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*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 49896 ***

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                     Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1885 erschienenen Buchausgabe
erstellt. Satzzeichen wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche
und inkonsistente Schreibweisen wurden beibehalten, sofern diese den
Sinn des Textes nicht beeinflussen (z. B. ‚Sydney/Sidney/Sydnei‘ oder
‚habeus corpus‘ statt ‚habeas corpus‘). Hiervon ausgenommen sind
Eigennamen, bei denen sich eine über den gesamten Text vorherrschende
Schreibweise erkennen lässt, sowie offensichtliche Druckfehler.
Variationen in der Schreibweise polynesischer und englischer Begriffe
wurden beibehalten; insbesondere die Akzentuierung sowie die Verwendung
von Bindestrichen kann bei ersteren innerhalb des Textes stark
variieren.

Inkonsistenzen bei den großen Umlauten (Ä, Ö und Ü) bzw. deren
Umschreibungen (Ae, Oe und Ue) wurden nicht harmonisiert. Überträge bei
Tabellen, die sich über Seitengrenzen hinweg erstrecken (S. 351-362),
wurden entfernt. Im Original wurde die Zwischensumme durch ‚Latus‘, der
Übertrag auf der neuen Seite durch ‚Transport‘ angegeben. Buchformate
in den Anzeigen wurden harmonisiert zu ‚8°.‘ bzw. ‚12°.‘

Die folgenden Stellen wurden korrigiert bzw. bedürfen des Kommentars:

    S. VII: ‚iron bound coaste‘ → ‚iron bound coast‘; ‚Mossman‘ →
        ‚Mossmann‘; ‚Gruve-Rench‘ → ‚Gruve-Ranch‘
    S. XI: ‚Pitoreske Sicht‘ → ‚Pittoreske Sicht‘
    S. XII: ‚Choren‘ → ‚Charen‘
    S. XV: ‚Nacsfolgerin‘ → ‚Nachfolgerin‘
    S. XVI: ‚Ferderungen‘ → ‚Forderungen‘
    S. XVII: Seitenzahl: ‚414‘ → ‚214‘
    S. XXI: ‚Militärkörperchaften‘ → ‚Militärkörperschaften‘;
        ‚Instruktioen‘ → ‚Instruktionen‚; ‚Representanten‘ →
        ‚Repräsentanten‘
    S. XII: ‚Charakteristk‘ → ‚Charakteristik‘
    S. 2: ‚sicht‘ → ‚sich‘
    S. 3: doppeltes ‚der‘; eines entfernt; ‚Jnsel‘ → ‚Insel‘; ‚Latt.
        21°-16°-56° und der Long. 157° 48° 51°‘ → ‚Latt. 21° 16′ 56″ und
        der Long. 157° 48′ 51″‘
    S. 5: ‚Aucland‘ → ‚Auckland‘
    S. 7: ‚Strasssen‘ → ‚Strassen‘
    S. 1: ‚Belagererer‘ → ‚Belagerer‘
    S. 18: ‚augenblichlich‘ → ‚augenblicklich‘
    S. 21: ‚ch wiieder‘ → ‚ich wieder‘
    S. 32: ‚Arena‘ könnte ‚Area‘ heißen, wurde aber so belassen
    S. 33: ‚10 Meile‘ → ‚10 Meilen‘
    S. 36: ‚Herrn Titkomb‘ → ‚Herrn Titcomb‘; ‚Herr Chr. Titcomb‘ →
        ‚Herr Chs. Titcomb‘
    S. 37: ‚dnrch‘ → ‚durch‘
    S. 39: ‚der Charakter der von Kolóa‘ → ‚der Charakter von Kolóa‘
    S. 41: ‚in sanften Bogen‘ → ‚in sanftem Bogen‘
    S. 46: ‚Nesselgewäschsen‘ → ‚Nesselgewächsen‘
    S. 48: ‚nnd‘ → ‚und‘
    S. 49: doppeltes ‚von‘; eines entfernt
    S. 50: ‚Sträuche‘ → ‚Sträucher‘
    S. 55: ‚selbstsüchtige europäische‘ → ‚selbstsüchtiger europäischer‘
    S. 60: ‚grogressiy‘ → ‚progressiv‘
    S. 61: ‚Districktsschulen‘ → ‚Distriktsschulen‘
    S. 62: ‚riesele‘ → ‚rieseln‘
    S. 68: ‚des Lava-Seees‘ → ‚des Lava-Sees‘; ‚174 meter‘ → ‚174 Meter‘
    S. 71: ‚Auströmungen‘ → ‚Ausströmungen‘
    S. 74: ‚engliche Meilen‘ → ‚englische Meilen‘
    S. 88: ‚ofmals‘ → ‚oftmals‘
    S. 102: ‚bearbeitetem‘ → ‚bearbeiteten‘
    S. 105: ‚religiösen Gebrauche‘ → ‚religiösen Gebräuche‘
    S. 113: ‚die Frau‘ → ‚die Frauen‘
    S. 115: ‚heist‘ → ‚heisst‘
    S. 125: ‚cirsa‘ → ‚circa‘; ‚strüppig‘ → ‚struppig‘
    S. 129: ‚westmalaysche‘ → ‚westmalayische‘
    S. 133: ‚phospheroscirend‘ → ‚phosphorescirend‘
    S. 134: ‚Tungi‘ → ‚Fungi‘
    S. 147: ‚vertheilhaft‘ → ‚vortheilhaft‘
    S. 168: ‚Geissel‘ → ‚Geisel‘
    S. 172: ‚König Kahakíli‘ → ‚König Kahikíli‘
    S. 177: ‚Gewandheit‘ → ‚Gewandtheit‘
    S. 185: ‚mit Aufmerksamkeit zulauschen‘ → ‚mit Aufmerksamkeit zu
        lauschen‘
    S. 187: ‚Paster‘ → ‚Pastor‘
    S. 188: ‚verbeiten‘ → ‚verbreiten‘
    S. 204: ‚Süpreme court‘ → ‚Supreme court‘
    S. 214: das Symbol für ‚Pfund‘ wurde durch das Symbol ‚℔.‘
        dargestellt.
    S. 218: ‚landen hiess‘; könnte auch heißen: ‚landen liess‘
    S. 228: ‚gswählten‘ → ‚gewählten‘
    S. 250: ‚Repäsentanten‘ → ‚Repräsentanten‘
    S. 260: ‚Finanzbudjets‘ → ‚Finanzbudgets‘
    S. 261: ‚ans‘ → ‚aus‘
    S. 262: ‚accreditite‘ → ‚accreditirte‘
    S. 263: ‚Protestand‘ → ‚Protestant‘
    S. 264: ‚bei der Verein. Staaten‘ → ‚bei den Verein. Staaten‘
    S. 266: ‚namentlieh‘ → ‚namentlich‘
    S. 273: ‚Steamchip‘ → ‚Steamship‘; ‚veraussehend‘ → ‚voraussehend‘
    S. 274: ‚ernante‘ → ‚ernannte‘
    S. 277: ‚Honolulu-Riflles‘ → ‘Honolulu-Rifles‚
    S. 279: ‘Honolulu-Reifles‚ → ‘Honolulu-Rifles‚
    S. 290: ‘the membres‚ → ‘the members‚
    S. 300: ‘Section 1420 → ‚Section 1421‘
    S. 304: ‚Miethhauser‘ → ‚Miethhäuser‘; ‚zwizchen‘ → ‚zwischen‘
    S. 312: ‚eingericht‘ → ‚eingereicht‘
    S. 314: ‚verschieden Häfen‘ → ‚verschiedenen Häfen‘; ‚jählich‘ →
        ‚jährlich‘
    S. 324: ‚Section I‘ → ‚Section 1‘
    S. 332: ‚Versicherungscompagie‘ → ‚Versicherungscompagnie‘
    S. 338: ‚lincensirte‘ → ‚licensirte‘; ‚spirituoser‘ → ‚spirituöser‘
    S. 343: ‚an diesm‘ → ‚an diesem‘; ‚Daner‘ → ‚Dauer‘
    S. 349: ‚Flüsigkeiten‘ → ‚Flüssigkeiten‘
    S. 351: ‚Obergerichts‘ → ‚Obergerichtes‘ (vereinheitlicht)
    S. 363: ‚Privy-Concil‘ → ‚Privy-Council‘

Verschiedene Schriftschnitte werden in diesem Text durch die folgenden
Sonderzeichen dargestellt:

    kursiv:   _Unterstriche_
    fett:     +Pluszeichen+
    gesperrt: ~Tilden~

Tiefgestellte Zeichen werden durch geschweifte Klammern mit
vorangestelltem Unterstrich symbolisiert: _{tiefgestellt}.

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                                  Die
                            Sandwich-Inseln
                               oder das
                        Inselreich von Hawaii.

                                  Von
                      Graf Reinhold Anrep-Elmpt.

                            [Illustration]

                               Leipzig.
                     Verlag von Wilhelm Friedrich,
                          K. Hofbuchhändler.
                                 1885.




       Alle Rechte, besonders das der Uebersetzung, vorbehalten.




Vorwort.


„Du musst unbedingt die Eindrücke Deiner Reisen veröffentlichen!“ so
lautete der Wunsch zahlreicher Freunde, den ich zu erfüllen versprochen
hatte, ohne zu bedenken, dass das Wollen leichter als das Können ist.

Als ich zur Erfüllung meines Versprechens schritt, ja da erschien --
abgesehen von den vielen Schwierigkeiten, denen der Schriftsteller
gewöhnlich begegnet -- sofort die der Wahl des Objektes zum Beginnen.
Womit beginnen? das war die Frage. Soll es Amerika, soll es Australien
oder Asien sein -- deren Länderstrecken ich kreuz und quer, täglich
treu ein Tagebuch führend durchwandert, oder mehrfach durchreist bin --
womit ich die Beschreibungen meiner Reisen um die Welt eröffnen soll?

Mein Entschluss schwankte hin und her, bis ich auf den Gedanken kam,
mit dem kleinsten selbstständigen Reiche des Stillen Oceans den Anfang
zu machen, um zugleich durch diese Wahl beweisen zu können, dass oft im
Kleinen Grosses und wo man wenig erwartet, mehr als man vermuthet zu
finden ist.

Ich griff deshalb zu meinen Reise-Tagebüchern der Sandwichinseln, d. h.
des Inselreichs von Hawaii, des interessanten Stillen Ocean.

Die Wahl dieses kleinen Reiches und seiner in ihrer Reife noch
jugendlichen Nation als Beginn meiner Reisebeschreibungen, gibt mir den
Muth die Hoffnung auszudrücken, dass gleichwie in der Kleinheit meines
Objektes des Inselreiches von Hawaii sich Grosses zeigt, vielleicht
auch in meiner kleinen Arbeit etwas Nützliches für das Grosse zu
finden sein wird und dass, gleichwie das in seiner fabelhaft raschen
Entwicklung interessante kleine Reich seiner Jugend wegen Nachsicht
verdient, auch dieser meiner kleinen Arbeit gütige Nachsicht und
einiges Interesse vom Leser gewährt werden wird.




Inhalts-Verzeichniss.


  I. Theil:

  3 Monate 8 Tage im Inselreiche. Reisebeschreibung.


  I. Abtheilung.

  Von San Francisko (Californien) nach Honolulu (Inselreich
  Hawaii).

                                                                   Seite

  Den 13. Mai 1878. -- Ab San Francisko. -- Eindrücke. --              1

  Rückblick auf die Metropole. -- Im Stillen Ocean. --                 2

  Vom 18. bis 21. Mai. -- Sicht von Oahú. --                           3

  Sicht von Honolulu. -- Der Hafen. --                                 3

  Halt vor der Werft. -- Tabelle der Reise. --                         4


  II. Abtheilung.

  Ankunft in Honolulu. -- Eindrücke.

  Landung. -- Wohnung. --                                              5

  Umriss des Inselreiches. --                                          5

  Abnorme Sterblichkeit. -- Ursache derselben. -- Tabelle der
  Einwohner. --                                                        6

  Erster Eindruck. -- Wanderung durch die Stadt. --                    7

  Hauptstrassen. --                                                    7

  Gärten. -- Die Kirchen Honolulus. --                                 8

  Sehenswerthe Gebäude. -- Palais des Königs. --                       9

  Die Kaserne. -- Das Gefängniss auf dem Riff. --                     10

  Das „Oahú-College“. --                                              11

  Principien der Anstalt. --                                          12

  Gemeinschaftliche Erziehung. -- Amerikanisches Schulprincip. --     12

  Oeffentliche Prüfung der Schule. -- Die Gärten der Anstalt. --      13

  Entwicklung des Schulwesens. -- Das „Joláni-College“. --            14

  Asyl für Geisteskranke. --                                          15

  Das Reformatorium. -- Zweimonatlicher Aufenthalt. --                15

  Vorbereitungen zur Reise nach Kauai. --                             16


  III. Abtheilung.

  Ausflug von Honolulu nach Kauai.

  Der Schooner „Marianne“. --                                         16

  Sicht von Kauai. -- Hafen Navillivilli. -- W. Lowel. -- Guter
  Kaffee. -- Die Terrafirma. -- Eindrücke. --                         17

  Von Navillivilli nach Kolóa. -- Eindrücke. -- Brücke des
  Niúmalú. --                                                         18

  Stille der Natur. -- Auf der Höhe des Passes. -- Dreiers
  Plantage. -- Kolóa. --                                              19

  Schlechte Weide. -- Der Ort Kolóa. --                               20

  Plantage Kolóa. -- Rückweg. -- Lowel’s Häuslichkeit. --             20

  Lehúa-Plantage. -- Ein Abend unter Hawaii’ern. -- Wie die
  lieben Leute speisen. --                                            21

  Frisches Pferd zum Weiterritt. -- Ab durch die Insel. --            22

  Mündung des Wailúa. -- Das Dorf Wailúa. -- Die Heimath der
  Deborah. -- Der Wailúa-Sturz. -- Ueppige Vegetation. --
  Dorf Kapaá. --                                                      23

  Sicht im Ritt. -- Viehgut des Mr. Krull. -- Ursache der Grasarmuth.
  -- Ort Moloá. --                                                    24

  Irrthum durch Stille und Schädel. -- Nacht in Pelaá. -- Herr
  Bertelmann. --                                                      25

  Weiterritt. -- Die Gegend. -- Von Moloá bis Kiloéa. -- Nach
  Hanalei. -- Eindrücke. --                                           26

  Von der Höhe. -- Princeville-Plantage. -- Ein steiler Zickzack.
  -- Ueppige Lage der Plantage. --                                    27

  Eindrücke. -- Vor dem Hause. -- Herr Conrad nebst Frau. --
  Wanderung durch das Thal. --                                        28

  Bei Hackfield. -- Idyllische Behausung. -- Eindrücke. -- Die
  schmierige Pfeife. -- Die Hawaii’er Frauen. --                      29

  Rückkehr zur Plantage. -- Lebensweise. -- Die Chinesen. --          30

  Importirter Hass. -- Der Europäer in der Plantage. -- Gemischte
  Sprösslinge. -- Früh zur Ruh. --                                    31

  Rentabilität der Zuckerrohrplantage. -- Ein Exempel der
  Rentabilität. --                                                    32

  Den 9. Juli im Sattel. -- Prachtscenerien. -- Das Waioli-Thal. --
  Ritt durch die Brandung. -- In Naué. -- Mr. Robinson und
  sein Haus. --                                                       33

  Ritt zu den Grotten von Haëna. -- Eindrücke der Grotten. --         34

  Rascher Ritt. -- Hunger zwingt zur Eile. -- Mr. Titcomb
  und kein Nachtlager. --                                             35

  Bei Bertelmann. -- Vielseitige Unterhaltung. -- Herr Titcomb
  und seine Charakteristik. -- Seidenraupenzucht. --                  36

  Beispiel wirkt. -- Die Heiligkeit des Sonntags liebt die
  Seidenraupe nicht. -- Ruin Titcombs. --                             37

  Sein Aufschwung. -- Die Insel verliert eine Industrie. -- Im
  Sattel bis Lehúa. -- Parforceritt nach Kolóa. -- Auf dem
  Dampfer „Kilauéa“. --                                               38

  Eindrücke der Insel. -- Die „iron bound coast“. -- Lage der
  Insel Kauai. --                                                     39

  Ankunft in Honolulu. --                                             40


  IV. Abtheilung.

  Ausflug von Honolulu zur Insel Maui und Ritt durch dieselbe.

  Auf dem Dampfer „Likelike“. --                                      40

  Eindruck des Hafens von Honolulu. --                                41

  Lahaïna. -- Die Malaéa-Bai. -- Gerüttelt, geschüttelt bis Wailúku.
  -- Die Landenge Kóla. --                                            42

  Ost-Maui. -- West-Maui. -- Das „Jáo-Thal“. -- Die Schlacht
  der Vernichtung. -- Die „Brewer“-Plantage. --                       43

  Der Ort Wailúku. -- Eindruck der Bevölkerung. --                    44

  Die „Waikapú“-Plantage. -- Eindrücke. -- Wanderung durch das
  „Wailúku“-Thal. --                                                  45

  Pompöse Schlussgebirge des Thales. -- Zurück nach Wailúku. --       46

  Die „Waihae“-Plantage. -- Der Fischmarkt. -- Der stille Sonntag.
  -- Die römisch-katholische Kirche. --                               47

  Wahrheit oder Schein. -- Der Schein und die Wahrheit. --
  Die „Poi“-Manufaktur. -- Bahn von Kahúluï. --                       48

  Ritt nach Ost-Maui. -- Eine öde Fläche. -- Mossmann’s Plantage. --  49

  Die „Gruve-Ranch“. -- Eine freundliche Aufnahme. -- Der Ort
  Makawaó. -- „Sanich-Set“. --                                        50

  Ueberraschende Anlagen. -- Coralls und ihre Pforten. --             51

  Die „Hayku“-Plantage. -- Meine Rechnung. -- Die Fahrt nach
  Kahúluï. --                                                         52


  V. Abtheilung.

  Von Maui nach Hawaii.

  Auf dem Dampfer „Kilauéa“. -- Die Insel Kahooláwe. -- Folgen
  der Entwaldung. --                                                  53

  Vor Honoaúla. -- Die Felseninsel. -- Molokíni. -- Die
  „Hoúlapalákuá“-Plantage. -- Hawaii in Sicht. -- Stürmischer Canal.
  -- Bai von Kawaihae. -- Distrikt Kohála. -- Ort Kawaihae. --        54

  Von Kawaihae bis Waiméa. -- Distrikt Waiméa. -- Der Tempel
  von Puúapá. -- Irrthümliche Behauptung der Europäer. --             55

  Kein Kannibalismus. -- Vor Kohála. -- Vor Laupahoehoe. --
  Pracht der Wasserfälle. -- Halt vor Hakaálaú. -- Die Küste. --      56

  Vor Hilo. -- Beschwerliche Landung. --                              57


  VI. Abtheilung.

  Die Insel Hawaii.

  Der Bäckermeister Wilhelm. -- Ein umfangreiches Dorf. --            57

  Hilo, wie es ist. -- Die Regenbogen-Cascade. --                     58

  Lieblicher Blick. -- Wanderung durch die Stadt. -- Die
  Hochschule. --                                                      59

  Eindruck der Schule. -- Schulzwang. -- Schulwesen. -- Trennung
  der Kirche von der Schule. --                                       60

  Keine Staatsregierung. -- Distrikts- und Normalschulen. -- Privat-
  und Kirchenschulen. -- Wirkung des hiesigen Schulwesens. --
  Miethe eines Pferdes. --                                            61

  Hilo und sein Klima. --                                             61

  Hilos Wasser und Feuchtigkeit. -- Ueppiges Gedeihen. -- Warum
  die Produkte theuer. --                                             62

  4. August im Sattel. -- Ein störrisches Pferd. --                   62

  Joe Puni tröstet. -- Weg und Gegend. -- Die Vegetation. --          63

  Die hiesige Flora im Vergleich zu der Indiens und Ceylons. --
  Die Fama der Flora ist vorbei. -- Ursache des Schwindens
  der Flora. --                                                       64

  Die Hauptbedingungen der Pflanzenwelt der Tropen. --                65

  Die Natur bleibt Herrscherin der Schöpfung. -- Ort Olaá. --
  Die Sicht. -- Kaauá und sein Grashaus. -- Ein dampfendes
  Prachtmahl. --                                                      66

  Von Olaá zum Kilauéa. -- Die Sicht -- Erstes Rollen. --             66

  3 Meilen vor dem Krater. -- Das Kraterhaus. --                      67

  Dampf und Schwefelgeruch. -- Kamin- und Kraterfeuer. -- Zum
  Krater. -- Vor dem Feuerbecken. --                                  68

  Eindrücke. -- Farbe der Masse. -- Das Loch der Péle. -- Der
  Rückweg. --                                                         69

  Der Mauna-Lóa und seine Nebenkrater in Charakterzügen. --           70

  Ab vom Kraterhaus. -- Meine Rechnung. -- Eine wüste Gegend.
  -- Nebel. --                                                        72

  Vor Kapapála. -- Verpestete Luft. -- Ueber Kaiwa nach Pahálla.
  -- Gastfreundschaft. --                                             73

  Die „Pahálla“-Plantage. -- Praktische Cisternen. -- Folgen der
  Dürre. -- Unternehmungsgeist des Besitzers. --                      74

  Ab nach Waiohíno. -- Hartes Fell der Pferde. -- Der Mensch
  das gequälte Thier. -- Mein Weg. -- Hafenort Púnaluú. --
  Quellen am Ufer. --                                                 74

  Verheerung durch Eruption. -- Ein mattes Pferd. --                  75

  Die Mühle von Waiohíno. -- Lage der Stadt. -- Keimkraft. --         76

  Im Hause echter Kanaken. -- Wanderung durch Waiohíno. --            77

  Durch die Zuckerrohrfelder. -- Praktischer Transport des Rohres
  von den Feldern. --                                                 78

  Ritt nach Kaálualú. -- Schlechter Transport meiner Sachen. --
  Zum Dampfer. --                                                     78


  VII. Abtheilung.

  Von Hawaii nach Honolulu.

  Heftig schwankend ab von Kaálualú. -- Halt vor Hóopúlo. --          78

  Sicht der Küste. -- Vor Kauilií. --                                 79

  Ort Kapaá. -- Vor Hookéna. -- Es wird „Ava“ geladen. --
  Die Fischerbevölkerung. -- Ein wohlhabender Ort. --                 80

  Halt vor Kaawalóa in der „Kéalakékuá“-Bai. -- Denkmal Cooks. --     80

  Vor Kailúa. -- Distrikt Kóna. -- Vor Wainanálií. -- Halt vor
  Kawaihae. -- Sicht des Húalálií. -- Lieblicher Hain. --
  Sturm vor Máhukóna. -- Der Mumúkohú hebt Steine. --                 81

  Oede Umgebung. -- Der „Hawaii-Maui“-Kanal. --                       81

  Lahaïna. -- Die Normalschule. -- Die Abendschulen und
  Privatschulen. --                                                   82

  Die Insel Lanaï. -- Die Nadeln von Honopú. -- Die Verwüstung
  Lanaïs. --                                                          83

  Die Insel Molokai. --                                               84

  Fruchtbarkeit des Bodens. -- Ansiedelung für Aussätzige. --         85

  Lage der Ansiedelung. --                                            85

  Die Insel Nihau. --                                                 85

  Ankunft in Honolulu. --                                             86

  Ich hätte poltern sollen. -- Die Fregatte „Kreiser“. --
  Sehnsucht. --                                                       86


  VIII. Abtheilung.

  Tendenz der Europäer. -- Charakterzüge der Hawaiier. --
  Gebräuche und Sitten derselben.

  Eine nützliche Bekanntschaft. -- Trübe Gedanken. --
  Anglo-sächsischer Einfluss. --                                      87

  Die Vernichtung. -- Civilisatorischer Einmarsch unter dem
  Deckmantel der Religion. --                                         88

  Um rasch Proselyten zu machen. -- Hass und Zwietracht. --
  Folgen der Verzweiflung. --                                         88

  Gerechte Verzweiflung als Rebellion. -- Pulver gegen
  Schleuderstein. --                                                  89

  Action, Besetzung, Colonisation und Scheidewasser. -- Die Plagen
  der Ureingeborenen. --                                              89

  Keine Gerechtigkeit und Nächstenliebe. -- Import der Verachtung.
  -- Civilisationstaufe des Urbodens. --                              90

  Schlimme Folgen gewisser Colonisationssysteme. --                   90

  Günstigere Folgen anderer Systeme. --                               91

  Gewisse Colonisatoren und die Menschen-Vernichtung. --              91

  Philanthropische Vereine als Deckmäntel. --                         92

  Die Schlussfolgen der anglo-sächsischen Colonisation. -- Der
  Colonisator müsste bedenken -- --. -- Erobern und Berauben. --      92

  Politisches Handeln und gewandter Betrug. --                        93

  Eifersucht der Staaten und Nationen. -- Der Staat und das
  eigenmächtige Attentat. --                                          93

  Der Eroberer und das Eroberte. -- Toleranz ist besser als
  Zwang. --                                                           94

  Legitime Mittel gegen Unterworfene. -- Das Inselreich Hawaii
  berücksichtigt unter den Colonien. --                               95

  Cooks Zahl der Bevölkerung. -- Abnorme Sterblichkeit von 1779
  bis 1872 tabellarisch. -- Was kann diese Sterblichkeit
  hemmen? --                                                          95

  Ursachen der Sterblichkeit. -- Vergiftung des Blutes. --            96

  Der Aussatz und der Aberglaube. -- Der Aussatz und die neue
  Zeit. --                                                            96

  Aerzte sind erforderlich. -- Frühzeitiges Sterben der Kinder. --
  Sorglosigkeit der Mütter. -- Jugendlicher Beischlaf. -- Polyandrie.
  -- Foeticidium und Geschlechtskrankheiten. -- Das Reiten. --        97

  Gutmüthigkeit und Indifferenz. -- Das „tabú“ und die Kinder. --
  Die Mutter und das Kind. --                                         98

  Aversion der Frauen gegen Kindererzeugung. -- Entwicklung der
  Kinder. --                                                          98

  Widerspruch im Charakter. -- Vom Barbarismus in 58 Jahren
  zur Civilisation. -- Das Volk von heute athmet frei. --             99

  Wirkung einer unübertriebenen Civilisation. -- Der Hawaiier
  und der Wechsel seines Temperaments. --                             99

  Der Hawaiier hat keinen Ausdruck für das Gefühl. -- Nationale
  Spiele. --                                                         100

  Nationale Tänze und Lieder. --                                     101

  Charakter der Spiele. -- Charakter der Tänze. -- Musikalische
  Instrumente. --                                                    101

  Schmuck der Tänzerinnen. -- Federmantel Kamehámehás I. --
  Waffen der Kanáken. --                                             102

  Ihre Ackergeräthe und Werkzeuge alter Zeiten. --                   102

  Charakter der Kanáken. -- Veränderung desselben. --                102

  Misstrauen gegen Fremde. -- Beispiel der Europäer. --              103

  Charakter der Kanáken. -- Das Wort „tabú“. --                      103

  Die Wirkung des „tabú“. --                                         104

  Die Mythologie der Hawaiier. -- Ihr Begriff der Seele. --          105

  Das „Wakéa“ und der „Milú“. -- Die Götter der Unterwelt. --        105

  Die Priester und die „Kiéo“. -- Das Todtengebet. --                105

  Die Jahreszeiten und Monate. --                                    106

  Unterschied zwischen dem „kaú“ und dem „hooílo“. -- Ihre
  Astronomie. --                                                     106

  Die alten Sitten unsichtbar, jedoch vorhanden. --                  106

  Die Hawaiier ohne Schleier. --                                     107

  Die Kunst der Verstellung. --                                      107

  Bemeisterung der Gefühle. -- Die Grashütten. -- Haltbarkeit
  der Dächer. -- Das Innere der Hütten. -- Die Matten. --            108

  Frische der Hütten. -- Frauen speisen abgesondert. --              108

  Zubereitung eines Schweines. -- Ihre liebste Nahrung -- Der
  „taro“. --                                                         109

  Zubereitung des „poi“. --                                          109

  Kleidung der Frauen. -- Ihr Kopfputz. -- Kleidung zu Pferde. --    110

  Malerische Reiterinnen. -- Die „selápa“. -- Das Alphabet der
  Kanáken. --                                                        111

  Eine 53jährige Entwicklung. --                                     111

  Das Schulwesen im Inselreich. --                                   112

  Die Mädchen im elterlichen Hause. -- Charakteristik der
  Frauen. --                                                         112

  Die Frauen waren nicht den Männern untergeordnet. --               113

  Warum speisten die Frauen abgesondert? -- Wechsel im Temperament
  der Frauen. -- Ihre Leidenschaft in der Liebe. --                  113

  Ihre Liebe für Blumen. -- Ihr dolce far niente. --                 114


  IX. Abtheilung.

  Mein Entschluss. -- Recapitulation. -- Meine Eindrücke.

  Mein Entschluss. -- Reisevorbereitungen. --                        114

  Die Einfahrt in den Hafen den 11. August -- Die Gebirgsketten
  der Insel Oahú. --                                                 115

  Die Diamantspitze. -- Der Pluto von Hawaii. --                     115

  Eine idyllische Ebene. -- Waikíki. -- Der Kaula. -- Die Einfahrt
  in den Hafen. -- In der Rhede. -- Honolulu im
  Morgenschlaf. --                                                   116

  Die Glocke der Frühmesse. -- Ueber die Stadt hinweg. -- Die
  Gebirgsketten. --                                                  117

  Die „Ewa“-Fläche. -- Das Gefängniss. -- Reisfelder. --             118

  Eine öde Fläche. -- Das üppige „Núuanú“-Thal. -- Die
  „Núuanú-Pali“-Strasse. -- Freudige Züge. --                        118

  Des Teufels „Punch-Bowl“. --                                       119

  Sicht vom Teufelsgipfel. --                                        119

  Die Kratervertiefung. -- Nebenkrater als Teiche. --                119

  Auf der Höhe des Kegels. -- Die Umgebung des Kegels. --            119

  Das „halfway“-Haus. -- Schluss des Thales. -- Der „Pali“-Pass.
  -- Der Abgrund von 1794. --                                        120

  Der Zickzackweg. -- Die nördliche Ebene von Oahú. --               120

  Das Dorf Kailua. -- Chinesische Reisplantagen. -- Gute Jagd. --    121

  Das Thal Waimanalóa. -- Die Fläche von Kapaá. --                   122

  Der Ort Káneohé nebst Umgebung. --                                 122

  Der „Hoeii“-Distrikt und Waikáno. -- Dem Strande entlang. --       123

  Das „Waiahoeé“-Thal. -- Das Dorf Kualóa. --                        123

  Kauá. -- Hauúla. -- Laïe. -- Die Ansiedelung der Mormonen. --      124

  Die Gemeinde der Mormonen. -- Eine echte Strandgegend. --          124

  Von Kahukú bis Waïalúa. -- Der Ort Waïalúa. -- Der Weg
  über Waïanae. --                                                   125

  Der Weg durch das „Waïalúa“-Thal. -- Pittoreske Sicht --
  Die Vegetation des Gebirges. --                                    125

  Waïpio am Schluss des Thales. -- Die „Perl-Lochs“. -- Keine
  Austern mehr. --                                                   126

  Eine öde Fläche. -- Puúlóa. --                                     126

  Vor Honolulu. -- Ursprung und Bildung der Inseln. --               127

  Das Gebirge und der Untergrund. -- Die Reihen Vulkane. --
  Der Humus. --                                                      128

  Sandansammlungen. -- Die Laven. -- Die Asche. --                   128

  Die Fauna der Inseln. -- Säugethiere. --                           128

  Vögel. --                                                          129

  Reptilien. -- Lurche. -- Fische. -- Insekten. --
  Tausendfüsser. --                                                  130

  Spinnenthiere. -- Krustenthiere. --                                132

  Räderthiere. -- Würmer. --                                         132

  Weichthiere. --                                                    132

  Strahlthiere. --                                                   133

  Moosthiere. -- Darmlose Thiere. -- Urthierchen. --                 133

  Die Flora. --                                                      133

  Cryptogamen. -- Algen. -- Pilze. -- Flechten. -- Charen. --        134

  Laubmoose. -- Lebermoose. -- Farnen. --                            135

  Schachtelhalme. -- Natterzungengewächse. -- Wurzelfrüchtler.
  -- Bärlappen. -- Phanerogamen. -- Cicadeen. --
  Nadelholzgewächse. --                                              135

  Monocotyledonen. -- Kolbenblüthige. -- „Kalo“. -- Thyphaceen.
  -- Pandanen. --                                                    136

  Palmen. -- Kokospalmen. -- Spelzenblüthige. -- Die „papaia“.
  -- Die Weideflächen, wie sie waren und wie sie sind. --            136

  Ursache des Schwindens der Gräser. -- Der „ki“. --                 137

  Der „úhi“ und „úbi“. -- Die „ensis argentia“. --                   137

  Bananen. -- Banane als Heilmittel. -- Arowroot -- Dicotyledonen.
  -- Apetalae. -- Sandelbäume. --                                    138

  „Awa“ als Getränk. -- „Awa“ als Heilmittel. -- „Awa“ als
  „betle“. -- Piper cubeba. -- Der „kahuiláo-kaláni“ oder
  „nioi“ als Gift. --                                                138

  Der „nioi“ vernichtet durch Kamehámehá III. -- Der Brotbaum.
  -- Der „makokó“. -- Der „mii-mákole“. --                           139

  Dicotyledonen-Sympetalae. -- Spanischer Pfeffer als
  Heilmittel. --                                                     140

  Der „kowáli“. -- Der „pohuéhué“. -- Die Batate. --                 140

  Der „williwilli“. -- Teak. --                                      141

  Dicotyledonen. -- Polypetalae. -- Der „púnalíma“. -- Kürbisse.     141

  Eucalyptus. -- Der Hawaiier Bergapfel. -- Der „kóa“. -- Der
  „rus coraria“. -- Sumach. --                                       142

  Der Mango. -- Der „hau“. -- Geranium und Balsaminen. --            143

  Der „kukuï“. -- Ranunculaceen. -- Physiognomien der Inseln. --     143

  Die Insel Hawaii. --                                               144

  Erhebungen derselben. -- Ihre Gipfel mit Schnee. -- Form des
  Gebirges. -- Das Ufer der Insel. --                                144

  Umgebung der Ufer. -- Eindruck der Insel Hawaii. --                144

  Die Insel Maui. -- Ost-Maui. -- West-Maui. --                      145

  Maui im Vergleich zu Hawaii. -- Charakter von West-Maui. --        145

  Die Insel Kauai und ihr Charakter. --                              146

  Die Insel Kauai als die üppigste. -- Charakter der Insel Oahú.
  Geringe Veränderungen derselben. -- Oahú’s Gebirge. --             146

  Oahú’s Flora. -- Charakter der Insel Molokai. -- Allgemeiner
  Eindruck der bewohnten Inseln. --                                  147

  Die üppigste Insel. -- Welche könnte die ertragreichste sein?
  -- Früherer Erwerbszweig der Inseln. --                            147

  Walfischfahrerstationen. -- Regelmässiges Treiben derselben. --    148

  Der Verdienst der Inseln. -- Abnahme der Walfischfahrer und
  deren Ursache. --                                                  148

  Als Ersatz die Moralität. -- Wiederbelebung der Fischerei und
  des Ackerbaues. --                                                 148

  Die rationelle Landwirtschaft schwer möglich. -- Zu zahlreiche
  Heerden. -- Devastation der Waldungen. --                          149

  Günstiges Klima. -- Günstiger Boden für Zuckerrohr. --             149

  Erforderliche Einschränkung des Dampfbetriebs. --                  150

  Wasser nimmt ab. -- Das Zuckerrohr ist lukrativ; doch soll der
  Wald geschont werden. --                                           150

  Arbeitskräfte mangeln. -- Der Kanake liebt keine fesselnde
  Arbeit. -- Günstigste Einwanderer. --                              150

  Der Kaffeeanbau vorteilhaft. -- Die Seidenraupenzucht
  anzurathen. --                                                     151

  Obstbaumzucht, verbunden mit Seidenraupenzucht. -- Einmachen
  der Früchte. -- Schonung der Waldungen. --                         152

  Maulbeer-, Obst-, Kaffeebäume geben Schatten. -- Schwierigkeit,
  Capitalien aufzutreiben. -- Hohe Prozente. --                      152

  Was erfordern die Inseln zur Entwickelung ihres Wohlstandes? --    153

  Erhaltung der Naturkräfte. -- Schonung der Vögel. --               153

  Der Kaffeebaum. -- Die Seidenraupenzucht. -- Der Sandelbaum. --    154

  Vermehrung der Arbeitskräfte. -- Protektion der Einheimischen.
  -- Fremde Machthabung ist der Nation schädlich. --                 154

  Fremde Machthaber folgen dem Princip des Aussaugens. -- Ursache
  dieses Princips. --                                                155

  Sonderbarer Ausspruch. -- Die Selbstentwicklung der Hawaiier. --   156

  Gefahr ihrer Selbstständigkeit. --                                 157


  II. Theil:

  Entdeckung der Sandwich- oder Hawaii-Inselgruppe
  und chronologische Entwicklungsgeschichte des
  Königsreichs von Hawaii.


  I. Abtheilung.

  Entdeckung der Sandwich- oder Hawaii-Inselgruppe.

                                                                   Seite

  1542 der spanische Seefahrer Gaëtano. -- 1567 Besuch Mendonas.
  -- Die Insel schon früher bekannt gewesen. -- Sage
  von 1527. -- Sinalóa und die Moluken. --                           161

  Sturm an der Küste Hawaiis. -- Die Ihú. -- Mendonas geogr.
  Feststellung. --                                                   162

  1567, Mendona benennt die Inseln. -- Capitän Cook. -- 1777,
  die Middleton’sche Karte der Inseln. --                            162

  Ursprung der Eingeborenen. -- Möglichkeit ihrer Wanderung
  aus Asien. --                                                      163

  Sie sind Westmalayen. -- Ihre Aehnlichkeit mit denen von
  Sinalóa. --                                                        164

  Die Maori Westmalayen. -- 1778 Cooks Besuch. --                    165

  Die Urbevölkerung freundlich. --                                   166

  Cook vor Waiméa. -- Cook vor Nihau. -- Kamehámehá besucht
  ihn. --                                                            166

  Cook in der Bai Kealákekuá. -- Seine Vergötterung. --              166

  Eine Volkssage. -- Cook als Gott Leno. --                          167

  Cook verlässt die Bai. --                                          168

  Freude des Volkes. -- Cook landet wieder. -- Cooks List
  überlistet. -- Ein Häuptling erschlagen. -- Rache. --              168

  Cook stöhnt -- Cook tödtet und wird getödtet. --                   169

  Vergeltung seines Todes. -- Flucht der Eingeborenen mit der
  Leiche. -- Wiedergabe seiner Knochen. --                           169

  1786 Laperouse vor Maui. -- 1779 bis 1792.-- Kiwaló gegen
  Kamehámehá. -- Tod Kiwalós. --Kamehámehá als Sieger. -- 170

  Kamehámehá in Maui. -- Die „Jao“-Schlacht. --                      171

  Schlacht auf Hawaii. -- Der Aschenregen. -- Keuá ermordet. --
  Kamehámehá wird Herr von Maui und Hawaii. --                       171

  1790, die ersten Schiffe Amerikas. -- Neue Freunde Kamehámehás.
  -- Ein Gemetzel. -- Vorbereitungen des Krieges. -- Seeschlacht
  vor Hilo. -- Die Schlacht von Nuuanú. --                           172

  Der Sturz in den Abgrund. -- Kamehámehá wird Herr von Maui,
  Oahú und Hawaii. -- Kriegsvorbereitungen gegen Kauai. --           172

  1792 Vancouvers Besuch. -- 1794, Entdeckung des Hafens von
  Honolulu. -- Frieden bis 1804. -- Vancouver und der König. --      173

  1801, Eruption des Hualalaï. -- Die „Peleleu“-Flotte. -- Der
  König siedelt nach Waikiki. -- Seine Schaaren. --                  173

  Kamehámehá I. und Kaumualii von Kauai. --                          174

  Kaumualii besucht Kamehámehá I. --                                 174

  Ihre Unterredung. -- Ihre Vereinbarung. --                         175

  Gründung der Einheit des Reiches. -- Ausbruch der Pocken. --       176


  II. Abtheilung.

  Die Gründung des Königreichs von Hawaii unter Kamehámehá I.
  -- Kamehámehá II. während seiner Minderjährigkeit. --
  Die Regentschaft.

  Charakteristik Kamehámehás I. -- Seine zweite Frau. --             177

  Ereignisse während seines Lebens bis 1804. --                      177

  Sein erstes Handeln als alleiniger Herrscher. -- Sein Wunsch
  um Missionäre. -- Seine Regierung. --                              178

  Der König als Kaufmann. -- Seine Schonung der Sandelbäume.
  -- Geburt seines Sohnes. -- Festung Honolulu erbaut. --            179

  Die Religion des Königreichs. -- 1819, Tod Kamehámehás I. --
  Das „tabu“. --                                                     179

  Das Heidenthum fühlt sein Ende. -- Kamehámehá II. als
  minderjährig. --Die Kaahúmanú. -- Krönung des Königs. --           180

  Ceremonie der Krönung. -- Charakter Kamehámehás II. -- 181

  Leichtsinn und Indifferentismus des Königs. -- Bruch des tabu
  1819. -- Schreck der Priester. --                                  182


  III. Abtheilung.

  Bruch der Priester mit dem König. -- Sturz des Heidenthums.
  -- Das Christenthum fasst Wurzel. -- Kamehámehá II. und die
  Regentschaft. -- Tod des Königs. -- Kamehámehá III. unmündig.
  -- Tod der Kaahúmanú. -- Ihre Nachfolgerin. --

  Rebellion der Priester. -- Schlacht bei Kuamoó. --                 183

  Vernichtung des Heidenthums. --                                    183

  Der König unwillkürliche Ursache derselben. -- 1820, die ersten
  Missionäre. --                                                     184

  Verbot ihrer Niederlassung. -- Der Grund des Verbotes. --
  Aufhebung des Verbotes. -- Die ersten Missionäre in Honolulu. --   184

  1822, erste Druckerei. -- 1823, Eruption des Kilauéa. -- Die
  Kaahúmanú und die Missionäre. --                                   185

  Ihre Zurückhaltung den Missionären gegenüber. -- Der König
  reist nach England. -- 1824, Tod des Königs. --                    185

  Die Königin-Mutter lässt sich taufen. -- Aufstand in Kauai. --      --

  George wird geschlagen. -- Strenge des Gouverneurs. --             186

  Kamehámehá III. -- Die Regentin. -- 1825, Ankunft der Leiche
  des Königs. -- Die Kaahúmanú lässt sich taufen. --                 187

  Die Taufe der Kaahúmanú bekehrt das Volk. -- Die erste Kirche
  in Honolulu. -- Entwicklung des Christenthums im
  Inselreiche. --                                                    187

  Die Regierung, das Volk und die Missionäre. -- Die Missionäre
  bedrängt durch die weisse Bevölkerung. --                          188

  Ihre Tendenz gegen Spirituosen. --                                 188

  Schiffsmannschaften gegen die Landesgesetze. --                    189

  Die Regentin tritt energisch für die Missionäre auf. --            191

  Energische Antwort der Kaahúmanú. -- Die 2. Compagnie
  Missionäre. --                                                     191

  Die Proklamation von 1829. -- Protest der weissen Bevölkerung. --  192

  Die Vereinigten Staaten beglückwünschen die Regentin. --
  Einschärfung der Gesetze. -- Schulen und Missionäre. --            192

  1832, Tod der Kaahúmanú. -- Ihre Nachfolgerin. -- Vulkanische
  Eruptionen. -- Depravation des Königs. --                          193

  Gefährlicher Umschwung des Volksgeistes. --                        193


  IV. Abtheilung.

  Volljährigkeit des Königs Kamehámehá III. -- Die „Kuina-nui“
  Kinau und ihre Regierung. -- Kamehámehá III. giebt eine
  Constitution. -- Seine Regierungszeit. -- Sein Tod. --

  1833, Kamehámehá III. volljährig. -- Die Kinau regiert. --
  Zunahme der Missionäre. --                                         194

  1834, erste Zeitschrift in nationaler Sprache. -- Die Missionäre.
  -- Der König verändert sich. -- Eine wichtige Proklamation. --     194

  Einfluss der Kinau auf den König. -- Verfolgung der
  römisch-katholischen Kirche. -- Die ersten Glieder ihrer Gemeinde.
  -- Die ersten Geistlichen derselben landend. -- Boki schützt die
  Väter. -- Er verlässt die Inseln. --                               195

  Die amerikanischen Missionäre. -- Der römisch-katholische Glaube.
  Bedrängte Lage der römisch-katholischen Gemeinde. --               196

  Zähigkeit derselben. -- Abführung ihrer Geistlichen nach
  Californien. -- Kriegsschiffe aus Chili. --                        196

  Die römisch-katholische Gemeinde von ihnen geschützt. --
  Scheinbare Toleranz. -- Energischer Schritt Kamehámehás III. --    197

  1836, erneuerte Verfolgung der Gemeinde. -- Des Königs
  Vermählung. -- Missionäre. -- Protest der „Clementine“. --         198

  Ihr Capitän schützt die katholische Gemeinde. -- Provisorische
  Erlaubnis der Geistlichen zum Bleiben. -- Verbot neu angekommener
  zum Landen. --                                                     199

  Umtriebe der Vulkane. -- Phänomen der Ebbe und Fluth. --
  Ihre verwüstende Wirkung. --                                       199

  1837, des Königs Proklamation gegen den katholischen Glauben. --   200

  Geburt der Lydia Kamehámehá. -- Capitän Laplaces Auftritt
  für die römisch-katholische Gemeinde. -- Seine Forderung. --       201

  Der König fügt sich derselben. -- Definitive Toleranz des
  katholischen Glaubens. -- Der Grundstein zur römisch-
  katholischen Kathedrale. --                                        202

  Kamehámehá III. froh über dieses Ergebniss. -- Er giebt eine
  Constitution. -- Hauptpunkte derselben. --                         203

  Die Minister des Königs. -- Eruption des Kilauéa. -- Erste
  Hinrichtung eines Häuptlings. --                                   204

  Einfluss amerikanischer Missionäre. -- Ihre geistliche Stellung
  wird eine politische. --                                           205

  Ihr verdienter Ruf. -- Beginn ihrer politischen Wirksamkeit. --
  Die Annexion und die Missionäre. -- Befürchtung des Königs. --     206

  1842, erster Schritt wegen Protektorats der Vereinigten Staaten.
  -- Haalilio als Abgesandter nach Amerika und Europa. --            207

  1843, Anerkennung der Selbstständigkeit des Inselreiches. --
  Der Vorfall Charltons. -- Lord Paulets Ankunft. --                 207

  Seine Forderungen. -- Der König muss sich fügen. --                208

  Bestimmungen Lord Paulets. -- Uebertriebene Forderung. --          209

  Der König cedirt sein Reich mit Protest. -- Die Proklamation. --   210

  Proklamation Lord Paulets. --                                      210

  Die provisorische Regierungs-Commission. -- Protest Kearneys. --   211

  Der König in Lahaïna. -- Er stellt sich nicht auf Befehl. --
  Admiral Thomas restituirt das Reich. --                            211

  Die Rede des Königs. -- Das nationale Motto. -- Rede des Admiral
  Thomas. --                                                         212

  Lord Paulets Eigenmächtigkeit nützlich dem Inselreich. -- 1843,
  Eruption des Mauna-loa. --                                         213

  Die Missionäre rastlos. -- Erster Export von Seide. --             213

  Tod Haalilios. -- Tod des Kekauluohi. -- Einweihung der
  römisch-katholischen Kathedrale. --                                214

  1846, Rückgabe der 20,000 Dollar Garantie. -- Commission zur
  Regelung der Besitztitel. --                                       214

  Die Streitfrage Charltons vor der Commission. --                   215

  Die öffentliche Meinung gegen Charlton. -- Schiedsgerichtliche
  Entscheidung der englischen Regierung. --                          216

  Die 12. Compagnie Missionäre. -- Ihr Streben um die Session
  des Reiches. -- Epidemische Masern. -- Das Goldfieber. --
  Consul Dillon verklagt die Regierung. --                           217

  Admiral Tromelin besetzt die Festung. -- Abzug desselben. --
  Die Yacht des Königs verschwindet. --                              218

  Wirkung dieses Falles auf den König. -- 1849, erster
  Fleisch-Export. -- Aufschwung des Handels. --                      219

  Des Königs Schritte bei den Vereinigten Staaten. -- Die
  Commission von 1850. -- Revision der Constitution. --              220

  Der König denkt an seine Krönung. -- Mangel an Staatsmitteln.
  -- Die Grosssöhne Kamehámehás I. --                                221

  Gründung der Agrikulturgesellschaft. -- Die verbesserte
  Constitution von 1852. --                                          221

  Eruption des Kilauéa. -- 1853, die asiatischen Pocken. --          222

  Die Vereinigten Staaten-Kriegsdampfer vor Honolulu. -- Wirken
  der Missionäre. -- 1854, Tod Kamehámehás III. --                   223


  V. Abtheilung.

  Kamehámehá IV. -- Seine Regierung bis zu seinem Tode. --
  Kamehámehá V. -- Seine Regierung bis zur Constitution von 1864.

  1854, Kamehámehá IV. -- Seine ersten Handlungen. --                224

  Beisetzung des verstorbenen Königs. --                             224

  Neuwahl der Minister. -- Charakteristik derselben. --              225

  Der König anullirt die Sessionsschritte seiner Vorgänger. --
  Seine Gesandtschaft nach Europa. --                                225

  Feuersbrunst in Honolulu. -- Vermählung des Königs. -- Die
  Königin Emma. --                                                   226

  Proposition eines Handelsvertrages mit den Vereinigten Staaten.
  -- Abschlägige Antwort derselben. -- Die Commission zur
  Ausarbeitung des Civilcodex. --                                    227

  Bau des Gefängnisses. -- Ministerwechsel. -- Geburt des
  Thronfolgers. --                                                   228

  Comité zur Prüfung des Civilcodex. -- Erste Reiscultur. --         228

  Der Civilcodex. --                                                 229

  Sammlung gerichtlicher Berichte. -- Der Handelsvertrag mit
  Frankreich. --                                                     229

  Ein Adreferendum und dessen Folgen. -- Eruption des Maunaloa. --   230

  Das Gaswerk von Honolulu. -- Mr. Tiffany verschwindet. --          231

  Verhängnissvoller Tag des Königs. -- Kamehámehá IV. will
  abdanken. -- Seine Gesandtschaft nach England. --                  232

  Religiöse Motive des Königs. -- Prinz Lott in Missionen nach
  Amerika. --                                                        233

  Lydia Kamakaehá heirathet. -- Tod Armstrongs. -- Annexion
  einiger Inseln. --                                                 233

  Tod des Thronfolgers. -- Tod des Königs 1863. -- 1863,
  Kamehámehá V. -- Seine ersten Handlungen. -- Sein Charakter. --    234

  Enttäuschung der amerikanischen Partei. -- Trauerbezeigung
  für den verstorbenen König. --                                     235

  Kamehámehá V. und sein Wille. -- Wahl seiner Minister. --          235

  Erstes Werk der Regierung. --                                      236

  Verfassung bietet Hindernisse. -- Revision der Constitution. --    237

  Beisetzung des verstorbenen Königs. -- 1864, Proklamation des
  Königs. -- Der Befehl der Minister. --                             237

  Bildung einer Opposition. -- Das Wühlen unter dem Volke. --        238

  Des Königs Entschluss. -- Der König besucht die Inseln. --
  Die legislative Versammlung von 1864. -- Das Scrutinium. --        239

  Die Debatten. -- Sieg der Opposition. --                           239

  Das Veto des Königs. -- Seine Proklamation einer neuen
  Constitution. --                                                   240

  Die Opposition geschlagen. -- Ovation des Volkes für den
  König. --                                                          240


  VI. Abtheilung.

  Die neue Constitution von 1864. -- Fortsetzung der Regierung
  Kamehámehá’s V. bis zu seinem Tode.

  Das Wühlen der Opposition. -- Die Treue des Volkes. -- Der
  König verliest die Constitution. -- 241

  Der König und die hohen Beamten leisten derselben ihren Eid. --    242

  Die Constitution. -- Die Rechte des Menschen. -- Recht des
  habeas corpus. --                                                  242

  Die Strafen. -- Das Arretiren. -- Nur eine Strafe für ein
  Vergehen. -- Das „Gegensichselbstzeugen“. -- Eigenschaften
  eines Richters und Geschworenen. --                                243

  Zwangdienst. -- Recht der Haussuchung. -- Für wen soll der König
  regieren? -- Rechte der Glieder der menschlichen Gesellschaft. --  244

  Recht der Feststellung von Steuern, Abgaben, Subsidien,
  Gelderhebungen. --                                                 245

  Das Gesetz soll nicht rückwirkend sein. -- Das Militär und die
  Gesetze. -- Rechte der Wähler. -- Das Obergericht. -- Die
  Regierung des Reiches. --                                          245

  Die Confirmirung der Krone. --                                     246

  Pflicht der Glieder der königlichen Familie. -- Eid des
  Königs. --                                                         246

  Rechte des Thrones. -- Der König als Oberbefehlshaber. --
  Recht der Begnadigung. -- Recht, die legislative Versammlung
  zu berufen. -- Des Königs Recht Verträge abzuschliessen. --        247

  Die Prärogative des Königs. -- Die Heiligkeit des Königs. --
  Minderjährigkeit eines Thronerben. -- Des Königs
  Stellvertreter. --                                                 248

  Souveränetät des Königs. -- Recht der Verleihungen. -- Das
  Kriegsrecht. -- Die nationale Standarte. -- Des Königs
  Eigenthum. --                                                      249

  Der König unter keiner Gerichtsbarkeit. -- Das Staatsconcilium.
  -- Das Königl. Cabinet. -- Die Glieder des Cabinets. --            249

  Das Finanzbudget. -- Die legislative Gewalt. -- Die Versammlung
  der Legislatur. -- Pflichten der Glieder derselben. --
  Das Recht zur Verbesserung der Constitution. --                    250

  Das Gesetz und die Billigung des Königs. -- Gewalt der
  legislativen Versammlung über ihre Mitglieder. -- Die Wahl ihrer
  Beamten. -- Die Macht der legislativen Versammlung. --             251

  Das Journal der legislativen Versammlung. -- Die Glieder der
  legislativen Versammlung und der Arrest. --                        252

  Entschädigung der Repräsentativen. -- Der König wählt den
  Adel. -- Der Gerichtshof der Noblen. --                            252

  Die Repräsentativen des Volkes. -- Qualification derselben. --     253

  Qualification der Wähler. -- Eigenthumsqualification
  derselben. --                                                      254

  Die richterliche Gewalt. -- Das Obergericht. --                    254

  Vertheilung der richterlichen Gewalt. -- Competenz derselben.
  -- Stellung des Oberrichters. --                                   255

  Decision des Oberrichters. -- Verpflichtung desselben. -- Die
  Ernennung der Richter. --                                          255

  Ueber das Urtheil eines Richters. -- Qualification zu
  Ehrenposten. --                                                    256

  Ein Verbot für die Beamten. -- Bewilligungen der Legislatur.
  -- Stil der Verfügungen. -- Der Titel für Urkunden. --             256

  Die bisherigen und die neuen Gesetze. --                           257

  Das Inkrafttreten der Constitution von 1864. -- Das Recht zu
  Amendements. --                                                    257

  Eifer der Regierung. -- Die legislative Versammlung von 1864.
  -- Rede des Königs. --                                             258

  Der König wird beglückwünscht. -- Debatte über das
  Alkoholgesetz. --                                                  259

  Das Finanzbudget. -- Schluss der Versammlung. -- Das Comité
  für Einwanderung. --                                               260

  Unternehmungen und Landwirtschaft heben sich. -- Der Hafen
  von Honolulu. -- Die Glieder des Comités für Emigranten. --        261

  Königin-Wittwe Emmas Reise nach England. -- Tod Mr. Wyllies.
  -- Sein Nachfolger. -- Ministerwechsel. -- Eröffnung der
  legislativen Versammlung von 1866. --                              261

  Tod der Thronfolgerin. -- Vorlagen der legislativen Versammlung.
  -- Der Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten. --              262

  Bestimmungen der legislativen Versammlung. -- Der Abgesandte
  nach Washington. -- Rückkehr der Königin-Wittwe Emma. --           262

  Das Kriegsschiff der Vereinigten Staaten. -- Unheimliche
  Verzögerung seines Abganges. -- Der Handelsvertrag scheint zu
  gelingen. -- Ausarbeitung eines Projektes zu demselben. --         263

  Die Vereinigten Staaten und der Handelsvertrag. -- Die
  anglikanische Kathedrale. -- 1867, Tod des Oberrichters. -- Die
  „Laka-Wana“ vor Honolulu. -- Capitän Reynold. --                   264

  Die Regierung fordert Erklärung von den Vereinigten Staaten.
  -- Englands und Frankreichs Kriegsschiffe vor Honolulu. --
  Zurückberufung der „Laka-Wana“. --                                 264

  Extraordinäre legislative Versammlung 1867. --                     265

  Der Handelsvertrag in Washington und acta. -- Die Rede des
  Königs vereitelt. -- Eruption des Mauna-loa. --                    268

  Verwüstungen in Hilo. -- Des Königs Rückkehr nach Honolulu.
  -- Unterstützung der Verunglückten. --                             268

  Der Gesammtschaden der Eruption. -- Subventionen für Dampfer.
  -- Ministerwechsel. --                                             268

  Tod des Kékuanaóa. -- 1869, der fanatische Kaóna. --               269

  Kaóna in der Irrenanstalt. -- Rebellion des Kaóna. --              269

  Gefangennahme des Kaóna. -- Herzog von Edinburg in Honolulu.
  -- 12 Tage Festlichkeiten. --                                      270

  Abreise des Herzogs. -- Ministerwechsel. -- Wachsende Opposition.
  -- Einigkeit der Regierungsorgane schwindet. --                    271

  Legislative Versammlung von 1870. -- Der Dampfer „Waga-Waga“. --   272

  Eröffnung einer regelmässigen Dampferverbindung. --
  Ministerwechsel. --                                                272

  Legislative Versammlung von 1872. -- Tod des Königs. -- Neuwahl
  eines Königs. -- Das Ballotement. --                               273

  Lúnalílo als König. -- Seine Ministerwahl. --                      273

  Eine Wahl der Opposition. -- Schritte der Vereinigten Staaten
  wegen Abtretung eines Hafens. --                                   274

  Der Vorschlag und die Opposition. -- Der König und der
  Vorschlag. --                                                      275

  Das Land befreit von der Gefahr. -- 1874, Tod des Königs. --
  Sein Grab. --                                                      276


  VII. Abtheilung.

  König Kalakaua und sein Wirken.

  1874, Kalakaua als König gewählt. -- Die neue Dynastie. --         276

  Die Nachkommen Kamehámehás I. -- Regierungsantritt Kalakauas.
  -- Der Aufstand. --                                                277

  Die Gegenwart von vier Kriegsschiffen hemmt den Aufstand. --

  Ministerwahl. -- Charakteristik der Minister und höheren
  Beamten. --                                                        277

  Auflösung einiger Militärkörperschaften. -- Creirung neuer. --
  Die legislative Versammlung von 1876. --                           279

  Die Rede des Königs. -- Bewilligungen der legislativen
  Versammlung. --                                                    279

  Die 4 juridischen Bezirke. -- Die Hawaiier Artillerie. -- Geburt
  der Princess Victoria. -- Die „Hawaiian Guard“. -- Der
  Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten. --                     280

  Des Königs Reise nach Amerika ermöglichte denselben. -- Wortlaut
  des Vertrages. --                                                  281

  Die Valuta ausländischer Gold- und Silbermünzen im
  Inselreiche. --                                                    284

  Das Stempelgesetz des Inselreiches. --                             287

  Regelung des Postwesens. -- Taxe für Lohnwagen. -- Das
  Museum. -- Die Arbeitsdauer. --                                    291

  Keine Arbeit an Feiertagen. -- Commission zur Entwickelung
  des Reiches. -- 1877, Resultat ihrer Arbeit. --                    292

  Kurzgefasster Wortlaut der Arbeiter-Commission. --                 293

  Oberrichter-Wechsel. --                                            297

  Generalrechtsanwalt-Wechsel. -- Die muthmassliche
  Thronfolgerin. --                                                  298

  Die legislative Versammlung von 1878. -- Gesetz über die
  Arbeitszeit. --                                                    298

  Einige Veränderungen des Civilcodex die Arbeiter betreffend. --    298

  Commission für sanitäre Instruktionen. -- Beschluss, Kamehámehá
  I. ein Denkmal zu errichten. --                                    301

  1879, Grundsteinlegung des neuen Joláni-Palais. -- Sanitäre
  Instruktionen werden veröffentlicht. --                            302

  Die legislative Versammlung von 1880. -- Die Arbeiter betreffende
  Gesetze. --                                                        302

  Gesetze für Wohnungen der Arbeiter. --                             303

  Die Arbeiterverträge Betreffendes. --                              304

  Ministerwechsel. -- Die deutsche Krankenkasse. -- Der deutsche
  Club. -- Die Krönungsfrage. --                                     305

  Das Gesetz der Krönung. --                                         306

  Bemerkungen einiger Glieder der Versammlung gegen die
  Krönung. --                                                        306

  W. M. Gipson’s Erklärung über den Begriff von Krönung und
  das sogenannte „poni“. -- Die Regalien. -- Vertagung der
  Krönung. --                                                        307

  1881, Reise des Königs um die Welt. -- Die legislative
  Versammlung von 1882. -- Die Minister von 1882. --                 307

  Die legislative Versammlung von 1882 eine gesetzgebende. --
  Creirung neuer Aus- und Einfahrtshäfen. --                         308

  Compensation der Repräsentanten des Volks. --                      309

  Gesetz gegen Brandlegung. -- Competenz der Richter für
  kleine Vergehen. --                                                309

  Die Polizeirichter Betreffendes. -- Bewilligung der Königin-
  Wittwe Emma. --                                                    310

  Länder der Krone und die Forderungen C. Spreckels. --              310

  Die Tanzhäuser. --                                                 311

  Die Pässe Betreffendes. --                                         312

  Die Naturalisation der Ausländer. --                               313

  Beförderung der Agrikultur. --                                     313

  Hospitalgebühren der Passagiere. --                                314

  Sitzungsbehörden. --                                               314

  Stadt Honolulu und feuerfeste Gebäude. --                          315

  Gage der Geschworenen. -- Die Auktionäre Betreffendes. --          316

  Licenz der Milchhäuser. --                                         317

  Autorisation einer nationalen Anleihe. --                          319

  Niederdrückung der Krankheiten unter den Thieren. --               320

  Schutz der Mädchen-Pensionen. --                                   323

  Regelung der Licenz für ausländische Handlungsreisende. --
  Internationale Steuergesetze. -- Kopfsteuer. --                    325

  Schulsteuer. -- Steuer für Thiere. --                              326

  Wegesteuer. --                                                     327

  Eigenthumssteuer. --                                               327

  Schätzung und Collekte der Steuern. --                             328

  Der Appellhof für Steuern. --                                      333

  Collekte der Steuern. --                                           335

  Strafen für Steuern betreffende Vergehen. --                       336

  Regelung des Verkaufes spirituöser Flüssigkeiten. --               337

  Feststellung der Bewilligungen für das Biennium von 1882 bis
  1884. --                                                           350

  Imports- und Exportsangabe einiger Jahre von 1848 bis incl.
  1882. --                                                           363

  1883, formelle Krönung des Königs. -- Das neue „Jolani“-
  Palais. --                                                         364

  Enthüllung des Standbildes Kamehámehás I. -- Tod der Letzten
  der Dynastie Kamehámehás I. -- Die Regierungszeit des
  Königs Kalakaua. --                                                365

  Charakteristik des Königs Kalakaua. --                             365

  Charakteristik der Regierung des Königs Kalakaua. --               366

  Schluss. --                                                        367




    I. Theil.

    Sandwich-Inseln.


    ~Motto:~

    „Natura non facit saltus.“

    (C. von Linné.)




I. Abtheilung.

Von San Francisco (Californien) nach Honolulu (Inselreich Hawaii).


Es war einer der in San Francisco bekanntlich stets schönen sonnigen
Tage des Mai -- den 13. 1878 --, als mich ein kleiner Lootsendampfer
aufnahm, und mich zur weit vom Ufer geankerten „City of Sydney“ führte.

Hinter uns blieb die terra firma der gewaltigen Metropole des an Gold
und anderen edlen Metallen so reichen Californien mit ihren schönen
Häusern, strotzenden Waarenlagern, reichen Verkaufslokalen, luxuriösen
Hotels etc.

Hinter uns blieb der gewaltige Wirrwarr einer in Spekulationen und
giganten Unternehmungen rastlos hin und her wogenden Menschenmenge
verschiedenartigster Nationalitäten, des zu einer Weltstadt sich
fühlbar und sichtbar rasch ausbildenden, erst seit 1850 entstandenen
San Francisco.

Vor uns in herrlicher Beleuchtung lag die schöne von Bergen umgebene
weite Bai, Berge, die, wenngleich öde, so doch im Farbenreichthum einen
höchst schmucken Anblick und einen allgemein bewunderten Rahmen der so
gefällig geformten Bai liefern.

Auf der „City of Sydney“ angelangt, löste ich mein Billet für die
Strecke von 2094 Seemeilen bis Honolulu erst auf dem Schiffe. Die
Kabine kostete 75, das Zwischendeck 30 $.

Die „City of Sydney“ gehört der „Pacific-Mael-Steamship-Comp.“, hat
3500 Tonnen deklarirten Raumgehalt oder ihre Maschine 650 Pferdekraft
und ist durchweg als ein vollendet schönes Schiff in bester Ordnung.

Bald hatte ich mich häuslich in meiner geräumigen Kabine eingerichtet,
und um 1 Uhr bewegte sich unter der Leitung eines Piloten langsam
drehend und dröhnend unser Riesendampfer, und nach kurzem Gange heftig
schwankend durchzog er die sich so auffallend stauende Enge der „Golden
gate“ und ihr heftig brandendes und brausendes Wogenspiel.

Noch ein Rückblick auf die imposante Sieben-Sandhügelstadt, das
Eldorado der abenteuerlichsten Geld-Spekulanten, dem Brutnest des
verwegenen „Raudi“, des Humbug und der faulen Glücksritter, jedoch auch
den geselligen Wohnort zahlreicher achtungswerther, mir liebgewordener
Persönlichkeiten.

Bald schwand die Sicht des Landes, und vor und um uns blieb nur die
unabsehbare Sicht einer sich kräuselnden Wasserfläche, der gigante
„Stille Ocean“, durch dessen weit sich ausdehnende Wogen unser
Schiff in S. 61 W.-Richtung seinen Weg mit seinem hohen Kiel stolz
durchschnitt.

Heftiger, zugleich frostigkalter NO. machte, dass ein warmer
Ueberzieher nicht zuviel war.

Bis zum 18. Mai bei ruhiger Fahrt ohne erwähnenswerthe Zufälle, blieb
die Witterung ziemlich gleichmässig dieselbe, d. h. im Schutze des
Windes warm, der Wind frostig kalt. Den 18. nahm die Wärme allmählig
zu, die Farbe des Wassers wurde dunkler im Blau, klar und tief
durchsichtig. Der Wind gab plötzlich nach, als wir nämlich die Strömung
der „Nord-Pacificschen-Trift“ verlassen hatten. Den 19. war es trüb und
frisch. In der vergangenen Nacht um 12 begegnete uns der Post-Dampfer
aus Honolulu. Zahlreiche fliegende Fische unterbrachen die Monotonie.
Die schwarzen Seevögel, die uns treu von San Francisco gefolgt,
schienen uns nicht verlassen zu wollen.

Am 19. mussten wir gegen Quittung 2 Dollar für das Jedem zur
Disposition stehende „Hospital der Königin Emma“ zahlen -- eine Steuer,
die jedem Ankommenden im Königreich Hawaii auferlegt wird, der mehr
denn 30 Tage im Königreiche verweilt, und dem, der weniger denn 30 Tage
im Königreiche sich aufhält, wieder zurückgezahlt wird.

Gegen Abend kamen wir wieder in die Strömung, daher sofort unruhigere
See und heftiges Rollen des Schiffes; der NNO. war uns günstig und
gestattete volle Segel, da unsere Richtung stets in S. 61. W. hielt.

Den 20. recht frischer NNO. bei heissen Sonnenstrahlen. Wir durchzogen
den Wendekreis des Krebses um 1 Uhr. --

Den 21. Mai um 6 in der Früh waren wir in Sicht der felsigen, öden,
von schwarzen, durch die heftige Brandung bunt ausgehöhlten Riffen
umgebenen Küste und der öden, wilden, vulkanischen Gebirge der Insel
Oahú.

Um 1/2-9 bei scharfer Wendung nach N. umzogen wir die pompöse Felsmasse
des hell glitzernden sogenannten „Diamond-Head“ und bogen in den durch
die Inseln „Molokai und Oahú“ gebildeten „Oahú“-Kanal. Hier ändert sich
vollständig die Sicht: die Ufer sind bebaut und im üppigsten Grün,
das vulkanische Gebirge ist gleichsam wie grün getüncht, und bald
lag rechts vor uns der Badeort der Bewohner Honolulus, das liebliche
Waikiki mit seinem reizenden Kokospalmen-Hain. Unzählige Vögel und
spielende Fische zeigten sich.

Bald erhoben sich Kirchthürme aus einem Thale und Masten der Schiffe,
und endlich um 10 Uhr lag vor uns Honolulus -- wenngleich kleiner, so
doch ruhiger und stets durch kühle Brise -- frischer Hafen, der immer
sicher, mit Ausnahme der Zeit, wo hin und wieder vom Dezember bis März
der wüthende Südsturm, der „Kóna“ herrscht.

Die Grenzen des reizenden Hafens bilden breite Korallen-Bänke, die,
von zwei Seiten ausgehend, ihn kranzförmig umfassen. Der Eingang ist
550 Fuss breit und ist durch eine geankerte Bake bezeichnet, die
genau unter der Latt. 21° 16′ 56″ und der Long. 157° 48′ 51″ westlich
von Greenwich liegt. In den Hafen können -- Dank seiner Tiefe von
13-18 engl. Klafter -- die grössten Schiffe einkehren. Rechts von der
einen Korallenbank, 3/4 Meilen von der Bake entfernt, steht der seit
1869 den 2. August beständig 8 Seemeilen weit leuchtende Thurm, der
klein, schmuck gestrichen, aus Holz auf Bollwerk in wild brandender,
schäumender Wogenumgebung der Bänke erbaut ist.

Bald hielten wir vor dem Werft der „Pacific-Dampfer-Compagnie“, und
nach Beendigung des mühsamen Manövers des Anziehens des Schiffes an
die Brücke kamen wir um 11 Uhr an Land, nach einer in 8 Tagen weniger
3 Stunden zurückgelegten Reise von 2094 Seemeilen, d. h. wir hatten
durchschnittlich 11,_{089} Knoten die Stunde gemacht.

  Uebersicht über den Lauf der Reise:

     Uhr        Nördlich      der Länge       Täglich          Tägliche
                der Breite    westlich        gemacht          Richtung
                täglich       von Greenwich   Seemeilen
                   0  ′  ″        0  ′  ″
  1  Mai 13  Grad 37 48 10 Grad 122        Die Golden-Gate  S. 61     W.
  12  „  14       36 06 00      126 36               230    S. 61     W.
  12  „  15       33 58 00      131 29               272    S. 62     W.
  12  „  16       31 36 00      136 13               277    S. 59     W.
  12  „  17       29 27 00      140 37               262    S. 60-1/2 W.
  12  „  18       27 23 00      145 20               268    S. 62     W.
  12  „  19       25 14 00      149 45               271    S. 61-1/2 W.
  12  „  20       22 57 00      154 11               279    S. 61     W.
  10}             21 16 56      157 48 51            235     Die Bake
    } „  21
  11}             21 18 23      157 48 45        Centrum der Stadt




II. Abtheilung.

Ankunft in Honolulu. -- Eindrücke.


Gleichwie vor Aden und wie im Allgemeinen vor allen tropischen und
subtropischen Häfen, so auch hier bei unserer Ankunft lieferten uns
nach Geld in die Tiefe tauchende Buben in Mitte zahlreicher Haifische
ihre Kunstproduktion mit auffallender Behendigkeit. --

Nach einer höchst liebenswürdigen Untersuchung des Zollamtes fand ich
ein gutes Unterkommen bei dem Bäckermeister Singer, einem Deutschen, an
der Ecke der „Queen-“ und „Richard“-Strasse für 2 Dollar die Woche: ein
gutes, geräumiges, höchst sauberes Zimmer.

Somit war ich in der reizend gelegenen, sauber gehaltenen kleinen
Hauptstadt und dem Handels-Empyrium des Insel-Königreiches von
Hawaii, dessen Umfang circa 8000 engl. Quadratmeilen beträgt und aus
17 Inseln besteht, von denen 8 Inseln und zwar Hawaii, Maui, Lanaï,
Kahooláwe, Molokai, Oahú, Kauai, Niihau beständig, die 9 andern
Inseln Molokíni, Lehúa, Kaula, die Vogel-Inseln, die Palmira-Inseln,
die seit 1862 annectirten Guano-Inseln Kaláma, Layson, Lisansky,
Cornwallis wenig oder nur temporär bewohnt sind. Sämmtliche Inseln
sind vulkanischen Ursprungs und tragen in klimatischer Beziehung den
reinen polinesisch-subtropischen Charakter. Die geographische Lage
des Inselreiches ist zwischen den 18° 50′ und dem 22° 30′ n. B. und
zwischen den geographischen Längen 154° 30′ und 161° westlich von
Greenwich zu finden. Der Eingang in den Hafen von Honolulu ist von
San Francisco 2094 Seemeilen, von Sydney via Auckland 4368 und von
Hongkong 4487 Seemeilen entfernt. Das Inselreich von Hawaii bildet
augenblicklich das Empyrium der Inseln des Stillen-Ocean.

Die Grösse der Inseln, d. h. der bewohnten des Königreiches, die
höchsten Höhen und die Bevölkerung derselben zeigt folgende Tabelle:

                                  engl.      maximum.      Zahl der
                                □ Meilen:     Höhe:       Bevölkerung:

    Insel Hawaii                  5000        13,935        17,034
      „   Maui                     600        10,200        12,109
      „   Oahú                     520         3,800        20,236
      „   Kauai                    520         4,800         5,634
      „   Molokai                  170         2,800         2,581
      „   Lanai                    110         1,600           214
      „   Niihau                    80           800           177
      „   Kahooláwe                 60           400          --

      1878 in Summa               7060          --          57,985

1779 sollen die Inseln circa 300.000 Einwohner gezählt haben. 1866
ergab der Census nur 64.131 Einwohner, von denen 58,765 Ureingeborne
und 5366 Fremde waren. Da 1779 unter der muthmasslich durch Cook
angenommenen Zahl von 300,000 wenig oder gar keine Fremde waren,
so muss von derselben die 1866 sich ergebende Zahl von 58,765
Ureingebornen zum Vergleich in Abrechnung gebracht werden, wonach
im Verlauf von 87 Jahren die Abnahme der Bevölkerung sich auf die
abnorme Zahl von 241,235 Seelen stellt. Diese Abnormität der Abnahme
der Bevölkerung lässt sich nur entweder durch die höchst glaubliche
Irrthümlichkeit der Angabe von 1779 oder aber durch die als blutig sich
bewiesenen Kriege des Kamehámehá I., durch die Pestilenz von 1804, die
Epidemie der Masern von 1848, die Epidemie der Pocken von 1856, durch
die Folgen des Importes von Alkohol, sowie durch dem Volke fremdartige
Gewohnheiten, Kleidungsmoden und namentlich ansteckende Kleidungsstoffe
europäischen Imports, durch die Aussatz-, diverse Fieber- und
Seuchenkrankheiten erklären. Ein treues Bild dieser abnormen Abnahme
der Bevölkerung soll folgende Zusammenstellung verschiedener Census
ergeben:

                   Kanaken                 Chinesen         Amerikaner,
                                                           Europäer etc.

    -- 1779     muthmasslich 300,000          --                 --
    -- 1823     laut Census  142,000          --                 --
    -- 1832         dto.     130,000          --                 --
    -- 1836         dto.     108,000          --                 --
    -- 1850         dto.      84,165          --                 --
    -- 1853         dto.      73,137          --                 --
    -- 1860         dto.      66,984          --                2716
    -- 1866         dto.      58,765         1317               5366
    -- 1872         dto.      49,044         1938               4119
    -- 1878         dto.      43,088         5916               4561
    -- 1882         dto.      36,756       13,000             10,477

      ~Die Stadt Honolulu hat Einwohner gehabt:~

               -- 1820 waren laut Census  7000.
               -- 1860       dto.        14310.
               -- 1866       dto.        13521.
               -- 1878       dto.        14114.
               -- 1882       dto.        17000. --

Der erste Eindruck der Insel Oahú bei Umfahrung ihrer Küste und
bei Sicht der grünen Umgebung der Stadt Honolulu ist der einer
wilden, öden, vulkanisch durchwühlten Masse, auf der mit Hilfe der
günstigen klimatischen Verhältnisse und humusreichen Grundlage --
mit Ausnahme einzelner zerstreut gelegener feuchter Schluchten, wo
die Natur den Keim zur üppigsten Vegetation der verschiedenartigsten
Farn, Tamarinden, Kaffeestauden, Thekstauden, Thysträucher u. s. w.
selbstständig legt, -- die rege Hand des Menschen stellenweise eine
üppige, künstliche Vegetation entwickelt hat.

Angelangt, durch Bad und Nahrung erfrischt, war mein Erstes eine
gründliche Durchwanderung der Stadt, deren meist parallel laufende
Strassen mit ihren von Gärten und auffallend mannigfaltigen
Blumenreichthum umgebenen Häusern, reichhaltigen Waarenlagern und
Schauläden einen saubern, höchst angenehmen Eindruck hervorrufen.
Die Strassen sind meist mit Lava, die prachtvolle, von der Stadt aus
schattige „Nuuanú“-Strasse theilweise mit Korallensteinen belegt. Beide
Arten sind recht wasserdicht und angenehm zum Gehen, jedoch höchst
staubig.

Zu den Hauptgeschäftsstrassen gehören nächst der „Nuuanú“-Strasse
die sehr breite „Kingsstreet“, in welcher meist die Handwerker sich
niedergelassen und deren nördliches Ende eine solide Brücke über
den „Nuuanú“-Bach, der das Thal schlängelnd durchzieht, bildet und
die „Fort-street“, die nur kurzweilig aus Schauläden, sonst nur
Privathäusern besteht.

Die Grosshändler haben ihre reichhaltigen Magazine an den Werften
und zwar resp. in der „Queen-street“ und „Port-street.“ Als höchst
liebliche und national-charakteristische, schattige Strassen sind
die „Hotel-street“ und die „Beretania-street“, deren nördliches Ende
ebenfalls eine Brücke über den „Nuuanú“-Bach bildet, zu benennen. In
diesen breiten Strassen ist die Verschiedenartigkeit der Bäume in
den Gärten und Alleen eine bemerkenswerthe. Hauptsächlich figuriren
der reichtragende Mango-Baum mit seinen aromatisch feinschmeckenden
Früchten, diverse stämmige Akazien und Mimosen. Die Palmen und Bananen
sind meist in etwas leidendem Zustande, fast krüppelig zu nennen,
dessen Ursache ich im ätzenden Staube der Lava, die die Strassen deckt,
zu finden glaube.

Die Flora der Gärten ist im Allgemeinen in Honolulu eine reichhaltige
und auffallend üppige, jedoch der Unterhalt der Gärten -- mit Ausnahme
der des Banquiers Sir Bichop in der „Kings-street“, des tropischen des
Palais der Königin-Wittwe Emma in der „Nuuanú“-street und theilweise
der des königlichen Palastes -- ein scheinbar unordentlicher, meist
verstaubter, dürrer und im Allgemeinen -- mit Ausnahme des Gartens des
Sir Bichop -- eigentlich geschmackloser zu nennen.

An schmucken Kirchen fehlt es nicht. Sie sind an Zahl und
Verschiedenheit der Konfessionen reich. Die hervorragendsten derselben
sind: Die 1840 erbaute römisch-katholische Kathedrale in der
„Fort-street“ und die ihr gegenüber liegende sog. „congregationelle“
Kirche, die beide einen recht schmucken Eindruck machen. -- Von
den speziellen Kirchen der Ureingeborenen sind zu bemerken: die
„Kau-ma-ka-pili“-Kirche, die eine congregationelle am westlichen Ende
der „Beretaria“-Strasse gelegen und deren Pastor, der Rev. Kauéa, ein
Ureingeborner ist. Die Kirche wurde von den amerikanischen Missionären
1838 erbaut (congregationell ist eine amerikanische Benennung
für „altpuritanisch“). Dann folgt die ebenfalls congregationelle
„Kawaiahae“-Kirche an der Ecke der „King-“ und „Punch-bowl-street,“
die 1825 erbaut, die älteste Kirche in Honolulu ist und in deren
Hofraum das schmucke Mausoleum des Königs Lunalílo steht. Der Pastor
der Kirche ist der Rev. W. Frear. Dann folgt die anglikanische oder
reformirt-katholische Kirche, die sog. „St. Andrews“-Kathedrale, die im
„Emma-Square“ gelegen und deren Grundstein 1867 durch König Kamehámehá
V. gelegt worden ist. Dann wäre noch zu bemerken die aus Holz erbaute
Kirche „the Seaman’s-Bethel,“ die 1833 an der Ecke der „King-“ und
„Bethel-street“ unter der Leitung des Missionärs John Diel von der
„American-Seaman’s-Friend-Society“ erbaut wurde. Nach dem Tode Diels
1841 wurde der im Lande höchst geachtete Rev. Dr. S. Damon als Pastor
ernannt. 1843 rief er unter seiner Redaction die für die moralische
Entwicklung der Nation höchst wirksame, monatlich erscheinende
Zeitschrift „the Friend“ ins Leben.

An schönen Gebäuden, obgleich dieselben im Allgemeinen sehr wohnlich
sind, ist vollständiger Mangel. Es sind nur wenige Häuser halbwegs
hervorragender Architektur vorhanden. -- Unter den hervorragendsten
wären zu nennen: das Parlamentsgebäude („Alioláni“-Halle) in der
„Kings-street,“ in der die Versammlungen der Legislatur abgehalten
werden und in welcher ferner die Regierung alle Branchen ihrer
Amtslokale eingerichtet hat und in der auch das noch jugendliche Museum
und die reichhaltige Bibliothek des Staates sich befinden. Dann käme
das am Werft gelegene steinerne, kasernenartige Gebäude des Zollamtes;
das zweistöckige inhaltsvolle Geschäftslocal der Firma „Hacfield &
Co.,“ ein höchst geschmackloses, aber geschäftsvolles Gebäude; die Bank
gegenüber der Post, wohl das hübscheste Gebäude der Stadt; die Post,
sehr praktisch eingerichtet, aber als Gebäude unschön; das Hospital
der Königin Emma, welches reizend in der Mitte einer umfangreichen
Parkanlage am Fusse eines Hügels, des sog. „Punsch-Bowl-Hill,“ gelegen,
und 1860 von Kamehámehá IV. erbaut und nach seiner Frau, der Königin
Emma benannt worden war und nach der Bank unter die schönsten Gebäude
zu zählen ist. Das „Joláni“-Palais des Königs, in der „Kings-street,“
der „Alioláni“-Halle gegenüber, besteht aus mehreren einstöckigen, an
breiten Veranden reichen, mit Schindeln oder Schilf gedeckten luftigen
Häusern, die in einem grossen, recht schattig gehaltenem Garten
liegen, aus Korallenstein erbaut und äusserlich recht unansehnlich
sind. Das eine Gebäude enthält die Staats-Empfangsräume. Die Wände
der Eingangshalle desselben sind gefüllt mit stattlichen Ölporträts
verschiedener Herrscher Europas, die meist Geschenke derselben
sind. -- Der Empfangssaal ist stattlich eingerichtet und reich an
Vergoldungen; die eine Wand desselben ziert ein vortreffliches Porträt
des Königs Kamehámehá IV. Diesem Raume angrenzend befindet sich der
Saal der Bibliothek, die eine sehr reichhaltige ist; die Wände zieren
Porträts verschiedener Könige des Inselreiches und der „Kuina-nui“
Kaahúmanú. Die Krönungshalle ist ein schmucker Saal, dessen Wände mit
gediegenen Gemälden, Kupferstichen und Stahlstichen gefüllt sind.
Neben dieser Halle, die zugleich auch für Galagelage benutzt wird, ist
das Buffetzimmer, in welchem eine reichhaltige Schau von Porzellan-,
Fayence- und Krystall-Gegenständen sich befinden, die Geschenke
verschiedener Monarchen der Welt sind. Die übrigen Räumlichkeiten sind
reich möblirt und mit Gemälden geziert. Der Ballsaal befindet sich in
einem abgesondertem Gebäude, ebenso die höchst wohnlich und elegant
eingerichteten Privatzimmer der königlichen Familie. Das letztgenannte
Gebäude der königlichen Wohnzimmer liegt unmittelbar am Haupteingang
des Palais. Das ganze Areal des die Häuser umgebenden Gartens ist von
einer 8 Fuss hohen Steinmauer umgeben (Korallenstein), durch die an
jeder Windseite sehr primitive Pforten nebst zwei Seitenthüren, die
stets unter Wache eines patrouillirenden Postens sich befinden, führen.
Westlich von diesem Häusercomplex soll das neue Palais erbaut werden,
welches bei 140′ Länge und 120′ Breite 4 Stock hoch werden soll.
Die 4 Ecken desselben werden Thürme bilden und das Zentrum des fast
viereckigen Gebäudes bei 80′ Höhe ein Gewölbe fassen. Zum Bau dieses
Gebäudes hat die legislative Versammlung 65,000 Dollar bewilligt. --

In der unmittelbaren Nähe des Palastes liegt die 200 Mann fassende
Kaserne, ein kleines, rothes, höchst originelles, nicht geschmackloses
Gebäude.

Sehr sehenswerth ist das auf der Landzunge Lelcó gelegene, aus weissem
Korallenstein erbaute Gefängniss. Frei liegend, umgeben von schattigen
Bäumen, unter dem directen Einflusse der gesunden Luft der See und der
Winde, prangt dieses 1857 im italienischen Stile erbaute Gebäude als
Zierde der Stadt. Die Disziplin, so auch die Gesundheitsmassregeln
der Anstalt sollen, wie es die zur Arbeit oft erscheinenden Inwohner
ihrem Aussehen nach beweisen, eine bemerkenswerthe sein. Man gelangt
zum Gefängniss, die südliche Richtung der „Kings-street“, bis zur
schmucken Brücke über den „Nu-u-anú“-Bach einschlagend, und die Stadt
alsdann verlassend, der „Ewa“-Landstrasse folgend, bei diversen
Schildkrötenteichen vorbei, erblickt man das links frei auf der
Landzunge liegende stattliche Gebäude. In seiner Nähe auf Riffen
erbaut, liegt die Quarantaine, die bisher nur zur Accommodation der
Einwanderer benutzt worden ist.

Sehr sehenswerth ist die in der Umgegend von Honolulu, circa 1-1/2
Meilen von der Stadt gelegene Schule von Púnahu, die im Mai 1853 unter
dem Namen „Oahú-College“ im vergrösserten Massstabe eröffnet worden
ist. Bis 1853 war die Schule seit ihrer Gründung unter Kamehámehá
III. 1842 nur für die Erziehung der Kinder protestantischer und
zwar amerikanischer Missionäre benutzt worden. Allmählig nahm der
Zudrang anderer Kinder derart zu, dass die Anstalt zum, wie schon
bemerkt, „Oahú-College“ vergrössert werden musste, und ist dieselbe
augenblicklich die bedeutendste Erziehungsanstalt des Reiches. Die
Anstalt empfängt ohne Ausnahme Externe und Interne. Die Zöglinge sind
Knaben und Mädchen zusammen; der Unterricht ist ein höchst gründlicher.
Das Gebäude ohne architektonischen Stil und Zierde liegt circa 1/2
Meile vom Meere entfernt, enthält die Wohnungen des Directors und
der Directrice, desgleichen die der in der Anstalt lebenden Lehrer
und Lehrerinnen, so auch die Klassen und den Speisesaal. Diesem
Zentralgebäude angeschlossen sind zwei Flügel, der rechte für Mädchen,
der linke für Knaben. Der Raum zwischen den beiden Flügeln ist durch
zierliche Anpflanzungen ohne jegliche trennende Umzäunung ausgefüllt.
Jeder Zögling hat sein Zimmer für sich allein, welches klein, aber
auffallend sauber gehalten ist. Der Unterricht in der Anstalt ist ein
gemeinschaftlicher für Mädchen und Knaben, desgleichen der Speisesaal
und der Tummelplatz.

Dieses stete Beisammensein und Untersichleben beider Geschlechter
-- wo ja Zöglinge im Alter von 12 bis 20 Jahren sich befinden -- ist
für uns Europäer unbegreiflich. Doch sobald man den Charakter der
Kanaken kennen gelernt und nachdem man den Ausspruch authentischer
Persönlichkeiten über die Sittlichkeit der Anstalt und die Resultate
dieser gemeinschaftlichen Erziehung gehört hat, gewinnt man bald die
Überzeugung, dass bis jetzt bei den Kanaken dieses dem Europäer fast
unsittlich erscheinende Prinzip statt schlecht sich gut bewährt hat.

Trotz der dem Kanaken eigenthümlich sinnlichen Tendenz ist oder
soll seit Errichtung der Anstalt kein Fall von Seduction oder
leichtfertiger, sinnlicher Handlung vorgekommen sein. Erzogen unter
dem Prinzip der amerikanisch-protestantischen Kirche, d. h. in
dem der persönlichen moralischen Verantwortung -- einem Prinzip,
welches, wenn es richtig gehandhabt wird, im Zögling eine ernste
moralische Willenskraft erweckt. Diese von Jugend auf erweckte Kraft
der Überwindung des Sichselbstbemeistern ist meiner Ansicht nach die
Ursache zu der jeden Fremden in Erstaunen setzenden Gabe der Männer und
Frauen dieser Nation, jedem Fremden Respect einzuflössen. Obgleich frei
in Rede und Bewegung, obgleich in Folge traditioneller Gewohnheiten,
klimatischen Zwanges und national-körperlicher Erfordernisse sehr
leicht bekleidet, steht demungeachtet dem muthigen europäischen
Frauen-Belagerer, dem europäisch Eingebildeten, dem nach europäischem
Begriffe sog. Unwiderstehlichen kein weites Feld ihnen gegenüber offen,
um über die Grenzen des Anstandes zu schreiten. Dieses ist das Resultat
einer gut überwachten, gemeinschaftlichen Erziehung unter den Kanaken,
während bei uns eine solche bei bester Überwachung nie und nimmer ein
gleiches Resultat liefern würde.

Durch diese gemeinschaftliche Erziehung lernen die Geschlechter
genau untereinander sich kennen, lernen ihre gegenseitigen Fehler,
Gewohnheiten und Eigenthümlichkeiten erkennen, und es entstehen oft
jugendliche Inclinationen, Anhänglichkeiten reiner Natur, die sie
sehr oft, später reifend, zusammenbringen, was hier leicht, da die
Kinder völlig frei in der Wahl ihres Herzens, ihrer Gefühle und ihres
Willens sind. Von unglücklichen Ehen, wie bei uns so oft, ist mir
noch kein authentisch bewiesener Fall hier zu Ohren gekommen. Eine
Eigenthümlichkeit des Landes ist, dass bei Heirathen die Eltern nicht
wie bei uns eine Aussteuer den Töchtern geben.

Das amerikanische Prinzip der Erziehung ist im Reiche das herrschende.
Die Mädchen machen gleich den Knaben denselben und den vollen Cursus
durch. Ausser den Wissenschaften, als: Geschichte, Geographie,
Mathematik, Naturwissenschaft u. s. w. wird auch Musik, Gesang und
Zeichnen betrieben. Den Mädchen werden Handarbeiten gelehrt, werden
theoretische Anweisungen zum Haushalte gegeben, sowie auch praktische,
indem abwechselnd für je 14 Tage Mädchen der Anstalt unter der Leitung
der Directrice den Haushalt der Anstalt in allen Branchen versehen,
sogar die für die Anstalt erforderlichen Markteinkäufe bewerkstelligen.
Jeder Zögling ist angehalten, sein Zimmer selbst zu reinigen und zu
betten.

Jährlich findet eine öffentliche Prüfung statt; zu der alle Eltern
und Verwandte der Zöglinge erscheinen. Die Prüfung dauert drei Tage,
während denen sämmtliche Eingeladenen auf das glanzvollste bewirthet
werden. Die Prüfung findet von 10 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends vor
einem zahlreichen Auditorium statt, was die Unbefangenheit und
Selbstständigkeit der Zöglinge überaus entwickelt. -- Höchst anmuthig
ist das mit Blumenkränzen und verschiedenen Verzierungen festlich
geschmückte Versammlungslokal, desgleichen das mit Blumenkränzen
geschmückte Auditorium, wie es überhaupt dieses sinnreiche, der Poesie
so zugängliche Volk prächtig versteht, mit der ihr zur Disposition
stehenden, so mannigfaltigen und rastlos blühenden Flora des Landes
sich und ihre Umgebung zierlich und geschmackvoll zu schmücken.

Die Pflege der Gärten, die Zucht und Pflege der Blumen etc.
bewerkstelligen die Jünglinge. Manche bedeutende Erdarbeiten;
Wasserleitungen der Anstalt, sind von denselben gemacht worden und
das im progressiv sich vergrössernden Massstabe, da jährlich das zur
Cultur bestimmte Areal vergrössert und mit acclimatisirten Gewächsen
bepflanzt wird, die in spätern Jahren durch ihr gedeihliches Wachsen
die Freude ihrer jugendlichen Erzeuger und Gründer bilden und
angenehme Erinnerungen ihrer Thatkraft hinterlassen. Kurz gesagt,
mein Auge traf das Modell einer Erziehungsanstalt, in der mir
namentlich der wohlaussehende, vergnügte, sittlich-zufriedene Ausdruck
der Zöglinge auffiel, aus welchem die günstigen Resultate dieser
theoretisch-praktischen Erziehung klar hervortraten.

Auch muss ich zur Ehre des Landes und seiner Regierung hervorheben,
dass beide ihr Möglichstes thun, um die Schulen des Landes zu heben,
was ihnen denn auch mit Dank gelingt, da dieses Bestreben mit
erstaunlich unbeschränkten Bewilligungen der legislativen Versammlung
unterstützt wird. -- Die Tendenz der Überanstrengung der Jugend
existirt hier im Lande noch nicht, da die gesunde Überzeugung hier noch
herrscht, dass für die Zukunft des Landes eine unnöthige Gelehrsamkeit
von keinem Nutzen sei. Die bestehende Tendenz ist: der Jugend einen
religiösen Sinn und die erforderlichen Kenntnisse eines civilisirten,
in der Civilisation allmählig fortschreitenden Bürgers beizubringen
-- eine Tendenz, aus der sicher eine gesunde kernige und vernünftige
Nation sich zum Wohle des Landes entwickeln wird, wenn nicht der
Eindrang schädlicher europäischer Beeinflussungen diesen gesunden Keim
erstickt.

Nach der Anstalt von Punahou wäre noch zu erwähnen das in der
„Nuuanú-street“, circa 3/4 Meilen ausserhalb der Stadt gelegene, 1872
eröffnete „Joláni-College,“ welches unter der speziellen Leitung des
Bischofs der anglikanischen resp. der episkopalen Kirche steht. Die
Anstalt ist in 2 Departements getheilt, das elementare und gymnasiale.
Die Anstalt ist eine durchweg disciplinirte. Die Schlafsäle nehmen
einen ganzen Stock ohne Abtheilungen ein, sind daher vollständig
ventilirt und gesund. Die 4 Acker umfassende Umgebung der Anstalt, da
sie hoch gelegen, bietet eine prachtvolle Sicht über die Stadt und den
Hafen und bildet eine Parkanlage, die gegenwärtig noch jung, jedoch
mit der Zeit eine der schattigsten und lieblichsten von Honolulu werden
wird.

An der „Ewa“-Landstrasse, an der nördlichen Seite derselben, von
der „King-street“ kommend, liegt das „Asyl für Geisteskranke“ im
Stadttheile Kapaláma, hoch, in luftiger, gesunder Lage. Die Anstalt
besteht aus mehreren einstöckigen Steinhäusern für die Kranken und dem
Gebäude des Superintendenten Mr. Wright.

In der Nähe dieses Asyles, circa 3/4 Meilen von der Stadt, ist das 1864
gegründete „Industrielle Reformatorium,“ eine Verbesserungsanstalt für
Knaben und Mädchen. Die Lage ist gesund. Das Areal der Anstalt bilden 6
Acker, von denen die Hälfte mit Bananen und andern Gewächsen bepflanzt
und von den Zöglingen gepflegt werden; die andere Hälfte nehmen die
Gebäude und die Tummelplätze der Jugend ein. Das Zentralgebäude ist
zweistöckig. Im Grundstock befinden sich die Schulräume und der
Speisesaal und den zweiten Stock bildet ein ungetheilter, daher
luftiger und gesunder Schlafsaal. Das Gebäude ist von 72 Fuss
Länge und 36 Fuss Breite. Die Nebengebäude dienen zur Wohnung dem
Superintendenten der Anstalt, Mr. Hill, und den Assistenten, Lehrern
und Lehrerinnen, desgleichen zu Küchen und Wirthschaftsräumlichkeiten.
Ausser den benannten 6 Ackern gehören der Anstalt noch 15 Acker
Land, die die Jugend mit Reis und „tarro“ bebaut. Die Zöglinge haben
täglich 4 Stunden zur Mahlzeit und Recreation frei, den Rest der Zeit
verbringen sie entweder in der Schule oder mit Feldarbeiten. Durch
ihre Arbeit und den Erlös der Produkte bezahlt sich reichlich ihr
Unterhalt. Ausserdem giebt der Staat der Anstalt eine Subvention, die
für sämmtliche Verbesserungsanstalten des Königreiches in Summa für
die biennale Periode circa 10,000 Dollar betragen soll. Zur Entlassung
der Zöglinge aus der Anstalt wird gefordert, dass dieselben ein gutes
Sittenzeugniss erhalten, zu rechnen und in der Hawaii’schen und
englischen Sprache zu lesen und zu schreiben verstehen.

Bis den 2. Juli, d. h. während fast zwei Monaten, tummelte ich
geschäftlich und gesellig durch die Strassen der Stadt, durch die
Umgegend von Honolulu, durch das lebhafte „Nuuanú“-Thal längs den
romantisch schlängelnden, das Thal durchziehenden Bächen „Panóa“
und „Nuuanú“, oder durchwanderte die Insel Oahú. Ich lernte die
Bevölkerung und Stadt und Land in ihrer anziehenden Gemüthlichkeit,
ihrem eigenthümlichen Wesen und die Freundlichkeit, den Charakter Sr.
Majestät des Königs Kalakaua kennen und liebgewinnen.

Meine weiteren Erörterungen über Honolulu und über meine Wanderung
durch die Insel Oahú behalte ich mir für später vor und zwar nachdem
ich die andern Inseln besucht und vielseitiger das Land und sein Volk
kennen gelernt haben werde.

Meine Absicht war nämlich diese gewesen: ich wollte mit dem
kleinen Schooner „Marianne“ den folgenden Tag zur Insel Kauai, die
in NO.-Richtung circa 100 Seemeilen von Honolulu entfernt ist,
abgehen. Ich richtete zum Zweck einer Excursion durch die Insel mein
Sattelgepäck in möglichst kleinem Massstab ein.




III. Abtheilung.

Ausflug von Honolulu nach Kauai.


Bei recht windigem Abend wars am 2. Juli, als ich um 1/2-4 den kleinen,
höchst sauber blau und weiss gestrichenen Schooner „Marianne“ betrat.
Um 4 spannten sich dessen verhältnissmässig gewaltigen Segel, und bald
hatten wir, einem Pfeile gleich, den kleinen, ruhigen Hafen durchzogen
und befanden uns in der recht unruhigen See des „Oahú“-Kanals. Trotz
der glänzenden Beleuchtung der Küste, einer erfrischenden Luft und
köstlicher Sicht zwangen die entsetzlichen Bewegungen des kleinen
Schooners mit seinem kaum 2 Fuss hohen Geländer alle Passagiere, so
auch mich zum Sichausstrecken und Stillliegenbleiben.

Den folgenden Morgen um 6 lag vor uns Navillivilli, der erste und
bedeutendste Hafen der Insel Kauai.

Der durch Korallenbänke gebildete Hafen ist wildschön, zugleich aber
auch wild-unruhig. Ein durch die gewaltige Wogen oft hoch gehobenes
Boot holte die hier Absteigenden, sowie die Briefsäcke vom Schooner ab,
wonach die „Marianne“ hin und her schwankend unter vollen Segeln oft
sich hochbäumend ihren Weg weiter nach Kolóa nahm. --

In Folge der unbeschreiblich stürmischen Nacht betrat ich mit sehr
unsicheren Füssen das Land. Es schien der ganze Boden unter denselben
zu schwanken und hin und her wie närrisch taumelnd betrat ich das Haus
des Schreiners und Grundbesitzers William Lowel, wo nach gutem Kaffee
und einem herzstärkenden Frühstücke bald wieder der Boden unter meinen
Füssen fester wurde, die mich umgebenden Wände zu schwanken aufhörten
und ich mich wieder factisch auf terra firma fühlte.

Hierauf gab Lowel mir ein Pferd nach Kolóa und zurück für den
Miethpreis von 2-1/2 Dollar. Die Strecke soll 12 englische
Meilen betragen und mich über die zwei Meilen von hier entfernte
Zuckerplantage Lehúa führen.

Der Ort Navillivilli ist klein, besteht nur aus 6 Häusern und einigen
Hütten, die zerstreut auf einem hügeligen Terrain liegen. Die Umgebung
des Ortes ist wüst, sandig und zugleich reich an kleinen, seichten
Lagunen, in welchen üppiger „tárro“ gebaut wird. Das Ganze bildet eine
nach der See offne 200′ über dem Meeresspiegel liegende Kesselschlucht,
welche von der Landseite kranzförmig von Bergen umgeben ist.

Dank den zahlreichen Lagunen und der nur von drei Seiten umschlossenen
Lage ist Navillivilli, -- obgleich an concentrirter Hitze und daher
auch an Mosquitos auffallend reich, -- ein wahres Treibhaus der Natur
zu benennen. In Folge der frischen Winde einer beständigen Brise der
offenen Seeseite ist der Ort höchst erträglich und sehr gesund.

Mein Pferd war gesattelt und ich bald im Ritt ohne Begleiter.

Von Navillivilli führt ein ziemlich unsichtbarer, oft versumpfter
Weg erst über Stauungen der Lagunen, dann bergauf bis zum Ort
Niú-malú, der nur aus einem Gefängniss und dem ursprünglichen Hause
des Gouverneurs der Insel Kauai besteht (der Gouverneur Mr. Busch
residirt augenblicklich in Kolóa). Niú-malú verlassend, liegt rechts
vom Wege hübsch angelegt und weit ausgebreitet die Zuckerplantage
Lehúa mit ihren zahlreichen Gebäuden. Sie soll nächst Kolóa die
älteste Plantage des Reiches sein. Von „Niú-malú“ an wird der Weg ein
guter und ist circa eine Meile vom rechts liegenden öden, dürren,
vulkanisch-durchwürfelten Basaltgebirge entfernt. Dieser Gebirgskette
folgend durchzieht der Weg die üppigen Ländereien des Sir Albert
Wilcox, die der Arowrod-Plantage des Herrn Müller und die der reichen
Zuckerplantage von Lehúa und endlich an der schattigen, idyllisch
isolirt liegenden Behausung des im Königreiche allbekannten tüchtigen
Verwalters der Lehúa-Plantage, Herrn Isenbergs, vorbei. Hier beginnt
der Weg allmählich schlechter und bedeutend wilder zu werden. Durch
gegenwärtig auffallend dürre -- sonst, wie man mir gesagt, üppige
-- Weideländereien, bald Hügel auf, bald ab, bergauf, bergab, stets
in Sicht sehr mageren Viehes schlechter Art, auffallend zerfetzt
aussehender Schafheerden führt der allmählich fast weglos werdende Weg
bis zur „Niú-malú“-Schlucht. In der Schlucht des Flusses Niú-malú, die
charakteristisch ist durch ihre krüppeligen, wenngleich an Früchten
reichen Baumgruppen, die hier in spärlichen, wild verworrenen Massen
„Wald“ genannt werden sollen, während sie nur höchstens halbwegs einem
Urbusche zu vergleichen sind, sind die ihr Fell nachschleppenden Schafe
auffallend bemerkenswerth. Das Terrain ist ausserordentlich durchwühlt.
Die Brücke über den Niú-malú in der Tiefe der Schlucht soll 6 englische
Meilen von Lehúa, demnach der halbe Weg bis Kolóa sein. Von der Brücke
aus mit scharfen Curven beginnt die für die geringe Höhe auffallend
steile Besteigung des Passes, jedoch mit beständigem Hinauf und Hinab,
bis man endlich die stark windige Maximal-Höhe von 600′ über dem
Meeresspiegel erreicht.

Die allgemeine Stille der Natur -- während der Mittagszeit namentlich
-- ist hier eine auffallende. Kein Vogel, kein lebendes Geschöpf ist
weder sichtbar, noch hörbar, in Folge der gegenwärtig herrschenden
Dürre schweigt sogar der Laut der Grille. Nur das unaufhörliche
Klappern der langen Blätter der Pandanen, das beständige Sausen des
Windes, hin und wieder das ruckweise, entfernte Brausen der brandenden
Woge des Oceans und das sonderbare Getöse der wirbelnden, rothen,
gewaltigen Lava-Staubwolken begleiten fast unheimlich den auf dieser
Strecke meist einsam, rasch dahin eilenden Reiter in der sonst
lautlosen Natur.

Selten nur begegnet man auf dieser höchst unwirthlichen Strecke einem
Menschen und nur selten einer Behausung oder Grashütte der Eingebornen.

Von der Höhe des Passes entfaltet sich plötzlich die Sicht des
gewaltigen Oceans und ein recht hübscher Rundblick über das bunte
Felsengewirr der Insel im mannigfaltigsten Farbenspiel.

Niedersteigend bis zu einer Höhe von 228′ über dem Meeresspiegel
bei zunehmend sich besserndem Wege erreicht man die rechts vom Wege
liegenden Häuser der auffallend lautlosen Zuckerrohr-Plantage des
Herrn Dreier, die im üppigsten Grün fruchtreicher, schattiger Bäume
verschiedenster Art lieblich und gesund gelegen ist. Gleich darauf
folgen, rechts und links am Wege zerstreut liegend, die zahlreichen,
vollständig schattenlosen Gebäude der Plantage Kolóa, die auf gleicher
Höhe mit Dreier’s Plantage, d. h. 228′ über dem Meeresspiegel, liegt.
Hier entfaltet sich ein köstlicher Blick auf das glitzernde Wogenspiel
des heftig brandenden Oceans und auf den Ort Kolóa nebst seiner
sonderbaren Umgebung. --

Zur Nacht wurde ich gastlich von A. Haneberg, dessen Bruder ich auf
der „City of Sydney“ kennen gelernt und der hier angestellt ist, nach
echt deutscher Art und Weise empfangen und aufgenommen, was mir höchst
angenehm war, da hier kein Gasthaus vorhanden ist.

Den 4. Juli erwachte ich frisch und gekräftigt; leider aber war es
meinem, vom Ritte Tags vorher recht ermatteten, an und für sich
schwachen Pferde schlechter ergangen. Eine fast graslose Weide hatte
das arme Thier sichtlich matt und missmuthig gestimmt. Ich fand das
arme Geschöpf starr niederblickend mit halb geschlossenen Augen und
langhängenden Lippen, dem besten Zeichen des Hungers.

Meine Absicht, zwei Tage hier zu bleiben, gab ich dieser armseligen
Weide wegen auf und entschloss mich, noch denselben Tag um 2 Uhr wieder
aufzubrechen und nach Navillivilli zurückzureiten, um mir daselbst ein
kräftigeres Pferd, zum Weiterritt durch die Insel zu verschaffen.

Das Städtchen Kolóa ist weitläufig angelegt und circa 2 englische
Meilen vom Ufer entfernt, welches Ufer, keinen Hafen, sondern den
Strand der off’nen See mit einer sehr heftigen Brandung bildend,
die Landung sehr erschwert. An diesem Ufer liegt die Werfte und
die verschiedenen Häuser und Speicher des Zollamtes. Das Haus des
Gouverneurs liegt isolirt, 1/2 Meile vom Ufer entfernt und ist in
keiner Weise bemerkenswerth.

Die Kolóa-Zuckerrohrplantage wurde im Jahre 1840 durch die
amerikanische Firma Ladd & Co. und das mit ausserordentlichen
Concessionen der Regierung angelegt. Verschiedene Eventualitäten
zwangen die Compagnie 1844 das Land zu verkaufen, wodurch es in die
Hände des Dr. R. W. Wood kam. Unter seinen Händen erhielt die Plantage
ihren systematischen Aufschwung. Später kam dieselbe wieder in andere
Hände. Es ist die älteste Plantage des Inselreiches.

Weder der Ort noch die Zuckerrohrplantage weisen auf System und
Ordnung, obgleich, wie man mir sagt, der Ertrag derselben ein bedeutend
günstiger sein soll.

Um 2 verliess ich Kolóa und ritt mit meinem ermatteten Pferde denselben
Weg bis Lehúa zurück. In Lehúa machte ich einen kurzweiligen Besuch
dem liebenswürdigen Kaufmann Schulz, dem ich wärmstens empfohlen
worden war. Zur Nachtszeit ritt ich nach Navillivilli hinab, wo mich
ein gutes Bett und zum Abendbrot gekochte „tarro“-Wurzel, gebackener
„poi“, roher Fisch, Fleisch und Thee erwarteten. W. Lowell, bei dem
ich wieder abstieg, ist schottischer Herkunft, seine Frau eine feiste,
echte Kanakin. Sein hölzernes Haus ist von ihm selbst erbaut. Im Innern
desselben zeigt sich die den Eingeborenen charakteristische Unordnung.
An Zahl der Möbel reich -- was sonst in den Häusern der Eingeborenen
nicht der Fall ist -- zeigen dieselben, gleich wie Alles im Hause, ein
auffallendes Durcheinander, was im Allgemeinen in allen Häusern der
sehr lieben Leute des Landes zu finden ist.

Den 5. Juni kurz nach Sonnenaufgang wanderte ich zur „Lehúa“-Plantage.
Die Plantage, die Zuckerrohrmühle, die Siederei und Raffinerie umfassen
ein Terrain von 10,000 engl. Acker, und gehören einer Compagnie, deren
Hauptverwalter Paul Isenberg ist und dessen Tüchtigkeit im Lande in
vielen Beziehungen einen bedeutenden Ruf hat.

Die Plantage macht in allen ihren Zweigen den Eindruck einer
geregelten Verwaltung, sie trägt den Stempel der Gediegenheit und
Vollkommenheit -- das vollständige Gegentheil der von Kolóa. Wo man
hinblickt, trifft das Auge tief bearbeitete Felder und namentlich eine
auffallende Gleichmässigkeit und Ueppigkeit im Zuckerrohr, dessen
Qualität eine vorzügliche ist. Nachdem ich die überaus vollständigen
Fabrikeinrichtungen der Mühle, der Siederei und Raffinerien, die
ausserordentlich beachtenswerthen Maschinerien neuester Construction
besichtigt hatte, kehrte ich zur Nachtszeit zu W. Lowell zurück.

Den Abend verbrachte ich in Gesellschaft meiner liebenswürdigen
Wirthsleute, des Sherifs und vieler Eingeborenen. Das Abendessen wurde
auf nationale Art eingenommen, d. h. es wurde auf einer reinen Matte
des Fussbodens gedeckt. Das Gedeck besteht aus einer riesigen, recht
saubern Schüssel, die nämlich aus einem ausgehöhlten Riesen-Kürbis
besteht, in welchem der wohlschmeckende, säuerliche „poi“ sich
befindet. Um diese Hauptspeise stehen diverse flache Schalen mit
Fleisch, gekochter „tarro“-Wurzel und rohem Fisch. Die Gesellschaft
lagert im Kreise um das Gedeck und Jeder fährt mit einem, oder
zwei, drei auch vier Fingern, je nach seinem Hunger in die sogen.
„poi“-Schüssel; mit einer kleinen Drehung derselben umwickelt er
die Finger mit dem „poi“ und bringt sie alsdann in seinen zierlich
geöffneten Mund. Dann folgt Lecken der Finger mit schnalzender
Begleitung; hin und wieder wird etwas vom Fleisch, etwas vom Fisch,
etwas vom „tarro“ gerissen und genascht. Alsdann kehren die Finger
wieder in den kleistrigen „poi“ u. s. w.

Während des Essens wird viel laut geredet, gelacht und gescherzt und
das, je gesättigter, desto lauter und in rascherem Tempo.

Zum Schluss folgt gewöhnlich ein Schluck Wasser, hin und wieder auch
Thee oder Kaffee. Dem folgt das gründliche Waschen der Hände, das
Erheben von den Sitzen mit gewaltigem Magenaufstossen zum Zeichen der
Verdauung. Alles geschieht in heiterster Art und Weise und mit endlosen
charakteristischen Höflichkeitsverbeugungen.

Für den Ritt durch die Insel gab Lowell mir dieses Mal ein gutes Pferd.

Den 6. Juli um 5 Uhr nach einem kräftigen Frühstück war ich mit
leichtem Gepäck im Sattel, und frisch ging es im kurzen Galopp bergauf
nach Lehúa. Nach kurzem Abstecher bei Herrn Schulz ging’s weiter, bald
Trab, bald Galopp, bergauf, bergab durch die üppigen Zuckerplantagen
Lehúas, bei festem, gutem Wege, dann durch den „Honomaúluú-Fluss“ an
der neuen „Lehúa“-Zuckermühle vorbei, dem schäumenden Strande zu. Dann
folgt links ödes und wild durchworfenes Gebirge, rechts bald nah, bald
fern der wogende Ocean.

Intensive Sonnenstrahlen, Schauer, Spritzregen und Regenbogen waren
in beständigem Wechsel und trotz Regen wirbelte unaufhörlicher Staub.
Die Vegetation war spärlich und höchst bemerkenswerth die Stille der
Natur, bis wir 7 engl. Meilen von Lehúa den Wailúa, den an Tiefe
bedeutendsten Fluss der Insel, erreichten. In der Nähe seiner Mündung
und breitesten Stelle derselben setzte uns für 5 cent. pro Pferd ein
gutes Floss über.

Das an der Mündung des Flusses in recht sumpfiger Umgebung liegende
kleine Dorf Wailúa mit seinen sehr interessanten Grashäusern war
in alter Zeit der Sitz der Königin Kapúle, des lieblichen Weibes
des letzten Königs der Insel, des traditionell bekannten, in meinem
geschichtlichen Theil erwähnten Kaúmuálii, der im Kampfe gegen
Kamehámehá I. gefallen war. Die Königin Kapúle ist die in unserer
Theaterwelt bekannte „Deborah“. --

Von Wailúa links in das schmale Thal einkehrend, dem Fluss aufwärts
folgend, trifft man den schönen, ca. 200 Fuss hohen Sturz desselben,
den im Lande besungenen Wailúa-Sturz, dessen Umgebung -- gleich der
der ganzen Länge des Flusses mit Ausnahme seiner Mündung -- eine
an Vegetation üppige zu nennen ist. Umringt von wilden Bananen,
Kaffeestauden mit ihren dunkelgrünen Blättern, Citronen- und
Orangenbäumen in vollster Frucht und Blüthe, dichten Gruppen des „hau“
(Hybisius tiliaceus), des „Kukúi“ (Aleorites triloba), Tamarinden,
Pandanen, hochwüchsiger Typhaceen mit ihren kriechenden Wurzelstöcken,
mannigfaltigster Form u. s. w. bietet kurz gesagt, eine Ueppigkeit und
Vielseitigkeit der Vegetation, die ihres gleichen sucht.

Vom Wasserfall zurückgekehrt, drei Meilen dem Strande entlang reitend,
erreichten wir das Dorf Kapaá, eine neue, in vollster Bearbeitung
begriffene Privatplantage des Königs Kalakaua, die unter der
umsichtigen Leitung des Herrn Lilikaláni steht und, da sie, wie gesagt,
neu angelegt, keiner andern Bemerkung bedarf als nur der, dass das zur
Bewässerung sehr geeignete Terrain und der humusreiche Boden derselben
unzweifelhaft günstiges Resultat erzielen wird, was übrigens schon das
stellenweise sichtliche Zuckerrohr in seiner Kraft und Ueppigkeit der
Farbe beweist.

Nach einer eiligen Kräftigung im chinesischen Restaurant und einem
kurzweiligen Besuche bei der liebenswürdigen Mrs. King, deren Mann
leider nicht zu Hause war, ritt ich, da Lowell hier blieb, allein
weiter.

Die folgenden 9 Meilen führte mich mein Weg links in das Gebirge,
beständig bergauf, bergab, mit hin und wieder bedeutenden Steigungen
und unter oftmaligem Durchreiten reissender Gewässer, bis ich das
Viehgut des Mr. E. Krull erreichte. -- Die auffallend dürre Zeit der
letzten Jahre hatte Futtermangel erzeugt. Die öden dürren Weidestrecken
boten nur spärlich Nahrung dem Vieh, so dass der Anblick der Heerden
ein deprimirender war. Freilich war nach dem verflossenen, besonders
trocken gewesenen Jahre im Allgemeinen kein richtiges Urtheil über die
Ertragfähigkeit der Weiden zu fällen, doch gewinnt man die vollste
Ueberzeugung, dass durch übertriebene Entholzung der Gegend die
herrschende Dürre -- wenn auch nicht durch dieselbe entstanden, --
so doch unzweifelhaft befördert worden ist und dass auch in Jahren
häufigerer Niederschläge der Graswuchs nur theilweise und zwar nur
stellenweise üppig sein kann, im Allgemeinen aber das Gras, gleich wie
alle andern Gewächse der freien Natur -- abgesehen von der unsinnigen
Entholzung des Landes -- den Charakter vulkanischer Länder trägt, d. h.
der des krüppligen, niedrigen Wuchses auf den Hügeln und Höhen, den der
vollständigen und üppigen Vegetation in den verhältnissmässig kurzen,
schmalen, aber tiefen und feuchten Lagen der Gegend.

Daher bin ich der festen Ueberzeugung, dass hier, im Kleinen betrieben,
die Viehzucht günstig dem Lande, im Grossen jedoch dieselbe im höchsten
Grade schädlich und gefährlich werden kann.

Von E. Krull’s Besitzung bei -- nach zurückgelegten vier Meilen --
zunehmender Steigung lag rechts am Ufer des Oceans, tief unter mir der
kleine Ort Moloá mit schmuckem, blendend weissem Kirchlein. Ueber die
tiefe Schlucht hinweg, mir gegenüber, lag ein Schlachthaus, in dessen
unmittelbarer Nähe zu meinem grossen Erstaunen und meiner Freude einmal
wieder ein recht üppiger und gut erhaltener Wald zu sehen war.

Ein Schwindel erregender, schmaler, höchst beschwerlicher Pfad
führte mich mit bedeutendem Umritt zum Schlachthaus. Das Bild der
Verlassenheit, die leblose Stille desselben in Mitte unzähliger Schädel
und Knochen machten mich glauben, dass ich meine Richtung verfehlt
hatte. Somit ritt ich zum Dorfe hinab, einen halsbrecherischen,
unbeschreiblich steilen Pfad, was mein wackeres Pferd mit erstaunlicher
Gewandtheit bewerkstelligte. Zu meinem Schrecken fand ich auch das
sumpfig liegende kleine Dorf in lebloser Stille, und nach Menschen
suchend, nahm ich durch Sumpf und Gräben meinen Weg und fand endlich
eine redende Seele, aber leider eine mir unverständliche. Durch Zeichen
und Gebärden gelang es mir, den Weg nach Pelaá, Herrn Bertelmann’s
Besitzung, zu erfahren und durch diese Nachricht die überraschende
Kunde zu erlangen, dass das leblose Schlachthaus von der wahrscheinlich
ebenfalls leblosen Besitzung des Herrn Bertelmann 100 Schritt entfernt
liegt und nur durch einen Ausläufer des dichten Waldes von derselben
getrennt sei.

Eine neue, breite und gute Fahrstrasse, obgleich etwas steil, führte
mich im Zickzack wieder auf die Höhe von 228 Fuss, zum Schlachthaus,
und um 4 Uhr erreichte ich das liebliche, im duftigen Walde gesund
gelegene Haus des Herrn Bertelmann, den ich leider nicht zu Hause
traf. Seine liebenswürdige Frau jedoch empfing mich und forderte
mich gastlich auf, die Nacht in ihrem Hause zu bleiben. Bald kehrte
auch Herr Bertelmann heim und zwar in Begleitung des katholischen
Geistlichen aus Moloá, dem Pater Sylvester, einem Belgier. Wir
unterhielten uns höchst gemüthlich bis 11 in die Nacht hinein, und Herr
Bertelmann fand meine früher ausgesprochene Ansicht über den Betrieb
der Viehzucht im Kleinen oder Grossen, nicht nur für diese Insel,
sondern für das ganze Inselreich für richtig. Bei schönem Mondlicht und
der hier so auffallenden Stille, sogar der nächtlichen Natur, kehrte
der geistreiche Pater in sein Thal zurück, und ich begab mich in das
mir angewiesene, nach dem ermüdenden Ritte höchst willkommene Bett.

Nach einer köstlich vollbrachten Nacht erwachte ich den 7. Juli
Morgens, einem Sonntag. Nach dem Frühstück liess ich satteln und ritt
um 10 Uhr, nachdem mich Bertelmann aufgefordert, ihn nach meiner
Rückkehr zu besuchen, in scharfem Tempo ab.

Mein Weg führte mich durch krüppeliges Gehölz eines höchst verworrenen
Waldes Kilauéa, der grossen Plantage des Herrn Titcomb zu, die 228
Fuss über dem Meeresspiegel liegt. Die Umgebung des Weges, der fast
beständig sich bergauf bergab hinzieht, besteht aus vollständig
grasloser Weide, auf der jammervoll magere Viehheerden zu sehen sind.

Wie sehr die Dürren der letzten Jahre gewirkt, beweisen die Verluste
Bertelmann’s, der in diesem Jahre durchschnittlich 27 Stück Grossvieh
wöchentlich verlor. Die Zahl seines damaligen Verlustes betrug 320
Stück, und zu bemerken ist, dass es im gleiche Massstabe allen übrigen
hiesigen Viehzüchtern erging.

Von Moloá bis Kiloéa ist ungeachtet der dürren Weidestrecken die Gegend
wild-pittoresk. Rechts in der Entfernung ist die Sicht des rauschenden
Oceans; links krüppelige, meist niedrige, an mannigfaltigsten Früchten
reiche Bäume des Waldes; in den Tiefen des Gebirges zahlreiche,
absonderlich geformte, kahle Höhen, üppige Schluchten, Kesselthäler,
Engthäler und zahlreiche Wasserfälle, die glitzernd gleich einem
Silberband von der Höhe niederziehend etwas Leben den dürren, öden,
steilen Abhängen geben und das Gebirge charakterisiren.

Ich liess -- da Sonntag -- die Plantage rechts in der weitsichtigen
Fläche liegen, ohne daselbst einen Besuch zu machen und ritt der 6
Meilen entfernten Plantage des Hanaléi-Thales zu. Es folgt links
die romantische Sicht des an Wasserfällen und Wald ziemlich reichen
Kahiliwaí-Thales. Der Wald besteht nur aus niedrigem „kauhála“ und hin
und wieder aus demselben hervorragend dem „hau“, „kukuï“, als auch
hin und wieder Sandelbäumen, die jedoch meist krüppelig und selten
erscheinen.

Nachdem ich 4 Meilen zurückgelegt und eine verhältnissmässig günstige
Grasfläche traf, so liess ich mein Pferd, da es vergangene Nacht wenig
Futter gehabt, zwei Stunden grasen und streckte mich selbst in das
nichts weniger als weiche Gras.

Als ich wieder aufbrach, entfaltete sich bald vor mir der Ocean; links
tauchten üppige Zuckerrohrfelder aus dem Thale hervor und wie ich die
höchste Höhe des Hochplateaus erreichte, lag unmittelbar vor mir das
Haus des Mr. Hackfield und unter mir in einer Thalschlucht die reizende
Bai von Hanalei, in welche sich der tiefe, durch das „Hanalei“-Thal
und dessen üppige Zuckerrohrfelder lieblich sich schlängelnde und in
der Nähe seiner Mündung stark austretende „Hanalei“-Fluss ergiesst.
Unmittelbar an der Mündung, d. h. auf dem durch die überschwemmende
Mündung gebildeten Delta liegt das kleine unzusammenhängende Dorf
Hanalei. -- Im Thale selbst, glatt an der Bergwand, auf deren
Plateau ich mich befinde, liegen romantisch die Gebäude der reichen
„Princewille“-Plantage im üppigsten Grün schattiger Bäume.

Diese Plantage ist von R. C. Wyllie gegründet worden und ist Dank
ihrer günstigen Lage, ihrem Wasserreichthum und auffallender Weise
durch häufigeren Regen die vortrefflichste und ertragreichste
des Inselreiches. Einen Uebelstand derselben bilden die häufigen
Ueberschwemmungen des reissenden Hanalei.

Von Lehúa bis Hanalei war der höchste Punkt des Weges 450′ über dem
Meeresspiegel.

Nachdem ich kurzweilig die schöne Sicht genossen, kehrte ich um
und ritt der glücklich gefundenen Stelle einen höchst praktischen,
jedoch steilen, schmalen Zickzack-Weg zur Plantage hinab, die circa
52′ über dem Niveau des Thales, umgeben von schönen und schattigen
Bäumen, liegt. Magnolien -- unter denen auch die Magnolia grandiflora
-- reichtragende Orangen-, Pomeranzen-, Citronen-, Pfirsich-,
Aprikosen-, Oliven-, Mandeln-, gewaltige Mango-Bäume, Reben mit den
verschiedenfarbigsten Trauben, Ananas, stämmige und sich schlingende
Rosen, Erdbeeren, eine reiche Mannigfaltigkeit zierlicher Blumen,
hochwüchsige Rohrpflanzen und Blattstauden zieren im üppigsten
Durcheinander duftend die Umgebung des Wohnhauses. Vom Wohnhause aus
entfaltet sich höchst praktisch für die Verwaltung der Plantage die
volle Sicht des ganzen Thales, welches mit Ausnahme der Seeseite von
vulkanisch wild zerworfenen, meist öden und dürren, jedoch an Färbung
reichem, waldlosen Gebirge umschlossen ist.

Das Thal ist ein überaus üppiges und schönes, in welchem sich
gemüthlich leben lässt und wo ein nach Ruhe sich Sehnender ein
idyllisches und, wenn er will, zugleich thätiges und dem Lande Nutzen
bringendes Heim sich gründen kann. Leider ist dieses Thal klein
und untheilbar und glaube ich, dass kein zweites ihm ähnliches im
Inselreiche zu finden ist. Viele Jahre hat der jetzt verstorbene Mr.
Wyllie gebraucht und vieles Geld verbraucht, um dieses sein Kleinod zu
seiner jetzigen Gestalt und seinem jetzigen Werthe zu erheben.

Um 3 Uhr hielt ich vor der Pforte des Hauses, wo eine zahlreiche
Gesellschaft versammelt war. Ich band mein Pferd an den Zaun, trat ein,
stellte mich vor und erhielt sofort von Herrn Konrad, Oberinspektor der
Plantage, ein Zimmer und die Einladung, einige Tage bei ihm zu bleiben.
Während ich mich säuberte, erhielt ich den Besuch des Oberzuckerkochers
Herrn C. Killing, den ich aus Honolulu her kannte und der die weitere
Versorgung meines Pferdes freundlichst übernahm.

Die Frau Konrad ist eine gebildete, liebenswürdige Kanakin, er ist ein
Deutscher sowie auch seine Beamten meist Deutsche, daher verbrachte
ich einen höchst gemüthlichen Abend auf der Veranda bei erfrischendem
Getränk im hellen Mondlicht und erquickender Brise. Hin und wieder fiel
ein kurzweiliger Strichregen, der hier so üblich sein soll, dass die
Bewohner der Plantage denselben kaum mehr bemerken.

Den folgenden Tag, den 8. Juli, wanderte ich frühzeitig hinaus und
folgte dem sich schlängelnden Fluss durch die üppigen Zuckerrohrfelder,
besuchte den 3 Meilen von der Plantage entfernt wohnenden Missionär Mr.
Johnson, dessen Kirche und Haus am Flusse, umgeben von einem Garten,
gelegen. Ich fand nur die Damen zu Hause und wurde aufgefordert,
wiederzukommen. Als ich zur Plantage zurückkehrte, nahm ich meinen Weg
über das Schlachthaus derselben, wo ich Herrn Bertelmann in vollster
Beschäftigung Ochsen zu schlachten, fand -- eine Thätigkeit, die die
ganze Gegend seiner zu diesem Geschäfte kunstvollen Hand übergeben
hatte.

Den Abend besuchte ich den 3 Meilen von der Plantage auf dem Plateau
wohnhaften Mr. Hackfield. Es war dasselbe Haus, dessen ich auf meinem
Herritte erwähnte und mir vom Plateau aus nahe erschien; dasselbe war
jedoch durch eine tiefe Schlucht von mir getrennt und es erforderte
einen bedeutenden Umweg, um das Haus zu erreichen.

Die Behausung liegt, wie gesagt, auf einem Berge mit prachtvoller
Sicht auf den Ocean und das üppige Thal. Sie ist umgeben von alten,
höchst schattigen Bäumen. Das Wohnhaus ist gross, einstöckig, aus Holz
erbaut, mit Schindeln gedeckt, sehr geräumig, aber niedrig. Die Räume
des Hauses sind ohne Möbel, nur ein grosser Schaukelstuhl war zu sehen.
Der Boden der Räume ist reichhaltig mit doppelten, auch dreifachen
Matten belegt. Die Matten sind zierlich in bunten Mustern aus den
Fasern der Pandane geflochten. Auf diesen Matten wird geschlafen,
gespeist, geliebt, geschnattert, geklatscht, gelacht und auf dem Bauche
liegend die höchst saftige Pfeife geraucht. Die meisten Frauen und
Männer rauchen hier im Lande. Gewöhnlich geht die Pfeife im Kreise
von Mund zu Mund. Diese Pfeife ist gewöhnlich kurz und klein und oft
auffallend saftig glänzend und schmierig. Der gerauchte Tabak ist meist
einheimischer, der aromatisch, kräftig und wohlschmeckend ist.

Bei meinem Erscheinen wurde mir erst der Schaukelstuhl als Ehrensitz
angeboten, den ich aber bald mit dem auf der Matte tauschte, da die
stark im Hause vertretenen Frauen auf derselben sich niedergelassen
und mir das Niederreden von der Höhe ungemüthlich und unpassend
vorkam. Die Kleidung dieser Frauen wie allgemein im Lande bestand aus
einer in langer Schleppe ausartenden Kapotte aus farbigem Zeuge und
ohne Taille, d. h. von den Schultern breit niederfallend und hoch
bis an den Hals ragend. Der Hals war zierlich geschmückt mit aus
duftigen natürlichen Blumen kunstvoll und farbenreich verfertigten
Ketten, die auffallend kunstvoll, stark und dabei zierlich gearbeitet
sind. Die Verfertigung dieser Ketten bildet den Erwerb zahlreicher
Frauen dieses Landes. Auf dem an Haaren reichen Haupte, die meist
lose hängend getragen werden, haben sie im Freien stets, oft auch
im Zimmer, unter dem Kinn befestigt, einen flachen, sehr breiten,
einheimisch verfertigten Rohrhut, der ebenfalls mit natürlichen
oder auch in Folge des zunehmenden Importes mit künstlichen Blumen
in grellsten Farben, oft überladen geschmückt ist. Trotz dieser
Ueberfüllung steht aber die grelle Farbenpracht derselben vortrefflich
dem etwas dunklen Teint der Gesichter mit ihren grossen so glanzvollen
und so treuen, lieblich-weiblichen Augen der Kanakinnen. Das Auge
ist unwiderstreitlich die höchste Zierde ihres meist prachtvollen
Körperbaues, solange ihn nicht die hier herrschende Fettsucht
verunstaltet hat, und bildet den schönsten Theil ihrer mongolenartigen
Kopfbildung. -- Der so offenherzige Ausdruck ihres fast sprechenden
Auges, glaube ich, ist die Ursache der so auffallend vielfältigen Ehen
mit Europäern!

Meine Rückkehr nahm ich bergab durch das von der untergehenden Sonne
glänzend beleuchtete Thal, einem im Baue begriffenen neuen Wege folgend
und traf erst mit Beginn der Dunkelheit in der Plantage ein, wo man
mich mit dem Abendessen erwartete.

Die Lebensweise ist hier, wie auf allen Plantagen des Reiches, eine
höchst unruhige, d. h. Keiner hat Zeit. Von Sonnenaufgang bis zum
Sonnenuntergang herrscht rastloses Treiben zu Pferde und zwar oft
grundlos übertrieben, da eigentlich nicht viel zu thun ist.

Circa 200 Chinesen sind hier zur Arbeit angestellt und werden von den
Europäern fast sklavenartig behandelt. Auch regt sich besonders hier
eine merkliche Unzufriedenheit unter jenen gegen die Europäer, die
gegen die arbeitsame, in das Land durch Versprechungen gelockte Nation
oft grenzenlos ungerecht, gehässig und brutal sich benehmen.

Bemerkenswerth ist die aus Kalifornien hierher gebrachte grundlose
Gehässigkeit, deren Ursache nur in der Eifersucht liegt. Sie sehen,
dass der Chinese thätig, gewandt, ausdauernd und vernünftig, --
wenngleich mehr Zeit gebrauchend -- jede Arbeit gleich gut und für den
halben Preis zu liefern im Stande ist, dass derselbe treu in seinen
nationalen Gewohnheiten, nüchtern und einfach im Aberglauben seiner
Tradition unter ihnen weiterlebt und trotz der auf ihn ausgeübten
Unterdrückung und gesellschaftlichen Verachtung, reich wird: und das
ist es, was sie ihm nicht verzeihen können.

Es ist nicht zu leugnen, dass alle Elemente dieser Plantage einer
pflichttreuen, rastlosen Thätigkeit sich rühmen können, zugleich aber
auch die ausgeartetste Rohheit und Bildungslosigkeit beweisen. Ein
jedes Glied derselben, d. h. vom Europäer gesprochen, ist hier im
richtigsten Sinne des Wortes ein kleiner Despot, der aber zugleich als
Mann der Freiheit des Sozialismus sich rühmt. Die meisten derselben
sind an einheimische Frauen verheirathet, daher ist ihre Häuslichkeit
höchst gemischten Charakters, d. h. so zu sagen Bier oder Porter zum
einheimischen „poi“ gepaart. Die Sprösslinge dieser Paarung werden
meist unter dem wirksamen Einflusse der Mutter und den mystischen
Legenden und Ueberlieferungen des Landes einheimisch-national erzogen.
Die etwas thierisch sinnliche Tendenz der Nation, ihre eigenthümlichen
traditionellen Gewohnheiten und Gebräuche als z. B. in der Kleidung,
der Art des Speisens, der des Wohnens, ihren Liebesbezeugungen u. s. w.
üben einen derartigen Reiz auf die Jugend und auf die Ausbildung ihres
Charakters, dass man oft gerade unter diesen die schroffsten Nationalen
trifft.

Um 8 Uhr ist gewöhnlich die Zeit, wo alles sich hier zur Ruhe begiebt;
somit zog auch ich mich -- da ich andern Tages früh wieder aufbrechen
wollte -- von meinem liebenswürdigen Wirthe auf das herzlichste mich
verabschiedend auf mein Zimmer zurück.

Was die Rentabilität der Zuckerplantagen des Inselreiches anbelangt,
so meinte der in dieser Branche höchst unterrichtete Herr Konrad, dass
eine bedeutende zu erzielen wäre, wenn man im Stande ist, mit eigenem
und zwar genügendem Kapital zu beginnen. Auf Schuld, meinte er jedoch,
so glanzvoll sich auch die Berechnungen herausstellen würden, sei jedes
solches Unternehmen zu widerrathen, da, abgesehen davon, dass hier
40-50 Procent für aufzunehmendes Kapital gefordert werden, Kapitalien
überhaupt schwer im Lande zu beschaffen sind. Wenn man aber mit eigenem
und genügendem Kapital, ohne Schulden zu machen, beginnt, so würde
folgendes Resultat sich herausstellen:

  A. ~Vorausgesetzt~, dass eine Arena von 500 amer. Acker
                      pro Acker 100 Dollar gekauft und
                      baar bezahlt worden =               50,000 Dollar.
                      Das Inventar, Maschinen,
                      Baulichkeiten etc. =                50,000   „
                                                       -----------------
                                reiner Kapitalwerth    = 100,000 Dollar.

  B. ~Vorausgesetzt~  a) Kapitalwerth 100,000 Doll.
                         à 12% jährlich, beträgt
                         eine jährliche Auslage
                         von                      12,000 Dollar
                      b) jährliche Amortisations-
                         Summe                    10,000   „
                      c) Arbeiterlohn, Transporte,
                         Reparaturen etc.         50,000   „
                                                  ----------------
                  incl. der Amortisation pro anno 72,000 Dollar Ausgabe.

  C. ~Vorausgesetzt~  1) Vom Acker die Minimal-Ernte
                         von 1-1/2 Tonnen Zucker à 5 cent
                         pro amer. Pfund, macht für 500
                         Acker (die Tonne à 3200 amer.
                         Pfund) jährlich eine Brutto-
                         Einnahme von                     82,500 Dollar
                         Die sub B genannte Ausgabe ab    72,000 „
                                                       -----------------
                                pro anno Netto-Gewinn     10,500 Dollar.
                      2) Vom Acker die gewöhnliche Ernte
                         von 2 Tonnen Zucker à 5 cent
                         pro amer. Pfund macht für 500
                         Acker (die Tonne à 3200 amer.
                         Pfund) jährlich eine Brutto-
                         Einnahme von                    110,000 Dollar
                         Die sub B benannte Ausgabe ab    72,000   „
                                                       -----------------
                                 pro anno Netto-Gewinn    38,000 Dollar.

  NB. Zu bemerken ist, dass jährlich eine Amortisation von 10,000
  Dollar abgeht, demnach jährlich die Einnahme progressiv steigt. --
  Die Tilgung des Kapitals findet in 10 Jahren statt. --

Den 9. Juli um 5 Uhr in der Frühe war ich im Sattel. Mein Pferd in
Folge der grasreichen Weide munter und muthig. Ein Floss setzte uns
über den Hanalei. Dann folgte ich dem Flusse abwärts in dem bei den
hiesigen Pferden so eigenthümlichen, sehr bequemen Pass-Galopp, an
der Behausung Johnson’s vorbei, dann bergauf, bergab bei prachtvoll
sich entfaltenden Gebirgsscenerien durch üppige Schluchten, zahlreiche
reissende Bäche und zahlreiche Wasserfälle. Stellenweise in Sicht des
von der Sonne glänzend beleuchteten Oceans erreichte ich das tief
in das Gebirge ziehende, an Vegetation üppige Waióli-Thal, welches
die grosse Reisplantage des reichen Chinesen „Afong“ mit gediegenen
chinesischen Bewässerungseinrichtungen einnimmt und die vollste
Beachtung verdient.

Das Thal quer durchritten, führte mich ein sehr schmaler Geröllweg oft
so nahe an den Ocean, dass die heftig schäumende Brandung desselben mir
das Gesicht netzte und ich oft links hart der steilen Felswand entlang
durch die Brandung hindurch reiten musste, bis ich Naue, die Behausung
des Herrn Robinson, 10 Meilen von Honalei erreichte (gerechnet werden
10 Meilen, sicher aber sind es 12, da ich bei ziemlich scharfem Ritte
fast 2 Stunden gebraucht hatte).

In vielen Zeiten des Jahres, namentlich wenn der heftige Südsturm,
der „Kona“, herrscht, soll Herr Robinson nicht zu erreichen und ihm
jegliche Verbindung mit der Insel genommen sein, da er von einer
steilen Felswand vollständig umschlossen ist.

In einer kleinen grasreichen Fläche liegt sein Haus, welches
mittelgross, in echt nationalem Stile erbaut ist. Die Wände desselben
bestehen aus einem doppelten, sehr festen Grasgeflecht, desgleichen
auch das Dach. Diese Grasbedeckung vereitelt jede durchdringende
Wirkung der Sonnenstrahlen und des Regens und ist von einer
ausserordentlichen Dauerhaftigkeit. Das Haus hat keine Oberlage und
ist in drei überaus kühle Räume durch Matten getheilt. Diese Räume
haben keine Möbel; an deren Stelle bedecken den Boden saubere, in
buntesten Mustern geflochtene Matten, die in mehreren Ueberlagen eine
höchst bequeme Ruhestätte bieten und auf welchen zahlreiche Kissen zur
Bequemlichkeit und viele leere und gefüllte Flaschen mit Branntwein
(„Gin“ und „Whisky“) und Hopfenbier zerstreut umher liegen.

Bei meiner Ankunft wurde ich vom Besitzer und seiner etwas
dunkelfarbigen, doch höchst liebenswürdigen Frau freundlichst
aufgenommen und sofort mit gutem „Whisky“, sehr bitterm Hopfenbier und
Zwieback bewirthet.

Nach kurzweiliger Stärkung und Rast bestieg ich mein Pferd und ritt
einen unbeschreiblich beschwerlichen Weg zu den Grotten von Haéna, die
an der nordöstlichen Spitze der Insel gelegen.

Der Grotten sind drei: Sie liegen am Fusse eines circa 2500 Fuss hohen
Abhanges mit einem einzigen Eingang, der 12 Fuss breit. Stalaktitartige
Säulen ziehen sich von circa 20 Fuss Höhe bis fast zum Boden, gleich
als ob sie die natürliche Form der Kuppel tragen würden.

Die erste Grotte ist circa 200 Fuss im Quadrat. Von dieser Grotte
aus führt rechts eine offene Spalte in die zweite und zwar grössere
Grotte, die man nur in einem kleinen „Káno“ besuchen kann. Diese
zweite Grotte ist das sogenannte Bassin der „Wa-i-aka-a-lúa“ (Wasser
der Schrecken). Mit einiger Mühe könnte man zu Fuss die Umfassung
des Bassins umklettern, doch ist dieses nicht rathsam, da die Steine
glatt und das Wasser eine Tiefe von 100 Fuss haben soll. Demungeachtet
versuchte ich es dennoch, kam aber eiligst von meinem Vorhaben zurück,
da mir die Glätte und ein ganz sonderbares Gefühl von Lebendigkeit
der Steine höchst zuwider wurde. Die Farbe des Wassers ist auffallend
klar und durchsichtig. Beim Hineinwerfen eines kleinen Steines ist
es stark, ohne jegliches Hineinwerfen schwach phosphorescirend. Von
dieser Grotte begiebt man sich -- und das ist nur im „Káno“ möglich
-- bei verhältnissmässig angenehmer Atmosphäre, durch eine vulkanisch
geformte Arche in die dritte Grotte, die die grösste ist. Hier ist
das Wasser unermesslich tief und weniger klar. In demselben zeigen
sich unheimlich hin und her langsam auf und ab sich bewegende,
schwefelfarbige Gewächse. Die gigante Kuppel, die die hohe Decke der
Grotte bildet, giebt einen für den geringsten Laut überraschenden
Widerhall, da jeder Laut sich bedeutend stärker und intensiver
wiederholt. Dieser See heisst Wa-i-akána-lóa (Wasser der grossen
Verzweiflung).

Diese Grotten, die unmittelbar am See gelegen, sind unzweifelhaft die
Endpunkte uralter Lava oder vulkanischer Wassergänge, wie es ihrer
so viele neuerer Bildung im Inselreiche giebt, mit dem Unterschiede
nur, dass diese alter Bildung sind und durch langen Ruhestand zu
stalaktitartigen Ausbildungen Zeit gehabt haben.

Von hier nahm ich, wo es mein Weg nur irgend wie ermöglichte, im
raschesten Tempo meinen Weg nach Hanalei zurück. Recht hungrig hielt
ich vor der Thüre des Missionärs Johnson, in der Hoffnung, eine
materielle Stärkung bei ihm zu erhalten, da es hier keine Gasthäuser
oder Restaurationen giebt und ich den ganzen Tag, mit Ausnahme einiger
Zwiebacke, die ich bei Robinson erhalten, nichts genossen hatte.

Ich fand leider den ehrwürdigen Seelsorger nicht. Seine beiden Töchter
empfingen mich auf das Herzlichste. Nach kurzer Unterhaltung und
ohne jegliche Erfrischung brach ich auf, an der Plantage vorbei, den
Zick-Zack-Weg bergauf und im festen Galopp über Berg und Thal erreichte
ich die Plantage Kilauéa, wo ich -- da es schon 5 Uhr Abends war und
ich demnach fast 12 Stunden mit wenigen Unterbrechungen im Sattel
gewesen und mein Pferd, das nur kurzweilig bei Robinson gegrast hatte,
von der Parforcetour von mindestens 40 guten englischen Meilen ermattet
war -- um Einkehr bitten wollte. Zufällig traf ich den rothäugigen,
kleinen, kräftigen Mr. Chs. Titcomb auf dem Felde und trug ihm sofort
mein Anliegen vor. Zu meinem grossen Erstaunen schlug er mir meine
Bitte kurz und bündig ab und rieth mir, zur Nacht nach Moloá zu seinem
Schwiegersohn Bertelmann zu reiten. Da zufälliger Weise derselbe im
hiesigen Schlachthause sein sollte, so ritt ich dahin und wurde nach
herzlicher Begrüssung nach Moloá zur Nacht eingeladen, wo ich um 7 Uhr
eintraf und wo zu meiner Verwunderung Bertelmann, der mit besserem und
frischerem Pferde geritten war, mich schon längst erwartete.

Den Abend plauderten wir noch lange über die günstigen Verhältnisse
des Landes, die zunehmende Sterblichkeit des Viehes, das alljährliche
Abnehmen des Grases, die abnorme Sterblichkeit der Eingeborenen,
über Herrn Titcomb, über Frau Bertelmann’s rheumatische Leiden,
über Deutschlands Einigkeit, die allgemeine stete Uneinigkeit, über
chinesische Kulis und die der Südsee-Inseln, über Himmel, Sterne
und Kometen, über die Verwüstung der Waldungen, über vulkanische
Eruptionen, über Schlachtmesser, über die Liebe und über Schleifsteine
-- kurz gesagt: an Vielseitigkeit der Gedanken fehlte es nicht, auch
nicht an Humor, obgleich wir beide viel harte Sorgen und Schläge des
Schicksals im Leben getragen hatten und noch zu tragen haben.

Herr Chs. Titcomb, der so unerwartet und so gegen die hiesige
Üblichkeit mir ein Obdach versagt hatte, ist jedoch eine so merkwürdige
Persönlichkeit und charakterisirt derartig die in dem Inselreiche sich
niedergelassenen Europäer, dass es von Interesse ist, diesen Mann und
seine thätige Laufbahn im Lande zu beschreiben.

Mr. Chs. Titcomb ist Engländer von Geburt, Engländer im Charakter und
Engländer in seinem ganzen Wesen, d. h. im Allgemeinen kalt, barsch
und unfreundlich; geschäftlich kurz, bündig und klar; in seinem
Wirkungskreise tüchtig und energisch.

Als er in das Land kam, richtete er mit wenig Mitteln im Kleinen eine
Seidenraupenzucht im Thale von Hanalei ein. Die Maulbeerbaum-Anlage
derselben kam vortrefflich fort. Auf sichere und reiche Erträge
rechnend, verschrieb er aus China und Japan die besten Puppen. Im
Besitze gut ventilirter grosser Räumlichkeiten und von Allem, was zur
Beförderung des Unternehmens erforderlich war, schien es unzweifelhaft,
dass sein Unternehmen gleichwie es im Kleinen gewesen, auch im Grossen
günstige Resultate aufweisen würde. Es fehlte ihm jedoch die richtige
Arbeitskraft, d. h. in derselben das Verständniss, die Ehrlichkeit und
der Fleiss. Die Indolenz der Kanaken brachte ihn fast aus der Fassung;
er gab den Gebrauch der Männer auf, benutzte nur Frauen, und es ging
besser: er erzielte Cocons vorzüglicher Qualität.

Das Beispiel wirkte und bald legten sich diese bei ihm arbeitenden
Frauen, bald auch andere bei sich zu Hause im Kleinen auf die ihnen
sehr zusprechende Raupenzucht mit auffallendem Gelingen, sodass der
sichere Glaube erwachte, dass durch diese Industrie bald dem ganzen
Lande eine glänzende Zukunft eröffnet werden würde, da die klimatischen
Verhältnisse, der fruchtbare Boden unzweifelhaft, wie es Titcomb
bewiesen, die Entwicklung dieser Industrie begünstigen.

Die Seidenraupe erfordert bekanntlich eine ununterbrochen pünktliche,
sorgfältige Pflege und Aufsicht, und gleich jedem lebenden Wesen
keine sonntägliche Ausnahme in der Ernährung. Die sonntäglich sich
wohlnährenden Herren Missionäre waren jedoch anderer Ansicht; sie
erzwangen durch ihren damaligen bedeutenden Einfluss von der Regierung
ein Gesetz, durch welches jede Arbeit am Sonntag gegen harte Strafe
verboten wurde. Dieses soll, wie man sagt, eine kleine Rache gegen den
nicht genügend kirchlich gestimmten Titcomb gewesen sein.

Natürlich konnte Titcomb diesem Gesetze keine vollständige Folge
leisten; er zahlte die erhobenen Strafen ohne Widersetzung, blieb aber
nothgedrungen dabei, an Sonntagen seinen sich bedeutend vermehrenden
Raupen das erforderliche Futter reichen zu lassen bis endlich die
erzürnten Missionäre -- da sie die Fruchtlosigkeit ihrer Rache gegen
Titcomb sahen -- auf den Gedanken kamen, den Frauen das Erscheinen zur
Fütterung der Raupen am Sonntag auf ihr Seelenheil hin von der Kanzel
aus zu verbieten. Die abergläubischen Leute glaubten der Drohung und in
Folge ihres Ausbleibens kamen eine Unmasse Raupen um.

Titcomb war ruinirt, es blieben ihm jedoch treu die Eigenschaften
seiner Nationalität: der Stolz, der Muth, die Hartnäckigkeit und die
Ausdauer.

Mit erneuerter Energie legte er sich auf den hier so leichten und dabei
rentablen Kaffeeanbau, eine Pflanze, bei der die sonntägliche Ruhe und
Rast ohne Schaden beobachtet werden konnte. Durch Umsicht und rastlosen
Fleiss gelang es ihm, in Verbindung mit einer damals günstigen
Viehzucht ein wohlhabender Mann zu werden, und ist er augenblicklich im
Begriff aus Kiloéa eine rentable Zuckerplantage zu creiren.

Der Insel war freilich durch diesen kleinlichen Neid der Missionäre
und einer gewissen Kurzsichtigkeit der Regierung das Aufblühen einer
ihr gewinnreichen Industrie -- die wahrscheinlich sich über das ganze
Inselreich verbreitet hätte -- im Keime erstickt worden. Doch glaube
ich fest, dass noch einmal die Seidenraupenzucht im Inselreiche wieder
eingeführt werden wird, da der Boden und die klimatischen Verhältnisse
desselben das günstige Gedeihen des Maulbeerbaumes fördern, und die
Nation für die Seidenraupenzucht ihrem Charakter nach höchst geeignet
ist.

Den 10. Juli um 8 Uhr Morgens verliess ich die lieben Bertelmann’s und
eilte im nationalen „Pass-Galopp“, ohne mich auf dem Wege aufzuhalten,
zurück nach Lehúa, wo ich um 11 eintraf.

Der Dampfer „Kilauéa“ sollte am selbigen Tage um 4 Uhr von Kolóa nach
Honolulu abgehen, und da ich die Gelegenheit benutzen wollte, mein
Pferd aber 26 engl. Meilen in 3 Stunden gemacht hatte und ermüdet war,
so ritt ich noch zwei Meilen hinab, nach Navillivilli, zahlte Lowell
für meinen Ritt durch die Insel 13 Dollar und erhielt ein frisches,
sehr rasches Pferd für die 12 engl. Meilen weite Strecke nach Kolóa,
die ich dann auch im gestreckten Galopp in einer Stunde zurücklegte.
Um 1 Uhr verliess ich Navillivilli, um 2 war ich am Hafen von Kolóa,
um 4 auf der Kiloéa, und um 5 steuerten wir in die sehr wilde See.
In der Insel Kauai -- dank dem über die verhärtete Lavamasse dick
gelagerten Humus, dank dem im Verhältniss zu den anderen Inseln
grösseren Reichthum an Bächen und Flüssen und an günstig gelegenen
Thälern, deren Fruchtbarkeit eine wuchernde ist, dank dem hier früheren
Erlöschen gewaltiger Krater, wodurch dem Boden eine längere Ruhe zur
Bildung der hier so üppigen subtropischen Vegetation geboten war, --
ist die Flora und namentlich die Mannigfaltigkeit der Blüthen derselben
eine bemerkenswerthe.

Der erste Eindruck der Insel bei der Landung ist, wie schon früher
erwähnt, der einer wilden, wüsten, vulkanischen, unwirthlichen. Es
umgiebt dieselbe eine steile, von alten Lavaausflüssen oder heftiger
Brandung ausgehöhlte Felsenküste, die in ihrer Farbe düster, in ihrer
Form scharf durchlöchert und rauh, oder aber gerundet ist, wo der
Einfluss der Woge gewirkt. Die Umgebung dieser Küste bilden zahlreiche
schwarze Riffe, die finster drohend aus dem hier stets unruhigen
Ocean meist konisch hervorragen. Unzählige kleine seichte Buchten,
Einschnitte, Landvorsprünge, die, entblösst von jeglicher Vegetation,
dürr und kahl sind, bilden das starre Ufer, welches der Engländer so
charakteristisch „the iron bound coast“ benennt.

Ein gleiches Bild entfaltet der ganze Kreis der Küste der Insel;
hauptsächlich jedoch ist es der Charakter von Kolóa. Hier ist die
Landung nicht nur beschwerlich, sondern oft unmöglich, da entweder das
Wasser zu seicht, wenn der Wind vom Lande weht, oder aber zu unruhig,
wenn der Wind vom Ocean, der „Kona“, herrscht. Es soll oft vorkommen,
dass Schiffe kurz vor Kolóa gezwungen sind, ohne zu landen nach
Honolulu zurückzukehren, um eine günstigere Zeit zu erwarten.

Die Insel Kauai bildet das nordöstliche Ende des Hawai-Archipels. Die
Entfernung von Honolulu wird auf 110 Meilen gerechnet. Die heftige
Strömung des Kanals ist die Ursache, dass Segelschiffe 28 Stunden zur
Ueberfahrt gebrauchen, und sollen Fälle gewesen sein, wo letztere 7-8
Tage erfordert hat.

Nach einem sehr guten Mittag und einer Unterhaltung mit dem Kapitain,
einem auffallend dunkelfarbigen Europäer, über den saubern, netten
Dampfer, über die zahlreiche, höchst seekranke Gesellschaft, die meist
aus Kanaken, ihren Weibern und Kindern bestand, zog ich mich bei recht
stürmischer See in meine saubere Koie zurück, mit der Absicht, erst in
Honolulu zu erwachen.

Den 11. Juli um 6 Uhr Morgens lag vor uns die Küste von Oahú, die wir
auf Schussweite umfuhren. Sie ist ähnlich der von Kauai. Bald nach 6
die Sicht der glanzvollen Felsmasse des „Diamond-Head“, gleich darauf
die Honolulu’s und ihrer Bai, und nach 13stündiger Fahrt hielten wir
vor der Werfte des Dampfers.

Meine vor 11 Tagen verlassene Behausung fand ich in bester Ordnung und
viele Briefe vor. --

Nachdem ich mich 11 Tage in Honolulu erholt hatte, richtete ich
wiederum mein Sattelgepäck, da ich folgenden Tags aufbrechen wollte, um
die Inseln Maui und Hawaii zu besuchen. --




IV. Abtheilung.

Ausflug von Honolulu zur Insel Maui und Ritt durch dieselbe.


Den 23. Juli um 1/2-5 Abends begleiteten mich einige Freunde zu dem
von Passagieren überfüllten Regierungsdampfer, der „Likelike“, der
eigentlich eher ein grosser, ziemlich unsauberer Dampfkasten zu nennen
ist, der Alters wegen stets in Reparatur und ich glaube, nie wieder
in Stand gesetzt werden kann und ähnlich einem Greise ist, bei dem
die Wunden nicht mehr heilen wollen. Um 5 praecise ging der Dampfer
bei heftigem Winde, prachtvoller Beleuchtung der Insel und der Bai,
schwankend ab. Bei jedesmaliger Einfahrt in die Bai oder Ausfahrt
aus derselben fesselte meine vollste Aufmerksamkeit die sonderbar
contrastirende Konstellation derselben und ihres pompösen Hintergrundes.

Es verknüpft in dem sich hier entfaltenden Bilde die Natur gleichsam
zu einer eigenthümlichen Zeichnung, die die Resultate der regen
Thatkraft des Menschen mit drei deutlichen Produkten des vulkanischen
Grundelementes verbindet. Rechts am Ufer und quer der Länge nach durch
die ganze Insel in sanftem Bogen zieht sich ein Gebirge schroffer,
starrer, vulkanischer Felsmassen mit ihren charakteristischen
Aushöhlungen und napfartigen Vertiefungen alterloschner Krater.
Unmittelbar diesem Gebirge angrenzend zeigt sich die auf vulkanischem
Humus üppig entstandene Vegetation von Honolulu und die des Thales
von Nuúanú. Rechts von letzterem, längs einer starren, auffallend
glänzenden Felswand, bis dicht an den Ocean sich ziehend, erblickt
man die schlanken Stämme der den Strand und das Brackwasser liebenden
Cocus-Palmen, des lieblichen Haines von Waikiki mit dem so auffallenden
Abglanze der Sonne auf das frische Grün ihrer majestätisch gerichteten
Blätter und ihrer blendend weissen, weit in die Ferne glänzenden
Blüthenscheiden. Links von dem „Nuúanú“-Thale entfaltet sich eine
schattenlose, öde, von vulkanischem Lava- und Felsengeröll bedeckte
Ebene, die wild und unwirthlich bis an und in den brandenden und
schäumenden Ocean sich zieht. Nur hin und wieder ist diese Ebene und
zwar spärlich mit verkrüppeltem Gebüsch, Kräutern, Distelarten und
rauhen Gräsern bewachsen. In dieser unwirthlichen Ebene erscheint
gleich einer Oase eine neu angelegte chinesische Reisplantage im
üppigsten Grün als deutlicher Beweis, dass die Strecke mit ausdauerndem
Fleiss cultivirt werden kann.

Es ist demnach gleichsam das treue Bild der unmittelbaren Verknüpfung
von 3 Formationen des vulkanischen Grundelementes: der geognostischen,
der vegetabilischen und der des Ueberganges von einem zum andern. Das
Produkt der ersten trägt das Gepräge der unveränderlichen Starrheit,
das der zweiten das Gepräge der mächtigen Naturkräfte des organischen
Lebens und das der dritten endlich das Gepräge der Erweckung aus der
Starrheit zum wandelbaren organischen Leben durch die Kraft der Natur
und den Fleiss des Menschen. Kurz gesagt, vor uns liegt hier in kleinem
Raum zu einer Kette oder richtiger gesagt, zu einem Ringe mit der Tiefe
des gewaltigen Oceans geschlossen ein klares Bild der vulkanischen
Entwicklungskraft, d. h. der Entwicklung des vulkanischen Urelementes
in seiner starren Produktion und der der mächtigen organischen
Naturkraft mit Beihülfe des menschlichen Fleisses aus und auf einer
vulkanischen Grundlage, ein Bild der Produktion, des Entstehens des
grünenden organischen Lebens.

Nach einer recht stürmischen Fahrt hielten wir um zwei Uhr in der
Nacht vor dem lieblich gelegenen, von den Bergen eng umschlossenen
Hauptstädtchen der Insel Maui, dem saubern Lahaïna, und um 5 Uhr
landeten wir in der zugigen, unruhigen „Maalaéa“-Bai. Gelandet,
bestiegen wir einen offnen uralten Rüttelkasten, mit 2 Pferden
bespannt, den man Wagen nennen sollte, und auf fast spurlosem Wege
über Steingeröll, bald hügelauf, bald hügelab, durch Gräben, über
Wälle, gerüttelt und geschüttelt, jedoch in überraschend kurzer Zeit
erreichten wir das 5 englische Meilen von der Bai entfernte Städtchen
Waìlúku.

In der „Masonic-Hall“ fand ich, Dank meinem Reisebegleiter Mr. Bryant,
einem Freimaurer, in seinem Zimmer ziemlich gute Unterkunft. Mr.
Bryant, ein richtiger englischer Gentleman war aus Europa hierher mit
dem Vorhaben gekommen, sich anzukaufen, und mit Zuckerplantagen sein
Glück zu versuchen. Den nächsten Tag beschloss ich mit ihm einige
derselben zu besuchen.

Die Strecke vom Hafen bis Waìlúka ist die stürmische Sandfläche oder
dünenreiche Landenge Kóla -- eine schmale hügelige Fläche, die Ost-Maui
von West-Maui trennt und deren Lavageröllunterlage und dünenartige
Lavabildung der Oberfläche das treue Bild der Vereinigung von 2
vulkanischen Inseln durch gewaltige Lavaausströmungen gibt.

Die jetzt durch die Fläche von Kóla vereinigte Doppelinsel Maui
bestand früher aus 2 Inseln: 1) Der östlichen und grösseren mit ihrem
gewaltigen, breit bis an das Ufer auslaufenden 10,300 Fuss hohen,
öden, starren aber auffallend glänzenden Vulkan „Hale-a-Kála,“ dessen
Uferkante oder allmählich steigende an Schluchten reiche Sohle von
Zuckerrohr und Kaffeeplantagen fast rundherum besetzt ist, 2) der
westlichen, kleineren, sehr wild gebirgigen und an Zahl der Krater
reichen Insel, an deren westlicher Seite Lahaïna, der Sitz des
Gouverneurs von Maui und seiner Regierungsorgane liegt und wo der
romantische, in der hiesigen Geschichte berühmte „Wailuku“-Pass die
Stadt Wailuku resp. durch die Landenge von Kóla, Ost-Maui mit Lahaina
über Land verbindet und, wie man sagt, einen höchst beschwerlichen
jedoch interessanten, an Vegetation üppigen Weg bietet. Zu diesem
Pass führt der Weg durch das enge „Wailuku“-Thal, welches ein wilder
Gebirgsbach, der ursprüngliche Jao, jetzt Wailúku genannt, mit starken
Windungen seiner Bahn reissend durchzieht und der einen dem Lande
unvergesslichen geschichtlichen Ruf hat, da 1780 Kamehámehá I., der
Grosse, in diesem Engthal das tapfere Heer des Königs Kahekili von
Maui in einer blutigen Schlacht vernichtete. Seitdem wurde dem Flusse
der Name „Wai-lúku“ gegeben, d. h. „Wasser der Vernichtung.“ Seinem
Hauptniedersturze wurde der Name „Keh-poni-wai“ d. h. „Dämmung des
Wassers“ gegeben, weil hier die Ansammlung von Leichen während der
Schlacht die Strömung hemmte. Die Schlacht wurde „luku“, d. h. die
der Vernichtung benannt. Die Plantage, zu der Wailúku gehört, ist
die sogenannte „Brewer“-Plantage, deren Verwalter der liebenswürdige
Mr. Baylay ist. Die reich tragenden Felder derselben umgeben den
Ort. Die Zuckermühle, sämmtliche Gebäude der Plantage, bilden den
hauptsächlichsten Theil des recht freundlich mit Gärten und Alleen
versehenen zu einer Stadt angelegten Fleckens.

Den folgenden Tag, nachdem ich mich durch ein vorzügliches Douche-Bad
erfrischt, im chinesischen in der Nähe der Mühle am Jao in der
Hauptstrasse gelegenen Restaurant gefrühstückt hatte, besuchte ich
die Plantage und wanderte später, nach Besichtigung der Fabrik, die
ausserordentlich vollständig eingerichtet ist, durch die ausgedehnten
Felder derselben. Ich fand lange nicht die Ueppigkeit der Plantagen der
Insel Kauai; demungeachtet soll aber, wie man mir sagt, das hiesige
Rohr sehr ertragreich und saftigerer Qualität als das der Insel Kauai
sein.

Die Lage des Ortes ist eine schöne. Von einer Seite, d. h. links erhebt
sich romantisch das vulkanisch wildzerrissene Gebirge von West-Maui,
welches wie die meisten Gebirge des Inselreiches durch die zahlreich
hervorragenden, scharfen Spitzen, tiefen Engschluchten, scharfen
Einschnitte oder Spalten, die gefüllt mit üppigster Vegetation sind,
charakteristisch ist. --

Das Gebirge ist meist in einen dunstartigen Nebel gehüllt, während
die Küste und die Niederungen stets sonnig erscheinen und selten
Niederschläge oder Nebel haben, d. h. es scheint, sozusagen, als ob das
Gebirge die Feuchtigkeit der Atmosphäre an sich ziehen würde.

Von der entgegengesetzten Seite, rechts über die beständig rothen
Staub wirbelnde Enge von Kóla hinweg, erhebt sich der mit seinen
dunkelgrünen Zuckerrohr- und Kaffee-Plantagen, kleinen idyllischen
Hainen, sowie üppig bepflanzten Abhängen ganz Ost-Maui einnehmende
gewaltige „Háleakála“. Derselbe im beständigen Sonnenschein, in der
Höhe vollständig waldlos, durch seine intensiven Schattenflecken seiner
stets glänzend schimmernden Spitze wird der „Palast der Sonne“ genannt.

Die beiden andern Richtungen liefern das Bild der gelungenen Resultate
menschlichen Fleisses und der Kraft der zeugenden Natur.

Der Eindruck der Bevölkerung des Ortes ist ein eigenthümlicher durch
die Mannigfaltigkeit der Nationalitäten, namentlich der Chinesen, die
hier zahlreich vertreten sind, und der Südsee-Insulaner, die höchst
geeignet für das Land man progressiv in das Inselreich einzubringen
gedenkt. Man ist hier oft im Zweifel, ob man noch im Königreiche
Hawaii sich befindet, da namentlich die Hauptstrasse des Ortes von
Chinesen derart überfüllt ist, dass die Laute ihrer dem Europäer
unverständlichen und daher unharmonisch erscheinenden Sprache die
anderen übertönen. Dieser im Allgemeinen dem Europäer antipathischen
Nation verdankt man jedoch die Möglichkeit, hier verhältnissmässig gut
zu speisen, wenn erforderlich auch Unterkommen und zwar für sehr humane
Preise zu finden.

Den folgenden Tag ritt ich zur grossen „Waikapú“-Plantage der Mr.
Cornwell & Co., die auf dem Wege zur „Malaéa“-Bay überaus malerisch
liegt. Rechts hat dieselbe eine überaus prachtvolle Sicht auf den
glänzenden Hallea-kála und den ebenfalls glänzenden Ocean, links
auf die üppigen Zuckerrohrfelder, durch die der Weg nach Wailúku
über ein stark hügeliges Terrain führt. Den Hintergrund der Plantage
bilden die zahlreichen Wohn- und Fabrikgebäude derselben und, diesen
wiederum anschliessend, als Hintergrund das das Centrum West-Mauis
durchziehende, schwachgrünliche, bunt durchworfene, an intensiven
Schattirungen reiche Gebirge.

Das Wohnhaus des Mr. Cornwell liegt auf einer Central-Anhöhe, die die
hügelige Plantage im Umkreise beherrscht und die von einer schattigen,
an Diversität der Pflanzen und duftender Blüthen reichen Gartenanlage
umgeben ist. Das Ganze trägt im Innern gleichwie im Aeussern den
Ausdruck eines bedeutenden Wohlstandes, Anstandes und gediegenen
Geschmackes.

Ich fand nur die Damen zu Hause, die mich mit britischernster
Steifheit, jedoch mit der ihrer Nation angeborenen Liebenswürdigkeit
auf der kühlen Veranda des Hauses empfingen.

Um 1 Uhr war ich zu Mittag wieder in Wailúku. Nach beendeter Mahlzeit
bei dem Chinesen, wo die unverheiratheten Beamten der Plantage täglich
speisen und unter denen angenehme Männer zu finden waren, unternahm ich
einen Gang in das „Wailúku“- oder richtiger „Jáo“-Thal, dem reissenden
Bach aufwärts folgend, dem „Wailúku“-Passe zu.

Anfangs münden zahlreiche Entwässerungsgräben der hochliegenden
Zuckerrohrfelder in den Bach, und zahlreiche Ausflüsse desselben
ziehen sich in die Bewässerungsgräben der tiefer liegenden Felder.
Je höher, desto mehr nimmt das wilde Geröll des Bachbettes zu und um
desto rauschender und plätschernder wird der an scharfen Biegungen und
Stürzen so reiche Jáo.

Das romantische, schmale Thal ist charakteristisch in der auffallenden
Stille der Natur. Es zeigen sich wenig Vögel, wenig Thiere, im
Allgemeinen wenig Zeichen wandelbaren Lebens!

Nur hin und wieder huscht eilig, gleichsam aus Versehen, ein bunter
Vogel kreischend durch das Gebüsch. Ein unaufhörliches Geräusch bilden
jedoch in dieser sonst stillen Natur der bald rieselnde, bald stürzende
Bach, das unaufhörliche Tosen der ruckweisen Brandung des unsichtbaren
Oceans, und das unaufhörliche Rasseln der Blätter der Pandanen.

Das Engthal ist schmal, stellenweise einer Spalte gleich und durchweg
schön zu nennen. Die meist steilen Böschungen desselben, an die sich
die üppigste Vegetation strotzend hinaufzieht, ist bemerkenswerth. Die
Vegetation, die nur hin und wieder quasi hochstämmig ist, besteht aus
dichtem, üppig hohen, immer grünem Gebüsch, giganten Nesselgewächsen,
Mimosen, prachtvollen Cannaceen, Farren in auffallender
Mannigfaltigkeit, Pandanen, Bananen, Thyphaceen, und in den zahlreichen
quelligen Stellen hohem Schilfgrase u. s. w.

Das Thal ist ziemlich besetzt von kleinen, niedrigen, oft recht
zierlichen Häusern und zahlreichen Grashütten der Eingebornen,
die meist in den feuchtesten Stellen gelegen, von kleinen
„tarro“-Anpflanzungen umringt sind, und deren Einwohner, namentlich
deren Kinder scheu bei meiner Sicht flüchteten, scheuer als das liebe
Vieh, welches stellenweise weidend sich im Gebüsch des Thales zeigt.
Dieses Vieh ist meist mager und höchst verwildert.

Je höher, desto üppiger wird im dichtesten Gewebe mannigfaltigster
Schlingpflanzen -- namentlich der Orchideen -- die hohe Strauch- und
Farren-Vegetation und wilder, steiler und zerrissener das Gebirge,
jedoch ist der Pfad trotz einigen recht quelligen Stellen und an Steile
merklich zunehmend, verhältnissmässig bequem.

Nachdem ich circa 6 engl. Meilen gemacht, verengte sich das Thal
plötzlich, und ein schroffer Vordergrund zeigte sich mit dem von einer
Höhe von circa 500 Fuss glänzend niederstürzenden Bache.

Diesen Vordergrund bilden die romantisch schönen, sehr wild zerrissenen
Schlussgebirge des Thales, an dessen Abhang die früher erwähnte
„Schlacht der Vernichtung“ stattgefunden haben soll und die für die
Hiesigen den beschwerlichen Uebergang nach Lahaïna bilden, wenn sie
nicht den fahrbaren, weiteren Weg um das Gebirge, der westlichen Küste
entlang, vorziehen. Um 5 war ich wieder in Wailúku, wo mir nach einer
dreistündigen Gebirgstour der „Cörry“ und Thee bei meinem chinesischen
Versorger vortrefflich mundete. Den folgenden Tag machte ich mit
Sir Bryant eine Ausfahrt zu mehreren Plantagen, die sich alle eines
lebhaften Betriebes und Zeichen der Ueppigkeit rühmen dürfen.

Die „Waïhae“-Plantage der Gebrüder Makeé wollte er kaufen, da er, wie
er mir sagte, eine bedeutende Forderung auf dieser Plantage liegen
habe. Diese Plantage ist in allen Beziehungen eine gelungene zu nennen.
Sie zeigt nach allen Richtungen hin einen üppigen Stand des Rohres,
kostspielige Einrichtungen und ausnahmsweise einen gewissen Sinn ihrer
Besitzer zur Erhaltung oder Wiedererzeugung des Waldes durch Haine, die
zierlich gepflanzt hin und wieder zu sehen sind.

Den Abend hatte ich das bunte Treiben eines hiesigen Fischmarktes,
der alle Sonnabende in Wailúku abgehalten wird und an Qualität und
Quantität seiner Meeresprodukte, an Verschiedenheit der ihn besuchenden
Nationalitäten und den Farben- und Blumenschmuck der zu demselben
erscheinenden Kanaken höchst bemerkenswerth war, genossen.

Den folgenden Tag -- ein stiller englischer Sonntag -- benützte ich, um
die circa eine Meile entfernte, römisch-katholische St. Antony-Kirche
zu besuchen, die hübsch geschmückt und lieblich am Meere liegt. Ausser
den höchst liebenswürdigen geistlichen Herren, dem höchst anmuthigen
Gottesdienst, zu dem namentlich die glockenhellen Stimmen der festlich
gekleideten einheimischen Kinder viel beitrugen, ist der Gang hin
und zurück mit günstiger Sicht auf das Städtchen, auf das Gebirge,
die üppigen Plantagen, den Ocean und den stets klaren, leuchtenden
Háleakála ein höchst anmuthiger und interessanter.

Die Kirche ist klein, aber schmuck gebaut und gut erhalten. Sie
ist umgeben von den der Kirche gehörenden Schulgebäuden, den
Priester-Lokalitäten und dem duftigen Schatten alter Bäume. Das Ganze
trägt den ausdrücklichen Stempel der Ruhe. Die sich versammelnde recht
zahlreiche Gemeinde zeigt den Ausdruck der Zufriedenheit und Einigkeit.
Ob dieser Eindruck durch die Wahrheit oder nur durch hyppokritischen
Schein hervorgerufen, lasse ich dahingestellt sein, da in einem Lande,
wo die englische Scheinheiligkeit dominirt, die Gewissheit, dass diese
Zeichen der Religiosität aus dem Grunde der Seele kommen, schwer zu
ermitteln ist.

Still wie die Hawaiische Natur, ist auch die von den Engländern
importirte heilige Stille des Hawaiischen Sonntags. Kein geselliger
öffentlicher Verkehr findet statt, selten ein heiteres Gespräch, so
lange man unter den Augen der Oeffentlichkeit steht. Zwischen 4 Wände
geschlossen, da ändert sich das Wesen vieler „Stillen“ bedeutend, denn,
wie gesagt, „Scheinheiligkeit“ ist und bleibt die Standarte, um die
sich Britanniens Macht und Einfluss sammelt und unter der sie alles
fremde Element zu bannen strebt.

Höchst interessant ist in Wailúku die „poi“-Manufactur des J. B.
Kanána. Er gebraucht zur Bearbeitung desselben 24 Mann. Die Zermalmung
des „tarro“ wird durch ein Göpelwerk mit zwei Pferden betrieben. Die
„tarro“-Wurzel wird hierzu erst gekocht, alsdann von der Haut befreit
und in der Quetschmühle zu einem Teig verarbeitet. In diesem Zustande
wird er per Pfund à 2 cents zum Verkaufe versendet.

Es soll eine Bahn von Kahúlui, d. h. vom Hafen der „Malaea“-Bai über
Wailúku und die Ebene von Kóla nach Hawakopúku gebaut werden, um den
Transport der Produkte der Plantagen von Ost-Maui zu erleichtern. Von
Kahúlui findet eine regelmässige, direkte Segelschiffverbindung mit
San-Francisco durch die sog. „Spreckels & Co.-Line“ statt.

Den Abend accordirte ich ein Pferd für 5 Dollar, zum Ritt durch
West-Maui, und ordnete mein Gepäck, um den folgenden Tag frühzeitig
aufbrechen zu können.

Den 29. Juli erwachte ich mit aufgehender Sonne und war um 7 Uhr
im Sattel. Mein Weg führte an der katholischen Kirche vorbei, dem
Strande entlang zur Landenge von Kóla, wo mich ein heftiger, Sand- und
Lavastaub aufwirbelnder Sturm und zugleich ein feiner Spritzregen bei
hellem Sonnenschein empfing.

Die höchst unwirthliche Fläche der Landenge besteht aus Lavageröll,
hoch sich thürmenden, durch die verwitterte Lava farbig
gemusterten Dünen, dürrer Weide, Lagunen, glatten Lavaflächen und
Alkali-Ablagerungen; sie ist, kurz gesagt, eine wüste Strecke mit
nur wenigen Ansiedlungen, in deren Nähe jedoch im Schutze des Windes
und kleinen Ansammlungen von Süsswasser sich eine üppige Vegetation
gebildet hat. Die Landenge verlassend, gab der Wind sofort nach und
begann die allmähliche Steigung des Haleakála.

Es entwickelt sich allmählich zunehmend die freundliche Sicht fleissig
bearbeiteter Felder der Zuckerrohrplantage und der Ländereien des Mr.
Claus Spreckel.

Bei zunehmender Vegetation zahlreicher, abseits vom Wege liegender
Ansiedelungen der Kanaken erreichte ich an Plantagen-Beihöfen vorbei
kommend auf einer Höhe von 1476′ um 12 Uhr Mittags die Ländereien
Mossmann’s und bald das Wohnhaus und die Mühle desselben.

Dieselbe soll die höchst gelegene Plantage Maui’s sein. Sie liegt auf
dem Wege zur Besteigung des Haleakála, circa 30 gute englische Meilen
von Wailuku -- exclusive der oftmaligen Umwege, die ich in Ermangelung
der Ortskenntniss gemacht hatte -- entfernt. Auch hier fand ich nur
die liebenswürdige Frau zu Hause, die eine Eingeborne ist.

Nach kurzweiligem Aufenthalt und einer Erfrischung, die mir die
freundliche Hausfrau reichte, ritt ich bald abwärts, bald steigend
weiter.

Der ziemlich gute Weg zog sich abwechselnd schnurgerade oder
schlängelnd durch die üppigen Zuckerrohrfelder der Plantage Mossmann’s
und der des Mr. Spencer, bis ich um 5 Makawaó oder die Plantage des
Mr. Sharret & Co., die sogenannte „Gruve-Ranch“, circa 18 Meilen von
Mossmann’s Plantage auf einer Höhe von 985′ erreichte.

Ich bat um Obdach für die Nacht und wurde freundlichst empfangen.

Das einstöckige, saubere hölzerne Haus nebst einigen kleinen
Nebenhäusern liegt in einer neuen Gartenanlage, welcher jedoch viele
alte Bäume und Sträucher einen schattigen, freundlichen Eindruck
geben. Die Plantage ist neu und erst im hoffnungsvollen Werden. Die
sichtbaren höchst praktischen Vorbereitungen und Einrichtungen einer
rationellen Wirthschaft sprechen für günstige Resultate, das sichtbare
Zuckerrohr für die Tragfähigkeit des Bodens und die zahlreichen
rieselnden Bächlein, Gräben und zahlreiche nasse Stellen der Umgebung
für genügende Feuchtigkeit.

Da Mr. Sharret nicht zu Hause war, zog ich mich nach einem englisch
schweigsamen Thee in mein Zimmer, welches mir im Nebenhause angewiesen
war, zur wohlverdienten Ruhe zurück. Der Flecken Makawáo mit circa 400
Einwohnern liegt unweit der Plantage. Der Ort besteht nur aus kleinen,
unansehnlichen, entfernt von einander liegenden Gebäuden, die von
schattigen Bäumen umgeben und von lieblichem Eindrucke sind.

Den folgenden Morgen um 8 Uhr war ich wieder im Sattel, nachdem die
gastfreundschaftliche Familie mich herzlichst aufgefordert hatte, sie
wieder zu besuchen.

Ein guter Weg, bald durch bewaldete Schluchten, bald in Sicht
natürlicher oder künstlicher Bewässerungen, führte mich nach Paliúle
oder zur „Sanisch-Set“-Plantage des Mr. Boldwin, die im üppigsten Grün
theilweise natürlicher, theilweise bepflanzter Waldungen liegt.

Das Haus derselben, circa 875′ über dem Meeresspiegel, ist idyllisch
gelegen, umringt von schattigen Gartenanlagen und Blumen. Das Ganze
spricht für Verständniss und Kunstsinn und trägt den Charakter des
Wohlstandes, der Ordnung und einer vernünftigen Sparsamkeit. In den
Anlagen spürt man jedoch bedeutende Kapitalauslagen, denn der Besitzer
hat es verstanden, mit Willenskraft, Ausdauer und Geschmack der
künstlichen Production den Charakter einer Naturproduction zu geben,
über die der Beschauer erstaunt, da die geschaffene Vegetation, die
obendrein theilweise eine dem Lande fremdartige, eine auffallend üppige
ist.

Da im richtigen Sinne des Wortes keine menschliche Seele zu Hause
war, so trabte ich weiter bis zu der im Umbau begriffenen Mühle und
den umfangreichen Gebäuden der Plantage, die auf einer 656′ über dem
Meeresspiegel liegenden Fläche in Mitte der üppigen Zuckerrohrfelder
schattenlos liegen.

Viele Menschen der Plantage waren unweit der Mühle bei der Arbeit
eines im Bau begriffenen Dammes beschäftigt, als ich durch die üppigen
Zuckerrohrfelder ritt. Ich kam an zahlreichen „Coralls“ vorbei, in
deren Umzäunung gutes Vieh und kräftige Pferde weideten. Einige dieser
umzäunten Viehweiden musste ich durchreiten und daher die praktische
Einrichtung ihrer Pforten benutzen, die nämlich der Reiter ohne vom
Sattel zu steigen oder sich zu bücken, öffnen und schliessen kann.
Das System derselben besteht in einer losen Rollenvorrichtung, die
entweder in der Lage der Haspel oder Winde und verbunden mit Riemen-,
Schnur- oder galvanisirten Drahtscheiben ist, oder aber hin und wieder
auf dem System einer horizontalen, selbstspannenden Hebelzieh- und
Schliessvorrichtung beruht. -- Die Umzäunungen der Coralls bilden circa
4′ über den Boden ragende, solide Pfosten, die stark in den Grund
gerammt sind, und durch die in 3 oder 4 Reihen galvanisirter Draht
stramm gespannt ist. --

Gegen 12 Uhr erreichte ich Hawakopúku oder auch Haikú I. genannt, eine
auf einem recht hügeligen Terrain 328′ über dem Meeresspiegel liegende
Plantage.

Von hier aus circa 100′ bergab, dann wieder circa 100′ bergauf, einem
höchst steilen Pfade folgend, erreichte ich die grössere, ebenfalls
328′ hoch gelegene Plantage Haikú II., die umgeben von lichtem Walde
und deren Verwalter und Mitbesitzer Mr. C. H. Alexander ist.

Da ich wiederum Niemanden zu Hause traf, musste ich den beschwerlichen
Weg nach Hawakopúku zurücklegen und schlug von dort aus meine Richtung
über den winzigen Hafenort der kleinen „Makuaó“-Bai ein und folgte
dem Strande entlang, soweit die Lagunen und sumpfigen Stellen es mir
gestatteten, um die Landenge von Kóla zu erreichen, über die ich denn
auch bei glänzendem Sonnenuntergang und herrlicher Beleuchtung des
Haleakála und, bei verhältnissmässig schwachem Zugwinde um 1/2-5 nach
vollbrachtem Tagesritt von mindestens 49 englischen Meilen Wailúku
erreichte.

Da ich die Absicht hatte, die folgende Nacht um 2 Uhr Wailúku zu
verlassen und mit dem Dampfer, der am andern Tage Kahúlui verlässt,
nach Hawaii zu gehen, so forderte ich meine Rechnung, um mich bis zum
Abgange des Wagens zur „Malaéa“-Bai zur Ruhe zu strecken.

      Meine Ausgaben laut Rechnung betrugen:

    Das Zimmer für 7 Tage             Dollar 3.--
    Speisen bei dem Chinesen            „    3.75
    Der Wagen zur Bai hin und zurück.   „    1.--
    Mein Ritt von 32 Stunden            „    5.--
    Benutzung eines Wagens              „   10.--

    für sieben Tage Auslagen    Summa   „   22.75

Um 2 Uhr bei vollständig finsterer Nacht war der Rüttelkasten, der
sog. Wagen vor der Thüre, und fort ging es im gestreckten Galopp über
Steine, Geröll und Gräben, bald hügelab, bald hügelauf, und nach einer
halsbrecherischen Fahrt erreichten wir um 1/2-3 Kahúlui, wo eine warme
Tasse Kaffee nach dem unbeschreiblichen Gerüttel des Wagens wohlthuend
wirkte. Bis 7 Uhr streckte ich mich -- in den Plaid eingehüllt -- in
der Wartehütte auf einer harten Bank bis zur Ankunft des Dampfers
verharrend.




V. Abtheilung.

Von Maui nach Hawaii.


Den 31. Juli um 7 Uhr traf der Dampfer „Kilauéa“ ein; um 8 waren wir
auf Deck und gleich darauf ging er ab.

Bald zeigte sich rechts die Sicht der wüsten Felseninsel Kahóoláwe,
links die hier steileren Ufer des bis in den Ocean sich hineinziehenden
Haleakála, dessen Höhe durch seinen breiten Auslauf namentlich von hier
aus viel geringer erscheint.

Die Insel Kahóoláwe hat einen Umfang von 84 engl. Quadratmeilen,
liegt lang gestreckt, mit einer Maximal-Höhe von 400′. Die Insel soll
vor Zeiten fruchtbar und bevölkert gewesen sein. Noch 1876 hatte der
Oberrichter E. H. Allen auf der Insel 16000 Schafe. Augenblicklich soll
dortselbst kein Schaf mehr vorhanden sein oder nur wenige derselben
und zwar verwilderte an der Westküste der Insel, die noch stellenweise
nahrhafte Gräser bietet. Mit Ausnahme dieser Westküste charakterisiren
die Insel augenblicklich eine unbeschreibliche öde, dürre Sicht und
beständig sich erhebende Staubwolken, die wirbelnd den Rest des Humus
der Insel allmählich in den Ocean bringen. Die Insel spricht für die
Mahnung, dass, wer im übertrieben grossen Massstabe Schafzucht treiben
will, zugleich an die Cultivirung des Landes und an die erforderliche
Bewässerung desselben denken muss.

Um 9 Uhr Halt vor dem Hafen Hónaáúla, der der kleinen wilden
Felseninsel Molokíni gegenüber gelegen ist. Den kleinen
Ort charakterisirt eine dürre, öde Gegend. Er ist von der
„Hoúlapalákuá“-Plantage des Kapitain J. Makee umgeben. Die sichtbaren
Felder der Plantage zeigen keine Ueppigkeit, obgleich der Ruf derselben
sie als ertragreich schildert.

Um 10 Uhr dampften wir weiter, und kaum, dass wir die spitzen Ausläufer
der kleinen Bai umfahren hatten, so zeichnete sich vor uns in der Ferne
die gewaltige dunkle Masse der erloschnen Schlammhügel des 14,140′
hohen Mauna-Kéa der Insel Hawaii, dessen Gipfel in dichte Wolken
gehüllt war. Zur gleichen Zeit, gleichwie durch Zauberspruch, fasste
plötzlich unser Schiff die heftige Strömung des Maui-Hawaii-Kanales mit
gewaltiger Hast. Die gewaltige Unruhe des Oceans währte bis 3 Uhr, als
wir in Sicht der nördlichsten Spitze der Insel Hawaii und zugleich aus
der wirksamen Strömung des Kanales traten und bald darauf in der Bai
von Kawaihae vor dem Hafenort gleichen Namens um 4 Uhr hielten. --

Vor uns lag scheinbar öd und dürre der Distrikt Kohála, dessen
wilder, starrer Küstenstrich den Ruf eines fischreichen hat, was die
zahlreichen, gleich einem perpetuum mobile hin und her schwankenden
Reihen der Fischerboote und -Barken klar beweisen. Die Boote bestehen
meist aus ausgehöhlten Baumstämmen, an deren einen Seite, da sie sehr
schmal, eine Flügeleinrichtung zur Erhaltung der Balance angebracht
ist, die ähnlich der der Boote der Malaien und Singalesen ist. Der Mast
oder die Maste dieser schmalen Boote (Kanos) sind mit verhältnissmässig
sehr grossen dreieckigen Segeln versehen, deren Handhabung gleichwie
die der Boote als eine leichte erscheint und eine verhältnissmässig
sichere sein muss, da, wie man mir sagt, sehr selten Unglücksfälle
vorkommen sollen.

Der Ort Kawaihae ist ungeachtet seiner auffallend dürren
Lavageröllumgebung ein ungemein lieblicher. An seinem nördlichen Ende
erhebt sich ein kleiner, blendend weiss gestrichener Leuchtthurm; in
südlicher Richtung desselben liegen in einer Reihe ein paar Dutzend
ebenfalls weiss gestrichner kleiner Häuser mit rothen Dächern, in deren
Mitte sich schattige Bäume einer gefälligen Gartenanlage zeigen und
vereinigt mit einer dem Strande entlang sich ziehenden Allee einen
heitern, freundlichen Eindruck dem saubern kleinen Orte geben.

Von Kawaihae aus findet die Verbindung mit der unter der Agentur der
Mr. Castle und Cook stehenden grossen Zuckerplantage Kohála und dem
Viehzucht treibenden gebirgigen Distrikte von Waiméa statt.

Der Distrikt von Waiméa, der früher als reiches, üppiges Grasland einen
bedeutenden Ruf im Inselreiche gehabt hatte, ist jetzt leider durch
falsche Behandlung der Waldung oder besser gesagt, durch vernunftlose
Ausnutzung selbstsüchtiger europäischer Eindringlinge, die nur an ihren
eigenen Vortheil dachten, vollständig verwüstet worden.

Kawaihae war am Anfange dieses Jahrhunderts noch ein wichtiger
Wallfahrtsort des Heidenthums. Circa 1 Meile vom Hafen entfernt liegt
nämlich der Heiïau oder Tempel von Puuapa, der laut der Sage in 3 Tagen
erbaut worden ist. Die Steine zum Bau mussten von einem circa 12 engl.
Meilen entfernten Bruch von der Bevölkerung angetragen werden. Der
Mörtel zum Bau soll, wie man sagt, mit menschlichem Blute zubereitet
worden sein. Der Tempel hat eine Länge von 350′ zu 150′ Breite und die
Mauern sind 20′ hoch bei einer Basis von 50′ Breite und 8′ Breite in
der Höhe. In der einen Ecke des Tempels, frei liegend ohne jegliche
Bedachung, ruht ein grosser, dunkler, glatter Stein, auf welchem
die Menschen den Göttern geopfert wurden. In den Ruinen des Tempels
findet man noch heutigen Tages zahlreiche Sammlungen zusammengelegter,
sorgfältig eingewickelter Knochen, in deren unmittelbarer Nähe kleinere
Steinplatten sich befinden, auf denen das von den Knochen abfallende
Fleisch sorgfältig bis auf das Kleinste verbrannt wurde.

Die Behauptung vieler Europäer, dass bei diesen Opfern die Priester,
denen das Amt der Opfervollziehung durch einen „tabú“, d. h. eine
heilige Amtserklärung, übergeben war, sich nachträglich vom Fleische
der Opfer nährten, ist in facto erdichtet, wie ich es auf das
Bestimmteste aus dem Munde jetzt noch lebender Augenzeugen gehört
habe. Diese behaupten auch namentlich, dass laut ihren ältesten
Ueberlieferungen der Kannibalismus unter ihren Vorfahren, die sich
am liebsten von Vegetabilien nährten, nie bestanden habe und dass im
Tempel die Opfer dieses so grausamen Aberglaubens mit raschem Tode und
ehrfurchtsvoller Achtung gleichsam wie Heilige behandelt worden sind.

Um 1/2-6 verliessen wir Kawaihae, um, unsern Weg in nördlicher Richtung
zurücknehmend, die nördliche Spitze der Insel bei Upoloá zu umfahren
und wieder in die heftige wilde Strömung des „Maui-Hawaii“-Kanales zu
gelangen.

Um 1/2-7 Halt vor Kohála und nach einer Stunde Aufenthalt ging’s bei
zunehmend unruhiger See wieder weiter.

Um 1/2-2 in der Nacht hielten wir vor dem imposanten Palisadenufer
Laupa-hoe-hoe, vor der grossen und reichen Zuckerplantage des Mr.
Campbell und in Sicht eines von der steilen Küste wild niederstürzenden
vom Monde beleuchteten Wasserfalles. Unmittelbar am Ufer erheben
sich malerisch die Ruinen des vom König Lilío dem Gotte der Fischer
errichteten Tempels. Er war nämlich vom einfachen Fischer zum König der
Insel erhoben worden.

Am folgenden Tag, den 1. August, um 10 Uhr verliessen wir die
höchst lebhafte Küste von Laupa-hoe-hoe -- und folgten einer
pallisadenartigen, sehr steilen, mit üppigem Gebüsch bewachsenen,
grünen Küste, von deren steiler Höhe zahlreiche Wasserfälle glitzernd
in den Ocean sich stürzen und die so mannigfaltig in ihrem Charakter
sind, dass sich für einen Maler keine günstigere Stelle zum Studium der
Wasserfälle findet.

Um 11 Uhr Halt vor Hakaalaú, von wo aus die Küste an Steile abnimmt
und bis Hilo allmählich flacher wird, jedoch an Vegetation und
charakteristischen Schattirungen bis zum prachtvollsten Ausdruck
zunimmt.

Um 2 Uhr hielten wir vor Hilo, dessen hübscher Hafen seiner heftigen
Brandung und hoher Woge wegen ein wilder zu nennen ist.

Mit bedeutender Anstrengung gelang es dem Boote, welches uns vom
Dampfer abholte, an der kleinen eisernen Werfte zu landen. Die wilde
Woge hob dasselbe wiederholt bis zur Brücke, es wurde jedoch rasch
wieder und zwar durch die Woge, uns vollständig überspülend, in den
Ocean zurückgetrieben. Mit nur grosser Mühe gelang es uns endlich, uns
fest an die Leiter klammernd, kletternd zu landen.

Die Reise von der „Malaéa“-Bai bis Hilo kostete 8 Dollar, -- für eine
Strecke von 149 Seemeilen über Kaiwaihae; die direkte Strecke, ohne
Kaiwaihae zu berühren, ist nur 120 Seemeilen weit.




VI. Abtheilung.

Die Insel Hawaii.


Da ich im Hôtel kein Zimmer fand, so brachte ich mich und meine sieben
Sachen bei dem Bäckermeister Herrn Wilhelm in einem kleinen und saubern
Zimmer unter.

Das Haus des Bäckermeisters liegt unmittelbar am Hafen in der Nähe der
Werft. Er und seine Familie, als auch das Wesen seiner Haushaltung ist
echt deutsch.

Das kleine Hilo, die Hauptstadt der Insel Hawaii, der Sitz des
Gouverneurs und seiner Regierungsorgane, ist ein liebliches, ziemlich
umfangreiches Dorf, dessen kleine, saubere, meist weit auseinander
gelegene, mit wenigen Ausnahmen von Gärten umgebene Häuser einen
freundlichen, geselligen und ländlichen Anblick bieten.

Unter den Häusern findet man einige recht stattliche, die auf blühenden
Wohlstand und Geschmack deuten.

Hauptsächlich jedoch fällt die auffallend strotzende Ueppigkeit der
Vegetation auf, die das hügelige, fast bergige Terrain der Stadt und
die einem Hufeisen ähnlich geformte Bai umgiebt.

Ein recht schöner, ernster Bau ist der der römisch-katholischen
Kathedrale, die während dem gewaltigen Ausbruch des Mauna-Lóa 1869
stark mitgenommen wurde und an der noch Spuren der Verwüstung
deutlich zu bemerken sind. Dieselbe ist überraschend gut restaurirt,
was besonders auffallend ist, da sie, wie man mir sagt, nahe dem
Zusammensturze gewesen war und nur durch die zahlreiche sehr
wohlhabende Gemeinde durch eine sofortige und gründliche Reparatur
erhalten worden ist.

Wie ich mich überzeugt habe, war zur Zeit meines Dortseins die Zahl
der römisch-katholischen Gemeinden im Inselreiche gleich der der
Protestantischen.

Den darauf folgenden Tag wanderte ich zur 3 Meilen entfernten
„Regenbogen-Cascade“. Der Weg führt über und durch wild durcheinander
geworfenes Lavageröll, über tiefe Spalten oder glatte und feste
Lavastrecken. Die Stelle der Cascade selbst ist ein längst erloschener
Krater. Die eine Seite desselben bildet ein 600 Fuss tiefes Becken;
von der andern Seite stürzt fast senkrecht ein Bach, ohne jeglichen
Widerstand zu finden, daher glatt und ununterbrochen gleich einem
Silberbande vibrirend und glänzend in eine von langjährigem Sturze
gebildete Vertiefung oder möglicher Weise in eine durch den Sturz
durchbrochene Grotte, die laut Sage zur Heidenzeit von einem Unhold
bewohnt war, welcher jegliches lebende Wesen, welches sich der Grotte
näherte, vernichtete.

Durch diese Grotte ergiesst sich unsichtbar das Wasser in das früher
erwähnte Bassin, aus welchem es durch die zahlreichen vulkanischen,
unterirdischen Gänge allmählich seinen Ausfluss findet.

Wenn nun die Sonnenstrahlen gegen die glitzernde Fläche des
spiegelglatt niederstürzenden Wasserfalles sich brechen, entfaltet sich
ein wundersames Regenbogenspiel, welches der sogenannten Cascade den
wohlverdienten Namen gegeben hat.

Es ist in allen Beziehungen eine lohnende Mühe, den Ausflug zu machen
und zwar unbedingt besser zu Fuss als zu Pferde, da die Spalten und
der höchst unebene Weg, den man, so gut es geht, erst suchen muss, dem
Reiter viel ermüdender und beschwerlicher als dem Fussgänger wird.

Höchst lieblich ist bei der Rückkehr der Blick auf die Stadt, auf die
Bai und die sie üppig umgebende Vegetation. Namentlich erhöht den Reiz
desselben der ausserordentliche Contrast zu dem starren Gewühl der
ausgedehnten wüsten Lavastrecken.

Den folgenden Tag, den 2. August, wanderte ich durch die saubere
Stadt, deren meist einstöckige, hölzerne, mit Brettern verkleidete
Häuser, die meist seit 1869 nach dem verwüstenden Ausbruche des
Mauna-Lóa neu erbaut oder renovirt und im zierlichsten Anstrich meist
von pflanzenreichen Gärten umgeben sind, zerstreut liegend den Ort
bilden. Ausserhalb desselben in regelrechte, parallellaufende Strassen
eingetheilt, schmücken Villen mit zierlichen Gartenanlagen die Umgebung.

Wandernd erreichte ich die bemerkenswerthe Hochschule des Mr. Lymon,
die 1836 gestiftet und zu ihrer Unterhaltung eine biennale Subvention
von 900 Doll. vom Staate erhält.

Das praktisch eingerichtete Gebäude liegt ausserhalb der Stadt in einer
luftigen, schattigen, gesunden Umgebung. Ich wohnte dem Unterrichte bei
und muss gestehen, dass die Fähigkeiten, die Intelligenz der Jugend,
und namentlich das sittsame, bescheidene, nette Benehmen derselben mein
Erstaunen erregten und mir eine angenehme Rückerinnerung hinterliessen.

Besonders auffällig war mir das Betragen der Zöglinge im Vergleiche
mit dem unserer Schuljugend der gegenwärtigen Zeit, wo das
Selbstbewusstsein der Jugend zu einer undisziplinirten Unbändigkeit
ausartet und ein Uebel ist, welches von Jahr zu Jahr progressiv
zunimmt, da wir in einer Zeit leben, wo das allgemeine Streben nach
Schrankenlosigkeit als herrschendes Element zu dem Resultate zu führen
scheint, dass jede Achtung für Alter, Gesetz und Ordnung allmählig
schwinden muss, wenn nicht ein Riegel der Ausartung dieses Uebels
vorgeschoben wird.

Von Herzen wünsche ich, dass der hier herrschende gesunde Geist der
Jugend einen steten Einfluss auf die kommende Generation ausübe, um die
Bewahrung desselben der Zukunft des Landes zu sichern.

Das System des quasi freien Unterrichtes im Inselreiche ist ein
reines Zwangssystem. Die Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern
das Lesen, Schreiben und Rechnen lehren zu lassen, dieselben zu
ernähren, zu kleiden und zu erhalten. Jeder Distrikt hat mindestens
eine gemeinschaftliche Schule für Knaben und Mädchen. Der Unterhalt
derselben wird zur Hälfte von der Bevölkerung und dem Staate getragen.
Die erforderlichen Lehrer und Lehrerinnen derselben werden von der
lokalen Schulkommission erwählt. Diese Kommission besteht aus dem
lokalen Friedensrichter, einem vom hohen Rathe in Honolulu ernannten,
und einem zweiten von den Eltern der Schulkinder gewählten Inwohner
des betreffenden Distriktes und wird präsidirt vom Oberintendanten der
öffentlichen Aufklärung oder seines Stellvertreters.

Die Pflichten dieser Commission bestehen in der Ueberwachung und
Leitung der Schulen, der Zöglinge und der schulpflichtigen Kinder des
Distriktes. Alle Bestimmungen der Commission müssen dem hohen Rathe in
Honolulu zur Bestätigung vorgelegt werden.

Die Trennung der Kirche von der Schule ist obligatorisch. Der
Unterricht in der Religion ist vollständig den Eltern überlassen und
zum Unterrichten in derselben wird den betreffenden Seelsorgern das
Lokal der Schule von 3-4 Uhr täglich zur Disposition gestellt. Die
allgemeine Schulzeit ist von 9 Uhr morgens bis 2 Uhr festgestellt.
Die meisten Geistlichen ziehen es vor, in ihrer Kirche oder in einem
derselben angrenzenden Bethause den religiösen Unterricht zu ertheilen.

Der Staat -- ohne prononcirte Staatsreligion -- trägt keine Last für
irgend welche Confession. Die Kirchen und zahlreichen Kirchenschulen
werden daher von der betreffenden konfessionellen Gemeinde oder von der
Kirche selbst unterhalten.

Die Distriktsschulen sind primäre, aus denen die Zöglinge zu ihrer
weitern Ausbildung in die sekundären und alsdann in die Normalschulen
(Hochschulen) treten können. Hochschulen gibt es 3: eine in Honolulu,
eine in Lahaïna und eine in Hilo.

Der Eintritt in Privat- und Kirchenschulen statt in die
Distriktsschulen ist gestattet, so lange erstere das Lesen, Schreiben
und Rechnen lehren.

Die Folgen eines normalen, nicht übertriebenen Systemes sind hier
auffallend günstige gewesen, da man gegenwärtig factisch unter
der ganzen Bevölkerung -- mit Ausnahme der übrigens selten hier
zu findenden Idioten -- keinen Mann oder Frau trifft, die nicht
lesen, schreiben und rechnen können. Besonders auffallend ist dieses
Resultat, wenn man bedenkt, dass erst von 1820, den 4. April, dem Tage
der Landung der ersten Missionäre im Inselreiche, der Beginn einer
öffentlichen Aufklärung im Lande zu rechnen ist und dass ältere Leute
sich im Alter sichtlich einer Aufklärung unterworfen haben müssen, um
das erwähnte Resultat zu erreichen.

Hochgelehrte findet man natürlich unter denen, die die hiesigen
Hochschulen verlassen, keine, aber um desto mehr Wohlunterrichtete mit
normalem, gesunden Verstande, was die kernig gesunde Entwicklung des
Landes beweist.

Auf meinem Rückwege accordirte ich den Preis für ein gutes Pferd,
und als Führer hatte ich den „Joe Puni“ für einen Ritt zum Vulkan
Kilanéa und von dort zum Mr. Waelsch, circa 46 engl. Meilen, für 35
Dollar mit der Absicht, den folgenden Tag in der Früh aufzubrechen
und in der Hoffnung, dass die gestrigen Strichregen und die fast
wolkenbruchartigen der letzten Nacht den Weg nicht zu schlecht gemacht
haben werden.

Bei höchst wild brausender, die Werfte überwogender See langte ich zu
meiner, diesem Prachtschauspiele nahe liegenden Behausung. Die Luft war
trotz der heissen Sonne des Tages eine erquickende. Es weht nämlich
hier stets eine erfrischende Brise, weshalb die Nächte immer kühl,
einen erquickenden Schlaf gönnen und hier alle lebenden Wesen frisch,
wohl und munter aussehen. Kurz gesagt, Hilo ist in allen Beziehungen
ein anziehender Ort, in welchem ein jeder Naturfreund, der keine
Ansprüche auf Luxus macht, sich ein gesundes und verjüngendes Leben
verschaffen kann.

Wasserreichthum umgibt den Ort; wohin man blickt rieseln Rinnen,
oder es fliessen die Gewässer kleiner Gräben und Bäche, umgeben von
strotzender, fruchtbarer Vegetation.

Die Feuchtigkeit der Gegend mit Ausnahme der der Lavastrecken, ist eine
so bedeutende, dass sogar die recht hoch gelegenen Zuckerrohrplantagen
um Hilo meist ohne Bewässerungen üppig gedeihen. Sogar die
Sumpfpflanze, der „Tárro“, erfordert zu seinem vollständigen Gedeihen
hier keine beständige Bewässerung.

Die verhältnissmässige Theuerung der Lebensmittel im Allgemeinen, der
merkwürdige Mangel an Fischen für ein am Ufer des Oceans in Mitte einer
so üppigen Vegetation und einem so fruchtbaren Boden gelegenen Orte wie
Hilo, ist mehr denn auffallend. Ich schreibe die Ursache der Indolenz
und theilweise der Trägheit der hiesigen, dem dolce far niente gern
ergebenen Nation zu, deren grösste Liebhaberei es ist, entweder im zum
Halbdunkel verhängten Zimmer auf reiner Matte des Fussbodens sich auf
den Bauch zu strecken, oder „poi“ zu essen, im Fingerlecken, Orangen
und Mangos zu saugen oder zu schlafen, oder aber darin besteht, hoch zu
Pferde, mit Blumen geschmückt als famos kühne Reiter und Reiterinnen
die wild zerrissene aus tiefen Spalten bestehende Lavaumgebung im
eiligsten Tempo ihrer kernigen Ponys zu durchziehen.

Sonntag den 4. August war ich um 5 Uhr auf; Pferd und Führer waren
bereit. Ich bezahlte Herrn Wilhelm meine Rechnung für drei Tage mit nur
3 Dollar 50 Cents und ritt nach kräftigem, famosen Frühstück ab.

Ein eigensinniges Pferd und ein Halt bei dem Führer gestatteten uns
erst um 1/2-8 Hilo zu verlassen.

Obgleich ich meinem Führer als Hauptbedingung gestellt hatte, dass er
mir ein gutes, starkes Pferd und einen guten Sattel liefern müsse,
so hatte ich leider während des kurzen Rittes durch die Stadt die
bedeutende Mangelhaftigkeit des Sattels, der sehr eng und schwülstig
war, erkannt. Mein fast uneingerittenes Pferd suchte mit aller Macht,
mit gebogenem Rücken seinen Kopf zwischen die Beine zu bringen, um mit
gehörigem Bocken sich von meiner Last zu befreien. Einige gehörige
Hiebe mit kräftiger Gerte zwischen die Ohren brachten den Gaul freilich
vorwärts, der jedoch dann bald rechts, bald links ausschlagend, sich
auf die Seite werfend, sich rüttelnd und schüttelnd, endlich im
gestreckten Karriere durch die Strassen rannte. Es erinnerte mich
dieser Ritt lebhaft an meine Büffeljagd unter den Apachen am Rio grande
in Texas.

Obgleich ich ein fester Reiter, brachte mich doch der rundgebogene
Rücken, das ausserordentlich bewegliche Kreuz des störrischen Pferdes,
als auch der erbärmliche Sattel über einen Zoll hoch aus demselben,
und mir wurde die Aussicht, auf diesem Dromedar in Pferdegestalt den
weiten Ritt machen zu müssen, nicht angenehm. Die Versicherung aber des
Joë Puni, dass es sein bestes Pferd sei und es später ordentlich gehen
würde, erwies sich sehr bald als gerechtfertigt.

Um 1/2-8 wie gesagt, verliessen wir Hilo. Es folgte eine Stunde lang,
circa 4 Meilen, eine weite wellenförmig steigende, wüste, theilweise
mit struppigem Grase und Farrenkräutern bewachsene Lavageröllfläche.

Der Weg war sumpfig und eigentlich kaum ein Weg zu nennen. Er zog
sich bald über höchst glatte grossartige Lavalagen, oft über tiefe
Spalten derselben oder über Strecken verhärteter treppenartig geformter
Lavastrecken, und war daher nur im Schritt zu reiten möglich.

Alsdann folgte eine Stunde lang circa 6 Meilen Wald, d. h.
hochwüchsiges, verworrenes Buschland mit nur hin und wieder
erscheinenden hochstämmigen Bäumen, die mit grauen, dürren, schroffig
flachen und oft stachligen, gleich Krystallen in einander gewirkten,
oft tief niederhängenden Flechtenformen stark belegt waren. Der
Boden selbst und die herumliegenden Blöcke und Gesteine sind mit
gelblich-grünen, dicht gedrängten, sanft geschwollenen Formen diverser
Moose belegt. Das ganze verworrene Gedränge des Busches besteht
hauptsächlich aus einem üppigen Gemisch des zitternden Laubes der
mannigfaltigsten zierlich-zarten, vielfach zerschlitzten, schirmartig
ausgebreiteten Blattformen der verschiedensten Kraut-, Zwerg-,
Strauch- und Baum-Farren, aus den ewig rasselnden Pandanen mit ihren
hohen, glänzend grünen, zweischneidigen, steifen, eigenartig in sich
gewalzten oder schraubenartig gedrehten, schlanken Blättern, aus dem
hartholzigen Tek-Strauch mit seinen glänzenden, rothen Blüthen, hin
und wieder aus Palmen, jedoch in unausgebildeten Formen, hochstämmigen
Pisang- oder Bananen-Pflanzen mit dem üppigen, saftigen Grün ihrer
gewaltigen Blätter, ferner aus Liliengewächsen mit ihrer dem Schilfe
ähnlichen Tracht der Blätter, aus Schilfformen verschiedenster Art
und tropisch edlen, hohen, baumartigen Wuchses, Thy-Sträuchern
mit ihren hochwüchsigen, grasartigen Blättern u. s. w. Das ganze
Gemenge ist durchschlungen von mannigfaltigen Schlingpflanzen, deren
hochstrebende Wurzeltriebe kaum von ihren Zweigen zu unterscheiden
sind und die namentlich dazu beitragen, dem sich hier entfaltenden
Bilde den Charakter der tropischen oder subtropischen Verworrenheit
der Buschvegetation zu geben. Dieselbe ist jedoch lange nicht der
der Pracht und Vielseitigkeit der ostindischen und der von Ceylon
zu vergleichen, da die schönste Vegetation des hiesigen Busches der
schwächsten Vegetation des Djungles von Ceylon gleichzustellen ist.

Die Fama der althawaiischen Flora ist vorbei, die Flora der Jetztzeit
des Inselreiches bietet nur stellenweise Reichthum, Ueppigkeit und
Fülle, wie z. B. hier, jedoch ein wirklich ausgebildetes Modell
einer Pflanzenformation ist faktisch nicht mehr zu finden. Es liegt,
so zu sagen, auf dieser Vegetation, sogar an den üppigsten Stellen
derselben, der Stempel entweder der zerstörenden Macht des vulkanischen
Elementes oder aber noch deutlicher, der des Elementes einer
willkürlich eingedrungenen, eigennützigen, verwüstenden, dem Lande
fremdartigen Cultur, die wie an so vielen Stellen der Welt, wo dieselbe
civilisatorisch während Jahrhunderten eingedrungen, stets, gleichsam
die geschaffene Verwüstung fliehend, verwüstetes Land hinterliess, so
lange noch irgendwo in der Welt ein Strich jungfräulicher Natur zum
Verwüsten ihnen noch üppig entgegenschien.

Denn wodurch entstehen die verwüstenden Folgen der eindringenden
Cultur, namentlich in den Tropen und Subtropen? Meiner Ansicht nach
hauptsächlich durch die Verminderung und allmähliche Vernichtung
der Feuchtigkeit in Folge der masslosen Entholzung und unnatürlich
übertriebenen Entwässerung der Gegend zur Einführung materiell
vortheilhaft erscheinender, systematischer Culturpflanzungen, deren
niedriger Wuchs und meist lichter Stand den Boden dem aussaugenden,
daher dem allmählich austrocknenden Einflusse der Sonnenstrahlen
aussetzt, wodurch natürlich die Urfeuchtigkeit des Bodens rascher
verbraucht wird, und die Ausdünstungen desselben und dem zufolge
natürlich auch die Feuchtigkeit der Atmosphäre und ihre von der Natur
geregelten Niederschläge sich allmählich mehr und mehr verringern.

Da nun bekanntlich die Hauptbedingungen zu einer vollkommenen,
formenreichen, üppigen tropischen oder subtropischen Pflanzenwelt die
Feuchtigkeit und die Wärme sind, und zu deren Mannigfaltigkeit die
Auflösung der bei genügender Feuchtigkeit leicht auflöslichen, jährlich
sich progressiv ansammelnden unorganischen Stoffe des tropischen und
subtropischen Grundbodens die Entwickelungsursache bildet, so lässt
sich hiermit deutlich die Ursache des Zuerstsichverkrüppeln und
dann das allmähliche Schwinden der Vegetation durch den Mangel an
Grundfeuchtigkeit und das Sichnichtauflösen der unorganischen Stoffe
des Bodens erklären.

Es entfaltet sich hierdurch der deutliche Beweis, dass die fieberhaft
geschäftig wirkende Thätigkeit des rastlos als Herr der Natur sich
dünkenden eitlen Menschen trotz seiner kühnen Weisheit nicht im Stande
ist, die Gesetze der Natur auch nur in ihren kleinsten Wirkungen zu
ändern, und dass die Natur vernichtend, erhaltend oder erzeugend stets
der tyrannische Herr der Schöpfung und der Geschöpfe, daher auch des
Menschen von Ewigkeit zu Ewigkeit war, ist und bleibt und dass erst
dann die Cultur ihren wahren Begriff zum Vortheil der Natur, ohne
Verwüstungen zu hinterlassen, entfalten wird, wenn der unbändige Träger
derselben, „der Mensch“, sich von den Banden des Egoismus und der
Willkür befreit haben wird!

Dann folgt 1-1/2 Stunden circa 6 Meilen steigend ein wilder Geröllweg
in wüster Farrenumgebung, unter denen einzelne schlanke, meist jedoch
krüpplige Stämme des „hau“, Teek-Bäume, Akazien, Mimosen, hin und
wieder auch Sandelbäume sich erheben.

Diese Strecke zieht sich bis zum sogenannten „Half-way“-Haus des Kaaua,
1177 Fuss über dem Meeresspiegel und 16 Meilen von Hilo entfernt
liegend hin. Bei letzterem traf ich um 11 Uhr bei einer Temperatur von
80 Grad Fahrenheit ein. Der Ort selbst heisst Olaá und besteht aus
einigen Grashäusern und einer kleinen weiss gestrichenen Kirche ohne
Thurm.

Von Hilo bis Olaá hat man die Sicht des Mauna-Kéa rückwärts und rechts
die des Mauna-Lóa, in Wolken gehüllt und ohne jede Spur von Dampf.

Kaauá’s Grashaus ist sauber und rein gehalten und ausnahmsweise mit
Möbeln versehen.

Bald wurde mir ein dampfendes Huhn, „tarro“, Kaffee und frisches
Quellwasser vorgesetzt.

Um 1 Uhr war ich wieder in meinem höchst unbequemen Sattel, und
vorwärts ging es bald im Trabe, bald im Galopp über Farrnflächen
und verhärtete Lava -- eine höchst beschwerliche Strecke. Namentlich
ist dieselbe lästig für die Pferde, da einige Stellen derselben dem
Glatteis gleichen.

Die Steigung im Allgemeinen ist kaum merklich; man würde, so zu sagen,
ohne sich zu besinnen wetten, dass man auf einer horizontalen Fläche
reitet, wenn nicht hin und wieder der Ocean, der stellenweise in Sicht,
jedes Mal tiefer liegend erscheinen würde.

Nicht die geringste Spur von Dampf oder leuchtender Atmosphäre ist zu
sehen, noch Schwefelgeruch zu spüren, so dass man unwillkürlich glaubt,
entweder eine falsche Richtung eingeschlagen zu haben oder noch weit
entfernt vom Kilauéa-Becken zu sein.

Vor uns liegt der in Wolken gehüllte Gipfel des Maúna-Lóa, rechts die
volle Sicht des breiten Maúna-Kéa.

Um 1/2-5 begann ein merkwürdiges Rauschen, Zischen und unaufhörliches,
unterirdisches Rollen. Je mehr wir vorwärts schritten, desto intensiver
wurde das Zischen, welches ähnlich dem eines Bleigusses in Wasser ist,
und desto häufiger spürte man das gewaltige Erdröhnen der Erde und
die Luft begann nach Schwefel oder richtiger gesagt nach Glüheisen zu
duften.

Circa 3 engl. Meilen vor dem Kraterhause bildet sich aus dem fast
spurlosen Wege ein gut erhaltener. Dieser Weg führt uns wieder durch
einen üppig hochwüchsigen Wald, durch zahlreiche auffallend dampfende
Stellen, welche aus dem üppigen Grase und der hier so mannigfaltigen
Farrn-Vegetation hervorqualmen und die uns unser Ziel sichtbar zu
erkennen geben.

Um 1/2-6 endlich hielten wir nach zurückgelegten guten 18 engl. Meilen
von Olaá ab, auf einer Höhe von circa 4407 Fuss über dem Meeresspiegel,
vor dem überraschend stattlichen Kraterhause bei einer Temperatur von
61 Grad Fahrenheit im Schatten und Windschutze.

Das Haus besteht in seiner Front einerseits aus vier Gastzimmern und
einem Gesellschaftszimmer („Parlor-Room“) mit Ausgängen auf eine breite
Veranda und vollster Sicht auf den Vulkan d. h. das „Kilauéa“-Becken.
Vier Gastzimmer und das Speisezimmer haben ihren Ausgang und Sicht nach
hinten. Die andere Seite des Hauses bilden die Wohnzimmer, die Küche
etc., des Verwalters.

Es ist ein grosses einstöckiges Gebäude, dessen Wände und das Dach aus
Schindeln bestehen.

Der Krater war diesen Tag höchst aufgeregt, und die grasreiche Umgegend
dampfte stark. Obgleich der Wind von unserer Seite, d. h. gegen den
Krater wehte -- was, wie man mir sagt, ein gewöhnlicher Fall ist -- war
demungeachtet ein starker Schwefelgeruch zu spüren.

Nach einem guten Abendessen bei lustigem Feuer im Kamine des
Gesellschaftszimmers, verbrachte ich den Abend bei prachtvoll speiendem
Feuerspiel und lautem Brausen und Zischen der wüthenden „Péle“, der
althawaiischen Göttin des Kilauea-Kraters.

Den folgenden Morgen, den 5. August, erwachte ich nach überaus
lebhaften Träumen über Feuermeere und sternfunkelnden Himmel um 6 Uhr,
und um 1/2-7 zog ich nach kräftigem Frühstück mit meinem Führer dem
Krater zu.

Nach einer schroffen Niedersteigung langten wir um 3/4-7 an der Kante
des Lava-Sees an, welche 1150 Meter über dem Meeresspiegel, demnach 174
Meter tiefer als das Kraterhaus liegt.

Von hier ging es sofort springend über Spalten und Risse, über sich
rührende Schollen und fliessende Lavaströmungen.

Die erst heisse Unterlage wurde allmählich glühend, so dass mein Stab
zu brennen anfing und eine silberne Münze, die ich niederlegte, in
unglaublicher Geschwindigkeit geschmolzen war.

Nach zurückgelegten 4 englischen Meilen einer glühenden Fläche
erreichten wir in einer Stunde, d. h. um 3/4-8 die 1200 Meter über dem
Meeresspiegel liegende schwülstige Kante des wogenden Feuerbeckens.

Unter uns -- nicht tiefer als 25′ -- tobte sichtlich die unheimliche
Glühmasse, die, bald hoch sich hebend, ihre Umfassung vernichtend
beleckte, bald wüthend mit einstürzenden Theilen derselben in sich
selbst versank, um von Neuem aus sich selbst sofort wieder gewaltig
sich zu erheben.

Aus dieser unaufhörlich auf und nieder wogenden Tiefe entfaltet sich
eine derartige Hitze, dass man nur kurzweilig hineinblicken kann, um
die Farbe der glühenden Masse mit ihren sonderlichen Schattirungen
genauer zu betrachten.

Die Farbe derselben ist gleich der einer schäumenden Mischung von
Blut und Milch, in der hin und wieder sich dunkelbläuliche, in den
verschiedensten Farben schimmernde Durchzüge zeigen, die die Masse
gleich Adern langsam durchziehen und allmählich gleichwie auseinander
gehend, sich mit ihr vermischen.

Das beständige Donnern, Dröhnen, Schmatzen, Zischen, Lechzen, Stöhnen
und Keuchen der Tiefe, das oftmalige Erdröhnen, das höchstgewaltige
Erdbeben unserer Unterlage und dem folgend, das hastige Hinausspeien --
so dass oft Tropfen der Glühmasse zu unseren Füssen niederfielen, die
bald darauf als erkaltete Lava in den eigenthümlichsten Formen von uns
gesammelt werden konnten -- namentlich aber das oftmalige plötzliche
Einstürzen unserer unmittelbaren Grundumgebung erweckten unwillkürlich
ein grausiges Gefühl der Unsicherheit, aber auch zugleich dasjenige des
Erstaunens in uns.

Unwillkürlich fühlt man sich geneigt, bei dem Anblick dieses ernsten
Schauspieles der Natur gleich den Hawaii-Kanaken auszurufen: „Lúcu lúa
Péle a lohá,“ d. h.: „Vernichtendes Loch Péle, sei gegrüsst!“

Um 8 verliessen wir das mir unvergessliche Schauspiel und trotz
verkohltem Stabe, verkohlten Sohlen und gesengtem Haare gereute mich
der Gang nicht, der obgleich heiss und theilweise gefahrvoll, jedoch
unbeschwerlich und vom grössten Interesse war. Nirgends in der Welt ist
es möglich, unter den gleichen klimatischen Verhältnissen, so leichtem
Erreichen und in so unmittelbarer Nähe das glühende Centralelement in
seiner gewaltigsten Action beobachten zu können.

Um 1/2-10 war ich wieder unter dem Schutze der stets frischen,
luftigen Veranda, um mich mit Sodawasser und Brandy zu erquicken und
einige Gedanken der Erinnerung in das Fremdenbuch einzutragen.

Die Sicht des vor einem liegenden, tobenden Lavasees, seiner weit
im Umkreise dampfenden Umgebung -- dampfend aus dem See, aus dem
üppigen hohen Grase und aus der so mannigfaltigen Farrn-Vegetation der
links nach Hilo zu dicht bewaldeten Gegend -- rechts die Sicht der
unwirthlichen Abhänge des Maúna-Lóa mit seinen die gewaltige Macht des
verwüstenden vulkanischen Elementes klar beweisenden, wilddurchworfenen
oder schichtenweise gestapelten, oder in Flächen glatt gelagerten
Lavagebilden, die weit ausgebreitet und allmählich steigend in
unabsehbare Ferne sich entfalten: dies Alles begeistert und erhebt
unwillkürlich die Stimmung des Menschen zur Bewunderung der gewaltigen
Constellationen der Kräfte der Natur im Schaffen, Vernichten und im
Wiederschaffen durch das Vernichten.

Der Maúna-Lóa liegt im Centrum des südlichen Theiles der Insel Hawaii,
erhebt sich bis 13,430′ über den Meeresspiegel und ist mit seinen
zahlreichen Kratern der einzige noch thätige Vulkan der Insel. Seinen
Gipfel bildet ein Krater, dessen Umkreis 24 engl. Meilen beträgt
und dessen innere Böschungen eine Tiefe von 1270′ ergeben sollen.
Dieser Central-Krater ist beständig activ, jedoch soll derselbe laut
urältester Tradition nie über seine Oeffnung ausgetreten sein. Nur
starke Gase entsteigen ihm beständig und hin und wieder Aschenauswürfe.
Seine Eruptionen entfaltet er in gewaltigster Art aus den zahlreichen
tiefer liegenden Nebenkratern seiner Abhänge, unter denen der
bemerkenswertheste der vorhin beschriebene Kilauéa ist, der am
südlichen Abhange des Maúna-Lóa gelegen und in seiner Art einzig in der
Welt dasteht.

Der „Kilauéa“-Krater oder richtiger die „Kilauéa“-Lava-Krater haben
einen Umfang von 3,867,500 □ M. oder 3,_{8675} □ Kilometer halbwegs
verhärteter Oberfläche, durch oder über welche zahlreiche offene
Lavaströmungen schlängelnd sich wälzen. Diese ganze Oberfläche
befindet sich meist in einem elastischen, wellenförmigen sich
Heben und Senken, starke Spalten und hin und wieder bewegliche,
schollenartige Theile bildend, denen qualmend erstickende Gase
entsteigen.

Dieser Lavasee ist umgeben von einem fest zusammenhängenden wallartigen
Kranz, dessen steiler Abhang höchst unregelmässig in seiner Höhe
ist. Im N. N. O. erhebt sich derselbe bis circa 644′ über das Niveau
des Sees oder 4104′ über den Meeresspiegel, in S. S. W. bis circa
1000′ über den See oder 4470′ über den Meeresspiegel. Das Gebilde
des Kranzes besteht aus Lavageröll oder aus saigeren und frischen
Schlacken-Gebilden.

Im Lavasee befinden sich 6 Krateröffnungen, von welchen die grösste
~die~ ist, an deren Oeffnung wir die Möglichkeit fanden, auf
verhältnissmässig sicherer Unterlage einen Blick in die Tiefe des
vulkanischen Elementes zu werfen. Diese Oeffnung ist umgeben von
einem 150′ hohen Wall, den sogenannten Hále-maú-maú, (d. h. die
Palastgründe). Von diesem Wall wurden die gereinigten Knochen der
verstorbenen Könige und hohen Häuptlinge als Opfer der Göttin Péle in
den Abgrund des siedenden Kraterschlundes geworfen. Diese Krateröffnung
hat einen Umfang von 250,830 □ M., während die anderen 5 einen Umfang
von 4180 bis 4167 □ M. oder in Summa einen Umfang von 22,365 □ M.
haben, wonach der 3,867,500 □ M. umfassende ovale See -- der eine
durchschnittliche Länge von 2275 M. und eine durchschnittliche Breite
von 1700 M. hat -- circa aus 1/12 beweglicher und strömender Masse,
1/12 Krateröffnungen nebst ihrer festen, unmittelbaren Umgebung und
10/12 aus meist verhärteter, oft auf und nieder sich hebender, mit
vielen Rissen versehener Masse besteht.

Der grosse Kranz des Lavasees hat zahlreiche unterirdische Ausgänge.
Die Ausgänge sind reich an grottenartigen Lavaausbildungen, die
hin und wieder durch stattgefundene Versenkungen sichtbar sind und
durch welche die Ausströmungen in tiefere Gänge stattfinden. Aus
letzteren haben sich gebildet und bilden sich noch jetzt zahlreiche
vertikale Ausgänge in der entfernteren Umgebung des Lavasees,
welche zum Auslassen der gewaltig sich entwickelnden Gase dienen und
in denen man, gleich wie in den oberen Theilen der Kraterschlünde
bemerkenswerthe kubisch krystallisirte Gebilde von Schwefelarsenik- und
Alkalisulphat-Inkrustationen findet.

Der Kilauéa-Krater, Dank seinen zahlreichen Ausgängen, soll laut der
Tradition urältester Zeit nur einmal sein Niveau überschritten haben,
indem er namentlich seinen Wall in südlicher Richtung durchbrechend,
den Distrikt Puna verwüstete, bei Puhú-Kuhúluú die jetzt noch
bestehenden von Hilo 25 Meilen entfernten Schwefelquellen und bei
Kalohiá und Kopéla die sonderbar konischen Sandhügel bildete und sich
in das Meer wälzte. Seitdem haben Eruptionen des Kilauéa in den Jahren
1823, 1840, 1859 und 1868 stattgefunden.

Meine Absicht war, denselben Tag um 12 aufzubrechen, meinen Weg über
den südlichen Abhang des Maúna-Lóa zu nehmen und zur Nacht die Ranch
des Kapitän Walsh zu erreichen.

    Meine Rechnung betrug:
      für vier Mahlzeiten und Zimmer. 5 Dollar
      Gerste für das Pferd            1   „
      Führer zum Krater               1   „
                                    -----------
                             Summa    7 Dollar.

Genau um 12 nach vortrefflichem „Lunch“, das heisst Gabelfrühstück
war ich im Sattel, und vorwärts ging es steigend, der hohen Kante
des Lavasees entlang und über meist hohl tönende Lavaplatten der
unterirdischen Grotten und Gänge, deren zahlreiche Spalten und
Oeffnungen gewaltiger Schwefelqualm entsprang. Links in Sicht des
eifrig unruhigen Kraters, dem wir uns allmählich näherten und dem wir
-- bald bedeutend höher -- oft prachtvoll in die Tiefe seines Schlundes
blicken konnten, führte der unwirthliche Weg.

Die Sicht des Kraters verlassend, schlugen wir eine vollständig
spurlose Richtung ein. Unser Ritt war bald abwärts, bald steigend,
bald über hohl tönende Lavaplatten oder durch wild durchwürfeltes
Lavageröll, über Spalten und Risse, durch Versenkungen und
eingestürzte Grotten, kurz gesagt, durch eine weglose, wüste, für Pferd
und Reiter höchst ermüdende Strecke. Man vernahm beständiges Donnern,
Rollen und Erdröhnen der Unterlage, und es zeigte sich gewaltiger
Schwefelqualm und fast unerträglicher Lavastaub, den der fast beständig
wirbelnde Wind im eiligen Hin und Her über die wüste Umgebung trieb.

Vor uns rechts erhob sich die Spitze des vom dichten Nebel umhüllten
Maúna-Lóa. Der Nebel nahm mir jede Möglichkeit, weiter hinaufzureiten,
da er bald uns dicht zu umhüllen begann.

Mit Ausgleiten, Stöhnen und Stolpern der Pferde ging es unter
oftmaligem Gebrauch der Sporen mühsam über die feuchten Platten,
Steine und Blöcke 8 sehr lang erscheinende englische Meilen. Dieser
wüsten Strecke folgte ein waldiges Terrain, d. h. eine vor langer Zeit
durch Lavaausströmungen niedergebrannte, stellenweise nur versengte
Waldstrecke, aus deren Stuppen sich üppiges Gestrüpp gebildet hatte.

Der sogenannte Weg wird etwas ebener und wegartiger, so dass wir
stellenweis traben und den hier üblichen Passgalopp versuchen konnten.
Wir erreichten, nach vom Kraterhause zurückgelegten 20 englischen
Meilen, um 5 Uhr Kapapála, die 700 M. über dem Meeresspiegel liegende
Ranch des Herrn Walsh, welche ein Herr Wabs verwaltet.

Unzähliges todtes Vieh oder Gerippe desselben bedeckten die Umgebung
und verpesteten die Luft.

Angelangt, erbat ich mir, da die Sonne nahe ihrem Untergang, ein
Nachtlager, welches mir jedoch abgeschlagen wurde, und war ich
demzufolge gezwungen, meinen Führer durch einen Zuschlag von 4 Dollar
zu überreden, mich über den Ort Kaiwa bis zur 6 Meilen von hier
entfernten Plantage Pohalla zu führen, die wir denn auch im festen
Galopp um 6 Uhr noch bei vollster Helle des westlichen Horizontes
erreichten.

Der liebenswürdige Besitzer der grossen Plantage Kapitän W. Welfong,
empfing mich gastfreundschaftlich und verschaffte mir sofort für den
folgenden Tag ein Pferd für 10 Dollar bis zum 18 englische Meilen
entfernten Orte Waiohino.

Ich entliess meinen Führer nebst Pferde, nach von Hilo zurückgelegten
60 englischen Meilen, mit 39 Dollar und einem Händedruck.

Den Abend verbrachte ich im confortablen „parlor-room“ nach
vortrefflichem Abendessen in angenehmer Unterhaltung mit den höchst
distinguirten Damen des Hauses bei musikalischen Vorträgen.

Den folgenden Morgen, den 6. August, erwachte ich gestärkt um 5
Uhr und nach einem vorzüglichen „breakfast“ d. h. Frühstück führte
mich Kapitain W. Welfong durch die Wirthschaftseinrichtungen seiner
Plantage, die neu, und im vollsten Entstehen sich befand.

Sehr praktische Cisternen und Fleischereien sind in grossen
Lavahöhlungen theilweise schon eingerichtet, theilweise im Bau
begriffen. Sie sind in jeder Beziehung eine auffallend günstige Nutzung
derselben.

Die Dürren der letzten Jahre hatten auch hier deprimirend gewirkt.
Alles war dürr und todt, doch scheint der unternehmende rastlose
Geist des Seemanns Sir Welfong den Muth zu erhalten, denn ungebeugt,
voll Lebensfrische, ungeachtet der Alles vernichtenden Dürre, der
verheerenden Seuche unter dem Vieh geht er tapfer in seinen giganten
Unternehmungen vorwärts, voll Hoffnung auf bessere Zeiten und die
günstigen Resultate seiner enormen Auslagen. Eine Wasserleitung z.
B., die er angelegt, hatte ihn 11,000 Dollar gekostet; er war gerade
im Begriff eine andere, noch kostspieligere anzulegen. Mir erscheint
es jedoch sehr fraglich, ob diese kostspieligen Wasserleitungen zur
Bewässerung der umfangreichen Felder der Zuckerrohrplantage genügend
sein werden, da der vulkanische, durchweg unterminirte Boden --
namentlich in dieser Gegend -- die Grundfeuchtigkeit so auffallend
rasch mit Beihilfe der hier fast beständig herrschenden trockenen Winde
verbraucht.

Eine Eisenbahn, die die erste des Königsreichs sein sollte, war von
hier zum Transport der Produkte der Plantage zur Bai von Panáluú in
Arbeit und auf 25,000 Dollar veranschlagt. Ich zweifle jedoch, dass
dieselbe für diesen Preis beendet und sich überhaupt rentiren wird,
da im Allgemeinen auf der Insel Hawaii, insbesondere in der Umgebung
dieser Plantage sehr wenig Holz noch vorhanden ist und die vorhandenen
Waldungen geschont werden müssen, wenn nicht die Insel vollständig
entholzt werden soll und ferner weil die Kohle, die hier im Lande erst
importirt werden muss, zu kostspielig wird.

Um 9 war ich im Sattel und trabte ohne Führer auf einem kleinen grauen,
sehr ermatteten Pferde dem 28 Meilen entfernten Waiohina zu. Meine
riesigen Sporen und eine gute Gerte mussten mir helfen, das Ziel zu
erreichen. Ganz auffallend hart scheint das Fell der hiesigen Pferde zu
sein. Man muss, um nur halbwegs sie in Bewegung zu erhalten, mit Gewalt
und zwar beständig spornen, was trotz der gebrauchten Gewalt das Thier
oftmals kaum spürt und mit der Zeit den Reiter sehr ermüdet. Ich möchte
gerne eines der fanatischen Mitglieder unserer Thierschutzvereine,
deren Princip ich vollständig, jedoch ohne zu übertreiben, beistimme,
auf dem Buckel eines solchen Pferdes und dem gleichsam mit Aepfeln
gepolsterten Sattel sehen und dessen Aeusserung vernehmen! Was würde
der sagen? „Oh! ich armes gequältes Thier, das ~ich~ bin!“ würde
er sicherlich ausrufen und seine Geduld mit Gaul und Sattel nähme bald
ein schrecklich Ende.

Mein Weg führte meist wieder über Lavageröll-Flächen, bald auf, bald
niedersteigend, bei lästig sengenden Sonnenstrahlen, dürrer Umgebung
und -- so weit das Auge blickt -- fast vegetationsloser Sicht.

Vor mir in weiter Ferne entfaltete sich der Ocean mit zwei Schoonern
unter vollen Segeln. Die Atmosphäre war dunstig und in einer dem
Inselreiche eigenthümlichen, sichtbar vibrirenden Bewegung.

Um 11 nach zurückgelegten 10 Meilen hielt ich im chinesischen
Kaffeesalon des Ortes Púnalún, der unmittelbar am Ocean gelegen ist.
In der Nähe dieses Ortes befindet sich ein kleiner See, der circa 500
Schritt vom Ufer entfernt, reich an Springquellen ist und -- ungeachtet
der Nähe des Oceans -- auffallend klares, vortreffliches Wasser
enthält. Die Scheidung zwischen Ocean und See bildet eine niedrige
Lava-Düne.

Púnalún war nach der 1869 stattgefundenen Eruption durch das vulkanisch
steigende Meer vollständig zerstört, wurde darauf theilweise wieder neu
erbaut und liegt nunmehr theilweise noch im Bau begriffen in einer seit
1869 trostlos verwüsteten Umgebung.

Um 1/2-12 ritt ich weiter, stets bei dürrer, vegetationsloser Sicht,
stellenweise durch oder über gigantisch, unbeschreiblich wild durch
einander geworfenes Lavageröll der 1869 stattgefundenen Eruption
bis Hanoápuu, einer ebenfalls 1869 verwüsteten Ortschaft. Von hier
bei beständig ansteigendem weglosen Terrain, ermüdet durch das
unausgesetzte Spornen meines matten Pferdes, erschlafft durch die
glühenden Strahlen der Sonne und den unerträglichen Staub der Lava
erreichte ich um 4 Uhr endlich Waiohino als -- halber Mohr.

Eine halbe Meile vor Waiohino passirte ich die Plantage gleichen
Namens, wo ich einen Makakau aufsuchte, der mein Pferd in Empfang
nehmen sollte. --

Die Mühle der Plantage liegt 250 M. und die Kirche des Ortes als
höchster Standpunkt desselben 350 Met. über dem Spiegel des Oceans.

In Waiohíno angelangt, suchte ich einen gewissen Herrn Meneke, der ein
Deutscher ist, hier ein Handlungsgeschäft hat und dem ich empfohlen
worden war, auf. Dank seiner Vermittlung fand ich, da hier kein
Gasthaus vorhanden, ein Zimmer, und wurde von ihm aufgefordert, weil
Waiohíno keine Restauration hatte, während meines hiesigen Aufenthaltes
bei ihm zu speisen.

Von der Plantage bis Waiohíno, schon kurz vor Beginn derselben, beginnt
die Gegend an Vegetation reicher und -- näher zur Stadt -- sogar eine
üppige zu werden.

Die Lage Waiohínos und ihrer unmittelbaren Umgebung ist -- obgleich
auf einer Höhe von 350 Met., eine tiefe zu nennen. Die Stadt Dank dem
sie umgebenden Gebirgskranze, gleichsam wie in denselben vertieft,
ist überaus reich an Grundfeuchtigkeit und im Schutze der Alles
verdörrenden Winde, wodurch ihr humusreicher Boden eine auffallend
üppige Vegetation entwickelt, die man der eines tropisch-botanischen
Gartens vergleichen kann.

Das Keimen und Wachsen der Pflanzen zeigen hier eine ganz
eigenthümliche Kraft, die ich nirgends in der Welt gefunden habe, so z.
B. 2-1/2jährige Bäume aus der Saat erzogen ergeben oft Stämmchen von 6
Zoll im Durchmesser; ein frischer Stab in die Erde gesteckt, wurzelt
und keimt; der Kohl steht perennirend baumartig mit Zweigen und daher
mit mehreren Kopfbildungen und wird stets ertragreich viele Jahre alt
u. s. w. Die Zuckerrohrfelder ziehen sich meist hoch bis an das Gebirge
hinauf, werden zwar nicht bewässert, doch stehen sie demungeachtet
üppig.

Meine Wohnung in dem Hause echter Kanaken war im Ganzen genommen eine
leidliche. Das von schattigen Bäumen umgebene, etwas düstere Haus
war verhältnissmässig gut erhalten. Mein Zimmer war geräumig, aber
leider die Behausung diverser Familien des Wanzengeschlechtes und
die der verschiedenartigsten sich emsig herumtreibenden, in Alles
hineindringenden Ameisen, sowie der Wandelraum zahlreicher kleiner
Eidechsen, die die von Alter und Staub dunkel gewordenen Wände
belebten. Meine Wirthsleute waren herzlich liebe Frauen und zugleich
recht hübsche Erscheinungen, die sich die grösste Mühe gaben, mir den
Aufenthalt so bequem als möglich zu machen, und offenherzig den Wunsch
aussprachen, mich recht lange zu beherbergen.

Den 7. August um 5 Uhr in der Früh durchwanderte ich die kleine
recht hübsche Stadt mit ihren circa 800 Einwohnern, die gleich ihrer
Plantage wenig Bemerkenswerthes hat, es sei denn ihre hügelige Lage,
die auffallende Ueppigkeit der Vegetation, die günstige, völlig sichere
Lage gegen die Wirkungen der vulkanischen Eruption, der Stillstand
der hiesigen Geschäfte und das im Allgemeinen im ganzen Inselreiche
herrschende dolce far niente der Bevölkerung.

Den Abend wanderte ich mit dem ungezogenen oder richtiger verzogenen
sechsjährigen Meneke jun. durch das üppige Zuckerrohr der Schluchten
und Abhänge des Gebirges bei oft prachtvollem Blicke auf den glänzenden
Ocean.

Das Zuckerrohr war im Verhältniss zur herrschenden Dürre des
Jahres auffallend üppig und lieferte den deutlichsten Beweis einer
reichhaltigen Bodenfeuchtigkeit.

Das auffallend kräftige Zuckerrohr wird hier von den Bergen hinab, wie
es eben stattfand, durch eine Rinnenwasserleitung mit auffallender
Geschwindigkeit von den entferntesten Feldern zur Mühle geschwemmt.

Den 8. August verbrachte ich den Morgen unter den Kanaken und um
9 durchritt ich die Plantage, die ein Muster der Ordnung und der
Ueppigkeit des Rohres war.

Den 9. August, nachdem ich den vorhergehenden Tag meine Zimmerrechnung
mit 3 Dollar für 3 Nächte bezahlt, mir ein Pferd für 1-1/2 Dollar,
um die 7 Meilen bis zum Hafenort Kaálualú zu machen, bestellt hatte,
verabschiedete ich mich von der liebenswürdigen Familie Meneke und ritt
um 7 Uhr ab. Mein Sattelgepäck hatte ich leider einer sehr unsichern
Fürsorge, nämlich dem Treiber eines zweiräderigen Ochsenkarrens in
der Hoffnung anvertraut, dass das Versprechen einer guten Belohnung
den indolenten Führer der 2 störrischen, weissen Ochsen des höchst
morschen Karrens bewegen würde, meine Sachen auf dem schlechten Wege
vor Beschädigung und namentlich vor Erdrückung zu hüten, eine Hoffnung,
die sich leider nicht erfüllte.

Ueber Lavaplatten, durch Lavageröll, bald auf, bald ab, bald im
Schritt, bald im Trab, bald im Galopp erreichte ich um 1/2-9 den
trostlos öde gelegenen Hafenort Kaálualú in Sicht des schon angelangten
Dampfers, der „Likelíke“, und, nachdem ich einem gewissen Kiaaïna mein
Pferd übergeben hatte, eilte ich mit meinem sehr zerdrückten Gepäck zum
Schiff. --




VII. Abtheilung.

Von Hawaii nach Honolulu.


Um 11 Uhr ging der Dampfer heftig schwankend ab und bald schwand die
Sicht des winzigen Kaálualú mit seinen drei Häusern, höchst zerfallener
Werft und seiner öden Umgebung. Um 1/2-3 hielten wir vor dem kleinen
Hafenort Hoopúlo, desgleichen umgeben von wüstem Lavageröll und, soweit
das Auge reicht, kaum bemerkbarer Vegetation. Nur unmittelbar um die
4 Häuser und die zahlreichen Grashütten herum, die den kleinen Ort
bilden, sowie am Landungsplatze erhebt sich, gleichwie aus der Wüste,
ein lieblicher Kokospalmen-Hain, in dessen Schatten zahlreiche Kanaken
malerisch in ihren rothen Hemden, die Frauen in bunten Jacken und
Röcken gruppirt sich zeigten.

Hoopúlo bildet die südlichste Spitze der Insel und liegt im Distrikt
Kâu, welcher durch die Eruption von 1868 verwüstet worden ist.

Um 4 verliessen wir den trotz wüstem Lavageröll doch durch den
Kokospalmen-Hain malerischen Ort. Bald ändert sich die Sicht der
Küste. Eine zarte grüne Übertünchung derselben nimmt allmählich zu.
Auf den vom Ufer aus sich erhöhenden Anhöhen sieht man seltener die so
schrecklich wüsten Spuren der Lavaausströmungen und am schmalen Saume
der Küste auf kleinen Anhöhen derselben zeigen sich öfters Ortschaften,
Kirchen und Häuser, die, meist weiss gestrichen, mit zierlich rothen
Dächern ein anmuthiges Bild entwerfen.

Von Wald, so weit das Auge schauen kann, ist keine Spur, nur hin und
wieder und zwar sehr selten zeigt sich krüppeliger, niedriger, lichter
Busch an den höchsten Höhen.

Um 1/2-6 Halt vor der imposant steilen Felsenküste Kâuílií. Das Wasser
ist hier bis zum Ufer unergründlich tief und die auffallend heftige
Brandung erschwert das Landen. In unmittelbarer Nähe des Kaps gleichen
Namens liegt der Ort Kapáa, der aus nur sehr wenigen kleinen Häusern
besteht und in einer unbeschreiblich sterilen Umgebung liegt.

In der steilen Felsenküste zeichnen sich deutlich die finsteren
Schattirungen zahlreicher Höhlen früherer Lavaausflüsse ab.

Um 3/4-6 bewegte sich unser Dampfer und wir zogen langsam der steilen,
schwarzen, an gewaltigen Rissen reichen Küste entlang.

Um 6-1/2 Uhr langten wir vor Hoókéna an, das flach aber reizend
gelegen und von üppigen Kokospalmen und niedrigem Walde umgeben
ist. Auf den die kleine Fläche umgebenden Höhen liegen malerisch
zerstreut zahlreiche kleine Häuser in Mitte bedeutender „tarro“- und
Bataten-Pflanzungen. Wir luden hier Pfeffer ein, den sogenannten „ava“
und hatten daher einen längeren Aufenthalt.

Zahlreiche kleine Kanos dieses, wie man sagt, wohlhabenden Fischerortes
umringen uns mit ihren auffallend gewandten Ruderern, die namentlich an
dieser Küste den Ruf geniessen, rudernd oder segelnd der wildesten See
zu widerstehen. Sie brachten uns zum Verkaufe Fische, Wassermelonen,
Ananas, Kokosnüsse und diverse Cactus-Früchte. Die Qualität der Früchte
war wässerig und nicht aromatisch.

Den Ort ziert eine unmittelbar am Ufer erbaute, schmucke, blendendweiss
gestrichene römisch-katholische Kirche. --

Um 1/2-7 war die Ladung beendet, und wir verliessen den hübschen Ort,
der als der wohlhabendste aller kleinen Orte, die ich bisher auf der
Insel Hawaii gesehen, wenigstens dem Scheine nach ist.

Um 1/4-8 Halt vor Kaáwalóa in der „Kéalakékua“-Bai. Es war leider
dunkel, daher nur in deutlicher Sicht der schmucke leuchtende Thurm,
der in Nähe der Stelle erbaut, wo Kapitän Cook den 14. Februar 1779
gefallen war.

Die Stelle ist durch ein Monument bezeichnet worden. Das Denkmal bildet
ein aus Stein gemauerter Obelisk, dessen Oberfläche mit Cementmörtel
beworfen und polirt ist. Die Höhe desselben beträgt 28′, die Basis
hat einen Umfang von 9 □′. Die Umgebung des Obelisken, 20 □-Yard
umfassend, ist durch 4 Kanonenläufe markirt, die mit Ketten verbunden
sind und in deren Raum eine Akazie und einige Kokospalmen wuchern.
Die Inschrift des Monumentes lautet übersetzt: „Zum Gedenken an den
grossen Weltumsegler, Kapitain der königl. Marine James Cook, der die
Inseln den 18. Januar a. D. 1778 entdeckte und an dieser Stelle den 14.
Februar a. D. 1779 gefallen ist.“ Dieses Monument ist ihm von einigen
seiner Landsleute im November 1874 errichtet worden.

Um 8 Uhr gings weiter bis Kailúa, im Distrikte Kóna gelegen, mit circa
200 Einwohnern; bis 1820 war es Residenz der Könige. Die Umgebung des
Ortes und zwar der grösste Theil des Küstenstriches ist im Besitz
Ihrer Hoheit der Ruth Keelíkolani, der Schwester der Könige Kamehámehá
IV. und V. Hier wurde unter König Kámehámehá III. 1854 die erste
Kaffeeplantage angelegt.

Nach Kailúa hielten wir in der Nacht vor Wâinanalií und um 1/2-6
Morgens den 10. August machten wir Halt vor Kowaihae in prachtvoller
Sicht des Kap Kiahóli mit seinen steilen Ufern und der glänzenden Sicht
des Huálalaï, der dritten Gebirgserhebung der Insel Hawaii.

Den lieblichen Ort mit seinen Kokosnuss-Hainen habe ich den 9. Juli
schon beschrieben, daher ich die weitere Erörterung desselben übergehe.

Kaum, dass wir um 9 den lieblichen kleinen Hafen verlassen hatten,
erhob sich plötzlich ein heftiger Wind, der bald zum Sturm ausartete,
und die See wurde wild.

Um 1/2-10 bei zunehmend unruhiger See machten wir Halt vor Mahukóna,
dem letzten Haltepunkt der Insel Hawaii und einem zu den bedeutendsten
Hafenorten des Inselreiches sich ausbildenden Ort.

Dieser Sturm ist der sogenannte „mumúkohú“, der „Wind von den Bergen“,
wegen dessen Vehemenz Kawaihae einen besonderen Ruf hat, da er
daselbst, wie man sagt, Steine heben soll. Während dieses Sturmes ist
die Landung hier höchst beschwerlich.

Die Umgebung von Mahukóna bildet ein wild durcheinander geworfenes
Lavageröll und ist daher wüst und vollständig vegetationslos.

Um 10 bei zunehmender Vehemenz des Sturmes durchzogen wir den
Hawaii-Mauí-Kanal der bergigen Küste der Insel Maui zu, und um 2 Uhr
hielten wir wieder im südlichsten Hafen derselben, dem schon erwähnten
Máhakéna mit seinem auffallenden Cactusflor.

Um 3 verliessen wir den unwirthlichen Ort bei wahrhaft wüthendem
Sturm und erreichten um 4 bei beständiger Sicht des trotz Sturm stets
glänzenden Haléakála die „Maalaéa“-Bai bei imposant unruhig wogender
See und pompös wirbelndem Sandsturme der Landenge von Kóla.

Um 5 nach empfangener Post verliessen wir die Bai und folgten der,
wenngleich wüsten, jedoch höchst imposanten Gebirgsküste von West-Maui
bis Lahaïna, wo wir um 1/2-7 eintrafen.

Lahaïna, wie schon früher erwähnt, liegt lang gestreckt auf einem
flachen Vorsprung des hier schmalen Saumes der Küste am Fusse
des wildzerrissenen Gebirges klein und schmal in Mitte üppiger
Baumpflanzungen, einen höchst malerischen Eindruck hervorrufend.

Ihre Umgebung bilden die Zuckerrohrfelder der sogenannten
„Pioneer“-Plantage des Mr. H. Torton, dessen schmucker Wohnsitz in
Mitte der Stadt gelegen ist.

Der Hafen ist ein ruhiger und sicherer und nächst Honolulu der
zweitgrösste.

Zur Zeit Kamehámehá III. war Lahaïna zeitweilig die Residenz des
Königs. Die Stadt zählt 10.000 Einwohner. Es befindet sich hier die im
Jahre 1831 eröffnete Normalschule, das sog. „Lahaïna“-Seminar, dessen
Cursus ein dreijähriger ist und in dem junge Leute sich auf Kosten des
Staates zu Lehrern ausbilden können. Die Anstalt nach gut bestandenem
Lehrerexamen verlassend, treten die jungen Leute sofort als Lehrer in
Funktion. Desgleichen die, die ebenfalls auf Kosten des Staates in der
Anstalt zum Seewesen, zu öffentlichen Arbeiten, zum Minenwesen etc. ihr
Examen absolvirt haben. Ein Spezialdiplom über das bestandene Examen,
über die Fähigkeit und die Aufführung wird den Entlassenen alsdann
ausgestellt.

Ausser dieser rein auf Kosten des Staates erhaltenen, vortrefflich
geleiteten Schule sind -- gleichwie auf allen Inseln so auch hier --
sogenannte Abendschulen etablirt, in welchen gegen eine sehr geringe
Beisteuer der Eltern die Kinder, die über die primäre Erziehung
schreiten wollen, die Möglichkeit finden, sich Kenntnisse zu erwerben,
um sich zum Eintritte in die Hochschule vorzubereiten.

Ausserdem giebt es sehr viele Privatschulen auf den Inseln, die mit
Hülfe verhältnissmässig verschiedener Subsidien des Staates sich
etablirt haben.

Lahaïna gegenüber liegt die wüste, steile Felseninsel Lanaï. Diese
Insel ist eine heilige. Der Glaube bestand in früherer Zeit, dass auf
dieser Insel der erste Gott der Hawaii-Kanaken entstanden sei. Es
sollen circa 16 „heiaus“ in Ruinen auf der Insel zu sehen sein, die mit
ihren „kua-hás“, d. h. dunkeln Opfersteinen recht viel Interesse bieten.

Diese Insel war es, auf der Kamehámehá I. seine Ruhestunden des Jahres
mit Fischen, Jagen und Kraftübungen verbrachte und zwar namentlich in
der Umgebung des „heiau“ von Kauúnalú, seines Lieblingstempels.

Sehr sehenswerth sind die am südlichen Ufer der Insel gelegenen,
sogenannten Nadeln von Honopú. Sie sind gleichsam von Menschenhand
geschaffen, säulenartige Riffe, die aus dem Wasser ragen, 80-120′ über
den Spiegel des Oceans sich erheben und eine Basis von je circa 40 □′
aufweisen.

Die Bevölkerung der Insel ergiebt gegenwärtig nur die Zahl von 214
Seelen, während zur Zeit Vancouvers Besuch dieselbe eine Bevölkerung
von 6000 Seelen besass, die sich mit Anbau von „tarro“, oder auch
„kálo“ genannt, zur Genüge ernähren konnten; die jetzige Bevölkerung
von 214 Seelen kann sich jedoch auf der augenblicklich dürren Insel
kaum erhalten.

Die einzige Vegetation der Insel soll die von Farren, Schachtelhalm
und Moos sein. Der Hauptbetrieb der Insel liegt in der Fischerei. Die
Maximalhöhe derselben beträgt 1600′. --

Um 1/2-8 lichteten wir die Anker und langsam umwendend mit weitem
Bogen verliessen wir den lieblichen, vor dem heftigen Sturme des
„Maui-Molokai“-Kanales vollständig geschützten Hafen und zogen wieder
quer über den stürmischen Kanal. Rechts zeichnet sich in der Ferne
die Insel Molokai, die ich nicht besuchen wollte, daher ich dieselbe
laut authentischer Mittheilungen eines mit mir reisenden, höchst
intelligenten Häuptlings oberflächlich wie folgt schildere:

Die Entfernung der Insel Molokai von Honolulu bis Kaúnakakaï, einem
Hafen an der südlichen Küste der Insel, beträgt circa 45 Seemeilen, und
die Entfernung von Pukoô, einem andern Hafen der Südküste der Insel,
bis Lahaïna beträgt 15 Seemeilen oder von Honolulu ab 60 Seemeilen.

Die Hauptbeschäftigung der Einwohner der Insel liegt im „tarro“-Anbau
und Fischfange. Die Bevölkerung wird auf 2581 Seelen geschätzt. Die
Vegetation derselben soll stellenweise, namentlich in den Thälern, wie
z. B. in dem von Haláwa, welches von einem steilen Gebirge umgeben ist,
reich an Wasserfällen und -- obgleich waldlos -- eine üppige sein.

Der Boden der Insel soll durchweg ein fruchtbarer und zu jeder Cultur
fähiger sein, was die ertragreiche Zuckerplantage Kalaaé des Herrn H.
W. Mayer beweist.

Wenn nur zur Bewässerung des Landes genügendes Wasser wäre, würde die
Insel genügenden Raum für mehrere Zuckerplantagen bieten, leider aber
nimmt in Folge der Vernichtung der Waldung und daher dürrer werdenden
Bodens, der natürlich mehr Feuchtigkeit verbraucht, das Wasser von Jahr
zu Jahr noch mehr ab.

Der grösste Theil der Insel gehört gegenwärtig der Schwester
der verstorbenen Könige Kamehámehá IV. und V., der Prinzessin
Ruth-Keelikoláni. Der Besitz bildet nämlich die ganze westliche Seite
der Insel. Es soll auf derselben ein Bestand von 14000 Schafen und
circa 3000 Stück Hornvieh sich befinden. Die Gegend charakterisiren
Wachteln und Fasanen, die Kamehámehá V. importirt und die sich
auffallend vermehren. --

Die Ansiedlungen der Aussätzigen des Inselreiches befinden sich am
nördlichen Ufer in Kalaú-papá. Dieser nördliche Theil ist nämlich nur
von der See aus zu betreten, da die Landseite von steilen, circa 2000′
hohen, fest zusammenhängenden Abhängen umgeben ist, über die nur ein
schmaler, höchst beschwerlicher Steig führen soll.

Eine Stelle dieses Ufers bildet ein von den benannten Abhängen
umgebenes Thal, und diese Stelle ist es, wo die erwähnten Ansiedlungen
erbaut worden sind und von welcher keiner der mit dieser schrecklichen
Krankheit behafteten Krüppel entfliehen kann.

Dieser unglücklichen Bewohner dieser Ansiedlungen sind gegenwärtig 806
an der Zahl, unter denen sich auch Europäer befinden. Sie beschäftigen
sich mit Ackerbau, so lange ihre Kräfte und ihr allmählig verwesender
Zustand es ihnen gestattet. Die Aufsicht über diese Ansiedlungen
hat ein Dr. Emersohn, der mit wahrer christlicher Liebe und
Selbstaufopferung sich der Unglücklichen oft mit glänzenden Resultaten
annimmt.

Da ich die Insel Molokai, ohne sie besucht zu haben, hiermit
beschrieben, so will ich auch die Insel Nihau, die der Insel Kauai
gegenüberliegt und die ich ebenfalls nicht besucht habe, in Kürze
schildern.

Die kleine Insel mit nur 177 Einwohnern, mit einer Maximal-Höhe ihres
Terrains von 800′, gehört einem Mr. F. Sinclair. Früher war dieselbe
verhältnissmässig stark bevölkert, vegetationsreich und höchst
ertragfähig. Augenblicklich ist der Betrieb derselben die Schafzucht
und zwar ein übertriebener, daher der Insel dasselbe Loos bevorsteht,
welchem Kahooláwe vollständig und Lanaï, nahezu zur Wüste werdend,
verfallen sind.

Traurig ist es, dass auch hier der Besitzer es aus purer Geldgier so
ganz vergisst, dass das beste Mittel zur Verwüstung einer an Wasser
armen Gegend nicht nur eine übertriebene Schafzucht wie hier, sondern
die Schafzucht im Allgemeinen ist, wenn der Besitzer nicht zugleich
an eine rationelle Cultur des Bodens, das Schaffen der erforderlichen
Feuchtigkeit und Beschattung des Bodens denkt.

Die finstere Nacht, das unaufhörliche Schwanken und Erdröhnen der alten
Likelíke, das krankhafte Schnaufen und Pusten ihrer defecten Maschine,
das Poltern ihrer Räder, die hermetisch geschlossenen Fenster machten
den Schlaf in der Kabine unmöglich, und ich streckte mich ermattet im
Salon auf eine Bank, die schmal und hart mir auch nur halbwegs einen
kurzen Schlaf gönnte.

Den 11. August um 5 Uhr waren wir glücklich bei herrlichem
Sonnenaufgang, schöner Beleuchtung der Insel Oahú im Hafen und bald vor
der Werfte von Honolúlu.

Angelangt, eilte ich nach Hause, fand aber Alles noch bei A. Singer
geschlossen und benutzte daher die Zeit, um in H. J. Nolte’s, an der
Ecke der „Nuuanú“- und „Queenstreet“ gelegenen geräumigen Kaffee- und
Billard-Salons, welche glücklicherweise schon geöffnet waren, mich mit
einem verhältnissmässig guten Kaffee zu laben, was eine unbeschreiblich
grosse Wohlthat nach der schlaflosen Nacht war.

Zeitschriften, die mir während der ganzen Zeit gefehlt hatten, nahmen
mich bis 8 Uhr angenehm in Anspruch, wonach ich heimkehrte und mein
Zimmer in bester Ordnung vorfand.

Meine Hauswirthin, liebenswürdig wie immer, machte mir strenge
Vorwürfe, den Morgen nicht Einlasses wegen gepoltert zu haben, doch
waren, glaube ich, die lieben Leute mir im Innersten dankbar, denn
man braucht hier im Lande namentlich eine ungestörte nächtliche Ruhe,
besonders meine so thätigen Wirthsleute, die ausser der die nächtliche
Arbeit erfordernden Bäckerei im Hause, noch ein kleines Handelsgeschäft
in der Maunakéa-Strasse haben und im höchsten Grade fleissig sind.

Im Hafen liegt die russische Fregatte, der „Kreiser“ unter Kommando des
Kapitains Nasimoff, den ich in San Francisco, als ich nach Honolúlú
abreiste, zuletzt und auf meiner letzten Reise um die Welt in Jokohama
(Japan) getroffen hatte. Er sollte nach Japan wieder abgehen, daher
wanderte ich zum Ufer, um die Abfahrt des schmucken heimathlichen
Schiffes zu sehen, welches ein reges Gefühl der Sehnsucht in mir
erweckte, mit ihm nach Japan zu ziehen, einem Lande, welches ich auf
meiner letzten Reise zu flüchtig besucht hatte und gern genauer kennen
lernen wollte.




VIII. Abtheilung.

Tendenz der Europäer. -- Charakterzüge der Hawaiier. -- Gebräuche und
Sitten derselben.


Wie schon früher erwähnt, machte ich auf dem Schiffe die Bekanntschaft
eines sehr gebildeten, adeligen Kanaken resp. eines Häuptlings, der mir
ausserordentlich interessante Mittheilungen über die Vergangenheit und
Gegenwart des Inselreiches, über die Sitten und Gebräuche seines Volkes
machte und die ich mit meinen persönlichen Eindrücken vereinigt hier
ausnützen will.

Die von dem edlen Manne mir gemachten Mittheilungen erweckten in
vielen Beziehungen trübe Gedanken über den Charakter der weissen Race
und bestätigten meine, auf meinen weiten Reisen um die Welt sich
entwickelnde Ueberzeugung, dass hier ebenfalls -- wo das Land weder
erobert, noch annectirt, sondern nur durch das hinterlistig dem Lande
aufgedrungene Protektorat der nordamerikanischen Staaten indirekt
unter dem Einflusse des anglo-sächsischen Systemes sich befindet --
die Abnahme der Urbevölkerung begünstigt und das Ueberwuchern des
ausländischen, meist habsüchtigen Elementes hervorgerufen wird. Hier
zeigt sich gleich wie überall, wo ich die Folgen der fieberhaft
aufgeregten, so gewaltig wirkenden Kraft der weissen Race in den weiten
Landstrichen fremder oder richtiger gesagt fremdfarbiger Nationalitäten
-- der Tropen namentlich -- beobachtet hatte, stets als Resultat „die
Vernichtung“ als die natürliche Folge eines der Urbevölkerung nur
Nachtheil bringenden, selbstsüchtigen hyppokritischen Systemes.

Der sogenannte civilisatorische Einmarsch der weissen Race in die
Gebiete sogenannter Barbaren fand gewöhnlich und findet gewöhnlich noch
unter dem Deckmantel der christlichen Religion statt, d. h. Missionäre
verschiedener Confessionen bilden den Vormarsch. Unter dem christlichen
Banner der Liebe, der Gerechtigkeit, der Treue, der Eintracht, des
Glaubens und der Hoffnung als Grundbasis der christlichen Religion
ziehen sie ein, doch nehmen sie leider zu oft hinüber den fanatischen,
so giftigen Hass verschiedener Confessionen und der so zahlreichen
protestantischen Sekten gegen einander mit und erwecken durch diesen
Hass, da er im Widerspruche zu ihrer Lehre der Nächstenliebe steht,
erst das Misstrauen und dann allmählig die Verachtung der vorgefundenen
Urbevölkerung. Um rascher Proselyten zu machen und um einen Vorsprung
in den Resultaten gegenüber den andern Confessionen und Sekten zu
erlangen, mischen sie oft -- um die Leute rascher zu verlocken und
den Uebergang ihnen leichter und fassbarer zu machen -- Prinzipien
der vorgefundenen religiösen oder religionsartigen Gebräuche der
Urbevölkerung mit den Prinzipien der resp. christlichen Confession oder
Sekte. Oft entwickelt sich zwischen den verschiedenen Confessionen
und Sekten, den oftmals durch Versprechungen oder durch irdische
Vortheile zur Bekehrung Verlockten und den standhaft ihren Traditionen
treu Gebliebenen Hass und Zwietracht, und hieraus entsteht wiederum
in der Masse der Bekehrten eine rein geistig-religiöse abergläubische
Ueberspannung oder aber meistens eine vollständige Demoralisation
anstatt Christenthum.

Wenn nun der noch unbekehrt gebliebene Kern einer solchen, von den
Missionären bearbeiteten Nation aus Liebe zu ihrem Vaterland oder
zu ihrer Freiheit, oder aus Verzweiflung sich mit Gewalt von dem
unruhigen Treiben des sie aus allen ihren traditionellen, ererbten
Gewohnheiten, Gebräuchen und früheren inneren Zufriedenheit und Ruhe
reissenden Einflusses zu befreien sich entschlossen und die Ursache
dieses Einflusses durch die Verjagung der Missionäre aus ihrem Lande
oder durch Ermordung derselben zu beseitigen gesucht hatte -- ja
dann erhob sich und erhebt sich noch in derartigen Fällen suppressio
veri der mächtige Grossstaat, zu dem die betreffenden verjagten oder
ermordeten Missionäre gehörten, um die alsdann ~als „Rebellen“
Bezeichneten~ zu züchtigen und Genugthuung von dem geistig
geknechteten, gewöhnlich naiv arglosen Volke zu fordern. Mit Feuer,
Pulver, Blei, des Dampfes mächtiger Kraft und allen den so gewaltig
vorgeschrittenen Erfindungen der Massenmord-Instrumente unserer stets
Frieden predigenden Civilisation beginnen sie einen Vernichtungskampf
gegen die meist nur mit Keulen, Pfeilen, Speeren und Schleudersteinen
Bewaffneten und treiben verheerend, plündernd, mordend die unglückliche
schwache Bevölkerung in das Innere des Landes.

Dem folgt durch die glorreichen Sieger zur Sicherstellung dieser
Action ironisch die Besatzung des Küstenlandes, bis Ruhe wieder
unter den sogenannten Rebellen entsteht. Dieser Sicherstellung folgt
jedoch gewöhnlich eine eigenmächtige Annexion, dieser wiederum zur
Verbreitung der Civilisation die Kolonisation, und gleichwie das
Scheidewasser frisst sich die monopolisirende Besatzung des anfangs
begrenzten Areales allmählig tiefer in das Innere des Landes, indem sie
die Ureingeborenen erbarmungslos gleich Vogelfreien mehr und mehr in
die unwirthlichsten Strecken des Binnenlandes treibt und sie der oft
haarsträubendsten Hartherzigkeit der eingeführten oder eingezogenen
Colonisten preisgiebt. Diese bestehen meist aus Verbrechern, aus
unmoralischen Abenteurern, selbstsüchtigen, gewissenslosen Spekulanten,
fanatisch exaltirten Menschenbeglückern oder Reformatoren und einer
Schaar nirgends zufriedener Geisteskinder, die nichts zu verlieren,
sondern nur zu gewinnen haben und die ohne viele Mühe rasch reich
werden wollen.

Gerechtigkeit und Nächstenliebe findet der Ureingeborene „nicht“, statt
dessen aber „Verachtung und Hass“ bei den habsüchtigen Eingedrungenen,
und die Verzweiflung, Muthlosigkeit und endlich die Depravation folgen
den Entbehrungen des unglücklichen, verzweifelnden Volkes und wirken
natürlich gewaltig auf das abnorme Aussterben und Schwinden desselben.

Hierzu kommt noch, und zwar gewaltig wirkend, die Einführung
fremdartiger Sitten, Gebräuche und Laster der meist leidenschaftlichen
Einwanderer, nebst der dem Lande und seiner rechtmässigen Bevölkerung
fremdartigen Cultur der Eindringlinge.

Das jungfräuliche, noch im Urzustande befindliche Land wird sofort
mit und durch Dampf in fieberhafter Uebereilung zum Nutzen des Landes
der gewissenlosen Abenteurer und habsüchtigen Spekulanten ohne
Rücksicht auf Vortheil und Nutzen des Landes und seiner „rechtmässigen
Bevölkerung“ durchzogen, durchwühlt, ausgesogen und in facto radikal
verdorben, was die Veränderung der klimatischen Verhältnisse der
meisten Colonien zur Genüge beweisen.

Dieses ist die Methode und dieses die Folge des Colonisationssystems
namentlich der anglo-sächsischen Race, wie es die vereinigten Staaten
von Nord-Amerika, ein Theil Westindiens, Neuseeland, Australien,
Tasmanien und sogar in gewisser Beziehung das früher so reiche
Ost-Indien beweisen, wo die Urbevölkerung, wie z. B. in Tasmanien
vollständig bis auf den letzten Mann ausgerottet, in Australien und
in den Vereinigten Staaten nahezu vernichtet und in Westindien und
Neuseeland im Schwinden begriffen ist. In Ostindien, da es keine
Colonie ist, hat in Folge der Uebervölkerung das anglo-sächsische
System nicht dieselbe Wirkung erzeugen können; es zeigt sich aber
demungeachtet die Wirkung im allgemeinen Verarmen der Bevölkerung,
in der planlosen Devastation des Landes und der Veränderung der
Ertragfähigkeit des Bodens. Sehr verschieden hiervon zeigen sich die
Folgen der Colonisation der Spanier, Holländer, Portugiesen, Russen und
sogar Franzosen, wo die Urbevölkerung anstatt vernichtet, erhalten
worden ist; anstatt auszusterben, hat die Zahl derselben zugenommen. --
Da der Fortschritt der Eindringlinge ein mehr allmählich progressiver
im eroberten Lande war und die Interessen der Urbevölkerung durch
ein engeres Beisammenleben mit denjenigen der Eroberer oder
Colonisatoren mehr und mehr verschmolzen, hatten sich die Eingeborenen
verhältnissmässig rasch civilisirt.

Dieses günstige Resultat -- ob mit oder ohne Willen der Colonisatoren
-- zeigt sich trotz allen daselbst vorgekommenen und noch beständig
vorkommenden Guerilla-Kriegen und -Grausamkeiten deutlich in der
Zunahme der Urbevölkerung sowohl als auch der Mischlinge in Central-
und Süd-Amerika, im spanischen, portugiesischen und französischen
Westindien, sowie in den kleinen Colonien genannter Nationen in
Ostindien, Algier und in St. Mauritius, letzteres, als es noch
französisch war. So spöttisch auch die in ihrem Colonisationstalente
bisher dem Scheine nach einen so erhabenen Ruf geniessende
anglosächsische Race über die so langsamen Resultate der Kolonisatoren
anderer Racen und das Unverständniss derselben critisirt, so haben
letztere jedoch oft, bewusst oder unbewusst, das wichtigste Resultat
der Kolonisation erreicht, indem dieselben nämlich während der so
langen Zeit ihrer Dominion der resp. Landstriche die Urbevölkerung,
d. h. „den Menschen“ anstatt vernichtet, gehoben und das Land anstatt
devastirt, und zwar ohne dessen Charakter zu verändern, einem wenn auch
langsamen, so doch natürlichen Fortschritte entgegengeführt haben.
Freilich haben diese Nationen weniger materiellen Gewinn aus dem Lande
gezogen, sie haben aber den unberechenbaren Gewinn erlangt -- bewusst
oder unbewusst -- den Menschen zu erhalten.

Nicht dasselbe hat die über Alles erhaben sich dünkende anglosächsische
Race erreicht; sie hat im Gegentheil unter scheinbarem Glanze ihrer
auf Glasfundament erbauten Metropolen und Städte ihrer Kolonien
die Urbevölkerung theilweise vollständig vernichtet, theilweise
dem Aussterben überlassen, das Land derselben zum Entstehen der
Scheinpaläste der Metropolen davastirt, ausgesogen und verwüstet, so
zu sagen, die charakteristische, natürliche Lebenskraft demselben
für ~ihren~ momentanen Ruf oder Vortheil genommen; sie hat es
vollständig übersehen, dass das wichtigste Resultat einer Dominion die
„Erhaltung“ ist, d. h. die Erhaltung des Menschen vor Allem und die
Erhaltung der dem Lande zu seinem kraftvollen Bestehen erforderlichen
natürlichen, der Zone charakteristischen Vegetation.

Trotz den in Britannien so zahlreichen, an und für sich sehr löblichen,
philanthropischen Vereinen „Peace Society“, „Aborigines-Protection
Society“, „Antislavery Society“, „Antivivisection Society“ u. s. w.,
die meist grossen Lärm schlagen, gute Geschäfte machen, gemüthliche
Zusammenkünfte „[meetings]“ halten, jedoch entsetzlich wenig für
die ~Hauptsache~ ausrichten und oft als Deckmantel von den
Anti-Protectionisten zu ihren dunklen Thaten benutzt werden, liegt
das Hauptprincip dieser Kolonisatoren im habsüchtigen, raschen
Gelderwerb mit dem bei ihnen zur Ueberzeugung gewordenen Gefühle,
dass alle Regionen der Welt zu ihrer Disposition stehen, und dass
nach vollendetem Verwüsten, Aussaugen, Ermatten der einen Region
eine frische sich wiederfinden muss, um das Werk der Vernichtung mit
Hülfe des auf der verlassenen Region erworbenen Reichthums wieder
fortzusetzen.

Dieses Prinzip ist die Ursache, die sie unwillkürlich zwingt, Alles zu
beseitigen, was in irgend welcher Weise sich hemmend ihren Gelüsten
entgegenstellt, Alles dem eroberten Lande zu rauben, und unter dem
Scheinglanze eines vergänglichen, nur momentanen Wohlstandes die
Vernichtung des Landes und seiner Urnation zu vollziehen.

Der Kolonisator im Allgemeinen müsste bedenken:

    1) Dass „Erobern“ und „gewaltsam Berauben“ eigentlich im richtigen
    Sinne genommen, ein und dasselbe bedeutet; Dass der Eroberer,
    gleichwie der gewaltsame Mensch gewöhnlich verhasst ist und dass
    -- obgleich es freilich wahr ist, dass kein Staat einen grossen
    Reichthum oder namhaften Vortheil ohne Ungerechtigkeit auszuüben,
    erwerben kann -- es oft fraglich bleibt, ob der auf Kosten Anderer
    errungene grosse Reichthum oder Vortheil dem resp. Staate ein
    wirklich nützlicher wird und ob der Vortheil dem Staate oder der
    erobernden Nation für den durch diese Eroberung entstandenen Hass
    ein genügendes Aequivalent bietet? Laut der Ueberlieferungen der
    Geschichte über derartige Fälle glaube ich nicht an ein Aequivalent
    für solche Eroberungen.

    2) Dass „politisches Handeln“ und „gewandter Betrug“ im richtigsten
    Sinne genommen eigentlich ein und dasselbe bedeutet und dass beide
    ein nie und nimmer zu beseitigendes Misstrauen erwecken.

    Gleichwie bei dem achtbaren Manne unter seinen Mitbürgern eine
    geachtete, allgemeines Vertrauen einflössende Stellung das
    Haupterforderniss ist: so bedingt ein Staat oder eine ganze Nation
    unter Staaten oder Nationen zur Entwicklung einer Thätigkeit für
    das allgemeine Wohl die Erhaltung der Menschen!

    Freilich giebt es leider keinen Staat oder Nation mehr, wo
    nicht Eifersucht gegen andere Staaten oder Nationen bestände;
    doch darf das Allgemeine dieses Uebels in keiner Weise eine
    Entschuldigung werden, da bekanntlich so oft die Folgen dieser
    Eifersucht sich durch Störung und Hemmung der dem Lande zu seiner
    natürlichen Entwicklung so erforderlichen commerziellen Geschäfte
    und Unternehmungen, sowie durch kostspielige Armirungen und
    beunruhigende Zeiten als gründlich schädlich erwiesen haben und
    trotz aller glanzvollen Hallucinationen einer gewissen Klasse
    Menschen sich auch ferner noch als schädlich stets erweisen werden.

    3) Dass ein weiser Staat resp. eine weise Nation sich nie ein
    eigenmächtiges Attentat -- weder im Grossen noch im Kleinen --
    auf das Eigenthum oder die legale Freiheit Anderer erlauben
    darf und dass, im Falle ein Staat oder eine Nation es thut oder
    durch Verhältnisse dazu gezwungen wird, vom erobernden Theil die
    vorgefundenen Sitten, Gebräuche und Religion der Eingeborenen
    geachtet und beachtet werden, gemäss letzterer das eroberte Land
    regieren und dasselbe allmählig, wenn es erforderlich erscheint,
    auf natürlichem Wege entwickeln und reformiren soll.

Der Eroberer braucht ja nicht das Knie vor dem Gotte oder den Göttern
des Landes zu beugen; er soll aber die vollste Toleranz und die
gebührende Achtung den vorgefundenen Religionen und Gebräuchen des
Landes -- und wenn dieselben ihm noch so falsch und abergläubisch
erscheinen -- erweisen; er möge den Gebräuchen der Eingeborenen eine
gleiche Achtung gönnen als wie er solche für die seinigen fordert.
Die Toleranz und Achtung ihrer Religionen und Gebräuche wird dem
Eingebornen die Unterjochung leichter ertragen helfen, ihm seine
moralische Kraft erhalten; den Eindringling als Einwanderer oder
Kolonist wird dieselbe rascher naturalisiren und namentlich den
gegenseitigen Hass, die gegenseitige Verachtung rascher im Keime
ersticken. Hass und Verachtung, die so oft die Unterjochten bis in
das Tiefste ihrer heiligsten Gefühle verletzten, haben dieselben zu
Rebellionen und wahren Menschenschlächtereien gereizt, was durch so
viele Fälle der Geschichte erwiesen und sich so lange noch erweisen
wird, als Egoismus, blinde Hartherzigkeit, Eigendünkel und Missachtung
der vorgefundenen Gebräuche und Sitten und namentlich die religiöse
Intoleranz die Eroberer, resp. die dominirenden Nationen leitet.

Die legitimen Mittel, um gewaltsam Unterworfenen gerecht zu werden
und dieselben an sich zu ziehen, liegen in der toleranten Milde und
Gerechtigkeit, im unverletzlichen Einhalten einmal geschlossener
Verträge und gegebener Versprechungen, in einer gemässigten Gewinnsucht
der Eindringlinge und in dem energischen Streben des dominirenden
Staates (resp. der dominirenden Nation), das eroberte oder annectirte
Land vor Devastation und die unterjochten resp. rechtmässigen Besitzer
vor Unterschätzung und Missachtung von Seiten der Eindringlinge zu
hüten.

Da das Königreich von Hawaii glücklicher Weise von colonisatorischem
Joche und von einer Annexion -- freilich, wie es mein geschichtlicher
Theil des Inselreiches erweist, mit vielen Schwierigkeiten --
sich soweit befreit hat, dass es seine eigene Regierung, seine
Selbstständigkeit und sogar die Möglichkeit der Abschüttelung des
fremden Einflusses errungen hat, leidet es in dieser Beziehung
nur durch den indirekten Einfluss des amerikanischen Protektorats
resp. indirekt durch die aussaugende Tendenz des anglosächsischen
Kolonisations-Prinzips und sein eigennütziges, dem Lande schädliches
Hantiren des Kapitalisten und Kapitales.

Das Vorgehende berücksichtigend fühlte ich mich -- und zwar als Warnung
zugleich -- veranlasst, das eigentlich nur die Kolonien Betreffende
auch hier zu erwähnen.

Zur Zeit des Capitän Cook 1779 soll von ihm, wie schon früher erwähnt,
die Zahl der damaligen Bevölkerung der Inselgruppe von 300,000-400,000
geschätzt worden sein. Diese Zahl soll aller Wahrscheinlichkeit nach
eine irrthümliche gewesen sein, da bekanntlich die Inseln von Cook
nicht bereist worden sind und daher er die Bevölkerung nur nach den
sich an den Ufern Ansammelnden taxiren konnte, jenen Ansammlungen, die
erstens durch die Neugierde seiner Landung wegen und zweitens durch
die im Allgemeinen stärker bewohnte Küste hervorgerufen waren. Mein
liebenswürdiger Mitpassagier auf der „Likelike“ glaubte für 1779 die
Zahl der gesammten Bevölkerung auf ein Maximum von 250,000 feststellen
zu dürfen. Demnach wäre, da der Census von 1872 die Bevölkerung
der Eingeborenen, die Mischlinge eingeschlossen, auf nur 51,531
feststellte, seit 1779 ein Deficit von 248,000 Seelen, wenn wir auf die
Angabe pro 1779 auf 300,000 Seelen fussen.

Es ist glaublich und zu hoffen, dass die Abnahme sich allmählig
vermindern oder ganz heben wird, da die Regierung seit 1823 die
nöthigen Massregeln zu treffen sucht, die vielfältigen Ursachen der
abnormen Sterblichkeit zu beseitigen.

Besonders günstig wirken die Errichtung von Hospitälern, das Reinhalten
der Strassen und Häuser, die Berufung tüchtiger europäischer Aerzte
in das Land, die Ausbildung einheimischer Aerzte an europäischen
Universitäten und das Verdrängen der bisher so schädlich wirkenden
Kahúnas, d. h. der Zauberärzte.

Die Hauptursache dieser abnormen Sterblichkeit, abgesehen von den
verheerenden Kriegen Kamehámehás I., sind zu finden:

1. „In der venerischen Vergiftung des Blutes, Gift, das ihnen die
unsittlichen europäischen Walfischfahrer beigebracht und, da keine
andere ärztliche Hilfe als nur die der mystischen „Kahunas“ ihnen
damals zu Gebote stand, nicht beseitigt wurde und daher ins Blut
übergegangen war und ein erbliches Übel entwickelt hat, wie es der so
ansteckende Hawaii’sche Aussatz genügend beweist, der oft plötzlich bei
Vielen scheinbar ohne Ursache erscheint.

Auf der Insel Molokai, wohin alle von dieser Krankheit
Befallenen sofort exportirt werden, kann man diese schreckliche
national-chronische Seuche genügend beobachten.

Bis vor Kurzem war und ist noch bis auf die Jetztzeit im Volke die
Überzeugung der Unheilbarkeit dieser Seuche derart eingewurzelt,
dass eine von derselben behaftete Person, ohne Hülfe zu suchen, ohne
selbst viel zu klagen, mit stoischer Ruhe die endliche Erlösung von
der allmähligen Verwesung seines Körpers erwartet und nur durch Zwang
sich einer Behandlung unterwirft. Das Auffallendste ist aber, dass
Nichtbehaftete keine Scheu vor den Kranken zeigen. Sie wohnen mit
ihnen, berühren dieselben und speisen mit ihnen aus einem und demselben
Topfe mit vollster Überzeugung, dass sie dem Übel nicht entrinnen
können, wenn sie demselben zu verfallen bestimmt sind. Dieses ist die
Folge eines Aberglaubens, der aller Wahrscheinlichkeit nach ihnen durch
die „Kahunas“ zur Bemäntelung ihrer Unfähigkeit, eine heilende Hilfe zu
verschaffen, beigebracht und mit der Zeit traditionell geworden ist.

In neuerer Zeit haben sich hin und wieder durch ärztliche Behandlung --
wenn auch nicht Heilungen, so doch -- Vernarbungen der Wunden gezeigt,
und es beginnt in Folge dessen obiger Aberglaube zu schwinden, und es
steigert sich sichtbar der Muth, die Hoffnung und das Selbstvertrauen
der armen Leute.

Die grösste Schwierigkeit zur vollständigen Beseitigung des Übels
liegt darin tüchtige Ärzte zu finden, die sich selbst aufopfernd aus
Liebe zur Wissenschaft und aus Nächstenliebe constant der Behandlung
und Pflege der Unglücklichen in ihrem Exile auf der kleinen Insel
widmen wollen; denn nur durch eine richtige, constante und sorgfältige
Behandlung ist ein radikales Mittel zur Heilung und Vorbeugung gegen
das Übel bei Gesunden zu finden.

2. Im frühzeitigen Sterben der Kinder durch auffallende, bis jetzt noch
bemerkbare, fast unglaubliche Fahrlässigkeit der Mütter.

Die Ernährung der Kinder an der Brust als auch nach deren Entwöhnung
ist eine sorglose, unregelmässige und schädliche. Je nach der
Bequemlichkeit der Mutter wird dem Kinde bald die Brust, bald Kuhmilch
und zwar oft im ungesundesten, säuerlichsten Zustande verabfolgt. Die
Gleichgültigkeit der Mutter geht oft so weit, dass sie nicht einmal zur
richtigen Zeit dem Kinde die Milch verabfolgt, sondern wie es gerade
sich trifft.

Oft füttert sie das Kind statt mit Milch mit „poi“ oder andern schwer
verdaulichen Stoffen oder überlässt die Pflege desselben Anverwandten,
die sich dabei gewöhnlich nicht viel sorgsamer benehmen; demzufolge
natürlich beginnt das Kind zu kränkeln, die Mutter erschrickt über die
Folgen der unregelmässigen Ernährung, gibt dem Kinde die Brust mit
oft säuerlich verstockter Milch, wodurch das Kind radikal zu Grunde
gerichtet wird.

3. In dem zu jugendlichen Beischlafe der Geschlechter.

4. In der sehr verbreiteten Sitte der Polyandrie, gegen die die jetzige
Regierung streng auftritt.

5. In der Sucht nach Sorglosigkeit, durch das im Lande sehr verbreitete
Foeticidium.

6. Durch die im Blute der Mutter sich vererbten venerischen Gifte
entstandenen foetalen Krankheiten.

7. Im zu jugendlich begonnenen und zu übertriebenen Reiten des
weiblichen Geschlechtes, namentlich, da dieselben am liebsten in
männlicher Positur zu Pferde sitzen und ein hastiges Tempo lieben,
wodurch sich die Frucht leicht verliert. Es sollen Fälle aufzuweisen
sein, wo Frauen das Reiten als Mittel zur Vernichtung derselben benutzt
haben, um keine Kinder zu gebären.“

Gegen diese benannten Ursachen schreitet die jetzige Regierung
consequent vor, und es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass in kurzer
Zeit dieselben wenn auch nicht vollständig gehoben, so doch bedeutend
vermindert sein werden.

Sonderbar ist es, wie sammt der auffallenden Gutmüthigkeit und
der Intelligenz der Hawaii-Kanaken diese Race so bemerkenswerth
wenig Anhänglichkeit für ihre Kinder zeigte. Es lässt sich diese
Indifferenz nur durch die uralte Sitte dieser Race, die Kinder zu
abergläubisch-religiösen Zwecken zu benutzen oder benutzen zu lassen,
erklären, indem die armen Wesen jeden Augenblick gewärtig sein mussten,
als Opfer des Aberglaubens, des schrecklichen „tabú“, je nach der
Willkür der Häuptlinge und Priester den Göttern geopfert zu werden.

Durch diesen erbarmungs- und schutzlosen Stand der Kinder verlor
natürlich die Mutter allmählig das Gefühl des Besitzrechtes und
demzufolge auch das natürliche Pflichtgefühl der Fürsorge und der
mütterlichen Liebe. Das Kind wurde ihnen ein Element der Sorge und
Last, ein Object des Kummers, ein Gegenstand, der je nach Willkür gegen
ein fragliches Aequivalent der Vergütung im Jenseits zu jeder Zeit als
Opfer für die Götter genommen werden konnte.

Hieraus wird die Aversion der Frauen gegen die Kindererzeugung, die
Gefühllosigkeit oder besser gesagt Gleichgültigkeit der Mütter gegen
ihre Kinder und die Depravation der Frauen begreiflich.

Ohne physische Fürsorge, ohne moralische Belehrung und Leitung, ohne
gefühlvolle Umgebung im Elternhause wuchs das Kind in eine unbestimmte,
hoffnungslose Zukunft, quasi von Tag zu Tag vegetirend hinein. Seine
Freuden lagen nur und zwar in ausschweifendster Art in der Befriedigung
seiner physischen Gelüste, in leidenschaftlichen Spielen und Tänzen,
wie es bei vernachlässigten, hoffnungslosen, vogelfreien, geknechteten
und namentlich abergläubischen Wesen im Allgemeinen der Fall ist. Daher
zeigte sich allen Besuchern der Inseln in früherer Zeit der Charakter
der Nation, dessen Keim ein überaus guter war, als schüchtern,
niederträchtig, falsch und lügnerisch, was sich klar durch die Nation
der Jetztzeit, die glanzvollen Resultate ihrer kurzen Entwicklung von
1825 bis jetzt so gründlich bewiesen hat.

Befreit vom Zwange ihres Aberglaubens, geleitet durch eine, den
Eigenthümlichkeiten der Nation weise angepasste, constitutionelle
Regierungsverfassung, hat es diese Nation und haben es ihre tüchtigen
Leiter verstanden, im Verlaufe von nur 58 Jahren sich aus dem Joche
des gewaltigsten Barbarismus des Heidenthums durch sich selbst auf die
bewunderungswürdige Stufe politischer und moralischer Prinzipien der
hervorragendsten christlichen Staaten der Civilisation zu erheben.

Das Volk des Inselreiches von heute athmet frei unter dem Schutze
weiser Gesetze und blickt mit stolzer Hoffnung für sich und seine
Kinder in die Zukunft. Es werden nicht mehr den Müttern ihre Kinder
zu mythischen Zwecken entzogen; die Mühe der Pflege, die Erziehung
derselben wird den Eltern nicht mehr nutzlos; die Kinder gehören ihnen,
und sie erziehen sich durch dieselben feste Stützen ihres Alters.

Die Wirkung dieser Ueberzeugung zeigt sich schon jetzt im Familienleben
der Hawaii-Kanaken von heute durch mehr Liebe, mehr Anhänglichkeit,
regeres Interesse und festere Bande der Familienglieder, und wird diese
Wirkung in der neueren Generation unzweifelhaft noch mehr zunehmen, da
bei derselben der moralische Druck der alten mythischen Gebräuche ihrer
Nation ihnen nur traditionell als Legende, nicht aber als eine erlebte
Wirklichkeit bekannt sein wird.

Noch findet man deutlich im Charakter der Nation, abgesehen von dem
bei ihnen so auffallend raschen Wechsel vom Kummer zur Freude und
viceversa, in beiden Fällen eine seltsame Tendenz zur Melancholie.

In früheren Zeiten soll der Charakter derselben noch auffälliger im
raschen Wechsel der Gemüthsstimmung gewesen sein. Der Ausdruck von
Freude oder Sorge hielt nur kurzweilig an. Thränen folgte helles
Lachen, dem Lachen Thränen, fast eins in das andere verschmelzend und
beiden Fällen folgend eine grenzenlose Apathie. Alle ihre Sorgen und
Freuden waren ja meist nur materiellen oder wollüstigen Ursprungs und
ein sprechender Beweis für den früher herrschenden Mangel geistiger
Eindrücke ist der Umstand, dass die Kanaken in ihrer Sprache keine
Worte zum Ausdrucke des Gefühles hatten, während sie einen unendlichen
Reichthum wollüstiger und materieller Ausdrücke besassen.

Diese Eigenthümlichkeit ihres Charakters hatte sich auch auf ihre
Lieder, auf den Charakter ihres Gesanges, auf ihre Spiele, Tänze und
Belustigungen übertragen.

Unter den nationalen Spielen waren die hervorragendsten folgende: Der
„moko-moko“, ähnlich dem Boxen, in welchem sie eine ausserordentliche
Gewandtheit besassen; das „úlu-mai-ka“ oder Kugel- und Ball-Spiel;
das „heé-nalú“ bestand darin, auf einer schmalen Planke reitend sich
durch die brandende Woge in die offene See treiben zu lassen und mit
der zurückkehrenden Woge das Ufer wieder zu erreichen -- eine höchst
beschwerliche, durch sie höchst gewandt ausgeführte Balance-Übung; das
„holua“, d. h. das Niederrutschen von steiler Felsenhöhe auf einem
Brett; das „pahú“, d. h. das Treffen einer am ebenen Boden bezeichneten
Stelle mit dem Wurfspiess, dem sogenannten „pahú“; das „Konáne“, eine
Art Dame-Spiel; das „pu-héne-héne,“ das Verbergen eines Steines und
Suchen desselben; das „loú-loú“, wo zwei Männer ohne Beihilfe der
andern Hand, Finger in Finger ihre Kraft versuchen; das „hónu-hónu“
besteht im Schwimmen mit gebundenen Füssen, -- ein Spiel, in welchem
sie rein fischartige Bewegungen hervorbringen und auffallend sicher und
gewandt sind; das „úma“, Kraftprobe mit dem Arme; das „lili-ko-ualí“,
das Sichschwingen an einem Tau; das „lele-ka-uá“, d. h. der Sprung vom
steilen Abhang in den tiefen Ozean; das „kúla-kúla-ei“, das Ringen und
Balgen beim Schwimmen in offener See; das „pápu-héna“; das „úme“ und
„kúlu“ sind wollüstige Spiele, die nur zur Nachtzeit gespielt werden.

Unter den „húla’s“, d. h. den Tänzen hatten sie die verschiedensten
Arten, die stets mit „mele’s“, d. h. von Liedern und der Trommel
begleitet sind. Sie sind jetzt gleichwie die nächtlichen Spiele
verboten, jedoch nicht unterdrückt, sodass man sie im Innern des
Landes, namentlich aber in Honolulu sich vortanzen und vorsingen lassen
kann. Sie sind beide höchst bemerkenswerther Art.

Der „hula“ wird nur von den Frauen produzirt und stets, wie schon
gesagt, mit „mele’s“, d. h. mit Liedern begleitet.

In zahlreichem Gefolge der Könige und Häuptlinge befanden sich früher
stets professionelle Tänzerinnen und Sängerinnen. Ihre Musik bestand
aus einer Art Pauke und Trommel, die aus Kürbissen verfertigt und deren
Öffnungen mit einer stramm gezogenen Haut überspannt waren; die kleinen
Trommeln bestehen aus fein gearbeiteten Kokusnüssen, deren Öffnung
ebenfalls, jedoch mit einer feinern Haut, stramm überzogen ist. Der
Tanz wird im genauesten Tempo ausgeführt und besteht in bald wilden,
raschen, bald in langsamen, sehr graziösen Bewegungen des Körpers, die
oft in völlig apathische übergehen.

Gleich dem Charakter der Race zeigen sich auch in ihren Tänzen die
Bewegungen in Constrasten und das Temperament derselben in Extremen.

Die Tänzerinnen sind stets mit Blumenkränzen von Jasmin, Orangen,
Tuberosen, Geranien und Immergrün-Blättern, oder mit rothgelben
Schwanzfedern des „mamo“, die goldschimmernd sind, geschmückt. Von
diesen rothgelben Schwanzfedern, deren der Vogel nur 2 besitzen soll,
ist der berühmte Thronmantel des Königs Kamehámehá I. verfertigt, der
im Halbzirkel eine Länge von 5′ nebst einer Schleppe von 11′ hat und
eine überraschend kunstvolle, eigenthümliche Arbeit repräsentirt, da
er aus 5000 solchen Federn besteht, die mit den Fasern der Rinde des
„Olóna“ kunstvoll an einander befestigt, ein überraschend festes Ganzes
bilden.

Die Waffen der Kanaken bestanden aus Speeren („pahú“), langen Dolchen,
Keulen und Spiessen. Alle diese Waffen waren aus einem harten,
eisenartigfesten, ebenholzartigem Holze, das im Inselreiche nicht mehr
vorhanden, auffallend vollendet, eben, glatt und glänzend verfertigt,
und zwar war dasselbe so hart, dass man mit einem scharfen Messer
keinen Einschnitt in das Holz machen kann.

Eine grosse Gewandtheit besassen die Eingebornen im Schleudern der
Steine mit der Schlinge, die aus dem Bast der Kokusnüsse verfertigt
wird. Dies ist eine Waffe, die sie oft als Spiel, um ihre vollendete
Gewandtheit in der Handhabung derselben zu üben, benutzen.

Die Ackergeräthe und Werkzeuge der Kanaken waren aus jenem harten Holze
oder aus Stein, Muscheln, Knochen und Gräten künstlich verfertigte,
mit denen sie die Steine und das Holz zu den Bauten ihrer Häuser
und Hütten sowie den Boden bearbeiteten, ihr Holz fällten und ihre
höchst eigenthümlichen sogar in der wildesten See ~sichern~
„~Kános~“ bauten. Diese „Kános“ bestanden aus einem ausgehöhlten,
von aussen und innen gefällig bearbeiteten Baumstamm und deren saubere
Vollendung ist eine erstaunliche. Kamehámehá I. besass zu seinen
Eroberungskriegen eine Flotte solcher, die sog. „péle-leú“, deren
Kanoos eine Länge von circa 60′ hatten.

Im Charakter des Kanaken ist mir namentlich aufgefallen das Gemisch von
Veneration, Achtung und Selbstgefühl.

Wie oft habe ich die Leute im Umgang mit dem freilich auffallend
leutseligen Könige Kalakaua betrachtet! Einem schweigsamen Grusse
folgte Schweigen, das Auge stets träumerisch, nie starr, fast sprechend
in die des Königs gerichtet. Befragt, war die Antwort stets kurz,
bündig und auffallend klar, ohne Niederschlagen der Augen, ohne
Geberden. Der Gruss als Bewegung betrachtet, war langsam, respektvoll,
gediegen. Jeder duzt den König. Gleich dem Grusse hat auch die Rede
keine Spur von knechtischem Anschein.

Es liegt, so zu sagen, im Betragen des Kanaken ein Gemisch von
gebender und fordernder Achtung, von Verehrung und Unabhängigkeit und
trotz seines respektvollen, schweigsamen Benehmens liegt in seinen
sprechenden Augen das Bewusstsein: ich habe Augen zum Sehen und Gehirn
zum Denken!

Leider soll, wie authentische Persönlichkeiten des Landes mir
vielseitig bemerkt haben, schon jetzt eine bedeutende Veränderung im
Charakter dieser freimüthigen Race durch den ansteckenden Einfluss
der in das Land eindringenden, europäischen, so vielseitig krankhaft
übertriebenen Civilisation zu spüren sein.

Schon das Misstrauen allein gegen eine fremde durch die Macht ihrer
nationalen Stellung sie dominiren wollende Race, erweckt bei ihnen
nothgedrungen die Verstellung und verscheucht die ihnen angeborene
Offenherzigkeit, demzufolge sich auch schon die, dieser Race bisher
angeborene Gastfreundschaft bemerkbar zu verlieren scheint. Früher war
jeder willkommen und, so lange er wollte willkommen geheissen, während
jetzt schon oft unter ihnen das Gefühl des „Belästigtsein’s“ und das
„wird er zahlen?“ als ein -- dankbares Resultat des egoistischen
Beispieles der Geldgier unserer übertriebenen europäischen Civilisation
zu bemerken ist.

In allen ihren Schöpfungen und Erfindungen zeigt sich ein hoher
Grad von Intelligenz und Ausdauer. In ihren Gesprächen spürt man
Vaterlandsliebe, Nächstenliebe, Offenheit, Misstrauen, List, gewandte
Verstellung und wollüstige Leidenschaft. Aus ihrer Poesie und ihrem
sehr melodischen Gesange fühlt man Seele, Verständniss, Melancholie und
ausgesprochene Leidenschaft. In ihren Tänzen und ihrer Musik zeigt sich
abwechselnd Ernst, Melancholie, Apathie, Leidenschaft, Wollust und eine
auffallende Präzision.

Dieses beweist, dass der Charakter der Nation von Natur ein
gefühlvoller gewesen ist und dass sich in demselben nur durch sociale
Verhältnisse -- durch das Joch des mythischen Aberglaubens des „tabú“,
und aus Furcht oder Hilflosigkeit -- sich der grenzenlose, fast
unglaubliche Mangel an Gefühl entwickelt hat, den man bei den Eltern,
namentlich den Müttern gegen ihre Kinder findet und der allmählig zur
nationalen Gewohnheit geworden ist.

Das Wort „tabú“ bezeichnet die mythische Verfügung der Götter durch
die Priester, welche Personen, Gegenstände, Speisen, Orte, Thiere,
Grundsätze, Opfer, Gedanken, Zeit, Unternehmungen etc. zu einer
privilegirten, unantastbaren, unverletzlichen, über Alles erhabenen,
göttlichen Heiligkeit zu erheben Macht hat. So sind z. B. der König,
die Häuptlinge und die Priester als „tabunirt“ erklärt, daher auch
Alles, was dieselben bei Andern berühren, unberührbar wurde und sofort
vernichtet werden musste. Trat der König in ein Haus seines Volkes, so
durfte keiner mehr nach ihm hineintreten, es musste vernichtet werden.
Orte, Gegenstände, Thiere, Speisen, sobald der „tabú“ über dieselben
verhängt war, durfte Keiner mehr betreten, berühren oder geniessen.
Der Grundsatz, dass die Männer nicht mit ihren Frauen beisammen essen
durften, war seit undenklicher Zeit als „tabú“ erklärt und wird noch
bis zur jetzigen Zeit trotz des vollständig eingeführten Christenthums
im Lande noch hin und wieder beachtet.

Sobald ein König oder Häuptling starb, wurde ein „tabu“ (oder auch
„tapú“) über die Dauer einer bestimmten Zeit ausgesprochen, durch
welches das Land für eine bestimmte Zeit als gesetzlos erklärt wurde.
Während dieser Zeit durfte sich das Volk allen Thaten, Lastern und
Vergehen ergeben.

Über Kinder, Erwachsene und über Gegenstände wurde oft das „tabú“
verfügt, um dieselben als Geheiligte zu opfern.

Jedes Vergehen oder Streben gegen den „tabú“ wurde ohne Möglichkeit
einer Begnadigung mit dem Tode bestraft, und hat dieser schreckliche
Aberglaube vielen Tausenden das Leben gekostet.

Die traditionelle Mythologie der Hawaii-Kanaken bestand aus einem
Urgotte oder dem Ursprunge des Weltalls, dem sog. „wakéa“, den vier
Hauptgöttern: Kú, Lóna, Káne, Kanalóa und einer unbestimmten Anzahl
Untergötter und Heiligen, die sie sich in den Wolken und über den
Wolken-Gebilden dachten.

Ihr Begriff der Seele war der: dass sich selbige nach dem Tode
zeitweilig in der Umgebung der Leiche aufhält, die dunklen und
einsamen Orte sucht und von dort aus ihre irdischen Feinde mit den
sonderlichsten Unarten so lange belästigt, bis sie in den Ursprung des
Weltalls des „wakéa“ oder des paradisischen Ursprungs der Hawaii’schen
Race einkehrt, wo sie, im Falle, dass sie während ihres irdischen
Lebens die ihnen vorgeschriebenen religiösen Gebräuche, Ceremonien
und Opfer pünktlich und treu befolgt hat, mit ihren Knochen wieder
vereinigt in Freude und Bequemlichkeit für ewig bleibt, während sie im
entgegengesetzten Falle aus dem „wakéa“ ausgeschieden und gezwungen
wird, von der Höhe sich in den Ort der Qualen, dem sog. „milú“ für ewig
zu versenken.

Die gefürchtetste Göttin der Unterwelt des „milú“ war die „Péle“,
die Göttin des Kraters „Kilauéa“, der man zur Beruhigung ihrer Wuth
Schweine und andere Produkte des Landes als Opfer in ihren Schlund
warf, und kein Wanderer wagte es früher, ohne eine Gabe sich der
Krateröffnung zu nähern. Auch jetzt noch zeigt der Hawaiier eine ganz
besondere Ehrfurcht bei seinem Erscheinen vor derselben. Ausser der
„Péle“ waren noch „Káilií“, der Gott des Krieges, „Kamohálií“, der Gott
der Schwefeldämpfe der Umgebung des Kilauéa, „Keuakepó,“ der Gott des
Regens und Feuers, „Kánokékili,“ der Gott des Donners, „Mókualií,“ der
Gott der Schiffe. Alle diese Götter bewohnten die Vulkane und waren die
Plagegeister der Menschen und der ihnen durch die Ausstossung aus dem
„Wakéa“ in „milu“ verfallenen Seelen.

Ausser den allmächtigen Priestern, deren Amt ein heiliges und erbliches
war, gab es sogenannte „Kiéo’s“, -- Zauberer und Beschwörer, die die
Gewalt besassen, mit den Göttern zu verkehren und von denselben durch
das „anaána“, das sog. Todtengebet, den Tod eines Menschen, den
sie beseitigt haben wollten, zu erlangen, was natürlich sie durch
Vergiftung erreichten, zu welchem Zwecke die zahlreich im Inselreiche
vertretene Strychninpflanze diente. Der Glaube an die gewaltige Macht
der „Kiéos“ ist im Volke derartig eingewurzelt, dass er ungeachtet des
Christenthumes, noch nicht hat vollständig beseitigt werden können.

Das Jahr theilen die Hawaiier in zwei Theile, nämlich den „Kaú“,
Sommer, und „Hooilo“, Winter. Die Monate des Kaú sind: „eikiki“, der
Mai, „kaaóna“, der Juni, „hinaieleelé“, der Juli, „kámahoemuá“, der
August „kamahoehópe“, der September und „ikuá“, der Oktober. -- Die
Monate des „hooilo“ sind: „welehú“, der November, „makalii“, der
Dezember, „kaélo“, der Januar, „kaulúa“, der Februar, „nana“, der März
und „wélo“, der April.

Während der Monate des „Kaú“, d. h. des Sommers, ist es freilich
wärmer als in den Monaten des „Hooilo“; es herrscht jedoch während des
„Kaú“ eine die Temperatur abkühlende Seebrise, die während der Monate
des „Hooilo“ nicht herrscht, wodurch sich hier die so erstaunliche
Gleichheit der Temperatur beider Jahreszeiten und deren gleichmässiger
Einfluss auf die Vegetation erklären lässt.

Die Bäume sowie die anderen Pflanzen sind immer grün und im
ununterbrochenen Wechsel des Blüthenreichthums und ununterbrochener
Fruchtbildung. Die Sonne ist stets gleichmässig warm und die Temperatur
variirt nur zwischen 70° und 80° Fahrenheit. Nie giebt es einen
ununterbrochenen Regentag. Die häufigsten Regen herrschen im Dezember
und Januar.

Die Urastronomie der Eingeborenen soll sich auf fünf Hauptsterne
(Planeten) basirt haben, die als Basis ihrer Richtung zu ihren oft sehr
weiten Oceanreisen auf ihren kleinen „Kános“ dienten, und sollen die
Eingeborenen dieselben mit unfehlbarer Sicherheit benützt haben und
noch benützen. --

Von allen den alten Sitten und Gebräuchen der Eingeborenen bleiben --
jedoch nur scheinbar -- wenige Spuren zurück, daher sie dem Fremden
fast unsichtbar geworden, in den Familienkreisen aber noch vielfältig
zu finden und zu bemerken sind, wenn der Fremde es vermag, den Leuten
Vertrauen einzuflössen. Gelingt dieses und haben die Leute die
Überzeugung gewonnen, dass der „haoli“ (d. h. der Fremde) sie nicht
verspottet und ihnen ein Freund sein will, was in der Jetztzeit nicht
sehr leicht zu erreichen ist, so zeigen sie sich und zwar alsdann
vollständig, wie sie wirklich sind.

Wie von einem Schleier enthüllt, entfaltet sich dann ein ganz anderes
Bild als dasjenige ihres gewöhnlichen, öffentlichen Erscheinens unter
Fremden. Es wird, sozusagen, aus ihnen eine andere Nation als die,
unter der man bis dahin zu leben geglaubt hat, und ich muss gestehen,
dass ich sie in ihrem natürlichen Zustande trotz ihres Aberglaubens
vorziehe, in welchem sie rein kindlich-offenherzig werden, als
demjenigen, wenn sie im öffentlichen Leben vor dem Fremden ein ganz
sonderbares Gemisch von Misstrauen, süsser Höflichkeit, Ergebenheit,
Neugierde, Zurückhaltung und Stolz zeigen.

Ein Hauptzug ihres öffentlichen Charakters ist die grosse Gewandtheit,
sich zu verstellen. Keine Bewegung, kein Wort, kein Hauch ist alsdann
bei ihnen glaubwürdig. Wenn sie sich verstellen wollen oder es zu
müssen glauben, so ist nicht die geringste Veränderung in ihren Zügen
zu bemerken, wenn Eindrücke der Freude oder des Kummers sie erregen.
Wenn sie sich jedoch nicht verstellen wollen oder glauben offenherzig
sein zu dürfen, ja dann tragen ihre Züge einen so sprechenden Ausdruck
ihrer vollsten Empfindungen, dass man kaum ihrer Worte bedarf,
um sie zu verstehen. Sie sind, so zu sagen, alsdann das Modell
eines gefühlvollen, intelligenten Menschen, da sie durch angeerbte
Gewohnheiten oder durch irgend ein mächtiges „Muss“ erlernt haben,
ihre Gefühle in jeder Lage des Lebens sofort zu bemeistern -- eine
Fähigkeit, die sich sichtlich in den so auffallend geordneten Sitzungen
ihres Parlamentes und ihrer Behörden beweisen, wo das Bemeistern ihrer
Gefühle und Erregungen eklatante Fälle liefert.

Was öffentlich noch theilweise das Gepräge der alten Zeit trägt, sind
die sonderbaren Grashütten der Armen und die Grashäuser der Reichen,
die übrigens bedeutend abzunehmen beginnen, um an ihrer Stelle
zierlich weiss gestrichenen Häusern mit rothen Dächern Platz zu machen.

Diese Grashütten und Häuser sind entweder aus Rasenstücken aufgeführt
oder bestehen aus dickem, festen Grasgeflecht. In beiden Fällen sind
dieselben ohne Decke mit einem dicken Grasdach versehen. An Stelle der
Fenster sind Luken, die -- gleich wie die Thüren -- aus einem festen
Grasgeflecht, welches in einen hiezu verfertigtem Rahmen gespannt
wird, bestehen. Das zum Geflechte der Wände, Dächer, Thüren und
Luken gebrauchte Gras ist ein Sumpfgras. Ein Dach aus demselben, d.
h. doppelt geflochten, hält 25-30 Jahre. Oft brauchen sie hiezu die
Blätter der „Thy“-Staude (einer Thyphacee) deren Haltbarkeit für die
Dächer nur 6 Monate währt; zu den Wänden gebraucht ist selbige jedoch
eine überaus dauerhafte.

Im Innern sind solche Hütten und Häuser meist rein gehalten, und
bestehen dieselben aus einem grossen Raum, der durch Matten oder
„Thy“-Blättergeflecht in 2 oder 3 Abtheilungen getheilt ist, von denen
die eine als Gesellschaftsgemach und die andern als Schlafgemächer
benutzt werden.

Möbel gab es früher nicht, und gibt es jetzt noch in denselben
nur wenige. Verhältnissmässig saubere, stets in farbigen Mustern
geflochtene Matten, aus den Fasern des Pandanus littoralis geflochten
bedecken den Fussboden, den nur die Erde bildet, oft in doppelt und
dreifachen Schichten und dienen als Tisch, als Stuhl und als Lager.
Zahlreiche Kissen, und zusammengerollte Matten liegen auf dem Boden
zerstreut zur Bequemlichkeit der sitzenden, kauernden oder liegenden
Gesellschaft.

Die Hütten und Häuser sind auffallend frisch; die heissesten
Sonnenstrahlen haben keine durchwärmende Wirkung auf das Geflecht,
daher das Innere der Gemächer, die stets im Halbdunkel erhalten werden
immer kühl erscheint.

Die Frauen hatten in Folge der schon früher erwähnten heiligen Satzung
des „tabú“ ein abgesondertes Haus zum Speisen, jetzt jedoch, wo das
Christenthum in das Volk gedrungen ist, schwindet auch dieser Gebrauch
des alten Aberglaubens, und die Frauen speisen mit den Männern
zusammen oder mindestens unter einem Dache. Gekocht wird stets im
Freien. Sie essen am liebsten kalte Speisen und gekochte erkaltet. Sie
lieben Schweinefleisch, dessen Zubereitung eine höchst eigenthümliche
und wie folgt ist:

Das Schwein wird geschlachtet, geöffnet, die Gedärme werden
herausgenommen, das Innere wird sorgfältig gereinigt und wiederholt
mit frischem Wasser ausgewaschen, dann mit während dieser Zeit glühend
gemachten Steinen -- von Grösse einer Faust, -- gefüllt. Alsdann wird
das Schwein möglichst hermetisch mit Blättern der Bananen umwickelt, in
eine Grube glühender Steine gelegt und mit glühenden Steinen bedeckt.
Sobald die Steine erkaltet sind, ist auch das Werk vollbracht und das
Schwein auf das Beste gebraten und gebacken. Überraschend saftig und
wohlschmeckend wird ein Thier auf diese Art zubereitet. In gleicher
Weise behandeln sie Geflügel, Fische u. s. w.

Ihre tägliche und liebste Nahrung ist jedoch der sogenannte „poi“,
der wie schon früher erwähnt, aus der „tarro“-Wurzel zubereitet wird.
Der „tarro“ oder „kálo“, wie ihn die Hawaii-er nennen ist der „Arum
esculentum“, gehört der Familie der Aurideen an, einer Art des in
Ostindien, Ägypten etc. als mehlstoffhaltiges Nahrungsmittel verwandten
Arum Colocasia, welche Wurzel nicht zu verwechseln ist mit der
Zehrwurzel, der Arum maculatum, die braunroth gefleckt und giftig ist,
während Arum esculentum und colocasia ohne Flecken sind und von ihrem
theilweise giftigen, stark ätzenden, flüchtigen Stoffen durch Kochen,
Rösten oder Gähren vollständig befreit und für den Genuss unschädlich
gemacht werden.

Die Zubereitung dieser den Tropen so wichtigen Wurzel ist diese:
Entweder wird sie in Fett und mit Gewürz als Gemüse, oder an Stelle
des Brodes gekocht oder geröstet (der Geschmack ist alsdann sehr
ähnlich dem der Kartoffel); oder es wird die Wurzel wie folgend zum
„poi“ bearbeitet: „Die Wurzeln werden sorgfältig mit kräftigem Schnitt
von ihren Keimknospen und Wurzelsprossen befreit, alsdann tüchtig
ausgewaschen und in einem dazu bestimmten, sauber gehaltenen hölzernen
Behälter bei abwechselndem Begiessen mit Wasser zerstampft, bis
die hellgraue Masse einen kleisterartigen Brei bildet. Dieser Brei
wird demnächst in grosse, reine Kürbisschaalen, d. h. Calabassen,
gefüllt und fest mit Brettern belegt, mit Steinen beschwert und
darauf der Gährung überlassen. Nach stattgefundener Gährung ist der
Brei geniessbar und zwar je älter, desto wohlschmeckender. Er hat
einen säuerlichen, etwas faden Geschmack, ist gesund, nahrhaft und
sehr erfrischend, was die blühende Gesichtsfarbe und die meist sehr
wohlbeleibten Gestalten der Bevölkerung genügend beweisen.

Gleichwie die Eingeborenen alle Nahrungsmittel mit den Händen geniessen
und zerkleinern, so gebrauchen sie auch die Finger zum „poi“.

Da ich ihre Art und Weise des Speisens schon in meiner Beschreibung der
Insel Kauai erwähnt habe, übergehe ich hiermit deren Wiederholung mit
der Bemerkung, dass die Ursache der auffallend rastlosen Gesprächigkeit
während ihrer Mahlzeiten auf dem Aberglauben beruhte, dass die bösen
Geister, dem muntern Gespräche lauschend die Verdauung der Speisenden
nicht stören.

Die Kleidung der Männer besteht gegenwärtig aus einem Gemisch
amerikanisch-europäischer Kleidungsstücke leichter Stoffe in den
verschiedensten Farben, als z. B. Alpacca, Seide, Wolle, Baumwolle
etc., während die der Frauen im alltäglichen Gebrauche eine mehr
nationale in ihrem Schnitt geblieben und aus den verschiedensten
amerikanischen, europäischen oder einheimischen und zwar farbigen oder
weissen Stoffen verfertigt sind und aus einem tunikartigen Gewande mit
langer Schleppe ähnlich der Morgenkapotte der Spanierinnen besteht.

Die Haare der Race sind schwarz, lockig und in ihrer Fülle gescheitelt
und gewöhnlich mit natürlichen Blumen oder mit Diademen aus bunter
Wolle, in der die steinharten, goldgelben, kleinen Früchte der Pandanen
gleich Perlen gruppirt sind, geziert.

Zu Pferde, auf welchen sie meist wie Männer im Sattel oder auf einer
Decke sitzen, tragen sie über einem Blusengewande ein um die Hüften
befestigtes, langes, breites, meist farbiges Stück Zeug, welches
von vorne in Falten gezogen, mit den Füssen in den Steigbügeln des
Sattels oder der Decke festgehalten und nach hintenzu faltenreich
in zwei sehr langen Streifen dem Spiele des Windes überlassen wird
und bei dem stets sehr kühnen und raschen Tempo der vortrefflichen
Reiterinnen sich höchst malerisch macht. Ihr Haupt ist beim Reiten
mit männlichem Hut nebst Feder oder einem Blumenschmucke bekleidet.
Gewöhnlich sind die Reiterinnen gleichwie die Reiter mit Guirlanden
frischer Blumen geziert, und auch die Pferde haben meist irgend welche
Blumen am Kopfe oder am Schweif. Hin und wieder tragen die Frauen beim
Reiten über dem Kleide die sehr kleidsame „selapa“, die ähnlich der
südamerikanisch-spanischen Poncha ist und aus einem viereckigem Stück
Zeug mit einem Zentralloch zum Durchschlüpfen des Kopfes, aber ohne
Ärmel besteht.

Die Sprache der Hawaiier bestand aus 12 articulirten Lauten: „a, e,
i, o, u, h, k, l, m, n, p, w,“ was den Missionären und der Presse
anfänglich grosse Schwierigkeiten machte, die jedoch durch die
Intelligenz und Auffassungsgabe der Nation rasch beseitigt wurden.
Die Resultate der so kurzen Reformzeit von 53 Jahren haben nämlich
bewiesen, dass das Schreiben und Lesen der Hawaii-Sprache leichter
als irgend einer anderen Sprache ist, denn wie wäre es sonst möglich
gewesen, dass eine Nation, die kein Alphabet noch kannte, in so
kurzer Zeit sich zu der Stufe der Bildung aufgeschwungen, dass es
augenblicklich nicht nur schwer fallen würde, einen Hawaii-Kanaken zu
finden, der nicht lesen, schreiben und rechnen kann, sondern auch das
Land eine nationale Presse besitzt, die in grösstem Wortreichthum der
modernen Civilisation die Artikel der ausländischen Presse dem Publikum
in der Landessprache wiedergiebt.

Höchst bemerkenswerth ist, wie schon gesagt, der Fall, dass in der
ganzen Bevölkerung kaum Einer zu finden ist, der nicht lesen und
schreiben kann. Die neue Generation hat freilich Schule genossen,
demnach ist ihr allmählig durch Lehrer die Kunst, ihre Gedanken
niederzuschreiben und von Anderen geschriebenen Gedanken zu lesen
beigebracht worden, aber anders ist es mit den noch Lebenden älterer
Generation, die im vorgeschrittenen Alter ohne Schule es verstanden
haben, diese Kenntnisse sich anzueignen; denn, wie gesagt, unter den
ältesten Leuten, die sich noch der Zeit des Heidenthums erinnern,
findet man nur selten eine Ausnahme hiervon.

Das Schulwesen im Inselreiche blüht sichtbar und liefert auffallende
Beweise der nationalen Fähigkeit und geistigen Lebendigkeit.

Das amerikanische System der Erziehung bildet die Grundlage des
Schulwesens. Wie bereits gesagt, hat sich hier das Princip, Knaben
und Mädchen „zusammen“ zu erziehen, aufs Beste bewährt, d. h. für die
~nationalen~ Kinder nur, während es für Kinder ~fremder~
Nationalitäten der weissen Race auch hier als nachtheilig sich gezeigt
hat.

Im elterlichen Hause werden die nationalen Mädchen im Allgemeinen nicht
verzärtelt -- „noch“ nicht! --, wie es leider bei uns und besonders
in Amerika stattfindet, wo dieselben, für ein über Alles bevorzugtes
Geschlecht betrachtet, eingebildet oder zu einer Modepuppe -- dies
namentlich bei uns -- erzogen werden. Hier besitzen jene daher noch die
mädchenhafte Naivetät und Frische, während bei uns das junge Mädchen
dieselben oft im kürzesten Rocke schon verloren und als grosse Dame der
Intrigue auftritt. Die Mädchen von Hawaii besitzen in Folge ihrer von
Jugend auf genossenen Selbstständigkeit eine Art weiblichen Instinktes
vor den Gefahren, welchen unsere meist verwöhnte oder verzogene Jugend
so leicht in die Arme läuft.

Die Charakteristik der Frauen und Mädchen ist der der Männer sehr
ähnlich und folgende: Sie sind von starkem, der Korpulenz sich
hinneigendem, kräftigem Körperbau mit meist edlen Gesichtsformen
und graziösen Bewegungen, kühne Reiterinnen, unermüdliche und gute
Tänzerinnen, zuvorkommend und sehr natürlich in Bewegung und Rede,
gutmüthig und geneigt für wohlthuende Zwecke, aufgeweckt und frei
in ihrer Unterhaltung. Sie besitzen eine auffallende Gabe, mit
kühner Gewandtheit ihrer Umgebung Respekt einzuflössen, besitzen
ein auffallendes Selbstbewusstsein, das dadurch entstanden, dass das
hiesige weibliche Geschlecht dem männlichen moralisch weder über-
noch untergeordnet, daher gleich berechtigt war. Dies wird namentlich
dadurch erhellt, dass seit uralter Zeit es üblich gewesen, dass die
Könige des Landes als „kuïna-nuis“, d. h. Premiers meist Frauen
ernannten, die die Hauptleitung der Regierung in Händen hatten.
Obgleich dies im Widerspruche zum früher erwähnten „tabú“ steht, in
Folge dessen die Frauen mit den Männern nicht unter einem Dache speisen
durften, so ist dies dadurch zu erklären, dass diese „tabunirte“ Sitte
sich nicht auf die Missachtung des weiblichen Geschlechtes, sondern auf
die Verschiedenheit der Schutzgötter der Geschlechter sich stützte, und
zwar in der Voraussicht, dass dieselben während des Speisens möglicher
Weise in Streit gerathen und die ruhige Verdauung der Speisenden
hindern könnten.

Das weibliche Geschlecht ist trotz ihrer respekteinflössenden
Eigenschaft leidenschaftlich und wie schon früher erwähnt in Extremen
von Freude zu Kummer wechselnd, daher auch wechselnd im Temperament,
in den Gefühlen der Freundschaft und Feindschaft, des Interesses und
der Gleichgültigkeit, daher höchst unsicher in der Bekanntschaft.
Es besitzt trotz seines so freien, natürlichen Auftretens und des
leidenschaftlichen Wechsels ihres Temperamentes sowie die Männer
eine bedeutende Gabe der Verstellung: mit keinem Zuge, keiner
Bewegung verrathen sie ihre innersten Gedanken und Gefühle bis zu
dem Augenblick, wo sie sich von diesem Gedanken befreien wollen, wo
alsdann eine Ausströmung ihrer lange bemeisterten Gedanken und Gefühle
unter bald leidenschaftlichem Lachen bald leidenschaftlichem Weinen
stattfindet, sodass man dieselbe faktisch nur mit dem Auslassen der
Luft aus einem Luftkissen vergleichen kann, wo nämlich sodann in beiden
Fällen der Schluss eine vollständige Erschlaffung ist.

Wenn sie sich der Liebe für einen Mann oder für irgend etwas hingeben,
so geschieht dieses mit völligster Eifersucht, jeden Augenblick mit
Leidenschaft bereit, dem Gegenstand ihrer Liebe sich zu opfern oder
sich zu rächen.

Sie besitzen im höchsten Grade die Liebe für Blumen, grelle Farben,
Schmuck, zugleich für Poesie, Musik, und scheuen keine Ausgaben, keine
Mühe, um den Genuss derselben sich zu verschaffen.

Sie sind, im Allgemeinen genommen, häuslich und in der Häuslichkeit
thätig und geschickt, zugleich aber auch südländisch unordentlich und
lieben, während der Verrichtung ihrer Beschäftigungen sich hin und
wieder Zeit zum vollständigen dolce far niente zu geben, wo sie dann am
liebsten, auf der Matte hingestreckt, rauchend, in Gedanken vertieft,
oder mit den neben ihnen Ausgestreckten im Halbdunkel die Zeit mit
Plaudern oder Klatschen verbringen.

Diese Gewohnheit der Herzerleichterung resp. der Klatscherei ist
unter der hiesigen Frauenwelt im höchsten Grade verbreitet und bildet
gegenüber den ausserordentlichen Eigenschaften den grössten Fehler
ihres Charakters.




IX. Abtheilung.

Mein Entschluss, -- Rekapitulation meiner Eindrücke.


Mein Entschluss war, den 13. August nach Neuseeland, resp. dem 3806
Seemeilen von Honolulu entfernten Aukland mit dem prachtvollen Dampfer
der „Pacific-Postdampfer-Compagnie“, der „Zelandia“, abzugehen, um
später von Aukland aus nach Australien, resp. die 1057 Seemeilen nach
Sydnei zu machen. --

Nachdem ich demnach die erforderlichsten Vorbereitungen zu meiner
Abreise getroffen und den herrlichen Tag zum nochmaligen Durchwandern
der Umgebung Honolulu’s und des „Núuanú“-Thales benutzt hatte, kehrte
ich heim, um mein Tagebuch über das Inselreich Hawaii mit einer
Beschreibung meiner letzten Einfahrt in den Hafen, einiger Ausflüge,
die ich auf der Insel „Oahú“ gemacht hatte, und einem allgemeinen
Ueberblick des Inselreiches zu schliessen.

Den 11. August um 5 Uhr Morgens fand meine letzte Einfahrt in den Hafen
von Honolulu, von der Insel Hawaii kommend, statt.

Aus der Entfernung bei prachtvollem Sonnenaufgang zeichnete sich dem
Auge schon vor der Einfahrt in den Hafen das lieblich contrastirende
dunkle Grün, in welchem die Stadt, sozusagen, versunken, das blasse
Grün, vereinigt mit dem goldnen Schimmer des Sandes der die Stadt nach
Süd-West begrenzenden Ebene, das hell und dunkel erscheinende Grün, die
an Schattirungen, an Schluchten und Abhängen und an gefälligen Formen
so reichen, zwei Gebirgsketten der Insel.

Die eine dieser Ketten und zwar die längste, durchzieht die Insel Oahú
in ihrer ganzen Länge gegen Norden und heisst die Núaná.

Die andere, die sog. „Waíanae“-Kette zieht sich im Süden der nördlichen
parallel und dies kurz durch den westlichen Theil der Insel.

Rechts, als südlicher, schmaler Ausläufer in den Ocean oder als
südliches Ende der erstgenannten Kette erhebt sich die gewaltige
Felsmasse, der „Diamont-head“, dessen scharfe kantige Basaltspitze,
durch die aufgehende Sonne hell beleuchtet, in tausendfachen
diamantähnlichen Strahlungen gleich einem Diadem blitzend erscheint.

Der Ursprung dieser Felsmasse ist ein rein vulkanischer und die
Erscheinung derselben das treue Bild eines nach unterirdischem Wirken
und schon seit längerer Zeit von dem Hawaii’schen Pluto „Kumahalii“ in
Ruhestand versetzten Vasallen der Unterwelt, dem zur Ehre gleichsam bis
zur nächsten Umwälzung der stolze Ehrenposten einer Wache oder eines
Signalisten am Eingange des Hafens anvertraut worden ist.

Am Fusse dieser glänzenden Masse, dem Strande bis Honolulu entlang,
zieht sich eine, nördlich durch die Gebirgskette begrenzte, hin und
wieder durch kleine Anhöhen gefällich unterbrochene, sandige schmale
Fläche, die mit zierlichen Hainen schlanker Kokospalmen, üppig
beschatteten Landhäusern und Dörfern besetzt ist und die sogenannten
Gestade des lieblichen „Waikíki“ bildet.

Links zeichnet sich in der Ferne die schon früher erwähnte Gebirgskette
Waianáe mit ihrem prachtvoll schattirten, längst schon erloschenen
Vulkan „Kaula“.

Unmittelbar vor uns öffnete sich ein schmaler Durchgang zwischen zwei,
durch das brandende und wirbelnde Spiel der Wogen drohend erscheinenden
aber ungefährlichen Sandbänken, welcher Durchgang den Eingang in den
kleinen, jedem Schiffe durch seinen tiefen und günstigen Ankergrund
sicheren Hafen von Honolulu bildet.

Zahlreiche Dampfer lagen vor Anker in der Rhede, an dem Werft oder am
Quai. Es sind Amerikaner, Engländer, Franzosen, Deutsche und Russen,
deren nationale Farben sich entfalten. Ausserdem liegen daselbst
einige Segelschiffe unter Deutscher Flagge, die zwei Hawaii-Dampfer,
die „Likelíke“, der „Kilauéa“ und zahlreiche kleine wie auch grosse
Schooner, kleine Fahrzeuge, die den Handels- und Passagier-Verkehr
der Inseln bewerkstelligen. Ausser den benannten liegen auch zwei
düstere Walfischfänger-Schiffe vor Anker mit ihren charakteristischen
Ausrüstungen und ihren ausgenutzten, fetten Seitenwänden, die den
sprechendsten Beweis der gewaltigen Kraft und Schwere der erlegten
Thiere zeigen.

Ueber den Hafen hinweg lag, wie schon erwähnt, die wie im dunklen
Grün versunkene, theilweise noch im festen Schlafe sich befindende
gemüthliche Residenz und Hauptstadt des Inselreiches von Hawaii, das
schattige, liebliche Honolulu.

Dicht am Quai oder dicht an dem Ufer der Bucht befinden sich die
massiven Magazine und Speicher des Zollamtes, die gewaltigen
Handelsgebäude der Firma „Hackfield & Co.“, die Schuppen und verdeckten
Einrichtungen der Officien und Bureaus der Werfte verschiedener
Dampfschiff-Compagnien, Kohlenlager, Holzstapelplätze, Bretter- und
Balkenlager, Schober u. s. w.

Ueber diesen Wirrwarr einer etwas eingeengten Einrichtung des Handels
einer Handelsstadt hinweg erblickte man die meist einstöckigen, von
schattigen Bäumen umgebenen Häuser der Stadt, aus deren Mitte sich
einzelne Kirchthürme erheben.

Die römisch-katholische Kirche läutete gerade mit hellem Klang zur
Frühmesse und belebte das ganze Bild, welches durch Lage, Beleuchtung
oder üppige Vegetation ein reizendes zu nennen ist.

Weiter vor uns, über die Stadt, über Palmen, Cedern, Mango’s,
Cypressen, Akazien, Orangen u. s. w. hinweg trifft das Auge die früher
erwähnte Gebirgskette, die nördlich die Insel zum Vortheil von Honolulu
in zwei unregelmässige Theile theilt.

Es zeigt sich diese Kette entweder in dunklem oder stellenweise hellem
Grün eines üppigen Graswuchses oder in goldglänzendem Schimmer der von
Gras oder Vegetation entblössten Stellen, die steil und an Geröll reich
sind.

Diese Gebirgskette ist es, die Honolulu die ihr so unvergleichliche
klimatische Gleichmässigkeit in der Temperatur giebt, da es den
südlichen grösseren Theil der Insel vor den vom Norden kommenden
Passatwinden schützt.

Diese Gebirgskette ist reich an Thälern und Schluchten, unter denen das
lieblichste das schattige „Nuúanú“-Thal ist. Dieses Thal ist 6 Meilen
lang und bietet durch die in demselben gelegenen, schmucken Villen,
durch das königliche Mausoleum, sowie durch die Sommerresidenz des
Königs in schöner Parkanlage und endlich durch seine üppige Vegetation
einen unvergesslichen Reiz.

Links von der Einfahrt sind sandige Landzungen, die unter beständiger
Wirkung der Ebbe und Fluth theils glatt, theils gleichsam mit Strichen
überzogene Flächen mit sumpfigen Wasseransammlungen bilden, in denen
die sogenannten Reservoires der grossen Seeschildkröten sich befinden.

In unmittelbarer Nähe dieser Reservoires erhebt sich das schmucke
Gefängniss, gleichwie aus dem Wasser auftauchend, in isolirter,
erhöhter Lage auf einem Felsen.

Tiefer in das Land hinein liegen zerstreut Landhäuser, Villen und
Hütten im üppigsten Grün eines schwülstigen Terrains.

Weiter links sind Reisfelder der Chinesen und „tarro“-Pflanzungen
der Einheimischen unter einer künstlichen Bewässerung. Denen folgt,
zwischen der Küste und dem Gebirge gelegen, eine unwirthlich öde,
wellenförmige Ebene mit nur spärlicher Vegetation der Dracenen,
krüppeligem Gestrüpp, Cacteen und Disteln, und wilddurchworfenen
Felsen-, Stein-, und Lava-Geröll. Diese starre, stets staubwirbelnde
Ebene zieht sich fast ununterbrochen bis zur Bergkette von Waianae.

Das „Nuúanú“-Thal zieht sich, wie schon erwähnt, nördlich von der
Stadt, allmählig steigend, in das Gebirge hinein. Durch dieses Thal
führt ein guter, breiter Weg durch eine schattige Allee, an zahlreichen
Villen und Landhäusern vorbei, rechts unweit der Stadt in Sicht des von
Kamehámehá V. seinem Bruder, Kamehámehá IV., in idyllischer Lage am
„Nuúanú“-Bache geschmackvoll erbauten Mausoleums. Dieser Weg führt ins
Gebirge und ist den Bewohnern der Stadt ein höchst beliebter.

Von der sog. „Nuúanú“-Strasse kommend, bildet dieser Durchgang durch
das Thal einen höchst anmuthigen Spazierweg zu Fuss, zu Pferde oder
zu Wagen. In den Nachmittagsstunden ist er von Fussgängern, Reitern
und Fahrenden täglich besucht. Die Reiter und Reiterinnen sind meist
in Gruppen und liefern, mit Kränzen geschmückt, ein echt national
malerisches Bild. Die Wagen, die man erblickt, sind ziemlich primitiver
und leichter Construktion, nur selten trifft man Galagespann, dagegen
aber stets muntere heitere Züge der Insassen als einen sprechenden
Beweis des Genusses, den ihnen diese Unterhaltung macht und wie wohl
sie sich dabei fühlen.

Oestlich vor dem Eingang in das Thal liegt ein einzelner, gleichwie
von menschlicher Hand symmetrisch gebildeter Bergkegel, der in seiner
Form sehr ähnlich den giganten Grabhügeln der „Inka’s“ im Grossen ist.
Dieser Hügel wird genannt „des Teufels Punschbowle“. Dieser Name wurde
in neuerer Zeit aus religiösen Gründen in „Punch-Bowl-hill“ umgewandelt.

Vom Gipfel dieses Hügels, den eine schon vor längerer Zeit sich
gefüllte Versenkung des erloschenen Kraters „Núaná“ bildet, entfaltet
sich eine herrliche Rundsicht über Stadt und Thal, den südlichen
Theil der Insel und den Ocean, und wird derselbe oft zu Ausflügen und
Picknicks benutzt.

Verwitterte Lavaniederströmungen zeichnen sich noch deutlich an
den Böschungen des Kegels ab. Die Umgebung der jetzt gefüllten
Kratervertiefung bildet ein schwülstiger, versteinerter Lavakranz. Die
gegenwärtige Vertiefung beträgt nur 21′ und ist einem Mörser in der
Form ähnlich.

Unmittelbar am Fusse des Kraters befinden sich noch zwei andere
Vertiefungen früherer Nebenkrater, die mit Wasser gefüllt, kleine
fischreiche Teiche bilden, die der Landschaft einen lieblichen und
eigenthümlichen Anstrich geben, da die Insel keine Seen hat.

Auf der Höhe dieses Kegels, unmittelbar an der Kratervertiefung erhebt
sich eine Flaggenstange, vor der in Reih’ und Glied eine Batterie
diverser Geschütze verschiedensten Kalibers und verschiedenartigster
Nationalität, mit ihren Läufen auf die Stadt und den Hafen gerichtet,
stehen. Wenn die Brauchbarkeit derselben eine bessere wäre, so wäre die
Lage derselben eine ausserordentliche zur Vertheidigung des Hafens und
würden einen ernsteren Eindruck machen, während der jetzige Zustand
der Batterie zufolge der grellen Verschiedenheit ihrer Geschütze einen
lächerlichen macht.

Die Umgebung des Kegels, namentlich in südlicher Richtung der
Diamantfelsenspitze zu, besteht -- als Gegensatz zum üppigen
Nuúanú-Thale und den lieblichen Gestaden von Waikiki -- aus einer
Ebene, die theilweise sandig theilweise mit altverwitterter Lava oder
mit Gneiss-, Granit-, Kalkstein, Muschelstein und versteinertem
Lava-Geröll überdeckt ist und auf der nur hin und wieder krüppeliges
Gestrüpp, Dracenen, Cactusse, Disteln und das sogen. „pili“-Gras
stellenweise wächst und eine höchst geeignete Strecke für ein
Schlachtfeld bietet. Es werden auch auf derselben die Pferderennen, die
kleinen Manöver der Hawaii’schen Armee und hin und wieder auch die der
ausländischen Kriegsschiffe abgehalten.

Nach zurückgelegten 4 Meilen von der Stadt mit oftmaligen prachtvollen
Rückblicken auf Honolulu erreicht man das sogen. „Half-Way“-Haus des
Mr. Arčia, eines liebenswürdigen, höchst unterrichteten, alten Herrn,
der hier eine Temperenz-Restauration mit guter Küche hält.

Nach weiteren zurückgelegten 2 Meilen von Mr. Arčia aus oder in Summa
zurückgelegten 6 engl. Meilen durch das Thal, stets steigend, verengt
sich dasselbe auffallend plötzlich zu einer engen Schlucht und die
Vegetation nimmt mit allmählig steiler werdenden Seitenwänden ab, bis
dieselben in kahle Felswände vulkanischen Charakters übergehen.

Hier beginnt das Geröll von Gneiss, porösem Granit, Basalt, Kalk-,
Korallen- und Muschelstein im wildesten Durcheinander zuzunehmen, bis
die Schlucht auf einer Höhe von 1200′ überraschend plötzlich aufhört.

Hier entfaltet sich ein schöner freier Blick rückwärts über den
südlichen Theil der Insel und vorwärts über die sichelförmige Ebene des
nördlichen Theiles derselben und nach rechts und links über den dürren,
wildzerissenen Kamm des Gebirges.

Unmittelbar vor Einem liegt ein tiefer Abgrund, der die fürchterliche
Stelle bildet, wo 1794 Kamehámehá I., der Grosse, seine verbündeten
Feinde, den König Kuakili von Oahú, und Kaéo, König der Insel Kauai,
fechtend eingedrängt und dieselben gezwungen hatte, sich mit ihren
Schaaren in den 1200′ tiefen Abgrund zu stürzen, wo sämmtliche den
Tod ohne Ausnahme fanden und in Folge dessen Kamehámehá I., Besitzer
der Insel Oahú wurde. Noch sieht man Unmassen von Knochen der
Verunglückten am Fusse des Abgrundes.

Von dieser Höhe, dem sogen. „Pali“-Pass, führte früher nur ein
gefährlicher, schmaler, höchst beschwerlicher Steig zur nördlichen
Seite der Insel hinab, jetzt jedoch ist eine von Sträflingen
meisterhaft im Zickzack in den Felsen eingehauene, jedoch schmale
Niedersteigung für Reiter vorhanden, die bei hellem Tage mit sicherem
Pferde ungefährlich zu passiren ist, denn es sollen sogar am Tage
leichte Einspänner den Weg gewagt haben -- ein Wagniss, welches
unzweifelhaft gefährlich und nicht anzurathen ist.

Den meist schwindelerregenden, oft recht glatten Zickzackweg
hinabsteigend, bei vollster Sicht über die nördliche Seite der Insel
und auf den glänzenden Ocean, gelangt man zur Ebene, und, über dieselbe
circa 8 engl. Meilen schreitend, erreicht man den Hafenort Káneohé.

Die Ebene ist reich an Feuchtigkeit und es charakterisirt dieselbe eine
sichtliche Üppigkeit des Graswuchses, in Folge dessen in Vergleich
zum südlichen Theile der Insel hier schöneres, fetteres Rindvieh und
namentlich schmucke Ziegen zu treffen sind. Das überaus wuchernde,
stachlige „pili“-Gras macht vollständig die Schafzucht unmöglich,
indem das Verschlucken dieses Grases den Schafen einen gefährlichen
Husten und durch das Eindringen desselben in die Wolle eine gefährliche
Entzündung der Haut verursacht.

Wenn man vom „Pali“-Pass niedersteigend anstatt gerade aus auf
„Káneohé“ rechts geht, so erreicht man in südöstlicher Richtung im
Distrikt Waimonalóa, das Dorf Kailua, drei engl. Meilen vom Pali
entfernt.

Kailua besteht aus nur wenigen Hütten und einer Schule. Der grösste
Theil des Distriktes ist Eigenthum des Oberrichters Mr. Harris. 5
Reisplantagen gaben dem Distrikt ein üppiges Aussehen. Es sind die
Plantagen der Chinesen Lu-Sang, Ah-Ho, Wong-Long und Ah-Su. Zahlreiche
wilde Enten, Gänse und Fasanen sind sichtbar. Letztere, die importirt,
sollen sich bedeutend vermehrt und durch die ganze Insel sich schon
verbreitet haben.

Den östlichen Theil des Distriktes bildet das Thal von Waimanalóa,
dessen Ausgang die dünenreichen Ufer des Oceans begrenzen.
Das Thal ist fruchtbar und bildet das rentable Revier der
„Waimanalóa“-Zuckercompagnie, die hier einen Landungsplatz hat, von dem
aus wöchentlich viceversa eine Verbindung mit Honolulu stattfindet.

Links vom früher erwähnten Dorfe Kailúa liegen die Reisplantagen und
Fischteiche von Kawainui, und links von den Reisplantagen des Ah-Ho und
Lu-Sang und an der an wilden Enten, Gänsen, Tauchern, Wasserhühnern
reichen Lagune von Kawainui liegt die höchst flache Strecke von Kapaá,
die durchweg mit Reis und „tarro“ bebaut ist.

Auf der ganzen Strecke, wo nicht Zuckerrohr, Reis oder „tarro“ gebaut
ist, befindet das Land sich unter verhältnissmässig üppigem Graswuchs,
jedoch mit überwucherndem „pili“-Grase, krüppligem Gestrüpp, Cacteen,
Disteln, für den Weidegebrauch verdorben.

Dieser Strecke angrenzend, dem „Pali“-Passe gegenüber, liegt das
früher erwähnte Kaneohé, ein kleiner Ort mit nur einigen Hütten, 2
chinesischen Kaufläden und 2 chinesischen Restaurationen, wo man
gute Unterkunft haben kann. In der Nähe derselben befindet sich eine
protestantische Missionsanstalt nebst Schule und Kirche und, circa 2
Meilen entfernt, die römisch-katholische Missionsanstalt ebenfalls mit
Kirche und Schule, umgeben von einer geordneten, hübschen Gartenanlage.

Den Ort bildet die Zuckerplantage des Mr. Harris mit Landungsplatz für
Schooner und zahlreichen mit Steinwällen umgebenen Fischteichen.

Von Káneohé, d. h. links von der Zuckerplantage des Mr. Harris liegen
in nordwestlicher Richtung zwei kleinere Zuckerplantagen und drei
Reisplantagen, in welchen circa ein paar Dutzend kleine, von Kanaken
oder Chinesen bewohnte Farmen zerstreut liegen und die der Landschaft
einen bunten, höchst lebendigen Anstrich geben.

Auch hier, gleichwie früher besitzt das Terrain, wo kein Reis oder
Zucker angebaut ist, eine üppig grüne, jedoch ebenfalls durch
wucherndes „pili“-Gras und anderes Unkraut verdorbene Weide. --

Weiter nordwestlich zieht sich der sog. „Hoeii“-Distrikt, in welchem
die grosse, reiche Zuckerplantage des Mr. Mc. Keague, am Ufer links vom
Gebirge umgeben, liegt.

Dieser Plantage angrenzend folgt die üppige, fleissig bearbeitete
Reisplantage des Chinesen Ah-Kau. Dann folgt ein fester Strandweg bis
zu den Fischereigründen des Mr. C. Stewart. Dann folgt ein Weg über ein
niedriges, jedoch höchst zersplittertes Gebirge in westlicher Richtung
in das Thal Kaálaúloó, in welchem ausser 2 üppigen Reisplantagen auch
die Zuckerplantagen der Mrs. Steves & Co. und die des Mr. Jakson mit
bemerkenswerthen Fabrikseinrichtungen sich befinden. Die Wohnhäuser
der letzteren namentlich liegen erhöht mit prachtvoller Sicht auf den
Ocean und theilweise lieblich von den Bergen umgeben, die sich von
1500′-1800′ erheben und mit üppigem immer-grünem Gebüsch und auffallend
mannigfaltigen Farnen bedeckt ist. Die Grasflächen sind üppig dem
Anscheine nach, jedoch überwuchert vom „pili“-Gras. Dieses Thal soll 6
engl. Meilen lang und 1-1/2 engl. Meilen breit sein.

Das Thal und die Zuckerplantage Jakson’s verlassend, führt dem sich
schlängelndem Strande rechts entlang, dem Gebirge links entlang, ein
fester, jedoch öder Weg in das „Waiáhóle“-Thal zum kleinen Dorfe
gleichen Namens mit einer grossen Reismühle. Das Thal ist gefüllt
mit zahlreichen kleinen Reis- und Tarro-Plantagen im buntestem
Durcheinander.

Dann folgen Reisplantagen auf Reisplantagen bis zum Dorfe Waikáne, wo
eine römisch-katholische und eine protestantische Missionskirche nebst
den denselben gehörenden Gebäulichkeiten und circa ein Dutzend Hütten
sich befinden. Diesem Dorfe folgt das Dorf Kúalóa, welches Besitz des
königlichen Hofmarschalls C. H. Judd ist. Die Entfernung bis Honolulu
soll 18 engl. Meilen sein. Der Betrieb des Besitzes besteht in Vieh-
und Pferdezucht. Die Weide ist auffallend gut und die beste, die ich
im Inselreiche getroffen. Ob die Ursache dieser bessern Weide in der
Pflege derselben oder in der Bodenbeschaffenheit liegt, habe ich nicht
ermitteln können. Das schöne Vieh, so auch die weidenden Pferde machen
hier einen günstigen Eindruck.

Von Kúalóa 4 Meilen entfernt, liegt die Viehzucht treibende Subfarm des
Mr. Judd Kauá, wo das Vieh von „Durhamer“- und die Pferde von reiner
„Kentucky“-Race sind. Der Stand der Viehherde soll 500 Stück und die
der Pferde 100 betragen.

Von Kauá folgt man dem hier recht steilen, üppig bewaldeten Gebirge,
unmittelbar der Küste entlang durch die kleinen Dörfer Kaána, Makéo, an
zahlreichen kleinen Reis- und „tarro“-Plantagen vorbei, links in Sicht
eines Wasserfalles und eines höchst pittoresk gelegenen Kirchleins bis
zum Dorfe Hauúla.

Von Hauúla, dem allmählig an Höhe und Vegetation abnehmenden Gebirge
folgend, erreicht man Laïe, die Hauptansiedlung der Mormonen im
Inselreiche, die ein Areal von 6000 Acker umfasst.

Im Jahre 1847 erschienen hier die ersten Mormonen auf ihrer Durchreise
nach Californien. Einer der Apostel der Mormonen P. A. Cánnon
übersetzte das Mormonen-Buch in die Hawaii’sche Sprache. Die Gemeinde
des Inselreiches soll gegenwärtig 960 Seelen zählen. Sie steht unter
einem Bischof. Ihr moralischer Einfluss auf den Hawaii’schen Charakter
soll kein ungünstiger gewesen sein, da bei den Gliedern der Gemeinde
die den Hawaiier charakterisirende Indolenz schwinden und dass
Selbstbewusstsein zunehmen soll. Das nördlich gelegene Land der Mission
ist unter die Glieder der Gemeinde parzellirt und befindet sich unter
üppigem Reis- und „tarro“-Anbau. Der südlich gelegene Theil befindet
sich unter Zuckerrohr und ist derjenige, wo die Gebäulichkeiten und
die Mühle gelegen sind. Im Allgemeinen macht die Niederlassung einen
geordneten, wohlhabenden Eindruck.

Laïe verlassend, folgt man in nördlicher Richtung, der nördlichsten
Spitze der Insel zu und zwar durch die Ländereien von Kahukú, dem
Besitz J. Campbels, einer echten Strandgegend mit gewaltigem Getöse
der Wogen und der Sicht mannigfaltigster Seevögel. Das Gebirge links
schwindet allmählig zu einem hochhügeligen Terrain, das eine ziemlich
gute Viehweide ist. Von Kahukú schlägt man in westlicher Richtung
die sogenannte Strasse von Waialúa, der südöstlichen Küste der Insel
entlang, bis zum Orte gleichen Namens ein. Die Strecke ist eine wilde,
öde zu nennen, die nur hin und wieder durch die verhältnissmässig
üppigen Thalschluchten, die sich links in das sich wieder erhebende
Gebirge ziehen, unterbrochen ist. Diese Thalschluchten sind grasreich
und scheinbar durch Quellen reichlich bewässert. Der Ort Wailúa hat
ausser seinen ziemlich zahlreichen Häusern 3 Kirchen, 3 Schulen und
ein episkopales Seminar für Mädchen. Von hier führt ein gerader Weg in
südöstlicher Richtung nach Honolulu durch das Thal von Waialúa, welches
die beiden Gebirgszüge der Insel bilden und das ich auch einschlug.
Die Strecke soll 25 englische Meilen betragen. Ein anderer Weg, der
circa 45 Meilen bis Honolulu gerechnet wird, umzieht den nordwestlichen
Ausläufer der „Waianae“-Gebirgskette bis zur westlichsten Spitze der
Insel, dem Kap Keana und folgt alsdann längs der südwestlichen Küste
der Insel entlang über die Orte Waianáe und Waïpio zur „Ewa“-Fläche.

Die Strecke von Waialúa durch das breite Thal gleichen Namens ist eine
ebene, meist weglose, recht wilde Weidestrecke zu nennen und ist fast
vollständig unbebaut.

Die Sicht der Gebirge von beiden Seiten ist pittoresk, namentlich
die der „Waiánae“-Kette rechts, die auffallend üppig bewachsen ist
und aus deren sehr gedrängter Masse der circa 4060′ hohe Kaála unter
strotzender Vegetation sich erhebt.

Die Vegetation dieser Gebirgsmasse bildet stellenweise ein üppiges
Durcheinander von Mimosen, Orangen, Kaffeestauden, „Thy“-Gewächsen,
wilden Bananen, Pandanen, Farnen, hohem Schilf, struppigem, hohem
Gras, krüppeligen Sandelbäumen u. s. w., durchflochten mit den
verschiedensten Schlingpflanzen und Wurzeltrieben, und giebt selbiges
dem Bilde den echten Charakter einer subtropischen Vegetation. Dieses
ist aber, wie gesagt, nur stellenweise und kurzweilig, da auch hier
die gewinnsüchtige Hand des Menschen verwüstend gehaust hat.

Die Viehheerden, die zahlreich in Sicht, kommen einem nach dem
schönen Vieh des Mr. Judd kümmerlich vor. Viele Ziegen und zwar
wohlgenährte, erscheinen hier und da. Höchst auffallend ist auch hier
die Stille der Natur. Die Vögel und Thiere des Waldes scheinen sich zur
wasserreicheren Küste des Gebirges zu verziehen.

Bei Waïpio, wo der früher erwähnte Strandweg sich mit dem des Thales
vereinigt und den Schluss des Thales bildet, liegen die Ländereien des
Mr. John J-i, dem Sprössling einer alten Häuptlingsfamilie.

Rechts vom Wege sind die sogenannten „Perl-Lochs“; es sind Lagunen,
die eigentlich eine seichte Korallen-Bucht des Oceans bilden,
sehr fischreich sind und, wie man sagt, in früherer Zeit in ihren
Vertiefungen reichhaltige Austernbänke gehabt haben sollen, was sich
klar durch die zahlreichen Muscheln derselben an den Bänken beweist.
Die Auster soll ganz plötzlich von den Inseln des Reiches verschwunden
sein und an Stelle deren sich eine giftige Auster gezeigt haben. Die
Ursache ihres Verschwindens muss aller Wahrscheinlichkeit nach eine
vulkanische gewesen sein.

Das Gras der Umgebung wird allmählig auffallend saftloser und
härter, -- die saftigen feinen Gräser schwinden und „Pili“-Gras,
Cactus-Gewächse, Disteln und Dracenen herrschen auf der Fläche.

Von hier beginnt allmählig zunehmend das Felsen-, Stein- und Lavageröll
der „Ewa“-Fläche, die übrigens nichts weniger als unfruchtbar ist, da
genügende Alluviale- und Schlamm-Anschwemmungen vorhanden sind und
auf der bei genügender Süsswasserbewässerung, die ihr leider fehlt,
die üppigste Vegetation entwickelt werden könnte, während für den
Augenblick sie nur eine wilde, todte Umgebung entfaltet, in der nur hin
und wieder in den kleinen Niederungen der Fläche üppiger „tarro“, Reis
und Fischteiche sich zeigen.

Sechseinhalb Meilen vor Honolulu liegt „Puúloa“, die mit Viehzucht
und einer Reisplantage verbundenen Salzdestillationswerke des Mr. J.
Dowcett, der hier ein Areal von circa 25,000 Acker besitzt.

Kurz vor Honolulu liegt links das Asyl für Geisteskranke und die
Verbesserungsschule, rechts das Gefängniss, die Quarantaine, die
Schildkrötenteiche und der glänzende Ocean, und vor mir lag, durch die
glänzend untergehende Sonne herrlich beleuchtet, das an schattigen
Gärten so reiche Honolulu, gleich einer Gartenstadt, und die Brücke
des „Panóa“-Baches überschreitend, durchzog ich die geschäftsvolle
„Kings-street“ bei abendlicher Lebhaftigkeit ihrer Bevölkerung und war
bald in meiner Behausung, Ecke der „Queen- und Richard-street.“

Ich will zum Schlusse meines Tagebuches einen Ueberblick meiner
Eindrücke über die Constellation und den Charakter der Inseln im
Allgemeinen wie im Einzelnen, sowie über die Fauna und Flora derselben
wiederzugeben versuchen.

In ihrem Ursprung und ihrer Bildung sind sämmtliche Inseln dieses
Archipels sich gleich, da sie bekanntlich alle durch die von
Westen nach Osten, beide Continentalmassen durchschneidenden
Centralvulkane der Südsee, resp. durch ihre Vertheilungen gleichwie die
Gesellschaftsinseln und viele andern Inseln der Südsee aus der Tiefe
gehoben und gebildet und allmählig durch Hebungen, durch Rücktritt der
See, durch die Auswürfe nachträglicher Eruptionen ihrer Vulkane, durch
gewaltige Ausströmungen der Lava in den Ocean und durch Anschwemmung
verwitterter Lava und Gesteine ihrer Centralgebirge erweitert worden
sind.

Das Gebirge resp. der Untergrund der Insel besteht aus schwarzem Basalt
oder Trachyt, Dollerit, Melaphyr und Laven. Ihre Gipfel, d. h. wo nicht
noch thätige Krater vorhanden, sind leicht vertieft. Die erloschenen
Krater sind in ihrer Form napfförmig.

Höchst charakteristisch sind namentlich auf der Insel Hawaii die
kleinen Reihenvulkane im nordwestlichen Theile der Insel: die
„Koála“-Berge, und im südöstlichen Theile die Reihengebilde bei Kapéla
und Kalahía, Letztere sind prismatische.

Der eisenhaltige mit Jod, Brom, Schwefel, saurem Natron, Gips
und Kalk geschwängerte Humus der Inseln besteht aus Kieselerde,
Thonerde, Alkalien, Kalkerde, aufgelösten alluvialen oder organischen
Anschwemmungen, aufgelösten Vegetabilien und aus Sand, welcher durch
gewaltige Herbeispülung des Grundes der Untiefe des Ocean’s durch die
Woge, als angehäufte Sandmassen der Umgebung der Ufer oft in Dünen sich
zeigt und durch Luft oder durch die Seewinde getrocknet, sich durch
Stürme weiter in das Land und über dasselbe allmählig vertheilt hat.

Auch die Korallenbänke, die sich nur am südlichen Ufer der Inseln
befinden und die Riffe, sind oft mit solchen Sandanhäufungen umgeben
oder überzogen, Sandbänke bildend.

Unter den Laven der Vulkane, die blasenförmige Lücken bilden,
findet man meist basaltische resp. feinkörnig krystallische und
gleichmässig gemischte, sowie auch erdige resp. äusserst feinkörnige,
kleine, krystallinische Theile bildend, obgleich dieselben oft ein
porphyrartiges Aussehen haben.

Die Asche, gleichwie der Sand der Vulkane, sind fein zu grauem Mehl
oder Kies zertheilte Lava oder Krystalle von Feldspath, Titaneisen,
Magneteisen, Olivin, Achat u. s. w.

Die Fauna der Inseln ist im Allgemeinen die gleiche und ist nicht nur
in ihrer Mannigfaltigkeit, sondern im Grossen und Ganzen eine arme zu
nennen, und ich will, wie folgt, einen kurzen Ueberblick geben.

    1) ~Säugethiere~: Mammalia. Von Säugethieren gibt
    es einheimische keine, es sei denn, der Walfisch und die
    Delphinenarten des Oceanes. Die im Inselreiche gegenwärtig
    vorhandenen Säugethiere sind importirte, die theilweise in früherer
    Zeit importirt und verwildert sind, wie das Schwein und der Ochse,
    die man auf den Hochplateaus der Insel Hawaii irrthümlicher Weise
    als Büffel und Eber jagt sowie ferner in neuerer Zeit importirte
    Rehe und Hirsche, die sich wie man sagt, ausserordentlich vermehren
    sollen, denen ich aber bei meinen Ausflügen auf den Inseln nicht
    begegnet bin. Die Schweine müssen aller Wahrscheinlichkeit in
    urältester Zeit, vielleicht zur Zeit der Einwanderung der jetzigen
    Race der Bevölkerung, die eine westmalayische ist, importirt worden
    sein. Da die Hawaiier, als das erste Rindvieh und andere ihnen
    unbekannte Säugethiere importirt wurden, stets dieselben mit dem
    Namen „Schweine“ bezeichneten, wie z. B., als Vancouver in das Land
    das erste Rindvieh als Geschenk dem Könige Kamehá-mehá I. brachte,
    benannten sie dasselbe als „puaá-pepei-aúhaó“, d. h. „Schweine mit
    grossen Hörnern“.

Einen Widerspruch zu meinem Ausdrucke „keine Säugethiere“ bilden die
Fledermäuse, die sich als einziges einheimisches Säugethier manigfaltig
und zahlreich zeigen.

Die im Inselreiche sich stark vermehrenden Mäuse und Ratten sind
unzweifelhaft durch die Schiffe der Walfischfahrer oder andern
importirt worden, da dieselben im Innern der Insel nur selten zu
treffen sind.

    2) ~Vögel~ (aves).

    a. ~Raubvögel~ (aves rapaces) sind als Seeadler, Fischadler
    und Habichte zu finden. Nachtraubvögel sollen nicht vorhanden sein.

    b. ~Singvögel~ (aves oscines) sind verhältnissmässig wenige
    vorhanden und das nur Zugvögel, z. B. Lanius colurio, der
    Neuntödter, und Lanius minor, der kleine Würger, Wiedehöpfe u.
    s. w. Der Paradiesvogel soll früher einheimisch gewesen sein,
    Paradisea apoda.

    c. ~Klettervögel~ (Scansores. --) Ebenfalls sind nur einige
    Zugvögel derselben vorhanden, z. B. der von Jahr zu Jahr seltener
    werdende Trogu.

    d. ~Schreivögel~ (Clamatores), ebenfalls nur Zugvögel, z. B.
    der rabenähnliche Coracias, der Buceros rhinoceros und andere.

    e. ~Tauben~ (Columbae) sind sehr zahlreich vertreten und doch
    auch nur als Zugvögel, z. B. die Wandertaube, Columba migratoria,
    die Turteltaube, Columba turtur, verschiedene Kronentauben u. A.

    f. ~Hühnervögel~ (Galinacei) sind auch nur Zugvögel z. B.
    die Wanderwachtel, Coturnix, das Fusshuhn, Megapodium. Die sich
    stark vermehrenden Fasanen verschiedener Arten, namentlich der
    chinesische Silberfasan und andere echte Hühnervögel sind zur Zeit
    des Königs Kamehá-mehá III. importirt worden.

    g. ~Laufvögel~ (Cursores) gibt es nicht.

    h. ~Sumpfvögel~ (Grallatores) sind wenige vorhanden und
    zwar nur Zugvögel, z. B. Regenpfeiferarten, Schnepfenarten und
    Fischreiher.

    i. ~Wasservögel~ (Natatores). Ausser den an den Ufern des
    Oceans sichtbaren Tauchern, Alken, Möven, Albatros, Seeschwalben,
    trifft man in den Sümpfen der Hochebenen Schwäne, Gänse, Enten,
    von letztern sind mehrere wahrscheinlich, Dank den klimatischen
    Verhältnissen, ständige.

    3) ~Reptilien~ (Reptilia). Mit Ausnahme der Seeschlangen,
    Hydrophis, verschiedener Schildkröten des Meeres, unter denen auch
    die Chelonia imbricata, die Riesenschildkröte sich zeigt und auf
    dem Lande einiger Eidechsenarten gibt es keine Reptilien.

    4) ~Lurchen~ (Amphibiae) sind verhältnissmässig nicht stark
    vertreten. Man findet jedoch den Grasfrosch, Rana esculenta, den
    dunkelbraun gefärbten Rana temporaria und die Unken. Den gefleckten
    Salamander habe ich nur einmal und das auf der Insel Kauai
    getroffen, ein Beweis, dass er vorhanden sein muss.

    5) ~Fische~ (Pisces) sind höchst manigfaltig in ihren Arten im
    Meere. Im Süsswasser gibt es nur importirte, die sich überraschend
    vermehren.

    6) ~Insecten~ (Insecta).

    a. ~Käfer~ (Coleoptera) sind als einheimische nicht
    manigfaltig. Seit dem Eindringen der Kultur der Europäer und
    dem Importe von Vieh nehmen sie an Manigfaltigkeit zu, z. B.
    Schwimmkäfer, Keulenhörner als: Aaskäfer, Todtengräber etc.;
    Schnellkäfer, Weichkäfer, Schattenkäfer, z. B. der Mehlkäfer;
    Rüsselkäfer, die sehr zahlreich mit dem Reis und Zuckerrohr
    eingeführt werden; Blattkäfer, die sehr zahlreiche und wie es
    scheint, „indigenae“ sind; Zwergkäfer sind zahlreich in den Moosen
    und Flechten und sind „indigenae“ zu betrachten.

    b. ~Hautflügler~ (Hymenoptera) sollen früher nicht vorhanden
    gewesen sein und erst durch die Cultur der Europäer, Amerikaner
    und Chinesen importirt, sich stark vermehren, z. B. verschiedene
    Blattwespen, Schlupfwespen u. s. w., sowie die verschiedensten
    Ameisenarten. Die Biene wird mit Macht importirt, da sie im Lande
    nicht einheimisch, in demselben jedoch ausserordentlich günstig
    fortkommt.

    c. ~Schmetterlinge~ -- (Lepidoptera) sind nicht manigfaltig,
    theilweise jedoch scheinbar einheimisch. Sie nehmen gleichwie die
    vorhergehenden Insecten durch zufälligen Import der Larven oder
    Puppen bedeutend zu.

    d. ~Zweiflügler~ -- (Diptera) sollen früher nicht vorhanden
    gewesen und erst durch Europäer, Amerikaner und Chinesen eingeführt
    worden sein, z. B. verschiedene Mückenarten, die Sandfliege und
    andere Fliegen nehmen an Manigfaltigkeit und Zahl im Inselreiche
    erschreckend zu.

    e. ~Netzflügler~ -- (Neuroptera), die gleichwie die letzteren
    früher nicht vorhanden, nehmen jetzt bedeutend zu, z. B. die
    Florfliege -- Chlorops und Kameelhalsfliegen etc.

    f. ~Geradflügler~ -- (Orthoptera) sind verhältnissmässig nicht
    manigfaltig, nehmen aber ebenfalls zu und das namentlich in Folge
    der zunehmenden Dürre des Landes, z. B. Feldgrillen, Heimchen,
    Heuschrecken, Zirpen.

    g. ~Halbflügler~ -- (Rhynchofera) sind sehr zahlreich
    und manigfaltig, als: Baumwanzen, Blattwanzen, Schildwanzen,
    Bettwanzen, Ohrwürmer.

    h. ~Flügellose~ (Aphoniptera) -- als: Flöhe, Läuse in Form
    von Pflanzen- und Thier-Parasiten. Das aus Amerika mit Zucker
    importirte, höchst lästige, sog. Silberfischchen, Lepisma
    sacharina, ist zahlreich vorhanden.

    7) ~Tausendfüssler~ (Miriapoden) sollen früher im Lande
    vollständig unbekannt gewesen und erst durch Europäer, Amerikaner
    und Asiaten eingeführt worden sein und sie vermehren sich sichtbar
    als Tausendfüssler und Skolopender.

    8) ~Spinnenthiere~, (Arachnoiden) findet man als eigentliche
    Spinnen (Araneiden), und Milben in grosser Manigfaltigkeit und
    scheinen theilweise einheimisch gewesen zu sein, sich jedoch in
    ihrer Manigfaltigkeit in Folge des Fremdenverkehres bedeutend
    vermehrt zu haben. Scorpione, sowie auch die Tarantel waren früher
    vollständig im Lande unbekannt gewesen und sind rein importirte,
    sich ausserordentlich vermehrende Qualen des Landes geworden.

    9) ~Krustenthiere~ (Crustacea). Von den Krebsen findet man nur
    Krabben. Unter den Stachelfüssern kommt der Limulus polyphemus und
    unter den Rankenfüssern die an den Riffen festsitzenden Meereicheln
    verschiedener Arten vor.

    10) ~Räderthiere~, (Rotatoria) kommen wahrscheinlich im
    Süsswasser der Inseln vor.

    11) ~Würmer~ (Vermes) sind in den verschiedensten Arten im
    Ocean und auf dem Lande zu finden, z. B. unter den Ringelwürmern
    die Seeraupe, Aphrodite, der Meerskolopender, Syllio, der
    Röhrenwurm, Serpula, im Ocean und Regenwürmer auf dem Lande u.
    s. w. Eingeweidewürmer sind natürlich vorhanden. Die Trichinen
    und Bandwürmer waren früher unbekannt und sind als importirte
    angesehen, sind aber wahrscheinlich unbemerkt vorhanden gewesen.

    12) ~Weichthiere~, (Moluska) unter denen von den Kopffüssern,
    Cephalopoden, Octopusse, Loligusse, Nautilusse. Schnecken sind
    zahlreich im Ocean, nur wenige auf dem Lande, letztere nehmen
    jedoch ebenfalls durch den Import verschiedener Pflanzen an
    Manigfaltigkeit zu, z. B. die nackte Wegschnecke, Arion, Limax und
    Boulimus-Arten; Kammkiemer-Arten sind im Ocean höchst manigfaltig
    vertreten, unter denen namentlich hervorzuheben sind: Die
    Fasianella bulimoides, Solarium perspectivum, Nerita polita, Cyprea
    tigris, Conus generalis, Strombus gigas, Cassis- und Murex-Arten.
    Kielfüsser (Hetéropoda) sind zahlreich im Ocean vorhanden, als
    namentlich in grossen Massen der Clio borealea als bekanntes
    Futter der Walfische.

    13) ~Strahlthiere~, (Radiata). Unter den Muschelthieren
    sind namentlich die Austern hervorzuheben, die früher im
    Inselreich sehr zahlreich gewesen, was die zahllosen Gehäuse
    derselben an den Korallenbänken beweisen. Augenblicklich sind im
    Inselreiche keine lebenden vorhanden. Das plötzliche Verschwinden
    derselben lässt sich nur in Folge vulkanischer Einwirkungen
    erklären. Das Merkwürdige bei der Sache ist nur, dass an Stelle
    derselben ein austernartiges und zwar ein höchst giftiges Thier
    sich eingefunden hat, welches ebenfalls an den Korallenbänken
    haftend, die Eigenschaft hat, jede durch dasselbe erzeugte Wunde
    lebensgefährlich zu machen. Das Gift desselben ist bisher noch
    nicht untersucht worden. Die Eingebornen benennen die Muschel
    „Kaunóa“. -- Ausserdem sollen Maleus-Arten, Pinna-Arten z. B.
    Pinna (squamosa), verschiedene Theredo und Solen, als Armfüsser,
    z. B. Liegula terebrátula, und auch andere vorhanden sein. Die
    Mantelthiere sind sehr zahlreich und meist phosphorescirend. Unter
    den Sternwürmern, unter denen z. B. der Holothuria tubulosa, sind
    verschiedene Arten zu finden, und unter den Stachelhäutern, z. B.
    der Oreaster reticulatus und Pentacrinus caput Medusae.

    14) ~Moosthiere~, (Bryozóa) scheinen nicht vorhanden zu sein.

    15) ~Darmlose Thiere~, (Coelentherata), findet man als
    Quallen, z. B. Acalepha medusa und Physóphora; als Polypen,
    die überaus zahlreich vertreten, die Mecandrina daedalea, oder
    Labyrinth-Koralle, die Horn-Koralle Gorgonia, die Korkkoralle
    Tubipora musica. --

    16) ~Urthierchen~, (Protozoa), sind natürlich im Ocean, wie
    im Süsswasser zu finden, namentlich Schwämme, Spongien, an den
    Korallenbänken und am Grunde des Oceanes.

Die ~Flora~ des Inselreiches von Hawaii besteht, seit der
ursprünglich die Gruppe der Inseln dicht bewaldende Sandelbaum
vollständig geschwunden ist, aus verschiedenen stämmigen Akazien
und Mimosen, baum- und strauchartigen Euphorbien, Mirtaceen, aus
üppigen Balsamgewächsen, baumartigen Nesselgewächsen, Coronarien und
Rosifloren, aus Cicadeen und den manigfaltigsten Farren und zwar bis
zum Baumfarn, untermischt mit Pandonen, Pfeffergewächsen, Dracenen und
verschiedensten Kryptogamen.

Die Grasflächen, die früher von üppigen Bäumen des Waldes beschattet
waren, bestanden vorherrschend aus Cyperaceen, unter deren Schatten
wiederum die saftigsten feinen Gräser vorhanden waren. Gegenwärtig,
in Folge der Entwaldungen und hierdurch zunehmend eintretenden Dürren
verhärten sich die Cyperaceen, schwinden die feinen Gräser, an deren
Stelle Disteln, Cacteen, Coronarien, krautartige Farren, Schachtelhalme
und verschiedenes Unkraut traten.

Die Kokospalme zeigt sich an den Ufern der Inseln, stellenweise Haine
bildend, scheint mir jedoch eine importirte Pflanze zu sein, da man
dieselbe nur in Nähe der Dörfer in Hainen und nie vereinzelt im
Inselreiche trifft. Sehr wahrscheinlich ist es, dass dieselbe mit dem
jetzigen Stamme der Bevölkerung der Inseln eingewandert ist.

Auf den Ackerfeldern findet man meist nur „tarro“, Reis und Zuckerrohr
gebaut.

Die Ueppigkeit der Flora, wo dieselbe vorhanden, ist eine auffallend
reichhaltige, doch zeigt dieselbe durchweg den verwüstenden Einfluss
entweder des vulkanischen Elementes oder der menschlichen Hand.

Um einen ~Ueberblick~ derselben zu geben, will ich die Haupttypen
der Flora des Inselreiches und die charakteristischsten Pflanzen
derselben, wie folgt, zu schildern suchen:

    I. ~Cryptogamen~.

    1) Algen, (Algae) sind überaus zahlreich vertreten.

    2) Pilze, (Tungi) sollen weniger vertreten sein, in neuerer Zeit
    sich jedoch bedeutend vermehren.

    3) Flechten, (Lichenes) sind in den verschiedensten Typen vorhanden.

    4) Charen (Chareen), desgleichen.

    5) Lebermoose, (Hepoticeen) desgleichen.

    6) Laubmoose, (Musci frondosi) in manigfaltigster Art.

    7) Farren, (Felices), sind im Inselreiche sehr reich vertreten
    und ich glaube behaupten zu dürfen, dass es schwer halten würde,
    von dem kleinsten Krautfarn bis zum prachtvollen Baumfarn eine
    existirende Art derselben im Lande nicht zu finden. Die Farren
    bilden den Hauptcharakter der hiesigen Vegetation und vertreten
    in ihrer Ueppigkeit die Palmenvegetation, die hier im Lande nur
    wenig vertreten ist. Pterus esculenta, ein Krautfarn, wird im Lande
    seines mehlhaltigen Stengels wegen genossen und „púlu“ genannt.

    8) Schachtelhalme, (Equisetaceen) sind zahlreich und mannigfaltig
    im Inselreich vertreten und wuchern in den Weideflächen, in den
    Waldungen und auf der Heide.

    9) Natternzungengewächse, (Ophioglosseae) sind ebenfalls zahlreich
    vertreten.

    10) Wurzelfrüchtler, (Rhizogarpeen), kommen an den Bächen der Insel
    vor und das namentlich Marzilia-Arten, von denen einige von den
    Eingebornen als Speise benutzt werden.

    11) Bärlappen, (Lycopodiaceen) sind zahlreich vertreten.

    II. ~Phanerogamen~.

    A. ~Nacktsamige~, (Angiospermen.)

    12) Cycadeen vertreten im Inselreiche mit den Farren die Stelle der
    Palmen.

    13) Nadelhölzer, (Acerosae), sind nur als importirte vorhanden,
    als z. B. Coniferen; fraglich bleibt es jedoch, ob nicht Gnetaceen
    einheimischer Art vorhanden sind.

    B. ~Bedecktsamige~ (Gymnospermen).

    14) Monocotyledonen -- Einsamenlappige.

    a. Fluriales     }
    b. Helobiae      } sind wahrscheinlich vorhanden, jedoch
    c. Hydrocharides } mir unbewusst. --

    d. Kolbenblüthige, Spadiciflorae, sind hier manigfaltig vertreten,
    als: Calaceen; Aroideen, z. B. der „tarro“ oder „Kálo“ genannt,
    (Arum esculentum), dessen Wurzel von den Eingeborenen als
    Hauptnahrungsmittel benützt wird; Thyphaceen als hochwüchsige
    Sträucher und als Schilf. Das Schilf und die Blätter werden zur
    Bedachung der Hütten und als Flechtwerk für Wände derselben
    benutzt. -- Pandanen, z. B. der Pandanus verus, dessen Blüthen
    gemischt mit den Blättern des „Nioi“, (einer Atrocarpeae) von
    einheimischen Aerzten, den „Kahuna’s“ als Mittel gegen Fieber
    mit Erfolg gebraucht wurden, und der Pandanus littoralis, aus
    dessen Saugwurzeln der feste Bast zum Flechten der hiesigen Matten
    gewonnen wird.

    e. Palmen, (Principes) sind nur selten zu finden und das nur
    krüppelig. Die Kokospalme, die hin und wieder Haine bildend, an der
    Küste zu finden, ist wie schon früher erwähnt eine in urältester
    Zeit importirte Pflanze gleich wie die areca-cleracea.

    f. Spelzenblüthige, (Glumaceae) -- sind als Gräser, (Gramineen)
    weniger vertreten und mehr krautartig vorhanden. Desto
    manigfaltiger sind aber die Cyperaceen, unter denen z. B. die
    „papaia“, eine carex, deren Wurzel oder Erdmandel, zerrieben und
    gemischt mit den zerriebenen Blättern des „Kowali“ (die ipomea
    pescaprae) und mit Salz vermengt, als Umschlag ein gutes Mittel
    gegen Verrenkungen ist; das „pili“-Gras, welches ein wucherndes
    Unkraut der Gegenden des ganzen Inselreiches ist, von den Pferden
    und dem Rindvieh hin und wieder gleichwie als Heilmittel aufgesucht
    und mit Begierde gefressen wird, ist aber durch seine stacheligen
    Samenkapseln den Schafen sehr gefährlich, da dieselben entweder bei
    ihnen eine Entzündung des Halses oder der Haut erzeugen.

    Die Weideflächen waren einstmals mit Gräsern, Cyperaceen und
    nahrhaften Kräutern anderer Ordnungen und Familien reichhaltig
    bewachsen und obgleich sie nie, -- wie es im Allgemeinen in allen
    tropischen und subtropischen Ländern der Fall ist -- Wiesen
    bildeten, wie bei uns, so hatten sie aber den Ruf einer grossen
    Ueppigkeit und Nahrhaftigkeit. Seit der Entholzung des Landes
    schwinden die saftigen Kräuter, unter deren Schatten feinere Gräser
    die sengenden Sonnenstrahlen ertragen konnten, und daher schwinden
    auch die letzteren und es treten an ihre Stelle saure, harte Gräser
    oder graslose Flächen. Abgesehen von der Entholzung des Landes
    haben hierzu namentlich die übermässig zahlreichen Viehheerden
    beigetragen, als auch der Trieb einiger eingewanderter Unternehmer,
    an Stelle der natürlichen Weide der Tropen Wiesen unserer Art
    zu creiren, deren Bestand durch die Sonnenstrahlen der Tropen
    unmöglich gemacht wird.

    g. ~Kronenblüthige~, (Coronariae) sind manigfaltig vertreten,
    als: Binsengewächse in den Weideflächen; Spargelgewächse, z.
    B. Dracena draco, als Baum, der „Ki“ (Dracena terminalis),
    dessen Stengel, Blätter und Wurzeln, die aufgeweicht zur Heilung
    gebrochener, verletzter, geschwollener Glieder des Körpers als
    Umschläge von den „Kahunas“ gebraucht wurden; und manigfaltige
    Aloineen.

    h. Die ~Yemspflanzen~ (Dioscoreae), sehr manigfaltig
    vertreten, so z. B. der „uhi“, Dioscorea pentaphylla, die als
    sedatives Mittel von den „Kahuna“ gebraucht wurde; es wurden
    nämlich die Wurzeln zerstampft und 1/4 Liter Wasser zu 1/4
    Pfund dieser Masse für den Gebrauch gemengt und es ist höchst
    bemerkenswerth, dass dieses Mittel von den Malaien in vollständig
    gleicher Art zubereitet und als „ubi“ benannt, gebraucht wird; die
    Dioscorea patata wird als Nahrungsmittel benutzt.

    i. ~Schwertlilien~, (Ensatae), sind sehr manigfaltig vertreten
    als Agaven, Ananasgewächse u. s. w. -- Sehr verbreitet, namentlich
    in den Weideflächen der Hochebenen ist die Ensis argentea, deren
    Blätter in der Form der Aloe ähnlich, mit grauweisser, oft ganz
    weisser Farbe und einem leicht-sammtartigen Hauche belegt sind,
    und aus der Mittelaxe der dicht gedrängten Blätter erhebt sich
    der Blüthenstiel, der ähnlich dem des wilden Zuckerrohres in einen
    Büschel endigt, der entweder ausgebreitet oder fahnenartig und
    dessen Farbe weissgrau, silberglänzend ist.

    k. ~Gewürzschilfe~, (Scytamineae) z. B. der Pisang oder Banane
    in verschiedener Art, deren Früchte bekanntlich genossen werden;
    die faulen Stämme derselben jedoch wurden hier von dem „Kahuna“, d.
    h. dem Arzte der Eingebornen, als Heilmittel für veraltete Wunden
    benutzt, indem die aufgeweichte Masse derselben als Compresse
    gebraucht wurde; dann der wilde Arrowrot als Sectamine Musacae und
    Cannacae.

    l. ~Orchideen~, Gynandrae, sind vorhanden.

    -- (2) 15. Dicotyledonen (Zweisamenlappige.)

    (A) Parigonblüthige -- Apetalae.

    a. Serpentariae }  Das Vorhandensein derselben
    b. Aquaticae    }  ist mir unbewusst. --

    c. ~Mittensamige~, (Centrospermeae), z. B. Sandelholzgewächse,
    die in früherer Zeit das gelbe und weisse Sandelholz lieferten und
    den Haupthandel des Inselreiches bildeten und den grössten Theil
    der Inseln bewaldeten, sind augenblicklich vollständig ausgerottet
    bis auf einzelne krüppelige Stämme, die hie und da sich noch
    vereinzelt zeigen; ausserdem gibt es noch einige Arten Loranthaceen.

    d. Pfefferartige, (Piperitae), finden sich in zahlreichen Arten
    z. B. der „ava“, (piper methysticum), der ähnlich dem piper
    betlé ist und aus welchem die Hawaiier ein berauschendes, höchst
    schädliches Getränk bereiten; sie kauen nämlich in Gesellschaft
    den „ava“ und speien das Gekaute in ein hiezu bestimmtes Geschirr,
    wonach die gekaute Masse, einer Gährung überlassen, destillirt und
    als Getränk benutzt wird. Die zerstampften Blätter desselben mit
    der zerstampften „areka“-Nuss und gemahlenen verkalkten Korallen
    gemischt, wird gleich dem betle der Malaien zum Kauen gebraucht,
    ähnlich wie unsere Seeleute den Tabak benutzen. Die Rinde und
    die Wurzeln derselben werden, -- d. h. als Extract, -- gegen
    Hautkrankheiten von dem „Kahuna“ gebraucht. -- Der piper cubeba
    wird vom „kahuna“ gegen Krankheiten der Geschlechtsorgane gebraucht.

    e. Nesselgewächse, (Urticaceae) z. B. der „Kahui-láo-kaláni“ oder
    „nioi“ genannt, eine Artocarpee und ist ähnlich dem „Upas-pahu“
    von Java (der Antiaris toxicaria) und gleich wie letzteres ein
    starkes Gift, welches von den „Kahunas“ zum „anaána“, d. h. dem
    sog. Todtengebete zur Vernichtung eines Menschen benutzt wurde.
    Der Glaube herrschte nämlich, dass der Gott Kolaípahoá im Baume
    sich aufhalte und das Gift bereite. Der Baum ist nur noch selten im
    Inselreich zu finden, da er, wie man sagt, zur Zeit Kamehámehá’s
    III. auf Befehl hat ausgerottet werden müssen. -- Der Artocarpus
    incisa, d. h. der Brotbaum, dessen Frucht bekanntlich geniessbar,
    ist verhältnissmässig im Inselreiche nicht zahlreich zu finden.
    -- Der Maulbeerbaum wird als „Morus alba“ und als „Morus nigra“
    gefunden, soll jedoch importirt sein.

    f. ~Kätzchenträger~ (Amentaceae) z. B. Plantanengewächse und
    Weidengewächse sind zahlreich zu finden.

    g. ~Schneller~, (Tricocceae), z. B. Rizinusstauden und der
    „makokó“, (Euphorbia multiformis), dessen milchigen Saft der
    „Kahuna“ mit ausserordentlichem Erfolge gegen Geschwülste oder
    Entzündungen brauchte.

    h. ~Lorberen~ (Thymeleen), findet man als: Seidelbastgewächse
    (Daphnoideen), Proteaceen und Lorbergewächse (Laurineen).

    i. Muskatnussartige, (Miristiceen) scheinen nicht vorhanden zu sein.

    k. ~Spinatkräuter~, (Oleraceen), z.B. der „mii-makole“ (Rumex
    acetosa) und „aweóweó“ (Chenopodium Sandwichium), das ähnlich dem
    Chenopodium ambrosioides (Mexiko), wurde von dem „Kahuna“ gegen
    Hämorrhoiden, bei Verwundungen gebraucht. Die geweichten Blätter
    derselben stillen das Blut. Als Thee wirken sie purgirend. Der
    Stand der Pflanze ist namentlich am Strande. -- Der Rhabarber,
    (Rheum palmatum und compactum) -- und viele andere Arten von
    Spinatkräutern sind vorhanden.

    (B) Verwachsenblätterige Dikotyledonen -- (Sympetalae.)

    a. Grasnelken, (Plumbagines) sollen vorhanden sein.

    b. ~Priemelblüthige~, (Petalanthae) sind vorhanden, z. B. Maba
    ebenus, die Primula officinalis und andere.

    c. Haiden, (Bicornes) sollen vorhanden sein.

    d. ~Röhrenblumige~, (Tubiflorae) z. B. der Tabak, (Nicotiana
    tabaccum) in vortrefflichen Sorten einheimischer und importirter
    Arten. -- Capsicum annum, der spanische Pfeffer, wurde vom „Kahuna“
    zur Blutstillung gebraucht, indem die Blätter und Wurzeln desselben
    mit Eucalyptus-Blättern zusammen aufgeweicht, als Compressen
    dienen. Der „~Kowali~“ (Ipomea pescaprae) dessen lange Stengel
    als sehr festes Bindematerial von den Hawaiiern gebraucht werden.
    Den Dampf von der erhitzten Pflanze brauchte der „Kahuna“ als
    Heilmittel gegen das Fieber und zur Heilung von Wunden resp. als
    Dampfbad. -- Der „pohuéhué“ (Ipomea purga), dessen Extract aus den
    Wurzeln, als günstiger Gebrauch gegen Augenentzündungen benutzt
    wurde; dessen geweichte und dann gekochte Blätter verwandte der
    „Kahuna“ als Umschläge und auch innerlich bei Frauenkrankheiten,
    namentlich der prolapsis uteris. Die beiden letztgenannten
    Windengewächse brauchte der „Kahuna“ als purgirendes Mittel, indem
    er die Blätter und Wurzeln derselben zerstossen dem Kranken eingab.
    Zu bemerken ist, dass dieses Mittel, so auch die vorhergehenden die
    Indianer Mexiko’s in vollständig gleicher Weise gebrauchen. -- Die
    Convolvulus batatae wird als Batate oder süsse Kartoffel genossen.
    -- Die Convolvulus scamonia ziert reichhaltig und schön blühend die
    Gegend und den Strand.

    e. ~Drehblütige~, (Contortae), z. B. Strychningewächse als
    Baum und Strauch, deren Gift der „Kahuna“ als Heilmittel und
    zu Vergiftungen brauchte. -- Jasmingewächse existiren als Baum
    und Strauch ungemein zahlreich. Der „Williwilli“ (Erithraea
    monosperma), dessen zerstossene Rinde gemischt mit zerstossenen
    Wurzeln des „Kowali“ (Ipomea pescaprae) der „Kahuna“ gegen die
    Geburtswehen der Frauen und als purgirendes Mittel gebrauchte.

    f. ~Maskirtblumige~ (Personatae) sind mir unbewusst.

    g. ~Nüsschentragende~, (Nuciliferae), z. B. der Teak
    (tectonia), als Baum selten, als Strauch zahlreich vorhanden. --

    h. ~Geissblattartige~, (Caprifoliae), sehr manigfaltig als
    Bisamkräuter in den Weideflächen. Rubiaceen, als Kaffeebaum, Krapp-
    und Labkräuter sind höchst manigfaltig.

    i. Glockenblüthige, (Campanulinae), sind als Kräuter und Sträucher
    vorhanden. --

    k. ~Haufblüthige~ -- (Aggregatae) als Baldriangewächse
    (Valeriana), Kardengewächse, und Compositen, unter denen namentlich
    die Disteln von Jahr zu Jahr zunehmen. -- Auch findet man die
    Arnica montana auf den Höhen und ziemlich häufig die Micamia guaco,
    Artischocken, Sonnenblumen u. s. w.

    (C) Getrenntblättrige Dikotyledonen -- (Polypetalae).

    1. ~Reihe~: Calyciflorae -- Kelchblüthige.

    a. ~Scheibenblumige~ -- Discanthae, sind mir unbewusst.

    b. ~Hornfrüchtige~, Corniculatae, z. B. der „punalima“ (sedum
    fallax), der Mauerpfeffer, den der „Kahúna“ als purgirendes Mittel
    gebraucht. Auch kommen verschiedene Saxifrageen vor.

    c. ~Kürbisfrüchtige~ -- Peponiferae, als: Melonen, namentlich
    aber Kürbisse verschiedenster Art, deren Schaalen die Eingebornen
    zu Speisegeschirren, zu den erdenklichsten Haushaltungsgeschirren
    und zu ihren musikalischen Instrumenten benutzen. -- Auch die
    rankende Passionsblume ist vorhanden.

    d. ~Kaktuspflanzen~, Opunticae, sehr manigfaltig und von Jahr
    zu Jahr mit der zunehmenden Dürre sich vervielfältigend.

    e. ~Kelchblüthige~, Calicanthae, z.B. der Pfeifenstrauch
    (Philadelphus coronarius) und Lawsona alba und die Alkanna-Wurzel
    u. A.

    f. ~Myrthenblumige~, Myrthiflorae, sind sehr manigfaltig
    vertreten; unter den Myrtaceen auch der Eucalyptus, von denen,
    namentlich vom Eucalyptus globulus der „Kahuna“ die Blätter
    gemischt mit denen des Capsicum annuum (spanischer Pfeffer) gegen
    Fieberkrankheiten benutzte.

    g. ~Rosenblüthige~ -- Rosiflorae -- sind vorhanden als z.
    B. u. a.: der Hawaii-Bergapfel, der eine Rosacea ist und dessen
    Frucht der Mispel ähnlich, höchst saftig und wohlschmeckend ist,
    verschiedene Crataegus- und Sorbus-Arten.

    h. ~Hülsenfrüchte~ -- Leguminosae sind zahlreich vertreten
    als Bäume, Sträucher und Kräuter in den Wäldern wie auch unter
    den Pflanzen des Weidelandes. Unter den Mimosen-Gewächsen sind
    namentlich 5 Arten des sog. „Koa“ (Akazien), die die Hauptflora
    des Inselreiches bilden, zu bemerken, unter denen z. B. die
    ebenholzartige Acazia falcata mit beständigem Wechsel ihrer
    Blüthenfarbe das hauptsächlichste und festeste Nutzholz liefert.
    Ausserdem findet man verschiedenste Mimosen und Cassia-Arten.

    i. ~Faulbaumartige~ -- Frangulaceae -- sind mir unbewusst.

    k. ~Balsamgewächse~, Therebinthineae; unter denen ist
    zahlreich der Rus coriaria vertreten, von welchem der bekannte
    Gerbestoff, der „Summach“ gewonnen werden könnte, jedoch bisher
    im Inselreiche noch nicht als Handelsartikel benutzt wird; der
    Mangobaum (Mangifera indica). -- Ausserdem sind verschiedene
    Burseraceen und Butaceen zu bemerken.

    2. Reihe: Bodenblüthige, (Talamiflorae).

    a. ~Nelkenartige~, Cariophyllineae, sind ebenfalls vorhanden,
    unter denen z. B. das Sandkraut (arenaria elimus).

    b. ~Säulenfrüchtige~ -- Columniferae -- unter denen namentlich
    der „hau“ (Hybiscus tiliaceus) als strauchartiges Malvengewächs
    mit weichem Holze zu nennen ist, welches wuchernd im Inselreiche
    gefunden wird. Die Eingebornen benutzen die Fasern der Rinde zu
    Angelschnüren und Bindematerial.

    c. ~Wandfrüchtige~ -- Parietales -- sollen nicht vorhanden
    sein.

    d. ~Guttigpflanzen~, Guttiferae, verschiedenartig vorhanden,
    namentlich in Tamarindengewächsen.

    e. ~Orangen~ -- Hesperides -- sind vorhanden.

    f. ~Ahornpflanzen~, (Acera) findet man als Sapindaceen
    (Lianen).

    g. ~Milchkräuter~, Polygalineae. Ob vorhanden ist mir
    unbewusst.

    h. ~Storchschnabelblüthige~ -- Gruinalis -- sind vorhanden und
    zwar in Geranium und in Balsaminen-Gewächsen.

    i. ~Mohnpflanzen~, Rhocadeae, sind zahlreich, z. B. der
    „Kukui“ (Alliaria triloba), den der „Kahuna“ als Heilmittel gegen
    alte Wunden gebrauchte, indem er die zerstampften kleinen Nüsse der
    Pflanze mit den pulverisirten Blättern derselben vermischt, mit
    Speichel zu einen Teig geknetet und auf Blätter gestrichen, auf die
    Wunde legte.

    k. ~Wasserrosen~, Hydropeltineen, sollen nicht vorhanden sein.

    l. ~Vielfrüchtige~ -- Polycarpicae -- sind namentlich als
    Ranunculaceen, die die Weideflächen oftmals überwuchern, zu treffen.

Im Charakter ihrer Physiognomie zeigen die Inseln eine gewissermassen
bedeutsame Verschiedenheit, daher will ich es versuchen, jede Insel für
sich in ihrer Physiognomie möglichst kurz zu schildern.

Die Insel Hawaii auch Ouaï genannt, hat als die grösste der Inseln dem
Königreich und der Nation den Namen gegeben oder hat vice versa deshalb
den Namen der Nation erhalten.

Die Insel ist durchgängig gebirgig. Das System des Gebirges bilden
drei gewaltige Erhebungen, die des „Mauna-lóa“, des „Mauna-kéa“
und „Huálalai“, die mit weit ausgedehnten, im stumpfen Winkel sich
neigenden, stellenweise gewaltig zerrissenen und mit Lavageröll
bedeckten Hochebenen verbunden sind.

Die äussersten Gipfel der Gebirgskämme sind nur selten und zwar
kurzweilig unter Schnee. Besonders eigenthümlich ist der dunkel
schattirt, richtiger gesagt, dunkelgefleckte Schatten, den diese Gipfel
auf den Ocean werfen.

An Kratern ist das Gebirge reich, an Formen steil, wild zerrissen
und oft bis in den wild brandenden schäumenden Ocean sich als steile
Abhänge oder Abgründe ziehend. Diese jähen Abhänge und Abgründe
charakterisiren finstere Grotten, die durch gewaltige Ausströmungen
der Laven ältester, älterer und neuerer Zeit in den Ocean entstanden
und sehr verschieden in ihrem Colorit und in ihren meist dunklen
Schattirungen sind.

Das Ufer der Insel ist meist steil, schroff und tief. -- Die Umgebungen
desselben, reich an Riffen, Korallenbänken, Lavabänken, tiefen
Einschnitten oder weit in den Ocean sich ziehenden flachen Landzungen,
macht einen wild zerrissenen, echt plutonischen Eindruck, der noch
erhöht wird durch den charakteristischen, metallischen Glanz der grauen
Farbe der starren Ufer, der Hochfläche des Ufersaumes und der ganzen
Umgebung.

Die Insel Hawaii macht den Eindruck, dass dieselbe primitiv nur aus
den 3 damals aus dem Ocean hervorragenden Vulkanen, dem „Mauna-loa“,
„Mauna-kea“, und „Hualalaí“ bestand und dass dieselben durch frühere
oftmalige Eruptionen, durch unterirdisches Sicherheben und Füllen mit
den Erdgüssen der Lavamassen sich über dem Wasserspiegel vereinigt, und
durch allmäligen Zuwachs die jetzige Form der Insel gebildet haben,
wie es sichtlich durch die Wirkung der neueren Eruptionen, durch die
-- wenn auch langsamen -- Vergrösserungen der Insel stattfindet und
zwar nicht nur durch überseeische Lavazuströmungen, sondern auch durch
unterseeische Zuströmungen und durch unterseeische Erhebung des Bodens.

Die Insel Maui ist von der Insel Hawaii durch einen 10 engl. Meilen
breiten Kanal getrennt, den eine heftige Strömung und ein beständig
stürmischer Luftzug charakterisirt. --

Die Insel besteht aus zwei Theilen, Ost-Maui und West-Maui. Beide
Theile sind sich im Allgemeinen ähnlich, in der Formation jedoch
verschieden.

In Ost-Maui haben sich durch die längere Ruhe der einstmals gewaltig
wirksamen Vulkane ebenfalls Hochebenen, jedoch -- im grellen Contrast
zu Hawaii -- sanft gegen den Ocean sich niederziehend gebildet, die
mit fruchtbarstem Humus belegt, der Gegend einen üppigen Graswuchs,
stellenweise eine niedrige Waldvegetation gestatten und zur Cultur sehr
geeignet sind.

Ost-Maui bildet den grössern Theil der Doppelinsel und ist mit dem
westlichen, kleinern Theile durch eine schmale Landzunge verbunden.

West-Maui erinnert im Kleinen in Bildung, Form und Charakter an die
Insel Hawaii. Gleichwie letztere ist sie durchwühlt, zerrissen und, so
zu sagen, gedrängt gehoben. Auch bei ihr im Kleinen findet man wie in
Hawaii 3 ähnlich gelegene vulkanische Erhebungen, deren einstmalige
Wirkung auf ihre Constellation allen Anzeichen nach wie die der Insel
Hawaii gewesen sein muss.

West-Maui ist wild zerrissen, an Schluchten reich, in den Thälern und
Schluchten üppig an Vegetation, ist aber trotz ihres Reichthums an
Quellen, Bächen und fruchtbarem Boden durch die Zerrissenheit ihres
Terrains und die zahlreichen Engschluchten ihrer Landschaft zu einer
rationellen Cultur nicht durchweg geeignet, während Ost-Maui Dank
ihrer sanft sich neigenden Landschaft mit ihrem meist fruchtbaren
Boden, -- wenn auch an Wald arm, daher schattenlos und den Strahlen
der Sonne ausgesetzt und obgleich verhältnissmässig arm an Quellen und
Bächen -- zu einer rationellen Cultur höchst geeignet ist. Es erfordert
aber zu den umfangreichen, künstlichen Bewässerungen und künstlichen
Schattenerzeugungen bedeutende Betriebskapitalien.

Die Insel „Kauai“ hat nur einen Central-Vulkan, der durch seine
einstmaligen Eruptionen -- ähnlich wie in Ost-Maui der Haleakála --
sanft sich neigende Ebenen gebildet hat. Die Wirkung der Eruptionen
muss aber eine gewaltigere oder enger umschlossene gewesen sein als in
Ost-Maui, da die sanft sich neigenden Ebenen, stellenweise gewaltsam
durchrissen, durchwühlt, mehr den Charakter von West-Maui annehmen.

Gleich dem zeigt sich auch der Charakter ihrer Vegetation. Der grösste
Theil der Insel trägt nämlich einerseits und zwar im noch üppigeren
Masse, die Reichhaltigkeit der Vegetation von West-Maui anderseits,
-- die Nachtheile ausgenommen, -- den Charakter der Vegetation
von Ost-Maui, da Kauai durchgehends reich an Quellen und weniger
schattenlos ist. Ihre üppigere Vegetation verdankt die Insel dem
längeren Ruhestande ihrer Vulkane, die, wie man sagt, lange vor denen
Maui’s erloschen sind.

Die Insel Oahú zeigt am wenigsten Folgen gewaltiger vulkanischer
Umwälzungen und weniger Veränderungen ihrer Urform durch
vulkanische Eruptionen. Die stattgefundenen und noch stattfindenden
Erweiterungen verdankt die Insel mehr dem Bau der Coralle und den
Alluvialanschwemmungen.

Die Ursache, dass die an Kratern reiche Insel weniger gewaltsam
verändert worden ist, scheint mir gerade in diesem Reichthume der
Krater zu liegen, da dieselben -- zahlreich und niedrig, -- ihre Kraft
weniger auseinander sprengend ausgeübt und daher nur eine Veränderung
durch die Ablagerung ihrer ergossenen Lava hervorgerufen haben.

Gebirgszüge der Insel sind 2: der nördliche, der sog. Nuaná,
dessen südliches Ende die sogenannte Diamantspitze bildet und der
südliche, der sog. Wainéa, der parallel dem ersteren den südöstlichen
Theil der Insel durchzieht. Beide Züge sind reich an erloschenen
Kratervertiefungen.

Die einheimische Flora der Insel Oahú ist verhältnissmässig zu der
der andern Inseln eine ärmere zu nennen. Sterile Flächen nehmen einen
grossen Theil der Insel ein. Demungeachtet ist Oahú durchgängig zu
einer rationellen Cultur, da die Insel reich an Feuchtigkeit, sehr
geeignet. --

Aehnlich Oahú ist der Charakter der Insel Molokai. Die übrigen Inseln
mit Ausnahme der von Nihau und theilweise der von Lanai, bilden
gegenwärtig wasserlose Felsmassen, die vegetationslos, culturunfähig
und nur zeitweilig von Fischern bewohnt sind. --

Im Allgemeinen hinterlassen die bewohnten Inseln des Königreiches den
Eindruck, dass -- Dank ihrem Boden und ihren günstigen klimatischen
Verhältnissen und ihrer gleichmässigen Temperatur -- auf denselben jede
Pflanze und zwar die Pflanze jeder Zone vortheilhaft gedeihen muss.

Die üppigste der Inseln ist unstreitig Kauai, und dieser folgen der
Ueppigkeit nach Maui, Hawaii, Oahú, Molokai und dann die andern.

Die Insel Hawaii könnte die ertragreichste dieser Inseln sein, wenn
nicht die weit ausgedehnten, mit Lava bedeckten Strecken nahezu die
Hälfte ihres Areales einnehmen, und die Cultivirung derselben entweder
unmöglich, zu schwer oder zu kostspielig sich herausstellen würde.
Ausser dieser Ursache wirkt bedeutend lähmend auf die Entwicklung
der Insel die beständige Erwartung neuer Ausbrüche ihrer Vulkane,
wodurch natürlich die Muthlosigkeit der Einwohner erhöht und der
Unternehmungsgeist derselben gehemmt wird.

Noch im Jahre 1856 war der Haupterwerbszweig der Inseln der
regelmässige Besuch der hier zur Winterszeit zahlreich stationirenden
Schiffe der Walfischfänger, die zu ihrem Hauptstapelplatz, seit über
einem Jahrhundert, die Inselgruppe gewählt hatten.

Es sollen nämlich, wie man sagt, bisweilen in den Häfen der
verschiedenen Inseln bis 500 und vor Honolulu seit der Entdeckung
des Hafens oft bis 170 solcher Schiffe gelegen haben, die hier
ihre Provision bezogen und ein, wenn auch demoralisirtes, so doch
freigebiges Leben führten.

Im Frühjahr, von der Südsee kommend, würden die Schiffe hier
ausgebessert, gereinigt und zum Sommerzug in den Norden gegen
die Walfische der japanesischen und arktischen Gewässer und der
Beringsstrasse gerüstet und die erforderliche Hülfsmannschaft unter den
als Seeleute gewandten Eingebornen recrutirt.

Dieses regelmässige und lange dauernde Treiben einer Horde
unternehmender, meist übermüthig freigebiger Abenteurer brachte regen
Handel und Wandel den Inseln, gab der Bevölkerung -- freilich auf
Kosten ihrer Moralität -- einen guten Verdienst und die ihr beliebte
Möglichkeit ihre Gewandtheit in der See gegen eine verhältnissmässig
gute Besoldung als Hülfsmannschaft zu verwerthen.

Von 1865 an begann merklich die Zahl dieser Schiffe abzunehmen. Die
Ursache war die, dass einerseits die Walfische damals mehr nach
Norden sich zurückzuziehen begannen, wodurch den Walfischfängern die
nördlichen Häfen der westlichen Staaten der Vereinigten Staaten von
Amerika als Stationen sich günstiger ergaben und anderseits ihnen
der Reiz der bisher so freien, moralisch ungebundenen Lebensweise
im Inselreiche, durch das Christenthum, durch die alljährlich
zunehmende Civilisation des Landes, die Einführung geregelter Gesetze,
Verpflichtungen etc. etc. genommen wurde.

Im Inselreich ist zur heutigen Stunde fast vollständig diese den Inseln
ergiebige Quelle versiegt und unerwartet rasch tauchte dem Lande die
ernste Frage auf, durch welches Aequivalent dieser fühlbare Verlust
ersetzt werden könnte.

Es erblühte freilich ein unwillkürlicher Ersatz im bald fühlbaren
Umschwung zum Bessern der stark gesunkenen Moralität der Nation und
diesem zur Folge eine allmälig zunehmende Hemmung der bis dahin
abnormen Sterblichkeit der Nation.

Abgesehen von diesem geistigen Ersatz hatte das Ausbleiben der
Walfischfahrer dem Inselreich noch den materiellen gebracht, dass die
Bevölkerung, die bis dahin das abenteuerliche, freie Seeleben der
Walfischfahrer der Landwirthschaft und der Häuslichkeit vorzogen, daher
letztere vernachlässigten, sich jetzt mehr diesen Beschäftigungen
hinzugeben und allmälig wieder auch die sehr vernachlässigte
Fischerei zu heben begann. Die günstigsten Resultate zeigten sich
bald in dem sich mehr und mehr aufschwingenden „tárro“-, Kaffeeanbau,
Reisfelderanlagen -- deren Aufschwung das Land den Chinesen, die fast
die einzigen Anbauer derselben sind, verdankt -- und Viehbetrieb.

Eine rationelle Landwirthschaft wird noch Zeit erfordern, um
ein nutzbares Stadium im Lande zu erreichen, da die Natur der
Kanaken zu einer systematischen Entwicklung derselben zu indolent
ist. Die Viehzucht hätte -- Dank den nahrhaften Gräsern und dem
verhältnissmässig grossen Reichthum an gesundem Wasser -- eine dankbare
werden können, wenn nicht die Heerden schon jetzt zu übertrieben
zahlreich geworden wären und wenn nicht die Devastation der Waldungen
schon jetzt die Qualität und die Ertragfähigkeit der Grasflächen durch
die denselben gefährlich gewordene Schattenlosigkeit und die von Jahr
zu Jahr zunehmenden Dürren vermindert hätten.

Ein Aequivalent diesem schwer wieder gut zu machenden Uebel würde
freilich der von Jahr zu Jahr zunehmende Anbau des Zuckerrohres bieten,
wenn nicht derselbe -- mit Ausnahme nur weniger nativer Grundbesitzer
-- ausschliesslich in den Händen einen raschen Erwerb suchender
ausländischer Compagnien sich befände, wodurch der Bevölkerung die
direkte Betheiligung an demselben vollständig genommen und daher auch
der Nutzen desselben theilweise verloren geht.

Abgesehen davon, dass das hiesige Klima, der hiesige Boden und die
Lage der Landschaft günstig dem Anbau des Zuckerrohres ist, so tritt
noch der günstige Umstand hinzu, dass das Zuckerrohr keinen Schatten
braucht, daher die Waldvernichtung und das Schwinden der Vegetation
seinem günstigen Gedeihen nicht im Wege steht, seinem Betriebe aber
doch. Denn gleich wie gerade der Zuckerrohr-Anbau theilweise die
Ursache der übermässigen Entwaldung gewesen, so erfordert der Betrieb
einer rationellen Zuckerrohrplantage die Arbeit durch Dampf, dieser
zu seiner Entwicklung das erforderliche Brennmaterial, und dieses
erweckt wiederum den unaufhaltsamen Trieb zur weiteren Entwaldung. Die
Entwaldungen rufen zunehmende Dürren hervor, die mit der Zeit -- und
das progressiv -- das Land seiner natürlichen Feuchtigkeit berauben
und den Wasserreichthum desselben vermindern, wodurch die Frage
entsteht, wie es mit den dem Zuckerrohr erforderlichen künstlichen
Bewässerungen sein wird, wenn der Fall eintritt, dass nicht mehr das
genügende Wasser zu diesem Zwecke zu schaffen sein wird. Den Unglauben
an die Möglichkeit eines solchen Falles verwerfen die ernsten Zeichen
der jetzigen Zeit schon, da stellenweise, namentlich auf der Insel
Hawaii, sich ein derartiger Mangel an Feuchtigkeit gezeigt hat,
indem der an und für sich poröse vulkanische Boden die Feuchtigkeit
rascher verbraucht, daher auch mit den jährlich zunehmenden Dürren die
Feuchtigkeit der so kostspieligen künstlichen Bewässerungen rascher
absorbirt wird.

Höchst lucrativ wäre der Zuckerrohr-Anbau, wenn derselbe nicht so viel
Brennmaterial erfordern würde, da das Holz, wenn die noch bestehenden
Waldungen geschont werden sollen, bald nicht mehr genügend vorhanden
sein wird und die importirte Steinkohle sich kostspielig erweist.

Ein gewichtiger Uebelstand zu diesem Anbau liegt im Mangel der
erforderlichen Arbeitskraft. Die Zuckerrohrfelder gebrauchen Arbeiter
in Massen und daher billige. Sie gebrauchen Arbeiter, die die Fähigkeit
besitzen, im dumpfen, feuchten, heissen Rohrdickicht auszuharren und
die nüchtern, fleissig und standhaft sind.

Der Kanake liebt nicht, sich zur Arbeit zu verdingen, liebt keine ihn
fesselnde Arbeit und liefert daher nur selten zu dieser Arbeit fähige
Individuen.

Es sind Versuche -- und das günstige -- mit Südseeinsulanern gemacht
worden, die verwandt mit dem Stamm der Hawaiier, sogar eine gute
Kreuzung erzeugen und eine günstige Einwanderung für das Inselreich
sein würden, wenn nicht das continentale Australien dieselben in
sein Land verlockten, wodurch ein Mangel derselben sich schon jetzt
fühlbar macht. Es wäre der Chinese der richtigste Mann zu diesem
Zweck, doch leider, solange das europäische Element seinen Einfluss
im Inselreiche ausübt, wird hemmend einer gründlichen Einwanderung
derselben entgegengewirkt werden, da die Furcht jener, dass diese in
allen Beziehungen brauchbare, intelligente, nüchterne und arbeitsame
Race einen Einfluss im Inselreiche erringen würde, höchst rege ist.

Der Kaffeeanbau gedeiht im Lande, und die Kaffeestaude wird auf
den Inseln sogar wildwachsend gefunden. Die Cultivirung derselben,
namentlich auf den Inseln Maui und Hawaii, würde ein rentables
Unternehmen sein, wie es sich 1845 erwiesen, wo ein Export von 248
Pfund sich herausstellte. Es müsste die Pflanze jedoch nur als Baum
gezogen werden, um dem Lande Schatten zu geben, da in Plantagen
gezogen, dieselbe zur Anlage die Devastation des Waldes erfordert und
nach 60 Jahren ein wüstes Land hinterlässt, wie es sich in Ceylon so
fühlbar schon erwiesen hat.

Meiner Ansicht nach, einer Ansicht, die ich durch Aeusserungen
verständiger Männer, die das Land kannten, gewonnen habe, wäre ein
bedeutender Erwerbszweig durch eine ausgebreitete Seidenraupenzucht dem
Lande eröffnet.

Die klimatischen Verhältnisse sagen dem Maulbeerbaum, so auch der
Raupe zu. Der Charakter der Nation -- der der Frauen gleichwie der der
Männer -- eignet sich zu dieser, wenngleich mühsamen, so doch physisch
leichten Zucht.

Schon im Jahre 1840 wurden glückliche Versuche auf der Insel Kauai
gemacht, die damals allem Anscheine nach die Seidenraupenzucht
über die Insel Kauai rasch verbreitet hätten, wenn nicht durch den
blinden Fanatismus gewisser, damals einflussreicher Missionäre -- die
Entheiligung des Sabbathes befürchtend -- die den Raupen erforderliche
Fürsorge an den Sonntagen verboten worden wäre, wodurch das glänzend
sich gestaltende Unternehmen des Mr. Titcomb vereitelt wurde.

Um diesen lucrativen Erwerbszweig über das ganze Inselreich zu
verbreiten, wäre verhältnissmässig wenig Kapital erforderlich, es wäre
nur erforderlich eine bindende Garantie des Staates gegen Fälle, wie
die des Jahres 1840 und die Fähigkeit und die Ausdauer eines Mannes wie
Mr. Titcomb.

In Verbindung mit der Seidenraupenzucht wäre die der Obstbaumzucht
zu empfehlen, da alle Obstarten jeder Zone im Lande günstig gedeihen
und demselben Schatten geben. Da die Versendung des Obstes durch
die gewaltige Entfernung des Inselreiches von den Continenten
möglicherweise Schwierigkeiten hervorrufen könnte, so wäre das
Einmachen oder Verzuckern derselben, zu welchem die Zuckerraffinerien
des Landes ihre Produktion vortheilhaft verwerthen könnten, zu
empfehlen.

Die beiden letztgenannten Culturen haben Folgendes für sich: dass
sie zu ihrem Betriebe die Devastation der Waldungen nicht erfordern,
dass sie Schatten erzeugen, dass sie keine bedeutende Arbeitskraft
gebrauchen, dass sie im Kleinen gleichwie im Grossen vortheilhaft
betrieben und leicht zur nationalen Ueblichkeit werden können, da ein
Jeder, Arm oder Reich, im Stande sein wird, sie zu betreiben, und
dem abgesehen würden dieselben allmälig auch die Indolenz der Nation
ersticken und in derselben den produktiven Geist erwecken.

Ein grosser Uebelstand, der im Allgemeinen jedes Unternehmen im
Inselreiche erschwert oder kostspielig macht, ist, abgesehen von
der isolirten Lage und der weiten Entfernung des Inselreiches von
den Continenten, wodurch die Beschaffung und die Reparatur der zum
Betriebe gewisser Unternehmungen erforderlichen Einrichtungen und
Gegenstände nicht nur einen bedeutenden Zeitaufwand erfordern,
sondern auch bedeutend kostspieliger sich stellen, die herrschende
Schwierigkeit, im Lande Capitalien aufzutreiben oder -- im Falle dieses
mit Schwierigkeiten gelingt -- im hohen Zinsfuss desselben, der für die
sicherste Hypothek mindestens 12% beträgt. Wer also mit aufgenommenem
Kapital im Inselreiche ein Unternehmen beginnt, verfällt denselben
Schwierigkeiten und dazu noch der der hohen Prozente.

Diese Uebelstände, da sie durch die Lage der Inseln hervorgerufen
worden sind, werden nie vollständig beseitigt werden können, und es
wäre dem Lande zu seiner Blüthe, seiner Erhaltung und seinem nationalen
Wohlstande laut meiner Ansicht Folgendes erforderlich:

    1) ihm eine, seiner Nation sympathische und zugleich lucrative
    Beschäftigung zu finden und dass namentlich eine, die die nationale
    Moralität zu heben vermag,

    2) das Land in klimatischer Berücksichtigung vor fernerer
    Entholzung zu schützen,

    3) die Viehzucht im Inselreiche gesetzlich zu beschränken, d. h.
    auf einen geringeren Massstab zu stellen, damit der Graswuchs des
    verhältnissmässig kleinen Areales nicht durch dieselbe in seiner
    Produktivität leidet,

    4) die Einwanderung nützlicher, sich leicht und gerne
    naturalisirender Elemente, wie z. B. die der Chinesen zu
    unterstützen, die ob einflussreich oder nicht einflussreich
    werdend, in beiden Fällen dem Lande in jeder Beziehung mehr
    Vortheil als Nachtheil bringen werden, wie es die Insel Java
    genügend beweist. Man muss natürlich das Land zur Erhaltung des
    nationalen Charakters, des nationalen Typus vor der chinesischen,
    gleichwie vor jeder fremdnationalen Monopolisirung schützen.

    5) Ein nur langsam progressiver Fortschritt und das namentlich
    in den Einrichtungen mit Dampfbetrieb, die soviel als möglich
    vermieden werden müssten.

    6) Erhaltung der Naturkräfte des Landes und wo dieselben durch
    Uebereilung oder durch die Erwerbswuth gewisser Unternehmer
    geschädigt worden, dieselben sofort zu ersetzen und zwar namentlich
    durch die Erhaltung der noch bestehenden und die Wiederpflanzung
    der vernichteten Waldstrecken unter dem Schutze eines geregelten
    Forstgesetzes.

    7) Erhaltung und Vermehrung der augenblicklich sichtlich
    schwindenden Insecten fressenden Vogel durch ein Schonungsgesetz.

    8) Man vermehre den Anbau des Kaffeebaumes, des Cinnamóm und des
    Cinchóna als auch anderer nützlicher Busch- und Straucharten, die
    an und für sich nützlich sind, dem Boden Schatten geben, demselben
    die Feuchtigkeit erhalten und daher den Graswuchs befördern,
    vermeide deshalb den Anbau des Kaffeebaumes als Plantage.

    9) Einführung der Seidenraupenzucht resp. des Maulbeerbaumes
    und der Obstbaumzucht. Man legatisire ein durch jährlichen
    Staatszuschuss sich vergrösserndes Capital zur Unterstützung und
    Prämirung dieser Anbauten.

    10) Man versuche durch Saat oder Pflanzungen des Sandelbaumes die
    weiten öden Strecken der Inseln wieder nutzbar zu machen.

    11) Man suche durch Südseeinsulaner und namentlich einwandernde
    Chinesen, die sich bekanntlich leicht naturalisiren und mit dem
    nationalen Stamme amalgamiren, die Bevölkerung der Inseln und
    dadurch die Arbeitskraft derselben soweit zu vermehren, dass
    man weniger die Dampfkraft in Anspruch zu nehmen braucht, die
    laut meiner festen Ueberzeugung ein unheilbares Gift dem kleinen
    Inselreiche werden muss, da unsere Zeit der masslosen Erwerbssucht
    keine Schranken kennt.

    12) Man suche dem einheimischen und naturalisirten Einwohner die
    Unternehmungen im Lande zu erleichtern und suche dem fremden durch
    Steuern solche zu erschweren, um ein Gleichgewicht, womöglich ein
    Uebergewicht zu Gunsten der ersteren zu entwickeln. Denn keine
    bleibende, reelle Wohlfahrt lässt sich in einem Lande erwarten,
    wo ein den Interessen des Landes fremd-nationales Element, das
    nur seines eigenen Vortheiles bedacht, die Machthabung erlangt
    und sozusagen die Nation des Landes verdrängt, durch welche
    Dominion das Land alsdann nur leidet. Wo ein fremdes Element
    die Machthabung im Lande hat, da wird, wenn auch eine Blüthe
    des Landes sich zeigt, es nur eine Scheinblüthe sein, die oft
    erschreckend plötzlich schwindet, sobald das machthabende fremde
    Element nach jahrelangem Aussaugen und Devastiren des Landes sich
    quasi gesättigt fühlt oder für sich keinen genügenden Vortheil
    mehr zu finden glaubt: ein Resultat, welches sich leider in so
    vielen Ländern schon gezeigt, wo ein solches machthabendes und
    monopolisirendes, fremdes Element gewirkt hat; namentlich in den
    Ländern, die unter dem philantropischen Joche oder dem Protektorate
    der anglo-sächsischen Race sich befinden, zeigt sich dieses
    Resultat in erschreckender Weise. Bei dieser Race, sobald sie die
    Macht errungen, wird eine sich der Corruption hingebende Tendenz
    auffallend entwickelt, der zur Folge Oppressionen und von Tag zu
    Tag zunehmend egoistische Missbräuche ihrer Gewalt mit auffallend
    gewandt erdachten Entschuldigungsgründen entstehen. Diese Tendenz
    und die Folgen derselben bilden freilich einen grellen Contrast
    gegen die möglicherweise auch nur scheinbare, jedoch bestehende
    philantropische, stets von Gerechtigkeit und Freiheit sprechende
    und gemäss dieses Principes constituirte Handlungsweise der
    regierenden Elemente ihres Mutterlandes, Englands. Dieser Contrast
    lässt sich, wenn er ein wirklicher und nicht ein scheinbarer blos
    ist, folgendermassen erklären:

    1) Durch die grosse Entfernung vom Mutterlande. In der Ferne
    ist der Auswanderer weniger der Furcht ausgesetzt, vor seinen
    Mitbürgern im Mutterlande zu erröthen, ist demnach in seinen Thaten
    ungebundner, despotischer, jähzorniger und ungerechter.

    2) Durch das tropische heisse Klima. Der Körper verliert daselbst
    leichter seine Rüstigkeit und Frische. Demzufolge verliert auch
    die Seele an Kraft und Frische. Hierdurch schwindet allmälig die
    nationale Ausdauer, die Humanität und so auch die Gerechtigkeit.

    3) Durch die Eigenthümlichkeiten der Länder unter den Tropen,
    wo die Natur und die Gebräuche sogar den Eingebornen, freilich
    in seiner Art, zur Weichlichkeit verleiten, und daher auch den
    Fremdling als Inwohner in seiner Art verweichlichen. Denn es
    entsteht bei demselben eine gewisse Erschlaffung des Geistes und
    des Körpers, eine gewisse Gleichgiltigkeit, Fahrlässigkeit und
    demzufolge oft unwillkürliche Ungerechtigkeit.

    4) Dadurch, dass in einem Lande, wo der Fremde auf Kosten seiner
    Gesundheit und einer ihm unsympathischen Lebensweise, entfernt
    von seiner Heimath, nur hingewandert, um möglichst rasch reich zu
    werden oder durch pompöse Thaten und weltschallenden Ruf in Rang
    und Amt rasch einen Glanzpunkt zu erlangen, im Individuum die
    Erwerbssucht, das Selbstgefühl und der Ehrgeiz derart überhand
    nehmen, dass sein ganzes Streben nur nach Geld, Ruhm und auf
    das liebe Ich gerichtet ist, wodurch Humanität und daher auch
    Gerechtigkeit so leicht bei ihnen vollständig schwindet.

Ich habe unter dieser Nation principielle Aussprüche gehört, die
erschreckende waren und die ihre Handlungen und Tendenzen in das klare
Licht stellten, so z. B.:

„Es möge die verdammte Gegend, es möge das verdammte Volk des Landes,
wo er sich gegenwärtig befindet, untergehen, es mögen ihre verdammten
Mitbürger, ihre heimathlichen oder ausländischen Compagnons, es möge
Alles untergehen, so lange sie nur dadurch reich werden oder einen Ruf
erlangen können. Alle Gegenden der Erde sind ihnen zu diesem Zwecke
gleich. Jungfräuliche Regionen gibt es für sie in der Welt noch viele,
die sie, nachdem sie die eine ausgenutzt und verwüstet haben, von Neuem
aussaugen und devastiren können.“

Wie soll bei einem solchen Principe -- und das einem sehr
ausgebreiteten -- eine Weltmacht habende Nation einem Lande und dessen
einheimischem Volke auch nur den geringsten Nutzen bringen? Es kann
ein solches Princip nur die Vernichtung der Kräfte des Landes und die
sittliche Verderbniss des nationalen Volkes hervorrufen!

Wie schon früher erwähnt, hat die intelligente Nation der
Hawaii-Kanaken es verstanden, im Verlauf von 53 Jahren aus dem
grellsten Barbarismus unter der Leitung einer constitutionellen
Regierung sich zur Stufe eines gebildeten Staates emporzuschwingen und
dies obendrein mit gewaltigen Hemmnissen, die sich ihrer natürlichen
Entwicklung entgegenstellten. Diese Hemmnisse lagen in dem wenn
auch nicht direkten, so doch indirekten Bestreben Englands, der
Vereinigten Staaten und Frankreichs, das Inselreich zu annektiren
oder, richtiger gesagt, lagen und liegen noch in der begründeten
Befürchtung des Landes, dass benannte Staaten den günstigen Augenblick
erwarten, um die Inseln zu annektiren, wie es meine hier nachfolgende
Entwicklungsgeschichte des Inselreiches klar beweisen wird und mich
berechtigt, als Motto derselben „Homo hominis lupus“ zu wählen.

Zu schwach, um mit Energie und Gewalt gegen diese, ihre
Selbstständigkeit und ihre Entwicklung bedrohenden Tendenz aufzutreten,
oft abhängig von ihrem, der Wankelmüthigkeit oder den verlockenden
Versprechungen und Zureden hinneigenden Könige, drückt die Nation
moralisch, gleich wie ein Alp, der Gedanke an eine plötzliche
speculative Annexion des Landes oder der des Gefühles, das Loos der
Fitgi-, und Tahiti-Inseln und in Bälde auch das von Madagascar theilen
zu müssen.

Dieses Loos wie bei allen bisher annektirten Ländern der
anglosächsischen Race, die die Verachtung der Eindringlinge gegen die
Eingebornen stets zeigt, hat die Ausrottung derselben fast ausnahmslos
zur Folge gehabt. Diese Ausrottung entstand und entsteht noch durch
die Demoralisirung der Eingebornen in Folge der verachteten secundären
Stellung, die sie nach der Annexion sofort einzunehmen gezwungen
wurden und noch werden, sowie durch das Verdrängen der Nation, durch
die progressive Massenzuströmung meist abenteuerlicher, erwerbgieriger
Einwanderer der sie fühlbar und wirksam verachtenden weissen Race
und endlich durch die Einführung nordischer Gewohnheiten, Gebräuche
und Laster, namentlich durch den Import des dem Anglosachsen zum
Lebensbedürfniss gewordenen Alkohols. Durch dieses den Geist des
Menschen monopolisirende Gift hatten die Nordamerikaner das wirksamste
Mittel gefunden, um radikal die Indianer zu vernichten, und hat
dasselbe auch in den Sandwichinseln oder den Inseln von Hawaii, die
noch nicht annektirt, jedoch unter dem Einflusse des anglosächsischen
Elementes resp. der vereinigten Staaten sich befinden, schon seine
tödtliche Wirkung gezeigt und würde jene noch verwüstender zeigen,
wenn nicht die weise Regierung des Inselreiches durch ein, durch die
weisse Bevölkerung des Landes stark bekämpftes Gesetz das Ausschänken
und Verkaufen von Alkohol an Eingeborene, so auch das Trinken desselben
im Volke gegen Strafe verboten hätte. Denn bekanntlich ist der Kannake
gutmüthig von Natur, wird aber durch den Alkohol im Rausche leicht
einem wilden Thiere gleich.




    II. Theil.

    Entdeckung der Sandwich- oder Hawaii-Inselgruppe

    und

    chronologische Entwickelungs-Geschichte des Königreiches von Hawaii.


    ~Motto~

    „Homo hominis lupus.“




I. Abtheilung.

Entdeckung der Sandwich- oder Hawaii-Inselgruppe.


Der spanische Seefahrer Gaëtano war es, der 1542 die Inseln entdeckte,
1567 der spanische Seefahrer Mendona, der 1542 die Reise mit Gaëtano
gemacht hatte, der die genaue geographische Lage der Insel Kauai und
approximativ die der andern Inseln feststellte.

Die Inseln sollen jedoch schon früher spanischen Handelsschiffen
bekannt gewesen sein, da einer Sage der Kanaken gemäss ein Küstenstrich
der Insel Ouai d. h. Hawaii von den Nachkommen einstmalig gestrandeter
Spanier resp. Mexikaner jetzt noch bewohnt sein soll.

Nämlich laut der Sage sollen ungefähr um das Jahr 1527 zur Zeit des
Königs Kealiókalóa vor Hawaii zwei Schiffbrüche stattgefunden haben.
Der eine in der Nähe der jetzigen Kéalakéakuá-Bai und der andere an
der Kauá-Küste der Insel Hawaii in der Nähe des jetzigen Púnaá. Eine
mexikanische Ueberlieferung spricht von drei Schiffen, die gegen Ende
des Jahres 1526 Cortez, der Eroberer von Mexiko unter dem Commando
des Alváro Saavédra Cerón aus Ziguetlan, einem Hafen von Sinaloa zur
Inselgruppe der Molucken, die zwischen dem vierten Grad nördlicher und
vierten Grad südlicher Breite und zwischen den Längengraden 128 und
134 westlich von Greenwich gelegen, abgeschickt haben soll. Unter dem
genauen Breiten- und Längengrade der Insel Hawaii soll die Schiffe
ein gewaltiger Sturm getroffen haben, der die bis dahin beisammen
sich haltenden drei Schiffe auseinander trieb und von denen nur eines
die Moluckische Inselgruppe erreichte, während die zwei anderen laut
der mexikanischen Ueberlieferung weiterhin kein Lebenszeichen mehr
gegeben haben sollen. Hierdurch ist es sehr wahrscheinlich, dass der
Sturm und der Schiffbruch in der Nähe der Inseln stattgefunden hat.
Die Nachkommen der Bewohner der erwähnten Küstenstriche sind in ihrem
feineren Körperbau, in der Farbe ihrer Haare, in der Sprache, in ihren
Gewohnheiten und Gebräuchen unverkennbar spanischer resp. mexikanischer
Herkunft und deutlich -- obgleich durch Ehen vermischt -- noch
gegenwärtig von den Eingeborenen zu unterscheiden. Sie werden von den
Kanaken mit dem Namen Ihú benannt und leben bis jetzt im Umkreise der
Küstenstriche Kaú und Kauá.

Die von Mendona 1567 festgestellte geograpische Lage der Inseln war die
der jetzigen des Inselreiches. Seine Namen für dieselben waren 1) die
grösste derselben „La Mesa“ für Hawaii; es bedeutet das „Tafelland“
-- höchst charakteristisch für die Lage der Insel und die Umgebung
ihrer drei vulkanischen Erhebungen. 2) Die „La Disgraciada“ für Maui,
bedeutet die „Unglückliche“. 3) Die „Los Mónjas“ für Oahú, Molokai und
Lanaï, bedeutet die „3 Mönche“, 4) die „Los Vicinas“ für Kauai und
Nihau, bedeutet „die Nachbarn“ und sind von Mendona in ihrer genauen
jetzigen Lage angegeben worden, während die vorgehenden Inseln eine
Differenz nach Osten ausweisen.

Capitän Cook, der lange Zeit als der Entdecker der Inselgruppe
bezeichnet wurde, fand dieselben erst im Jahre 1778, demnach 211 Jahre
nach Gaëtano, und nachdem schon 1777 nicht nur die Existenz, sondern
sogar die Lage der Inseln im Middleton’schen geographischen Werke
approximativ auf dessen Karte verzeichnet war. Demnach musste Cook
unzweifelhaft nicht nur die Existenz, sondern auch die approximative
Lage der Inseln bekannt gewesen sein. Ausserdem wird traditionell
im Lande behauptet, dass lange vor Cook’s Erscheinen nicht nur die
erwähnten gestrandeten, sondern auch zahlreiche andere Schiffe den
Inseln, namentlich der Insel Hawaii in Sicht gewesen sind und dass
öfters Boote mit weissen Menschen gelandet seien, die oft geblieben und
deren Nachkommen sich mit den Eingeborenen allmälig vermischt haben.
Als Beweis für Wahrheit dieser Tradition spricht schon der Umstand,
dass, als Cook die Insel besuchte, den Eingeborenen der Gebrauch
des Eisens, so auch andere Erfindungen der damaligen europäischen
Civilisation bekannt waren.

Der Ursprung der Eingeborenen der Inseln der sogenannten Kanaken ist
nach neueren Forschungen eine der jetzigen japanesischen Race oder der
Bewohner der westlichen Küste Amerikas gleiche, d. h. eine toltekische.
Die Gründe zu dieser Hypothese sind, wenn man die toltekische Race als
eine westmalaische annimmt, folgende:

1) Dass die Strömungen des Oceanes und die herrschenden Winde desselben
genau ihre Hauptrichtungen von Japan zur Westküste von Amerika und
vice-versa ihren Lauf über die Sandwichinseln nehmen. Die von Japan
auslaufende „Kuro-Síwo“ oder Nordpacific’sche Strömung geht, in einem
nördlichen Bogen zwischen dem 24. und 50. Grade nördl. Breite, der
Kette der Aleuten sich vorbeiziehend zu der westlichen Küste von
Nord-Amerika. Diese vom 44. bis 20. Grad nördl. Breite längs umziehend,
biegt sie alsdann nach Westen, um fast ununterbrochen, dem Wendekreis
des Krebses entlang sich ziehend, zwischen dem 10. und 20. Grad nördl.
Breite als die sogenannte Nordäquatorialströmung ihren Lauf über die
Sandwichinseln und endlich die Philipinen zu nehmen. Von den Philipinen
aus theilt sie sich in zwei Hauptströmungen, von welchen die eine
nördlich wieder in die Kuro-Siwo-Strömung resp. in die Japanesische
See und der andere Theil, sich südlich richtend, in zwei Theile sich
spaltet. Von diesen verzieht sich der eine als Gegenströmung in die
Wechselströmungen der Torres-Strasse, der andere zieht sich kurz
vor den Molucken fast parallel zur „Nord-Aequatorialströmung“, die
Carolinen umwaschend, als die „Aequatorial-Gegenströmung“ zwischen
dem 4. und 10. Grad nördl. Breite wieder zurück nach Amerika und zwar
zur Küste des Isthmus von Panama, um daselbst, der Küste von Panama
längs ziehend, sich mit der von der südlichen Halbkugel kommenden
kalten „Peruanischen Süd-Antarktischen Strömung“ zu vereinigen,
und, mit dieser vereinigt, die breite „Süd-Aequatorial-Strömung“ zu
bilden, die ihren Lauf zwischen dem Wendekreis des Steinbocks und dem
Aequator nimmt, die polinesischen Inselgruppen umzieht und alsdann
sich als Gegenströmung der Torres-Strasse, oder als Strömung der
Ost-Australischen Küste oder als Strömung der Ostküste von Neuseeland
sich vertheilt, um sich in das Südpolarmeer zu verziehen.

Wie sehr die gewaltige „Nordäquatorialströmung“ das Inselreich von
Hawaii beherrscht, zeigt sich in den jährlichen Anschwemmungen von
Treibholz aus Oregon und Californien an die Küsten der Inseln.

Durch diese Strömungen ist der Glaube an die Möglichkeit einer
Tolteken-(Nahóa) resp. einer West-Malaischen Wanderung nach Amerika,
die „Kuro-Siwo-Strömung“ und die günstig herrschenden Winde benutzend,
gerechtfertigt; desgleichen der Glaube an die Möglichkeit, dass von den
Nahóa- oder Tolteken-Auswanderern eine Rückkehr in ihre Heimath von der
Westküste Amerikas mit der „Nord-Aequatorial-Strömung“ und wiederum
günstig herrschenden Winden, unternommen werden konnte und dass ein
Theil derselben möglicherweise durch irgend welchen Zufall auf die
klimatisch begünstigten Inseln der Gruppe von Hawaii gestrandet oder
gelandet, geblieben und einheimisch geworden ist.

2) Diese Möglichkeit wird noch mehr glaubwürdig durch den Umstand,
dass der amerikanische Stamm der westlichen Küste von Amerika in
vielen Beziehungen den Tolteken ähnlich und dieselbe Aehnlichkeit
auch in der Race der Kanaken der Sandwichinseln zu finden ist. Diese
Aehnlichkeit ist nicht nur in den physiologischen und psychologischen
Charakterzügen der Stämme der westlichen Ufer Amerikas und der Kanaken
von Hawaii mit den Tolteken zu finden, sondern auch in den religiösen
Sagen, Aberglaube, Gebräuchen, Federarbeiten, Waffen, Kleidungen,
Hausgeräthen, musikalischen Instrumenten, traditionellen Sprichwörtern,
Gewohnheiten und Ueblichkeiten. Auch in der Sprache findet man
eine Analogie in der Struktur und viele gleichlautende Worte. Sehr
auffallend ist aber der dafür sprechende Umstand, dass die Flora der
Inseln und namentlich auch die armselige Fauna derselben, soweit es
die Hausthiere anbelangt, eine gewisse Analogie zu der von Sinaloa
(Mexiko) aufweisen, daher eine einstmalige Importation der nützlichen
Flora und Fauna sehr glaublich wird, besonders da im Inselreiche fast
ausschliesslich nur eine nutzbare Flora und eine nützliche Fauna zu
finden ist.

Es möge sein, dass bei einer einstmaligen Landung und Ansiedelung
der Tolteken oder eines resp. West-Malaischen Stammes eine
Urbevölkerung vorhanden gewesen ist, deren Stamm -- wollen wir sagen
-- beispielsweise der „Polinesische“ genannt werden soll, so bleibt
es aber unzweifelhaft laut der sub 2 benannten Aehnlichkeiten, dass
die damals civilisirte Tolteken- oder West-Malaische Race einen
gewaltigen Einfluss auf die Urbevölkerung der Westküste von Amerika,
die Inseln von Hawaii und viele Inseln des Polinesischen Archipels und
sogar auf die Urväter der Maóri von Neuseeland, deren Sprache mit der
der Hawaiier, gleichwie der von Tahiti, nur im Dialekt verschieden,
gehabt und in der Nachkommenschaft progressiv den Charakter ihrer Race
übertragen haben muss, demnach die Race -- wenn auch nicht rein, so
doch -- sehr anverwandt mit der der Tolteken sein kann.

Da von der Zeit der Entdeckung der Inseln von Gaëtano 1542, der Landung
Mendonas 1567, nur wenige Ueberlieferungen vorhanden sind, so beginne
ich vom 18. Januar 1778, dem Tage, wo Capitän James Cook, von den
Weihnachtsinseln kommend, zum ersten Mal die Inseln von Hawaii betrat,
mit der Schilderung der Entdeckung derselben. Sein erster Besuch war,
ohne zu landen, die Insel Oahú, dann Kauai, dann Nihau und endlich
wieder an der Küste von Kauai vor dem jetzigen Waiméa, wo er zu landen
sich entschloss.

Zahlreiche Kano’s umringten seine Schiffe, die „Resolution“ und die
„Discovery“, während er der Küste entlang segelte. Friede, Milde,
grosse Neugierde zeigte der Ausdruck der Eingeborenen, die anfänglich
schüchtern, allmälig jedoch mit mehr Vertrauen sich den Schiffen
näherten, um Fische, Cocosnüsse und Bataten (süsse Kartoffeln) gegen
Nägel und Eisengegenstände im Allgemeinen einzutauschen. Unbewaffnet,
freundlich und eine intelligente Neugierde zeigend, erweckten sie
sofort die vollste Aufmerksamkeit und bald auch das Vertrauen des
Capitän Cook. Er landete, wie gesagt, vor Waiméa und wurde sofort
von den zahlreich versammelten Eingeborenen und deren Priestern mit
anbetungsvoller Achtung und mit Geschenken empfangen.

Nachdem er im Waiméa-Flusse seinen Bedarf an Wasser eingenommen
hatte, segelte er wieder zur Insel Nihau, wo er in der, nach seinem
Namen benannten Cooks-Bai ankerte. Er handelte von den ebenfalls sehr
achtungsvoll und freundlich sich zeigenden Eingeborenen der Insel
Seeenten und Fische gegen Eisengegenstände ein. Nach kurzem Aufenthalte
segelte er zur N.-W.-Küste der Insel Maui, wo er während eines kurzen
Aufenthaltes, ohne zu landen, an Bord den Besuch des Häuptlings
Kaméhamehá, dem späteren Eroberer sämmtlicher Inseln der Gruppe und
erstem Könige des Inselreichs, empfing.

Von Maui segelte er zur Küste von Hawaii, ankerte in der Bai
Kéalákékua. Die Eingeborenen dieser, der grössten Insel der Gruppe, mit
ihren Alii’s (Häuptlinge) und ihren Priestern empfingen ihn mit allen
Zeichen der Vergötterung. Als er landete, warfen sich die Priester und
das Volk zu Boden, murmelten Gebete und verehrten ihn mit allen Zeichen
ihres heidnischen Cultus, bekleideten ihn mit einer rothen Toga und
opferten ihm Schweine und Früchte.

Während 18 Tagen seines Aufenthaltes weigerten sich zum grossen
Erstaunen Cook’s die Eingeborenen, irgend welche Entschädigung,
Zahlung oder Geschenke für die gelieferten Victualien der
ausgesuchtesten Produkte der Gegend, als auch für die Lieferung des
süssen Wassers aus weiter Entfernung anzunehmen.

Folgende mir erzählte Sage giebt eine Erklärung zu dieser so auffallend
göttlichen Verehrung des englischen Capitäns.

Der religiöse Aberglaube des Volkes erhob ihre Häuptlinge nach ihrem
Tode zur Verehrung eines Halbgottes oder -- richtiger gesagt -- eines
Heiligen. So war es auch mit einem sehr beliebten Könige der Insel
Hawaii, dem Lóno, gewesen. König Lóno lebte nämlich mit seiner laut der
Sage „göttlich-schönen“ Frau Kaíkiláne, in Kéalákékua, sich gegenseitig
innig liebend. In einem Augenblick unüberwindlicher Eifersucht
tödtete er sie. Gewissensbisse folterten ihn, und er suchte seine
tief bereute That und seinen Schmerz durch Trauer-Tanz, Trauer-Gesang
und zahlreiche Opfer zur Ehre der Verstorbenen zu sühnen, doch fand
er keine Ruhe. -- Er fasste endlich den kühnen Entschluss, in einem
eigens hierzu verfertigten Kano mit grossen Segeln sich in das Meer zu
begeben. Sein Volk, das ihn über Alles lieb hatte, flehte ihn an zu
bleiben, doch umsonst -- er blieb bei seinem Vorhaben, versprechend,
auf einer schwimmenden Insel zur Zeit ihrer Kinder und Kindeskinder
wiederzukommen und rief ihnen zu: „Weinet nicht, sondern, wenn ihr
mich liebt, so freut euch, tanzt und singt, bis ich eurem Blick
verschwunden!“ -- Und er ward nimmer wiedergesehen.

Die Ankunft Cook’s auf seinem grossen Schiffe, einer schwimmenden
Insel gleich, und ziemlich zur besagten Zeit des Wiedererscheinens des
Königs Lono zutreffend, erweckte bei dem Volke die Muthmassung der
Erfüllung des königlichen Versprechens, und es glaubte im Schiffe die
schwimmende Insel und in Cook ihren göttlich wiedererscheinenden König
Lono zu erblicken. Diese Sage ist gleich wie die vielen anderen der
Hawaiier von Mund zu Mund, von Eltern auf Kind überliefert und wird in
melodischem Gesange eines Liedes von dem höchst musikalischen Volk
gerne Dem, der es darum befragt, wiedergegeben und ist voll Melancholie
und Gefühl.

Den vierten Februar 1779 verliess Cook die Bai von Kéalákékua und
stach wieder in See. Die Eingeborenen, nachdem sie während 18 Tagen
bedeutende Opfer ohne jegliche Entschädigung dem Capitän resp. den
Schiffen gebracht, schienen sich ebenso sehr über die Abfahrt der
„schwimmenden Insel“ zu freuen als sie sich über die Ankunft derselben
gefreut hatten.

Nach einem Tage jedoch in Folge eines defecten Mastes, erschien Cook
wieder in der Bai und ankerte vor der Stelle des Dorfes von Kaáwalóa,
um eine gründliche Reparatur seiner Schiffe vorzunehmen. Zu seinem
nicht geringen Erstaunen war dieses Mal der Empfang ein kalter,
fast zurückweisender, und zwang letzterer ihn, Vorsichtsmassregeln
zu treffen, um sich vor feindlich gesinnten Angriffen zu sichern.
Dem ungeachtet kamen täglich -- und das progressiv -- Diebstähle
vor, und er glaubte, Retributionen fordern zu müssen, was jedoch
unberücksichtigt blieb.

Den 14. Februar forderte er den König Kalániópuú auf, ihn an Bord
seines Schiffes zu begleiten, um ihm dasselbe zeigen zu können; er
hatte aber die hinterlistige Absicht, ihn an Bord als Geisel oder
Pfand zu behalten, bis ihm die geforderten Retributionen für begangene
Diebstähle geliefert worden wären. Der greise König war aber klug,
bedankte sich, da er zu alt und zu schwach sei. Während dieses
Zwiegesprächs kam plötzlich die Nachricht, dass ein Häuptling der Insel
bei seiner Einfahrt in die Bai den Eingang derselben von den zur Wache
kreisenden Booten Cooks gesperrt gefunden und bei dem Erzwingen des
Durchganges von der Mannschaft der Boote erschlagen worden sei.

Die Umgebung des Königs und das Volk war über diese Nachricht empört
und forderten Genugthuung. Der noch nicht völlig erloschene Glaube
der Heiligkeit Cooks hielt sie von der Handgreiflichkeit ab, bis
ein Häuptling, der Bruder des Getödteten, mit einem Speer bewaffnet
gegen Cook trat und als Bruder Vergeltung forderte. Hieraus entstand
beiderseits ein heftiger Geberdenwechsel, bei welchem Cook die
Unvorsichtigkeit beging, den Häuptling zu erschiessen. Diesem Akte
folgte ein allgemeiner Aufruhr; von allen Seiten flogen Steine; ein
Stein traf Cook. Dieser erschoss den Mann, der den Stein geschleudert
und versuchte zugleich, der Uebermasse weichend, mit gezogenem Schwerte
seine Boote zu erreichen. Ein Häuptling sperrte ihm den Rückweg ab und
fasste ihn; es folgte ein heftiges Balgen, bei welchem die Ueberkraft
des Gegners dem Capitän Cook ein gewaltiges Stöhnen entlockte. Dieses
Stöhnen wurde das Signal zu seiner Ermordung. Das Volk sah in demselben
das Zeichen der menschlichen Schwäche, den Widerspruch zur göttlichen
Kraft und tödtete ihn und seine Begleiter mit den „pahóas“ (Speere).

Die Mannschaft, als sie ihren Capitän fallen sah, feuerte vom Schiffe
aus und tödtete Viele. Die Eingeborenen flohen in das Innere der Insel,
den Körper Cooks und die seiner Begleiter mitnehmend. Die Leichen
der Begleiter wurden den Göttern geopfert, die des Capitäns wurde in
Stücke getheilt, und die Theile nach verschiedenen Stellen der Insel
geschickt, woselbst die Knochen sorgsam vom Fleische gereinigt und
demnächst vom Könige als Reliquien aufbewahrt werden sollten; das
Fleisch wurde verbrannt. Die Eingeborenen glaubten, hiermit Sieger zu
sein und wurden von diesem Augenblicke an gegen das Schiff und die
Mannschaft höchst gleichgiltig oder arrogant in ihren Geberden. Capitän
Clarke, der Nachfolger Cooks, beschloss, um die Ermordung Cooks zu
rächen, den Ort zu bombardiren. Nachdem er das Dorf vernichtet, landete
er eine Zahl bewaffneter Matrosen, die viele Eingeborene tödteten.
Hierauf bat der greise König um Frieden, den Clarke mit der Bedingung
gewährte, dass ihm die Knochen Cooks sofort wiedererstattet würden. Den
21. Februar waren ziemlich alle Knochen wieder beisammen, wurden in
einen Sarg gelegt und mit den auf der See gebräuchlichen Ceremonien in
die Tiefe der Bai Kéalákékua versenkt.

Erst den 15. März 1779 segelte Capitän Clarke wieder ab, und viele
Jahre verstrichen, ohne dass ein Schiff die Insel besuchte.

1786 war es Laperouse -- bald darauf liess er sein Leben auf einer der
Navigator-Inseln --, der vor Maui ankerte und landete. Seitdem ist die
Insel oft besucht worden, da sich auf derselben ein reger Handel mit
dem jetzt fast vollständig im Inselreiche ausgerotteten Sandelholz
entwickelte.

Von 1779, d. h. der Ermordung Cooks, bis 1792 waren die Inseln Maui und
Hawaii mit einander im steten Kriege gewesen.

1780 starb König Kalániópuú von Kau, einem wüsten, von oftmaligen
vulkanischen Eruptionen heimgesuchten Landstriche der Insel Hawaii.
Sein Sohn Kiwaló wollte seinem Vater im Orte Kailúa die einem
gestorbenen Häuptlinge üblichen Ehrenbezeigungen erweisen.

Der Ort Kailúa nämlich gehörte zum Landstrich des Häuptlings Kamehámehá
und war zu diesem Zweck für alle Häuptlinge von Hawaii von jeher
bestimmt.

Kiwaló zog mit einer Schaar Krieger auf grossen Kano’s zu den Gestaden
von Kailúa, der Aufforderung Kamehámehá’s: mit geringerer Begleitung zu
erscheinen, trotzend, wodurch sich die Schlacht von Mókuahé entspann,
die mörderisch mehrere Tage währte und den Tod von Kiwaló und die
Besitznahme seines Landstriches durch Kamehámehá zur Folge hatte.
Kamehámehá musste aber diesen Landstrich erst Fuss für Fuss erobern,
und kostete ihn dies viele tausende von Menschen, da ihm der Landstrich
durch Kéoná von Púna, dem muthmasslichen Nachfolger des gefallnen
Kiwaló, streitig gemacht wurde, und erst 1790 gelang es Kamehámehá, den
tapfern Kéoná gefangen zu nehmen und zugleich auch den Distrikt von
Puna zu erobern. Hierauf ordnete der Sieger rasch seine Schaaren zur
Eroberung der übrigen Theile der Insel Hawaii, um sich an dem Häuptling
Kahikíli resp. Könige der Inseln Maui und Oahú, dessen natürlicher Sohn
Kamehámehá muthmasslich gewesen sein soll, zu rächen, weil jener Kiwaló
unterstützt hatte.

Er liess den Häuptling Kiána als Stellvertreter in den eroberten
Landstrichen und die Abwesenheit Kahikilis -- der zur Zeit auf der
Insel Oahú sich befand -- benutzend, überfiel er die Insel Maui.
Kalánikúpuli, der Sohn des Kahikíli lieferte ihm eine Schlacht im
„Jáo“-Thale, die sogenannte Wailúku-Schlacht, die Kamehámehá -- mit
einem im Volke zur Schreckenssage gewordenen Verluste an Menschen --
als Sieger zum Besitzer der Insel Maui machte.

Während dieser Zeit hatte Kéoná von Puna auf der Insel Hawaii die
Abwesenheit des gefürchteten Kamehámehá’s benutzen wollen, um den
Distrikt Kau wieder zu erobern. Kiána sammelte Kamehámehá’s auf der
Insel Hawaii nachgebliebene Krieger und zog gegen Kéoná. Der Sieg
war zweifelhaft, bis ein Erdbeben und bedeutender Schwefel- und
Aschenauswurf des Kilauéa 1789 die Krieger des Kéoná factisch zu
ersticken drohte und ein Drittel der gesammten Zahl seiner Schaaren
vernichtete und ihn zum Rückzug zwang.

Während dieser Zeit war Kamehámehá siegreich von der Insel Maui
zurückkehrend, und, zurückgekehrt, verfolgte er sofort mit seinen
muthigen, siegesbewussten Schaaren den tapfern Keoná, der nach
hartnäckigem Widerstande in den Bergen endlich sich ergeben musste
und durch einen Häuptling und Freund Kamehámehá’s, den Dichter
des prophetischen Liedes Káuikaláni -- in welchem er die Zukunft
Kamehámehá’s als alleinigen Herrschers des Inselreiches im Voraus
besingt --, den im Volksmunde bekannten Keaúlumóku, getödtet wurde. Mit
dem Tode des Keoná wurde Kamehámehá Herr der ganzen Insel Hawaii.

Zur Zeit seines Sieges auf Maui 1790 besuchte die Inseln das erste
amerikanische Schiff, die „Eleanor“, unter Commando des Capitän
Metcalf, zu dessen Mannschaft die beiden in der Entwicklungsgeschichte
des Königreiches bekannt gewordenen Männer Isak Davis und John Jung
sich befanden. Das Schiff hatte seine Boote ans Land geschickt; eines
derselben war, während die Leute im Lande beschäftigt waren, abhanden
gekommen, woraus sich mit den Eingeborenen ein heftiger Kampf
entspann, bei welchem Viele getödtet wurden. Die Mannschaft verliess,
der Uebermacht weichend, eiligst die Gestade, die zwei genannten
Männer, da sie noch nicht anwesend waren, zurücklassend. Der König
liess sie vor sich führen; sie erweckten seine Sympathie, wurden von
ihm freundlichst aufgenommen, angestellt und später Häuptlinge und
Freunde des Königs.

Die gewaltigen Vorbereitungen Kamehámehás entschlossen 1791 den König
Kahikíli von Oahú -- dem die Insel Maui schon genommen war --, sowie
den König Kaéo von Kauai, ihre Kanoflotten zu vereinigen, um einen
energischen Angriff gegen Kamehámehá zu wagen.

Die Verbündeten erschienen vor Hílo resp. der Insel Hawaii, wurden
jedoch sofort von Kamehámehá geschlagen, bis Oahú verfolgt und in der
blutigen Schlacht im Thale von Nuúanú, wo der nicht im Kampfe gefallene
Theil der Schaaren des Kaéo von Kauai und des Kahikíli von Oahú bis auf
den letzten Mann in den Abgrund gestürzt wurden. Kalánikúpuli, der Sohn
Kahikílis, blieb in der Schlacht.

Dieser Sieg machte Kamehámehá zum Besitzer der Insel Oahú und der
ganzen Doppelinsel Maui und es beginnt von diesem Augenblicke an die
gewandte Organisationsthätigkeit des Königs Kamehámehás I.

Zur Vollständigkeit des Inselreiches fehlte ihm nur noch der Besitz der
Inseln Kauai und Nihau, deren Eroberung durch die grössere Entfernung
derselben, die sehr reissenden Strömungen des Oceanes, durch die
Tapferkeit ihrer Bevölkerung und Führer schwieriger erschien. Nach
der Schlacht von Nuúanú 1791 --, wo -- wie schon gesagt -- Alle, die
die blutige Schlacht überlebt hatten, inclusive die Könige Kaéo und
Kahikíli, den Tod durch den Sturz von der steilen Höhe von 1200 Fuss
in den Abgrund fanden, war Kamehámehá König von Oahú, Maui, Hawaii,
Lanaï und Mólokai geworden, und er bereitete sich hierauf mit aller
Anstrengung zur Vervollständigung seiner Kanoflotte vor, um die heftige
Strömung leichter überwältigen zu können und durch eine bessere
Armirung derselben den tapfern König von Kauai und Nihau leichter zu
besiegen.

Im Jahre 1792 im März machte Vancouver seinen ersten, 1793 im März
seinen zweiten Besuch den Inseln und zwar namentlich vor Lahaïna, der
Insel Maui, ankernd. 1795 machte er seinen dritten und letzten Besuch
derselben vor Waikíki, der Insel Oahú, ankernd. Den 6. Dezember 1794
wurde durch die Capitäne der amerikanischen Schiffe „Prince Leboo“ und
des „Jackhall“ die Einfahrt in den Hafen von Honolulu entdeckt, und
glücklich fuhren beide ein und ankerten in demselben.

Bis 1804 verbrachte Kamehámehá im Frieden, seine Kanoflotte, die
sogenannte Péleleú, seine Krieger und die Regierung der eroberten
Inseln mit auffallender Gewandtheit und Weisheit organisirend und sich
zur Eroberung der Insel Kauai vorbereitend.

Während der Besuche der Inseln fand Vancouver die freundlichste
Gesinnung des Königs, und als Erwiderung derselben überreichte er ihm
als Geschenk Vieh aus Californien, das erste Rindvieh des Inselreichs,
aus dem allmälig die Heerden desselben entstanden sind.

Während seines letzten Besuches trachtete der König kurz vor Erneuerung
seiner Kriege gegen Kauai und Nihau, von Vancouver Munition und
Waffen zu erhalten, was ihm jedoch nicht gelang. Vancouver gab dem
hervorragend begabten Könige höchst praktische Rathschläge für seine
Eroberungspläne und die weitere Entwickelung seines Landes.

1801 fand auf der Insel Hawaii eine gewaltige Eruption des Húalalaï,
den nördlichen Theil von Kóna verwüstend, statt, und Kamehámehá
verlegte in Folge dessen seine Residenz von Kailúa, seinem
Lieblingsorte nach Waikíki der Insel Oahú, in unmittelbarer Nähe des
jetzigen Honolulu, bei welcher Gelegenheit das erste Probemanöver der
„Péleleú“-Flotte gemacht wurde.

1802 machte diese Flotte den Weg von Kawaihae auf der Insel Hawaii bis
Lahaïna auf der Insel Maui, 1803 von Lahaïna nach Honolulu, bereit zum
Abgang nach Kauai. 1804 hatte Kamehámehá eine Schaar von 7000 Mann
regulärer Krieger in Waikíki formirt, 27 Schaluppen mit Kanonen armirt,
500 Kriegskanos bemannt und sogar ein Kriegsschiff mit 20 Kanonen
ausgerüstet und erwartete den günstigen Wind, um nach Kauai zu segeln.

Der Nachfolger des Königs Kaéo, der im „Nuúanú“-Thale seinen Tod im
Abgrund gefunden hatte, war dessen muthiger Sohn Káumuálií.

Die mehrere Jahre dauernden Vorbereitungen Kamehámehás bemerkend, war
Káumuálií seinerseits nicht müssig geblieben.

Er hatte seine tapfersten Streitkräfte gesammelt und die Ueberzeugung
gewonnen, dass sein Volk bis auf den letzten Mann entschlossen sei, für
die Selbstständigkeit der Inseln Kauai und Nihau bis auf das Aeusserste
zu kämpfen, und den Entschluss gefasst hatte, im Falle es besiegt
würde, die Inseln zu verlassen, um eine andere zu suchen, wo es sich,
geschützt vor der Eroberungssucht Kamehámehás, niederlassen könnte.
Zugleich war er aber nicht blind gegen die grosse Gefahr, der sein Volk
durch diesen Krieg entgegenging, denn er kannte den unbeugsamen Willen
Kamehámeás, als auch die bedeutende Uebermacht seiner Streitkräfte.
Hiervon abgesehen, hatte er eine gewisse Sympathie für den Charakter
und die Geistesgrösse des gewaltigen Eroberers.

Kamehámehá seinerseits kannte die Tapferkeit der Kauaier und ihre
Fähigkeit, einen einmal gefassten Entschluss auszuführen; er war daher
überzeugt, nur mit grosser Schwierigkeit sie unterjochen zu können.
Auch er hatte Achtung und Sympathie für den tapfern Káumuálií. Diese
Sympathie und die Berücksichtigung der Schwierigkeit des bevorstehenden
Kampfes bewogen ihn, erst auf freundschaftlichem Wege es zu versuchen,
seinen Zweck zu erreichen. Er liess hierzu den König von Kauai und
Nihau zu einer Unterredung nach Oahú einladen.

Káumuálií, auf die Ehrlichkeit Kamehámehás fest vertrauend, nahm die
Einladung zum grossen Leidwesen seines um sein Leben besorgten Volkes
an, und, nachdem er Alles gleichwie vor seinem Tode geregelt und
angeordnet hatte, verliess er Kauai.

Vor Kamehámehá erscheinend, war sein Erstes, ihn um die Ursache seiner
kriegerischen Vorbereitungen zu befragen; er machte ihm Vorwürfe für
die ungerechten Absichten, die er gegen ihn und die Selbstständigkeit
seines Volkes zeige, die er so energisch zu verwirklichen suchte und
schloss mit den muthigen Worten: „O Kamehámehá, wisse, dass, wenn
ich todt, mein Volk noch lebt, welches meinen Tod mit verdoppelter
Hartnäckigkeit rächen wird. An Muth fehlt’s meinem Volke nicht! Wisse
aber auch, dass, wenn Du mich laut Deinem mir gegebenen Versprechen
frei von hier gehen lässt, ich an der Spitze meines tapferen Volkes mit
unverwandtem Muthe Dich bekämpfen werde!“

In dieser Sprache erkannte Kamehámehá einen Mann, wie er sich denselben
früher dachte, von festem Entschluss und voll Muth und antwortete: „Du
bist frei, Káumuálií, heimzukehren. Du bist frei, zu handeln, wie gut
Dir scheint. Du bist mein Gast, und ich danke für Dein mir geschenktes
Vertrauen!“

Hierauf erzählte er ihm, wie er in seiner Jugend, gedrängt von
allen Seiten, als schwacher Häuptling zur Selbsterhaltung sich hat
vertheidigen müssen und dadurch in Kriegsübung und Kriegslust gerathen
ist, dass die Götter ihm sichtlich beigestanden und er durch dieselben
stets siegreich gewesen, dass er -- Dank den Göttern -- die Gruppe der
Inseln mit Ausnahme der Inseln Kauai und Nihau besitze und die beiden
noch fehlenden Inseln auch besitzen muss, und dass er, Káumuálií,
an seiner Stelle dasselbe für das Wohl der gesammten Nation thun
würde, da eine Nation, in kleinen Theilen zersplittert, der Willkür
ihrer Häuptlinge ausgesetzt, nie aus dem Kleinen sich herausarbeiten,
nie eine Nation werden kann und stets im Kleinen klein bleibt. Wenn
er, Kamehámehá, die Inseln Kauai und Nihau nicht erobert, so würden
es seine Nachfolger thun; es müssten die Inseln stets in unruhiger
Erwartung des Kommenden, in beständiger Sorge leben, denn Kauai und
Nihau können nie und nimmer trotz der bekannten Tapferkeit ihres Volkes
und dessen Führer gegen die vereinigten Kräfte der anderen Inseln sich
halten.

Er, Kamehámehá, habe jedoch eine besondere Achtung und Hinneigung zu
ihm, dem tapfern Káumuálií, und will daher die Eroberung seiner Inseln
aufgeben und ihn als König der Inseln Kauai und Nihau anerkennen, wenn
er ihm dagegen verspricht, ihn, Kamehámehá nebst Nachfolger, als seine
Nachfolger anzuerkennen.

Káumuálií, in der Aeusserung Kamehámehás einen festen bestimmten
Entschluss wahrnehmend, zugleich auch der nationalen Anschauungsweise
Kamehámehás beistimmend und im Allgemeinen eine grosse Zuneigung
für den Stifter des nationalen Reiches hegend, ging nicht nur auf
den Vorschlag Kamehámehás ein, sondern, um die Einheit des Reiches
zu begründen, erklärte er sich sofort als Vasall des Königs des
vereinigten Inselreiches von Hawaii, Kamehémehá’s I.

Von diesem Augenblicke an wurde Káumuálií des Königs vertrautester
Freund. Durch diesen Akt hatten die zwei weise denkenden Könige dem
Lande ein neues Blutbad erspart und tausenden Menschen das Leben
erhalten. Letzteres wurde doppelt wichtig, da im selbigen Jahre, d. h.
1804 eine pestartige Seuche, die ahú-laú-o-kua, verheerend unter der
Bevölkerung des Inselreiches wüthete.

Vom Zeitpunkte dieses Aktes an lässt sich die einheitliche Gründung
des Inselreiches von Hawaii rechnen und von diesem Zeitpunkte an auch
die so auffallend rasch sich entfaltende Entwicklungsgeschichte des
Königreiches beginnen.

Den chronologischen Umriss dieser Entwicklungsgeschichte will ich kurz
und bündig aus den besten authentischen Quellen, die mir zu Gebote
standen, zu schildern versuchen und mit der Charakteristik des Königs
Kamehámehá’s I., des Grossen, des Gründers des Inselreiches beginnen.




II. Abtheilung.

    Die Gründung des Königreichs von Hawaii unter Kamehámehá I. --
    Kamehámehá II. während seiner Minderjährigkeit. -- Die Regentschaft.


Kamehámehá I., der Grosse benannt, ist geboren 1736 als Häuptling in
Kokoïki im Distrikte Kohála der Insel Hawaii.

Von der Stellung eines untergeordneten Häuptlings hat er es verstanden,
durch Energie, Ausdauer und Gewandtheit sich zum Herrscher der ganzen
Inselgruppe zu erheben. Er verstand es, sich selbst zu beherrschen,
daher auch über Andere zu herrschen. Durch Grossmuth gegen seine Feinde
und Anverwandte derselben fand er das Mittel, sich oft dieselben zu
Freunden zu machen. Sein ganzes Wesen war genial. Seine Eigenschaften
waren die eines Organisators, als z. B. Entschlossenheit, rascher
Begriff, ausserordentliche Beurtheilungskraft, Menschenkenntniss,
Gerechtigkeit und eine besondere Hinneigung zu Allem, was gross, genial
und edel ist, wie es die Aussprüche Vancouvers und Kotzebues genügend
bestätigen.

Dem Aberglauben war er in seiner Art gleichwie die meisten politisch
genialen Männer der Geschichte ergeben, indem er an die Zeichen einer
seine Thaten leitenden übernatürlichen Kraft, zu deren Ausführung er
berufen war, fest glaubte.

1775 wurde die siebenjährige, in der Entwickelungsgeschichte des
Inselreiches berühmt gewordene Kaahúmanú sein zweites Weib. --
1778 machte er Capitän Cook, der vor Maui lag, einen 24stündigen
Besuch an Bord, wo er die erste Gelegenheit hatte, die neueren
Erfindungen Europas kennen zu lernen und von welcher Zeit an er seine
Eroberungspläne zu entwickeln begann. -- 1782 eroberte er den grössten
Theil der Insel Hawaii durch die Schlacht von Mókuahae. -- 1790 wurde
Keouá von Puna gefangen und getödtet und er alleiniger Herrscher
der Insel Hawaii. -- 1791, durch die Seeschlacht von Hilo und die
Thalschlacht von Nuuanú wurde er alleiniger Herrscher der Inseln Maui,
Oahú, Lanai und Molokai. -- 1792 fand der erste Besuch Vancouvers, 1793
der zweite und 1795 der letzte Besuch desselben statt, durch dessen
Geschenke die Viehzucht auf dem Inselreiche sich zu entwickeln begann.
-- 1797 wurde ihm von seinem ersten Weibe Keopuoláni, der Tochter des
Königs Kalániopuú von Maui, sein Sohn Liholího geboren. -- 1801 war
die „Pelelehú“-Flotte beendet; 1803 sollte dieselbe bereits nach Kauai
abgehen und lag vor Oahú. -- 1804 fand der Vergleich mit dem König
Káumuálii von Kauai und Nihau statt, durch welchen er als Nachfolger
desselben ernannt und Herrscher des vereinigten Inselreiches wurde. --

Nachdem er Herrscher des Inselreichs geworden, bestand seine erste
Handlung in der Ernennung tüchtiger Gouverneure für jede Insel. Die
Gouverneure wurden mit grossen Apanagen ausgestattet, damit dieselben,
zufrieden gestellt, mit mehr Lust und Ausdauer die Anordnungen des
Königs ins Leben rufen sollten. Er regelte das Recht der Fischerei und
der Waldnutzung des Landes. Er nahm die Herstellung und Einrichtung
des Hafens von Honolulu und dessen Befestigung vor. Er suchte mit
ausländischen Ländern in Handelsverbindung zu treten, ausländische
Kaufleute zur Niederlassung im Archipel anzulocken; er legte eine
minime Steuer auf den Import, um die Produktion des Landes zu
entwickeln und um eine reelle Einnahme des Staates zu gründen. Er
forderte die englische Regierung auf, ihm Missionäre zu schicken, um
die Grundsätze der christlichen Religion kennen zu lernen, über die er
bis dahin nur einen unklaren Begriff hatte, indem die beiden höchst
moralischen, strebsamen und intelligenten Jung und Davis, seine treuen
Rathgeber und Factotums, in der Religion wenig bewandert waren, daher
ihm dieselben kein klares Bild über die Grundsätze der christlichen
Religion geben konnten.

Seine Regierung war eine weise; er ermunterte und erleichterte
den Besuch fremder Schiffe, belebte -- und das selbst thätig als
Handelsmann -- den Handel des Sandelholzes, baute mit Hilfe seiner
beiden Freunde Jung und Davis und ausländischer Arbeitsleute Schiffe,
sodass er bald im Stande war, solche mit Sandelholz beladen nach China
zu senden, um von dort Rum, Stoffe und andere Waaren zurückzubringen,
die er alsdann im Lande gegen harte Dollar zu verkaufen verstand und
auf diese Weise in kürzester Zeit zu Staatsmitteln gelangte.

Als das Sandelholz, welches zu der Zeit viel einbrachte, im Inselreiche
abzunehmen begann, befahl Kamehámehá, die jungen Bäume stehen zu
lassen, und als die Häuptlinge ihn fragten, weshalb er dies thue, da er
alt und doch bald sterben müsse und sie es nicht begreifen können, für
wen er die Bäume erhalten wolle, antwortete er ihnen entrüstet: „Ich
habe Söhne, und diesen gehören die jungen Bäume gleichwie ~mir~
die ~alten~!“ Hätten seine Nachfolger ihm gleich gedacht,
so hätten augenblicklich die Inseln noch diese jetzt vollständig
geschwundene ertragreiche Quelle der Einnahmen.

1814 im März wurde ihm ebenfalls von seiner ersten Frau sein zweiter
Sohn Kaúikeaulí geboren.

1817 beendete er die Festungswerke von Honolulu, die 1816 begonnen und
von seinem Feldherrn und Oberhäuptling Kalánimokú erbaut worden waren.

Die Religion des Königreichs war der Götzendienst, und Kamehámehá
I. genoss den Ruf eines Frommen, indem er pünktlich die Formen und
Ceremonien der Religion einhielt. Sein ausgesprochener Wunsch wurde
von der englischen Regierung zu spät erfüllt, um Christ zu werden.
Anstatt ~eines~ Missionärs wurden ~viele~ geschickt, jedoch
erst 1820 nach dem Tode des grossen Königs, der wie durch ein Vorgefühl
getrieben, das liebliche Waikiki verlassen hatte, um nach seinem
Lieblingsort Kailua im Districte Nord-Kona 1819 überzusiedeln, wo er in
seinem 83. Lebensjahre den 8. Mai starb.

Mehrere Wochen wurden demzufolge als „tabú“ erklärt, während welcher
Zeit die schrankenloseste Willkür nach uralter Sitte dem Volke gewährt
wurde. Zahlreiche Opfer an Menschen und Thieren wurden den Göttern
gebracht. Alle Achtungsbezeugungen, die das Heidenthum erdenken konnte,
wurden dem Verstorbenen erwiesen. Sein Körper wurde nach religiösem
Gebrauche den Priestern mit heidnisch heulendem Ceremoniel übergeben,
die die Knochen sorgfältig reinigten, und, nachdem sie das Fleisch
verbrannt, dieselben in kostbare Stoffe hüllten und an einer bisher
unbekannten Stelle, wahrscheinlich im glühenden Schlünde der Péle, d.
h. im Krater des Kiloéa bewahrten.

Wochenlang füllte die Berge und Thäler der Insel heidnischer
Trauergesang. Es schien als ob das finstere Heidenthum, gleichwie
seinen baldigen Untergang -- durch das von Milde und Liebe in seinen
ursprünglichen Grundsätzen leuchtende Christenthum verdrängt -- ahnend,
zur Bestattung des Gründers seines nationalen Reiches, welcher der
eigentliche Urheber der baldigen Vernichtung des Heidenthums gewesen,
den Pomp und die abergläubischen Ueblichkeiten desselben gleichsam wie
zum letzten Male mit grösstem Glanze und Vollständigkeit aufbieten
wollte.

Kamehámehá I. hatte seinen Sohn Líholího als seinen Nachfolger und
seine zweite Frau, die Kaáhúmanú, als Regentin, d. h. als „Kuína-nui“
ernannt.

Nach dem Tode Kamehámehá’s I. zog sich Líholího als Kamehámehá II. nach
Kawaihae auf die Insel Hawaii zurück, um nach herkömmlicher Sitte die
„tabunirten“ Wochen vom bisherigen Wohnort des Verstorbenen entfernt
zuzubringen. Mit ihm zogen seine Frau Kamamalú, die eine Tochter seines
Vaters aus anderer Ehe war, und zwei Concubinen.

Kamehámehá II. war der erste König des Inselreichs, der sich
gewissermassen krönen liess. Es wurde nämlich eine Ceremonie
vollzogen, die ein Gemisch der alten Sitte der sogenannten „poni“ (der
Salbung und Bekränzung der Häuptlinge) und der ~europäischen~
Krönungsceremonie war.

Zwei Tage, nachdem die „tabunirte“ Zeit der Trauer vorüber war, liess
er die Häuptlinge seines verstorbenen Vaters und die Einwohner des
Districts Kóna auf der Insel Hawaii sich versammeln, und als alle
versammelt waren, trat er aus dem „heiau“, d. h. dem Tempel, roth
gekleidet, umhüllt mit dem berühmten Federmantel seines Vaters und dem
„pulúuluú“, d. h. dem „tabú“-Stabe, in der Hand, auf dem Haupte einen
Hut, den ihm der König von England gesandt -- zu beiden Seiten ein
Häuptling schreitend, von denen der eine der Träger der königlichen
Insignie, des „Kahíli“, der andere mit den Speibecken, welcher den
Hauptwürdenträger des Staates vorstellt. Hierauf trat die „kuína-nui“,
die verwittwete Königin Kaahumanú mit den Worten ihm entgegen:
„Behalte, Líholího, die Häuptlinge und Männer Deines grossen Vaters,
seine Kanonen und sein Land, doch Du und ich, wenn es Dir so gefällig
ist, wollen zusammen den Staat im Sinne Deines Vaters regieren!“

Kamehámehá II. war geistig begabt, gefühlvoll, doch leichtsinnig,
wankelmüthig und jung. Er überliess die Regierung des Landes Anderen
und ergab sich den schrankenlosesten Ausschweifungen und der Buhlerei.
Ihm war jeder Zwang zuwider, daher auch der Einfluss der Priester
und die Pflichten des „tabú“. Sein religiöses Wesen schwankte
zwischen dem Einhalten der traditionellen Ueblichkeiten und dem
Verwerfen der religiösen Gebräuche; er wünschte bald die Einführung
des Christenthumes, weil dasselbe den Menschen vom Aberglauben des
Heidenthumes befreien sollte, bald befürchtete er wiederum die
Einführung desselben der moralischen Verpflichtungen wegen. Am liebsten
hätte er sich von jeder Religion losgesagt, wenn er nicht mit seinem
hervorragenden Verstande eingesehen hätte, dass eine Nation ohne
Religion nur die Vernichtung des Wohlstandes ihres Landes herbeiführen
kann. In diesem Kampfe zwischen Sollen und Nichtsollen befand er sich
bis zur „tabunirten“ Nacht der „Kukahi“, den 6. October 1819, wo er den
„tabú“ dadurch brach, dass er zu seinen Weibern eintrat und mit ihnen
speiste.

Es soll dieser sein Entschluss mit der Einwilligung der geistreichen,
im Sinne Kamehámehá’s I. regierenden „kuina-nui“, der Kaáhumanú,
stattgefunden haben, um dem, den Fortschritt der Nation hemmenden
Einfluss der Priester ein Ende machen zu können.

Dieser wichtige Akt des Königs kam dem Lande und namentlich den
Priestern höchst unerwartet; letztere sahen in demselben eine ernste
Gefahr für das Bestehen ihrer bisherigen unbeschränkten Macht, da die
Wirkung des königlichen Beispieles auf die Nation eine unzweifelhaft
~gegen~ sie gerichtete werden würde.




III. Abtheilung.

    Bruch der Priester mit dem König. -- Sturz des Heidenthums. - -Das
    Christenthum fasst Wurzel. -- Kamehámehá II. und die Regentschaft.
    -- Tod des Königs. -- Kamehámehá III. unmündig. -- Tod der
    Regentin. -- Ihre Nachfolgerin.


In Folge des vorhin erwähnten Aktes des Königs sammelten die Priester
sofort ihre Anhänger, um die Zeit zu benutzen, wo der König nach
Brechung des „tabú“ sich Orgien hingegeben, um denselben zu beseitigen
und an seine Stelle den fest an den traditionellen Glauben haltenden
Vetter des Königs Kekuaókaláni zu erwählen.

Kekuaókaláni stellte sich in Hawaii mit seiner excentrischen, jedoch
höchst tapferen Frau, der Manóno, an die Spitze einer beträchtlichen,
durch die Priester begeisterten Schaar.

An die Spitze der königlichen, mehr regulären Krieger war Kalánimóku,
ein alter Krieger und Genosse Kamehámehá’s I., ernannt worden.

In der Schlacht bei Kuámoó auf Hawaii 1820 im Januar siegte Kalánimóku;
und Kekuaókaláni nebst seiner muthig kämpfenden Frau blieben unter den
Todten.

Die Folge dieses Sieges war eine für das Heidenthum vernichtende; da
die Nation fest auf die Hülfe der Götter in diesem für sie so wichtigen
Ereignisse rechnete und keine Hülfe wahrnahm und schon längere Zeit
sich dem Zweifel und dem Unglauben hinzugeben neigte, loderte plötzlich
ihr Aerger gegen die bisher als unfehlbar geglaubten Götter in hellster
Flamme auf. Es wurden nicht nur mit verzweifelter Verachtung, und als
Lüge angesehen, alle Zeichen und Tempel ihres Götzendienstes -- und
das ohne Befehl des Königs -- vernichtet, sondern auch die Zauberer
und Priester verfolgt und in den Bergen, wohin sie mit den Insurgenten
geflohen waren, sammt dem Oberpriester, dem bis dahin als göttlich
gehaltenen „Kuáwa“, zumeist ermordet. Und ~ein~ Tag hatte genügt,
um das Volk zu bewegen, in glühendem Hasse und mit begeistertem Eifer
das, was seine Urväter seit undenklicher Zeit und was es noch vor einem
Tage als unantastbar heilig gehalten, zu vernichten. Dieser Tag des
Januar 1820 wurde demnach der Tag der Befreiung des Inselreichs von
dem Joche des finstern Heidenthums und der Tag des Aufganges und des
Einzuges des leuchtenden Christenthumes in dasselbe.

Der König Kamehámehá II. war durch einen Akt, der nur durch seine
Wollust und seine religiöse Indifferenz hervorgerufen wurde, die
unwillkürliche Ursache dieses wichtigen Ereignisses geworden. Es
verdankt die Nation dieses Ereigniss eigentlich ihrer regierenden
Gewalt, der energischen, willenskräftigen Kaáhúmanú, welche, die
Nothwendigkeit dieses Ereignisses einsehend, es indirekt hervorgerufen
hatte.

1820 den 4. April landeten aus Amerika kommend die ersten
congregationellen Missionäre und zwar ein Jahr nach dem Tode
Kamehámehá’s I., drei Monate nach der Vernichtung der Götzen in
Kawaihae auf der Insel Hawaii. Bei ihrer Landung hauchte ihnen
sozusagen die Luft des Inselreiches im Namen der Nation zu: „Unsere
Inseln sind im Frieden, das System der Gräuel des „tabú“ ist
gebrochen, die Götter und die Lüge sind vernichtet, die Tempel
derselben zerstört! Kommt! bringt uns die Moral, lehrt uns Gott und
die Wahrheit kennen und helft uns den Tempel der wahren Liebe, der
Nächstenliebe, erbauen!“

Diesen Missionären wurde das Recht zu landen gestattet, jedoch die
Erlaubniss zu bleiben und sich niederzulassen nicht gegeben, da
Kamehámehá II. resp. die Kaáhumanú befürchtete, dass, da Kamehámehá
I. die englische Regierung gebeten hatte, Missionäre zu senden, die
benannte Regierung es übeldeuten könnte, wenn man amerikanischen
Missionären den Voreinlass gestattete. Sie hiess jedoch umgehend die
Häuptlinge sich versammeln und hielt Rath. Mr. Jung, der treue Freund
und Begleiter Kamehámehá’s I., als Amerikaner, setzte der Versammlung
auseinander, dass die Grundlage der Religion Amerikas und die Englands
als christliche ein und dieselbe sei und beruhigte die Zweifel
derselben soweit, dass der König resp. seine Regierung die Erlaubniss
zum Sichniederlassen der Missionäre den 18. April 1820 formell gewährte.

Im selbigen Jahre kehrte der erste Walfischfahrer in den erst von
Kamehámehá I. eröffneten Hafen von Honolulu ein, und bald wurde
derselbe die beliebteste Station dieser Schiffe, dem sie auch vor allen
bis dahin benutzten Häfen der Inseln den Vorzug gaben.

Den 18. April landeten die ersten amerikanischen Missionäre, die
ebenfalls Congregationalisten waren, in Honolulu. 1821 wurde das erste
christliche Bethaus daselbst eröffnet. Bis 1822 ging es ziemlich
langsam mit dem Fortschritt der Missionäre. Der Hauptgrund dessen lag
nicht nur in der Indolenz und der Indifferenz der Nation, sondern mehr
in der Erwartung derselben, dass das Haupt ihrer Regierung und ihre
Häuptlinge ihnen mit gutem Beispiel vorangehen würden.

Den 7. Januar 1822 wurde die erste nationale Druckerei in Honolulu
eröffnet, und es erschienen die ersten gedruckten heiligen Bücher der
Missionäre in Hawaii’scher Sprache. Der König zog eigenhändig die
erste und der Oberhäuptling Keoúmóku die zweite Platte des ersten
Druckversuches ab.

Im Jahre 1823 den 25. April überfluthete ein Lavaauswurf des
Kilauéa-Beckens eine Strecke von 12 Meilen bis zum Ocean verwüstend.

Den 27. April 1823 landete die zweite Compagnie amerikanischer
Missionäre in Honolulu, und mit ihr begann die Wirkung der Missionäre
im Lande eine rege zu werden.

Trotz des friedlichen Entgegenkommens der Kaáhumanú den in das Land
ziehenden Missionären gegenüber, ungeachtet ihrem ausdrücklichen
Wunsche, dass das Volk und dessen Häuptlinge den Missionären Achtung
erweisen, deren öffentlichen Reden mit Aufmerksamkeit zu lauschen
und das Lesen und Schreiben erlernen sollten, war sie selbst
merkwürdigerweise den Missionären nicht zugänglich und verkehrte mit
ihnen gar nicht, fand aber die Möglichkeit, ihre öffentlichen Reden
kennen zu lernen und folgte ihrem Schalten und Walten unbemerkbar mit
grösster Aufmerksamkeit.

Der Grund dieser Zurückhaltung lag, glaube ich, in dem Wunsche der
Regentin, sich und dem Volke ohne Ueberstürzung Zeit zu reiflicher
Ueberlegung zu geben. Sie selbst wollte erst den Unterschied
verschiedener christlicher Religionen genauer kennen lernen, um erst
nach dem Erlangen einer Ueberzeugung mit eigenem Beispiele und alsdann
mit der ganzen Kraft ihres gewaltigen Einflusses zu Gunsten des
Christenthumes zu wirken.

Den 27. November 1823 verliess der König nebst seiner Frau, der Königin
Kamámalú, begleitet von seinem Bruder Boki nebst Frau, den Häuptlingen
Lilihá und Kékoanása, das Inselreich, um auf dem zu diesem Zweck
gemietheten Walfischfahrerschiffe, dem „Aigle“, -- unter Commando des
Capitäns Starbuck -- das Cap Horn umfahrend, der Einladung des Königs
Wilhelm IV. zu folgen und nach England zu segeln.

Es war das erste Mal, dass ein König das Inselreich verliess.

Nach einem kurzen Aufenthalt in Rio de Janeiro (Brasilien) landete der
König nebst Begleitung im Mai 1824 in London, wo er vom König auf das
Gastfreundschaftlichste aufgenommen wurde.

Der schroffe Wechsel des Klimas und der Lebensweise wirkten tödtlich
auf den König und die Königin. Er starb den 8. und sie den 13. Juli
1824. Ihre Leichen brachten Boki nebst Begleiter auf der englischen
Fregatte „Blonde“ unter Commando des Capitän Lord Byron nach Honolulu,
wo sie den 4. Mai 1825 eintrafen. Zur Zeit, als der König in London
starb, liess sich seine und seines Nachfolgers Mutter, die erste Frau
Kamehámehá’s I., Kéopúoláni, taufen.

Im August desselbigen Jahres, d. i. 1824 benutzte George Kaúmuálií,
Sohn des verstorbenen Königs von Kauai, der, wie schon früher
erwähnt, als seinen Nachfolger Kamehámehá I. ernannt hatte, die
Abwesenheit des Königs in London, um zu versuchen, der Insel sich
wieder zu bemächtigen. Er war nämlich nach dem Tode seines Vaters
als privilegirter Gouverneur von Kauai mit dem vollsten Vertrauen
des Königs ernannt worden. Dieses Vertrauen vergalt er, unterstützt
von der seiner Dynastie treuen Bevölkerung, mit dem Aufstand. Die
Vorbereitungen der Kauaier hatten schon im Mai die Regentin bewogen,
einen neuen Gouverneur in dem Oahú-Häuptling Kahalaía zu ernennen.
Den 8. August stürmte George mit seinen Schaaren Waiméa, den Sitz
des Gouverneurs, trotz seiner 2 Kanonen und der Feuergewehre seiner
Mannschaft resultatlos, indem die Kugeln meist über die Feinde
wirkungslos hinwegflogen. Der Gouverneur von Maui, Hóapíli, ein Vetter
der Regentin, kam zu Hülfe, stürmte die Verschanzungen der Kauaier, und
nach einer kurzen Schlacht zwang er George nebst seinen Schaaren zu
fliehen, und, sie verfolgend, schenkte er ihnen nach alter Sitte keinen
Pardon. Viele Tage hindurch wurden ohne Ausnahme Alt und Jung, Weib und
Kind niedergemetzelt. George entkam, in die Berge sich flüchtend, und
ergab sich erst später, als er in Rücksicht auf seinen verstorbenen
Vater begnadigt worden war.

An Stelle des Kohalaía, dafür, dass er saumselig in seiner
Verwaltung gewesen und nicht zur rechten Zeit die Vorbereitungen der
Aufständischen gehemmt hatte, wurde Kaíkioéwa, ebenfalls ein Vetter
der Regentin, als Gouverneur der Insel Kauai ernannt, dessen erstes
Werk darin bestand, die noch am Leben gebliebenen Aufständischen in die
anderen Inseln zu versetzen.

Nach dem Tode des Königs wurde sein minderjähriger Bruder Kauikeadúli
als Kamehámehá III. proklamirt. Die Káahúmanú setzte ihre Regierung als
Regentin für den minderjährigen König fort.

Bald nach Rückkehr Bokis mit den Leichen des Königs und der Königin aus
England, bekannte sich die Regentin zum christlichen Glauben und wurde
in Honolulu congregationalistisch getauft.

Dieser Akt wirkte auf die Verbreitung des Christenthumes im Inselreiche
rascher als die Arbeit eines Jahrhunderts der Missionäre gewirkt
hätte. In Schaaren stellten sich die Leute zur Taufe und zum Glauben
an den „akuá-oiaio“ (den wahren Gott). Schulen wurden errichtet,
die erstaunlich rasch der Bevölkerung, Alt und Jung, das Lesen und
Schreiben beibrachten. Denn zum Verwundern ist es, dass gegenwärtig es
kaum noch Einen im Inselreiche giebt, der nicht zu lesen, schreiben und
zu rechnen versteht.

Im selbigen Jahre wurde die Presbyterianer Kaiwahae-Kirche, an der
jetzigen Ecke der „King“- und „Punch-bowl“-Strasse gelegen, eröffnet,
der der höchst thätige und für die Verbreitung seines Glaubens als
wahrer Christ wirksame Pastor H. Bingham vorstand.

Von diesem Augenblicke an unterstützten die Regentin, als auch die
Häuptlinge die Missionäre, beförderten mit glänzenden Resultaten die
Befestigung des christlichen Glaubens im Inselreiche durch Gründung
christlicher Schulen und Kirchen, und man kann annehmen, dass vom
Januar 1820, d. h. seit der Niederlage der Priester, und der Schaaren
des Kekuáoókaláni in der Schlacht von Kuámoó das Bestreben der damals
noch heidnischen Regierung und der Wille des damals noch heidnischen
Volkes zum progressiven Fortschritte der Missionäre vereint zu wirken
begonnen haben.

Weder die Regierung, noch das Volk haben je den Missionären einen
Widerstand entgegengestellt. Sie haben im Gegentheil dieselben stets
ermuthigt, ihre allein seligmachende Lehre der Vergebung, der Milde,
der brüderlichen Nächstenliebe im Lande zu verbreiten, indem die
Majorität der Bevölkerung ihren Versammlungen andächtig beiwohnte.

Eine Schwierigkeit nur und einen bedeutenden Widerstand fanden die
Missionäre in der brutal ungebildeten Opposition der im Inselreich
damals lebenden oder sich zeitweilig aufhaltenden weissen Bevölkerung,
die sich Christen nannten und unter denen die rohen Walfischfänger
namentlich ihre wirksamsten Gegner waren. Die Missionäre, um einen
gesunden christlichen Glauben einzuführen, mussten mit aller Macht
dahin streben, auch die moralische Tendenz desselben so rein wie
möglich zu importiren und nach Möglichkeit es zu verhüten suchen,
dass die dem christlichen Glauben so widersprechenden Gewohnheiten
und eingeschlichenen Ueblichkeiten der weissen Race mit dem reinen
Glauben eingeschmuggelt werden: Gewohnheiten und Ueblichkeiten, die
den christlichen Glauben bekanntlich so bedeutend unter den stolzen
selbstbewussten Trägern des christlichen Banners „der weissen Race“
gelockert haben. Unter diesen Gewohnheiten und Ueblichkeiten spielt
die wichtigste Rolle im sichtlichen Verfall unserer Moralität der
Alkohol, der soweit die gegenwärtige Generation dämonisch gefesselt
hat, dass wir sozusagen einer Seuche verfallen sind, der sogenannten
„Alkohol-Pest“, was keiner, der in der Welt gelebt, beobachtet und
gefühlt hat, bestreiten kann.

Das Einschmuggeln dieses Giftes befürchtend, bewogen die Missionäre
die Regierung, die Einfuhr von Spirituosen zu erschweren und, wenn
möglich, zu verbieten, da der Genuss derselben durch das Beispiel der
Walfischfänger sich fühlbar unter den Eingeborenen verbreitet hatte.
Desgleichen lag ihr Bestreben darin, die Regierung zu bewegen, die
durch die Walfischfänger in das Land gebrachte Sitte der Prostitution,
die im Lande zur vollständig öffentlichen schamlosen Gewohnheit
geworden war, zu verbieten.

Wie sehr die Walfischfahrer sich gegen die Tendenzen der Missionäre,
die sie unter dem Volke lächerlich zu machen suchten, sträubten, liegt
in folgenden schamlosen Beispielen:

1825 im Oktober lag z. B. vor Lahaïna (Insel Maui) der britische
Walfischsegler „Daniel“ vor Anker; entrüstet über die von der
Regierung der Inseln unerwartet günstig aufgenommenen Vorschläge der
Missionäre, sammelte sich dessen Mannschaft, um mit bewaffneter Hand
die Missionäre zu zwingen, ihren Einfluss auf die Regierung in Hinsicht
auf die Moralität aufzugeben und versuchte mit Gewalt, ihre Gelüste zu
befriedigen. In stark angetrunkenem Zustande forderten sie drohend die
Häuptlinge und das Volk auf, den Missionären kein Gehör zu schenken und
nach früherer gemüthlicher Sitte den Frauen und Töchtern des Landes den
Zutritt auf ihre Schiffe zu gestatten; die Regierung hatte nämlich in
Folge der Vorstellung seitens der Missionäre ein strenges Verbot gegen
diese Unsitte erlassen und zur Bekräftigung desselben als Grundlage
des Reichsgesetzes die zehn Gebote proklamirt, und es gelang ihr nur
durch Energie, den Ausbruch von Gewaltthaten der rohen Bande gegen die
Missionäre abzuhalten.

Aehnliche Fälle fanden unter britischen, amerikanischen Schiffen,
namentlich Walfischfahrern derselben, noch öfters statt, der
gewaltigste jener Fälle ist der von 1826 im Januar, wo das den
Vereinigten Staaten gehörige Walfischfängerschiff „Delphin“ im Hafen
von Honolulu vor Anker lag. Die angetrunkene Mannschaft desselben
landete nämlich bewaffnet, belagerte im vollsten Sinne des Wortes die
Wohnung der Missionäre, forderte brutal die augenblickliche Annullirung
der Gesetze und die Wiedererstattung der alten Gewohnheiten an das
Volk. Da die Missionäre die lärmende Bande nicht beschwichtigen
konnten, so sagten sie ihnen, dass es nicht von ihnen, sondern von
der Regierung abhänge, ihren Forderungen Folge zu leisten, worauf die
Bande kühn unter Anführung ihres Capitänlieutenants John Percival
vor dem Haus des kranken Gouverneurs der Insel, Kalanimokú, erschien
und dasselbe belagernd ihre Forderung stellte. Nach einem scharfen
Handgemenge wich sie jedoch der allmählich zunehmenden Uebermacht des
Volkes, nachdem sie die Fenster und Thüren des Hauses zertrümmert und
die sie zu beruhigen suchenden Missionäre brutal behandelt hatte.

1827 lag vor Lahaina (Insel Maui) das britische Handelsschiff „John
Palmer“. Die Mannschaft brachte sich -- scheinbar mit Gewalt -- Frauen
auf das Schiff. Hoapíli, der energische, mannhafte Gouverneur der
Insel, der Held der Schlacht in Kauai gegen den Prätendenten George,
liess umgehend auf Grund des Gesetzes von 1825 den Capitän des Schiffes
höflichst auffordern, sofort die Frauen wieder ans Land zu befördern,
erhielt jedoch hierauf eine spöttische höchst unmoralische Antwort.
Hoapíli war nicht der Mann, dem Furcht eingeflösst werden konnte, er
benutzte den Augenblick, wo der Capitän ans Land gekommen war, um
denselben arretiren und sein Boot confisciren zu lassen. Der Capitän,
scheinbar unterthänigst, erbat sich die Erlaubniss -- die ihm natürlich
gestattet wurde --, einige Anordnungen seinem Schiffe geben zu dürfen.
Diese Anordnung bestand im Befehl, dass, im Fall er nicht innerhalb
einer Stunde wieder an Bord erscheine, die Mannschaft die Stadt zu
beschiessen habe, was denn dieselbe auch nach Ablauf einer Stunde
pünktlich erfüllte, ohne jedoch dem Orte einen erheblichen Schaden
zu verursachen. Der Capitän wurde endlich unter dem Versprechen, die
Frauen sofort ans Land zu schicken, entlassen. Kaum an Bord, lichtete
er die Anker und segelte mit den Frauen nach Oahú resp. dem Hafen von
Honolulu.

Die oftmaligen Wiederholungen solcher Excesse wirkten missstimmend auf
die ausländische Bevölkerung der Inseln, namentlich der von Honolulu.
Die Schiffsbesitzer und einige Handlungshäuser waren meist entrüstet
über das sogenannte moralische Gesetz der Dummheit, welches ihre
Seeleute vollständig unwillig machte, und wurden beängstigt durch die
Zeitungs-Artikel der Vereinigten Staaten, die die Handlungsweise
der betreffenden Schiffe auf das Strengste rügten. Sie traten mit
Heftigkeit und fast drohend auf und forderten von der Regierung die
sofortige Annullirung der proklamirten Gesetze, die ihrem Geschäfte nur
nachtheilig seien, und forderten die Bestrafung gewisser Missionäre für
ihre das Volk unnütz aufregende Demonstration und falsche Denunciation
im Auslande. Ihr Auftreten war ein derart gebietendes und drohendes,
dass viele Häuptlinge der Ruhe wegen oder -- eingeschüchtert -- geneigt
waren, den Forderungen nachzugeben oder zu Gunsten derselben auf die
Regierung zu wirken.

Die Regentin war bis dahin verhältnissmässig sehr zurückhaltend und
scheinbar inaktiv gewesen. Die Geneigtheit einiger Häuptlinge, den
barbarischen Forderungen eines Theiles der europäischen Bewohner
Honolulus nachzugeben, bewog sie, den Reichsrath sofort zu berufen,
um die Sache reiflich zu besprechen, einen definitiven Beschluss zu
fassen und wirksame Massregeln zu treffen, damit diesen unheilvollen,
eigenmächtigen Auftritten ein für alle Mal eine gesetzliche Schranke
statuirt würde, die die Wiederholung derselben unmöglich machte.

Einstimmig wurde -- Dank dem unerschütterlichen Willen der Regentin
-- definitiv beschlossen, die Missionäre und die neuen Gesetze der
Moralität unveränderlich zu schützen. Dieser Entschluss des Conciliums
wurde gedruckt und proklamirt. Den folgenden Tag erschienen formell
in vollster Uniform der englische Consul Mr. Buckle, der Capitän des
schon früher, 1825, erwähnten Schiffes „Daniel“, einige ausländische
Kaufleute und zwei Häuptlinge bei der Regentin und forderten die
Bestrafung des Missionärs Richard. Die Antwort der Regentin war fest
und bestimmt verneinend, und sie schloss mit der Erklärung, dass die
Wirkung der Ansichten der Ausländer und Eingeborenen über diese ihre
festverneinende Antwort und den Entschluss, die Missionäre und die
moralischen Gesetze in Schutz zu nehmen, gleich der der wilden See
gegen den festen Felsen sein würde.

1828 den 30. März landete die 3. Compagnie der amerikanischen
Missionäre und wurde von der Regierung auf das Freundlichste
bewillkommt.

1829 wurde eine Proklamation im Namen des Königs durch die Regentin
erlassen, in welcher die seit 1825 bestehenden Gesetze des Inselreiches
der Art erklärt wurden dass dieselben eine ausnahmslose Wirkung
auch auf die Fremden und Nichteingeborenen des Landes in vollster
Kraft haben sollten. Diese Gesetze enthielten die erforderlichen
Massregeln gegen Vergehen als: Mord, Diebstahl, Verkauf von spirituösen
Flüssigkeiten und Substanzen, Entweihung des Sonntags, Hazardspiel,
Ehebruch, Polygamie, Polyandrie u. s. w.

Gegen diese Proklamation protestirten sofort viele Bewohner der Insel
fremder Nationalität, die sich nicht unter die Hawaii’sche Jurisdiction
stellen wollten. Doch mussten sich dieselben trotz ihres Protestes, der
vollständig unberücksichtigt geblieben war, in Folge des unbeugsamen
Willens der Regentin Káahúmanú den Gesetzen fügen. Den 19. Oktober
1829 traf noch obendrein ein officielles Schreiben vom Präsidenten
der Vereinigten Staaten von Amerika an die Regierung ein, welches den
König resp. die „Kuína-nui“ Káahumanú für die reellen, so eingreifenden
Reformen und die Einführung des christlichen Glaubens, der im Lande
sich so überraschend erfolgreich verbreitet beglückwünschte und ferner
die Hoffnung ausdrückte, dass die Fremden im Königreiche -- und dass
namentlich die amerikanischen Bürger in demselben -- gleichwie die
Eingeborenen den herrschenden Gesetzen des Landes unterworfen werden
würden.

Von 1829 bis 1838 waren keine neuen Gesetze creirt worden, die
bestehenden jedoch wurden den Eingeborenen und den fremden
Nationalitäten des Landes eingeschärft und allmählig zur Gewohnheit,
was dadurch erleichtert war, dass die Regierung eine absolute
Monarchie, d. h. des Königs Wort Gesetz war.

1831 den 7. Juni landete die 4. Compagnie amerikanischer Missionäre,
und in demselben Jahre im September wurde die erste Hochschule des
Inselreiches in Lahaïna eröffnet.

Von 1831 bis 1832 wurde das Fort Lahaïna erbaut.

Den 17. Mai 1832 landete die 5. Compagnie amerikanischer Missionäre und
bald darauf den 5. Juni 1832 starb die energische „Kuína-nui“ Káahúmanú
als eine ihrem Lande unvergessliche Regentin, der die Nation das erste
Stadium ihrer Entwickelung verdankt.

Als ihre Nachfolgerin, d. h. als „Kuína-nui“ wurde die Tochter
Kamehámehás I., die Kinau, unter dem Namen Káahúmanú II. erwählt. Sie
war seit 1827 im October an den Oberhäuptling Kékuánaóa vermählt.

Im Juni desselben Jahres fand eine gewaltige Eruption des Kilauéa und
zugleich des „Mauna-lóa“-Gipfelkraters statt.

Nach dem Tode der Káahúmanú I., sich seiner Volljährigkeit nähernd,
erlöst von der strengen moralischen Aufsicht und Leitung der
Verstorbenen, ergab sich der jugendliche König der Depravation und
namentlich dem Trunke. Beeinflusst von einer nichts weniger als
moralischen europäischen Umgebung, die meist gegen die neu eingeführten
Gesetze des Reiches gestimmt war und den Zweck verfolgte, durch die
Depravation des Königs auch das Land allmälig wieder in die früheren
ungebundenen Verhältnisse desselben zu versetzen, näherte er sich
immer mehr und mehr der Anschauungsweise der Feinde der öffentlichen
Ordnung und ermuthigte dadurch die Hoffnungen seiner Umgebung. Diese
Hoffnungen schienen sich auch schon wirklich erfüllen zu wollen. Das
Beispiel des Königs zeigte allmälig einen gewaltigen Umschwung in dem
noch frisch umgewandelten Geiste des Volkes. Schwelgerei und Akte der
Demoralisation fanden wieder statt ungeachtet der ernsten Mahnungen
und Bemühungen der Missionäre, es zu verhüten. Es schien als ob die
jahrelangen Bemühungen der Káahúmanú I. und ihre weisen Einrichtungen
verschwinden sollten.




IV. Abtheilung.

    Volljährigkeit des Königs Kamehámehás III. -- Die „Kuina-nui“ Kinau
    und ihre Regierung. -- Kamehámehá III. giebt eine Constitution. --
    Seine Regierungszeit. -- Sein Tod.


1833 im März übernahm Kamehámehá III. als Volljähriger die Regierung
und die Kinau blieb als „Kuína-nui“ d. h. als Premier und leitete als
solche anfänglich allein die Regierung, da der König fast beständig in
Orgien sich befand und wenig oder gar nicht sich um jene kümmerte.

In selbigem Jahre erschien die 6. Compagnie amerikanischer Missionäre,
und 1834 den 2. Januar wurde das weibliche Seminar von denselben in
Wailúka auf der Insel Maui und zugleich die zweite Hochschule in Hilo
(Insel Hawaii) in Gegenwart der Kinau eröffnet.

1834 den 14. Februar erschien das erste Blatt, in Hawaii’scher Sprache
gedruckt, die Zeitschriften: „Lama-Hawaii“ in Lahaïna (auf der Insel
Maui) und „Kúnau-Hawaii“ in Honolulu.

1835 den 6. Juni landete die 7. Compagnie der amerikanischen Missionäre.

Die grenzenlos zunehmenden Ausschweifungen des Königs hatten zur Folge
die geringere Wirksamkeit der Gesetze und den allgemeinen Glauben an
die vollständige Vernichtung der glänzenden Resultate der Kaahúmanú I.

1836 jedoch zum grossen Erstaunen Vieler änderte sich das Wesen
des Königs unerwartet plötzlich. Ueber die ernsten schon merklich
in der Bevölkerung fühlbaren Folgen seines unmoralischen Beispiels
erschreckend, erliess er den Befehl, dass die Gesetze von 1829
ausnahmslos gegen Jedermann in strengste Kraft wieder treten sollten,
und bemühte sich selbst von diesem Augenblicke an, einen dem früheren
vollständig entgegengesetzten Lebenswandel einzuschlagen. Leider hat
der Trunk eine fest haftende Eigenschaft, die nicht leicht dem Willen
nach beseitigt werden kann. Begabt, gutmüthig, von grundehrlichem
Charakter sah der König die Gefahr ein, fühlte aber auch die Schwäche
der menschlichen Natur, suchte daher durch Handlungen und Thätigkeit
seine Leidenschaft zu ersticken.

Dieses Gefühl des Königs benutzte die hochbegabte, jedoch fanatisch
protestantische Kinau, um ihn zu bewegen, die Verfolgung des allmälig
sich mehr und mehr verbreitenden römisch-katholischen Glaubens wieder
zu beginnen.

Schon im Jahre 1819, im August, als die französische Corvette
„l’Uranie“ vor Kawaihae und später vor Honolulu ankerte, bekehrten sich
heimlich zum katholischen Glauben die Brüder des Königs, Kalánimokú und
Bóki, und wurden mit einigen ihrer Anhänger durch den Abbé de Quellin,
den Geistlichen der Corvette, auf dem Schiffe getauft.

1827 trafen die ersten katholischen Missionäre in Honolulu ein; es
waren die Väter Augustin Bachelet als apostolischer Präfect der
Sandwichinseln und Short nebst diversen Kirchendienern. Die Landung
wurde ihnen durch den Protest der protestantischen Missionäre von
der Regierung verweigert. Das Schiff ging ab; die geistlichen Herren
jedoch blieben auf der Insel. Die Káahúmanú I. war damals auf der Insel
Hawaii. Durch Bókis Einfluss wurde den Vätern das Predigen ermöglicht,
und es gelang ihnen auffallend rasch, eine kleine Gemeinde zu bilden.
Leider verliess 1828 im Dezember Boki Honolulu, um auf den Südseeinseln
Sandelholz zu suchen, mit welchem er seine erschöpfte finanzielle Lage
durch ein rentables Geschäft mit China zu verbessern hoffte. Mit zwei
Briggs ging er ab und ist nie wiedergekehrt. Sein Verschwinden that der
katholischen Sache einen erheblichen Schaden, da die Gemeinde in ihm
ihre einzige kräftige und einflussreiche Stütze verlor.

Die protestantischen Missionäre waren während dieser Zeit nicht
müssig gegen die ihnen erwachsende Gefahr geblieben, indem sie die
Káahúmanú. I. nach Hawaii über den Vorfall benachrichtigten und sie auf
die entstehende Gefahr für das Bestehen der protestantischen Kirche
aufmerksam machten.

Mit ihrer Rückkehr nach Honolulu, die die Missionäre bedeutend
antrieben, änderte sich plötzlich die Lage der katholischen Gemeinde
auf der Insel Oahú. Sie erkannte sofort die bedeutende Wirkung der
Priester auf das Volk und -- beeinflusst durch die protestantischen
Missionäre und auf das Zureden der sehr protestantischen Kinau --
entschloss sie sich die Priester aus dem Lande zu verweisen und
die Gemeinde zur Annahme des Protestantismus, wenn es erforderlich
würde, zu zwingen, da zwei Religionen im kleinen Reiche ihr zuviel
erschien. Sie verbot den durch ihre Menschenfreundlichkeit, durch
ihre Pflichttreue allgemein geachteten Priestern das Predigen, befahl
ihnen, ihre Capellen sofort zu schliessen und bedrohte mit strengster
Strafe die Gläubigen, wenn sie ihrem Glauben treu bleiben würden.
Die Ausführung dieser Drohungen wurde noch durch die in dieser Sache
hauptsächlich wirkende Kinau verschärft; keine Nachgiebigkeit, keine
Entschuldigung fand statt. Mit oft grausamer Strenge wurde der Wille
der Regierung, wenn gleich mit geringem Erfolge unausgesetzt bis 1831
ausgeführt.

Die Ursache des Misserfolges der protestantischen Tendenz der Regierung
in dieser Sache lag in den katholischen Geistlichen, die das Land nicht
verliessen, mit aufopfernder Geduld, Selbstverleugnung und Liebe die
Verfolgten trösteten und sie zum Festhalten an ihrem Glauben soweit
ermunterten, dass die Gemeinde trotz der Verfolgung -- wenn nicht
öffentlich, so doch heimlich -- statt abzunehmen an Zahl wuchs.

Die Kinau, dieses spürend, überredete die Regierung, ein Schiff auf
Kosten des Staates zu miethen und die katholischen Missionäre höflichst
nach Californien abzuführen, um dadurch endlich die zähe Gewalt ihres
Einflusses zu beseitigen. Die Brigg „Wawerley“ unter Commando des
Kapitän W. Summner war accordirt worden, und steuerte im Jahre 1831
mit den Missionären nach Californien.

Zu derselben Zeit und das zum Glück der von ihren Seelsorgern
getrennten Gemeinde trafen zwei Schiffe aus Chili ein, deren
Commandore, katholischen Glaubens, sofort nach ihrer Ankunft für die
hartgedrängte und verfolgte Gemeinde bei der Regierung des Landes
energische Fürsprache einlegten und dieselbe auf die Möglichkeit
einer Intervention katholischer Grossstaaten aufmerksam machten und
namentlich ihr zu beweisen verstanden, dass der römisch-katholische
ebenfalls ein und zwar der älteste christliche Glaube sei; dass 1819
schon sich durch den Abbé de Quellin eine katholische Gemeinde im Lande
gebildet habe, zu deren Seelsorge in Folge der Schritte des Abbé in
Rom vom Papst die nach Californien abgeschickten katholischen Priester
gesandt worden waren. Dank ihrer gewandten Fürsprache gelang es ihnen,
die Verfolgung aufzuheben.

Infolge dieser Schritte der chilenischen Commandore bestand eine
scheinbare Toleranz des römisch-katholischen Glaubens auch während
der Regierungszeit der Kinau bis 1836. Im Innern jedoch und das von
den protestantischen Missionären zunehmend beeinflusst, wartete sie
nur auf einen günstigen Augenblick und eine fassbare Ursache, um ihre
fanatische Idee der Verfolgung und Ausrottung des katholischen Glaubens
für die Bildung einer einheitlichen protestantischen Kirche des Landes
zu realisiren.

Als nun 1836 König Kamehámehá III., erschreckt über den Einfluss,
den das Beispiel seines ausschweifenden Lebens auf das Volk gehabt,
erschreckt über die durch jenes entstandene Missachtung der Gesetze,
den Befehl ertheilte, die bestehenden Gesetze ohne Ausnahme in ihre
vollste Wirkung wieder treten zu lassen, und er sich selbst und seine
Leidenschaften durch Thätigkeit und rege Handlungen zu bemeistern
suchte, unterwarf er sich vollständig dem Willen der energischen jedoch
religiös tendenziösen Kinau.

Diesen Augenblick benutzte hastig die kluge Regentin, um ihren Plan
einer einheitlichen Kirche des Reiches endlich durchzusetzen. Sie
bewog den König, hierzu seine vollste Thätigkeit zu entfalten.

1836 wurde demnach die Verfolgung der katholischen Gemeinde mit
verdoppelter Energie wieder begonnen; doch merkwürdigerweise
brachte die Vorsehung der Verfolgung wieder Schwierigkeiten und der
unglücklichen, jedoch seit 1831 gewachsenen Gemeinde eine Hülfe zur
Standhaftigkeit, durch die den 30. September des Jahres stattfindende
Wiederlandung in Honolulu des Paters Robert Walsh, aus Valparaiso
kommend. Die Kinau erliess sofort den Befehl, ihn nicht landen und,
wenn er es gethan, wieder an Bord des Schiffes führen zu lassen. Der
englische Consul jedoch nahm sich seiner als Britten an und stellte ihn
unter brittischen Schutz. Der Pater Walsh blieb in Honolulu, jedoch mit
dem ausdrücklichen Verbote zu predigen.

1837 den 4. Februar vermählte sich der König mit der Kaláma, was eine
überaus günstige Wendung in der Lebensweise des Königs hervorrief
und ihm die Bemeisterung seiner Leidenschaften, namentlich die
Entfernung seiner ihn so schädlich beeinflussenden Junggesellenumgebung
erleichterte.

Im selbigen Jahre den 9. April landete die 8. Compagnie amerikanischer
Missionäre und fast zur selbigen Zeit d. h. den 17. April landeten
zur grossen Freude der katholischen Gemeinde die 1831 auf der Brigg
„Wawerley“ verschickten Geistlichen Bachelet und Short wieder in
Honolulu. Sofort wurde ihnen natürlich von der Regentin der Befehl
ertheilt, wieder an Bord ihres Schiffes sich zu begeben und das
Land, da sie 1831 schon aus demselben ausgewiesen waren, für immer
zu verlassen. Diese weigerten sich und wurden demnach mit Gewalt auf
die Brigg „Clementine“ gebracht, der der Befehl ertheilt wurde, das
Inselreich ~sofort~ zu verlassen. Der Besitzer der Brigg, Capitän
Dudoit weigerte sich seinerseits, da er noch Ladung zu empfangen hätte,
sofort abzusegeln und auf den wiederholten Befehl es zu thun liess
er die Flagge seiner Brigg nieder und überliess sein Fahrzeug -- der
Gewalt weichend -- der Regierung von Hawaii mit Protest und Stellung
einer Forderung von 50,000 Dollar als Schadenersatz für die quasi
gewaltsame Abnahme des Schiffes. Die Sache blieb fraglich bis zum 10.
Juli des Jahres, der Zeit, wo die französische Fregatte „Venus“ des
Capitän Du-Petit-Tours im Hafen von Honolulu erschien.

Der Capitän, mit echt französischem Eifer, nahm sofort seinen
Landsmann, den Capitän der „Clementine“, die katholischen Geistlichen
und im Allgemeinen die Sache der katholischen Gemeinde des Inselreiches
in Schutz. Seiner energischen Fürsprache gelang es, die Befreiung der
„Clementine“, und die Erlaubniss für die Priester zu erhalten, bis zu
einer nächsten Schiffsgelegenheit zu landen. Mit diesem Resultate war
er für den Augenblick zufrieden, wollte aber der katholischen Gemeinde
effectivere Hülfe durch die französische Regierung nachträglich
verschaffen.

Den zweiten November landeten zum grossen Entsetzen der Kinau in
Honolulu der katholische Bischof von Nicopolis, M. Maigret, und der
Pater Murphy, ebenfalls aus Valparaiso kommend. Ihnen wurde zu landen
nicht gestattet, und sie kauften sich d. h. Maigret und Bachelet
eine Brigg und segelten, die Väter Short und Murphy mitnehmend, den
23. November zu den Südseeinseln, auf welcher Reise Bachelet starb.
Der Pater Walsh blieb allein im Inselreich zurück und das nur, weil
er brittischer Unterthan war. Wären die anderen auch brittische
Unterthanen gewesen, so wäre ihnen das Bleiben ebenfalls ermöglicht
worden, da der Hauptagitator und Intrigant gegen die katholische
Gemeinde und ihre Priester ein gewisser Mr. Bingham, ein fanatischer
Engländer, war.

Während dieser religiösen Streitigkeiten der Regierung hatte auch die
vulkanische Unterwelt des Inselreiches keine Ruhe; den 7. November
nämlich wiederholte sich das Phänomen des Mai 1819 durch eine noch
bedeutend gewaltigere, sich mehrfach wiederholende Ebbe und Fluth.
Dieses Phänomen zeigte sich in folgender Art:

Um 6 Uhr Morgens zog sich plötzlich das Wasser in Honolulu bis 8 Fuss
unter sein Niveau, die Umgebung der Insel und sämmtliche Riffe trocken
legend; die Fische am Grunde waren todt. Bald stieg das Wasser lärmend
wieder und hatte in 24 Minuten die normale Höhe der Fluth erreicht,
um nach kurzweiligem Stillstand sich wieder bis auf 6 Fuss unter sein
normales Niveau zurückzuziehen. Es wiederholten sich diese abnorme Ebbe
und Fluth in Intervallen von 28 Minuten bis zum 8. November um 12 Uhr.

Auf der Insel Maui zeigte sich dasselbe Phänomen und das zur gleichen
Zeit wie in Honolulu auf der Leeseite der Insel, während auf der
Luvseite derselben der Ocean sich auf circa 20 Klafter zurückzog, um
darauf rasch in Form eines gewaltigen Walles zurückzukehren und Alles,
was ihm in den Weg kam, vernichtend mit sich fortschwemmend.

Auf der Insel Hawaii in Hílo fand dasselbe statt. Der grösste Theil des
Hafens war plötzlich trocken gelegt und bedeckt mit todten Fischen.
Eine Unmasse Neugieriger eilte zum Hafen das sonderbare Schauspiel
anzusehen, als plötzlich -- gleichwie in Maui, doch noch gewaltiger --
ein Wasserwall lärmend und zwar mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 8
Meilen die Stunde und 20 Fuss über das normale Niveau sich erhebend
zurückkehrte und, das Land überfluthend, alle Menschen, alles Vieh, die
Häuser und Gärten und Alles, was sich in seinem Lauf vorfand, in seinen
wälzenden gewaltigen Strudel vernichtend erst in das Land und dann mit
sich wieder zurück in den Ocean zog. Ein Erdbeben war weder vor noch
nach diesem Phänomen zu spüren; es wurden nur heftigere Bewegungen des
Kilauéa-Kraterbeckens, stärkere Dampfqualme, neue Spaltenbildungen
und plötzliches Schwinden der Glühfeuer desselben wahrgenommen.
Dieses Phänomen hatte dem Inselreich bedeutend viel Menschenleben und
Eigenthum gekostet und ist unter die gewaltigsten Naturerscheinungen
des vulkanischen Inselreiches zu stellen.

Den 8. November hatten sich, wie gesagt, die vulkanischen Umtriebe
wieder beruhigt, die religiösen der Regierung von Hawaii jedoch
nicht. Den 18. December 1837 nämlich wurde der Wille des Königs
veröffentlicht, durch welchen auf Grund dessen, dass das Königreich zu
klein, um zwei Religionen zu haben, das Lehren, so auch das Bestehen
des katholischen Glaubens ein für allemal gesetzlich verboten wurde und
Jeder, der sich vom Tage dieser Veröffentlichung ab gegen dies Verbot
-- ob Ausländer oder Inländer -- vergehe, der gesetzlichen Strafe
verfällt. Die Norm der Strafe für jedes einzelne Vergehen dieser Art
wurde pro Person auf 100 Dollar und für jeden landenden katholischen
Geistlichen oder Missionär auf 10,000 Dollar unter Confiscation des
Schiffes, welches den betreffenden Geistlichen in das Königreich
gebracht, festgestellt.

Zum Glück für die wieder bedrängte katholische Gemeinde und für die
endliche Ruhe des Landes starb 1838 den 5. April die Kinau oder
Káahúmanú II., und ihr folgte als „Kuína-nui“ oder als „Premier“
Kékaulúohí, um das Steuer des jungen Staates in einer für das Land
politisch bald sehr verwickelten Zeit zu übernehmen.

Den 2. September 1838 wurde Lydia Kámakaehá, Schwester des
gegenwärtigen Königs, Kalakaua I., geboren.

Den 10. Juli 1839 in Folge der Schritte des Capitäns Du-Petit-Tours
und in Folge späterer Nachrichten über die bedrängte Lage der
katholischen Gemeinde des Königreiches von Hawaii erschien die
Corvette „l’Artemise“ unter Commando des Capitän Laplace vor Honolulu.
Der Capitän überreichte seine Legitimationen und forderte im Namen
der französischen Regierung über die Gründe der Ausstossung der
katholischen Priester eine Erklärung, und nachdem er dieselbe erhalten,
verlangte er vom Könige eine sofortige Proklamation der religiösen
Toleranz im Königreiche, die sofortige Befreiung der nur ihres Glaubens
wegen gefangen gehaltenen Glieder der katholischen Gemeinde, die
sofortige Einräumung gleicher Rechte derselben mit der protestantischen
und zum Aufbau einer katholischen Kirche in Honolulu einen dazu
geeigneten Platz. Zur Sicherstellung der Erfüllung dieser Forderungen
sollte die Regierung bei dem Capitän resp. der französischen Regierung
den Betrag von 20,000 Dollar deponiren. Diese Forderungen waren als
Ultimatum gestellt mit dem Hinweis, dass der Nichterfüllung derselben
eine sofortige Beschiessung der Stadt und die Besitznahme der Insel
erfolgen würde.

Es blieb natürlich dem Könige nichts Anderes übrig als die nicht
übertriebenen, jedoch energisch gestellten Forderungen anzunehmen. Der
Gouverneur der Insel, Kékuanaóa, überbrachte dem Capitän Laplace die
geforderte Caution von 20,000 Dollar, und der König unterzeichnete
einen laut der Forderungen der französischen Regierung gestellten
Vertrag, durch welchen der römisch-katholischen Kirche für ewige Zeiten
die freie Ausübung ihres Cultus genehmigt wurde. Zu bemerken ist hier,
dass gegenwärtig die Zahl der römisch-katholischen Bevölkerung gleich
der der protestantischen im Inselreiche ist.

Im Januar 1840 starb ein wahrer Verfechter des Guten, der Gouverneur
von Maui, Hoapíli. Zu gleicher Zeit wurde die adelige Schule in
Honolulu unter Leitung eines Mr. Cooke eröffnet. Im Mai 1840 landete
wieder der Bischof Maigret nebst zwei Priestern auf der „Clementine“
und legte den Grundstein zu der aus Korallensteinen erbauten Kathedrale
in Honolulu. Zur Messe und namentlich zu seinen Predigten strömte das
Volk und trat in Massen zum katholischen Glauben über.

Den 10. Mai 1840 erschien die erste gedruckte Ausgabe der Bibel in
Hawaiier Sprache.

Im August des Jahres, missmuthig über die Erfolge der katholischen
Kirche, verliess der Hauptagitator gegen dieselbe und die rechte Hand
der verstorbenen Kinau, Mr. Bingham, nebst Familie für immer das
Inselreich, um sich in den Vereinigten Staaten niederzulassen, was den
protestantischen Missionären zu grossem Verlust und den katholischen zu
grossem Vortheil gereichte.

Kámehámehá III., gefesselt durch den Einfluss der Missionäre,
war eigentlich glücklich, durch einen unübertriebenen Zwang der
französischen Regierung von dem Verfolgen der römisch-katholischen
Kirche befreit worden zu sein. Von Herzen gut, liebevoll, gerecht und
liberal hasste er diese grundlose Verfolgung und hatte nie die Ansicht
der verstorbenen Kinau getheilt und hatte sich, wie schon gesagt, nur
durch den Trieb nach Handlungen und überhaupt Beschäftigung, um seine
Leidenschaften zu bekämpfen, der antikatholischen Tendenz hingegeben.
Nach der Beseitigung dieser jahrelangen Calamität des Landes ging
er mit doppeltem Eifer an die Effectuirung eines von ihm jahrelang
überdachten Planes, nämlich: dem Lande auf Grundlage der Bibel eine
constitutionelle Verfassung zu geben.

Den 8. October 1840 wurde die Verfassung vom Könige unterschrieben,
besiegelt und proklamirt. Durch diesen Akt erschwerte Kámehámeha III.
bedeutend die Erfüllung der sich gewaltig regenden Gelüste einiger
Grossstaaten und einiger Fürsprecher im Lande, die Inseln zu annektiren.

Die Hauptpunkte der Constitution waren in das sogenannte „blaue Buch“
eingetragen, in welchem ausserdem sämmtliche „Penal-Gesetze“ über
Verbrechen im Allgemeinen und „Strafengesetze“ der Gerichtshöfe beider
Instanzen, „Gesetze der Geschworenengerichte“, die „Regulationen der
Landrechte“, „des Fischereirechtes“, „die Regulationen der Gesetze
über Vermögensverfügungen“, „Gesetze über Schuldencollekten“,
„Gesetze über Interessen, Gewichte, Maasse u. s. w.“, kurzgesagt die
Regulirung sämmtlicher in einem civilisirten Staate erforderlichen
Gesetze verzeichnet waren. Es fehlten nur die Handelsgesetze, deren
Ausarbeitung noch nicht beendet war.

Die Hauptpunkte der constitutionellen Verfassung bestanden in:

    1) der Deklaration der Rechte des Volkes und seiner Häuptlinge,

    2) der Deklaration über den dem Volke zukommenden Schutz,

    3) der Auseinandersetzung der Verfassung,

    4) der Auseinandersetzung der Principien der gegenwärtigen Dynastie,

    5) der Definition der Stellung und der Rechte des Königs,

    6) der Definition der Stellung und Rechte des Premiers (Kuína-nui),

    7) der Definition der Stellung und Rechte der Gouverneure der
    Inseln,

    8) der Definition der Stellung und Rechte der Oberhäuptlinge
    (alii), deren 14 an der Zahl 1840 waren, gegenwärtig keiner mehr am
    Leben ist,

    9) der Definition der Stellung und Rechte der repräsentativen
    Körperschaft (Abgeordnetenhaus),

    10) der Definition der Stellung und Rechte der legislativen
    Körperschaft (legislative Versammlung),

    11) der Definition der Stellung und Rechte der Steuerbeamten,

    12) der Definition der Stellung und Rechte der Richter und
    Gerichtshöfe,

    13) der Definition der Stellung und Rechte des Oberrichters und des
    Obergerichtshofes (Supreme court),

    14) der Definition der Rechte zu Veränderungen der Constitution.

Zur Einführung der constitutionellen Verfassung betheiligten sich mit
selbstaufopfernder Mühe und gelungenem Resultate

    a. als Finanzminister Dr. Judd, ein Amerikaner, bisheriger
    Missionsarzt der amerikanischen Missionäre,

    b. als Minister des Aeussern M. R. C. Wyllie, ein Schotte,

    c. als Minister der Justiz und Oberrichter M. W. L. Lee, ein
    Amerikaner,

    d. als Minister des Innern M. J. Jung, der Freund Kámehámehás I.,

    e. als Minister der Volksaufklärung M. Armstrong,

    f. M. E. H. Allen als Nachfolger des Dr. Judd in den Finanzen.

Im selbigen Jahre fand wieder eine Eruption des Kilauéa-Kraterbeckens
statt, deren Lava einen Umfang von 20 Meilen in der Breite verwüstete
und sich bei Nanaúalé in den Ocean ergoss.

Den 8. October, wie gesagt, gab der König seinem Lande eine
constitutionelle Verfassung, und bald nach der Proklamation derselben
fand gleichsam zu ihrer Probe im Fort von Honolulu den 20. October die
erste gesetzliche öffentliche Hinrichtung und zwar eines Häuptlings mit
seinem Diener statt, dessen Name Kamanáwa war, der seine Frau mit Hülfe
seines Dieners vergiftet hatte. Es war durch diesen Fall dem Volke
der sichtliche Beweis gegeben, dass die neuen Gesetze keine Ausnahmen
zulassen und dass der Häuptling laut derselben dem niedrigsten Mann im
Volke als Verbrecher gleichgestellt ist.

Kámehámehá III. verdankt das Land durch die constitutionelle Verfassung
die so überraschend schnelle Entwickelung des Inselreichs zu einem
civilisirten Staat.

Leider blieb jedoch der König treu dem ihn dominirenden Einflusse der
amerikanischen Missionäre, die seine Wirksamkeit bedeutend lähmten
und dadurch die von ihm sehnlichst gewünschten rascheren Erfolge der
Constitution hemmten. Demungeachtet hatte die Constitution ~das~
sofort erzielt, dass die Eigenmächtigkeiten der Missionäre und sogar
die des Königs unmöglich gemacht wurden, indem die Regierung des
Landes, auf feste Gesetze gegründet, durch letztere einen gewaltigen
Schutz gegen die selbstsüchtigen Elemente des Landes fand.

Dieses hatte der durch und durch national gesinnte, trotz seiner
Leidenschaften edle, seines Landes liebevoll gedenkende König, indem er
seinen zu Einflüssen so geneigten Charakter und seine eigenen Schwächen
kannte, eingesehen und zum Wohle der Nation in Berücksichtigung dieses,
die festesten Schranken durch die constitutionelle Verfassung sich und
Anderen auferlegt.

Wie schon gesagt -- der Einfluss der Missionäre auf den König war
ein grosser. Als Amerikaner republikanisch gesinnt und als Patrioten
wirkten sie nachtheilig auf die so rasch aus dem heidnischen
Barbarismus zur Civilisation sich ausgebildete Nation. Ihre
ursprünglich nur geistliche Stellung hatten sie nämlich allmälig zu
einer rein politischen umgewandelt. Ihr Streben wurde mehr und mehr
auf den Vortheil der Vereinigten Staaten von Nordamerika und dadurch
weniger auf die Erhaltung der Selbstständigkeit der Nation und des
Inselreiches von Hawaii gerichtet.

Als sie in das Land kamen, erschienen sie der Nation als dem Lande
ergebene Wesen, die für das Wohl desselben und des Volkes mit
Selbstverleugnung in Liebe und Aufopferung sich hingeben wollten.

Diesen anfänglich und auch später -- was ihre moralisch-religiöse
Einwirkung auf das Volk betrifft -- verdienten Ruf, benutzten
sie leider als Deckmantel gegen ihre politischen rastlosen
Umtriebe. Ihre politische Wirksamkeit erhielt erst einen
vollständig öffentlichen Charakter seit dem Eintreffen der
Vereinigten-Staaten-Entdeckungsexpedition in Honolulu im September
1840 und seit dem Augenblick, wo in Folge der durch sie provocirten
Verfolgung der römisch-katholischen Geistlichen resp. des
römisch-katholischen Glaubens die französische Regierung energisch
gegen diese Verfolgung auftrat und scheinbar die Gelüste zeigte,
das Inselreich annektiren oder gleich Tahiti unter französisches
Protectorat stellen zu wollen.

Die Befürchtung daher, dass Frankreich die erste Gelegenheit benutzen
werde, diese Absicht zu erfüllen, oder dass England, um diesen Schritt
Frankreichs zu vereiteln, die Annexion oder das Protectorat sich
erzwingen werde, brachte regeres Leben und das öffentliche Auftreten in
die politische Wirksamkeit der Missionäre zu Gunsten der Vereinigten
Staaten hervor. Sie stellten dem Könige einerseits die Gefahr einer
eigennützigen Annexion Frankreichs oder Englands in den grellsten und
die Unmöglichkeit eines Widerstandes des kleinen Reiches ohne Hülfe
eines Grossstaates in den düstersten Farben vor, anderseits suchten sie
ihm die Liberalität, die Uneigennützigkeit und die stets freundlichen
Beziehungen der Vereinigten Staaten fassbar zu machen. Sie verstanden
gewandt den König zu überzeugen, dass nur durch ein Bündniss mit
den Vereinigten Staaten resp. ein Protectorat derselben ein fester
Schutz dem Inselreich gegen die die Entwicklung des Landes hemmenden
Gelüste Frankreichs und Englands geboten sei. Auf diese Weise bewogen
sie den König, ihrer Ansicht -- zum grossen Schrecken des Volkes --
beizustimmen und sich bereit zu erklären, die erforderlichen Schritte
zu diesem Zweck zu thun.

Den 21. Mai 1842 traf die 9. Compagnie der amerikanischen Missionäre
ein und wurde zur gleichen Zeit vom König das „Oahú-Collegium“ als
Schule für die Kinder der Missionäre in Punahú in der Nähe von
Honolulu eröffnet.

Wie ungern sich der König zu dem von den Missionären ihm
vorgeschlagenen Schritt, sein Reich unter das Protectorat der
Vereinigten Staaten zu stellen, entschloss, zeigte sich dadurch, dass
er den 8. Juli 1842 den Missionär Richards und seinen Adjutanten
Haalílio zu diesem Zwecke absandte, jedoch mit dem Befehl, keine
bindenden Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten einzugehen und vor
Allem erst England, Frankreich und Belgien zu besuchen, um von den drei
Staaten im Namen seiner Regierung eine schriftliche Anerkennung der
unantastbaren Selbstständigkeit des Königsreichs von Hawaii zu erwirken
und die benannten Staaten namentlich darauf aufmerksam zu machen,
dass das Inselreich durch seine ins Leben gerufene constitutionelle
Verfassung und seine Reformen die vollständigste Kraft in sich selbst
zu besitzen glaubt, unter civilisirten Staaten sich selbst zu regieren.

Den 21. September 1842 traf die 10. Compagnie der amerikanischen
Missionäre ein.

Auf Grundlage der vorhin erwähnten Aufträge des Königs verliessen die
Abgesandten Honolulu und erreichten das glänzende Resultat, dass die
Vereinigten Staaten, England, Frankreich und Belgien im Verlauf des
Jahres 1843 das Inselreich als selbstständiges Königreich anerkannten
und demselben ihren Schutz gegen jedes Gelüst irgend eines Staates,
dasselbe zu annektiren zusagten -- Zustimmungen, die im Verlaufe des
Jahres 1844 documentirt worden sind.

Während dieses glückliche Resultat in Amerika und Europa von den
Gesandten bearbeitet und endlich 1843 erreicht wurde, und bevor die
Nachricht davon in Honolulu bekannt geworden, sollte jedoch der
arme König und sein Volk eine sonderbare, den Resultaten seiner
Gesandtschaft widersprechende Zeit durchmachen.

Der brittische Gesandte nämlich in Honolulu, Mr. Charlton, verliess
gleich nach Abfahrt der Gesandtschaft ebenfalls Honolulu -- wie er
angab -- geschäftlich nach Südamerika reisend. In Valparaiso angelangt,
verklagte er die Regierung von Hawaii bei der dortigen brittischen
Marinebehörde, demzufolge die Fregatte „Carysfort“ unter Commando
des Lord George Paulet zur Regelung der Entschädigungsfrage des Mr.
Charlton nach Honolulu abgesandt wurde. Sie traf den 11. Februar 1843
in Honolulu ein. Der König war gerade infolge sogenannter asthmatischer
Zufälle zur Erholung auf der Insel Maui. Lord Paulet überreichte sofort
nach Ankunft seine Legitimation dem Gouverneur der Insel, Kekuánaóa,
nebst einem Schreiben an den König mit dem Befehl, dasselbe sofort dem
König zu senden und ihn anzuweisen, dass er sich umgehend in Honolulu
zu stellen habe, da er -- Lord Paulet -- nur mit dem Könige selbst
verhandeln wolle.

Den 16. Februar traf der König ein und Lord Paulet übersandte ihm
folgende Forderungen mit dem Hinweis, dass wenn bis 4 Uhr des folgenden
Tages er dieselben nicht bedingungslos angenommen haben würde, er
sofort die Stadt bombardiren und einnehmen lassen werde.

Die dem König gestellten Forderungen waren folgende:

    1) die augenblickliche Aufhebung der Beschlagnahme von Mr.
    Charltons Besitzungen,

    2) die Rückgabe der dem Mr. Charlton von der Regierung streitig
    gemachten Landstrecke,

    3) den Bevollmächtigten des Mr. Charlton, Mr. Simpson, für alle
    entstandenen und noch entstehenden Unkosten zu entschädigen,

    4) die augenblickliche Anerkennung des Mr. Simpson als
    Stellvertreter des brittischen Consuls,

    5) Stellung einer Garantie in Geld darauf, dass fernerhin keine
    brittischen Unterthanen mit Ausnahme der Verbrecher gefänglich
    eingezogen werden dürfen,

    6) Stellung einer Garantie in Geld für die gesetzliche Untersuchung
    der Klage des Hauses H. Skinner & Co.,

    7) die sofortige Zusammenberufung eines Geschworenengerichtes zur
    Schlichtung sämmtlicher Streitfragen der brittischen Unterthanen
    gegen die Regierung. Von den Geschworenen sollten die Hälfte vom
    brittischen Consul gewählt sein.

Der König musste der Gewalt sein Recht opfern; er sandte den 18.
Februar den Premier Kekaúluohí zu Lord Paulet, ihn benachrichtigend,
dass, obgleich seine Regierung den 8. Juli des Jahres einen
ausserordentlichen Bevollmächtigten nach London gesandt um daselbst
die bestehenden Streitfragen der Regierung von Hawaii gegen einige
brittische Einwohner des Inselreiches auf friedlichem Wege zu
schlichten, und, obgleich einige der Forderungen Lord Paulets so
ernstlicher Natur für das kleine und arme Land sind, dass die
Bewilligung derselben das Land zu ruiniren drohe, er doch sein Recht
der Uebermacht weichen lassen muss und daher auf die Forderungen --
jedoch nur provisorisch -- eingehen will, indem er gegen dieselben
protestirt und das ausdrückliche Recht sich vorbehält, diesen seinen
Protest der Königin von England resp. der brittischen Regierung zur
Entscheidung vorlegen zu lassen.

Dieser Erklärung folgten gegenseitige „Salute!“ und zum 25. des
Monats wurde die Zusammenkunft zwischen dem König und Lord Paulet
festgesetzt, an welchem Tage letzterer die Summen der Garantien und der
Entschädigungen bestimmen wollte.

Diese Zusammenkunft fand auch wirklich am 25. statt und schloss mit der
das Volk überraschenden, jedoch vom König wohlbedachten Cedirung des
Inselreiches an England. Die Summen der Garantien und Entschädigungen
nämlich, die Lord Paulet feststellte, waren so abnorme, dass Kamehámehá
III. nicht nur die Ungerechtigkeit, sondern auch das bis aufs
Lächerliche übertriebene derselben begriff und daher kurz und klar Lord
Paulet erwiderte, dass das Land auf diese Forderungen nicht eingehen
könne, da es nicht die Mittel zur Erfüllung besitze und dass er in
Folge der plötzlichen Ueberrumpelung keinen andern Ausweg finde, als
provisorisch sein Königreich der Krone von England zu cediren.

Er erliess eine schon von ihm, da er das Kommende vorausgesehen
hatte, verfertigte Proklamation an das Volk, in der er die Ursache
seines Entschlusses erklärte und die Bevölkerung mit dem Hinweis
einer nur kurzweiligen Cession seiner Rechte tröstete, seine
gegenwärtige schwere Stellung schilderte und seine Ueberzeugung von der
Gerechtigkeit der Königin von England namentlich betonte.

Zu gleicher Zeit erliess Lord Paulet ebenfalls eine Proklamation an
das Volk, in der er die Fahne Brittanniens als im Lande machthabende
entfaltete und das Volk als von nun an englische Unterthanen
beglückwünschte. Der Inhalt der Proklamation war folgender:

    1) dass die Leitung der Regierung des Inselreichs dem König,
    seinen Häuptlingen und den bestehenden Regierungsorganen desselben
    überlassen bleibt, soweit es die Interessen des Landes und der
    eingeborenen Bevölkerung betrifft. Was jedoch die Ausländer und was
    namentlich die brittischen Unterthanen im Inselreiche anbelangt,
    so sollen deren Angelegenheiten der inappellablen Obrigkeit einer
    Commission unterworfen werden; diese Commission soll bestehen aus:
    dem König oder seinem Stellvertreter als Vorsitzer, Lord Paulet,
    Mr. Dancan, Mr. Forbes, Mr. Macay und dem Lieutenant Frère.

    2) die bestehenden Gesetze des Landes verbleiben in ihrer Kraft.
    Die vom Könige oder den Häuptlingen fernerhin neuproklamirten
    Gesetze treten wie bisher in Kraft, jedoch nur für die Eingeborenen.

    3) die Revenüen des Staates werden wie bisher von Angestellten
    des Königs collektirt, jedoch die Rechnungen derselben müssen der
    Commission zur Durchsicht und Begutachtung vorgelegt werden.

    4) die Schiffe des Inselreichs müssen, wann und wohin erforderlich
    zum Dienste Ihrer Majestät der Königin von England gestellt werden.

    5) kein Verkauf oder Tausch von Land oder Eigenthum darf vom 25.
    Februar 1843 an bis zum Eintreffen der Entscheidung Englands wegen
    der Cedirung des Inselreiches stattfinden.

    6) alle bestehenden bona fide-Abmachungen des Königs oder des
    Premiers sollen vom 25. Februar an als ungültig angesehen werden.

In die Commission ernannte der König als seinen Stellvertreter Dr. Judd.

Den 10. Mai des Jahres reichte Dr. Judd im Namen des Königs einen
Protest gegen die Eigenmächtigkeiten Lord Paulets der Commission ein,
und den 11. kündigte er seinen Austritt aus der Commission derselben
an. Dieses that er, um den König von jeder ferneren Verantwortung zu
befreien, in die die eigenmächtige Handlungsweise der Commission ihn
unwillkürlich hätte ziehen können.

Die Commission setzte dem ungeachtet ihr ruchloses Treiben schamlos
fort, bis endlich den 2. Juli das englische Schiff „Hazard“ unter
Commando des Capitän Bill aus Tahiti und die Verein.-Staat.-Fregatte
„Constitution“ unter Commando des Capitän Kearney, aus China kommend
vor Honolulu ankerten.

Kearney protestirte augenblicklich im Namen seiner Regierung erstens
gegen die Abtretung des Inselreichs an England und zweitens gegen die
lächerliche Handlungsweise der Commission, durch welche den Interessen
der amerikanischen Bürger des Inselreiches Schäden entstanden.

Zu dieser Zeit war der König in Lahaïna auf der Insel Maui, wohin er
sich seit der Abtretung des Königreichs zurückgezogen hatte, und Lord
Paulet befand sich geschäftlich in Hilo auf der Insel Hawaii.

Den 16. Mai erschien Lord Paulet in Honolulu und nach Empfang des
Protestes Kearney’s sandte er ein Schiff nach Lahaïna mit dem Befehl,
den König sofort nach Honolulu zu bringen.

Der König kam nicht, sandte statt dessen einen Protest an die
Commission gegen die ungesetzliche, dem Wortlaut des Cessionsvertrages
widersprechende Handlungsweise derselben und die Eigenmächtigkeiten
Lord Paulets.

Den 25. Juli traf der König in Honolulu ein und den 26. erschien das
brittische Linienschiff „Dublin“ unter Commando des Admirals Thomas aus
Valparaiso kommend.

Den 27. Juli fand eine Zusammenkunft des Admirals mit dem Könige
statt, den 28. eine längere Conferenz, während der der Admiral die
vollste Liebenswürdigkeit und Achtung dem Könige erwies und im Namen
der englischen Regierung erklärte, sofort dem Wunsche des Königs und
seines Volkes zu willfahren und die Flagge von Hawaii dem Königreich zu
restituiren.

Den 31. Juli 1843 nach circa fünfmonatlicher verworrener
Interimsregierung des Lord Paulet fand die formelle und öffentliche
Restituirung der Hawaii’schen Flagge und der Selbständigkeit des
Königreiches statt. Diese Feier wurde auf der sonnigen Fläche des
reizenden Waikíki in Gegenwart des Königs und des Admirals Thomas,
zahlreicher Ausländer mit ihren Damen, der Notabeln des Landes und des
jubelnden Volkes vollzogen.

Der König hielt mit freudestrahlendem Auge eine begeisterte Rede, in
welcher er seine Dankbarkeit für die gerechte und edle Handlungsweise
des Admirals, seine Freude über die Restituirung der nationalen
Selbstständigkeit des Landes, seinen Stolz über die glückliche Rettung
desselben aus der unerwartet plötzlich ihn überrumpelnden Eventualität
betonte und seinen Willen äusserte, alle seine Kräfte aufzubieten,
damit die Behörden des Landes die Gesetze gegen Jedermann gerecht und
unparteiisch handhaben sollten. Er schloss seine Rede mit den Worten:
„Uá mau ke éa o ka aina i ka póno!“ (d. h. das Leben des Landes sei
wiedergegründet im Gutthun!).

Dieser Ausspruch ist das nationale Motto des Königreichs und der 31.
Juli ein alljährlich öffentlich national gefeierter Festtag geworden.

Der Admiral Thomas in seiner Gegenrede dankte für die freundlichen
Erwähnungen des Königs, die er eigentlich nicht verdiene, da er nur die
Pflicht der Gerechtigkeit erfüllt habe; er versicherte den König und
das Volk der unveränderlichen Freundschaft der Königin von England,
deren sehnlichster Wunsch stets sein wird, dass Seine Majestät der
König Kámehámeha III. in seiner weisen Regierung stets als unabhängiger
Souverän betrachtet werde u. s. w.

Sonderbar war es, dass gerade zur Zeit, als Lord Paulet den 25. Februar
1843 das Königreich so plötzlich für die Krone Englands annektirte,
die Hawaii’sche Gesandschaft in London die besten Resultate ihrer
Mission zu erreichen schien, da den 3. Juli, wie schon gesagt, Belgien,
Frankreich, England und die Vereinigten Staaten von Amerika die
Unabhängigkeit des Königreichs anerkannt hatten.

Die ungerechte, eigenmächtige Handlungsweise des Lord Paulet wurde
jedoch dem Lande ein glücklicher Zufall, da dieser Akt dasselbe
aus der unsichern Lage einer vollständig unbestimmten politischen
Stellung gezogen und, ohne es zu beabsichtigen, das Land vor einer
faktischen Annektirung gerettet hatte. Denn wäre Paulet nicht so rasch
und energisch aufgetreten, hätte er die Sache nur bei einer Drohung
bewenden lassen und erst definitive Befehle aus England erwartet, so
hätte der über alle Maassen verblüffte und von den amerikanischen
Missionären und der amerikanischen Partei im Lande in seiner Noth
doppelt stark beeinflusste König sich leicht veranlasst gefühlt, sich
und sein Land sofort dem Schutze der Vereinigten Staaten zu übergeben,
wodurch eine Annektirung des Landes unzweifelhaft gefolgt wäre. Es
ist demnach sehr glaublich, dass die auffallende Handlungsweise Lord
Paulets in Berücksichtigung dieser Voraussicht stattgefunden hat.

Im Juli 1843 entlud sich ein starker, jedoch kurz andauernder Auswurf
des Mauna-Lóa, ohne beträchtliche Verwüstungen zu hinterlassen.

Ungeachtet dessen, dass den 28. November 1844 die Unabhängigkeit und
Selbstständigkeit des Inselreiches von Belgien, Frankreich, England
und den Vereinigten Staaten dokumentarisch anerkannt worden war, und
ungeachtet der glücklichen Wendung der sonderbaren Handlungsweise
des Lord Paulet durch den Admiral Thomas, hörten die Missionäre der
Vereinigten Staaten, deren Zahl durch die den 15. Juli des Jahres
eintreffende 11. Compagnie derselben zugenommen hatte, nicht auf, den
König für die Cession des Königreiches an die Vereinigten Staaten zu
beeinflussen. Sie suchten, um eine wirksamere Unterstützung hierin zu
erlangen, die Häuptlinge des Landes für ihren Zweck zu gewinnen.

In demselben Jahre fand der erste Export von Seide statt und zwar
197 ℔. bester Qualität -- ein Resultat, welches das Land der Energie
und Ausdauer des Mr. Tittcomb auf der Insel Kauai verdankte. Dieses
aufblühende Unternehmen, welches dem Lande eine glanzvolle Zukunft
versprach, wurde leider durch die Missionäre vernichtet, indem sie die
Fütterung der Raupen am Sonntage der Bevölkerung als Sonntagsentweihung
verboten.

Im April 1845 kehrte Mr. Richards, der Begleiter des Gesandten Haalílio
von der Mission mit den die Unabhängigkeit des Königreichs von Hawaii
anerkennenden Documenten der Staaten Belgien, Frankreich und England
zurück. Haalílio war auf der Rückreise im November 1844 gestorben.

Zu derselben Zeit starb der „Kuina-nui“ Kekaúlúohí, und an seiner
Stelle ernannte der König John Jung, der den nationalen Namen Keóniána
als Premier annahm.

Ebenfalls zu gleicher Zeit fand die Einweihung der römisch-katholischen
Kathedrale in Honolulu statt, deren Grundstein 1840 den 6. August
gelegt worden war. Zur ersten Messe, die der Bischof selbst celebrirte,
war die Kirche überfüllt, und demonstrativ beglückwünschte nach Schluss
derselben die Gemeinde den Bischof Maigret für die Vollendung dieses
schmucken Baues, ohne jegliche Subvention des Staates erhalten und die
Gemeinde mit Beisteuern gedrückt zu haben.

Im Jahre 1846 brachte der französische Admiral Hamelin die im Jahre
1839 den 10. Juli von der Regierung von Hawaii dem Capitän Laplace
eingehändigte Caution von 20,000 Dollar in einem zu damaliger Zeit
versiegelten und ungeöffneten Packet der Regierung wieder, mit dem
Dank der französischen Regierung für das treue Einhalten der damaligen
Vereinbarung und für den gerechten Schutz, den die römisch-katholische
Kirche im Inselreiche seitdem genossen hatte und der Versicherung ihrer
Freundschaft.

Den 11. Februar 1846 erwählte der König eine Commission zur
Regelung der Besitztitel des Reiches, -- eine Massregel, die unter
die wichtigsten und erfolgreichsten Thaten des gerechten, für das
Wohl seines Landes stets besorgten Königs zu stellen ist. Für das
selbstlose Wirken und Handeln, für das Streben, das Interesse des
Volkes wahrzunehmen und den Wohlstand des Landes zu heben, erhielt der
König den lohnenden Nachruf seines Volkes als Kamehámehá III., der Gute.

Die Arbeiten der erwähnten Commission -- Arbeiten, die 9 Jahre in
Anspruch nahmen -- bestanden in der systematischen Prüfung, definitiven
Feststellung und endlichen Bestätigung der Besitztitel, in der
Gewährung von Besitztiteln an Arme, in Austheilung von Besitzen und
Besitztiteln an Besitzlose, und in der Ausarbeitung von Entwürfen zur
Hebung des Grund und Bodens, mit einem Worte des Wohlstandes des Landes.

1847 verlor das Land durch den Tod zwei treue Mitarbeiter der
Commission in Mr. Richards und dem Gouverneur von Oahú Koakíni.

In selbigem Jahre kam die früher erwähnte Streitfrage Charltons vor
die Commission -- eine Streitfrage, die dem Lande den unvergesslichen
Trauertag des 25. Februar 1843 und den nationalen Befreiungstag des 31.
Juli 1843 hervorgerufen hatte. Die Commission, durch Beweise überzeugt,
dass Charlton im Unrecht, hatte ihm seine Besitztitel verweigert.
Diesem Urtheil zufolge reichte er eine neu bearbeitete Klageschrift
der Commission ein, in welcher er angab, von einem gewissen Kalaímokú
den werthvollen Landcomplex, auf welchem augenblicklich die „Núuanú-“,
die „Merchant-“, die „Káahúmanú-“ und die „Queen-“ Strasse der Stadt
Honolulu gelegen, käuflich erworben zu haben. Documentarische Beweise
lagen jedoch vor, dass dieser Landcomplex das Eigenthum der Káahúmanú
und ihrer Erben seit undenklicher Zeit gewesen und weder von ihr noch
von ihren rechtmässigen Erben verkauft worden war. Daher waren der
König, die Häuptlinge, die Richter und die Glieder der Commission
der Ueberzeugung, dass Kalaímokú kein Recht zum Verkaufe desselben
hatte und dass Charlton in jedem Fall ungesetzlich gehandelt, indem
er zwanzig Jahre den angeblichen Kauf geheim gehalten hätte, während
er deutlich sehen konnte, dass man den Besitz des Landstriches --
als das Eigenthum der Káahúmanú betrachtend -- durch Anlage von
Strassen und Häuserbau benutzte und dass im Allgemeinen bei Kauf oder
Verkauf eines Landstriches -- besonders eines so werthvollen, dem
öffentlichen Verkehr erforderlichen, -- eine sofortige Publikation zur
Sicherstellung des Kaufes oder Verkaufs stattfinden musste.

Also 20 Jahre hatte Charlton den erwähnten Kaufvertrag geheim gehalten,
und als er 1843 sein Besitzrecht geltend machte und dasselbe von der
Regierung nicht anerkannt wurde, war der vermeintliche Verkäufer
Kalaimokú, als auch sämmtliche auf dem Dokumente verzeichnete Zeugen
gestorben. Dieses so langjährige Geheimhalten des Kaufes bis zu der
Zeit, wo der Verkäufer und sämmtliche Zeugen des Aktes nicht mehr am
Leben waren, rief an und für sich ein gerechtes Misstrauen hervor, und
warf auf den ganzen Hergang der Sache ein sonderbares Licht. Abgesehen
hiervon lagen jedoch so viele faktische Beweise gegen das vermeintliche
Recht Charltons vor, dass die Commission und der König sein Recht nicht
anerkennen konnten und dass der König den 18. Februar 1843 nur in Folge
der drohenden Forderungen Lord Paulets und zwar nur provisorisch das
Dokument Charltons unterzeichnet hatte.

Als nun 1847 die Klage Charltons der Commission von Neuem vorgelegt,
dieselbe aber wieder zurückgewiesen wurde, und Charlton hierauf an
die englische Regierung zu appelliren drohte, so entschloss sich
der König zur Vereinfachung der Sache, in der Ueberzeugung, dass
überall, wo eine wahrhafte Gerechtigkeit existirt, Charlton mit seiner
illegalen Forderung zurückgewiesen werden müsse, die Entscheidung
dem schiedsrichterlichen Ausspruche der englischen Regierung
vorzulegen. Leider wie so oft in den brittischen Landen wirkten auch
hier die Nationalitätsberücksichtigung und das liebe Geld, indem die
Entscheidung Englands zum grossen Erstaunen und Leidwesen des Königs
zu Gunsten Charltons ausfiel. Er blieb Besitzer eines Landstriches,
welches heute der belebteste Theil der Residenz ist, und so wird durch
das Besitzrecht Charltons die Entwicklung der Stadt bedeutend gehemmt.

1848 traf die 12. Compagnie amerikanischer Missionäre ein und
verstärkte die immer mehr und mehr an Kraft zunehmende Tendenz ihrer
Mitglieder für die Cession des Inselreichs. In dieser Richtung fand ihr
Einfluss eine bedeutende Unterstützung durch die schiedsgerichtliche
Entscheidung Englands in Sachen Charltons, die im Könige das bis
dahin hohe Vertrauen für die Gerechtigkeit der englischen Regierung
verminderte und im Allgemeinen ihn entmuthigte. Diese Entmuthigung
wurde noch erhöht durch den Ausbruch einer bösartigen Epidemie der
Masern, der sogenannten „mai-pu-pu-úla“, die verheerend sich unter
der Bevölkerung verbreitete. Dieser Landplage folgte noch im selbigen
Jahre, 1848, im Inselreiche das importirte „Californische Goldfieber“;
in dessen Folge Massen der Bevölkerung, in der Hoffnung mit Schätzen
wieder heimzukehren, in die Goldfelder Californiens sich begaben und
von denen 1849 nur wenige -- und zwar enttäuscht -- zurückkehrten,
da die meisten durch den zu schroffen, klimatischen Wechsel, die
veränderte Lebensweise und durch Verführungen zur Depravation in der
Fremde umkamen. Diesen die Bevölkerung decimirenden, die Entwickelung
des Landes hemmenden Prüfungen folgte noch unmittelbar eine -- quasi
-- Wiederholung des Auftrittes Lord Paulets durch den französischen
Admiral Tromelin.

Das geschäftlich günstige Resultat, das Charlton durch seine Klage
gegen die Regierung erzielt, hatte natürlich andere Abenteurer
ermuthigt, ihr Glück auf gleichem Wege zu versuchen.

Der im Lande verhasste französische Consul Dillon reichte nämlich
bei der Ankunft des Admirals Tromelin mit der Corvette „Poursuvant“
demselben mehrere meist frivole Klagen gegen die Regierung von
Hawaii mit der Bitte um sofortigen Beistand und energische Hülfe
ein. Der Admiral hatte nichts Eiligeres zu thun, als ohne jegliche
Voruntersuchung dem Könige als Ultimatum die sofortige Erfüllung
sämmtlicher Forderungen des Consuls Dillon zu stellen. Der König
konnte, ohne ungerecht zu sein, hierauf nicht eingehen, wovon die Folge
war, dass der Admiral ohne Weiteres seine Mannschaft mit zwei Kanonen
landen hiess und mit Trommelwirbel und fliegender Fahne auf das Fort
marschirte. Er fand keine Opposition und die Pforten des Forts geöffnet
und hielt seinen Einzug. Erstaunt über die sonderbare Stille des Forts
machte er Halt. Er sah nur einen Mann, den er ansprach; es war der
Gouverneur der Insel Kékuanaóa. „Wo sind Ihre Soldaten?“ fragte ihn
der Admiral. „Nach Hause ins Land geschickt!“ antwortete Kékuanaóa.
„Wo sind Ihre Waffen?“ fragte weiter der Admiral. „Ein jeder Soldat
hat seine Waffen mitgenommen,“ entgegnete der Gouverneur. „Nun, dann
übergeben Sie mir die Festung!“ rief heftig Tromelin. „Sie haben
die Festung, Excellenz, und zu übergeben ist in derselben nichts!“
antwortete gelassen Kékuanaóa, grüsste höflichst und ging ab, die
muthigen Eroberer im Besitz des leeren von Korallensteinen erbauten
Forts lassend.

Nach einem einwöchentlichen Aufenthalt im Fort, bemerkend, dass ihm
in keiner Weise Widerstand geleistet und dass er als vollständig
nicht vorhanden behandelt werde, verliess der Admiral mit seiner
kampflustigen Mannschaft die Festung, nachdem die Calabassen des
Gouverneurs (die Speisegeschirre) von denselben in Stücke zerschossen,
die Wände der Festung zur Erinnerung an die muthige That mit
französischen Inschriften bekritzelt worden waren.

Vom Schiffe aus wurde die Stadt zur Ermunterung der Mannschaft mit dem
im Magazine des Forts noch vorgefundenen Pulver beschossen, und am
Schlepptau den Yachtschoner des Königs, den er in Baltimore 1846 für
11,500 Dollars gekauft hatte, mitnehmend, lichtete die „Poursuvant“ die
Anker und stach mit lärmenden Siegesrufen in die See. Der Yachtschoner
wurde nie wieder gesehen.

Dieser sonderbare Fall erinnert ungemein an die Ueberrumpelung von
Piraten, und wie oft mögen nicht unter dem Deckmantel philanthropischer
Gerechtigkeit gewinnsüchtige Nationen in den weiten Meeren ihres
Wirkungskreises solche Thaten wie die von Lord Paulet und des Admirals
Tromelin verübt haben, ohne dass ein Hahn der Gerechtigkeit dieselben
wahrheitsgetreu der öffentlichen Meinung ausgekräht hätte!

1849 wurde der deutsche Verein in Honolulu „the german club“ gegründet.

Im selben Jahre 1849 fand der erste Fleischexport des Landes mit 158
Fässern statt.

Bis 1849 waren der Handel und die Industrie des Landes sehr
unansehnlich. Seitdem jedoch das Gold die Bevölkerung Californiens
vermehrt hatte, und die Pacificbahn noch nicht den amerikanischen
Continent durchzog, so nahmen die Nachfragen Californiens nach Westen
zu, wodurch natürlich sich der Handel des Inselreiches bedeutend hob,
indem dasselbe solchen Nachfragen in vielen Beziehungen genügen konnte.
Was die commercielle Entwicklung des Inselreiches betrifft, so werden
meine am Schlusse beigefügten zusammengestellten Importe und Exporte
desselben von 1848 bis zur Gegenwart eine klare Uebersicht gewähren.

Dieses kurze Intermezzo einer -- quasi -- französischen Anexion
hatte -- obgleich kurzweilig und erfolglos -- so doch einen grossen
Eindruck auf den König gemacht, und den Missionären eine willkommene
Ursache gegeben, um den König zu überzeugen, dass auf die Länge
die Selbstständigkeit seines Reiches unhaltbar sei, wenn solche
eigenmächtige Handlungsweise Englands oder Frankreichs sich wiederholen
würde.

Der König, um das Land vor solchen Auftritten zu schützen, begann
ernstlich an die Nothwendigkeit zu denken, sich und sein Land dem
Schutze der Vereinigten Staaten von Amerika, die bisher dem Scheine
nach nur ihm und seinem Lande eine uneigennützige Freundschaft
bewiesen, zu unterwerfen und liess vorderhand die erforderlichen
Schritte bei der Regierung der Vereinigten Staaten nur vag thun, um
sozusagen die Basis zu einer solchen Vereinbarung erst zu entwerfen.

Vor allem wollte er, bevor er mit den Vereinigten Staaten eine
definitive Vereinbarung trifft, die Verhältnisse seines Landes
soweit regeln, dass für den Fall eines solchen Uebereinkommens das
Land in geordnetem Zustande sich befände. Zu diesem Zwecke berief
er eine ausserordentliche legislative Versammlung, die den 20. Juni
1850 eine Commission, die aus drei Gliedern bestand, zur Revision der
Constitution von 1840 ernannte. Ein Glied derselben wählte der König
und zwar den Finanzminister Dr. Judd, ein Glied die Nobeln und zwar
John J-i (einen Hawaii’er Häuptling), das dritte die Vertreter des
Volkes in W. L. Lee. Die Aufgabe der Commission bestand in der Revision
und in der Bearbeitung erforderlicher Zusätze der Constitution von 1840
und in der Beendigung der Arbeiten zur nächsten ordinären Sitzung der
legislativen Versammlung.

Dr. Judd war bei der Wahl abwesend, da er den 11. September 1849 die
vom König mit einer Mission, die letzten vorgefallenen Ereignisse
betreffend, an die Verein. Staaten, England und Frankreich abgesandten
Prinzen Alexander Liholího und seinen Bruder, Prinzen Lot, begleitet
hatte. Unter Anderem war Dr. Judd beauftragt, eine Krone für den König
zu bestellen. Kámehámeha III. wollte nämlich, um die Selbstständigkeit
seines Reiches voll darzustellen, auch sich als Haupt desselben auf
christlich civilisirte Weise gekrönt wissen, besonders da er als erster
christlicher König des Reiches der üblichen Salbung nicht unterworfen
gewesen. Schon gleich nach seiner Volljährigkeit hatte er die Absicht
gehabt, die Ceremonie zu vollziehen; der Mangel an Mitteln zwangen ihn
jedoch sein Vorhaben hinauszuschieben. Auch Dr. Judd war nur mit einem
geringen Credit zur Anschaffung der Krone versehen, konnte demnach
nur eine überaus einfache mitbringen; sie bestand in einer Kappe aus
feinem, rothem Sammt nebst Stirnband und Bogen aus feinem Golde --
höchst zierlich gearbeitet. Die Kosten der Krönung jedoch, obgleich
die Minister und die Repräsentativen des Volkes für dieselbe waren,
bestimmten dem ungeachtet den König, die Ceremonie bis zur Zeit seines
Nachfolgers zu vertagen.

Den 9. September 1850 traf die Gesandtschaft wieder in Honolulu ein
und Dr. Judd übernahm mit Eifer die Ausführung seiner Stellung in der
vorher erwähnten Commission.

Die Prinzen Liholího und Lot waren Grosssöhne Kámehámehás I.; ihre
Mutter war die „Kuína-nui“ Kinau, und ihr Vater war der langjährige
Gouverneur der Insel Oahú und Oberhäuptling Kekuánaóa. Kámehámehá
III., kinderlos, hatte Liholího, obgleich jüngsten der Brüder, als
Sohn und Nachfolger adoptirt; demungeachtet bestand ein überaus
inniges Verhältniss zwischen den Brüdern, die beide durchweg begabte,
hervorragende Persönlichkeiten waren.

Den 13. Januar 1851 wurde Miram Likelíke, die poetische, höchst begabte
Schwester des gegenwärtigen Königs Kalakaua I., geboren.

Die legislative Versammlung bewilligte der
„Hawaii-Agriculturgesellschaft“ ein jährliches Subsidium von 500 Dollar
für Prämien und zum Import von dem Lande erforderlichen Saamen, Saaten,
Pflanzen, Vögel und Bienen aus dem Auslande. Diese Gesellschaft war den
10. August 1850 unter dem Namen „Hawaiian-Agricultural-Society“ unter
dem Präsidium des W. Lee und 13 lebenslänglich erwählten Mitgliedern
gegründet.

1852 im Juni wurde die ordinäre Sitzung der legislativen Versammlung
eröffnet. Die zur Revision der Constitution ernannte Commission,
mit ihrer Arbeit fertig, unterbreitete die 78 Artikel derselben der
Versammlung, die nach längerem Berathen von ihr angenommen und vom
König sanctionirt wurde.

Das Stimmrecht hatte laut dieser verbesserten Constitution jeder
männliche Unterthan Sr. Majestät. Jeder Bürger des Königreiches wurde
verpflichtet, von seinem 20. Lebensjahre an eine gewisse Bürgertaxe
zu zahlen und hat alsdann das Recht, für die Wahl der Repräsentativen
seines Distriktes zu stimmen; er muss jedoch hierzu drei Monate vor der
Wahl im betreffenden Distrikte domicilirt haben, nicht irrsinnig oder
Idiot und keines Verbrechens überwiesen sein; es wäre denn, dass in dem
letzteren Falle der König eine solche Person in seiner Ehre und seinen
Rechten vollständig rehabilitirt und begnadigt hat.

In der 1852 höchst liberal verbesserten Verfassung bestand wie früher
die legislative Gewalt aus dem König, dem Hause der Nobili und dem
Hause der Repräsentativen, deren jeder Theil das Recht zur Verneinung
hatte. Die Stellung und die Rechte, die Kamehámehá I., dem „Kuina-nui“
resp. (dem Premier) eingeräumt hatte, wurden unverändert beibehalten.

Die exekutive Gewalt hatte der König, dem ein Staatsconseil, deren
Glieder er ernannte, zur Berathung beigegeben war und das Cabinet,
welches aus den Ministern, dem Staatsrecht-Anwalt (zugleich
Justizminister), und den Gouverneuren der Inseln bestand, die ex
officio auch Mitglieder des Conseils waren.

Die Jurisdiction des Landes resp. die gerichtliche Gewalt hatte
die „Supreme-Court“ (Obergericht), welches aus dem „Cheef-justice“
(Oberrichter) und zwei Richteradjunkten bestand, und vier
Kreisgerichten und einem Distriktsgerichte in jedem Distrikte.

Kamehámehá III., der seit den letzten Plagen des Landes leidender
geworden und zur Linderung seiner Leiden wieder mehr den Spirituosen
sich ergeben, begann wieder dem gewaltig wachsenden Einflusse
der Missionäre mehr Gehör zu schenken, indem er auf Grundlage
der verbesserten constitutionellen Verfassung unter Beibehaltung
seiner königlichen Rechte die erforderlichen Schritte that, um ein
vertragsmässiges Protectoratsrecht den Verein. Staaten über das
Inselreich einzuräumen.

Um diese Zeit fand wieder eine 24 Stunden dauernde heftige Eruption des
Kilauéa statt und nach zweitägigem Ruhestande desselben öffnete sich
15 Meilen südöstlich von besagtem Krater, der Stadt Hilo gegenüber,
auf einer Höhe von circa 10,000 Fuss ein neuer Krater, dessen Ausbruch
eine Fläche von circa 30 englischen Meilen, ohne das Meer zu erreichen,
überdeckte.

Das Jahr 1853 wurde ein verwüstendes für die Bevölkerung der
Inseln durch den Ausbruch der asiatischen Pocken, den sogenannten
„maipupulíli“. 1854 wurde die „Ladies Benevolent Society“, eine
überaus thätige Wohlthätigkeits-Association, gegründet.

1854 wurde durch den Befehl der Regierung das Fort von Lahaïna, da es
dem Lande von keinem Nutzen und nur kostspielig war, planirt.

Den 12. November des Jahres trafen zwei „Sloops“ der
Vereinigten Staaten, die „Mary“ und „Portsmouth“, als auch die
Vereinigten-Staaten-Kriegsdampfer „Mississippi“ und „Susquehanna“ vor
Honolulu ein. Der Hauptzweck ihres Erscheinens war eine projektirte
Abtretung des Inselreichs an die Vereinigten Staaten.

Von diesem Augenblicke an begann die Wirkung der Missionäre eine
ernstere Wendung für das Land zu nehmen. Der endliche Beschluss des
Königs wurde von der dagegen stimmenden Majorität der Bevölkerung mit
Kummer und Sorge von Tag zu Tag erwartet. Endlich war das Dokument
soweit fertig, dass es nur noch der Unterschrift des Königs bedurfte.
Sein asthmatischer und in letzter Zeit durch starke Getränke öfters
unzurechnungsfähiger Zustand war die Ursache, dass diese Unterschrift
von Tag zu Tag verschoben wurde, bis endlich den 15. December 1854
plötzlich zum grossen Aerger der Missionäre, ohne seine Unterschrift
gegeben zu haben, Kaúkeaúli oder Kámehámehá III., der Gute, im Alter
von 40 Jahren 2 Monaten starb. Er war geboren den 17. März 1814 auf
der Insel Hawaii in der Nähe von Keaúhoú in Nord-Kóna, war der Sohn
Kamehámehás I., seine Mutter war die Kéupúoláni, eine Tochter des
Königs Kiwaláo, der ein Sohn des zur Zeit der Ermordung Cooks in der
Insel Hawaii regierenden Königs Kalániópuú war. --




V. Abtheilung

    Kamehámehá IV. und seine Regierung bis zu seinem Tode. --
    Kamehámehá V. und seine Regierung bis zur neuen Constitution von
    1864.


Kamehámehá III. folgte sein Neffe Alexander Liholího als Kamehámehá
IV. Er war geboren den 9. Februar 1834, erzogen in der „royal-scool“
unter der Leitung amerikanischer Missionäre, talentvoll und körperlich
kräftig, sein ganzes Wesen weise, gerecht und gut, jedoch einer sehr
lebhaften Einbildungskraft unterworfen; er besass eine ausserordentlich
rasche Auffassungsgabe, zugleich aber die Neigung zu plötzlichem
Wechsel seiner Ansichten.

Sein erstes und sofortiges Werk, als er 1854 den 15. December
zur Regierung gekommen, bestand darin, alle die die Cession des
Königreiches betreffenden Schritte seiner Vorgänger rückgängig zu
machen, und sein zweites zur gleichen Zeit war die Beschaffung
der erforderlichen Mittel zum Bau des königlichen Hospitales,
welches gegenwärtig unter dem Namen „Queens-Hospital“ als eine der
wohlthuendsten Institutionen des Landes bekannt ist. Zur Beschaffung
der Mittel hierzu machte er persöhnlich die ersten Collekten, durch
die Stadt von Haus zu Haus wandernd und hatte die Freude im Jahre 1859
schon den Eckstein zu jenem Bau legen zu können.

Die Minister reichten Kamehámehá IV. ihre Demission ein; er nahm
dieselbe an, jedoch mit der Aufforderung, dass sie in ihrer Stellung,
bis er der Constitution seinen Amtseid geleistet haben würde,
verbleiben. --

Den 10. Januar 1855 fand die Beisetzung des verstorbenen Königs, den
16. die Eröffnung seines Testamentes und die Proklamirung des Prinzen
Liholího als Kamehámehá IV. statt und zugleich forderte er die Minister
auf, ihre Demission zurückzunehmen und in ihrer Stellung zu verharren.

Die Minister seiner Regierung waren:

    als Minister des Aeussern M. R. C. Wyllie,
    als Finanzminister M. E. H. Allen,
    als Minister des Innern M. J. Jung oder auch Keoniána genannt,
    als Minister der Volksaufklärung M. Armstrong,
    als Oberrichter M. W. L. Lee.

Die Charakteristik dieser an der Spitze der Regierung in der
wichtigsten Zeit der Entwicklungsgeschichte dieses Landes stehenden
Männer war folgende:

R. C. Wyllie, geboren 1798 zu Hazelbank (Schottland), hatte die
Medizin in Edinburg studirt, wurde jedoch Kaufmann und bereiste als
solcher Südamerika und Mexiko, ein bedeutendes Vermögen erwerbend; im
Jahre 1842 kam er auf seiner eigenen Yacht nach Honolulu, und höchst
eingenommen von Klima, Land und Volk des Inselreichs, verliess er
Honolulu 1844, um bald darauf zum Bleiben wieder zurückzukehren. Der
König Kamehámehá III. bot ihm den Posten als Minister des Aeussern an,
den er annahm und unter drei Königen bis zu seinem Sterbetage, den 19.
October 1865, zum Wohle des Landes bekleidet hat. Sein Ruf im Lande
ist ein unvergesslicher, seine gelungene Zuckerrohrplantage auf der
Insel Kauai ist ihm ein Monument seiner industriell einstmals wirkenden
Kraft und die Selbstständigkeit des Reiches, so auch die Akten des
Staatsarchivs der Ruhm seiner politischen und socialen Thätigkeit
geworden.

M. E. H. Allen, geboren als Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika
und zeitweiliges Mitglied des Congresses derselben, war zu der Zeit
naturalisirter Bürger des Inselreichs, 18 Jahre Oberrichter und
später Kanzler des Reichs gewesen. Seine Charakteristik war die eines
thätigen, gerechten und pflichttreuen Mannes.

Keoniána oder M. J. Jung war der Sohn John Jungs, des Freundes
Kamehámehás I. Seine Mutter war die Kaoanaéa, die Tochter der
Keliimaikii, einer Cousine des grossen Königs Kamehámehás I. Er war
geboren 1810 im Juli und starb den 18. Juli 1857, war ein durch und
durch nationalgesinnter Mann und strebte mit Eifer und Verständniss,
die Entwickelung des Landes zu fördern.

M. Armstrong war Bürger der Vereinigten Staaten Amerikas.

W. L. Lee als Bürger der Vereinigten Staaten Amerikas, 1821 in Oregon
geboren, kam nach Honolulu den 12. October 1846 und starb den 28. Mai
1857. Seinem Gerechtigkeitssinn und seinem klaren Verstande verdankt
das Land den günstigen Stand seiner Jurisdiktion, die er bis zu einer
allgemeinen Beachtung von Seiten der civilisirten Staaten gehoben hatte.

Nach Antritt seiner Regierung war, wie schon gesagt, der erste Akt
des Königs, die Schritte seines Vorgängers wegen einer Cedirung des
Reiches an die Vereinigten Staaten definitiv rückgängig zu machen.
Zu diesem Zwecke sandte er seinen Justizminister Lee nach Washington
mit dem Auftrage, von dort nach England und Frankreich zu gehen, die
durch seine Vorgänger gemachten, die Abtretung des Reiches an die
Vereinigten Staaten betreffenden Schritte zu annuliren und mit den drei
Mächten auf Grundlage der Dokumente von 1843 einen noch mehr bindenden
Garantie-Traktat abzuschliessen, in welchem die benannten Staaten
auf Grund der von ihnen 1843 und 44 unterzeichneten Vereinbarungen,
nicht nur die Unabhängigkeit, daher die vollste Selbstständigkeit, des
Königreiches von Hawaii und der Dynastie Kamehámehás I. anzuerkennen
sich verpflichten, sondern auch die Garantie dafür übernehmen sollten,
das Königreich vor jedwedem eigenmächtigen Vorfall wie dem des Lord
Paulet und namentlich dem des Admirals Tromelin zu schützen.

Der sachkundigen und klugen Befürwortung Lee’s gelang es -- wenn auch
mit Schwierigkeiten so doch vollständig -- den Auftrag zu erfüllen,
indem der Garantie-Traktat abgeschlossen wurde.

In demselben Jahre fand der erste Mehlexport (463 Barrels) nach
Californien statt.

Den 7. Juli wäre durch den Brand des Variété-Theaters in der
„King-street“ fast ganz Honolulu in Brand gerathen, wenn nicht die neu
organisirte Feuerwehr mit Beihülfe der Bevölkerung denselben erstickt
hätte. Der Verlust betrug 25,000 Dollar.

Den 2. Juni 1856 vermählte sich der König mit Emma Rook, einer Tochter
des Oberhäuptlings Naéa, dessen Frau die Fanny Jung, eine Tochter
John Jungs war. Die Frau John Jungs war Káoanaéa, die Tochter des
Keliimaiikai, eines Vetters Kámehámehás I. Der reiche Dr. Rook hatte
die erwähnte Emma als Adoptivtochter anerkannt und ihr seinen Namen und
sein ganzes Vermögen übertragen.

Es war und ist eine kluge, liebenswürdige, humane Frau, die die Liebe
und Achtung der ganzen Bevölkerung genoss und noch geniesst.

In demselben Jahre wurde der Finanzminister Allen als Bevollmächtigter
und ausserordentlicher Gesandter nach Washington gesandt, um mit den
Verein. Staaten einen gegenseitigen Handelsvertrag anzubahnen, durch
welchen dem Inselreich die stets freie Einfuhr in die Häfen der Verein.
Staaten gewisser Landesprodukte, namentlich des Zuckers, zugesichert
wird.

Die Südstaaten der Verein. Staaten Nordamerikas waren gegen dieses
Projekt, daher dasselbe mit dem Winke der Regierung, den Schritt
gelegentlich zu wiederholen, für den Augenblick zurückgewiesen wurde.

Bald nach der Rückkehr des Finanzministers Allen aus Washington
berief unerwartet plötzlich der König die legislative Versammlung zur
Codification und der gründlichen Revision und Vervollständigung der
bestehenden Gesetze des Reiches und zur vollständigen Umgestaltung des
Penalcodex von 1856.

Die legislative Versammlung wählte zu dieser schwierigen Arbeit eine
Commission, bestehend aus dem Prinzen Lot-Kámehámehá, einem Bruder des
Königs, dem Oberrichter L. Lee und dem Gehülfen desselben, Robertson.

Die Aufgabe der Commission bestand 1) in der Ausarbeitung auf Grundlage
der bestehenden Gesetze eines vollständigen Civilcodex, 2) in der
Verwerfung, Verbesserung, Ergänzung und Vervollständigung gewisser
Gesetze, 3) bis 1858 d. h. bis zu der nächsten ordinären legislativen
Versammlung die Arbeit zu vollenden.

Im Jahre 1857 liess der König die Festung von Honolulu planiren und
legte den Grundstein zu einem Gefängniss auf einer Korallenbank der
sogenannten Landzunge Lilío. Die Stelle der Festung bildet jetzt eine
Esplanade, die eine Zierde Honolulus geworden ist.

Den 28. Mai starb W. L. Lee, 36 Jahr alt. An seiner Stelle wurde der
bisherige Finanzminister Allen Minister der Justiz (Oberrichter)
und Glied der Commission. Zur selbigen Zeit starb David Maloo, der
Nationalhistoriker, und den 2. Juli 1857 starb der Minister des Innern
John Jung in seinem 47. Lebensjahre. An seiner Stelle wurde als Premier
oder Kuina-nui die Schwester des Königs, Victoria Kamamalú, und als
Minister des Innern der Bruder des Königs, Prinz Lot, ernannt.

Im selben Jahre den 20. August brachte die königl. Hawaii’sche
Agrikultur-Gesellschaft die ersten Bienen in das Land, die sich seitdem
vortrefflich akklimatisirt haben.

Den 20. Mai 1858 wurde dem König zu seiner und seines Landes Freude ein
Sohn geboren.

Im Juni des Jahres hatte die früher erwähnte Commission ihre Arbeit
vollendet und den Civil-Codex-Entwurf der legislativen Versammlung
vorgelegt, welche die Arbeit einem Special-Comité zur Prüfung übergab.
Dieses Special-Comité bestand aus 5 durch die Nobeln und 5 durch
die Repräsentativen des Volkes gewählten Gliedern, die unter die
Leitung des Mr. Armstrong und G. M. Robertson gestellt waren. Das
Special-Comité war beauftragt, die Prüfung der Arbeit im Dezember des
Jahres zu beginnen und zum Frühjahr 1859, d. h. zur Einberufung einer
ausserordentlichen legislativen Versammlung zu beenden.

In demselben Jahre wurde die erste systematische Reiskultur durch
Chinesen in der Nähe von Honolulu und auf der Insel Kauai begonnen, die
in gegenwärtiger Zeit eine auffallende Blüthe im Inselreiche erreicht
hat.

Den 2. Mai 1859 war das Comité mit seiner Arbeit fertig, der
Civil-Codex von der legislativen Versammlung angenommen und den 17.
Mai vom König unterschrieben. Die Arbeit wurde in hawaii’scher und
englischer Sprache gedruckt und veröffentlicht.

Das in Kraft getretene Civilgesetzbuch nebst einem Appendix, einem
Index und sämmtlichen Verträgen des Königreichs mit Frankreich, Belgien
und Grossbritannien vom 26. März 1846, mit Dänemark vom 19. October
1846, mit Hamburg vom 8. Januar 1848, mit den Verein. Staaten von
Amerika vom 19. August 1850, mit England vom 6. Mai 1852, mit Bremen
vom 27. März 1854, mit Schweden und Norwegen vom 5. April 1855, mit
Frankreich vom 8. September 1858 bildeten ein Volumen von 555 Seiten.

Im Jahre 1856 hatte die legislative Versammlung nämlich mit Zustimmung
des Königs dem Justizministerium einen Zuschlag von 500 Dollar zur
Sammlung sämmtlicher publicirter gerichtlicher Berichte seit dem
Bestehen der Gesetze und der Gerichtshöfe im Königreiche, sämmtlicher
Urtheilssprüche und im Allgemeinen der Akten der diversen lokalen
Gerichte des Reiches, die bis dahin in der Regierungszeitschrift
freilich publicirt, aber von den betreffenden Behörden nicht gebucht
worden waren, bewilligt.

Diese Arbeit wurde damals dem Oberrichter Lee und seinen Adjunkten
Robertson und John J-i übertragen.

Da ersterer leidend wurde, so verdankt das Land das sorgsam bearbeitete
voluminöse und höchst interessante Werk der rastlosen Thätigkeit der
beiden Adjunkten des Oberrichters und namentlich Mr. Robertson. Der
erste Band dieser Arbeit wurde 1857 beendet und enthielt 125 bis zum
Jahre 1857 vorgekommene Gerichtsfälle. Es ist diese Sammlung für die
das Rechtswesen studirende Jugend des Reiches eine überaus nützliche.
Seit 1857 wird dieselbe systematisch fortgesetzt und liefert einen
eclatanten Beweis der Fähigkeit der Nation, sich selbst zu regieren.

Im August 1858 erhielt der französische Consul in Honolulu, Mr.
Perrin, endlich den ratificirten Handelsvertrag Frankreichs mit dem
Inselreiche und den ausdrücklichen Befehl, denselben ohne Aufschub
abzuschliessen.

Der Minister des Aeussern Mr. Wyllie gab dem Consul die Antwort, dass
der König ohne den Rath des Conseils laut der Constitution keinen
definitiven Schritt in dieser Angelegenheit thun dürfe und dass er
glaube, dass das sehr amerikanisirte Minister-Conseil und namentlich
der Reporteur des Staates, Mr. G. M. Robertson, ~gegen~ die
Annahme desselben sein werden.

Das hierauf versammelte Conseil entschloss sich, den Vertrag, jedoch
nur mit bedeutenden Umänderungen, anzunehmen, auf die der Consul „ad
referendum“ einging. Der König, wenig voraussichtig und zu ehrlich,
unterschrieb den Vertrag, das „ad referendum“ übersehend, und 1859 traf
die Antwort Frankreichs ein, jedoch mit der Bemerkung, den Vertrag
ohne die proponirten Veränderungen als unterschrieben und dokumentirt,
demnach als definitiv angenommen, zu betrachten, wodurch das kleine
Königreich wieder einmal durch naive Ehrlichkeit in die ihm gestellte
Falle gegangen war.

Den 23. Januar 1859 begann der Mauna-Lóa wieder sein wildes Treiben.
Der westliche Abhang seines Kraters begann gewaltig zu dampfen und
gegen Nacht obengenannten Tages brachen vielfältige Lavaströmungen
aus demselben hervor. Bis 250 Fuss über den Gipfel des Kraters stieg
die Glühmasse. Die Lavaströmungen nahmen die Richtung nach Kona sich
wälzend. In 3 Tagen hatte die heftig sich bewegende Glühmasse schon
bei Wainanálii im Nord-Kona-Distrikt den Ocean erreicht und begann 40
englische Meilen als eine 20 bis 50 Fuss breite und bis 15 Fuss dicke
Glühmasse, Alles auf ihrem Wege vernichtend, zischend und brausend in
den Ocean sich zu ergiessen und ihren Weg circa 1/2 Meile in denselben
hinein, einen vollständigen Damm bildend, fortzusetzen. Dieser
gegenwärtig noch bestehende Damm ist eine Viertelmeile breit.

Die Glühmasse, als sie den Abhang entlang mit gewaltiger
Geschwindigkeit sich niederzog, hatte eine Breite von circa 1500
Klaftern und machte den Eindruck als ob der Berg mit dunkelgefärbtem
Blute übergossen wäre. Das Farbenspiel, die Bewegung und die Form der
Masse war eigenthümlich wechselnd, bald fliessend, bald wälzend, bald
glitschend, bald Kascaden bildend, bald spritzend und sprühend, bald
Niederfälle bildend, oftmals durch Unebenheiten des Terrains energisch
schwellend und dann wieder wogenartig -- gleich einer wilden Feuersee
-- mit hohem Wellenschlag sich weiter drängend, bald wieder eine
Spiegelglätte bildend, oft in Abgründen oder Grotten verschwindend,
um mit Gedonner und Gezisch sich gleich wieder zu erheben und alsdann
mit doppelter Wucht Alles verwüstend sich in sich und über sich --
gleichwie im tollen Jubel -- wälzend ihren Lauf fortzusetzen.

Bis zum 7. August -- volle 6 Monate und 15 Tage -- währte diese
Lavaströmung in den Ocean. Dieselbe war freilich nicht beständig gleich
stark, da schon im Juni Pferde über die Lavaschichten stellenweise
treten konnten, obgleich eine flache Zuströmung ununterbrochen
stattfand. Zum Glück war die Breite der gesammten Strömungen weniger
beträchtlich als sonst, daher geringere Verluste an Menschenleben und
Eigenthum zu verzeichnen waren.

Den 12. März 1859 bewilligte die Legislatur dem Minister des Innern
auf sein gestelltes Amendement, dem Mr. W. H. Tiffany, S. Wethered,
H. Macfarlan, J. Paty & Co. & Nachfolger das garantirte Privilegium
für 15 Jahre, unter dem Namen „Honolulu-Gas-Compagnie“ eine Gasleitung
durch die Stadt zu legen und zwar mit der Verpflichtung der Compagnie,
das Gas-~Werk~ zu errichten, die Röhren durch alle Strassen,
alle Theile und in alle Häuser der Stadt systematisch zu leiten.
Alle Maschinen, Apparate, Gasröhren, deren die Compagnie zu ihrem
Unternehmen bedurfte, sollten steuerfrei importirt werden dürfen.

Mit aller Macht und vollster Energie machte sich sofort der Leiter und
Verwalter der Compagnie Mr. Tiffany an das Werk. Von allen Seiten trat
die Bevölkerung dem Unternehmen mit bedeutenden Geldspenden und eigener
thätlicher Hülfe bereitwilligst entgegen. Die Röhren waren theilweise
bald gelegt, das Gaswerk vollendet und in Thätigkeit; einige Hotels und
einige Häuser waren schon beleuchtet als Tiffany, angeblich um an Ort
und Stelle die noch zur Vollendung fehlenden Maschinen und diversen
Gegenstände selbst zu besorgen, nach San Francisco abreiste und sammt
den mitgenommenen Geldern nie wieder zurückkehrte. Hierdurch erlitten
fast sämmtliche Bewohner Honolulus und die Betheiligten bedeutende
Verluste, und blieb das Unternehmen unvollendet und unbenutzt bis zur
jetzigen Stunde.

Den 2. August 1859 wurde die deutsche Unterstützungsgesellschaft „the
german Benevolent Society“ für deutsche Hilfsbedürftige im Inselreiche
gestiftet.

Der 11. August 1859 wurde ein verhängnissvoller Tag für den König.
Am 3. nämlich war derselbe mit der Königin und seiner Begleitung,
unter der auch sein Jugendfreund Nelson (ein Engländer) sich befand,
nach Lahaïna gefahren, um daselbst sich eine Zeit lang zu erholen.
Den 11. war er im Begriff nach Honolulu zurückzukehren, als er in
einem leidenschaftlichen Augenblick -- einerseits sagt man einer Frau
wegen, andererseits in angetrunkenem Zustande, andererseits wieder
aus Versehen -- auf seinen Freund Nelson schoss, der in Folge der
erhaltenen Wunde bald darauf starb. Was nun auch die Ursache gewesen
sein mag, Faktum bleibt es, dass der König, der dem Genusse der
Spirituosen zur Erleichterung seines asthmatischen Leidens ergeben
war, nunmehr durch den Tod seines Freundes den Genuss zur Leidenschaft
machte, ferner, dass er in seiner Verzweiflung zu Gunsten seines Sohnes
abdanken und in vollster Zurückgezogenheit leben wollte, und dass er in
der Folge eine auffallende Gewissensunruhe zeigte.

Den 30. August traf der König in Honolulu wieder ein und theilte
sofort seinen Entschluss abzudanken mit. Mit vieler Mühe gelang es
seinem Bruder, Prinz Lot und den Ministern, ihn davon abzuhalten.
Er proklamirte statt dessen seinen Sohn als Thronfolger, schickte
eine Gesandtschaft nach England mit der Bitte, eine Branche der
anglikanischen Kirche umgehend im Inselreiche zu stiften und -- wenn
möglich sofort -- einen Bischof und einen Prediger der anglikanischen
Kirche nach Honolulu zu senden. Seine der englischen Regierung
hierfür angegebenen Motive waren folgende: dass ihm die methodistisch
congregationelle Kirche zu gefühllos und kalt erscheine; dass er zur
römisch-katholischen Kirche, die gefühlvoller, nicht übertreten wolle,
da seine Frau, die Königin Emma, anglikanischer Confession und er daher
lieber mit ihr zu ~Einer~ Kirche gehören möchte; dass er die
Hoffnung hege, dass die auf die Seelenstimmung so wirksame Lithurgie
der anglikanischen Kirche seinem kranken Gemüthe wohlthun würde und
dass er endlich darauf rechne, dass die Einführung der anglikanischen
Kirche im Inselreiche ihn und sein Reich mehr dem Einflusse Englands
nähern werde, wodurch sein Land von dem gewaltig zunehmenden, ihn
endlich lästig werdenden -- quasi -- Zwangeinflusse der amerikanischen
Missionäre resp. der Verein. Staaten und ihrer fühlbar wachsenden
Partei im Reiche befreit werden würde.

Die Erwartung der anglikanischen Geistlichen, die Vollendung des
Hospitales der Königin Emma, die Erbauung eines neuen Zollhauses und
die Freude an seinem Kinde wirkten ermuthigend auf den gemüthskranken
König, und es erwuchs die Hoffnung, dass er sich allmälig wieder
erholen würde, um mit der früheren ihm eigenen Energie und dem regen
Interesse sein Land und sein Volk wieder zu regieren.

Den 5. Mai 1869 traf die nach den Verein. Staaten gehende japanesische
Gesandtschaft in Honolulu ein und zu gleicher Zeit mit derselben reiste
Prinz Lot nach Californien resp. Washington mit einer Mission und
namentlich auch des Vorfalls des Mr. Tiffany wegen.

Den 16. September 1862 heirathete Lydia Kamakaehá, die Schwester des
jetzigen Königs Kalakaua I., den J. O. Dominis, einen Schottländer. --

Den 23. September 1862 starb der gewesene Missionär und derzeitige
Minister der Volksaufklärung Dr. R. Armstrong. --

Im April 1862 hatte die Regierung die Palmyra-, Kaláma-, Leyson-,
Lisansky-und Cornwals-Inseln annektirt und als zum Königreich gehörende
proklamirt.

Den 27. August desselben Jahres hatte den König wieder ein schwerer
Schlag getroffen, der sein ganzes Wesen demoralisirte und seinen
krankhaften geistigen Zustand bedeutend verschlimmerte; es starb
nämlich der Thronfolger plötzlich im Alter von 4 Jahren 3 Monaten und
7 Tagen und wurde am 7. September 1862 beerdigt, mit ihm auch die
Lebenskraft des Königs.

Von diesem Augenblicke an sanken vollständig der wieder erwachte Muth
und die noch vorhandene Lebensfrische des Königs. Er sank sozusagen
geistig und körperlich derart, dass sogar die am 11. October endlich
angelangten anglikanischen Geistlichen keine Wirkung zur Besserung
seines Zustandes auszuüben vermochten, doch wurde ihm ihre Ankunft
ein Trost vor dem Tode, der den 30. November 1863 erfolgte. Er
starb im Alter von 29 Jahren 9 Monaten und 21 Tagen, und als sein
Nachfolger wurde der in Folge des Todes des Thronfolgers und in Folge
der Nachricht über die ernste Erkrankung des Königs aus Californien
eiligst zurückgekehrte Bruder desselben, Prinz Lot, als Kámehámehá V.
proklamirt.

Die Nachlässigkeit und Untüchtigkeit der Aerzte sollen Schuld an dem
Tode des Königs getragen haben; ein rascheres Einschreiten derselben
hätte die Erstickung verhindern können und wurde ihnen deshalb durch
Kámehámehá V. der bitterste Vorwurf gemacht.

Der erste Schritt Kámehámehá V. nach Antritt seiner Regierung
war ~der~, seine Schwägerin, die verwittwete Königin Emma,
aufzufordern, im Palais wohnhaft zu verbleiben und sie seiner steten
brüderlichen Liebe zu versichern. Sein zweiter Schritt war, den
Ministerrath einzuberufen, um sofort die Situation der Regierung zu
prüfen und festzustellen.

Kámehámehá V. war freidenkend in seinen Grundsätzen, zugleich aber auch
herrschsüchtig. Er vertrug keinen Widerspruch, gab jedoch seine Befehle
erst, nachdem er dieselben reiflich überlegt und geprüft hatte. Seine
politischen und persönlichen Sympathien waren vollständig denen seines
von ihm innig geliebten Bruders entgegengesetzte. Er war national
gesinnt, worin er die Gesinnung seines Bruders theilte. Im Sonstigen
aber war seine Tendenz eine mehr amerikanische, während die seines
Bruders eine ausgesprochen englische war, daher er schon während der
Regierungszeit desselben im schroffsten politischen Widerspruch zum
Minister des Aeussern, R. C. Wyllie, der in letzter Zeit auch Minister
des Innern war, stand, obgleich er, was ihn löblich charakterisirt,
die Tüchtigkeit und Treue des letzteren der Dynastie und dem Lande
gegenüber öffentlich stets anerkannte und im persönlichen Umgange
demselben stets Achtung und Anerkennung erwies.

Bei Antritt seiner Regierung hoffte natürlich die amerikanische Partei
sicher, dass er seinen allgemein bekannten Gefühlen umgehend freien
Lauf lassen und sofort den gegen sie gewaltig wirkenden Hebel, R. C.
Wyllie, beseitigen würde. Zu ihrem Entsetzen und grossem Erstaunen
beherrschte jedoch Kámehámehá V. sein Gefühl und liess sich nur durch
dasjenige der Vaterlandsliebe und des die Selbstständigkeit des Reiches
und dessen Entwickelung fördernden beherrschen.

Er besprach mit R. C. Wyllie die Neuwahlen, die Neuerungen, die er
vorzunehmen beabsichtige; er zeigte ihm sein vollstes Vertrauen und
sprach seine Ueberzeugung aus, dass Wyllie für das Wohl des Landes
gleichwie er, der König, es gethan, auch ~seine~ politischen
Principien zu beherrschen verstehen wird.

Während 4 Tagen war das Palais, der Garten und der Hofraum desselben,
vom Morgen bis zum Abend, des Nachts bei Fackelbeleuchtung, gefüllt
von Menschenmassen, die der ausgestellten königlichen Leiche ihre
liebevolle Achtung und Trauer mit herrlichen Blumenspenden unter
Weinen, Schluchzen und Heulen erwiesen.

Die Leiche war bis zur Vollendung des von Kámehámehá V. im Núnanú-Thale
im Bau begriffenen Familien-Mausoleums in einen dreifachen Sarg, von
denen der eine aus Eichenholz, der andere aus Kóaholz und der dritte
aus Blei bestand, gelegt und im Palais unter einem Baldachin auf einem
pompösen Katafalk bis zum 3. Januar 1864, dem Tage der Vollendung des
Mausoleums, zur Beschauung ausgestellt.

Kámehámehá V. begann seine Regierung mit vollster Kraft und den
deutlichsten Zeichen des Willens, eine für die Entwickelung des Landes
gründliche Thätigkeit zu entfalten.

Die Wahl seiner Minister widersprach, wie gesagt, vollständig den
Erwartungen der amerikanischen Partei, da der König dem tüchtigsten
Manne der bisherigen Regierung, R. C. Wyllie, die Bildung des
Ministeriums übertrug, welche wie folgend resultirte:

    ~als Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen~ R. C.
    Wyllie, ein Schotte von Geburt,

    ~als Minister der Finanzen und Kanzler des Reiches~ M. E.
    Allen, ein Amerikaner von Geburt,

    ~als Minister des Innern~ Mr. Hopkins, ein Engländer von
    Geburt und Freund des verstorbenen und gegenwärtigen Königs,

    ~als Minister der Justiz~ M. Robertson, Amerikaner von Geburt,

    ~als „Atorny general“ (General-Rechtsanwalt)~ M. W. Harris,
    ein Amerikaner von Geburt,

    ~als Minister des Postwesens und des öffentlichen Wegebaues~
    C. Varigny, Franzose,

    ~als Präsident der öffentlichen Volksaufklärung und als
    „Kuina-nui“~ der Vater des Königs, Kekuanaóa.

Trotz der nationalen Anomalie des gebildeten Cabinets hat sich dasselbe
in seinen Resultaten als ein sehr homogenes und nützliches erwiesen.
Die Wahl wurde von der legislativen Versammlung einstimmig angenommen.

Das erste Werk des Ministeriums bestand darin, im Auftrage des Königs
ein dem Minister des Innern untergeordnetes Comité zu erwählen, welches
sich speciell mit den öffentlichen Bauten und Meliorationsanlagen des
Reiches befassen und umgehend an den Entwurf und die Ausarbeitung von
Plänen zu einer vortheilhaften praktischen Strassenverbindung des
Landes schreiten sollte.

Leider unterblieb die Ausführung dieses so wichtigen Projektes, da
der König und seine Regierung zu einem gründlichen Fortschritt in der
Entwickelung des Landes Schritt für Schritt im Allgemeinen so auch in
dem erwähnten Projekte auf Hindernisse stiessen, die die bestehende
constitutionelle Verfassung von 1852 namentlich hervorrief.

Die durch zahlreiche Widersprüche sich bestätigende Unreife derselben
bewog den König, die Verfassung einer gründlichen Revision und
Umgestaltung zu unterwerfen.

Um das Land politisch aus dem direkten Einflusse der amerikanischen
Missionäre und einem durch sie erweckten christlichen Aberglauben zu
ziehen und der Entwickelung der Industrie des Landes ein frischeres
Leben zu geben, entschloss sich das Ministerium, dem Wunsche des
Königs sich anschliessend, eine neue Constitution laut seiner ihnen
klar gemachten Grundsätze zu entwerfen und den ausgearbeiteten Entwurf
einer solchen der den 2. Januar 1864 zu Neuwahlen zusammentretenden
Legislatur zum definitiven Beschluss vorzulegen.

Die Arbeit wurde mit rastlosem Eifer vorgenommen, und man suchte --
und das mit erwiesenem Erfolg -- ein vollständiges Einverständniss der
Minister zu erreichen, durch welches die Widersprüche der Opposition
leichter bekämpft und die Annahme des Projektes leichter erreicht
werden sollte.

Den 3. Januar 1864 fand die glanzvolle Beisetzung des verstorbenen
Königs in das lieblich gelegene neuerbaute Familienmausoleum statt. Die
Königin-Wittwe Emma hatte vordem mehrere Tage und Nächte gleichwie zur
Einweihung desselben im Mausoleum verbracht.

Den 5. Mai unterzeichnete der König eine Proklamation, die den 7.
veröffentlicht wurde. In derselben deklarirt er seinen Willen, dem
Lande eine neue Verfassung zu geben, giebt seine Motive an, die ihn zu
einer sofortigen Revision und Umgestaltung der bestehenden Constitution
von 1852 und der Creirung einer festeren Basis derselben bewogen haben.
Er fordert in dieser Proklamation die Delegirten des Volkes auf, zum 7.
Juli 1864 in Honolulu sich zu versammeln mit der Bemerkung, dass diese
unter dem Präsidium des Königs geleitete Versammlung aus sämmtlichen
Gliedern des Hauses der Nobeln (deren 15 Glieder) und der Delegirten
des Volkes (deren 27 Glieder) und den Mitgliedern des Conseils bestehen
sollte.

Dieser Proklamation folgte der Befehl der Minister, dass die Wähler zum
13. Juni zu den regulären Wahlen schreiten sollten.

Der unerwartete Akt des Königs regte die Missstimmung der
amerikanischen Partei bedeutend auf. Sie sah in demselben das
energische Bestreben der Regierung, ihre bisherige Machtstellung
zu unterdrücken und sie entschloss sich als eine -- quasi --
oppositionelle Körperschaft aufzutreten, gegen sämmtliche Schritte der
Regierung zu protestiren, gegen die Revision der bestehenden Verfassung
des Reiches zu stimmen und die Behauptung der Regierung, dass mit
den bestehenden Gesetzen die dem Lande erforderlichen Reformen nicht
bewerkstelligt werden können, aufs Schärfste zu bekämpfen.

Die Glieder der Opposition, dem Könige gegenüber scheinbar demüthig
und unterthänig, wirkten heimlich mit grösstem Eifer und zwar nicht
ohne Erfolg unter dem Volke, dasselbe gegen die Regierung, namentlich
gegen den König hetzend und es überredend, der Opposition sich
massenhaft anzuschliessen. Sie verbreiteten unter Anderem das Gerücht,
dass der König heimlich zur anglikanischen Kirche übergetreten und
fest entschlossen sei, dieselbe als Staatsreligion zu proklamiren
und zu oktroyiren. Dieses Gerücht, welches durch die amerikanischen
Missionäre noch mehr Bekräftigung erhielt, entwickelte sich bis zu
einem gefährlichen Maassstabe unter dem Volk. Auch suchten jene das
Volk zu überzeugen, dass dem König die gegenwärtige Constitution nur
deshalb lästig sei, weil sie seine Herrschsucht einschränke und dass er
dieselbe zu Gunsten seiner Gewalt, aber zum Nachtheil der des Volkes
umändern wolle, dass die gegenwärtige constitutionelle Verfassung eine
weise und freisinnige sei und dass keine bessere für die Freiheit und
das Wohl des Volkes zu wünschen sei und dergleichen mehr.

Der König hörte von diesen sich gleich einem Lauffeuer verbreitenden
und natürlich wachsenden Gerüchten und entschloss sich, um sofort
dieselben im Keime zu ersticken, und um sich selbst und zugleich
die Ursachen der von ihm gewünschten Revision der Verfassung dem
Volke, namentlich dem der fernliegenden Inseln, genauer bekannt zu
machen, ungesäumt seinen schon längst gehegten Wunsch zu erfüllen,
die Inseln zu bereisen und mündlich dem Volke seine Ansichten klar
auseinanderzusetzen. Den 24. Mai segelte er demgemäss unerwartet nach
Hawaii, und von dort aus besuchte er die übrigen bewohnten Inseln.

Dieser rasche und der Opposition unverhoffte Schritt des Königs hatte
das Resultat, dass er vielseitig sich die Liebe seines Volkes erweckte
und schon den bedeutend verbreiteten Einfluss der Opposition -- wenn
auch nicht vollständig vernichtete -- so doch hemmte.

Den 13. Juni 1864 wurde die erwähnte Versammlung unter dem Präsidium
des Königs eröffnet. In seiner Rede setzte er der Versammlung mit
ausserordentlicher Ruhe kurz, klar und bestimmt seine Stellung
derselben gegenüber auseinander, indem er die Versammlung als
souveraine in ihren Beschlüssen anerkannte, sich jedoch das laut der
bestehenden Constitution ihm zugesprochene Recht des Veto vorbehielt.

Das Scrutinium über die Frage „soll eine Revision der Constitution
vorgenommen werden? Ja oder nein?“ ergab das Resultat, dass unter den
27 Delegirten des Volkes 10 mit Ja und 17 mit Nein, und von den 15
Gliedern der Nobeln 2 mit Ja und 13 mit Nein stimmten.

Die Debatten der Versammlung verliefen sehr lebhaft und die Opposition
in der Majorität als Siegerin -- „fühlte sich.“ Dieses Sichfühlen war
jedoch von kurzer Dauer, da dasselbe zur grossen Verwunderung der sich
prahlenden Opposition durch das Veto des Königs vernichtet wurde.

Bis zum 15. August jubelten die Sieger, den 15. gab der König sein
Veto und erklärte in kurzer Rede die Versammlung als geschlossen,
dankte den Gliedern derselben für die Bereitwilligkeit mit der sie
seinem Rufe, sich zu versammeln, gefolgt waren, betonte, dass die von
Kámehámehá III. proklamirte Constitution laut den Urkunden nur eine
zum Versuche als provisorisch verfasste gewesen sei, dass in derselben
klar und deutlich dem König das Recht der Veränderung derselben
vorbehalten worden war, was Jedem bekannt sein muss, der den Wortlaut
der Verfassung von 1852 kennt, dass er auf Grund dieses Rechtes, so
lange ihn Gott auf dem Thron des Königreiches erhält, dasselbe zum
Wohle des Landes beschützen und benutzen will und wird, dass er gemäss
dieses ihm zuerkannten Rechtes die bestehende Verfassung von 1852 als
abgelaufen erkläre und dass er dem Lande, kraft seiner Stellung und
seines constitutionellen Rechtes, eine neue constitutionelle Verfassung
oktroyiren wird.

Hierauf forderte er die Minister auf, unter der neuen Constitution
in ihren Stellungen zu verbleiben, mit der Bemerkung jedoch, dass er
jedwede von denselben eingereichte Demission zu acceptiren willens sei,
und schloss seine Rede, indem er den Deputirten zu wissen gab, dass
wenn das Volk durch dieselben über die Punkte der neuen Constitution
mit ihm oder seinen Ministern zu discutiren wünsche, er und seine
Minister stets bereit sein werden, in solche Discussionen sich
einzulassen und von jenen gemachte Vorschläge zu berücksichtigen.

Die Opposition war gleich wie niedergeschmettert; sie hatte nichts
weniger als diese Wendung erwartet und nie und nimmer geglaubt, dass
der König den Muth haben würde, gegen eine so bedeutende Majorität
seinen Willen so energisch und auf ein nicht zu verleugnendes Recht
sich stützend, so glanzvoll und dabei ruhig und gemessen durchzusetzen.
Noch unangenehmer war ihnen die ernst bezeichnende Ovation des Volkes,
die den Platz und die Strasse füllte. Der König zu Fuss die Versammlung
verlassend, wurde nämlich mit begeisterten Hochrufen bis zu seinem
Palais begleitet, während die Glieder der Opposition mit Kälte, sogar
mit Drohungen bei ihrem Erscheinen empfangen wurden.

Am selben Tage wurde durch Plakate an öffentlichen Orten, Strassen und
Plätzen der Stadt die Proklamation des Königs veröffentlicht, die über
alles Erwarten günstig aufgenommen wurde und die Ueberzeugung erweckte,
dass das Volk auf Seite des Königs stand, und nur beeinflusst durch die
Leiter der Opposition, momentan in Opposition getreten war. Gleich nach
Schluss der Versammlung machte sich sofort das Ministerconseil an die
definitive Zusammenstellung der neuen constitutionellen Verfassung.




VI. Abtheilung.

    Die neue Constitution von 1864. -- Fortsetzung der Regierung
    Kamehámehás V. bis zu seinem Tode.


Während der rastlosen Arbeit der Minister versuchte die Opposition
die Zeit zu benutzen, um durch in Zeitschriften publicirte Artikel,
in welchen sie ihrem Aerger freien Lauf gaben, den Unwillen und die
Unzufriedenheit des Volkes zu erwecken. Die Erfolge ihrer Umtriebe
waren jedoch nicht die, die sie in ihrem Mutterlande, wo das Volk
Unruhe sucht, gefunden hätten. Das Volk des Inselreiches wünschte
Ruhe und Frieden mit ihrem Oberhaupte und schenkte kein Gehör den
Ruhestörern.

Den 19. August 1864 war die Arbeit der Zusammenstellung der Verfassung
vollendet und den 20. verlas der König den Wortlaut derselben der
Versammlung der Mitglieder des Staatsraths und den Grossen des Reiches
und leistete seinen Eid auf die neue Constitution; desgleichen thaten
es nach ihm alle hohen Beamten des Reiches, und den Abend wurde der
Inhalt der neuen Constitution durch Zeitschriften an die entfernteren
Inseln, durch Plakate in der Residenz und nachträgliche Plakate in
den übrigen Inseln als in Wirksamkeit getreten veröffentlicht. Der
Inhalt war mit Ausnahme nur weniger Veränderungen gleich dem der
Versammlung vorgelegten Projecte, und ich will es versuchen, der
Beachtungswürdigkeit wegen wörtlich denselben übersetzt wie folgt
wiederzugeben:


    Constitution,

    verliehen von Seiner Majestät Kámehámehá V., durch die Gnade Gottes
    Könige der Inseln von Hawaii, am 20. Tage des August A. D. 1864. --

    ~Artikel 1.~ Gott hat den Menschen mit gewissen unantastbaren
    Rechten ausgestattet, als: das Recht des Lebens, der Freiheit, der
    Erwerbung des Besitzes, der Integrität des Besitzes, und das Recht
    Sicherheit und Zufriedenheit zu fordern und zu erhalten.

    ~Artikel 2.~ Jeder Mensch ist frei, Gott, in welcher Weise
    es ihm sein eigenes Gewissen gebietet, anzubeten, so lange dieses
    Privilegium die Sicherheit und den Frieden des Königreiches nicht
    gefährdet.

    ~Artikel 3.~ Jeder Mensch darf frei reden, schreiben und seine
    Gedanken über jeden Gegenstand veröffentlichen, ist aber für jeden
    Missbrauch dieser Freiheit hiermit verantwortlich gemacht. Kein
    Gesetz soll gegen die Freiheit der Rede oder Presse creirt werden;
    es sei denn, dass ein solches zur Sicherstellung des Königs und
    seiner Familie sich als erforderlich erweise.

    ~Artikel 4.~ Die Menschen haben das Recht -- jedoch nur in
    ordentlichem und friedlichem Zustande und zwar unbewaffnet -- sich
    zu versammeln, um sich über gemeinnützige Dinge zu berathen. Sie
    haben das Recht, dem Könige oder der Legislatur ihre Beschwerden in
    der Form einer Petition einzureichen.

    ~Artikel 5.~ Das Recht des „habeus corpus“ hat Jeder und
    soll nicht unterdrückt werden; es sei denn, dass im Falle einer
    Rebellion oder Invasion die öffentliche Sicherheit den König
    zwingt, dieses Recht zeitweilig aufzuheben.

    ~Artikel 6.~ Keiner soll einer Strafe, für welches Verbrechen
    es auch sei, unterliegen; es sei denn, dass seine Schuld oder That
    vor einem legalen Gerichte bestätigt und erwiesen worden ist.

    ~Artikel 7.~ Keine Person darf weder für ein kleineres noch
    grösseres Verbrechen zur Verantwortung arretirt werden (mit
    Ausnahme in Fällen öffentlicher Anklagen von Verbrechen, die
    im Jurisdiktionskreise eines Polizei- oder Gerichtsdistriktes
    stattgefunden, oder von Vorgängen summarischer Widersetzlichkeit),
    bevor nicht auf Grund einer Anklage das kleine oder grosse
    Verbrechen vollständig und ausführlich beschrieben worden ist.
    Der alsdann Arretirte hat das Recht, seine Confrontirung mit dem
    Ankläger zu fordern; hat das Recht, Zeugen zu seiner Rechtfertigung
    und zum Beweise seiner Unschuld zu stellen; hat das Recht,
    selbst oder durch seinen Anwalt seinen von ihm vorgerufenen
    Zeugen, desgleichen seinem Ankläger und ~deren~ Zeugen
    Kreuz- und Querfragen zu stellen, sowie das Recht, zu seiner
    Vertheidigung Gehör zu verlangen. Alle Fälle, die dem Urtheil der
    Geschworenengerichte bisher anheimgestellt waren, bleiben demselben
    auch weiterhin unterworfen mit Ausnahme von solchen, die Schulden
    und mündliche Verträge betreffen, deren Forderungen unter 50 Dollar
    betragen.

    ~Artikel 8.~ Keine Person darf wieder zur Verantwortung
    gezogen werden für ein Vergehen, für welches dieselbe schon einmal
    als schuldig oder unschuldig von einem legalen Gericht erklärt
    worden ist.

    ~Artikel 9.~ Keine Person soll ohne gesetzlichen Prozess im
    Criminalfall weder gezwungen werden, gegen sich selbst zu zeugen
    noch seines Lebens, seiner Freiheit oder seines Eigenthumes
    verlustig gemacht werden.

    ~Artikel 10.~ Keine Person darf als Richter oder Geschworener
    in den Fällen fungiren, in denen ihre Verwandten als Kläger oder
    Verklagte betheiligt sind oder in welchen das mögliche Resultat den
    betreffenden Richtern oder Geschworenen -- direkt oder indirekt --
    irgend welchen pekuniären Vortheil bringen kann.

    ~Artikel 11.~ Zwangdienst -- mit Ausnahme des dem
    verurtheilten Verbrecher als Strafe zudiktirten -- ist im
    Königreiche verboten, und jeder Sklave, der das Königreich von
    Hawaii betritt, ist, vom Tage seiner Ankunft an gerechnet, als frei
    zu betrachten.

    ~Artikel 12.~ Jede Person soll das Recht haben, vor jeder
    unvernünftigen, grundlosen Haussuchung, vor der Beschlagnahme
    ihrer persönlichen Freiheit, ihres Hauses, ihrer Papiere und
    Effekten gesichert zu werden. Kein Verhaftsbefehl darf erlassen
    werden, solange nicht eine glaubwürdige Ursache, die durch den Eid
    bestätigt worden ist, und der ~zu untersuchende~ Ort der zu
    verhaftenden Person oder deren Effekten deutlich beschrieben worden
    sind.

    ~Artikel 13.~ Der König leitet seine Regierung zum allgemeinen
    Besten und nicht zum Vortheil, für die Ehre oder für das
    persönliche Interesse irgend eines Menschen, einer Familie oder
    Classe seiner Unterthanen.

    ~Artikel 14.~ Jedes Glied der menschlichen Gesellschaft hat
    das Recht zu fordern, im vollen Genusse seines Lebens, seiner
    Freiheit und in seinem Eigenthum durch das Gesetz geschützt zu
    werden. Dafür ist jedes Glied derselben verpflichtet, seinerseits
    einen im Verhältniss zur Bevölkerung des Landes auf ihn fallenden
    Antheil für die erforderlichen Ausgaben, die dieser ihm gewährte
    Schutz hervorruft, beizutragen und zwar entweder durch persönlichen
    Dienst im Staate oder durch ein Aequivalent für denselben. Weder
    das Eigenthum einer Person, noch ein Theil desselben darf zu
    öffentlichen Zwecken ohne ihre Einwilligung oder den Befehl der
    Legislatur genommen werden, es sei denn in Zeiten eines Krieges
    oder einer Insurrektion zu militärischen Zwecken. Für jeden
    Fall jedoch, wo zum allgemeinen Nutzen des Landes der Staat
    die Aneignung des Eigenthumes einer Person erfordert, soll das
    betroffene Individuum für den entstandenen Verlust angemessen
    entschädigt werden.

    ~Artikel 15.~ Keine Subsidien, Abgaben oder Steuern -- welcher
    Art sie auch seien -- sollen festgestellt oder erhoben werden,
    keine Geldenthebungen aus dem Staatsschatze sollen stattfinden ohne
    vorhergegangene Genehmigung der legislativen Versammlung; es sei
    denn, dass in der Zwischenzeit der biennalen Sitzungen derselben
    Kriegseventualitäten, Insurrektionen, Rebellionen, Pestilenzen
    oder andere öffentliche Ereignisse sich einstellen, wo sodann die
    Genehmigung des Cabinets und der Majorität des geheimen Conseils
    in pleno entscheiden muss, und ist alsdann der Finanzminister
    verpflichtet, eine detailirte Rechenschaft über die getroffenen
    Massregeln und die entstandenen Ausgaben der nächsten legislativen
    Versammlung vorzulegen.

    ~Artikel 16.~ Kein Gesetz soll eine zurückgreifende Wirkung in
    Verfügungen haben.

    ~Artikel 17.~ Das Militär soll den Gesetzen des Landes
    stets untergeordnet sein. Kein Soldat soll in Friedenszeit ohne
    vorhergegangene Genehmigung des Besitzers in ein Haus einquartiert
    werden. Nur in Kriegszeit wird hierin eine Ausnahme gemacht
    und zwar sodann nur in einer von der legislativen Versammlung
    vorgeschriebenen Art und Weise.

    ~Artikel 18.~ Jeder Wähler ist während der Wahlzeit, während
    der Wahlsitzung und während der Zeit seiner Reise zu derselben
    und zurück vom Arrest befreit mit Ausnahme bei Vergehen von
    Hochverrath, Missethat und Bruch des öffentlichen Friedens.

    ~Artikel 19.~ Jeder Wähler ist am Tage der Wahlen von seiner
    Militärpflicht entbunden, jedoch mit Ausnahme: in Zeiten des
    Krieges oder öffentlicher Unruhe.

    ~Artikel 20.~ Die Obergewalt des Königreiches ist in 3 Theile
    getheilt, der executiven, der legislativen und der gerichtlichen.
    Die 3 Theile müssen stets klar von einander getrennt bleiben, daher
    kein Richter eines Protokoll führenden Gerichtshofes ein Mitglied
    der legislativen Versammlung sein darf.

    ~Artikel 21.~ Die Regierung des Königreiches soll unter
    Sr. Majestät Kamehámehá V., seinen Erben und Nachfolgern eine
    constitutionell-monarchische sein.

    ~Artikel 22.~ Die Krone ist hierdurch als beständig Sr.
    Majestät Kámehámehá V. und seinen gesetzlich-ehelich erzeugten
    Nachkommen direkter Linie confirmirt. In Ermangelung solcher
    fällt die Krone auf Ihre königliche Hoheit die Prinzessin
    Victoria-Kamamalú-Kaahúmanú und deren leibliche, gesetzliche
    Nachkommen in direkter Linie. Das Nachfolgerrecht fällt auf das
    älteste männliche Kind und dessen Nachfolger, in Ermangelung eines
    männlichen Kindes auf die älteste Tochter und ihre leiblichen
    Nachkommen. Falls gar keine Nachkommen vorhanden, fällt das
    Recht auf eine vom König oder der Königin gewählte und vom Adel
    bewilligte Persönlichkeit, und muss eine solche schon vor dem Tode
    des regierenden Hauptes als Nachfolger proklamirt worden sein.
    In Ermangelung einer solchen Wahl oder Proklamation vor dem Tode
    des regierenden Hauptes muss gleich nach dem Tode desselben das
    Conseil die legislative Versammlung berufen, die alsdann durch ein
    Ballotement einen eingeborenen Nobeln („Alii“) als König wählen.
    Ein solcher Gewählter beginnt alsdann eine neue Dynastie, und er
    gleichwie seine Nachfolger müssen sich nach den gegenwärtigen
    Gesetzen der königlichen Familien reguliren.

    ~Artikel 23.~ Es ist ungesetzlich, dass ein Glied der
    königlichen Familie von Hawaii, welches ein Anrecht auf die
    Thronfolge hat oder möglicherweise einmal haben kann, eine Ehe ohne
    die Genehmigung des regierenden Oberhauptes schliesst. Ein jedes
    solches Glied demnach, welches ohne die Genehmigung des regierenden
    Oberhauptes eine Ehe schliesst, soll durch eine Proklamation des
    regierenden Herrschers des Nachfolgerrechtes auf den Thron von
    Hawaii verlustig erklärt werden, und sein Recht geht alsdann nach
    früher erwähnter Ordnung auf seine Erben über.

    ~Artikel 24.~ „Se. Majestät Kamehámehá V. „will“ und seine
    Nachkommen, die den Thron besteigen, „sollen“ den folgenden Eid
    leisten:

    ich schwöre feierlichst in Gegenwart des allmächtigen Gottes, die
    Constitution des Königreiches im vollsten Sinne und unverbrüchlich
    zu erhalten und in Uebereinstimmung mit derselben zu regieren.“

    ~Artikel 25.~ Keine Person darf den Thron einnehmen, der
    wegen eines verächtlichen Verbrechens schuldig erklärt worden,
    geisteskrank oder Idiot ist.

    ~Artikel 26.~ Der König ist der Oberbefehlshaber der Armee und
    Flotte, wie auch aller militärischen Körperschaften des Königreichs
    auf dem Lande und zur See. Er hat eine unbeschränkte Gewalt für
    sich und ebenfalls für die Offiziere, denen er die Leitung und
    Einübung der verschiedenen militärischen Körperschaften nach
    eigenem Gutdünken zur richtigen Vertheidigung und Beschützung des
    Königreiches übertragen hat. Der König darf nie einen Krieg ohne
    Genehmigung der legislativen Versammlung erklären.

    ~Artikel 27.~ Der König hat mit dem Rath des geheimen Conseils
    das Recht der Begnadigung und Verzeihung für jedes gerichtlich
    entschiedene Vergehen mit Ausnahme von Fällen öffentlicher Anklage.

    ~Artikel 28.~ Der König hat mit der Berathung seines
    geheimen Conseils resp. durch dasselbe das Recht, die legislative
    Versammlung an den Ort des Regierungssitzes oder an einen anderen
    ihm beliebigen Ort zu berufen, im Falle das Land Feinde oder
    irgendwelche andere Ursachen mit Gefahr bedrohen. Er hat das
    Recht, wenn sich nicht Uebereinstimmungen zwischen ihm und der
    legislativen Versammlung zeigen, letztere zu verlängern, zu
    vertagen oder aufzulösen. Die Verlängerung oder Vertagung darf aber
    nie die nächste ordinäre Sitzung der Versammlung überschreiten. In
    ganz besonderen Umständen kann er eine extraordinäre Sitzung der
    legislativen Versammlung berufen.

    ~Artikel 29.~ Der König hat die Gewalt, Verträge
    abzuschliessen. Die Verträge, die eine Aenderung der bestehenden
    Tarife und Gesetze des Königreichs erfordern, bedürfen jedoch der
    Genehmigung der legislativen Versammlung. Der König ernennt seine
    Minister, die angemessen den Gebräuchen und Gesetzen der Nation von
    ihm bevollmächtigt, beglaubigt und instruirt sein müssen.

    ~Artikel 30.~ Der König hat das Prärogativ, die Minister zu
    empfangen und anzuerkennen, die Legislatur durch eine königliche
    Botschaft von Zeit zu Zeit über den Zustand des Königreichs zu
    informiren und die ihm für nothwendig und rathsam erachteten
    Massregeln derselben zur Berücksichtigung anzuempfehlen.

    ~Artikel 31.~ Die Person des Königs soll unverletzlich und
    heilig sein. Seine Minister sind verantwortliche. Dem König ist die
    executive Gewalt übertragen. Alle Gesetze, die in der legislativen
    Versammlung adoptirt worden, erfordern die Unterschrift Sr.
    Majestät zu ihrer Gültigkeit.

    ~Artikel 32.~ Im Falle nach dem Tode des regierenden
    Herrschers der Thronerbe jünger denn 18 Jahre, soll die königliche
    Gewalt von einem Regenten oder einem Regierungs-Concilium, wie
    folgend auseinandergesetzt, ausgeübt werden:

    ~Artikel 33.~ Es soll dem König gesetzlich sein, dass wenn
    er sich vom Königreiche entfernen will, er einen Regenten oder
    ein regierendes Concilium ernennt, um die Regierung in seinem
    Namen zu verwalten. Desgleichen kann der König testamentarisch
    einen Regenten oder ein Concilium zur Verwaltung der Regierung
    während der Unmündigkeit eines Thronerben ernennen. Sollte
    ein Herrscher sterben, dessen Thronerbe unmündig ist, ohne
    einen testamentarischen Willen hinterlassen zu haben, so
    fällt die Ausübung der königlichen Gewalt auf das bestehende
    Cabinet-Concilium und bleibt vom Augenblick des Todes des
    Herrschers bis zur sofortigen Einberufung der legislativen
    Versammlung in seinen Händen. Die legislative Versammlung ernennt
    alsdann durch ein Ballotement einen Regenten oder ein regierendes
    Concilium zur Verwaltung des Reiches im Namen des verstorbenen
    Königs. Diesem Regenten oder Concilium wird alsdann die einem
    constitutionellen Könige zustehende Gewalt und Rechte bis zum 18.
    Jahre d. h. bis zur Volljährigkeit des unmündigen Königs übertragen.

    ~Artikel 34.~ Der König ist über alle Nobeln („Aliis“) und das
    Volk Souverän. Das Königreich ist sein.

    ~Artikel 35.~ Alle Ehrentitel, Orden und sonstige
    Auszeichnungen verleiht der König.

    ~Artikel 36.~ Der König prägt Münzen und regelt den Cours nach
    dem Gesetz.

    ~Artikel 37.~ Der König hat die Gewalt im Falle einer Invasion
    oder Rebellion das ganze Königreich oder Theile desselben unter
    Kriegsrecht zu stellen.

    ~Artikel 38.~ Die nationale Standarte darf nur durch einen Akt
    der legislativen Versammlung verändert werden.

    ~Artikel 39.~ Des Königs Privatland oder anderes Eigenthum ist
    unantastbar.

    ~Artikel 40.~ Den König darf kein Gerichtshof oder Richter
    seines Reiches belangen oder verantwortlich machen.

    ~Artikel 41.~ Das Staats-Concilium soll wie bisher
    fortbestehen und soll in allen das Vermögen des Staates
    betreffenden Geschäften als Assistenz in der Administration
    der executiven Angelegenheiten und als Rathgeber des Königs --
    wenn er ihren Rath fordert -- laut der Direktion des Königs
    dem Lande dienen. Dieses Concilium soll demnach benannt sein:
    „the kings Privy Council of State“ (d. h. „das königliche
    Geheim-Staats-Concilium“). Die Mitglieder desselben werden nach
    Belieben des Königs ernannt und bleiben im Amte, so lange es der
    König will.

    ~Artikel 42.~ „the kings Cabinet“ (d. h. „das königliche
    Cabinet“) soll bestehen aus den Ministern des Aeussern, des Innern,
    der Finanzen und dem General-Rechtsanwalt des Königreichs. Diese
    Sr. Majestät speciellen Rathgeber in den executiven Angelegenheiten
    des Königreichs sollen ex officio Mitglieder auch des geheimen
    Conciliums des Staates sein. Sie werden vom König ernannt und
    bevollmächtigt. Sie leiten ihr Amt nach dem Belieben des Königs.
    Sie sind der öffentlichen Anklage unterworfen. Kein Akt des Königs
    soll Wirkung haben, ohne die Contra-Signatur eines Ministers,
    welcher alsdann für die Folgen des Aktes verantwortlich wird.

    ~Artikel 43.~ Jedes Glied des königlichen Cabinets hat
    in der Residenz der Regierung ein specielles Amtslokal, ist
    verantwortlich für das Betragen seiner Repräsentanten und Beamten.
    Die Minister haben als Noble („Alii“) das Recht auf Anspruch eines
    ex officio-Sitzes in der legislativen Versammlung.

    ~Artikel 44.~ Der Minister der Finanzen soll im Namen der
    Regierung der legislativen Versammlung am ersten Tage ihrer
    jedesmaligen Zusammenkunft das Finanz-Budget in hawaii’scher und
    englischer Sprache vorlegen.

    ~Artikel 45.~ Die legislative Gewalt der drei Stände des
    Königreiches bildet der König und die legislative Versammlung.
    Die legislative Versammlung besteht aus dem vom König gewählten
    Adel (Noble) und den Delegirten des Volkes, welche ihre Sitzungen
    zusammen halten.

    ~Artikel 46.~ Die legislative Körperschaft soll sich alle zwei
    Jahre im Monat April versammeln und desgleichen zu jeder andern
    Zeit, wenn es der König zur Wohlfahrt der Nation für erforderlich
    erachtet. Diese Körperschaft soll benannt werden, „the Legislature
    of the Hawaïaan kingdom“ (d. h. „die Legislatur des Königreichs von
    Hawaii“).

    ~Artikel 47.~ Jedes Glied der legislativen Versammlung ist
    verpflichtet, folgenden Eid zu leisten: „Ehrfurchtsvoll schwöre
    ich in Gegenwart des Allmächtigen Gottes, dass ich treu die
    Constitution des Hawaii-Königreichs unterstützen und gewissenhaft
    als auch unparteiisch meine Pflicht als Glied der Versammlung
    ausüben will.“

    ~Artikel 48.~ Die Legislatur hat die volle Gewalt und
    Autorität zur Verbesserung der Constitution laut den nachfolgenden
    Regeln, hat die Gewalt, von Zeit zu Zeit wohlthuende Gesetze zu
    schaffen, die jedoch den Verordnungen der Constitution nicht
    widersprechen dürfen.

    ~Artikel 49.~ Jeder Gesetzentwurf und jede Resolution der
    legislativen Versammlung erfordern zu ihrer Wirksamkeit die
    Billigung des Königs durch seine Unterschrift, die daher vor dem
    endlichen Beschlusse der Legislatur stattgefunden haben muss.
    In dem Falle, dass der König gegen einen solchen Gesetzentwurf
    oder eine solche Resolution gestimmt, sendet er selbigen oder
    selbige der Legislatur zurück, die alsdann diesen Akt des Königs
    in ihr Journal einträgt und diesen vom König zurückgewiesenen
    Gesetzentwurf oder zurückgewiesene Resolution in derselben Sitzung
    nicht mehr wieder vorbringen darf.

    ~Artikel 50.~ Die legislative Versammlung ist die richtende
    Gewalt über die Qualification ihrer Mitglieder; nur eine Majorität
    constituirt erst ein „quorum“ zum Geschäftsgange derselben. Eine
    Minorität vertagt die Sitzung von Tag zu Tag, beruft die fehlenden
    Mitglieder in einer ihnen beliebigen Art und Weise und sub ihnen
    beliebigen Straferhebungen gegen dieselben.

    ~Artikel 51.~ Die legislative Versammlung wählt ihre Beamten
    und regelt ihren Geschäftsgang selbst.

    ~Artikel 52.~ Die legislative Versammlung soll die Macht
    haben, Gefängnissstrafen -- jedoch nicht über die Dauer von 30
    Tagen -- gegen Personen, die keine Mitglieder der Versammlung sind
    und die in ihrem Betragen Mangel an Achtung, ein unordentliches,
    verachtendes Benehmen gegen dieselbe oder in Gegenwart der
    Versammlung sich erlaubt haben, während der Sitzung der Versammlung
    falsche Rapporte über die Discussion oder den Geschäftsgang
    derselben oder beleidigende Commentirungen über Aussprüche und
    Handlungen der Versammlung oder über ein oder mehrere Mitglieder
    derselben, in einer Art, die der Körperschaft oder dem Stande
    derselben zu schaden drohen, veröffentlicht haben, oder im Falle
    eines Ueberfalles eines Mitgliedes der Versammlung oder im
    Falle eines Ueberfalles oder einer Arretirung eines Zeugen oder
    einer anderen Person, die auf ihrem Hin- oder Rückwege sich zur
    Versammlung zu stellen berufen war, oder im Falle einer gewaltsamen
    Befreiung eines durch den Befehl der Versammlung Arretirten, zu
    verfügen.

    ~Artikel 53.~ Die legislative Versammlung soll die Macht
    haben, ihre Beamten für ungebührliches Benehmen zu bestrafen.

    ~Artikel 54.~ Die legislative Versammlung soll ein Journal
    über ihren Geschäftsgang führen und in dasselbe die „Ja“ und
    „Nein“ ihrer Mitglieder für jede Frage, wenn es ein Fünftel der
    Versammlung fordert, eintragen.

    ~Artikel 55.~ Die Glieder der legislativen Versammlung
    sollen in allen Fällen -- mit Ausnahme der des Hochverrathes, der
    Lehensuntreue und des Friedensbruches -- vom Arrest während der
    Dauer der Sitzung der Versammlung und während der ihrer Hin- und
    Rückreise befreit sein und sollen vor keinem andern Gerichtshofe
    oder Richterstuhl für ihre auf der Versammlung gehaltenen Reden und
    Debatten zur Verantwortung gezogen werden.

    ~Artikel 56.~ Die Repräsentativen sollen für ihre Dienste
    eine gesetzlich festgestellte Entschädigung aus dem Staatsschatze
    („Public treasury“) erhalten. Die Entschädigung darf im Laufe des
    Jahres nicht mehr erhöht werden. Kein Gesetz darf die Summe von
    250 Dollar pro Sitzung als Entschädigung für einen Repräsentanten
    überschreiten.

    ~Artikel 57.~ Der König wählt den sogenannten Adel („Nobles“)
    lebenslänglich. Diese erhalten ihren Gehalt lebenslänglich und
    sind dem Artikel 53 unterworfen. Die Zahl derselben darf nicht 20
    übersteigen.

    ~Artikel 58.~ Keine Person soll zum Noblen ernannt werden,
    die nicht das 21. Jahr erreicht und nicht 5 Jahre im Königreiche
    wohnhaft gewesen ist.

    ~Artikel 59.~ Die Noblen sollen einen Gerichtshof („court“)
    bilden, vor welchem als dem Ober-Untersuchungsgericht des
    Königreichs („the grand inquest of the Kingdom“) alle öffentlichen
    Anklagen der Repräsentativen gegen Beamte des Königreichs wegen
    Misshaltens oder Uebelverwaltens ihrer Aemter vorgebracht werden
    sollen und dem die selbstständige und vollständige Gewalt
    hiermit gegeben wird, alle Beschwerden dieser Art zu hören und
    zu determiniren. Vor jedem Verhör und zwar vor jeder einzelnen
    öffentlichen Anklage sollen die Nobeln daraufhin vereidigt
    werden, dass sie treu und unparteiisch die resp. Anklage laut den
    Gesetzen des Landes und der erforderlichen Beweise prüfen und
    determiniren werden. Das Urtheil dieses Untersuchungsgerichtes soll
    nur die Competenz haben, den „schuldig“ Erklärten von seinem Amte
    oder seiner Stellung zu entlassen, ihn als unfähig zu erklären,
    irgend welchen Ehren-, Vertrauens-, Einkommensposten unter der
    gegenwärtigen Regierung zu bekleiden und zu geniessen. Ein derart
    Verurtheilter soll jedoch nichts desto weniger einer weiteren
    Anklage, Untersuchung, Verurtheilung und Bestrafung laut den
    Gesetzen des Landes unterworfen werden. Die Minister sollen als
    Noble keinen Sitz unter denselben während des Verhörs einer solchen
    einnehmen.

    ~Artikel 60.~ Die Repräsentation des Volkes soll auf dem
    Princip der Gleichheit basirt sein und wird durch die Legislatur
    im Verhältniss zur Zahl der Bevölkerung regulirt und vertheilt.
    Das Verhältniss derselben soll durch einen von Zeit zu Zeit
    stattfindenden öffentlichen Census der Bevölkerung festgestellt
    werden. Repräsentanten sollen nicht unter 24 und nicht über 40
    sein. Sie werden auf zwei Jahre gewählt.

    ~Artikel 61.~ Keine Person soll als Repräsentant des Volkes
    gewählt werden, die geisteskrank oder Idiot, die nicht ein
    männlicher Unterthan des Königsreichs, die nicht das 21. Jahr
    überschritten, die nicht lesen, schreiben und rechnen kann, die
    nicht 3 Jahre im Königreiche wohnhaft gewesen, die nicht ein
    Grundeigenthum im Königreiche und zwar im Nettowerth von 500 Dollar
    besitzt oder ein jährliches Einkommen von mindestens 250 Dollar aus
    irgend einem Besitz oder gesetzlichen Geschäfte bezieht.

    ~Artikel 62.~ Jeder männliche Unterthan des Königreichs, der
    seine Steuern bezahlt hat, das 21. Lebensjahr überschritten und ein
    Jahr vor den Wahlen im Königreiche domicilirt und einen Grundbesitz
    im Königreiche im Nettowerth von 150 Dollar oder eine Pachtstelle,
    deren Rente 25 Dollar jährlich beträgt, oder eine Einnahme von
    mindestens 75 Dollar jährlich aus einem Eigenthum oder gesetzlichen
    Geschäft erzielt und zu schreiben, zu lesen und zu rechnen versteht
    (dieses im Fall derselbe nach 1840 geboren) und wenn er darum
    nachgesucht hat, seinen Namen in die Liste der Wähler seines
    Distriktes einzuschreiben und derselbe faktisch eingetragen ist,
    hat das Recht, eine Stimme für die Wahl des Repräsentanten oder der
    Repräsentanten seines Distriktes abzugeben. Ausserdem wird verfügt,
    dass der Wähler nicht geisteskrank, Idiot oder eines im Königreiche
    begangenen Verbrechens erwiesen sein darf, es sei denn, dass er im
    letzteren Falle vom König begnadigt und ausdrücklich wieder in alle
    seine Rechte als Unterthan rehabilitirt worden ist, wonach er zur
    Wahl wieder Berechtigung hat.

    ~Artikel 63.~ Die Eigenthums-Qualification der Repräsentativen
    des Volkes und der Wähler darf nur durch ein Gesetz „erhöht“ werden.

    ~Artikel 64.~ Die richterliche Gewalt des Königreiches soll
    im Obergericht („Supreme court“) und in den von der Legislatur von
    Zeit zu Zeit zu etablirenden Untergerichtshöfen sich befinden.

    ~Artikel 65.~ Das Obergericht soll aus dem Oberrichter
    („chief justice“) und mindestens zwei Richteradjunkten („associate
    justice“) bestehen. Die Richter des Obergerichtes sollen die
    Sitzungen in anständigem Benehmen erhalten und leiten. Sie sollen
    in Folge öffentlicher Anklage der Absetzung unterworfen sein. Sie
    sollen für ihren Dienst eine Compensation erhalten, die während
    ihrer Dienstzeit nicht verringert werden darf. Es wird hiermit
    festgesetzt, dass ein Richter des Obergerichtes oder irgend eines
    anderen Protokoll führenden Gerichtshofes nur durch die Resolution
    von 2/3 der Stimmen der vollzähligen legislativen Versammlung
    und mit der Sanction des Königs abgesetzt werden kann. In einem
    solchen Falle muss jedoch dem betreffenden Richter die Resolution
    der legislativen Versammlung mit genauer Angabe der Motive seiner
    Absetzung nebst einer Copie des Urtheils mindestens 10 Tage vor
    dem Termin, an welchem die Versammlung das Urtheil effektuiren
    lassen will, benachrichtigt werden. Er soll das Recht haben vor der
    legislativen Versammlung alsdann gehört zu werden.

    ~Artikel 66.~ Die richterliche Gewalt soll auf das Obergericht
    und die verschiedenen Untergerichtshöfe des Königreichs in einer
    Art und Weise vertheilt sein, dass die Legislatur von Zeit zu Zeit
    ihnen Vorschriften erlassen kann. Die Haltung der Behörden der
    untergeordneten Gerichtshöfe des Königreichs soll eine laut den
    bestehenden Gesetzen entscheidende sein.

    ~Artikel 67.~ Die gerichtliche Gewalt soll in allen
    Rechtsfällen und Fällen der Gerechtigkeit, die unter der
    Constitution und den Gesetzen des Königreiches entstehen, ferner
    in Abschlüssen von Verträgen oder bei Verträgen, die unter
    ihrer Autorität abgeschlossen worden, desgleichen in allen, die
    öffentlichen Minister und die Consuln berührenden Fällen, sowie in
    allen Eventualitäten der Admiralitäts- und Marine-Jurisdiktion als
    competent angesehen werden.

    ~Artikel 68.~ Der Oberrichter des Obergerichtes soll zugleich
    der Kanzler des Königreiches sein. Er soll ex officio als Präsident
    der Noblen in allen öffentlichen Anklagen, solange er nicht selbst
    angeklagt ist, fungiren. Er soll diese Jurisdiktion gleichwie alle
    anderen Fälle nach den Bestimmungen des Gesetzes ausüben. Sein
    Urtheil in diesem Falle ist zu einer Revision im Obergerichte
    appellabel. Sollte der Oberrichter selbst der öffentlich Verklagte
    sein, so präsidirt das Untersuchungsgericht während der Dauer
    seines Verhörs eine hierzu vom König ernannte Persönlichkeit.

    ~Artikel 69.~ Die Decision, d.h. das Urtheil des
    Obergerichtes, wenn es die der Majorität der Richter ist, soll
    inappellabel und endgiltig sein.

    ~Artikel 70.~ Der König, sein Cabinet und die legislative
    Versammlung sollen die Autorität haben, von den Richtern
    des Obergerichtes in wichtigen Rechtsfragen und feierlichen
    Gelegenheiten deren Ansicht zu fordern.

    ~Artikel 71.~ Der König ernennt die Richter des
    Obergerichtes, desgleichen alle Richter der Protokoll führenden
    Gerichtshöfe („courts of record“), deren Gehalt gesetzlich
    festgestellt ist.

    ~Artikel 72.~ Kein Richter, keine Magistratsperson darf
    allein einer Appellation oder einem Verhöre in einer Rechtsfrage
    vorsitzen, über die er schon früher ein Urtheil ausgesprochen hat.

    ~Artikel 73.~ Keine Person soll im Königreiche Hawaii je
    ein Ehren-, Vertrauens- oder Einnehmer-Amt bekleiden, die auf
    gesetzlichem Wege des Diebstahles, der Bestechung, des Meineides,
    der Fälschung, Veruntreuung oder anderer grösserer oder kleinerer
    Verbrechen überfuhrt worden ist, es sei denn, dass der König
    dieselbe begnadigt und in ihre Civilrechte restituirt hat und dass
    in der Begnadigungsurkunde die Wiederberechtigung einer solchen
    Person zum Bekleiden von Ehren-, Vertrauens- oder Einnehmerämtern
    deklarirt ist.

    ~Artikel 74.~ Kein Beamter dieser Regierung darf ein Amt unter
    einer andern Regierung oder Macht bekleiden oder irgend welches
    Gehalt oder was es immer sein möge von einer solchen empfangen.

    ~Artikel 75.~ Die Legislatur soll alle 2 Jahre nach
    vorhergegangener genauer Prüfung der Revenuen und Ausgaben der 2
    verflossenen und der Aestimation der approximativen Revenuen und
    Ausgaben der 2 folgenden Jahre ihre Bewilligungen votiren. Die
    erwähnte Aestimation soll ihr vom Finanzminister vorgelegt werden.

    ~Artikel 76.~ Der Stil im Verfertigen und Bestätigen der
    Verfügungen aller Urkunden und Gesetze soll sein: „Es sei demnach
    verfügt durch den König und die legislative Versammlung der
    Hawaii-Inseln in der versammelten Legislatur des Königsreichs,
    dass....“

    ~Artikel 77.~ Um jeden unpassenden Einfluss zu vermeiden, der
    durch das Vermischen in ein und derselben Urkunde von Sachen, die
    in keiner passenden Relation zu einander stehen, hervorgerufen
    werden könnte, so wird bestimmt, dass jeder Akt nur ein Objekt
    enthalten und dieses Objekt den Titel der Urkunde bilden soll.

    ~Artikel 78.~ Alle gegenwärtig in Kraft stehenden Gesetze
    des Königreichs sollen in ihrer vollen Wirksamkeit noch weiterhin
    bestehen, so lange dieselben von der Legislatur nicht verändert
    oder widerrufen worden sind mit Ausnahme der Gesetze, die im
    Widerspruch zu dieser Constitution stehen. Alle bisher verfügten
    Gesetze, desgleichen die, die in Zukunft verfügt werden könnten,
    sind hiermit, wenn sie im Widerspruche zu dieser Constitution sich
    erweisen, als null und nichtig erklärt.

    ~Artikel 79.~ Diese Constitution soll vom 20. Tage des
    August im Jahre 1864 in Kraft treten. Damit durch den Wechsel
    Keinem Ungerechtigkeit, dem Königreiche keine Unbequemlichkeiten
    entstehen, so wird hiermit verfügt: dass alle Beamte des
    Königreichs von der Zeit des Inkrafttretens dieser Constitution
    an bis zur Zeit, wo neue Beamte an ihre Stelle gewählt werden,
    ihre Stellung, ihre Wirksamkeit und die ihnen zuerkannte Macht
    beibehalten.

    ~Artikel 80.~ Ein Amendement oder Amendements jeder Art
    zu dieser Constitution können der legislativen Versammlung
    vorgeschlagen werden und im Falle, dass solchen die Majorität der
    Mitglieder derselben zustimmt, muss ein solches vorgeschlagenes
    Amendement in das Journal der legislativen Versammlung mit
    namentlicher Anführung der „Ja“ und „Nein“ ihrer Mitglieder
    eingetragen und alsdann an die nächste Sitzung der Versammlung
    verwiesen werden. Ein solches Amendement soll 3 Monate vor der
    nächsten Neuwahl der Repräsentativen als Proposition publicirt
    werden. Wenn in der nächsten Legislatur ein solches proponirtes
    Amendement durch 2/3 der Stimmen der vollzähligen legislativen
    Versammlung angenommen und vom König bewilligt worden ist, so wird
    ein solches Amendement ein Theil der Constitution dieses Landes.

    ~Kamehámehá~ R.

Nachdem durch diesen sehr gewandten und muthigen Staatsstreich des
Königs und nachdem die neue Constitution in Kraft getreten, und er
zum Wohle des Landes und dessen Entwickelung eine einflussreiche
und starke Opposition besiegt hatte, legten weder er noch seine
Minister die Hände in den Schooss, sondern begannen mit Eifer den
errungenen Vortheil auszunutzen, um die Umgestaltung des Staates und
die Reorganisirung seiner Verhältnisse gemäss der neuen Constitution
möglichst rasch zu bewerkstelligen. Das Finanzwesen wurde mit Energie
vorgenommen, und binnen kurzer Zeit war die Staatsschuld bedeutend
verringert -- ein Resultat des Finanzministeriums, welches die stärkste
Waffe gegen die für die nächsten Wahlen sehr regsam unter dem Volke
wirkende Opposition wurde.

Das Resultat der Wahlen fiel günstig für die Regierung aus,
da Honolulu, Lahaïna und Hilo eine Majorität regierungstreuer
Repräsentanten stellten.

Die Vorlagen zur nächsten Sitzung der legislativen Versammlung häuften
sich durch Gesetze, die im Widerspruch zur neuen Verfassung standen,
und daher einer Umgestaltung unterworfen werden sollten. Unter den
Hauptvorlagen waren solche, die die Zuckerrohrplantagen, das Schulwesen
und namentlich die Einwanderung betrafen.

Die Versammlung wurde den 15. Oktober 1864 durch den König in demselben
Saale, wo die Sitzung des aufgeregten Convents den 13. Juni des Jahres
stattgefunden hatte, eröffnet.

Der Sinn der königlichen Eröffnungsrede bestand hauptsächlich in der
Aufforderung, dass die Versammlung einig, ohne persönlichen Hass,
Parteihader und Streit sich an die Debatten mache. Ferner sagte er,
dass er nicht der Ansicht sei, dass die neue Constitution gar keiner
Verbesserungen bedürfe, obgleich er der festen Ueberzeugung sei, dass
dieselbe mit grösster Sorgfalt redigirt und revidirt worden und dass
alle Punkte derselben mit grösster Genauigkeit geprüft und debatirt
worden sind. Er wiederholte die von ihm den 13. August des Jahres
übernommenen Verpflichtungen, nämlich, dass wenn sein Volk durch
die Repräsentative ihm den Wunsch äussern würde, die Constitution
des Reiches zur Vervollständigung derselben einer Revision zu
unterwerfen, er nicht nur hierzu seine Genehmigung, sondern auch
seine eifrigste Mitwirkung geben wolle. In Kurzem schilderte er die
günstige Stellung des Reiches den ausländischen Mächten gegenüber.
Er betonte den günstigen Stand der Finanzen des Reiches, der durch
den Rechenschaftsbericht, den der Finanzminister mit dem Budget der
Einnahmen und Ausgaben des Reiches der Versammlung vorlegen wird,
derselben den erfreulichen Beweis zeigen wird, dass der günstige
Finanzstand keine Erhöhungen der Steuern, keine Anleihe erfordert
und dass der Export des Landes derart sich gehoben, dass er mit dem
Import sehr bald sich gleichstellen wird. Dem folgte eine kurze, jedoch
klare Definition der der Versammlung zur Begutachtung und zur Debatte
vorgelegten Gesetzentwürfe, unter denen er namentlich denjenigen
der öffentlichen Erziehung und der Einwanderung auf das Wärmste zu
berücksichtigen empfahl.

Als der König die Versammlung für eröffnet erklärt hatte und den Saal
verliess, wurde er mit enthusiastischem Applaus und Hochrufen begrüsst,
sodass die Gegenwart einer Opposition im Saale kaum zu bemerken
war. Der Muth des Königs am 13. August des Jahres, seine ruhige,
verständige, in keiner Weise siegesbewusste Rede des gegenwärtigen
Tages, hatten die allgemeine Sympathie erweckt und seine Gegner
zum Schweigen gezwungen. Die formelle Antwort der Versammlung auf
die Rede des Königs war demnach in allen Punkten ihm und seiner
Regierung beistimmend und enthielt Beglückwünschungen für die weise,
wohlbedachte neue Constitution und den Ausdruck der Bereitwilligkeit
der Versammlung, sich in jeder Beziehung seiner Anschauungsweise
anzuschliessen.

Die Versammlung von 1864 begann ihre Sitzung unter dem günstigen
Eindruck der befriedigenden Resultate des Finanzbudgets. Dank diesem
Eindrucke wurden sämmtliche Gesetzvorschläge der Regierung diversen
Comités zur Ausarbeitung übergeben.

Ueber den Antrag eines Mitglieds der Versammlung entstand eine
bedeutende Meinungsverschiedenheit sogar unter den im Uebrigen
einig denkenden Ministern. Es war der, welcher die Abolition des
bestehenden höchst weisen Gesetzes befürwortete, welches den Verkauf
von Spirituosen an Eingeborene verbot und unbedingt zur Erhaltung der
Nation und zur Hemmung der abnormen Sterblichkeit erforderlich war. Das
Ballotement ergab 26 Stimmen gegen und 11 Stimmen für den Antrag, und
somit blieb das Gesetz, sich in der Zukunft als günstig bewährend, in
Kraft.

Im Dezember 1864 eröffnete der König die Korrektionsschule in Kapalama
bei Honolulu.

Nach der Prüfung des Finanzbudgets des Inselreiches, welches einen
Ueberschuss von circa 400,000 Dollar aufwies, wurde dasselbe ohne
Modification von der Versammlung begutachtet. Den 8. Januar meldete
die Versammlung dem Könige die Beendigung ihrer Arbeiten, und den 10.
Januar vertagte Se. Majestät die Versammlung bis zu ihrer nächsten
Sitzung. In seiner Rede beglückwünschte er die Versammlung und
sich hinsichtlich der herrschenden Einigkeit der Regierung und der
Repräsentanten des Volkes und gab seine Zustimmung zu allen von der
Versammlung adoptirten Massregeln.

In Folge des Beschlusses der legislativen Versammlung war ein
Einwanderungscomité ernannt worden, welches sofort Schritte nach China,
Japan, Manilla und nach Ostindien machte, um zum Anbau des Zuckerrohres
hauptsächlich und zur Anlage von Reis- und Kaffeeplantagen geeignete
Arbeitskräfte zu schaffen.

In kurzer Zeit erschienen tausende von Chinesen, die sogleich Arbeit
fanden und bald fühlbar den Nutzen ihrer Einwanderung bewiesen.
Der Muth der Plantagenbesitzer, der zeitweilig durch vollständigen
Mangel an Arbeitern gesunken war, hob sich wieder sichtlich. Die
Wiedererweckung des Unternehmungsgeistes wirkte belebend auf das ganze
Land. Meliorationen, Wegebau, Verbesserungen der Verbindungsstrassen
etc. brachten Leben und Treiben unter die Bevölkerung, und wie aus
einem Traum erwacht erstand wieder reger Handel und Verkehr, und
die Production des Landes nahm bald derart zu, dass man an eine
Vergrösserung des Zollhauses, die Vervielfältigung der Werften, die
Vermehrung der regelmässigen Verbindungsmittel der verschiedenen Inseln
untereinander und mit den continentalen Ländern ernstlich denken musste.

Der Hafen von Honolulu wurde demnach gründlich vorgenommen und ist --
wenn auch klein, sodoch -- zur sichersten und bequemsten Einfahrt der
Inseln des Stillen Oceans geworden.

Das „Comité für Emigranten“ bestand aus dem Minister des Innern Mr.
Hutchison als Präsidenten, C. R. Bischop, C. C. Harris (später Minister
der Finanzen), D. Kalakaua (späterem Könige des Reichs) und Dr. W.
Hildebrand als Glieder derselben.

Infolge einer früheren Einladung der Königin Victoria von England
entschloss sich die Königin-Wittwe Emma im Mai 1865, eine Reise über
Amerika nach England zu unternehmen. Ihr Begleiter sollte der Minister
des Innern Mr. Hopkins sein, an dessen Stelle der König M. W. F.
Hutchison, einen Engländer von Geburt und Anti-Amerikaner im Princip
ernannte.

Am 19. October 1865 starb der Minister der auswärtigen Angelegenheiten
M. Wyllie im Alter von 67 Jahren nach einem dem Lande unvergesslich
nützlichen und an Thaten reichen Leben. An seine Stelle wurde der
bisherige Minister der Finanzen und Freund des Königs, de Varigny,
und an dessen Stelle der bisherige Generalrechtsanwalt C. C. Harris
als Minister der Finanzen und an dessen Stelle E. H. Phillips den 20.
Dezember 1865 ernannt. Als Oberrichter blieb der frühere E. H. Allen,
als erster Richter M. G. Robertson und als zweiter Richter H. A.
Wiedemann.

Den 25. April 1866 eröffnete der König die legislative Versammlung
und schilderte in seiner Rede seine Zuversicht auf die Zunahme des
bedeutenden Progresses des Landes, drückte in derselben seine Freude
über die progressive Zunahme des Handels im Reiche aus, betonte
namentlich das wohlthuende Einverständniss, welches unter seinen
Ministern bestehe, und sprach seine feste Hoffnung aus, dass auch die
legislative Versammlung einig den erfreulichen Resultaten der Regierung
beistimmen wird.

Zu bemerken wäre hier, dass im verflossenen Jahre der Export an Zucker
3 Millionen Dollar ergab, während 1860 derselbe nur 600,000 Dollar
betrug.

Den 29. Mai 1866 starb die Schwester des Königs, die Thronfolgerin
Victoria Kamamalú Kaahúmanú im Alter von 27 Jahren unverheirathet,
daher kinderlos.

Die wichtigsten Angelegenheiten der legislativen Versammlung von 1866
waren 1) die Veränderungen in dem 1857 auf 10 Jahre mit Frankreich
geschlossenen 1867 ablaufenden Handelsvertrag und 2) der Antrag eines
Vertrages mit den Vereinigten Staaten, durch welchen entweder die freie
Einfuhr des Hawaii’er Zuckers nach Californien und Oregon ermöglicht
oder mindestens eine feste Steuer auf denselben, um den beständigen
eventuellen Schwankungen des Zolltarifes zu entgehen, bezweckt werden
sollte.

Die legislative Versammlung von 1866 stimmte sämmtlichen Anträgen der
Regierung bei und accreditirte die Ministerien für die Ausführung der
verschiedenen durch dieselben entstehenden Arbeiten und die Einführung
dem Lande passender Arbeitskräfte. Sie erhöhte um Bedeutendes die
Subventionen öffentlicher unentgeltlicher Erziehungsanstalten des
Landes.

Den 27. meldete die Versammlung den Schluss ihrer Arbeiten, und den 28.
vertagte der König dieselbe, in seiner Rede wiederum seine Freude und
Zufriedenheit über die herrschende Einigkeit der Regierungsorgane des
Landes kund gebend.

In Folge der Beschlüsse der legislativen Versammlung wurde der
bevollmächtigte Agent des Königreichs in Washington Mr. Cooke
beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Abschliessung eines
Vertrages mit den Vereinigten Staaten wie vorgehend erwähnt zu thun.

Den 20. October 1866 kehrte die Königin-Wittwe Emma von ihrer Reise
glücklich wieder heim und wurde mit Jubel und mehrere Wochen dauernden
Festlichkeiten empfangen, die noch glanzvoller für den Admiral Thatcher
und die Offiziere des Admiralschiffs der Vereinigten Staaten, mit
welchem die Königin-Wittwe zurückgekehrt war, veranstaltet wurden.

Der Aufenthalt dieses Kriegsschiffes zog sich jedoch so auffallend
in die Länge, dass er den Anschein einer politischen Ueberwachung
zu haben begann. Obgleich der Admiral sich sehr eingenommen für
die Einrichtungen des Landes aussprach, sogar seinen zahlreichen
Landsleuten der Opposition den Rath gab, den oppositionellen Geist
aufzugeben und in Friede und Einigkeit und Hand in Hand mit der
gegenwärtigen Regierung, die es so wohl mit dem Lande und ihnen meint,
zu leben und zu wirken, und obgleich dieser Rath eine gewisse Wirkung
auf jene hervorzubringen schien, blieb dennoch dem Lande das Gefühl des
Unbehagens und Misstrauens.

Im Beginn des Jahres 1867 gab die Regierung der Vereinigten Staaten
durch Cooke zu wissen, dass sie willig sei, einen gegenseitigen
Handelsvertrag laut den Vorschlägen des Königreichs zu negotiiren und
dass zum Abschlusse desselben ein von der Regierung des Königreiches
speciell zu diesem Zweck accreditirter Agent erforderlich sei.
Demzufolge wurde der Finanzminister M. C. C. Harris, mit einer
Generalvollmacht versehen, abgesandt. Während seiner Abwesenheit trat
der Generalrechtsanwalt Phillips in seine Stelle.

Harris und Cooke arbeiteten ein Projekt zu einem solchen
Handelsvertrage aus, welches das Cabinet von Hawaii annahm, und auf
Grundlage dessen die erforderlichen Schritte bei den Vereinigten
Staaten gemacht werden sollten.

Das Cabinet der Vereinigten Staaten empfing das Projekt und übergab es
zur Prüfung dem Comité für ausländische Angelegenheiten, von welchem es
alsdann zur Begutachtung dem Senat vorgelegt werden sollte.

Den 6. März 1867 legte der König den Eckstein zur anglikanischen
Cathedrale („Protestant Episcopal-“ oder „Reformed catholic church“).

Den 12. März 1867 starb G. M. Robertson, erster Richter des
Obergerichtes, das Haupt der Justizbehörde und einer der tüchtigsten
Juristen des Landes, und an seiner Stelle wurde seinem Wunsche gemäss
A. S. Hartwell, ein Amerikaner aus Massachusetts, ernannt.

Im August des Jahres traf der von den Vereinigten Staaten festgestellte
Inhalt des Handelsvertrages ein und zum Beschlusse desselben berief
der König zum 1. September 1867 eine ausserordentliche legislative
Versammlung.

Während dieser Zeit war ein Kriegsschiff der Vereinigten Staaten, die
„Lacka-Wana,“ vor Honolulu erschienen und zwar unter Commando des
Capitän Reynold, der 10 Jahre früher im Inselreiche gelebt hatte,
die Verhältnisse des Landes und die Landessprache genau kannte, im
Lande allgemein bekannt war und viele Freunde und freundschaftliche
Beziehungen im Inselreiche besass und der zur Zeit Kamehámehás IV.
einer der eifrigsten Befürworter einer Cedirung des Königreichs an die
Vereinigten Staaten gewesen und schon damals einen bedeutenden Einfluss
in dieser Sache im Lande ausübte und auch jetzt gleich nach seiner
Ankunft seinen Wunsch offen kundgab, dass dieses Projekt einmal erfüllt
werde.

Sein ganzes Benehmen, seine vielseitig gestellten Fragen, seine
Bemerkungen deuteten klar darauf hin, dass er in einer bestimmten
Mission hergesandt worden sei. Diese Vermuthung wurde derart
gesteigert, dass die Regierung unumwunden eine offizielle Anfrage bei
den Verein. Staaten in Washington machte und um Erklärung bat.

Die Antwort hierauf war eine unbestimmte, unklare und höchst
zweideutige seitens der Regierung der Verein. Staaten. Zur selbigen
Zeit trafen, gleichwie eine Annexion der Inseln durch die Verein.
Staaten befürchtend, und um das auffällige Treiben der „Lacka-Wana“
zu beobachten, ein englisches und zugleich auch ein französisches
Kriegsschiff im Hafen von Honolulu ein, und wieder musste das kleine
strebsame Inselreich die Rolle eines fetten Hammels, umgeben von
gefrässigen Geiern, spielen.

Ob infolge dieser letztbenannten Kriegsschiffe, oder infolge
der unumwundenen Anfrage der Regierung von Hawaii -- erhielt
unerwartet plötzlich die „Lacka-Wana“ den Befehl, nach San-Franzisco
zurückzukehren.

Den 1. September 1867 eröffnete der König die ausserordentliche
legislative Versammlung, die den ihr vorgelegten Handelsvertrag
der Verein. Staaten annahm und vom Könige ratificirt wurde. Vom
Finanzminister wurde der Versammlung zugleich auch ein neues
Steuerprojekt vorgelegt, welches die durch den mit den Verein.
Staaten abzuschliessenden Vertrag entstehenden Verringerungen der
Einnahmen, ohne dem Lande zu schaden, ausgleichen soll. Das Projekt
wurde einstimmig angenommen. Nachdem die legislative Versammlung ihre
Vollmacht zum Abschluss des erwähnten Vertrages dem Minister ertheilt
und ihn ersucht hatte, den Abschluss zu beschleunigen, vertagte der
König die Versammlung bis zur ordinären Sitzung derselben.

Umgehend wurden die erforderlichen Schritte nach Washington gemacht
und höchst unerwartet traf man daselbst wieder Schwierigkeiten zum
endlichen Abschluss des Vertrages, indem die ganze Sache daselbst unter
die unerledigten Vorlagen wanderte, weil der Präsident des Comités
der äusseren Angelegenheiten und die Südstaaten der Verein. Staaten
plötzlich gegen den Vertrag waren.

Den 18. April 1868 wollte der König die ordinäre Sitzung der
legislativen Versammlung mit einer Rede eröffnen, in der er seine
Befriedigung über die endliche Abfahrt der „Lacka-Wana“, seine Freude
über den erfreulichen Progress des Exportes des Königreiches laut
den Aufnahmen des Zollamtes, den günstigen Stand des Staatsschatzes
und den hoffnungsvollen Zustand fortschrittlicher Entwicklung des
Königreiches ausdrücken, doch kam er weder zu dieser Rede noch zur
persönlichen Eröffnung der legislativen Versammlung, da den 29. März
1868 er die Trauerbotschaft erhielt, dass der Mauna-Loa den 27. in eine
überraschend heftige Eruption seines 4477 Meter hohen von Kaiwahae 25
engl. Meilen entfernten Gipfelkraters -- des Mokuaweowá, der seit 1855
in vollständiger Ruhe gewesen, gerathen, und dass allem Anscheine nach
diese Eruption sich zu einer gewaltigen auszubilden scheine.

Den 2. April war der Ausbruch ein so gewaltiger, dass in Honolulu sogar
das Erdröhnen zu fühlen und ein gewaltiges unterirdisches Donnern
zu hören war. In der Richtung der Insel Hawaii war der Himmel mit
Dampfwolken bedeckt, die Sonne durch dieselben in feuerrother Färbung,
und über Honolulu, ungeachtet der grossen Entfernung, fiel feiner,
jedoch dichter Lavastaub.

Die ernsten Zeichen einer gewaltigen Eruption des Mauna-Lóa
veranlassten den König sofort, sein Concilium zu versammeln, um
Beschlüsse und Massregeln zum Schutz und zur Hülfe der Bewohner der
Insel Hawaii zu treffen, worauf der König in Begleitung des Ministers
des Aeussern und seines Adjutanten sich mit Geld, Lebensmitteln und
Kleidungen nach Hawaii resp. Hilo auf dem im Mai 1860 von der Regierung
gekauften Schraubendampfer „Kilauea“ sich begab.

Ausser dem Krater Mokuaweowá erhob sich mit Erdbeben und gewaltiger
Vernichtungskraft ein neuer Krater in der unmittelbaren Nähe von
Waiöhíno am sogenannten „Páli“ am Abhange des Manuâla, 26 englische
Meilen von Hilo entfernt.

Die Eruption dieses Jahres war an Verlust an Leben und Eigenthum
laut traditioneller Berichte die gewaltigste und umfangreichste des
Inselreiches. Sie begann, wie schon gesagt, den 27. März mit heftigen,
kurzweiligen, jedoch vielseitigen Dampfausstossungen. Den 28. folgte
starkes Erdbeben mit sich wiederholendem unterirdischen Donner und
Rollen, welches in Intervallen von ca. 1 Minute allen Inseln fühlbar
wurde. Im Distrikt Kóa der Insel Hawaii sollen bis 300 Erdstösse am
Tage gezählt worden sein. Die Umgebung des Kilauea-Kraterbeckens war
in beständiger Bewegung und Glühungen bildend. Den 2. April um 4 Uhr
ca. um die Zeit, als der König bei höchst aufgeregter See um Hawaii
zu Hülfe zu eilen, Honolulu verliess, fand die gewaltigste Erdröhnung
statt, die namentlich im Distrikte Kaua verwüstend gewirkt, indem
alle Kirchen, die gemauerten Gebäude und Mauerwerke im Allgemeinen
zertrümmert wurden. Der Boden schwankte hin und her; die Bewegung
desselben war anfänglich von Norden nach Süden, später wechselnd von
Osten nach Westen, und schloss seine Bewegung -- gleichsam durch einen
Wirbel gezogen -- den Boden drehend, hebend und senkend, um Alles, was
in die Bewegung gefasst, in wenigen Minuten zu vernichten. Bäume wurden
später gefunden, die mit ihren Wurzeln aus der Erde förmlich geschraubt
worden waren. Während dieses gewaltig wirbelnden Erdbebens erhob sich
in Kapapála d. h. im südlichen Theile des Distriktes Kóa, ca. 15
englische Meilen vom Kilauea eine heisse Masse von Koth und Wasser, die
das üppige Thal überströmend und ca. 3 Quadratmeilen verwüstend und 31
Menschen und ca. 1000 Stück Thiere als Rindvieh, Pferde, Ziegen tödtend
mit einer Geschwindigkeit von ca. 1 Meile die Minute in den Ocean sich
ergoss. Diesen kurzweiligen Auswurf von glühendem Koth und heissem
Wasser folgte merkwürdigerweise und zwar ohne allmäligen Uebergang
plötzlich aus derselben Oeffnung, mit derselben Vehemenz reines, kaltes
Wasser.

Den 7. April öffnete sich eine neue und gewaltige Spalte am westlichen
Abhange des Mauna-Lóa, die mit einem mächtigen Lavaauswurf den
westlichen Theil und das üppige, grasreiche Plateau von Kahukú
überströmend, sich in den Ocean stauend ergoss. Am selbigen Tage
öffnete sich noch ein neuer Krater, einige Meilen unterhalb des
ersteren, die Ebene von Kahukú vollständig überschüttend, indem kein
Haus, kein Baum, kein lebendes Geschöpf Rettung vor der gewaltig
niederströmenden Lavamasse fand, die sich im südlichen Theile der
Insel in den Ocean ergoss und daselbst eine circa 1 Meile vom Ufer
entfernte konisch geformte Insel mit dem Lande -- einen Damm bildend --
vereinigte.

Die vorhin erwähnte Masse von glühendem Koth und Wasser enthielt weder
Scorium noch Lava, nur cementartigen Thon, und die Quelle existirt
noch gegenwärtig, und ihr Wasser enthält gar keine mineralischen
Bestandtheile.

In Hilo hatte das Erdbeben bedeutende Schäden verursacht; das Zollhaus,
die neue katholische Kirche und viele Wohnhäuser waren nahezu Ruinen
geworden, und jetzt noch zeigt die Stadt die deutlichsten Spuren der
gewaltigen Wirkung des Erdbebens von 1868 und kann von Glück reden,
durch die Ausströmungen des in seiner Nähe neu gebildeten Kraters nicht
vollständig vernichtet worden zu sein.

Rührende Scenen der Dankbarkeit sollen auf der Insel Hawaii
stattgefunden haben, als der König der grössten Gefahr mit
selbstverleugnendem Muthe, mit herzlicher Theilnahme und gründlicher
Hülfe erschien.

Als er nach Honolulu zurückgekehrt, empfing ihn das Volk und die
Bevölkerung von Oahú an der Werfte mit Jubel und dem Ausdrucke der
Anerkennung und des Dankes.

Die legislative Versammlung fand er laut seiner Genehmigung bereits
eröffnet und in vollster Arbeit. Sogleich liess er der Versammlung ein
Projekt vorlegen, um die Entschädigungen der Verunglückten der Insel
Hawaii festzustellen, was von der Versammlung sofort acceptirt wurde,
sodass schon den folgenden Tag die für den Augenblick erforderlichen
Kleidungsstücke, Nahrungs- und Geldmittel für die Obdachlosen durch
einen Dampfer nach Hawaii geschickt werden konnten.

Der Gesammtprivatschaden, ungerechnet der des Landes und die vielen
Menschenleben, soll 30,000 Dollar betragen haben.

Unter den wichtigsten Vorlagen der legislativen Versammlung von 1868
war unter anderen die der Bewilligung einer Subvention zur Erlangung
einer direkten, constanten und regelmässigen Dampferverbindung
zwischen Honolulu und San Francisco und vice versa, da bisher nur eine
unregelmässige Segelschiffverbindung stattfand.

Diese Vorlage wurde trotz kräftig entgegenstrebender Opposition
durch eine Majorität angenommen und der Maximalbetrag der Subvention
festgestellt.

Den 15. Juli 1868 vertagte der König die Versammlung und ertheilte nach
Schluss derselben dem Minister des Aeussern de Varigny einen Urlaub auf
ein Jahr nach Frankreich und ernannte als seinen Stellvertreter den
Generalrechtsanwalt Phillips, der zugleich in seinem bisherigen Amte
verblieb.

Den 4. August starb plötzlich im Alter von 75 Jahren der noch
auffallend rüstige Vater des Königs, der „Kuïnanui“ M. Kekuanaoa.

Im Jahre 1869 sollten das Inselreich nicht nur die vulkanischen
Umtriebe beunruhigen, sondern auch die des religiösen Wahnes.

Ein fanatisch religiöser Mann des Distrikts Kóna, dessen Name Kaóna,
glaubte ein Prophet und Abgesandter Gottes zu sein. Er war ein Mann
-- nach Hawaii’schen Verhältnissen -- von gründlicher Bildung,
verstand mit Begeisterung zu predigen und sich in kürzester Zeit
einen bedeutenden Anhang zu verschaffen. Die Reden des Mannes wurden
jedoch derart excentrisch, dass die -- obgleich sehr freisinnige --
Regierung gezwungen war, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe
wegen einzuschreiten, demzufolge Kaóna arretirt und der Irrenanstalt
übergeben wurde. Diese aber entliess ihn in kurzer Zeit, da er laut
dem Zeugniss des Arztes, der Bestätigung der Beamten der Anstalt sich
ruhig und geordnet verhalten und in keiner Weise Zeichen des Irrsinns
entwickelt hatte. Im Frühjahr 1870 wieder in Freiheit gesetzt, kehrte
er sofort in den Distrikt von Kóna zurück. Er sammelte circa 100
Anhänger, pachtete ein Stück Land von dem ausländischen Besitzer
desselben und liess sich daselbst mit seinen Anhängern Ackerbau
treibend und predigend nieder.

Seine Predigten hatten einen derartig aufregenden Einfluss auf die
Bevölkerung, dass der Sherif Mr. Neville einschreiten musste. Mit
einer Abtheilung Polizei und einer formellen Ordre des Magistrats
begab er sich zur Ansiedelung, um die Inwohner zu arretiren. Die
Ansiedler stellten sich zur Gegenwehr, Neville wurde durch einen auf
ihn geschleuderten Stein getödtet, und es entstand eine vollständige
Rebellion, die die Sendung von Truppen nach Hawaii zur Folge hatte.
Bis die Truppen die Insel Hawaii erreichten, fand noch ein zweites
Scharmützel statt, in welchem der Constabler Komoï getödtet wurde.
Diesem Scharmützel zur Folge sammelte sich eine Schaar Ausländer und
Eingeborene, die gegen die Rebellen bewaffnet zogen, und bevor die
Truppen noch gelandet waren, Kaóna und seine Bande umzingelte und
gefangen nahm. Das Bezirksgericht von Hilo verurtheilte im selbigen
Frühjahr Kaóna und 4 seiner Hauptgenossen zu 5-10 Jahren Zwangsarbeit,
die übrigen wurden freigesprochen.

Den 21. Juli 1869 traf der Herzog Alfred Ernst von Edinburg als
Commandor der Fregatte „Galathea“ von Tahiti kommend und über Japan
nach Ostindien gehend vor Honolulu ein. Er hatte nämlich seinen Besuch
der Königin-Wittwe Emma in London versprochen, daher sein baldiges
Kommen dem König bekannt war und glanzvolle Vorbereitungen zu seinem
Empfange beizeiten gemacht werden konnten.

Den 22. landete der Herzog unter dem Donner der Kanonen sämmtlicher im
Hafen liegenden Schiffe und der alten Geschütze des „Punch Bowl-hill“.

Er sprach über den Anblick von Honolulu sein Erstaunen aus, da es ihm
kaum glaublich erschien, dass das die Hauptstadt desselben Inselreiches
sei, wo Cook vor nur 90 Jahren, d. h. 1779 das Inselreich besuchend,
damals von fast vollständig nackten Wilden empfangen wurde, nunmehr
dies eine der lieblichst gelegenen Städte der civilisirten Welt
mit ihrem eigenthümlichen nationalen Anstrich, schmucken Gebäuden,
Kirchthürmen, Gärten, Esplanaden, Villen, so rein gehaltenen, gut
makadamisirten Strassen, einer gut gekleideten, wohl und freundlich
aussehenden Masse einer höflichen christlichen Bevölkerung sei. Sein
Erstaunen soll ein so bedeutendes gewesen sein, dass es Zeit brauchte,
ehe er den Eindruck desselben bemeistern konnte, um in Worten seine
Ueberraschung klar auszudrücken.

Während 12 Tagen wurde jeder Wunsch des so liebenswürdigen, nunmehr
verstorbenen Herzogs erfüllt. 12 Tage hindurch fanden Zerstreuungen,
nationale Vergnügungen, Vorstellungen alter und noch bestehender
Gewohnheiten der Nation als z. B. die nächtlichen „hula’s“ (Tänze) und
„méle’s“ (Gesänge) in ununterbrochenem Wechsel statt. Namentlich war es
die liebenswürdige Mrs. Dominis, die Schwester des jetzigen Königs, die
Alles aufbot, um den hohen königlichen Besuch in allen Beziehungen zu
befriedigen.

Sichtlich erbaut von seinem Aufenthalte verliess der Herzog das ihm
-- wie er sich aussprach -- unvergessliche Inselreich, wo er so
gastfreundschaftlich empfangen und gern noch länger geweilt hätte, den
2. August, nach Japan seine Reise fortsetzend.

Da de Varigny seinen Abschied eingereicht hatte, wurde zum Minister des
Aeussern M. Harris und an dessen Stelle als Minister der Finanzen J. M.
Schmidt, der längere Zeit ein Glied der Repräsentativen-Kammer gewesen
war, ernannt.

Das Jahr 1870 war sonst ohne bemerkenswerthe Vorfälle, es sei denn die
wachsende Unruhe der Opposition im amerikanischen Stile, die wühlend
und intriguirend unter der Zahl der dem vernünftigen und ruhigen
Elemente des Landes Angehörigen ein Gefühl von unbehaglicher Schwüle
gleichwie das vorm Ausbruch eines gewaltigen Gewitters unwillkürlich
erweckte, zu erwähnen.

Dass ein baldiger Ausbruch der Gefühle der Opposition stattfinden
würde, zeigte sich in der Regierung selbst, indem die seither so
vortheilhaft wirkende, auch dem Könige zur Regierung des Landes so
erforderliche Einigkeit der Minister zu schwinden begann und hierdurch
der amerikanische Einfluss der Opposition -- um die Frage einer
Abtretung des Königreiches oder die Anschliessung desselben an die
Vereinigten Staaten wieder ins Leben zu rufen -- in die Handlungen
der Regierung tendenziös einzudringen verstand. Diese unglückselige
Idee, welche die einer Minorität des Landes ist, wird demungeachtet,
befürchte ich, doch einmal das kleine durch seine isolirte Lage, durch
seine intelligente Nation und fruchtbaren Boden zur Selbstständigkeit
geeignete Königreich dem Zwecke dieser gewinnsüchtigen, durch ihr
Capital gekräftigten Minorität seine Selbstständigkeit opfern müssen.

Die Sitzung der legislativen Versammlung im April 1870 verlief
wie gesagt ruhig, jedoch mit dem Zeichen unerwartet eintretender
Eventualitäten. Die Eröffnungsrede des Königs war eine Zufriedenheit
erweckende. Er drückte seine Freude aus über die, Dank der legislativen
Versammlung in ihrer letzten Sitzung genehmigte Subvention, durch
welche eine reguläre Verbindung des Inselreiches mit Californien,
Australien, Neuseeland und den Fidgi-Inseln ermöglicht worden ist.
Er empfahl der Versammlung die Annahme der Vorlage des den „habeus
corpus“ betreffenden Gesetzes und sprach seine Hoffnung aus, dass die
legislative und die executive Gewalt des Staates in unveränderter
Eintracht verbleiben werde. Die Vorlage des „habeus corpus“-Gesetzes
wurde von der Versammlung angenommen.

Den 19. April 1870 eröffnete der brittische Dampfer „Wagga-Wagga“ die
regelmässige Verbindung von Sydny via Auckland (Neuseeland) über
Honolulu nach San Francisco und vice versa, abwechselnd auch vor Levuka
(Fidgi-Inseln) haltend.

Die Linie hatte zu jener Zeit 3 Dampfer zu diesem Zweck, den
„Wagga-Wagga“, die „City of Melbourne“, „City of Adelaide“ und jetzt
noch die „City of Sidney.“

Diese Eröffnung einer regelmässigen Verbindung Honolulus mit Amerika
und Australien brachte neues Leben den Inseln, hob bedeutend den Handel
und die Produktionsfähigkeit, vermehrte die Einnahmen des Landes,
steigerte und erleichterte jedoch auch den gefährlichen Einfluss der
amerikanischen Partei und schmuggelte in das Land -- und zwar in
grossem Massstabe -- den betäubenden und demoralisirenden Schwindel der
Vereinigten Staaten und Australiens.

Den 22. September 1870 heirathete die Schwester des jetzigen Königs,
die Miram Likelike, den Kaufmann A. Scott Cleghorn.

Im Jahre 1871, beeinflusst durch die amerikanische Partei, reichten
Harris und Shmidt ihre Demissionen ein, und der König ernannte den
bisherigen Minister des Innern Hutschison an Stelle des Mr. Harris als
Minister des Aeussern mit dem Auftrage ein neues Cabinet zu bilden.

Sämmtliche Minister wurden von ihm wieder gewählt mit Ausnahme von
Smidt, an dessen Stelle Stirling, ein englischer Ingenieur als
Finanzminister gewählt wurde.

Den 17. April 1871 eröffnete mit dem Dampfer „Nevada“ die Linie „U.
S. New-Zealand and Australian Steamship line“ den regelmässigen
Verkehr von San Francisco via Honolulu über Auckland (Neuseeland) nach
Sidney und vice versa. Die Flotte dieser Linie bestand zu der Zeit
aus 3 Dampfern, „Nevada“, „Nebrasca“, „Dacota“ und gegenwärtig noch
„Zealandia“.

Die Sitzung der legislativen Versammlung von 1872, welche ruhig und
ohne bedeutsame Vorfälle verlief, sollte die letzte Versammlung sein,
die der König Kamehámehá V. eröffnete.

Obgleich frisch und gesund, starb er plötzlich den 11. November 1872
im Alter von 43 Jahren. Die Ursache seines Todes blieb ein Geheimniss.
Die mannigfaltigsten Muthmassungen coursirten im Land; doch, wo kein
Beweis, da ist kein Urtheil; daher sei hierüber geschwiegen. Mit ihm
starb die männliche Dynastie Kamehámehás I. aus, und von der weiblichen
blieb nur noch die Prinzessin Ruth Keelikoláni, die kinderlos war.
Der Thron blieb unbesetzt, da der König, einen so raschen Tod nicht
voraussehend, dokumentarisch keinen Thronfolger ernannt hatte.

Sofort nach dem Tode des Königs wurde die legislative Versammlung
berufen, die von den 4 zur Thronfolge proponirten Candidaten nur über
2 derselben ballotirte und das namentlich über den Prinz Lúna-lílo
und David Kalakaua. Ueber die Königin-Wittwe Emma, die, obgleich
beliebt und von Jedermann ihrer Herzensgüte und Wohlthätigkeit wegen
geliebt war, und obgleich sie sich unter den vier Candidaten befand,
wurde unter der Befürchtung, dass sie möglicherweise einen Ausländer
heirathen könnte, nicht ballotirt. Aus ebendemselben Grunde, da sie
an einen Ausländer verheirathet war, kam die Tochter des verstorbenen
Oberhäuptlings Pakí, die Mrs. Bishop, trotz ihres hochgeachteten
Charakters nicht zur Wahl.

Der Prinz William Lúna-lílo war ein Vetter des verstorbenen Königs
mütterlicherseits, geboren 1839, ein überaus leichtsinniger Charakter.
Er hatte sein Vermögen verprasst, war aber schön, liebenswürdig und bei
den Ausländern, namentlich den Frauen derselben, sehr beliebt.

David Kalakaua, Sohn des Oberhäuptlings Kapaákéa und der Kéohókalóle,
war sehr beliebt, von tadellosem Betragen, leutselig und überaus
populär.

Die Verwandtschaft mit dem verstorbenen König gab einerseits Lúna-lilo
den Vorzug, anderseits stimmte die Opposition für ihn, da sie
hofften, dass sie seinen schwachen, leichtsinnigen, bis dahin sehr
wankelmüthigen Charakter beherrschen und allmälig die Leitung der
Regierung vollständig in ihre Hände bringen würde. Demnach wurde den 8.
Januar 1873 Lúna-lilo mit einer nur geringen Majorität von Stimmen als
König gewählt und proklamirt.

Die Minister reichten -- wie bei einem Thronwechsel üblich -- ihre
Demission ein, die der König mit Ausnahme der des Finanzministers
Stirling, der in seinem Amte verblieb, annahm. Er ernannte als Minister
des Aeussern den Banquier M. R. Bishop, der ein Amerikaner im Prinzip,
ein tüchtiger Geschäftsmann, ein liebenswürdiger Gentleman, jedoch
von sehr geringer politischer Begabung war; als Minister des Innern
M. Hall, ein eingefleischter Amerikaner und treu der Tendenz der
amerikanischen Missionäre, nämlich der der Vereinigung des Reiches
mit den Vereinigten Staaten; als Generalrechtsanwalt und Kanzler des
Reiches den Sohn Dr. Judds, A. F. Judd, ebenfalls ein eingefleischter
Amerikaner.

Die Wahl war die der Opposition, und doch war diese mit jener nicht
zufrieden, da die Gewählten -- obgleich zumeist eingefleischte
Amerikaner, -- doch gewissenhafte Männer waren und den Vortheil des
Landes und der Nation mehr als die Speculationen der Glieder der
Opposition ins Auge fassten.

Das Resultat dieser Wahl und der bekanntlich leichtsinnige Charakter
des Königs veranlassten die Regierung der Vereinigten Staaten im
festen Glauben, den günstigsten Moment erreicht zu haben, sich --
wenn auch nicht sofort das Inselreich zu annektiren -- so doch
vorderhand in demselben festzusetzen, um alsdann allmälig die Annexion
zu ermöglichen. Die Regierung der Vereinigten Staaten schlug nämlich
der von Hawaii vor, ihr zu gestatten, eine Kohlenniederlage resp. eine
Marinestation an der Mündung des Perle-Flusses, circa 14 Meilen von
Honolulu entfernt, zu gründen. Zu diesem Zweck sollte die Regierung
von Hawaii den Vereinigten Staaten die dazu erforderliche Strecke
Landes für ewige Zeiten cediren und den Vereinigten Staaten das
ausdrückliche Recht einräumen, auf diesem Gebiete Häuser zu bauen
und einen permanenten Direktor zu ernennen, der, unabhängig von der
Regierung des Königs, als Beamter der Vereinigten Staaten fungiren
sollte. Als Aequivalent für diese Gewähr würden die Vereinigten Staaten
dem Königreich von Hawaii für ewige Zeiten die zollfreie Einfuhr
der Produkte des Inselreiches in das gegenwärtige und zukünftige
Territorium der Vereinigten Staaten von Nordamerika garantiren.

Dieser verlockende Vorschlag wurde von den Plantagenbesitzern
ausländischer Race und von den Gliedern der Opposition im Allgemeinen
mit Jubel aufgenommen. Der Kern der Bevölkerung jedoch, sogar viele
Ausländer, die im Inselreiche lebten und das Interesse des Landes zu
dem ihrigen gemacht hatten, verwarfen sofort mit Eifer diese schlaue
Proposition einen kleinen Staat im Staate zu bilden, wodurch die
Selbstständigkeit und die Erhaltung des nationalen Charakters des
Inselreichs, bedroht wurde.

Der König, trotz seines Leichtsinnes, seiner Wankelmüthigkeit und des
Gelüstes nach materiellem Wohlstande, war jedoch ein zu guter Patriot
und achtete seinen Nachruf als König zu sehr, um diesem Vorschlage
Gehör zu geben, und, unterstützt von seinen Ministern, schlug er
höflichst am 20. Januar 1874 den Vorschlag der Vereinigten Staaten mit
der Bemerkung ab, dass die Annahme dieses Vorschlages nie und nimmer
in der sich im April des Jahres versammelnden Legislatur durchzusetzen
möglich sein werde, da eine bedeutende Majorität, sogar ein Theil der
Opposition gegen denselben stimmen, und dass er, der König, im Falle
die legislative Versammlung den Vorschlag auch annähme, nie demselben
seine Zustimmung geben wird.

Somit war wieder das Land von einem schlau geführten Versuche die
Selbstständigkeit desselben zu vernichten, gerettet worden.

Den 3. Februar 1874 starb plötzlich, gleichsam zur Strafe seiner zum
Wohle des Landes bewiesenen Selbstständigkeit, der König Lúnalilo
kinderlos, jedoch kräftig und gesund in seinem 39. Lebensjahre. Sein
schmuckes Mausoleum befindet sich im Hofraum der Kawaiahae-Kirche.




VII. Abtheilung.

König Kalakaua und sein Wirken.


Den 12. Februar 1874 erwählte die versammelte Legislatur zum grossen
Missvergnügen der Königin-Wittwe Emma die stark auf den Thron rechnete
und eine bedeutende Partei für sich hatte, mit grosser Majorität der
Stimmen David Kalakaua zum Könige, mit welchem die Dynastie Kamehámehás
als erloschen, und die Kalakauas als beginnend zu betrachten ist.

König Kalakaua war geboren 1836 den 16. November auf der Insel Kauai.
Die Glieder seiner Familie bestanden zu dieser Zeit aus:

    seiner Frau, der Königin Kapioláni, geb. den 31. Dezember 1834,

    seiner Schwester Lydia Kamákaehá, geb. den 2. September 1838,

    seiner Schwester Miriam Líkelíke, geb. den 13. Januar 1851,
    verheirathet an den Banquier A. Scott Cleghorn den 22. September
    1870,

    der Schwester der Königin, Poómaikiláni,

    der Schwester der Königin, der Prinzess Kekaulíki.

Die noch lebenden direkten und indirekten Nachkommen Kamehámehás I.
waren zu der Zeit:

    die Prinzess Ruth Keelíkoláni, geb. den 9. Februar 1818, eine
    Schwester der Könige Kamehámehás IV. und V. und die Königin-Wittwe
    Emma, geb. den 2. Januar 1836, vermählt mit dem König Kamehámehá
    IV. den 19. Juni 1856.

Der Regierungsantritt des Königs Kalakaua begann mit einem Aufstand
der bewaffneten Partei der Königin-Wittwe Emma. Das Rathhaus („court
house“) wurde von den Rebellen erstürmt, die Fenster und das Mobiliar
desselben zertrümmert und ein Mitglied der legislativen Versammlung,
welches die Masse beruhigen wollte, verwundet.

Dieser Aufruhr hätte unzweifelhaft eine höchst tragische, für das
aufblühende Reich ernste Wendung nehmen können, da ein grosser Theil
der kleinen Armee des Reiches, namentlich die durch Subscription
besoldete Compagnie der „Honolulu-Rifles“ unter den Aufständischen sich
befanden.

Die zufällige Gegenwart von 4 Kriegsschiffen, von denen 2 den
Vereinigten Staaten und 2 der britischen Regierung gehörten, sowie die
kaltblütige Ruhe und Besonnenheit des Königs und der Minister hemmten
sofort die Verbreitung des Aufstandes, und nach 2tägigem Lärmen war
Honolulu wieder in seiner gewöhnlichen friedlichen Ruhe.

Die erste Handlung des Königs bestand in der Ernennung seiner Minister,
da die bisherigen -- wie nach dem Tode eines Königs Gesetz war -- ihre
Demission eingereicht hatten.

Die Wahl dieser, sowie anderer hoher Beamten war folgende:

    ~Als Premier und Minister des Aeussern~ J. M. Kapéna, eine
    seinem Vaterlande und Könige ergebene Persönlichkeit, ein Mann
    von Energie und wissenschaftlicher Bildung mit gefühlvollem
    Herzen und edelmüthiger Gerechtigkeit. Es lag in dieser weisen
    Wahl das Vorgefühl des Königs, in Kapéna eine gediegene Stütze
    zur Ausführung seiner grossen Pläne, zur glanzvollen Vollendung
    und Regelung der von seinen tüchtigen Vorgängern angebahnten
    Organisation des Landes, gefunden zu haben.

    ~Als Minister des Innern~ H. A. Wiedemann, ein Deutscher von
    Herkunft, Kaufmann und Plantagenbesitzer, langjähriges Mitglied des
    „Privy Council“ und ein Mann, der die Verhältnisse des Landes genau
    kannte, durch seine Stellung in demselben mit den Interessen der
    Nation verwachsen war.

    ~Als Minister der Finanzen~ S. K. Kaáï, ein Mann, der
    im Reiche von allen Nationalitäten geachtet, mit einem
    ausserordentlich klaren Verwaltungstalente begabt und seinem
    Vaterlande und dem König aus vollem Herzen ergeben war.

    ~Als Generalrechtsanwalt~ A. S. Hartwell, der bisher als
    erster Richteradjunkt der „Supreme court“ höchst thätig gewesen
    und eine als Jurist und als Mensch allgemein geachtete Stellung
    eingenommen hatte.

    ~Als Kanzler und Oberrichter der „Supreme court“~ wurde E. H.
    Allen, der bisherige, wiedergewählt. Er war, Dank seiner Thätigkeit
    und Verdienste, während der ganzen Entwicklungsgeschichte
    des Königreiches eine allgemein geachtete und einflussreiche
    Persönlichkeit.

    ~Als Vice-Kanzler und erster Richteradjunkt der „Supreme
    court“~ C. C. Harris, ein überaus tüchtiger Jurist der
    Universität Harward; er war 25 Jahre schon im Lande und
    daher bekannt mit Land, Volk und Sitte. In das Land kommend,
    fungirte er erst als Privatrechtsanwalt, später bekleidete er
    unter verschiedenen Regierungen des Inselreiches das Amt des
    Staatsprosecutors, verschiedene Ministerien und andere Aemter mit
    Geschick.

    ~Als Vice-Kanzler und zweiter Richteradjunkt der „Supreme
    court“~ wurde der bisherige Generalrechtsanwalt A. F. Judd
    ernannt, der ein Sohn des im Reiche wegen seiner manigfaltigen
    Thätigkeit als Minister und Leiter der Interessen des Landes --
    während der Entwicklungszeit desselben -- hochverdienten Doctors
    Geritt P. Judd war.

    ~Als Generalpostmeister~ wurde A. P. Brickwood wieder ernannt.

    ~Als General-Collector~ wurde W. F. Allen wieder ernannt.

In Folge des Aufruhrs löste der König im März des Jahres 1874 die im
Jahre 1857 an Stelle der 1850 organisirten „Hawaiian-Guard“ creirten
Compagnie der „Honolulu Rifles“ auf und formirte aus im Lande
gebürtigen Hawaii’ern die Compagnie „A“ der „Hawaiian-Guard“ und schuf
eine neue Compagnie unter dem Namen „Prince’s-own“, die ebenfalls
ausschliesslich aus im Lande gebürtigen Hawaiiern bestehen sollte. Er
reorganisirte die 1859 formirte Cavallerie-Compagnie, die sogenannte
„Leéleïóhúku-Guard“ und legte sich eifrigst auf das Eindrillen und
Discipliniren der kleinen Truppen.

Die legislative Versammlung von 1874 eröffnete der König mit einer
Rede, in der er klar und bestimmt seine Tendenz zur weiteren
Entwickelung des Landes in einer unübertrieben fortschrittlichen Art
auseinandersetzte. Er hob hervor, dass er fest darauf rechne, dass die
Repräsentativen des Volkes, gleichwie seine Minister und die Leiter
seiner Behörden ihm zur Entwicklung des industriellen Wohlstandes des
Landes laut den Bedürfnissen der Bevölkerung hülfreich zur Hand gehen
werden, da er der festen Ueberzeugung sei, dass sie, gleich wie er,
auch der Ansicht sind, dass der Hauptzweck einer Regierung darin liegen
muss, das Land und die nationale Bevölkerung desselben zu entwickeln
und zu heben, und nicht blos darin liegt, das Interesse der Fremden
im Lande und ihre speculativen Unternehmungen zu berücksichtigen,
indem durch die Entwickelung des Landes und der nationalen Bevölkerung
auch die Vortheile der Fremden und deren speculativen Unternehmungen
unwillkürlich zunehmend erblühen müssen.

Während der Session der Versammlung wurden mehrere vom Könige
vorgeschlagene Meliorationsmassregeln angenommen und zum Gesetz
erhoben. Dem Staatsmuseum zu seiner Uebersiedelung in das neue
ihm zur Disposition gestellte Lokal in der „Alioláni“-Halle zur
gründlichen Einrichtung desselben 1000 Dollar bewilligt. Das bisherige
Bezirksgericht der Insel Oahú wurde aufgehoben und dieses juristische
Amt einem der Richter der „Supreme court“ übertragen, wodurch eine
nicht unbedeutende Ersparniss dem Lande erwuchs. Die Ursache zu diesem
Schritt war, dass die „Supreme court“ oft in Honolulu Sitzungen hielt,
da es ihr leicht wurde, das Amt des benannten Bezirksgerichtes mit
demselben zu vereinigen.

Bisher war das Reich in 4 juridische Bezirke getheilt: Der erste war
der der Insel Oahú, der zweite der der Insel Maui, Molokai, Lanaï und
Kahóóláwe, der dritte der der Insel Hawaii und der vierte der der Insel
Kauai und Nihau. Der zweite Bezirk hielt seine Sitzung jeden ersten
Dienstag des Monats Dezember in Wailuka und jeden ersten Dienstag des
Juni in Lahaïna, der dritte jeden ersten Dienstag des Mai in Hilo und
jeden ersten Dienstag des November in Waiméa, der vierte Bezirk jeden
ersten Dienstag des Februar und jeden ersten Dienstag des August in
Navillivilli.

Die Sitzungen der Bezirksgerichte werden von einem der Richter der
„Supreme court“ assistirt und von mindestens 1 Bezirksrichter präsidirt
und dürfen nicht die Dauer von 14 Tagen überschreiten, indem die in
dieser Zeit nicht erledigten Sachen für die nächste Sitzung ad acta
gelegt werden.

Im Jahre 1875 wurde die „Hawaiian Artillerie-Compagnie“ organisirt.

Den 16. Oktober wurde die Prinzessin Victoria
Kawekiú-Kaiuláni-Lunalílo-Kaláninuiáhilápa, die Tochter der zweiten
Schwester des Königs, der Miram Likelike Cleghorn, geboren.

1876 wurde die Compagnie „B“ der „Hawaiian-Guard“ organisirt; letztere
bestand demnach aus 2 Compagnien „A“ und „B“, deren Major C. F. Gulik,
Capitän „A“ F. Wundenberg, Capitän „B“ C. B. Wilson waren.

Während der legislativen Versammlung des Jahres 1876 wurde ein
Vertrag mit den Vereinigten Staaten, die gegenseitige zollfreie
Einfuhr gewisser Landesprodukte der beiden Staaten angenommen und
vom König genehmigt. Dies Uebereinkommen, welches seit vielen Jahren
das Bestreben der Monarchen des Inselreichs gewesen und oft bis zum
Abschlusse gelangt, jedoch stets durch verschiedene Hindernisse wieder
vereitelt worden war, wurde dieses Jahr endlich und zwar in Folge einer
persönlichen Besprechung des Königs mit der Regierung der Vereinigten
Staaten in Washington -- einer Besprechung, welche er auf einer im
vorigen Jahre gemachten Reise nach Amerika ermöglichte, allem Anscheine
nach zu Gunsten des Inselreiches geschlossen.

Da dieser dem Inselreiche so wichtige Akt möglicherweise bei Vielen
Interesse erwecken könnte, so theile ich die wörtliche Uebersetzung
desselben wie folgt mit:

    Gegenseitiger Handelsvertrag der Vereinigten Staaten von
    Nordamerika mit den Inseln von Hawaii.

    ~Artikel~ I.

    In Consideration der Rechte und Privilegien -- die der König
    der Inseln von Hawaii den Verein. Staaten von Amerika laut
    nachfolgenden Artikeln dieser Convention zugestanden hat und als
    Aequivalent für dieselben -- genehmigen hierdurch die Verein.
    Staaten, die laut folgender Liste benannten Gegenstände, solange
    dieselben die Erzeugnisse, die Manufacturen oder Produkte der
    Inseln Hawaii sind, zollfrei in alle Häfen der Verein. Staaten
    einzuführen.

    Liste: Arowroot, Bananen, Ricinusöl, Nüsse, rohe Felle und Häute,
    Pulu (pterus esculenta, ein Krautfarren), Reis, Saamen, Pflanzen,
    Sträucher oder Bäume, Muscowado (braune und alle anderen nicht
    raffinirten Zuckersorten; hierunter wird nämlich die Qualität
    des Zuckers verstanden, die bisher auf den San Francisco- und
    Portland-Märkten als Sandwichinselzucker bekannt ist), Syrupe
    (aus dem Zuckerrohr), Melado und Molasses, Talg, Vegetabilien
    (getrocknete und ungetrocknete, eingemachte und nicht eingemachte).

    ~Artikel~ II.

    In Consideration der Rechte und Privilegien -- die die Verein.
    Staaten von Amerika den Inseln von Hawaii laut dem Artikel I der
    Convention zugestanden haben und als Aequivalent für dieselben
    -- genehmigt hierdurch der König der Inseln von Hawaii die
    laut folgender Liste benannten Gegenstände, so lange diese die
    Erzeugnisse, die Manufacturen oder Produkte der Verein. Staaten
    von Amerika sind, in alle Häfen der Inseln von Hawaii zollfrei
    einzuführen.

    Liste: Agrikulturgeräthe, Thiere, Rindfleisch, Speck,
    Schweinefleisch, Schinken, alles frische, geräucherte oder
    eingemachte Fleisch, Stiefeln, Schuhe, Ziegeln, Kalk, Cement,
    Butter, Käse, Schmalz, Talg, Bouillon, Kohlen, Tauwerk, die
    See betreffende Waarenvorräthe inclus. Theer, Pech, rohes und
    rectificirtes Terpentin, Kupfer und Compositions-Ueberzüge, Nägel,
    Bolzen, Baumwolle und baumwollene Manufacturen (als geblichene oder
    ungeblichene, gefärbte oder ungefärbte, gefleckte, gemalte oder
    gedruckte), Thüren, Fensterrahmen, Fensterluken, Eier, Fische,
    Austern und alle Geschöpfe die im Wasser leben, und Produkte des
    Wassers, Früchte, Nüsse und Vegetabilien (grüne, getrocknete
    oder ungetrocknete, eingemachte oder nicht eingemachte),
    Korn, Mehl, Kleie, Brot und Brotstoff jeder Art, Eisenwaaren,
    Pferdegeschirr und jede Art Ledermanufacturen, Felle, Pelze,
    Häute, Filze (zugerichtete oder nicht zugerichtete), Reifeisen,
    Nieteisen, Nägel, Pflöcke, Bolzen, kleine Stifte (tacks), Nägel
    ohne Kopf (brads), „sprigs“, Eis, Eisen, Stahl und Manufacturen
    von denselben, Leder, Bretter, Bauholz jeder Art (roh, gehobelt,
    zersägt, unbearbeitet, in ganzen Stücken oder in Theilen),
    Maschinerien jeder Art, Dampfmaschinen und Theile derselben, Hafer
    und Heu, Papier, Schreibmaterial, Bücher und Manufacturen von
    Papier und Papier mit Holz in jeder Art, Petroleum und alle Oele
    die zum Einölen und Beleuchten dienen, Pflanzen, Sträuche, Bäume
    und Saamen, Reis, Zucker (raffinirter und nicht raffinirter),
    Salz, Seife, Stärke, „shooks“, Fassdauben, Fassbretter (headings),
    Tabak (in Blättern oder verarbeitet), textile Manufakturen (die
    aus einer Combination von Wolle, Baumwolle, Seide oder Leinwand
    oder aus zweien oder mehreren derselben gemacht, mit Ausnahme,
    wenn dieselben schon verfertigte Kleidungsstücke sind), Wolle und
    wollene Manufakturen (mit Ausnahme, wenn es verfertigte Kleider
    sind), Wagen und Karren (zu Agrikultur- oder Kärrner-Betrieb), Holz
    oder Manufacturen aus Holz oder Holz und Eisen (mit Ausnahme der
    gepolsterten oder geschnitzten Geräthe und Fahrzeuge).


    Artikel III.

    Die Evidenz, dass die vorgeschlagenen Artikel, die in die Häfen
    der Verein. Staaten von Amerika oder in die der Inseln von Hawaii
    laut Artikel I und II dieser Convention zollfrei eingeführt werden
    dürfen, wirklich die Erzeugnisse, Manufacturen und Produkte der
    Verein. Staaten oder beziehungsweise die der Inseln von Hawaii
    sind, soll zur Sicherstellung der Revenuen durch von Zeit zu Zeit
    von den beiden Regierungen vorgeschriebenen Regeln, Regulationen
    und Bedingungen festgestellt werden.


    Artikel IV.

    Es dürfen Exportsteuern oder Belastungen weder in den Inseln von
    Hawaii noch in den Vereinigten Staaten auf einen der sub Artikel
    I. und II. dieser Convention als zollfrei benannten Gegenstände
    erhoben werden. Es ist Beschluss Sr. Majestät der Inseln von
    Hawaii, solange diese Convention in Kraft steht, dieselbe weder
    zu vergeben oder auf irgendwelche Art über dieselbe zu verfügen
    oder über irgend einen Port, Hafen oder Theil seines Territoriums
    Vasallen zu creiren oder in seinem Territorium, einer anderen
    Macht, Regierung oder einem anderen Staate Privilegien zu
    garantiren oder eine Vereinbarung zu treffen, durch welche irgend
    einer Nation durch die freie Einfuhr irgendwelcher Artikel das
    gleiche Privilegium zugestanden wird, welches hierdurch den
    Vereinigten Staaten zugesprochen worden ist.


    Artikel V.

    Die gegenwärtige Convention soll in Wirkung treten, sobald sie
    von Sr. Majestät, dem König der Inseln von Hawaii, genehmigt und
    publicirt und von der Regierung der Vereinigten Staaten ratificirt
    und publicirt worden ist, und nachdem der Congress der Vereinigten
    Staaten ein Gesetz zur Ausführung dieser Convention erlassen haben
    wird. Sobald dieses geschehen und die gegenseitige Ratification
    des Vertrages stattgefunden haben wird, soll laut Artikel VI diese
    Convention für die Dauer von 7 Jahren -- vom Tage an gerechnet,
    an welchem sie in Wirkung treten wird -- in Kraft bleiben und
    auch fernerhin bis zum Ablauf von 12 Monaten nach von einem der
    contrahirenden Theile erfolgten Kündigung derselben. Jeder der
    hohen Contrahenden hat erst das Recht einer solchen Kündigung bei
    Ablauf der benannten Frist von 7 Jahren und alsdann weiterhin zu
    jeder Zeit.


    Artikel VI.

    Die gegenwärtige Convention soll regelrecht ratificirt sein und die
    Ratificationen in der Stadt Washington im Verlaufe von 18 Monaten
    vom unterzeichneten Tage an gerechnet oder -- wenn es möglich ist
    -- früher, ausgewechselt werden.

                Vor nachstehendem Zeugen haben Wir hierunter
      (S. L.)   Unsere Hand gesetzt und das Siegel Unseres
                Königreiches aufdrücken lassen.
                           den 17. Tag des Juni a. D. 1876.

          vom König
         W. L. Green,                        Kalakaua R.
    Minister des Auswärtigen.

Ein anderer für das Land sehr wichtiger Beschluss wurde in der
Feststellung der Valuta ausländischer Gold- und Silbermünzen gefasst,
die -- da dieselben in auffallender Manigfaltigkeit im Inselreiche
coursirten -- oft bedeutende Verluste hervorriefen.

Die Valuta derselben wurde unter dem Titel „Currency-Act“ wie folgend
festgestellt und als vom 1. März 1877 gültig sofort proklamirt:

    ~Section~ I. Vom 1. März 1877 und nach demselben soll in
    diesem Königreich in allen Schuldzahlungen die Goldmünze der
    Vereinigten Staaten von Amerika in ihrem nominellen Werthe als
    Normalwerth und legale Schätzung dienen.

    ~Section~ II. Die Silbermünze der Vereinigten Staaten soll
    nach ihrem nominellen Werthe als Normalwerth und legale Schätzung
    in diesem Königreiche für Schuldzahlungen, die den Betrag von 50
    Dollar nicht übersteigen, dienen. Für Schuldzahlungen von 50 zu 100
    Dollar sollen 50 Dollar in Silbermünze und der Rest in Goldmünze
    wie vorher erwähnt, bezahlt werden.

    ~Section~ III. Für alle Schulden von 100 bis 1000 Dollar soll
    die legale Schätzung einer solchen Schuld mit 25% derselben in
    Silbermünze der Vereinigten Staaten wie vorhergesagt und 75% in
    Goldmünze wie früher erwähnt bezahlt werden.

    ~Section~ IV. Für alle Schulden die 1000 Dollar übersteigen,
    wird für die ersten 1000 Dollar die Zahlung laut Vorschrift der
    Section III. und für den Rest der Summe 15% in Silbermünze und
    dessen Rest in Goldmünze gemacht.

    ~Section~ V. Gold- und Silbermünzen anderer Staaten als die
    der Vereinigten Staaten -- wenn solche den legalen Stempel eines
    souveränen Staates tragen -- können desgleichen als Zahlungen
    von Staatsgebühren, Abgaben, Steuern an die Schatzkammer und
    desgleichen bei Schätzungen und Schuldzahlungen privatpersönlicher
    Verträge, die in diesem Königreiche zahlbar sind -- angenommen
    werden und zwar nach einem vom König in seinem geheimen Conseil
    („Privy-Council“) festgestellten und vom Minister der Finanzen
    publicirten Werth.

    ~Section~ VI. Silbermünze bis zum Betrage von 25 Cent oder
    einem geringeren, darf als legale Schätzung in allen Zahlungen
    die nicht 10 Dollar übersteigen, dienen; in allen anderen Fällen
    jedoch, wo laut den vorgehenden Sectionen Silbermünze gezahlt
    werden darf, können Münzen von 25 Cent und darunter, in Raten von
    15 Dollar auf je 100 Dollar gezahlt werden.

    ~Section~ VII. Es soll auf alle Silbermünzen, die in das
    Königreich von anderen Ländern -- mit denen Se. Majestät keine
    entgegengesetzte Vereinbarung getroffen hat -- importirt sind, eine
    Steuer von 10% ad valorem erhoben, collectirt und bezahlt werden.
    Es wird jedoch verfügt, dass die Verordnung dieser Section nicht
    eher in Wirksamkeit treten soll, bis nicht eine Proklamation von
    Sr. Majestät -- nachdem er den Rath und die Uebereinstimmung einer
    Majorität seines geheimen Conseils hierzu eingeholt hat -- erlassen
    worden ist.

    ~Section~ VIII. Vom Datum der Bestätigung dieses Gesetzes an
    und nach demselben sollen alle auf den Import zu zahlende Steuern
    in Goldmünze der Verein. Staaten oder ihrem Aequivalent gezahlt
    werden.

    ~Section~ IX. Vom 1. März 1877 und nach demselben sollen
    die Interessen für alle „Bond’s“ des Staates in Goldmünze der
    Verein. Staaten oder ihrem Aequivalent bezahlt werden, sobald die
    Interessen eines solchen „Bond“ 5 Dollar oder mehr betragen; ist
    der Betrag derselben geringer denn 5 Dollar, so kann Silbermünze in
    früher gesagter Weise bezahlt werden.


    Cours des Königreiches.

    Legale Schätzung des Werthes folgender Münzen:

                  ~Gold.~
                             in 1/2 Dollar

    Ver. Staaten Double Eagle   =    „  40
     „      „    Eagle          =    „  20
     „      „    1/2 Eagle      =    „  10
     „      „    1/4  „         =    „   5
    Engl. u. Oest. Souvereign   =    „  10
     „    „   „  1/2 Souvereign =    „   5
    Frankreich   50 Franken     =    „  20
        „        20 Franken     =    „   8
        „        10 Franken     =    „   4
    Italien 20 Lire             =    „   8
       „    10 Lire             =    „   4
    Russland 5 Rubel            =    „   5

                  ~Silber~
                             in 1/2 Dollar
    Frankreich 5 Franken        =    „   2
    Mexico Dollar (alt)         =    „   2
    Belgien 5 Franken           =    „   2
    Italien 5 Lire              =    „   2
                                in Cents
    England 1 Schilling         =   25 C.
    Spanien 1/4 Dollar          =   25 „
    Mexico 1/4 Dollar           =   25 „
    Peru 1/4 Dollar             =   25 „
    Mexico 1 Dollar (neu)       =   70 „
    Chili 1 Dollar (un peso)    =   70 „
    Peru 1 Dollar (Sol)         =   70 „
    England 1/2 Krone           =   50 „
    Indien 1 Rupee              =   35 „
    Mexico 1/2 Dollar (neu)     =   35 „
    Chili 1/2 Dollar            =   35 „
    Peru 1/2 Dollar             =   35 „
    England 1 Florin            =   35 „


Desgleichen wurde in derselben Sitzung das seit 1868 bestehende
Stempelgebührgesetz einer Aenderung unterworfen und als neues Gesetz
laut folgendem Wortlaute proklamirt:

    Stempelgesetz von 1876. (Stamp-Act.)

    ~Section~ I. Von dem Augenblicke an, wo dies Gesetz in
    Wirksamkeit tritt, und nach demselben soll es die Pflicht eines
    Jeden sein, Sr. Majestät -- in Berücksichtigung verschiedener
    Titel, Dokumente und Urkunden -- die in der dem Akte beigefügten
    Liste specificirt sind, verschiedene Geldsummen als Stempelgebühr
    zu zahlen.

    ~Section~ II. Der Minister der Finanzen soll -- und ist
    hiermit angewiesen -- eine genügende Anzahl Stempel für die Gepräge
    und Stempelmarken -- um die Verordnung dieses Gesetzes ausführen zu
    können -- anschaffen.

    ~Section~ III. Die verschiedenen Stempel und Stempelmarken
    sollen dem Registrator der öffentlichen Rechnungsführung („Public
    Accaunts“) zur Aufbewahrung gegeben werden, der alle Urkunden,
    die eine Stempelung erfordern, mit dem richtigen Stempel, der
    die Summe der bezahlten Gebühr trägt, versieht und der jeder
    Person auf Verlangen geforderte Stempelmarken gegen Empfang des
    Betrages zu verabfolgen hat. Es wird jedoch verfügt, dass, bis
    nicht der Minister der Finanzen durch eine öffentliche Kundmachung
    in allen Zeitschriften Honolulus mittheilt, dass er genügend
    Stempelmarken zur Befriedigung des Publikums hat, ~Postmarken~
    des Königreiches von den Parteien zu allen Urkunden, die eine
    Stempelgebühr von weniger als 1 Dollar erfordern, zu verwenden
    gestattet sei.

    ~Section~ IV. Alle Personen, die Stempelmarken oder Postmarken
    gebrauchen, sollen dieselben sofort vernichten, indem sie quer über
    dieselben ihren Namen und das Datum der Vernichtung geschrieben
    oder auf irgend eine andere Weise die Ungültigkeit derselben zum
    wiederholten Gebrauch bezeichnet haben.

    ~Section~ V. Jede Urkunde, die eine Abstempelung erfordert,
    soll sauber und derart gestempelt sein, dass der Stempel auf
    demselben Papiere für eine andere Urkunde nicht benutzt werden kann.

    Section VI. Jede Urkunde, die unterschiedliche Gegenstände
    betrifft oder für mehr denn einen Umstand entworfen ist, soll für
    jeden Gegenstand oder für jeden Status getrennt gestempelt werden.

    ~Section~ VII. Die Geldsummen sollen in allen Urkunden mit
    lang geschriebenen Worten eingetragen werden, und alle anderen
    Zahlen, die die Verbindlichkeit der Urkunde zur Steuer bezeichnen,
    sollen ebenfalls in ihren Summen mit Worten ausgeschrieben sein.

    ~Section~ VIII. Alle Urkunden mit Ausnahme derjenigen, zu
    denen Stempelmarken gebraucht werden, sollen bei dem Registrator
    der öffentlichen Rechnungsführung -- und zwar im Verlaufe von 3
    Monaten nach der Effektuirung -- ohne Strafgeld gestempelt werden;
    nach Verlauf von 3 Monaten jedoch verfällt die Urkunde einer
    Versäumungsstrafe und die dieselbe vorweisende Person hat sodann
    100 per cent des resp. Gebührwerthes zu zahlen. Es wird jedoch
    verfügt, dass Urkunden, die im Auslande exekutirt werden, erst im
    Verlaufe von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in dem Königreiche zu
    stempeln sind.

    ~Section~ IX. Keine Urkunde, die gestempelt werden muss, darf
    vom Registrator der Ueberlieferungen eingetragen werden oder vor
    irgend welchem Gerichtshofe Gültigkeit haben, so lange eine solche
    nicht regelrecht gestempelt ist, es sei denn, dass eine solche
    Urkunde als Evidenz in den „Courts of Record“ empfangen wird,
    nachdem die nicht gezahlte Gebühr nebst dem gesetzlichen Strafgelde
    dem Sekretär des resp. Gerichtshofes ausgezahlt worden und der
    alsdann die betreffende Urkunde dem Registrator der öffentlichen
    Rechnungsführung zur regelrechten Abstempelung zu übersenden hat.

    ~Section~ X. Der Registrator der öffentlichen Rechnungsführung
    soll in allen Fällen bei der Präsentation einer Urkunde die Gebühr
    derselben schätzen und bestimmen und nach Empfang des Betrages den
    Stempel affixiren und den bezahlten Betrag und den Tag der Zahlung
    vermerken.

    ~Section~ XI. Im Falle der Registrator der öffentlichen
    Rechnungsführung der Ansicht ist, dass eine ihm vorgelegte Urkunde
    keiner Gebühr, daher keiner Stempelung bedarf, so soll er dieselbe
    mit einem, diesen Fall bezeichnenden Stempel versehen.

    ~Section~ XII. Im Fall der Registrator der öffentlichen
    Rechnungsführung im Zweifel ist, ob eine Urkunde einer
    Stempelgebühr oder Stempelung bedarf, so stellt er den Fall dem
    Finanzminister zur Entscheidung vor.

    ~Section~ XIII. Jede Person, die mit dem Assentiment des
    Ministers der Finanzen unzufrieden ist, darf, nachdem er im Verlauf
    von 21 Tagen die Gebühr bezahlt und bei dem Finanzminister für
    entstehende Kosten die Summe von 10 Dollar deponirt hat, an die
    „Supreme court“ appelliren, welche in ihrer nächsten Sitzung die
    Frage zu entscheiden hat. Ist diese Entscheidung für die Bestimmung
    des Ministers lautend, so wird die deponirte Summe dem Sekretär
    des Gerichtshofes ausgezahlt, im entgegengesetzten Falle dem
    Appellanten zurückerstattet.

    ~Section~ XIV. Wenn die betreffenden Zahlungen eines
    Uebertragungsaktes periodische sind, so soll die Gebühr auf den
    ganzen Betrag erhoben werden.

    ~Section~ XV. Wenn die Perioden einer solchen Zahlung nicht
    mit der Lebenszeit des Betreffenden beendet sind, so soll die
    gezahlte Gebühr für den Total-Betrag, 12 Jahre nach dem Todesfall
    noch gültig sein.

    ~Section~ XVI. Betrifft die Urkunde eine Leibrente, so ist die
    Gebühr noch 7 Jahre nach dem Todesfall gültig.

    ~Section~ XVII. Wenn ein Eigenthum -- aus irgend einer
    Berücksichtigung -- in verschiedenen Urkunden an den Käufer
    übertragen werden soll, so steht das Verhältniss der Theilung
    derselben dem Wunsche des Käufers frei.

    ~Section~ XVIII. Wenn ein Käufer, an den die Uebertragung
    noch nicht stattgefunden, einem anderen die Acquisition verkauft,
    und dem das Eigenthum alsdann direkt übertragen werden soll, so
    wird die resp. Gebühr nicht dem letzteren, sondern dem ersteren
    aufgebürdet.

    ~Section~ XIX. Wenn die Urkunde irgend welche Uebertragung
    oder sonstige Transferirung von Eigenthum an Gütern oder Ländereien
    betrifft, so soll die Gebühr je nach dem Marktwerth derselben --
    den der Finanzminister zu bestimmen hat -- berechnet werden.

    ~Section~ XX. Wenn ein Eigenthum das Objekt einer
    hypothekarischen Uebertragung ist, so muss der Schuldbetrag der
    Hypothek in der Uebertragungsurkunde statuirt sein, und die
    Gebühren sollen für den auf solche Art schuldig gebliebenen Betrag
    und für den zu zahlenden Rest des Kaufschillings berechnet und
    bezahlt werden.

    ~Section~ XXI. Bei Verkauf einer Zucker- oder Reisplantage
    eines Schaf- oder Viehgutes („sheep or cattle run“) ist die
    Gebühr auf den vollen Werth der Plantage, der Meliorationen, der
    Weideflächen („runs“), des Viehstandes („stock“) und der zu dem
    Augenblick wachsenden Ernte der Felder zu berechnen.

    ~Section~ XXII. Der Registrator der öffentlichen
    Rechnungsführung ist autorisirt, Stempel auf Blanquette zu drucken
    und solche den Gerichtshöfen, den executiven Departements,
    den Collektoren des Zollamtes, den Mitgliedern des Gerichtes
    („the members of the Bar“) und anderen Persönlichkeiten zur
    Bequemlichkeit des Publikums gegen Empfang des Betrages zu
    verabfolgen. Es wird jedoch verfügt, dass der General-Collektor
    des Zollamtes und andere Beamte der Oeffentlichkeit, die in der
    Vollziehung ihrer Pflicht Stempelungen erfordern, berechtigt sind,
    solche ohne dieselben zu bezahlen zu erhalten, sind jedoch alsdann
    verpflichtet, eine formelle Quittung hierüber zu geben und über den
    richtigen gesetzlichen Gebrauch derselben Rechenschaft abzulegen.

    ~Section~ XXIII. Der Minister des Innern darf alle Urkunden,
    die augenblicklich laut den Gesetzen einer Gebühr unterworfen sind,
    stempeln, im Falle dieselben vor dem Inkrafttreten ~dieses~
    Aktes exekutirt oder solche zu diesem Zweck ihm bis einen Monat
    nach dieser Zeit vorgelegt worden sind. Alle Urkunden jedoch, die
    nicht während dieser Zeit ihm vorgelegt worden, sollen mit den
    Gebühren die dieser Akt vorschreibt, belastet sein.

    ~Section~ XXIV. Die folgenden Gesetze und Theile von Gesetzen
    sollen widerrufen sein und sind hiermit aufgehoben als: Sect. 422,
    423, 424 und 425 des Civilcodex, dann ein Akt des 13. Mai 1868,
    bestätigt und unter dem Titel „An Act to amend Sections 422, 423
    und 425“ verzeichnet.

    ~Section~ XXV. Dieser Akt tritt in Kraft und wird Gesetz den
    ersten Tag des Januar 1877.

Die hier folgende Liste der Gebühren gebe ich hierbei nicht weiter
bekannt, da dieselbe zu weitläufig und zu wenig Interesse erweckend
ist. --

Alsdann fand auf derselben legislativen Versammlung von 1876 die
Regelung des Postwesens statt. Es wurde das Normalgewicht für Briefe
auf 1/2 Unze und das Porto im Inlande für ein solches auf 2 Cents,
mit Stellung der Briefe zum Postamte der Postdampfer 3 Cents, für
solche in das Ausland und vom Auslande mit 6 Cents festgestellt. Für
Zeitschriften und ungebundene Publikationen in jeder Form wurde die
Taxe per 4 Unzen mit 1 Cent fürs Inland, und 2 Unzen mit 1 Cent für
das Ausland festgesetzt; für Bücher und Packete der Postdampfer, für
Zeichnungen, Muster, Saamen, Schnittlinge, Wurzeln etc. wurde per Unze
1 Cent erhoben. Zeitschriften, die im Königreiche publicirt werden
sollen frei durch das Postamt den Subscribenten zugestellt werden. Eine
Fraktion im Gewichte wird stets mit voller Rate bezahlt. --

Zur gleichen Zeit wurde eine Taxe für die Lohnwagen in Honolulu
festgestellt. --

Dem Museum und der öffentlichen Bibliothek wurden für das folgende
Biennium 1000 Dollar bewilligt. --

Es wurde laut Capitel XLVII zur Feststellung der Arbeitsdauer des Tages
für Fälle, wo dieselbe in dem Arbeitercontrakt nicht specificirt ist,
folgende Bestimmung zum Gesetz erhoben:

    In allen Dienstcontrakten unter der Section 1417 des Civilcodex
    ist die Zahl der Stunden, die die Arbeitszeit eines Tages bilden
    sollen, nicht erwähnt; demnach ist hiermit bestimmt, dass die
    Arbeitszeit des Tages 9 Stunden nicht überschreiten darf. Für
    jedes Ueberschreiten dieser Zeitdauer soll der Arbeiter zu einer
    Compensation berechtigt sein, welche nicht unter dem Betrage des
    contraktlich stipulirten Lohnes sein darf. --

Es wurde ebenfalls sub Capitel VII die Befreiung aller Personen, die
contraktlich dienen, von der Arbeit an Regierungsfeiertagen und an den
Tagen der Wahlen der Repräsentativen zum Gesetz erhoben. --

Den 25. September 1876, während der legislativen Versammlung,
ernannte der König mit dem Einverständniss derselben eine Commission
zur Inspektion der Inseln und der Bearbeitung von Vorschlägen zur
gründlichen Entwickelung der commerciellen Hülfsmittel des Königreichs.
Zu Gliedern dieser Commission wurden J. M. Kapéna, H. A. P. Carter und
James Makee ernannt.

1877 hatte die den 25. Februar 1876 ebenbenannte Commission ihre
Arbeit vollendet, die Inseln besucht und den 27. Februar ihren Rapport
dem Könige eingereicht, in welchem sie ausführlich den Zustand der
grössten Insel des Reiches d. h. der Insel Hawaii schilderten und
ausserordentliche Massnahmen zur Beförderung der Entwickelung des
Reiches vorschlugen. Die hauptsächlichsten Berücksichtigungen und
Rathschläge dieser Commission waren:

    Für die Vermehrung der Strassen und Brücken im Lande zu sorgen, von
    den vorhandenen einige einem gründlichen Umbau oder einer Reparatur
    zu unterwerfen und das namentlich auf der Insel Hawaii im Distrikte
    Kohála, wo die Brücken zwischen Makapála und Nuïlii schlecht und
    zu schmal sind sowie der Weg einer Schotterung bedarf, um den
    Transport des Zuckerrohres zu erleichtern; desgleichen den Weg von
    Paáhúaú bis Waïpio im Distrikte von Hamákuá, der in liederlichster
    Art angelegt und erhalten ist.

    Für die Verbesserungen der bestehenden und Erbauungen von neuen
    Docks für Boote in Nähe der Häfen Honoipú und Mahukóna der Insel
    Hawaii mit der Bemerkung, dass die für die Docks erforderlichen
    Sprengungen in die Lavafelsen durch vorhandene Grotten sehr
    erleichtert sein werden.

    Namentlich aber betont die Commission die Nothwendigkeit der
    Einführung in den Distrikt von Kohála der Insel Hawaii, zur
    Entwickelung derselben, einiger Hunderte von Arbeiterfamilien.

    Sehr beklagt sie die Folgen der Vernichtung der Waldungen im
    Inselreich, derzufolge die noch bestehenden sichtbar absterben,
    besonders im Distrikte Waiméa und zwar der Strecke von Puuhué bis
    Waiméa der Insel von Hawaii zeigen es die Berge und die früher so
    üppige sogenannte Ebene von Waiméa, die jetzt in erschreckender
    Art waldlos, dürr und öde ist. Weniger zeigen sich diese Folgen
    jenseits der Berge in der Ebene Kohálalóku. Ferner machte die
    Commission die Regierung darauf aufmerksam, dass zur Hebung der
    commerciellen Hülfsquellen des Reiches vor Allem und insbesondere
    energisch an die Restauration der Waldungen, an die Regelung des
    Wasserverbrauchs, an die Verminderung der abnormen zahlreichen
    Viehheerden -- die die Gegend in unverhältnissmässiger Zahl zu
    verwüsten drohen -- an die Einschränkung des Weidelandes und
    endlich an die Aufmunterung des Ackerbaues geschritten werden muss.

    Sie betonte den Schaden, der die Weideländereien der Agrikultur
    verursachen, da dieselben durch die infolge der Vernichtung
    der Waldungen hervorgerufene fühlbare Wasserabnahme derartig
    austrocknen, dass sie allmälig jeden Versuch der Agrikultur
    unmöglich zu machen drohen. Ferner erklärte sie, dass Klagen über
    Wassermangel unter dem Volke im ganzen Inselreich, hauptsächlich im
    Waiméa-Distrikte der Insel Hawaii hörbar werden, dass namentlich
    ihr Klagen über die schlechte Qualität desselben vorgebracht und
    sie um Abhülfe gebeten worden sei.

    Die Commission glaubt, nachdem sie sich über die gerechten Klagen
    des Volkes, wegen der benannten Uebelstände, überzeugt hatte,
    dass es die Pflicht der Regierung sei, sofort -- in sanitärer
    Berücksichtigung allein schon -- umgehende Schritte zu thun, um
    diese gefährlichen Uebelstände des Inselreiches schleunigst zu
    beseitigen.

    Die Ursache von dem Schlechtwerden des Wassers soll gemäss der
    Klagen der Bevölkerung namentlich in Waiméa und in Waiohíno des
    Distrikts Káo auf der Insel Hawaii und laut der an Ort und Stelle
    gemachten Prüfung der Commission darin liegen, dass der abnorm
    zahlreiche Vieh- und Pferdebestand der Gross-Grundbesitzer die
    meist langsam fliessenden Gewässer durch Trampeln des Viehes
    oder Veraasung gefallener Thiere in denselben verunreinigt und
    verpestet. Zu erwähnen wäre hierbei, dass dieses verunreinigte
    und verpestete Wasser von der Bevölkerung gegenwärtig gebraucht
    und genossen wird, und so Krankheiten und Seuchen erzeugen muss.
    Ein Mittel gegen dieses schwer zu beseitigende Uebel glaubt die
    Commission gefunden zu haben, indem sie die Regierung auffordert,
    Quellen in Röhren oder auf irgend eine andere Art aufzufangen und
    das Wasser durch Leitungen, dem Vieh in Tröge zu liefern.

    Laut ihrer Ansicht wäre es sehr günstig für das Reich, wenn der
    Staat die Ländereien der Regierung und der Krone -- nicht wie sie
    es leider mit den meisten schon gethan, nämlich dieselben auf eine
    längere Reihe von Jahren zum Weidezweck für einen verhältnissmässig
    sehr geringen Zins zu verpachten oder zu vergeben, sondern diesen
    Fehler wieder gut zu machen suche, indem er die noch freien und
    frei werdenden Ländereien -- die unter „Wald“ -- als Wald schone
    und -- die unter „Weide“ -- entweder unter Wald wieder stelle oder
    der Agrikultur anheim gebe, so z. B. auf der Insel Hawaii die
    10,000 Acker Wald zwischen Kalópa und Kaohé im Hamakoa-Distrikt,
    der leider auch an vielen Stellen schon eine Abnahme der Gewässer
    und hier und da gänzliche Wasserlosigkeit zeigt und einer
    sofortigen Fürsorge bedarf. Erforderlich sei namentlich für den
    Nachwuchs der noch stehenden Waldungen die Befreiung von dem
    faulenden Fallholze, welches eine rentable Verwendung in Honolulu
    finden könnte.

    Eine überaus richtige Ansicht vertrat die Commission, indem sie
    behauptete, dass im Inselreiche im Allgemeinen das beste Land und
    zwar in grossen Complexen, in den Händen reicher Viehzüchter sich
    befindet, die das Land als Weideland benutzen und deren meist
    abnorm zahlreichen Viehheerden oft auf die angrenzenden Ländereien
    verheerend eindringen. Als Beispiel stellt die Commission unter
    vielen andern den Distrikt Hamákuá der Insel Hawaii, welcher durch
    dieses Uebel nahezu dem Schicksal des früher erwähnten Distriktes
    Waiméa d. h. der Verödung und Verwüstung verfällt.

    Die Schwierigkeit der Beseitigung dieses Uebelstandes liegt in
    dem Gesetze, welches vorschreibt, dass nur cultivirtes Land einer
    Steuer unterworfen werden soll, wodurch natürlich die Steuer auf
    die Meliorationen des Landes fällt, während der grösste Theil der
    Inseln aus grossen Landcomplexen besteht, die höchst fruchtbar
    jedoch unter „Weide“ stehen und daher, da die Besitzer derselben
    die culturfähige Entwickelung dieser Landstriche nicht vornehmen
    wollen, dieselben laut Gesetz als uncultivirte nicht besteuert
    sind. Es liegt nicht nur eine grosse Ungerechtigkeit in dieser
    Steuererhebung, sondern auch ein gewaltiges Hemmniss zur weiteren
    Entwicklung des Landes, welches beseitigt werden muss. Diese
    Beseitigung wäre möglich laut der Ansicht der Commission: 1) indem
    man alles culturfähige Land nach seiner Fähigkeit besteuert; 2)
    dass man durch eine Einwanderung tüchtiger Arbeiterfamilien, als
    z. B. aus Ostindien, die Bevölkerung vermehre; es muss jedoch
    eine Einwanderung sein, die sich mit den Eingeborenen leicht und
    gerne assimilirt und welche mit ihnen sympathisirt; 3) indem man
    das bisher unter „Weide“ liegende Land der Regierung parzellirt,
    und die Einwanderer auf diese Parzellen ansiedelt, so z. B.
    in den Distrikten von Hamákuá und Hilo auf der Insel Hawaii
    könnte man eine Bevölkerung von 30 bis 40 Tausend nützlich zum
    Zuckerrohranbau ansiedeln, indem zur Zermalmung ihres geernteten
    Rohres Centralfaktoreien nebst Mühlen seitens der Regierung alsdann
    creirt werden müssten.

    Besonders vortheilhaft würde es sein, meinte sie, wenn man auf
    allen Inseln auf den Weideländern der Krone, kleine Farmen creirte,
    da sichtbar der Wunsch der Bevölkerung an der Entwickelung des
    Landes theilzunehmen erwache, und es unleugbar ist, dass durch
    Creirung kleiner Farmen die Ländereien am besten ausgenutzt und der
    Betriebsinn und Fleiss der Bevölkerung befördert wird.

    Sehr empfahl die Commission der Regierung, eine sofortige Messung
    der Küstenlinien und der Hauptstrassen sämmtlicher Inseln und
    namentlich der von Hawaii vornehmen zu lassen, damit zu ferneren
    Vermessungen des Inlandes die Feldmesser eine sichere Basis zu
    ihren Arbeiten vorfänden und um im Falle Liebhaber zu Farmen sich
    finden, sie sofort ohne Zeitverlust an die Einmessung der Stücke
    gehen könnten.

    Sehr empfiehlt sie ferner die Ermuthigung der Bevölkerung zum
    Kaffeebaum-Anbau, da viele Strecken auf den Inseln, namentlich auf
    der Insel Hawaii, wie es die Plantage des Mr. Kinney im Distrikte
    Hilo glänzend beweist, sehr geeignet dafür sind, als z. B. in den 2
    bis 3000 Fuss hoch über dem Meeresspiegel liegenden Ländereien die
    den Hintergrund des Hilo-Distriktes bilden und verhältnissmässig
    reich an Quellen sind. Letztgenannte Strecke hat den Vortheil noch,
    dass dieselbe sich für den Anbau des „tarro“ eignet, daher die
    Ansiedler, bis der Kaffeebaum Erträge zu liefern beginnt, durch den
    bekanntlich sehr rentablen „tarro“-Anbau sich erhalten können.

    Es empfiehlt dieselbe ferner im Hafen von Hilo die Werfte von
    Waïakéa durch einen soliden circa 200 Fuss langen Hafendamm zu
    ersetzen, damit die Schiffe der Länge nach anlegen können, da sie
    der Ansicht ist, dass dieser Hafen, zur Entwickelung der Industrie
    auf der Insel zu einem Export-Verschiffungshafen des Reiches
    erhoben werden muss.

    Die grosse Ueppigkeit, mit der der Sumach hier wild ganze Waldungen
    bildet, weist auf die Möglichkeit, dem Reiche eine neue und zwar
    ergiebige Einnahmequelle zu bieten, da zu Gerbzwecken zugerichtet
    derselbe in Californien pro Tonne mit 150 Dollar bezahlt wird, und
    eine grosse Nachfrage um dieses Produkt an der ganzen Westküste
    von Amerika, vorhanden ist. Die ausserordentlich vortheilhafte
    Lage des Inselreiches zu der Westküste Amerikas sichert die
    Entwicklung seines Handels und den Absatz seiner Produkte, und
    glaubt die Commission die Regierung auffordern zu dürfen, furchtlos
    die energischsten Massregeln zu treffen, die zahlreichen noch
    schlummernden Hülfsquellen des Inselreiches zu erwecken.

    Die Hauptsache wäre jedoch vor Allem, sich an die sofortige
    Vermehrung der Bevölkerung durch eine dem Lande und der
    eingeborenen Nation passende Einwanderung von Arbeiterfamilien zu
    machen.

    Die Ausgaben, die durch eine solche Einwanderung dem Lande momentan
    entstehen, würden, laut der Ansicht der Commission, in kurzer Zeit
    durch die bedeutend sich vergrössernden Einnahmen der alsdann
    stärker bevölkerten Distrikte, sich ausgleichen. Es wäre vor
    Allem mit den Distrikten Hamákuá, Hilo und Kau der Insel Hawaii,
    überhaupt mit dieser ganzen Insel die Ansiedelung zu beginnen, da
    -- abgesehen davon, dass dieselbe verhältnissmässig am wenigsten
    bevölkert ist -- der Staat in derselben die meisten zu diesem
    Zwecke freistehenden Ländereien besitzt. --

Den 31. Januar 1877 resignirte der Oberrichter und Kanzler E. H. Allen,
da die Regierung ihn als ausserordentlichen Gesandten nach Washington
ernannt, um endlich die Ratification des gegenseitigen Handelsvertrages
der Vereinigten Staaten mit dem Königreich zu beenden. Zu bemerken
ist hier, dass er 1856 -- damals als Finanzminister -- zu demselben
Zweck hingesandt wurde, was einen Zeitraum von 21 Jahren repräsentirt,
während welchen die verschiedenen Regierungen des Königreiches nach
dem jetzigen Resultate gestrebt hatten. An seine Stelle trat der erste
Richteradjunkt C. C. Harris, an dessen Stelle A. F. Judd und an dessen
Stelle L. Mc Cully, der so wie Judd ein Schüler des „Yale-College“
-- einer Universität der Vereinigten Staaten -- gewesen, seit 1854
im Inselreiche, seit 1859 ein Mitglied der juristischen „Bar“ des
Inselreiches war und das Land und die Nation kannte.

Der Generalrechtsanwalt A. S. Hartwell resignirte einer Reise
nach Europa wegen, und an seine Stelle trat E. Preston und als
stellvertretender General-Rechtsanwalt wurde C. Brown ernannt.

Den 11. April 1877 wurde Lydia Kamakáehá, die Schwester des Königs, als
präsumptive Thronfolgerin proklamirt.

1878 ist wieder an der Spitze des Ministeriums der auswärtigen
Angelegenheiten -- welches von 1876 an als Stellvertreter W. L. Green
bekleidet hatte -- J. M. Kapéna. Es fand für das kommende Biennium kein
Ministerwechsel statt, und auch die übrigen hohen Staatsämter blieben
unter der bisherigen Leitung.

Die legislative Versammlung des Jahres 1878 verlief ruhig und einmüthig
wie die bisherigen seit der Thronbesteigung des Königs Kalakaua,
obgleich die Regierung, derselben viele neue Gesetzentwürfe und
Amendements vorgelegt hatte, unter denen die bemerkenswerthesten
folgende waren:

    Ein Zusatz zu dem 1876 sub Cap. XLVII „die Bestimmung der
    Arbeitszeit eines Tages für contraktliche Arbeiter“, welcher
    sub Capitel VII unter dem Titel des Aktes: „Befreiung jeder
    Person die im contraktlichen Dienste steht, von der Arbeit an
    Regierungsfeiertagen und an Tagen der Wahlen von Repräsentativen“
    verzeichnet war und wie folgend lauten soll:

    Da es „gehörig“ ist, dass die ganze Nation die Regierungsfeiertage
    berücksichtigen soll, und da es für die Dienstthuenden unmöglich
    wird, laut ihrem Wunsche zur Wahl der Repräsentativen zu
    erscheinen, wenn sie zur Arbeit angehalten werden, so wird demnach
    vom König und der legislativen Versammlung der Inseln von Hawaii in
    der versammelten Legislatur des Königreiches verfügt:

    ~Section~ I. Dass alle Personen, die gegenwärtig und hinfüro
    unter Contrakte dienen, von der Zeit an, wo dieser Akt bestätigt
    sein wird, befreit von der Arbeit sein sollen: an den vom Minister
    des Innern in den Zeitschriften festgestellten Feiertagen und an
    den Tagen der Wahl der Repräsentativen. Es dürfen an solchen Tagen
    die Arbeiter weder zurückgehalten noch zur Arbeit angehalten werden.

    ~Section~ II. Dieser Akt ist, vom Tage seiner Bestätigung
    an und nach demselben, Gesetz und alle Gesetze und Theile eines
    solchen, die diesem widersprechen, sollen hiermit widerrufen sein.

    ~Section 1417 des Civilcodex~: Es soll jede Person die das
    20ste Jahr erreicht, das Recht haben, sich durch schriftlichen
    Contrakt Jemandem in irgend welcher Art, oder Beschäftigung nur für
    die Dauer von nicht länger als 5 Jahren zu binden.

    ~Section 1418 des Civilcodex~: Alle Dienstverträge die im
    Auslande geschlossen, müssen hier effektuirt werden und bindend
    sein, es sei denn dass dieselben im Widerspruch zu den hiesigen
    Gesetzen sich erweisen. Alle derartige Verpflichtungen, wenn sie
    die Dauer von 10 Jahren überschreiten, sollen, vom Tage der Ankunft
    der sich contraktlich gebundenen Person, nur für 10 Jahre giltig
    sein.

    ~Section 1419 des Civilcodex~: Im Falle eine derart
    contraktlich sich verpflichtete Person eigenwillig, ohne Wissen
    ihres Herren sich von ihrem Dienst entfernt, so soll jeder
    Distrikts- oder Polizei-Richter des Königreichs berechtigt sein,
    einen Verhaftsbefehl gegen dieselbe zu erlassen und die betreffende
    Person vor sich zu citiren. Dieses darf jedoch erst der Richter
    nach einer von dem resp. Herrn oder dessen Stellvertreter
    eingereichten vereidigten Klage thun. Wenn eine solche Klage
    gerechtfertigt ist, so soll der Richter den Schuldigen dem resp.
    Herrn zurückstellen lassen und ihn laut Urtheil des Gerichtshofes
    als Maximum zur Abdienung der doppelten Zeit seiner Abwesenheit
    verpflichten oder aber der Schuldige vergütet seinem Herrn den
    durch seine Abwesenheit entstandenen Schaden. Es wird ferner
    verfügt, dass die ebenerwähnte verdoppelte Zeit seiner Abwesenheit
    nicht den Zeitraum eines Jahres -- nach Ablauf des ursprünglichen
    Termines seines Dienstes -- überschreiten darf.

    ~Section 1420 des Civilcodex~: Wenn eine solche Person sich
    weigert den in vorgehender Section erwähnten Strafdienst zu
    erfüllen, so hat der Herr das Recht, an irgend einen Distrikts-
    oder Polizeirichter zu appelliren, der alsdann verpflichtet ist,
    durch einen Verhaftsbefehl oder auf irgend eine andere Art die
    sich weigernde Person zu citiren und im Falle einer fortgesetzten
    Weigerung, dieselbe ins Gefängniss zu schicken, wo dieselbe bei
    harter Arbeit, bis sie willig ist ihre gesetzlich vorgeschriebene
    Pflicht zu erfüllen, verbleibt.

    ~Section 1421 des Civilcodex~: Wenn der Verhaftsbefehl des
    Richters laut Section 1419, einem Beamten oder einer anderen Person
    von Stellung übertragen worden, so ist der Beauftragte autorisirt,
    den Schuldigen zum Platz oder der Residenz seines Herren -- wenn es
    nicht auf einer anderen Insel des Königthumes ist -- zu führen oder
    führen zu lassen.

    ~Section 1422 des Civilcodex~: Alle die laut Section 1419 oder
    1420 entstandenen Prozesskosten in Klagen gegen Dienende sollen
    in erster Instanz vom Kläger bezahlt werden, und im Falle einer
    gerechtfertigten Klage soll der Herr das Recht einer Entschädigung
    seitens des Schuldigen und der Execution gegen denselben haben.

    ~Section 1423 des Civilcodex~: Wenn irgend ein Herr sich
    einer Grausamkeit, Misshandlung oder Verletzung des Contraktes
    gegen eine laut Section 1417 und 1418 zum Dienste sich verbindlich
    gemachte Person schuldig erweist, so kann letztere bei einem jeden
    Distrikts- oder Polizeirichter klagen, der alsdann die beiden
    Parteien vor sich zu laden, die Klage zu prüfen und zu entscheiden
    hat. In allen solchen Prüfungen muss der Kläger einen competenten
    Zeugen stellen. Im Fall die Klage gerechtfertigt, so wird der
    Kläger von allen seinen Dienstverpflichtungen entbunden und der
    betreffende Herr wird zu einer Geldbuse von 5 bis 100 Dollar
    verurtheilt. Im Falle der Nichtzahlung wird derselbe zu einer
    Gefängnissstrafe mit harter Arbeit, bis der Betrag bezahlt ist,
    verurtheilt.

    ~Section 1424 des Civilcodex~: Kein sub Section 1417 oder 1418
    dieses Capitels geschlossener Dienstvertrag soll den Dienenden
    nach dem Tode des Herrn binden. Es wird aber verfügt, dass falls
    eine Compagnie eine solche Abmachung getroffen hat, der Tod eines
    der Partner oder Wechsel der Partner einer solchen Compagnie, den
    contraktlich Dienenden von der Verbindlichkeit seines Vertrages
    nicht befreit.

    ~Section 1425 des Civilcodex~: In keiner Weise soll dieses
    Gesetz die Rechte zu einem juridischen Verfahren -- über die
    Entschädigungen des Herren oder des Dienenden für Bruch des
    Vertrages -- beschränken. --

Die legislative Versammlung von 1878 ernannte eine Commission zur
Bearbeitung und Publizirung sanitärer Instruktionen für das Volk von
Hawaii und bewilligte zu diesem Zweck der Commission die Summe von 1500
Dollar. Die Commission bestand aus J. M. Kapéna, W. M. Gipson und H. A.
P. Carter.

Die Sitzung beschloss ein Denkmal für das 100jährige Jubiläum der
Entdeckung der Inseln durch Cook durch ein Standbild des Königs
Kámehámehás I., des Grossen, zu errichten. Das Denkmal sollte jedoch
den Zweck in sich fassen, namentlich die Gründung des Inselreiches
durch den grossen König zu bezeichnen, und wurde zu demselben als
Maximum die Summe von 10,000 Dollar bewilligt.

1879 wurde am Geburtstage der Königin Kapioláni den 31. Dezember der
Grundstein zum neuen Joláni-Palais -- östlich vom alten, von Kámehámehá
I. erbauten -- mit üblichem Ceremoniell vom König Kalakaua gelegt.

Während 1879 publicirte die 1878 ernannte Commission -- für sanitäre
Instruktionen -- vom Januar bis Dezember des Jahres in den nationalen
Zeitschriften „Kua-kóa“ und „Pae-aïna“ ihre Instruktionen. Die
liebevolle, humane, der Wahrheit getreue Schilderung der Uebelstände
der Nation in Sitten, Gebräuchen und Gewohnheiten derselben wirkten
sofort sichtlich auf das kindliche Gemüth des höchst intelligenten
Volkes.

Dieses Volk mit kindlichem Gemüth, welches -- obgleich begabt, so doch
dem unmündigen Kinde gleich -- nur eine ihm verständliche Belehrung
erwartet, um sich zum Besseren zu bekehren, erweckt die zuversichtliche
Hoffnung, dass es, gleichwie es sich während eines halben Jahrhunderts
so auffallend empfänglich für die ihm beigebrachten Lehren des
christlichen Glaubens und der Civilisation gezeigt hat, auch den ihm
eindringlich vorgelegten Instruktionen für den Wohlstand des Körpers
und zu seiner Selbsterhaltung ein gleiches Gehör schenken wird, um die
gegenwärtige abnorme Sterblichkeit in der Folge zu hemmen.

Da die Ansichten benannter Commission mit den meinigen, die ich in
meiner Reisebeschreibung ausführlich mitgetheilt habe, vollständig
übereinstimmen, so übergehe ich die weitere Erörterung derselben.

Während der legislativen Versammlung von 1880 wurden viele neue
Gesetze creirt, von denen die die Entwickelung des Reiches
charakterisirendsten, folgende waren:

    Dem 1876 sub Cap. VI. verbesserten Gesetz, welches die Protektion
    der Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft, wurden
    folgende Zusätze zu geben beschlossen:

    ~Section II des Capitels XL.~ Um die Verordnungen dieses
    Gesetzes auszuführen wird der Minister des Innern hiermit
    ermächtigt, ein oder mehrere Agenten in den Wahldistrikten dieses
    Königreiches mit der Machtbefugniss zu ernennen, die sub Section
    1417 des Civilcodex gestatteten Verträge zu prüfen. Diese Agenten
    sind verpflichtet, während ihrer zeitweiligen Abwesenheit einen
    Stellvertreter für sich zu ernennen, der alsdann mit derselben
    Machtbefugniss ausgestattet sein soll. Es darf weder ein Richter
    noch dessen Stellvertreter, weder der Inhaber eines Kaufladens
    („Store-Keeper“) als Agent gewählt werden.

Es wurde zur ~Section~ 1420 des Civilcodex folgende Veränderung
beigefügt: und im Fall derartig contraktlich gebundene Persönlichkeiten
in Folge des richterlichen Urtheilsspruches in den Dienst ihrer resp.
Herren zurückgekehrt sind und wiederholentlichst ohne Erlaubniss
ihrer Herren ihren Dienst versäumen, so soll der Distrikts- oder
Polizeirichter die Schuldigen für den ersten Fall pro Person mit einer
Strafe von maxim. 5 Dollar und für die nächsten wiederholentlichen
Fälle mit maxim. 10 Dollar pro Person bestrafen. Falls der Schuldige
nicht zahlt, so soll der Richter denselben einer Gefängnissstrafe mit
harter Arbeit unterwerfen und nach Ablauf derselben ihn seinem Herrn
zurückstellen und ihn zur Abdienung der versäumten Zeit zwingen.

In Folge der Arbeiten der Sanitäts-Commission des Reiches, wurde
folgendes die Wohnungen des Volkes betreffendes Gesetz, sub Capitel III
creirt:

In Folge der Ueberfüllungen diverser Lokalitäten mit Personen wird
es in sanitärer Berücksichtigung zur Nothwendigkeit, für Wohnhäuser
Nachstehendes zu verfügen:

    ~Section I.~ Jedes Haus oder Miethlokal, welches als Wohnung
    für Contraktarbeiter oder Miether benutzt wird, soll von seinem
    Besitzer in guter Reparatur mit wasserdichtem Dach erhalten werden
    und soll einen Rauminhalt von mindestens 300 Kub.-Fuss für jeden
    Inwohner, oder 900 Kub.-Fuss für einen Mann nebst Frau und 2
    Kindern, haben.

    ~Section~ II. Der Hofraum und die Umgebung der Wohnhäuser
    selbst, soll gut drainirt und rein von jeglichem Unrath gehalten
    werden. Das erforderliche Closet oder der Abtritt soll ebenfalls
    vom Miethhausbesitzer oder dem Arbeitgeber in Reparatur erhalten
    werden und soll für je 6 Inwohner, ein solches Closet vorhanden
    sein.

    ~Section~ III. Die Besitzer oder Halter der Miethhäuser oder
    Wohngebäude für Contraktarbeiter und alle anderen Personen, die
    die Aufsicht oder Verwaltung solcher Häuser vertreten, sollen zu
    jeder Zeit, wenn es die Sanitätsbehörde oder deren Agenten fordern,
    den freien Einlass denselben in das Haus und in Theile desselben
    gestatten.

    ~Section~ IV. Jeder Miethhaushalter oder Arbeitgeber, der den
    durch diesen Akt vorgeschriebenen Vorschriften nicht nachkommt,
    wird einer Geldstrafe von maxim. 50 Dollar unterworfen.

    ~Section~ V. Jede Person, die ihre Wohnung in so unsauberer
    Art hält, dass es zum Nachtheil der Gesundheit sich erweist oder
    sich weigert oder vernachlässigt, den Uebelstand oder die Substanz,
    die sie in der Nachbarschaft des Hauses welches sie bewohnt, oder
    eines anderen Hauses verursacht, zu beseitigen, oder im Falle
    dieselbe irgend eine Unreinlichkeit in irgend welcher Strömung
    oder Durchfahrt begangen hat, soll nach erfolgtem Beweise zu
    einer Strafe von maxim. 3 Dollar oder aber 30 Tagen Gefängniss
    verurtheilt werden.

    ~Section~ VI. Dieser Akt soll 90 Tage nach dem Tage seiner
    Bestätigung in Kraft treten. --

Es wurde der 1868 zum Gesetz erhobene Akt „die Regulirung der Contrakte
zwischen den Arbeitgebern und Arbeiter“, wie folgend verändert:

    ~Section~ I. Alle Dienstcontrakte zwischen dem Arbeitgeber
    und dem Dienenden -- wenn einer derselben ein eingeborner Hawaiier
    ist -- sollen in hawaiier und englischer Sprache geschrieben oder
    gedruckt sein. Kein Dienstvertrag soll gesetzlich gültig sein, wenn
    er nur in ~einer~ Sprache abgefasst ist, wenn nicht beide
    Parteien eingeborne Hawaiier sind.

    ~Section~ II. Der Minister des Innern ist hierzu beauftragt,
    in beiden Sprachen gedruckte Formbogen zu den Contrakten
    vorzubereiten, und zwar in einer Art, dass nur der Zeitraum des
    Dienstes, der Lohn, der Name, der Ort der Eingetragenen auszufüllen
    sind. --

1880 fand nur ~ein~ Ministerwechsel statt. Der Minister des Innern
A. H. Wiedemann resignirte, und an seine Stelle wurde S. G. Wilder
ernannt. --

Im Februar, den 27., wurde unter dem Präsidium des Juweliers Herrn
Max Eckart die deutsche Krankenkasse gegründet, deren Mitglieder ihre
Zusammenkünfte in dem 1879 den 11. Juli eröffneten schmucken „German
Club“ -- einem deutschen Verein in der „Punch-bowl-Street“ -- halten.
Die Bedingungen dieser Krankenkasse sind: Aufnahmegebühr 5 Dollar,
monatliche Beitragszahlung 1 Dollar. Die Kranken erhalten pro Woche 5
Dollar oder freies Hospital. Die Bedingungen des deutschen Vereines --
in welchem letztere ihre Versammlungen halten -- sind: Aufnahmegebühr
als Mitglied 20 Dollar, monatliche Beitragszahlung 3 Dollar. Jeder kann
aufgenommen werden, jedoch die Deutschen allein haben das Recht der
Wahlen.

In Berücksichtigung des Wunsches seiner Vorfahren -- man kann sagen,
schon Kamehámehás I., des Gründer des Reiches -- eine förmliche, der
Sitte anderer selbstständiger Staaten gleiche Krönung der Könige im
Reiche einzuführen und um dem Inselreiche auch in dieser Hinsicht eine
gleichberechtigte Stellung unter den monarchischen Staaten einzuräumen
-- nachdem dem kleinen Reiche durch Energie, Ausdauer, Fleiss und
Verständniss es gelungen war, in so kurzer Zeit eine Stellung und einen
Namen im Welthandel zu erlangen -- und durch diese Ceremonie demselben
den Stempel der Anerkennung seiner Selbstständigkeit und der Fähigkeit
seiner Selbstregierung zu geben, wurde der Vorschlag des Königs, da
derselbe der ausgesprochene Wunsch der Nation, von der versammelten
Legislatur einstimmig angenommen. Demzufolge erhob der König folgenden
Akt unter dem Titel „Bestimmungen für die Krönung der Könige von
Hawaii“ zum Gesetz:

    Da seit undenklichen Zeiten die Könige von Hawaii zur Befestigung
    der Würde ihres Thrones gekrönt wurden und da die Constitution es
    versäumt hat diesen Akt zu bestimmen, und es erforderlich ist, dass
    dieser Akt durch ein Gesetz bestimmt wird, so wird demnach vom
    Könige und der legislativen Versammlung der Inseln von Hawaii in
    der versammelten Legislatur des Königreiches verfügt:

    ~Section~ I. Dass Se. Majestät der König in seinem „Privy
    Council“ die Zeit seiner Krönung bestimmen und durch eine
    Proklamation veröffentlichen soll; dass er in seinem „Privy
    Council“ für diese Gelegenheit die ihm passenden Regeln und
    Einrichtungen bestimmen darf und dass alle durch diese Begebenheit
    entstehenden Kosten aus den vorhandenen Geldern des Staatsschatzes
    -- mit Ausnahme solcher Gelder, die durch Bewilligungsurkunden
    schon anderweitig zur Verfügung bestimmt sind -- gedeckt werden.
    Es wird jedoch verfügt, dass die Summe der Kosten einen Betrag von
    10,000 Dollar nicht übersteigen darf.

    ~Section~ II. Dieser Akt wird vom Tage seiner Bestätigung an
    Gesetz.

    Bestätigt den 9. Tag des August a. D. 1880.
                                      Kalakaua R.

Einige Glieder der legislativen Versammlung von 1880 machten die
Bemerkung, dass in dem Wortlaute des Aktes -- in Bezug auf die früheren
Könige -- der Satz „gekrönt wurden“ ein unrichtiger Ausspruch sei, da
bisher die Könige nicht gekrönt worden sind und in alten Zeiten -- die
mit Kámehámehá II. schliessen -- dieselben nur durch die Ceremonie
einer Salbung, der sogenannten „poni“ -- zu ihrer Machtstellung
eingeweiht wurden und seit der Constitution -- wie es auch mit
dem König Kalakaua stattgefunden -- mit dem feierlichen Eide die
Constitution zu unterstützen, in ihre Stellung traten.

W. M. Gipson setzte der Versammlung klar auseinander, dass die qu.
Krönung ebenfalls nur eine Salbung, daher die Uebersetzung des Wortes
Krönung „poni“ ist und dass der einzige Unterschied im christlichen
Ceremoniell und in den Kosten liegt. Diese Antwort genügte der
geringen Anzahl der Gegner.

Dieselbe Versammlung beschloss zugleich die Anschaffung der zur Krönung
erforderlichen Regalien, bestehend aus: Siegelring, Scepter, Schwert,
einer Krone für den König und einer kleinen für die Königin. --

1881. -- Durch den Beschluss des Königs war die Krönung, die für
dieses Jahr bestimmt gewesen, verschoben worden. Der König hatte
nämlich die Absicht, eine Reise um die Welt zu machen, um persönlich
die Häupter der Regierungen verschiedener Staaten kennen zu lernen und
mit denselben in Verbindung zu treten um dadurch seiner bevorstehenden
Krönung einen effektvolleren Glanz zu verleihen und um namentlich die
Zustände als auch die Organisation der verschiedenen Länder der Welt
in Augenschein zu nehmen und für sein Reich auszunutzen. Abgesehen
von diesen Motiven wünschte der König, zur vollständigeren Feier der
Krönung, erst die Vollendung des neuen Jolani-Palais abzuwarten.

Da der Minister der Finanzen S. K. Kaai -- eine der Hauptstützen seiner
erfolgreichen Regierung -- ihn auf seiner Reise begleiten sollte,
so wurde an seiner Stelle als stellvertretender Finanzminister der
General-Auditor J. S. Walker mit Beibehaltung seines Amtes ernannt. --

1882. Zur Eröffnung der legislativen Versammlung des Jahres war der
König -- befriedigt von seiner Reise um die Welt -- zurückgekehrt. Mit
allen Staaten Europas war er in -- für die Zukunft seines Reiches --
nützliche Verbindungen getreten, hatte die verschiedenen Länder und
ihre Organisationen mit auffallendem Verständniss genau kennen gelernt
und betrat sein Land nicht nur mit aufgefrischtem Muthe, sondern auch
mit dem Entschluss, die von ihm begonnene Organisation und Entwickelung
seines Reiches mit verdoppelter Kraft fortzusetzen.

Seine Minister und höheren Beamten waren folgende: als Minister des
Auswärtigen, d. h. als Premier -- an Stelle von J. M. Kapéna -- der
seit 1861 im Königreich weilende W. M. Gipson; als Minister des Innern
an Stelle des S. G. Wilder J. E. Bush; als Finanzminister der bisherige
S. K. Kaai; als Generalrechtsanwalt der bisherige E. Preston; als
Generalpostmeister und Minister des Hofes und Hofmarschall u. s. w.
J. M. Kapéna; als Oberrichter und Kanzler des Reiches A. F. Judd; als
erster Richter und Vice-Kanzler L. Mc Cully, als zweiter Richter und
Vice-Kanzler B. H. Austin; als General-Auditor J. S. Walker.

Die legislative Versammlung von 1882 war eine an Vorlagen überfüllte
und ist unter die erfolgreichsten zu zählen. Um ein klares Bild der
Verhältnisse und der gegenwärtigen Stufe der Entwickelung des Landes
zu entwerfen, will ich einige der Hauptbestimmungen der Versammlung
wörtlich übersetzt wiedergeben. Dieselben liefern einen klaren Beweis,
dass dieses kleine Reich im Zeitraum eines halben Jahrhunderts es
verstanden hat, sich zu einer fast unglaublichen Reife zu entwickeln,
sowie ferner, dass die Abkömmlinge der Westmalaischen Race nicht
nur fähig, sondern auch strebsam für den Fortschritt in der Cultur
sind, was so Viele, denen die dunkle Farbe gewisser Nationen zuwider
ist, bezweifelten und noch gegenwärtig bezweifeln, wie es sich in
Neuseeland zeigt, wo die Eingeborenen, verdrängt und missachtet, zu
schwinden beginnen, während dieselben d. h. die Maoris, ebenso fähig,
wahrscheinlich durch ihren energischeren Charakter noch fähiger als
ihre Stammesgenossen die Hawaiier, zur Selbstverwaltung und zur
fortschrittlichen Entwickelung ihres Landes, mit einem Worte zur
Selbstständigkeit geeignet sind.

Eine der Vorlagen lautete: „Creirung eines additionalen Aus-und
Einfahrtshafens für ausländische Schiffe im vereinigten Distrikt von
Kawaihae auf der Insel Hawaii“; dieselbe wurde angenommen und Gesetz
wie folgt:

    ~Section~ I. Máhukóna auf der Insel Hawaii im vereinigten
    Distrikt von Kawaihae soll fortan ein additionaler Ein- und
    Ausfahrtshafen für ausländische Schiffe sein.

    ~Section~ II. Dieser Akt wird Gesetz vom 1. Tage des Juli an.

Der Vorschlag der Veränderung des Artikels 56 der Constitution von
1864, welcher den 13. Mai 1868 auf Grundlage des Artikels 80 der
Constitution schon einmal verändert worden war, lautet in seiner
Verbesserung sub Cap. III wie folgt:

    ~Section~ 56. Die Repräsentativen sollen für ihren Dienst aus
    dem Staatsschatz eine durch das Gesetz festgestellte Compensation
    erhalten. Diese Compensationen dürfen während des Jahres, an
    welchem dieselben festgestellt worden sind, nicht erhöht werden,
    und nie darf ein Gesetz die Compensation eines Repräsentativen über
    die Summe von 500 Dollar erhöhen.

Bestätigt durch den König den 13. Mai 1882. --

Der Vorschlag, die Section I des 1868 zum Gesetz erhobenen Aktes
„Feststellung der Compensationen der Repräsentativen des Volkes“ zu
verändern, lautet nach der Bestätigung des Königs vom 22. Mai 1882 wie
folgt:

    ~Section~ I. Die Compensation der Repräsentativen des Volkes
    wird hierdurch mit 500 Dollar für jede Sitzung festgestellt.

    ~Section~ II. Dieser Akt wird vom Tage der Bestätigung an
    Gesetz, und alle Gesetze und Theile derselben, die zu diesem im
    Widerspruch sind, werden hiermit aufgehoben. --

Der Vorschlag, die Section III des Capitels 22 des Penalcodex zu
verändern, lautet sub Capitel 5, bestätigt den 22. Mai 1882 als Gesetz,
folgendermassen:

    ~Section~ I. Ein Jeder, der vorsätzlich oder aus Bosheit am
    Tage oder in der Nacht das Wohnhaus eines Anderen in Brand legt,
    soll mit Gefängniss bei harter Arbeit auf Lebenszeit oder so und so
    viel Jahre je nach dem Urtheilsspruch bestraft werden. --

Der Vorschlag, die Section II des Capitels 10 des Penalcodex wurde wie
folgt verändert und den 22. Mai 1882 zum Gesetz erhoben:

    ~Section~ I. In Fällen von Vergehen nicht bedeutungsvollen
    Charakters kann der betreffende Gerichtshof den Schuldigen zu
    Geldstrafen bis 200 Dollar oder zu einer Gefängnisshaft mit harter
    Arbeit bis auf 2 Jahre verurtheilen; im Falle jedoch eine solche
    Strafe als zu gering sich erweisen sollte, so soll der Schuldige
    einer förmlichen gerichtlichen Untersuchung laut den Verordnungen
    der bestehenden Gesetze unterworfen werden. --

Der Vorschlag, dass die Sektion 892 des Civilcodex einer Veränderung
unterworfen werden sollte, wurde angenommen und den 5. Juli 1882 zum
Gesetz erhoben und lautet:

    ~Section~ 892. Einer der angestellten Distriktsrichter von
    Oahú soll gegen Besoldung zugleich auch der Polizeirichter des
    Hafens von Honolulu sein. Einer der angestellten Distriktsrichter
    von Maui soll zugleich auch Polizeirichter des Hafens von Lahaïna
    sein. Einer der angestellten Distriktsrichter des zweiten Distrikts
    von Maui soll zugleich auch der Polizeirichter für den Distrikt
    Wailuku sein. Einer der angestellten Distriktsrichter für den
    ersten Distrikt der Insel Hawaii soll zugleich Polizeirichter des
    Hafens von Hilo sein. Einer der angestellten Distriktsrichter
    des zweiten Distriktes von Hawaii, soll zugleich auch der
    Polizeirichter des Distriktes von Nord-Kohála sein.

Durch diese Veränderungen ist dem Staate eine bedeutende Ersparniss
geboten worden. --

Der Vorschlag zur Erhöhung der lebenslänglichen Bewilligung („Permanent
Settlement“) des Staates an die Königin-Wittwe Emma wurde angenommen
und den 5. Juni 1882 zum Gesetz und lautet:

    ~Section~ I. Vom Tage der Bestätigung dieses Aktes an soll
    Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Emma die Summe von 2000 Dollar
    per annum als Zuschlag zu der ihr durch den Akt des 31. Dezember
    1864 bestimmten Jahresrente ausgezahlt werden. --

Der Vorschlag, die Commissionäre der Ländereien der Krone zu
autorisiren, gewisse Landstrecken auf den Claus Spreckels -- zur
Befriedigung seiner erhobenen Ansprüche auf gewisse Ländereien der
Krone -- zu übertragen, wurde angenommen und lautete gemäss der
Bestätigung des Königs vom 21. Juli 1882 derart: Da Claus Spreckels
durch eine Ueberlieferung Ihrer Hoheit der Ruth Keelikoláni, behaupten
will, ein Recht auf die ungetheilte Hälfte der Ländereien die unter dem
Namen „Ländereien der Krone“ bekannt sind, zu haben und da es rathsam
und dienlich erscheint, dass diese Forderung im Interesse des Staates
durch Befriedigung oder durch einen Ausgleich des Prätendenten erfüllt
wird, so wird hiermit verfügt:

    ~Section~ I. Dass die Commissionäre der Ländereien der Krone
    hiermit autorisirt sind, dem Claus Spreckels einen regelrechten
    Garantieschein über die in folgender Liste specificirten Ländereien
    auszustellen und zwar in der Art und Weise, dass er vollständig
    befriedigt werde und dem Staat für die Zukunft keine Forderungen
    auf die sogenannten „Ländereien der Krone“ stellen darf.

    ~Section~ II. Bevor jedoch dieser Garantieschein ihm übergeben
    wird, soll der pp. Claus Spreckels seinerseits einen regelrechten
    Garantieschein der Commission ausstellen, in dem er allen seinen
    Rechten und Interessen an den „Ländereien der Krone“ und allen
    Forderungen an dieselben entsagt.

    ~Section~ III. Der Minister des Innern wird hierdurch
    beauftragt, das Königliche Patent auf die Uebertragung der
    nachfolgend benannten Ländereien anzufertigen und dem Claus
    Spreckels einzuhändigen:

    ~Liste~:

    Das Ahupuaá von Wailuku auf der Insel Maui mit den dazu
    gehörigen kleinen Inseln, welches einen Umfang von circa 24,000
    amerikanischen Ackern betragen soll. --

Der Vorschlag, die Section 11 des Capitels 55 des Penalcodex, die
Tanzhäuser betreffend, zu verändern, wurde angenommen und durch die
Bestätigung den 21. Juli 1882 als Gesetz erhoben und lautet:

    ~Section~ XI. Der Minister des Innern kann nach seinem
    Gutachten gegen eine ihm schriftlich eingereichte Bittschrift einen
    Erlaubnissschein zum Halten eines Tanzlokals in der Stadt Honolulu
    und in der Stadt Wailuku auf der Insel Maui bewilligen, wogegen
    der Bittsteller ihm einen Betrag von 100 Dollar zum Vortheil des
    Staatsschatzes einzuhändigen hat. Es wird jedoch bestimmt, dass
    eine derartige Erlaubniss Keinem bewilligt wird, der eine Licenz
    zum Verkauf spirituöser Flüssigkeiten besitzt, ein Verkaufslokal,
    Theelokal oder Billardsalon hält oder an solchen Unternehmungen
    sich betheiligt.

Der Vorschlag, das Capitel 3 der Gerichtssitzungsstatuten die „Pässe“
betreffend, zu verändern, wurde angenommen und ist laut der Bestätigung
vom 21. Juli 1882 Gesetz und lautet wie nachstehend:

    ~Section~ I. Eines schriftlichen Avisos zufolge eines
    Protestes, einer Klage oder Forderung wegen Jemandem einen Pass
    nicht zu bewilligen der laut diesem Akte einen Pass fordert, darf
    nur Folge geleistet werden, wenn die Wahrheit der gegen eine
    solche Person gerichteten Forderungen, oder Klagen durch einen
    Eid des Anklägers vor dem Collektor des Zollamtes oder dessen
    Stellvertreter des Hafens wo die Bitte um einen Pass eingereicht
    worden ist, attestirt wird. Ohne ein solches beeidigtes Attest
    soll ein solches Aviso kein Hinderniss zur Verabreichung eines
    Passes sein, und nach Ablauf von 10 Tagen -- von der Zeit an
    gerechnet, wo das Aviso eingereicht worden war -- ist es die
    Schuldigkeit des resp. Collektors oder seines Stellvertreters, der
    betreffenden Person den geforderten Pass zu verabfolgen; es sei
    denn, dass in dieser Zeit der resp. Collektor des Zollamtes oder
    dessen Stellvertreter sich überzeugt hat, dass in irgend welchem
    Gerichtshofe die resp. Forderung, oder die Collektirung der resp.
    Schuld, vorgebracht worden ist. Nach Empfang eines schriftlichen
    Avisos über die Beendigung eines solchen gerichtlichen Vorganges
    oder eines beglaubigten „Bonds“, durch welchen der Betreffende sich
    verpflichtet, im Fall der richterliche Ausspruch gegen ihn stimmt,
    die von der gegen die Auslieferung seines Passes protestirende
    Person gestellte Forderung zu erfüllen, so soll es die Pflicht des
    resp. Collektors oder seines Stellvertreters sein, den Pass zu
    bewilligen.

    ~Section~ II. Ein Pass darf keinem Arbeiter verweigert werden,
    der seinen schriftlichen Contrakt ausgedient und aus seinem Dienst
    entlassen worden ist. --

Der Vorschlag, die Section 428 und 429 des Civilcodex die
„Naturalisirung der Ausländer“ betreffend zu verändern, wurde
angenommen und den 27. Juli 1882 bestätigt und das Gesetz lautet:

    ~Section~ 428. Der Minister des Innern soll mit der
    Genehmigung des Königs die Superintendenz und die Direktion über
    die Naturalisirung der Ausländer haben.

    ~Section~ 429. Der benannte Minister soll mit der Genehmigung
    des Königs die Macht haben, wenn es sich als für das Königreich
    nützlich erweist, jede Person, die da wünscht ein beständiger
    Inwohner des Königthumes zu werden, in den Unterthanenverband
    des Reiches aufzunehmen und persönlich von derselben den Eid der
    Lehenstreue zu empfangen. Eine solche Person muss jedoch 5 Jahre
    bis zur Zeit der Effektuirung ihrer Bittschrift als Unterthan des
    Königreiches aufgenommen zu werden, im Lande gelebt und einen
    schuldenfreien, steuerpflichtigen Realbesitz im Inselreiche von
    Hawaii haben, nicht von unmoralischem Charakter, weder eine von
    irgend welchem Gerichte ausländischer Länder flüchtige oder ein
    desertirter Matrose, Seesoldat, Landsoldat oder Offizier sein. --

Der Vorschlag eines Gesetzes zur „Beförderung der Agrikultur“ wurde
angenommen und den 3. August 1882 bestätigt und das Gesetz lautet:

    ~Section~ 1. Ausser den Summen, die die Legislatur zur
    Ermuthigung der Landwirthschaft incl. für die von Faktoreien zur
    Zubereitung und dem Einmachen von Früchten als z. B. Ananas,
    Birnen, Aepfeln, Pfirsichen, Feigen und anderen werthvollen
    Früchten bewilligen, soll der Minister des Innern hiermit
    autorisirt sein, die erforderlichen Summen zur Errichtung von
    Faktoreien für die in diesem Akte designirten Zwecke an solche
    Personen oder Compagnien vorzustrecken, die ein solches Geschäft
    etabliren und mindestens 10 Jahre betreiben wollen.

    ~Section~ 2. In der laut diesem Akt bedachten Unterstützung
    der Agrikultur soll auch die Anschaffung und die Einführung
    ausländischer Früchte in das Königreich, sei es als Pflanzen, sei
    es in Saamen, ebenso auch Bäume von ertragfähiger Art inbegriffen
    sein. Die Pflicht, solche aus dem Auslande zu verschaffen und unter
    das Publikum zu vertheilen, soll dem Minister des Innern übertragen
    sein und die Kosten des Imports sollen durch die von der Legislatur
    zur Unterstützung der Agrikultur bewilligten Gelder bestritten
    werden.

    ~Section~ 3. Die Summe von 5000 Dollar soll zur Ausführung
    dieses Aktes in die Bewilligungsurkunde eingetragen werden.

Der Vorschlag eines Gesetzes „die Hospitalgebühren der Passagiere“
betreffend, wurde angenommen und den 3. August 1882 bestätigt und wie
folgend Gesetz:

    ~Section~ 1. Die Vorsteher des „Queens-Hospital“ sind
    hiermit autorisirt und angewiesen, von den, seitens der in
    den verschiedenen Häfen des Landes landenden Passagieren als
    Hospitalgebühr empfangenen Geldern, 2500 Dollar jährlich zu
    reserviren. Alles was in irgend einem existirenden Gesetze dieser
    Verfügung widerspricht, wird hiermit als ungiltig erklärt.

    ~Section~ 2. Diese jährlich zu reservirende Summe von 2500
    Dollar soll von den resp. Vorstehern laut ihrem Gutachten, zur
    Distribution an die verschiedenen Wohlthätigkeitsvereine Honolulus,
    zur Unterstützung von Kranken und bedürftigen Ausländern benutzt
    und angewendet werden.

Der Vorschlag, die „Section 2 des Cap. 7“ der Sitzungsgesetze von 1880
zu verändern, wurde angenommen und den 3. August 1882 bestätigt und mit
folgendem Wortlaut zum Gesetz:

    ~Section~ 2. Der Minister des Innern ist hiermit autorisirt,
    die Ausgaben benannter Behörden für die biennale Periode bis zu
    einem Betrage von 10,000 Dollar zu bezahlen. In dieser Summe sind
    inbegriffen: das Gehalt der Präsidenten und der Mitglieder der
    Behörden, die Annoncen, der Ankauf von genealogischen Büchern,
    von Werken der alten Geschichte und Reisekosten, desgleichen
    Archivbücher, Papier, Federn, Dinte, die Herstellung der Wappen
    und Insignien der Häuptlingsfamilien, das Suchen nach alten
    Reliquien, (die da verloren oder an versteckten Orten verborgen
    sind), das Bestimmen alter Beerdigungsplätze der Häuptlinge und das
    Hüten derselben vor Entheiligungen und Beschädigungen.

Der Vorschlag, ein Gesetz zu erlassen, um bis zu einer gewissen
Umgebung der Stadt Honolulu „die Errichtung und die Reparatur der nicht
aus feuerfestem Material bestehenden Bauten zu beschränken“, wurde
angenommen und den 4. April 1882 bestätigt und wie folgt Gesetz:

    ~Section~ 1. Das Wort „Gebäude“ soll in diesem Akte bedeuten:
    jedes Wohnhaus, Bude, Kaufladen, Waarenhaus, Werkstätte,
    Stall, Privat- oder andere Gebäude oder Bauten jeder Art; die
    Worte „in Zukunft zu bauen“ beziehen sich auf die ~nach~
    dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnenen Bauten oder auf
    diejenigen, die ~vor~ dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
    begonnen worden und nicht im Verlaufe eines Monats nach dem
    Inkrafttreten dieses Gesetzes unter Bedachung sind.

    ~Section~ 2. In Zukunft sollen die äusseren Mauern und die
    Dächer der Gebäude, die in der Stadt Honolulu in der sub folgender
    Liste specificirten Grenze sich befinden -- mit Ausnahme der
    Schuppen, die die Regierung zur Accommodation der Werfte längs
    derselben erbaut -- aus Ziegeln, Steinen, künstlicher Steinmasse,
    Eisen oder anderem feuerfestem Material erbaut werden. Wenn Eisen
    gebraucht wird, so soll das Gerüst ebenfalls aus Eisen sein.

    ~Section~ 3. Jede Person, die den Vorschriften dieses Gesetzes
    zuwider handelt, soll -- als eine einen Gemeinschaden verursachende
    -- für schuldig erklärt sein, und soll gegen dieselbe behufs
    Ahndung dieses Vergehens gesetzlich verfahren werden.

    ~Section~ 4. Dieses Gesetz soll, vom Tage seiner
    Veröffentlichung an gerechnet, in Kraft treten:

    ~Liste.~

    Alle Theile der Stadt Honolulu, die der Wasserfront angrenzen und
    dieser Wasserfront folgend ~die~ Gebäude, die bis 80 Fuss
    östlich in die „Ewa“-Seite der „Nuuanú“-Strasse bis zur Makae-Seite
    der „King-Street“, dann längs der „King-Street“ bis zur Spitze der
    „Fort-Street“, 80 Fuss östlich von der „Waikiki“-Seite derselben
    und dann 80 Fuss von der „Waikiki“-Seite der „Fort-Street“
    wieder bis zur Wasserfront; desgleichen alle Theile der Stadt
    Honolulu, die auf dem zurückgeforderten sogenannten Landstriche,
    Wai-káhalulú, der Makae- und der „Queenstreet“ sich befinden. --

Die Vorlage zur „Feststellung der Gage der Geschworenen“ wurde
angenommen und, den 5. Aug. 1882 bestätigt, wie folgt zum Gesetz:

    ~Section~ 1. Vom Tage der Bestätigung dieses Aktes an soll
    das Gehalt der Geschworenen sein: 2 Dollar für jeden Sitzungstag
    im Gerichtshof, 5 Cents für jede englische Meile ihrer Reise vice
    versa und 1 Dollar für jeden gefällten Urtheilsspruch.

    ~Section~ 2. u. s. w.

Der Vorschlag, die Section 64, 65, 66 des Civilcodex zu verändern,
welche „die Auktionäre“ betreffen, wurde angenommen und den 5. August
1882 bestätigt, zum Gesetz mit folgendem Wortlaut:

    ~Section~ 64. Der Minister des Innern kann zu jeder Zeit „für
    die Dauer eines Jahres“ einer oder mehreren hierzu geeigneten
    Personen für jeden Steuerdistrikt, das Recht eines öffentlichen
    Auktionärs für einen namentlich bestimmten Steuerdistrikt
    genehmigen. Eine Ausnahme hiervon bilden Personen die Unterthanen
    von Ländern sind, mit denen das Königreich keine Verträge
    geschlossen hat und denen dieses Recht nicht zugestanden wird.

    ~Section~ 65. Der Preis der Licenz für Auktionäre soll für den
    Distrikt Honolulu (Oahú) die Summe von 500 Dollar und nicht weniger
    als 1/2 Procent vom Betrage eines jeden geschlossenen Verkaufes
    ausmachen. Für die übrigen Distrikte ist die Summe der Licenz
    von 500 Dollar, und der Procentsatz soll vom Minister des Innern
    bestimmt werden, darf jedoch nicht 1 Procent übersteigen.

    ~Section~ 66. Jeder Auktionär soll bei Empfang der Licenz
    einen Sicherheits-Bond auf 3000 Dollar dem Minister des Innern
    ausstellen, wenn die Licenz für den Distrikt Honolulu (Oahú) gültig
    ist und einen Bond im Betrage von 500 Dollar, wenn die Licenz für
    andere Distrikte der Inseln ausgestellt ist.

    Diese Bonds müssen sich auf gute Sicherheit stützen und vom
    Minister des Innern gebilligt sein und dafür gut stehen, dass die
    Auktionäre treue Rechenschaft über alle ihre laut dem Gesetze
    bewerkstelligten Verkäufe geben, dass sie vierteljährlich
    dem Minister des Innern den Betrag des -- der laut ihren
    Erlaubnissscheinen ihnen auferlegten -- Prozentsatzes einzahlen,
    dass sie es nie versäumen, den Parteien, für die sie einen Verkauf
    bewerkstelligen, den Betrag des -- beim Verkauf nach Abzug ihrer
    Commission und ihrer Auslagen -- entstandenen Restes empfangener
    Summen auszahlen und dass sie in allen Sachen sich pünktlich an die
    Bestimmungen der Gesetze für Auktionäre halten. --

Der Vorschlag, ein Gesetz für „die Licenz der Milchhäuser, für den
Verkauf von Milch und für die Inspicirung derselben in der Stadt
Honolulu“ zu creiren, wurde angenommen, den 5. August 1882 bestätigt
und wie folgend zum Gesetz:

    ~Section~ 1. Der Minister des Innern ist hiermit autorisirt,
    Licenzen zur Eröffnung von Milchhäusern und zum Verkauf von Milch
    für die Stadt Honolulu Allen, die eine solche nachsuchen, für die
    Dauer eines Jahres zu verabfolgen, nachdem er von einer solchen
    Person den Betrag von 25 Dollar für den Staatsschatz empfangen hat.

    ~Section~ 2. Jede Person, die Milch verkauft, oder solche
    zum öffentlichen Verkauf in Honolulu anbietet ohne eine solche
    Licenz gelöst zu haben, unterliegt, nachdem dieselbe von einem
    Polizeirichter ihrer That überführt worden, je nach dem Urtheil
    desselben, einer Strafe von 5 bis 25 Dollar.

    ~Section~ 3. Jede Person, die in Honolulu mit Wasser oder
    einer anderen Substanz verdünnte oder gemischte Milch verkauft,
    soll nach Ueberführung ihres Vergehens laut richterlichem Urtheil
    einer Strafe von 5 bis 25 Dollar unterworfen werden.

    ~Section~ 4. Die Sanitätsbehörde soll einen ihrer Agenten für
    die Stadt Honolulu als „Inspektor der Milch“ ernennen. Es soll die
    Pflicht eines solchen Inspektors sein, hin und wieder in Honolulu
    verkaufte oder zum Verkauf angebotene Milch zu prüfen, und wird
    hiermit derselbe ermächtigt, wenn er gefälschte trifft, dieselbe
    sofort zu confisciren und eine sofortige Prosekution einzuleiten.

    ~Section~ 5. Die Bestimmungen dieses Aktes sollen ~die~
    Personen nicht berühren, die eine oder mehrere Kühe zum eigenen
    Bedarf halten oder Milch ihren Nachbarn verabfolgen, ohne dieselbe
    öffentlich zu verkaufen.

    ~Section~ 6. u. s. w. Dieser Akt soll 30 Tage nach seiner
    Veröffentlichung in Kraft treten. --

Der Vorschlag „der Autorisation einer nationalen Anleihe“ und die
„Definition der Zwecke für welche die Anleihe gebraucht werden soll“,
wurde nach einer Debatte angenommen, am 5. August 1882 bestätigt und
wie nachstehend zum Gesetz erhoben:

    ~Section~ 1. Der Minister der Finanzen unter der Direktion des
    Königs und des Cabinet-Conciliums wird hiermit autorisirt, von Zeit
    zu Zeit auf Credit der Hawaiier Regierung im Verlaufe von 3 Jahren
    -- vom Tage der Bestätigung dieses Aktes an gerechnet -- Anleihen
    zu bewerkstelligen, die in Summa Summarum nicht 2 Millionen
    übersteigen und nur für die in diesem Akte bezeichneten Zwecke
    dienen dürfen. Für diese Anleihen soll der Minister der Finanzen
    von Zeit zu Zeit je nach seinem Gutdünken Coupon-Bonds, jedoch
    nur zum Pari-Werthe und à 6 % jährlich bei halbjährlicher Zahlung
    in Cours bringen. Diese Bonds sollen von jeder Staatssteuer oder
    Gebühr befreit und nicht vor 5 und nicht später als in 25 Jahren
    fällig sein. Das Kapital und die Zinsen dieser Bonds sind zahlbar
    in Goldmünze der Vereinigten Staaten oder deren Aequivalent.

    ~Sektion~ 2. Die durch diesen Akt autorisirte Anleihe soll für
    folgende Zwecke, benutzt und ausgegeben werden:

    Einwanderung zur Wiederbevölkerung Dollar  500,000
    Regierungsgebäude incl. Hospitäler   „     200,000
    Füllung und Wiedereinrichtung der
        Wasserstellen Waïkahálulu        „      50,000
    Landungen und Baken                         50,000
    Anlagen neuer Wege und Brückenbau    „     300,000
    Sanitätseinrichtungen für Honolulu   „     100,000
    Hafeneisenbahn in Honolulu           „      40,000
    Vertiefung des Hafens von Honolulu
        und seiner Einfahrt              „     150,000
    Telephon- u. Telegraphenverbindungen „     100,000
    Beförderung der Eisenbahn im Reiche  „     150,000
    Beförderungen der Agrikultur         „     360,000
                                        --------------
                                Summa Dollar 2,000,000

    ~Section~ 3. Alle Anleihen, so auch alle zu diesem Akt zur
    Anwendung autorisirten Summen sollen dem Finanzminister eingezahlt
    werden, der dieselben unter dem sogenannten Anleihe-Fond „the
    Loan Fund“ eintragen soll. Von diesen Geldern darf unter keiner
    Bedingung auch nicht der geringste Theil zu anderen Zwecken als den
    in diesem Akt namentlich bestimmten verwandt werden.

    ~Section~ 4. Der Minister der Finanzen wird hiermit
    autorisirt, von Zeit zu Zeit mit den im Staatsschatze befindlichen
    Geldern, d. h. mit den Summen, über welche nicht anders verfügt
    worden, die erforderlichen Ausgaben zur Anfertigung der in diesem
    Akt erwähnten Anleihebonds sowie die Zahlungen der von Zeit zu Zeit
    entstehenden Interessen derselben zu bestreiten.

    ~Section~ 5. Die Bewilligungen der diesjährigen legislativen
    Versammlung betrugen für das folgende Biennium die Summe von
    1,025,000 Dollar und sind für folgende Zwecke bestimmt:

    Wege, Brücken und die „Pali“-Strasse   Dollar 300,000
    das Zollhaus und die Speicher für den
        Hafen Kahului                         „    15,000
    das Zollhaus und die Speicher für den
        Hafen von Mahukóna                    „    15,000
    das Zollhaus und die Speicher für den
        Hafen von Hilo                        „    15,000
    Polizeigerichte, öffentliche Arbeiten,
        Wasserarbeiten, Steuerassesore etc.
        (d. h. die Bauten für dieselben)      „    35,000
    feuerfeste Gebäude für die „Supreme
        court“ und andere Gerichtshöfe        „    15,000
    Bau und Reparaturen der Gerichtslokale
        und Polizeiarrestzellen               „    30,000
    Hafeneisenbahnen in Honolulu              „    50,000
    die verschiedenen Landungsplätze          „    50,000
    die Ermuthigung der Einwanderung          „   500,000
                                           --------------
                                  Summa  Dollar 1,025,000

    Diese Summen sollen der durch diesen Akt autorisirten Anleihe
    aufgebürdet und von den geliehenen Geldern ausgezahlt werden.
    Alle Gelder, die der Finanzminister für benannte Zwecke bis zur
    effektuirten Anleihe ausgezahlt haben wird, sollen ihm nach
    gemachter Anleihe zurückgezahlt werden.

    ~Section~ 6. Dieser Akt wird vom Tage seiner Veröffentlichung
    an gerechnet zum Gesetz. --

Der Vorschlag der Regierung zur „Niederdrückung der Krankheiten unter
den Thieren des Königreiches“ wurde angenommen, den 5. August 1882
bestätigt, und wie folgt zum Gesetz:

    Da durch den Import von Viehständen aus dem Auslande verschiedene
    auf den Inseln von Hawaii bisher unbekannte Krankheiten eingeführt
    worden sind, die sich verbreitet, höchst werthvolle Viehbestände
    vernichtet und einen grossen Schaden verursacht haben, und da keine
    Bestimmungen oder Gesetze zur Verhütung dessen vorhanden, so wird
    hiermit verfügt:

    ~Section~ 1. Dass der Minister des Innern hiermit autorisirt
    und angewiesen ist, in allen Importhäfen des Königreiches
    Quarantaine-Stationen für Thiere einzurichten.

    ~Section~ 2. Dass der Minister des Innern competente Personen
    und zwar 3 für den Hafen von Honolulu und 1 für die anderen
    Import-Häfen des Königreiches als Thier-Untersuchungs-Inspectoren
    („Inspectors of animals“) zu ernennen und im Falle eine solche
    Stelle von Zeit zu Zeit frei werden sollte, sofort dieselbe wieder
    zu besetzen hat. Einer der 3 für Honolulu ernannten soll exekutiver
    Inspector sein; dieser soll in Berücksichtigung dieses Aktes mit
    der Machtbefugniss, allen Rechten, Privilegien und Freiheiten
    der Zollbeamten und der Sanitätsbeamten ausgestattet sein. Es
    soll die Pflicht dieser Angestellten sein, die verschiedenen
    Quarantaine-Stationen stets sauber und zum Gebrauch bereit zu
    erhalten.

    ~Section~ 3. Der Befehlshaber eines jeden Schiffes, auf
    welchem lebendes Vieh für irgend einen Hafen dieses Königreiches
    verschifft worden ist, muss sofort bei seiner Ankunft den
    Zollbeamten, der zur Aufsicht des Schiffes erscheint, hiervon
    benachrichtigen, der betreffende Zollbeamte dieses dem
    Inspectionsbeamten umgehend zu wissen geben und die Landung
    der Thiere, sowie des Futters, des Wassers oder irgend welcher
    Gegenstände, die mit den Thieren während der Reise in Berührung
    gewesen, verbieten, bis nicht der betreffende Inspectionsbeamte die
    Thiere geprüft und die Genehmigung zur Landung der Thiere ertheilt
    hat.

    ~Section~ 4. Alle lebenden Thiere mit Ausnahme solcher wie
    z. B. Canarienvögel und andere kleine Thiere, die speciell vom
    Inspectionsbeamten durchgelassen werden, sollen bei ihrer Ankunft
    im Königreiche aus irgend einem ausländischen Hafen oder einer
    ausländischen Gegend einer Quarantaine und zwar auf Kosten des
    Besitzers -- an einem vom Minister des Innern hierzu angewiesenen
    Platze -- für die Dauer von mindestens 14 Tagen oder längerer Zeit
    wenn es der Beamte für erforderlich hält, unterworfen werden.
    Im Falle von Zeichen einer ansteckenden Seuche, oder in Folge
    dessen, dass an den Orten wo die Thiere eingeschifft worden
    waren ansteckende Krankheiten oder Seuchen herrschen, oder aus
    irgend einem anderen Grund der öffentlichen Sicherheit, soll der
    Inspectionsbeamte eine Quarantaine zu verfügen befugt sein. Sollte
    nach sorgfältiger Prüfung der Inspectionsbeamte finden, dass ein
    oder mehrere Thiere mit einer Seuche oder Krankheit behaftet, die
    für den Viehstand des Landes gefährlich werden könnte, so soll er
    dies sofort dem Minister des Innern melden, der alsdann, wenn er
    es für zweckmässig hält, befiehlt, ein solches Thier oder solche
    Thiere, so auch alles Futter und alle Gegenstände die mit denselben
    in irgend welcher Berührung gewesen, augenblicklich zu vernichten.

    ~Section~ 5. Lebende Thiere, die von einer Insel zur andern
    verschifft werden, sind ebenfalls den sub Section 3 benannten
    Vorschriften unterworfen und unterliegen einer Quarantaine,
    entweder am Orte der Ein- oder dem der Ausschiffung.

    ~Section~ 6. Auf Grund dieses Aktes soll der Minister des
    Innern von Zeit zu Zeit durch Proklamation die Häfen und Orte wo
    Seuchen ausgebrochen sind benennen und die Einfuhr von Thieren
    jeder Art aus jenen -- bis zur Widerrufung dieses Befehles --
    verbieten.

    ~Section~ 7. Alle eingeführten Thiere, das Futter, die
    Geschirre, Effekten derselben, die den Vorschriften dieses Aktes
    zuwider gelandet, oder aus der Quarantaine eigenmächtig befreit
    worden sind, desgleichen alle Thiere, die in den Raum einer solchen
    Quarantaine, unter die in Quarantaine stehenden Thiere -- aus
    welcher Ursache es auch sei -- gerathen sind, verfallen alsdann zum
    Nutzen der Regierung von Hawaii.

    ~Section~ 8. Eine jede Person die wissend oder vorsätzlich die
    Verordnungen dieses Aktes übertritt, oder zu einem solchen Vergehen
    behülflich ist, oder die ein solches Thier oder das Futter oder
    die Gegenstände derselben -- bevor der inspicirende Beamte solche
    von der Quarantaine befreit hat -- kauft, fortführt, wissend oder
    vorsätzlich bei sich beherbergt, oder sich weigert den Befehl des
    inspicirenden Beamten zu erfüllen, verfällt einer Gefängnissstrafe
    bei harter Arbeit, für die Dauer von höchstens 6 Monaten, oder
    einer Geldstrafe bis 500 Dollar, oder beidem zusammen.

    ~Section~ 9. Vom Besitzer oder dem Commissionär der
    betreffenden Thiere sollen -- seitens des betreffenden Beamten
    für Inspection und Quarantaine -- folgende Beträge collektirt
    werden: 1 Dollar für jedes Pferd und jedes Stück Rindvieh
    welches geprüft worden; 50 Cents für jedes Schaf und 10 Cents
    für jedes andere inspicirte Thier. Von allen Strafgeldern
    erhält die Hälfte der Angeber oder Prosecutor. Der Minister des
    Innern soll nach seinem Gutachten eine gerechte und genügende
    Compensation den Inspectionsbeamten zukommen lassen. Er soll die
    erforderlichen Auszahlungen zur regelrechten Unterhaltung der
    Quarantaine-Stationen, desgleichen für alle durch diesen Akt
    entstehenden unerwarteten Kosten incl. die Zahlungen für die
    erwähnte Vernichtung von Thieren und Gegenständen ausrichten.
    Nach Erlegung der Hälfte der Strafgelder an die Angeber und
    Prosecutoren, soll der Rest derselben gleichwie alle in diesem Akte
    erwähnten Einnahmen dem Staatsschatze -- zur Benutzung für Zwecke
    dieses Aktes -- eingezahlt werden.

    ~Section~ 10. Der Minister des Innern soll zur Verbesserung
    und effektvolleren Ausübung der in diesem Akte vorgeschriebenen
    Massregeln -- von Zeit zu Zeit -- erforderliche Vorschriften zur
    Regelung derselben veröffentlichen.

Der Vorschlag der Regierung zum „Schutz der Mädchen-Pensionen“ wurde
angenommen, den 7. August 1882 bestätigt und wie folgend zum Gesetz:

    Da bekanntlich viele Unannehmlichkeiten und üble Folgen in neuerer
    Zeit solchen Pensionen durch die Introduktion in dieselben
    unautorisirter, unmoralischer Personen, gegen die das Gesetz keine
    angemessene Strafe verfügt stattgefunden und noch stattfinden
    und es somit erforderlich wird, dass die Mädchen -- die zu ihrer
    moralischen Erziehung in solche Anstalten gegeben worden sind --
    gegen den Einfluss solcher Personen gründlich geschützt werden, so
    wird hiermit verfügt, dass jede Person, die ohne Erlaubniss in die
    Wohnungen solcher Kostschulen („boarding-schools“) eindringt, durch
    einen Konstabler und zwar ohne Verhaftsbefehl, sofort -- und dass
    auf die Klage des Direktors, der Direktrice oder, einer sonstigen
    Person der die Aufsicht oder, die Vormundschaft übertragen --
    arretirt und vor einem Polizei- oder Distriktsmagistrat zur
    Ueberführung ihres Vergehens gestellt und zu einer Geldstrafe bis
    zu 200 Dollar oder einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit bis zu
    6 Monaten oder zu beidem gemäss des Dafürhaltens des Magistrats
    verurtheilt werden soll. Hiermit wird in keiner Weise verhindert,
    dass der Uebelthäter noch obendrein für andere begangene Vergehen
    in einer derartigen Anstalt, zu einer Strafe oder zu einem
    Schadenersatz verklagt werde. --

Der Vorschlag eines Gesetzes zur „Regulirung der Licenz für
ausländische reisende Handelsagenten im Königreiche“ wurde angenommen,
den 7. Aug. 1882 bestätigt und wie folgend zum Gesetz erhoben:

    ~Section~ 1. Vom Tage der Bestätigung dieses Aktes an und in
    Zukunft, soll eine jede Person, ein jeder Agent oder Repräsentant
    einer ausländischen Handels- oder Manufacturfirma, Compagnie, oder
    Corporation eine Licenz um Güter oder Waaren irgend welcher Art
    im Inselreiche Hawaii zu verkaufen, erhalten. Eine solche Person
    erhält die Licenz erst, nachdem dieselbe dem Minister des Innern
    einen Bericht eingereicht hat, in welchem der Name, der Wohnplatz
    und die Branche der ausländischen Firma, Compagnie oder Corporation
    die dieselbe vertritt, genau angegeben ist. Nach genauer Ausfüllung
    des Berichtes und genauer Durchsicht desselben, darf der Minister
    des Innern auf Grund eines solchen und gegen eine Einzahlung von
    500 Dollar, der betreffenden Person für die Dauer eines Jahres
    eine Licenz zum Verkauf von Gütern und Waaren in Honolulu und der
    Insel Oahú verabfolgen. Im Falle eine Person den erwähnten Bericht
    ausgefüllt und dem Minister des Innern nur 250 Dollar eingezahlt,
    so bewilligt der Minister ihr eine Licenz für die Dauer eines
    Jahres zum Verkauf von Gütern und Waaren in allen Städten,
    Ortschaften oder Distrikten der Hawaii-Inseln, jedoch mit Ausnahme
    von Honolulu. Einer solchen Person wird jedoch zur Bedingung
    gestellt, dass dieselbe Güter und Waaren nur für ~eine~ Firma,
    ~eine~ Compagnie oder Corporation mit der laut diesem Akt
    bewilligten Licenz verkaufen und dieses Recht nicht übertragen darf.

    ~Section~ 2. Jede Person, die Güter oder Waaren für eine
    ausländische Firma, Compagnie oder Corporation -- in den
    Hawaii-Inseln -- ohne Licenz verkauft, unterliegt der Anklage und
    dem Arrest und nach Ueberführung des Vergehens, einer Geldstrafe
    von 500 Dollar. Eine jede Person soll für eine falsche Angabe in
    ihrem Berichte an den Minister des Innern -- nach der Ueberführung
    ihres Vergehens -- der laut den Gesetzen verfügten Strafe für das
    Verbrechen des Meineides, verfallen.

    ~Section~ 3. Alle Gesetze und Theile derselben, die im
    Widerspruche zu diesem Akte sind, werden hiermit widerrufen. --

Der Vorschlag zur „Vervollständigung und Verbesserung der
Steuergesetze“ wurde angenommen, als neues Gesetz den 7. August 1882
bestätigt und lautet:

    ~Section~ 1. Die verschiedenen Gesetze und Theile derselben,
    die in der diesem Akt beigefügten ersten Liste benannt sind, sollen
    hiermit widerrufen werden. Der Inhalt dieses Aktes soll keine
    rückwirkende Kraft auf die -- auf Grundlage dieser widerrufenen
    Gesetze -- abgeschlossenen Fälle, als z. B. haftende Verfahren,
    sich zugezogene Strafen oder Verbindlichkeiten, stattgefundene
    Verordnungen, Befehle, verpflichtende Rückzahlungen und
    Entschädigungen, bewilligte Bescheinigungen und auf constituirte
    Handelsgerichte haben.

    ~Die Kopfsteuer.~
    („Pool-tax“.)

    ~Section~ 2. Eine Kopfsteuer von 1 Dollar soll jeder männliche
    Einwohner des Königreiches von seinem 17. bis zum 60. Lebensjahre
    jährlich bezahlen; es sei denn, dass die Person -- gesetzlich oder
    vom Assessor des Distriktes ihrer Armuth oder Schwächlichkeit wegen
    -- von der Steuer befreit worden ist.

    ~Die Schulsteuer.~

    ~Section~ 3. Eine jährliche Steuer von 2 Dollar soll ein jeder
    männliche Einwohner des Königreiches von seinem 20. bis zum 60.
    Lebensjahre zur Unterhaltung der öffentlichen Schulen bezahlen; es
    sei denn, dass die Person -- gesetzlich oder vom Assessor seines
    Distriktes -- ihrer Gebrechlichkeit, Schwäche oder Armuth wegen
    davon befreit ist, oder zur Zeit noch studirend in einer der
    Schulen oder Hochschulen sich befindet.

    ~Steuer für Thiere.~

    ~Section~ 4. Für jeden Hund hat der Besitzer eines solchen,
    jährlich eine Steuer von 1 Dollar zu zahlen. Der Steuercollektor
    soll gegen Empfang des Betrages, dem Besitzer des Hundes eine
    Metallmarke für jeden Hund ausliefern, die mit einer laufenden
    Nummer und der Jahreszahl der Steuerzahlung gestempelt sein muss.
    Diese Stempelung soll dem Namen des Besitzers gegenüber in das
    registrirte Buch eines jeden Distrikts-Collektors von 1 aufwärts
    eingetragen und vom betreffenden Besitzer für die Marke 10 Cents
    erhoben werden.

    ~Section~ 5. Jeder Besitzer eines Hundes soll die empfangene
    Marke dem betreffenden Hunde am Halse in haltbarer Weise
    befestigen. Jeder Hund der ohne Marke angetroffen wird, soll durch
    Polizeidiener vernichtet werden.

    ~Section~ 6. Jede Person, die eine Marke benutzt die von der
    Vorschrift dieses Aktes abweicht, oder eine gesetzliche Jahresmarke
    über ein Jahr hinaus benutzt, oder eine gesetzliche Marke fälscht,
    oder eine solche betrügerisch vom Halse eines Hundes löst oder
    lösen lässt, soll nach der Ueberführung ihres Vergehen vor einem
    Polizei- oder Distriktsrichter, zu einer Geldbusse bis 10 Dollar
    oder Gefängniss bei harter Arbeit von einer Dauer bis 30 Tage durch
    Urtheilsspruch des Richters, unterworfen werden.

    ~Section~ 7. Der Minister der Finanzen ist hiermit beauftragt,
    die erforderlichen Marken -- in der laut Section 4 und 5 bestimmten
    Form -- anfertigen zu lassen und den Steuercollektoren in der ihnen
    erforderlich scheinenden Anzahl, für welche dieselben Rechenschaft
    abzulegen haben, zu verabfolgen.

    ~Section~ 8. Jede Person, in deren Verwahrung oder Eigenthum
    irgend ein steuerpflichtiges Thier sich findet, wird ohne Weiteres
    als Besitzer desselben angesehen und für ein solches besteuert.

    ~Wegesteuer.~
    („Road-tax“.)

    ~Section~ 9. Eine jährliche Wegesteuer von 2 Dollar soll
    jeder männliche Einwohner des Königreichs von seinem 17. bis zum
    50. Lebensjahr bezahlen, es sei denn dass die Person -- gesetzlich
    oder durch den Assessor ihres Distrikts ihrer Armuth oder
    Schwächlichkeit wegen -- von dieser Zahlung befreit ist.

    ~Section~ 10. Abgesehen von der Steuer, die der Besitzer eines
    Karrens oder einer Schleife, als für persönliches Eigenthum zu
    zahlen hat, soll für jeden Karren oder jede Schleife ausserdem,
    eine jährliche Wegesteuer von 2 Dollar erhoben werden.

    ~Section~ 11. Alle Steuern die laut Section 9 und 10 empfangen
    werden, sollen nur zur Erhaltung, zur Reparatur und zum Neubau
    öffentlicher Wege und Landstrassen benutzt werden und zwar in der
    Art, dass der Betrag solcher Einnahmen eines Distriktes nur in dem
    betreffenden Distrikt selbst verwendet wird.

    ~Section~ 12. Jeder Wagen und jedes Fuhrwerk -- mit einem
    Pferde oder mehreren, oder Mauleseln getrieben -- für den Transport
    von Personen benutzt, soll jährlich einer Steuer von 5 Dollar
    unterliegen, die vom Besitzer zu erheben, ist.

    ~Eigenthumsteuer.~

    ~Section~ 13. Jedes Grundeigenthum im Königreiche soll einer
    jährlichen Steuer von 3/4 % seines Werthes unterworfen sein.

    ~Section~ 14. Unter Grundeigenthum soll verstanden sein:
    alle Ländereien, alle Stadtgründe incl. die Gebäude, Bauwerke,
    Meliorationen und anderweitige auf denselben sich befindende
    Errichtungen.

    ~Section~ 15. Alles persönliche Eigenthum innerhalb des
    Königreiches, welches keiner Steuer unterworfen war, soll einer
    jährlichen Steuer von 3/4 % seines Nettowerthes unterworfen sein.

    ~Sektion~ 16. Unter „persönliches Eigenthum“ wird verstanden:
    das Hausmobiliar, Effekten, Hausgeräth, bewegliches Vermögen,
    Waaren und Krämereien, Schiffe und Seefahrzeuge jeder Art des
    Landes -- ob im Hafen oder auf Reisen sich befindend --, alles
    baare Geld, Pachtzahlungen und Zinsen des beweglichen Vermögens,
    Ländereien und Grundeigenthum, Ernten auf dem Felde, Staats-Aktien
    und -Bonds und alle Hausvögel und Hausthiere die nicht speciell
    besteuert sind.

    ~Section~ 17. Alle Feuer-, See- und
    Lebensversicherungscompagnien, die im Königreiche ihr Geschäft
    entfalten, sollen pro 100 Dollar, die sie resp. für die im
    verflossenen Jahre ausgestellten Versicherungsprämien erhalten
    haben, 1 Dollar bezahlen. Diese Compagnien sollen laut diesem Akte
    keiner anderen Steuer unterworfen werden.

    ~Ueber die Schätzung und Collekte der Steuern.~

    ~Section~ 18. Das Wort „Compagnie“ soll, wenn es in diesem
    Akte gebraucht wird, eine Corporation bedeuten, die auf Grundlage
    der Gesetze des Königreichs incorporirt ist und ihre Thätigkeit im
    Königreiche ausübt oder eine Genossenschaft bedeuten, die aus 2
    oder mehr Personen besteht, die ihr Geschäft zusammen betreiben.

    ~Section~ 19. Das Eigenthum einer Compagnie soll auf den Namen
    der Corporation oder der Firma geschätzt werden. Die individuellen
    Mitglieder derselben sollen bei der Schätzung des Eigenthumes
    keiner Verbindlichkeit -- in Bezug auf ihren Antheil und ihre
    Interessen in der Compagnie oder Corporation -- unterworfen werden.

    ~Section~ 20. Die hier nachfolgend erwähnten Berichte sollen
    -- wenn dieselben von einer Corporation ausgestellt sind -- vom
    Präsidenten, oder dem Schatzmeister, dem Sekretair oder dem
    Verwalter derselben und falls es von einer Firma ist, von einem
    Gliede derselben ausgefertigt werden.

    ~Section~ 21. Jeder Agent irgend einer Person die zeitweilig
    oder beständig vom Königreiche abwesend ist, jeder Vormund,
    Schatzmeister, Executor, Administrator oder Aufseher soll für jedes
    Eigenthum oder jede Pflegschaft der er vorsteht separirt geschätzt
    werden und zur Zahlung der betreffenden Steuer -- gleichsam als
    wenn er der Eigenthümer selbst wäre, -- angehalten und auf seinen
    Namen hin -- als Repräsentant oder Vormund des Eigenthümers --
    geschätzt werden. Eine solche Schätzung soll demnach von seiner
    individuellen Beschätzung abgesondert sein.

    ~Section~ 22. Jeder Agent, Vormund, Schatzmeister, Executor,
    Administrator und Aufseher soll für die Erfüllung aller dieser
    Handlungen, Thatsachen und Dinge -- die laut den Vorschriften
    dieses Aktes die Schätzung des Eigenthumes dem ein solcher
    vorsteht und für das er die Steuern zu entrichten hat, betrifft
    -- verantwortlich gemacht werden; desgleichen soll er für jedes
    Versehen, für jede Verweigerung oder Vernachlässigung der
    Verantwortung und Strafe unterworfen werden und ist hierdurch
    autorisirt, von der steuerpflichtigen Person die Auslage
    zurückzufordern, oder den Betrag derselben von den Summen in Abzug
    zu stellen die er als Repräsentant für die betreffende Person
    empfängt.

    ~Section~ 23. Der Verpfänder irgend eines Eigenthums soll
    nur der Taxation der Differenz, zwischen dem reellen Werthe
    des verpfändeten Eigenthums und dem Betrage der Pfandschuld,
    unterworfen werden. Der Verpfänder soll, in dem laut diesem Akte
    von ihm geforderten Berichte über den Stand seines Eigenthums,
    einen Entwurf beifügen, in welchem das Datum der bewerkstelligten
    Pfandanleihe, der Name und die Adresse des betreffenden
    Pfandgläubigers angegeben sind.

    ~Section~ 24. Was den Betrag der Pfandschuld betrifft, so
    zahlt Verpfänder auch die Steuer für den Pfandgläubiger mit dem
    Recht, diese Summe von den Zinsen, die er dem Pfandgläubiger zu
    zahlen hat, oder von der Pfandschuld in Abzug zu bringen.

    ~Section~ 25. Bei Eigenthum sollen die Interessen einer jeden
    Person in demselben, getrennt abgeschätzt werden (mit Ausnahme
    der früher erwähnten Theilhaber und Glieder einer Compagnie). Bei
    einem Grundeigenthum, welches auf länger denn 1 Jahr pachtzinslich
    vergeben ist, sollen die Interessen des Besitzers eines solchen,
    die Summe der 8jährigen Pachtzahlung repräsentiren.

    ~Section~ 26. Im Falle des Verkaufs, der Transferirung oder
    Ueberlieferung eines Grundbesitzes, haftet der Grundbesitz für die
    rückständigen Steuerzahlungen.

    ~Section~ 27. Die Interessen einer jeden Person, die als
    Pächter, Miether oder Inhaber eines steuerfreien Grundbesitzes
    fungiren, sollen auf den Namen der steuerpflichtigen Person
    geschätzt werden.

    ~Section~ 28. Mit Ausnahme der Verfügung der Section 25 sollen
    die Interessen einer jeden Person in einem Grund- oder persönlichen
    Eigenthum, nach dem Werthe eines muthmasslichen öffentlichen
    Ausverkaufs desselben, bestimmt werden.

    ~Section~ 29. Der Finanzminister soll mit der Genehmigung
    des Königs jährlich zum 1. Juli oder auch früher, einen Assessor
    für jeden Steuerdistrikt des Königreiches ernennen, der unter
    der Leitung des Ministers bis zum 1. September oder früher,
    einen genauen Bericht über alle im resp. Distrikte gesetzlich
    festgestellten Steuern zu erstatten und eine genaue Liste
    derselben -- laut den vom Minister ihm gegebenen Blankoformulare
    -- auszustellen und alle Namen der geschätzten Personen und die
    verschiedenen Bemerkungen der Taxationen zu registriren hat.

    ~Section~ 30. Jeder Assessor soll nach seiner Ernennung,
    bei einem Polizei- oder Distriktsrichter oder einem anderen
    Beamten der zu vereidigen berechtigt ist, einen Amtseid leisten,
    unterschreiben und die Copie eines solchen sofort dem Minister der
    Finanzen einreichen.

    ~Section~ 31. Kein Assessor soll zu einer Dienstcompensation
    berechtigt sein, so lange nicht eine beglaubigte Copie seines
    geleisteten Eides vom Finanzminister empfangen worden ist.

    ~Section~ 32. Der Assessor eines jeden Distriktes soll eine
    schriftliche Notiz oder gedruckte Anzeige den Bewohnern seines
    Distriktes veröffentlichen, in welcher er eine Zeit und einen Ort
    während des Monats Juli bestimmt, wo die Einwohner alsdann ihm
    den Entwurf ihres Gesammteigenthums -- d. h. ihres Grund- und
    Personaleigenthums, welches den 1. Juli in ihrem Besitz, unter
    ihrer Controle oder Verwahrung sich befindet, desgleichen der in
    ihrer Obhut oder ihrem Besitze sich an besagtem Tage befindenden
    steuerpflichtigen Thiere, sowie über alle Personen, die an jenem
    Tage in ihrem Dienste stehen -- einreichen sollen.

    ~Section~ 33. Jede Person, die ein Eigenthum hat -- sei es
    Grund-, sei es Personaleigenthum, sei es steuerfreies sei es
    steuerpflichtiges -- soll in dem vorgeschriebenen Zeitraume dem
    resp. Assessor -- zu dem von ihm bestimmten Tag und Ort -- einen
    von ihr unterzeichneten Entwurf einreichen und zwar mit folgendem
    Inhalt:

    I. Die Beschreibung, die Lage und den Werth ihres Grund-
    und Personaleigenthums; die Summen, die sie in Banken oder
    Bankcompagnien oder bei irgend einer anderen Person in
    irgendwelcher Art und Weise deponirt hat oder die Summen, über die
    sie den 1. Juli des Jahres das Besitzrecht, die Controle oder das
    Verwahrrecht hat.

    II. Die Pfandverschreibungen, Belastungen und ruhenden Schulden,
    mit der Angabe der Namen und Wohnorte der betreffenden Personen,
    die im Besitze ihrer Pfandverschreibungen, Belastungsurkunden und
    Schuldscheine sind.

    III. Die steuerpflichtigen Thiere und anderes steuerpflichtiges
    Eigenthum, das sich in ihrem Besitz, ihrer Verwahrung oder Controle
    am 1. Juli befindet.

    IV. Die Namen der steuerpflichtigen Personen, die in ihrem Dienste
    am 1. Juli stehen.

    Dieser Entwurf muss mit der Deklaration, dass derselbe in allen
    Punkten genau der Wahrheit getreu abgefasst ist, schliessen.

    ~Section~ 34. Der Agent einer Versicherungscompagnie soll
    während der vorgeschriebenen Zeit dem Assessor desjenigen
    Distriktes, in welchem die Compagnie ihr Geschäft betreibt, einen
    genauen Bericht über die -- im Verlaufe des verflossenen Jahres vom
    1. Juli bis 1. Juli -- empfangenen Beträge für Prämien einreichen.

    ~Section~ 35. Im Falle eine Person sich weigert oder es
    versäumt, zur vorgeschriebenen Zeit dem resp. Assessor einen
    solchen Bericht einzureichen oder zur Feststellung der Richtigkeit
    desselben einen Eid zu leisten, so ist der Assessor berechtigt, die
    Schätzung ihres Eigenthumes nach möglichst sicheren Informationen,
    je nach seinem Gutdünken zu bestimmen und soll alsdann diese seine
    Bestimmung inappellabel, endgültig und bindend für die betreffende
    Person sein.

    ~Section~ 36. Jede Person soll ihren Bericht beeidigen.

    ~Section~ 37. Der Assessor soll am 1. September oder vor
    demselben in jedem Jahr 2 Copien seiner Steuerlisten wie früher
    erwähnt anfertigen.

    ~Section~ 38. Ein jeder Assessor soll an einem oder
    mehreren Orten seines Distriktes vom 1. bis 15. Septbr. 6 nach
    einander folgende Tage von 9 Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmittags
    Sitzung halten, während welcher seine Steuerlisten, für alle
    steuerpflichtigen Personen des Distriktes, kostenfrei zur
    Besichtigung offen liegen müssen.

    ~Section~ 39. Die Bestimmung von Ort und Zeit einer solchen
    Sitzung zur Inspicirung der Steuerlisten, soll der Assessor an
    mindestens 4 hierzu günstigen Stellen des Distriktes publiciren.

    ~Section~ 40. Jede Person deren Namen auf der Liste
    verzeichnet ist und die ihren Bericht dem resp. Assessor
    eingereicht hat und glaubt von der Steuer frei zu sein, soll dieses
    Recht vortragen und im Falle sie der Ansicht, dass ein Versehen
    irgend welcher Art in der Berechnung der Schätzung stattgefunden,
    oder wenn ihr gefordertes Recht einer Steuererlassung vom
    Assessor nicht anerkannt wird, so soll eine solche Person eine
    schriftliche Appellation mit namentlicher Angabe der Gründe
    ihrer Unzufriedenheit -- mit der Deposition der erforderlichen
    Appellkosten -- bis zum 1. October dem Assessor einreichen.

    ~Section~ 41. Wenn die Summe der geforderten Steuer-Erlassung
    oder -Reduction einen Betrag von 2 Dollar erreicht, so sollen die
    Kosten 25 Cents, von 2 bis 4 Dollar 50 Cents, von 4 bis 10 Dollar 1
    Dollar und so fort, von je 5 Dollar zu 5 Dollar 50 Cents Zuschlag
    erhaltend, betragen.

    ~Section~ 42. Nach Empfang des Betrages der Kosten von der
    appellirenden Person, soll der Assessor derselben ein zu diesem
    Zweck formulirtes Certificat ausstellen.

    ~Section~ 43. Der Assessor soll -- spätestens am 1. September
    eines jeden Jahres -- eine schriftliche Notiz den Grundbesitzern
    seines Distriktes die nicht im Distrikt wohnen, oder ausserhalb
    des Königreiches sich befinden, zusenden, in welcher sie das
    betreffende Eigenthum benennen und den Werthanschlag desselben in
    ihrer Steuer-Schätzung, angeben.

    ~Section~ 44. Es soll die Pflicht eines jeden Steuercollektors
    sein, bei Empfang einer Einwendungsschrift, dieselbe sofort dem
    Präsidenten des Appellhofes zu übersenden.


    Ueber den Appellhof für Steuern.

    ~Section~ 45. Die verschiedenen Bezirksrichter des 2., 3.
    und 4. juridischen Bezirks und der Insel Oahú, der Polizeirichter
    von Honolulu nebst 2 vom Finanzminister ernannten unbetheiligten
    Personen, bilden zusammen den Appellhof zur Anhörung und zur
    Entscheidung aller diesen Akt betreffenden Appellationen und
    Einwendungen. Ein Assessor darf weder aktives noch beisitzendes
    Glied dieses Gerichtshofes sein.

    ~Section~ 46. Benannter Gerichtshof soll, zu einem vom
    Präsidenten desselben bestimmten Tage und Orte, in jedem Distrikte
    eine Sitzung im Verlaufe des Octobers halten und soll das Recht der
    Vertagung derselben je nach Erforderniss haben.

    ~Section~ 47. Die resp. Bezirksrichter und der
    Polizei-Magistrat, sollen, je nach der vorkommenden Angelegenheit
    und je nach dem Distrikte, den Sitzungen präsidiren. Diese
    Sitzungen sollen nicht öffentliche sein, daher der Gerichtshof das
    Recht haben soll, nach Belieben eine oder alle Personen aus dem
    Sitzungslokale zu entfernen.

    ~Section~ 48. Ein solcher Gerichtshof soll zur Berufung,
    zum Verhör der Zeugen, zur Einforderung diverser Schriften und
    Dokumente und zur Bestrafung von Personen für das Ausbleiben oder
    muthwillige Aufhalten der Geschäfte der Sitzung, die Macht eines
    Bezirksgerichtshofes haben.

    ~Section~ 49. Zur Sitzungsfähigkeit eines solchen
    Gerichtshofes muss mindestens der Präsident und ein Glied desselben
    anwesend sein.

    ~Section~ 50. Die Bestimmung des Gerichtshofes d. h. einer
    Majorität der Mitglieder desselben, soll endlich und conclusiv sein.

    ~Section~ 51. Die Glieder des benannten Gerichtshofes, sollen
    aus dem Staatsschatze für diesen Extradienst eine Compensation von
    höchstens 5 Dollar für jeden faktischen Sitzungstag erhalten.

    ~Section~ 52. Der Assessor soll die Schätzungsliste je nach
    den Bestimmungen des Gerichtshofes verringern oder verändern und
    die Copie einer solchen alsdann den resp. Gouverneuren und eine dem
    Finanzminister übersenden.

    ~Section~ 53. Im Fall, dass eine Appellation oder Einwendung
    im vollsten Masse gerechtfertigt ist, so wird der deponirte Betrag
    der Kosten dem Appellanten zurückgezahlt; im Falle einer nur
    theilweisen Rechtfertigung bestimmt der Gerichtshof den Theil der
    Kosten den der Appellant zu tragen verpflichtet ist, wonach der
    Rest derselben letzterem zurückgezahlt wird.


    Die Collekte der Steuer.

    ~Section~ 54. Die verschiedenen Gouverneure, unter der
    Direktion des Finanzministers, sollen die Aufsicht über
    die Collekte aller inländischen Steuern in ihren resp.
    Gouvernementsdistrikten haben und die empfangenen Beträge derselben
    nach Abzug der Kosten des Collektirens, dem Finanzminister
    einzahlen. Zu diesem Zweck ernennen die Gouverneure jährlich einen
    durch den Finanzminister bestätigten Steuer-Collektor für jeden
    Steuerdistrikt, den sie mit gleicher Bestätigung nach Belieben
    entlassen können.

    ~Section~ 55. Ein solcher Steuer-Collektor soll -- bevor er
    in Funktion tritt -- durch den Gouverneur mit 2 vom Finanzminister
    begutachteten Garanten -- einen Bond im Betrage einer Penalsumme,
    die gleich der Summe der von ihm zu collektirenden Schätzungsliste
    sein muss, ausstellen.

    ~Section~ 56. Die resp. Gouverneure sollen jedem
    Steuercollektor, der einen Bond ausgestellt hat, eine Copie der
    Steuerliste seines Distriktes übergeben, wonach derselbe sofort
    die Steuern zu collektiren hat. Er soll die in der Liste fehlenden
    steuerpflichtigen Personen und fehlendes steuerpflichtiges
    Eigenthum der Liste zufügen und die Steuern für solche collektiren.

    ~Section~ 57 bis incl. 66 als unwichtig ausgelassen.

    ~Section~ 67. Folgende Personen sollen von „allen
    einheimischen Steuern“ befreit sein: Se. Majestät der König und
    die diplomatischen Agenten fremder Länder und Attachés, sobald
    dieselben bei dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten
    beglaubigt worden sind.

    Folgenden Personen soll die „Personalsteuer“ erlassen sein: allen
    Geistlichen christlicher Confession, allen Lehrern der Jugend die
    länger als 6 Monate im Jahre in öffentlichen oder Privatschulen
    beschäftigt sind, allen Soldaten im aktiven Dienste, desgleichen
    allen Freiwilligen im aktiven Dienste, den tüchtigsten aktiven
    Gliedern der Feuerwehr von Honolulu und anderer Städte des
    Königreichs. Der befehlshabende Offizier solcher Körperschaften
    und der Sekretär des Departements der Feuerwehr soll, dem Assessor
    des resp. Distriktes bis zum 2. Juli spätestens, eine von ihnen
    beeidigte Liste einreichen, in der die Namen der steuerfreien
    Glieder einer solchen Körperschaft oder eines solchen Departement,
    verzeichnet sind. Keine Person darf von der Personalsteuer befreit
    werden, ohne dass dieselbe im Verlaufe des Juni bei dem Assessor
    des Distriktes -- die Gründe ihres Rechtes darlegend -- darum
    nachgesucht hat.

    ~Section~ 68. Ferner soll alles Grundeigenthum des Königs,
    der Königin, der Krone oder -- als zu Schulzwecken bestimmt --
    der incorporirten und Privat-Schulen, des Hospitals der Königin,
    religiöser Gesellschaften zu Kirchen oder Begräbnissplätzen
    (welche nicht mehr als 5 Acker Flächeninhalt haben) von der Steuer
    befreit sein. Ferner soll alles Personaleigenthum des Königs oder
    der Königin, des Staates, der Schulbehörden für Schulzwecke,
    incorporirter oder Privatschulen und des Hospitals der Königin, von
    Steuern befreit sein.

    „Die festgesetzte Erhebung von 3/4 % auf den Werth des Eigenthums
    -- wie früher erwähnt -- soll nur von dem Personal oder
    Grundeigenthum erhoben werden, dessen Werth 300 Dollar übersteigt.“

    ~Section~ 69. Der Finanzminister soll hiermit verpflichtet
    und ermächtigt sein -- zur Schätzung und Collekte der Steuern auf
    Grundlage dieses Gesetzes -- Vorschriften, die aber in keiner Weise
    den Statuten der ~Constitution widersprechen dürfen~, zu
    erlassen.


    Strafen.

    ~Section~ 70. Wenn eine laut diesem Akte steuerpflichtige
    Person folgende Vergehen begeht: mit Wissen oder vorsätzlich eine
    falsche Deklaration über den Werth seines Eigenthums abgibt, oder
    in Bezug auf sein Eigenthum eine falsche Auskunft, mit der Absicht
    dadurch die Schätzung desselben zu verringern, ertheilt, oder auf
    betrügerischem Wege oder durch vorsätzliche Versäumniss oder auf
    irgend eine andere Weise der Schätzung seines Eigenthums entgeht
    oder zu entgehen sucht, soll nach Erweis ihres Vergehens, laut dem
    Urteilsspruch eines Distrikts- oder Polizeirichters, zur Zahlung
    des dreifachen Betrages der geschätzten Steuer und einer Geldstrafe
    von 25 bis 500 Dollar unterworfen werden.

    ~Section~ 71. Jede Person die zur Ausführung eines der in
    Sektion 70 erwähnten Vergehens, in irgend welcher Weise behilflich
    ist, soll, nachdem ihr Vergehen vor einem Distrikts- oder
    Polizeirichter erwiesen worden, einer Geldstrafe von 25 bis 250
    Dollar unterworfen werden.

    ~Section~ 72. Dieser Akt soll in Wirksamkeit treten vom 1.
    Juni a. D. 1883. --

Der Vorschlag zur „Regelung des Verkaufes spirituöser Flüssigkeiten“
wurde von der legislativen Versammlung angenommen, den 7. August 1882
vom König bestätigt und wie folgend zum Gesetz:

    ~Section~ 1. Die verschiedenen Gesetze und Theile solcher,
    die in der diesem Akte beigefügten Liste benannt sind, sollen
    hiermit insofern widerrufen werden, dass alle Punkte in denselben,
    die dem Wortlaut dieses Aktes widersprechen, als null und nichtig
    erklärt werden, mit Ausnahme solcher Fälle, wo noch unerledigte
    gerichtliche Verfahren, begangene Vergehen, eingegangene
    Verbindlichkeiten sich noch unter der Wirksamkeit der benannten
    widerrufenen Gesetze befinden und bis zur Erledigung derselben
    und nicht länger unter der Autorität derselben verbleiben sollen.
    Personen, die laut den Regeln der Sectionen 18, 19, 20, 21 und 22
    des Capitels 41 des Penalcodex eine Licenz erhalten haben, sollen
    dieselbe gegen eine unter den Regeln dieses Aktes verfasste Licenz
    eintauschen und einen verhältnissmässigen Theil der durch diesen
    Akt vorgeschriebenen Sporteln entrichten.

    ~Section~ 2. Folgende Worte, wenn dieselben in diesem Akte
    gebraucht werden, sollen folgendermassen verstanden werden:
    „spirituöse Flüssigkeiten“ soll bedeuten Wein jeder Art, Spiritus,
    Ale, Zider, Birnenmost, Bier oder andere destillirte oder gegohrene
    oder berauschenende Flüssigkeiten; „Sonntag“ soll bedeuten die
    Zeit von Sonnabend 11 Uhr Abends bis Montag 5 Uhr Morgens; „des
    Königs Conseil“ soll bedeuten Seine Majestät mit dem Rath und der
    Beistimmung seines geheimen Conseils.

    Nichts in diesem Akt soll auf Personen, die spirituöse oder
    destillirte Parfümerien bona fide als Parfümerien verkaufen, oder
    als qualificirte und licenzirte Aerzte, Chirurgen, Chemiker oder
    Droguisten die Spirituosen zu medicinischen Zwecken verabfolgen und
    verkaufen, Bezug haben.

    ~Section~ 3. Licenzen, die laut den Regeln dieses Aktes
    verabfolgt werden, soll der Minister des Innern unterzeichnen
    und mit dem Siegel seines Departements versehen und sollen mit
    Ausnahme nachfolgender Fälle nicht transferabel und vom Tage ihrer
    Ausstellung an gerechnet, auf ein Jahr gültig sein.

    ~Section~ 4. Ein Jeder, der zum Verkauf berauschende Getränke
    oder Substanzen irgend welcher Art im Königreiche zubereitet, soll
    einer Geldstrafe bis 500 Dollar, oder in Ermangelung der Zahlung,
    einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit von einer Dauer bis 2
    Jahre, unterworfen werden.

    ~Section~ 5. Ein Jeder, der spirituöse Flüssigkeiten im
    Königreiche destillirt (es sei denn, dass es unter einer Licenz,
    die laut dem Akt des 13. Juli 1874 der betitelt ist: „Ein Akt zur
    Ermächtigung des Minister des Innern zur Ausstellung von Licenzen
    zur Destillation spirituöser Flüssigkeiten“ stattfindet), soll
    zu einer Geldstrafe im Betrage von 50 bis 100 Dollar oder in
    Ermangelung der Zahlung zu einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit
    bis zu 2 Jahren, verurtheilt werden.

    ~Section~ 6. Alle spirituösen Flüssigkeiten, die betrügerisch
    unter dem Namen von Parfümerien und praeservirten Früchten mit der
    Absicht einer Steuerdefraudation eingeführt werden, unterliegen
    der Confiscation und dem öffentlichen Verkauf zum Nutzen des
    Staatsschatzes.

    ~Section~ 7. Alle Destillerien, Destillationsapparate (mit
    Ausnahme der durch den in Section 5 in Parenthese benannten
    Akt des 13. Juli bewilligten) und alle Gegenstände, die zur
    Destillation spirituöser Flüssigkeiten oder anderer berauschender
    Getränke und Substanzen im Königreiche benutzt sind, desgleichen
    alle spirituösen Flüssigkeiten oder berauschende Getränke oder
    Substanzen, die im Königreiche zubereitet werden -- verfallen der
    Regierung von Hawaii und sollen sofort durch die Ordnungsrichter,
    oder deren Gehülfen, den Sheriffs oder deren Stellvertretern,
    oder durch Constabler in Beschlag genommen werden. Alle solche
    Gegenstände, die durch andere Beamte als den resp. Ordnungsrichter
    oder dessen Gehülfen, Sheriff oder dessen Stellvertreter in
    Beschlag genommen werden, sollen sofort von dem resp. Beamten
    dem nächsten Ordnungsrichter oder Sherif oder deren Gehülfen
    überliefert werden, die alsdann die Publikation einer solchen
    Pfändung in eine Zeitschrift verursachen und, wenn der Besitzer
    der gepfändeten Gegenstände im Verlauf von 20 Tagen -- vom Tage
    der Publikation der Pfändung an gerechnet -- dem Beamten, der die
    Pfändung bewerkstelligt hat, sein Recht und seine Ansprüche auf
    das gepfändete Eigenthum nicht schriftlich eingereicht hat, den
    Verfall derselben an die Regierung von Hawaii bestimmen. In allen
    Fällen jedoch, wo der Besitzer eine solche schriftliche Eingabe
    eingereicht hat, so ist es die Pflicht des resp. Ordnungsrichters,
    seines Gehülfen oder des Sheriffs, in dessen Besitz sich das
    betreffende Eigenthum befindet dem Generalrechtsanwalt einen
    schriftlichen Bericht über die Thatsache einzureichen, der
    hiermit autorisirt und aufgefordert wird, legale Massregeln zur
    Entscheidung, ob das gepfändete Eigenthum laut den Verordnungen
    dieser Section verfallen oder nicht verfallen ist, zu treffen.

    ~Section~ 8. Der Minister des Innern ist hiermit ermächtigt,
    in Folge einer Bittschrift -- in der der Name und der Ort, wo das
    Geschäft eröffnet werden soll, angegeben sein muss -- Licenzen zum
    Engroshandel von spirituösen Flüssigkeiten zu bewilligen und zwar
    Denjenigen, die schon Licenzen zum Engrosverkauf von Gütern, Waaren
    und Handelsartikeln besitzen.

    ~Section~ 9. Der Engroshandel von spirituösen Flüssigkeiten
    soll darin bestehen, dieselben nur in der importirten Verpackung
    zu verkaufen und nicht in anderer Art und Weise. Es dürfen diese
    Flüssigkeiten weder ganz noch theilweise in den Lokalitäten -- wo
    sie verkauft werden oder in solchen, die vom Eigenthümer der Licenz
    oder in seinem Auftrage zu diesem Zweck beschafft oder gemiethet
    sind -- getrunken oder gebraucht werden; im Falle dies geschieht,
    so verfällt die Licenz des Betreffenden, wie auch die festgesetzte
    Strafsumme seines Bonds durch das Gesetz.

    ~Section~ 10. Vor der Bewilligung einer solchen
    Engroshandel-Licenz zum Verkauf spirituöser Flüssigkeiten, soll der
    Applikant zum Nutzen der Regierung von Hawaii, 250 Dollar einzahlen
    und einen Bond im Betrage von 1000 Dollar mit mindestens einer vom
    Minister des Innern gebilligten Garantie, ausstellen.

    ~Section~ 11. Der Minister des Innern ist ermächtigt, in
    derselben Weise eine sogenannte Handelslicenz einer Person zum
    Verkaufe von Wein, Ale und anderen spirituösen Flüssigkeiten zu
    bewilligen, nachdem Applikant ihm eine Bittschrift -- in welcher
    der Name des Verkäufers und der Ort, wo das Geschäft etablirt
    werden soll, angegeben ist -- eingereicht hat.

    ~Section~ 12. Jede Person, die eine Licenz in Uebereinstimmung
    mit vorstehender Section erhalten hat, darf keinerlei Spirituosen
    unter Quantitäten einer Gallone und keinerlei Weine, Ale und andere
    alkoholhaltige Flüssigkeiten unter 1 Dutzend Flaschen verkaufen. Es
    dürfen letztere weder ganz noch theilweise in den Lokalitäten wo
    sie verkauft worden, oder in zu denselben gehörenden Räumlichkeiten
    des Inhabers der Licenz, oder in solchen, die in seinem Auftrage
    für diesen Zweck geschaffen oder gemiethet sind, getrunken oder
    verbraucht werden. Im Falle dies geschieht, so verwirkt der Inhaber
    seine Licenz und verfällt mit seinem Bond der Strafe des Gesetzes.

    ~Section~ 13. Vor der Bewilligung einer solchen Licenz zum
    Verkauf von Wein, Ale oder anderen spirituösen Flüssigkeiten laut
    Section 11 u. 12 dieses Aktes, soll der Applikant dem Minister
    des Innern zum Nutzen des königlichen Schatzes, die Summe von 500
    Dollar auszahlen und einen Bond im Betrage von 1000 Dollar mit
    mindestens einer vom Minister gebilligten Garantie stellen.

    ~Section~ 14. Der Minister des Innern ist ermächtigt, Licenzen
    zum Kleinhandel mit spirituösen Flüssigkeiten nach Empfang einer
    Bittschrift, in welcher der Applikant den Namen des Verkäufers und
    den Ort, wo das Geschäft in den Distrikten etablirt werden soll,
    angegeben hat, zu bewilligen.

    ~Section~ 15. Vor der Bewilligung einer solchen
    Kleinhandelslicenz zum Verkaufe von spirituösen Flüssigkeiten laut
    Section 14, soll der Applikant dem Minister des Innern zum Nutzen
    der Regierung von Hawaii, die Summe von 1000 Dollar auszahlen und
    einen Bond dem Minister des Innern im Betrage von ebenfalls 1000
    Dollar mit einer vom Minister gebilligten Sicherheit ausstellen.

    ~Section~ 16. Letzterwähnte Licenz soll den Inhaber
    berechtigen, per Flasche und per Glas in den Verkaufslokalitäten
    selbst, spirituöse Flüssigkeiten nach Belieben täglich -- mit
    Ausnahme des Sonntags -- von 5 Uhr bis 11 Uhr Abends, zu verkaufen.

    ~Section~ 17. Der Minister des Innern soll die Befugniss
    haben und verpflichtet sein, mit der Genehmigung des Königs im
    Conseil die Grenzen festzustellen, in denen Diejenigen, die
    eine Licenz laut den Bestimmungen dieses Aktes erhalten haben,
    ihre Geschäfte machen dürfen und die Veröffentlichung solcher
    Bestimmungen veranlassen. Er soll in der Licenz das Haus, die
    Bude oder den Platz benennen, wo der Besitzer einer Licenz sein
    Geschäft eröffnen darf. Eine solche Licenz ist nicht transferabel,
    daher eine andere Person als der Besitzer selbst, nicht berechtigt
    ist, auf Grund derselben das Geschäft zu führen; auch ist der
    Besitzer nicht berechtigt, an einem anderen Platze als dem durch
    die Licenz bestimmten, das Geschäft zu eröffnen; es sei denn,
    dass Se. Majestät im geheimen Conseil eine Veränderung der Grenzen
    befiehlt, in denen die spirituösen Flüssigkeiten alsdann verkauft
    werden können, und werden alsdann diese Veränderungen, der laut
    diesem Akte ausgereichten Licenz, angepasst. Für den Fall, dass Se.
    Majestät im Conseil, den Minister des Innern autorisirt, Licenzen
    zum Verkauf von spirituösen Flüssigkeiten ausserhalb der Grenzen
    der Stadt Honolulu zu gewähren und auszustellen, so sollen die
    Sporteln für solche Licenzen, gleich denen in der Section, 15
    dieses Aktes bestimmten sein.

    ~Section~ 18. Die Art des Verkaufs von spirituösen
    Flüssigkeiten soll im Wortlaute der Licenz genau bestimmt und
    regulirt sein und der Minister des Innern möge hierzu in der
    Licenz, definirte Regeln und Regulationen, an die sich die
    Verkäufer zu halten haben, vorschreiben.

    „Jede Licenz, die den Verkauf in Lokalitäten ausserhalb der Grenzen
    der Stadt Honolulu autorisirt, berechtigt nicht den Verkäufer, den
    Genuss der verkauften spirituösen Flüssigkeiten in der Lokalität
    selbst, den Käufern zu gestatten.“

    ~Section~ 19. Jede Person, die laut diesem Akt um eine Licenz
    nachsucht, ist verpflichtet, vor Empfang einer solchen einen vom
    Minister des Innern gebilligten Bond in folgender Form auszustellen:

    „Hiermit sei Allen und Jedermann bekannt, dass wir .....
    hauptsächlich und ..... als Cavent, vor dem Minister des Innern uns
    verpflichtet und verbindlich zu einer Strafsumme von... Dollar
    gesetzlichem Gelde gemacht haben, die auf unser gemeinschaftliches
    und persönliches Eigenthum erhoben werden soll, im Falle die
    nachfolgend benannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

    Für die richtige und volle Auszahlung derselben verpflichten wir
    uns gemeinschaftlich und einzeln für unsere Erben, Executoren,
    Administratoren und Assinienten.

    Besiegelt mit unseren Siegeln und datirt den ... Tag des ....
    18... Die Bedingungen dieser Obligation sind folgende: dass der
    Unterzeichnete ..... an diesem Tage um eine Licenz zum Verkauf
    von spirituösen Flüssigkeiten in Uebereinstimmung mit dem am ...
    Tage des .... 18... bestätigten Gesetze unter dem Titel „„Ein
    Akt zur Regelung des Verkaufes von spirituösen Flüssigkeiten““
    nachgesucht und alle gesetzlichen Verpflichtungen hierzu erfüllt
    hat und dass demselben die Licenz zum Verkauf von spirituösen
    Flüssigkeiten für die Dauer eines Jahres vom unterzeichneten Tage
    an gerechnet, ausgefertigt worden ist. Im Fall nun während der
    Dauer der Licenz der benannte .... keiner Lehensuntreue, keines
    Meineides, oder anderen ehrlosen Vergehens gegen die Gesetze
    oder die gesetzlichen Staatseinnahmen, oder eines Vergehens
    demzufolge laut den Licenzstatuten der Verfall der Licenz bestimmt
    worden ist, sich schuldig gemacht hat, so soll diese Obligation
    als erledigt zu betrachten sein. Im entgegengesetzten und zwar
    bewiesenen Falle soll durch den Urtheilsspruch eines Distrikts-
    oder Polizeimagistrates -- ohne Zuziehung der Geschworenen -- die
    im Bond erwähnte Strafsumme verwirkt und die dem benannten ......
    an diesem Tage bewilligte Licenz als verfallen betrachtet sein.

    Gezeichnet mit unserer Hand und unseren Siegeln am unterzeichneten
    Tage und Jahre. in Gegenwart des.........“

    ~Section~ 20. Nach dem Uebertreten irgend einer der
    Verpflichtungen des Bonds, soll es die Pflicht des Ministers
    des Innern sein, den betreffenden Bond zur Massnahme gegen die
    Aussteller desselben, d. h. des Prinzipals, so auch des Caventen
    und alle die Uebertretung betreffenden Informationen, dem
    Generalrechtsanwalt des Königreichs zu übermitteln.

    ~Section~ 21. Der Minister des Innern soll in das Buch der
    Licenzen die Namen sämmtlicher mit Licenzen versehener Verkäufer
    spirituöser Flüssigkeiten im Königreiche, nebst Angabe ihrer
    Wohnungen, den Charakter der ihnen verabfolgten Licenz, den Betrag
    der von ihnen eingezahlten Licenzsporteln und das Datum der
    Licenzausstellung eintragen.

    ~Section~ 22. Es soll ungesetzlich sein, eine Licenz zum
    Detailverkauf spirituöser Flüssigkeiten für ein Haus oder
    eine Lokalität auszustellen, wo ein anderes Geschäft als ein
    Victualiengeschäft sich befindet, oder in unmittelbarer Verbindung
    mit einem anderen Geschäftshause oder anderer Geschäftslokalität,
    ausser Victualiengeschäfte, steht.

    ~Section~ 23. Falls irgend eine Person mit Ausnahme des
    Agenten oder Dieners einer Licenzperson, im Königreiche über
    spirituöse Flüssigkeiten verfügt, oder solche verkauft, oder es
    anderen Personen gestattet, über spirituöse Flüssigkeiten zu
    verfügen, oder solche im Königreiche zu verkaufen, ohne vorher
    eine Licenz laut diesem Akte gelöst zu haben, soll dieselbe zu
    einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar und für jede wiederholte
    Uebertretung zu einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit auf eine
    Dauer von 3 bis 6 Monaten und einer erneuerten Geldstrafe von 500
    Dollar, verurtheilt werden.

    ~Section~ 24. Im Fall der Inhaber solcher Licenz, einer Person
    gestattet, in der respect. Verkaufslokalität oder zu derselben
    gehörenden Räumlichkeit, ein ungesetzliches Spiel zu spielen,
    oder ungesetzlich sich zu belustigen, oder Jemandem gestattet, am
    Sonntag Billard oder irgend ein anderes Spiel in den betreffenden
    Lokalitäten zu spielen, oder prostituirten, trunkenen oder anderen
    unordentlichen Personen den Einlass in seine Lokalitäten gewährt,
    so soll derselbe für ein jedes solches Vergehen, mit einer
    Geldstrafe bis 100 Dollar bestraft werden.

    ~Section~ 25. Der Inhaber einer Licenz, der am Sonntag
    spirituöse Flüssigkeiten verkauft oder es gestattet, in seinem
    Verkaufshause oder -Lokalität solche am Sonntag zu trinken,
    soll einer Geldstrafe bis 200 Dollar unterworfen werden.
    Diese Verordnung soll jedoch nicht massgebend für seine
    bonafide-Kostgänger und Miethbewohner des Hauses sein, denen er das
    Uebliche zu den Mahlzeiten verabfolgen darf.

    ~Section~ 26. Im Falle irgend ein Inhaber einer laut diesem
    Akt ausgestellten Licenz, im Verlaufe von 12 Monaten 2 Mal
    eines derartigen Vergehens gegen die Vorschriften dieses Aktes
    überführt und vom Richter als schuldig erklärt worden ist, so
    soll der Richter ihn seiner Licenz als verlustig erklären, und
    es soll alsdann die Pflicht des Generalrechtsanwaltes sein, die
    erforderlichen Massregeln zur ferneren gerichtlichen Belangung des
    Schuldigen und zur Erlangung der Strafsumme des ausgestellten Bonds
    zu treffen. Ein solcher Schuldiger verliert alsdann sein Recht und
    die Fähigkeit für immer, unter ~diesem~ Akte eine Licenz zu
    erhalten.

    ~Section~ 27. Der Inhaber einer Licenz darf weder in seinem
    Geschäftshause, noch in den dazu gehörigen Räumlichkeiten,
    spirituöse Flüssigkeiten einer Person verabfolgen, die in einem
    angetrunkenen Zustande sich befindet und verfällt für ein jedes
    Vergehen dieser Art in eine Geldstrafe von 50 bis 100 Dollar und
    im Fall eine derartige angetrunkene Person sich länger als drei
    Stunden in jenen Lokalitäten aufhält, so unterliegt der Inhaber der
    Licenz einer gleichen Geldstrafe.

    ~Section~ 28. Der Inhaber einer Detailverkaufslicenz darf
    die Schulden einer Person die durch Verabfolgung spirituöser
    Flüssigkeiten in seiner Lokalität durch Trinken an Ort und Stelle
    entstanden, nicht gerichtlich einzutreiben suchen, hat jedoch
    das Recht, den schuldigen Betrag von Personen zu fordern und
    solche vor Gericht zu belangen, denen er als bonafide-Kostgängern
    oder Miethwohnern seines Lokales, zu den Mahlzeiten spirituöse
    Flüssigkeiten verabreicht hat.

    ~Section~ 29. Im Falle der Inhaber einer Detailverkaufs-Licenz
    anstatt Geld, Bankscheine oder Geldanweisungen ein Pfand für
    verabreichte spirituöse Flüssigkeiten oder für irgend eine
    Belustigung des Hauses fordert oder empfängt, so unterliegt
    derselbe einer Geldstrafe bis zu 50 Dollar.

    ~Section~ 30. Im Falle der Inhaber einer Licenz der
    Lehensuntreue, des Meineides, irgend eines ehrlosen Verbrechens
    oder des Vergehens der Beeinträchtigung der gesetzlichen Einkünfte
    des Staates sich schuldig erwiesen hat oder im Falle derselbe
    einer Person die Verwaltung, die Oberaufsicht oder die Leitung
    seines Geschäftes auf länger denn 40 nach einander folgende Tage
    im Jahre -- ohne eine vorhergegangene Erlaubniss des Ministers des
    Innern -- während seiner Abwesenheit übertragen hat, oder im Falle
    er als Leiter des Geschäftes -- ob er selbst anwesend oder nicht --
    eine Person hält, die keine Licenz gelöst, oder es zulässt, dass
    ein solches Haus verfällt oder in Unordnung geräth, so soll in
    Folge einer Klage und der erforderlichen Beweise von einem solchen
    Vergehen, laut dem Gutachten eines Distrikts- oder Polizeirichters
    in der laut Liste 2 angegebenen Form, der betreffende Richter
    die Licenz als verwirkt erklären und die Schliessung eines
    solchen Hauses befehlen. Im Falle jedoch ein solches Haus durch
    Feuersbrunst oder Sturm oder durch eine andere Ursache, wo die
    Controle des Inhabers der Licenz nicht schuldig, verfallen oder
    in Unordnung gerathen ist, so wird das Recht der Licenz, für
    einen eventuellen Zeitraum, bis zur Wiederrestaurirung desselben,
    aufrecht erhalten.

    ~Section~ 31. Im Falle die mit einer Licenz versehene Person
    gefälschte spirituöse Flüssigkeiten verkauft, oder solche zum
    Verkauf ausbietet, so soll dieselbe für jedes derartige Vergehen
    einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar verfallen. Zur Analysirung
    der spirituösen Flüssigkeiten, ist ein jeder Richter -- in Folge
    einer beeidigten Anklage und einer Deposition von 5 Dollar für
    die Kosten der Analyse von Seiten des Klägers -- autorisirt die
    resp. Flüssigkeiten unter Beschlag zu legen und durch eine hierzu
    competente Persönlichkeit analysiren zu lassen. Die Kosten einer
    solchen Analyse sollen einen Theil der Geldstrafe, den der Richter
    dem Schuldigen auferlegt, bilden.

    ~Section~ 32. Jeder Distriktsrichter, Ordnungsrichter,
    Ordnungsrichteradjunkt, Sheriff, dessen Stellvertreter oder jeder
    Constabler darf spirituöse Flüssigkeiten mit Beschlag legen
    und abnehmen, wo er gerechten Verdacht hegt, dass solche auf
    Landstrassen, Fusswegen, in Stiefeln, in Zelten, in Buden oder
    Schuppen, in Booten oder Schiffen oder wo und auf welche Art es
    immer sei, durch Personen ohne Licenzen zum Verkaufe heimlich
    transportirt werden. Dasselbe gilt von allen zum Trinken und
    Messen der spirituösen Flüssigkeiten erforderlichen Geschirren
    und Utensilien, allen Karren -- Bierkarren und anderem Fuhrwerk
    --, allen Pferden und anderen Thieren, die zum Transport
    gebraucht worden, sowie allen Booten und anderen Schiffen die
    zur Beförderung jener gedient haben. Ein jeder Richter darf auf
    den vereidigten Beweis des betreffenden Vergehens hin, je nach
    seinem Gutachten, den Schuldigen einer Geldstrafe bis zu 250
    Dollar und einer Gefängnissstrafe mit harter Arbeit bis zu 3
    Monaten unterwerfen. Die abgenommenen spirituösen Flüssigkeiten,
    die Geschirre und Utensilien derselben, alle Karren, Bierkarren,
    Fuhrwerke, Pferde oder andere Thiere, alle Boote und Schiffe,
    die zum Transport derselben benutzt worden, soll der betreffende
    Richter als verfallen erklären und den Befehl zur Versteigerung
    derselben erlassen und mit dem Ertrag nach Abzug der Kosten laut
    den Vorschriften der Gesetze verfügen. Es wird ferner ausserdem
    noch bestimmt, dass in allen Fällen, wo spirituöse Flüssigkeiten
    transportirt werden, oder auf dem Wege des Transports von einem
    Ort zum andern sind, die Beweisführung, dass solche spirituöse
    Flüssigkeiten nicht zum Verkaufe transportirt werden, dem Führer
    eines solchen Transportes auferlegt werde.

    ~Section~ 33. Jede Person, die, ohne im Besitz einer Licenz
    zu sein, ein Schild, eine Aufschrift, eine Bemalung oder andere
    Zeichen an seinem Hause oder in der Nähe desselben, oder an irgend
    einem Orte einen eingerichteten Schänktisch, oder Flaschen oder
    Fässer in einer Art und Weise ausstellt, dass anzunehmen ist, dass
    spirituöse Flüssigkeiten in seinem Hause oder dem betreffenden
    Orte verkauft oder ausgeschänkt werden, oder falls in solchen
    Lokalitäten mehr spirituöse Flüssigkeiten vorhanden als für den
    vernünftigen Privatgebrauch der Insassen erforderlich ist, soll
    auf Grund des prima-facie-Beweises eines ungesetzlichen Verkaufs
    von spirituösen Flüssigkeiten, als schuldig nach den Vorschriften
    dieses Aktes bestraft werden.

    ~Section~ 34. Infolge der beeidigten Information einer
    Person an irgend einen Polizei- oder Distriktsrichter, dass
    sie im Glauben, dass irgend eine Person ohne Licenz spirituöse
    Flüssigkeiten an irgend einem Orte oder in irgend einem Hause
    verkauft, so soll der resp. Richter einem Constabler den Befehl
    ertheilen, ein solches Haus oder ein solches Lokal zu durchsuchen
    und alle hier und da vorgefundenen spirituösen Flüssigkeiten
    und alle zu diesen gebrauchten Geschirre zu nehmen oder unter
    Beschlaglegung zu bewahren, bis der Eigenthümer vor dem Richter
    -- um solche spirituöse Flüssigkeiten und Geschirre derselben
    von der Beschlagnahme zu befreien -- demselben die Mittheilung
    gemacht, von wo er sich dieselben angeschafft hat. Falls eine
    solche Person ihrer Citirung nicht Folge leistet oder im Falle es
    dem Richter erscheinen sollte, dass solche spirituöse Flüssigkeiten
    an dem qu. Orte oder qu. Hause zu ungesetzlichem Verkauf oder
    Verfügen vorhanden gewesen, so soll derselbe jene Flüssigkeiten
    nebst Geschirren als verfallen erklären und zur öffentlichen
    Versteigerung verurtheilen. Nach Zahlung der Unkosten einer solchen
    Versteigerung sollen die erforderlichen Strafmassregeln gegen den
    Schuldigen laut den Vorschriften dieses Aktes vollzogen werden.

    ~Section~ 35. In allen Verfahren gegen Personen, die ohne
    eine Licenz spirituöse Flüssigkeiten verkauft oder zu verkaufen
    gestattet haben, sollen solche Personen, solange sie nicht während
    des Verhörs eine Licenz vorgewiesen, als zu dem Spirituosen-Verkauf
    unberechtigte angesehen werden.

    ~Section~ 36. Die Verabfolgung von spirituösen Flüssigkeiten
    durch irgend eine Person in einem Hause, oder an einem Orte soll
    zur Feststellung der Ueberführung -- dass solche spirituöse
    Flüssigkeiten für Geld oder andere Entschädigungen verabreicht
    worden sind -- als genügender prima-facie-Beweis gelten, wenn
    nicht Gegenbeweise gestellt werden, die das betreffende Recht
    einräumen.

    ~Section~ 37. Jeder Gatte, jede Frau, jedes Kind, jeder
    Verwandte, jeder Aufseher, Angestellter oder jede andere Person,
    die durch eine angetrunkene Persönlichkeit oder durch die Folgen
    davon persönlich oder in ihrem Eigenthum verletzt worden ist, oder
    selbst angetrunken Andere verletzt hat, soll als verletzt oder
    benachtheiligt das Recht haben, in eigenem Namen einzeln oder
    summarisch gegen den resp. Verkäufer der spirituösen Getränke,
    die die Berauschung der betreffenden Personen verursacht haben
    zu verklagen und eine Entschädigung von demselben zu fordern.
    Eine verheirathete Frau soll gleich einer unverheiratheten Frau
    berechtigt sein, ihre Klage selbst einzureichen, dieselbe zu
    controliren und über die empfangene Entschädigung zu disponiren.
    Alle Entschädigungen der Unmündigen unter diesem Akte, sollen laut
    der Entscheidung des resp. Gerichtshofes entweder dem Unmündigen
    selbst oder deren Eltern, Vormündern oder nächsten Freunden für
    dieselben ausgezahlt werden.

    ~Section~ 38. Die in vorhergehender Sektion erwähnten
    Entschädigungsklagen können vor jedem competenten Gerichtshofe des
    Königreichs verhandelt werden.

    ~Section~ 39. Eine öffentliche Versteigerung von spirituösen
    Flüssigkeiten darf in keinem Hause und an keinem Orte, ohne
    vorhergegangene Lösung einer Licenz stattfinden. Ein jeder
    Versteigerer oder jede Person, die diese Vorschrift übertritt,
    verfällt den früher erwähnten Strafen für Verkauf spirituöser
    Flüssigkeiten ohne Licenz, mit Ausnahme der Versteigerung von
    spirituösen Flüssigkeiten unter Probestempel („bond by sample“),
    wenn der Besitzer derselben regelrecht zum Verkaufe solcher,
    mit einer resp. Licenz versehen ist, desgleichen bei Fällen, wo
    der Minister des Innern einen gesetzlich berechtigten Auktionär
    autorisirt, spirituöse Flüssigkeiten die Privateigenthum sind, oder
    die nicht zum Profit eines Handelsgeschäftes verkauft werden, zu
    veräussern.

    ~Section~ 40. Jede Person, die angetrunken in eine für den
    Verkauf von spirituösen Flüssigkeiten berechtigte Lokalität
    eintritt, oder in derselben sich angetrunken hat und auf die
    Aufforderung des Inhabers der Lokalität oder seines Stellvertreters
    dieselbe nicht verlässt, soll durch einen Constabler ohne Weiteres
    arretirt und nach Ueberführung ihres Vergehens mit einer Geldbuse
    von 10 Dollar bestraft werden.

    ~Section~ 41. Eine jede Person, die zu den gesetzlich
    verbotenen Stunden, oder an Sonntagen, trinkend in einer
    licenzirten Lokalität gefunden wird, soll derselben Strafe, der der
    Inhaber eines solchen Lokales für das Offenhalten desselben während
    einer verbotenen Zeit unterliegt, anheimfallen, und zugleich von
    einem Constabler oder durch einen Beamten des Ordnungsgerichtes
    arretirt werden.

    ~Section~ 42. Eine jede Person, die in das Königreich
    spirituöse Flüssigkeit ohne -- laut diesem Akt vorgeschriebener --
    Licenz importirt und solche nicht zu seinem eigenen persönlichen
    Gebrauch bestimmt sind, verfällt nach Ueberführung ihres Vergehens
    vor einem Polizei- oder Distriktsgericht, einer Geldstrafe von 500
    Dollar, oder einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit auf die Dauer
    von 2 Jahren.

    ~Section~ 43. Dieser Akt wird in Kraft treten und Gesetz den
    1. Oktober 1882 und bleibt wirksam bis zum 1. Januar 1885. --

Den 7. August 1882 wurde von der legislativen Versammlung
folgender Akt mit der Bestätigung des Königs zur „Feststellung der
Regierungsbewilligungen für das Biennium“, dessen Ende der 31. Tag des
März 1884 ist, wie folgend zum Gesetz erhoben:

    ~Section~ 1. Folgende Summen, die einen Betrag von 3,563,116
    Dollar 86 Cent. ausmachen, sind aus den Geldern des Staatsschatzes
    für den Gebrauch der fiscalen Biennalperiode die den 1. April 1882
    beginnt und den 31. März 1884 endet, bewilligt und wie folgt
    auszuzahlen:


~Civil-Liste.~

    Sr. Majestät Privat-Casse und königlichem Staat   Dollar    50,000
    Ihrer Majestät der Königin                          „       16,000
    Ihrer kgl. Hoheit der mutmasslichen Thronerbin      „       16,000
    Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Likelike               „       12,000
    Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Kaiualáni              „        5,000
    Sr. Majestät Kammerherrn und Sekretair              „        7,000
    Für königl. Haushaltungskosten                      „       20,000
    Für Sr. Majestät Reise um die Welt                  „       22,500
                                               ------------------------
                                                 Summa: Dollar 148,500


~Beständige Bewilligungen.~

    Ihrer Maj. der Königin-Wittwe Emma                Dollar    16,000
    Sr. Excellenz P. Kanóa                              „        2,400
    Henry S. Swinton                                    „          600
    H. Kuiheláni                                        „        1,200
    J. P. E. Kaháleáahú                                 „          400
    Nihóa Kipi                                          „          600
    Mrs. P. Nahaolelua                                  „          600
                                               -----------------------
                                               Summa: Dollar    21,800

~Legislatur und das „Privy-Council“.~

    Ausgaben der Legislatur von 1882                  Dollar    25,000
    Sekretär des „Privy-Council“                        „          200
    Zufällige Ausgaben des „Privy-Council“              „          100
                                              ------------------------
                                              Summa:  Dollar    25,300

~Das gerichtliche Departement.~

  Gehalt des Oberrichters und Kanzlers              Dollar    12,000
  Gehalt des ersten Richters des Obergerichtes        „       10,000
  Gehalt des zweiten Richters des Obergerichtes       „       10,000
  Gehalt des 1. Clerk des Obergerichtes               „        6,000
  Gehalt des 2. Clerk des Obergerichtes               „        3,800
  Gehalt des Bibliothekar und Copisten des
    Obergerichtes                                     „        1,500
                                             -----------------------
                                             Latus  Dollar    43,300

                                           Transport   Dollar   43,300
  Gehalt des Dolmetschers des Obergerichtes
      und der Polizeigerichte                            „       4,000
  Gehalt des Bezirksrichters (Maui)                      „       4,000
  Dessen Reisekosten                                     „         200
  Gehalt des Bezirksrichters (Hilo und Kau
      der Insel Hawaii)                                  „       2,000
  Gehalt des Bezirksrichters (Kohála und Kóna
      der Insel Hawaii)                                  „       2,000
  Gehalt des Bezirksrichters (der Insel Kauai)           „       4,000
  Gehalt des Polizeirichters (Honolulu der Insel Oahú)   „       6,000
  Gehalt des Polizeirichters (Hilo der Insel Hawaii)     „       2,400
  Gehalt des Polizeirichters (Lahaina der Insel Maui)    „       2,000
  Gehalt des Polizeirichters (Wailúku der Insel Maui)    „       2,400
  Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Hilo der
      Insel Hawaii)                                      „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Puna der Insel Hawaii)   „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Kau der Insel Hawaii)    „       1,200
  Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Kona der
      Insel Hawaii)                                      „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Süd-Kohála der
      Insel Hawaii)                                      „         800
  demselben Bilance des ihm schuldigen Gehaltes          „          75
  Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Kohála der
      Insel Hawaii)                                      „       1,600
  Gehalt des Distriktsrichters (Süd-Kóna der
      Insel Hawaii)                                      „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Kamakuá der
      Insel Hawaii)                                      „       1,200
  Gehalt des Distriktsrichters (Honuaúla der
      Insel Hawaii)                                      „         800
                                              ------------------------
                                              Latus    Dollar   81,175

                                            Transport   Dollar   81,175
  Gehalt des Distriktsrichters (Makawaó der Insel Hawaii) „       1,200
  Gehalt des Distriktsrichters (Hana der Insel Hawaii)    „       1,000
  Gehalt des Distriktsrichters (der Insel Lanaï)          „         600
  Gehalt des Distriktsrichters (der Insel Molokai)        „       1,000
  Demselben für Reisekosten                               „          50
  Gehalt des Distriktsrichters (Ewa der Insel Oahú)       „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Waianae der Insel Oahú)   „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Waialúa der Insel Oahú)   „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Koólaúlóa der Insel Oahú) „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Koólaúpóko der Insel Oahú)„       1,200
  Gehalt des Distriktsrichters (Hanalae der Insel Kauai)  „       1,000
  Gehalt des Distriktsrichters (Kawaihau der Insel Kauai) „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Lihúe der Insel Kauai)    „       1,000
  Gehalt des Distriktsrichters (Kolóa der Insel Kauai)    „         800
  Gehalt des Distriktsrichters (Waiméa der Insel Kauai)   „         800
  Gehalt des Clerk des zweiten Gerichtsbezirkes           „         600
  Gehalt des Clerk des dritten Gerichtsbezirkes           „       1,000
  Gehalt des Clerk des vierten Gerichtsbezirkes           „         400
  Auslagen der „Supreme-court“                            „       4,000
  Auslagen für Zeugen in Criminal-Fällen laut
      Bewilligungen des präsidirenden Richters            „       1,500
  Auslagen des zweiten Gerichtsbezirkes                   „       2,800
  Auslagen des dritten Gerichtsbezirkes                   „       3,000
  Auslagen des vierten Gerichtsbezirkes                   „       1,200
                                                -----------------------
                                                Latus   Dollar  108,325

                                            Transport   Dollar  108,325
  Zum Ankauf von Gesetzbüchern                            „         500
  Schreibmaterial etc. der Gerichtshöfe                   „       1,500
  Für Uebersetzung und Druck der 4 Gesetzbände            „       5,000
  Gehalt des Clerk des Polizeigerichts in Honolulu        „       2,400
  Gehalt des chinesischen Dolmetschers und Uebersetzers   „       2,400
  Gehalt des Aufsehers des gerichtlichen Departements     „       2,000
                                                -----------------------
                                                 Summa  Dollar  122,125

~Departement der auswärtigen Angelegenheiten~.

  Gehalt des Ministers                                Dollar   12,000.--
  Gehalt des Sekretairs                                 „       6,000.--
  Auslagen für ausländische Agenten                     „       3,000.--
  Zur formellen Krönung des Königs                      „      10,000.--
  Zum Empfang ausländischer offizieller Gäste zur
    Krönung                                             „      20,000.--
  Auslagen für ausländische Gesandtschaften             „      25,000.--
  Dem ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
      Minister in Washington                            „      12,000.--
  Für ausserordentliche Ausgaben der Legation
      in Washington                                     „       5,000.--
  Zur Unterstützung und Rückkehr eingeborener
      Hawaiier aus dem Auslande                         „       1,500.--
  Botenlohn                                             „       1,000.--
  Zum Ankauf von Orden und Dekorationen                 „       4,000.--
  Zur Erziehung junger Hawaiier im Auslande             „      30,000.--
  Gehalte der Königlichen Garde                         „      38,901.50
  Unterstützung der Volontair-Compagnien                „      10,000.--
  Drillmanege                                           „       5,000.--
  Für das Hawaiier Musik-Orchester für
      Flaggen und Salutirungen                          „      33,365.--
                                              --------------------------
                                              Latus  Dollar   216,766.50

                                          Transport  Dollar   216,766.50

  Waffen und Uniformirungen                             „      20,000.--
  Zum Ankauf von Geschützen                             „      15,000.--
  Dem nationalen Museum                                 „       3,000.--
  Ankauf von Büchern für die Staatsbibliothek           „       3,000.--
  Gehalt des Bibliothekars und Curators des Museums     „       2,000.--
                                                ------------------------
                                                Summa  Dollar 259,766.50

~Departement des Innern.~

  Gehalt des Ministers                                Dollar   12,000.--
  Gehalt des Ober-Clerks                                „       6,000.--
  Gehalt des Clerks der Landbehörde                     „       3,600.--
  Gehalt des dritten Clerks des Departem.               „       3,600.--
  Gehalt des vierten Clerks des Departem.               „       2,400.--
  Gehalt des Gouverneurs der Insel Oahú                 „       3,600.--
  Gehalt des Gouverneurs der Insel Maui                 „       3,600.--
  Gehalt der Gouverneurin von Hawaii der
      Prinzessin Likelike                               „       3,600.--
  Gehalt des Gouverneurs der Insel Kauai                „       3,600.--
  Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Maui        „       1,600.--
  Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Kauai       „       1,000.--
  Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Hawaii      „       1,600.--
  Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Oahú        „       1,200.--
  Gehalt des Gefangenwärters des Oahú-Gefängnisses      „       3,600.--
  Gehalt der Aufseher des Gefängnisses                  „       7,000.--
  Gehalt des Superintendenten der Wasserwerke
      (zugleich Clerk des Marktes)                      „       3,000.--
  Gehalt des Clerk-Superintendenten der
      Wasserwerke                                       „       2,000.--
  Dem Markt von Wailúku auf der Insel Maui              „       2,000.--
                                              --------------------------
                                              Latus   Dollar   65,000.--

                                          Transport   Dollar   65,000.--
  Dem Markt von Hilo auf der Insel Hawaii               „       2,000.--
  Dem Civil-Ingenieur Gehalt                            „       8,000.--
  Gehalt des Superintendenten der öffentlichen Arbeiten „       6,000.--
  Reisekosten und zufällige Auslagen des Civilingenieurs
    (zugleich Superintendent der öffentlichen Arbeiten) „       1,500.--
  Gehalt des Generalpostmeisters                        „       8,000.--
  Gehalt der Clerks des Postamtes                       „      17,000.--
  Gehalt der Postmeister                                „      10,000.-
  Für besondere Vorfälle des Postamtes                  „       8,000--
  Für Postgeldanweisungen und Postbeförderung           „      38,000.-
  Für die Marine-Telephonstation                        „       1,500.--
  Dem Aufseher des Königl. Mausoleums                   „         600.--
  Für das Königl. Mausoleum                             „         250.--
  Dem Aufseher des Lunalíllo-Mausoleums                 „         500.--
  Dem Jacutar der Aliioláni-Halle                       „         960.--
  Den Boten des Departements                            „       2,000.--
  Feuerfeste Schränke für das Departement               „         600.--
  Für zufällige Auslagen des Departements               „       2,000.--
  Für zufällige Auslagen der Gouvernementsregierungen   „         500.--
  Bücher und Schreibmaterial derselben                  „         300.--
  Für Copien der Bücher der Landcommission              „       2,400.--
  Für Strassenreparaturen                               „      15,000.--
  Gehalt des Subrevisors der Strassen                   „      14,400.--
  Für Wege und Brücken im Reiche                        „     276,400.--
  Für Wegesteuern, und zwar zur Verwendung
      in den Distrikten, wo selbige collektirt worden   „      37,759.03
  Für die Ansiedelung der Aussätzigen auf der Insel
      Molokai                                           „      90,000.-
  Für den Wasserbedarf von Kalawaó                      „      10,000.--
  Staatsärzte und medizinische Behandlungen             „      50,000.--
  Allgemeine Ausgaben der Sanitätsbehörde               „      35,000.--
  Bau und Unterhalt der Hospitäler                      „      50,000.--
                                               -------------------------
                                               Latus  Dollar  743,669.03

                                          Transport   Dollar  743,669.03
  Reparaturen und Unterhalt der Quarantaine             „       2,500.--
  Zollhaus und Zollspeicher in Kahúluí                  „      15,000.--
  Zollhaus und Zollspeicher in Mahukóna                 „      15,000.--
  Zollhaus und Zollspeicher in Hilo                     „      15,000.--
  Unterhalt des Asyles für Geisteskranke                „      15,000.--
  Reparatur und Erweiterung desselben                   „       6,000.--
  Allgemeine Unterstützung des „Queens“-Hospitals       „      15,000.--
  Unterstützung der königlichen Hawaiischen
      Agrikulturgesellschaft                            „       5,000.--
  Zur Ermuthigung der Agrikultur                        „       5,000.--
  Zu Landmessungen im Reiche                            „      40,000.--
  Dem Kapioláni-Park                                    „       5,000.--
  Staatsdruckerei                                       „       4,000.--
  Für Sammeln, Drucken und Einbinden der Gesetze        „       5,000.--
  Uebersetzung und Druck der Arbeitgeber-
  und Arbeitnehmergesetze in die Hawaiier Sprache       „         125.--
  Unterhalt der Gefangenen                              „      60,000.--
  Dem Feuerwehrdepartement von Honolulu                 „      28,000.--
  Auslagen des Bureaus der Wasserwerke                  „       5,000.--
  Reparaturen und Erweiterungen der Wasserwerke         „      82,300.--
  Die laufenden Ausgaben der Dampfeinrichtungen
    derselben                                           „      15,000.--
  Für Anker und Baken der Häfen                         „      10,000.--
  Die Landung bei Honokaïa                              „       8,000.--
  Werft in Pelekunu                                     „         500.--
  Landung bei Hónomalíno                                „      10,000.--
  Landung bei Hónokaá                                   „      10,000.--
  Landung bei Kohólaléle                                „       7,000.--
  Landung bei Hónoápo                                   „       5,000.--
  Landung bei Holúaloá                                  „         500.--
  Landung bei Hóopulóa und Napoópoó                     „       1,000.--
  Landung bei Kailúa und Keaúhoú                        „       1,000.--
                                              --------------------------
                                              Latus  Dollar 1,134,594.03

                                          Transport  Dollar 1,134,594.03
  Werft bei Kaúnakákaï                                  „       3,000.--
  Werft bei Pukoó der Insel Molokai                     „       3,000.--
  Werft bei Kalaúpapá                                   „       1,000.--
  Landung bei Makéna                                    „       1,000.--
  Landung bei Heéia, (Oahu)                             „       1,000.--
  Werft bei Waïmanaló                                   „       1,000.--
  Landung bei Kahúluï                                   „       5,000.--
  Erweiterung der Werft von Hilo                        „       5,000.--
  Reparatur der Werft bei Kaálualú                      „       1,000.--
  Erweiterung der Werft Lahaïna                         „       4,000.--
  Brechwasser bei Pohoïkí                               „       5,000.--
  Landung bei Waïanae                                   „       2,000.--
  Allgemeine Reparaturen der übrigen Landungsplätze     „      10,000.--
  Werft von Hookéna                                     „       2,000.--
  Werft von Waiméa der Insel Kauai                      „       2,000.--
  Anschaffung neuer Austernnetze zum Baggern            „       8,000.--
  Werft von Muoléa, Hána                                „       3,000.--
  Zum Baggern mit Austernetzen des Hafens von Honolulu  „      15,000.--
  Landung bei Punahóa, Keánae, Nún, Hána auf der Insel
      Maui                                              „       2,100.--
  Reparaturen der Werfte in Honolulu                    „      20,000.--
  Reparaturen der Werfte bei Púnaluú                    „       1,500.--
  Füllungen bei Waïkahálulú                             „      15,000.--
  Vervollständigung des Leuchthauses am Barber-Point    „       3,000.--
  Reparaturen und laufende Ausgaben der Leuchthäuser    „       7,500.--
  Leuchthaus des South-Point auf der Insel Hawaii       „       1,000.--
  Reparaturen der Regierungsgebäude                     „      17,000.--
  Reparatur und Möblirung der Aliíoláni-Halle           „       3,000.--
                                             ---------------------------
                                             Latus   Dollar 1,276,694.03

                                          Transport  Dollar 1,276,694.03
  Reparaturen und Bauten der Gebäude der
      Polizeigerichte, für Behörden öffentlicher
      Arbeiten, der Wasserwerke, Steuerassessore etc.   „      35,000.--
  Kerosin-Lagerhaus                                     „       7,000.--
  Feuerfeste Bauten für die „Supreme court“
      und andere Gerichtshöfe                           „      15,000.--
  Bau und Reparaturen des „Court“-Hauses
      und der Arestzellen                               „      30,000.--
  Vollendung und Möblirung des neuen Palais             „      47,500.-
  Stallungen des neuen Palais                           „      15,000.--
  Zur Ermuthigung der Einwanderung und
      zur Wiederbevölkerung des Reiches                 „     500,000.--
  Die Núuanú-Palistrasse                                „      45,000.--
  Die Marineeisenbahn von Honolulu                      „      50,000.--
  Arthesische Brunnen für
      Nord-Kóna                   5,000
      Molokai                     5,000
      Makuá (Oahú)                5,000
  Arthesische Bohrungen          20,000 =               „      35,000.--
                                 --------
  Röhren für den Makiki-Brunnen                         „       3,000.--
  Ankauf des Grundes der Aliioláni-Halle                „       1,500.--
  Miethe für den Grund                                  „         200.--
  Miethe für Aienui                                     „       2,400.--
  Auslagen für Ausstellen von Grenzcertifikaten         „         200.--
  Auslagen bei Wahlen                                   „         500.--
  Vermehrung der Waschhäuser                            „       7,500.--
  Forstaufsicht, Baumschulen, Meliorationen
      des Landes und der öffentlichen Plätze
      für Baumschulen             8,000
      für Emma-Square             1,000
      für Thomas-Square           3,000 =               „      12,000.--
                                                   ---------------------
                                            Latus   Dollar  2,083,494.03

                                        Transport   Dollar  2,083,494.03
  Wegesteuer (bestimmte), zu verausgaben
      in den Distrikten, wo dieselben collektirt
      worden sind                                       „      86,000.--
  Entschädigung dem J. W. Kahulúna                      „          31.33
  Zum Ankauf eines antiken Federanzuges                 „       1,200.--
  Zum Ankauf von Lunalílo und Kekaúluohí                „         200.--
  Für chinesische Uebersetzungen                        „       4,000.--
                                              --------------------------
                                             Summa  Dollar  2,174,926.36

~Finanzdepartement.~

  Gehalt des Ministers                               Dollar    12,000.--
  Gehalt des Generalauditors                            „      10,000.--
  Gehalt des Registrators öffentlicher Rechnungen       „       6,000.--
  Gehalt des Generalcollektors                          „       8,000.--
  Gehalt des Generalcollektorsgehülfen                  „       5,000.--
  Gehalt des Clerks der statistischen Abtheilung        „       3,600.--
  Gehalt des zweiten Clerks derselben Abtheilung        „       3,000.--
  Gehalt des Controleurs                                „       3,000.--
  Gehalt des Cassirers                                  „       2,400.--
  Gehalt des Magazinhalters                             „       3,600.--
  Gehalt des Collektors für Kahúluí                     „       3,000.--
  Gehalt des Collektors für Mahukóna                    „       2,000.--
  Gehalt des Collektors für Hílo                        „       2,000.--
  Gehalt des Collektors für Kawaihae                    „         300.--
  Gehalt des Collektors für Kealakékuá                  „         100.--
  Gehalt des Collektors für Kolóa                       „         200.--
  Gehalt dem Dampfschiffwaaren-Haushalter               „       1,200.--
  Gehalt des Kerosinlager-Haushalters                   „         480.--
  Gehalt des Controleurs und Aufsehers im Hafen Kahúlui „       2,000.--
  Gehalt des Controleurs und Aufsehers im
      Hafen von Mahukóna                                „       1,200.--
  Gehalt des Controleurs und Aufsehers im
      Hafen von Hilo                                    „       1,200.--
                                              --------------------------
                                              Latus   Dollar   70,280.--

                                          Transport   Dollar   70,280.--
  Gehalt der Aufsehergehülfen letztbenannter Häfen      „      12,000.--
  Für zufällige Ausgaben des Zollhauses                 „       3,000.--
  Zollhausboot                                          „       1,200.--
  Gehalt der Steuerassessoren                           „      28,000.--
  Gehalt der Steuercollektoren                          „      26,000.--
  Gehalt der Steuerappellbehörden                       „       1,000.--
  Amortisation der Nationalschuld                       „      69,300.--
  Interessen der Nationalschuld                         „      65,000.--
  Hospitalfond (ungefähre Schätzung der Empfänge)       „      17,000.--
  Für zufällige Ausgaben des Finanzdepartements         „       3,000.--
  Für Druck der Depositionscertificate                  „       1,000.--
  Marken und Stempel                                    „         500.--
  Hundemarken                                           „         600.--
  Botenlohn                                             „       1,000.--
  Subsidium für Ocean-Dampferlinien                     „      50,000.--
  Subsidium für Dampfer zur zweimal im Monat
      stattfindenden Rundfahrt um die Insel Hawaii      „       2,000.--
  Rückgabe von aus Versehen empfangenen
      Steuermehrbeträgen                                „       1,500.--
  Für J. C. Merrill                                     „       1,500.--
                                             ---------------------------
                                             Summe   Dollar   353,880.--

~Departement des Generalrechtsanwalts.~

  Gehalt des Generalrechtsanwalts                       „      12,000.--
  Gehalt seines Clerks                                  „       5,000.--
  Gehalt des Ordnungsrichters („marshal“)               „       8,000.--
  Gehalt seines ersten Clerks                           „       2,400.--
  Gehalt seines zweiten Clerks                          „       1,200.--
  Gehalt des Sherifs der Insel Maui                     „       5,000.--
  Gehalt des Sherifs der Insel Hawaii                   „       5,000.--
  Gehalt des Sherifs der Insel Kauai                    „       4,000.--
  Gehalt des Clerks-Scherifs von Maui                   „       1,600.--
                                             --------------------------
                                             Latus  Dollar     44,200.--

                                        Transport   Dollar     44,200.--
  Gehalt des Clerks-Sherifs von Hawaii                  „       1,600.--
  Gehalt der Polizei der Insel Hawaii                   „      49,580.--
  Gehalt der Sherifsgehülfen und der Polizei
      der Insel Maui                                    „      32,360.--
  Gehalt der Ordnungsrichtergehülfen, Sherifsgehülfen
      und der Polizei von Oahú incl. der Lampenanzünder
      der Stadt Honolulu                                „      85,760.--
  Gehalt der Schriftsgehülfen und der Polizei
      der Insel Kauai                                   „      17,600.--
  Ausgaben zum Verhaften der Criminalverbrecher         „       5,000.--
  Zufällige Ausgaben                                    „       2,000.--
  Für Leichenbeschauungen                               „       1,200.--
  Criminal-Auslagen                                     „      20,000.--
  Für eine bewaffnete Truppe für die Inseln
      Maui, Kauai und Hawaii                            „      60,000.--
                                             ---------------------------
                                             Summa  Dollar    319,300.--

~Bureau des öffentlichen Unterrichts.~

  Gehalt des Generalinspectors                       Dollar     6,000.--
  Seine Reisekosten                                     „       1,000.--
  Gehalt des Clerk der Erziehungsbehörde                „       6,000.--
  Unterstützungen für Hawaiier und englische Schulen    „      75,000.--
  Unterstützung der Gemeindeschulen                     „      10,000.--
  Für die Schule des industriellen Reformatoriums       „      10,000.--
  Bau und Reparaturen der Schulhäuser                   „      10,000.--
  Unterstützung d. Boarding-Schule von Hilo             „       5,000.--
  Bau der Mädchenschule in Waïalua                      „      10,000.--
  Unterstützung der Makawaó-Schule                      „       2,000.--
  Für Schreibmaterialien und zufällige Auslagen
      des Bureaus                                       „         800.--
  Botenlohn                                             „       1,000.--
  Subsidium für das „Oahú-College“                      „         720.--
                                             ---------------------------
                                             Summa   Dollar   137,520.--

~Recapitulation.~

  Civil-Liste                           Summa Dollar     148,500.--
  Beständige Bewilligungen                „      „        21,800.--
  Legislatur und das „Privy“-Council      „      „        25,300.--
  Gerichtliches Departement               „      „       122,125.--
  Departement der auswärtigen
      Angelegenheiten                     „      „       259,766.50
  Departement des Innern                  „      „     2,174,925.36
  Departement der Finanzen                „      „       353,880.--
  Departement des Generalrechtsanwaltes   „      „       319,300.--
  Bureau des öffentlichen Unterrichtes    „      „       137,520.--
                               ------------------------------------
                               Summa Summarum Dollar   3,563,116.86

Gleichwie vorgehend übersetzter Wortlaut einiger Gesetze, einen
sprechenden Beweis der socialen Entwickelung des Reiches geben, so
soll folgende statistische Uebersicht einiger offiziell festgestellten
Angaben jährlicher Import- und Exportbeträge des Königreichs von 1848
bis incl. 1882, einen gleichfalls sprechenden Beweis der auffallend
gründlichen Entwicklung des Handels und der Produktivität des Landes
geben.

Es fehlen die Angaben einiger Jahre, die ich nicht erlangen konnte,
die fehlenden jedoch von 1868 bis 1878 und von 1862 bis 1868, sollen
im Allgemeinen eine progressive Zunahme erwiesen haben, daher die
fehlenden Feststellungen, dem Eindrucke des Ueberblickes keinen Einhalt
thun.

    Das Jahr 1848 ergab einen ~Import~ von    Dollar    605,618,73
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „      518,870.40
    Das Jahr 1851 ergab einen ~Import~ von       „    1,823,821.68
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „      691,931.49
    Die Jahre 1851 bis 1862 waren in
        stetem Wechsel.
    Das Jahr 1862 ergab einen ~Import~ von       „      998,239.67
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „      576,541.87
    Das Jahr 1868 ergab einen ~Import~  „        „    1,800,046.18
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „    1,898,215.63
    Das Jahr 1878 ergab einen ~Import~ von    Dollar  3,046,369.70
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „    3,548,471.84
    Das Jahr 1879 ergab einen ~Import~  „        „    3,742,978.39
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „    3,717,817.97
    Das Jahr 1881 ergab einen ~Import~  „        „    4,547,978.64
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „    6,855,436.56
    Das Jahr 1882 ergab einen ~Import~  „        „    4,974,510.01
     „    „    „    „     „   ~Export~  „        „    8,299,016.70

1883 den 12. Februar fand die formelle Krönung des Königs Kalakaua
statt. Das schmucke neue „Jolani“-Palais, obgleich noch unvollendet --
zu dieser Festlichkeit jedoch glanzvoll geschmückt -- wurde zur ersten
formellen Krönung eines Königs von Hawaii benutzt.

Das Palais heisst „Jolani“ und bedeutet „Aufgang zum Himmel“ und soll,
wie man sagt, unter die schönsten und wohnlichsten Palais gezählt
zu werden das Recht haben, wird aber bis zu seiner Vollendung 1/2
Million Dollar, vielleicht noch mehr gekostet haben. Es ist für das
kleine Königreich zu prunkvoll erbaut; doch auch im Kleinen findet
sich oft Grosses. Einen Beweis hierzu hat der so auffallend sich
entwickelnde Export des Inselreichs gezeigt. Daher wird vielleicht
dieses glanzvolle Palais zu noch auffallenderer Entwicklung des Reiches
dienen und sozusagen, das Land anspornen, durch eine noch effektvollere
Produktivität, sich zum Glanzpunkt seines königlichen Palastes zu
erheben und die bestehende Differenz auszugleichen.

Die Krönung des Königs Kalakaua, des 7. Königs des Inselreiches, fand
unter einem 25 Fuss im Durchmesser octogonalen Pavillon statt, der
dem Palais gegenüber zu diesem Zwecke erbaut und mit den Namenszügen
der seither regierenden Könige von Hawaii, Palmenzweigen, Fahnen
und Standarten verschiedener Länder, Kränzen, Blumen und Bänder
geschmückt war. Die Krönung fand mit allen gebräuchlichen Ceremonien
anderer Länder und einigen nationalen Gebräuchen, in Gegenwart einer
zahlreichen und zwar enthusiasmirten Menge der Bewohner der Inseln und
ausländischer Gäste und unter dem Donner der „Salute“ seitens der
Schiffe im Hafen und der Geschütze auf dem Lande statt.

1883 den 14. Februar wurde das Standbild Kamehámehás I. gegenüber
der „Alliiolani“-Halle in Gegenwart des Königs und einer zahlreichen
Versammlung und unter dem gediegenen Vortrage der Rede des Ministers
Gipson und des Ministers Kapéna, unter den vollendeten Klängen des
nationalen Orchesters unter der vortrefflichen Leitung des berühmten
Herrn Berger und unter den begeisterten Hochrufen der Bevölkerung,
enthüllt.

1883 den 24. Mai starb in Kailúa auf der Insel Hawaii die Letzte der
Nachkommen Kamehámehás I., die Grosstochter desselben, die Schwester
der Könige Kamehámehá IV. und V., Ihre Hoheit Ruth Keelikoláni. Sie war
den 9. Februar 1818 geboren.

Die bisherige Regierungszeit des Königs Kalakaua -- vom Tage seiner
Thronbesteigung an gerechnet bis zur Gegenwart -- war und ist reich
an administrativen und organisatorischen Eventualitäten und höchst
rühmlich in der Entwickelung des Landes, jedoch glücklicherweise für
das Land arm an lärmschlagenden politischen Ereignissen; sogar das
unruhige vulkanische Element der Inseln war gleichwie gebannt ruhig
geblieben und half seinerseits -- natürlich ohne es zu wollen -- der
ruhigen Entwicklung des Landes. Ich schliesse mich daher der Ruhe an
und beende meine Arbeit mit einer Charakteristik des gegenwärtigen
Königs von Hawaii und seiner Regierungsweise.

König Kalakaua ist von mittlerer Grösse, starkem Schulterbau,
sehr angenehmen, ausdrucksvollen Gesichtszügen der sogenannten
„polynesischen“ Race, mit einem höchst lebendigen, prüfenden Auge
und tiefbraunem Teint. Ein stets wohlwollendes, herzliches Benehmen
spricht aus seinem ganzen Wesen, welches frei von allem Stolz, von
jeglicher überragen wollender Geberde ist. Eine freie selbstbewusste
Zwanglosigkeit verleiht ihm alle Eigenschaften eines Gentlemans. Sein
ganzes Auftreten ist einfach, seine Toilette im Einfachen gewählt
und am liebsten weiss. Die Schmucksachen, die er trägt, sind kaum
bemerkbar, aber geschmackvoll. Der englischen Sprache ist er aus dem
Grunde (amerikanisch) mächtig. Wohl unterrichtet in den allgemeinen,
den politischen und militärischen Wissenschaften, ist er der Verfechter
und schaffende Geist der nationalen Erziehung und der Lehranstalten in
seinem Reiche. Selbst Musiker und Freund und Kenner der Musik, wirkt er
mit allen Kräften dahin, die Talente seiner für Poesie und Musik höchst
empfänglichen Nation zu entwickeln und hat hierin glanzvolle Resultate
erzielt; seine nur aus Eingeborenen bestehende Militärkapelle unter der
Leitung eines deutschen hervorragenden Musikers, Herrn Berger, ist eine
überraschend vorzügliche in ihren Leistungen. Freund des gemüthlichen
gesellschaftlichen Verkehres, sittlich, Feind des Uebermasses, Freund
des regelmässigen Lebens, kann er nicht nur jedem seiner Unterthanen,
sondern Jedermann als Beispiel dienen. Ausgestattet mit einer
vollendeten Gabe das Gute vom Schlechten zu unterscheiden, energisch,
wo er glaubt, für das Wohl seines Landes und Volkes auftreten zu
müssen, gütig und nachgiebig, wenn er der Ueberzeugung ist, dass es
nicht schaden kann, bildet er -- glaube ich behaupten zu dürfen --
durch diese Eigenschaften das Modell eines constitutionellen Monarchen.

Der Charakter Sr. Majestät Kalakaua I. ist der eines energischen
Staatsmannes, verbunden mit dem eines klugen, ruhigen Geschäftsmannes
und demjenigen eines wahren Philanthropen. Nicht den Schein sucht sein
dem Lande wohlwollender Geist, nicht den Ruhm seine hervorragende
Handlung, sondern nur vortheilhafte Resultate für das Wohl seines
Landes. In seiner Regierungsweise ist er ein treu constitutioneller
König und hat es verstanden, trotz der Constitution und ohne in
irgend einer Weise die ihm von der Constitution gestellten Grenzen
seiner Machtbefugniss zu überschreiten, mit fester Hand die Zügel
der Regierung selbst zu führen und zugleich treu dem Leitfaden der
Constitution zu folgen. Er hat es verstanden, fast unbemerkt zum
Erstaunen Vieler, den bei Beginn seiner Regierung regen Geist, einer
dem Wohle des Landes drohenden Opposition zu verscheuchen, indem
er sich mit thatkräftigen, pflichttreuen Männern umgeben hatte,
die ihm halfen, für das Wohl seines Landes und seiner Nation und
nicht nur allein für das Wohl gewisser Bürger und Ansiedler fremder
Nationalitäten -- wie es früher der Zwang erheischte -- zu regieren.
Das Hauptstreben seiner Regierung liegt gegenwärtig in der Entwickelung
des Wohlstandes des Landes und namentlich in der Wiederbevölkerung der
Inseln.

Mit dem aufrichtigen Wunsche, dass der König Kalakaua zur Erfüllung
seiner sich gestellten Aufgaben sich eines langen Lebens zu erfreuen
habe, schliesse ich mit den Worten: Glücklich ist der Staat, dessen
König gerecht und weise ist!

    Druck von W. Schuwardt & Co. (H. Hallberg), Leipzig.

    Verlag der K. Hofbuchhandlung Wilhelm Friedrich in Leipzig.

    +A. E. Freiherr von Nordenskiöld+
    und seine Entdeckungsreisen
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    Geschichte der Weltlitteratur in Einzeldarstellungen.

    Bd.   I.  +Geschichte der französischen Litteratur+ von _Eduard
              Engel_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 7.50, gbd. _M_ 9.--.

     „   II.  +Geschichte der polnischen Litteratur+ von _Heinrich
              Nitschmann_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 7.50, gbd. _M_ 9.--.

     „  III.  +Geschichte der italienischen Litteratur+ von _C. M.
              Sauer_, gr. 8°. eleg. br. _M_ 9.--, gbd. _M_ 10.50.

     „   IV.  +Geschichte der englischen Litteratur+ von _Eduard
              Engel_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 10.--, gbd. _M_ 11.50.

     „    V.  +Geschichte der deutschen Litteratur+ von _Franz Hirsch_.
              1. Abthlg. ~Das Mittelalter~. gr. 8°. eleg. br. _M_ 5.00,
              gbd. _M_ 7.--.

     „   VI.  2. Abthlg. +Geschichte der neugriechischen Litteratur+
              von _A. R. Rangabé_ u. _Daniel Sanders_. gr. 8°. eleg.
              br. _M_ 3.--, gbd. _M_ 4.50.






End of Project Gutenberg's Die Sandwich-Inseln, by Reinhold Anrep-Elmpt

*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 49896 ***