger+ Übung aller daraus entspringenden Folgen, hat -schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen können, weil seine -Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die mannigfaltigen -Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht alle -gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten zuerst, -andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im -Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische -Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb -gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch, -neigt bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse -Summe von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von -diesen deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der -Familie stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei -den wichtigsten Völkern herrschenden thatsächlichen Zustände zu -betrachten, um auf solche Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen -zu veranschaulichen. - -Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen -Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des -Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer -und jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft -zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen -Abkunft, eine Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des -Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und -die Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um -so leichter, weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft -zusammenfielen.[780] Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein -Räuber, zum mindesten kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht, -dort besteht auch Neigung zur Vielweiberei, welche in der That allen, -auch den einfachsten Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in -jenen Gebilden derselben fort, welche im Kriege zu kleinen, unter -fest eingesetzten Herrschern stehenden Nationen verschmolzen wurden, -und erringt in diesen dann sehr oft eine bedeutende Ausdehnung. -Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem aus dem kriegerischen Wesen -hervorgewachsenen Despotismus und der Vielweiberei unverkennbar; -die häusliche Willkürherrschaft (Despotismus), welche geradezu eine -Voraussetzung der Vielweiberei ist, deckt sich, wie +H. Spencer+ sehr -richtig betont, so ziemlich mit der staatlichen.[781] - -Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden -Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der -Vielweiberei zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen -Gestalt, denn in der That kommt die Vielweiberei in verschiedener -Weise zum Ausdruck, worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt -wird. Gemeiniglich pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch -Vielweiberei zu verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder Sitten -Polygamie nicht dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist jedoch -nicht richtig. Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern „Vielehe“. -Darin liegt ein tiefer Unterschied. Viele Völker des Altertums wie der -Gegenwart gestatten allerdings bloss ein einziges Eheweib, sind also -Monogamen, dennoch herrscht bei ihnen Vielweiberei oder Polygynie. Denn -Gesetz und Sitte erlauben dem Manne, +neben+ der einen gesetzmässigen -Gattin Sklavinnen als Kebsinnen (Konkubinen) nach Belieben, je nach -Reichtum und Stellung zu halten. Die Vielehe, die Polygamie konnte erst -mit der Ausbildung des Ehebegriffes aus der Polygynie hervorwachsen; -sie ist eine gesetzliche Einrichtung und kann auch verschwinden, -ohne die Vielweiberei zu beseitigen. In der That ist letztere auch -im Kreise der Monogamen nirgends völlig unterdrückt und lebt unter -den mannigfachsten Gestalten fort. Wir lernen somit zwei verschiedene -Gattungen der Beweibung kennen, beide auf dem Boden des Patriarchates -erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge geregeltes Verhältnis, dann das -„Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches noch lange, nachdem das jüngere -Vaterrecht an Stelle des älteren Patriarchates getreten, die ehelichen, -gesetzmässigen Verbindungen begleitet. Das Kebstum hängt mit dem -Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse zwischen Herrschaft und Gesinde -zusammen, wie es der starre Eigentumsbegriff erzeugt hatte. Bei aller -Knechtung des Weibes spielt, wie sich überall deutlich verfolgen lässt, -in die Stellung der +Ehefrau+ noch manches Mutterrechtliche hinein. -Die Ehefrau ist stets eine +Freie+, die, wenn auch durch Kauf, nicht -ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Mundwalte erworben werden kann. -Die Sklavin war dagegen, wie der Sklave, ursprünglich die gewaltsam -angeeignete Beute; sie blieben die +Unfreien+, das willenlose Besitztum -ihrer Herren auch dann, als sie später gleichfalls im Wege des Kaufes -in deren Eigentum gelangten. Heute noch ist in den sklavenhaltenden -Ländern die Mehrzahl der Sklaven, so weit sie nicht schon in der -Sklaverei geboren sind, gewaltsam erbeutetes Gut. Ihre Verkäufer, die -sie zu Markte bringen, sind mittel- oder unmittelbar ihre Räuber. Das -Gesetz untersagt nun die „Ehe“ mit der Unfreien, der Sklavin; den -Geschlechtsumgang mit ihr wehrt es aber nicht, denn der Herr kann -sein Gut beliebig benutzen. Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat -es etwas unwürdiges, dass der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin -ist, aber nicht für das Altertum oder die Völker des Patriarchats, da -dort auch das freie Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen. - -Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch Kebsinnen, -Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft nicht -so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten -Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich nicht -„durch die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere Gesittung -sie zu gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein letzter -+Naturzweck+, um Kinder zu bekommen und die Familie fortzupflanzen, -woran dann sehr häufig Ahnendienst sich schliesst. So fassten die Ehe -auf nicht bloss die Juden, Hindu, Griechen und Römer des Altertums, -sondern heute noch die Chinesen und die Völker des Islâms. Bleibt der -Zweck der Ehe unerfüllt, d. h. bleibt die Ehefrau kinderlos, so müssen -Kebsweiber aus Kriegsgefangenen oder Haussklavinnen den unerlässlichen -Familiennachwuchs liefern, besonders bei solchen Völkern, welche das -patriarchalische Geschlechterwesen in Verehrung halten. Daher darf man -sich durch vorgebliche Monogamie nicht in die Irre führen lassen. - -Über die Stellung des weiblichen Geschlechtes im +alten Ägypten+ -liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller -vor. +Herodot+ sagt, in Ägypten habe jeder nur +eine+ Frau gehabt, -+Diodor+ dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme der Priester -erlaubt gewesen, so viel Frauen zu nehmen, als ihnen beliebte. In -den Grabgewölben der vierten und fünften Dynastie tritt uns die -Frau zum erstenmale leibhaftig in der Weltgeschichte entgegen. Sie -genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche im ganzen Altertum -ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein Erbstück aus der -älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja auch -die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle -hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte -nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause -- „Herrin des Hauses“ -ist der offizielle Titel der Ehegattin -- sondern sie bewegte sich -auch mit voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung -mit den Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur -höchsten Würde auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich -sind es bloss solche Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen -von jener Zeit bezieht; wie es um die grosse Menge stand, ist weniger -klar. Nach mancherlei Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten, -wird man indes sich nicht weit von der Wahrheit entfernen, wenn man -schon im alten Pharaonenreiche ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie -das Mannesrecht sie in den morgenländischen Despotien und Familien -von heute ausgebildet hat. Dass die Ägypterinnen sich dabei besonders -unglücklich gefühlt hätten, wird nirgends gesagt und deshalb auch -schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten die Ägypter, wie wenigstens -die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und bevorzugte Gattin, welche -demselben Stande und derselben Kaste entsprossen war, so gab es doch -Nebenfrauen, wenn auch stets die Denkmäler sie als „Sklavinnen“ -bezeichnen. In der Glanzepoche der achtzehnten und neunzehnten -Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten bis zwölften Jahrhundert, -bekamen die hohen Herren vollends Geschmack und Vorliebe für die -schmucken und wohlgestalteten syrischen und sonstigen Sklavinnen, die -zu Markte gebracht wurden, und kauften sie, während sie ihre eigenen -Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen. Ein Papyrus im Museum -zu Leyden schildert solche Zustände mit den Worten: „Gold, Silber und -allerlei Geschmeide wird verschwendet an den Hals von Sklavinnen, und -die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen: o, hätten wir doch nur zu -essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt er: „In schwellenden -Sänften, in denen man die Glieder angenehm hinstrecken kann, lassen -sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist gehobener Stimmung und -Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert stark an die hellenische -Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird. Aus weitaus -jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils griechisch, -teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die -Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten, -bei dem konservativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne -wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus -ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass, -womit auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel -eines Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und -so viel Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst -Du so und so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein -und mein ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein. -Ich werde Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen -und ein anderes Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel -Shekel geben und dazu noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die -Ausstattung, welche die Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und -zum Schlusse heisst es: „Ich habe diese Güter von Dir erhalten, mein -Herz ist damit zufrieden; wenn Du bleibst, so bleibst Du mit ihnen; -gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie aus dem Wortlaute der Urkunde -zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in der That ein Probejahr -vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal erbte das Eigentum -des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus brachte, unter die -übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene Beständigkeit -der Verhältnisse gesichert.[782] - -Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das -Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker -waltet vor und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer -theoretisch-ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich -unter andern in den Familienverhältnissen der +Hebräer+. Bei ihrem -Eintritte in die Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet, -nur wenige Spuren weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit. Das -Weib ist des Mannes gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen und -Mächtigen in Polygamie; für diese ist dieselbe mit ein Mittel, sich -Reichtum und Ansehen zu verschaffen und zu erhalten, indem sie sich -mit möglichst vielen einflussreichen Familien verschwägern, während -der gemeine Mann sich gewöhnlich mit +einer+ Frau begnügt oder etwa -daneben ein Kebsweib hat. Die israelitische, meist volksfremde Sklavin, -welche immer die Kebsin des Hausherrn oder eines seiner Söhne ist, -wird _'ama_ genannt. Es ist dies ein Wort uralter Bildung, welches -in anderen semitischen Sprachen wiederkehrt, woraus zu schliessen -ist, dass diese Sitte schon vor der Trennung der semitischen Völker -bestand.[783] Der alternden kinderlosen Frau wurde es zum Lobe -angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin als Beischläferin -zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim israelitischen -Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen zu nehmen[784] -und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie heute noch -zulässig.[785] In der Genesis ist zwar der Grundsatz der Monogamie -ganz bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der Vielweiberei -auch im mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte. Dieses aber -schweigt darüber, und so war denn Polygamie geduldet und als erlaubt -im Gesetze vorausgesetzt.[786] Es erklärt sich dies wohl daraus, dass -die Genesis in ihrer heutigen Gestalt erst sehr spät, zu einer Zeit, -als die monogamen Ideen schon die Oberhand gewannen, ihre endgültige -Abfassung erhalten hat. Dabei darf man nicht vergessen, dass die -Israeliten in ihren heiligen Büchern als ein zur Fleischeslust -geneigtes Volk geschildert werden, welches derselben keine Schranken -zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit Fremden noch sehr allgemein. -Von den Patriarchen der Sagenzeit und von Mose wird erzählt, dass -sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der Richterzeit war die -Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die herrschende Regel; ja -man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.[787] Die Aufnahme -des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl erst aus der Zeit -des zweiten Tempels.[788] Jüngerer Zeit gehört auch das Verbot der Ehe -zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit scheint die Ehe -zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und auch später noch -suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den Töchtern seiner -Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene Bräutigam -seiner Base.[789] Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die Ehen -zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der Stiefmutter, -der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des Vatersbruders, der -Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit angeheirateten Töchtern -und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war das Verhältnis zwischen -Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses. Das Gewohnheitsrecht -erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu ernähren und ihr -die eheliche Pflicht zu gewähren habe. Darin besteht die eheliche -Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber nehmen und -ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm gefällt, die -Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus dem -Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die -israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen -über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom -Manne nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei -beiden Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung -geahndet worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann -klagte und nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das -erlittene Unrecht entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau, -für welche von einem andern der _Mohâr_ bereits erlegt worden, ist -Ehebruch; ist sie unverlobt, so bedeutet dieselbe eine Schädigung -ihres Vaters, beziehungsweise ihrer Familie. Verzichtet diese darauf -den Schimpf zu rächen, so hat sie sich zufrieden zu geben, wenn der -Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im Falle einer Heimführung -des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen. Durch die Entlassung -aus der Ehe aber geschieht dem Weibe kein Unrecht, denn dieselbe -bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch Zahlung des Mohâr -erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung in ihre Familie -zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu verheiraten.[790] -Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung beruhende -Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu entwickeln -pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat diesen -Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der -Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich -der Bruder zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur -verheirateten Nichte und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten -nicht zu beerben. Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich, -dass das israelitische Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei -und dass nur Agnaten als Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten -haben. Nur für die Agnaten als Verwandte eines Mannes hat die Sprache -einen zusammenfassenden Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (_ʾahîm_) -oder „Oheime“ (_ʿammîm_). Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck -für Vaters Bruder und Schwester gebildet -- sie sind des Mannes -„Freund“ (_Dôd_) und „Freundin“, und der erstere Ausdruck wird neben -_Ben dôd_ auch für den Vatersbrudersohn angewendet --, aber während -so Ausdrücke für _Patruus_, _Patruelis_, _Amita_ vorhanden sind, -müssen die Begriffe _Avunculus_ und _Matertera_ durch Umschreibungen -ausgedrückt werden.[791] - -Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt -sind, Professor +Stade+, ist der Meinung, dass die Formen des -altisraelitischen oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens -von denselben Gedanken erzeugt worden sind, wie die des altitalischen, -altgriechischen und indischen, von welchen +Fustel de Coulanges+ -dargethan hat, dass sie eine Kultgenossenschaft gewesen, -zusammengehalten durch das Einigungsband des Kultes des Ahnen der -Familie, dessen Stätte der Hausaltar, dessen Priester der Vater und -Hausherr ist, und dass aus diesem Kulte sich das älteste Recht dieser -Völker erklärt. Nur in dem +einen+ Punkte weicht, und mit Recht, der -deutsche von dem französischen Forscher ab, dass er nicht wie dieser -meint, die Verehrung eines Ahnen müsse auch die wirkliche gemeinsame -Abstammung von demselben verbürgen. Beide irren aber sicherlich darin, -dass der Ahnenkult bei der Bildung der Familie +treibender+ Faktor -gewesen sei. Die patriarchalische Familie stellt sich allerdings als -eine Kultgenossenschaft dar, die in Altisrael wie in Altrom ihren -sichtbaren Ausdruck in einer gemeinsamen Grabstätte besitzt; von der -Bestattung in diesem Grabe ist dann die Zulassung der entschlafenen -Seele unter die in der Unterwelt weilenden Familienmitglieder abhängig. -In diese Kultgenossenschaft treten die Frauen durch die Heirat ein; -sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer eigenen Familie, um an jenem -des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur +ihre+ Kinder sind gesetzlich -anerkannte (legitim), nicht auch jene der Kebsin, welche nicht durch -das Band der Ehe Anteil am Kulte des Mannes gewonnen hat. Allein der -auf Ahnendienst beruhende Kult kann unmöglich bei der +Bildung+ der -Familie schon ein treibender Faktor gewesen sein. Der Natur der Dinge -gemäss kann er erst im Schosse der patriarchalisch geordneten Familie -entstanden sein. Verehrung der Abgeschiedenen lebt zwar heute noch -bei den meisten Naturvölkern fort, +Julius Lippert+ hat aber sehr -wohlgethan, diese in systemloser Geisterfurcht wurzelnden Regungen -als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“ scharf zu unterscheiden. Auch die -aus slavischen Mythologieen im slavischen Märchenschatze erhaltene -„Ahnenmutter“ hat mit dem Ahnenkulte nichts gemein, so wenig wie -die deutschen Ahnenmütter Holda, Berchta und Frau Gode, welche alle -aus älterer, mutterrechtlicher Zeit herüberragen. Es sind durchaus -mythologische Wesen, die mit der Familie als solcher in keinerlei -Zusammenhang stehen, Gestalten, welche durch die männliche Götterwelt -des Patriarchats in den Hintergrund geschoben wurden. Ahnendienst d. -h. ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich entwickeln, wo die -Erinnerung an diese Vorfahren lebendig blieb, und dies konnte wiederum -erst dann geschehen, als die Familie ein festes Gefüge erhalten hatte. -Dies bewirkte aber die Stammesherrschaft, das Patriarchat. In der losen -Geschlechtsgenossenschaft des Mutterrechts hätte ein Ahnendienst -niemals aufkommen können. Dagegen stellt dieser sich stets ein, wo -strenge Vaterherrschaft die Grundlage der Familie geworden. Nicht bloss -Juden, Hindu, Griechen und Römer, auch die weizengelben Söhne des -himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und bei ihnen allen stellt -sich die Familie als eine Kultgenossenschaft dar. Gewiss hat dieser -Kult, nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine Wechselwirkung auf die -Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. Wesentlich hat er den -Wunsch nach dem Bestande, nach der Fortdauer der Familie befestigt, -und ihm entquellen zumeist die dahin abzielenden Einrichtungen: -insbesondere das Verlangen nach Söhnen, welche den Kult des Vaters -fortsetzen möchten. Wenn in Altisrael dies Pflicht des nächsten -männlichen Verwandten ist, wenn in Ermangelung von Söhnen der Sklave -den Hausherrn beerbt, weil er der letzte Träger des Familienkultes ist, -so darf man darin zwar eine Zugehörigkeit zum Kulte, wohl aber auch -eine direkte Wirkung des Patriarchats erblicken, welches die weibliche -Nachfolge ausschliesst. Dem Kult ist stets nur die Aufgabe zugefallen, -zu heiligen, was sich längst in die allgemeinen Anschauungen eingelebt -hatte und daher unvermerkt zum Sittengesetz geworden war. Nur so darf -man es verstehen, wenn das Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder -der Familie aus seiner Würde als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes -hergeleitet wird, wenn von dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und -Wachstum der ganzen Familie abhängen, während dessen Vernachlässigung -den Zorn der Gottheit auf sie herabzieht.[792] Nicht der Ahnendienst -hat, wie +Fustel de Coulanges+ will, die Familie geschaffen; er ist -vielmehr selbst ein Erzeugnis des Patriarchats. - -Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, -- ich -erwähnte es schon -- das Familienleben der +Chinesen+. Aus ihrer -nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst -bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung -vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen zwischen Blutsverwandten geht -bei ihnen so weit, dass sie nur Frauen nehmen, die einen anderen -Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein -ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren -urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben in -China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren Stammbaum -auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch beweisen können, -dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen schon 1121 v. Chr. -nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der spöttischen Frage, -welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten: „Habt ihr auch -Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz im Sinne des -Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder zuzuführen, um -die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen. Die Ehe ist daher -ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur dann wird eine solche -als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie recht zahlreich ist. -Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist schon vor dem zwanzigsten -Jahre, in allen Provinzen des Reiches. Die Heiraten werden durch -Ehevermittler -- Böswillige nennen sie „Kuppler“ -- geschäftsmässig zu -Stande gebracht, und die Braut sieht ihren zukünftigen Gatten in der -Regel erst am Tage der Vermählung zum erstenmale. Dass „Hofmachen“ eine -den Chinesen unbekannte Pflicht sei, giebt General +Tscheng-ki-Tong+ -selbst zu,[793] und die Heirat besiegelt keine Herzensneigung. Aber -die Heirat selbst gilt als das vornehmste, gewichtigste Ereignis im -menschlichen Leben, da erst durch sie der Jüngling gewissermassen zum -Manne gesprochen und als solcher im gesellschaftlichen Leben gültig -wird. Den alten Junggesellen und die alte Jungfer kennt China nicht. In -der Regel werden, ganz im patriarchalischen Geiste, die Verbindungen -zwischen Familien von gleicher gesellschaftlicher Stellung geschlossen. -Ungleiche Ehen bilden die Ausnahme. Bei der Unterzeichnung der -Eheverträge vertreten die Familienhäupter die Stelle der europäischen -Standesbeamten und Notare. Eine „Trauung“ in unserem Sinne giebt es -nicht. Die Ehe gilt als reine Privathandlung, an der sich weder -Standesamt noch Priester beteiligen. Die einfachen, dabei beobachteten -Zeremonieen tragen weder einen religiösen, noch einen zivilen -Charakter. Es findet weder eine kirchliche Weihe, noch ein sonstiger -religiöser Akt statt. Die einzigen Zeugen des Ehebündnisses sind die -Familie und die Freunde. - -Die chinesische Familie ist nach +Tscheng-ki-Tong+ eine Art -Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in -gemeinsamem Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander -haftbar, sich gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen -Vermögen haben alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die -weiblichen sind aber davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt -ruht bei dem Ältesten, dem Hausvater, dem die Verrichtungen eines -Regierungsoberhauptes zukommen. Jedermann trägt das Seinige bei, alle -Eingänge fliessen in eine gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen -bestimmen Rechte und Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise, -die Erziehung der Kinder, die Unterstützung der Hilfsbedürftigen, -die den Jünglingen nach ihren Prüfungen zu gewährenden Preise, die -Aussteuer der in die Ehe tretenden Mädchen -- alles ist vorhergesehen, -alles im vorhinein geregelt. In diesem so geordneten Familienwesen -ist die väterliche Gewalt, die _patria potestas_, wie im alten Rom, -Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die Machtvollkommenheit der -elterlichen Gewalt über ihre Kinder einschränken möchte. Die Eltern -dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder an Gläubiger verpfänden. -Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie Missionär +Lörcher+ -versichert, getötet oder durch Verstümmelung unschädlich gemacht. -Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre Töchter ein -noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne. Allerdings -beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen Mädchen -der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer falle, -auf starker Übertreibung, wie +Giles+ und +Gray+ übereinstimmend -bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl, sagt letzterer, -sind die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich zahlreich, -als es nach gewissen Autoren den Anschein hat.[794] In Wirklichkeit -lieben chinesische Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr, wie die -Menschen in anderen gesitteten Ländern, in denen man Knaben ebenso -sehnsüchtig herbeiwünscht, um die Familie vor dem Aussterben zu -bewahren. Allerdings ist der grössere Wert des Knaben vor dem Mädchen -bei den Chinesen vielleicht stärker ausgeprägt,[795] und dazu trägt -nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen der Abgeschiedenen durch -Huldigungen seitens ihrer männlichen Nachkommen glücklich werden. Nur -die Söhne erweisen den toten Eltern alle vorgeschriebenen Ehren und -wenden sich im Gebete an die „Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei -nicht zu. Ist dies auch in der Lehre des Kung-fu-tse über kindliche -Pietät begründet, so geht daraus doch nur hervor, dass der chinesische -Moralist selbst schon inmitten des ausgebildeten Vaterrechts stand und -lehrte, welches letztere, wie wir wissen, überall Wert und Würde des -Weibes herabdrückte. - -Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht -falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche -Geltung besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General -+Tscheng-ki-Tong+ versichert in allem Ernste, die Frau sei in China -ebenso glücklich, wie in Europa.[796] Sie geht aus, lässt sich -spazieren tragen in ihrer Sänfte und hat nicht einmal einen Schleier, -um sich gegen unbescheidene Blicke zu schützen, ja die Ehe verleiht -ihr sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie darf sogar die Uniform -seines Ranges tragen. Überschreitet man die Schwelle des Hauses, so -betritt man ihr Reich, in welchem sie ein so massgebendes Ansehen -geniesst, wie sich dessen die europäischen Frauen kaum rühmen -dürfen.[797] Und der Engländer +Giles+ findet, dass die Frauen der -ärmeren Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht mehr -als eine Frau gleichen Standes in anderen Ländern.[798] Auch sei -Misshandlung der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und Tod -unter gewissen Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau -mit hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen -ihren Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren -Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu -beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.[799] Die Ehe -ist unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem -Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den -Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung, -welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen -verflochten sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen -Ungehorsam gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann -in der, bei einem durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten -Unfruchtbarkeit.[800] Letztere, versichert +Tscheng-ki-Tong+, bilde -den einzigen ernsthaften Scheidungsfall, allein selbst dann mache -der Gatte keinen Gebrauch von seinem gesetzlichen Rechte, weil die -Ehescheidung zwar durch das Gesetz gestattet, durch das Herkommen -aber verurteilt, ganz besonders aber in den Kreisen der Aristokratie -verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische General bei seinen -Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren Kreise im Auge -hat, denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den arbeitenden -Klassen nur selten vorkomme, so steht dem +John Henry Grays+ Zeugniss -gegenüber, wonach die seit undenklichen Zeiten zu Recht bestehenden -Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten, sich seiner Frau -auf leichte Art zu entledigen, während es -- wie in Altisrael und -überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats -- den Frauen nicht -oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben -noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu -bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann, -sind: Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht, -Trunksucht, wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden -scheint, Ehebruch, Beflecktheit des Vorlebens, Pflichtvergessenheit -gegenüber dem Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit, -mit der die Chinesen ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und -elastischen Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht -vermindert durch das sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung -herbeigeführt wird.[801] Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe -ist natürlich der Ehebruch. Schon auf den blossen Verdacht einer -Untreue hin -- und wäre derselbe in Wirklichkeit noch so unbegründet --- behandeln chinesische Gatten ihre Weiber oft recht grausam. Das -Gesetz gestattet dem Manne, der sein ehebrecherisches Weib auf frischer -That ertappt, die beiden Schuldigen zu töten; er muss aber +beide+ -umbringen, wenn er sich nicht gerichtlichen Verfolgungen aussetzen -will. Viel häufiger begnügt sich aber der beleidigte Gatte damit, -das schuldige Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein mehr -oder minder hohes Lösegeld erlegt.[802] Überall in der Zeiten Lauf -ist des Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch -bleibt jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter -im Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung -beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten -Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen -tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde -sich durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig -Stockhieben aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft -allerdings heiraten viele Witwen aus Armut und Not ein zweites -Mal.[803] Mehr als alles andere vielleicht kennzeichnet die Stellung -der chinesischen Frau, dass nach dem Tode des Vaters der älteste Sohn -bei seinen Geschwistern Vaterstelle vertritt. - -General +Tscheng-ki-Tong+, der warme Anwalt seiner heimatlichen -Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage der -chinesischen Ehe sei. Das Gesetz bestraft sehr streng eine zweite -Heirat, so lange die erste noch gültig ist.[804] Die Thatsache ist -richtig; der Chinese hat gesetzlich bloss +eine+ Ehegattin (_Tsi_); -von jeher aber war ihm das Halten von Nebenfrauen (_Tsie_) in -unbestimmter Anzahl gestattet. So herrscht eigentliche Einweiberei -nur in einem Teile Nordchinas, namentlich bei der grossen Mehrheit -der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in den meisten übrigen -Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär +Lörcher+ sagt: -„Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut beschränkt.“ -Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es allerwärts im -Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu bezweifeln, dass -im Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im Schwange gewesen. Das -Konkubinat, sagt +Tscheng-ki-Tong+, ward eingesetzt, damit es dem -Manne erspart werde, ausser dem Hause Abenteuer aufzusuchen. Dies -ist aber sicher nicht die Ursache dieser Einrichtung gewesen. Der -chinesische Schriftsteller verwechselt die Wirkung mit der Ursache. -Dass das Konkubinat nach der angedeuteten Richtung, wenn auch nicht -mit vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss; sein Entstehen ist aber -ursprünglich auch in China auf die im Patriarchate gezeitigten -Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte Wunsch, recht viele -Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache der Polygynie. Die -Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den Besitzstand des Hausvaters. -Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen auch in China Sklavinnen -gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den niedrigeren Schichten der -Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie Freudenmädchen, die mit -ihren späteren Herren in öffentlichen Häusern bekannt wurden, woraus -zugleich hervorgeht, dass die chinesischen Männer trotz Konkubinat -Abenteuer ausser Hause aufsuchen. Selbst in den höchsten Kreisen -finden sich, wie +Gray+ berichtet, viele dieser Sphäre entnommene -_Tsie_, zumal manche Freudenmädchen die Töchter geachteter Eltern -sind. Die erste Frau, die Ehegattin, übt eine gewisse Herrschaft über -die Nebenfrauen aus, denen sie die zu verrichtenden Arbeiten anweist. -Im übrigen ist der Unterschied zwischen der chinesischen Konkubine -und der europäischen „Maitresse“ der, dass erstere anerkannt wird. -Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte. Manchmal wählt man auch heute -noch wirkliche Sklavinnen (_Pi_) zu Nebenfrauen. Denn China kennt -nicht nur die lebenslängliche, sondern auch die erbliche Sklaverei. -Es bezeichnet das patriarchalische Verhältnis, dass die Sklaven, -wie im alten Rom, als Familienmitglieder betrachtet werden, ja in -früherer Zeit sogar die Familiennamen ihrer Herren annahmen. Aber sie -haben keine Bürgerrechte, sie sind ein blosser Besitzgegenstand ihrer -Herren. Diese können ihre Sklavinnen an andere als Beischläferinnen -oder an die Eigentümer öffentlicher Häuser verkaufen oder sie zur -Befriedigung ihrer eigenen Gelüste verwenden. Heiratet ein Herr -eine seiner Sklavinnen, so verständigt er zuvor seine Freunde und -Nachbarn, damit diese ihn am Hochzeitstage besuchen. Die Ehe, sagt -+Gray+, wird der Sklavin in solchen Fällen nicht von ihrem Herrn, -sondern von dessen Gattin angetragen, und es ist nichts Seltenes, -dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder angenehme -Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten Frau zu -nehmen.[805] +Tscheng-ki-Tong+, aus dessen Darstellung nicht viel -Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur unter -bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen Gattin -in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben werden -als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese kinderlos -ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben dasselbe -Recht wie die ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau selbst mit -solchen gesegnet ist.“[806] So sieht die „Monogamie“ im chinesischen -Patriarchate aus! - -Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in +Japan+. Auch dort strenges -Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben -- ausgedehnte -Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige -Ehegattin (_O' Kamisa_), aber Vielweiberei war im alten Japan eine -weitverbreitete Sitte. +Jyeyasu+ spricht in seinen Gesetzen dem -Mikado das Recht zu, sich ein Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den -Daimio und Hatamoto gewährte er acht und den gewöhnlichen Samurai -zwei Kebsinnen. Professor +Rein+ bemerkt, dass diese nur in seltenen -Fällen davon Gebrauch machten, und dann geschah es wohl, dass -die früh alternde Frau selbst dem Manne eine Nebenfrau zugeführt -habe.[807] Bei +Bousquet+ und +Dalmas+[808] liest man aber, dass die -Sitte Konkubinen (_Mekake_) zu halten, allgemein sei. Je nach den -Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander eine oder -zwei Mekake zu.[809] Auch ein Leitartikel des japanischen Blattes -„Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat als -eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit alten -Zeiten gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und im Jahre -1879 war dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der Unterscheidung -von „Gattin“ und „Konkubine“ -- sagt das erwähnte Blatt, welches die -Aufhebung des Konkubinats befürwortet -- sind beide doch wesentlich -gleich, und derjenige, welcher ausser seiner Frau noch ein Nebenweib -hat, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger und Ausüber -der Vielweiberei. +Bousquet+ bestätigt, dass die Stellung der Mekake -jener der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im besten Einvernehmen -leben, völlig gleich sei. Sie nehmen Anteil an allen Festlichkeiten, -sind bei allen Besuchen[810] und ihre Kinder geniessen gleiche -Rechte, wie solche aus der gesetzlichen Ehe. Diese war bis 1870, wie -in China, lediglich ein bürgerlicher Akt, welchem eine feierliche, -bindende Verlobung gewöhnlich voranging. Sie ward und wird durch einen -Heiratsvermittler (_Nakôdo_) von beiden Eltern und häufig schon über -die kleinen Kinder beschlossen. Die Mädchen heiraten frühestens mit -zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,[811] obgleich das Gesetz -dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.[812] Niemand durfte ausser -seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht über die Person -und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene Konkubinat -gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit dem Tode bestrafen -durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu, das -er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das -Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem -ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste -Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen Mahlzeiten, -noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben, wenigstens nicht -solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die Herrin -des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den -Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische -Hausvater, wie der _Pater familias_ im alten Rom, unbeschränkte -Macht über deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn -enterben; Mädchen erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber -ein Schatz, welcher vor der Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten -gehört; es heisst den Besitzer bestehlen, wenn man dieselbe ohne -seine Einwilligung raubt. +Mit+ seiner Einwilligung wird das Nämliche -dagegen eine lobenswerte Handlung. Japanische Eltern verhandeln daher -in der Not ihre Töchter, ohne dass die Gesetze Einsprache erheben.[813] -Auf diesem Wege gelangen die meisten Insassinnen der _Yoshiwara_ -(Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen ihrer Eltern oder -nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter Jugend an die -Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,[814] und vergeblich hat -man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte hat sich -bisher als die stärkere behauptet.[815] Die Bewohnerinnen der Yoshiwara -werden auch nicht verachtet, finden vielmehr nicht selten leichte -Gelegenheit sich zu verheiraten.[816] Graf +Dalmas+ bringt diesen -Schacher mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme -(Adoption, japanisch: _Moraikko_ oder _Yoshi-ni naru_) in Zusammenhang. -Arme Eltern überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem -Freunde oder auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in -Japan; man zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der -Reife, um sie dann zu verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise -auszubeuten.[817] Wo kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls -ein solcher angenommen. Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr -alte und hatte zwei Zwecke: einen materiellen und einen religiösen. -Ersterer bestand darin, der Familie die erblichen Rechte zu sichern, -welche an Kriegsdienste oder wenigstens die Möglichkeit, solche leisten -zu können, gebunden waren, der andere aber darin, die Fortdauer der -den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in China, gab und giebt -es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein grösseres Unglück für den -Familienvater, als keinen Sohn zu haben.[818] - -Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats -bei einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und -Gegenwart auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen -eigentliches Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei -(Monogynie), d. h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe, -überhaupt als sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe -(Monogamie), d. h. die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“, -selbst dort, wo dies die Regel, lediglich die Wirkung ökonomischer -Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss einer geläuterten sittlichen -Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den vorstehenden Betrachtungen -den Kreis der eigentlichen Monogamen ausgeschieden: die alten Arier, -Hellenen, Römer und Germanen, aus welchen die höchstgestiegenen -Nationen unserer Tage hervorgewachsen sind. An späterer Stelle wird -der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist zunächst noch der grossen -Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar verschiedener Abstammung, -um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser Glaube, der +Islâm+, das -vereinigende Band geschlungen, ihnen allen, gleichviel ob semitischer, -indogermanischer oder turktatarischer Zunge, einen gemeinsamen Stempel -aufprägend. Weitaus der grösste Teil der hierher gehörigen Völker -stammen von Wanderhirten, ja stehen heute noch auf der Nomadenstufe. -Bei allen aber herrscht die patriarchalische Familienform und fusst auf -der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese Familienform sich bei ihnen -gestaltet hat, soll der nächste Abschnitt zur Darstellung bringen. -Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die kulturgeschichtlich -bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin bestand, dass er die -Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die Polygamie, zu +einer -eigentlichen, staatsrechtlich ausgebildeten Satzung+ erhob. Es wird -am Platze sein, an die Thatsache und deren Folgen einige erläuternde -Bemerkungen zu knüpfen. - -Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat, -war Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der -Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht -zu erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die -Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im -Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon -abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl -von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender -Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit -zu bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn -davon hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und -des ganzen Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision -des Patriarchen, dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten, -wie der Sand am Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten -einen angehenden Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde. -Diesen Verhältnissen entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil -sie schnell den Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach -Nachkommenschaft befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde, -weil auch hierdurch wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit -anderen Stämmen und Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm -sich ausbreitete, war die allgemeine soziale und politische Lage -aber eine solche, dass die Polygynie noch in weit höherem Masse als -im Altertume berechtigt erscheinen musste. Sollten die über weite -Länder erobernd sich verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie -umgebenden, weit zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte -dies nur durch eine sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung -verhindert werden. Die Polygynie ward zu diesem Endziele in der -ausgiebigsten Weise benutzt. Freilich kamen hierbei viele Verbindungen -echter Araber mit Weibern fremder Nationalität vor und hierdurch ging -allmählich die Reinheit der Rasse verloren; immer aber gingen aus -solchen Verbindungen Kinder hervor, welche die Zahl der herrschenden -Nation verstärkten.[819] Mit anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten -die Araber ihre weitläufigen Eroberungen gar nicht behaupten können, -und damit wäre auch das Abendland der Segnungen, welche die „arabische“ -Gesittung ihm brachte, verlustig gegangen. - -Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den -christlich-sittlichen Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind -überhaupt nicht selten herzlich schief. Vielfach verwechselt man -nämlich in ihren Wirkungen Polygynie und Patriarchat, macht erstere -für Missstände verantwortlich, welche letzterem zur Last fallen. -Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine +Folge+ der entwickelten -Mannesherrschaft, und diese, nicht die Vielweiberei an sich, führt zur -Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit der Vorstellung verknüpft, -dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst +Herbert Spencer+, -so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei gerecht zu werden und sie -als einen Fortschritt anzuerkennen, verwechselt doch beständig die -Ursache mit der Wirkung. Des strengen Patriarchats gedenkt er kaum, -während er der Vielweiberei alle jene Missstände zur Last legt, -welche eine höhere Auffassung als solche erkennt. Diese Missstände -und Vielweiberei scheinen allerdings unzertrennlich, aber sie sind -Parallelerscheinungen, die in einem abhängigen Verhältnisse nicht -untereinander, sondern vom Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der -Geschlechtstrieb der Männer habe die Polygynie zuerst ins Leben -gerufen, welche ganz die etwaige Neigung der Frauen missachtet,[820] -so ist dies nicht richtig, denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die -Männer unter den früheren gesellschaftlichen Zuständen erst recht -Genüge leisten. Letzteren gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei -immerhin einer, wenn auch schwachen +Eindämmung+ des Geschlechtstriebes -gleich. Ebenso unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur -Polygynie die Einweiberei als „eigentlich die natürliche Form des -Verhältnisses der Geschlechter für die Menschheit“[821] nachzuweisen. -Die „vernünftigste“ Form wohl, die „natürliche“ Form gewiss nicht! -Zwar fährt man gerne als gewichtigstes Argument ins Treffen, dass -schon die Natur die Geschlechter in nahezu gleicher Kopfzahl erzeuge; -doch ist dieser Umstand nur wenig beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches -häufig im Tierreiche der Fall, und doch bildet dort Monogynie die -Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die Regel, müssen also -„natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher ebenfalls das -Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite Verbreitung der -Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die Kreise der -höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen +Spencers+ Satz. „Der -selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, all ihr Thun -und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, bemerkt sehr -treffend +Karl Frenzel+.[822] Die Vielweiberei ist vom Gesichtspunkte -des gesitteten Europäers „gewiss nicht die moralischste, aber die -menschlichste Form der Liebe“,[823] und es wäre an der Zeit, mahnt -+M. G. de Lapouge+, den Vorurteilen wider sie zu entsagen.[824] Man -darf mit Ch. +von Vincenti+ daran erinnern, dass bei uns selbst die -Vielweiberei in gewissem Sinne auf leichteren Füssen einhergeht, -als im moslemitischen Oriente, wo dieselbe heute in jedem Sinne -beiweitem als +Ausnahmszustand+ erscheint, man könnte boshaft sagen, -fast +gerade+ so wie bei uns die Einweiberei. Unser Ehegesetz ist -allerdings streng, aber unsere +Sitte+ umgeht die unbequeme Festung, -während im Islâm das religiöse Gesetz eine gewisse +Duldsamkeit+ zeigt, -deren Genuss jedoch durch den allmächtigen Gebrauch -- den _Adat_ --- auf das nachdrücklichste erschwert wird.[825] Der Charakter der -morgenländischen Vielweiberei, schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. +Karl -Th. Richter+ in der Wiener „Presse“, liegt einfach bei der grossen -Masse des Volkes in der gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne -gesetzliche, aber mit gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische -Vielweiberei nennen könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und -mehreren Geliebten. Wer es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht. -Wie bei uns, bedingt der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung -der Häuslichkeit. Der Unterschied liegt bloss darin, dass diese -Einschränkung bei den Moslemin +noch+ einen sittlichen, bei uns aber -+schon+ einen unsittlichen Charakter hat. Bei den Morgenländern führt -sie vorläufig von der Vielweiberei zur Monogamie, bei uns aber zur -Vermeidung der Ehe und erzeugt das Konkubinat. - - -[780] +H. Spencer.+ Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 324. - -[781] A. a. O. S. 283. 285. - -[782] Dr. +Adolf Bauer+. Die Frauen im alten Ägypten (Litterar. Beilage -der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882). - -[783] +B. Stade.+ Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. 380. - -[784] A. a. O. S. 384. - -[785] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner. -Leipzig 1865. Bd. I. S. 209. - -[786] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 781. - -[787] Richter 5, 30. - -[788] +Henne Am Rhyn+. Kulturgesch. des Judentums. S. 80. - -[789] +Stade+. A. a. O. S. 383. - -[790] +Stade+. A. a. O. S. 386. - -[791] A. a. O. S. 391-393. - -[792] +Stade.+ A. a. O. S. 395. - -[793] +Tscheng-ki-Tong.+ China und die Chinesen. S. 42. - -[794] +Katscher.+ Bilder aus dem chines. Leben; nach +Gray+. S. 56. - -[795] +Herbert A. Giles.+ _Chinese Sketches._ London 1876. S. 158. - -[796] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 63. - -[797] A. a. O. S. 73. - -[798] +Giles.+ A. a. O. S. 11. - -[799] A. a. O. S. 12-13. - -[800] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 55. - -[801] +Katscher-Gray.+ A. a. O. S. 90. - -[802] A. a. O. S. 93-94. - -[803] A. a. O. S. 64. - -[804] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 77. - -[805] +Katscher-Gray+. A. a. O. S. 97. - -[806] +Tscheng-ki-Tong+. A. a. O. S. 79. - -[807] +J. J. Rein+. Japan. Bd. I. S. 493. - -[808] +Raymond de Dalmas+. _Les Japonais, leur pays et leurs moeurs._ -Paris 1885. S. 159. - -[809] +Georges Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 88. - -[810] A. a. O. - -[811] Ausland 1878. S. 487. - -[812] +Rein+. A. a. O. S. 492. - -[813] +Bousquet+. A. a. O. S. 87. - -[814] +Rein+. A. a. O. S. 501. - -[815] +Bousquet+. A. a. O. - -[816] +Dalmas+. _Les Japonais._ S. 157. - -[817] A. a. O. S. 156. - -[818] +Rein+. A. a. O. S. 490. - -[819] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients unter den -Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112-115. - -[820] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 267. - -[821] A. a. O. S. 278. - -[822] +Karl Frenzel+. Frau Venus. Bd. II. S. 91. - -[823] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 310. - -[824] +M. G. de Lapouge.+. _L'Hérédité dans la science politique, in -der Revue d'anthropologie_ 1888. S. 187. - -[825] +Ch. von Vincenti+. Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. 6. - - - - -XXII. - -Die Familie im Islâm. - - -Wegen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch -Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die -Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl gleichfalls auf -patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein wesentlich anderes Gepräge -als jene der Völker des Abendlandes, welche Vielweiberei zwar mehr oder -weniger duldeten, daneben jedoch zur Einzelehe gelangt waren. Ihre -Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück als jene der Islamiten; -die Familienorganisation der letzteren ist aber deshalb von ganz -besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer, zeitlich nahe -liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von welcher ihm -noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise sind diese -an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand, bei -den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu -machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich. - -Die alten, d. h. die +vor+islamitischen Araber des Nedschd (Hochlandes) -und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche kleine Stämme, ebenso -viele auf Blutsverwandtschaft gegründete Geschlechtsgenossenschaften, -zersplittert, welche sich ganz so wie die Indianer Nordamerikas -nach Tieren benannten. Ob ursprünglich diese Tiere Gegenstände der -Verehrung gewesen, ob also Totemismus geherrscht habe, wie +Robertson -Smith+[826] annimmt, ist strittig, doch wahrscheinlich. Die Verehrung -des Totem entspricht der Verehrung des _Heros eponymos_, welche wir -bei Griechen und Römern kennen lernen werden, und von der Professor -+B. Stade+ vermutet, dass sie bei den Israeliten, nahen Verwandten -der Araber, desgleichen einst vorhanden gewesen sei.[827] Sicher ist, -dass jeder Stamm seinen eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch -einen Fetisch oder eine geheiligte Stätte besass, die allmählich -selbst zum Gegenstande der Verehrung geworden ist.[828] Ausserdem -besass jede einzelne Familie ihre besonderen Hausgötzen,[829] ihre -„Penaten“ in der Sprache der Römer. Die Familienbande selbst waren -aber sehr lose geschürzt. Sogar der Prophet fand bei seinem Volke noch -geschlechtsgemeinschaftliche Zustände vor, in welchen Vielweiberei und -Vielmännerei neben einander herrschten, und bei manchen Beduinenstämmen -sind anklingende Sitten noch nicht ausgestorben. +William Gifford -Palgrave+ möchte heute noch deren Polygynie eher Weibergemeinschaft -nennen und meint, sehr schlau müsse das Kind sein, welches seinen -Vater kennt.[830] Ich erinnere auch an die schon besprochenen -„Dreiviertelheiraten“ der Hassanieharaber. Nach allem, was wir aus der -_Dschâhilija_, d. i. der „Zeit der Unwissenheit“ erfahren, geschah -die Eheschliessung auf die allereinfachste Art. Der Freier hielt um -das Mädchen bei deren Vater oder anderem nächsten Verwandten an und -sobald dieser die Einwilligung erteilt hatte, galt die Heirat für -abgeschlossen.[831] Der Werber sagte: _khith_, d. h. ich bin Freier, -und der Mundwalt antwortete: _nikh_, d. h. ich bin Ehegewährer.[832] -Das war alles, worauf ein Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer -scheint es gebräuchlich gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut, -einen Brautschatz (_mahr_)[833] erhielt, nicht aber etwa gekauft -wurde,[834] wenngleich zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht -selten mit Geschenken erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch -der Frau zum Eigentume. Man sieht, dieser Zustand entspricht noch -völlig jenem, welcher das erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet. -Der so einfach geknüpfte Bund konnte natürlich ebenso leicht und -rasch wieder gelöst werden. Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht -selten war ausserdem noch eine Art von Ehe, welche indessen diesen -Namen kaum verdient und der die Araber den Namen „Genussehe“ (_Nikâh -almot'ah_) gaben. Eine solche Verbindung ward auf bestimmte Zeit -gegen einen vorher verabredeten, der Frau auszufolgenden Mietlohn -abgeschlossen.[835] +Wilken+ gedenkt ferner auf Grund der von +Bochârî+ -gesammelten Überlieferungen noch vier anderer „Ehe“-formen, deren -einige hart an Vielmännerei und Hetärismus streifen.[836] Man wird -nicht fehlgehen, wenn man in diesen wie in der Genussehe noch deutliche -Überbleibsel aus matriarchaler Zeit erblickt. Dafür spricht auch die -hohe Stellung, die Freiheit, deren das Weib im arabischen Altertume und -auch noch im ersten Jahrhundert des Islâm sich erfreute. - -In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum -nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste -Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet; wenigstens -konnte sie jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang -sich sogar ihre volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten -ausdrücklich der Frau das Recht zu, vor der Heirat die Bedingung -zu stellen, dass ihr Gatte keine zweite Frau ehelichen und keine -Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige Wiederverheiratungen kamen nicht -selten vor, ohne dass man daran den geringsten Anstoss nahm;[837] -ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in kaum beschränktem -Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre Scheidungsform war -höchst einfach und vollzog sich bei den Wanderstämmen sozusagen -stillschweigend, indem die scheidelustige Frau dem Manne „das Zelt -umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus der Mann, welcher -den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand, sofort seine -Verstossung erkannte.[838] Besonders aber Witwen von einigem Vermögen -konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.[839] Der Verkehr der Frauen -mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen ohne -Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern auch -Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch die -Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der -Hedschra ausser Brauch kam.[840] Von einer beständigen Verschleierung -der Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung -im Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten -Freiheit der Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer -in Einklang bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet -haben, als die Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben, -dieses Amt zu übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib -vor dem Islâm dem Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse -sozusagen ebenbürtig, nicht selten sogar überlegen; daher einige Zeit -hindurch eine ritterliche Verehrung des schönen Geschlechtes bestand. -Man besang die Frauen in liebeglühenden Gedichten und verklärte -ihr Bild mit dem ganzen Zauber der Poesie.[841] Auch die Litteratur -anderer morgenländischer Völker, der Perser und selbst der Türken, ist -voll von den zartesten Blüten jener Empfindung, welche im Weibe ein -hochbegehrenswertes, edles Gut erblickt. Wenn nun auch die Liebeslieder -und Liebesgeschichten der Araber, Perser und Türken sich vielfach -von warmer Frauenverehrung erfüllt zeigen, so erhebt sich doch, bei -Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder selten über die Schilderung -sinnlicher Wahrnehmungen.[842] Der Begriff der Liebe, sagt Dr. +Polak+, -der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns aufgefasst wird, existiert -kaum bei den Morgenländern; die Liebe, welche die persischen Dichter -in ihren Poesieen besingen, hat entweder einen symbolischen oder -einen höchst profanen Sinn; auf das Wort _Ischk_ (Liebe) folgt immer -der Begriff _Was'l_ d. i. fleischliche Vermischung.[843] So werden -auch bei den alten Arabern die körperlichen Reize der Geliebten, ihr -Auge, ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen Metaphern gepriesen.[844] Doch -galt in den Erzählungen aus dem alten Sagenkreise der nordarabischen -Stämme nichts für edler, ruhmvoller und nachahmungswerter, als wenn -ein Ritter mit Verachtung jeder Gefahr, selbst mit Aufopferung des -eigenen Lebens, die Frauen vor Schmach und Entführung schützte; denn -Mädchenraub war an der Tagesordnung.[845] Hier sehen wir den Mann -in seiner Rolle eines Beschirmers, wie wir ihn als solchen schon in -mutterrechtlicher Zeit kennen lernten. Ein Weib zu verletzen oder gar -zu töten, galt als die schmachvollste, ehrloseste That,[846] eine -Anschauung, die ebenfalls auf +vor+ dem Vaterrechte liegende Zustände -zurückweist. Wie in der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft folgte -endlich das Kind der Sklavin, nach dem harten Gesetze des alten -Arabiens, der schlechteren Hand, wenn der Vater es nicht ausdrücklich -freisprach[847]: _parius sequitur ventrem_. Über die Zahl der Frauen, -über die verbotenen Verwandtschaftsgrade u. s. w. gab es in ältester -Zeit wohl keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Ehebündnisse -kamen zwischen Geschwistern vor, wenn sie nicht von der nämlichen -Mutter stammten,[848] gleichwie auch die Sage der Hebräer von solchen -berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig bei den Beduinen beliebte -Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, also nach unseren jetzigen -Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu nehmen, so dass der Name -für diese, _Bint-ʿamm_, zugleich eine höfliche Bezeichnung für Gatten -geblieben ist,[849] und bei den Persern bilden Familienheiraten, -besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die Regel.[850] Der Ohm -mütterlicherseits (_Châl_) genoss hohe Achtung und die Beziehungen -zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr innige -anerkannt. Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung des -Oheims Erbschaft sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach -gerate.[851] Die ebenfalls in mutterrechtlichen Anschauungen wurzelnde -Gepflogenheit, die neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in -vorislamitischer Zeit allgemein.[852] - -Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses -Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern -wohl verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und -chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss, -dass schon in der _Dschâhilîja_ zu den erwähnten noch andere Züge -hinzutreten, welche die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie -bezeichnen. So hatten schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in -Betreff der verbotenen Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken -gezogen; es galt für verboten, eine Frau und deren Tochter zugleich -zu ehelichen; ebenso wenig sollte man zwei Schwestern zu Frauen -haben; man tadelte auch den, der die Frau seines verstorbenen Vaters -(Stiefmutter) heiratete, obwohl dies nicht verboten war.[853] -+Wilken+ ist der Ansicht, dass die alten Araber in mutterrechtlicher -Zeit Exogamie übten, diese aber sehr bald nach der Aufrichtung des -Patriarchats aufgaben und zur Endogamie übergingen,[854] eigentlich -zurückkehrten. Nur in dieser vermag sich in der That eine Aristokratie -der Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern in Blüte -stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir -heute noch bei allen Beduinen[855] finden, beseelte schon in der alten -Zeit den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss -unter der Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich -entwickelte, die Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag -sich schon in den ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen haben; -wenigstens finden wir bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra -schon regelmässigen Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn -oder Bruder. Doch legte man der adeligen Abstammung nicht bloss von -väterlicher, sondern auch von der mütterlichen Seite noch den höchsten -Wert bei[856] und kannte genau seinen Stammbaum.[857] Vom Vaterrechte -zeugt dagegen, dass das weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der -Nachlassenschaft des Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen -als Erbstücke an die Verwandten übergingen.[858] Auch bekämpften -schon Zayd ibn Amr und Saçaah die Sitte der Mädchentötung,[859] und -endlich vernehmen wir von Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des -Tasmidenkönigs Imlyk, welcher bei den dschadisidischen Frauen das Recht -der ersten Nacht sich anmasste, dabei aber seinen Tod fand.[860] - -Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren -Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert -unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon -aufgerichtet und damit die im Morgenlande sonst von Alters her -herrschende Vorstellung vom Weibe als eines durchaus untergeordneten -Wesens eingebürgert war. In diesen Anschauungen war auch Muhammed, -der Prophet, aufgewachsen, von dem +Poole+ sagt, dass er den Araber -zum Teil zerstört und den Moslim geschaffen habe.[861] Seine -Gedanken über die Weiber waren jene seiner Zeitgenossen.[862] Kein -Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr. +Dieterici+, fällt vom -Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie anzunehmen geneigt ist. -Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke flutenden geistigen -Elemente in sich verklären und einer neuen Religionsentwicklung zu -Grunde legen.[863] Nicht anders ergeht es dem Reformator der Sitten, -als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig auftritt. Gerne -knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des Weibes im Morgenlande -an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit teilweisem Recht. Wohl -ist diese Lage in der Lehre des Propheten begründet, sie ward aber -nicht mit +einem+ Schlage bewirkt. Da der Prophet selbst nicht lesen -oder schreiben konnte, wurden seine Offenbarungen erst nach und nach -aufgezeichnet. +Nöldekes+ „Geschichte des Koran“ giebt Aufschluss über -die Entstehung des Buches und die Zusammenfügung der Suren. +Alfred von -Kremer+ hat endlich gezeigt, wie die Übung der früheren Sitte bis ins -dritte Jahrhundert der Hedschra sich erhielt und wie viel der Islâm -gerade in Bezug auf das uns beschäftigende Gebiet von anderen, weit -älteren Kulturvölkern, insbesondere Persern und Byzantinern, in sich -aufnahm. Strenge genommen hat der Islâm bloss das arabische Weib seiner -früheren freieren Stellung beraubt, aber auch da hat er die schon -hereingebrochene Mannesherrschaft, das Patriarchat, nur befestigt, -ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte lediglich der Strömung der -Zeit. - -Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge, -wenn Muhammed und damit der Islâm einer +Lockerung+ der ehelichen -Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.[864] Gerade das -Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur -Genüge ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms -uns bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in -früherer Zeit geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie, -die Muhammed in seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem -er dem Manne +höchstens+ vier gesetzliche Gattinnen gestattete. Er -hat aber die Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in -gewissen weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die -islamitische Ehe nie zur Fessel werden kann.[865] Im übrigen gilt von -der moslimschen Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist -+James Payn+ bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den -europäischen Ehen verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück, -manchmal nicht.[866] Auch darf man die älteste Polygynie keineswegs -mit der späteren orientalischen Haremswirtschaft verwechseln. In dem -Hause oder Zelte des arabischen Stammeshäuptlings herrschten nicht -zugleich mehrere gleichberechtigte Frauen: +eine+ war die Gebieterin -des Haushaltes, nämlich die Edelgeborne, die Vollblutgattin, die -anderen waren Nebenweiber, die eine Stelle einnahmen, welche zwischen -ersterer und dem übrigen Hausgesinde die Mitte hielt.[867] So erhielt -sich das Verhältnis noch in den ersten Jahrhunderten des Islâm, ja bei -den Türken im allgemeinen trotz der Einführung des Harem bis auf die -Gegenwart. Die Sitte der Frauenverschleierung mag allerdings schon -längst vor Muhammed, unter den ansässigen Arabern wenigstens, im -Schwange gewesen sein, denn die beiläufige, obgleich nachdrückliche -Erinnerung daran, dass die Weiber, wenn sie ausgehen, sich in ihr -Übergewand hüllen sollen,[868] klingt so, als wenn eine bestandene -Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem selbst ward aber -grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen Gynäceums -eingerichtet,[869] und erst mit den Omajjaden-Kalifen kam die Mode der -Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar wiederum -als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der Üppigkeit der -persischen Könige.[870] Ich werde den Harem und seine Wirkungen im -nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst mit den -Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen. - -Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung -seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen -Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber +erhob er die -Ehe zum religiös-politischen Dogma+, was so ziemlich einer Zwangsehe -gleichkommt. Es ist +Pflicht+ des Weibes, in den Ehestand zu treten; -jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt geworden, -übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.[871] Das Gleiche gilt auch -vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern des Islâm -in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt daher im -Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr ungemein -frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15 und eine -Tochter von 9-10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht Ruhe, -bis sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht haben. -Mütter von 12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im Morgenlande -nicht so selten, und bisweilen wird der Jüngling Vater, ehe noch -seine Erziehung vollendet ist.[872] Während aber vor der ehelichen -Begegnung eine gewisse Heiligung der Gatten verlangt wird -- ohne ein -_Inschallah_ oder _Bismillah_ findet keine Annäherung statt -- ist -die +Eheschliessung+ selbst bloss ein +bürgerlicher+ Vertrag, der -unter Anrufung Allahs vor dem _Kadi_, der weltlichen Behörde, und vor -Zeugen einfach durch die meist sogar nur durch Stellvertreter (_Wekil_) -abgegebene Erklärung der Brautleute geschlossen wird, dass sie sich -heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet niemals in der Moschee -statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der Brautleute. Auch -in Persien ist der _Akd_ oder Heiratsvertrag eine einfache gesetzliche, -aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.[873] Zur -Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und -freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe -zu erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und -Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte -im zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn -beide den Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das -vollendete fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter -festgesetzt. Der Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine -bedeutende Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen -Personen die Ehe untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet -werden kann. Es sind dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und -absteigender Linie, als auch die Kognaten. Verboten sind also als -blutschänderisch alle Heiraten mit den Müttern, Töchtern, Schwestern, -Muhmen, Basen, Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern, -Stieftöchtern, Stiefmüttern. Sodann verbietet das Gesetz einem Manne, -zwei Schwestern und zwei Basen neben einander als Frauen zu haben. Ja -sogar die Milchverwandtschaft (_Ridhâ' at_ oder _Radhâ'_) gilt als -vollgültige Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur +einen+ -Tropfen von der Brust eines Weibes getrunken, um sofort mit diesem -Weibe und dessen Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu treten, -welches fast der Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt sich -die Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren -Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder -einer Seitenlinie.[874] Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen -weiblichen Nachkommen, welche man in _Zinâ_[875] erzeugt hat, kann -keine Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt -mit einer Sklavin, bevor er sie freigelassen, mit einer Witwe oder -geschiedenen Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise -Wartezeit und endlich einer Heidin (_Kafir harbî_), während die Ehe mit -Christinnen (_Naçrâni_), Jüdinnen (_Jahudî_) und Sabierinnen (_Çâbî_) -zulässig erscheint. Eine moslemitische Frau darf dagegen keinen -Andersgläubigen heiraten. - -Die +Hochzeiten+, in Persien _Arusi_ genannt, die im Islâm wie bei uns -einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“ gefeiert -werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in welcher das -Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei vornehmen -Personen auch doppelt so lang.[876] Örtliche Sitten reden hierbei -natürlich ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit dem -vorangehenden Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln, von -welchem schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur sei -und welcher in vielen Gegenden sogar +nie+ in Gegenwart der Brautleute -stattfindet. Vor der Hochzeit hat der Mann sein Weib gewöhnlich gar -nicht gesehen; es wird ihm von Andern bestimmt oder ausgewählt. Zumeist -ist es die Mutter, welche zur Brautschau für ihren Sohn eine vertraute -Matrone, die „Prüferin“ genannt, in die Hareme und öffentlichen Bäder -aussendet. Die Gepflogenheit, sich durch Dritte über die körperlichen -Vorzüge seiner Braut belehren zu lassen, reicht schon in die arabische -Heidenzeit zurück, aus welcher die Dichter solche für unser heutiges -Anstandsgefühl unmögliche Schilderungen[877] bewahrt haben. Der Mann -erwirbt das Weib durch Zahlung eines Brautpreises; wenigstens ist dies -in den niederen und mittleren Ständen die Regel, und oft muss er zu -diesem Zwecke ein für seine Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen. -Dieser _Mahr_ (auch _Çadâq_ oder _Cadaqat_, in der Türkei _Mu-etschèl_ -genannt) wird sogleich beim Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst -dann _Mahr mosammá_ d. i. „festgestellter Brautschatz“, kann aber auch -später, sogar nach Vollzug der Ehe entrichtet werden. Ein solcher -_Mahr al-mithl_, d. h. verhältnismässiger Brautschatz wird dann von -den nächsten weiblichen Blutsverwandten der Braut väterlicherseits -empfangen. Brautschatz oder Morgengabe ist gewöhnlich für eine Jungfrau -(_Bikr_) höher als für ein schon einmal verheiratet gewesenes Weib. -In vielen islamitischen Landen ist, besonders bei den niedrigen -Standen, der Mahr zu einem so geringfügigen Betrage herabgesunken, -dass er gewissermassen bloss noch ein Symbol geworden. Es ist dort das -Bewusstsein, dass man die Frau von ihren Blutsverwandten kauft, in der -Masse der Bevölkerung auch nicht mehr lebendig, zumal der Brautpreis, -obwohl von dem Mundwalt (_Wali_) des Mädchens bedungen, nicht mehr ihm, -sondern der Braut selbst ins Eigentum fällt.[878] Dieses Heiratsgut -muss der Frau vom Manne in +allen+ Fällen ausbezahlt werden, und sollte -selbst der Mann vor Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt er -dennoch für die Hälfte verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den -Ihrigen weder Mitgift noch +Aussteuer+, indem auch diese letztere, -sowie der Brautkorb, dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er -eine Sklavin heiratet, welche dann meistens ausgestattet wird.[879] - -Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen -oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau -auch nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze -ihres Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die -Einkünfte desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.[880] Stirbt -die Frau eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei -den Türken nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern -nur von ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann -teilen sich die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den -Nachlass. Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen -des Korân vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch -in einzelnen Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt -zu haben, wie auch aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten -hervorgeht. Die vierte Sure, „Die Weiber“, -- so überschrieben, weil -vorzugsweise von weiblichen Angelegenheiten handelnd, -- bestimmt: -„Männliche Erben sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind +nur+ -weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel -der Verlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die Hälfte. -Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser ein Kind -hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er aber ohne -Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den dritten Teil. -Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten Legate und -Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von dem, was euere Frauen -hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos sterben. Hinterlassen -sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der gemachten Legate und -Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch den Frauen gehöret der -vierte Teil von dem, was ihr hinterlasset, wenn ihr kinderlos sterbet; -hinterlasset ihr aber Kinder, so bekommen sie nach Abzug der gemachten -Legate und Schulden nur den achten Teil eueres Nachlasses. Wenn ein -Mann oder eine Frau einen entfernten Anverwandten zum Erben einsetzet, -und der Erblasser hat einen Bruder oder eine Schwester, so erhält jeder -dieser beiden den sechsten Teil des Nachlasses. Hat er aber mehrere -Brüder oder Schwestern, so erhalten sie nach Abzug der gemachten Legate -und Schulden den dritten Teil des Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese -Verordnung ist von Gott, dem Allwissenden und Allgütigen.“[881] - -Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren -Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des -Mannes Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der -Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern. -Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der -Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige -Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber -nach der Rechtsschule des Imâm Shâfi'y, welche als dritte orthodoxe -allgemeine Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre -Tochter oder Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne -sie zu befragen, ja selbst gegen ihren Willen.[882] Indes behandelt -der Mann seine Frauen mit Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht -macht. Er nennt sie „Herrin“ und überlässt ihnen unumschränkt die -Leitung des Hauswesens, sowie die Erziehung der kleineren Kinder. Der -Stifter des Islâm hat auch sein Möglichstes gethan, um die eheliche -Zärtlichkeit und damit die Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die -zweite und die dreissigste Sure des Korâns befassen sich damit, und -auf die verschiedenen Äusserungen ehelicher Zärtlichkeit sind noch -ganz besondere, im Paradiese fällige Gnadenprämien ausgesetzt.[883] -Auch gehört der Vorschrift nach der Mann von Sonnenuntergang bis -Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem. Vernachlässigt er hier -seine Pflichten,[884] so machen die Weiber ihm, falls er kein Tyrann -ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich verklagen. -Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die blutigsten -Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist dem -Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle -seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin. -Rechtgläubige, welche +einer+ Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden als -ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen -Strafe unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“, -die Frau der Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel _Chatûn_ oder -_Kadine_ führt, über die Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete -Stellung ein, welche wohl noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen -Verhältnisse hereinragt. Die zweite Frau nennen die Araber _Durrah_, -d. h. Papagei. Als eine sittlich getragene Gestalt steht die Frau -als +Mutter+ da, vom heiligen Gesetze beschirmt, vom allmächtigen -Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im Islâm zumeist das Recht, -ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und kann dieses Recht -nur durch eine zweite, infolge von Verstossung geschlossene Heirat -verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor den väterlichen -das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten Kinder zu gebären, -ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen Frau. Dies vor -allem verleiht ihr Macht und Sicherheit. - -Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der -Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird. -Wohl hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf -sie schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft -das Gesetz entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen. -Die Praxis ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst -dieses giebt übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist -zunächst der Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren -Ständen sehr oft eine verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz -dem Korân zur Monogamie verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als -ob er ein gewöhnlicher Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt -für die Frau das Recht der Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen, -dass die sich mehrende Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss -der in jüngerer Zeit eindringenden abendländischen Anschauungen -zurückzuführen ist und wohl auch hauptsächlich bloss bei jenen -moslemitischen Völkern vorkommt, welche diesem Einflusse ausgesetzt -sind. Aber auch sonst sorgt der Korân für das Weib in materieller -Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem Gesetze Unterhalt, -abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen neuen Anzug schuldig. -Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich zu ihrem Unterhalt -zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse Schulden -auf ihres Mannes Namen machen. - -Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung -kommt, ist zweifellos die +Ehescheidung+. +Voltaire+ hat gesagt: „Die -Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube, dass die -letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib als Eigentum -des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer entledigen, -während das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen bestimmten -Fällen zugesprochen wird,[885] wenn der Mann sie ohne Unterhalt lässt, -sie fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das sie ihm geboren, -nicht anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch kann die Frau ihre -Scheidung auch gegen eine Entschädigung (_'Iwadh_) abkaufen, in welchem -Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin nicht mehr möglich -ist. Ausser dieser, _Chol'_ genannten, unterscheidet man noch drei -andere Arten der Scheidung: durch _Fasch_, d. h. durch richterlichen -Ausspruch auf Ansuchen der Frau in den obenerwähnten Fällen, zu welchen -noch Nichterfüllung der ehelichen Pflichten seitens des Mannes sich -gesellt; durch _Talâq_ oder Verstossung, endlich durch _Li'an_ oder -Fluch. Vom _Fasch_ wird thatsächlich wenig Gebrauch gemacht, die -Frauen erklären sich beim Richter lieber als im Zustande ehelicher -Empörung (_Nâsjizat_) befindlich, wodurch sie den Gatten gewöhnlich -zur Verstossung nötigen. _Li'an_ tritt ein, wenn der Gatte überzeugt -ist, ohne es indes beweisen zu können, dass die Schwangerschaft -seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang (_Zinâ_) sei, welche -Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor dem Kadi beschwören -muss. Doch muss dies unbedingt noch +vor+ der Entbindung geschehen; -nachher ist es nicht mehr gestattet. Der Frau steht es übrigens frei, -durch einen gleichen Eid die Unwahrheit der Überzeugung ihres Gatten -zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art der Ehescheidung ist aber die -Verstossung durch den Mann,[886] der dies ohne jeden Grund thun kann. -Er sagt bloss: _Mutállaka_, d. h. du bist verstossen, und dies genügt. -Er bedarf übrigens auch dieser sakramentalen Formel nicht; er kann -einfach sagen: „Bedecke dich mit deinem Schleier“, oder _Dachlak_! -d. i. „Deinen Rücken“ (will ich sehen), was bedeutet: mache, dass du -fortkommst! oder: „du bist mir fortan, was mir der Rücken meiner Mutter -ist,“ oder „suche dir einen andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager -zu meiden, und die Frau ist damit verstossen. Es sind überdies alle -diese Äusserungen auch dann rechtsgültig, wenn der Mann dieselben in -trunkenem Zustande thut; nur wenn er krank darniederliegt, sind sie -ungültig. Die Verstossene bleibt nun auf des Mannes Kosten während -+drei+ Monaten in ihrem Harem, während welcher Frist der Mann sie nicht -sehen darf, denn eine Liebkosung, ein Kuss, ja, wie die Schafitischen -Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger zärtlicher Blick genügt, um -die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann während dieser Zeit: „ich -kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder verheiratet; lässt er die -Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der Mann kann die Frau -nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht geheiratet und er ihr -zum +zweiten+ Mal den _ganzen_ Betrag der im Ehevertrage ausbedungenen -Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt sich dann auch bei einer -zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche Gemeinschaft +gänzlich+ -auflöst.[887] Man nennt daher die beiden ersten Scheidungen auch -„widerrufliche“ (_Talâq radj'i_), die dritte aber „unwiderrufliche“ -Verstossung (_Talâq bãin_). In diesem letzteren Falle giebt es dann nur -_ein_ Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu bringen. Es muss nämlich -die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen +Dritten+ geheiratet haben -und dieser gestorben sein oder sie wieder verstossen haben. Dieser -„Mittelsgatte“ heisst _Mohallil_ oder _Mustahüll_, was so viel als -„Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten schrumpft er zu einem Strohmann -zusammen, welcher sich der hinkenden Reue des ersten Ehemannes für Geld -und gute Worte zur Verfügung stellt, obschon solch frommer Betrug durch -den Korân strengstens verboten und der zweite Mann, welcher zu Gunsten -des ersten verstösst, mit diesem verflucht wird. In früheren Zeiten -gab es besondere Greise, welche als Ehemänner auf Miete dienten. Sie -gingen solche Ehen gegen Entgelt ein, um nach erfüllter gesetzlicher -Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen für eine Stunde erblickt zu haben, -auf dem Platze selbst die Scheidung auszusprechen.[888] Natürlich sucht -man auch jetzt den Mustahüll mit Vorliebe unter solchen Individuen, -die an sich wenig geartet sind, die Neigung der Frau zu gewinnen. -Dennoch ist es schon vorgekommen, dass die Scheinvermählten an einander -Gefallen fanden and der noch so reumütige erste Gatte dann das -Nachsehen hatte. - -Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch -durch andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen -mag, den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter -den besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den -unteren Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie -in Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf -ständigen Freiersfüssen, aus der Arbeit der +einen+ Frau die Schuld -an die +andere+ herausschlägt.[889] Dieses Nacheinander häufiger -Eheschliessungen mit verschiedenen Frauen wirkt weit verderblicher -als das Nebeneinander. Überall im Islâm -- Persien ausgenommen, wo -die Ehescheidung (_Telâk_) nicht bloss fast ebenso schwierig als in -Europa zu erlangen und verhältnismässig selten ist, sondern auch -das Ansehen beeinträchtigt, so dass Geschiedene nicht leicht mehr -Gelegenheit zu einer neuen anständigen Ehe finden[890] -- ist es -nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die fünfzehn bis zwanzig Weiber -hintereinander besessen haben, Frauen in mittlerem Lebensalter, die -einem halben Dutzend Männern angehörten.[891] In Stambul sprach man, -nach +Pischon+, von Männern, die sich nacheinander fünfundzwanzigmal, -und von Frauen, die sich siebzehnmal verheiratet hatten.[892] Diese -häufigen Scheidungen sind besonders bei jenen beliebt, denen Armut -das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es begreift sich, dass bei -einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so kurzer Zeit des -Zusammenlebens +Ehebruch+ im allgemeinen selten ist. Der Korân nennt -denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und verhängt darüber -die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen befreie oder -Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert dies an -die vorislamitische Ehebruchsstrafe der Einmauerung. In der 24. -Sure, welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert -Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung -wieder die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart, -verlangt, welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche -war. Indes erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die -Beweisführung fast bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch -nicht weniger als +vier+ Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis -Forderung: _Necesse est videre stylum in pixide!_[893] Daher denn die -Verurteilung von Ehebrecherinnen so selten war, dass die paar Fälle, -wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der Geschichte aufgenommen -wurden.[894] Doch sei nicht verschwiegen, dass in der Türkei eine -Türkin, welche mit einem aus der _Rajah_, d. h. einem christlichen -Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der Rajah -aber gehenkt wurde. Graf +Moltke+ war noch 1836 Zeuge einer solchen -Exekution.[895] In Persien verfallen der Untreue überwiesene Frauen -gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet man -diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von -dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos -durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter -sicher sein dürfen.[896] - -Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam -im allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein -Kinderfreund, und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register -im Gefühlsleben der Muhammedaner. Knaben werden, wie überall, -wo das Patriarchat herrscht, vor den Mädchen bevorzugt und das -Weib, das dem Herrn des Hauses den ersten Knaben geboren, den -Stammhalter des Geschlechts, bleibt in der Regel die erste Kadine -des Mannes. Eine _Ummweled_, d. h. eine Knabengebärerin, darf auch -nicht ohne angemessene Versorgung verstossen werden. +Pischon+ -behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die Zärtlichkeit der Väter -den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter für diese sei -aber fast unerhört.[897] Dagegen bemerkt +Vincenti+, ohne des -Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt, welche -die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz -ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in -das zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der -höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie -dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt -die Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind, -wenn die meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden -Zeugnissen nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute -her, sondern davon, dass die morgenländischen Weiber von einer -vernünftigen Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe -werden irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt. -Grosses Unheil bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger -und alter Frauen. - -Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens +vier+ -gesetzmäßigen Gattinnen (_Hanum_), welche der Korân dem Gläubigen -gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber -auferlegt sind, machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu -einem kostspieligen Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen -kann. Die grosse Menge des islamitischen Volkes sieht sich daher -auch dort, wo der Islâm nicht bloss äusserlich über Christentum -und Judentum gesiegt hat, auf ein einziges Eheweib angewiesen. Das -Mehrfrauensystem bleibt also auch im Islâm immer nur die grosse -Ausnahme; die weitaus meisten Gläubigen beschieden und bescheiden -sich, falls nicht ganz besondere Umstände vorliegen, mit +einer+ Frau -und haben damit vollauf zu thun. Dies ist nicht erst so seit neuerer -Zeit, sondern von jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei -gewesen, besonders beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren -Tagen der Zug zur Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem -Auftreten neuer Bedürfnisse und der zunehmenden Verarmung begann -die Einschränkung der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja -immer zuerst, welche Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse -erheischen. Sie fühlen eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende -Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet -den Orientalen zur Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der -osmanischen Gesellschaft kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht -mehr vor.[898] Auch bei den schiitischen Persern ist Monogamie die -Regel,[899] Vielehe die Ausnahme.[900] Dennoch ist das ganze nationale -Dasein der Rechtgläubigen vom Gedanken der Vielweiberei durchtränkt, -und man ist vollauf berechtigt, die morgenländische Gesellschaft eine -polygynische zu nennen, wenngleich die Anzahl der dort in Vielehe -lebenden Männer bloss auf 30-35 von tausend geschätzt werden, wovon -wieder nur der dritte Teil, also etwa +ein+ Mann auf hundert, sich im -Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.[901] Allerdings -treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der Gattin, -womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der Einzelehe -zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder Kebsinnen in -beliebiger Anzahl hinzu. - -Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten -Völker des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen -Freien und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine -Aussicht dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients -auf Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem -Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der -Sklave nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der -islamitische Sklavenkodex, die _Hedaja_, beschützt den Sklaven, sondern -noch weit mehr der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im -morgenländischen Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch -Kebsin; wohl aber kann die Nebenfrau nur aus der Reihe der Sklavinnen -genommen werden. Die Türken nennen sie dann _Odalik_ (von _Oda_, Stube -und _lik_, eine Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen -„Zimmer“ in „Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben. -Sind nun diese „Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen -gesetzlich und rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese -letztere in Wirklichkeit doch im ganzen die einer angetrauten Gattin. -Eine solche Sklavin, die Mutter geworden, kann nicht mehr verkauft -werden und ist im Todesfalle des Herrn frei. So spricht das Gesetz. -Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach schon bei der Geburt ihres -Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin ihres früheren Herrn. -Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das seinige anerkannt, ist -rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich weiss ebensowenig -etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in Familienacht, jenen -lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern Sünde willen -„Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung bilden. Sind -doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen Prinzen Söhne von -Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen, gesellschaftlich wie -zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die ehelichen besitzen, -ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den rechtmässigen Gattinnen -des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar freundschaftliches. -Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und Dienerinnen der -letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen Vergeltung zu -üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen und sie wie -ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas allgemein -Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene _Hanum_ höchst prosaische -Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, um dadurch -den Einzug einer zweiten +rechtmässigen+ Gattin ins Haus zu verhindern. -Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren oder geringeren -Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche Vorsicht -angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde erhalten, wie -+Millingen+ andeutet,[902] ist nach allen übrigen Zeugnissen durchaus -unwahrscheinlich. - -Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen Erscheinungen, -so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung des -Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des -ganzen ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen -zwischen Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt, -so es möglich ist, nur +Jungfrauen+ zu heiraten. Den Männern mutet -er dagegen Enthaltsamkeit +vor+ der Ehe +nicht+ zu. Er scheint den -geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins -zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang -der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen _Huri_[903] -eine so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses -spielt.[904] Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der -sittliche Wert des Weibes weniger zur Erscheinung und Geltung, als -des Weibes Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener -Unkenntnis, will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. +Ch. von -Vincenti+, dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass die -moslemitische Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht -schätze; wenn auch im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen -unterworfen, bleibt sie im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder -eine dekorative Existenz.[905] - - -[826] +Robertson Smith+. _Animal worship and animal tribes among the -Arabs and in the Old Testament_; im: _Journal of philology._ Bd. IX. S. -75-100. - -[827] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 408. - -[828] +August Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin -1885. Bd. I. S. 49. - -[829] +Edward William Lane+. _Selections from the Kur-án. With an -introduction by Stanley Lane Poole._ London 1879. S. XXXIII. - -[830] +W. G. Palgrave+. _Narrative of a year's jurney through central -and eastern Arabia._ London 1865. Bd. I. S. 10. - -[831] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 537. - -[832] +Lane+. A. a. O. S. XXVII. - -[833] Das arabische _Mahr_ ist identisch mit dem hebräischen _Mohár_. -Dass wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, als -„Kalym“ fanden, entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe des -Vaterrechts. Der ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon in -einen wirklichen Kaufschilling verwandelt. - -[834] Dieser Ansicht +Kremers+ pflichtet auch +G. A. Wilken+ bei: _Het -Matriarchaat bij de oude Arabieren._ S. 43-44. - -[835] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538. -- +G. A. Wilken+. A. a. O. S. -9-14. - -[836] +Wilken+. _Het matriarchaat._ S. 19-20. - -[837] +Kremer.+ A. a. O. Bd. II. S. 100-102. - -[838] +C. von Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 5. -- Perron. _Femmes -arabes avant et depuis l'islamisme._ Paris u. Alger 1858. S. 127. - -[839] +A. Müller+. Der Islâm. Bd. I. S. 47. - -[840] +Kremer+. A. a. O. - -[841] +Kremer+. A. a. O. S. 102. - -[842] Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. folgende -wirklich reizende Anrufung der Geliebten: - - Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare - Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware, - Und deiner Augen hochgeschwung'ne Brauen, - Dreitäg'gem Monde sind sie gleich zu schauen. - - Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren - Hab' ich um deine rosenfarb'nen Ohren! - Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben, - Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben. - - Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen - Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen; - Und alle Schritte deiner schmalen Füsse - Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse! - -(Mitgeteilt von +L. Grünfeld+ im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. Juni -1887.) - -[843] +Jakob Eduard Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner. -Leipzig 1865. Bd. I. S. 206. - -[844] +Karl Nathaniel Pischon+. Der Einfluss des Islâm auf das -häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. Leipzig 1881. -S. 5. - -[845] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 88. - -[846] +Kremer+. A. a. O. S. 103. - -[847] +Müller+. Der Islam. Bd. I. S. 41. - -[848] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 29. - -[849] +Richard F. Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to -El-Medinah and Meccah._ London 1856. Bd. III. S. 41. - -[850] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 200. - -[851] +Wetzstein+ erörtert ausführlich die Rolle des arabischen _Châl_ -in den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für Anthropologie. Bd. XII. S. -244-250. - -[852] +Müller+. A. a. O. Bd. I. S. 64. +Poole+ behauptet jedoch, dass -der Kindermord bei den Wüstenarabern, den Beduinen, „ausserordentlich -selten“ gewesen sei. (+Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXIX.) - -[853] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538. - -[854] +Wilken+. A. a. O. S. 39. 41. - -[855] Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter einander, und -zwar nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine Araberin aus einem -andern Stamme zur Frau. Er hält sie nicht für ebenbürtig. Töchter -von Sheriffamilien bleiben Jungfrauen, wenn sie kein Sherif freit. -(+Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. -S. 33.) - -[856] +Kremer+. A. a. O. Bd. II. S. 106. - -[857] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XVIII. - -[858] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 43-45. - -[859] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 167-170. - -[860] A. a. O. S. 52-62. - -[861] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXXV. - -[862] A. a. O. S. XC. - -[863] Dr. Fr. +Dieterici+. Die Philosophie der Araber im X. Jahrhundert -n. Chr. Leipzig 1876. S. 45. - -[864] Z. B. bei +John Mühleisen-Arnold+. Der Islâm nach Geschichte, -Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem Englischen. Gütersloh -1878. S. 156. - -[865] +Pischon.+ Einfluss des Islâm. S. 10. - -[866] In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson von -Bassora“. Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und -veröffentlicht im: Ausland 1880. S. 648-657. - -[867] +A. v. Kremer.+ Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 114. - -[868] Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von den -Frauen des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem -Vorhange“, was wohl so viel heisst als: die Frau sei verschleiert; -denn wenige Zeilen später kommt: „Doch haben die Frauen des Propheten -keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt sprechen mit ihren Vätern, -Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder und Schwestern, oder -mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage, o Prophet, -deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr -Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist's schicklich, -damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ (Dr. -+L. Ullmann.+ Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt -und mit erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. Bielefeld -und Leipzig 1877. S. 364.) - -[869] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Leipzig 1877. Bd. II. S. -2. (Der mir persönlich bekannt gewesene +Murad Efendi+ war ein -Österreicher Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen Pforte zu -Stockholm starb.) - -[870] +Kremer.+ A. a. O. S. 108. - -[871] +Arnold+ urteilt ganz schief, wenn er meint, diese Vorschrift -entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung unfähig sei, -während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es sich dem -Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe. - -[872] +Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 9. -- +H. H. Jessup+ (_The -Women of the Arabs._ London 1874) führt aus dem arabischen Beyruter -Blatte „Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend als Beispiel der -ungeheuren Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein junges Mädchen, -welches mit 9½ Jahren geheiratet hatte, nun schon mit 20 Jahren -Grossmutter geworden sei. - -[873] +C. J. Wills+. _Persia as it is, being sketches of modern persian -life and character_. London 1887. S. 52. - -[874] +L. W. C. van den Berg+. _De Beginselen van het mohammedaansche -Recht._ Batavia u. Haag 1878. S. 131. - -[875] Als _Zinâ_ (Hurerei) betrachtet der Korân den Geschlechtsumgang -eines Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten (_haram_) ist, d. -h. mit einem Weibe, das er nicht geehelicht hat oder das ihm nicht -als Sklavin oder als _Om-Walad_ angehörte. Öffentliche Mädchen sind -im Islâm verboten. Im Korân, Sure 24, genannt „das Licht“, heisst es -wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr mit hundert Schlägen -geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider, von Mitleid -gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten Tag. Einige -Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll keine andere -Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Hure -soll nur einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne nehmen. Eine -derartige Heirat ist aber den Gläubigen verboten.“ (+Ullmann+. Korân. -S. 293.) - -[876] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 12. - -[877] Siehe eine solche bei Dr. +Perron+. _Les femmes arabes._ S. -531-533. - -[878] +Van den Berg+. A. a. O. S. 133-134. - -[879] +Vincenti+. A. a. O. S. 11-12. - -[880] Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen -türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein -fürstliches Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld -auf Zinsen geliehen. - -[881] +Ullmann+. Korân. S. 55-56. Über das Erbrecht vgl. +Van den -Berg+. A. a. O. S. 117-127 und A. +von Kremer+. Kulturgeschichte des -Orients. Bd. I. S. 527-532. - -[882] +Van den Berg+. A. a. O. S. 132. - -[883] Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit der Hand -erfreut, wird von Gott +zehn+ Gnaden erhalten, wenn er seine Gattin -an die Brust zieht, mit +zwanzig+, und wenn er sie küsst, gar mit -+dreissig+ Gnaden beteilt werden. - -[884] Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über die Weise, -wie der Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen zu verteilen -hat, so dass keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe und Ruhe und -Frieden im Hause walte. Er verbietet z. B. die Begattung (_Dochul_) -in Gegenwart der anderen Frauen, der Mann möge jede seiner Frauen -regelmässig besuchen und er soll auch wo möglich den Tag bei jener -zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der Besuch einer Frau -schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich, worauf -jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (+Van den Berg+. _De -Beginselen van het mohammedaansche Recht._ S. 136-137.) - -[885] Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht über -türkische Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann -das Recht, die Frau ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der -Frau steht es frei, dahin zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht -behagt, und +häufig+ machen die türkischen Frauen von dieser Freiheit -Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887, Nr. 14, S. 113). - -[886] +Van den Berg+. A. a. O. S. 140-141. - -[887] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 22. - -[888] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15. - -[889] A. a. O. S. 23. - -[890] +Wills+. _Persia as it is._ S. 64. - -[891] +Van den Berg+. A. a. O. S. 139. - -[892] +Pischon+. Einfluss des Islâm. S. 13. - -[893] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215. - -[894] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 7. - -[895] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in -der Türkei. S. 37. - -[896] +Wills+. _Persia as it is._ S. 69-70. - -[897] +Pischon.+ A. a. O. S. 17. - -[898] +Murad Efendi.+ A. a. O. Bd. II. S. 2. - -[899] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 91. - -[900] +C. J. Wills.+ _Persia as it is._ S. 63. - -[901] +Vincenti.+ Ehe im Islam. S. 7. - -[902] Globus. Bd. XIX. S. 15. - -[903] Das arabische Wort ist _El-Hûr_, Vielzahl von _El Haurá_, „die -Grossäugige“ (+A. Müller.+ Der Islâm. Bd. I. S. 65). - -[904] +Pischon.+ Einfluss des Islâms. S. 8. - -[905] +Vincenti.+ Ehe im Islâm. S. 7. - - - - -XXIII. - -Der Harem. - - -Der Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern _Enderun_, in -Indien _Zenana_) im Gegensatze zum _Selamlik_ (persisch: _Birun_), -dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die abgeschlossenen -Frauengemächer des Hauses, sondern auch alle deren Insassen, Frauen, -Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene. Aber auch wo bloss +eine+ -Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist des Morgenländers -unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus ungestört bleiben -will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu sagen: Der -Herr befindet sich in seinem Enderun.[906] In die Frauenabteilung des -Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der nicht zur engsten -Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems liegt nicht im -Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger darüber -umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; wohl aber -eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher Hinsicht. - -Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen, -ist zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer -mit dem Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit -seinen schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen, -von Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht -mehr unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen, -das verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht -mehr als ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten -Sinnesschwelgerei, für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische -Gynäceum die letzte und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der -„blauen Blume“. Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser, -insbesondere des türkischen Padischah, in welchen Wahres mit -Falschem[907] gemengt ist, tragen an derartigen Vorstellungen Schuld. -Doch sind dies schlecht gewählte Muster, aus welchen sich durchaus -kein Schluss auf die Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem -ganzen Luxus bloss, dass mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei -den „Verbotenen“ angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden -oder Reichen. Nicht selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf -dem Leibe seiner Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“ -angelegt. Freilich stellt die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen -des aufgewendeten Kapitals dar, welches sonst tot bleibt. Aber wenn -auch, so ist der Schmuck der Orientalinnen doch durchaus kein Luxus, -sondern immerhin die sicherste Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine -Steuern zahlt und bei ihm nichts auf Machart gegeben wird, sondern -er fast immer seinen vollen Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so -erklärt sich die Verschwendung desselben in den Haremen. Das ist aber -ziemlich auch alles. +Heinrich von Maltzan+ betont, dass selbst in den -Haremen der Grossen, der reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen -reichlich Lumpen und Schmutz zu finden sind.[908] Der Unterschied -der Verhältnisse liegt bloss in der Verschiedenheit der Stoffe, womit -die Diwane überzogen und die Reize der Frauen mehr oder weniger nicht -bedeckt sind. Der Harem des Armen, der nur eine Frau besitzt, wie er -vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt sein eigen nennt, beschränkt -sich nicht selten auf einen höchst notdürftig ausgestatteten Verschlag -oder eine Wohnstube. +Maltzan+ erblickt in den Haremen ferner wahre -Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu suchen, warum im -Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten so plötzlich grosse -Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht bloss die -gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der Tagesordnung sind, -sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die grosse Unreinlichkeit -bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend diese sein kann, -davon hat +Maltzan+ sich mit eigenen Augen überzeugt, und versichert -auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den Haremen -der höheren Schichten nicht besser aussehe.[909] In Einzelheiten -einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen -überschreiten.[910] - -Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes -Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten, -wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die -gleichen sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des -_Setr-Awret_ vor, d. h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt, -ihr Gesicht mit Ausnahme der Augen zu verhüllen; es gestattet keine -Ausnahme, weder für Reiche noch für Arme. Wo in der Türkei +freie+ -Mägde im Harem bedienstet sind -- was freilich nicht häufig ist --- schreit ein Herr, der in seinen Harem geht, so laut er kann: -„Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit sich alles -rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den sunnitischen -Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen Persern. -In Stambul wird der _Jaschmack_, der Gesichtsschleier, aus weissem -und sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter -auf öffentlichen Promenaden +freie+ Mädchen selbst ohne Schleier, -obwohl bei den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin, -die einem Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich -ihm.[911] Bei den Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die -freilich zumeist Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt -sind, verschleiern sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht. -Und am mittleren Laufe der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht -einmal für Frauen vorhanden, während diese sonst in ganz Bosnien -ärger vermummt sind als irgendwo im Orient.[912] Dagegen trägt das -persische Weib von ihrem neunten Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine -weite indigoblaue Hülle (_Tschader_), welche den ganzen Körper von -Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor den Augen hängt ein langes, -schmales, weisses Tuch (_Rubaend_), das in der Gegend der Augen einen -gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.[913] Freilich hat -Professor +Brugsch+ beobachtet, wie auf den Promenaden die Schönen -zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der Ferne für -einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren Volksschichten -tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes die -Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich beim -Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.[914] Die Weiber der in -Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.[915] Zu -Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts -weniger als wohlverhüllt; ein grösserer Gegensatz in der Tracht lässt -sich vielmehr kaum denken.[916] Bei den muhammedanischen Kosaken -in Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem -weissen, sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten, -während sie in der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer -sehr hohen Persönlichkeit verhüllen.[917] Auch die Verschleierung -der Turkmeninnen ist eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt -ein lang herabhängender Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von -welchem ein Zipfel unter dem Kinn hinweggezogen und an der anderen -Seite des Kopfes mittelst einer Spange befestigt wird; zuweilen -rückt man ihn, wie es auch die Armenierinnen thun, bis an den Mund -hinauf.[918] In Ostturkestan endlich gehen die Frauen aus den niederen -Ständen, worüber sich schon +Mir Isset Ullah+ wunderte, der 1812 -Yarkand besuchte, in vollkommener Freiheit unverschleiert umher; ja -auch vornehmere Frauen, welche einige Stunden des Tages in ihren Gärten -ausserhalb der Mauern zubringen, nahmen, wie der neuere Reisende -+Hayward+ berichtet, keinen Anstand, die Fremden mit neugierigen Augen -zu betrachten. - -Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung der -weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen -Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im -Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung -als in späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der -Haremszwang zu einer förmlichen Klausur ausartete.[919] Die fast bei -allen orientalischen Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter -fand sich übrigens, wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen -Ländern Europas in Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens -sperren ihre Frauen ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.[920] -In ihrem Harem verkehrt die Frau nur mit ihren nächsten männlichen -Blutsverwandten; mit den männlichen Dienern bespricht sie das Nötige -durch den Thürvorhang. Im Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt -sie mit Männern nur insoweit es die Notwendigkeit mit sich bringt. -Die Strenge dieser Vorschriften lässt aber an vielen Orten sichtbar -nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs eine Gefangene, eine -Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt ungefähr im Masse der -christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden. Auf dem Lande und -in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien, stellt sich das -Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der Geschlechter -besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im Verkehr vertritt -die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird naturgemäss -undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller heranwächst, wo -bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft unerträglich -wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter Berührung -bleiben.[921] In Persien ist die Überwachung der Frauen in den höheren -Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders -guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig -grosse Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis -sechs Stunden lang in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis -auf mehrere Tage hinaus ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen -Anverwandten auszudehnen. Sie sollen sich auch sonst allerlei -unerlaubter Mittel bedienen, um ihre Spaziergänge zu entschuldigen, die -sie, mit Ausnahme der Strassen der Hofburg, im Innern der Stadt Teherân -unternehmen.[922] - -Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer -tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht -bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen -bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage. -Von seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht; -immer ist er bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen -verbringen den Tag ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit -volle Freiheit des Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es darf -eben nur weiblicher Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist der -Mann unerbittlich ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt die -Schwelle des Harems, wenn fremdes Schuhwerk draussen steht, denn der -weibliche Besuch kann sich nicht der Gefahr aussetzen, vom Hausherrn -unverschleiert überrascht zu werden. In guten Häusern, so versichert -+Vincenti+, bedeutet übrigens der „Pantoffel auf der Haremsschwelle“ -die unbedingte Unüberschreitbarkeit derselben für alles Männliche, -insbesondere den Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den Besuch ihres -Gatten nicht, dann wird dies durch den hinausgestellten Pantoffel -angedeutet, und kein wohlerzogener Prophetenbekenner missachtet diese -Pantoffelsprache; ja thäte er es trotzdem, so würden die verschnittenen -Haremswächter, die allerdings bald der grossen Plunderkammer des -Islâm angehören werden, das Recht haben, sich sogar thatsächlich zu -widersetzen.[923] Der Pantoffel spielt überhaupt im moslemitischen -Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“ nennt man das rechtgläubige -Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man das unfolgsame Gesinde, -mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom Leibe und knechtet man -ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch, dann ist er wohl -des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer; Regiererin ist -seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all ihren -Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und -überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer -Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch; -aber alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die -Sippe von aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte -Stellung nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie -als die natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist -vor allem die Mutter der Kinder und behauptet ihrerseits, sobald sie -das Matronenalter erreicht, die wichtigste Stelle im Haushalt. Aber -auch sonst wird die persische Frau von ihrem Eheherrn in allen Dingen -befragt; sie ist seine vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute. An -glücklichen Ehen ist auch in Persien, wie Dr. +Wills+ und +Benjamin+ -übereinstimmend bezeugen,[924] durchaus kein Mangel. Nicht bloss in -Persien, sondern so ziemlich überall im Bereiche des Islâm ist das Los -der Frau ein glückliches, sobald sie Kinder geboren. Ihr fällt deren -Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen für ihre Söhne auszusuchen. -Unglücklich ist nur das kinderlose Weib. Unfruchtbarkeit ist auch in -Persien, wo es doch immer zur Schande gereicht, eine Frau aus der -Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.[925] Kommt es aber nicht -zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und Meister eine andere -Gattin besorgen.[926] Das ist ihr grösster Schmerz. Wird eine Frau -gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so versucht sie -durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen; gelingt ihr -dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen und -zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und -schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (_Haveh_) Frieden. Es tritt eine Art -Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen -sich durch Untreue an dem Manne.[927] Ja Dr. +Wills+ versichert, dass -in der Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen, sondern -die besten Freundinnen sind.[928] Sind mehrere Frauen im Hause, so -bewohnt jede eine besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen -mit eigenem Hof, eigener Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und -Eunuchen. Aber wo auch nur +eine+ Frau vorhanden ist, bevölkert doch -den Harem oder Enderun noch ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die alle -die unbedingt ergebenen Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den -Persern gilt, kann man im allgemeinen auch von den übrigen Orientalen -aussagen: Der Harem ist kein Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit; -der sittliche Anstand herrscht im patriarchalischen Hausinnern als -Grundgesetz. Das Familienleben wird insgemein als ein recht anständiges -geschildert. Der Mann von Bildung behandelt seine rechtmässige Frau -sehr gut und liebt seine Kinder ausserordentlich; er bringt für -deren, nach morgenländischen Begriffen, gute Erhaltung, Pflege und -Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir aufrichtig sein, meint Rev. -+Jessup+ betreffs eines so tief stehenden Volkes wie die syrischen -Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der Frauen in -den unteren Gesellschaftsschichten +bei uns+ im Thatsächlichen auch -nicht so sehr abweicht, nur mit dem Unterschiede, dass, während im -Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere -Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde -etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die -Form der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet; -allein, wie Rev. +Jessup+ versichert, ist diese Gepflogenheit bei den -griechischen Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als bei -ihren muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung, -Hass, Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende -Stätte, und die _Ikbal_, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf -die wohlwollenden Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss -auszuüben,[929] bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben -angeführten Aussagen anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter -den Haremsinsassen eines reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was -unbedingt vertuscht werden muss. Sicher aber wird auch der Harem von -pikant sein wollenden Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge -oft genug mit lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet. - -In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes -im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und -Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter -Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem -Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren -Kindern und ihrem Haushalte kaum mehr als die meisten ihrer Schwestern -im abendländischen _High-life_, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum -weniger als diese, und ist häufig zu Hause -- nicht anzutreffen, sei -es, dass sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber -zu Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu -müssigem Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten -ihres Gatten und hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in -der Türkei aus und durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung -laufen. Der Einfluss der Frauen scheint durch ihre öffentliche -Ausschliessung vom Markt des Lebens durchaus nicht gemindert, sondern -auf Umwegen einzuholen, was ihm auf geradem Wege versagt wird.[930] -Auch in Persien macht der Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie -und der Regierungsgeschäfte sich deutlich fühlbar. Die Orientalin -ist in keiner Weise ein geistig beschränktes Wesen; oft stösst man -auf Frauen von grossem Talent, begabt in Musik, Dichtkunst und -Malerei, wohl bewandert in diplomatischen Künsten.[931] Fast alle sind -geschickte Stickerinnen. Im allgemeinen erfahren aber die natürlichen -Gaben keine oder nur geringe Ausbildung durch Erziehung und Unterricht. -Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne für Thätigkeit füllen manche -Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen Handarbeiten aus; ihr -eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für sie, und dabei -scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum Äusserlichen und -Flachen, den die schönere Hälfte des Menschengeschlechts überhaupt -angeboren hat und der sich bei der zivilisierten Abendländerin in -hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist hier eben aufs höchste -gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche ihren Horizont -einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp abstecken, ist -die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit, jedes -inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage gequält: -wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An Ort -und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an -Zuckerwerk genascht; dazu gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die -Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem -spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann -giebt es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu -empfangen. Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch, -meist unflätiger Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und -wenn er ausgeht, ersetzen mündliche Erzählungen das Romanlesen -der abendländischen Damen. Auch fehlt es keineswegs an häuslichen -Geschäften, und endlich bringen die Feste, der Bairam vor allen, -Abwechslung in das Einerlei.[932] Im ganzen ist das Haremsleben voll -Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist es Leben, -- ist -es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze Glückseligkeit -liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen, Trinken, -Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach morgenländischer -Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der den Orientalen -angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses eintönige -bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch zu ersinnen, -übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz -schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar -Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft -zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit -sich führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den -Dunstkreis des Harems. - -Liest man solche Berichte, so wundert man sich, wie es eine Europäerin -in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es -öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen -haben. Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig, -ja auf ihren dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen -dahin gekommen. So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst -auf gebildete Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal -ein ungemein trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das -Erscheinen weisser, besonders europäischer Haremsgenossinnen, gegen -niemanden kehrt ihr Hass sich in bedrohlicherer Form. Und doch hat -die Morgenländerin ebenso sehr Unrecht, den Einfluss der Europäerin -zu befürchten, als diese sich einzubilden, dass ihre höhere Bildung, -ihre Gaben des Gemütes und Geistes geeignet seien, den Orientalinnen -in der Gunst des Mannes den Rang abzulaufen. Diesen Wahn hat +Maltzan+ -längst widerlegt, denn gerade diese Vorzüge sind dem Morgenländer -auf die Dauer lästig; er findet sie unbequem, denn sie nötigen -ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat des Kulturmenschen zu -erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine dauernde Gunst -zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt, einmal weil -sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem solche -immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil sie -ihm schon von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und -Anschauungsweise bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr -keinen Zwang anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles -sagen, was ihm in den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.[933] -Aber auch die Orientalin fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich, -als der Abendländer annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein -gutes Teil unter den Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen -sind; sie verhält sich zu diesen, wie jemand, der in ein Viertel -gebannt wäre, ohne sich seiner Gefangenschaft bewusst zu werden, zu -solchen, denen eine Stadt zum Gefängnis angewiesen ist und welche -die Sehnsucht hinaus in die weite Welt verzehrt.[934] Nur die ganz -geringe Anzahl derjenigen, welche gegenwärtig europäische Bildung -genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn auch ihr Käfig vergoldet -ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir nicht wissen, wie -es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu vergleichen -anfangen --“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es dann laut, -diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die morgenländischen -Verhältnisse unerträglich mache.[935] Das sind aber seltene Ausnahmen, -und selbst diese beneiden die Europäerin nur teilweise, denn im ganzen -und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise derselben als -etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das Angewöhnte, -Anerzogene hält sie fest.[936] Noch mehr, natürlich, ist dies bei der -grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung -und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen. -„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus, -unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über -euch zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie -mühsam, wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass -Allah Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen -habe. Die ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu -für ihre Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen +zu Gunsten+ der -Polygamie,[937] eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt, wo -Vielweiberei Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer, -er müsse sich ja grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht -bloss das zweite Ich des Mannes, sondern auch des Hauses Führerin, -die Erzieherin der Kinder, wenn nötig die Leiterin des Geschäftes -sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei ja die abendländische Frau ein -Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That eher bedauern als beneiden -möchten.[938] Ähnliche Äusserungen kann man allgemein vernehmen; sie -kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie machen es erklärlich, -dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben und die Anschauungen -des +näheren+ muhammedanischen Orients durch den immer mächtiger -andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben, der Harem und der -ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete davon +durchaus -unberührt+ geblieben ist und wohl auch bleiben wird. Im Harem, -bestätigt +Hermann Vámbéry+, ist alles beim Alten geblieben; an Möbel, -Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und Denkungsweise ist nicht -das mindeste geändert worden; denn das weibliche Geschlecht, das jeder -Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die streng konservative -Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als die Männerwelt, ja -ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber allen Reformen -an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen und persischen -Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach- als Vorteil -bezweckt.[939] Darum ist der Harem +eines der festesten Bollwerke für -die orientalisch-moslimische Sitte und Lebensordnung+ nach fast allen -Richtungen hin. Hier herrschen noch immer die gleichen Gewohnheiten, -Regeln, Meinungen, Begriffe und Vorurteile, kurzum derselbe Geist wie -vor Jahrhunderten, und behalten die Oberhand über alle etwa von aussen -kommenden Einwirkungen.[940] - -Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene Bild -für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss -für die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen -Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die -Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen -Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der wenig -vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da -versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein -oder höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite -Frau vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden, -wenngleich die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen -macht; der Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und -Färbereien geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die -Feldarbeit bestellen, arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je -Ruhe zu haben, als in wenigen Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt -er so viele Gehülfinnen, als er Frauen hat, ein Umstand, welcher die -Vielweiberei ebenso fördert, wie der Grundsatz, dass alle Mädchen an -den Mann gebracht werden sollen. In den ärmeren Gegenden freilich -finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da er keinen Raum und keine -Nahrung für sie besitzt und froh ist, +ein+ Weib mit den Kindern -erhalten zu können. - -Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte -des Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen -- so sehr -das Anstandsgefühl sich dagegen sträubt -- jene Punkte nicht -gänzlich unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die -schwärzesten dieser Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die -durch das Sonderleben der Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen -in gesellschaftlicher Hinsicht noch nicht die allerschlimmsten. -Bekanntlich ist unter Morgenländern von den Frauen niemals die Rede; -ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und nicht einmal nach ihrem -Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen; wo man nicht umhin -kann davon zu reden, geschieht es mit einer entschuldigenden Wendung, -wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der völligen Ausschliessung -des weiblichen Geschlechts vom Kreise der Männer fehlt natürlich auch -der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man ist rücksichtslos in -der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der Ausdrücke und in -seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und zweideutigsten Dinge -werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung gezogen, und man -lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es die Frauen in -ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende junge Leute oder -Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.[941] Nicht anders handeln -die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an Zartgefühl, -dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen Beziehungen, -welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht. In dieser -geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche somit -das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat. Die -dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer -tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage: -Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein -verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen, -sie sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf -welchem die Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann. - -So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den Leibessegen -zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass die -Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich -vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.[942] Da der Korân -darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber -zu einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in -Persien, wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen, -welche etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen -Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich -betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt -es niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die -Frau, nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von -nun an Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten, -teils um die Nachkommenschaft zu verringern.[943] Da aber die Sitte -der Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei -vielen anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten -Völkern in weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren -Veranlassung mit weit mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen -zu suchen, dieselbe also ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch -selbst des Harems, so sehr sie auch letzterer begünstigen mag. In -weit grösserem Masse ist er jedoch verantwortlich für das, was man -als „widernatürliche Laster“ bezeichnet, welche nicht wenig zur -Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen müssigen Stunden und -den langen Fasten des Harems oder der Zenana lernen die Frauen sehr -leicht die Verirrungen der Masturbation, der sogenannten lesbischen -Liebe (_Cunnilingua_) und des Tribadismus, jenes physischen Verkehrs -zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den Wörtern _Frictrices_ -oder _Subigatrices_ tauften. Allein schon der Umstand, dass die -geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung nach -Lesbos[944] verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet -darauf hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander -zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter -den morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,[945] bekannt -aber auch, dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der -zivilisierten Gesellschaft, im Schwange geht.[946] - -Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die Bühne; -aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht -bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der -Korân bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung -versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser -Hinsicht ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den -Persern und besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden -persische Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen -Gesellschaft mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die -widernatürlichen Laster mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum -erfreuten sich die Perser und Meder einer schmachvollen Berühmtheit -in diesem Punkte. Die Knabenliebe (_Päderastia_) lernten die Perser, -nach +Herodots+ Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber -bereits Hyrkanien als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben -werde.[947] Für den Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad -schon zur Zeit Harun-al-Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete -war, deren man sich weder schämte, noch sie als etwas Übles ansah. -Ja, die Sufi machten sie fast zum Dogma.[948] Der von +Hafis+ und -anderen Dichtern des Orients besungene Antinous war ehedem auch bei den -sinnlichen Osmanen eine offen anerkannte Erscheinung. Man sprach von -_Machboub_ als etwas Selbstverständliches, wie unsere _Jeunesse dorée_ -von ihren Maitressen spricht. Der Page gehörte beinahe zum Hausstand -des Grossen, der _Mosaïb_ (Günstling) bekleidete eine öffentliche -Stellung bei Hofe.[949] Die Nachkommen jener Horden, welche unter -Dschingis-Chan und Timur Mittel- und Nordasien erobert, die ösbekischen -Chane, hatten es später darin so weit gebracht, dass es bei ihnen für -ein schlimmes Zeichen und für eine Schwäche galt, wenn einer von dem -allgemeinen Gebrauche sich frei erhielt. Heute noch erreicht derselbe, -welcher, geographisch gesprochen, an den Ufern des Bosporus anfängt und -auf dem Wege nach Osten allmählich merklicher wird, seinen Gipfelpunkt -in Bochârâ. Über Dinge, die unser europäisches Gefühl aufs höchste -empören würden, wird hier wie über einen erlaubten Scherz verhandelt, -und selbst die Religion, die einen leichten Fehltritt im Waschen oder -anderen Vorschriften mit dem Tode bestraft, drückt hier ein Auge -zu.[950] Dr. +Polak+ bezeugt, dass auch in Persien widernatürliche -Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet seien und „dass sie -nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie es im Interesse -der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“[951] Wie in den meisten -orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch im westlichen -Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder der höheren -Beamten hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von verschnittenen -Negerburschen.[952] Man darf wohl annehmen, dass die Sitte mit dem -Islâm und dem Harem dahin gebracht worden ist. Und dennoch sind weder -der eine, noch der andere ihre Geburtsstätte. - -Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe auf -Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst -in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich -ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe -auf der Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken -Volksvermehrung entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas -und in Rom wird noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist, -dass es in Europa ein Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der -verklärten Gestalt genau so, wie die Alten sie uns darstellen, noch -heutzutage blüht und auf das Innigste mit der Sitte und Lebensweise -seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses Land ist nach den Mitteilungen -G. v. +Hahns+, derjenige Teil Albaniens, den die Gegen[953] bewohnen, -der Zweig eines Volkes, das man als die reinsten Nachkommen der alten -Illyrier betrachten darf, von welchen auch die Vorväter der Hellenen -abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei der Entdeckung Amerikas -fast überall unter den Eingeborenen angetroffen, wenngleich bei den -höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und bestraft. An vielen -Stellen, besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch gang und -gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen erzogene -und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen und -Herren, im Konkubinat leben.[954] Ähnliche Gepflogenheiten herrschen -bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in manche -Kreise der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht -weiter berühren.[955] Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene -beklagenswerten Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die -Vielweiberei gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche -des Harems und der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden -finden. In der Türkei ist indessen, so versichert +Murad Efendi+, die -erwähnte Unsitte durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen nicht -allein in der „Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern gänzlich -in den Schatten verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr Unwesen -treibt, darf sie doch nicht mehr eingestanden werden, sondern gehört, -wie im Abendlande, zu den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr die Mütze -über die Ohren.“[956] - -Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen, -welche gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit -Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, denn -in der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen +Post+ Bemerkung -die Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht oder -unrecht, wahr oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt nur -die Frage, ob irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und -weshalb sie existiert oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen -Wertschätzung einer solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend -ein Gewicht beigelegt wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte -des Bremer Rechtsgelehrten, dem die Aufhellung der Geschichte der -Familie schon so viel verdankt, und der da spricht: „Die individuelle -Wertschätzung ist ein ganz schwankender Faktor, welcher jede streng -wissenschaftliche Behandlung des ethnologischen Gebiets unmöglich -macht. Sittliche Entrüstung des Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt, -dass es dem Kannibalismus huldigt, dass es Menschenopfer bringt, dass -es seine Verbrecher spiesst oder rädert oder seine Hexen und Zauberer -verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung ethnologischer Probleme bei; sie -verwirrt nur den Kausalzusammenhang der ethnologischen Erscheinungen, -dem der Ethnologe mit dem kalten Auge eines Anatomen nachzuspüren -berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen Sitten und unsinnigen -Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die ethnologische Forschung -noch nicht reif.“[957] - - -[906] +S. G. W. Benjamin+. _Persia and the Persians._ Lond. 1887. S. -104. - -[907] Dahin gehört unter anderen die von +Lady Montague+ erfundene -Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan oder -Pascha einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er -angeblich, nachdem die Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung -guitarreklimpernd umgaukelt haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu. -+Kommt nie vor+. In früheren Zeiten würde die Holde wahrscheinlich -nicht recht gewusst haben, wozu sie das Geschenk gebrauchen sollte; und -jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes Zeichen der Anerkennung -halten. - -[908] Globus. Bd. XVI. S. 167. - -[909] +Maltzan+. Orientalische Haremsstudien, in der „Neuen Freien -Presse“ vom 27. August 1873. - -[910] So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, also des -Krösus unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche Haremsausgaben auf -etwa sechs Millionen Mark veranschlagt wurden, ein gänzlicher Mangel an -jenem Gefässe, welches die Franzosen (euphemistisch) _un vase_ nennen. -So berichtet +Emmeline Lott+. _Harem Life in Egypt and Constantinople._ -London 1865. Bd. II. S. 80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man -sich die Folgen dieser Vasenlosigkeit denkt. - -[911] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 6. - -[912] Dr. +Moritz Hoernes+. Dinarische Wanderungen. Kultur- und -Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien 1888. S. 70. - -[913] +Polak+. A. a. O. Bd. I. S. 161. - -[914] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 31. - -[915] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 95. - -[916] Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171. - -[917] +Hellwald+. Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28. - -[918] A. a. O. S. 317. - -[919] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125. - -[920] Ausland 1863. S. 703. - -[921] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5 - -[922] +Heinrich Brugsch+. Im Lande der Sonne. Wanderungen in Persien. -Berlin 1886. S. 245. - -[923] +Vincenti+. Ehe im Islam. S. 18 - -[924] +Wills+. A. a. O. & 66. -- +Benjamin+. A. a. O. S. 453. - -[925] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215. - -[926] +Wills+. A. a. O. S. 67. - -[927] +Polak+. A. a. O. S. 226. - -[928] +Wills+. A. a. O. S. 63. - -[929] +Brugsch+. Im Lande der Sonne. S. 245. - -[930] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 24-25. - -[931] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 105. - -[932] +Emmeline Lott+. _Harem Life._ Bd. I. S. 225-241. - -[933] +Maltzan+ in der Neuen Freien Presse vom 27. August 1873. - -[934] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 18. - -[935] Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114. - -[936] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 42. - -[937] Über Land und Meer. A. a. O. - -[938] Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ (Neues -Wiener Tagblatt vom 15. September 1881). - -[939] +Hermann Vámbéry+. Der Islâm im neunzehnten Jahrhundert. Leipzig -1875. S. 158-159. - -[940] +Moritz Lütke+. Der Islâm und seine Völker. Gütersloh 1878. S. -128-129. - -[941] A. a. O. S. 128. - -[942] Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale und -biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. 191. - -[943] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 217-218. - -[944] Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe beschuldigte -griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich +Welcker+ reingewaschen. -S. Welcker. Sappho von einem herrschenden Vorurteil befreit. Göttingen -1816. - -[945] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 98. - -[946] +Diderot+, ein freilich in diesem Falle nicht massgebender -Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem Naturalismus -strotzenden Roman _La religieuse_ die Klöster als Brutstätten des -Tribadismus hin. Wahrer ist, dass jenes widernatürliche Laster -in geheimen Gesellschaften gewisser Grossstädte und in vielen -Privatkreisen ausgeübt wird. Am bekanntesten sind die „alexandrinischen -Gesellschaften“ in der Hauptstadt des prüden England und die -Vestalinnen in Paris. +Adolphe Belot+ hat endlich diesen Stoff zum -Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: _Mademoiselle +Girard+, ma -femme_ gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die Bemerkungen -+Mantegazzas+. A. a. O. S. 99-100. - -[947] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 376. - -[948] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 129-131. - -[949] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4. - -[950] „Oft sah ich“ -- so berichtet der ungarische Reisende +Vámbéry+ --- „in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der Stadt gelegen -ist, Männer jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf gegen die Wand -stiessen, sich im Staube wälzten, die Kleider zerrissen, um den Grad -ihrer Neigung dem Wesen kundzugeben, das in der Ferne unter einem Baume -dem Anscheine nach mit einem Buche beschäftigt war. Ich hielt diesen -Ort für verborgen und wunderte mich nicht darüber; wie gross war daher -mein Erstaunen, als ich auf dem Rigistân in jeder Theebude ein solches -Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft des eigenen Vaters, zum -Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“ (+Hermann Vámbéry+. -Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.) - -[951] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 237. - -[952] +Oskar Lenz+. Timbuktu. Reise durch Marokko, die Sahara und den -Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248. - -[953] Ausland 1855. S. 356-358. - -[954] Revue d'anthropologie 1878. S. 302. - -[955] Näheres bei +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 106-113, welcher im kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen -unter den skandalösesten Anhängern dieser Verirrung einen französischen -Journalisten, einen deutschen Dichter, einen italienischen Politiker -und einen spanischen Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer -von ausgezeichnetem Geschmack und hoher Bildung! - -[956] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S 4. - -[957] +Alb. Herm. Post+. Einleitung in das Studium der ethnologischen -Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53. - - - - -XXIV. - -Zeitehen und wilde Ehen. - - -Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz -objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der -gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels -ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie, -zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort -herrschende Einrichtungen sich anschliessen. - -Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh -nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt -man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit -Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die +Ehe auf Zeit+, und zwar auf -eine vertragsmässige Zeit. Während die _Akdi_ ganz unserer Ehefrau, -der Gattin entspricht, heisst _Sighe_ ein Weib, welches durch Vertrag -auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren -schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte -Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird. -Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die +vollen Rechte+ einer -Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins -aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem -Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der -Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als -vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch -wird dieser Punkt häufig umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser -auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine -Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger -verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah -jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib -zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem -Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher -Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder -Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein -schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt -benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen -gelangen.[959] Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren, -wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird -aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige -Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn -das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der -Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen -Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi, -der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei -der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche -Ausnahmen statt.[960] - -Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu -machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich -die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die -Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse, -so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar -zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in -gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile -vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich; -die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen: -Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim -irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem -dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie -während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich -enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib -in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren -Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer -gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll -wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann -deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss -die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau -vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze -Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig -ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen. -Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine -auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961] - -Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse. -+Moriz Lüttke+ nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,[962] -trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische -Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch -unzutreffender behauptet +Arnold+, Muhammed habe nach der Eroberung -von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun herrschte -aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die -sogenannte „Genussehe“ (_Nikah-al-mota_), und diese, welche mit der -persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche -der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“ -derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung -verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass -Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt. -Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens, -welche freilich, wie +Palgrave+ gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr -wenig berührt wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich -auch bis in die Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so -berichtet der Reisende +Guarmani+, eine Tochter gerne dem ersten besten -Fremden zur Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist. -Falls er in einer anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die -Ehe für geschieden.[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen -den Pilgern, aber auch mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen -zustande, welche als völlig regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen -werden und keineswegs für unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die -Zeitehe wahrscheinlich weit älter als die Einführung des Islâms und, -wie +Benjamin+ vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für -das alte Bestehen einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die -vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des -Königs von Semengân während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser -Verbindung war die Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung, -dass eine der vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das -zarathustrische Magiertum sein darf.[967] Elemente davon mögen noch -in den heutigen Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der -alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen. -Die Nestorianer sind eine christliche Sekte, besonders zahlreich in -Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder -aus nationalen oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre -Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und -gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen. -Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und -Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des -Mädchens, öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der -vielleicht die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man -wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen -längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen. -Sobald man über die Dauer dieser _Matrimonio alla carta_, wie sie -dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über -den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen -dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt. -In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der -Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich -auf seine Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen -Bedingung bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese -Sitte ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan -bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht -den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz -unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder -machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an -diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der -festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag -geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen -Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer -anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller -einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als -sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der -heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die -aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in -den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere Liebe -bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch -der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der -Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen -lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat -zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel -zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter -um sie zu bekümmern.[968] - -Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier -geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine -ganz regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten, -wo Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. +Gustav Kreitner+ -berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen -vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig -bestimmte Zeit.[969] +Hugo Zöller+, der Vielgewanderte, welcher für die -Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat, -meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute, -welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h. -für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten Punkte, mit einem -schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht so vollständig den -eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten Anschauungen der Neger, -dass niemand etwas Arges daran findet.[970] Das Verhältnis der weissen -Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den Augen des Volkes ein -vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden Beigeschmack. Diese -Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören durchweg den ersten -Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die Eltern bezahlten -Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger Weise für den -Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971] Und anhänglich, wenn -auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, wenn der weisse -Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der Lebensweise ihrer -schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre gelbe Hautfarbe -leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, ausgenommen in -einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das Los ihrer -Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss -der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen -Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht, -dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht -worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt -+Zöller+ dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre -Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes -auf Zeit verheiraten.[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie -gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche -Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer -Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren -Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel -älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln. - -Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution -verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen, -wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde -Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe -eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die -Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche -wilde Ehen -- in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die -Mota-Ehe fortlebt -- kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern -der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind -ziemlich häufig in Sibirien und +Albin Kohn+ gesteht, sie weit -„zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In -den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt, -traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt -waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre -dauerten.[975] Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in -diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden. -Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus -sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten -und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral, -welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe -und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die -Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist -Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten. -Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis -einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene -Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine -uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung -eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So -ist -- auf einem anderen Gebiete -- im Lichte der Gegenwart Aberglaube -geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte. - -Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der -Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben -erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig -überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen -Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten -eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne -zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird -sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf -Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden -und Freuden.[976] Aber auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt -ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen -zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja -die braune _Njaai_ gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt, -und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der -That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,[977] -helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein -gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man -sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden -pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von -ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt -ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen -für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in -Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche -Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor -mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch -wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines -weiblichen Wesens -- das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine -kommen darf -- verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus -in der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin -sich in eine +weisse+ verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen -denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus, -die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der -Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht, -dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig -gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit +freien+ Frauen -nicht nur auf das strengste verboten sind, sondern dass derartige, -allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten -Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden -als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen -Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern -bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der -Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (_Mesalliance_ -genannt) -- dem Stande oder der Geistesbildung nach -- noch heute -trifft, ein Rest dieser Anschauung? - -Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze -einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu -begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System -der _Queridas_ (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere -gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei, -die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an -der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung -in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine -rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen -Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss -oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen, -hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die -ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche -zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen -Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980] -Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes: -Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik, -Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung -herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag, -worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den -Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt -der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten -Vaters unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die -rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag -ruhig zu.[981] Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck -hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika, -dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum -sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den -venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere -Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle -besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo -doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss -ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (_Emancebarse_), -sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei -besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch -in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht -ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit -Männern wechseln zu können.[983] Im Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz -allgemein; nach Dr. +Otto Woysch+ in Uruguay allerdings hauptsächlich -deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester für die -Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass man -seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.[984] Allein der wahre Grund -liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen Völkern -der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel gefasst. -Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem Volksgeiste -selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch dort, wo eine -straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, das Volk beim -Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten zurückkehrte. -Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war einfach für -die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in Paraguay -unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des Volkes -bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach der -Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit -betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez -war die Ehe -- bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut -- nicht mehr -sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt; -heute aber ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten -geradezu eine Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man -häufig nicht verheiratet.[987] +Hugo Zöller+ belauschte auf einem Balle -der _Quiguáberás_, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche -den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch: -„Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er -sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ -- -„Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ -- „So, so! Und was kennt man -denn?“ -- „Man liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art -selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum -geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die -kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe zu vollem -Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten „Kontrakten“, -die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, je nachdem -die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder einer -solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate Paraguay -ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen kirchlichen -Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.[989] Es sind also -jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen Zwang -der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter neuerdings -sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die aus einer -Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung -Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem -grossen siebenjährigen Kriege 1864-1870 gegen den Dreibund besass, auf -dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000 -männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem -überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer -jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf -dreissig Frauen ein Mann entfällt.[990] - -Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum, -wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht -und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier -verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die -Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt -bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch -erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der -unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen -haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den -Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der -rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich -die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht -bewahrt, +auf Probe+ zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines -Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine -Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt; -beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991] -So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts -längst überwundener Sitten, wenn +Francis Head+ auf den Pampas des -Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an -der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater der _Criatura_ (Säuglings) -sei, darauf die gelassene Antwort erhielt: _Quien sabe?_ (Wer kann -das wissen?)[992] Desgleichen erzählt Frau +Agassiz+, dass sie im -Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft -mit der Tochter ins Gespräch kam und unter andern an sie die Frage -richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede -und sagte, als ob sich die Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar -keinen Vater, sie ist ein Kind des Zufalls.“ (_Não tem pai; é filha de -fortuna_). Die Tochter ihrerseits zeigte Frau +Agassiz+ zwei Kinder, -die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren als sie selber. Auf die -Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab -sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen -Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die Indianerinnen und -Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus -und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes. -Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine -Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h. -unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen -oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht -worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte -man solche Zustände in +jenen+ Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe -messen, der in der Sphäre +unserer+ Gesittung[995] auf sie Anwendung -finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets -im Auge zu behalten. - - -[958] Der französische Reisende +Marcel Dieulafoy+, welcher in jüngster -Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat, -sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht -besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. -S. 357.) - -[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert, -welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach -+Dieulafoy+ geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1-1¼ M -solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser -Umsatz bei geringem Nutzen. - -[960] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 207-208. - -[961] +Benjamin+. Persia and the Persians. S. 451-452. - -[962] +Lüttke+. Der Islam und seine Völker. S. 121. - -[963] +Arnold+. Der Islâm. S. 156. - -[964] +Palgrave+. Narrative of a year's journey through Central and -Eastern Arabia. Bd. I. S. 9. - -[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499. - -[966] +Nach Heinrich von Maltzan+, in: Globus. Bd. XVI. S. 166. - -[967] +Benjamin+. A. a. O. S. 451. - -[968] Ausland 1851. S. 822-823. - -[969] +Kreitner+. Im fernen Osten. S. 125. - -[970] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67. - -[971] +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245. - -[972] +Zöller+. Kamerun. Bd. II. S. 77. - -[973] A. a. O. S. 67. - -[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht -ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima -der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie -nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell -altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen -Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende -geführt. - -[975] +Albin Kohn+. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I. -S. 292. - -[976] Dr. +Jos. Bechtinger+. Der hinkende Teufel im ostindischen -Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf -Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen, -und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen -gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr. +Otto -Kuntze+. Um die Erde. S. 258. - -[977] +Zöller+. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405. - -[978] +Kuntze+. A. a. O. - -[979] +Zöller+. A. a. O. - -[980] Dr. +Otto Stoll+. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den -Jahren 1878-1883. Leipzig 1876. S. 125. - -[981] A. a. O. S. 143. - -[982] Ausland. 1863. S. 938. - -[983] Ausland. 1866. S. 710. - -[984] Ausland. 1864. S. 310. - -[985] Dr. E. +Gothein+. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in -Paraguay. Leipzig 1883. S. 45. - -[986] H. +Zöller+. Pampas und Anden. S. 94. - -[987] Ausland 1871. S. 8. - -[988] +Zöller+. A. a. O. S. 97. - -[989] +Ernst Mevert+. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck -1883. S. 96-97. - -[990] +Zöller+. A. a. O. S. 94. - -[991] Globus. Bd. XII. S. 357. - -[992] Ausland 1863. S. 938. - -[993] Globus. Bd. XIII. S. 36. - -[994] H. +Zöller+. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und -Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142. - -[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter -den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus -Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles -hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die -Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt, -allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch -nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt -erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn -seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke -war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist -nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen -Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, -sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und -vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter -Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, -wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt -in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich -schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf -Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet -sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich -später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein -Kusshändchen zu und hüpft hinaus. - - - - -XXV. - -Entwicklung des Patriarchats in Indien. - - -Die Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten -Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden Abschnitten -geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer geschichtlichen -Entwicklung in einem anderen Gesittungsbereiche zu verfolgen, -welches um so höheres Interesse beansprucht, als mit dessen Trägern -gemeiniglich eine Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker -unseres Erdteiles angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich -fortfahre, ist ein kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich. - -Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten Halbinsel -Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von jeher zwei -Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche Menschen -mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im Zentrum; -grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im -Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu -diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei -Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in -vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus -deren Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später, -durch Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging. -In weit späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im -Westen turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre -Herrschaft zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile -des Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel -vor und drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten -unter den dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten -gegründet, als etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung -durch die Pforte von Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies -hellfarbige Menschen. Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus -welcher das Sanskrit sich entwickelte. In Ermanglung eines besseren -Namens bezeichnet man sie als +Arier+, von Sanskrit _ârya_, d. h. -der Angehörige des eigenen Stammes, als Beiwort „der Ehrenwerte“. -Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass die meisten Völker -Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem verlorenen Idiom dieser -Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen, dass somit sie alle -in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren äussersten -Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische. Aus -der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die -leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache -reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft -hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein -mit Recht hat +Mantegazza+ die landläufige Annahme, dass die Völker -indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke, -eben den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach, -abstammten, als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu -gleichem Ergebnisse gelangt Dr. +Gustave Le Bon+. Anthropologisch haben -die Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, wie -schon die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist. -Aber auch in Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das -Blut der sehr allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine -nach, äusserst schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und -Gesichtszüge erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren, -während sie den Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre -Religion und Sitten verdanken, wenigstens zum grossen Teile.[996] -Schon seit lange giebt es in Indien +keine Arier+ mehr.[997] Wohl sind -die heutigen Sprachen Indiens in der Mehrzahl indogermanisch, aber das -Volk ist physisch nicht arisch. +Theodor Pösche+ sagt: nicht +mehr+ -arisch.[998] Es ist aber der Masse nach überhaupt +niemals+ arisch -gewesen. Dennoch sind für uns bloss die Arier wichtig, weil auf sie -allein unsere spärliche Kunde der indischen Vorzeit sich beschränkt. - -Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen -möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in -Asien oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der -Thatsache, dass es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war, -welcher an Indiens Thoren pochte, gering im Verhältnis zu der in -dem fruchtbaren Lande schon vorhandenen eingeborenen Bevölkerung. -Einiges Licht auf die Zustände dieser Menschen vor ihrer Einwanderung -nach Indien wirft bloss die vergleichende Sprachforschung. Wenn wir -ihren Ergebnissen trauen dürften, so hätten die Urarier das Leben von -tüchtigen Hirtenvölkern geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften -Niederlassungen gekommen waren und auch soviel Ackerbau trieben, als -es Nomaden eben thun; jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles -gelegen. Sie hatten Häuser, vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert, -wie denn schon Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten -abgeschlossene Höfe und Hürden für ihr Vieh.[999] Deutlich lässt dieses -Bild erkennen, dass jenes arische Urvolk den eigentlichen menschlichen -Urzuständen schon weit entrückt war, dass es schon eine beträchtliche -Gesittung erworben, welche jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie -enthüllen, hoch überragte. Es überrascht daher nicht, zu vernehmen, -dass in Haus und Hof der Vater herrschte, der Schirm- und Schutzherr -der Familie, ihm zur Seite als Herrin die Frau und Mutter der Kinder, -während die Namen der Ehegatten, von Vater und Mutter, die von Sohn -und Tochter, Bruder und Schwester und von Verwandten auf ein sittlich -edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier standen also schon -bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem Patriarchate. -Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch nicht -an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären. -Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung -auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe, -ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In -der That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen, -welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten, -wie sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat -freilich Dr. +C. N. Starcke+ versucht, für die Arier, sowie für die -Menschheit überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, die -Weiberlinie als ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo er -ihre Spuren oder gar ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort -fasst er sie als eine spätere Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht -als einen Ausgangspunkt der Familienentwicklung. Er bekämpft, was er -den „Irrtum der kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer -urzeitlichen Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für -später entwickelt und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen -erklärt.[1000] Der dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch -die Völkerkunde in keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich -sei der Mensch gewiss nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl, -der Promiskuität zugethan gewesen[1001], weil der Mensch +immer und -überall+ das Geregelte höher schätzte als das Ungeregelte.[1002] Ich -wüsste, wie gesagt, aus der vergleichenden Völkerkunde keine Beweise -beizubringen, welche diesen Sätzen unbedingte Gültigkeit verleihen -könnten. Aus allem, sagt +Starcke+, was wir über das Leben und Treiben -primitiver Menschen erfahren, leuchte mit Bestimmtheit hervor, dass -fleischliche Rücksichten +nicht+ den Eckstein der Entwicklung der -Familie bildeten. Den „Eckstein“ allerdings nicht, wohl aber den -Anstoss.[1003] Er räumt ein, die fleischlichen Genüsse nähmen gewiss -im primitiven Leben den grössten Platz ein, meint aber, sie seien auch -unter allen die am leichtesten zugänglichen, und es bildeten sich daher -die Gewohnheiten nicht unter dem Einfluss des Ersinnens von Mitteln -zu ihrer Erreichung.[1004] Wie sehr aber gerade im Gegenteil der -sinnliche Genuss das Denken des Naturmenschen beschäftigt, dafür sind -im Laufe dieses Buches genügende Beispiele verzeichnet worden. Gewiss -unterscheiden manche der +heutigen+ rohen Völker schon scharf zwischen -Ehe und Liebesverhältnissen; wer aber der Psychologie in den Familie -und Ehe betreffenden Untersuchungen nicht jeglichen Platz verweigert, -wird nicht umhin können, in der +primitiven+ Eheverbindung -- wenn -diese Beziehung überhaupt zulässig -- nichts als ein geschlechtliches -Verhältnis zu erblicken. +Starckes+ Auffassung der Ehe als einer -„rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr zwischen -Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die Eheordnung -zu schaffen hat -- keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe, die -_ratio existendi_ derselben, -- entspricht wohl den Anschauungen -vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die Urzustände augenscheinlich -durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich, -bei längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen, -die später gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er -eingegangen, um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der -Urmensch mit aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein -müssen, eine Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft -wurzelnde Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren -unzweifelhaft rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche -Einrichtung gewesen sein kann, sondern erst dazu +geworden+ ist, -hervorgewachsen aus der natürlichen, +geschlechtlichen+ Verbindung, -ist auch nicht mit Dr. +Starcke+ reine Einmännerei (Monandrie) und -Einweiberei (Monogynie), geschweige denn Monogamie (Einehe) an die -Spitze der Entwicklung zu stellen. Dafür ist kein Beispiel zu nennen. - -Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont, -schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man -von „Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend -vor unserer Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges -Verhältnis zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer, -weniger geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes -Gewicht lege ich auf die schon einmal berührte[1005] Erzählung von der -Heldin Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata, -welche auf Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie -aber Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt -war, früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst -allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl -noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen -ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische -Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der -sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt -natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut; -dass bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür -anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur -Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der -Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung -des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen -Zeit eine solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen -Zuständen befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes- -und Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie -liesse es sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines -Ansehens, einer Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig -verlor? Über dem Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen -Staatswesen stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand -über die Gattin ein Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem -Gatten ergeben, im Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind -in altvedischer Zeit die Namen von Mutter (_mâtar_) und Schwester -(_Svasar_) und die sie anders als Gattin und Herrin (_Patnî_) und als -Tochter (_Dŭhitar_) bezeichnen, in vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter -als die Erzieherin seiner Kinder ist „Frau im Hause des Vaters“, -dem Gatten und Hausherrn zur Seite des Hauses Herrin und Gebieterin -(_Grḥapatnî_). Ihr untergeben ist des Hauses Zueigene oder Hörige, -die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders sich befindet -und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“ ist des -Hirten Tochter.[1006] Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und -selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah, -war ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben -lag es, den Sieger zu krönen.[1007] Das erste Geschäft zur Stiftung -eines Ehebundes war die +Werbung+ des Mannes um das Mädchen. Die -unauflösliche eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um -das hoch aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück -und Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich's -schon aus dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem -Sinne, nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum, -Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei -diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester -der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie -und des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt +Lefmann+ -dem altvedischen Volke absprechen zu sollen[1008], nicht aber den -Ahnenkult; denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk -die Überlieferung und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben -gewidmete Opferdienst war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie. -Daran nahm auch die Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich -wieder verheiraten konnte. Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass -man von einer Witwe verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres -Gatten mit Eifer vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen -eines sonst ganz patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer -Zeit erkennen, in welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche -Familieneinrichtung mit ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht -völlig überwunden hatte. - -Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das -Patriarchat sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch -wäre, die im obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische -und monogame Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären, -ergiebt sich aus Erscheinungen, welche die altvedische Epoche noch -lange überdauerten, in dieser also bestanden haben müssen, wenngleich -wir zum Teil erst aus späteren Quellen von ihnen erfahren. Sehen wir -näher zu. Anfangs, d. h. so weit unser geschichtlicher Blick reicht, -war der arische Hausvater in patriarchalischer Weise Landmann, -vornehmlich Hirte, Opferer oder Hauspriester und, als Verteidiger -seines häuslichen Herdes, zugleich Krieger, alles in +einer+ Person. -Eine Scheidung dieser Stände oder gar der strenge Kastenunterschied -späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen hervorging, war der -Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, unbekannt; die Keime -dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen Gesellschaft, auch -damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd vordringenden Arier, -schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss vorwiegend Krieger, d. h. das -Kriegshandwerk nahm sie von allen ihren Beschäftigungen am meisten -in Anspruch. Dies führte ganz von selbst allmählich zur Trennung -des Krieger- vom Priesterstande, welch letzterer zuerst eine sehr -untergeordnete Stellung einnahm und hinter dem der die Ereignisse -schaffenden, also tonangebenden Krieger beträchtlich zurückstand. Auf -dem Boden jenseits der fünf Ströme vollzog sich erst die Bildung der -Kasten, als zu den Kschatrya (_Xatriya_), den Kriegern, und Brahmanen, -den Priestern, vielleicht aus der Klasse der den Ariern vorangegangenen -turktatarischen Eindringlinge die _Vaiçya_ oder Landleute, Ackerbauer, -hinzukamen. Bis dahin aber wogte der Kampf zwischen dem streitbaren -Krieger- oder Königtume und dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen -_Brahma_ und _Xatram_, wie die technische Bezeichnung lautet, blieb -der Sieg und letzte Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen -Königstums, das im Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere -Kenntnis, sondern auf sein heiliges Recht pochenden Priestertumes -stand. Es beginnt das brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche -bis zum Umsichgreifen des Buddhismus füglich nennen kann. In ihr -vollzog sich die Ausbildung des Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit -des arischen Blutes zu bewahren. Trotz aller künstlichen Schranken -nahm indes die natürliche Notwendigkeit ihren siegreichen Gang; es -entstanden Kreuzungen mit den Eingebornen und der arische Typus -verschwand immer mehr; am längsten haftete er an den Brahmanen. So -gingen die eingewanderten, erobernden Arier allmählich in der Masse der -Eingebornen auf, welchen sie dafür ihre Sprache und einen Teil ihrer -Gesittung hinterliessen. Wir haben es fürderhin nicht mehr mit den -Ariern, sondern mit den Hindu zu thun. - -Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die _Sûtra_, die -dritte Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung, -insbesondere das _Grihya-Sûtra_, welche in die geheiligte Sitte des -Volkes und des Hauses, sowie in der Familie Brauch und Gewohnheit -Einblick gewähren. Ein solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem -ältesten Gesetzbuche der Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten -Namen des Manu genannt wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer -Bearbeitung und Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, etwa -zwei oder drei Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss erhalten. -Die Verfasser der Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren Brahmanen, also -solche Hindu, bei welchen das arische Blut am reinsten geblieben, -welche die Überlieferungen der Vorzeit am getreuesten gepflegt. In -der That verdient auch, seines altertümlichen Inhaltes wegen, Manus -Gesetzbuch an die Spitze aller übrigen alten Gesetzbücher Indiens -gestellt zu werden. Da ist es nun in hohem Grade bemerkenswert, -dass während die Familie im allgemeinen, wie später gezeigt werden -soll, immer strenger im Sinne des Patriarchats sich entwickelte, die -alten Satzungen daneben doch verschiedene Arten von Eheschliessungen -kennen, wenn auch nicht gutheissen, welche augenscheinlich in -+älteren+ Zuständen wurzeln und ganz deutlich die Aufeinanderfolge der -verschiedenen Beweibungsformen, wie wir sie im Laufe dieses Buches -schilderten, darstellen. Da ist zunächst die bloss den Kschatrya, -also der zweiten Arierkaste verstattete, schon mehrfach erwähnte -_Gandharva_-Ehe, d. h. solche Verbindungen zwischen Mann und Weib, -die flugs ohne alle Form eingegangen und ebenso leichtfertig wieder -abgebrochen werden. Das hohe Alter der Gandharva-Ehe bezeugt der -Umstand, dass sie nach jenen Genien des Duftes, des Wasser-, Wolken-, -Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, welche das indische Epos -im wesentlichen von gleicher Natur und gleichem Ursprung mit den -weiblichen Apsaras sein lässt.[1009] Diese Gandharva-Ehen finden also -schon im altindischen Epos, im Rigveda, Erwähnung; um aber erzählt -zu werden, müssen sie schon zur Zeit der Dichtung auch möglich und -vorhanden gewesen sein, wie immer auch die betreffenden Personen dem -Mythos angehören.[1010] Es geht daher nicht an, die Gandharva-Ehen, -etwa mit Dr. +Starcke+, als eine spätere Entwicklungsform zu deuten. -Neben der Gandharva-Ehe erscheint die _Prajâpati_-Ehe, gleichfalls eine -formlose Vereinigung, welche deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der -ebenfalls bloss den Kschatrya gestatteten _Rakschasa_-Ehe, welche durch -gewaltsame Hinwegführung des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird, -ist unschwer die Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die -_Piçaca_-Ehe infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya -allein soll die sogenannte _Asura_-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der -Mann das Weib durch Geld bewogen, während er in der _Rîshi_-Ehe die -Gattin um ein paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des -Frauenkaufs. Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer -noch gepflogene Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären, -wenn auch für recht und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit -priesterlicher Handlung galt und dem Brahmanen allein geziemte.[1011] -Aber auch dieser +kaufte+ ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich -diese Form bis auf den Rest, welchen die _Arscha_-Ehe bewahrte, worin -der einstige Kaufpreis nur noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt. -Trotzdem wird jedoch in jüngerer Zeit auch diese Eheform für den -Brahmanen minder passend erachtet, als die drei Formen der _Brahma_-, -_Daiva_- und _Prajapâti_-Ehe; bei allen diesen, die sich nur durch -althergebrachte Formen der Übergabe des Mädchens unterscheiden, findet -keine Art von Kauf mehr statt; aber diese Gegenseitigkeit beschränkt -sich auch nur auf die Brahmanen untereinander; die anderen Kasten haben -keinen Anteil daran.[1012] - -Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem -strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu, -so geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr. -+Heinrich von Wlisłocki+ erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse -der Zelt-+Zigeuner+ Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind, ist -heute keine Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen der -britischen Regierung unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre -Zigeuner aufgefunden worden sind.[1013] Wenn man dem gewiegten +Paul -Bataillard+, wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums -und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums -in Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der -Verbreitung der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.[1014] -Jedenfalls herrscht kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders -in Osteuropa, eine Gesellschaft darstellen, in welcher bei dem -konservativen Zuge ihres Charakters uralte Sitten und Gebräuche -fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die indische Vorzeit -zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnen Dr. +von -Wlisłockis+ Forschungen hervorragende Bedeutung. Ich entlehne diesem -Gewährsmanne die nachstehenden Angaben. - -Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (_Gletecore_, d. i. -Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (_Kortorár_), denen Sprache -und vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden -ist. Zwischen beiden Gruppen herrscht gegenseitige Abneigung, die -ihren Keim wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem -Kortorár ein, ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht -es nie, dass ein ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es -sei denn, dass sie von ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt -und ausgewiesen worden ist. Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur -mehr vier Stämme (_Namipe_) der Kortorár, welche wenig oder keinen -Verkehr miteinander haben. Die einzelnen Stämme erscheinen nur -insoferne als gesellschaftliche Einheiten, als jeder derselben unter -einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen sie in mehrere, von -einander unabhängige kleine Gemeinwesen und Genossenschaften oder -Clane (_Máhliyá_, von _Mahlo_, d. i. Freund), die wieder unter einem -Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich gewählt. Wer sich -im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und die Neigung und Achtung -oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird -stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá -sowohl, als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während -nun die Teilung in kleinere oder grössere Sippen (_Gákkiyá_) innerhalb -des Stammes jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die -Zerklüftung in einzelne Banden (_Máhliyá_), welche mehrere Sippen -vereinigen, erst aus neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist, -dass bei diesen Máhliyá die gesamte gesellschaftliche Ordnung auf -der Grundlage +verwandtschaftlicher+ Beziehungen beruht.[1015] Mit -anderen Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte, die -Máhliyá bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für die -Urzeit kennen lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr. +Starcke+, -der alles bloss aus rechtlichen Erwägungen ableitet, unter anderem -auch die Bedeutung des Blutsbandes rundweg leugnet.[1016] Dass das -Blutsverhältnis für die rechtliche Ordnung zwischen Vater und Sohn -zuerst belanglos bleibt, ist auch unsere Behauptung; nimmermehr aber -zwischen Mutter und Kind. Dr. +Starcke+ leugnet aber auch dies: -„Wäre jemals“, so sagt er, „die Weiberlinie, d. h. die mütterliche -Rechtsordnung, aus der alleinigen Anerkennung des mütterlichen -Blutbandes entsprungen, dann würde hierdurch der Satz ausgesprochen -sein, dass die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachgebildet -werde. Aber dann müsste auch das Vatertum schon während seines -Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und eben nicht sich den Sieg -erringen als eine nur rechtliche und dem Blutsverhältnisse gegenüber -durchaus gleichgültige Ordnung.“[1017] Ich gestehe, das Zwingende -dieser Folgerung durchaus nicht zu begreifen; vielmehr scheint sie -mir jeglicher psychologischen Begründung zu entbehren. Warum soll -das Vatertum schon während seines Werdens das nämliche Bestreben, -die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachzubilden, zeigen, da -für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu vorhanden ist? Ist -doch der Mann, namentlich unter Wilden, unsäglich arm an Momenten, -welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten! Nichts bleibt -ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke sinnlichen -Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders das Weib, -dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der Geburt im -Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so geringer -Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich heftiger -empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses Verhältnis, -das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die Erzeugerin -vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h. -ihren Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung, -ohne alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der, -wie Dr. +Starcke+ will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung -der Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft, -festzustellen vermag[1018], so wäre schlechterdings nicht zu begreifen, -warum z. B. unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne -Indiens, in +blutsverwandte+ _Máhliyá_ sich spalten. - -Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem -Grade ein Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem -damit zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.[1019] Die -verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen -nicht in demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch -diese letzte Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten -zwanzig Jahre -- also erst in ganz neuester Zeit -- fahren gelassen -und zählen selbst bei wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei -Glieder in aufsteigender und ebenso viele in absteigender Linie. Die -schärfere Beachtung des Blutsbandes giebt sich also als die +ältere+ -zu erkennen. Bei beiden Gruppen +tritt aber die weibliche Linie in den -Vordergrund+; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete -Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung; -sonst treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz -und gar in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss -er derjenigen Truppe (_Máhliyá_), beziehungsweise Sippe (_Gákkiyâ_) -sich anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu -der er durch Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl -persönlich als Einheit noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen -gehören +nur+ der Sippe seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der -Sippe A die Maria der Sippe B ehelicht, so gehört er der Sippe B an, -wird aber bis zu seinem Tode von der Sippe A als Glied gezählt. Seine -Kinder gehören dagegen der Sippe B an, werden von der Sippe A nicht -als nahe Verwandte betrachtet und können in diese zurückheiraten, -nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also ihre Muhmen, -zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze Einrichtung eines -zigeunerischen Hauswesens -- Zelte, Wagen, Pferde, Werkzeuge u. s. w. --- von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren Sippschaft zu -wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten Geburtsverwandten -zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich nie verändert, -so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen auch den Namen -der Sippe seiner Frau an und lässt den +seiner+ Sippe, zu der er durch -Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name der Sippe, -der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung jedesmal -verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (_Ǹeve romǹa, ǹeve gákkiyá_) -sagt ein zigeunerisches Sprichwort. So lange der Mann verheiratet ist, -darf er die Genossenschaft, welcher sich seine Sippe angeschlossen hat, -nicht verlassen und sich einer anderen Máhliyá anschliessen. Nach dem -Tode seiner Frau kann er aber in eine andere Sippe übergehen, sobald -er nämlich eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder der verstorbenen -Frau gehören selbstverständlich ihrer mütterlichen Sippe an, welcher -auch, und nicht dem Vater, die Sorge für dieselben anheimfällt. -Bekümmert sich doch auch bei Lebzeiten der Gattin der Zigeuner nicht im -Geringsten um das leibliche und geistige Wohl seiner Kinder, sondern -das Weib hat die ganze Last einer Mutter zu verspüren. Dafür wird -das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin der Familie, sondern auch -der Sippe betrachtet und geniesst noch als Matrone ein Ansehen und -einen Einfluss, den sie in allen inneren und äusseren Angelegenheiten -nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern selbst des ganzen Stammes -geltend macht. Urteil und Meinung einer solchen Matrone gelten mehr -als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden. Infolge dieser Achtung -werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der Sippe anerkannt und -betrachtet.[1020] - -Ich denke, das hier entrollte Gemälde führt uns, von leichten, durch -den Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen, -schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück, -als dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle -zukam. Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird -dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen, -dass auch in der Hindufamilie das Patriarchat +nicht+ das Ursprüngliche -ist. In der That lässt sich keine Brücke denken, welche aus dem -Patriarchate der Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen wird, zu -Zuständen, wie die geschilderten, hinüberführen könnte. - -Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit -kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater -genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen -auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen -der schon gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt -ihren besonderen Kult, und heiratende Mädchen treten in den fremden -Kultkreis der neuen Familie ein. Über dieser Familie gab es nichts als -das ganze Volk. Keine Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte -sie nach oben; nach unten gab es nichts, denn das Individuum hatte -keine von seinen Vorfahren oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die -Einheit war nicht der einzelne Mensch, sondern der Vater mit der -Mutter und den Kindern, hinter ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen -sie entsprossen, vor ihnen die lange Reihe von Wesen, welche aus -ihrem Blute hervorgehen und ihr Andenken, ihren Namen im Zeitenlaufe -fortpflanzen sollten.[1021] So bildete denn die Familie eine -Gesamtheit, eine Genossenschaft, die ungeteilt beisammen lebte, deren -Güter, Weiber und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz ausmachten. -Diese Familie war also noch keine Sonderfamilie im heutigen Sinne, -sondern nichts anderes als die +Sippe+. Beim Tode eines Mitgliedes war -es kein Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat. -Die indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums, -des Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin -einen Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt. -Diesen Charakter hat nun die indische Familie +niemals+ verloren; auf -diesem Boden erwuchs die heute noch bestehende +Dorfgemeinschaft+ -der Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen _Dessa_, -im _Mir_ der Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte -Familiengruppe (_the joint undivided family_, wie die Engländer sie -nennen), ursprünglich auf Blutsverwandtschaft und +nur+ auf dieser -beruhte, beweist deutlich der Umstand, dass schon das Altertum eine -ganz erstaunliche Reihe von Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse -kannte, was Exogamie zwischen den Familien nach sich zog. Die Sippe -der Hindu ist also nicht bloss eine Gesellschaft von Personen, die -unter demselben Dache wohnen, Eigentum gemeinsam besitzen und demselben -Stammvater gemeinschaftlich opfern[1022], wie Dr. +Starcke+ sie -beschreibt, sondern die Bedingung ist ferner, dass diese Personen -Blutsverwandte seien. Die _Sapinda_, d. h. Personen, die durch den -Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich Blutsverwandte innerhalb -sechs Grade.[1023] Die Bestimmung nach Graden hätte aber keinen Sinn, -wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche wäre. - -So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der Leitung -des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie. Seine -Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung über Leben -und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen Zeit hatte das -Weib schon seine ganze Freiheit eingebüsst. Frauen haben nunmehr -kein freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch Raub oder Kauf -erworben, ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem Gatten abhängig; -sie kann ohne dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde vollziehen. Ihre -Pflicht ist unverletzliche Treue gegen ihren Gatten zu wahren, in -Gedanken, Wort und That; ihr grösstes Verbrechen Ehebruch. Dagegen -konnte der Mann das kinderlose Weib, weil es sein Eigentum war, von -einem aus der Blutsverwandtschaft, einem Sapinda, befruchten lassen. -Man nannte dies _Niyoga_. Das Kind war nach dem Gesetze immer dem -Manne zugezählt, der die Mutter besass, wie, nach Manus Worten, der -Eigentümer der Kuh Eigentümer des Kalbes wird. War der Niyogavater -kein Sapinda, so gehörte ihm das Kind, es sei denn, dass der Eheherr -dasselbe aufgenommen und erzogen.[1024] Und wer den Sohn besass, konnte -ihn auch einem andern als dessen Sohn geben, so wie der +emanzipierte+ -Sohn sich selbst irgend einem Beliebigen als seinem Vater übergeben -konnte. Damit wurde, wie man sieht, neben der natürlichen, der -Verwandtschaft des Blutes, eine zweite, +künstliche+, +bürgerliche+ -geschaffen, welche lediglich den Eigentumsbegriffen entspringt und -ihre Entstehung erst im Patriarchate finden konnte, so lange dasselbe -seinen rein rechtlichen Charakter bewahrte, d. h. so lange der Vater -noch nicht im Erzeuger aufgegangen war. Dass diese bürgerliche -Verwandtschaft in der Geschichte der Familie eine bedeutende Rolle -zu spielen berufen war, ist unbestreitbar; unzulässig jedoch, deren -Wichtigkeit auf Kosten der natürlichen Blutsverwandtschaft zu -übertreiben. - -Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit -auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des -Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die -Hindu das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so -mag die kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn zu -erhalten, ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen Sapinda -oder gar einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat sie ihr -Mann aber anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem Brahmanen -sogar zwölf Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn jener dem -ehelichen oder häuslichen Leben entsagt, so soll auch die Frau auf jede -andere Verbindung Verzicht leisten. Dagegen ist von der _Sati_, der -Witwenverbrennung, selbst in Manus Gesetzbuch, welches die Anschauungen -des Brahmanismus verkörpert, noch keine Rede. Weder das religiöse, -noch das bürgerliche Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt, obgleich -er da und dort wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen sein wird. -Wenigstens erzählt +Diodor+ von Sizilien, anscheinend nach dem Berichte -eines Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des Eumenes, schon im Jahre -316 v. Chr., am Leichname des in der Schlacht gefallenen Anführers der -indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit seiner beiden Gattinnen -sich erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins Feuer folgen dürfe, und -wie die jüngere den Sieg behält, indem sie verrät, dass die andere -guter Hoffnung sei. Wenn auch der Grieche die Ursachen dieses Brauches -unrichtig angibt, so steht doch die Thatsache selbst fest, und auch -das ist zu ersehen, dass der Flammentod der Witwe als Ehrensache -und Ziel der Wünsche galt. Vom Bruder geführt, von den Freundinnen -und Dienerinnen geschmückt wie zur Hochzeit, betritt sie freudig -den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut. Die _Purâna_, deren -ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert zurückreicht, -erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft, welche den für -ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt; nur dieser sei der -Himmel sicher.[1025] Die Purâna bringen natürlich nur längst geläufig -gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein Zweifel sein, dass diese -Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie schon einmal besprochen[1026], -aus dem Patriarchate hervorgewachsen ist. Verschiedene Ursachen, zu -nicht geringem Teile religiöser Natur, haben dann dazu beigetragen, -die Sitte über die Dauer des strengen Patriarchats hinaus bis in die -jüngere Familie der Gegenwart zu erhalten, ihr allgemeine Billigung -zu erwerben, hohe Verheissungen daran zu knüpfen und sie sogar durch -Einführung geeigneter Zusätze in älteren Schriften zu begründen.[1027] - -Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so -schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem -Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse vermochte -auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen Arten der -Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin zur blossen -Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon kein Geschäft -mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche Treue und -Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist nicht -mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die Bräute, -welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre Ausstattung -von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus persönlicher Habe, -wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur Anerkennung, unbeschadet -des an ihnen selbst noch haftenden Eigentumsbegriffes. Auch bildet -sich für +dieses+ Vermögen eine Erbfolgeordnung, nach welcher die -unverehelichten Töchter der Erblasserin zuerst berufen werden. Am -Familiengute erben die Weiber allerdings nicht, wohl aber haben sie -Anspruch auf Unterhalt aus demselben.[1028] In das Vermögen des Vaters, -nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich die Söhne, wenn -jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr zu erwarten -hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll nach älterem -Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater versorgen. -Oder er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder einen -gleichen Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und nach der -Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unterschiedlich geteilt. Stirbt -Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt sein Vermögen dem -ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu, die mit ihm ausser -(Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt das Gesetz ausser dem -+leiblichen+ rechtmässigen Sohn noch fünf andere als familienangehörig -und Erbsöhne; diese, welche insgesamt der bürgerlichen oder künstlichen -Verwandtschaft angehören, sind: der Gattin- oder Verwandtensohn, d. h. -mit einer Frau unter Zustimmung des kinderlosen Gatten oder nach dessen -Tode von einem andern gesetzmässig erzeugt (_Niyoga_); der Schenksohn -oder „gegebene“, den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend -und feierlich einem sohnlosen Kastengenossen gegeben; der Adoptiv- oder -„künstlich erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt -angenommen ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause -eines Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner -Frau geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen -Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt -verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht -erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten -Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt -schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen -oder verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der -einer Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der -Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten -vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben. -Besitzt ein Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne -einer Tochter, die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und -Erben bestimmen und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen, -treten als erbberechtigt die Sapinda ein.[1029] - -Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch gehört -das Gesetzwerk des +Narada+[1030] an, dessen Abfassung in das -fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch -darin ist das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten -der Reinhaltung der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der -Hervorbringung eines männlichen Nachkommens beherrscht, der als -rechtmässiger Darbringer der vorgeschriebenen Totenopfer für den -verstorbenen Vater von der höchsten religiösen Bedeutung war. Im -allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen nur in derselben Kaste -abschließen solle, indessen ist es dem Manne gestattet, eine gewisse -Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine eigene zu nehmen, -wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder den niederen -Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem Falle der -Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es dagegen -angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne aus einer -niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein _Dviga_ (Brahmane, -Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin -haben. „Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der -Leidenschaft blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine -Familie und Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige -Ehezweck ist im Narada mit nackten Worten ausgesprochen: Die Weiber -sind erschaffen zum Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind -das Feld, der Mann ist der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden, -der Samen hat. Das Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit -und Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine -Reihe höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.[1031] Wie bei -Manu ist die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder -wer an dessen Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald, -nach manchen sogar ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese -Pflicht verabsäumt, begeht eine Sünde, macht sich des Verbrechens -der Embryozerstörung schuldig, und das Mädchen ist berechtigt, nach -eingeholter Erlaubnis des Königs, sich nun selbst einen Gatten zu -wählen; auch wird dabei von den sonst sehr strengen Verboten von Ehen -unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass der Vormund die kinderlose -Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die gesellschaftliche, so war -auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine sehr untergeordnete und -beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada eine freiere Auffassung -geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt ihr freilich noch -durchweg versagt, doch wird das _Stridhana_ oder Frauengut anerkannt. -Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und -- man kann hinzufügen --- nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte Erbe -und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter zum -Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der -Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes, -die Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem -indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das -indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die -Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des -Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu -verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. -Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber -krank und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein -Geist von einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er -gegen das Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen -unter Lebenden (_Donationes inter vivos_) verlustig. Vollständig frei -scheint man überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch -Wissenschaft und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin -man vielleicht eine Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch -die Bestimmungen über passive Erbfähigkeit hängen mit Rücksicht auf -die Aufrechterhaltung der Familie und ihres Besitzstandes zusammen. -Chronische Kranke, Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv -erbunfähig, weil anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen -wird; ebenso haben auch kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur -einen Anspruch auf Unterhalt an den Stamm ihres Vaters. So findet -denn in den Regeln des Erbrechts das Bewusstsein von der Einheit -und Zusammengehörigkeit der Familie, richtiger der Sippe, seinen -vollendetsten Ausdruck. - -Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt in -Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste, -fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und -geistigen Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen -unter das väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des -Hauses auf, in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb -vielumfassend und durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die -Hindugesetze ohnehin gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle -der Muhammedaner noch wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann, -der Hindu der niederen Klassen, nimmt freilich zumeist bloss +ein+ -Weib und nur dann eine zweite Frau, wenn die erste unfruchtbar ist. -Aber auch wenn der Mann mehrere Frauen hat, so ist immer die erste -von ihnen die Hauptfrau, welche ihren Platz an der Spitze der Familie -behält. Die anderen sind nur _Upastri_ oder _Bhogyá_, Konkubinen. -Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben und steht als -Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist eine -verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig. -Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld -und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig -gebildet, woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber -ihr natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter -sind die beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine -selbständige Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der -Schwiegermutter stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder -des Haushaltes ein abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre -Erholungen sind sehr beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie -ihr Leben in den Ketten der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit -dem Eindringen der Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der -Öffentlichkeit erscheint, verschleiert, im Hause aber stets in ihrer -_Zenana_ eingeschlossen. Ohne Erlaubnis des Familienoberhauptes darf -sie das Haus nicht verlassen; es gilt sogar für unpassend und nicht -ehrbar, wenn sie die äusseren, den Männern bestimmten Räume des Hauses -betritt. So streng sind die Gesetze des Herkommens, dass eine Frau -in der Gegenwart der Schwiegermutter oder eines anderen weiblichen -Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften oder die Lippen -öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst innerhalb der -Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern zusammen -zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon machen, in -welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder welche -Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie wie -eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt es -wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages -und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit -ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen -Leiden und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr -einfach: Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.[1032] - -Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein -verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen. -Deshalb geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während -ihrer eigenen Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf -1000 Frauen, die eine Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen -zehn bis vierzehn Jahren. Die religiösen Vorschriften verlangen -sogar eigentlich, dass die Mädchen vor dem achten Jahre vermählt -werden sollen. Zuweilen werden Kinder daher schon im zartesten Alter -miteinander verlobt, und namentlich das Mädchen fängt schon mit fünf -oder sechs Jahren an zu denken und sich mit seiner künftigen Ehe -zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten Frau in die -vorbereitenden Riten des _Bratas_ eingeweiht, deren Zweck es besonders -ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes Leben -religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden die -Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (_Ghatuck_) oder lieber noch -Vermittlerinnen (_Ghatki_) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch -und höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden, -später Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit -sechs bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es -ist dies aber nur eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser -Weihe gefeierte Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum -erstenmale ins Gesicht sehen können. Nach der Nacht des _Fulsajya_ -oder „des mit Blumen bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar -als Jungfrau, aber nicht unschuldig, nach Hause zurück. Die zweite -oder eigentliche Ehe wird erst geschlossen, wenn sie das heiratsfähige -Alter erreicht hat, nämlich mit etwa dreizehn Jahren. Babu +Bose+, ein -gebildeter Hindu, welcher über das häusliche Leben seiner Landsleute -ein lehrreiches Buch in englischer Sprache veröffentlicht hat, sagt, -dass die Zeremonien, welche sich auf dieses Ereignis im Leben der Frau -beziehen, so abscheulich sind, dass deren Beschreibung eine Beleidigung -der Schamhaftigkeit wäre. - -Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit -vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst -und zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit -vielen genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so -wiegt seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es -aber ein Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem -Geschick. Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt. -Nur dann spielt nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung, -wenn sie Kinder gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete, -selbst wenn sie Witwe wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der -Kinder sind grenzenlos.[1033] Freilich bleibt die Witwenschaft unter -allen Umständen das am meisten gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes -Weib und eine Witwe sind nämlich zwei Wesen, welche die indische -Gesellschaft als Ausgestossene betrachtet, während die Religion ihnen -verbietet, an den geselligen und häuslichen Angelegenheiten des Lebens -sich zu beteiligen. Sie sind selbst ihren nächsten Angehörigen -entfremdet, die sie als unreine Geschöpfe betrachten. Haben sie -Kinder, so bleibt ihnen ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein, -wird ihnen als Verbrechen, als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie -lebenslang Witwen bleiben. Solche, die sich über den Verlust trösten -oder sogar wieder heiraten, werden in den heiligen Schriften als -nicht würdig erklärt, im Jenseits neben ihren Gebietern einen Platz -einzunehmen; sie sollen von Früchten und Beeren leben und gelten im -Volke als Schandfleck der Familie. So ist es wohl die Furcht vor dem -Witwenstande und der gänzlichen Vereinsamung, welche Frauen bewegt, -freiwillig den Scheiterhaufen ihres Gatten zu besteigen. Dank den -Bemühungen der britischen Regierung, die bei einigen verständigen -Hindu Unterstützung fanden, ist jetzt der furchtbare Gebrauch der -Witwenverbrennung fast, doch nicht ganz erstorben[1034]; aber vor -fünfzig Jahren bestand er noch in voller Kraft, wenn er gleichwohl -zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig gewesen. Frauen, von -Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem Vollzuge des englischen -Gesetzes den zähesten Widerstand leisteten und ungestüm mit der Leiche -ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten. Heute verbrennen sich -die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den Scheiterhaufen, und von -ihren Familien verstossen, töten sie sich oft auf andere Weise, doch -ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht zu erfüllen. +Mantegazza+ -führt dafür verschiedene Beispiele an.[1035] Und dies begreift sich -angesichts der beispiellosen Marter, zu welcher Sitte und religiöse -Ansichten die Witwenschaft in Indien gestalteten. Unendlich traurig -ist namentlich das Los der sogenannten „Kind-Witwen“, d. h. der jungen -Mädchen, welche nach der Scheinehe ihren Gatten verloren; ja die -Volksmeinung betrachtet als Witwen selbst jene Mädchen, welche in den -ersten Lebensjahren nur ihren Verlobten verloren. Ein solches Unglück, -das durchaus keine Seltenheit, ist heillos[1036]; denn die herrschenden -Sitten verdammen die kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der -denkbar traurigsten Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen -betrachten eine solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich -berechtigt, ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber -viele, die sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen -Mann finden, dem sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer -Kaste werden zu Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn -nicht zu Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen -vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher -Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man -jagt sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit -sie ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder, -auf dass diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die -über den Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein -Weib sei. Erst in neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend, -welche die harten Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung -der Witwen begünstigt. Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon -Witwen und Töchter bei der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus -welchen sie ihren Unterhalt selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung -heiratender Töchter ist nicht mehr der Willkür der Brüder überlassen. -Hat der Erblasser keine männlichen Nachkommen, so schliessen Töchter, -neuestens auch Witwen, auf ihre Lebensdauer die Seitenlinien vom -Einrücken in das Familiengut aus. Indes darf man nicht ausser acht -lassen, das diese Neuerungen lediglich eine Folge der nahen Berührung, -ja des Drucks der europäischen Gesittung sind. - - -[996] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 83. Ganz das Nämliche -sagt +Mantegazza+ von den Ariern betreffs Europa, indem er bemerkt: -„dass sie Europa viel mehr Wörter, Künste, Gewerbe und Religionen als -Teile von ihrem Blute gegeben haben“. (Indien. S. 235.) - -[997] +Le Bon+. A. a. O. S. 253. - -[998] +Theodor Pösche+. Die Arier. Ein Beitrag zur historischen -Anthropologie. Jena 1878. S. 151. - -[999] +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. S. 28. - -[1000] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 273. - -[1001] A. a. O. S. 182. - -[1002] A. a. O. S. 271. - -[1003] „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, -- schreibt -+Sacher-Masoch+, „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim +jedes+ -Verhältnisses zwischen Mann und Weib, aber nur der Keim, aus dem -sich bei steigender Entwicklung der geistigen Natur das Bedürfnis -nach einer höheren Einheit in Gesinnung und Interessen entwickelt.“ -(Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und: „Die +Grundlage+ unserer -Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, -aber diese Grundlage +allein+ genügt mir nicht, und ich sehe aus ihr -alle Missstände, alle Gebrechen, alle Laster unserer Gesellschaft -entspringen.“ (+A. a. O.+ S. 435.) Und Dr. +Starcke+ meint für das -Naturkind das verneinen zu können, was der Dichter heute noch als -Grundlage der Ehe in unserer so hochentwickelten Zeit bezeichnet? - -[1004] A. a. O. S. 178. - -[1005] Siehe oben S. 243. - -[1006] +Lefmann+. A. a. O. S. 90. - -[1007] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 257. - -[1008] +Lefmann+. A. a. O. S. 117. - -[1009] +Lefmann+. A. a. O. S. 363. - -[1010] A. a. O. S. 389. - -[1011] +Lefmann+. A. a. O. S. 449. - -[1012] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135. - -[1013] +Emil Schlagintweit+. Wander- und Zigeunerstämme im -nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55-57, 71-74.) - -[1014] +Paul Bataillard+. Les Tsiganes de l'âge du bronze. (Bulletin de -la Société d'anthropologie de Paris, 2 décembre 1875.) - -[1015] Dr. +H. v. Wlisłocki+ im Globus. Bd. LIII. S. 185. - -[1016] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 18-21. - -[1017] A. a. O. S. 136-137. - -[1018] +Starcke+. A. a. O. S. 105. - -[1019] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 135-137. - -[1020] +Wlisłocki+, im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189. - -[1021] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 253. - -[1022] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 102. - -[1023] +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. S. 472. - -[1024] +Lefmann+. A. a. O. S. 467. - -[1025] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. II. S. 150. - -[1026] Siehe oben. S. 352-353. - -[1027] Professor +Wilson+ hat nachgewiesen, dass die Priesterschaft das -Wort _Agni_, Feuer, für _Agre_, Altar, unterschoben hat. Diese Ansicht -vertritt auch +Max Müller+, so dass nun Gottes Gebot in ursprünglicher -Fassung so zu lesen ist: „mögen die Weiber, die nicht Witwen sind, -sondern gute Ehemänner haben, näher kommen mit Öl und Butter. Die aber, -welche Witwen sind, mögen zuerst an den Altar (_Agre_) treten, ohne -Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt mit schönem Edelgestein“. - -[1028] Vgl. +Aurel Mayr+. Das indische Erbrecht. Wien 1873. S. 10. - -[1029] +Lefmann+. A. a. O. S. 469-472. - -[1030] Dr. +Julius Jolly+. _Naradiya Dharmasástra, or the institutes -of Narada. Translated for the first time, from the unpublished -Sanscrit-Original._ London 1876. - -[1031] Dr. +Jolly+ hat sie als _highly indelicate_ unübersetzt gelassen. - -[1032] +Mantegazza+. Indien. S. 281. - -[1033] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 653. - -[1034] Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati -stattgefunden; in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht -unterdrückt. In dem freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung -des Sir Jung Bahadur 1877 die Verbrennung seiner drei Frauen statt; -aber selbst in dem Vasallenstaate Bamra in Zentralindien duldete der -Landesherr noch 1880 eine Sati. (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II. S. -151.) - -[1035] +Mantegazza+. Indien. S. 280. - -[1036] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 650. - - - - -XXVI. - -Clan- und Dorfverfassung. - - -Die Familie der Hindu -- oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden -Abschnitte gesagt wurde -- besass ursprünglich kein Zwischenglied, -welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das -ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt -beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte. -Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien -neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten -Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen -sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der -Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037] -Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die -Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste, -der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften -berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet -scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein -arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser -Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und -den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche -Ähnlichkeit mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass -den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien. -Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der -Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade -entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft -der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme -des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher -Sir +Henry Sumner-Maine+ nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher -Ausdruck zulässig, „tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm). - -Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen -von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren -leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im -Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass -die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine -Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes -ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, _Tribus_) bezeichnet. Die -vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“; -es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im -Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden -Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne -der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der -„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung -darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den -Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin -nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich -durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden -erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde, -als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt, -die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund -findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich -keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und -zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr -Name _Varna_, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya, -die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der -schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die -Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste -geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer -Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als -jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende -Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische -Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von -einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach -Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste -steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger -die Sippe der Hindu. - -Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung -wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo -z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu -sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm -eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig -mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss +ein+ ausgedehnter Stamm -sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird, -ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge -wir schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. +Le Bon+ meint, im Grunde -sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich -von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe -keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte -Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan -eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn -der sonst so scharf denkende +Le Bon+ sagt, es sei der Familie kaum -möglich, zum Clane zu werden, ohne durch den Stamm zu gehen.[1040] -Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie, -d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht -verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere -zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch -Dr. +Starcke+ nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von -Familie und Clan betont. Wie der Clan +entsteht+, sagt er uns nicht; -er fasst aber denselben als +neben+ und unabhängig von der Familie -vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan, -Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss -„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter welchen -das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. Ein -Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien -umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben. -Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied -zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive -Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen -Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft -beruhen.“[1041] - -Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird -die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan -anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung -der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen -Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der -Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert -im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort, -gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des -Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort -vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit -wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame -Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, +heutzutage+ Sprache -und Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht -anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes -ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst -gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach -war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner -auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im -Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der -Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache -Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar -ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der -Mutterfolge, welche die Clanschaften, die _Goira_, _Thums_, _Kilis_, -oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen -lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich -den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch -Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange -nicht die Familie war, wie Dr. +Starcke+ sie auffasst. Eine Familie, -sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten -Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann und -Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und -während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine -Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen, -d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei -sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der -Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit, -je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält; -Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet -noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“[1043] „Die Familiengruppe -entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder -voraus.“[1044] - -Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden -Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes, -und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen, -dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem -Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht +nicht+, -wie +Starcke+ glaubt, aus der Familie, sondern +umgekehrt+ sondert -sich ganz allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die -Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder -voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“ -kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch von mehr -als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben noch -lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich die -+natürlichen+ Bestandteile derselben; aber nicht um das, was in -naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt -es sich, sondern um das +kultur+geschichtliche Gebilde, das uns als -Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen -Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd -wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer -Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich -selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern +aller+ -gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des -Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt -wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert. -Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene -Genossenschaft, über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt -gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft -Blutsverwandter ist die +Sippe+, ein weit treffenderes Wort als -Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon alle Elemente der späteren -Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie ja die Verschiedenheit -der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie, um der Chemie ein -Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen Luft Sauerstoff -mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu einem innigen -Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine einzelnen -Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die sozialen -Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung sie -nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert. -Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer -zu sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser -Kopfzahl der mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe -ward, dass also Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. +Starcke+ -auch mit Recht seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich -führten Zeit und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der -engeren Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben -Clans (_Gotra_) nennen sich _Samanodoca_ und ihre Verwandtschaft -endet erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind. -Wie bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den -Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen -derselbe wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. +Starcke+ den Clan -als eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als -eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet[1045], so ist er dies erst -geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche -Verwandtschaft, welche +reine+ und +unreine+ Clane schuf. - -Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen -veranlassten, hat +Alfred Lyall+ diese Vorgänge beobachtet. Die ganze -Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der -Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten -sich aber als dessen Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind -stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum -hinauf +nachweisen+ können. Der ärmste Radschpute kann heute -noch, wie +L. Rousselet+ versichert, vermittelst des sorgfältig -geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte -hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt -hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte -zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien sind vornehmlich die -heroischen Dichter oder Barden (_Bhât_), deren Person geheiligt ist -und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan -eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht -sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des -Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner -Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben -Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, -- ein -solcher Clan ist ein +reiner+. Ein +unreiner+ Clan ist dagegen -+keine+ Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine einer -solchen Genossenschaft +nachgebildete+ Körperschaft. +Lyall+ hat -die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten können. Irgendwo -erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer -ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen will. Er ruft zu -diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten herbei, über -die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung folgen. -Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von ihrer -Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem -kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt -ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt. -Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu -unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen -des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese -Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher -aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit -vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen -des Stifters halten können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun -ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum -Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem -Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem -und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende -hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf -besteht, innerhalb des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen -seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen. - -Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen -Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter -dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband -um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines -Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane -wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer -abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch -um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und -einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt -ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein -im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter -Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von -hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit -Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt -den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen -Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter -reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man _a priori_ die -Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der -Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener, -die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die -Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft -desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein -verschafft hat.[1050] - -Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte -gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses -Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er -in einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er +muss+ -das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane -entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen -Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen; -stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen -spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle, -und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt -zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt -wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen -ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet, -für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen -verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst -in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut -aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus -- es ist dann -thatsächlich Frauenraub -- und kann langdauernde Stammesfeindschaft -zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält, -kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben; -unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der -Junggesellen grösser als sonstwo. - -Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann -die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit -heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich -gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden -Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese -zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat -eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten -von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz -der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen -Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen. -Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale -Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat -möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die -Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten, -Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern -zur Tötung übergeben.[1051] - -Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die -_Joint-family_, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und -übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm -der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter -käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm, -wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle -beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem -nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn -die _Joint-family_ eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt -und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der -vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes, -der in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt. -Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die +indische Dorfgemeinde+. -Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in -Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen -steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in -gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer -jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei -nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die -indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen, -ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“ -(_Home-rule_), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt, -da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen -lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes -Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in -die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind[1053] und sich -für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen -Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren -Clan (_Gotra_). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften, -welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen -Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich -eine bloss eingebildete -- wie ein unreiner Clan -- nichtsdestoweniger -aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in -verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem -Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche -Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes -befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie -der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den -Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften -sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie -auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055] -Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so -stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande, -der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern -gebildeten Dorfrate, dem _Pantschayat_, handeln muss. Es ist dieser -Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der -britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht -das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet -noch vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken -dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der -Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058] - -Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane, -zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht. -Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt -nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B. -sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene -Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer -Sprache fühlten sich als eng verbundene Verwandte und +waren+ es wohl -auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen -nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross genug -sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf -und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte, welches -allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der gemeinsame -Bodenbesitz, welcher nach Sir +Henry Sumner-Maines+ scharfsinnigen -Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege +aller+ Völker -gebildet hat. Spuren davon haben sich in China erhalten, wo die Familie -mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an die alte Sippe mahnt. Ganz -unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in vielen Teilen Javas. -Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den alleinigen Besitzer -alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der Javanen, -eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge dessen -seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den Unterthanen -bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde, _Dessa_ -genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens, -den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter -einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder -besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen -Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung des -persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben -gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen -Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein _Duar_; mehrere vereinigte -Duar eine _Ferka_ oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle -eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein _Kaïd_ -gebietet.[1060] Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel -der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in -der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den -Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz ähnlichen Verfassungen -begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch -in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen -und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses -System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen die -eben aufgeführten Beispiele. Wie +Cäsar+ und +Tacitus+ melden, fanden -sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.[1062] „Die Feldmarkung, -je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner, gehört der -ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die Grundstücke -unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die Möglichkeit -dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der Markungen. In -der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei immer noch -ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten -Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar -jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und -seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles -übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark -oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten -Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich -kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als -man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb -ein Mitglied des _Sept_, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling -eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor, -deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in gerader Linie -bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf. Gemeinbesitz -liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen, dem _Mir_, zu -Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die Verhältnisse der -uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs, getreulich die -Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane vorgeschichtlicher -Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts bildete der ungeheure -Raum längs des Uralstromes ein einziges, ungeteiltes Eigentum des -Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches einem -Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer _Stanitza_ (Kosakendorf) -angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom -_Ataman_ (_Hetman_) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere -jeder Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in -Bewegung. Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte, -war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse -einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements -Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei -welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung lediglich von der -thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen -Dorfe besitzt nun der Bauer (_Muschik_) dauernd gewöhnlich bloss seine -Hütte (_Izba_) und das kleine dazugehörige Gartenstück (_Usadba_). -An dem weitaus grösseren Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss -einen ihm zugewiesenen und wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er -gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland -unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe der männlichen -Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der Mir ist, wie sein -Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er einen einzigen -selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten, der an der Spitze -der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten Gemeindeversammlung -steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in den Wirkungskreis -dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein Organ örtlicher -Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für alle Lasten -auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild aller -dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane entsprechen, -bleibt aber überall die Sippe. - - -[1037] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 85. - -[1038] +H. Sumner-Maine+. _De l'organisation juridique de la famille -chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes._ (_Extrait de la Revue -générale du droit._) Paris 1888. S. 27. - -[1039] Siehe oben. S. 188-190. - -[1040] +Le Bon+. A. a. O. S. 407. - -[1041] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 14. - -[1042] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90. - -[1043] +Starcke+. A. a. O. - -[1044] A. a. O. S. 15. - -[1045] +Starcke.+ A. a. O. S. 193. - -[1046] +Le Bon.+ A. a. O. S. 408. - -[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85. - -[1048] _Revue d'anthropologie._ 1873. S. 66. - -[1049] +Le Bon.+ A. a. O. - -[1050] +Sumner-Maine.+ _De l'organisation juridique de la famille._ S. -34-35. - -[1051] +Schlagintweit.+ Indien. Bd. II S. 55-56. Vgl. auch: _Revue -d'anthropologie_ 1874. S. 705-706. - -[1052] +Le Bon.+ A. a. O. S. 639. - -[1053] +Monier Williams.+ _Modern India and the Indians._ London 1879. -S. 39. - -[1054] +Emile de Laveleye.+ _De la propriété et de ses formes -primitives._ Paris 1874. S. 351. - -[1055] +Le Bon+. A. a. O. S. 640. - -[1056] +Monier Williams+. A. a. O. S. 42. - -[1057] +Laveleye+. A. a. O. S. 170. - -[1058] +Letourneau+. Sociologie. S. 399. - -[1059] +Jules Duval+. _Réflexions sur la politique de l'Empereur en -Algérie._ Paris 1866. S. 78. - -[1060] +Rodolphe Dareste+. _De la propriété en Algérie._ Paris 1864. S. -82. - -[1061] +Dareste+. A. a. O. S. 86. - -[1062] _Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius -anno remanere uno in loco in colendi causa licet._ (+Caesar+. _De -bello gallico._ IV. 1); ferner: _Neque quisquam agri modum certum aut -fines habet proprios: sed magistratus aut principes in annos singulos -gentibus cognationibusque hominum, qui una coierint, quantum, et quo -loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio loco transire -cogunt._ (A. a. O. VI. 22.) - -[1063] _Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur, -quos mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem -partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest -ager._ (+Tacitus+. _Germania._ 26.) - -[1064] _Ancient laws of Ireland, published under the direction of -the Brehon Law Commission._ London 1865-79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H. -+Sumner-Maine+. _Lectures on the early history of institutions._ London -1875. - -[1065] A. +Leroy-Beaulieu.+ _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. -S. 497-498. - - - - -XXVII. - -Der Geschlechter- oder Sippenverband. - - -Wiederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur Herrschaft -der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog, ohne dass Spuren -der vorangegangenen Ordnung der Mutterfolge hinterblieben wären. -Diese Spuren sind bei den verschiedenen Völkern mehr oder weniger -deutlich, mehr oder weniger zahlreich, woraus hervorgeht, dass das -Patriarchat nicht überall die gleiche Kraft gewann. Zu den mancherlei -Beispielen dieser Art gesellt sich auch die +Sippe+. So wie wir -dieselbe im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in ihr wie im Clan -das ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten sichtlich erhalten, -nur dass die früher mutterrechtlich geordnete Genossenschaft nunmehr -auf die Abstammung in männlicher Linie sich gründet, das Weib überall -in den Hintergrund und der Patriarch als aristokratisches Oberhaupt an -die Spitze der Sippe wie des Clans getreten ist. Der kommunistische, -jedenfalls demokratische Zug, welcher die mutterrechtliche Gesellschaft -kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit des Familienbesitzes -bewahrt, von welchem sich erst allmählich das Weibergut und das -persönliche Eigentum der Einzelnen (_Peculium_) aussonderten, -während alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der Sippe oder des -Clans verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug, entsprangen -demselben überall aristokratische Verhältnisse, und das väterliche -Haupt einer Patriarchenfamilie -- ἄναξ, βασιλεύς -- war auch der -älteste „+König+“, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und -zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage -gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das -später durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als -das Haupt eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass -sich ein solcher Verband nach der Analogie der Familie einen König -gewählt, oder dass ein eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren -Geschlechtern aufgezwungen hat.[1066] Darin liegt der wesentliche -Unterschied zwischen „Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die -Regierungsgewalten ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine -Nachkommen vererben, aber er ist nicht zugleich auch, wie der König, -zum Priestertum geboren und führt seine Herrschaft nicht auf Grund -seiner Beziehungen zu den höchsten Kultobjekten des Staates. Ihm -fehlt also die religiöse Weihe und damit jener hohe Grad heiliger -Unantastbarkeit des alten Königtums[1067], wie es an der Spitze der -meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten, Hellenen, -Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern ist nun auch -zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter verschiedenen Namen -auftretend und nicht immer vom Clane scharf unterscheidbar, stets aber -mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe kennzeichnenden Zügen. Ähnlich -liegen die Verhältnisse bei anderen Völkern. So leben die Bergstämme -des Kaukasus, besonders die Abasen, in einer Art aristokratischer -Republik, in der sich ein vollkommenes Lehenswesen ausgebildet hat. -Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess _Juneh_, ihr Vorstand -_Juneh-is_. Mehrere Juneh bildeten einen _Tlakozük_, d. h. eine -grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen -_Tlako_, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen _Kau_ -(Gau).[1068] In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen -verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder nebst den -Sklaven, die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so -wird die Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und -arbeitet darauf hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser -dem Oberhaupt erfreuen sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten -gleicher Rechte.[1069] - -Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so -entdeckt man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall -die Spuren älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu -den altertümlichsten -- natürlich nicht der Zeit nach, sondern -entwicklungsgeschichtlich -- zählen wohl jene, welche im Kreise der -Kelten sich finden. Die Verfassung der Familie und der Gesellschaft -ähnelt bei den alten Iren stark jener der Hindu, aber in Bezug auf -die Stellung der Frau und die Verwandtschaftsverhältnisse weisen -die Brehon-Gesetze ganz archaistische Züge auf, welche ohne eine -vorangegangene Familienordnung der Mutterfolge schlechterdings -unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des heil. +Hieronymus+ ging -zu seiner Zeit (340-420 n. Chr.) bei den Skoten und Attikotten, zwei -keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch Weibergemeinschaft -und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur etwas späteren -Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die Beziehungen der -Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der rechtmässigen -Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, _Cumhal_, welche einst -gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient hatte. Das -freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder gehörten -der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der -jedoch wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die -Bevölkerung war in Clane (Triben, _Fine_) geteilt, deren Mitglieder -sich durch die Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander -verbunden meinten. An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein -„König“. War der Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen, -Sippen, an deren Spitze geringere Häuptlinge standen, die _Capita -cognationum_ der anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen -entsprachen der römischen _Gens_, dem griechischen γένος und jenen -_gentes_ oder _cognationes hominum_ der Germanen, unter denen die -alljährliche Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und -politische Einheit in der gesellschaftlichen Ordnung war also nicht, -wie heutzutage, das Individuum, sondern wie in Indien die ungeteilte -Familiengruppe, _Sept_ genannt, die Sippe. Der Sept hatte auch -Ähnlichkeit mit jenen Familiengruppen, jenen Gesellschaften von -_Compani_, von _Frarescheux_[1070], welche noch im mittelalterlichen -Frankreich vorkamen und ein grosses Haus, die _Cella_, gemeinsam -bewohnten. +Léon Vanderkindere+ hat das Bestehen der Markgenossenschaft -und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins Mittelalter hinein -nachgewiesen.[1071] Der keltische Sept im alten Irland ist das treue -Bild der _Joint-family_ der Hindu, nur konnte er, auch ohne den Boden -zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten Industriezweiges -bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen Umständen -dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung der -gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung, dieselbe -Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng wie im -russischen Mir oder im altgermanischen Dorf. - -Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im -vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen -_Gavelkind_ nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit -der sehr eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall -befindlichen „Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, _Zadruga_)[1072] -der Südslaven. In der That ist der Sept nichts anderes als diese -slavische Sippe oder Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie -dem griechischen γένος, der römischen _Gens_, aber nach verschiedenen -Richtungen gibt sie sich als ein weit altertümlicherer Verband denn -diese zu erkennen. Mit anderen Worten: bei den Slaven zeigt sich das -Patriarchat lange noch nicht so fortgeschritten wie bei Griechen und -Römern. Eben deshalb geziemt es jene östlichen Völker _vor_ diesen -zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen, wie haltlos die -Annahme jener ist, welche die im klassischen Altertume vorgefundenen -Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf die vergleichende -Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen lieben. Als Grundlage -zu den nachstehenden Ausführungen benutze ich hauptsächlich die -vortrefflichen Arbeiten von Prof. +Balthasar Bogišić+[1073] und des -seiner Schule angehörenden Dr. +Fried. Krauss+.[1074] - -Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen +aller+ -Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar, -wo sie längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich -als eine auf das Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen -und zugleich auf die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen -gegründete Gesellschaft dar[1075]; doch kann kaum zweifelhaft sein, -welcher dieser beiden Faktoren der ursprünglich massgebende war. Wird -doch bei einzelnen Stämmen in der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro -das ganze Volksleben von dem Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der -von ein und demselben Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief -durchdrungen.[1076] In Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die -Grundzüge dieser Verbände noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während -sie bei den Südslaven auf das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden -derartig blutsverwandte Genossenschaften unter sich eine politische -und sakrale Vereinigung mit gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband -wird _Bratstvo_ (Bruderschaft, griechisch φρατρία) genannt. Aus -mehreren Bruderschaften, die ihren Ursprung von einem gemeinsamen -Urahn ableiten, entwickelt sich das _Pleme_ (in der Zrnagora und -Herzegowina _Nahija_), nämlich der Stamm (lateinisch: _Tribus_, -griechisch: φυλή)[1077]. Jeder derselben erhielt bei der Besiedlung -des Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten Wohnbezirk, den -man _Župa_ nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa hiess _Župan_, -welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur Bezeichnung und als -Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem Župa allgemein die -engere Sippe bezeichnet haben mochte.[1078] An der Spitze eines Pleme -steht jetzt ein Stammesoberhaupt (_Vojvoda_, d. h. Herzog), der von -den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde bloss in einigen -Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines Pleme, sofern -sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen ohne weiteres -miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es Plemena nur noch -in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der Herzegowina, und auch diese -wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen Einrichtung führen nur ein -Scheindasein.[1079] Im allgemeinen verhält sich das Pleme zum Bratstvo, -wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo nimmt seinen Anfang -mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der Hausgenossenschaft, -indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und Boden ein neues -Heimwesen gründet. Wenn die Nachkommen und Zweiglinien der aus -einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in verwandtschaftlicher -Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten gemeinsam beraten und -besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft[1080], deren jede, gleich -dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn verherrlicht.[1081] -Alle Mitglieder einer Brüderschaft (_Bratstvenici_) betrachten sich -untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher niemand aus -seinem Bratstvo.[1082] In demselben treten alle für einen und einer -für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht -völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach -seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich, -doch gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern -eines Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines -jeden Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in -demselben Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.[1083] Aus dieser -Darstellung springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen -Clan mit den im vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen. -Bei den Russen findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht -etwa die Dorfgemeinde selbst, den _Mir_, als einen Überrest desselben -auffassen will. Politisch vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von -allen männlichen Mitgliedern der Brüderschaft gemeinsam gewähltes -Oberhaupt, das verschiedene Namen, in der Zrnagora den fremden Namen -_Knez_ (aus dem deutschen Kunig, König) führt. In den Versammlungen -haben nur die jeweiligen Hausvorstände Sitz und Stimme.[1084] Nur in -einzelnen Gebieten hat sich das Bratstvo erhalten, aber auch wo die -Namen Bratstvo und Bratstvenici in Vergessenheit geraten sind, hat sich -doch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit verwandter Sippen im Volke -nicht verloren, wie sich alljährlich beim Sippenfeste (_Krsno Ime_), d. -h. bei der gemeinsamen Feier eines und desselben Schutzpatrones zeigt. -Wie +Bogišić+ bemerkt, steht dieses Fest in einem inneren Zusammenhange -mit der vorchristlichen Feier der Penaten der Hausgemeinschaft.[1085] - -Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe, -die Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes -nicht ganz so. Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und -diese ist die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung bei den -Südslaven[1086], wie auch bei den Russen[1087], wobei freilich der -Begriff Blutsverwandtschaft eine starke Erweiterung erleidet. Denn zu -ihr werden auch diejenigen Kinder fremder Leute gerechnet, die mit -jemandem von derselben Mutter gesäugt wurden, die +Milchgeschwister+ -(_Rodbina po mlickŭ_). Der Blutsverwandtschaft gleich geachtet wird die -+Gevatterschaft+ (_Kumstvo_), sei es des Tauf- oder des Trauungszeugen. -Ein solcher _Kum_ gilt als die heiligste Persönlichkeit[1088], und -von einer ehelichen Verbindung zwischen _Kum_ und _Kumče_ kann keine -Rede sein. Selbst der Gedanke daran ist der gewaltigste Frevel, -den der Himmel alsbald bestraft.[1089] Auf gleicher Stufe steht -die +Wahlverschwisterung+, welche im südslavischen Volksleben als -der bewunderungswürdigste, weil höchste und sinnigste Ausdruck -freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint. Echte Wahlbrüder -oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche Geschwister -ergeben.[1090] Der Wahlbruder tritt infolge der Wahlbrüderschaft -(_Pobratimstvo_) in ein näheres verwandtschaftliches Verhältnis -zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder seiner -Wahlschwester[1091], deren etwaige Verführung eine schwere Sünde -wäre. Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern strenge -verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch immer -gegen die Sitte.[1092] Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems ist die -Hausgenossenschaft, die _Zadruga_[1093] nun nichts mehr als ein Verein, -gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst selten im -vierten oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher Linie, -blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein gemeinsames -Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und sich in der -Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen eines von allen -Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers fügen.[1094] -Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs erhalten: indem -jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, was aber, weil -vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch muss in jenen -Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im Volke lebt, der -Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde einholen[1095]; -oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt an, wobei jedoch -zu beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes Kind adoptiert, -sondern stets eines aus der nächsten Verwandtschaft oder, falls ein -solches nicht vorhanden, wenigstens aus demselben Bratstvo[1096]; oder -endlich ein Fremder vergesellschaftet sich aus rein geschäftlichen -Rücksichten mit dem Hause und zieht in dasselbe ein.[1097] So ist -zwar strenge Blutsverwandtschaft nicht das alleinige Band dieser -Genossenschaft, immerhin beruht sie jedoch +ihrem Wesen nach+ durchwegs -nur auf der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde Elemente gelangen in -dieselbe nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets nur ein Einzelner, -der aufgenommen wird.[1098] Die Zadruga kommt also jedenfalls der -Sippe sehr nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie sich mit derselben. -+Lippert+ nennt sie nicht unpassend einen verkümmerten Rest der alten -Einrichtung.[1099] Äusserlich giebt sie sich im Bau der Gehöfte zu -erkennen. In grösseren Hausgemeinschaften giebt es ein Stammhaus, -in welchem sich die Mitglieder, wofern sie nicht mit Feldarbeiten -beschäftigt sind, tagsüber zumeist aufhalten und worin der Hausverweser -mit den Seinigen gewöhnlich allein wohnt, während es mit den angebauten -Wohnungen der übrigen Mitglieder -- blosse Schlafkammern -- einen -hufeisenförmigen Halbkreis bildet.[1100] - -Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis -unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.[1101] Die neueren -russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die -grosse oder patriarchale (_Bolschaja_ oder _Rodowaja_[1102] _Semja_) -und die kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (_Malaja_ oder -_Otsowskaja_[1103] _Semja_), ohne dass es indes möglich wäre, beide -Formen strenge auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die -jüngste Zeit das Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie -nicht auf Vater, Mutter und Kinder beschränkt blieb, sondern in der -Regel gleichfalls mehrere Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen -umfasste, welche miteinander durch die Bande des Blutes und die -Gemeinsamkeit der Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere -verheiratete Söhne, mehrere Haushaltungen von Seitenverwandten -beisammen in dem nämlichen Hause oder auf dem nämlichen Hofe (_Dwor_), -wo sie gemeinsam unter der Leitung des Vaters oder Grossvaters -arbeiteten. Es war dies gewissermassen eine Gemeinde im kleinen, eine -vom natürlichen Oberhaupte, dem _Domochosain_ oder _Bolschak_, welchem -sein Weib für die inneren Angelegenheiten hilfreich zur Seite stand, -regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater in Abgang, so nahm -eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der älteste Sohn, seine -Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe zu, oder es wurde, -wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“ unter den -Fähigsten und Angesehensten _frei_ gewählt. Das Oberhaupt des Hauses -genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen -Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den -grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte -der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft -ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und -privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.[1104] -Wie man sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische -Familie nichts anderes als die Sippe. - -Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der -Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der That -haben +Matwejew+ und +Samokwasow+ unter anderem nachgewiesen, dass in -einzelnen russischen Gouvernements, besonders in Samara und Kursk, -noch heutzutage Familiengenossenschaften bestehen, welche in Hinsicht -ihrer Organisation und ihres rechtlichen Charakters der serbischen -Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist übrigens selbst mehrere -Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines der ältesten männlichen -Mitglieder der Hausgemeinschaft als _Domačin_ oder _Starešina_ vor. -Bei allen Slaven steht das Alter in hohem Ansehen. Ehedem war daher -auch immer der Älteste der Sippe Hausverweser, und formell ist er es -noch heutigen Tages. Dies zeigt sich an grossen Festtagen, wo der -Älteste an der Spitze des Tisches sitzt, die Trinksprüche ausbringt, -die Gäste begrüsst u. s. w.[1105] Von einer Wahl des Domačin durch -die Hausgenossen kann nur uneigentlich gesprochen werden. Die -Hausgemeinschaft wird eben nicht zum geringsten Teile durch die -Autorität ihrer älteren Mitglieder zusammengehalten. Was der Würdigste -und Besonnenste unter ihnen sagt, das hat Geltung. Wer sich in der -Gemeinschaft im Laufe der Zeit am meisten bewährt und Achtung vor -allen erworben hat, der wird leicht auch stillschweigend als Domačin -anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das sechzigste Jahr zurückgelegt, -so muss er von selbst die Leitung einem andern übertragen.[1106] Er ist -eben lediglich Verwalter eines Vermögens, auf welches er kein grösseres -Anrecht besitzt, als irgend einer der erwachsenen Hausgenossen. Er ist -bloss der Erste unter mehreren ihm Gleichberechtigten.[1107] - -Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche -den südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen -Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der -Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen -tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe -als einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker. -So wie die slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss -wohl zuvor das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche -Gewalt im Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen -Tagen überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im -häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die -Männer in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum -sich heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft -gewonnen, die Erblichkeit zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate -wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga -und dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon -die Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei -den Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine -Aristokratie noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug -der mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft -überhaupt, aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei -letzteren ist der Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes, -doch schon Herr, dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden -Söhne, Töchter und Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei -ausartete[1108], ja die Keuschheit der Weiber ernstlich gefährdete. Wo -in der engen _Izbá_ mehrere Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen -wohnen, entsteht leicht eine Art geschlechtlicher Ungebundenheit -und Vermischung. Das Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank -der Sitte, sehr früh zu heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte, -beanspruchte von seinen Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“, -welches die Jugend und die Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu -machen verwehrten.[1109] Bei den Südslaven ist die Stellung des Weibes -auch kaum eine höhere -- es zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft -und wird ebensowenig um Rat gefragt[1110] -- aber der Hausverweser -hat noch weit geringere Macht als in Russland. Die südslavische Sippe -ist trotz des Vorherrschens der Männer +noch nicht+ patriarchalisch. -Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz und die Kinder gehorchen; -in der südslavischen Zadruga ist von einem solchen unbedingten -Gehorsam keine Rede. +Utješenović+ und +Bogišić+ halten demnach dafür, -dass die Bezeichnung „patriarchalisch“ unanwendbar sei. Auch sonst -deutet noch manches auf ältere Züge. Ungeachtet der pessimistischen -Verurteilung des Weibes und ihrer Erniedrigung spielt die _Domačica_ -eine bedeutende Rolle in der Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem -Hausverweser, unterstehen deren sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie -ist gewöhnlich die Gattin des Hausverwesers, häufig aber wird dazu die -verständigste und vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja, -oft umgeht man mit Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu -erleichtern.[1111] So lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib -nie Oberhaupt der Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe -an deren Spitze, wenn ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte -keine Brüder hinterlassen hat. Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang -erwachsener männlicher Mitglieder das Haupt der Zadruga werden. Die -Rechte des Einzelnen in der Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber -selbst diese geniesst der Mann voll erst dann, wenn er sich verehlicht, -was freilich meist schon in jungen Jahren geschieht. Ebenso gilt den -Russen als voll bloss der Verheiratete, d. h. derjenige, welcher nebst -seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines Weibes ins Treffen führen -kann.[1112] Jener, welcher in ein Haus hineinheiratet, übt dagegen -seinem Weibe gegenüber selten jene unbeschränkte Macht aus, die sonst -einem Manne zugestanden wird. Besonders leicht wird das Verhältnis ein -verkehrtes, wenn der Mann aus einem armen Hause stammt.[1113] - -In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer -Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht bloss -Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der Einzelne -erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft kommt heute -noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben und Kroaten -allgemein gebräuchliche Ausdruck für das jüngere Sondereigentum, -_Prčija_ (vom griechischen προίκιον, Mitgift), weist klar darauf hin, -woher gewöhnlich Männer (in der Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen -haben.[1114] Zwischen Mann und Weib muss Gütergemeinschaft herrschen; -sie müssen mit Hab und Gut für einander ganz eintreten[1115]; dagegen -erbt die Witwe, die aus der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten -ausscheidet, nach dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem -Manne. Sie kann bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck) -mitnehmen; selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten, -muss sie der Hausgemeinschaft zurückgeben.[1116] Auch in Russland hat -die Frau keinen Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes, -noch selbst ihres Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt -ist, ausserhalb des gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder -Arbeit ein besonderes Eigenvermögen, eine Art _Peculium_, erwerben, -in einzelnen Landesteilen _Korobija_ (Körbchen) genannt. Diese -Korobija, wozu die Frauen allein den Schlüssel besitzen, nehmen die -jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als Mitgift oder Aussteuer mit. -Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija an ihre Stammfamilie -zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt, sondern an die -Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten Schwestern -der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art Erbrecht in der -Weiberlinie besteht.[1117] - -Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe, -fast allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur mehr -der Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für schon -erloschen hielt, hat indes Iv. Ev. +Gešov+ ihr Bestehen unlängst -nachgewiesen.[1118] Selbst um Sofia herum giebt es Dörfer, wo -die Zadruga vorkommt, und in den Kreisen von Sofia, Tirnovo und -Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig anzutreffen. In Makedonien -endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss auf Dörfern, sondern -sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer zu erforschen -wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im Savelande -und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter der -griechisch-orthodoxen Bevölkerung. In Dalmatien, in der Herzegowina -und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden -sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk, -bei der alten Einrichtung zu bleiben[1119], welche einer noch weniger -entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens -findet sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton -Zürich, ein Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“ -oder „Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens, -der südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben -ungemein ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die -Familie der entfernten Armenier. So lange die Häupter der Familie, -Vater oder Mutter, leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt -und ohne irgend eine Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem -Gehorsam gegen das Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem -achtzigjährigen Patriarchen drei Geschlechter zusammensitzen, vier bis -fünf verheiratete Söhne von fünfzig bis sechzig Jahren, dann noch Enkel -von dreissig Jahren und deren Kinder. Keine Absonderung des Vermögens; -kein Glied kann etwas für sich erwerben, es erwirbt nur für das Ganze. -Es giebt auf solche Weise Gehöfte, auf denen Familien vierzig bis -fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder trennen sich nur sehr ungern; -gewöhnlich tritt nach dem Tode des Oberhauptes der älteste Sohn an die -Spitze der Familie, und dann ganz mit dem Rechte des Vaters. Erst bei -den Enkeln beginnen die Teilungen.[1120] - -Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen, -damit die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von -selbst zu der auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten. -Das Gleiche ist in Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft -liebte es die ländliche Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben. -Teilungen waren gefürchtet und fanden nur dann statt, wenn das Haus -oder richtiger der Hof (_Dwor_) zu eng für die Zahl der Insassen -wurde.[1121] Schon darin giebt die Sippengenossenschaft sich als -eine niedrigeren Kulturstufen angepasste Familienform zu erkennen, -wie sie eben der noch dünneren Volksmenge entsprachen. Überall, -bemerkt +Leroy-Beaulieu+ sehr treffend, ist die Vermehrung der -Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den Übergang vom Gesamt- -zum Sondereigentum beschleunigt haben.[1122] Es ist beachtenswert, -dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt war. Eine -irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „_Lebor na Huidre_“ -spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der Familien -entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des Bodens.“ -In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des -Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird, -so wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu -gering für die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu -einer Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und -ein in dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch -die Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen -umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die -individuelle Besitznahme hervor, das der engeren Familie des Besitzers -dauernd gehörende und vererbliche Eigentum. - -Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem -Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit -letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist -denn noch heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der -Zadruga, sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie -eigen, welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen -ganz der städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater, -Mutter und Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die -_Inokoština_ (Beiwort: _inokosna_)[1123], d. h. die einfache Familie. -Sie findet sich überall +neben+ der Hausgemeinschaft; die Natur der -Dinge selbst entwickelt sie überall, wo diese vorhanden. Allerdings -ist die Machtvollkommenheit des Hausvaters in der Inokosnafamilie -grösser als jene des Zadrugaverwesers, allein er ist nichts weniger als -unumschränkter Herr über seine Söhne, wie etwa der _Pater familias_ zur -Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind vielmehr als Besitzer des -Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt, welcher ohne ihre Zustimmung -darüber nicht verfügen kann. Er ist also auch bloss Vermögensverwalter, -welcher sein Amt in allen wichtigen Fragen nur im Einverständnis mit -den Söhnen ausübt und darin durch einen Dritten ersetzt werden kann, -wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht gewachsen zeigt. Die -erwachsenen Söhne, besonders wenn schon verheiratet, können vom Vater -noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der Güter verlangen, ja ihn dazu -zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch auf einen gleichen Anteil -wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode nehmen die Dinge in der -Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der Zadruga: alles bleibt beim -alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder die Gemeinschaft -fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren freiwilligen -Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt also -bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis -zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert -sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die -Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit -der auf Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun -hat, wohl aber mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren -Rechtsgrundsätze auch in dieser engeren Familie walten.[1124] Es -ist daher auch nicht zu verwundern, dass häufige Übergänge von dem -Zadrušna- in den Inokosna-Zustand und umgekehrt stattfinden.[1125] - -Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der -Sippe zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich -auch in vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist sie aus der -auf Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die -Sippe das Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das -Spätere. Die Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die -gleiche gewesen, dies hat sich schon aus dem Unterschiede zwischen der -südslavischen und der russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe -einen ausgeprägten patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich -auch der genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt -waltet nicht bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So -erkennen bei den katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder -der oft 50, 100, ja sogar 200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater -oder Urgrossvater, kurz in dem Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt. -So lange dieses lebt, wagt es niemand, sich das geringste seiner -Rechte anzumassen. Er behält das ganze Vermögen und alle seine Gewalt -bis zu seinem Tode. Wenn er vorher unzurechnungsfähig werden sollte, -übernimmt sein ältester Bruder oder Sohn die einstweilige Verwaltung, -welche jedoch erst nach seinem Tode auf diesen endgiltig übergeht. -Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder trennen, kommt nur -in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn Geistlicher wird, -tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält gewöhnlich den ihm -entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.[1126] Weiber sind -erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien überhaupt, wo -der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die Mädchen keine -Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.[1127] Schon sehr -jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt, -und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem -Verlöbnis abzuweichen.[1128] Auch sonst zeigt die albanesische -Familie, ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich -das Wesen der Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass -sie den ganzen Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie, -teilweise mit Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern -mitunter schon Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.[1129] - -Lehrreich ist, bemerkt treffend +Sigmund Riezler+, die Doppelbedeutung -des alten Wortes +Sippe+. _Sibja_ heisst zugleich Friede, Bündnis -(_Pax_, _Foedus_) und Familie, Geschlecht, Verwandtschaft -(_Gens_).[1130] Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten Nachwirkung -des Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den Anfängen des -geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen untereinander, -sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, dass der -Schutz des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die Gesippen, -d. h. zugleich die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt war. Wie -+Tacitus+ berichtet, war es die Sippe, welche das Wergeld für ihren -getöteten Angehörigen empfing. Dem entsprechend haftete auch die ganze -Sippe für die Zahlung des von ihrem Genossen verwirkten Wergeldes. -Die Sippe hatte also eine korporative Gestaltung als Friedens- und -Rechtsgenossenschaft. Nach diesen Geschlechterverbänden regelte -sich die Ansiedlung, regelte sich auch das Heerwesen.[1131] Aus dem -Studium der Ortsnamen der Münchener Gegend hat der obengenannte -Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei der Einwanderung der -Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des sechsten christlichen -Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten Jahrzehnten des fünften -Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband noch so lebendig war, -dass die Sippen als geschlossene Massen ihren Einzug hielten und -als geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.[1132] Nach +Riezlers+ -Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so häufige Endung -_-ing_ bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr Ursprung auf -eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem Geschlechtsverband, auf der -Sippe oder Magschaft, beruht auch nach +Felix Dahn+ die Ansiedlung der -Germanen überhaupt.[1133] Lange, ungemein lange war die germanische -Sippe, das Geschlecht, die einzige Gliederung innerhalb der Horde -und zugleich der Rahmen des Rechtsverbandes; die Blutsverwandten -besassen ein gemeinsames Erbrecht, überwachten die Eheschliessungen und -verehrten einen gemeinsamen Stammvater, in Kampf und Prozess traten -sie füreinander ein. Die engere Familie, die man so gerne gerade bei -den deutschen Völkern am reichsten und tiefsten ausgebildet sein -lässt, war allem Anscheine nach den Germanen völlig unbekannt. Wir -besitzen dafür auch gar kein gangbares echt deutsches Wort, sondern -müssen uns mit dem lateinischen _Familia_ behelfen, welches, sagt -+Riehl+, von dem Erbfeind der deutschen Sitte des Hauses, von dem -römischen Recht, uns angeheftet worden ist.[1134] Die Sippenverbände -ragen dagegen auch in spätere Jahrhunderte hinein. Von den Ostgoten -wissen wir, dass die Sippe ihnen das subjektive Band bildete und sie -bei der Einwanderung nach Italien geschlechterweise über die Halbinsel -verteilt wurden. Aber noch zu Ende ihres Reichs war das Sippengefühl -sehr lebhaft, lebhafter als das Nationalgefühl, und trotz des Gesetzes -die Blutrache in vollem Schwung.[1135] Ebenso stark äusserte sich der -Sippenverband, das Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt -noch +Vulfilas'+ Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen -der Rechtsfriede sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht -aber würde man die Sippe +lediglich+ als einen Rechtsverband auffassen, -denn sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von -dem Worte für „Geschlecht“, „Familie“: _Kuni_; und deutlich sieht -man, dass +Blutsverwandtschaft+ und Volksgenossenschaft in diesen -Wortbildungen +zugleich+ ausgedrückt werden.[1136] Bei ihrem Eintritt -in die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in vollem -Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht wurde, -weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des Hauses, -im Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender Gewalt -über Frau und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen durfte, -gleich wie die Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue der Frau; -Buhlschaft des Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht Ehebruch: -der Mann kann die eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder durch -Buhlschaft mit der Frau eines anderen. Kebsinnen und sogar Nebenfrauen -hinter der ersten oder Hauptgemahlin begegnen wir wie bei Südgermanen -so in starker Verwilderung bei Nordgermanen.[1137] Nur der Mann, als -wirkliches Glied der Völkerschaft, war in vollem Umfange rechtsfähig. -Auch hatte das Patriarchat einen Adel gezeitigt, und dieser beruhte -wieder auf mächtiger Pietät und Liebe für das Geschlecht (_Adal_ -= Geschlecht) und die heiligen Bande des Blutes, welche auch der -politischen Genossenschaft zu Grunde liegen.[1138] Aber dem Westgoten -heisst der +Haus+genosse nur selten _Ingardis_, häufiger _Inna-Kunds_, -d. h. +Geschlechts+genosse: eine Erinnerung an die Zeit, da noch nicht -das auf Wagen bewegliche Zelt- oder Holzhaus der engeren Familie, -sondern der Geschlechtsverband, die Sippe, den dauernden, wichtigsten, -engsten Lebenskreis bildete.[1139] Ein abermaliger Beweis für die hier -verfochtene Ansicht, dass die Sippe nicht erst aus einer Vereinigung -von engeren Familien entstanden ist, sondern letztere sich aus dem -älteren Sippenverbande herausgesondert haben. - -Die Geschlechtsverfassung, betont +Riezler+, bezeichnet eine -vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch -eine Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie. -Der bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie, -sondern auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die -öffentliche Gewalt erstarkte, musste die korporative Gestaltung, -welche die Sippe als Friedens- und Rechtsgenossenschaft ursprünglich -hatte, mehr und mehr verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit -der bajuwarischen Einwanderung gediehen war, entzieht sich der -Beobachtung. Hier genügt der Nachweis, dass damals noch zahlreiche -Sippen als gesellige Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen -Abstammung sich bewusst waren, bestanden, eine Thatsache, welche -hinwiederum wahrscheinlich macht, dass auch von der alten, rechtlichen -und sittlichen, religiösen und wirtschaftlichen Genossenschaft, welche -die Geschlechter ursprünglich bildeten, damals wenigstens noch Reste -vorhanden waren.“[1140] - -Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht, -aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich -z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr -grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (_Galuan_) beisammen, -und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt -es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das -Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das -Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von -den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die -Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses -nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht -zu fügen.[1142] Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und -den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten -Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen -Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber, -allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der -Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.[1143] - -Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der -geschichtlichen Überlieferung, in +Stämme+; φυλή nannten sie die -Griechen, _Tribus_ die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier, -in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den _Luceres_ -bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an neben den _Ramnes_, den -eigentlichen Latinern, und den _Tities_, Sabinern, als dritter Stamm -vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete -das Wort bloss: Abteilung eines Volkes, +ursprünglich+ jedoch Familie -+oder+ Anhäufung von Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt -mir wichtig, denn in der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände -noch sehr gering war, fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der -Abstammung zusammen. Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr -diese Reinheit der Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die -Mannesherrschaft schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter -fremden Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens -wenig zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem -und thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als -+reine+ Hellenen eingewandert, wenn sie auch +Herodot+ als reine -Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall -beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band -der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete -ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck -findet. Nur ist es verkehrt, wie +Fustel de Coulanges+ und andere -thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der -Sippe zu halten, während er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist. -Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine Sippe, +nicht weil+ sie -um einen gemeinsamen Kult sich scharen, sondern sie scharen sich um -diesen Kult weil sie ihrer gleichen Abstammung von einem gemeinsamen -Vorfahren sich bewusst sind, weil sie mit Recht oder Unrecht an eine -engere oder weitere Verwandtschaft untereinander glauben. Mit seinem -Anschwellen spaltet sich der Stamm in grössere oder kleinere Verbände, -deren jeder wiederum seinen eigenen Kult sich schafft und kraft des -Abstammungsgefühles mit seinen Bruderverbänden je nach den gegebenen -Umständen in genauerer oder loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem -Stammeshäuptling ebenso wie dem Stammeskult ergeben ist. So stellt -sich uns die Vereinigung dieser schwächeren Verbände allerdings wie -ein Bund, eine Erweiterung der einzelnen Glieder dar, in welchem die -nämliche Organisation in höherer Ordnung waltet, wie in dieser. In -der That besass auch jede der vier attischen Phylen ihre besondere -Schutzgottheit, die _Phylopatores_, die „Stammväter“, welche darum im -Sinne des Totemismus natürlich auch die Eponymen, d. h. Namengeber -der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre bestimmten Kultfeste, -meist mit einem gemeinsamen Mahle aller Stammesmitglieder verbunden. -Jeder Stamm stand unter einem Häuptling, dem φυλοβασιλεύς, dem -_Tribunus_.[1146] Aber es sollte nicht vergessen werden, dass wenn -der so gestaltete Stamm als Bund seiner Unterabteilungen erscheint, er -dies doch erst geworden, +nachdem+ die Verhältnisse eine Gliederung -notwendig gemacht. - -Solche Gliederungen waren in Griechenland die +Phratrien+ (φρατρία), -deren jede Phyle drei zählte, in Rom die +Kurien+ (_Curia_), wovon -zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann wieder -je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je -zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich -Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem +unreinen+ -Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom _Gens_ geheissen, -der Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre -Häuptlinge; +Lippert+ hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in -Althellas je ein „Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten -sei.[1147] In Rom hatte jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, _Curio_, -und alle zusammen einen Obervorsteher (_Curio maximus_). Von diesen -Kurionen oder Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters -(_Flamen curialis_) auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen -(_Sacra_) verwaltet, die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch -die griechische Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit, -zu deren Ehren die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle -versammelten. Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der -rechtmässigen Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter -entsprossen war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband -umschlang, lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die -blosse Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die -Menschen gesellschaftlich und politisch zu vereinigen. - -Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος -und _Gens_ der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten -Kennzeichen gemein. Sie umfassen -- wie bei den Südslaven unserer -Tage -- eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als -Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in -Griechenland sogenannten +Archon+ (Ἄρχων), welcher der Erbe des -Patriarchats ist und, wie +Lippert+ glaubt, anfangs wahrscheinlich -seine Würde der Wahl verdankte.[1148] Jedes Geschlecht besass wiederum -seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste, -und die verehrte Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung -fast immer als irgend ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte -jede römische _Gens_ jährlich wiederkehrende Festtage (_Feriae -gentiliciae_) -- ihr „Sippenfest“ -- an welchen sie sich vereinigte, -um der Schutzgottheit der _Gens_, den _Dii gentiles_, unter der -Aufsicht der _Pontifices_ besondere Opfer (_Sacrificia gentilicia_ -oder _anniversaria_) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge in -der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht -heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren -heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom -Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer -Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was -+Fustel de Coulanges+ zu der irreführenden Behauptung verleitet: Die -Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie -allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie -damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht -aus religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff, -waren das gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in -welchen nur das weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft -begründen konnte. Bei den Römern galt dagegen nur die _Agnatio_, die -„zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der -häusliche Kult nicht auf die natürliche Verwandtschaft durch die -Weiber, welche als _Cognatio_ allmählich mit steigender Gesittung und -Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung fand. Stets aber gingen -in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die _Gentiles_, den Kognaten -voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens selbst noch in späteren -Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den Südslaven unbekannte -Testament aufgekommen war, auch darin, dass die Gentilen denjenigen -ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne Testament und Erben -starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht hatten, einen ihrer -Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen nicht -selbst verwalten konnte, unter ihre _Cura_ oder _Tutela_ zu nehmen. -Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in Griechenland -und Rom das Sondereigentum, aber wenn +Fustel de Coulanges+ leugnet, -dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe, so behauptet er -Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In Griechenland -wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste von -Gemeinvermögen besessen und durch den Archon verwaltet zu haben. Auch -deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches -hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen, -desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. +Phidon+ von Korinth, ein -Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der -Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war -aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst -verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem -Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie -in Griechenland, unzulässig,[1150] und +Mommsen+ hat gezeigt, wie die -römischen _Gentes_ ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte -Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht, -lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren, -beziehungsweise des _Pater_ Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur -der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. +Letourneau+ gelangt -daher mit +Laveleye+ zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas -das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres -nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den -unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie -wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange -ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem -Recht, was +Fustel de Coulanges+ für das in keinem römischen Gesetz -erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er, -aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien unbekannt -gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die Erinnerung -daran erlöschen.[1152] - -Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und _gens_) -trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir -in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass -das Nämliche auch bei der _Gens_ zutraf, hat +Fustel de Coulanges+ -ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden -beredt genug. Das Wort _Gens_ ist genau das nämliche Wort wie _Genus_, -so sehr, dass man das eine für das andere setzen und z. B. _Gens -Fabia_ ebenso wohl als _Genus Fabium_ sagen könnte; beide entsprechen -dem Zeitworte _gignere_ und dem Hauptworte _Genitor_; ebenso wie -γένος seinerseits γεννᾷν und γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt -der Begriff der Abstammung. Die Griechen bezeichneten die Genossen -eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch -Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den -Worten _Gens_ und γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und -in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie -sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich -war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das -Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das _Nomen gentilicium_, -der Geschlechtsname, der stets mit _-ius_ endigt. Diesem wurde bei den -Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das _Praenomen_, -der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien, -welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen -(_Cognomen_) führten, und dieser wurde dem _Nomen gentilicium_ als -dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier, -Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist -also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es -hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben. -Daraus geht hervor, was +Fustel de Coulanges+ mit Recht betont, dass -das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen -wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die -_Joint-Family_ der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft. -So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein -strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die unter -Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die -Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt durch -Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und -die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets -aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des -Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien -schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren -Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche -ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht -mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft -lebte fort in dem gemeinschaftlichen _Nomen gentilicium_. - -Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf -denselben Ursprung zurück. +Mac Lennan+ hat es sehr wahrscheinlich -gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer +vor+ dem -Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für -die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den -Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die -Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu -einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand und die -_Cognatio_, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte, -ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also -sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als Blutsverwandte -zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische System sich -Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets mit der -Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte -voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise -der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren -noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit -vermag A. +Giraud-Teulon+ eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung -der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit -Unrecht hat man letzteren die _Gens_ absprechen wollen; das Geschlecht -hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den -Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer -besassen ein _Nomen gentilicium_, Beinamen, sowie die Erbschafts- und -Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den -Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss -ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die -Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des -Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. +Giraud-Teulon+ wagt nun -die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme -diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs -zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die -_Pagi_ der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten -Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die -vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms, -die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese -Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater -nennen konnten, _qui patrem scire possunt_, und die, weil sie eben -einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der -_Gens patricia_ beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten -Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden -Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als -_Patricii_ bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen -im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche -noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes -waren also noch +natürliche+, nicht auf das agnatisch-religiöse Recht -aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten Schriftsteller, dass -anfangs die Plebejer noch nicht _patres familias_ waren; solche gab es -bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die Vatergewalt -allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging, organisierten -sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der patrizischen Sippe -und wurden von dieser als _Gentes minores_ anerkannt, aber einen -religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit fiel -auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder _Auspicia_ -noch _Sacra_. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten -Stammvater; _patrem non habet_, sagte man von ihm, wenn auch sein -leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens -weder die rechte Ehe (_justum matrimonium_) noch die rechte Vermählung -(_justae nuptiae_), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch -nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier: _Connubia -promiscua habent more ferarum_. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die -Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen von -Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde. Das -Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der alten -patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich nicht -Eigentümer.[1155] - - -[1066] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488-489. - -[1067] A. a. O. S. 490-491. - -[1068] Ausland 1868. S. 328. - -[1069] K. v. +Gerstenberg+, im Ausland 1866. S. 813. - -[1070] _Frarécheur_, der männliche Mitteilhaber bei einer Lehensteilung -unter Geschwister; der Hauptlehenserbe war der _Parageur_, doch wird -dieses Wort auch im Sinne einfach von Mitbelehnter gebraucht. - -[1071] +Léon Vanderkindere+. _Notice sur l'origine des magistrats -communaux et sur l'organisation de la marke dans nos contrées au moyen -âge._ Bruxelles 1874. - -[1072] Abgeleitet von _Drug_, Freund. - -[1073] +Valtazar Bogišić+. _Zbornik sadašnjih pravnih običaja u -južnih Slovena._ Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass -der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener -Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter +Post+ in -Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz bezeichnet. Ehe -noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte +Bogišić+ ein -schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das Gewohnheitsrecht -der Slaven veröffentlicht (_Pravni običaji u Slovena._ Agram 1867). -Seine Übereinstimmung mit +Post's+ leitenden Gedanken kenne ich -aus dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten. -+Bogišić+, aus Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und -Professor an der Universität zu Odessa, hat soeben die Ausarbeitung des -Zivilgesetzbuches für das Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit, -die ihn viele Jahre in Anspruch nahm. Siehe darüber seine kleine -Schrift: _A propos du code civil du Monténegro; quelques mots sur les -principes et la méthode adoptés pour sa confection._ Paris 1886. - -[1074] Dr. Fr. S. +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885. - -[1075] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S. -477. - -[1076] +Krauss+. A. a. O. S. 2. - -[1077] A. a. O. - -[1078] A. a. O. S. 18-19. - -[1079] A. a. O. S. 57. - -[1080] +Krauss+. A. a. O. S. 33. - -[1081] A. a. O. S. 42. - -[1082] A. a. O. S. 40. - -[1083] A. a. O. S. 39. - -[1084] A. a. O. S. 38. - -[1085] +Krauss+. A. a. O. S. 51. - -[1086] A. a. O. S. 72. - -[1087] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 476. - -[1088] +Krauss+. A. a. O. S. 611. - -[1089] A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den -Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die -Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren, -ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man -ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten -überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie -beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze: - - „Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein. - Gott gab das Herzen frei. - Vom Herzen bis zum Minnepflegen - Führt noch so mancher Schritt.“ (A. a. O. S. 608-609.) - -[1090] A. a. O. S. 619. - -[1091] +Krauss+. A. a. O. S. 624. - -[1092] A. a. O. S. 640. - -[1093] +Bogišić+ hielt das Wort _Zadruga_ für nicht volkstümlich, aber -Dr. +Krauss+ fand es in Bosnien auch beim Volke lokalisiert und zwar -bei den Katholiken in der Majevica und den Muhammedanern in Doljni -Vakuf; sonst nicht. - -[1094] +Krauss+. A. a. O. S. 72. - -[1095] Der Erbtochtermann (_Domazet_) nimmt gewöhnlich den Zunamen -des Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. a. O. -S. 476.) Aus den angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum -Erbtochtermann zu gewinnen. - -[1096] A. a. O. S. 598. - -[1097] +Krauss+. A. a. O. S. 76. - -[1098] A. a. O. S. 78. - -[1099] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 240. - -[1100] +Krauss+. A. a. O. S. 73. - -[1101] +Pachmann+. _Obytschnoje graschdanskoje pravo w Rossii._ St. -Petersburg 1877-79. Bd. II. S. 2. - -[1102] Von _Rod_, Geschlecht, _Rodstwo_, Verwandtschaft. - -[1103] Von _Otjez_, Vater. - -[1104] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S. -478-479. - -[1105] +Krauss+. A. a. O. S. 84. - -[1106] A. a. O. S. 80-81. - -[1107] A. a. O. S. 79. - -[1108] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 46. - -[1109] A. a. O. S. 488. - -[1110] Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe spricht, -regelmässig in die Rede die Worte ein: _Da oprostiš moja žena_, d. h.: -Sollst mir's vergeben, mein Weib. +Krauss+. A. a. O. S. 514. Wie bei -den Moslemin, essen die Frauen auch niemals mit den Männern zusammen. - -[1111] +Krauss+. A. a. O. S. 90. - -[1112] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 483. - -[1113] +Krauss+. A. a. O. S. 478. - -[1114] A. a. O. S. 107. - -[1115] +Krauss+. A. a. O. S. 499. - -[1116] A. a. O. S. 579-580. - -[1117] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 481. - -[1118] +Gešov+. _Zadrugata v zapadna Blgarija._ Sofia 1888. - -[1119] +Krauss+. A. a. O. S. 66. - -[1120] Ausland 1866. S. 229. - -[1121] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 479. - -[1122] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 468. - -[1123] +V. Bogišić+. _De la forme dite „Inokosna“ de la famille rurale -chez les Serbes et les Croates._ Paris 1884. - -[1124] +Bogišić+. A. a. O. S. 28-29. - -[1125] A. a. O. S. 34. - -[1126] +Spiridion Gopčević+. Oberalbanien und seine Liga. Leipzig 1881. -S. 317. - -[1127] A. a. O. S. 444. - -[1128] Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen Mädchen, -wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne Blutrache -gegen die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich ihre -Absicht kund -- +Mann+ werden zu wollen. In diesem Falle bringt der -Pfarrer nach der Messe zur öffentlichen Kenntnis, dass die Jungfrau N. -N. von nun an den männlichen Namen Džon, Gjergj, Dod (oder welcher ihr -sonst gefiel) annehmen und daher künftig als „Mann“ zu betrachten sei. -Sie kleidet sich dann in männliche Gewänder, nimmt die Waffen ihrer -Verwandten und streicht als „Mann“ umher. Nur muss sich dieser neue -Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien nicht -- schwanger zu -werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge. (+Gopčević+. A. a. O. S. -459-460.) - -[1129] A. a. O. S. 458. - -[1130] Vgl. altnordisch _Sifjar_, fem. plur. die Gesippen; gotisch -_Sibja_, das verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = „Freundschaft“, -Gemeinschaft; altsächsisch _Sibbja_, althochdeutsch _Sippja_, -mittelhochdeutsch _Sippe_ = Friede, Bund, Verwandtschaft. Sanskrit -_Sabbhá_, _Communitas_, daher _Sabhya_: zu einer Gemeinschaft gehörig, -dann gesittet, anständig. - -[1131] +Sigmund Riezler+ im: Oberbayerischen Archiv für vaterländische -Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59-60. - -[1132] +Riezler+. A. a. O. S. 57. - -[1133] +Felix Dahn+. Urgeschichte der germanischen und romanischen -Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104. - -[1134] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 209. - -[1135] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 289. - -[1136] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 436. - -[1137] A. a. O. S. 37. - -[1138] A. a. O. S. 105. - -[1139] A. a. O. S. 436. - -[1140] +Riezler+. A. a. O. S. 63. - -[1141] Ausland 1876. S. 165. - -[1142] Ausland 1866. S. 107. - -[1143] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 113. - -[1144] Dr. +Cornelius Fligier+. Die Urzeit von Hellas und Italien -(Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454). - -[1145] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 561. - -[1146] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 138. - -[1147] +Lippert+. A. a. O. S. 558. - -[1148] A. a. O. - -[1149] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 62. - -[1150] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 76. - -[1151] +Letourneau+. Sociologie. S. 401. 402. - -[1152] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 93. - -[1153] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 121. - -[1154] A. a. O. S. 124. 125. - -[1155] A. +Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ S. 218-231. - - - - -XXVIII. - -Die Altfamilie. - - -Werfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen -des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir es -stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der +Herrschaft+ beruhen. -Gleichviel ob man es Sippe, Geschlecht, Gesamt- oder mit +Lippert+ -Altfamilie nenne, _Joint-Family_ der Engländer, immer ist es eine -solche, welche unter einer Herrengewalt „Kind und Kegel“, alle nicht -aus dem Hause getretenen Verwandten und alle dem Hause zugehörigen -Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen Verbänden nichts anderes -als „Herr“; es ist für das Wesen derselben gleichgültig, ob dieser -„Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe wirklich verwandt ist; -wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.[1156] Erst innerhalb -+dieser+ grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl in die Hunderte gehen -kann, bildet sich allmählich der Begriff der jüngeren Sonderfamilie, -der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn M. +Lange+ sagt: „Der -Staat ist aus der Familie erwachsen, indem die Familie auf natürliche -Weise zum Geschlechte (_Gens_), das Geschlecht sich zum Stamme... -erweiterte, bis durch die Vereinigung verschiedener Stämme das -Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung der vorauszusetzenden -patriarchalischen Zustände eintrat,“[1157] -- so ist diese ziemlich -allgemein angenommene Darstellung dem Gange der Dinge gerade -entgegengesetzt. Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, sondern der -bisherige Endpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Auflösung -der alten kopfreichen Verbände wird allerwärts, wie schon einmal -bemerkt, durch die Vermehrung der Menschen eingeleitet, welche auch -den Übergang vom Gemein- zum Sondereigentum notwendig machte. Unlösbar -ist die Geschichte der Familie mit jener des Eigentums verflochten. So -hängt denn Wahrung der alten Verbände oder Auflösung in Sonderfamilien -vielfach mit den Beschäftigungen und Besitzverhältnissen zusammen. -So wirkt z. B. der Ackerbau, dieser alte Boden des Matriarchats, -zersetzend, das Nomadentum dagegen erhaltend auf die Sippe, den -aristokratischen Geschlechtsverband.[1158] Auch politische Ursachen, -besonders der Aufbau des Staates, führten, wie +Fustel de Coulanges+ -scharfsinnig nachgewiesen, zur Auflösung der Sippen. So lange jede -derselben für sich lebte, konnte ihre Einheitlichkeit erhalten bleiben. -Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer Geschlechter zu einem staatlichen -Ganzen trat notwendig Zerfall ein. Das Vorrecht der Erstgeburt, in -dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, verschwand, die einzelnen Glieder -trennten sich, es kam zur Aufteilung des Gemeindebesitzes unter -die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte nunmehr ihren eigenen -Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere Interessen und ihre -Unabhängigkeit. _Singuli singulas familias incipiunt habere_, sagt -der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit stammt wohl auch die -alte Redensart: _familiam ducere_, welche besagte, dass jemand aus der -_Gens_ schied, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Die alte _Gens_, -das Geschlecht, behielt dann bloss noch eine ideale, religiöse Geltung -für diese abgetrennten Zweige.[1159] - -Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den -patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung der -volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie Hand in Hand, -welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich der Mutter -zuwies, eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar nicht zuliess. -Aber auch noch im starren Patriarchate gehört das Kind durch das Band -des Blutes zur Mutter, zum Vater nur nach dessen Herrschaftsrecht. Nach -und nach änderte sich aber diese Auffassung und schlug sogar in ihr -Gegenteil um. Mit der durch das Patriarchat verursachten Knechtung des -Weibes entwickelte sich auch die Ansicht, dass die Natur der Frauen -derjenigen der Männer untergeordnet, ja dass die Fortpflanzung des -Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei -eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Schon die Ägypter meinten, -wie +Diodor+ bezeugt, dass der Vater die einzige Ursache der Zeugung -sei, die Mutter aber dem Kinde nur Nahrung und Aufenthalt gewähre. -Die gleiche Vorstellung entwickelte sich bei den Indiern, Hebräern, -Griechen und, allerdings erst später, bei den Römern. Ja, noch +Thomas -von Aquino+ (1225-1274) folgerte aus diesen Ansichten, dass dem Vater -eine grössere Liebe als der Mutter gebühre. Gewann diese physiologische -Vorstellung erst genügend Boden, so fiel mit ihr der Vaterbegriff nach -zwei verschiedenen Seiten auseinander: neben den Vater der +Herrschaft+ -tritt ein Vater der +Verwandtschaft+.[1160] Damit musste auch ein -neuartiger Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten -innerhalb der Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um -den jedesmaligen Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche -einst +vor+ Entstehung irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter -geordnet hatten.[1161] - -Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der -physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände -+veranlasst+ hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so -mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie +Lippert+ bemerkt, bei jedem -Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für sich -verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. Wie -wenig aber die erwähnte Umbildung die treibende Ursache gewesen, -geht daraus hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir -sie aus Hellas und Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der -physiologischen Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der -auch der Sippe eigenen Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste -Sonderfamilie, auf welche ich +Lipperts+ Bezeichnung „Altfamilie“ -beschränken möchte, ist noch immer lediglich auf das +Besitz-+ und -+Herrschafts+verhältnis gegründet, zum Unterschiede von der später -entstandenen Neufamilie der väterlichen Verwandtschaft. Das Wort -„Familie“ selbst hat keine andere Bedeutung, als „Eigentum“; es -bezeichnete das Feld, das Haus, das Vermögen, die Sklaven,[1162] -weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben einfach sagt: _familiam -nancitor_. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin keinen anderen Sinn -als den von Eigentum oder Wohnung.[1163] - -Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken die -nämlichen Züge.[1164] Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies stets -geschieht, seine besonderen Formen. Was nun +Hellas+ anbelangt, so -muss man einen Unterschied machen zuerst zwischen der mythischen oder -poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, wie es in +Homer+ -sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich fortsetzt, und dann der -späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon an früherer Stelle betont, -wie gerade in der älteren und roheren Zeit die Frauen unzweifelhaft -eine höhere Stellung einnahmen, auch die Auffassung der Ehe eine sehr -geläuterte war. Den Homerischen Menschen ist die Hausfrau noch durchaus -nicht unterwürfige Dienerin und Lagergenossin des Mannes, sondern ihm -gleichstehende Lebensgefährtin und in dem durch die Natur dem Weibe -zugewiesenen Wirkungskreise ganz ebenso geachtet wie der Hausherr. -Niemals sind auch jungfräuliche Keuschheit und eheliche Treue, die -Zierden sowohl wie die Tugenden der vollkommensten Weiblichkeit, -vortrefflicher dargestellt worden, als in den homerischen Gesängen, -und wenn man sich auch gegenwärtig hält, dass die vorgeführten -Gestalten dichterisch verklärt sind, so kann doch der Dichter unmöglich -ganz zu seiner Zeit Undenkbares geschaffen haben. Ich meine die -richtige Deutung dieser später abhanden gekommenen Wertschätzung des -Weibes darin zu finden, dass sie eben noch ein Nachklang älterer, -mutterrechtlicher Zustände in dem aufkommenden, aber noch nicht völlig -entwickelten Patriarchate war. Denn zu gleicher Zeit war die Stellung -der Frauen in vieler Hinsicht eine niedrige. Die Sitte, dem Vater der -Braut ein Kaufgeld zu zahlen, herrschte allgemein. Die Männer scheinen -auch dem Umgange mit Kebsinnen, ohne sich Zwang anzulegen, gehuldigt -und in diesem Punkte geringen oder gar keinen Tadel erfahren zu haben, -was deutlich schon auf patriarchalische Gepflogenheiten hinweist. -Begeisterte Lobredner der Hellenen haben diese auch gepriesen wegen -der Einführung der Einzelehe, welche von den ältesten Zeiten an der -griechischen Gesittung ihre Überlegenheit über die ihr vorangegangenen -asiatischen Zivilisationen gesichert habe. Wahr ist aber bloss, dass -in Hellas nur +eine+ Frau rechtliche Geltung hatte, und diesen Zustand -hat man trotz der zahlreich gehaltenen Kebsweiber als monogamisch -bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben die Griechen bei der -Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten Frau von den Nebenfrauen -stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der gegenseitigen Beschränkung -gelangten sie nie.[1165] Einer Kebsin Sohn zu sein, gereichte nicht zur -Schande, war doch selbst Ulysses in dieser Lage. - -In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die -Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch, -wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht -die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog -sich vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der -Altfamilie sich befestigte. Auch begegnen wir einem auffallenden -Unterschiede in der Erziehung und Stellung der Frauen bei den -einzelnen, nach Sitten, Denk- und Mundart allerdings sehr verschiedenen -Stämmen der Griechen, und namentlich sehen wir das Weib in Athen -ganz anders aufgefasst als in Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte -zwischen den Verhältnissen der heroischen und der geschichtlichen Zeit -verliert auch seine Schroffheit durch die Erwägung, dass wir ja bei -Homer fast gar keine Nachrichten über die Zustände in den mittleren und -unteren Volksschichten erfahren. Zudem musste der Unterschied zwischen -den beiden Geschlechtern um so schärfer hervortreten, je mehr deren -Interessen auseinander gingen. - -In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der -Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde -der Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem -Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben. -Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund -der Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen -- in Athen heirateten -die Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre --- war noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie -und den bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und -edelsten Züge Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen -Gefühle glühendster und innigster Liebe verherrlichten, so darf -man eine solche Leidenschaft doch nicht im Sinne der Romantik sich -denken. Die Auffassung der Griechen von der Liebe war eine ganz -andere als die unsrige, eine wie bei den Morgenländern sinnlichere, -leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem Boden des Natürlichen -und verstieg sich nicht bis zu einer überschwänglichen Apotheose -der Geliebten, war aber auch in ihrem ethischen Werte nicht so -hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin alle Romantik -ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es eben auf -persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser die -Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich starke -Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift, welche -dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter Vaterrecht -zahlt nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein für allemal -an den Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem Manne zu -folgen, aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss, entgeht -ihr der Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es durch Geburt -und Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder der Vater einen -entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und giebt diesen -dem Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung eines neuen -Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.[1166] Allen diesen -Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen eigentlich nur -als Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das Bestehen des Hauses -und der Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes Übel. +Aristoteles+ -spricht es kurzweg aus, dass der Mann besser, das Weib schlechter sei, -und +Plato+ ist der Ansicht, dass das Weib mehr zur Verschlagenheit -und Schlauheit neige, und deshalb um so mehr gezügelt werden müsse, -als die weibliche Natur in Bezug auf die Tugend schlechter sei als die -männliche. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass dies bei den Griechen -allgemeine Ansicht war. Unter solchen Umständen stand die Ehe im -allgemeinen auch in keinem hohen Ansehen; sie war, wenngleich bei der -Schliessung religiös geheiligt, +keine+ religiöse, noch weniger eine -Einrichtung für sittliche Befriedigung persönlicher Neigung, sondern -ein rechtlich-politisches Institut und galt für Pflicht, weil die -Götter einen Nachwuchs von Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das -Geschlecht Nachkommen bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu -erhalten. Das erste Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen, -dass Gatte und Gattin bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder -aus der Ehe eines Bürgers und einer Nichtbürgerin waren illegitim -und erbten nicht nach dem Vater, falls nicht eine formelle Adoption -erfolgte. Verwandtschaft war kein Hindernis, kamen doch Ehen zwischen -Halbgeschwistern vor, und bei entfernteren Verwandtschaftsgraden -galt die Ehe sogar für wünschenswert. Vollbürger zu zeugen war also -die Hauptsache; Hagestolze fielen, weil sie ihrer Bürgerpflicht -nicht genügt, der Missachtung anheim; ja in Athen bestand selbst ein -gesetzlicher Zwang zum Heiraten. Nicht freiwillig und von Natur, -sondern durch das Gesetz gezwungen, bequemt man sich zum Heiraten und -Kinderzeugen -- sagt +Plato+ ganz allgemein.[1167] - -Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den -Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger -gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt. -Die Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra -in einer an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit -und unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug, -sie zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit -ähnlichen Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar -Jünglinge und Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten -konnte daher der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten -Verpflichtung eigentlich gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als -eine Form erscheinen, deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger -für den Staat erfüllt wurde, wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater -war. Denn der Gesetzgeber wollte, wie +Plutarch+ sagt, nicht, dass die -Bürger eifersüchtig auf den ausschliessenden Gebrauch ihrer Frauen -Anspruch machten; sie sollten vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit -anderen teilen; ein älterer Mann sollte seine Gattin einem jüngeren auf -einige Zeit überlassen, damit auch dieser Kinder mit ihr zeuge; und so -galt es denn, wie +Polybius+ sagt, für schön und geschah häufig, dass -ein Mann, der bereits mehrere Kinder von seiner Gattin hatte, diese nun -auch einem seiner Freunde lieh.[1168] Die Polyandrie ging so weit, dass -nach dem Zeugnisse des +Polybius+ drei oder vier Männer in Lakedämon -+eine+ Frau gemeinschaftlich hatten.[1169] - -An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf noch -weit ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen -und augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen, -nahmen allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf -makellose Ehe hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter -einer gesetzmässigen Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die -Stelle der griechischen Frau in der Familie. Auf den Strassen werden -wir in der Zeit des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer -nur wenigen begegnen, soweit es sich um die besseren Stände handelt. -Das Hüten des Hauses gilt als die erste Pflicht der Frau, und der -Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis unter die Hausthür -wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen der höchsten -Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die von denen der -Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren. Hier -beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit Spinnen und -Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten sich so gut als -möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die Jungfrau in -grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang mit Männern -kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der jedoch den -grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre es, gerade -wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit gewesen, -hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus betreten. Wie der -Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach (γυναικωνῖτις), als eine -Art Heiligtum betrachtet, das nur den nächsten männlichen Angehörigen -zu betreten erlaubt war. Im Hause war die Frau als _Mesodoma_ völlige -Gebieterin, ausserhalb desselben aber durften sich wenigstens die -Frauen der höheren Stände nie ohne Vorwissen und ohne Begleitung -einer Sklavin, auch nur unter gewissen Beschränkungen zeigen.[1170] -In Sparta, wo freiere Ansichten walteten, gingen Verheiratete nie -ohne Schleier aus. Durchaus orientalische Verhältnisse! Die Pflichten -der Hausfrau waren natürlich verschieden, je nach dem Reichtume des -Hausstandes; in der Regel aber hatte die Frau nebst der Überwachung -des Gesindes auch die Bereitung der Mahlzeiten zu besorgen und -kranke Familienmitglieder zu pflegen, sowie der Erziehung der -Kinder obzuliegen, die aber bei den Mädchen, welche bloss zu Hause -von der Mutter im Lesen und Schreiben und höchstens noch in der -Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den Unterricht nur eine sehr -mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine Täuschung nicht bestehen, -dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in der Familie keine -ethische und moralische Bedeutung zuerkannten, wenngleich es sicher -nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis zwischen den Gatten -im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie auch an solchen, -in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als figürliche Rolle -spielte. - -Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine -sehr untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von -Männern vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des -eigenen Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als -Unmündige, indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und -andere Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste -überstieg, ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer -konnten angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung -durch die Frau beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet, -sich vom nächsten Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu -nicht verstehen, so hatte er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und -rechtlichen Bestimmungen blieben auch dann noch in Kraft, als nach -dem peloponnesischen Kriege die sittlichen Zustände immer mehr in -Verfall gerieten. Stets aber blieb der Mann der Herr und das unter -allen Umständen anerkannte Oberhaupt des Hauses, unumschränkt in -seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die Gattin zu verstossen, -eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen, war im Grunde gar -nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes gegeben, konnte -die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre Zustimmung zu -versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig wie eine -Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament vermacht -wurde. Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte -und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier -einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war, -sie herauszubezahlen. Eine Ehe ohne Mitgift stand thatsächlich dem -Konkubinate ziemlich gleich.[1171] - -Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene nach -Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale -preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam -es doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der -Mitgift, dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen oder -durch Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch selbst -+Plato+ und +Aristoteles+ vor diesen und ähnlichen Mitteln nicht nur -nicht zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen. In Sparta, wo der -Staat fast alles im Leben der Bürger regelte und streng beaufsichtigte, -konnte der Vater das Neugeborene auch töten lassen, was bei -schwächlichen oder krüppelhaften Kindern sogar geschehen musste, eine -Massregel, welche die Heranbildung eines ebenso schönen als kräftigen -und gesunden Menschenschlages zur Folge hatte. Auch Verstossung und -Enterbung der Kinder, und zunächst der Söhne, war gesetzlich nicht -verboten, wenngleich nur in besonderen Fällen gebilligt. Dagegen war -es erwachsenen Söhnen gesetzlich gestattet eine Klage gegen den Vater -anzustellen und ihn der Verwaltung des Familienvermögens entheben zu -lassen, wenn er derselben aus Geistesschwäche nicht mehr gewachsen -schien. - -Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische -Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche -der älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir -ihrerseits wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates -kennen. Doch stand die griechische Familie noch unter der Inokoština -durch das Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht -gestattet. Das Verhältnis zum Kebsweibe, zur _Pallake_ (παλλακή), -war häufig ein vertragsmässiges und stand selbst unter dem Schutze -des Gesetzes. Grösser noch war der Einfluss der Buhlerinnen, der -+Hetären+ (ἑταίραι), auf das Familienleben. „Wir haben Hetären -- -sagte +Demosthenes+ -- für das Vergnügen, Konkubinen für die täglichen -Bedürfnisse, Gattinnen aber, um uns rechtmässige Kinder zu geben und -für das Innere des Hauses zu sorgen.“ Diese „Freundinnen“, welche von -ihren flüchtigen Verbindungen lebten und zumeist aus den ausgesetzten -Mädchen hervorgingen, scheinen in der Zeit vor den Perserkriegen -noch selten gewesen zu sein; wegen des Einflusses, den ihre Bildung -auf Kunst und Litteratur, namentlich in Athen, ausübte, sind sie -ein beliebter Gegenstand ausführlicher Schilderungen geworden. Ich -begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass Mädchen, welche zu diesem -Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige Erziehung erhielten, wie -sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern verweigert ward. So war -die Buhlerin der hervorragendste und blendendste Typus der jonischen -Weiblichkeit, und bei den Männern wenigstens war die Herrschaft der -Leidenschaft beinahe unbeschränkt. Durch die wollüstige Verehrung der -Aphrodite Pandemos und durch den unzüchtigen Erwerb der Hierodulen in -deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe sogar eine Art religiöser Weihe. -Alle Beschränkungen, welche Sitte und Brauch der ehrbaren Frau -auferlegten, hatten auf die Hetären natürlich keinen Bezug. Übrigens --- das sei nicht unbemerkt -- hat man nur mit Unrecht diese Damen -der Halbwelt als die Krone nicht bloss der leiblichen, sondern auch -der geistigen Bildung angesehen, denn jene durch Geist und Bildung, -wie durch körperliche Schönheit hervorleuchtenden Hetären, von denen -die Geschichte spricht, bildeten doch nur einen schwachen Bruchteil -unter dem Heere der öffentlichen Dirnen, die bereits vor Solon zu -Athen, aus Gründen, mit denen der heilige +Augustin+ übereinstimmt, -von Staatswegen in öffentlichen Häusern (πορνεῖον, _dikterion_) -untergebracht und besonders in allen Hafenstädten als unentbehrlich -erachtet wurden.[1172] Nebst der Strenge, womit auf eheliche -Nachkommenschaft gesehen wurde, veranlasste wohl auch die grosse -Verbreitung unnatürlicher Laster bei den Ioniern diese solonische -Massregel. Insbesondere gilt dies von der Knabenliebe (παιδεραστία), -welche ohne Zweifel unter dem Einflusse der öffentlichen Spiele -mit ihren vollständig nackten Gestalten entstand, ein Laster, von -dem die angesehensten Männer und selbst Philosophen nicht nur ganz -ungescheut wie von einem wesentlichen Elemente des griechischen Lebens -sprachen, sondern das sie auch zu den erlaubten Freuden zählten und -das sogar zu einer vom Staate geduldeten Erwerbsquelle der Jugend -wurde. Die Knabenliebe war in ganz Hellas verbreitet, wurde aber am -zügellosesten in Böotien und Ellis als etwas öffentlich Gebilligtes, -am rücksichtsvollsten in Sparta getrieben, aber selbst da als -Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar gesetzlich angeordnet. Dagegen -fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur dass Keuschheit überhaupt -als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt, waren auch die Frauen -gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit, welche das Bestehen von -Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte jemand in Sparta aber Kinder zu -erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu belasten, so entlehnte man -die Frau des Nachbars auf einige Zeit. Gegen zu starke Volksvermehrung, -wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen zu beseitigen, stand in -ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht in Übung, ohne sittliche -Bedenken zu erwecken.[1173] - -Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der -Altfamilie der +Römer+ zum Ausdruck, welche durchaus auf _Agnatio_, -auf zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur -Familie gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die _Cognatio_, -die weitere, auf gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche -Verwandtschaft. Die Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie, -mochten sie auch von dem gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade -entfernt sein. Sie allein hatten Anrechte auf die Erbschaft und die -Übernahme von Vormundschaften, während eine zivilrechtliche Verbindung -zwischen dem Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht -bestand. - -In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung -und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb -man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der -Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das -Haar mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts, -der Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende -Eheform (_Coëmptio_) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte, -dem Vater der Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben -scheint,[1174] so ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen -Verhältnissen, welches in der schon einmal besprochenen _Usus_-Ehe -fortlebte.[1175] Da aber die römische Altfamilie auf der unumschränkten -Machtvollkommenheit ihres Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine -Gewalt über Leben und Tod der Frau und der Kinder zustand, so war -das Weib auch in der Ususehe eigentlich nicht freier, denn anstatt -unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb sie unter der nicht minder -strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte doch in solchem -Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern oder von -ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine Frau -das Züchtigungsrecht. In der _Coëmptio_-Ehe vollends war die Frau -völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (_Manus_), -d. h. sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem -Patriziergeschlecht an, so ward die _Coëmptio_ durch die sogenannte -_Confarreatio_ verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn -Zeugen einen vom Pontifex des Jupiter gespendeten Kuchen aus feinstem -Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die -_justae nuptiae_, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der -Patrizier blieb, erheischte nämlich die Weihe durch den Kult. Schon -diese verschiedenen Eheformen hätten +Fustel de Coulanges+ vor dem -Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der -Religion abzuleiten,[1176] welche, ich wiederhole es, erst nachträglich -heiligte, auch in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich -herangebildet. Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe -für älter, als die anderen Eheformen hält,[1177] so rührt dies daher, -dass er, immer bloss die geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht, -wie diese zu Symbolen herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen, -thatsächlichen Zuständen entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z. -B. die blosse Zeremonie des Raubes, der Scheinraub oder gar nur die -daran mahnenden Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist -aber völlig undenkbar, dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art -den Menschen schon einmal den +wirklichen+ Weiberraub oder Mädchenkauf -geboten hätten. Diese Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen -Ursachen, niemals religiösen Anschauungen entspringen. - -Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, -- das -Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des -freien römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche -unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit -zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns -schon im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn -gelten die in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das _Jus -connubii_, das Recht, eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner -Eigenschaft als _Pater familias_ erkannten ihm Sitten und Gesetze -Rechte zu, die ihm eine ganz eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt -seines Hauses war er der Priester der Laren und befand sich, wie -bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten Gewalt -- als Gatte über seine -Frau (_manus_), als Vater über seine Kinder (_patria potestas_), als -Herr über seine Sklaven (_dominica potestas_), während er für seine -Person durchaus _sui juris_ dastand. Nach dem Willen der Römer sollte -keinerlei Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann und -seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes -Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen -sollten.[1178] Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit -höherem Grade als aus der natürlichen Verwandtschaft das die Familie -zusammenhaltende Band gemacht. Dem Vater +gehörten+ alle in seiner Ehe -geborenen Kinder: _is pater est quem nuptiae demonstrant_. Uneheliche -oder einer nicht gesetzlich anerkannten Verbindung entstammende Kinder -hatten keinen Vater, sondern traten in die Stellung ein, in der ihre -Mutter zur Zeit ihrer Entbindung sich befand. Die väterliche Gewalt -schloss das Recht über Leben und Tod in sich. Nahm der Vater das zu -seinen Füssen niedergelegte Neugeborene auf, so galt es fortan als -anerkanntes Glied der Familie; liess er es liegen, so stiess er es -damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem Verderben preisgegeben. -Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater auch dann noch, wenn -die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren. Umsomehr konnte er sie -auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber den Söhnen erlosch erst -dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft hatte, gegenüber den -Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen dauerte sie jedesmal -so lange, als der damit bekleidete Hausherr am Leben war und erstreckte -sich über +alle+ seine Nachkommen in gerader Linie. Gleichviel wie -alt und mit welcher Würde sie bekleidet waren, blieben die Kinder -also andauernd in der Gewalt ihres Vaters, der über sie nicht weniger -bestimmt gebieten konnte, wie über seinen toten Besitz oder seine -Sklaven, und selbst das Recht hatte, in ihre liebsten Neigungen, ja -sogar in die Verhältnisse der von ihnen neugegründeten Familie störend -einzugreifen. Im Hause diente das Kind sozusagen als ein Werkzeug des -Erwerbs: es erwarb für den Vater und konnte kein persönliches, kein -selbständiges Eigentum besitzen. +Zu wirklichem+ Eigentum gelangte -der Sohn erst durch das _Peculium castrense_, durch das Sondergut -oder die Ersparnisse, die er als Soldat gewonnen hatte; in späterer -Zeit auch durch das _Peculium quasi castrense_, das im öffentlichen -Dienste erworbene Vermögen. Waren in einer Familie, richtiger Ehe, -keine Kinder vorhanden, so konnte der Hausherr einen Adoptivsohn -wählen, denn ein Sohn war nicht bloss ein Arbeiter für die Familie, -sondern auch eine neue Gewähr für die Fortdauer des Stammes, ein Pfand -dafür, dass der Dienst der Manen des Hauses niemals erlöschen, dass -die _Sacra gentilicia_ niemals ihre gewohnten Opfer vermissen würden. -Daher trat auch der Adoptivsohn in den Kult seiner neuen Familie ein. -Die Römer kannten zwei Arten der Adoption, nämlich die „Ankindung“ im -eigentlichen Sinne des Wortes und die Adrogation, je nachdem es sich -um Kinder (_alieni juris_), die noch unter väterlicher Gewalt standen, -oder um durchaus selbständige Bürger (_sui juris_) handelte. Wenn, was -zuweilen vorkam, der neu „Adrogierte“ bereits selbst Kinder hatte, so -gingen auch diese, wie sein Vermögen, mit ihm zugleich in die Gewalt -des Adoptivvaters über, der dadurch mit einem Male Vater und Grossvater -wurde. Der aus einer rechtmässig geschlossenen Ehe und aus der Adoption -wie aus der Adrogation entsprungenen väterlichen Gewalt unterstanden -endlich auch die aus einem später in eine gültige Ehe umgewandelten -Konkubinat hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.[1179] - -Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng -eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam -und wurde als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es -dem Manne frei, sich seiner Sklavinnen als Konkubinen[1180] zu -bedienen. Eigentliche Polygamie war mit dem Wesen der römischen Ehe -unverträglich. Der Gründung eines Haushalts ging keine lange Einleitung -voraus. Das Gefühl hatte bei einer Eheschliessung fast gar kein Wort -mitzusprechen, und was wir „den Hof machen“ nennen, war bei den Römern -bis ins vierte Jahrhundert völlig unbekannt. Man heiratete sich, ohne -sich zu kennen, ja vielfach ohne vor der Verlobung sich gesehen zu -haben. Die Sache wurde von den Eltern abgemacht, die Töchter oft schon -als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in welchem die bis dahin in -ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen Mädchen heirateten, -nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten. Gesetzlich war dieses -Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch wollte, dass man bis -zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die äusserste Grenze, -die man nicht überschreiten durfte. Die Männer verheirateten sich -gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre Gatten -aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand -gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr -zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im -Sinne des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein _Peregrinus_ -(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die -Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen -erhielt nämlich schon Mitgift (_Dos_), welche in der älteren Zeit in -die Gewalt des Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit, -Jugend und Rang ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt. -War die Frage der Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche -Verlobung (_Sponsalia_) mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie -änderte in den Verhältnissen der zukünftigen Gatten nichts; sie lernten -sich jetzt ebenso wenig kennen als vorher; ein bräutliches Verhältnis -gab es nicht; so wenig wie die Griechen besassen die Römer einen -Ausdruck für Braut.[1181] Nach der Verlobung beschäftigte man sich mit -der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war. Wenn der Heiratsvertrag -(_Instrumentum dotale_) von beiden Seiten angenommen und die Zustimmung -zu der neuen Verbindung von den jungen Brautleuten oder jenen, die -über sie zu verfügen hatten, ausgesprochen war, galt die römische -Ehe als gesetzmässig geschlossen. Keine bürgerliche oder geistliche -Behörde hatte daran teilzunehmen, lediglich die Confarreatio-Ehe -in Patrizierfamilien ausgenommen, welche von Seiten des _Pontifex -Maximus_ und des _Flamen Dialis_ durch ein Opfer geweiht wurde. Wenn -der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des Bräutigams ankam, nahm -letzterer an der Schwelle von der Braut die Erklärung entgegen: _Ubi tu -Gajus, ego Gaja_; darauf erfolgte die Verzehrung des Hochzeitskuchens -(_Far_), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und Hausgötter der -Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte die junge -Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen waren -fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die junge -Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als _Domina_ an -und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die -junge „Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden -von der Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie -heute, an dessen amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand -ihm als _Mater familias_ ratgebend zur Seite, beteiligte sich an -den öffentlichen Festen und an den Gastmählern, war die Vorsteherin -des Haushaltes und hatte am häuslichen Herde die _Sacra privata_ zu -vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe als eine freiwillige -Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zu inniger -Lebensgemeinschaft (_Consortium omnis vitae_) auf, deren Zweck zugleich -Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war, -sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir -dem im ganzen Altertum nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie -nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als -Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von -Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die -Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des -letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen -mit ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr -gegenüber ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf -frischer That in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau -nicht in der „Hand“ des Gatten, so begnügte er sich, sie zu verstossen, -ihren Angehörigen die Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in -Rom das Vergehen des Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst, -wenn der Mann die Frau eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des -Ehebruchs.[1182] In Sachen des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls -als Tochter des Hauses behandelt. Überlebte sie den Gatten, so erhielt -sie für sich ihr Eingebrachtes und ein Erbschaftsanteil, wie er auf -die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem Manne und kinderlos, -so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in Sachen der Mitgift -ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von zehn Monaten -nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe schreiten, -und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit besonderer -Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der Herrschaft des -ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau _sui juris_, für -Lebenszeit unter Vormundschaft.[1183] - -Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe -gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und -den ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau -besserte sich nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen -die alten starren Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die -fortschreitende Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere -Geschichte der Römer, insbesondere unter dem Kaiserreiche, zeigt die -Altfamilie in ihrer allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage, -wie sie zuletzt durch das Christentum ausgebildet wurde, begriffen. -Als Zeiten des Sittenverfalls brandmarken sie die Geschichtsschreiber; -gerade aus ihnen ging aber die moderne Familie als neuer Phönix hervor; -ja sie sind gewissermassen eine +notwendige Vorbedingung+ dazu gewesen. -Stets, wie wir sahen, hat die Stellung des Weibes, seine Freiheit oder -Unfreiheit, auch die Gestaltung der Familie selbst bedingt. Wo der -Mann Herr der Gattin ist, herrscht er auch über Kinder und Familie. -Seine _patria potestas_ steigt und sinkt mit seiner ehelichen Gewalt. -Indem das Weib derselben sich, wenn auch schliesslich auf Kosten der -Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch die väterliche Autorität, auf -welcher die Altfamilie beruhte. - -Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen, -kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet, -dass es wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige -Eigentum war, welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten -Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“ -zur Geltung, wonach die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und -damit war ein wesentlicher Fortschritt in ihrer Befreiung von der -Mannesherrschaft angebahnt. Zugleich ward nun ermöglicht, was früher -unmöglich gewesen: die Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben -ist, dass erst im Jahre 520 der Stadt die erste Ehescheidung daselbst -vorgekommen sein soll, so waren dieselben doch gewiss höchst selten. -Desto häufiger wurden sie seit den punischen Kriegen, wobei man als -Grund zur Trennung Unverträglichkeit des Charakters geltend machte. -Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu erregen; jeder Teil nahm, was -eben früher nicht anging, sein Eigentum an sich, um fortan wieder -nach seinem Geschmack zu leben. War die Bewegung der Römerin in der -Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so begünstigte sie noch -wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung in das bis dahin -einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben Roms. Die -Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten Anteil, und -eine eigentümliche Erscheinung sind die geistreichen Frauenzirkel, -welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren Lebens in Rom -waren. Diese wachsende Gesittung konnte die Selbständigkeit des Weibes -nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen, jedoch heiligen -Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer bedenklichen -Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der ehelichen Bande -unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in geschlechtlichen -Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen begann. Indes -nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten Menschenaltern -der Republik waren die Ehescheidungen und Wiedervermählungen an der -Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre Jahre nicht nach der -Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem die Frauen -immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und steigende -Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe als eine -Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q. -Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr -Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand -wie die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle -Arten von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar -musste durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half; -Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite -Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft. - -Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem -Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten -Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand -die Mündigung (_Emancipatio_) der Weiber in den höheren Kreisen -thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber -der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange -schreibt: - - Barbarische Liebe - Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie - Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds. - Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung! - Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine, - Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern - Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet - Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König - Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter -- - -so sei nicht vergessen, dass bei +Lucan+ wie im „Satyricon“ des -+Petronius+ u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche -durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute -die Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen -einzelner Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie -jedes Volk der Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit. -Knabenliebe ging im Schwange und die grössten Männer der Republik -machten aus ihr kein Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und -der Schenken boten zur Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst -Rom kannte doch in grosser Anzahl auch Frauen anderer Art, während in -den Provinzen, und sogar in der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge -waltete. Auf den erhaltenen Grabinschriften spricht sich oft ein -inniges Verhältnis der beiden Gatten aus, und häufiger als man annehmen -sollte, sind die _Univirae_, die Witwen, die nur einem Manne angehört -hatten.[1184] Schon im Zeitalter der Antonine (138-180 n. Chr.) ist -die durch so grosse Massen schnell und auf schlimmem Wege gewonnener -Reichtümer in Unordnung geratene römische Gesellschaft wieder zu -sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe gekommen. Offenbar hatte sie -einen ähnlichen Charakter angenommen, wie alle Teile der menschlichen -Gesellschaft, die eine hohe Stufe des Reichtums, der geistigen Kultur -und der Verfeinerung erreicht haben. So begegnen wir auch bei ihr -schmachvollen Lastern und erhabener Tugend, wüsten Ausschweifungen -und strengster Sittlichkeit.[1185] Aber die Familie hatte eine -Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des Weibes, zu -deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung mit -ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig -beigetragen hatte. - -Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere Ehe -Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes -Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen -war. Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung -vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher -gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen -beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus -gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete -Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig -betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter -jener ihres Gatten. Die alte _patria potestas_ hatte sich vollständig -überlebt, und die praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art -von Eheschliessung war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der -Frau. Nur ihre Mitgift ging in das Vermögen des Mannes über, aber -nicht einmal an diese war sein Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab -und Gut behielt die Frau als Eigentum und rechtlich stand dem Manne -nicht einmal dessen Niessbrauch zu.[1186] Sie hatte also das freie -Verfügungsrecht sowohl über ihr eingebrachtes Vermögen als über das, -was ihr später aus der Erbschaft ihres Vaters zufiel.[1187] Auf solche -Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des römischen Reichtums in den -unbeschränkten Besitz der Frauen über, welche dann im eigentlichsten -Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer Gatten wurden. So erlangten -die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von Freiheit und Würde, den sie -später einbüssten und niemals ganz wieder erlangten. Die Verfassung der -Familie hatte dergestalt eine vollständige Umwälzung erlitten. Anstatt -auf dem alten Grundsatz der unumschränkten Mannesherrschaft, war sie -auf dem der gleichen Berechtigung der Frau aufgebaut. Die gesetzliche -Stellung der Frau war eine völlig unabhängige geworden, während ihre -gesellschaftliche Stellung eine höchst geachtete war.[1188] Schon -Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der Seitenverwandten -männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit dem dritten -Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft gegenüber -Frauen _sui juris_, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten, -überhaupt nicht mehr die Rede.[1189] Aber die völlige Aufhebung der die -natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft -fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der -christlichen Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst -der Boden für Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen. - - -[1156] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 218-219. - -[1157] M. +Lange+. Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd. I. S. 90. - -[1158] +Lippert+. A. a. O. S. 221. - -[1159] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 301-306. - -[1160] +Lippert+. A. a. O. S. 150. - -[1161] A. a. O. S. 219. - -[1162] _Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel dicitur, -unde et familia vocata_ sagt +Paulus Diaconus+. - -[1163] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 122. - -[1164] Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und besonders -der Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer Untersuchungen -geworden und es liegen umfangreiche Werke darüber vor. Ich -beschränke mich daher in obigem auf die für die Zwecke meines Buches -unentbehrlichsten Umrisse. - -[1165] +Lippert+. A. a. O. S. 145. - -[1166] +Lippert+. A. a. O. S. 167. - -[1167] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 681. - -[1168] Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine Frau -Xantippe dem Alkibiades lieh. - -[1169] A. a. O. S. 682. - -[1170] +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Zweite Abteil. I. Bd. Leipzig -1876. S. 5. - -[1171] +Döllinger+. A. a. O. S. 683. - -[1172] Ausführlicheres siehe bei: +Forbiger+. Hellas und Rom. A. a. O. -S. 280-283. - -[1173] Um Fehlgeburten zu bewirken wurden _Pessaria_, die aus Honig und -Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt (Archiv für -Anthropologie Bd. V. S. 451). - -[1174] +William Edward Hartpole Lecky+. Sittengeschichte Europas von -Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H. +Jolowicz+. -Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249. - -[1175] Siehe oben S. 304. - -[1176] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 40. - -[1177] A. a. O. S. 47. - -[1178] +Duruy+. Geschichte des römischen Kaiserreichs. Bd. III. S. 6. - -[1179] +Duruy+. A. a. O. S. 7-23. - -[1180] Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige wenige -Jahre eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen bestanden; -unter dem Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden sie -gesetzlich anerkannt und das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die -Benennung _Concubina_ bezeichnete im Kaiserreiche „Frau“ im streng -gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im wesentlichen eine Form der -Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine eine „Frau“ oder noch -eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des Ehebruchs schuldig. -Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede Feierlichkeit -geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also eine -„Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen -Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich -keine Ehe eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen -anerkannten und ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes -teilte, dass sie keine Mitgift brachte und dass die Kinder im Range der -Mutter verblieben und von der Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren. - -[1181] +Ludwig Friedländer+. Darstellungen aus der Sittengeschichte -Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der Antonine. Leipzig -1862. Bd. I. S. 269. - -[1182] +Duruy+. A. a. O. S. 25-50. - -[1183] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 702. - -[1184] Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens zur -Zeit der Antonine siehe bei +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Erste -Abteilung. Bd. I. S. 308-336. - -[1185] +Duruy+. A. a. O. S. 505-506. - -[1186] +Friedländer+. A. a. O. S. 273. - -[1187] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254. - -[1188] +Lecky+. A. a. O. S. 255. - -[1189] +Duruy+. A. a. O. S. 51. - - - - -XXIX. - -Entwicklung der modernen Ehe und Familie. - - -Der durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der -Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im -Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus -einem vorwiegend +rechtlichen+ ein vorwiegend +religiös-sittlicher+ -geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden -Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen -Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige -der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag. - -Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten -Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht noch -bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen wir, -galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen -Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten -Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende, -entschiedene Auftreten für die +Gegenseitigkeit+ jener Pflicht -ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen -auferlegt war. Nach des +Aristoteles+ Vorbilde suchten +Plutarch+ und -+Seneca+, beide im ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der -schärfsten und unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der -Ehe dieselbe Treue gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von -ihnen erwarteten. Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss -im römischen Leben, dass der grosse Jurist +Ulpian+ (gest. 228 n. Chr.) -sie als gesetzliche Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das -Emporblühen der neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die -Anschauung, dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse -seien und alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen -bestehe. Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht -von der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor -und Philosoph +Dion Chrysostomos+ (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.) -verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde. -Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht, -sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit -Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter -der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als -die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen -Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum -ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze -zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen -Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche -Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190] - -So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von -der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die -Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der -Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten -Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite -betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der -Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein -niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit -zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und -Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als -einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit -anstreben, entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe -sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis -der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide -Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren. -Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr -natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten -Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,[1191] -als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben -müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts -ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien. -Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit -der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige -Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII. -(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher -Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075 -erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.[1193] - -Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke -Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite -Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, -ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten -und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die -Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der -menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber -aufs nachdrücklichste.[1194] +Athanagoras+ im zweiten Jahrhundert -nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen -Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung -ward endlich durch die Autorität +Augustins+ dahin entschieden, -dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder -heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss -bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat -Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch -wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt; -erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen -Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im -bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso -lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren -Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im -heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt -abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach -kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich; -es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der -Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht -auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe -liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte. -So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der -Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche -Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit -weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel -schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert -unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo -die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit _Sacramentum_ -übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und -noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben -Sakramente an. - -Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen -religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie, -zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum -die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet -vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre -Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss -geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums -Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der -heilige +Augustin+ sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht -verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang -der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In -der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass -der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden -gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung -auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt -weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es -als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass -alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen -strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen -Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich -erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das -Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas -Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem -nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma -als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen -und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese -in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die -von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider -Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein -der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart, -welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab -hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt -sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive -Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt -ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung -hervor, dass die lebenslängliche Verbindung +eines+ Mannes und +einer+ -Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des -Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer -intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199] - -Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für -die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen -und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der -natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter -Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der -Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten -Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich -wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt, -sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib -gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung -vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung -beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck: -in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies -aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem -natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der -zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die -Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und -wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den -Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so -bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend -+Lecky+, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer -schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben, -und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen -der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach -der andern Seite hin war das +Minnewesen+ des Mittelalters eine -Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln -an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der -natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und -cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu -einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201] -Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland -ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde -Blume aufgeblüht: die Empfindung der +Liebe+, der den Geschlechtstrieb -veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung -die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen -Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit -der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt, -als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und -jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche, -der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie -alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser -Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz -und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte, -welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz -und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener -rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle -Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des -Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften -Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen -Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, -Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den -Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst, -welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm -gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu -erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem -Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem -Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität -und Reinheit -- aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein -und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils -vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von -den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich -platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren -denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe -musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und -wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist -es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den -Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue -Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit. -Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten -und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe -Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder, -wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst -und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber. -Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben -erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine -Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel -ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes -seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei -ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur -in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele -im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen -auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz, -geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die -alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei -gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste -Begierde hinab. +Guibert+ von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen -folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn -sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam -zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten -sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei -anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer -gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen -nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche -auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen -kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben -geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren, -suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die -Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht -übertrieben. - -Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind -das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die -Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies -+eine+ Gefühl der Liebe, bemerkt +Gervinus+, diese Bereitwilligkeit -in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte -Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens, -warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum -erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden -Stellung, welche sie heute noch in der Familie einnimmt, wonach sie die -eine Hälfte des menschlichen Lebens, das Gemüt und die Häuslichkeit, -auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist die gesellschaftliche -Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe trotz ihrer -rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher unmündig -und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere -Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche -Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas -Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten -Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen -Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau -von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus -nicht aus ihrer rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie -blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der -ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere -Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen -Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung -und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten -viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend -beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl -zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig -untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall, -wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten -Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten, -sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207] -Der Grundsatz: _Mulier taceat in ecclesia_ galt auch im Rechtsleben. -Nur so viel war gegenüber den Zuständen im Altertume gewonnen, dass die -Familie nicht mehr bloss auf der Agnation sich aufbaute, sondern auch -die Verwandtschaft der weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in -ihre Rechte trat. - -Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert -die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in -immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben -aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte, -es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue -Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und -gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so -dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die -bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.[1208] Erst in dieser -späten Zeit wuchs der Begriff der +Familie+ zu dem heran, was sie -uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft -ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der -Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der -so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche, -sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur -wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze -des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen, -harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze -zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals -und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine -bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch -die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche -die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen -bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation, -indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die -Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis, -das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen -zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft. - -Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens, -wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche -Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters -und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und -führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und -abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit -verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr -Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde -gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche -und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die -Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht -erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und -ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche -Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es -erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte, -das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu -lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene -Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt. - -Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es -sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren -die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein -kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese -Frage am besten beantworten. - - -[1190] +Lecky+. A. a. O. S. 261-266. - -[1191] +Johannes Jansen+ erläutert dies dahin, dass allerdings solche, -welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen -wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres -Priestertums Frauen nahmen. (+Joh. Jansen+. Geschichte des deutschen -Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S. -184.) - -[1192] +Lecky+. A. a. O. S. 268-278. - -[1193] +Hans Prutz+. Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter. -Berlin 1885. Bd. I. S. 354. - -[1194] +Lecky+. A. a. O. S. 272-273. - -[1195] Matthäus 19, 8. 9. - -[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis -mit einem und demselben Worte: _Sponsalia_, und lässt das Verlöbnis -(_Sponsalia de futuro_) schon durch die fleischliche Verbindung der -Verlobten von selbst zur Ehe (_Sponsalia de praesenti_) werden. - -[1197] Ephes. 5, 32. - -[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche -gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der -Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in -einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In noch späterer -Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die halborientalische -Haremswirtschaft, die schon in der normannischen Zeit dort üblich -gewesen war (H. +Prutz+. A. a. O. S. 607). Der oft angeführte Fall -von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von -+Tettau+ Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso -wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon -von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen -ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch -die Vielweiberei öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger, -Dionysius Melander, welcher selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog -die Trauung mit der zweiten Frau. Dass viele Reformatoren die -Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum abzustreiten sein. -Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein rechter -Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber -nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan -van Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft -Mansfeld vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein -Mann oder Weib zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen -Frieden ward Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss -gesetzlich erlaubt, sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der -fränkische Kreistag zu Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden -Beschluss, der wörtlich nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem -Mannsspersonen 2 Weyber zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle -und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters -ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und -vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender Diskretion und versorg -befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu -nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, -sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser -Beschluss gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln. -In jüngster Zeit haben bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen -Zustände thatsächlich auf Vielweiberei gegründet. - -[1199] +Lecky+. A. a. O. S. 290. - -[1200] +Lecky+. A. a. O. S. 309. - -[1201] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 53. - -[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle -anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich -heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends -der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer -eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz wesentlich -modifizierten Bildung. - -[1203] +Jakob Falke+. Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des -Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49. - -[1204] A. a. O. S. 58. - -[1205] +Alwin Schultz+. Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger. -Leipzig 1879-80. Bd. I. S. 451. - -[1206] +Falke+. A. a. O. S. 74. - -[1207] +Lecky+. A. a. O. S. 284. - -[1208] +Falke+. A. a. O. S. 172. - - - - -XXX. - -Rückblick und Ausblick. - - -In den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen -Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der -andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend. -Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer -gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener -Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente, -wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe, -keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder, -blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in -dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später -die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das -Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter -eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren -Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine -Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist -mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe -bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich -die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als -dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach -tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge -hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren Kinder, als deren -nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die -Schwesterkinder. - -Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete, -desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche. -Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes -des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber -fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem -eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten -sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der -Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst. -Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich -sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die -friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt. -Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild -herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede -Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam, -die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte -Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der -Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal -polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten -Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den -Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als -sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche -geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des -Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen -Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden -Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt -sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht. -Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer -Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort, -bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach -dem Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht. -Noch kannte diese Zeit nur Vater+rechte+, keine Vater+pflichten+, -so wenig als Vaterliebe. In diesen Anschauungen erstarkte die -väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die -Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen -befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine -gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die -natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die -künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn, -und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen -Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon -eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die -Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf -umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr -die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern -hatte den gesellschaftlichen Zweck, +rechtmässige+ Erben zu schaffen -und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich -solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr -war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich -vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe -herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte -Klassen. - -Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen -der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen, -ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft. -Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen -Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft -trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere -Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern -bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft -unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen. -Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das -Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des -Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser -Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und -Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher untergeordnet -und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem -nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk, -Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs -und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe -gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war -freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche -vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe -aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation -beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte -man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts -als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der -einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet. -Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern -Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der -Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt -sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die -polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu -können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge -Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders -ihrer männlichen Hälfte. - -In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder -sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt -über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der -+Liebe+, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer -zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen -Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die -Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im -Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung -dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit -bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich -uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten -Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des Gegensatzes -von Mann und Weib keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt -nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die sinnliche -Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man sie nach -vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum mehr als -die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel lässt sich -sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald das andere -im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit gänzlich. Ja -den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche Mensch je nach -dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der geistige je -nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der Liebe -entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun schon -längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand -in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich, -dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer -enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen -der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn -sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum -vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als -einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch -nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die -sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der -Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem -Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie -sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit, -die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch, -mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen, -und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient -ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher -dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in -Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen -Verbindungen den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen -schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres -ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das -kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das -spanische Sprichwort sagt: _Quien se casa por amores ha de vivir con -dolores_ (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn -nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“ -beansprucht, sagt +Julius Duboc+, so muss ihr auch das ganze Leben -des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst -und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt -erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche -stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und -Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die -Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht -aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise, -welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und -zu fühlen gelernt hat. - -Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar -viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu -läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso -unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende -Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit -dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss -die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger -Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen -nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf. -Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit -der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die -Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des -Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der +Staat+ entstanden und -unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die Bürger -eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als die -Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte der -Familie als einer sozialen und sittlichen Macht zurücktreten zu -Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer -Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die -bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt -unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts -führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen -Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in -England, allerdings nur vorübergehend, die +Zivilehe+ eingeführt. Dem -Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend, -machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von -Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über. -Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser -heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und -Gewissensfreiheit. - -Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei -den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und -Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses -Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den -grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders -als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners -oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich -die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche -einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden; -in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen -Akt selbst gesehen.[1211] Massgebend für alle bleibt aber jeweils -die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen -Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die -christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach -das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach in -Unmündigkeit[1212] verharrt. Während jedoch in England +John Stuart -Mill+ nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte, -erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten -Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen, -baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder -auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung -der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch -wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich -im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die -Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht -mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt -ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die -Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer -wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der -Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind -in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des -Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der -Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine -Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl -aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist -unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen -zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere -Zahl der Geburten immer kleiner werden. - -So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende -Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für -Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst. -Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen -und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses -Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss -den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich -Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als -eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal -schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine -Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung -von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit -geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz -auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage -Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von -individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein -Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine -Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände -desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der -Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht -gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not -zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon -und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte -bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und -fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen- -und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen -zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr -erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die -Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das -Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der -Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer -jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form -der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ -- was nebenbei bemerkt -das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen -Entwicklung ist -- „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur -grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich -gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und -Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe -durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe -als gegensätzlich zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die -provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe -mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der -Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser -als das Konkubinat.“[1215] Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen -über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen -Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern -bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben -werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder -meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in -gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche -Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im -ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind, -wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne -wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen, -nach +Wachenhusens+ treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht, -das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für -seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen -werden?[1216] - -Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen -der einzelne sich blutig und wund stösst --, auch die unserige. Wahr -ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen -Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen -der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten -Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche -der Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des -Weibes ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische -Erniedrigung, die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der -Aufschrei der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H. -+Riehl+ hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die -Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere Gesittung +naturgemäss+ -zu einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden -Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung -von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf -mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre. -Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut -haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat. -Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das -Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die -Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso -ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre -der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren -aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein -Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das -Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt -glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern -seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die -Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen -das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass -viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter -zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische, -ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann -sittliche +Um+kehr, +Wieder+erweckung der uralt-heiligen Ordnung -verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen Freiheit -entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den einzelnen -wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des Gemütes, das -Glück des Herzens +wiedergebe+. Diese gepriesene uralt-heilige Ordnung -hat eben +niemals+ und +nirgends+ bestanden. Man kann also nicht zu -ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht wiedergeben, -was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie ist die -ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die Gegensätze -können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute, nachdem -das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht, steht -die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen -Erzeugnissen. - -Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen -Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis, -Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter -Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert, -verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun +Peschel+ betont, die -Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker -die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge -gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung -der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die nämliche -Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser -geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die -Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219] -Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich -obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und -so wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt +Lecky+, -dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen -der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der -Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220] -Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es -vielleicht statthaft zu denken: +Die Entwicklungsrichtung der Familie -wird abhängen von jener des Staates+. - -Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: +keine+ Eheform ist -+unbedingt+ notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen -versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie -sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener, -die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche -schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo -der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere -Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen, -denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung -erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung, -die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben, -wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um -die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221] -Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die -ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus, -welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im -Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit -vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten -umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward -auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt -man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch: -geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte -Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild -des Staatsorganismus.[1222] Familienleben und Staatsleben bedingen -sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.[1223] Die -wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft -lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur -schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben -erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon -abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich? -Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der -Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und Körperkraft -verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses -dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So -wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger -giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind +sie+ berechtigt, sagt -treffend +Ferdinand von Saar+, von den Eltern zu fordern, was sie immer -wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel einer -sünd'gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung, -welche die Eltern vor den Wesen haben -- denen sie das gefährliche -Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte -Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt -scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar -nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung. -Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar -nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des -Staates einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und -verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt -die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man -versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen. -Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten -auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner -sie darstellen, gehört sie meist in das Bereich frommer Wünsche, auch -theoretischer Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten -entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl -der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule -sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben -und den Geist zu fälschen?[1225] - -So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und -schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig -Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes, -und wer +macht+ denn, fragt sehr treffend +Riehl+, in letzter Instanz -die politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226] -Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung -geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die -Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten -ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube -ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H. +Spencers+ Annahme, -in gewissen Gesellschaften wenigstens, die Bedeutung der Familie eine -immer geringere werden wird. Ich kann die Ansicht des geistvollen -+Riehl+ nicht teilen, dass wir jetzt schon bei dem der Familienallmacht -entgegengesetzten Extrem stünden, wo die Familie erdrückt wird von der -schrankenlosen Berechtigung des Individuums.[1227] Allmählich wird aber -die Gesellschaft allerdings es stets mehr als ihre Aufgabe erachten, -weniger die Ehe zu regeln und mehr die neue Gesellschaft heranzubilden. -Die Sorge um die Kindheit wird ihr wichtigstes Interesse sein, während -die Verbindungen der beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise -als einfache Handlungen des Privatlebens gelten, sich immer freier -lösbarer gestalten dürften. Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der -Staat immer mehr abzielen und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen. -Wie diese einschneidende Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen -Organismus sich vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich -dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren, -erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten. -Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt -Sorge und Aufgabe der nachkommenden Enkelgeschlechter. - - -[1209] +Ch. Letourneau+. Sociologie. S. 357-358. 379-380. - -[1210] Vergl. darüber: +Karl Julius Duboc+. Die Psychologie der Liebe. -Hannover 1874. - -[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare -Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als -Scheidungsgrund (+Schmidts+ Jahrbücher der in- und ausländischen -gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269). - -[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere -Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. +Fockema Andreae+. _Bijdragen -tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis._ Haarlem 1888. Bd. I. S. 87-62. - -[1213] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 220. - -[1214] +Max Nordau+. Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit. -Leipzig 1884. S. 330. - -[1215] +Richard Voss+. Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin. -Leipzig o. J. Bd. II. S. 65. - -[1216] +Hans Wachenhusen+. Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882. -Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der -Vergangenheit. So singt z. B. +Ariost+: - - _Cortesi donne ebbe l'antiqua estade, - Che le virtà, non le ricchesse, amaro. - Al tempo nostro si ritrovan rade, - A cui, più del guadagno, altro sia caro._ - - (_Orlando furioso, 26._) - -[1217] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?] - -[1218] +Peschel+. Völkerkunde. S. 220. - -[1219] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309. - -[1220] A. a. O. - -[1221] +Letourneau+. Sociologie. S. 359-360. - -[1222] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 117. - -[1223] A. a. O. S. 110. - -[1224] +Auguste Groner+ im Echo 1887. Bd. II. S. 360. - -[1225] +Letourneau+. A. a. O. S. 381. - -[1226] W. H. +Riehl+. A. a. O. S. 284. - -[1227] A. a. O. S. 230. - - - - -Sach-Register. - - - Abasen 498. - - Abessinier 311. 328. 339. 359. - - Abiponer 311. - - _Abortus_ s. Fruchtabtreibung. - - Ackerbau der Nomaden 198. - - Adel 351. 518. - - Adighe 292. - - Adiye oder Bubi 68. - - Adoption in Altrom 545, - in Japan 385. - - Adrogation 545. - - Ägypter 334. 336. 369-371. - - Affen, sind oft Polygamisten 22-23. - - Afghanen 224. 264. 265. 311. - - Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in -- 108-211. - Polyandrie in -- 245-246. - - Agareb 334. - - Agathyrsen 130. 241. - - Aghori- oder Aghorpunts 70. - - Agnation 204. 235, - der Römer 523. 541. - - Ahnendienst 270. 375. 460. - - Aht 179. - - Aikeam-benanos 216. - - _Akdi_ 438. - - Akwapim 210. - - Albanesen 265. 435. 515. 516. - - Albatros (_Diomedea exulans_) 20. - - Aleuten 245. 327. 436. - - Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311. - - Alligator 18. - - Altbayern 300. - - Altfamilie 529. - - „Altvater“ 303. - - Amazonen 127. 216. - - _Ambel-anak_-Ehe 236. 267. - - Amethyst-Schnecke (_Janthina_) 33. - - _Ampallang_ 294. 295. - - Amsel (_Merula vulgaris_) 29. - - Andamanen s. Mincopie. - - Angelsachsen 316. - - _Angobr_ 316. - - Anstandsgefühl s. Sittsamkeit. - - Anthropomorphen, Monogamie der -- 26. - Ihre Grausamkeit 114. - - Antlitz, Verhüllung des -- der Frauen 94-96. 400. 419-421. - - Apingi 78. - - Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237-238. 264. 327. 360. 391-401. - 441. 493. - - Araukaner 291. - - Arawaken 140. 171. - - Arc, Jeanne d' -- 119. - - _Archon_ 522. - - Argentinier 74. - - Arier 239. - Weiberraub 296. - Eheformen 297. - Ethnologisches über die -- 453-455. - Älteste Kulturzustände 455-463. - - Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497-498. 518. - - Armenier 336. 512. - - _Arscha-Ehe_ 312. 463. - - Arthropoden 33. - - _Arusi_ 403. - - Aschanti 209. - - Aschira 69. - - Aserbeidschan 442. - - _Asura_-Ehe. 312. 463. - - Asyr 327. - - „Atapeius“ 215. 244. - - Athen, Familienleben in -- 534-536. - - Atlasvögel 21. - - Attikotten 499. - - Auerhahn 19. - - Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578-581. - - Auser 256. - - Australier 22. 62. 68. 88. 91. 103. 108. 109. 133-139. 148. 152-153. - 181. 182-183. 184. 187. 194-195. 207. 215. 244. 290. 293. - - Avanos 245. - - - Baenda 89. - - Bafiote 342. - - Bahamainsulaner 67. - - Bajuwaren 517. 519. - - Bakongo 109. - - Balanten 348. - - Bali-Insulaner 183. - - Balonda 78. 203. 211. - - Balti 260. - - Bambarra 12. - - Banksinseln 290. - - Barea 211. - - Bastarde fehlen im Islâm 415. - - Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295. - - Bawe-Neger 68. - - Bazen 211. - - Bê-Mbang-Nê 215. - - Beama 137. - - Beduinen 198. 441. - - Beilegung (_Composition_) 288. 289. - - Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60. - Schamgefühl befestigt in der -- 75-76; - aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83-87; - -- kann Schamhaftigkeit erwecken 88-90; - -- anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112. - - Belunesen 266. - - Berber 208-209. 327. - - Bergkalmyken 154. - - Beschneidung 363. - - Beuteltiere 38. - - Bhutia 251-252. - - Biber 35. - - Bihe 209. - - _Bina_-Ehe 255. 266. - - _Bint-amm_ 396. - - Birkhahn (_Tetrao tetrix_ L.) 19. - - _Birun_ 417. - - Bisayer 295. - - Bissagos-Neger 309. - - Blut, Einheit des -- 155. - - Blutbrüderschaft 156-158. - - Blutschande der ersten biblischen Menschen 59; - -- hat ursprünglich nicht bestanden 130. - Scheu vor -- bei den Buschmännern 142. - Entstehung derselben 179-181; - im Islâm 402. - - Bochârâ 434. - - Bodo 179. - - Bogos 211. - - Bojken 256. - - Bongo 308. - - Bosnien 320. 512. - - Botokuden 50. 68. 90. 103. 140. - - _Brahma_-Ehe 463. - - Brasilianische Indianer 185. 186. 311. - Mischlinge 451. - - _Bratstvenici_ 503. - - _Bratstvo_ 502. - - Brautlauf 300. - - Brautschatz 269. 298. - - Brautstand 546-547. - - Brehongesetze in Irland. 494. 499. - - Britannier 242. - - Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204. - - Bruni 294. - - _Bryllup_ 300. - - Bubi s. Adiye - - Budduma 309. - - Buddhismus 360. - - Buginesen 267. - - Bulgaren 118. 320. 345. 511. - - Burgunder 316. - - Buschmänner 68. 141. - - Busenrecht 322. - - Byzantiner 335. - - - _Çadaq_ 404. - - _Caraya_ 22. - - _Castitas_ 65. - - Cayapoindianer 140. - - Cayuga 166. - - _Chal_ 238. 396. - - _Charivari_ 353. - - _Châtun_ 407. - - Chaymasindianer 69. - - Chewsuren 174. 184. - - Chibcha 311. - - China und Chinesen 94. 95. 104. 108. 162. 182. 189. 255. 311. 337. - 339. 376-383. - - Chippeway-Indianer 169. - - Cholos 74. - - Christentum 360. - Sein Einfluss auf Ehe und Familie 555. - - Clan 187. - Seine Entstehung 188. 190-196; - -- der Zigeuner 464; - -- u. Dorfverfassung 481-496. - Reine u. unreine -- 488-489. - - _Clöbbergöll_ 219. - - _Coëmptio_ 301. 314. 315. 542. - - _Cognatio_ 523. 526. - - _Cognomen_ 525. - - _Coitus_ 8; - -- öffentlich 91-92. - - _Compani_ 500. - - _Confarreatio_ 301. 542. 547. - - _Consanguinei_ 156. - - Couvade 362. - - Črnagora s. Tschernagorzen. - - _Çulka_ 312. - - _Cumhal_ 499. - - _Cunnilingua_ 433. - - _Curio_ 522. - - - Dafla oder Dophla 251. - - Dahomeh, Amazonen in 116. - Frauenkauf in -- 309. 348. - - _Daiva_-Ehe 463. - - Dakota 311. 352. - - Dama 209. - - Dauerfamilie 138. - - Dayak 142. 267. 294-295. - - Delawaren s. Leni-Lenape. - - _Dessa_ der Javanen 469. 493. - - Deutsche 105. - - _Dewadaschi_ 358. - - Differenzierung der Geschlechter 6. - Anfangs sehr gering 112. - - _Diga_-Ehe 255. - - Digamie 556-557. - - _Dikterion_ 540. - - Dinka-Neger 69. 70. - - Dithmarsen 316. - - _Domacin_ oder _Starešina_ 507-508. - - _Domochosain_ oder _Bolschak_ 507. - - Dondoneger 342. - - Dorfgemeinschaft der Hindu 469. 491. - - Dorier 520. - - _Dos_ 316. 534. 546. - - Dotalsystem in Altrom 549. - - Dreiviertelheiraten 262. 273-274. - - Drewier 182. - - Drusen 264. 344. - - _Dschâhilija_ 392. - - Dschangar 69. - - _Dschudschur_-Ehe 236. - - Duaïsch-Mauren 79. - - Dualla 108. 325. 331. 338. - - _Duar_ 493. - - _Durrah_ 407. - - - Ecuador 450. - - Ehe 1. 2. 25. 122. - Ursprünglich nicht vorhanden 122-123. 129. 176. - -- im Matriarchat 228. - Erste Ehebegriffe 285-286. - -- nimmt religiöse Formen an 301. - -- in China 311. 377. 380. - -- u. Kebstum 368. - -- im Islâm 401. - Zeitehen und wilde Ehen 438-452. - -- bei den alten Ariern 458. - -- im alten Hellas 533. 535. - -- der Römer 542-543. 447-548. - Lockerung der -- in Rom 549-553. - Entwicklung der modernen 554-566. - - Ehebruch, entsteht auf der Stufe des Frauenkaufs 329. - -- ist Verletzung des Eigentums 330. - Bestrafung des -- 331-333. - -- in Altisrael 373; - in China 381; - im Islâm 411-412. - - Ehescheidung, in Altisrael 373. - -- in China 380-381. - -- im Islâm 408-411. - -- in Persien 411. - -- in Altrom 549. - -- durch die Reformation wieder eingeführt 571. - - Eier, deren Pflege 33-34. - - Eifersucht, im Tierreiche 23. - - Eigentum, seine Geschichte 151-154. 202. 497. 508. 510-511. 513. - - Einzelehe s. Monogamie. - - _Ekbole_ s. Fruchtabtreibung. - - Elefant 41. - - Elternliebe zu den Nachkommen 10. - -- bei niederen Tieren nicht vorhanden 38; - bei niederen Stämmen 148. - - Elternrechte 580. - - _Emancebarse_ 448. - - _Emancipation_ 550. - - _Enderun_ 417. - - Endogamie (Inzucht) 179. - - Engeräckmung s. Botokuden. - - England, Unkeuschheit in -- 222. - Weiberverkäufe in -- 317-318. - - Ente, chinesische (_Anas galericulata_) 29-30. - - Entführung der Mädchen 182-184. - - Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss 171. - - Entwöhnen der Kinder 168. - - Erbrecht im Matriarchat 206. - -- der Malayen 234-235. - -- der Naïr 249. - -- der Juden 374. - -- im Islâm 405. - -- in Indien 472-476. - -- in Hellas 538. - -- in Altrom 548. - - Erbtochter und Erbtochtermann bei den Südslaven 505. 510. - - Erdienen des Weibes 313. - - Erröten 60. - Anlage dazu bei den Tieren 61. - Ob allen Menschenrassen zukommend? 61-62. - - Ersa 321. - - Erstgeburtsrecht 524. 530. - - Eskimo 88. 103. 169. 245. 327. 436. - - Esten 321. - - Etrusker 205. - - Eunuchen 334-335. - - Exogamie 178. - -- keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe 184. - -- hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen 185-186. - -- der alten Araber 397. - - - Familie 1. 2. - -- kein ausschliessliches Produkt der Menschheit 42. - -- auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden 121. 122. - -- aber in gewissem Sinne älter als die Ehe 149. - -- nicht zu verwechseln mit Clan 189. - -- ihr Beginn im Matriarchat 204. - -- der Malayen 233-234. - -- der Chinesen 378-379. - -- in Japan 381-386. - -- im Islâm 391-416. - -- der alten Arier 458-460. - -- der siebenbürgischen Zeltzigeuner 464-468. - Inokoština der Südslaven 513-514. - Die Altfamilie 529. - -- Entwicklung der modernen -- 554-566. - - Familienleben der Tiere 33-42. - - Fanti 209. - - Faultier 38. - - Feldherr 276. - - Felshahn (_Rupicola aurantia_ L.) 20. - - „Fensterln“ 223. - - _Ferka_ 493. - - Feuerländer s. Pescheräh. - - Finnen 75. 183. 321. - - Fischotter 38. - - Fortschritt 178. - - Franken 316. 353. - - Frarescheux 500. - - Frauengut 475. - - Frauenkauf 302. 306-322. - -- seine Kulturwirkungen 323-346. - - Frauenraub und seine Folgen 275-286. - - Fruchtabtreibung 293-294. -- bei den - Osmanen 432. - - Fulah oder Fulbe 209. 210. - - _Fulsajya_ 478. - - - Gabunesen 290. 309. 325. - - Gänsevögel 29. - - _Gakkiya_ 465. - - Galaktophagen 130. - - Gallina 309. 328. - - _Galuan_ 519. - - Gamergu 69. - - _Gandharva_-Ehe 297. 304. 305. 462. - - Garamanten 130. - - Gardonis 117. - - Garo 237. 250. - - _Gavelkind_ 500. - - Gebären, öffentliches 92. - - Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen - Rassen 13. - - Gemeinbesitz (Kollektiveigentum) 153. 200-202. 493-496. 524. - - Gemeinderschaft in der Schweiz 512. - - Gemeinschaftsehe 124. - - _Generatio_ 8. - - _Gens_ 189. 521-528. 530. - - _Gentiles_ 523. - - Genussehe 238. 393. 441. - - Germanen 115. 205. 214. 238. 297. - Kaufehe 315-318. - Grabfolge 352. - Gemeinbesitz 494. - Sippenverbände 516-519. - - Geschlechter, die 4. - ihr anatomischer Bau 15-16. - ihre anfängliche geringe Differenziertheit 112. - Numerisches Verhältnis 258-259. - - Geschlechtsgenossenschaft 122. 145. - - Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb. - - Geschlechtsverkehr, seine Formen 22-30; - bedingt durch den Kampf ums Dasein 32; - hat nicht notwendig die Familie zur Folge 33; - in der Urzeit 121-144; - unter Blutsverwandten 176-177. - - Geschwisterehen 176. 396. - - Gevatterschaft der Südslaven 504. - - _Ghatki_ 478. - - _Ghatuck_ 477. - - Gimpel 28. - - Gliederfüsser (Arthropoden) 33. - - Goajiro 311. - - Gorilla 23. - - Goten 243. 316. - - _Gotra_ 487. - - Gottheiten, weibliche und männliche 355-357. 360. - - Grabfolge 352. 353. - - Grausamkeit des Menschen 113. - -- besonders auch des Weibes 114. - - Griechen s. Hellenen. - - Griechenland, Frauenverkauf in 318. - - Grihya-Sûtra 461. - - Grundeigentum 152. 200-202. - - Guantschen 67. 139. 243. - - Guatemala 447. - - Guaykuru 140. - - _Guayuco_ 77. - - Gürteltier 38. - - Gurkha 332-333. - - Guyana 11. - - Gynaikokratie 214. - - Gynaikonitis 335. 537. - - Gynaikonomen 335. - - - Häuptlingstum 154. - Weibliches -- 213. - -- des Mannes 278. - - Haidah 140. 215. - - Haiderabad, Amazonen in 117. - - Hamster 36. - - _Hanum_ 413. - - Harem 334. 400. 417-437. - - Haremsitten 419. - - Hassanieh-Araber 273-274. - - Hauptfrau 382. 400. 407. 467. - - Hausgenossenschaft oder Hauskommunion 500-515. - - Haushälterin im ostind. Archipel 446. - - Hautmalerei 83. - - Hawaii-Insulaner 73. 138. 159. 160. 244. - - Hebräer s. Juden. - - _Hedaja_ 414. - - Hedschas-Beduinen 344-345. - - Heiratsvermittler 377. 384. 477. - - Hellenen 105. - Frauenkauf 313-314. - Eunuchen 335. - Einteilung in Stämme 520. - in Phratrien 521. - Altfamilie 532-541. - - „Hemmen“ 298. - - Herrenrecht 349. - - Herzegowina 320. 501. - - Hesareh 115. - - Hetären, Hochachtung derselben 358. 359. - -- in Althellas 540. 541. - - Hetärismus 124-127. - - Hierodulen 357. - - Hindustân, Nacktheit in 70. - Polyandrie der alten Hindu 243. - Levirat in -- 269. - -- in der vedischen Zeit 303. - Frauenkauf 312. - Absperrung der Frau 336. - Sati 353. - Prostitution 358. - Entwicklung des Patriarchats in -- 453-480. - - Hochzeiten 403. - - _Homo alalus_ 53. - - Homogalaktes 525. - - Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft 122. - -- übt Gemeinbesitz 153. - - Hottentotten 93-94. 179. 308. - - Hova 160. 211. - - Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes 7-8. - - Hunsas 326. - - _Huri_ 416. - - _Hylobates_ 22. - - Hyrkanien 434. - - - Igorroten 222. - - _Ikbal_ 425. - - Indianer 7. 12. 77. 153. 162. 181. 183. 190-192. - - Indien s. Hindustân. - - Infibulation 343. - - _Inokoština_-Familie 513-514. - - _Instrumentum dotale_ 547. - - Inzucht s. Endogamie. - - Irland 494. - - Irokesen 165. 214. 245. - - Isländer 75. - - Islâm 360. 386-388. 391-416. - - _Izba_ 495. - - - Jagd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter 6. - - Jakuten 310. - - Japaner 91. 104. 108. 221. 336-386. - - _Jaschmak_ 420. - - Java und Javanen 108. 229. 311. - - _Joint undivided family_ 469. 500. - - Juden in Rumänien 75. - Schamlosigkeit der -- im Altertum 91. - Weiberraub bei den -- 183. - Levirat 269-272. - Frauenkauf der alten -- 312-313. - Ehesitten 334. - Kindermord 354. 355. - Hierodulie 358. - Patriarchat 360. - Familienverhältnisse 371-376; - im späten Mittelalter 565. - - Jumana 311. - - _Juneh_ 498. - - Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck 143. - Geringschätzung der -- 342. - - _Jus connubii_ 543. - - _Jus primae noctis_, im Tierreiche 23. - Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung 342; - als Verpflichtung 348-350. - - - Kabylen 102. 115. - - _Kadine_ 407. - - Kaffern 291. 307. - - Kalang 142. 179. - - Kalifornier 140. 215. - - Kalmücken 184. 291. 310. - - _Kalym_ 310. 320. - - Kamerun 90. 309. 325. 338. - - Kampf um das Weibchen 17. - - Kamilaroi 139. 192. - - Kamtschadalen 92. 291. 293. 327. 342. - - Kanaanäer 354. - - Kantabrer 203. 237. - - Karelen 494. - - Kariben 103. 107. 128. 148. 183. 188. 198. - - Karo-Karo 268. - - Karolinen-Insulaner 128. 212. 311. - - Karthager 354. 435. - - Kasaken 198. 201. - - Kaschmir 251. - - Kastenbildung 460-461. - - Katschari 291. - - _Kau_ 498. - - Kaufehe 322. - - Kaukasusvölker 291. 498. - - Kebsin 286. 368. 382. 414. 533. 539. - - Kedeschen 358. - - Kelten 494. 499. - - Kenaivölker 205. - - Keuschheit (_Castitas_) oder Züchtigkeit, oft mit Schamhaftigkeit - verwechselt 65-66. - -- ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden 130. 136. - -- wird mit Treue verwechselt 136. - -- ein Instinkt zweiten Ranges 144. - -- der Jungfrauen im Matriarchat noch nicht geschätzt 220-222. - Überlebsel dieser Auffassung in Europa 222-224. - Geschichte ihrer Entwicklung 224-226; - der Naturvölker 292-296; - im Christentum 559. - - Khasia 205. 250. - - Khoikhoin s. Hottentotten. - - Khond 181. 282. 298. - - Kiltgang 224. - - Kimbunda 209. - - Kinder, Aufbringen der 168. - -- werden Eigentum 338. 354. - Ablösung der -- 361. - Verhältnis der Eltern zu den -- im Islâm 412-413. - - Kindermord, in Kulu 253. - Schwinden der Sitte 340; - als Kulthandlung 354. - - Kindesannahme 385. 505. 545. - - Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme 41. - -- durch Mutterliebe gezeitigt 169-170; - bei niederen Stämmen 170. - - Kindwitwen in Indien 479-480. - - Kingsmill-Insulaner 159. - - Kirgisen 184. 310. - - Kissama 78. - - Kleinasien, Mädchenraub in 299-300. - - Kleinrussen 345. - - Klosterwesen 560. - - Knabenliebe s. Päderastie. - - _Knes_ 503. - - Knistenaux 327. - - „Koborg“ 181. 194. - - Königswürde, Vererbung in Afrika 210. - - Königtum 351. 498. - - Kognatisches Familiensystem 267. - - Kollektiveigentum s. Gemeinbesitz. - - Koljuschen 102. 169. 191. 264. 265. - - Komantschen 215. 327. - - Kommi 210. - - Kommunismus der Wilden 152. - - Konjagen 245. - - Konkubinat 368. 382. 444. 452. 499. 545. 558-559. - - Konnubium 283. - - Konvenienzheirat 576. - - Kooch oder Kotsch 179. 251. - - Korân 399. - - Korjäken 245. 291. 300. - - Koroado 311. - - Kosaken 495. - - Kotkäfer 34. - - Kragenvögel 21. - - Kranich (_Grus cinerea Bech._) 21. - - Kreta 435. - - Kriegersinn der Weiber 115-119. - - Krihk 214. - - Krokodil, Sorge um die Brut 34. - - Kru 309. - - Kuckuck 22. - - Kulu 252. 253. - - _Kum_ 504. - - Kurg oder Kudoju 248. - - Kurien 521-522. - - Kurumbar 312. - - Kuskokwim 140. - - Kuss und Küssen 99-106. - - Kutschin 140. - - - La Plata 450. - - Lacandon-Indianer 6. - - Lamponger 267. - - Landsallmende 494. - - Langobarden 94. 316. 317. - - Lappen 179. 183. 291. 494. - - Lari 78. - - Latuka-Neger 68. - - Lendenschnur 84-85. - - Leni-Lenape oder Delawaren 162. - - Lesbos 433. - - Levirat 262-274. 470. - - Liburner 130. 241. - - Liebe, entsteht aus dem Paarungstriebe 8. - Idealisierte -- im Tierreiche unbekannt 31. - Was ist -- 97-99. - Verschiedene Arten der -- 106-107. - -- eine Frucht unserer Kultur 110. - -- kein Gemeingut aller Menschen 111. - Entstehen der Vaterliebe 340. - Im Patriarchat 371; - in China 377. - -- der Araber und anderer Orientalen 395. 406; - in Althellas 534; - im Mittelalter 561-563. - Geschichte 569-571. 575. - - Liebe, lesbische 433. - - Lingam 296. - - Loanda 342. - - Löwen, Werben um das Weibchen 24-25. - - Lokrer 205. - - Longoneger 77. - - Lubu 142. - - Luceres 520. - - _Lukokescha_ 276. - - Lykier 205-206. - - - _Machboub_ 434. - - Madagaskar 327. - - Mäaten 130. 242. - - Mädchenmord 260-261. 398. - - Männerkindbett 361-363. - - Magyaren 162. 183. - - _Mahliyâ_ 464. - - _Mahr_ 393. - - Maitressenwesen 445. - - Makak Uanderu (_Macacus silerus_) 26. - - Makassaren 267. - - Malayen 92. 94. 212. 229. 269. 344. - - Maler 268. - - Malgaschen 104. 265. - - Maljsoren 515. - - _Mancipatio_ 314. - - _Mandingding_-Ehe 266. - - Mandingo 78. 209. 210. 309. - - Manga-Mysterien 143. - - _Mangalija_ 268. - - _Mangoli_ 269. - - Mangun 264. - - Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft 275-279. - - Manus Gesetzbuch 297. 304. 312. 462. 491. - - _Manus_ der Römer 314. 315. - - Maori 82. 88. 93. 103. 104. 184. 244. 300. 327. 341. - - Mar 265. - - Maravaneger 78-79. 89. - - Markesas-Insulaner 81-82. 93. 215. 220. 244. 294. - - „Maro“ 85. - - Marshall-Insulaner 212. 264. 294. - - Maskat 94. - - Massageten 130. - - Massai 86. 91. 115. 293. 329. - - Masturbation im Harem 432. - - Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden 42. - -- unterschieden von der Muttergruppe 151. - Entwicklungsbedingungen und Wesen des -- 197-207. - Einrichtungen und Sitten im -- 208-226. - Bündnisformen im -- 227-240. - - _Matrimonio alla carta_ 442. - - Matrone in Altrom 547. - - Maulwurf 36-37. - - Maus, Mutterliebe der 35-36. - - Maypures 245. - - Mbondemoneger 309. - - Meder 243. 433. - - Meerschweinchen 35. - - _Mekake_ 384. - - Mekka 441. - - Melanesien 244. - - Menangkabau 268. 269. - - _Mesodoma_ 537. - - _Meta_ 316. - - Metsch 291. - - Mika-Operation 295. - - Milchverwandtschaft 402. 504. 525. - - Mincopies 68. 89. 92. 105. 341. - - Minnewesen 560-563. - - _Mir_ der Grossrussen 469. 495. 503. - - Miranha-Indianer 147. - - Mirediten 515-516. - - Missheirat 447. - - Mitgift 534-535. 546. - - Moesinoeken 130. - - _Mohallil_ 410. - - _Môhar_ 313. 373. - - Mokscha 321. - - Molochsdienst 354. - - Monbuttu 77. 293. - - Mongolen 264. 291. 310. 342. - - Monogamie (Einzelehe) im Tierreiche 25-30; - erste Form des Geschlechtsverkehrs 125-129. - -- in der Geschlechtsgenossenschaft 284. - -- der Armut 324. - Falsche -- 368. 369. - -- in China 381. - -- im Islâm 412-413. - -- in Hellas 533. - -- in Altrom 545. - -- durch das Christentum zur ausschliesslichen Eheform erhoben - 558. - - Mopla oder Mapilla 249. - - _Moraikko_ 385. - - Mordwinen 321. 494. - - Morgengabe, zuerst Sühngabe 298. - dann Kaufpreis 302. - - Mortlock-Insulaner 93. 159. 212. - - _Mosaïb_ 434. - - Moschusente, australische 20. - - Mpongwe 328. - - Muata Jamwos Reich 276-277. - - _Mu-etschèl_ 404. - - Muhammed 398. - - Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen 7. - Küssen 106. - - Munda 293. - - _Mundium_ 316. - - _Mundr_ 316. - - Murmeltiere 35. - - _Mustahüll_ 410. - - Mutter, als Stamm der Familie 146. - - Mutterfolge 150. - -- bei den Indianern 191-192. - -- in Afrika 208-211. - -- in Amerika 211-212. - -- in Polynesien 212. - - Muttergruppe 149-175. - - Mutterliebe im Tierreiche 34-35. - -- keine Folge des Gebärens 41. - -- ein Instinkt zur Sicherung der Art 146-147; - bei manchen Völkern noch wenig entwickelt 147-148; - stärker als die Liebe zum Manne 148-149; - zeitigt die Kindesliebe 170. - - Mutterrecht 151. 203. - - _Mycetes_ 22. - - - Nachkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern 9-10. - -- zur Art 33. - Pflege derselben 33-35. - - Nacktheit 67. - -- in Indien 70. - -- im alten Rom 70-73. - -- in der Südsee 73. - -- in Südamerika 74. - -- in Osteuropa 85. - -- verpönt in Europa 76. - - Naïr 168. 229. 248. - - _Nakôdo_ 384. - - Naradas Gesetz 473. - - Narraganset 214. - - Nasamonen 130-131. 253. - - Nasengruss 104. - - Natchetz 214. - - Naturvölker 44. - -- deren angebliche Entartung 47. - - _Nautsch_-Mädchen 358. - - Navajos 214. - - Nebenfrauen s. Kebsin. - - Neffenverhältnis 207. - - Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem 12. - -- ein geringeres Hirngewicht 13. - -- erröten wenig 62. - -- sind weniger schamhaft 63; - werden es durch Berührung mit Europäern 89. - -- küssen nicht 103. - Liebe und Liebkosung 108. 210. - Matriarchalische Verwandtschaft bei den -- 225. - Frauenraub 291. - - Negerinnen, wenig verschieden von den Männern 6. - Schmalheit des Beckens 7. - Langes Säugen der Kinder 172. - - Nehannes 214. - - Nepal 252. - - Nervensystem, Verfeinerung des 11-12. - - Nestorianer 441-443. - - Neubritannien 5. 114. 115. 147. - - Neuguinea-Insulaner s. Papua. - - Neuhebriden-Insulaner 69. 245. 259. - - Neukaledonier 69. 85. 264. 294. - - Neuseeländer s. Maori. - - _Njaai_ 446. - - Niamniam 157. 348. - - Nias-Insulaner 268. - - _Nikah-al-mota_-Ehe 238. 393. - - _Niyoga_ 470. - - Nogaische Tataren 184. - - Nomadentum 198. - - _Nomen gentilicium_ 525. 526. - - Nordamerika, Fruchtabtreibung 294. - - Nue-Kun 215. - - Nuer-Neger 69. - - Nukuhiwa 244. - - - Oberbayern, Unkeuschheit in 223. - - Obboneger 77. - - Odaliske 415. - - Odschibwä 214. - - Oesbeken 310. 434. - - Ohrenrobben (_Otaria jubata_ L.) 17. 18. - - Olo Ot 142. - - Oltsche 264. - - Onkel, mütterlicher; seine Rolle im Matriarchat 204-205. 207; - bei den Malayen 233; - bei den Arabern 238. - - Onondaga 166. - - Orang-Sakai 142. - - Orang-Utan 26. 87. - - Osseten 311. 519-520. - - Osterinsel 327. - - Ostgoten 517. - - Ostjaken 183. 264. 265. 311. 321. - - Ostindischer Archipel 445-447. - - Ova-herero 209. 245. - - - Paaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt 127-128. - - Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar 8. - -- ein Naturgesetz 8. - -- seine Folgen 16. - -- im Tierreich 17. 31. 123; - im Frühjahre und Sommer 128; - durch das Christentum als unrein betrachtet 555. - - Päderastie 433-436. 541. 551. - - Pahari 252. - - _Paiçaea_-Ehe 297. - - Palau-Insulaner 85. 213. 220. - - _Pallake_ 539. - - Pantoffel im Harem 423. - - _Pantschayat_ 492. - - Papua 103. 133. 183. 202. 264. 269. 290. 311. - - Paradiesvögel (_Amblyornis ornata_) 21. - - Paraguiten 74. 448-450. - - Pasemaher 231. 268. - - Passauindianer 139. - - Patagonen 93. - - _Pater familias_ 543. - - Patriarch 286. 529. - - Patriarchalfamilie 303. - - Patriarchat, Ausbildung des 347-365. - -- seine Vielweiberei 366-390. - Entwicklung in Indien 453-480. - - Patrizier 526-527. - - Pavian 22. - - _Peculium_ 497. 511. - - _Peculium castrense_ 544. - - _Peculium quasi castrense_ 544-545. - - Pehuenchen 311. - - Perser 94. 334. 360. 395. 403. 411. 412. 414. 417. 424. 426. 433. - 434. 435. 438-440. - - Peruaner der Inkazeit 139. - - Pescheräh 22. 68. 88. 89. 103. 121. 141. 147. 153. 291. - - Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes 6-7. - - Phallusdienst 296. - - Pharaonen, Häuslichkeit der 69. - - Philippinen 92. 311. - - Phratria 502. 521-522. - - Phyle 189. 502. 520. - - _Phylopatores_ 521. - - _Piçaca_-Ehe 463. - - Pikten 243. - - Plattwürmer (Plenarien) 33. - - Plebejer in Altrom 526-528. - - _Pleme_ 502. - - Plenarien 33. - - _Pobratimstvo_ 505. - - Poggi- oder Pageh-Insulaner 142. - - Polen 319. - - Polyandrie s. Vielmännerei. - - Polygamie 22. 228. 368. - - Polygynie s. Vielweiberei. - - Polynesier 198. 244. 311. - - Ponapesen 82. 128. - - Potowatomi 214. - - Prachtfinken 28. - - _Prajapati_-Ehe 463. - - _Prcija_ 510. - - Priesterehe 556. - - Promiskuität (schrankenlose Vermischung) 22. - -- in der Urzeit? 124; - nach Dr. Starcke 456-458. - - Prostitution, gastliche 187. 326-329. - Unterschied zwischen -- und Vielmännerei 241. - -- entwickelt sich neben der Familie 274. - Kultliche -- 357. - Käufliche -- 358. 359. - -- in Japan 385. - -- in Althellas 540. - -- in Altrom 551. - Unterdrückung durch das Christentum 555. - - _Psittacus pertinax_ 28. - - _Pudor_ 65. - - _Pui_, _Puipui_ 159. 213. - - Puri-Indianer 68. - - - Quânfang 300. - - _Queridas_ 447. - - _Quiguáberás_ 449. - - - _Radha_ 402. - - Radschputen 260. 481. 487. 489-490. - - „Rahad“ 85. - - _Rakschasa_-Ehe 297. 463. - - Ramnes 520. - - Ratten 36. - - Raub der Frauen s. Weiberraub. - - Raubehe 196. - - Raubsitte 287. - - Reddi 249. 250. - - Redschang 268. - - Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken Familie 304. - - _Ridhâ at_ 402. - - Rinder als Kaufpreis der Weiber 307. 308. 312. 314. - - Römer, geringes Schamgefühl bei den 70-73. - -- ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen 106. - Weiberraub bei den -- 183. - -- ihre Ausdrücke für Oheim 205. - Fruchtabtreibung 294. - Raubform der Ehe 301. - Scheinkauf 314-315. - Einteilung in Stämme 520, in Kurien 521. - Altfamilie 541. - - _Rshi_-Ehe 312. 463. - - _Rubaend_ 420. - - Rückblick auf die Geschichte der Familie 567-574. - - Russen 75. 105. 319. 495. 502. 503. 506-507. - - - Saan s. Buschmänner. - - Sabier 354. - - Sabinerinnen, Raub der 183. - - _Sachem_ 278. - - Sachsen 316. - - _Sacra gentilicia_ 545. - - Sacrament der Ehe 557. - - _Sacrificia gentilicia_ 522. - - Säugeperiode der Kinder 168-173. - - _Samanodoca_ 487. - - Samoa, Schamlosigkeit auf 91. Fruchtabtreibung auf -- 294. - - Samojeden 181. 183. 291. 327. - - _Sapinda_ 469. - - Saporogische Kosaken 248. - - _Sati_ 269. 353. 471-472. - - _Scat_ 316. - - Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der - Gesittung 13; - sein Umfang nach Klassen und Berufen 14. - - Scham, geschlechtliche (_Pudor_) 65. - - Schamgürtel 85. - - Schamgefühl 60-96. - - Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden 62. - -- ein Instinkt jüngerer Art 62. - Ausbildung der -- beim Kulturmenschen 63-65. - -- oft mit Sittsamkeit und Keuschheit verwechselt 65. - -- in Indien 70. - -- im alten Rom 70-73. - -- in der Südsee 73. - -- in Südamerika 74. - -- in Osteuropa 75. - -- in Island 75. - -- beim weiblichen Geschlecht 77-83; - als Ursprung der Kleidung, Hautmalerei und Tättowierung 83. - - Scheinkampf um das Weib 289-292. - - Scheinkauf der Frauen 314. - - Scheinraub, seine Phasen 287-305. - - Schilluk-Neger 68. - - Schimpanse (_Troglodytes calvus_) 26. - - Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen 12. - - Schmuck, älter als Kleidung 84. - - Schönheitssinn im Tierreiche 18-19. - - Schotten 181. - - Schwarzspecht (_Picus martius_ L.) 19. - - Schweiz, Kiltgang in der 224. - Gemeinderschaft 512. - - Schwiegermutter 289-290. 302-303. 423. 476. - - Seeland, Unkeuschheit in 222. 223. - - Seelenkult 375. - - _Selamlik_ 417. - - _Semando_-Ehe 266. - - _Sept_ 494. 500. - - Serakolet 209. 210. - - Serben 171. 320. - - Serere 210. - - Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau 198-199. - - _Setr-Awret_ 419. - - Shanghai 443. - - Siam 311. - - Sibirien, Weiberkauf in 320. - Wilde Ehen in -- 444-445. - - Sierra Leone 309. 325. 328. 331. - - _Sighe_ 438. - - Singhalesen 254-255. - - Sippe 189. - -- der Zigeuner 465. - -- der Hindu 469. - -- der Radschputen 491. - Der Geschlechter- oder Sippenverband 497-528. - Doppelbedeutung des Wortes -- 516. - - Sippenfest in der Crnagora 503-504. - - Sittsamkeit oder Anstandsgefühl oft mit Schamhaftigkeit verwechselt - 65. - - Sizilien, Mädchenentführung in, 184. - - Skandinavier 182. 316. - - Sklave und Sklavin 285. 286. 351. 368. 414-415. - - Skoten 499. - - Slaven 305. - Frauenkauf 319-321. - Grabfolge 352. - - Slovenen 300. - - Sogkonate 214. - - Somal 103. 290. 308. 344. - - Sondereigentum, sein Entstehen 512-513. - -- in Altrom und Hellas 524. - - Sonrhay 339. - - Sparta, Frauenraub in 301. - Die Familie in -- 536. 537. - Vatergewalt 539. - Keine Prostitution 541. - - Spinnen 34. - - _Sponsalia_ 546. - - Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes 15. - - Stamm, entwickelt sich aus der Horde 155. 482. - - Stammeszeichen 364. - - _Stanitza_ 495. - - Stichling (_Gasterosteus pungitus_) 39. - - Storch 30. - - _Stridhana_ 475. - - Suanen 311. - - Südsee-Insulaner 79. 93. 153. - - Südslaven, das Weib bei den 118. - Mädchenraub 299. - Frauenkauf 319-320. - Stellung der Witwe 353. - Zadruga od. Hausgenossenschaft 500. - - Sufi 434. - - Sulukaffern 109. 264. 265. - - _Sumando_-Ehe 233. 266. - - _Sutra_ 461. - - Suya-Indianer 68. - - - Tättowierung 83. - - Tagalen 68. 222. - - Tahitier 79-80. 91. 103. 244. 304. - - Tanzkunst im Tierreiche 20-22. - - Tarungareh 68. - - Tarantelspinne 34. - - Tasmanier 22. 50. 81. 183. - - Tataren 310. - - Telugu oder Telinga 249. - - _Tetrao umbellus_ 20. - - _Tetrao urophasianus_ 19. - - Thraker 435. - - Tibeter 254. 326. 336. - - Tierreich, Werbesitten und Geschlechtsverkehr 17-82. - Familienleben 33-42. - - Timani 309. - - Timoresen 231. 266. 268. - - Tinné-Indianer 327. - - Tities 520. - - _Tlako_ 498. - - _Tlakozük_ 498. - - Tlinkit 169. 191-192. - - Toda 179. 246. 247. 311. - - Togoland, Frauenkauf 309. - - Torodo 209. - - „Totem“ 181. 190. 194. 392. - - Tottiyar 249. - - „Trauertoilette“ in Westafrika 81. - - Trennung der Geschlechter 4. - -- in der Wohnweise 218-220. - - Treue, eheliche, in der Tierwelt 30. - -- bei den Wilden 135-139. - - Tribadismus 433. - - _Tribinus_ 521. - - _Tribus_ 502. 520. - - Trumai-Indianer 68. 96. - - Troglodytes-Arten 123. - - _Tschader_ 420. - - Tschechen 319. - - Tscheremissen 494. - - Tscherkessen 181. 184. 264. 311. - - Tschernagorzen 118. 320. 501. - - Tscheva 78. - - Tschumbuka 78. - - Tschuwaschen 321. 493. - - _Tsi_ und _Tsie_ 382. - - Tuareg 208. - - Tubari 93. - - Türken 108. 294. 434. 436. - - Tungusen 264. 291. 311. - - Tupinamba 264. - - Turkmenen 184. 310. - - Turteltauben 20. - - Tyrannis 498. - - - Uganda 78. - - Uistiti (_Harpale Jacchus_) 26. - - Uled Naïl 221. - - _Ummweled_ 412. - - Ungarn 319. - - Unkeuschheit der Mädchen 341. - - Unyamuezi 341. - - _Upastri_ 476. - - Urmensch 43. 53. - - Urzeit, Lieblosigkeit der 112. - - _Usadba_ 495. - - Uskoken 299. - - _Usus_-Ehe 304. 305. - - - Vater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der Familie 186. - -- bei den Malayen 233. - Entstehen den --begriffs 286. - Der -- des Patriarchats 303. - -- des Sippenverbandes 529. - -- der Altfamilie 531. - -- in Althellas 539. - -- in Altrom 543. - - Vaterliebe, keineswegs angeboren 41; - ihr Entstehen 340. - - Vaterrecht 303. - - Vaterschaft 167. - - Verlobung 321. 340. - - Verschleierung 400. 419-421. - - Verschnittene 334. 401. - - Verwandtschaft 155. - Verwandtschaftssysteme 159; - Hindernis des Geschlechtsverkehrs 176. - -- bei Exogamen 186. - Veränderung der --begriffe 365. - Umgestaltung der natürlichen -- in eine künstliche 470. - Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen 530-531. - - Vielmännerei (Polyandrie) im Tierreiche 24-25; - im Matriarchat 228. 241-261. - - Vielweiberei (Polygynie, Polygamie) im Tierreiche 22-24. - -- durch Frauenraub geregelt 279. - -- ein Herrschaftsverhältnis 285. - -- ausgebildet durch den Frauenkauf 324. - Die patriarchalische -- 366-390. - -- im Christentume 558-559. - - Viti-Insulaner 143. 174. 183. 205. 228. 290. 294. - - Vögel, sind vielfach Monogamen 27. - -- ihr Familienleben 38. - - _Vojvoda_ 502. - - - Wadschagga 69. 299. - - Wahabiten 328. - - _Wahárá_ 341. - - Wahlverschwisterung 504-505. - - Wakavirondo 79. 91. - - Wakuafi 308. - - Wanyamuesi 308. - - Wapokomo 268. - - Wataweita 69. 88. - - Wateita 291. - - Watschandi 134. - - Webervogel (_Ploceus socius_ Lath.) 20. - - Weddah 50. - - Wehrhaftmachung 364. - - Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan 128. - -- in der Geschlechtsgenossenschaft gleichberechtigt mit dem Manne - 146. - -- Hüterin und Besitzerin der Hütte 200. - -- baut das Feld 203. - -- ist Familienhaupt im Matriarchat 208-226. - -- wird allmählich dem Manne dienstbar 277-279; - endlich Gegenstand des Besitzes 285. - Erniedrigung des -- 323. - -- in Altägypten 369. - -- in Altisrael 371. - -- in China 379. - -- im vorislâmitischen Arabien 393-397. - -- im Islâm 408. - Stellung des --es bei den Slaven 509. - -- bei den alten Griechen 532-539; - in Altrom 543-549; - im Mittelalter 563-564. - - Weibchen, der Stamm der Tierfamilie 41. - - Weibergemeinschaft 124. - - Weiberkauf 302. - - Weiberraub 181. 275-286. - - Weibersoldaten 116-119. - - Weibersprache 188. - - Weibertausch 137-138. - - Weibliches Geschlecht, Rolle desselben im Paarungstriebe 14-15. - -- empfindet zuerst Sorge für die Brut 40. - -- bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden - 77-80. - Schamhaftigkeit beim -- 80-83; - seine Grausamkeit 114-116; - beim Wilden 119-120. - - Werbesitten im Tierreiche 17-32. - - Werinen 317. - - Westgoten 517. - - Wilde Ehe 444-452. - - Winipeg 214. - - Wirbeltiere (Vertebraten) 33. - - _Wittemon_ 316. - - Witwe, in China 381; - in Indien 478-480. - - Witwenverbrennung 269. 353. 471-472. - - Wogulen 311. 321. - - Wollust, beim Zeugungsgeschäft 10-11. - -- steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems 11-14. - - Wolof-Neger 205. 209. 210. 268. - - Wotjäken 222. 322. - - - _Yoshi-ni-naru_ 385. - - _Yoshiwara_ 385. - - - _Zadruga_ 500. 504. - - Zeitehen 438-452. - - _Zenana_ 336. 417. 476. - - Zersetzung der Familie 566. - - Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft 9. 11. - - Zeugungsapparat, männlicher 15. - -- weiblicher 15-16. - - Zeugungsgeschäft (_Coitus_) 8. 10. - - Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der 530-531. - - Zeugungstrieb s. Paarungstrieb. - - Zigeuner 69. 105. 463-468. - - _Zinâ_ 403. - - Zivilehe 573. - - Züchtigkeit s. Keuschheit - - _Zupa_ 502. - - Zwergpapageien 28. - - - - - Druck von Emil Herrmann senior in Leipzig. - - - - - Ernst Günthers Verlag in Leipzig. - - - Dr. Carl du Prel's Schriften: - - Entwickelungsgeschichte des Weltalls. Entwurf einer Philosophie - der Astronomie. Dritte vermehrte Auflage der Schrift: Der Kampf - ums Dasein am Himmel. 1882. M. 5.-- - - Die Planetenbewohner und die Nebularhypothese. Neue - Studien zur Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880. M. 2.-- - - Unter Tannen und Pinien. Wanderungen in den Alpen, Italien, - Dalmatien und Montenegro. 1875. M. 5.-- - - Psychologie der Lyrik. Beiträge zur Analyse der dichterischen - Phantasie. 1880. M. 2.-- - - Philosophie der Mystik. 1885. M. 10.-- - - Monistische Seelenlehre. 1888. M. 6.-- - - Das weltliche Kloster. Eine Vision. 1888. M. 1.-- - - Die Mystik der alten Griechen. 1888. M. 3.-- - - - - - * * * * * * - - - - -Anmerkungen zur Transkription - -Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals erschienenen -und 1889 wieder aufgelegten Buchausgabe so weit wie möglich -originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und offensichtliche -typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert. -Ungewöhnliche sowie inkonsistente Schreibweisen wurden beibehalten, -insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit üblich waren oder -im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate -wurden nicht korrigiert. - -Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87-62‘) bei -Literaturstellen wurden beibehalten, wenn die Originalzitate nicht -überprüft werden konnten. Die Fußnote [1217] fehlt im Original. -Autor und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt, -zusammen mit den zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr, -die durchgehend für das vorliegende Buch verwendet wurden. Die -Seitenzahl konnte hingegen nicht ermittelt werden. - -Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis wurde vom -Bearbeiter hinzugefügt. - - - -***END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER -ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG*** - - -******* This file should be named 53025-0.txt or 53025-0.zip ******* - - -This and all associated files of various formats will be found in: -http://www.gutenberg.org/dirs/5/3/0/2/53025 - - -Updated editions will replace the previous one--the old editions will -be renamed. - -Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright -law means that no one owns a United States copyright in these works, -so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United -States without permission and without paying copyright -royalties. 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Redistribution is subject to the -trademark license, especially commercial redistribution. - -START: FULL LICENSE - -THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE -PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK - -To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free -distribution of electronic works, by using or distributing this work -(or any other work associated in any way with the phrase "Project -Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full -Project Gutenberg-tm License available with this file or online at -www.gutenberg.org/license. - -Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project -Gutenberg-tm electronic works - -1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm -electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to -and accept all the terms of this license and intellectual property -(trademark/copyright) agreement. 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You may copy it, give it away or re-use it -under the terms of the Project Gutenberg License included with this -eBook or online at <a -href="http://www.gutenberg.org">www.gutenberg.org</a>. If you are not -located in the United States, you'll have to check the laws of the -country where you are located before using this ebook.</p> -<p>Title: Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung</p> -<p>Author: Friedrich Anton Heller von Hellwald</p> -<p>Release Date: September 10, 2016 [eBook #53025]</p> -<p>Language: German</p> -<p>Character set encoding: UTF-8</p> -<p>***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***</p> -<p> </p> -<h4>E-text prepared by Odessa Paige Turner, Reiner Ruf,<br /> - and the Online Distributed Proofreading Team<br /> - (<a href="http://www.pgdp.net">http://www.pgdp.net</a>)<br /> - from page images generously made available by<br /> - the Google Books Library Project<br /> - (<a href="http://books.google.com">http://books.google.com</a>)</h4> -<p> </p> -<table border="0" style="background-color: #ccccff;margin: 0 auto;" cellpadding="10"> - <tr> - <td valign="top"> - Note: - </td> - <td> - Images of the original pages are available through - the Google Books Library Project. See - <a href="https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ"> - https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ</a> - </td> - </tr> -</table> -<p> </p> -<div class="p0 htmlnoshow"> -<div class="transnote"> -<p class="s3 center"><b>Anmerkungen zur Transkription</b></p> -<p class="p0 htmlnoshow"> Abhängig von der im jeweiligen Lesegerät -installierten Schriftart können die im Original <em class="gesperrt">gesperrt</em> gedruckten -Passagen gesperrt, in serifenloser Schrift, oder aber sowohl serifenlos -als auch gesperrt erscheinen.</p> -</div> -</div> -<p> </p> -<hr class="full" /> -<p> </p> - -<div class="titel"> - -<h1><span class="s6">Die</span><br /> -menschliche Familie<br /> -<span class="s7">nach ihrer Entstehung</span><br /> -<span class="s7">und natürlichen Entwickelung</span></h1> - -<p class="s6 center">von</p> - -<p class="s4 center">Friedrich von Hellwald.</p> - -<div class="figcenter"> - <a id="signet1" name="signet1"> - <img class="signet" src="images/signet.jpg" - alt="Verlagssignet" /></a> -</div> - -<p class="s4 center">LEIPZIG</p> -<p class="center">Ernst Günthers Verlag.</p> -<p class="center">1888.</p> - -<hr class="r65" /> - -<p class="s1 center padtop2 break-before"><span class="s6">Die</span><br /> -menschliche Familie<br /> -<span class="s7">nach ihrer Entstehung</span><br /> -<span class="s7">und natürlichen Entwickelung</span></p> - -<p class="s6 center">von</p> - -<p class="s4 center">Friedrich von Hellwald.</p> - -<div class="figcenter"> - <a id="signet2" name="signet2"> - <img class="signet" src="images/signet.jpg" - alt="Verlagssignet" /></a> -</div> - -<p class="s4 center">LEIPZIG</p> -<p class="center">Ernst Günthers Verlag.</p> -<p class="center">1889.</p> - -<hr class="copy1" /> - -<p class="s5 center">Alle Rechte vorbehalten.</p> - -<hr class="copy2" /> - -</div> - -<div class="chapter"> - -<h2 class="nobreak" id="Vorwort">Vorwort.</h2> - -</div> - -<p class="p0"><span class="drop-cap">D</span>em Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe, -habe ich nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und -Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten -Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt -worden. Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch, -die Frucht langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun -vornehmlich an die wissenschaftlichen Kreise und versucht mit -Heranziehung besonders der vergleichenden Völkerkunde die bisher -vorgebrachten Meinungen zu sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen -und auf diesem Wege ein Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen -Stande unserer Kenntnisse sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart -unseres Geschlechtes entspricht. Wenn in den verwickelten und in die -mannigfachsten Gebiete einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte -der Familie sich zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte -kommt, so möge dies in der Studienrichtung des Verfassers einige -Entschuldigung finden. Ich glaube dies um so sicherer erhoffen zu -dürfen, als eben die Völkerkunde, deren wachsende Bedeutung deswegen -immer allgemeiner anerkannt wird, den erklärenden Schlüssel zu den -meisten kulturgeschichtlichen Phänomenen und gesellschaftlichen -Problemen verwahrt.</p> - -<p><em class="gesperrt">Tölz</em>, im September 1888.</p> - -<p class="right mright2"><b>Der Verfasser.</b></p> - -<div class="chapter"> - -<h2 class="nobreak" id="Inhaltsverzeichnis">Inhaltsverzeichnis.</h2> - -</div> - -<table class="toc" summary="Inhaltsverzeichnis"> - <tr> - <td class="nummer"> - I. - </td> - <td class="kapitel"> - Einleitung - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_1">1</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - II. - </td> - <td class="kapitel"> - Die Geschlechter und der Paarungstrieb - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_4">4</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - III. - </td> - <td class="kapitel"> - Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_17">17</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - IV. - </td> - <td class="kapitel"> - Das Familienleben der Tiere - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_33">33</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - V. - </td> - <td class="kapitel"> - Naturmensch und Urmensch - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_43">43</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - VI. - </td> - <td class="kapitel"> - Das Schamgefühl und dessen Äusserungen - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_60">60</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - VII. - </td> - <td class="kapitel"> - Kuss und Liebe - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_97">97</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - VIII. - </td> - <td class="kapitel"> - Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_121">121</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - IX. - </td> - <td class="kapitel"> - Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_145">145</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - X. - </td> - <td class="kapitel"> - Exogamie und Clanbildung - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_176">176</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XI. - </td> - <td class="kapitel"> - Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_197">197</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XII. - </td> - <td class="kapitel"> - Einrichtungen und Sitten im Matriarchat - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_208">208</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XIII. - </td> - <td class="kapitel"> - Die Bündnisformen im Matriarchat - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_227">227</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XIV. - </td> - <td class="kapitel"> - Die Polyandrie - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_241">241</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XV. - </td> - <td class="kapitel"> - Das Levirat - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_262">262</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XVI. - </td> - <td class="kapitel"> - Der Frauenraub und seine Folgen - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_275">275</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XVII. - </td> - <td class="kapitel"> - Die Phasen des Scheinraubs - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_287">287</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XVIII. - </td> - <td class="kapitel"> - Der Frauenkauf - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_306">306</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XIX. - </td> - <td class="kapitel"> - Kulturwirkungen des Frauenkaufs - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_323">323</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XX. - </td> - <td class="kapitel"> - Ausbildung des Patriarchats - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_347">347</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXI. - </td> - <td class="kapitel"> - Die patriarchalische Vielweiberei - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_366">366</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXII. - </td> - <td class="kapitel"> - Die Familie im Islâm - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_391">391</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXIII. - </td> - <td class="kapitel"> - Der Harem - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_417">417</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXIV. - </td> - <td class="kapitel"> - Zeitehen und wilde Ehen - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_438">438</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXV. - </td> - <td class="kapitel"> - Entwicklung des Patriarchats in Indien - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_453">453</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXVI. - </td> - <td class="kapitel"> - Clan- und Dorfverfassung - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_481">481</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXVII. - </td> - <td class="kapitel"> - Der Geschlechter- oder Sippenverband - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_497">497</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXVIII. - </td> - <td class="kapitel"> - Die Altfamilie - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_529">529</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXIX. - </td> - <td class="kapitel"> - Entwicklung der modernen Ehe und Familie - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_554">554</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - XXX. - </td> - <td class="kapitel"> - Rückblick und Ausblick - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_567">567</a> - </td> - </tr> - <tr> - <td class="nummer"> - - </td> - <td class="kapitel"> - Sach-Register - </td> - <td class="ste"> - <a href="#Seite_582">582</a> - </td> - </tr> -</table> - -<hr class="full" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_1" id="Seite_1">[S. 1]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="I">I.<br /> - -Einleitung.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_1" name="drop_d_1"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>urch die leibliche und sittliche Verbindung von -<em class="gesperrt">Persönlichkeiten</em> der beiden Geschlechter zur -<em class="gesperrt">Wiederherstellung des ganzen Menschen</em> — die Ehe — entsteht die -<em class="gesperrt">Familie</em>. Denn mit jener Wiederherstellung des ganzen Menschen -ist zugleich die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes gegeben und die -drei Elemente der Familie: Vater, Mutter und Kinder sind in ihr bereits -vollständig vorausgesetzt. Die Familie ist darum der erste und engste -Kreis, in welchem wir unser ganzes menschliches Wesen wiederfinden, -uns in uns befriedigt und bei uns selbst daheim fühlen.“ Also spricht -einer der bedeutendsten deutschen Kulturhistoriker, <em class="gesperrt">W. H. Riehl</em>, -in seinem Buche über die Familie<a name="FNAnker_1_1" id="FNAnker_1_1"></a><a href="#Fussnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>, und da er fast ausschliesslich -den Kulturmenschen und insbesondere den deutschen Kulturmenschen im -Auge hat, so ist seine Definition ziemlich unantastbar. Er fährt indes -fort: „Sie ist die ursprünglichste, urälteste menschlich-sittliche -Genossenschaft, zugleich eine <em class="gesperrt">allgemein</em> menschliche; denn -mit der Sprache und dem religiösen Glauben finden wir die Familie -bei allen Völkern der Erde wieder.“<a name="FNAnker_2_2" id="FNAnker_2_2"></a><a href="#Fussnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> Dem ist nun <em class="gesperrt">nicht</em> so; -nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose Menschenstämme, sondern -bei vielen, welche wir nicht als familienlos<span class="pagenum"><a name="Seite_2" id="Seite_2">[S. 2]</a></span> bezeichnen möchten, -tritt das, was man etwa mit starker Dehnung des Begriffes als -„Familie“ gelten lassen kann, unter sehr verschiedenen Formen auf, -ja unter Formen, welche mitunter unseren heftigsten Abscheu erregen -und gradezu das Gegenteil von der geheischten leiblichen <em class="gesperrt">und -sittlichen</em> Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes -zu sein scheinen. Die Frage ist daher berechtigt, woher es kommt, -dass uns Kulturmenschen der oben aufgestellte Begriff der Familie -gewissermassen der einzig zulässige geworden und ob dem zu allen Zeiten -so gewesen sei? Darin liegt aber die stillschweigende Anerkennung, dass -auch die Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung und sozialen -Anschauungen, kein Unwandelbares, weder eine göttliche Einrichtung, -noch ein <em class="gesperrt">allgemein</em> menschliches Bedürfnis sei. Über Ursprung -und Entwicklung dieser allerwichtigsten unserer gesellschaftlichen -Institute sollen nun die nachstehenden Blätter — Ergebnisse -langjähriger ethnographischer Forschungen — einigen Aufschluss -gewähren.</p> - -<p>Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind -bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren -Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle, -denn erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von -Mann und Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und -meint damit, ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren -sagen wir bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne -lässt man zwar solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt -wird, dass jede Ehe behufs Begründung einer Familie zustande kommt; -im eigentlichen Sinne aber werden sie nicht als Familie anerkannt, -denn es fehlt ihnen dazu eben deren wesentlichstes Merkmal: die -Nachkommenschaft. Da nun letztere erst eine Folge der Vereinigung -zweier Personen verschiedenen Geschlechtes ist, welche Vereinigung -in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in der Ehe findet, so -wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie notwendig eine -solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die Ehe ihrerseits -wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als Weihe des -Geschlechts<span class="pagenum"><a name="Seite_3" id="Seite_3">[S. 3]</a></span>verkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die Aufgabe -ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf jene -untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung -des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der <em class="gesperrt">Darwin</em>schen -Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen -menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag, -glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen -Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu -sollen, der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben -dürfte.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1_1" id="Fussnote_1_1"></a><a href="#FNAnker_1_1"><span class="label">[1]</span></a> <em class="gesperrt">W. H. Riehl.</em> Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_2_2" id="Fussnote_2_2"></a><a href="#FNAnker_2_2"><span class="label">[2]</span></a> A. a. O. S. 116.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_4" id="Seite_4">[S. 4]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="II">II.<br /> - -Die Geschlechter und der Paarungstrieb.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_2" name="drop_d_2"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Erhaltung -der Art und in noch höherem Masse die Weiterbildung und -Entwicklung derselben zu neuen Formen ist die wichtigste Sorge der -Natur, welche zur Erreichung dieses ihres vornehmsten Zweckes des -Kampfes ums Dasein sich bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser -Kampf ums Dasein wesentlich erleichtert durch die <em class="gesperrt">Trennung der -Geschlechter</em>. Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt -sie noch nicht vor; sie tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute -Organismus eine grössere Reihe von Verrichtungen zu vollziehen hat, -um im Flusse des Geschehens dauernd aufrecht sich zu erhalten. Wo -also ein Tier zu grösserer Anstrengung bestimmt ist, wo es arbeiten -muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr widerstandslos den Strom der -Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern ihm sich entgegenstellt -und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da erscheint die Trennung -der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der Arbeit, von der Natur -zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen. Dem einen, dem -weiblichen Wesen, ist die Sorge für die Nachkommenschaft, die Aufgabe -der Erhaltung der Art übertragen; das andere, das männliche Individuum -ist für die Entwicklung geschaffen; es ist bestimmt im Kampfe ums -Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu erwerben, diese dadurch, dass -es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich beteiligt, den Nachkommen -zu vererben und so eine allmähliche Steigerung der letzteren, die -endliche<span class="pagenum"><a name="Seite_5" id="Seite_5">[S. 5]</a></span> Ausbildung neuer Charaktere, die Hervorbringung neuer Arten, -zu ermöglichen.<a name="FNAnker_3_3" id="FNAnker_3_3"></a><a href="#Fussnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a></p> - -<p>Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch -das männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des -Leibes, durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer -Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint -unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert -und gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege -der Nachkommenschaft, und seinem geistigen Wesen nach zeigt es sich -scheu und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten -Lebewesen, dem <em class="gesperrt">Menschen</em>. Um in ihm etwas anderes zu sehen, als -den obersten und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man -von metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die -vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz -zu dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der -höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches -Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den -Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf -Tiere zu übertragen<a name="FNAnker_4_4" id="FNAnker_4_4"></a><a href="#Fussnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a> und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist, -dass eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute -vorhanden sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen -Zustande geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen -kommen mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige -hoch organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und -Weibchen auf den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im -Körperbau aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen -das Weib vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den -nackten Insulanern auf Neubritannien erzählt <em class="gesperrt">Wilfred Powell</em>,<span class="pagenum"><a name="Seite_6" id="Seite_6">[S. 6]</a></span> -welcher drei Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen -in einiger Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.<a name="FNAnker_5_5" id="FNAnker_5_5"></a><a href="#Fussnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a> -<em class="gesperrt">Désiré Charnay</em> bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern -Mittelamerikas.<a name="FNAnker_6_6" id="FNAnker_6_6"></a><a href="#Fussnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a> Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten -üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger -Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von -diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen -Reihe niedriger Völkerstämme.</p> - -<p>In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich -eine zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder -„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem, -in unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden, -Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung -der Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden -Stämme auf der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst -mit dieser. <em class="gesperrt">Julius Lippert</em>, ein geistvoller Forscher, hat recht -scharfsinnig dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit -vorherrschenden Pflanzennahrung zur Fleischkost, wie die auf Erfindung -von Waffen und Fangmethoden gegründete <em class="gesperrt">Jagd</em> jene Differenzierung -zuerst ermöglichte und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter -erweitern musste. Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter -waren schlechte Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren -Jagd sondert sich die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des -Weibes von der des Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit -diese Verschiedenheit der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der -untergeordneten, jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus -ihren Einfluss üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost -hat dem weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren -verliehen, was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Musku<span class="pagenum"><a name="Seite_7" id="Seite_7">[S. 7]</a></span>latur -und Stärke sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise -den nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass — ganz im Gegensatze -zu den oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen — die beiden -Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend -aussehen.<a name="FNAnker_7_7" id="FNAnker_7_7"></a><a href="#Fussnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a> Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente -können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen. -Die Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen -Beckens und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen -scheint z. B. Herrn <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> durch eine wenn auch noch -unbedeutende Beimischung europäischen Blutes begünstigt zu werden, -darnach zu urteilen, dass die meisten Mulattinnen fast übermässig stark -entwickelte Körperformen besitzen.<a name="FNAnker_8_8" id="FNAnker_8_8"></a><a href="#Fussnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a> Man darf also füglich sagen, dass -die leibliche Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen -Kulturentwicklung gleichen Schritt halte.</p> - -<p>Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe sein -mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst -das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber -durch den mächtigsten Drang getrieben:</p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Einstweilen, bis den Bau der Welt</div> - <div class="verse">Philosophie zusammenhält,</div> - <div class="verse">Erhält sich das Getriebe</div> - <div class="verse">Durch Hunger und durch Liebe</div> - </div> - </div> -</div> - -<p class="p0">singt <em class="gesperrt">Friedrich Schiller</em> und fasst in diesen wenigen Worten mit -scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der -Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist -sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt -stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur -schwer und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der -Geschöpfe erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und -welche Eroberungen verdankt<span class="pagenum"><a name="Seite_8" id="Seite_8">[S. 8]</a></span> die Menschheit nicht diesem allgewaltigen -Triebe! Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen -und selbst von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre -Ursache, als den Stachel des Hungers.</p> - -<p>Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist der -<em class="gesperrt">Geschlechts</em>- oder <em class="gesperrt">Paarungstrieb</em>, welcher die Geschlechter -einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und -Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung -der Gattung führt die Zeugung (<i>Generatio</i>), welche in der Pflanze auf -einer Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im Menschen -ein durch die Dazwischenkunft des Geistigen <em class="gesperrt">veredelbarer</em> -Trieb ist,<a name="FNAnker_9_9" id="FNAnker_9_9"></a><a href="#Fussnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a> zur <em class="gesperrt">Liebe</em> werden kann, von der <em class="gesperrt">Schiller</em> -spricht und die Dichter aller Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind -in einem gewissen Stadium ihrer Entwicklung ausnahmslos alle normal -gebildeten Individuen der höheren Tierarten unterworfen; er ist mit -<em class="gesperrt">einem</em> Worte ein <em class="gesperrt">Naturgesetz</em>. Auf einer untersten Stufe -ist dem Geschöpfe, nicht als Individuum, sondern in Anbetracht seiner -Erhaltung, nichts so sehr von Nutzen, als dass durch unvermitteltes -Nervenspiel dem Anreize zur Fortpflanzung sofort die entsprechende -Thätigkeit der Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt noch -unverloren dieses alte Erbe. Das Zeugungsgeschäft (<i>Coitus</i>) ist eine -reflexive, automatische Bewegung, welche man ererbt und welche sich -vollzieht wie das Atmen und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen. -Werden ein mannbarer Mann und ein eben solches Weib, so führt <em class="gesperrt">Paolo -Mantegazza</em>, der gefeierte Florentiner Anthropologe, aus, mögen -sie noch so unschuldig sein, sich selbst überlassen, so werden sie, -nachdem sie sich einander genähert haben, ohne es fast zu wissen, -den Weg finden, durch den ein neues Geschöpf in das Leben gerufen -wird.<a name="FNAnker_10_10" id="FNAnker_10_10"></a><a href="#Fussnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a> <em class="gesperrt">Plato</em> hat den Träger des Geschlechtssinnes deshalb -nicht mit Unrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_9" id="Seite_9">[S. 9]</a></span> als ein Tier für sich innerhalb des Menschen -bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein Verhalten unter Abweisung -des Einflusses der „oberen Seelen“, so überwiegend wirksam erscheint -hier noch der ererbte Instinkt aus der Zeit primitivster Sorge für die -Erhaltung des Lebens der Art.<a name="FNAnker_11_11" id="FNAnker_11_11"></a><a href="#Fussnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a> Man nennt daher diesen Paarungs- -oder Begattungstrieb auch den „Zeugungstrieb“, insoferne als dessen -Befriedigung normal das Entstehen von Nachkommenschaft zur Folge hat. -Doch möchte ich letztere Benennung weniger bevorzugen, weil in ihr der -Sinn zu schlummern scheint, als ob die Zeugung der von den Individuen -<em class="gesperrt">beabsichtigte</em> Zweck ihrer Vereinigung wäre. Dies ist aber -durchaus nicht der Fall.</p> - -<p>Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben -nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst -den Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt, -dessen Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen -herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste -Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen -emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen -Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu -unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu -freveln, wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung -unseres tierischen Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen -Entwicklungsstufen und in der Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende -Vernunft. Da aber dieser Trieb an sich nicht dem Tiere, sondern nur -den Zwecken der Natur dient, so kann seine Befriedigung nicht als -eigentlich nützlich angenommen werden. Er erweist sich im Gegenteil -in seinen Folgen als <em class="gesperrt">geradezu nachteilig</em>. Schon die Erzeugung -der Nachkommenschaft ist dem weiblichen Individuum eine schwere Last. -Die Pflege derselben erfordert von den Eltern, mag sie nun von beiden -in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem derselben allein geübt -werden, eine grosse Aufopferung, das häufige Hintansetzen des eigenen -Wohlergehens eine persönliche Schädigung,<span class="pagenum"><a name="Seite_10" id="Seite_10">[S. 10]</a></span> die durchaus nicht in dem -Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen Ausgleich finden -kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern die ärgsten -Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen Verhältnissen -leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den Lebensunterhalt, so -treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf ums Dasein -ein.<a name="FNAnker_12_12" id="FNAnker_12_12"></a><a href="#Fussnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a> Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom -Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach -abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst -in den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft -Kindersegen zum Unheil der Erzeuger. Wenn man trotzdem gar häufig -solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden -Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt -sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft -nur sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft -ist nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden, -dem heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung -des Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen -Schritt mit der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie -der Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen -Dingen scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses -am reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre -Schätze verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter -mit allen erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu -entschädigen für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für -die unsäglichen Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen -Augenblicke sinnlicher Glückseligkeit sind.<a name="FNAnker_13_13" id="FNAnker_13_13"></a><a href="#Fussnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> Diesen Taumel -physischer Wollust, zu deren Beschreibung keine Sprache Worte hat -und den der schwache Mensch nicht zu ertragen vermöchte, wenn er von -längerer Dauer wäre, dies und <em class="gesperrt">nur dies allein</em> erstrebt der -seinem inneren Wesen nach völlig blinde Paarungstrieb, und man darf -dreist behaupten, dass ohne<span class="pagenum"><a name="Seite_11" id="Seite_11">[S. 11]</a></span> den Köder dieser wichtigen Beigabe das -Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines Naturgesetzes ausüben würde -und könnte. Dem „Wilden“ — wenn ich mich dieses unzutreffenden -Ausdruckes bedienen darf — gilt wenigstens die Zeugung für eine -Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für eine Beigabe, -die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist. Beweis -dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf -künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen, -die Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern -Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt -es viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem -Behufe nach <em class="gesperrt">Alexander von Humboldts</em> Zeugnis giftige Kräuter -gebrauchen.<a name="FNAnker_14_14" id="FNAnker_14_14"></a><a href="#Fussnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a></p> - -<p>Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen -sein, dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen -Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb — wie auch -in der Tierwelt — ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln -der Gesittung.<a name="FNAnker_15_15" id="FNAnker_15_15"></a><a href="#Fussnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a> Einen sehr verwandten Gedanken spricht <em class="gesperrt">Cesare -Lombroso</em><a name="FNAnker_16_16" id="FNAnker_16_16"></a><a href="#Fussnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a> aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des -modernen Italien. Es dünkt mir indessen auch eine, zwar keines direkten -Beweises fähige, aber sonst nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass -die sinnlichen Freuden ihrerseits einer Entwicklung, einer Steigerung -fähig seien und dass unsere urgeschichtlichen Vorfahren dieselben -nicht in dem gleichen Grade empfunden haben, wie spätere, feiner -ausgebildete Geschlechter. Niemand wird im Ernste bestreiten wollen, -dass mit wachsender Gesittung auch das menschliche Nervensystem -sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die Zustände innerhalb -der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen Jahrhunderten; -unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die Menschen der -Gegen<span class="pagenum"><a name="Seite_12" id="Seite_12">[S. 12]</a></span>wart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre Vorgänger. Es -scheint wirklich, dass <em class="gesperrt">der physikalische Charakter der Menschheit -im Laufe der Zeit sich wesentlich verändert hat</em>, und es unterliegt -keinem Zweifel, dass das <em class="gesperrt">Blut</em> und die Säfte des Menschen früher -die vorherrschende Rolle spielten, während es jetzt die <em class="gesperrt">Nerven</em> -sind, die fast ausschliesslich den Körper der Europäer, sowie der -Weissen in Nordamerika beherrschen. Gröber angelegte Wesen vermögen -aber Lust und Schmerz<a name="FNAnker_17_17" id="FNAnker_17_17"></a><a href="#Fussnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a> nicht in gleich wirksamer Weise zu empfinden, -wie die feiner organisierten. <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em> bezeugt, -dass die ungemein schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den -Indianern Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden -werden, denn Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit -des Nervensystems der Haut ab.<a name="FNAnker_18_18" id="FNAnker_18_18"></a><a href="#Fussnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a> Leutnant <em class="gesperrt">Mage</em>, der mit Dr. -<em class="gesperrt">Quintin</em> mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra -beiwohnte, hatte dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, — so -sagt er selbst — wie viel weniger entwickelt oder vielmehr wie viel -weniger empfindlich das Nervensystem der Neger ist als das unsrige, -woraus es sich erklärt, dass sie auch schwerere Operationen so leicht -ertragen.<a name="FNAnker_19_19" id="FNAnker_19_19"></a><a href="#Fussnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_13" id="Seite_13">[S. 13]</a></span> Freilich stehen über die Empfindung der Lust noch -weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über den Schmerz, der sich -zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat der leider der -Wissenschaft zu rasch entrissene <em class="gesperrt">Paul Broca</em> an den Schädeln -der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem Masse das -Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit Fortschreiten -der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller Analogie -ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen, -was für den Behälter unseres Denkvermögens sich nicht bestreiten -lässt. Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und -Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen -Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch -der grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen -Stämmen das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe -<em class="gesperrt">Th. Bischoff</em> hat in einem neueren Werke<a name="FNAnker_20_20" id="FNAnker_20_20"></a><a href="#Fussnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a> nachgewiesen, -so weit dies die noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass: -während das mittlere Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so -ziemlich das gleiche zu sein scheint, das der niederen Negerrassen -in der That nicht nur ein geringeres ist, sondern auch geringere -Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter und die Individuen -darbietet. Zu gleichen und manchen anderen überraschenden Ergebnissen -gelangt auch Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em> in einer ungemein fleissigen, -auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.<a name="FNAnker_21_21" id="FNAnker_21_21"></a><a href="#Fussnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a> Innerhalb der -Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte ziffermässig -darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die grössten -Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.<a name="FNAnker_22_22" id="FNAnker_22_22"></a><a href="#Fussnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_14" id="Seite_14">[S. 14]</a></span> Wird -auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit des -Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei -geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine -ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das -Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist -es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen -auch nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter -empfinden als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade -solche Individuen, wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden -ganz besonders zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines -und desselben Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten, -starke Abstufungen der individuellen Nervenorganisation. Was nun für -die einzelnen richtig ist, gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme, -Völker und Rassen.</p> - -<p>Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder -nicht, stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als -begehrenswertestes Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen, -welches den Dingen entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen -Gefahren des Lebens sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu -zurückzieht und dem Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder -Jäger,“ bemerkt ein bewährter Naturforscher,<a name="FNAnker_23_23" id="FNAnker_23_23"></a><a href="#Fussnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a> „kennt das Sprengen -bei Reh und Hirsch: das weibliche Thier flieht, das männliche verfolgt -— dasselbe<span class="pagenum"><a name="Seite_15" id="Seite_15">[S. 15]</a></span> Verhältnis, wie zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein -Tier bekannt, bei welchem das weibliche Geschlecht das verfolgende, -überwältigende, das männliche das verfolgte und Widerstand leistende -wäre; es ist stets umgekehrt, auch in solchen Fällen, in denen, wie -bei den Spinnen, das weibliche Tier das stärkere ist und nach der -Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz aller Maskierung, -die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische Einflüsse erfährt, -verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die Sprödigkeit ist eine -Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt dem Manne zu.“ Und -dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte, auch schon zu -deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden Geschlechter, -welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte, zum Angriff -geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der Tiefe -des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte -Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib -bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil, -physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der -Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von -Haus aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des -Mannes zu vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss -kämpft, welcher den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger -und hartnäckiger der Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne -verfolgt, flüchtet und verbirgt sich, während die europäische Jungfrau -mit den Waffen der Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende -Verlangen des Geliebten reizt und steigert, welchem sie erst nach -harten Proben sich überlässt.<a name="FNAnker_24_24" id="FNAnker_24_24"></a><a href="#Fussnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_16" id="Seite_16">[S. 16]</a></span></p> - -<p>Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen -Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine -Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder -minder langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres -meist bloss zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche -Frist bestimmt im günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch -ein solches Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch -jedes höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie -zu schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen -Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um -die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische Bande -und soziale Gewohnheiten.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_3_3" id="Fussnote_3_3"></a><a href="#FNAnker_3_3"><span class="label">[3]</span></a> Dr. Herm. <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des -Menschen. Norden. 1886. S. 97–100.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_4_4" id="Fussnote_4_4"></a><a href="#FNAnker_4_4"><span class="label">[4]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Otto Mohnicke</em> teilt einen Fall mit, wo die dem -Menschen für spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf -einen Gibbon übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800–801).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_5_5" id="Fussnote_5_5"></a><a href="#FNAnker_5_5"><span class="label">[5]</span></a> <em class="gesperrt">Wilfred Powell.</em> Unter den Kannibalen von -Neubritannien. Drei Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884. -S. 123.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_6_6" id="Fussnote_6_6"></a><a href="#FNAnker_6_6"><span class="label">[6]</span></a> <em class="gesperrt">Désiré Charnay.</em> <i>Les anciennes villes du Nouveau -Monde.</i> Paris, 1885. S. 399.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_7_7" id="Fussnote_7_7"></a><a href="#FNAnker_7_7"><span class="label">[7]</span></a> <em class="gesperrt">Julius Lippert.</em> Kulturgeschichte der Menschheit in -ihrem organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64–65.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_8_8" id="Fussnote_8_8"></a><a href="#FNAnker_8_8"><span class="label">[8]</span></a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller.</em> Forschungsreisen in der deutschen -Kolonie Kamerun. Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_9_9" id="Fussnote_9_9"></a><a href="#FNAnker_9_9"><span class="label">[9]</span></a> <em class="gesperrt">Joseph Hyrtl.</em> Lehrbuch der Anatomie des Menschen. -Fünfzehnte Aufl. Wien, 1881. S. 9.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_10_10" id="Fussnote_10_10"></a><a href="#FNAnker_10_10"><span class="label">[10]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturhistorische -Skizzen über die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem -Italienischen. Jena, 1886. S. 48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_11_11" id="Fussnote_11_11"></a><a href="#FNAnker_11_11"><span class="label">[11]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. Bd. I. S. 14.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_12_12" id="Fussnote_12_12"></a><a href="#FNAnker_12_12"><span class="label">[12]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs.</em> A. a. O. S. 101.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_13_13" id="Fussnote_13_13"></a><a href="#FNAnker_13_13"><span class="label">[13]</span></a> <em class="gesperrt">Paolo Mantegazza.</em> <i>Fisiologia del piacere.</i> -Mailand, 1870. S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_14_14" id="Fussnote_14_14"></a><a href="#FNAnker_14_14"><span class="label">[14]</span></a> <em class="gesperrt">Alexander von Humboldts Reise</em> in die -Äquinoktial-Gegenden des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von -<em class="gesperrt">Hermann Hauff</em>. Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_15_15" id="Fussnote_15_15"></a><a href="#FNAnker_15_15"><span class="label">[15]</span></a> <em class="gesperrt">Julius Lippert.</em> Die Geschichte der Familie. -Stuttgart, 1884. S. 30.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_16_16" id="Fussnote_16_16"></a><a href="#FNAnker_16_16"><span class="label">[16]</span></a> <i>Quanto più cresce l’intelletto e quanto più crescono -i messi della vita, più si moltiplicano i desiderii e la potenza -d’amore.</i> (Cesare Lombroso. <i>L’amore nel suicidio e nel delitto.</i> -Turin, 1881. S. 38.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_17_17" id="Fussnote_17_17"></a><a href="#FNAnker_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde -uns schier unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen, -ohne das leiseste Zeichen von Schmerzempfindung zu geben. Wenn -auch die dabei entfaltete Willensstärke nicht gering anzuschlagen -sein mag, so sprechen doch die vielfachen Martern, welche sie sich -selbst auferlegen, die mannigfachen Verstümmelungen, die sie oft -um einer nichtssagenden Zier willen sich zufügen, die ausgesuchten -Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden verüben, sattsam dafür, dass -leiblicher Schmerz von ihnen weniger gefühlt wird, als von den nervösen -Kulturvölkern. In unseren Augen möchte wohl schon oft der hundertste -Teil der auszustehenden Qualen als empörende Scheusslichkeit empfunden -werden. Da nun der Mensch stets von sich auf andere schliesst, so muss -der Wilde selbst schon ein beträchtliches Mass von Schmerz ertragen -können, wenn er es für nötig hält, dieses Mass, um seinen Feind zu -quälen, in so barbarischer Weise zu steigern. Auch die Roheiten unserer -eigenen Vergangenheit wurzeln sicherlich zum Teile in dem noch geringer -entwickelten Nervensystem unserer Väter im Altertum und Mittelalter.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_18_18" id="Fussnote_18_18"></a><a href="#FNAnker_18_18"><span class="label">[18]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd. -III. S. 208.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_19_19" id="Fussnote_19_19"></a><a href="#FNAnker_19_19"><span class="label">[19]</span></a> Globus. Bd. XIV. S. 260.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_20_20" id="Fussnote_20_20"></a><a href="#FNAnker_20_20"><span class="label">[20]</span></a> Siehe Dr. Th. L. W. <em class="gesperrt">Bischoff</em>. Das Gehirngewicht -des Menschen. Eine Studie. Bonn, 1880.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_21_21" id="Fussnote_21_21"></a><a href="#FNAnker_21_21"><span class="label">[21]</span></a> <em class="gesperrt">Gustave Le Bon.</em> <i>Recherches anatomiques et -mathématiques sur les lois des variations du volume du cerveau et sur -leurs relations avec l’intelligence.</i> (<i>Revue d’anthroprologie.</i> 1879. -S. 27–104.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_22_22" id="Fussnote_22_22"></a><a href="#FNAnker_22_22"><span class="label">[22]</span></a> A. a. O. S. 80 teilt <em class="gesperrt">Le Bon</em> das Ergebnis seiner -an 1200 Individuen angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es -ist wohl interessant genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach -entfielen auf einen</p> - -<table summary="Schädelumfang"> - <tr> - <td class="tdc padr0_5" colspan="3"> - Schädelumfang - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - Gelehrte, - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - Adel, - </td> - <td class="tdc"> - Bürger - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - von - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 52–53   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - <i>cm</i> - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  0,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  0,0 - </td> - <td class="tdc"> -  0,6 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 53–54   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  2,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  3,7 - </td> - <td class="tdc"> -  1,9 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 54–55   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  4,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  9,2 - </td> - <td class="tdc"> -  6,2 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 55–56   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  6,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 12,8 - </td> - <td class="tdc"> - 14,0 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 56–57   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 18,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 28,5 - </td> - <td class="tdc"> - 24,5 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 57–58   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 36,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 22,0 - </td> - <td class="tdc"> - 24,5 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 58–59   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 18,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - 12,8 - </td> - <td class="tdc"> - 14,9 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 59–60   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  8,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  8,3 - </td> - <td class="tdc"> -  7,6 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 60–61   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  6,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  1,8 - </td> - <td class="tdc"> -  3,3 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 61–62   - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  2,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  0,0 - </td> - <td class="tdc"> -  1,8 - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdc nowrap padl0_5"> - 62–62,5 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> - „ - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  0,0 - </td> - <td class="tdc padr0_5"> -  0,9 - </td> - <td class="tdc"> -  0,7 - </td> - </tr> -</table> - -</div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_23_23" id="Fussnote_23_23"></a><a href="#FNAnker_23_23"><span class="label">[23]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Jäger.</em> Die Entdeckung der Seele. Leipzig, -1880. S. 31</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_24_24" id="Fussnote_24_24"></a><a href="#FNAnker_24_24"><span class="label">[24]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> <i>Fisiologia del piacere.</i> S. 39. Mit -Bezugnahme auf das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt -sich die Frage aufwerfen, ob nicht auch in dieser Hinsicht eine -Art körperlicher Anpassung an die Anforderungen des Geisteslebens -stattfinde. Im Tierreiche versagt sich das Weibchen innerhalb gewisser -Zeiten nur selten dem verlangenden Männchen, seine Geschlechtsorgane -sind, übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger verborgen oder -geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf -rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche -Hälfte in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel -in anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den -Abbildungen wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies -umgesehen hat, dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn -anders die Zeichnungen richtig sind, das <i>ostium vaginae</i> sichtbar -erscheint in Stellungen, welche dies bei Weibern gesitteterer, nach -unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht gestatten. Das Organ -erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich, viel weniger in -die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre Gesittung -vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende -Messungen des weiblichen Perineums, die aber leider noch fehlen, -könnten allein auf die interessante Frage Licht werfen.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_17" id="Seite_17">[S. 17]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="III">III.<br /> - -Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_e_3" name="drop_e_3"> - <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>s ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische -Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst gebildet -habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe. Vom Standpunkte der -Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt es, einfach die Thatsache seines -Vorhandenseins festzustellen und die verschiedenen Formen, welche im -Geschlechtsverkehre sich kundgeben, kurz zu beleuchten. Doch halte -ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen Blick in das Gebahren der -Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein geschlechtliches Treiben zur -Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt nun der Paarungstrieb -sehr deutlich zunächst in den <em class="gesperrt">Werbesitten</em> der höheren Arten zum -Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt Gesagte, -stets das Männchen als der werbende Teil auftritt. Oft spielt darin der -<em class="gesperrt">Kampf um das Weibchen</em> die bedeutendste Rolle.</p> - -<p>Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften -sei bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän -<em class="gesperrt">Bryant</em> von dem merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen -Grossen sehr verliebten und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (<i>Otaria -jubata L.</i>) auf der St. Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni, -erzählt <em class="gesperrt">Bryant</em>, sind alle Männchen versammelt und alle passenden -Plätze vergeben. Die alten Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft -der Weibchen. Letztere erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber -in immer zu<span class="pagenum"><a name="Seite_18" id="Seite_18">[S. 18]</a></span>nehmenden Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze -überfüllt sind. Viele der Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den -Wunsch zu hegen, mit einem bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber -sie werden daran durch die „Junggesellen-Robben“ gehindert, welche -längs der Küste schwimmend, die ankommenden Weibchen beobachten und sie -ans Land treiben. Sobald sie dieses betreten haben, nähert sich ihnen -das nächstliegende Männchen, lässt einen glucksenden Laut vernehmen -und sucht, der neu angekommenen Genossin freundlich zunickend und -sie auch wohl liebkosend, allmählich zwischen sie und das Wasser zu -kommen, so dass sie nicht mehr zu entfliehen im stande ist. Sobald -ihm dies gelungen, ändert der Haustyrann sein Betragen vollständig, -denn an Stelle der Liebkosungen tritt Zwang und das Weibchen wird -genötigt, einen der noch freien Plätze im Harem des gestrengen Herrn -einzunehmen. In dieser Weise verfährt jeder männliche Seebär, bis alle -Plätze in seinem Harem besetzt sind. Aber nun muss er den Besitz seiner -Auserkorenen auch energisch verteidigen, da seine über ihm lagernden -Kollegen versuchen, seine Weiber zu rauben, indem sie eines derselben -mit den Zähnen packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren eigenen -Weiberzwinger schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen verfahren -in derselben Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle -Plätze besetzt sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der -Herrn Sultane, welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist, -selbstgefällig auf und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die -unruhigen Weibchen schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben.</p> - -<p>Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im -gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach <em class="gesperrt">Bartram</em> bestrebt, -die Gunst des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte -seiner Lagune sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt -„wie ein Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“. -Manche Tierarten wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem — -fast möchte man sagen — poetischen Schimmer zu verklären. <em class="gesperrt">Charles -Darwin</em> ist der Ansicht, dass den Tieren einiger Schönheitssinn -zukomme, wenigstens solchen<span class="pagenum"><a name="Seite_19" id="Seite_19">[S. 19]</a></span> der höchsten Klassen; dass demnach z. B. -weibliche Vögel die Schönheit der vor ihnen Staat machenden Männchen -bewundern, sowie sie sich an deren Gesang erfreuen. Hinsichtlich der -männlichen Tiere glaubt aber <em class="gesperrt">Gerlach</em>, dass die Entfaltung -der Schmuckfedern vor den Weibchen männlicherseits keine Kenntnis -des Schmuckgefieders voraussetze, sondern nur den geschlechtlichen -Reiz, welcher auf diesen Teil des Sexuallebens wirke. Er führt dabei -eine Stelle aus <em class="gesperrt">Waitz’</em> Psychologie an: „Die sämtlichen Tiere -gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade zweckmässig, ohne dass es -darum wahrscheinlich würde, dass sie davon einige Kenntnis besässen.“ -Sei dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es, dass viele Geschöpfe in der -Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten bestrebt sind.</p> - -<p>Ganz besonders gilt dies von der Vogelwelt, welche zahlreiche -diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den -Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt -ist? Der Schwarzspecht (<i>Picus martius L.</i>) hängt sich an den dürren -Wipfel eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an -und hämmert mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in -zitternde Bewegung gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln, -welches im Walde so stark widerhallt, dass man es bei trockenem -Wetter wohl eine Viertelstunde weit hört. Dasselbe dient dazu, das -Weibchen zu erfreuen, welches auf dieses Geräusch auch gewöhnlich -sofort herbeikommt und Antwort giebt. Alle Künste der Buhlerei werden -entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um persönliche Schönheit und -Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem Bemühen angewendet. Wer -hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und seiner Verwandten, in deren -erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich vereinigen. Der Birkhahn -(<i>Tetrao tetrix L.</i>) z. B. stösst in der Balze die sonderbarsten -Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und Bewegungen -bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er zuletzt -wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen <i>Tetrao -urophasianus</i> hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben -Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne -aus, richtet die<span class="pagenum"><a name="Seite_20" id="Seite_20">[S. 20]</a></span> Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift -die Flügel auf dem Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an. -Das Männchen des ebenfalls nordamerikanischen <i>Tetrao umbellus</i> -trommelt mit seinen gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper, -richtet den Schwanz auf und entfaltet seine Krause, worauf das in der -Nähe befindliche Weibchen herbeifliegt. Der Albatros der südlichen -Hemisphäre (<i>Diomedea exulans</i>) berührt mit seinem Schnabel den des -Weibchens, beide schaukeln die Köpfe im Takte und sehen sich lange -an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist nahezu ein wahres Küssen. -Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen Webervogel (<i>Ploceus socius -Lath.</i>) mit gelben Schultern erzählt <em class="gesperrt">David Livingstone</em>, dass -drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf den Büschen mit -Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese Spiele -finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide -statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid -trägt. Bei der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer -nur auf den Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange -vorher wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die -Paradiesvögel u. a. sammeln sich in Gruppen vor den Weibchen und -machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen. -Der Felshahn (<i>Rupicola aurantia L.</i>), ein prachtvoller Schmuckvogel -Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von -1¼ - 1½ m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und -auf welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände -geebnet. Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und -bewundernd umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun -ein Männchen nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in -verschiedenen Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen. -<em class="gesperrt">Schomburgk</em> sah auf diese Weise drei Helden nacheinander -auftreten, bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft -verscheuchte. Die Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel -ungemein schätzen, suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und -verbergen sich in der Nähe mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind -die Tiere einmal mit ihrem Tanzvergnügen<span class="pagenum"><a name="Seite_21" id="Seite_21">[S. 21]</a></span> beschäftigt, so werden sie -davon derart eingenommen, dass die Jäger mehrere hintereinander erlegen -können, ehe es die übrigen merken und davon fliegen.</p> - -<p>Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (<i>Grus cinerea Bech.</i>) -übt, von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit -Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus. -Die Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen -Paradiesvögeln, wie <i>Amblyornis ornata</i> und ihren Verwandten. Die -australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel) -bauen nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten, -als Nester dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und -Damen Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen. -Der merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen -Fussboden von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an -beiden Seiten eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass -ihre Spitzen sich kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht -so eine gewölbte Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln -etwa 1¼ m lang und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder -Stelldichein dient. Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit -mehrere Stunden des Tages über zusammen und geben sich ihren -Vergnügungen hin. Aber nicht genug damit — die beiden Eingänge der -Laube werden mit einer Menge schön gefärbter oder hellglänzender -Gegenstände verziert, um sie dem Auge angenehm zu machen. Muscheln, -Zähne, Knochen, bunte Steine, Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel, -auch allerhand kleine, dem Menschen entwendete Gegenstände, wie -Fingerhüte u. dgl. werden herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der -gefiederten Gäste Genüge zu thun. Diese Dinge werden beständig anders -geordnet und von den Vögeln in ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies -wird, wie <em class="gesperrt">Gould</em> berichtet, die Laube selbst im Innern schön mit -langen Grashalmen ausgefüttert, welche so angeordnet werden, dass die -Spitzen sich nahezu treffen, und die Verzierungen sind ausserordentlich -reich. Nach <em class="gesperrt">Darwin</em> benützen die Vögel runde Steine dazu, die -Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten und verschiedene nach -der Laube hin<span class="pagenum"><a name="Seite_22" id="Seite_22">[S. 22]</a></span>leitende Pfade zu bilden. Es sind dies sicherlich -Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme, wie die -Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig unfähig -wären.</p> - -<p>Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs zwischen den -Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse Mannigfaltigkeit. -Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der häufigsten, ist jene -der <em class="gesperrt">schrankenlosen Vermischung</em> (<em class="gesperrt">Promiskuität.</em>) Sehr -viele Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall sie zusammenführt, ohne -Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne irgend einen Anspruch -auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten niederen Tiere, die -lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere vermögen wenigstens -scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen wollen, aus der -Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen auf Grund -eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des Geruches, -umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich berühren. -Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in völliger -Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das Weibchen. Am -lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von denen man gar -nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen vorhanden ist. -Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten, sobald ihrem -Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung der Jungen. -Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln gesellig in -grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden, menschenähnlichen -<i>Hylobates</i>-Arten, von welchen auf Borneo, Java und Sumatra je eine Art -vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das Weibchen ihre Jungen -behandelt, nichts Rühmliches zu melden, denn sie streifen bedenklich an -Promiskuität.</p> - -<p>Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so -trifft man <em class="gesperrt">Vielweiberei</em> (<em class="gesperrt">Polygamie</em> oder <em class="gesperrt">Polygynie</em>) -nicht selten; doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen <em class="gesperrt">nur bei höheren -Tierarten</em> vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie -Pavian, <i>Mycetes</i>, <i>Caraya</i>, sind Polygamisten. Das Männchen eignet -sich eine gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern. -Selbst der fürchter<span class="pagenum"><a name="Seite_23" id="Seite_23">[S. 23]</a></span>liche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit -seinen Weibchen im Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist -zu sein. Der Amerikaner <em class="gesperrt">Paul Duchaillu</em>, der uns zuerst mit -diesem Riesen des Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte -allerdings manchmal ein Pärchen, <em class="gesperrt">Darwin</em> aber berichtet: in -einer Gruppe sei stets nur <em class="gesperrt">ein</em> erwachsenes Männchen zu sehen. -Wächst das junge Männchen heran, so findet ein Kampf um die Herrschaft -statt und der Stärkste setzt sich dann, wenn er die andern getötet -oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt der Gesellschaft fest.<a name="FNAnker_25_25" id="FNAnker_25_25"></a><a href="#Fussnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a> Ganz -ähnlich handeln die meisten Affen, von welchen man kaum behaupten -kann, dass sie ein nach europäischen Begriffen nachahmenswertes -Geschlechtsleben führen. Türkische Serailwirtschaft tritt da mit -altem Feudalrecht gepaart zu Tage. Der stärkste Affe ist nicht allein -der Führer, sondern kraft seiner Stärke der unbeschränkte Herr der -gesamten vielköpfigen Gesellschaft, der Gebieter aller der Männchen -und Weibchen, der Gutsherr, welcher sein <i>jus primae noctis</i> mit -Gewalt festhält, jedem jungen Stutzer die anwandelnde Lust zu etwaigem -Liebesspiel mit weiblichen Wesen der Herde gar unsanft vertreibt -und auch den wetterwendischen Affenschönen gegenüber keineswegs -den galanten Herrn spielt, vielmehr auch da derbe Strenge für die -wichtigste Kur ansieht.</p> - -<p>Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere -ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer, -das Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe, -ferner die Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in -grösserer Anzahl beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen, -die Strausse und vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln, -Auer- und Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter, -Pfauen. Ganz besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen -und eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs -tritt nämlich die <em class="gesperrt">Eifersucht</em> auf, eine Gefühlsempfindung, welche -den in Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die<span class="pagenum"><a name="Seite_24" id="Seite_24">[S. 24]</a></span> Männchen -auch vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe -um die Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel -bei den Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig, -also in Herden, Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei -solchen, wo die Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem -übertrifft. Unbedingt notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten -der Hymenopteren, wo eine ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige -Männchen besitzt.</p> - -<p><em class="gesperrt">Vielmännerei</em> (<em class="gesperrt">Polyandrie</em>), d. h. dauernde Verbindung -eines Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche -so gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen -wegen seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des -Männchens zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches -Serail sich zu bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen -Fischarten, beim Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie -Polyandrie zu herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist, -dass zwei bis vier Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso -will ich es dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie -z. B. beim neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker -geworden ist, um, wie <em class="gesperrt">Darwin</em> will, andere Weibchen besiegen und -in den Besitz des Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber -unläugbar in vielen Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe -für das stärkste Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz -mit einander kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist -blutigen Streites, um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren -insbesondere werden die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung -der Reize gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von -Spezies, besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten -wird in der Zeit des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen -begleitet, welche ihr auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend -einander in den Haaren liegen, bis ihr die Sache langweilig wird -und sie im Ärger darüber, dass die Verehrer sich unter einander um -ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu<span class="pagenum"><a name="Seite_25" id="Seite_25">[S. 25]</a></span> einem grossen alten Löwen -wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie ihn brüllen hörte. -Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten Nebenbuhler. -Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat solcher -Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den jüngeren -bald fertig. Ist das Feld rein, so schüttelt das edle Tier die Mähne, -dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes -Pfand ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt, -welche er im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen -zwei völlig ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell -einen oft für beide tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes -legt sich die Löwin auf den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er -dauert, durch Wedeln mit dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre -Eitelkeit geschmeichelt fühlt, dass zwei solche Löwen um ihretwillen -sich zerfleischen. Ist der Kampf vorüber, so geht sie langsam und -vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu beriechen, und wandert dann -stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines Blickes zu würdigen. -Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen vollerwachsenen starken -Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen jüngeren befreit, -deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen. Sobald aber ein -noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese Kämpfe -geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die gesündesten -und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und eine tüchtige -Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber absichtlich die -Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht hinauf -diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und in -mannigfachster Variation, wiederzuerkennen.</p> - -<p>Die <em class="gesperrt">Monogamie</em> oder <em class="gesperrt">Einzelehe</em>, welche einige der höher -stehenden Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen -christlichen Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung -erhoben haben, die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind, -als die Form κατ’ ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten, -<em class="gesperrt">existiert gar nicht selten bei den Tieren</em>. Sie wird vorerst -geradezu zur Notwendigkeit bei den sehr zerstreut lebenden Spezies, -wie z. B. bei vielen Raubtieren, sowie bei allen<span class="pagenum"><a name="Seite_26" id="Seite_26">[S. 26]</a></span> jenen, welche nur -paarweise leben können, sei es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei -es dass sie von Haus aus besonders ungesellig sind. Doch sind diese -Bedingungen nicht einmal unbedingt unerlässlich, und es giebt sogar -einige, wenn auch wenige, monogame Affenarten. Der indische Makak -Uanderu (<i>Macacus silenus</i>) hat nur <em class="gesperrt">ein</em> Weibchen und bleibt ihm -treu bis zum Tode. <em class="gesperrt">Cuvier</em> erzählt auch, dass als im <i>Jardin -des plantes</i> zu Paris eines der Uistitiäffchen (<i>Harpale Jacchus</i>) -gestorben war, der überlebende Gatte sich trostlos gebärdete, lange -Zeit die Leiche liebkoste, endlich aber von der Wirklichkeit überzeugt, -seine Augen mit den Vorderpfoten bedeckte und so lange ohne Nahrung -liegen blieb, bis er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte. -Wohl etwas weniger „sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer -als Beispiel empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen -lebt nämlich nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt, -die übrige Zeit meistens allein und für sich.<a name="FNAnker_26_26" id="FNAnker_26_26"></a><a href="#Fussnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a> Doch stiess der -britische Leutnant C. de <em class="gesperrt">Crespigny</em> im südlichen Borneo auf eine -Orang-Utan-Familie, bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem -grösseren und einem kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt, -dass ihr Bündnis schon längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem -ausserordentlich scheuen <i>Nschiego-mbouvé</i>, dem kahlen Schimpanse -(<i>Troglodytes calvus</i>) des äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel -geringere Unterschiede von jenem der Australier aufweist, als mancher -im stillen wünschen möchte, nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau -des Nestes das Männchen wie das Weibchen teil. Dieser Anthropoide -lebt, wie es scheint, nicht herdenweise, sondern einsiedlerisch und in -Monogamie; mit einem lauten, eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der -Dämmerung seine Genossin herbei.<a name="FNAnker_27_27" id="FNAnker_27_27"></a><a href="#Fussnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a></p> - -<p>Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die -Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere, -sondern auch als die nächsten animalischen Verwandten<span class="pagenum"><a name="Seite_27" id="Seite_27">[S. 27]</a></span> des Menschen zu -betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der -Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade -das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen, -welche übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben -gesitteter Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern, -Tauben, Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den -ganz unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken. -Sehr viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren -Gruppen, aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei -anderen Zugvögeln vereinigen sich die Männchen und Weibchen in -besonderen Schwärmen und begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf -die Wanderung; im Frühling finden sich jedoch stets dieselben Paare -wieder zusammen. Pfarrer <em class="gesperrt">Snell</em>, ein aufmerksamer Beobachter, -sagt über das uns beschäftigende Thema: Die Ehen der Vögel werden meist -im Frühjahre nach dem Geburtsjahr geschlossen, und es findet dabei eine -ganz bestimmte Wahl statt, deren Gründe ebenso wenig zu enträtseln -sind, wie die der Menschen, wenn nicht die gewöhnlichen Rücksichten des -Lebens obwalten. Oft entscheidet der blosse Zufall oder, wenn mehrere -Bewerber sich um die Braut drängen, das Recht des Stärkeren. Selbst -wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist (was selten vorkommt, -da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen giebt) entstehen oft -heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst kommen Streitigkeiten -nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen unter, geht also ihren -menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und lehrreichem Beispiele -voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das Männchen, und es sind -bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden, wo das Männchen -aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz unpassenden Platz wählte, -das Weibchen aber sofort Material herbeischleppte, obwohl dasselbe -gar nicht anzubringen war. Nur bei Lerchenfalken kommen zuweilen -Streitigkeiten vor, die aber nie zu Thätlichkeiten führen. Die ganze -Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt sich uns am schönsten in den -Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche. Hier ist vollkommene -Harmonie des Wollens<span class="pagenum"><a name="Seite_28" id="Seite_28">[S. 28]</a></span> und Thuns; diese beiden Tierchen trennen sich -während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen Augenblick; sämtliche -Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und Putzen des Gefieders, -Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam aus, dicht aneinander -gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch gemeinsam, und bei den -andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze Nacht mit in dem Neste -oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen sich für den scharfen -Blick noch mancherlei Abstufungen.</p> - -<p>Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am -höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben -Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und -wieder, besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur -harmlosen Streit. Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls -so innig zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar <i>Inséparables</i>, -Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines -Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten -untröstlich zurück. Bei <i>Psittacus pertinax</i> ist aber Witwertum oder -Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese -Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien, -oft sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des -Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens. -Unser kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller -Gatte, hilft ihm das Nest bauen, die Kinder grossziehen und singt -ihm während des Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine -sanften Lieder vor. Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein -Gimpelmännchen, dessen angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage -beobachtet worden war, bis man endlich unter den überhängenden Zweigen -eines Busches sein Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend -fand. Der kleine Vogel brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr, -umflatterte sie und gab alle Zeichen der tödlichsten Angst, als man -die Patientin forttrug, um sie gegen allfällige Unbill und Überfälle -zu schützen. Tagelang umflog er rufend und lockend das Fenster, an dem -das Bauer stand, in welchem das kranke Weibchen sass, und erst nachdem -er sich die Überzeugung geholt,<span class="pagenum"><a name="Seite_29" id="Seite_29">[S. 29]</a></span> dass es gelähmt blieb und dass sein -Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um nie wiederzukehren. -Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel sind musterhafte -Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem Hofe zu Troisdorf -waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen zwei Exemplare, -Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus Dankbarkeit -für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher Pietät das -Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig Jahre -mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des -Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein -behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen -Teich zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der -treue Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut -es gehen wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht -von der Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich -das resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der -Freundin und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die -endlich auffiel und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand -das Männchen tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der -Gattin gestorben; diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde -nachher. Ebenso schöne Züge lassen sich von den Amseln berichten. -Ein Amselpaar (<i>Merula vulgaris</i>) hatte sein Nest in der Nähe einer -Baustätte; eines Tages kam eine zahme Elster, erfasste das Weibchen und -trug es bis dicht zu den auf dem Bauplatze beschäftigten Arbeitern; -das Männchen eilte ihr aber mutig nach, nahm einen erbitterten Kampf -mit der Elster auf und befreite endlich seine Gefährtin, worauf beide -triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen, obgleich das Weibchen bei -dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes eingebüsst hatte. Umgekehrt -berichtet <em class="gesperrt">Bennett</em> von einem Fall, in welchem das Weibchen die -zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag legte. Er selbst hat -den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen grossen Vogelbauer -befanden sich mehrere chinesische Enten (<i>Anas galericulata</i>); eines -der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort konnte man an dem<span class="pagenum"><a name="Seite_30" id="Seite_30">[S. 30]</a></span> -Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz gewahren; es verkroch -sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da versuchte ein anderes -Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch sie stiess den -neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer hinzugeben. -Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte wiedergefunden -und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die lauten -Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung feierte, und -was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es während -seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte diesen auf -und tötete ihn.</p> - -<p>Die Tugend der <em class="gesperrt">ehelichen Treue</em> muss man im allgemeinen allen -in Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied -zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens -hat z. B. Pfarrer <em class="gesperrt">Snell</em>, so lange und so sorgfältig er auch -die Vögel beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei -den Männchen kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche -Fälle vor. Wenn man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere -Zurückhaltung und Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen -Unterschied erklärlich finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen -vom „Rechte“. Wohl wird auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen -und weiss sich ein heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines -ledigen Weibchens in das Eheglück eines Paares einzudrängen und -den vielleicht älteren, hässlicheren Gemahl auszustechen. So soll -es unter den übrigens zu nicht ganz verdienter Volkstümlichkeit -gelangten Störchen „Ehebrecherinnen“ geben, welche angeblich dann von -den Männchen durch Schnabelstösse getötet werden. Mehrere solcher -„Strafgerichte“ der Störche will man erst wieder in allerjüngster -Zeit beobachtet haben.<a name="FNAnker_28_28" id="FNAnker_28_28"></a><a href="#Fussnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a> Neuere Untersuchungen haben aber ergeben, -dass alle diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch die hier -vorliegenden Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind. Immerhin -beweist das Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass<span class="pagenum"><a name="Seite_31" id="Seite_31">[S. 31]</a></span> Untreue -wirklich empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der verwilderten -Pferdeherden in Südamerika mit einem Hengste einer anderen Herde -abgegeben, so wird sie nicht mehr von dem Leithengste ihrer Stammherde -geduldet. Gar nicht selten ist die Untreue gerade unter den sich -zärtlich schnäbelnden Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils -gepriesen werden, und unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist -es gelungen, wenigstens den Kanarienvögeln eine nichts weniger -als unfruchtbare Polygamie aufzunötigen oder richtiger mehrere -in verhältnismässig kurzen Zwischenräumen nacheinander folgende, -nachkommenreiche Monogamieen zwangsweise zuzuerkennen. Endlich kommen -auch Ehescheidungen bei den Vögeln vor, so gut wie bei den Menschen, -freilich bloss bisweilen, und auch nur die Weibchen vollziehen manchmal -freiwillig die Trennung von dem Gatten.</p> - -<p>So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen -Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch -Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche -Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten -im Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss -rücksichtslos seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb -ist für dasselbe um so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte -Zeit eingeschränkt ist. Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass in -einigen Tierehen, und zwar nur in monogamen, ein Gefühl Platz greift, -welches, wenn auch entfernt, jenem der <em class="gesperrt">Liebe</em> im menschlichen -Sinne sich nähert, wie die angeführten Beispiele darthun. Gewiss, die -idealisierte Liebe, wie die Dichter sie schildern, <em class="gesperrt">diese</em> Liebe -ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen gesteigerten und im -Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen. Aber hier wie dort -wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich, dennoch -seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er indes -auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten der -Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt -die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge -fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur -einiger weniger<span class="pagenum"><a name="Seite_32" id="Seite_32">[S. 32]</a></span> Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne -Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist.</p> - -<p>Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben -und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht -vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern -Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum -und allerhand Laster, um mit unseren Begriffen zu reden, sind da an der -Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen des -Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann es -wohl nur <em class="gesperrt">eine</em> Antwort darauf gaben: <em class="gesperrt">einzig und allein in dem -Wettbewerb, in den Heischesätzen des Kampfes ums Dasein ist die Ursache -dafür zu suchen</em>. Die Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen, -das Zahlenverhältnis der beiden Geschlechter zu einander spielen -sicherlich die bedeutsamste Rolle in dem Vorwalten der Promiskuität, -der Polygamie oder Monogamie bei den einzelnen Spezies. Jene Eheform, -welche der Fortpflanzung der Art am besten dient, welche sich den -Umständen der Wohnstätte, der zu besiegenden Nebenbuhlerschaften u. -s. w. anpasst, jene nützliche Form ist notwendigerweise mit Vorliebe -gewählt, dann Gewohnheit, endlich Instinkt geworden. Die nämlichen -Gesetze, die nämlichen Notwendigkeiten haben auch die verschiedenen -menschlichen Gesellschaftskreise in diese oder jene Form der Ehe -gezwängt, und um die Wahrheit zu gestehen, hat darin der Mensch, wie -vernünftig er auch ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das Tier. -Nur hat er sein Geschlechtsleben durch gesellschaftliche Vereinbarungen -geregelt, die freilich weit davon entfernt sind, überall und immer die -Bindekraft strenger Gesetze zu besitzen.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_25_25" id="Fussnote_25_25"></a><a href="#FNAnker_25_25"><span class="label">[25]</span></a> <em class="gesperrt">Charles Darwin.</em> Die Abstammung des Menschen. -Stuttgart, 1875. Bd. II. S. 324.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_26_26" id="Fussnote_26_26"></a><a href="#FNAnker_26_26"><span class="label">[26]</span></a> <em class="gesperrt">O. Mohnicke</em> im „Ausland“ 1872, S. 850.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_27_27" id="Fussnote_27_27"></a><a href="#FNAnker_27_27"><span class="label">[27]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Duchaillu.</em> <i>Explorations and adventures in -Equatorial Africa.</i> London, 1861. S. 231–232.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_28_28" id="Fussnote_28_28"></a><a href="#FNAnker_28_28"><span class="label">[28]</span></a> „Echo“. Bd. I. S. 23–24 und 93.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_33" id="Seite_33">[S. 33]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="IV">IV.<br /> - -Das Familienleben der Tiere.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_w_4" name="drop_w_4"> - <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>ie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der Tierwelt -sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat doch nur in wenigen -Fällen die <em class="gesperrt">Familie</em> zur Folge. Natürlich ist zur Erhaltung der -Art die Erzeugung von Jungen unerlässlich; unerlässlich auch, dass -diese in genügender Menge am Leben bleiben. Aber dieses Ziel kann -auf verschiedenerlei Weise erreicht werden. Als allgemeine Regel -gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen desto grösser ist, je -tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je weniger -die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist bei -den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur -bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern -(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele -der niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und -diese entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz -unabhängiges Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern -einige Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern -oder Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem -Kokon an Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die -Eierpflege der <i>Janthina</i>, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an -der Oberfläche des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen -vorderen Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen -abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass<span class="pagenum"><a name="Seite_34" id="Seite_34">[S. 34]</a></span> sie ein Floss -bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend -erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung -ist. Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht -die Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die -Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine -Familie, nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein -ist dagegen die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es -scheint, geht dieselbe aus Wahrnehmungstrieben hervor; allein es wirken -auch Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und -durch die Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen -werden. Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet, -die Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise -ins Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt, -unter demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes -Loch steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei -wohl hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich -Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere -Tiere, in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus -den tastenden Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen, -hervorgeht. Auch manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die -Brut; sie versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben -ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika -legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur -rechten Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die -Jungen auf dem Rücken in den Fluss.</p> - -<p>Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit -der Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe -zur Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der -wesentlichsten Hebel in der Familie: die <em class="gesperrt">Mutterliebe</em>, welche -mit ihrer aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur -Bewunderung Anlass giebt. Welch’ glänzendes Beispiel von mit äusserster -List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche -beim Herannahen des<span class="pagenum"><a name="Seite_35" id="Seite_35">[S. 35]</a></span> Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben, -indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen, -auf ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen, -oder auch die Elefantenmütter, von denen <em class="gesperrt">Schweinfurth</em> erzählt! -Letztere suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche -veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie -ihre Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während -sie selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah -eine Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte, -an den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien. -Sie stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine -grosse Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese -opferwillige Mutterliebe durchdringt durchaus nicht die ganze Tierwelt, -sondern erwacht erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es -in der Mutterliebe zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des -Zusammenlebens der Eltern.</p> - -<p>Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen, -wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde -bei ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich -die Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander, -dass einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer -Mutter wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter -den Nagern, was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die -Murmeltiere hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt -bringen, die Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme -hilfreich beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser -Zärtlichkeit immer und immer liebkosen, einigermassen auch die -Kaninchen, bei welchen bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit -zusammenhält. Rührende Episoden erzählt man von dem Löwenmute der -bedrängten Mäusemutter, von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der -sie sich in Todesgefahr stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten. -Doch kennt man auch unrühmliche Beispiele des Gegenteils. <em class="gesperrt">Aglaia -von Enderes</em>, eine aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass -ein lustiges Pärchen<span class="pagenum"><a name="Seite_36" id="Seite_36">[S. 36]</a></span> zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in -ihr harmloses Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte -kleine Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen -kam eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden -misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter -einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der -Gatte plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige -Tage und nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder -kommen wollte, verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne -weitere Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen -und ging auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen -Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen -Vermehrung und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst -gegenseitig anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei -welchem des Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut -gegen das Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden -will, ohne Säumen des Gemahls ungastliches Haus fliehen und ein eigenes -Heim sich wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt, -die aber, wie sie etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter -nicht mehr vertragen und dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht -besser steht es um das Familienleben der Insektenfresser. Einsam und -verlassen liegt des Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett -mit ihren Kleinen. Und echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und -Maulwürfin in getrennten Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde -alles grünt und spriesst, fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen -Maulwurfsbrust sich zu regen an. Unruhig verlässt er seinen Bau — -das grösste Wunder bewirkt der Zauber des neuen Gefühles, und der -scheue, mürrische Weltfeind läuft des Nachts in drängender Sehnsucht -und heissem Verlangen über die offene Erde hin, um sich sein Liebchen -zu suchen. Wie es schon in seinem Charakter liegt, nimmt er die Liebe -ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er spielt nicht und liebelt nicht; -er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens; er kämpft manchen -harten, heissen Strauss<span class="pagenum"><a name="Seite_37" id="Seite_37">[S. 37]</a></span> mit seinesgleichen, ehe es ihm gelingt, die -Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem ersehnten -Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss, -wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in -der neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen -Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht -auf. Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm -der Glaube an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und -mit der Angst des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine -junge Gattin in ihr eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem -Verlangen nach Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen -Besitz stören könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl -im kleinen Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden -Sonderlinge aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft; -das Lager wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur -warmen Stätte für die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche -nach wenig Wochen den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der -glücklichen Eltern repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder -fällt alles, was der Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten -vermag. Mit Hingebung und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt -sie, schützt sie, hält in Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein -Leben, wenn es ihre Rettung gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie -alles, und es geht von ihm die schöne Sage, dass er sich zuweilen -über den Verlust von Weib und Kind zu Tode härme. Leider hält diese -Selbstverleugnung nicht lange vor; die sonnige Zeit der Liebe und des -Glücks geht wie ein Traum vorüber, die Kinder werden nach wenigen -Wochen gross und verlassen das Elternhaus, um sich eine eigene Existenz -zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere Wohnstätte auf, und der alte -Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst sein verödetes Haus, um -sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut- und Mordgeschichten -von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem zu leben, als sich und -seinem Hunger.</p> - -<p>Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat<span class="pagenum"><a name="Seite_38" id="Seite_38">[S. 38]</a></span> man wohl noch -wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre -Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur -kein Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei -den Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze -Zeit und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt -sein Junges mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne -weiteres sich rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass -es sein Junges ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige. -Die Beuteltierweibchen schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der -Beuteltasche mit sich herum oder lassen sie, wie die Surinamsche -Beutelratte, auf ihrem Rücken herumkriechen, während diese ihre kleinen -Schwänzchen um den Schwanz der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten -Sinn für Häuslichkeit und Familienleben aber in edelster Bedeutung -findet man unter den Vögeln. Ihre überwiegende Mehrzahl lebt, wie -schon bemerkt, in Monogamie, führt ein ungetrübtes Familienleben und -teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier erkennen wir auch, dass -die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des Zeugungsinstinktes -ist. Das Zusammenwirken von Männchen und Weibchen beim Bau des -Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles von Hilffertigkeit, -und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele, wenn wir das -Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen sehen, denn -vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht die Rede -sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten. -Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines -Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab, -um den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur, -wie bei den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch -das Männchen diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein -interessantes Gegenstück zu der sonst üblichen Vorsorge der Mutter -statt. Beim Strauss und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die -Eier bebrütet, die Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei -ihnen anstatt der sorglosen Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies -sind aber seltene Ausnahmen.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_39" id="Seite_39">[S. 39]</a></span></p> - -<p>Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling -(<i>Gasterosteus pungitus</i>), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher, -obwohl er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und -Sorgfalt an den Tag legt, dass <em class="gesperrt">Ludwig Büchner</em> ihn gradezu als -Muster eines guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben -in unseren durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut -er ein wunderbares kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern, -die er mit Schleim verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein -vorüberschwimmendes Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen, -das er für dieses gebaut hat, indem er fortwährend flink um dasselbe -herum und zum Nest hin und zurück schiesst. Und geht sie nicht -willig, so stösst er sie mit der Schnauze an und sucht sie mit den -Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich abzulegen. So führt -er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum Neste, die sich nach -der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder hinausbohren. -Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um den Laich zu -befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche Vater -die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in -senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt, -um eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung -im Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird -mit Wut abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn -die Jungen ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit -musterhafter Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu -weit entfernt haben, und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen. -Dank solcher Fürsorge ist der Stichling so fruchtbar, dass man die -Äcker mit diesen Fischchen düngt. Auch bei andern Fischarten findet -man ähnliche Vaterliebe. Bei dem brasilianischen <i>Pater familias</i> -(Familienvater) ist dieselbe sogar derart entwickelt, dass er ein -völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt nämlich die Sorgfalt -für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen Kiemen zur -Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend die Eier, -aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die Kiemhöhle -zu pressen. Hier<span class="pagenum"><a name="Seite_40" id="Seite_40">[S. 40]</a></span> durch den elastischen Druck der Kiemenblättchen -festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen schlüpfen aus, -wachsen rasch und wandern nun, da sie in dem beengten Geburtsort nicht -mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit nach der -Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte bekommt -dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem Maule -und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich seine -selbständig gewordene Brut los wird.</p> - -<p>Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die <em class="gesperrt">Fürsorge für -die Brut</em> bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen <em class="gesperrt">zuerst -beim Weibchen erwacht</em>, und dass die Zärtlichkeit der weiblichen -Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten -sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft -sogar gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei -den Säugern ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der -Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und -Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich -geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern -bloss eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den -am höchsten entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen, -sobald die Jungen herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen -Tieren das Bedürfnis der Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst -keine Jungen haben, sie andere übernehmen, sogar sich solcher zu -bemächtigen suchen. Dies ist dann sicherlich der Ausfluss einer edleren -Empfindung, welche mit dem Instinkt nichts mehr zu schaffen hat. Die -Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die fremden, die sich etwa -unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest dieser Exklusivität -tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu Tage, wo die -Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt. Gleichwohl -nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die Stufenleiter -der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer andern, -das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein Junges -aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu Grunde<span class="pagenum"><a name="Seite_41" id="Seite_41">[S. 41]</a></span> -geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch -säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt. -<em class="gesperrt">Houzeau</em> berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung -entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie -bei der Frau die Liebe zu den Jungen <em class="gesperrt">nicht</em> von der Thatsache des -Gebärens abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines -physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls -mit dem Instinkt der Fortpflanzung nichts gemein, trotzdem findet -man von beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche, -zumal unter den Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene -Ausnahme. Doch erzählt <em class="gesperrt">Harris</em> von einem jungen, kaum meterhohen -afrikanischen Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als -seine Mutter, von einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief -beständig jammernd um sie herum und versuchte, obgleich vergebens, -ihren schweren Körper mit seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.<a name="FNAnker_29_29" id="FNAnker_29_29"></a><a href="#Fussnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a> -Ebenso wenig macht sich die Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und -auch die Völkerkunde versieht uns, wie ich später ausführlicher darthun -werde, mit einer genügenden Menge von Beispielen, welche beweisen, -dass das Gefühl der Vaterliebe dem Menschen keineswegs angeboren -ist. Bei den Tieren ist dasselbe so rudimentär, dass oft der Vater -die eigenen Kinder verspeist. Immer wiederkehrt die fast die Regel -bildende Erscheinung ärgster Belastung des Weibchens und gänzlicher -Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz flüchtigen Verkehrs zwischen den -beiden Geschlechtern, der bald wieder völliger Gleichgültigkeit weicht -und einen krassen Ausdruck findet in der Lieblosigkeit der stärkeren -Spinnenweibchen, die ihren schwächeren Ehegatten gemütlich aufzehren.</p> - -<p>So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der -zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen. -Selbst dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt, -geschieht es weit eher aus Anhänglichkeit an<span class="pagenum"><a name="Seite_42" id="Seite_42">[S. 42]</a></span> das Weibchen, denn aus -Neigung zu den Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen -so häufig, ist im Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr -treffend und wahr sagt daher der Mailänder Gelehrte <em class="gesperrt">Vignoli</em>: -„Die Gemeinschaft der Familie, in der der Mensch sich ursprünglich -befindet, ist nicht eine wesentlich menschliche, sondern auch tierische -Thatsache, da jene Weise gesellschaftlichen Zusammenlebens sich -bei dem grösseren Teile der Tiere und immer bei den höheren Tieren -vorfindet. Die Notwendigkeit der Aufziehung der Jungen ist es, die die -Eltern vereint und ihr Leben für eine kürzere oder längere Periode -zu einem gemeinsamen macht: ja in einigen Spezies setzt sich diese -Ehe der Liebe und Sorgen die ganze Dauer ihrer Existenz hindurch -fort. Demnach ist das Faktum familienhafter Geselligkeit <em class="gesperrt">nicht ein -ausschliessliches Produkt der Menschheit</em>, sondern der allgemeinen -Gesetze des ganzen Tierlebens auf der Erde. Man behaupte nicht, dass -im Menschen die Zuneigung zwischen den beiden Geschlechtern und zu den -Nachkommen, die von ihnen geboren werden, lebhafter, intensiver und -beständiger sei; denn mit gleicher Stärke und bisweilen auch Ausdauer -zeigt sie sich auch bei den Tieren zu einander und zu den Jungen. Der -Mensch also liebt, vereinigt sich sinnlich und lebt gesellig in einer -ursprünglichen Gemeinschaft der Familie <em class="gesperrt">allein weil er Tier ist</em> -und zwar höheres Tier in der organischen Reihe derselben. Die Thatsache -der Familie vollzieht sich also nach der Notwendigkeit kosmischer -Gesetze, die einen grossen Teil der wieder erzeugenden und sozialen -Thätigkeit des Tierreiches beherrschen.“<a name="FNAnker_30_30" id="FNAnker_30_30"></a><a href="#Fussnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_29_29" id="Fussnote_29_29"></a><a href="#FNAnker_29_29"><span class="label">[29]</span></a> <em class="gesperrt">J. C. Houzeau.</em> <i>Etudes sur les facultés mentales -des animaux.</i> Mons, 1872. Bd. II. S. 110.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_30_30" id="Fussnote_30_30"></a><a href="#FNAnker_30_30"><span class="label">[30]</span></a> <em class="gesperrt">Tito Vignoli.</em> Über das Fundamentalgesetz der -Intelligenz im Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie. -Leipzig, 1879. S. 227–228.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_43" id="Seite_43">[S. 43]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="V">V.<br /> - -Naturmensch und Urmensch.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_v_5" name="drop_v_5"> - <img class="dc" src="images/drop_v.jpg" alt="V" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">V</span>on dem eigentlichen Urzustande der Menschheit — so habe ich schon -vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt<a name="FNAnker_31_31" id="FNAnker_31_31"></a><a href="#Fussnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a> — vermögen wir uns -kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es uns hierzu an jeglichem -Anhaltspunkte oder Vergleiche gebricht. Selbst die rohesten Wilden der -Gegenwart haben augenscheinlich einen höheren Gesittungsrang errungen, -als man dem Urmenschen zusprechen kann. Überall finden sich dermalen -mehr oder weniger entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend -eine wenn auch noch so rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich -gewisse Künste, ja sogar Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen. -Kurzum man hat erkannt, dass es wirklich wilde Völker <em class="gesperrt">nicht</em> -giebt; nicht einmal aussprechen lässt sich, welches Volk auf Erden -überhaupt am tiefsten, d. h. dem Naturzustande am nächsten stehe. -Zwar liest man oft von diesem oder jenem Stamme, er befinde sich auf -der denkbar niedrigsten Stufe und erhebe sich kaum über die Tierheit; -stets fand sich aber auch ein Verteidiger, welcher den Angeschuldigten -nach Kräften und auch nicht erfolglos von dem ausgesprochenen -Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der Gesittungsleiter -emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene übersehene -Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss muss -unter den jetzt<span class="pagenum"><a name="Seite_44" id="Seite_44">[S. 44]</a></span> lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen, -welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur -ganz im allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der -Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen, -dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch -die vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu -den „Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht -entsprechende, insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande -leben. Nur in dem Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie -in der Regel mit dem sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar -und freiwillig darbietet, sie daher ganz von deren Laune abhängen. -Sie sind aber, so weit sich heute absehen lässt, nicht ohne jegliche -Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur kulturarm. Nirgends giebt es -da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr zahlreiche Schwankungen -und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern auch innerhalb der -aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich der gesitteten -Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht abscheiden -lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen Forschungen -festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden Menschenstämme -die geistige <em class="gesperrt">Anlage</em>, sich auf höhere Zustände emporzuschwingen, -abgesprochen werden darf. Es entspricht den Thatsachen, <em class="gesperrt">aktive</em> -und <em class="gesperrt">passive</em> Rassen zu unterscheiden; aber, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> -sehr richtig bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder -Menschengruppe werden sich Typen aus beiden Gattungen finden,<a name="FNAnker_32_32" id="FNAnker_32_32"></a><a href="#Fussnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a> und -nur das durch Zuchtwahl beeinflusste Überwiegen des einen oder des -anderen wird dem Ganzen seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal -aufdrücken.</p> - -<p>Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der -Vergangenheit — so weit wir davon Kunde besitzen — unleugbar -obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen -Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen -Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den -allerrohesten, bei denen unter den an die<span class="pagenum"><a name="Seite_45" id="Seite_45">[S. 45]</a></span> Oberfläche tretenden -ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die -Keime zu den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich -lernen, wie unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein -sich emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben -hat. Dieser Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit -langen Stillständen, selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen -veranlassten Rückfällen vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg -der Menschheit rückwärts bis zu seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den -man frühestens in die Tertiärzeit und an die äusserste Grenze des -Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige Stelle, wo aus dem -höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose Urmensch ganz -allmählich, <em class="gesperrt">ohne jeglichen Sprung</em>, sich entwickelte. Es ist -hier nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein der allgemeinen -Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im Lichte des -wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des gesamten -Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche Gegenstand der -Betrachtung sein. Doch ist es unthunlich, dieselben aus dem Ganzen -derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden Meinungen nicht -auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht verschwiegen -bleiben, dass der eben kurz angedeutete entwicklungsgeschichtliche -Gedanke (dessen Durchführung in grossem Massstabe durch die ganze -Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren, versucht zu haben -ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er bei -unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen -Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die -Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an -dem biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld -und dem darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die -Bevorzugung des Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer -ausserordentlichen Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung -für „unvergleichlich anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“ -erachtet, als die „Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger. -Diese von ihrem Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch -in den kulturarmen, geschichtslosen Stämmen der<span class="pagenum"><a name="Seite_46" id="Seite_46">[S. 46]</a></span> Gegenwart nicht -zurückgebliebene, sondern von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre -dermaligen „Laster“ versunkene Menschen und spricht unter Berufung auf -die ganz unerweisliche, leere Behauptung: <i>philosophia quaerit, religio -possidet veritatem</i> der modernen Forschung das Recht ab, aus den bei -den heutigen Wilden herrschenden Sitten und Empfindungen Schlüsse auf -noch ältere Zustände, auf die Urzeit und den Urmenschen zu ziehen. -Obwohl das Beharren bei diesem dogmatischen Gesichtspunkte in vielen -Stücken lediglich subjektive Geschmackssache ist, die mit ernstem -Forschen nach wissenschaftlicher, objektiver Wahrheit nichts gemein -hat, scheint doch eine tiefere Begründung der für uns massgebenden -Ansichten an dieser Stelle geboten.</p> - -<p>Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat mit -grossem Fleiss und Geschick Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Schneider</em> in seinem -zweibändigen Werke<a name="FNAnker_33_33" id="FNAnker_33_33"></a><a href="#Fussnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet -werden: dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig -und sittlich, noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber -dass die Naturvölker „entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und -unbeweisbar sei, dass die rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande -am nächsten stünden:<a name="FNAnker_34_34" id="FNAnker_34_34"></a><a href="#Fussnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a> „Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen -der äussersten Wildheit (d. i. die Entartung) ist die Bildungsstufe<span class="pagenum"><a name="Seite_47" id="Seite_47">[S. 47]</a></span> -unserer Stammeltern nicht gelegen,“<a name="FNAnker_35_35" id="FNAnker_35_35"></a><a href="#Fussnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a> ruft Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> aus. -Für alle Anhänger der <em class="gesperrt">Darwin</em>schen Entwicklungslehre bedarf -die erstere der beiden Behauptungen keines Beweises; es heisst das -offene Thüren einstossen. Ein anderes ist es mit der angeblichen -„Entartung“ der Naturvölker, welche auch von einem Gesinnungsgenossen -<em class="gesperrt">Schneiders</em>, dem Oberlandesgerichtsrat Dr. <em class="gesperrt">Karl Schmidt</em> in -Kolmar, verfochten wird.<a name="FNAnker_36_36" id="FNAnker_36_36"></a><a href="#Fussnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a> „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser, -„sind bekanntlich manche Völker, die einst eine hohe Bildungsstufe -einnahmen, später in Barbarei gesunken, und kein Grund nötigt zu der -Annahme, dass eine derartige Entartung der Völker in vorgeschichtlicher -Zeit nicht vorgekommen sei. Es kann daher nicht angenommen werden, dass -in vorgeschichtlicher Zeit sämtliche Völker vom Zustande der Roheit zu -dem der Gesittung vorgeschritten seien.“ Die letztere Schlussfolgerung -ist unzulässig. Die Geschichte bewahrt uns <em class="gesperrt">kein</em> Beispiel, dass -jemals ein Volk von der erreichten Gesittungshöhe <em class="gesperrt">von selbst</em> -herabgestürzt wäre. Wo je Völker in Barbarei versanken, da deckt sie -auch die Ursachen des Rückfalles auf, welche ausnahmslos in <em class="gesperrt">äusseren -Anstössen</em> zu suchen sind. Zumeist sind es die Berührungen mit -niedrigeren Kulturelementen, wie sie die Blutmischungen mit roherem -Volkstume am heftigsten mit sich brachten, welche den Verfall bewirken. -Die Völker gingen ihrer eigenen ethnischen Reinheit verlustig -und zwar in immer fortschreitendem Masse, bis sie sich endlich -völlig verflüchtigten und oft nichts als ihren Namen der Nachwelt -hinterliessen. So sind sie denn auch als Volksindividuen verschwunden, -die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer des Altertums und wie sonst die -übrigen Kulturvölker hiessen, wenn nicht vollkommen hinweggespült und -verschlungen von der barbarischen Flut, so doch zersetzt, umgestaltet -fast zum Nimmererkennen oder in ihren schwachen Resten, wie etwa die -Kopten, den Einwirkungen einer erdrückenden Mehrheit preisgegeben. Eine -tiefgehende Umgestaltung verursachen unbestritten auch die Berührungen -der hochgestiegenen<span class="pagenum"><a name="Seite_48" id="Seite_48">[S. 48]</a></span> Weissen Europas mit den Farbigen anderer Erdteile, -und diese Umgestaltungen sind desto nachhaltiger, je andauernder -sie sind. Von ihren Zuständen <em class="gesperrt">vor</em> der Bekanntschaft mit den -Europäern sind diese Völkerschaften ohne alle Frage „entartet“, wenn -man damit vermehrten Kulturgewinn bezeichnen darf. Denn wie grauenhaft -und empörend ihre Misshandlungen sein und gewesen sein mögen, nirgends -auf Erden lässt sich der Nachweis führen, dass die heute lebenden -Vertreter dieser Völker auf einer niedrigeren Stufe der Gesamtkultur -stünden, denn vor diesen Berührungen. Allemal noch ward die Einbusse in -den sittlichen Eigenschaften durch Erweiterung des geistigen Horizonts, -durch die Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer Lebensfürsorge -und die Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn aufgewogen. -Nach absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen sich also -die Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht das -leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine -Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im -Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter -Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben -und, so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten, -dass wir von Barbaren abstammen.<a name="FNAnker_37_37" id="FNAnker_37_37"></a><a href="#Fussnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a></p> - -<p>Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere Kulturarmen -als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch genau den -„kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher -sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser -Urbesitz, diese Urgesittung<span class="pagenum"><a name="Seite_49" id="Seite_49">[S. 49]</a></span> gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die -Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und -Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft -sein kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie -sind, nicht ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen -Kultur zu erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher -<em class="gesperrt">weiss</em> man denn, dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für -eine einst „bessere“ Zeit? Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden, -es kann also die angedeutete Annahme nur Glaubenssache sein. Zu -<em class="gesperrt">wissen</em>, was „im Plane der göttlichen Weltregierung“ liegt, ist -ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger Gemüter. Die Wissenschaft, -welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise Gut und Böse mit gleichem -Interesse behandelt, kennt solche Unbescheidenheiten nicht. Sie -behauptet nicht zu <em class="gesperrt">wissen</em>, was in der Urzeit war und wofür sie -über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der Fackel des Erkannten das -vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht, so spricht sie doch -nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen Zusammenhang der -Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich bestrebt. Weiter geht -ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil dies vollständig -genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende Unterstellung, -dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein <em class="gesperrt">Virchow</em> die Darstellung -der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu bezeichnen -beliebte,<a name="FNAnker_38_38" id="FNAnker_38_38"></a><a href="#Fussnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a> als wissenschaftlich gesicherte Wahrheit verkündet -werde.<a name="FNAnker_39_39" id="FNAnker_39_39"></a><a href="#Fussnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a> Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte -Forscher, dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen -vortragen könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares -Recht der Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht, -und wenn es ihr gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der -Gewissheit streifender Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies -allerdings vielen sehr unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür -wahrlich keine Schuld.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_50" id="Seite_50">[S. 50]</a></span></p> - -<p>Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des -Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker -den Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den -Reihen der Anhänger <em class="gesperrt">Darwins</em> zu suchen sind. An der Einheit des -Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass -in allen Menschen die <em class="gesperrt">Anlagen</em> zu höherer Gesittung schlummern, -und sie müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie -eben schon im Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass -deshalb die Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht -weniger wahr, was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer -der Grad der Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem -tierischen sich nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt, -so die Zivilisation auf den Menschen,“<a name="FNAnker_40_40" id="FNAnker_40_40"></a><a href="#Fussnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a> die, wie ich seinerzeit -bemerkte, nichts anderes ist als die „Zähmung“ der ursprünglichen -Wildheit. Man kann sich nun noch so viele Mühe geben darzuthun, -dass die Schreckbilder der Menschheit, als welche man abwechselnd -Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden, Feuerländer, Hottentotten -und Buschmänner, Weddah und Minkopie hinstellen wollte, weit besser -seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen nicht so sehr abweiche -von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist nicht hinwegzuräumen, -dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche Exemplare der Gattung -<i>Homo</i> giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich nach diesen einen -Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr Vorhandensein allein -genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der im Kulturbereiche -erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben mag. Die beliebte -Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und verkommensten -Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den elendesten Winkeln -unseres Planeten hausen“,<a name="FNAnker_41_41" id="FNAnker_41_41"></a><a href="#Fussnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a> ist nicht stichhaltig, denn mehrere der -Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die Tasmanier, -die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründ<span class="pagenum"><a name="Seite_51" id="Seite_51">[S. 51]</a></span>licheres Studium zu der -sicheren Erkenntnis hingeleitet hat, dass die Menschen auf Grund -ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere -Arten anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder -bereit, nicht bloss im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung -<em class="gesperrt">Spielarten</em> zu erzeugen. Solche Spielarten sind die verschiedenen -Menschenrassen. Wie alles in der Natur sind auch sie nichts Starres, -Abgeschlossenes, sondern in stetem Flusse begriffen, daher zwischen -ihnen unzählige Übergänge stattfinden. Die untersten dieser Stufen -als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch keinem besonnenen -Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies geschähe, aber eine -bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird gleichwohl verkennen wollen, -welche mächtigen Unterschiede zwischen den beiden äussersten Flügeln -menschlicher Leibesbildung annoch gelegen sind und wie unbestreitbar -diese beiden Flügel durchschnittlich mit den niedrigsten und höchsten -Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese Unterschiede, die -sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes und der edlen -Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen Gliederbau, in der -Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am Lebenden wie am Skelett, -an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u. s. w. in aufsteigender -Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die Gattungseinheit aufzuheben, so -berechtigen sie doch vollauf, von höher und niedriger organisierten -Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann nur ein logischer -Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten, unvollkommensten Schlages -als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d. h. als solche, welche -— ohne die zwischen ihnen und den höchsten Tierspezies aufgerichteten -Schranken zu übersehen — doch eben diesen tierischen Lebewesen am -nächsten stehen.</p> - -<p>Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die -Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen, -eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit -ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem -Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen -Gewohnheiten. Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> sogar bequemt sich zu dem -wichtigen Zugeständnisse: „<i>Cibus et venerea</i>, wie der<span class="pagenum"><a name="Seite_52" id="Seite_52">[S. 52]</a></span> hl. <em class="gesperrt">Thomas -von Aquin</em> die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind -bei allen Naturvölkern die herrschenden, bei manchen die einzigen -Triebfedern des Handelns.“<a name="FNAnker_42_42" id="FNAnker_42_42"></a><a href="#Fussnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a> Er gesteht, dass diese Naturkinder sich -nicht selten als hochintelligente und sinnlich raffinierte Bestien -entpuppten, und die Wucht dieser Wahrheit wird durch die spätere, -thunlichste Hervorhebung edlerer Charakterzüge nicht abgeschwächt. -Auch ist es ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in einem Atem -in den Handlungen der Wilden das Tierische als das Vorherrschende, -ihre Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu bezeichnen. -Wohl hat noch Altmeister <em class="gesperrt">Peschel</em> manche schnöde Sitte als -„örtliche Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in -einzelnen beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die -richtige. Seit einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde -die Zahl solcher „Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs -mehr als örtliche oder sporadische, sondern geradezu als Regel -erscheinen, auf welche die mildere Deutung nicht mehr anwendbar ist, -weil durch keinerlei Beweisgründe gestützt. Natürlich sind unter den -Kulturarmen wiederum unzählige Abstufungen vorhanden, welche vom -Ärmsten zum Reichsten hinanführen; wiederum ist es aber nur logisch -vorauszusetzen, dass diese an Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem -Vorgänger, dem Urmenschen, am nächsten kommen. Nur dieses, und -nicht, dass der dermalige Naturmensch den kulturlosen, tierähnlichen -Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle, drängt sich einem logisch -denkenden Hirn mit fast zwingender Notwendigkeit auf, sobald es die -lediglich auf subjektivem Glauben, nicht auf Wissen beruhende Lehre -ursprünglicher Vollkommenheit als mit der Analogie alles positiv -Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu der Annahme nicht, -dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die damaligen Sitten -und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies der Fall, -so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich dermalen -vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit der -Sitten und Gebräuche bei den<span class="pagenum"><a name="Seite_53" id="Seite_53">[S. 53]</a></span> <em class="gesperrt">geschichtlichen</em> Völkern nicht -absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die -Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen, -christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer -dann vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden -Gesittung die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit -und Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes -vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der -Sitten niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden -Syriens und Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die -Nachrichten der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen -wie im neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten -noch weit unbeweglicherer, geistig viel beschränkterer Völker nicht -aus uralten Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare -Willkür und schlägt aller Analogie ins Gesicht.</p> - -<p>Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden -sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den -ersten Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu -schauen vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im -Besitze der Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und -Tier. Wie lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (<i>Homo -alalus</i>) zum redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder -Berechnung. Auch die rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart -haben teil an den eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre -Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und -Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten -und höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden -kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die -Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und Weinen, -durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut mit dem -Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und Höflichkeitsformen, -sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum Teil Geburts-, -Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze.<span class="pagenum"><a name="Seite_54" id="Seite_54">[S. 54]</a></span> Alle haben -zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer Vorstellungen, -welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von Religion -betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich, wenn -auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen -Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter -und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren -Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer -Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es -bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der -Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere -gewesen sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit -können daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die -Urzeit liegt, und in <em class="gesperrt">diesem</em> Sinne ist deren Heranziehung bei -urgeschichtlichen Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter -urzeitlicher Zustände, sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben -sie zu dienen. Ist diese oder jene Sitte an der dermaligen äussersten -Kulturgrenze nachweisbar, so spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, -dass die Urzeit noch hinter derselben zurückgeblieben, im günstigsten -Falle sie erreicht hat.</p> - -<p>Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und unbeweisbaren -Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem vollkommenen Urvolke -eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise Vervollkommnung -namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der sittlichen und -geselligen Ausbildung des Menschen, als das Wahrscheinlichere an, so -dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand desselben in der That als -einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen tier<em class="gesperrt">ähnlichen</em>, -keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von äusseren Einflüssen -begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen tierischen Vorfahren -hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne kann nur ganz allmählich -entstanden sein, so dass er schon da war, als er noch nicht da war und -umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“ ein ungereimter ist. -Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.<a name="FNAnker_43_43" id="FNAnker_43_43"></a><a href="#Fussnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_55" id="Seite_55">[S. 55]</a></span> Ich will, weil dies -hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren Urerzeuger des -Menschen, wie sie <em class="gesperrt">Darwin</em> auf Grund seiner Studien ahnt,<a name="FNAnker_44_44" id="FNAnker_44_44"></a><a href="#Fussnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a> -sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals schon -das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in der -organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich -an der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines -solchen Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen -Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig. -Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der -Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der -biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden -weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte -sich als Lehrer der Civilisation spreizt“.<a name="FNAnker_45_45" id="FNAnker_45_45"></a><a href="#Fussnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a> Auch hierin liegt -wieder eine der beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der -„affenartige Wilde“ als „Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich -als deren Ausgangspunkt dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein -Lehrer. Vollends frivol ist die Anschuldigung, dass die angebliche -Verdrängung „um der religiösen Bedeutung und Lieblichkeit willen“ -stattfinde. Die ernste Wissenschaft kennt kein anderes Ziel als die -Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt sie nicht als solchem -entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre bewegt. Sie lässt -sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf welchen sie -ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu prüfen, wie -sich denn „die schön verzierte und tiefsinnige Initiale der biblischen -Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne Forschung vom -Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt.</p> - -<p>Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach -Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes -und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das -Feuer war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische, -den Früchten der Bäume und<span class="pagenum"><a name="Seite_56" id="Seite_56">[S. 56]</a></span> Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen -und kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines -seiner Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit -der Natur. Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die -tägliche Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen -Seiten her bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine -Spur von höheren geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden. -Kein religiöser Begriff erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind -noch nicht vorhanden. Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen -zusammen, um so den Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner -natürlichen Hilfslosigkeit nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft -abzuwälzen. Aber roh und tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die -Genossen der Horde. Arm und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner -hat Gedanken, die er mit andern auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner -besitzt einen Inhalt des Empfindens, an welchem er einen andern möchte -teilnehmen lassen. Gleichgültig leben alle neben einander her, und -stumpfsinnig wendet sich der Mann vom Weibe ab, das ihm wohl gut ist, -der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach erlangter Befriedigung aber -wertlos ist, das er daher gleichgültig dem Genossen überlässt.<a name="FNAnker_46_46" id="FNAnker_46_46"></a><a href="#Fussnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a> -Sein impulsives Handeln folgt immer nur den nächsten Antrieben, die -<em class="gesperrt">ausser</em> ihm liegen, daher der Urmensch von Haus aus weder -gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm fremd.</p> - -<p>Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens -der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass -wer nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt, -in demselben eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt -zu verehren hat. Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem -Bibelforschung und Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt -haben, aus welchen die Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass, -was den hier allein in Betracht kommenden Pentateuch, d. h. die fünf -Bücher Mosis anbelangt, die Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra -geschehen<span class="pagenum"><a name="Seite_57" id="Seite_57">[S. 57]</a></span> und der Redaktor nur in dem Kreise der in Babylonien -lebenden Schriftgelehrten gesucht werden kann, zu welchen auch Esra -als einer der berühmtesten, wenn nicht der berühmteste zählte.<a name="FNAnker_47_47" id="FNAnker_47_47"></a><a href="#Fussnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a> Es -liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse strengster Forschung des -weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht mir aber der Hinweis, -dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig verschiedene -und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte vorliegen, -von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex zu -Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,<a name="FNAnker_48_48" id="FNAnker_48_48"></a><a href="#Fussnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a> während die -jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch -Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die -Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.<a name="FNAnker_49_49" id="FNAnker_49_49"></a><a href="#Fussnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a> Ich lege -indes auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig -festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des -Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren -bloss, dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und -nackend war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass -er ein Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er -auf die Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion, -keine Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen -kennen, als er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als -er sich entdeckt sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von -jenem der wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere -Verlauf der biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben. -Nirgends steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben, -höchstens tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im -Gegensatze zu dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung -trifft. Auch ist mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint -ist, keine <em class="gesperrt">Entgegensetzung der Handlungen</em> nach ihren sittlichen -Unterschieden beabsichtigt, sondern eine <em class="gesperrt">Zusammenfassung der -Dinge</em> nach ihren zwei polaren<span class="pagenum"><a name="Seite_58" id="Seite_58">[S. 58]</a></span> Eigenschaften, wonach sie den -Menschen interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die -Dinge metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen. -Neben dem ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie <em class="gesperrt">Wellhausen</em> -hervorhebt, auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu -beachten ist noch das, dass es nicht heisst: erkennen <em class="gesperrt">das</em> Gute -und <em class="gesperrt">das</em> Böse, sondern: Gutes und Böses.<a name="FNAnker_50_50" id="FNAnker_50_50"></a><a href="#Fussnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a> Ohne es irgendwie -zu beabsichtigen, hat der jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“ -einen wichtigen Markstein in der Gesittungsentwicklung seines -Urmenschen geschaffen, den auch die moderne Anschauung gelten lassen -muss, freilich ohne eines „Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der -untersten Grenze geschichtlichen Menschentums bewegt sich aber auch -nach dem Verlassen des Paradieses der solchergestalt fortgeschrittene -Urmensch. Nur die Kleidung trägt er daraus mit, keinen ersichtlichen -höheren Gedanken. Auch an ein Leben <em class="gesperrt">nach</em> dem Tode kein Gedanke. -Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so wenig wie Religion, und -wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine religionslose Urzeit, -weil <em class="gesperrt">heutzutage</em> — und, füge ich hinzu, wohl auch geschichtlich -— der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel gehört, -wie der sprachlose Urmensch,<a name="FNAnker_51_51" id="FNAnker_51_51"></a><a href="#Fussnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a> so steht doch der modernen Anschauung -die Bibel <em class="gesperrt">nicht</em> im Wege. Auch wir sind der entschiedenen -Ansicht, dass der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen -und Gebräuche anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren -Standpunkte als düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es -handelt sich nicht darum, wie <em class="gesperrt">Roskoff</em> sehr treffend bemerkt, -ob religiöse Vorstellungen dem Europäer als Aberglaube erscheinen, -sondern ob jene einem Volksstamme als Religion gelten,<a name="FNAnker_52_52" id="FNAnker_52_52"></a><a href="#Fussnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a> und in -diesem Sinne darf man wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion -besitze. Um dies zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit -in vielen Fällen auf das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur -logisch, zu schliessen, dass den ur<span class="pagenum"><a name="Seite_59" id="Seite_59">[S. 59]</a></span>geschichtlichen Vorgängern dieser -Religionsarmen selbst dieses geringste Mass nicht eigen war. Auf die -gesellschaftlichen Zustände der ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar -der schwärzeste Schatten, denn nach Genesis 4 bleibt nichts übrig, -als den ersten Menschen und ihre Nachkommen der <em class="gesperrt">Blutschande,</em> -und zwar begangen mit der eigenen Mutter, zu beschuldigen.<a name="FNAnker_53_53" id="FNAnker_53_53"></a><a href="#Fussnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a> Im -übrigen leuchtet auch aus der biblischen Erzählung hervor, wie die -einzelnen Künste des Lebens erst nach einander erwuchsen in dem -langen Zeitraume, der bis zur Sündflut verfloss. Soweit die mosaische -Überlieferung, denn nur solche und nicht beglaubigte Geschichte ist -es, welche im Pentateuch und den übrigen Schriften bis herab zum -Königsbuch redaktionellen Ausdruck gefunden. Unbefangener Prüfung -gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit dieser Überlieferung, verglichen -mit jener der neueren Annahmen über die Urzeit, nicht im entferntesten -Stand. Immerhin schien mir der Hinweis von Belang, dass die spärlichen -Angaben der Genesis keinen ernsten Widerspruch gegen jene begründen. -Nicht zur allergeringsten materiellen oder geistigen Lebenskunst hat -der Paradiesesmensch sich erhoben; in nichts, in rein gar nichts -äussert sich die göttliche Belehrung oder ausserordentliche Führung, -und nichts, auch nicht das Geringste nimmt der Verstossene mit sich, -als den Fluch der erzürnten Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der -mosaischen Schöpfungssage steht genau an dem nämlichen Punkte wie -unser Urmensch, dem kein Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein -Geschlecht ersonnen und an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne -die Erleuchtung des feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um -durch die Sündflut die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt -sich denn genau nicht mehr und auch nicht minder gegen den biblischen -Urvater und die Seinen der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen, -dem es einfiel, die Kunst des Feuerzündens und des Kochens, der -Tierzähmung und des Ackerbaues zu erfinden, als ein Universal- und -Säkulargenie“<a name="FNAnker_54_54" id="FNAnker_54_54"></a><a href="#Fussnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a> angesehen wissen will.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_31_31" id="Fussnote_31_31"></a><a href="#FNAnker_31_31"><span class="label">[31]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald.</em> Kulturgeschichte in ihrer natürlichen -Entwicklung bis zur Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S. -11.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_32_32" id="Fussnote_32_32"></a><a href="#FNAnker_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_33_33" id="Fussnote_33_33"></a><a href="#FNAnker_33_33"><span class="label">[33]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Schneider</em>. Die Naturvölker. -Missverständnisse, Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u. -Münster, 1885–86, 2 Bde. Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und -vielem Sammelfleiss. Auch kann ich nicht umhin einzuräumen, dass der -Verfasser meine eigenen Schriften mit augenscheinlicher Bevorzugung -gelesen und zu Rate gezogen hat, da ich ganze Stellen aus denselben -wiedererkenne und auch meine Quellenangaben reichlich benützt finde. -Sind letztere in dem <em class="gesperrt">Schneider</em>schen Werke also vielfach auch -nur aus zweiter Hand geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl -ein katholischer Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in -einzelnen Punkten auch nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt -beizustimmen, so in fast allem, was die Misshandlungen der Naturvölker -betrifft. In anderem wirkt er berichtigend, so dass sein Buch -jedenfalls ein belehrendes bleibt und auch von Denkern anderer Färbung -als dankenswerte Leistung anerkannt zu werden verdient.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_34_34" id="Fussnote_34_34"></a><a href="#FNAnker_34_34"><span class="label">[34]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_35_35" id="Fussnote_35_35"></a><a href="#FNAnker_35_35"><span class="label">[35]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 61.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_36_36" id="Fussnote_36_36"></a><a href="#FNAnker_36_36"><span class="label">[36]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39–41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_37_37" id="Fussnote_37_37"></a><a href="#FNAnker_37_37"><span class="label">[37]</span></a> Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem -Gebiete vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren -religiösen Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. <em class="gesperrt">Bernhard -Stade</em> in seiner „Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd. -I. S. 405: „Es ist dies wohl ein rudimentärer Rest jener Theorieen -früherer Zeiten über die Uroffenbarung, welche heutzutage allenfalls -noch ein Parlamentarier in einer unglücklichen Stunde aufwärmt, welche -aber die Theologen aufgegeben haben, da sie eine genügende Würdigung -der Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In Kreisen, welche von -den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten zehren, hält sich -diese Theorie noch....“</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_38_38" id="Fussnote_38_38"></a><a href="#FNAnker_38_38"><span class="label">[38]</span></a> <em class="gesperrt">Rudolf Virchow.</em> Die Urbevölkerung Europas. Berlin, -1874. S. 4.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_39_39" id="Fussnote_39_39"></a><a href="#FNAnker_39_39"><span class="label">[39]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. II. S. 413–414.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_40_40" id="Fussnote_40_40"></a><a href="#FNAnker_40_40"><span class="label">[40]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> A. a. O. Bd. I. S. 5.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_41_41" id="Fussnote_41_41"></a><a href="#FNAnker_41_41"><span class="label">[41]</span></a> Ebd. Bd. I. S. 61.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_42_42" id="Fussnote_42_42"></a><a href="#FNAnker_42_42"><span class="label">[42]</span></a> A. a. O. S. 4.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_43_43" id="Fussnote_43_43"></a><a href="#FNAnker_43_43"><span class="label">[43]</span></a> <em class="gesperrt">B. Carneri.</em> Sittlichkeit und Darwinismus. Wien, -1871. S. 28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_44_44" id="Fussnote_44_44"></a><a href="#FNAnker_44_44"><span class="label">[44]</span></a> <em class="gesperrt">Charles Darwin.</em> Die Abstammung des Menschen. Bd. -I. S. 210.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_45_45" id="Fussnote_45_45"></a><a href="#FNAnker_45_45"><span class="label">[45]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_46_46" id="Fussnote_46_46"></a><a href="#FNAnker_46_46"><span class="label">[46]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs.</em> Zur Naturgeschichte des Menschen. S. -106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_47_47" id="Fussnote_47_47"></a><a href="#FNAnker_47_47"><span class="label">[47]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. -S. 64.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_48_48" id="Fussnote_48_48"></a><a href="#FNAnker_48_48"><span class="label">[48]</span></a> <em class="gesperrt">J. Wellhausen.</em> Geschichte Israels. Berlin, 1878. -Bd. I. S. 341.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_49_49" id="Fussnote_49_49"></a><a href="#FNAnker_49_49"><span class="label">[49]</span></a> A. a. O. S. 347.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_50_50" id="Fussnote_50_50"></a><a href="#FNAnker_50_50"><span class="label">[50]</span></a> A. a. O. S. 345–346.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_51_51" id="Fussnote_51_51"></a><a href="#FNAnker_51_51"><span class="label">[51]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. II. S. 348.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_52_52" id="Fussnote_52_52"></a><a href="#FNAnker_52_52"><span class="label">[52]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Roskoff.</em> Das Religionswesen der rohesten -Naturvölker. Leipzig, 1880. S. 13.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_53_53" id="Fussnote_53_53"></a><a href="#FNAnker_53_53"><span class="label">[53]</span></a> <em class="gesperrt">Fr. Müller.</em> Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl. -Wien, 1879. S. 50.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_54_54" id="Fussnote_54_54"></a><a href="#FNAnker_54_54"><span class="label">[54]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider.</em> Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_60" id="Seite_60">[S. 60]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="VI">VI.<br /> - -Das Schamgefühl und dessen Äusserungen.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_u_6" name="drop_u_6"> - <img class="dc" src="images/drop_u.jpg" alt="U" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">U</span>nbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu führen -versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch sehr rudimentärem -Zustande schon im Tierreiche sich vorfinden. Unter diesen ist indes -eines, welches dem Anscheine nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen -Mensch und Tier herstellt und das wegen seiner engen Beziehungen zum -Geschlechtsleben vor allen eine genauere Betrachtung erheischt. Ich -meine die <em class="gesperrt">Schamhaftigkeit</em>, womit der Mensch alle natürlichen -Leibesverrichtungen zu umgeben gewohnt ist. Bei stark materialistisch -zugeschliffenem Verstande mag man es zwar ziemlich lächerlich finden, -sich Handlungen oder Dingen zu schämen, die ganz natürlich sind, -ja die gradezu sein müssen, und doch kann der zur Selbsterkenntnis -gekommene Kulturmensch dieses Gefühl nicht loswerden. Noch mehr, -dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen besonderen physischen -Ausdruck besitzt: das <em class="gesperrt">Erröten</em>, von dem manche meinen, es sei -dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein Hemmnis -seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese -von den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese -Verräterin des Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls, -gewisse Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der -Entfaltung dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben -war, und das Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug<span class="pagenum"><a name="Seite_61" id="Seite_61">[S. 61]</a></span> des -Menschen vor den übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der -neueren Zeit,“ sagt <em class="gesperrt">Carus Sterne</em>, „hatten nämlich ergeben, dass -die Einzelheiten, aus denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die -Beschleunigung des Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte, -welche sich gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr -schnell beim Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen -Zwecken benützten Ätherart. <em class="gesperrt">Darwin</em> hatte schon vor Jahren auf -die Ähnlichkeit dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die -Aufmerksamkeit gelenkt, und <em class="gesperrt">W. Filehne</em> zeigte vor kurzem, dass -beide gleichmässig dadurch entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche -die Blutgefäss-, Atmungs- und Herznerven gleichzeitig beeinflusst, -ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend einstellt. Es wurde ferner -nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in denselben Zustand versetzt -werden konnten, dass also die <em class="gesperrt">Anlage</em>, unter Herzklopfen zu -erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren vorhanden -ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht eintreten, -weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb -zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese -Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein -Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner -Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit -all seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“<a name="FNAnker_55_55" id="FNAnker_55_55"></a><a href="#Fussnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a></p> - -<p>Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches -Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen -alle im nämlichen Grade. <em class="gesperrt">Charles Darwin</em> gelangt allerdings -zu dem Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich -allen Menschenrassen gemeinsam zukommt;“<a name="FNAnker_56_56" id="FNAnker_56_56"></a><a href="#Fussnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a> allein aus den von ihm -gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch -hauptsächlich den geistig entwickeltsten<span class="pagenum"><a name="Seite_62" id="Seite_62">[S. 62]</a></span> Stämmen eignet. Was er von -den Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das -Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen -oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies -ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt -werden. Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung -halber, nur selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit -des Errötens nicht besonders entwickelt sein. Selbst in unseren -gebildeten Kreisen erröten zartbesaitete Gemüter öfter und leichter -als rohere Naturen, denn es hängt die Empfindlichkeit des Schamgefühls -von dem Grade der angebornen oder anerzogenen Feinfühligkeit ab.<a name="FNAnker_57_57" id="FNAnker_57_57"></a><a href="#Fussnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a> -Diese wächst aber mit steigender Geistesbildung und letztere ist ein -Erzeugnis der Gesittung. An einen etwaigen übersinnlichen Ursprung der -Schamröte zu glauben, muss uns schon der Umstand in Zweifel setzen, -dass eine und dieselbe Erscheinung, wie es das Erröten ist, bald den -Abglanz der Unschuld, bald das Kainszeichen der Schuld vorstellen -soll. Beim Kulturmenschen tritt als letzter Grund des Errötens die -Rücksichtnahme auf die Beurteilung durch andere auf; es zeigt sich -daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart dritter eine die -Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine solche sieht -oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die Tugend mit -rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt.</p> - -<p>So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit -die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit <em class="gesperrt">Julius -Lippert</em> ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche, -welche allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und -jüngere (sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht -von allen gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so -ist die Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer, -gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt <em class="gesperrt">Lippert</em> -überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes -von wohlthätigen Folgen<span class="pagenum"><a name="Seite_63" id="Seite_63">[S. 63]</a></span> für die Erhaltung der Art. Je feiner die Sinne -für die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und unmittelbarer -auf die Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger besorgt -braucht Mutter Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu sein. Die -Intensität dieses Instinktes ist in der That bei allen Geschöpfen -ausserordentlich gross; sie führt sie mit Ausserachtlassung der -grössten Gefahren für das Individuum dem Ziele zu. Seiner Intensität -nach nimmt dieser Instinkt auf höheren Entwicklungsstufen <em class="gesperrt">nicht -ab</em>, je nach der Anzahl seiner Impulse <em class="gesperrt">verstärkt er sich -noch</em>. Zu den Sinneseindrücken, welche im Tiere sowohl, als auch -im Urmenschen die entsprechenden Reflexerscheinungen, wie wir sie -wenigstens einer Analogie nach nennen können, auslösen, gesellt -sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und unwillkürliche -Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer entwickelteren -Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die Menschen -zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft fortschreiten, -ein zügelnder Instinkt.“<a name="FNAnker_58_58" id="FNAnker_58_58"></a><a href="#Fussnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a> Dieser hat aber ursprünglich so wenig -bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die -biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen -das Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der -Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also -nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares, -sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche -sich hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch -bei den Naturvölkern zu findenden Anlagen offenbart.<a name="FNAnker_59_59" id="FNAnker_59_59"></a><a href="#Fussnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a> Der Neger z. -B. besitzt die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf -den allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass -es noch heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine -<em class="gesperrt">Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht vorhanden ist</em>. Brauch -und Sitte entscheiden eben allein über Verstattetes und Anstössiges, -und erst nachdem sich eine Ansicht befestigt hat,<span class="pagenum"><a name="Seite_64" id="Seite_64">[S. 64]</a></span> wird irgend ein -Verstoss zu einer verwerflichen Handlung.<a name="FNAnker_60_60" id="FNAnker_60_60"></a><a href="#Fussnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a> Allerdings ist bei -barbarischen Stämmen vieles des Charakters des Herausfordernden -entkleidet, das einen solchen erst einem geübteren Verknüpfungs- -(Kombinations-) und Vorstellungsvermögen gegenüber gewonnen hat. So -ist auf dem Standpunkte der Bibel vieles als Thatsache längst unter -das abwehrende Gesetz der Scham gestellt, aber noch nicht das nackte, -unverblümte <em class="gesperrt">Wort</em> dafür und der nackte Bericht. Seither ist -das Schamgefühl fortgeschritten, indem es auch das Wort verbietet, -welches die Vorstellung mit konkreter Bestimmtheit oder gerade nach der -Richtung hin hervorruft, in welcher sich jener Instinkt bewegt. Dieser -Fortschritt vollzieht sich noch in unserer Zeit, und es ist noch nicht -allzulange her, dass er angebahnt wurde.<a name="FNAnker_61_61" id="FNAnker_61_61"></a><a href="#Fussnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a></p> - -<p>So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor -andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung -des Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos -isst, trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen -gleichsam unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen -Leibes ihm auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl -einen dichten Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als -seien wir so rein und sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache -der Evangelien. An dieses unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt -sein und verhüllen daher ängstlich die Organe und Körperteile, welche -diesem ausschliesslichen Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft -mit ihrer hochgradigen Scheu vor der Nacktheit existiert diese Seite -unseres Naturlebens scheinbar gar nicht, und in der Rede geschieht -von deren Vorhandensein keinerlei Erwähnung. Vollends aber wird das -Schamgefühl durch jede, auch die leiseste Anspielung auf das Erotische -empfindlichst beleidigt, freilich bei Völkern, wie bei Individuen nicht -immer im gleichen Grade. Und das kleine Kind des Kulturmenschen kennt -die Scham ebensowenig wie das Tier. Dieses kommt nie dazu, weil es -nicht zum Bewusstsein des Geistes<span class="pagenum"><a name="Seite_65" id="Seite_65">[S. 65]</a></span> gelangt, das Kind aber erst dann, -wenn es in sich den qualitativen Gegensatz zwischen Geist und Körper -zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf dem Standpunkte des -Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen, wissen deshalb -auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu vollziehen -sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden Blicken -entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden, -welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer -Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche, -aber wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten -zu müssen glauben. So sagt z. B. <em class="gesperrt">Alfred Lortsch</em> in einer -sonst verdienstvollen Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der -Neukaledonier ist eine sehr sonderbare und keineswegs geeignet, hier -speziell beschrieben zu werden.“<a name="FNAnker_62_62" id="FNAnker_62_62"></a><a href="#Fussnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a> Mit solcher Zurückhaltung wird -der Wissenschaft herzlich schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken -wird man deshalb enttäuscht aus der Hand legen, ehe man auf eine jener -Mitteilungen stösst, welche einen direkten Schluss auf das Schamgefühl -der beschriebenen Völker gestatten würden.</p> - -<p>In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für -Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa -vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene -Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und -Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (<i>Castitas</i>) -oder, was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge -Eindämmung der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von -der Sittenlehre vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der -Sittsamkeit, dem äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen -Hinweis auf das Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde, -verbietet. Auf der obersten Stufe steht die geschlechtliche Scham -(<i>Pudor</i>), welche vor der leisesten Andeutung dieser Prozesse -zurückbebt und daher vor allem die tierische Seite des menschlichen -Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist. Zwischen ihr und -der Sittsamkeit walten<span class="pagenum"><a name="Seite_66" id="Seite_66">[S. 66]</a></span> feine psychologische Unterschiede, die nur -selten die gebührende Beachtung finden. Mit der Keuschheit im obigen -Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose zusammen. Die Keuschheit -betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das augenscheinliche -Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst, stets nur vor -dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne Zeugen. -Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl, -Schamlosigkeit mit Keuschheit vereinbar ist. Die feinen Lebemänner -unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt -lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden -kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel -unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener -Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht -an geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie -bei ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie -auffassen, unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen.</p> - -<p>Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit „Schamlosigkeit“ -den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl zusammenfassend -bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für Anstand und -Züchtigkeit, <em class="gesperrt">in der grösseren oder geringeren Entblössung des -Körpers ein Massstab</em> zu suchen ist. Nur die Vermengung dieser -verschiedenen Begriffe verleiht dem Schamgefühl eine viel grössere -Ausdehnung, als ihm thatsächlich zukommt. Auf verschiedenen Stufen und -unter verschiedenen Gestalten ist das Schamgefühl fast unter allen -Wilden zu finden, sagt <em class="gesperrt">A. de Quatrefages</em>.<a name="FNAnker_63_63" id="FNAnker_63_63"></a><a href="#Fussnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a> Und erst unlängst -verkündete auch ein deutscher Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist -allgemein in der heutigen Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist -sein Mangel ein zufälliger oder vorübergehender Zustand.“<a name="FNAnker_64_64" id="FNAnker_64_64"></a><a href="#Fussnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a> Das ist -nun freilich ein weiter Sack, in den man bequem die ganze Unzahl von -Beispielen des Gegenteiles stecken kann. Man<span class="pagenum"><a name="Seite_67" id="Seite_67">[S. 67]</a></span> sollte aber nicht als -wissenschaftliches Ergebnis einführen, was bloss persönliche Ansicht -sein kann; denn der Zeugnisse moderner Beobachter für einen völligen -Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig noch vorübergehend ist, -sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen zu dürfen. Weder für -die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden Charakter dieses -Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen, und so muss -es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben, dass es -wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur von -Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe -<em class="gesperrt">Paul Mantegazza</em> hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend, -den sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker — stillschweigend -will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker — in <em class="gesperrt">schamlose</em>, -<em class="gesperrt">halbschamhafte</em> und <em class="gesperrt">schamhafte</em> einzuteilen, um damit in -groben Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem -äusserst hohen Grade schamhafter Anforderungen zu bezeichnen<a name="FNAnker_65_65" id="FNAnker_65_65"></a><a href="#Fussnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a> — -zweifelsohne ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben -besprochene Verallgemeinerung.</p> - -<p>Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit Recht -in die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im -Zustande <em class="gesperrt">völliger Nacktheit</em> lebten oder noch leben. Auf diese -Liste gehören die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich -halbgesitteten Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den -Beschreibungen der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen -Bewohner der Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von -Küstenstämmen des heutigen Venezuela und Guyana.<a name="FNAnker_66_66" id="FNAnker_66_66"></a><a href="#Fussnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a> In letzterem Lande -fand noch <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em> die meisten Völkerschaften, -selbst solche mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so -nackt, so arm, so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren -Hitze, beim starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und -zum Teil auch bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich. -Die Putzsachen, namentlich die Federbüsche,<span class="pagenum"><a name="Seite_68" id="Seite_68">[S. 68]</a></span> werden nur bei Tanz und -Festlichkeiten gebraucht.<a name="FNAnker_67_67" id="FNAnker_67_67"></a><a href="#Fussnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a> Vor hundert Jahren beobachtete <em class="gesperrt">G. -T. Marlier</em> die brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in -solcher ergehen sich heute noch die Trumai und Suya am Schingu, -welche Dr. <em class="gesperrt">Karl von den Steinen</em> erst 1884 besucht hat.<a name="FNAnker_68_68" id="FNAnker_68_68"></a><a href="#Fussnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a> -Desgleichen die Engeräckmung oder Botokuden sowie die Pescheräh auf -Feuerland. Zu <em class="gesperrt">Cooks</em> Zeiten gingen bei vielen Australierstämmen -beide Geschlechter ganz nackt, und einige sind auch heute noch kaum -weiter gekommen. So nach <em class="gesperrt">John Forrest</em> die Westaustralier, -die doch von der Witterung viel zu leiden haben.<a name="FNAnker_69_69" id="FNAnker_69_69"></a><a href="#Fussnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a> Am Kap York in -Nordaustralien gehen nach <em class="gesperrt">Frank Jardine</em> wenigstens die Männer -völlig entblösst, die Frauen mit einem blossen Laubgürtel, in den -sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.<a name="FNAnker_70_70" id="FNAnker_70_70"></a><a href="#Fussnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a> Dr. <em class="gesperrt">Adolf Bernhard -Meyer</em> fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der Geelvinksbai -ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar nackt gehen, -ohne jede, auch die geringste Bekleidung“.<a name="FNAnker_71_71" id="FNAnker_71_71"></a><a href="#Fussnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a> <em class="gesperrt">Cañamaque</em> sprach -den philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie Weiber, -besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken, ohne -die geringste Verlegenheit zu zeigen.“<a name="FNAnker_72_72" id="FNAnker_72_72"></a><a href="#Fussnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a> Ganz ähnlich benehmen sich -die Mincopies auf den Andamanen.<a name="FNAnker_73_73" id="FNAnker_73_73"></a><a href="#Fussnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a> Afrika ist nicht minder reich an -solchen Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner -im Süden des schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye -oder Bubi auf der Insel Fernando Po. <em class="gesperrt">David Livingstone</em> fand -die Bawe am Sambesi, Sir <em class="gesperrt">Samuel White Baker</em> etliche Stämme am -Weissen Nil, wie die Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt -<em class="gesperrt">Georg Schweinfurth</em> für die Schilluk,<span class="pagenum"><a name="Seite_69" id="Seite_69">[S. 69]</a></span> Nuer und Dinka, <em class="gesperrt">John -Petherik</em> für die Dschangar. Von den ostafrikanischen Wataweta, -die erst jetzt bekannt werden, sagt einer ihrer Erforscher, <em class="gesperrt">H. H. -Johnston</em>: „Beide Geschlechter entbehren jedes Begriffs und jeder -Vorstellung von Scham. Die Männer besonders sind sich völlig unbewusst, -dass Nacktheit unschicklich sei.“<a name="FNAnker_74_74" id="FNAnker_74_74"></a><a href="#Fussnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a> Auch den Wadschagga schreibt -dieser Forscher „fast tierische Unbewusstheit des Schamgefühls“ zu.<a name="FNAnker_75_75" id="FNAnker_75_75"></a><a href="#Fussnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a> -Ja, die Neukaledonierinnen gehen soweit, dass sie Abortus treiben, -geradezu aus Buhlkunst, nämlich um das Welken von Reizen zu verhüten, -welche die Schamhaftigkeit der Europäerinnen sorgfältig verbirgt, sie -aber der Öffentlichkeit preisgeben.<a name="FNAnker_76_76" id="FNAnker_76_76"></a><a href="#Fussnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a> Bei allen diesen Menschen ist -die Nacktheit <em class="gesperrt">buchstäblich</em> zu nehmen.</p> - -<p>In die Klasse von <em class="gesperrt">Mantegazzas</em> halbschamhaften Völkern darf -man vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der -aufkeimende Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht -einschliesst. Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst -mit der Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen, -bis zur Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den -Aschira in Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in -Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich -in den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der -Anblick völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger -Mädchen mit bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische -Bildwerke, die Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst -die Prinzessinnen im Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich -unbekleidet. Diese Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr -allgemein noch in ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen -endlich die Mädchen unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere -dagegen bloss die verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer -Fall ist allerdings der weit seltenere, doch<span class="pagenum"><a name="Seite_70" id="Seite_70">[S. 70]</a></span> huldigen einige Afrikaner -auch diesem Gebrauche. Bei manchen Völkerschaften geht nur eines der -Geschlechter, ohne Rücksicht auf Alter und Stand, bekleidet, das -andere gar nicht. Die Männer der Dinka z. B. sind geradezu stolz auf -ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für entehrend und als eine -ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den Reisenden <em class="gesperrt">Georg -Schweinfurth</em> ironisch bloss „das Weib der Türken“ nannten.<a name="FNAnker_77_77" id="FNAnker_77_77"></a><a href="#Fussnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a> Ich -möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese Völker überhaupt schon zu -den Halbschamhaften gerechnet zu werden verdienen.</p> - -<p>Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher -Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen -deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich -erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt -werden kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung -einzusehen. Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden -Buddha lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya, -werden in der Regel nackt dargestellt. <em class="gesperrt">Fergusson</em> behauptet -sogar, dass bis zur muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit -durchaus nicht das Anstandsgefühl verletzt habe.<a name="FNAnker_78_78" id="FNAnker_78_78"></a><a href="#Fussnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a> Jedenfalls duldet -dasselbe auch heute noch in Benares, gelegentlich auch sonst in -Hindustan bis nach Assam, den Anblick der scheusslichen Aghori oder -Aghorpunts, einer Sekte, deren Mitglieder, splitternackte Zweifüssler, -den cynischen Ausdruck des menschlichen Pessimismus darstellen.<a name="FNAnker_79_79" id="FNAnker_79_79"></a><a href="#Fussnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a></p> - -<p>Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut -bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende -Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte -nicht wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre -ihr Schamgefühl so ausgebildet gewesen<span class="pagenum"><a name="Seite_71" id="Seite_71">[S. 71]</a></span> als das unserige. Ich rede -nicht von so archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst -aber ganz nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit, -in welcher man trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische -Gesittung noch als keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch -nicht davon, dass viele, ja die meisten Götterstandbilder der Griechen -und auch der Römer in geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung -entbehren;<a name="FNAnker_80_80" id="FNAnker_80_80"></a><a href="#Fussnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a> denn diese Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische -Vorstellungen an, welche der Kult für lange Zeiten befestigt hat, wie -ja auch das christliche Kruzifix uns heute noch den entblössten Leib -des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.<a name="FNAnker_81_81" id="FNAnker_81_81"></a><a href="#Fussnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a> Ungemein kennzeichnend -ist dagegen die augenscheinliche Freude am Nackten, welche die weit -fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte römische Kaiserzeit in -Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl das Nackte geradezu -ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit in dieser Hinsicht -es sonst zu erklären, dass<span class="pagenum"><a name="Seite_72" id="Seite_72">[S. 72]</a></span> die auf uns gekommenen Standbilder so -vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos zeigen? Die -nackten Kaiser<em class="gesperrt">büsten</em> mag man allenfalls hingehen lassen, es am -Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte -Imperatoren in <em class="gesperrt">dieser</em> Eigenschaft nackt erscheinen.<a name="FNAnker_82_82" id="FNAnker_82_82"></a><a href="#Fussnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a> -Zahlreiche Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen -Entblössungen ohne jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen -Grund. Germanikus ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt -einher, wie ihn sowohl die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen -der Basilika von Gabii ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt; -auch Augustus, Claudius und Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender -Stellung, in den Museen von Neapel, des Louvre und des Vatikans -zu schauen sind. In ähnlicher, unbegründeter Halbnacktheit sitzt -der ehrwürdige Kaiser Nerva und steht der mit Eichenlaub bekränzte -Antoninus im Vatikan. Allein nicht genug daran, auch im „heroischen -Kostüm“ wurden die Herrscher verewigt. Dieses heroische Kostüm bestand -darin, gar keines zu sein. Ein solches „trägt“ z. B. der zu Otricoli -gefundene Caligula, welchen eine andere Statue (im Palast Farnese zu -Rom) ebenfalls nackt, bloss einen nichts verhüllenden Mantel über -die Achsel geworfen, gar aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi zu -Venedig befindet sich eine ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa, -und auf dem Kapitol zu Rom sieht man das zu Ceprano aufgefundene -Standbild des Kaisers Hadrian, bloss mit Helm und kurzem Armschild -bekleidet, weiter nichts. Sein Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im -Louvremuseum in fröhlicher Nacktheit, und noch geringere Ansprüche -verrät der die Viktoria tragende Lucius Verus der Jüngere im <i>Braccio -nuovo</i> des Vatikans. Was er etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam -zur Seite gelegt und buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels -Schwiegersohn die — ein<span class="pagenum"><a name="Seite_73" id="Seite_73">[S. 73]</a></span> seltsamer Kontrast — von wallenden Gewändern -umflossene Viktoria. Am drastischsten wirkt aber wohl das Standbild -des Königs Ptolemäos auf dem Kapitol, welches diesen Herrscher im -vollkommensten Naturzustande vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch -sehr beträchtlich vermehren. Die mitgeteilte Blumenlese genügt indes, -den Geist der damaligen Zeit zu kennzeichnen. Erwägt man, dass alle -diese Standbilder der Öffentlichkeit preisgegeben waren, so muss man -annehmen, dass deren Anblick das Schamgefühl der in Toga und Tunika -einherschreitenden Römer und Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe. -Die Römer der Kaiserzeit waren nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk; -dass aber neben den vielen Bildsäulen der Imperatoren, welche diese -im vollen Schmucke ihrer Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen -sie auch in einem Zustande verherrlichen konnten, der dem sittlichen -Geschmacke einer schon sehr bald darauf folgenden Epoche nicht mehr -entsprach, berechtigt uns gewiss, sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu -den Halbschamhaften zu zählen.</p> - -<p>Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche die -europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil -gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen -Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes -Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur -in der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer, -aus den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen. -Selbst auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird -auch bei den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei -und nackt sich es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem -erlittenen Zwange gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die -Kanakinnen, obwohl sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut -sind, legen sogar von ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten -den Vorübergehenden alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei -diese bronzenen Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer -Reize sich wenig besorgt zeigen — wie <em class="gesperrt">Max Buchner</em> berichtet, -bei dem man eine gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig -schicklichen<span class="pagenum"><a name="Seite_74" id="Seite_74">[S. 74]</a></span> Schwimmvergnügungen nachlesen kann.<a name="FNAnker_83_83" id="FNAnker_83_83"></a><a href="#Fussnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a> Selbst einem -so hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden -beider Geschlechter<a name="FNAnker_84_84" id="FNAnker_84_84"></a><a href="#Fussnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a> in geschlossenem Raume sowie im Freien erst -neuerlich von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet -man bei den spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den -Grundstock der zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas -ausmachen. Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende -<em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich -Männer und Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse -herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“<a name="FNAnker_85_85" id="FNAnker_85_85"></a><a href="#Fussnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a> -Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr -züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus -der Zeit des grossen Krieges von 1864–1870: „Die Weiber wuschen die -wenigen Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele -hatten nur noch einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum -Trocknen ausbreiteten, standen sie selbst in adamitischem Kostüme -dabei und rauchten ihre Zigarren.“<a name="FNAnker_86_86" id="FNAnker_86_86"></a><a href="#Fussnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a> Und <em class="gesperrt">Mantegazza</em> erzählt -bestätigend: „Auf meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen -der Hauptstadt Kinder beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in -einem Dorfe sah ich ein schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die, -ohne sich im geringsten zu schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab, -um seine Zigarre anzuzünden.“<a name="FNAnker_87_87" id="FNAnker_87_87"></a><a href="#Fussnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a> In der argentinischen Stadt Mendoza -baden die spanischen Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und -gemeinsam mit den Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem -öffentlichen Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich<span class="pagenum"><a name="Seite_75" id="Seite_75">[S. 75]</a></span> Seitenstücke -sogar aus Europa anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in -den Fluten des Bahlu neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und -Mägdlein, weiterhin Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem -Adamskostüm und nicht die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden -Fremden nehmend.<a name="FNAnker_88_88" id="FNAnker_88_88"></a><a href="#Fussnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a> Auch in Russland, längs den Flüssen, in den -Städten und Dörfern am Don und an der Wolga ist es nichts Seltenes, -namentlich am Samstag, Mädchen oder Frauen ohne jegliche Bekleidung -sich scharenweise an wenig abgelegenen Orten, mitunter sogar unter -den begangensten Brücken, baden zu sehen.<a name="FNAnker_89_89" id="FNAnker_89_89"></a><a href="#Fussnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a> Ebensowenig lässt das -Innere einer finnischen „Badstube“ im entferntesten eine schamhafte -Scheu der beiden Geschlechter erkennen,<a name="FNAnker_90_90" id="FNAnker_90_90"></a><a href="#Fussnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a> ja selbst vor der Badstube, -im Freien, sitzen, wie die photographischen Aufnahmen beweisen, die -streng protestantischen Leute in starker Entblössung. Auch ein rein -germanischer Stamm, die christliche, des Lesens durchweg kundige -Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der Erkenntnis gelangt, -welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts schon in Eden sich -erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen, um die Kleider zu -ersparen, splitternackt aus.<a name="FNAnker_91_91" id="FNAnker_91_91"></a><a href="#Fussnote_91_91" class="fnanchor">[91]</a></p> - -<p>Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen -Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung -befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf -Antlitz und Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse -der Gassenjungen oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die -Grenze des Geduldeten streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers -verbietet unser Schamgefühl, völ<span class="pagenum"><a name="Seite_76" id="Seite_76">[S. 76]</a></span>lige Nacktheit aber fällt unter das -Strafgesetz.<a name="FNAnker_92_92" id="FNAnker_92_92"></a><a href="#Fussnote_92_92" class="fnanchor">[92]</a> Da die Weissen Europas auch die klimatisch weniger -begünstigten Erdräume innehaben, so hat bei ihnen das Schutzbedürfnis -die Bekleidung naturgemäss gefördert, und die in unserem Erdteile -nachweislich seit der sogenannten „Rentierzeit“ andauernde -und zunehmende Entwöhnung an den Anblick des Nackten hat sehr -wahrscheinlich unendlich viel zur Ausbildung dieser schamhaften Scheu -vor ungewohnter Entblössung beigetragen. „Nackte oder kaum bekleidete -Menschen zu sehen,“ sagt der vielgewanderte Dr. <em class="gesperrt">Otto Kuntze</em>, -„fällt ja einem Weltreisenden nicht besonders auf, aber es ist mit -solchen Erscheinungen stets der Eindruck eines rohen Naturzustandes -oder von Hässlichkeit verbunden.“<a name="FNAnker_93_93" id="FNAnker_93_93"></a><a href="#Fussnote_93_93" class="fnanchor">[93]</a> Gleichwohl bleibt es wahr, dass -selbst europäische Augen von der Nacktheit dunkelfarbiger Völker nicht -beleidigt werden, während sie bei Weissen meist anstössig erscheint. -„Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum, dass sie nackt sind,“ -sagte eine Dame zu <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> von den Negern in Dakar.<a name="FNAnker_94_94" id="FNAnker_94_94"></a><a href="#Fussnote_94_94" class="fnanchor">[94]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_77" id="Seite_77">[S. 77]</a></span></p> - -<p>Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine -so grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren. -<em class="gesperrt">Peschel</em> warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich -dasselbe früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen, -weil die Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich -bekleiden, keine unbeträchtliche sei.<a name="FNAnker_95_95" id="FNAnker_95_95"></a><a href="#Fussnote_95_95" class="fnanchor">[95]</a> In der That lassen sich -dafür viele Beispiele anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre -unserm <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em>, dass Scham und Gefühl für das -Anständige bei den jungen Mädchen nicht viel entwickelter seien, als -bei den Männern,<a name="FNAnker_96_96" id="FNAnker_96_96"></a><a href="#Fussnote_96_96" class="fnanchor">[96]</a> und <em class="gesperrt">Cristobal Colon</em> fand bei seiner Ankunft -auf Trinidad die dortigen Frauen in völliger Nacktheit, während die -Männer den „Guayuco“, eine Art schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei -den Obbonegern, nordöstlich vom Ausflusse des Nil aus dem Albertsee, -besteht die Bedeckung der Frauen in einem Laubbüschel, während die -Männer einen Fellschurz tragen. Die völlige Nacktheit der im schönsten -Ebenmasse gebauten Longofrauen bei Foweira am oberen Nil bezeugt Dr. -<em class="gesperrt">R. W. Felkin</em>.<a name="FNAnker_97_97" id="FNAnker_97_97"></a><a href="#Fussnote_97_97" class="fnanchor">[97]</a> In Rohl darf ausser den arabischen Frauen -kein Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.<a name="FNAnker_98_98" id="FNAnker_98_98"></a><a href="#Fussnote_98_98" class="fnanchor">[98]</a> In dem merkwürdigen -Staate der Monbuttu am Uelle bedecken sich die Männer mit einem Gewande -aus Baumrinde, das von der Brust bis auf die Knie reicht, ihre Frauen -dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück Bananenlaub an der -Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf sittsame Kleidung -fand <em class="gesperrt">Speke</em><span class="pagenum"><a name="Seite_78" id="Seite_78">[S. 78]</a></span> am Hofe Mtesas,<a name="FNAnker_99_99" id="FNAnker_99_99"></a><a href="#Fussnote_99_99" class="fnanchor">[99]</a> des Königs von Uganda, welcher -mit dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner Gegenwart auch nur auf -Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch gleichzeitig völlig -nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der arabische Reisende -<em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> versichert, dass dem Könige des Mandingoreiches von -Melli Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet nahen durften. Dies -war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch in unseren -Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den Missionär -<em class="gesperrt">Livingstone</em> im Zustande völliger Nacktheit, und nicht anders -erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.<a name="FNAnker_100_100" id="FNAnker_100_100"></a><a href="#Fussnote_100_100" class="fnanchor">[100]</a> -In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach <em class="gesperrt">Denham</em> und -<em class="gesperrt">Clapperton</em> die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die -Bewohner eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden -von Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder -Gazelle um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.<a name="FNAnker_101_101" id="FNAnker_101_101"></a><a href="#Fussnote_101_101" class="fnanchor">[101]</a> -Die Männer der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen -aus Bast selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber -gehen meist völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine -Beleidigung auf.<a name="FNAnker_102_102" id="FNAnker_102_102"></a><a href="#Fussnote_102_102" class="fnanchor">[102]</a></p> - -<p>Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den -geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin, -ein noch junges Weib, dem Reisenden <em class="gesperrt">Duchaillu</em> einen Besuch -machte und er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung — zwei -an den Hüften herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat — ein -Stück Kaliko schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie -in seiner Gegenwart auch das wenige noch ablegte, was sie besass, -um ihre Garderobe zu wechseln.<a name="FNAnker_103_103" id="FNAnker_103_103"></a><a href="#Fussnote_103_103" class="fnanchor">[103]</a> Die Weiber der Maravaneger in -Mittelafrika<span class="pagenum"><a name="Seite_79" id="Seite_79">[S. 79]</a></span> befestigen eine vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel -nebst zwei kleinen Läppchen an den Hüften, und auch diese luftige -Gewandung entfernen sie, so oft sie sich gegen Ungeziefer wehren, -mag sich dabei befinden, wer da will.<a name="FNAnker_104_104" id="FNAnker_104_104"></a><a href="#Fussnote_104_104" class="fnanchor">[104]</a> Der britische Reisende -<em class="gesperrt">Joseph Thomson</em> sah sich bei den Wakawirondo in Ostafrika von -einer Schar unbekleideter Dämchen umgeben, deren einzige Tracht und -Schmuck lediglich in einer Perlenschnur bestand.<a name="FNAnker_105_105" id="FNAnker_105_105"></a><a href="#Fussnote_105_105" class="fnanchor">[105]</a> Der französische -Reisende <em class="gesperrt">Mage</em> traf zu Kita im Innern Senegambiens einen Marabut -aus Wallata. Seine Tochter, ein grosses schönes Mädchen von siebzehn -Jahren, ging völlig unbekleidet, denn einen drei Finger breiten -Streifen von Baumwolle kann man doch eben so wenig als Kleidung -bezeichnen, wie einen Gürtel von Glasperlen. „Als ich dem Marabut -einige Bemerkungen darüber machte,“ erzählt <em class="gesperrt">Mage</em>, „entgegnete -er, das sei bei ihm zu Lande so der Brauch und altes Herkommen. Und in -der That erinnerte ich mich, dass ich die Tochter Bakaos, des Königs -der Duaïsch-Mauren, in ähnlicher Evakleidung gesehen hatte; nur war sie -noch mehr Eva als die Tochter des Marabut, und eben so wenig wie diese -verlegen.“<a name="FNAnker_106_106" id="FNAnker_106_106"></a><a href="#Fussnote_106_106" class="fnanchor">[106]</a></p> - -<p>Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und -schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem -Zustande entgegen.<a name="FNAnker_107_107" id="FNAnker_107_107"></a><a href="#Fussnote_107_107" class="fnanchor">[107]</a> „Es ist beinahe keine unanständige Stellung -zu denken,“ sagt <em class="gesperrt">G. H. von Langsdorff</em>, „die sie uns nicht -zum besten gegeben hätten.“<a name="FNAnker_108_108" id="FNAnker_108_108"></a><a href="#Fussnote_108_108" class="fnanchor">[108]</a> Auf Tahiti machten noch nach der -Christianisierung der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am -seichten Meeresstrande und mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo -zahlreiche Fremde vorübergingen.<a name="FNAnker_109_109" id="FNAnker_109_109"></a><a href="#Fussnote_109_109" class="fnanchor">[109]</a> In<span class="pagenum"><a name="Seite_80" id="Seite_80">[S. 80]</a></span> früheren Zeiten war es noch -schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom Gürtel abwärts aus reiner -Höflichkeit, wie <em class="gesperrt">Cook</em> versichert, welcher auch berichtet, wie -eine junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den Augenschein -zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die Männer -ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden -<em class="gesperrt">Joseph Halevy</em> in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber -ganz ernstlich sein Geschlecht untersuchten,<a name="FNAnker_110_110" id="FNAnker_110_110"></a><a href="#Fussnote_110_110" class="fnanchor">[110]</a> und von allen Dingen, -die einem in Westafrika zugemutet werden, klagt <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>, -sind ihm wenige so schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse -umkleiden zu müssen vor den Augen einiger Dutzend unverschämter -und unzüchtiger Weiber und Mädchen, die gerade darauf zu lauern -pflegten.<a name="FNAnker_111_111" id="FNAnker_111_111"></a><a href="#Fussnote_111_111" class="fnanchor">[111]</a></p> - -<p>Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch -<em class="gesperrt">Lippert</em> scheint der <em class="gesperrt">Peschel</em>schen Ansicht beizupflichten; -ja er unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes -Argument. In dem Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl -beim männlichen Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen -des Leibes sich erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen -trefflichen Fingerzeig für den Hergang der Entwicklung, denn eben bei -diesen Völkern ist es auch nur der Mann, der sich in reicherem Masse -schmückt<a name="FNAnker_112_112" id="FNAnker_112_112"></a><a href="#Fussnote_112_112" class="fnanchor">[112]</a> — ganz wie auch im Tierreiche das Männchen meist als -der von Natur aus geschmücktere Teil erscheint. Nach <em class="gesperrt">Mantegazza</em> -wäre es freilich ein allgemeines Gesetz, dass die Frauen die -Schamgegend mehr bedecken als die Männer,<a name="FNAnker_113_113" id="FNAnker_113_113"></a><a href="#Fussnote_113_113" class="fnanchor">[113]</a> allein der italienische -Gelehrte unterlässt es, diese Behauptung genügend zu beglaubigen. -Und trotzdem möchte ich mich jenen anschliessen, welche, wie <em class="gesperrt">Dr. -Charles Letourneau</em>, die ersten Regungen der Schamhaftigkeit dem -<em class="gesperrt">weiblichen</em> Geschlechte zuschreiben.<a name="FNAnker_114_114" id="FNAnker_114_114"></a><a href="#Fussnote_114_114" class="fnanchor">[114]</a> Dafür spricht die -allgemeine Er<span class="pagenum"><a name="Seite_81" id="Seite_81">[S. 81]</a></span>fahrung, dass es dem starken Geschlechte in der Regel in -viel höherem Grade als dem zarten gelingt, sich über das Urteil seines -lieben Nächsten hinwegzusetzen und nicht mehr über jede Kleinigkeit -zu erröten, dann aber auch die in der ganzen Schöpfung wiederkehrende -Sprödigkeit der weiblichen Wesen. Endlich scheinen mir mehrere von -den oben angeführten Beispielen nicht völlig beweiskräftig zu sein, -so hauptsächlich die Frauennacktheit bei festlichen Gelegenheiten, -welche sehr wohl eine auf die Missachtung des Geschlechtes gegründete -Vorschrift der Etikette sein kann. So sah z. B. <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> -zu Mahin an der Küste von Oberguinea eine ganze Anzahl erwachsener -Mädchen pudelnackt einherspringen, und in Kamerun beobachtete er das -Nämliche. Dies ist aber dort „Trauertoilette“, ebenso wie bei uns die -Damen Schwarz anzulegen pflegen, und diese Sitte scheint in Westafrika -sehr weit verbreitet zu sein.<a name="FNAnker_115_115" id="FNAnker_115_115"></a><a href="#Fussnote_115_115" class="fnanchor">[115]</a> Auch wissen wir von, freilich recht -schwachen, Spuren des Schamgefühls bei ganz rohen Wilden und zwar -fast immer nur bei weiblichen Individuen. Die gewöhnlich durchaus -unbekleidete Tasmanierin achtete sorgfältig darauf, wenn sie auf den -Boden sich niedersetzte und dabei die Knie öffnen musste, mit einem -ihrer Füsse zu bedecken, was die elementarste Reserve zu verbergen -gebietet, und unter den so schamlosen Insulanerinnen der Südsee -rühmt <em class="gesperrt">Hr. von Langsdorff</em> doch jenen der Markesas eine gewisse -Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die ihre Blätter verloren -hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen Teil ihrer sonst -verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden, gingen sie in -kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend, gekrümmt, -mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und Schenkeln, -indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass sie in -dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem philosophischen -Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel gewährten. Diejenigen -hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten, waren bei jeder -ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte Stelle<span class="pagenum"><a name="Seite_82" id="Seite_82">[S. 82]</a></span> -anzuweisen.“<a name="FNAnker_116_116" id="FNAnker_116_116"></a><a href="#Fussnote_116_116" class="fnanchor">[116]</a> Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit -oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen -mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen -sie doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und -überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.<a name="FNAnker_117_117" id="FNAnker_117_117"></a><a href="#Fussnote_117_117" class="fnanchor">[117]</a> -Ähnlich geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die -Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf -Neuseeland, wo braune Maoriherren und -Damen kunterbunt herumschwammen. -Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die geringste Rede, -die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die grösste -Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von ihren -Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein -moderner Reisender, <em class="gesperrt">Dr. Max Buchner</em>, „dass ich im Bade niemals -einen gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern, -niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die -Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“<a name="FNAnker_118_118" id="FNAnker_118_118"></a><a href="#Fussnote_118_118" class="fnanchor">[118]</a> -Freilich ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu -finden und die oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen -Damenwelt lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig.</p> - -<p>Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die -Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich -weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten -lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres -Wesens gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was -nur auf das Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet, -so ist das Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich -und natürlich. Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf -und markiert, wie es beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist; -vielleicht deshalb erwacht auch das Schamgefühl im Weibe früher<span class="pagenum"><a name="Seite_83" id="Seite_83">[S. 83]</a></span> und -lebhafter als im Manne. Ich bleibe mit <em class="gesperrt">Letourneau</em> dabei, dass -es eine vorwiegend <em class="gesperrt">weibliche</em> Empfindung ist, von der die Männer -selbst im Banne der Gesittung nur wenig berührt werden, während sie den -Kulturarmen unter ihnen meistens völlig unbekannt ist.<a name="FNAnker_119_119" id="FNAnker_119_119"></a><a href="#Fussnote_119_119" class="fnanchor">[119]</a></p> - -<p>Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder -geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger -Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die <em class="gesperrt">Bekleidung</em> -einen gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren -Irrtum zu warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier -streifen müssen, hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch -jenen zur <em class="gesperrt">Hautmalerei</em>, welche bei der Mehrzahl der Indianer -Amerikas die Kleidung ersetzte, sowie den zur <em class="gesperrt">Tättowierung</em>, die -an verschiedenen Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei -den Polynesiern der Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem -hohen Grade den Eindruck der Nacktheit aufhebt. Die Menschen, welche -diese Sitte pflegen, so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes, -noch des Zweckes klar bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie -doch dazu, wenigstens auf diese Art die rohe Natürlichkeit an sich zu -verklären und die Aufmerksamkeit des Beobachters von der Nacktheit auf -die künstlichen Figuren und Zeichen abzulenken. <em class="gesperrt">Lippert</em> tritt -nun lebhaft dafür ein, und es ist ihm darin nur beizustimmen, dass der -erste Anlass zur Bekleidung noch <em class="gesperrt">nicht</em> das Schamgefühl war.<a name="FNAnker_120_120" id="FNAnker_120_120"></a><a href="#Fussnote_120_120" class="fnanchor">[120]</a> -Kein Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig nackt zu denken ist -und von Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine Nachkommen, die -schon mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören noch in die Klasse -der schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in mannigfacher -Weise zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider, und sogar -als sie solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als -festtäglichen Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute -noch manche Völker, be<span class="pagenum"><a name="Seite_84" id="Seite_84">[S. 84]</a></span>sonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis -einer Umhüllung weniger lebhaft empfinden als hellhäutige.</p> - -<p>Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die -Kleidung sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als -Ausschmückungen des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt -schon in bedeutendem Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich -nicht nur im allgemeinen als Persönlichkeit, sondern als eine an -sich bedeutende erhalten. Dazu dient ihm die Schmückung des eigenen -Ichs, besonders das Bemalen mit leuchtender Farbe, eine Sitte, welche -den Australier unserer Tage auf die Stufe des vorgeschichtlichen -Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst bewohnt gewesenen Höhlen -der Dordogne stiess man auf Knollen roten Ockers, der wohl nur zum -Bemalen des nackten Körpers gedient haben mochte. <em class="gesperrt">Lipperts</em> -Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu haben, wie eine -natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz auserwählte, -der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen Seite aus -der Bedeckung empfohlen wurde.<a name="FNAnker_121_121" id="FNAnker_121_121"></a><a href="#Fussnote_121_121" class="fnanchor">[121]</a> Fast alle nackten Wilden behängen -sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika, Arme -und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist dem -Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen Haarkronen -der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei entwickelteren Völkern -in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über, an welch letzterem -Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht der Herrschaft -hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des gesamten -Leibschmuckes neben die Leibwaffen. Indes ist die Wahl der Vertretung -des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des Hauptes -gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als siegreicher -Nebenbuhler hervorgetreten.<a name="FNAnker_122_122" id="FNAnker_122_122"></a><a href="#Fussnote_122_122" class="fnanchor">[122]</a> Sobald die Faser zur Schnur geworden, -wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen Geschmeides. -Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste Schmuckträger; wer -auch gar nichts<span class="pagenum"><a name="Seite_85" id="Seite_85">[S. 85]</a></span> zu seiner Auszeichnung zu verwenden vermag, er -würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten von jenem -Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die schreitenden Füsse -insbesondere der Mitte zuweisen.<a name="FNAnker_123_123" id="FNAnker_123_123"></a><a href="#Fussnote_123_123" class="fnanchor">[123]</a> Blätter oder Laubbüschel, auch -eine Handvoll langen Grases, werden in die Lendenschnur gesteckt. -Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel aus Gras oder -Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“, der -Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen -Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte -von Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen, -wenn man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit -nur sehr geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein -einen ‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor -<em class="gesperrt">Karl Semper</em> die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub -teilweise ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand, -den sie oft genug auch in der Hand hielten.<a name="FNAnker_124_124" id="FNAnker_124_124"></a><a href="#Fussnote_124_124" class="fnanchor">[124]</a> Die Neukaledonier -gehen völlig nackt, mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung -aus Bast oder grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben -scheint zu verbergen, als vielmehr hervorzuheben.<a name="FNAnker_125_125" id="FNAnker_125_125"></a><a href="#Fussnote_125_125" class="fnanchor">[125]</a> „Ebenso wenig -ist der Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird -er erst in fast unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen -Schmuckgegenstandes, der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch -meistenteils schon um deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil -er ja wie jeder Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene -Stelle zu liegen kommen, die eben <em class="gesperrt">deshalb</em> von frühester Kindheit -der Menschheit an der Bedeckung sich erfreut.“<a name="FNAnker_126_126" id="FNAnker_126_126"></a><a href="#Fussnote_126_126" class="fnanchor">[126]</a></p> - -<p>So erklärt sich denn sehr natürlich, wie <em class="gesperrt">Peschel</em> meint und -ihm vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehr<span class="pagenum"><a name="Seite_86" id="Seite_86">[S. 86]</a></span>zahl -der Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten -bedürfe.“<a name="FNAnker_127_127" id="FNAnker_127_127"></a><a href="#Fussnote_127_127" class="fnanchor">[127]</a> Dieses „Wissen“ ist aber nur <em class="gesperrt">Schein</em> und -mangelt manchen Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z. -B. halten es geradezu für schändlich, die ausserordentlich grossen -Attribute ihrer Männlichkeit zu verbergen und tragen dieselben -vielmehr prunkend zur Schau.<a name="FNAnker_128_128" id="FNAnker_128_128"></a><a href="#Fussnote_128_128" class="fnanchor">[128]</a> Die Lendenschnur der Trumai -Centralbrasiliens lässt in gleicher Weise gerade das unverhüllt, was -nach unseren Begriffen zu verhüllen am nötigsten wäre.<a name="FNAnker_129_129" id="FNAnker_129_129"></a><a href="#Fussnote_129_129" class="fnanchor">[129]</a> Vielfach -wird endlich der Gürtel in einer Weise getragen, welche beweist, -dass jene Gewöhnung eine <em class="gesperrt">Folge</em>, aber nicht der ursprüngliche -Zweck solcher Schmuckverlegung sein konnte, weil der damit angeblich -angestrebte Zweck nur höchst unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch -diesem „Minimum einer Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht -zuzugestehen und die sich damit begnügenden Völker sind sittlich den -völlig nackten beizuzählen. Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner -ferneren Ausbildung als Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der -darüber gezogene Gürtel festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen -und Zeugen entsteht das Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer -Form von Kleidung hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien -überall in wärmeren Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung -bildet.<a name="FNAnker_130_130" id="FNAnker_130_130"></a><a href="#Fussnote_130_130" class="fnanchor">[130]</a></p> - -<p>Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung, -vielmehr schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte -der Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit -zu bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen -bei den Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was -gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken<span class="pagenum"><a name="Seite_87" id="Seite_87">[S. 87]</a></span> pflegt. Und er schämt -sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren -Einfluss übt. <em class="gesperrt">Lippert</em>, dem ich auch hier unbedingt folge, -bemerkt sehr richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand -zu schreiben, aber in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir -uns derselben blossen Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet -sehen, entsteht in uns dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl -kennen.“ Ganz ebenso heftet sich das Schamgefühl der Naturvölker -immer an jene Stelle des Leibes, welche ein Gegenstand des Schmuckes -zu sein pflegt, ohne ursprüngliche Beachtung der betreffenden Teile -an sich. <em class="gesperrt">Alexander von Humboldt</em> hat gezeigt, dass der übliche -Schmuck nicht einmal in einer eigentlichen Bedeckung bestehen müsse, -um Schamgefühl für den betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am -Orinoko die verächtliche Armseligkeit eines Menschen mit den Worten -aus: „Der Mensch ist so elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb -malen kann.“<a name="FNAnker_131_131" id="FNAnker_131_131"></a><a href="#Fussnote_131_131" class="fnanchor">[131]</a> Es ist also ursprünglich niemals der Gegenstand, -der nackte Körperteil selbst, dessen man sich schämt, sondern der -Mangel des üblichen Schmuckes und dann jene Nacktheit, die dadurch -entsteht.<a name="FNAnker_132_132" id="FNAnker_132_132"></a><a href="#Fussnote_132_132" class="fnanchor">[132]</a></p> - -<p>Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten -der Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in -rauheren Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die -Unbilden der Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon -an den Orang-Utan auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und -anhaltend mit Decken, alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu -spielen; sie ziehen dieselben über Kopf und Rücken, wickeln sich -in sie ein oder untersuchen mit grosser Aufmerksamkeit ihr Gewebe. -„Mitunter, wenn ich sie auf diese Weise beschäftigt sah,“ bemerkt -<em class="gesperrt">Dr. Mohnicke</em>, „stieg der Gedanke in mir auf, als spreche sich -hierin bei ihnen das erste, freilich noch ganz dunkle und unbestimmte -Verlangen oder Bedürfnis nach Kleidung aus;“<a name="FNAnker_133_133" id="FNAnker_133_133"></a><a href="#Fussnote_133_133" class="fnanchor">[133]</a> und ich glaube, der -nämliche Gedanke wird<span class="pagenum"><a name="Seite_88" id="Seite_88">[S. 88]</a></span> sich bei den meisten einstellen, welche einmal -in unseren Tiergärten den in ganz menschlicher Weise sich in warme -Decken hüllenden Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur Kleidung -zwingt, hat die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil. Dies -zeigt sich an den gut verhüllten Maori Neuseelands,<a name="FNAnker_134_134" id="FNAnker_134_134"></a><a href="#Fussnote_134_134" class="fnanchor">[134]</a> wie an andern -Völkern. Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt, -legen gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung -völlig ab, nach <em class="gesperrt">Emil Bessels</em> mit Ausnahme der kurzen Höschen; -die Kleinen gehen aber nicht selten splitternackt.<a name="FNAnker_135_135" id="FNAnker_135_135"></a><a href="#Fussnote_135_135" class="fnanchor">[135]</a> Von den meist -völlig nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze -an einer um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und -abwechselnd von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige -Leib völlig unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei -keinem der Geschlechter bemerkbar.<a name="FNAnker_136_136" id="FNAnker_136_136"></a><a href="#Fussnote_136_136" class="fnanchor">[136]</a> Ebenso gelangen bei den nackten -Australiern manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung, -aber nur zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals -aus Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten -Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches -Schamgefühl ab.<a name="FNAnker_137_137" id="FNAnker_137_137"></a><a href="#Fussnote_137_137" class="fnanchor">[137]</a> Im gleichen Sinne berichtet <em class="gesperrt">Johnston</em> von -den schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die -sie tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in -der Nacht und am Morgen.“<a name="FNAnker_138_138" id="FNAnker_138_138"></a><a href="#Fussnote_138_138" class="fnanchor">[138]</a></p> - -<p>Geleugnet soll nicht werden, dass die Bekleidung ihrerseits zur -Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss -mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und<span class="pagenum"><a name="Seite_89" id="Seite_89">[S. 89]</a></span> Prunksucht -aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je -mehr er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt, -einen desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung -seines Körpers zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume -oder dem Islâm auch die europäische oder orientalische Kleidung -ihren Einzug hält. Setzt der männliche Neger einen Cylinder auf -und verbreitert das Weib die Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder -zieht sogar das Hüftentuch bis über die Brust hinauf, so geschieht -das zunächst nur aus Prunksucht, die demnach als Vorläuferin der -Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die Wege ebnet.<a name="FNAnker_139_139" id="FNAnker_139_139"></a><a href="#Fussnote_139_139" class="fnanchor">[139]</a> Auch die -Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den Busen mit einem Tuche, -doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind, denn das afrikanische -Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der Weiber bis auf den Nabel -herabhängen.<a name="FNAnker_140_140" id="FNAnker_140_140"></a><a href="#Fussnote_140_140" class="fnanchor">[140]</a> Wie die Bekleidung die Schamhaftigkeit fördert, lehrt -das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen, welchen <em class="gesperrt">Livingstone</em> -Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen schon sogar den Busen -bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging. Ein junger Mincopie -(Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern gefangen und in -Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt, musste -sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man ihm -dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h. -alle Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, — so rasch war -ihm das Schamgefühl anerzogen worden.<a name="FNAnker_141_141" id="FNAnker_141_141"></a><a href="#Fussnote_141_141" class="fnanchor">[141]</a> Freilich ist damit keine -Gewähr für die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein -zahlreich sind die Beispiele von <em class="gesperrt">Rückfall</em> in die frühere -Nacktheit und Barbarei bei etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich -erinnere unter anderen bloss an jene drei Pescheräh, welche Kapitän -<em class="gesperrt">Fitzroy</em> nach England gebracht, wo sie auf Kosten der Regierung -erzogen und unterhalten wurden. Einer von ihnen, <em class="gesperrt">Jemmy Button</em> -ge<span class="pagenum"><a name="Seite_90" id="Seite_90">[S. 90]</a></span>tauft, war sogar eine Zeitlang in vornehmen Gesellschaften als -Schosskind verhätschelt worden, hatte in Europa stets Handschuhe und -blankgeputzte Stiefel getragen und sprach sogar englisch. In seine -Heimat zurückgebracht und mit seinen Verwandten vereinigt, wurde er -aber bald wieder der frühere nackte, ungewaschene und ungekämmte -Feuerländer. <em class="gesperrt">J. J. v. Tschudi</em> berichtet von einem talentvollen -Botokudenknaben, der sorgfältig erzogen es zuletzt soweit brachte, dass -er sich das Doktordiplom bei einer medizinischen Fakultät Brasiliens -erwarb, dann aber plötzlich verschwand und nach längerer Zeit unter -einer Botokudenhorde in seinem ursprünglichen, völlig nackten -Naturzustande wieder angetroffen wurde. Ebenso lehrreich ist auch das -Beispiel des neuerworbenen deutschen Schützlings Manga Bell, Sohn des -vielbesprochenen „König“ Bell in Kamerun. Derselbe ist eigentlich -Christ und in Bristol gut englisch erzogen worden, macht aber, von -seinem häufigen Briefschreiben etwa abgesehen, keinen Gebrauch mehr von -diesen Vorzügen.<a name="FNAnker_142_142" id="FNAnker_142_142"></a><a href="#Fussnote_142_142" class="fnanchor">[142]</a></p> - -<p>Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach Kleidung -bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es aber -doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich, wie -<em class="gesperrt">Peschel</em> will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein -einer höheren Würde“ erwache und namentlich ob es<span class="pagenum"><a name="Seite_91" id="Seite_91">[S. 91]</a></span> das „Bestreben“ -verkünde, die Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.<a name="FNAnker_143_143" id="FNAnker_143_143"></a><a href="#Fussnote_143_143" class="fnanchor">[143]</a> -Ein solches „Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und -Keuschheit seinen nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so, -und halb oder ganz bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung -nackten Stämmen häufig gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in -Ostafrika sind z. B. wahre Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft -verhüllten Massai, ihren Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in -der unverschleiertsten Form verbreitet ist.<a name="FNAnker_144_144" id="FNAnker_144_144"></a><a href="#Fussnote_144_144" class="fnanchor">[144]</a> Die gut bekleideten -japanischen Mädchen besitzen unter anderen Spielen auch das der -„Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte, erhobene Phallus -hervorspringen. Der gewissenhafte russische Naturforscher <em class="gesperrt">Nikolaus -v. Miklucho-Maclay</em>, welcher so viel für die Entschleierung -Neuguineas geleistet, berichtet, dass die australischen Eingebornen, -wenn von Europäern aufgefordert und wenn Weiber bei der Hand sind, -gegen eine geringfügige Belohnung durchaus kein Bedenken finden, am -hellen Tage vor Zuschauern auszuüben, was selbst niedrige Rassen sonst -mit dem Schleier des Geheimnisses zu umhüllen pflegen. Europäer, -beim Zusammentreffen mit Eingebornen in fernen Bezirken, gönnen sich -nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin dieses Schauspiel.<a name="FNAnker_145_145" id="FNAnker_145_145"></a><a href="#Fussnote_145_145" class="fnanchor">[145]</a> -Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein gleiches Beispiel -von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem wohlgekleideten Volke kein -geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den Juden erzählt: „Da -machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und Absalom beschlief -die Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen Israel.“<a name="FNAnker_146_146" id="FNAnker_146_146"></a><a href="#Fussnote_146_146" class="fnanchor">[146]</a> -Noch vor einem Jahrhunderte wurden auf Tahiti, wie <em class="gesperrt">Cooks</em> -Reisebegleiter sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen -vollzogen, unter gutem Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber, -worunter die vornehmsten sich befanden. Ähnliches erlebte <em class="gesperrt">La -Pérouse</em> auf Samoa.<a name="FNAnker_147_147" id="FNAnker_147_147"></a><a href="#Fussnote_147_147" class="fnanchor">[147]</a> Bei den<span class="pagenum"><a name="Seite_92" id="Seite_92">[S. 92]</a></span> Malayen der Philippinen geschieht -dies nach <em class="gesperrt">Cañamaque</em> gleichfalls angeblich ganz ungescheut auf -offener Strasse; desgleichen heute noch auf dem Eilande Peling, dem -grössten in der Banggai-Gruppe östlich von Celebes.<a name="FNAnker_148_148" id="FNAnker_148_148"></a><a href="#Fussnote_148_148" class="fnanchor">[148]</a> Auf den -Andamanen verlangt endlich die Sitte, dass die Frauen der nackten -Mincopies gar öffentlich gebären müssen;<a name="FNAnker_149_149" id="FNAnker_149_149"></a><a href="#Fussnote_149_149" class="fnanchor">[149]</a> aber auch in Kamtschatka, -wo doch das Klima eine starke Bekleidung erheischt, gebären die Frauen -ohne jegliche Scheu in Gegenwart der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne -Unterschied des Alters und Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung -an sich keinen Unterschied in dem sittlichen Verhalten der Völker -bewirkt.</p> - -<p>Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit -nichts Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des -Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der -allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,<a name="FNAnker_150_150" id="FNAnker_150_150"></a><a href="#Fussnote_150_150" class="fnanchor">[150]</a> ein jüngerer, -gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine -moralische Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben -hat. Deshalb verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie -Gefahr, Krankheit oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als -die Ausgeburt einer von der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten -Phantasie, als eine widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich -daher in dem Gedanken <em class="gesperrt">Bernardins de Saint-Pierre</em> zu erblicken, -der in seinem vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin -den Untergang in den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch, -nebenbei gesagt, recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie -wenig Schamhaftigkeit der menschlichen Natur als solcher eigen ist, -haben wiederum recht schlagend die modernen hypnotischen Versuche -dargethan, bei welchen die züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der -Schamhaftigkeit verlieren und, wenn man ihnen eine entsprechende -Idee<span class="pagenum"><a name="Seite_93" id="Seite_93">[S. 93]</a></span> suggeriert, Akte eines offenbaren geschlechtlichen Cynismus -begehen.<a name="FNAnker_151_151" id="FNAnker_151_151"></a><a href="#Fussnote_151_151" class="fnanchor">[151]</a></p> - -<p>Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich -die erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger -entwickelte Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten -Mortlockinsulanern geht die Wahrung des äusseren Anstandes so weit, -dass man in Gegenwart einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist, -sich nicht erlauben darf, irgend welche freien Redensarten zu führen, -ja man darf dann nicht einmal das Wort Nabel, Bauch, den Namen des -Gürtels, „Kinsak“, oder des die Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein -Europäer, durch das geschickte Muster des letzteren oder die gelungene -Ausführung des Kinsak zu einem Ausdruck der Bewunderung verleitet, -würde argen Anstoss erregen; die beiden Stammesgenossen würden sich -schamrot abwenden und den unschuldigen Fremdling verachten. Würden -die Gegenstände seines Lobes sich aber nicht an dem Leibe der Frau -befunden, sondern etwa auf der Erde gelegen haben, so würde deren -Nennung kein Vergehen gegen den Anstand gewesen sein.<a name="FNAnker_152_152" id="FNAnker_152_152"></a><a href="#Fussnote_152_152" class="fnanchor">[152]</a> Auf den -Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt zu gehen, aber es gilt -für äusserst unanständig, das Praeputium nicht zuzubinden; ebenso auch -auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der Südsee, wo die sonst -ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne den Bambubehälter, -das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die Muschel (<i>Bulla ovum</i>) -zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug verstecken. Dasselbe -gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die Tubariweiber in -Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen Leibriemen, an -welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig befestigt ist, bei -dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham ergriffen -werden.<a name="FNAnker_153_153" id="FNAnker_153_153"></a><a href="#Fussnote_153_153" class="fnanchor">[153]</a> Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen<span class="pagenum"><a name="Seite_94" id="Seite_94">[S. 94]</a></span> tragen stets -ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch nichts -bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die Palauinsulanerinnen -für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der Schamhaftigkeit mancher -Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der Nabel bedeckt ist. Für -eine grosse Frechheit wird es in dem alten Kulturlande China angesehen, -wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich verkümmerten Fuss zeigt; -ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen und auf züchtigen -Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt. Die Frauen der -germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich beschimpft, -wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine Europäerinnen -denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge.</p> - -<p>Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der Verhüllung -bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht -nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter -mit unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder -Leib und Glieder deutlich erkennen.<a name="FNAnker_154_154" id="FNAnker_154_154"></a><a href="#Fussnote_154_154" class="fnanchor">[154]</a> Auch die häusliche Tracht -der Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den -Bauch und die Beine aber ganz frei und unbedeckt;<a name="FNAnker_155_155" id="FNAnker_155_155"></a><a href="#Fussnote_155_155" class="fnanchor">[155]</a> dagegen darf -sich das Weib nur vor ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten -unverschleiert sehen lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte, -was ihm die Kranke zeigt, ihr Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu -prostituieren. Freilich weiss die wahre Tochter Evas auch dafür ein -Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen etwas zu verbessern -und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein Fleck auf -der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der -Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.<a name="FNAnker_156_156" id="FNAnker_156_156"></a><a href="#Fussnote_156_156" class="fnanchor">[156]</a> -Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im<span class="pagenum"><a name="Seite_95" id="Seite_95">[S. 95]</a></span> Bade -von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht. -Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern -ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt -<em class="gesperrt">Ebers</em>, wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen, -dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger -als die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam -verbirgt. Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen -das Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so -würde ein frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen -die Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen -bei unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs -bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose -Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt -keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So -vormittags nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht — -angekleidet sei, ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der -Opernloge ohne ein Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als -sie es morgens war, entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen -stellen an öffentlichen Orten ihre allerdings anmutig geformten -Schultern und Arme, ihre feinen Knöchel und noch etwas darüber -bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem Hause erlauben, auch nur -die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern, Entrüstung würde ihnen das -Blut in die Wangen jagen.<a name="FNAnker_157_157" id="FNAnker_157_157"></a><a href="#Fussnote_157_157" class="fnanchor">[157]</a> Sie finden es ganz natürlich, ihre -Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann jedem einzelnen zu -versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben überall manchen -Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem Beweggrunde, den man bei -uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die schwarzen Mädchen von -Quitta in Westafrika an Stelle der sonst üblichen breiten, den grössten -Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber unverhältnismässig -schmale an.<a name="FNAnker_158_158" id="FNAnker_158_158"></a><a href="#Fussnote_158_158" class="fnanchor">[158]</a> Ein ganz ähn<span class="pagenum"><a name="Seite_96" id="Seite_96">[S. 96]</a></span>licher sinnlicher Gedankengang schlummert -aber am Urgrunde der vorhin besprochenen Sitte, welche im Kreise der -schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll verlangt, dass eine Dame, -um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste entblösst tragen müsse — -eine beklagenswerte Versündigung gegen den guten Geschmack und den -ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die Schaustellung dem Salon -zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen gereicht!</p> - -<p>Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl -sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers -haften kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem -Schwanken desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes -behaupten: <em class="gesperrt">Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls bedeutet -eine Erhebung bei jeder Völkerschaft</em>;<a name="FNAnker_159_159" id="FNAnker_159_159"></a><a href="#Fussnote_159_159" class="fnanchor">[159]</a> und ferner: <em class="gesperrt">Das -Schamgefühl hält gleichen Schritt mit der Kulturentwicklung der -Menschheit</em>.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_55_55" id="Fussnote_55_55"></a><a href="#FNAnker_55_55"><span class="label">[55]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne.</em> Werden und Vergehen. Eine -Entwicklungsgeschichte des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung. -Zweite Aufl. Berlin, 1880. S. 483.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_56_56" id="Fussnote_56_56"></a><a href="#FNAnker_56_56"><span class="label">[56]</span></a> <em class="gesperrt">Charles Darwin.</em> Der Ausdruck der Gemütsbewegungen -bei dem Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_57_57" id="Fussnote_57_57"></a><a href="#FNAnker_57_57"><span class="label">[57]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne.</em> Die Krone der Schöpfung. Wien u. -Teschen, o. J. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_58_58" id="Fussnote_58_58"></a><a href="#FNAnker_58_58"><span class="label">[58]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_59_59" id="Fussnote_59_59"></a><a href="#FNAnker_59_59"><span class="label">[59]</span></a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. -S. 86.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_60_60" id="Fussnote_60_60"></a><a href="#FNAnker_60_60"><span class="label">[60]</span></a> <em class="gesperrt">Oskar Peschel.</em> Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig, -1881. S. 173.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_61_61" id="Fussnote_61_61"></a><a href="#FNAnker_61_61"><span class="label">[61]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_62_62" id="Fussnote_62_62"></a><a href="#FNAnker_62_62"><span class="label">[62]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XLIV. S. 106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_63_63" id="Fussnote_63_63"></a><a href="#FNAnker_63_63"><span class="label">[63]</span></a> <i>Revue d’anthropologie.</i> 1872. S. 209.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_64_64" id="Fussnote_64_64"></a><a href="#FNAnker_64_64"><span class="label">[64]</span></a> Prof. Dr. <em class="gesperrt">Friedrich Ratzel</em>. Völkerkunde. Leipzig, -1885. Bd. I. Grundzüge der Völkerkunde. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_65_65" id="Fussnote_65_65"></a><a href="#FNAnker_65_65"><span class="label">[65]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_66_66" id="Fussnote_66_66"></a><a href="#FNAnker_66_66"><span class="label">[66]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 173.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_67_67" id="Fussnote_67_67"></a><a href="#FNAnker_67_67"><span class="label">[67]</span></a> <em class="gesperrt">Alex. von Humboldts</em> Reise in die -Äquinoktial-Gegenden des neuen Kontinents. Bd. III. S. 96.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_68_68" id="Fussnote_68_68"></a><a href="#FNAnker_68_68"><span class="label">[68]</span></a> <em class="gesperrt">Karl von den Steinen.</em> Durch Centralbrasilien. -Expedition zur Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S. -192. 195.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_69_69" id="Fussnote_69_69"></a><a href="#FNAnker_69_69"><span class="label">[69]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XXIX. S. 207.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_70_70" id="Fussnote_70_70"></a><a href="#FNAnker_70_70"><span class="label">[70]</span></a> Ausland 1867. S. 892.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_71_71" id="Fussnote_71_71"></a><a href="#FNAnker_71_71"><span class="label">[71]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XXV. S. 165.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_72_72" id="Fussnote_72_72"></a><a href="#FNAnker_72_72"><span class="label">[72]</span></a> <em class="gesperrt">Ferdinand Blumentritt.</em> Versuch einer Ethnographie -der Philippinen. Gotha, 1882. S. 15.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_73_73" id="Fussnote_73_73"></a><a href="#FNAnker_73_73"><span class="label">[73]</span></a> <em class="gesperrt">Frederic J. Mouat.</em> <i>Adventures and researches -among the Andaman Islanders.</i> London, 1863. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_74_74" id="Fussnote_74_74"></a><a href="#FNAnker_74_74"><span class="label">[74]</span></a> <em class="gesperrt">H. H. Johnston.</em> Der Kilima-Ndscharo. -Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_75_75" id="Fussnote_75_75"></a><a href="#FNAnker_75_75"><span class="label">[75]</span></a> A. a. O. S. 412.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_76_76" id="Fussnote_76_76"></a><a href="#FNAnker_76_76"><span class="label">[76]</span></a> <em class="gesperrt">Victor de Rochas.</em> <i>La Nouvelle Calédonie et ses -habitants.</i> Paris, 1862. S. 237.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_77_77" id="Fussnote_77_77"></a><a href="#FNAnker_77_77"><span class="label">[77]</span></a> <em class="gesperrt">Georg Schweinfurth.</em> Im Herzen von Afrika. Reisen -und Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I. -S. 163.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_78_78" id="Fussnote_78_78"></a><a href="#FNAnker_78_78"><span class="label">[78]</span></a> <em class="gesperrt">Sir John Lubbock.</em> <i>Pre-historic Times as -illustrated by ancient remains and the manners and customs of modern -Savages.</i> London, 1869. S. 533.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_79_79" id="Fussnote_79_79"></a><a href="#FNAnker_79_79"><span class="label">[79]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Mantegazza.</em> Indien. Aus dem Italienischen von -<em class="gesperrt">H. Meister</em>. Jena, 1885. S. 207.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_80_80" id="Fussnote_80_80"></a><a href="#FNAnker_80_80"><span class="label">[80]</span></a> Merkwürdigerweise werden hauptsächlich <em class="gesperrt">männliche</em> -Gottheiten ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint, -wie beim Apoll vom Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen -überflüssig wäre. Ganz ähnlich verhalten sich, um nur einige Beispiele -zu nennen, die Sylvanusstatue in der <em class="gesperrt">Blundell</em>schen Sammlung, -die Bronzestatue von Herculaneum, der Eros im Pariser Louvre, der -vatikanische Apoll (im <i>Museo Pio-Clementino</i>) und das Marmorstandbild -des erst spät aufgekommenen Gottes Atys in der <em class="gesperrt">Landsdowne</em>schen -Sammlung. Letzterer hat nicht die allergeringste Spur von Bekleidung, -nur den das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen Blätterschmuck, -welcher an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl sich dessen -bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des -Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und -prangt als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten -Wahrzeichen seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen. -Ausser Venus in ihren mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen -die übrigen Göttinnen nicht leicht ohne irgend eine Gewandung. -Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung des männlichen Körpers in -der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst nicht etwa ein -Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der -männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten?</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_81_81" id="Fussnote_81_81"></a><a href="#FNAnker_81_81"><span class="label">[81]</span></a> Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die -alten byzantinischen Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu -Braunschweig aufbewahrt wird, Christus in eine lange Kutte gekleidet -darstellen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_82_82" id="Fussnote_82_82"></a><a href="#FNAnker_82_82"><span class="label">[82]</span></a> So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die -Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt -(Museum zu Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz -nackt ist ein Mars Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen -Römer des ersten Jahrhunderts als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn -gerade die Gottheit an sich.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_83_83" id="Fussnote_83_83"></a><a href="#FNAnker_83_83"><span class="label">[83]</span></a> <em class="gesperrt">Max Buchner.</em> Reise durch den Stillen Ozean. -Breslau, 1878. S. 352–354.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_84_84" id="Fussnote_84_84"></a><a href="#FNAnker_84_84"><span class="label">[84]</span></a> <em class="gesperrt">Georges Bousquet.</em> <i>Le Japon de nos jours et les -échelles de l’extrème Orient.</i> Paris, 1877. Bd. I. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_85_85" id="Fussnote_85_85"></a><a href="#FNAnker_85_85"><span class="label">[85]</span></a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller.</em> Pampas und Anden. Sitten- und -Kulturschilderungen aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer -Berücksichtigung des Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_86_86" id="Fussnote_86_86"></a><a href="#FNAnker_86_86"><span class="label">[86]</span></a> Ausland, 1870. S. 294.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_87_87" id="Fussnote_87_87"></a><a href="#FNAnker_87_87"><span class="label">[87]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturgesch. Studien. -S. 36–37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_88_88" id="Fussnote_88_88"></a><a href="#FNAnker_88_88"><span class="label">[88]</span></a> <em class="gesperrt">Rudolf Bergner.</em> Rumänien. Eine Darstellung des -Landes und der Leute. Breslau, 1887. S. 61.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_89_89" id="Fussnote_89_89"></a><a href="#FNAnker_89_89"><span class="label">[89]</span></a> <em class="gesperrt">Anatole Leroy-Beaulien.</em> <i>L’empire des Tsars et les -Russes.</i> Paris, 1881. Bd. I. S. 132.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_90_90" id="Fussnote_90_90"></a><a href="#FNAnker_90_90"><span class="label">[90]</span></a> <em class="gesperrt">Gustaf Retzius.</em> Finska kranier jämte några Natur- -och Literatur-Studier inom andra områden af finsk antropologie. -Stockholm, 1878. S. 119.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_91_91" id="Fussnote_91_91"></a><a href="#FNAnker_91_91"><span class="label">[91]</span></a> <em class="gesperrt">G. G. Winkler.</em> Island, seine Bewohner, -Landesbildung und vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107–111.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_92_92" id="Fussnote_92_92"></a><a href="#FNAnker_92_92"><span class="label">[92]</span></a> Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler -wie Bildhauer, sich mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das -nackte Weib zum Vorwurfe ihrer Darstellungen wählen und dass solche -Kunstleistungen von Herren und Damen gemeinsam besichtigt und ohne -Erröten bewundert und besprochen werden, wie denn auch die Kunstläden -Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und jung mit Behagen -betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das „Göttliche -in der Kunst“ nicht zu erklären vermag.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_93_93" id="Fussnote_93_93"></a><a href="#FNAnker_93_93"><span class="label">[93]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Otto Kuntze.</em> Um die Erde. Reiseberichte eines -Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_94_94" id="Fussnote_94_94"></a><a href="#FNAnker_94_94"><span class="label">[94]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt -der Verfasser hinzu: „Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die -Nacktheit eines Farbigen unserem Auge auffällt, als diejenige eines -Europäers. Erzählt man einem Mitreisenden, der noch niemals wilde -oder halbwilde Länder besucht hat, von der Nacktheit der sogenannten -Naturkinder, deutet man namentlich dem weiblichen Teil der Passagiere -dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas Fürchterliches. -Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant, jenen -eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und -Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet. -Und lebt man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen -Bevölkerung den grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt -man sich so schnell daran, dass man schon nach wenigen Tagen die Sache -weit weniger komisch findet, als das gemeinsame Baden der Geschlechter -in belgischen, französischen und italienischen Seeplätzen. Ich habe auf -Timor, in den Bergen von Java, in Hinterindien u. s. w. junge Damen so -ungeniert und augenscheinlich so unschuldig und arglos einem Dutzend -nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen sehen, als ob es europäische -Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen wären.“</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_95_95" id="Fussnote_95_95"></a><a href="#FNAnker_95_95"><span class="label">[95]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 173.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_96_96" id="Fussnote_96_96"></a><a href="#FNAnker_96_96"><span class="label">[96]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise nach den Äquinoktialgegenden des -neuen Kontinents. Bd. II. S. 19.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_97_97" id="Fussnote_97_97"></a><a href="#FNAnker_97_97"><span class="label">[97]</span></a> <em class="gesperrt">Wilson</em> u. <em class="gesperrt">Felkin</em>. Uganda und der ägyptische -Sudan. Stuttgart, 1883. Bd. II. S. 33.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_98_98" id="Fussnote_98_98"></a><a href="#FNAnker_98_98"><span class="label">[98]</span></a> A. a. O. S. 75.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_99_99" id="Fussnote_99_99"></a><a href="#FNAnker_99_99"><span class="label">[99]</span></a> Gestorben am 10. Oktober 1884.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_100_100" id="Fussnote_100_100"></a><a href="#FNAnker_100_100"><span class="label">[100]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_101_101" id="Fussnote_101_101"></a><a href="#FNAnker_101_101"><span class="label">[101]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustav Nachtigal</em>. Sahara und Sudan. -Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S. -574.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_102_102" id="Fussnote_102_102"></a><a href="#FNAnker_102_102"><span class="label">[102]</span></a> Ausland 1858. S. 261.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_103_103" id="Fussnote_103_103"></a><a href="#FNAnker_103_103"><span class="label">[103]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Duchaillu.</em> <i>Explorations and adventures in -equatorial Africa.</i> S. 444.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_104_104" id="Fussnote_104_104"></a><a href="#FNAnker_104_104"><span class="label">[104]</span></a> Ausland. A. o. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_105_105" id="Fussnote_105_105"></a><a href="#FNAnker_105_105"><span class="label">[105]</span></a> <em class="gesperrt">Joseph Thomson.</em> Durch Massailand. -Erforschungsreisen in Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_106_106" id="Fussnote_106_106"></a><a href="#FNAnker_106_106"><span class="label">[106]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XIV. S. 38.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_107_107" id="Fussnote_107_107"></a><a href="#FNAnker_107_107"><span class="label">[107]</span></a> <em class="gesperrt">Fenton Aylmer.</em> <i>A cruise in the Pacific.</i> London, -1860. Bd. I. S. 209.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_108_108" id="Fussnote_108_108"></a><a href="#FNAnker_108_108"><span class="label">[108]</span></a> <em class="gesperrt">G. H. von Langsdorff.</em> Bemerkungen auf einer Reise -um die Welt. Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_109_109" id="Fussnote_109_109"></a><a href="#FNAnker_109_109"><span class="label">[109]</span></a> <em class="gesperrt">Moerenhout.</em> <i>Voyage aux îles du grand océan.</i> -Paris, 1837. Bd. I. S. 219.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_110_110" id="Fussnote_110_110"></a><a href="#FNAnker_110_110"><span class="label">[110]</span></a> <i>Bulletin de la Société de géographie de Paris.</i> 1873. -Bd. II. S. 252.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_111_111" id="Fussnote_111_111"></a><a href="#FNAnker_111_111"><span class="label">[111]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. -133.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_112_112" id="Fussnote_112_112"></a><a href="#FNAnker_112_112"><span class="label">[112]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_113_113" id="Fussnote_113_113"></a><a href="#FNAnker_113_113"><span class="label">[113]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza.</em> Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 30.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_114_114" id="Fussnote_114_114"></a><a href="#FNAnker_114_114"><span class="label">[114]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Charles Letourneau</em>. <i>La Sociologie d’après -l’éthnographie.</i> Paris, 1880. S. 48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_115_115" id="Fussnote_115_115"></a><a href="#FNAnker_115_115"><span class="label">[115]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. -79. 185.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_116_116" id="Fussnote_116_116"></a><a href="#FNAnker_116_116"><span class="label">[116]</span></a> <em class="gesperrt">Langsdorff.</em> Bemerkungen auf einer Reise um die -Welt. Bd. I. S. 127.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_117_117" id="Fussnote_117_117"></a><a href="#FNAnker_117_117"><span class="label">[117]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_118_118" id="Fussnote_118_118"></a><a href="#FNAnker_118_118"><span class="label">[118]</span></a> <em class="gesperrt">Buchner.</em> Reise durch den Stillen Ozean. S. 129.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_119_119" id="Fussnote_119_119"></a><a href="#FNAnker_119_119"><span class="label">[119]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau.</em> Sociologie. S. 59.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_120_120" id="Fussnote_120_120"></a><a href="#FNAnker_120_120"><span class="label">[120]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_121_121" id="Fussnote_121_121"></a><a href="#FNAnker_121_121"><span class="label">[121]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 19.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_122_122" id="Fussnote_122_122"></a><a href="#FNAnker_122_122"><span class="label">[122]</span></a> A. a. O. S. 407.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_123_123" id="Fussnote_123_123"></a><a href="#FNAnker_123_123"><span class="label">[123]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. S. 18.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_124_124" id="Fussnote_124_124"></a><a href="#FNAnker_124_124"><span class="label">[124]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Semper.</em> Die Palauinseln im Stillen Ozean. -Reiseerlebnisse. Leipzig, 1873. S. 35.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_125_125" id="Fussnote_125_125"></a><a href="#FNAnker_125_125"><span class="label">[125]</span></a> <em class="gesperrt">Globus.</em> Bd. XLIV. S. 106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_126_126" id="Fussnote_126_126"></a><a href="#FNAnker_126_126"><span class="label">[126]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. S. 408.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_127_127" id="Fussnote_127_127"></a><a href="#FNAnker_127_127"><span class="label">[127]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 176.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_128_128" id="Fussnote_128_128"></a><a href="#FNAnker_128_128"><span class="label">[128]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston.</em> Der Kilima-Ndscharo. S. 389.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_129_129" id="Fussnote_129_129"></a><a href="#FNAnker_129_129"><span class="label">[129]</span></a> Vgl. die Abbildung bei: Dr. <em class="gesperrt">Karl von den Steinen</em>. -Durch Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass -diese Indianer sich in sehr primitiver Weise gegen eindringende -Insekten schützen: <i>praeputium filo gossypii rubro ante glandem -farciminis instar constringunt</i>, was nicht nötig wäre, wenn eine -Verhüllung die Stelle schützte.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_130_130" id="Fussnote_130_130"></a><a href="#FNAnker_130_130"><span class="label">[130]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> A. a. O. S. 410.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_131_131" id="Fussnote_131_131"></a><a href="#FNAnker_131_131"><span class="label">[131]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. -III. S. 92.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_132_132" id="Fussnote_132_132"></a><a href="#FNAnker_132_132"><span class="label">[132]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgesch. Bd. I. S. 432–433.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_133_133" id="Fussnote_133_133"></a><a href="#FNAnker_133_133"><span class="label">[133]</span></a> Ausland 1872. S. 802–803.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_134_134" id="Fussnote_134_134"></a><a href="#FNAnker_134_134"><span class="label">[134]</span></a> <em class="gesperrt">Theodor Waitz.</em> Anthropologie der Naturvölker. -Zweite Aufl. von Dr. <em class="gesperrt">G. Gerland</em>. Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_135_135" id="Fussnote_135_135"></a><a href="#FNAnker_135_135"><span class="label">[135]</span></a> <em class="gesperrt">Emil Bessels.</em> Die amerikanische -Nordpolexpedition. Leipzig, 1879. S. 358.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_136_136" id="Fussnote_136_136"></a><a href="#FNAnker_136_136"><span class="label">[136]</span></a> Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. -1880. S. 62.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_137_137" id="Fussnote_137_137"></a><a href="#FNAnker_137_137"><span class="label">[137]</span></a> So die Herren <em class="gesperrt">Houzé</em> und <em class="gesperrt">Jacques</em>, welchen -wir umständliche Mitteilungen über dieselben verdanken im <i>Bulletin -de la Société d’anthropologie de Bruxelles</i> 1885. S. 53–156, ganz -besonders auf S. 124.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_138_138" id="Fussnote_138_138"></a><a href="#FNAnker_138_138"><span class="label">[138]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston.</em> Der Kilima-Ndscharo. S. 409.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_139_139" id="Fussnote_139_139"></a><a href="#FNAnker_139_139"><span class="label">[139]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. -86–87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_140_140" id="Fussnote_140_140"></a><a href="#FNAnker_140_140"><span class="label">[140]</span></a> Ausland 1858. S. 261.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_141_141" id="Fussnote_141_141"></a><a href="#FNAnker_141_141"><span class="label">[141]</span></a> <em class="gesperrt">Mouat.</em> <i>Adventures and researches among the -Andaman islanders.</i> S. 284.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_142_142" id="Fussnote_142_142"></a><a href="#FNAnker_142_142"><span class="label">[142]</span></a> Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig -ist die Geschichte seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. <em class="gesperrt">Max -Buchner</em> sie erzählt: „Als er noch nicht zwanzig Jahre alt, von -Bristol zurückkam, hatte er auf dem Kopf einen schwarzen Cylinderhut, -am Halse zwei Vatermörder und eine schwarze Kravatte, auf dem Leibe -aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den Füssen gewichste -Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie und da -kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den -Missionären ein eheliches Weib, eine untadelhafte Negerlady, kirchlich -antrauen. Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass -ein so hoher Jüngling wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen -Gattin auskommen könne, und siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich -konnte er sich diese allerdings nicht mehr antrauen lassen, er nahm -sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel aus. Bald -folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde -schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose. -Heute hat Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso -nackt oder halbnackt wie sein Vater.“ (M. <em class="gesperrt">Buchner</em>. Kamerun. -Skizzen und Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_143_143" id="Fussnote_143_143"></a><a href="#FNAnker_143_143"><span class="label">[143]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 176.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_144_144" id="Fussnote_144_144"></a><a href="#FNAnker_144_144"><span class="label">[144]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson.</em> Durch Massailand. S. 435.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_145_145" id="Fussnote_145_145"></a><a href="#FNAnker_145_145"><span class="label">[145]</span></a> Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. -S. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_146_146" id="Fussnote_146_146"></a><a href="#FNAnker_146_146"><span class="label">[146]</span></a> Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_147_147" id="Fussnote_147_147"></a><a href="#FNAnker_147_147"><span class="label">[147]</span></a> Dr. H. <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Weib in der Natur- und -Völkerkunde. Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_148_148" id="Fussnote_148_148"></a><a href="#FNAnker_148_148"><span class="label">[148]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Wilken.</em> <i>Over de Verwantschap en het -Huwelijks-en Erfrecht by de volken van den indischen Archipel.</i> Leiden, -1883. S. 7.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_149_149" id="Fussnote_149_149"></a><a href="#FNAnker_149_149"><span class="label">[149]</span></a> <em class="gesperrt">Mouat.</em> <i>Adventures and researches among the -Andaman Islanders.</i> S. 294.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_150_150" id="Fussnote_150_150"></a><a href="#FNAnker_150_150"><span class="label">[150]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne.</em> Die Krone der Schöpfung. S. 101.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_151_151" id="Fussnote_151_151"></a><a href="#FNAnker_151_151"><span class="label">[151]</span></a> <i>Ludwig Büchner.</i> Thatsachen und Theorieen aus dem -naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216–217.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_152_152" id="Fussnote_152_152"></a><a href="#FNAnker_152_152"><span class="label">[152]</span></a> <em class="gesperrt">J. Kubary.</em> Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in -den Mitteil. der geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878–79. S. -252.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_153_153" id="Fussnote_153_153"></a><a href="#FNAnker_153_153"><span class="label">[153]</span></a> <em class="gesperrt">Petermanns.</em> Geographische Mitteilungen. 1857. S. -138.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_154_154" id="Fussnote_154_154"></a><a href="#FNAnker_154_154"><span class="label">[154]</span></a> <em class="gesperrt">Gräfin Pauline Nostitz.</em> Reisen in Vorderasien und -Indien. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_155_155" id="Fussnote_155_155"></a><a href="#FNAnker_155_155"><span class="label">[155]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jak. Ed. Polak</em>. Persien. Das Land und seine -Bewohner. Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_156_156" id="Fussnote_156_156"></a><a href="#FNAnker_156_156"><span class="label">[156]</span></a> A. a. O. S. 224.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_157_157" id="Fussnote_157_157"></a><a href="#FNAnker_157_157"><span class="label">[157]</span></a> <i>Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était -surprise <em class="gesperrt">chez elle</em> décolletée comme elle se montre au bal?</i> sagt -<em class="gesperrt">A. de Quatrefages</em> in der <i>Revue d’anthropologie</i>. 1872. S. 209.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_158_158" id="Fussnote_158_158"></a><a href="#FNAnker_158_158"><span class="label">[158]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller.</em> Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. -16.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_159_159" id="Fussnote_159_159"></a><a href="#FNAnker_159_159"><span class="label">[159]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel.</em> Völkerkunde. S. 176.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_97" id="Seite_97">[S. 97]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="VII">VII.<br /> - -Kuss und Liebe.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_e_7" name="drop_e_7"> - <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>s ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren -Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern, die wie -die Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der Völker und dem -Gegenstande unserer Untersuchungen in augenscheinlichem Zusammenhange -stehen. Der vornehmste dieser Punkte betrifft jenes Gefühl, welches -der europäische Kulturmensch als <em class="gesperrt">Liebe</em> empfindet. Über dieses -müssen wir uns zunächst verständigen. Forscht man vom ethischen -Standpunkte nach dem wirklichen Wesen der Liebe, so trifft man schon -bei <em class="gesperrt">Aristoteles</em> die Auslegung: „Lieben ist, dass wir für -jemand das wollen, was er für gut hält und zwar seinetwegen, nicht -unsertwegen.“<a name="FNAnker_160_160" id="FNAnker_160_160"></a><a href="#Fussnote_160_160" class="fnanchor">[160]</a> Der uns bedeutend näher gerückte <em class="gesperrt">Leibniz</em> -erklärt die Liebe als „die Empfänglichkeit für die eigene Freude an der -Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten Gegenstandes.“<a name="FNAnker_161_161" id="FNAnker_161_161"></a><a href="#Fussnote_161_161" class="fnanchor">[161]</a> -Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der darin besteht, dass jene -fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und Ursache unserer eigenen -Lust ist, bringt <em class="gesperrt">Spinoza</em> sehr richtig, aber nur nicht scharf -genug zum Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene Lust, begleitet -von der Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“ betrachtet. -Dies gilt wohl von allen Arten von Liebe, der Freun<span class="pagenum"><a name="Seite_98" id="Seite_98">[S. 98]</a></span>des-, Kinder-, -Eltern- und Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein angeht, -darf man insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit <em class="gesperrt">Karl -Bleibtreu</em> bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis zur -Aufopferung derselben auf ein Einzelwesen zu übertragen.“<a name="FNAnker_162_162" id="FNAnker_162_162"></a><a href="#Fussnote_162_162" class="fnanchor">[162]</a> Aber -Liebe ist nicht bloss Sache des Gefühls, sondern sie wohnt auch auf -dem tiefsten Grunde des Willens. Liebe heisst: nicht sich selbst -wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und dadurch der gerade Gegensatz -der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des Egoismus aus betrachtet, auf -welchem doch schliesslich alles menschliche Thun und Lassen beruht, -also ein <em class="gesperrt">anormaler Zustand</em>, freilich nur scheinbar; denn obwohl -diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet, weshalb auch Mitleid -und Bewunderung so mächtige Nährgefühle derselben sind; obwohl sie -sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht zerstört wird durch -das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt; obwohl sie -nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit der -Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so -ist die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft, -welche der Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen Sinne -des Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck und -Selbstlust und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter Linie, -welcher, wie schon früher betont, mit der fleischlichen Begierde und -gar <em class="gesperrt">mit der Liebe</em> gar nichts zu thun haben braucht; denn es -unterliegt keinem Zweifel, dass es einer solchen psychischen Regung -wenigstens seitens des weiblichen Teiles für die Fortpflanzung des -Geschlechtes gar nicht bedarf.<a name="FNAnker_163_163" id="FNAnker_163_163"></a><a href="#Fussnote_163_163" class="fnanchor">[163]</a> So sehr indes sinnliche Begierde -und Liebe an sich auseinander zu halten sind, so haben sie doch einen -gemeinsamen Berührungspunkt darin, dass <em class="gesperrt">ohne sinnliche Beimischung -Liebe durchschnittlich kaum denkbar ist</em>. Wie krystallhell die -Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe -nach dem<span class="pagenum"><a name="Seite_99" id="Seite_99">[S. 99]</a></span> nämlichen groben Endzweck.<a name="FNAnker_164_164" id="FNAnker_164_164"></a><a href="#Fussnote_164_164" class="fnanchor">[164]</a> Jedes Wesen fühlt wohl das -Lieben als eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des -sinnlichen Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe, -welche den ganzen Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst -und insbesondere <em class="gesperrt">der Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe, -noch hat er bestimmenden Einfluss darauf</em>. Er ist bloss, wie schon -<em class="gesperrt">Hyrtl</em> vor mehr denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch -die Dazwischenkunft des Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig -sagt ein scharfsinniger Schilderer menschlicher Leidenschaften, -<em class="gesperrt">Leopold von Sacher-Masoch</em>: „Von der Sinnlichkeit geht jede noch -so tiefe Neigung aus, ohne sie giebt es keine Liebe, kein Glück, — -<em class="gesperrt">aber es darf nicht dabei bleiben</em>.“<a name="FNAnker_165_165" id="FNAnker_165_165"></a><a href="#Fussnote_165_165" class="fnanchor">[165]</a></p> - -<p>Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten -Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande -opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche -unter Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden zählt, -verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens, worunter -das Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint der -<em class="gesperrt">Kuss</em> als der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur -der geschlechtlichen. „Jedenfalls,“ sagt <em class="gesperrt">Steele</em>, „war die Natur -die Erfinderin desselben und der erste Kuss entstand mit der ersten -Bewerbung.“ Niemand wird mir aber wohl darin widersprechen, dass der -Kuss ein durchaus <em class="gesperrt">sinnlicher</em> Genuss ist, hervorgerufen durch die -fremde Berührung mit den in den Lippen auslaufenden feinen Nervenenden -und unterstützt durch die Nähe des ebenso feinfühligen Riechorganes. -Mit Recht fragt man wie der erste Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht -die von einer jungen Dame darauf erteilte überschwängliche Antwort -gelten zu lassen geneigt sein dürfte.<a name="FNAnker_166_166" id="FNAnker_166_166"></a><a href="#Fussnote_166_166" class="fnanchor">[166]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_100" id="Seite_100">[S. 100]</a></span> Unter Verliebten gilt der -Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der Liebeslust, und obwohl ein -altdeutscher Spruch meint:</p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Einen Kuss in Ehren</div> - <div class="verse">Soll Niemand wehren,</div> - </div> - </div> -</div> - -<p class="p0">so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet -vielmehr ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens -des Mädchens an einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu -schliesslicher Hingabe, die dann oft nicht lange auf sich warten -lässt, und behütet es daher sorgsam vor der Gefahr des Küssens. -„Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte Jüngling, sozusagen als -Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss. Der erste Kuss der -Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der ja ohnehin -die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen besitzt. Aber -auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z. B. beim -Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets auch ein -sinnliches Moment zu Grunde.</p> - -<p>Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum -leeren Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An -altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden, -begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,<a name="FNAnker_167_167" id="FNAnker_167_167"></a><a href="#Fussnote_167_167" class="fnanchor">[167]</a> -ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung -oder beides sich fand,<a name="FNAnker_168_168" id="FNAnker_168_168"></a><a href="#Fussnote_168_168" class="fnanchor">[168]</a> wie es bei den alten Hellenen weit -verbreitet war. An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute -noch geübt, und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes -sowie der Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist -ferner der Kuss ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern -auch der Versöhnung, des<span class="pagenum"><a name="Seite_101" id="Seite_101">[S. 101]</a></span> Friedens und der Freundschaft. Im Märchen -bewirkt er einerseits Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes -ins Gedächtnis zurück; ein Kuss löst den Bann der zum Drachen, -zur Schlange oder Kröte verzauberten Jungfrau. Der altchristliche -Friedenskuss lebt noch fort in dem Osterkuss der griechischen Kirche. -Bei Übernahme des Lehens küsste im deutschen Mittelalter der Vasall -den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in Anwendung nach Abschluss eines -Vertrages, zur Besiegelung eines Versprechens, daher noch heute unsere -Redensart „mit Kuss und Hand“. Im feineren (höfischen, hoflichen, d. -h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des Mittelalters wird von dem -berühmten steirischen Ritter und Sänger <em class="gesperrt">Ulrich von Lichtenstein</em> -(gest. 1275 oder 1276) unterschieden zwischen dem Kuss der Minne, der -Freundschaft und der Sühne. Der Sühnekuss hat als Pfand und Siegel -aufgehobener Feindschaft und wiederkehrender Zuneigung ernstere -Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss des Verräters. Dem Herzenskuss -steht der Kuss der höfischen Sitte gegenüber. Der Ankommende küsst die -Herrin, wenn er ihr an Rang wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte -die Frau den Vorgestellten um den Kuss oder bat der Geringere den -Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter den Willkommenkuss zu bieten. -Auch beim Abschied küsste man sich, und zwar auf Mund, Wangen oder -Augen; die erstere Form bildet immer eine Auszeichnung. Bei den -Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn und Hals. In dem -Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im Turnier die Küsse -von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der Geliebten -aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die -Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst ein -so leichtfertiger Schriftsteller wie <em class="gesperrt">Adolphe Belot</em> hat sich -veranlasst gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses sich -zu vertiefen,<a name="FNAnker_169_169" id="FNAnker_169_169"></a><a href="#Fussnote_169_169" class="fnanchor">[169]</a> worin ihm sein Landsmann <em class="gesperrt">H. de Molière</em> längst -vorangegangen war.<a name="FNAnker_170_170" id="FNAnker_170_170"></a><a href="#Fussnote_170_170" class="fnanchor">[170]</a> Dass trotz des <em class="gesperrt">Scheffel</em>schen Katers -Hiddigeigei tiefsinniger Frage:</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_102" id="Seite_102">[S. 102]</a></span></p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Warum küssen sich die Menschen?</div> - <div class="verse">’s ist nicht Hass, sie beissen sich nicht,</div> - <div class="verse">Hunger nicht, sie fressen sich nicht,</div> - <div class="verse">’s kann auch kein zweckloser, blinder</div> - <div class="verse">Unverstand sein, denn sie sind sonst</div> - <div class="verse">Klug und selbstbewusst im Handeln;</div> - <div class="verse">Warum also, frag’ umsonst ich,</div> - <div class="verse">Warum küssen sich die Menschen?<a name="FNAnker_171_171" id="FNAnker_171_171"></a><a href="#Fussnote_171_171" class="fnanchor">[171]</a></div> - </div> - </div> -</div> - -<p>Dass Küssen den Kulturmenschen als ein Genuss gilt, bezeugen unter -anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren -in manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag -war nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten, -sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der -Geschichtsschreiber <em class="gesperrt">Mac Cabe</em> erzählt, dass diesem Kussverbote im -Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung -gegeben wurde, indem ein Liebespaar — Sarah Tuttle und Giacobbe Newton -— wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward.</p> - -<p>Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte -Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer -bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen -Auffassung <em class="gesperrt">Steeles</em> zum Trotz, das Küssen durchaus nicht -allerorten Brauch ist, namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle -küsst ins Gesicht, oft auch auf den Mund, während der Araber, nach -<em class="gesperrt">Heinrich von Maltzan</em>, meist nur die Schulter küsst.<a name="FNAnker_172_172" id="FNAnker_172_172"></a><a href="#Fussnote_172_172" class="fnanchor">[172]</a> Das -Küssen ist natürlich von vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern, -welche die Lippen aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es -die Stämme an der Küste des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die -Koljuschen, ferner die<span class="pagenum"><a name="Seite_103" id="Seite_103">[S. 103]</a></span> Botokuden in Brasilien und die mittel- und -südafrikanischen Schwarzen thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.<a name="FNAnker_173_173" id="FNAnker_173_173"></a><a href="#Fussnote_173_173" class="fnanchor">[173]</a> -Aber auch wo solche materielle Hindernisse fehlen, verschmäht man -den Kuss in Afrika wie in Amerika und Ozeanien. Der Weltreisende -Dr. <em class="gesperrt">Otto Kuntze</em>, welcher manchen tieferen Einblick in die -Lebensgeheimnisse der verschiedensten Völker nahm und darüber mit -anerkennenswerter Offenheit berichtet, weiss vom Küssen gar nichts -zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort kommt in seinem umfangreichen -Werke gar nicht vor. <em class="gesperrt">Winwood Reade</em> erregte das Entsetzen eines -Negermädchens, als er sie küsste, denn in ganz Westafrika sind solche -Liebkosungen völlig ungebräuchlich, was neuerdings auch wieder <em class="gesperrt">Hugo -Zöller</em> bestätigte.<a name="FNAnker_174_174" id="FNAnker_174_174"></a><a href="#Fussnote_174_174" class="fnanchor">[174]</a> Desgleichen in Ostafrika, bei den Somal. -Von den Kariben Guyanas bemerkt <em class="gesperrt">Karl Ferdinand Appun</em>, vom Küssen -sei bei ihnen gar nicht die Rede und diese angenehme Beschäftigung -ihnen völlig unbekannt.<a name="FNAnker_175_175" id="FNAnker_175_175"></a><a href="#Fussnote_175_175" class="fnanchor">[175]</a> Weder Feuerländer noch Eskimo kennen -diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und sogar im europäischen Lappland -stiess <em class="gesperrt">Bayard Taylor</em> bei den Frauen auf eine entschiedene -Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos sind auch nach -<em class="gesperrt">Darwins</em> Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori -Neuseelands, die polynesischen Tahitier, die Papua und endlich die -Australier.<a name="FNAnker_176_176" id="FNAnker_176_176"></a><a href="#Fussnote_176_176" class="fnanchor">[176]</a> Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben -noch nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu -erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung -das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das -Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne: -Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach -die Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen -Rassen<span class="pagenum"><a name="Seite_104" id="Seite_104">[S. 104]</a></span> und Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,<a name="FNAnker_177_177" id="FNAnker_177_177"></a><a href="#Fussnote_177_177" class="fnanchor">[177]</a> wobei der -Geruchssinn, nicht die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der -Freund vom Freunde einen Teil von dessen individueller Ausdünstung -durch den Nasengruss in sich aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von -Tschittagong sagen nicht: „küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die -Maori Neuseelands reiben sich die Nasen zum Zeichen der Liebe und -Freundschaft, oder, wie man in Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln -sich.“<a name="FNAnker_178_178" id="FNAnker_178_178"></a><a href="#Fussnote_178_178" class="fnanchor">[178]</a> Auch die ungleich höher stehenden Malgaschen gebrauchen -statt des Kusses ein Drücken oder Reiben der Nasen: <i>manóraka</i>. Jetzt -fangen sie wohl an, sich an den ihnen bisher unbekannt gewesenen -Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein solcher heute noch sowohl -zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur höchst selten einmal -vor.<a name="FNAnker_179_179" id="FNAnker_179_179"></a><a href="#Fussnote_179_179" class="fnanchor">[179]</a></p> - -<p>Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht, und -<em class="gesperrt">Gustav Kreitner</em>, welcher das Innere des Himmlischen Reiches -mit scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus: -Dem Chinesen <em class="gesperrt">ekelt</em> es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin, -welcher sich so angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa -erkundigte, war es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine -Zuneigung oft durch einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem -der ganzen Welt verständlichen Worte antwortete: Brr!“.<a name="FNAnker_180_180" id="FNAnker_180_180"></a><a href="#Fussnote_180_180" class="fnanchor">[180]</a> Und in -der höchst interessanten Sammlung von Volksliedern und poetischen -Theaterstücken, welche auf das vertrauliche Leben der Chinesen Bezug -nehmen und von <em class="gesperrt">Jules Arène</em> zusammengetragen worden sind,<a name="FNAnker_181_181" id="FNAnker_181_181"></a><a href="#Fussnote_181_181" class="fnanchor">[181]</a> -ist vom Kusse niemals die Rede. Auch in der japanischen Familie -ist der Kuss eine unbekannte Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen -übereinstimmend sowohl Professor <em class="gesperrt">Rein</em>,<a name="FNAnker_182_182" id="FNAnker_182_182"></a><a href="#Fussnote_182_182" class="fnanchor">[182]</a> als <em class="gesperrt">Georges<span class="pagenum"><a name="Seite_105" id="Seite_105">[S. 105]</a></span> -Bousquet</em>, welch letzterer beifügt, dass um das Küssen sprachlich -auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen Metapher, kein anderes -Wort kennen als jenes, welches in ihrer Sprache „saugen“ (<i>nameru</i>) -bedeutet.<a name="FNAnker_183_183" id="FNAnker_183_183"></a><a href="#Fussnote_183_183" class="fnanchor">[183]</a> Dagegen scheint der Kuss den Mincopies nicht fremd zu -sein. Wenigstens wird berichtet, dass Mincopiesträflinge in Port Blair -ihren Gefangenwärter so lieb gewannen, dass sie ihm beim Abschiede die -Hand küssten, und als einer derselben das erste englische Frauenzimmer -zu Gesicht bekam, wollte er sie sogleich küssen.<a name="FNAnker_184_184" id="FNAnker_184_184"></a><a href="#Fussnote_184_184" class="fnanchor">[184]</a></p> - -<p>Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich die -Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu -den Zigeunern<a name="FNAnker_185_185" id="FNAnker_185_185"></a><a href="#Fussnote_185_185" class="fnanchor">[185]</a> herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen -kommen gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht -<i>Sawedenje</i> (Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am -untern Dnjepr zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer, -ausser in der Trunkenheit, Jemanden küssen.<a name="FNAnker_186_186" id="FNAnker_186_186"></a><a href="#Fussnote_186_186" class="fnanchor">[186]</a> Auch dem Bewohner -des norddeutschen Flachlandes sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art, -darunter das Küssen, meist im höchsten Grade zuwider.<a name="FNAnker_187_187" id="FNAnker_187_187"></a><a href="#Fussnote_187_187" class="fnanchor">[187]</a> Aber schon -die klassischen Völker des Altertums kannten den Kuss. Dass die der -Liebe holden Hellenen auch Kussverständige waren, lässt sich erwarten. -Doch findet sich bei ihnen das Wort für küssen gleichbedeutend mit dem -für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt zu καταφιλεῖν. -Andere<span class="pagenum"><a name="Seite_106" id="Seite_106">[S. 106]</a></span> Ausdrücke für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν. -Der Kuss ist φίλημα, was freilich auch Liebkosung -bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ στόματι hiess aber -unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk der Römer hatte -für Kuss die Worte <i>osculum</i>, <i>basium</i> oder <i>suavium,</i> welch letzteres -wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet. <i>Meum -suavium</i> gebraucht <em class="gesperrt">Terenz</em> für: meine Liebste. <em class="gesperrt">Ovid</em> -geizt nicht mit Küssen und selbst der keusche <em class="gesperrt">Vergil</em> kennt die -Redewendung: <i>alicui osculum libare</i>. Von den küssenden Europäern -ging die Mode später auch auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in -fremden Erdteilen über. Die amerikanischen Mulatten küssen und lassen -sich küssen; desgleichen die Schwarzen, welche in Amerika unter dem -Einflusse der Weissen zu einer gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen -sind. <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> beobachtete einen solchen Fall.<a name="FNAnker_188_188" id="FNAnker_188_188"></a><a href="#Fussnote_188_188" class="fnanchor">[188]</a></p> - -<p>Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die Geschichte -der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren Sphären -der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren -Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze -zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als -„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert, -dass diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander -gehalten und dem Worte Liebe ganz verschiedene Bedeutungen unterschoben -werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer -„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“ -Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe, -und beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen -Begriffe der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die -auf Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung -„Liebe“; alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an -der Befriedigung der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten -Wesen des andern Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun -Verständnis bloss für den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr -wenig oder keines für die<span class="pagenum"><a name="Seite_107" id="Seite_107">[S. 107]</a></span> Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn -der Idealisten, denn in ihr überwiegt das Geistige derart, dass -nur in Menschen der höchsten Entwicklungsstufen die erforderlichen -Grundbedingungen dazu vorhanden sind. Auch unter uns Europäern vermögen -nur feiner organisierte Naturen wärmer zu empfinden. Wenigstens malen -unsere Dichter Gluten und Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch -sich nichts träumen lässt. Sicherlich, wenn wir auch die von <em class="gesperrt">Feodor -Wehl</em> in seinen „Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für -bare Münze nehmen wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche -ins Übersinnliche gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den -allergrössten Seltenheiten gehört, jedenfalls für die grosse Menge -nicht massgebend ist. Sie bleibt Neunhundertneunundneunzig unter -Tausend <em class="gesperrt">vollständig unbekannt</em>, — bei wenigen, weil kein -günstiger, oder richtiger ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der -Mehrzahl, weil sie zu einer solchen Liebe überhaupt unfähig sind.</p> - -<p>In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer -Gesittung sich bewegenden Völkern. <em class="gesperrt">Dr. Ploss’</em> fleissige -Forschungen gestatten keinen Zweifel, dass — wie das Küssen — die -Liebe (ich gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen -Sinne) einer grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist, -wofür eine ganze Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen -im oberen Nilgebiet sagt der erfahrene Sir <em class="gesperrt">Samuel White Baker</em> -ausdrücklich: Das was wir als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl, -welches man in diesen Ländern nicht kennt und versteht; es existiert -gar nicht. In dieser Beziehung ist alles handgreiflich, praktisch, -ohne eine Spur von romantischer Zuthat.<a name="FNAnker_189_189" id="FNAnker_189_189"></a><a href="#Fussnote_189_189" class="fnanchor">[189]</a> „Eines der schönsten -Geschenke des Schöpfers,“ sagt <em class="gesperrt">Appun</em>, der jahrelang unter -den Karibenstämmen Guyanas gelebt hat, „ist dem Indianer nicht zu -teil geworden: die leidenschaftliche Liebe zum Weibe; unbekannt -mit der schönsten und zartesten der Neigungen bleiben alle ihre -Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur die physische Liebe ist -ihnen bekannt.<span class="pagenum"><a name="Seite_108" id="Seite_108">[S. 108]</a></span> Während meines langjährigen Aufenthaltes unter den -Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle vorgekommen, in welchen -Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen überschütteten, deren ein -Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich eine Liebkosung bei jungen -unverheirateten Leuten bemerkt.“<a name="FNAnker_190_190" id="FNAnker_190_190"></a><a href="#Fussnote_190_190" class="fnanchor">[190]</a> Bei den Dualla Westafrikas -hat <em class="gesperrt">Zöller</em> wohl gesehen, dass ein Neger sein Kind, aber er -hat nie gesehen, dass er sein Weib geliebkost hätte.<a name="FNAnker_191_191" id="FNAnker_191_191"></a><a href="#Fussnote_191_191" class="fnanchor">[191]</a> Ja sogar -weniger rohe oder schon gesittete Völker wissen von keiner zarteren -Neigung. Im Orient ist die Ehe rein sinnlicher Natur, und der Türke, -sagt Feldmarschall <em class="gesperrt">Moltke</em>, geht über das ganze „Brimborium“ -von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten und Überglücklichsein als -eben so viele <i>faux frais</i> hinweg zur Sache.<a name="FNAnker_192_192" id="FNAnker_192_192"></a><a href="#Fussnote_192_192" class="fnanchor">[192]</a> In ganz Ostasien — -Japan, China, Java — werden die Ehen wohl nie aus Liebe geschlossen; -immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.<a name="FNAnker_193_193" id="FNAnker_193_193"></a><a href="#Fussnote_193_193" class="fnanchor">[193]</a> Selbst unter Wilden -finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr oder weniger -ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein australisches -Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen man -die Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. <em class="gesperrt">Thomas</em><a name="FNAnker_194_194" id="FNAnker_194_194"></a><a href="#Fussnote_194_194" class="fnanchor">[194]</a> -und Dr. <em class="gesperrt">Mücke</em>,<a name="FNAnker_195_195" id="FNAnker_195_195"></a><a href="#Fussnote_195_195" class="fnanchor">[195]</a> welch letzterer in den Roman solch einer -wilden Liebe selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt -man einzelne Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten -Verhältnissen und wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. <em class="gesperrt">Brodie -Cruickshank</em> teilt zwei Fälle dieser Art mit.<a name="FNAnker_196_196" id="FNAnker_196_196"></a><a href="#Fussnote_196_196" class="fnanchor">[196]</a> <em class="gesperrt">Davis</em> -erzählt von einem<span class="pagenum"><a name="Seite_109" id="Seite_109">[S. 109]</a></span> Neger, der nach vergeblichen Versuchen seine -Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen, sich entschloss, lieber selbst -Sklave zu werden, als die Trennung von ihr zu ertragen.<a name="FNAnker_197_197" id="FNAnker_197_197"></a><a href="#Fussnote_197_197" class="fnanchor">[197]</a> Auch von -den Sulukaffern weiss man ein Beispiel romantischer Liebe.<a name="FNAnker_198_198" id="FNAnker_198_198"></a><a href="#Fussnote_198_198" class="fnanchor">[198]</a></p> - -<p>Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein -gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden -Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu -schliessen, was nicht erst des Beweises bedarf: dass die <em class="gesperrt">Anlagen</em> -zur Entwicklung höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind. -Diese Ausbildung hat aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht -stattgefunden, daher alle Versicherungen des Gegenteiles mit einem -gewissen Misstrauen aufzunehmen sind. So versichert z. B. <em class="gesperrt">R. -Smyth</em> nach <em class="gesperrt">Bunce</em>, dass bei den Australiern die festeste -Liebe bestehe zwischen Mann und Weib,<a name="FNAnker_199_199" id="FNAnker_199_199"></a><a href="#Fussnote_199_199" class="fnanchor">[199]</a> was nach der dort üblichen -Behandlung der Frau ganz unglaubhaft erscheint, sich also höchstens -auf einzelne Ausnahmen beziehen kann. Desgleichen meint <em class="gesperrt">H. H. -Johnston</em>, die Unsittlichkeit der Bakongo und anderer Anwohner -des unteren Kongo entspringe eher aus übertriebener Liebe zu ihren -Frauen, als aus Neigung zum Laster,<a name="FNAnker_200_200" id="FNAnker_200_200"></a><a href="#Fussnote_200_200" class="fnanchor">[200]</a> fährt aber in einem Atem -fort zu berichten, dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber -gäben wenig auf ihre eigene Tugend vor und nach der Verheiratung, -und ohne die Eifersucht der Männer würde ungehinderter Verkehr unter -den Geschlechtern die Regel bilden.<a name="FNAnker_201_201" id="FNAnker_201_201"></a><a href="#Fussnote_201_201" class="fnanchor">[201]</a> Ausnahmen sind<span class="pagenum"><a name="Seite_110" id="Seite_110">[S. 110]</a></span> natürlich -zuzugestehen; für die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes -sicherlich als allgemeine Regel, was <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> von den -Westafrikanern beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort -von einer Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“, -weder in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung. -Das Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein -unbekanntes Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele -Stadien und Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der -blossen Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar, -sowohl individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von -Volksgruppe zu Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum -unterscheidbarer Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher -ein unerlässlicher Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen -Verklärung der Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus der -Seele gesprochen — weil ich längst zur gleichen Überzeugung gelangte -— wenn <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie wir -sie auffassen, <em class="gesperrt">ist eine Frucht unserer Kultur</em>. Sie entspricht -einer höheren Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden -Anlagen, als die Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene -zahlreichen Funktionen des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche -wir unter den Begriff der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind; -nein, auch in rein körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass -sein Nervensystem nicht nur weniger reizbar, sondern auch weniger -gut entwickelt sei. Der Neger liebt, wie er isst und trinkt. Aber -ebenso wenig wie einen schwarzen Feinschmecker habe ich jemals einen -Neger gesehen, welcher der Wollust eine idealere Seite abzugewinnen -vermocht hätte.“<a name="FNAnker_202_202" id="FNAnker_202_202"></a><a href="#Fussnote_202_202" class="fnanchor">[202]</a> Ungescheut darf man in obigem den Neger, an -welchen <em class="gesperrt">Zöller</em> anknüpft, durch den allgemeinen Begriff des -Wilden ersetzen, ohne sich irgendwie von der Wahrheit zu entfernen. Man -darf aber auch hinzufügen: <em class="gesperrt">Die Liebe ist ewig wechselnd</em>. Jedes -Zeitalter, jede Geschlechtsfolge drückt ihr einen besonderen Stempel -auf. So oft Männer<span class="pagenum"><a name="Seite_111" id="Seite_111">[S. 111]</a></span> und Weiber sich lieben, lieben sie sich anders als -ihre Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen sich lieben werden. -Heute schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht mehr, was sie vor -einem Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von Volk zu Volk. Der -Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen Erregung -immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der Brite. -Es ist <em class="gesperrt">nicht wahr</em>, dass das menschliche Herz überall und immer -das gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen, -aber sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen -Völker. Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist -wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen, -wahrscheinlich gehört er keinem.</p> - -<p>Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen -Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen -nicht leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich -der Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen -als solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der -bekannte Roman- und Kriegsschriftsteller <em class="gesperrt">Hans Wachenhusen</em>, -dem Reise-Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite -stehen, vom gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt -erschuf, legte er den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den -sich diese von Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen -der beiden Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das -Weib den Mann, und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide -verurteilende Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als -eine ganz kurze Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem -Nachspiel der Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische -Berechtigung, nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil -sie <em class="gesperrt">nur bei Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause aus -ganz untergeordneten Instinktes mit der Zivilisation einheimisch -geworden</em> und sich naturgemäss in dieser wieder zu einer ganz -ordinären Spekulation verflacht. Historisch nicht, weil die Heil. -Schrift uns nicht sagt, dass Adam und Eva sich <em class="gesperrt">geliebt</em> haben,<span class="pagenum"><a name="Seite_112" id="Seite_112">[S. 112]</a></span> -sie vielmehr als zwei ganz untergeordneten Instinkten folgende Wesen -hinstellt.“<a name="FNAnker_203_203" id="FNAnker_203_203"></a><a href="#Fussnote_203_203" class="fnanchor">[203]</a></p> - -<p>Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der -Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin -liegen, dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert, -einander noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere -Neigung des Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem -„Anderssein“ des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe, -ist der von mir schon im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch -nicht gehörig gewürdigt worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und -Weib auch leiblich nur wenig unterschieden sind. Dies spricht sich -zunächst deutlich in der Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist, -zeigt sie fast gar keine Abweichung für die beiden Geschlechter. Die -Haartracht, auf welche namentlich Unbekleidete hohes Gewicht zu legen -pflegen, ist nicht selten bei Männern und Weibern eine sehr ähnliche, -und auch die Unterschiede in Lebensweise und Beschäftigung, obwohl sehr -frühzeitig auftretend, doch noch nicht gross genug, um die weibliche -Individualität in ihrer so anziehenden leiblichen und seelischen -Eigenart voll auszuprägen. Mit <em class="gesperrt">einem</em> Worte: das Weib ist noch zu -wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes herauszufordern, sich -mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist auch der Mann unter -seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen doch europäische -Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen, Japanern oder -Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und dass es -langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu lernen.</p> - -<p>Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der -Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung -alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt. -Von Natur ist der Mensch nicht <em class="gesperrt">gut</em> im modernen Sinne, und -seine Laster, wieder im modernen Sinne, sind keine<span class="pagenum"><a name="Seite_113" id="Seite_113">[S. 113]</a></span> Störungen einer -göttlichen Weltordnung, sondern umgekehrt die Ordnung der Welt, die -sich allerdings, aber langsam, zum Bessern entwickelt, ist Mord, -Raub und Unzucht. Insbesondere ist der Mensch ein <em class="gesperrt">grausames -Geschöpf</em>, ein fleischfressendes Tier und somit vielfach mit Roheit -und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer behaftet. Nährungsweise -und Erziehung vermögen eine Milderung zu bewirken,<a name="FNAnker_204_204" id="FNAnker_204_204"></a><a href="#Fussnote_204_204" class="fnanchor">[204]</a> aber bei -vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche Veränderung noch nicht -eingetreten, und selbst in Mitte der gesitteten Gesellschaft giebt -es bekanntlich noch, wie <em class="gesperrt">John Stuart Mill</em> mit Recht betont, -„Personen, welche von Charakter oder, wie man zu sagen pflegt, -von Natur aus grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran -empfinden, Schmerz zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von -Grausamkeit ist nicht blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid -oder Gewissensbissen; sie ist eine ganz positive Erscheinung, eine -Art von wollüstiger Erregung.“ Dies erklärt auch, wie ich schon an -einem andern Orte<a name="FNAnker_205_205" id="FNAnker_205_205"></a><a href="#Fussnote_205_205" class="fnanchor">[205]</a> bemerkte, warum sie in der Regel stärker -aufzutreten scheint bei männlichen als bei weiblichen Individuen, und -in warmen Himmelstrichen intensiver als in kälteren. Bemerkenswert -bleibt auch, worauf ich bei den uns beschäftigenden Untersuchungen -besonderes Gewicht legen möchte, dass, obwohl so nahe verwandt mit -der Leidenschaft der Liebe, <em class="gesperrt">die Grausamkeit weit früher in der -Lebensgeschichte des Individuums sich entwickelt</em>. In der That sind -die Kindheit und das Jünglingsalter, wenigstens in der gesitteten -Gesellschaft, jene Stadien, worin die Grausamkeit am auffallendsten -sich äussert. Die Ursache dafür liegt wohl darin, dass in jenem -Lebensalter die einschränkende Kraft, welche in späteren Jahren die -Überlegung ausübt, noch nicht zur Thätigkeit wachgerufen ist. Ebenso -sind die das Jugendalter der Menschheit darstellenden Naturvölker -deshalb grausam, weil die die Reflexion vertretende Kultur an ihnen -noch nicht wirksam gewesen ist. Dass die Grausamkeit eine positiv -tierische Seite der menschlichen<span class="pagenum"><a name="Seite_114" id="Seite_114">[S. 114]</a></span> Natur bildet, dürfte kaum irgend -jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein, und es ist interessant zu -wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim Affen sich äussert.<a name="FNAnker_206_206" id="FNAnker_206_206"></a><a href="#Fussnote_206_206" class="fnanchor">[206]</a> -Insbesondere von den Anthropomorphen hat <em class="gesperrt">Broderip</em> in seinen -<i>Zoological recreations</i> nachgewiesen, dass sie andere Tiere prügeln, -ja selbst töten, obwohl sie selbst keine Fleischfresser sind.</p> - -<p>Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen, -dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den -Instinkt der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt -an den blutigen Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib -des Wilden das schöne Frauenwort, welches <em class="gesperrt">Sophokles</em> seine -Antigone sagen lässt: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die -französischen Schwestern der katholischen Mission in Weidah klagen, -dass der jugendliche Teil der weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus -wahrhaften Tigerkatzen bestehe und weit schwerer zu erziehen sei als -die Knaben.<a name="FNAnker_207_207" id="FNAnker_207_207"></a><a href="#Fussnote_207_207" class="fnanchor">[207]</a> <em class="gesperrt">Wilfried Powell</em> erzählt von den entsetzlichen -Martern und Qualen, welche die Neubritannier ihren Kriegsgefangenen -aufzuerlegen pflegen. „Eine Art solcher Martern besteht darin, dass man -Hände und Beine des Opfers an Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer -auf den Leib legte. Diese teuflische Quälerei wird durch die Frauen -vorgenommen, welche weit grausamer sind, als die Männer; letztere -erlösen bisweilen den armen Gefangenen durch einen Speerstoss oder -Beilhieb von seiner Pein, aber die Weiber lachen und jubeln dabei, -stossen auch wohl den Dulder mit einem Speere, um ihn aufzustören, -falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“<a name="FNAnker_208_208" id="FNAnker_208_208"></a><a href="#Fussnote_208_208" class="fnanchor">[208]</a> Wer dächte dabei -nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren Weibchen an -Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter Kulturnationen -fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich zeigen -als Männer.<a name="FNAnker_209_209" id="FNAnker_209_209"></a><a href="#Fussnote_209_209" class="fnanchor">[209]</a> Zwar verfehlt die<span class="pagenum"><a name="Seite_115" id="Seite_115">[S. 115]</a></span> vorwiegendere Pflanzenkost, auf -welche das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht, -nicht, eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken -und aus dem Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des -Mannes auf seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf -tieferen Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere, -Steine u. dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. <em class="gesperrt">Powell</em> -berichtet von einem Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens, -welche standhielten, ermutigt durch die Weiber, die wie die Teufel -herumsprangen und tanzten und Hohn- und Schimpfreden der ekelhaftesten -Art dem Feinde entgegenschleuderten.<a name="FNAnker_210_210" id="FNAnker_210_210"></a><a href="#Fussnote_210_210" class="fnanchor">[210]</a> Das Gleiche berichtet der -englische Forscher <em class="gesperrt">Joseph Thomson</em> von dem bislang noch wenig -bekannten Volke der wilden Massai in Ostafrika. Auch dort spornen die -mit ins Feld ziehenden Weiber auf beiden Seiten die kämpfenden Krieger -zu den kühnsten Thaten an.<a name="FNAnker_211_211" id="FNAnker_211_211"></a><a href="#Fussnote_211_211" class="fnanchor">[211]</a> Wie die Frauen der alten Germanen -reizen auch die Kabylenweiber in Algerien durch Geschrei und Gesang -zum Kampfe; bei diesem kriegerischen Volke muss das Weib eben so viel -wagen und dulden als der Mann; ihr Scharfblick begleitet ihn in das -Schlachtengetümmel, um über sein Betragen zu urteilen und zu richten. -Die Weiber der Hesareh im Hindukusch, deren Männer keine Eifersucht -kennen und welche sich dies zu nutze machen, sind stolz darauf, ein -Ross mit Gewandtheit reiten und das Schwert mit gleicher Tapferkeit -gebrauchen zu wissen, wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;<a name="FNAnker_212_212" id="FNAnker_212_212"></a><a href="#Fussnote_212_212" class="fnanchor">[212]</a> -ihre Gegner fürchten sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als -jene der Männer.<a name="FNAnker_213_213" id="FNAnker_213_213"></a><a href="#Fussnote_213_213" class="fnanchor">[213]</a> Diese kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil -am<span class="pagenum"><a name="Seite_116" id="Seite_116">[S. 116]</a></span> Kampfe und kein Mädchen heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat -vollbracht.<a name="FNAnker_214_214" id="FNAnker_214_214"></a><a href="#Fussnote_214_214" class="fnanchor">[214]</a> In der für Muhammed so unglücklichen Schlacht am -Berge Ochod erschienen die ungeordneten aber frohmutigen Haufen der -arabischen Heiden mit den Scharen der Weiber vor sich, welche ihre -Pauken schlugen und das alte Kriegslied sangen:</p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Wir Kinder eines Recken</div> - <div class="verse">Ruhen auf weichen Decken,</div> - <div class="verse">Vordringende zu wecken,</div> - <div class="verse">Rückweichende zu schrecken.<a name="FNAnker_215_215" id="FNAnker_215_215"></a><a href="#Fussnote_215_215" class="fnanchor">[215]</a></div> - </div> - </div> -</div> - -<p class="p0">Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen.</p> - -<p>Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des -äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der -König der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt -nämlich eine Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000–8000 Köpfe -stark, jetzt bloss noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den -Kern des mit Kanonen und Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich -habe nach <em class="gesperrt">Richard Burton</em> eine ausführliche Schilderung dieser -Weibertruppe an anderer Stelle<a name="FNAnker_216_216" id="FNAnker_216_216"></a><a href="#Fussnote_216_216" class="fnanchor">[216]</a> gegeben und begnüge mich hier auf -dieselbe zu verweisen. Dass diese Weiber tapfer sind und von ihren -Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu machen wissen, das haben anfangs -der siebziger Jahre die Engländer erfahren, welche von der Meeresküste -nach Dahomeh mit einem kleinen Heere einzudringen versuchten, aber -von den schwarzen Weibersoldaten mit grossem Verluste zurückgeworfen -wurden. Meiner Ansicht nach sehr richtig erklärt <em class="gesperrt">Zöller</em> diese -Vereinigung des Weiblichen mit dem Kriegerischen aus der eigentümlichen -männlichen Bildung des Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen -Körperbau und besonders der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens, -wozu dann noch das<span class="pagenum"><a name="Seite_117" id="Seite_117">[S. 117]</a></span> kurz geschorene Haar und die von jener der Männer -durchaus nicht abweichende Kleidung kommen.<a name="FNAnker_217_217" id="FNAnker_217_217"></a><a href="#Fussnote_217_217" class="fnanchor">[217]</a></p> - -<p>Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens -noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt. -Eine aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen -Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen Banden, -die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde behielt, -hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer wissen, -noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus Weibern -bestehende Wache. Diese Amazonen heissen Gardonis — wahrscheinlich -aus dem europäischen Worte Garden verderbt — und sind oder waren zu -der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder dreissig -Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu einem -gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht schlechter -waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem Umstande, -dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen nahmen, -deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen. Während des -Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen Jahrhunderts nahm -der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser weiblichen Bataillone, -jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen <i>Zaffer Pultuns</i>, d. h. -Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht von Kurdlah, -wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und sie, wie die -Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter fochten, -als der übrige Teil der Armee.“<a name="FNAnker_218_218" id="FNAnker_218_218"></a><a href="#Fussnote_218_218" class="fnanchor">[218]</a> Ja, selbst im Jahre 1885, als ein -englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete -Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene -Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und -zu unterhalten.<a name="FNAnker_219_219" id="FNAnker_219_219"></a><a href="#Fussnote_219_219" class="fnanchor">[219]</a></p> - -<p>Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so<span class="pagenum"><a name="Seite_118" id="Seite_118">[S. 118]</a></span> fällt selbst -in der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine -besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst -bis mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge -der Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das -verherrlichte Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken -massakrieren und Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie -unsere Frauen auf den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches -junge Mädchen dem Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen. -Sie legen dann Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen, -manchmal gekannt, manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen -Genossen getreulich Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie -die heldenmütige Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang -sich durch hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde -empor.<a name="FNAnker_220_220" id="FNAnker_220_220"></a><a href="#Fussnote_220_220" class="fnanchor">[220]</a> Als letzte Ausläufer dieser dem<span class="pagenum"><a name="Seite_119" id="Seite_119">[S. 119]</a></span> Manne es gleichthuenden -kriegerischen Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber -immerhin zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen -sein, welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen. -Spanien, Italien und Frankreich — man darf nur an <em class="gesperrt">Jeanne d’Arc</em> -erinnern — haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche -Soldaten der Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch -hier hat die Zeit der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten -der grösstenteils unter Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden -„Frauen in Reih und Glied“ hervorgebracht.<a name="FNAnker_221_221" id="FNAnker_221_221"></a><a href="#Fussnote_221_221" class="fnanchor">[221]</a></p> - -<p>Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass -in dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und -zwar nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im -Angriff wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen -an Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach -noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch -der durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts -Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der -Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen,<span class="pagenum"><a name="Seite_120" id="Seite_120">[S. 120]</a></span> schliesslich als -unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist -natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften -Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie -wir jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst -noch zu höher stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen -hinübergeflüchtet, und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten -Gegenden auf eine ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare -Umkehrung der Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der -menschlichen Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie -beschäftigt hat, so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer -Weiber erdichtet, dessen Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme -geographischer Kenntnisse immer weiter zurückweicht, in welchem aber, -wie sich zeigen wird, wenn auch durch die Sage verhüllt und entstellt, -das Spiegelbild eines längst entschwundenen Gesellschaftszustandes sich -erkennen lässt. Bedenkt man nun, wie selbst Europäerinnen, die sich -männlichem Sport hingeben, dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um -einigermassen <i>Viragines</i> zu werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft -dies der Annäherung hinderlich wird, so begreift sich, dass das vom -Manne körperlich noch wenig differenzierte Weib der Urzeit, kräftig, -mutig und grausam wie er, seinem geistig entwickelten männlichen -Genossen in keiner Weise begehrenswerter erschien, als es die Natur -zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise aller Lebewesen, gebot. -Damit erklärt sich aber auch, wie ich glaube, <em class="gesperrt">die Liebelosigkeit der -Urzeit</em>.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_160_160" id="Fussnote_160_160"></a><a href="#FNAnker_160_160"><span class="label">[160]</span></a> <em class="gesperrt">Aristoteles.</em> Rhetor. 2, 4.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_161_161" id="Fussnote_161_161"></a><a href="#FNAnker_161_161"><span class="label">[161]</span></a> <em class="gesperrt">Leibniz.</em> <i>Nouv. Essais</i> II. 20 § 4.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_162_162" id="Fussnote_162_162"></a><a href="#FNAnker_162_162"><span class="label">[162]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Bleibtreu.</em> Schlechte Gesellschaft. -Realistische Novellen. Berlin, 1886. S. 33.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_163_163" id="Fussnote_163_163"></a><a href="#FNAnker_163_163"><span class="label">[163]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">H. Ploss</em>. Das Weib in der Natur- und -Völkerkunde. Bd. I. S. 240.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_164_164" id="Fussnote_164_164"></a><a href="#FNAnker_164_164"><span class="label">[164]</span></a> <em class="gesperrt">Henri Rabusson</em> in der <i>Revue des deux Mondes</i> vom -15. Oktober 1883. S. 746.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_165_165" id="Fussnote_165_165"></a><a href="#FNAnker_165_165"><span class="label">[165]</span></a> <em class="gesperrt">Leopold von Sacher-Masoch.</em> Vermächtnis Kains. Die -Liebe. Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_166_166" id="Fussnote_166_166"></a><a href="#FNAnker_166_166"><span class="label">[166]</span></a> Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste -mich R. zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen, -die in Honig, <em class="gesperrt">Eau de Cologne</em> und Champagner schwammen; als ob -etwas auf Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine -Gondeln mit Engeln durch meine Adern strömten und als ob durch meinen -ganzen Körper ein magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ —</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_167_167" id="Fussnote_167_167"></a><a href="#FNAnker_167_167"><span class="label">[167]</span></a> Hosea 13, 2.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_168_168" id="Fussnote_168_168"></a><a href="#FNAnker_168_168"><span class="label">[168]</span></a> <em class="gesperrt">Bernhard Stade.</em> Geschichte des Volkes Israel. -Berlin, 1887. Bd. I, S. 489.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_169_169" id="Fussnote_169_169"></a><a href="#FNAnker_169_169"><span class="label">[169]</span></a> <em class="gesperrt">Adolphe Belot</em>. <i>La bouche de Madame X.</i> Paris, -1883. S. 106–117.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_170_170" id="Fussnote_170_170"></a><a href="#FNAnker_170_170"><span class="label">[170]</span></a> <em class="gesperrt">H. de Molière</em>. <i>Code l’amour ou corps complet de -définitions, lois, règles et maximes applicables à l’art d’aimer et -de se faire aimer.</i> Brüssel, 1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das -Buch vom Küssen“, ferner: „Der Kuss und das Küssen. Eine Studie von -<em class="gesperrt">Liebrowicz</em>“, Schriften, die ich jedoch nicht selbst kenne. Eine -gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich <em class="gesperrt">Lessings</em> -Gedicht: „Der Kuss“.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_171_171" id="Fussnote_171_171"></a><a href="#FNAnker_171_171"><span class="label">[171]</span></a> Jos. <em class="gesperrt">V. von Scheffel</em>. Der Trompeter von -Säkkingen. Stuttgart, 1872. S. 195.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_172_172" id="Fussnote_172_172"></a><a href="#FNAnker_172_172"><span class="label">[172]</span></a> <em class="gesperrt">Globus</em>. Bd. XVII. S. 297.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_173_173" id="Fussnote_173_173"></a><a href="#FNAnker_173_173"><span class="label">[173]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 236.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_174_174" id="Fussnote_174_174"></a><a href="#FNAnker_174_174"><span class="label">[174]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. -S. 60. Bloss an einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist -durch den Einfluss der Europäer die Sitte des Küssens auch unter den -Schwarzen verbreitet worden. A. a. O. S. 71.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_175_175" id="Fussnote_175_175"></a><a href="#FNAnker_175_175"><span class="label">[175]</span></a> Ausland. 1871. S. 832–833.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_176_176" id="Fussnote_176_176"></a><a href="#FNAnker_176_176"><span class="label">[176]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S. -196.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_177_177" id="Fussnote_177_177"></a><a href="#FNAnker_177_177"><span class="label">[177]</span></a> Siehe darüber: <em class="gesperrt">Richard Andree</em> im „Globus.“ Bd. -XXXI. S. 151.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_178_178" id="Fussnote_178_178"></a><a href="#FNAnker_178_178"><span class="label">[178]</span></a> Globus. Bd. XVIII. S. 64.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_179_179" id="Fussnote_179_179"></a><a href="#FNAnker_179_179"><span class="label">[179]</span></a> <em class="gesperrt">James Sibree</em>. Madagaskar. Geographie, -Naturgeschichte, Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe. -Leipzig, 1881. S. 233.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_180_180" id="Fussnote_180_180"></a><a href="#FNAnker_180_180"><span class="label">[180]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Kreitner</em>. Im fernen Osten. Reisen des -Grafen Béla Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den -Jahren 1877–80. Wien, 1881. S. 522.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_181_181" id="Fussnote_181_181"></a><a href="#FNAnker_181_181"><span class="label">[181]</span></a> <em class="gesperrt">Jules Arène</em>. <i>La Chine familière.</i> Paris, 1883.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_182_182" id="Fussnote_182_182"></a><a href="#FNAnker_182_182"><span class="label">[182]</span></a> <em class="gesperrt">J. J. Rein</em>. Japan nach Reisen u. Studien. -Leipzig, 1881. Bd. I. S. 494.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_183_183" id="Fussnote_183_183"></a><a href="#FNAnker_183_183"><span class="label">[183]</span></a> <em class="gesperrt">Bousquet</em>. <i>Le Japon de nos jours.</i> Bd. I. S. 93.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_184_184" id="Fussnote_184_184"></a><a href="#FNAnker_184_184"><span class="label">[184]</span></a> Ausland. 1862. S. 471. 472.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_185_185" id="Fussnote_185_185"></a><a href="#FNAnker_185_185"><span class="label">[185]</span></a> In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner -ist vom „Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S. -91.) Auch finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches -lautet: „Das ist wie ein Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen -zweien geteilt wird.“ (Beilage zur Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876. -S. 647)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_186_186" id="Fussnote_186_186"></a><a href="#FNAnker_186_186"><span class="label">[186]</span></a> Globus. Bd. XVII. S. 170.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_187_187" id="Fussnote_187_187"></a><a href="#FNAnker_187_187"><span class="label">[187]</span></a> <em class="gesperrt">Friedrich Ewald</em> im Globus Bd. IX. S. 267: Wie -eigentümlich lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte -von jenem Bauern, der gegen seinen Prediger sich über das schamlose -Benehmen seiner Frau beklagte und auf die Frage, worin sich denn -dasselbe äussere, zögernd zur Antwort gab: „Ja, sehn Se, neelich, -als ick ruhig in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit eenmal, mit -Erlaubnis to seggen, ’n Kuss!“</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_188_188" id="Fussnote_188_188"></a><a href="#FNAnker_188_188"><span class="label">[188]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Pampas und Anden. S. 392.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_189_189" id="Fussnote_189_189"></a><a href="#FNAnker_189_189"><span class="label">[189]</span></a> <em class="gesperrt">Sir Samuel White Baker</em>. <i>The Albert Nyanza, great -basin of the Nile.</i> London, 1866. Bd. I. S. 219.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_190_190" id="Fussnote_190_190"></a><a href="#FNAnker_190_190"><span class="label">[190]</span></a> Ausland. 1871. S. 832–833.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_191_191" id="Fussnote_191_191"></a><a href="#FNAnker_191_191"><span class="label">[191]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. -60.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_192_192" id="Fussnote_192_192"></a><a href="#FNAnker_192_192"><span class="label">[192]</span></a> <em class="gesperrt">Helmuth von Moltke</em>. Briefe über Zustände und -Begebenheiten in der Türkei aus den Jahren 1835–1839. Berlin, 1876. S. -34.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_193_193" id="Fussnote_193_193"></a><a href="#FNAnker_193_193"><span class="label">[193]</span></a> <em class="gesperrt">Kuntze</em>. Um die Erde. S. 253.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_194_194" id="Fussnote_194_194"></a><a href="#FNAnker_194_194"><span class="label">[194]</span></a> Ausland. 1860. S. 64.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_195_195" id="Fussnote_195_195"></a><a href="#FNAnker_195_195"><span class="label">[195]</span></a> Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_196_196" id="Fussnote_196_196"></a><a href="#FNAnker_196_196"><span class="label">[196]</span></a> <em class="gesperrt">Brodie Cruickshank</em>. <i>Eighteen Years on the Gold -Coast of Africa.</i> London, 1853. Bd. II. S. 208–210: Ein Fantivater -verweigert seinem Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und -entschliesst sich endlich sie selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie -nunmehr mit Eifersucht hinsichtlich seines Sohnes, den er bevorzugt -glaubt, und infolge dessen lässt sich letzterer von seiner Stiefmutter -bewegen, ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein Ende zu machen: er -erschiesst sie und versucht sich selbst den Hals abzuschneiden; doch -misslingt ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein anderer erdolcht -Weib und Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus Verzweiflung -darüber, jene an seinen Gläubiger verpfänden zu müssen, den er nicht zu -befriedigen vermochte.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_197_197" id="Fussnote_197_197"></a><a href="#FNAnker_197_197"><span class="label">[197]</span></a> <em class="gesperrt">Davis</em>. <i>Evenings in my tent or wanderings in -Balad Ejjareed.</i> London, 1854. Bd. I. S. 232.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_198_198" id="Fussnote_198_198"></a><a href="#FNAnker_198_198"><span class="label">[198]</span></a> Ausland. 1857. S. 888.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_199_199" id="Fussnote_199_199"></a><a href="#FNAnker_199_199"><span class="label">[199]</span></a> Globus. Bd. XLIII. S. 185.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_200_200" id="Fussnote_200_200"></a><a href="#FNAnker_200_200"><span class="label">[200]</span></a> <em class="gesperrt">H. H. Johnston</em>. Der Kongo. Reise von seiner -Mündung bis Bolobo. Leipzig, 1884. S. 375.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_201_201" id="Fussnote_201_201"></a><a href="#FNAnker_201_201"><span class="label">[201]</span></a> A. a. O. S. 376.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_202_202" id="Fussnote_202_202"></a><a href="#FNAnker_202_202"><span class="label">[202]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. -69.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_203_203" id="Fussnote_203_203"></a><a href="#FNAnker_203_203"><span class="label">[203]</span></a> H. <em class="gesperrt">Wachenhusen</em>. Geschichten aus dem Badeleben. -Stuttgart, 1875. S. 165–166.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_204_204" id="Fussnote_204_204"></a><a href="#FNAnker_204_204"><span class="label">[204]</span></a> Globus. Bd. XXI. S. 335.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_205_205" id="Fussnote_205_205"></a><a href="#FNAnker_205_205"><span class="label">[205]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II. -S. 355–356.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_206_206" id="Fussnote_206_206"></a><a href="#FNAnker_206_206"><span class="label">[206]</span></a> Londoner <i>Nature</i>. Bd. IX. S. 149.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_207_207" id="Fussnote_207_207"></a><a href="#FNAnker_207_207"><span class="label">[207]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. -28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_208_208" id="Fussnote_208_208"></a><a href="#FNAnker_208_208"><span class="label">[208]</span></a> <em class="gesperrt">Powell</em>. Unter den Kannibalen von Neubritannien. -S. 80.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_209_209" id="Fussnote_209_209"></a><a href="#FNAnker_209_209"><span class="label">[209]</span></a> Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer -<em class="gesperrt">Kearny</em> an der Spitze der „Arbeiterpartei“ in San Francisko -eine wilde Chinesenhetze zu Wege brachte und Geld sammelte für die -Errichtung ständiger Chinesengalgen auf den Sandlots, schien seine -Parteigängerin <em class="gesperrt">Anna Smith</em> selbstloser zu sein, denn sie forderte -in öffentlicher Rede auf, nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen -zu warten, sondern die schon vorhandenen Laternenpfähle sofort zu -benutzen. Frauen sind aber immer auch sparsamer. Siehe: Newyorker -Staatszeitung vom 6. März 1880.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_210_210" id="Fussnote_210_210"></a><a href="#FNAnker_210_210"><span class="label">[210]</span></a> <em class="gesperrt">Powell</em>. A. a. O. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_211_211" id="Fussnote_211_211"></a><a href="#FNAnker_211_211"><span class="label">[211]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 391.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_212_212" id="Fussnote_212_212"></a><a href="#FNAnker_212_212"><span class="label">[212]</span></a> <em class="gesperrt">J. P. Ferrier</em>. <i>Caravan Journeys and Wanderings -in Persia, Afghanistan, Turkistan and Beloochistan.</i> London, 1857. S. -194.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_213_213" id="Fussnote_213_213"></a><a href="#FNAnker_213_213"><span class="label">[213]</span></a> A. a. O. S. 237.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_214_214" id="Fussnote_214_214"></a><a href="#FNAnker_214_214"><span class="label">[214]</span></a> A. a. O. S. 252.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_215_215" id="Fussnote_215_215"></a><a href="#FNAnker_215_215"><span class="label">[215]</span></a> A. <em class="gesperrt">Müller</em>. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. -Berlin, 1885. Bd. I. S. 123.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_216_216" id="Fussnote_216_216"></a><a href="#FNAnker_216_216"><span class="label">[216]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Naturgeschichte des Menschen. -Stuttgart, o. J. Bd. II. S. 149. Die neueste Schilderung der -Dahomeh-Amazonen verdanken wir <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>. Forschungsreisen in -Kamerun. Bd. I. S. 42–46.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_217_217" id="Fussnote_217_217"></a><a href="#FNAnker_217_217"><span class="label">[217]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. -43. Bd II. S. 82.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_218_218" id="Fussnote_218_218"></a><a href="#FNAnker_218_218"><span class="label">[218]</span></a> <i>United Service Magazine</i> vom April 1870.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_219_219" id="Fussnote_219_219"></a><a href="#FNAnker_219_219"><span class="label">[219]</span></a> Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_220_220" id="Fussnote_220_220"></a><a href="#FNAnker_220_220"><span class="label">[220]</span></a> Von ihr wird heute noch im Volke gesungen:</p> - -<div class="poetry-container"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Ward dergleichen je vernommen,</div> - <div class="verse">Dass ein Mädchen siebzig sieben</div> - <div class="verse">Trotzigen Haiduken herrsche?</div> - <div class="verse">Dort auf jenen grünen Bergen</div> - <div class="verse">In den Forsten dort geschah’s so!</div> - <div class="verse">Also zu den siebzig sieben</div> - <div class="verse">Männern sprach alsdort das Mädchen:</div> - <div class="verse">„Nicht bedarf es hier der Herbheit,</div> - <div class="verse">Nicht des Neides, nicht des Zornes!</div> - <div class="verse">Zieh’ den Ring vom Finger einer,</div> - <div class="verse">Häng’ ihn dort an jene Buche,</div> - <div class="verse">Und der Reih’ nach, Freunde, mögt ihr</div> - <div class="verse">Alle nach dem Ringe schiessen!</div> - <div class="verse">Wer den Ring schiesst von der Buche,</div> - <div class="verse">Der fortan mag uns gebieten,</div> - <div class="verse">Ihm als Weib füg’ ich mich selber!“</div> - <div class="verse">Und sie schossen nach dem Ringe</div> - <div class="verse">Und den Ring traf auch nicht einer.</div> - <div class="verse">Und das Mädchen drauf sprach weiter,</div> - <div class="verse">„Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“</div> - <div class="verse">Schoss — und von der Buche nieder</div> - <div class="verse">Fiel das Ringlein auf den Rasen.</div> - <div class="verse">Weiter sprach darauf das Mägdlein:</div> - <div class="verse">„Nehmt nun einen Stein und werfet!</div> - <div class="verse">Wer den bessern Wurf, denn ich, thut,</div> - <div class="verse">Gern als Weib will ich ihm dienen</div> - <div class="verse">Und fortan sei er uns Führer!“</div> - <div class="verse">Und sie warfen all’ der Reih’ nach,</div> - <div class="verse">Einer besser als der andre;</div> - <div class="verse">Doch den besten Wurf von allen,</div> - <div class="verse">Volle zehn Schritt über alle,</div> - <div class="verse">That das Mädchen. Und so blieb’s denn,</div> - <div class="verse">Dass ein Mädchen siebzig sieben</div> - <div class="verse">Trotzigen Haiduken herrschte.</div> - </div> - </div> -</div> - -</div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_221_221" id="Fussnote_221_221"></a><a href="#FNAnker_221_221"><span class="label">[221]</span></a> Am bekanntesten ist vielleicht jene <em class="gesperrt">Eleonore -Prohaska</em> (geboren zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem -Namen <em class="gesperrt">August Benz</em> als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und -in der Schlacht bei der Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet -mit dem Ausrufe fiel: „Herr Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche -Beispiele solcher Fälle finden sich gesammelt bei: Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm -Stricker</em>. Die Amazonen in Sage und Geschichte. Berlin, 1868.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_121" id="Seite_121">[S. 121]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="VIII">VIII.<br /> - -Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_z_8" name="drop_z_8"> - <img class="dc" src="images/drop_z.jpg" alt="Z" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">Z</span>weifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen -Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen nächsten -Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt. Wohl darf man -daher schon den sprachlosen Urmenschen zu Herden vereinigt denken, -die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der Eintracht ihre Stärke -suchten,<a name="FNAnker_222_222" id="FNAnker_222_222"></a><a href="#Fussnote_222_222" class="fnanchor">[222]</a> wie ja auch die Vierhänder thun. Lange über die Periode -der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von Errungenschaft zu -Errungenschaft sich forttastende Urmensch ausschliesslich in den Banden -gröbster Sinnlichkeit liegen, während die seelischen Prozesse, welche -das höher gestiegene Menschentum bewegen, zuerst gar nicht vorhanden -waren und später noch, bei ihrer sehr allmählichen Entwicklung, -bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten. Und dies trifft -selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche thatsächlich -in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden leben, wie -die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in Sippen oder -Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel weniger -Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im weitesten, -noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein Bedürfnis, eine<span class="pagenum"><a name="Seite_122" id="Seite_122">[S. 122]</a></span> -Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den einzelnen -nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene -hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte; -er besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er -den Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam; -die Horde bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, <em class="gesperrt">sie -ist selber die Familie</em>, die in ihrem Innern noch keine besonderen -Trennungen erträgt.<a name="FNAnker_223_223" id="FNAnker_223_223"></a><a href="#Fussnote_223_223" class="fnanchor">[223]</a> Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum, -wollte man darunter etwas auch nur im Entferntesten den dermaligen -Vorstellungen von der Familie Annäherndes verstehen. Es beruht auf -einem beklagenswerten Mangel an sprachlichen Unterscheidungen, dass man -genötigt ist, mit dem nämlichen Worte zwei einander nicht im mindesten -denkende Begriffe zu bezeichnen.</p> - -<p>In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem -Vorgange <em class="gesperrt">Albert Posts</em><a name="FNAnker_224_224" id="FNAnker_224_224"></a><a href="#Fussnote_224_224" class="fnanchor">[224]</a> die ältesten Menschenvereinigungen -nennen kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und -konnte auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche -in die Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends -meldet die Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet -hätten. Gen. 4 und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber -keineswegs unsere Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin -von der „Ehe“, noch welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese -hat es in den Urzeiten nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert -<em class="gesperrt">Lippert</em> scharf die Paarung oder den Geschlechtsverkehr von der -Ehe als Gesellschaftsform im engsten Sinne; der Geschlechtsverkehr -beruht auf einem Antriebe des allerursprünglichsten Instinktes -und hat daher seit jeher stattgefunden; die Ehe als Grundlage -der Familienorganisation welcher Art immer ist eine Schöpfung -gesellschaftlicher Fürsorge, wie sie die Urzeit noch nicht kannte. -Beide, Paarung und Ehe, stehen nach Entstehung und<span class="pagenum"><a name="Seite_123" id="Seite_123">[S. 123]</a></span> Zweck weit -auseinander.<a name="FNAnker_225_225" id="FNAnker_225_225"></a><a href="#Fussnote_225_225" class="fnanchor">[225]</a> Der folgenschweren Verwechslung dieser beiden -Begriffe scheint sogar <em class="gesperrt">Darwin</em> nicht entronnen zu sein, insofern -er davon spricht, dass in der Urzeit „alle Erwachsenen sich verheiratet -oder gepaart haben“ werden.<a name="FNAnker_226_226" id="FNAnker_226_226"></a><a href="#Fussnote_226_226" class="fnanchor">[226]</a> Letzteres ist sicher, ersteres aber -um so weniger, als sogar im heutigen Kreise grösster Kulturarmut die -Ehe fast unbekannt und nur die Paarung unter den Schutz gewisser, oft -sehr wenig drückender Sitten gestellt ist. Die nämliche Verwechslung -der Begriffe „Geschlechtsverkehr“ und „Ehe“ begeht auch Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm -Schneider</em>, der doch „Missverständnisse“ und „Missdeutungen“ in -der Völkerkunde beseitigen will. Nur indem er beides vermengt, kann -er versuchen, die Ehe als eine allgemeine Einrichtung (göttlichen -Ursprungs) zu verteidigen.</p> - -<p>Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser -Frage stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der -Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das ist -die Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der Urmensch -lebte, verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden anzutreffen -sind. Nach Analogie mit niederen Tieren, urteilt <em class="gesperrt">Darwin</em>, dürfte -er damals entweder mit einem einzigen Weibe oder als Polygamist -gelebt haben.<a name="FNAnker_227_227" id="FNAnker_227_227"></a><a href="#Fussnote_227_227" class="fnanchor">[227]</a> Der britische Forscher stützt diese seine Ansicht -auf die Lebensgewohnheiten der Vierhänder, die allerdings in einem -ungemein weit gespannten Rahmen sich bewegen und dabei der freiesten -Auffassung Spielraum gönnen. Beachtenswert ist indes, dass gerade -die menschenähnlichsten unter ihnen, die <i>Troglodytes</i>-Arten, welche -sich auch durch den Bau eines künstlichen Obdaches uns nähern, in -grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich auch bei anderen Tieren -strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger Stelle erwähnt. Mit -Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und Wiederkäuer gezählt, -welche in Rudeln oder Herden leben und damit den urzeitlichen -Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe<span class="pagenum"><a name="Seite_124" id="Seite_124">[S. 124]</a></span> stehen. Dieserhalb -und aus verschiedenen andern Gründen hat eine nicht unbeträchtliche -Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass Weibergemeinschaft, -allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die urwüchsigste Form -des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber einer Horde seien -Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. <em class="gesperrt">Bachofen</em>, dem trotz -mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt, die -schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet zu -haben,<a name="FNAnker_228_228" id="FNAnker_228_228"></a><a href="#Fussnote_228_228" class="fnanchor">[228]</a> hat für den „hässlichen Gedanken“,<a name="FNAnker_229_229" id="FNAnker_229_229"></a><a href="#Fussnote_229_229" class="fnanchor">[229]</a> wie <em class="gesperrt">Peschel</em> -ihn nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der -gegen diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken<a name="FNAnker_230_230" id="FNAnker_230_230"></a><a href="#Fussnote_230_230" class="fnanchor">[230]</a> -würde derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der -„Gemeinschaftsehe“ (<i>Communal marriage</i>) vorzuziehen sein, welchen der -verdiente Erforscher der Urzeit, Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em>, dafür gewählt -hat.<a name="FNAnker_231_231" id="FNAnker_231_231"></a><a href="#Fussnote_231_231" class="fnanchor">[231]</a> Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er -durch die Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als -ob irgend etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des -Begriffes, ursprünglich existiert habe.</p> - -<p>Obwohl <em class="gesperrt">Darwin</em> zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung -einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“<a name="FNAnker_232_232" id="FNAnker_232_232"></a><a href="#Fussnote_232_232" class="fnanchor">[232]</a> so scheint -ihm doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande -äusserst unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der -Eifersucht aller männlichen Säugetiere wissen.<a name="FNAnker_233_233" id="FNAnker_233_233"></a><a href="#Fussnote_233_233" class="fnanchor">[233]</a> Ganz abgesehen -von der grossen Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder -weniger beeinflussten Gelehrten, hat aber auch <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>, -dem wir ein scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken, -die Weibergemeinschaft<span class="pagenum"><a name="Seite_125" id="Seite_125">[S. 125]</a></span> verworfen und als urwüchsigste Form des -Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der -ursprünglichen Gleichheit zwischen Mann und Weib sucht.<a name="FNAnker_234_234" id="FNAnker_234_234"></a><a href="#Fussnote_234_234" class="fnanchor">[234]</a> Dabei -ist jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne -nicht zu denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande -formlos eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit -wieder löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt -<em class="gesperrt">Kautsky</em> hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus -zusammen und solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint mir -ebenso unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie seitens -<em class="gesperrt">Kautskys</em> geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel der -Urzeit viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich glaube, -die zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn er ihre -geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen unserer -Tage gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings nicht -unlöslich, aber doch ihrer Natur nach <em class="gesperrt">nicht leicht</em> löslich, weil -sie eben sonst keine <em class="gesperrt">Freundschafts</em>bündnisse wären. Erwägt man, -dass der Eifersucht der männlichen Individuen deren unbestreitbaren -und stark ausgeprägten <em class="gesperrt">polygamen</em> Triebe gegenüberstehen, -welche weder <em class="gesperrt">Darwin</em> noch <em class="gesperrt">Kautsky</em> und andere genügend -berücksichtigen, so wird man weniger geneigt sein, <em class="gesperrt">Kautskys</em> -idealerer Auffassung des Hetärismus zuzustimmen. Für eine ursprüngliche -Ungebundenheit des Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität) -sprechen sich auch die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten -Forscher aus, unter andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt -gebliebene Niederländer G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>,<a name="FNAnker_235_235" id="FNAnker_235_235"></a><a href="#Fussnote_235_235" class="fnanchor">[235]</a> dessen Arbeiten ich -einen grösseren Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er von -allen „Urstandsphilosophen“, wie Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> sie spöttisch -nennt, der einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue -persönliche Be<span class="pagenum"><a name="Seite_126" id="Seite_126">[S. 126]</a></span>obachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur -Seite stehen. Freilich, eine <em class="gesperrt">schrankenlose</em> Vermischung, wie -sie etwa Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em> und schon vor ihm Mc <em class="gesperrt">Lennan</em>, -<em class="gesperrt">Bachofen</em> und <em class="gesperrt">Morgan</em> annahmen, wonach jeder Mann -physische Rechte über alle Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne -unterschiedslos zu Willen gewesen wäre, eine solche Vermischung hat -gewiss niemals bestanden. Dem widerspricht schon das Beispiel der -Herdentiere, das Vorbild der urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften. -Niemals findet da Verkehr zwischen den Gliedern verschiedener Herden -statt, und wenn dies ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige -Teil durch Ausstossen aus der Herdengemeinschaft bestraft. Der -Hetärismus war also sicherlich auch beim Urmenschen zunächst auf -die eigene Geschlechtsgenossenschaft beschränkt, und diese müssen -wir uns anfänglich als ziemlich wenig zahlreich denken. Obendrein -verhielten sich die einzelnen Herden, wie dies der Kampf ums Dasein -eben mit sich bringt, meist feindlich gegen einander. Die Paarung -konnte also nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und auf -friedlichem Wege vor sich gehen. <em class="gesperrt">Darwin</em> und <em class="gesperrt">Kautsky</em>, -deren Anschauung auch <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sich anschliesst, haben also -unzweifelhaft Recht, die angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu -verwerfen, denn in einer menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als -dauernder Zustand existieren.<a name="FNAnker_236_236" id="FNAnker_236_236"></a><a href="#Fussnote_236_236" class="fnanchor">[236]</a> Ursprünglich, d. h. von Natur aus -war das Weib sicher nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich -schwächere Teil, doch die freie Genossin des Mannes, der um ihre -Gunst buhlen musste,<a name="FNAnker_237_237" id="FNAnker_237_237"></a><a href="#Fussnote_237_237" class="fnanchor">[237]</a> wie überall in der Natur. Wahr, der innere -Trieb ist fast bei allen Männern der Erde polygam und fast bei allen -Weibern polyandrisch;<a name="FNAnker_238_238" id="FNAnker_238_238"></a><a href="#Fussnote_238_238" class="fnanchor">[238]</a> immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus -nicht anders sich auffassen, als dass einfach noch keine<span class="pagenum"><a name="Seite_127" id="Seite_127">[S. 127]</a></span> Normen -aufgestellt waren, welche das Paaren regeln sollten, dieses vielmehr -ausschliesslich von dem Willen der betreffenden Individuen während der -Herrschaft dieser Gesellschaftsform abhing. Schon vor <em class="gesperrt">Kautsky</em> -hat M. <em class="gesperrt">Kulischer</em> in Kijew, dem wir wertvolle Untersuchungen über -die geschlechtlichen Urzustände verdanken, wahrscheinlich gemacht, dass -die Zeitdauer des Zusammenlebens zweier Individuen unbestimmt war, dass -dasselbe nach Belieben gelöst und von denselben Personen mit andern aus -der nämlichen Gemeinschaft aufgenommen werden konnte.<a name="FNAnker_239_239" id="FNAnker_239_239"></a><a href="#Fussnote_239_239" class="fnanchor">[239]</a></p> - -<p>Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der -Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen, -wogegen so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine weitere -Einengung erfährt dieselbe dadurch, dass <em class="gesperrt">das Paaren</em>, wie -<em class="gesperrt">Kulischers</em> Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen, -<em class="gesperrt">nur zu einer gewissen Zeit im Jahre stattfand</em>.<a name="FNAnker_240_240" id="FNAnker_240_240"></a><a href="#Fussnote_240_240" class="fnanchor">[240]</a> Nicht wie -später erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn -auch der Urmensch gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben -mag, in jedem Klima und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen -zu können, so stellte sich der Paarungstrieb doch vornehmlich in -jener Zeit ein, als er auch in der Tierwelt erwacht, nämlich im -Frühjahre und zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine Erinnerung an -jene entfernten, längst entschwundenen Zustände in der hellenischen -Sage von den Amazonen nach, welche der Erhaltung ihres mythischen -Staates wegen nur im Frühjahre mit den Männern der Nachbarländer -Umgang pflogen. Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte der Paarung -im Frühlinge und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage bewahrt, -und auch wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische Handlungen -auf jenen Urzustand zurück. Dies hat <em class="gesperrt">Kulischer</em> sogar für -vorgerücktere Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles -sehr schön nachgewiesen.<a name="FNAnker_241_241" id="FNAnker_241_241"></a><a href="#Fussnote_241_241" class="fnanchor">[241]</a> Sicher ist auch, dass wir mitten im -Kulturbereiche, ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den -Stachel<span class="pagenum"><a name="Seite_128" id="Seite_128">[S. 128]</a></span> der Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,<a name="FNAnker_242_242" id="FNAnker_242_242"></a><a href="#Fussnote_242_242" class="fnanchor">[242]</a> -und statistische Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass -eben um diese Zeiten der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um -wie viel mehr erst in der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch -um so viel näher gerückt war! Wie in dieser war die Paarung damals -kein Geheimnis, die ganze Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie -öffentlich, aber nur in den gedachten Zeiten. Man sieht, wenn auch -bei noch fehlender Zügelung durch geistige Thätigkeit in den Banden -grösster Sinnlichkeit gefangen, frönte der Urmensch nicht etwa -heftiger oder leidenschaftlicher dem erotischen Triebe als seine -fortgeschritteneren Nachkommen. Eine Verstärkung dieser Ansicht läge -in meiner Vermutung, wonach dem Urmenschen bei gröber organisiertem -Nervensystem auch die physischen Freuden geschlechtlicher Umarmungen -in bescheidenerem Grade zugemessen waren. Giebt es doch in der -Gegenwart Völker, welche, wenigstens weiblichen Teils, nur geringen -Hang zu erotischen Genüssen haben, wie z. B. die im Geschlechtsakte -phlegmatischen Karibinnen,<a name="FNAnker_243_243" id="FNAnker_243_243"></a><a href="#Fussnote_243_243" class="fnanchor">[243]</a> ja die sich sogar unendlich kalt und -eisig bezeigen, wie nach Dr. <em class="gesperrt">Otto Finschs</em> Mitteilungen die -Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel Ponape.<a name="FNAnker_244_244" id="FNAnker_244_244"></a><a href="#Fussnote_244_244" class="fnanchor">[244]</a> Dem Manne der -Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich wie physisch von ihm wenig -differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders begehrenswert erscheinen -als in dem, was jede gewähren konnte, während auch dem Weibe, dessen -Urtrieb es ohnehin im allgemeinen unwiderstehlich zum Gewöhnlichen, -zum Dutzendmenschen hinzieht, ein besonderes männliches Individuum -kaum beglückenswerter erscheinen mochte, als ein anderes, sofern nicht -Gesundheit und Körperkraft in Frage kamen. Zu gleichem Ergebnisse -gelangt wohl auch <em class="gesperrt">Darwin</em> in Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“ so -sagt er, „den Frauen ebenso wie den Männern gestattet wurde, irgend -welche<span class="pagenum"><a name="Seite_129" id="Seite_129">[S. 129]</a></span> Wahl auszuüben, so werden beide Geschlechter sich ihren Gatten -gewählt haben, und zwar nicht um geistige Reize oder grossen Besitz -oder soziale Stellung, sondern beinahe einzig und allein der äusseren -Erscheinung nach.“<a name="FNAnker_245_245" id="FNAnker_245_245"></a><a href="#Fussnote_245_245" class="fnanchor">[245]</a> Der grosse britische Forscher, der alle seine -bisherigen Gegner um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der -Urzeit alle Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger -gewesen sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch, -in seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten -zurückgegangen war.<a name="FNAnker_246_246" id="FNAnker_246_246"></a><a href="#Fussnote_246_246" class="fnanchor">[246]</a></p> - -<p>Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht -gut angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts -vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit <em class="gesperrt">Kautsky</em> zu -„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei, -wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart -verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie, -welche aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus -dieser Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen -noch die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt -den „ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man -aber nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man -unter „Ehe“ mit Professor <em class="gesperrt">Friedrich Ratzel</em> „das stillschweigende -oder vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib, -einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder -aufzuziehen“,<a name="FNAnker_247_247" id="FNAnker_247_247"></a><a href="#Fussnote_247_247" class="fnanchor">[247]</a> so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen in -der Urzeit davon keine Rede. Mit Recht besteht daher <em class="gesperrt">Lippert</em> -darauf, dass der Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren -gesellschaftlichen Schöpfung vorbehalten bleibe.<a name="FNAnker_248_248" id="FNAnker_248_248"></a><a href="#Fussnote_248_248" class="fnanchor">[248]</a> So müssen wir -denn ehelose Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen -Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt, -man weder von<span class="pagenum"><a name="Seite_130" id="Seite_130">[S. 130]</a></span> <em class="gesperrt">Blutschande</em> noch von <em class="gesperrt">Keuschheit</em> wusste. -Auch diese beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass -den Ehezeiten eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch -keineswegs schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch -durch die Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder -Gottes nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen -zu Weibern, <em class="gesperrt">welche sie wollten</em>.“<a name="FNAnker_249_249" id="FNAnker_249_249"></a><a href="#Fussnote_249_249" class="fnanchor">[249]</a></p> - -<p>Nirgends mehr in unseren Tagen trifft man eine völlige Ungebundenheit -als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den -geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln -der menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen -Nachrichten trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt, -welche in gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber -einen Gemeinbesitz des Stammes bildeten. <em class="gesperrt">Strabo</em> erzählt dies von -den Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was <em class="gesperrt">Diodor von -Sizilien</em> bestätigt; <em class="gesperrt">Mela</em>, <em class="gesperrt">Plinius</em>, <em class="gesperrt">Solinus</em> -und <em class="gesperrt">Martianus Capella</em> von den Garamanten, <em class="gesperrt">Xenophon</em> -endlich von den Mösinöken, welche den Kriegern des Kyros durch die -Öffentlichkeit ihrer Umarmungen Ärgernis gaben. <em class="gesperrt">Nikolaus von -Damaskus</em> bezeugt die Weibergemeinschaft bei den Liburnern und -den Galaktophagen. <em class="gesperrt">Sextus Empirius</em> behauptet das Nämliche von -einigen indischen Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu nennen. Von den -Mäaten berichtet <em class="gesperrt">Dio Cassius</em>, dass sie ebenfalls ihre Frauen -in Gemeinschaft besassen und alle Kinder gemeinschaftlich auferziehen -liessen.<a name="FNAnker_250_250" id="FNAnker_250_250"></a><a href="#Fussnote_250_250" class="fnanchor">[250]</a> Die Agathyrsen, die südlichen Nachbarn der Skythen, -lebten, alles nach <em class="gesperrt">Herodot</em>, mit den Weibern insgemein, damit -sie alle Brüder untereinander seien und als Verwandte keiner wider den -andern Neid oder Feindschaft hegten.<a name="FNAnker_251_251" id="FNAnker_251_251"></a><a href="#Fussnote_251_251" class="fnanchor">[251]</a> Von den Nasamonen berichtet -der nämliche <em class="gesperrt">Herodot</em>: „Weiber hat jeder in grosser Zahl, aber -den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein. Wer zu einer -Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr bei, -ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein<span class="pagenum"><a name="Seite_131" id="Seite_131">[S. 131]</a></span> erstes Weib, -so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen -Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt, -giebt ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“<a name="FNAnker_252_252" id="FNAnker_252_252"></a><a href="#Fussnote_252_252" class="fnanchor">[252]</a> Und von den äthiopischen -Ausern am Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen -kennen sie nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein -Weib ihr Kind aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer -zusammen, und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den -Vater.“<a name="FNAnker_253_253" id="FNAnker_253_253"></a><a href="#Fussnote_253_253" class="fnanchor">[253]</a> Bei aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte -ich diese Angaben, so bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht -an sich für beweiskräftig erklären, denn Völkerkunde ist niemals die -starke Seite der Alten gewesen und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch -unsinnige Fabeln noch vor wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker -bei uns in Umlauf waren, so dürfen wir dies den Alten um so weniger -verargen; dafür haben wir das Recht, ihnen gegenüber misstrauisch zu -sein, zumal ihre Berichte ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am -äussersten Rande der damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe -standen.</p> - -<p>Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als -unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um -Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich -umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und -Sitten, welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter -dem Einflusse einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung -hat sich indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule -aufgethan, welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und -es als leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen -Wilden auf den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass -sie im Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von -den Barbaren der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort -aber, wo dies unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben,<span class="pagenum"><a name="Seite_132" id="Seite_132">[S. 132]</a></span> -welche eben keine Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente -in Brauch und Sitte“, sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen -nichts beweisen, da sich die Entstehung derselben vielfach recht -wohl auf andere Weise erklären lasse. Uns diese andere Erklärung -mitzuteilen, damit befassten sich diese Völkerkundigen nicht; sie -sind mit dem Reinwaschen, mit dem Emporziehen ihrer Pfleglinge, der -Wilden und Halbwilden, vollauf beschäftigt. So stehen denn den älteren -Angaben über Barbarei, Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und -Unkultur für ein und das nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse -von Milde, Liebesgefühlen, Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit, -kurz einer bunten Musterkarte aller Tugenden entgegen. Die älteren -und auch die ungünstig lautenden Berichte Neuerer beruhen eben auf -ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für die Richtigkeit der -widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu bieten. Sie -bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in unserer Achtung -zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer Rückschluss auf ihre -vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und der Abstand, -welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer mehr -vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen -dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe -Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich — anspruchslos -wie sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen -und geistigen Thätigkeitsäusserungen beim Wilden sind — mit der -einfachen Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in -der Ansicht, dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“, -wenn nicht gar Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen -wird dabei bloss, dass schon aus <em class="gesperrt">Scheffels</em> nach den Quellen -herausgearbeitetem Roman Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild -des zehnten Jahrhunderts gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten -Geschichtswerke.</p> - -<p>Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige -der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer -zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er -daraus ableiten will.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_133" id="Seite_133">[S. 133]</a></span></p> - -<p>Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner Entdeckung -nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu betrachten -ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im Gewande -der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen Geschöpfe -noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt haben, da -die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von europäischen -Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder ihren Spuren. -Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den Küsteninseln -und Tasmanien, bilden nun — so wird allgemein angenommen — ihrer -Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte Menschengruppe, welche -als Verwandte den Papuanen, nicht den afrikanischen Negern am nächsten -steht,<a name="FNAnker_254_254" id="FNAnker_254_254"></a><a href="#Fussnote_254_254" class="fnanchor">[254]</a> wie <em class="gesperrt">Robert Hartmann</em> meint. An der Rasseneinheit der -Australier halten die meisten Forscher<a name="FNAnker_255_255" id="FNAnker_255_255"></a><a href="#Fussnote_255_255" class="fnanchor">[255]</a> fest, wiewohl sie zugeben, -dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse Unterschiede in Körperbau -wie in Gesittung stattfinden und die Berührungen, welche der Nordrand -des Festlandes seit geraumer Zeit mit andern Völkerstämmen hatte, -nicht ohne Einfluss auf die dortigen Bewohner geblieben sind.<a name="FNAnker_256_256" id="FNAnker_256_256"></a><a href="#Fussnote_256_256" class="fnanchor">[256]</a> -Dr. <em class="gesperrt">Paul Topinard</em> hat es dagegen ungemein wahrscheinlich -gemacht, dass es in Australien zwei Rassen gebe.<a name="FNAnker_257_257" id="FNAnker_257_257"></a><a href="#Fussnote_257_257" class="fnanchor">[257]</a> Sei dem wie -ihm wolle, jedenfalls darf man mit Recht die heutigen Australier für -die <em class="gesperrt">ältesten Menschen</em> erklären, für die Überbleibsel einer -uralten und ganz besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die -westlichen Stämme den ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am -nächsten geblieben, somit die ältesten Australier.<a name="FNAnker_258_258" id="FNAnker_258_258"></a><a href="#Fussnote_258_258" class="fnanchor">[258]</a> Ihnen folgen -dem Alter nach die Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte -wohl am spätesten den Boden des Kontinents betreten haben. Dort, -be<span class="pagenum"><a name="Seite_134" id="Seite_134">[S. 134]</a></span>sonders im hohen Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute -die Eingeborenen noch am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse -Darling und Murray hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden -zwischen den grossen, von den Europäern bewohnten Länderstrichen -umherziehen. Kulturgeschichtlich müssen indessen gerade diese jüngsten -unter den Australiern nebst jenen des Westens für die altertümlichsten -gelten, denn im Süden sind die Eingebornen zum grössten Teile -ausgerottet, ihre spärlichen Überbleibsel aber durch die mannigfachen -Berührungen mit den Weissen ihrem Urzustande entfremdet worden. Es -ist demnach ganz unzulässig zu generalisieren und von „Australiern“ -im allgemeinen zu sprechen, wie zumeist geschieht, denn es herrschen -bei den verschiedenen Stämmen die widersprechendsten Sitten, welche -die grellen Abweichungen in den Urteilen der Beobachter begreiflich -machen. Dank denselben werden die Australier nicht ohne Erfolg gerade -so geschildert, wie man ihrer jeweils bedarf. Wert besitzen aber bloss -jene Angaben, die sich auf bestimmte Stämme oder Landstriche beziehen. -Im allgemeinen befestigen auch die rohesten der australischen Stämme, -welche von europäischen Einflüssen noch unberührt geblieben, uns in -der Überzeugung, dass die Stufe der Urzeit schon weit hinter ihnen -liegt. Immerhin ist es bezeichnend, dass die Paarung meist während -der wärmeren Jahreszeit, wo die von der Natur dargebotene Nahrung in -reichlicher Fülle vorhanden und der Körper zu wollüstigen Regungen -gestimmt ist, zu geschehen pflegt und auch in vielen Fällen auf jene -Jahreszeit beschränkt bleibt.<a name="FNAnker_259_259" id="FNAnker_259_259"></a><a href="#Fussnote_259_259" class="fnanchor">[259]</a> Einzelne Stämme, wie die Watschandi -am Murchisonstrome in Westaustralien, feiern dann ein grosses Fest, -das „Kaoro“, das in Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst -unflätig eine Grube, die Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen -Speeren<a name="FNAnker_260_260" id="FNAnker_260_260"></a><a href="#Fussnote_260_260" class="fnanchor">[260]</a> und wilden, leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre -erregte Sinnlichkeit verraten, umher und stossen die Speere in die -Grube unter Absingung des Liedes:</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_135" id="Seite_135">[S. 135]</a></span></p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse"><i>Pulli nira, pulli nira,</i></div> - <div class="verse"><i>Pulli nira, wataka.</i><a name="FNAnker_261_261" id="FNAnker_261_261"></a><a href="#Fussnote_261_261" class="fnanchor">[261]</a></div> - </div> - </div> -</div> - -<p>Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die Eingebornen -des St. Vincentgolfes in Südaustralien.<a name="FNAnker_262_262" id="FNAnker_262_262"></a><a href="#Fussnote_262_262" class="fnanchor">[262]</a> <em class="gesperrt">Augustus Oldfield</em>, -welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes Augenmerk zugewandt -hat,<a name="FNAnker_263_263" id="FNAnker_263_263"></a><a href="#Fussnote_263_263" class="fnanchor">[263]</a> bemerkt, dass der Geschlechtsverkehr der Watschandi z. -B. sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe. Nebenbei -bemerkt, erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr niedrige -Zustände,<a name="FNAnker_264_264" id="FNAnker_264_264"></a><a href="#Fussnote_264_264" class="fnanchor">[264]</a> doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den -Stämmen Australiens.<a name="FNAnker_265_265" id="FNAnker_265_265"></a><a href="#Fussnote_265_265" class="fnanchor">[265]</a> <em class="gesperrt">M’Combie</em> beschuldigt auch die Wilden -im Innern der, übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales -fast völliger geschlechtlicher Ungebundenheit.<a name="FNAnker_266_266" id="FNAnker_266_266"></a><a href="#Fussnote_266_266" class="fnanchor">[266]</a></p> - -<p>Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute -auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig -wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den <em class="gesperrt">Besitz bestimmter -Weiber</em>, für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von -welchen auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden -ist und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie -gar nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische -Erklärung verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen -Spuren einstiger<span class="pagenum"><a name="Seite_136" id="Seite_136">[S. 136]</a></span> Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in -der Urzeit Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein -herrschend gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle -annehmen müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie -dieselbe für den einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren -Wert verloren, für den andern, schwächeren, behalten haben sollte. -So weit die Leuchte der Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen -wir stets das Besondere aus dem Allgemeinen hervorgehen. Und ist es -nicht eine geradezu widersinnige Annahme, dass der Mensch von allem -Urbeginn her eine Tugend besessen habe, die ihm die Bändigung eines der -mächtigsten aller Triebe, gerade jenes Triebes zur Pflicht macht, auf -dem die Erhaltung seines Geschlechts beruht? Die nämliche Logik könnte -den alten Adam mit der Kraft ausstatten, seinem Hunger zu gebieten, was -doch noch niemandem beigefallen ist. Wenn das Beispiel <em class="gesperrt">aller</em> -Völker <em class="gesperrt">ausnahmslos</em> lehrt, dass der Mensch, wie natürlich, seinen -ursprünglichen Instinkten desto freier folgt, je gesittungsärmer er -ist, und umgekehrt die mit der zunehmenden Kultur schritthaltende -Lebensfürsorge jüngere gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche -erstere zu zügeln bestimmt sind, so ist es doch wahrlich aller Logik -bar, einen umgekehrten Verlauf der Dinge vorauszusetzen. Bis auf -weiteres, d. h. so lange nicht die Wahrscheinlichkeit urzeitlicher -Vollkommenheit des Menschen mit streng logischen Gründen gestützt wird, -halte ich die Annahme berechtigt, dass die Keuschheit eine allmähliche -Kulturerrungenschaft ist, an welcher die Wilden keinen oder nur einen -sehr schwachen Anteil haben. Dort wo dieselbe, wie in Australien, -nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt ist, verdient sie -überhaupt noch kaum diesen Namen. Man <em class="gesperrt">verwechselt nämlich Treue mit -Keuschheit</em>. Keuschheit (<i>Castitas</i>) ist eine in der Kulturwelt -durch langandauernde Vererbung gehäufter Selbstbeherrschung gewonnene -Eigenschaft, die infolge dessen gewissermassen reflexiv sich äussert; -Treue kann aber <em class="gesperrt">erzwungen</em> werden, also auch ohne Keuschheit -vorhanden sein. Und so verhält es sich auch in der That sowohl in -Australien als anderwärts. Obwohl willig zugestanden werden soll, -dass vereinzelte Beispiele von Liebe auch in Australien vorkommen,<span class="pagenum"><a name="Seite_137" id="Seite_137">[S. 137]</a></span> -so ist es doch in der Regel durchaus nicht diese, welche dem Manne -das Weib gewinnt. Solches erwirbt er zumeist durch rohe Gewalt, -durch Tausch oder Kauf, und die Behandlung, die er ihr angedeihen -lässt, unglaubliche Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist -nicht geeignet, im Weibe zärtliche Gefühle für den Gatten — dies -Wort gebraucht im physischen Sinne — zu erwecken. Wenngleich dies -dennoch öfter geschieht, als man vermuten sollte, so stimmen doch alle -Beobachter darin überein, dass die Treue nicht unter die Tugenden der -Australierinnen zählt, wenn sie auch strenge gefordert wird. Oft genug -geschieht es, dass während der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer -sitzt und arglos dem Gelage sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein -anderes Zeichen, welches aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter -irgend einem Vorwande sich entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem -Genusse einiger seligen Augenblicke sich hinzugeben.<a name="FNAnker_267_267" id="FNAnker_267_267"></a><a href="#Fussnote_267_267" class="fnanchor">[267]</a> Der Treubruch -wird freilich blutig gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen -meist von den eigenen nächsten Verwandten vollzogen wird,<a name="FNAnker_268_268" id="FNAnker_268_268"></a><a href="#Fussnote_268_268" class="fnanchor">[268]</a> denn -die Männer sind angeblich meist erstaunlich eifersüchtig und haben, -je älter sie sind, um so mehr Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in -der Liebe den Grund zu dieser Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu -gerne geschieht. Diese Eiferfurcht, wenn man sie überhaupt mit diesem -Namen bezeichnen darf, entspringt lediglich dem Gefühle des Besitzes. -Tausende von Beispielen sprechen dafür, dass dem Wilden das Weib eine -einfache Sache des Besitzes ist; jeder Besitz aber macht eifersüchtig -auf die Erhaltung desselben. Der Treubruch ist eine offenkundige -Verletzung des Eigentumsrechtes, welches der Mann am Weibe durch Gewalt -oder Vertrag erworben hat, und wird als solcher geahndet. Beweis dafür, -dass öfters Männer, welche mehrere Weiber besitzen, einem unbeweibten -Freunde eines derselben abgeben, ja dass in Victoria die Männer ihre -Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies nennen sie <i>Be-ama</i>. Es -giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat dauert.<a name="FNAnker_269_269" id="FNAnker_269_269"></a><a href="#Fussnote_269_269" class="fnanchor">[269]</a> Solches -Ausleihen<span class="pagenum"><a name="Seite_138" id="Seite_138">[S. 138]</a></span> und Vertauschen der Weiber kommt auch anderwärts, sogar bei -den christlichen Insulanern Hawaiis<a name="FNAnker_270_270" id="FNAnker_270_270"></a><a href="#Fussnote_270_270" class="fnanchor">[270]</a> vor und ist wohl überall ein -Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im Besitzgefühle wurzelt, in -keiner höheren Regung. Andernfalls wären Zustände wie die angedeuteten -nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die weibliche Treue nur insofern -als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer sie gegen seinen -Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass auch bei den -Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe vorwalten, -geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen Augen -z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe beständig -in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt und -hässlich.<a name="FNAnker_271_271" id="FNAnker_271_271"></a><a href="#Fussnote_271_271" class="fnanchor">[271]</a></p> - -<p>Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen -Stämme, wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von -<em class="gesperrt">Brough Smyth</em> darstellt,<a name="FNAnker_272_272" id="FNAnker_272_272"></a><a href="#Fussnote_272_272" class="fnanchor">[272]</a> schon weit entfernt von völliger -Ungebundenheit; immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung -des Zusammenlebens auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich -dort weder um „Ehe“, noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz -und Eigentumsverletzung. Das australische Besitzverhältnis mit der -Benennung „Ehe“ zu schmücken, den Bruch einseitig geforderter Treue -zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie jetzt Mode wird, zeugt von einer -Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die ich anzustaunen bereit bin, aber -nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich ist nach meinem Dafürhalten -scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein und Ehe, welch letztere -sich unseren Begriffen nach an die Begründung der <em class="gesperrt">Dauerfamilie</em> -knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen werde, noch -keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst<span class="pagenum"><a name="Seite_139" id="Seite_139">[S. 139]</a></span> unlängst sind wir über -die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses -unterrichtet worden.<a name="FNAnker_273_273" id="FNAnker_273_273"></a><a href="#Fussnote_273_273" class="fnanchor">[273]</a> Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr -wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das -ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit <em class="gesperrt">einem</em> bestimmten -Weibe lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer -einer gewissen Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe -Weiber einer andern Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses -Verhältnis ebenfalls schon weit von eigentlicher Vermischung entfernt, -denn in Wirklichkeit sind diese Verkehrsrechte schon beträchtlich -eingeschränkt, und zweifelsohne bekunden die jetzigen Sitten der -Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen -ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die Verkehrsrechte haben schon -sehr an Umfang verloren, aber die Nomenklatur der Urzeit hat sich -im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise kennt die urzeitliche -Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als solches, sondern bloss -als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den Kindern. Alle Kinder -einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar nicht bloss dem -Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer Sippe anerkennt -seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen.</p> - -<p>Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt lassen -sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen. -Ziemlich gut beglaubigt ist durch <em class="gesperrt">Azurara</em> eine ausgedehnte -Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,<a name="FNAnker_274_274" id="FNAnker_274_274"></a><a href="#Fussnote_274_274" class="fnanchor">[274]</a> die -nackt in Höhlen hausten, wie der Venezianer <em class="gesperrt">Aloisio Cadamosto</em> -berichtet, welcher 1455 den Archipel besuchte. <em class="gesperrt">Garcilaso de la -Vega</em> versichert desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen -vor der Inkazeit kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen -habe. Ganz besonders gilt dies von den barbarischen, völlig nackten -Passau, welche weder Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser -hatten, sondern<span class="pagenum"><a name="Seite_140" id="Seite_140">[S. 140]</a></span> in den hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres -Landes lebten, keine eigenen Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht -kannten und öffentlich Sodomie begingen.<a name="FNAnker_275_275" id="FNAnker_275_275"></a><a href="#Fussnote_275_275" class="fnanchor">[275]</a> Da <em class="gesperrt">Garcilaso</em> -selbst ein Abkömmling der Inka und ein guter Kenner seines Volkes sowie -dessen Geschichte war, so ist sein Zeugnis wohl nicht ganz kurzer -Hand abzuweisen. Die Engeräckmung oder Botokuden Brasiliens werden -zwar stark von Eifersucht geplagt und besitzen sogar den Ausdruck -<i>Hä-rang</i> für Schamröte,<a name="FNAnker_276_276" id="FNAnker_276_276"></a><a href="#Fussnote_276_276" class="fnanchor">[276]</a> dennoch ist ihre Polygamie nicht viel -besser als ein wechselndes Konkubinat. Ein Fehlen der Ehe wird in -Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru, Arawaken in der südlichen -Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika bei den Kutschin-Indianern -und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und manchen Kaliforniern. Von -den letzteren bemerkt <em class="gesperrt">Baegert</em>, sie hätten „nicht viel acht -auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch die eigene -Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für „heiraten“ -(<i>tikere undini</i>) wurde erst seit den Missionären gebildet, das Wort -„Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein Weibsbild -missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt werden“ -(wie tägliches Ehebrechen vorkam, „ohne alle Furcht und ohne alle -Scham“). Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften, um -„etliche Täg in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen, -bei welcher Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder -die Mission) vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten -auseinander, „ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich -oft tagelang nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten. -Ein treffenderes Bild eheloser Ungebundenheit konnte <em class="gesperrt">Baegert</em> -gar nicht liefern! Auch bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke -auf den centralen Tafelplatten Brasiliens, das jetzt etwa 10000 -Köpfe zählt, herrscht nach Dr. <em class="gesperrt">Couto de Magelhaes</em> so gut wie -Weibergemeinschaft. Das<span class="pagenum"><a name="Seite_141" id="Seite_141">[S. 141]</a></span> mannbar gewordene Mädchen kann sich jedem -beliebigen Manne zum Umgange hingeben. Sobald sie sich in anderen -Umständen befindet und so lange sie ihr Kind an der Brust hat, bleibt -sie bei dem Vater des letzteren; diesem aber ist es unverwehrt, mit -andern, die auch noch in derselben Hütte wohnen, die vertraulichsten -Beziehungen zu unterhalten. Die Verbindung mit dem Vater des Kindes -hört auf, sobald das letztere nicht mehr die Muttermilch bekommt, kann -aber wieder angeknüpft werden. Nimmt des Mädchen sich einen andern -Mann, so hat dieser das Kind seines Vorgängers zu erhalten.<a name="FNAnker_277_277" id="FNAnker_277_277"></a><a href="#Fussnote_277_277" class="fnanchor">[277]</a> Über -die Geschlechtssitten der Pescheräh wissen wir nichts Bestimmtes; -Beobachtungen an den vor mehreren Jahren nach Europa gebrachten Gruppen -lassen aber auf das Fehlen jeglicher ehelichen Bande schliessen.</p> - -<p>In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach <em class="gesperrt">Gustav Fritsch</em> -eine Urrasse,<a name="FNAnker_278_278" id="FNAnker_278_278"></a><a href="#Fussnote_278_278" class="fnanchor">[278]</a> höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben -aber in dem Engländer <em class="gesperrt">Chapman</em> einen warmen Verteidiger -gefunden, welcher ihre Sittsamkeit rühmt.<a name="FNAnker_279_279" id="FNAnker_279_279"></a><a href="#Fussnote_279_279" class="fnanchor">[279]</a> Seither sind die -Buschmänner die Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche -sie gegen ihre „Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.<a name="FNAnker_280_280" id="FNAnker_280_280"></a><a href="#Fussnote_280_280" class="fnanchor">[280]</a> Dem -gegenüber laufen die Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika -geborenen Dr. <em class="gesperrt">Theophilus Hahn</em><a name="FNAnker_281_281" id="FNAnker_281_281"></a><a href="#Fussnote_281_281" class="fnanchor">[281]</a>, sowie des Missionärs A. -<em class="gesperrt">Merensky</em>,<a name="FNAnker_282_282" id="FNAnker_282_282"></a><a href="#Fussnote_282_282" class="fnanchor">[282]</a> welcher fünfzehn Jahre dort verweilte, darauf -hinaus, dass Ehe- und Familienbande bei den Saan fast gar nicht -vorhanden sind. Selbst gegen den Verkehr der Weiber mit Fremden -benehmen sie sich, wie <em class="gesperrt">Alexander</em> bezeugt,<a name="FNAnker_283_283" id="FNAnker_283_283"></a><a href="#Fussnote_283_283" class="fnanchor">[283]</a> zum Teil ganz -gleichgültig. Die bei überraschender Verstandesschärfe unglaublich -niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns, dem das Weib bloss<span class="pagenum"><a name="Seite_142" id="Seite_142">[S. 142]</a></span> Lasttier -ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass man ihn als eine -verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und Entbehrung so tief -herabgebracht. <em class="gesperrt">Gustav Fritsch</em>, einer der gründlichsten Kenner -der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und gezeigt, dass das -Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert in seiner -Entwicklung geblieben sein muss.<a name="FNAnker_284_284" id="FNAnker_284_284"></a><a href="#Fussnote_284_284" class="fnanchor">[284]</a> Seine Sitten, zu welchen weder -gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor Blutschande<a name="FNAnker_285_285" id="FNAnker_285_285"></a><a href="#Fussnote_285_285" class="fnanchor">[285]</a> -zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher Zustände gelten. -Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter Euphemismus, von -einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle um den Besitz des -Weibes handelt.</p> - -<p>Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in -Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im -malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit. -So meldet <em class="gesperrt">Miklucho-Maclay</em> von den Orang Sakai im malayischen -Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen -mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse -desselben und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder -kürzere oder längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei -sämtlichen Männern der Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl -kommt, bei dem sie aber wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese -durch Zufall und Wunsch regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu -auf der benachbarten Insel Sumátra, in der Landschaft Mandailing, -vermischen sich gar mit Müttern und Schwestern, und zwar ganz nach -den Eingebungen des Augenblicks; der nämlichen Gepflogenheit huldigen -ferner die Poggi- oder Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot -und die Bewohner der Insel Paling, östlich von Celébes.<a name="FNAnker_286_286" id="FNAnker_286_286"></a><a href="#Fussnote_286_286" class="fnanchor">[286]</a> Die -Kalang auf Java wohnen gleichfalls ihren Müttern und Schwestern bei, -und der Volksglaube erblickt Glück<span class="pagenum"><a name="Seite_143" id="Seite_143">[S. 143]</a></span> und Reichtum im Gefolge solcher -Bündnisse.<a name="FNAnker_287_287" id="FNAnker_287_287"></a><a href="#Fussnote_287_287" class="fnanchor">[287]</a> Endlich sei noch verwiesen auf das, was <em class="gesperrt">Lorimer -Fison</em> von den „Manga“-Mysterien auf den Vitiinseln berichtet, -mit denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht dabei in jeder -Beziehung der vollste Kommunismus und die unglaublichsten Szenen -spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste Verwandtschaft, -selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine Schranke für -die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung durch den -ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet wird. -Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die -Säue.<a name="FNAnker_288_288" id="FNAnker_288_288"></a><a href="#Fussnote_288_288" class="fnanchor">[288]</a></p> - -<p>Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen unter -Verwandten <em class="gesperrt">ersten</em> Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so -dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,<a name="FNAnker_289_289" id="FNAnker_289_289"></a><a href="#Fussnote_289_289" class="fnanchor">[289]</a> so genügt -wohl der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit -des Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade -wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen -Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist -daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche -Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer -Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den -das Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen -scheint die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“ -der Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen -Stämme der Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des -Weiberbesitzes, der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes -entwickeln konnte. Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie -bemerkt, von Ehe, in der eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu -erkennen ist. Der Weiberbesitz kennt keine Grenze. Ein Australier gilt -als in angenehmen häuslichen Verhältnissen lebend, wenn er<span class="pagenum"><a name="Seite_144" id="Seite_144">[S. 144]</a></span> drei bis -vier Weiber hat; zwei Frauen sind nicht selten, und nicht wenige halten -auch dafür, dass an einer Frau vollauf genug sei. Monogamie beweist in -solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft aber leitet der Weiberbesitz -zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit. Die am Besitze haftende -Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen Tugend, und da diese -dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf noch ungefesselte -Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es geschieht, bemerkt -sehr richtig <em class="gesperrt">Darwin</em>,<a name="FNAnker_290_290" id="FNAnker_290_290"></a><a href="#Fussnote_290_290" class="fnanchor">[290]</a> bis sie sich auch auf das männliche -Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag. Unsere -Urteile über die Sitten, sagt <em class="gesperrt">Beaumarchais</em>, beziehen sich immer -auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug geschätzt, -um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen. Thatsächlich -ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit einen -heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen jene, -welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.<a name="FNAnker_291_291" id="FNAnker_291_291"></a><a href="#Fussnote_291_291" class="fnanchor">[291]</a> Die -Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von -höchstem Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben. -Die in Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden -üblichen Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und -allein die Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem -er dem Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend -gestärkt hatte, um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die -wir irrtümlich für beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung -zu betrachten gewohnt sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern -unbekannt waren, als Tiberius auf Capri weilte, oder den Byzantinern -zur Zeit, wo <em class="gesperrt">Theodora</em>, die Gemahlin des Kaisers Justinian, noch -mit Schauspielerbanden umherzog.<a name="FNAnker_292_292" id="FNAnker_292_292"></a><a href="#Fussnote_292_292" class="fnanchor">[292]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_222_222" id="Fussnote_222_222"></a><a href="#FNAnker_222_222"><span class="label">[222]</span></a> <em class="gesperrt">Carus Sterne</em>. Werden und Vergehen. S. 481, und -<em class="gesperrt">Darwin</em>. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_223_223" id="Fussnote_223_223"></a><a href="#FNAnker_223_223"><span class="label">[223]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. -106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_224_224" id="Fussnote_224_224"></a><a href="#FNAnker_224_224"><span class="label">[224]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Alb. Herm. Post</em>. Die -Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe. -Oldenburg, 1875. S. 3.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_225_225" id="Fussnote_225_225"></a><a href="#FNAnker_225_225"><span class="label">[225]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_226_226" id="Fussnote_226_226"></a><a href="#FNAnker_226_226"><span class="label">[226]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. -347.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_227_227" id="Fussnote_227_227"></a><a href="#FNAnker_227_227"><span class="label">[227]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. A. a. O. S. 346.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_228_228" id="Fussnote_228_228"></a><a href="#FNAnker_228_228"><span class="label">[228]</span></a> J. J. <em class="gesperrt">Bachofen</em>. Das Mutterrecht, eine -Untersuchung über die Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer -religiösen und rechtlichen Natur. Stuttgart, 1861.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_229_229" id="Fussnote_229_229"></a><a href="#FNAnker_229_229"><span class="label">[229]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 228.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_230_230" id="Fussnote_230_230"></a><a href="#FNAnker_230_230"><span class="label">[230]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Weib. Bd. I. S. 234.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_231_231" id="Fussnote_231_231"></a><a href="#FNAnker_231_231"><span class="label">[231]</span></a> Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em>. Die Entstehung der Zivilisation -und der Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_232_232" id="Fussnote_232_232"></a><a href="#FNAnker_232_232"><span class="label">[232]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_233_233" id="Fussnote_233_233"></a><a href="#FNAnker_233_233"><span class="label">[233]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_234_234" id="Fussnote_234_234"></a><a href="#FNAnker_234_234"><span class="label">[234]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>. Die Entstehung der Ehe und Familie. -(Kosmos. Bd. XII. S. 205.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_235_235" id="Fussnote_235_235"></a><a href="#FNAnker_235_235"><span class="label">[235]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de primitieve vormen van het -Huwelijk en den Oorsprong van het Gezin.</i> (<i>Indische Gids</i>. Oktober -1880. Dezember 1880. Januar 1881.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_236_236" id="Fussnote_236_236"></a><a href="#FNAnker_236_236"><span class="label">[236]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 235.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_237_237" id="Fussnote_237_237"></a><a href="#FNAnker_237_237"><span class="label">[237]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>. A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_238_238" id="Fussnote_238_238"></a><a href="#FNAnker_238_238"><span class="label">[238]</span></a> „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der -sehr moralischen Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es, -die nur eine einzige Frau besessen haben, und wie viele Frauen, die -keinen anderen Mann als ihren legitimen einzigen Gatten begehrt und -geliebkost haben?“ (<em class="gesperrt">Mantegazza</em>. A. a. O. S. 303.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_239_239" id="Fussnote_239_239"></a><a href="#FNAnker_239_239"><span class="label">[239]</span></a> M. <em class="gesperrt">Kulischer</em>. Die geschlechtliche Zuchtwahl bei -den Menschen in der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876. -S. 142.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_240_240" id="Fussnote_240_240"></a><a href="#FNAnker_240_240"><span class="label">[240]</span></a> A. a. O. S. 149.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_241_241" id="Fussnote_241_241"></a><a href="#FNAnker_241_241"><span class="label">[241]</span></a> A. a. O. S. 152–156.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_242_242" id="Fussnote_242_242"></a><a href="#FNAnker_242_242"><span class="label">[242]</span></a> Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer -jungen, nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten -Deutschen das naive Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr -die Sehnsucht nach Geschlechtslust erwecke.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_243_243" id="Fussnote_243_243"></a><a href="#FNAnker_243_243"><span class="label">[243]</span></a> <em class="gesperrt">Appun</em> im: „Ausland“ 1871. S. 835.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_244_244" id="Fussnote_244_244"></a><a href="#FNAnker_244_244"><span class="label">[244]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_245_245" id="Fussnote_245_245"></a><a href="#FNAnker_245_245"><span class="label">[245]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. -347.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_246_246" id="Fussnote_246_246"></a><a href="#FNAnker_246_246"><span class="label">[246]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_247_247" id="Fussnote_247_247"></a><a href="#FNAnker_247_247"><span class="label">[247]</span></a> <em class="gesperrt">Friedrich Ratzel</em>. Völkerkunde. Leipzig, 1885. -Grundzüge der Völkerkunde. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_248_248" id="Fussnote_248_248"></a><a href="#FNAnker_248_248"><span class="label">[248]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71–72.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_249_249" id="Fussnote_249_249"></a><a href="#FNAnker_249_249"><span class="label">[249]</span></a> Gen. Kap. 6, v. 2.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_250_250" id="Fussnote_250_250"></a><a href="#FNAnker_250_250"><span class="label">[250]</span></a> <em class="gesperrt">Dio Cassius</em>. <i>Hist. rom. lib.</i> LXXVI §. XII T. -10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_251_251" id="Fussnote_251_251"></a><a href="#FNAnker_251_251"><span class="label">[251]</span></a> <em class="gesperrt">Herodot</em>. <i>lib.</i> IV. 104.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_252_252" id="Fussnote_252_252"></a><a href="#FNAnker_252_252"><span class="label">[252]</span></a> <em class="gesperrt">Herodot</em>. <i>lib.</i> IV. 172.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_253_253" id="Fussnote_253_253"></a><a href="#FNAnker_253_253"><span class="label">[253]</span></a> A. a. O. <i>lib.</i> IV. 180.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_254_254" id="Fussnote_254_254"></a><a href="#FNAnker_254_254"><span class="label">[254]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 318–319.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_255_255" id="Fussnote_255_255"></a><a href="#FNAnker_255_255"><span class="label">[255]</span></a> So <em class="gesperrt">James Cowles Prichard</em>, <em class="gesperrt">J. G. Wood</em>, -<em class="gesperrt">Theodor Waitz</em>, <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em>.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_256_256" id="Fussnote_256_256"></a><a href="#FNAnker_256_256"><span class="label">[256]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em>. Der Weltteil Australien. I. -Abteilung. Leipzig, 1882. S. 83.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_257_257" id="Fussnote_257_257"></a><a href="#FNAnker_257_257"><span class="label">[257]</span></a> <i>Revue d’anthropologie</i> 1872. S. 313, und in seiner -Schrift: <i>Etude sur les races indigènes de l’Australie</i>. Paris, 1872.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_258_258" id="Fussnote_258_258"></a><a href="#FNAnker_258_258"><span class="label">[258]</span></a> Ausland 1867. S. 1013.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_259_259" id="Fussnote_259_259"></a><a href="#FNAnker_259_259"><span class="label">[259]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. Allgemeine Ethnographie. S. 212–213.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_260_260" id="Fussnote_260_260"></a><a href="#FNAnker_260_260"><span class="label">[260]</span></a> <i>Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum -simulacra.</i></p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_261_261" id="Fussnote_261_261"></a><a href="#FNAnker_261_261"><span class="label">[261]</span></a> D. h.</p> - -<div class="poetry-container"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse"><i>Non fossa, non fossa,</i></div> - <div class="verse"><i>Non fossa, sed cunnus.</i></div> - </div> - </div> -</div> - -</div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_262_262" id="Fussnote_262_262"></a><a href="#FNAnker_262_262"><span class="label">[262]</span></a> <em class="gesperrt">Köler</em> in den Monatsberichten der geographischen -Gesellschaft zu Berlin. Bd. III. S. 53.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_263_263" id="Fussnote_263_263"></a><a href="#FNAnker_263_263"><span class="label">[263]</span></a> <em class="gesperrt">Augustus Oldfield</em>. <i>On the aborigines of -Australia in den Transactions of the Ethnological Society of London.</i> -Bd. III. S. 215–298.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_264_264" id="Fussnote_264_264"></a><a href="#FNAnker_264_264"><span class="label">[264]</span></a> <i>Propter intra conversorum positionem pedum plusculumque -retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt.</i> -Siehe <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_265_265" id="Fussnote_265_265"></a><a href="#FNAnker_265_265"><span class="label">[265]</span></a> <i>In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin -circumjectis, exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes.</i> -(Verhdl. d. Berl. Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87–88.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_266_266" id="Fussnote_266_266"></a><a href="#FNAnker_266_266"><span class="label">[266]</span></a> <em class="gesperrt">Thomas M’Combie</em>. <i>Arabin; or adventures of a -colonist in New South Wales, with an essay on the aboriginals of -Australia.</i> London, 1845. S. 254.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_267_267" id="Fussnote_267_267"></a><a href="#FNAnker_267_267"><span class="label">[267]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. Allg. Ethnographie. S. 214.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_268_268" id="Fussnote_268_268"></a><a href="#FNAnker_268_268"><span class="label">[268]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. -774.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_269_269" id="Fussnote_269_269"></a><a href="#FNAnker_269_269"><span class="label">[269]</span></a> <i>Revue d’anthropologie.</i> 1882. S. 376.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_270_270" id="Fussnote_270_270"></a><a href="#FNAnker_270_270"><span class="label">[270]</span></a> Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind, -ihre jungen Weiber auszutauschen, was früher als ein Gebot der -Gastfreundschaft allgemeine Übung war; bei feierlichen Gelegenheiten -kennt man hierin auch heute noch keine Grenzen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_271_271" id="Fussnote_271_271"></a><a href="#FNAnker_271_271"><span class="label">[271]</span></a> A. a. O. S. 377.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_272_272" id="Fussnote_272_272"></a><a href="#FNAnker_272_272"><span class="label">[272]</span></a> <em class="gesperrt">Brough Smyth</em>. <i>The Aborigines of Victoria with -notes relating to the Habits of the Natives of other Parts of Australia -and Tasmania.</i> London, 1878. 2. Bde.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_273_273" id="Fussnote_273_273"></a><a href="#FNAnker_273_273"><span class="label">[273]</span></a> <em class="gesperrt">Lorimer Fison</em> & <em class="gesperrt">A. W. Howitt</em>. <i>Kamilaroi -and Kurnai: Group-Marriage and relationship, and Marriage by -elopement.</i> Melbourne, 1880.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_274_274" id="Fussnote_274_274"></a><a href="#FNAnker_274_274"><span class="label">[274]</span></a> <em class="gesperrt">Henry Richard Major</em>. <i>The Canarian, or book of -the Conquest and Conversion of the Canarians.</i> London, 1872. S. XXXII.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_275_275" id="Fussnote_275_275"></a><a href="#FNAnker_275_275"><span class="label">[275]</span></a> <em class="gesperrt">Ynca Garcilaso de la Vega</em>. <i>The Royal -Commentaries of the Yncas. Translated and edited by Clements R. -Markham.</i> London, 1871. Bd. II. S. 443.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_276_276" id="Fussnote_276_276"></a><a href="#FNAnker_276_276"><span class="label">[276]</span></a> <em class="gesperrt">Max Prinz zu Neuwied</em>. Reise nach Brasilien in den -Jahren 1815–1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_277_277" id="Fussnote_277_277"></a><a href="#FNAnker_277_277"><span class="label">[277]</span></a> Globus. Bd. XXV. S. 298.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_278_278" id="Fussnote_278_278"></a><a href="#FNAnker_278_278"><span class="label">[278]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289–300.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_279_279" id="Fussnote_279_279"></a><a href="#FNAnker_279_279"><span class="label">[279]</span></a> <em class="gesperrt">Chapman</em>. <i>Travels in the Interior of South -Africa.</i> London, 1868. Bd. I. S. 320.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_280_280" id="Fussnote_280_280"></a><a href="#FNAnker_280_280"><span class="label">[280]</span></a> Z. B. Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. -156. 434.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_281_281" id="Fussnote_281_281"></a><a href="#FNAnker_281_281"><span class="label">[281]</span></a> Globus. Bd. XVIII. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_282_282" id="Fussnote_282_282"></a><a href="#FNAnker_282_282"><span class="label">[282]</span></a> A. <em class="gesperrt">Merensky</em>. Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas. -Berlin, 1875. S. 68.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_283_283" id="Fussnote_283_283"></a><a href="#FNAnker_283_283"><span class="label">[283]</span></a> J. G. <em class="gesperrt">Alexander</em>. <i>An expedition of discovery into -the Interior of Africa.</i> London, 1838. Bd. II. S. 23.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_284_284" id="Fussnote_284_284"></a><a href="#FNAnker_284_284"><span class="label">[284]</span></a> Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_285_285" id="Fussnote_285_285"></a><a href="#FNAnker_285_285"><span class="label">[285]</span></a> Woher Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> (die Naturvölker. B. II. -S. 156) weiss, dass die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die -verschiedenen Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich -nicht ermittelt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_286_286" id="Fussnote_286_286"></a><a href="#FNAnker_286_286"><span class="label">[286]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de Verwandtschap en het -Huwelijks-en-Erfrecht bij de volken van den indischen Archipel.</i> S. -6–7.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_287_287" id="Fussnote_287_287"></a><a href="#FNAnker_287_287"><span class="label">[287]</span></a> E. <em class="gesperrt">Ketjen</em>. <i>De Kalangers.</i> (<i>Tijdschrift voor -Indische Taal-Landen Volkenkunde. Deel</i> XXIV. Batavia, 1877. S. 427.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_288_288" id="Fussnote_288_288"></a><a href="#FNAnker_288_288"><span class="label">[288]</span></a> <i>Journal of the Anthrop. Institute.</i> Bd. XIV. S. 24, 28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_289_289" id="Fussnote_289_289"></a><a href="#FNAnker_289_289"><span class="label">[289]</span></a> Globus. Bd. XL. S. 276.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_290_290" id="Fussnote_290_290"></a><a href="#FNAnker_290_290"><span class="label">[290]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. -153.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_291_291" id="Fussnote_291_291"></a><a href="#FNAnker_291_291"><span class="label">[291]</span></a> <em class="gesperrt">André Theuriet</em> in der <i>Revue des deux Mondes</i> vom -15. Januar 1885. S. 267.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_292_292" id="Fussnote_292_292"></a><a href="#FNAnker_292_292"><span class="label">[292]</span></a> Ausland. 1867. S. 867.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_145" id="Seite_145">[S. 145]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="IX">IX.<br /> - -Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_s_9" name="drop_s_9"> - <img class="dc" src="images/drop_s.jpg" alt="S" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">S</span>o wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den Namen einer -Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar, auf welche die -Menschheit aus der ursprünglichen Ungebundenheit sich emporschwang. -Dazwischen lagen vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im -Vorstehenden unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte, -das Irrtümliche jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch -geradezu sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in -den Kreis unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen, -das um so überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes -keinem Zweifel begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der -rohesten Menschen zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich -dieses oder jenes ihrer Elemente schon angeeignet hätten. Auf die -übersprungenen Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen.</p> - -<p>Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der -ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind -vielleicht einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter -paarweise sich zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder -auseinander laufen. Unmöglich aber kann man sich dieselben -besonders kopfreich vorstellen.<a name="FNAnker_293_293" id="FNAnker_293_293"></a><a href="#Fussnote_293_293" class="fnanchor">[293]</a> Weil aber noch keine zweite -Gruppe<span class="pagenum"><a name="Seite_146" id="Seite_146">[S. 146]</a></span> mit der Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art -Organisationsverband stand, vielmehr um jede einzelne sich noch die -Grenze der Fremdfeindlichkeit zog, so war jede Gruppe betreffs der -geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich selbst angewiesen; es herrschte -<em class="gesperrt">Endogamie</em> als der natürliche, weil einzig mögliche Zustand der -Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln, welche das Fehlen jeglicher -gesellschaftlichen Gliederung, sowie des Eigentumsbegriffes zur -Voraussetzung hat. Innerhalb dieser Geschlechtsgenossenschaften stand -das Weib dem Manne gleich selbständig und unabhängig gegenüber. Auch -war das Weib der Urzeit, wenngleich körperlich dem Manne niemals -überlegen, doch keineswegs das schwache Geschöpf, zu dem es mit der -steigenden Gesittung geworden. Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten, -dass der Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Kraft dereinst -ein verhältnismässig geringerer gewesen sein müsse als in unseren -Tagen, daher denn auch das Weib für sich allein im stande war, sich und -ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es noch keine Werkzeuge und -Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere Fortschritte machen konnte, -war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes dem Weibe in nichts -voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts bieten, was die -Frau nicht selbst — eine kurze Unterbrechung abgerechnet — zu sammeln -vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch, dass die Mutter -durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit zurückgehalten wird.<a name="FNAnker_294_294" id="FNAnker_294_294"></a><a href="#Fussnote_294_294" class="fnanchor">[294]</a> -<em class="gesperrt">Mutter und Kind</em>, das waren auch, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> sehr richtig -betont,<a name="FNAnker_295_295" id="FNAnker_295_295"></a><a href="#Fussnote_295_295" class="fnanchor">[295]</a> die einfachsten Elemente der ältesten Urorganisation. -Das Verhältnis von Mutter und Kind <em class="gesperrt">allein</em> ist von der Natur -gegeben, das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller Umstände -einer einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger entwickelte -<em class="gesperrt">Mutterliebe</em> geknüpft, jenen <em class="gesperrt">natürlichen</em> Instinkt, der -durch die Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen -Interessen stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese -ursprüng<span class="pagenum"><a name="Seite_147" id="Seite_147">[S. 147]</a></span>lichste aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in -keinem wesentlich höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich -so viel als erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber -dies genügte.</p> - -<p>Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem -Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die -Mutterliebe — im Sinne des heutigen Mutterbegriffes — den niedrigeren -Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten. -Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn -man erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit -hinter sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich -stärker und in immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so -mehr Gewicht gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche -die Gegenwart von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet. -So hat der schon mehrfach erwähnte <em class="gesperrt">Wilfred Powell</em> gesehen, -dass bei einem Kampfe eine verfolgte Neubritannierin, welche mit -einem Säugling und einem Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen, -lieber ihr Kind als ihr Muschelgeld fallen liess;<a name="FNAnker_296_296" id="FNAnker_296_296"></a><a href="#Fussnote_296_296" class="fnanchor">[296]</a> ähnliches -erwähnt auch ein neuerer Beobachter<a name="FNAnker_297_297" id="FNAnker_297_297"></a><a href="#Fussnote_297_297" class="fnanchor">[297]</a>. Bei den Miranha-Indianern -am Japura in Brasilien giebt die Mutter eine Tochter für ein paar -Ellen Kattun, ein Halsband von Glasperlen und etwas Messingtand fort, -ebenso wie der Mann sein Kind gern und willig für zwei bis drei Beile -verkauft.<a name="FNAnker_298_298" id="FNAnker_298_298"></a><a href="#Fussnote_298_298" class="fnanchor">[298]</a> Bei sehr vielen Völkern erstreckt sich die Mutterliebe -nicht über die ersten Lebensjahre der Kinder hinaus; das als Instinkt -vorhandene Gefühl der Fürsorge für die Jungen ist noch nicht veredelt -durch Erziehung, Schrifttum und Überlieferung. So hat der italienische -Seeoffizier <em class="gesperrt">Giacomo Bove</em> sichergestellt, dass bei den -Feuerländern, welche nach <em class="gesperrt">Wallis</em> ihre Kinder doch liebkosen -und mit ihnen spielen, die Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als -das Kind an der Brust liegt. Mit sieben bis acht Jahren hört der -elterliche Einfluss bald ganz auf, denn sobald der Sohn im<span class="pagenum"><a name="Seite_148" id="Seite_148">[S. 148]</a></span> stande -ist die Eltern zu entbehren, trennt er sich von ihnen. Das einzige -Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe zum eigenen Ich.<a name="FNAnker_299_299" id="FNAnker_299_299"></a><a href="#Fussnote_299_299" class="fnanchor">[299]</a> Auch die -Zärtlichkeit vieler Australierinnen erstreckt sich bloss auf die erste -Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa bis in deren drittes Lebensjahr. -Später hört jeder familienartige Zusammenhang auf und dies geht bei -einigen Stämmen soweit, dass Eltern und Kinder ihr gegenseitiges -Verhältnis entschieden vergessen, und in dieser Beziehung das Ganze -sich also nicht über den Standpunkt der Tierwelt erhebt. So berichtet -<em class="gesperrt">Richard Oberländer</em>,<a name="FNAnker_300_300" id="FNAnker_300_300"></a><a href="#Fussnote_300_300" class="fnanchor">[300]</a> der nicht weniger denn vierzehn Jahre -in Australien zubrachte, und neuerdings hat <em class="gesperrt">A. W. Stirling</em>, ein -ganz moderner Reisender, die geringe Mutterliebe der Australierinnen -in Nordqueensland bestätigt.<a name="FNAnker_301_301" id="FNAnker_301_301"></a><a href="#Fussnote_301_301" class="fnanchor">[301]</a> Ähnlich verhält es sich bei den doch -ungleich höher stehenden Kariben Südamerikas. Hat der Knabe das Alter -der Mannbarkeit erreicht, dann bekümmert sich die Mutter nicht weiter -um ihn und er ist für sie ein Fremdling geworden.<a name="FNAnker_302_302" id="FNAnker_302_302"></a><a href="#Fussnote_302_302" class="fnanchor">[302]</a></p> - -<p>Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes um -darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der -Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht -überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen -Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch -nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen. -Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der -Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: <i>Primo -vivere</i>.<a name="FNAnker_303_303" id="FNAnker_303_303"></a><a href="#Fussnote_303_303" class="fnanchor">[303]</a> Innerhalb dieser Grenzen erscheint aber die Mutterliebe -überall, und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher, -als die Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig -oder gar nicht geliebten Vaters die<span class="pagenum"><a name="Seite_149" id="Seite_149">[S. 149]</a></span> gleiche, wie denn auch in unseren -Kreisen eine Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als -das durch den Tod entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber -noch kein Band der Liebe das Weib mit dem Manne, welcher seinen und -ihren erotischen Trieben Befriedigung brachte. Das Kind selbst war -die blosse Frucht mütterlicher Lust, welche je nach Laune den Kindern -verschiedene Väter gab. So bildete denn Mutter und Säugling von Natur -aus die <em class="gesperrt">erste</em>, wenn auch winzige Gesellschaftsgruppe, die -freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine Dauer besass, -weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen Mutter und -Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder gewissermassen -in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man auf diese -Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in diesem Sinne -ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt -ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und -obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen -Prinzipe beruht, so ist es doch der <em class="gesperrt">Thatsache</em> nach vorzugsweise -die Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach -schafft.“<a name="FNAnker_304_304" id="FNAnker_304_304"></a><a href="#Fussnote_304_304" class="fnanchor">[304]</a> Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste -Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser -durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste, -auf Mutter und Kind beschränkte Gruppierung als <em class="gesperrt">Muttergruppe</em> -bezeichne. Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter -eine Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite, -ob die Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die -letztere Annahme, der auch <em class="gesperrt">Kautsky</em> beistimmt, indem er im -„Stamm“ die erste Menschenvereinigung erblickt,<a name="FNAnker_305_305" id="FNAnker_305_305"></a><a href="#Fussnote_305_305" class="fnanchor">[305]</a> spricht der -Umstand, dass die Wahl einer zeitweiligen Gefährtin seitens des -Gefährten oder, umgekehrt, einen schon irgendwie beschaffenen „Haufen“ -Menschen voraussetzt, der den beiden Geschlechtern ihre gegenseitige -Ergänzung bot. Schon aus dieser Annahme folgt, wie <em class="gesperrt">Frerichs</em> -bemerkt, dass die Familie erst in<span class="pagenum"><a name="Seite_150" id="Seite_150">[S. 150]</a></span> zweiter Linie sich bilden -konnte.<a name="FNAnker_306_306" id="FNAnker_306_306"></a><a href="#Fussnote_306_306" class="fnanchor">[306]</a> In einer lebhaften Begeisterung für die Familie hat man, -wie <em class="gesperrt">Frerichs</em> meint, ihre Bedeutung gar oft überschätzt, indem -man sie für die Grundlage aller geselligen und sittlichen Ordnung -ausgab. Der wahre Verlauf sei aber der entgegengesetzte gewesen. -Es musste sich zuerst die Gesellschaft, der Staat ausbilden, und -erst nachdem dieser letztere feste Formen angenommen hatte, konnte -aus ihm und durch ihn die Familie werden. Seine rechtlichen und -sittlichen Anschauungen, seine geselligen Ordnungen übertrugen sich -auf die Familie, nicht aber bestimmte diese umgekehrt jenen.<a name="FNAnker_307_307" id="FNAnker_307_307"></a><a href="#Fussnote_307_307" class="fnanchor">[307]</a> -Für die geschichtliche Familie ist dies wohl zuzugestehen, aber -ohne die Muttergruppe — diese Urfamilie, wie unvollkommen sie uns -bedünken mag, — ist ein Zustand der Menschen auf Erden überhaupt -nicht denkbar, und <em class="gesperrt">Lippert</em> hat an dem Beispiele der Bienen und -Wandervögel gezeigt, dass man in gleichem Sinne auch beim Menschen die -Familie als die Grundlage aller gesellschaftlichen Organisation, als -Ausgangspunkt aller gesellschaftlichen Fürsorge betrachten dürfe.<a name="FNAnker_308_308" id="FNAnker_308_308"></a><a href="#Fussnote_308_308" class="fnanchor">[308]</a> -Die Muttergruppe, wie ich fortfahren will sie zu nennen, war zweifellos -schon bei Bildung des Stammes vorhanden, aber die Muttergruppe deckt -in keiner Weise den Begriff der vollen Familie späterer Zeit, und -<em class="gesperrt">diese</em> war wirklich noch nicht vorhanden, als die Stammesbildung -sich vollzog. In der Muttergruppe, diesem gesellschaftlichen -Erstlingszustande der Menschheit, ist die <em class="gesperrt">Mutterfolge</em>, d. h. -die Bedingung der Zugehörigkeit durch die Abstammung von derselben -Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und da nun das Kind ein Teil -der Mutter selbst ist, so hat diese an ihm auch ein <em class="gesperrt">Recht</em>, so -unzweifelhaft, wie es noch kein zweites Rechtsverhältnis der Urzeit -bietet.<a name="FNAnker_309_309" id="FNAnker_309_309"></a><a href="#Fussnote_309_309" class="fnanchor">[309]</a> Das Kind ist das unbedingte Eigentum der Mutter, ihre -„Sache“.<a name="FNAnker_310_310" id="FNAnker_310_310"></a><a href="#Fussnote_310_310" class="fnanchor">[310]</a></p> - -<p>Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen -Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in<span class="pagenum"><a name="Seite_151" id="Seite_151">[S. 151]</a></span> weiterem -Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein -Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl -beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe -auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen. -Man sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach -unseren Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der -Entwicklung derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine -jüngere wahrnehmen, sofern es sich wenigstens um das Mutter<em class="gesperrt">recht</em> -handelt. Erst in der zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in -strengerem Sinne ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen -Forschers <em class="gesperrt">Wilken</em>, welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie -schon so vielfache Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung -„Matriarchat“ bei, während ich der älteren Stufe der Mutterfolge die -Bezeichnung „Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen diesen -beiden Stufen scharf unterschieden, und so kommt es, dass manche -Gelehrte das Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere das -Matriarchat für eine notwendige Durchgangsstufe <em class="gesperrt">aller</em> Völker -erklären. In Wahrheit lässt sich mit <em class="gesperrt">Bachofen</em> und Dr. <em class="gesperrt">Lothar -Dargun</em><a name="FNAnker_311_311" id="FNAnker_311_311"></a><a href="#Fussnote_311_311" class="fnanchor">[311]</a> behaupten: jeder Volksstamm müsse notwendig eine Zeit -durchleben, wo ihm alle Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut -vermittelt ward. Diese Zeit war aber jene der Muttergruppe.</p> - -<p>Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein -von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte. -Der Begriff des <em class="gesperrt">Eigentums</em> ist in der That der Menschheit -eben sowenig angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu -allen Zeiten findet. Ja, es lässt sich noch mehr behaupten und -<em class="gesperrt">Lippert</em> hat es erfolgreich bewiesen: die Ansammlung von Eigentum -widerstrebt dem Urmenschen, und die ganze Einrichtung stösst auf so -viele Hindernisse, dass sie sich nicht ohne harten Kampf gegen die -mächtigsten Einflüsse endlich doch behaupten kann. Soweit von Gütern -in jenen entfernten<span class="pagenum"><a name="Seite_152" id="Seite_152">[S. 152]</a></span> Epochen die Rede sein kann, herrschte naturgemäss -allgemeine Gemeinschaft. Alles auf der Erde gehörte noch allen in -gleicher Weise, beziehungsweise jedem, der es ergriff — nur die -Werkzeuge waren ausgesondert.<a name="FNAnker_312_312" id="FNAnker_312_312"></a><a href="#Fussnote_312_312" class="fnanchor">[312]</a> So sehen wir den ersten Anfang -zu einem persönlichen Eigentum darin, dass einzelne Gegenstände des -beweglichen Vermögens, welche eine hervorragende Beziehung zu einem -einzelnen Geschlechtsgenossen haben, als diesem allein angehörig -betrachtet werden. Unser Wort „Leib“-Waffe bezeichnet noch recht -natürlich die auserlesen enge Verbindung dieser Gegenstände mit dem -Menschen; sie sind ein Teil von ihm. Persönliches Eigentum entsteht -also zuerst am beweglichen Vermögen, während beim unbeweglichen -Besitze noch lange die ältere Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch -heute ist die Gemeinsamkeit des Grundeigentums bei niedrigen Stämmen -über die ganze Erde verbreitet; bei Völkerschaften, die ein Jäger- -oder Nomadenleben führen, kann man von einem „Grundeigentum“ überall -nicht sprechen; es finden sich an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd- -und Wanderungsbezirke, wie solche z. B. in Brasilien und Australien -vorkommen. Da alle heutigen Wilden ausnahmslos — es kann dies nicht -genug oft erinnert werden — dem Urzustande schon weit entrückt sind, -so ist bei ihnen „absoluter Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und -sie gegen diesen in Schutz zu nehmen, wie Dr. W. <em class="gesperrt">Schneider</em> thut, -heisst offene Thüren einrennen. Mit diesem siegreichen Beweise wird -aber die Thatsache nicht beseitigt, dass ein starker kommunistischer -Zug noch durch diese Völkerschaften weht,<a name="FNAnker_313_313" id="FNAnker_313_313"></a><a href="#Fussnote_313_313" class="fnanchor">[313]</a> wie die von den -verschiedensten Reisenden aufgezeichneten „Anekdoten“ — womit Dr. -<em class="gesperrt">Schneider</em> diese Angaben zu entwerten versucht — deutlich -darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die Rechte des Eigentümers -an Grund und Boden würden so sehr geachtet, dass niemand daselbst -ohne<span class="pagenum"><a name="Seite_153" id="Seite_153">[S. 153]</a></span> Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer anmachen dürfe,<a name="FNAnker_314_314" id="FNAnker_314_314"></a><a href="#Fussnote_314_314" class="fnanchor">[314]</a> -so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein einzelnes Individuum, -sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die Australier haben -eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die älteste Form des -Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd und Fischfang -werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum an beweglichen -Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt. Jede einem -Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen Hordenmitgliedern -verteilt,<a name="FNAnker_315_315" id="FNAnker_315_315"></a><a href="#Fussnote_315_315" class="fnanchor">[315]</a> und an diesem kommunistischen Zuge scheitert jeder -Versuch, auf das <i>divide et impera</i> sich stützend, die Australier durch -eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen. <em class="gesperrt">Darwin</em> -meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein Stück Tuch, -was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und verteilt, und -kein Individuum wird reicher als das andere.<a name="FNAnker_316_316" id="FNAnker_316_316"></a><a href="#Fussnote_316_316" class="fnanchor">[316]</a> Mag immerhin Dr. -<em class="gesperrt">Schneider</em> auf <em class="gesperrt">Georg Forster</em> sich berufen,<a name="FNAnker_317_317" id="FNAnker_317_317"></a><a href="#Fussnote_317_317" class="fnanchor">[317]</a> der den -Wilden zu sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von Mein -und Dein gar keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet, -so viel ist unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das -Mein und Dein sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein -Besitzrecht eines andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein, -wo Mais oder sonst ein Lebensmittel wächst, und „stehlen“ — nach dem -Begriffe der Europäer; sie selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso -lernten die Weissen die meisten Südseeinsulaner als die frechsten -Diebe kennen; sie suchten sich alles anzueignen, was ihnen gefiel, -und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie sich sehr. Aber dieser -Ärger führte nicht zur Entwicklung eines Schamgefühls, denn sie -ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über deren Misslingen. Den -arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und Plündern wechselseitige und -notwendig zusammenhängende Handlungen, die der Hauptsache nach aus dem<span class="pagenum"><a name="Seite_154" id="Seite_154">[S. 154]</a></span> -vollständigen Mangel eines Begriffes von Eigentum hervorgehen.<a name="FNAnker_318_318" id="FNAnker_318_318"></a><a href="#Fussnote_318_318" class="fnanchor">[318]</a> Ein -gewisser kommunistischer Zug kennzeichnet sogar noch solche Völker, -welche das Einzeleigentum schon sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk -keine Kleidung oder keine Speise, so erhält er sie vom reicheren -Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer Gegend bilden gleichsam eine -Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle ihn umgebenden ärmeren -Faullenzer mitzufüttern.<a name="FNAnker_319_319" id="FNAnker_319_319"></a><a href="#Fussnote_319_319" class="fnanchor">[319]</a></p> - -<p>In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen -Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht -notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr -wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und -keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als -dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes -allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in -den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler -aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt <em class="gesperrt">Charles Darwin</em>, -„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug -hat, irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere, -zu bewahren, scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des -Landes verbessert werden kann“.<a name="FNAnker_320_320" id="FNAnker_320_320"></a><a href="#Fussnote_320_320" class="fnanchor">[320]</a> In der ersten Zeit war aber der -spätere Häuptling nichts weiter als ein Gleicher unter Gleichen.</p> - -<p>Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf -man wohl mit <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em><a name="FNAnker_321_321" id="FNAnker_321_321"></a><a href="#Fussnote_321_321" class="fnanchor">[321]</a> behaupten: Der Mensch war in -seiner frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen -Perioden den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen, -wie die übrigen Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten -sich, analog der ihnen somatisch am nächsten verwandten Typen der -Säugetiere, durch fortgesetzte Inzucht ver<span class="pagenum"><a name="Seite_155" id="Seite_155">[S. 155]</a></span>einzelter Gruppen in -räumlich gesonderten Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung -seines Sprachvermögens ermöglichte dem Menschen indes den Übergang -vom Zustande der geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten -sehen, der Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser -schützenden, organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde -oder des <em class="gesperrt">Stammes</em>.<a name="FNAnker_322_322" id="FNAnker_322_322"></a><a href="#Fussnote_322_322" class="fnanchor">[322]</a> Auch durch den Druck der äusseren -Verhältnisse, der auf die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen -Entwicklung getrieben. So können wir etwa annehmen, dass die eine oder -die andere Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten -erwirkt, die ihr vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die -Bereitung der Waffen nützlich sind. Diese bleiben ihr Eigentum und -werden als wichtige Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben -aber ist die Besitzerin anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich -leichter und besser und wird dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer -Mitglieder aber wachsen ihre Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit -sich zu erhalten, zu gedeihen und weiter zu wachsen. Die grössere -Genossenschaft ist kräftiger als die kleine, sie unterdrückt diese oder -nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf irgend eine andere Art der -natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich aus den vielen kleinen, -wenige grössere Horden, die nun in den Stamm übergehen.<a name="FNAnker_323_323" id="FNAnker_323_323"></a><a href="#Fussnote_323_323" class="fnanchor">[323]</a></p> - -<p>Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme musste in -einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit ihrer -Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das -Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört -ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme -eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem -Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder -vielmehr die <em class="gesperrt">Einheit des Blutes</em> in ganz wörtlichem Sinne -ist, welches dasjenige begründet, was wir <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em> -oder ge<span class="pagenum"><a name="Seite_156" id="Seite_156">[S. 156]</a></span>nauer, von der alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend, -die Blutsverwandtschaft nennen, und dass diese Gleichheit des -wesentlichsten Stoffes in der Mutter und nur in dieser ihre Quelle -habe. Alle sonach, die, in welcher Generation immer, von derselben -Urmutter stammten, natürlich stets nur in mütterlicher Linie gerechnet, -waren im Besitze ein und desselben Blutes; sie waren alle Blutgenossen, -im wirklichen Sinne „blutsverwandt“.</p> - -<p><em class="gesperrt">Lippert</em>, welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,<a name="FNAnker_324_324" id="FNAnker_324_324"></a><a href="#Fussnote_324_324" class="fnanchor">[324]</a> -so sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender -Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich -übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,<a name="FNAnker_325_325" id="FNAnker_325_325"></a><a href="#Fussnote_325_325" class="fnanchor">[325]</a> weist zu -deren Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete -Sitte der „Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben -sei, darauf bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes -auf. Brüder sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut -fliesst, und echte Verwandte sind <i>consanguinei</i>. Nicht Redensarten -drehten sich den Alten darum; sie nahmen es genau und bewiesen das -durch Thaten. Wenn ein Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so -können auch Wildfremde Brüder werden — durch Blutmischung. Läge dieser -seltsame Gedanke nicht in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es -undenkbar, dass derselbe Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft -in allen Teilen der Erde, deren Bevölkerung kaum je in irgend eine Art -gegenseitiger Berührung kommen konnte, Verbreitung gefunden hätte.“ -Nirgends aber ist diese Sitte vielleicht fester eingewurzelt als in -Afrika, was, um es vorneweg zu bemerken, an sich nicht ohne Bedeutung -ist. Noch in der Gegenwart wird bei den Schwarzen jenes Erdteiles die -Blutbrüderschaft für ein Unterpfand des freundlichen und friedlichen -Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen wir uns einander bei, im -Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der Wahlspruch der -Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-<span class="pagenum"><a name="Seite_157" id="Seite_157">[S. 157]</a></span>Juru des Niamniamlandes, -wo <em class="gesperrt">Georg Schweinfurth</em> zum ersten Male Zeuge dieser Sitte -wurde, die er eine barbarische nennt.<a name="FNAnker_326_326" id="FNAnker_326_326"></a><a href="#Fussnote_326_326" class="fnanchor">[326]</a> Zu solchen Schutz- und -Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch <em class="gesperrt">Stanley</em> -auf seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen -Brauch, welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer -<em class="gesperrt">Pocock</em> unterwerfen mussten. Ja <em class="gesperrt">Stanley</em> selbst trank -Blutbrüderschaft mit dem gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer -<em class="gesperrt">Mirambo</em>, dem „Mars von Afrika“. Nachdem <em class="gesperrt">Manwa Sera</em>, der -eingeborene Führer der <em class="gesperrt">Stanley</em>schen Expedition beide einander -gegenüber hatte niedersetzen lassen, machte er in ihre rechten Beine -einen kleinen Einschnitt, aus dem er das Blut entnahm, und indem er -dies unter ihnen austauschte, rief er laut aus: „Wenn einer von euch -beiden diese jetzt zwischen euch geschlossene Brüderschaft bricht, -so möge der Löwe ihn verschlingen, die Schlange ihn vergiften, möge -Bitterkeit in seiner Nahrung sein, mögen seine Freunde ihn verlassen, -möge seine Flinte in seinen Händen zerspringen und ihn verwunden -und alles Böse ihm widerfahren, bis dass er stirbt.“<a name="FNAnker_327_327" id="FNAnker_327_327"></a><a href="#Fussnote_327_327" class="fnanchor">[327]</a> Darauf -wurden zwischen den neuen Brüdern Geschenke ausgetauscht. In Rubunga, -bemerkt <em class="gesperrt">Stanley</em>, ist das Blutbrüderschaftschliessen eine -viehisch-kannibalische Zeremonie, die aber doch sehr eifrig begehrt -wird, sei es nun um den Blutdurst zu befriedigen, oder weil damit -ein Austausch von Geschenken verbunden ist, bei dem die Rubungaleute -notwendigerweise den grössten Vorteil hatten. Nachdem ein Einschnitt -in jeden der beiden Arme gemacht war, beugten beide Brüder ihre Köpfe -nieder und man konnte bemerken, wie der Eingeborne mit der grössten -Gier das Blut einsog; es dürfte aber schwer zu entscheiden sein, ob ihn -Blutliebe oder ein Übermass der Freundschaft dazu veranlasste.<a name="FNAnker_328_328" id="FNAnker_328_328"></a><a href="#Fussnote_328_328" class="fnanchor">[328]</a> Die -Entscheidung kann indes nicht schwer fallen. Manche Schwarze ersetzen -nämlich beim Trinken<span class="pagenum"><a name="Seite_158" id="Seite_158">[S. 158]</a></span> der Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es -ist also nicht Blut<em class="gesperrt">durst</em>, sondern lediglich die Vorstellung des -an die Zeremonie sich knüpfenden neuen Verwandtschaftsbandes Anlass -der seltsamen Sitte. Es wird in solchem Falle auf die Milch die Rolle -übertragen, welche ältere Vorstellungen dem Blute beimassen.<a name="FNAnker_329_329" id="FNAnker_329_329"></a><a href="#Fussnote_329_329" class="fnanchor">[329]</a></p> - -<p>An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste -Verwandtschaft der Menschen unter einander begründe, war in dieser -Verwandtschaft eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere -Abstufung denkbar; jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher -Ableitung immer, dasselbe Blut; den ganzen Stamm umschloss ein -und dasselbe Verwandtschaftsband, und nur die <em class="gesperrt">Unterschiede -der Altersstufen</em> konnten sich geltend machen. Denn wer nicht -stammfremd war, der gehörte zur Geschlechtsgenossenschaft, und weil es -darin nur <em class="gesperrt">ein</em> Blut gab, so war auch jeder dem ersten wie dem -letzten derselben in <em class="gesperrt">gleicher</em> Weise verwandt oder, wenngleich -mit einem Fremdworte, richtiger ausgedrückt: <em class="gesperrt">konsanguin</em>, -„gleichen Blutes“, „ebenblütig“ möchte ich sagen. Noch heute stehen -manche Völker auf dieser Stufe der Anschauung, wie namentlich -des Amerikaners <em class="gesperrt">Lewis H. Morgans</em> grosse Arbeit<a name="FNAnker_330_330" id="FNAnker_330_330"></a><a href="#Fussnote_330_330" class="fnanchor">[330]</a> ganz -unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen Anlass gehabt, -Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeits<em class="gesperrt">graden</em> d. h. von -Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln. Was innerhalb -derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft unterscheidbar -war, das waren bloss die Generationsstufen, und so entstand, im -Gegensatze<span class="pagenum"><a name="Seite_159" id="Seite_159">[S. 159]</a></span> zu der in unserer Kulturwelt üblichen beschreibenden, die -<em class="gesperrt">klassifikatorische</em> Ebenblütigkeitsbezeichnung. Mit Unrecht wird -dieselbe als jene eines <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em>systemes aufgefasst. -Die Wahrheit ist, dass es auf der Stufe <em class="gesperrt">dieser</em> Bezeichnungen -den Begriff der Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht giebt. Die -Namen, mit denen wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater, Mutter, -Kind u. s. f. übersetzen, hatten ursprünglich gewiss keinen solchen -Sinn, sondern bezeichneten lediglich die Generationsstufen innerhalb -der allgemeinen und gleichen Ebenblütigkeit.<a name="FNAnker_331_331" id="FNAnker_331_331"></a><a href="#Fussnote_331_331" class="fnanchor">[331]</a> So nennt der -Mortlockinsulaner einen Bruder oder Schwester <i>Pui</i> (<i>Puim</i>, <i>Puin</i> u. -s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen für seinen Puin, wenn die -Mutter des letzteren von demselben Blute war, wie seine eigene. Durch -<i>Puipui</i> bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis selbst und dann -die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher Seite. Die -Verwandten von väterlicher Seite gehören nicht zu dem Puipui. Letzteres -entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche Basis, -von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren Ursprung -nehmen.<a name="FNAnker_332_332" id="FNAnker_332_332"></a><a href="#Fussnote_332_332" class="fnanchor">[332]</a></p> - -<p>Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und -fast identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf -Abstufungen: Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel. -Die Bezeichnungen Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind -dort unbekannt. Es gelten aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade -nicht bloss für diejenigen Verwandten, für die sie bei uns gelten, -sondern für ganze Klassen von Personen. Alle Geschwister von Egos -Grosseltern oder deren Vorfahren sind ebenfalls Egos Grosseltern. -Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine Eltern, also die Brüder -seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die Schwestern -seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder seiner -Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren Nachkommen -seiner Kinder,<span class="pagenum"><a name="Seite_160" id="Seite_160">[S. 160]</a></span> ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind Egos Enkel. -Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister, ebenso deren -Kinder <i>in infinitum</i>. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders von -Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos -Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.<a name="FNAnker_333_333" id="FNAnker_333_333"></a><a href="#Fussnote_333_333" class="fnanchor">[333]</a> Diese -Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache -zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in -Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden. -So heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der -ältere Bruder <i>Kaikuaana</i>, der jüngere <i>Kaikaina</i>, die Schwester -<i>Kaikuwahina</i>. Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder -<i>Kaikunana</i>, die ältere Schwester dagegen <i>Kaikuaana</i>, und die jüngere -<i>Kaikana</i>.<a name="FNAnker_334_334" id="FNAnker_334_334"></a><a href="#Fussnote_334_334" class="fnanchor">[334]</a></p> - -<p>Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der <em class="gesperrt">Hova</em> auf -Madagaskar. Die Wörter für Vater: <i>Ray</i>, und Mutter: <i>Rény</i> haben -eine sehr weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen -Eltern, sondern auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie -für Oheim und Muhme und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es -giebt demzufolge im Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem -„Onkel“ und „Tante“ entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester, -Mutterbruder, Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass -Sonderbezeichnungen für „Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden -sind; diese heissen sämtlich <i>Zánaka</i> d. i. „Kinder“ und werden zur -genaueren Bestimmung in Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters -oder der Mutter unterschieden. <i>Ray</i>, Vater, scheint im Madagassischen -nicht, wie in vielen semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer, -Macher oder Verfertiger einer Sache gebraucht zu werden, sondern im -weiteren Sinne jeden Älteren oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl -aber nimmt <i>Rény</i>, Mutter, häufig die Bedeutung „Urheberin einer -Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für unser Wort „Eltern“ ist nicht -vorhanden. Die Zusammensetzung <i>Ray-aman-drény</i> d. i. „Vater und -Mutter zusammen<span class="pagenum"><a name="Seite_161" id="Seite_161">[S. 161]</a></span>“ wird für alle Höherstehenden, Älteren oder Gönner -beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort <i>Zánaka</i> dient aber auch als -Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen, gerade wie <i>Ray</i> und -<i>Rény</i> für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“ und „Schwester“ -finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere Sprache nicht -besitzt; <i>Rahalaky</i> bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“, <i>Anadahy</i> -„Bruder einer Schwester“, <i>Rahavany</i> „Schwester eines Bruders“ und -<i>Anabavy</i> endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter -werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls -keine Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen -Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen -wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus -diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die -Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder -einer Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat -man die Bezeichnung <i>Afy</i> oder <i>Zafy</i>, die man auch für „Nachkommen“ -im weiteren Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter -sind den unserigen fast gleichbedeutend: <i>Raibé</i> (<i>Be</i>=gross) und -<i>Renibé</i>. Es scheint jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher -hinaufreichende Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden -sämtlich mit dem allgemeinen Ausdrucke <i>Razana</i> d. i. „Vorfahren“ -bezeichnet.<a name="FNAnker_335_335" id="FNAnker_335_335"></a><a href="#Fussnote_335_335" class="fnanchor">[335]</a></p> - -<p>Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem -Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches -einfach die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen -bezeichnet und worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet, -der noch bestimmt wird. Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus -den Augen zu verlieren. Das klassifikatorische System, welches die -Geschlechtsfolgen gruppenweise in den Bezeichnungen zusammenfasst, -strebt dagegen dahin, die vermeintliche Einheit des Geschlechts -festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft zusammenzuhalten und zu -verengen, indem sie die nach unseren Begriffen entfernten Grade auf -nähere zurückführt und unsere<span class="pagenum"><a name="Seite_162" id="Seite_162">[S. 162]</a></span> Seitenverwandten immer wieder in die -direkte Linie der auf- und absteigenden Geschlechtsfolge hineinzieht. -Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der Mutter Vater genannt, sein -Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und dessen Sohn zum eigenen -Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme heisst Mutter, ob väterlicher- -oder mütterlicherseits, während der Oheim, als Bruder des Vaters, -die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-Insulanern heisst -auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob mütterlicher- oder -väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den Tamulen die -mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme. Es finden -sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den Delawaren -oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern nur -Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den -Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche -Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger -kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung -der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich, -wie z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch -bei den Magyaren, welche sehr genau den „<i>Batya</i>“, den älteren Bruder, -vom <i>Öcs</i> oder <i>Öcse</i>, dem jüngeren Bruder, sowie die <i>Néne</i>, ältere -Schwester, von der <i>Hug</i>, der jüngeren Schwester, unterscheiden, -während bei uns die Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im -allgemeinen sind bei den Indianern alle Nachkommen desselben Paares -<i>Consanguinei</i> d. h. Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden -unter besonderen Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der -geraden Linie auf. Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern -zu einander; die Kinder der Schwestern sind ebenfalls Brüder und -Schwestern zu einander; die Kinder der Schwestern und Brüder stehen -aber in entfernter Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der -Mutter Brüder und die Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen -die Bezeichnung Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte -sind dem Manne Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem -Weibe Kinder des Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist<span class="pagenum"><a name="Seite_163" id="Seite_163">[S. 163]</a></span> -wechselseitig. In der Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter, -Urgrossvater, Urgrossmutter, Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als -„Ahn“. Dann Vater, Mutter, Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin, -Ururenkel, Ururenkelin, älterer Bruder von Mannesseite, ältere -Schwester von Mannesseite, jüngerer Bruder, jüngere Schwester, Bruder, -Schwester.</p> - -<p>Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen -Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern Richtung -schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat, als „wir“ -in die Mitte stellen wollen, so haben, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> sehr -richtig bemerkt, die verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne -nur bedeutet: die Ältesten, die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren -oder Kleinen, die Kleinsten. Alle auf unserer Geschlechtsstufe -Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen, sind die „Brüder“. Solches -sind aber immer die Mitglieder derselben Geschlechtsstufe, alle -Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich die übrigen -Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der Geschlechtsstufe, -auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich die einzigen -natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach Gleichgestellten -in der Geschlechtsgenossenschaft genügend gekennzeichnet, und unter -den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass die Redenden ihre -gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse wählen.<a name="FNAnker_336_336" id="FNAnker_336_336"></a><a href="#Fussnote_336_336" class="fnanchor">[336]</a> -<em class="gesperrt">Lippert</em> befindet sich in dieser seiner Auffassung des -klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit <em class="gesperrt">Karl -Kautsky</em>, welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass -dasselbe gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es -nicht auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es -hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm -bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung, -sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der -Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere -zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen -Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens<span class="pagenum"><a name="Seite_164" id="Seite_164">[S. 164]</a></span> bezeichnete.<a name="FNAnker_337_337" id="FNAnker_337_337"></a><a href="#Fussnote_337_337" class="fnanchor">[337]</a> -So bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere -Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als -wie sie allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit <em class="gesperrt">diese</em> -jeweilig die jüngsten und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss, -kann sich der Verkehr immer nur innerhalb weniger der nächstliegenden -Generationsschichten bewegt haben. Innerhalb dieser Schichten und in -der Geschlechtsgenossenschaft verkehrte der Mann mit mehreren Weibern, -das Weib mit mehreren Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende -Rudimente bis in späte geschichtliche Zeiten erhalten, aus denen -hervorgeht, dass diese Übung einst als ein Rechtszustand aufgefasst -wurde.<a name="FNAnker_338_338" id="FNAnker_338_338"></a><a href="#Fussnote_338_338" class="fnanchor">[338]</a></p> - -<p>Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der -jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>, -und es verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in -der Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt -unser Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter -und Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen -Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester der -Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders der -Frau, und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein bestimmtes -Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das leibliche Band -zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht bezeichnet wird, -folgt keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht erkannt oder anerkannt -wird.“<a name="FNAnker_339_339" id="FNAnker_339_339"></a><a href="#Fussnote_339_339" class="fnanchor">[339]</a> Bis dahin kann man dem Autor folgen, da sich in der That -aus dem Mangel sprachlicher Ausdrücke nicht mit Sicherheit auf die -gänzliche Abwesenheit der entsprechenden Begriffe schliessen lässt. -Kein vorurteilslos denkender Forscher vermag ihm aber zuzustimmen, wenn -er sagt: „Statt der empörenden Annahme beizupflichten, welche darin -einen Rückstand urzeitlicher Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir -lieber auf jede Erklärung verzichten.“<a name="FNAnker_340_340" id="FNAnker_340_340"></a><a href="#Fussnote_340_340" class="fnanchor">[340]</a> Dass dieses Zurschautragen -sittlicher Ent<span class="pagenum"><a name="Seite_165" id="Seite_165">[S. 165]</a></span>rüstung nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise -sein kann, bedarf keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine -„empörenden“ Annahmen, wird durch nichts empört, durch nichts -begeistert; sie sucht nach Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie -dieselbe findet. Die Wahrheit ist aber an sich weder gut noch böse, -weder schön noch hässlich, weder sittlich noch unsittlich, sondern -nichts als wahr. Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> ist indes im Besitze einer in -seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung: „Die in Rede stehenden -Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig oder unverständlich zu -sein“ — (dies sind sie auch uns nicht) — „sobald dieselben aus ihren -Grundgedanken und Zwecken erklärt und durch die gesellschaftlichen -Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit beleuchtet werden.“ Sehr -richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“ und die „gesellschaftlichen -Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> aber in -folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu Grunde zu legen, -das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit aller Glieder -der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu befestigen, -die letzteren in der Ehrfurcht und im Gehorsam gegen das Alter -zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung in -Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater und -Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf die -Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer -Sippe in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige -sich als nächste Blutsverwandten betrachteten.“<a name="FNAnker_341_341" id="FNAnker_341_341"></a><a href="#Fussnote_341_341" class="fnanchor">[341]</a> Man sieht, -in seinem Eifer gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der -Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als -Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise. -Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser -unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit -und Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere -Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei -den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes -ausgedehnt, und dies belehrt uns<span class="pagenum"><a name="Seite_166" id="Seite_166">[S. 166]</a></span> nach Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> deutlich, -„dass das so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb -der Clanschaft zu keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des -Staatenbundes, nämlich zur Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung -der Autorität und zur Stärkung des Stammesbewusstseins.“ Dass man, -wenn z. B. die Onondaga „die Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen, -damit die Stämme nach ihrem Alter einfach als ältere und jüngere -bezeichnen wollte, wie sie es in der That auch waren, — daran scheint -Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> gar nicht gedacht zu haben. Ganz Köstliches -leistet er aber in folgendem: „Aus der instinktiven Bereitwilligkeit, -mit welcher der einzelne Naturmensch auf alle Sonderinteressen -verzichtet und in der Familie oder Sippe aufgeht“, — (also doch!) -— „wird niemand folgern wollen, das individuelle Bewusstsein sei in -der Urzeit vom Kollektivbewusstsein nicht“ — — „geschieden gewesen; -ebenso wenig kann durch die sprachliche und thatsächliche Verschmelzung -mehrerer Familien zu einer einzigen die begriffliche Abwesenheit der -Einzelfamilie glaubhaft gemacht werden.“<a name="FNAnker_342_342" id="FNAnker_342_342"></a><a href="#Fussnote_342_342" class="fnanchor">[342]</a> Was hierunter sich zu -denken sei, ist nicht recht verständlich. Unter Verschmelzung versteht -man doch ein Einswerden derart, dass die einzelnen Bestandteile als -solche aufhören erkennbar zu sein. Hat nun eine solche Verschmelzung -thatsächlich stattgefunden, wie sollte und könnte sich in der -Geschlechtsgenossenschaft die Einzelfamilie erkennen, wie könnte der -Begriff einer solchen vorhanden sein? Der Leser mag nach dem Gesagten -entscheiden, ob den Ausführungen Dr. <em class="gesperrt">Schneiders</em> und seiner -Anhänger auch nur die geringste Spur von Wahrscheinlichkeit innewohne.</p> - -<p>Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die -Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu -wollen. Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen -Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die -Rede sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte -Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets -von der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte, -herrschen musste, so<span class="pagenum"><a name="Seite_167" id="Seite_167">[S. 167]</a></span> lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft -kam. Deswegen kann ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und -vorsichtigen <em class="gesperrt">Edward Tylor</em> Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei -den rohesten Völkern, vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder -Elend verkommen sind, finden wir eine Vorstellung von der sittlichen -Bedeutung des Familienlebens.“<a name="FNAnker_343_343" id="FNAnker_343_343"></a><a href="#Fussnote_343_343" class="fnanchor">[343]</a> Diese Voraussetzung bricht -zusammen, sobald man die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur -hinwegräumt, wie sogar noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu -thun gestatten. Die Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch -nicht vorhanden ist, es auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen -Bedeutung geben kann.</p> - -<p>In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch -alle Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des -Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen -allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht -feststellen, das Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der -Mutter ganz allein. Freilich der römische Rechtssatz: <i>mater semper -certa est, etiamsi vulgo conceperit, pater vero is tantum, quem -nuptiae demonstrant</i>, konnte damals noch keine Geltung haben, und -es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus abzuleiten, dass man den -Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der Begriff der Treue noch -gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass die Unsicherheit -der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte, thatsächlich -vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie <em class="gesperrt">Post</em> und -<em class="gesperrt">Wilken</em>, meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde -Beziehung zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das -Kind, keiner bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,<a name="FNAnker_344_344" id="FNAnker_344_344"></a><a href="#Fussnote_344_344" class="fnanchor">[344]</a> -von der es einen Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter -nicht näher verwandt galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder -wenigstens<span class="pagenum"><a name="Seite_168" id="Seite_168">[S. 168]</a></span> einer Klasse von andern Stammgenossen,<a name="FNAnker_345_345" id="FNAnker_345_345"></a><a href="#Fussnote_345_345" class="fnanchor">[345]</a> so kann doch -dieser Zustand begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt -sich hören, dass bei den indischen Naïr kein Sohn seinen <em class="gesperrt">Vater</em>, -kein Vater seinen Sohn kennt; das von der Natur um <em class="gesperrt">Mutter</em> und -<em class="gesperrt">Kind</em> geschlungene Band musste jedenfalls sehr bald seine Rechte -geltend machen, und diese Naturwahl trug dazu bei, dasselbe immer -inniger und fester zu gestalten. Alle Beispiele rascher Entfremdung -zwischen Mutter und Kind, womit die moderne Völkerkunde uns versieht, -betreffen auch stets nur den ohnehin überall von der Familie sich -frühzeitig ablösenden <em class="gesperrt">Sohn</em>, niemals die <em class="gesperrt">Tochter</em>, welche -bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos bei der Mutter bleibt, ein -Verhältnis, für das man sich in der ganzen übrigen Welt der Lebewesen -vergeblich nach einem Beispiele umsieht. Aber auch beim männlichen -Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen in die Horde nicht -allzurasch vor sich gehen.</p> - -<p>Nichts in der That, bemerkt <em class="gesperrt">Lippert</em>, ist hilfloser als das -neugeborene Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf -es seiner Mutter zur Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes -Verhältnis zwischen Kind und Mutter begründet. Auch lange nach der -Entwöhnung bleibt selbst den Kindern in unseren Zivilisationskreisen -die Milch der wichtigste und hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung. -Wir ersetzen diesen Mangel durch Kuhmilch; den Völkern, welche keine -milchspendenden Haustiere besitzen, wie z. B. die Amerikaner und -die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich dieses Surrogat, und -zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes Mittel, als das -der möglichsten Erstreckung der natürlichen Ernährungsweise und ein -entsprechendes Hinausschieben der Zeit des Überganges. Damit trifft -zusammen, dass die Ernährung aus dem mütterlichen Busen für die Sitte -und Lebensweise der Urzeit wie der Unkultur zugleich die leichteste, -bequemste ist. Aus diesem Grunde erstreckt sich die Zeit des Nährens -bei allen Völkern niederer Kultur auf ungewöhnlich grosse Zeiträume. -Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr sind nichts<span class="pagenum"><a name="Seite_169" id="Seite_169">[S. 169]</a></span> Seltenes,<a name="FNAnker_346_346" id="FNAnker_346_346"></a><a href="#Fussnote_346_346" class="fnanchor">[346]</a> -und es giebt Völker, bei welchen halb herangewachsene Buben ihre -Spiele unterbrechen, um nach der Mutterbrust zu verlangen, welche -manche von ihnen schon mit der glimmenden Zigarre vertauschen. -<em class="gesperrt">Lippert</em> glaubt nun, dass alle Völker einmal durch die Schule -der langen Nährfrist gegangen, weil eben die Erfindung der besten -Ersatznahrung erst ein spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit -der letzteren Behauptung auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht -der ausschliessliche Grund der beregten Sitte sein, denn bekanntlich -beschränkt sich die Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche -die Säugezeit ungebührlich lange ausdehnen, durchaus nicht auf die -mütterliche Milch, sondern es werden dem Säuglinge schon frühzeitig -andere Stoffe zugeführt. Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit -und Koljuschen ihre Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines -Seetieres, und die Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können, -verzehren mit ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen -vom Walross,<a name="FNAnker_347_347" id="FNAnker_347_347"></a><a href="#Fussnote_347_347" class="fnanchor">[347]</a> während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig -mit dem Essen von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn -sie nicht gerade am mütterlichen Busen saugen.<a name="FNAnker_348_348" id="FNAnker_348_348"></a><a href="#Fussnote_348_348" class="fnanchor">[348]</a> Es ist also bei -den Urvölkern, wie Dr. <em class="gesperrt">Ploss</em> mit grösserer Wahrscheinlichkeit -annimmt, die Bequemlichkeit, die Einfachheit und Billigkeit dieser -Ernährungsweise, dann die Gewohnheit, und endlich auch die Fähigkeit, -jahrelang ohne Nachteil stillen zu können, massgebend.<a name="FNAnker_349_349" id="FNAnker_349_349"></a><a href="#Fussnote_349_349" class="fnanchor">[349]</a></p> - -<p>Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden -ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben, -dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch -des Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte -die Mutterliebe im Kinde die<span class="pagenum"><a name="Seite_170" id="Seite_170">[S. 170]</a></span> jüngere Frucht der Kindesliebe, der -Liebe zur Mutter.<a name="FNAnker_350_350" id="FNAnker_350_350"></a><a href="#Fussnote_350_350" class="fnanchor">[350]</a> Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung -der Art, ist dieses Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer -als die Liebe der Eltern zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig -unbekannt; der kulturarme Wilde empfindet es meist nur leise und -selbst beim Gesitteten vermag es in der Regel an Kraft sich mit der -elterlichen, besonders der mütterlichen Liebe nicht zu messen.<a name="FNAnker_351_351" id="FNAnker_351_351"></a><a href="#Fussnote_351_351" class="fnanchor">[351]</a> -Immerhin dürfen wir erwarten, dass in den Zeiten der Muttergruppe -die Kinder der nämlichen Mutter für längere Dauer eine der Art der -Zusammengehörigkeit sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter bildeten -und dass die Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten, wenn -die Söhne der Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen -war der Einfluss jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das -Verhältnis von Mann und Frau, sowie auf dessen Dauer <em class="gesperrt">nicht</em> -günstig. Darin muss man <em class="gesperrt">Lippert</em> beistimmen, nicht aber in -seiner Begründung der beobachteten Thatsachen. Ihm zufolge gebietet -nämlich ein physiologisches Gesetz für die ganze Dauer der Muttersorge -strenge Entsagung, wodurch der Mann sich vollständig vereinsamt sah -und der Bund durch Trennung der beiden Erzeuger wieder gesprengt war. -Frühzeitig soll die Erfahrung dieses Gesetz der Enthaltsamkeit gelehrt -haben, welches gar bald auch zur menschlichen Satzung ward, auf deren -Übertretung ein schwerer Fluch lastete. Starb gar das Kind während der -üblichen langen Säugeperiode, so erweckte dies die Vermutung, dass die -Frau die Gemeinschaft des Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe. -Das Entsagungsopfer, welches für die Existenz des Kindes gebracht -wurde, zerstörte aber für die ferneren Zeiten der Urgeschichte die -Möglichkeit einer dauernden und einpaarigen Ehe.</p> - -<p>So legt, anschliessend an <em class="gesperrt">Lubbock</em>, der geistvolle <em class="gesperrt">Lippert</em> -den Sachverhalt dar.<a name="FNAnker_352_352" id="FNAnker_352_352"></a><a href="#Fussnote_352_352" class="fnanchor">[352]</a> Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen -Völkern der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange unter<span class="pagenum"><a name="Seite_171" id="Seite_171">[S. 171]</a></span>sagt ist, -als sie ihr Kind säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht -allgemeine Gültigkeit. Bei den marokkanischen Arabern z. B. pflegen -die Mütter ihre Kinder zwei Jahre lang zu nähren und während dieser -Zeit leben sie zumeist allein; doch ist es ihrem Manne nach Ablauf -von drei Perioden gestattet, sie wieder zu besuchen und mit ihnen -Umgang zu pflegen.<a name="FNAnker_353_353" id="FNAnker_353_353"></a><a href="#Fussnote_353_353" class="fnanchor">[353]</a> Ferner ist es wohl eine durchaus <em class="gesperrt">irrige</em> -Voraussetzung, dass Entsagung ein physiologisches Gesetz und vollends, -dass sie zur Erhaltung des Kindes notwendig sei. Vielmehr ist in der -überlangen, sich nicht selten auf vier bis fünf, ja mitunter bis zu -zehn und zwölf Jahren erstreckenden Nährfrist eine der <em class="gesperrt">Ursachen der -übergrossen Kindersterblichkeit</em> zu suchen, während sie zugleich -eine frühzeitig eintretende Hinfälligkeit und Abgelebtheit der Mutter -nach sich zieht. Man kann also nur so viel sagen, dass unter günstigen -Verhältnissen die kräftigen Mütter wilder und halbwilder Völker ihren -Kindern eine nach unseren Begriffen ungemein lange Zeit die Milch -ihrer Brust als fast ausschliessliche Nahrung darreichen können, -ohne dass sie selbst oder ihre Sprösslinge dadurch besondern Schaden -erleiden. Allerdings beobachtet man auch vielfach, dass wilde Mütter -durch ein mehrere Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig welken und -altern.<a name="FNAnker_354_354" id="FNAnker_354_354"></a><a href="#Fussnote_354_354" class="fnanchor">[354]</a> Von einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine Rede. -Es ist vielmehr die blosse <em class="gesperrt">Furcht vor der Geburt</em>, welche die -Weiber so lange stillen lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der -Schwangerschaft zu entgehen, denn in der That sind sie in der Lage, -während des Säugens geschlechtlich zu geniessen unter verringerter -Gefahr des Empfangens. Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den -Serben stillt die Mutter so lange, als sie nicht von neuem schwanger -wird, ein Beweis, dass sie also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss -sich nicht versagt. Alle glauben aber, dass sie nicht schwanger werden -könnten, so lange sie säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich -oft irren.<a name="FNAnker_355_355" id="FNAnker_355_355"></a><a href="#Fussnote_355_355" class="fnanchor">[355]</a> Wenn die Arawakenfrauen<span class="pagenum"><a name="Seite_172" id="Seite_172">[S. 172]</a></span> die Kinder mehrere Jahre -fortstillen, bis das nächste Kind da ist, so ist damit gleichfalls -ausgesprochen, dass das Säugen die Empfängnis nicht hindert; auch -bei den Negerinnen in Altkalabar dauert das Säugen bis zu einigen -Monaten in die nächste Schwangerschaft hinein, es hat also während -desselben Befruchtung stattgefunden. Im allgemeinen darf man aber -wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen Schwangerschaft durch eine -lange Säugeperiode verringert werde, ja bei einigen Frauen ist die -Meinung verbreitet, dadurch gänzliche Unfruchtbarkeit herbeiführen zu -können; wenn auch nicht diese, eine Verringerung der Kinderzahl hat sie -jedenfalls zur Folge, denn es tritt durch lang fortgesetztes Säugen -Atrophie des Uterus ein.<a name="FNAnker_356_356" id="FNAnker_356_356"></a><a href="#Fussnote_356_356" class="fnanchor">[356]</a> Dr. <em class="gesperrt">Ploss</em>, der diesen Fragen -jahrelanges Studium gewidmet hat, hält den thatsächlich unrichtigen -Gedanken, dass Ausübung der Begattung der Säugenden oder dem Säuglinge -schaden könne, für einen den wilden Völkern allzu ferne liegenden; ich -glaube mit Recht, denn es lag sicher nicht im Wesen des gedankenarmen -Urmenschen, das Wohl des kommenden Geschlechtes fürsorgend durch -sein eigenes zu erkaufen. Wie der Zweck der Natur mit dem Erscheinen -des Kindes erreicht ist und dieselbe sich nicht weiter um die Eltern -bekümmert, welche sie oft grausam ihrem Schicksale überlässt, so lebt -als wirksames Gegengewicht in jedes Menschen Brust der egoistische -Erhaltungstrieb, der zuvörderst auf das eigene Wohl bedacht ist. Die -lange Säugezeit auf niedrigen Gesittungsstufen bedeutet also nicht -nur <em class="gesperrt">kein</em> Entsagungsopfer des Weibes, sondern vielmehr das -gerade <em class="gesperrt">Gegenteil</em>, nämlich das Streben, den Geschlechtsgenuss -sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung seiner Folgen. Doch soll -nicht geleugnet werden, dass in der That Enthaltsamkeit während -der Stillungsperiode vielfach auf niederen Stufen geübt wird; nur -liegen ihr nicht die von <em class="gesperrt">Lippert</em> vermuteten Gefühle zu -Grunde. Vielmehr darf man wohl mit Dr. <em class="gesperrt">Ploss</em> annehmen, dass -nach allgemeiner Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie -<em class="gesperrt">überhaupt</em> in einer geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist, -als im Ausnahmezustand befindlich gilt, der<span class="pagenum"><a name="Seite_173" id="Seite_173">[S. 173]</a></span> für <em class="gesperrt">andere</em> dann -eine gewisse Gefahr darbietet, wenn sie sich mit der darin Befindlichen -in zu nahe Berührung einlassen.<a name="FNAnker_357_357" id="FNAnker_357_357"></a><a href="#Fussnote_357_357" class="fnanchor">[357]</a> Die Enthaltsamkeit geht also -nicht vom Weibe, sondern vom Manne aus, und was diesen zurückhält, ist -gemeine Furcht. Zu Gunsten dieser Ansicht spricht, dass bei den meisten -Wilden und Halbwilden das Weib während der Katamenien als „unrein“ gilt -und eine unerschöpfliche Liste von Vorurteilen und darauf gegründeten -Sitten diese Momente des Geschlechtslebens in den dunkelsten Zeiten -umgab und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene Europäer ächtet das Weib -weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger oder gar Wöchnerin ist. -<em class="gesperrt">Mantegazza</em> erzählt von einem seiner Bekannten, welcher seine -eigene Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der ersten Woche nach -ihrer Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben war sie von neuem -in der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie einem zweiten Kinde -das Leben.<a name="FNAnker_358_358" id="FNAnker_358_358"></a><a href="#Fussnote_358_358" class="fnanchor">[358]</a></p> - -<p>Ich muss mich also von <em class="gesperrt">Lippert</em> etwas trennen in der Deutung der -urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf -die Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen -Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen, -eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum -unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung, -däucht mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch -<em class="gesperrt">Lippert</em> sich ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe -auf ihre Wichtigkeit und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für -die Mutter zuerst unter allen Umständen eine Last, und war sie auch in -der Lage, dasselbe selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr -doch sehr erheblich der Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl. -Der allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies -daher das Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte -ihr desto leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch -weniger ausgebildet war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens -im Hinblick auf die Nachkommenschaft ge<span class="pagenum"><a name="Seite_174" id="Seite_174">[S. 174]</a></span>hört wohl erst einer späteren -Epoche an, wie sie manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So -betrachten es auf den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als -eine offenbare Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei -bis vier Jahre wieder ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre -Pflicht, sich in derselben offenkundigen Weise zu rächen. <em class="gesperrt">Berthold -Seemann</em>, welcher 1860 den Vitiarchipel besuchte, erzählt von -einem Weissen, welcher auf die Frage der Eingebornen nach der Zahl -seiner Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“ antwortete. „Aber das -ist ja nicht möglich,“ meinten die Insulaner, „eine Mutter kann kaum -so viele Kinder erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in jährlichen -Zwischenräumen zur Welt gekommen und dass dies ein in Europa häufiges -Vorkommnis sei, fanden die dem Kannibalismus huldigenden Naturkinder -dies ungemein anstössig und meinten, dies erkläre zur Genüge, warum so -viele Weisse blosse Knirpse seien.<a name="FNAnker_359_359" id="FNAnker_359_359"></a><a href="#Fussnote_359_359" class="fnanchor">[359]</a> Auf diesen fortgeschritteneren -Stufen ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar nicht die Folge -von Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den Chewsuren im Kaukasus -meldet Dr. <em class="gesperrt">Gustav Radde</em>, selten werde man mehr als drei Kinder -in einer Familie finden, denn „es ist bei den verheirateten Chewsuren -eine grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor Ablauf der ersten -vier Jahre ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im Verlaufe -von abermals wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die -Leute meinen, dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das -jüngere dem älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem -zwanzigsten Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar -und das absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.<a name="FNAnker_360_360" id="FNAnker_360_360"></a><a href="#Fussnote_360_360" class="fnanchor">[360]</a> -Immerhin bleibt <em class="gesperrt">Lipperts</em> Folgerung zu Recht bestehen, dass -die mit der langen Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende -Ent<span class="pagenum"><a name="Seite_175" id="Seite_175">[S. 175]</a></span>haltsamkeit den Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge; -er hätte hinzufügen können: wie jenen der Männer seitens der Frauen. -Denn spätestens nach der Geburt des Kindes schied der Mann, um seine -Freuden in den Armen eines andern Weibes zu suchen, die Mutter aber -blieb während der langen Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem -geringen Vorrate an Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen -eignet, ist kaum anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen -Manne die Probe der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das -Weib nicht in den Besitz eines einzigen Mannes gab, — und bis dahin -war noch ein weiter Weg — fiel sie leicht in den verschiedenen -Zeiten ihrer Freiheit Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange -sie frei für sich in ihrer eigenen Gewalt stand, für niemanden ihre -Unberührtheit zu wahren.<a name="FNAnker_361_361" id="FNAnker_361_361"></a><a href="#Fussnote_361_361" class="fnanchor">[361]</a> Die wenigen Kinder, welche das Weib -in langen Zeitabständen gebar, dürften also nur selten vom gleichen -Vater stammen. Denn der Trieb nach Fortpflanzung verlangt eben so -heftig nach Wechsel, wie der Trieb nach Erhaltung der Gattung nach -Dauer in dem Verhältnis von Mann und Weib. So ist also schon in der -Natur der Zwiespalt zwischen Begierde und Familie gegeben, und nicht -im Manne kann von Anfang an der Antrieb gelegen sein, sich dem Weibe -zuzugesellen, um der Versorger ihrer Kinder zu werden.<a name="FNAnker_362_362" id="FNAnker_362_362"></a><a href="#Fussnote_362_362" class="fnanchor">[362]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_293_293" id="Fussnote_293_293"></a><a href="#FNAnker_293_293"><span class="label">[293]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_294_294" id="Fussnote_294_294"></a><a href="#FNAnker_294_294"><span class="label">[294]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 73.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_295_295" id="Fussnote_295_295"></a><a href="#FNAnker_295_295"><span class="label">[295]</span></a> A. a. O. S. 76. — Geschichte der Familie. S. 20. — -Ferner: <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. -Leipzig u. Prag, 1886. II. Abteilung. S. 3.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_296_296" id="Fussnote_296_296"></a><a href="#FNAnker_296_296"><span class="label">[296]</span></a> <em class="gesperrt">Powell</em>. Unter den Kannibalen von Neubritannien. -S. 123.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_297_297" id="Fussnote_297_297"></a><a href="#FNAnker_297_297"><span class="label">[297]</span></a> <em class="gesperrt">R. Parkinson</em>. Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse -und Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_298_298" id="Fussnote_298_298"></a><a href="#FNAnker_298_298"><span class="label">[298]</span></a> Globus. Bd. XIII. S. 230.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_299_299" id="Fussnote_299_299"></a><a href="#FNAnker_299_299"><span class="label">[299]</span></a> Globus. Bd. XLIII. S. 158.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_300_300" id="Fussnote_300_300"></a><a href="#FNAnker_300_300"><span class="label">[300]</span></a> <em class="gesperrt">Richard Oberländer</em>. Australien. Geschichte der -Entdeckung und Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307–308.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_301_301" id="Fussnote_301_301"></a><a href="#FNAnker_301_301"><span class="label">[301]</span></a> A. W. <em class="gesperrt">Stirling</em>. <i>The Never, never Land. A ride in -North Queensland.</i> London, 1884. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_302_302" id="Fussnote_302_302"></a><a href="#FNAnker_302_302"><span class="label">[302]</span></a> Nach <em class="gesperrt">Appun</em>.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_303_303" id="Fussnote_303_303"></a><a href="#FNAnker_303_303"><span class="label">[303]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 138.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_304_304" id="Fussnote_304_304"></a><a href="#FNAnker_304_304"><span class="label">[304]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_305_305" id="Fussnote_305_305"></a><a href="#FNAnker_305_305"><span class="label">[305]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 194.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_306_306" id="Fussnote_306_306"></a><a href="#FNAnker_306_306"><span class="label">[306]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. -106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_307_307" id="Fussnote_307_307"></a><a href="#FNAnker_307_307"><span class="label">[307]</span></a> A. a. O. S. 103–104.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_308_308" id="Fussnote_308_308"></a><a href="#FNAnker_308_308"><span class="label">[308]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 76.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_309_309" id="Fussnote_309_309"></a><a href="#FNAnker_309_309"><span class="label">[309]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_310_310" id="Fussnote_310_310"></a><a href="#FNAnker_310_310"><span class="label">[310]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 138.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_311_311" id="Fussnote_311_311"></a><a href="#FNAnker_311_311"><span class="label">[311]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Lothar Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe und -ihre Reste im germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_312_312" id="Fussnote_312_312"></a><a href="#FNAnker_312_312"><span class="label">[312]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_313_313" id="Fussnote_313_313"></a><a href="#FNAnker_313_313"><span class="label">[313]</span></a> „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich -gewagt Professor <em class="gesperrt">Ratzel</em> (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85), -setzt aber hinzu: doch ist besonders bei nomadisierenden und daher dünn -wohnenden Naturvölkern der Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen -hin gleich entwickelt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_314_314" id="Fussnote_314_314"></a><a href="#FNAnker_314_314"><span class="label">[314]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_315_315" id="Fussnote_315_315"></a><a href="#FNAnker_315_315"><span class="label">[315]</span></a> Ausland. 1862. S. 594.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_316_316" id="Fussnote_316_316"></a><a href="#FNAnker_316_316"><span class="label">[316]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Reise eines Naturforschers um die Welt. -Stuttgart, 1875. S. 263.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_317_317" id="Fussnote_317_317"></a><a href="#FNAnker_317_317"><span class="label">[317]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. I. S. 96.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_318_318" id="Fussnote_318_318"></a><a href="#FNAnker_318_318"><span class="label">[318]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte in einzelnen -Hauptstücken. Abt. II. S. 89–92.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_319_319" id="Fussnote_319_319"></a><a href="#FNAnker_319_319"><span class="label">[319]</span></a> <em class="gesperrt">Wilhelm Radloff</em>. Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd. -I. S. 287.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_320_320" id="Fussnote_320_320"></a><a href="#FNAnker_320_320"><span class="label">[320]</span></a> <em class="gesperrt">Darwin</em>. Reise eines Naturforschers. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_321_321" id="Fussnote_321_321"></a><a href="#FNAnker_321_321"><span class="label">[321]</span></a> <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em>. Die Kulturzüchtung des Menschen -gegenüber der Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_322_322" id="Fussnote_322_322"></a><a href="#FNAnker_322_322"><span class="label">[322]</span></a> <em class="gesperrt">Wagner</em>. A. a. O. S. 24.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_323_323" id="Fussnote_323_323"></a><a href="#FNAnker_323_323"><span class="label">[323]</span></a> <em class="gesperrt">Frerichs</em>. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. -107.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_324_324" id="Fussnote_324_324"></a><a href="#FNAnker_324_324"><span class="label">[324]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79–81 und -Geschichte der Familie. S. 8.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_325_325" id="Fussnote_325_325"></a><a href="#FNAnker_325_325"><span class="label">[325]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 477.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_326_326" id="Fussnote_326_326"></a><a href="#FNAnker_326_326"><span class="label">[326]</span></a> <em class="gesperrt">Georg Schweinfurth</em>. Im Herzen von Afrika. Bd. I. -S. 574.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_327_327" id="Fussnote_327_327"></a><a href="#FNAnker_327_327"><span class="label">[327]</span></a> <em class="gesperrt">Henry M. Stanley</em>. Durch den dunklen Weltteil. -Leipzig, 1878. Bd. I. S. 535.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_328_328" id="Fussnote_328_328"></a><a href="#FNAnker_328_328"><span class="label">[328]</span></a> A. a. O. Bd. II. S. 317.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_329_329" id="Fussnote_329_329"></a><a href="#FNAnker_329_329"><span class="label">[329]</span></a> Erst 1885 trank Dr. <em class="gesperrt">Jühlke</em> auf solche Weise -Blutbruderschaft mit dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er -mit demselben zusammen von derselben Milch trank. Dr. <em class="gesperrt">Jühlke</em> -zuerst aus seinem Munde und der Sultan sodann aus jenem des deutschen -Freundes. Und dies geschähe deshalb, so erklärte der Ostafrikaner -ausdrücklich, weil Kinder, wenn sie klein seien, Milch tränken und -zwei Brüder von <em class="gesperrt">einer</em> Mutter eine und dieselbe. Wenn sie nun -das thäten, so bedeute es, dass sie, <em class="gesperrt">Jühlke</em> und der Sultan, -ebenso Brüder seien, als wenn sie eine Mutter gehabt hätten. (Schwäb. -Merkur vom 21. Oktober 1885 nach Dr. <em class="gesperrt">Jühlkes</em> Bericht in der -Kolonialpolitischen Korrespondenz.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_330_330" id="Fussnote_330_330"></a><a href="#FNAnker_330_330"><span class="label">[330]</span></a> <em class="gesperrt">Lewis H. Morgan</em>. <i>Systems of Consanguinity and -affinity of the human family.</i> Washington, 1871.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_331_331" id="Fussnote_331_331"></a><a href="#FNAnker_331_331"><span class="label">[331]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81–83.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_332_332" id="Fussnote_332_332"></a><a href="#FNAnker_332_332"><span class="label">[332]</span></a> <em class="gesperrt">Kubary</em> in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu -Hamburg. 1878–1879. S. 245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_333_333" id="Fussnote_333_333"></a><a href="#FNAnker_333_333"><span class="label">[333]</span></a> <em class="gesperrt">Morgan</em>. A. a. O. S. 454.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_334_334" id="Fussnote_334_334"></a><a href="#FNAnker_334_334"><span class="label">[334]</span></a> A. a. O. S. 456.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_335_335" id="Fussnote_335_335"></a><a href="#FNAnker_335_335"><span class="label">[335]</span></a> <em class="gesperrt">Sibree</em>. Madagaskar. S. 273–279.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_336_336" id="Fussnote_336_336"></a><a href="#FNAnker_336_336"><span class="label">[336]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83–84.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_337_337" id="Fussnote_337_337"></a><a href="#FNAnker_337_337"><span class="label">[337]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196–198.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_338_338" id="Fussnote_338_338"></a><a href="#FNAnker_338_338"><span class="label">[338]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_339_339" id="Fussnote_339_339"></a><a href="#FNAnker_339_339"><span class="label">[339]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 475–476.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_340_340" id="Fussnote_340_340"></a><a href="#FNAnker_340_340"><span class="label">[340]</span></a> A. a. O. S. 477.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_341_341" id="Fussnote_341_341"></a><a href="#FNAnker_341_341"><span class="label">[341]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_342_342" id="Fussnote_342_342"></a><a href="#FNAnker_342_342"><span class="label">[342]</span></a> A. a. O. S. 480.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_343_343" id="Fussnote_343_343"></a><a href="#FNAnker_343_343"><span class="label">[343]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Edward B. Tylor</em>. Einleitung in das Studium -der Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von -G. <em class="gesperrt">Siebert</em>. Braunschweig, 1884. S. 488.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_344_344" id="Fussnote_344_344"></a><a href="#FNAnker_344_344"><span class="label">[344]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Primitieve vormen van het huwelijk en -den oorsprong van het gezin.</i> (<i>Ind. Gids.</i> 1881. S. 101.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_345_345" id="Fussnote_345_345"></a><a href="#FNAnker_345_345"><span class="label">[345]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft. S. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_346_346" id="Fussnote_346_346"></a><a href="#FNAnker_346_346"><span class="label">[346]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Die Entstehung der Zivilisation und der -Urzustand des Menschengeschlechts. S. 65. — <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte -der Familie. S. 21.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_347_347" id="Fussnote_347_347"></a><a href="#FNAnker_347_347"><span class="label">[347]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Hermann Heinrich Ploss</em>. Das Kind in Brauch -und Sitte der Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_348_348" id="Fussnote_348_348"></a><a href="#FNAnker_348_348"><span class="label">[348]</span></a> A. a. O. S. 114.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_349_349" id="Fussnote_349_349"></a><a href="#FNAnker_349_349"><span class="label">[349]</span></a> A. a. O. S. 92.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_350_350" id="Fussnote_350_350"></a><a href="#FNAnker_350_350"><span class="label">[350]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Geschichte der Familie. S. 23.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_351_351" id="Fussnote_351_351"></a><a href="#FNAnker_351_351"><span class="label">[351]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 140.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_352_352" id="Fussnote_352_352"></a><a href="#FNAnker_352_352"><span class="label">[352]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Geschichte der Familie. S. 24–26.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_353_353" id="Fussnote_353_353"></a><a href="#FNAnker_353_353"><span class="label">[353]</span></a> <em class="gesperrt">Gerhard Rohlfs</em> im: Globus, Bd. XXVII. S. 286.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_354_354" id="Fussnote_354_354"></a><a href="#FNAnker_354_354"><span class="label">[354]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Kind. Bd. II. S. 112–113.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_355_355" id="Fussnote_355_355"></a><a href="#FNAnker_355_355"><span class="label">[355]</span></a> <em class="gesperrt">M. Petrowitsch</em>, im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_356_356" id="Fussnote_356_356"></a><a href="#FNAnker_356_356"><span class="label">[356]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. A. a. O. S. 92.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_357_357" id="Fussnote_357_357"></a><a href="#FNAnker_357_357"><span class="label">[357]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Weib. Bd. II S. 476.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_358_358" id="Fussnote_358_358"></a><a href="#FNAnker_358_358"><span class="label">[358]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 76.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_359_359" id="Fussnote_359_359"></a><a href="#FNAnker_359_359"><span class="label">[359]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Berthold Seemann.</em> <i>Viti: an account of -a government mission to the Vitian or Fijian Islands in the years -1860–1861.</i> Cambridge, 1862. S. 191.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_360_360" id="Fussnote_360_360"></a><a href="#FNAnker_360_360"><span class="label">[360]</span></a> <em class="gesperrt">Gustav Radde</em>. Die Chewsuren und ihr Land. -Cassel, 1878. S. 88: <i>coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad -determinationem non perveniendo</i>.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_361_361" id="Fussnote_361_361"></a><a href="#FNAnker_361_361"><span class="label">[361]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Die Familie. S. 68–69.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_362_362" id="Fussnote_362_362"></a><a href="#FNAnker_362_362"><span class="label">[362]</span></a> A. a. O. S. 24.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_176" id="Seite_176">[S. 176]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="X">X.<br /> - -Exogamie und Clanbildung.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_u_10" name="drop_u_10"> - <img class="dc" src="images/drop_u.jpg" alt="U" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">U</span>ngezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine -Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den -Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt -den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen -Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig -der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein -die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig -unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen -liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde -untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war -ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft -gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die -alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten -Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren -noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere -Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die -Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen -den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch -Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht — -zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten — als -der normale Zustand<span class="pagenum"><a name="Seite_177" id="Seite_177">[S. 177]</a></span> galten.<a name="FNAnker_363_363" id="FNAnker_363_363"></a><a href="#Fussnote_363_363" class="fnanchor">[363]</a> Die durch Sprachgemeinsamkeit -verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt -jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden -Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen <em class="gesperrt">Humboldt</em> erzählt, -„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und -niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten -demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder -eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme -sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben -Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, -ein organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser -Typus erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur <em class="gesperrt">eine</em> -Völkerschaft unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark -wie früher; Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft -geschlossen. Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine -ganze Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, -die in den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in -den Wäldern spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie -von Leuten sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie <i>mis -parientes</i>, meine Verwandten.“<a name="FNAnker_364_364" id="FNAnker_364_364"></a><a href="#Fussnote_364_364" class="fnanchor">[364]</a> So kennen sie heute noch bloss -ihre Familie und ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer -Verwandtschaftskreis. „Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu -ihrer Familie oder ihrem Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten -Völkerschaft, mit der sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das -Wild. Die Pflichten gegen Familie und Verwandtschaft sind ihnen -wohl bekannt, keineswegs aber die Pflichten der Menschlichkeit, die -auf dem Bewusstsein beruhen, dass alle Wesen, die geschaffen sind -wie wir, <em class="gesperrt">ein</em> Band umschlingt. Keine Regung von Mitleid hält -sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen Stammes ums Leben<span class="pagenum"><a name="Seite_178" id="Seite_178">[S. 178]</a></span> zu -bringen.“<a name="FNAnker_365_365" id="FNAnker_365_365"></a><a href="#Fussnote_365_365" class="fnanchor">[365]</a> Erst die Kultur hat dem Menschen die Einheit des -Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm offenbart, dass -auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd sind, ein Band der -Blutsverwandtschaft ihn verbindet.</p> - -<p>Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich -vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den -Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste -bezweifeln, dass in <em class="gesperrt">Humboldts</em> obiger Schilderung zugleich -ein treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie -lange die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, -— höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die -<em class="gesperrt">ersten</em> Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen. -Allzu leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz -der menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch, -dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige -Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, -die meisten verhalten sich stationär; aber bei <em class="gesperrt">allen</em> hat es -eine Zeit gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese -hielten auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande -gebracht; zweifellos hat aber der englische Soziologe <em class="gesperrt">Walter -Bagehot</em> Recht mit der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der -Fortschritt gering gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den -vorgeschichtlichen Epochen gewesen sein.<a name="FNAnker_366_366" id="FNAnker_366_366"></a><a href="#Fussnote_366_366" class="fnanchor">[366]</a> Zu diesen wesentlichsten -Fortschritten rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit -der sich daran knüpfenden Sitte der <em class="gesperrt">Exogamie</em> und der Ausbildung -des Begriffes der <em class="gesperrt">Blutschande</em>, welche dermalen bei ungemein -niedrig stehenden Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die -Scheu vor Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern -als ein <em class="gesperrt">menschlicher Charakterzug</em> zu betrachten, welcher sich -schon in unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.<a name="FNAnker_367_367" id="FNAnker_367_367"></a><a href="#Fussnote_367_367" class="fnanchor">[367]</a> Sie -ist ein gesellschaft<span class="pagenum"><a name="Seite_179" id="Seite_179">[S. 179]</a></span>licher Instinkt <em class="gesperrt">jüngerer</em> Ordnung, und -wenn sich in der Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche -Nichtberücksichtigung desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus -der oben gekennzeichneten Urzeit hereinragende Überbleibsel der -ursprünglich herrschenden Inzucht oder <em class="gesperrt">Endogamie</em>. Die Entstehung -dieses wertvollen jüngeren Instinktes hat niemand wahrscheinlicher -gemacht, als <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em>, dem ich mich bis auf ein paar -untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.</p> - -<p>Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft -scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis -gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter -Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen, -wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt; -so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren -Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr -auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und -Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen -mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die -Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so -allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der -Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen -der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde -stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten -eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen -Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete -und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus -welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der -Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann -der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und -verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe -zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich -zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die -aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit -des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt,<span class="pagenum"><a name="Seite_180" id="Seite_180">[S. 180]</a></span> eine -<em class="gesperrt">abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz</em>: was man von -frühester Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man -nicht mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, -wie es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich -eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer -der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche -Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch, -so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur -Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und -Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz. -Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten -Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum -erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit -nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft -zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des -Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang -des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade -werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm, -innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als -die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht, -und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen, -miteinander für verwandt,<a name="FNAnker_368_368" id="FNAnker_368_368"></a><a href="#Fussnote_368_368" class="fnanchor">[368]</a> sind es ja auch in gewissem Grade. Es -entstand daher allmählich die Sitte, einem <em class="gesperrt">fremden</em> Stamme die -Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der -Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene -Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften -Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu -fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm -die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die -männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen -vererbt ist<span class="pagenum"><a name="Seite_181" id="Seite_181">[S. 181]</a></span> dann in der späteren morphologischen und physiologischen -Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit, -eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und -damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch -und Sitte geworden,<a name="FNAnker_369_369" id="FNAnker_369_369"></a><a href="#Fussnote_369_369" class="fnanchor">[369]</a> welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes -gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe -geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des -Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und -mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren -Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das -Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der -Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen -angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens -untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein -Mac Intosh keine M’Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann -verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen, -nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der -„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint, -eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.</p> - -<p>Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche -beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit -der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat, -dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe -gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden -statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege der -Gewalt, des <em class="gesperrt">Raubes</em>, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht -unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr -bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung -wurde, wie <em class="gesperrt">Kautsky</em> bemerkt.<a name="FNAnker_370_370" id="FNAnker_370_370"></a><a href="#Fussnote_370_370" class="fnanchor">[370]</a> <em class="gesperrt">Olaus Magnus</em> schildert -z. B. die Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege -mit<span class="pagenum"><a name="Seite_182" id="Seite_182">[S. 182]</a></span> einander liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu -raubender Jungfrauen, „<i>propter rapias virgines aut arripiendas</i>.“ -Sein Bruder Johannes bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge -Fälle, in welchen die Räuber den Königshäusern von Dänemark oder -Schweden angehörten. Wie es die Könige machten, so machten es auch -ihre Unterthanen. Unter den Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, -kämpfte man fast beständig um die Frauen und beweibte sich auf der -Spitze des Schwertes. In Schweden wurden die Weiber, selbst lange nach -der Einführung des Christentums, oft noch geraubt, wenn sie schon -der Schliessung der Heirat wegen auf dem Gange zur Kirche waren. -Ein Heiratsgeleite bestand aus einer Abteilung Bewaffneter, und der -grösseren Sicherheit halber wurden die Vermählungen gemeiniglich -bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der alten Kirche von Husaby, -in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt werden, auf welche Fackeln -gesteckt wurden; diese Waffen wurden von den Leuten des Bräutigams -getragen und dienten zu dem doppelten Zwecke, Licht und Schutz zu -verschaffen. Ein solches Vorherrschen von Gesetzlosigkeit, das -nach Einführung des Christentums und vergleichsweiser Sittigung -noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten des Volkes in einem -ursprünglicheren Zeitalter schliessen.</p> - -<p>Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche -<em class="gesperrt">Entführung</em> zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene -Erscheinung als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche -Form, um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. <em class="gesperrt">Nestor</em>, der -russische Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten -sie gar nicht, sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und -legten sie sich als Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen -wir den Frauenraub bei mehreren Australierstämmen kennen,<a name="FNAnker_371_371" id="FNAnker_371_371"></a><a href="#Fussnote_371_371" class="fnanchor">[371]</a> und -verwandte Bräuche herrschen oder herrschten zur<span class="pagenum"><a name="Seite_183" id="Seite_183">[S. 183]</a></span> Zeit der Entdeckung -bei den ausgestorbenen Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf -den Vitiinseln, sowie auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar -Notzüchtigung folgt. Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen -Tages wie in Vorzeiten die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines -Mädchens aus fremdem Stamme bemächtigen, und ebenso halten es die -Ostjaken und Samojeden, ferner viele amerikanische Urvölker, unter -welchen Frauenraub in solchem Masse gebräuchlich ist, dass dadurch -abwechselnd Überzahl und Mangel an Weibern hervorgerufen wird. Die -Stämme am Orinoko, Rio Negro und Amazonenstrome führten gleich den -kannibalischen Kariben unaufhörliche Kriege mit ihren Nachbarn, um -deren Weiber zu rauben, die Männer zu töten, und bei den Indianern -Brasiliens fand Hr. <em class="gesperrt">von Martius</em> die Sitte noch in vollem -Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen Nordamerikas, wo das -Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten Kriege und beliebtes -Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch Wandervölker, welche -oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals eingerissenen -Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren zur Zeit -ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, welche, -um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes -zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden -unternahmen,<a name="FNAnker_372_372" id="FNAnker_372_372"></a><a href="#Fussnote_372_372" class="fnanchor">[372]</a> so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im -Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben -würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht -deutet <em class="gesperrt">Peschel</em> auch des <em class="gesperrt">Livius</em> Erzählung vom Raube -der Sabinerinnen als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte -der Römer, welche auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der -Stammesgemeinde verbot. Bei manchen Völkern tritt der gewalt<span class="pagenum"><a name="Seite_184" id="Seite_184">[S. 184]</a></span>same -Frauenraub nur noch aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren -Beweibungsformen auf. So greifen die west- und mittelasiatischen -Reiternomaden, Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, -dann aber auch die kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die -Hand der Auserwählten verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen -des Preises entstehen, zum Mittel gewaltsamer Entführung, eben so -manche Nordamerikaner, die Neuseeländer und verschiedene Stämme der -Sundainseln und Vorderindiens. Ist das Mädchen einmal in der Behausung -ihres Entführers, so haben die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch -erfolgt fast regelmässig eine nachträgliche Verständigung wegen -ihres Preises. Und selbst im gesitteten Europa giebt es ein Land, wo -Entführung, bei der es freilich ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste -Auskunftsmittel der Liebespaare in der kleineren Bürgerschaft ist: -Der Sizilianer entführt nämlich zumeist seine Braut, um sich in -der nächsten Stadt mit ihr trauen zu lassen und dann die Eltern -hochachtungsvollst nachträglich um ihre Einwilligung zu bitten. Der -Vater schmollt einige Tage, weil es die Sitte so erheischt, doch kommt -bald alles ins rechte Gleis.<a name="FNAnker_373_373" id="FNAnker_373_373"></a><a href="#Fussnote_373_373" class="fnanchor">[373]</a></p> - -<p>Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten -Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären, -und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie -herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in -einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien -der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft -der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt -werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht, -wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert -werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. Damit -ist auch angedeutet, dass er für kein <em class="gesperrt">unbedingt</em> notwendiges -Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten -ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden,<span class="pagenum"><a name="Seite_185" id="Seite_185">[S. 185]</a></span> für ein solches, dem -nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst -im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht -ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl -der Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei -welchen die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie -<em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen -und Geltung gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der -Frauenraub erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie <em class="gesperrt">Kautsky</em> -im Anschlusse an die meisten Kulturhistoriker will,<a name="FNAnker_374_374" id="FNAnker_374_374"></a><a href="#Fussnote_374_374" class="fnanchor">[374]</a> sondern -umgekehrt, ihr verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. -Auch <em class="gesperrt">Lippert</em> vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die -Entstehung der Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf -physiologische Erkenntnisse zurückführt<a name="FNAnker_375_375" id="FNAnker_375_375"></a><a href="#Fussnote_375_375" class="fnanchor">[375]</a> und die indische Sitte, -wonach Braut und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung -wechselseitig mit dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis -dafür deutet, wie wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu -der Verbindung gleichen Blutes beherrscht sei.<a name="FNAnker_376_376" id="FNAnker_376_376"></a><a href="#Fussnote_376_376" class="fnanchor">[376]</a> Es ist ja eben -nicht <em class="gesperrt">gleiches</em> Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern -jeder erhält das Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, -füglich nicht anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch -thatsächlich vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert -wird. Dass sie gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. -Physiologische „Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu -Grunde, dagegen mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen -haben, die Bahn der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie -verharrte oder zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, -wie schon <em class="gesperrt">Martius</em><a name="FNAnker_377_377" id="FNAnker_377_377"></a><a href="#Fussnote_377_377" class="fnanchor">[377]</a> von den Brasilianern treffend bemerkte, -seine jeweiligen Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese -ihm auferlegten. Wie liesse<span class="pagenum"><a name="Seite_186" id="Seite_186">[S. 186]</a></span> sich sonst der Umstand deuten, dass -exogame und endogame Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume -nebeneinander wohnen, ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den -kleinen Horden Brasiliens kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, -in den bevölkerteren Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir -<em class="gesperrt">John Lubbocks</em> und <em class="gesperrt">Karl Kautskys</em> Erklärung des Gebots -der Exogamie aus der Sitte des Frauenraubes und als Urheber des -Begriffs der Blutschande gegenüber scheint mir die umgekehrte Deutung -<em class="gesperrt">Wagners</em>, wonach Frauenraub erst Folge der aufkeimenden Scheu vor -Blutnähe wird, als die naturgemässere den Vorzug zu verdienen. Willig -kann eingeräumt werden, dass das Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend -die schon vorhandene Scheu zum Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.</p> - -<p>Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung -unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu -Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere -Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe, -die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet, -und <em class="gesperrt">daran</em> konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So -gewährte denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen -den Verkehr mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie -systematisch geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen -Halbgeschwistern väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar -der Herr, der Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, -und eben die Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme -seiner Kinder fremd blieb.<a name="FNAnker_378_378" id="FNAnker_378_378"></a><a href="#Fussnote_378_378" class="fnanchor">[378]</a> Die alten Araber übten ursprünglich -Exogamie und hatten Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die -Töchter ihres Oheims väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in -modernem Sinne, zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der -Frauenraub allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit -Frauen des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar -niemals gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen<span class="pagenum"><a name="Seite_187" id="Seite_187">[S. 187]</a></span> ist dagegen, -warum der Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben -sollte. Der Verfechter dieser Ansicht,<a name="FNAnker_379_379" id="FNAnker_379_379"></a><a href="#Fussnote_379_379" class="fnanchor">[379]</a> <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>, hat -auch versäumt dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass -die in den Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des -ganzen Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen -existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern -die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme -gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst -gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt<em class="gesperrt">eigentum</em> des Stammes -bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit im -Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der <em class="gesperrt">Kautsky</em>schen -Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit -versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben -ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue -Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen, -überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche -Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch -herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon -in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch -die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der -Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast — der „gastlichen -Prostitution“ — stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern -erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der -älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der -Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein -wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung -folgen, die er von der Entstehung des sogenannten <em class="gesperrt">Clan</em><a name="FNAnker_380_380" id="FNAnker_380_380"></a><a href="#Fussnote_380_380" class="fnanchor">[380]</a> oder -Unterstammes liefert.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_188" id="Seite_188">[S. 188]</a></span></p> - -<p>Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches, -wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der -Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die -Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten -Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in -grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den -Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei -jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in -derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich -ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache -würdigten, — was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge -beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch -Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr -noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend. -Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass -wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden. -Der gelehrte Linguist <em class="gesperrt">Lucien Adam</em> in Rennes hat gezeigt, dass -der wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den -Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen -eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht -bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals -anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit -auf etwa 400 Wörter (unter 2–3000), die doppelt vorhanden sind, -auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes -Verneinungszeitwort.<a name="FNAnker_381_381" id="FNAnker_381_381"></a><a href="#Fussnote_381_381" class="fnanchor">[381]</a> Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft -anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren -Gatten scheidet.</p> - -<p>Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine -Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen, -dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in ver<span class="pagenum"><a name="Seite_189" id="Seite_189">[S. 189]</a></span>schiedene Gruppen -teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D -und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im -Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn -der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der -Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich -fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.</p> - -<p>Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres -eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und -auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die -gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen, -sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass -mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen -angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört -natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans; -aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den -Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts -und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche -Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger -das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden -Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander -gesondert.<a name="FNAnker_382_382" id="FNAnker_382_382"></a><a href="#Fussnote_382_382" class="fnanchor">[382]</a> Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der -„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar -nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische -„Sippe“, altsächsisch <i>Sibbja</i>, sansk. <i>Sabhâ</i>, Gemeinde. Das gotische -<i>Sibja</i> umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere -Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig -mit <i>Gens</i>, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge -heissen φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk -<i>Pih-sing</i>, es ist aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu -übersetzen. Welcher Art diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer -Be<span class="pagenum"><a name="Seite_190" id="Seite_190">[S. 190]</a></span>merkung <em class="gesperrt">Harts</em>: „In einigen Teilen des Landes begegnet man -grossen Dörfern, in deren jedem nur ein Familienname existiert. So -findet man in einem Bezirke drei Dörfer, jedes von 2–3000 Einwohnern, -das eine mit dem Familiennamen des Pferdes, das zweite mit dem des -Schafes, das dritte mit dem des Ochsen.“ Es ist klar, dass dies -nicht Familien-, sondern Clannamen sind. Lebhaft erinnern sie an die -amerikanischen „Totem“, die auch meist der Tierwelt entnommen und -nichts anderes als Clanbezeichnungen sind. Dieses Clanwesen ist von -ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung des Stammes sowohl wie der -Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In mannigfachen Formen kehrt -es an verschiedenen Punkten unseres Planeten wieder.</p> - -<p>Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl -von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3 -bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich -bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für -dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in -seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen -Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen -in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber, -Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass -sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in -den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen -Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen -Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen -Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er -gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere -u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als -Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst -der Fall zu sein scheint.<a name="FNAnker_383_383" id="FNAnker_383_383"></a><a href="#Fussnote_383_383" class="fnanchor">[383]</a> Dass<span class="pagenum"><a name="Seite_191" id="Seite_191">[S. 191]</a></span> diese Totem in exogamen Zuständen -wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos -durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr. -<em class="gesperrt">Aurel Krause</em> hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den -Tlinkit in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.<a name="FNAnker_384_384" id="FNAnker_384_384"></a><a href="#Fussnote_384_384" class="fnanchor">[384]</a> -Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung -Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in -mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam -im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von -denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die -andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten -wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das -wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes -seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan, -dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem -ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme. -Dasselbe „Geschlecht“ — so nennt <em class="gesperrt">Krause</em> den Totem — finden -wir an verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen -Sitka, Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren -Totem bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären — wie von denen des -Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt -ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen -und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die -unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend -fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich, -dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte, -und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der -Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese -Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht -zum gleichen Totem Gehörigen<span class="pagenum"><a name="Seite_192" id="Seite_192">[S. 192]</a></span> „<i>Kunjétkanagi</i>“ d. h. „nicht hier“ -oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit -„<i>Achssari</i>“ d. h. „Oheime“ oder „<i>Achkani</i>“ d. h. „Schwiegersöhne“ -oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden -sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „<i>Achcháni</i>“ d. h. -„Landsleute“ oder „<i>Achgakáu</i>“, d. h. „Freunde“.</p> - -<p>Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes -in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie -Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die -Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches, -noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche -Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt. -So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen -wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser -Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen -ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist -es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin -gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt, -aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen. -Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr -üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie <em class="gesperrt">Lubbock</em> thut, -die erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“ -wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte -einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine -Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes -sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der -gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit -von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als -sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und -plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse -Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst -wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser -Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen -besondere Namen führen; also: Ippai und<span class="pagenum"><a name="Seite_193" id="Seite_193">[S. 193]</a></span> Ippata; Kumbo und Buta; Murri -und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun -wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“, -zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht -ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem -Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein -eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so -führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres -mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt -man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche -und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai -gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum) -giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die -Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen -Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier -und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine -Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen, -vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein -Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich -in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in -die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer -eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört -nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht -genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als -jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der -verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die -Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.</p> - -<table summary="Kastenübergänge"> - <tr> - <td class="tdc" colspan="3"> - Die Kinder von: - </td> - <td class="zw_kaste"> - - </td> - <td class="tdc" colspan="3"> - werden - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - Ippai - </td> - <td class="tdc"> - und - </td> - <td class="tdl"> - Kubbota - </td> - <td class="zw_kaste"> - - </td> - <td class="tdl"> - Murri - </td> - <td class="tdc"> - und - </td> - <td class="tdl"> - Mata. - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - Murri - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - Buta - </td> - <td class="zw_kaste"> - - </td> - <td class="tdl"> - Ippai - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - Ippata. - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - Kubbi - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - Ippata - </td> - <td class="zw_kaste"> - - </td> - <td class="tdl"> - Kumbo - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - Buta. - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - Kumbo - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - Mata - </td> - <td class="zw_kaste"> - - </td> - <td class="tdl"> - Kubbi - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - Kubbota. - </td> - </tr> -</table> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_194" id="Seite_194">[S. 194]</a></span></p> - -<p>Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi, -jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen -bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.<a name="FNAnker_385_385" id="FNAnker_385_385"></a><a href="#Fussnote_385_385" class="fnanchor">[385]</a> Wie man sieht, spielt -der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem -beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt. -Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere -hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat, -und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.</p> - -<p>Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe -auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung -eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu -Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich -hier unerörtert. Gegen <em class="gesperrt">Mac Lennan</em> und Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em> -erhebt sich <em class="gesperrt">Edward B. Tylor</em>;<a name="FNAnker_386_386" id="FNAnker_386_386"></a><a href="#Fussnote_386_386" class="fnanchor">[386]</a> doch zieht die Geschichte -der Familie keinen Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln -nicht, wie Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Schneider</em> und andere, in religiösen, -von vorn herein gegebenen Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen -Vorschriften sucht. Welche Gründe einen Clan zur Annahme dieses -oder jenes Schutztieres bewogen, ist gleichgültig; wichtig dagegen -festzuhalten, dass der Clan schon vorhanden war, als er sich die -gewählte Bezeichnung beilegte, nicht etwa, dass letztere erst den -Clan gewissermassen schuf, indem sie für dessen einzelne Glieder das -zusammenhaltende sprachliche Band gewährte. Die Entstehung des Clans, -wie <em class="gesperrt">Kautsky</em> sie sehr natürlich und schwer widerlegbar darstellt, -war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen mythologischen -Einflüssen.</p> - -<p>Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger -verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie -eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist, -sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder schein<span class="pagenum"><a name="Seite_195" id="Seite_195">[S. 195]</a></span>barer Weiberraub -geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist -aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb -des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind -untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie, -von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld -an solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, -wie sie innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen -Mitgliedern wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, -welche die Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr. -<em class="gesperrt">Schneider</em>, der ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, -thut aber Unrecht, diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie -weit die Australier schon vom Urzustande entfernt seien.<a name="FNAnker_387_387" id="FNAnker_387_387"></a><a href="#Fussnote_387_387" class="fnanchor">[387]</a> Abgesehen -davon, dass letzteres niemand bezweifelt, hat ja <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> -gezeigt, in wie frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu -versetzen ist. Begründet Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche -als unerlässliche Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes -erheischt, so soll doch nicht geleugnet werden, dass in Australien -häufig genug Verbindungen zwischen Individuen verschiedener Stämme, -nicht Clans, vorkommen. Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie -nun von Gewaltthaten begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine -Eroberung, ein Tausch oder einfach ein Kauf.</p> - -<p>Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben -verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher -Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die -Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der -Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern -ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann -ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend -erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden, -so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen -die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem -Mädchen des eigenen<span class="pagenum"><a name="Seite_196" id="Seite_196">[S. 196]</a></span> Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur -wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas -annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als -ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben. -Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe -und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die -„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die -von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als -gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft. -Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum -am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“ -sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas -unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den -Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht -auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher -verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.<a name="FNAnker_388_388" id="FNAnker_388_388"></a><a href="#Fussnote_388_388" class="fnanchor">[388]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_363_363" id="Fussnote_363_363"></a><a href="#FNAnker_363_363"><span class="label">[363]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_364_364" id="Fussnote_364_364"></a><a href="#FNAnker_364_364"><span class="label">[364]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. -II. S. 15–16. „Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe -sie, wenn sie mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich -nicht kennen und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. -S. 17.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_365_365" id="Fussnote_365_365"></a><a href="#FNAnker_365_365"><span class="label">[365]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_366_366" id="Fussnote_366_366"></a><a href="#FNAnker_366_366"><span class="label">[366]</span></a> <em class="gesperrt">Walter Bagehot</em>. <i>Physics and Politics.</i> London, -1872. S. 42.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_367_367" id="Fussnote_367_367"></a><a href="#FNAnker_367_367"><span class="label">[367]</span></a> <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_368_368" id="Fussnote_368_368"></a><a href="#FNAnker_368_368"><span class="label">[368]</span></a> <em class="gesperrt">Adolf Bastian</em>. Über die Eheverhältnisse. -Zeitschrift f. Ethnol. 1874. S. 387.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_369_369" id="Fussnote_369_369"></a><a href="#FNAnker_369_369"><span class="label">[369]</span></a> <em class="gesperrt">Moriz Wagner</em> im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_370_370" id="Fussnote_370_370"></a><a href="#FNAnker_370_370"><span class="label">[370]</span></a> Kosmos. Bd. XII. S. 262.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_371_371" id="Fussnote_371_371"></a><a href="#FNAnker_371_371"><span class="label">[371]</span></a> <em class="gesperrt">Oldfield</em> schildert dabei den Vorgang -folgendermassen: Fällt auf solchem Raubzuge dem Australier ein -unbeschütztes Weib in die Hände, so geht er nicht gerade allzu zart -mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit dem „Duak“ oft -so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an -den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung -wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber -folgen, der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies -geschehen, so folgt eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der -Schilderung entzieht. Die Verwandten des Mädchens rächen einen solchen -Eingriff in ihre Rechte nicht; sie entschädigen sich nur bei nächster -Gelegenheit durch eine ähnliche That (<i>Transact. Ethnol. Soc.</i> London. -Bd. III. S. 250).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_372_372" id="Fussnote_372_372"></a><a href="#FNAnker_372_372"><span class="label">[372]</span></a> <em class="gesperrt">Constantin Jos. Jireček</em>. Geschichte der Bulgaren. -Prag, 1876. S. 164.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_373_373" id="Fussnote_373_373"></a><a href="#FNAnker_373_373"><span class="label">[373]</span></a> <em class="gesperrt">August Schneegans</em>. Sicilien. Bilder aus Natur, -Geschichte und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_374_374" id="Fussnote_374_374"></a><a href="#FNAnker_374_374"><span class="label">[374]</span></a> Kosmos. Bd. XII. S. 272.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_375_375" id="Fussnote_375_375"></a><a href="#FNAnker_375_375"><span class="label">[375]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_376_376" id="Fussnote_376_376"></a><a href="#FNAnker_376_376"><span class="label">[376]</span></a> A. a. O. S. 156.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_377_377" id="Fussnote_377_377"></a><a href="#FNAnker_377_377"><span class="label">[377]</span></a> C. F. Ph. <em class="gesperrt">von Martius</em>. Von den Rechtszuständen -unter den Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_378_378" id="Fussnote_378_378"></a><a href="#FNAnker_378_378"><span class="label">[378]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_379_379" id="Fussnote_379_379"></a><a href="#FNAnker_379_379"><span class="label">[379]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 262.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_380_380" id="Fussnote_380_380"></a><a href="#FNAnker_380_380"><span class="label">[380]</span></a> Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in -Hochschottland, auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung -für eine Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten -Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer -Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen -Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_381_381" id="Fussnote_381_381"></a><a href="#FNAnker_381_381"><span class="label">[381]</span></a> <em class="gesperrt">Lucien Adam</em>. <i>Du parler des hommes et du parler -des femmes dans la langue caraïbe.</i> Paris, 1879. S. 2.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_382_382" id="Fussnote_382_382"></a><a href="#FNAnker_382_382"><span class="label">[382]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 266.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_383_383" id="Fussnote_383_383"></a><a href="#FNAnker_383_383"><span class="label">[383]</span></a> <em class="gesperrt">Edward B. Tylor</em>. Die Anfänge der -Kultur-Untersuchungen über die Entwicklung der Mythologie, Philosophie, -Religion, Kunst und Sitte. Deutsch von J. W. <em class="gesperrt">Spengel</em> und Fr. -<em class="gesperrt">Poske</em>. Leipzig, 1873. Bd. II. S. 235–236.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_384_384" id="Fussnote_384_384"></a><a href="#FNAnker_384_384"><span class="label">[384]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Aurel Krause</em>. Die Tlinkit-Indianer. -Ergebnisse einer Reise nach der Nordwestküste von Amerika und der -Beringstrasse, ausgeführt im Auftrage der Bremer Geographischen -Gesellschaft in den Jahren 1880–1882. Jena, 1885.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_385_385" id="Fussnote_385_385"></a><a href="#FNAnker_385_385"><span class="label">[385]</span></a> <em class="gesperrt">Prichard</em>. <i>The natural history of Man. Fourth -Edition.</i> London 1885. 8<sup>o</sup> Bd. II. S. 491–492. — <em class="gesperrt">Friedrich -Müller</em>. Allg. Ethnographie S. 216. — <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Die -Entstehung der Zivilisation. S. 110. — <i>Bulletin de la Société -d’anthropologie de Bruxelles</i> 1855. S. 129–130.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_386_386" id="Fussnote_386_386"></a><a href="#FNAnker_386_386"><span class="label">[386]</span></a> <em class="gesperrt">Tylor</em>. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_387_387" id="Fussnote_387_387"></a><a href="#FNAnker_387_387"><span class="label">[387]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_388_388" id="Fussnote_388_388"></a><a href="#FNAnker_388_388"><span class="label">[388]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 109–115.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_197" id="Seite_197">[S. 197]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XI">XI.<br /> - -Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_e_11" name="drop_e_11"> - <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>inige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche Stufe -der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig hinausgelangt. Wo aber die -Gunst der Umstände den Fortschritt zur Häuptlingsschaft im Stamme -und zum Privateigentume gestattete, welches sich, wie schon bemerkt, -stets zuerst an einzelnen Gegenständen des beweglichen Vermögens -bildet,<a name="FNAnker_389_389" id="FNAnker_389_389"></a><a href="#Fussnote_389_389" class="fnanchor">[389]</a> dort vermochten auch die geschlechtlichen Beziehungen -bestimmtere Formen anzunehmen. Diese Formen waren verschiedener Art, -je nachdem aus dem wilden Jäger sich der streitlustige Wanderhirt oder -der friedliebende Ackerbauer entwickelte. Dies hing natürlich nicht von -bewusstem Wollen, sondern von der Natur der Umgebung ab, in welcher die -einzelnen Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner -Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten -Vorstellung hingewiesen,<a name="FNAnker_390_390" id="FNAnker_390_390"></a><a href="#Fussnote_390_390" class="fnanchor">[390]</a> als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau -drei aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche -jedes Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet auch -<em class="gesperrt">Lippert</em>, „dass <em class="gesperrt">überall</em> die Sesshaftigkeit in Verbindung -mit irgend einer Art Landbau erst einer notwen<span class="pagenum"><a name="Seite_198" id="Seite_198">[S. 198]</a></span>dig vorangehenden -Stufe des Nomadentums nachgefolgt sei.“<a name="FNAnker_391_391" id="FNAnker_391_391"></a><a href="#Fussnote_391_391" class="fnanchor">[391]</a> Diese Reihenfolge -ist <em class="gesperrt">kein</em> natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat -Viehzucht und Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne -Stämme unmittelbar von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt. -Ja, bei den Kariben Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen -Kassava- oder Mandiokwurzel (<i>Manihot utilissima</i>) die Hauptsorge. -Auch den Polynesiern blieb das Nomadentum, dessen Begriff nicht im -Umherschweifen — dies thut der wilde Jäger auch, — sondern im Zähmen, -Züchten und Beherrschen einer bis dahin ungebändigten, wenn auch -gejagten Tierwelt zu <em class="gesperrt">motorischen</em> Zwecken wurzelt<a name="FNAnker_392_392" id="FNAnker_392_392"></a><a href="#Fussnote_392_392" class="fnanchor">[392]</a>, völlig -fremd; aber dennoch haben sie gelernt, die geniessbaren Pflanzen ihrer -Heimat, die Brotfrucht, Kokosnuss, Yams, Taro und die Batate in ihre -Hegung zu nehmen, sowie Hunde und Schweine der Fleischnahrung wegen in -sesshafter Weise zu züchten.<a name="FNAnker_393_393" id="FNAnker_393_393"></a><a href="#Fussnote_393_393" class="fnanchor">[393]</a> Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen -Wanderhirten nicht gänzlich, ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum -Aufgeben ihres Nomadentums zu veranlassen. Jeder arabische Stamm -Algeriens pflügt, wie <em class="gesperrt">Gerhard Rohlfs</em> betont,<a name="FNAnker_394_394" id="FNAnker_394_394"></a><a href="#Fussnote_394_394" class="fnanchor">[394]</a> und hat -seinen ganz bestimmten Weide- und Ackerbezirk, denn jede arabische -Nomadentribe ackert und säet im Winter. Nichtsdestoweniger sind die -Beduinen Nomaden geblieben und werden es voraussichtlich bleiben. Der -Hang zu unstäter Lebensweise, der ärgsten Feindin unserer Gesittung, -ist ihnen zur zweiten Natur geworden. Da mit dem Nomadentume eine -besondere Befähigung zur Schaffung grösserer Organisationen verbunden -zu sein scheint und dasselbe in der Geschichte gerne erobernd auftrat, -so blicken die ihm ergebenen Völker zumeist auf die an die Scholle -gefesselten Ackerbauer als auf tiefer Stehende mit einer gewissen -Verachtung herab. Das freie Hirtenwesen gilt ihnen als das Edlere, -Höhere. Wie schwer der Übergang vom Nomadentume zum Ackerbau sich -mitunter vollzieht, zeigt das Beispiel der tatarischen Kasaken in der -sogenannten<span class="pagenum"><a name="Seite_199" id="Seite_199">[S. 199]</a></span> Kirgisensteppe. Nur der arme Kasak, jener, der seine Herde -und dadurch seine gewohnte Nahrung verloren hat, ergreift aus Not den -Ackerbau. Er bearbeitet sein Feld, das er immer an einem Flusse oder -See anlegt, bewässert es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet, -und ernährt sich während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt -dieses mühevolle, beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er -wieder im stande ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh -zu kaufen; dann kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück -und frönt wie zuvor der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen -Wanderlebens. In der afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde -sich in ursprünglicher Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker -bewahrt, von denen schon die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe -einer dichten, dem Ackerbau ergebenen Bevölkerung.</p> - -<p>Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht -Viehzucht und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als -Merkmale zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen; -wohl weist die Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker -unzweifelhaft auf eine vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide sind -durchaus nicht unbedingt stets <em class="gesperrt">aufeinander folgende</em>, sondern -sehr häufig <em class="gesperrt">nebeneinander</em> auftretende, also <em class="gesperrt">parallele</em> -Stadien menschlicher Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur -Herdenzucht oder zum Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene -und der Art, dass die einen nicht selten die anderen ausschliessen. -Ein Land, das zur Viehzucht sich eignet, ist in der Regel nicht zum -Ackerbau geschickt, welcher ihm dann nur durch Gewalt, nämlich durch -die Geistesgewalt des Kulturmenschen, aufgedrungen ist, wie z. B. in -Savoyen und Irland. Wohl sind in den Vereinigten Staaten kolossale -Gebiete, die man ehedem bloss für Viehzucht passend erachtete, in die -fruchtbarsten Ackerländereien umgewandelt worden, und an Stelle der -baumlosen, grasreichen Prärien prangen heute schon auf Hunderten und -Aberhunderten von Quadratkilometern wogende Mais- und Weizenfelder. -Dies ist aber das Werk des Kulturmenschen des neunzehnten Jahrhunderts, -welcher mit den reichen Hilfsmitteln, die eine mehrtausendjährige -Gesittung ihm in die Hand gedrückt, die Natur zu beherrschen<span class="pagenum"><a name="Seite_200" id="Seite_200">[S. 200]</a></span> vermag. -Dem rohen Natursohne wäre selbst dort, wo Boden und Klima ausnahmsweise -beides erlauben, nimmer gelungen, das eine durch das andere zu -verdrängen.</p> - -<p>Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden Auszweigungen -des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum unvermögend, den -Begriff des <em class="gesperrt">Grundeigentums</em> zu zeitigen. Es finden sich an Stelle -desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie solche auch bei den -wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Kehrte -der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so wohnte er in den -leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in der Zeit der -Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im Besitze der -Frau <em class="gesperrt">allein</em> und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes; -denn während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren -Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die -Hütte, in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach -des Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als -aufgerichtet — sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer -Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber — und so bedurfte es zu -einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem -sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht -unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei, -indem sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann, -vergrösserte und nicht bloss auf die Herdentiere, sondern auch auf -seine Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven -erstreckte. Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine -Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich -für den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner -war, eine Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage -anknüpfte. Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und -verteidigen konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen -Stamme oder Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das -erste Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses -Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche<span class="pagenum"><a name="Seite_201" id="Seite_201">[S. 201]</a></span> Eigentumsrecht des einzelnen. -Er kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung -auf, so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So -hat bei den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden, -als er zur Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder -ein einzelner, noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des -Bodens. Was sollte ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach -der Ernte ihres spärlichen Anbaues weiterziehen?</p> - -<p>Unbefangene Forscher, wie <em class="gesperrt">Edouard de Laveleye</em>, <em class="gesperrt">Letourneau</em> -und <em class="gesperrt">Lippert</em>, erblicken die Vorbedingung zu der Entwicklung -des Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in der -Überhandnahme des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen -Übergewicht desselben über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen -Stämmen, welche vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte -das Eigentum an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die -ungeteilte Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen -Stufen <em class="gesperrt">auf der ganzen Erde</em> verbreitet und man kann mit grosser -Sicherheit annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus -der ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.<a name="FNAnker_395_395" id="FNAnker_395_395"></a><a href="#Fussnote_395_395" class="fnanchor">[395]</a> -Jene, welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten -Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen -Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter -noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines -solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten. -Hat sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in -unsere Tage und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das -Sondereigentum am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in -China und Russland.<a name="FNAnker_396_396" id="FNAnker_396_396"></a><a href="#Fussnote_396_396" class="fnanchor">[396]</a> Ur<span class="pagenum"><a name="Seite_202" id="Seite_202">[S. 202]</a></span>sprünglich erscheint alles Grundeigentum -als Gemeingut auch unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne -hat nur ein Gebrauchsrecht und nur dieses kann — in einem Stadium -<em class="gesperrt">späterer</em> Entwicklung — vererbt, verschenkt, verkauft oder -verpfändet werden. Berechtigt zur Nutzung des Stammlandes ist nur der -Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit des Gemeineigentums hat vielfach -auch die gemeinsame Bearbeitung desselben zur Folge; daneben bildet -sich der allgemeine Grundsatz, dass jedem, der unbebautes Land urbar -macht, dasselbe gehört, aber auch, dass jeder, welcher sein Land nicht -mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr vielen Völkern dauert heute -noch alles Grundeigentum nur so lange, als der Boden bebaut wird.<a name="FNAnker_397_397" id="FNAnker_397_397"></a><a href="#Fussnote_397_397" class="fnanchor">[397]</a> -So berichtet <em class="gesperrt">H. von Rosenberg</em> von den Papua bei Doreh auf -Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder nimmt nach Willkür eine -Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er dieselbe bepflanzt, als -deren Eigentümer betrachtet.“<a name="FNAnker_398_398" id="FNAnker_398_398"></a><a href="#Fussnote_398_398" class="fnanchor">[398]</a></p> - -<p>Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des -unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der -Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz -an fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte; -auf einer höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer -keines an Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass -auch die friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit, -wozu der Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung -des Begriffes vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder -wirkte, als in dem unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft -räuberischen Nomaden möglich war. Vorerst war auch im Kreise der -feldbauenden Bevölkerungen die Frau als Mutter bloss der anerkannte -Mittelpunkt der Familie; doch entwickelte sie sich daraus zu deren -bleibender Achse, während die ungebundene Manneskraft noch frei zu- und -abschwärmte. Unter solchen Umständen mochten leicht die Gegenstände -des Besitzes, der über<span class="pagenum"><a name="Seite_203" id="Seite_203">[S. 203]</a></span> die Waffen des Mannes hinausreicht, sich um -jenen allein festen Punkt herum anhäufen,<a name="FNAnker_399_399" id="FNAnker_399_399"></a><a href="#Fussnote_399_399" class="fnanchor">[399]</a> und die ursprüngliche -Muttergruppe konnte bald auf jene zweite Stufe einer jüngeren Periode -sich emporschwingen, jene Stufe, für welche allein ich die Bezeichnung -<em class="gesperrt">Matriarchat</em> in Anspruch nehme. In der That trifft man dasselbe -in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich bei pflugführenden -Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt <em class="gesperrt">Strabo</em> -ausdrücklich hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau -betreibe, und bei den matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die -Anordnung des Feldbaues gleichfalls ganz in den Händen der Frauen. -Matriarchalische Völker thun sich daher auch durch Friedensliebe und -Gerechtigkeitssinn hervor.<a name="FNAnker_400_400" id="FNAnker_400_400"></a><a href="#Fussnote_400_400" class="fnanchor">[400]</a> Diese Stufe der Familienentwicklung -ist endlich durch einen gewissen Grad von Arbeitsteilung und eine -Art Ehebündnis sowie durch Vererben der mütterlichen Habe an die -Kinder, das <em class="gesperrt">Mutterrecht</em>, gekennzeichnet. Schon aus letzterem -Grunde ergiebt sich, dass das Matriarchat zu einer, die ganzen -gesellschaftlichen Zustände und Anschauungen beherrschenden Einrichtung -erst dann werden konnte, nachdem das bewegliche Sondereigentum zu einer -gewissen Höhe sich ausgebildet hatte.<a name="FNAnker_401_401" id="FNAnker_401_401"></a><a href="#Fussnote_401_401" class="fnanchor">[401]</a> Das auf die Muttergruppe -der Urzeit folgende und aus ihr hervorgegangene Matriarchat ist also -ohne allen Zweifel zwar ungemein alt und führt bei vielen Völkern -in deren <em class="gesperrt">vor</em>geschichtliche Vergangenheit zurück; es ist aber -keine Satzung der <em class="gesperrt">Ur</em>zeit mehr, sondern die Frucht bereits -gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir damit -geschichtlichen Boden.</p> - -<p>Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen Muttergruppe -hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen, die Sitte -des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche Ordnung -auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem eigentlichen -Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte aufweist, sich -aber in Gegensatz<span class="pagenum"><a name="Seite_204" id="Seite_204">[S. 204]</a></span> zu jenem bei kriegerischen Jäger- und Hirtenvölkern -vorfindet. <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em> sondert scharf diese beiden Formen, -indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss bei -den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen -Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen -Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation -hinüberführe.<a name="FNAnker_402_402" id="FNAnker_402_402"></a><a href="#Fussnote_402_402" class="fnanchor">[402]</a> Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten, -ist doch zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen -Stämmen erkennt man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die -so fern hinter uns liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln, -in welchem Umfange es in Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider -Gattungen von Matriarchat auf Grund ihrer Entstehungsart stösst -daher auf Schwierigkeit. Warum <em class="gesperrt">Kautsky</em> das Matriarchat bei -den Endogamen sich nur durch die Annahme erklären kann, dasselbe sei -ihnen von <em class="gesperrt">aussen</em> zugebracht worden,<a name="FNAnker_403_403" id="FNAnker_403_403"></a><a href="#Fussnote_403_403" class="fnanchor">[403]</a> ist vollends nicht -recht einleuchtend. Keimten ja doch schon dessen Grundzüge in der -ursprünglichen Muttergruppe, und die Ausbildung des Mutterrechtes -konnte mit der Anhäufung des Privateigentums und der Vermehrung der -Kulturgüter kaum ausbleiben.</p> - -<p>Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten -Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich -der Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung -des Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der -matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom -Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie -jenen Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein -schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem -Weibe der nächste männliche Blutsverwandte der <em class="gesperrt">Bruder</em>, d. h. -der Bruder von derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder -der Mutter selbst, also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und -diese wieder dieselbe Mutter geboren hat. Eines der bedeutsamsten<span class="pagenum"><a name="Seite_205" id="Seite_205">[S. 205]</a></span> -Merkmale in den alten Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die -Unterscheidung zwischen dem väterlichen und dem mütterlichen Onkel, -dem Oheim und dem Vetter, dem θειος und παραδελφος -(πατρως). Die Wolofneger Senegambiens nennen die Brüder des Vaters -„<i>Papae</i>“ und die Neffen väterlicherseits „<i>Domae</i>“ d. h. Kinder, -während die Kinder der Mutterbrüder (<i>Nidhiaye</i>) <i>Dhiaerbate</i>, -d. i. Neffen und Nichten heissen. Die Römer selbst unterscheiden -den väterlichen Oheim als <i>patruus</i> (<i>pitraya</i> im Sanskrit) vom -mütterlichen <i>avunculus</i>, und <i>avunculus</i> ist eine Verkleinerungsform -von <i>avus</i>, Grossvater oder Ahn. In analoger Weise unterschied man -im Deutschen zwischen <i>Muoma</i> oder Muhme, nämlich Mutterschwester -oder <i>Matertera</i>, und Base oder Vatersschwester, eine Unterscheidung, -die durch das Vorwiegen der Benennung „Tante“ verloren gegangen -ist. Der Mutterbruder oder Oheim mütterlicherseits steht nun bei -einer grossen Zahl von Volksstämmen in einer besonderen Beziehung -zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt werden kann, als mit -den von <em class="gesperrt">Tacitus</em> bei den Germanen gebrauchten Worten, indem -er von dem <i>Avunculus</i> (<i>qui apud patrem honor</i>) sagt: <i>sanctiorem -arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur</i>.<a name="FNAnker_404_404" id="FNAnker_404_404"></a><a href="#Fussnote_404_404" class="fnanchor">[404]</a> Die grössere -Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass die -Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen -Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra, -bei den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern -Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den -Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen -Orten, ganz vornehmlich aber in Afrika, und zwar dort wie anderwärts -zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von -welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern -sich zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft, -berichtet <em class="gesperrt">Herodot</em>, dass sie sich nach ihren Müttern benannten, -nicht nach ihren Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft, -so wird er sein Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter -Mütter aufzählen. Hat<span class="pagenum"><a name="Seite_206" id="Seite_206">[S. 206]</a></span> eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann -genommen, so gelten die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann des -Landes, und wäre es auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib oder -ein Kebsweib, so werden die Kinder unehelich“.<a name="FNAnker_405_405" id="FNAnker_405_405"></a><a href="#Fussnote_405_405" class="fnanchor">[405]</a> <em class="gesperrt">Nikolaus von -Damaskus</em> bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben -ihre Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“</p> - -<p>In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so -musste auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die -Brüder der Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren -Kindern hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren -eigenen Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum -vererbt wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der -bei so vielen Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende -Rechtsgrundsatz: <i>Partus sequitur ventrem</i>. Von der Mutter also hatten -auf diese Weise die Kinder Reichtum und Würden zu erhalten; das -<em class="gesperrt">Erbrecht</em> war es, welches das Band zwischen Mutter und Kind aus -einem idealen zu einem realen gestaltete.<a name="FNAnker_406_406" id="FNAnker_406_406"></a><a href="#Fussnote_406_406" class="fnanchor">[406]</a> Es ist auch ungemein -bezeichnend, dass die der Mutter entgegengebrachte Kindesliebe nirgends -stärker sich zeigt, als auf dem alten Boden des Matriarchats, bei -den Negern Afrikas; für diese ist es die empfindlichste Kränkung, -wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht, was sie „der Mutter -fluchen“ heissen.<a name="FNAnker_407_407" id="FNAnker_407_407"></a><a href="#Fussnote_407_407" class="fnanchor">[407]</a> Jene, welche eine fortschreitende Entwicklung -der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass der Inhalt -des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,<a name="FNAnker_408_408" id="FNAnker_408_408"></a><a href="#Fussnote_408_408" class="fnanchor">[408]</a> dass -auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen -Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis der -Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so dass die -Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach Aussterben -ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt. Dieses System -wird durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe <em class="gesperrt">keineswegs -verdrängt</em>;<span class="pagenum"><a name="Seite_207" id="Seite_207">[S. 207]</a></span> man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes, allein -er gilt noch nicht als Verwandter desselben und im Falle einer -Trennung der Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig -sind die Söhne desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In -Westaustralien gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere -Beziehung zu ihren Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach -dem Tode des Vaters geradezu verteilt werden.<a name="FNAnker_409_409" id="FNAnker_409_409"></a><a href="#Fussnote_409_409" class="fnanchor">[409]</a> Kommt ein Krieg -zwischen dem Stamme der Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so -kämpfen die Söhne mit ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien -befehden sich nicht nur die Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in -der Weise, dass alle, die denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme -immer sie angehören mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die -Australier polygam sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters, -aber verschiedener Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste -Verwandtschaft ist und bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die -unter Geschwistern derselben Mutter, endlich die zwischen Oheim und -Neffen (Schwesterkinder). Der Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als -natürlicher Gewalthaber, Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen; -er hinterlässt ihnen, sofern überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder -eine Erbfolge in Würden und Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe; -mit einem Worte: was später der Vater, das ist der Oheim zur Zeit -des Mutterrechtes und des Matriarchats.<a name="FNAnker_410_410" id="FNAnker_410_410"></a><a href="#Fussnote_410_410" class="fnanchor">[410]</a> Ja, selbst dort, wo die -Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält der Oheim oft -durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das Neffenverhältnis wird -vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu ihrem Vater, wie -oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der Mutterschwester -zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein ebenfalls sehr -nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für geheiligter -gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.<a name="FNAnker_411_411" id="FNAnker_411_411"></a><a href="#Fussnote_411_411" class="fnanchor">[411]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_389_389" id="Fussnote_389_389"></a><a href="#FNAnker_389_389"><span class="label">[389]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens. -Oldenburg 1878. S. 278.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_390_390" id="Fussnote_390_390"></a><a href="#FNAnker_390_390"><span class="label">[390]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_391_391" id="Fussnote_391_391"></a><a href="#FNAnker_391_391"><span class="label">[391]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 30.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_392_392" id="Fussnote_392_392"></a><a href="#FNAnker_392_392"><span class="label">[392]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_393_393" id="Fussnote_393_393"></a><a href="#FNAnker_393_393"><span class="label">[393]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 31.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_394_394" id="Fussnote_394_394"></a><a href="#FNAnker_394_394"><span class="label">[394]</span></a> Ausland 1881. S. 759.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_395_395" id="Fussnote_395_395"></a><a href="#FNAnker_395_395"><span class="label">[395]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. -S. 115.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_396_396" id="Fussnote_396_396"></a><a href="#FNAnker_396_396"><span class="label">[396]</span></a> Den Nachrichten der Alten zufolge herrschte Gemeingut -an Grund und Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den -alten Germanen, ja selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den -Ackerbauern der Gegenwart findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei -den Indianern Kolumbiens, bei den Malayen und vielen Stämmen Indiens, -wie die Naïr, die Tihur in Audh, die Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch -kennt noch kein Sondereigentum. Die Zahl der niedrigeren Stämme ohne -persönliches Grundeigentum ist aber Legion.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_397_397" id="Fussnote_397_397"></a><a href="#FNAnker_397_397"><span class="label">[397]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. A. a. O. S. 119–127.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_398_398" id="Fussnote_398_398"></a><a href="#FNAnker_398_398"><span class="label">[398]</span></a> <em class="gesperrt">H. von Rosenberg</em>. Der malayische Archipel. -Leipzig 1878. S. 453.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_399_399" id="Fussnote_399_399"></a><a href="#FNAnker_399_399"><span class="label">[399]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 17.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_400_400" id="Fussnote_400_400"></a><a href="#FNAnker_400_400"><span class="label">[400]</span></a> <em class="gesperrt">Bachofen</em>. Mutterrecht. S. 312.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_401_401" id="Fussnote_401_401"></a><a href="#FNAnker_401_401"><span class="label">[401]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>, im Kosmos. Bd. XII. S. 339.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_402_402" id="Fussnote_402_402"></a><a href="#FNAnker_402_402"><span class="label">[402]</span></a> A. a. O. S. 347.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_403_403" id="Fussnote_403_403"></a><a href="#FNAnker_403_403"><span class="label">[403]</span></a> A. a. O. S. 338.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_404_404" id="Fussnote_404_404"></a><a href="#FNAnker_404_404"><span class="label">[404]</span></a> <em class="gesperrt">Tacitus</em>. <i>Germ. Cap.</i> XX.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_405_405" id="Fussnote_405_405"></a><a href="#FNAnker_405_405"><span class="label">[405]</span></a> <em class="gesperrt">Herodot</em> (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_406_406" id="Fussnote_406_406"></a><a href="#FNAnker_406_406"><span class="label">[406]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 339.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_407_407" id="Fussnote_407_407"></a><a href="#FNAnker_407_407"><span class="label">[407]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>, Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. -122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_408_408" id="Fussnote_408_408"></a><a href="#FNAnker_408_408"><span class="label">[408]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 14.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_409_409" id="Fussnote_409_409"></a><a href="#FNAnker_409_409"><span class="label">[409]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. -777.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_410_410" id="Fussnote_410_410"></a><a href="#FNAnker_410_410"><span class="label">[410]</span></a> <em class="gesperrt">A. Giraud-Teulon</em>. <i>Les origines de la famille. -Questions sur les antécédents des sociétés patriarcales.</i> <i>Genève et -Paris 1874.</i> S. 163.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_411_411" id="Fussnote_411_411"></a><a href="#FNAnker_411_411"><span class="label">[411]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 15.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_208" id="Seite_208">[S. 208]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XII">XII.<br /> - -Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_v_12" name="drop_v_12"> - <img class="dc" src="images/drop_v.jpg" alt="V" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">V</span>oraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig -noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den -Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen -Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren -des Matriarchats bewahrt <em class="gesperrt">Afrika</em>. Wenn man im schwarzen -Erdteile, vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern -ausgehend, west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von -hier nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden, -dass die grosse Mehrzahl der Stämme — an der Westküste fast alle -ausnahmslos — reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten -Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch -ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen -hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen -Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen -der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle -Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der -westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem -Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt -ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im -allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den -Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses -Verhältnis sehr<span class="pagenum"><a name="Seite_209" id="Seite_209">[S. 209]</a></span> kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das -Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter, -sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen -Würden.<a name="FNAnker_412_412" id="FNAnker_412_412"></a><a href="#Fussnote_412_412" class="fnanchor">[412]</a> Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter -jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem -sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb <i>Ebna-Sid</i> d. h. -„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die -der alten Sitte treu gebliebenen als <i>Beni-Ummia</i> d. h. „Söhne ihrer -Mutter“ bezeichnet werden.<a name="FNAnker_413_413" id="FNAnker_413_413"></a><a href="#Fussnote_413_413" class="fnanchor">[413]</a> Verwandtschaft durch die Mutter allein -findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten -Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden -Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und -Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs -der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der -Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda -und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im -südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche -Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter, -nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven, -gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke -an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo -und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder -nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche -Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat -gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und -unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater, -sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht -über sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.<a name="FNAnker_414_414" id="FNAnker_414_414"></a><a href="#Fussnote_414_414" class="fnanchor">[414]</a> Zeugnisse -für die<span class="pagenum"><a name="Seite_210" id="Seite_210">[S. 210]</a></span> Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim -und Kommi, welch letztere nach <em class="gesperrt">Duchaillu</em> den von einem Kommi -mit einem fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. -Die Würde des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber -gleichfalls auf den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach -arabischen Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung -in Ganah, in Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder -Mutterbruder über. Der vielgereiste <em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> erwähnt dasselbe -Prinzip der Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach -<em class="gesperrt">Makrizi</em> ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn -statt, wie dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder -Ghât, wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater, -sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge -gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der -Thron — wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo -von Bambarra, Wulli und Tenda — auf den Bruder fort, und dasselbe -geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei -den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer -Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester -des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist -der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den -Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der -Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen, -endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah -folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe -Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder, -der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das -erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten -Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der -höheren erledigt wird.<a name="FNAnker_415_415" id="FNAnker_415_415"></a><a href="#Fussnote_415_415" class="fnanchor">[415]</a></p> - -<p>Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften<span class="pagenum"><a name="Seite_211" id="Seite_211">[S. 211]</a></span> fort, -so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan -folgte nach <em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> der Schwestersohn. Was <em class="gesperrt">Werner -Munzinger</em> von Kordofan berichtet,<a name="FNAnker_416_416" id="FNAnker_416_416"></a><a href="#Fussnote_416_416" class="fnanchor">[416]</a> deutet darauf hin, dass auch -dort Neffenrecht nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den -Barea und Bazen im Süden von Ägypten. Dort erbt in</p> - -<table summary="Erblinien im südlichen Ägypten"> - <tr> - <td class="tdl"> - erster - </td> - <td class="tdc"> - Linie: - </td> - <td class="tdl"> - der Bruder von gleicher Mutter, - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - zweiter - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - der älteste Sohn seiner ältesten Schwester, - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - dritter - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - der zweite Sohn der ältesten Schwester, - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - vierter - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - der Sohn der jüngeren Schwester, - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - fünfter - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - die Schwester des Erblassers, - </td> - </tr> - <tr> - <td class="tdl"> - sechster - </td> - <td class="tdc"> - „ - </td> - <td class="tdl"> - ihr Schwesterkind. - </td> - </tr> -</table> - -<p class="p0">Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen -von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache -durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich -sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts -angeht.<a name="FNAnker_417_417" id="FNAnker_417_417"></a><a href="#Fussnote_417_417" class="fnanchor">[417]</a> Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt -das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit -seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse -Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand <em class="gesperrt">Livingstone</em> auch bei -den Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,<a name="FNAnker_418_418" id="FNAnker_418_418"></a><a href="#Fussnote_418_418" class="fnanchor">[418]</a> und ein genaues -Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am -Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda. -Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf -der grossen Insel Madagaskar erhalten.</p> - -<p>Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das -Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein<span class="pagenum"><a name="Seite_212" id="Seite_212">[S. 212]</a></span> stand -dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker -von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von -Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des -mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen -Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst -man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des -ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger -verweilen.</p> - -<p>Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger -Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen -Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des -<em class="gesperrt">weiblichen</em> Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung -besass einst auch Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer -Frauenlinie den Vorzug hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf -den Bruder, nicht auf den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren -Karolinen, insbesondere die Mortlock-Gruppe, scheinen nach <em class="gesperrt">Johann -Kubarys</em> ausführlichen Mitteilungen diese Stammesverfassung am -reinsten erhalten zu haben. Zu einem Stamme gehören Individuen -beiderlei Geschlechts, welche ihre Abkunft der Überlieferung zufolge -von einer und derselben Frau ableiten können. Es herrscht strenge -Exogamie. Die Mitglieder eines Stammes oder richtiger Clans, beiderlei -Geschlechts, betrachten sich als Geschwister und dürfen sich weder -geschlechtlich vermischen, noch körperlich oder moralisch schädigen. -Die Bande der Bluts- oder Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht -auf Entfernung und geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der -Stammesverfassung wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat -mitgebracht. Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige -für die verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln -einzelne Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf -beinahe jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel -einen Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes -Ganzes bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder -Clans in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass -zwei einander gegenüber<span class="pagenum"><a name="Seite_213" id="Seite_213">[S. 213]</a></span>stehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja -sich im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „<i>Puipui</i>“, d. h. -als Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt -haben. Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die -politische Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach -nur innerhalb ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel -die Stämme A und B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert -ist, dann wird A der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit -A der letzteren kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist -nicht von Dauer, weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen -eingehen dürfen. Zu seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme -in Berührung treten und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.</p> - -<p>Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen und -Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit seines -höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung der -Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau des -Stammes als dessen <em class="gesperrt">gesellschaftliches</em> Haupt angesehen und mit -besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen -im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen -Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den -Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um -Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso -wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den -Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der -Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur -Seite, welche den <i>Rupak el Dil</i> ausmachen und von grossem Einfluss auf -die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den -völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die -Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es -sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche -den Thron besteigen.<a name="FNAnker_419_419" id="FNAnker_419_419"></a><a href="#Fussnote_419_419" class="fnanchor">[419]</a> Ebenso besteht bei<span class="pagenum"><a name="Seite_214" id="Seite_214">[S. 214]</a></span> den Mortlockern immer -neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann -aus der ältesten Familie, und dieser ist das <em class="gesperrt">politische</em> Haupt -des Stammes.<a name="FNAnker_420_420" id="FNAnker_420_420"></a><a href="#Fussnote_420_420" class="fnanchor">[420]</a></p> - -<p>Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter -<em class="gesperrt">zwei</em> Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale -und eine politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die -„Herrin ist im Hause,“ <em class="gesperrt">aber nichts mehr</em>, während der Mann -sich noch nicht um die Angelegenheiten der Familie, zu der er nur -in einem nebensächlichen Verhältnisse steht, bekümmert und daher -hauptsächlich den auswärtigen, die Gesamtheit betreffenden Dingen — -der Politik, wenn man so sagen dürfte — sich zuwendet. Es war daher -sicherlich ein Fehler <em class="gesperrt">J. J. Bachofens</em>, wenn dieser verdiente -Forscher Matriarchat und Mutterfolge mit allgemeiner Weiberherrschaft -verwechselte, was sehr zweierlei ist. Das Matriarchat begründet die -Herrschaft der Frau im Hause, erhebt sie zum Familienoberhaupt, -ist aber noch lange keine <em class="gesperrt">Gynaikokratie</em>, worunter eine -Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist es denkbar, -dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie, unter günstigen -Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der Frau auch im -politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf den Palau -besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die bejahrteren, -bedeutenden Einfluss — so ehedem bei den Germanen — und beteiligen -sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht üben, wie -bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä, Navajos, -Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die wirkliche -Häuptlingsschaft zu.<a name="FNAnker_421_421" id="FNAnker_421_421"></a><a href="#Fussnote_421_421" class="fnanchor">[421]</a> Mit dieser Würde bekleidet fand man Weiber -bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch bei den -Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.<a name="FNAnker_422_422" id="FNAnker_422_422"></a><a href="#Fussnote_422_422" class="fnanchor">[422]</a> Die Nehannes, eine kriegerische -und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem Weibe -geführt worden sein<span class="pagenum"><a name="Seite_215" id="Seite_215">[S. 215]</a></span> und als Oberst <em class="gesperrt">Langberg</em> die Komantschen -im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau -angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem -Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken -sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung -einnehmen.<a name="FNAnker_423_423" id="FNAnker_423_423"></a><a href="#Fussnote_423_423" class="fnanchor">[423]</a> Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern -Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie -erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.<a name="FNAnker_424_424" id="FNAnker_424_424"></a><a href="#Fussnote_424_424" class="fnanchor">[424]</a> Auch bei den -Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines -männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen -Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde; -dieses hat, nach des Schweizers <em class="gesperrt">Eduard Marcet</em> Versicherung, -Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den -Feind ausziehen, Befehle.<a name="FNAnker_425_425" id="FNAnker_425_425"></a><a href="#Fussnote_425_425" class="fnanchor">[425]</a> Auf der von Polynesiern bewohnten -Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge, -„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika -sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr -bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren -des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher -<em class="gesperrt">Dr. Gustav Nachtigal</em> zufolge liegt südlich von den Njillem in -Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau — <i>Mbang-Nê</i> — -beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung -<i>Beled-el-Mrâ</i>, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen -<i>Bê-Mbang-Nê</i>, d. h. „Land der Königin“ bekannt.<a name="FNAnker_426_426" id="FNAnker_426_426"></a><a href="#Fussnote_426_426" class="fnanchor">[426]</a> Endlich wird -einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den -Titel <i>Noi-Tak</i> führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die -denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als <i>Nue-Kun</i>, d. -h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen -dieserhalb ganz besonders verachtet. Die<span class="pagenum"><a name="Seite_216" id="Seite_216">[S. 216]</a></span> Thronfolge ist auf die -weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.<a name="FNAnker_427_427" id="FNAnker_427_427"></a><a href="#Fussnote_427_427" class="fnanchor">[427]</a></p> - -<p>Ob sich nun irgendwo aus dieser <em class="gesperrt">Teilnahme</em> der Frauen an der -politischen Thätigkeit der Männer eine <em class="gesperrt">Herrschaft</em> über diese -auch auf <em class="gesperrt">politischem</em> Felde entwickelt hat (was erst recht -„Gynaikokratie“ zu heissen verdiente), wie <em class="gesperrt">Bachofen</em> annimmt, -halte ich mit den meisten Forschern für überaus zweifelhaft. Die -uns zugänglichen Berichte berechtigen noch lange nicht zu dieser -ganz unwahrscheinlichen Annahme. Was wir über das „Amazonentum“ -wissen,<a name="FNAnker_428_428" id="FNAnker_428_428"></a><a href="#Fussnote_428_428" class="fnanchor">[428]</a> an welchem <em class="gesperrt">J. J. Bachofen</em> für Südamerika trotz -der erschöpfenden Untersuchungen von <em class="gesperrt">Martius</em> und <em class="gesperrt">Richard -Schomburgk</em> fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um eine feste -Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie abzugeben. -Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie, wie sie nach -der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der erhitzten -Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt, schlankweg -zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer des Marañon -die Sage von einem Stamme der <i>Aikeam-benanos</i>, d. h. „der Weiber, die -allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero versetzen, -wie <em class="gesperrt">A. von Humboldt</em> berichtet.<a name="FNAnker_429_429" id="FNAnker_429_429"></a><a href="#Fussnote_429_429" class="fnanchor">[429]</a> Sehr überraschend ist es -aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea -wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder -ein Eiland an der Südostküste <i>Haine Anna</i> oder „Frauenland“ heisst, -welches der Reisende <em class="gesperrt">S. Mac Farlane</em> zu entdecken sich vergeblich -bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen -Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der -Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger auf<span class="pagenum"><a name="Seite_217" id="Seite_217">[S. 217]</a></span>zuhalten, -bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber -gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen -bleiben am Leben.<a name="FNAnker_430_430" id="FNAnker_430_430"></a><a href="#Fussnote_430_430" class="fnanchor">[430]</a></p> - -<p>Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im Sinne -eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht doch -andererseits eben so fest: für die <em class="gesperrt">Familie</em> — aber auch bloss -innerhalb dieser — bedeutet das Matriarchat die Herrschaft der -Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen Sinne. -Altmeister <em class="gesperrt">Peschel</em> hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine -„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der -menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten -hätten, „als ob“ — so sagt er — „von den sogenannten Naturmenschen -nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren -anerkannt worden wäre“.<a name="FNAnker_431_431" id="FNAnker_431_431"></a><a href="#Fussnote_431_431" class="fnanchor">[431]</a> Wäre diese, durchaus unzutreffende -Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden -Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres -Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze -schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein das -Recht der Stärkeren, und dieses würde auch <em class="gesperrt">Peschel</em> durch das -Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände -und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen -Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber -unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.</p> - -<p>Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann -aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der -ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: <i>Sómol</i>. Der Häuptling nennt -jedes Mitglied seines Stammes <i>Pui</i>, d. h. Schwester oder Bruder, ohne -Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder -oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die -älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so -dass der letzte<span class="pagenum"><a name="Seite_218" id="Seite_218">[S. 218]</a></span> Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn -die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan, -aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen -und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der -Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als -den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert. -Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise -angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die -vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.</p> - -<p>Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder -eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine -eigene Niederlassung: <i>Key</i>, und mit den dazu gehörenden Ländereien -<i>Bey</i> geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan -entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der -Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des -Key — ein grosses Haus (<i>Le Fel</i>), wo der Somol mit den männlichen -Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen -und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern, -die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten — ist bloss ein -sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich -als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen -Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und -Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar in -<em class="gesperrt">einem</em> Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem <i>Fel</i>, -die Tochter mit ihrer Mutter im <i>Im</i>. Eine geschlechtliche Vermischung -seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste -Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere -Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige -Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast -immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau -von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das -ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes -Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils<span class="pagenum"><a name="Seite_219" id="Seite_219">[S. 219]</a></span> nach -der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst -Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich, -um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und -warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige -Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei -Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.<a name="FNAnker_432_432" id="FNAnker_432_432"></a><a href="#Fussnote_432_432" class="fnanchor">[432]</a></p> - -<p>Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in -besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge -und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in -einem <i>Bure</i>, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts -benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.<a name="FNAnker_433_433" id="FNAnker_433_433"></a><a href="#Fussnote_433_433" class="fnanchor">[433]</a> Auch -auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten -wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte -<i>Clöbbergöll</i>, wovon die ersteren im <i>Bai</i>, die letzteren im <i>Balai</i> -oder <i>Bli</i> wohnen. Professor <em class="gesperrt">Semper</em> vermutet, dass das Bai oder -Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei<a name="FNAnker_434_434" id="FNAnker_434_434"></a><a href="#Fussnote_434_434" class="fnanchor">[434]</a> und -bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz -Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. <em class="gesperrt">Lippert</em> -hat es wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten -und zu verschiedenen Zeiten <em class="gesperrt">zwei</em> Gruppen von Organisationen -zeigten: die eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere -aus Männern und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm -zufolge in der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon -abhängigen Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den -Familienverbänden gegenüber, und <em class="gesperrt">Lippert</em> meint, dass durch den -Übergang der Männer von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation -nur noch mehr gefestigt werden konnte.<a name="FNAnker_435_435" id="FNAnker_435_435"></a><a href="#Fussnote_435_435" class="fnanchor">[435]</a> Allein auf den Palau- und -Mortlockinseln, wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, -hat ein solcher Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, -und ebensowenig auf<span class="pagenum"><a name="Seite_220" id="Seite_220">[S. 220]</a></span> der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn -also auf diesen bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen -getrennte Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in -einstigen matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt -noch eine weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im -Grunde genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer -noch keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in -welchem die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen -Mann und Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische -„Familie“ ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir -heute mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die -Sippe umfassend.</p> - -<p>Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“ -ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon -grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter -bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche Spuren -der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer <em class="gesperrt">Wertschätzung -jungfräulicher Keuschheit</em> ist noch keine Rede. Nach dem, was -<em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, -scheint so etwas wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit -nach, im Nigirdelta nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten -<em class="gesperrt">unverständlich</em> zu sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht -jeder, der sie sah, auch besiegte, wenn er kam.<a name="FNAnker_436_436" id="FNAnker_436_436"></a><a href="#Fussnote_436_436" class="fnanchor">[436]</a> Heute noch -sind die Ideen der Australier über die Keuschheit der Jungfrauen -gleich Null;<a name="FNAnker_437_437" id="FNAnker_437_437"></a><a href="#Fussnote_437_437" class="fnanchor">[437]</a> in Melanesien ist der geschlechtliche Umgang den -Mädchen meistens unbehindert, wie denn auch in Polynesien zur Zeit -der Entdeckung die ungebundenste Zügellosigkeit herrschte. Auf der -Markesasinsel Nukuhiwa konnten die Mädchen ungehindert und ohne ihre -Familie zu entehren, dem Hange ihrer Sinnlichkeit nach Wohlgefallen -frönen,<a name="FNAnker_438_438" id="FNAnker_438_438"></a><a href="#Fussnote_438_438" class="fnanchor">[438]</a> ja, es wurde erwachsenen Mädchen zur Schande angerechnet, -wenn<span class="pagenum"><a name="Seite_221" id="Seite_221">[S. 221]</a></span> sie, von den Männern verachtet, keine Gunstbezeugung austeilen -konnten, und ein Mädchen sah sich desto mehr geschätzt, je mehr sie -Liebhaber gehabt<a name="FNAnker_439_439" id="FNAnker_439_439"></a><a href="#Fussnote_439_439" class="fnanchor">[439]</a> — eine Ansicht, die sehr häufig und bei den -verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den Palau-Inseln, wo schon -patriarchalische Polygamie herrscht, leben im Männer-<i>Bai</i> stets zur -Bedienung junge Mädchen, <i>Armungul</i>, welche an dem freien ungebundenen -Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen finden. Die Armungul -bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai, lernen hier den -Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie zurückkehren, so -bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld mit. Es ist dies, so -denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine köstliche Sitte.<a name="FNAnker_440_440" id="FNAnker_440_440"></a><a href="#Fussnote_440_440" class="fnanchor">[440]</a> -Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll nächtlicherweile zu -einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel; wenn nämlich ein junger -Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter kommt, treibt es ihn irgend -wohin zu gehen, und keines der Mädchen dürfte dann zurück bleiben, auf -die Gefahr hin, von ihren Eltern ausgescholten zu werden und keinen -Mann finden, da sie in den Ruf käme, ein ungeschicktes Mädchen zu -sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die andern, wenn sie heimkehren, -verheiraten sich rasch.<a name="FNAnker_441_441" id="FNAnker_441_441"></a><a href="#Fussnote_441_441" class="fnanchor">[441]</a> Ähnlich denken und handeln die algerischen -Araber vom Stamme der Uled Naïl. Sobald die Töchter im elterlichen -Hause reif geworden, schickt sie der Vater nach der nächsten grösseren -Stadt, besonders nach Biskra, damit sie dort mit ihren Reizen so -viel Geld als möglich verdienen. Die Töchter folgen den väterlichen -Ratschlägen auch willig, und es erhält diejenige, welche mit Schätzen -reich beladen heimkommt, am frühesten einen Gatten, keineswegs der -Schätze wegen, die ja dem Vater gehören, sondern des Anwertes halber, -den sie in der Fremde gefunden.<a name="FNAnker_442_442" id="FNAnker_442_442"></a><a href="#Fussnote_442_442" class="fnanchor">[442]</a> Sogar bei den gesitteten Japanern -kommt es nicht selten vor, dass ein Vater aus den niedrigen Ständen -seine Tochter auf eine be<span class="pagenum"><a name="Seite_222" id="Seite_222">[S. 222]</a></span>stimmte Zeit einem <i>Yoshiwara</i> (Freudenhause) -überlässt,<a name="FNAnker_443_443" id="FNAnker_443_443"></a><a href="#Fussnote_443_443" class="fnanchor">[443]</a> was der Achtung des <i>Musme</i> (Mädchen) keinen Eintrag -thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu schimpflich für ein Mädchen, -wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht wird.<a name="FNAnker_444_444" id="FNAnker_444_444"></a><a href="#Fussnote_444_444" class="fnanchor">[444]</a> Die zum -Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen auch heute noch -nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie in der früheren -Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.<a name="FNAnker_445_445" id="FNAnker_445_445"></a><a href="#Fussnote_445_445" class="fnanchor">[445]</a></p> - -<p>Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen -Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr -ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im -Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des -Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird -das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst -die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam -zurück.<a name="FNAnker_446_446" id="FNAnker_446_446"></a><a href="#Fussnote_446_446" class="fnanchor">[446]</a> Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein -Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren -Mann und ihr Vater einen höheren <i>Kalim</i> (Brautpreis) für sie -bezahlt. Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den -geläuterten Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung -der vorehelichen Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, -dass in einigen Gegenden Englands, wie <em class="gesperrt">Staniland Wake</em>, ein -ausgesprochener Gegner unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein -Mädchen nur dann einen Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind -geboren;<a name="FNAnker_447_447" id="FNAnker_447_447"></a><a href="#Fussnote_447_447" class="fnanchor">[447]</a> und in der niederländischen Provinz Seeland ist, wie -<em class="gesperrt">Henri Havard</em> berichtet, die Keuschheit den Mädchen eine Last, -von welcher sie sich frühzeitig zu befreien wissen.<a name="FNAnker_448_448" id="FNAnker_448_448"></a><a href="#Fussnote_448_448" class="fnanchor">[448]</a> Als Jungfrau -tritt dort ein Mädchen fast niemals in die Ehe, wohl aber meist in -schon vorgerücktem Zustande<span class="pagenum"><a name="Seite_223" id="Seite_223">[S. 223]</a></span> der Schwangerschaft; dies geht soweit, -dass in vielen Fällen dieselbe als unbedingte Notwendigkeit erachtet -und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen Ehehindernis wird,<a name="FNAnker_449_449" id="FNAnker_449_449"></a><a href="#Fussnote_449_449" class="fnanchor">[449]</a> und man -merke wohl, dass dabei der Verkehr des Mädchens durchaus nicht auf -<em class="gesperrt">einen</em> Verehrer beschränkt ist. Ziemlich ähnlich liegen die Dinge -in der bäuerlichen Bevölkerung von Oberösterreich und Oberbayern, wie -in den Alpenländern überhaupt. Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre -im modernen Sinne sind dort noch fast unbekannt. An eine uneheliche -Geburt knüpft sich weder für die Mutter, noch das Kind irgend welcher -besonderer Makel, für das Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es -mehrere Kinder von verschiedenen Vätern zur Welt bringt.<a name="FNAnker_450_450" id="FNAnker_450_450"></a><a href="#Fussnote_450_450" class="fnanchor">[450]</a> Ein erst -siebzehnjähriges, aber schon schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich -mir gegenüber geradezu ihres Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, -dass sie etwas wert sei“. Das sogenannte „Fensterln“, das nächtliche -Anklopfen des Burschen an den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur -dann vergeblich bleibt, wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder -andere Hindernisse das Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens -verwehren, ist ein uralter, weit verbreiteter und durch keine Macht der -Welt auszurottender Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der -Sennerinnen in<span class="pagenum"><a name="Seite_224" id="Seite_224">[S. 224]</a></span> den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor -<em class="gesperrt">Josef Sepp</em>, ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, -den bezeichnenden Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im -Gebirge Maria heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, -als eben nur den Namen und — das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in -vielen Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende -Sitte des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden -heisst, „z’ Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen -Besuche junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche -Kinder sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber -geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen, -— weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch, -ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt auch -in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem Kiltgang -ernstlich das Wort reden.<a name="FNAnker_451_451" id="FNAnker_451_451"></a><a href="#Fussnote_451_451" class="fnanchor">[451]</a> Eine ähnliche „Freierei“ ist in Norwegen -üblich.<a name="FNAnker_452_452" id="FNAnker_452_452"></a><a href="#Fussnote_452_452" class="fnanchor">[452]</a> Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem Troste -gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon erzählen, -wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die Kammer -seines Mädchens gelangt,<a name="FNAnker_453_453" id="FNAnker_453_453"></a><a href="#Fussnote_453_453" class="fnanchor">[453]</a> was <em class="gesperrt">Weinhold</em> zu interessanten -Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens -nach <em class="gesperrt">Elphinstone</em> auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und -Stämmen des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.</p> - -<p>Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit -wie mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen -Völkern keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in -deren Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von -den rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie -ist ein erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten -gesitteter Nationen, wie obige Beispiele<span class="pagenum"><a name="Seite_225" id="Seite_225">[S. 225]</a></span> darthun, derselbe nicht -immer seinem vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin -sicherlich nicht mit dem Entartungsapostel Dr. <em class="gesperrt">Schneider</em> -ein Unvermögen der Überlieferung und des Beispiels christlicher -Zucht und Sitte, sowie der durch beide beeinflussten staatlichen -Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes zu erkennen;<a name="FNAnker_454_454" id="FNAnker_454_454"></a><a href="#Fussnote_454_454" class="fnanchor">[454]</a> -vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren bislang unfähig -gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden Begriffe zu jener -Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer als ursprünglicher -Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der Sünde, welche in -der fleischlichen Lust kulminiert“,<a name="FNAnker_455_455" id="FNAnker_455_455"></a><a href="#Fussnote_455_455" class="fnanchor">[455]</a> zu den geschlechtlichen -Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt. Einen Beweis -für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu erbringen, und -dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage: wie es denn -glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch die -Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und -allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht -die <em class="gesperrt">Erwägung</em> von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf -diesen Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und -den Gang vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem -Volke nahm. Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche -Mühe, Beispiele von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, -welche doch durch auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl -solcher Beispiele auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch -die Völkerkunde diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so -möchte ich dagegen fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide -prangenden Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus -haben, nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut -sich entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die -Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden -und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen, -eine verschiedene gewesen und die einen früher,<span class="pagenum"><a name="Seite_226" id="Seite_226">[S. 226]</a></span> die anderen später zur -Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe? -Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung -zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die -Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch -keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit -der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem -Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer -Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen -sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit -erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie -wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung -jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung, -mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen, -vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern -Kulturgebieten verschuldeten.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_412_412" id="Fussnote_412_412"></a><a href="#FNAnker_412_412"><span class="label">[412]</span></a> <em class="gesperrt">Henri Duveyrier</em>. <i>Les Touaregs du Nord.</i> Paris -1864. Bd. I. S. 337. 397.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_413_413" id="Fussnote_413_413"></a><a href="#FNAnker_413_413"><span class="label">[413]</span></a> A. a. O. S. 393.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_414_414" id="Fussnote_414_414"></a><a href="#FNAnker_414_414"><span class="label">[414]</span></a> <em class="gesperrt">Ladislaus Magyar</em>. Reisen in Südafrika in den -Jahren 1849 bis 1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_415_415" id="Fussnote_415_415"></a><a href="#FNAnker_415_415"><span class="label">[415]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. -131–132.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_416_416" id="Fussnote_416_416"></a><a href="#FNAnker_416_416"><span class="label">[416]</span></a> <em class="gesperrt">Werner Munzinger</em>. Ostafrikanische Studien. -Schaffhausen 1864. S. 555.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_417_417" id="Fussnote_417_417"></a><a href="#FNAnker_417_417"><span class="label">[417]</span></a> <em class="gesperrt">Munzinger</em>. A. a. O. S. 490. Der ehrliche -Schweizer, welcher wohl keine besonderen familiengeschichtlichen -Studien gemacht hatte, kann sich diese Form der Familie gar nicht -erklären, zumal bei den Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch -höchst selten ist.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_418_418" id="Fussnote_418_418"></a><a href="#FNAnker_418_418"><span class="label">[418]</span></a> <em class="gesperrt">Livingstone</em>. <i>Narrative of an expedition to the -Zambesi and its tributaries.</i> London 1865. S. 162.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_419_419" id="Fussnote_419_419"></a><a href="#FNAnker_419_419"><span class="label">[419]</span></a> <em class="gesperrt">Semper</em>. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch -im übrigen Mutterrecht und Mutterfolge herrsche — wie es wohl -wahrscheinlich ist — vermochte Semper nicht zu enträtseln.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_420_420" id="Fussnote_420_420"></a><a href="#FNAnker_420_420"><span class="label">[420]</span></a> <em class="gesperrt">Kubary</em> in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. -von Hamburg“ 1878 bis 1879. S. 244–247.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_421_421" id="Fussnote_421_421"></a><a href="#FNAnker_421_421"><span class="label">[421]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte d. Familie. S. 35.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_422_422" id="Fussnote_422_422"></a><a href="#FNAnker_422_422"><span class="label">[422]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. -101.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_423_423" id="Fussnote_423_423"></a><a href="#FNAnker_423_423"><span class="label">[423]</span></a> Ausland 1858. S. 431.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_424_424" id="Fussnote_424_424"></a><a href="#FNAnker_424_424"><span class="label">[424]</span></a> Globus. Bd. III. S. 272.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_425_425" id="Fussnote_425_425"></a><a href="#FNAnker_425_425"><span class="label">[425]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_426_426" id="Fussnote_426_426"></a><a href="#FNAnker_426_426"><span class="label">[426]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustav Nachtigal</em>. Sahara und Sudan. -Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_427_427" id="Fussnote_427_427"></a><a href="#FNAnker_427_427"><span class="label">[427]</span></a> <em class="gesperrt">Leopold Katscher</em>. Bilder aus dem chinesischen -Leben mit besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. -Heidelberg 1881. S. 320.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_428_428" id="Fussnote_428_428"></a><a href="#FNAnker_428_428"><span class="label">[428]</span></a> Vgl. Dr. <em class="gesperrt">Wilhelm Stricker</em>. Ethnographische -Untersuchungen über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und -neuen Welt, im „Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220–225.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_429_429" id="Fussnote_429_429"></a><a href="#FNAnker_429_429"><span class="label">[429]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. -III. S. 399.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_430_430" id="Fussnote_430_430"></a><a href="#FNAnker_430_430"><span class="label">[430]</span></a> Globus. Bd. XXXI. S. 334.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_431_431" id="Fussnote_431_431"></a><a href="#FNAnker_431_431"><span class="label">[431]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 233.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_432_432" id="Fussnote_432_432"></a><a href="#FNAnker_432_432"><span class="label">[432]</span></a> <em class="gesperrt">Kubary</em>. A. a. O. S. 250–252.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_433_433" id="Fussnote_433_433"></a><a href="#FNAnker_433_433"><span class="label">[433]</span></a> <em class="gesperrt">Seemann</em>. Viti. S. 110.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_434_434" id="Fussnote_434_434"></a><a href="#FNAnker_434_434"><span class="label">[434]</span></a> <em class="gesperrt">Semper</em>. Palau-Inseln. S. 367–368.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_435_435" id="Fussnote_435_435"></a><a href="#FNAnker_435_435"><span class="label">[435]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. -Abt. II. S. 43–48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_436_436" id="Fussnote_436_436"></a><a href="#FNAnker_436_436"><span class="label">[436]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. -90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_437_437" id="Fussnote_437_437"></a><a href="#FNAnker_437_437"><span class="label">[437]</span></a> Nach <em class="gesperrt">Paul Topinard</em> in der <i>Revue d’Anthrop.</i> -1872. S. 315.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_438_438" id="Fussnote_438_438"></a><a href="#FNAnker_438_438"><span class="label">[438]</span></a> <em class="gesperrt">Langsdorff</em>. Bemerkungen auf einer Reise um die -Welt. Bd. I. S. 206.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_439_439" id="Fussnote_439_439"></a><a href="#FNAnker_439_439"><span class="label">[439]</span></a> A. a. O. Bd. I. S. 128.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_440_440" id="Fussnote_440_440"></a><a href="#FNAnker_440_440"><span class="label">[440]</span></a> <em class="gesperrt">Semper</em>. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_441_441" id="Fussnote_441_441"></a><a href="#FNAnker_441_441"><span class="label">[441]</span></a> A. a. O. S. 324.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_442_442" id="Fussnote_442_442"></a><a href="#FNAnker_442_442"><span class="label">[442]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Bernhard Schwarz</em>. Algerien. Leipzig 1881. S. -229. P. <em class="gesperrt">de Tchihatcheff</em>. <i>Espagne, Algérie et Tunisie.</i> Paris -1880. S. 290.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_443_443" id="Fussnote_443_443"></a><a href="#FNAnker_443_443"><span class="label">[443]</span></a> J. J. <em class="gesperrt">Rein</em>. Japan nach Reisen und Studien. -Leipzig 1881. Bd. I. S. 495.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_444_444" id="Fussnote_444_444"></a><a href="#FNAnker_444_444"><span class="label">[444]</span></a> <em class="gesperrt">Max Buch</em>. Die Wotjäken. Eine ethnologische -Studie. Stuttgart 1882. S. 45.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_445_445" id="Fussnote_445_445"></a><a href="#FNAnker_445_445"><span class="label">[445]</span></a> <em class="gesperrt">Blumentritt</em>. Ethnographie der Philippinen. S. 15.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_446_446" id="Fussnote_446_446"></a><a href="#FNAnker_446_446"><span class="label">[446]</span></a> A. a. O. S. 27–28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_447_447" id="Fussnote_447_447"></a><a href="#FNAnker_447_447"><span class="label">[447]</span></a> <i>Revue d’Anthropologie</i> 1874. S. 737.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_448_448" id="Fussnote_448_448"></a><a href="#FNAnker_448_448"><span class="label">[448]</span></a> <em class="gesperrt">Henri Havard</em>. <i>La Hollande pittoresque. Le coeur -du pays.</i> Paris 1878. S. 219.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_449_449" id="Fussnote_449_449"></a><a href="#FNAnker_449_449"><span class="label">[449]</span></a> A. a. O. S. 221–222. Als Havard sich erkundigte, warum -ein auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die -Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie -kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht, -aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die -Verehrer wieder zurück.“</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_450_450" id="Fussnote_450_450"></a><a href="#FNAnker_450_450"><span class="label">[450]</span></a> <em class="gesperrt">Arthur Müller</em>. Geschichten aus den Bergen. -(Wiener „Presse“ vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte -ein k. bayerischer Notar, der in einem durch die Schönheit seiner -Lage weit berühmten Orte des Hochgebirges amtete, mit, dass er -unter anderen einen Ehevertrag abgeschlossen habe, dem zufolge die -betreffenden beiden Brautleute sich verpflichteten, nicht weniger -als vier verschiedene wilde Zweige von Sprösslingen, zwei dieser -Zweige von der Braut mit verschiedenen Männern, zwei vom Bräutigam -mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit gezeugt, in ihren neu zu -begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass also, wenn von ihrer Seite -noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als fünf verschiedene Sorten von -Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und Müttern unter <em class="gesperrt">einem</em> -Dache zusammen hausten.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_451_451" id="Fussnote_451_451"></a><a href="#FNAnker_451_451"><span class="label">[451]</span></a> Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. <em class="gesperrt">Berlepsch</em>. Die -Alpen in Natur- und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_452_452" id="Fussnote_452_452"></a><a href="#FNAnker_452_452"><span class="label">[452]</span></a> <em class="gesperrt">Hartung</em> u. <em class="gesperrt">Dulk</em>. Fahrten durch Norwegen -und die Lappmark. Stuttgart 1877. S. 244–245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_453_453" id="Fussnote_453_453"></a><a href="#FNAnker_453_453"><span class="label">[453]</span></a> S. <em class="gesperrt">Lefmann</em>. Geschichte des alten Indiens. Berlin -1880. S. 98.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_454_454" id="Fussnote_454_454"></a><a href="#FNAnker_454_454"><span class="label">[454]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_455_455" id="Fussnote_455_455"></a><a href="#FNAnker_455_455"><span class="label">[455]</span></a> A. a. O.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_227" id="Seite_227">[S. 227]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XIII">XIII.<br /> - -Die Bündnisformen im Matriarchat.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_w_13" name="drop_w_13"> - <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>enn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte zusammenfasst, -so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet sein, dass in den Tagen -der Mutterherrschaft die Mädchen — mitunter in schrankenloser Weise, -— mit einer Art Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch benutzen, -welche dem Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft brachte für die -Frau nur Jahre der Entbehrung. Beim Menschen scheint freilich dadurch, -dass sein Wachstum so lange dauert und das Weib daher, weit mehr -als in der Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen des Kindes bedarf, -schon in der Natur die Bedingung, ja eine Art Zwang zu <em class="gesperrt">dauernder -Verbindung</em> zu liegen, und zwar, da während des Aufwachsens des -einen immer neue Kinder kommen, einer Verbindung für das Leben. Auch -ist leicht einzusehen, dass wenn Mutter und Vater sich in die Arbeit -des Aufziehens teilen, das Kind weit mehr Aussicht hat, die Gefahren -der zarten Jugend zu überstehen, als wenn die Mutter allein, des -Menschenpaares schwächerer Teil, die ganze Sorge zu übernehmen hat. -Daher der Satz unserer Bevölkerungsstatistik: dass nur die legitime Ehe -fruchtbar sei, womit gesagt werden will, dass bloss ein sehr kleiner -Teil der unehelichen Kinder das erste Jahr überlebt. Gestalteten -sich unter der Herrschaft des matriarchalischen Mutterrechtes die -Bündnisse zwischen Frau und Mann zweifelsohne fester und dauernder, -als<span class="pagenum"><a name="Seite_228" id="Seite_228">[S. 228]</a></span> die rohen Beweibungen der vorhergegangenen Zeiten, so entsprachen -sie doch nur sehr unvollkommen unserem Begriffe der <em class="gesperrt">Ehe</em>, -insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte gesetzmässige -Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger Gemeinschaft -aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der matriarchalischen -Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der Dauer, sie war -nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten bei der noch -vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine untergeordnete -Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb der -Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren solchen -Mutterfamilien als Anhängsel dienen, — dann war die Ehe polygamisch, -und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie nach der -geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass -die <em class="gesperrt">Polyandrie</em> oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem -Matriarchate herauswächst und nicht etwa, nach <em class="gesperrt">Lubbock</em>, für -eine Ausnahme zu erklären ist, welche in den normal fortschreitenden -Entwicklungsgang sich nicht einreihen liesse.<a name="FNAnker_456_456" id="FNAnker_456_456"></a><a href="#Fussnote_456_456" class="fnanchor">[456]</a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>, dem -wir meines Wissens zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat -gezeigt, dass in der Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht -der gewählte Teil sind.<a name="FNAnker_457_457" id="FNAnker_457_457"></a><a href="#Fussnote_457_457" class="fnanchor">[457]</a></p> - -<p>Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz -griff, ein Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen -Gesellschaftsordnung durchaus <em class="gesperrt">nicht</em> erforderlich und findet -auch thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das -Matriarchat erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der -gröbste Verstoss gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie -unter <em class="gesperrt">einem</em> Dache übernachten würde. Erst am Morgen besucht -der Mann Frau und Kinder. Sonstige Begegnungen aber finden immer nur -verstohlen im Walde statt. So will es die alte Vitisitte, die heute, -nach Einführung des Christentums, allerdings nur noch der dortige -Adel beobachtet. Die oben besprochene Trennung der Geschlechter in -besonderen Häusern, die auch bei<span class="pagenum"><a name="Seite_229" id="Seite_229">[S. 229]</a></span> patriarchalisch geordneten Stämmen -getroffen wird, darf wohl als ein Überrest aus der voraufgehenden -mutterrechtlichen Periode angesprochen werden. Die Familienverfassung -der Naïr im malabarischen Indien gewährt endlich ein vollkommen klares -Bild des auf Abstammung von der Mutterseite gegründeten Matriarchats, -worin der Vater nichts ist, als der für eine ihm fremde Familie Kinder -Zeugende. Den tiefsten Einblick in die matriarchalischen Verhältnisse -hat uns aber G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em> erschlossen durch seine sorgfältigen -Studien über die Sitten und Satzungen der Völker im ostindischen -Archipel. Bei diesen müssen wir länger verweilen.</p> - -<p>Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im -Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher -nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf -welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung -besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden. -Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen -Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete -die Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet -heute in solchem Falle die <i>Dessa</i> oder Dorfgemeinde einen Schwarm -aus, eine <i>Dukuh</i>, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch -mit der Mutter-Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine -selbständige Dessa loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in -den Sundalanden und auf Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der -Padangschen Oberlande, dann bei den Battak, in den Palembangschen -Oberlanden, in den Lambong-Bezirken, ferner bei den Alfuren der -Minahassa auf Nordcelebes.<a name="FNAnker_458_458" id="FNAnker_458_458"></a><a href="#Fussnote_458_458" class="fnanchor">[458]</a> So lange die Abzweigungen mit der -Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden sie eine Gebiets-Einheit, -einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem<span class="pagenum"><a name="Seite_230" id="Seite_230">[S. 230]</a></span> Stamme ein solcher Bezirk, -in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf darin entstanden, mit -dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die zu verschiedener -Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen sich auch in -der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm an sein -ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch jetzt -noch, bloss von <em class="gesperrt">einem</em> Stamme bewohnt, oder es fand mit der Zeit -eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen Stammes -auf dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium nicht -mehr durch <em class="gesperrt">einen</em>, sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt. -Natürlich behielt jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die -Oberherrschaft über die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo -mehrere Stämme in solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen -der Herrschende ist.</p> - -<p>Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen Namen -führt, <i>Marga</i>, sein Bezirk <i>Kuria</i>, <i>Saksi</i> oder <i>Dschandschian</i>, -und dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu -gehörigen <i>Kuta</i> und <i>Pagaran</i>. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von -einem Stamme bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch -wird nun jeder Kuria durch zwei Marga bewohnt, den <i>Namora-mora</i> und -den <i>Bajo-Bajo</i>. Die Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke -sesshafte Marga, während die Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst -später eingewandert sind. Beide Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich -miteinander verbunden. Die Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den -Battak herrschende Sitte der Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte -sich dieselbe am leichtesten und bequemsten zwischen zwei Stämmen, die -zuerst Grenznachbarn waren. Mitglieder des Stammes A beweibten sich im -Stamme B und umgekehrt. So ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria -zwei verbundene Marga antrifft und zwar in der Weise, dass wenn von -den zwei Marga C und D, C als Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo -D Namora-mora ist, umgekehrt keine andere Marga als D Bajo-Bajo sein -kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz entsprechende Stammeseinteilung -befolgen die Malayen von Menangkabau, namentlich in den Padangschen -Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme heissen<span class="pagenum"><a name="Seite_231" id="Seite_231">[S. 231]</a></span> bei ihnen <i>Suku</i>. -Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein Viertel) gegeben -haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an der Zahl, -durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist der -<i>Negari</i>, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig -regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie -bei den Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind, -so gilt hier kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus -allen vier Suku darin wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern -besteht bloss darin, dass während bei den Battak der Häuptling der -Namora-mora stets auch der Radscha des Kuria und das Oberhauptes der -Bajo-Bajo, der <i>Natobang-Bajo-Bajo</i> ihm untergeordnet ist, eine solche -hervorragende Stellung keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie -stehen vielmehr alle auf dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat -seine besondere Verwaltung, unabhängig von den andern. Die Gesamtheit -der <i>Panghulu</i>, der Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.<a name="FNAnker_459_459" id="FNAnker_459_459"></a><a href="#Fussnote_459_459" class="fnanchor">[459]</a></p> - -<p><em class="gesperrt">Wilken</em> führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei -denen sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier -mit der weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt -geblieben sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen -Art vermischt haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15–25 -Bezirke, beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. -Desgleichen zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, -die sich unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von -Ceram die Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei -diesen, sowie bei den Timoresen, behauptet <em class="gesperrt">ein</em> Stamm stets -den Vorrang. Man sieht also, dass bei den Völkern des ostindischen -Archipels gegenwärtig teils jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, -teils eine Vermengung der Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in -jedem Bezirke die Mitglieder verschiedener Stämme leben. Wo letzteres -der Fall, herrscht in der Regel auch Exogamie, so bei den Battak, -den<span class="pagenum"><a name="Seite_232" id="Seite_232">[S. 232]</a></span> Padangschen Malayen, den Alfuren von Ceram, den Niasern, den -Alfuren von Buru und den Timoresen. Allen diesen Völkern gilt die -Beweibung innerhalb der Stammesgenossenschaft als Blutschande, doch -wird das Verbot heute nicht mehr mit grosser Strenge gehandhabt. Nur -bei den Battak steht noch Todesstrafe auf dessen Übertretung. Auf die -Stammesbildung übt nun die Exogamie, wie ich schon früher ausgeführt, -einen bedeutenden Einfluss. Wo Mutter und Vater zwei verschiedenen -Stämmen angehören, ist nämlich nur zweierlei möglich: die Kinder folgen -entweder dem Stamme des Vaters oder jenem der Mutter, und in letzterem -Falle entsteht Matriarchat mit Mutterrecht. Von diesen zwei Richtungen -ist die letztere, wie schon des breiteren dargethan, die ältere, -ursprünglichere und hat sich bei einigen Völkerschaften, durch die -Macht der Gewohnheit, bis auf unsere Tage erhalten. Andere hingegen, -und wohl die Mehrzahl, haben im Laufe der Zeit die Mutterfolge durch -die Vaterfolge, das Matriarchat durch das Patriarchat ersetzt, doch -weist auch bei ihnen, wie z. B. bei den Battak, noch mancherlei auf das -matriarchale Verhältnis zurück.</p> - -<p>Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen -Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale -Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder <i>Suku</i> umfasst bei ihnen -nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, <i>Negari</i>, -enthält mehrere Dörfer, Kota, und <i>Negari</i> wie Kota sind nicht von -einem einzelnen, sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die -Mitglieder dieser verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander; -es schliessen sich vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden -Sukugenossen stets aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein -<i>Kumpulan Rumah</i>; von diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner -eines Kumpulan Rumah seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel -und eine Wurzel; Schuld und Schuldforderung haben sie gemeinsam; -Schande und Ehre teilen sie miteinander.“ Damit ist deutlich -ausgedrückt, dass die Insassen eines Kumpulan Rumah nichts anderes -als eine grosse Familie, richtiger einen Clan, bilden. Jeder im Kota -anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes<span class="pagenum"><a name="Seite_233" id="Seite_233">[S. 233]</a></span> Ganzes, räumlich -geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans. Der Clan setzt -sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die notwendige Folge -davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in ihrem -Suku, in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie auch -nicht das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der -Gatte verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus. -Obwohl in dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch <em class="gesperrt">kein -Zusammenleben der Gatten zur Folge</em>. Das Geschlechtsbündnis -offenbart sich lediglich in der Form von Besuchen, die der Gatte der -Gattin abstattet. Tagsüber kommt nämlich der Mann zu der Frau, hilft -ihr bei der Arbeit und nimmt mit ihr das Mittagsmahl ein. Später -werden die Tagesbesuche seltener, der Mann kommt des Abends in die -Wohnung des Weibes und verweilt bei ihr, wenn er anders ein treuer -Gatte ist, bis zum folgenden Morgen. Dieses Bündnis, welches unseren -Ehebegriffen noch wenig entspricht, heisst <i>Sumandô</i>. Mann und Frau -bilden dabei noch keine Familie. Der Mann bleibt bei seinem Clan, die -Frau mit ihren Kindern bei dem ihrigen. Die Familie umfasst demnach -noch nicht Mann, Frau und Kind, sondern immer nur Mutter und Kind. -<i>Samandei</i>, d. h. „jene die <em class="gesperrt">eine</em> Mutter haben“, so nennt sich -deshalb im Malayischen die Familie. An ihrer Spitze steht in der Regel -der älteste Mutterbruder, und er, der mütterliche Oheim, der <i>Mamaq</i>, -ist seinen Rechten und Pflichten nach der eigentliche Vater seiner -Schwesterkinder, seiner <i>Kamanakan</i>. Der wahre Vater hat, als gar nicht -zur Familie gehörig, über seine Kinder auch nicht die leiseste Gewalt. -Er darf sie nicht schelten, viel weniger züchtigen, weil der Mamaq -dies gewöhnlich übel vermerkt. Dagegen nimmt er, falls er der älteste -Bruder seiner Schwester ist, in deren Hause die nämliche hervorragende -Stellung ein, welche ihm in jenem seiner Gattin versagt bleibt.</p> - -<p>Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht -verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets -eine sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da -unter einem Dache beisammen Mütter mit ihren<span class="pagenum"><a name="Seite_234" id="Seite_234">[S. 234]</a></span> Kindern, Oheime, -Muhmen, Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle -mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye -sehr treffend als <i>Sabuah Paruï</i>, wörtlich: jene, die von <em class="gesperrt">einem</em> -Bauch sind. Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste -unter den Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den -Namen <i>Tungganei</i>, <i>Panghulu Rumah</i> oder <i>Tuwo Rumah</i>. Mit jeder Heirat -eines weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die -Anzahl der Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann -ein neuer Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet -sie sich, zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten -beisammen bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden -dann ein <i>Kampong</i>, dessen Häuptling oder <i>Panghulu Kampueng</i> der -älteste Tungganei des ursprünglichen Hauses ist.</p> - -<p>Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt -der nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben -zuerst ihre Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder, -Schwestern, Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein -Erbe in erster Reihe an seine Brüder und Schwestern, dann an seine -Schwesterkinder über. Die Kinder erben also nur von der Mutter, -nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen sich in gleicher Weise fort. -Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener Sohn, sondern der älteste -Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von Brüdern. Der Vermögens- oder -Besitzstand zerfällt in die <i>Harta pusaka</i>, d. h. den Teil, den man -selbst ererbt, und in die <i>Harta Pentscharian</i>, d. h. jenen, den man -durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches Eigentum, -jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt werden, -sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über. Erbschaftsteilung -ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta pusaka steht -unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder haben -daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann einen -Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer genügende -Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei Unterhalt. -Der Hauptzweck<span class="pagenum"><a name="Seite_235" id="Seite_235">[S. 235]</a></span> der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit ihren -Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der -malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine -Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch -gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches -Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die -eine Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die -andere Hälfte aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können -vom Vater nie erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten. -Damit eine solche Schenkung (<i>Hibah</i>) gültig sei, muss sie aber dem -<i>Adat</i>, d. h. dem Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich -in Gegenwart der Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch -einiger weiterer Zeugen erfolgen.</p> - -<p>Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern, -ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen -pflegen, werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten -aufgelöst. Die späteren dagegen, wo der Mann eine Frau und das Mädchen -einen Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei -der Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf -das Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle. -Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von -Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also -über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste -und die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte -Erbrecht unter dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten -hat.<a name="FNAnker_460_460" id="FNAnker_460_460"></a><a href="#Fussnote_460_460" class="fnanchor">[460]</a></p> - -<p>Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie -bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben -aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren -matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der -Ehe nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche -der Redschang auf Sumatra<span class="pagenum"><a name="Seite_236" id="Seite_236">[S. 236]</a></span> vom Jahre 1779 werden drei Ehearten -erwähnt, nämlich die Ehe mit <i>Ambel-anak</i> (d. h. Kind annehmen), mit -<i>Dschudschur</i> und mit Semando, welche der Richter <em class="gesperrt">Post</em> mit Recht -als drei grosse universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte -auffasst.<a name="FNAnker_461_461" id="FNAnker_461_461"></a><a href="#Fussnote_461_461" class="fnanchor">[461]</a> Die Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als -veraltet abgeschafft wird, gehört der matriarchalischen Familie an, -die Dschudschurehe der patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der -Periode der Staatenbildung. Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der -Bräutigam in die Familie der Braut, bei der Dschudschurehe heiratet -die Braut in die Familie des Bräutigams, die Semandoehe wird auf dem -Fusse völliger Gleichberechtigung der Ehegatten eingegangen. Bei der -Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte vollständig in die Familie -der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr untergeht; sie bietet das -klarste Beispiel für den Zustand des geschlechtlichen Lebens zur Zeit -der matriarchalischen Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den -Ambel-anak geschlossen, sagt <em class="gesperrt">Marsden</em>,<a name="FNAnker_462_462" id="FNAnker_462_462"></a><a href="#Fussnote_462_462" class="fnanchor">[462]</a> so wählt der Vater -seiner Tochter aus einigen jungen Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich -stammt derselbe aus einer weniger vornehmen Familie und diese muss -allen ferneren Rechten oder Ansprüchen auf ihn entsagen. Er wird in das -Haus seines Schwiegervaters geführt, der bei dieser Gelegenheit einen -Büffel schlachtet und von den Verwandten seines Eidams zwanzig Dollars -erhält. Von dieser Zeit an trifft das <i>Buruk baik nia</i> (das Gute und -Schlechte das er thut) die Angehörigen seiner Frau. Mordet oder stiehlt -er, so zahlen sie das <i>Bañgun</i> oder Strafgeld; wird er ermordet, so -erhalten sie das Bañgun. Sie sind verantwortlich für alle Schulden, -die er als Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern. Er -nimmt in der Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und einem -Schuldner ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert, -besitzt aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag -seines Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet,<span class="pagenum"><a name="Seite_237" id="Seite_237">[S. 237]</a></span> gehört -der Familie seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und -in solchem Falle muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er -gekommen, zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf -Java<a name="FNAnker_463_463" id="FNAnker_463_463"></a><a href="#Fussnote_463_463" class="fnanchor">[463]</a> und bei den Lampongern.<a name="FNAnker_464_464" id="FNAnker_464_464"></a><a href="#Fussnote_464_464" class="fnanchor">[464]</a></p> - -<p>Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in -die matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich -auch noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch -in kleine Clane geteilt, welche <i>Mahari</i>, nämlich „Mutterschaften“ -heissen. Ehedem stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die -oberste Gewalt aus; jetzt versieht diesen Posten ein Häuptling, -<i>Laskar</i>, welcher gewöhnlich aus den reichsten Sklavenhaltern, aber -stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt wird und mehr oder weniger -ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den Garo ist es auch das -Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten erfolgt ein -Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher die -Braut angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und -deren Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben -dann bei der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater -oder leben zwar ganz in seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen -völlig Fremden.<a name="FNAnker_465_465" id="FNAnker_465_465"></a><a href="#Fussnote_465_465" class="fnanchor">[465]</a> Weitere Beispiele bietet sogar der Kreis der -Völker mittelländischen Stammes. Bei den altiberischen Kantabrern -besassen die Frauen das Erbe und dieses ging von der Mutter auf die -Töchter über. Diese gaben ihre Brüder zur Ehe hinaus, und so brachte -der Mann seiner Frau, als Abfindung für seinen Nutzgenuss am Erbe, -eine Aussteuer, eine <i>Dos</i>, ins Haus. Die Araber übten ursprünglich -Exogamie, welche sie aber bald mit der Endogamie vertauschten, nachdem -das Patriarchat dem Matriarchate gefolgt war, welches <em class="gesperrt">Wilken</em> für -die vorislamitische Zeit<span class="pagenum"><a name="Seite_238" id="Seite_238">[S. 238]</a></span> ungemein wahrscheinlich gemacht hat.<a name="FNAnker_466_466" id="FNAnker_466_466"></a><a href="#Fussnote_466_466" class="fnanchor">[466]</a> -Nach <em class="gesperrt">Robertson Smith</em> waren die alten Araberstämme, mit ihren -so häufigen Tiernamen, ursprünglich Totemstämme, und das tiefere -Studium der Quellen zeigt ihre geschlechtlichen Sitten auf einer dem -Matriarchate sogar noch vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte -grosse Ungebundenheit, und nicht selten war eine Art von Ehe, die -diesen Namen kaum verdient und der sie den Namen <i>Nikâh al-motá</i>, -Genussehe, gaben. Diese Verbindung ward auf bestimmte Zeit, gegen einen -vorher verabredeten, der Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen. -Muhammed erst schaffte diese Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände -spricht schon der arabische Name für Stamm, Familie, nämlich <i>Bain</i>, -d. i. so viel als Bauch. <em class="gesperrt">Ibn Batuta</em> bezeugt, dass es namentlich -die Mütter seien, welche für die Kinder sorgten. Endlich wurzelt -sicherlich in ehemaligen matriarchalischen Zuständen der seltsame -Glaube der Araber, die Art eines Mannes gehe auf den Schwestersohn -über. Sehr enge Beziehungen verknüpfen daher den Neffen mit seinem -Oheim mütterlicherseits, seinem <i>Châl</i>. Auch von den indogermanischen -Völkern, den Kelten und den asiatischen Ariern sind mancherlei analoge -Nachrichten überliefert; sogar in den römischen Gesetzen und Sitten -sind deutliche Spuren eines alten Mutterrechtes zu erkennen, und -was die Germanen anbelangt, so bildet des <em class="gesperrt">Tacitus</em> bekannter -Ausspruch<a name="FNAnker_467_467" id="FNAnker_467_467"></a><a href="#Fussnote_467_467" class="fnanchor">[467]</a> für sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis -für die Herrschaft des Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei -den germanischen Völkern. Dr. <em class="gesperrt">Lothar Darguns</em> gründliche -rechtsgeschichtliche Forschungen ergeben, dass die gemeinsamen -Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer, Kelten und Germanen, die alten -Arier, zur Zeit ihrer Trennung die Verwandtschaft durch Mütter als -einzige oder hauptsächliche Grundlage der Blutsverwandtschaft ansahen -und ihr gesamtes Familienrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_239" id="Seite_239">[S. 239]</a></span> diesem Grundsatze unterordneten. Die -Arier haben, der gewöhnlichen Annahme der Sprachforscher entgegen, -nicht in patriarchalischer, agnatischer Familienordnung gelebt, -sondern unter der Herrschaft des Mutterrechts. Dieses musste also den -Ausgangspunkt für die Entwicklung des Familienrechts der einzelnen -arischen Völker, folglich auch des germanischen Familienrechts -bilden.<a name="FNAnker_468_468" id="FNAnker_468_468"></a><a href="#Fussnote_468_468" class="fnanchor">[468]</a> Den Spuren des vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir -im Verfolge der weiteren Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach -begegnen.</p> - -<p>So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten, -dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen -Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist. -Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe -von dem späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil -allerdings in beiden die Mutterfolge waltete, nahmen dafür -unbedingte Allgemeinheit in Anspruch. Die Gründe, warum ich das -schon ein bestimmtes festeres Gefüge zeigende Matriarchat von der in -Ungebundenheit sich bewegenden Muttergruppe absondere, habe ich früher -auseinandergesetzt. Desgleichen, dass ich letztere gleichfalls für -eine allgemeine Durchgangsphase unseres Geschlechtes halte, während -das Matriarchat sich nicht notwendig bei jedem Volke entwickeln musste -und je nach den bedingenden Umständen auch ein direkter Übergang zum -Patriarchate mir nicht ausgeschlossen erscheint. Hierin berühre ich -mich mit <em class="gesperrt">Karl Kautsky</em>, welcher im Gegensatze zu den meisten -Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und Kaufehe gleichfalls nicht -als notwendige Durchgangsstadien für die eheliche Entwicklung jedes -Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber selbständig neben diesen aus -der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln lässt.<a name="FNAnker_469_469" id="FNAnker_469_469"></a><a href="#Fussnote_469_469" class="fnanchor">[469]</a> Inwiefern -Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird noch zu untersuchen -sein. Trennen muss ich mich dagegen von <em class="gesperrt">Kautsky</em>, wenn er im -Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und Weiberherrschaft -ausläuft, den <em class="gesperrt">Endpunkt</em> einer bestimmten Ent<span class="pagenum"><a name="Seite_240" id="Seite_240">[S. 240]</a></span>wicklungsrichtung -erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern Systeme -hinüberführe.<a name="FNAnker_470_470" id="FNAnker_470_470"></a><a href="#Fussnote_470_470" class="fnanchor">[470]</a> Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die -Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends -ist es umgekehrt.<a name="FNAnker_471_471" id="FNAnker_471_471"></a><a href="#Fussnote_471_471" class="fnanchor">[471]</a> Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz -von Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch -vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_456_456" id="Fussnote_456_456"></a><a href="#FNAnker_456_456"><span class="label">[456]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 83.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_457_457" id="Fussnote_457_457"></a><a href="#FNAnker_457_457"><span class="label">[457]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 346.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_458_458" id="Fussnote_458_458"></a><a href="#FNAnker_458_458"><span class="label">[458]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de verwantschap en het -Huwelijks- en Erfrecht bij de volken van het maleische Ras.</i> Amsterdam -1883. S. 7. Die Namen dieser Siedlungen sind bei den angeführten -Stämmen verschiedene. So heisst bei den Sundanesen die Muttersiedlung -<i>Kotâ</i>, die Tochtersiedlung <i>Tarataq</i>, bei den Battak <i>Kuta</i> und -<i>Pagaran</i>, in Palembang <i>Dusun</i> und <i>Talang</i>, in Lampong <i>Tidschuh</i> und -<i>Umbul</i>, in Minahassa <i>Wanua</i> oder <i>Roöng</i> und <i>Tumani</i>.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_459_459" id="Fussnote_459_459"></a><a href="#FNAnker_459_459"><span class="label">[459]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. A. a. O. S. 8–13.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_460_460" id="Fussnote_460_460"></a><a href="#FNAnker_460_460"><span class="label">[460]</span></a> A. a. O. S. 13–31.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_461_461" id="Fussnote_461_461"></a><a href="#FNAnker_461_461"><span class="label">[461]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. -26.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_462_462" id="Fussnote_462_462"></a><a href="#FNAnker_462_462"><span class="label">[462]</span></a> <em class="gesperrt">Marsden</em>. Natürliche und bürgerliche Beschreibung -der Insel Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. -285–286.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_463_463" id="Fussnote_463_463"></a><a href="#FNAnker_463_463"><span class="label">[463]</span></a> <em class="gesperrt">Olivier</em>. Land- und Seereisen im niederländischen -Indien in den Jahren 1817–1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. -I. S. 93.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_464_464" id="Fussnote_464_464"></a><a href="#FNAnker_464_464"><span class="label">[464]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Verwantschap en het Huwelijk- en -Erfrecht.</i> S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_465_465" id="Fussnote_465_465"></a><a href="#FNAnker_465_465"><span class="label">[465]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em>. <i>Les civilisations de -l’Inde.</i> Paris 1887. S. 101–102.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_466_466" id="Fussnote_466_466"></a><a href="#FNAnker_466_466"><span class="label">[466]</span></a> G. A. <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Hat Matriarcheat by de oude -Arabieren.</i> Amsterdam 1884.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_467_467" id="Fussnote_467_467"></a><a href="#FNAnker_467_467"><span class="label">[467]</span></a> <em class="gesperrt">Tacitus</em>. Germ. cap. 20: <i>Sororum filiis idem apud -avunculum quam apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc -nexum sanguinis arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt, -tanquam ii et animum firmius et domum latius teneant.</i></p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_468_468" id="Fussnote_468_468"></a><a href="#FNAnker_468_468"><span class="label">[468]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_469_469" id="Fussnote_469_469"></a><a href="#FNAnker_469_469"><span class="label">[469]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 338.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_470_470" id="Fussnote_470_470"></a><a href="#FNAnker_470_470"><span class="label">[470]</span></a> A. a. O. S. 347.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_471_471" id="Fussnote_471_471"></a><a href="#FNAnker_471_471"><span class="label">[471]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 17.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_241" id="Seite_241">[S. 241]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XIV">XIV.<br /> - -Die Polyandrie.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_n_14" name="drop_n_14"> - <img class="dc" src="images/drop_n.jpg" alt="N" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">N</span>icht als eine <em class="gesperrt">notwendige</em> Fortbildungsstufe des Matriarchats, -sagte ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl -aber erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann -als dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich -einen Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen -Sitte zu werfen. Natürlich kann dabei nur von <em class="gesperrt">geregelter</em> -Vielmännerei die Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit -schrankenloser Vermischung zusammen und liegt auch dem Wesen dessen -zu Grunde, was bei sonst irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in -Ermanglung eines anständig klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte -<em class="gesperrt">Prostitution</em> bezeichnet wird. Von schrankenloser Ungebundenheit -unterscheidet sich die Polyandrie dadurch, dass in letzterer die -Frau <em class="gesperrt">ausschliesslich</em> mit mehreren <em class="gesperrt">bestimmten</em> Männern -verbunden ist, und das Weib den Vater ihrer Kinder, oder die Sitte -den ältesten oder ersten ihrer Gatten bezeichnet. Innerhalb dieses -geregelten Verhältnisses hat man nun wieder eine <em class="gesperrt">rohere</em> und -eine <em class="gesperrt">höhere</em> Form zu unterscheiden, welche beide schon aus -dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat nämlich die -Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, besonders -bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei den -Liburnern an den Küsten des Adriatischen<span class="pagenum"><a name="Seite_242" id="Seite_242">[S. 242]</a></span> Meeres und bei einigen -Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die -alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und -geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele -mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine -Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt dies -von den Agathyrsen, den Mäaten des <em class="gesperrt">Dio Cassius</em> und anderen. -<em class="gesperrt">Seylax</em> von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien -Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit -ihren Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. -<em class="gesperrt">Tacitus</em> erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. -Nach <em class="gesperrt">Caesar</em> war dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen -gehörten die Weiber zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch -Vätern und Söhnen gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen -entsprossenen Kinder wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst -besessen, zuerkannt.<a name="FNAnker_472_472" id="FNAnker_472_472"></a><a href="#Fussnote_472_472" class="fnanchor">[472]</a> <em class="gesperrt">Dio Cassius</em> lässt eine britische Frau -in Verteidigung ihrer Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie -offen mit ihresgleichen das thäten, was die Römerinnen im geheimen -mit unter ihnen Stehenden. Auch waren die alten Britannier äusserst -empfindlich für den Schimpf, welchen ihnen die Römer angethan, und -<em class="gesperrt">Tacitus</em> erzählt in seinen Annalen, dass Boadicea, die Gattin -eines Häuptlings der Icenen, als sie ihre Landsleute zur Abschüttelung -des römischen Joches aufforderte, dieselben daran erinnerte, dass sie -selbst mit Rutenhieben geschlagen und ihre Töchter geschändet worden -seien.<a name="FNAnker_473_473" id="FNAnker_473_473"></a><a href="#Fussnote_473_473" class="fnanchor">[473]</a> Daraus liesse sich auf geregelte Polyandrie schliessen, -die eben weit entfernt von Unzucht ist. Unleugbare<span class="pagenum"><a name="Seite_243" id="Seite_243">[S. 243]</a></span> Zeugnisse für das -Vorhandensein der Vielmännerei unter den Pikten lassen sich beibringen. -Und während in einigen Teilen Mediens, nach <em class="gesperrt">Strabo</em>, Polygamie -durch bestimmte Gesetze geboten war, da jeder Mann mindestens sieben -Frauen halten musste, hatten in anderen Provinzen des Reiches die -Weiber mehrere Männer und blickten mit Stolz auf diejenigen herab, -welche deren weniger hatten als sie. Ehe der Islâm dort Eingang fand, -schätzten desgleichen die Weiber Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen -Stellung nach der Zahl der Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch -die Goten in Transoxiana übten Polyandrie und die Hindutraditionen -weisen ebenfalls darauf hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut -geheissen im Gesetzbuche des Manu, welches den Bruder ermächtigt, die -Schwägerin zu befruchten, und ohne irgend welchen Vorwurf spricht -davon das Epos Mahabharata, dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf -Pandavabrüdern war. Als der König Drupada, Draupadis Vater, seine -Unzufriedenheit darüber aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder -entgegen, dass Dschatita, aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche -Frau, mit sieben Heiligen zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die -Tochter eines „Muni“ (heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet -gewesen sei, sämtlich „Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch -Büssungen geläutert worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der -Sitte durchaus gebilligte Satzung.</p> - -<p>In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von -den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft -der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer, -welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten. -Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes -anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in -das Hausgesinde zurück.<a name="FNAnker_474_474" id="FNAnker_474_474"></a><a href="#Fussnote_474_474" class="fnanchor">[474]</a> Diese eigentümliche Sitte herrscht -übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas -und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im -Süden Australiens giebt es<span class="pagenum"><a name="Seite_244" id="Seite_244">[S. 244]</a></span> Stämme, unter denen nicht nur die Brüder -fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren -Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.<a name="FNAnker_475_475" id="FNAnker_475_475"></a><a href="#Fussnote_475_475" class="fnanchor">[475]</a> Für den -Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray -von <em class="gesperrt">Angas</em>, für die an der Moretonbai von <em class="gesperrt">Lang</em>, für jene -bei Port Lincoln von <em class="gesperrt">Wilhelmi</em> nachgewiesen worden. <em class="gesperrt">Karl -Emil Jung</em> hat sie aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in -Inneraustralien weder am Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch -am Cooper und im Seendistrikte mit Sicherheit finden können.<a name="FNAnker_476_476" id="FNAnker_476_476"></a><a href="#Fussnote_476_476" class="fnanchor">[476]</a> -Auch auf einigen Eilanden Polynesiens tritt die Polyandrie neben der -Polygamie auf, in der Weise, dass in den höheren Klassen die Sitte dem -Manne gestattete, so viele Frauen zu nehmen als er wollte, während den -Frauen das nämliche Recht in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. -Ist die Frau von höherem Adel und reicher als der Mann, so hat sie -das Recht polyandrisch zu leben, während sich der Mann den Luxus der -Polygamie nicht gestatten darf.<a name="FNAnker_477_477" id="FNAnker_477_477"></a><a href="#Fussnote_477_477" class="fnanchor">[477]</a> So giebt es auf der Markesasinsel -Nukuhiwa die schon einmal erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, -welche zwei Männer hatten, deren einem sie schon in früher Jugend -vermählt wurden; beide nahm dann ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die -Männer lebten ohne Eifersucht in voller Eintracht nebeneinander.<a name="FNAnker_478_478" id="FNAnker_478_478"></a><a href="#Fussnote_478_478" class="fnanchor">[478]</a> -Desgleichen gedenkt <em class="gesperrt">Ellis</em> der Vielmännerei gewisser -Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art beginnender Polyandrie -bestand auf Hawaii durch Zuführung eines Cicisbeo, <i>Punula</i> genannt, -zum Manne. Neuseeland wird von <em class="gesperrt">Lafitau</em>, <em class="gesperrt">Mac Lennan</em> und -anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten einbezogen, -doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche Sir <em class="gesperrt">George -Grey</em> mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür aufzufinden. -Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien wohl nur als -eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in Melanesien.<a name="FNAnker_479_479" id="FNAnker_479_479"></a><a href="#Fussnote_479_479" class="fnanchor">[479]</a> -So ist es auf den<span class="pagenum"><a name="Seite_245" id="Seite_245">[S. 245]</a></span> Neuen Hebriden bei der Witwenschaft eine Art -Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie gehört -beiden, ebenso die Kinder.</p> - -<p>Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. -Von ersteren berichtet allerdings <em class="gesperrt">Langsdorff</em>, man finde -zuweilen, dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich -nach willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin -ihres Lebens teilen;<a name="FNAnker_480_480" id="FNAnker_480_480"></a><a href="#Fussnote_480_480" class="fnanchor">[480]</a> doch scheint hier von keiner allgemeinen -Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche -Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends -nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau -und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte -keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon -stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die -gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker -oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen -allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die -Eskimo brechen, nach <em class="gesperrt">David Crantz</em>, ohne Scheu von beiden Seiten -die Ehe, wo sie können;<a name="FNAnker_481_481" id="FNAnker_481_481"></a><a href="#Fussnote_481_481" class="fnanchor">[481]</a> in manchen Gegenden kommen auch wirklich -vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum -guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen -zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen -Irokesenstämmen gestattet;<a name="FNAnker_482_482" id="FNAnker_482_482"></a><a href="#Fussnote_482_482" class="fnanchor">[482]</a> <em class="gesperrt">Humboldt</em> traf sie in Südamerika -bei den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur -eine Frau besitzen.<a name="FNAnker_483_483" id="FNAnker_483_483"></a><a href="#Fussnote_483_483" class="fnanchor">[483]</a> Im allgemeinen trifft man Polyandrie -in der Neuen Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr -bisweilen bei den Herero, nach <em class="gesperrt">Gustav Fritsch</em> aus Armut,<a name="FNAnker_484_484" id="FNAnker_484_484"></a><a href="#Fussnote_484_484" class="fnanchor">[484]</a> -wogegen nach <em class="gesperrt">Büttner</em> eine gewisse Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_246" id="Seite_246">[S. 246]</a></span>meinsamkeit der Frauen -herrscht, nicht zwischen allen Stammesgliedern, sondern nur zwischen -Angehörigen gewisser durch einen Bund geschlossenen Gemeinschaften, -der Oma-Pange.<a name="FNAnker_485_485" id="FNAnker_485_485"></a><a href="#Fussnote_485_485" class="fnanchor">[485]</a> In Westafrika tritt die Vielmännerei in anderer, -loserer Form bei reichen und vornehmen Frauen auf. So leben in Akra -reiche Mädchen mit wem sie wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit -Anstoss erregt. Dagegen ist das willkürliche Verstossen und Ersetzen -des Gatten durch einen andern, wie bei den Fürstinnen in Kongo und -Loango üblich, entschieden nicht als Vielmännerei aufzufassen, welche -den geregelten Verkehr <em class="gesperrt">gleichzeitig</em> — nicht nacheinander — mit -mehreren Männern voraussetzt.</p> - -<p>Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in -Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten, -allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher -Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden -Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die -Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm -der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche -strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander -sich verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen -darf. Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten -niemals untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder -Klasse angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau -<em class="gesperrt">Janssen</em> berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie -in die erwählte Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der -Bräutigam seinem Schwiegervater 20–30 Rupien (40–60 Mark), und damit -ist die Ehe geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau -zugleich die Gattin <em class="gesperrt">aller</em> Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind -gilt als das des ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten -und so fort. Diese Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn -es der Frau in der Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie -dieselbe verlassen, sich eine andere suchen und dieses Ver<span class="pagenum"><a name="Seite_247" id="Seite_247">[S. 247]</a></span>fahren -mehrmals wiederholen. Der Mann geniesst dasselbe Recht.<a name="FNAnker_486_486" id="FNAnker_486_486"></a><a href="#Fussnote_486_486" class="fnanchor">[486]</a> In dieser -Darstellung der Frau <em class="gesperrt">Janssen</em> fällt sicherlich auf, dass der -Anstoss zur Heirat vom Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische -Sitten hindeutet. Etwas anders allerdings schildert den Vorgang -Oberst <em class="gesperrt">William E. Marshall</em>, dem wir ein anziehendes Buch<a name="FNAnker_487_487" id="FNAnker_487_487"></a><a href="#Fussnote_487_487" class="fnanchor">[487]</a> -über jenes Hirtenvolk verdanken. Darnach erlangt der Jüngling die -Einwilligung seines künftigen Schwiegervaters und vereinbart mit ihm -den in wenigen Monaten zu entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist -nunmehr geschlossen, bis auf die Zustimmung des Mädchens, welches -diese von der üblichen Probe abhängig macht. Die beiden jungen Leute -werden nämlich allein in eine Hütte gesperrt, in welche die Mutter -des Mädchens Nahrungsmittel reicht, und nach vierundzwanzig Stunden -giebt das Mädchen, je nach seiner Zufriedenheit, die Entscheidung -kund. Es erscheint also auch in dieser Fassung immerhin das Mädchen -als der wählende, sogar als der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf -Monaten der vereinbarte Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als -aufgelöst und der Vater nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, -wenn sie eines hat.<a name="FNAnker_488_488" id="FNAnker_488_488"></a><a href="#Fussnote_488_488" class="fnanchor">[488]</a> Weiteren Angaben des Major <em class="gesperrt">W. Ross King</em> -zufolge lebt die Todafrau mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. -Aus naheliegenden Gründen herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und -Kind, was <em class="gesperrt">Marshall</em> indes in Abrede stellt. Von den Mädchen, -die geboren werden, lässt man nur eines am Leben und beseitigt die -übrigen durch Erdrosselung, was <em class="gesperrt">Marshall</em> als ein Liebeswerk, -das ohne unnütze Härte ausgeübt wird, entschuldigt. Es giebt also in -jeder Todafamilie höchstens eine Tochter und es erzeugt dies natürlich -einen so beträchtlichen Weibermangel, dass sehr häufig ein junger Mann -zu keiner Frau kommen kann. Nach <em class="gesperrt">W. Ross King</em>, der drei Jahre -unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam beobachtet hat, gestatten -dann in solchen Fällen die Brüder-Männer oder<span class="pagenum"><a name="Seite_248" id="Seite_248">[S. 248]</a></span> Männer-Brüder, dass -auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an ihrer gemeinschaftlichen -Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt hinzu, dass die Verlobung -mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend stattfindet; alle andern -Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt ab an dessen zukünftige -Frau gebunden. Nach <em class="gesperrt">Marshall</em> muss dagegen jeder zweite Gatte -von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis des ersten -Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann der -Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe -eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile -zulässig.<a name="FNAnker_489_489" id="FNAnker_489_489"></a><a href="#Fussnote_489_489" class="fnanchor">[489]</a> Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt -haben, bekennen sich die Toda, wie <em class="gesperrt">Mantegazza</em> berichtet, -allmählich zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige -unter ihnen, die der Polygamie huldigten.<a name="FNAnker_490_490" id="FNAnker_490_490"></a><a href="#Fussnote_490_490" class="fnanchor">[490]</a></p> - -<p>Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu -von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer -Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall -gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige -französische Reisende und Beobachter <em class="gesperrt">L. Rousselet</em> berichtet: -Nachdem ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und -Ernährer wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl -von andern Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch -sind, während der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der -Malabarküste auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden -Naïr, welche ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will -<em class="gesperrt">Peschel</em> die Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie -den saporogischen Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben -war, nicht mit eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.<a name="FNAnker_491_491" id="FNAnker_491_491"></a><a href="#Fussnote_491_491" class="fnanchor">[491]</a> -Wahr ist, dass die Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale -Zustände streift. Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre -alt ist, aber nach der ersten Nacht<span class="pagenum"><a name="Seite_249" id="Seite_249">[S. 249]</a></span> wohnt der Mann nie wieder seinem -Weibe bei. Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer -Eltern, bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem -Liebhaber oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem -oder höherem Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf, -Brahmanen, Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren -Verehrern zu zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer -unbeschränkten Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr -auf zehn bis zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr -eigenes Haus und ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr -zu. Jeder Mann kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse -sein. Natürlich bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das -weibliche Geschlecht. Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann -betrachtet die Kinder seiner Schwester als seine letzten Erben. Er -benimmt sich gegen sie mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in -anderen Teilen der Welt ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes -Mutter steht an der Spitze der Familie und nach ihrem Tode übernimmt -seine älteste Schwester die Leitung. Brüder leben fast stets unter -einem und demselben Dach, aber wenn einer sich von den übrigen trennt, -so wird ihn stets seine Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche -Eigentum eines Mannes wird nach seinem Tode unter die Kinder seiner -Schwester geteilt; wenn aber Ländereien vorhanden sind, so fallen diese -an den überlebenden Bruder. Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie -heisst „<i>Aliga Santâna</i>“ oder „<i>Marumakkatâyam</i>“. Die Naïr stehen -im Rufe grosser Zügellosigkeit und Unsittlichkeit; übrigens hat der -Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen durchaus keinen nachteiligen -Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt hier sogar die spärliche -Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.</p> - -<p>Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten, -die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen -diesen wird die Jungfrau im Alter von 16–20 Jahren einem Knaben -von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den -erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater -mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder<span class="pagenum"><a name="Seite_250" id="Seite_250">[S. 250]</a></span> gilt der angetraute Mann als -Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich -gegenüber hat<a name="FNAnker_492_492" id="FNAnker_492_492"></a><a href="#Fussnote_492_492" class="fnanchor">[492]</a> und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung -wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.<a name="FNAnker_493_493" id="FNAnker_493_493"></a><a href="#Fussnote_493_493" class="fnanchor">[493]</a> -Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden -sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet -und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den -Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam, am -Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht genügend -unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst <em class="gesperrt">Dalton</em> z. B. -bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen -sie eben so leicht.“<a name="FNAnker_494_494" id="FNAnker_494_494"></a><a href="#Fussnote_494_494" class="fnanchor">[494]</a> Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich -hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der -Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der -Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der -Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles -dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände, -deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings -bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach -bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die -Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen. -Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm -mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde. -Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung -mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf -zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber -sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine -Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie -angesehen, welche nur durch Schweins<span class="pagenum"><a name="Seite_251" id="Seite_251">[S. 251]</a></span>blut und grosse Mengen Reisbier -ausgetilgt werden kann.<a name="FNAnker_495_495" id="FNAnker_495_495"></a><a href="#Fussnote_495_495" class="fnanchor">[495]</a> Bei den Kotsch oder Koctsch, welche -zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die -Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für -die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer -Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so -lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben, -sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern -eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der -letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt -die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien -Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können, -so wird er als Sklave verkauft.<a name="FNAnker_496_496" id="FNAnker_496_496"></a><a href="#Fussnote_496_496" class="fnanchor">[496]</a> Bei den Dafla oder Dophla endlich -ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.<a name="FNAnker_497_497" id="FNAnker_497_497"></a><a href="#Fussnote_497_497" class="fnanchor">[497]</a> Stark und -ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in -Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya, -welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst.</p> - -<p>Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich -mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme, -wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen -Grenze von Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine -gesellschaftliche Einrichtung, artet aber, wozu sie<span class="pagenum"><a name="Seite_252" id="Seite_252">[S. 252]</a></span> überhaupt neigt, -nach <em class="gesperrt">Mantegazza</em> in „freie Liebe“ aus.<a name="FNAnker_498_498" id="FNAnker_498_498"></a><a href="#Fussnote_498_498" class="fnanchor">[498]</a> Auch <em class="gesperrt">Dalton</em> -versichert: Die Einrichtung der Ehe scheint bei den Bhutia entweder -gar nicht vorhanden oder von geringem Wert zu sein, denn die Männer -kümmern sich um das sittliche Verhalten ihrer Frauen gar nicht.<a name="FNAnker_499_499" id="FNAnker_499_499"></a><a href="#Fussnote_499_499" class="fnanchor">[499]</a> -Weiterhin gegen Westen fortschreitend, begegnet man der Vielmännerei -in Nepal, im Quellgebiete der Dschamna, im Bezirke von Dschaunsar -(Jounsar), bei den Pahari, den Kulu und den meisten Stämmen tibetischer -Rasse, soweit sie dem Buddhismus anhängen. In Dschaunsar ist, wenn -der älteste Bruder heiratet, die Frau, wie auch meist anderwärts, -zugleich die Gattin seiner jüngeren Brüder, obgleich die Sprösslinge -höflichkeitshalber die Kinder des ältesten Bruders genannt werden. -Wenn eine so grosse Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer -Familie besteht, dass z. B. bei sechs Brüdern der älteste schon -herangewachsen, die jüngsten aber noch Kinder sind, so heiraten, wie -<em class="gesperrt">Dunlop</em> berichtet, die älteren drei Brüder dann eine Frau, und -haben die jüngeren das heiratsfähige Alter erreicht, so heiraten -sie eine andere, beide Frauen aber werden in gleicher Weise als die -Frauen aller sechs Brüder betrachtet.<a name="FNAnker_500_500" id="FNAnker_500_500"></a><a href="#Fussnote_500_500" class="fnanchor">[500]</a> Zu <em class="gesperrt">Frasers</em> Zeiten -kostete eine Frau zehn bis zwölf Rupien, für den Bauer ein Betrag, den -er nur schmerzlich erlegte. Mehrere Brüder kauften sich eine Frau, -welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an Fremde vermieteten. Bei -den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben jedoch, beim ärmeren Volke, -Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und alle seine anderen Brüder -haben teil an dem Weibe; die Kinder werden gemeinschaftlich geliebt und -gepflegt.<a name="FNAnker_501_501" id="FNAnker_501_501"></a><a href="#Fussnote_501_501" class="fnanchor">[501]</a> Von den Kindern wird bei den meisten Polyandristen am -Himalaya, wie <em class="gesperrt">Hermann von Schlagintweit</em> mitteilt, der älteste -Gatte der Mutter als Vater, die jüngeren werden als Onkel angeredet. -Von den verheirateten Frauen sagt der genannte Gewährsmann, dass sie, -auch wenn sie<span class="pagenum"><a name="Seite_253" id="Seite_253">[S. 253]</a></span> nur <em class="gesperrt">einen</em> Mann haben, sich nicht zur Untreue -verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich einem ausschweifenden -Lebenswandel hin.<a name="FNAnker_502_502" id="FNAnker_502_502"></a><a href="#Fussnote_502_502" class="fnanchor">[502]</a> Von den polyandrisch lebenden Frauen in Kulu -bemerkt <em class="gesperrt">J. Calvert</em>, dass sie mehr durch ihre Schönheit, als -durch ihre Tugend sich auszeichnen,<a name="FNAnker_503_503" id="FNAnker_503_503"></a><a href="#Fussnote_503_503" class="fnanchor">[503]</a> und bestätigend sagt <em class="gesperrt">Karl -Eugen von Ujfalvy</em>, dass die Reisenden von Kulu die merkwürdigsten -Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar, dass der -englische <i>Assistent-Commissioner</i> strengste Vorschriften hatte -treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu steuern.<a name="FNAnker_504_504" id="FNAnker_504_504"></a><a href="#Fussnote_504_504" class="fnanchor">[504]</a> -Die Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord an Mädchen -Sitte ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die Kinder sprechen -von einem älteren und einem jüngeren Vater, und sobald ein Gatte die -Schuhe eines seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt, weiss er, dass -er dasselbe nicht zu betreten hat. Man nennt dieses Vorhandensein der -Schuhe auf der Schwelle <i>Dschutika tabu</i>.<a name="FNAnker_505_505" id="FNAnker_505_505"></a><a href="#Fussnote_505_505" class="fnanchor">[505]</a> Wer fühlt sich da nicht -auf das lebhafteste gemahnt an das, was <em class="gesperrt">Herodot</em> von den alten -Nasamonen berichtet! Übrigens kommen in Kulu in einem und dem nämlichen -Dorfe Fälle von Polyandrie und Polygamie vor. So ist es auch in Ladakh -oder Klein-Tibet, wo die Frau das Vorrecht geniesst, ausser der -Brüdergenossenschaft, der sie als Eigentum verfällt, noch einen fünften -oder sechsten Gatten nach ihrem Geschmack wählen zu können. Auch hier -sprechen die Kinder von einem „älteren“ und von „jüngeren Vätern“, doch -bleiben letztere in einer untergeordneten Stellung; die Sorge für die -Kinder fällt allein dem ältesten zu. Ladakhs Frauen haben im Verhältnis -zu denen Indiens grosse Freiheiten; sie gehen stets unverschleiert. In -Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch in Spiti ist wahrscheinlich, aber -nicht erwiesen.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_254" id="Seite_254">[S. 254]</a></span></p> - -<p>Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen -Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch -mit den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt -sein. Bei Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen -Ehrenstellen streben, scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu -sein, als eine schwere Last betrachtet und daher vermieden zu werden. -<em class="gesperrt">Samuel Turner</em>, den die Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet -sandte, meldet nämlich: „Die Häupter der Regierung, die Staatsbeamten -und alle, die es zu werden streben, halten es unter ihrer Würde und -nicht für ihre Pflicht, Kinder zu haben; sie glauben sich dessen -überhoben und überlassen diese Mühe den Männern des Volks. Die Tibeter -betrachten die Heirat als eine verdriessliche Sache und als eine -störende und beschämende Last, welche die Männer einer Familie sich zu -erleichtern trachten müssen, indem sie dieselbe untereinander teilen.“ -Im Grunde genommen war diese Ansicht der Ehe beiläufig auch jene des -Apostel Paulus.</p> - -<p>Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die -Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen -Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben; -Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte -ist auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor -der Ehe kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf -zu gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie -Hand in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält -nämlich zugleich die jüngere Schwester.</p> - -<p>Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon, -das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher -in ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch -bei den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche -im gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit -sich nie mit der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir <em class="gesperrt">James -Emerson Tennent</em>, dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes -Werk über Ceylon verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei -dort dereinst<span class="pagenum"><a name="Seite_255" id="Seite_255">[S. 255]</a></span> ganz allgemein gewesen und in ein ungemein hohes -Alter hinaufreicht.<a name="FNAnker_506_506" id="FNAnker_506_506"></a><a href="#Fussnote_506_506" class="fnanchor">[506]</a> Die englische Regierung ist seit langem -eifrig bemüht sie zu unterdrücken, ausgetilgt hat sie die Sitte noch -nicht.<a name="FNAnker_507_507" id="FNAnker_507_507"></a><a href="#Fussnote_507_507" class="fnanchor">[507]</a> In der Regel sind die Gatten Verwandte, sehr häufig Brüder. -Nicht selten haben ihrer zwei oder drei eine Frau gemeinschaftlich; -es soll jedoch, wie <em class="gesperrt">Häckel</em> berichtet, auch Damen geben, die -sich des Besitzes von acht bis zwölf anerkannten Männern erfreuen. -Wenn nun schon die Vielmännerei im allgemeinen auf ein bedeutendes -<em class="gesperrt">moralisches</em> Übergewicht der Frauen hindeutet, so ist die auf -Ceylon übliche doppelte Art der Heirat dafür ein weiterer Beweis: -Diese beiden Heiratsmethoden sind die <i>Diga</i> und die <i>Bina</i>. Nur -bei der ersteren Form verlässt die Frau das elterliche Haus, um bei -ihrem Gatten zu wohnen; die Frau kann, wenn sie will, die Trennung -verlangen, aber der Mann muss einwilligen, und dann werden nur die -Hochzeitsgeschenke zurückgegeben. Bei der Bina-Heirat, die auch bei -den indischen Kotsch üblich, wohnt dagegen der Mann im Hause seiner -Schwiegereltern und kann jeden Augenblick fortgeschickt werden, -wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht behandelt. Die Singhalesen -sagen, um die Stellung eines solchen Mannes zu bezeichnen: „Der -Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier Dinge mitzunehmen: -ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein Talipotblatt, -um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen Stab, um sich -daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne um sich zu -leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde des Tages -oder der Nacht abreisen“.<a name="FNAnker_508_508" id="FNAnker_508_508"></a><a href="#Fussnote_508_508" class="fnanchor">[508]</a> Der matriarchale Charakter dieser -Bina-Ehe ist unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst auch -den Chinesen bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen -Reiches spricht von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause -vertriebenen Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater, -wie die etwa<span class="pagenum"><a name="Seite_256" id="Seite_256">[S. 256]</a></span> an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert -Rutenstreichen.<a name="FNAnker_509_509" id="FNAnker_509_509"></a><a href="#Fussnote_509_509" class="fnanchor">[509]</a></p> - -<p>Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten -im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der -Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der -Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist -noch nicht das Gebot <em class="gesperrt">unserer</em> Moral erstanden, eine Frau solle -bloss <em class="gesperrt">einem</em> Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei -herrscht dort in der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von -der Richtigkeit <em class="gesperrt">dieser</em> Moral überzeugt ist und er — verachtet -das Weib seiner Liebe, wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme -dich, dass du nur einen Mann hast“ — diese Äusserung eines Bojken aus -der Nähe von Sambor ist kennzeichnend für die Anschauungsweise des -Völkchens.</p> - -<p>Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen -sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach -<em class="gesperrt">Turner</em> wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den -südlichen Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft -einen hohen Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit -verbinden sie den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der -Ehemänner. Nach Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen -sehr friedlich nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. -<em class="gesperrt">Georg Bogle</em> sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. -Hie und da allerdings entstehe ein Streit über die Kinder, aber -er werde bald beigelegt durch die Vergleichung der Gesichtszüge -mit jenen der Väter — wiederum eine Erinnerung an <em class="gesperrt">Herodots</em> -Mitteilungen über die äthiopischen Auser — oder indem man der Mutter -die Entscheidung überlässt.<a name="FNAnker_510_510" id="FNAnker_510_510"></a><a href="#Fussnote_510_510" class="fnanchor">[510]</a> Viel weniger günstig lautet das Urteil -anderer Beobachter. Herr <em class="gesperrt">von Ujfalvy</em> sagt, die Polyandrie<span class="pagenum"><a name="Seite_257" id="Seite_257">[S. 257]</a></span> -übe jedenfalls unter den Weibern einen üblen Einfluss auf Sitte und -Geist aus, denn weder in Ladakh noch in Sultanpur sind sie Muster -von ehelicher Treue, und ohne positiv lasterhaft oder geldgierig -zu sein, sind die Frauen dieser Länder doch sehr gefallsüchtig und -flatterhaft.<a name="FNAnker_511_511" id="FNAnker_511_511"></a><a href="#Fussnote_511_511" class="fnanchor">[511]</a> In Südindien ist die Vielmännerei, nach der Ansicht -<em class="gesperrt">Emil von Schlagintweits</em>, sogar ein grosses gesellschaftliches -Übel, das zu tiefem Herzeleid, Misstrauen, Eifersucht, Streit und -zu Hass bis in den Tod führt, aber von den Behörden und Missionären -vergeblich bekämpft wird, da die geringe Meinung, welche der Hindu -der unteren Stände vom Weibe hegt, und der Eigennutz der Priester -dieser Unsitte Vorschub leistet.<a name="FNAnker_512_512" id="FNAnker_512_512"></a><a href="#Fussnote_512_512" class="fnanchor">[512]</a> — Ich weiss nicht ob in diesem -Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell aufgetragen sind, zumal bei -aller Würdigung der mit Vielmännerei verknüpften Nachteile gerade die -Eintracht in den polyandrischen Haushaltungen, das Fehlen jeglicher -Eifersucht das unverhohlene Erstaunen der europäischen Reisenden zu -erregen pflegt. Ja, die Polyandrie hat in <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sogar in -gewissem Sinne einen Anwalt gefunden, der sich eben auf südindische -Verhältnisse beruft: „Ich habe die Polyandrie bei den Toda im südlichen -Indien beobachtet und habe die Frauen bei ihnen viel glücklicher -gefunden als bei polygamen Völkern. Alles was selten ist, wird gesucht -und geschätzt, und wenn die Gewohnheit die Schneide der Eifersucht -abgestumpft hat, so trinken mehrere Männer ohne Widerwillen und Groll -aus einer einzigen Schale der Liebe, während die immer begehrte -Frau, die es immer versteht, den glücklich zu machen, welcher sie -sucht, Liebkosungen und Liebesbeweise mit weisem Masse austeilt. Die -Monogamie,“ fährt der italienische Gelehrte fort, „ist die einzige -moralische Form der menschlichen Gesellschaft, aber wo sie wegen des -niedrigen Niveaus einer Rasse nicht möglich ist, da hundertmal lieber -eine polyandrische, als eine polygame Rasse, so sehr dies auch unsern -Stolz als Männer demütigen mag“.<a name="FNAnker_513_513" id="FNAnker_513_513"></a><a href="#Fussnote_513_513" class="fnanchor">[513]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_258" id="Seite_258">[S. 258]</a></span></p> - -<p>Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen -polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei -Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere. -Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel -das Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne, -sondern die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine -Brüder, so muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur -dann kann er heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben -lang.<a name="FNAnker_514_514" id="FNAnker_514_514"></a><a href="#Fussnote_514_514" class="fnanchor">[514]</a> Roher ist jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige -Gatten wählt. Beide Arten Vielmännerei treten aber sowohl neben -endogamen, als exogamen Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage -bildende Matriarchat sich gleichfalls schon der ursprünglichen -Endogamie entwunden hat und auch im Bereiche der Exogamie erscheint. -Überall nun, wo die Polyandrie zur zweiten, höheren Stufe aufgestiegen, -ist auch schon zumeist die agnatische Erbfolge üblich, ohne dass das -Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen im stande wäre. Wo dagegen -die Gatten untereinander durch keine Verwandtschaftsbande verknüpft -sind, wie bei den Naïr, dauert die mütterliche Erbfolge fort.<a name="FNAnker_515_515" id="FNAnker_515_515"></a><a href="#Fussnote_515_515" class="fnanchor">[515]</a></p> - -<p>In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass, -wo Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die -weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen -die Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.<a name="FNAnker_516_516" id="FNAnker_516_516"></a><a href="#Fussnote_516_516" class="fnanchor">[516]</a> Auf -Ceylon z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen -zur Welt kommen. Da aber in den Haremen Siams nach <em class="gesperrt">Campbell</em> -Knaben und Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden, -wie bei monogamen Verbindungen, so hält <em class="gesperrt">Peschel</em> den obigen -Satz für widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser -Vermutung nicht günstig sind.<a name="FNAnker_517_517" id="FNAnker_517_517"></a><a href="#Fussnote_517_517" class="fnanchor">[517]</a> Desgleichen hat Dr. <em class="gesperrt">Dusing</em> -eine Menge Thatsachen zusammen<span class="pagenum"><a name="Seite_259" id="Seite_259">[S. 259]</a></span>getragen, welche seiner Aufstellung viel -Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen -stets mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es -mangelt, so dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der -Geschlechter sich von selbst regelt.<a name="FNAnker_518_518" id="FNAnker_518_518"></a><a href="#Fussnote_518_518" class="fnanchor">[518]</a> Dies schliesst nicht aus, -dass ein Missverhältnis <em class="gesperrt">künstlich</em> hervorgerufen werden kann, -wie dies z. B. durch systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen -oder Stämmen thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber -Weibermangel der Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste -nach Malakka, Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling -z. B. bringen nur wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei -ihnen allgemein.<a name="FNAnker_519_519" id="FNAnker_519_519"></a><a href="#Fussnote_519_519" class="fnanchor">[519]</a> Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein -solcher Mangel an Weibern, dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau -besitzen.<a name="FNAnker_520_520" id="FNAnker_520_520"></a><a href="#Fussnote_520_520" class="fnanchor">[520]</a></p> - -<p>Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden -und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf -Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w. -sind die bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der -Besitz ist demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer -fortgesetzten Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester -Zeit nicht mehr im stande wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist -also nach <em class="gesperrt">Harcourt</em> und <em class="gesperrt">Rousselet</em> die Polyandrie eine -rein nationalökonomische Einrichtung. Dieser Meinung pflichten auch -<em class="gesperrt">Frederick Drew</em>, <em class="gesperrt">Hermann von Schlagintweit</em>, <em class="gesperrt">Karl -von Ujfalvy</em>, Dr. <em class="gesperrt">H. W. Bellew</em> zu, welch letzterer die -Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen Ausdehnung des -bewohnbaren Bodens erklärt,<a name="FNAnker_521_521" id="FNAnker_521_521"></a><a href="#Fussnote_521_521" class="fnanchor">[521]</a> und auch <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sieht -in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm zufolge dem -ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen,<span class="pagenum"><a name="Seite_260" id="Seite_260">[S. 260]</a></span> die starke Vermehrung -der Bevölkerung zu beschränken.<a name="FNAnker_522_522" id="FNAnker_522_522"></a><a href="#Fussnote_522_522" class="fnanchor">[522]</a> In vielen Fällen mag man diese -Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden -Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich -befinde mich hier in Übereinstimmung mit <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, -welcher die Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, -obgleich letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer -Fortdauer und ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.<a name="FNAnker_523_523" id="FNAnker_523_523"></a><a href="#Fussnote_523_523" class="fnanchor">[523]</a> Ceylon ist zwar -auch ein armes Land und ein schlechter Ackerboden,<a name="FNAnker_524_524" id="FNAnker_524_524"></a><a href="#Fussnote_524_524" class="fnanchor">[524]</a> aber es sind -vornehmlich die reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,<a name="FNAnker_525_525" id="FNAnker_525_525"></a><a href="#Fussnote_525_525" class="fnanchor">[525]</a> -und die Balti in Tibet haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der -Polygamie vertauscht, obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für -die erstere hätten, wie die Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige -Boden ist sehr beschränkt.<a name="FNAnker_526_526" id="FNAnker_526_526"></a><a href="#Fussnote_526_526" class="fnanchor">[526]</a> Sir <em class="gesperrt">John Lubbock</em> erblickt -in der Polyandrie eine ausnahmsweise Einrichtung, die gewöhnlich -die Beseitigung der Übelstände bezweckt, welche da entspringen, -wo bei ursprünglich herrschender Monogamie ein grosser Mangel an -Frauen ist.<a name="FNAnker_527_527" id="FNAnker_527_527"></a><a href="#Fussnote_527_527" class="fnanchor">[527]</a> Gewiss ist dies ebenfalls ein ins Gewicht fallender -Gesichtspunkt, und <em class="gesperrt">Mantegazza</em> erkennt denselben an, wenn er -sagt: Die Polyandrie kann nur in einem Lande als normale und beständige -Form der menschlichen Familie herrschen, wenn sie durch den Mord -der neugeborenen Mädchen unterstützt wird.<a name="FNAnker_528_528" id="FNAnker_528_528"></a><a href="#Fussnote_528_528" class="fnanchor">[528]</a> Diese Einschränkung -schiesst allerdings über das Ziel hinaus, insofern Mädchenmord durchaus -kein regelmässiger Begleiter polyandrischer Zustände sein muss. -<em class="gesperrt">Mantegazza</em> selbst weiss nichts davon bei den polyandrischen -Bhutia; in Ladakh hat <em class="gesperrt">Drew</em> trotz aller Nachforschungen nichts -über allenfalsige Mädchenmorde erfahren können. Andrerseits wütet diese -Sitte unter den Radschputen,<span class="pagenum"><a name="Seite_261" id="Seite_261">[S. 261]</a></span> und diese sind keine Polyandristen. Mag -nun auch Armut des Boden einerseits, natürlicher Mangel an Frauen -andererseits immerhin das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei -beigetragen haben, ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt -in <em class="gesperrt">älteren</em> Verhältnissen. <em class="gesperrt">Lipperts</em> Verdienst ist es, als -kulturgeschichtlich unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb -endogamischer Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich -auch dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile -beruhte auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung -zum Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr -wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren -Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in -den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen -Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht, -zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden, -sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“<a name="FNAnker_529_529" id="FNAnker_529_529"></a><a href="#Fussnote_529_529" class="fnanchor">[529]</a> Und -auf diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als -Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts -anderes auch <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, wenn er „die Polyandrie als eine -der Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den -ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich -als eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr -wetteifernde Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie -daher noch nicht zu beseitigen vermochten.“<a name="FNAnker_530_530" id="FNAnker_530_530"></a><a href="#Fussnote_530_530" class="fnanchor">[530]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_472_472" id="Fussnote_472_472"></a><a href="#FNAnker_472_472"><span class="label">[472]</span></a> <i>Uxores habent deni duodenique inter se communes et -maxime fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt -ex his nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta -est.</i> (<em class="gesperrt">Caesar</em>, <i>de bello gall.</i> lib. V. cap. 14.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_473_473" id="Fussnote_473_473"></a><a href="#FNAnker_473_473"><span class="label">[473]</span></a> <i>Iam primum uxor ejus</i> (des Häuptlings) <i>Boudicca -verberibus adfecta ed filio stupro violatae sunt</i>, schreibt -<em class="gesperrt">Tacitus</em>. Annales lib. XIV. cap. 31 und weiterhin, cap. 35, will -<em class="gesperrt">Boadicea</em> „<i>confectum verberibus corpus, contrectatam filiarum -pudicitiam ulcisci. Eo provectas Romanorum cupidines, ut non corpora, -ne senectam quidem aut virginitatem inpollutam relinquant.</i>“</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_474_474" id="Fussnote_474_474"></a><a href="#FNAnker_474_474"><span class="label">[474]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. -I. S. 56.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_475_475" id="Fussnote_475_475"></a><a href="#FNAnker_475_475"><span class="label">[475]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 228.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_476_476" id="Fussnote_476_476"></a><a href="#FNAnker_476_476"><span class="label">[476]</span></a> Globus. Bd. LII. S. 91.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_477_477" id="Fussnote_477_477"></a><a href="#FNAnker_477_477"><span class="label">[477]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 319.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_478_478" id="Fussnote_478_478"></a><a href="#FNAnker_478_478"><span class="label">[478]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz-Gerland</em>. Anthropologie d. Naturvölker. Bd. -VI. S. 128.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_479_479" id="Fussnote_479_479"></a><a href="#FNAnker_479_479"><span class="label">[479]</span></a> <em class="gesperrt">Ratzel</em>. Völkerkunde. Bd. II. S. 276.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_480_480" id="Fussnote_480_480"></a><a href="#FNAnker_480_480"><span class="label">[480]</span></a> <em class="gesperrt">Langsdorff</em>. Bemerkungen auf einer Reise um die -Welt. Bd. II. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_481_481" id="Fussnote_481_481"></a><a href="#FNAnker_481_481"><span class="label">[481]</span></a> <em class="gesperrt">David Crantz</em>. Historie von Grönland. Barby und -Leipzig 1765. Bd. I. S. 207–212.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_482_482" id="Fussnote_482_482"></a><a href="#FNAnker_482_482"><span class="label">[482]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 115.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_483_483" id="Fussnote_483_483"></a><a href="#FNAnker_483_483"><span class="label">[483]</span></a> <em class="gesperrt">Humboldts</em> Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. -IV. S. 103.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_484_484" id="Fussnote_484_484"></a><a href="#FNAnker_484_484"><span class="label">[484]</span></a> G. <em class="gesperrt">Fritsch</em>. Die Eingeborenen Südafrikas -ethnographisch und anatomisch. Breslau 1873. S. 227.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_485_485" id="Fussnote_485_485"></a><a href="#FNAnker_485_485"><span class="label">[485]</span></a> <em class="gesperrt">Ratzel.</em> Völkerkunde. Bd. I. S. 343.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_486_486" id="Fussnote_486_486"></a><a href="#FNAnker_486_486"><span class="label">[486]</span></a> Globus. Bd. XLIII. S. 371.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_487_487" id="Fussnote_487_487"></a><a href="#FNAnker_487_487"><span class="label">[487]</span></a> <em class="gesperrt">William E. Marshall</em>. <i>A Phrenologist amongst -the Todas; or the Study of a primitive tribe in South India: History, -Character, Customs, Religion, Infanticide, Polyandry, Language.</i> London -1873.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_488_488" id="Fussnote_488_488"></a><a href="#FNAnker_488_488"><span class="label">[488]</span></a> <i>Revue d’Anthropologie</i> 1874. S. 127.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_489_489" id="Fussnote_489_489"></a><a href="#FNAnker_489_489"><span class="label">[489]</span></a> <i>Revue d’Anthrop.</i> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_490_490" id="Fussnote_490_490"></a><a href="#FNAnker_490_490"><span class="label">[490]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. Jena 1885. S. 120.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_491_491" id="Fussnote_491_491"></a><a href="#FNAnker_491_491"><span class="label">[491]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 222.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_492_492" id="Fussnote_492_492"></a><a href="#FNAnker_492_492"><span class="label">[492]</span></a> <em class="gesperrt">Emil von Schlagintweit.</em> Indien in Wort and Bild. -Leipzig 1880. Bd. I. S. 100.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_493_493" id="Fussnote_493_493"></a><a href="#FNAnker_493_493"><span class="label">[493]</span></a> Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_494_494" id="Fussnote_494_494"></a><a href="#FNAnker_494_494"><span class="label">[494]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton.</em> Beschreibende Ethnologie Bengalens. -Deutsch bearbeitet von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_495_495" id="Fussnote_495_495"></a><a href="#FNAnker_495_495"><span class="label">[495]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. A. a. O. S. 41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_496_496" id="Fussnote_496_496"></a><a href="#FNAnker_496_496"><span class="label">[496]</span></a> A. a. O. S. 50.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_497_497" id="Fussnote_497_497"></a><a href="#FNAnker_497_497"><span class="label">[497]</span></a> A. a. O. S. 22. Oberst <em class="gesperrt">Dalton</em> erzählt -diesbezüglich folgende bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes -Daflamädchen kam eines Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen -und flehte in höchst poetischen Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war -die Tochter eines Häuptlings und sollte die Frau eines Freundes ihres -Vaters werden, der schon mehrere Frauen hatte. Sie wollte aber nicht -eine von vielen sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass sie liebe -und wieder geliebt werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton -beruhigte das Mädchen und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte -er aber, als der Bote nicht einen, sondern <em class="gesperrt">zwei</em> Geliebte -brachte. Das Mädchen hatte sich von zwei jungen Burschen entführen -lassen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_498_498" id="Fussnote_498_498"></a><a href="#FNAnker_498_498"><span class="label">[498]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 193.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_499_499" id="Fussnote_499_499"></a><a href="#FNAnker_499_499"><span class="label">[499]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. A. a. O. S. 52.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_500_500" id="Fussnote_500_500"></a><a href="#FNAnker_500_500"><span class="label">[500]</span></a> Ausland 1860. S. 840.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_501_501" id="Fussnote_501_501"></a><a href="#FNAnker_501_501"><span class="label">[501]</span></a> <em class="gesperrt">C. F. Gordon-Cumming</em>. <i>In the Himalayas and on -the Indian Plains.</i> London 1884. S. 406.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_502_502" id="Fussnote_502_502"></a><a href="#FNAnker_502_502"><span class="label">[502]</span></a> <em class="gesperrt">Hermann von Schlagintweit</em>. Reisen in Indien und -Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 47–48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_503_503" id="Fussnote_503_503"></a><a href="#FNAnker_503_503"><span class="label">[503]</span></a> <em class="gesperrt">J. Calvert</em>. <i>Kulu and the Silver Country of the -Vazeers.</i> London 1873. S. 32.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_504_504" id="Fussnote_504_504"></a><a href="#FNAnker_504_504"><span class="label">[504]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Eugen von Ujfalvy</em>. Aus dem westlichen -Himalaya. Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_505_505" id="Fussnote_505_505"></a><a href="#FNAnker_505_505"><span class="label">[505]</span></a> A. a. O. S. 36.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_506_506" id="Fussnote_506_506"></a><a href="#FNAnker_506_506"><span class="label">[506]</span></a> Sir <em class="gesperrt">James Emerson Tennent</em>. <i>Ceylon; an account of -the island, physical, historical and topographical.</i> London 1859. Bd. -II. S. 428. 429.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_507_507" id="Fussnote_507_507"></a><a href="#FNAnker_507_507"><span class="label">[507]</span></a> <em class="gesperrt">Ernst Häckel</em>. Indische Reisebriefe. Berlin 1884. -S. 240.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_508_508" id="Fussnote_508_508"></a><a href="#FNAnker_508_508"><span class="label">[508]</span></a> Ausland 1851. S. 657.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_509_509" id="Fussnote_509_509"></a><a href="#FNAnker_509_509"><span class="label">[509]</span></a> <em class="gesperrt">A. Giraud-Teulon</em>. <i>Les origines de la famille.</i> -Genève u. Paris 1874. S. 157.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_510_510" id="Fussnote_510_510"></a><a href="#FNAnker_510_510"><span class="label">[510]</span></a> <i>Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, -and of the journey of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. -Markham.</i> London 1876. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_511_511" id="Fussnote_511_511"></a><a href="#FNAnker_511_511"><span class="label">[511]</span></a> <em class="gesperrt">Ujfalvy</em>. Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_512_512" id="Fussnote_512_512"></a><a href="#FNAnker_512_512"><span class="label">[512]</span></a> <em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. -100.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_513_513" id="Fussnote_513_513"></a><a href="#FNAnker_513_513"><span class="label">[513]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistor. -Studien. S. 320.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_514_514" id="Fussnote_514_514"></a><a href="#FNAnker_514_514"><span class="label">[514]</span></a> <em class="gesperrt">Abel de Rémusat</em>. <i>Naw. Mélanges asiatiques.</i> -Paris 1829. S. 245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_515_515" id="Fussnote_515_515"></a><a href="#FNAnker_515_515"><span class="label">[515]</span></a> <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em>. A. a. O. S. 148.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_516_516" id="Fussnote_516_516"></a><a href="#FNAnker_516_516"><span class="label">[516]</span></a> Ausland 1865. S. 285.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_517_517" id="Fussnote_517_517"></a><a href="#FNAnker_517_517"><span class="label">[517]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 221.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_518_518" id="Fussnote_518_518"></a><a href="#FNAnker_518_518"><span class="label">[518]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Karl Dusing</em>. Die Faktoren, welche die -Sexualität entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_519_519" id="Fussnote_519_519"></a><a href="#FNAnker_519_519"><span class="label">[519]</span></a> Globus Bd. XXV. S. 379.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_520_520" id="Fussnote_520_520"></a><a href="#FNAnker_520_520"><span class="label">[520]</span></a> <em class="gesperrt">M. Eckardt</em>. Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. -d. Ver. f. naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. -21).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_521_521" id="Fussnote_521_521"></a><a href="#FNAnker_521_521"><span class="label">[521]</span></a> <em class="gesperrt">H. W. Bellew</em>. <i>Kashmir and Kashgar. A Narrative -of the journey of the embassy to Kashgar</i> in 1873–74. London 1885. S. -118.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_522_522" id="Fussnote_522_522"></a><a href="#FNAnker_522_522"><span class="label">[522]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. A. a. O. S. 318.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_523_523" id="Fussnote_523_523"></a><a href="#FNAnker_523_523"><span class="label">[523]</span></a> <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>. Die Prinzipien der Soziologie. -Deutsch von B. Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_524_524" id="Fussnote_524_524"></a><a href="#FNAnker_524_524"><span class="label">[524]</span></a> S. W. Baker. <i>Eight years’ Wanderings in Ceylon.</i> London -1855. S. 61.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_525_525" id="Fussnote_525_525"></a><a href="#FNAnker_525_525"><span class="label">[525]</span></a> <em class="gesperrt">Tennent</em>. Ceylon. Bd. II. S. 428.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_526_526" id="Fussnote_526_526"></a><a href="#FNAnker_526_526"><span class="label">[526]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Konrad Ganzenmüller</em> im Globus. Bd. XXXVIII. -S. 77.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_527_527" id="Fussnote_527_527"></a><a href="#FNAnker_527_527"><span class="label">[527]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 118.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_528_528" id="Fussnote_528_528"></a><a href="#FNAnker_528_528"><span class="label">[528]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. A. a. O. S. 319.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_529_529" id="Fussnote_529_529"></a><a href="#FNAnker_529_529"><span class="label">[529]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_530_530" id="Fussnote_530_530"></a><a href="#FNAnker_530_530"><span class="label">[530]</span></a> <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>. A. a. O.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_262" id="Seite_262">[S. 262]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XV">XV.<br /> - -Das Levirat.</h2> - -</div> - -<div class="dc_2"> - <a id="drop_i_15" name="drop_i_15"> - <img class="dc" src="images/drop_i.jpg" alt="I" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">I</span>st Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte Gesagten, -keineswegs als eine notwendige Übergangsform anzusehen, welche jedes -Volk einmal durchlaufen haben muss, so erhebt sie sich doch stets auf -dem Untergrunde des Matriarchats und kann in gewissem Sinne als dessen -schärfste Ausprägung gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es später kennen -lernen werden, hört die Polyandrie auf, wird sie einfach unmöglich. -„So wenig die Leibwaffe mehreren Menschen gehören kann, so wenig kann, -wenigstens dem Prinzip dieses Rechtes nach, die Frau ein Gegenstand -geteilten Besitzes sein.“<a name="FNAnker_531_531" id="FNAnker_531_531"></a><a href="#Fussnote_531_531" class="fnanchor">[531]</a> Wohl aber entsendet sie noch als -Ausläufer, so zu sagen, gewisse Erscheinungen in den Bereich solcher -Völker, aus deren Sitten Matriarchat und Polyandrie längst verschwunden -sind. Ich rechne dazu die sogenannte <em class="gesperrt">Leviratsehe</em> und die -<em class="gesperrt">Dreiviertelheiraten</em>. Ihnen muss hier eine kurze Betrachtung -gewidmet werden.</p> - -<p>Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach -der Schwager (latein. <i>levir</i>, griech. δαήρ, sanskr. -<i>devar</i>) seine Schwägerin, d. h. die Gattin seines verstorbenen -Bruders zum Weibe nimmt, ein Gebrauch, der sehr vielen, selbst -hochgestiegenen Völkern eigen ist. Im Kreise unserer eigenen Gesittung, -in Deutschland, kommen, freilich nicht als ein Gebot der<span class="pagenum"><a name="Seite_263" id="Seite_263">[S. 263]</a></span> Sitte, -sondern nach jeweiliger Willkür, derartige Ehen häufig vor, nachdem -das aus Missverständnis einer Bibelstelle<a name="FNAnker_532_532" id="FNAnker_532_532"></a><a href="#Fussnote_532_532" class="fnanchor">[532]</a> entstandene kirchliche -und staatliche Verbot der aufeinander folgenden Ehe eines Mannes -mit zwei Schwestern beseitigt ist, an welchem die konservativen -Engländer mit einer, einer besseren Sache würdigen Zähigkeit noch -heute festhalten. In der Auffassung des Leviratsverhältnisses herrscht -noch ziemlich viel Verwirrung. Meistens will man dasselbe — und eine -gewisse Schule hält daran mit Eifer fest — als einen blossen Ausdruck -des vollen Eigentumsrechtes des Mannes auf die Hinterlassenschaft -seines Bruders betrachten, zu welcher auch dessen Frau oder Frauen -gehörten. Dass das Levirat ursprünglich in der Vielmännerei wurzelt, -widerstrebt allerdings jenen, welche für das geschichtlich Gewordene -weder Sinn noch Verständnis besitzen. Nur solche mögen Dr. <em class="gesperrt">W. -Schneider</em> beistimmen, wenn er bemerkt: „Bis zu welchem Grade -die darwinistische Tendenz den Blick zu trüben vermag, zeigen die -allerdings unfruchtbaren Bemühungen, die verbreitete Leviratsehe -als Rückstand polyandrischer Verhältnisse zu erklären; wird doch -durch diese Satzung, nach welcher die Witwe gleich der übrigen -Hinterlassenschaft vererbt, das volle Eigentumsrecht des Mannes auf -sein Weib deutlich genug anerkannt.“<a name="FNAnker_533_533" id="FNAnker_533_533"></a><a href="#Fussnote_533_533" class="fnanchor">[533]</a> Das ist es aber gerade, -worin der dogmatische Streiter sich <em class="gesperrt">gründlich irrt</em>, denn die -Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten, sind durchaus -nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines Mannes dessen -Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist noch lange nicht -ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf der überlebende -Schwager ein <em class="gesperrt">Anrecht</em> habe, in das die Frauen sich unbedingt -fügen müssten. Es ist <em class="gesperrt">Kautskys</em> Verdienst, nachgewiesen zu haben, -dass bei der Leviratsehe ursprünglich das <em class="gesperrt">Recht</em> auf Seite der -Frau, die <em class="gesperrt">Pflicht</em> auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht -geradezu eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem -„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis -ist sofort<span class="pagenum"><a name="Seite_264" id="Seite_264">[S. 264]</a></span> gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine -Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig -gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding.</p> - -<p>Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in -Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,<a name="FNAnker_534_534" id="FNAnker_534_534"></a><a href="#Fussnote_534_534" class="fnanchor">[534]</a> bei den Ostjaken<a name="FNAnker_535_535" id="FNAnker_535_535"></a><a href="#Fussnote_535_535" class="fnanchor">[535]</a> -im nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder -Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern, -den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika -und den Negern der Goldküste. <em class="gesperrt">Plan Carpin</em>, der Botschafter -Ludwigs des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die -polygamen Neukaledonier — bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben — -meiden bei ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten -dagegen ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.<a name="FNAnker_536_536" id="FNAnker_536_536"></a><a href="#Fussnote_536_536" class="fnanchor">[536]</a> Jeden -Mann, obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie <em class="gesperrt">Rochas</em> -berichtet, die Sitte, die Bruderswitwe zu heiraten,<a name="FNAnker_537_537" id="FNAnker_537_537"></a><a href="#Fussnote_537_537" class="fnanchor">[537]</a> möge er nun -selbst schon Weiber haben oder nicht.<a name="FNAnker_538_538" id="FNAnker_538_538"></a><a href="#Fussnote_538_538" class="fnanchor">[538]</a> <em class="gesperrt">Meinicke</em>, weniger -scharf im Ausdrucke, meldet: „Die Witwe darf den Bruder ihres Mannes -heiraten,“<a name="FNAnker_539_539" id="FNAnker_539_539"></a><a href="#Fussnote_539_539" class="fnanchor">[539]</a> und Dr. <em class="gesperrt">Georg Gerland</em>, der fleissige Fortsetzer -von <em class="gesperrt">Waitz’</em> grossem Werke über die Naturvölker, sagt, gestützt -auf <em class="gesperrt">Dillon</em> und <em class="gesperrt">Turner</em>, von den Papua im allgemeinen: „Die -Witwe muss der Bruder des Verstorbenen zu sich nehmen, wie sie auch als -die Haupterbin des Mannes gilt.“<a name="FNAnker_540_540" id="FNAnker_540_540"></a><a href="#Fussnote_540_540" class="fnanchor">[540]</a> Auf den Marschallinseln ist des -Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder, und diesem erwächst zugleich -die Verpflichtung, sämtliche Frauen des Verstorbenen zu<span class="pagenum"><a name="Seite_265" id="Seite_265">[S. 265]</a></span> heiraten.<a name="FNAnker_541_541" id="FNAnker_541_541"></a><a href="#Fussnote_541_541" class="fnanchor">[541]</a> -Den Malgaschen gilt es für eine der traurigsten Schicksale, ohne -Nachkommen aus dem Leben zu scheiden; stirbt ein älterer Bruder, -ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der nächstfolgende Bruder die -Witwe heiraten, um das Andenken des älteren zu bewahren; die Kinder -aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen und Erben des älteren -Bruders betrachtet.<a name="FNAnker_542_542" id="FNAnker_542_542"></a><a href="#Fussnote_542_542" class="fnanchor">[542]</a> Die Schwagerpflicht der Ostjaken, welche -heute alle Christen sind und sich demnach mit einer Frau begnügen, -hatte schon <em class="gesperrt">Castrén</em> gemeldet; neuerdings ward sie durch Fürst -<em class="gesperrt">N. Kostrow</em> bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der jüngere -Bruder muss die Witwe des älteren ehelichen.“<a name="FNAnker_543_543" id="FNAnker_543_543"></a><a href="#Fussnote_543_543" class="fnanchor">[543]</a> Bei den Mar in -Indien nimmt, nach <em class="gesperrt">Dalton</em>, ein Mann — einer <i>Sagai</i> genannten -Sitte zufolge — stets die Witwe seines ältesten Bruders zur Frau. -Die Afghanen erachten es gleichfalls als eine Pflicht des Mannes, die -kinderlose Bruderswitwe zu heiraten, und jede Abweichung davon wird -als das grösste Ärgernis angesehen.<a name="FNAnker_544_544" id="FNAnker_544_544"></a><a href="#Fussnote_544_544" class="fnanchor">[544]</a> Bei den Ama Sulu darf der -Bruder sich nicht weigern, die Frau seines verstorbenen Bruders zu -heiraten; er <em class="gesperrt">muss</em> sie annehmen.<a name="FNAnker_545_545" id="FNAnker_545_545"></a><a href="#Fussnote_545_545" class="fnanchor">[545]</a> Eine Art Leviratsehe ist -auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der Verpflichtete nicht -immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des Verstorbenen.<a name="FNAnker_546_546" id="FNAnker_546_546"></a><a href="#Fussnote_546_546" class="fnanchor">[546]</a> -Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu heiraten, mag das -Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das Levirat sogar den -europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den Katholiken -unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist folgendes -Erlebnis des trefflichen Reisenden <em class="gesperrt">Wilhelm Lejean</em>. Letzterer sah -in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen Burschen, -dem seine Mutter, eine stämmige, vier<span class="pagenum"><a name="Seite_266" id="Seite_266">[S. 266]</a></span>schrötige Albanesin, eine derbe -Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und -jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die -auch verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der -Bursche die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war -schon Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte -er sich. Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein -rechtschaffener Mann, und wenn er fünf, wenn er zehn verstorbene -Brüder gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu -heiraten.<a name="FNAnker_547_547" id="FNAnker_547_547"></a><a href="#Fussnote_547_547" class="fnanchor">[547]</a></p> - -<p>In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als -der Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen -diesen Fällen ist ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe -vorhanden, vielmehr handelt es sich seinerseits um eine <em class="gesperrt">Pflicht</em>, -deren Erfüllung die Witwe beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber -ein ganz verschiedener Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält -die vorgetragene Ansicht durch die gründlichen Untersuchungen <em class="gesperrt">G. A. -Wilkens</em> über die Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall -treten nämlich bei den dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen -oder Endogamen, die greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung, -auf Mutterrecht gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch -<em class="gesperrt">neben</em> der patriarchalen Heiratsform eine zweite, matriarchale, -wobei die Frau weder ihren Stamm, noch ihre Familie verlässt, der Gatte -vielmehr in diese eintritt und die Kinder dem Stamme der Mutter folgen, -ganz wie wir auf Ceylon in der <i>Bina</i> sahen. Bei den Battak erscheint -diese Heiratsform, ein Überbleibsel älterer Epochen, unter dem Namen -<i>Mandingding</i> und natürlich ist dabei auch von keinem Brautschatz -die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen und mehr noch bei den -Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der Bräutigam, nicht die -Braut, ist, welcher gekauft wird,<a name="FNAnker_548_548" id="FNAnker_548_548"></a><a href="#Fussnote_548_548" class="fnanchor">[548]</a> bei den Alfuren von Buru, in -Rawas und Redschang, wo sie <i>Semando</i> oder <i>Sumando</i><span class="pagenum"><a name="Seite_267" id="Seite_267">[S. 267]</a></span> heisst und die -schon einmal besprochene Fortbildung in die <i>Ambil Anak</i>-Ehe erfahren -hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den Alor- -und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche bloss -Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen mancherlei -Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit Matriarchat -hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine -Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich -Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher zählen -die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes. -Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach -Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so -dass man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf. -Beide Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und -der Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier, -besonders in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht -eine Art Schwagerpflicht; die Witwe soll ihres Gatten Bruder und in -Ermanglung dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so -dass das Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist -sie dazu nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes -an dessen Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas -verschiedenes Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen -Zeit, gewissermassen eine <em class="gesperrt">Mittelstufe</em> zwischen dem Levirate -der älteren matriarchalen Sitte, wobei der <em class="gesperrt">Mann</em> die Schwägerin -ehelichen <em class="gesperrt">muss</em>, und dem gleich zu erörternden der jüngeren -patriarchalen Ordnung, wonach die <em class="gesperrt">Witwe</em> als Erbstück dem -Schwager zufällt und diesen heiraten muss. Von einem Levirate in -<em class="gesperrt">diesem</em> Sinne kann da keine Rede sein. Wenn bei den Dayak die -Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt wird, so ist es eine solche, -welche völlig von dem Willen der Witwe abhängt.</p> - -<p>Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter -einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt -sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr -Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall -das Weib zur Sache, zum ver<span class="pagenum"><a name="Seite_268" id="Seite_268">[S. 268]</a></span>erbbaren Gute herabgedrückt, auf welches -dann allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die -in Erbschaft zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben -an einen anderen verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der -ursprüngliche und es beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der -für das Levirat charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner -jüngsten Stufe der Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen -Völkern: so bei den Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,<a name="FNAnker_549_549" id="FNAnker_549_549"></a><a href="#Fussnote_549_549" class="fnanchor">[549]</a> bei -manchen Kaffernstämmen,<a name="FNAnker_550_550" id="FNAnker_550_550"></a><a href="#Fussnote_550_550" class="fnanchor">[550]</a> auch bei den Wolof Senegambiens,<a name="FNAnker_551_551" id="FNAnker_551_551"></a><a href="#Fussnote_551_551" class="fnanchor">[551]</a> den -Maler in Bengalen<a name="FNAnker_552_552" id="FNAnker_552_552"></a><a href="#Fussnote_552_552" class="fnanchor">[552]</a> endlich bei vielen Völkern des ostindischen -Archipels. Dort werden die Witwen in der That lediglich als Sachen -vererbt, so bei den Battak an der Westküste von Sumatra, bei den -Karo-Karo der Oberlande von Deli an der sumatranischen Ostküste, bei -den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru und Ceram, den Timoresen, -den Malayen von Menangkabau, den Redschang und Pasemahers in den -Oberlanden von Palembang, in den Lampongschen Bezirken, sowie auf den -von Papua bewohnten Aru- und Key-Inseln.<a name="FNAnker_553_553" id="FNAnker_553_553"></a><a href="#Fussnote_553_553" class="fnanchor">[553]</a> Die Battak nennen das -Levirat <i>Mangalija</i>, doch verfällt die Witwe stets dem jüngeren Bruder, -wohl auch mitunter einem Neffen oder Oheim, ja sogar einem Stiefsohne, -aber die Ehe mit einem älteren Bruder gilt als Blutschande, welche mit -dem Tode bestraft wird,<a name="FNAnker_554_554" id="FNAnker_554_554"></a><a href="#Fussnote_554_554" class="fnanchor">[554]</a> und die unter diesem Volke vorkommenden -Fälle von Polygamie sind großenteils Folgen des Levirates. Bei den -Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die Witwe kinderlos ist -oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und Timoresen sind heute -Exogamen und ihre Familie beruht auf patriarchalischer Grundlage; die -Frau hat bei ihnen nie Eigentum und befindet sich gleichsam ausser -allem Rechte, sie ist nicht<span class="pagenum"><a name="Seite_269" id="Seite_269">[S. 269]</a></span> viel mehr als eine Sklavin und als -kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe, <i>Mangoli</i> -genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (<i>Boli</i>, -<i>Tuhor</i> oder <i>Dschurdschuran</i>) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in -jene des Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.<a name="FNAnker_555_555" id="FNAnker_555_555"></a><a href="#Fussnote_555_555" class="fnanchor">[555]</a> -Bei solcher Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf -den Bruder oder nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen -von Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten -zwar nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb -welcher eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine -Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird. -Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des -Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung -herrscht sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein -Mann sich weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand -ohne seine Zustimmung die Witwe heiraten darf.<a name="FNAnker_556_556" id="FNAnker_556_556"></a><a href="#Fussnote_556_556" class="fnanchor">[556]</a></p> - -<p>In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine -durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des -Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken, -deren Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt. -Deutlich und beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare -Spuren der letzteren auch das Levirat der patriarchalischen Völker -begleiten. Es ward geübt bei den alten Hindu, welchen es Manus -Gesetzbuch vorschrieb; denn die spätere Sitte der <i>Sati</i> (Suttee) oder -Witwenverbrennung war den ältesten Zeiten noch fremd; die Veden kennen -sie noch nicht. <em class="gesperrt">Nicht</em> fremd war den Hindu aber, wie wir sahen, -die matriarchalische Vielmännerei. Das Levirat übten ferner auch die -alten Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit nach strengem Vaterrechte -lebten und uns den falschen Begriff des Levirates am geläufigsten -gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir dasselbe bei ihnen -erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am<span class="pagenum"><a name="Seite_270" id="Seite_270">[S. 270]</a></span> Schlusssteine -seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung inmitten der -durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch geordneten -Gesellschaft erblicken, welche, wie später gezeigt werden soll, -zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten -durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem -Kulte die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung -der Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit -und diese führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in der -Ehe, wobei, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> treffend bemerkt, die Vorstellung -der ausschliesslichen Mutterverwandtschaft logischerweise noch -vorgewaltet haben muss. Nur so konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn -als Kultpfleger geschenkt werden; dass aber die Pflicht gerade wieder -dem Bruder desselben aufgetragen wird, deutet doch wieder auf die -Beimischung des Begriffes der Vaterverwandtschaft.<a name="FNAnker_557_557" id="FNAnker_557_557"></a><a href="#Fussnote_557_557" class="fnanchor">[557]</a> Es zeigt -dies deutlich, dass das Levirat schon in den allerältesten Zeiten -des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als die ältesten -matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es kann also -auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar betrachtete -die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern auch die -Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes -Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten -übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen -aufrecht erhalten werde.<a name="FNAnker_558_558" id="FNAnker_558_558"></a><a href="#Fussnote_558_558" class="fnanchor">[558]</a> Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten -Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe -nicht die Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch -sonst verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die -Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in -vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen -zu sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der -Sklaverei geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer -nicht-<span class="pagenum"><a name="Seite_271" id="Seite_271">[S. 271]</a></span>israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht -dem Busen folgten.<a name="FNAnker_559_559" id="FNAnker_559_559"></a><a href="#Fussnote_559_559" class="fnanchor">[559]</a> So handelt es sich auch beim Levirate der -Juden, wie bei jenem der Hindu, um eine <em class="gesperrt">Pflicht</em>, deren Erfüllung -die Witwe <em class="gesperrt">beanspruchen</em> kann. Indem aber in späterer Zeit der -Ahnenkult zu Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde, -musste auch das urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger, -aus den Urkunden verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine -Levirats<em class="gesperrt">ehe</em>.<a name="FNAnker_560_560" id="FNAnker_560_560"></a><a href="#Fussnote_560_560" class="fnanchor">[560]</a> Die Verpflichtung dazu traf in erster Reihe -die Brüder des Verstorbenen und in deren Ermangelung die nächsten -Verwandten. So lange eine derartige Witwe noch in der Erwartung stand, -von irgend einem Verwandten ihres verstorbenen Mannes heimgeführt -zu werden, wurde sie allerdings nicht nur als ein Familienerbgut, -sondern vielmehr als die <em class="gesperrt">Verlobte</em> des Agnaten angesehen, und -alle jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt unmöglich -oder die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten, fanden -auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der Agnaten -aufheben.<a name="FNAnker_561_561" id="FNAnker_561_561"></a><a href="#Fussnote_561_561" class="fnanchor">[561]</a> Klar und deutlich spricht das Gesetz diese Verpflichtung -aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so -soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draussen nehmen, -sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie -ehelichen.“<a name="FNAnker_562_562" id="FNAnker_562_562"></a><a href="#Fussnote_562_562" class="fnanchor">[562]</a> Nur wenn die nächsten Verwandten aus einleuchtenden -Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten, ging sie an -entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne seine -Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe -durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo -die Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der -seines Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse -ablöste und vor ihm ausspuckte.<a name="FNAnker_563_563" id="FNAnker_563_563"></a><a href="#Fussnote_563_563" class="fnanchor">[563]</a> Ein solcher Mann behielt auch dann -den Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften<span class="pagenum"><a name="Seite_272" id="Seite_272">[S. 272]</a></span> beseitigen -jede Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als -Schwager<em class="gesperrt">pflicht</em>.</p> - -<p>Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats -<em class="gesperrt">drei</em> ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die -gewöhnlich allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der -jüngeren Epoche des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus -entwickelte Auffassung des Levirates auf das lebhafteste anzufechten, -wenn sie sich als die <em class="gesperrt">alleinige</em> Erklärung dieser Einrichtung -aufspielt, wenn sie dieselbe in <em class="gesperrt">allen</em> Fällen an die Ausbildung -des Eigentumsbegriffes knüpfen will. In diesen Irrtum verfällt auch -<em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, welcher von einer Schwager<em class="gesperrt">pflicht</em> nichts -weiss, wenn er nicht zugestehen will, dass die Sitte, des verstorbenen -Bruders Witwe zu heiraten, auf das frühere Vorhandensein von Polyandrie -schliessen lasse.<a name="FNAnker_564_564" id="FNAnker_564_564"></a><a href="#Fussnote_564_564" class="fnanchor">[564]</a> In diesen Irrtum verfällt ferner Sir <em class="gesperrt">John -Lubbock</em>, wenn er sich zu der Meinung bekennt, wonach das System -des Levirates in engerer Verbindung mit den Eigentumsrechten als mit -der Vielmännerei stehe.<a name="FNAnker_565_565" id="FNAnker_565_565"></a><a href="#Fussnote_565_565" class="fnanchor">[565]</a> Zutreffend für die eine, ist dieses -Urteil ganz irrig für die andere Form dieser „mosaischen Satzung“, -für jene Form, welche unbedingt als die ältere zu erklären ist, weil -sie eben an die zum Teil schon ganz verschwundenen oder doch im -Verschwinden begriffenen matriarchalen Sitten anknüpft. <em class="gesperrt">Kautsky</em> -schliesst daher, dass überall, wo die Leviratsehe sich findet, einstens -Polyandrie und mithin Matriarchat geherrscht habe.<a name="FNAnker_566_566" id="FNAnker_566_566"></a><a href="#Fussnote_566_566" class="fnanchor">[566]</a> Aber wer sie -auch nicht gerade als einen Rückstand polyandrischer Zustände gelten -lassen will, wird darin zum mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige -matriarchale Familienordnung erblicken müssen. <em class="gesperrt">Letourneau</em> -führt daher die Entstehung des Levirates mit Recht auf fern liegende -Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit des Weibes gleichbedeutend -mit Untergang, dasselbe also männlichen Schutzes bedürftig war. Das -Sittengesetz, meint <em class="gesperrt">Letourneau</em> sehr treffend, geht notwendig -aus dem Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor. Da zudem bei den -Wilden die Fruchtbarkeit<span class="pagenum"><a name="Seite_273" id="Seite_273">[S. 273]</a></span> der Frauen meist von kurzer Dauer und sehr -beschränkt ist, so hat die Einrichtung des Levirates den ursprünglichen -Menschengruppen im Kampfe ums Dasein nur dienlich sein können.<a name="FNAnker_567_567" id="FNAnker_567_567"></a><a href="#Fussnote_567_567" class="fnanchor">[567]</a></p> - -<p>Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten -Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den -Hassanieh-Arabern vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich -daher kurz fassen. Wie unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen -Feststellung, lediglich der <em class="gesperrt">gleichzeitige</em> und von Sitte oder -Gesetz anerkannte Besitz mehrerer Männer durch <em class="gesperrt">eine</em> Frau, mit -Ausschluss aller daran streifenden Verhältnisse, wie z. B. Probe- -und Zeitehen, verstanden wird, so kann kein Zweifel walten, dass die -Dreiviertelehen polyandrisch sind. Die Gattin des Hassanieh-Arabers -darf nämlich für sich drei Tage in der Woche in Anspruch nehmen und -alsdann ihre Gunst einem Beliebigen, z. B. einem durchreisenden -Fremden, gewähren. Die Töchter werden stets, wie <em class="gesperrt">John Petherick</em> -berichtet, an den Meistbietenden losgeschlagen, wie dies bisweilen auch -in Christenlanden geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass bei den -Muhammedanern infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe sich -mühelos wieder gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat -im Werke, so versammeln sich die Familien beider Parteien, und des -Bräutigams Vater richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie -viele Tage in der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden -müsse. Die Mutter wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der -Milchkuh und der paar Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem -Verhältnis finden zur Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer -Familienverbindungen, worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man -billigerweise ihr die eheliche Treue nicht länger auferlegen könne, -als zwei Tage in der Woche. Die Partei des Bräutigams gerät darüber in -Aufruhr und stellt sich empört, so dass der Uneingeweihte befürchten -muss, es werde blutige Händel geben. Nun treten aber grauhäuptige -Friedensstifter hervor, besänftigen beide Parteien und bringen -Forderung und Angebot in ein vernünftiges Gleichgewicht; die<span class="pagenum"><a name="Seite_274" id="Seite_274">[S. 274]</a></span> Familie -des Bräutigams erhöht den bedungenen Kaufschilling und die Mutter der -Braut spricht endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass nämlich die -junge Frau Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags, also vier -volle Tage an ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche aber -Freiheit haben solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“ -Beilegung des Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen -Merissabiere zusprechen.<a name="FNAnker_568_568" id="FNAnker_568_568"></a><a href="#Fussnote_568_568" class="fnanchor">[568]</a></p> - -<p>Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher -Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der -gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen -Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung -zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das -rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden auch -Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen geschieht. -<em class="gesperrt">Mantegazza</em> erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen, was -nur dem Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien -der Liebe“,<a name="FNAnker_569_569" id="FNAnker_569_569"></a><a href="#Fussnote_569_569" class="fnanchor">[569]</a> erklärt indes bei andern, gleich civilisierten -Völkern, die jedoch im Strom der Zeit weit hinter uns liegen, sowie -bei zeitgenössischen, aber wilden Menschen die Prostitution weder -für eine Schande, noch für ein Vergehen, sondern für eine der süssen -Notwendigkeiten des Lebens, eine gesellschaftliche Einrichtung, die -der Ehe, dem Konkubinate und anderen Liebesbündnissen nahe stehe. In -der That entwickelt sich die Prostitution <em class="gesperrt">neben</em> der Familie und -hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe von der Strenge -der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen das Gewerbe -der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der durch -die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung eines -Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des menschlichen -Tieres bleibt.<a name="FNAnker_570_570" id="FNAnker_570_570"></a><a href="#Fussnote_570_570" class="fnanchor">[570]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_531_531" id="Fussnote_531_531"></a><a href="#FNAnker_531_531"><span class="label">[531]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_532_532" id="Fussnote_532_532"></a><a href="#FNAnker_532_532"><span class="label">[532]</span></a> Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig -zu ehelichen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_533_533" id="Fussnote_533_533"></a><a href="#FNAnker_533_533"><span class="label">[533]</span></a> <em class="gesperrt">Schneider</em>. Die Naturvölker. Bd. II. S. 461.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_534_534" id="Fussnote_534_534"></a><a href="#FNAnker_534_534"><span class="label">[534]</span></a> <em class="gesperrt">Martius</em>. Beiträge zur Ethnographie und -Sprachenkunde Amerikas, zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_535_535" id="Fussnote_535_535"></a><a href="#FNAnker_535_535"><span class="label">[535]</span></a> <em class="gesperrt">Castrén</em>. Ethnologische Vorlesungen über die -altaischen Völker. Petersburg 1857. S. 119.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_536_536" id="Fussnote_536_536"></a><a href="#FNAnker_536_536"><span class="label">[536]</span></a> <em class="gesperrt">Victor de Rochas</em>. <i>La Nouvelle Calédonie et ses -habitants.</i> Paris 1862. S. 232.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_537_537" id="Fussnote_537_537"></a><a href="#FNAnker_537_537"><span class="label">[537]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_538_538" id="Fussnote_538_538"></a><a href="#FNAnker_538_538"><span class="label">[538]</span></a> Globus. Bd. XLIV. S. 107.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_539_539" id="Fussnote_539_539"></a><a href="#FNAnker_539_539"><span class="label">[539]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Carl Meinicke</em>. Die Inseln des Stillen Ozeans. -Leipzig 1875 Bd. I. S. 231.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_540_540" id="Fussnote_540_540"></a><a href="#FNAnker_540_540"><span class="label">[540]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. -634.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_541_541" id="Fussnote_541_541"></a><a href="#FNAnker_541_541"><span class="label">[541]</span></a> <em class="gesperrt">Franz Hernsheim</em>. Beitrag zur Sprache der -Marshallinseln. Leipzig 1880. S. 36.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_542_542" id="Fussnote_542_542"></a><a href="#FNAnker_542_542"><span class="label">[542]</span></a> <em class="gesperrt">Sibree</em>. Madagaskar. S. 275–276.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_543_543" id="Fussnote_543_543"></a><a href="#FNAnker_543_543"><span class="label">[543]</span></a> Globus. Bd. XXXVI. S. 302.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_544_544" id="Fussnote_544_544"></a><a href="#FNAnker_544_544"><span class="label">[544]</span></a> H. W. Bellew. <i>Journal of a political mission to -Afghanistan</i> in 1857. London 1862. S. 27.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_545_545" id="Fussnote_545_545"></a><a href="#FNAnker_545_545"><span class="label">[545]</span></a> <em class="gesperrt">M. Kranz</em>. Natur- und Kulturleben der Zulus. -Wiesbaden 1880. S. 105.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_546_546" id="Fussnote_546_546"></a><a href="#FNAnker_546_546"><span class="label">[546]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. A. a. O. Bd. III. S. 328.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_547_547" id="Fussnote_547_547"></a><a href="#FNAnker_547_547"><span class="label">[547]</span></a> Globus. Bd. XXV. S. 275.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_548_548" id="Fussnote_548_548"></a><a href="#FNAnker_548_548"><span class="label">[548]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Over de Verwantschap en het Huwelijks- -en Erfrecht by de volken van het maleische Ras.</i> S. 55.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_549_549" id="Fussnote_549_549"></a><a href="#FNAnker_549_549"><span class="label">[549]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Fischer</em> in den Mitteil. der Geograph. -Gesellsch. in Hamburg. 1879. S. 28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_550_550" id="Fussnote_550_550"></a><a href="#FNAnker_550_550"><span class="label">[550]</span></a> <em class="gesperrt">Livingstone</em>. <i>Missionary Travels and researches -in South-Africa.</i> London 1857. S. 185.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_551_551" id="Fussnote_551_551"></a><a href="#FNAnker_551_551"><span class="label">[551]</span></a> <em class="gesperrt">Berenger-Feraud</em>. <i>Les peuplades de la -Sénégambie.</i> S. 43.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_552_552" id="Fussnote_552_552"></a><a href="#FNAnker_552_552"><span class="label">[552]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. Ethnologie Bengalens. S. 105.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_553_553" id="Fussnote_553_553"></a><a href="#FNAnker_553_553"><span class="label">[553]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Wilken</em>. A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_554_554" id="Fussnote_554_554"></a><a href="#FNAnker_554_554"><span class="label">[554]</span></a> A. a. O. S. 39.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_555_555" id="Fussnote_555_555"></a><a href="#FNAnker_555_555"><span class="label">[555]</span></a> A. a. O. S. 44.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_556_556" id="Fussnote_556_556"></a><a href="#FNAnker_556_556"><span class="label">[556]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jos. Chavanne</em>. Afghanistan. Land u. Leute. -Wien 1879. S. 60.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_557_557" id="Fussnote_557_557"></a><a href="#FNAnker_557_557"><span class="label">[557]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_558_558" id="Fussnote_558_558"></a><a href="#FNAnker_558_558"><span class="label">[558]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Joseph Bergel</em>. Die Eheverhältnisse der alten -Juden im Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881. -S. 32.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_559_559" id="Fussnote_559_559"></a><a href="#FNAnker_559_559"><span class="label">[559]</span></a> <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. -I. S. 379.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_560_560" id="Fussnote_560_560"></a><a href="#FNAnker_560_560"><span class="label">[560]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_561_561" id="Fussnote_561_561"></a><a href="#FNAnker_561_561"><span class="label">[561]</span></a> <em class="gesperrt">Bergel</em>. A. a. O. S. 33.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_562_562" id="Fussnote_562_562"></a><a href="#FNAnker_562_562"><span class="label">[562]</span></a> Mos. V. 25. 5.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_563_563" id="Fussnote_563_563"></a><a href="#FNAnker_563_563"><span class="label">[563]</span></a> Mos. V. 25. 6–10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_564_564" id="Fussnote_564_564"></a><a href="#FNAnker_564_564"><span class="label">[564]</span></a> H. <em class="gesperrt">Spencer</em>. Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S. -253.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_565_565" id="Fussnote_565_565"></a><a href="#FNAnker_565_565"><span class="label">[565]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 118.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_566_566" id="Fussnote_566_566"></a><a href="#FNAnker_566_566"><span class="label">[566]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em> im Kosmos. Bd. XII. S. 347.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_567_567" id="Fussnote_567_567"></a><a href="#FNAnker_567_567"><span class="label">[567]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. <i>Sociologie.</i> S. 327.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_568_568" id="Fussnote_568_568"></a><a href="#FNAnker_568_568"><span class="label">[568]</span></a> <em class="gesperrt">John Peterick</em>. <i>Egypt, the Soudan and -Central-Africa.</i> London 1861. S. 142–144.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_569_569" id="Fussnote_569_569"></a><a href="#FNAnker_569_569"><span class="label">[569]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistorische -Studien. S. 321.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_570_570" id="Fussnote_570_570"></a><a href="#FNAnker_570_570"><span class="label">[570]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I. -S. 142.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_275" id="Seite_275">[S. 275]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XVI">XVI.<br /> - -Der Frauenraub und seine Folgen.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_16" name="drop_d_16"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen Abschnittes -beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in eine neue -Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr die Mutter, das -Weib, sondern der Vater, der Mann, an die Spitze der Familie tritt. -Es gilt also nunmehr den Gründen dieses Umschwunges nachzuspüren. Zu -diesem Behufe müssen wir auf die Muttergruppe der Urzeit zurückgehen.</p> - -<p>An sich — dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises — besass -die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit, -sich über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals -vermochte selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder -gar fremde Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss -das Werk der starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich -geordneten Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe -konnte diese um so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die -ursprünglichen Gruppen der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen -zueinander standen, wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung -waren. Der fechtende Teil waren aber naturgemäss die physisch -stärkeren Männer, welche, jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung -erlangt hatten. Sie waren es, welche einen feindlichen Überfall von -der ganzen Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke -der Gefahr sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu -ihrem<span class="pagenum"><a name="Seite_276" id="Seite_276">[S. 276]</a></span> Schutze auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift, -dass damit, besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs, -allmählich und ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden -Geschlechter zueinander eine gewisse Veränderung sich vollzog, welche -die herrschende mutterrechtliche Familienorganisation zunächst -allerdings noch unangetastet liess. Aus dem angedeuteten Verhältnisse -des Schutzes entwickelte sich nämlich ein <em class="gesperrt">politisches</em> -Übergewicht des Mannes, insoferne mehrere oder auch nur einer, etwa -ein glücklicher Anführer, an die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft -als deren Häuptling trat und deren Interessen gegen die Aussenwelt -schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als ein blosser „Feldherr“, -der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass; in die inneren -Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde oder des -Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine Veranlassung. -Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die geringfügigen Dinge, -welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen war es ja die Mutter -selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende Stelle anwies. -Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach friedfertige -mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es wohl kommen, -dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im Kriege ganz -allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der dann weit -später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den Anfängen -eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren -Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen -Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung -an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein. -Bei den Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste -Achtung im Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,<a name="FNAnker_571_571" id="FNAnker_571_571"></a><a href="#Fussnote_571_571" class="fnanchor">[571]</a> -und im Reiche des <i>Muata Jamwo</i> ist die oberste Würdenträgerin -die jedesmalige <i>Lukokescha</i>, eine unverheiratete Dame, oft recht -lockeren Lebenswandels, welche, so lange das Lundareich schon besteht, -unum<span class="pagenum"><a name="Seite_277" id="Seite_277">[S. 277]</a></span>schränkt und tributfrei neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt -als Mutter aller Muata Jamwo und deren Familien, und hat bei der -Neuwahl eines solchen zu entscheiden.<a name="FNAnker_572_572" id="FNAnker_572_572"></a><a href="#Fussnote_572_572" class="fnanchor">[572]</a> Deutlich erkennt man darin -einen Nachklang jener ferneren Tage, als der Mann gewissermassen nur -der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich aufgebauten Gemeinwesens -war.</p> - -<p>Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung, möge -man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand ihre nächste -Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches seinerseits das -Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere Familiengruppen -oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die Bedingungen für ein, -selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen gegeben. So lange die -Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl wegen nicht sonderten, fiel -die Geschlechtsgenossenschaft mit der Horde, dem Stämmchen zusammen, -und es gab ausser den alle im gleichen Masse berührenden Interessen -keine anderen. Die wachsende Kopfzahl und dadurch bedingte Verdichtung -der Stammesgenossen gab aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d. -h. zur Erhöhung der Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den -Fortschritten auf dem Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche -den Kampf ums Dasein mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen -gestatteten. Aber diese Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne -zu gute, der sich indes eben dadurch auch zu einer veränderten Lebens- -und Ernährungsweise gedrängt sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib -ihm nicht zu folgen, und sehr mit Recht erblickt <em class="gesperrt">Julius Lippert</em> -in dieser vor ihm gar nicht beachteten Differenzierung der Geschlechter -nach ihrer Ernährungsweise einen wichtigen Markstein in der -Kulturentwicklung. Des Weibes Nahrung blieb im Boden wurzeln, der Mann -schleppte aus der Ferne die erlegte Jagdbeute herbei, deren Bereitung -am Feuer der mütterlichen Hütte naturgemäss dem Weibe anheimfiel. -Denn <em class="gesperrt">sie</em> war die Gründerin, die Besitzerin des wohnlichen -Obdachs, die Hüterin und Bewahrerin der unentbehrlichen Flamme, an -welcher der Mann als Sohn oder<span class="pagenum"><a name="Seite_278" id="Seite_278">[S. 278]</a></span> Gatte sich nur zu Gaste setzte. -Heute noch ist bei den meisten Völkern das Aufrichten der Hütte, das -Abschlagen und Fortschaffen der Zelte, sowie das Anmachen des Feuers -fast ausschliesslich Sache der Frau, — die Beispiele dafür sind -Legion — und sogar unsere eigene höchstgestiegene Gesittung überlässt -noch vorzugsweise der Hausfrau die innere Ausstattung der Wohnung. -Diese Verrichtungen, so natürlich sie auch aus den mutterrechtlichen -Anschauungen hervorwuchsen, schlossen indes ganz von selbst auch ein -<em class="gesperrt">Dienen</em> in sich, ein Dienen, welches die lange Dauer der Sitte -schliesslich in <em class="gesperrt">Dienstbarkeit</em> verwandelte. Als es zur Bildung -besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb des Stammes kam, war -es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach aussen im Häuptlinge -Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe einem ihrer männlichen -Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute und dass auch hier aus -dem ursprünglichen Beschützer allmählich ein Oberhaupt ward. Es ist -nicht notwendig, dass dieses Oberhaupt der <em class="gesperrt">Gatte</em> der Mutter, der -erzeugende <em class="gesperrt">Vater</em> gewesen sei, weit öfter fiel die Rolle wohl -dem Mutterbruder, dem Oheim zu, welcher die Dienstbarkeit des Weibes -endlich in Abhängigkeit verwandelte. Die Herrschaft, welche dieses -männliche Oberhaupt nunmehr übte, war aber eine wesentlich verschiedene -von der Thätigkeit des Stammeshäuptlings. Dieser war ausschliesslich -Kriegsführer, dessen Gewalt im Frieden erlosch. Das Oberhaupt des -Clans dagegen ist der Friedensfürst des Geschlechts, dem er durch -Blutsverwandtschaft angehören muss,<a name="FNAnker_573_573" id="FNAnker_573_573"></a><a href="#Fussnote_573_573" class="fnanchor">[573]</a> der <i>Sachem</i> der Indianer -Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser Friedensfürst der -Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der Familie jener des -späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib wird um so fühlbarer -als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht, ohne entsprechende -Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können. So gestaltete -sich das Mutter<em class="gesperrt">recht</em>, ohne deswegen aufzuhören der Grund- und -Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein eigentliches -<em class="gesperrt">Pflicht</em>verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe einer -angeblichen Gynaiko<span class="pagenum"><a name="Seite_279" id="Seite_279">[S. 279]</a></span>kratie oder Frauenherrschaft entsprechend zu -berichtigen sind. Nur wo die Frau zum Landbau fortschritt und den -Ertrag der Felder der männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte, -da ist sie auch länger Herrin im Hause geblieben, da entwickelte -sich das Mutterrecht zum Matriarchate, welches deshalb vorwiegend -bodenbebauenden Stämmen eigen ist.</p> - -<p>So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des -Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen -Herrschaft auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang, -wenn auch vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so -<em class="gesperrt">innerhalb</em> der Stufe des Matriarchats als <em class="gesperrt">ausserhalb</em> -derselben. Denn auch in der matriarchalischen Familie liegt immerhin -eine grosse Machtfülle beim Manne, wenngleich er kein eigentliches -Familienglied ist und neben ihm das Weib vieles an Freiheit und -Rechten aus der mutterrechtlichen Urzeit gerettet hat. Bei Stämmen, -welche niemals zum Matriarchate gelangten, fand die Ausbildung der -Männerherrschaft natürlich noch viel weniger Hindernisse. Am frühesten -und vollständigsten wird sie sich dort vollzogen haben, wo der Erwerb -des Weibes völlig gegen jenen des Mannes zurücktrat, wie bei solchen -Völkern, denen die Bändigung nahrungspendender Tiere geglückt war -und welche damit viehzüchtende Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der -Urzeit sah der Mann eine Nötigung als beitragendes Mitglied in das -Hauswesen der Frau einzutreten, um an dessen Vorzügen einen Anteil zu -gewinnen, sondern umgekehrt suchte der Mann das Weib für den Eintritt -in <em class="gesperrt">sein</em> Haus zu gewinnen.<a name="FNAnker_574_574" id="FNAnker_574_574"></a><a href="#Fussnote_574_574" class="fnanchor">[574]</a></p> - -<p>Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der <em class="gesperrt">Frauenraub</em>, -dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege -des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich -behalten, als er wollte oder konnte. Nächst seinem Belieben, waren es -nur seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl -seiner Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage -einer <em class="gesperrt">geregelten</em> Vielweiberei erblicken, weshalb er eine -genauere Erörterung verdient.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_280" id="Seite_280">[S. 280]</a></span></p> - -<p>Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich -gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete -gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses -Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass <em class="gesperrt">Lothar Dargun</em> -den Frauenraub für eine <em class="gesperrt">normale</em> Stufe des Familienrechtes -erklärt, welche überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht -besondere Gründe dagegen streiten.<a name="FNAnker_575_575" id="FNAnker_575_575"></a><a href="#Fussnote_575_575" class="fnanchor">[575]</a> Dennoch war der Frauenraub -in seiner rohesten Form, ohne Rücksicht auf den Willen des Weibes -und ihrer Stammesangehörigen — ich habe dies schon einmal betont -— <em class="gesperrt">keine allgemeine</em> Gepflogenheit. Sie blieb zunächst jenen -Geschlechtsgenossenschaften fremd, bei welchen die Scheu vor Blutnähe -nicht oder wenigstens nicht genügend sich entwickelte, welche daher -in der ursprünglichen Inzucht (Endogamie) verharrten. Auch die -friedfertigeren, vielleicht richtiger gesagt, die <em class="gesperrt">schwächeren</em> -Stämme, welche keine oder nur geringe Aussicht auf Beute hatten, -blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher ein Irrtum, wenn man -mit <em class="gesperrt">Mc Lennan</em> und seinen Anhängern meint, dass Exogamie und -Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei <em class="gesperrt">jeder</em> Rasse des -Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat <em class="gesperrt">Herbert -Spencer</em> sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,<a name="FNAnker_576_576" id="FNAnker_576_576"></a><a href="#Fussnote_576_576" class="fnanchor">[576]</a> -wenngleich er andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu -unterschätzen geneigt scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der -Scheu vor Blutnähe exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei -dem herrschenden Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den -Geschlechtsgenossenschaften im <em class="gesperrt">Anfange</em> gar kein anderes Mittel, -stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub.</p> - -<p>Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich -aus dem Frauenraube herleiten, wie <em class="gesperrt">Mc Lennan</em> und Sir <em class="gesperrt">John -Lubbock</em>,<a name="FNAnker_577_577" id="FNAnker_577_577"></a><a href="#Fussnote_577_577" class="fnanchor">[577]</a> habe ich dieselbe mit <em class="gesperrt">Moritz Wagner</em> aus dem -Erwachen eines jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt. -Frauenraub, in diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine -Folge, nicht als Veranlassung der Exogamie. Dass<span class="pagenum"><a name="Seite_281" id="Seite_281">[S. 281]</a></span> er indes lediglich -durch jene Scheu hervorgerufen worden, soll durchaus nicht behauptet -werden. Mancherlei Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube -geführt haben. Auf der Nomadenstufe war es, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> sehr -glaubhaft gemacht hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei -fremden Stämmen veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus -aus seine eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen, -in welchen es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn -hatte. Erwerb konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege -gewaltsamer Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann -oder Weib. Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände -die erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine -Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin ist -<em class="gesperrt">Spencer</em> beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser -allgemein üblichen Ausplünderung des Besiegten,<a name="FNAnker_578_578" id="FNAnker_578_578"></a><a href="#Fussnote_578_578" class="fnanchor">[578]</a> und wo exogame -Neigungen im Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, — was -jedenfalls ungemessene Zeiträume beanspruchte — konnte der Erwerb -solcher stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken. -Offenbar war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung -des siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem -Boden der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der -Gewalt des Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen -„Mundwalt“ aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen oder -eine Frau raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen, zunächst -des Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den Stamm, dem -das geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen Blutsverwandte, -bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen frevelhaften -Eingriff in ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder Hordenglieder -Anspruch auf den Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft gehörenden -Weiber hatten, sondern obendrein — wie der scharfsinnige <em class="gesperrt">G. A. -Wilken</em> bemerkt und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere -Gesittungsstufe gelten lassen<span class="pagenum"><a name="Seite_282" id="Seite_282">[S. 282]</a></span> will — eine schwere <em class="gesperrt">Beleidigung</em>, -eine Beschimpfung der Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief -also wieder einen Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu -Gross-Bassam an der Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann -Veranlassung zu einem Kriege, wie der spätere Admiral <em class="gesperrt">Fleuriot -de Langle</em> in seinen Tagebüchern verzeichnet,<a name="FNAnker_579_579" id="FNAnker_579_579"></a><a href="#Fussnote_579_579" class="fnanchor">[579]</a> und General -<em class="gesperrt">Campbell</em> sagt ganz ausdrücklich von den indischen Khond, -einem noch recht rohen Stamme, dass sie die Wegnahme, den Raub eines -ihrer Weiber als eine Beleidigung ansahen, welche, wenn dafür nicht -Genugthuung geleistet wurde, die Bekriegung des raubenden Stammes zur -Folge hatte.<a name="FNAnker_580_580" id="FNAnker_580_580"></a><a href="#Fussnote_580_580" class="fnanchor">[580]</a> Die vornehmste Beute in einem solchen Kampfe waren -natürlich wieder Weiber.</p> - -<p>In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den -ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in -eine äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück, -worauf der Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern -mit rein erhaltenem Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im -wesentlichen zur selben rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe -um Weiber, welche ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts -der Frau in sich schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie -Frauenraub, bloss <em class="gesperrt">Neben</em>erscheinungen der ältesten Exogamie, -nur <em class="gesperrt">eines</em> der Mittel, wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen -suchte. Dasselbe führte indes nur sehr langsam zum Ziele. Denn eine -kurze Überlegung lehrt, dass in diesen Urfehden der Stämme <em class="gesperrt">nicht -jedermann</em> sich ein Weib erbeuten konnte. Eine gegenteilige Annahme -würde zu der von <em class="gesperrt">Spencer</em> mit Recht gegeisselten Voraussetzung -leiten, dass innerhalb einer Gruppe von Stämmen jeder derselben sich -der Aufgabe widmete, seine Weiber aufzuziehen, damit die benachbarten -Stämme sie stehlen können.<a name="FNAnker_581_581" id="FNAnker_581_581"></a><a href="#Fussnote_581_581" class="fnanchor">[581]</a> Wer nun kein Weib erbeutete, dem -blieben doch nur die Frauen der eigenen Geschlechtsgenossenschaft -übrig. Damit ergiebt sich aber eine<span class="pagenum"><a name="Seite_283" id="Seite_283">[S. 283]</a></span> von der üblichen <em class="gesperrt">wesentlich -verschiedene</em> Auffassung der Exogamie. Wir ersehen, dass dieselbe -vorerst auf einzelne in der Geschlechtsgenossenschaft, auf die -Tapfersten, auf die vom Glücke Begünstigsten, beschränkt blieb und dass -endogame Beweibungen lange neben dem Frauenraube einhergehen mussten. -Je häufiger der Weiberraub wurde, desto seltener mussten freilich die -seinetwegen geführten Fehden werden; denn obgleich der Raub einer -Frau nicht aufhörte in der öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu -gelten, so gelangte man doch endlich auf die Bahn eines stillschweigend -geschlossenen Vertrages, und es entspinnt sich unter den beibehaltenen -Formen des Gewaltsamen ein „Konnubium“ zwischen benachbarten -Stämmen.<a name="FNAnker_582_582" id="FNAnker_582_582"></a><a href="#Fussnote_582_582" class="fnanchor">[582]</a> Die Entführung des Weibes zog nicht mehr Krieg nach -sich, sondern die Rache der Verwandten äusserte sich darin, dass -sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher Weise bei dem Räuberstamme -entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde eben gegenseitig. Erst wenn -auf diese Weise, welche allerdings der Frauenraub eingeleitet hat, so -viel fremde Weiber dem Stamme zugeführt waren, dass es zur Bildung des -Clans kommen konnte, vermochte auch die Exogamie im Stamme allgemein -und so fest sich einzubürgern, dass sie die Kraft eines Kultgebotes -gewann. In diesem ihrem späteren Stadium <em class="gesperrt">bedarf sie jedoch des -Frauenraubes nicht mehr</em> oder doch nicht mehr als Regel. Folge des -herrschenden Mutterrechtes ist es ja, dass die Kinder der fremden -Weiber dem Stamme der Mutter angehören, also innerhalb des Stammes -doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal derart viele Mädchen fremden -Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine Geschlechtsgenossenschaft zu -sein, und es kann aus diesen jedermann, ohne die exogamischen Gesetze -zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine oder mehrere Genossinnen sich -zugesellen.</p> - -<p>Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich -wandeln, dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind -und schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer -Entstehung, ja oft gerade dem umgekehrten<span class="pagenum"><a name="Seite_284" id="Seite_284">[S. 284]</a></span> Zwecke dienen. So ging es -auch mit dem Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen; -nicht gleich zu Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan -ihm sein Entstehen verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der -exogamischen Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes, -allmählich aber vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und -untergrub das Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist, -erscheint er gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden<a name="FNAnker_583_583" id="FNAnker_583_583"></a><a href="#Fussnote_583_583" class="fnanchor">[583]</a> und diese -Neigung hat er, wie erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der -ursprünglichen, auf Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen -Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen -Verbindungen, welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden -Geschlechter, wohl kaum weniger polyandrische gegenüberstanden. -Auch an monogynen Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt -haben; sie alle aber trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der -Unbeständigkeit. Wenn daher <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em> sich an dem -Nachweise abmüht, dass Einweiberei „so weit zurückreiche wie jedes -andere eheliche Verhältnis“,<a name="FNAnker_584_584" id="FNAnker_584_584"></a><a href="#Fussnote_584_584" class="fnanchor">[584]</a> so ist dagegen nichts einzuwenden, -falls man diese Bündnisse des Augenblicks oder einer kurzen Weile als -„eheliche“ Verhältnisse und als Polyandrie, Polygynie und Monogynie -oder gar wie er als Monogamie bezeichnet. Allein eine geschichtlich -berechtigte Auffassung ist dies nicht. Wir wenden die gedachten -Benennungen mit Recht zur Kennzeichnung bloss solcher Zustände an, -in welchen eines dieser Verhältnisse das herrschende und zugleich -dauernde, wenn auch nicht buchstäblich allgemeine geworden. Solches -ist für die urzeitliche Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht -erweislich, auch völlig unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines -dieser Verhältnisse in diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb -der Geschlechtsgenossenschaft, musste demnach von einschneidenden -Folgen sein. Geriet infolge des benötigten Schutzes das Weib in die -Dienstbarkeit des Mannes, so übte dieser doch in der Familie noch -keine eigentliche Herrschaft über die Geschlechtsgenossin<span class="pagenum"><a name="Seite_285" id="Seite_285">[S. 285]</a></span> aus. Ganz -anders gestaltete sich die Sache mit den durch Raub oder Konnubium -zugeführten stammfremden Weibern. Eine Kriegsgefangene, wie die Fremden -anfänglich alle waren, nahm eine Ausnahmestellung ein, denn der Stamm, -die Geschlechtsgenossenschaft hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel -nicht in die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern blieb -ihrem Räuber, welcher über alle derart erworbenen Frauen eine wahre -Herrschaft ausübte. Ein <em class="gesperrt">Herrschaftsverhältnis</em> ist daher mit -<em class="gesperrt">Kautsky</em><a name="FNAnker_585_585" id="FNAnker_585_585"></a><a href="#Fussnote_585_585" class="fnanchor">[585]</a> in der geregelten Vielweiberei zu erkennen. Beim -Nomaden ging es sogar noch über jenes blosser Herrschaft hinaus. In -sehr durchdachter Weise hat <em class="gesperrt">Lippert</em> gezeigt, wie der am lebenden -Tiere sich festhakende Eigentumsbegriff den Wanderhirten auf die Bahn -des Erwerbs, d. h. der Vermehrung seines Eigentums, leitet und wie -ihm auch der Mensch zum Gegenstande des <em class="gesperrt">Besitzes</em> wird. Der -Kriegsgefangene fällt nicht mehr grausamer Vernichtung anheim, sondern -wird als „Sklave“ dienstbares Eigentum seines Überwältigers. Ganz -ähnlich erging es dem erbeuteten Weibe, welches — weil es zunächst -in kein Verhältnis zum Stamme des Räubers treten konnte und von der -Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb — dem Manne als persönliches -Sondereigentum zufiel und selbst ein Gegenstand des Besitzes ward. -Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie nur Frauenraub übten, erwuchs -dadurch nach einer Entwicklung von unberechenbarer Dauer das Eigentum -am Weibe, indem die allmähliche Entwicklung des Privateigentums die -Herrschaft über das Weib in ein Eigentumsverhältnis verwandelte, -d. h. in ein vom Gemeinwesen geschütztes und gewährleistetes -Herrschaftsverhältnis. Erst diese Gewähr des Privat<em class="gesperrt">besitzes</em> -macht ihn zum Privat<em class="gesperrt">eigentum</em>, und erst diese letzte Stufe -des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff dar, der jenem -unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.<a name="FNAnker_586_586" id="FNAnker_586_586"></a><a href="#Fussnote_586_586" class="fnanchor">[586]</a> Eine „Ehe“ wurde aus -diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch, dass endlich die -Stellung der Mutter vom Boden des Mutterrechtes aus auf die erworbene -stammfremde Frau übertragen wurde; im andern<span class="pagenum"><a name="Seite_286" id="Seite_286">[S. 286]</a></span> Falle sonderte sich -von der Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der Mann im -<em class="gesperrt">Besitze</em> des Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als -ihre Frucht in sein Eigen. So entsteht ein <em class="gesperrt">neuer</em> Begriff, jener -des „Vaters“ als desjenigen Mannes, der die Herrschaft über eine -Gruppe ihm <em class="gesperrt">eigentümlich</em> zugehörender Menschen übt. Der Vater in -diesem Sinne ist der „Herr“, der „Patriarch“.<a name="FNAnker_587_587" id="FNAnker_587_587"></a><a href="#Fussnote_587_587" class="fnanchor">[587]</a> Die Vorstellung des -„Erzeugers“ ist damit aber noch nicht verknüpft.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_571_571" id="Fussnote_571_571"></a><a href="#FNAnker_571_571"><span class="label">[571]</span></a> E. <em class="gesperrt">Holub</em>. Kulturskizze des -Marutse-Mambundareiches (Mitteil. der k. k. geographischen Gesellsch. -in Wien. S. 40.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_572_572" id="Fussnote_572_572"></a><a href="#FNAnker_572_572"><span class="label">[572]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Paul Pogge</em>. Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin -1880. S. 227.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_573_573" id="Fussnote_573_573"></a><a href="#FNAnker_573_573"><span class="label">[573]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_574_574" id="Fussnote_574_574"></a><a href="#FNAnker_574_574"><span class="label">[574]</span></a> A. a. O. S. 82.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_575_575" id="Fussnote_575_575"></a><a href="#FNAnker_575_575"><span class="label">[575]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 111.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_576_576" id="Fussnote_576_576"></a><a href="#FNAnker_576_576"><span class="label">[576]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. -II. S. 210–215.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_577_577" id="Fussnote_577_577"></a><a href="#FNAnker_577_577"><span class="label">[577]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Civilisation. S. 83.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_578_578" id="Fussnote_578_578"></a><a href="#FNAnker_578_578"><span class="label">[578]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. -S. 217.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_579_579" id="Fussnote_579_579"></a><a href="#FNAnker_579_579"><span class="label">[579]</span></a> Globus. Bd. XXV. S. 197.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_580_580" id="Fussnote_580_580"></a><a href="#FNAnker_580_580"><span class="label">[580]</span></a> <em class="gesperrt">John Campbell</em>. <i>A Personal Narrative of thirteen -years service among the wild tribes of Khondistan.</i> London 1864. S. 43.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_581_581" id="Fussnote_581_581"></a><a href="#FNAnker_581_581"><span class="label">[581]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. A. a. O. Bd. II. S. 227–228.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_582_582" id="Fussnote_582_582"></a><a href="#FNAnker_582_582"><span class="label">[582]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 92.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_583_583" id="Fussnote_583_583"></a><a href="#FNAnker_583_583"><span class="label">[583]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. A. a. O. Bd. II. S. 213.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_584_584" id="Fussnote_584_584"></a><a href="#FNAnker_584_584"><span class="label">[584]</span></a> A. a. O. S. 271.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_585_585" id="Fussnote_585_585"></a><a href="#FNAnker_585_585"><span class="label">[585]</span></a> <em class="gesperrt">Kautsky</em>, im Kosmos. Bd. XII. S. 264.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_586_586" id="Fussnote_586_586"></a><a href="#FNAnker_586_586"><span class="label">[586]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_587_587" id="Fussnote_587_587"></a><a href="#FNAnker_587_587"><span class="label">[587]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 82–86.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_287" id="Seite_287">[S. 287]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XVII">XVII.<br /> - -Die Phasen des Scheinraubs.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_a_17" name="drop_a_17"> - <img class="dc" src="images/drop_a.jpg" alt="A" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">A</span>uf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder, -was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten -uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit -grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn -es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, -wie aus <em class="gesperrt">Darguns</em> umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller -Klarheit bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind, -nachdem vom Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben, -zum Teil durch Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart -überliefert. In der Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen -darf, lassen sich nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer -Entwicklung verfolgen, in welcher die Bedeutung derselben sich immer -mehr abschwächt und schliesslich völlig verliert.</p> - -<p>Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei -welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen -Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt, -wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame -Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens -innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte -sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der -Beweibung, nur wurde er<span class="pagenum"><a name="Seite_288" id="Seite_288">[S. 288]</a></span> bloss noch <em class="gesperrt">zum Scheine</em> ausgeführt, d. -h. nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem -Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache, -gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss -noch ein Symbol, aber nicht in dem Sinne <em class="gesperrt">Lubbocks</em>, um die -Rechte des Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören -sollte.<a name="FNAnker_588_588" id="FNAnker_588_588"></a><a href="#Fussnote_588_588" class="fnanchor">[588]</a> Wo das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen -Muttergruppen fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat -<em class="gesperrt">Lubbock</em> Recht, ein Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für -sich allein in Anspruch nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes -zu verletzen, besser gesagt ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. -<em class="gesperrt">Lubbock</em> übersieht aber, dass das stammfremde (allophyle) Weib, -wie schon entwickelt wurde, <em class="gesperrt">nicht</em> in die Gemeinschaft des -betreffenden Stammes, sondern in das Sondereigentum ihres Räubers -fiel, es also nicht erst eines eigenen Symbols bedurfte, um seine -ausschliesslichen Rechte auf ihre Person seinen Stammesgenossen -gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde muss <em class="gesperrt">Lubbocks</em> -Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als ungenügend beiseite -geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als Zeremonie sich -erhielt, sind anderswo zu suchen.</p> - -<p>Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten -Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen -Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als -Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen -zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher -gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine -stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war. -Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung -(<i>Composition</i>) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und von -diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Abmachung -<em class="gesperrt">vor</em> dem Raube.<a name="FNAnker_589_589" id="FNAnker_589_589"></a><a href="#Fussnote_589_589" class="fnanchor">[589]</a> Allein es ging nicht an, selbst bei -allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungs<span class="pagenum"><a name="Seite_289" id="Seite_289">[S. 289]</a></span>forderung abzustehen; -dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen -gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als -ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre -Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand -die <em class="gesperrt">Scheinentführung</em> und der dabei durch die Anverwandten -an den Tag gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser -letzteren, über die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung, -sich aufgebracht und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen, -erhielten sich sodann beide Gebräuche <em class="gesperrt">bei</em> vielen Völkern im -Wege der Überlebung. Aber nicht bloss bei der Heirat, sondern noch -<em class="gesperrt">nachher</em> gab man sich den Anschein, die erlittene Beleidigung -nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den Schwiegersohn freundlich -zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen unwirschen Kälte, -welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der wir einmal einen -Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden Teilen nahm -zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen Charakter -an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter, wozu für -letztere ein ganz besonderer Grund vorlag.</p> - -<p>Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung -begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam. -Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre -Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren -liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen -Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten -sie in ihr <em class="gesperrt">persönliches</em> Eigentum, und indem sie so die Blutrache -aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten -Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter -als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und -zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, -dauerte die unversöhnte Feindschaft fort.<a name="FNAnker_590_590" id="FNAnker_590_590"></a><a href="#Fussnote_590_590" class="fnanchor">[590]</a> Dies <em class="gesperrt">Lipperts</em> -Erklärung, welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine -Erinnerung an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast -aller<span class="pagenum"><a name="Seite_290" id="Seite_290">[S. 290]</a></span> Völker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger -als günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker -haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind -beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in -Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika, -Afrika und Australien sich nachweisen lässt.<a name="FNAnker_591_591" id="FNAnker_591_591"></a><a href="#Fussnote_591_591" class="fnanchor">[591]</a> Begegnen sie in -Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch -oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht -hält. <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em> versichert, selbst auf Missionsanstalten, -wo die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie -über die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch -nicht völlig verschwunden.<a name="FNAnker_592_592" id="FNAnker_592_592"></a><a href="#Fussnote_592_592" class="fnanchor">[592]</a> Auf den Banksinseln wird desgleichen -die Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es -meidet, den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus -einiger Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. -Begegnet man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am -bequemsten ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar -in die Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die -des Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M. <em class="gesperrt">Eckardt</em>.<a name="FNAnker_593_593" id="FNAnker_593_593"></a><a href="#Fussnote_593_593" class="fnanchor">[593]</a> -Auch am Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen -oder mit ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die -Somal in Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande -an, wenn sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht -weniger Europäer zu erregen geeignet sein dürfte.</p> - -<p>Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die -Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese -Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren -Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres- -und Vitiinsulanern und einigen grösseren<span class="pagenum"><a name="Seite_291" id="Seite_291">[S. 291]</a></span> Stämmen Afrikas, am -häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern -bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst -andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie -vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus, -den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta -auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei -Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt. -Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in -den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit -einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde -auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die -letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams -siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk -versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den -aufgebrachten Vater der Braut.<a name="FNAnker_594_594" id="FNAnker_594_594"></a><a href="#Fussnote_594_594" class="fnanchor">[594]</a></p> - -<p>In Ostafrika kommt die Raubform, wie <em class="gesperrt">Jos. Thomson</em> meldet, bei -den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die -Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er -kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese -wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich -bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und -sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer -künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen, -zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen -und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen auf -ganz eigene Art belohnt werden.“<a name="FNAnker_595_595" id="FNAnker_595_595"></a><a href="#Fussnote_595_595" class="fnanchor">[595]</a> Diese diskrete Angabe ergänzt -<em class="gesperrt">H. H. Johnston</em> dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt -ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.<a name="FNAnker_596_596" id="FNAnker_596_596"></a><a href="#Fussnote_596_596" class="fnanchor">[596]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_292" id="Seite_292">[S. 292]</a></span> Bei den -Adighe im Kaukasus tragen sich nach <em class="gesperrt">Fr. von Bodenstedt</em> die Dinge -folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, -so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause -zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er -sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in -kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend -weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr -sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto -reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie -beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis -ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt -sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor -der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich -der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon -zu jagen.“</p> - -<p>Schilderungen dieser Art mögen <em class="gesperrt">Herbert Spencer</em> verleitet -haben, den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen -des Scheinraubes zu erklären.<a name="FNAnker_597_597" id="FNAnker_597_597"></a><a href="#Fussnote_597_597" class="fnanchor">[597]</a> Er wäre dann nichts weiter als ein -von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl -sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als -ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne -folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen -nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich -um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen. -Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit -stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern -herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst. -Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das -Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen. -In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden -Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit -selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den -Frauen nicht ein so<span class="pagenum"><a name="Seite_293" id="Seite_293">[S. 293]</a></span> hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass sie -Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem Manne -den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch <em class="gesperrt">Schweinfurth</em> -von den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und -selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten, -vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr -als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu -richten.“<a name="FNAnker_598_598" id="FNAnker_598_598"></a><a href="#Fussnote_598_598" class="fnanchor">[598]</a> Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig, -das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während -wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles -des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren -das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu -ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.<a name="FNAnker_599_599" id="FNAnker_599_599"></a><a href="#Fussnote_599_599" class="fnanchor">[599]</a> Das Recht, den -jungfräulichen mit dem Frauenstande<span class="pagenum"><a name="Seite_294" id="Seite_294">[S. 294]</a></span> zu vertauschen wird sogar bei -solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen, -von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen -geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die -nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der -höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter -Gestalt, in der erst<span class="pagenum"><a name="Seite_295" id="Seite_295">[S. 295]</a></span> auf höheren Stufen geborenen Auflassung -kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen -auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck -vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist -geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge. -Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschicht<span class="pagenum"><a name="Seite_296" id="Seite_296">[S. 296]</a></span>lichen Epochen -kein Arg an dem weitverbreiteten <em class="gesperrt">Phallusdienste</em>, dessen Spuren -seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart -sich herübergerettet haben.<a name="FNAnker_600_600" id="FNAnker_600_600"></a><a href="#Fussnote_600_600" class="fnanchor">[600]</a> In Indien ward Siwa sogar durch -den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte -vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste -tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere -Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste -Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, — von ersteren, um eine -recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten -zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in -hohem Ansehen.</p> - -<p>Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben, -sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher -Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die -mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit -im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines -natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber, -dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des -Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines -sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt -die <em class="gesperrt">Spencer</em>sche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher -klingt <em class="gesperrt">Wilkens</em> Deutung, wonach die Entführung, wie durch -die Verwandten, so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach -aufgefasst werden musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung -ihren eigenen Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne -ihres Herzens ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das -erkorene Wesen, sondern musste eine verhasste, verabscheute Person -sein, und auf diese Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der -Eskimo, Buschmänner, Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a.</p> - -<p>Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein. -Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode,<span class="pagenum"><a name="Seite_297" id="Seite_297">[S. 297]</a></span> der brahmanischen -Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch <em class="gesperrt">acht</em> Arten der Ehe -auf. Eine derselben ist die <i>Rakschasa</i>-Ehe: „Die Entführung eines -Mädchens mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, -nachdem ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder -verwundet und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche -<i>Rakschasa</i> heisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die -herkömmliche und richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen -Manu-Gesetzes und stand höher als zwei andere Formen, die <i>Gandharva</i> -und die <i>Paiçâca</i>. Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die -römische Sage vom Raube der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches -Dr. <em class="gesperrt">Dargun</em> auf Grund seiner eingehenden Untersuchungen von Sage -und Recht sowie der alten Sitten der Germanen und deren Fortbildung -entrollt, war auch bei ihnen Frauenraub einmal eine normale Art der -Beweibung. Sie verschafften sich ihre Frauen im Wege der Gewalt, -mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei sie mitunter, wenngleich nicht -immer, den Willen des Mädchens zu Rate zogen, die Zustimmung seines -Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. Ein Freier — sobald das -Freien überhaupt üblich geworden, — wurde daher noch durch lange -Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind der Familie angesehen -und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall voraus, ohne ihn -abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im Hause zu verbergen -oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht gelang, sie zu -finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die beabsichtigte Ehe -vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und Benennungen der Hochzeit -können nur dadurch, und nicht anders, am füglichsten erklärt werden. -Dem innigen Verband der damaligen Familie, sowie dem kriegerischen -Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl die Verwandten des Weibes, -als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe heftigen Widerstand -entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter — soferne man Sagen und -Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf — mit Fleiss auf blutige -Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem Tapfersten zu teil werden -zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den Händen des Räubers zu -entreissen, jedenfalls aber<span class="pagenum"><a name="Seite_298" id="Seite_298">[S. 298]</a></span> diesen aufzuhalten und ihm mindestens eine -Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen liessen. Daher das so -weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall verbundene Lösegeld. -Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und Belästigungen, die -Braut — vielleicht von abgewiesenen Freiern — sogar Beleidigungen -ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen kriegerischen Anstrich; -man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn durch Bewaffnete decken, -oder rasch und heimlich vor sich gehen.</p> - -<p>Diese Stufe des <em class="gesperrt">Scheinraubs</em> wird also hauptsächlich dadurch -gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen -begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine -Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach -mit dem Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den -„Brautschatz“ oder die „Morgengabe“, welche <em class="gesperrt">Lubbock</em> und auch -<em class="gesperrt">Post</em> irrtümlich mit einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war -aber, wie <em class="gesperrt">Wilken</em> sehr glaubhaft gemacht, anfänglich nichts -anderes als eine <em class="gesperrt">Sühngabe</em>, womit der Beleidiger, d. h. der -Scheinräuber, seine That gleichsam wieder gut machen wollte. Auch -<em class="gesperrt">Lothar Dargun</em> gelangt zu dem Schlusse, dass der vom Entführer zu -erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als Brautpreis bezeichnet -wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der Fehde tritt, Sühngeld -ist.<a name="FNAnker_601_601" id="FNAnker_601_601"></a><a href="#Fussnote_601_601" class="fnanchor">[601]</a> Und was zuerst freier Wille gewesen, bloss vom Gutheissen -des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich als Sitte in den -völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. Die Entwicklung des -Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in ihrer Kindheit ähnliche -Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ der Germanen. Aber ebenso -wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen konnte, jemanden zu töten, -ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze das Recht ableiten, ein -Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der Brautschatz nicht eine -Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der verübten That.<a name="FNAnker_602_602" id="FNAnker_602_602"></a><a href="#Fussnote_602_602" class="fnanchor">[602]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_299" id="Seite_299">[S. 299]</a></span></p> - -<p>In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der -Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung -nur noch als Hochzeitsposse beibehalten. General <em class="gesperrt">John Campbell</em> -sah eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine -Last, in Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem -Haufen Frauen und Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere -Geschosse nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf -der Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib -trug, und das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers -bedeutete.<a name="FNAnker_603_603" id="FNAnker_603_603"></a><a href="#Fussnote_603_603" class="fnanchor">[603]</a> Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die -Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der -Braut vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt, -während die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen, -als ob sie das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten; -aber das Ganze ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter -Gebräuche, denn heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann, -wenn er den Kauf vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt -hat.<a name="FNAnker_604_604" id="FNAnker_604_604"></a><a href="#Fussnote_604_604" class="fnanchor">[604]</a> An vielen Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen -thatsächlichen Raub das Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und -wildem Waffenlärm verbunden. Bei den Südslaven war es früher allgemein -üblich, Mädchen, bei deren Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden -befürchtete, gewaltsam zu entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr -<em class="gesperrt">von Reinsberg-Düringsfeld</em> bestätigte, infolge der strengen, -gegen den Mädchenraub erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.<a name="FNAnker_605_605" id="FNAnker_605_605"></a><a href="#Fussnote_605_605" class="fnanchor">[605]</a> -So hielten es die jetzt im Verschwinden begriffenen Uskoken im -südöstlichen Teile von Unterkrain. Der abgewiesene Freier sammelte -fünf, zehn, auch mehr seiner Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner -Erkorenen, die er raubte und ritt mit seiner Braut zum nächsten Popen -(<i>Colugar</i>), der das Brautpaar einsegnete.<a name="FNAnker_606_606" id="FNAnker_606_606"></a><a href="#Fussnote_606_606" class="fnanchor">[606]</a> Solcher Mädchenraub -blüht heute noch lustig in Kleinasien, doch endigt<span class="pagenum"><a name="Seite_300" id="Seite_300">[S. 300]</a></span> die Entführung -junger Mädchen gegen den Willen der Eltern mit gesetzmässiger Heirat; -die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und hauptsächlich bei der -griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten kommt es jedoch -dabei zu Blutvergiessen.<a name="FNAnker_607_607" id="FNAnker_607_607"></a><a href="#Fussnote_607_607" class="fnanchor">[607]</a> Vielfach wird auch noch in Europa als -Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume zogen -sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind, einander -entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen -war.<a name="FNAnker_608_608" id="FNAnker_608_608"></a><a href="#Fussnote_608_608" class="fnanchor">[608]</a> So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat <em class="gesperrt">Vincenz -Klun</em> von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der -Preis des Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr -des Raubes abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend -„die Ungewisse“ — <i>Nevesta</i>.<a name="FNAnker_609_609" id="FNAnker_609_609"></a><a href="#Fussnote_609_609" class="fnanchor">[609]</a> Zuletzt wird aus dem Raube nur ein -Fangspiel zwischen Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus -verabredet wird; doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das -bei einer solchen Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat, -einem unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. <em class="gesperrt">Kennan</em>, der -einem ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte -uns, dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen -muss.<a name="FNAnker_610_610" id="FNAnker_610_610"></a><a href="#Fussnote_610_610" class="fnanchor">[610]</a> Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in -einem Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach -den Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit -Grimm anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die -Braut vor dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für -Brautlauf „Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen -heisst heute noch die Hochzeit Brautlauf (<i>Bryllup</i>).</p> - -<p>Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die an<span class="pagenum"><a name="Seite_301" id="Seite_301">[S. 301]</a></span>sehnliche -Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat, -während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub -sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter -wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten Stufe -ist es, dass neue, meist <em class="gesperrt">religiöse</em> Formen zu Bestandteilen -der Eheschliessung sich zu erheben beginnen, die Entführung in den -Hintergrund drängend, so dass sie alsbald zum Spiel verblasst und -eine Zeitlang zwischen Ernst und Scherz die Mitte hält. Deshalb ist -die zweite Klasse der Völker im Verhältnis zur dritten Stufe ebenso -schwankend, wie diese im Verhältnis zur zweiten. Die Grenzen dieser -Stufen, sowie der beiden Klassen untereinander, sind eben fliessend, -daher kann die Einteilung keine mit mathematischer Genauigkeit -zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke laufen oft mehrere dieser -Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die Raubform im alten Rom -bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht durch <i>Confarreatio</i> -oder <i>Coemtio</i> geschlossen wurden. Und nach <em class="gesperrt">Plutarch</em> ward die -nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo der Bräutigam die -Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische Entwicklung -aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die Umwandlung ist -zwar überaus langsam, verschieden schnell bei verschiedenen Völkern, -in den Grundlagen aber trotzdem immer die gleiche. In Europa war es -die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung, welche den Frauenraub -und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe Jahrhunderte lang -bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne dramatisch bewegte -Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes zurückgelassen zu -haben.<a name="FNAnker_611_611" id="FNAnker_611_611"></a><a href="#Fussnote_611_611" class="fnanchor">[611]</a> In dieses letzte Stadium ist die Raubform in den höchsten -Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu überschreiten: -Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen Weiberraubes scheinen in -keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.<a name="FNAnker_612_612" id="FNAnker_612_612"></a><a href="#Fussnote_612_612" class="fnanchor">[612]</a></p> - -<p>Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der -Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme<span class="pagenum"><a name="Seite_302" id="Seite_302">[S. 302]</a></span> gleichen -Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des -Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen, -um Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines -ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der -Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die -Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass -andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten. -In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter -eines <em class="gesperrt">Kaufes</em>, und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur -<em class="gesperrt">Ware</em> herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt -werden konnte, dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen -Gewalt sich vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in -der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für -die Entwendung der Tochter obliegt. Ihnen fällt daher auch die -Sühnegabe zu, und so erscheinen allmählich die Männer der Familie -ohne Rücksicht auf die Rechte der in ihre Abhängigkeit geratenen -Mütter als diejenigen, welche über die weiblichen Mitglieder verfügen, -Schwestern und Nichten „verkaufen“. Niemals ist es die Mutter, welche -den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl aber zuerst der Bruder oder der -Oheim und später das patriarchalische Oberhaupt der Familie, der Vater. -Darum erscheint in vielen Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den -männlichen Blutsverwandten des Mädchens als vollzogen und anerkannt, -während die Mutter in ungesühnter Feindschaft zum Schwiegersohne -verharrt. So verwandelt sich die auf Mutterrecht gegründete Familie -in eine Gruppe, worin die blutsverwandten Männer, ohne dass fremde -Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den Besitz der verwandten -Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe gelangen, durch welches -sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern Geschlechte erwerben -und sich unterthänig machen.<a name="FNAnker_613_613" id="FNAnker_613_613"></a><a href="#Fussnote_613_613" class="fnanchor">[613]</a> Damit stehen wir auf dem Boden -der <em class="gesperrt">Kaufes</em> der Frau, auf welchen dann der Raub nur noch als -hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt — ein Fortschritt, der sich auf -Kosten der Mutter<span class="pagenum"><a name="Seite_303" id="Seite_303">[S. 303]</a></span> vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von -Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien -lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart -stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze <i>do ut des</i>. Wo -Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen -Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht -allgemach verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel -in Brauch und Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum -„Vaterrecht“ vollzog sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern -war das Ergebnis langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe, -welche die verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das -bewegte „Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte -zeigen sich die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren -Organisation, nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere -Zeiten und unsere Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen. -Der Vater der Jetztzeit und der Vater in den Anfängen des klassischen -Altertums sind zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe, -welche bloss die Armut unserer Sprache nicht gebührend auseinander zu -halten gestattet. Dieser „Altvater“, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> in Ermanglung -einer besseren Bezeichnung ihn nennt,<a name="FNAnker_614_614" id="FNAnker_614_614"></a><a href="#Fussnote_614_614" class="fnanchor">[614]</a> steht an der Spitze jener -Organisation, welche man die <em class="gesperrt">patriarchalische</em> nennt und bei den -viehzüchtenden Wanderhirten am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.</p> - -<p>Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das -ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall -sich anfänglich neben demselben Verbindungen erhielten, welche -augenscheinlich aus der älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in -der das Weib über sich noch zu verfügen vermochte. In der vedischen -Zeit der Hindu war das Mädchen noch frei in der Wahl des Gatten, und -wenn mehrere Bewerber, wie manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte -es dazu nicht bloss ihrer Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb -vergeblich, wenn sie ihn zu krönen sich weigerte.<a name="FNAnker_615_615" id="FNAnker_615_615"></a><a href="#Fussnote_615_615" class="fnanchor">[615]</a> Aber auch das -weitaus spätere<span class="pagenum"><a name="Seite_304" id="Seite_304">[S. 304]</a></span> Gesetzbuch des Manu, obwohl schon mitten im vollen -Vaterrechte stehend, kennt noch ein freies Bündnis, aus der früheren -endogamischen Zeit der Mutterherrschaft: „Die Vereinigung nach dem -Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst <i>Gandharva</i>; Lust und -Liebe ist ihr Ziel.“<a name="FNAnker_616_616" id="FNAnker_616_616"></a><a href="#Fussnote_616_616" class="fnanchor">[616]</a> Ganz so stellt sich auch die im alten Rom -weit verbreitete Form der sogenannten <i>Usus</i>-Ehe dar, welche dadurch -zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne Unterbrechung -in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in jedem -Jahre drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses -<i>Trinoctium</i> behielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz -an ihr. In der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge -an <em class="gesperrt">Lippert</em> anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das -Zwölftafelgesetz einen Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten -Zeit herüberragt.<a name="FNAnker_617_617" id="FNAnker_617_617"></a><a href="#Fussnote_617_617" class="fnanchor">[617]</a> Der gelehrte <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> betont -nun allerdings, dass das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon -beträchtlich von den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt -und will die Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, -eheliche und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.<a name="FNAnker_618_618" id="FNAnker_618_618"></a><a href="#Fussnote_618_618" class="fnanchor">[618]</a> -Der verdiente französische Forscher geht von der durchaus irrigen -Voraussetzung aus, dass die Religion, der Kult, ursprünglich das -bildende Prinzip der antiken Familie gewesen;<a name="FNAnker_619_619" id="FNAnker_619_619"></a><a href="#Fussnote_619_619" class="fnanchor">[619]</a> auf die Bedeutung -des Kultes wird später noch zurückzukommen sein; allein <em class="gesperrt">Fustel</em> -kennt eben bloss die patriarchalische Familie der Römer, Griechen und -Indier; er weiss nichts von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer -Völker und setzt daher die ältesten griechischen und römischen -Anschauungen fälschlich an den Anfang aller Dinge, während sie vielmehr -am Ende einer sehr langen älteren Entwicklung stehen. So gelangt er -natürlich dahin, die bloss auf gegenseitiger Ver<span class="pagenum"><a name="Seite_305" id="Seite_305">[S. 305]</a></span>ständigung (<i>mutuus -consensus</i>) beruhende Ususehe, der alle religiöse und bürgerliche Weihe -fehlte, für eine jüngere Abweichung von den <i>Nuptiae sacrae</i> zu halten. -Der Verlauf der Dinge widerspricht durchaus dieser Auffassung. Die -Form des Usus, während der Republik allgemein, ist verhältnismässig -frühzeitig in den eigentlichen Bürgerfamilien ausser Anwendung -gekommen; zur Zeit des Gajus, also im zweiten Jahrhundert unserer -Zeitrechnung, gehörte sie eigentlich nur noch zu den juristischen -Antiquitäten.<a name="FNAnker_620_620" id="FNAnker_620_620"></a><a href="#Fussnote_620_620" class="fnanchor">[620]</a> Auf germanischem Boden sind die Spuren der ältesten -Gandharva-Ehe, wie begreiflich, in dem Masse spärlicher zu finden, -als die väterliche Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber lebt die -alte Verbindung freier Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust und -Liebe“ aus der Zeit des Mutterrechts neben anderen Eheformen heute -noch fort. Als ursprünglich kann man in allen diesen Ehen, wie im -römischen Usus, mit <em class="gesperrt">Lippert</em> nichts erkennen, als eine in die -Paarungsehe übergegangene Verbindung alter Art, die mehr oder weniger -den jüngeren Formen der Ehe mit väterlicher Gewalt sich anschmiegen -musste. Der Unterschied besteht darin, dass die geschlossene Verbindung -zur wirklichen Ehe werden kann, d. h. dass auch dadurch dem Manne eine -Besitzgewalt über das sich ihm ergebende Weib zuwächst,<a name="FNAnker_621_621" id="FNAnker_621_621"></a><a href="#Fussnote_621_621" class="fnanchor">[621]</a> wie das -patriarchalische System es verlangt.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_588_588" id="Fussnote_588_588"></a><a href="#FNAnker_588_588"><span class="label">[588]</span></a> <em class="gesperrt">Lubbock</em>. Entstehung der Zivilisation. S. 83.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_589_589" id="Fussnote_589_589"></a><a href="#FNAnker_589_589"><span class="label">[589]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_590_590" id="Fussnote_590_590"></a><a href="#FNAnker_590_590"><span class="label">[590]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. Bd. II. S. 93.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_591_591" id="Fussnote_591_591"></a><a href="#FNAnker_591_591"><span class="label">[591]</span></a> <em class="gesperrt">Richard Andree</em>. Ethnographische Parallelen und -Vergleiche. Stuttgart 1878. S. 159–164, auch Globus Bd. XXIX, S. -126–127.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_592_592" id="Fussnote_592_592"></a><a href="#FNAnker_592_592"><span class="label">[592]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Emil Jung</em>. Der Weltteil Australien. Leipzig -1882. Abteilung I. S. 97.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_593_593" id="Fussnote_593_593"></a><a href="#FNAnker_593_593"><span class="label">[593]</span></a> Globus. Bd. XL. S. 367.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_594_594" id="Fussnote_594_594"></a><a href="#FNAnker_594_594"><span class="label">[594]</span></a> <em class="gesperrt">Dalton</em>. Ethnologie Bengalens. S. 48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_595_595" id="Fussnote_595_595"></a><a href="#FNAnker_595_595"><span class="label">[595]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 82.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_596_596" id="Fussnote_596_596"></a><a href="#FNAnker_596_596"><span class="label">[596]</span></a> <em class="gesperrt">H. H. Johnston</em>. Der Kilima-Ndscharo. -Forschungsreise im östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche -Ausgabe. Leipzig 1886. S. 406.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_597_597" id="Fussnote_597_597"></a><a href="#FNAnker_597_597"><span class="label">[597]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. -221.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_598_598" id="Fussnote_598_598"></a><a href="#FNAnker_598_598"><span class="label">[598]</span></a> <em class="gesperrt">Schweinfurth</em>. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. -96.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_599_599" id="Fussnote_599_599"></a><a href="#FNAnker_599_599"><span class="label">[599]</span></a> Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden -der Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet -ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur -Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo -den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen -Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben -im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem -Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (<i>Quod -ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo -inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum -penem extrahant.</i> Siehe <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 522.) -Die Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden -Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu -entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der -Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird, -mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem -Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie -1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der -Fruchtabtreibung (künstlicher <i>Abortus</i>, <i>Ekbole</i>), welche sich aus -ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den -Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren, -ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen -daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis -überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch -Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei -diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener -alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark im -Schwange. (Th. <em class="gesperrt">Jellinghaus</em> in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol. -Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der -Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (<em class="gesperrt">Klöden</em>. -Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung -gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens, -auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden; -desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem -nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und -auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre -Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen -Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange -straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in -die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen -Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den -besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien -und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich -nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten -Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der -Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung -unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um -sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart -melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen -wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre -Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit -ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige -Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe, -kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden. -Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren, -um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt -sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen -Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf -Borneo übliche künstliche <i>Perforatio glandis Penis</i>, worüber N. v. -<em class="gesperrt">Miklucho-Maclay</em> dankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in -den künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu -erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing, -Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist der -<i>Ampallang</i>, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen einem -Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt, während die -andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch die <i>Glans</i> am -andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung meldete schon -<em class="gesperrt">Carletti</em> von den Bisayern auf den Philippinen und ist, nur -scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen -<i>Kambiong</i> oder <i>Kambi</i> in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand -mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von -borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans -zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java, -besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch. -für Anthropologie. 1876. S. 22–26.) Von den kannibalischen Batta auf -Sumatra berichtet F. <em class="gesperrt">Hagen</em>, dass sie Einschnitte in die Haut -der <i>Glans penis</i> machen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist -etwa 1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen -von prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem -die Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar. -(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41–42.) -Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen -der Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. -Alle Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen -von den Weibern <em class="gesperrt">selbst</em> oder <em class="gesperrt">nur</em> für sie erfunden -ist; jedenfalls wird der Gebrauch durch die nicht nachlassenden -Forderungen des andern Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne -diese Anbequemung zum Festhalten der Reizapparate von den Weibern -zurückgewiesen werden. Jene, die sich aber mehrere Perforationen -gefallen lassen, werden dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die -Dayakinnen haben gar das Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst -bestimmen, zu verlangen; will der Mann es nicht, so kann die Frau sich -von ihm scheiden. (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und -<em class="gesperrt">Hagen</em> erzählt, dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen -Mann mit eingelegten Steinchen“. Ob die eigentümliche <i>Mika</i>-Operation -der Australier (Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. -85–87) dem nämlichen Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber -soll bei den Eingeborenen des Nordwestküstenstriches Australiens -eine Erweiterung des <i>Orificium urethrae</i> ausgeführt werden, um das -wollüstige Gefühl zu steigern. (A. a. O.) Diese bisher wenig bekannten -und beachteten Sitten zeigen wohl deutlich, wie geringe Anforderungen -an die weibliche Zurückhaltung bei rohen Völkerstämmen zu stellen sind.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_600_600" id="Fussnote_600_600"></a><a href="#FNAnker_600_600"><span class="label">[600]</span></a> Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem -Fetischismus s. <em class="gesperrt">Girard de Rialle</em>. <i>La mythologie comparée.</i> -Paris 1878. Bd. I. S. 170–175.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_601_601" id="Fussnote_601_601"></a><a href="#FNAnker_601_601"><span class="label">[601]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_602_602" id="Fussnote_602_602"></a><a href="#FNAnker_602_602"><span class="label">[602]</span></a> <em class="gesperrt">G. A. Wilken</em>. <i>Over de primitieve vormen van het -Huwelijk.</i> (Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59–64).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_603_603" id="Fussnote_603_603"></a><a href="#FNAnker_603_603"><span class="label">[603]</span></a> <em class="gesperrt">John Campbell</em>. <i>A personal narrative.</i> S. 44.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_604_604" id="Fussnote_604_604"></a><a href="#FNAnker_604_604"><span class="label">[604]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston</em>. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_605_605" id="Fussnote_605_605"></a><a href="#FNAnker_605_605"><span class="label">[605]</span></a> Globus. Bd. V. S. 99.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_606_606" id="Fussnote_606_606"></a><a href="#FNAnker_606_606"><span class="label">[606]</span></a> Ausland 1872. S. 333.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_607_607" id="Fussnote_607_607"></a><a href="#FNAnker_607_607"><span class="label">[607]</span></a> So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in -Smyrna das vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu -befreien, wobei „aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. -(Schwäb. Merk. 16. Juni 1885).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_608_608" id="Fussnote_608_608"></a><a href="#FNAnker_608_608"><span class="label">[608]</span></a> Ausland 1872. S. 545.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_609_609" id="Fussnote_609_609"></a><a href="#FNAnker_609_609"><span class="label">[609]</span></a> A. a. O. S. 544.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_610_610" id="Fussnote_610_610"></a><a href="#FNAnker_610_610"><span class="label">[610]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 226.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_611_611" id="Fussnote_611_611"></a><a href="#FNAnker_611_611"><span class="label">[611]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 139–140.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_612_612" id="Fussnote_612_612"></a><a href="#FNAnker_612_612"><span class="label">[612]</span></a> A. a. O. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_613_613" id="Fussnote_613_613"></a><a href="#FNAnker_613_613"><span class="label">[613]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 86–87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_614_614" id="Fussnote_614_614"></a><a href="#FNAnker_614_614"><span class="label">[614]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Gesch. d. Familie. S. 220.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_615_615" id="Fussnote_615_615"></a><a href="#FNAnker_615_615"><span class="label">[615]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em>. <i>Les Civilisations de -l’Inde.</i> Paris 1887. S. 257.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_616_616" id="Fussnote_616_616"></a><a href="#FNAnker_616_616"><span class="label">[616]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S. -<em class="gesperrt">Lefmann</em>, Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_617_617" id="Fussnote_617_617"></a><a href="#FNAnker_617_617"><span class="label">[617]</span></a> A. a. O. S. 101.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_618_618" id="Fussnote_618_618"></a><a href="#FNAnker_618_618"><span class="label">[618]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. <i>La cité antique. Etude sur -le culte, le droit, les institutions de la Grèce et de Rome.</i> Paris -1874. S. 376.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_619_619" id="Fussnote_619_619"></a><a href="#FNAnker_619_619"><span class="label">[619]</span></a> A. a. O. S. 38–41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_620_620" id="Fussnote_620_620"></a><a href="#FNAnker_620_620"><span class="label">[620]</span></a> <em class="gesperrt">Victor Duruy</em>. Geschichte des römischen -Kaiserreiches; übersetzt von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. -III. S. 32.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_621_621" id="Fussnote_621_621"></a><a href="#FNAnker_621_621"><span class="label">[621]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 101. 100.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_306" id="Seite_306">[S. 306]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XVIII">XVIII.<br /> - -Der Frauenkauf.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_s_18" name="drop_s_18"> - <img class="dc" src="images/drop_s.jpg" alt="S" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">S</span>icherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und -weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des -Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie -Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich, -in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt -wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch -später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte, -verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,<a name="FNAnker_622_622" id="FNAnker_622_622"></a><a href="#Fussnote_622_622" class="fnanchor">[622]</a> doch änderte -sich allgemach, wie schon bemerkt,<a name="FNAnker_623_623" id="FNAnker_623_623"></a><a href="#Fussnote_623_623" class="fnanchor">[623]</a> dieses Verhältnis. Schon in -jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher -auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher -Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des -Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher, -selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine -schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing, -wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis -umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung -des<span class="pagenum"><a name="Seite_307" id="Seite_307">[S. 307]</a></span> Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern -einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar -<em class="gesperrt">vor</em> seiner Geburt einem bestimmten Bewerber — vielleicht sollte -man richtiger sagen: Abnehmer — zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben -heute noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall -dem Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er -dort in kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten -erhalten ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes -im einzelnen zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des -zuströmenden Stoffes;<a name="FNAnker_624_624" id="FNAnker_624_624"></a><a href="#Fussnote_624_624" class="fnanchor">[624]</a> doch habe ich eine Reihe von Beispielen -gesammelt, welche von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben -mögen.</p> - -<p>In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil, -und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist -es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der -Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des -Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch -nach dem Range des Vaters, zwischen 6–30 Stück Rind. Der Preis ist im -vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das -Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest -Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber -erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen -abgeliefert wird.<a name="FNAnker_625_625" id="FNAnker_625_625"></a><a href="#Fussnote_625_625" class="fnanchor">[625]</a> Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln -des Trauringes bezeichnen würden; die — übrigens nicht sehr bindende -— Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch -Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden, -das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder -Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.<a name="FNAnker_626_626" id="FNAnker_626_626"></a><a href="#Fussnote_626_626" class="fnanchor">[626]</a> Billiger -als die<span class="pagenum"><a name="Seite_308" id="Seite_308">[S. 308]</a></span> Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für -bloss einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und -Wakuafi ist Heiraten, wie <em class="gesperrt">Johnston</em> berichtet, ebenfalls wenig -mehr als eine Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe -wechselt nach dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des -Vaters der Braut.<a name="FNAnker_627_627" id="FNAnker_627_627"></a><a href="#Fussnote_627_627" class="fnanchor">[627]</a> Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die -Somalstämme nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine -Frau durchschnittlich zehn Kühe gilt.</p> - -<p>Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen. -Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn -kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für -Geringeres giebt es nur alte Frauen.<a name="FNAnker_628_628" id="FNAnker_628_628"></a><a href="#Fussnote_628_628" class="fnanchor">[628]</a> Wenn bei den Wanyamuesi im -centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige -Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben, -indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches -er zur Frau zu haben wünscht.<a name="FNAnker_629_629" id="FNAnker_629_629"></a><a href="#Fussnote_629_629" class="fnanchor">[629]</a> Ebenso reicht die Sitte in das -Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein. -„Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener -Über<span class="pagenum"><a name="Seite_309" id="Seite_309">[S. 309]</a></span>einkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl -fetter Hunde.“<a name="FNAnker_630_630" id="FNAnker_630_630"></a><a href="#Fussnote_630_630" class="fnanchor">[630]</a> Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach -seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem -Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer -reichlichen Mitgift ausstattet.<a name="FNAnker_631_631" id="FNAnker_631_631"></a><a href="#Fussnote_631_631" class="fnanchor">[631]</a> Am Gabun in Westafrika „ist -die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein -Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.<a name="FNAnker_632_632" id="FNAnker_632_632"></a><a href="#Fussnote_632_632" class="fnanchor">[632]</a> In der deutschen -Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei -schmählich geschachert wird.<a name="FNAnker_633_633" id="FNAnker_633_633"></a><a href="#Fussnote_633_633" class="fnanchor">[633]</a> Blosse Ware ist auch das Weib bei -den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,<a name="FNAnker_634_634" id="FNAnker_634_634"></a><a href="#Fussnote_634_634" class="fnanchor">[634]</a> sowie bei den -Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber -für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden -die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen -Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben -als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar -und 6 Dollars in Waren.<a name="FNAnker_635_635" id="FNAnker_635_635"></a><a href="#Fussnote_635_635" class="fnanchor">[635]</a> Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome. -Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein, -Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche -Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der -durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2–3 Pfund Sterling, also 40–60 -Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes -wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.<a name="FNAnker_636_636" id="FNAnker_636_636"></a><a href="#Fussnote_636_636" class="fnanchor">[636]</a> Wer -unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein -Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen, -für welches er sie kauft.<a name="FNAnker_637_637" id="FNAnker_637_637"></a><a href="#Fussnote_637_637" class="fnanchor">[637]</a> Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater<span class="pagenum"><a name="Seite_310" id="Seite_310">[S. 310]</a></span> -des Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug -und Rum ungerechnet.<a name="FNAnker_638_638" id="FNAnker_638_638"></a><a href="#Fussnote_638_638" class="fnanchor">[638]</a></p> - -<p>Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in -die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“ -kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter -den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren -und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis -zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen <i>Kalym</i> -heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft -recht beträchtlich ist;<a name="FNAnker_639_639" id="FNAnker_639_639"></a><a href="#Fussnote_639_639" class="fnanchor">[639]</a> z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde, -neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele. -Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt -der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er -vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.<a name="FNAnker_640_640" id="FNAnker_640_640"></a><a href="#Fussnote_640_640" class="fnanchor">[640]</a> -Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung -gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym -von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch -hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden, -Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das -Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht -aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem -Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss -des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte -des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen -und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe -der Kalym vollständig bezahlt ist.<a name="FNAnker_641_641" id="FNAnker_641_641"></a><a href="#Fussnote_641_641" class="fnanchor">[641]</a> Natürlich ist der Kalym auch -bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt -eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem -Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen -hat, ferner<span class="pagenum"><a name="Seite_311" id="Seite_311">[S. 311]</a></span> bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am -mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei -den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java -und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen -und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen. -Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota -Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro, -Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada. -Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende -Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den -christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das -ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range, -Vermögen und der Schönheit entspricht.<a name="FNAnker_642_642" id="FNAnker_642_642"></a><a href="#Fussnote_642_642" class="fnanchor">[642]</a> Schon <em class="gesperrt">De Lobo</em> hatte -die abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll -die Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.</p> - -<p>Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der -Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er -sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften -nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich -erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet -ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär -<em class="gesperrt">Lörcher</em> sagt<a name="FNAnker_643_643" id="FNAnker_643_643"></a><a href="#Fussnote_643_643" class="fnanchor">[643]</a> geradezu, die Braut werde den Eltern -abgekauft. Nach <em class="gesperrt">Gabriel Huc</em> machen die Eltern des Bräutigams -den Eltern der Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, -Wein u. dgl. Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist -der Vertrag bindend.<a name="FNAnker_644_644" id="FNAnker_644_644"></a><a href="#Fussnote_644_644" class="fnanchor">[644]</a> General <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, dem wir ein -höchst lehrreiches Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem -er sich auch<span class="pagenum"><a name="Seite_312" id="Seite_312">[S. 312]</a></span> über die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich -verbreitet, berührt aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner -Silbe; aus einigen seiner Äusserungen möchte man eher das Gegenteil -herauslesen.<a name="FNAnker_645_645" id="FNAnker_645_645"></a><a href="#Fussnote_645_645" class="fnanchor">[645]</a> Wohl aber kannte das Indien der alten Brahmanen den -Frauenkauf. Manus Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor -unserer Zeitrechnung) empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld -weder zu geben noch zu nehmen,<a name="FNAnker_646_646" id="FNAnker_646_646"></a><a href="#Fussnote_646_646" class="fnanchor">[646]</a> verzeichnet aber unter anderen -auch die alte Form der <i>Rshi-</i> oder <i>Arscha-</i>Ehe. Den Kaufpreis bildet -hier ein Ochsenpaar oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der -weitverbreiteten <i>Asura-</i>Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind -hier Schätze jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit -ein beliebiges Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen -nimmt Teil an der Beschenkung.<a name="FNAnker_647_647" id="FNAnker_647_647"></a><a href="#Fussnote_647_647" class="fnanchor">[647]</a> Diese Form war offenbar früher -allgemein üblich, wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen -und Kriegern, schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und -überhaupt als eine verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der -ursprünglich an den Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis -hiess <i>Çulka</i> und erst später hat sich dieser zu einer Aussteuer für -die Braut entwickelt. Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, -üben heute noch Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, -dass ein Mädchen um schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen -verlobt wird, von welchen der habgierige Vater die Silberlinge -einstreicht.</p> - -<p>In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden. -Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie -mitunter behauptet wird,<a name="FNAnker_648_648" id="FNAnker_648_648"></a><a href="#Fussnote_648_648" class="fnanchor">[648]</a> sondern das Verhältnis von Mann und Frau -ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des -Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier -Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld -oder Geldeswert<span class="pagenum"><a name="Seite_313" id="Seite_313">[S. 313]</a></span> gekauft hat.<a name="FNAnker_649_649" id="FNAnker_649_649"></a><a href="#Fussnote_649_649" class="fnanchor">[649]</a> Der Prophet Hosea meldet, dass -er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in -Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. <em class="gesperrt">Joseph -Bergel</em>,<a name="FNAnker_650_650" id="FNAnker_650_650"></a><a href="#Fussnote_650_650" class="fnanchor">[650]</a> musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden -und zwar durch Geld<a name="FNAnker_651_651" id="FNAnker_651_651"></a><a href="#Fussnote_651_651" class="fnanchor">[651]</a> oder durch irgend eine Dienstleistung,<a name="FNAnker_652_652" id="FNAnker_652_652"></a><a href="#Fussnote_652_652" class="fnanchor">[652]</a> -wie jetzt noch bei anderen Völkern üblich,<a name="FNAnker_653_653" id="FNAnker_653_653"></a><a href="#Fussnote_653_653" class="fnanchor">[653]</a> oder durch irgend -eine Kriegsthat.<a name="FNAnker_654_654" id="FNAnker_654_654"></a><a href="#Fussnote_654_654" class="fnanchor">[654]</a> Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen -bilden, liegt auf der Hand. Doch wird man mit <em class="gesperrt">Post</em> das Erdienen -des Weibes wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen -dürfen.<a name="FNAnker_655_655" id="FNAnker_655_655"></a><a href="#Fussnote_655_655" class="fnanchor">[655]</a> In den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, -wo derselbe den Kaufpreis (<i>Môhar</i>)<a name="FNAnker_656_656" id="FNAnker_656_656"></a><a href="#Fussnote_656_656" class="fnanchor">[656]</a> erlegt hatte; daher ist -<i>’êrés</i>, den Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und -<i>me ’ôrâsâ</i>, die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche -der Kaufpreis erlegt wurde.<a name="FNAnker_657_657" id="FNAnker_657_657"></a><a href="#Fussnote_657_657" class="fnanchor">[657]</a> Der im Morgenlande noch herrschende -Gebrauch, sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden -auch zur späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.<a name="FNAnker_658_658" id="FNAnker_658_658"></a><a href="#Fussnote_658_658" class="fnanchor">[658]</a></p> - -<p>Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte -den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, -noch aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige -Art der Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des -<em class="gesperrt">Aristoteles</em>’ Bericht übereinstimmt, dass<span class="pagenum"><a name="Seite_314" id="Seite_314">[S. 314]</a></span> die Voreltern die -Frauen von einander gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, -die Hochzeitsgeschenke einer späteren Zeit, sind ursprünglich der -Brautpreis, welchen der Freier dem Vater der Braut zu geben hat; daher -heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι oder „Rinder einbringend“, -d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In <em class="gesperrt">Homers</em> Ilias sehen -wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. die Gattin, von -dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe des angebotenen -Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des Freiers.<a name="FNAnker_659_659" id="FNAnker_659_659"></a><a href="#Fussnote_659_659" class="fnanchor">[659]</a> Wie -in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der Griechen der Iliade. -<em class="gesperrt">Homer</em> singt: „Doch dem Besiegeten stellt er ein blühendes Weib -in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und geschätzt vier Rinder -am Werte.“<a name="FNAnker_660_660" id="FNAnker_660_660"></a><a href="#Fussnote_660_660" class="fnanchor">[660]</a> Nur in ungewöhnlichem Überbieten giebt deren hundert -Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert sich aber auch hier -allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in der Odyssee tritt ein -Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während mit fortschreitender -Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche den alten Kaufpreis -vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten liessen.<a name="FNAnker_661_661" id="FNAnker_661_661"></a><a href="#Fussnote_661_661" class="fnanchor">[661]</a></p> - -<p>Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche -Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen -wirklichen Kauf, sondern um einen <em class="gesperrt">Schein</em>kauf, ganz so wie -seinerzeit der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. -Einen solchen Scheinkauf stellte die römische Ehe durch <i>Coëmptio</i> -dar, welche erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die -noch ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders -in den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die -Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch <i>Coëmptio</i> -geschlossen wurden,<a name="FNAnker_662_662" id="FNAnker_662_662"></a><a href="#Fussnote_662_662" class="fnanchor">[662]</a> wobei die Frau unter den üblichen Formen der -<i>Mancipatio</i> in die Gewalt — <i>manus</i> — des Gatten überging. Der Römer -brachte<span class="pagenum"><a name="Seite_315" id="Seite_315">[S. 315]</a></span> einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“ -Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen -und einem „Wagehalter“ (<i>Libripens</i>, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem -Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As -an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den -gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging -es auch bei der <i>Coëmptio</i> zu, nur dass die ursprünglich wirklich -geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch Zahlung -von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete bloss -die <i>Manus</i>, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau ihn auch -mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde eingehen -konnte.<a name="FNAnker_663_663" id="FNAnker_663_663"></a><a href="#Fussnote_663_663" class="fnanchor">[663]</a> Es macht sich also noch die alte Stellung der Frau im -Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung entsteht -der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der Völker -über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch <em class="gesperrt">Lippert</em>, -welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als <i>Mater -familias</i>, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die -Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen -Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in -Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen. -So unterscheiden sich <i>Liberi</i> und <i>Servi</i>. Die durch <i>Coëmptio</i> -gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält -das Recht einer freien Tochter im Hause (ist <i>filia loco</i>). Diese -Zweckeinschränkung allein ist es, welche die <i>Coëmptio</i> der Ehe von -einem anderen Kaufe unterscheidet.“<a name="FNAnker_664_664" id="FNAnker_664_664"></a><a href="#Fussnote_664_664" class="fnanchor">[664]</a></p> - -<p>War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so -erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den alten -<em class="gesperrt">Germanen</em>. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht -sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen -des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war -Frauenkauf,<a name="FNAnker_665_665" id="FNAnker_665_665"></a><a href="#Fussnote_665_665" class="fnanchor">[665]</a> wobei die Zahlung aber<span class="pagenum"><a name="Seite_316" id="Seite_316">[S. 316]</a></span> nur den Erwerb aller Rechte -bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut -verbunden waren. Nach der <i>Lex Aethelbvith</i> wird die Frau wie eine -reine Ware gekauft. Das burgundische <i>Wittemon</i>, das langobardische -<i>Meta</i>, das angelsächsische <i>Scat</i>, die fränkische und alemannische -<i>Dos</i> sind sämtlich — ganz so wie das wallisische <i>Angobr</i>, die -spanische <i>Arra</i> und das französische <i>Douaere</i> — ursprünglich nichts -anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis. -Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe -ursprünglich eine bestimmte Summe (<i>Mundr</i>). Nach der <i>Lex Saxonum</i> -wird bei der Verlobung ein <i>pretium emptionis</i> an den Vormund -entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck -<i>uxorem emere</i>, für verloben: <i>uxorem vendere</i>. Der Ausdruck „sich -eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte -Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf -bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.<a name="FNAnker_666_666" id="FNAnker_666_666"></a><a href="#Fussnote_666_666" class="fnanchor">[666]</a> Auf diesem -Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und -Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige -sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt, -dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.<a name="FNAnker_667_667" id="FNAnker_667_667"></a><a href="#Fussnote_667_667" class="fnanchor">[667]</a> -Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den -Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst -ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz -oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig, -dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen -Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf -seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, -von welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber -auch um das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass -der Erbe, welchem mit der Erbschaft das <i>Mundium</i> der Witwe zufiel, -namentlich der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene -Stiefsohn der Witwe,<span class="pagenum"><a name="Seite_317" id="Seite_317">[S. 317]</a></span> sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil -der Erbschaft, als Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter -erwähnt schon <em class="gesperrt">Prokop</em> als Sitte bei den Werinen, und bei den -Angelsachsen war sie gewöhnlich, vielleicht sogar vorgeschrieben. -Auch bei Langobarden und Bayern waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht -selten, so dass die Kirche sich bewogen fand, gegen diese <i>Nuptiae -sceleratae</i> einzuschreiten.<a name="FNAnker_668_668" id="FNAnker_668_668"></a><a href="#Fussnote_668_668" class="fnanchor">[668]</a> Allmählich vollzog sich naturgemäss -auch bei den Germanen der Übergang vom echten Kaufe zum Symbol und -schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt es ab und zu heute noch vor, -dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um bares Geld oder sonstwie an -einen Dritten verkauft. In England zumal scheint es eine alte, für -einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene Gewohnheit gewesen zu sein, -„seine eigene Rippe zu verkaufen“. Derartige Vorkommnisse sind noch -aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe aller begleitenden Umstände -bekannt und gut beglaubigt.<a name="FNAnker_669_669" id="FNAnker_669_669"></a><a href="#Fussnote_669_669" class="fnanchor">[669]</a> Das Bemerkenswerte an diesen Verkäufen -ist,<span class="pagenum"><a name="Seite_318" id="Seite_318">[S. 318]</a></span> dass die verkauften Weiber sich mehr über den Wechsel freuten, -als ihre, in unseren Augen damit verbundene, Entwürdigung beklagten. -Natürlich gehörten die Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen -an, aber gerade dies ist das Bezeichnende, weil in diesen alte -Überlieferungen am kräftigsten fortleben. Unstreitig hat man es hierbei -mit einem im Volke haften gebliebenen Reste früher allgemein gültiger -Rechtsanschauungen zu thun.</p> - -<p>Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch -modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl -weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine -Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel -Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine -Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch -verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als -Kaufpreis drei Böcke verlangt.<a name="FNAnker_670_670" id="FNAnker_670_670"></a><a href="#Fussnote_670_670" class="fnanchor">[670]</a> Aus allerneuester Zeit, aus dem -Jahre 1887,<span class="pagenum"><a name="Seite_319" id="Seite_319">[S. 319]</a></span> wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus -Temesvár in Ungarn gemeldet.<a name="FNAnker_671_671" id="FNAnker_671_671"></a><a href="#Fussnote_671_671" class="fnanchor">[671]</a></p> - -<p>Was die <em class="gesperrt">slavischen</em> Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen -der Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu -haben. Doch soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert -vorherrschend gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau -durch Kauf. Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der -griechischen Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt -Cherson zurück, die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in -einigen Gegenden noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.<a name="FNAnker_672_672" id="FNAnker_672_672"></a><a href="#Fussnote_672_672" class="fnanchor">[672]</a> -Desgleichen gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei -diesen und bei den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder -deren Eltern vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch -nichts ist, als der alte Mundschatz.<a name="FNAnker_673_673" id="FNAnker_673_673"></a><a href="#Fussnote_673_673" class="fnanchor">[673]</a> Dass bei den Südslaven -vor Zeiten der Mann das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen -musste, unterliegt keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege, -wodurch dieser Brauch bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im -Schwinden begriffen und es ist dem Volke auch nicht mehr ganz<span class="pagenum"><a name="Seite_320" id="Seite_320">[S. 320]</a></span> klar, -dass bei den Heiraten ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That -kommt dies aber vor und es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar -in den Volksliedern besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts -hatten in Serbien die Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass -es einem armen Menschen gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. -Dieser Umstand bewog den Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz -zu erlassen, dass man für ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten -annehmen dürfe. Dieser Preis wird vor der Hochzeit erlegt. In der -Črnagora, wo man gleichfalls für ein Mädchen zahlt, erlegt man das -Kaufgeld am Hochzeitstage. Das Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur -mehr bei den Altkatholiken im allgemeinen, in der Herzegowina, in -der Katunska Nahija der Črnogora, in Bosnien und zum grossen Teil in -Slavonien erhalten, ebenso bei den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend -(Slavonien) muss der Werber noch heutigen Tages gegen bares Geld sich -eine Lebensgefährtin von ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden -gehört die Braut. In Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den -Kaufpreis verhandelt; derselbe schwankt zwischen 100–500 Groschen und -ist ausschliessliches Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in -Dalmatien wird bloss noch eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch -bezeugt.<a name="FNAnker_674_674" id="FNAnker_674_674"></a><a href="#Fussnote_674_674" class="fnanchor">[674]</a> Im übrigen ist das noch weit verbreitete „Werben durch -Geschenke“ nichts anderes als das Rudiment des alten Frauenkaufs.<a name="FNAnker_675_675" id="FNAnker_675_675"></a><a href="#Fussnote_675_675" class="fnanchor">[675]</a> -Wie in England giebt es übrigens einen thatsächlichen modernen -Weiberkauf bei den Russen in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den -besiegten eingebornen Völkerschaften zugekommen. <em class="gesperrt">Albin Kohn</em>, -ein guter Kenner der Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, -wenn er sich mit einem Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten -will, den Eltern einen ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden -<i>Kalym</i> — auch das Wort haben die Russen aus den mongolischen Sprachen -übernommen — geben, der in verschiedenen Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_321" id="Seite_321">[S. 321]</a></span>schenken besteht und sich -auf 50–60 Rubel bewertet.<a name="FNAnker_676_676" id="FNAnker_676_676"></a><a href="#Fussnote_676_676" class="fnanchor">[676]</a> Bei den ostfinnischen Völkern, bei den -Tschuwaschen, den Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet -der Brautkauf noch gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die -Eigentümlichkeit, dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere -Form des Brautkaufes sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den -Mokscha, die Zahlung sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift -umgewandelt hat, ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen -schon ziemlich früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt -der Brautkauf gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den -Liedern dieser Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die -betreffende Sitte auch bei ihnen früher im Schwange war.<a name="FNAnker_677_677" id="FNAnker_677_677"></a><a href="#Fussnote_677_677" class="fnanchor">[677]</a></p> - -<p>Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich -dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ — -um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu -gebrauchen — ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder -werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch -vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises -durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu -Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern -selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus -anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit -für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse -nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als -Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden -Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht -immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre. -Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in -der<span class="pagenum"><a name="Seite_322" id="Seite_322">[S. 322]</a></span> Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der -Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren -sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen -Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel -noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen -kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine -Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis -der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern -die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben, -so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher -die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle -werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher -seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.<a name="FNAnker_678_678" id="FNAnker_678_678"></a><a href="#Fussnote_678_678" class="fnanchor">[678]</a></p> - -<p>Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige -Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft -aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich -augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer -Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das -durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss -ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber — und das ist das -Wesentliche — es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns -zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe -eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser -Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich -mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft, -verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen, -bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der -Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von -welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_622_622" id="Fussnote_622_622"></a><a href="#FNAnker_622_622"><span class="label">[622]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. -47.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_623_623" id="Fussnote_623_623"></a><a href="#FNAnker_623_623"><span class="label">[623]</span></a> Siehe oben S. 302.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_624_624" id="Fussnote_624_624"></a><a href="#FNAnker_624_624"><span class="label">[624]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 145.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_625_625" id="Fussnote_625_625"></a><a href="#FNAnker_625_625"><span class="label">[625]</span></a> Globus. Bd. XIX. S. 99.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_626_626" id="Fussnote_626_626"></a><a href="#FNAnker_626_626"><span class="label">[626]</span></a> <em class="gesperrt">Ernst von Weber</em> frug eines Tages Yanniki, ein -hübsches kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, -einen jungen Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn -doch zu lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe -ihn aber nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im -stande sei, während ihr Vater fünfzehn fordere. Herr <em class="gesperrt">von Weber</em> -meinte nun, es sei doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen -mehr oder weniger dem Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu -wollen. Herr <em class="gesperrt">von Weber</em> glaubte mit diesen Worten eine ihr -wohlgefällige Äusserung gethan zu haben. Yanniki aber nahm es ganz -anders auf. „Was!“ sagte sie erregt, „mein Vater sollte mich also -wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht wahr? Das fehlte gerade noch! -Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli, für die in voriger Woche der -Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich bin hübsch, ich kann kochen, -nähen, sticken, englisch reden, und bei allen diesen Vorzügen sollte -mich mein Vater für lumpige zehn Kühe weggeben? O Herr, wie klein -denken Sie von meinem Werte! Nein, nein, mein Vater hat ganz recht, -wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben will; ja, ich finde, er dürfte -dreist zwanzig Kühe für mich fordern, denn ich bin es wert!“ (<em class="gesperrt">Ernst -von Weber</em>. Vier Jahre in Afrika. Leipzig 1878. Bd. II. S. 215–216.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_627_627" id="Fussnote_627_627"></a><a href="#FNAnker_627_627"><span class="label">[627]</span></a> <em class="gesperrt">Johnston</em>. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_628_628" id="Fussnote_628_628"></a><a href="#FNAnker_628_628"><span class="label">[628]</span></a> <em class="gesperrt">Schweinfurth</em>. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. -330.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_629_629" id="Fussnote_629_629"></a><a href="#FNAnker_629_629"><span class="label">[629]</span></a> <em class="gesperrt">Globus</em>. Bd. XXXIII. S. 56.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_630_630" id="Fussnote_630_630"></a><a href="#FNAnker_630_630"><span class="label">[630]</span></a> <em class="gesperrt">Nachtigal</em>. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_631_631" id="Fussnote_631_631"></a><a href="#FNAnker_631_631"><span class="label">[631]</span></a> A. a. O. S. 370.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_632_632" id="Fussnote_632_632"></a><a href="#FNAnker_632_632"><span class="label">[632]</span></a> <em class="gesperrt">M<sup>is</sup> de Compiègne</em>. <i>Gabonais, Pahouins, -Gallois.</i> Paris 1876. S. 191.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_633_633" id="Fussnote_633_633"></a><a href="#FNAnker_633_633"><span class="label">[633]</span></a> <em class="gesperrt">Max Büchner</em>. Kamerun. S. 31.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_634_634" id="Fussnote_634_634"></a><a href="#FNAnker_634_634"><span class="label">[634]</span></a> Ausland 1861. S. 963.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_635_635" id="Fussnote_635_635"></a><a href="#FNAnker_635_635"><span class="label">[635]</span></a> H. <em class="gesperrt">Zöller</em>. Das Togoland und die Sklavenküste. -Berlin und Stuttgart 1885. S. 179–180.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_636_636" id="Fussnote_636_636"></a><a href="#FNAnker_636_636"><span class="label">[636]</span></a> <em class="gesperrt">Globus</em>. Bd. XLVII. S. 248.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_637_637" id="Fussnote_637_637"></a><a href="#FNAnker_637_637"><span class="label">[637]</span></a> A. a. O. Bd. XXV. S. 323.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_638_638" id="Fussnote_638_638"></a><a href="#FNAnker_638_638"><span class="label">[638]</span></a> A. a. O. Bd. XXX. S. 159.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_639_639" id="Fussnote_639_639"></a><a href="#FNAnker_639_639"><span class="label">[639]</span></a> A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_640_640" id="Fussnote_640_640"></a><a href="#FNAnker_640_640"><span class="label">[640]</span></a> <em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>. A. a. O. S. 221.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_641_641" id="Fussnote_641_641"></a><a href="#FNAnker_641_641"><span class="label">[641]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_642_642" id="Fussnote_642_642"></a><a href="#FNAnker_642_642"><span class="label">[642]</span></a> <em class="gesperrt">Ed. Combes</em> et <em class="gesperrt">M. Tamisier</em>. -<i>Voyage en Abyssinie</i> 1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_643_643" id="Fussnote_643_643"></a><a href="#FNAnker_643_643"><span class="label">[643]</span></a> In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 -(Schwäb. Merkur vom 3. März 1880).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_644_644" id="Fussnote_644_644"></a><a href="#FNAnker_644_644"><span class="label">[644]</span></a> <em class="gesperrt">Huc</em> und <em class="gesperrt">Gabet</em>. Wanderungen durch das -chinesische Reich in deutscher Bearbeitung von <em class="gesperrt">Karl Andree</em>. -Leipzig 1867. S. 271.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_645_645" id="Fussnote_645_645"></a><a href="#FNAnker_645_645"><span class="label">[645]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>. China u. die Chinesen. Leipzig -1885. S. 60. 61.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_646_646" id="Fussnote_646_646"></a><a href="#FNAnker_646_646"><span class="label">[646]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 322.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_647_647" id="Fussnote_647_647"></a><a href="#FNAnker_647_647"><span class="label">[647]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_648_648" id="Fussnote_648_648"></a><a href="#FNAnker_648_648"><span class="label">[648]</span></a> So z. B. von Dr. <em class="gesperrt">Otto Henne Am Rhyn</em>. -Kulturgeschichte des Judentums von den ältesten Zeiten bis zur -Gegenwart. Jena 1880. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_649_649" id="Fussnote_649_649"></a><a href="#FNAnker_649_649"><span class="label">[649]</span></a> <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. -I. S. 381.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_650_650" id="Fussnote_650_650"></a><a href="#FNAnker_650_650"><span class="label">[650]</span></a> <em class="gesperrt">J. Bergel</em>. Die Eheverhältnisse der alten -Juden. S. 12.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_651_651" id="Fussnote_651_651"></a><a href="#FNAnker_651_651"><span class="label">[651]</span></a> Deuter. 22, 29.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_652_652" id="Fussnote_652_652"></a><a href="#FNAnker_652_652"><span class="label">[652]</span></a> Genes. 29. — Exod. 3.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_653_653" id="Fussnote_653_653"></a><a href="#FNAnker_653_653"><span class="label">[653]</span></a> Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, -bei den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai -in Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_654_654" id="Fussnote_654_654"></a><a href="#FNAnker_654_654"><span class="label">[654]</span></a> Richter 1, 13. — Sam. I. 18, 27.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_655_655" id="Fussnote_655_655"></a><a href="#FNAnker_655_655"><span class="label">[655]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. -30.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_656_656" id="Fussnote_656_656"></a><a href="#FNAnker_656_656"><span class="label">[656]</span></a> Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den <i>Môhar</i> -zu einer Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so -hat Luther übersetzt), verdienen — wie <em class="gesperrt">B. Stade</em> bemerkt -— angesichts von Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_657_657" id="Fussnote_657_657"></a><a href="#FNAnker_657_657"><span class="label">[657]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. A. a. O. S. 382.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_658_658" id="Fussnote_658_658"></a><a href="#FNAnker_658_658"><span class="label">[658]</span></a> <em class="gesperrt">Bergel</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_659_659" id="Fussnote_659_659"></a><a href="#FNAnker_659_659"><span class="label">[659]</span></a> <em class="gesperrt">Ludwig Blume</em>. Das Ideal des Helden und des Weibes -bei Homer. Wien 1874. S. 48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_660_660" id="Fussnote_660_660"></a><a href="#FNAnker_660_660"><span class="label">[660]</span></a> Ilias. 23. V. 704–705.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_661_661" id="Fussnote_661_661"></a><a href="#FNAnker_661_661"><span class="label">[661]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_662_662" id="Fussnote_662_662"></a><a href="#FNAnker_662_662"><span class="label">[662]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_663_663" id="Fussnote_663_663"></a><a href="#FNAnker_663_663"><span class="label">[663]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 376.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_664_664" id="Fussnote_664_664"></a><a href="#FNAnker_664_664"><span class="label">[664]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 111.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_665_665" id="Fussnote_665_665"></a><a href="#FNAnker_665_665"><span class="label">[665]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_666_666" id="Fussnote_666_666"></a><a href="#FNAnker_666_666"><span class="label">[666]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_667_667" id="Fussnote_667_667"></a><a href="#FNAnker_667_667"><span class="label">[667]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 113.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_668_668" id="Fussnote_668_668"></a><a href="#FNAnker_668_668"><span class="label">[668]</span></a> <em class="gesperrt">Dargun</em>. A. a. O. S. 151–152.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_669_669" id="Fussnote_669_669"></a><a href="#FNAnker_669_669"><span class="label">[669]</span></a> Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, -S. 2018–2020: Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus -Southwark seine Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine -Frau für fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im -August 1773 eine in Birmingham für gar bloss <em class="gesperrt">einen</em> Schilling -(50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in -Tuxford seine Frau <em class="gesperrt">und</em> ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem -Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein -gewisser John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau -Richard Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis -auf 100 Guineen zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im -Jahre 1815 verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact -an den Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling -(zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann -seine Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister -sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag -und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge. -1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher -Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach -drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess -ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller -verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags -auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen -hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von -einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde -für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834 -kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre -1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses -billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf -gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für -40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor -Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich -sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus -es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten -Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands -sind in der Zeit von 1877–1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden -und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen. -Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis -eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein -Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft -öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten -Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage -Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, -den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive -Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_670_670" id="Fussnote_670_670"></a><a href="#FNAnker_670_670"><span class="label">[670]</span></a> Ausland 1867. S. 89.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_671_671" id="Fussnote_671_671"></a><a href="#FNAnker_671_671"><span class="label">[671]</span></a> In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen -nämlich zwei rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in -Begleitung einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der -Bauern, welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte -auch bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei -einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als -dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle. -(Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_672_672" id="Fussnote_672_672"></a><a href="#FNAnker_672_672"><span class="label">[672]</span></a> Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis -früher 40 Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das -Mädchen:</p> - -<div class="poetry-container"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Handle, handle, Bruder,</div> - <div class="verse">Gieb mich nicht billig weg —</div> - <div class="verse">Fordre für mich hundert Rubel,</div> - <div class="verse">Für meinen Zopf tausend,</div> - <div class="verse">Für meine Schönheit unermessliches Geld.</div> - </div> - </div> -</div> - -<p>(M. <em class="gesperrt">Kulischer</em> in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. -X. S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und -die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst -wegzugeben. (Dr. <em class="gesperrt">Leopold von Schroeder</em>. Die Hochzeitsgebräuche -der Esten. Berlin 1888. S. 26.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_673_673" id="Fussnote_673_673"></a><a href="#FNAnker_673_673"><span class="label">[673]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. A. a. O. S. 71.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_674_674" id="Fussnote_674_674"></a><a href="#FNAnker_674_674"><span class="label">[674]</span></a> <em class="gesperrt">Friedrich S. Krauss</em>. Sitte und Brauch der -Südslaven. Wien 1885. S. 273–279.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_675_675" id="Fussnote_675_675"></a><a href="#FNAnker_675_675"><span class="label">[675]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 114.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_676_676" id="Fussnote_676_676"></a><a href="#FNAnker_676_676"><span class="label">[676]</span></a> Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch -den jungen Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine -Gewähr für die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes -bietet.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_677_677" id="Fussnote_677_677"></a><a href="#FNAnker_677_677"><span class="label">[677]</span></a> <em class="gesperrt">Leopold von Schroeder</em>. Die Hochzeitsgebräuche der -Esten. S. 27–29.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_678_678" id="Fussnote_678_678"></a><a href="#FNAnker_678_678"><span class="label">[678]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. -32–50.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_323" id="Seite_323">[S. 323]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XIX">XIX.<br /> - -Kulturwirkungen des Frauenkaufs.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_e_19" name="drop_e_19"> - <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>in jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer erkauft. -Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen, wenn man die -gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs und der Kaufehe genauer -betrachtet. Ihre vornehmlichste Folgeerscheinung war nämlich die oft -bis zur Knechtung gehende <em class="gesperrt">Erniedrigung des Weibes</em>. Früher frei -und der Angelpunkt der mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr -das Weib zur Ware herab und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre -für die Familienordnung massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin -und Mutter steht sie dem Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist -vielmehr ein Werkzeug seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch -diese Wandlung sich nur langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf -nahm seinen Anfang lange ehe das Patriarchat seine Ausbildung -erlangte und während die alte mutterrechtliche Familienverfassung -ihre Wirksamkeit noch nicht völlig verloren hatte. In dieser, das -Patriarchat gewissermassen vorbereitenden Epoche, in welcher die -männliche Gewalt in der Familie allerdings immer mehr hervortrat, übte -auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht in vollem Umfange. -Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht an der Frau, -sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe bestehen. -Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwick<span class="pagenum"><a name="Seite_324" id="Seite_324">[S. 324]</a></span>lung erreichte, ward die -Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre Kinder -zufielen.<a name="FNAnker_679_679" id="FNAnker_679_679"></a><a href="#Fussnote_679_679" class="fnanchor">[679]</a> Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über das -Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt -lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen.</p> - -<p>Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube -eingeleiteten <em class="gesperrt">Vielweiberei</em> und damit der strenge Ausschluss -aller Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar -nicht in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl -seines Gatten, der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der -den Kaufpreis zu erlegen vermag, zumal es ihm häufig schon als Kind -zugesagt worden ist. Von dem mehr oder weniger grossen Wohlstande des -Käufers hängt es dann lediglich ab, wie viele Mädchen er sich kaufen -kann oder will. Der Reiche gönnt sich deren so viel er mag, der Arme -bescheidet sich oft nur mit einem Weibe. Dies ist die <em class="gesperrt">Monogamie -der Armut</em>, welche, wie später noch wiederholt sich zeigen wird, -überall inmitten der ausgebreitetsten Vielweiberei zu treffen ist. Sie -reicht so weit zurück, wie jedes andere eheliche Verhältnis,<a name="FNAnker_680_680" id="FNAnker_680_680"></a><a href="#Fussnote_680_680" class="fnanchor">[680]</a> nur -darf man daraus nicht schliessen, dass sie etwas Ursprüngliches oder -Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das Gegenteil hin; bei -rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der Mann eben so -sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.<a name="FNAnker_681_681" id="FNAnker_681_681"></a><a href="#Fussnote_681_681" class="fnanchor">[681]</a> <em class="gesperrt">Spencers</em> -Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei Frauen hat, als -Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine hatte,<a name="FNAnker_682_682" id="FNAnker_682_682"></a><a href="#Fussnote_682_682" class="fnanchor">[682]</a> ist -eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist überall, -dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher -Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss -der Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren Stufen -noch ein weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu einer -<em class="gesperrt">wirtschaftlichen</em> Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn<span class="pagenum"><a name="Seite_325" id="Seite_325">[S. 325]</a></span> -nicht bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe -des Kaufes, wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig, -sondern er wird auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die -Erfahrung entrückt, dass eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung -der Arbeitskräfte gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen -Gegenstande“ herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus -der gekauften Ware herauszuschlagen, was er herausschlagen kann. -Alle Lasten und Arbeiten in Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe -auf, und es ist klar, dass er desto mehr Vieh aufziehen, desto mehr -Boden in Anbau nehmen kann, je mehr dienende Arme ihm zur Verfügung -stehen. Daher denn mit vollem Rechte an vielen Orten der Reichtum -und darnach das Ansehen eines Mannes nach der Anzahl seiner Weiber -beurteilt wird.<a name="FNAnker_683_683" id="FNAnker_683_683"></a><a href="#Fussnote_683_683" class="fnanchor">[683]</a> Diese rohe Ausnützung der weiblichen Arbeitskraft, -die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen des schwarzen -Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe des -Kaufverhältnisses.</p> - -<p>Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt -vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an -dem Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“ -Verhältnis. Lange, bis in hochentwickelte Gesittungsstadien hinein, -fährt dies fort, ein Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die -Frau gekauft, kann sie natürlich nach Belieben wieder an einen dritten -verkaufen. Die ehelichen Bande können auch nur locker sein, da für sie -die Willkür des Gatten entscheidet. Diesem Umstande entspringen die -an<span class="pagenum"><a name="Seite_326" id="Seite_326">[S. 326]</a></span>scheinend widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige -Abschliessung des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben, -etwa an den Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann -Pflichterfüllung; was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben -der Mann. Seine eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen -geleitet, welchen er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen -Stufen, welche das Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als -segenbringendes Ereignis betrachten, bildet sich leicht die sogenannte -<em class="gesperrt">gastliche</em> Prostitution der Frauen und Töchter. Dieser in unseren -Augen schnöde Gebrauch ist nun allerdings nicht immer ein Ausfluss des -Frauenkaufs und Vaterrechts, sondern häufig ein Rückstand älterer, -musterrechtlicher Sitten, denn wir finden ihn nicht selten gerade bei -solchen Völkern, welche heute noch in der grössten geschlechtlichen -Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an unzweifelhaften Beispielen -aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er keine andere Deutung als -die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit halber stelle ich die -wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im Nachfolgenden zusammen.</p> - -<p>Schon der Venezianer <em class="gesperrt">Marco Polo</em> gedenkt der Sitte aus -Tibet,<a name="FNAnker_684_684" id="FNAnker_684_684"></a><a href="#Fussnote_684_684" class="fnanchor">[684]</a> wie wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. -Bestätigung erhält seine Angabe durch <em class="gesperrt">Biddulph</em>, der von den -Bewohnern Hunsas im westlichen Himalaya angiebt, dass ein Mann -seine Frau zur Verfügung des Gastes zu stellen hat.<a name="FNAnker_685_685" id="FNAnker_685_685"></a><a href="#Fussnote_685_685" class="fnanchor">[685]</a> Sonst -treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den Völkern Nordasiens, aber -auch anderwärts. <em class="gesperrt">Chamisso</em> nannte das „reine unverderbte“ -Sitten,<a name="FNAnker_686_686" id="FNAnker_686_686"></a><a href="#Fussnote_686_686" class="fnanchor">[686]</a> und so nahm es denn auch <em class="gesperrt">Adolf Erman</em> auf,<span class="pagenum"><a name="Seite_327" id="Seite_327">[S. 327]</a></span> als ihm -ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins Bett -schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. <em class="gesperrt">Krascheninnikow</em> -bestätigt <em class="gesperrt">Ermans</em> Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die -grösste Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als <em class="gesperrt">von -Middendorff</em> in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu -den Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung -über Frau und Tochter zu ehren.<a name="FNAnker_687_687" id="FNAnker_687_687"></a><a href="#Fussnote_687_687" class="fnanchor">[687]</a> Der nämliche Brauch war bei den -Aleuten im Schwange<a name="FNAnker_688_688" id="FNAnker_688_688"></a><a href="#Fussnote_688_688" class="fnanchor">[688]</a>, und von den Eskimo wissen wir ähnliches, -wie dieses Hall nach eigenen Erfahrungen erzählt.<a name="FNAnker_689_689" id="FNAnker_689_689"></a><a href="#Fussnote_689_689" class="fnanchor">[689]</a> <em class="gesperrt">Hearne</em>, -der vor hundert Jahren die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen -Nordamerika besuchte, sagt, dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch -bei ihnen sei, die Nacht bei der Frau des Gastfreundes zuzubringen -und dass dies eines der festesten Freundschaftsbande bilde. Bei den -Knistenaux wurden Weiber und Kinder dem Gaste angeboten und das -Anerbieten des Weibes gehört bei den Komantschen heute noch zu den -Höflichkeiten der Gastfreundschaft. Die nämlichen Sitten meldet man -nicht bloss von Neuseeland und der Osterinsel, sowie aus Madagaskar und -einigen Teilen Afrikas, z. B. vom Grünen Vorgebirge, sondern auch von -den senegambischen Berbern, die doch schon Moslemin sind.<a name="FNAnker_690_690" id="FNAnker_690_690"></a><a href="#Fussnote_690_690" class="fnanchor">[690]</a> Auch -in Chaldäa herrscht unter den wilden und kriegerischen Bergvölkern -gastliche Prostitution, und von den El Merekede, einem Zweige des -grossen Asyrstammes auf der Grenze von Hedschas und Yemen in Arabien, -nahe der Seeküste, erfuhr <em class="gesperrt">Burckhardt</em> von der nämlichen Sitte der -Männer, ihrem Gaste für die Nacht ihre eigenen Frauen zu überlassen, -doch nie die Jungfrauen. Hatte der Gast bei der Hausfrau sich beliebt -zu machen gewusst, so wurde er am folgenden Morgen für seine weitere -Wanderschaft reichlich versehen: im Gegenteile schnitt man einen -Zipfel seines Mantels als Zeichen der<span class="pagenum"><a name="Seite_328" id="Seite_328">[S. 328]</a></span> Verachtung ab und er wurde von -Weibern und Kindern mit Schimpf davon gejagt. Den Wahabiten machte -es grosse Not, diese Sitte bei sich abzustellen, und als zwei Jahre -hintereinander Dürre und Misswachs eintraten, sah man dies als Strafe -des abgeschafften und doch so viele Jahrhunderte zuvor gebräuchlichen -Gastrechtes an.<a name="FNAnker_691_691" id="FNAnker_691_691"></a><a href="#Fussnote_691_691" class="fnanchor">[691]</a> Die christlichen Abessinier sehen heute noch mit -gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und Töchter den Fremden um Lohn -sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich der gefällige Hausherr, als -er die Reisenden <em class="gesperrt">Combes</em> und <em class="gesperrt">Tamisier</em> in seiner Hütte -fand, wo sie Unterkunft gesucht hatten, und bat sie, seiner jungen Frau -zu gestatten, die Nacht bei ihnen zuzubringen.<a name="FNAnker_692_692" id="FNAnker_692_692"></a><a href="#Fussnote_692_692" class="fnanchor">[692]</a> Ähnliches erlebten -sie wiederholt auf ihrer Reise.<a name="FNAnker_693_693" id="FNAnker_693_693"></a><a href="#Fussnote_693_693" class="fnanchor">[693]</a></p> - -<p>Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und -Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der -Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei -Festen die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen, -war an manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie -fast überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als -einen lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als -die Arbeit der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre -Frauen dem ersten Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn -ist er, der Fremde, reich, so muss er zahlen, ist er aber arm, so -wird er der Sklave des Gemahls. Sprödigkeit gegen einen freigebigen -Liebhaber würde der Mpongwe seiner Gattin mit dem <i>Kassingo</i> in der -Hand bald austreiben.<a name="FNAnker_694_694" id="FNAnker_694_694"></a><a href="#Fussnote_694_694" class="fnanchor">[694]</a> Ehe die Engländer das Küstengebiet von -Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich die dort lebenden Weissen -den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen, welche den Ehebruch -mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher mancher schwarze -Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch -ihre Reize den Weissen<span class="pagenum"><a name="Seite_329" id="Seite_329">[S. 329]</a></span> bestrickten und zum unbewussten Ehebruche -verleiteten.<a name="FNAnker_695_695" id="FNAnker_695_695"></a><a href="#Fussnote_695_695" class="fnanchor">[695]</a> Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre -Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit -den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am -nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder -erzählt haben, und verlangen <i>kitusch</i> (Busse), wobei dann oft ganz -übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt -werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den -Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss -Hohn und Verachtung erdulden.<a name="FNAnker_696_696" id="FNAnker_696_696"></a><a href="#Fussnote_696_696" class="fnanchor">[696]</a> Auch mehrere kleine indianische -Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie <em class="gesperrt">Martius</em> -meldet, Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet -eine andere Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben -ist nämlich eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu -bekommen, ist er niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist -nicht eifersüchtig, stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient -sich keiner Aufpasser. Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei -bis zur äussersten Grenze.<a name="FNAnker_697_697" id="FNAnker_697_697"></a><a href="#Fussnote_697_697" class="fnanchor">[697]</a></p> - -<p>Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den -erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster -Strenge darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen -werde. Das Weib, welches hinter dem Rücken ihres Gatten und -Besitzers einem dritten sich hingiebt, begeht <em class="gesperrt">Ehebruch</em>, -welcher der Strafe verfällt. Der Begriff des Ehebruchs entsteht -erst auf der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des Mutterrechts -gab es innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen Ehebruch; nur -ein Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen begehen, -allein er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern an -der ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte. -Ein solcher Rechtsbruch ward<span class="pagenum"><a name="Seite_330" id="Seite_330">[S. 330]</a></span> masslos gerächt und es findet sich, -dass der Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes -busslos erschlagen wird.<a name="FNAnker_698_698" id="FNAnker_698_698"></a><a href="#Fussnote_698_698" class="fnanchor">[698]</a> Auch macht es da keinen Unterschied, -ob es sich um eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo -<em class="gesperrt">ein</em> Mann der <em class="gesperrt">Besitzer</em> des Weibes ist. Hier erfolgt ein -Eingriff in das Besitzrecht eines einzelnen, des Käufers oder Inhabers -des Weibes, und dieser, nicht mehr die Geschlechtsgenossenschaft, -ist der Geschädigte. Er ahndet also die Antastung seines Eigentums, -des gekauften Weibes, ganz so und mit dem nämlichen Rechte, wie die -unerlaubte Benutzung irgend eines ihm gehörigen Gegenstandes. War es -früher die Rache, in welcher die Bestrafung des am Stamme begangenen -Rechtsbruches wurzelte, so fussen alle Ahndungen des „Ehebruchs“ -ursprünglich auf der Vorstellung des Besitzrechtes des Mannes.<a name="FNAnker_699_699" id="FNAnker_699_699"></a><a href="#Fussnote_699_699" class="fnanchor">[699]</a> Nur -die Verletzung des Eigentums, nicht des Mannes Ehre oder Eifersucht, -beides verfeinerte Begriffe einer späteren Zeit, kam zunächst in -Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur dann, wenn er -ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige Folge des -Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines Besitzes -des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes etwas -ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur -fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den -verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich -innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden -Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen -mehr oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit -entsetzlichen Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in -der Urzeit behandelt. Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum -eine andere Sühne, als die Verwirkung des Lebens. Dann zunächst -das <i>Jus Talionis</i>.<a name="FNAnker_700_700" id="FNAnker_700_700"></a><a href="#Fussnote_700_700" class="fnanchor">[700]</a> Aber schon auf vorgerückteren Stufen der -mutterrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_331" id="Seite_331">[S. 331]</a></span>lichen Perioden ward der Rechtsbruch des Buhlen — -Ehebrechers kann man noch nicht sagen — sühnbar; zunächst falls die -Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann allgemein. Man hatte kein -Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter schien es, aus dem -Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen. Umsomehr erst auf der -Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe. Allerdings behält der -Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann den Ehebrecher -töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann, wenn er sie -auf der That ertappt;<a name="FNAnker_701_701" id="FNAnker_701_701"></a><a href="#Fussnote_701_701" class="fnanchor">[701]</a> viel häufiger zieht er es aber vor, den -Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in -Schuldknechtschaft zu nehmen.<a name="FNAnker_702_702" id="FNAnker_702_702"></a><a href="#Fussnote_702_702" class="fnanchor">[702]</a> Nicht geringen Einfluss auf die Höhe -der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird -z. B. bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends -aber in ganz Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.<a name="FNAnker_703_703" id="FNAnker_703_703"></a><a href="#Fussnote_703_703" class="fnanchor">[703]</a> -In Sierra Leone ist er dagegen etwas Alltägliches und wird von dem -schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe -gebüsst.<a name="FNAnker_704_704" id="FNAnker_704_704"></a><a href="#Fussnote_704_704" class="fnanchor">[704]</a> Auch die Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen -von Einfluss. Reiche und hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als -der gemeine Mann. Ähnliche, mitunter örtliche Ursachen schaffen eine -ganze Stufenleiter in der Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs, -wobei seltsamerweise eine Verschärfung der über den Ehebruch verhängten -Strafen eine fortge<span class="pagenum"><a name="Seite_332" id="Seite_332">[S. 332]</a></span>schrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B. -der Gatte das auf frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon -seelische Regungen im Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch -als Ding des Besitzes, dessen Vernichtung dem Eigentümer freisteht, -nicht mehr aber als Gegenstand kühler Berechnung betrachten. Von noch -höherer Auffassung zeugt es, wenn die Schuldigen <em class="gesperrt">schimpfliche</em> -Strafen<a name="FNAnker_705_705" id="FNAnker_705_705"></a><a href="#Fussnote_705_705" class="fnanchor">[705]</a> treffen, woran sich unmittelbar, häufig auch mit solchen -vereint, <em class="gesperrt">Verstümmelungsstrafen</em><a name="FNAnker_706_706" id="FNAnker_706_706"></a><a href="#Fussnote_706_706" class="fnanchor">[706]</a> anschliessen, welche -wesentlich den Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets -auf das treulose Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass -der Ehebruch nicht mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts -allein empfunden wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens -berührt hat. Alle derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen -an, welche den Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder -mehr oder weniger überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender -Gesittung, in deren Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe -einherzieht, die Strafe für den Ehebruch allmählich zur Härte, zur -Tötung des Verbrechers zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in -mutterrechtlicher Urzeit üblich gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z. -B. gilt ein Mann, dessen Frau während seiner Abwesenheit Untreue -begangen, für entehrt und er ist aus seiner Kaste ausgestossen, bis -der<span class="pagenum"><a name="Seite_333" id="Seite_333">[S. 333]</a></span> Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann mit seinen Freunden -und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch nur sie besuchen, -bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft jahrelang, bis ihn -der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines Schwertes das -schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit geübt, seine -Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine Kleinigkeit -bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase abzuschneiden, -damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.<a name="FNAnker_707_707" id="FNAnker_707_707"></a><a href="#Fussnote_707_707" class="fnanchor">[707]</a></p> - -<p>Die <em class="gesperrt">Sühnbarkeit</em> des Ehebruchs mittelst Busse<a name="FNAnker_708_708" id="FNAnker_708_708"></a><a href="#Fussnote_708_708" class="fnanchor">[708]</a> an Geld -oder Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe -kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend: -den Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche -Besitzrecht des <em class="gesperrt">Mannes</em>; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner -Frau die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das heute -geltende Verhältnis <em class="gesperrt">gegenseitiger</em> Treue war also noch keine -Bedingung des Ehebündnisses.<a name="FNAnker_709_709" id="FNAnker_709_709"></a><a href="#Fussnote_709_709" class="fnanchor">[709]</a> Lose, wie in derselben natürlich die -Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht -dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten -des Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum -gegen fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip -keine Rede. Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig -gehalten, als sie keine Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich -eine solche Gelegenheit und widersteht sie selbst der<span class="pagenum"><a name="Seite_334" id="Seite_334">[S. 334]</a></span> Versuchung, so -glaubt es doch kein Mensch. So bezeugt es Freiherr von <em class="gesperrt">Maltzan</em> -unter anderen von den südarabischen Agareb.<a name="FNAnker_710_710" id="FNAnker_710_710"></a><a href="#Fussnote_710_710" class="fnanchor">[710]</a> Die Frau wird eben -für willenlos angesehen, und an eine moralische Würde derselben glaubt -niemand. Eine solche ist in unserem Sinne bei der reinen Kaufehe -thatsächlich weder vorhanden, noch auch kaum möglich.</p> - -<p>Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums -vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente -bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern -hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der -Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker -der muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber -keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (<i>el Harím</i>, d. h. das -Verbotene)<a name="FNAnker_711_711" id="FNAnker_711_711"></a><a href="#Fussnote_711_711" class="fnanchor">[711]</a> ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon, -wie es scheint, die alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch -bei den Königen, ferner die Assyrier und unter den Achämeniden die -Perser, bei welchen er eine grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben -der Könige und Grossen, von dem allein wir einige Kunde besitzen. In -den späteren Zeiten des Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur -Verfügung im Harem und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg -und auf die Jagd. Das „Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude, -durch einen Hof vom Palaste des Königs geschieden, und hatte drei -Stockwerke, eines für die noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die -in Ausübung ihres „Amtes“ begriffenen, das oberste für die Königin, -die übrigen wirklichen „Frauen“ und ihre Bedienung.<a name="FNAnker_712_712" id="FNAnker_712_712"></a><a href="#Fussnote_712_712" class="fnanchor">[712]</a> Ausser -von Sklavinnen wurde der Harem auch von Verschnittenen (Eunuchen), -bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall war.<a name="FNAnker_713_713" id="FNAnker_713_713"></a><a href="#Fussnote_713_713" class="fnanchor">[713]</a> Sie werden -in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere bezeichnet und -standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser schmählichen -Sitte wird<span class="pagenum"><a name="Seite_335" id="Seite_335">[S. 335]</a></span> der Semiramis, von andern den Persern zugeschrieben, ist -aber zweifellos so alt wie die misstrauische Abschliessung der Frauen -selbst. Verschnittene sind dem ganzen Morgenlande, wo die Ehe auf sei -es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf beruht und das patriarchalische -System ausgebildet ist, eigentümlich.<a name="FNAnker_714_714" id="FNAnker_714_714"></a><a href="#Fussnote_714_714" class="fnanchor">[714]</a> Auch die Griechen haben -manchmal mit solchen Hämlingen Handel getrieben, die sie nach Ephesus -und Sardis den Persern für hohe Preise verkauften. Die alten Hellenen -waren ihren Gesetzen nach Monogamen und hatten daher keinen Harem in -dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit verbindet; dennoch hielten -sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in häuslicher Abgeschiedenheit, -in welcher auch das junge Mädchen aufwuchs. Das griechische Weib der -geschichtlichen Zeit war — namentlich in Athen — durch die Sitte auf -das Haus beschränkt und bewohnte in diesem den abgesonderten Hinterteil -(Γυναικωνῖτις), Gemächer, die von denen der Männer sowie -von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren.<a name="FNAnker_715_715" id="FNAnker_715_715"></a><a href="#Fussnote_715_715" class="fnanchor">[715]</a> Sie empfingen -darin keine Besuche von Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten und -hatten nicht einmal an ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn männliche -Gäste zugegen waren. Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei Götterfesten -und bei kultlichen Aufführungen im Theater, zeigten sie sich in der -Öffentlichkeit. Noch unter Demetrius Phalereus wachten aber eigene -„Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι) darüber, dass die gesetzlichen -Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck und Betragen gebührend -beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete Griechin ohne Schleier -und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch strenger gestaltete sich -die Absperrung der Frau unter den christlichen Byzantinern, und der -muhammedanische Harem selbst ist grossen<span class="pagenum"><a name="Seite_336" id="Seite_336">[S. 336]</a></span>teils nach dem Vorbilde des -byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den Modernen ist -die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem besonderen Gemache -(<i>Zenana</i>) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch ihren <i>Parda</i>. -Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte aus. -In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen -für Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen -mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.<a name="FNAnker_716_716" id="FNAnker_716_716"></a><a href="#Fussnote_716_716" class="fnanchor">[716]</a> Die -christlichen Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter -Schloss und Riegel als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten -christlichen Bewohner des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber -wahr, dass gerade die Christen in Asien die Sache noch schlimmer -treiben, als die Moslemin und dass sie um so strenger werden, je mehr -Europas Bildung vordrängt, während manche Türken z. B. ihre starre -Abgeschlossenheit fahren lassen.</p> - -<p>Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des -Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere -Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der -Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne -wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu -genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit -sie lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung -der Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung -auf den übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den -Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn -sie das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup -anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht -hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht -schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet -kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs -des Nasenbeines und um die Augenbrauen.<a name="FNAnker_717_717" id="FNAnker_717_717"></a><a href="#Fussnote_717_717" class="fnanchor">[717]</a> In Japan rasieren sich -verheiratete Frauen<span class="pagenum"><a name="Seite_337" id="Seite_337">[S. 337]</a></span> die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch -eine Art Tinte schwarz.<a name="FNAnker_718_718" id="FNAnker_718_718"></a><a href="#Fussnote_718_718" class="fnanchor">[718]</a> Ob auch das bei vielen Stämmen übliche -Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich -bleiben, da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil -einem uns freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen -scheint, ebenso wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen. -Dagegen ist die Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt -in die Ehe entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer -Gelegenheit gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der -polnischen oder russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle -des natürlichen Haares vertreten, wird auch zugeben, dass selbst -bei hübschen Gesichtern der Zweck trefflich erreicht wird. Auf den -nämlichen Grundgedanken ist endlich die Sitte zurückzuführen, welche -bei uns das Haar der verheirateten Frau unter der Haube verhüllt. Daran -ändert der Umstand nichts, dass im Laufe der Zeit die Haube zum Symbol -der Frauenwürde aufgerückt und die Redensart: „unter die Haube kommen“ -gleichbedeutend „mit in die Ehe treten“ geworden ist.</p> - -<p>Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht -des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des -eigenen Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte -die Sitte „Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des -Einzelnen unter den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor -dieser bedeutsamen Staffel, welche ja nicht alle Völker erklommen -haben, äusserte der Frauenkauf seine Wirkung nach zwei verschiedenen -Richtungen. Ich habe betont, wie derselbe zunächst eine fühlbare -Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes nach sich zog. Aber gerade -dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank, stieg andererseits dessen -<em class="gesperrt">wirtschaftliche</em> Wertschätzung, und dies war der Ausgangspunkt -eines unbestreitbaren Fortschrittes. Der Kulturgewinn liegt aber gewiss -nur zu sehr geringem Teile darin, dass, wie H. <em class="gesperrt">Spencer</em> meint, -die Kaufehe die Monogamie unterstütze.<a name="FNAnker_719_719" id="FNAnker_719_719"></a><a href="#Fussnote_719_719" class="fnanchor">[719]</a> „Wenn der Mann“, sagt<span class="pagenum"><a name="Seite_338" id="Seite_338">[S. 338]</a></span> -er, „ihrem Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine bestimmte -Zeit gedient hat, so wird er sicherlich mit grösserer Entschiedenheit -der Wegnahme seiner Frau sich widersetzen, als wenn er sie ohne -dieses Opfer erlangt hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch den -Kaufpreis sein Besitz, seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist -die Voraussetzung, dass, wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit -erworben worden und ein zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes zu -haben ist, dies eine wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe -leichtsinnig wieder aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht -nur in bedingter Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs -sind die ehelichen Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom -Weibe ist auf dem einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den -Mann davon zurückhält, ist weniger die Schwierigkeit, eine andere -Frau zu erwerben, als die erwachende stärkere Neigung für die schon -erworbene. Überall erweckt der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering -auch die zarteren Regungen der Kulturarmen geachtet werden mögen, es -kann nicht fehlen, dass dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, -so dass sie allmählich einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der -Fortschritt, welchen Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch -nach einer anderen Seite.</p> - -<p>Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem -auch die <em class="gesperrt">Kinder</em> als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen -Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere -Verkaufsgegenstände. <em class="gesperrt">Max Buchner</em> hat dies betreffs der Dualla in -Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „<em class="gesperrt">Die Weiber sind -das Kapital des Mannes, und die Kinder, die er aus ihnen zu erzielen -hofft, sind seine Zinsen</em>.“<a name="FNAnker_720_720" id="FNAnker_720_720"></a><a href="#Fussnote_720_720" class="fnanchor">[720]</a> Weit entfernt die Monogamie -zu fördern, legt die Sitte des Frauenkaufs dem Manne es vielmehr -nahe, so viel Weiber als möglich zu erwerben, um auch möglichst -viel Kinder zu erzielen. Während also in mutterrechtlicher Zeit die -Geschlechtsbündnisse bloss des Genusses halber geschlossen wurden,<span class="pagenum"><a name="Seite_339" id="Seite_339">[S. 339]</a></span> -liegt ihnen nunmehr kühle Berechnung zu Grunde. Die Gewinnung von -Kindern wird der Hauptzweck der Kaufehe, und zwar so sehr, dass sich -nach diesem Erfolge vielfach die Dauer des Verhältnisses richtet.<a name="FNAnker_721_721" id="FNAnker_721_721"></a><a href="#Fussnote_721_721" class="fnanchor">[721]</a> -Unfruchtbare werden daher ihrem früheren Eigentümer, sei dies der -Vater oder ein ehelicher Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises -zurückgegeben. So ist es nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern -allgemeiner Brauch im ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist -Unfruchtbarkeit der Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und -bleibt dies manchmal sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo -edlere Begriffe die materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo -es, wie in China, Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen, -um die Eltern zu ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.<a name="FNAnker_722_722" id="FNAnker_722_722"></a><a href="#Fussnote_722_722" class="fnanchor">[722]</a> Bei den -christlichen Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit -der grösste Schimpf, den man einem Weibe anthun kann, und um nur -Mutter zu werden, giebt sie sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie -begegnet.<a name="FNAnker_723_723" id="FNAnker_723_723"></a><a href="#Fussnote_723_723" class="fnanchor">[723]</a> Wie sehr aber ursprünglich, d. h. in den noch in die -Perioden der unausgebildeten Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des -Frauenkaufs, der berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand, -dass das durch den Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine -gewisse Anzahl Kinder ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr -elterliches Haus erkauft. So meldet <em class="gesperrt">Nachtigal</em>, dass bei einigen -Stämmen Innerafrikas die Frau, wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder -geboren hat, „auf ihren Wunsch in das elterliche Haus zurückkehren zu -dürfen scheine“.<a name="FNAnker_724_724" id="FNAnker_724_724"></a><a href="#Fussnote_724_724" class="fnanchor">[724]</a> Die Frau der Sonrhay ist schon mit drei Kindern -ausgelöst. Stets aber wird vorsorglich bedungen, dass die Zahl der -Kinder den Wert des Kaufpreises der Frau über einen gewissen Grad -hinaus übersteige, dass mit andern Worten der Käufer Zinsen von seinem -Kapitale geniesse. Und doch liegt schon in diesem groben Verhältnisse<span class="pagenum"><a name="Seite_340" id="Seite_340">[S. 340]</a></span> -unverkennbar ein sittlicher Fortschritt! Die Wertschätzung des Weibes -zieht die Wertschätzung der Kinder nach sich. Wo diese ihren Einzug -hält, verschwindet die gewohnheitsgemässe Beseitigung des Nachwuchses, -der <em class="gesperrt">Kindermord</em>, wie ihn die mutterrechtliche Urzeit mit aller -Liebe zu den am Leben Gelassenen zu vereinen wusste. Die Kinder -sind eben nichts Überflüssiges mehr und selbst die Mädchen, welche -ehedem den eigenen Müttern als Ballast galten und der Notdurft der -Zeit zuerst zum Opfer fielen, wurden nunmehr ein Gegenstand hoher -Wertschätzung. Anderen Ursachen blieb es später vorbehalten, selbst -bei hochentwickelten Völkern einen Rückschritt in dieser Hinsicht -herbeizuführen. Was aber das Wichtigste ist: in seinen Zinsen lernte -der Mann auch seine Kinder <em class="gesperrt">lieben</em>. Ist die Mutterliebe ein -natürlicher Instinkt, so ward die Liebe des Vaters dagegen erst spät -errungen. Lange, lange währte es, ehe die harte Rinde schmolz, welche -das rauhe Mannesherz umpanzerte. Wiederum war es der Besitz, welcher, -wie die Neigung zum Weibe, so auch die Liebe zur Nachkommenschaft -im Vater keimen liess. Bescheiden zwar wie das Mass dieser Liebe -ist, Liebe bleibt es doch, wenngleich „Liebe“ hier in einem dem -Naturzustande näher liegenden Sinne aufzufassen ist.</p> - -<p>Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige, -höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar, -den Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in -Bezug auf das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.<a name="FNAnker_725_725" id="FNAnker_725_725"></a><a href="#Fussnote_725_725" class="fnanchor">[725]</a> -Unter der „Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren -Eltern oder Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer -Zeit zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem -Sinne, wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es -ist nichts als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später -abzuschliessenden Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung -als den Vorläufer der späteren Verlobung betrachten, welche allmählich -zur Bedeutung eines festlichen Familienereignisses aufstieg. Es -bezeichnet nun einen sehr wesent<span class="pagenum"><a name="Seite_341" id="Seite_341">[S. 341]</a></span>lichen Fortschritt in sittlicher -Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm für später zugesagten Mädchen -die nämliche Treue, die nämliche Unberührtheit zu fordern begann, -wie von der wirklichen Gattin. In mutterrechtlicher Zeit waren, wie -in früheren Abschnitten gezeigt, dem Weibe vor dem Eintritt in einen -Geschlechtsbund mit einem Manne keine Schranken gezogen. Auch unter -dem Frauenkauf blieb dies noch lange so, und viele Völkerschaften -haben dieses Stadium noch nicht überwunden. Wir treffen bei ihnen die -strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen für den Ehebruch, -dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es herrscht -noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der zu -kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge Vater-, -richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur <em class="gesperrt">in</em> der Ehe; die -unverheirateten Töchter leben nach altem Mutterrecht<a name="FNAnker_726_726" id="FNAnker_726_726"></a><a href="#Fussnote_726_726" class="fnanchor">[726]</a> und führen -einen nach unseren Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den -ausgerotteten Urbewohnern der westindischen Antillen, so ist es noch -heutigen Tages bei vielen Völkerschaften. Ich habe schon an früherer -Stelle<a name="FNAnker_727_727" id="FNAnker_727_727"></a><a href="#Fussnote_727_727" class="fnanchor">[727]</a> Beispiele dafür zusammengetragen und erwähne hier daher -bloss, dass auch auf Neuseeland das Ansehen der Unverheirateten steigt -mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf den Andamanen werden die Mädchen vor -ihrer Verheiratung als Gemeingut sowohl der verheirateten, als der -ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso allgemein ist die Unkeuschheit -der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu erregen, bei den Malgaschen, -bei mehreren indianischen Völkerschaften Amerikas, in Bhutan im -nördlichen Indien, bei den Annamiten in Cochinchina, auf Borneo, auf -vielen australischen Inseln, bei vielen Negerstämmen. In Unyamuezi, -wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen sich die <i>Wahárá</i>, d. h. -die erwachsenen Mädchen, nach <em class="gesperrt">Burtons</em> Mitteilung zu je sieben -bis zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe ein Haus, wo sie -ohne elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen dürfen.<a name="FNAnker_728_728" id="FNAnker_728_728"></a><a href="#Fussnote_728_728" class="fnanchor">[728]</a> Bei -vielen Negerstämmen werden<span class="pagenum"><a name="Seite_342" id="Seite_342">[S. 342]</a></span> aussereheliche Mutterschaften durchaus -nicht anstössig gefunden. Nach <em class="gesperrt">Ladislaus Magyar</em>, der im -westafrikanischen Negerreiche Bihé eine Prinzessin heiraten musste, -wird in Bengueta die Jungferschaft auch wohl an den Meistbietenden -versteigert, damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde. Bevor eine -mannbare Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat, wird sie -in lange Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und Gesängen von -Dorf zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen Verehelichung, -ihre Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,<a name="FNAnker_729_729" id="FNAnker_729_729"></a><a href="#Fussnote_729_729" class="fnanchor">[729]</a> und A. E. Lux berichtet -von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem anderen -Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft der -Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.<a name="FNAnker_730_730" id="FNAnker_730_730"></a><a href="#Fussnote_730_730" class="fnanchor">[730]</a> -Bei den mongolischen Völkerschaften scheint geradezu ein Abscheu -vor der Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit -seltsamen religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster -Unreinheit des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei -manchen scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe -erwünscht gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon -gemeldet wurde.<a name="FNAnker_731_731" id="FNAnker_731_731"></a><a href="#Fussnote_731_731" class="fnanchor">[731]</a> Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal -eine Witwe, ohne dass ein anderer, den man dafür <em class="gesperrt">bezahlte</em>, ihr -vorher beigewohnt und ihr gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte. -Sonst, meinte man, würde auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei -der ersten Eroberung des Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu -dieser Reinigung an.</p> - -<p>Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass -eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward<span class="pagenum"><a name="Seite_343" id="Seite_343">[S. 343]</a></span> als jungfräuliche -Keuschheit.<a name="FNAnker_732_732" id="FNAnker_732_732"></a><a href="#Fussnote_732_732" class="fnanchor">[732]</a> Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst -spät erworbener Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von -manchen Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff -der Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der -sich erst allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr, -als den Erfolg. Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss -bezeichnete es einen sittlichen Fortschritt, als der Käufer des -Mädchens auch dessen Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus -den älteren mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der -geschlechtlichen Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen -Völkern das Begehr nach jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen -tiefen Misstrauen gepaart, welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich -bekundet sich dieses Misstrauen in der scheusslichen Operation des -„Vernähens“ (Infibulation) der Mädchen,<a name="FNAnker_733_733" id="FNAnker_733_733"></a><a href="#Fussnote_733_733" class="fnanchor">[733]</a> ein blutiger Eingriff, -der keineswegs, wie man lange wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen -wird.<a name="FNAnker_734_734" id="FNAnker_734_734"></a><a href="#Fussnote_734_734" class="fnanchor">[734]</a> Das Verfahren ist wahrscheinlich von Osten her, vielleicht -durch die Araber, nach Afrika eingeführt, wo er heute von Nubien aus -bis zum Roten Meere so wie nach Kordofan und Darfur verbreitet ist. -Nach Dr. <em class="gesperrt">Peney</em> war der Unfug indes schon in Schwung, ehe die -Araber den Sudan betraten. Jedenfalls aber kannte diese Sitte bereits -der altarabische Arzt <em class="gesperrt">Rhazes</em>, der davon spricht, wie die -üppigen Araber vom weiblichen Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_344" id="Seite_344">[S. 344]</a></span>schlecht sich Genuss zu verschaffen -suchten. Und vielleicht von Arabien aus trug sich die Gepflogenheit -auch nach Asien hinein und über den malayischen Archipel. Denn bei den -Völkern in Hinterindien fand sie <em class="gesperrt">Linschoten</em>, und von hier aus -scheint sie zu manchen muhammedanischen Malayen gewandert zu sein, -bei welchen <em class="gesperrt">Epp</em> sie antraf. In Europa konnte die barbarische -Sitte nicht Fuss fassen, obgleich von französischer Seite her im -vorigen Jahrhundert Vorschläge zur Einführung derselben gemacht -wurden.<a name="FNAnker_735_735" id="FNAnker_735_735"></a><a href="#Fussnote_735_735" class="fnanchor">[735]</a> Bei der Verheiratung muss natürlich die entgegengesetzte -Operation stattfinden, und mancher Ehemann lässt sie auch an der Gattin -wiederholen, so oft es ihm nötig dünkt. Dennoch wird versichert, dass -der beabsichtigte Zweck bisweilen unerreicht bleibt.</p> - -<p>Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu -weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst -an die materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen -fand, forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit -wurden die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese -bilden ja bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss -unter der Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist, -wird die Ehe unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr -unversehrt, findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann. -Dadurch steigt die Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die -Unkeuschheit der älteren Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei -den Somal pflegt der Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch -Zeichen aller Welt bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und -wälzt dadurch Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der -Anschauungen müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der -Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei -Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders -in und um Mekka, üblich ist.<a name="FNAnker_736_736" id="FNAnker_736_736"></a><a href="#Fussnote_736_736" class="fnanchor">[736]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_345" id="Seite_345">[S. 345]</a></span> Auch in Europa war diese schnöde -Sitte gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V. -1524 sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr -Sevillas feierte.<a name="FNAnker_737_737" id="FNAnker_737_737"></a><a href="#Fussnote_737_737" class="fnanchor">[737]</a> Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen -widerliche, unser Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der -Jungfräulichkeit der Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der -Hochzeitsfeier, an dessen Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen -und für dessen Ausgang sich alle Hochzeitsgäste interessieren. -Mit Hinsicht darauf, wie diese Nachforschung ausfällt, erhält die -Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung oder Fortsetzung, welche bei -ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer Züchtigung der jungen -Frau führt.<a name="FNAnker_738_738" id="FNAnker_738_738"></a><a href="#Fussnote_738_738" class="fnanchor">[738]</a> Ähnlich geht es in Bulgarien zu.<a name="FNAnker_739_739" id="FNAnker_739_739"></a><a href="#Fussnote_739_739" class="fnanchor">[739]</a> So abstossend -diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken mögen, so -gehören sie doch schon vorgerückteren Gesittungsstufen an und gingen -aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir sehr -unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.<a name="FNAnker_740_740" id="FNAnker_740_740"></a><a href="#Fussnote_740_740" class="fnanchor">[740]</a> Erst als dieser -Körper und Leben gewann, ward<span class="pagenum"><a name="Seite_346" id="Seite_346">[S. 346]</a></span> die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend -erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung, -zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber -wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin, -sondern auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel -seiner Rache anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat -zuerst durch eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt -ihm die Pflicht auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin -zu nehmen. Auf noch vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der -Periode der Staatenbildung, als die Reinheit der Mädchen ebenso zum -sittlichen Ergebnis geworden, wie die Treue des Weibes, ward endlich -die Unberührtheit der Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes -gestellt, ging die Wahrung des als sittlich Erkannten von dem Einzelnen -über auf den Staat, welcher seinen Arm strafend über dem Frevler an der -geheiligten Sitte erhob.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_679_679" id="Fussnote_679_679"></a><a href="#FNAnker_679_679"><span class="label">[679]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. -52–53.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_680_680" id="Fussnote_680_680"></a><a href="#FNAnker_680_680"><span class="label">[680]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. -271.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_681_681" id="Fussnote_681_681"></a><a href="#FNAnker_681_681"><span class="label">[681]</span></a> Vergl. S. 126.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_682_682" id="Fussnote_682_682"></a><a href="#FNAnker_682_682"><span class="label">[682]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. A. a. O. S. 272.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_683_683" id="Fussnote_683_683"></a><a href="#FNAnker_683_683"><span class="label">[683]</span></a> So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun -(<em class="gesperrt">Max Buchner</em>, Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der -<i>un grand monde</i> ist, welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut -und Kredit bei einem weissen Kaufmanne besitzt (<em class="gesperrt">Compiègne</em>. -<i>L’Afrique équatoriale. Gabonais.</i> S. 188), und in Sierra Leone; je -grösser die Zahl der Weiber, desto reicher und angesehener ist der -Mann; 25–50 Frauen sind daher keine so grosse Seltenheit bei den -Fürsten dieses Landes. Als ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines -solchen Fürsten, fragte, wie viel Frauen sein Vater besitze, antwortete -er in niedergeschlagenem Tone: <i>twelf</i>, <i>that’s all</i> (zwölf, das ist -alles), dadurch gleichsam eingestehend, dass sein Vater nur geringes -Ansehen geniesse (Globus. Bd. XLVII. S. 249).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_684_684" id="Fussnote_684_684"></a><a href="#FNAnker_684_684"><span class="label">[684]</span></a> <i>Le livre de Marco Polo</i>, par <em class="gesperrt">M. G. Gauthier</em>. -Paris 1865. Bd. II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder -Hausherr, einen von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen -seiner Familie zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen -hingen ein Zeichen über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, -als bis der Fremde abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_685_685" id="Fussnote_685_685"></a><a href="#FNAnker_685_685"><span class="label">[685]</span></a> <em class="gesperrt">K. E. von Ujfalvy</em>. Aus dem westlichen Himalaya. -Erlebnisse und Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_686_686" id="Fussnote_686_686"></a><a href="#FNAnker_686_686"><span class="label">[686]</span></a> <em class="gesperrt">A. v. Chamissos</em> Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S. -217.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_687_687" id="Fussnote_687_687"></a><a href="#FNAnker_687_687"><span class="label">[687]</span></a> <em class="gesperrt">A. von Middendorff</em>. Sibirische Reise. St. -Petersburg 1875. Bd. IV. S. 1407.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_688_688" id="Fussnote_688_688"></a><a href="#FNAnker_688_688"><span class="label">[688]</span></a> <em class="gesperrt">Waitz</em>. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. -314.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_689_689" id="Fussnote_689_689"></a><a href="#FNAnker_689_689"><span class="label">[689]</span></a> <em class="gesperrt">Hall</em>. <i>Narrative of the second arctic -Expedition.</i> Washington 1879. S. 102.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_690_690" id="Fussnote_690_690"></a><a href="#FNAnker_690_690"><span class="label">[690]</span></a> <em class="gesperrt">Bérenger-Féraud</em>. <i>Les peuplades de la -Sénégambie.</i> S. 98.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_691_691" id="Fussnote_691_691"></a><a href="#FNAnker_691_691"><span class="label">[691]</span></a> Ausland 1867. S. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_692_692" id="Fussnote_692_692"></a><a href="#FNAnker_692_692"><span class="label">[692]</span></a> <em class="gesperrt">Combes</em> et <em class="gesperrt">Tamisier</em>. <i>Voyage en Abyssinie.</i> -Bd. II. S. 16.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_693_693" id="Fussnote_693_693"></a><a href="#FNAnker_693_693"><span class="label">[693]</span></a> A. a. O. S. 129.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_694_694" id="Fussnote_694_694"></a><a href="#FNAnker_694_694"><span class="label">[694]</span></a> <em class="gesperrt">Compiègne</em>. <i>L’Afrique équatoriale. Gabonais.</i> S. -192.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_695_695" id="Fussnote_695_695"></a><a href="#FNAnker_695_695"><span class="label">[695]</span></a> Globus. Bd. XLVII. S. 249.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_696_696" id="Fussnote_696_696"></a><a href="#FNAnker_696_696"><span class="label">[696]</span></a> <em class="gesperrt">Otto H. Schütz</em>. Reisen im südwestlichen Becken -des Kongo. Berlin 1881. S. 91.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_697_697" id="Fussnote_697_697"></a><a href="#FNAnker_697_697"><span class="label">[697]</span></a> <em class="gesperrt">Thomson</em>. Durch Massailand. S. 395.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_698_698" id="Fussnote_698_698"></a><a href="#FNAnker_698_698"><span class="label">[698]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. -82.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_699_699" id="Fussnote_699_699"></a><a href="#FNAnker_699_699"><span class="label">[699]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_700_700" id="Fussnote_700_700"></a><a href="#FNAnker_700_700"><span class="label">[700]</span></a> Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas -dem beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu -beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_701_701" id="Fussnote_701_701"></a><a href="#FNAnker_701_701"><span class="label">[701]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. -201. Das Töten eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des -Mannes bei den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, -Kirgisen und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. -Der alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes, -Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam -konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen. -Nach den Gesetzen der Beduinen, der <i>Graugans</i>, den Gesetzen Knuts, dem -<i>Gutalagh</i>, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen -nach dänischem und ostgotischem Rechte.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_702_702" id="Fussnote_702_702"></a><a href="#FNAnker_702_702"><span class="label">[702]</span></a> <em class="gesperrt">Post</em>. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_703_703" id="Fussnote_703_703"></a><a href="#FNAnker_703_703"><span class="label">[703]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie -Kamerun. Bd. II. S. 59.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_704_704" id="Fussnote_704_704"></a><a href="#FNAnker_704_704"><span class="label">[704]</span></a> Globus. Bd. XLVII. S. 249.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_705_705" id="Fussnote_705_705"></a><a href="#FNAnker_705_705"><span class="label">[705]</span></a> Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der -Schmach das Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, -Pogghiinsulanern, Redschang und den alten Chibcha. Nach <em class="gesperrt">Tacitus</em> -wurde die germanische Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus -dem Hause gejagt und mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; -nach westgotländischem Recht ward ihr der Mantel von der Schulter -gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche -Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich -dieselben auch auf den Ehebrecher. (<em class="gesperrt">Post</em>. Anfänge des Staats- -und Rechtslebens. S. 207–208.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_706_706" id="Fussnote_706_706"></a><a href="#FNAnker_706_706"><span class="label">[706]</span></a> So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, -den Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den -Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem -Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase -zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen- -und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_707_707" id="Fussnote_707_707"></a><a href="#FNAnker_707_707"><span class="label">[707]</span></a> Ausland 1857. S. 978.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_708_708" id="Fussnote_708_708"></a><a href="#FNAnker_708_708"><span class="label">[708]</span></a> Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den -Pahari in Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, -Mandingo u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, -ist nicht selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl -an den Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das -Weib an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der -Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld -ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt, -dasselbe zuführen. Auch nach der <i>Lex Bajuvariorum</i> ist die Strafe der -Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_709_709" id="Fussnote_709_709"></a><a href="#FNAnker_709_709"><span class="label">[709]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_710_710" id="Fussnote_710_710"></a><a href="#FNAnker_710_710"><span class="label">[710]</span></a> Globus. Bd. XX. S. 158.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_711_711" id="Fussnote_711_711"></a><a href="#FNAnker_711_711"><span class="label">[711]</span></a> Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_712_712" id="Fussnote_712_712"></a><a href="#FNAnker_712_712"><span class="label">[712]</span></a> <em class="gesperrt">Otto Henne Am Rhyn</em>. Allgemeine Kulturgeschichte. -Leipzig 1877. Bd. I. S. 549.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_713_713" id="Fussnote_713_713"></a><a href="#FNAnker_713_713"><span class="label">[713]</span></a> <em class="gesperrt">Ferdinand Justi</em>. Geschichte des alten Persiens. -Berlin 1876. S. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_714_714" id="Fussnote_714_714"></a><a href="#FNAnker_714_714"><span class="label">[714]</span></a> Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der -kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten -eine gewisse Anzahl Eunuchen (<i>Lao-kung</i> d. h. „alter Hahn“) in ihre -Dienste nehmen. Siehe: G. <em class="gesperrt">Carter Stent</em>. Chinesische Eunuchen. -Leipzig o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren -Zeiten auch dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen -als jetzt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_715_715" id="Fussnote_715_715"></a><a href="#FNAnker_715_715"><span class="label">[715]</span></a> <em class="gesperrt">Albert Forbiger</em>. Hellas und Rom. Leipzig 1876. -Zweite Abteil. Bd. I. S. 65.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_716_716" id="Fussnote_716_716"></a><a href="#FNAnker_716_716"><span class="label">[716]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Mantegazza</em>. Indien. S. 276.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_717_717" id="Fussnote_717_717"></a><a href="#FNAnker_717_717"><span class="label">[717]</span></a> <em class="gesperrt">Herm. von Schlagintweit</em>. Reisen in Indien und -Hochasien. Jena 1871. Bd. II. S. 48.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_718_718" id="Fussnote_718_718"></a><a href="#FNAnker_718_718"><span class="label">[718]</span></a> Dr. J. J. <em class="gesperrt">Rein</em>. Japan. Bd. I. S. 475.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_719_719" id="Fussnote_719_719"></a><a href="#FNAnker_719_719"><span class="label">[719]</span></a> H. <em class="gesperrt">Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. -273–274.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_720_720" id="Fussnote_720_720"></a><a href="#FNAnker_720_720"><span class="label">[720]</span></a> <em class="gesperrt">Buchner</em>. Kamerun. S. 31.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_721_721" id="Fussnote_721_721"></a><a href="#FNAnker_721_721"><span class="label">[721]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_722_722" id="Fussnote_722_722"></a><a href="#FNAnker_722_722"><span class="label">[722]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>. China und die Chinesen. S. 57.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_723_723" id="Fussnote_723_723"></a><a href="#FNAnker_723_723"><span class="label">[723]</span></a> <em class="gesperrt">Ed. Combes</em> et <em class="gesperrt">M. Tamisier</em>. <i>Voyage en -Abyssinie</i> 1835–1837. Paris 1838. Bd. II. S. 17.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_724_724" id="Fussnote_724_724"></a><a href="#FNAnker_724_724"><span class="label">[724]</span></a> <em class="gesperrt">Nachtigal</em>. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_725_725" id="Fussnote_725_725"></a><a href="#FNAnker_725_725"><span class="label">[725]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_726_726" id="Fussnote_726_726"></a><a href="#FNAnker_726_726"><span class="label">[726]</span></a> A. a. O. S. 127.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_727_727" id="Fussnote_727_727"></a><a href="#FNAnker_727_727"><span class="label">[727]</span></a> Siehe S. 220 ff.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_728_728" id="Fussnote_728_728"></a><a href="#FNAnker_728_728"><span class="label">[728]</span></a> <em class="gesperrt">Richard F. Burton</em>. <i>The Lake Regions of central -Afrika.</i> London 1860. Bd. II. S. 24.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_729_729" id="Fussnote_729_729"></a><a href="#FNAnker_729_729"><span class="label">[729]</span></a> <em class="gesperrt">Herm. Soyaux</em>. Aus Westafrika. Erlebnisse und -Beobachtungen. Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen -sich hier des Ausdrucks <i>Jus primæ noctis</i>, welcher gemeiniglich das -sogenannte „Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber -zwei völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um -ein Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. <i>Jus -primæ noctis</i> Europas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich -komme auf diese Frage bald zurück.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_730_730" id="Fussnote_730_730"></a><a href="#FNAnker_730_730"><span class="label">[730]</span></a> A. E. <em class="gesperrt">Lux</em>. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. -S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_731_731" id="Fussnote_731_731"></a><a href="#FNAnker_731_731"><span class="label">[731]</span></a> Siehe oben S. 223.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_732_732" id="Fussnote_732_732"></a><a href="#FNAnker_732_732"><span class="label">[732]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. — <em class="gesperrt">Peschel</em> warnt mit -Recht, auf eine Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit -aus dem Mangel eines sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch -welchen Jungfrau und Frau unterschieden werden (<em class="gesperrt">Peschel</em>. -Völkerkunde. S. 219). Solche Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen -Abiponen, wie auch den Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint -indes <em class="gesperrt">Peschel</em> dem Zeugnisse <em class="gesperrt">Chapmans</em>, wonach sie nur -Neigungsehen schliessen, zu viel Gewicht beizulegen, denn es stehen -diesem zahlreiche Gewährsmänner entgegen, die durchaus keine so -günstige Deutung zulassen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_733_733" id="Fussnote_733_733"></a><a href="#FNAnker_733_733"><span class="label">[733]</span></a> <i>Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a -Veneris monte usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola -ad urinam fundendam pateat.</i></p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_734_734" id="Fussnote_734_734"></a><a href="#FNAnker_734_734"><span class="label">[734]</span></a> Beschrieben von Dr. <em class="gesperrt">Peney</em> im <i>Bulletin de la -Société de géographie</i> von Paris, 1859. Bd. I. S. 341–388 und „Ausland“ -1859. S. 822.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_735_735" id="Fussnote_735_735"></a><a href="#FNAnker_735_735"><span class="label">[735]</span></a> Dr. H. H. <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Kind in Brauch und Sitte der -Völker. Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314–324.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_736_736" id="Fussnote_736_736"></a><a href="#FNAnker_736_736"><span class="label">[736]</span></a> <i>Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non -inspiciunt. Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem -puellae mater virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit -eosque jubilare jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta -abiit. Si non ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in -Arabia „debet esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit -sanguis, cruore palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis -parentibusque ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat -divortium. Hic urbis et ruris mos idem est.</i> (<em class="gesperrt">Burton</em>. <i>Personal -Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.</i> Bd. III. S. 82).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_737_737" id="Fussnote_737_737"></a><a href="#FNAnker_737_737"><span class="label">[737]</span></a> <i>Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in -presentia del Cardinal Salviati.</i> Am folgenden Tage aber wurde die -„Mappa“ für die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein -Augenzeuge, der damalige venezianische Gesandte. (<i>Viaggio fatto in -Spagna del Magnif. Mssr. Andrea Navigiero.</i> Vinegia 1563. S. 13.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_738_738" id="Fussnote_738_738"></a><a href="#FNAnker_738_738"><span class="label">[738]</span></a> Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes -gab nach russischen Quellen Dr. O. <em class="gesperrt">Asboth</em> im Archiv f. -Anthropologie. Bd. XIII. S. 317–321. Zeigt sich aus irgend einem Grund -der Mann unfähig, den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt -entweder die Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, -oder man beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen -Mann von soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der -Beiwohnung zu vollziehen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_739_739" id="Fussnote_739_739"></a><a href="#FNAnker_739_739"><span class="label">[739]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der Südslaven. S. -461–462.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_740_740" id="Fussnote_740_740"></a><a href="#FNAnker_740_740"><span class="label">[740]</span></a> <em class="gesperrt">Louise von François</em> schreibt sehr richtig: Eine -Frau hat keine Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie -allein wissen für dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding -anders... nämlich Keuschheit und Treue. (L. v. <em class="gesperrt">François</em>. Der -Posten der Frau. Stuttgart o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_347" id="Seite_347">[S. 347]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XX">XX.<br /> - -Ausbildung des Patriarchates.</h2> - -</div> - -<div class="dc_3"> - <a id="drop_w_20" name="drop_w_20"> - <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>ie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den -vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der -urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben -eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon -einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden -des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den -hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man -jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner -Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf -zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ — wenn man sich -dieses Ausdruckes bedienen darf — zwischen Mann und Weib, wie ihn -die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange -nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig nahe -standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter, das neue -Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich nur allmählich -dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich anfänglich noch auf -einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte ein. Die Spuren dieser -einstigen Zustände sind überall im Kreise der Vaterherrschaft an -zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch deutlich wahrnehmbar. -Im allgemeinen aber bemerkt <em class="gesperrt">Lippert</em> mit vollem Rechte,<span class="pagenum"><a name="Seite_348" id="Seite_348">[S. 348]</a></span> -je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen Phasen -der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der Parteien -durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal gewöhnt -sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen. -Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“ -entgegentreten.<a name="FNAnker_741_741" id="FNAnker_741_741"></a><a href="#Fussnote_741_741" class="fnanchor">[741]</a></p> - -<p>Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters, -richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch -unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine -grössere Anzahl solcher unter <em class="gesperrt">einer</em> väterlichen Gewalt. Diese -wurzelt hinwieder in dem <em class="gesperrt">Besitzrechte</em> an den Menschen, welches -der älteren Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und -aus dieser trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte -erörterten, noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar, -dass, so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte, -in strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im -Grunde auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste. -Der Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling, -gewann damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach -Belieben zu verfügen. <em class="gesperrt">Carlo Piaggia</em> erzählt von den Niamniam -in Mittelafrika, der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des -Stammes und betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.<a name="FNAnker_742_742" id="FNAnker_742_742"></a><a href="#Fussnote_742_742" class="fnanchor">[742]</a> -Der König von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen -zur Ehe und lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz -fliessen. Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige, -dem als Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen -zur Verfügung steht. Von den Balanten in Westafrika meldet <em class="gesperrt">Alfred -Marche</em>, dass der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod -der Unterthanen, sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (<i>Jus -primae noctis</i>) im ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein -Recht, als vielmehr eine <em class="gesperrt">Verpflich<span class="pagenum"><a name="Seite_349" id="Seite_349">[S. 349]</a></span>tung</em> seinerseits, denn -ohne diese Förmlichkeit würde kein Mädchen heiraten können.<a name="FNAnker_743_743" id="FNAnker_743_743"></a><a href="#Fussnote_743_743" class="fnanchor">[743]</a> So -ist es überall, wo in geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des -Deflorationsrechtes herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz -der jüngster Zeit dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem -ethnologischem Gebiete aufrecht zu erhalten ist.<a name="FNAnker_744_744" id="FNAnker_744_744"></a><a href="#Fussnote_744_744" class="fnanchor">[744]</a> Dieses sogenannte -Häuptlings- oder „Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den -Sklavenverhältnissen hervorgegangen.<a name="FNAnker_745_745" id="FNAnker_745_745"></a><a href="#Fussnote_745_745" class="fnanchor">[745]</a> Es war ja ganz natürlich, -dass die Sklavin, welche dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch -die Erstlinge ihrer Liebe geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit -ist dieses Herrenrecht längst nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und -nirgends in der Völkerkunde ergiebt sich, dass dasselbe wider den -Willen der Beteiligten ausgeübt werde. Richtiger wäre es daher von -einem <i>Officium</i> als von einem <i>Jus primae noctis</i> zu sprechen. Was -anfangs im beschränkten Kreise der Patriarchalfamilie ein Recht -gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit mit dem Einleben der -Gepflogenheit allmählich zu einer <em class="gesperrt">Forderung</em> der Unterthanen -und zu einer <em class="gesperrt">Pflicht</em> des Oberhauptes.<a name="FNAnker_746_746" id="FNAnker_746_746"></a><a href="#Fussnote_746_746" class="fnanchor">[746]</a> Die wachsende -Er<span class="pagenum"><a name="Seite_350" id="Seite_350">[S. 350]</a></span>weiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte aber diese -Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich sogar um -schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren Epochen -Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in <em class="gesperrt">einer</em> Person -vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte Pflicht -auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten Vorgängen -im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen begonnen -hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein blosses -Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa selbst -auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit als -symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht solche -haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst das -thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen -Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.<a name="FNAnker_747_747" id="FNAnker_747_747"></a><a href="#Fussnote_747_747" class="fnanchor">[747]</a> Also -zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol — das -ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.<a name="FNAnker_748_748" id="FNAnker_748_748"></a><a href="#Fussnote_748_748" class="fnanchor">[748]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_351" id="Seite_351">[S. 351]</a></span></p> - -<p>Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere -gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können: der -<em class="gesperrt">Adel</em> und die <em class="gesperrt">Sklaverei</em>. Der Patriarch, der unumschränkte -Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets -polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle -Übrigen willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr -treffend <em class="gesperrt">Julius Lippert</em>, steht nun in der innigsten genetischen -Verbindung mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie -und unterscheidet sich von dieser nur durch den Umfang seines -Machtbereiches.<a name="FNAnker_749_749" id="FNAnker_749_749"></a><a href="#Fussnote_749_749" class="fnanchor">[749]</a> Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die -Scheiche, von selbst zu den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft, -zum Adel. Wie aber dieser <em class="gesperrt">nur</em> aus dem Patriarchate hervorwachsen -konnte, so auch die Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch -veranlagte Mutterrecht vermochte weder die eine, noch die andere -Gesellschaftsklasse zu erzeugen. Schon einmal<a name="FNAnker_750_750" id="FNAnker_750_750"></a><a href="#Fussnote_750_750" class="fnanchor">[750]</a> habe ich erwähnt, -wie der Kriegsgefangene als Sklave dienstbares Eigentum seines -Überwältigers wird, sobald der Begriff des Besitzes an Menschen sich -ausgebildet hat. Natürlich aber sind Weiber und Kinder der erste -Gegenstand der Knechtschaft gewesen, welche mit dem ersten exogamischen -Frauenraube begann und sich ausser auf das Weib auch auf dessen Kind -als ihr Zubehör erstreckte.<a name="FNAnker_751_751" id="FNAnker_751_751"></a><a href="#Fussnote_751_751" class="fnanchor">[751]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_352" id="Seite_352">[S. 352]</a></span> Deutlich spricht das Verhältnis -der Knechtschaft unter anderem sich in der Sitte aus, welche beim -Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber so gut wie seine Knechte -demselben in die Grube nachsandte. Der Gedanke des Besitzes, freilich -im Zusammenhange mit den aufgetauchten Vorstellungen vom künftigen -Leben und dessen Erfordernissen, steht auch diesem Brauche zu Gevatter. -Der Tote bedarf dort des Umgangs und der Pflege wie im Diesseits. -Seine Seele, so dachte man weiter, hänge an seinem Eigentume, das -man ihm daher auch nach dem Absterben des Körpers belassen müsse. -Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten Dinge, sondern auch die -Weiber und Knechte; einen Unterschied in der Natur des Besitzes gab es -noch nicht. Daher die weite Verbreitung der Grabfolge von Witwen und -Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem Mutterrechte näher stehen -oder aus diesem ihre Familienorganisation entwickelt haben.<a name="FNAnker_752_752" id="FNAnker_752_752"></a><a href="#Fussnote_752_752" class="fnanchor">[752]</a> Solche -geben dem Toten bloss seine Leibgeräte „auf die lange Reise“ mit, wie -Schiller in seiner „Nadowessischen Totenklage“ singt:</p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">„Alles sei mit ihm begraben</div> - <div class="verse">Was ihn freuen mag.“</div> - </div> - </div> -</div> - -<p>Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt. -So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota oder -Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm, bezeugt -Oberst <em class="gesperrt">Brackett</em>, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab -mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,<a name="FNAnker_753_753" id="FNAnker_753_753"></a><a href="#Fussnote_753_753" class="fnanchor">[753]</a> nicht -aber seine <i>Squaws</i>. Dagegen war es vor Einführung des Christentums, -also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe -auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.<a name="FNAnker_754_754" id="FNAnker_754_754"></a><a href="#Fussnote_754_754" class="fnanchor">[754]</a> Ihre Leichen wurden -die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war -die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei<span class="pagenum"><a name="Seite_353" id="Seite_353">[S. 353]</a></span> den -Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die -Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten -Welt.</p> - -<p>Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats -auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt -hat. Sattsam bekannt ist die <i>Sati</i>,<a name="FNAnker_755_755" id="FNAnker_755_755"></a><a href="#Fussnote_755_755" class="fnanchor">[755]</a> die Witwenverbrennung -bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut. -Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen -Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich -noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze. -Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu, -sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte. -Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie -aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen -Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.<a name="FNAnker_756_756" id="FNAnker_756_756"></a><a href="#Fussnote_756_756" class="fnanchor">[756]</a> Auch in -vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel -an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue -Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere -Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse -und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und -Land die uralte Sitte des <i>Charivari</i>,<a name="FNAnker_757_757" id="FNAnker_757_757"></a><a href="#Fussnote_757_757" class="fnanchor">[757]</a> welche auch die Revolution -überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen, -die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder -dem<span class="pagenum"><a name="Seite_354" id="Seite_354">[S. 354]</a></span> Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer -einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.<a name="FNAnker_758_758" id="FNAnker_758_758"></a><a href="#Fussnote_758_758" class="fnanchor">[758]</a> Ein gewisses Mass -von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte -unter einer neuen Deutungsweise.</p> - -<p>Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft, -das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die -Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift. -Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein -ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es -lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die -Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende -Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen -um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte -des <em class="gesperrt">Kindermordes</em> als Volkssitte ist dafür ein sprechender -Beweis. Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, -welche aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr -erstes Kind, beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener -physiologischen Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie -zu Grunde lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich -damit auch noch <em class="gesperrt">religiöse</em> Ideen, welche den blossen, aus -Nützlichkeitsursachen vollbrachten Kindermord zum Kindes<em class="gesperrt">opfer</em> -umgestalteten. Diese Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu -Anfang nicht. Als Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter -demselben bei vielen Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der -Molochsdienst der Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu -Hierapolis. Zum geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien -gehörte das Opfer eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern -waren Kinderopfer üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer -Einwanderung nach Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch -dann von den benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So -sagt wenigstens Prof. <em class="gesperrt">Bernhard Stade</em>,<a name="FNAnker_759_759" id="FNAnker_759_759"></a><a href="#Fussnote_759_759" class="fnanchor">[759]</a> während andere<span class="pagenum"><a name="Seite_355" id="Seite_355">[S. 355]</a></span> -freilich dieser Ansicht nicht sind.<a name="FNAnker_760_760" id="FNAnker_760_760"></a><a href="#Fussnote_760_760" class="fnanchor">[760]</a> Bei der Mehrzahl dieser Völker -hat aber das Vaterrecht noch nicht den völligen Sieg errungen oder -wenigstens nicht alle Spuren der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. -Diese treten in ihren Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter -des Lebens, die Göttin der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem -gebietenden Sonnengotte noch eine hervorragende Stelle behauptet.</p> - -<p>Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich -unter der Mutterfolge überall auch <em class="gesperrt">weibliche</em> Gottheiten, und -diese sind stets als die <em class="gesperrt">älteren</em> zu betrachten. Vielfach lässt -sie der Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber -diese Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, -sowie die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen -Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen -der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht. -<em class="gesperrt">Hesiods</em> Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. -Stumm in<span class="pagenum"><a name="Seite_356" id="Seite_356">[S. 356]</a></span> Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden -Stämme des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und -Staaten aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen -Gottheiten. In den „Eumeniden“ des <em class="gesperrt">Aeschylos</em> erkennen die -Erynnien das Recht des Vaters und Mannes noch <em class="gesperrt">nicht</em>, sondern -lediglich das Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf -dem Kampfe zwischen Vater- und Mutterrecht.<a name="FNAnker_761_761" id="FNAnker_761_761"></a><a href="#Fussnote_761_761" class="fnanchor">[761]</a> Bezeichnend ist -geradezu die Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den -<i>calculus Minervae</i> freigesprochen wird im Blutgericht:</p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους</div> - <div class="verse">Καθιππάσασθε, κακ’ χερῶν εἰλεσθέ μου.</div> - </div> - </div> -</div> - -<p>Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen -in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge -und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der -ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der -Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen -hervorgingen.<a name="FNAnker_762_762" id="FNAnker_762_762"></a><a href="#Fussnote_762_762" class="fnanchor">[762]</a> So konnte neben den jüngeren Göttergestalten -der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite -Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so -wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete -auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts -Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was -vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt -wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei -Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber -standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen -der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung -als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So -wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke -des Opfers der der<span class="pagenum"><a name="Seite_357" id="Seite_357">[S. 357]</a></span> Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar -oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht -besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch, -dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich -preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe, -was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“<a name="FNAnker_763_763" id="FNAnker_763_763"></a><a href="#Fussnote_763_763" class="fnanchor">[763]</a> So entsteht -also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen -Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben, -die sogenannte <em class="gesperrt">kultliche Prostitution</em>. Auf dem Boden des reinen -Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu -folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst -unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die -freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche -Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige, -in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen. -Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der -Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes -entspricht.</p> - -<p>Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete -kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet -wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit -naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem -Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig -mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des -Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese -völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern -des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen -und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit -der Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings -ist bei letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung -der Mädchen, wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene -Körperschaft, jene der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie -den Italikern<span class="pagenum"><a name="Seite_358" id="Seite_358">[S. 358]</a></span> durch semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch -in Israel zeigt sich die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein -Mensch, ohne Priester zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der -Gottheit Unzucht ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und -die Sage von Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der -eigenen Person zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.<a name="FNAnker_764_764" id="FNAnker_764_764"></a><a href="#Fussnote_764_764" class="fnanchor">[764]</a> Wohl -mag aber die hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner -Blütezeit die dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum -behandelte, zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. -Ich füge hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen -der Lust zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. -Gilt dies strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der -<i>Dewadaschi</i> (Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich -heissen, welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja -selbst den Titel <i>Begum</i> („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein -Teil davon auf die unteren Grade der <i>Nautsch-</i> oder Tanzmädchen über, -welche an allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu -beteiligen haben.<a name="FNAnker_765_765" id="FNAnker_765_765"></a><a href="#Fussnote_765_765" class="fnanchor">[765]</a> Aus <em class="gesperrt">Sandrakas</em> bemerkenswertem Drama -„Das Thonwägelchen“, welches sicherlich vor dem zehnten christlichen -Jahrhundert entstand, ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen -in Indien eine ebenso wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur -perikleischen Zeit.<a name="FNAnker_766_766" id="FNAnker_766_766"></a><a href="#Fussnote_766_766" class="fnanchor">[766]</a> Ausführlich beschreibt der Dichter die -glanzvolle Behausung Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich -einer der bedeutendsten Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt -des Königreiches Malwa. Eine Bestätigung für die Meinung, dass -diese Hoch<span class="pagenum"><a name="Seite_359" id="Seite_359">[S. 359]</a></span>haltung der Töchter der Freude ein Niederschlag älterer -Anschauungen ist, finde ich in den Verhältnissen Abessiniens, wo zwar -Vaterrecht herrscht, daneben aber vielleicht mehr denn irgendwo im -Bereiche des Christentums Spuren aus der Zeit der Mutterfolge sich -erhalten haben.<a name="FNAnker_767_767" id="FNAnker_767_767"></a><a href="#Fussnote_767_767" class="fnanchor">[767]</a> So geniesst dort unter anderem das Weib noch -vielfach die nämlichen Vorrechte wie der Mann und sein Geschlecht -schliesst es nicht von amtlichen Stellungen aus. Auch dort stehen -nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man darf ohne Übertreibung -versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, denn jemals im Altertume, -im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren Tagen. Sie bilden das -glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit den Grossen des Hofes -huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen sich ihre Gunst teuer -bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die Verwaltung eines Dorfes -oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit wie Gegenwart dieser -Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt sind. Die gesetzlichen -Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in ihrem Hofstaate -zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar öffentlich auf -dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck, die Prostituierte -zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache nicht.<a name="FNAnker_768_768" id="FNAnker_768_768"></a><a href="#Fussnote_768_768" class="fnanchor">[768]</a> Wiederum -empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine Pflicht werden -musste, ehe sie eine Tugend wurde.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_360" id="Seite_360">[S. 360]</a></span></p> - -<p>Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen -Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das -Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was etwa -an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll in einem -späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran erinnert, -dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der Demeter in -sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf römischem, zum teil -ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten Kulte — <i>Dea Dia, -Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater</i> — jener früheren -Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss der römischen -Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den beiden Marskulten -seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter der Götter noch sehr -geläufig gewesen sein, da <em class="gesperrt">Augustinus</em> gerade an diesen seine -Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der Staatskult der -Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno nur die Frau -<em class="gesperrt">neben</em> dem Manne hervortritt.<a name="FNAnker_769_769" id="FNAnker_769_769"></a><a href="#Fussnote_769_769" class="fnanchor">[769]</a> Bloss Perser, Araber und -Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten sich -auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.<a name="FNAnker_770_770" id="FNAnker_770_770"></a><a href="#Fussnote_770_770" class="fnanchor">[770]</a> Ich will -die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von -Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte -völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus, -Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des -Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel -fassen.</p> - -<p>Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich -begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen -Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist -sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich -möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am -Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit -waren, die Verhältnisse schliess<span class="pagenum"><a name="Seite_361" id="Seite_361">[S. 361]</a></span>lich auf den Pfad der Menschlichkeit -(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder -davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer -der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils -physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war -es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem -emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die -Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei -den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann -Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald -sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon -musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst -in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich -lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse -bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch -einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber -in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen -Kultur.<a name="FNAnker_771_771" id="FNAnker_771_771"></a><a href="#Fussnote_771_771" class="fnanchor">[771]</a> Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden. -Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und -Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker, -welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei -stehen bleiben. Es ist <em class="gesperrt">Lipperts</em> unbestreitbares Verdienst, auf -diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu -haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären -sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den -wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei -den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,<a name="FNAnker_772_772" id="FNAnker_772_772"></a><a href="#Fussnote_772_772" class="fnanchor">[772]</a> zum Beweise,<span class="pagenum"><a name="Seite_362" id="Seite_362">[S. 362]</a></span> -dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden -hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten -zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch -eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller -Speisen — er feiert und fastet — oder er lässt sich durch irgend -welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als -Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“<a name="FNAnker_773_773" id="FNAnker_773_773"></a><a href="#Fussnote_773_773" class="fnanchor">[773]</a> -Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit -dem der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese -Sitte, bei der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das -„Männerkindbett“ zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, -sie für etwas ähnliches zu halten.<a name="FNAnker_774_774" id="FNAnker_774_774"></a><a href="#Fussnote_774_774" class="fnanchor">[774]</a> Die Bezeichnung ist aber -ebenso unpassend, als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann -statt der Frau das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich -knüpfenden Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von -<em class="gesperrt">Liebrecht</em> vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der -Naturvölker zum Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer -vom Vater, als von der Mutter abhänge. <em class="gesperrt">Southey</em> will als -Ursprung des merkwürdigen Brauches den Glauben an eine leibliche -Verbindung zwischen Vater und Kind nachweisen. <em class="gesperrt">D. N. Starcke</em> -will mit <em class="gesperrt">Edw. B. Tylor</em> darin den Ausdruck des Glaubens an -eine geheimnisvolle, mystische Verbindung des Vaters und des Kindes -gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer zu erhärtenden Deutungen -gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der <em class="gesperrt">Lipperts</em>chen Erklärung -keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, dass dieselbe allgemeinen -Anklang und in der Völkerkunde fernerhin alleinige Geltung finden -werde. War die Sitte — welcher nach dem Vorgange der Basken, bei denen -sie noch im Schwange geht, auch die Benennung „Couvade“ beigelegt -wird — ursprünglich ein in religiösen Vorstellungen wurzelndes -Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf „merkwürdig“ zu sein, und es -erklärt sich auch sehr einfach, wie er in späterer Zeit, als seine -anfängliche Bedeutung eines<span class="pagenum"><a name="Seite_363" id="Seite_363">[S. 363]</a></span> Ablösungsopfers in Vergessenheit geraten -war, von den Eltern lediglich zum Wohle und zum guten Gedeihen des -Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im Kreise der Kulturnationen -Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines Einzelnen vorgenommen werden.</p> - -<p>Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer -Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper: -sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen. -Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in -der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes zu -Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung. Auch -die „Beschneidung“<a name="FNAnker_775_775" id="FNAnker_775_775"></a><a href="#Fussnote_775_775" class="fnanchor">[775]</a> führt <em class="gesperrt">Lippert</em> wohl nicht mit Unrecht -darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper -des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte -Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation <i>El Salkh</i> -(d. h. Skarifikation),<a name="FNAnker_776_776" id="FNAnker_776_776"></a><a href="#Fussnote_776_776" class="fnanchor">[776]</a> welcher sich die Beduinen des Hedschâs -unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere -wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen -zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen -Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle Kinder -einer Familie in den <em class="gesperrt">Besitz</em> des Vaters; aber dem <em class="gesperrt">Blute</em> -nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem -eigenen Vater gegenüber, <em class="gesperrt">stammfremd</em>, so lange nicht eine jüngere -physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an -Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie -unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen -künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende -Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines -Opferbundes beilegte. Der junge Mensch,<span class="pagenum"><a name="Seite_364" id="Seite_364">[S. 364]</a></span> welcher durch das Opfer seines -Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft -mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar -allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die -nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses -Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das -davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke, -welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied. -Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche -bei zahlreichen Völkern üblich ist,<a name="FNAnker_777_777" id="FNAnker_777_777"></a><a href="#Fussnote_777_777" class="fnanchor">[777]</a> sondern auch die Anordnung -bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser -Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So -war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich -Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen -Symbols<a name="FNAnker_778_778" id="FNAnker_778_778"></a><a href="#Fussnote_778_778" class="fnanchor">[778]</a> (<i>’ot</i>). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der -Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von -Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form -gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung -bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur -Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die -Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man -sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des -Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete -Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der -Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht -hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“ -genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter -zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer, -dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden -Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte -der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen -Kult<span class="pagenum"><a name="Seite_365" id="Seite_365">[S. 365]</a></span>handlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber -die Beziehung ist nur eine äusserliche.<a name="FNAnker_779_779" id="FNAnker_779_779"></a><a href="#Fussnote_779_779" class="fnanchor">[779]</a></p> - -<p>Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken, -die <em class="gesperrt">innerhalb</em> der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch -beschränke ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin -ausführlicher darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang -zur Einzelehe (Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der -unmittelbaren <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em> des Kindes mit dem Erzeuger, d. -i. eines jüngeren Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der -physiologischen Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben -des Kindes angebahnt und durchgeführt wurde, entzieht sich leider -unserer Kenntnis. Bloss die Ergebnisse der Veränderung lassen sich -feststellen. Sie schlagen zunächst ins Gegenteil von der älteren und -allgemeinen Anschauung der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass -die Natur der Frauen derjenigen der Männer untergeordnet sei, und -suchte die Behauptung durch die sonderbare physiologische Vorstellung -zu erläutern und zu verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts -ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine -sehr untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu -einem billigen Ausgleiche.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_741_741" id="Fussnote_741_741"></a><a href="#FNAnker_741_741"><span class="label">[741]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 162–163.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_742_742" id="Fussnote_742_742"></a><a href="#FNAnker_742_742"><span class="label">[742]</span></a> Globus. Bd. XXI. S. 131.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_743_743" id="Fussnote_743_743"></a><a href="#FNAnker_743_743"><span class="label">[743]</span></a> <em class="gesperrt">Alfred Marche</em>. <i>Trois voyages dans l’Afrique -occidentale.</i> Paris 1879. S. 70.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_744_744" id="Fussnote_744_744"></a><a href="#FNAnker_744_744"><span class="label">[744]</span></a> Prof. Dr. <em class="gesperrt">Kohler</em>. Ethnologische Jurisprudenz. -(Zeitschr. f. vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_745_745" id="Fussnote_745_745"></a><a href="#FNAnker_745_745"><span class="label">[745]</span></a> So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch -Herren in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen <i>Rajah</i>. -(F. <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_746_746" id="Fussnote_746_746"></a><a href="#FNAnker_746_746"><span class="label">[746]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Karl Schmidt</em> (<i>Jus primae noctis</i>. -Eine geschichtliche Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein -„Herrenrecht“ überall leugnet, fertigt die zahlreichen, recht -unbequemen Abweichungen der Kulturarmen von unseren geläuterten -Ehebegriffen kurzweg als „geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft -auch die Annahme einer ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit -bloss, dass die Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie -unglücklich er daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch -Fortschritt der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die -Unsitte der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten -annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in -Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte -des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber -gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen -Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu -haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung -seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich -ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder -dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür -zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden -Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder -roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu -überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre -ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht -zu verbitten“ (S. 41–42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling -mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der -Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt, -welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_747_747" id="Fussnote_747_747"></a><a href="#FNAnker_747_747"><span class="label">[747]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Pfannenschmidt</em>. <i>Jus primae noctis</i> im: -Ausland 1883. S. 150.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_748_748" id="Fussnote_748_748"></a><a href="#FNAnker_748_748"><span class="label">[748]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Schmidt</em> in seinem erwähnten Buche versucht -freilich darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht -seitens der Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des -Mittelalters, nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (<i>Jus primae noctis</i>. -S. 379.) Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes, -dass es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt. -Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein <i>jus -primae noctis</i> Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch nicht -vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. <em class="gesperrt">Mantegazza</em> sehr -treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit, -um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach -nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller -gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“ -(Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). <em class="gesperrt">Schmidt</em> -selbst erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen -und obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft -er doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen -seine eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik -<em class="gesperrt">Schmidts</em> vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In -den geschriebenen Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst -durch Gewalt erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker -ist, als alle geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256–267). Zu -ähnlichen Schlüssen gelangten auch Dr. <em class="gesperrt">Pfannenschmidt</em> und Prof. -<em class="gesperrt">Kohler</em>.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_749_749" id="Fussnote_749_749"></a><a href="#FNAnker_749_749"><span class="label">[749]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 525.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_750_750" id="Fussnote_750_750"></a><a href="#FNAnker_750_750"><span class="label">[750]</span></a> Siehe oben S. 285.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_751_751" id="Fussnote_751_751"></a><a href="#FNAnker_751_751"><span class="label">[751]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 535.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_752_752" id="Fussnote_752_752"></a><a href="#FNAnker_752_752"><span class="label">[752]</span></a> A. a. O. S. 275.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_753_753" id="Fussnote_753_753"></a><a href="#FNAnker_753_753"><span class="label">[753]</span></a> <i>Annual Report of the Smithsonian Institution.</i> -Washington 1876. S. 470.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_754_754" id="Fussnote_754_754"></a><a href="#FNAnker_754_754"><span class="label">[754]</span></a> <em class="gesperrt">Seemann</em>. <i>A mission to Viti.</i> S. 192. <i>Giovanni -Branchi.</i> <i>Tre mesi alle isole dei Cannibali nell’ arcipelago delle -Figi.</i> Firenze 1878. S. 155.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_755_755" id="Fussnote_755_755"></a><a href="#FNAnker_755_755"><span class="label">[755]</span></a> <i>Sati</i> ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, -eines Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um -den Vorrang streitenden Gottes. Nach dem <i>Kasi Khanda</i>, einem Werke -der neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich -beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass -ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither -heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss -besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst <i>Sahagamana</i>, d. h. das -Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (<em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien. Bd. -II. S. 150).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_756_756" id="Fussnote_756_756"></a><a href="#FNAnker_756_756"><span class="label">[756]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_757_757" id="Fussnote_757_757"></a><a href="#FNAnker_757_757"><span class="label">[757]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Frankreich. Das Land und seine Leute. -Leipzig (1888). S. 245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_758_758" id="Fussnote_758_758"></a><a href="#FNAnker_758_758"><span class="label">[758]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. -228.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_759_759" id="Fussnote_759_759"></a><a href="#FNAnker_759_759"><span class="label">[759]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. -497.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_760_760" id="Fussnote_760_760"></a><a href="#FNAnker_760_760"><span class="label">[760]</span></a> Z. B. <em class="gesperrt">Henne-Am Rhyn</em>, Kulturgeschichte des -Judentums. S. 69–70 meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze -gebieten unter ihren ersten und wichtigsten Vorschriften: alles -Erstgeborne von Menschen und Vieh solle Jahve gegeben werden. In den -älteren Formen dieses Gebotes ist demselben auch gar keine Milderung -oder Ausnahme beigefügt. Aus den Worten, mit denen Ezechiel dies -bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich hervor, dass wenigstens lange -Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne Gnade dargebracht werden -musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei anwendet („hindurchgehen“ d. -h. verbrennen), ist dasselbe, welches die Bibel regelmässig von den -Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns unbekannten Zeit nun scheint -dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt (durch das Feuer), soweit es -sich nicht um den Moloch handelte, durch eine später in das Gesetz -eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die Lösung der Erstgeburt -gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit der Propheten im Reiche -Juda, nach Israels Untergang, da bereits die „Lösung“ gestattet -war, galt es immer noch als besonders verdienstlich, die Erstgeburt -dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur Wegführung nach -Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem Namen nach -dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im Thale Ben -Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia und Ezechiel -klar genug hervor. Auch <em class="gesperrt">Lippert</em> spricht sich dahin aus und alle -Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers freizusprechen, -können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_761_761" id="Fussnote_761_761"></a><a href="#FNAnker_761_761"><span class="label">[761]</span></a> Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser -Auffassung bei Dr. C. N. <em class="gesperrt">Starcke</em>: Die primitive Familie in ihrer -Entstehung und Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_762_762" id="Fussnote_762_762"></a><a href="#FNAnker_762_762"><span class="label">[762]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_763_763" id="Fussnote_763_763"></a><a href="#FNAnker_763_763"><span class="label">[763]</span></a> J. J. J. <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. -Vorhalle zur Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398–399.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_764_764" id="Fussnote_764_764"></a><a href="#FNAnker_764_764"><span class="label">[764]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. -479–480.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_765_765" id="Fussnote_765_765"></a><a href="#FNAnker_765_765"><span class="label">[765]</span></a> Die <i>Dewadaschi</i> der ersten Klasse heiraten nicht und -sind auf einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; -jene der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder -zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter -diesen Nautsch-Mädchen: <i>Thassi</i>, oder Tanzmädchen, das einer Pagode -zugeteilt ist, und: <i>Waschi</i> oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880. -S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun -es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge -(<em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 287).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_766_766" id="Fussnote_766_766"></a><a href="#FNAnker_766_766"><span class="label">[766]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 399.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_767_767" id="Fussnote_767_767"></a><a href="#FNAnker_767_767"><span class="label">[767]</span></a> Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche -Lockerheit der geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den -Gebieten westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder -giebt es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und -trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar -wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den -Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu -beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist -auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne -Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an, -aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern -Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder -die Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen -und Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt -darin ein Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. -<em class="gesperrt">Combes</em> et <em class="gesperrt">Tamisier</em>. <i>Voyage en Abyssinie.</i> Bd. II. S. -108–120.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_768_768" id="Fussnote_768_768"></a><a href="#FNAnker_768_768"><span class="label">[768]</span></a> <em class="gesperrt">Combes</em> et <em class="gesperrt">Tamisier</em>. A. a. O. S. 116–119.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_769_769" id="Fussnote_769_769"></a><a href="#FNAnker_769_769"><span class="label">[769]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert.</em> Kulturgesch. Bd. II. S. 259.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_770_770" id="Fussnote_770_770"></a><a href="#FNAnker_770_770"><span class="label">[770]</span></a> A. a. O. S. 258.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_771_771" id="Fussnote_771_771"></a><a href="#FNAnker_771_771"><span class="label">[771]</span></a> A. a. O. S. 312.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_772_772" id="Fussnote_772_772"></a><a href="#FNAnker_772_772"><span class="label">[772]</span></a> <em class="gesperrt">Edw. B. Tylor</em>. <i>Researches into the early history -of mankind and the development of civilisation.</i> London 1865. S. 288; -<em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 26; <em class="gesperrt">Ploss</em>. Das Kind. Bd. I. S. -125–138 teilen das Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen -die Sitte des sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe -auch noch für die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_773_773" id="Fussnote_773_773"></a><a href="#FNAnker_773_773"><span class="label">[773]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_774_774" id="Fussnote_774_774"></a><a href="#FNAnker_774_774"><span class="label">[774]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Allgem. Geschichte des Priestertums. -Berlin 1881. S. 41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_775_775" id="Fussnote_775_775"></a><a href="#FNAnker_775_775"><span class="label">[775]</span></a> <em class="gesperrt">H. Ploss</em> (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, -dass es falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des -Brauchs die Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu -treffen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_776_776" id="Fussnote_776_776"></a><a href="#FNAnker_776_776"><span class="label">[776]</span></a> <i>Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit -pellem</i> των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, <i>ab umbilico aut parum -infra incipiens, ventrem usque ad femora nudat.</i> (<em class="gesperrt">Burton</em>. -<i>Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah.</i> Bd. III. S. 81.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_777_777" id="Fussnote_777_777"></a><a href="#FNAnker_777_777"><span class="label">[777]</span></a> <em class="gesperrt">Ploss</em>. Geschichtliches und Ethnologisches über -Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_778_778" id="Fussnote_778_778"></a><a href="#FNAnker_778_778"><span class="label">[778]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. -423.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_779_779" id="Fussnote_779_779"></a><a href="#FNAnker_779_779"><span class="label">[779]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 339–341.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_366" id="Seite_366">[S. 366]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXI">XXI.<br /> - -Die patriarchalische Vielweiberei.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_e_21" name="drop_e_21"> - <img class="dc" src="images/drop_e.jpg" alt="E" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">E</span>s bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das Patriarchat -die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte. Ursachen, die unserer -Kenntnis sich entziehen, zum Teil im Wesen des Volkscharakters -begründet, mögen bald den einen, bald den anderen der das Patriarchat -kennzeichnenden Züge schärfer ausgeprägt, wieder andere dafür geringer -entwickelt haben. Ein Patriarchat, wie es schematisch sich uns -darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft gegründete Familienordnung -mit <em class="gesperrt">gleichmässiger</em> Übung aller daraus entspringenden Folgen, -hat schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen können, weil seine -Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die mannigfaltigen -Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht alle -gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten zuerst, -andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im -Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische -Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb -gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch, -neigt bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse -Summe von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von -diesen deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der -Familie stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei -den wichtigsten Völkern<span class="pagenum"><a name="Seite_367" id="Seite_367">[S. 367]</a></span> herrschenden thatsächlichen Zustände zu -betrachten, um auf solche Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen -zu veranschaulichen.</p> - -<p>Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen -Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des -Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer -und jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft -zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen -Abkunft, eine Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des -Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und -die Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um -so leichter, weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft -zusammenfielen.<a name="FNAnker_780_780" id="FNAnker_780_780"></a><a href="#Fussnote_780_780" class="fnanchor">[780]</a> Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein -Räuber, zum mindesten kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht, -dort besteht auch Neigung zur Vielweiberei, welche in der That allen, -auch den einfachsten Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in -jenen Gebilden derselben fort, welche im Kriege zu kleinen, unter -fest eingesetzten Herrschern stehenden Nationen verschmolzen wurden, -und erringt in diesen dann sehr oft eine bedeutende Ausdehnung. -Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem aus dem kriegerischen Wesen -hervorgewachsenen Despotismus und der Vielweiberei unverkennbar; -die häusliche Willkürherrschaft (Despotismus), welche geradezu eine -Voraussetzung der Vielweiberei ist, deckt sich, wie <em class="gesperrt">H. Spencer</em> -sehr richtig betont, so ziemlich mit der staatlichen.<a name="FNAnker_781_781" id="FNAnker_781_781"></a><a href="#Fussnote_781_781" class="fnanchor">[781]</a></p> - -<p>Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden -Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der -Vielweiberei zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen -Gestalt, denn in der That kommt die Vielweiberei in verschiedener -Weise zum Ausdruck, worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt -wird. Gemeiniglich pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch -Vielweiberei zu verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder -Sitten Polygamie<span class="pagenum"><a name="Seite_368" id="Seite_368">[S. 368]</a></span> nicht dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist -jedoch nicht richtig. Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern -„Vielehe“. Darin liegt ein tiefer Unterschied. Viele Völker des -Altertums wie der Gegenwart gestatten allerdings bloss ein einziges -Eheweib, sind also Monogamen, dennoch herrscht bei ihnen Vielweiberei -oder Polygynie. Denn Gesetz und Sitte erlauben dem Manne, <em class="gesperrt">neben</em> -der einen gesetzmässigen Gattin Sklavinnen als Kebsinnen (Konkubinen) -nach Belieben, je nach Reichtum und Stellung zu halten. Die Vielehe, -die Polygamie konnte erst mit der Ausbildung des Ehebegriffes aus der -Polygynie hervorwachsen; sie ist eine gesetzliche Einrichtung und kann -auch verschwinden, ohne die Vielweiberei zu beseitigen. In der That -ist letztere auch im Kreise der Monogamen nirgends völlig unterdrückt -und lebt unter den mannigfachsten Gestalten fort. Wir lernen somit -zwei verschiedene Gattungen der Beweibung kennen, beide auf dem Boden -des Patriarchates erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge geregeltes -Verhältnis, dann das „Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches noch lange, -nachdem das jüngere Vaterrecht an Stelle des älteren Patriarchates -getreten, die ehelichen, gesetzmässigen Verbindungen begleitet. Das -Kebstum hängt mit dem Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse zwischen -Herrschaft und Gesinde zusammen, wie es der starre Eigentumsbegriff -erzeugt hatte. Bei aller Knechtung des Weibes spielt, wie sich -überall deutlich verfolgen lässt, in die Stellung der <em class="gesperrt">Ehefrau</em> -noch manches Mutterrechtliche hinein. Die Ehefrau ist stets eine -<em class="gesperrt">Freie</em>, die, wenn auch durch Kauf, nicht ohne Zustimmung ihrer -Eltern oder Mundwalte erworben werden kann. Die Sklavin war dagegen, -wie der Sklave, ursprünglich die gewaltsam angeeignete Beute; sie -blieben die <em class="gesperrt">Unfreien</em>, das willenlose Besitztum ihrer Herren auch -dann, als sie später gleichfalls im Wege des Kaufes in deren Eigentum -gelangten. Heute noch ist in den sklavenhaltenden Ländern die Mehrzahl -der Sklaven, so weit sie nicht schon in der Sklaverei geboren sind, -gewaltsam erbeutetes Gut. Ihre Verkäufer, die sie zu Markte bringen, -sind mittel- oder unmittelbar ihre Räuber. Das Gesetz untersagt nun -die „Ehe“ mit der Unfreien, der Sklavin; den Geschlechtsumgang mit ihr -wehrt es aber nicht, denn der<span class="pagenum"><a name="Seite_369" id="Seite_369">[S. 369]</a></span> Herr kann sein Gut beliebig benutzen. -Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat es etwas unwürdiges, dass -der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin ist, aber nicht für das -Altertum oder die Völker des Patriarchats, da dort auch das freie -Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen.</p> - -<p>Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch Kebsinnen, -Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft nicht -so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten -Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich -nicht „durch die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere -Gesittung sie zu gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein -letzter <em class="gesperrt">Naturzweck</em>, um Kinder zu bekommen und die Familie -fortzupflanzen, woran dann sehr häufig Ahnendienst sich schliesst. -So fassten die Ehe auf nicht bloss die Juden, Hindu, Griechen und -Römer des Altertums, sondern heute noch die Chinesen und die Völker -des Islâms. Bleibt der Zweck der Ehe unerfüllt, d. h. bleibt die -Ehefrau kinderlos, so müssen Kebsweiber aus Kriegsgefangenen oder -Haussklavinnen den unerlässlichen Familiennachwuchs liefern, besonders -bei solchen Völkern, welche das patriarchalische Geschlechterwesen in -Verehrung halten. Daher darf man sich durch vorgebliche Monogamie nicht -in die Irre führen lassen.</p> - -<p>Über die Stellung des weiblichen Geschlechtes im <em class="gesperrt">alten Ägypten</em> -liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller -vor. <em class="gesperrt">Herodot</em> sagt, in Ägypten habe jeder nur <em class="gesperrt">eine</em> -Frau gehabt, <em class="gesperrt">Diodor</em> dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme -der Priester erlaubt gewesen, so viel Frauen zu nehmen, als ihnen -beliebte. In den Grabgewölben der vierten und fünften Dynastie tritt -uns die Frau zum erstenmale leibhaftig in der Weltgeschichte entgegen. -Sie genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche im ganzen Altertum -ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein Erbstück aus der -älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja auch -die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle -hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte -nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause — „Herrin des Hauses“ -ist der offizielle Titel der Ehe<span class="pagenum"><a name="Seite_370" id="Seite_370">[S. 370]</a></span>gattin — sondern sie bewegte sich -auch mit voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung -mit den Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur -höchsten Würde auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich -sind es bloss solche Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen -von jener Zeit bezieht; wie es um die grosse Menge stand, ist weniger -klar. Nach mancherlei Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten, -wird man indes sich nicht weit von der Wahrheit entfernen, wenn man -schon im alten Pharaonenreiche ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie -das Mannesrecht sie in den morgenländischen Despotien und Familien -von heute ausgebildet hat. Dass die Ägypterinnen sich dabei besonders -unglücklich gefühlt hätten, wird nirgends gesagt und deshalb auch -schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten die Ägypter, wie wenigstens -die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und bevorzugte Gattin, welche -demselben Stande und derselben Kaste entsprossen war, so gab es doch -Nebenfrauen, wenn auch stets die Denkmäler sie als „Sklavinnen“ -bezeichnen. In der Glanzepoche der achtzehnten und neunzehnten -Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten bis zwölften Jahrhundert, -bekamen die hohen Herren vollends Geschmack und Vorliebe für die -schmucken und wohlgestalteten syrischen und sonstigen Sklavinnen, die -zu Markte gebracht wurden, und kauften sie, während sie ihre eigenen -Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen. Ein Papyrus im Museum -zu Leyden schildert solche Zustände mit den Worten: „Gold, Silber und -allerlei Geschmeide wird verschwendet an den Hals von Sklavinnen, und -die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen: o, hätten wir doch nur zu -essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt er: „In schwellenden -Sänften, in denen man die Glieder angenehm hinstrecken kann, lassen -sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist gehobener Stimmung und -Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert stark an die hellenische -Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird. Aus weitaus -jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils griechisch, -teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die -Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten, -bei dem konser<span class="pagenum"><a name="Seite_371" id="Seite_371">[S. 371]</a></span>vativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne -wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus -ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass, -womit auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel -eines Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und -so viel Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst -Du so und so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein -und mein ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein. -Ich werde Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen -und ein anderes Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel -Shekel geben und dazu noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die -Ausstattung, welche die Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und -zum Schlusse heisst es: „Ich habe diese Güter von Dir erhalten, mein -Herz ist damit zufrieden; wenn Du bleibst, so bleibst Du mit ihnen; -gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie aus dem Wortlaute der Urkunde -zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in der That ein Probejahr -vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal erbte das Eigentum -des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus brachte, unter die -übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene Beständigkeit -der Verhältnisse gesichert.<a name="FNAnker_782_782" id="FNAnker_782_782"></a><a href="#Fussnote_782_782" class="fnanchor">[782]</a></p> - -<p>Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das -Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker -waltet vor und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer -theoretisch-ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich -unter andern in den Familienverhältnissen der <em class="gesperrt">Hebräer</em>. Bei ihrem -Eintritte in die Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet, -nur wenige Spuren weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit. -Das Weib ist des Mannes gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen -und Mächtigen in Polygamie; für diese ist dieselbe mit ein Mittel, -sich Reichtum und Ansehen zu verschaffen und zu erhalten, indem sie -sich mit<span class="pagenum"><a name="Seite_372" id="Seite_372">[S. 372]</a></span> möglichst vielen einflussreichen Familien verschwägern, -während der gemeine Mann sich gewöhnlich mit <em class="gesperrt">einer</em> Frau -begnügt oder etwa daneben ein Kebsweib hat. Die israelitische, meist -volksfremde Sklavin, welche immer die Kebsin des Hausherrn oder -eines seiner Söhne ist, wird <i>’ama</i> genannt. Es ist dies ein Wort -uralter Bildung, welches in anderen semitischen Sprachen wiederkehrt, -woraus zu schliessen ist, dass diese Sitte schon vor der Trennung -der semitischen Völker bestand.<a name="FNAnker_783_783" id="FNAnker_783_783"></a><a href="#Fussnote_783_783" class="fnanchor">[783]</a> Der alternden kinderlosen Frau -wurde es zum Lobe angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin -als Beischläferin zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim -israelitischen Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen -zu nehmen<a name="FNAnker_784_784" id="FNAnker_784_784"></a><a href="#Fussnote_784_784" class="fnanchor">[784]</a> und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie -heute noch zulässig.<a name="FNAnker_785_785" id="FNAnker_785_785"></a><a href="#Fussnote_785_785" class="fnanchor">[785]</a> In der Genesis ist zwar der Grundsatz der -Monogamie ganz bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der -Vielweiberei auch im mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte. -Dieses aber schweigt darüber, und so war denn Polygamie geduldet und -als erlaubt im Gesetze vorausgesetzt.<a name="FNAnker_786_786" id="FNAnker_786_786"></a><a href="#Fussnote_786_786" class="fnanchor">[786]</a> Es erklärt sich dies wohl -daraus, dass die Genesis in ihrer heutigen Gestalt erst sehr spät, zu -einer Zeit, als die monogamen Ideen schon die Oberhand gewannen, ihre -endgültige Abfassung erhalten hat. Dabei darf man nicht vergessen, dass -die Israeliten in ihren heiligen Büchern als ein zur Fleischeslust -geneigtes Volk geschildert werden, welches derselben keine Schranken -zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit Fremden noch sehr allgemein. -Von den Patriarchen der Sagenzeit und von Mose wird erzählt, dass -sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der Richterzeit war die -Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die herrschende Regel; ja -man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.<a name="FNAnker_787_787" id="FNAnker_787_787"></a><a href="#Fussnote_787_787" class="fnanchor">[787]</a> Die Aufnahme -des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl erst aus der Zeit -des zweiten<span class="pagenum"><a name="Seite_373" id="Seite_373">[S. 373]</a></span> Tempels.<a name="FNAnker_788_788" id="FNAnker_788_788"></a><a href="#Fussnote_788_788" class="fnanchor">[788]</a> Jüngerer Zeit gehört auch das Verbot der Ehe -zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit scheint die Ehe -zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und auch später noch -suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den Töchtern seiner -Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene Bräutigam -seiner Base.<a name="FNAnker_789_789" id="FNAnker_789_789"></a><a href="#Fussnote_789_789" class="fnanchor">[789]</a> Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die Ehen -zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der Stiefmutter, -der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des Vatersbruders, der -Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit angeheirateten Töchtern -und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war das Verhältnis zwischen -Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses. Das Gewohnheitsrecht -erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu ernähren und ihr -die eheliche Pflicht zu gewähren habe. Darin besteht die eheliche -Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber nehmen und -ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm gefällt, die -Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus dem -Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die -israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen -über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom -Manne nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei -beiden Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung -geahndet worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann -klagte und nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das -erlittene Unrecht entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau, -für welche von einem andern der <i>Mohâr</i> bereits erlegt worden, ist -Ehebruch; ist sie unverlobt, so bedeutet dieselbe eine Schädigung -ihres Vaters, beziehungsweise ihrer Familie. Verzichtet diese darauf -den Schimpf zu rächen, so hat sie sich zufrieden zu geben, wenn der -Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im Falle einer Heimführung -des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen. Durch die Entlassung -aus der Ehe aber geschieht dem Weibe<span class="pagenum"><a name="Seite_374" id="Seite_374">[S. 374]</a></span> kein Unrecht, denn dieselbe -bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch Zahlung des Mohâr -erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung in ihre Familie -zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu verheiraten.<a name="FNAnker_790_790" id="FNAnker_790_790"></a><a href="#Fussnote_790_790" class="fnanchor">[790]</a> -Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung beruhende -Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu entwickeln -pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat diesen -Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der -Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich -der Bruder zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur -verheirateten Nichte und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten -nicht zu beerben. Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich, -dass das israelitische Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei -und dass nur Agnaten als Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten -haben. Nur für die Agnaten als Verwandte eines Mannes hat die Sprache -einen zusammenfassenden Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (<i>ʾahîm</i>) -oder „Oheime“ (<i>ʿammîm</i>). Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck -für Vaters Bruder und Schwester gebildet — sie sind des Mannes -„Freund“ (<i>Dôd</i>) und „Freundin“, und der erstere Ausdruck wird neben -<i>Ben dôd</i> auch für den Vatersbrudersohn angewendet —, aber während -so Ausdrücke für <i>Patruus</i>, <i>Patruelis</i>, <i>Amita</i> vorhanden sind, -müssen die Begriffe <i>Avunculus</i> und <i>Matertera</i> durch Umschreibungen -ausgedrückt werden.<a name="FNAnker_791_791" id="FNAnker_791_791"></a><a href="#Fussnote_791_791" class="fnanchor">[791]</a></p> - -<p>Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt sind, -Professor <em class="gesperrt">Stade</em>, ist der Meinung, dass die Formen des -altisraelitischen oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens -von denselben Gedanken erzeugt worden sind, wie die des -altitalischen, altgriechischen und indischen, von welchen <em class="gesperrt">Fustel -de Coulanges</em> dargethan hat, dass sie eine Kultgenossenschaft -gewesen, zusammengehalten durch das Einigungsband des Kultes des -Ahnen der Familie, dessen Stätte der Hausaltar, dessen Priester der -Vater und Hausherr ist, und dass aus diesem Kulte sich das älteste -Recht<span class="pagenum"><a name="Seite_375" id="Seite_375">[S. 375]</a></span> dieser Völker erklärt. Nur in dem <em class="gesperrt">einen</em> Punkte weicht, -und mit Recht, der deutsche von dem französischen Forscher ab, dass -er nicht wie dieser meint, die Verehrung eines Ahnen müsse auch -die wirkliche gemeinsame Abstammung von demselben verbürgen. Beide -irren aber sicherlich darin, dass der Ahnenkult bei der Bildung der -Familie <em class="gesperrt">treibender</em> Faktor gewesen sei. Die patriarchalische -Familie stellt sich allerdings als eine Kultgenossenschaft dar, die in -Altisrael wie in Altrom ihren sichtbaren Ausdruck in einer gemeinsamen -Grabstätte besitzt; von der Bestattung in diesem Grabe ist dann die -Zulassung der entschlafenen Seele unter die in der Unterwelt weilenden -Familienmitglieder abhängig. In diese Kultgenossenschaft treten die -Frauen durch die Heirat ein; sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer -eigenen Familie, um an jenem des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur -<em class="gesperrt">ihre</em> Kinder sind gesetzlich anerkannte (legitim), nicht auch -jene der Kebsin, welche nicht durch das Band der Ehe Anteil am Kulte -des Mannes gewonnen hat. Allein der auf Ahnendienst beruhende Kult -kann unmöglich bei der <em class="gesperrt">Bildung</em> der Familie schon ein treibender -Faktor gewesen sein. Der Natur der Dinge gemäss kann er erst im Schosse -der patriarchalisch geordneten Familie entstanden sein. Verehrung der -Abgeschiedenen lebt zwar heute noch bei den meisten Naturvölkern fort, -<em class="gesperrt">Julius Lippert</em> hat aber sehr wohlgethan, diese in systemloser -Geisterfurcht wurzelnden Regungen als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“ -scharf zu unterscheiden. Auch die aus slavischen Mythologieen im -slavischen Märchenschatze erhaltene „Ahnenmutter“ hat mit dem -Ahnenkulte nichts gemein, so wenig wie die deutschen Ahnenmütter Holda, -Berchta und Frau Gode, welche alle aus älterer, mutterrechtlicher Zeit -herüberragen. Es sind durchaus mythologische Wesen, die mit der Familie -als solcher in keinerlei Zusammenhang stehen, Gestalten, welche durch -die männliche Götterwelt des Patriarchats in den Hintergrund geschoben -wurden. Ahnendienst d. h. ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich -entwickeln, wo die Erinnerung an diese Vorfahren lebendig blieb, und -dies konnte wiederum erst dann geschehen, als die Familie ein festes -Gefüge erhalten hatte. Dies bewirkte aber die Stammesherrschaft, das -Patriarchat. In der losen Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_376" id="Seite_376">[S. 376]</a></span>schlechtsgenossenschaft des Mutterrechts -hätte ein Ahnendienst niemals aufkommen können. Dagegen stellt dieser -sich stets ein, wo strenge Vaterherrschaft die Grundlage der Familie -geworden. Nicht bloss Juden, Hindu, Griechen und Römer, auch die -weizengelben Söhne des himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und -bei ihnen allen stellt sich die Familie als eine Kultgenossenschaft -dar. Gewiss hat dieser Kult, nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine -Wechselwirkung auf die Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. -Wesentlich hat er den Wunsch nach dem Bestande, nach der Fortdauer der -Familie befestigt, und ihm entquellen zumeist die dahin abzielenden -Einrichtungen: insbesondere das Verlangen nach Söhnen, welche den -Kult des Vaters fortsetzen möchten. Wenn in Altisrael dies Pflicht -des nächsten männlichen Verwandten ist, wenn in Ermangelung von -Söhnen der Sklave den Hausherrn beerbt, weil er der letzte Träger -des Familienkultes ist, so darf man darin zwar eine Zugehörigkeit -zum Kulte, wohl aber auch eine direkte Wirkung des Patriarchats -erblicken, welches die weibliche Nachfolge ausschliesst. Dem Kult -ist stets nur die Aufgabe zugefallen, zu heiligen, was sich längst -in die allgemeinen Anschauungen eingelebt hatte und daher unvermerkt -zum Sittengesetz geworden war. Nur so darf man es verstehen, wenn das -Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder der Familie aus seiner -Würde als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes hergeleitet wird, wenn -von dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und Wachstum der ganzen -Familie abhängen, während dessen Vernachlässigung den Zorn der Gottheit -auf sie herabzieht.<a name="FNAnker_792_792" id="FNAnker_792_792"></a><a href="#Fussnote_792_792" class="fnanchor">[792]</a> Nicht der Ahnendienst hat, wie <em class="gesperrt">Fustel de -Coulanges</em> will, die Familie geschaffen; er ist vielmehr selbst ein -Erzeugnis des Patriarchats.</p> - -<p>Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, — ich -erwähnte es schon — das Familienleben der <em class="gesperrt">Chinesen</em>. Aus ihrer -nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst -bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung -vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen<span class="pagenum"><a name="Seite_377" id="Seite_377">[S. 377]</a></span> zwischen Blutsverwandten geht -bei ihnen so weit, dass sie nur Frauen nehmen, die einen anderen -Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein -ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren -urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben -in China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren -Stammbaum auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch -beweisen können, dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen -schon 1121 v. Chr. nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der -spöttischen Frage, welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten: -„Habt ihr auch Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz -im Sinne des Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder -zuzuführen, um die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen. -Die Ehe ist daher ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur -dann wird eine solche als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie -recht zahlreich ist. Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist -schon vor dem zwanzigsten Jahre, in allen Provinzen des Reiches. -Die Heiraten werden durch Ehevermittler — Böswillige nennen sie -„Kuppler“ — geschäftsmässig zu Stande gebracht, und die Braut sieht -ihren zukünftigen Gatten in der Regel erst am Tage der Vermählung zum -erstenmale. Dass „Hofmachen“ eine den Chinesen unbekannte Pflicht sei, -giebt General <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em> selbst zu,<a name="FNAnker_793_793" id="FNAnker_793_793"></a><a href="#Fussnote_793_793" class="fnanchor">[793]</a> und die Heirat -besiegelt keine Herzensneigung. Aber die Heirat selbst gilt als das -vornehmste, gewichtigste Ereignis im menschlichen Leben, da erst durch -sie der Jüngling gewissermassen zum Manne gesprochen und als solcher -im gesellschaftlichen Leben gültig wird. Den alten Junggesellen und -die alte Jungfer kennt China nicht. In der Regel werden, ganz im -patriarchalischen Geiste, die Verbindungen zwischen Familien von -gleicher gesellschaftlicher Stellung geschlossen. Ungleiche Ehen -bilden die Ausnahme. Bei der Unterzeichnung der Eheverträge vertreten -die Familienhäupter die Stelle der europäischen Standesbeamten und -Notare. Eine „Trauung“ in unserem Sinne giebt es nicht. Die<span class="pagenum"><a name="Seite_378" id="Seite_378">[S. 378]</a></span> Ehe gilt -als reine Privathandlung, an der sich weder Standesamt noch Priester -beteiligen. Die einfachen, dabei beobachteten Zeremonieen tragen weder -einen religiösen, noch einen zivilen Charakter. Es findet weder eine -kirchliche Weihe, noch ein sonstiger religiöser Akt statt. Die einzigen -Zeugen des Ehebündnisses sind die Familie und die Freunde.</p> - -<p>Die chinesische Familie ist nach <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em> eine -Art Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in -gemeinsamem Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander -haftbar, sich gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen -Vermögen haben alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die -weiblichen sind aber davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt -ruht bei dem Ältesten, dem Hausvater, dem die Verrichtungen eines -Regierungsoberhauptes zukommen. Jedermann trägt das Seinige bei, alle -Eingänge fliessen in eine gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen -bestimmen Rechte und Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise, -die Erziehung der Kinder, die Unterstützung der Hilfsbedürftigen, -die den Jünglingen nach ihren Prüfungen zu gewährenden Preise, die -Aussteuer der in die Ehe tretenden Mädchen — alles ist vorhergesehen, -alles im vorhinein geregelt. In diesem so geordneten Familienwesen -ist die väterliche Gewalt, die <i>patria potestas</i>, wie im alten Rom, -Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die Machtvollkommenheit -der elterlichen Gewalt über ihre Kinder einschränken möchte. Die -Eltern dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder an Gläubiger -verpfänden. Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie Missionär -<em class="gesperrt">Lörcher</em> versichert, getötet oder durch Verstümmelung unschädlich -gemacht. Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre -Töchter ein noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne. -Allerdings beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen -Mädchen der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer -falle, auf starker Übertreibung, wie <em class="gesperrt">Giles</em> und <em class="gesperrt">Gray</em> -übereinstimmend bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl, -sagt letzterer, sind die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich -zahlreich, als es nach gewissen Autoren den Anschein<span class="pagenum"><a name="Seite_379" id="Seite_379">[S. 379]</a></span> hat.<a name="FNAnker_794_794" id="FNAnker_794_794"></a><a href="#Fussnote_794_794" class="fnanchor">[794]</a> In -Wirklichkeit lieben chinesische Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr, -wie die Menschen in anderen gesitteten Ländern, in denen man Knaben -ebenso sehnsüchtig herbeiwünscht, um die Familie vor dem Aussterben zu -bewahren. Allerdings ist der grössere Wert des Knaben vor dem Mädchen -bei den Chinesen vielleicht stärker ausgeprägt,<a name="FNAnker_795_795" id="FNAnker_795_795"></a><a href="#Fussnote_795_795" class="fnanchor">[795]</a> und dazu trägt -nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen der Abgeschiedenen durch -Huldigungen seitens ihrer männlichen Nachkommen glücklich werden. Nur -die Söhne erweisen den toten Eltern alle vorgeschriebenen Ehren und -wenden sich im Gebete an die „Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei -nicht zu. Ist dies auch in der Lehre des Kung-fu-tse über kindliche -Pietät begründet, so geht daraus doch nur hervor, dass der chinesische -Moralist selbst schon inmitten des ausgebildeten Vaterrechts stand und -lehrte, welches letztere, wie wir wissen, überall Wert und Würde des -Weibes herabdrückte.</p> - -<p>Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht -falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche -Geltung besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General -<em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em> versichert in allem Ernste, die Frau sei in -China ebenso glücklich, wie in Europa.<a name="FNAnker_796_796" id="FNAnker_796_796"></a><a href="#Fussnote_796_796" class="fnanchor">[796]</a> Sie geht aus, lässt sich -spazieren tragen in ihrer Sänfte und hat nicht einmal einen Schleier, -um sich gegen unbescheidene Blicke zu schützen, ja die Ehe verleiht ihr -sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie darf sogar die Uniform seines -Ranges tragen. Überschreitet man die Schwelle des Hauses, so betritt -man ihr Reich, in welchem sie ein so massgebendes Ansehen geniesst, -wie sich dessen die europäischen Frauen kaum rühmen dürfen.<a name="FNAnker_797_797" id="FNAnker_797_797"></a><a href="#Fussnote_797_797" class="fnanchor">[797]</a> -Und der Engländer <em class="gesperrt">Giles</em> findet, dass die Frauen der ärmeren -Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht mehr als eine -Frau gleichen Standes in anderen Ländern.<a name="FNAnker_798_798" id="FNAnker_798_798"></a><a href="#Fussnote_798_798" class="fnanchor">[798]</a> Auch sei Misshandlung -der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und Tod unter -gewissen<span class="pagenum"><a name="Seite_380" id="Seite_380">[S. 380]</a></span> Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau mit -hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen ihren -Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren -Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu -beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.<a name="FNAnker_799_799" id="FNAnker_799_799"></a><a href="#Fussnote_799_799" class="fnanchor">[799]</a> Die Ehe -ist unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem -Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den -Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung, -welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen -verflochten sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen -Ungehorsam gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann -in der, bei einem durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten -Unfruchtbarkeit.<a name="FNAnker_800_800" id="FNAnker_800_800"></a><a href="#Fussnote_800_800" class="fnanchor">[800]</a> Letztere, versichert <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, -bilde den einzigen ernsthaften Scheidungsfall, allein selbst dann -mache der Gatte keinen Gebrauch von seinem gesetzlichen Rechte, weil -die Ehescheidung zwar durch das Gesetz gestattet, durch das Herkommen -aber verurteilt, ganz besonders aber in den Kreisen der Aristokratie -verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische General bei seinen -Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren Kreise im Auge hat, -denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den arbeitenden Klassen -nur selten vorkomme, so steht dem <em class="gesperrt">John Henry Grays</em> Zeugniss -gegenüber, wonach die seit undenklichen Zeiten zu Recht bestehenden -Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten, sich seiner Frau -auf leichte Art zu entledigen, während es — wie in Altisrael und -überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats — den Frauen nicht -oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben -noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu -bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann, sind: -Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht, Trunksucht, -wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden scheint, -Ehebruch, Beflecktheit<span class="pagenum"><a name="Seite_381" id="Seite_381">[S. 381]</a></span> des Vorlebens, Pflichtvergessenheit gegenüber -dem Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit, mit der die -Chinesen ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und elastischen -Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht vermindert durch -das sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung herbeigeführt -wird.<a name="FNAnker_801_801" id="FNAnker_801_801"></a><a href="#Fussnote_801_801" class="fnanchor">[801]</a> Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe ist natürlich -der Ehebruch. Schon auf den blossen Verdacht einer Untreue hin — -und wäre derselbe in Wirklichkeit noch so unbegründet — behandeln -chinesische Gatten ihre Weiber oft recht grausam. Das Gesetz gestattet -dem Manne, der sein ehebrecherisches Weib auf frischer That ertappt, -die beiden Schuldigen zu töten; er muss aber <em class="gesperrt">beide</em> umbringen, -wenn er sich nicht gerichtlichen Verfolgungen aussetzen will. Viel -häufiger begnügt sich aber der beleidigte Gatte damit, das schuldige -Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein mehr oder minder -hohes Lösegeld erlegt.<a name="FNAnker_802_802" id="FNAnker_802_802"></a><a href="#Fussnote_802_802" class="fnanchor">[802]</a> Überall in der Zeiten Lauf ist des -Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch bleibt -jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter -im Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung -beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten -Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen -tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde -sich durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig -Stockhieben aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft -allerdings heiraten viele Witwen aus Armut und Not ein zweites -Mal.<a name="FNAnker_803_803" id="FNAnker_803_803"></a><a href="#Fussnote_803_803" class="fnanchor">[803]</a> Mehr als alles andere vielleicht kennzeichnet die Stellung -der chinesischen Frau, dass nach dem Tode des Vaters der älteste Sohn -bei seinen Geschwistern Vaterstelle vertritt.</p> - -<p>General <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, der warme Anwalt seiner heimatlichen -Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage der -chinesischen Ehe sei. Das Gesetz bestraft sehr streng eine zweite -Heirat, so lange die erste noch gültig ist.<a name="FNAnker_804_804" id="FNAnker_804_804"></a><a href="#Fussnote_804_804" class="fnanchor">[804]</a> Die Thatsache<span class="pagenum"><a name="Seite_382" id="Seite_382">[S. 382]</a></span> ist -richtig; der Chinese hat gesetzlich bloss <em class="gesperrt">eine</em> Ehegattin -(<i>Tsi</i>); von jeher aber war ihm das Halten von Nebenfrauen (<i>Tsie</i>) -in unbestimmter Anzahl gestattet. So herrscht eigentliche Einweiberei -nur in einem Teile Nordchinas, namentlich bei der grossen Mehrheit -der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in den meisten übrigen -Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär <em class="gesperrt">Lörcher</em> -sagt: „Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut -beschränkt.“ Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es -allerwärts im Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu -bezweifeln, dass im Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im -Schwange gewesen. Das Konkubinat, sagt <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, ward -eingesetzt, damit es dem Manne erspart werde, ausser dem Hause -Abenteuer aufzusuchen. Dies ist aber sicher nicht die Ursache dieser -Einrichtung gewesen. Der chinesische Schriftsteller verwechselt die -Wirkung mit der Ursache. Dass das Konkubinat nach der angedeuteten -Richtung, wenn auch nicht mit vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss; -sein Entstehen ist aber ursprünglich auch in China auf die im -Patriarchate gezeitigten Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte -Wunsch, recht viele Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache -der Polygynie. Die Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den -Besitzstand des Hausvaters. Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen -auch in China Sklavinnen gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den -niedrigeren Schichten der Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie -Freudenmädchen, die mit ihren späteren Herren in öffentlichen Häusern -bekannt wurden, woraus zugleich hervorgeht, dass die chinesischen -Männer trotz Konkubinat Abenteuer ausser Hause aufsuchen. Selbst in -den höchsten Kreisen finden sich, wie <em class="gesperrt">Gray</em> berichtet, viele -dieser Sphäre entnommene <i>Tsie</i>, zumal manche Freudenmädchen die -Töchter geachteter Eltern sind. Die erste Frau, die Ehegattin, übt -eine gewisse Herrschaft über die Nebenfrauen aus, denen sie die zu -verrichtenden Arbeiten anweist. Im übrigen ist der Unterschied zwischen -der chinesischen Konkubine und der europäischen „Maitresse“ der, -dass erstere anerkannt wird. Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte. -Manchmal wählt man auch heute noch wirkliche Sklavinnen (<i>Pi</i>) zu -Nebenfrauen.<span class="pagenum"><a name="Seite_383" id="Seite_383">[S. 383]</a></span> Denn China kennt nicht nur die lebenslängliche, sondern -auch die erbliche Sklaverei. Es bezeichnet das patriarchalische -Verhältnis, dass die Sklaven, wie im alten Rom, als Familienmitglieder -betrachtet werden, ja in früherer Zeit sogar die Familiennamen ihrer -Herren annahmen. Aber sie haben keine Bürgerrechte, sie sind ein -blosser Besitzgegenstand ihrer Herren. Diese können ihre Sklavinnen an -andere als Beischläferinnen oder an die Eigentümer öffentlicher Häuser -verkaufen oder sie zur Befriedigung ihrer eigenen Gelüste verwenden. -Heiratet ein Herr eine seiner Sklavinnen, so verständigt er zuvor seine -Freunde und Nachbarn, damit diese ihn am Hochzeitstage besuchen. Die -Ehe, sagt <em class="gesperrt">Gray</em>, wird der Sklavin in solchen Fällen nicht von -ihrem Herrn, sondern von dessen Gattin angetragen, und es ist nichts -Seltenes, dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder -angenehme Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten -Frau zu nehmen.<a name="FNAnker_805_805" id="FNAnker_805_805"></a><a href="#Fussnote_805_805" class="fnanchor">[805]</a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>, aus dessen Darstellung -nicht viel Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur -unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen -Gattin in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben -werden als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese -kinderlos ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben -dasselbe Recht wie die ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau -selbst mit solchen gesegnet ist.“<a name="FNAnker_806_806" id="FNAnker_806_806"></a><a href="#Fussnote_806_806" class="fnanchor">[806]</a> So sieht die „Monogamie“ im -chinesischen Patriarchate aus!</p> - -<p>Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in <em class="gesperrt">Japan</em>. Auch dort -strenges Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben — ausgedehnte -Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige -Ehegattin (<i>O’ Kamisa</i>), aber Vielweiberei war im alten Japan eine -weitverbreitete Sitte. <em class="gesperrt">Jyeyasu</em> spricht in seinen Gesetzen dem -Mikado das Recht zu, sich ein Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den -Daimio und Hatamoto gewährte er acht und den gewöhnlichen Samurai -zwei Kebsinnen. Professor <em class="gesperrt">Rein</em> bemerkt, dass diese nur in -seltenen Fällen davon Gebrauch machten, und dann<span class="pagenum"><a name="Seite_384" id="Seite_384">[S. 384]</a></span> geschah es wohl, -dass die früh alternde Frau selbst dem Manne eine Nebenfrau zugeführt -habe.<a name="FNAnker_807_807" id="FNAnker_807_807"></a><a href="#Fussnote_807_807" class="fnanchor">[807]</a> Bei <em class="gesperrt">Bousquet</em> und <em class="gesperrt">Dalmas</em><a name="FNAnker_808_808" id="FNAnker_808_808"></a><a href="#Fussnote_808_808" class="fnanchor">[808]</a> liest man aber, -dass die Sitte Konkubinen (<i>Mekake</i>) zu halten, allgemein sei. Je -nach den Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander -eine oder zwei Mekake zu.<a name="FNAnker_809_809" id="FNAnker_809_809"></a><a href="#Fussnote_809_809" class="fnanchor">[809]</a> Auch ein Leitartikel des japanischen -Blattes „Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat -als eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit -alten Zeiten gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und -im Jahre 1879 war dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der -Unterscheidung von „Gattin“ und „Konkubine“ — sagt das erwähnte Blatt, -welches die Aufhebung des Konkubinats befürwortet — sind beide doch -wesentlich gleich, und derjenige, welcher ausser seiner Frau noch ein -Nebenweib hat, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger -und Ausüber der Vielweiberei. <em class="gesperrt">Bousquet</em> bestätigt, dass die -Stellung der Mekake jener der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im -besten Einvernehmen leben, völlig gleich sei. Sie nehmen Anteil an -allen Festlichkeiten, sind bei allen Besuchen<a name="FNAnker_810_810" id="FNAnker_810_810"></a><a href="#Fussnote_810_810" class="fnanchor">[810]</a> und ihre Kinder -geniessen gleiche Rechte, wie solche aus der gesetzlichen Ehe. Diese -war bis 1870, wie in China, lediglich ein bürgerlicher Akt, welchem -eine feierliche, bindende Verlobung gewöhnlich voranging. Sie ward und -wird durch einen Heiratsvermittler (<i>Nakôdo</i>) von beiden Eltern und -häufig schon über die kleinen Kinder beschlossen. Die Mädchen heiraten -frühestens mit zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,<a name="FNAnker_811_811" id="FNAnker_811_811"></a><a href="#Fussnote_811_811" class="fnanchor">[811]</a> obgleich -das Gesetz dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.<a name="FNAnker_812_812" id="FNAnker_812_812"></a><a href="#Fussnote_812_812" class="fnanchor">[812]</a> Niemand durfte -ausser seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht über die Person -und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene Konkubinat -gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit<span class="pagenum"><a name="Seite_385" id="Seite_385">[S. 385]</a></span> dem Tode bestrafen -durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu, das -er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das -Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem -ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste -Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen Mahlzeiten, -noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben, wenigstens nicht -solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die Herrin -des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den -Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische -Hausvater, wie der <i>Pater familias</i> im alten Rom, unbeschränkte Macht -über deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn enterben; -Mädchen erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber ein Schatz, -welcher vor der Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten gehört; -es heisst den Besitzer bestehlen, wenn man dieselbe ohne seine -Einwilligung raubt. <em class="gesperrt">Mit</em> seiner Einwilligung wird das Nämliche -dagegen eine lobenswerte Handlung. Japanische Eltern verhandeln daher -in der Not ihre Töchter, ohne dass die Gesetze Einsprache erheben.<a name="FNAnker_813_813" id="FNAnker_813_813"></a><a href="#Fussnote_813_813" class="fnanchor">[813]</a> -Auf diesem Wege gelangen die meisten Insassinnen der <i>Yoshiwara</i> -(Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen ihrer Eltern oder -nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter Jugend an die -Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,<a name="FNAnker_814_814" id="FNAnker_814_814"></a><a href="#Fussnote_814_814" class="fnanchor">[814]</a> und vergeblich hat -man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte hat sich -bisher als die stärkere behauptet.<a name="FNAnker_815_815" id="FNAnker_815_815"></a><a href="#Fussnote_815_815" class="fnanchor">[815]</a> Die Bewohnerinnen der Yoshiwara -werden auch nicht verachtet, finden vielmehr nicht selten leichte -Gelegenheit sich zu verheiraten.<a name="FNAnker_816_816" id="FNAnker_816_816"></a><a href="#Fussnote_816_816" class="fnanchor">[816]</a> Graf <em class="gesperrt">Dalmas</em> bringt diesen -Schacher mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme -(Adoption, japanisch: <i>Moraikko</i> oder <i>Yoshi-ni naru</i>) in Zusammenhang. -Arme Eltern überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem -Freunde oder auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in -Japan;<span class="pagenum"><a name="Seite_386" id="Seite_386">[S. 386]</a></span> man zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der -Reife, um sie dann zu verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise -auszubeuten.<a name="FNAnker_817_817" id="FNAnker_817_817"></a><a href="#Fussnote_817_817" class="fnanchor">[817]</a> Wo kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls -ein solcher angenommen. Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr -alte und hatte zwei Zwecke: einen materiellen und einen religiösen. -Ersterer bestand darin, der Familie die erblichen Rechte zu sichern, -welche an Kriegsdienste oder wenigstens die Möglichkeit, solche leisten -zu können, gebunden waren, der andere aber darin, die Fortdauer der -den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in China, gab und giebt -es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein grösseres Unglück für den -Familienvater, als keinen Sohn zu haben.<a name="FNAnker_818_818" id="FNAnker_818_818"></a><a href="#Fussnote_818_818" class="fnanchor">[818]</a></p> - -<p>Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats -bei einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und -Gegenwart auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen -eigentliches Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei -(Monogynie), d. h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe, -überhaupt als sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe -(Monogamie), d. h. die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“, -selbst dort, wo dies die Regel, lediglich die Wirkung ökonomischer -Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss einer geläuterten sittlichen -Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den vorstehenden Betrachtungen -den Kreis der eigentlichen Monogamen ausgeschieden: die alten Arier, -Hellenen, Römer und Germanen, aus welchen die höchstgestiegenen -Nationen unserer Tage hervorgewachsen sind. An späterer Stelle wird -der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist zunächst noch der -grossen Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar verschiedener -Abstammung, um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser Glaube, -der <em class="gesperrt">Islâm</em>, das vereinigende Band geschlungen, ihnen allen, -gleichviel ob semitischer, indogermanischer oder turktatarischer Zunge, -einen gemeinsamen Stempel aufprägend. Weitaus der grösste Teil der -hierher gehörigen Völker stammen von<span class="pagenum"><a name="Seite_387" id="Seite_387">[S. 387]</a></span> Wanderhirten, ja stehen heute -noch auf der Nomadenstufe. Bei allen aber herrscht die patriarchalische -Familienform und fusst auf der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese -Familienform sich bei ihnen gestaltet hat, soll der nächste Abschnitt -zur Darstellung bringen. Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die -kulturgeschichtlich bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin -bestand, dass er die Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die -Polygamie, zu <em class="gesperrt">einer eigentlichen, staatsrechtlich ausgebildeten -Satzung</em> erhob. Es wird am Platze sein, an die Thatsache und deren -Folgen einige erläuternde Bemerkungen zu knüpfen.</p> - -<p>Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat, -war Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der -Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht -zu erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die -Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im -Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon -abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl -von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender -Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit -zu bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn -davon hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und -des ganzen Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision -des Patriarchen, dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten, -wie der Sand am Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten -einen angehenden Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde. -Diesen Verhältnissen entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil -sie schnell den Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach -Nachkommenschaft befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde, -weil auch hierdurch wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit -anderen Stämmen und Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm -sich ausbreitete, war die allgemeine soziale und politische Lage -aber eine solche, dass die Polygynie noch in weit höherem Masse als -im Altertume berechtigt erscheinen musste. Sollten die über<span class="pagenum"><a name="Seite_388" id="Seite_388">[S. 388]</a></span> weite -Länder erobernd sich verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie -umgebenden, weit zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte -dies nur durch eine sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung -verhindert werden. Die Polygynie ward zu diesem Endziele in der -ausgiebigsten Weise benutzt. Freilich kamen hierbei viele Verbindungen -echter Araber mit Weibern fremder Nationalität vor und hierdurch ging -allmählich die Reinheit der Rasse verloren; immer aber gingen aus -solchen Verbindungen Kinder hervor, welche die Zahl der herrschenden -Nation verstärkten.<a name="FNAnker_819_819" id="FNAnker_819_819"></a><a href="#Fussnote_819_819" class="fnanchor">[819]</a> Mit anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten -die Araber ihre weitläufigen Eroberungen gar nicht behaupten können, -und damit wäre auch das Abendland der Segnungen, welche die „arabische“ -Gesittung ihm brachte, verlustig gegangen.</p> - -<p>Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den -christlich-sittlichen Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind -überhaupt nicht selten herzlich schief. Vielfach verwechselt man -nämlich in ihren Wirkungen Polygynie und Patriarchat, macht erstere -für Missstände verantwortlich, welche letzterem zur Last fallen. -Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine <em class="gesperrt">Folge</em> der -entwickelten Mannesherrschaft, und diese, nicht die Vielweiberei -an sich, führt zur Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit der -Vorstellung verknüpft, dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst -<em class="gesperrt">Herbert Spencer</em>, so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei -gerecht zu werden und sie als einen Fortschritt anzuerkennen, -verwechselt doch beständig die Ursache mit der Wirkung. Des -strengen Patriarchats gedenkt er kaum, während er der Vielweiberei -alle jene Missstände zur Last legt, welche eine höhere Auffassung -als solche erkennt. Diese Missstände und Vielweiberei scheinen -allerdings unzertrennlich, aber sie sind Parallelerscheinungen, die -in einem abhängigen Verhältnisse nicht untereinander, sondern vom -Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der Geschlechtstrieb der Männer -habe die Polygynie zuerst ins Leben gerufen, welche ganz die etwaige -Neigung<span class="pagenum"><a name="Seite_389" id="Seite_389">[S. 389]</a></span> der Frauen missachtet,<a name="FNAnker_820_820" id="FNAnker_820_820"></a><a href="#Fussnote_820_820" class="fnanchor">[820]</a> so ist dies nicht richtig, -denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die Männer unter den früheren -gesellschaftlichen Zuständen erst recht Genüge leisten. Letzteren -gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei immerhin einer, wenn -auch schwachen <em class="gesperrt">Eindämmung</em> des Geschlechtstriebes gleich. -Ebenso unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur Polygynie die -Einweiberei als „eigentlich die natürliche Form des Verhältnisses -der Geschlechter für die Menschheit“<a name="FNAnker_821_821" id="FNAnker_821_821"></a><a href="#Fussnote_821_821" class="fnanchor">[821]</a> nachzuweisen. Die -„vernünftigste“ Form wohl, die „natürliche“ Form gewiss nicht! Zwar -fährt man gerne als gewichtigstes Argument ins Treffen, dass schon -die Natur die Geschlechter in nahezu gleicher Kopfzahl erzeuge; doch -ist dieser Umstand nur wenig beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches -häufig im Tierreiche der Fall, und doch bildet dort Monogynie die -Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die Regel, müssen also -„natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher ebenfalls das -Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite Verbreitung der -Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die Kreise -der höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen <em class="gesperrt">Spencers</em> -Satz. „Der selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, -all ihr Thun und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, -bemerkt sehr treffend <em class="gesperrt">Karl Frenzel</em>.<a name="FNAnker_822_822" id="FNAnker_822_822"></a><a href="#Fussnote_822_822" class="fnanchor">[822]</a> Die Vielweiberei -ist vom Gesichtspunkte des gesitteten Europäers „gewiss nicht die -moralischste, aber die menschlichste Form der Liebe“,<a name="FNAnker_823_823" id="FNAnker_823_823"></a><a href="#Fussnote_823_823" class="fnanchor">[823]</a> und es wäre -an der Zeit, mahnt <em class="gesperrt">M. G. de Lapouge</em>, den Vorurteilen wider sie -zu entsagen.<a name="FNAnker_824_824" id="FNAnker_824_824"></a><a href="#Fussnote_824_824" class="fnanchor">[824]</a> Man darf mit Ch. <em class="gesperrt">von Vincenti</em> daran erinnern, -dass bei uns selbst die Vielweiberei in gewissem Sinne auf leichteren -Füssen einhergeht, als im moslemitischen Oriente, wo dieselbe heute in -jedem Sinne beiweitem als <em class="gesperrt">Ausnahmszustand</em> erscheint, man könnte -boshaft sagen, fast <em class="gesperrt">gerade</em> so wie bei uns die Einweiberei. -Unser Ehe<span class="pagenum"><a name="Seite_390" id="Seite_390">[S. 390]</a></span>gesetz ist allerdings streng, aber unsere <em class="gesperrt">Sitte</em> -umgeht die unbequeme Festung, während im Islâm das religiöse Gesetz -eine gewisse <em class="gesperrt">Duldsamkeit</em> zeigt, deren Genuss jedoch durch -den allmächtigen Gebrauch — den <i>Adat</i> — auf das nachdrücklichste -erschwert wird.<a name="FNAnker_825_825" id="FNAnker_825_825"></a><a href="#Fussnote_825_825" class="fnanchor">[825]</a> Der Charakter der morgenländischen Vielweiberei, -schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. <em class="gesperrt">Karl Th. Richter</em> in der Wiener -„Presse“, liegt einfach bei der grossen Masse des Volkes in der -gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne gesetzliche, aber mit -gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische Vielweiberei nennen -könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und mehreren Geliebten. -Wer es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht. Wie bei uns, bedingt -der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit. -Der Unterschied liegt bloss darin, dass diese Einschränkung bei den -Moslemin <em class="gesperrt">noch</em> einen sittlichen, bei uns aber <em class="gesperrt">schon</em> einen -unsittlichen Charakter hat. Bei den Morgenländern führt sie vorläufig -von der Vielweiberei zur Monogamie, bei uns aber zur Vermeidung der Ehe -und erzeugt das Konkubinat.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_780_780" id="Fussnote_780_780"></a><a href="#FNAnker_780_780"><span class="label">[780]</span></a> <em class="gesperrt">H. Spencer.</em> Die Prinzipien der Soziologie. Bd. -II. S. 324.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_781_781" id="Fussnote_781_781"></a><a href="#FNAnker_781_781"><span class="label">[781]</span></a> A. a. O. S. 283. 285.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_782_782" id="Fussnote_782_782"></a><a href="#FNAnker_782_782"><span class="label">[782]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Adolf Bauer</em>. Die Frauen im alten Ägypten -(Litterar. Beilage der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_783_783" id="Fussnote_783_783"></a><a href="#FNAnker_783_783"><span class="label">[783]</span></a> <em class="gesperrt">B. Stade.</em> Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. -380.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_784_784" id="Fussnote_784_784"></a><a href="#FNAnker_784_784"><span class="label">[784]</span></a> A. a. O. S. 384.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_785_785" id="Fussnote_785_785"></a><a href="#FNAnker_785_785"><span class="label">[785]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jak. Ed. Polak</em>. Persien. Das Land und seine -Bewohner. Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_786_786" id="Fussnote_786_786"></a><a href="#FNAnker_786_786"><span class="label">[786]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 781.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_787_787" id="Fussnote_787_787"></a><a href="#FNAnker_787_787"><span class="label">[787]</span></a> Richter 5, 30.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_788_788" id="Fussnote_788_788"></a><a href="#FNAnker_788_788"><span class="label">[788]</span></a> <em class="gesperrt">Henne Am Rhyn</em>. Kulturgesch. des Judentums. S. 80.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_789_789" id="Fussnote_789_789"></a><a href="#FNAnker_789_789"><span class="label">[789]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. A. a. O. S. 383.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_790_790" id="Fussnote_790_790"></a><a href="#FNAnker_790_790"><span class="label">[790]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. A. a. O. S. 386.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_791_791" id="Fussnote_791_791"></a><a href="#FNAnker_791_791"><span class="label">[791]</span></a> A. a. O. S. 391–393.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_792_792" id="Fussnote_792_792"></a><a href="#FNAnker_792_792"><span class="label">[792]</span></a> <em class="gesperrt">Stade.</em> A. a. O. S. 395.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_793_793" id="Fussnote_793_793"></a><a href="#FNAnker_793_793"><span class="label">[793]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> China und die Chinesen. S. 42.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_794_794" id="Fussnote_794_794"></a><a href="#FNAnker_794_794"><span class="label">[794]</span></a> <em class="gesperrt">Katscher.</em> Bilder aus dem chines. Leben; nach -<em class="gesperrt">Gray</em>. S. 56.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_795_795" id="Fussnote_795_795"></a><a href="#FNAnker_795_795"><span class="label">[795]</span></a> <em class="gesperrt">Herbert A. Giles.</em> <i>Chinese Sketches.</i> London -1876. S. 158.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_796_796" id="Fussnote_796_796"></a><a href="#FNAnker_796_796"><span class="label">[796]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> A. a. O. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_797_797" id="Fussnote_797_797"></a><a href="#FNAnker_797_797"><span class="label">[797]</span></a> A. a. O. S. 73.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_798_798" id="Fussnote_798_798"></a><a href="#FNAnker_798_798"><span class="label">[798]</span></a> <em class="gesperrt">Giles.</em> A. a. O. S. 11.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_799_799" id="Fussnote_799_799"></a><a href="#FNAnker_799_799"><span class="label">[799]</span></a> A. a. O. S. 12–13.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_800_800" id="Fussnote_800_800"></a><a href="#FNAnker_800_800"><span class="label">[800]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> A. a. O. S. 55.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_801_801" id="Fussnote_801_801"></a><a href="#FNAnker_801_801"><span class="label">[801]</span></a> <em class="gesperrt">Katscher-Gray.</em> A. a. O. S. 90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_802_802" id="Fussnote_802_802"></a><a href="#FNAnker_802_802"><span class="label">[802]</span></a> A. a. O. S. 93–94.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_803_803" id="Fussnote_803_803"></a><a href="#FNAnker_803_803"><span class="label">[803]</span></a> A. a. O. S. 64.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_804_804" id="Fussnote_804_804"></a><a href="#FNAnker_804_804"><span class="label">[804]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong.</em> A. a. O. S. 77.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_805_805" id="Fussnote_805_805"></a><a href="#FNAnker_805_805"><span class="label">[805]</span></a> <em class="gesperrt">Katscher-Gray</em>. A. a. O. S. 97.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_806_806" id="Fussnote_806_806"></a><a href="#FNAnker_806_806"><span class="label">[806]</span></a> <em class="gesperrt">Tscheng-ki-Tong</em>. A. a. O. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_807_807" id="Fussnote_807_807"></a><a href="#FNAnker_807_807"><span class="label">[807]</span></a> <em class="gesperrt">J. J. Rein</em>. Japan. Bd. I. S. 493.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_808_808" id="Fussnote_808_808"></a><a href="#FNAnker_808_808"><span class="label">[808]</span></a> <em class="gesperrt">Raymond de Dalmas</em>. <i>Les Japonais, leur pays et -leurs moeurs.</i> Paris 1885. S. 159.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_809_809" id="Fussnote_809_809"></a><a href="#FNAnker_809_809"><span class="label">[809]</span></a> <em class="gesperrt">Georges Bousquet</em>. <i>Le Japon de nos jours.</i> Bd. I. -S. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_810_810" id="Fussnote_810_810"></a><a href="#FNAnker_810_810"><span class="label">[810]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_811_811" id="Fussnote_811_811"></a><a href="#FNAnker_811_811"><span class="label">[811]</span></a> Ausland 1878. S. 487.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_812_812" id="Fussnote_812_812"></a><a href="#FNAnker_812_812"><span class="label">[812]</span></a> <em class="gesperrt">Rein</em>. A. a. O. S. 492.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_813_813" id="Fussnote_813_813"></a><a href="#FNAnker_813_813"><span class="label">[813]</span></a> <em class="gesperrt">Bousquet</em>. A. a. O. S. 87.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_814_814" id="Fussnote_814_814"></a><a href="#FNAnker_814_814"><span class="label">[814]</span></a> <em class="gesperrt">Rein</em>. A. a. O. S. 501.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_815_815" id="Fussnote_815_815"></a><a href="#FNAnker_815_815"><span class="label">[815]</span></a> <em class="gesperrt">Bousquet</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_816_816" id="Fussnote_816_816"></a><a href="#FNAnker_816_816"><span class="label">[816]</span></a> <em class="gesperrt">Dalmas</em>. <i>Les Japonais.</i> S. 157.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_817_817" id="Fussnote_817_817"></a><a href="#FNAnker_817_817"><span class="label">[817]</span></a> A. a. O. S. 156.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_818_818" id="Fussnote_818_818"></a><a href="#FNAnker_818_818"><span class="label">[818]</span></a> <em class="gesperrt">Rein</em>. A. a. O. S. 490.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_819_819" id="Fussnote_819_819"></a><a href="#FNAnker_819_819"><span class="label">[819]</span></a> <em class="gesperrt">Alfred von Kremer</em>. Kulturgeschichte des Orients -unter den Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112–115.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_820_820" id="Fussnote_820_820"></a><a href="#FNAnker_820_820"><span class="label">[820]</span></a> <em class="gesperrt">Spencer</em>. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. -267.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_821_821" id="Fussnote_821_821"></a><a href="#FNAnker_821_821"><span class="label">[821]</span></a> A. a. O. S. 278.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_822_822" id="Fussnote_822_822"></a><a href="#FNAnker_822_822"><span class="label">[822]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Frenzel</em>. Frau Venus. Bd. II. S. 91.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_823_823" id="Fussnote_823_823"></a><a href="#FNAnker_823_823"><span class="label">[823]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistor. -Studien. S. 310.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_824_824" id="Fussnote_824_824"></a><a href="#FNAnker_824_824"><span class="label">[824]</span></a> <em class="gesperrt">M. G. de Lapouge.</em>. <i>L’Hérédité dans la science -politique, in der Revue d’anthropologie</i> 1888. S. 187.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_825_825" id="Fussnote_825_825"></a><a href="#FNAnker_825_825"><span class="label">[825]</span></a> <em class="gesperrt">Ch. von Vincenti</em>. Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. -6.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_391" id="Seite_391">[S. 391]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXII">XXII.<br /> - -Die Familie im Islâm.</h2> - -</div> - -<div class="dc_3"> - <a id="drop_w_22" name="drop_w_22"> - <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>egen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch -Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die -Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl gleichfalls auf -patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein wesentlich anderes Gepräge -als jene der Völker des Abendlandes, welche Vielweiberei zwar mehr oder -weniger duldeten, daneben jedoch zur Einzelehe gelangt waren. Ihre -Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück als jene der Islamiten; -die Familienorganisation der letzteren ist aber deshalb von ganz -besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer, zeitlich nahe -liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von welcher ihm -noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise sind diese -an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand, bei -den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu -machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.</p> - -<p>Die alten, d. h. die <em class="gesperrt">vor</em>islamitischen Araber des Nedschd -(Hochlandes) und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche -kleine Stämme, ebenso viele auf Blutsverwandtschaft gegründete -Geschlechtsgenossenschaften, zersplittert, welche sich ganz so wie die -Indianer Nordamerikas nach Tieren benannten. Ob ursprünglich diese -Tiere Gegenstände der Verehrung gewesen, ob also<span class="pagenum"><a name="Seite_392" id="Seite_392">[S. 392]</a></span> Totemismus geherrscht -habe, wie <em class="gesperrt">Robertson Smith</em><a name="FNAnker_826_826" id="FNAnker_826_826"></a><a href="#Fussnote_826_826" class="fnanchor">[826]</a> annimmt, ist strittig, doch -wahrscheinlich. Die Verehrung des Totem entspricht der Verehrung des -<i>Heros eponymos</i>, welche wir bei Griechen und Römern kennen lernen -werden, und von der Professor <em class="gesperrt">B. Stade</em> vermutet, dass sie -bei den Israeliten, nahen Verwandten der Araber, desgleichen einst -vorhanden gewesen sei.<a name="FNAnker_827_827" id="FNAnker_827_827"></a><a href="#Fussnote_827_827" class="fnanchor">[827]</a> Sicher ist, dass jeder Stamm seinen -eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch einen Fetisch oder eine -geheiligte Stätte besass, die allmählich selbst zum Gegenstande der -Verehrung geworden ist.<a name="FNAnker_828_828" id="FNAnker_828_828"></a><a href="#Fussnote_828_828" class="fnanchor">[828]</a> Ausserdem besass jede einzelne Familie -ihre besonderen Hausgötzen,<a name="FNAnker_829_829" id="FNAnker_829_829"></a><a href="#Fussnote_829_829" class="fnanchor">[829]</a> ihre „Penaten“ in der Sprache der -Römer. Die Familienbande selbst waren aber sehr lose geschürzt. Sogar -der Prophet fand bei seinem Volke noch geschlechtsgemeinschaftliche -Zustände vor, in welchen Vielweiberei und Vielmännerei neben einander -herrschten, und bei manchen Beduinenstämmen sind anklingende Sitten -noch nicht ausgestorben. <em class="gesperrt">William Gifford Palgrave</em> möchte heute -noch deren Polygynie eher Weibergemeinschaft nennen und meint, sehr -schlau müsse das Kind sein, welches seinen Vater kennt.<a name="FNAnker_830_830" id="FNAnker_830_830"></a><a href="#Fussnote_830_830" class="fnanchor">[830]</a> Ich -erinnere auch an die schon besprochenen „Dreiviertelheiraten“ der -Hassanieharaber. Nach allem, was wir aus der <i>Dschâhilija</i>, d. i. der -„Zeit der Unwissenheit“ erfahren, geschah die Eheschliessung auf die -allereinfachste Art. Der Freier hielt um das Mädchen bei deren Vater -oder anderem nächsten Verwandten an und sobald dieser die Einwilligung -erteilt hatte, galt die Heirat für abgeschlossen.<a name="FNAnker_831_831" id="FNAnker_831_831"></a><a href="#Fussnote_831_831" class="fnanchor">[831]</a> Der Werber -sagte: <i>khith</i>, d. h. ich bin Freier, und der Mundwalt ant<span class="pagenum"><a name="Seite_393" id="Seite_393">[S. 393]</a></span>wortete: -<i>nikh</i>, d. h. ich bin Ehegewährer.<a name="FNAnker_832_832" id="FNAnker_832_832"></a><a href="#Fussnote_832_832" class="fnanchor">[832]</a> Das war alles, worauf ein -Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer scheint es gebräuchlich -gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut, einen Brautschatz -(<i>mahr</i>)<a name="FNAnker_833_833" id="FNAnker_833_833"></a><a href="#Fussnote_833_833" class="fnanchor">[833]</a> erhielt, nicht aber etwa gekauft wurde,<a name="FNAnker_834_834" id="FNAnker_834_834"></a><a href="#Fussnote_834_834" class="fnanchor">[834]</a> wenngleich -zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht selten mit Geschenken -erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch der Frau zum Eigentume. -Man sieht, dieser Zustand entspricht noch völlig jenem, welcher das -erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet. Der so einfach geknüpfte -Bund konnte natürlich ebenso leicht und rasch wieder gelöst werden. -Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht selten war ausserdem noch -eine Art von Ehe, welche indessen diesen Namen kaum verdient und der -die Araber den Namen „Genussehe“ (<i>Nikâh almot’ah</i>) gaben. Eine solche -Verbindung ward auf bestimmte Zeit gegen einen vorher verabredeten, der -Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen.<a name="FNAnker_835_835" id="FNAnker_835_835"></a><a href="#Fussnote_835_835" class="fnanchor">[835]</a> <em class="gesperrt">Wilken</em> gedenkt -ferner auf Grund der von <em class="gesperrt">Bochârî</em> gesammelten Überlieferungen -noch vier anderer „Ehe“-formen, deren einige hart an Vielmännerei und -Hetärismus streifen.<a name="FNAnker_836_836" id="FNAnker_836_836"></a><a href="#Fussnote_836_836" class="fnanchor">[836]</a> Man wird nicht fehlgehen, wenn man in diesen -wie in der Genussehe noch deutliche Überbleibsel aus matriarchaler Zeit -erblickt. Dafür spricht auch die hohe Stellung, die Freiheit, deren das -Weib im arabischen Altertume und auch noch im ersten Jahrhundert des -Islâm sich erfreute.</p> - -<p>In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum -nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste -Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet;<span class="pagenum"><a name="Seite_394" id="Seite_394">[S. 394]</a></span> wenigstens -konnte sie jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang -sich sogar ihre volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten -ausdrücklich der Frau das Recht zu, vor der Heirat die Bedingung -zu stellen, dass ihr Gatte keine zweite Frau ehelichen und keine -Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige Wiederverheiratungen kamen nicht -selten vor, ohne dass man daran den geringsten Anstoss nahm;<a name="FNAnker_837_837" id="FNAnker_837_837"></a><a href="#Fussnote_837_837" class="fnanchor">[837]</a> -ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in kaum beschränktem -Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre Scheidungsform war -höchst einfach und vollzog sich bei den Wanderstämmen sozusagen -stillschweigend, indem die scheidelustige Frau dem Manne „das Zelt -umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus der Mann, welcher -den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand, sofort seine -Verstossung erkannte.<a name="FNAnker_838_838" id="FNAnker_838_838"></a><a href="#Fussnote_838_838" class="fnanchor">[838]</a> Besonders aber Witwen von einigem Vermögen -konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.<a name="FNAnker_839_839" id="FNAnker_839_839"></a><a href="#Fussnote_839_839" class="fnanchor">[839]</a> Der Verkehr der Frauen -mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen ohne -Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern auch -Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch die -Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der -Hedschra ausser Brauch kam.<a name="FNAnker_840_840" id="FNAnker_840_840"></a><a href="#Fussnote_840_840" class="fnanchor">[840]</a> Von einer beständigen Verschleierung -der Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung -im Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten -Freiheit der Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer -in Einklang bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet -haben, als die Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben, -dieses Amt zu übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib -vor dem Islâm dem Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse -sozusagen ebenbürtig, nicht selten sogar überlegen; daher einige -Zeit hindurch eine ritterliche Verehrung des schönen Geschlechtes -bestand. Man besang die Frauen in liebeglühenden<span class="pagenum"><a name="Seite_395" id="Seite_395">[S. 395]</a></span> Gedichten und -verklärte ihr Bild mit dem ganzen Zauber der Poesie.<a name="FNAnker_841_841" id="FNAnker_841_841"></a><a href="#Fussnote_841_841" class="fnanchor">[841]</a> Auch die -Litteratur anderer morgenländischer Völker, der Perser und selbst der -Türken, ist voll von den zartesten Blüten jener Empfindung, welche -im Weibe ein hochbegehrenswertes, edles Gut erblickt. Wenn nun auch -die Liebeslieder und Liebesgeschichten der Araber, Perser und Türken -sich vielfach von warmer Frauenverehrung erfüllt zeigen, so erhebt -sich doch, bei Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder selten über -die Schilderung sinnlicher Wahrnehmungen.<a name="FNAnker_842_842" id="FNAnker_842_842"></a><a href="#Fussnote_842_842" class="fnanchor">[842]</a> Der Begriff der Liebe, -sagt Dr. <em class="gesperrt">Polak</em>, der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns -aufgefasst wird, existiert kaum bei den Morgenländern; die Liebe, -welche die persischen Dichter in ihren Poesieen besingen, hat entweder -einen symbolischen oder einen höchst profanen Sinn; auf das Wort -<i>Ischk</i> (Liebe) folgt immer der Begriff <i>Was’l</i> d. i. fleischliche -Vermischung.<a name="FNAnker_843_843" id="FNAnker_843_843"></a><a href="#Fussnote_843_843" class="fnanchor">[843]</a> So werden auch bei den alten Arabern die körperlichen -Reize der Geliebten, ihr Auge, ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen -Metaphern gepriesen.<a name="FNAnker_844_844" id="FNAnker_844_844"></a><a href="#Fussnote_844_844" class="fnanchor">[844]</a> Doch galt in den Erzählungen aus dem alten -Sagenkreise der nordarabischen Stämme<span class="pagenum"><a name="Seite_396" id="Seite_396">[S. 396]</a></span> nichts für edler, ruhmvoller und -nachahmungswerter, als wenn ein Ritter mit Verachtung jeder Gefahr, -selbst mit Aufopferung des eigenen Lebens, die Frauen vor Schmach und -Entführung schützte; denn Mädchenraub war an der Tagesordnung.<a name="FNAnker_845_845" id="FNAnker_845_845"></a><a href="#Fussnote_845_845" class="fnanchor">[845]</a> -Hier sehen wir den Mann in seiner Rolle eines Beschirmers, wie wir -ihn als solchen schon in mutterrechtlicher Zeit kennen lernten. Ein -Weib zu verletzen oder gar zu töten, galt als die schmachvollste, -ehrloseste That,<a name="FNAnker_846_846" id="FNAnker_846_846"></a><a href="#Fussnote_846_846" class="fnanchor">[846]</a> eine Anschauung, die ebenfalls auf <em class="gesperrt">vor</em> dem -Vaterrechte liegende Zustände zurückweist. Wie in der mutterrechtlich -geordneten Gesellschaft folgte endlich das Kind der Sklavin, nach dem -harten Gesetze des alten Arabiens, der schlechteren Hand, wenn der -Vater es nicht ausdrücklich freisprach<a name="FNAnker_847_847" id="FNAnker_847_847"></a><a href="#Fussnote_847_847" class="fnanchor">[847]</a>: <i>parius sequitur ventrem</i>. -Über die Zahl der Frauen, über die verbotenen Verwandtschaftsgrade -u. s. w. gab es in ältester Zeit wohl keine besonderen gesetzlichen -Vorschriften. Ehebündnisse kamen zwischen Geschwistern vor, wenn sie -nicht von der nämlichen Mutter stammten,<a name="FNAnker_848_848" id="FNAnker_848_848"></a><a href="#Fussnote_848_848" class="fnanchor">[848]</a> gleichwie auch die Sage -der Hebräer von solchen berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig -bei den Beduinen beliebte Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, -also nach unseren jetzigen Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu -nehmen, so dass der Name für diese, <i>Bint-ʿamm</i>, zugleich eine höfliche -Bezeichnung für Gatten geblieben ist,<a name="FNAnker_849_849" id="FNAnker_849_849"></a><a href="#Fussnote_849_849" class="fnanchor">[849]</a> und bei den Persern bilden -Familienheiraten, besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die -Regel.<a name="FNAnker_850_850" id="FNAnker_850_850"></a><a href="#Fussnote_850_850" class="fnanchor">[850]</a> Der Ohm mütterlicherseits (<i>Châl</i>) genoss hohe Achtung und -die Beziehungen zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr -innige anerkannt. Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung -des Oheims Erbschaft sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach -gerate.<a name="FNAnker_851_851" id="FNAnker_851_851"></a><a href="#Fussnote_851_851" class="fnanchor">[851]</a> Die ebenfalls in mutterrecht<span class="pagenum"><a name="Seite_397" id="Seite_397">[S. 397]</a></span>lichen Anschauungen wurzelnde -Gepflogenheit, die neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in -vorislamitischer Zeit allgemein.<a name="FNAnker_852_852" id="FNAnker_852_852"></a><a href="#Fussnote_852_852" class="fnanchor">[852]</a></p> - -<p>Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses -Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern -wohl verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und -chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss, -dass schon in der <i>Dschâhilîja</i> zu den erwähnten noch andere Züge -hinzutreten, welche die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie -bezeichnen. So hatten schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in -Betreff der verbotenen Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken gezogen; -es galt für verboten, eine Frau und deren Tochter zugleich zu -ehelichen; ebenso wenig sollte man zwei Schwestern zu Frauen haben; man -tadelte auch den, der die Frau seines verstorbenen Vaters (Stiefmutter) -heiratete, obwohl dies nicht verboten war.<a name="FNAnker_853_853" id="FNAnker_853_853"></a><a href="#Fussnote_853_853" class="fnanchor">[853]</a> <em class="gesperrt">Wilken</em> ist der -Ansicht, dass die alten Araber in mutterrechtlicher Zeit Exogamie -übten, diese aber sehr bald nach der Aufrichtung des Patriarchats -aufgaben und zur Endogamie übergingen,<a name="FNAnker_854_854" id="FNAnker_854_854"></a><a href="#Fussnote_854_854" class="fnanchor">[854]</a> eigentlich zurückkehrten. -Nur in dieser vermag sich in der That eine Aristokratie der -Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern in Blüte -stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir -heute noch bei allen Beduinen<a name="FNAnker_855_855" id="FNAnker_855_855"></a><a href="#Fussnote_855_855" class="fnanchor">[855]</a> finden, beseelte schon in der alten -Zeit den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss -unter der Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich -entwickelte, die Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag -sich schon in den ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen<span class="pagenum"><a name="Seite_398" id="Seite_398">[S. 398]</a></span> haben; -wenigstens finden wir bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra -schon regelmässigen Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn -oder Bruder. Doch legte man der adeligen Abstammung nicht bloss von -väterlicher, sondern auch von der mütterlichen Seite noch den höchsten -Wert bei<a name="FNAnker_856_856" id="FNAnker_856_856"></a><a href="#Fussnote_856_856" class="fnanchor">[856]</a> und kannte genau seinen Stammbaum.<a name="FNAnker_857_857" id="FNAnker_857_857"></a><a href="#Fussnote_857_857" class="fnanchor">[857]</a> Vom Vaterrechte -zeugt dagegen, dass das weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der -Nachlassenschaft des Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen -als Erbstücke an die Verwandten übergingen.<a name="FNAnker_858_858" id="FNAnker_858_858"></a><a href="#Fussnote_858_858" class="fnanchor">[858]</a> Auch bekämpften -schon Zayd ibn Amr und Saçaah die Sitte der Mädchentötung,<a name="FNAnker_859_859" id="FNAnker_859_859"></a><a href="#Fussnote_859_859" class="fnanchor">[859]</a> und -endlich vernehmen wir von Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des -Tasmidenkönigs Imlyk, welcher bei den dschadisidischen Frauen das Recht -der ersten Nacht sich anmasste, dabei aber seinen Tod fand.<a name="FNAnker_860_860" id="FNAnker_860_860"></a><a href="#Fussnote_860_860" class="fnanchor">[860]</a></p> - -<p>Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren -Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert -unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon -aufgerichtet und damit die im Morgenlande sonst von Alters her -herrschende Vorstellung vom Weibe als eines durchaus untergeordneten -Wesens eingebürgert war. In diesen Anschauungen war auch Muhammed, -der Prophet, aufgewachsen, von dem <em class="gesperrt">Poole</em> sagt, dass er den -Araber zum Teil zerstört und den Moslim geschaffen habe.<a name="FNAnker_861_861" id="FNAnker_861_861"></a><a href="#Fussnote_861_861" class="fnanchor">[861]</a> Seine -Gedanken über die Weiber waren jene seiner Zeitgenossen.<a name="FNAnker_862_862" id="FNAnker_862_862"></a><a href="#Fussnote_862_862" class="fnanchor">[862]</a> Kein -Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr. <em class="gesperrt">Dieterici</em>, fällt vom -Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie anzunehmen geneigt ist. -Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke flutenden geistigen -Elemente in sich verklären und einer neuen Religionsentwicklung zu -Grunde legen.<a name="FNAnker_863_863" id="FNAnker_863_863"></a><a href="#Fussnote_863_863" class="fnanchor">[863]</a> Nicht anders<span class="pagenum"><a name="Seite_399" id="Seite_399">[S. 399]</a></span> ergeht es dem Reformator der Sitten, -als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig auftritt. Gerne -knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des Weibes im Morgenlande -an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit teilweisem Recht. Wohl -ist diese Lage in der Lehre des Propheten begründet, sie ward aber -nicht mit <em class="gesperrt">einem</em> Schlage bewirkt. Da der Prophet selbst nicht -lesen oder schreiben konnte, wurden seine Offenbarungen erst nach -und nach aufgezeichnet. <em class="gesperrt">Nöldekes</em> „Geschichte des Koran“ giebt -Aufschluss über die Entstehung des Buches und die Zusammenfügung der -Suren. <em class="gesperrt">Alfred von Kremer</em> hat endlich gezeigt, wie die Übung der -früheren Sitte bis ins dritte Jahrhundert der Hedschra sich erhielt und -wie viel der Islâm gerade in Bezug auf das uns beschäftigende Gebiet -von anderen, weit älteren Kulturvölkern, insbesondere Persern und -Byzantinern, in sich aufnahm. Strenge genommen hat der Islâm bloss das -arabische Weib seiner früheren freieren Stellung beraubt, aber auch da -hat er die schon hereingebrochene Mannesherrschaft, das Patriarchat, -nur befestigt, ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte lediglich -der Strömung der Zeit.</p> - -<p>Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge, wenn -Muhammed und damit der Islâm einer <em class="gesperrt">Lockerung</em> der ehelichen -Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.<a name="FNAnker_864_864" id="FNAnker_864_864"></a><a href="#Fussnote_864_864" class="fnanchor">[864]</a> Gerade das -Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur -Genüge ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms -uns bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in -früherer Zeit geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie, -die Muhammed in seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem -er dem Manne <em class="gesperrt">höchstens</em> vier gesetzliche Gattinnen gestattete. -Er hat aber die Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in -gewissen weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die -islamitische Ehe nie zur Fessel werden kann.<a name="FNAnker_865_865" id="FNAnker_865_865"></a><a href="#Fussnote_865_865" class="fnanchor">[865]</a> Im übrigen gilt von -der moslim<span class="pagenum"><a name="Seite_400" id="Seite_400">[S. 400]</a></span>schen Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist -<em class="gesperrt">James Payn</em> bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den -europäischen Ehen verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück, -manchmal nicht.<a name="FNAnker_866_866" id="FNAnker_866_866"></a><a href="#Fussnote_866_866" class="fnanchor">[866]</a> Auch darf man die älteste Polygynie keineswegs mit -der späteren orientalischen Haremswirtschaft verwechseln. In dem Hause -oder Zelte des arabischen Stammeshäuptlings herrschten nicht zugleich -mehrere gleichberechtigte Frauen: <em class="gesperrt">eine</em> war die Gebieterin des -Haushaltes, nämlich die Edelgeborne, die Vollblutgattin, die anderen -waren Nebenweiber, die eine Stelle einnahmen, welche zwischen ersterer -und dem übrigen Hausgesinde die Mitte hielt.<a name="FNAnker_867_867" id="FNAnker_867_867"></a><a href="#Fussnote_867_867" class="fnanchor">[867]</a> So erhielt sich -das Verhältnis noch in den ersten Jahrhunderten des Islâm, ja bei -den Türken im allgemeinen trotz der Einführung des Harem bis auf die -Gegenwart. Die Sitte der Frauenverschleierung mag allerdings schon -längst vor Muhammed, unter den ansässigen Arabern wenigstens, im -Schwange gewesen sein, denn die beiläufige, obgleich nachdrückliche -Erinnerung daran, dass die Weiber, wenn sie ausgehen, sich in ihr -Übergewand hüllen sollen,<a name="FNAnker_868_868" id="FNAnker_868_868"></a><a href="#Fussnote_868_868" class="fnanchor">[868]</a> klingt so, als wenn eine bestandene -Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem selbst ward aber -grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen Gynäceums -eingerichtet,<a name="FNAnker_869_869" id="FNAnker_869_869"></a><a href="#Fussnote_869_869" class="fnanchor">[869]</a> und erst mit den Omajjaden-<span class="pagenum"><a name="Seite_401" id="Seite_401">[S. 401]</a></span>Kalifen kam die Mode der -Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar wiederum -als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der Üppigkeit der -persischen Könige.<a name="FNAnker_870_870" id="FNAnker_870_870"></a><a href="#Fussnote_870_870" class="fnanchor">[870]</a> Ich werde den Harem und seine Wirkungen im -nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst mit den -Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.</p> - -<p>Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung -seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen -Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber <em class="gesperrt">erhob er die -Ehe zum religiös-politischen Dogma</em>, was so ziemlich einer Zwangsehe -gleichkommt. Es ist <em class="gesperrt">Pflicht</em> des Weibes, in den Ehestand zu -treten; jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt -geworden, übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.<a name="FNAnker_871_871" id="FNAnker_871_871"></a><a href="#Fussnote_871_871" class="fnanchor">[871]</a> Das Gleiche -gilt auch vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern -des Islâm in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt -daher im Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr -ungemein frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15 -und eine Tochter von 9–10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht -Ruhe, bis sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht -haben. Mütter von 12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im -Morgenlande nicht so selten, und bisweilen wird der Jüngling Vater, ehe -noch seine Erziehung vollendet ist.<a name="FNAnker_872_872" id="FNAnker_872_872"></a><a href="#Fussnote_872_872" class="fnanchor">[872]</a> Während aber vor der ehelichen -Begegnung eine gewisse Heiligung der Gatten verlangt wird — ohne ein -<i>Inschallah</i> oder <i>Bismillah</i> findet keine Annäherung statt — ist die -<em class="gesperrt">Eheschliessung</em> selbst<span class="pagenum"><a name="Seite_402" id="Seite_402">[S. 402]</a></span> bloss ein <em class="gesperrt">bürgerlicher</em> Vertrag, der -unter Anrufung Allahs vor dem <i>Kadi</i>, der weltlichen Behörde, und vor -Zeugen einfach durch die meist sogar nur durch Stellvertreter (<i>Wekil</i>) -abgegebene Erklärung der Brautleute geschlossen wird, dass sie sich -heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet niemals in der Moschee -statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der Brautleute. Auch -in Persien ist der <i>Akd</i> oder Heiratsvertrag eine einfache gesetzliche, -aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.<a name="FNAnker_873_873" id="FNAnker_873_873"></a><a href="#Fussnote_873_873" class="fnanchor">[873]</a> Zur -Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und -freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe -zu erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und -Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte -im zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn -beide den Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das -vollendete fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter -festgesetzt. Der Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine -bedeutende Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen -Personen die Ehe untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet -werden kann. Es sind dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und -absteigender Linie, als auch die Kognaten. Verboten sind also als -blutschänderisch alle Heiraten mit den Müttern, Töchtern, Schwestern, -Muhmen, Basen, Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern, -Stieftöchtern, Stiefmüttern. Sodann verbietet das Gesetz einem Manne, -zwei Schwestern und zwei Basen neben einander als Frauen zu haben. -Ja sogar die Milchverwandtschaft (<i>Ridhâ’ at</i> oder <i>Radhâ’</i>) gilt -als vollgültige Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur -<em class="gesperrt">einen</em> Tropfen von der Brust eines Weibes getrunken, um sofort -mit diesem Weibe und dessen Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu -treten, welches fast der Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt -sich die Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren -Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder -einer Seiten<span class="pagenum"><a name="Seite_403" id="Seite_403">[S. 403]</a></span>linie.<a name="FNAnker_874_874" id="FNAnker_874_874"></a><a href="#Fussnote_874_874" class="fnanchor">[874]</a> Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen -weiblichen Nachkommen, welche man in <i>Zinâ</i><a name="FNAnker_875_875" id="FNAnker_875_875"></a><a href="#Fussnote_875_875" class="fnanchor">[875]</a> erzeugt hat, kann -keine Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt -mit einer Sklavin, bevor er sie freigelassen, mit einer Witwe oder -geschiedenen Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise -Wartezeit und endlich einer Heidin (<i>Kafir harbî</i>), während die Ehe mit -Christinnen (<i>Naçrâni</i>), Jüdinnen (<i>Jahudî</i>) und Sabierinnen (<i>Çâbî</i>) -zulässig erscheint. Eine moslemitische Frau darf dagegen keinen -Andersgläubigen heiraten.</p> - -<p>Die <em class="gesperrt">Hochzeiten</em>, in Persien <i>Arusi</i> genannt, die im Islâm wie -bei uns einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“ -gefeiert werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in -welcher das Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei -vornehmen Personen auch doppelt so lang.<a name="FNAnker_876_876" id="FNAnker_876_876"></a><a href="#Fussnote_876_876" class="fnanchor">[876]</a> Örtliche Sitten reden -hierbei natürlich ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit -dem vorangehenden Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln, -von welchem schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur -sei und welcher in vielen Gegenden sogar <em class="gesperrt">nie</em> in Gegenwart -der Brautleute stattfindet. Vor der Hochzeit hat der Mann sein Weib -gewöhnlich gar nicht gesehen; es wird ihm von Andern bestimmt oder -ausgewählt. Zumeist ist es die Mutter, welche zur Brautschau für<span class="pagenum"><a name="Seite_404" id="Seite_404">[S. 404]</a></span> ihren -Sohn eine vertraute Matrone, die „Prüferin“ genannt, in die Hareme und -öffentlichen Bäder aussendet. Die Gepflogenheit, sich durch Dritte -über die körperlichen Vorzüge seiner Braut belehren zu lassen, reicht -schon in die arabische Heidenzeit zurück, aus welcher die Dichter -solche für unser heutiges Anstandsgefühl unmögliche Schilderungen<a name="FNAnker_877_877" id="FNAnker_877_877"></a><a href="#Fussnote_877_877" class="fnanchor">[877]</a> -bewahrt haben. Der Mann erwirbt das Weib durch Zahlung eines -Brautpreises; wenigstens ist dies in den niederen und mittleren -Ständen die Regel, und oft muss er zu diesem Zwecke ein für seine -Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen. Dieser <i>Mahr</i> (auch <i>Çadâq</i> -oder <i>Cadaqat</i>, in der Türkei <i>Mu-etschèl</i> genannt) wird sogleich -beim Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst dann <i>Mahr mosammá</i> d. -i. „festgestellter Brautschatz“, kann aber auch später, sogar nach -Vollzug der Ehe entrichtet werden. Ein solcher <i>Mahr al-mithl</i>, d. h. -verhältnismässiger Brautschatz wird dann von den nächsten weiblichen -Blutsverwandten der Braut väterlicherseits empfangen. Brautschatz oder -Morgengabe ist gewöhnlich für eine Jungfrau (<i>Bikr</i>) höher als für -ein schon einmal verheiratet gewesenes Weib. In vielen islamitischen -Landen ist, besonders bei den niedrigen Standen, der Mahr zu einem so -geringfügigen Betrage herabgesunken, dass er gewissermassen bloss noch -ein Symbol geworden. Es ist dort das Bewusstsein, dass man die Frau von -ihren Blutsverwandten kauft, in der Masse der Bevölkerung auch nicht -mehr lebendig, zumal der Brautpreis, obwohl von dem Mundwalt (<i>Wali</i>) -des Mädchens bedungen, nicht mehr ihm, sondern der Braut selbst ins -Eigentum fällt.<a name="FNAnker_878_878" id="FNAnker_878_878"></a><a href="#Fussnote_878_878" class="fnanchor">[878]</a> Dieses Heiratsgut muss der Frau vom Manne in -<em class="gesperrt">allen</em> Fällen ausbezahlt werden, und sollte selbst der Mann vor -Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt er dennoch für die Hälfte -verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den Ihrigen weder Mitgift -noch <em class="gesperrt">Aussteuer</em>, indem auch diese letztere, sowie der Brautkorb, -dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er eine Sklavin heiratet, -welche dann meistens ausgestattet wird.<a name="FNAnker_879_879" id="FNAnker_879_879"></a><a href="#Fussnote_879_879" class="fnanchor">[879]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_405" id="Seite_405">[S. 405]</a></span></p> - -<p>Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen -oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau -auch nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze -ihres Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die -Einkünfte desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.<a name="FNAnker_880_880" id="FNAnker_880_880"></a><a href="#Fussnote_880_880" class="fnanchor">[880]</a> Stirbt -die Frau eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei -den Türken nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern -nur von ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann -teilen sich die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den -Nachlass. Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen -des Korân vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch -in einzelnen Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt -zu haben, wie auch aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten -hervorgeht. Die vierte Sure, „Die Weiber“, — so überschrieben, weil -vorzugsweise von weiblichen Angelegenheiten handelnd, — bestimmt: -„Männliche Erben sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind -<em class="gesperrt">nur</em> weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei -Drittel der Verlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die -Hälfte. Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser -ein Kind hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er -aber ohne Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den -dritten Teil. Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der -gemachten Legate und Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von -dem, was euere Frauen hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos -sterben. Hinterlassen sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der -gemachten Legate und Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch -den Frauen gehöret der vierte Teil von dem, was ihr hinterlasset, -wenn ihr kinderlos sterbet; hinterlasset ihr aber Kinder, so bekommen -sie nach Abzug der gemachten Legate und Schulden nur den achten Teil -eueres Nachlasses. Wenn ein<span class="pagenum"><a name="Seite_406" id="Seite_406">[S. 406]</a></span> Mann oder eine Frau einen entfernten -Anverwandten zum Erben einsetzet, und der Erblasser hat einen Bruder -oder eine Schwester, so erhält jeder dieser beiden den sechsten Teil -des Nachlasses. Hat er aber mehrere Brüder oder Schwestern, so erhalten -sie nach Abzug der gemachten Legate und Schulden den dritten Teil des -Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese Verordnung ist von Gott, dem -Allwissenden und Allgütigen.“<a name="FNAnker_881_881" id="FNAnker_881_881"></a><a href="#Fussnote_881_881" class="fnanchor">[881]</a></p> - -<p>Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren -Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des -Mannes Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der -Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern. -Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der -Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige -Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber -nach der Rechtsschule des Imâm Shâfi’y, welche als dritte orthodoxe -allgemeine Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre -Tochter oder Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne -sie zu befragen, ja selbst gegen ihren Willen.<a name="FNAnker_882_882" id="FNAnker_882_882"></a><a href="#Fussnote_882_882" class="fnanchor">[882]</a> Indes behandelt -der Mann seine Frauen mit Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht -macht. Er nennt sie „Herrin“ und überlässt ihnen unumschränkt die -Leitung des Hauswesens, sowie die Erziehung der kleineren Kinder. Der -Stifter des Islâm hat auch sein Möglichstes gethan, um die eheliche -Zärtlichkeit und damit die Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die -zweite und die dreissigste Sure des Korâns befassen sich damit, und -auf die verschiedenen Äusserungen ehelicher Zärtlichkeit sind noch -ganz besondere, im Paradiese fällige Gnadenprämien ausgesetzt.<a name="FNAnker_883_883" id="FNAnker_883_883"></a><a href="#Fussnote_883_883" class="fnanchor">[883]</a> -Auch gehört der Vor<span class="pagenum"><a name="Seite_407" id="Seite_407">[S. 407]</a></span>schrift nach der Mann von Sonnenuntergang bis -Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem. Vernachlässigt er hier -seine Pflichten,<a name="FNAnker_884_884" id="FNAnker_884_884"></a><a href="#Fussnote_884_884" class="fnanchor">[884]</a> so machen die Weiber ihm, falls er kein Tyrann -ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich verklagen. -Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die blutigsten -Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist dem -Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle -seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin. -Rechtgläubige, welche <em class="gesperrt">einer</em> Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden -als ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen -Strafe unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“, -die Frau der Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel <i>Chatûn</i> oder -<i>Kadine</i> führt, über die Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete -Stellung ein, welche wohl noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen -Verhältnisse hereinragt. Die zweite Frau nennen die Araber <i>Durrah</i>, -d. h. Papagei. Als eine sittlich getragene Gestalt steht die Frau als -<em class="gesperrt">Mutter</em> da, vom heiligen Gesetze beschirmt, vom allmächtigen -Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im Islâm zumeist das Recht, -ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und kann dieses Recht -nur durch eine zweite, infolge von Verstossung geschlossene Heirat -verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor den väterlichen -das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten Kinder zu gebären, -ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen Frau. Dies vor -allem verleiht ihr Macht und Sicherheit.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_408" id="Seite_408">[S. 408]</a></span></p> - -<p>Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der -Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird. -Wohl hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf -sie schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft -das Gesetz entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen. -Die Praxis ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst -dieses giebt übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist -zunächst der Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren -Ständen sehr oft eine verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz -dem Korân zur Monogamie verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als -ob er ein gewöhnlicher Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt -für die Frau das Recht der Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen, -dass die sich mehrende Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss -der in jüngerer Zeit eindringenden abendländischen Anschauungen -zurückzuführen ist und wohl auch hauptsächlich bloss bei jenen -moslemitischen Völkern vorkommt, welche diesem Einflusse ausgesetzt -sind. Aber auch sonst sorgt der Korân für das Weib in materieller -Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem Gesetze Unterhalt, -abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen neuen Anzug schuldig. -Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich zu ihrem Unterhalt -zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse Schulden -auf ihres Mannes Namen machen.</p> - -<p>Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung kommt, -ist zweifellos die <em class="gesperrt">Ehescheidung</em>. <em class="gesperrt">Voltaire</em> hat gesagt: -„Die Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube, -dass die letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib -als Eigentum des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer -entledigen, während das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen -bestimmten Fällen zugesprochen wird,<a name="FNAnker_885_885" id="FNAnker_885_885"></a><a href="#Fussnote_885_885" class="fnanchor">[885]</a> wenn der Mann sie ohne -Unterhalt lässt, sie<span class="pagenum"><a name="Seite_409" id="Seite_409">[S. 409]</a></span> fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das -sie ihm geboren, nicht anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch -kann die Frau ihre Scheidung auch gegen eine Entschädigung (<i>’Iwadh</i>) -abkaufen, in welchem Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin -nicht mehr möglich ist. Ausser dieser, <i>Chol’</i> genannten, unterscheidet -man noch drei andere Arten der Scheidung: durch <i>Fasch</i>, d. h. durch -richterlichen Ausspruch auf Ansuchen der Frau in den obenerwähnten -Fällen, zu welchen noch Nichterfüllung der ehelichen Pflichten -seitens des Mannes sich gesellt; durch <i>Talâq</i> oder Verstossung, -endlich durch <i>Li’an</i> oder Fluch. Vom <i>Fasch</i> wird thatsächlich wenig -Gebrauch gemacht, die Frauen erklären sich beim Richter lieber als -im Zustande ehelicher Empörung (<i>Nâsjizat</i>) befindlich, wodurch sie -den Gatten gewöhnlich zur Verstossung nötigen. <i>Li’an</i> tritt ein, -wenn der Gatte überzeugt ist, ohne es indes beweisen zu können, dass -die Schwangerschaft seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang -(<i>Zinâ</i>) sei, welche Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor -dem Kadi beschwören muss. Doch muss dies unbedingt noch <em class="gesperrt">vor</em> -der Entbindung geschehen; nachher ist es nicht mehr gestattet. Der -Frau steht es übrigens frei, durch einen gleichen Eid die Unwahrheit -der Überzeugung ihres Gatten zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art -der Ehescheidung ist aber die Verstossung durch den Mann,<a name="FNAnker_886_886" id="FNAnker_886_886"></a><a href="#Fussnote_886_886" class="fnanchor">[886]</a> der -dies ohne jeden Grund thun kann. Er sagt bloss: <i>Mutállaka</i>, d. h. -du bist verstossen, und dies genügt. Er bedarf übrigens auch dieser -sakramentalen Formel nicht; er kann einfach sagen: „Bedecke dich mit -deinem Schleier“, oder <i>Dachlak</i>! d. i. „Deinen Rücken“ (will ich -sehen), was bedeutet: mache, dass du fortkommst! oder: „du bist mir -fortan, was mir der Rücken meiner Mutter ist,“ oder „suche dir einen -andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager zu meiden, und die Frau -ist damit verstossen. Es sind überdies alle diese Äusserungen auch -dann rechtsgültig, wenn der Mann<span class="pagenum"><a name="Seite_410" id="Seite_410">[S. 410]</a></span> dieselben in trunkenem Zustande -thut; nur wenn er krank darniederliegt, sind sie ungültig. Die -Verstossene bleibt nun auf des Mannes Kosten während <em class="gesperrt">drei</em> -Monaten in ihrem Harem, während welcher Frist der Mann sie nicht -sehen darf, denn eine Liebkosung, ein Kuss, ja, wie die Schafitischen -Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger zärtlicher Blick genügt, um -die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann während dieser Zeit: -„ich kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder verheiratet; lässt er -die Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der Mann kann die -Frau nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht geheiratet und -er ihr zum <em class="gesperrt">zweiten</em> Mal den <i>ganzen</i> Betrag der im Ehevertrage -ausbedungenen Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt sich dann auch -bei einer zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche Gemeinschaft -<em class="gesperrt">gänzlich</em> auflöst.<a name="FNAnker_887_887" id="FNAnker_887_887"></a><a href="#Fussnote_887_887" class="fnanchor">[887]</a> Man nennt daher die beiden ersten -Scheidungen auch „widerrufliche“ (<i>Talâq radj’i</i>), die dritte aber -„unwiderrufliche“ Verstossung (<i>Talâq bãin</i>). In diesem letzteren -Falle giebt es dann nur <i>ein</i> Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu -bringen. Es muss nämlich die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen -<em class="gesperrt">Dritten</em> geheiratet haben und dieser gestorben sein oder sie -wieder verstossen haben. Dieser „Mittelsgatte“ heisst <i>Mohallil</i> oder -<i>Mustahüll</i>, was so viel als „Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten -schrumpft er zu einem Strohmann zusammen, welcher sich der hinkenden -Reue des ersten Ehemannes für Geld und gute Worte zur Verfügung stellt, -obschon solch frommer Betrug durch den Korân strengstens verboten und -der zweite Mann, welcher zu Gunsten des ersten verstösst, mit diesem -verflucht wird. In früheren Zeiten gab es besondere Greise, welche als -Ehemänner auf Miete dienten. Sie gingen solche Ehen gegen Entgelt ein, -um nach erfüllter gesetzlicher Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen -für eine Stunde erblickt zu haben, auf dem Platze selbst die Scheidung -auszusprechen.<a name="FNAnker_888_888" id="FNAnker_888_888"></a><a href="#Fussnote_888_888" class="fnanchor">[888]</a> Natürlich sucht man auch jetzt den Mustahüll mit -Vorliebe unter solchen Individuen, die an sich wenig geartet sind, -die Neigung der Frau zu gewinnen.<span class="pagenum"><a name="Seite_411" id="Seite_411">[S. 411]</a></span> Dennoch ist es schon vorgekommen, -dass die Scheinvermählten an einander Gefallen fanden and der noch so -reumütige erste Gatte dann das Nachsehen hatte.</p> - -<p>Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch -durch andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen -mag, den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter -den besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den -unteren Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie -in Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf -ständigen Freiersfüssen, aus der Arbeit der <em class="gesperrt">einen</em> Frau die -Schuld an die <em class="gesperrt">andere</em> herausschlägt.<a name="FNAnker_889_889" id="FNAnker_889_889"></a><a href="#Fussnote_889_889" class="fnanchor">[889]</a> Dieses Nacheinander -häufiger Eheschliessungen mit verschiedenen Frauen wirkt weit -verderblicher als das Nebeneinander. Überall im Islâm — Persien -ausgenommen, wo die Ehescheidung (<i>Telâk</i>) nicht bloss fast ebenso -schwierig als in Europa zu erlangen und verhältnismässig selten ist, -sondern auch das Ansehen beeinträchtigt, so dass Geschiedene nicht -leicht mehr Gelegenheit zu einer neuen anständigen Ehe finden<a name="FNAnker_890_890" id="FNAnker_890_890"></a><a href="#Fussnote_890_890" class="fnanchor">[890]</a> — -ist es nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die fünfzehn bis zwanzig -Weiber hintereinander besessen haben, Frauen in mittlerem Lebensalter, -die einem halben Dutzend Männern angehörten.<a name="FNAnker_891_891" id="FNAnker_891_891"></a><a href="#Fussnote_891_891" class="fnanchor">[891]</a> In Stambul sprach -man, nach <em class="gesperrt">Pischon</em>, von Männern, die sich nacheinander -fünfundzwanzigmal, und von Frauen, die sich siebzehnmal verheiratet -hatten.<a name="FNAnker_892_892" id="FNAnker_892_892"></a><a href="#Fussnote_892_892" class="fnanchor">[892]</a> Diese häufigen Scheidungen sind besonders bei jenen -beliebt, denen Armut das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es begreift -sich, dass bei einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so -kurzer Zeit des Zusammenlebens <em class="gesperrt">Ehebruch</em> im allgemeinen selten -ist. Der Korân nennt denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und -verhängt darüber die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen -befreie oder Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert -dies an die vorislamitische Ehe<span class="pagenum"><a name="Seite_412" id="Seite_412">[S. 412]</a></span>bruchsstrafe der Einmauerung. In der -24. Sure, welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert -Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung -wieder die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart, -verlangt, welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche -war. Indes erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die -Beweisführung fast bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch nicht -weniger als <em class="gesperrt">vier</em> Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis -Forderung: <i>Necesse est videre stylum in pixide!</i><a name="FNAnker_893_893" id="FNAnker_893_893"></a><a href="#Fussnote_893_893" class="fnanchor">[893]</a> Daher denn die -Verurteilung von Ehebrecherinnen so selten war, dass die paar Fälle, -wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der Geschichte aufgenommen -wurden.<a name="FNAnker_894_894" id="FNAnker_894_894"></a><a href="#Fussnote_894_894" class="fnanchor">[894]</a> Doch sei nicht verschwiegen, dass in der Türkei eine -Türkin, welche mit einem aus der <i>Rajah</i>, d. h. einem christlichen -Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der Rajah aber -gehenkt wurde. Graf <em class="gesperrt">Moltke</em> war noch 1836 Zeuge einer solchen -Exekution.<a name="FNAnker_895_895" id="FNAnker_895_895"></a><a href="#Fussnote_895_895" class="fnanchor">[895]</a> In Persien verfallen der Untreue überwiesene Frauen -gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet man -diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von -dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos -durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter -sicher sein dürfen.<a name="FNAnker_896_896" id="FNAnker_896_896"></a><a href="#Fussnote_896_896" class="fnanchor">[896]</a></p> - -<p>Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam -im allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein -Kinderfreund, und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register -im Gefühlsleben der Muhammedaner. Knaben werden, wie überall, wo -das Patriarchat herrscht, vor den Mädchen bevorzugt und das Weib, -das dem Herrn des Hauses den ersten Knaben geboren, den Stammhalter -des Geschlechts, bleibt in der Regel die erste Kadine des Mannes. -Eine <i>Ummweled</i>, d. h. eine Knabengebärerin, darf auch nicht -ohne angemessene Versorgung<span class="pagenum"><a name="Seite_413" id="Seite_413">[S. 413]</a></span> verstossen werden. <em class="gesperrt">Pischon</em> -behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die Zärtlichkeit der Väter -den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter für diese sei -aber fast unerhört.<a name="FNAnker_897_897" id="FNAnker_897_897"></a><a href="#Fussnote_897_897" class="fnanchor">[897]</a> Dagegen bemerkt <em class="gesperrt">Vincenti</em>, ohne -des Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt, -welche die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz -ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in -das zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der -höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie -dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt -die Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind, -wenn die meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden -Zeugnissen nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute -her, sondern davon, dass die morgenländischen Weiber von einer -vernünftigen Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe -werden irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt. -Grosses Unheil bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger -und alter Frauen.</p> - -<p>Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens <em class="gesperrt">vier</em> -gesetzmäßigen Gattinnen (<i>Hanum</i>), welche der Korân dem Gläubigen -gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber auferlegt -sind, machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu einem kostspieligen -Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen kann. Die grosse Menge -des islamitischen Volkes sieht sich daher auch dort, wo der Islâm -nicht bloss äusserlich über Christentum und Judentum gesiegt hat, auf -ein einziges Eheweib angewiesen. Das Mehrfrauensystem bleibt also -auch im Islâm immer nur die grosse Ausnahme; die weitaus meisten -Gläubigen beschieden und bescheiden sich, falls nicht ganz besondere -Umstände vorliegen, mit <em class="gesperrt">einer</em> Frau und haben damit vollauf -zu thun. Dies ist nicht erst so seit neuerer Zeit, sondern von -jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei gewesen, besonders -beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren Tagen der Zug zur -Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem Auftreten neuer -Bedürfnisse und<span class="pagenum"><a name="Seite_414" id="Seite_414">[S. 414]</a></span> der zunehmenden Verarmung begann die Einschränkung -der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja immer zuerst, welche -Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse erheischen. Sie fühlen -eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende Luxus der Frauen -die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet den Orientalen -zur Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der osmanischen -Gesellschaft kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht mehr -vor.<a name="FNAnker_898_898" id="FNAnker_898_898"></a><a href="#Fussnote_898_898" class="fnanchor">[898]</a> Auch bei den schiitischen Persern ist Monogamie die -Regel,<a name="FNAnker_899_899" id="FNAnker_899_899"></a><a href="#Fussnote_899_899" class="fnanchor">[899]</a> Vielehe die Ausnahme.<a name="FNAnker_900_900" id="FNAnker_900_900"></a><a href="#Fussnote_900_900" class="fnanchor">[900]</a> Dennoch ist das ganze nationale -Dasein der Rechtgläubigen vom Gedanken der Vielweiberei durchtränkt, -und man ist vollauf berechtigt, die morgenländische Gesellschaft eine -polygynische zu nennen, wenngleich die Anzahl der dort in Vielehe -lebenden Männer bloss auf 30–35 von tausend geschätzt werden, wovon -wieder nur der dritte Teil, also etwa <em class="gesperrt">ein</em> Mann auf hundert, sich -im Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.<a name="FNAnker_901_901" id="FNAnker_901_901"></a><a href="#Fussnote_901_901" class="fnanchor">[901]</a> Allerdings -treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der Gattin, -womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der Einzelehe -zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder Kebsinnen in -beliebiger Anzahl hinzu.</p> - -<p>Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten -Völker des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen -Freien und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine -Aussicht dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients -auf Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem -Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der -Sklave nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der -islamitische Sklavenkodex, die <i>Hedaja</i>, beschützt den Sklaven, sondern -noch weit mehr der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im -morgenländischen Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch -Kebsin; wohl aber kann die Nebenfrau nur aus der Reihe der<span class="pagenum"><a name="Seite_415" id="Seite_415">[S. 415]</a></span> Sklavinnen -genommen werden. Die Türken nennen sie dann <i>Odalik</i> (von <i>Oda</i>, Stube -und <i>lik</i>, eine Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen -„Zimmer“ in „Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben. -Sind nun diese „Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen -gesetzlich und rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese -letztere in Wirklichkeit doch im ganzen die einer angetrauten Gattin. -Eine solche Sklavin, die Mutter geworden, kann nicht mehr verkauft -werden und ist im Todesfalle des Herrn frei. So spricht das Gesetz. -Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach schon bei der Geburt ihres -Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin ihres früheren Herrn. -Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das seinige anerkannt, ist -rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich weiss ebensowenig -etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in Familienacht, -jenen lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern Sünde -willen „Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung -bilden. Sind doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen -Prinzen Söhne von Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen, -gesellschaftlich wie zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die -ehelichen besitzen, ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den -rechtmässigen Gattinnen des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar -freundschaftliches. Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und -Dienerinnen der letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen -Vergeltung zu üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen -und sie wie ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas -allgemein Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene <i>Hanum</i> höchst -prosaische Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, -um dadurch den Einzug einer zweiten <em class="gesperrt">rechtmässigen</em> Gattin ins -Haus zu verhindern. Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren -oder geringeren Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche -Vorsicht angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde -erhalten, wie <em class="gesperrt">Millingen</em> andeutet,<a name="FNAnker_902_902" id="FNAnker_902_902"></a><a href="#Fussnote_902_902" class="fnanchor">[902]</a> ist nach allen übrigen -Zeugnissen durchaus unwahrscheinlich.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_416" id="Seite_416">[S. 416]</a></span></p> - -<p>Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen Erscheinungen, -so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung des -Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des ganzen -ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen zwischen -Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt, so es möglich -ist, nur <em class="gesperrt">Jungfrauen</em> zu heiraten. Den Männern mutet er dagegen -Enthaltsamkeit <em class="gesperrt">vor</em> der Ehe <em class="gesperrt">nicht</em> zu. Er scheint den -geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins -zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang -der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen <i>Huri</i><a name="FNAnker_903_903" id="FNAnker_903_903"></a><a href="#Fussnote_903_903" class="fnanchor">[903]</a> -eine so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses -spielt.<a name="FNAnker_904_904" id="FNAnker_904_904"></a><a href="#Fussnote_904_904" class="fnanchor">[904]</a> Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der -sittliche Wert des Weibes weniger zur Erscheinung und Geltung, als -des Weibes Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener -Unkenntnis, will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. <em class="gesperrt">Ch. von -Vincenti</em>, dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass -die moslemitische Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht -schätze; wenn auch im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen -unterworfen, bleibt sie im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder -eine dekorative Existenz.<a name="FNAnker_905_905" id="FNAnker_905_905"></a><a href="#Fussnote_905_905" class="fnanchor">[905]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_826_826" id="Fussnote_826_826"></a><a href="#FNAnker_826_826"><span class="label">[826]</span></a> <em class="gesperrt">Robertson Smith</em>. <i>Animal worship and animal -tribes among the Arabs and in the Old Testament</i>; im: <i>Journal of -philology.</i> Bd. IX. S. 75–100.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_827_827" id="Fussnote_827_827"></a><a href="#FNAnker_827_827"><span class="label">[827]</span></a> <em class="gesperrt">Stade</em>. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. -408.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_828_828" id="Fussnote_828_828"></a><a href="#FNAnker_828_828"><span class="label">[828]</span></a> <em class="gesperrt">August Müller</em>. Der Islâm im Morgen- und -Abendlande. Berlin 1885. Bd. I. S. 49.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_829_829" id="Fussnote_829_829"></a><a href="#FNAnker_829_829"><span class="label">[829]</span></a> <em class="gesperrt">Edward William Lane</em>. <i>Selections from the Kur-án. -With an introduction by Stanley Lane Poole.</i> London 1879. S. XXXIII.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_830_830" id="Fussnote_830_830"></a><a href="#FNAnker_830_830"><span class="label">[830]</span></a> <em class="gesperrt">W. G. Palgrave</em>. <i>Narrative of a year’s jurney -through central and eastern Arabia.</i> London 1865. Bd. I. S. 10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_831_831" id="Fussnote_831_831"></a><a href="#FNAnker_831_831"><span class="label">[831]</span></a> <em class="gesperrt">Alfred von Kremer</em>. Kulturgeschichte des Orients. -Bd. I. S. 537.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_832_832" id="Fussnote_832_832"></a><a href="#FNAnker_832_832"><span class="label">[832]</span></a> <em class="gesperrt">Lane</em>. A. a. O. S. XXVII.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_833_833" id="Fussnote_833_833"></a><a href="#FNAnker_833_833"><span class="label">[833]</span></a> Das arabische <i>Mahr</i> ist identisch mit dem hebräischen -<i>Mohár</i>. Dass wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, -als „Kalym“ fanden, entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe -des Vaterrechts. Der ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon -in einen wirklichen Kaufschilling verwandelt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_834_834" id="Fussnote_834_834"></a><a href="#FNAnker_834_834"><span class="label">[834]</span></a> Dieser Ansicht <em class="gesperrt">Kremers</em> pflichtet auch <em class="gesperrt">G. A. -Wilken</em> bei: <i>Het Matriarchaat bij de oude Arabieren.</i> S. 43–44.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_835_835" id="Fussnote_835_835"></a><a href="#FNAnker_835_835"><span class="label">[835]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. Bd. I. S. 538. — <em class="gesperrt">G. A. -Wilken</em>. A. a. O. S. 9–14.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_836_836" id="Fussnote_836_836"></a><a href="#FNAnker_836_836"><span class="label">[836]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Het matriarchaat.</i> S. 19–20.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_837_837" id="Fussnote_837_837"></a><a href="#FNAnker_837_837"><span class="label">[837]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer.</em> A. a. O. Bd. II. S. 100–102.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_838_838" id="Fussnote_838_838"></a><a href="#FNAnker_838_838"><span class="label">[838]</span></a> <em class="gesperrt">C. von Vincenti.</em> Die Ehe im Islâm. S. 5. — -Perron. <i>Femmes arabes avant et depuis l’islamisme.</i> Paris u. Alger -1858. S. 127.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_839_839" id="Fussnote_839_839"></a><a href="#FNAnker_839_839"><span class="label">[839]</span></a> <em class="gesperrt">A. Müller</em>. Der Islâm. Bd. I. S. 47.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_840_840" id="Fussnote_840_840"></a><a href="#FNAnker_840_840"><span class="label">[840]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_841_841" id="Fussnote_841_841"></a><a href="#FNAnker_841_841"><span class="label">[841]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. S. 102.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_842_842" id="Fussnote_842_842"></a><a href="#FNAnker_842_842"><span class="label">[842]</span></a> Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. -folgende wirklich reizende Anrufung der Geliebten:</p> - -<div class="poetry-container"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare</div> - <div class="verse">Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware,</div> - <div class="verse">Und deiner Augen hochgeschwung’ne Brauen,</div> - <div class="verse">Dreitäg’gem Monde sind sie gleich zu schauen.</div> - </div> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren</div> - <div class="verse">Hab’ ich um deine rosenfarb’nen Ohren!</div> - <div class="verse">Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben,</div> - <div class="verse">Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.</div> - </div> - <div class="stanza"> - <div class="verse">Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen</div> - <div class="verse">Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen;</div> - <div class="verse">Und alle Schritte deiner schmalen Füsse</div> - <div class="verse">Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!</div> - </div> - </div> -</div> - -<p>(Mitgeteilt von <em class="gesperrt">L. Grünfeld</em> im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. -Juni 1887.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_843_843" id="Fussnote_843_843"></a><a href="#FNAnker_843_843"><span class="label">[843]</span></a> <em class="gesperrt">Jakob Eduard Polak</em>. Persien. Das Land und seine -Bewohner. Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_844_844" id="Fussnote_844_844"></a><a href="#FNAnker_844_844"><span class="label">[844]</span></a> <em class="gesperrt">Karl Nathaniel Pischon</em>. Der Einfluss des Islâm -auf das häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. -Leipzig 1881. S. 5.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_845_845" id="Fussnote_845_845"></a><a href="#FNAnker_845_845"><span class="label">[845]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Perron</em>. <i>Femmes arabes.</i> S. 88.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_846_846" id="Fussnote_846_846"></a><a href="#FNAnker_846_846"><span class="label">[846]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. S. 103.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_847_847" id="Fussnote_847_847"></a><a href="#FNAnker_847_847"><span class="label">[847]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. Der Islam. Bd. I. S. 41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_848_848" id="Fussnote_848_848"></a><a href="#FNAnker_848_848"><span class="label">[848]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Het Matriarchaat.</i> S. 29.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_849_849" id="Fussnote_849_849"></a><a href="#FNAnker_849_849"><span class="label">[849]</span></a> <em class="gesperrt">Richard F. Burton</em>. <i>Personal Narrative of a -pilgrimage to El-Medinah and Meccah.</i> London 1856. Bd. III. S. 41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_850_850" id="Fussnote_850_850"></a><a href="#FNAnker_850_850"><span class="label">[850]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 200.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_851_851" id="Fussnote_851_851"></a><a href="#FNAnker_851_851"><span class="label">[851]</span></a> <em class="gesperrt">Wetzstein</em> erörtert ausführlich die Rolle -des arabischen <i>Châl</i> in den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für -Anthropologie. Bd. XII. S. 244–250.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_852_852" id="Fussnote_852_852"></a><a href="#FNAnker_852_852"><span class="label">[852]</span></a> <em class="gesperrt">Müller</em>. A. a. O. Bd. I. S. 64. <em class="gesperrt">Poole</em> -behauptet jedoch, dass der Kindermord bei den Wüstenarabern, den -Beduinen, „ausserordentlich selten“ gewesen sei. (<em class="gesperrt">Lane</em>. -<i>Selections from the Kur-ân.</i> S. XXIX.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_853_853" id="Fussnote_853_853"></a><a href="#FNAnker_853_853"><span class="label">[853]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. Bd. I. S. 538.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_854_854" id="Fussnote_854_854"></a><a href="#FNAnker_854_854"><span class="label">[854]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. A. a. O. S. 39. 41.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_855_855" id="Fussnote_855_855"></a><a href="#FNAnker_855_855"><span class="label">[855]</span></a> Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter -einander, und zwar nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine -Araberin aus einem andern Stamme zur Frau. Er hält sie nicht für -ebenbürtig. Töchter von Sheriffamilien bleiben Jungfrauen, wenn sie -kein Sherif freit. (<em class="gesperrt">Burton</em>. <i>Personal Narrative of a pilgrimage -to El-Medinah.</i> Bd. III. S. 33.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_856_856" id="Fussnote_856_856"></a><a href="#FNAnker_856_856"><span class="label">[856]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. A. a. O. Bd. II. S. 106.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_857_857" id="Fussnote_857_857"></a><a href="#FNAnker_857_857"><span class="label">[857]</span></a> <em class="gesperrt">Lane</em>. <i>Selections from the Kur-ân.</i> S. XVIII.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_858_858" id="Fussnote_858_858"></a><a href="#FNAnker_858_858"><span class="label">[858]</span></a> <em class="gesperrt">Wilken</em>. <i>Het Matriarchaat.</i> S. 43–45.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_859_859" id="Fussnote_859_859"></a><a href="#FNAnker_859_859"><span class="label">[859]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Perron</em>. <i>Femmes arabes.</i> S. 167–170.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_860_860" id="Fussnote_860_860"></a><a href="#FNAnker_860_860"><span class="label">[860]</span></a> A. a. O. S. 52–62.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_861_861" id="Fussnote_861_861"></a><a href="#FNAnker_861_861"><span class="label">[861]</span></a> <em class="gesperrt">Lane</em>. <i>Selections from the Kur-ân.</i> S. XXXV.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_862_862" id="Fussnote_862_862"></a><a href="#FNAnker_862_862"><span class="label">[862]</span></a> A. a. O. S. XC.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_863_863" id="Fussnote_863_863"></a><a href="#FNAnker_863_863"><span class="label">[863]</span></a> Dr. Fr. <em class="gesperrt">Dieterici</em>. Die Philosophie der Araber im -X. Jahrhundert n. Chr. Leipzig 1876. S. 45.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_864_864" id="Fussnote_864_864"></a><a href="#FNAnker_864_864"><span class="label">[864]</span></a> Z. B. bei <em class="gesperrt">John Mühleisen-Arnold</em>. Der Islâm -nach Geschichte, Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem -Englischen. Gütersloh 1878. S. 156.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_865_865" id="Fussnote_865_865"></a><a href="#FNAnker_865_865"><span class="label">[865]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon.</em> Einfluss des Islâm. S. 10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_866_866" id="Fussnote_866_866"></a><a href="#FNAnker_866_866"><span class="label">[866]</span></a> In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson -von Bassora“. Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und -veröffentlicht im: Ausland 1880. S. 648–657.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_867_867" id="Fussnote_867_867"></a><a href="#FNAnker_867_867"><span class="label">[867]</span></a> <em class="gesperrt">A. v. Kremer.</em> Kulturgesch. des Orients. Bd. II. -S. 114.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_868_868" id="Fussnote_868_868"></a><a href="#FNAnker_868_868"><span class="label">[868]</span></a> Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von -den Frauen des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem -Vorhange“, was wohl so viel heisst als: die Frau sei verschleiert; -denn wenige Zeilen später kommt: „Doch haben die Frauen des Propheten -keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt sprechen mit ihren Vätern, -Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder und Schwestern, oder -mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage, o Prophet, -deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr -Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist’s schicklich, -damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ -(Dr. <em class="gesperrt">L. Ullmann.</em> Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu -übersetzt und mit erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. -Bielefeld und Leipzig 1877. S. 364.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_869_869" id="Fussnote_869_869"></a><a href="#FNAnker_869_869"><span class="label">[869]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi.</em> Türkische Skizzen. Leipzig 1877. -Bd. II. S. 2. (Der mir persönlich bekannt gewesene <em class="gesperrt">Murad Efendi</em> -war ein Österreicher Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen -Pforte zu Stockholm starb.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_870_870" id="Fussnote_870_870"></a><a href="#FNAnker_870_870"><span class="label">[870]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer.</em> A. a. O. S. 108.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_871_871" id="Fussnote_871_871"></a><a href="#FNAnker_871_871"><span class="label">[871]</span></a> <em class="gesperrt">Arnold</em> urteilt ganz schief, wenn er meint, diese -Vorschrift entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung -unfähig sei, während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es -sich dem Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_872_872" id="Fussnote_872_872"></a><a href="#FNAnker_872_872"><span class="label">[872]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti.</em> Die Ehe im Islâm. S. 9. — <em class="gesperrt">H. H. -Jessup</em> (<i>The Women of the Arabs.</i> London 1874) führt aus dem -arabischen Beyruter Blatte „Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend -als Beispiel der ungeheuren Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein -junges Mädchen, welches mit 9½ Jahren geheiratet hatte, nun schon -mit 20 Jahren Grossmutter geworden sei.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_873_873" id="Fussnote_873_873"></a><a href="#FNAnker_873_873"><span class="label">[873]</span></a> <em class="gesperrt">C. J. Wills</em>. <i>Persia as it is, being sketches of -modern persian life and character</i>. London 1887. S. 52.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_874_874" id="Fussnote_874_874"></a><a href="#FNAnker_874_874"><span class="label">[874]</span></a> <em class="gesperrt">L. W. C. van den Berg</em>. <i>De Beginselen van het -mohammedaansche Recht.</i> Batavia u. Haag 1878. S. 131.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_875_875" id="Fussnote_875_875"></a><a href="#FNAnker_875_875"><span class="label">[875]</span></a> Als <i>Zinâ</i> (Hurerei) betrachtet der Korân den -Geschlechtsumgang eines Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten -(<i>haram</i>) ist, d. h. mit einem Weibe, das er nicht geehelicht hat oder -das ihm nicht als Sklavin oder als <i>Om-Walad</i> angehörte. Öffentliche -Mädchen sind im Islâm verboten. Im Korân, Sure 24, genannt „das Licht“, -heisst es wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr mit hundert -Schlägen geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider, von -Mitleid gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten -Tag. Einige Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll -keine andere Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, -und eine Hure soll nur einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne -nehmen. Eine derartige Heirat ist aber den Gläubigen verboten.“ -(<em class="gesperrt">Ullmann</em>. Korân. S. 293.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_876_876" id="Fussnote_876_876"></a><a href="#FNAnker_876_876"><span class="label">[876]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. Ehe im Islâm. S. 12.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_877_877" id="Fussnote_877_877"></a><a href="#FNAnker_877_877"><span class="label">[877]</span></a> Siehe eine solche bei Dr. <em class="gesperrt">Perron</em>. <i>Les femmes -arabes.</i> S. 531–533.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_878_878" id="Fussnote_878_878"></a><a href="#FNAnker_878_878"><span class="label">[878]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 133–134.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_879_879" id="Fussnote_879_879"></a><a href="#FNAnker_879_879"><span class="label">[879]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. A. a. O. S. 11–12.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_880_880" id="Fussnote_880_880"></a><a href="#FNAnker_880_880"><span class="label">[880]</span></a> Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen -türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein -fürstliches Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld -auf Zinsen geliehen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_881_881" id="Fussnote_881_881"></a><a href="#FNAnker_881_881"><span class="label">[881]</span></a> <em class="gesperrt">Ullmann</em>. Korân. S. 55–56. Über das Erbrecht vgl. -<em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 117–127 und A. <em class="gesperrt">von Kremer</em>. -Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 527–532.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_882_882" id="Fussnote_882_882"></a><a href="#FNAnker_882_882"><span class="label">[882]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 132.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_883_883" id="Fussnote_883_883"></a><a href="#FNAnker_883_883"><span class="label">[883]</span></a> Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit -der Hand erfreut, wird von Gott <em class="gesperrt">zehn</em> Gnaden erhalten, wenn er -seine Gattin an die Brust zieht, mit <em class="gesperrt">zwanzig</em>, und wenn er sie -küsst, gar mit <em class="gesperrt">dreissig</em> Gnaden beteilt werden.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_884_884" id="Fussnote_884_884"></a><a href="#FNAnker_884_884"><span class="label">[884]</span></a> Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über -die Weise, wie der Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen -zu verteilen hat, so dass keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe -und Ruhe und Frieden im Hause walte. Er verbietet z. B. die Begattung -(<i>Dochul</i>) in Gegenwart der anderen Frauen, der Mann möge jede seiner -Frauen regelmässig besuchen und er soll auch wo möglich den Tag bei -jener zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der Besuch einer -Frau schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich, -worauf jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (<em class="gesperrt">Van den -Berg</em>. <i>De Beginselen van het mohammedaansche Recht.</i> S. 136–137.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_885_885" id="Fussnote_885_885"></a><a href="#FNAnker_885_885"><span class="label">[885]</span></a> Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht -über türkische Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann -das Recht, die Frau ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der -Frau steht es frei, dahin zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht -behagt, und <em class="gesperrt">häufig</em> machen die türkischen Frauen von dieser -Freiheit Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887, Nr. 14, S. 113).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_886_886" id="Fussnote_886_886"></a><a href="#FNAnker_886_886"><span class="label">[886]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 140–141.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_887_887" id="Fussnote_887_887"></a><a href="#FNAnker_887_887"><span class="label">[887]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. Ehe im Islâm. S. 22.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_888_888" id="Fussnote_888_888"></a><a href="#FNAnker_888_888"><span class="label">[888]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi.</em> Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_889_889" id="Fussnote_889_889"></a><a href="#FNAnker_889_889"><span class="label">[889]</span></a> A. a. O. S. 23.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_890_890" id="Fussnote_890_890"></a><a href="#FNAnker_890_890"><span class="label">[890]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. <i>Persia as it is.</i> S. 64.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_891_891" id="Fussnote_891_891"></a><a href="#FNAnker_891_891"><span class="label">[891]</span></a> <em class="gesperrt">Van den Berg</em>. A. a. O. S. 139.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_892_892" id="Fussnote_892_892"></a><a href="#FNAnker_892_892"><span class="label">[892]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon</em>. Einfluss des Islâm. S. 13.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_893_893" id="Fussnote_893_893"></a><a href="#FNAnker_893_893"><span class="label">[893]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 215.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_894_894" id="Fussnote_894_894"></a><a href="#FNAnker_894_894"><span class="label">[894]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 7.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_895_895" id="Fussnote_895_895"></a><a href="#FNAnker_895_895"><span class="label">[895]</span></a> <em class="gesperrt">Helmuth von Moltke</em>. Briefe über Zustände und -Begebenheiten in der Türkei. S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_896_896" id="Fussnote_896_896"></a><a href="#FNAnker_896_896"><span class="label">[896]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. <i>Persia as it is.</i> S. 69–70.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_897_897" id="Fussnote_897_897"></a><a href="#FNAnker_897_897"><span class="label">[897]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon.</em> A. a. O. S. 17.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_898_898" id="Fussnote_898_898"></a><a href="#FNAnker_898_898"><span class="label">[898]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi.</em> A. a. O. Bd. II. S. 2.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_899_899" id="Fussnote_899_899"></a><a href="#FNAnker_899_899"><span class="label">[899]</span></a> Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien -1882. S. 91.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_900_900" id="Fussnote_900_900"></a><a href="#FNAnker_900_900"><span class="label">[900]</span></a> <em class="gesperrt">C. J. Wills.</em> <i>Persia as it is.</i> S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_901_901" id="Fussnote_901_901"></a><a href="#FNAnker_901_901"><span class="label">[901]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti.</em> Ehe im Islam. S. 7.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_902_902" id="Fussnote_902_902"></a><a href="#FNAnker_902_902"><span class="label">[902]</span></a> Globus. Bd. XIX. S. 15.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_903_903" id="Fussnote_903_903"></a><a href="#FNAnker_903_903"><span class="label">[903]</span></a> Das arabische Wort ist <i>El-Hûr</i>, Vielzahl von <i>El -Haurá</i>, „die Grossäugige“ (<em class="gesperrt">A. Müller.</em> Der Islâm. Bd. I. S. 65).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_904_904" id="Fussnote_904_904"></a><a href="#FNAnker_904_904"><span class="label">[904]</span></a> <em class="gesperrt">Pischon.</em> Einfluss des Islâms. S. 8.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_905_905" id="Fussnote_905_905"></a><a href="#FNAnker_905_905"><span class="label">[905]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti.</em> Ehe im Islâm. S. 7.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_417" id="Seite_417">[S. 417]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXIII">XXIII.<br /> - -Der Harem.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_23" name="drop_d_23"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>er Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern <i>Enderun</i>, in -Indien <i>Zenana</i>) im Gegensatze zum <i>Selamlik</i> (persisch: <i>Birun</i>), -dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die abgeschlossenen -Frauengemächer des Hauses, sondern auch alle deren Insassen, Frauen, -Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene. Aber auch wo bloss -<em class="gesperrt">eine</em> Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist des -Morgenländers unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus ungestört -bleiben will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu sagen: -Der Herr befindet sich in seinem Enderun.<a name="FNAnker_906_906" id="FNAnker_906_906"></a><a href="#Fussnote_906_906" class="fnanchor">[906]</a> In die Frauenabteilung -des Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der nicht zur -engsten Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems liegt -nicht im Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger -darüber umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; -wohl aber eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher -Hinsicht.</p> - -<p>Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen, -ist zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer -mit dem Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit -seinen schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen,<span class="pagenum"><a name="Seite_418" id="Seite_418">[S. 418]</a></span> -von Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht -mehr unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen, -das verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht -mehr als ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten -Sinnesschwelgerei, für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische -Gynäceum die letzte und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der -„blauen Blume“. Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser, -insbesondere des türkischen Padischah, in welchen Wahres mit -Falschem<a name="FNAnker_907_907" id="FNAnker_907_907"></a><a href="#Fussnote_907_907" class="fnanchor">[907]</a> gemengt ist, tragen an derartigen Vorstellungen Schuld. -Doch sind dies schlecht gewählte Muster, aus welchen sich durchaus -kein Schluss auf die Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem -ganzen Luxus bloss, dass mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei -den „Verbotenen“ angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden -oder Reichen. Nicht selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf -dem Leibe seiner Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“ -angelegt. Freilich stellt die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen des -aufgewendeten Kapitals dar, welches sonst tot bleibt. Aber wenn auch, -so ist der Schmuck der Orientalinnen doch durchaus kein Luxus, sondern -immerhin die sicherste Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine Steuern -zahlt und bei ihm nichts auf Machart gegeben wird, sondern er fast -immer seinen vollen Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so erklärt -sich die Verschwendung desselben in den Haremen. Das ist aber ziemlich -auch alles. <em class="gesperrt">Heinrich von Maltzan</em> betont, dass selbst in den -Haremen der Grossen, der reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen -reichlich Lumpen und Schmutz zu finden sind.<a name="FNAnker_908_908" id="FNAnker_908_908"></a><a href="#Fussnote_908_908" class="fnanchor">[908]</a> Der<span class="pagenum"><a name="Seite_419" id="Seite_419">[S. 419]</a></span> Unterschied -der Verhältnisse liegt bloss in der Verschiedenheit der Stoffe, womit -die Diwane überzogen und die Reize der Frauen mehr oder weniger nicht -bedeckt sind. Der Harem des Armen, der nur eine Frau besitzt, wie er -vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt sein eigen nennt, beschränkt -sich nicht selten auf einen höchst notdürftig ausgestatteten Verschlag -oder eine Wohnstube. <em class="gesperrt">Maltzan</em> erblickt in den Haremen ferner -wahre Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu suchen, warum im -Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten so plötzlich grosse -Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht bloss die -gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der Tagesordnung sind, -sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die grosse Unreinlichkeit -bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend diese sein kann, davon -hat <em class="gesperrt">Maltzan</em> sich mit eigenen Augen überzeugt, und versichert -auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den Haremen -der höheren Schichten nicht besser aussehe.<a name="FNAnker_909_909" id="FNAnker_909_909"></a><a href="#Fussnote_909_909" class="fnanchor">[909]</a> In Einzelheiten -einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen -überschreiten.<a name="FNAnker_910_910" id="FNAnker_910_910"></a><a href="#Fussnote_910_910" class="fnanchor">[910]</a></p> - -<p>Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes -Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten, -wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die -gleichen sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des -<i>Setr-Awret</i> vor, d. h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt, -ihr Gesicht mit Ausnahme der Augen zu verhüllen; es gestattet keine -Ausnahme, weder für Reiche noch für Arme. Wo in der Türkei <em class="gesperrt">freie</em> -Mägde im Harem bedienstet sind — was freilich nicht häufig ist -— schreit ein Herr, der in<span class="pagenum"><a name="Seite_420" id="Seite_420">[S. 420]</a></span> seinen Harem geht, so laut er kann: -„Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit sich alles -rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den sunnitischen -Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen Persern. -In Stambul wird der <i>Jaschmack</i>, der Gesichtsschleier, aus weissem und -sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter auf -öffentlichen Promenaden <em class="gesperrt">freie</em> Mädchen selbst ohne Schleier, -obwohl bei den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin, -die einem Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich -ihm.<a name="FNAnker_911_911" id="FNAnker_911_911"></a><a href="#Fussnote_911_911" class="fnanchor">[911]</a> Bei den Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die -freilich zumeist Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt -sind, verschleiern sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht. -Und am mittleren Laufe der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht -einmal für Frauen vorhanden, während diese sonst in ganz Bosnien -ärger vermummt sind als irgendwo im Orient.<a name="FNAnker_912_912" id="FNAnker_912_912"></a><a href="#Fussnote_912_912" class="fnanchor">[912]</a> Dagegen trägt das -persische Weib von ihrem neunten Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine -weite indigoblaue Hülle (<i>Tschader</i>), welche den ganzen Körper von -Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor den Augen hängt ein langes, -schmales, weisses Tuch (<i>Rubaend</i>), das in der Gegend der Augen einen -gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.<a name="FNAnker_913_913" id="FNAnker_913_913"></a><a href="#Fussnote_913_913" class="fnanchor">[913]</a> Freilich hat -Professor <em class="gesperrt">Brugsch</em> beobachtet, wie auf den Promenaden die Schönen -zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der Ferne für -einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren Volksschichten -tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes die -Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich beim -Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.<a name="FNAnker_914_914" id="FNAnker_914_914"></a><a href="#Fussnote_914_914" class="fnanchor">[914]</a> Die Weiber der in -Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.<a name="FNAnker_915_915" id="FNAnker_915_915"></a><a href="#Fussnote_915_915" class="fnanchor">[915]</a> Zu -Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts -weniger als wohlverhüllt; ein grösserer<span class="pagenum"><a name="Seite_421" id="Seite_421">[S. 421]</a></span> Gegensatz in der Tracht lässt -sich vielmehr kaum denken.<a name="FNAnker_916_916" id="FNAnker_916_916"></a><a href="#Fussnote_916_916" class="fnanchor">[916]</a> Bei den muhammedanischen Kosaken -in Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem -weissen, sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten, -während sie in der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer -sehr hohen Persönlichkeit verhüllen.<a name="FNAnker_917_917" id="FNAnker_917_917"></a><a href="#Fussnote_917_917" class="fnanchor">[917]</a> Auch die Verschleierung -der Turkmeninnen ist eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt -ein lang herabhängender Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von -welchem ein Zipfel unter dem Kinn hinweggezogen und an der anderen -Seite des Kopfes mittelst einer Spange befestigt wird; zuweilen -rückt man ihn, wie es auch die Armenierinnen thun, bis an den Mund -hinauf.<a name="FNAnker_918_918" id="FNAnker_918_918"></a><a href="#Fussnote_918_918" class="fnanchor">[918]</a> In Ostturkestan endlich gehen die Frauen aus den niederen -Ständen, worüber sich schon <em class="gesperrt">Mir Isset Ullah</em> wunderte, der 1812 -Yarkand besuchte, in vollkommener Freiheit unverschleiert umher; ja -auch vornehmere Frauen, welche einige Stunden des Tages in ihren Gärten -ausserhalb der Mauern zubringen, nahmen, wie der neuere Reisende -<em class="gesperrt">Hayward</em> berichtet, keinen Anstand, die Fremden mit neugierigen -Augen zu betrachten.</p> - -<p>Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung der -weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen -Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im -Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung -als in späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der -Haremszwang zu einer förmlichen Klausur ausartete.<a name="FNAnker_919_919" id="FNAnker_919_919"></a><a href="#Fussnote_919_919" class="fnanchor">[919]</a> Die fast bei -allen orientalischen Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter -fand sich übrigens, wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen -Ländern Europas in Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens -sperren ihre Frauen ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.<a name="FNAnker_920_920" id="FNAnker_920_920"></a><a href="#Fussnote_920_920" class="fnanchor">[920]</a> -In ihrem Harem verkehrt die Frau nur mit ihren nächsten männ<span class="pagenum"><a name="Seite_422" id="Seite_422">[S. 422]</a></span>lichen -Blutsverwandten; mit den männlichen Dienern bespricht sie das Nötige -durch den Thürvorhang. Im Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt -sie mit Männern nur insoweit es die Notwendigkeit mit sich bringt. -Die Strenge dieser Vorschriften lässt aber an vielen Orten sichtbar -nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs eine Gefangene, eine -Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt ungefähr im Masse der -christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden. Auf dem Lande und -in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien, stellt sich das -Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der Geschlechter -besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im Verkehr vertritt -die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird naturgemäss -undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller heranwächst, wo -bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft unerträglich -wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter Berührung -bleiben.<a name="FNAnker_921_921" id="FNAnker_921_921"></a><a href="#Fussnote_921_921" class="fnanchor">[921]</a> In Persien ist die Überwachung der Frauen in den höheren -Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders -guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig -grosse Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis -sechs Stunden lang in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis -auf mehrere Tage hinaus ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen -Anverwandten auszudehnen. Sie sollen sich auch sonst allerlei -unerlaubter Mittel bedienen, um ihre Spaziergänge zu entschuldigen, die -sie, mit Ausnahme der Strassen der Hofburg, im Innern der Stadt Teherân -unternehmen.<a name="FNAnker_922_922" id="FNAnker_922_922"></a><a href="#Fussnote_922_922" class="fnanchor">[922]</a></p> - -<p>Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer -tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht -bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen -bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage. -Von seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht; -immer ist er<span class="pagenum"><a name="Seite_423" id="Seite_423">[S. 423]</a></span> bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen -verbringen den Tag ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit -volle Freiheit des Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es -darf eben nur weiblicher Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist -der Mann unerbittlich ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt -die Schwelle des Harems, wenn fremdes Schuhwerk draussen steht, -denn der weibliche Besuch kann sich nicht der Gefahr aussetzen, vom -Hausherrn unverschleiert überrascht zu werden. In guten Häusern, so -versichert <em class="gesperrt">Vincenti</em>, bedeutet übrigens der „Pantoffel auf der -Haremsschwelle“ die unbedingte Unüberschreitbarkeit derselben für alles -Männliche, insbesondere den Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den -Besuch ihres Gatten nicht, dann wird dies durch den hinausgestellten -Pantoffel angedeutet, und kein wohlerzogener Prophetenbekenner -missachtet diese Pantoffelsprache; ja thäte er es trotzdem, so würden -die verschnittenen Haremswächter, die allerdings bald der grossen -Plunderkammer des Islâm angehören werden, das Recht haben, sich sogar -thatsächlich zu widersetzen.<a name="FNAnker_923_923" id="FNAnker_923_923"></a><a href="#Fussnote_923_923" class="fnanchor">[923]</a> Der Pantoffel spielt überhaupt im -moslemitischen Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“ nennt man das -rechtgläubige Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man das unfolgsame -Gesinde, mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom Leibe und -knechtet man ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch, dann ist -er wohl des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer; Regiererin -ist seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all -ihren Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und -überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer -Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch; -aber alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die -Sippe von aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte -Stellung nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie -als die natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist -vor allem die Mutter der Kinder und behauptet ihrerseits, sobald -sie das Matronenalter erreicht, die wichtigste Stelle<span class="pagenum"><a name="Seite_424" id="Seite_424">[S. 424]</a></span> im Haushalt. -Aber auch sonst wird die persische Frau von ihrem Eheherrn in allen -Dingen befragt; sie ist seine vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute. -An glücklichen Ehen ist auch in Persien, wie Dr. <em class="gesperrt">Wills</em> und -<em class="gesperrt">Benjamin</em> übereinstimmend bezeugen,<a name="FNAnker_924_924" id="FNAnker_924_924"></a><a href="#Fussnote_924_924" class="fnanchor">[924]</a> durchaus kein Mangel. -Nicht bloss in Persien, sondern so ziemlich überall im Bereiche des -Islâm ist das Los der Frau ein glückliches, sobald sie Kinder geboren. -Ihr fällt deren Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen für ihre Söhne -auszusuchen. Unglücklich ist nur das kinderlose Weib. Unfruchtbarkeit -ist auch in Persien, wo es doch immer zur Schande gereicht, eine Frau -aus der Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.<a name="FNAnker_925_925" id="FNAnker_925_925"></a><a href="#Fussnote_925_925" class="fnanchor">[925]</a> Kommt es aber -nicht zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und Meister eine -andere Gattin besorgen.<a name="FNAnker_926_926" id="FNAnker_926_926"></a><a href="#Fussnote_926_926" class="fnanchor">[926]</a> Das ist ihr grösster Schmerz. Wird eine -Frau gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so versucht -sie durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen; gelingt -ihr dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen und -zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und -schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (<i>Haveh</i>) Frieden. Es tritt eine Art -Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen -sich durch Untreue an dem Manne.<a name="FNAnker_927_927" id="FNAnker_927_927"></a><a href="#Fussnote_927_927" class="fnanchor">[927]</a> Ja Dr. <em class="gesperrt">Wills</em> versichert, -dass in der Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen, -sondern die besten Freundinnen sind.<a name="FNAnker_928_928" id="FNAnker_928_928"></a><a href="#Fussnote_928_928" class="fnanchor">[928]</a> Sind mehrere Frauen im Hause, -so bewohnt jede eine besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen -mit eigenem Hof, eigener Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und -Eunuchen. Aber wo auch nur <em class="gesperrt">eine</em> Frau vorhanden ist, bevölkert -doch den Harem oder Enderun noch ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die -alle die unbedingt ergebenen Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den -Persern gilt, kann man im allgemeinen auch von den übrigen Orientalen -aussagen: Der Harem ist kein Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit; -der sittliche<span class="pagenum"><a name="Seite_425" id="Seite_425">[S. 425]</a></span> Anstand herrscht im patriarchalischen Hausinnern als -Grundgesetz. Das Familienleben wird insgemein als ein recht anständiges -geschildert. Der Mann von Bildung behandelt seine rechtmässige Frau -sehr gut und liebt seine Kinder ausserordentlich; er bringt für -deren, nach morgenländischen Begriffen, gute Erhaltung, Pflege und -Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir aufrichtig sein, meint Rev. -<em class="gesperrt">Jessup</em> betreffs eines so tief stehenden Volkes wie die syrischen -Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der Frauen in den -unteren Gesellschaftsschichten <em class="gesperrt">bei uns</em> im Thatsächlichen auch -nicht so sehr abweicht, nur mit dem Unterschiede, dass, während im -Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere -Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde -etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die -Form der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet; -allein, wie Rev. <em class="gesperrt">Jessup</em> versichert, ist diese Gepflogenheit bei -den griechischen Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als -bei ihren muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung, -Hass, Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende -Stätte, und die <i>Ikbal</i>, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf -die wohlwollenden Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss -auszuüben,<a name="FNAnker_929_929" id="FNAnker_929_929"></a><a href="#Fussnote_929_929" class="fnanchor">[929]</a> bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben -angeführten Aussagen anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter -den Haremsinsassen eines reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was -unbedingt vertuscht werden muss. Sicher aber wird auch der Harem von -pikant sein wollenden Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge -oft genug mit lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet.</p> - -<p>In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes -im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und -Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter -Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem -Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren -Kindern und ihrem Haushalte kaum mehr<span class="pagenum"><a name="Seite_426" id="Seite_426">[S. 426]</a></span> als die meisten ihrer Schwestern -im abendländischen <i>High-life</i>, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum -weniger als diese, und ist häufig zu Hause — nicht anzutreffen, sei -es, dass sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber -zu Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu -müssigem Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten -ihres Gatten und hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in -der Türkei aus und durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung -laufen. Der Einfluss der Frauen scheint durch ihre öffentliche -Ausschliessung vom Markt des Lebens durchaus nicht gemindert, sondern -auf Umwegen einzuholen, was ihm auf geradem Wege versagt wird.<a name="FNAnker_930_930" id="FNAnker_930_930"></a><a href="#Fussnote_930_930" class="fnanchor">[930]</a> -Auch in Persien macht der Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie -und der Regierungsgeschäfte sich deutlich fühlbar. Die Orientalin -ist in keiner Weise ein geistig beschränktes Wesen; oft stösst man -auf Frauen von grossem Talent, begabt in Musik, Dichtkunst und -Malerei, wohl bewandert in diplomatischen Künsten.<a name="FNAnker_931_931" id="FNAnker_931_931"></a><a href="#Fussnote_931_931" class="fnanchor">[931]</a> Fast alle sind -geschickte Stickerinnen. Im allgemeinen erfahren aber die natürlichen -Gaben keine oder nur geringe Ausbildung durch Erziehung und Unterricht. -Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne für Thätigkeit füllen manche -Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen Handarbeiten aus; ihr -eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für sie, und dabei -scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum Äusserlichen und -Flachen, den die schönere Hälfte des Menschengeschlechts überhaupt -angeboren hat und der sich bei der zivilisierten Abendländerin in -hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist hier eben aufs höchste -gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche ihren Horizont -einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp abstecken, ist -die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit, jedes -inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage gequält: -wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An Ort -und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an -Zuckerwerk genascht; dazu<span class="pagenum"><a name="Seite_427" id="Seite_427">[S. 427]</a></span> gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die -Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem -spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann -giebt es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu -empfangen. Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch, -meist unflätiger Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und -wenn er ausgeht, ersetzen mündliche Erzählungen das Romanlesen -der abendländischen Damen. Auch fehlt es keineswegs an häuslichen -Geschäften, und endlich bringen die Feste, der Bairam vor allen, -Abwechslung in das Einerlei.<a name="FNAnker_932_932" id="FNAnker_932_932"></a><a href="#Fussnote_932_932" class="fnanchor">[932]</a> Im ganzen ist das Haremsleben voll -Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist es Leben, — ist -es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze Glückseligkeit -liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen, Trinken, -Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach morgenländischer -Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der den Orientalen -angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses eintönige -bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch zu ersinnen, -übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz -schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar -Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft -zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit -sich führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den -Dunstkreis des Harems.</p> - -<p>Liest man solche Berichte, so wundert man sich, wie es eine Europäerin -in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es -öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen -haben. Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig, -ja auf ihren dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen -dahin gekommen. So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst -auf gebildete Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal -ein ungemein trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das -Erscheinen weisser,<span class="pagenum"><a name="Seite_428" id="Seite_428">[S. 428]</a></span> besonders europäischer Haremsgenossinnen, -gegen niemanden kehrt ihr Hass sich in bedrohlicherer Form. Und -doch hat die Morgenländerin ebenso sehr Unrecht, den Einfluss der -Europäerin zu befürchten, als diese sich einzubilden, dass ihre -höhere Bildung, ihre Gaben des Gemütes und Geistes geeignet seien, -den Orientalinnen in der Gunst des Mannes den Rang abzulaufen. Diesen -Wahn hat <em class="gesperrt">Maltzan</em> längst widerlegt, denn gerade diese Vorzüge -sind dem Morgenländer auf die Dauer lästig; er findet sie unbequem, -denn sie nötigen ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat des -Kulturmenschen zu erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine -dauernde Gunst zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt, -einmal weil sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem -solche immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil -sie ihm schon von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und -Anschauungsweise bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr -keinen Zwang anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles -sagen, was ihm in den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.<a name="FNAnker_933_933" id="FNAnker_933_933"></a><a href="#Fussnote_933_933" class="fnanchor">[933]</a> -Aber auch die Orientalin fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich, -als der Abendländer annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein -gutes Teil unter den Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen -sind; sie verhält sich zu diesen, wie jemand, der in ein Viertel -gebannt wäre, ohne sich seiner Gefangenschaft bewusst zu werden, zu -solchen, denen eine Stadt zum Gefängnis angewiesen ist und welche -die Sehnsucht hinaus in die weite Welt verzehrt.<a name="FNAnker_934_934" id="FNAnker_934_934"></a><a href="#Fussnote_934_934" class="fnanchor">[934]</a> Nur die ganz -geringe Anzahl derjenigen, welche gegenwärtig europäische Bildung -genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn auch ihr Käfig vergoldet -ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir nicht wissen, wie -es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu vergleichen -anfangen —“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es dann laut, -diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die morgenländischen -Verhältnisse unerträglich mache.<a name="FNAnker_935_935" id="FNAnker_935_935"></a><a href="#Fussnote_935_935" class="fnanchor">[935]</a> Das sind<span class="pagenum"><a name="Seite_429" id="Seite_429">[S. 429]</a></span> aber seltene Ausnahmen, -und selbst diese beneiden die Europäerin nur teilweise, denn im ganzen -und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise derselben als -etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das Angewöhnte, -Anerzogene hält sie fest.<a name="FNAnker_936_936" id="FNAnker_936_936"></a><a href="#Fussnote_936_936" class="fnanchor">[936]</a> Noch mehr, natürlich, ist dies bei der -grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung -und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen. -„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus, -unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über -euch zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie -mühsam, wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass -Allah Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen -habe. Die ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu -für ihre Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen <em class="gesperrt">zu Gunsten</em> -der Polygamie,<a name="FNAnker_937_937" id="FNAnker_937_937"></a><a href="#Fussnote_937_937" class="fnanchor">[937]</a> eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt, -wo Vielweiberei Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer, -er müsse sich ja grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht -bloss das zweite Ich des Mannes, sondern auch des Hauses Führerin, -die Erzieherin der Kinder, wenn nötig die Leiterin des Geschäftes -sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei ja die abendländische Frau ein -Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That eher bedauern als beneiden -möchten.<a name="FNAnker_938_938" id="FNAnker_938_938"></a><a href="#Fussnote_938_938" class="fnanchor">[938]</a> Ähnliche Äusserungen kann man allgemein vernehmen; sie -kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie machen es erklärlich, -dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben und die Anschauungen -des <em class="gesperrt">näheren</em> muhammedanischen Orients durch den immer mächtiger -andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben, der Harem und der -ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete davon <em class="gesperrt">durchaus -unberührt</em> geblieben ist und wohl auch bleiben wird. Im Harem, -bestätigt <em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>, ist alles beim Alten geblieben; an -Möbel,<span class="pagenum"><a name="Seite_430" id="Seite_430">[S. 430]</a></span> Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und Denkungsweise -ist nicht das mindeste geändert worden; denn das weibliche Geschlecht, -das jeder Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die streng -konservative Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als die -Männerwelt, ja ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber -allen Reformen an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen -und persischen Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach- -als Vorteil bezweckt.<a name="FNAnker_939_939" id="FNAnker_939_939"></a><a href="#Fussnote_939_939" class="fnanchor">[939]</a> Darum ist der Harem <em class="gesperrt">eines der festesten -Bollwerke für die orientalisch-moslimische Sitte und Lebensordnung</em> -nach fast allen Richtungen hin. Hier herrschen noch immer die gleichen -Gewohnheiten, Regeln, Meinungen, Begriffe und Vorurteile, kurzum -derselbe Geist wie vor Jahrhunderten, und behalten die Oberhand über -alle etwa von aussen kommenden Einwirkungen.<a name="FNAnker_940_940" id="FNAnker_940_940"></a><a href="#Fussnote_940_940" class="fnanchor">[940]</a></p> - -<p>Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene Bild -für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss -für die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen -Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die -Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen -Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der wenig -vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da -versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein -oder höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite -Frau vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden, -wenngleich die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen -macht; der Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und -Färbereien geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die -Feldarbeit bestellen, arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je -Ruhe zu haben, als in wenigen Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt -er so viele Gehülfinnen, als er<span class="pagenum"><a name="Seite_431" id="Seite_431">[S. 431]</a></span> Frauen hat, ein Umstand, welcher die -Vielweiberei ebenso fördert, wie der Grundsatz, dass alle Mädchen an -den Mann gebracht werden sollen. In den ärmeren Gegenden freilich -finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da er keinen Raum und keine -Nahrung für sie besitzt und froh ist, <em class="gesperrt">ein</em> Weib mit den Kindern -erhalten zu können.</p> - -<p>Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte -des Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen — so sehr -das Anstandsgefühl sich dagegen sträubt — jene Punkte nicht -gänzlich unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die -schwärzesten dieser Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die -durch das Sonderleben der Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen -in gesellschaftlicher Hinsicht noch nicht die allerschlimmsten. -Bekanntlich ist unter Morgenländern von den Frauen niemals die Rede; -ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und nicht einmal nach ihrem -Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen; wo man nicht umhin -kann davon zu reden, geschieht es mit einer entschuldigenden Wendung, -wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der völligen Ausschliessung -des weiblichen Geschlechts vom Kreise der Männer fehlt natürlich auch -der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man ist rücksichtslos in -der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der Ausdrücke und in -seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und zweideutigsten Dinge -werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung gezogen, und man -lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es die Frauen in -ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende junge Leute oder -Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.<a name="FNAnker_941_941" id="FNAnker_941_941"></a><a href="#Fussnote_941_941" class="fnanchor">[941]</a> Nicht anders handeln -die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an Zartgefühl, -dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen Beziehungen, -welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht. In dieser -geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche somit -das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat. Die -dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer<span class="pagenum"><a name="Seite_432" id="Seite_432">[S. 432]</a></span> -tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage: -Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein -verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen, -sie sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf -welchem die Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.</p> - -<p>So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den Leibessegen -zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass die -Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich -vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.<a name="FNAnker_942_942" id="FNAnker_942_942"></a><a href="#Fussnote_942_942" class="fnanchor">[942]</a> Da der Korân -darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber -zu einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in -Persien, wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen, -welche etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen -Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich -betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt -es niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die -Frau, nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von -nun an Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten, -teils um die Nachkommenschaft zu verringern.<a name="FNAnker_943_943" id="FNAnker_943_943"></a><a href="#Fussnote_943_943" class="fnanchor">[943]</a> Da aber die Sitte -der Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei -vielen anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten -Völkern in weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren -Veranlassung mit weit mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen -zu suchen, dieselbe also ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch -selbst des Harems, so sehr sie auch letzterer begünstigen mag. In -weit grösserem Masse ist er jedoch verantwortlich für das, was man -als „widernatürliche Laster“ bezeichnet, welche nicht wenig zur -Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen müssigen Stunden und -den langen Fasten des Harems oder der Zenana lernen die Frauen sehr -leicht die Verirrungen der Masturbation,<span class="pagenum"><a name="Seite_433" id="Seite_433">[S. 433]</a></span> der sogenannten lesbischen -Liebe (<i>Cunnilingua</i>) und des Tribadismus, jenes physischen Verkehrs -zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den Wörtern <i>Frictrices</i> -oder <i>Subigatrices</i> tauften. Allein schon der Umstand, dass die -geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung nach -Lesbos<a name="FNAnker_944_944" id="FNAnker_944_944"></a><a href="#Fussnote_944_944" class="fnanchor">[944]</a> verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet -darauf hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander -zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter -den morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,<a name="FNAnker_945_945" id="FNAnker_945_945"></a><a href="#Fussnote_945_945" class="fnanchor">[945]</a> bekannt -aber auch, dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der -zivilisierten Gesellschaft, im Schwange geht.<a name="FNAnker_946_946" id="FNAnker_946_946"></a><a href="#Fussnote_946_946" class="fnanchor">[946]</a></p> - -<p>Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die Bühne; -aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht -bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der -Korân bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung -versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser -Hinsicht ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den -Persern und besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden -persische Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen -Gesellschaft mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die -widernatürlichen Laster mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum -erfreuten sich die Perser und Meder einer <span class="pagenum"><a name="Seite_434" id="Seite_434">[S. 434]</a></span>schmachvollen Berühmtheit -in diesem Punkte. Die Knabenliebe (<i>Päderastia</i>) lernten die Perser, -nach <em class="gesperrt">Herodots</em> Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber -bereits Hyrkanien als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben -werde.<a name="FNAnker_947_947" id="FNAnker_947_947"></a><a href="#Fussnote_947_947" class="fnanchor">[947]</a> Für den Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad -schon zur Zeit Harun-al-Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete -war, deren man sich weder schämte, noch sie als etwas Übles ansah. Ja, -die Sufi machten sie fast zum Dogma.<a name="FNAnker_948_948" id="FNAnker_948_948"></a><a href="#Fussnote_948_948" class="fnanchor">[948]</a> Der von <em class="gesperrt">Hafis</em> und -anderen Dichtern des Orients besungene Antinous war ehedem auch bei -den sinnlichen Osmanen eine offen anerkannte Erscheinung. Man sprach -von <i>Machboub</i> als etwas Selbstverständliches, wie unsere <i>Jeunesse -dorée</i> von ihren Maitressen spricht. Der Page gehörte beinahe zum -Hausstand des Grossen, der <i>Mosaïb</i> (Günstling) bekleidete eine -öffentliche Stellung bei Hofe.<a name="FNAnker_949_949" id="FNAnker_949_949"></a><a href="#Fussnote_949_949" class="fnanchor">[949]</a> Die Nachkommen jener Horden, -welche unter Dschingis-Chan und Timur Mittel- und Nordasien erobert, -die ösbekischen Chane, hatten es später darin so weit gebracht, dass -es bei ihnen für ein schlimmes Zeichen und für eine Schwäche galt, -wenn einer von dem allgemeinen Gebrauche sich frei erhielt. Heute noch -erreicht derselbe, welcher, geographisch gesprochen, an den Ufern des -Bosporus anfängt und auf dem Wege nach Osten allmählich merklicher -wird, seinen Gipfelpunkt in Bochârâ. Über Dinge, die unser europäisches -Gefühl aufs höchste empören würden, wird hier wie über einen erlaubten -Scherz verhandelt, und selbst die Religion, die einen leichten -Fehltritt im Waschen oder anderen Vorschriften mit dem Tode bestraft, -drückt hier ein Auge zu.<a name="FNAnker_950_950" id="FNAnker_950_950"></a><a href="#Fussnote_950_950" class="fnanchor">[950]</a> Dr. <em class="gesperrt">Polak</em><span class="pagenum"><a name="Seite_435" id="Seite_435">[S. 435]</a></span> bezeugt, dass auch in -Persien widernatürliche Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet -seien und „dass sie nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie -es im Interesse der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“<a name="FNAnker_951_951" id="FNAnker_951_951"></a><a href="#Fussnote_951_951" class="fnanchor">[951]</a> Wie -in den meisten orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch -im westlichen Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder -der höheren Beamten hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von -verschnittenen Negerburschen.<a name="FNAnker_952_952" id="FNAnker_952_952"></a><a href="#Fussnote_952_952" class="fnanchor">[952]</a> Man darf wohl annehmen, dass die -Sitte mit dem Islâm und dem Harem dahin gebracht worden ist. Und -dennoch sind weder der eine, noch der andere ihre Geburtsstätte.</p> - -<p>Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe auf -Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst -in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich -ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe -auf der Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken -Volksvermehrung entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas -und in Rom wird noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist, -dass es in Europa ein Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der -verklärten Gestalt genau so, wie die Alten sie uns darstellen, noch -heutzutage blüht und auf das Innigste mit der Sitte und Lebensweise -seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses Land ist nach den Mitteilungen -G. v. <em class="gesperrt">Hahns</em>, derjenige Teil Albaniens, den die Gegen<a name="FNAnker_953_953" id="FNAnker_953_953"></a><a href="#Fussnote_953_953" class="fnanchor">[953]</a> -bewohnen, der Zweig eines Volkes, das man als die reinsten Nachkommen -der alten Illyrier betrachten darf, von welchen auch die Vorväter der -Hellenen abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei der Entdeckung -Amerikas fast überall unter den Eingeborenen angetroffen, wenngleich -bei den höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und bestraft. -An vielen Stellen,<span class="pagenum"><a name="Seite_436" id="Seite_436">[S. 436]</a></span> besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch -gang und gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen -erzogene und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen -und Herren, im Konkubinat leben.<a name="FNAnker_954_954" id="FNAnker_954_954"></a><a href="#Fussnote_954_954" class="fnanchor">[954]</a> Ähnliche Gepflogenheiten -herrschen bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in -manche Kreise der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht -weiter berühren.<a name="FNAnker_955_955" id="FNAnker_955_955"></a><a href="#Fussnote_955_955" class="fnanchor">[955]</a> Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene -beklagenswerten Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die -Vielweiberei gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche -des Harems und der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden -finden. In der Türkei ist indessen, so versichert <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>, -die erwähnte Unsitte durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen -nicht allein in der „Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern -gänzlich in den Schatten verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr -Unwesen treibt, darf sie doch nicht mehr eingestanden werden, sondern -gehört, wie im Abendlande, zu den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr -die Mütze über die Ohren.“<a name="FNAnker_956_956" id="FNAnker_956_956"></a><a href="#Fussnote_956_956" class="fnanchor">[956]</a></p> - -<p>Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen, -welche gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit -Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, -denn in der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen <em class="gesperrt">Post</em> -Bemerkung die Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht -oder unrecht, wahr oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt -nur die Frage, ob irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und -weshalb sie existiert oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen -Wertschätzung einer solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend -ein Ge<span class="pagenum"><a name="Seite_437" id="Seite_437">[S. 437]</a></span>wicht beigelegt wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte -des Bremer Rechtsgelehrten, dem die Aufhellung der Geschichte der -Familie schon so viel verdankt, und der da spricht: „Die individuelle -Wertschätzung ist ein ganz schwankender Faktor, welcher jede streng -wissenschaftliche Behandlung des ethnologischen Gebiets unmöglich -macht. Sittliche Entrüstung des Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt, -dass es dem Kannibalismus huldigt, dass es Menschenopfer bringt, dass -es seine Verbrecher spiesst oder rädert oder seine Hexen und Zauberer -verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung ethnologischer Probleme bei; sie -verwirrt nur den Kausalzusammenhang der ethnologischen Erscheinungen, -dem der Ethnologe mit dem kalten Auge eines Anatomen nachzuspüren -berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen Sitten und unsinnigen -Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die ethnologische Forschung -noch nicht reif.“<a name="FNAnker_957_957" id="FNAnker_957_957"></a><a href="#Fussnote_957_957" class="fnanchor">[957]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_906_906" id="Fussnote_906_906"></a><a href="#FNAnker_906_906"><span class="label">[906]</span></a> <em class="gesperrt">S. G. W. Benjamin</em>. <i>Persia and the Persians.</i> -Lond. 1887. S. 104.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_907_907" id="Fussnote_907_907"></a><a href="#FNAnker_907_907"><span class="label">[907]</span></a> Dahin gehört unter anderen die von <em class="gesperrt">Lady Montague</em> -erfundene Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan -oder Pascha einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er -angeblich, nachdem die Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung -guitarreklimpernd umgaukelt haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu. -<em class="gesperrt">Kommt nie vor</em>. In früheren Zeiten würde die Holde wahrscheinlich -nicht recht gewusst haben, wozu sie das Geschenk gebrauchen sollte; und -jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes Zeichen der Anerkennung -halten.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_908_908" id="Fussnote_908_908"></a><a href="#FNAnker_908_908"><span class="label">[908]</span></a> Globus. Bd. XVI. S. 167.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_909_909" id="Fussnote_909_909"></a><a href="#FNAnker_909_909"><span class="label">[909]</span></a> <em class="gesperrt">Maltzan</em>. Orientalische Haremsstudien, in der -„Neuen Freien Presse“ vom 27. August 1873.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_910_910" id="Fussnote_910_910"></a><a href="#FNAnker_910_910"><span class="label">[910]</span></a> So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, -also des Krösus unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche -Haremsausgaben auf etwa sechs Millionen Mark veranschlagt wurden, -ein gänzlicher Mangel an jenem Gefässe, welches die Franzosen -(euphemistisch) <i>un vase</i> nennen. So berichtet <em class="gesperrt">Emmeline Lott</em>. -<i>Harem Life in Egypt and Constantinople.</i> London 1865. Bd. II. S. -80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man sich die Folgen dieser -Vasenlosigkeit denkt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_911_911" id="Fussnote_911_911"></a><a href="#FNAnker_911_911"><span class="label">[911]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 6.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_912_912" id="Fussnote_912_912"></a><a href="#FNAnker_912_912"><span class="label">[912]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Moritz Hoernes</em>. Dinarische Wanderungen. -Kultur- und Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien -1888. S. 70.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_913_913" id="Fussnote_913_913"></a><a href="#FNAnker_913_913"><span class="label">[913]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. A. a. O. Bd. I. S. 161.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_914_914" id="Fussnote_914_914"></a><a href="#FNAnker_914_914"><span class="label">[914]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. <i>Persia and the Persians.</i> S. 31.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_915_915" id="Fussnote_915_915"></a><a href="#FNAnker_915_915"><span class="label">[915]</span></a> Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien -1882. S. 95.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_916_916" id="Fussnote_916_916"></a><a href="#FNAnker_916_916"><span class="label">[916]</span></a> Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_917_917" id="Fussnote_917_917"></a><a href="#FNAnker_917_917"><span class="label">[917]</span></a> <em class="gesperrt">Hellwald</em>. Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_918_918" id="Fussnote_918_918"></a><a href="#FNAnker_918_918"><span class="label">[918]</span></a> A. a. O. S. 317.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_919_919" id="Fussnote_919_919"></a><a href="#FNAnker_919_919"><span class="label">[919]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_920_920" id="Fussnote_920_920"></a><a href="#FNAnker_920_920"><span class="label">[920]</span></a> Ausland 1863. S. 703.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_921_921" id="Fussnote_921_921"></a><a href="#FNAnker_921_921"><span class="label">[921]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_922_922" id="Fussnote_922_922"></a><a href="#FNAnker_922_922"><span class="label">[922]</span></a> <em class="gesperrt">Heinrich Brugsch</em>. Im Lande der Sonne. Wanderungen -in Persien. Berlin 1886. S. 245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_923_923" id="Fussnote_923_923"></a><a href="#FNAnker_923_923"><span class="label">[923]</span></a> <em class="gesperrt">Vincenti</em>. Ehe im Islam. S. 18</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_924_924" id="Fussnote_924_924"></a><a href="#FNAnker_924_924"><span class="label">[924]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. A. a. O. & 66. — <em class="gesperrt">Benjamin</em>. A. a. -O. S. 453.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_925_925" id="Fussnote_925_925"></a><a href="#FNAnker_925_925"><span class="label">[925]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 215.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_926_926" id="Fussnote_926_926"></a><a href="#FNAnker_926_926"><span class="label">[926]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. A. a. O. S. 67.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_927_927" id="Fussnote_927_927"></a><a href="#FNAnker_927_927"><span class="label">[927]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. A. a. O. S. 226.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_928_928" id="Fussnote_928_928"></a><a href="#FNAnker_928_928"><span class="label">[928]</span></a> <em class="gesperrt">Wills</em>. A. a. O. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_929_929" id="Fussnote_929_929"></a><a href="#FNAnker_929_929"><span class="label">[929]</span></a> <em class="gesperrt">Brugsch</em>. Im Lande der Sonne. S. 245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_930_930" id="Fussnote_930_930"></a><a href="#FNAnker_930_930"><span class="label">[930]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 24–25.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_931_931" id="Fussnote_931_931"></a><a href="#FNAnker_931_931"><span class="label">[931]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. <i>Persia and the Persians.</i> S. 105.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_932_932" id="Fussnote_932_932"></a><a href="#FNAnker_932_932"><span class="label">[932]</span></a> <em class="gesperrt">Emmeline Lott</em>. <i>Harem Life.</i> Bd. I. S. 225–241.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_933_933" id="Fussnote_933_933"></a><a href="#FNAnker_933_933"><span class="label">[933]</span></a> <em class="gesperrt">Maltzan</em> in der Neuen Freien Presse vom 27. August -1873.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_934_934" id="Fussnote_934_934"></a><a href="#FNAnker_934_934"><span class="label">[934]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 18.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_935_935" id="Fussnote_935_935"></a><a href="#FNAnker_935_935"><span class="label">[935]</span></a> Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_936_936" id="Fussnote_936_936"></a><a href="#FNAnker_936_936"><span class="label">[936]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. A. a. O. S. 42.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_937_937" id="Fussnote_937_937"></a><a href="#FNAnker_937_937"><span class="label">[937]</span></a> Über Land und Meer. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_938_938" id="Fussnote_938_938"></a><a href="#FNAnker_938_938"><span class="label">[938]</span></a> Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ -(Neues Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_939_939" id="Fussnote_939_939"></a><a href="#FNAnker_939_939"><span class="label">[939]</span></a> <em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>. Der Islâm im neunzehnten -Jahrhundert. Leipzig 1875. S. 158–159.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_940_940" id="Fussnote_940_940"></a><a href="#FNAnker_940_940"><span class="label">[940]</span></a> <em class="gesperrt">Moritz Lütke</em>. Der Islâm und seine Völker. -Gütersloh 1878. S. 128–129.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_941_941" id="Fussnote_941_941"></a><a href="#FNAnker_941_941"><span class="label">[941]</span></a> A. a. O. S. 128.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_942_942" id="Fussnote_942_942"></a><a href="#FNAnker_942_942"><span class="label">[942]</span></a> Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale -und biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. -191.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_943_943" id="Fussnote_943_943"></a><a href="#FNAnker_943_943"><span class="label">[943]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 217–218.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_944_944" id="Fussnote_944_944"></a><a href="#FNAnker_944_944"><span class="label">[944]</span></a> Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe -beschuldigte griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich -<em class="gesperrt">Welcker</em> reingewaschen. S. Welcker. Sappho von einem herrschenden -Vorurteil befreit. Göttingen 1816.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_945_945" id="Fussnote_945_945"></a><a href="#FNAnker_945_945"><span class="label">[945]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Anthropologisch-kulturhistor. -Studien. S. 98.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_946_946" id="Fussnote_946_946"></a><a href="#FNAnker_946_946"><span class="label">[946]</span></a> <em class="gesperrt">Diderot</em>, ein freilich in diesem Falle nicht -massgebender Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem -Naturalismus strotzenden Roman <i>La religieuse</i> die Klöster als -Brutstätten des Tribadismus hin. Wahrer ist, dass jenes widernatürliche -Laster in geheimen Gesellschaften gewisser Grossstädte und in vielen -Privatkreisen ausgeübt wird. Am bekanntesten sind die „alexandrinischen -Gesellschaften“ in der Hauptstadt des prüden England und die -Vestalinnen in Paris. <em class="gesperrt">Adolphe Belot</em> hat endlich diesen Stoff -zum Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: <i>Mademoiselle <em class="gesperrt">Girard</em>, -ma femme</i> gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die Bemerkungen -<em class="gesperrt">Mantegazzas</em>. A. a. O. S. 99–100.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_947_947" id="Fussnote_947_947"></a><a href="#FNAnker_947_947"><span class="label">[947]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 376.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_948_948" id="Fussnote_948_948"></a><a href="#FNAnker_948_948"><span class="label">[948]</span></a> <em class="gesperrt">Kremer</em>. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. -129–131.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_949_949" id="Fussnote_949_949"></a><a href="#FNAnker_949_949"><span class="label">[949]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_950_950" id="Fussnote_950_950"></a><a href="#FNAnker_950_950"><span class="label">[950]</span></a> „Oft sah ich“ — so berichtet der ungarische Reisende -<em class="gesperrt">Vámbéry</em> — „in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der -Stadt gelegen ist, Männer jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf -gegen die Wand stiessen, sich im Staube wälzten, die Kleider zerrissen, -um den Grad ihrer Neigung dem Wesen kundzugeben, das in der Ferne -unter einem Baume dem Anscheine nach mit einem Buche beschäftigt war. -Ich hielt diesen Ort für verborgen und wunderte mich nicht darüber; -wie gross war daher mein Erstaunen, als ich auf dem Rigistân in jeder -Theebude ein solches Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft des -eigenen Vaters, zum Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“ -(<em class="gesperrt">Hermann Vámbéry</em>. Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_951_951" id="Fussnote_951_951"></a><a href="#FNAnker_951_951"><span class="label">[951]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 237.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_952_952" id="Fussnote_952_952"></a><a href="#FNAnker_952_952"><span class="label">[952]</span></a> <em class="gesperrt">Oskar Lenz</em>. Timbuktu. Reise durch Marokko, die -Sahara und den Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_953_953" id="Fussnote_953_953"></a><a href="#FNAnker_953_953"><span class="label">[953]</span></a> Ausland 1855. S. 356–358.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_954_954" id="Fussnote_954_954"></a><a href="#FNAnker_954_954"><span class="label">[954]</span></a> Revue d’anthropologie 1878. S. 302.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_955_955" id="Fussnote_955_955"></a><a href="#FNAnker_955_955"><span class="label">[955]</span></a> Näheres bei <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. -Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 106–113, welcher im -kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen unter den skandalösesten -Anhängern dieser Verirrung einen französischen Journalisten, einen -deutschen Dichter, einen italienischen Politiker und einen spanischen -Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer von ausgezeichnetem -Geschmack und hoher Bildung!</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_956_956" id="Fussnote_956_956"></a><a href="#FNAnker_956_956"><span class="label">[956]</span></a> <em class="gesperrt">Murad Efendi</em>. Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_957_957" id="Fussnote_957_957"></a><a href="#FNAnker_957_957"><span class="label">[957]</span></a> <em class="gesperrt">Alb. Herm. Post</em>. Einleitung in das Studium der -ethnologischen Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_438" id="Seite_438">[S. 438]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXIV">XXIV.<br /> - -Zeitehen und wilde Ehen.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_24" name="drop_d_24"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>er zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz -objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der -gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels -ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie, -zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort -herrschende Einrichtungen sich anschliessen.</p> - -<p>Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh -nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt -man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate -mit Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die <em class="gesperrt">Ehe auf Zeit</em>, -und zwar auf eine vertragsmässige Zeit. Während die <i>Akdi</i> ganz -unserer Ehefrau, der Gattin entspricht, heisst <i>Sighe</i> ein Weib, -welches durch Vertrag auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu -neunundneunzig Jahren schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und -gegen festgesetzte Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, -geheiratet wird. Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die -<em class="gesperrt">vollen Rechte</em> einer Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach -Ablauf des Vertragstermins aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert -oder erneuert wird, dem Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr -gezeugten Kinder ist der Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb<span class="pagenum"><a name="Seite_439" id="Seite_439">[S. 439]</a></span> sich -die Sighe nicht eher als vier Monate nach der Trennung an einen andern -verheiraten soll; doch wird dieser Punkt häufig umgangen.<a name="FNAnker_958_958" id="FNAnker_958_958"></a><a href="#Fussnote_958_958" class="fnanchor">[958]</a> Es ist -Sitte, dass der Perser auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen -in der Provinz nie seine Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an -jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In der -Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage -sich dort aufhält, ein Weib zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine -Stunde sind besonders auf dem Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft -hervorragender oder gar fürstlicher Personen geben die Landleute ohne -jegliche Skrupel ihre Töchter oder Schwestern gern zu derartigen -Verbindungen her, welche ihnen stets ein schönes Geschenk einbringen, -und wenn die Mädchen sich klug und gewandt benehmen, so können sie auf -diese Art zu hohen und höchsten Stellen gelangen.<a name="FNAnker_959_959" id="FNAnker_959_959"></a><a href="#Fussnote_959_959" class="fnanchor">[959]</a> Der Vertrag -auf die Dauer von neunundneunzig Jahren, wodurch die Sighe dem -Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird aber gewöhnlich nur da -abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige Frauen vorhanden sind; auf -diese Weise umgeht man das Gesetz, denn das fünfte Weib ist nun den -übrigen ebenbürtig, so dass also der Perser Weiber in unbeschränkter -Zahl nehmen kann, was auch von einigen Grossen wirklich geschieht. Die -Kinder aller drei Klassen, der Akdi, der Sklavinnen oder Kebsinnen und -der Sighe sind nach dem Gesetz bei der Erbschaft gleichberechtigt; doch -finden hierin auch willkürliche Ausnahmen statt.<a name="FNAnker_960_960" id="FNAnker_960_960"></a><a href="#Fussnote_960_960" class="fnanchor">[960]</a></p> - -<p>Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu -machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von<span class="pagenum"><a name="Seite_440" id="Seite_440">[S. 440]</a></span> welchen gleich -die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die -Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse, -so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar -zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in -gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile -vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich; -die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen: -Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim -irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem -dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie -während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich -enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib -in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren -Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer -gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll -wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann -deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss -die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau -vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze -Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig -ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen. -Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine -auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.<a name="FNAnker_961_961" id="FNAnker_961_961"></a><a href="#Fussnote_961_961" class="fnanchor">[961]</a></p> - -<p>Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse. -<em class="gesperrt">Moriz Lüttke</em> nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,<a name="FNAnker_962_962" id="FNAnker_962_962"></a><a href="#Fussnote_962_962" class="fnanchor">[962]</a> -trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische -Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch -unzutreffender behauptet <em class="gesperrt">Arnold</em>, Muhammed habe nach der -Eroberung von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“<a name="FNAnker_963_963" id="FNAnker_963_963"></a><a href="#Fussnote_963_963" class="fnanchor">[963]</a> -Nun herrschte aber, wie wir wissen, schon<span class="pagenum"><a name="Seite_441" id="Seite_441">[S. 441]</a></span> bei den vorislamitischen -Arabern die sogenannte „Genussehe“ (<i>Nikah-al-mota</i>), und diese, -welche mit der persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, -war es, welche der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von -einer „Einführung“ derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben -die Einrichtung verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der -Begründung, dass Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht -verboten, sei erlaubt. Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei -den Beduinen Arabiens, welche freilich, wie <em class="gesperrt">Palgrave</em> gezeigt -hat,<a name="FNAnker_964_964" id="FNAnker_964_964"></a><a href="#Fussnote_964_964" class="fnanchor">[964]</a> vom Islâm sehr wenig berührt wurden und noch tief im -Heidentum stecken, hat sie sich auch bis in die Gegenwart erhalten. Im -Dschebel Schammar gibt man, so berichtet der Reisende <em class="gesperrt">Guarmani</em>, -eine Tochter gerne dem ersten besten Fremden zur Frau und nimmt sie -wieder zurück, wenn jener wegreist. Falls er in einer anberaumten -Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die Ehe für geschieden.<a name="FNAnker_965_965" id="FNAnker_965_965"></a><a href="#Fussnote_965_965" class="fnanchor">[965]</a> Ja, -selbst im heiligen Mekka kommen zwischen den Pilgern, aber auch mit -Einheimischen zeitweilige Verbindungen zustande, welche als völlig -regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen werden und keineswegs für -unmoralisch gelten.<a name="FNAnker_966_966" id="FNAnker_966_966"></a><a href="#Fussnote_966_966" class="fnanchor">[966]</a> In Persien ist die Zeitehe wahrscheinlich -weit älter als die Einführung des Islâms und, wie <em class="gesperrt">Benjamin</em> -vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für das alte Bestehen -einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die vorgeschichtliche -Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des Königs von Semengân -während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser Verbindung war die -Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung, dass eine der -vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das zarathustrische -Magiertum sein darf.<a name="FNAnker_967_967" id="FNAnker_967_967"></a><a href="#Fussnote_967_967" class="fnanchor">[967]</a> Elemente davon mögen noch in den heutigen -Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der alten Chaldäer -ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen. Die Nestorianer -sind eine christliche Sekte, beson<span class="pagenum"><a name="Seite_442" id="Seite_442">[S. 442]</a></span>ders zahlreich in Aserbeidschan, -und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder aus nationalen -oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre Töchter -vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und gegen eine -festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen. Dieses -Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und Förmlichkeit -stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des Mädchens, -öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der vielleicht -die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man wetteifert -sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen längeren -Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen. Sobald man -über die Dauer dieser <i>Matrimonio alla carta</i>, wie sie dort nach -fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über den vom -Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen dem -Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt. In den -meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der Braut mit -in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich auf seine -Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen Bedingung -bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese Sitte -ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan -bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht -den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz -unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder -machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an -diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der -festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag -geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen -Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer -anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller -einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als -sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der -heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die -aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in -den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere<span class="pagenum"><a name="Seite_443" id="Seite_443">[S. 443]</a></span> Liebe -bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch -der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der -Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen -lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat -zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel -zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter -um sie zu bekümmern.<a name="FNAnker_968_968" id="FNAnker_968_968"></a><a href="#Fussnote_968_968" class="fnanchor">[968]</a></p> - -<p>Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier -geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine ganz -regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten, wo -Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. <em class="gesperrt">Gustav Kreitner</em> -berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen -vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig -bestimmte Zeit.<a name="FNAnker_969_969" id="FNAnker_969_969"></a><a href="#Fussnote_969_969" class="fnanchor">[969]</a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em>, der Vielgewanderte, welcher -für die Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes -Auge hat, meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen -Kaufleute, welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf -Zeit, d. h. für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten -Punkte, mit einem schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht -so vollständig den eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten -Anschauungen der Neger, dass niemand etwas Arges daran findet.<a name="FNAnker_970_970" id="FNAnker_970_970"></a><a href="#Fussnote_970_970" class="fnanchor">[970]</a> Das -Verhältnis der weissen Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den -Augen des Volkes ein vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden -Beigeschmack. Diese Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören -durchweg den ersten Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die -Eltern bezahlten Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger -Weise für den Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.<a name="FNAnker_971_971" id="FNAnker_971_971"></a><a href="#Fussnote_971_971" class="fnanchor">[971]</a> Und -anhänglich, wenn auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, -wenn der weisse Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der -Lebensweise<span class="pagenum"><a name="Seite_444" id="Seite_444">[S. 444]</a></span> ihrer schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre -gelbe Hautfarbe leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, -ausgenommen in einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung -das Los ihrer Mutter.<a name="FNAnker_972_972" id="FNAnker_972_972"></a><a href="#Fussnote_972_972" class="fnanchor">[972]</a> Erst an sehr wenigen Orten ist durch -den Einfluss der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der -weiblichen Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die -Ansicht, dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung -gebracht worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, -lässt <em class="gesperrt">Zöller</em> dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass -sich ihre Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des -Landes auf Zeit verheiraten.<a name="FNAnker_973_973" id="FNAnker_973_973"></a><a href="#Fussnote_973_973" class="fnanchor">[973]</a> Es geht nicht an, diese Verhältnisse, -wie gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche -Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer -Zwangslage<a name="FNAnker_974_974" id="FNAnker_974_974"></a><a href="#Fussnote_974_974" class="fnanchor">[974]</a> befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren -Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel -älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.</p> - -<p>Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution -verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen, -wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde -Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe -eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die -Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche -wilde Ehen — in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die -Mota-Ehe fortlebt — kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern -der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind -ziemlich häufig in Sibirien und <em class="gesperrt">Albin Kohn</em> gesteht, sie weit -„zahmer“ gefunden<span class="pagenum"><a name="Seite_445" id="Seite_445">[S. 445]</a></span> zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In -den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt, -traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt -waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre -dauerten.<a name="FNAnker_975_975" id="FNAnker_975_975"></a><a href="#Fussnote_975_975" class="fnanchor">[975]</a> Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in -diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden. -Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus -sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten -und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral, -welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe -und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die -Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist -Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten. -Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis -einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene -Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine -uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung -eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So -ist — auf einem anderen Gebiete — im Lichte der Gegenwart Aberglaube -geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.</p> - -<p>Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der -Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben -erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig -überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen -Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten -eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne -zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird -sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf -Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden -und Freuden.<a name="FNAnker_976_976" id="FNAnker_976_976"></a><a href="#Fussnote_976_976" class="fnanchor">[976]</a> Aber<span class="pagenum"><a name="Seite_446" id="Seite_446">[S. 446]</a></span> auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt -ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen -zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja -die braune <i>Njaai</i> gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt, -und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der -That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,<a name="FNAnker_977_977" id="FNAnker_977_977"></a><a href="#Fussnote_977_977" class="fnanchor">[977]</a> -helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein -gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man -sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden -pflegt.<a name="FNAnker_978_978" id="FNAnker_978_978"></a><a href="#Fussnote_978_978" class="fnanchor">[978]</a> Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von -ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt -ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen -für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in -Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche -Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor -mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch -wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines -weiblichen Wesens — das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine -kommen darf — verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus in -der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin sich -in eine <em class="gesperrt">weisse</em> verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen -denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus, -die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.<a name="FNAnker_979_979" id="FNAnker_979_979"></a><a href="#Fussnote_979_979" class="fnanchor">[979]</a> Dem Erforscher der -Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht, -dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig -gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit <em class="gesperrt">freien</em> Frauen -nicht nur auf das strengste ver<span class="pagenum"><a name="Seite_447" id="Seite_447">[S. 447]</a></span>boten sind, sondern dass derartige, -allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten -Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden -als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen -Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern -bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der -Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (<i>Mesalliance</i> -genannt) — dem Stande oder der Geistesbildung nach — noch heute -trifft, ein Rest dieser Anschauung?</p> - -<p>Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze -einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu -begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System -der <i>Queridas</i> (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere -gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei, -die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an -der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung -in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine -rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen -Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss -oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen, -hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die -ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche -zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen -Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.<a name="FNAnker_980_980" id="FNAnker_980_980"></a><a href="#Fussnote_980_980" class="fnanchor">[980]</a> -Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes: -Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik, -Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung -herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag, -worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den -Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt -der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten -Vaters unwiderstehlich zu einem<span class="pagenum"><a name="Seite_448" id="Seite_448">[S. 448]</a></span> anderen Herzen gezogen habe. Die -rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag -ruhig zu.<a name="FNAnker_981_981" id="FNAnker_981_981"></a><a href="#Fussnote_981_981" class="fnanchor">[981]</a> Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck -hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika, -dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum -sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den -venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere -Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle -besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.<a name="FNAnker_982_982" id="FNAnker_982_982"></a><a href="#Fussnote_982_982" class="fnanchor">[982]</a> In Ecuador, wo -doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss -ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (<i>Emancebarse</i>), -sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei -besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch -in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht -ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit -Männern wechseln zu können.<a name="FNAnker_983_983" id="FNAnker_983_983"></a><a href="#Fussnote_983_983" class="fnanchor">[983]</a> Im Pampasgebiete sind wilde Ehen -ganz allgemein; nach Dr. <em class="gesperrt">Otto Woysch</em> in Uruguay allerdings -hauptsächlich deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester -für die Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass -man seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.<a name="FNAnker_984_984" id="FNAnker_984_984"></a><a href="#Fussnote_984_984" class="fnanchor">[984]</a> Allein der wahre -Grund liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen -Völkern der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel -gefasst. Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem -Volksgeiste selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch -dort, wo eine straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, -das Volk beim Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten -zurückkehrte. Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war -einfach für die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in -Paraguay unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des -Volkes be<span class="pagenum"><a name="Seite_449" id="Seite_449">[S. 449]</a></span>dachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. -Nach der Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster -Gleichgültigkeit betrachtet;<a name="FNAnker_985_985" id="FNAnker_985_985"></a><a href="#Fussnote_985_985" class="fnanchor">[985]</a> schon unter Diktator Francia und -Präsident Lopez war die Ehe — bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut -— nicht mehr sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab -keineswegs begünstigt; heute aber ist sie in den mittleren und niederen -Volksschichten geradezu eine Ausnahme.<a name="FNAnker_986_986" id="FNAnker_986_986"></a><a href="#Fussnote_986_986" class="fnanchor">[986]</a> Selbst wohlerzogene Leute -findet man häufig nicht verheiratet.<a name="FNAnker_987_987" id="FNAnker_987_987"></a><a href="#Fussnote_987_987" class="fnanchor">[987]</a> <em class="gesperrt">Hugo Zöller</em> belauschte -auf einem Balle der <i>Quiguáberás</i>, d. h. der „Mädchen vom goldenen -Kamme“, welche den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende -Zwiegespräch: „Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem -das, was er sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich -heiraten?“ — „Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ — „So, so! Und -was kennt man denn?“ — „Man liebt!“<a name="FNAnker_988_988" id="FNAnker_988_988"></a><a href="#Fussnote_988_988" class="fnanchor">[988]</a> Es kann jeder in Paraguay -nach seiner Art selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. -Das Individuum geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar -besteht die kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe -zu vollem Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten -„Kontrakten“, die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, -je nachdem die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder -einer solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate -Paraguay ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen -kirchlichen Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.<a name="FNAnker_989_989" id="FNAnker_989_989"></a><a href="#Fussnote_989_989" class="fnanchor">[989]</a> Es -sind also jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen -Zwang der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter -neuerdings sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die -aus einer Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervor<span class="pagenum"><a name="Seite_450" id="Seite_450">[S. 450]</a></span>gegangene -Bevölkerung Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie -noch vor dem grossen siebenjährigen Kriege 1864–1870 gegen den Dreibund -besass, auf dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur -etwa 100000 männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der -bei weitem überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es -noch immer jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder -selbst auf dreissig Frauen ein Mann entfällt.<a name="FNAnker_990_990" id="FNAnker_990_990"></a><a href="#Fussnote_990_990" class="fnanchor">[990]</a></p> - -<p>Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum, -wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht -und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier -verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo -die Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben -beschränkt bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem -dadurch erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen -der unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden -Ausnahmen haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut -in den Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun -der rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben -sich die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende -Vorrecht bewahrt, <em class="gesperrt">auf Probe</em> zu heiraten. Der Mann darf sich -nach Verlauf eines Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese -ihm dann noch keine Nachkommenschaft beschert hat oder solche in -gewisse Aussicht stellt; beide Teile können dann nach Belieben neue -Verbindungen eingehen.<a name="FNAnker_991_991" id="FNAnker_991_991"></a><a href="#Fussnote_991_991" class="fnanchor">[991]</a> So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der -naive Ausklang anderwärts längst überwundener Sitten, wenn <em class="gesperrt">Francis -Head</em> auf den Pampas des Laplata, wo er einst eine junge Frau, die -ein allerliebstes Kind an der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater -der <i>Criatura</i> (Säuglings) sei, darauf die gelassene Antwort erhielt: -<i>Quien sabe?</i> (Wer kann das wissen?)<a name="FNAnker_992_992" id="FNAnker_992_992"></a><a href="#Fussnote_992_992" class="fnanchor">[992]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_451" id="Seite_451">[S. 451]</a></span> Desgleichen erzählt Frau -<em class="gesperrt">Agassiz</em>, dass sie im Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher -Menschen indianischer Abkunft mit der Tochter ins Gespräch kam und -unter andern an sie die Frage richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd -fiel ihr die Mutter in die Rede und sagte, als ob sich die Sache von -selbst verstehe: „Sie hat gar keinen Vater, sie ist ein Kind des -Zufalls.“ (<i>Não tem pai; é filha de fortuna</i>). Die Tochter ihrerseits -zeigte Frau <em class="gesperrt">Agassiz</em> zwei Kinder, die ihr gehörten und weit -hellfarbiger waren als sie selber. Auf die Frage, ob der Vater der -Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab sie mit der grössten -Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen Vater.“ Auf solche Weise -drücken sich überhaupt die Indianerinnen und Mestizinnen inbezug auf -ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus und finden das ganz -natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes. Das Verhältnis -ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine Ausnahme gelten -kann.<a name="FNAnker_993_993" id="FNAnker_993_993"></a><a href="#Fussnote_993_993" class="fnanchor">[993]</a> Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h. unter den Sklaven, -sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen oder auch nur von -ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht worden.<a name="FNAnker_994_994" id="FNAnker_994_994"></a><a href="#Fussnote_994_994" class="fnanchor">[994]</a> Es wäre -kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte man solche Zustände -in <em class="gesperrt">jenen</em> Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe messen, der -in der Sphäre <em class="gesperrt">unserer</em> Gesittung<a name="FNAnker_995_995" id="FNAnker_995_995"></a><a href="#Fussnote_995_995" class="fnanchor">[995]</a> auf sie Anwendung<span class="pagenum"><a name="Seite_452" id="Seite_452">[S. 452]</a></span> finden -müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets im -Auge zu behalten.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_958_958" id="Fussnote_958_958"></a><a href="#FNAnker_958_958"><span class="label">[958]</span></a> Der französische Reisende <em class="gesperrt">Marcel Dieulafoy</em>, -welcher in jüngster Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung -Persiens geleistet hat, sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe -auf Zeit“ eingehen, das Recht besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu -verheiraten. (Globus. Bd. XLIV. S. 357.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_959_959" id="Fussnote_959_959"></a><a href="#FNAnker_959_959"><span class="label">[959]</span></a> Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah -befördert, welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) -Nach <em class="gesperrt">Dieulafoy</em> geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt -von 1–1¼ M solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch -ist: Grosser Umsatz bei geringem Nutzen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_960_960" id="Fussnote_960_960"></a><a href="#FNAnker_960_960"><span class="label">[960]</span></a> <em class="gesperrt">Polak</em>. Persien. Bd. I. S. 207–208.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_961_961" id="Fussnote_961_961"></a><a href="#FNAnker_961_961"><span class="label">[961]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. Persia and the Persians. S. 451–452.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_962_962" id="Fussnote_962_962"></a><a href="#FNAnker_962_962"><span class="label">[962]</span></a> <em class="gesperrt">Lüttke</em>. Der Islam und seine Völker. S. 121.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_963_963" id="Fussnote_963_963"></a><a href="#FNAnker_963_963"><span class="label">[963]</span></a> <em class="gesperrt">Arnold</em>. Der Islâm. S. 156.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_964_964" id="Fussnote_964_964"></a><a href="#FNAnker_964_964"><span class="label">[964]</span></a> <em class="gesperrt">Palgrave</em>. Narrative of a year’s journey through -Central and Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_965_965" id="Fussnote_965_965"></a><a href="#FNAnker_965_965"><span class="label">[965]</span></a> Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_966_966" id="Fussnote_966_966"></a><a href="#FNAnker_966_966"><span class="label">[966]</span></a> <em class="gesperrt">Nach Heinrich von Maltzan</em>, in: Globus. Bd. XVI. -S. 166.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_967_967" id="Fussnote_967_967"></a><a href="#FNAnker_967_967"><span class="label">[967]</span></a> <em class="gesperrt">Benjamin</em>. A. a. O. S. 451.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_968_968" id="Fussnote_968_968"></a><a href="#FNAnker_968_968"><span class="label">[968]</span></a> Ausland 1851. S. 822–823.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_969_969" id="Fussnote_969_969"></a><a href="#FNAnker_969_969"><span class="label">[969]</span></a> <em class="gesperrt">Kreitner</em>. Im fernen Osten. S. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_970_970" id="Fussnote_970_970"></a><a href="#FNAnker_970_970"><span class="label">[970]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. -67.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_971_971" id="Fussnote_971_971"></a><a href="#FNAnker_971_971"><span class="label">[971]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Das Togoland und die Sklavenküste. S. -245.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_972_972" id="Fussnote_972_972"></a><a href="#FNAnker_972_972"><span class="label">[972]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Kamerun. Bd. II. S. 77.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_973_973" id="Fussnote_973_973"></a><a href="#FNAnker_973_973"><span class="label">[973]</span></a> A. a. O. S. 67.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_974_974" id="Fussnote_974_974"></a><a href="#FNAnker_974_974"><span class="label">[974]</span></a> Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls -ihnen nicht ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, -das Klima der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, -dass sie nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend -schnell altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit -schwarzen Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen -Ende geführt.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_975_975" id="Fussnote_975_975"></a><a href="#FNAnker_975_975"><span class="label">[975]</span></a> <em class="gesperrt">Albin Kohn</em>. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig -1876. Bd. I. S. 292.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_976_976" id="Fussnote_976_976"></a><a href="#FNAnker_976_976"><span class="label">[976]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jos. Bechtinger</em>. Der hinkende Teufel im -ostindischen Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, -sowie auf Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie -vorkommen, und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten -machen gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr. -<em class="gesperrt">Otto Kuntze</em>. Um die Erde. S. 258.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_977_977" id="Fussnote_977_977"></a><a href="#FNAnker_977_977"><span class="label">[977]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_978_978" id="Fussnote_978_978"></a><a href="#FNAnker_978_978"><span class="label">[978]</span></a> <em class="gesperrt">Kuntze</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_979_979" id="Fussnote_979_979"></a><a href="#FNAnker_979_979"><span class="label">[979]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_980_980" id="Fussnote_980_980"></a><a href="#FNAnker_980_980"><span class="label">[980]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Otto Stoll</em>. Guatemala. Reisen und -Schilderungen aus den Jahren 1878–1883. Leipzig 1876. S. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_981_981" id="Fussnote_981_981"></a><a href="#FNAnker_981_981"><span class="label">[981]</span></a> A. a. O. S. 143.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_982_982" id="Fussnote_982_982"></a><a href="#FNAnker_982_982"><span class="label">[982]</span></a> Ausland. 1863. S. 938.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_983_983" id="Fussnote_983_983"></a><a href="#FNAnker_983_983"><span class="label">[983]</span></a> Ausland. 1866. S. 710.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_984_984" id="Fussnote_984_984"></a><a href="#FNAnker_984_984"><span class="label">[984]</span></a> Ausland. 1864. S. 310.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_985_985" id="Fussnote_985_985"></a><a href="#FNAnker_985_985"><span class="label">[985]</span></a> Dr. E. <em class="gesperrt">Gothein</em>. Der christlich-soziale Staat der -Jesuiten in Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_986_986" id="Fussnote_986_986"></a><a href="#FNAnker_986_986"><span class="label">[986]</span></a> H. <em class="gesperrt">Zöller</em>. Pampas und Anden. S. 94.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_987_987" id="Fussnote_987_987"></a><a href="#FNAnker_987_987"><span class="label">[987]</span></a> Ausland 1871. S. 8.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_988_988" id="Fussnote_988_988"></a><a href="#FNAnker_988_988"><span class="label">[988]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. A. a. O. S. 97.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_989_989" id="Fussnote_989_989"></a><a href="#FNAnker_989_989"><span class="label">[989]</span></a> <em class="gesperrt">Ernst Mevert</em>. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in -Paraguay. Wandsbeck 1883. S. 96–97.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_990_990" id="Fussnote_990_990"></a><a href="#FNAnker_990_990"><span class="label">[990]</span></a> <em class="gesperrt">Zöller</em>. A. a. O. S. 94.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_991_991" id="Fussnote_991_991"></a><a href="#FNAnker_991_991"><span class="label">[991]</span></a> Globus. Bd. XII. S. 357.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_992_992" id="Fussnote_992_992"></a><a href="#FNAnker_992_992"><span class="label">[992]</span></a> Ausland 1863. S. 938.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_993_993" id="Fussnote_993_993"></a><a href="#FNAnker_993_993"><span class="label">[993]</span></a> Globus. Bd. XIII. S. 36.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_994_994" id="Fussnote_994_994"></a><a href="#FNAnker_994_994"><span class="label">[994]</span></a> H. <em class="gesperrt">Zöller</em>. Die Deutschen im brasilianischen -Urwalde. Berlin und Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_995_995" id="Fussnote_995_995"></a><a href="#FNAnker_995_995"><span class="label">[995]</span></a> Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, -unter den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September -1886 aus Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita -Estrelles hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in -die Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt, -allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch -nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt -erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn -seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke -war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist -nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen -Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, -sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und -vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter -Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, -wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt -in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich -schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf -Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet -sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich -später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein -Kusshändchen zu und hüpft hinaus.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_453" id="Seite_453">[S. 453]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXV">XXV.<br /> - -Entwicklung des Patriarchats in Indien.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_25" name="drop_d_25"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten -Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden Abschnitten -geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer geschichtlichen -Entwicklung in einem anderen Gesittungsbereiche zu verfolgen, -welches um so höheres Interesse beansprucht, als mit dessen Trägern -gemeiniglich eine Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker -unseres Erdteiles angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich -fortfahre, ist ein kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.</p> - -<p>Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten Halbinsel -Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von jeher zwei -Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche Menschen -mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im Zentrum; -grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im -Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu -diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei -Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in -vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus -deren Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später, -durch Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging. -In weit späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im -Westen<span class="pagenum"><a name="Seite_454" id="Seite_454">[S. 454]</a></span> turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre -Herrschaft zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile -des Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel -vor und drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten -unter den dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten -gegründet, als etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung -durch die Pforte von Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies -hellfarbige Menschen. Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus -welcher das Sanskrit sich entwickelte. In Ermanglung eines besseren -Namens bezeichnet man sie als <em class="gesperrt">Arier</em>, von Sanskrit <i>ârya</i>, d. -h. der Angehörige des eigenen Stammes, als Beiwort „der Ehrenwerte“. -Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass die meisten Völker -Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem verlorenen Idiom dieser -Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen, dass somit sie alle -in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren äussersten -Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische. Aus -der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die -leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache -reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft -hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein -mit Recht hat <em class="gesperrt">Mantegazza</em> die landläufige Annahme, dass die -Völker indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke, -eben den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach, -abstammten, als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu -gleichem Ergebnisse gelangt Dr. <em class="gesperrt">Gustave Le Bon</em>. Anthropologisch -haben die Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, -wie schon die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist. -Aber auch in Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das -Blut der sehr allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine -nach, äusserst schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und -Gesichtszüge erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren, -während sie den Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre -Religion und Sitten verdanken, wenigstens zum<span class="pagenum"><a name="Seite_455" id="Seite_455">[S. 455]</a></span> grossen Teile.<a name="FNAnker_996_996" id="FNAnker_996_996"></a><a href="#Fussnote_996_996" class="fnanchor">[996]</a> -Schon seit lange giebt es in Indien <em class="gesperrt">keine Arier</em> mehr.<a name="FNAnker_997_997" id="FNAnker_997_997"></a><a href="#Fussnote_997_997" class="fnanchor">[997]</a> Wohl -sind die heutigen Sprachen Indiens in der Mehrzahl indogermanisch, -aber das Volk ist physisch nicht arisch. <em class="gesperrt">Theodor Pösche</em> sagt: -nicht <em class="gesperrt">mehr</em> arisch.<a name="FNAnker_998_998" id="FNAnker_998_998"></a><a href="#Fussnote_998_998" class="fnanchor">[998]</a> Es ist aber der Masse nach überhaupt -<em class="gesperrt">niemals</em> arisch gewesen. Dennoch sind für uns bloss die Arier -wichtig, weil auf sie allein unsere spärliche Kunde der indischen -Vorzeit sich beschränkt.</p> - -<p>Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen -möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in -Asien oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der -Thatsache, dass es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war, -welcher an Indiens Thoren pochte, gering im Verhältnis zu der in -dem fruchtbaren Lande schon vorhandenen eingeborenen Bevölkerung. -Einiges Licht auf die Zustände dieser Menschen vor ihrer Einwanderung -nach Indien wirft bloss die vergleichende Sprachforschung. Wenn wir -ihren Ergebnissen trauen dürften, so hätten die Urarier das Leben von -tüchtigen Hirtenvölkern geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften -Niederlassungen gekommen waren und auch soviel Ackerbau trieben, als -es Nomaden eben thun; jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles -gelegen. Sie hatten Häuser, vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert, -wie denn schon Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten -abgeschlossene Höfe und Hürden für ihr Vieh.<a name="FNAnker_999_999" id="FNAnker_999_999"></a><a href="#Fussnote_999_999" class="fnanchor">[999]</a> Deutlich lässt dieses -Bild erkennen, dass jenes arische Urvolk den eigentlichen menschlichen -Urzuständen schon weit entrückt war, dass es schon eine beträchtliche -Gesittung erworben, welche jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie -enthüllen, hoch überragte. Es überrascht daher nicht, zu vernehmen, -dass in Haus und Hof der<span class="pagenum"><a name="Seite_456" id="Seite_456">[S. 456]</a></span> Vater herrschte, der Schirm- und Schutzherr -der Familie, ihm zur Seite als Herrin die Frau und Mutter der Kinder, -während die Namen der Ehegatten, von Vater und Mutter, die von Sohn -und Tochter, Bruder und Schwester und von Verwandten auf ein sittlich -edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier standen also schon -bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem Patriarchate. -Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch nicht -an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären. -Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung -auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe, -ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In -der That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen, -welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten, -wie sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat -freilich Dr. <em class="gesperrt">C. N. Starcke</em> versucht, für die Arier, sowie für -die Menschheit überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, -die Weiberlinie als ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo -er ihre Spuren oder gar ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort -fasst er sie als eine spätere Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht -als einen Ausgangspunkt der Familienentwicklung. Er bekämpft, was er -den „Irrtum der kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer -urzeitlichen Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für -später entwickelt und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen -erklärt.<a name="FNAnker_1000_1000" id="FNAnker_1000_1000"></a><a href="#Fussnote_1000_1000" class="fnanchor">[1000]</a> Der dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch -die Völkerkunde in keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich -sei der Mensch gewiss nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl, -der Promiskuität zugethan gewesen<a name="FNAnker_1001_1001" id="FNAnker_1001_1001"></a><a href="#Fussnote_1001_1001" class="fnanchor">[1001]</a>, weil der Mensch <em class="gesperrt">immer und -überall</em> das Geregelte höher schätzte als das Ungeregelte.<a name="FNAnker_1002_1002" id="FNAnker_1002_1002"></a><a href="#Fussnote_1002_1002" class="fnanchor">[1002]</a> -Ich wüsste, wie gesagt, aus der vergleichenden Völkerkunde keine -Beweise beizubringen, welche diesen Sätzen<span class="pagenum"><a name="Seite_457" id="Seite_457">[S. 457]</a></span> unbedingte Gültigkeit -verleihen könnten. Aus allem, sagt <em class="gesperrt">Starcke</em>, was wir über -das Leben und Treiben primitiver Menschen erfahren, leuchte mit -Bestimmtheit hervor, dass fleischliche Rücksichten <em class="gesperrt">nicht</em> -den Eckstein der Entwicklung der Familie bildeten. Den „Eckstein“ -allerdings nicht, wohl aber den Anstoss.<a name="FNAnker_1003_1003" id="FNAnker_1003_1003"></a><a href="#Fussnote_1003_1003" class="fnanchor">[1003]</a> Er räumt ein, die -fleischlichen Genüsse nähmen gewiss im primitiven Leben den grössten -Platz ein, meint aber, sie seien auch unter allen die am leichtesten -zugänglichen, und es bildeten sich daher die Gewohnheiten nicht unter -dem Einfluss des Ersinnens von Mitteln zu ihrer Erreichung.<a name="FNAnker_1004_1004" id="FNAnker_1004_1004"></a><a href="#Fussnote_1004_1004" class="fnanchor">[1004]</a> -Wie sehr aber gerade im Gegenteil der sinnliche Genuss das Denken -des Naturmenschen beschäftigt, dafür sind im Laufe dieses Buches -genügende Beispiele verzeichnet worden. Gewiss unterscheiden manche -der <em class="gesperrt">heutigen</em> rohen Völker schon scharf zwischen Ehe und -Liebesverhältnissen; wer aber der Psychologie in den Familie und Ehe -betreffenden Untersuchungen nicht jeglichen Platz verweigert, wird -nicht umhin können, in der <em class="gesperrt">primitiven</em> Eheverbindung — wenn -diese Beziehung überhaupt zulässig — nichts als ein geschlechtliches -Verhältnis zu erblicken. <em class="gesperrt">Starckes</em> Auffassung der Ehe als einer -„rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr zwischen -Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die Eheordnung -zu schaffen hat — keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe, die -<i>ratio existendi</i> derselben, — entspricht wohl den Anschauungen -vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die<span class="pagenum"><a name="Seite_458" id="Seite_458">[S. 458]</a></span> Urzustände augenscheinlich -durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich, -bei längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen, -die später gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er -eingegangen, um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der -Urmensch mit aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein -müssen, eine Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft -wurzelnde Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren -unzweifelhaft rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche -Einrichtung gewesen sein kann, sondern erst dazu <em class="gesperrt">geworden</em> -ist, hervorgewachsen aus der natürlichen, <em class="gesperrt">geschlechtlichen</em> -Verbindung, ist auch nicht mit Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> reine Einmännerei -(Monandrie) und Einweiberei (Monogynie), geschweige denn Monogamie -(Einehe) an die Spitze der Entwicklung zu stellen. Dafür ist kein -Beispiel zu nennen.</p> - -<p>Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont, -schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man -von „Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend -vor unserer Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges -Verhältnis zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer, -weniger geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes -Gewicht lege ich auf die schon einmal berührte<a name="FNAnker_1005_1005" id="FNAnker_1005_1005"></a><a href="#Fussnote_1005_1005" class="fnanchor">[1005]</a> Erzählung von der -Heldin Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata, -welche auf Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie -aber Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt -war, früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst -allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl -noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen -ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische -Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der -sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt -natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut; -dass<span class="pagenum"><a name="Seite_459" id="Seite_459">[S. 459]</a></span> bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür -anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur -Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der -Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung -des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen -Zeit eine solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen -Zuständen befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes- -und Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie -liesse es sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines -Ansehens, einer Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig -verlor? Über dem Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen -Staatswesen stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand -über die Gattin ein Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem -Gatten ergeben, im Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind -in altvedischer Zeit die Namen von Mutter (<i>mâtar</i>) und Schwester -(<i>Svasar</i>) und die sie anders als Gattin und Herrin (<i>Patnî</i>) und als -Tochter (<i>Dŭhitar</i>) bezeichnen, in vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter -als die Erzieherin seiner Kinder ist „Frau im Hause des Vaters“, -dem Gatten und Hausherrn zur Seite des Hauses Herrin und Gebieterin -(<i>Grḥapatnî</i>). Ihr untergeben ist des Hauses Zueigene oder Hörige, -die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders sich befindet -und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“ ist des -Hirten Tochter.<a name="FNAnker_1006_1006" id="FNAnker_1006_1006"></a><a href="#Fussnote_1006_1006" class="fnanchor">[1006]</a> Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und -selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah, -war ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben -lag es, den Sieger zu krönen.<a name="FNAnker_1007_1007" id="FNAnker_1007_1007"></a><a href="#Fussnote_1007_1007" class="fnanchor">[1007]</a> Das erste Geschäft zur Stiftung -eines Ehebundes war die <em class="gesperrt">Werbung</em> des Mannes um das Mädchen. Die -unauflösliche eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um -das hoch aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück -und Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich’s -schon aus<span class="pagenum"><a name="Seite_460" id="Seite_460">[S. 460]</a></span> dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem -Sinne, nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum, -Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei -diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester -der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie -und des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt <em class="gesperrt">Lefmann</em> -dem altvedischen Volke absprechen zu sollen<a name="FNAnker_1008_1008" id="FNAnker_1008_1008"></a><a href="#Fussnote_1008_1008" class="fnanchor">[1008]</a>, nicht aber den -Ahnenkult; denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk -die Überlieferung und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben -gewidmete Opferdienst war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie. -Daran nahm auch die Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich -wieder verheiraten konnte. Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass -man von einer Witwe verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres -Gatten mit Eifer vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen -eines sonst ganz patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer -Zeit erkennen, in welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche -Familieneinrichtung mit ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht -völlig überwunden hatte.</p> - -<p>Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das -Patriarchat sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch -wäre, die im obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische -und monogame Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären, -ergiebt sich aus Erscheinungen, welche die altvedische Epoche -noch lange überdauerten, in dieser also bestanden haben müssen, -wenngleich wir zum Teil erst aus späteren Quellen von ihnen erfahren. -Sehen wir näher zu. Anfangs, d. h. so weit unser geschichtlicher -Blick reicht, war der arische Hausvater in patriarchalischer Weise -Landmann, vornehmlich Hirte, Opferer oder Hauspriester und, als -Verteidiger seines häuslichen Herdes, zugleich Krieger, alles in -<em class="gesperrt">einer</em> Person. Eine Scheidung dieser Stände oder gar der -strenge Kastenunterschied späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen -hervorging, war der Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, -unbekannt; die Keime<span class="pagenum"><a name="Seite_461" id="Seite_461">[S. 461]</a></span> dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen -Gesellschaft, auch damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd -vordringenden Arier, schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss -vorwiegend Krieger, d. h. das Kriegshandwerk nahm sie von allen -ihren Beschäftigungen am meisten in Anspruch. Dies führte ganz von -selbst allmählich zur Trennung des Krieger- vom Priesterstande, -welch letzterer zuerst eine sehr untergeordnete Stellung einnahm -und hinter dem der die Ereignisse schaffenden, also tonangebenden -Krieger beträchtlich zurückstand. Auf dem Boden jenseits der fünf -Ströme vollzog sich erst die Bildung der Kasten, als zu den Kschatrya -(<i>Xatriya</i>), den Kriegern, und Brahmanen, den Priestern, vielleicht aus -der Klasse der den Ariern vorangegangenen turktatarischen Eindringlinge -die <i>Vaiçya</i> oder Landleute, Ackerbauer, hinzukamen. Bis dahin aber -wogte der Kampf zwischen dem streitbaren Krieger- oder Königtume und -dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen <i>Brahma</i> und <i>Xatram</i>, -wie die technische Bezeichnung lautet, blieb der Sieg und letzte -Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen Königstums, das im -Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere Kenntnis, sondern auf -sein heiliges Recht pochenden Priestertumes stand. Es beginnt das -brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche bis zum Umsichgreifen des -Buddhismus füglich nennen kann. In ihr vollzog sich die Ausbildung -des Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit des arischen Blutes zu -bewahren. Trotz aller künstlichen Schranken nahm indes die natürliche -Notwendigkeit ihren siegreichen Gang; es entstanden Kreuzungen mit den -Eingebornen und der arische Typus verschwand immer mehr; am längsten -haftete er an den Brahmanen. So gingen die eingewanderten, erobernden -Arier allmählich in der Masse der Eingebornen auf, welchen sie dafür -ihre Sprache und einen Teil ihrer Gesittung hinterliessen. Wir haben es -fürderhin nicht mehr mit den Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.</p> - -<p>Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die <i>Sûtra</i>, die -dritte Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung, -insbesondere das <i>Grihya-Sûtra</i>, welche in die geheiligte Sitte des -Volkes und des Hauses, sowie in der Familie Brauch<span class="pagenum"><a name="Seite_462" id="Seite_462">[S. 462]</a></span> und Gewohnheit -Einblick gewähren. Ein solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem -ältesten Gesetzbuche der Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten -Namen des Manu genannt wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer -Bearbeitung und Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, -etwa zwei oder drei Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss -erhalten. Die Verfasser der Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren -Brahmanen, also solche Hindu, bei welchen das arische Blut am -reinsten geblieben, welche die Überlieferungen der Vorzeit am -getreuesten gepflegt. In der That verdient auch, seines altertümlichen -Inhaltes wegen, Manus Gesetzbuch an die Spitze aller übrigen alten -Gesetzbücher Indiens gestellt zu werden. Da ist es nun in hohem Grade -bemerkenswert, dass während die Familie im allgemeinen, wie später -gezeigt werden soll, immer strenger im Sinne des Patriarchats sich -entwickelte, die alten Satzungen daneben doch verschiedene Arten -von Eheschliessungen kennen, wenn auch nicht gutheissen, welche -augenscheinlich in <em class="gesperrt">älteren</em> Zuständen wurzeln und ganz deutlich -die Aufeinanderfolge der verschiedenen Beweibungsformen, wie wir -sie im Laufe dieses Buches schilderten, darstellen. Da ist zunächst -die bloss den Kschatrya, also der zweiten Arierkaste verstattete, -schon mehrfach erwähnte <i>Gandharva</i>-Ehe, d. h. solche Verbindungen -zwischen Mann und Weib, die flugs ohne alle Form eingegangen und -ebenso leichtfertig wieder abgebrochen werden. Das hohe Alter der -Gandharva-Ehe bezeugt der Umstand, dass sie nach jenen Genien des -Duftes, des Wasser-, Wolken-, Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, -welche das indische Epos im wesentlichen von gleicher Natur und -gleichem Ursprung mit den weiblichen Apsaras sein lässt.<a name="FNAnker_1009_1009" id="FNAnker_1009_1009"></a><a href="#Fussnote_1009_1009" class="fnanchor">[1009]</a> Diese -Gandharva-Ehen finden also schon im altindischen Epos, im Rigveda, -Erwähnung; um aber erzählt zu werden, müssen sie schon zur Zeit der -Dichtung auch möglich und vorhanden gewesen sein, wie immer auch -die betreffenden Personen dem Mythos angehören.<a name="FNAnker_1010_1010" id="FNAnker_1010_1010"></a><a href="#Fussnote_1010_1010" class="fnanchor">[1010]</a> Es geht daher -nicht an, die Gandharva-Ehen, etwa mit Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em>, als eine<span class="pagenum"><a name="Seite_463" id="Seite_463">[S. 463]</a></span> -spätere Entwicklungsform zu deuten. Neben der Gandharva-Ehe erscheint -die <i>Prajâpati</i>-Ehe, gleichfalls eine formlose Vereinigung, welche -deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der ebenfalls bloss den Kschatrya -gestatteten <i>Rakschasa</i>-Ehe, welche durch gewaltsame Hinwegführung -des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird, ist unschwer die -Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die <i>Piçaca</i>-Ehe -infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya allein soll die -sogenannte <i>Asura</i>-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der Mann das Weib -durch Geld bewogen, während er in der <i>Rîshi</i>-Ehe die Gattin um ein -paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des Frauenkaufs. -Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer noch gepflogene -Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären, wenn auch für -recht und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit priesterlicher -Handlung galt und dem Brahmanen allein geziemte.<a name="FNAnker_1011_1011" id="FNAnker_1011_1011"></a><a href="#Fussnote_1011_1011" class="fnanchor">[1011]</a> Aber auch dieser -<em class="gesperrt">kaufte</em> ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich diese Form -bis auf den Rest, welchen die <i>Arscha</i>-Ehe bewahrte, worin der einstige -Kaufpreis nur noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt. Trotzdem wird -jedoch in jüngerer Zeit auch diese Eheform für den Brahmanen minder -passend erachtet, als die drei Formen der <i>Brahma</i>-, <i>Daiva</i>- und -<i>Prajapâti</i>-Ehe; bei allen diesen, die sich nur durch althergebrachte -Formen der Übergabe des Mädchens unterscheiden, findet keine Art von -Kauf mehr statt; aber diese Gegenseitigkeit beschränkt sich auch nur -auf die Brahmanen untereinander; die anderen Kasten haben keinen Anteil -daran.<a name="FNAnker_1012_1012" id="FNAnker_1012_1012"></a><a href="#Fussnote_1012_1012" class="fnanchor">[1012]</a></p> - -<p>Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem -strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu, -so geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr. -<em class="gesperrt">Heinrich von Wlisłocki</em> erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse -der Zelt-<em class="gesperrt">Zigeuner</em> Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind, -ist heute keine Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen -der britischen Regierung<span class="pagenum"><a name="Seite_464" id="Seite_464">[S. 464]</a></span> unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre -Zigeuner aufgefunden worden sind.<a name="FNAnker_1013_1013" id="FNAnker_1013_1013"></a><a href="#Fussnote_1013_1013" class="fnanchor">[1013]</a> Wenn man dem gewiegten <em class="gesperrt">Paul -Bataillard</em>, wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums -und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums -in Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der -Verbreitung der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.<a name="FNAnker_1014_1014" id="FNAnker_1014_1014"></a><a href="#Fussnote_1014_1014" class="fnanchor">[1014]</a> -Jedenfalls herrscht kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders -in Osteuropa, eine Gesellschaft darstellen, in welcher bei dem -konservativen Zuge ihres Charakters uralte Sitten und Gebräuche -fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die indische -Vorzeit zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnen -Dr. <em class="gesperrt">von Wlisłockis</em> Forschungen hervorragende Bedeutung. Ich -entlehne diesem Gewährsmanne die nachstehenden Angaben.</p> - -<p>Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (<i>Gletecore</i>, d. i. -Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (<i>Kortorár</i>), denen Sprache -und vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden -ist. Zwischen beiden Gruppen herrscht gegenseitige Abneigung, die -ihren Keim wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem -Kortorár ein, ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht -es nie, dass ein ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es -sei denn, dass sie von ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt -und ausgewiesen worden ist. Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur -mehr vier Stämme (<i>Namipe</i>) der Kortorár, welche wenig oder keinen -Verkehr miteinander haben. Die einzelnen Stämme erscheinen nur -insoferne als gesellschaftliche Einheiten, als jeder derselben unter -einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen sie in mehrere, von -einander unabhängige kleine Gemeinwesen und Genossenschaften oder -Clane (<i>Máhliyá</i>, von <i>Mahlo</i>, d. i. Freund), die wieder unter einem -Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich gewählt. Wer sich -im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und<span class="pagenum"><a name="Seite_465" id="Seite_465">[S. 465]</a></span> die Neigung und Achtung -oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird -stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá -sowohl, als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während -nun die Teilung in kleinere oder grössere Sippen (<i>Gákkiyá</i>) innerhalb -des Stammes jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die -Zerklüftung in einzelne Banden (<i>Máhliyá</i>), welche mehrere Sippen -vereinigen, erst aus neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist, dass -bei diesen Máhliyá die gesamte gesellschaftliche Ordnung auf der -Grundlage <em class="gesperrt">verwandtschaftlicher</em> Beziehungen beruht.<a name="FNAnker_1015_1015" id="FNAnker_1015_1015"></a><a href="#Fussnote_1015_1015" class="fnanchor">[1015]</a> Mit -anderen Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte, -die Máhliyá bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für -die Urzeit kennen lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr. -<em class="gesperrt">Starcke</em>, der alles bloss aus rechtlichen Erwägungen ableitet, -unter anderem auch die Bedeutung des Blutsbandes rundweg leugnet.<a name="FNAnker_1016_1016" id="FNAnker_1016_1016"></a><a href="#Fussnote_1016_1016" class="fnanchor">[1016]</a> -Dass das Blutsverhältnis für die rechtliche Ordnung zwischen Vater -und Sohn zuerst belanglos bleibt, ist auch unsere Behauptung; -nimmermehr aber zwischen Mutter und Kind. Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> leugnet -aber auch dies: „Wäre jemals“, so sagt er, „die Weiberlinie, d. h. -die mütterliche Rechtsordnung, aus der alleinigen Anerkennung des -mütterlichen Blutbandes entsprungen, dann würde hierdurch der Satz -ausgesprochen sein, dass die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse -nachgebildet werde. Aber dann müsste auch das Vatertum schon während -seines Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und eben nicht sich den Sieg -erringen als eine nur rechtliche und dem Blutsverhältnisse gegenüber -durchaus gleichgültige Ordnung.“<a name="FNAnker_1017_1017" id="FNAnker_1017_1017"></a><a href="#Fussnote_1017_1017" class="fnanchor">[1017]</a> Ich gestehe, das Zwingende -dieser Folgerung durchaus nicht zu begreifen; vielmehr scheint sie -mir jeglicher psychologischen Begründung zu entbehren. Warum soll -das Vatertum schon während seines Werdens das nämliche Bestreben, -die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachzubilden, zeigen, da -für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu vorhanden ist? Ist -doch der Mann, namentlich unter<span class="pagenum"><a name="Seite_466" id="Seite_466">[S. 466]</a></span> Wilden, unsäglich arm an Momenten, -welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten! Nichts bleibt -ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke sinnlichen -Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders das Weib, -dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der Geburt im -Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so geringer -Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich heftiger -empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses Verhältnis, -das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die Erzeugerin -vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h. ihren -Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung, ohne -alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der, wie -Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung -der Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft, -festzustellen vermag<a name="FNAnker_1018_1018" id="FNAnker_1018_1018"></a><a href="#Fussnote_1018_1018" class="fnanchor">[1018]</a>, so wäre schlechterdings nicht zu begreifen, -warum z. B. unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne -Indiens, in <em class="gesperrt">blutsverwandte</em> <i>Máhliyá</i> sich spalten.</p> - -<p>Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem -Grade ein Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem -damit zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.<a name="FNAnker_1019_1019" id="FNAnker_1019_1019"></a><a href="#Fussnote_1019_1019" class="fnanchor">[1019]</a> Die -verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen nicht -in demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch diese -letzte Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten zwanzig -Jahre — also erst in ganz neuester Zeit — fahren gelassen und zählen -selbst bei wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei Glieder in -aufsteigender und ebenso viele in absteigender Linie. Die schärfere -Beachtung des Blutsbandes giebt sich also als die <em class="gesperrt">ältere</em> zu -erkennen. Bei beiden Gruppen <em class="gesperrt">tritt aber die weibliche Linie in den -Vordergrund</em>; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete -Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung; -sonst treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz -und gar<span class="pagenum"><a name="Seite_467" id="Seite_467">[S. 467]</a></span> in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss -er derjenigen Truppe (<i>Máhliyá</i>), beziehungsweise Sippe (<i>Gákkiyâ</i>) -sich anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu -der er durch Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl -persönlich als Einheit noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen -gehören <em class="gesperrt">nur</em> der Sippe seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der -Sippe A die Maria der Sippe B ehelicht, so gehört er der Sippe B an, -wird aber bis zu seinem Tode von der Sippe A als Glied gezählt. Seine -Kinder gehören dagegen der Sippe B an, werden von der Sippe A nicht -als nahe Verwandte betrachtet und können in diese zurückheiraten, -nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also ihre Muhmen, -zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze Einrichtung eines -zigeunerischen Hauswesens — Zelte, Wagen, Pferde, Werkzeuge u. s. w. -— von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren Sippschaft zu -wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten Geburtsverwandten -zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich nie verändert, -so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen auch den Namen -der Sippe seiner Frau an und lässt den <em class="gesperrt">seiner</em> Sippe, zu der -er durch Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name -der Sippe, der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung -jedesmal verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (<i>Ǹeve romǹa, -ǹeve gákkiyá</i>) sagt ein zigeunerisches Sprichwort. So lange der -Mann verheiratet ist, darf er die Genossenschaft, welcher sich seine -Sippe angeschlossen hat, nicht verlassen und sich einer anderen Máhliyá -anschliessen. Nach dem Tode seiner Frau kann er aber in eine andere -Sippe übergehen, sobald er nämlich eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder -der verstorbenen Frau gehören selbstverständlich ihrer mütterlichen -Sippe an, welcher auch, und nicht dem Vater, die Sorge für dieselben -anheimfällt. Bekümmert sich doch auch bei Lebzeiten der Gattin der -Zigeuner nicht im Geringsten um das leibliche und geistige Wohl seiner -Kinder, sondern das Weib hat die ganze Last einer Mutter zu verspüren. -Dafür wird das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin der Familie, -sondern auch der Sippe betrachtet und geniesst noch als Matrone ein -Ansehen und einen<span class="pagenum"><a name="Seite_468" id="Seite_468">[S. 468]</a></span> Einfluss, den sie in allen inneren und äusseren -Angelegenheiten nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern selbst des -ganzen Stammes geltend macht. Urteil und Meinung einer solchen Matrone -gelten mehr als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden. Infolge dieser -Achtung werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der Sippe anerkannt -und betrachtet.<a name="FNAnker_1020_1020" id="FNAnker_1020_1020"></a><a href="#Fussnote_1020_1020" class="fnanchor">[1020]</a></p> - -<p>Ich denke, das hier entrollte Gemälde führt uns, von leichten, durch -den Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen, -schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück, -als dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle -zukam. Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird -dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen, -dass auch in der Hindufamilie das Patriarchat <em class="gesperrt">nicht</em> das -Ursprüngliche ist. In der That lässt sich keine Brücke denken, welche -aus dem Patriarchate der Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen -wird, zu Zuständen, wie die geschilderten, hinüberführen könnte.</p> - -<p>Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit -kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater -genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen -auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen der -schon gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt ihren -besonderen Kult, und heiratende Mädchen treten in den fremden Kultkreis -der neuen Familie ein. Über dieser Familie gab es nichts als das ganze -Volk. Keine Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte sie nach -oben; nach unten gab es nichts, denn das Individuum hatte keine von -seinen Vorfahren oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die Einheit war -nicht der einzelne Mensch, sondern der Vater mit der Mutter und den -Kindern, hinter ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen sie entsprossen, -vor ihnen die lange Reihe von Wesen, welche aus ihrem Blute -hervorgehen und ihr Andenken, ihren Namen im Zeitenlaufe fortpflanzen -sollten.<a name="FNAnker_1021_1021" id="FNAnker_1021_1021"></a><a href="#Fussnote_1021_1021" class="fnanchor">[1021]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_469" id="Seite_469">[S. 469]</a></span> So bildete denn die Familie eine Gesamtheit, eine -Genossenschaft, die ungeteilt beisammen lebte, deren Güter, Weiber -und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz ausmachten. Diese Familie -war also noch keine Sonderfamilie im heutigen Sinne, sondern nichts -anderes als die <em class="gesperrt">Sippe</em>. Beim Tode eines Mitgliedes war es kein -Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat. Die -indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums, des -Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin einen -Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt. Diesen -Charakter hat nun die indische Familie <em class="gesperrt">niemals</em> verloren; auf -diesem Boden erwuchs die heute noch bestehende <em class="gesperrt">Dorfgemeinschaft</em> -der Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen <i>Dessa</i>, -im <i>Mir</i> der Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte -Familiengruppe (<i>the joint undivided family</i>, wie die Engländer sie -nennen), ursprünglich auf Blutsverwandtschaft und <em class="gesperrt">nur</em> auf dieser -beruhte, beweist deutlich der Umstand, dass schon das Altertum eine -ganz erstaunliche Reihe von Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse -kannte, was Exogamie zwischen den Familien nach sich zog. Die Sippe -der Hindu ist also nicht bloss eine Gesellschaft von Personen, die -unter demselben Dache wohnen, Eigentum gemeinsam besitzen und demselben -Stammvater gemeinschaftlich opfern<a name="FNAnker_1022_1022" id="FNAnker_1022_1022"></a><a href="#Fussnote_1022_1022" class="fnanchor">[1022]</a>, wie Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> sie -beschreibt, sondern die Bedingung ist ferner, dass diese Personen -Blutsverwandte seien. Die <i>Sapinda</i>, d. h. Personen, die durch den -Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich Blutsverwandte innerhalb -sechs Grade.<a name="FNAnker_1023_1023" id="FNAnker_1023_1023"></a><a href="#Fussnote_1023_1023" class="fnanchor">[1023]</a> Die Bestimmung nach Graden hätte aber keinen Sinn, -wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche wäre.</p> - -<p>So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der -Leitung des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie. -Seine Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung -über Leben und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen -Zeit hatte das Weib schon seine ganze Freiheit<span class="pagenum"><a name="Seite_470" id="Seite_470">[S. 470]</a></span> eingebüsst. Frauen -haben nunmehr kein freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch -Raub oder Kauf erworben, ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem -Gatten abhängig; sie kann ohne dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde -vollziehen. Ihre Pflicht ist unverletzliche Treue gegen ihren Gatten -zu wahren, in Gedanken, Wort und That; ihr grösstes Verbrechen -Ehebruch. Dagegen konnte der Mann das kinderlose Weib, weil es sein -Eigentum war, von einem aus der Blutsverwandtschaft, einem Sapinda, -befruchten lassen. Man nannte dies <i>Niyoga</i>. Das Kind war nach dem -Gesetze immer dem Manne zugezählt, der die Mutter besass, wie, nach -Manus Worten, der Eigentümer der Kuh Eigentümer des Kalbes wird. -War der Niyogavater kein Sapinda, so gehörte ihm das Kind, es sei -denn, dass der Eheherr dasselbe aufgenommen und erzogen.<a name="FNAnker_1024_1024" id="FNAnker_1024_1024"></a><a href="#Fussnote_1024_1024" class="fnanchor">[1024]</a> Und -wer den Sohn besass, konnte ihn auch einem andern als dessen Sohn -geben, so wie der <em class="gesperrt">emanzipierte</em> Sohn sich selbst irgend einem -Beliebigen als seinem Vater übergeben konnte. Damit wurde, wie man -sieht, neben der natürlichen, der Verwandtschaft des Blutes, eine -zweite, <em class="gesperrt">künstliche</em>, <em class="gesperrt">bürgerliche</em> geschaffen, welche -lediglich den Eigentumsbegriffen entspringt und ihre Entstehung -erst im Patriarchate finden konnte, so lange dasselbe seinen rein -rechtlichen Charakter bewahrte, d. h. so lange der Vater noch nicht im -Erzeuger aufgegangen war. Dass diese bürgerliche Verwandtschaft in der -Geschichte der Familie eine bedeutende Rolle zu spielen berufen war, -ist unbestreitbar; unzulässig jedoch, deren Wichtigkeit auf Kosten der -natürlichen Blutsverwandtschaft zu übertreiben.</p> - -<p>Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit -auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des -Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die -Hindu das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so -mag die kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn -zu erhalten, ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen -Sapinda oder gar einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat -sie ihr Mann<span class="pagenum"><a name="Seite_471" id="Seite_471">[S. 471]</a></span> aber anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem -Brahmanen sogar zwölf Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn -jener dem ehelichen oder häuslichen Leben entsagt, so soll auch die -Frau auf jede andere Verbindung Verzicht leisten. Dagegen ist von der -<i>Sati</i>, der Witwenverbrennung, selbst in Manus Gesetzbuch, welches die -Anschauungen des Brahmanismus verkörpert, noch keine Rede. Weder das -religiöse, noch das bürgerliche Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt, -obgleich er da und dort wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen -sein wird. Wenigstens erzählt <em class="gesperrt">Diodor</em> von Sizilien, anscheinend -nach dem Berichte eines Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des -Eumenes, schon im Jahre 316 v. Chr., am Leichname des in der Schlacht -gefallenen Anführers der indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit -seiner beiden Gattinnen sich erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins -Feuer folgen dürfe, und wie die jüngere den Sieg behält, indem sie -verrät, dass die andere guter Hoffnung sei. Wenn auch der Grieche die -Ursachen dieses Brauches unrichtig angibt, so steht doch die Thatsache -selbst fest, und auch das ist zu ersehen, dass der Flammentod der -Witwe als Ehrensache und Ziel der Wünsche galt. Vom Bruder geführt, -von den Freundinnen und Dienerinnen geschmückt wie zur Hochzeit, -betritt sie freudig den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut. Die -<i>Purâna</i>, deren ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert -zurückreicht, erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft, -welche den für ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt; -nur dieser sei der Himmel sicher.<a name="FNAnker_1025_1025" id="FNAnker_1025_1025"></a><a href="#Fussnote_1025_1025" class="fnanchor">[1025]</a> Die Purâna bringen natürlich -nur längst geläufig gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein -Zweifel sein, dass diese Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie -schon einmal besprochen<a name="FNAnker_1026_1026" id="FNAnker_1026_1026"></a><a href="#Fussnote_1026_1026" class="fnanchor">[1026]</a>, aus dem Patriarchate hervorgewachsen -ist. Verschiedene Ursachen, zu nicht geringem Teile religiöser Natur, -haben dann dazu beigetragen, die Sitte über die Dauer des strengen -Patriarchats hinaus bis in die jüngere Familie der Gegenwart zu -erhalten, ihr allgemeine Billigung zu erwerben, hohe Ver<span class="pagenum"><a name="Seite_472" id="Seite_472">[S. 472]</a></span>heissungen -daran zu knüpfen und sie sogar durch Einführung geeigneter Zusätze in -älteren Schriften zu begründen.<a name="FNAnker_1027_1027" id="FNAnker_1027_1027"></a><a href="#Fussnote_1027_1027" class="fnanchor">[1027]</a></p> - -<p>Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so -schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem -Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse vermochte -auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen Arten der -Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin zur blossen -Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon kein Geschäft -mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche Treue und -Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist nicht -mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die Bräute, -welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre Ausstattung -von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus persönlicher Habe, -wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur Anerkennung, unbeschadet -des an ihnen selbst noch haftenden Eigentumsbegriffes. Auch bildet -sich für <em class="gesperrt">dieses</em> Vermögen eine Erbfolgeordnung, nach welcher -die unverehelichten Töchter der Erblasserin zuerst berufen werden. -Am Familiengute erben die Weiber allerdings nicht, wohl aber haben -sie Anspruch auf Unterhalt aus demselben.<a name="FNAnker_1028_1028" id="FNAnker_1028_1028"></a><a href="#Fussnote_1028_1028" class="fnanchor">[1028]</a> In das Vermögen des -Vaters, nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich die -Söhne, wenn jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr -zu erwarten hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll -nach älterem Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater -versorgen. Oder er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder -einen gleichen Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und -nach der Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unter<span class="pagenum"><a name="Seite_473" id="Seite_473">[S. 473]</a></span>schiedlich -geteilt. Stirbt Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt -sein Vermögen dem ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu, -die mit ihm ausser (Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt -das Gesetz ausser dem <em class="gesperrt">leiblichen</em> rechtmässigen Sohn noch fünf -andere als familienangehörig und Erbsöhne; diese, welche insgesamt -der bürgerlichen oder künstlichen Verwandtschaft angehören, sind: der -Gattin- oder Verwandtensohn, d. h. mit einer Frau unter Zustimmung -des kinderlosen Gatten oder nach dessen Tode von einem andern -gesetzmässig erzeugt (<i>Niyoga</i>); der Schenksohn oder „gegebene“, -den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend und feierlich -einem sohnlosen Kastengenossen gegeben; der Adoptiv- oder „künstlich -erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt angenommen -ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause eines -Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner Frau -geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen -Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt -verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht -erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten -Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt -schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen -oder verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der -einer Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der -Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten -vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben. -Besitzt ein Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne -einer Tochter, die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und -Erben bestimmen und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen, -treten als erbberechtigt die Sapinda ein.<a name="FNAnker_1029_1029" id="FNAnker_1029_1029"></a><a href="#Fussnote_1029_1029" class="fnanchor">[1029]</a></p> - -<p>Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch gehört -das Gesetzwerk des <em class="gesperrt">Narada</em><a name="FNAnker_1030_1030" id="FNAnker_1030_1030"></a><a href="#Fussnote_1030_1030" class="fnanchor">[1030]</a> an, dessen Abfassung<span class="pagenum"><a name="Seite_474" id="Seite_474">[S. 474]</a></span> in das -fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch -darin ist das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten -der Reinhaltung der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der -Hervorbringung eines männlichen Nachkommens beherrscht, der als -rechtmässiger Darbringer der vorgeschriebenen Totenopfer für den -verstorbenen Vater von der höchsten religiösen Bedeutung war. Im -allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen nur in derselben Kaste -abschließen solle, indessen ist es dem Manne gestattet, eine gewisse -Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine eigene zu nehmen, -wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder den niederen -Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem Falle der -Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es dagegen -angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne aus einer -niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein <i>Dviga</i> (Brahmane, -Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin -haben. „Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der -Leidenschaft blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine -Familie und Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige -Ehezweck ist im Narada mit nackten Worten ausgesprochen: Die Weiber -sind erschaffen zum Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind -das Feld, der Mann ist der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden, -der Samen hat. Das Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit -und Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine -Reihe höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.<a name="FNAnker_1031_1031" id="FNAnker_1031_1031"></a><a href="#Fussnote_1031_1031" class="fnanchor">[1031]</a> Wie bei -Manu ist die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder -wer an dessen Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald, -nach manchen sogar ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese -Pflicht verabsäumt, begeht eine Sünde, macht sich des Verbrechens -der Embryozerstörung schuldig, und das Mädchen ist berechtigt, nach -eingeholter Erlaubnis<span class="pagenum"><a name="Seite_475" id="Seite_475">[S. 475]</a></span> des Königs, sich nun selbst einen Gatten zu -wählen; auch wird dabei von den sonst sehr strengen Verboten von Ehen -unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass der Vormund die kinderlose -Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die gesellschaftliche, so war -auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine sehr untergeordnete und -beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada eine freiere Auffassung -geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt ihr freilich noch -durchweg versagt, doch wird das <i>Stridhana</i> oder Frauengut anerkannt. -Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und — man kann hinzufügen -— nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte Erbe -und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter zum -Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der -Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes, -die Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem -indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das -indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die -Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des -Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu -verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. -Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber -krank und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein -Geist von einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er -gegen das Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen -unter Lebenden (<i>Donationes inter vivos</i>) verlustig. Vollständig frei -scheint man überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch -Wissenschaft und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin -man vielleicht eine Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch -die Bestimmungen über passive Erbfähigkeit hängen mit Rücksicht auf -die Aufrechterhaltung der Familie und ihres Besitzstandes zusammen. -Chronische Kranke, Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv -erbunfähig, weil anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen -wird; ebenso haben auch kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur -einen Anspruch auf Unterhalt an den Stamm<span class="pagenum"><a name="Seite_476" id="Seite_476">[S. 476]</a></span> ihres Vaters. So findet -denn in den Regeln des Erbrechts das Bewusstsein von der Einheit -und Zusammengehörigkeit der Familie, richtiger der Sippe, seinen -vollendetsten Ausdruck.</p> - -<p>Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt in -Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste, -fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und -geistigen Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen -unter das väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des -Hauses auf, in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb -vielumfassend und durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die -Hindugesetze ohnehin gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle der -Muhammedaner noch wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann, der -Hindu der niederen Klassen, nimmt freilich zumeist bloss <em class="gesperrt">ein</em> -Weib und nur dann eine zweite Frau, wenn die erste unfruchtbar ist. -Aber auch wenn der Mann mehrere Frauen hat, so ist immer die erste -von ihnen die Hauptfrau, welche ihren Platz an der Spitze der Familie -behält. Die anderen sind nur <i>Upastri</i> oder <i>Bhogyá</i>, Konkubinen. -Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben und steht als -Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist eine -verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig. -Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld -und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig -gebildet, woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber -ihr natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter -sind die beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine -selbständige Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der -Schwiegermutter stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder -des Haushaltes ein abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre -Erholungen sind sehr beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie -ihr Leben in den Ketten der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit -dem Eindringen der Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der -Öffentlichkeit erscheint, verschleiert, im Hause aber stets in ihrer -<i>Zenana</i> eingeschlossen. Ohne Erlaubnis des Familienoberhauptes darf -sie das Haus nicht verlassen;<span class="pagenum"><a name="Seite_477" id="Seite_477">[S. 477]</a></span> es gilt sogar für unpassend und nicht -ehrbar, wenn sie die äusseren, den Männern bestimmten Räume des Hauses -betritt. So streng sind die Gesetze des Herkommens, dass eine Frau -in der Gegenwart der Schwiegermutter oder eines anderen weiblichen -Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften oder die Lippen -öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst innerhalb der -Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern zusammen -zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon machen, in -welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder welche -Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie wie -eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt es -wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages -und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit -ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen -Leiden und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr -einfach: Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.<a name="FNAnker_1032_1032" id="FNAnker_1032_1032"></a><a href="#Fussnote_1032_1032" class="fnanchor">[1032]</a></p> - -<p>Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein -verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen. -Deshalb geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während -ihrer eigenen Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf -1000 Frauen, die eine Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen -zehn bis vierzehn Jahren. Die religiösen Vorschriften verlangen -sogar eigentlich, dass die Mädchen vor dem achten Jahre vermählt -werden sollen. Zuweilen werden Kinder daher schon im zartesten Alter -miteinander verlobt, und namentlich das Mädchen fängt schon mit fünf -oder sechs Jahren an zu denken und sich mit seiner künftigen Ehe -zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten Frau in die -vorbereitenden Riten des <i>Bratas</i> eingeweiht, deren Zweck es besonders -ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes Leben -religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden die -Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (<i>Ghatuck</i>) oder<span class="pagenum"><a name="Seite_478" id="Seite_478">[S. 478]</a></span> lieber noch -Vermittlerinnen (<i>Ghatki</i>) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch -und höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden, -später Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit -sechs bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es -ist dies aber nur eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser -Weihe gefeierte Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum -erstenmale ins Gesicht sehen können. Nach der Nacht des <i>Fulsajya</i> oder -„des mit Blumen bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar als -Jungfrau, aber nicht unschuldig, nach Hause zurück. Die zweite oder -eigentliche Ehe wird erst geschlossen, wenn sie das heiratsfähige Alter -erreicht hat, nämlich mit etwa dreizehn Jahren. Babu <em class="gesperrt">Bose</em>, ein -gebildeter Hindu, welcher über das häusliche Leben seiner Landsleute -ein lehrreiches Buch in englischer Sprache veröffentlicht hat, sagt, -dass die Zeremonien, welche sich auf dieses Ereignis im Leben der Frau -beziehen, so abscheulich sind, dass deren Beschreibung eine Beleidigung -der Schamhaftigkeit wäre.</p> - -<p>Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit -vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst -und zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit -vielen genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so -wiegt seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es -aber ein Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem -Geschick. Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt. -Nur dann spielt nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung, -wenn sie Kinder gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete, -selbst wenn sie Witwe wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der Kinder -sind grenzenlos.<a name="FNAnker_1033_1033" id="FNAnker_1033_1033"></a><a href="#Fussnote_1033_1033" class="fnanchor">[1033]</a> Freilich bleibt die Witwenschaft unter allen -Umständen das am meisten gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes Weib und -eine Witwe sind nämlich zwei Wesen, welche die indische Gesellschaft -als Ausgestossene betrachtet, während die Religion ihnen verbietet, -an den geselligen und häuslichen Angelegenheiten des Lebens sich zu -beteiligen.<span class="pagenum"><a name="Seite_479" id="Seite_479">[S. 479]</a></span> Sie sind selbst ihren nächsten Angehörigen entfremdet, die -sie als unreine Geschöpfe betrachten. Haben sie Kinder, so bleibt ihnen -ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein, wird ihnen als Verbrechen, -als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie lebenslang Witwen bleiben. -Solche, die sich über den Verlust trösten oder sogar wieder heiraten, -werden in den heiligen Schriften als nicht würdig erklärt, im Jenseits -neben ihren Gebietern einen Platz einzunehmen; sie sollen von Früchten -und Beeren leben und gelten im Volke als Schandfleck der Familie. -So ist es wohl die Furcht vor dem Witwenstande und der gänzlichen -Vereinsamung, welche Frauen bewegt, freiwillig den Scheiterhaufen ihres -Gatten zu besteigen. Dank den Bemühungen der britischen Regierung, -die bei einigen verständigen Hindu Unterstützung fanden, ist jetzt -der furchtbare Gebrauch der Witwenverbrennung fast, doch nicht ganz -erstorben<a name="FNAnker_1034_1034" id="FNAnker_1034_1034"></a><a href="#Fussnote_1034_1034" class="fnanchor">[1034]</a>; aber vor fünfzig Jahren bestand er noch in voller -Kraft, wenn er gleichwohl zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig -gewesen. Frauen, von Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem -Vollzuge des englischen Gesetzes den zähesten Widerstand leisteten und -ungestüm mit der Leiche ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten. -Heute verbrennen sich die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den -Scheiterhaufen, und von ihren Familien verstossen, töten sie sich oft -auf andere Weise, doch ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht -zu erfüllen. <em class="gesperrt">Mantegazza</em> führt dafür verschiedene Beispiele -an.<a name="FNAnker_1035_1035" id="FNAnker_1035_1035"></a><a href="#Fussnote_1035_1035" class="fnanchor">[1035]</a> Und dies begreift sich angesichts der beispiellosen Marter, -zu welcher Sitte und religiöse Ansichten die Witwenschaft in Indien -gestalteten. Unendlich traurig ist namentlich das Los der sogenannten -„Kind-Witwen“, d. h. der jungen Mädchen, welche nach der Scheinehe -ihren Gatten verloren; ja die Volksmeinung be<span class="pagenum"><a name="Seite_480" id="Seite_480">[S. 480]</a></span>trachtet als Witwen -selbst jene Mädchen, welche in den ersten Lebensjahren nur ihren -Verlobten verloren. Ein solches Unglück, das durchaus keine Seltenheit, -ist heillos<a name="FNAnker_1036_1036" id="FNAnker_1036_1036"></a><a href="#Fussnote_1036_1036" class="fnanchor">[1036]</a>; denn die herrschenden Sitten verdammen die -kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der denkbar traurigsten -Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen betrachten eine -solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich berechtigt, -ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber viele, -die sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen Mann -finden, dem sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer Kaste -werden zu Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn nicht -zu Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen -vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher -Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man -jagt sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit -sie ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder, -auf dass diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die -über den Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein -Weib sei. Erst in neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend, -welche die harten Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung -der Witwen begünstigt. Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon -Witwen und Töchter bei der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus -welchen sie ihren Unterhalt selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung -heiratender Töchter ist nicht mehr der Willkür der Brüder überlassen. -Hat der Erblasser keine männlichen Nachkommen, so schliessen Töchter, -neuestens auch Witwen, auf ihre Lebensdauer die Seitenlinien vom -Einrücken in das Familiengut aus. Indes darf man nicht ausser acht -lassen, das diese Neuerungen lediglich eine Folge der nahen Berührung, -ja des Drucks der europäischen Gesittung sind.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_996_996" id="Fussnote_996_996"></a><a href="#FNAnker_996_996"><span class="label">[996]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 83. -Ganz das Nämliche sagt <em class="gesperrt">Mantegazza</em> von den Ariern betreffs -Europa, indem er bemerkt: „dass sie Europa viel mehr Wörter, Künste, -Gewerbe und Religionen als Teile von ihrem Blute gegeben haben“. -(Indien. S. 235.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_997_997" id="Fussnote_997_997"></a><a href="#FNAnker_997_997"><span class="label">[997]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. A. a. O. S. 253.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_998_998" id="Fussnote_998_998"></a><a href="#FNAnker_998_998"><span class="label">[998]</span></a> <em class="gesperrt">Theodor Pösche</em>. Die Arier. Ein Beitrag zur -historischen Anthropologie. Jena 1878. S. 151.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_999_999" id="Fussnote_999_999"></a><a href="#FNAnker_999_999"><span class="label">[999]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. Geschichte des alten Indiens. S. 28.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1000_1000" id="Fussnote_1000_1000"></a><a href="#FNAnker_1000_1000"><span class="label">[1000]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 273.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1001_1001" id="Fussnote_1001_1001"></a><a href="#FNAnker_1001_1001"><span class="label">[1001]</span></a> A. a. O. S. 182.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1002_1002" id="Fussnote_1002_1002"></a><a href="#FNAnker_1002_1002"><span class="label">[1002]</span></a> A. a. O. S. 271.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1003_1003" id="Fussnote_1003_1003"></a><a href="#FNAnker_1003_1003"><span class="label">[1003]</span></a> „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, — schreibt -<em class="gesperrt">Sacher-Masoch</em>, „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim -<em class="gesperrt">jedes</em> Verhältnisses zwischen Mann und Weib, aber nur der -Keim, aus dem sich bei steigender Entwicklung der geistigen -Natur das Bedürfnis nach einer höheren Einheit in Gesinnung und -Interessen entwickelt.“ (Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und: „Die -<em class="gesperrt">Grundlage</em> unserer Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts -dagegen einzuwenden, aber diese Grundlage <em class="gesperrt">allein</em> genügt mir -nicht, und ich sehe aus ihr alle Missstände, alle Gebrechen, alle -Laster unserer Gesellschaft entspringen.“ (<em class="gesperrt">A. a. O.</em> S. 435.) -Und Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> meint für das Naturkind das verneinen zu -können, was der Dichter heute noch als Grundlage der Ehe in unserer so -hochentwickelten Zeit bezeichnet?</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1004_1004" id="Fussnote_1004_1004"></a><a href="#FNAnker_1004_1004"><span class="label">[1004]</span></a> A. a. O. S. 178.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1005_1005" id="Fussnote_1005_1005"></a><a href="#FNAnker_1005_1005"><span class="label">[1005]</span></a> Siehe oben S. 243.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1006_1006" id="Fussnote_1006_1006"></a><a href="#FNAnker_1006_1006"><span class="label">[1006]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1007_1007" id="Fussnote_1007_1007"></a><a href="#FNAnker_1007_1007"><span class="label">[1007]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 257.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1008_1008" id="Fussnote_1008_1008"></a><a href="#FNAnker_1008_1008"><span class="label">[1008]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 117.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1009_1009" id="Fussnote_1009_1009"></a><a href="#FNAnker_1009_1009"><span class="label">[1009]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 363.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1010_1010" id="Fussnote_1010_1010"></a><a href="#FNAnker_1010_1010"><span class="label">[1010]</span></a> A. a. O. S. 389.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1011_1011" id="Fussnote_1011_1011"></a><a href="#FNAnker_1011_1011"><span class="label">[1011]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 449.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1012_1012" id="Fussnote_1012_1012"></a><a href="#FNAnker_1012_1012"><span class="label">[1012]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1013_1013" id="Fussnote_1013_1013"></a><a href="#FNAnker_1013_1013"><span class="label">[1013]</span></a> <em class="gesperrt">Emil Schlagintweit</em>. Wander- und Zigeunerstämme -im nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55–57, 71–74.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1014_1014" id="Fussnote_1014_1014"></a><a href="#FNAnker_1014_1014"><span class="label">[1014]</span></a> <em class="gesperrt">Paul Bataillard</em>. Les Tsiganes de l’âge du -bronze. (Bulletin de la Société d’anthropologie de Paris, 2 décembre -1875.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1015_1015" id="Fussnote_1015_1015"></a><a href="#FNAnker_1015_1015"><span class="label">[1015]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">H. v. Wlisłocki</em> im Globus. Bd. LIII. S. 185.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1016_1016" id="Fussnote_1016_1016"></a><a href="#FNAnker_1016_1016"><span class="label">[1016]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 18–21.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1017_1017" id="Fussnote_1017_1017"></a><a href="#FNAnker_1017_1017"><span class="label">[1017]</span></a> A. a. O. S. 136–137.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1018_1018" id="Fussnote_1018_1018"></a><a href="#FNAnker_1018_1018"><span class="label">[1018]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. A. a. O. S. 105.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1019_1019" id="Fussnote_1019_1019"></a><a href="#FNAnker_1019_1019"><span class="label">[1019]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 135–137.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1020_1020" id="Fussnote_1020_1020"></a><a href="#FNAnker_1020_1020"><span class="label">[1020]</span></a> <em class="gesperrt">Wlisłocki</em>, im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1021_1021" id="Fussnote_1021_1021"></a><a href="#FNAnker_1021_1021"><span class="label">[1021]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 253.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1022_1022" id="Fussnote_1022_1022"></a><a href="#FNAnker_1022_1022"><span class="label">[1022]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 102.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1023_1023" id="Fussnote_1023_1023"></a><a href="#FNAnker_1023_1023"><span class="label">[1023]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. Geschichte des alten Indiens. S. 472.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1024_1024" id="Fussnote_1024_1024"></a><a href="#FNAnker_1024_1024"><span class="label">[1024]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 467.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1025_1025" id="Fussnote_1025_1025"></a><a href="#FNAnker_1025_1025"><span class="label">[1025]</span></a> <em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien in Wort und Bild. Bd. II. -S. 150.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1026_1026" id="Fussnote_1026_1026"></a><a href="#FNAnker_1026_1026"><span class="label">[1026]</span></a> Siehe oben. S. 352–353.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1027_1027" id="Fussnote_1027_1027"></a><a href="#FNAnker_1027_1027"><span class="label">[1027]</span></a> Professor <em class="gesperrt">Wilson</em> hat nachgewiesen, dass die -Priesterschaft das Wort <i>Agni</i>, Feuer, für <i>Agre</i>, Altar, unterschoben -hat. Diese Ansicht vertritt auch <em class="gesperrt">Max Müller</em>, so dass nun Gottes -Gebot in ursprünglicher Fassung so zu lesen ist: „mögen die Weiber, -die nicht Witwen sind, sondern gute Ehemänner haben, näher kommen mit -Öl und Butter. Die aber, welche Witwen sind, mögen zuerst an den Altar -(<i>Agre</i>) treten, ohne Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt mit schönem -Edelgestein“.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1028_1028" id="Fussnote_1028_1028"></a><a href="#FNAnker_1028_1028"><span class="label">[1028]</span></a> Vgl. <em class="gesperrt">Aurel Mayr</em>. Das indische Erbrecht. Wien -1873. S. 10.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1029_1029" id="Fussnote_1029_1029"></a><a href="#FNAnker_1029_1029"><span class="label">[1029]</span></a> <em class="gesperrt">Lefmann</em>. A. a. O. S. 469–472.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1030_1030" id="Fussnote_1030_1030"></a><a href="#FNAnker_1030_1030"><span class="label">[1030]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Julius Jolly</em>. <i>Naradiya Dharmasástra, or -the institutes of Narada. Translated for the first time, from the -unpublished Sanscrit-Original.</i> London 1876.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1031_1031" id="Fussnote_1031_1031"></a><a href="#FNAnker_1031_1031"><span class="label">[1031]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Jolly</em> hat sie als <i>highly indelicate</i> -unübersetzt gelassen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1032_1032" id="Fussnote_1032_1032"></a><a href="#FNAnker_1032_1032"><span class="label">[1032]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 281.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1033_1033" id="Fussnote_1033_1033"></a><a href="#FNAnker_1033_1033"><span class="label">[1033]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 653.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1034_1034" id="Fussnote_1034_1034"></a><a href="#FNAnker_1034_1034"><span class="label">[1034]</span></a> Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati -stattgefunden; in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht -unterdrückt. In dem freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung -des Sir Jung Bahadur 1877 die Verbrennung seiner drei Frauen statt; -aber selbst in dem Vasallenstaate Bamra in Zentralindien duldete der -Landesherr noch 1880 eine Sati. (<em class="gesperrt">Schlagintweit</em>. Indien. Bd. II. -S. 151.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1035_1035" id="Fussnote_1035_1035"></a><a href="#FNAnker_1035_1035"><span class="label">[1035]</span></a> <em class="gesperrt">Mantegazza</em>. Indien. S. 280.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1036_1036" id="Fussnote_1036_1036"></a><a href="#FNAnker_1036_1036"><span class="label">[1036]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 650.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_481" id="Seite_481">[S. 481]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXVI">XXVI.<br /> - -Clan- und Dorfverfassung.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_26" name="drop_d_26"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>ie Familie der Hindu — oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden -Abschnitte gesagt wurde — besass ursprünglich kein Zwischenglied, -welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das -ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt -beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte. -Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien -neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten -Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen -sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der -Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.<a name="FNAnker_1037_1037" id="FNAnker_1037_1037"></a><a href="#Fussnote_1037_1037" class="fnanchor">[1037]</a> -Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die -Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste, -der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften -berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet -scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein -arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser -Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und -den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche -Ähnlichkeit<span class="pagenum"><a name="Seite_482" id="Seite_482">[S. 482]</a></span> mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass -den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien. -Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der -Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade -entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft -der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme -des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher Sir -<em class="gesperrt">Henry Sumner-Maine</em> nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher -Ausdruck zulässig, „tribal“<a name="FNAnker_1038_1038" id="FNAnker_1038_1038"></a><a href="#Fussnote_1038_1038" class="fnanchor">[1038]</a> (von „Tribe“, Stamm).</p> - -<p>Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen -von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren -leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im -Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass -die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine -Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes -ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, <i>Tribus</i>) bezeichnet. Die -vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“; -es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im -Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden -Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne -der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der -„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung -darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den -Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin -nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich -durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden -erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde, -als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt, -die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund -findet. Es ist<span class="pagenum"><a name="Seite_483" id="Seite_483">[S. 483]</a></span> aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich -keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und -zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr -Name <i>Varna</i>, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya, -die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der -schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die -Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste -geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer -Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als -jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende -Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische -Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von -einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach -Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste -steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger -die Sippe der Hindu.</p> - -<p>Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung -wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo -z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu -sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm -eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig -mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss <em class="gesperrt">ein</em> ausgedehnter -Stamm sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird, -ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge -wir schon kennen gelernt haben.<a name="FNAnker_1039_1039" id="FNAnker_1039_1039"></a><a href="#Fussnote_1039_1039" class="fnanchor">[1039]</a> Dr. <em class="gesperrt">Le Bon</em> meint, im -Grunde sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt -sich von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die -Sippe keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte -Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan -eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn der -sonst so scharf denkende <em class="gesperrt">Le Bon</em> sagt, es sei der Familie kaum -möglich, zum Clane zu werden, ohne durch<span class="pagenum"><a name="Seite_484" id="Seite_484">[S. 484]</a></span> den Stamm zu gehen.<a name="FNAnker_1040_1040" id="FNAnker_1040_1040"></a><a href="#Fussnote_1040_1040" class="fnanchor">[1040]</a> -Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie, -d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht -verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere -zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch Dr. -<em class="gesperrt">Starcke</em> nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von -Familie und Clan betont. Wie der Clan <em class="gesperrt">entsteht</em>, sagt er uns -nicht; er fasst aber denselben als <em class="gesperrt">neben</em> und unabhängig von der -Familie vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, -Clan, Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er -bloss „eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter -welchen das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. -Ein Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien -umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben. -Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied -zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive -Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen -Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft -beruhen.“<a name="FNAnker_1041_1041" id="FNAnker_1041_1041"></a><a href="#Fussnote_1041_1041" class="fnanchor">[1041]</a></p> - -<p>Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird -die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan -anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung -der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen -Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der -Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert -im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort, -gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des -Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort -vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit -wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame -Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, <em class="gesperrt">heutzutage</em> -Sprache und<span class="pagenum"><a name="Seite_485" id="Seite_485">[S. 485]</a></span> Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch -nicht anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes -ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst -gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach -war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner -auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im -Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der -Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache -Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar -ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der -Mutterfolge, welche die Clanschaften, die <i>Goira</i>, <i>Thums</i>, <i>Kilis</i>, -oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen -lauten, zu erhalten pflegten.<a name="FNAnker_1042_1042" id="FNAnker_1042_1042"></a><a href="#Fussnote_1042_1042" class="fnanchor">[1042]</a> Als die Vaterschaft endlich -den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch -Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange -nicht die Familie war, wie Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> sie auffasst. Eine -Familie, sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer -weitesten Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann -und Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und -während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine -Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen, -d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei -sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der -Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit, -je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält; -Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet -noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“<a name="FNAnker_1043_1043" id="FNAnker_1043_1043"></a><a href="#Fussnote_1043_1043" class="fnanchor">[1043]</a> „Die Familiengruppe -entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder -voraus.“<a name="FNAnker_1044_1044" id="FNAnker_1044_1044"></a><a href="#Fussnote_1044_1044" class="fnanchor">[1044]</a></p> - -<p>Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute<span class="pagenum"><a name="Seite_486" id="Seite_486">[S. 486]</a></span> herrschenden -Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes, -und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen, -dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von -allem Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht -<em class="gesperrt">nicht</em>, wie <em class="gesperrt">Starcke</em> glaubt, aus der Familie, sondern -<em class="gesperrt">umgekehrt</em> sondert sich ganz allmählich aus dem, was er -Familiengruppe nennt, die Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar -und dessen Kinder voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis -es zum „Ehepaare“ kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch -von mehr als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben -noch lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich -die <em class="gesperrt">natürlichen</em> Bestandteile derselben; aber nicht um das, was -in naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt -es sich, sondern um das <em class="gesperrt">kultur</em>geschichtliche Gebilde, das uns -als Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei -vielen Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens -annähernd wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war -von einer Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, -wenngleich selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den -Kern <em class="gesperrt">aller</em> gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst -mit dem Aufkommen des Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren -Abschnitten entwickelt wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der -Familie schlummert. Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche -Abstammung verbundene Genossenschaft, über welche der Mann als Herr -und Patriarch Gewalt gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. -Jene Genossenschaft Blutsverwandter ist die <em class="gesperrt">Sippe</em>, ein weit -treffenderes Wort als Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon -alle Elemente der späteren Familie ein, ist aber diese noch nicht, -wie ja die Verschiedenheit der Bezeichnung deutlich genug besagt. -Gleichwie, um der Chemie ein Beispiel zu entlehnen, die Natur in der -atmosphärischen Luft Sauerstoff mit Stickstoff, etwas Kohlensäure -und Wasserdampf zu einem innigen Gemenge vereint hat, das bloss der -Scheidekünstler in seine einzelnen Bestandteile zu zerlegen vermag, so -sind uranfänglich auch die sozialen Elemente<span class="pagenum"><a name="Seite_487" id="Seite_487">[S. 487]</a></span> verschmolzen, bis der -grosse Scheidekünstler Gesittung sie nacheinander allmählich auslöst -und zu neuen Verbindungen gruppiert. Ob und wie Sippe und Clan sich -ursprünglich unterschieden, ist schwer zu sagen; es lässt sich aber -denken, dass bei nicht allzu grosser Kopfzahl der mutterrechtliche -Clan einfach zur patriarchalischen Sippe ward, dass also Clan und -Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> auch mit Recht -seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich führten Zeit -und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der engeren -Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben Clans -(<i>Gotra</i>) nennen sich <i>Samanodoca</i> und ihre Verwandtschaft endet -erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind. Wie -bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den Brahmanen -ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen derselbe -wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. <em class="gesperrt">Starcke</em> den Clan als -eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als -eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet<a name="FNAnker_1045_1045" id="FNAnker_1045_1045"></a><a href="#Fussnote_1045_1045" class="fnanchor">[1045]</a>, so ist er dies erst -geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche -Verwandtschaft, welche <em class="gesperrt">reine</em> und <em class="gesperrt">unreine</em> Clane schuf.</p> - -<p>Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen -veranlassten, hat <em class="gesperrt">Alfred Lyall</em> diese Vorgänge beobachtet. Die -ganze Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der -Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten -sich aber als dessen Brüder und Gleiche.<a name="FNAnker_1046_1046" id="FNAnker_1046_1046"></a><a href="#Fussnote_1046_1046" class="fnanchor">[1046]</a> Die Radschputen sind -stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum -hinauf <em class="gesperrt">nachweisen</em> können. Der ärmste Radschpute kann heute -noch, wie <em class="gesperrt">L. Rousselet</em> versichert, vermittelst des sorgfältig -geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte -hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt -hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte -zurück.<a name="FNAnker_1047_1047" id="FNAnker_1047_1047"></a><a href="#Fussnote_1047_1047" class="fnanchor">[1047]</a> Die Bewahrer<span class="pagenum"><a name="Seite_488" id="Seite_488">[S. 488]</a></span> dieser Genealogien sind vornehmlich die -heroischen Dichter oder Barden (<i>Bhât</i>), deren Person geheiligt ist -und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.<a name="FNAnker_1048_1048" id="FNAnker_1048_1048"></a><a href="#Fussnote_1048_1048" class="fnanchor">[1048]</a> Jeder Clan -eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht -sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des -Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner -Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben -Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, — ein -solcher Clan ist ein <em class="gesperrt">reiner</em>. Ein <em class="gesperrt">unreiner</em> Clan ist -dagegen <em class="gesperrt">keine</em> Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine -einer solchen Genossenschaft <em class="gesperrt">nachgebildete</em> Körperschaft. -<em class="gesperrt">Lyall</em> hat die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten -können. Irgendwo erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, -der auf Abenteuer ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen -will. Er ruft zu diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten -herbei, über die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung -folgen. Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von -ihrer Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem -kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt -ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt. -Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu -unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen -des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese -Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher -aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit -vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen -des Stifters halten können.<a name="FNAnker_1049_1049" id="FNAnker_1049_1049"></a><a href="#Fussnote_1049_1049" class="fnanchor">[1049]</a> Solche Räuberstämme nehmen nun -ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum -Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem -Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem -und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende -hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf -besteht, innerhalb des<span class="pagenum"><a name="Seite_489" id="Seite_489">[S. 489]</a></span> Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen -seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.</p> - -<p>Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen -Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter -dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband -um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines -Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane -wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer -abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch -um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und -einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt -ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein -im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter -Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von -hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit -Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt -den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen -Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter -reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man <i>a priori</i> die -Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der -Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener, -die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die -Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft -desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein -verschafft hat.<a name="FNAnker_1050_1050" id="FNAnker_1050_1050"></a><a href="#Fussnote_1050_1050" class="fnanchor">[1050]</a></p> - -<p>Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte -gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses -Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er in -einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er <em class="gesperrt">muss</em> -das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane -entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen -Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende<span class="pagenum"><a name="Seite_490" id="Seite_490">[S. 490]</a></span> hat zum mindesten drei Frauen; -stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen -spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle, -und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt -zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt -wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen -ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet, -für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen -verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst -in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut -aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus — es ist dann -thatsächlich Frauenraub — und kann langdauernde Stammesfeindschaft -zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält, -kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben; -unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der -Junggesellen grösser als sonstwo.</p> - -<p>Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann -die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit -heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich -gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden -Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese -zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat -eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten -von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz -der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen -Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen. -Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale -Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat -möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die -Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten, -Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern -zur Tötung übergeben.<a name="FNAnker_1051_1051" id="FNAnker_1051_1051"></a><a href="#Fussnote_1051_1051" class="fnanchor">[1051]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_491" id="Seite_491">[S. 491]</a></span></p> - -<p>Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die -<i>Joint-family</i>, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und -übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm -der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter -käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm, -wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle -beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem -nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn -die <i>Joint-family</i> eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt -und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der -vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes, der -in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt. Ihn -verkörpert bis auf unsere Tage die <em class="gesperrt">indische Dorfgemeinde</em>. -Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in -Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen -steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in -gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer -jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei -nichts als eine erweiterte Familie.<a name="FNAnker_1052_1052" id="FNAnker_1052_1052"></a><a href="#Fussnote_1052_1052" class="fnanchor">[1052]</a> Zweifelsohne ist auch die -indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen, -ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“ -(<i>Home-rule</i>), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt, -da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen -lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes -Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in -die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind<a name="FNAnker_1053_1053" id="FNAnker_1053_1053"></a><a href="#Fussnote_1053_1053" class="fnanchor">[1053]</a> und sich -für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.<a name="FNAnker_1054_1054" id="FNAnker_1054_1054"></a><a href="#Fussnote_1054_1054" class="fnanchor">[1054]</a> In vielen -Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren -Clan (<i>Gotra</i>). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften,<span class="pagenum"><a name="Seite_492" id="Seite_492">[S. 492]</a></span> -welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen -Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich -eine bloss eingebildete — wie ein unreiner Clan — nichtsdestoweniger -aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in -verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem -Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche -Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes -befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie -der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den -Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften -sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie -auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.<a name="FNAnker_1055_1055" id="FNAnker_1055_1055"></a><a href="#Fussnote_1055_1055" class="fnanchor">[1055]</a> -Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so -stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande, -der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern -gebildeten Dorfrate, dem <i>Pantschayat</i>, handeln muss. Es ist dieser -Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.<a name="FNAnker_1056_1056" id="FNAnker_1056_1056"></a><a href="#Fussnote_1056_1056" class="fnanchor">[1056]</a> Vor der -britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht -das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet -noch vererbt.<a name="FNAnker_1057_1057" id="FNAnker_1057_1057"></a><a href="#Fussnote_1057_1057" class="fnanchor">[1057]</a> Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken -dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der -Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.<a name="FNAnker_1058_1058" id="FNAnker_1058_1058"></a><a href="#Fussnote_1058_1058" class="fnanchor">[1058]</a></p> - -<p>Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane, -zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht. -Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt -nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B. -sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene -Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer -Sprache fühlten sich als<span class="pagenum"><a name="Seite_493" id="Seite_493">[S. 493]</a></span> eng verbundene Verwandte und <em class="gesperrt">waren</em> -es wohl auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere -Sippen nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross -genug sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit -Dorf und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte, -welches allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der -gemeinsame Bodenbesitz, welcher nach Sir <em class="gesperrt">Henry Sumner-Maines</em> -scharfsinnigen Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege -<em class="gesperrt">aller</em> Völker gebildet hat. Spuren davon haben sich in China -erhalten, wo die Familie mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an -die alte Sippe mahnt. Ganz unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft -in vielen Teilen Javas. Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für -den alleinigen Besitzer alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den -Augen der Javanen, eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer -und infolge dessen seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, -welcher den Unterthanen bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische -Dorfgemeinde, <i>Dessa</i> genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des -Grund und Bodens, den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. -Sie steht unter einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein -grösserer oder besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der -algerischen Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung -des persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.<a name="FNAnker_1059_1059" id="FNAnker_1059_1059"></a><a href="#Fussnote_1059_1059" class="fnanchor">[1059]</a> Diese leben -gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen -Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein <i>Duar</i>; mehrere vereinigte -Duar eine <i>Ferka</i> oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle -eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein <i>Kaïd</i> -gebietet.<a name="FNAnker_1060_1060" id="FNAnker_1060_1060"></a><a href="#Fussnote_1060_1060" class="fnanchor">[1060]</a> Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel -der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in -der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den -Stammesmitgliedern verteilt<span class="pagenum"><a name="Seite_494" id="Seite_494">[S. 494]</a></span> wird.<a name="FNAnker_1061_1061" id="FNAnker_1061_1061"></a><a href="#Fussnote_1061_1061" class="fnanchor">[1061]</a> Ganz ähnlichen Verfassungen -begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch -in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen -und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses -System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen -die eben aufgeführten Beispiele. Wie <em class="gesperrt">Cäsar</em> und <em class="gesperrt">Tacitus</em> -melden, fanden sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.<a name="FNAnker_1062_1062" id="FNAnker_1062_1062"></a><a href="#Fussnote_1062_1062" class="fnanchor">[1062]</a> „Die -Feldmarkung, je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner, -gehört der ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die -Grundstücke unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die -Möglichkeit dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der -Markungen. In der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei -immer noch ein Teil desselben frei bleibt.“<a name="FNAnker_1063_1063" id="FNAnker_1063_1063"></a><a href="#Fussnote_1063_1063" class="fnanchor">[1063]</a> Und als sich im -zehnten Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt -zwar jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus -und seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; -alles übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine -Mark oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei -den Kelten Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze<a name="FNAnker_1064_1064" id="FNAnker_1064_1064"></a><a href="#Fussnote_1064_1064" class="fnanchor">[1064]</a>, welche wohl -ursprünglich kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h. -zur Zeit als man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst -wurden. Starb ein Mitglied des <i>Sept</i>, der irischen Sippe, so nahm<span class="pagenum"><a name="Seite_495" id="Seite_495">[S. 495]</a></span> -der Häuptling eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern -des Sept vor, deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in -gerader Linie bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf. -Gemeinbesitz liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen, -dem <i>Mir</i>, zu Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die -Verhältnisse der uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs, -getreulich die Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane -vorgeschichtlicher Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts -bildete der ungeheure Raum längs des Uralstromes ein einziges, -ungeteiltes Eigentum des Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen -Land, welches einem Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer -<i>Stanitza</i> (Kosakendorf) angehörte. Besitz und Nutzniessung waren -allen gemeinsam. An dem vom <i>Ataman</i> (<i>Hetman</i>) bestimmten Tage und -auf das Zeichen der Offiziere jeder Stanitza setzten sich die Arme -aller Kosaken zur Heuernte in Bewegung. Was am ersten Tage die Sense -mähend umgrenzen konnte, war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das -er darauf mit Musse einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen -des Gouvernements Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz -entdeckt, bei welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung -lediglich von der thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.<a name="FNAnker_1065_1065" id="FNAnker_1065_1065"></a><a href="#Fussnote_1065_1065" class="fnanchor">[1065]</a> -Im grossrussischen Dorfe besitzt nun der Bauer (<i>Muschik</i>) dauernd -gewöhnlich bloss seine Hütte (<i>Izba</i>) und das kleine dazugehörige -Gartenstück (<i>Usadba</i>). An dem weitaus grösseren Grundbesitz der -Dorfgemeinde hat er bloss einen ihm zugewiesenen und wechselnden -Anteil, dessen Nutzniesser er gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit -wird alles Gemeindeland unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe -der männlichen Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der -Mir ist, wie sein Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er -einen einzigen selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten, -der an der Spitze der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten -Gemeinde<span class="pagenum"><a name="Seite_496" id="Seite_496">[S. 496]</a></span>versammlung steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in -den Wirkungskreis dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein -Organ örtlicher Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder -für alle Lasten auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das -Vorbild aller dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane -entsprechen, bleibt aber überall die Sippe.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1037_1037" id="Fussnote_1037_1037"></a><a href="#FNAnker_1037_1037"><span class="label">[1037]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. <i>Les civilisations de l’Inde.</i> S. 85.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1038_1038" id="Fussnote_1038_1038"></a><a href="#FNAnker_1038_1038"><span class="label">[1038]</span></a> <em class="gesperrt">H. Sumner-Maine</em>. <i>De l’organisation juridique de -la famille chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes.</i> (<i>Extrait de -la Revue générale du droit.</i>) Paris 1888. S. 27.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1039_1039" id="Fussnote_1039_1039"></a><a href="#FNAnker_1039_1039"><span class="label">[1039]</span></a> Siehe oben. S. 188–190.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1040_1040" id="Fussnote_1040_1040"></a><a href="#FNAnker_1040_1040"><span class="label">[1040]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. A. a. O. S. 407.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1041_1041" id="Fussnote_1041_1041"></a><a href="#FNAnker_1041_1041"><span class="label">[1041]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. Die primitive Familie. S. 14.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1042_1042" id="Fussnote_1042_1042"></a><a href="#FNAnker_1042_1042"><span class="label">[1042]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1043_1043" id="Fussnote_1043_1043"></a><a href="#FNAnker_1043_1043"><span class="label">[1043]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke</em>. A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1044_1044" id="Fussnote_1044_1044"></a><a href="#FNAnker_1044_1044"><span class="label">[1044]</span></a> A. a. O. S. 15.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1045_1045" id="Fussnote_1045_1045"></a><a href="#FNAnker_1045_1045"><span class="label">[1045]</span></a> <em class="gesperrt">Starcke.</em> A. a. O. S. 193.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1046_1046" id="Fussnote_1046_1046"></a><a href="#FNAnker_1046_1046"><span class="label">[1046]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon.</em> A. a. O. S. 408.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1047_1047" id="Fussnote_1047_1047"></a><a href="#FNAnker_1047_1047"><span class="label">[1047]</span></a> Globus. Bd. XXII. S. 85.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1048_1048" id="Fussnote_1048_1048"></a><a href="#FNAnker_1048_1048"><span class="label">[1048]</span></a> <i>Revue d’anthropologie.</i> 1873. S. 66.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1049_1049" id="Fussnote_1049_1049"></a><a href="#FNAnker_1049_1049"><span class="label">[1049]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon.</em> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1050_1050" id="Fussnote_1050_1050"></a><a href="#FNAnker_1050_1050"><span class="label">[1050]</span></a> <em class="gesperrt">Sumner-Maine.</em> <i>De l’organisation juridique de la -famille.</i> S. 34–35.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1051_1051" id="Fussnote_1051_1051"></a><a href="#FNAnker_1051_1051"><span class="label">[1051]</span></a> <em class="gesperrt">Schlagintweit.</em> Indien. Bd. II S. 55–56. Vgl. -auch: <i>Revue d’anthropologie</i> 1874. S. 705–706.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1052_1052" id="Fussnote_1052_1052"></a><a href="#FNAnker_1052_1052"><span class="label">[1052]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon.</em> A. a. O. S. 639.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1053_1053" id="Fussnote_1053_1053"></a><a href="#FNAnker_1053_1053"><span class="label">[1053]</span></a> <em class="gesperrt">Monier Williams.</em> <i>Modern India and the Indians.</i> -London 1879. S. 39.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1054_1054" id="Fussnote_1054_1054"></a><a href="#FNAnker_1054_1054"><span class="label">[1054]</span></a> <em class="gesperrt">Emile de Laveleye.</em> <i>De la propriété et de ses -formes primitives.</i> Paris 1874. S. 351.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1055_1055" id="Fussnote_1055_1055"></a><a href="#FNAnker_1055_1055"><span class="label">[1055]</span></a> <em class="gesperrt">Le Bon</em>. A. a. O. S. 640.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1056_1056" id="Fussnote_1056_1056"></a><a href="#FNAnker_1056_1056"><span class="label">[1056]</span></a> <em class="gesperrt">Monier Williams</em>. A. a. O. S. 42.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1057_1057" id="Fussnote_1057_1057"></a><a href="#FNAnker_1057_1057"><span class="label">[1057]</span></a> <em class="gesperrt">Laveleye</em>. A. a. O. S. 170.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1058_1058" id="Fussnote_1058_1058"></a><a href="#FNAnker_1058_1058"><span class="label">[1058]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. Sociologie. S. 399.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1059_1059" id="Fussnote_1059_1059"></a><a href="#FNAnker_1059_1059"><span class="label">[1059]</span></a> <em class="gesperrt">Jules Duval</em>. <i>Réflexions sur la politique de -l’Empereur en Algérie.</i> Paris 1866. S. 78.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1060_1060" id="Fussnote_1060_1060"></a><a href="#FNAnker_1060_1060"><span class="label">[1060]</span></a> <em class="gesperrt">Rodolphe Dareste</em>. <i>De la propriété en Algérie.</i> -Paris 1864. S. 82.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1061_1061" id="Fussnote_1061_1061"></a><a href="#FNAnker_1061_1061"><span class="label">[1061]</span></a> <em class="gesperrt">Dareste</em>. A. a. O. S. 86.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1062_1062" id="Fussnote_1062_1062"></a><a href="#FNAnker_1062_1062"><span class="label">[1062]</span></a> <i>Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, -neque longius anno remanere uno in loco in colendi causa licet.</i> -(<em class="gesperrt">Caesar</em>. <i>De bello gallico.</i> IV. 1); ferner: <i>Neque quisquam -agri modum certum aut fines habet proprios: sed magistratus aut -principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum, qui una -coierint, quantum, et quo loco visum est, agri attribuunt atque anno -post alio loco transire cogunt.</i> (A. a. O. VI. 22.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1063_1063" id="Fussnote_1063_1063"></a><a href="#FNAnker_1063_1063"><span class="label">[1063]</span></a> <i>Agri pro numero cultorum ab universis per vices -occupantur, quos mox inter se secundum dignationem partiuntur; -facilitatem partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant, -et superest ager.</i> (<em class="gesperrt">Tacitus</em>. <i>Germania.</i> 26.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1064_1064" id="Fussnote_1064_1064"></a><a href="#FNAnker_1064_1064"><span class="label">[1064]</span></a> <i>Ancient laws of Ireland, published under the direction -of the Brehon Law Commission.</i> London 1865–79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H. -<em class="gesperrt">Sumner-Maine</em>. <i>Lectures on the early history of institutions.</i> -London 1875.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1065_1065" id="Fussnote_1065_1065"></a><a href="#FNAnker_1065_1065"><span class="label">[1065]</span></a> A. <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu.</em> <i>L’empire des Tsars et les -Russes.</i> Bd. I. S. 497–498.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_497" id="Seite_497">[S. 497]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXVII">XXVII.<br /> - -Der Geschlechter- oder Sippenverband.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_w_27" name="drop_w_27"> - <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>iederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur Herrschaft -der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog, ohne dass Spuren -der vorangegangenen Ordnung der Mutterfolge hinterblieben wären. Diese -Spuren sind bei den verschiedenen Völkern mehr oder weniger deutlich, -mehr oder weniger zahlreich, woraus hervorgeht, dass das Patriarchat -nicht überall die gleiche Kraft gewann. Zu den mancherlei Beispielen -dieser Art gesellt sich auch die <em class="gesperrt">Sippe</em>. So wie wir dieselbe -im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in ihr wie im Clan das -ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten sichtlich erhalten, nur -dass die früher mutterrechtlich geordnete Genossenschaft nunmehr auf -die Abstammung in männlicher Linie sich gründet, das Weib überall in -den Hintergrund und der Patriarch als aristokratisches Oberhaupt an -die Spitze der Sippe wie des Clans getreten ist. Der kommunistische, -jedenfalls demokratische Zug, welcher die mutterrechtliche Gesellschaft -kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit des Familienbesitzes -bewahrt, von welchem sich erst allmählich das Weibergut und das -persönliche Eigentum der Einzelnen (<i>Peculium</i>) aussonderten, während -alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der Sippe oder des Clans -verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug, entsprangen demselben -überall aristokratische Verhältnisse, und das väterliche Haupt einer<span class="pagenum"><a name="Seite_498" id="Seite_498">[S. 498]</a></span> -Patriarchenfamilie — ἄναξ, βασιλεύς — war auch der älteste -„<em class="gesperrt">König</em>“, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und -zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage -gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das -später durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als -das Haupt eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass -sich ein solcher Verband nach der Analogie der Familie einen König -gewählt, oder dass ein eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren -Geschlechtern aufgezwungen hat.<a name="FNAnker_1066_1066" id="FNAnker_1066_1066"></a><a href="#Fussnote_1066_1066" class="fnanchor">[1066]</a> Darin liegt der wesentliche -Unterschied zwischen „Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die -Regierungsgewalten ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine -Nachkommen vererben, aber er ist nicht zugleich auch, wie der König, -zum Priestertum geboren und führt seine Herrschaft nicht auf Grund -seiner Beziehungen zu den höchsten Kultobjekten des Staates. Ihm -fehlt also die religiöse Weihe und damit jener hohe Grad heiliger -Unantastbarkeit des alten Königtums<a name="FNAnker_1067_1067" id="FNAnker_1067_1067"></a><a href="#Fussnote_1067_1067" class="fnanchor">[1067]</a>, wie es an der Spitze der -meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten, Hellenen, -Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern ist nun auch -zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter verschiedenen Namen -auftretend und nicht immer vom Clane scharf unterscheidbar, stets aber -mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe kennzeichnenden Zügen. Ähnlich -liegen die Verhältnisse bei anderen Völkern. So leben die Bergstämme -des Kaukasus, besonders die Abasen, in einer Art aristokratischer -Republik, in der sich ein vollkommenes Lehenswesen ausgebildet hat. -Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess <i>Juneh</i>, ihr Vorstand -<i>Juneh-is</i>. Mehrere Juneh bildeten einen <i>Tlakozük</i>, d. h. eine -grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen -<i>Tlako</i>, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen <i>Kau</i> -(Gau).<a name="FNAnker_1068_1068" id="FNAnker_1068_1068"></a><a href="#Fussnote_1068_1068" class="fnanchor">[1068]</a> In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen -verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder<span class="pagenum"><a name="Seite_499" id="Seite_499">[S. 499]</a></span> nebst den -Sklaven, die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so -wird die Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und -arbeitet darauf hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser -dem Oberhaupt erfreuen sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten -gleicher Rechte.<a name="FNAnker_1069_1069" id="FNAnker_1069_1069"></a><a href="#Fussnote_1069_1069" class="fnanchor">[1069]</a></p> - -<p>Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so -entdeckt man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall -die Spuren älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu -den altertümlichsten — natürlich nicht der Zeit nach, sondern -entwicklungsgeschichtlich — zählen wohl jene, welche im Kreise der -Kelten sich finden. Die Verfassung der Familie und der Gesellschaft -ähnelt bei den alten Iren stark jener der Hindu, aber in Bezug auf -die Stellung der Frau und die Verwandtschaftsverhältnisse weisen -die Brehon-Gesetze ganz archaistische Züge auf, welche ohne eine -vorangegangene Familienordnung der Mutterfolge schlechterdings -unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des heil. <em class="gesperrt">Hieronymus</em> -ging zu seiner Zeit (340–420 n. Chr.) bei den Skoten und Attikotten, -zwei keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch Weibergemeinschaft -und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur etwas späteren -Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die Beziehungen der -Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der rechtmässigen -Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, <i>Cumhal</i>, welche einst -gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient hatte. Das -freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder gehörten -der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der jedoch -wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die Bevölkerung -war in Clane (Triben, <i>Fine</i>) geteilt, deren Mitglieder sich durch die -Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander verbunden meinten. -An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein „König“. War der -Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen, Sippen, an deren -Spitze geringere Häuptlinge standen, die <i>Capita cognationum</i> der -anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen entsprachen<span class="pagenum"><a name="Seite_500" id="Seite_500">[S. 500]</a></span> der -römischen <i>Gens</i>, dem griechischen γένος und jenen <i>gentes</i> -oder <i>cognationes hominum</i> der Germanen, unter denen die alljährliche -Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und politische Einheit -in der gesellschaftlichen Ordnung war also nicht, wie heutzutage, -das Individuum, sondern wie in Indien die ungeteilte Familiengruppe, -<i>Sept</i> genannt, die Sippe. Der Sept hatte auch Ähnlichkeit mit -jenen Familiengruppen, jenen Gesellschaften von <i>Compani</i>, von -<i>Frarescheux</i><a name="FNAnker_1070_1070" id="FNAnker_1070_1070"></a><a href="#Fussnote_1070_1070" class="fnanchor">[1070]</a>, welche noch im mittelalterlichen Frankreich -vorkamen und ein grosses Haus, die <i>Cella</i>, gemeinsam bewohnten. -<em class="gesperrt">Léon Vanderkindere</em> hat das Bestehen der Markgenossenschaft -und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins Mittelalter hinein -nachgewiesen.<a name="FNAnker_1071_1071" id="FNAnker_1071_1071"></a><a href="#Fussnote_1071_1071" class="fnanchor">[1071]</a> Der keltische Sept im alten Irland ist das treue -Bild der <i>Joint-family</i> der Hindu, nur konnte er, auch ohne den Boden -zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten Industriezweiges -bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen Umständen -dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung der -gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung, dieselbe -Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng wie im -russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.</p> - -<p>Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im -vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen -<i>Gavelkind</i> nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit -der sehr eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall -befindlichen „Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, <i>Zadruga</i>)<a name="FNAnker_1072_1072" id="FNAnker_1072_1072"></a><a href="#Fussnote_1072_1072" class="fnanchor">[1072]</a> -der Südslaven. In der That ist der Sept nichts anderes als diese -slavische Sippe oder Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie -dem griechischen γένος, der römischen <i>Gens</i>, aber nach -verschiedenen Richtungen gibt sie sich als ein weit altertüm<span class="pagenum"><a name="Seite_501" id="Seite_501">[S. 501]</a></span>licherer -Verband denn diese zu erkennen. Mit anderen Worten: bei den Slaven -zeigt sich das Patriarchat lange noch nicht so fortgeschritten wie -bei Griechen und Römern. Eben deshalb geziemt es jene östlichen -Völker <i>vor</i> diesen zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen, -wie haltlos die Annahme jener ist, welche die im klassischen -Altertume vorgefundenen Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf -die vergleichende Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen -lieben. Als Grundlage zu den nachstehenden Ausführungen benutze ich -hauptsächlich die vortrefflichen Arbeiten von Prof. <em class="gesperrt">Balthasar -Bogišić</em><a name="FNAnker_1073_1073" id="FNAnker_1073_1073"></a><a href="#Fussnote_1073_1073" class="fnanchor">[1073]</a> und des seiner Schule angehörenden Dr. <em class="gesperrt">Fried. -Krauss</em>.<a name="FNAnker_1074_1074" id="FNAnker_1074_1074"></a><a href="#Fussnote_1074_1074" class="fnanchor">[1074]</a></p> - -<p>Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen <em class="gesperrt">aller</em> -Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar, -wo sie längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich -als eine auf das Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen -und zugleich auf die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen -gegründete Gesellschaft dar<a name="FNAnker_1075_1075" id="FNAnker_1075_1075"></a><a href="#Fussnote_1075_1075" class="fnanchor">[1075]</a>; doch kann kaum zweifelhaft sein, -welcher dieser beiden Faktoren der ursprünglich massgebende war. Wird -doch bei einzelnen Stämmen in der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro -das ganze Volks<span class="pagenum"><a name="Seite_502" id="Seite_502">[S. 502]</a></span>leben von dem Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der -von ein und demselben Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief -durchdrungen.<a name="FNAnker_1076_1076" id="FNAnker_1076_1076"></a><a href="#Fussnote_1076_1076" class="fnanchor">[1076]</a> In Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die -Grundzüge dieser Verbände noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während -sie bei den Südslaven auf das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden -derartig blutsverwandte Genossenschaften unter sich eine politische und -sakrale Vereinigung mit gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband wird -<i>Bratstvo</i> (Bruderschaft, griechisch φρατρία) genannt. Aus -mehreren Bruderschaften, die ihren Ursprung von einem gemeinsamen Urahn -ableiten, entwickelt sich das <i>Pleme</i> (in der Zrnagora und Herzegowina -<i>Nahija</i>), nämlich der Stamm (lateinisch: <i>Tribus</i>, griechisch: -φυλή)<a name="FNAnker_1077_1077" id="FNAnker_1077_1077"></a><a href="#Fussnote_1077_1077" class="fnanchor">[1077]</a>. Jeder derselben erhielt bei der Besiedlung des -Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten Wohnbezirk, den -man <i>Župa</i> nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa hiess <i>Župan</i>, -welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur Bezeichnung und als -Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem Župa allgemein die -engere Sippe bezeichnet haben mochte.<a name="FNAnker_1078_1078" id="FNAnker_1078_1078"></a><a href="#Fussnote_1078_1078" class="fnanchor">[1078]</a> An der Spitze eines Pleme -steht jetzt ein Stammesoberhaupt (<i>Vojvoda</i>, d. h. Herzog), der von -den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde bloss in einigen -Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines Pleme, sofern -sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen ohne weiteres -miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es Plemena nur noch -in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der Herzegowina, und auch diese -wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen Einrichtung führen nur ein -Scheindasein.<a name="FNAnker_1079_1079" id="FNAnker_1079_1079"></a><a href="#Fussnote_1079_1079" class="fnanchor">[1079]</a> Im allgemeinen verhält sich das Pleme zum Bratstvo, -wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo nimmt seinen Anfang -mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der Hausgenossenschaft, -indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und Boden ein neues -Heimwesen gründet. Wenn die<span class="pagenum"><a name="Seite_503" id="Seite_503">[S. 503]</a></span> Nachkommen und Zweiglinien der aus -einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in verwandtschaftlicher -Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten gemeinsam beraten und -besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft<a name="FNAnker_1080_1080" id="FNAnker_1080_1080"></a><a href="#Fussnote_1080_1080" class="fnanchor">[1080]</a>, deren jede, gleich -dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn verherrlicht.<a name="FNAnker_1081_1081" id="FNAnker_1081_1081"></a><a href="#Fussnote_1081_1081" class="fnanchor">[1081]</a> -Alle Mitglieder einer Brüderschaft (<i>Bratstvenici</i>) betrachten sich -untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher niemand aus -seinem Bratstvo.<a name="FNAnker_1082_1082" id="FNAnker_1082_1082"></a><a href="#Fussnote_1082_1082" class="fnanchor">[1082]</a> In demselben treten alle für einen und einer -für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht -völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach -seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich, -doch gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern -eines Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines -jeden Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in -demselben Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.<a name="FNAnker_1083_1083" id="FNAnker_1083_1083"></a><a href="#Fussnote_1083_1083" class="fnanchor">[1083]</a> Aus dieser -Darstellung springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen -Clan mit den im vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen. -Bei den Russen findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht -etwa die Dorfgemeinde selbst, den <i>Mir</i>, als einen Überrest desselben -auffassen will. Politisch vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von -allen männlichen Mitgliedern der Brüderschaft gemeinsam gewähltes -Oberhaupt, das verschiedene Namen, in der Zrnagora den fremden Namen -<i>Knez</i> (aus dem deutschen Kunig, König) führt. In den Versammlungen -haben nur die jeweiligen Hausvorstände Sitz und Stimme.<a name="FNAnker_1084_1084" id="FNAnker_1084_1084"></a><a href="#Fussnote_1084_1084" class="fnanchor">[1084]</a> Nur -in einzelnen Gebieten hat sich das Bratstvo erhalten, aber auch wo -die Namen Bratstvo und Bratstvenici in Vergessenheit geraten sind, -hat sich doch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit verwandter -Sippen im Volke nicht verloren, wie sich alljährlich beim Sippenfeste -(<i>Krsno Ime</i>), d. h. bei der gemeinsamen Feier eines und desselben<span class="pagenum"><a name="Seite_504" id="Seite_504">[S. 504]</a></span> -Schutzpatrones zeigt. Wie <em class="gesperrt">Bogišić</em> bemerkt, steht dieses Fest in -einem inneren Zusammenhange mit der vorchristlichen Feier der Penaten -der Hausgemeinschaft.<a name="FNAnker_1085_1085" id="FNAnker_1085_1085"></a><a href="#Fussnote_1085_1085" class="fnanchor">[1085]</a></p> - -<p>Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe, die -Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes nicht ganz -so. Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und diese ist die -Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung bei den Südslaven<a name="FNAnker_1086_1086" id="FNAnker_1086_1086"></a><a href="#Fussnote_1086_1086" class="fnanchor">[1086]</a>, -wie auch bei den Russen<a name="FNAnker_1087_1087" id="FNAnker_1087_1087"></a><a href="#Fussnote_1087_1087" class="fnanchor">[1087]</a>, wobei freilich der Begriff -Blutsverwandtschaft eine starke Erweiterung erleidet. Denn zu ihr -werden auch diejenigen Kinder fremder Leute gerechnet, die mit jemandem -von derselben Mutter gesäugt wurden, die <em class="gesperrt">Milchgeschwister</em> -(<i>Rodbina po mlickŭ</i>). Der Blutsverwandtschaft gleich geachtet -wird die <em class="gesperrt">Gevatterschaft</em> (<i>Kumstvo</i>), sei es des Tauf- oder -des Trauungszeugen. Ein solcher <i>Kum</i> gilt als die heiligste -Persönlichkeit<a name="FNAnker_1088_1088" id="FNAnker_1088_1088"></a><a href="#Fussnote_1088_1088" class="fnanchor">[1088]</a>, und von einer ehelichen Verbindung zwischen <i>Kum</i> -und <i>Kumče</i> kann keine Rede sein. Selbst der Gedanke daran ist der -gewaltigste Frevel, den der Himmel alsbald bestraft.<a name="FNAnker_1089_1089" id="FNAnker_1089_1089"></a><a href="#Fussnote_1089_1089" class="fnanchor">[1089]</a> Auf gleicher -Stufe steht die <em class="gesperrt">Wahlverschwisterung</em>, welche im südslavischen -Volksleben als der bewunderungswürdigste, weil höchste und sinnigste -Ausdruck freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint. Echte -Wahlbrüder oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche -Geschwister ergeben.<a name="FNAnker_1090_1090" id="FNAnker_1090_1090"></a><a href="#Fussnote_1090_1090" class="fnanchor">[1090]</a> Der Wahlbruder tritt<span class="pagenum"><a name="Seite_505" id="Seite_505">[S. 505]</a></span> infolge der -Wahlbrüderschaft (<i>Pobratimstvo</i>) in ein näheres verwandtschaftliches -Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder -seiner Wahlschwester<a name="FNAnker_1091_1091" id="FNAnker_1091_1091"></a><a href="#Fussnote_1091_1091" class="fnanchor">[1091]</a>, deren etwaige Verführung eine schwere -Sünde wäre. Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern -strenge verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch -immer gegen die Sitte.<a name="FNAnker_1092_1092" id="FNAnker_1092_1092"></a><a href="#Fussnote_1092_1092" class="fnanchor">[1092]</a> Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems -ist die Hausgenossenschaft, die <i>Zadruga</i><a name="FNAnker_1093_1093" id="FNAnker_1093_1093"></a><a href="#Fussnote_1093_1093" class="fnanchor">[1093]</a> nun nichts mehr als -ein Verein, gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst -selten im vierten oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher -Linie, blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein -gemeinsames Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und -sich in der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen -eines von allen Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers -fügen.<a name="FNAnker_1094_1094" id="FNAnker_1094_1094"></a><a href="#Fussnote_1094_1094" class="fnanchor">[1094]</a> Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs -erhalten: indem jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, -was aber, weil vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch -muss in jenen Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im -Volke lebt, der Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde -einholen<a name="FNAnker_1095_1095" id="FNAnker_1095_1095"></a><a href="#Fussnote_1095_1095" class="fnanchor">[1095]</a>; oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt -an, wobei jedoch zu beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes -Kind adoptiert, sondern stets eines aus der nächsten Verwandtschaft -oder, falls ein solches nicht vorhanden, wenigstens aus demselben -Bratstvo<a name="FNAnker_1096_1096" id="FNAnker_1096_1096"></a><a href="#Fussnote_1096_1096" class="fnanchor">[1096]</a>; oder endlich ein<span class="pagenum"><a name="Seite_506" id="Seite_506">[S. 506]</a></span> Fremder vergesellschaftet sich aus -rein geschäftlichen Rücksichten mit dem Hause und zieht in dasselbe -ein.<a name="FNAnker_1097_1097" id="FNAnker_1097_1097"></a><a href="#Fussnote_1097_1097" class="fnanchor">[1097]</a> So ist zwar strenge Blutsverwandtschaft nicht das alleinige -Band dieser Genossenschaft, immerhin beruht sie jedoch <em class="gesperrt">ihrem Wesen -nach</em> durchwegs nur auf der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde -Elemente gelangen in dieselbe nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets -nur ein Einzelner, der aufgenommen wird.<a name="FNAnker_1098_1098" id="FNAnker_1098_1098"></a><a href="#Fussnote_1098_1098" class="fnanchor">[1098]</a> Die Zadruga kommt -also jedenfalls der Sippe sehr nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie -sich mit derselben. <em class="gesperrt">Lippert</em> nennt sie nicht unpassend einen -verkümmerten Rest der alten Einrichtung.<a name="FNAnker_1099_1099" id="FNAnker_1099_1099"></a><a href="#Fussnote_1099_1099" class="fnanchor">[1099]</a> Äusserlich giebt sie -sich im Bau der Gehöfte zu erkennen. In grösseren Hausgemeinschaften -giebt es ein Stammhaus, in welchem sich die Mitglieder, wofern sie -nicht mit Feldarbeiten beschäftigt sind, tagsüber zumeist aufhalten -und worin der Hausverweser mit den Seinigen gewöhnlich allein wohnt, -während es mit den angebauten Wohnungen der übrigen Mitglieder — -blosse Schlafkammern — einen hufeisenförmigen Halbkreis bildet.<a name="FNAnker_1100_1100" id="FNAnker_1100_1100"></a><a href="#Fussnote_1100_1100" class="fnanchor">[1100]</a></p> - -<p>Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis -unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.<a name="FNAnker_1101_1101" id="FNAnker_1101_1101"></a><a href="#Fussnote_1101_1101" class="fnanchor">[1101]</a> Die neueren -russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die -grosse oder patriarchale (<i>Bolschaja</i> oder <i>Rodowaja</i><a name="FNAnker_1102_1102" id="FNAnker_1102_1102"></a><a href="#Fussnote_1102_1102" class="fnanchor">[1102]</a> <i>Semja</i>) -und die kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (<i>Malaja</i> oder -<i>Otsowskaja</i><a name="FNAnker_1103_1103" id="FNAnker_1103_1103"></a><a href="#Fussnote_1103_1103" class="fnanchor">[1103]</a> <i>Semja</i>), ohne dass es indes möglich wäre, beide -Formen strenge auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die -jüngste Zeit das Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie -nicht auf Vater, Mutter und Kinder beschränkt blieb, sondern in der -Regel gleichfalls mehrere Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen -umfasste, welche miteinander durch<span class="pagenum"><a name="Seite_507" id="Seite_507">[S. 507]</a></span> die Bande des Blutes und die -Gemeinsamkeit der Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere -verheiratete Söhne, mehrere Haushaltungen von Seitenverwandten -beisammen in dem nämlichen Hause oder auf dem nämlichen Hofe (<i>Dwor</i>), -wo sie gemeinsam unter der Leitung des Vaters oder Grossvaters -arbeiteten. Es war dies gewissermassen eine Gemeinde im kleinen, eine -vom natürlichen Oberhaupte, dem <i>Domochosain</i> oder <i>Bolschak</i>, welchem -sein Weib für die inneren Angelegenheiten hilfreich zur Seite stand, -regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater in Abgang, so nahm -eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der älteste Sohn, seine -Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe zu, oder es wurde, -wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“ unter den -Fähigsten und Angesehensten <i>frei</i> gewählt. Das Oberhaupt des Hauses -genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen -Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den -grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte -der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft -ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und -privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.<a name="FNAnker_1104_1104" id="FNAnker_1104_1104"></a><a href="#Fussnote_1104_1104" class="fnanchor">[1104]</a> -Wie man sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische -Familie nichts anderes als die Sippe.</p> - -<p>Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der -Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der -That haben <em class="gesperrt">Matwejew</em> und <em class="gesperrt">Samokwasow</em> unter anderem -nachgewiesen, dass in einzelnen russischen Gouvernements, besonders -in Samara und Kursk, noch heutzutage Familiengenossenschaften -bestehen, welche in Hinsicht ihrer Organisation und ihres rechtlichen -Charakters der serbischen Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist -übrigens selbst mehrere Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines -der ältesten männlichen Mitglieder der Hausgemeinschaft als <i>Domačin</i> -oder <i>Starešina</i> vor. Bei allen Slaven steht das Alter in hohem -Ansehen. Ehedem war daher auch<span class="pagenum"><a name="Seite_508" id="Seite_508">[S. 508]</a></span> immer der Älteste der Sippe -Hausverweser, und formell ist er es noch heutigen Tages. Dies zeigt -sich an grossen Festtagen, wo der Älteste an der Spitze des Tisches -sitzt, die Trinksprüche ausbringt, die Gäste begrüsst u. s. w.<a name="FNAnker_1105_1105" id="FNAnker_1105_1105"></a><a href="#Fussnote_1105_1105" class="fnanchor">[1105]</a> -Von einer Wahl des Domačin durch die Hausgenossen kann nur uneigentlich -gesprochen werden. Die Hausgemeinschaft wird eben nicht zum geringsten -Teile durch die Autorität ihrer älteren Mitglieder zusammengehalten. -Was der Würdigste und Besonnenste unter ihnen sagt, das hat Geltung. -Wer sich in der Gemeinschaft im Laufe der Zeit am meisten bewährt und -Achtung vor allen erworben hat, der wird leicht auch stillschweigend -als Domačin anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das sechzigste -Jahr zurückgelegt, so muss er von selbst die Leitung einem andern -übertragen.<a name="FNAnker_1106_1106" id="FNAnker_1106_1106"></a><a href="#Fussnote_1106_1106" class="fnanchor">[1106]</a> Er ist eben lediglich Verwalter eines Vermögens, -auf welches er kein grösseres Anrecht besitzt, als irgend einer der -erwachsenen Hausgenossen. Er ist bloss der Erste unter mehreren ihm -Gleichberechtigten.<a name="FNAnker_1107_1107" id="FNAnker_1107_1107"></a><a href="#Fussnote_1107_1107" class="fnanchor">[1107]</a></p> - -<p>Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche -den südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen -Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der -Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen -tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe -als einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker. -So wie die slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss -wohl zuvor das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche -Gewalt im Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen -Tagen überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im -häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die -Männer in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum -sich heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft -gewonnen, die Erblichkeit<span class="pagenum"><a name="Seite_509" id="Seite_509">[S. 509]</a></span> zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate -wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga -und dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon -die Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei -den Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine -Aristokratie noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug -der mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft -überhaupt, aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei -letzteren ist der Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes, -doch schon Herr, dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden -Söhne, Töchter und Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei -ausartete<a name="FNAnker_1108_1108" id="FNAnker_1108_1108"></a><a href="#Fussnote_1108_1108" class="fnanchor">[1108]</a>, ja die Keuschheit der Weiber ernstlich gefährdete. Wo -in der engen <i>Izbá</i> mehrere Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen -wohnen, entsteht leicht eine Art geschlechtlicher Ungebundenheit -und Vermischung. Das Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank -der Sitte, sehr früh zu heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte, -beanspruchte von seinen Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“, -welches die Jugend und die Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu -machen verwehrten.<a name="FNAnker_1109_1109" id="FNAnker_1109_1109"></a><a href="#Fussnote_1109_1109" class="fnanchor">[1109]</a> Bei den Südslaven ist die Stellung des Weibes -auch kaum eine höhere — es zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft -und wird ebensowenig um Rat gefragt<a name="FNAnker_1110_1110" id="FNAnker_1110_1110"></a><a href="#Fussnote_1110_1110" class="fnanchor">[1110]</a> — aber der Hausverweser hat -noch weit geringere Macht als in Russland. Die südslavische Sippe ist -trotz des Vorherrschens der Männer <em class="gesperrt">noch nicht</em> patriarchalisch. -Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz und die Kinder gehorchen; in -der südslavischen Zadruga ist von einem solchen unbedingten Gehorsam -keine Rede. <em class="gesperrt">Utješenović</em> und <em class="gesperrt">Bogišić</em> halten demnach dafür, -dass die Bezeichnung „patriarchalisch“ unanwendbar sei. Auch sonst -deutet noch manches auf ältere Züge. Ungeachtet<span class="pagenum"><a name="Seite_510" id="Seite_510">[S. 510]</a></span> der pessimistischen -Verurteilung des Weibes und ihrer Erniedrigung spielt die <i>Domačica</i> -eine bedeutende Rolle in der Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem -Hausverweser, unterstehen deren sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie -ist gewöhnlich die Gattin des Hausverwesers, häufig aber wird dazu die -verständigste und vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja, -oft umgeht man mit Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu -erleichtern.<a name="FNAnker_1111_1111" id="FNAnker_1111_1111"></a><a href="#Fussnote_1111_1111" class="fnanchor">[1111]</a> So lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib -nie Oberhaupt der Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe -an deren Spitze, wenn ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte -keine Brüder hinterlassen hat. Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang -erwachsener männlicher Mitglieder das Haupt der Zadruga werden. Die -Rechte des Einzelnen in der Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber -selbst diese geniesst der Mann voll erst dann, wenn er sich verehlicht, -was freilich meist schon in jungen Jahren geschieht. Ebenso gilt den -Russen als voll bloss der Verheiratete, d. h. derjenige, welcher nebst -seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines Weibes ins Treffen führen -kann.<a name="FNAnker_1112_1112" id="FNAnker_1112_1112"></a><a href="#Fussnote_1112_1112" class="fnanchor">[1112]</a> Jener, welcher in ein Haus hineinheiratet, übt dagegen -seinem Weibe gegenüber selten jene unbeschränkte Macht aus, die sonst -einem Manne zugestanden wird. Besonders leicht wird das Verhältnis ein -verkehrtes, wenn der Mann aus einem armen Hause stammt.<a name="FNAnker_1113_1113" id="FNAnker_1113_1113"></a><a href="#Fussnote_1113_1113" class="fnanchor">[1113]</a></p> - -<p>In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer -Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht -bloss Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der -Einzelne erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft -kommt heute noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben -und Kroaten allgemein gebräuchliche Ausdruck für das jüngere -Sondereigentum, <i>Prčija</i> (vom griechischen προίκιον, -Mitgift), weist klar darauf hin, woher gewöhnlich Männer (in der -Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen haben.<a name="FNAnker_1114_1114" id="FNAnker_1114_1114"></a><a href="#Fussnote_1114_1114" class="fnanchor">[1114]</a> Zwischen Mann<span class="pagenum"><a name="Seite_511" id="Seite_511">[S. 511]</a></span> und -Weib muss Gütergemeinschaft herrschen; sie müssen mit Hab und Gut -für einander ganz eintreten<a name="FNAnker_1115_1115" id="FNAnker_1115_1115"></a><a href="#Fussnote_1115_1115" class="fnanchor">[1115]</a>; dagegen erbt die Witwe, die aus -der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten ausscheidet, nach -dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem Manne. Sie kann -bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck) mitnehmen; -selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten, muss sie der -Hausgemeinschaft zurückgeben.<a name="FNAnker_1116_1116" id="FNAnker_1116_1116"></a><a href="#Fussnote_1116_1116" class="fnanchor">[1116]</a> Auch in Russland hat die Frau -keinen Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes, noch -selbst ihres Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt ist, -ausserhalb des gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder -Arbeit ein besonderes Eigenvermögen, eine Art <i>Peculium</i>, erwerben, -in einzelnen Landesteilen <i>Korobija</i> (Körbchen) genannt. Diese -Korobija, wozu die Frauen allein den Schlüssel besitzen, nehmen die -jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als Mitgift oder Aussteuer mit. -Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija an ihre Stammfamilie -zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt, sondern an die -Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten Schwestern -der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art Erbrecht in der -Weiberlinie besteht.<a name="FNAnker_1117_1117" id="FNAnker_1117_1117"></a><a href="#Fussnote_1117_1117" class="fnanchor">[1117]</a></p> - -<p>Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe, -fast allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur -mehr der Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für -schon erloschen hielt, hat indes Iv. Ev. <em class="gesperrt">Gešov</em> ihr Bestehen -unlängst nachgewiesen.<a name="FNAnker_1118_1118" id="FNAnker_1118_1118"></a><a href="#Fussnote_1118_1118" class="fnanchor">[1118]</a> Selbst um Sofia herum giebt es Dörfer, -wo die Zadruga vorkommt, und in den Kreisen von Sofia, Tirnovo und -Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig anzutreffen. In Makedonien -endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss auf Dörfern, sondern -sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer zu erforschen -wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im Savelande -und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter der -griechisch-orthodoxen Bevölkerung.<span class="pagenum"><a name="Seite_512" id="Seite_512">[S. 512]</a></span> In Dalmatien, in der Herzegowina -und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden -sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk, -bei der alten Einrichtung zu bleiben<a name="FNAnker_1119_1119" id="FNAnker_1119_1119"></a><a href="#Fussnote_1119_1119" class="fnanchor">[1119]</a>, welche einer noch weniger -entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens -findet sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton -Zürich, ein Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“ -oder „Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens, -der südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben -ungemein ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die -Familie der entfernten Armenier. So lange die Häupter der Familie, -Vater oder Mutter, leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt -und ohne irgend eine Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem -Gehorsam gegen das Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem -achtzigjährigen Patriarchen drei Geschlechter zusammensitzen, vier bis -fünf verheiratete Söhne von fünfzig bis sechzig Jahren, dann noch Enkel -von dreissig Jahren und deren Kinder. Keine Absonderung des Vermögens; -kein Glied kann etwas für sich erwerben, es erwirbt nur für das Ganze. -Es giebt auf solche Weise Gehöfte, auf denen Familien vierzig bis -fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder trennen sich nur sehr ungern; -gewöhnlich tritt nach dem Tode des Oberhauptes der älteste Sohn an die -Spitze der Familie, und dann ganz mit dem Rechte des Vaters. Erst bei -den Enkeln beginnen die Teilungen.<a name="FNAnker_1120_1120" id="FNAnker_1120_1120"></a><a href="#Fussnote_1120_1120" class="fnanchor">[1120]</a></p> - -<p>Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen, -damit die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von -selbst zu der auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten. -Das Gleiche ist in Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft -liebte es die ländliche Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben. -Teilungen waren gefürchtet und fanden nur dann statt, wenn das Haus -oder richtiger der Hof (<i>Dwor</i>) zu eng für die Zahl der Insassen -wurde.<a name="FNAnker_1121_1121" id="FNAnker_1121_1121"></a><a href="#Fussnote_1121_1121" class="fnanchor">[1121]</a> Schon darin giebt<span class="pagenum"><a name="Seite_513" id="Seite_513">[S. 513]</a></span> die Sippengenossenschaft sich als -eine niedrigeren Kulturstufen angepasste Familienform zu erkennen, -wie sie eben der noch dünneren Volksmenge entsprachen. Überall, -bemerkt <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em> sehr treffend, ist die Vermehrung der -Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den Übergang vom Gesamt- -zum Sondereigentum beschleunigt haben.<a name="FNAnker_1122_1122" id="FNAnker_1122_1122"></a><a href="#Fussnote_1122_1122" class="fnanchor">[1122]</a> Es ist beachtenswert, -dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt war. Eine -irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „<i>Lebor na Huidre</i>“ -spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der Familien -entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des Bodens.“ -In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des -Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird, -so wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu -gering für die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu -einer Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und -ein in dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch -die Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen -umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die -individuelle Besitznahme hervor, das der engeren Familie des Besitzers -dauernd gehörende und vererbliche Eigentum.</p> - -<p>Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem -Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit -letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist -denn noch heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der -Zadruga, sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie -eigen, welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen -ganz der städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater, -Mutter und Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die -<i>Inokoština</i> (Beiwort: <i>inokosna</i>)<a name="FNAnker_1123_1123" id="FNAnker_1123_1123"></a><a href="#Fussnote_1123_1123" class="fnanchor">[1123]</a>, d. h. die einfache Familie. -Sie findet sich überall <em class="gesperrt">neben</em> der Hausgemeinschaft; die Natur<span class="pagenum"><a name="Seite_514" id="Seite_514">[S. 514]</a></span> -der Dinge selbst entwickelt sie überall, wo diese vorhanden. Allerdings -ist die Machtvollkommenheit des Hausvaters in der Inokosnafamilie -grösser als jene des Zadrugaverwesers, allein er ist nichts weniger als -unumschränkter Herr über seine Söhne, wie etwa der <i>Pater familias</i> zur -Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind vielmehr als Besitzer des -Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt, welcher ohne ihre Zustimmung -darüber nicht verfügen kann. Er ist also auch bloss Vermögensverwalter, -welcher sein Amt in allen wichtigen Fragen nur im Einverständnis mit -den Söhnen ausübt und darin durch einen Dritten ersetzt werden kann, -wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht gewachsen zeigt. Die -erwachsenen Söhne, besonders wenn schon verheiratet, können vom Vater -noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der Güter verlangen, ja ihn dazu -zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch auf einen gleichen Anteil -wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode nehmen die Dinge in der -Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der Zadruga: alles bleibt beim -alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder die Gemeinschaft -fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren freiwilligen -Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt also -bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis -zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert -sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die -Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit -der auf Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun -hat, wohl aber mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren -Rechtsgrundsätze auch in dieser engeren Familie walten.<a name="FNAnker_1124_1124" id="FNAnker_1124_1124"></a><a href="#Fussnote_1124_1124" class="fnanchor">[1124]</a> Es -ist daher auch nicht zu verwundern, dass häufige Übergänge von dem -Zadrušna- in den Inokosna-Zustand und umgekehrt stattfinden.<a name="FNAnker_1125_1125" id="FNAnker_1125_1125"></a><a href="#Fussnote_1125_1125" class="fnanchor">[1125]</a></p> - -<p>Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der -Sippe zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich -auch in vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist<span class="pagenum"><a name="Seite_515" id="Seite_515">[S. 515]</a></span> sie aus der -auf Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die -Sippe das Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das -Spätere. Die Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die -gleiche gewesen, dies hat sich schon aus dem Unterschiede zwischen der -südslavischen und der russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe -einen ausgeprägten patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich -auch der genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt -waltet nicht bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So -erkennen bei den katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder -der oft 50, 100, ja sogar 200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater -oder Urgrossvater, kurz in dem Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt. -So lange dieses lebt, wagt es niemand, sich das geringste seiner -Rechte anzumassen. Er behält das ganze Vermögen und alle seine Gewalt -bis zu seinem Tode. Wenn er vorher unzurechnungsfähig werden sollte, -übernimmt sein ältester Bruder oder Sohn die einstweilige Verwaltung, -welche jedoch erst nach seinem Tode auf diesen endgiltig übergeht. -Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder trennen, kommt nur -in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn Geistlicher wird, -tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält gewöhnlich den ihm -entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.<a name="FNAnker_1126_1126" id="FNAnker_1126_1126"></a><a href="#Fussnote_1126_1126" class="fnanchor">[1126]</a> Weiber sind -erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien überhaupt, wo -der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die Mädchen keine -Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.<a name="FNAnker_1127_1127" id="FNAnker_1127_1127"></a><a href="#Fussnote_1127_1127" class="fnanchor">[1127]</a> Schon sehr -jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt, -und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem -Verlöbnis abzuweichen.<a name="FNAnker_1128_1128" id="FNAnker_1128_1128"></a><a href="#Fussnote_1128_1128" class="fnanchor">[1128]</a><span class="pagenum"><a name="Seite_516" id="Seite_516">[S. 516]</a></span> Auch sonst zeigt die albanesische -Familie, ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich -das Wesen der Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass -sie den ganzen Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie, -teilweise mit Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern -mitunter schon Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.<a name="FNAnker_1129_1129" id="FNAnker_1129_1129"></a><a href="#Fussnote_1129_1129" class="fnanchor">[1129]</a></p> - -<p>Lehrreich ist, bemerkt treffend <em class="gesperrt">Sigmund Riezler</em>, die -Doppelbedeutung des alten Wortes <em class="gesperrt">Sippe</em>. <i>Sibja</i> heisst -zugleich Friede, Bündnis (<i>Pax</i>, <i>Foedus</i>) und Familie, Geschlecht, -Verwandtschaft (<i>Gens</i>).<a name="FNAnker_1130_1130" id="FNAnker_1130_1130"></a><a href="#Fussnote_1130_1130" class="fnanchor">[1130]</a> Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten -Nachwirkung des Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den -Anfängen des geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen -untereinander, sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, -dass der Schutz des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die -Gesippen, d. h. zugleich die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt -war. Wie <em class="gesperrt">Tacitus</em> berichtet, war es die Sippe, welche das Wergeld -für ihren getöteten Angehörigen empfing. Dem entsprechend haftete auch -die ganze Sippe für die Zahlung des von ihrem Genossen verwirkten -Wergeldes. Die Sippe hatte also eine korporative Gestaltung als -Friedens- und Rechtsgenossenschaft. Nach diesen Geschlechterverbänden -regelte sich die Ansiedlung, regelte sich auch das Heerwesen.<a name="FNAnker_1131_1131" id="FNAnker_1131_1131"></a><a href="#Fussnote_1131_1131" class="fnanchor">[1131]</a> Aus -dem Studium der Ortsnamen der Münchener Gegend hat der obengenannte -Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei<span class="pagenum"><a name="Seite_517" id="Seite_517">[S. 517]</a></span> der Einwanderung der -Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des sechsten christlichen -Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten Jahrzehnten des fünften -Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband noch so lebendig war, -dass die Sippen als geschlossene Massen ihren Einzug hielten und als -geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.<a name="FNAnker_1132_1132" id="FNAnker_1132_1132"></a><a href="#Fussnote_1132_1132" class="fnanchor">[1132]</a> Nach <em class="gesperrt">Riezlers</em> -Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so häufige Endung -<i>-ing</i> bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr Ursprung -auf eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem Geschlechtsverband, -auf der Sippe oder Magschaft, beruht auch nach <em class="gesperrt">Felix Dahn</em> die -Ansiedlung der Germanen überhaupt.<a name="FNAnker_1133_1133" id="FNAnker_1133_1133"></a><a href="#Fussnote_1133_1133" class="fnanchor">[1133]</a> Lange, ungemein lange war die -germanische Sippe, das Geschlecht, die einzige Gliederung innerhalb der -Horde und zugleich der Rahmen des Rechtsverbandes; die Blutsverwandten -besassen ein gemeinsames Erbrecht, überwachten die Eheschliessungen und -verehrten einen gemeinsamen Stammvater, in Kampf und Prozess traten sie -füreinander ein. Die engere Familie, die man so gerne gerade bei den -deutschen Völkern am reichsten und tiefsten ausgebildet sein lässt, war -allem Anscheine nach den Germanen völlig unbekannt. Wir besitzen dafür -auch gar kein gangbares echt deutsches Wort, sondern müssen uns mit -dem lateinischen <i>Familia</i> behelfen, welches, sagt <em class="gesperrt">Riehl</em>, von -dem Erbfeind der deutschen Sitte des Hauses, von dem römischen Recht, -uns angeheftet worden ist.<a name="FNAnker_1134_1134" id="FNAnker_1134_1134"></a><a href="#Fussnote_1134_1134" class="fnanchor">[1134]</a> Die Sippenverbände ragen dagegen auch -in spätere Jahrhunderte hinein. Von den Ostgoten wissen wir, dass die -Sippe ihnen das subjektive Band bildete und sie bei der Einwanderung -nach Italien geschlechterweise über die Halbinsel verteilt wurden. Aber -noch zu Ende ihres Reichs war das Sippengefühl sehr lebhaft, lebhafter -als das Nationalgefühl, und trotz des Gesetzes die Blutrache in vollem -Schwung.<a name="FNAnker_1135_1135" id="FNAnker_1135_1135"></a><a href="#Fussnote_1135_1135" class="fnanchor">[1135]</a> Ebenso stark äusserte sich der Sippenverband, das -Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt noch <em class="gesperrt">Vul<span class="pagenum"><a name="Seite_518" id="Seite_518">[S. 518]</a></span>filas’</em> -Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen der Rechtsfriede -sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht aber würde man -die Sippe <em class="gesperrt">lediglich</em> als einen Rechtsverband auffassen, denn -sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von dem -Worte für „Geschlecht“, „Familie“: <i>Kuni</i>; und deutlich sieht man, -dass <em class="gesperrt">Blutsverwandtschaft</em> und Volksgenossenschaft in diesen -Wortbildungen <em class="gesperrt">zugleich</em> ausgedrückt werden.<a name="FNAnker_1136_1136" id="FNAnker_1136_1136"></a><a href="#Fussnote_1136_1136" class="fnanchor">[1136]</a> Bei ihrem -Eintritt in die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in -vollem Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht -wurde, weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des -Hauses, im Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender -Gewalt über Frau und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen -durfte, gleich wie die Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue -der Frau; Buhlschaft des Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht -Ehebruch: der Mann kann die eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder -durch Buhlschaft mit der Frau eines anderen. Kebsinnen und sogar -Nebenfrauen hinter der ersten oder Hauptgemahlin begegnen wir wie -bei Südgermanen so in starker Verwilderung bei Nordgermanen.<a name="FNAnker_1137_1137" id="FNAnker_1137_1137"></a><a href="#Fussnote_1137_1137" class="fnanchor">[1137]</a> -Nur der Mann, als wirkliches Glied der Völkerschaft, war in vollem -Umfange rechtsfähig. Auch hatte das Patriarchat einen Adel gezeitigt, -und dieser beruhte wieder auf mächtiger Pietät und Liebe für das -Geschlecht (<i>Adal</i> = Geschlecht) und die heiligen Bande des Blutes, -welche auch der politischen Genossenschaft zu Grunde liegen.<a name="FNAnker_1138_1138" id="FNAnker_1138_1138"></a><a href="#Fussnote_1138_1138" class="fnanchor">[1138]</a> Aber -dem Westgoten heisst der <em class="gesperrt">Haus</em>genosse nur selten <i>Ingardis</i>, -häufiger <i>Inna-Kunds</i>, d. h. <em class="gesperrt">Geschlechts</em>genosse: eine Erinnerung -an die Zeit, da noch nicht das auf Wagen bewegliche Zelt- oder Holzhaus -der engeren Familie, sondern der Geschlechtsverband, die Sippe, -den dauernden, wichtigsten, engsten Lebenskreis bildete.<a name="FNAnker_1139_1139" id="FNAnker_1139_1139"></a><a href="#Fussnote_1139_1139" class="fnanchor">[1139]</a> Ein -abermaliger Beweis für die hier verfochtene Ansicht, dass die Sippe -nicht erst aus einer Vereinigung von engeren Familien entstanden ist, -sondern<span class="pagenum"><a name="Seite_519" id="Seite_519">[S. 519]</a></span> letztere sich aus dem älteren Sippenverbande herausgesondert -haben.</p> - -<p>Die Geschlechtsverfassung, betont <em class="gesperrt">Riezler</em>, bezeichnet eine -vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch -eine Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie. -Der bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie, -sondern auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die -öffentliche Gewalt erstarkte, musste die korporative Gestaltung, -welche die Sippe als Friedens- und Rechtsgenossenschaft ursprünglich -hatte, mehr und mehr verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit -der bajuwarischen Einwanderung gediehen war, entzieht sich der -Beobachtung. Hier genügt der Nachweis, dass damals noch zahlreiche -Sippen als gesellige Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen -Abstammung sich bewusst waren, bestanden, eine Thatsache, welche -hinwiederum wahrscheinlich macht, dass auch von der alten, rechtlichen -und sittlichen, religiösen und wirtschaftlichen Genossenschaft, welche -die Geschlechter ursprünglich bildeten, damals wenigstens noch Reste -vorhanden waren.“<a name="FNAnker_1140_1140" id="FNAnker_1140_1140"></a><a href="#Fussnote_1140_1140" class="fnanchor">[1140]</a></p> - -<p>Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht, -aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich -z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr -grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (<i>Galuan</i>) beisammen, -und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.<a name="FNAnker_1141_1141" id="FNAnker_1141_1141"></a><a href="#Fussnote_1141_1141" class="fnanchor">[1141]</a> Darin giebt -es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das -Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das -Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von -den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die -Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses -nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht -zu fügen.<a name="FNAnker_1142_1142" id="FNAnker_1142_1142"></a><a href="#Fussnote_1142_1142" class="fnanchor">[1142]</a> Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und -den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren<span class="pagenum"><a name="Seite_520" id="Seite_520">[S. 520]</a></span> einer alten -Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen -Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber, -allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der -Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.<a name="FNAnker_1143_1143" id="FNAnker_1143_1143"></a><a href="#Fussnote_1143_1143" class="fnanchor">[1143]</a></p> - -<p>Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der -geschichtlichen Überlieferung, in <em class="gesperrt">Stämme</em>; φυλή -nannten sie die Griechen, <i>Tribus</i> die Römer, und solcher Stämme gab -es in Attika vier, in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; -denn von den <i>Luceres</i> bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an -neben den <i>Ramnes</i>, den eigentlichen Latinern, und den <i>Tities</i>, -Sabinern, als dritter Stamm vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen -anbetrifft, so bezeichnete das Wort bloss: Abteilung eines Volkes, -<em class="gesperrt">ursprünglich</em> jedoch Familie <em class="gesperrt">oder</em> Anhäufung von Menschen -derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt mir wichtig, denn in der -Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände noch sehr gering war, -fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der Abstammung zusammen. -Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr diese Reinheit der -Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die Mannesherrschaft -schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter fremden -Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens wenig -zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem und -thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als -<em class="gesperrt">reine</em> Hellenen eingewandert, wenn sie auch <em class="gesperrt">Herodot</em> als -reine Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.<a name="FNAnker_1144_1144" id="FNAnker_1144_1144"></a><a href="#Fussnote_1144_1144" class="fnanchor">[1144]</a> Allein -überall beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich -das Band der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine -eingebildete ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren -Ausdruck findet. Nur ist es verkehrt, wie <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> -und andere thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des -Clans oder der Sippe zu halten, während er<span class="pagenum"><a name="Seite_521" id="Seite_521">[S. 521]</a></span> vielmehr aus diesen -hervorgegangen ist. Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine -Sippe, <em class="gesperrt">nicht weil</em> sie um einen gemeinsamen Kult sich scharen, -sondern sie scharen sich um diesen Kult weil sie ihrer gleichen -Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren sich bewusst sind, weil -sie mit Recht oder Unrecht an eine engere oder weitere Verwandtschaft -untereinander glauben. Mit seinem Anschwellen spaltet sich der Stamm -in grössere oder kleinere Verbände, deren jeder wiederum seinen -eigenen Kult sich schafft und kraft des Abstammungsgefühles mit seinen -Bruderverbänden je nach den gegebenen Umständen in genauerer oder -loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem Stammeshäuptling ebenso wie -dem Stammeskult ergeben ist. So stellt sich uns die Vereinigung dieser -schwächeren Verbände allerdings wie ein Bund, eine Erweiterung der -einzelnen Glieder dar, in welchem die nämliche Organisation in höherer -Ordnung waltet, wie in dieser. In der That besass auch jede der vier -attischen Phylen ihre besondere Schutzgottheit, die <i>Phylopatores</i>, die -„Stammväter“, welche darum im Sinne des Totemismus natürlich auch die -Eponymen, d. h. Namengeber der Stämme sind.<a name="FNAnker_1145_1145" id="FNAnker_1145_1145"></a><a href="#Fussnote_1145_1145" class="fnanchor">[1145]</a> Sie hatten jährlich -ihre bestimmten Kultfeste, meist mit einem gemeinsamen Mahle aller -Stammesmitglieder verbunden. Jeder Stamm stand unter einem Häuptling, -dem φυλοβασιλεύς, dem <i>Tribunus</i>.<a name="FNAnker_1146_1146" id="FNAnker_1146_1146"></a><a href="#Fussnote_1146_1146" class="fnanchor">[1146]</a> Aber es sollte nicht -vergessen werden, dass wenn der so gestaltete Stamm als Bund seiner -Unterabteilungen erscheint, er dies doch erst geworden, <em class="gesperrt">nachdem</em> -die Verhältnisse eine Gliederung notwendig gemacht.</p> - -<p>Solche Gliederungen waren in Griechenland die <em class="gesperrt">Phratrien</em> (φρατρία), -deren jede Phyle drei zählte, in Rom die <em class="gesperrt">Kurien</em> -(<i>Curia</i>), wovon zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika -bildeten dann wieder je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom -wahrscheinlich je zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht -fehlzugehen, wenn ich Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und -zwar dem <em class="gesperrt">unreinen</em> Clan, die Geschlechter aber, in Hellas -γένος, in Rom <i>Gens</i> geheissen, der Sippe gleich setze. Wie der<span class="pagenum"><a name="Seite_522" id="Seite_522">[S. 522]</a></span> -Clan hatten Phratrie und Kurie ihre Häuptlinge; <em class="gesperrt">Lippert</em> hat -die Anschauung, dass die Gruppe, welche in Althellas je ein „Fürst“ -vertritt, als die Phratrie zu betrachten sei.<a name="FNAnker_1147_1147" id="FNAnker_1147_1147"></a><a href="#Fussnote_1147_1147" class="fnanchor">[1147]</a> In Rom hatte -jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, <i>Curio</i>, und alle zusammen -einen Obervorsteher (<i>Curio maximus</i>). Von diesen Kurionen oder -Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters (<i>Flamen curialis</i>) -auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen (<i>Sacra</i>) verwaltet, -die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch die griechische -Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit, zu deren Ehren -die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle versammelten. -Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der rechtmässigen -Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter entsprossen -war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband umschlang, -lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die blosse -Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die Menschen -gesellschaftlich und politisch zu vereinigen.</p> - -<p>Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen -γένος und <i>Gens</i> der Sippe; in der That sind ihnen deren -wesentlichsten Kennzeichen gemein. Sie umfassen — wie bei den -Südslaven unserer Tage — eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die -wir heute als Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft -eines in Griechenland sogenannten <em class="gesperrt">Archon</em> (Ἄρχων), -welcher der Erbe des Patriarchats ist und, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> glaubt, -anfangs wahrscheinlich seine Würde der Wahl verdankte.<a name="FNAnker_1148_1148" id="FNAnker_1148_1148"></a><a href="#Fussnote_1148_1148" class="fnanchor">[1148]</a> Jedes -Geschlecht besass wiederum seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten, -sowie gemeinsame Kultfeste, und die verehrte Schutzgottheit erweist -sich bei näherer Untersuchung fast immer als irgend ein vergötterter -Vorfahr. Desgleichen hatte jede römische <i>Gens</i> jährlich wiederkehrende -Festtage (<i>Feriae gentiliciae</i>) — ihr „Sippenfest“ — an welchen sie -sich vereinigte, um der Schutzgottheit der <i>Gens</i>, den <i>Dii gentiles</i>, -unter der Aufsicht der <i>Pontifices</i> besondere Opfer (<i>Sacrificia -gentilicia</i> oder <i>anniversaria</i>) darzubringen.<span class="pagenum"><a name="Seite_523" id="Seite_523">[S. 523]</a></span> Die Verwandtschaft -war strenge in der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in -ein Geschlecht heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres -Mannes von ihren heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. -Diese vom Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, -mit schroffer Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den -Kult geheiligt, was <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> zu der irreführenden -Behauptung verleitet: Die Religion habe die Verwandtschaft -bestimmt.<a name="FNAnker_1149_1149" id="FNAnker_1149_1149"></a><a href="#Fussnote_1149_1149" class="fnanchor">[1149]</a> In Wahrheit hat sie allmählich gewordenen Anschauungen -nur ihre Billigung erteilt und sie damit allerdings befestigt. Diese -Anschauungen, hervorgewachsen nicht aus religiösen Satzungen, sondern -aus dem starren Eigentumsbegriff, waren das gerade Gegenteil jener der -mutterrechtlichen Epochen, in welchen nur das weibliche, niemals das -männliche Blut Verwandtschaft begründen konnte. Bei den Römern galt -dagegen nur die <i>Agnatio</i>, die „zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“, -und es erstreckte sich der häusliche Kult nicht auf die natürliche -Verwandtschaft durch die Weiber, welche als <i>Cognatio</i> allmählich mit -steigender Gesittung und Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung -fand. Stets aber gingen in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die -<i>Gentiles</i>, den Kognaten voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens -selbst noch in späteren Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den -Südslaven unbekannte Testament aufgekommen war, auch darin, dass die -Gentilen denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne -Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht -hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank -sein Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre <i>Cura</i> oder -<i>Tutela</i> zu nehmen. Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte -in Griechenland und Rom das Sondereigentum, aber wenn <em class="gesperrt">Fustel de -Coulanges</em> leugnet, dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden -habe, so behauptet er Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. -In Griechenland wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer -Reste von Gemeinvermögen besessen und durch den Archon ver<span class="pagenum"><a name="Seite_524" id="Seite_524">[S. 524]</a></span>waltet zu -haben. Auch deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf -ein solches hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu -verkaufen, desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. <em class="gesperrt">Phidon</em> -von Korinth, ein Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, -dass die Zahl der Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben -sollte. Dies war aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, -noch selbst verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst -seit dem Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, -gleichwie in Griechenland, unzulässig,<a name="FNAnker_1150_1150" id="FNAnker_1150_1150"></a><a href="#Fussnote_1150_1150" class="fnanchor">[1150]</a> und <em class="gesperrt">Mommsen</em> hat -gezeigt, wie die römischen <i>Gentes</i> ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem -Namen benannte Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen -hervorgeht, lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach -deren, beziehungsweise des <i>Pater</i> Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. -Nur der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. <em class="gesperrt">Letourneau</em> -gelangt daher mit <em class="gesperrt">Laveleye</em> zu dem Schlusse, dass auch in Rom -und Hellas das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass -letzteres nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.<a name="FNAnker_1151_1151" id="FNAnker_1151_1151"></a><a href="#Fussnote_1151_1151" class="fnanchor">[1151]</a> -Den unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie -wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange -ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem -Recht, was <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> für das in keinem römischen -Gesetz erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, -sagt er, aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien -unbekannt gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die -Erinnerung daran erlöschen.<a name="FNAnker_1152_1152" id="FNAnker_1152_1152"></a><a href="#Fussnote_1152_1152" class="fnanchor">[1152]</a></p> - -<p>Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und -<i>gens</i>) trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, -die wir in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten -kennen. Dass das Nämliche auch bei der <i>Gens</i> zutraf, hat <em class="gesperrt">Fustel -de Coulanges</em> ausser alle Frage gestellt. Schon die<span class="pagenum"><a name="Seite_525" id="Seite_525">[S. 525]</a></span> sprachlichen -Ausdrücke reden beredt genug. Das Wort <i>Gens</i> ist genau das nämliche -Wort wie <i>Genus</i>, so sehr, dass man das eine für das andere setzen und -z. B. <i>Gens Fabia</i> ebenso wohl als <i>Genus Fabium</i> sagen könnte; beide -entsprechen dem Zeitworte <i>gignere</i> und dem Hauptworte <i>Genitor</i>; -ebenso wie γένος seinerseits γεννᾷν und -γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt der Begriff der Abstammung. -Die Griechen bezeichneten die Genossen eines γένος auch als -ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch Genährte.<a name="FNAnker_1153_1153" id="FNAnker_1153_1153"></a><a href="#Fussnote_1153_1153" class="fnanchor">[1153]</a> -Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den Worten <i>Gens</i> und -γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und in Hellas -wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie sie in -beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich war. -Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das -Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das <i>Nomen gentilicium</i>, -der Geschlechtsname, der stets mit <i>-ius</i> endigt. Diesem wurde bei den -Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das <i>Praenomen</i>, -der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien, -welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen -(<i>Cognomen</i>) führten, und dieser wurde dem <i>Nomen gentilicium</i> als -dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier, -Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist -also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es -hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben. -Daraus geht hervor, was <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> mit Recht betont, -dass das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,<a name="FNAnker_1154_1154" id="FNAnker_1154_1154"></a><a href="#Fussnote_1154_1154" class="fnanchor">[1154]</a> -sagen wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war. -Es ist die <i>Joint-Family</i> der Hindu, die ursprüngliche slavische -Sippschaft. So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht -mehr als ein strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die -unter Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die -Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt<span class="pagenum"><a name="Seite_526" id="Seite_526">[S. 526]</a></span> durch -Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und -die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets -aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des -Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien -schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren -Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche -ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht -mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft -lebte fort in dem gemeinschaftlichen <i>Nomen gentilicium</i>.</p> - -<p>Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf -denselben Ursprung zurück. <em class="gesperrt">Mac Lennan</em> hat es sehr wahrscheinlich -gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer <em class="gesperrt">vor</em> -dem Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für -die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den -Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die -Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder -nannten, zu einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand -und die <i>Cognatio</i>, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft -zählte, ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man -darf also sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als -Blutsverwandte zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische -System sich Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets -mit der Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte -voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise der -Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren noch -lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit vermag -A. <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em> eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung -der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit -Unrecht hat man letzteren die <i>Gens</i> absprechen wollen; das Geschlecht -hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den -Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer -besassen ein <i>Nomen gentilicium</i>, Beinamen, sowie die Erbschafts- und -Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den -Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein<span class="pagenum"><a name="Seite_527" id="Seite_527">[S. 527]</a></span> Unterschied, und dieser muss -ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die -Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des -Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em> wagt -nun die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme -diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs -zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die -<i>Pagi</i> der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten -Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die -vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms, -die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese -Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater -nennen konnten, <i>qui patrem scire possunt</i>, und die, weil sie eben -einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der -<i>Gens patricia</i> beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten -Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden -Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als -<i>Patricii</i> bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen -im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche -noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes -waren also noch <em class="gesperrt">natürliche</em>, nicht auf das agnatisch-religiöse -Recht aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten -Schriftsteller, dass anfangs die Plebejer noch nicht <i>patres familias</i> -waren; solche gab es bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. -Als die Vatergewalt allgemach auch in die Sitten der Plebejer -überging, organisierten sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde -der patrizischen Sippe und wurden von dieser als <i>Gentes minores</i> -anerkannt, aber einen religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht -zu geben. Damit fiel auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für -sie weder <i>Auspicia</i> noch <i>Sacra</i>. Der Plebejer war ein Mensch ohne -kultlich geheiligten Stammvater; <i>patrem non habet</i>, sagte man von ihm, -wenn auch sein leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in -der Plebejer-Gens weder die rechte Ehe (<i>justum matrimonium</i>) noch die -rechte Vermählung (<i>justae nuptiae</i>), und die Plebejer schlossen ihre -Bündnisse auch<span class="pagenum"><a name="Seite_528" id="Seite_528">[S. 528]</a></span> nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier: -<i>Connubia promiscua habent more ferarum</i>. Es ist sehr wahrscheinlich, -dass die Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen -von Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde. -Das Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der -alten patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich -nicht Eigentümer.<a name="FNAnker_1155_1155" id="FNAnker_1155_1155"></a><a href="#Fussnote_1155_1155" class="fnanchor">[1155]</a></p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1066_1066" id="Fussnote_1066_1066"></a><a href="#FNAnker_1066_1066"><span class="label">[1066]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488–489.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1067_1067" id="Fussnote_1067_1067"></a><a href="#FNAnker_1067_1067"><span class="label">[1067]</span></a> A. a. O. S. 490–491.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1068_1068" id="Fussnote_1068_1068"></a><a href="#FNAnker_1068_1068"><span class="label">[1068]</span></a> Ausland 1868. S. 328.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1069_1069" id="Fussnote_1069_1069"></a><a href="#FNAnker_1069_1069"><span class="label">[1069]</span></a> K. v. <em class="gesperrt">Gerstenberg</em>, im Ausland 1866. S. 813.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1070_1070" id="Fussnote_1070_1070"></a><a href="#FNAnker_1070_1070"><span class="label">[1070]</span></a> <i>Frarécheur</i>, der männliche Mitteilhaber bei -einer Lehensteilung unter Geschwister; der Hauptlehenserbe war -der <i>Parageur</i>, doch wird dieses Wort auch im Sinne einfach von -Mitbelehnter gebraucht.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1071_1071" id="Fussnote_1071_1071"></a><a href="#FNAnker_1071_1071"><span class="label">[1071]</span></a> <em class="gesperrt">Léon Vanderkindere</em>. <i>Notice sur l’origine -des magistrats communaux et sur l’organisation de la marke dans nos -contrées au moyen âge.</i> Bruxelles 1874.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1072_1072" id="Fussnote_1072_1072"></a><a href="#FNAnker_1072_1072"><span class="label">[1072]</span></a> Abgeleitet von <i>Drug</i>, Freund.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1073_1073" id="Fussnote_1073_1073"></a><a href="#FNAnker_1073_1073"><span class="label">[1073]</span></a> <em class="gesperrt">Valtazar Bogišić</em>. <i>Zbornik sadašnjih pravnih -običaja u južnih Slovena.</i> Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am -Platze, dass der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der -Begründer jener Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter -<em class="gesperrt">Post</em> in Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz -bezeichnet. Ehe noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte -<em class="gesperrt">Bogišić</em> ein schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über -das Gewohnheitsrecht der Slaven veröffentlicht (<i>Pravni običaji -u Slovena.</i> Agram 1867). Seine Übereinstimmung mit <em class="gesperrt">Post’s</em> -leitenden Gedanken kenne ich aus dem eigenen Munde des mir befreundeten -slavischen Gelehrten. <em class="gesperrt">Bogišić</em>, aus Ragusa gebürtig, dermalen -kais. russ. Staatsrat und Professor an der Universität zu Odessa, -hat soeben die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches für das Fürstentum -Montenegro beendet, eine Arbeit, die ihn viele Jahre in Anspruch -nahm. Siehe darüber seine kleine Schrift: <i>A propos du code civil du -Monténegro; quelques mots sur les principes et la méthode adoptés pour -sa confection.</i> Paris 1886.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1074_1074" id="Fussnote_1074_1074"></a><a href="#FNAnker_1074_1074"><span class="label">[1074]</span></a> Dr. Fr. S. <em class="gesperrt">Krauss</em>. Sitte und Brauch der -Südslaven. Wien 1885.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1075_1075" id="Fussnote_1075_1075"></a><a href="#FNAnker_1075_1075"><span class="label">[1075]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. <i>L’empire des Tsars et les -Russes.</i> Bd. I. S. 477.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1076_1076" id="Fussnote_1076_1076"></a><a href="#FNAnker_1076_1076"><span class="label">[1076]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 2.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1077_1077" id="Fussnote_1077_1077"></a><a href="#FNAnker_1077_1077"><span class="label">[1077]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1078_1078" id="Fussnote_1078_1078"></a><a href="#FNAnker_1078_1078"><span class="label">[1078]</span></a> A. a. O. S. 18–19.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1079_1079" id="Fussnote_1079_1079"></a><a href="#FNAnker_1079_1079"><span class="label">[1079]</span></a> A. a. O. S. 57.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1080_1080" id="Fussnote_1080_1080"></a><a href="#FNAnker_1080_1080"><span class="label">[1080]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 33.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1081_1081" id="Fussnote_1081_1081"></a><a href="#FNAnker_1081_1081"><span class="label">[1081]</span></a> A. a. O. S. 42.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1082_1082" id="Fussnote_1082_1082"></a><a href="#FNAnker_1082_1082"><span class="label">[1082]</span></a> A. a. O. S. 40.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1083_1083" id="Fussnote_1083_1083"></a><a href="#FNAnker_1083_1083"><span class="label">[1083]</span></a> A. a. O. S. 39.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1084_1084" id="Fussnote_1084_1084"></a><a href="#FNAnker_1084_1084"><span class="label">[1084]</span></a> A. a. O. S. 38.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1085_1085" id="Fussnote_1085_1085"></a><a href="#FNAnker_1085_1085"><span class="label">[1085]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 51.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1086_1086" id="Fussnote_1086_1086"></a><a href="#FNAnker_1086_1086"><span class="label">[1086]</span></a> A. a. O. S. 72.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1087_1087" id="Fussnote_1087_1087"></a><a href="#FNAnker_1087_1087"><span class="label">[1087]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. Bd. I. S. 476.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1088_1088" id="Fussnote_1088_1088"></a><a href="#FNAnker_1088_1088"><span class="label">[1088]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 611.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1089_1089" id="Fussnote_1089_1089"></a><a href="#FNAnker_1089_1089"><span class="label">[1089]</span></a> A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den -Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die -Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren, -ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man -ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten -überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie -beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze:</p> - -<div class="poetry-container"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse">„Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein.</div> - <div class="verse">Gott gab das Herzen frei.</div> - <div class="verse">Vom Herzen bis zum Minnepflegen</div> - <div class="verse">Führt noch so mancher Schritt.“</div> - </div> - <div class="stanza"> - <div class="verse mleft3">(A. a. O. S. 608–609.)</div> - </div> - </div> -</div> - -</div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1090_1090" id="Fussnote_1090_1090"></a><a href="#FNAnker_1090_1090"><span class="label">[1090]</span></a> A. a. O. S. 619.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1091_1091" id="Fussnote_1091_1091"></a><a href="#FNAnker_1091_1091"><span class="label">[1091]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 624.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1092_1092" id="Fussnote_1092_1092"></a><a href="#FNAnker_1092_1092"><span class="label">[1092]</span></a> A. a. O. S. 640.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1093_1093" id="Fussnote_1093_1093"></a><a href="#FNAnker_1093_1093"><span class="label">[1093]</span></a> <em class="gesperrt">Bogišić</em> hielt das Wort <i>Zadruga</i> für nicht -volkstümlich, aber Dr. <em class="gesperrt">Krauss</em> fand es in Bosnien auch beim -Volke lokalisiert und zwar bei den Katholiken in der Majevica und den -Muhammedanern in Doljni Vakuf; sonst nicht.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1094_1094" id="Fussnote_1094_1094"></a><a href="#FNAnker_1094_1094"><span class="label">[1094]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 72.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1095_1095" id="Fussnote_1095_1095"></a><a href="#FNAnker_1095_1095"><span class="label">[1095]</span></a> Der Erbtochtermann (<i>Domazet</i>) nimmt gewöhnlich den -Zunamen des Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. -a. O. S. 476.) Aus den angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum -Erbtochtermann zu gewinnen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1096_1096" id="Fussnote_1096_1096"></a><a href="#FNAnker_1096_1096"><span class="label">[1096]</span></a> A. a. O. S. 598.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1097_1097" id="Fussnote_1097_1097"></a><a href="#FNAnker_1097_1097"><span class="label">[1097]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 76.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1098_1098" id="Fussnote_1098_1098"></a><a href="#FNAnker_1098_1098"><span class="label">[1098]</span></a> A. a. O. S. 78.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1099_1099" id="Fussnote_1099_1099"></a><a href="#FNAnker_1099_1099"><span class="label">[1099]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte der Familie. S. 240.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1100_1100" id="Fussnote_1100_1100"></a><a href="#FNAnker_1100_1100"><span class="label">[1100]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 73.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1101_1101" id="Fussnote_1101_1101"></a><a href="#FNAnker_1101_1101"><span class="label">[1101]</span></a> <em class="gesperrt">Pachmann</em>. <i>Obytschnoje graschdanskoje pravo w -Rossii.</i> St. Petersburg 1877–79. Bd. II. S. 2.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1102_1102" id="Fussnote_1102_1102"></a><a href="#FNAnker_1102_1102"><span class="label">[1102]</span></a> Von <i>Rod</i>, Geschlecht, <i>Rodstwo</i>, Verwandtschaft.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1103_1103" id="Fussnote_1103_1103"></a><a href="#FNAnker_1103_1103"><span class="label">[1103]</span></a> Von <i>Otjez</i>, Vater.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1104_1104" id="Fussnote_1104_1104"></a><a href="#FNAnker_1104_1104"><span class="label">[1104]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. <i>L’empire des Tsars et les -Russes.</i> Bd. I. S. 478–479.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1105_1105" id="Fussnote_1105_1105"></a><a href="#FNAnker_1105_1105"><span class="label">[1105]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 84.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1106_1106" id="Fussnote_1106_1106"></a><a href="#FNAnker_1106_1106"><span class="label">[1106]</span></a> A. a. O. S. 80–81.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1107_1107" id="Fussnote_1107_1107"></a><a href="#FNAnker_1107_1107"><span class="label">[1107]</span></a> A. a. O. S. 79.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1108_1108" id="Fussnote_1108_1108"></a><a href="#FNAnker_1108_1108"><span class="label">[1108]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. Bd. I. S. 46.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1109_1109" id="Fussnote_1109_1109"></a><a href="#FNAnker_1109_1109"><span class="label">[1109]</span></a> A. a. O. S. 488.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1110_1110" id="Fussnote_1110_1110"></a><a href="#FNAnker_1110_1110"><span class="label">[1110]</span></a> Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe -spricht, regelmässig in die Rede die Worte ein: <i>Da oprostiš moja -žena</i>, d. h.: Sollst mir’s vergeben, mein Weib. <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. -O. S. 514. Wie bei den Moslemin, essen die Frauen auch niemals mit den -Männern zusammen.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1111_1111" id="Fussnote_1111_1111"></a><a href="#FNAnker_1111_1111"><span class="label">[1111]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1112_1112" id="Fussnote_1112_1112"></a><a href="#FNAnker_1112_1112"><span class="label">[1112]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. Bd. I. S. 483.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1113_1113" id="Fussnote_1113_1113"></a><a href="#FNAnker_1113_1113"><span class="label">[1113]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 478.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1114_1114" id="Fussnote_1114_1114"></a><a href="#FNAnker_1114_1114"><span class="label">[1114]</span></a> A. a. O. S. 107.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1115_1115" id="Fussnote_1115_1115"></a><a href="#FNAnker_1115_1115"><span class="label">[1115]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 499.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1116_1116" id="Fussnote_1116_1116"></a><a href="#FNAnker_1116_1116"><span class="label">[1116]</span></a> A. a. O. S. 579–580.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1117_1117" id="Fussnote_1117_1117"></a><a href="#FNAnker_1117_1117"><span class="label">[1117]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. S. 481.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1118_1118" id="Fussnote_1118_1118"></a><a href="#FNAnker_1118_1118"><span class="label">[1118]</span></a> <em class="gesperrt">Gešov</em>. <i>Zadrugata v zapadna Blgarija.</i> Sofia -1888.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1119_1119" id="Fussnote_1119_1119"></a><a href="#FNAnker_1119_1119"><span class="label">[1119]</span></a> <em class="gesperrt">Krauss</em>. A. a. O. S. 66.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1120_1120" id="Fussnote_1120_1120"></a><a href="#FNAnker_1120_1120"><span class="label">[1120]</span></a> Ausland 1866. S. 229.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1121_1121" id="Fussnote_1121_1121"></a><a href="#FNAnker_1121_1121"><span class="label">[1121]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. S. 479.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1122_1122" id="Fussnote_1122_1122"></a><a href="#FNAnker_1122_1122"><span class="label">[1122]</span></a> <em class="gesperrt">Leroy-Beaulieu</em>. A. a. O. S. 468.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1123_1123" id="Fussnote_1123_1123"></a><a href="#FNAnker_1123_1123"><span class="label">[1123]</span></a> <em class="gesperrt">V. Bogišić</em>. <i>De la forme dite „Inokosna“ de la -famille rurale chez les Serbes et les Croates.</i> Paris 1884.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1124_1124" id="Fussnote_1124_1124"></a><a href="#FNAnker_1124_1124"><span class="label">[1124]</span></a> <em class="gesperrt">Bogišić</em>. A. a. O. S. 28–29.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1125_1125" id="Fussnote_1125_1125"></a><a href="#FNAnker_1125_1125"><span class="label">[1125]</span></a> A. a. O. S. 34.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1126_1126" id="Fussnote_1126_1126"></a><a href="#FNAnker_1126_1126"><span class="label">[1126]</span></a> <em class="gesperrt">Spiridion Gopčević</em>. Oberalbanien und seine Liga. -Leipzig 1881. S. 317.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1127_1127" id="Fussnote_1127_1127"></a><a href="#FNAnker_1127_1127"><span class="label">[1127]</span></a> A. a. O. S. 444.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1128_1128" id="Fussnote_1128_1128"></a><a href="#FNAnker_1128_1128"><span class="label">[1128]</span></a> Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen -Mädchen, wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne -Blutrache gegen die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich -ihre Absicht kund — <em class="gesperrt">Mann</em> werden zu wollen. In diesem Falle -bringt der Pfarrer nach der Messe zur öffentlichen Kenntnis, dass -die Jungfrau N. N. von nun an den männlichen Namen Džon, Gjergj, Dod -(oder welcher ihr sonst gefiel) annehmen und daher künftig als „Mann“ -zu betrachten sei. Sie kleidet sich dann in männliche Gewänder, nimmt -die Waffen ihrer Verwandten und streicht als „Mann“ umher. Nur muss -sich dieser neue Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien -nicht — schwanger zu werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge. -(<em class="gesperrt">Gopčević</em>. A. a. O. S. 459–460.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1129_1129" id="Fussnote_1129_1129"></a><a href="#FNAnker_1129_1129"><span class="label">[1129]</span></a> A. a. O. S. 458.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1130_1130" id="Fussnote_1130_1130"></a><a href="#FNAnker_1130_1130"><span class="label">[1130]</span></a> Vgl. altnordisch <i>Sifjar</i>, fem. plur. die Gesippen; -gotisch <i>Sibja</i>, das verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = -„Freundschaft“, Gemeinschaft; altsächsisch <i>Sibbja</i>, althochdeutsch -<i>Sippja</i>, mittelhochdeutsch <i>Sippe</i> = Friede, Bund, Verwandtschaft. -Sanskrit <i>Sabbhá</i>, <i>Communitas</i>, daher <i>Sabhya</i>: zu einer Gemeinschaft -gehörig, dann gesittet, anständig.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1131_1131" id="Fussnote_1131_1131"></a><a href="#FNAnker_1131_1131"><span class="label">[1131]</span></a> <em class="gesperrt">Sigmund Riezler</em> im: Oberbayerischen Archiv für -vaterländische Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59–60.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1132_1132" id="Fussnote_1132_1132"></a><a href="#FNAnker_1132_1132"><span class="label">[1132]</span></a> <em class="gesperrt">Riezler</em>. A. a. O. S. 57.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1133_1133" id="Fussnote_1133_1133"></a><a href="#FNAnker_1133_1133"><span class="label">[1133]</span></a> <em class="gesperrt">Felix Dahn</em>. Urgeschichte der germanischen und -romanischen Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1134_1134" id="Fussnote_1134_1134"></a><a href="#FNAnker_1134_1134"><span class="label">[1134]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 209.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1135_1135" id="Fussnote_1135_1135"></a><a href="#FNAnker_1135_1135"><span class="label">[1135]</span></a> <em class="gesperrt">Felix Dahn</em>. A. a. O. S. 289.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1136_1136" id="Fussnote_1136_1136"></a><a href="#FNAnker_1136_1136"><span class="label">[1136]</span></a> <em class="gesperrt">Felix Dahn</em>. A. a. O. S. 436.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1137_1137" id="Fussnote_1137_1137"></a><a href="#FNAnker_1137_1137"><span class="label">[1137]</span></a> A. a. O. S. 37.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1138_1138" id="Fussnote_1138_1138"></a><a href="#FNAnker_1138_1138"><span class="label">[1138]</span></a> A. a. O. S. 105.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1139_1139" id="Fussnote_1139_1139"></a><a href="#FNAnker_1139_1139"><span class="label">[1139]</span></a> A. a. O. S. 436.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1140_1140" id="Fussnote_1140_1140"></a><a href="#FNAnker_1140_1140"><span class="label">[1140]</span></a> <em class="gesperrt">Riezler</em>. A. a. O. S. 63.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1141_1141" id="Fussnote_1141_1141"></a><a href="#FNAnker_1141_1141"><span class="label">[1141]</span></a> Ausland 1876. S. 165.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1142_1142" id="Fussnote_1142_1142"></a><a href="#FNAnker_1142_1142"><span class="label">[1142]</span></a> Ausland 1866. S. 107.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1143_1143" id="Fussnote_1143_1143"></a><a href="#FNAnker_1143_1143"><span class="label">[1143]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. <i>La cité antique.</i> S. 113.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1144_1144" id="Fussnote_1144_1144"></a><a href="#FNAnker_1144_1144"><span class="label">[1144]</span></a> Dr. <em class="gesperrt">Cornelius Fligier</em>. Die Urzeit von Hellas und -Italien (Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1145_1145" id="Fussnote_1145_1145"></a><a href="#FNAnker_1145_1145"><span class="label">[1145]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Kulturgesch. Bd. II. S. 561.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1146_1146" id="Fussnote_1146_1146"></a><a href="#FNAnker_1146_1146"><span class="label">[1146]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 138.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1147_1147" id="Fussnote_1147_1147"></a><a href="#FNAnker_1147_1147"><span class="label">[1147]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 558.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1148_1148" id="Fussnote_1148_1148"></a><a href="#FNAnker_1148_1148"><span class="label">[1148]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1149_1149" id="Fussnote_1149_1149"></a><a href="#FNAnker_1149_1149"><span class="label">[1149]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 62.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1150_1150" id="Fussnote_1150_1150"></a><a href="#FNAnker_1150_1150"><span class="label">[1150]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 76.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1151_1151" id="Fussnote_1151_1151"></a><a href="#FNAnker_1151_1151"><span class="label">[1151]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. Sociologie. S. 401. 402.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1152_1152" id="Fussnote_1152_1152"></a><a href="#FNAnker_1152_1152"><span class="label">[1152]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 93.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1153_1153" id="Fussnote_1153_1153"></a><a href="#FNAnker_1153_1153"><span class="label">[1153]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 121.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1154_1154" id="Fussnote_1154_1154"></a><a href="#FNAnker_1154_1154"><span class="label">[1154]</span></a> A. a. O. S. 124. 125.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1155_1155" id="Fussnote_1155_1155"></a><a href="#FNAnker_1155_1155"><span class="label">[1155]</span></a> A. <em class="gesperrt">Giraud-Teulon</em>. <i>Les origines de la famille.</i> -S. 218–231.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_529" id="Seite_529">[S. 529]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXVIII">XXVIII.<br /> - -Die Altfamilie.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_w_28" name="drop_w_28"> - <img class="dc" src="images/drop_w.jpg" alt="W" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">W</span>erfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen -des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir es -stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der <em class="gesperrt">Herrschaft</em> -beruhen. Gleichviel ob man es Sippe, Geschlecht, Gesamt- oder mit -<em class="gesperrt">Lippert</em> Altfamilie nenne, <i>Joint-Family</i> der Engländer, immer -ist es eine solche, welche unter einer Herrengewalt „Kind und Kegel“, -alle nicht aus dem Hause getretenen Verwandten und alle dem Hause -zugehörigen Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen Verbänden -nichts anderes als „Herr“; es ist für das Wesen derselben gleichgültig, -ob dieser „Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe wirklich -verwandt ist; wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.<a name="FNAnker_1156_1156" id="FNAnker_1156_1156"></a><a href="#Fussnote_1156_1156" class="fnanchor">[1156]</a> -Erst innerhalb <em class="gesperrt">dieser</em> grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl -in die Hunderte gehen kann, bildet sich allmählich der Begriff der -jüngeren Sonderfamilie, der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn -M. <em class="gesperrt">Lange</em> sagt: „Der Staat ist aus der Familie erwachsen, -indem die Familie auf natürliche Weise zum Geschlechte (<i>Gens</i>), das -Geschlecht sich zum Stamme... erweiterte, bis durch die Vereinigung -verschiedener Stämme das Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung -der vorauszusetzenden patriarchalischen Zu<span class="pagenum"><a name="Seite_530" id="Seite_530">[S. 530]</a></span>stände eintrat,“<a name="FNAnker_1157_1157" id="FNAnker_1157_1157"></a><a href="#Fussnote_1157_1157" class="fnanchor">[1157]</a> — -so ist diese ziemlich allgemein angenommene Darstellung dem Gange der -Dinge gerade entgegengesetzt. Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, -sondern der bisherige Endpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung. -Die Auflösung der alten kopfreichen Verbände wird allerwärts, wie -schon einmal bemerkt, durch die Vermehrung der Menschen eingeleitet, -welche auch den Übergang vom Gemein- zum Sondereigentum notwendig -machte. Unlösbar ist die Geschichte der Familie mit jener des -Eigentums verflochten. So hängt denn Wahrung der alten Verbände oder -Auflösung in Sonderfamilien vielfach mit den Beschäftigungen und -Besitzverhältnissen zusammen. So wirkt z. B. der Ackerbau, dieser alte -Boden des Matriarchats, zersetzend, das Nomadentum dagegen erhaltend -auf die Sippe, den aristokratischen Geschlechtsverband.<a name="FNAnker_1158_1158" id="FNAnker_1158_1158"></a><a href="#Fussnote_1158_1158" class="fnanchor">[1158]</a> Auch -politische Ursachen, besonders der Aufbau des Staates, führten, wie -<em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> scharfsinnig nachgewiesen, zur Auflösung -der Sippen. So lange jede derselben für sich lebte, konnte ihre -Einheitlichkeit erhalten bleiben. Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer -Geschlechter zu einem staatlichen Ganzen trat notwendig Zerfall ein. -Das Vorrecht der Erstgeburt, in dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, -verschwand, die einzelnen Glieder trennten sich, es kam zur Aufteilung -des Gemeindebesitzes unter die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte -nunmehr ihren eigenen Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere -Interessen und ihre Unabhängigkeit. <i>Singuli singulas familias -incipiunt habere</i>, sagt der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit -stammt wohl auch die alte Redensart: <i>familiam ducere</i>, welche besagte, -dass jemand aus der <i>Gens</i> schied, um einen eigenen Hausstand zu -gründen. Die alte <i>Gens</i>, das Geschlecht, behielt dann bloss noch eine -ideale, religiöse Geltung für diese abgetrennten Zweige.<a name="FNAnker_1159_1159" id="FNAnker_1159_1159"></a><a href="#Fussnote_1159_1159" class="fnanchor">[1159]</a></p> - -<p>Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den -patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung -der volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie<span class="pagenum"><a name="Seite_531" id="Seite_531">[S. 531]</a></span> Hand -in Hand, welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich -der Mutter zuwies, eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar -nicht zuliess. Aber auch noch im starren Patriarchate gehört das -Kind durch das Band des Blutes zur Mutter, zum Vater nur nach dessen -Herrschaftsrecht. Nach und nach änderte sich aber diese Auffassung -und schlug sogar in ihr Gegenteil um. Mit der durch das Patriarchat -verursachten Knechtung des Weibes entwickelte sich auch die Ansicht, -dass die Natur der Frauen derjenigen der Männer untergeordnet, ja dass -die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer -sei, da die Frauen dabei eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Schon -die Ägypter meinten, wie <em class="gesperrt">Diodor</em> bezeugt, dass der Vater die -einzige Ursache der Zeugung sei, die Mutter aber dem Kinde nur Nahrung -und Aufenthalt gewähre. Die gleiche Vorstellung entwickelte sich bei -den Indiern, Hebräern, Griechen und, allerdings erst später, bei den -Römern. Ja, noch <em class="gesperrt">Thomas von Aquino</em> (1225–1274) folgerte aus -diesen Ansichten, dass dem Vater eine grössere Liebe als der Mutter -gebühre. Gewann diese physiologische Vorstellung erst genügend Boden, -so fiel mit ihr der Vaterbegriff nach zwei verschiedenen Seiten -auseinander: neben den Vater der <em class="gesperrt">Herrschaft</em> tritt ein Vater -der <em class="gesperrt">Verwandtschaft</em>.<a name="FNAnker_1160_1160" id="FNAnker_1160_1160"></a><a href="#Fussnote_1160_1160" class="fnanchor">[1160]</a> Damit musste auch ein neuartiger -Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten innerhalb der -Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um den jedesmaligen -Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche einst <em class="gesperrt">vor</em> -Entstehung irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter geordnet -hatten.<a name="FNAnker_1161_1161" id="FNAnker_1161_1161"></a><a href="#Fussnote_1161_1161" class="fnanchor">[1161]</a></p> - -<p>Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der -physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände -<em class="gesperrt">veranlasst</em> hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so -mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie <em class="gesperrt">Lippert</em> bemerkt, bei -jedem Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für -sich verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. -Wie wenig aber die erwähnte Umbildung<span class="pagenum"><a name="Seite_532" id="Seite_532">[S. 532]</a></span> die treibende Ursache gewesen, -geht daraus hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir -sie aus Hellas und Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der -physiologischen Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der -auch der Sippe eigenen Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste -Sonderfamilie, auf welche ich <em class="gesperrt">Lipperts</em> Bezeichnung „Altfamilie“ -beschränken möchte, ist noch immer lediglich auf das <em class="gesperrt">Besitz-</em> -und <em class="gesperrt">Herrschafts</em>verhältnis gegründet, zum Unterschiede von der -später entstandenen Neufamilie der väterlichen Verwandtschaft. Das -Wort „Familie“ selbst hat keine andere Bedeutung, als „Eigentum“; -es bezeichnete das Feld, das Haus, das Vermögen, die Sklaven,<a name="FNAnker_1162_1162" id="FNAnker_1162_1162"></a><a href="#Fussnote_1162_1162" class="fnanchor">[1162]</a> -weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben einfach sagt: <i>familiam -nancitor</i>. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin keinen -anderen Sinn als den von Eigentum oder Wohnung.<a name="FNAnker_1163_1163" id="FNAnker_1163_1163"></a><a href="#Fussnote_1163_1163" class="fnanchor">[1163]</a></p> - -<p>Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken -die nämlichen Züge.<a name="FNAnker_1164_1164" id="FNAnker_1164_1164"></a><a href="#Fussnote_1164_1164" class="fnanchor">[1164]</a> Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies -stets geschieht, seine besonderen Formen. Was nun <em class="gesperrt">Hellas</em> -anbelangt, so muss man einen Unterschied machen zuerst zwischen der -mythischen oder poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, -wie es in <em class="gesperrt">Homer</em> sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich -fortsetzt, und dann der späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon -an früherer Stelle betont, wie gerade in der älteren und roheren -Zeit die Frauen unzweifelhaft eine höhere Stellung einnahmen, auch -die Auffassung der Ehe eine sehr geläuterte war. Den Homerischen -Menschen ist die Hausfrau noch durchaus nicht unterwürfige Dienerin und -Lagergenossin des Mannes, sondern ihm gleichstehende Lebensgefährtin -und in dem durch die Natur dem Weibe zugewiesenen Wirkungskreise ganz -ebenso geachtet wie der Hausherr. Niemals sind auch<span class="pagenum"><a name="Seite_533" id="Seite_533">[S. 533]</a></span> jungfräuliche -Keuschheit und eheliche Treue, die Zierden sowohl wie die Tugenden der -vollkommensten Weiblichkeit, vortrefflicher dargestellt worden, als -in den homerischen Gesängen, und wenn man sich auch gegenwärtig hält, -dass die vorgeführten Gestalten dichterisch verklärt sind, so kann -doch der Dichter unmöglich ganz zu seiner Zeit Undenkbares geschaffen -haben. Ich meine die richtige Deutung dieser später abhanden gekommenen -Wertschätzung des Weibes darin zu finden, dass sie eben noch ein -Nachklang älterer, mutterrechtlicher Zustände in dem aufkommenden, -aber noch nicht völlig entwickelten Patriarchate war. Denn zu gleicher -Zeit war die Stellung der Frauen in vieler Hinsicht eine niedrige. Die -Sitte, dem Vater der Braut ein Kaufgeld zu zahlen, herrschte allgemein. -Die Männer scheinen auch dem Umgange mit Kebsinnen, ohne sich Zwang -anzulegen, gehuldigt und in diesem Punkte geringen oder gar keinen -Tadel erfahren zu haben, was deutlich schon auf patriarchalische -Gepflogenheiten hinweist. Begeisterte Lobredner der Hellenen haben -diese auch gepriesen wegen der Einführung der Einzelehe, welche von den -ältesten Zeiten an der griechischen Gesittung ihre Überlegenheit über -die ihr vorangegangenen asiatischen Zivilisationen gesichert habe. Wahr -ist aber bloss, dass in Hellas nur <em class="gesperrt">eine</em> Frau rechtliche Geltung -hatte, und diesen Zustand hat man trotz der zahlreich gehaltenen -Kebsweiber als monogamisch bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben -die Griechen bei der Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten -Frau von den Nebenfrauen stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der -gegenseitigen Beschränkung gelangten sie nie.<a name="FNAnker_1165_1165" id="FNAnker_1165_1165"></a><a href="#Fussnote_1165_1165" class="fnanchor">[1165]</a> Einer Kebsin Sohn -zu sein, gereichte nicht zur Schande, war doch selbst Ulysses in dieser -Lage.</p> - -<p>In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die -Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch, -wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht -die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog -sich vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der -Altfamilie sich befestigte. Auch be<span class="pagenum"><a name="Seite_534" id="Seite_534">[S. 534]</a></span>gegnen wir einem auffallenden -Unterschiede in der Erziehung und Stellung der Frauen bei den -einzelnen, nach Sitten, Denk- und Mundart allerdings sehr verschiedenen -Stämmen der Griechen, und namentlich sehen wir das Weib in Athen -ganz anders aufgefasst als in Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte -zwischen den Verhältnissen der heroischen und der geschichtlichen Zeit -verliert auch seine Schroffheit durch die Erwägung, dass wir ja bei -Homer fast gar keine Nachrichten über die Zustände in den mittleren und -unteren Volksschichten erfahren. Zudem musste der Unterschied zwischen -den beiden Geschlechtern um so schärfer hervortreten, je mehr deren -Interessen auseinander gingen.</p> - -<p>In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der -Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde -der Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem -Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben. -Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund -der Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen — in Athen heirateten -die Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre -— war noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie -und den bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und -edelsten Züge Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen -Gefühle glühendster und innigster Liebe verherrlichten, so darf -man eine solche Leidenschaft doch nicht im Sinne der Romantik sich -denken. Die Auffassung der Griechen von der Liebe war eine ganz -andere als die unsrige, eine wie bei den Morgenländern sinnlichere, -leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem Boden des Natürlichen -und verstieg sich nicht bis zu einer überschwänglichen Apotheose -der Geliebten, war aber auch in ihrem ethischen Werte nicht so -hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin alle Romantik -ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es eben -auf persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser -die Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich -starke Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift, -welche dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter<span class="pagenum"><a name="Seite_535" id="Seite_535">[S. 535]</a></span> -Vaterrecht zahlt nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein -für allemal an den Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem -Manne zu folgen, aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss, -entgeht ihr der Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es -durch Geburt und Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder -der Vater einen entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und -giebt diesen dem Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung -eines neuen Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.<a name="FNAnker_1166_1166" id="FNAnker_1166_1166"></a><a href="#Fussnote_1166_1166" class="fnanchor">[1166]</a> -Allen diesen Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen -eigentlich nur als Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das -Bestehen des Hauses und der Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes -Übel. <em class="gesperrt">Aristoteles</em> spricht es kurzweg aus, dass der Mann besser, -das Weib schlechter sei, und <em class="gesperrt">Plato</em> ist der Ansicht, dass das -Weib mehr zur Verschlagenheit und Schlauheit neige, und deshalb um -so mehr gezügelt werden müsse, als die weibliche Natur in Bezug auf -die Tugend schlechter sei als die männliche. Es lässt sich aber nicht -leugnen, dass dies bei den Griechen allgemeine Ansicht war. Unter -solchen Umständen stand die Ehe im allgemeinen auch in keinem hohen -Ansehen; sie war, wenngleich bei der Schliessung religiös geheiligt, -<em class="gesperrt">keine</em> religiöse, noch weniger eine Einrichtung für sittliche -Befriedigung persönlicher Neigung, sondern ein rechtlich-politisches -Institut und galt für Pflicht, weil die Götter einen Nachwuchs von -Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das Geschlecht Nachkommen -bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu erhalten. Das erste -Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen, dass Gatte und -Gattin bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder aus der Ehe eines -Bürgers und einer Nichtbürgerin waren illegitim und erbten nicht nach -dem Vater, falls nicht eine formelle Adoption erfolgte. Verwandtschaft -war kein Hindernis, kamen doch Ehen zwischen Halbgeschwistern vor, -und bei entfernteren Verwandtschaftsgraden galt die Ehe sogar für -wünschenswert. Vollbürger zu zeugen war also die Hauptsache; Hagestolze -fielen, weil sie<span class="pagenum"><a name="Seite_536" id="Seite_536">[S. 536]</a></span> ihrer Bürgerpflicht nicht genügt, der Missachtung -anheim; ja in Athen bestand selbst ein gesetzlicher Zwang zum Heiraten. -Nicht freiwillig und von Natur, sondern durch das Gesetz gezwungen, -bequemt man sich zum Heiraten und Kinderzeugen — sagt <em class="gesperrt">Plato</em> -ganz allgemein.<a name="FNAnker_1167_1167" id="FNAnker_1167_1167"></a><a href="#Fussnote_1167_1167" class="fnanchor">[1167]</a></p> - -<p>Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den -Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger -gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt. -Die Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra -in einer an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit -und unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug, -sie zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit -ähnlichen Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar -Jünglinge und Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten -konnte daher der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten -Verpflichtung eigentlich gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als -eine Form erscheinen, deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger -für den Staat erfüllt wurde, wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater -war. Denn der Gesetzgeber wollte, wie <em class="gesperrt">Plutarch</em> sagt, nicht, dass -die Bürger eifersüchtig auf den ausschliessenden Gebrauch ihrer Frauen -Anspruch machten; sie sollten vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit -anderen teilen; ein älterer Mann sollte seine Gattin einem jüngeren auf -einige Zeit überlassen, damit auch dieser Kinder mit ihr zeuge; und so -galt es denn, wie <em class="gesperrt">Polybius</em> sagt, für schön und geschah häufig, -dass ein Mann, der bereits mehrere Kinder von seiner Gattin hatte, -diese nun auch einem seiner Freunde lieh.<a name="FNAnker_1168_1168" id="FNAnker_1168_1168"></a><a href="#Fussnote_1168_1168" class="fnanchor">[1168]</a> Die Polyandrie ging so -weit, dass nach dem Zeugnisse des <em class="gesperrt">Polybius</em> drei oder vier Männer -in Lakedämon <em class="gesperrt">eine</em> Frau gemeinschaftlich hatten.<a name="FNAnker_1169_1169" id="FNAnker_1169_1169"></a><a href="#Fussnote_1169_1169" class="fnanchor">[1169]</a></p> - -<p>An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf<span class="pagenum"><a name="Seite_537" id="Seite_537">[S. 537]</a></span> noch -weit ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen -und augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen, -nahmen allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf -makellose Ehe hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter -einer gesetzmässigen Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die -Stelle der griechischen Frau in der Familie. Auf den Strassen werden -wir in der Zeit des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer -nur wenigen begegnen, soweit es sich um die besseren Stände handelt. -Das Hüten des Hauses gilt als die erste Pflicht der Frau, und der -Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis unter die Hausthür -wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen der höchsten -Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die von denen der -Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren. Hier -beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit Spinnen und -Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten sich so gut -als möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die Jungfrau -in grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang mit -Männern kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der -jedoch den grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre -es, gerade wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit -gewesen, hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus -betreten. Wie der Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach -(γυναικωνῖτις), als eine Art Heiligtum betrachtet, das nur -den nächsten männlichen Angehörigen zu betreten erlaubt war. Im Hause -war die Frau als <i>Mesodoma</i> völlige Gebieterin, ausserhalb desselben -aber durften sich wenigstens die Frauen der höheren Stände nie ohne -Vorwissen und ohne Begleitung einer Sklavin, auch nur unter gewissen -Beschränkungen zeigen.<a name="FNAnker_1170_1170" id="FNAnker_1170_1170"></a><a href="#Fussnote_1170_1170" class="fnanchor">[1170]</a> In Sparta, wo freiere Ansichten walteten, -gingen Verheiratete nie ohne Schleier aus. Durchaus orientalische -Verhältnisse! Die Pflichten der Hausfrau waren natürlich verschieden, -je nach dem Reichtume des Haus<span class="pagenum"><a name="Seite_538" id="Seite_538">[S. 538]</a></span>standes; in der Regel aber hatte -die Frau nebst der Überwachung des Gesindes auch die Bereitung der -Mahlzeiten zu besorgen und kranke Familienmitglieder zu pflegen, sowie -der Erziehung der Kinder obzuliegen, die aber bei den Mädchen, welche -bloss zu Hause von der Mutter im Lesen und Schreiben und höchstens -noch in der Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den Unterricht nur -eine sehr mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine Täuschung nicht -bestehen, dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in der Familie -keine ethische und moralische Bedeutung zuerkannten, wenngleich es -sicher nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis zwischen -den Gatten im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie auch -an solchen, in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als -figürliche Rolle spielte.</p> - -<p>Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine -sehr untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von -Männern vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des -eigenen Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als -Unmündige, indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und -andere Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste -überstieg, ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer -konnten angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung -durch die Frau beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet, -sich vom nächsten Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu -nicht verstehen, so hatte er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und -rechtlichen Bestimmungen blieben auch dann noch in Kraft, als nach -dem peloponnesischen Kriege die sittlichen Zustände immer mehr in -Verfall gerieten. Stets aber blieb der Mann der Herr und das unter -allen Umständen anerkannte Oberhaupt des Hauses, unumschränkt in -seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die Gattin zu verstossen, -eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen, war im Grunde gar -nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes gegeben, konnte -die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre Zustimmung zu -versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig wie eine -Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament vermacht -wurde.<span class="pagenum"><a name="Seite_539" id="Seite_539">[S. 539]</a></span> Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte -und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier -einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war, -sie herauszubezahlen. Eine Ehe ohne Mitgift stand thatsächlich dem -Konkubinate ziemlich gleich.<a name="FNAnker_1171_1171" id="FNAnker_1171_1171"></a><a href="#Fussnote_1171_1171" class="fnanchor">[1171]</a></p> - -<p>Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene nach -Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale -preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam -es doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der -Mitgift, dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen -oder durch Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch -selbst <em class="gesperrt">Plato</em> und <em class="gesperrt">Aristoteles</em> vor diesen und ähnlichen -Mitteln nicht nur nicht zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen. -In Sparta, wo der Staat fast alles im Leben der Bürger regelte und -streng beaufsichtigte, konnte der Vater das Neugeborene auch töten -lassen, was bei schwächlichen oder krüppelhaften Kindern sogar -geschehen musste, eine Massregel, welche die Heranbildung eines ebenso -schönen als kräftigen und gesunden Menschenschlages zur Folge hatte. -Auch Verstossung und Enterbung der Kinder, und zunächst der Söhne, -war gesetzlich nicht verboten, wenngleich nur in besonderen Fällen -gebilligt. Dagegen war es erwachsenen Söhnen gesetzlich gestattet -eine Klage gegen den Vater anzustellen und ihn der Verwaltung -des Familienvermögens entheben zu lassen, wenn er derselben aus -Geistesschwäche nicht mehr gewachsen schien.</p> - -<p>Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische -Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche -der älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir -ihrerseits wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates -kennen. Doch stand die griechische Familie noch unter der Inokoština -durch das Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht -gestattet. Das Verhältnis zum Kebsweibe, zur <i>Pallake</i> -(παλλακή), war häufig ein vertragsmässiges und stand selbst unter dem -Schutze des Gesetzes.<span class="pagenum"><a name="Seite_540" id="Seite_540">[S. 540]</a></span> Grösser noch war der Einfluss der Buhlerinnen, -der <em class="gesperrt">Hetären</em> (ἑταίραι), auf das Familienleben. „Wir -haben Hetären — sagte <em class="gesperrt">Demosthenes</em> — für das Vergnügen, -Konkubinen für die täglichen Bedürfnisse, Gattinnen aber, um uns -rechtmässige Kinder zu geben und für das Innere des Hauses zu sorgen.“ -Diese „Freundinnen“, welche von ihren flüchtigen Verbindungen lebten -und zumeist aus den ausgesetzten Mädchen hervorgingen, scheinen in -der Zeit vor den Perserkriegen noch selten gewesen zu sein; wegen des -Einflusses, den ihre Bildung auf Kunst und Litteratur, namentlich -in Athen, ausübte, sind sie ein beliebter Gegenstand ausführlicher -Schilderungen geworden. Ich begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass -Mädchen, welche zu diesem Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige -Erziehung erhielten, wie sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern -verweigert ward. So war die Buhlerin der hervorragendste und -blendendste Typus der jonischen Weiblichkeit, und bei den Männern -wenigstens war die Herrschaft der Leidenschaft beinahe unbeschränkt. -Durch die wollüstige Verehrung der Aphrodite Pandemos und durch den -unzüchtigen Erwerb der Hierodulen in deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe -sogar eine Art religiöser Weihe. Alle Beschränkungen, welche Sitte -und Brauch der ehrbaren Frau auferlegten, hatten auf die Hetären -natürlich keinen Bezug. Übrigens — das sei nicht unbemerkt — hat -man nur mit Unrecht diese Damen der Halbwelt als die Krone nicht -bloss der leiblichen, sondern auch der geistigen Bildung angesehen, -denn jene durch Geist und Bildung, wie durch körperliche Schönheit -hervorleuchtenden Hetären, von denen die Geschichte spricht, bildeten -doch nur einen schwachen Bruchteil unter dem Heere der öffentlichen -Dirnen, die bereits vor Solon zu Athen, aus Gründen, mit denen der -heilige <em class="gesperrt">Augustin</em> übereinstimmt, von Staatswegen in öffentlichen -Häusern (πορνεῖον, <i>dikterion</i>) untergebracht und besonders -in allen Hafenstädten als unentbehrlich erachtet wurden.<a name="FNAnker_1172_1172" id="FNAnker_1172_1172"></a><a href="#Fussnote_1172_1172" class="fnanchor">[1172]</a> Nebst -der Strenge, womit auf eheliche Nachkommenschaft gesehen wurde, -veran<span class="pagenum"><a name="Seite_541" id="Seite_541">[S. 541]</a></span>lasste wohl auch die grosse Verbreitung unnatürlicher Laster -bei den Ioniern diese solonische Massregel. Insbesondere gilt dies -von der Knabenliebe (παιδεραστία), welche ohne Zweifel unter -dem Einflusse der öffentlichen Spiele mit ihren vollständig nackten -Gestalten entstand, ein Laster, von dem die angesehensten Männer und -selbst Philosophen nicht nur ganz ungescheut wie von einem wesentlichen -Elemente des griechischen Lebens sprachen, sondern das sie auch zu den -erlaubten Freuden zählten und das sogar zu einer vom Staate geduldeten -Erwerbsquelle der Jugend wurde. Die Knabenliebe war in ganz Hellas -verbreitet, wurde aber am zügellosesten in Böotien und Ellis als etwas -öffentlich Gebilligtes, am rücksichtsvollsten in Sparta getrieben, -aber selbst da als Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar gesetzlich -angeordnet. Dagegen fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur dass -Keuschheit überhaupt als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt, -waren auch die Frauen gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit, -welche das Bestehen von Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte jemand -in Sparta aber Kinder zu erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu -belasten, so entlehnte man die Frau des Nachbars auf einige Zeit. Gegen -zu starke Volksvermehrung, wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen -zu beseitigen, stand in ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht -in Übung, ohne sittliche Bedenken zu erwecken.<a name="FNAnker_1173_1173" id="FNAnker_1173_1173"></a><a href="#Fussnote_1173_1173" class="fnanchor">[1173]</a></p> - -<p>Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der Altfamilie -der <em class="gesperrt">Römer</em> zum Ausdruck, welche durchaus auf <i>Agnatio</i>, auf -zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur -Familie gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die <i>Cognatio</i>, -die weitere, auf gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche -Verwandtschaft. Die Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie, -mochten sie auch von dem gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade -entfernt sein. Sie allein hatten Anrechte auf die Erbschaft und die -Übernahme von Vormundschaften, während<span class="pagenum"><a name="Seite_542" id="Seite_542">[S. 542]</a></span> eine zivilrechtliche Verbindung -zwischen dem Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht -bestand.</p> - -<p>In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung -und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb -man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der -Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das -Haar mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts, -der Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende -Eheform (<i>Coëmptio</i>) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte, -dem Vater der Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben -scheint,<a name="FNAnker_1174_1174" id="FNAnker_1174_1174"></a><a href="#Fussnote_1174_1174" class="fnanchor">[1174]</a> so ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen -Verhältnissen, welches in der schon einmal besprochenen <i>Usus</i>-Ehe -fortlebte.<a name="FNAnker_1175_1175" id="FNAnker_1175_1175"></a><a href="#Fussnote_1175_1175" class="fnanchor">[1175]</a> Da aber die römische Altfamilie auf der unumschränkten -Machtvollkommenheit ihres Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine -Gewalt über Leben und Tod der Frau und der Kinder zustand, so war -das Weib auch in der Ususehe eigentlich nicht freier, denn anstatt -unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb sie unter der nicht minder -strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte doch in solchem -Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern oder von -ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine Frau -das Züchtigungsrecht. In der <i>Coëmptio</i>-Ehe vollends war die Frau -völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (<i>Manus</i>), -d. h. sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem -Patriziergeschlecht an, so ward die <i>Coëmptio</i> durch die sogenannte -<i>Confarreatio</i> verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn -Zeugen einen vom Pontifex des Jupiter gespendeten Kuchen aus feinstem -Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die -<i>justae nuptiae</i>, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der -Patrizier blieb, erheischte nämlich die<span class="pagenum"><a name="Seite_543" id="Seite_543">[S. 543]</a></span> Weihe durch den Kult. Schon -diese verschiedenen Eheformen hätten <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em> vor -dem Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der -Religion abzuleiten,<a name="FNAnker_1176_1176" id="FNAnker_1176_1176"></a><a href="#Fussnote_1176_1176" class="fnanchor">[1176]</a> welche, ich wiederhole es, erst nachträglich -heiligte, auch in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich -herangebildet. Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe -für älter, als die anderen Eheformen hält,<a name="FNAnker_1177_1177" id="FNAnker_1177_1177"></a><a href="#Fussnote_1177_1177" class="fnanchor">[1177]</a> so rührt dies daher, -dass er, immer bloss die geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht, -wie diese zu Symbolen herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen, -thatsächlichen Zuständen entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z. -B. die blosse Zeremonie des Raubes, der Scheinraub oder gar nur die -daran mahnenden Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist aber -völlig undenkbar, dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art den -Menschen schon einmal den <em class="gesperrt">wirklichen</em> Weiberraub oder Mädchenkauf -geboten hätten. Diese Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen -Ursachen, niemals religiösen Anschauungen entspringen.</p> - -<p>Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, — das -Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des -freien römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche -unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit -zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns -schon im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn -gelten die in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das <i>Jus -connubii</i>, das Recht, eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner -Eigenschaft als <i>Pater familias</i> erkannten ihm Sitten und Gesetze -Rechte zu, die ihm eine ganz eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt -seines Hauses war er der Priester der Laren und befand sich, wie -bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten Gewalt — als Gatte über seine -Frau (<i>manus</i>), als Vater über seine Kinder (<i>patria potestas</i>), als -Herr über seine Sklaven (<i>dominica potestas</i>), während er für seine -Person durchaus <i>sui juris</i> dastand. Nach dem Willen der Römer sollte -keinerlei<span class="pagenum"><a name="Seite_544" id="Seite_544">[S. 544]</a></span> Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann und -seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes -Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen -sollten.<a name="FNAnker_1178_1178" id="FNAnker_1178_1178"></a><a href="#Fussnote_1178_1178" class="fnanchor">[1178]</a> Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit -höherem Grade als aus der natürlichen Verwandtschaft das die Familie -zusammenhaltende Band gemacht. Dem Vater <em class="gesperrt">gehörten</em> alle in -seiner Ehe geborenen Kinder: <i>is pater est quem nuptiae demonstrant</i>. -Uneheliche oder einer nicht gesetzlich anerkannten Verbindung -entstammende Kinder hatten keinen Vater, sondern traten in die Stellung -ein, in der ihre Mutter zur Zeit ihrer Entbindung sich befand. Die -väterliche Gewalt schloss das Recht über Leben und Tod in sich. Nahm -der Vater das zu seinen Füssen niedergelegte Neugeborene auf, so galt -es fortan als anerkanntes Glied der Familie; liess er es liegen, so -stiess er es damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem Verderben -preisgegeben. Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater auch dann -noch, wenn die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren. Umsomehr -konnte er sie auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber den -Söhnen erlosch erst dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft -hatte, gegenüber den Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen -dauerte sie jedesmal so lange, als der damit bekleidete Hausherr am -Leben war und erstreckte sich über <em class="gesperrt">alle</em> seine Nachkommen in -gerader Linie. Gleichviel wie alt und mit welcher Würde sie bekleidet -waren, blieben die Kinder also andauernd in der Gewalt ihres Vaters, -der über sie nicht weniger bestimmt gebieten konnte, wie über seinen -toten Besitz oder seine Sklaven, und selbst das Recht hatte, in -ihre liebsten Neigungen, ja sogar in die Verhältnisse der von ihnen -neugegründeten Familie störend einzugreifen. Im Hause diente das Kind -sozusagen als ein Werkzeug des Erwerbs: es erwarb für den Vater und -konnte kein persönliches, kein selbständiges Eigentum besitzen. <em class="gesperrt">Zu -wirklichem</em> Eigentum gelangte der Sohn erst durch das <i>Peculium -castrense</i>, durch das Sondergut oder die Ersparnisse, die er als Soldat -gewonnen hatte; in späterer Zeit auch durch das <i>Peculium<span class="pagenum"><a name="Seite_545" id="Seite_545">[S. 545]</a></span> quasi -castrense</i>, das im öffentlichen Dienste erworbene Vermögen. Waren -in einer Familie, richtiger Ehe, keine Kinder vorhanden, so konnte -der Hausherr einen Adoptivsohn wählen, denn ein Sohn war nicht bloss -ein Arbeiter für die Familie, sondern auch eine neue Gewähr für die -Fortdauer des Stammes, ein Pfand dafür, dass der Dienst der Manen des -Hauses niemals erlöschen, dass die <i>Sacra gentilicia</i> niemals ihre -gewohnten Opfer vermissen würden. Daher trat auch der Adoptivsohn in -den Kult seiner neuen Familie ein. Die Römer kannten zwei Arten der -Adoption, nämlich die „Ankindung“ im eigentlichen Sinne des Wortes und -die Adrogation, je nachdem es sich um Kinder (<i>alieni juris</i>), die -noch unter väterlicher Gewalt standen, oder um durchaus selbständige -Bürger (<i>sui juris</i>) handelte. Wenn, was zuweilen vorkam, der neu -„Adrogierte“ bereits selbst Kinder hatte, so gingen auch diese, wie -sein Vermögen, mit ihm zugleich in die Gewalt des Adoptivvaters -über, der dadurch mit einem Male Vater und Grossvater wurde. Der aus -einer rechtmässig geschlossenen Ehe und aus der Adoption wie aus der -Adrogation entsprungenen väterlichen Gewalt unterstanden endlich auch -die aus einem später in eine gültige Ehe umgewandelten Konkubinat -hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.<a name="FNAnker_1179_1179" id="FNAnker_1179_1179"></a><a href="#Fussnote_1179_1179" class="fnanchor">[1179]</a></p> - -<p>Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng -eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam -und wurde als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es -dem Manne frei, sich seiner Sklavinnen als Konkubinen<a name="FNAnker_1180_1180" id="FNAnker_1180_1180"></a><a href="#Fussnote_1180_1180" class="fnanchor">[1180]</a> zu<span class="pagenum"><a name="Seite_546" id="Seite_546">[S. 546]</a></span> -bedienen. Eigentliche Polygamie war mit dem Wesen der römischen Ehe -unverträglich. Der Gründung eines Haushalts ging keine lange Einleitung -voraus. Das Gefühl hatte bei einer Eheschliessung fast gar kein Wort -mitzusprechen, und was wir „den Hof machen“ nennen, war bei den Römern -bis ins vierte Jahrhundert völlig unbekannt. Man heiratete sich, ohne -sich zu kennen, ja vielfach ohne vor der Verlobung sich gesehen zu -haben. Die Sache wurde von den Eltern abgemacht, die Töchter oft schon -als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in welchem die bis dahin in -ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen Mädchen heirateten, -nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten. Gesetzlich war dieses -Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch wollte, dass man bis -zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die äusserste Grenze, -die man nicht überschreiten durfte. Die Männer verheirateten sich -gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre Gatten -aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand -gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr -zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im -Sinne des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein <i>Peregrinus</i> -(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die -Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen -erhielt nämlich schon Mitgift (<i>Dos</i>), welche in der älteren Zeit in -die Gewalt des Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit, -Jugend und Rang ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt. -War die Frage der Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche -Verlobung (<i>Sponsalia</i>) mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie -änderte in den Verhältnissen der zukünftigen Gatten nichts; sie lernten -sich jetzt ebenso wenig kennen als vorher; ein bräutliches Verhältnis -gab es nicht; so wenig wie die Griechen besassen<span class="pagenum"><a name="Seite_547" id="Seite_547">[S. 547]</a></span> die Römer einen -Ausdruck für Braut.<a name="FNAnker_1181_1181" id="FNAnker_1181_1181"></a><a href="#Fussnote_1181_1181" class="fnanchor">[1181]</a> Nach der Verlobung beschäftigte man sich mit -der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war. Wenn der Heiratsvertrag -(<i>Instrumentum dotale</i>) von beiden Seiten angenommen und die Zustimmung -zu der neuen Verbindung von den jungen Brautleuten oder jenen, die -über sie zu verfügen hatten, ausgesprochen war, galt die römische -Ehe als gesetzmässig geschlossen. Keine bürgerliche oder geistliche -Behörde hatte daran teilzunehmen, lediglich die Confarreatio-Ehe -in Patrizierfamilien ausgenommen, welche von Seiten des <i>Pontifex -Maximus</i> und des <i>Flamen Dialis</i> durch ein Opfer geweiht wurde. Wenn -der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des Bräutigams ankam, nahm -letzterer an der Schwelle von der Braut die Erklärung entgegen: <i>Ubi tu -Gajus, ego Gaja</i>; darauf erfolgte die Verzehrung des Hochzeitskuchens -(<i>Far</i>), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und Hausgötter der -Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte die junge -Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen waren -fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die junge -Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als <i>Domina</i> an -und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die -junge „Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden -von der Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie -heute, an dessen amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand -ihm als <i>Mater familias</i> ratgebend zur Seite, beteiligte sich an -den öffentlichen Festen und an den Gastmählern, war die Vorsteherin -des Haushaltes und hatte am häuslichen Herde die <i>Sacra privata</i> zu -vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe als eine freiwillige -Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zu inniger -Lebensgemeinschaft (<i>Consortium omnis vitae</i>) auf, deren Zweck zugleich -Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war, -sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir -dem im ganzen Altertum<span class="pagenum"><a name="Seite_548" id="Seite_548">[S. 548]</a></span> nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie -nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als -Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von -Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die -Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des -letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen -mit ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr -gegenüber ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf -frischer That in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau -nicht in der „Hand“ des Gatten, so begnügte er sich, sie zu verstossen, -ihren Angehörigen die Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in -Rom das Vergehen des Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst, -wenn der Mann die Frau eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des -Ehebruchs.<a name="FNAnker_1182_1182" id="FNAnker_1182_1182"></a><a href="#Fussnote_1182_1182" class="fnanchor">[1182]</a> In Sachen des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls -als Tochter des Hauses behandelt. Überlebte sie den Gatten, so erhielt -sie für sich ihr Eingebrachtes und ein Erbschaftsanteil, wie er auf -die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem Manne und kinderlos, -so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in Sachen der Mitgift -ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von zehn Monaten -nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe schreiten, -und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit besonderer -Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der Herrschaft des -ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau <i>sui juris</i>, für -Lebenszeit unter Vormundschaft.<a name="FNAnker_1183_1183" id="FNAnker_1183_1183"></a><a href="#Fussnote_1183_1183" class="fnanchor">[1183]</a></p> - -<p>Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe -gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und -den ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau -besserte sich nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen -die alten starren Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die -fortschreitende Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere -Geschichte der Römer, insbesondere<span class="pagenum"><a name="Seite_549" id="Seite_549">[S. 549]</a></span> unter dem Kaiserreiche, zeigt die -Altfamilie in ihrer allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage, -wie sie zuletzt durch das Christentum ausgebildet wurde, begriffen. -Als Zeiten des Sittenverfalls brandmarken sie die Geschichtsschreiber; -gerade aus ihnen ging aber die moderne Familie als neuer Phönix hervor; -ja sie sind gewissermassen eine <em class="gesperrt">notwendige Vorbedingung</em> dazu -gewesen. Stets, wie wir sahen, hat die Stellung des Weibes, seine -Freiheit oder Unfreiheit, auch die Gestaltung der Familie selbst -bedingt. Wo der Mann Herr der Gattin ist, herrscht er auch über Kinder -und Familie. Seine <i>patria potestas</i> steigt und sinkt mit seiner -ehelichen Gewalt. Indem das Weib derselben sich, wenn auch schliesslich -auf Kosten der Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch die väterliche -Autorität, auf welcher die Altfamilie beruhte.</p> - -<p>Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen, -kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet, -dass es wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige -Eigentum war, welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten -Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“ -zur Geltung, wonach die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und -damit war ein wesentlicher Fortschritt in ihrer Befreiung von der -Mannesherrschaft angebahnt. Zugleich ward nun ermöglicht, was früher -unmöglich gewesen: die Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben -ist, dass erst im Jahre 520 der Stadt die erste Ehescheidung daselbst -vorgekommen sein soll, so waren dieselben doch gewiss höchst selten. -Desto häufiger wurden sie seit den punischen Kriegen, wobei man als -Grund zur Trennung Unverträglichkeit des Charakters geltend machte. -Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu erregen; jeder Teil nahm, was -eben früher nicht anging, sein Eigentum an sich, um fortan wieder -nach seinem Geschmack zu leben. War die Bewegung der Römerin in der -Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so begünstigte sie noch -wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung in das bis dahin -einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben Roms. Die -Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten Anteil, und -eine eigentümliche Erscheinung sind<span class="pagenum"><a name="Seite_550" id="Seite_550">[S. 550]</a></span> die geistreichen Frauenzirkel, -welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren Lebens in Rom -waren. Diese wachsende Gesittung konnte die Selbständigkeit des Weibes -nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen, jedoch heiligen -Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer bedenklichen -Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der ehelichen Bande -unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in geschlechtlichen -Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen begann. Indes -nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten Menschenaltern -der Republik waren die Ehescheidungen und Wiedervermählungen an der -Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre Jahre nicht nach der -Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem die Frauen -immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und steigende -Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe als eine -Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q. -Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr -Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand -wie die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle -Arten von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar -musste durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half; -Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite -Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.</p> - -<p>Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem -Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten -Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand -die Mündigung (<i>Emancipatio</i>) der Weiber in den höheren Kreisen -thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber -der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange -schreibt:</p> - -<div class="poetry-container s5"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse mleft12">Barbarische Liebe</div> - <div class="verse">Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie</div> - <div class="verse">Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.</div> - <div class="verse">Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!</div> -<span class="pagenum"><a name="Seite_551" id="Seite_551">[S. 551]</a></span> - <div class="verse">Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,</div> - <div class="verse">Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern</div> - <div class="verse">Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet</div> - <div class="verse">Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König</div> - <div class="verse">Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter —</div> - </div> - </div> -</div> - -<p class="p0">so sei nicht vergessen, dass bei <em class="gesperrt">Lucan</em> wie im „Satyricon“ des -<em class="gesperrt">Petronius</em> u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche -durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute -die Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen -einzelner Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie -jedes Volk der Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit. -Knabenliebe ging im Schwange und die grössten Männer der Republik -machten aus ihr kein Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und -der Schenken boten zur Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst -Rom kannte doch in grosser Anzahl auch Frauen anderer Art, während in -den Provinzen, und sogar in der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge -waltete. Auf den erhaltenen Grabinschriften spricht sich oft ein -inniges Verhältnis der beiden Gatten aus, und häufiger als man annehmen -sollte, sind die <i>Univirae</i>, die Witwen, die nur einem Manne angehört -hatten.<a name="FNAnker_1184_1184" id="FNAnker_1184_1184"></a><a href="#Fussnote_1184_1184" class="fnanchor">[1184]</a> Schon im Zeitalter der Antonine (138–180 n. Chr.) ist -die durch so grosse Massen schnell und auf schlimmem Wege gewonnener -Reichtümer in Unordnung geratene römische Gesellschaft wieder zu -sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe gekommen. Offenbar hatte sie -einen ähnlichen Charakter angenommen, wie alle Teile der menschlichen -Gesellschaft, die eine hohe Stufe des Reichtums, der geistigen Kultur -und der Verfeinerung erreicht haben. So begegnen wir auch bei ihr -schmachvollen Lastern und erhabener Tugend, wüsten Ausschweifungen -und strengster Sittlichkeit.<a name="FNAnker_1185_1185" id="FNAnker_1185_1185"></a><a href="#Fussnote_1185_1185" class="fnanchor">[1185]</a> Aber die Familie hatte eine -Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des Weibes, zu -deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung mit<span class="pagenum"><a name="Seite_552" id="Seite_552">[S. 552]</a></span> -ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig -beigetragen hatte.</p> - -<p>Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere Ehe -Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes -Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen -war. Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung -vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher -gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen -beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus -gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete -Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig -betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter -jener ihres Gatten. Die alte <i>patria potestas</i> hatte sich vollständig -überlebt, und die praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art -von Eheschliessung war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der -Frau. Nur ihre Mitgift ging in das Vermögen des Mannes über, aber -nicht einmal an diese war sein Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab -und Gut behielt die Frau als Eigentum und rechtlich stand dem Manne -nicht einmal dessen Niessbrauch zu.<a name="FNAnker_1186_1186" id="FNAnker_1186_1186"></a><a href="#Fussnote_1186_1186" class="fnanchor">[1186]</a> Sie hatte also das freie -Verfügungsrecht sowohl über ihr eingebrachtes Vermögen als über das, -was ihr später aus der Erbschaft ihres Vaters zufiel.<a name="FNAnker_1187_1187" id="FNAnker_1187_1187"></a><a href="#Fussnote_1187_1187" class="fnanchor">[1187]</a> Auf solche -Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des römischen Reichtums in den -unbeschränkten Besitz der Frauen über, welche dann im eigentlichsten -Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer Gatten wurden. So erlangten -die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von Freiheit und Würde, den sie -später einbüssten und niemals ganz wieder erlangten. Die Verfassung der -Familie hatte dergestalt eine vollständige Umwälzung erlitten. Anstatt -auf dem alten Grundsatz der unumschränkten Mannesherrschaft, war sie -auf dem der gleichen Berechtigung der Frau aufgebaut. Die gesetzliche -Stellung der Frau war eine völlig unabhängige geworden, während ihre -gesellschaft<span class="pagenum"><a name="Seite_553" id="Seite_553">[S. 553]</a></span>liche Stellung eine höchst geachtete war.<a name="FNAnker_1188_1188" id="FNAnker_1188_1188"></a><a href="#Fussnote_1188_1188" class="fnanchor">[1188]</a> Schon -Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der Seitenverwandten -männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit dem dritten -Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft gegenüber -Frauen <i>sui juris</i>, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten, -überhaupt nicht mehr die Rede.<a name="FNAnker_1189_1189" id="FNAnker_1189_1189"></a><a href="#Fussnote_1189_1189" class="fnanchor">[1189]</a> Aber die völlige Aufhebung der die -natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft -fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der -christlichen Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst -der Boden für Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1156_1156" id="Fussnote_1156_1156"></a><a href="#FNAnker_1156_1156"><span class="label">[1156]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. Geschichte der Familie. S. 218–219.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1157_1157" id="Fussnote_1157_1157"></a><a href="#FNAnker_1157_1157"><span class="label">[1157]</span></a> M. <em class="gesperrt">Lange</em>. Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd. -I. S. 90.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1158_1158" id="Fussnote_1158_1158"></a><a href="#FNAnker_1158_1158"><span class="label">[1158]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 221.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1159_1159" id="Fussnote_1159_1159"></a><a href="#FNAnker_1159_1159"><span class="label">[1159]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. <i>La cité antique.</i> S. -301–306.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1160_1160" id="Fussnote_1160_1160"></a><a href="#FNAnker_1160_1160"><span class="label">[1160]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 150.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1161_1161" id="Fussnote_1161_1161"></a><a href="#FNAnker_1161_1161"><span class="label">[1161]</span></a> A. a. O. S. 219.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1162_1162" id="Fussnote_1162_1162"></a><a href="#FNAnker_1162_1162"><span class="label">[1162]</span></a> <i>Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel -dicitur, unde et familia vocata</i> sagt <em class="gesperrt">Paulus Diaconus</em>.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1163_1163" id="Fussnote_1163_1163"></a><a href="#FNAnker_1163_1163"><span class="label">[1163]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 122.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1164_1164" id="Fussnote_1164_1164"></a><a href="#FNAnker_1164_1164"><span class="label">[1164]</span></a> Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und -besonders der Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer -Untersuchungen geworden und es liegen umfangreiche Werke darüber vor. -Ich beschränke mich daher in obigem auf die für die Zwecke meines -Buches unentbehrlichsten Umrisse.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1165_1165" id="Fussnote_1165_1165"></a><a href="#FNAnker_1165_1165"><span class="label">[1165]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 145.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1166_1166" id="Fussnote_1166_1166"></a><a href="#FNAnker_1166_1166"><span class="label">[1166]</span></a> <em class="gesperrt">Lippert</em>. A. a. O. S. 167.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1167_1167" id="Fussnote_1167_1167"></a><a href="#FNAnker_1167_1167"><span class="label">[1167]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 681.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1168_1168" id="Fussnote_1168_1168"></a><a href="#FNAnker_1168_1168"><span class="label">[1168]</span></a> Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine -Frau Xantippe dem Alkibiades lieh.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1169_1169" id="Fussnote_1169_1169"></a><a href="#FNAnker_1169_1169"><span class="label">[1169]</span></a> A. a. O. S. 682.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1170_1170" id="Fussnote_1170_1170"></a><a href="#FNAnker_1170_1170"><span class="label">[1170]</span></a> <em class="gesperrt">Albert Forbiger</em>. Hellas und Rom. Zweite Abteil. -I. Bd. Leipzig 1876. S. 5.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1171_1171" id="Fussnote_1171_1171"></a><a href="#FNAnker_1171_1171"><span class="label">[1171]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. A. a. O. S. 683.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1172_1172" id="Fussnote_1172_1172"></a><a href="#FNAnker_1172_1172"><span class="label">[1172]</span></a> Ausführlicheres siehe bei: <em class="gesperrt">Forbiger</em>. Hellas und -Rom. A. a. O. S. 280–283.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1173_1173" id="Fussnote_1173_1173"></a><a href="#FNAnker_1173_1173"><span class="label">[1173]</span></a> Um Fehlgeburten zu bewirken wurden <i>Pessaria</i>, die aus -Honig und Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt -(Archiv für Anthropologie Bd. V. S. 451).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1174_1174" id="Fussnote_1174_1174"></a><a href="#FNAnker_1174_1174"><span class="label">[1174]</span></a> <em class="gesperrt">William Edward Hartpole Lecky</em>. Sittengeschichte -Europas von Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H. -<em class="gesperrt">Jolowicz</em>. Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1175_1175" id="Fussnote_1175_1175"></a><a href="#FNAnker_1175_1175"><span class="label">[1175]</span></a> Siehe oben S. 304.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1176_1176" id="Fussnote_1176_1176"></a><a href="#FNAnker_1176_1176"><span class="label">[1176]</span></a> <em class="gesperrt">Fustel de Coulanges</em>. A. a. O. S. 40.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1177_1177" id="Fussnote_1177_1177"></a><a href="#FNAnker_1177_1177"><span class="label">[1177]</span></a> A. a. O. S. 47.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1178_1178" id="Fussnote_1178_1178"></a><a href="#FNAnker_1178_1178"><span class="label">[1178]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. Geschichte des römischen Kaiserreichs. -Bd. III. S. 6.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1179_1179" id="Fussnote_1179_1179"></a><a href="#FNAnker_1179_1179"><span class="label">[1179]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 7–23.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1180_1180" id="Fussnote_1180_1180"></a><a href="#FNAnker_1180_1180"><span class="label">[1180]</span></a> Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige -wenige Jahre eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen -bestanden; unter dem Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden -sie gesetzlich anerkannt und das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die -Benennung <i>Concubina</i> bezeichnete im Kaiserreiche „Frau“ im streng -gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im wesentlichen eine Form der -Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine eine „Frau“ oder noch -eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des Ehebruchs schuldig. -Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede Feierlichkeit -geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also eine -„Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen -Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich -keine Ehe eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen -anerkannten und ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes -teilte, dass sie keine Mitgift brachte und dass die Kinder im Range der -Mutter verblieben und von der Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1181_1181" id="Fussnote_1181_1181"></a><a href="#FNAnker_1181_1181"><span class="label">[1181]</span></a> <em class="gesperrt">Ludwig Friedländer</em>. Darstellungen aus der -Sittengeschichte Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der -Antonine. Leipzig 1862. Bd. I. S. 269.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1182_1182" id="Fussnote_1182_1182"></a><a href="#FNAnker_1182_1182"><span class="label">[1182]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 25–50.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1183_1183" id="Fussnote_1183_1183"></a><a href="#FNAnker_1183_1183"><span class="label">[1183]</span></a> <em class="gesperrt">Döllinger</em>. Heidentum und Judentum. S. 702.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1184_1184" id="Fussnote_1184_1184"></a><a href="#FNAnker_1184_1184"><span class="label">[1184]</span></a> Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens -zur Zeit der Antonine siehe bei <em class="gesperrt">Albert Forbiger</em>. Hellas und Rom. -Erste Abteilung. Bd. I. S. 308–336.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1185_1185" id="Fussnote_1185_1185"></a><a href="#FNAnker_1185_1185"><span class="label">[1185]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 505–506.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1186_1186" id="Fussnote_1186_1186"></a><a href="#FNAnker_1186_1186"><span class="label">[1186]</span></a> <em class="gesperrt">Friedländer</em>. A. a. O. S. 273.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1187_1187" id="Fussnote_1187_1187"></a><a href="#FNAnker_1187_1187"><span class="label">[1187]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1188_1188" id="Fussnote_1188_1188"></a><a href="#FNAnker_1188_1188"><span class="label">[1188]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 255.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1189_1189" id="Fussnote_1189_1189"></a><a href="#FNAnker_1189_1189"><span class="label">[1189]</span></a> <em class="gesperrt">Duruy</em>. A. a. O. S. 51.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_554" id="Seite_554">[S. 554]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXIX">XXIX.<br /> - -Entwicklung der modernen Ehe und Familie.</h2> - -</div> - -<div class="dc"> - <a id="drop_d_29" name="drop_d_29"> - <img class="dc" src="images/drop_d.jpg" alt="D" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">D</span>er durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der Alten -und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im Laufe -des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus einem -vorwiegend <em class="gesperrt">rechtlichen</em> ein vorwiegend <em class="gesperrt">religiös-sittlicher</em> -geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden -Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen -Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige -der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.</p> - -<p>Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten -Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht -noch bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen -wir, galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden -sinnlichen Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der -wichtigsten Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit -fallende, entschiedene Auftreten für die <em class="gesperrt">Gegenseitigkeit</em> jener -Pflicht ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den -Frauen auferlegt war. Nach des <em class="gesperrt">Aristoteles</em> Vorbilde suchten -<em class="gesperrt">Plutarch</em> und <em class="gesperrt">Seneca</em>, beide im ersten christlichen -Jahrhundert, den Männern in der schärfsten und unzweideutigsten Weise -die Pflicht einzuschärfen, in der Ehe dieselbe Treue gegen ihre -Frauen zu beobachten, welche sie von<span class="pagenum"><a name="Seite_555" id="Seite_555">[S. 555]</a></span> ihnen erwarteten. Theoretisch -gewann auch diese Pflicht so festen Fuss im römischen Leben, dass der -grosse Jurist <em class="gesperrt">Ulpian</em> (gest. 228 n. Chr.) sie als gesetzliche -Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das Emporblühen der -neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die Anschauung, -dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse seien und -alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen bestehe. -Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht von -der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor und -Philosoph <em class="gesperrt">Dion Chrysostomos</em> (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.) -verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde. -Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht, -sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit -Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter -der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als -die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen -Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum -ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze -zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen -Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche -Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.<a name="FNAnker_1190_1190" id="FNAnker_1190_1190"></a><a href="#Fussnote_1190_1190" class="fnanchor">[1190]</a></p> - -<p>So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von -der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die -Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der -Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten -Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite -betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der -Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein -niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit -zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und -Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als -einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit -anstreben,<span class="pagenum"><a name="Seite_556" id="Seite_556">[S. 556]</a></span> entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe -sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis -der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide -Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren. -Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr -natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten -Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,<a name="FNAnker_1191_1191" id="FNAnker_1191_1191"></a><a href="#Fussnote_1191_1191" class="fnanchor">[1191]</a> -als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben -müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts -ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien. -Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit -der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige -Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII. -(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher -Beharrlichkeit verfolgte.<a name="FNAnker_1192_1192" id="FNAnker_1192_1192"></a><a href="#Fussnote_1192_1192" class="fnanchor">[1192]</a> Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075 -erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.<a name="FNAnker_1193_1193" id="FNAnker_1193_1193"></a><a href="#Fussnote_1193_1193" class="fnanchor">[1193]</a></p> - -<p>Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke -Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite -Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, ward -wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten und Novatianer -verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die Strenggläubigen -erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der menschlichen -Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber aufs -nachdrücklichste.<a name="FNAnker_1194_1194" id="FNAnker_1194_1194"></a><a href="#Fussnote_1194_1194" class="fnanchor">[1194]</a> <em class="gesperrt">Athanagoras</em> im zweiten Jahrhundert -nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen -Ehebruch“. Der Streit über die<span class="pagenum"><a name="Seite_557" id="Seite_557">[S. 557]</a></span> Zulässigkeit der Wiederverheiratung -ward endlich durch die Autorität <em class="gesperrt">Augustins</em> dahin entschieden, -dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder -heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss -bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat -Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.<a name="FNAnker_1195_1195" id="FNAnker_1195_1195"></a><a href="#Fussnote_1195_1195" class="fnanchor">[1195]</a> Doch -wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt; -erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen -Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im -bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso -lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren -Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im -heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt -abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach -kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich; -es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der -Verlobten.<a name="FNAnker_1196_1196" id="FNAnker_1196_1196"></a><a href="#Fussnote_1196_1196" class="fnanchor">[1196]</a> Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht -auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe -liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte. -So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der -Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche -Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit -weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel -schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert -unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,<a name="FNAnker_1197_1197" id="FNAnker_1197_1197"></a><a href="#Fussnote_1197_1197" class="fnanchor">[1197]</a> wo -die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit <i>Sacramentum</i> -übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und -noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben -Sakramente an.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_558" id="Seite_558">[S. 558]</a></span></p> - -<p>Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen -religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie, -zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum -die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet -vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre -Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss -geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums -Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der -heilige <em class="gesperrt">Augustin</em> sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht -verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang -der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.<a name="FNAnker_1198_1198" id="FNAnker_1198_1198"></a><a href="#Fussnote_1198_1198" class="fnanchor">[1198]</a> In -der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass -der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden -gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung -auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt -weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es -als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass -alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen -strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen -Konkubinate einen offenen und<span class="pagenum"><a name="Seite_559" id="Seite_559">[S. 559]</a></span> unversöhnlichen Krieg, der freilich -erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das -Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas -Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem -nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma -als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen -und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese -in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die -von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider -Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein -der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart, -welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab -hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt -sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive -Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt -ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung -hervor, dass die lebenslängliche Verbindung <em class="gesperrt">eines</em> Mannes und -<em class="gesperrt">einer</em> Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche -Form des Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft -einer intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.<a name="FNAnker_1199_1199" id="FNAnker_1199_1199"></a><a href="#Fussnote_1199_1199" class="fnanchor">[1199]</a></p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_560" id="Seite_560">[S. 560]</a></span></p> - -<p>Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für -die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen -und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der -natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter -Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der -Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten -Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich -wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt, -sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib -gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung -vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung -beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck: -in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies -aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem -natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der -zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die -Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und -wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den -Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so -bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend -<em class="gesperrt">Lecky</em>, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst -in ihrer schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet -haben, und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden -einen der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.<a name="FNAnker_1200_1200" id="FNAnker_1200_1200"></a><a href="#Fussnote_1200_1200" class="fnanchor">[1200]</a> -Nach der andern Seite hin war das <em class="gesperrt">Minnewesen</em> des Mittelalters -eine Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das -Rütteln an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest -der natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und -cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu -einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.<a name="FNAnker_1201_1201" id="FNAnker_1201_1201"></a><a href="#Fussnote_1201_1201" class="fnanchor">[1201]</a> -Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich<span class="pagenum"><a name="Seite_561" id="Seite_561">[S. 561]</a></span> und Deutschland -ihren Sitz hatte,<a name="FNAnker_1202_1202" id="FNAnker_1202_1202"></a><a href="#Fussnote_1202_1202" class="fnanchor">[1202]</a> war eine dem heidnischen Altertume fremde Blume -aufgeblüht: die Empfindung der <em class="gesperrt">Liebe</em>, der den Geschlechtstrieb -veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung -die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen -Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit -der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt, -als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und -jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche, -der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie -alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser -Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz -und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte, -welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz -und gar, und einzig nur dieser.<a name="FNAnker_1203_1203" id="FNAnker_1203_1203"></a><a href="#Fussnote_1203_1203" class="fnanchor">[1203]</a> In der Erziehungsweise jener -rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle -Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des -Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften -Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen -Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, -Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.<a name="FNAnker_1204_1204" id="FNAnker_1204_1204"></a><a href="#Fussnote_1204_1204" class="fnanchor">[1204]</a> In den -Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst, -welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm -gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu -erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem -Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem -Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den<span class="pagenum"><a name="Seite_562" id="Seite_562">[S. 562]</a></span> Stempel der Idealität -und Reinheit — aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein -und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils -vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von -den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich -platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren -denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe -musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und -wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist -es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den -Männern, noch den Frauen gedient.<a name="FNAnker_1205_1205" id="FNAnker_1205_1205"></a><a href="#Fussnote_1205_1205" class="fnanchor">[1205]</a> Nur zu oft fand der treue -Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit. -Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten -und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe -Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder, -wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst -und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber. -Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,<a name="FNAnker_1206_1206" id="FNAnker_1206_1206"></a><a href="#Fussnote_1206_1206" class="fnanchor">[1206]</a> von welcher die oben -erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine -Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel -ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes -seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei -ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur -in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele -im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen -auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz, -geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die -alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei -gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste Begierde -hinab. <em class="gesperrt">Guibert</em> von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen -folgender<span class="pagenum"><a name="Seite_563" id="Seite_563">[S. 563]</a></span>massen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn -sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam -zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten -sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei -anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer -gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen -nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche -auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen -kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben -geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren, -suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die -Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht -übertrieben.</p> - -<p>Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse -sind das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für -die Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. -Dies <em class="gesperrt">eine</em> Gefühl der Liebe, bemerkt <em class="gesperrt">Gervinus</em>, diese -Bereitwilligkeit in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem -zarteren Geschlechte Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die -Roheit des Lebens, warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. -Erst das Rittertum erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer -Wesenheit entsprechenden Stellung, welche sie heute noch in der Familie -einnimmt, wonach sie die eine Hälfte des menschlichen Lebens, das -Gemüt und die Häuslichkeit, auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es -ist die gesellschaftliche Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie -dieselbe trotz ihrer rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib -von altersher unmündig und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger -war es das ältere Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn -die priesterliche Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das -Weib durch Evas Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter -dem vereinigten Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke -und der asketischen Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die -Stellung der Frau von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat -sie durchaus nicht aus ihrer recht<span class="pagenum"><a name="Seite_564" id="Seite_564">[S. 564]</a></span>lichen Unfreiheit und Bevormundung -heraus; sie blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. -Ja, in der ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine -viel tiefere Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den -persönlichen Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über -die Ehescheidung und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts -entstanden, wehrten viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz -eines irgend beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss -die Wahl zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die -völlig untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, -und überall, wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung -war, herrschten Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen -und Töchter opferten, sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete -öffentliche Meinung.<a name="FNAnker_1207_1207" id="FNAnker_1207_1207"></a><a href="#Fussnote_1207_1207" class="fnanchor">[1207]</a> Der Grundsatz: <i>Mulier taceat in ecclesia</i> -galt auch im Rechtsleben. Nur so viel war gegenüber den Zuständen im -Altertume gewonnen, dass die Familie nicht mehr bloss auf der Agnation -sich aufbaute, sondern auch die Verwandtschaft der weiblichen Linie, -die Kognation, immer mehr in ihre Rechte trat.</p> - -<p>Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert -die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in -immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben -aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte, -es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue -Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und -gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so -dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die -bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.<a name="FNAnker_1208_1208" id="FNAnker_1208_1208"></a><a href="#Fussnote_1208_1208" class="fnanchor">[1208]</a> Erst in dieser -späten Zeit wuchs der Begriff der <em class="gesperrt">Familie</em> zu dem heran, was sie -uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft -ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der -Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der -so gearteten<span class="pagenum"><a name="Seite_565" id="Seite_565">[S. 565]</a></span> Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche, -sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur -wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze -des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen, -harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze -zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals -und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine -bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch -die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche -die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen -bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation, -indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die -Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis, -das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen -zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.</p> - -<p>Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens, -wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche -Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters -und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und -führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und -abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit -verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr -Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde -gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche -und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die -Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht -erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und -ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche -Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es -erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte, -das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu -lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene -Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_566" id="Seite_566">[S. 566]</a></span></p> - -<p>Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es -sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren -die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein -kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese -Frage am besten beantworten.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1190_1190" id="Fussnote_1190_1190"></a><a href="#FNAnker_1190_1190"><span class="label">[1190]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 261–266.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1191_1191" id="Fussnote_1191_1191"></a><a href="#FNAnker_1191_1191"><span class="label">[1191]</span></a> <em class="gesperrt">Johannes Jansen</em> erläutert dies dahin, -dass allerdings solche, welche schon Frauen hatten, zuweilen zum -Priestertume angenommen wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester -während ihres Priestertums Frauen nahmen. (<em class="gesperrt">Joh. Jansen</em>. -Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. -Freiburg 1881. Bd. III. S. 184.)</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1192_1192" id="Fussnote_1192_1192"></a><a href="#FNAnker_1192_1192"><span class="label">[1192]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 268–278.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1193_1193" id="Fussnote_1193_1193"></a><a href="#FNAnker_1193_1193"><span class="label">[1193]</span></a> <em class="gesperrt">Hans Prutz</em>. Staatengeschichte des Abendlandes im -Mittelalter. Berlin 1885. Bd. I. S. 354.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1194_1194" id="Fussnote_1194_1194"></a><a href="#FNAnker_1194_1194"><span class="label">[1194]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 272–273.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1195_1195" id="Fussnote_1195_1195"></a><a href="#FNAnker_1195_1195"><span class="label">[1195]</span></a> Matthäus 19, 8. 9.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1196_1196" id="Fussnote_1196_1196"></a><a href="#FNAnker_1196_1196"><span class="label">[1196]</span></a> Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und -Verlöbnis mit einem und demselben Worte: <i>Sponsalia</i>, und lässt -das Verlöbnis (<i>Sponsalia de futuro</i>) schon durch die fleischliche -Verbindung der Verlobten von selbst zur Ehe (<i>Sponsalia de praesenti</i>) -werden.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1197_1197" id="Fussnote_1197_1197"></a><a href="#FNAnker_1197_1197"><span class="label">[1197]</span></a> Ephes. 5, 32.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1198_1198" id="Fussnote_1198_1198"></a><a href="#FNAnker_1198_1198"><span class="label">[1198]</span></a> Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, -welche gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und -Karl der Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. -Er lebte in einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In -noch späterer Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die -halborientalische Haremswirtschaft, die schon in der normannischen -Zeit dort üblich gewesen war (H. <em class="gesperrt">Prutz</em>. A. a. O. S. 607). Der -oft angeführte Fall von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach -des Freiherrn von <em class="gesperrt">Tettau</em> Untersuchungen wenig geschichtlichen -Hintergrund, und ebenso wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des -Hennegauer Ritters Gileon von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu -legen. Geschichtlich dagegen ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp -von Hessen, welcher auch die Vielweiberei öffentlich verteidigen -liess. Philipps Hofprediger, Dionysius Melander, welcher selbst drei -lebende Frauen hatte, vollzog die Trauung mit der zweiten Frau. Dass -viele Reformatoren die Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl -kaum abzustreiten sein. Die Wiedertäufer predigten sie offen in -Münster 1531. Wer ein rechter Christ sein wolle, verkündigten die -Prädikanten, müsse mehrere Weiber nehmen. Jeder nahm der Frauen so -viel er wollte; Rothmann vier, Jan van Leiden sechzehn Frauen. In -einer Visitationsordnung der Grafschaft Mansfeld vom Jahre 1554 wird -als allgemein berichtet: mehr dann ein Mann oder Weib zugleich zur -Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen Frieden ward Bigamie in -dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss gesetzlich erlaubt, -sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der fränkische Kreistag zu -Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden Beschluss, der wörtlich -nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem Mannsspersonen 2 Weyber -zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle und Jede Mannssperson -ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen, -Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich -völlig und gebührender Diskretion und versorg befleisse, damit Er -als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu nemmen getraut, beede -Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen -allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser Beschluss gesetzliche Kraft -hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln. In jüngster Zeit haben -bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen Zustände thatsächlich -auf Vielweiberei gegründet.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1199_1199" id="Fussnote_1199_1199"></a><a href="#FNAnker_1199_1199"><span class="label">[1199]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 290.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1200_1200" id="Fussnote_1200_1200"></a><a href="#FNAnker_1200_1200"><span class="label">[1200]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 309.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1201_1201" id="Fussnote_1201_1201"></a><a href="#FNAnker_1201_1201"><span class="label">[1201]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 53.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1202_1202" id="Fussnote_1202_1202"></a><a href="#FNAnker_1202_1202"><span class="label">[1202]</span></a> Der normannische Adel Englands war von Frankreich -abhängig; alle anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von -der in Frankreich heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische -Norden und vollends der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im -Besitze einer eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz -wesentlich modifizierten Bildung.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1203_1203" id="Fussnote_1203_1203"></a><a href="#FNAnker_1203_1203"><span class="label">[1203]</span></a> <em class="gesperrt">Jakob Falke</em>. Die ritterliche Gesellschaft im -Zeitalter des Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1204_1204" id="Fussnote_1204_1204"></a><a href="#FNAnker_1204_1204"><span class="label">[1204]</span></a> A. a. O. S. 58.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1205_1205" id="Fussnote_1205_1205"></a><a href="#FNAnker_1205_1205"><span class="label">[1205]</span></a> <em class="gesperrt">Alwin Schultz</em>. Das höfische Leben zur Zeit der -Minnesänger. Leipzig 1879–80. Bd. I. S. 451.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1206_1206" id="Fussnote_1206_1206"></a><a href="#FNAnker_1206_1206"><span class="label">[1206]</span></a> <em class="gesperrt">Falke</em>. A. a. O. S. 74.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1207_1207" id="Fussnote_1207_1207"></a><a href="#FNAnker_1207_1207"><span class="label">[1207]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. A. a. O. S. 284.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1208_1208" id="Fussnote_1208_1208"></a><a href="#FNAnker_1208_1208"><span class="label">[1208]</span></a> <em class="gesperrt">Falke</em>. A. a. O. S. 172.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_567" id="Seite_567">[S. 567]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="XXX">XXX.<br /> - -Rückblick und Ausblick.</h2> - -</div> - -<div class="dc_2"> - <a id="drop_i_30" name="drop_i_30"> - <img class="dc" src="images/drop_i.jpg" alt="I" /></a> -</div> - -<p class="p0"><span class="hide-first">I</span>n den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen -Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der -andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend. -Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer -gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener -Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente, -wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe, -keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder, -blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in -dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später -die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das -Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter -eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren -Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine -Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist -mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe -bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich -die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als -dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach -tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge -hinzu. Der Mutter bewegliche<span class="pagenum"><a name="Seite_568" id="Seite_568">[S. 568]</a></span> Habe geht auf deren Kinder, als deren -nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die -Schwesterkinder.</p> - -<p>Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete, -desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche. -Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes -des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber -fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem -eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten -sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der -Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst. -Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich -sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die -friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt. -Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild -herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede -Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam, -die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte -Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der -Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal -polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten -Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den -Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als -sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche -geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des -Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen -Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden -Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt -sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht. -Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer -Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort, -bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach dem -Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht. Noch -kannte diese Zeit nur Vater<em class="gesperrt">rechte</em>, keine Vater<em class="gesperrt">pflichten</em>, -so wenig als Vaterliebe. In diesen<span class="pagenum"><a name="Seite_569" id="Seite_569">[S. 569]</a></span> Anschauungen erstarkte die -väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die -Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen -befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine -gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die -natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die -künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn, -und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen -Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon -eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die -Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf -umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr -die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern hatte -den gesellschaftlichen Zweck, <em class="gesperrt">rechtmässige</em> Erben zu schaffen -und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich -solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr -war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich -vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe -herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte -Klassen.</p> - -<p>Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen -der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen, -ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft. -Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen -Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft -trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere -Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern -bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft -unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen. -Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das -Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des -Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser -Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und -Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher unter<span class="pagenum"><a name="Seite_570" id="Seite_570">[S. 570]</a></span>geordnet -und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem -nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk, -Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs -und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe -gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war -freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche -vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe -aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation -beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte -man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts -als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der -einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet. -Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern -Eifersucht verwehrt.<a name="FNAnker_1209_1209" id="FNAnker_1209_1209"></a><a href="#Fussnote_1209_1209" class="fnanchor">[1209]</a> Erst als die Sippe durch Anschwellen der -Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt -sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die -polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu -können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge -Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders -ihrer männlichen Hälfte.</p> - -<p>In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder -sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt -über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der -<em class="gesperrt">Liebe</em>, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie -so schwer zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder -geschichtlichen Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger -als die Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der -Liebe im Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische -Darstellung dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in -der neueren Zeit bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, -so eröffnet sich uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der -ungleichartigsten Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des -Gegensatzes von Mann und Weib<span class="pagenum"><a name="Seite_571" id="Seite_571">[S. 571]</a></span> keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte -lehrt nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die -sinnliche Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man -sie nach vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum -mehr als die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel -lässt sich sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald -das andere im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit -gänzlich. Ja den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche -Mensch je nach dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der -geistige je nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite -der Liebe entfaltet.<a name="FNAnker_1210_1210" id="FNAnker_1210_1210"></a><a href="#Fussnote_1210_1210" class="fnanchor">[1210]</a> Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war -nun schon längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war -ja Hand in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift -sich, dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer -enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen -der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn -sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum -vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als -einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch -nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die -sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der -Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem -Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie -sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit, -die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch, -mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen, -und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient -ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher -dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in -Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen -Verbindungen den Verbundenen<span class="pagenum"><a name="Seite_572" id="Seite_572">[S. 572]</a></span> meist teuer zu stehen kommen. Einen -schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres -ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das -kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das -spanische Sprichwort sagt: <i>Quien se casa por amores ha de vivir con -dolores</i> (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn -nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“ -beansprucht, sagt <em class="gesperrt">Julius Duboc</em>, so muss ihr auch das ganze Leben -des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst -und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt -erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche -stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und -Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die -Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht -aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise, -welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und -zu fühlen gelernt hat.</p> - -<p>Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar -viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu -läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso -unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende -Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit -dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss -die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger -Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen -nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf. -Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit -der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die -Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des -Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der <em class="gesperrt">Staat</em> entstanden -und unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die -Bürger eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als -die Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte -der Familie als einer sozialen und<span class="pagenum"><a name="Seite_573" id="Seite_573">[S. 573]</a></span> sittlichen Macht zurücktreten zu -Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer -Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die -bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt -unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts -führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen -Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in -England, allerdings nur vorübergehend, die <em class="gesperrt">Zivilehe</em> eingeführt. -Dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend, -machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von -Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über. -Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser -heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und -Gewissensfreiheit.</p> - -<p>Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei -den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und -Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses -Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den -grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders -als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners -oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich -die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche -einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden; -in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen -Akt selbst gesehen.<a name="FNAnker_1211_1211" id="FNAnker_1211_1211"></a><a href="#Fussnote_1211_1211" class="fnanchor">[1211]</a> Massgebend für alle bleibt aber jeweils -die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen -Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die -christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach -das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach -in Unmündigkeit<a name="FNAnker_1212_1212" id="FNAnker_1212_1212"></a><a href="#Fussnote_1212_1212" class="fnanchor">[1212]</a> verharrt. Während<span class="pagenum"><a name="Seite_574" id="Seite_574">[S. 574]</a></span> jedoch in England <em class="gesperrt">John -Stuart Mill</em> nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen -konnte, erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten -Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen, -baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder -auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung -der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch -wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich -im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die -Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht -mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt -ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die -Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer -wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der -Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind -in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des -Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der -Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.<a name="FNAnker_1213_1213" id="FNAnker_1213_1213"></a><a href="#Fussnote_1213_1213" class="fnanchor">[1213]</a> Zwar giebt es keine -Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl -aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist -unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen -zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere -Zahl der Geburten immer kleiner werden.</p> - -<p>So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende -Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für -Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst. -Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen -und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses -Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss -den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten,<span class="pagenum"><a name="Seite_575" id="Seite_575">[S. 575]</a></span> so recht eigentlich -Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als -eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal -schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine -Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung -von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit -geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz -auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage -Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von -individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein -Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine -Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände -desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der -Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht -gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not -zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon -und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte -bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und -fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen- -und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen -zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr -erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die -Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das -Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der -Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer -jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form -der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ — was nebenbei bemerkt -das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen -Entwicklung ist — „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur -grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich -gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und -Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe -durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und<span class="pagenum"><a name="Seite_576" id="Seite_576">[S. 576]</a></span> diese in der Ehe -als gegensätzlich zu empfinden.“<a name="FNAnker_1214_1214" id="FNAnker_1214_1214"></a><a href="#Fussnote_1214_1214" class="fnanchor">[1214]</a> Stellten aber nicht schon die -provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe -mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der -Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser -als das Konkubinat.“<a name="FNAnker_1215_1215" id="FNAnker_1215_1215"></a><a href="#Fussnote_1215_1215" class="fnanchor">[1215]</a> Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen -über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen -Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern -bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben -werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder -meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in -gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche -Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im -ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind, -wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne -wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen, -nach <em class="gesperrt">Wachenhusens</em> treffender Bemerkung, das weibliche -Geschlecht, das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben -hat, sie für seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese -genossen werden?<a name="FNAnker_1216_1216" id="FNAnker_1216_1216"></a><a href="#Fussnote_1216_1216" class="fnanchor">[1216]</a></p> - -<p>Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen -der einzelne sich blutig und wund stösst —, auch die unserige. Wahr -ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur<span class="pagenum"><a name="Seite_577" id="Seite_577">[S. 577]</a></span> Gründung eines eigenen -Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen -der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten -Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche der -Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des Weibes -ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische Erniedrigung, -die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der Aufschrei -der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em> -hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die Familie -nachgewiesen,<a name="FNAnker_1217_1217" id="FNAnker_1217_1217"></a><a href="#Fussnote_1217_1217" class="fnanchor">[1217]</a> wie die höhere Gesittung <em class="gesperrt">naturgemäss</em> zu -einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden -Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung -von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf -mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre. -Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut -haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat. -Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das -Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die -Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso -ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre -der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren -aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein -Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das -Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt -glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern -seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die -Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen -das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass -viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter -zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische, -ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann -sittliche <em class="gesperrt">Um</em>kehr, <em class="gesperrt">Wieder</em>erweckung der uralt-heiligen -Ordnung verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen -Freiheit entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den -einzelnen wie der Gesamtheit den morali<span class="pagenum"><a name="Seite_578" id="Seite_578">[S. 578]</a></span>schen Frieden, die Ruhe des -Gemütes, das Glück des Herzens <em class="gesperrt">wiedergebe</em>. Diese gepriesene -uralt-heilige Ordnung hat eben <em class="gesperrt">niemals</em> und <em class="gesperrt">nirgends</em> -bestanden. Man kann also nicht zu ihr umkehren, sie nicht wieder -erwecken, sie kann nicht wiedergeben, was man nie besessen. Schon -seit Einführung der Monogamie ist die ganze Geschichte eine Reihe von -Klassenkämpfen, und die Gegensätze können sich nimmer ausgleichen, nur -noch verschärfen. Heute, nachdem das Vater- und Erbrecht erst wenige -tausend Jahre geherrscht, steht die moderne Gesellschaft anscheinend -ratlos vor ihren ureigenen Erzeugnissen.</p> - -<p>Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen -Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis, -Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter -Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert, -verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun <em class="gesperrt">Peschel</em> betont, -die Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker -die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge -gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung -der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,<a name="FNAnker_1218_1218" id="FNAnker_1218_1218"></a><a href="#Fussnote_1218_1218" class="fnanchor">[1218]</a> so zeigt die nämliche -Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser -geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die -Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.<a name="FNAnker_1219_1219" id="FNAnker_1219_1219"></a><a href="#Fussnote_1219_1219" class="fnanchor">[1219]</a> -Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich -obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und so -wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt <em class="gesperrt">Lecky</em>, -dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen -der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der -Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.<a name="FNAnker_1220_1220" id="FNAnker_1220_1220"></a><a href="#Fussnote_1220_1220" class="fnanchor">[1220]</a> -Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es -vielleicht statthaft zu denken: <em class="gesperrt">Die Entwicklungsrichtung der Familie -wird abhängen von jener des Staates</em>.</p> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_579" id="Seite_579">[S. 579]</a></span></p> - -<p>Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: <em class="gesperrt">keine</em> Eheform -ist <em class="gesperrt">unbedingt</em> notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar -vielen versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung -sie sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in -jener, die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das -Nützliche schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. -Dort wo der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird -strengere Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein -müssen, denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und -Erziehung erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster -Gesittung, die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität -zustreben, wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der -Sorge um die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.<a name="FNAnker_1221_1221" id="FNAnker_1221_1221"></a><a href="#Fussnote_1221_1221" class="fnanchor">[1221]</a> -Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die -ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus, -welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im -Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit -vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten -umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward -auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt -man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch: -geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte -Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild -des Staatsorganismus.<a name="FNAnker_1222_1222" id="FNAnker_1222_1222"></a><a href="#Fussnote_1222_1222" class="fnanchor">[1222]</a> Familienleben und Staatsleben bedingen -sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.<a name="FNAnker_1223_1223" id="FNAnker_1223_1223"></a><a href="#Fussnote_1223_1223" class="fnanchor">[1223]</a> Die -wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft -lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur -schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben -erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon -abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich? -Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der -Maschinenarbeit ausliefern, deren<span class="pagenum"><a name="Seite_580" id="Seite_580">[S. 580]</a></span> Geistesanlagen und Körperkraft -verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses -dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So -wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger -giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind <em class="gesperrt">sie</em> berechtigt, -sagt treffend <em class="gesperrt">Ferdinand von Saar</em>, von den Eltern zu fordern, -was sie immer wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im -raschen Taumel einer sünd’gen Lust. Eine gute Erziehung ist die -einzige Entschuldigung, welche die Eltern vor den Wesen haben — -denen sie das gefährliche Geschenk des Lebens machten; denn sie ist -das Mittel, die unbegehrte Existenz würdig oder wenigstens erträglich -zu machen. So urteilt scharfsinnig eine Frau.<a name="FNAnker_1224_1224" id="FNAnker_1224_1224"></a><a href="#Fussnote_1224_1224" class="fnanchor">[1224]</a> Oft aber kümmern -sich die Eltern gar nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und -sittliche Erziehung. Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster -Verwahrlosung sind gar nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche -Obervormundschaft des Staates einigermassen zur Geltung gelangte, -konnten die schwersten und verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei -gelockert werden. Wo bleibt die ausnahmslose Berechtigung der Familie? -Wo ihr sittlicher Wert? Man versuche also nicht, das „Heiligtum der -Familie“ zu verherrlichen. Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend -strahlenden Lichtseiten auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt, -und so wie die Lobredner sie darstellen, gehört sie meist in das -Bereich frommer Wünsche, auch theoretischer Anforderungen, welchen die -Wirklichkeit nur selten entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass -in der grossen Mehrzahl der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde -eine bedauerliche Schule sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern, -das Gemüt zu verderben und den Geist zu fälschen?<a name="FNAnker_1225_1225" id="FNAnker_1225_1225"></a><a href="#Fussnote_1225_1225" class="fnanchor">[1225]</a></p> - -<p>So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und -schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig -Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes, -und wer <em class="gesperrt">macht</em> denn, fragt sehr treffend<span class="pagenum"><a name="Seite_581" id="Seite_581">[S. 581]</a></span> <em class="gesperrt">Riehl</em>, in -letzter Instanz die politischen und sozialen Zustände, als das Volk -selber?<a name="FNAnker_1226_1226" id="FNAnker_1226_1226"></a><a href="#Fussnote_1226_1226" class="fnanchor">[1226]</a> Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung -der Gesittung geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben. -So will es die Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf -absehbare Zeiten ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel -kann man, glaube ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H. -<em class="gesperrt">Spencers</em> Annahme, in gewissen Gesellschaften wenigstens, die -Bedeutung der Familie eine immer geringere werden wird. Ich kann die -Ansicht des geistvollen <em class="gesperrt">Riehl</em> nicht teilen, dass wir jetzt -schon bei dem der Familienallmacht entgegengesetzten Extrem stünden, -wo die Familie erdrückt wird von der schrankenlosen Berechtigung des -Individuums.<a name="FNAnker_1227_1227" id="FNAnker_1227_1227"></a><a href="#Fussnote_1227_1227" class="fnanchor">[1227]</a> Allmählich wird aber die Gesellschaft allerdings es -stets mehr als ihre Aufgabe erachten, weniger die Ehe zu regeln und -mehr die neue Gesellschaft heranzubilden. Die Sorge um die Kindheit -wird ihr wichtigstes Interesse sein, während die Verbindungen der -beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise als einfache Handlungen -des Privatlebens gelten, sich immer freier lösbarer gestalten dürften. -Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der Staat immer mehr abzielen -und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen. Wie diese einschneidende -Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen Organismus sich -vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich dahin. Auf dem -weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren, erkennt man vorerst -nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten. Diese festzuhalten, -ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt Sorge und Aufgabe der -nachkommenden Enkelgeschlechter.</p> - -<div class="footnotes"> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1209_1209" id="Fussnote_1209_1209"></a><a href="#FNAnker_1209_1209"><span class="label">[1209]</span></a> <em class="gesperrt">Ch. Letourneau</em>. Sociologie. S. 357–358. 379–380.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1210_1210" id="Fussnote_1210_1210"></a><a href="#FNAnker_1210_1210"><span class="label">[1210]</span></a> Vergl. darüber: <em class="gesperrt">Karl Julius Duboc</em>. Die -Psychologie der Liebe. Hannover 1874.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1211_1211" id="Fussnote_1211_1211"></a><a href="#FNAnker_1211_1211"><span class="label">[1211]</span></a> Daher gilt in Deutschland eine vollständige und -unheilbare Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden -ist, als Scheidungsgrund (<em class="gesperrt">Schmidts</em> Jahrbücher der in- und -ausländischen gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1212_1212" id="Fussnote_1212_1212"></a><a href="#FNAnker_1212_1212"><span class="label">[1212]</span></a> In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig -grössere Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. <em class="gesperrt">Fockema Andreae</em>. -<i>Bijdragen tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis.</i> Haarlem 1888. Bd. -I. S. 87–62.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1213_1213" id="Fussnote_1213_1213"></a><a href="#FNAnker_1213_1213"><span class="label">[1213]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 220.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1214_1214" id="Fussnote_1214_1214"></a><a href="#FNAnker_1214_1214"><span class="label">[1214]</span></a> <em class="gesperrt">Max Nordau</em>. Die konventionellen Lügen der -Kulturmenschheit. Leipzig 1884. S. 330.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1215_1215" id="Fussnote_1215_1215"></a><a href="#FNAnker_1215_1215"><span class="label">[1215]</span></a> <em class="gesperrt">Richard Voss</em>. Rolla. Die Lebenstragödie einer -Schauspielerin. Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1216_1216" id="Fussnote_1216_1216"></a><a href="#FNAnker_1216_1216"><span class="label">[1216]</span></a> <em class="gesperrt">Hans Wachenhusen</em>. Was die Strasse verschlingt. -Berlin 1882. Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute -in der Vergangenheit. So singt z. B. <em class="gesperrt">Ariost</em>:</p> - -<div class="poetry-container"> - <div class="poetry"> - <div class="stanza"> - <div class="verse"><i>Cortesi donne ebbe l’antiqua estade,</i></div> - <div class="verse"><i>Che le virtà, non le ricchesse, amaro.</i></div> - <div class="verse"><i>Al tempo nostro si ritrovan rade,</i></div> - <div class="verse"><i>A cui, più del guadagno, altro sia caro.</i></div> - </div> - <div class="stanza"> - <div class="verse mleft3">(<i>Orlando furioso, 26.</i>)</div> - </div> - </div> -</div> - -</div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1217_1217" id="Fussnote_1217_1217"></a><a href="#FNAnker_1217_1217"><span class="label">[1217]</span></a> <em class="gesperrt">W. H. Riehl.</em> Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1218_1218" id="Fussnote_1218_1218"></a><a href="#FNAnker_1218_1218"><span class="label">[1218]</span></a> <em class="gesperrt">Peschel</em>. Völkerkunde. S. 220.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1219_1219" id="Fussnote_1219_1219"></a><a href="#FNAnker_1219_1219"><span class="label">[1219]</span></a> <em class="gesperrt">Lecky</em>. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1220_1220" id="Fussnote_1220_1220"></a><a href="#FNAnker_1220_1220"><span class="label">[1220]</span></a> A. a. O.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1221_1221" id="Fussnote_1221_1221"></a><a href="#FNAnker_1221_1221"><span class="label">[1221]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. Sociologie. S. 359–360.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1222_1222" id="Fussnote_1222_1222"></a><a href="#FNAnker_1222_1222"><span class="label">[1222]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. Die Familie. S. 117.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1223_1223" id="Fussnote_1223_1223"></a><a href="#FNAnker_1223_1223"><span class="label">[1223]</span></a> A. a. O. S. 110.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1224_1224" id="Fussnote_1224_1224"></a><a href="#FNAnker_1224_1224"><span class="label">[1224]</span></a> <em class="gesperrt">Auguste Groner</em> im Echo 1887. Bd. II. S. 360.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1225_1225" id="Fussnote_1225_1225"></a><a href="#FNAnker_1225_1225"><span class="label">[1225]</span></a> <em class="gesperrt">Letourneau</em>. A. a. O. S. 381.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1226_1226" id="Fussnote_1226_1226"></a><a href="#FNAnker_1226_1226"><span class="label">[1226]</span></a> W. H. <em class="gesperrt">Riehl</em>. A. a. O. S. 284.</p></div> - -<div class="footnote"> - -<p><a name="Fussnote_1227_1227" id="Fussnote_1227_1227"></a><a href="#FNAnker_1227_1227"><span class="label">[1227]</span></a> A. a. O. S. 230.</p></div> - -</div> - -<hr class="chap" /> - -<div class="chapter"> - -<p><span class="pagenum"><a name="Seite_582" id="Seite_582">[S. 582]</a></span></p> - -<h2 class="nobreak" id="Sach_Register">Sach-Register.</h2> - -</div> - -<ul class="index"> -<li class="ifrst"> <span class="initial">A</span>basen <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> Abessinier <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_328">328</a>. <a href="#Seite_339">339</a>. <a href="#Seite_359">359</a>.</li> - -<li class="indx"> Abiponer <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Abortus</i> s. <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a>.</li> - -<li class="indx"> Ackerbau der Nomaden <a href="#Seite_198">198</a>.</li> - -<li class="indx"> Adel <a href="#Seite_351">351</a>. <a href="#Seite_518">518</a>.</li> - -<li class="indx"> Adighe <a href="#Seite_292">292</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Adiye" id="Adiye"></a>Adiye oder <a href="#Bubi">Bubi</a> <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="indx"> Adoption in Altrom <a href="#Seite_545">545</a>,</li> -<li class="isub1">in Japan <a href="#Seite_385">385</a>.</li> - -<li class="indx"> Adrogation <a href="#Seite_545">545</a>.</li> - -<li class="indx"> Ägypter <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_336">336</a>. <a href="#Seite_369">369–371</a>.</li> - -<li class="indx"> Affen, sind oft Polygamisten <a href="#Seite_22">22–23</a>.</li> - -<li class="indx"> Afghanen <a href="#Seite_224">224</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in — <a href="#Seite_108">108–211</a>.</li> -<li class="isub1">Polyandrie in — <a href="#Seite_245">245–246</a>.</li> - -<li class="indx"> Agareb <a href="#Seite_334">334</a>.</li> - -<li class="indx"> Agathyrsen <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_241">241</a>.</li> - -<li class="indx"> Aghori- oder Aghorpunts <a href="#Seite_70">70</a>.</li> - -<li class="indx"> Agnation <a href="#Seite_204">204</a>. <a href="#Seite_235">235</a>,</li> -<li class="isub1">der Römer <a href="#Seite_523">523</a>. <a href="#Seite_541">541</a>.</li> - -<li class="indx"> Ahnendienst <a href="#Seite_270">270</a>. <a href="#Seite_375">375</a>. <a href="#Seite_460">460</a>.</li> - -<li class="indx"> Aht <a href="#Seite_179">179</a>.</li> - -<li class="indx"> Aikeam-benanos <a href="#Seite_216">216</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Akdi</i> <a href="#Seite_438">438</a>.</li> - -<li class="indx"> Akwapim <a href="#Seite_210">210</a>.</li> - -<li class="indx"> Albanesen <a href="#Seite_265">265</a>. <a href="#Seite_435">435</a>. <a href="#Seite_515">515</a>. <a href="#Seite_516">516</a>.</li> - -<li class="indx"> Albatros (<i>Diomedea exulans</i>) <a href="#Seite_20">20</a>.</li> - -<li class="indx"> Aleuten <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_436">436</a>.</li> - -<li class="indx"> Alfuren <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_231">231</a>. <a href="#Seite_266">266</a>. <a href="#Seite_267">267</a>. <a href="#Seite_268">268</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Alligator <a href="#Seite_18">18</a>.</li> - -<li class="indx"> Altbayern <a href="#Seite_300">300</a>.</li> - -<li class="indx"> Altfamilie <a href="#Seite_529">529</a>.</li> - -<li class="indx"> „Altvater“ <a href="#Seite_303">303</a>.</li> - -<li class="indx"> Amazonen <a href="#Seite_127">127</a>. <a href="#Seite_216">216</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ambel-anak</i>-Ehe <a href="#Seite_236">236</a>. <a href="#Seite_267">267</a>.</li> - -<li class="indx"> Amethyst-Schnecke (<i>Janthina</i>) <a href="#Seite_33">33</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ampallang</i> <a href="#Seite_294">294</a>. <a href="#Seite_295">295</a>.</li> - -<li class="indx"> Amsel (<i>Merula vulgaris</i>) <a href="#Seite_29">29</a>.</li> - -<li class="indx"> Andamanen s. <a href="#Mincopie">Mincopie</a>.</li> - -<li class="indx"> Angelsachsen <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Angobr</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Anstandsgefuehl" id="Anstandsgefuehl"></a>Anstandsgefühl - s. <a href="#Sittsamkeit">Sittsamkeit</a>.</li> - -<li class="indx"> Anthropomorphen, Monogamie der — <a href="#Seite_26">26</a>.</li> -<li class="isub1">Ihre Grausamkeit <a href="#Seite_114">114</a>.</li> - -<li class="indx"> Antlitz, Verhüllung des — der Frauen <a href="#Seite_94">94–96</a>. <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_419">419–421</a>.</li> - -<li class="indx"> Apingi <a href="#Seite_78">78</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Araber" id="Araber"></a>Araber <a href="#Seite_95">95</a>. <a href="#Seite_116">116</a>. <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_171">171</a>. <a href="#Seite_186">186</a>. <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_237">237–238</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_360">360</a>. <a href="#Seite_391">391–401</a>. <a href="#Seite_441">441</a>. <a href="#Seite_493">493</a>.</li> - -<li class="indx"> Araukaner <a href="#Seite_291">291</a>.</li> - -<li class="indx"> Arawaken <a href="#Seite_140">140</a>. <a href="#Seite_171">171</a>.</li> - -<li class="indx"> Arc, Jeanne d’ — <a href="#Seite_119">119</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Archon</i> <a href="#Seite_522">522</a>.</li> - -<li class="indx"> Argentinier <a href="#Seite_74">74</a>.</li> - -<li class="indx"> Arier <a href="#Seite_239">239</a>.</li> -<li class="isub1">Weiberraub <a href="#Seite_296">296</a>.</li> -<li class="isub1">Eheformen <a href="#Seite_297">297</a>.</li> -<li class="isub1">Ethnologisches über die — <a href="#Seite_453">453–455</a>.</li> -<li class="isub1">Älteste Kulturzustände <a href="#Seite_455">455–463</a>.</li> - -<li class="indx"> Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat <a href="#Seite_497">497–498</a>. <a href="#Seite_518">518</a>.</li> - -<li class="indx"> Armenier <a href="#Seite_336">336</a>. <a href="#Seite_512">512</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Arscha-Ehe</i> <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Arthropoden" id="Arthropoden"></a>Arthropoden <a href="#Seite_33">33</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Arusi</i> <a href="#Seite_403">403</a>.</li> - -<li class="indx"> Aschanti <a href="#Seite_209">209</a>.</li> - -<li class="indx"> Aschira <a href="#Seite_69">69</a>.</li> - -<li class="indx"> Aserbeidschan <a href="#Seite_442">442</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Asura</i>-Ehe. <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> Asyr <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> „Atapeius“ <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_244">244</a>.</li> - -<li class="indx"> Athen, Familienleben in — <a href="#Seite_534">534–536</a>.</li> - -<li class="indx"> Atlasvögel <a href="#Seite_21">21</a>.</li> - -<li class="indx"> Attikotten <a href="#Seite_499">499</a>.</li> - -<li class="indx"> Auerhahn <a href="#Seite_19">19</a>.</li> - -<li class="indx"> Ausblick auf die Entwicklung der Familie <a href="#Seite_578">578–581</a>.</li> - -<li class="indx"> Auser <a href="#Seite_256">256</a>.</li> - -<li class="indx"> Australier <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_62">62</a>. <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_109">109</a>. <a href="#Seite_133">133–139</a>. <a href="#Seite_148">148</a>. <a href="#Seite_152">152–153</a>. <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_182">182–183</a>. <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_187">187</a>. <a href="#Seite_194">194–195</a>. <a href="#Seite_207">207</a>. <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_293">293</a>.</li> - -<li class="indx"> Avanos <a href="#Seite_245">245</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">B</span>aenda <a href="#Seite_89">89</a>.</li> - -<li class="indx"> Bafiote <a href="#Seite_342">342</a>.</li> - -<li class="indx"> Bahamainsulaner <a href="#Seite_67">67</a>.</li> - -<li class="indx"> Bajuwaren <a href="#Seite_517">517</a>. <a href="#Seite_519">519</a>.</li> - -<li class="indx"> Bakongo <a href="#Seite_109">109</a>.</li> - -<li class="indx"> Balanten <a href="#Seite_348">348</a>.</li> - -<li class="indx"> Bali-Insulaner <a href="#Seite_183">183</a>.</li> - -<li class="indx"> Balonda <a href="#Seite_78">78</a>. <a href="#Seite_203">203</a>. <a href="#Seite_211">211</a>.</li> - -<li class="indx"> Balti <a href="#Seite_260">260</a>.</li> - -<li class="indx"> Bambarra <a href="#Seite_12">12</a>.</li> - -<li class="indx"> Banksinseln <a href="#Seite_290">290</a>.</li> - -<li class="indx"> Barea <a href="#Seite_211">211</a>.</li> - -<li class="indx"> Bastarde fehlen im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_415">415</a>.</li> - -<li class="indx"> Batta <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_230">230</a>. <a href="#Seite_232">232</a>. <a href="#Seite_266">266</a>. <a href="#Seite_268">268</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_295">295</a>.</li> - -<li class="indx"> Bawe-Neger <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="indx"> Bazen <a href="#Seite_211">211</a>.</li> - -<li class="indx"> Bê-Mbang-Nê <a href="#Seite_215">215</a>.</li> - -<li class="indx"> Beama <a href="#Seite_137">137</a>.</li> - -<li class="indx"> Beduinen <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_441">441</a>.</li> - -<li class="indx"> Beilegung (<i>Composition</i>) <a href="#Seite_288">288</a>. <a href="#Seite_289">289</a>.</li> - -<li class="indx"> Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife <a href="#Seite_60">60</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Schamgefuehl">Schamgefühl</a> befestigt in der — <a href="#Seite_75">75–76</a>;</li> -<li class="isub1">aber nicht aus <a href="#Schamgefuehl">Schamgefühl</a> entstanden <a href="#Seite_83">83–87</a>;</li> -<li class="isub1">— kann <a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> erwecken <a href="#Seite_88">88–90</a>;</li> -<li class="isub1">— anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert <a href="#Seite_112">112</a>.</li> - -<li class="indx"> Belunesen <a href="#Seite_266">266</a>.</li> - -<li class="indx"> Berber <a href="#Seite_208">208–209</a>. <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> Bergkalmyken <a href="#Seite_154">154</a>.</li> - -<li class="indx"> Beschneidung <a href="#Seite_363">363</a>.</li> - -<li class="indx"> Beuteltiere <a href="#Seite_38">38</a>.</li> - -<li class="indx"> Bhutia <a href="#Seite_251">251–252</a>.</li> - -<li class="indx"> Biber <a href="#Seite_35">35</a>.</li> - -<li class="indx"> Bihe <a href="#Seite_209">209</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Bina</i>-Ehe <a href="#Seite_255">255</a>. <a href="#Seite_266">266</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Bint-amm</i> <a href="#Seite_396">396</a>.</li> - -<li class="indx"> Birkhahn (<i>Tetrao tetrix</i> L.) <a href="#Seite_19">19</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Birun</i> <a href="#Seite_417">417</a>.</li> - -<li class="indx"> Bisayer <a href="#Seite_295">295</a>.</li> - -<li class="indx"> Bissagos-Neger <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Blut, Einheit des — <a href="#Seite_155">155</a>.</li> - -<li class="indx"> Blutbrüderschaft <a href="#Seite_156">156–158</a>.</li> - -<li class="indx"> Blutschande der ersten biblischen Menschen <a href="#Seite_59">59</a>;</li> -<li class="isub1">— hat ursprünglich nicht bestanden <a href="#Seite_130">130</a>.</li> -<li class="isub1">Scheu vor — bei den <a href="#Buschmaenner">Buschmännern</a> <a href="#Seite_142">142</a>.</li> -<li class="isub1">Entstehung derselben <a href="#Seite_179">179–181</a>;</li> -<li class="isub1">im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_402">402</a>.</li> - -<li class="indx"> Bochârâ <a href="#Seite_434">434</a>.</li> - -<li class="indx"> Bodo <a href="#Seite_179">179</a>.</li> - -<li class="indx"> Bogos <a href="#Seite_211">211</a>.</li> - -<li class="indx"> Bojken <a href="#Seite_256">256</a>.</li> - -<li class="indx"> Bongo <a href="#Seite_308">308</a>.</li> - -<li class="indx"> Bosnien <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_512">512</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Botokuden" id="Botokuden"></a>Botokuden <a href="#Seite_50">50</a>. <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_90">90</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_140">140</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_584" id="Seite_584">[S. 584]</a></span> - <i>Brahma</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> Brasilianische Indianer <a href="#Seite_185">185</a>. <a href="#Seite_186">186</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> -<li class="isub1">Mischlinge <a href="#Seite_451">451</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Bratstvenici</i> <a href="#Seite_503">503</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Bratstvo</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li> - -<li class="indx"> Brautlauf <a href="#Seite_300">300</a>.</li> - -<li class="indx"> Brautschatz <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_298">298</a>.</li> - -<li class="indx"> Brautstand <a href="#Seite_546">546–547</a>.</li> - -<li class="indx"> Brehongesetze in Irland. <a href="#Seite_494">494</a>. <a href="#Seite_499">499</a>.</li> - -<li class="indx"> Britannier <a href="#Seite_242">242</a>.</li> - -<li class="indx"> Bruder, seine Rolle im <a href="#Patriarchat">Patriarchat</a> <a href="#Seite_204">204</a>.</li> - -<li class="indx"> Bruni <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Bryllup</i> <a href="#Seite_300">300</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Bubi" id="Bubi"></a>Bubi s. <a href="#Adiye">Adiye</a></li> - -<li class="indx"> Budduma <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Buddhismus <a href="#Seite_360">360</a>.</li> - -<li class="indx"> Buginesen <a href="#Seite_267">267</a>.</li> - -<li class="indx"> Bulgaren <a href="#Seite_118">118</a>. <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_345">345</a>. <a href="#Seite_511">511</a>.</li> - -<li class="indx"> Burgunder <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Buschmaenner" id="Buschmaenner"></a>Buschmänner <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_141">141</a>.</li> - -<li class="indx"> Busenrecht <a href="#Seite_322">322</a>.</li> - -<li class="indx"> Byzantiner <a href="#Seite_335">335</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <i><span class="initial">Ç</span>adaq</i> <a href="#Seite_404">404</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Caraya</i> <a href="#Seite_22">22</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Castitas" id="Castitas"></a><i>Castitas</i> <a href="#Seite_65">65</a>.</li> - -<li class="indx"> Cayapoindianer <a href="#Seite_140">140</a>.</li> - -<li class="indx"> Cayuga <a href="#Seite_166">166</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Chal</i> <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_396">396</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Charivari</i> <a href="#Seite_353">353</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Châtun</i> <a href="#Seite_407">407</a>.</li> - -<li class="indx"> Chaymasindianer <a href="#Seite_69">69</a>.</li> - -<li class="indx"> Chewsuren <a href="#Seite_174">174</a>. <a href="#Seite_184">184</a>.</li> - -<li class="indx"> Chibcha <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="China" id="China"></a>China und Chinesen<a name="Chinesen" id="Chinesen"></a> <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_95">95</a>. <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_162">162</a>. <a href="#Seite_182">182</a>. <a href="#Seite_189">189</a>. <a href="#Seite_255">255</a>. <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_337">337</a>. <a href="#Seite_339">339</a>. <a href="#Seite_376">376–383</a>.</li> - -<li class="indx"> Chippeway-Indianer <a href="#Seite_169">169</a>.</li> - -<li class="indx"> Cholos <a href="#Seite_74">74</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Christentum" id="Christentum"></a>Christentum <a href="#Seite_360">360</a>.</li> -<li class="isub1">Sein Einfluss auf <a href="#Ehe">Ehe</a> und - <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_555">555</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Clan" id="Clan"></a>Clan <a href="#Seite_187">187</a>.</li> -<li class="isub1">Seine Entstehung <a href="#Seite_188">188</a>. <a href="#Seite_190">190–196</a>;</li> -<li class="isub1">— der <a href="#Zigeuner">Zigeuner</a> <a href="#Seite_464">464</a>;</li> -<li class="isub1">— u. Dorfverfassung <a href="#Seite_481">481–496</a>.</li> -<li class="isub1">Reine u. unreine — <a href="#Seite_488">488–489</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Clöbbergöll</i> <a href="#Seite_219">219</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Coëmptio</i> <a href="#Seite_301">301</a>. <a href="#Seite_314">314</a>. <a href="#Seite_315">315</a>. <a href="#Seite_542">542</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Cognatio</i> <a href="#Seite_523">523</a>. <a href="#Seite_526">526</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Cognomen</i> <a href="#Seite_525">525</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Coitus" id="Coitus"></a><i>Coitus</i> <a href="#Seite_8">8</a>;</li> -<li class="isub1">— öffentlich <a href="#Seite_91">91–92</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Compani</i> <a href="#Seite_500">500</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Confarreatio</i> <a href="#Seite_301">301</a>. <a href="#Seite_542">542</a>. <a href="#Seite_547">547</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Consanguinei</i> <a href="#Seite_156">156</a>.</li> - -<li class="indx"> Couvade <a href="#Seite_362">362</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Crnagora" id="Crnagora"></a>Črnagora s. <a href="#Tschernagorzen">Tschernagorzen</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Çulka</i> <a href="#Seite_312">312</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Cumhal</i> <a href="#Seite_499">499</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Cunnilingua</i> <a href="#Seite_433">433</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Curio</i> <a href="#Seite_522">522</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">D</span>afla oder Dophla <a href="#Seite_251">251</a>.</li> - -<li class="indx"> Dahomeh, Amazonen in <a href="#Seite_116">116</a>.</li> -<li class="isub1">Frauenkauf in — <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_348">348</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Daiva</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> Dakota <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_352">352</a>.</li> - -<li class="indx"> Dama <a href="#Seite_209">209</a>.</li> - -<li class="indx"> Dauerfamilie <a href="#Seite_138">138</a>.</li> - -<li class="indx"> Dayak <a href="#Seite_142">142</a>. <a href="#Seite_267">267</a>. <a href="#Seite_294">294–295</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Delawaren" id="Delawaren"></a>Delawaren s. <a href="#Leni_Lenape">Leni-Lenape</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Dessa</i> der <a href="#Javanen">Javanen</a> <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_493">493</a>.</li> - -<li class="indx"> Deutsche <a href="#Seite_105">105</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Dewadaschi</i> <a href="#Seite_358">358</a>.</li> - -<li class="indx"> Differenzierung der Geschlechter <a href="#Seite_6">6</a>.</li> -<li class="isub1">Anfangs sehr gering <a href="#Seite_112">112</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Diga</i>-Ehe <a href="#Seite_255">255</a>.</li> - -<li class="indx"> Digamie <a href="#Seite_556">556–557</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Dikterion</i> <a href="#Seite_540">540</a>.</li> - -<li class="indx"> Dinka-Neger <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_70">70</a>.</li> - -<li class="indx"> Dithmarsen <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Domacin</i> oder <i>Starešina</i> <a href="#Seite_507">507–508</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Domochosain</i> oder <i>Bolschak</i> <a href="#Seite_507">507</a>.</li> - -<li class="indx"> Dondoneger <a href="#Seite_342">342</a>.</li> - -<li class="indx"> Dorfgemeinschaft der Hindu <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_491">491</a>.</li> - -<li class="indx"> Dorier <a href="#Seite_520">520</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Dos</i> <a href="#Seite_316">316</a>. <a href="#Seite_534">534</a>. <a href="#Seite_546">546</a>.</li> - -<li class="indx"> Dotalsystem in Altrom <a href="#Seite_549">549</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_585" id="Seite_585">[S. 585]</a></span> - Dreiviertelheiraten <a href="#Seite_262">262</a>. <a href="#Seite_273">273–274</a>.</li> - -<li class="indx"> Drewier <a href="#Seite_182">182</a>.</li> - -<li class="indx"> Drusen <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_344">344</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Dschâhilija</i> <a href="#Seite_392">392</a>.</li> - -<li class="indx"> Dschangar <a href="#Seite_69">69</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Dschudschur</i>-Ehe <a href="#Seite_236">236</a>.</li> - -<li class="indx"> Duaïsch-Mauren <a href="#Seite_79">79</a>.</li> - -<li class="indx"> Dualla <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_325">325</a>. <a href="#Seite_331">331</a>. <a href="#Seite_338">338</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Duar</i> <a href="#Seite_493">493</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Durrah</i> <a href="#Seite_407">407</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">E</span>cuador <a href="#Seite_450">450</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Ehe" id="Ehe"></a>Ehe <a href="#Seite_1">1</a>. <a href="#Seite_2">2</a>. <a href="#Seite_25">25</a>. <a href="#Seite_122">122</a>.</li> -<li class="isub1">Ursprünglich nicht vorhanden <a href="#Seite_122">122–123</a>. <a href="#Seite_129">129</a>. <a href="#Seite_176">176</a>.</li> -<li class="isub2">— im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_228">228</a>.</li> -<li class="isub1">Erste Ehebegriffe <a href="#Seite_285">285–286</a>.</li> -<li class="isub2">— nimmt religiöse Formen an <a href="#Seite_301">301</a>.</li> -<li class="isub2">— in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_377">377</a>. <a href="#Seite_380">380</a>.</li> -<li class="isub2">— u. <a href="#Kebsin">Kebstum</a> <a href="#Seite_368">368</a>.</li> -<li class="isub2">— im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_401">401</a>.</li> -<li class="isub1">Zeitehen und wilde Ehen <a href="#Seite_438">438–452</a>.</li> -<li class="isub2">— bei den alten Ariern <a href="#Seite_458">458</a>.</li> -<li class="isub2">— im alten Hellas <a href="#Seite_533">533</a>. <a href="#Seite_535">535</a>.</li> -<li class="isub2">— der Römer <a href="#Seite_542">542–543</a>. <a href="#Seite_447">447–548</a>.</li> -<li class="isub1">Lockerung der — in Rom <a href="#Seite_549">549–553</a>.</li> -<li class="isub1">Entwicklung der modernen <a href="#Seite_554">554–566</a>.</li> - -<li class="indx"> Ehebruch, entsteht auf der Stufe des <a href="#Frauenkauf">Frauenkaufs</a> <a href="#Seite_329">329</a>.</li> -<li class="isub1">— ist Verletzung des Eigentums <a href="#Seite_330">330</a>.</li> -<li class="isub1">Bestrafung des — <a href="#Seite_331">331–333</a>.</li> -<li class="isub2">— in Altisrael <a href="#Seite_373">373</a>;</li> -<li class="isub1">in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_381">381</a>;</li> -<li class="isub1">im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_411">411–412</a>.</li> - -<li class="indx"> Ehescheidung, in Altisrael <a href="#Seite_373">373</a>.</li> -<li class="isub1">— in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_380">380–381</a>.</li> -<li class="isub1">— im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_408">408–411</a>.</li> -<li class="isub1">— in Persien <a href="#Seite_411">411</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altrom <a href="#Seite_549">549</a>.</li> -<li class="isub1">— durch die Reformation wieder eingeführt <a href="#Seite_571">571</a>.</li> - -<li class="indx"> Eier, deren Pflege <a href="#Seite_33">33–34</a>.</li> - -<li class="indx"> Eifersucht, im Tierreiche <a href="#Seite_23">23</a>.</li> - -<li class="indx"> Eigentum, seine Geschichte <a href="#Seite_151">151–154</a>. <a href="#Seite_202">202</a>. <a href="#Seite_497">497</a>. <a href="#Seite_508">508</a>. <a href="#Seite_510">510–511</a>. <a href="#Seite_513">513</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Einzelehe" id="Einzelehe"></a>Einzelehe s. <a href="#Monogamie">Monogamie</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ekbole</i> s. <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a>.</li> - -<li class="indx"> Elefant <a href="#Seite_41">41</a>.</li> - -<li class="indx"> Elternliebe zu den Nachkommen <a href="#Seite_10">10</a>.</li> -<li class="isub1">— bei niederen Tieren nicht vorhanden <a href="#Seite_38">38</a>;</li> -<li class="isub1">bei niederen Stämmen <a href="#Seite_148">148</a>.</li> - -<li class="indx"> Elternrechte <a href="#Seite_580">580</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Emancebarse</i> <a href="#Seite_448">448</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Emancipation</i> <a href="#Seite_550">550</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Enderun</i> <a href="#Seite_417">417</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Endogamie" id="Endogamie"></a>Endogamie (<a href="#Inzucht">Inzucht</a>) <a href="#Seite_179">179</a>.</li> - -<li class="indx"> Engeräckmung s. <a href="#Botokuden">Botokuden</a>.</li> - -<li class="indx"> England, Unkeuschheit in — <a href="#Seite_222">222</a>.</li> -<li class="isub1">Weiberverkäufe in — <a href="#Seite_317">317–318</a>.</li> - -<li class="indx"> Ente, chinesische (<i>Anas galericulata</i>) <a href="#Seite_29">29–30</a>.</li> - -<li class="indx"> Entführung der Mädchen <a href="#Seite_182">182–184</a>.</li> - -<li class="indx"> Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss <a href="#Seite_171">171</a>.</li> - -<li class="indx"> Entwöhnen der Kinder <a href="#Seite_168">168</a>.</li> - -<li class="indx"> Erbrecht im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_206">206</a>.</li> -<li class="isub1">— der Malayen <a href="#Seite_234">234–235</a>.</li> -<li class="isub1">— der Naïr <a href="#Seite_249">249</a>.</li> -<li class="isub1">— der <a href="#Juden">Juden</a> <a href="#Seite_374">374</a>.</li> -<li class="isub1">— im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_405">405</a>.</li> -<li class="isub1">— in Indien <a href="#Seite_472">472–476</a>.</li> -<li class="isub1">— in Hellas <a href="#Seite_538">538</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altrom <a href="#Seite_548">548</a>.</li> - -<li class="indx"> Erbtochter und Erbtochtermann bei den <a href="#Suedslaven">Südslaven</a> <a href="#Seite_505">505</a>. <a href="#Seite_510">510</a>.</li> - -<li class="indx"> Erdienen des Weibes <a href="#Seite_313">313</a>.</li> - -<li class="indx"> Erröten <a href="#Seite_60">60</a>.</li> -<li class="isub1">Anlage dazu bei den Tieren <a href="#Seite_61">61</a>.</li> -<li class="isub1">Ob allen Menschenrassen zukommend? <a href="#Seite_61">61–62</a>.</li> - -<li class="indx"> Ersa <a href="#Seite_321">321</a>.</li> - -<li class="indx"> Erstgeburtsrecht <a href="#Seite_524">524</a>. <a href="#Seite_530">530</a>.</li> - -<li class="indx"> Eskimo <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_169">169</a>. <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_436">436</a>.</li> - -<li class="indx"> Esten <a href="#Seite_321">321</a>.</li> - -<li class="indx"> Etrusker <a href="#Seite_205">205</a>.</li> - -<li class="indx"> Eunuchen <a href="#Seite_334">334–335</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Exogamie" id="Exogamie"></a>Exogamie <a href="#Seite_178">178</a>.</li> -<li class="isub1">— keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe <a href="#Seite_184">184</a>.</li> -<li class="isub1">— hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen <a href="#Seite_185">185–186</a>.</li> -<li class="isub1">— der alten Araber <a href="#Seite_397">397</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <a name="Familie" id="Familie"></a><span class="initial">F</span>amilie <a href="#Seite_1">1</a>. <a href="#Seite_2">2</a>.</li> -<li class="isub2">— kein ausschliessliches Produkt der Menschheit <a href="#Seite_42">42</a>.</li> -<li class="isub2">— auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden <a href="#Seite_121">121</a>. <a href="#Seite_122">122</a>.</li> -<li class="isub2">— aber in ge<span class="pagenum"><a name="Seite_586" id="Seite_586">[S. 586]</a></span>wissem Sinne älter als die <a href="#Ehe">Ehe</a> <a href="#Seite_149">149</a>.</li> -<li class="isub2">— nicht zu verwechseln mit <a href="#Clan">Clan</a> <a href="#Seite_189">189</a>.</li> -<li class="isub2">— ihr Beginn im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_204">204</a>.</li> -<li class="isub2">— der <a href="#Malayen">Malayen</a> <a href="#Seite_233">233–234</a>.</li> -<li class="isub2">— der <a href="#Chinesen">Chinesen</a> <a href="#Seite_378">378–379</a>.</li> -<li class="isub2">— in Japan <a href="#Seite_381">381–386</a>.</li> -<li class="isub2">— im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_391">391–416</a>.</li> -<li class="isub2">— der alten Arier <a href="#Seite_458">458–460</a>.</li> -<li class="isub2">— der siebenbürgischen Zeltzigeuner <a href="#Seite_464">464–468</a>.</li> -<li class="isub1">Inokoština der <a href="#Suedslaven">Südslaven</a> <a href="#Seite_513">513–514</a>.</li> -<li class="isub1">Die Altfamilie <a href="#Seite_529">529</a>.</li> -<li class="isub2">— Entwicklung der modernen — <a href="#Seite_554">554–566</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Familienleben" id="Familienleben"></a>Familienleben der Tiere <a href="#Seite_33">33–42</a>.</li> - -<li class="indx"> Fanti <a href="#Seite_209">209</a>.</li> - -<li class="indx"> Faultier <a href="#Seite_38">38</a>.</li> - -<li class="indx"> Feldherr <a href="#Seite_276">276</a>.</li> - -<li class="indx"> Felshahn (<i>Rupicola aurantia</i> L.) <a href="#Seite_20">20</a>.</li> - -<li class="indx"> „Fensterln“ <a href="#Seite_223">223</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ferka</i> <a href="#Seite_493">493</a>.</li> - -<li class="indx"> Feuerländer s. <a href="#Pescheraeh">Pescheräh</a>.</li> - -<li class="indx"> Finnen <a href="#Seite_75">75</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_321">321</a>.</li> - -<li class="indx"> Fischotter <a href="#Seite_38">38</a>.</li> - -<li class="indx"> Fortschritt <a href="#Seite_178">178</a>.</li> - -<li class="indx"> Franken <a href="#Seite_316">316</a>. <a href="#Seite_353">353</a>.</li> - -<li class="indx"> Frarescheux <a href="#Seite_500">500</a>.</li> - -<li class="indx"> Frauengut <a href="#Seite_475">475</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Frauenkauf" id="Frauenkauf"></a>Frauenkauf <a href="#Seite_302">302</a>. <a href="#Seite_306">306–322</a>.</li> -<li class="isub1">— seine Kulturwirkungen <a href="#Seite_323">323–346</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Frauenraub" id="Frauenraub"></a>Frauenraub und seine Folgen <a href="#Seite_275">275–286</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Fruchtabtreibung" id="Fruchtabtreibung"></a>Fruchtabtreibung <a href="#Seite_293">293–294</a>.</li> -<li class="isub1">— bei den Osmanen <a href="#Seite_432">432</a>.</li> - -<li class="indx"> Fulah oder Fulbe <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Fulsajya</i> <a href="#Seite_478">478</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">G</span>abunesen <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_325">325</a>.</li> - -<li class="indx"> Gänsevögel <a href="#Seite_29">29</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Gakkiya</i> <a href="#Seite_465">465</a>.</li> - -<li class="indx"> Galaktophagen <a href="#Seite_130">130</a>.</li> - -<li class="indx"> Gallina <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_328">328</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Galuan</i> <a href="#Seite_519">519</a>.</li> - -<li class="indx"> Gamergu <a href="#Seite_69">69</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Gandharva</i>-Ehe <a href="#Seite_297">297</a>. <a href="#Seite_304">304</a>. <a href="#Seite_305">305</a>. <a href="#Seite_462">462</a>.</li> - -<li class="indx"> Garamanten <a href="#Seite_130">130</a>.</li> - -<li class="indx"> Gardonis <a href="#Seite_117">117</a>.</li> - -<li class="indx"> Garo <a href="#Seite_237">237</a>. <a href="#Seite_250">250</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Gavelkind</i> <a href="#Seite_500">500</a>.</li> - -<li class="indx"> Gebären, öffentliches <a href="#Seite_92">92</a>.</li> - -<li class="indx"> Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen Rassen <a href="#Seite_13">13</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Gemeinbesitz" id="Gemeinbesitz"></a>Gemeinbesitz (<a href="#Kollektiveigentum">Kollektiveigentum</a>) <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_200">200–202</a>. <a href="#Seite_493">493–496</a>. <a href="#Seite_524">524</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Gemeinderschaft" id="Gemeinderschaft"></a>Gemeinderschaft in der <a href="#Schweiz">Schweiz</a> <a href="#Seite_512">512</a>.</li> - -<li class="indx"> Gemeinschaftsehe <a href="#Seite_124">124</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Generatio</i> <a href="#Seite_8">8</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Gens</i> <a href="#Seite_189">189</a>. <a href="#Seite_521">521–528</a>. <a href="#Seite_530">530</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Gentiles</i> <a href="#Seite_523">523</a>.</li> - -<li class="indx"> Genussehe <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_393">393</a>. <a href="#Seite_441">441</a>.</li> - -<li class="indx"> Germanen <a href="#Seite_115">115</a>. <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_214">214</a>. <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_297">297</a>.</li> -<li class="isub1">Kaufehe <a href="#Seite_315">315–318</a>.</li> -<li class="isub1">Grabfolge <a href="#Seite_352">352</a>.</li> -<li class="isub1">Gemeinbesitz <a href="#Seite_494">494</a>.</li> -<li class="isub1">Sippenverbände <a href="#Seite_516">516–519</a>.</li> - -<li class="indx"> Geschlechter, die <a href="#Seite_4">4</a>.</li> -<li class="isub1">ihr anatomischer Bau <a href="#Seite_15">15–16</a>.</li> -<li class="isub1">ihre anfängliche geringe Differenziertheit <a href="#Seite_112">112</a>.</li> -<li class="isub1">Numerisches Verhältnis <a href="#Seite_258">258–259</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Geschlechtsgenossenschaft" id="Geschlechtsgenossenschaft"></a>Geschlechtsgenossenschaft <a href="#Seite_122">122</a>. <a href="#Seite_145">145</a>.</li> - -<li class="indx"> Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb.</li> - -<li class="indx"> <a name="Geschlechtsverkehr" id="Geschlechtsverkehr"></a>Geschlechtsverkehr, seine Formen <a href="#Seite_22">22–30</a>;</li> -<li class="isub1">bedingt durch den Kampf ums Dasein <a href="#Seite_32">32</a>;</li> -<li class="isub1">hat nicht notwendig die <a href="#Familie">Familie</a> zur Folge <a href="#Seite_33">33</a>;</li> -<li class="isub1">in der Urzeit <a href="#Seite_121">121–144</a>;</li> -<li class="isub1">unter Blutsverwandten <a href="#Seite_176">176–177</a>.</li> - -<li class="indx"> Geschwisterehen <a href="#Seite_176">176</a>. <a href="#Seite_396">396</a>.</li> - -<li class="indx"> Gevatterschaft der <a href="#Suedslaven">Südslaven</a> <a href="#Seite_504">504</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ghatki</i> <a href="#Seite_478">478</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ghatuck</i> <a href="#Seite_477">477</a>.</li> - -<li class="indx"> Gimpel <a href="#Seite_28">28</a>.</li> - -<li class="indx"> Gliederfüsser (<a href="#Arthropoden">Arthropoden</a>) <a href="#Seite_33">33</a>.</li> - -<li class="indx"> Goajiro <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Gorilla <a href="#Seite_23">23</a>.</li> - -<li class="indx"> Goten <a href="#Seite_243">243</a>. <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Gotra</i> <a href="#Seite_487">487</a>.</li> - -<li class="indx"> Gottheiten, weibliche und männliche <a href="#Seite_355">355–357</a>. <a href="#Seite_360">360</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Grabfolge" id="Grabfolge"></a>Grabfolge <a href="#Seite_352">352</a>. <a href="#Seite_353">353</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_587" id="Seite_587">[S. 587]</a></span> Grausamkeit des Menschen <a href="#Seite_113">113</a>.</li> -<li class="isub1">— besonders auch des Weibes <a href="#Seite_114">114</a>.</li> - -<li class="indx"> Griechen s. <a href="#Hellenen">Hellenen</a>.</li> - -<li class="indx"> Griechenland, Frauenverkauf in <a href="#Seite_318">318</a>.</li> - -<li class="indx"> Grihya-Sûtra <a href="#Seite_461">461</a>.</li> - -<li class="indx"> Grundeigentum <a href="#Seite_152">152</a>. <a href="#Seite_200">200–202</a>.</li> - -<li class="indx"> Guantschen <a href="#Seite_67">67</a>. <a href="#Seite_139">139</a>. <a href="#Seite_243">243</a>.</li> - -<li class="indx"> Guatemala <a href="#Seite_447">447</a>.</li> - -<li class="indx"> Guaykuru <a href="#Seite_140">140</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Guayuco</i> <a href="#Seite_77">77</a>.</li> - -<li class="indx"> Gürteltier <a href="#Seite_38">38</a>.</li> - -<li class="indx"> Gurkha <a href="#Seite_332">332–333</a>.</li> - -<li class="indx"> Guyana <a href="#Seite_11">11</a>.</li> - -<li class="indx"> Gynaikokratie <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Gynaikonitis <a href="#Seite_335">335</a>. <a href="#Seite_537">537</a>.</li> - -<li class="indx"> Gynaikonomen <a href="#Seite_335">335</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">H</span>äuptlingstum <a href="#Seite_154">154</a>.</li> -<li class="isub1">Weibliches — <a href="#Seite_213">213</a>.</li> -<li class="isub1">— des Mannes <a href="#Seite_278">278</a>.</li> - -<li class="indx"> Haidah <a href="#Seite_140">140</a>. <a href="#Seite_215">215</a>.</li> - -<li class="indx"> Haiderabad, Amazonen in <a href="#Seite_117">117</a>.</li> - -<li class="indx"> Hamster <a href="#Seite_36">36</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Hanum</i> <a href="#Seite_413">413</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Harem" id="Harem"></a>Harem <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_417">417–437</a>.</li> - -<li class="indx"> Haremsitten <a href="#Seite_419">419</a>.</li> - -<li class="indx"> Hassanieh-Araber <a href="#Seite_273">273–274</a>.</li> - -<li class="indx"> Hauptfrau <a href="#Seite_382">382</a>. <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_407">407</a>. <a href="#Seite_467">467</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Hausgenossenschaft" id="Hausgenossenschaft"></a>Hausgenossenschaft oder Hauskommunion <a href="#Seite_500">500–515</a>.</li> - -<li class="indx"> Haushälterin im ostind. Archipel <a href="#Seite_446">446</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Hautmalerei" id="Hautmalerei"></a>Hautmalerei <a href="#Seite_83">83</a>.</li> - -<li class="indx"> Hawaii-Insulaner <a href="#Seite_73">73</a>. <a href="#Seite_138">138</a>. <a href="#Seite_159">159</a>. <a href="#Seite_160">160</a>. <a href="#Seite_244">244</a>.</li> - -<li class="indx"> Hebräer s. <a href="#Juden">Juden</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Hedaja</i> <a href="#Seite_414">414</a>.</li> - -<li class="indx"> Hedschas-Beduinen <a href="#Seite_344">344–345</a>.</li> - -<li class="indx"> Heiratsvermittler <a href="#Seite_377">377</a>. <a href="#Seite_384">384</a>. <a href="#Seite_477">477</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Hellenen" id="Hellenen"></a>Hellenen <a href="#Seite_105">105</a>.</li> -<li class="isub1">Frauenkauf <a href="#Seite_313">313–314</a>.</li> -<li class="isub1">Eunuchen <a href="#Seite_335">335</a>.</li> -<li class="isub1">Einteilung in Stämme <a href="#Seite_520">520</a>.</li> -<li class="isub1">in Phratrien <a href="#Seite_521">521</a>.</li> -<li class="isub1">Altfamilie <a href="#Seite_532">532–541</a>.</li> - -<li class="indx"> „Hemmen“ <a href="#Seite_298">298</a>.</li> - -<li class="indx"> Herrenrecht <a href="#Seite_349">349</a>.</li> - -<li class="indx"> Herzegowina <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_501">501</a>.</li> - -<li class="indx"> Hesareh <a href="#Seite_115">115</a>.</li> - -<li class="indx"> Hetären, Hochachtung derselben <a href="#Seite_358">358</a>. <a href="#Seite_359">359</a>.</li> -<li class="isub1">— in Althellas <a href="#Seite_540">540</a>. <a href="#Seite_541">541</a>.</li> - -<li class="indx"> Hetärismus <a href="#Seite_124">124–127</a>.</li> - -<li class="indx"> Hierodulen <a href="#Seite_357">357</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Hindustan" id="Hindustan"></a>Hindustân, Nacktheit in <a href="#Seite_70">70</a>.</li> -<li class="isub1">Polyandrie der alten Hindu <a href="#Seite_243">243</a>.</li> -<li class="isub1">Levirat in — <a href="#Seite_269">269</a>.</li> -<li class="isub2">— in der vedischen Zeit <a href="#Seite_303">303</a>.</li> -<li class="isub1">Frauenkauf <a href="#Seite_312">312</a>.</li> -<li class="isub1">Absperrung der Frau <a href="#Seite_336">336</a>.</li> -<li class="isub1">Sati <a href="#Seite_353">353</a>.</li> -<li class="isub1">Prostitution <a href="#Seite_358">358</a>.</li> -<li class="isub1">Entwicklung des <a href="#Patriarchat">Patriarchats</a> in — <a href="#Seite_453">453–480</a>.</li> - -<li class="indx"> Hochzeiten <a href="#Seite_403">403</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Homo alalus</i> <a href="#Seite_53">53</a>.</li> - -<li class="indx"> Homogalaktes <a href="#Seite_525">525</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Horde" id="Horde"></a>Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft <a href="#Seite_122">122</a>.</li> -<li class="isub1">— übt Gemeinbesitz <a href="#Seite_153">153</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Hottentotten" id="Hottentotten"></a>Hottentotten <a href="#Seite_93">93–94</a>. <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_308">308</a>.</li> - -<li class="indx"> Hova <a href="#Seite_160">160</a>. <a href="#Seite_211">211</a>.</li> - -<li class="indx"> Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes <a href="#Seite_7">7–8</a>.</li> - -<li class="indx"> Hunsas <a href="#Seite_326">326</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Huri</i> <a href="#Seite_416">416</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Hylobates</i> <a href="#Seite_22">22</a>.</li> - -<li class="indx"> Hyrkanien <a href="#Seite_434">434</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">I</span>gorroten <a href="#Seite_222">222</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ikbal</i> <a href="#Seite_425">425</a>.</li> - -<li class="indx"> Indianer <a href="#Seite_7">7</a>. <a href="#Seite_12">12</a>. <a href="#Seite_77">77</a>. <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_162">162</a>. <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_190">190–192</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Indien" id="Indien"></a>Indien s. <a href="#Hindustan">Hindustân</a>.</li> - -<li class="indx"> Infibulation <a href="#Seite_343">343</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Inokoština</i>-Familie <a href="#Seite_513">513–514</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Instrumentum dotale</i> <a href="#Seite_547">547</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Inzucht" id="Inzucht"></a>Inzucht s. <a href="#Endogamie">Endogamie</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_588" id="Seite_588">[S. 588]</a></span> - Irland <a href="#Seite_494">494</a>.</li> - -<li class="indx"> Irokesen <a href="#Seite_165">165</a>. <a href="#Seite_214">214</a>. <a href="#Seite_245">245</a>.</li> - -<li class="indx"> Isländer <a href="#Seite_75">75</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Islam" id="Islam"></a>Islâm <a href="#Seite_360">360</a>. <a href="#Seite_386">386–388</a>. <a href="#Seite_391">391–416</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Izba</i> <a href="#Seite_495">495</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">J</span>agd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter <a href="#Seite_6">6</a>.</li> - -<li class="indx"> Jakuten <a href="#Seite_310">310</a>.</li> - -<li class="indx"> Japaner <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_221">221</a>. <a href="#Seite_336">336–386</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Jaschmak</i> <a href="#Seite_420">420</a>.</li> - -<li class="indx"> Java und <a name="Javanen" id="Javanen"></a>Javanen <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Joint undivided family</i> <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_500">500</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Juden" id="Juden"></a>Juden in Rumänien <a href="#Seite_75">75</a>.</li> -<li class="isub1">Schamlosigkeit der — im Altertum <a href="#Seite_91">91</a>.</li> -<li class="isub1">Weiberraub bei den — <a href="#Seite_183">183</a>.</li> -<li class="isub1">Levirat <a href="#Seite_269">269–272</a>.</li> -<li class="isub1">Frauenkauf der alten — <a href="#Seite_312">312–313</a>.</li> -<li class="isub1">Ehesitten <a href="#Seite_334">334</a>.</li> -<li class="isub1">Kindermord <a href="#Seite_354">354</a>. <a href="#Seite_355">355</a>.</li> -<li class="isub1">Hierodulie <a href="#Seite_358">358</a>.</li> -<li class="isub1">Patriarchat <a href="#Seite_360">360</a>.</li> -<li class="isub1">Familienverhältnisse <a href="#Seite_371">371–376</a>;</li> -<li class="isub2">im späten Mittelalter <a href="#Seite_565">565</a>.</li> - -<li class="indx"> Jumana <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Juneh</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck <a href="#Seite_143">143</a>.</li> -<li class="isub1">Geringschätzung der — <a href="#Seite_342">342</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Jus connubii</i> <a href="#Seite_543">543</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Jus primae noctis</i>, im Tierreiche <a href="#Seite_23">23</a>.</li> -<li class="isub1">Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung <a href="#Seite_342">342</a>;</li> -<li class="isub2">als Verpflichtung <a href="#Seite_348">348–350</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">K</span>abylen <a href="#Seite_102">102</a>. <a href="#Seite_115">115</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Kadine</i> <a href="#Seite_407">407</a>.</li> - -<li class="indx"> Kaffern <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_307">307</a>.</li> - -<li class="indx"> Kalang <a href="#Seite_142">142</a>. <a href="#Seite_179">179</a>.</li> - -<li class="indx"> Kalifornier <a href="#Seite_140">140</a>. <a href="#Seite_215">215</a>.</li> - -<li class="indx"> Kalmücken <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_310">310</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Kalym</i> <a href="#Seite_310">310</a>. <a href="#Seite_320">320</a>.</li> - -<li class="indx"> Kamerun <a href="#Seite_90">90</a>. <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_325">325</a>. <a href="#Seite_338">338</a>.</li> - -<li class="indx"> Kampf um das Weibchen <a href="#Seite_17">17</a>.</li> - -<li class="indx"> Kamilaroi <a href="#Seite_139">139</a>. <a href="#Seite_192">192</a>.</li> - -<li class="indx"> Kamtschadalen <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_293">293</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_342">342</a>.</li> - -<li class="indx"> Kanaanäer <a href="#Seite_354">354</a>.</li> - -<li class="indx"> Kantabrer <a href="#Seite_203">203</a>. <a href="#Seite_237">237</a>.</li> - -<li class="indx"> Karelen <a href="#Seite_494">494</a>.</li> - -<li class="indx"> Kariben <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_107">107</a>. <a href="#Seite_128">128</a>. <a href="#Seite_148">148</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_188">188</a>. <a href="#Seite_198">198</a>.</li> - -<li class="indx"> Karo-Karo <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Karolinen-Insulaner <a href="#Seite_128">128</a>. <a href="#Seite_212">212</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Karthager <a href="#Seite_354">354</a>. <a href="#Seite_435">435</a>.</li> - -<li class="indx"> Kasaken <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_201">201</a>.</li> - -<li class="indx"> Kaschmir <a href="#Seite_251">251</a>.</li> - -<li class="indx"> Kastenbildung <a href="#Seite_460">460–461</a>.</li> - -<li class="indx"> Katschari <a href="#Seite_291">291</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Kau</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> Kaufehe <a href="#Seite_322">322</a>.</li> - -<li class="indx"> Kaukasusvölker <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Kebsin" id="Kebsin"></a>Kebsin <a href="#Seite_286">286</a>. <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_382">382</a>. <a href="#Seite_414">414</a>. <a href="#Seite_533">533</a>. <a href="#Seite_539">539</a>.</li> - -<li class="indx"> Kedeschen <a href="#Seite_358">358</a>.</li> - -<li class="indx"> Kelten <a href="#Seite_494">494</a>. <a href="#Seite_499">499</a>.</li> - -<li class="indx"> Kenaivölker <a href="#Seite_205">205</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Keuschheit" id="Keuschheit"></a>Keuschheit (<i><a href="#Castitas">Castitas</a></i>) oder <a href="#Zuechtigkeit">Züchtigkeit</a>, oft mit <a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> verwechselt <a href="#Seite_65">65–66</a>.</li> -<li class="isub1">— ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_136">136</a>.</li> -<li class="isub1">— wird mit Treue verwechselt <a href="#Seite_136">136</a>.</li> -<li class="isub1">— ein Instinkt zweiten Ranges <a href="#Seite_144">144</a>.</li> -<li class="isub1">— der Jungfrauen im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> noch nicht geschätzt <a href="#Seite_220">220–222</a>.</li> -<li class="isub2">Überlebsel dieser Auffassung in Europa <a href="#Seite_222">222–224</a>.</li> -<li class="isub2">Geschichte ihrer Entwicklung <a href="#Seite_224">224–226</a>;</li> -<li class="isub2">der <a href="#Naturvoelker">Naturvölker</a> <a href="#Seite_292">292–296</a>;</li> -<li class="isub2">im <a href="#Christentum">Christentum</a> <a href="#Seite_559">559</a>.</li> - -<li class="indx"> Khasia <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_250">250</a>.</li> - -<li class="indx"> Khoikhoin s. <a href="#Hottentotten">Hottentotten</a>.</li> - -<li class="indx"> Khond <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_282">282</a>. <a href="#Seite_298">298</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Kiltgang" id="Kiltgang"></a>Kiltgang <a href="#Seite_224">224</a>.</li> - -<li class="indx"> Kimbunda <a href="#Seite_209">209</a>.</li> - -<li class="indx"> Kinder, Aufbringen der <a href="#Seite_168">168</a>.</li> -<li class="isub1">— werden Eigentum <a href="#Seite_338">338</a>. <a href="#Seite_354">354</a>.</li> -<li class="isub1">Ablösung der — <a href="#Seite_361">361</a>.</li> -<li class="isub1">Verhältnis der Eltern zu den — im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_412">412–413</a>.</li> - -<li class="indx"> Kindermord, in <a href="#Kulu">Kulu</a> <a href="#Seite_253">253</a>.</li> -<li class="isub1">Schwinden der Sitte <a href="#Seite_340">340</a>;</li> -<li class="isub2">als Kulthandlung <a href="#Seite_354">354</a>.</li> - -<li class="indx"> Kindesannahme <a href="#Seite_385">385</a>. <a href="#Seite_505">505</a>. <a href="#Seite_545">545</a>.</li> - -<li class="indx"> Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme <a href="#Seite_41">41</a>.</li> -<li class="isub1">— durch Mutterliebe gezeitigt <a href="#Seite_169">169–170</a>;</li> -<li class="isub2">bei niederen Stämmen <a href="#Seite_170">170</a>.</li> - -<li class="indx"> Kindwitwen in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_479">479–480</a>.</li> - -<li class="indx"> Kingsmill-Insulaner <a href="#Seite_159">159</a>.</li> - -<li class="indx"> Kirgisen <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_310">310</a>.</li> - -<li class="indx"> Kissama <a href="#Seite_78">78</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_589" id="Seite_589">[S. 589]</a></span> - Kleinasien, Mädchenraub in <a href="#Seite_299">299–300</a>.</li> - -<li class="indx"> Kleinrussen <a href="#Seite_345">345</a>.</li> - -<li class="indx"> Klosterwesen <a href="#Seite_560">560</a>.</li> - -<li class="indx"> Knabenliebe s. <a href="#Paederastie">Päderastie</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Knes</i> <a href="#Seite_503">503</a>.</li> - -<li class="indx"> Knistenaux <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> „Koborg“ <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_194">194</a>.</li> - -<li class="indx"> Königswürde, Vererbung in Afrika <a href="#Seite_210">210</a>.</li> - -<li class="indx"> Königtum <a href="#Seite_351">351</a>. <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> Kognatisches Familiensystem <a href="#Seite_267">267</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Kollektiveigentum" id="Kollektiveigentum"></a>Kollektiveigentum s. <a href="#Gemeinbesitz">Gemeinbesitz</a>.</li> - -<li class="indx"> Koljuschen <a href="#Seite_102">102</a>. <a href="#Seite_169">169</a>. <a href="#Seite_191">191</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>.</li> - -<li class="indx"> Komantschen <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> Kommi <a href="#Seite_210">210</a>.</li> - -<li class="indx"> Kommunismus der Wilden <a href="#Seite_152">152</a>.</li> - -<li class="indx"> Konjagen <a href="#Seite_245">245</a>.</li> - -<li class="indx"> Konkubinat <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_382">382</a>. <a href="#Seite_444">444</a>. <a href="#Seite_452">452</a>. <a href="#Seite_499">499</a>. <a href="#Seite_545">545</a>. <a href="#Seite_558">558–559</a>.</li> - -<li class="indx"> Konnubium <a href="#Seite_283">283</a>.</li> - -<li class="indx"> Konvenienzheirat <a href="#Seite_576">576</a>.</li> - -<li class="indx"> Kooch oder Kotsch <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_251">251</a>.</li> - -<li class="indx"> Korân <a href="#Seite_399">399</a>.</li> - -<li class="indx"> Korjäken <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_300">300</a>.</li> - -<li class="indx"> Koroado <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Kosaken" id="Kosaken"></a>Kosaken <a href="#Seite_495">495</a>.</li> - -<li class="indx"> Kotkäfer <a href="#Seite_34">34</a>.</li> - -<li class="indx"> Kragenvögel <a href="#Seite_21">21</a>.</li> - -<li class="indx"> Kranich (<i>Grus cinerea Bech.</i>) <a href="#Seite_21">21</a>.</li> - -<li class="indx"> Kreta <a href="#Seite_435">435</a>.</li> - -<li class="indx"> Kriegersinn der Weiber <a href="#Seite_115">115–119</a>.</li> - -<li class="indx"> Krihk <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Krokodil, Sorge um die Brut <a href="#Seite_34">34</a>.</li> - -<li class="indx"> Kru <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Kuckuck <a href="#Seite_22">22</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Kulu" id="Kulu"></a>Kulu <a href="#Seite_252">252</a>. <a href="#Seite_253">253</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Kum</i> <a href="#Seite_504">504</a>.</li> - -<li class="indx"> Kurg oder Kudoju <a href="#Seite_248">248</a>.</li> - -<li class="indx"> Kurien <a href="#Seite_521">521–522</a>.</li> - -<li class="indx"> Kurumbar <a href="#Seite_312">312</a>.</li> - -<li class="indx"> Kuskokwim <a href="#Seite_140">140</a>.</li> - -<li class="indx"> Kuss und Küssen <a href="#Seite_99">99–106</a>.</li> - -<li class="indx"> Kutschin <a href="#Seite_140">140</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">L</span>a Plata <a href="#Seite_450">450</a>.</li> - -<li class="indx"> Lacandon-Indianer <a href="#Seite_6">6</a>.</li> - -<li class="indx"> Lamponger <a href="#Seite_267">267</a>.</li> - -<li class="indx"> Landsallmende <a href="#Seite_494">494</a>.</li> - -<li class="indx"> Langobarden <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_316">316</a>. <a href="#Seite_317">317</a>.</li> - -<li class="indx"> Lappen <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_494">494</a>.</li> - -<li class="indx"> Lari <a href="#Seite_78">78</a>.</li> - -<li class="indx"> Latuka-Neger <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="indx"> Lendenschnur <a href="#Seite_84">84–85</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Leni_Lenape" id="Leni_Lenape"></a>Leni-Lenape oder <a href="#Delawaren">Delawaren</a> <a href="#Seite_162">162</a>.</li> - -<li class="indx"> Lesbos <a href="#Seite_433">433</a>.</li> - -<li class="indx"> Levirat <a href="#Seite_262">262–274</a>. <a href="#Seite_470">470</a>.</li> - -<li class="indx"> Liburner <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_241">241</a>.</li> - -<li class="indx"> Liebe, entsteht aus dem <a href="#Paarungstrieb">Paarungstriebe</a> <a href="#Seite_8">8</a>.</li> -<li class="isub1">Idealisierte — im Tierreiche unbekannt <a href="#Seite_31">31</a>.</li> -<li class="isub1">Was ist — <a href="#Seite_97">97–99</a>.</li> -<li class="isub1">Verschiedene Arten der — <a href="#Seite_106">106–107</a>.</li> -<li class="isub1">— eine Frucht unserer Kultur <a href="#Seite_110">110</a>.</li> -<li class="isub1">— kein Gemeingut aller Menschen <a href="#Seite_111">111</a>.</li> -<li class="isub1">Entstehen der <a href="#Vaterliebe">Vaterliebe</a> <a href="#Seite_340">340</a>.</li> -<li class="isub2">Im <a href="#Patriarchat">Patriarchat</a> <a href="#Seite_371">371</a>;</li> -<li class="isub2">in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_377">377</a>.</li> -<li class="isub1">— der <a href="#Araber">Araber</a> und anderer Orientalen <a href="#Seite_395">395</a>. <a href="#Seite_406">406</a>;</li> -<li class="isub2">in Althellas <a href="#Seite_534">534</a>;</li> -<li class="isub2">im Mittelalter <a href="#Seite_561">561–563</a>.</li> -<li class="isub1">Geschichte <a href="#Seite_569">569–571</a>. <a href="#Seite_575">575</a>.</li> - -<li class="indx"> Liebe, lesbische <a href="#Seite_433">433</a>.</li> - -<li class="indx"> Lingam <a href="#Seite_296">296</a>.</li> - -<li class="indx"> Loanda <a href="#Seite_342">342</a>.</li> - -<li class="indx"> Löwen, Werben um das Weibchen <a href="#Seite_24">24–25</a>.</li> - -<li class="indx"> Lokrer <a href="#Seite_205">205</a>.</li> - -<li class="indx"> Longoneger <a href="#Seite_77">77</a>.</li> - -<li class="indx"> Lubu <a href="#Seite_142">142</a>.</li> - -<li class="indx"> Luceres <a href="#Seite_520">520</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Lukokescha</i> <a href="#Seite_276">276</a>.</li> - -<li class="indx"> Lykier <a href="#Seite_205">205–206</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <i><span class="initial">M</span>achboub</i> <a href="#Seite_434">434</a>.</li> - -<li class="indx"> Madagaskar <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> Mäaten <a href="#Seite_130">130</a>. <a href="#Seite_242">242</a>.</li> - -<li class="indx"> Mädchenmord <a href="#Seite_260">260–261</a>. <a href="#Seite_398">398</a>.</li> - -<li class="indx"> Männerkindbett <a href="#Seite_361">361–363</a>.</li> - -<li class="indx"> Magyaren <a href="#Seite_162">162</a>. <a href="#Seite_183">183</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_590" id="Seite_590">[S. 590]</a></span> - <i>Mahliyâ</i> <a href="#Seite_464">464</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mahr</i> <a href="#Seite_393">393</a>.</li> - -<li class="indx"> Maitressenwesen <a href="#Seite_445">445</a>.</li> - -<li class="indx"> Makak Uanderu (<i>Macacus silerus</i>) <a href="#Seite_26">26</a>.</li> - -<li class="indx"> Makassaren <a href="#Seite_267">267</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Malayen" id="Malayen"></a>Malayen <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_212">212</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_344">344</a>.</li> - -<li class="indx"> Maler <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Malgaschen <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_265">265</a>.</li> - -<li class="indx"> Maljsoren <a href="#Seite_515">515</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mancipatio</i> <a href="#Seite_314">314</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mandingding</i>-Ehe <a href="#Seite_266">266</a>.</li> - -<li class="indx"> Mandingo <a href="#Seite_78">78</a>. <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>. <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Manga-Mysterien <a href="#Seite_143">143</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mangalija</i> <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mangoli</i> <a href="#Seite_269">269</a>.</li> - -<li class="indx"> Mangun <a href="#Seite_264">264</a>.</li> - -<li class="indx"> Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft <a href="#Seite_275">275–279</a>.</li> - -<li class="indx"> Manus Gesetzbuch <a href="#Seite_297">297</a>. <a href="#Seite_304">304</a>. <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_462">462</a>. <a href="#Seite_491">491</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Manus</i> der Römer <a href="#Seite_314">314</a>. <a href="#Seite_315">315</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Maori" id="Maori"></a>Maori <a href="#Seite_82">82</a>. <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_104">104</a>. <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_300">300</a>. <a href="#Seite_327">327</a>. <a href="#Seite_341">341</a>.</li> - -<li class="indx"> Mar <a href="#Seite_265">265</a>.</li> - -<li class="indx"> Maravaneger <a href="#Seite_78">78–79</a>. <a href="#Seite_89">89</a>.</li> - -<li class="indx"> Markesas-Insulaner <a href="#Seite_81">81–82</a>. <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_215">215</a>. <a href="#Seite_220">220</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> „Maro“ <a href="#Seite_85">85</a>.</li> - -<li class="indx"> Marshall-Insulaner <a href="#Seite_212">212</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> Maskat <a href="#Seite_94">94</a>.</li> - -<li class="indx"> Massageten <a href="#Seite_130">130</a>.</li> - -<li class="indx"> Massai <a href="#Seite_86">86</a>. <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_115">115</a>. <a href="#Seite_293">293</a>. <a href="#Seite_329">329</a>.</li> - -<li class="indx"> Masturbation im <a href="#Harem">Harem</a> <a href="#Seite_432">432</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Matriarchat" id="Matriarchat"></a>Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden <a href="#Seite_42">42</a>.</li> -<li class="isub1">— unterschieden von der <a href="#Muttergruppe">Muttergruppe</a> <a href="#Seite_151">151</a>.</li> -<li class="isub1">Entwicklungsbedingungen und Wesen des — <a href="#Seite_197">197–207</a>.</li> -<li class="isub1">Einrichtungen und Sitten im — <a href="#Seite_208">208–226</a>.</li> -<li class="isub1">Bündnisformen im — <a href="#Seite_227">227–240</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Matrimonio alla carta</i> <a href="#Seite_442">442</a>.</li> - -<li class="indx"> Matrone in Altrom <a href="#Seite_547">547</a>.</li> - -<li class="indx"> Maulwurf <a href="#Seite_36">36–37</a>.</li> - -<li class="indx"> Maus, Mutterliebe der <a href="#Seite_35">35–36</a>.</li> - -<li class="indx"> Maypures <a href="#Seite_245">245</a>.</li> - -<li class="indx"> Mbondemoneger <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Meder <a href="#Seite_243">243</a>. <a href="#Seite_433">433</a>.</li> - -<li class="indx"> Meerschweinchen <a href="#Seite_35">35</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mekake</i> <a href="#Seite_384">384</a>.</li> - -<li class="indx"> Mekka <a href="#Seite_441">441</a>.</li> - -<li class="indx"> Melanesien <a href="#Seite_244">244</a>.</li> - -<li class="indx"> Menangkabau <a href="#Seite_268">268</a>. <a href="#Seite_269">269</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mesodoma</i> <a href="#Seite_537">537</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Meta</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> Metsch <a href="#Seite_291">291</a>.</li> - -<li class="indx"> Mika-Operation <a href="#Seite_295">295</a>.</li> - -<li class="indx"> Milchverwandtschaft <a href="#Seite_402">402</a>. <a href="#Seite_504">504</a>. <a href="#Seite_525">525</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Mincopie" id="Mincopie"></a>Mincopies <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_89">89</a>. <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_105">105</a>. <a href="#Seite_341">341</a>.</li> - -<li class="indx"> Minnewesen <a href="#Seite_560">560–563</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mir</i> der Grossrussen <a href="#Seite_469">469</a>. <a href="#Seite_495">495</a>. <a href="#Seite_503">503</a>.</li> - -<li class="indx"> Miranha-Indianer <a href="#Seite_147">147</a>.</li> - -<li class="indx"> Mirediten <a href="#Seite_515">515–516</a>.</li> - -<li class="indx"> Missheirat <a href="#Seite_447">447</a>.</li> - -<li class="indx"> Mitgift <a href="#Seite_534">534–535</a>. <a href="#Seite_546">546</a>.</li> - -<li class="indx"> Moesinoeken <a href="#Seite_130">130</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mohallil</i> <a href="#Seite_410">410</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Môhar</i> <a href="#Seite_313">313</a>. <a href="#Seite_373">373</a>.</li> - -<li class="indx"> Mokscha <a href="#Seite_321">321</a>.</li> - -<li class="indx"> Molochsdienst <a href="#Seite_354">354</a>.</li> - -<li class="indx"> Monbuttu <a href="#Seite_77">77</a>. <a href="#Seite_293">293</a>.</li> - -<li class="indx"> Mongolen <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_310">310</a>. <a href="#Seite_342">342</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Monogamie" id="Monogamie"></a>Monogamie (<a href="#Einzelehe">Einzelehe</a>) im Tierreiche <a href="#Seite_25">25–30</a>;</li> -<li class="isub1">erste Form des <a href="#Geschlechtsverkehr">Geschlechtsverkehrs</a> <a href="#Seite_125">125–129</a>.</li> -<li class="isub1">— in der <a href="#Geschlechtsgenossenschaft">Geschlechtsgenossenschaft</a> <a href="#Seite_284">284</a>.</li> -<li class="isub1">— der Armut <a href="#Seite_324">324</a>.</li> -<li class="isub1">Falsche — <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_369">369</a>.</li> -<li class="isub1">— in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_381">381</a>.</li> -<li class="isub1">— im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_412">412–413</a>.</li> -<li class="isub1">— in Hellas <a href="#Seite_533">533</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altrom <a href="#Seite_545">545</a>.</li> -<li class="isub1">— durch das <a href="#Christentum">Christentum</a> zur ausschliesslichen Eheform erhoben <a href="#Seite_558">558</a>.</li> - -<li class="indx"> Mopla oder Mapilla <a href="#Seite_249">249</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Moraikko</i> <a href="#Seite_385">385</a>.</li> - -<li class="indx"> Mordwinen <a href="#Seite_321">321</a>. <a href="#Seite_494">494</a>.</li> - -<li class="indx"> Morgengabe, zuerst Sühngabe <a href="#Seite_298">298</a>.</li> -<li class="isub1">dann Kaufpreis <a href="#Seite_302">302</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_591" id="Seite_591">[S. 591]</a></span> - Mortlock-Insulaner <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_159">159</a>. <a href="#Seite_212">212</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mosaïb</i> <a href="#Seite_434">434</a>.</li> - -<li class="indx"> Moschusente, australische <a href="#Seite_20">20</a>.</li> - -<li class="indx"> Mpongwe <a href="#Seite_328">328</a>.</li> - -<li class="indx"> Muata Jamwos Reich <a href="#Seite_276">276–277</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mu-etschèl</i> <a href="#Seite_404">404</a>.</li> - -<li class="indx"> Muhammed <a href="#Seite_398">398</a>.</li> - -<li class="indx"> Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen <a href="#Seite_7">7</a>.</li> -<li class="isub1">Küssen <a href="#Seite_106">106</a>.</li> - -<li class="indx"> Munda <a href="#Seite_293">293</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mundium</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mundr</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> Murmeltiere <a href="#Seite_35">35</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mustahüll</i> <a href="#Seite_410">410</a>.</li> - -<li class="indx"> Mutter, als Stamm der <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_146">146</a>.</li> - -<li class="indx"> Mutterfolge <a href="#Seite_150">150</a>.</li> -<li class="isub1">— bei den Indianern <a href="#Seite_191">191–192</a>.</li> -<li class="isub1">— in Afrika <a href="#Seite_208">208–211</a>.</li> -<li class="isub1">— in Amerika <a href="#Seite_211">211–212</a>.</li> -<li class="isub1">— in Polynesien <a href="#Seite_212">212</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Muttergruppe" id="Muttergruppe"></a>Muttergruppe <a href="#Seite_149">149–175</a>.</li> - -<li class="indx"> Mutterliebe im Tierreiche <a href="#Seite_34">34–35</a>.</li> -<li class="isub1">— keine Folge des Gebärens <a href="#Seite_41">41</a>.</li> -<li class="isub1">— ein Instinkt zur Sicherung der Art <a href="#Seite_146">146–147</a>;</li> -<li class="isub2">bei manchen Völkern noch wenig entwickelt <a href="#Seite_147">147–148</a>;</li> -<li class="isub2">stärker als die Liebe zum Manne <a href="#Seite_148">148–149</a>;</li> -<li class="isub2">zeitigt die Kindesliebe <a href="#Seite_170">170</a>.</li> - -<li class="indx"> Mutterrecht <a href="#Seite_151">151</a>. <a href="#Seite_203">203</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Mycetes</i> <a href="#Seite_22">22</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">N</span>achkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern <a href="#Seite_9">9–10</a>.</li> -<li class="isub1">— zur Art <a href="#Seite_33">33</a>.</li> -<li class="isub1">Pflege derselben <a href="#Seite_33">33–35</a>.</li> - -<li class="indx"> Nacktheit <a href="#Seite_67">67</a>.</li> -<li class="isub1">— in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_70">70</a>.</li> -<li class="isub1">— im alten Rom <a href="#Seite_70">70–73</a>.</li> -<li class="isub1">— in der Südsee <a href="#Seite_73">73</a>.</li> -<li class="isub1">— in Südamerika <a href="#Seite_74">74</a>.</li> -<li class="isub1">— in Osteuropa <a href="#Seite_85">85</a>.</li> -<li class="isub1">— verpönt in Europa <a href="#Seite_76">76</a>.</li> - -<li class="indx"> Naïr <a href="#Seite_168">168</a>. <a href="#Seite_229">229</a>. <a href="#Seite_248">248</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Nakôdo</i> <a href="#Seite_384">384</a>.</li> - -<li class="indx"> Naradas Gesetz <a href="#Seite_473">473</a>.</li> - -<li class="indx"> Narraganset <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Nasamonen <a href="#Seite_130">130–131</a>. <a href="#Seite_253">253</a>.</li> - -<li class="indx"> Nasengruss <a href="#Seite_104">104</a>.</li> - -<li class="indx"> Natchetz <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Naturvoelker" id="Naturvoelker"></a>Naturvölker <a href="#Seite_44">44</a>.</li> -<li class="isub1">— deren angebliche Entartung <a href="#Seite_47">47</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Nautsch</i>-Mädchen <a href="#Seite_358">358</a>.</li> - -<li class="indx"> Navajos <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Nebenfrauen s. <a href="#Kebsin">Kebsin</a>.</li> - -<li class="indx"> Neffenverhältnis <a href="#Seite_207">207</a>.</li> - -<li class="indx"> Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem <a href="#Seite_12">12</a>.</li> -<li class="isub1">— ein geringeres Hirngewicht <a href="#Seite_13">13</a>.</li> -<li class="isub1">— erröten wenig <a href="#Seite_62">62</a>.</li> -<li class="isub1">— sind weniger schamhaft <a href="#Seite_63">63</a>;</li> -<li class="isub2">werden es durch Berührung mit Europäern <a href="#Seite_89">89</a>.</li> -<li class="isub1">— küssen nicht <a href="#Seite_103">103</a>.</li> -<li class="isub1">Liebe und Liebkosung <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_210">210</a>.</li> -<li class="isub1">Matriarchalische Verwandtschaft bei den — <a href="#Seite_225">225</a>.</li> -<li class="isub1">Frauenraub <a href="#Seite_291">291</a>.</li> - -<li class="indx"> Negerinnen, wenig verschieden von den Männern <a href="#Seite_6">6</a>.</li> -<li class="isub1">Schmalheit des Beckens <a href="#Seite_7">7</a>.</li> -<li class="isub1">Langes Säugen der Kinder <a href="#Seite_172">172</a>.</li> - -<li class="indx"> Nehannes <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Nepal <a href="#Seite_252">252</a>.</li> - -<li class="indx"> Nervensystem, Verfeinerung des <a href="#Seite_11">11–12</a>.</li> - -<li class="indx"> Nestorianer <a href="#Seite_441">441–443</a>.</li> - -<li class="indx"> Neubritannien <a href="#Seite_5">5</a>. <a href="#Seite_114">114</a>. <a href="#Seite_115">115</a>. <a href="#Seite_147">147</a>.</li> - -<li class="indx"> Neuguinea-Insulaner s. <a href="#Papua">Papua</a>.</li> - -<li class="indx"> Neuhebriden-Insulaner <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_245">245</a>. <a href="#Seite_259">259</a>.</li> - -<li class="indx"> Neukaledonier <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_85">85</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> Neuseeländer s. <a href="#Maori">Maori</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Njaai</i> <a href="#Seite_446">446</a>.</li> - -<li class="indx"> Niamniam <a href="#Seite_157">157</a>. <a href="#Seite_348">348</a>.</li> - -<li class="indx"> Nias-Insulaner <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Nikah-al-mota</i>-Ehe <a href="#Seite_238">238</a>. <a href="#Seite_393">393</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Niyoga</i> <a href="#Seite_470">470</a>.</li> - -<li class="indx"> Nogaische Tataren <a href="#Seite_184">184</a>.</li> - -<li class="indx"> Nomadentum <a href="#Seite_198">198</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Nomen gentilicium</i> <a href="#Seite_525">525</a>. <a href="#Seite_526">526</a>.</li> - -<li class="indx"> Nordamerika, <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a> <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> Nue-Kun <a href="#Seite_215">215</a>.</li> - -<li class="indx"> Nuer-Neger <a href="#Seite_69">69</a>.</li> - -<li class="indx"> Nukuhiwa <a href="#Seite_244">244</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">O</span>berbayern, Unkeuschheit in <a href="#Seite_223">223</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_592" id="Seite_592">[S. 592]</a></span> - Obboneger <a href="#Seite_77">77</a>.</li> - -<li class="indx"> Odaliske <a href="#Seite_415">415</a>.</li> - -<li class="indx"> Odschibwä <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Oesbeken <a href="#Seite_310">310</a>. <a href="#Seite_434">434</a>.</li> - -<li class="indx"> Ohrenrobben (<i>Otaria jubata</i> L.) <a href="#Seite_17">17</a>. <a href="#Seite_18">18</a>.</li> - -<li class="indx"> Olo Ot <a href="#Seite_142">142</a>.</li> - -<li class="indx"> Oltsche <a href="#Seite_264">264</a>.</li> - -<li class="indx"> Onkel, mütterlicher; seine Rolle im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_204">204–205</a>. <a href="#Seite_207">207</a>;</li> -<li class="isub1">bei den <a href="#Malayen">Malayen</a> <a href="#Seite_233">233</a>;</li> -<li class="isub1">bei den <a href="#Araber">Arabern</a> <a href="#Seite_238">238</a>.</li> - -<li class="indx"> Onondaga <a href="#Seite_166">166</a>.</li> - -<li class="indx"> Orang-Sakai <a href="#Seite_142">142</a>.</li> - -<li class="indx"> Orang-Utan <a href="#Seite_26">26</a>. <a href="#Seite_87">87</a>.</li> - -<li class="indx"> Osseten <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_519">519–520</a>.</li> - -<li class="indx"> Osterinsel <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> Ostgoten <a href="#Seite_517">517</a>.</li> - -<li class="indx"> Ostjaken <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>. <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_321">321</a>.</li> - -<li class="indx"> Ostindischer Archipel <a href="#Seite_445">445–447</a>.</li> - -<li class="indx"> Ova-herero <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_245">245</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">P</span>aaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt <a href="#Seite_127">127–128</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Paarungstrieb" id="Paarungstrieb"></a>Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar <a href="#Seite_8">8</a>.</li> -<li class="isub1">— ein Naturgesetz <a href="#Seite_8">8</a>.</li> -<li class="isub1">— seine Folgen <a href="#Seite_16">16</a>.</li> -<li class="isub1">— im Tierreich <a href="#Seite_17">17</a>. <a href="#Seite_31">31</a>. <a href="#Seite_123">123</a>;</li> -<li class="isub2">im Frühjahre und Sommer <a href="#Seite_128">128</a>;</li> -<li class="isub2">durch das <a href="#Christentum">Christentum</a> als unrein betrachtet <a href="#Seite_555">555</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Paederastie" id="Paederastie"></a>Päderastie <a href="#Seite_433">433–436</a>. <a href="#Seite_541">541</a>. <a href="#Seite_551">551</a>.</li> - -<li class="indx"> Pahari <a href="#Seite_252">252</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Paiçaea</i>-Ehe <a href="#Seite_297">297</a>.</li> - -<li class="indx"> Palau-Insulaner <a href="#Seite_85">85</a>. <a href="#Seite_213">213</a>. <a href="#Seite_220">220</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Pallake</i> <a href="#Seite_539">539</a>.</li> - -<li class="indx"> Pantoffel im <a href="#Harem">Harem</a> <a href="#Seite_423">423</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Pantschayat</i> <a href="#Seite_492">492</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Papua" id="Papua"></a>Papua <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_133">133</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_202">202</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Paradiesvögel (<i>Amblyornis ornata</i>) <a href="#Seite_21">21</a>.</li> - -<li class="indx"> Paraguiten <a href="#Seite_74">74</a>. <a href="#Seite_448">448–450</a>.</li> - -<li class="indx"> Pasemaher <a href="#Seite_231">231</a>. <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Passauindianer <a href="#Seite_139">139</a>.</li> - -<li class="indx"> Patagonen <a href="#Seite_93">93</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Pater familias</i> <a href="#Seite_543">543</a>.</li> - -<li class="indx"> Patriarch <a href="#Seite_286">286</a>. <a href="#Seite_529">529</a>.</li> - -<li class="indx"> Patriarchalfamilie <a href="#Seite_303">303</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Patriarchat" id="Patriarchat"></a>Patriarchat, Ausbildung des <a href="#Seite_347">347–365</a>.</li> -<li class="isub1">— seine <a href="#Vielweiberei">Vielweiberei</a> <a href="#Seite_366">366–390</a>.</li> -<li class="isub1">Entwicklung in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_453">453–480</a>.</li> - -<li class="indx"> Patrizier <a href="#Seite_526">526–527</a>.</li> - -<li class="indx"> Pavian <a href="#Seite_22">22</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Peculium</i> <a href="#Seite_497">497</a>. <a href="#Seite_511">511</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Peculium castrense</i> <a href="#Seite_544">544</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Peculium quasi castrense</i> <a href="#Seite_544">544–545</a>.</li> - -<li class="indx"> Pehuenchen <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Perser <a href="#Seite_94">94</a>. <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_360">360</a>. <a href="#Seite_395">395</a>. <a href="#Seite_403">403</a>. <a href="#Seite_411">411</a>. <a href="#Seite_412">412</a>. <a href="#Seite_414">414</a>. <a href="#Seite_417">417</a>. <a href="#Seite_424">424</a>. <a href="#Seite_426">426</a>. <a href="#Seite_433">433</a>. <a href="#Seite_434">434</a>. <a href="#Seite_435">435</a>. <a href="#Seite_438">438–440</a>.</li> - -<li class="indx"> Peruaner der Inkazeit <a href="#Seite_139">139</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Pescheraeh" id="Pescheraeh"></a>Pescheräh <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_88">88</a>. <a href="#Seite_89">89</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_121">121</a>. <a href="#Seite_141">141</a>. <a href="#Seite_147">147</a>. <a href="#Seite_153">153</a>. <a href="#Seite_291">291</a>.</li> - -<li class="indx"> Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes <a href="#Seite_6">6–7</a>.</li> - -<li class="indx"> Phallusdienst <a href="#Seite_296">296</a>.</li> - -<li class="indx"> Pharaonen, Häuslichkeit der <a href="#Seite_69">69</a>.</li> - -<li class="indx"> Philippinen <a href="#Seite_92">92</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Phratria <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_521">521–522</a>.</li> - -<li class="indx"> Phyle <a href="#Seite_189">189</a>. <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_520">520</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Phylopatores</i> <a href="#Seite_521">521</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Piçaca</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> Pikten <a href="#Seite_243">243</a>.</li> - -<li class="indx"> Plattwürmer (<a href="#Plenarien">Plenarien</a>) <a href="#Seite_33">33</a>.</li> - -<li class="indx"> Plebejer in Altrom <a href="#Seite_526">526–528</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Pleme</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Plenarien" id="Plenarien"></a>Plenarien <a href="#Seite_33">33</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Pobratimstvo</i> <a href="#Seite_505">505</a>.</li> - -<li class="indx"> Poggi- oder Pageh-Insulaner <a href="#Seite_142">142</a>.</li> - -<li class="indx"> Polen <a href="#Seite_319">319</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Polyandrie" id="Polyandrie"></a>Polyandrie s. <a href="#Vielmaennerei">Vielmännerei</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Polygamie" id="Polygamie"></a>Polygamie <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_228">228</a>. <a href="#Seite_368">368</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Polygynie" id="Polygynie"></a>Polygynie s. <a href="#Vielweiberei">Vielweiberei</a>.</li> - -<li class="indx"> Polynesier <a href="#Seite_198">198</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Ponapesen <a href="#Seite_82">82</a>. <a href="#Seite_128">128</a>.</li> - -<li class="indx"> Potowatomi <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Prachtfinken <a href="#Seite_28">28</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Prajapati</i>-Ehe <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Prcija</i> <a href="#Seite_510">510</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_593" id="Seite_593">[S. 593]</a></span> - Priesterehe <a href="#Seite_556">556</a>.</li> - -<li class="indx"> Promiskuität (schrankenlose Vermischung) <a href="#Seite_22">22</a>.</li> -<li class="isub1">— in der Urzeit? <a href="#Seite_124">124</a>;</li> -<li class="isub2">nach Dr. Starcke <a href="#Seite_456">456–458</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Prostitution" id="Prostitution"></a>Prostitution, gastliche <a href="#Seite_187">187</a>. <a href="#Seite_326">326–329</a>.</li> -<li class="isub1">Unterschied zwischen — und <a href="#Vielmaennerei">Vielmännerei</a> <a href="#Seite_241">241</a>.</li> -<li class="isub1">— entwickelt sich neben der <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_274">274</a>.</li> -<li class="isub1">Kultliche — <a href="#Seite_357">357</a>.</li> -<li class="isub1">Käufliche — <a href="#Seite_358">358</a>. <a href="#Seite_359">359</a>.</li> -<li class="isub1">— in Japan <a href="#Seite_385">385</a>.</li> -<li class="isub1">— in Althellas <a href="#Seite_540">540</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altrom <a href="#Seite_551">551</a>.</li> -<li class="isub1">Unterdrückung durch das <a href="#Christentum">Christentum</a> <a href="#Seite_555">555</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Psittacus pertinax</i> <a href="#Seite_28">28</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Pudor" id="Pudor"></a><i>Pudor</i> <a href="#Seite_65">65</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Pui</i>, <i>Puipui</i> <a href="#Seite_159">159</a>. <a href="#Seite_213">213</a>.</li> - -<li class="indx"> Puri-Indianer <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">Q</span>uânfang <a href="#Seite_300">300</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Queridas</i> <a href="#Seite_447">447</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Quiguáberás</i> <a href="#Seite_449">449</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <i><span class="initial">R</span>adha</i> <a href="#Seite_402">402</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Radschputen" id="Radschputen"></a>Radschputen <a href="#Seite_260">260</a>. <a href="#Seite_481">481</a>. <a href="#Seite_487">487</a>. <a href="#Seite_489">489–490</a>.</li> - -<li class="indx"> „Rahad“ <a href="#Seite_85">85</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Rakschasa</i>-Ehe <a href="#Seite_297">297</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> Ramnes <a href="#Seite_520">520</a>.</li> - -<li class="indx"> Ratten <a href="#Seite_36">36</a>.</li> - -<li class="indx"> Raub der Frauen s. <a href="#Weiberraub">Weiberraub</a>.</li> - -<li class="indx"> Raubehe <a href="#Seite_196">196</a>.</li> - -<li class="indx"> Raubsitte <a href="#Seite_287">287</a>.</li> - -<li class="indx"> Reddi <a href="#Seite_249">249</a>. <a href="#Seite_250">250</a>.</li> - -<li class="indx"> Redschang <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_304">304</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ridhâ at</i> <a href="#Seite_402">402</a>.</li> - -<li class="indx"> Rinder als Kaufpreis der Weiber <a href="#Seite_307">307</a>. <a href="#Seite_308">308</a>. <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_314">314</a>.</li> - -<li class="indx"> Römer, geringes Schamgefühl bei den <a href="#Seite_70">70–73</a>.</li> -<li class="isub1">— ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen <a href="#Seite_106">106</a>.</li> -<li class="isub1">Weiberraub bei den — <a href="#Seite_183">183</a>.</li> -<li class="isub1">— ihre Ausdrücke für Oheim <a href="#Seite_205">205</a>.</li> -<li class="isub1">Fruchtabtreibung <a href="#Seite_294">294</a>.</li> -<li class="isub1">Raubform der Ehe <a href="#Seite_301">301</a>.</li> -<li class="isub1">Scheinkauf <a href="#Seite_314">314–315</a>.</li> -<li class="isub1">Einteilung in Stämme <a href="#Seite_520">520</a>, in Kurien <a href="#Seite_521">521</a>.</li> -<li class="isub1">Altfamilie <a href="#Seite_541">541</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Rshi</i>-Ehe <a href="#Seite_312">312</a>. <a href="#Seite_463">463</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Rubaend</i> <a href="#Seite_420">420</a>.</li> - -<li class="indx"> Rückblick auf die Geschichte der Familie <a href="#Seite_567">567–574</a>.</li> - -<li class="indx"> Russen <a href="#Seite_75">75</a>. <a href="#Seite_105">105</a>. <a href="#Seite_319">319</a>. <a href="#Seite_495">495</a>. <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_503">503</a>. <a href="#Seite_506">506–507</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">S</span>aan s. <a href="#Buschmaenner">Buschmänner</a>.</li> - -<li class="indx"> Sabier <a href="#Seite_354">354</a>.</li> - -<li class="indx"> Sabinerinnen, Raub der <a href="#Seite_183">183</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sachem</i> <a href="#Seite_278">278</a>.</li> - -<li class="indx"> Sachsen <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sacra gentilicia</i> <a href="#Seite_545">545</a>.</li> - -<li class="indx"> Sacrament der <a href="#Ehe">Ehe</a> <a href="#Seite_557">557</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sacrificia gentilicia</i> <a href="#Seite_522">522</a>.</li> - -<li class="indx"> Säugeperiode der Kinder <a href="#Seite_168">168–173</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Samanodoca</i> <a href="#Seite_487">487</a>.</li> - -<li class="indx"> Samoa, Schamlosigkeit auf <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Fruchtabtreibung">Fruchtabtreibung</a> auf — <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> Samojeden <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sapinda</i> <a href="#Seite_469">469</a>.</li> - -<li class="indx"> Saporogische <a href="#Kosaken">Kosaken</a> <a href="#Seite_248">248</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sati</i> <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_353">353</a>. <a href="#Seite_471">471–472</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Scat</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der Gesittung <a href="#Seite_13">13</a>;</li> -<li class="isub1">sein Umfang nach Klassen und Berufen <a href="#Seite_14">14</a>.</li> - -<li class="indx"> Scham, geschlechtliche (<i><a href="#Pudor">Pudor</a></i>) <a href="#Seite_65">65</a>.</li> - -<li class="indx"> Schamgürtel <a href="#Seite_85">85</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Schamgefuehl" id="Schamgefuehl"></a>Schamgefühl <a href="#Seite_60">60–96</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Schamhaftigkeit" id="Schamhaftigkeit"></a>Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden <a href="#Seite_62">62</a>.</li> -<li class="isub1">— ein Instinkt jüngerer Art <a href="#Seite_62">62</a>.</li> -<li class="isub1">Ausbildung der — beim Kulturmenschen <a href="#Seite_63">63–65</a>.</li> -<li class="isub1">— oft mit <a href="#Sittsamkeit">Sittsamkeit</a> und <a href="#Keuschheit">Keuschheit</a> verwechselt <a href="#Seite_65">65</a>.</li> -<li class="isub1">— in <a href="#Indien">Indien</a> <a href="#Seite_70">70</a>.</li> -<li class="isub1">— im alten Rom <a href="#Seite_70">70–73</a>.</li> -<li class="isub1">— in der Südsee <a href="#Seite_73">73</a>.</li> -<li class="isub1">— in Südamerika <a href="#Seite_74">74</a>.</li> -<li class="isub1">— in Osteuropa <a href="#Seite_75">75</a>.</li> -<li class="isub1">— in Island <a href="#Seite_75">75</a>.</li> -<li class="isub1">— beim weib<span class="pagenum"><a name="Seite_594" id="Seite_594">[S. 594]</a></span>lichen Geschlecht <a href="#Seite_77">77–83</a>;</li> -<li class="isub1">als Ursprung der Kleidung, <a href="#Hautmalerei">Hautmalerei</a> und <a href="#Taettowierung">Tättowierung</a> <a href="#Seite_83">83</a>.</li> - -<li class="indx"> Scheinkampf um das Weib <a href="#Seite_289">289–292</a>.</li> - -<li class="indx"> Scheinkauf der Frauen <a href="#Seite_314">314</a>.</li> - -<li class="indx"> Scheinraub, seine Phasen <a href="#Seite_287">287–305</a>.</li> - -<li class="indx"> Schilluk-Neger <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="indx"> Schimpanse (<i>Troglodytes calvus</i>) <a href="#Seite_26">26</a>.</li> - -<li class="indx"> Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen <a href="#Seite_12">12</a>.</li> - -<li class="indx"> Schmuck, älter als Kleidung <a href="#Seite_84">84</a>.</li> - -<li class="indx"> Schönheitssinn im Tierreiche <a href="#Seite_18">18–19</a>.</li> - -<li class="indx"> Schotten <a href="#Seite_181">181</a>.</li> - -<li class="indx"> Schwarzspecht (<i>Picus martius</i> L.) <a href="#Seite_19">19</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Schweiz" id="Schweiz"></a>Schweiz, <a href="#Kiltgang">Kiltgang</a> in der <a href="#Seite_224">224</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Gemeinderschaft">Gemeinderschaft</a> <a href="#Seite_512">512</a>.</li> - -<li class="indx"> Schwiegermutter <a href="#Seite_289">289–290</a>. <a href="#Seite_302">302–303</a>. <a href="#Seite_423">423</a>. <a href="#Seite_476">476</a>.</li> - -<li class="indx"> Seeland, Unkeuschheit in <a href="#Seite_222">222</a>. <a href="#Seite_223">223</a>.</li> - -<li class="indx"> Seelenkult <a href="#Seite_375">375</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Selamlik</i> <a href="#Seite_417">417</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Semando</i>-Ehe <a href="#Seite_266">266</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sept</i> <a href="#Seite_494">494</a>. <a href="#Seite_500">500</a>.</li> - -<li class="indx"> Serakolet <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>.</li> - -<li class="indx"> Serben <a href="#Seite_171">171</a>. <a href="#Seite_320">320</a>.</li> - -<li class="indx"> Serere <a href="#Seite_210">210</a>.</li> - -<li class="indx"> Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau <a href="#Seite_198">198–199</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Setr-Awret</i> <a href="#Seite_419">419</a>.</li> - -<li class="indx"> Shanghai <a href="#Seite_443">443</a>.</li> - -<li class="indx"> Siam <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Sibirien, <a href="#Weiberkauf">Weiberkauf</a> in <a href="#Seite_320">320</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Wilde_Ehe">Wilde Ehen</a> in — <a href="#Seite_444">444–445</a>.</li> - -<li class="indx"> Sierra Leone <a href="#Seite_309">309</a>. <a href="#Seite_325">325</a>. <a href="#Seite_328">328</a>. <a href="#Seite_331">331</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sighe</i> <a href="#Seite_438">438</a>.</li> - -<li class="indx"> Singhalesen <a href="#Seite_254">254–255</a>.</li> - -<li class="indx"> Sippe <a href="#Seite_189">189</a>.</li> -<li class="isub1">— der <a href="#Zigeuner">Zigeuner</a> <a href="#Seite_465">465</a>.</li> -<li class="isub1">— der Hindu <a href="#Seite_469">469</a>.</li> -<li class="isub1">— der <a href="#Radschputen">Radschputen</a> <a href="#Seite_491">491</a>.</li> -<li class="isub1">Der Geschlechter- oder Sippenverband <a href="#Seite_497">497–528</a>.</li> -<li class="isub1">Doppelbedeutung des Wortes — <a href="#Seite_516">516</a>.</li> - -<li class="indx"> Sippenfest in der <a href="#Crnagora">Crnagora</a> <a href="#Seite_503">503–504</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Sittsamkeit" id="Sittsamkeit"></a>Sittsamkeit oder - <a href="#Anstandsgefuehl">Anstandsgefühl</a> oft - mit <a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> verwechselt <a href="#Seite_65">65</a>.</li> - -<li class="indx"> Sizilien, Mädchenentführung in, <a href="#Seite_184">184</a>.</li> - -<li class="indx"> Skandinavier <a href="#Seite_182">182</a>. <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> Sklave und Sklavin <a href="#Seite_285">285</a>. <a href="#Seite_286">286</a>. <a href="#Seite_351">351</a>. <a href="#Seite_368">368</a>. <a href="#Seite_414">414–415</a>.</li> - -<li class="indx"> Skoten <a href="#Seite_499">499</a>.</li> - -<li class="indx"> Slaven <a href="#Seite_305">305</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_319">319–321</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Grabfolge">Grabfolge</a> <a href="#Seite_352">352</a>.</li> - -<li class="indx"> Slovenen <a href="#Seite_300">300</a>.</li> - -<li class="indx"> Sogkonate <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Somal <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_308">308</a>. <a href="#Seite_344">344</a>.</li> - -<li class="indx"> Sondereigentum, sein Entstehen <a href="#Seite_512">512–513</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altrom und Hellas <a href="#Seite_524">524</a>.</li> - -<li class="indx"> Sonrhay <a href="#Seite_339">339</a>.</li> - -<li class="indx"> Sparta, <a href="#Frauenraub">Frauenraub</a> in <a href="#Seite_301">301</a>.</li> -<li class="isub1">Die <a href="#Familie">Familie</a> in — <a href="#Seite_536">536</a>. <a href="#Seite_537">537</a>.</li> -<li class="isub1">Vatergewalt <a href="#Seite_539">539</a>.</li> -<li class="isub1">Keine <a href="#Prostitution">Prostitution</a> <a href="#Seite_541">541</a>.</li> - -<li class="indx"> Spinnen <a href="#Seite_34">34</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sponsalia</i> <a href="#Seite_546">546</a>.</li> - -<li class="indx"> Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes <a href="#Seite_15">15</a>.</li> - -<li class="indx"> Stamm, entwickelt sich aus der <a href="#Horde">Horde</a> <a href="#Seite_155">155</a>. <a href="#Seite_482">482</a>.</li> - -<li class="indx"> Stammeszeichen <a href="#Seite_364">364</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Stanitza</i> <a href="#Seite_495">495</a>.</li> - -<li class="indx"> Stichling (<i>Gasterosteus pungitus</i>) <a href="#Seite_39">39</a>.</li> - -<li class="indx"> Storch <a href="#Seite_30">30</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Stridhana</i> <a href="#Seite_475">475</a>.</li> - -<li class="indx"> Suanen <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Südsee-Insulaner <a href="#Seite_79">79</a>. <a href="#Seite_93">93</a>. <a href="#Seite_153">153</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Suedslaven" id="Suedslaven"></a>Südslaven, das Weib bei den <a href="#Seite_118">118</a>.</li> -<li class="isub1">Mädchenraub <a href="#Seite_299">299</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_319">319–320</a>.</li> -<li class="isub1">Stellung der Witwe <a href="#Seite_353">353</a>.</li> -<li class="isub1">Zadruga od. <a href="#Hausgenossenschaft">Hausgenossenschaft</a> <a href="#Seite_500">500</a>.</li> - -<li class="indx"> Sufi <a href="#Seite_434">434</a>.</li> - -<li class="indx"> Sulukaffern <a href="#Seite_109">109</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_265">265</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sumando</i>-Ehe <a href="#Seite_233">233</a>. <a href="#Seite_266">266</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Sutra</i> <a href="#Seite_461">461</a>.</li> - -<li class="indx"> Suya-Indianer <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <a name="Taettowierung" id="Taettowierung"></a><span class="initial">T</span>ättowierung <a href="#Seite_83">83</a>.</li> - -<li class="indx"> Tagalen <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_222">222</a>.</li> - -<li class="indx"> Tahitier <a href="#Seite_79">79–80</a>. <a href="#Seite_91">91</a>. <a href="#Seite_103">103</a>. <a href="#Seite_244">244</a>. <a href="#Seite_304">304</a>.</li> - -<li class="indx"> <span class="pagenum"><a name="Seite_595" id="Seite_595">[S. 595]</a></span> - Tanzkunst im Tierreiche <a href="#Seite_20">20–22</a>.</li> - -<li class="indx"> Tarungareh <a href="#Seite_68">68</a>.</li> - -<li class="indx"> Tarantelspinne <a href="#Seite_34">34</a>.</li> - -<li class="indx"> Tasmanier <a href="#Seite_22">22</a>. <a href="#Seite_50">50</a>. <a href="#Seite_81">81</a>. <a href="#Seite_183">183</a>.</li> - -<li class="indx"> Tataren <a href="#Seite_310">310</a>.</li> - -<li class="indx"> Telugu oder Telinga <a href="#Seite_249">249</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tetrao umbellus</i> <a href="#Seite_20">20</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tetrao urophasianus</i> <a href="#Seite_19">19</a>.</li> - -<li class="indx"> Thraker <a href="#Seite_435">435</a>.</li> - -<li class="indx"> Tibeter <a href="#Seite_254">254</a>. <a href="#Seite_326">326</a>. <a href="#Seite_336">336</a>.</li> - -<li class="indx"> Tierreich, <a href="#Werbesitten">Werbesitten</a> und <a href="#Geschlechtsverkehr">Geschlechtsverkehr</a> <a href="#Seite_17">17–82</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Familienleben">Familienleben</a> <a href="#Seite_33">33–42</a>.</li> - -<li class="indx"> Timani <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Timoresen <a href="#Seite_231">231</a>. <a href="#Seite_266">266</a>. <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Tinné-Indianer <a href="#Seite_327">327</a>.</li> - -<li class="indx"> Tities <a href="#Seite_520">520</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tlako</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tlakozük</i> <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="indx"> Tlinkit <a href="#Seite_169">169</a>. <a href="#Seite_191">191–192</a>.</li> - -<li class="indx"> Toda <a href="#Seite_179">179</a>. <a href="#Seite_246">246</a>. <a href="#Seite_247">247</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Togoland, <a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_309">309</a>.</li> - -<li class="indx"> Torodo <a href="#Seite_209">209</a>.</li> - -<li class="indx"> „Totem“ <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_190">190</a>. <a href="#Seite_194">194</a>. <a href="#Seite_392">392</a>.</li> - -<li class="indx"> Tottiyar <a href="#Seite_249">249</a>.</li> - -<li class="indx"> „Trauertoilette“ in Westafrika <a href="#Seite_81">81</a>.</li> - -<li class="indx"> Trennung der Geschlechter <a href="#Seite_4">4</a>.</li> -<li class="isub1">— in der Wohnweise <a href="#Seite_218">218–220</a>.</li> - -<li class="indx"> Treue, eheliche, in der Tierwelt <a href="#Seite_30">30</a>.</li> -<li class="isub1">— bei den Wilden <a href="#Seite_135">135–139</a>.</li> - -<li class="indx"> Tribadismus <a href="#Seite_433">433</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tribinus</i> <a href="#Seite_521">521</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tribus</i> <a href="#Seite_502">502</a>. <a href="#Seite_520">520</a>.</li> - -<li class="indx"> Trumai-Indianer <a href="#Seite_68">68</a>. <a href="#Seite_96">96</a>.</li> - -<li class="indx"> Troglodytes-Arten <a href="#Seite_123">123</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tschader</i> <a href="#Seite_420">420</a>.</li> - -<li class="indx"> Tschechen <a href="#Seite_319">319</a>.</li> - -<li class="indx"> Tscheremissen <a href="#Seite_494">494</a>.</li> - -<li class="indx"> Tscherkessen <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Tschernagorzen" id="Tschernagorzen"></a>Tschernagorzen <a href="#Seite_118">118</a>. <a href="#Seite_320">320</a>. <a href="#Seite_501">501</a>.</li> - -<li class="indx"> Tscheva <a href="#Seite_78">78</a>.</li> - -<li class="indx"> Tschumbuka <a href="#Seite_78">78</a>.</li> - -<li class="indx"> Tschuwaschen <a href="#Seite_321">321</a>. <a href="#Seite_493">493</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Tsi</i> und <i>Tsie</i> <a href="#Seite_382">382</a>.</li> - -<li class="indx"> Tuareg <a href="#Seite_208">208</a>.</li> - -<li class="indx"> Tubari <a href="#Seite_93">93</a>.</li> - -<li class="indx"> Türken <a href="#Seite_108">108</a>. <a href="#Seite_294">294</a>. <a href="#Seite_434">434</a>. <a href="#Seite_436">436</a>.</li> - -<li class="indx"> Tungusen <a href="#Seite_264">264</a>. <a href="#Seite_291">291</a>. <a href="#Seite_311">311</a>.</li> - -<li class="indx"> Tupinamba <a href="#Seite_264">264</a>.</li> - -<li class="indx"> Turkmenen <a href="#Seite_184">184</a>. <a href="#Seite_310">310</a>.</li> - -<li class="indx"> Turteltauben <a href="#Seite_20">20</a>.</li> - -<li class="indx"> Tyrannis <a href="#Seite_498">498</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">U</span>ganda <a href="#Seite_78">78</a>.</li> - -<li class="indx"> Uistiti (<i>Harpale Jacchus</i>) <a href="#Seite_26">26</a>.</li> - -<li class="indx"> Uled Naïl <a href="#Seite_221">221</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Ummweled</i> <a href="#Seite_412">412</a>.</li> - -<li class="indx"> Ungarn <a href="#Seite_319">319</a>.</li> - -<li class="indx"> Unkeuschheit der Mädchen <a href="#Seite_341">341</a>.</li> - -<li class="indx"> Unyamuezi <a href="#Seite_341">341</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Upastri</i> <a href="#Seite_476">476</a>.</li> - -<li class="indx"> Urmensch <a href="#Seite_43">43</a>. <a href="#Seite_53">53</a>.</li> - -<li class="indx"> Urzeit, Lieblosigkeit der <a href="#Seite_112">112</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Usadba</i> <a href="#Seite_495">495</a>.</li> - -<li class="indx"> Uskoken <a href="#Seite_299">299</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Usus</i>-Ehe <a href="#Seite_304">304</a>. <a href="#Seite_305">305</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">V</span>ater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der <a href="#Familie">Familie</a> <a href="#Seite_186">186</a>.</li> -<li class="isub1">— bei den <a href="#Malayen">Malayen</a> <a href="#Seite_233">233</a>.</li> -<li class="isub1">Entstehen den —begriffs <a href="#Seite_286">286</a>.</li> -<li class="isub1">Der — des <a href="#Patriarchat">Patriarchats</a> <a href="#Seite_303">303</a>.</li> -<li class="isub1">— des Sippenverbandes <a href="#Seite_529">529</a>.</li> -<li class="isub1">— der Altfamilie <a href="#Seite_531">531</a>.</li> -<li class="isub1">— in Althellas <a href="#Seite_539">539</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altrom <a href="#Seite_543">543</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Vaterliebe" id="Vaterliebe"></a>Vaterliebe, keineswegs angeboren <a href="#Seite_41">41</a>;</li> -<li class="isub1">ihr Entstehen <a href="#Seite_340">340</a>.</li> - -<li class="indx"> Vaterrecht <a href="#Seite_303">303</a>.</li> - -<li class="indx"> Vaterschaft <a href="#Seite_167">167</a>.</li> - -<li class="indx"> Verlobung <a href="#Seite_321">321</a>. <a href="#Seite_340">340</a>.</li> - -<li class="indx"> Verschleierung <a href="#Seite_400">400</a>. <a href="#Seite_419">419–421</a>.</li> - -<li class="indx"> Verschnittene <a href="#Seite_334">334</a>. <a href="#Seite_401">401</a>.</li> - -<li class="indx"> Verwandtschaft <a href="#Seite_155">155</a>.</li> -<li class="isub1">Verwandtschaftssysteme <a href="#Seite_159">159</a>;</li> -<li class="isub2">Hindernis des <a href="#Geschlechtsverkehr">Geschlechtsverkehrs</a> <a href="#Seite_176">176</a>.</li> -<li class="isub1">— bei <a href="#Exogamie">Exogamen</a> <a href="#Seite_186">186</a>.</li> -<li class="isub1">Veränderung der —begriffe <a href="#Seite_365">365</a>.</li> -<li class="isub1">Umgestaltung der natür<span class="pagenum"><a name="Seite_596" id="Seite_596">[S. 596]</a></span>lichen — in eine künstliche <a href="#Seite_470">470</a>.</li> -<li class="isub1">Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen <a href="#Seite_530">530–531</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Vielmaennerei" id="Vielmaennerei"></a>Vielmännerei (<a href="#Polyandrie">Polyandrie</a>) im Tierreiche <a href="#Seite_24">24–25</a>;</li> -<li class="isub1">im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_228">228</a>. <a href="#Seite_241">241–261</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Vielweiberei" id="Vielweiberei"></a>Vielweiberei (<a href="#Polygynie">Polygynie</a>, <a href="#Polygamie">Polygamie</a>) im Tierreiche <a href="#Seite_22">22–24</a>.</li> -<li class="isub1">— durch <a href="#Frauenraub">Frauenraub</a> geregelt <a href="#Seite_279">279</a>.</li> -<li class="isub1">— ein Herrschaftsverhältnis <a href="#Seite_285">285</a>.</li> -<li class="isub1">— ausgebildet durch den <a href="#Frauenkauf">Frauenkauf</a> <a href="#Seite_324">324</a>.</li> -<li class="isub1">Die <a href="#Patriarchat">patriarchalische</a> — <a href="#Seite_366">366–390</a>.</li> -<li class="isub1">— im <a href="#Christentum">Christentume</a> <a href="#Seite_558">558–559</a>.</li> - -<li class="indx"> Viti-Insulaner <a href="#Seite_143">143</a>. <a href="#Seite_174">174</a>. <a href="#Seite_183">183</a>. <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_228">228</a>. <a href="#Seite_290">290</a>. <a href="#Seite_294">294</a>.</li> - -<li class="indx"> Vögel, sind vielfach <a href="#Monogamie">Monogamen</a> <a href="#Seite_27">27</a>.</li> -<li class="isub1">— ihr <a href="#Familienleben">Familienleben</a> <a href="#Seite_38">38</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Vojvoda</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="initial">W</span>adschagga <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_299">299</a>.</li> - -<li class="indx"> Wahabiten <a href="#Seite_328">328</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Wahárá</i> <a href="#Seite_341">341</a>.</li> - -<li class="indx"> Wahlverschwisterung <a href="#Seite_504">504–505</a>.</li> - -<li class="indx"> Wakavirondo <a href="#Seite_79">79</a>. <a href="#Seite_91">91</a>.</li> - -<li class="indx"> Wakuafi <a href="#Seite_308">308</a>.</li> - -<li class="indx"> Wanyamuesi <a href="#Seite_308">308</a>.</li> - -<li class="indx"> Wapokomo <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Wataweita <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_88">88</a>.</li> - -<li class="indx"> Wateita <a href="#Seite_291">291</a>.</li> - -<li class="indx"> Watschandi <a href="#Seite_134">134</a>.</li> - -<li class="indx"> Webervogel (<i>Ploceus socius</i> Lath.) <a href="#Seite_20">20</a>.</li> - -<li class="indx"> Weddah <a href="#Seite_50">50</a>.</li> - -<li class="indx"> Wehrhaftmachung <a href="#Seite_364">364</a>.</li> - -<li class="indx"> Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan <a href="#Seite_128">128</a>.</li> -<li class="isub1">— in der <a href="#Geschlechtsgenossenschaft">Geschlechtsgenossenschaft</a> gleichberechtigt mit dem Manne <a href="#Seite_146">146</a>.</li> -<li class="isub1">— Hüterin und Besitzerin der Hütte <a href="#Seite_200">200</a>.</li> -<li class="isub1">— baut das Feld <a href="#Seite_203">203</a>.</li> -<li class="isub1">— ist Familienhaupt im <a href="#Matriarchat">Matriarchat</a> <a href="#Seite_208">208–226</a>.</li> -<li class="isub1">— wird allmählich dem Manne dienstbar <a href="#Seite_277">277–279</a>;</li> -<li class="isub1">endlich Gegenstand des Besitzes <a href="#Seite_285">285</a>.</li> -<li class="isub1">Erniedrigung des — <a href="#Seite_323">323</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altägypten <a href="#Seite_369">369</a>.</li> -<li class="isub1">— in Altisrael <a href="#Seite_371">371</a>.</li> -<li class="isub1">— in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_379">379</a>.</li> -<li class="isub1">— im vorislâmitischen Arabien <a href="#Seite_393">393–397</a>.</li> -<li class="isub1">— im <a href="#Islam">Islâm</a> <a href="#Seite_408">408</a>.</li> -<li class="isub1">Stellung des —es bei den Slaven <a href="#Seite_509">509</a>.</li> -<li class="isub1">— bei den alten Griechen <a href="#Seite_532">532–539</a>;</li> -<li class="isub2">in Altrom <a href="#Seite_543">543–549</a>;</li> -<li class="isub2">im Mittelalter <a href="#Seite_563">563–564</a>.</li> - -<li class="indx"> Weibchen, der Stamm der Tierfamilie <a href="#Seite_41">41</a>.</li> - -<li class="indx"> Weibergemeinschaft <a href="#Seite_124">124</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Weiberkauf" id="Weiberkauf"></a>Weiberkauf <a href="#Seite_302">302</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Weiberraub" id="Weiberraub"></a>Weiberraub <a href="#Seite_181">181</a>. <a href="#Seite_275">275–286</a>.</li> - -<li class="indx"> Weibersoldaten <a href="#Seite_116">116–119</a>.</li> - -<li class="indx"> Weibersprache <a href="#Seite_188">188</a>.</li> - -<li class="indx"> Weibertausch <a href="#Seite_137">137–138</a>.</li> - -<li class="indx"> Weibliches Geschlecht, Rolle desselben im <a href="#Paarungstrieb">Paarungstriebe</a> <a href="#Seite_14">14–15</a>.</li> -<li class="isub1">— empfindet zuerst Sorge für die Brut <a href="#Seite_40">40</a>.</li> -<li class="isub1">— bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden <a href="#Seite_77">77–80</a>.</li> -<li class="isub1"><a href="#Schamhaftigkeit">Schamhaftigkeit</a> beim — <a href="#Seite_80">80–83</a>;</li> -<li class="isub2">seine Grausamkeit <a href="#Seite_114">114–116</a>;</li> -<li class="isub2">beim Wilden <a href="#Seite_119">119–120</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Werbesitten" id="Werbesitten"></a>Werbesitten im Tierreiche <a href="#Seite_17">17–32</a>.</li> - -<li class="indx"> Werinen <a href="#Seite_317">317</a>.</li> - -<li class="indx"> Westgoten <a href="#Seite_517">517</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Wilde_Ehe" id="Wilde_Ehe"></a>Wilde Ehe <a href="#Seite_444">444–452</a>.</li> - -<li class="indx"> Winipeg <a href="#Seite_214">214</a>.</li> - -<li class="indx"> Wirbeltiere (Vertebraten) <a href="#Seite_33">33</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Wittemon</i> <a href="#Seite_316">316</a>.</li> - -<li class="indx"> Witwe, in <a href="#China">China</a> <a href="#Seite_381">381</a>;</li> -<li class="isub1">in Indien <a href="#Seite_478">478–480</a>.</li> - -<li class="indx"> Witwenverbrennung <a href="#Seite_269">269</a>. <a href="#Seite_353">353</a>. <a href="#Seite_471">471–472</a>.</li> - -<li class="indx"> Wogulen <a href="#Seite_311">311</a>. <a href="#Seite_321">321</a>.</li> - -<li class="indx"> Wollust, beim <a href="#Zeugungsgeschaeft">Zeugungsgeschäft</a> <a href="#Seite_10">10–11</a>.</li> -<li class="isub1">— steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems <a href="#Seite_11">11–14</a>.</li> - -<li class="indx"> Wolof-Neger <a href="#Seite_205">205</a>. <a href="#Seite_209">209</a>. <a href="#Seite_210">210</a>. <a href="#Seite_268">268</a>.</li> - -<li class="indx"> Wotjäken <a href="#Seite_222">222</a>. <a href="#Seite_322">322</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <i><span class="initial">Y</span>oshi-ni-naru</i> <a href="#Seite_385">385</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Yoshiwara</i> <a href="#Seite_385">385</a>.</li> - -<li class="ifrst"> <span class="pagenum"><a name="Seite_597" id="Seite_597">[S. 597]</a></span> <i><span class="initial">Z</span>adruga</i> <a href="#Seite_500">500</a>. <a href="#Seite_504">504</a>.</li> - -<li class="indx"> Zeitehen <a href="#Seite_438">438–452</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Zenana</i> <a href="#Seite_336">336</a>. <a href="#Seite_417">417</a>. <a href="#Seite_476">476</a>.</li> - -<li class="indx"> Zersetzung der Familie <a href="#Seite_566">566</a>.</li> - -<li class="indx"> Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft <a href="#Seite_9">9</a>. <a href="#Seite_11">11</a>.</li> - -<li class="indx"> Zeugungsapparat, männlicher <a href="#Seite_15">15</a>.</li> -<li class="isub1">— weiblicher <a href="#Seite_15">15–16</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Zeugungsgeschaeft" id="Zeugungsgeschaeft"></a>Zeugungsgeschäft (<i><a href="#Coitus">Coitus</a></i>) <a href="#Seite_8">8</a>. <a href="#Seite_10">10</a>.</li> - -<li class="indx"> Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der <a href="#Seite_530">530–531</a>.</li> - -<li class="indx"> Zeugungstrieb s. <a href="#Paarungstrieb">Paarungstrieb</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Zigeuner" id="Zigeuner"></a>Zigeuner <a href="#Seite_69">69</a>. <a href="#Seite_105">105</a>. <a href="#Seite_463">463–468</a>.</li> - -<li class="indx"> <i>Zinâ</i> <a href="#Seite_403">403</a>.</li> - -<li class="indx"> Zivilehe <a href="#Seite_573">573</a>.</li> - -<li class="indx"> <a name="Zuechtigkeit" id="Zuechtigkeit"></a>Züchtigkeit s. <a href="#Keuschheit">Keuschheit</a></li> - -<li class="indx"> <i>Zupa</i> <a href="#Seite_502">502</a>.</li> - -<li class="indx"> Zwergpapageien <a href="#Seite_28">28</a>.</li> - -</ul> - -<hr class="copy2" /> - -<p class="center s5 mbot3">Druck von Emil Herrmann senior in Leipzig.</p> - -<hr class="full" /> - -<div class="titel"> - -<div class="chapter"> - -<p class="center padtop2 mbot2">Ernst Günthers Verlag in Leipzig.</p> - -</div> - -<p class="s2 center mtop1 mbot1">Dr. Carl du Prel’s Schriften:</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Entwickelungsgeschichte des Weltalls.</span> -<span class="s5">Entwurf einer Philosophie der Astronomie. Dritte -vermehrte Auflage der Schrift: Der Kampf ums Dasein am Himmel. 1882.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 5.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Die Planetenbewohner und die -Nebularhypothese.</span> <span class="s5">Neue Studien zur -Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 2.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Unter Tannen und Pinien.</span> -<span class="s5">Wanderungen in den Alpen, Italien, Dalmatien und -Montenegro. 1875.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 5.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Psychologie der Lyrik.</span> -<span class="s5">Beiträge zur Analyse der dichterischen Phantasie. -1880.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 2.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Philosophie der Mystik.</span> -<span class="s5">1885.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 10.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Monistische Seelenlehre.</span> -<span class="s5">1888.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 6.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Das weltliche Kloster.</span> -<span class="s5">Eine Vision. 1888.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 1.—</p> - -<p class="ind1"><span class="s4">Die Mystik der alten Griechen.</span> -<span class="s5">1888.</span></p> - -<p class="s5 right mbot2">M. 3.—</p> - -<div class="figcenter"> - <a id="ende" name="ende"> - <img class="ende" src="images/ende.jpg" - alt="Dekoration" /></a> -</div> - -</div> - -<div class="transnote"> - -<p class="s3 center"><b>Anmerkungen zur Transkription</b></p> - -<p class="p0">Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals -erschienenen und 1889 wieder aufgelegten Buchausgabe so weit -wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und -offensichtliche typographische Fehler wurden stillschweigend -korrigiert. Ungewöhnliche sowie inkonsistente Schreibweisen wurden -beibehalten, insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit üblich waren -oder im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate -wurden nicht korrigiert.</p> - -<p class="p0">Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87–62‘) -bei Literaturstellen wurden beibehalten, wenn die Originalzitate nicht -überprüft werden konnten. Die Fußnote <a href="#Fussnote_1217_1217" class="fnanchor">[1217]</a> fehlt im Original. Autor -und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt, zusammen mit -den zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr, die durchgehend -für das vorliegende Buch verwendet wurden. Die Seitenzahl konnte -hingegen nicht ermittelt werden.</p> - -<p class="p0">Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis -wurde vom Bearbeiter hinzugefügt.</p> -</div> - - -<p> </p> -<p> </p> -<hr class="full" /> -<p>***END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE MENSCHLICHE FAMILIE NACH IHRER ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***</p> -<p>******* This file should be named 53025-h.htm or 53025-h.zip *******</p> -<p>This and all associated files of various formats will be found in:<br /> -<a href="http://www.gutenberg.org/dirs/5/3/0/2/53025">http://www.gutenberg.org/5/3/0/2/53025</a></p> -<p> -Updated editions will replace the previous one--the old editions will -be renamed.</p> - -<p>Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright -law means that no one owns a United States copyright in these works, -so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United -States without permission and without paying copyright -royalties. Special rules, set forth in the General Terms of Use part -of this license, apply to copying and distributing Project -Gutenberg-tm electronic works to protect the PROJECT GUTENBERG-tm -concept and trademark. Project Gutenberg is a registered trademark, -and may not be used if you charge for the eBooks, unless you receive -specific permission. If you do not charge anything for copies of this -eBook, complying with the rules is very easy. You may use this eBook -for nearly any purpose such as creation of derivative works, reports, -performances and research. They may be modified and printed and given -away--you may do practically ANYTHING in the United States with eBooks -not protected by U.S. copyright law. Redistribution is subject to the -trademark license, especially commercial redistribution. -</p> - -<h2 class="pg">START: FULL LICENSE<br /> -<br /> -THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE<br /> -PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK</h2> - -<p>To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free -distribution of electronic works, by using or distributing this work -(or any other work associated in any way with the phrase "Project -Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full -Project Gutenberg-tm License available with this file or online at -www.gutenberg.org/license.</p> - -<h3>Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project -Gutenberg-tm electronic works</h3> - -<p>1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm -electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to -and accept all the terms of this license and intellectual property -(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all -the terms of this agreement, you must cease using and return or -destroy all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your -possession. If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a -Project Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound -by the terms of this agreement, you may obtain a refund from the -person or entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph -1.E.8.</p> - -<p>1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be -used on or associated in any way with an electronic work by people who -agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few -things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works -even without complying with the full terms of this agreement. See -paragraph 1.C below. 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You may convert to and distribute this work in any binary, -compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including -any word processing or hypertext form. However, if you provide access -to or distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format -other than "Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official -version posted on the official Project Gutenberg-tm web site -(www.gutenberg.org), you must, at no additional cost, fee or expense -to the user, provide a copy, a means of exporting a copy, or a means -of obtaining a copy upon request, of the work in its original "Plain -Vanilla ASCII" or other form. Any alternate format must include the -full Project Gutenberg-tm License as specified in paragraph 1.E.1.</p> - -<p>1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, -performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works -unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.</p> - -<p>1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing -access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works -provided that</p> - -<ul> -<li>You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from - the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method - you already use to calculate your applicable taxes. The fee is owed - to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he has - agreed to donate royalties under this paragraph to the Project - Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments must be paid - within 60 days following each date on which you prepare (or are - legally required to prepare) your periodic tax returns. 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Contact the Foundation as set forth in Section 3 below.</p> - -<p>1.F.</p> - -<p>1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable -effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread -works not protected by U.S. copyright law in creating the Project -Gutenberg-tm collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm -electronic works, and the medium on which they may be stored, may -contain "Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate -or corrupt data, transcription errors, a copyright or other -intellectual property infringement, a defective or damaged disk or -other medium, a computer virus, or computer codes that damage or -cannot be read by your equipment.</p> - -<p>1.F.2. 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INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the -trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone -providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in -accordance with this agreement, and any volunteers associated with the -production, promotion and distribution of Project Gutenberg-tm -electronic works, harmless from all liability, costs and expenses, -including legal fees, that arise directly or indirectly from any of -the following which you do or cause to occur: (a) distribution of this -or any Project Gutenberg-tm work, (b) alteration, modification, or -additions or deletions to any Project Gutenberg-tm work, and (c) any -Defect you cause. </p> - -<h3>Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm</h3> - -<p>Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of -electronic works in formats readable by the widest variety of -computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It -exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations -from people in all walks of life.</p> - -<p>Volunteers and financial support to provide volunteers with the -assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's -goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will -remain freely available for generations to come. In 2001, the Project -Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure -and permanent future for Project Gutenberg-tm and future -generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary -Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see -Sections 3 and 4 and the Foundation information page at -www.gutenberg.org.</p> - -<h3>Section 3. Information about the Project Gutenberg -Literary Archive Foundation</h3> - -<p>The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit -501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the -state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal -Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification -number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary -Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by -U.S. federal laws and your state's laws.</p> - -<p>The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the -mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its -volunteers and employees are scattered throughout numerous -locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt -Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to -date contact information can be found at the Foundation's web site and -official page at www.gutenberg.org/contact</p> - -<p>For additional contact information:</p> - -<p> Dr. Gregory B. Newby<br /> - Chief Executive and Director<br /> - gbnewby@pglaf.org</p> - -<h3>Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg -Literary Archive Foundation</h3> - -<p>Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide -spread public support and donations to carry out its mission of -increasing the number of public domain and licensed works that can be -freely distributed in machine readable form accessible by the widest -array of equipment including outdated equipment. Many small donations -($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt -status with the IRS.</p> - -<p>The Foundation is committed to complying with the laws regulating -charities and charitable donations in all 50 states of the United -States. Compliance requirements are not uniform and it takes a -considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up -with these requirements. We do not solicit donations in locations -where we have not received written confirmation of compliance. To SEND -DONATIONS or determine the status of compliance for any particular -state visit <a href="http://www.gutenberg.org/donate">www.gutenberg.org/donate</a>.</p> - -<p>While we cannot and do not solicit contributions from states where we -have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition -against accepting unsolicited donations from donors in such states who -approach us with offers to donate.</p> - -<p>International donations are gratefully accepted, but we cannot make -any statements concerning tax treatment of donations received from -outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.</p> - -<p>Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation -methods and addresses. Donations are accepted in a number of other -ways including checks, online payments and credit card donations. To -donate, please visit: www.gutenberg.org/donate</p> - -<h3>Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works.</h3> - -<p>Professor Michael S. Hart was the originator of the Project -Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be -freely shared with anyone. For forty years, he produced and -distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of -volunteer support.</p> - -<p>Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed -editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in -the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not -necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper -edition.</p> - -<p>Most people start at our Web site which has the main PG search -facility: www.gutenberg.org</p> - -<p>This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, -including how to make donations to the Project Gutenberg Literary -Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to -subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.</p> - -</body> -</html> - diff --git a/old/53025-h/images/cover.jpg b/old/53025-h/images/cover.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index c6e529b..0000000 --- a/old/53025-h/images/cover.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_a.jpg b/old/53025-h/images/drop_a.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 6358f28..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_a.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_d.jpg b/old/53025-h/images/drop_d.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index a1514c8..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_d.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_e.jpg b/old/53025-h/images/drop_e.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 942ab71..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_e.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_i.jpg b/old/53025-h/images/drop_i.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index db0d39b..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_i.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_n.jpg b/old/53025-h/images/drop_n.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index dd28d15..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_n.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_s.jpg b/old/53025-h/images/drop_s.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 12a8219..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_s.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_u.jpg b/old/53025-h/images/drop_u.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 0d28670..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_u.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_v.jpg b/old/53025-h/images/drop_v.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index b0efaa3..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_v.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_w.jpg b/old/53025-h/images/drop_w.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index e18c10f..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_w.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/drop_z.jpg b/old/53025-h/images/drop_z.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 361ccb5..0000000 --- a/old/53025-h/images/drop_z.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/ende.jpg b/old/53025-h/images/ende.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 2a1d825..0000000 --- a/old/53025-h/images/ende.jpg +++ /dev/null diff --git a/old/53025-h/images/signet.jpg b/old/53025-h/images/signet.jpg Binary files differdeleted file mode 100644 index 2c977d3..0000000 --- a/old/53025-h/images/signet.jpg +++ /dev/null |
