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diff --git a/3061-0.txt b/3061-0.txt new file mode 100644 index 0000000..4d83050 --- /dev/null +++ b/3061-0.txt @@ -0,0 +1,10361 @@ +The Project Gutenberg EBook of Römische Geschichte Book 2 by Theodor Mommsen + +This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most +other parts of the world at no cost and with almost no restrictions +whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of +the Project Gutenberg License included with this eBook or online at +www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have +to check the laws of the country where you are located before using this ebook. + +Title: Römische Geschichte Book 2 + +Author: Theodor Mommsen + +Release Date: February, 2002 [Etext #3061] +[Most recently updated: January 15, 2020] + +Language: German + +Character set encoding: UTF-8 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE *** + + + + +Römische Geschichte + +Zweites Buch +Von der Abschaffung des römischen Königtums bis zur Einigung Italiens + +von Theodor Mommsen + +The following e-text of Mommsen’s Roemische Geschichte contains some +(ancient) Greek quotations. The character set used for those quotations is a +modern Greek character set. Therefore, aspirations are not marked in Greek +words, nor is there any differentiation between the different accents of +ancient Greek and the subscript iotas are missing as well. + +Contents + + Zweites Buch—Von der Abschaffung des römischen Königtums bis zur Einigung Italiens + Kapitel I. Änderung der Verfassung. Beschränkung der Magistratsgewalt. + Kapitel II. Das Volkstribunat und die Dezemvirn + Kapitel III. Die Ausgleichung der Stände und die neue Aristokratie + Kapitel IV. Sturz der etruskischen Macht. Die Kelten. + Kapitel V. Die Unterwerfung der Latiner und Kampaner unter Rom + Kapitel VI. Die Italiker gegen Rom + Kapitel VII. König Pyrrhos gegen Rom und die Einigung Italiens + Kapitel VIII. Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalität + Kapitel IX. Kunst und Wissenschaft + + + + +Zweites Buch +Von der Abschaffung des römischen Königtums bis zur Einigung Italiens + + +— δεί ουκ εκπλήττειν τόν συγγράφεα τερατευόμενον διά τής ιστορίας τούς +εντυγχάνοντας. + +— der Historiker soll seine Leser nicht durch Schauergeschichten in +Erschuetterung versetzen. + +Polybios + + + + +KAPITEL I. +Änderung der Verfassung. Beschränkung der Magistratsgewalt. + + +Der strenge Begriff der Einheit und Allgewalt der Gemeinde in allen +Gemeindeangelegenheiten, dieser Schwerpunkt der italischen +Verfassungen, legte in die Haende des einzigen, auf Lebenszeit +ernannten Vorstehers eine furchtbare Gewalt, die wohl der Landesfeind +empfand, aber nicht minder schwer der Buerger. Missbrauch und Druck +konnte nicht ausbleiben, und hiervon die notwendige Folge waren +Bestrebungen, jene Gewalt zu mindern. Aber das ist das Grossartige in +diesen roemischen Reformversuchen und Revolutionen, dass man nie +unternimmt, weder die Gemeinde als solche zu beschraenken noch auch nur +sie entsprechender Organe zu berauben, dass nie die sogenannten +natuerlichen Rechte des einzelnen gegen die Gemeinde geltend gemacht +werden, sondern dass der ganze Sturm sich richtet gegen die Form der +Gemeindevertretung. Nicht Begrenzung der Staats-, sondern Begrenzung +der Beamtenmacht ist der Ruf der roemischen Fortschrittspartei von den +Zeiten der Tarquinier bis auf die der Gracchen; und auch dabei vergisst +man nie, dass das Volk nicht regieren, sondern regiert werden soll. + +Dieser Kampf bewegt sich innerhalb der Buergerschaft. Ihm zur Seite +entwickelt sich eine andere Bewegung: der Ruf der Nichtbuerger um +politische Gleichberechtigung. Dahin gehoeren die Agitationen der +Plebejer, der Latiner, der Italiker, der Freigelassenen, welche alle, +mochten sie Buerger genannt werden, wie die Plebejer und die +Freigelassenen, oder nicht, wie die Latiner und die Italiker, +politische Gleichheit entbehrten und begehrten. + +Ein dritter Gegensatz ist noch allgemeinerer Art: der der Vermoegenden +und der Armen, insbesondere der aus dem Besitz gedraengten oder in +demselben gefaehrdeten Besitzer. Die rechtlichen und politischen +Verhaeltnisse Roms veranlassten die Entstehung zahlreicher +Bauernwirtschaften teils kleiner Eigentuemer, die von der Gnade des +Kapital-, teils kleiner Zeitpaechter, die von der Gnade des Grundherrn +abhingen, und beraubten vielfach einzelne wie ganze Gemeinden des +Grundbesitzes, ohne die persoenliche Freiheit anzugreifen. Dadurch ward +das ackerbauende Proletariat schon so frueh maechtig, dass es +wesentlich in die Schicksale der Gemeinde eingreifen konnte. Das +staedtische Proletariat gewann erst in weit spaeterer Zeit politische +Bedeutung. + +In diesen Gegensaetzen bewegte sich die innere Geschichte Roms und +vermutlich nicht minder die uns gaenzlich verlorene der uebrigen +italischen Gemeinden. Die politische Bewegung innerhalb der +vollberechtigten Buergerschaft, der Krieg der Ausgeschlossenen und der +Ausschliessenden, die sozialen Konflikte der Besitzenden und der +Besitzlosen, so mannigfaltig sie sich durchkreuzen und +ineinanderschlingen und oft seltsame Allianzen herbeifuehren, sind +dennoch wesentlich und von Grund aus verschieden. + +Da die Servianische Reform, welche den Insassen in militaerischer +Hinsicht dem Buerger gleichstellte, mehr aus administrativen +Ruecksichten als aus einer politischen Parteitendenz hervorgegangen zu +sein scheint, so darf als der erste dieser Gegensaetze, der zu inneren +Krisen und Verfassungsaenderungen fuehrte, derjenige betrachtet werden, +der auf die Beschraenkung der Magistratur hinarbeitet. Der frueheste +Erfolg dieser aeltesten roemischen Opposition besteht in der +Abschaffung der Lebenslaenglichkeit der Gemeindevorsteherschaft, das +heisst in der Abschaffung des Koenigtums. Wie notwendig diese in der +natuerlichen Entwicklung der Dinge lag, dafuer ist der schlagendste +Beweis, dass dieselbe Verfassungsaenderung in dem ganzen Kreise der +italisch-griechischen Welt in analoger Weise vor sich gegangen ist. +Nicht bloss in Rom, sondern gerade ebenso bei den uebrigen Latinern +sowie bei den Sabellern, Etruskern und Apulern, ueberhaupt in +saemtlichen italischen Gemeinden finden wir, wie in den griechischen, +in spaeterer Zeit die alten lebenslaenglichen durch Jahresherrscher +ersetzt. Fuer den lucanischen Gau ist es bezeugt, dass er im Frieden +sich demokratisch regierte und nur fuer den Krieg die Magistrate einen +Koenig, das heisst einen dem roemischen Diktator aehnlichen Beamten +bestellten; die sabellischen Stadtgemeinden, zum Beispiel die von Capua +und Pompeii, gehorchten gleichfalls spaeterhin einem jaehrlich +wechselnden “Gemeindebesorger” (medix tuticus), und aehnliche +Institutionen moegen wir auch bei den uebrigen Volks- und +Stadtgemeinden Italiens voraussetzen. Es bedarf hiernach keiner +Erklaerung, aus welchen Gruenden in Rom die Konsuln an die Stelle der +Koenige getreten sind; der Organismus der alten griechischen und +italischen Politie entwickelt vielmehr die Beschraenkung der +lebenslaenglichen Gemeindevorstandschaft auf eine kuerzere, +meistenteils jaehrige Frist mit einer gewissen Naturnotwendigkeit aus +sich selber. So einfach indes die Ursache dieser Veraenderung ist, so +mannigfaltig konnten die Anlaesse sein; man mochte nach dem Tode des +lebenslaenglichen Herrn beschliessen keinen solchen wieder zu +erwaehlen, wie nach Romulus’ Tode der roemische Senat versucht haben +soll; oder der Herr mochte freiwillig abdanken, was angeblich Koenig +Servius Tullius beabsichtigt hat; oder das Volk mochte gegen einen +tyrannischen Regenten aufstehen und ihn vertreiben, wie dies das Ende +des roemischen Koenigtums war. Denn mag die Geschichte der Vertreibung +des letzten Tarquinius, “des Uebermuetigen”, auch noch so sehr in +Anekdoten ein- und zur Novelle ausgesponnen sein, so ist doch an den +Grundzuegen nicht zu zweifeln. Dass der Koenig es unterliess den Senat +zu befragen und zu ergaenzen, dass er Todesurteile und Konfiskationen +ohne Zuziehung von Ratmaennern aussprach, dass er in seinen Speichern +ungeheure Kornvorraete aufhaeufte und den Buergern Kriegsarbeit und +Handdienste ueber die Gebuehr ansann, bezeichnet die Ueberlieferung in +glaublicher Weise als die Ursachen der Empoerung; von der Erbitterung +des Volkes zeugt das foermliche Geloebnis, das dasselbe Mann fuer Mann +fuer sich und seine Nachkommen ablegte, fortan keinen Koenig mehr zu +dulden, und der blinde Hass, der seitdem an den Namen des Koenigs sich +anknuepfte, vor allem aber die Verfuegung, dass der “Opferkoenig”, den +man kreieren zu muessen glaubte, damit nicht die Goetter den gewohnten +Vermittler vermissten, kein weiteres Amt solle bekleiden koennen und +also dieser zwar der erste, aber auch der ohnmaechtigste Mann im +roemischen Gemeindewesen ward. Mit dem letzten Koenig wurde sein ganzes +Geschlecht verbannt - ein Beweis, welche Geschlossenheit damals noch +die gentilizischen Verbindungen hatten. Die Tarquinier siedelten darauf +ueber nach Caere, vielleicht ihrer alten Heimat, wo ihr Geschlechtsgrab +kuerzlich aufgedeckt worden ist. An die Stelle aber des einen +lebenslaenglichen traten zwei jaehrige Herrscher an die Spitze der +roemischen Gemeinde. + +Dies ist alles, was historisch ueber dies wichtige Ereignis als sicher +angesehen werden kann ^1. Dass in einer grossen weitherrschenden +Gemeinde, wie die roemische war, die koenigliche Gewalt, namentlich +wenn sie durch mehrere Generationen bei demselben Geschlechte gewesen, +widerstandsfaehiger und der Kampf also lebhafter war als in den +kleineren Staaten, ist begreiflich; aber auf eine Einmischung +auswaertiger Staaten in denselben deutet keine sichere Spur. Der grosse +Krieg mit Etrurien, der uebrigens wohl nur durch chronologische +Verwirrung in den roemischen Jahrbuechern so nahe an die Vertreibung +der Tarquinier gerueckt ist, kann nicht als eine Intervention Etruriens +zu Gunsten eines in Rom beeintraechtigten Landsmannes angesehen werden, +aus dem sehr zureichenden Grunde, dass die Etrusker trotz des +vollstaendigen Sieges doch weder das roemische Koenigtum +wiederhergestellt noch auch nur die Tarquinier zurueckgefuehrt haben. + +——————————————————————— + +^1 Die bekannte Fabel richtet groesstenteils sich selbst; zum guten +Teil ist sie aus Beinamenerklaerung (Brutus, Poplicola, Scaevola) +herausgesponnen. Aber sogar die scheinbar geschichtlichen Bestandteile +derselben zeigen bei genauerer Erwaegung sich als erfunden. Dahin +gehoert, dass Brutus Reiterhauptmann (tribunus celerum) gewesen und als +solcher den Volksschluss ueber die Vertreibung der Tarquinier beantragt +haben soll; denn es ist nach der roemischen Verfassung ganz unmoeglich, +dass ein blosser Offizier das Recht gehabt habe, die Kurien zu berufen. +Offenbar ist diese ganze Angabe zum Zweck der Herstellung eines +Rechtsbodens fuer die roemische Republik ersonnen, und recht schlecht +ersonnen, indem dabei der tribunus celerum mit dem ganz verschiedenen +magister equitum verwechselt und dann das dem letzteren kraft seines +praetorischen Ranges zustehende Recht, die Zenturien zu berufen, auf +die Kurienversammlung bezogen ward. + +——————————————————————— + +Sind wir ueber den historischen Zusammenhang dieses wichtigen +Ereignisses im Dunkeln, so liegt dagegen zum Glueck klar vor, worin die +Verfassungsaenderung bestand. Die Koenigsgewalt ward keineswegs +abgeschafft, wie schon das beweist, dass in der Vakanz nach wie vor der +“Zwischenkoenig” eintrat; es traten nur an die Stelle des einen +lebenslaenglichen zwei Jahreskoenige, die sich Feldherren (praetores) +oder Richter (iudices) oder auch bloss Kollegen (consules) ^2 nannten. +Es sind die Prinzipien der Kollegialitaet und der Annuitaet, die die +Republik und das Koenigtum unterscheiden und die hier zuerst uns +entgegentreten. + +—————————————————— + +^2 Consules sind die zusammen Springenden oder Tanzenden, wie praesul +der Vorspringen exul der Ausspringer (ο εκπεσών), insula der Einsprung, +zunaechst der ins Meer gefallene Felsblock. + +—————————————————— + +Dasjenige der Kollegialitaet, dem der dritte spaeterhin gangbarste Name +der Jahreskoenige entlehnt war, erscheint hier in einer ganz +eigentuemlichen Gestalt. Nicht den beiden Beamten zusammen ward die +hoechste Macht uebertragen, sondern es hatte und uebte sie jeder Konsul +fuer sich so voll und ganz, wie der Koenig sie gehabt und geuebt hatte. +Es geht dies so weit, dass von den beiden Kollegen nicht etwa der eine +die Rechtspflege, der andere den Heerbefehl uebernahm, sondern sie +ebenso gleichzeitig in der Stadt Recht sprachen wie zusammen zum Heere +abgingen; im Falle der Kollision entschied ein nach Monaten oder Tagen +bemessener Turnus. Allerdings konnte daneben, wenigstens im +militaerischen Oberbefehl, eine gewisse Kompetenzteilung wohl von +Anfang an stattfinden, beispielsweise der eine Konsul gegen die Aequer, +der andere gegen die Volsker ausruecken; aber sie hatte in keiner Weise +bindende Kraft und jedem der Kollegen stand es rechtlich frei, in den +Amtskreis des andern zu jeder Zeit ueberzugreifen. Wo also die hoechste +Gewalt der hoechsten Gewalt entgegentrat und der eine Kollege das +verbot, was der andere befahl, hoben die konsularischen Machtworte +einander auf. Diese eigentuemlich wenn nicht roemische, so doch +latinische Institution konkurrierender hoechster Gewalt, die im +roemischen Gemeinwesen sich im ganzen genommen praktisch bewaehrt hat, +zu der es aber schwer sein wird, in einem andern groesseren Staat eine +Parallele zu finden, ist offenbar hervorgegangen aus dem Bestreben, die +koenigliche Macht in rechtlich ungeschmaelerter Fuelle festzuhalten und +darum das Koenigsamt nicht etwa zu teilen oder von einem Individuum auf +ein Kollegium zu uebertragen, sondern lediglich es zu verdoppeln und +damit, wo es noetig war, es durch sich selber zu vernichten. + +Fuer die Befristung gab das aeltere fuenftaegige Zwischenkoenigtum +einen rechtlichen Anhalt. Die ordentlichen Gemeindevorsteher wurden +verpflichtet, nicht laenger als ein Jahr, von dem Tage ihres +Amtsantritts an gerechnet ^3, im Amte zu bleiben und hoerten, wie der +Interrex mit Ablauf der fuenf Tage, so mit Ablauf des Jahres vor. +Rechts wegen auf, Beamte zu sein. Durch diese Befristung des hoechsten +Amtes ging die tatsaechliche Unverantwortlichkeit des Koenigs fuer den +Konsul verloren. Zwar hatte auch der Koenig von jeher in dem roemischen +Gemeinwesen unter, nicht ueber dem Gesetz gestanden; allein da nach +roemischer Auffassung der hoechste Richter nicht bei sich selbst +belangt werden durfte, hatte er wohl ein Verbrechen begehen koennen, +aber ein Gericht und eine Strafe gab es fuer ihn nicht. Den Konsul +dagegen schuetzte, wenn er Mord oder Landesverrat beging, sein Amt +auch, aber nur, solange es waehrte; nach seinem Ruecktritt unterlag er +dem gewoehnlichen Strafgericht wie jeder andere Buerger. + +—————————————————————————- + +^3 Der Antrittstag fiel mit dem Jahresanfang (1. Maerz) nicht zusammen +und war ueberhaupt nicht fest. Nach diesem richtete sich der +Ruecktrittstag, ausgenommen, wenn ein Konsul ausdruecklich anstatt +eines ausgefallenen gewaehlt war (consul suffectus), wo er in die +Rechte und also auch in die Frist des Ausgefallenen eintrat. Doch sind +diese Ersatzkonsuln in aelterer Zeit nur vorgekommen, wenn bloss der +eine der Konsuln weggefallen war; Kollegien von Ersatzkonsuln begegnen +erst in der spaeteren Republik. Regelmaessig bestand also das Amtsjahr +eines Konsuls aus den ungleichen Haelften zweier buergerlicher Jahre. + +————————————————————————— + +Zu diesen hauptsaechlichen und prinzipiellen Aenderungen kamen andere +untergeordnete und mehr aeusserliche, aber doch auch teilweise tief +eingreifende Beschraenkungen hinzu. Das Recht des Koenigs, seine Aecker +durch Buergerfronden zu bestellen, und das besondere Schutzverhaeltnis, +in welchem die Insassenschaft zu dem Koenig gestanden haben muss, +fielen mit der Lebenslaenglichkeit des Amtes von selber. + +Hatte ferner im Kriminalprozess sowie bei Bussen und Leibesstrafen +bisher dem Koenig nicht bloss Untersuchung und Entscheidung der Sache +zugestanden, sondern auch die Entscheidung darueber, ob der Verurteilte +den Gnadenweg betreten duerfe oder nicht, so bestimmte jetzt das +Valerische Gesetz (Jahr 245 Roms 500), dass der Konsul der Provokation +des Verurteilten stattgeben muesse, wenn auf Todes- oder Leibesstrafe +nicht nach Kriegsrecht erkannt war; was durch ein spaeteres Gesetz +(unbestimmter Zeit, aber vor dem Jahre 303 451 erlassen) auf schwere +Vermoegensbussen ausgedehnt ward. Zum Zeichen dessen legten die +konsularischen Liktoren, wo der Konsul als Richter, nicht als Feldherr +auftrat, die Beile ab, die sie bisher kraft des ihrem Herrn zustehenden +Blutbannes gefuehrt hatten. Indes drohte dem Beamten, der der +Provokation nicht ihren Lauf liess, das Gesetz nichts anderes als die +Infamie, die nach damaligen Verhaeltnissen im wesentlichen nichts war +als ein sittlicher Makel und hoechstens zur Folge hatte, dass das +Zeugnis des Ehrlosen nicht mehr galt. Auch hier liegt dieselbe +Anschauung zu Grunde, dass es rechtlich unmoeglich ist, die alte +Koenigsgewalt zu schmaelern und die infolge der Revolution dem Inhaber +der hoechsten Gemeindegewalt gesetzten Schranken streng genommen nur +einen tatsaechlichen und sittlichen Wert haben. Wenn also der Konsul +innerhalb der alten koeniglichen Kompetenz handelt, so kann er damit +wohl ein Unrecht, aber kein Verbrechen begehen und unterliegt also +deswegen dem Strafrichter nicht. + +Eine in der Tendenz aehnliche Beschraenkung fand statt in der +Zivilgerichtsbarkeit; denn wahrscheinlich wurde den Konsuln gleich mit +ihrem Eintritt das Recht genommen, einen Rechtshandel unter Privaten +nach ihrem Ermessen zu entscheiden. + +Die Umgestaltung des Kriminal- wie des Zivilprozesses stand in +Verbindung mit einer allgemeinen Anordnung hinsichtlich der +Uebertragung der Amtsgewalt auf Stellvertreter oder Nachfolger. Hatte +dem Koenig die Ernennung von Stellvertretern unbeschraenkt frei, aber +nie fuer ihn ein Zwang dazu bestanden, so haben die Konsuln das Recht +der Gewaltuebertragung in wesentlich anderer Weise geuebt. Zwar die +Regel, dass wenn der hoechste Beamte die Stadt verliess, er fuer die +Rechtspflege daselbst einen Vogt zu bestellen habe, blieb auch fuer die +Konsuln in Kraft, und nicht einmal die Kollegialitaet ward auf die +Stellvertretung erstreckt, vielmehr diese Bestellung demjenigen Konsul +auferlegt, welcher zuletzt die Stadt verliess. Aber das +Mandierungsrecht fuer die Zeit, wo die Konsuln in der Stadt verweilten, +wurde wahrscheinlich gleich bei der Einfuehrung dieses Amtes dadurch +beschraenkt, dass dem Konsul das Mandieren fuer bestimmte Faelle +vorgeschrieben, fuer alle Faelle dagegen, wo dies nicht geschehen war, +untersagt ward. Nach diesem Grundsatz ward, wie gesagt, das gesamte +Gerichtswesen geordnet. Der Konsul konnte allerdings die +Kriminalgerichtsbarkeit auch im Kapitalprozess in der Weise ausueben, +dass er seinen Spruch der Gemeinde vorlegte und diese ihn dann +bestaetigte oder verwarf; aber er hat dies Recht, soviel wir sehen, nie +geuebt, vielleicht bald nicht mehr ueben duerfen und vielleicht nur da +ein Kriminalurteil gefaellt, wo aus irgendeinem Grunde die Berufung an +die Gemeinde ausgeschlossen war. Man vermied den unmittelbaren Konflikt +zwischen dem hoechsten Gemeindebeamten und der Gemeinde selbst und +ordnete den Kriminalprozess vielmehr in der Weise, dass das hoechste +Gemeindeamt nur der Idee nach kompetent blieb, aber immer handelte +durch notwendige, wenn auch von ihm bestellte Vertreter. Es sind dies +die beiden nicht staendigen Urteilsprecher fuer Empoerung und +Hochverrat (duoviri perduellionis) und die zwei staendigen Mordspuerer, +die quaestores parricidii. Aehnliches mag vielleicht in der Koenigszeit +da vorgekommen sein, wo der Koenig sich in solchen Prozessen vertreten +liess; aber die Staendigkeit der letzteren Institution und das in +beiden durchgefuehrte Kollegialitaetsprinzip gehoeren auf jeden Fall +der Republik an. Die letztere Einrichtung ist auch insofern von grosser +Wichtigkeit geworden, als damit zum erstenmal neben die zwei staendigen +Oberbeamten zwei Gehilfen traten, die jeder Oberbeamte bei seinem +Amtsantritt ernannte und die folgerecht auch bei seinem Ruecktritt mit +ihm abtraten, deren Stellung also wie das Oberamt selbst nach den +Prinzipien der Staendigkeit, der Kollegialitaet und der Annuitaet +geordnet war. Es ist das zwar noch nicht die niedere Magistratur +selbst, wenigstens nicht in dem Sinne, den die Republik mit der +magistratischen Stellung verbindet, insofern die Kommissarien nicht aus +der Wahl der Gemeinde hervorgehen; wohl aber ist dies der Ausgangspunkt +der spaeter so mannigfaltig entwickelten Institution der Unterbeamten +geworden. + +In aehnlichem Sinne wurde die Entscheidung im Zivilprozess dem Oberamt +entzogen, indem das Recht des Koenigs, einen einzelnen Prozess zur +Entscheidung einem Stellvertreter zu uebertragen, umgewandelt ward in +die Pflicht des Konsuls, nach Feststellung der Parteilegitimation und +des Gegenstandes der Klage dieselbe zur Erledigung an einen von ihm +auszuwaehlenden und von ihm zu instruierenden Privatmann zu verweisen. + +In gleicher Weise wurde den Konsuln die wichtige Verwaltung des +Staatsschatzes und des Staatsarchivs zwar gelassen, aber doch +wahrscheinlich sofort, mindestens sehr frueh, ihnen dabei staendige +Gehilfen und zwar eben jene Quaestoren zugeordnet, welche ihnen +freilich in dieser Taetigkeit unbedingt zu gehorchen hatten, ohne deren +Vorwissen und Mitwirkung aber doch die Konsuln nicht handeln konnten. +Wo dagegen solche Vorschriften nicht bestanden, musste der +Gemeindevorstand in der Hauptstadt persoenlich eingreifen; wie denn zum +Beispiel bei der Einleitung des Prozesses er sich unter keinen +Umstaenden vertreten lassen kann. + +Diese zwiefache Fesselung des konsularischen Mandierungsrechts bestand +fuer das staedtische Regiment, zunaechst fuer die Rechtspflege und die +Kassenverwaltung. Als Oberfeldherr behielt der Konsul dagegen das +Uebertragungsrecht aller oder einzelner ihm obliegender Geschaefte. +Diese verschiedene Behandlung der buergerlichen und der militaerischen +Gewaltuebertragung ist die Ursache geworden, weshalb innerhalb des +eigentlichen roemischen Gemeinderegiments durchaus keine +stellvertretende Amtsgewalt (pro magistratu) moeglich ist und rein +staedtische Beamte nie durch Nichtbeamte ersetzt, die militaerischen +Stellvertreter aber (pro consule, pro praetore, pro quaestore) von +aller Taetigkeit innerhalb der eigentlichen Gemeinde ausgeschlossen +werden. + +Das Recht, den Nachfolger zu ernennen, hatte der Koenig nicht gehabt, +sondern nur der Zwischenkoenig. Der Konsul wurde in dieser Hinsicht dem +letzten gleichgestellt; fuer den Fall jedoch, dass er es nicht +ausgeuebt hatte, trat nach wie vor der Zwischenkoenig ein, und die +notwendige Kontinuitaet des Amtes bestand auch in dem republikanischen +Regiment ungeschmaelert fort. Indes wurde das Ernennungsrecht +wesentlich eingeschraenkt zu Gunsten der Buergerschaft, indem der +Konsul verpflichtet ward, fuer die von ihm bezeichneten Nachfolger die +Zustimmung der Gemeinde zu erwirken, weiterhin nur diejenigen zu +ernennen, die die Gemeinde ihm bezeichnete. Durch dieses bindende +Vorschlagsrecht ging wohl in gewissem Sinne die Ernennung der +ordentlichen hoechsten Beamten materiell auf die Gemeinde ueber; doch +bestand auch praktisch noch ein sehr bedeutender Unterschied zwischen +jenem Vorschlags- und dem foermlichen Ernennungsrecht. Der wahlleitende +Konsul war durchaus nicht blosser Wahlvorstand, sondern konnte immer +noch, kraft seines alten koeniglichen Rechts, zum Beispiel einzelne +Kandidaten zurueckweisen und die auf sie fallenden Stimmen unbeachtet +lassen, anfangs auch noch die Wahl auf eine von ihm entworfene +Kandidatenliste beschraenken; und was noch wichtiger war, wenn das +Konsulkollegium durch den gleich zu erwaehnenden Diktator zu ergaenzen +war, wurde bei dieser Ergaenzung die Gemeinde nicht befragt, sondern +der Konsul bestellte in dem Fall mit derselben Freiheit den Kollegen, +wie einst der Zwischenkoenig den Koenig bestellt hatte. + +Die Priesterernennung, die den Koenigen zugestanden hatte, ging nicht +ueber auf die Konsuln, sondern es trat dafuer bei den Maennerkollegien +die Selbstergaenzung, bei den Vestalinnen und den Einzelpriestern die +Ernennung durch das Pontifikalkollegium ein, an welches auch die +Ausuebung der gleichsam hausherrlichen Gerichtsbarkeit der Gemeinde +ueber die Priesterinnen der Vesta kam. Um diese fueglich nicht anders +als von einem einzelnen vorzunehmenden Handlungen vollziehen zu +koennen, setzte das Kollegium sich, vermutlich erst um diese Zeit, +einen Vorstand, den Pontifex maximus. Diese Abtrennung der sakralen +Obergewalt von der buergerlichen, waehrend auf den schon erwaehnten +“Opferkoenig” weder die buergerliche noch die sakrale Macht des +Koenigtums, sondern lediglich der Titel ueberging, sowie die aus dem +sonstigen Charakter des roemischen Priestertums entschieden +heraustretende, halb magistratische Stellung des neuen Oberpriesters +ist eine der bezeichnendsten und folgenreichsten Eigentuemlichkeiten +dieser auf Beschraenkung der Beamtengewalt hauptsaechlich im +aristokratischen Interesse hinzielenden Staatsumwaelzung. + +Dass auch im aeusseren Auftreten der Konsul weit zurueckstand hinter +dem mit Ehrfurcht und Schrecken umgebenen koeniglichen Amte, dass der +Koenigsname und die priesterliche Weihe ihm entzogen, seinen Dienern +das Beil genommen wurde, ist schon gesagt worden; es kommt hinzu, dass +der Konsul statt des koeniglichen Purpurkleides nur durch den +Purpursaum seines Obergewandes von dem gewoehnlichen Buerger sich +unterschied, und dass, waehrend der Koenig oeffentlich vielleicht +regelmaessig im Wagen erschien, der Konsul der allgemeinen Ordnung sich +zu fuegen und gleich jedem anderen Buerger innerhalb der Stadt zu Fuss +zu gehen gehalten war. + +Indes, diese Beschraenkungen der Amtsgewalt kamen im wesentlichen nur +zur Anwendung gegen den ordentlichen Gemeindevorstand. +Ausserordentlicher Weise trat neben und in gewissem Sinn anstatt der +beiden von der Gemeinde gewaehlten Vorsteher ein einziger ein, der +Heermeister (magister populi), gewoehnlich bezeichnet als der dictator. +Auf die Wahl zum Diktator uebte die Gemeinde keinerlei Einfluss, +sondern sie ging lediglich aus dem freien Entschluss eines der zeitigen +Konsuln hervor, den weder der Kollege noch eine andere Behoerde hieran +hindern konnte; gegen ihn galt die Provokation nur wie gegen den +Koenig, wenn er freiwillig ihr wich; sowie er ernannt war, waren alle +uebrigen Beamten von Rechts wegen ihm untertan. Dagegen war der Zeit +nach die Amtsdauer des Diktators zwiefach begrenzt: einmal insofern er +als Amtsgenosse derjenigen Konsuln, deren einer ihn ernannt hatte, +nicht ueber deren gesetzliche Amtszeit hinaus im Amte bleiben durfte; +sodann war als absolutes Maximum der Amtsdauer dem Diktator eine +sechsmonatliche Frist gesetzt. Eine der Diktatur eigentuemliche +Einrichtung war ferner, dass der “Heermeister” gehalten war, sich +sofort einen “Reitermeister” (magister equitum) zu ernennen, welcher +als abhaengiger Gehilfe neben ihm, etwa wie der Quaestor neben dem +Konsul, fungierte und mit ihm vom Amte abtrat - eine Einrichtung, die +ohne Zweifel damit zusammenhaengt, dass es dem Heermeister, vermutlich +als dem Fuehrer des Fussvolkes, verfassungsmaessig untersagt war, zu +Pferde zu steigen. Diesen Bestimmungen zufolge ist die Diktatur wohl +aufzufassen als eine mit dem Konsulat zugleich entstandene Einrichtung, +die den Zweck hatte, insbesondere fuer den Kriegsfall die Nachteile der +geteilten Gewalt zeitweilig zu beseitigen und die koenigliche Gewalt +voruebergehend wieder ins Leben zu rufen. Denn im Kriege vor allem +musste die Gleichberechtigung der Konsuln bedenklich erscheinen und +nicht bloss bestimmte Zeugnisse, sondern vor allem die aelteste +Benennung des Beamten selbst und seines Gehilfen wie auch die +Begrenzung auf die Dauer eines Sommerfeldzugs und der Ausschluss der +Provokation sprechen fuer die ueberwiegend militaerische Bestimmung der +urspruenglichen Diktatur. + +Im ganzen also blieben auch die Konsuln, was die Koenige gewesen waren, +oberste Verwalter, Richter und Feldherren, und auch in religioeser +Hinsicht war es nicht der Opferkoenig, der nur, damit der Name +vorhanden sei, ernannt ward, sondern der Konsul, der fuer die Gemeinde +betete und opferte und in ihrem Namen den Willen der Goetter mit Hilfe +der Sachverstaendigen erforschte. Fuer den Notfall hielt man sich +ueberdies die Moeglichkeit offen, die volle unumschraenkte +Koenigsgewalt ohne vorherige Befragung der Gemeinde jeden Augenblick +wieder ins Leben zu rufen mit Beseitigung der durch die Kollegialitaet +und durch die besonderen Kompetenzminderungen gezogenen Schranken. So +wurde die Aufgabe, die koenigliche Autoritaet rechtlich festzuhalten +und tatsaechlich zu beschraenken, von den namenlosen Staatsmaennern, +deren Werk diese Revolution war, in echt roemischer Weise ebenso scharf +wie einfach geloest. + +Die Gemeinde gewann also durch die Aenderung der Verfassung die +wichtigsten Rechte: das Recht, die Gemeindevorsteher jaehrlich zu +bezeichnen und ueber Tod und Leben des Buergers in letzter Instanz zu +entscheiden. Aber es konnte das unmoeglich die bisherige Gemeinde sein, +der tatsaechlich zum Adelstande gewordene Patriziat. Die Kraft des +Volkes war bei der “Menge”, welche namhafte und vermoegende Leute +bereits in grosser Zahl in sich schloss. Dass diese Menge aus der +Gemeindeversammlung ausgeschlossen war, obwohl sie die gemeinen Lasten +mittrug, mochte ertragen werden, solange die Gemeindeversammlung selbst +im wesentlichen nicht eingriff in den Gang der Staatsmaschine und +solange die Koenigsgewalt eben durch ihre hohe und freie Stellung den +Buergern nicht viel weniger fuerchterlich blieb als den Insassen und +damit in der Nation die Rechtsgleichheit erhielt. Allein als die +Gemeinde selbst zu regelmaessigen Wahlen und Entscheidungen berufen, +der Vorsteher aber faktisch aus ihrem Herrn zum befristeten +Auftragnehmer herabgedrueckt ward, konnte dies Verhaeltnis nicht +laenger aufrecht erhalten werden; am wenigsten bei der Neugestaltung +des Staates an dem Morgen einer Revolution, die nur durch +Zusammenwirken der Patrizier und der Insassen hatte durchgesetzt werden +koennen. Eine Erweiterung dieser Gemeinde war unvermeidlich; und sie +ist in der umfassendsten Weise erfolgt, indem das gesamte Plebejat, das +heisst saemtliche Nichtbuerger, die weder Sklaven noch nach Gastrecht +lebende Buerger auswaertiger Gemeinden waren, in die Buergerschaft +aufgenommen wurden. Der Kurienversammlung der Altbuerger, die bis dahin +rechtlich und tatsaechlich die erste Autoritaet im Staate gewesen war, +wurden ihre verfassungsmaessigen Befugnisse fast gaenzlich entzogen: +nur in rein formellen oder in den die Geschlechtsverhaeltnisse +betreffenden Akten, also hinsichtlich des dem Konsul oder dem Diktator +nach Antritt ihres Amtes eben wie frueher dem Koenig zu leistenden +Treugeloebnisses und des fuer die Arrogation und das Testament +erforderlichen gesetzlichen Dispenses, sollte die Kurienversammlung die +bisherige Kompetenz behalten, aber in Zukunft keinen eigentlichen +politischen Schluss mehr vollziehen duerfen. Bald wurden sogar die +Plebejer zum Stimmrecht auch in den Kurien zugelassen, und es verlor +damit die Altbuergerschaft das Recht ueberhaupt, zusammenzutreten und +zu beschliessen. Die Kurienordnung wurde insofern gleichsam entwurzelt, +als sie auf der Geschlechterordnung beruhte, diese aber in ihrer +Reinheit ausschliesslich bei dem Altbuergertum zu finden war. Indern +die Plebejer in die Kurien aufgenommen wurden, gestattete man +allerdings auch ihnen rechtlich, was frueher nur faktisch bei ihnen +vorgekommen sein kann, sich als Familien und Geschlechter zu +konstituieren, aber es ist bestimmt ueberliefert und auch an sich sehr +begreiflich, dass nur ein Teil der Plebejer zur gentilizischen +Konstituierung vorschritt und also die neue Kurienversammlung im +Widerspruch mit ihrem urspruenglichen Wesen zahlreiche Mitglieder +zaehlte, die keinem Geschlecht angehoerten. + +Alle politischen Befugnisse der Gemeindeversammlung, sowohl die +Entscheidung auf Provokation in dem Kriminalverfahren, das ja +ueberwiegend politischer Prozess war, als die Ernennung der Magistrate +und die Annahme oder Verwerfung der Gesetze, wurden auf das versammelte +Aufgebot der Waffenpflichtigen uebertragen oder ihm neu erworben, so +dass die Zenturien zu den gemeinen Lasten jetzt auch die gemeinen +Rechte empfingen. Damit gelangten die in der Servianischen Verfassung +gegebenen geringen Anfaenge, wie namentlich das dem Heer ueberwiesene +Zustimmungsrecht bei der Erklaerung eines Angriffskrieges, zu einer +solchen Entwicklung, dass die Kurien durch die Zenturienversammlung +voellig und auf immer verdunkelt wurden und man sich gewoehnte, das +souveraene Volk in der letzteren zu erblicken. Debatte fand auch in +dieser bloss dann statt, wenn der vorsitzende Beamte freiwillig selbst +sprach oder andere sprechen hiess, nur dass bei der Provokation +natuerlich beide Teile gehoert werden mussten; die einfache Majoritaet +der Zenturien entschied. + +Da in der Kurienversammlung die ueberhaupt Stimmberechtigten sich +voellig gleichstanden, also nach Aufnahme der saemtlichen Plebejer in +die Kurien man bei der ausgebildeten Demokratie angelangt sein wuerde, +so ist es begreiflich, dass die politischen Abstimmungen den Kurien +entzogen blieben; die Zenturienversammlung legte das Schwergewicht zwar +nicht in die Haende der Adligen, aber doch in die der Vermoegenden, und +das wichtige Vorstimmrecht, welches oft tatsaechlich entschied, in die +der Ritter, das ist der Reichen. + +Nicht in gleicher Weise wie die Gemeinde wurde der Senat durch die +Reform der Verfassung betroffen. Das bisherige Kollegium der Aeltesten +blieb nicht bloss ausschliesslich patrizisch, sondern behauptete auch +seine wesentlichen Befugnisse, das Recht, den Zwischenkoenig zu stellen +und die von der Gemeinde gefassten Beschluesse als verfassungsmaessige +oder verfassungswidrige zu bestaetigen oder zu verwerfen. Ja, diese +Befugnisse wurden durch die Reform der Verfassung noch gesteigert, +indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten wie der Wahl der +Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen Senats +unterlag - nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir +wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des +Schuldigen handelte, und wenn diese von der souveraenen +Volksversammlung erteilt war, von einer etwaigen Vernichtung dieses +Aktes nicht fueglich die Rede sein konnte. + +Indes wenngleich durch die Abschaffung des Koenigtums die +verfassungsmaessigen Rechte des patrizischen Senats eher gemehrt als +gemindert wurden, so kam doch auch, und zwar der Ueberlieferung zufolge +sogleich mit der Abschaffung des Koenigtums, fuer diejenigen +Angelegenheiten, die im Senat sonst zur Sprache kamen und die eine +freiere Behandlung zuliessen, eine Erweiterung des Senats auf, die auch +Plebejer in denselben brachte, und die in ihren Folgen eine +vollstaendige Umgestaltung der gesamten Koerperschaft herbeigefuehrt +hat. Seit aeltester Zeit hat der Senat nicht allein und nicht +vorzugsweise, aber doch auch als Staatsrat fungiert; und wenn es +wahrscheinlich schon in der Koenigszeit nicht als verfassungswidrig +angesehen ward, dass in diesem Fall auch Nichtsenatoren an der +Versammlung teilnahmen, so wurde jetzt die Einrichtung getroffen, dass +fuer dergleichen Verhandlungen dem patrizischen Senat (Patres) eine +Anzahl nicht patrizischer “Eingeschriebener” (conscripti) beigegeben +wurden. Eine Gleichstellung war dies freilich in keiner Weise: die +Plebejer im Senat wurden nicht Senatoren, sondern blieben Mitglieder +des Ritterstandes, hiessen nicht “Vaeter”, sondern waren nun auch +“Eingeschriebenen und hatten kein Recht, auf das Abzeichen der +senatorischen Wuerde, den roten Schuh. Sie blieben ferner nicht bloss +unbedingt ausgeschlossen von der Ausuebung der dem Senat zustehenden +obrigkeitlichen Befugnisse (auctoritas), sondern sie mussten auch da, +wo es sich bloss um einen Ratschlag (consilium) handelte, es sich +gefallen lassen, der an die Patrizier gerichteten Umfrage schweigend +beizuwohnen und nur bei dem Auseinandertreten zur Abmehrung ihre +Meinung zu erkennen zu geben, “mit den Fuessen zu stimmen” (pedibus in +sententiam ire, pedarii), wie der stolze Adel sagte. Aber dennoch +fanden die Plebejer durch die neue Verfassung ihren Weg nicht bloss auf +den Markt, sondern auch in das Rathaus, und der erste und schwerste +Schritt zur Gleichberechtigung war auch hier getan. + +Im uebrigen aenderte sich in den den Senat betreffenden Ordnungen +nichts Wesentliches. Unter den patrizischen Mitgliedern machte sich +bald, namentlich bei der Umfrage, ein Rangunterschied dahin geltend, +dass diejenigen, welche zu dem hoechsten Gemeindeamt demnaechst +bezeichnet waren oder dasselbe bereits verwaltet hatten, vor den +uebrigen in der Liste verzeichnet und bei der Abstimmung gefragt +wurden, und die Stellung des ersten von ihnen, des Vormanns des Rates +(princeps senatus), wurde bald ein vielbeneideter Ehrenplatz. Der +fungierende Konsul dagegen galt als Mitglied des Senats so wenig wie +der Koenig und seine eigene Stimme zaehlte darum nicht mit. Die Wahlen +in den Rat, sowohl in den engeren patrizischen wie unter die bloss +Eingeschriebenen, erfolgten durch die Konsuln eben wie frueher durch +die Koenige; nur liegt es in der Sache, dass, wenn der Koenig +vielleicht auf die Vertretung der einzelnen Geschlechter im Rat noch +einigermassen Ruecksicht genommen hatte, den Plebejern gegenueber, bei +denen die Geschlechterordnung nur unvollkommen entwickelt war, diese +Erwaegung gaenzlich wegfiel und somit ueberhaupt die Beziehung des +Senats zu der Geschlechterordnung mehr und mehr in Abnahme kam. Von +einer Beschraenkung der waehlenden Konsuln in der Weise, dass sie nicht +ueber eine bestimmte Zahl von Plebejern in den Senat haetten aufnehmen +duerfen, ist nichts bekannt; es bedurfte einer solchen Ordnung auch +nicht, da die Konsuln ja selbst dem Adel angehoerten. Dagegen ist +wahrscheinlich von Haus aus der Konsul seiner ganzen Stellung gemaess +bei der Bestellung der Senatoren tatsaechlich weit weniger frei und +weit mehr durch Standesmeinung und Observanz gebunden gewesen als der +Koenig. Namentlich die Regel, dass die Bekleidung des Konsulats +notwendig den Eintritt in den Senat auf Lebenszeit herbeifuehre, wenn, +was in dieser Zeit wohl noch vorkam, der Konsul zur Zeit seiner +Erwaehlung noch nicht Mitglied desselben war, wird sich wohl sehr frueh +gewohnheitsrechtlich festgestellt haben. Ebenso scheint es frueh +ueblich geworden zu sein, die Senatorenstellen nicht sofort nach der +Erledigung wieder zu besetzen, sondern bei Gelegenheit der Schatzung, +also regelmaessig jedes vierte Jahr, die Liste des Senats zu revidieren +und zu ergaenzen; worin doch auch eine nicht unwichtige Beschraenkung +der mit der Auswahl betrauten Behoerde enthalten war. Die Gesamtzahl +der Senatoren blieb wie sie war, und zwar wurden auch die +Eingeschriebenen in dieselbe eingerechnet; woraus man wohl auch auf das +numerische Zusammenschwinden des Patriziats zu schliessen berechtigt +ist ^4. + +————————————————————- + +^4 Dass die ersten Konsuln 164 Plebejer in den Senat nahmen, ist kaum +als geschichtliche Tatsache zu betrachten, sondern eher ein Zeugnis +dafuer, dass die spaeteren roemischen Archaeologen nicht mehr als 136 +roemische Adelsgeschlechter nachzuweisen vermochten (Roemische +Forschungen, Bd. 1, S. 121). + +—————————————————————- + +Es blieb, wie man sieht, in dem roemischen Gemeinwesen selbst bei +Umwandlung der Monarchie in die Republik soweit immer moeglich beim +alten; soweit eine Staatsumwaelzung ueberhaupt konservativ sein kann, +ist diese es gewesen und keines der konstitutiven Elemente des +Gemeinwesens durch sie eigentlich ueber den Haufen geworfen worden. Es +war das bezeichnend fuer den Charakter der gesamten Bewegung. Die +Vertreibung der Tarquinier war nicht, wie die klaeglichen, tief +verfaelschten Berichte sie darstellen, das Werk eines von Mitleid und +Freiheitsenthusiasmus berauschten Volkes, sondern das Werk zweier +grosser, bereits im Ringen begriffener und der stetigen Fortdauer ihres +Kampfes klar sich bewusster politischer Parteien, der Altbuerger und +der Insassen, welche, wie die englischen Tories und die Whigs im Jahre +1688, durch die gemeinsame Gefahr das Gemeinwesen in die +Willkuerregierung eines Herrn sich umwandeln zu sehen, auf einen +Augenblick vereinigt wurden, um dann sofort wieder sich zu entzweien. +Die Altbuergerschaft konnte ohne die Neubuerger des Koenigtums sich +nicht entledigen; aber die Neubuerger waren bei weitem nicht maechtig +genug, um jener mit einem Schlag das Heft aus den Haenden zu winden. +Solche Transaktionen beschraenken sich notwendigerweise auf das +geringste Mass gegenseitiger, durch muehsames Abdingen gewonnener +Konzessionen und lassen die Zukunft entscheiden, wie das Schwergewicht +der konstitutiven Elemente weiter sich stellen, wie sie +ineinandergreifen oder einander entgegenwirken werden. Darum verkennt +man die Tragweite der ersten roemischen Revolution durchaus, wenn man +in ihr bloss die unmittelbaren Neuerungen, etwa bloss eine Veraenderung +in der Dauer der hoechsten Magistratur sieht; die mittelbaren Folgen +waren auch hier bei weitem die Hauptsache und wohl gewaltiger, als +selbst ihre Urheber sie ahnten. + +Dies war die Zeit, wo, um es mit einem Worte zu sagen, die roemische +Buergerschaft im spaeteren Sinne des Wortes entstand. Die Plebejer +waren bisher Insassen gewesen, welche man wohl zu den Steuern und +Lasten mit heranzog, die aber dennoch in den Augen des Gesetzes +wesentlich nichts waren als geduldete Fremdlinge und deren Kreis gegen +die eigentlichen Auslaender scharf abzustecken kaum noetig scheinen +mochte. Jetzt wurden sie als wehrpflichtige Buerger in die Listen +eingeschrieben; und wenn sie auch der Rechtsgleichheit noch fern +standen, immer noch die Altbuerger zu den dem Rat der Alten +verfassungsmaessig zustehenden Autoritaetshandlungen ausschliesslich +befugt und zu den buergerlichen Aemtern und Priestertuemern +ausschliesslich waehlbar, ja sogar der buergerlichen Nutzungen, zum +Beispiel des Anteils an der Gemeinweide, vorzugsweise teilhaft blieben, +so war doch der erste und schwerste Schritt zur voelligen Ausgleichung +geschehen, seit die Plebejer nicht bloss im Gemeindeaufgebot dienten, +sondern auch in der Gemeindeversammlung und im Gemeinderat bei dessen +gutachtlicher Befragung stimmten und Haupt und Ruecken auch des +aermsten Insassen so gut wie des vornehmsten Altbuergers geschuetzt +ward durch das Provokationsrecht. + +Eine Folge dieser Verschmelzung der Patrizier und Plebejer zu der neuen +gemeinen roemischen Buergerschaft war die Umwandlung der +Altbuergerschaft in einen Geschlechtsadel, welcher, seit die Adelschaft +auch das Recht verlor, in gemeiner Versammlung zu beschliessen, da die +Aufnahme neuer Familien in den Adel durch Gemeindebeschluss noch +weniger zulaessig erschien, jeder, sogar der Selbstergaenzung unfaehig +war. Unter den Koenigen war dergleichen Abgeschlossenheit dem +roemischen Adel fremd und die Aufnahme neuer Geschlechter nicht allzu +selten gewesen; jetzt stellte dieses rechte Kennzeichnen des Junkertums +sich ein als der sichere Vorbote des bevorstehenden Verlustes seiner +politischen Vorrechte und seiner ausschliesslichen Geltung in der +Gemeinde. Die Ausschliessung der Plebejer von allen Gemeindeaemtern und +Gemeindepriestertuemern, waehrend sie doch zu Offiziers- und +Ratsherrenstellen zugelassen wurden, und die mit verkehrter +Hartnaeckigkeit festgehaltene rechtliche Unmoeglichkeit einer Ehe +zwischen Altbuergern und Plebejern drueckten weiter dem Patriziat von +vornherein den Stempel des exklusiven und widersinnig privilegierten +Adeltums auf. + +Eine zweite Folge der neuen buergerlichen Einigung muss die festere +Regulierung des Niederlassungsrechts sowohl den latinischen Eidgenossen +als anderen Staaten gegenueber gewesen sein. Weniger des Stimmrechts in +den Zenturien wegen, das ja doch nur dem Ansaessigen zukam, als wegen +des Provokationsrechts, das dem Plebejer, aber nicht dem eine Zeitlang +oder auch dauernd in Rom verweilenden Auslaender gewaehrt werden +sollte, wurde es notwendig, die Bedingungen der Erwerbung des +plebejischen Rechts genauer zu formulieren und die erweiterte +Buergerschaft wiederum gegen die jetzigen Nichtbuerger abzuschliessen. +Also geht auf diese Epoche im Sinne und Geiste des Volkes sowohl die +Gehaessigkeit des Gegensatzes zwischen Patriziern und Plebejern zurueck +wie die scharfe und stolze Abgrenzung der cives Romani gegen die +Fremdlinge. Aber jener staedtische Gegensatz war voruebergehender, +dieser politische dauernder Art und das Gefuehl der staatlichen Einheit +und der beginnenden Grossmacht, das hiermit in die Herzen der Nation +gepflanzt ward, expansiv genug, um jene kleinlichen Unterschiede erst +zu untergraben und sodann im allmaechtigen Strom mit sich +fortzureissen. + +Dies war ferner die Zeit, wo Gesetz und Verordnung sich schieden. +Begruendet zwar ist der Gegensatz in dem innersten Wesen des roemischen +Staates; denn auch die roemische Koenigsgewalt stand unter, nicht ueber +dem Landrecht. Allein die tiefe und praktische Ehrfurcht, welche die +Roemer wie jedes andere politisch faehige Volk vor dem Prinzip der +Autoritaet hegten, erzeugte den merkwuerdigen Satz des roemischen +Staats- und Privatrechts, dass jeder nicht auf ein Gesetz gegruendete +Befehl des Beamten wenigstens waehrend der Dauer seines Amtes gelte, +obwohl er mit diesem wegfiel. Es ist einleuchtend, dass hierbei, +solange die Vorsteher auf Lebenszeit ernannt wurden, der Unterschied +zwischen Gesetz und Verordnung tatsaechlich fast verschwinden musste +und die legislative Taetigkeit der Gemeindeversammlung keine +Entwicklung gewinnen konnte. Umgekehrt erhielt sie einen weiten +Spielraum, seit die Vorsteher jaehrlich wechselten, und es war jetzt +keineswegs ohne praktische Bedeutung, dass, wenn der Konsul bei der +Entscheidung eines Prozesses eine rechtliche Nullitaet beging, sein +Nachfolger eine neue Instruktion der Sache anordnen konnte. + +Dies war endlich die Zeit, wo die buergerliche und die militaerische +Gewalt sich voneinander sonderten. Dort herrscht das Gesetz, hier das +Beil; dort waren die konstitutionellen Beschraenkungen der Provokation +und der regulierten Mandierung massgebend ^5, hier schaltete der +Feldherr unumschraenkt wie der Koenig. Es stellte sich fest, dass der +Feldherr und das Heer als solche die eigentliche Stadt regelmaessig +nicht betreten durften. Dass organische und auf die Dauer wirksame +Bestimmungen nur unter der Herrschaft der buergerlichen Gewalt +getroffen werden konnte, lag nicht im Buchstaben, aber im Geiste der +Verfassung; es kam freilich vor, dass gelegentlich diesem zuwider der +Feldherr seine Mannschaft im Lager zur Buergerversammlung berief und +rechtlich nichtig war ein solcher Beschluss nicht, allein die Sitte +missbilligte dieses Verfahren und es unterblieb bald, als waere es +verboten. Der Gegensatz der Quiriten und der Soldaten wurzelte +allmaehlich fest und fester in den Gemuetern der Buerger. + +——————————————————————————— + +^5 Es mag nicht ueberfluessig sein zu bemerken, dass auch das iudicium +legitimum wie das quod imperio continetur auf dem Imperium des +instruierenden Beamten beruht und der Unterschied nur darin besteht, +dass das Imperium dort von der Lex beschraenkt, hier aber frei ist. + +——————————————————————————— + +Indes, um diese Folgesaetze des neuen Republikanismus zu entwickeln, +bedurfte es der Zeit; wie lebendig die Nachwelt sie empfand, der +Mitwelt mochte die Revolution zunaechst in einem andern Lichte +erscheinen. Wohl gewannen die Nichtbuerger dadurch das Buergerrecht und +gewann die neue Buergerschaft in der Gemeindeversammlung weitgreifende +Befugnisse; aber das Verwerfungsrecht des patrizischen Senats, der +gleichsam wie ein Oberhaus jenen Komitien in fester Geschlossenheit +gegenueberstand, hob rechtlich die freie Bewegung derselben gerade in +den entscheidendsten Dingen auf und war tatsaechlich zwar nicht +imstande, den ernstlichen Willen der Gesamtheit zu brechen, aber doch, +ihn zu verzoegern und zu verkuemmern. Schien die Adelschaft, indem sie +es aufgab, allein die Gemeinde zu sein, nicht allzuviel verloren zu +haben, so hatte sie in anderen Beziehungen entschieden gewonnen. Der +Koenig war freilich Patrizier wie der Konsul, und das Recht der +Senatorenernennung steht diesem wie jenem zu; aber wenn jenen seine +Ausnahmestellung ueber Patrizier nicht minder wie ueber Plebejer +hinausrueckte und wenn er leicht in den Fall kommen konnte, eben gegen +den Adel sich auf die Menge stuetzen zu muessen, so stand der Konsul, +Herrscher auf kurze Frist, vorher und nachher aber nichts als einer aus +dem Adel, und dem adligen Mitbuerger, welchem er heute befahl, morgen +gehorchend, keineswegs ausserhalb seines Standes und musste der Adlige +in ihm weit maechtiger sein als der Beamte. Wenn ja dennoch einmal +ausnahmsweise ein der Adelsherrschaft abgeneigter Patrizier ans +Regiment gerufen ward, so ward seine Amtsgewalt teils durch die vom +schroffen Adelsgeiste durchdrungenen Priesterschaften, teils durch den +Kollegen gelaehmt und leicht durch die Diktatur suspendiert; und was +noch wichtiger war, es fehlte ihm das erste Element der politischen +Macht, die Zeit. Der Vorsteher eines Gemeinwesens, welche Machtfuelle +immer ihm eingeraeumt werden moege, wird die politische Gewalt nie in +die Haende bekommen, wenn er nicht auf laengere Zeit an der Spitze der +Geschaefte bleibt; denn die notwendige Bedingung jeder Herrschaft ist +ihre Dauer. Folgeweise gewann der lebenslaengliche Gemeinderat, und +zwar hauptsaechlich durch seine Befugnis, den Beamten in allen Stuecken +zu beraten, also nicht der engere patrizische, sondern der weitere +patrizisch-plebejische, den Jahresherrschern gegenueber unvermeidlich +einen solchen Einfluss, dass die rechtlichen Verhaeltnisse sich +geradezu umkehrten, der Gemeinderat wesentlich die Regierungsgewalt an +sich nahm und der bisherige Regent herabsank zu dessen vorsitzendem und +ausfuehrendem Praesidenten. Fuer den der Gemeinde zur Annahme oder +Verwerfung vorzulegenden Antrag erschien die Vorberatung im Gesamtsenat +und dessen Billigung zwar nicht als konstitutionell notwendig, aber als +gewohnheitsmaessig geheiligt, und nicht leicht und nicht gern ging man +darueber hinweg. Fuer wichtige Staatsvertraege, fuer die Verwaltung und +Austeilung des Gemeindelandes, ueberhaupt fuer jeden Akt, dessen Folgen +sich ueber das Amtsjahr erstreckten, galt dasselbe, und dem Konsul +blieb nichts als die Erledigung der laufenden Geschaefte, die +Einleitung der Zivilprozesse und das Kommando im Kriege. Vor allem +folgenreich war die Neuerung, dass es weder dem Konsul noch selbst dem +sonst unbeschraenkten Diktator gestattet war, den gemeinen Schatz +anders als mit und durch den Willen des Rates anzugreifen. Indem der +Senat es den Konsuln zur Pflicht machte, die Verwaltung der +Gemeindekasse, die der Koenig selbst gefuehrt hatte oder doch hatte +fuehren koennen, an zwei staendige Unterbeamte abzugeben, welche zwar +von den Konsuln ernannt wurden und ihnen zu gehorchen hatten, aber +begreiflicherweise noch weit mehr als die Konsuln selbst vom Senat +abhingen, zog er die Leitung des Kassenwesens an sich, und es kann +dieses Geldbewilligungsrecht des roemischen Senats wohl in seinen +Wirkungen mit dem Steuerbewilligungsrecht in den heutigen +konstitutionellen Monarchien zusammengestellt werden. + +Die Folgen ergeben sich von selbst. Die erste und wesentlichste +Bedingung jeder Adelsherrschaft ist, dass die Machtfuelle im Staat +nicht einem Individuum, sondern einer Korporation zusteht; jetzt hatte +eine ueberwiegend adlige Korporation, der Gemeinderat, das Regiment an +sich gebracht und war dabei die exekutive Gewalt nicht bloss dem Adel +geblieben, sondern auch der regierenden Korporation voellig unterworfen +worden. Zwar sassen im Rat eine betraechtliche Anzahl nichtadliger +Maenner; aber da sie der Bekleidung von Aemtern, ja sogar der Teilnahme +an der Debatte unfaehig, also von jedem praktischen Anteil am Regiment +ausgeschlossen waren, spielten sie notwendigerweise auch im Senat eine +untergeordnete Rolle und wurden ueberdies durch das oekonomisch +wichtige Nutzungsrecht der Gemeinweide in pekuniaerer Abhaengigkeit von +der Korporation gehalten. Das allmaehlich sich bildende Recht der +patrizischen Konsuln, wenigstens jedes vierte Jahr die Ratsherrenliste +zu revidieren und zu modifizieren, so nichtig es vermutlich der +Adelschaft gegenueber war, konnte doch sehr wohl in ihrem Interesse +gebraucht und der missliebige Plebejer mittels desselben aus dem Senat +ferngehalten und sogar wieder ausgeschieden werden. + +Es ist darum durchaus wahr, dass die unmittelbare Folge der Revolution +die Feststellung der Adelsherrschaft gewesen ist; nur ist es nicht die +ganze Wahrheit. Wenn die Mehrzahl der Mitlebenden meinen mochte, dass +die Revolution den Plebejern nur eine starrere Despotie gebracht habe, +so sehen wir Spaeteren in dieser selbst schon die Knospen der jungen +Freiheit. Was die Patrizier gewannen, ging nicht der Gemeinde verloren, +sondern der Beamtengewalt; die Gemeinde gewann zwar nur wenige +engbeschraenkte Rechte, welche weit minder praktisch und handgreiflich +waren als die Errungenschaften des Adels, und welche nicht einer von +Tausend zu schaetzen wissen mochte, aber in ihnen lag die Buergschaft +der Zukunft. Bisher war politisch die Insassenschaft nichts, die +Altbuergerschaft alles gewesen; indem jetzt jene zur Gemeinde ward, war +die Altbuergerschaft ueberwunden; denn wieviel auch noch zu der vollen +buergerlichen Gleichheit mangeln mochte, es ist die erste Bresche, +nicht die Besetzung des letzten Postens, die den Fall der Festung +entscheidet. Darum datierte die roemische Gemeinde mit Recht ihre +politische Existenz von dem Beginn des Konsulats. + +Indes, wenn die republikanische Revolution trotz der durch sie +zunaechst begruendeten Junkerherrschaft mit Recht ein Sieg der +bisherigen Insassenschaft oder der Plebs genannt werden kann, so trug +doch auch in der letzteren Beziehung die Revolution keineswegs den +Charakter, den wir heutzutage als den demokratischen zu bezeichnen +gewohnt sind. Das rein persoenliche Verdienst ohne Unterstuetzung der +Geburt und des Reichtums mochte wohl unter der Koenigsherrschaft +leichter als unter derjenigen des Patriziats zu Einfluss und Ansehen +gelangen. Damals war der Eintritt in das Patriziat rechtlich keinem +verschlossen; jetzt war das hoechste Ziel des plebejischen Ehrgeizes +die Aufnahme in den mundtoten Anhang des Senats. Es lag dabei in der +Natur der Sache, dass der regierende Herrenstand, soweit er ueberhaupt +die Plebejer zuliess, nicht unbedingt den tuechtigsten Maennern, +sondern vorzugsweise den Haeuptern der reichen und angesehenen +Plebejerfamilien im Senat neben sich zu sitzen gestattete und die also +zugelassenen Familien eifersuechtig ueber den Besitz der +Ratsherrenstellen wachten. Waehrend also innerhalb der alten +Buergerschaft vollstaendige Rechtsgleichheit bestanden hatte, begann +die Neubuerger- oder die ehemalige Insassenschaft von Haus aus damit, +sich in eine Anzahl bevorrechteter Familien. und eine zurueckgesetzte +Menge zu scheiden. Die Gemeindemacht aber kam in Gemaessheit der +Zenturienordnung jetzt an diejenige Klasse, welche seit der +Servianischen Reform des Heer- und Steuerwesens vorzugsweise die +buergerlichen Lasten trug, an die Ansaessigen, und zwar vorzugsweise +weder an die grossen Gutsbesitzer noch an die Instenleute, sondern an +den mittleren Bauernstand, wobei die Aelteren noch insofern bevorzugt +waren, als sie, obgleich minder zahlreich, doch ebensoviel +Stimmabteilungen innehatten wie die Jugend. Indem also der +Altbuergerschaft und ihrem Geschlechteradel die Axt an die Wurzel und +zu einer neuen Buergerschaft der Grund gelegt ward, fiel in dieser das +Gewicht auf Grundbesitz und Alter und zeigten sich schon die ersten +Ansaetze zu einem neuen, zunaechst auf dem faktischen Ansehen der +Familien beruhenden Adel, der kuenftigen Nobilitaet. Der konservative +Grundcharakter des roemischen Gemeinwesens konnte sich nicht deutlicher +bezeichnen als dadurch, dass die republikanische Staatsumwaelzung +zugleich zu der neuen, ebenfalls konservativen und ebenfalls +aristokratischen Staatsordnung die ersten Linien zog. + + + + +KAPITEL II. +Das Volkstribunat und die Dezemvirn + + +Die Altbuergerschaft war durch die neue Gemeindeordnung auf +gesetzlichem Wege in den vollen Besitz der politischen Macht gelangt. +Herrschend durch die zu ihrer Dienerin herabgedrueckte Magistratur, +vorwiegend im Gemeinderate, im Alleinbesitze aller Aemter und +Priestertuemer, ausgeruestet mit der ausschliesslichen Kunde der +goettlichen und menschlichen Dinge und mit der ganzen Routine +politischer Praxis, einflussreich in der Gemeindeversammlung durch den +starken Anhang fuegsamer und den einzelnen Familien anhaenglicher +Leute, endlich befugt, jeden Gemeindebeschluss zu pruefen und zu +verwerfen, konnten die Patrizier die faktische Herrschaft noch auf +lange Zeit sich bewahren, eben weil sie rechtzeitig auf die gesetzliche +Alleingewalt verzichtet hatten. Zwar mussten die Plebejer ihre +politische Zuruecksetzung schwer empfinden; allein von der rein +politischen Opposition hatte der Adel unzweifelhaft zunaechst nicht +viel zu besorgen, wenn er es verstand, die Menge, die nichts verlangt +als gerechte Verwaltung und Schutz der materiellen Interessen, dem +politischen Kampfe fernzuhalten. In der Tat finden wir in der ersten +Zeit nach der Vertreibung der Koenige verschiedene Massregeln, welche +bestimmt waren oder doch bestimmt schienen, den gemeinen Mann fuer das +Adelsregiment besonders von der oekonomischen Seite zu gewinnen: es +wurden die Hafenzoelle herabgesetzt, bei hohem Stand der Kornpreise +grosse Quantitaeten Getreide fuer Rechnung des Staats aufgekauft und +der Salzhandel zum Staatsmonopol gemacht, um den Buergern Korn und Salz +zu billigen Preisen abgeben zu koennen, endlich das Volksfest um einen +Tag verlaengert. In denselben Kreis gehoert die schon erwaehnte +Vorschrift hinsichtlich der Vermoegensbussen, die nicht bloss im +allgemeinen dem gefaehrlichen Bruchrecht der Beamten Schranken zu +setzen bestimmt, sondern auch in bezeichnender Weise vorzugsweise auf +den Schutz des kleinen Mannes berechnet war. Denn wenn dem Beamten +untersagt ward, an demselben Tag denselben Mann um mehr als zwei Schafe +und um mehr als dreissig Rinder ausser mit Gestattung der Provokation +zu buessen, so kann die Ursache dieser seltsamen Ansaetze wohl nur +darin gefunden werden, dass fuer den kleinen, nur einige Schafe +besitzenden Mann ein anderes Maximum noetig schien als fuer den reichen +Rinderherdenbesitzer - eine Ruecksichtnahme auf Reichtum oder Armut der +Gebuessten, von der neuere Gesetzgebungen lernen koennten. Allein diese +Ordnungen halten sich auf der Oberflaeche; die Grundstroemung geht +vielmehr nach der entgegengesetzten Richtung. Mit der +Verfassungsaenderung leitet in den finanziellen und oekonomischen +Verhaeltnissen Roms eine umfassende Revolution sich ein. Das +Koenigsregiment hatte wahrscheinlich der Kapitalmacht prinzipiell +keinen Vorschub getan und die Vermehrung der Bauernstellen nach +Kraeften gefoerdert; die neue Adelsregierung dagegen scheint von +vornherein auf die Zerstoerung der Mittelklassen, namentlich des +mittleren und kleinen Grundbesitzes, und auf die Entwicklung einerseits +einer Herrschaft der Grund- und Geldherren, anderseits eines +ackerbauenden Proletariats ausgegangen zu sein. + +Schon die Minderung der Hafenzoelle, obwohl im allgemeinen eine +populaere Massregel, kam vorzugsweise dem Grosshandel zugute. Aber ein +noch viel groesserer Vorschub geschah der Kapitalmacht durch das System +der indirekten Finanzverwaltung. Es ist schwer zu sagen, worauf +dasselbe in seinen letzten Gruenden beruht; mag es aber auch an sich +bis in die Koenigszeit zurueckreichen, so musste doch seit der +Einfuehrung des Konsulats teils der schnelle Wechsel der roemischen +Beamten, teils die Erstreckung der finanziellen Taetigkeit des Aerars +auf Geschaefte, wie der Ein- und Verkauf von Korn und Salz, die +Wichtigkeit der vermittelnden Privattaetigkeit steigern und, damit den +Grund zu jenem Staatspaechtersystem legen, das in seiner Entwicklung +fuer das roemische Gemeinwesen so folgenreich wie verderblich geworden +ist. Der Staat gab nach und nach alle seine indirekten Hebungen und +alle komplizierteren Zahlungen und Verrichtungen in die Haende von +Mittelsmaennern, die eine Rauschsumme gaben oder empfingen und dann +fuer ihre Rechnung wirtschafteten. Natuerlich konnten nur bedeutende +Kapitalisten und, da der Staat streng auf dingliche Sicherheit sah, +hauptsaechlich nur grosse Grundbesitzer sich hierbei beteiligen, und so +erwuchs eine Klasse von Steuerpaechtern und Lieferanten, die in dem +reissend schnellen Wachstum ihrer Opulenz, in der Gewalt ueber den +Staat, dem sie zu dienen schienen, und in dem widersinnigen und +sterilen Fundament ihrer Geldherrschaft den heutigen Boersenspekulanten +vollkommen vergleichbar sind. + +Aber zunaechst und am empfindlichsten offenbarte sich die vereinbarte +Richtung der finanziellen Verwaltung in der Behandlung der +Gemeindelaendereien, die so gut wie geradezu hinarbeitete auf die +materielle und moralische Vernichtung der Mittelklassen. Die Nutzung +der gemeinen Weide und der Staatsdomaenen ueberhaupt war ihrer Natur +nach ein buergerliches Vorrecht; das formelle Recht schloss den +Plebejer von der Mitbenutzung des gemeinen Angers aus. Da indes, +abgesehen von dem Uebergang in das Privateigentum oder der Assignation, +das roemische Recht feste und gleich dem Eigentum zu respektierende +Nutzungsrechte einzelner Buerger am Gemeinlande nicht kannte, so hing +es, so lange das Gemeinland Gemeinland blieb, lediglich von der +Willkuer des Koenigs ab den Mitgenuss zu gestatten und zu begrenzen, +und es ist nicht zu bezweifeln, dass er von diesem seinem Recht oder +wenigstens seiner Macht haeufig zu Gunsten von Plebejern Gebrauch +gemacht hat. Aber mit der Einfuehrung der Republik wird der Satz wieder +scharf betont, dass die Nutzung der Gemeinweide von Rechts wegen bloss +dem Buerger besten Rechts, das heisst dem Patrizier zusteht; und wenn +auch der Senat zu Gunsten der reichen in ihm mitvertretenen +plebejischen Haeuser nach wie vor Ausnahmen zuliess, so wurden doch die +kleinen plebejischen Ackerbesitzer und die Tageloehner, die eben die +Weide am noetigsten brauchten, in dem Mitgenuss beeintraechtigt. Es war +ferner bisher fuer das auf die gemeine Weide aufgetriebene Vieh ein +Hutgeld erlegt worden, das zwar maessig genug war, um das Recht, auf +diese Weide zu treiben, immer noch als Vorrecht erscheinen zu lassen, +aber doch dem gemeinen Saeckel eine nicht unansehnliche Einnahme +abwarf. Die patrizischen Quaestoren erhoben dasselbe jetzt saeumig und +nachsichtig und liessen allmaehlich es ganz schwinden. Bisher hatte +man, namentlich wenn durch Eroberung neue Domaenen gewonnen waren, +regelmaessig Landauslegungen angeordnet, bei denen alle aermeren +Buerger und Insassen beruecksichtigt wurden; nur dasjenige Land, das +zum Ackerbau sich nicht eignete, ward zu der gemeinen Weide geschlagen. +Diese Assignationen wagte man zwar nicht ganz zu unterlassen und noch +weniger, sie bloss zu Gunsten der Reichen vorzunehmen; allein sie +wurden seltener und karger und an ihre Stelle trat das verderbliche +Okkupationssystem, das heisst die Ueberlassung der Domaenengueter nicht +zum Eigentum oder zur foermlichen Pacht auf bestimmte Zeitfrist, +sondern zur Sondernutzung bis weiter an den ersten Okkupanten und +dessen Rechtsnachfolger, sodass dem Staate die Ruecknahme jederzeit +freistand und der Inhaber die zehnte Garbe oder von Oel und Wein den +fuenften Teil des Ertrages an die Staatskasse abzuliefern hatte. Es war +dies nichts anderes als das frueher beschriebene Precarium, angewandt +auf Staatsdomaenen und mag, namentlich als transitorische Einrichtung +bis zur Durchfuehrung der Assignation, auch frueher schon bei dem +Gemeinlande vorgekommen sein. Jetzt indes wurde dieser +Okkupationsbesitz nicht bloss dauernd, sondern es griffen auch, wie +natuerlich, nur die privilegierten Personen oder deren Guenstlinge zu +und der Zehnte und Fuenfte ward mit derselben Laessigkeit eingetrieben +wie das Hutgeld. So traf den mittleren und kleinen Grundbesitz ein +dreifacher Schlag: die gemeinen Buergernutzungen gingen ihm verloren; +die Steuerlast stieg dadurch, dass die Domanialgefaelle nicht mehr +ordentlich in die gemeine Kasse flossen; und die Landauslegungen +stockten, die fuer das agrikole Proletariat, etwa wie heutzutage ein +grossartiges und fest reguliertes Emigrationssystem es tun wuerde, +einen dauernden Abzugskanal gebildet hatten. Dazu kam die +wahrscheinlich schon jetzt beginnende Grosswirtschaft, welche die +kleinen Ackerklienten vertrieb und statt deren durch Feldsklaven das +Gut nutzte; ein Schlag, der schwerer abzuwenden und wohl verderblicher +war als alle jene politischen Usurpationen zusammengenommen. Die +schweren, zum Teil ungluecklichen Kriege, die dadurch herbeigefuehrten +unerschwinglichen Kriegssteuern und Fronden taten das uebrige, um den +Besitzer entweder geradezu vom Hof zu bringen und ihn zum Knecht, wenn +auch nicht zum Sklaven seines Schuldherrn zu machen, oder ihn durch +Ueberschuldung tatsaechlich zum Zeitpaechter seiner Glaeubiger +herabzudruecken. Die Kapitalisten, denen hier ein neues Gebiet +eintraeglicher und muehe- und gefahrloser Spekulation sich eroeffnete, +vermehrten teils auf diesem Wege ihr Grundeigentum, teils liessen sie +dem Bauern, dessen Person und Gut das Schuldrecht ihnen in die Haende +gab, den Namen des Eigentuemers und den faktischen Besitz. Das letztere +war wohl das Gewoehnlichste wie das Verderblichste; denn mochte damit +fuer den einzelnen der aeusserste Ruin abgewandt sein, so drohte +dagegen diese prekaere, von der Gnade des Glaeubigers jederzeit +abhaengige Stellung des Bauern, bei der derselbe vom Eigentum nichts +als die Lasten trug, den ganzen Bauernstand zu demoralisieren und +politisch zu vernichten. Die Absicht des Gesetzgebers, als er statt der +hypothekarischen Schuld den sofortigen Uebergang des Eigentums auf den +Glaeubiger anordnete, der Ueberschuldung zuvorzukommen und die Lasten +des Staats den wirklichen Inhabern des Grundes und Bodens aufzuwaelzen, +ward umgangen durch das strenge persoenliche Kreditsystem, das fuer +Kaufleute sehr zweckmaessig sein mochte, die Bauern aber ruinierte. +Hatte die freie Teilbarkeit des Bodens schon immer die Gefahr eines +ueberschuldeten Ackerbauproletariats nahegelegt, so musste unter +solchen Verhaeltnissen, wo alle Lasten stiegen, alle Abhilfen sich +versperrten, die Not und die Hoffnungslosigkeit unter der baeuerlichen +Mittelklasse mit entsetzlicher Raschheit um sich greifen. + +Der Gegensatz der Reichen und Armen, der aus diesen Verhaeltnissen +hervorging, faellt keineswegs zusammen mit dem der Geschlechter und +Plebejer. War auch der bei weitem groesste Teil der Patrizier reich +beguetert, so fehlte es doch natuerlich auch unter den Plebejern nicht +an reichen und ansehnlichen Familien, und da der Senat, der schon +damals vielleicht zur groesseren Haelfte aus Plebejern bestand, selbst +mit Ausschliessung der patrizischen Magistrate die finanzielle +Oberleitung an sich genommen hatte, so ist es begreiflich, dass alle +jene oekonomischen Vorteile, zu denen die politischen Vorrechte des +Adels missbraucht wurden, den Reichen insgesamt zugute kamen und der +Druck auf dem gemeinen Mann um so schwerer lastete, als durch den +Eintritt in den Senat die tuechtigsten und widerstandsfaehigsten +Personen aus der Klasse der Unterdrueckten uebertraten in die der +Unterdruecker. + +Hierdurch aber ward die politische Stellung des Adels auf die Dauer +unhaltbar. Haette er es ueber sich vermocht, gerecht zu regieren, und +den Mittelstand geschuetzt, wie es einzelne Konsuln aus seiner Mitte +versuchten, ohne bei der herabgedrueckten Stellung der Magistratur +durchdringen zu koennen, so konnte er sich noch lange im Alleinbesitz +der Aemter behaupten. Haette er es vermocht, die reichen und +ansehnlichen Plebejer zu voller Rechtsgleichheit zuzulassen, etwa an +den Eintritt in den Senat die Gewinnung des Patriziats zu knuepfen, so +mochten beide noch lange ungestraft regieren und spekulieren. Allein es +geschah keines von beiden: die Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit, die +eigentlichen und unverlierbaren Privilegien alles echten Junkertums, +verleugneten sich auch in Rom nicht und zerrissen die maechtige +Gemeinde in nutz-, ziel- und ruhmlosem Hader. + +Indes die naechste Krise ging nicht von den staendisch Zurueckgesetzten +aus, sondern von der notleidenden Bauernschaft. Die zurechtgemachten +Annalen setzen die politische Revolution in das Jahr 244 (510), die +soziale in die Jahre 259 und 260 (495 494); sie scheinen allerdings +sich rasch gefolgt zu sein, doch ist der Zwischenraum wahrscheinlich +laenger gewesen. Die strenge Uebung des Schuldrechts - so lautet die +Erzaehlung - erregte die Erbitterung der ganzen Bauernschaft. Als im +Jahre 259 (495) fuer einen gefahrvollen Krieg die Aushebung +veranstaltet ward, weigerte sich die pflichtige Mannschaft, dem Gebot +zu folgen. Wie darauf der Konsul Publius Servilius die Anwendung der +Schuldgesetze vorlaeufig suspendierte und sowohl die schon in +Schuldhaft sitzenden Leute zu entlassen befahl, als auch den weiteren +Lauf der Verhaftungen hemmte, stellten die Bauern sich und halfen den +Sieg erfechten. Heimgekehrt vom Schlachtfeld brachte der Friede, den +sie erstritten hatten, ihnen ihren Kerker und ihre Ketten wieder; mit +erbarmungsloser Strenge wandte der zweite Konsul Appius Claudius die +Kreditgesetze an und der Kollege, den seine frueheren Soldaten um Hilfe +anriefen, wagte nicht sich zu widersetzen. Es schien, als sei die +Kollegialitaet nicht zum Schutz des Volkes eingefuehrt, sondern zur +Erleichterung des Treubruchs und der Despotie; indes man litt, was +nicht zu aendern war. Als aber im folgenden Jahr sich der Krieg +erneuerte, galt das Wort des Konsuls nicht mehr. Erst dem ernannten +Diktator Manius Valerius fuegten sich die Bauern, teils aus Scheu vor +der hoeheren Amtsgewalt, teils im Vertrauen auf seinen populaeren Sinn +- die Valerier waren eines jener alten Adelsgeschlechter, denen das +Regiment ein Recht und eine Ehre, nicht eine Pfruende duenkte. Der Sieg +war wieder bei den roemischen Feldzeichen; aber als die Sieger +heimkamen und der Diktator seine Reformvorschlaege dem Senat vorlegte, +scheiterten sie an dem hartnaeckigen Widerstand des Senats. Noch stand +das Heer beisammen, wie ueblich vor den Toren der Stadt; als die +Nachricht hinauskam, entlud sich das lange drohende Gewitter - der +Korpsgeist und die geschlossene militaerische Organisation rissen auch +die Verzagten und Gleichgueltigen mit fort. Das Heer verliess den +Feldherrn und seine Lagerstatt und zog, gefuehrt von den +Legionskommandanten, den wenigstens grossenteils plebejischen +Kriegstribunen, in militaerischer Ordnung in die Gegend von Crustumeria +zwischen Tiber und Anio, wo es einen Huegel besetzte und Miene machte, +in diesem fruchtbarsten Teil des roemischen Stadtgebiets eine neue +Plebejerstadt zu gruenden. Dieser Abmarsch tat selbst den +hartnaeckigsten Pressern auf eine handgreifliche Art dar, dass ein +solcher Buergerkrieg auch mit ihrem oekonomischen Ruin enden muesse; +der Senat gab nach. Der Diktator vermittelte das Vertraegnis; die +Buerger kehrten zurueck in die Stadtmauern; die aeusserliche Einheit +ward wiederhergestellt. Das Volk nannte den Manius Valerius seitdem +“den Grossen” (maximus) und den Berg jenseits des Anio “den heiligen”. +Wohl lag etwas Gewaltiges und Erhebendes in dieser ohne feste Leitung +unter den zufaellig gegebenen Feldherren von der Menge selbst +begonnenen und ohne Blutvergiessen durchgefuehrten Revolution, und gern +und stolz erinnerten sich ihrer die Buerger. Empfunden wurden ihre +Folgen durch viele Jahrhunderte; ihr entsprang das Volkstribunat. + +Ausser den transitorischen Bestimmungen, namentlich zur Abstellung der +drueckendsten Schuldnot und zur Versorgung einer Anzahl Landleute durch +Gruendung verschiedener Kolonien, brachte der Diktator +verfassungsmaessig ein Gesetz durch, welches er ueberdies noch, ohne +Zweifel um den Buergern wegen ihres gebrochenen Fahneneides Amnestie zu +sichern, von jedem einzelnen Gemeindeglied beschwoeren und sodann in +einem Gotteshause niederlegen liess unter Aufsicht und Verwahrung +zweier besonders dazu aus der Plebs bestellter Beamten, der beiden +“Hausherren” (aediles). Dies Gesetz stellte den zwei patrizischen +Konsuln zwei plebejische Tribune zur Seite, welche die nach Kurien +versammelten Plebejer zu waehlen hatten. Gegen das militaerische +Imperium, das heisst gegen das der Diktatoren durchaus und gegen das +der Konsuln ausserhalb der Stadt, vermochte die tribunizische Gewalt +nichts; der buergerlichen ordentlichen Amtsgewalt aber, wie die Konsuln +sie uebten, trat die tribunizische unabhaengig gegenueber, ohne dass +doch eine Teilung der Gewalten stattgefunden haette. Die Tribune +erhielten das Recht, welches dem Konsul gegen den Konsul und um so mehr +gegen den niederen Beamten zustand, das heisst das Recht jeden von den +Beamten erlassenen Befehl, durch den der davon betroffene Buerger sich +verletzt hielt, auf dessen Anweisung durch ihren rechtzeitig und +persoenlich eingelegten Protest zu vernichten und ebenso jeden von +einem Beamten an die Buergerschaft gerichteten Antrag nach Ermessen zu +hemmen oder zu kassieren, das ist das Recht der Interzession oder das +sogenannte tribunizische Veto. + +Es lag also in der tribunizischen Gewalt zunaechst das Recht, die +Verwaltung und die Rechtspflege willkuerlich zu hemmen, dem +Militaerpflichtigen es moeglich zu machen, sich straflos der Aushebung +zu entziehen, die Klageerhebung und die Rechtsvollstreckung gegen den +Schuldner, die Einleitung des Kriminalprozesses und die +Untersuchungshaft des Angeschuldigten zu verhindern oder aufzuheben und +was dessen mehr war. Damit diese Rechtshilfe nicht durch die +Abwesenheit der Helfer vereitelt werde, war ferner verordnet, dass der +Tribun keine Nacht ausserhalb der Stadt zubringen duerfe und Tag und +Nacht seine Tuer offenstehen muesse. Weiter lag es in der Gewalt des +Volkstribunats, der Beschlussfassung der Gemeinde, die ja andernfalls +kraft ihres souveraenen Rechts die von ihr der Plebs verliehenen +Privilegien ohne weiteres haette zuruecknehmen koennen, durch ein +einziges Wort eines einzelnen Tribunen Schranken zu setzen. + +Aber diese Rechte waeren wirkungslos gewesen, wenn nicht gegen den, der +sich nicht daran kehrte, insonderheit gegen den zuwiderhandelnden +Magistrat dem Volkstribun eine augenblicklich wirkende und +unwiderstehliche Zwangsgewalt zugestanden haette. Es ward ihm diese in +der Form erteilt, dass das Zuwiderhandeln gegen den seines Rechts sich +bedienenden Tribun, vor allen Dingen das Vergreifen an seiner +Persoenlichkeit, welche auf dem heiligen Berg jeder Plebejer Mann fuer +Mann fuer sich und seine Nachkommen geschworen hatte, fuer jetzt und +alle Zukunft vor jeder Unbill zu schuetzen, ein todeswuerdiges +Verbrechen sein sollte und die Handhabung dieser Kriminaljustiz nicht +den Magistraten der Gemeinde, sondern denen der Plebs uebertragen ward. +Kraft dieses seines Richteramts konnte der Tribun jeden Buerger, vor +allem den Konsul im Amte, zur Verantwortung ziehen, ihn, wenn er nicht +freiwillig sich stellte, greifen lassen, ihn in Untersuchungshaft +setzen oder Buergschaftstellung ihm gestatten und alsdann auf Tod oder +Geldbusse erkennen. Zu diesem Zweck standen die beiden zugleich +bestellten Aedilen des Volkes den Tribunen als Diener und Gehilfen zur +Seite, zunaechst, um die Verhaftung zu bewirken, weshalb auch ihnen +dieselbe Unangreifbarkeit durch den Gesamteid der Plebejer versichert +ward. Ausserdem hatten die Aedilen selbst gleich den Tribunen, aber nur +fuer die geringeren mit Bussen suehnbaren Sachen, richterliche +Befugnis. Ward gegen den tribunizischen oder aedilizischen Spruch +Berufung eingelegt, so ging diese nicht an die Gesamtbuergerschaft, mit +der zu verhandeln die Beamten der Plebs ueberall nicht befugt waren, +sondern an die Gesamtheit der Plebejer, die in diesem Fall nach Kurien +zusammentrat und durch Stimmenmehrheit endgueltig entschied. + +Dies Verfahren war allerdings mehr ein Gewalt- als ein Rechtsakt, zumal +wenn es gegen einen Nichtplebejer angewandt ward, wie dies doch eben in +der Regel der Fall sein musste. Es war weder mit dem Buchstaben noch +mit dem Geist der Verfassung irgend zu vereinigen, dass der Patrizier +von Behoerden zur Rechenschaft gezogen ward, die nicht der +Buergerschaft, sondern einer innerhalb der Buergerschaft gebildeten +Assoziation vorstanden, und dass er gezwungen ward, statt an die +Buergerschaft, an eben diese Assoziation zu appellieren. Dies war +urspruenglich ohne Frage Lynchjustiz; aber die Selbsthilfe vollzog sich +wohl von jeher in Form Rechtens und wurde seit der gesetzlichen +Anerkennung des Volkstribunats als rechtlich statthaft betrachtet. + +Der Absicht nach war diese neue Gerichtsbarkeit der Tribune und der +Aedilen und die daraus hervorgehende Provokationsentscheidung der +Plebejerversammlung ohne Zweifel ebenso an die Gesetze gebunden wie die +Gerichtsbarkeit der Konsuln und Quaestoren und der Spruch der Zenturien +auf Provokation; die Rechtsbegriffe des Verbrechens gegen die Gemeinde +und der Ordnungswidrigkeit wurden von der Gemeinde und deren +Magistraten auf die Plebs und deren Vorsteher uebertragen. Indes diese +Begriffe waren selbst so wenig fest und deren gesetzliche Begrenzung so +schwierig, ja unmoeglich, dass die auf diese Kategorien hin geuebte +Justizpflege schon an sich den Stempel der Willkuer fast unvermeidlich +an sich trug. Seit nun aber gar in den staendischen Kaempfen die Idee +des Rechts sich selber getruebt hatte und seit die gesetzlichen +Parteifuehrer beiderseits mit einer konkurrierenden Gerichtsbarkeit +ausgestattet waren, musste diese mehr und immer mehr der reinen +Willkuerpolizei sich naehern. Namentlich traf dieselbe den Beamten. +Bisher unterlag derselbe nach roemischem Staatsrecht, solange er +Beamter war, ueberhaupt keiner Gerichtsbarkeit, und wenn er auch nach +Niederlegung seines Amtes rechtlich fuer jede seiner Handlungen zur +Verantwortung hatte gezogen werden koennen, so lag doch die Handhabung +dieses Rechts in den Haenden seiner Standesgenossen und schliesslich +der Gesamtgemeinde, zu der diese ebenfalls gehoerten. Jetzt trat in der +tribunizischen Gerichtsbarkeit eine neue Macht auf, welche einerseits +gegen den hoechsten Beamten schon waehrend der Amtsfuehrung +einschreiten konnte, anderseits gegen die adligen Buerger +ausschliesslich durch die nicht adligen gehandhabt ward, und die um so +drueckender war, als weder das Verbrechen noch die Strafe gesetzlich +formuliert wurden. Der Sache nach ward durch die konkurrierende +Gerichtsbarkeit der Plebs und der Gemeinde Gut, Leib und Leben der +Buerger dem willkuerlichen Belieben der Parteiversammlungen +preisgegeben. + +In die Ziviljurisdiktion haben die plebejischen Institutionen nur +insofern eingegriffen, als in den fuer die Plebs so wichtigen +Freiheitsprozessen den Konsuln die Geschworenenernennung entzogen ward +und die Sprueche hier erfolgten von den besonders dafuer bestimmten +Zehnmaenner-Richtern (iudices decemviri, spaeter decemviri litibus +iudicandis). An die konkurrierende Jurisdiktion schloss sich weiter die +Konkurrenz in der gesetzgebenden Initiative. Das Recht, die Mitglieder +zu versammeln und Beschluesse derselben zu bewirken, stand den Tribunen +schon insofern zu, als ohne dasselbe ueberhaupt keine Assoziation +gedacht werden kann. Ihnen aber ward dasselbe in der eminenten Weise +verliehen, dass das autonomische Versammlungs- und Beschlussrecht der +Plebs gesetzlich sichergestellt war vor jedem Eingriff der Magistrate +der Gemeinde, ja der Gemeinde selbst. Allerdings war es die notwendige +Vorbedingung der rechtlichen Anerkennung der Plebs ueberhaupt, dass die +Tribune nicht daran gehindert werden konnten, ihre Nachfolger von der +Versammlung der Plebs waehlen zu lassen und die Bestaetigung ihrer +Kriminalsentenz durch dieselbe zu bewirken; und es ward ihnen denn +dieses Recht auch durch das Icilische Gesetz (262 492) noch besonders +gewaehrleistet und jedem, der dabei dem Tribun ins Wort falle oder das +Volk auseinandergehen heisse, eine schwere Strafe gedroht. Dass demnach +dem Tribun nicht gewehrt werden konnte, auch andere Antraege als die +Wahl seines Nachfolgers und die Bestaetigung seiner Urteilssprueche zur +Abstimmung zu bringen, leuchtet ein. Gueltige Volksschluesse waren +derartige “Beliebungen der Menge” (plebi scita) zwar eigentlich nicht, +sondern anfaenglich nicht viel mehr als die Beschluesse unserer +heutigen Volksversammlungen; allein da der Unterschied zwischen den +Komitien des Volkes und den Konzilien der Menge denn doch mehr formaler +Natur war, ward wenigstens von plebejischer Seite die Gueltigkeit +derselben als autonomischer Festsetzungen der Gemeinde sofort in +Anspruch genommen und zum Beispiel gleich das Icilische Gesetz auf +diesem Wege durchgesetzt. + +So war der Tribun des Volks bestellt, dem einzelnen zu Schirm und +Schutz, allen zur Leitung und Fuehrung, versehen mit unbeschraenkter +richterlicher Gewalt im peinlichen Verfahren, um also seinem Befehl +Nachdruck geben zu koennen, endlich selbst persoenlich fuer +unverletzlich (sacrosanctus) erklaert, indem wer sich an ihm oder +seinem Diener vergriff, nicht bloss den Goettern verfallen galt, +sondern auch bei den Menschen als nach rechtlich erwiesenem Frevel des +Todes schuldig. + +Die Tribune der Menge (tribuni plebis) sind hervorgegangen aus den +Kriegstribunen und fuehren von diesen ihren Namen; rechtlich aber haben +sie weiter zu ihnen keinerlei Beziehung. Vielmehr stehen der Gewalt +nach die Volkstribune und die Konsuln sich gleich. Die Appellation vom +Konsul an den Tribun und das Interzessionsrecht des Tribuns gegen den +Konsul ist, wie schon gesagt ward, durchaus gleichartig der Appellation +vom Konsul an den Konsul und der Interzession des einen Konsuls gegen +den andern, und beide sind nichts als eine Anwendung des allgemeinen +Rechtssatzes, dass zwischen zwei Gleichberechtigten der Verbietende dem +Gebietenden vorgeht. Auch die urspruengliche, allerdings bald vermehrte +Zahl und die Jahresdauer des Amtes, welches fuer die Tribune jedesmal +am 10. Dezember wechselte, sind den Tribunen mit den Konsuln gemein, +ebenso die eigentuemliche Kollegialitaet, die in jedes einzelnen +Konsuls und in jedes einzelnen Tribunen Hand die volle Machtfuelle des +Amtes legt und bei Kollisionen innerhalb des Kollegiums nicht die +Stimmen zaehlt, sondern das Nein dem Ja vorgehen laesst - weshalb, wo +der Tribun verbietet, das Verbot des einzelnen trotz des Widerspruchs +der Kollegen genuegt, wo er dagegen anklagt, er durch jeden seiner +Kollegen gehemmt werden kann. Konsuln und Tribune haben beide volle und +konkurrierende Kriminaljurisdiktion, wenn auch jene dieselbe mittelbar, +diese unmittelbar ausueben; wie jenen die beiden Quaestoren, stehen +diesen die beiden Aedilen hierin zur Seite ^1. Die Konsuln sind +notwendig Patrizier, die Tribune notwendig Plebejer. Jene haben die +vollere Macht, diese die unumschraenktere, denn ihrem Verbot und ihrem +Gericht fuegt sich der Konsul, nicht aber dem Konsul sich der Tribun. +So ist die tribunizische Gewalt das Abbild der konsularischen; sie ist +aber nicht minder ihr Gegenbild. Die Macht der Konsuln ist wesentlich +positiv, die der Tribune wesentlich negativ. Nur die Konsuln sind +Magistrate des roemischen Volkes, nicht die Tribune; denn jene erwaehlt +die gesamte Buergerschaft, diese nur die plebejische Assoziation. Zum +Zeichen dessen erscheint der Konsul oeffentlich mit dem den +Gemeindebeamten zukommenden Schmuck und Gefolge, die Tribune aber +sitzen auf der Bank anstatt des Wagenstuhls und ermangeln der +Amtsdiener, des Purpursaumes und ueberhaupt jedes Abzeichens der +Magistratur; sogar im Gemeinderat hat der Tribun weder den Vorsitz noch +auch nur den Beisitz. So ist in dieser merkwuerdigen Institution dem +absoluten Befehlen das absolute Verbieten in der schaerfsten und +schroffsten Weise gegenuebergestellt; das war die Schlichtung des +Haders, dass die Zwietracht der Reichen und der Armen gesetzlich +festgestellt und geordnet ward. + +—————————————————————————- + +^1 Dass die plebejischen Aedilen in derselben Weise den patrizischen +Quaestoren nachgebildet sind wie die plebejischen Tribune den +patrizischen Konsuln, ist deutlich sowohl fuer die +Kriminalrechtspflege, wo nur die Tendenz der beiden Magistraturen, +nicht die Kompetenz verschieden gewesen zu sein scheint, wie fuer das +Archivgeschaeft. Fuer die Aedilen ist der Cerestempel, was der Tempel +des Saturnus fuer die Quaestoren, und von jenem haben sie auch den +Namen. Bezeichnend ist die Vorschrift des Gesetzes von 305 (349) (Liv. +3, 55), dass die Senatsbeschluesse dorthin an die Aedilen abgeliefert +werden sollen (I, 300), waehrend dieselben bekanntlich nach altem und +spaeter nach Beilegung des Staendekampfes wieder ueberwiegendem +Gebrauche den Quaestoren zur Aufbewahrung in dem Saturnustempel +zugestellt wurden. + +————————————————————————- + +Aber was war erreicht damit, dass man die Einheit der Gemeinde brach, +dass die Beamten einer unsteten und von allen Leidenschaften des +Augenblicks abhaengigen Kontrollbehoerde unterworfen wurden, dass auf +den Wink eines einzelnen der auf den Gegenthron gehobenen +Oppositionshaeupter die Verwaltung im gefaehrlichsten Augenblick zum +Stocken gebracht werden konnte, dass man die Kriminalrechtspflege, +indem man alle Beamte dazu konkurrierend bevollmaechtigte, gleichsam +gesetzlich aus dem Recht in die Politik verwies und sie fuer alle +Zeiten verdarb? Es ist wohl wahr, dass das Tribunat wenn nicht +unmittelbar zur politischen Ausgleichung der Staende beigetragen, so +doch als eine maechtige Waffe in der Hand der Plebejer gedient hat, als +diese bald darauf die Zulassung zu den Gemeindeaemtern begehrten. Aber +die eigentliche Bestimmung des Tribunats war dieses nicht. Nicht dem +politisch privilegierten Stande ward es abgerungen, sondern den reichen +Grund- und Kapitalherren; es sollte dem gemeinen Mann billige +Rechtspflege sichern und eine zweckmaessigere Finanzverwaltung +herbeifuehren. Diesen Zweck hat es nicht erfuellt und konnte es nicht +erfuellen. Der Tribun mochte einzelnen Unbilden, einzelnen schreienden +Haerten steuern; aber der Fehler lag nicht im Unrecht, das man Recht +hiess, sondern im Rechte, welches ungerecht war: und wie konnte der +Tribun die ordentliche Rechtspflege regelmaessig hemmen? haette er es +gekonnt, so war auch damit noch wenig geholfen, wenn nicht die Quellen +der Verarmung verstopft wurden, die verkehrte Besteuerung, das +schlechte Kreditsystem, die heillose Okkupation der Domaenen. Aber +hieran wagte man sich nicht, offenbar weil die reichen Plebejer selbst +an diesen Missbraeuchen kein minderes Interesse hatten als die +Patrizier. So gruendete man diese seltsame Magistratur, deren +handgreiflicher Beistand dem gemeinen Mann einleuchtete und die doch +die notwendige oekonomische Reform unmoeglich durchsetzen konnte. Sie +ist kein Beweis politischer Weisheit, sondern ein schlechtes Kompromiss +zwischen dem reichen Adel und der fuehrerlosen Menge. Man hat gesagt, +das Volkstribunat habe Rom vor der Tyrannis bewahrt. Waere dies wahr, +so wuerde es wenig bedeuten; die Aenderung der Staatsform ist an sich +fuer ein Volk kein Unheil, und fuer das roemische war es vielmehr ein +Unglueck, dass die Monarchie zu spaet eingefuehrt ward nach +Erschoepfung der physischen und geistigen Kraefte der Nation. Es ist +aber nicht einmal richtig, wie schon das beweist, dass die italischen +Staaten ebenso regelmaessig ohne Tyrannis geblieben sind wie sie in den +hellenischen regelmaessig aufstanden. Der Grund liegt einfach darin, +dass die Tyrannis ueberall die Folge des allgemeinen Stimmrechts ist +und dass die Italiker laenger als die Griechen die nicht grundsaessigen +Buerger von den Gemeindeversammlungen ausschlossen; als Rom hiervon +abging, blieb auch die Monarchie nicht aus, ja knuepfte eben an an das +tribunizische Amt. Dass das Volkstribunat auch genuetzt hat, indem es +der Opposition gesetzliche Bahnen wies und manche Verkehrtheit +abwehrte, wird niemand verkennen; aber ebensowenig, dass, wo es sich +nuetzlich erwies, es fuer ganz andere Dinge gebraucht ward, als wofuer +man es begruendet hatte. Das verwegene Experiment, den Fuehrern der +Opposition ein verfassungsmaessiges Veto einzuraeumen und sie mit der +Macht, es ruecksichtslos geltend zu machen, auszustatten, bleibt ein +Notbehelf, der den Staat politisch aus den Angeln gehoben und die +sozialen Missstaende durch nutzlose Palliative hingeschleppt hat. + +Indes man hatte den Buergerkrieg organisiert; er ging seinen Gang. Wie +zur Schlacht standen die Parteien sich gegenueber, jede unter ihren +Fuehrern; Beschraenkung der konsularischen, Erweiterung der +tribunizischen Gewalt ward auf der einen, die Vernichtung des Tribunats +auf der andern Seite angestrebt; die gesetzlich straflos gemachte +Insubordination, die Weigerung, sich zur Landesverteidigung zu stellen, +die Buss- und Strafklagen namentlich gegen Beamte, die die Rechte der +Gemeinde verletzt oder auch nur ihr Missfallen erregt hatten, waren die +Waffen der Plebejer, denen die Junker Gewalt und Einverstaendnisse mit +den Landesfeinden, gelegentlich auch den Dolch des Meuchelmoerders +entgegensetzten; auf den Strassen kam es zum Handgemenge und hueben und +drueben vergriff man sich an der Heiligkeit der Magistratspersonen. +Viele Buergerfamilien sollen ausgewandert sein und in den benachbarten +Gemeinden einen friedlicheren Wohnsitz gesucht haben; und man mag es +wohl glauben. Es zeugt von dem starken Buergersinn im Volk, nicht dass +es diese Verfassung sich gab, sondern dass es sie ertrug und die +Gemeinde trotz der heftigsten Kaempfe dennoch zusammenhielt. Das +bekannteste Ereignis aus diesen Staendekaempfen ist die Geschichte des +Gnaeus Marcius, eines tapferen Adligen, der von Coriolis Erstuermung +den Beinamen trug. Er soll im Jahr 263 (491), erbittert ueber die +Weigerung der Zenturien, ihm das Konsulat zu uebertragen, beantragt +haben, wie einige sagen, die Einstellung der Getreideverkaeufe aus den +Staatsmagazinen, bis das hungernde Volk auf das Tribunat verzichte; wie +andere berichten, geradezu die Abschaffung des Tribunats. Von den +Tribunen auf Leib und Leben angeklagt, habe er die Stadt verlassen, +indes nur, um zurueckzukehren an der Spitze eines volskischen Heeres; +jedoch im Begriff, .seine Vaterstadt fuer den Landesfeind zu erobern, +habe das ernste Wort der Mutter sein Gewissen geruehrt und also sei von +ihm der erste Verrat durch einen zweiten gesuehnt worden und beide +durch den Tod. Wieviel darin wahr ist, laesst sich nicht entscheiden; +aber alt ist die Erzaehlung, aus der die naive Impertinenz der +roemischen Annalisten eine vaterlaendische Glorie gemacht hat, und sie +oeffnet den Einblick in die tiefe sittliche und politische +Schaendlichkeit dieser staendischen Kaempfe. Aehnlichen Schlages ist +der Ueberfall des Kapitols durch eine Schar politischer Fluechtlinge, +gefuehrt von dem Sabiner Appius Herdonius im Jahr 294 (460); sie riefen +die Sklaven zu den Waffen, und erst nach heissem Kampf und mit Hilfe +der herbeigeeilten Tusculaner ward die roemische Buergerwehr der +catilinarischen Bande Meister. Denselben Charakter fanatischer +Erbitterung tragen andere Ereignisse dieser Zeit, deren geschichtliche +Bedeutung in den luegenseligen Familienberichten sich nicht mehr +erfassen laesst; so das Uebergewicht des Fabischen Geschlechtes, das +von 269 bis 275 (485-479) den einen Konsul stellte, und die Reaktion +dagegen, die Auswanderung der Fabier aus Rom und ihre Vernichtung durch +die Etrusker am Cremera (277 477). Noch entsetzlicher war die Ermordung +des Volkstribuns Gnaeus Genucius, der es gewagt hatte, zwei Konsulare +zur Rechenschaft zu ziehen und der am Morgen des fuer die Anklage +anberaumten Tages tot im Bette gefunden ward (281 473). Die +unmittelbare Folge dieser Untat war das Publilische Gesetz, eines der +folgenreichsten, das die roemische Geschichte kennt. Zwei der +wichtigsten Ordnungen, die Einfuehrung der plebejischen +Tribusversammlung und die wenngleich bedingte Gleichstellung des +Plebiszits mit dem foermlichen, von der ganzen Gemeinde beschlossenen +Gesetz, gehen, jene gewiss, diese wahrscheinlich zurueck auf den Antrag +des Volkstribunen Volero Publilius vom Jahre 283 (471). Die Plebs hatte +bis dahin ihre Beschluesse nach Kurien gefasst; demnach war in diesen +ihren Sonderversammlungen teils ohne Unterschied des Vermoegens und der +Ansaessigkeit bloss nach Koepfen abgestimmt worden, teils hatten, +infolge des im Wesen der Kurienversammlung liegenden Zusammenstehens +der Geschlechtsgenossen, die Klienten der grossen Adelsfamilien in der +Plebejerversammlung miteinander gestimmt. Der eine wie der andere +Umstand gab dem Adel vielfache Gelegenheit, Einfluss auf diese +Versammlung zu ueben und besonders die Wahl der Tribune in seinem Sinne +zu lenken; beides fiel fortan weg durch die neue Abstimmungsweise nach +Quartieren. Deren waren in der Servianischen Verfassung zum Zweck der +Aushebung vier gebildet worden, die Stadt und Land gleichmaessig +umfassten (I, 105); spaeterhin - vielleicht im Jahr 259 (495) - hatte +man das roemische Gebiet in zwanzig Distrikte eingeteilt, von denen die +ersten vier die Stadt und deren naechste Umgebung umfassten, die +uebrigen sechzehn mit Zugrundelegung der Geschlechtergaue des aeltesten +roemischen Ackers aus dem Landgebiet gebildet wurden (I, 51). Zu diesen +wurde, wahrscheinlich erst infolge des Publilischen Gesetzes und um die +fuer die Abstimmung wuenschenswerte Ungleichheit der Gesamtzahl der +Stimmabteilungen herbeizufuehren, als einundzwanzigste Tribus die +crustuminische hinzugefuegt, die ihren Namen von dem Orte trug, wo die +Plebs als solche sich konstituiert und das Tribunat gestiftet hatte (I, +282) und fortan fanden die Sonderversammlungen der Plebs nicht mehr +nach Kurien statt, sondern nach Tribus. In diesen Abteilungen, die +durchaus auf dem Grundbesitz beruhten, stimmten ausschliesslich die +ansaessigen Leute, diese jedoch ohne Unterschied der Groesse des +Grundbesitzes und so, wie sie in Doerfern und Weilern zusammen wohnten; +es war also diese Tribusversammlung, die im uebrigen aeusserlich der +nach Kurien geordneten nachgebildet ward, recht eigentlich eine +Versammlung des unabhaengigen Mittelstandes, von der einerseits die +Freigelassenen und Klienten der grossen Mehrzahl nach als nicht +ansaessige Leute ausgeschlossen waren, und in der anderseits der +groessere Grundbesitz nicht so wie in den Zenturien ueberwog. Eine +allgemeine Buergerschaftsversammlung war diese “Zusammenkunft der +Menge” (concilium plebis) noch weniger als die plebejische +Kurienversammlung, da sie nicht bloss wie diese die saemtlichen +Patrizier, sondern auch die nicht grundsaessigen Plebejer ausschloss; +aber die Menge war maechtig genug, um es durchzusetzen, dass ihr +Beschluss dem von den Zenturien gefassten rechtlich gleich gelte, falls +er vorher vom Gesamtsenat gebilligt worden war. Dass diese letzte +Bestimmung schon vor Erlass der Zwoelf Tafeln gesetzlich feststand, ist +gewiss; ob man sie gerade bei Gelegenheit des Publilischen Plebiszits +eingefuehrt hat, oder ob sie bereits vorher durch irgendeine andere +verschollene Satzung ins Leben gerufen und auf das Publilische +Plebiszit nur angewendet worden ist, laesst sich nicht mehr ausmachen. +Ebenso bleibt es ungewiss, ob durch dies Gesetz die Zahl der Tribune +von zwei auf vier vermehrt ward oder dies bereits vorher geschehen war. + +Einsichtiger angelegt als alle diese Parteimassregeln war der Versuch +des Spurius Cassius, die finanzielle Allmacht der Reichen zu brechen +und damit den eigentlichen Quell des Uebels zu verstopfen. Er war +Patrizier, und keiner tat es in seinem Stande an Rang und Ruhm ihm +zuvor; nach zwei Triumphen, im dritten Konsulat (268 486) brachte er an +die Buergergemeinde den Antrag, das Gemeindeland vermessen zu lassen +und es teils zum Besten des oeffentlichen Schatzes zu verpachten, teils +unter die Beduerftigen zu verteilen; das heisst, er versuchte, die +Entscheidung ueber die Domaenen dem Senat zu entreissen und, gestuetzt +auf die Buergerschaft, dem egoistischen Okkupationssystem ein Ende zu +machen. Er mochte meinen, dass die Auszeichnung seiner Persoenlichkeit, +die Gerechtigkeit und Weisheit der Massregel durchschlagen werde, +selbst in diesen Wogen der Leidenschaftlichkeit und der Schwaeche; +allein er irrte. Der Adel erhob sich wie ein Mann; die reichen Plebejer +traten auf seine Seite; der gemeine Mann war missvergnuegt, weil +Spurius Cassius, wie Bundesrecht und Billigkeit geboten, auch den +latinischen Eidgenossen bei der Assignation ihr Teil geben wollte. +Cassius musste sterben; es ist etwas Wahres in der Anklage, dass er +koenigliche Gewalt sich angemasst habe, denn freilich versuchte er +gleich den Koenigen, gegen seinen Stand die Gemeinfreien zu schirmen. +Sein Gesetz ging mit ihm ins Grab, aber das Gespenst desselben stand +seitdem den Reichen unaufhoerlich vor Augen und wieder und wieder stand +es auf gegen sie, bis unter den Kaempfen darueber das Gemeinwesen +zugrunde ging. + +Da ward noch ein Versuch gemacht, die tribunizische Gewalt dadurch zu +beseitigen, dass man dem gemeinen Mann die Rechtsgleichheit auf einem +geregelteren und wirksameren Wege sicherte. Der Volkstribun Gaius +Terentilius Arsa beantragte im Jahr 292 (462) die Ernennung einer +Kommission von fuenf Maennern zur Entwerfung eines gemeinen Landrechts, +an das die Konsuln kuenftighin in ihrer richterlichen Gewalt gebunden +sein sollten. Aber der Senat weigerte sich, diesem Vorschlag seine +Sanktion zu geben, und es vergingen zehn Jahre, ehe derselbe zur +Ausfuehrung kam - Jahre des heissesten Staendekampfes, welche ueberdies +vielfach bewegt waren durch Kriege und innere Unruhen; mit gleicher +Hartnaeckigkeit hinderte die Adelspartei die Zulassung des Gesetzes im +Senat und ernannte die Gemeinde wieder und wieder dieselben Maenner zu +Tribunen. Man versuchte durch andere Konzessionen den Angriff zu +beseitigen: im Jahre 297 (457) ward die Vermehrung der Tribune von vier +auf zehn bewilligt - freilich ein zweifelhafter Gewinn; im folgenden +Jahre durch ein Icilisches Plebiszit, das aufgenommen ward unter die +beschworenen Privilegien der Gemeinde, der Aventin, bisher Tempelhain +und unbewohnt, unter die aermeren Buerger zu Bauplaetzen erblichen +Besitzes aufgeteilt. Die Gemeinde nahm, was ihr geboten ward, allein +sie hoerte nicht auf, das Landrecht zu fordern. Endlich im Jahre 300 +(454) kam ein Vergleich zustande; der Senat gab in der Hauptsache nach. +Die Abfassung des Landrechts wurde beschlossen; es sollten dazu +ausserordentlicher Weise zehn Maenner von den Zenturien gewaehlt +werden, welche zugleich als hoechste Beamte anstatt der Konsuln zu +fungieren hatten (decem viri consulari imperio legibus scribundis), und +zu diesem Posten sollten nicht bloss Patrizier, sondern auch Plebejer +wahlfaehig sein. Diese wurden hier zum erstenmal, freilich nur fuer ein +ausserordentliches Amt, als waehlbar bezeichnet. Es war dies ein +grosser Schritt vorwaerts zu der vollen politischen Gleichberechtigung, +und er war nicht zu teuer damit verkauft, dass das Volkstribunat +aufgehoben, das Provokationsrecht fuer die Dauer des Dezemvirats +suspendiert und die Zehnmaenner nur verpflichtet wurden, die +beschworenen Freiheiten der Gemeinde nicht anzutasten. Vorher indes +wurde noch eine Gesandtschaft nach Griechenland geschickt um die +Solonischen und andere griechische Gesetze heimzubringen, und erst nach +deren Rueckkehr wurden fuer das Jahr 303 (451) die Zehnmaenner +gewaehlt. Obwohl es freistand, auch Plebejer zu ernennen, so traf doch +die Wahl auf lauter Patrizier - so maechtig war damals noch der Adel -, +und erst als eine abermalige Wahl fuer 304 (450) noetig ward, wurden +auch einige Plebejer gewaehlt - die ersten nichtadligen Beamten, die +die roemische Gemeinde gehabt hat. + +Erwaegt man diese Massregeln in ihrem Zusammenhang, so kann kaum ein +anderer Zweck ihnen untergelegt werden, als die Beschraenkung der +konsularischen Gewalt durch das geschriebene Gesetz an die Stelle der +tribunizischen Hilfe zu setzen. Von beiden Seiten musste man sich +ueberzeugt haben, dass es nicht so bleiben konnte, wie es war, und die +Permanenzerklaerung der Anarchie wohl die Gemeinde zugrunde richtete, +aber in der Tat und Wahrheit dabei fuer niemand etwas herauskam. +Ernsthafte Leute mussten einsehen, dass das Eingreifen der Tribune in +die Administration sowie ihre Anklaegertaetigkeit schlechterdings +schaedlich wirkten und der einzige wirkliche Gewinn, den das Tribunat +dem gemeinen Mann gebracht hatte, der Schutz gegen parteiische +Rechtspflege war, indem es als eine Art Kassationsgericht die Willkuer +des Magistrats beschraenkte. Ohne Zweifel ward, als die Plebejer ein +geschriebenes Landrecht begehrten, von den Patriziern erwidert, dass +dann der tribunizische Rechtsschutz ueberfluessig werde; und hierauf +scheint von beiden Seiten nachgegeben zu sein. Es ist vielleicht nie +bestimmt ausgesprochen worden, wie es werden sollte nach Abfassung des +Landrechts; aber an dem definitiven Verzicht der Plebs auf das Tribunat +ist nicht zu zweifeln, da dieselbe durch das Dezemvirat in die Lage +kam, nicht anders als auf ungesetzlichem Wege das Tribunat +zurueckgewinnen zu koennen. Die der Plebs gegebene Zusage, dass ihre +beschworenen Freiheiten nicht angetastet werden sollten, kann bezogen +werden auf die vom Tribunat unabhaengigen Rechte der Plebejer, wie die +Provokation und der Besitz des Aventin. Die Absicht scheint gewesen zu +sein, dass die Zehnmaenner bei ihrem Ruecktritt dem Volke vorschlagen +sollten, die jetzt nicht mehr nach Willkuer, sondern nach geschriebenem +Recht urteilenden Konsuln wiederum zu waehlen. + +Der Plan, wenn er bestand, war weise; es kam darauf an, ob die +leidenschaftlich erbitterten Gemueter hueben und drueben diesen +friedlichen Austrag annehmen wuerden. Die Dezemvirn des Jahres 303 +(451) brachten ihr Gesetz vor das Volk und, von diesem bestaetigt, +wurde dasselbe, in zehn kupferne Tafeln eingegraben, auf dem Markt an +der Rednerbuehne vor dem Rathaus angeschlagen. Da indes noch ein +Nachtrag erforderlich schien, so ernannte man auf das Jahr 304 (450) +wieder Zehnmaenner, die noch zwei Tafeln hinzufuegten; so entstand das +erste und einzige roemische Landrecht, das Gesetz der Zwoelf Tafeln. Es +ging aus einem Kompromiss der Parteien hervor und kann schon darum +tiefgreifende, ueber nebensaechliche und blosse +Zweckmaessigkeitsbestimmungen hinausgehende Aenderungen des bestehenden +Rechts nicht wohl enthalten haben. Sogar im Kreditwesen trat keine +weitere Milderung ein, als dass ein - wahrscheinlich niedriges - +Zinsmaximum (10 Prozent) festgestellt und der Wucherer mit schwerer +Strafe - charakteristisch genug mit einer weit schwereren als der Dieb +- bedroht ward; der strenge Schuldprozess blieb wenigstens in seinen +Hauptzuegen ungeaendert. Aenderungen der staendischen Rechte waren +begreiflicherweise noch weniger beabsichtigt; der Rechtsunterschied +zwischen steuerpflichtigen und vermoegenslosen Buergern, die +Ungueltigkeit der Ehe zwischen Adligen und Buergerlichen wurden +vielmehr aufs neue im Stadtrecht bestaetigt, ebenso zur Beschraenkung +der Beamtenwillkuer und zum Schutz des Buergers ausdruecklich +vorgeschrieben, dass das spaetere Gesetz durchaus dem frueheren +vorgehen und dass kein Volksschluss gegen einen einzelnen Buerger +erlassen werden solle. Am bemerkenswertesten ist die Ausschliessung der +Provokation an die Tribuskomitien in Kapitalsachen, waehrend die an die +Zenturien gewaehrleistet ward; was sich daraus erklaert, dass die +Strafgerichtsbarkeit von der Plebs und ihren Vorstehern in der Tat +usurpiert war und mit dem Tribunal auch der tribunizische +Kapitalprozess notwendig fiel, waehrend es vielleicht die Absicht war, +den aedilizischen Multprozess beizubehalten. Die wesentliche politische +Bedeutung lag weit weniger in dem Inhalt des Weistums als in der jetzt +foermlich festgestellten Verpflichtung der Konsuln, nach diesen +Prozessformen und diesen Rechtsregeln Recht zu sprechen, und in der +oeffentlichen Aufstellung des Gesetzbuchs, wodurch die Rechtsverwaltung +der Kontrolle der Publizitaet unterworfen und der Konsul genoetigt +ward, allen gleiches und wahrhaft gemeines Recht zu sprechen. + +Der Ausgang des Dezemvirats liegt in tiefem Dunkel. Es blieb - so wird +berichtet - den Zehnmaennern nur noch uebrig, die beiden letzten Tafeln +zu publizieren und alsdann der ordentlichen Magistratur Platz zu +machen. Sie zoegerten indes; unter dem Vorwande, dass das Gesetz noch +immer nicht fertig sei, fuehrten sie selbst nach Ablauf des Amtsjahres +ihr Amt weiter, was insofern moeglich war, als nach roemischem +Staatsrecht die ausserordentlicherweise zur Revision der Verfassung +berufene Magistratur durch die ihr gesetzte Endfrist rechtlich nicht +gebunden werden kann. Die gemaessigte Fraktion der Aristokratie, die +Valerier und Horatier an ihrer Spitze, soll versucht haben, im Senat +die Abdankung der Dezemvirn zu erzwingen; allein das Haupt der +Zehnmaenner, Appius Claudius, von Haus aus ein starrer Aristokrat, aber +jetzt umschlagend zum Demagogen und zum Tyrannen, gewann das +Uebergewicht im Senat, und auch das Volk fuegte sich. Die Aushebung +eines doppelten Heeres ward ohne Widerspruch vollzogen und der Krieg +gegen die Volsker wie gegen die Sabiner begonnen. Da wurde der gewesene +Volkstribun Lucius Siccius Dentatus, der tapferste Mann in Rom, der in +hundertundzwanzig Schlachten gefochten und fuenfundvierzig ehrenvolle +Narben aufzuzeigen hatte, tot vor dem Lager gefunden, meuchlerisch +ermordet, wie es hiess, auf Anstiften der Zehnmaenner. Die Revolution +gaerte in den Gemuetern; zum Ausbruch brachte sie der ungerechte +Wahrspruch des Appius in dem Prozess um die Freiheit der Tochter des +Centurionen Lucius Verginius, der Braut des gewesenen Volkstribuns +Lucius Icilius, welcher Spruch das Maedchen den Ihrigen entriss, um sie +unfrei und rechtlos zu machen und den Vater bewog, seiner Tochter auf +offenem Markt das Messer selber in die Brust zu stossen, um sie der +gewissen Schande zu entreissen. Waehrend das Volk erstarrt ob der +unerhoerten Tat die Leiche des schoenen Maedchens umstand, befahl der +Dezemvir seinen Buetteln, den Vater und alsdann den Braeutigam vor +seinen Stuhl zu fuehren, um ihm, von dessen Spruch keine Berufung galt, +sofort Rede zu stehen wegen ihrer Auflehnung gegen seine Gewalt. Nun +war das Mass voll. Geschuetzt von den brausenden Volksmassen entziehen +der Vater und der Braeutigam des Maedchens sich den Haeschern des +Gewaltherrn, und waehrend in Rom der Senat zittert und schwankt, +erscheinen die beiden mit zahlreichen Zeugen der furchtbaren Tat in den +beiden Lagern. Das Unerhoerte wird berichtet; vor allen Augen oeffnet +sich die Kluft, die der mangelnde tribunizische Schutz in der +Rechtssicherheit gelassen hat, und was die Vaeter getan, wiederholen +die Soehne. Abermals verlassen die Heere ihre Fuehrer; sie ziehen in +kriegerischer Ordnung durch die Stadt und abermals auf den heiligen +Berg, wo sie abermals ihre Tribune sich ernennen. Immer noch weigern +die Dezemvirn die Niederlegung ihrer Gewalt; da erscheint das Heer mit +seinen Tribunen in der Stadt und lagert sich auf dem Aventin. Jetzt +endlich, wo der Buergerkrieg schon da war und der Strassenkampf +stuendlich beginnen konnte, jetzt entsagen die Zehnmaenner ihrer +angemassten und entehrten Gewalt, und die Konsuln Lucius Valerius und +Marcus Horatius vermitteln einen zweiten Vergleich, durch den das +Volkstribunal wieder hergestellt wurde. Die Anklagen gegen die +Dezemvirn endigten damit, dass die beiden schuldigsten, Appius Claudius +und Spurius Oppius, im Gefaengnis sich das Leben nahmen, die acht +anderen ins Exil gingen und der Staat ihr Vermoegen einzog. Weitere +gerichtliche Verfolgungen hemmte der kluge und gemaessigte Volkstribun +Marcus Duilius durch den rechtzeitigen Gebrauch seines Veto. + +So lautet die Erzaehlung, wie der Griffel der roemischen Aristokraten +sie aufgezeichnet hat; unmoeglich aber kann, auch von den +Nebenumstaenden abgesehen, die grosse Krise, der die Zwoelf Tafeln +entsprangen, in solche romantische Abenteuerlichkeiten und politische +Unbegreiflichkeiten ausgelaufen sein. Das Dezemvirat war nach der +Abschaffung des Koenigtums und der Einsetzung des Volkstribunats der +dritte grosse Sieg der Plebs, und die Erbitterung der Gegenpartei gegen +die Institution wie gegen ihr Haupt Appius Claudius ist erklaerlich +genug. Die Plebejer hatten damit das passive Wahlrecht zu dem hoechsten +Gemeindeamt und das gemeine Landrecht errungen; und nicht sie waren es, +die Ursache hatten, sich gegen die neue Magistratur aufzulehnen und mit +Waffengewalt das rein patrizische Konsularregiment zu restaurieren. +Dies Ziel kann nur von der Adelspartei verfolgt worden sein, und wenn +die patrizisch-plebejischen Dezemvirn den Versuch gemacht haben, sich +ueber die Zeit hinaus im Amte zu behaupten, so ist sicherlich dagegen +in erster Reihe der Adel in die Schranken getreten; wobei er freilich +nicht versaeumt haben wird geltend zu machen, dass ja auch der Plebs +ihre verbrieften Rechte geschmaelert, insbesondere das Tribunat ihr +genommen sei. Gelang es dann dem Adel, die Dezemvirn zu beseitigen, so +ist es allerdings begreiflich, dass nach deren Sturz die Plebs jetzt +abermals in Waffen zusammentrat, um die Ergebnisse sowohl der frueheren +Revolution von 260 wie auch der juengsten Bewegung sich zu sichern; und +nur als Kompromiss in diesem Konflikt lassen die Valerisch-Horatischen +Gesetze von 305 (449) sich verstehen. Der Vergleich fiel wie natuerlich +durchaus zu Gunsten der Plebejer aus und beschraenkte abermals in +empfindlicher Weise die Gewalt des Adels. Dass das Volkstribunat wieder +hergestellt, das dem Adel abgedrungene Stadtrecht definitiv +festgehalten und die Konsuln danach zu richten verpflichtet wurden, +versteht sich von selbst. Durch das Stadtrecht verloren allerdings die +Tribus die angemasste Gerichtsbarkeit in Kapitalsachen; allein die +Tribune erhielten sie zurueck, indem ein Weg gefunden ward, ihnen fuer +solche Faelle die Verhandlung mit den Zenturien moeglich zu machen. +Ueberdies blieb ihnen in dem Recht, auf Geldbussen unbeschraenkt zu +erkennen und diesen Spruch an die Tribuskomitien zu bringen, ein +ausreichendes Mittel, die buergerliche Existenz des patrizischen +Gegners zu vernichten. Es ward ferner auf Antrag der Konsuln von den +Zenturien beschlossen, dass kuenftig jeder Magistrat, also auch der +Diktator bei seiner Ernennung verpflichtet werden solle, der +Provokation stattzugeben; wer dem zuwider einen Beamten ernannte, +buesste mit dem Kopfe. Im uebrigen behielt der Diktator die bisherige +Gewalt und konnte namentlich der Tribun seine Amtshandlungen nicht wie +die der Konsuln kassieren. + +Eine weitere Beschraenkung der konsularischen Machtfuelle war es, dass +die Verwaltung der Kriegskasse zwei von der Gemeinde gewaehlten +Zahlmeistern (quaestores) uebertragen ward, die zuerst fuer 307 (447) +ernannt wurden. Die Ernennung sowohl der beiden neuen Zahlmeister fuer +den Krieg wie auch der beiden die Stadtkasse verwaltenden ging jetzt +ueber auf die Gemeinde; der Konsul behielt statt der Wahl nur die +Wahlleitung. Die Versammlung, in der die Zahlmeister erwaehlt wurden, +war die der saemtlichen patrizisch-plebejischen ansaessigen Leute und +stimmte nach Quartieren ab; worin ebenfalls eine Konzession an die +diese Versammlungen weit mehr als die Zenturiatkomitien beherrschende +plebejische Bauernschaft liegt. + +Folgenreicher noch war es, dass den Tribunen Anteil an den +Verhandlungen im Senat eingeraeumt ward. Zwar in den Sitzungssaal die +Tribune zuzulassen, schien dem Senat unter seiner Wuerde; es wurde +ihnen eine Bank an die Tuer gesetzt, um von da aus den Verhandlungen zu +folgen. Das tribunizische Interzessionsrecht hatte sich auch auf die +Beschluesse des Gesamtsenats erstreckt, seit dieser aus einer +beratenden zu einer beschliessenden Behoerde geworden war, was wohl +zuerst eintrat in dem Fall, wo ein Plebiszit fuer die ganze Gemeinde +verbindend werden sollte; es war natuerlich, dass man seitdem den +Tribunen eine gewisse Beteiligung an den Verhandlungen in der Kurie +einraeumte. Um auch gegen Unterschiebung und Verfaelschung von +Senatsbeschluessen gesichert zu sein, an deren Gueltigkeit ja die der +wichtigsten Plebiszite geknuepft war, wurde verordnet, dass in Zukunft +dieselben nicht bloss bei den patrizischen Stadtquaestoren im +Saturnus-, sondern ebenfalls bei den plebejischen Aedilen im +Cerestempel hinterlegt werden sollten. So endigte dieser Kampf, der +begonnen war, um die Gewalt der Volkstribune zu beseitigen, mit der +abermaligen und nun definitiven Sanktionierung ihres Rechts, sowohl +einzelne Verwaltungsakte auf Anrufen des Beschwerten als auch jede +Beschlussnahme der konstitutiven Staatsgewalten nach Ermessen zu +kassieren. Mit den heiligsten Eiden und allem, was die Religion +Ehrfuerchtiges darbot, und nicht minder mit den foermlichsten Gesetzen +wurde abermals sowohl die Person der Tribune als die ununterbrochene +Dauer und die Vollzaehligkeit des Kollegiums gesichert. Es ist seitdem +nie wieder in Rom ein Versuch gemacht worden, diese Magistratur +aufzuheben. + + + + +KAPITEL III. +Die Ausgleichung der Stände und die neue Aristokratie + + +Die tribunizischen Bewegungen scheinen vorzugsweise aus den sozialen, +nicht aus den politischen Missverhaeltnissen hervorgegangen zu sein und +es ist guter Grund vorhanden zu der Annahme, dass ein Teil der +vermoegenden, in den Senat aufgenommenen Plebejer denselben nicht +minder entgegen war als die Patrizier; denn die Privilegien, gegen +welche die Bewegung vorzugsweise sich richtete, kamen auch ihnen +zugute, und wenn sie auch wieder in anderer Beziehung sich +zurueckgesetzt fanden, so mochte es ihnen doch keineswegs an der Zeit +scheinen, ihre Ansprueche auf Teilnahme an den Aemtern geltend zu +machen, waehrend der ganze Senat in seiner finanziellen Sondermacht +bedroht war. So erklaert es sich, dass waehrend der ersten fuenfzig +Jahre der Republik kein Schritt geschah, der geradezu auf politische +Ausgleichung der Staende hinzielte. + +Allein eine Buergschaft der Dauer trug dieses Buendnis der Patrizier +und der reichen Plebejer doch keineswegs in sich. Ohne Zweifel hatte +ein Teil der vornehmen plebejischen Familien von Haus aus der +Bewegungspartei sich angeschlossen, teils aus Billigkeitsgefuehl gegen +ihre Standesgenossen, teils infolge des natuerlichen Bundes aller +Zurueckgesetzten, teils endlich, weil sie begriffen, dass Konzessionen +an die Menge auf die Laenge unvermeidlich waren und dass sie, richtig +benutzt, die Beseitigung der Sonderrechte des Patriziats zur Folge +haben und damit der plebejischen Aristokratie das entscheidende Gewicht +im Staate geben wuerden. Wenn diese Ueberzeugung, wie das nicht fehlen +konnte, in weitere Kreise eindrang und die plebejische Aristokratie an +der Spitze ihres Standes den Kampf gegen den Geschlechtsadel aufnahm, +so hielt sie in dem Tribunat den Buergerkrieg gesetzlich in der Hand +und konnte mit dem sozialen Notstand die Schlachten schlagen, um dem +Adel die Friedensbedingungen zu diktieren und als Vermittler zwischen +beiden Parteien fuer sich den Zutritt zu den Aemtern zu erzwingen. + +Ein solcher Wendepunkt in der Stellung der Parteien trat ein nach dem +Sturz des Dezemvirats. Es war jetzt vollkommen klar geworden, dass das +Volkstribunat sich nicht beseitigen liess; die plebejische Aristokratie +konnte nichts Besseres tun, als sich dieses gewaltigen Hebels zu +bemaechtigen und sich desselben zur Beseitigung der politischen +Zuruecksetzung ihres Standes zu bedienen. + +Wie wehrlos der Geschlechtsadel der vereinigten Plebs gegenueberstand, +zeigt nichts so augenscheinlich, als dass der Fundamentalsatz der +exklusiven Partei, die Ungueltigkeit der Ehe zwischen Adligen und +Buergerlichen, kaum vier Jahre nach der Dezemviralrevolution auf den +ersten Streich fiel. Im Jahre 309 (445) wurde durch das Canuleische +Plebiszit verordnet, dass die Ehe zwischen Adligen und Buergerlichen +als eine rechte roemische gelten und die daraus erzeugten Kinder dem +Stande des Vaters folgen sollten. Gleichzeitig wurde ferner +durchgesetzt, dass statt der Konsuln Kriegstribune - es gab deren +damals, vor der Teilung des Heeres in Legionen, sechs, und danach +richtete sich auch die Zahl dieser Magistrate - mit konsularischer +Gewalt ^1 und konsularischer Amtsdauer von den Zenturien gewaehlt +werden sollten. Die naechste Ursache war militaerischer Art, indem die +vielfachen Kriege eine groessere Zahl von obersten Feldherren +forderten, als die Konsularverfassung sie gewaehrte; aber die Aenderung +ist von wesentlicher Bedeutung fuer den Staendekampf geworden, ja +vielleicht jener militaerische Zweck fuer diese Einrichtung mehr der +Vorwand als der Grund gewesen. Zu Offizierstellen konnte nach altem +Recht jeder dienstpflichtige Buerger oder Insasse gelangen, und es ward +also damit das hoechste Amt, nachdem es voruebergehend schon im +Dezemvirat den Plebejern geoeffnet worden war, jetzt in umfassender +Weise saemtlichen freigewordenen Buergern gleichmaessig zugaenglich +gemacht. Die Frage liegt nahe, welches Interesse der Adel dabei haben +konnte, da er einmal auf den Alleinbesitz des hoechsten Amtes +verzichten und in der Sache nachgeben musste, den Plebejern den Titel +zu versagen und das Konsulat ihnen in dieser wunderlichen Form +zuzugestehen ^2. Einmal aber knuepften sich an die Bekleidung des +hoechsten Gemeindeamts mancherlei teils persoenliche, teils erbliche +Ehrenrechte: so galt die Ehre des Triumphs als rechtlich bedingt durch +die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamts und wurde nie einem Offizier +gegeben, der nicht dieses selbst verwaltet hatte; so stand es den +Nachkommen eines kurulischen Beamten frei, das Bild eines solchen Ahnen +im Familiensaal auf- und bei geeigneten Veranlassungen oeffentlich zur +Schau zu stellen, waehrend dies fuer andere Vorfahren nicht statthaft +war ^3. Es ist ebenso leicht zu erklaeren wie schwer zu rechtfertigen, +dass der regierende Herrenstand weit eher das Regiment selbst als die +daran geknuepften Ehrenrechte, namentlich die erblichen, sich entwinden +liess und darum, als es jenes mit den Plebejern teilen musste, den +tatsaechlich hoechsten Gemeindebeamten rechtlich nicht als Inhaber des +kurulischen Sessels, sondern als einfachen Stabsoffizier hinstellte, +dessen Auszeichnung eine rein persoenliche war. Von groesserer +politischer Bedeutung aber als die Versagung des Ahnenrechts und der +Ehre des Triumphs war es, dass die Ausschliessung der im Senat +sitzenden Plebejer von der Debatte notwendig fuer diejenigen von ihnen +fiel, die als designierte oder gewesene Konsuln in die Reihe der vor +den uebrigen um ihr Gutachten zu fragenden Senatoren eintraten; +insofern war es allerdings fuer den Adel von grosser Wichtigkeit, den +Plebejer nur zu einem konsularischen Amt, nicht aber zum Konsulat +selbst zuzulassen. + +——————————————————————- + +^1 Die Annahme, dass rechtlich den patrizischen Konsulartribunen das +volle, den plebejischen nur das militaerische Imperium zugestanden +habe, ruft nicht bloss manche Fragen hervor, auf die es keine Antwort +gibt, zum Beispiel, was denn geschah, wenn, wie dies gesetzlich +moeglich war, die Wahl auf lauter Plebejer fiel, sondern verstoesst vor +allem gegen den Fundamentalsatz des roemischen Staatsrechts, dass das +Imperium, das heisst das Recht, dem Buerger im Namen der Gemeinde zu +befehlen, qualitativ unteilbar und ueberhaupt keiner anderen als einer +raeumlichen Abgrenzung faehig ist. Es gibt einen Stadtrechtsbezirk und +einen Kriegsrechtsbezirk, in welchem letzteren die Provokation und +andere stadtrechtliche Bestimmungen nicht massgebend sind; es gibt +Beamte, wie zum Beispiel die Prokonsuln, welche lediglich in dem +letzteren zu funktionieren vermoegen; aber es gibt im strengen +Rechtssinn keine Beamten mit bloss jurisdiktionellem wie keine mit +bloss militaerischem Imperium. Der Prokonsul ist in seinem Bezirk eben +wie der Konsul zugleich Oberfeldherr und Oberrichter und befugt, nicht +bloss unter Nichtbuergern und Soldaten, sondern auch unter Buergern den +Prozess zu instruieren. Selbst als mit der Einsetzung der Praetur der +Begriff der Kompetenz fuer die magistratus maiores aufkommt, hat er +mehr tatsaechliche als eigentlich rechtliche Geltung: der staedtische +Praetor ist zwar zunaechst Oberrichter, aber er kann auch wenigstens +fuer gewisse Faelle die Zenturien berufen und kann ein Heer befehligen; +dem Konsul kommt in der Stadt zunaechst die Oberverwaltung und der +Oberbefehl zu, aber er fungiert doch auch bei Emanzipation und Adoption +als Gerichtsherr - die qualitative Unteilbarkeit des hoechsten Amtes +ist also selbst hier noch beiderseits mit grosser Schaerfe +festgehalten. Es muss also die militaerische wie die jurisdiktionelle +Amtsgewalt oder, um diese, dem roemischen Recht dieser Zeit fremden +Abstraktionen beiseite zu lassen, die Amtsgewalt schlechthin den +plebejischen Konsulartribunen virtuell so gut wie den patrizischen +zugestanden haben. Aber wohl moegen, wie W. A. Becker (Handbuch, Bd. 2, +2, S. 137) meint, aus denselben Gruenden, weshalb spaeterhin neben das +gemeinschaftliche Konsulat die - tatsaechlich laengere Zeit den +Patriziern vorbehaltene - Praetur gestellt ward, faktisch schon +waehrend des Konsulartribunats die plebejischen Glieder des Kollegiums +von der Jurisdiktion ferngehalten worden sein und insofern die spaetere +Kompetenzteilung zwischen Konsuln und Praetoren mittels des +Konsulartribunats sich vorbereitet haben. + +^2 Die Verteidigung, dass der Adel an der Ausschliessung der Plebejer +aus religioeser Befangenheit festgehalten habe, verkennt den +Grundcharakter der roemischen Religion und traegt den modernen +Gegensatz zwischen Kirche und Staat in das Altertum hinein. Die +Zulassung des Nichtbuergers zu einer buergerlich religioesen +Verrichtung musste freilich dem rechtglaeubigen Roemer als suendhaft +erscheinen; aber nie hat auch der strengste Orthodoxe bezweifelt, dass +durch die lediglich und allein vom Staat abhaengige Zulassung in die +buergerliche Gemeinschaft auch die volle religioese Gleichheit +herbeigefuehrt werde. All jene Gewissensskrupel, deren Ehrlichkeit an +sich nicht beanstandet werden soll, waren abgeschnitten, sowie man den +Plebejern in Masse rechtzeitig das Patriziat zugestand. Nur das etwa +kann man zur Entschuldigung des Adels geltend machen, dass er, nachdem +er bei Abschaffung des Koenigtums den rechten Augenblick hierzu +versaeumt hatte, spaeter selber nicht mehr imstande war, das Versaeumte +nachzuholen. + +^3 Ob innerhalb des Patriziats die Unterscheidung dieser “kurulischen +Haeuser” von den uebrigen Familien jemals von ernstlicher politischer +Bedeutung gewesen ist, laesst sich weder mit Sicherheit verneinen noch +mit Sicherheit bejahen, und ebensowenig wissen wir, ob es in dieser +Epoche wirklich noch nicht kurulische Patrizierfamilien in einiger +Anzahl gab. + +————————————————————————- + +Indes trotz dieser kraenkenden Zuruecksetzung waren doch die +Geschlechterprivilegien, soweit sie politischen Wert hatten, durch die +neue Institution gesetzlich beseitigt, und wenn der roemische Adel +seines Namens wert gewesen waere, haette er jetzt den Kampf aufgeben +muessen. Allein er hat es nicht getan. Wenn auch ein vernuenftiger und +gesetzlicher Widerstand fortan unmoeglich war, so bot sich doch noch +ein weites Feld fuer die tueckische Opposition der kleinen Mittel, der +Schikanen und der Kniffe; und so wenig ehrenhaft und staatsklug dieser +Widerstand war, so war er doch in einem gewissen Sinne erfolgreich. Er +hat allerdings schliesslich dem gemeinen Mann Konzessionen verschafft, +zu welchen die vereinigte roemische Aristokratie nicht leicht gezwungen +worden waere; aber er hat es auch vermocht, den Buergerkrieg noch um +ein Jahrhundert zu verlaengern und jenen Gesetzen zum Trotz das +Regiment noch mehrere Menschenalter hindurch tatsaechlich im +Sonderbesitz des Adels zu erhalten. + +Die Mittel, deren der Adel sich bediente, waren so mannigfach wie die +politische Kuemmerlichkeit ueberhaupt. Statt die Frage ueber die +Zulassung oder Ausschliessung der Buergerlichen bei den Wahlen ein fuer +allemal zu entscheiden, raeumte man, was man einraeumen musste, nur +fuer die jedesmal naechsten Wahlen ein; jaehrlich erneuerte sich also +der eitle Kampf, ob patrizische Konsuln oder aus beiden Staenden +Kriegstribune mit konsularischer Gewalt ernannt werden sollten, und +unter den Waffen des Adels erwies sich diese, den Gegner durch +Ermuedung und Langweile zu ueberwinden, keineswegs als die +unwirksamste. + +Man zersplitterte ferner die bis dahin ungeteilte hoechste Geaalt, um +die unvermeidliche Niederlage durch Vermehrung der Angriffspunkte in +die Laenge zu ziehen. So wurde die der Regel nach jedes vierte Jahr +stattfindende Feststellung des Budgets und der Buerger- und +Steuerlisten, welche bisher durch die Konsuln bewirkt worden war, schon +im Jahre 319 (435) zweien von den Zenturien aus dem Adel auf hoechstens +achtzehn Monate ernannten Schaetzern (censores) uebertragen. Das neue +Amt ward allmaehlich zum Palladium der Adelspartei, weniger noch wegen +seines finanziellen Einflusses als wegen des daran sich knuepfenden +Rechts, die erledigten Plaetze im Senat und in der Ritterschaft zu +besetzen und bei der Feststellung der Listen von Senat, Ritter- und +Buergerschaft einzelne Personen aus denselben zu entfernen; die hohe +Bedeutung indes und die moralische Machtfuelle, welche spaeterhin der +Zensur beiwohnt, hat sie in dieser Epoche noch keineswegs besessen. + +Dagegen die im Jahre 333 (421) hinsichtlich der Quaestur getroffene +wichtige Aenderung glich diesen Erfolg der Adelspartei reichlich wieder +aus. Die patrizisch-plebejische Quartierversammlung, vielleicht darauf +sich stuetzend, dass wenigstens die beiden Kriegszahlmeister faktisch +mehr Offiziere waren als Zivilbeamte und insofern der Plebejer so gut +wie zum Militaertribunat auch zur Quaestur befaehigt erschien, setzte +es durch, dass fuer die Quaestorenwahlen auch plebejische Bewerber +zugelassen wurden und erwarb damit zum erstenmal zu dem aktiven +Wahlrecht auch das passive fuer eines der ordentlichen Aemter. Mit +Recht ward es auf der einen Seite als ein grosser Sieg, auf der anderen +als eine schwere Niederlage empfunden, dass fortan zu dem Kriegs- wie +zu dem Stadtzahlmeisteramt der Patrizier und der Plebejer aktiv und +passiv gleich wahlfaehig waren. + +Trotz der hartnaeckigsten Gegenwehr schritt der Adel doch nur von +Verlust zu Verlust; die Erbitterung stieg, wie die Macht sank. Er hat +es wohl noch versucht, die der Gemeinde vertragsmaessig zugesicherten +Rechte geradezu anzutasten; aber es waren diese Versuche weniger +berechnete Parteimanoever als Akte einer impotenten Rachsucht. So +namentlich der Prozess gegen Maelius, wie unsere allerdings wenig +zuverlaessige Ueberlieferung ihn berichtet. Spurius Maelius, ein +reicher Plebejer, verkaufte waehrend schwerer Teuerung (315 439) +Getreide zu solchen Preisen, dass er den patrizischen Magazinvorsteher +(praefectus annonae) Gaius Minucius beschaemte und kraenkte. Dieser +beschuldigte ihn des Strebens nach der koeniglichen Gewalt; mit welchem +Recht, koennen wir freilich nicht entscheiden, allein es ist kaum +glaublich, dass ein Mann, der nicht einmal das Tribunat bekleidet +hatte, ernstlich an die Tyrannis gedacht haben sollte. Indes die +Behoerden nahmen die Sache ernsthaft, und auf die Menge Roms hat der +Zeterruf des Koenigtums stets aehnliche Wirkung geuebt wie der +Papstzeter auf die englischen Massen. Titus Quinctius Capitolinus, der +zum sechstenmal Konsul war, ernannte den achtzigjaehrigen Lucius +Quinctius Cincinnatus zum Diktator ohne Provokation, in offener +Auflehnung gegen die beschworenen Gesetze. Maelius, vorgeladen, machte +Miene, sich dem Befehl zu entziehen; da erschlug ihn der Reiterfuehrer +des Diktators, Gaius Servilius Ahala, mit eigener Hand. Das Haus des +Ermordeten ward niedergerissen, das Getreide aus seinen Speichern dem +Volke umsonst verteilt, und die seinen Tod zu raechen drohten, heimlich +ueber die Seite gebracht. Dieser schaendliche Justizmord, eine Schande +mehr noch fuer das leichtglaeubige und blinde Volk als fuer die +tueckische Junkerpartei, ging ungestraft hin; aber wenn diese gehofft +hatte, damit das Provokationsrecht zu untergraben, so hatte sie umsonst +die Gesetze verletzt und umsonst unschuldiges Blut vergossen. + +Wirksamer als alle uebrigen Mittel erwiesen sich dem Adel Wahlintrigen +und Pfaffentrug. Wie arg jene gewesen sein muessen, zeigt am besten, +dass es schon 322 (432) noetig schien, ein eigenes Gesetz gegen +Wahlumtriebe zu erlassen, das natuerlich nichts half. Konnte man nicht +durch Korruption oder Drohung auf die Stimmberechtigten wirken, so +taten die Wahldirektoren das uebrige und liessen zum Beispiel so viele +plebejische Kandidaten zu, dass die Stimmen der Opposition sich +zersplitterten, oder liessen diejenigen von der Kandidatenliste weg, +die die Majoritaet zu waehlen beabsichtigte. Ward trotz alledem eine +unbequeme Wahl durchgesetzt, so wurden die Priester befragt, ob bei +derselben nicht eine Nichtigkeit in der Voegelschau oder den sonstigen +religioesen Zeremonien vorgekommen sei; welche diese alsdann zu +entdecken nicht ermangelten. Unbekuemmert um die Folgen und uneingedenk +des weisen Beispiels der Ahnen liess man den Satz sich feststellen, +dass das Gutachten der priesterlichen Sachverstaendigenkollegien ueber +Voegelzeichen, Wunder und aehnliche Dinge den Beamten von Rechts wegen +binde, und es in ihre Macht kommen, jeden Staatsakt, sei es die Weihung +eines Gotteshauses oder sonst eine Verwaltungshandlung, sei es Gesetz +oder Wahl, wegen religioeser Nullitaeten zu kassieren. Auf diesem Wege +wurde es moeglich, dass, obwohl die Waehlbarkeit der Plebejer schon im +Jahre 333 (421) fuer die Quaestur gesetzlich festgestellt worden war +und seitdem rechtlich anerkannt blieb, dennoch erst im Jahre 345 (409) +der erste Plebejer zur Quaestur gelangte; aehnlich haben das +konsularische Kriegstribunat bis zum Jahre 354 (400) fast +ausschliesslich Patrizier bekleidet. Es zeigte sich, dass die +gesetzliche Abschaffung der Adelsprivilegien noch keineswegs die +plebejische Aristokratie wirklich und tatsaechlich dem Geschlechtsadel +gleichgestellt hatte. Mancherlei Ursachen wirkten dabei zusammen: die +zaehe Opposition des Adels liess sich weit leichter in einem +aufgeregten Moment der Theorie nach ueber den Haufen werfen, als in den +jaehrlich wiederkehrenden Wahlen dauernd niederhalten; die Hauptursache +aber war die innere Uneinigkeit der Haeupter der plebejischen +Aristokratie und der Masse der Bauernschaft. Der Mittelstand, dessen +Stimmen in den Komitien entschieden, fand sich nicht berufen, die +vornehmen Nichtadligen vorzugsweise auf den Schild zu heben, solange +seine eigenen Forderungen von der plebejischen nicht minder wie von der +patrizischen Aristokratie zurueckgewiesen wurden. + +Die sozialen Fragen hatten waehrend dieser politischen Kaempfe im +ganzen geruht oder waren doch mit geringer Energie verhandelt worden. +Seitdem die plebejische Aristokratie sich des Tribunats zu ihren +Zwecken bemaechtigt hatte, war weder von der Domaenenangelegenheit noch +von der Reform des Kreditwesens ernstlich die Rede gewesen; obwohl es +weder fehlte an neugewonnenen Laendereien noch an verarmenden oder +verarmten Bauern. Einzelne Assignationen, namentlich in neueroberten +Grenzgebieten, erfolgten wohl, so des ardeatischen Gebiets 312 (442), +des labicanischen 336 (418), des veientischen 361 (393), jedoch mehr +aus militaerischen Gruenden, als um dem Bauer zu helfen, und keineswegs +in ausreichenden Umfang. Wohl machten einzelne Tribune den Versuch, das +Gesetz des Cassius wieder aufzunehmen: so stellten Spurius Maecilius +und Spurius Metilius im Jahre 337 (417) den Antrag auf Aufteilung +saemtlicher Staatslaendereien - allein sie scheiterten, was +charakteristisch fuer die damalige Situation ist, an dem Widerstand +ihrer eigenen Kollegen, das heisst der plebejischen Aristokratie. Auch +unter den Patriziern versuchten einige, der gemeinen Not zu helfen; +allein mit nicht besserem Erfolg als einst Spurius Cassius. Patrizier +wie dieser, und wie dieser ausgezeichnet durch Kriegsruhm und +persoenliche Tapferkeit, soll Marcus Manlius, der Retter der Burg +waehrend der gallischen Belagerung, als Vorkaempfer aufgetreten sein +fuer die unterdrueckten Leute, mit denen sowohl die Kriegskameradschaft +ihn verband wie der bittere Hass gegen seinen Rivalen, den gefeierten +Feldherrn und optimatischen Parteifuehrer Marcus Furius Camillus. Als +ein tapferer Offizier ins Schuldgefaengnis abgefuehrt werden sollte, +trat Manlius fuer ihn ein und loeste mit seinem Gelde ihn aus; zugleich +bot er seine Grundstuecke zum Verkauf aus, laut erklaerend, dass, +solange er noch einen Fussbreit Landes besitze, solche Unbill nicht +vorkommen solle. Das war mehr als genug, um die ganze Regimentspartei, +Patrizier wie Plebejer, gegen den gefaehrlichen Neuerer zu vereinigen. +Der Hochverratsprozess, die Anschuldigung der beabsichtigten Erneuerung +des Koenigtums, wirkte mit dem tueckischen Zauber stereotyp gewordener +Parteiphrasen auf die blinde Menge; sie selbst verurteilte ihn zum +Tode, und nichts trug sein Ruhm ihm ein, als dass man das Volk zum +Blutgericht an einem Ort versammelte, von wo die Stimmenden den +Burgfelsen nicht erblickten, den stummen Mahner an die Rettung des +Vaterlandes aus der hoechsten Gefahr durch die Hand desselben Mannes, +welchen man jetzt dem Henker ueberlieferte (370 384). + +Waehrend also die Reformversuche im Keim erstickt wurden, wurde das +Missverstaendnis immer schreiender, indem einerseits infolge der +gluecklichen Kriege die Domanialbesitzungen mehr und mehr sich +ausdehnten, anderseits in der Bauernschaft die Ueberschuldung und +Verarmung immer weiter um sich griff, namentlich infolge des schweren +Veientischen Krieges (348-358 406-396) und der Einaescherung der +Hauptstadt bei dem gallischen Ueberfall (364 390). Zwar als es indem +Veientischen Kriege notwendig wurde, die Dienstzeit der Soldaten zu +verlaengern und sie, statt wie bisher hoechstens nur den Sommer, auch +den Winter hindurch unter den Waffen zu halten, und als die +Bauernschaft, die vollstaendige Zerruettung ihrer oekonomischen Lage +voraussehend, im Begriff war, ihre Einwilligung zu der Kriegserklaerung +zu verweigern, entschloss sich der Senat zu einer wichtigen Konzession: +er uebernahm den Sold, den bisher die Distrikte durch Umlage +aufgebracht hatten, auf die Staatskasse, das heisst auf den Ertrag der +indirekten Abgaben und der Domaenen (348 406). Nur fuer den Fall, dass +die Staatskasse augenblicklich leer sei, wurde des Soldes wegen eine +allgemeine Umlage (tributum) ausgeschrieben, die indes als gezwungene +Anleihe betrachtet und von der Gemeinde spaeterhin zurueckgezahlt ward. +Die Einrichtung war billig und weise; allein da das wesentliche +Fundament, eine reelle Verwertung der Domaenen zum Besten der +Staatskasse, ihr nicht gegeben ward, so kamen zu der vermehrten Last +des Dienstes noch haeufige Umlagen hinzu, die den kleinen Mann darum +nicht weniger ruinierten, dass sie offiziell nicht als Steuern, sondern +als Vorschuesse betrachtet wurden. + +Unter solchen Umstaenden, wo die plebejische Aristokratie sich durch +den Widerstand des Adels und die Gleichgueltigkeit der Gemeinde +tatsaechlich von der politischen Gleichberechtigung ausgeschlossen sah +und die leidende Bauernschaft der geschlossenen Aristokratie +ohnmaechtig gegenueberstand, lag es nahe, beiden zu helfen durch ein +Kompromiss. Zu diesem Ende brachten die Volkstribune Gaius Licinius und +Lucius Sextius bei der Gemeinde Antraege dahin ein: einerseits mit +Beseitigung des Konsulatribunats festzustellen, dass wenigstens der +eine Konsul Plebejer sein muesse, und ferner den Plebejern den Zutritt +zu dem einen der drei grossen Priesterkollegien, dem auf zehn +Mitglieder zu vermehrenden der Orakelbewahrer (duoviri, spaeter +decemviri sacris faciundis, 1, 191) zu eroeffnen; anderseits +hinsichtlich der Domaenen keinen Buerger auf die Gemeinweide mehr als +hundert Rinder und fuenfhundert Schafe auftreiben und keinen von dem +zur Okkupation freigegebenen Domanialland mehr als fuenfhundert Iugera +(= 494 preussische Morgen) in Besitz nehmen zu lassen, ferner die +Gutsbesitzer zu verpflichten, unter ihren Feldarbeitern eine zu der +Zahl der Ackersklaven im Verhaeltnis stehende Anzahl freier Arbeiter zu +verwenden, endlich den Schuldnern durch Abzug der gezahlten Zinsen vom +Kapital und Anordnung von Rueckzahlungsfristen Erleichterung zu +verschaffen. + +Die Tendenz dieser Verfuegungen liegt auf der Hand. Sie sollten dem +Adel den ausschliesslichen Besitz der kurulischen Aemter und der daran +geknuepften erblichen Auszeichnungen der Nobilitaet entreissen, was man +in bezeichnender Weise nur dadurch erreichen zu koennen meinte, dass +man die Adligen von der zweiten Konsulstelle gesetzlich ausschloss. Sie +sollten folgeweise die plebejischen Mitglieder des Senats aus der +untergeordneten Stellung, in der sie als stumme Beisitzer sich +befanden, insofern befreien, als wenigstens diejenigen von ihnen, die +das Konsulat bekleidet hatten, damit ein Anrecht erwarben, mit den +patrizischen Konsularen vor den uebrigen patrizischen Senatoren ihr +Gutachten abzugeben. Sie sollten ferner dem Adel den ausschliesslichen +Besitz der geistlichen Wuerden entziehen; wobei man aus naheliegenden +Ursachen die altlatinischen Priestertuemer der Augurn und Pontifices +den Altroemern liess, aber sie noetigte, das dritte, juengere und einem +urspruenglich auslaendischen Kult angehoerige grosse Kollegium mit den +Neubuergern zu teilen. Sie sollten endlich den geringen Leuten den +Mitgenuss der gemeinen Buergernutzungen, den leidenden Schuldnern +Erleichterung, den arbeitslosen Tageloehnern Beschaeftigung +verschaffen. Beseitigung der Privilegien, buergerliche Gleichheit, +soziale Reform - das waren die drei grossen Ideen, welche dadurch zur +Anerkennung kommen sollten. Vergeblich boten die Patrizier gegen diese +Gesetzvorschlaege ihre letzten Mittel auf; selbst die Diktatur und der +alte Kriegsheld Camillus vermochten nur ihre Durchbringung zu +verzoegern, nicht sie abzuwenden. Gern haette auch das Volk die +Vorschlaege geteilt; was lag ihm am Konsulat und an dem +Orakelbewahreramt, wenn nur die Schuldenlast erleichtert und das +Gemeinland frei ward! Aber umsonst war die plebejische Nobilitaet nicht +popular; sie fasste die Antraege in einen einzigen Gesetzvorschlag +zusammen und nach lang-, angeblich elfjaehrigem Kampfe gab endlich der +Senat seine Einwilligung und gingen sie im Jahre 387 (367) durch. + +Mit der Wahl des ersten nicht patrizischen Konsuls - sie fiel auf den +einen der Urheber dieser Reform, den gewesenen Volkstribunen Lucius +Sextius Lateranus - hoerte der Geschlechtsadel tatsaechlich und +rechtlich auf, zu den politischen Institutionen Roms zu zaehlen. Wenn +nach dem endlichen Durchgang dieser Gesetze der bisherige Vorkaempfer +der Geschlechter, Marcus Furius Camillus, am Fusse des Kapitols auf +einer ueber der alten Malstatt der Buergerschaft, dem Comitium, +erhoehten Flaeche, wo der Senat haeufig zusammenzutreten pflegte, ein +Heiligtum der Eintracht stiftete, so gibt man gern dem Glauben sich +hin, dass er in dieser vollendeten Tatsache den Abschluss des nur zu +lange fortgesponnenen Haders erkannte. Die religioese Weihe der neuen +Eintracht der Gemeinde war die letzte oeffentliche Handlung des alten +Kriegs- und Staatsmannes und der wuerdige Beschluss seiner langen und +ruhmvollen Laufbahn. Er hatte sich auch nicht ganz geirrt; der +einsichtigere Teil der Geschlechter gab offenbar seitdem die +politischen Sonderrechte verloren und war es zufrieden, das Regiment +mit der plebejischen Aristokratie zu teilen. Indes in der Majoritaet +der Patrizier verleugnete das unverbesserliche Junkertum sich nicht. +Kraft des Privilegiums, welches die Vorfechter der Legitimitaet zu +allen Zeiten in Anspruch genommen haben, den Gesetzen nur da zu +gehorchen, wo sie mit ihren Parteiinteressen zusammenstimmen, erlaubten +sich die roemischen Adligen noch verschiedene Male, in offener +Verletzung der vorgetragenen Ordnung, zwei patrizische Konsuln ernennen +zu lassen; wie indes, als Antwort auf eine derartige Wahl fuer das Jahr +411 (343), das Jahr darauf die Gemeinde foermlich beschloss, die +Besetzung beider Konsulstellen mit Nichtpatriziern zu gestatten, +verstand man die darin liegende Drohung und hat es wohl noch +gewuenscht, aber nicht wieder gewagt, an die zweite Konsulstelle zu +ruehren. + +Ebenso schnitt sich der Adel nur in das eigene Fleisch durch den +Versuch, den er bei der Durchbringung der Licinischen Gesetze machte, +mittels eines politischen Kipp- und Wippsystems wenigstens einige +Truemmer der alten Vorrechte fuer sich zu bergen. Unter dem Vorwande, +dass das Recht ausschliesslich dem Adel bekannt sei, ward von dem +Konsulat, als dies den Plebejern eroeffnet werden musste, die +Rechtspflege getrennt und dafuer ein eigener dritter Konsul, oder, wie +er gewoehnlich heisst, ein Praetor bestellt. Ebenso kamen die +Marktaufsicht und die damit verbundenen Polizeigerichte sowie die +Ausrichtung des Stadtfestes an zwei neu ernannte Aedilen, die von ihrer +staendigen Gerichtsbarkeit, zum Unterschied von den plebejischen, die +Gerichtsstuhl-Aedilen (aediles curules) genannt wurden. Allein die +kurulische Aedilitaet ward sofort den Plebejern in der Art zugaenglich, +dass adlige und buergerliche Kurulaedilen Jahr um Jahr abwechselten. Im +Jahre 398 (356) wurde ferner die Diktatur, wie schon das Jahr vor den +Licinischen Gesetzen (386 368), das Reiterfuehreramt, im Jahre 403 +(351) die Zensur, im Jahre 417 (337) die Praetur Plebejern uebertragen +und um dieselbe Zeit (415 339) der Adel, wie es frueher in Hinsicht des +Konsulats geschehen war, auch von der einen Zensorstelle gesetzlich +ausgeschlossen. Es aenderte nichts, dass wohl noch einmal ein +patrizischer Augur in der Wahl eines plebejischen Diktators (427 327) +geheime, ungeweihten Augen verborgene Maengel fand und dass der +patrizische Zensor seinem Kollegen bis zum Schlusse dieser Periode (474 +280) nicht gestattete, das feierliche Opfer darzubringen, womit die +Schatzung schloss; dergleichen Schikanen dienten lediglich dazu, die +ueble Laune des Junkertums zu konstatieren. Ebensowenig aenderten etwa +die Quengeleien, welche die patrizischen Vorsitzer des Senats nicht +verfehlt haben werden, wegen der Teilnahme der Plebejer an der Debatte +in demselben zu erheben; vielmehr stellte die Regel sich fest, dass +nicht mehr die patrizischen Mitglieder, sondern die zu einem der drei +hoechsten ordentlichen Aemter, Konsulat, Praetur und kurulischer +Aedilitaet gelangten, in dieser Folge und ohne Unterschied des Standes +zur Abgabe ihres Gutachtens aufzufordern seien, waehrend diejenigen +Senatoren, die keines dieser Aemter bekleidet hatten, auch jetzt noch +bloss an der Abmehrung teilnahmen. Das Recht endlich des +Patriziersenats, einen Beschluss der Gemeinde als verfassungswidrig zu +verwerfen, das derselbe auszuueben freilich wohl ohnehin selten gewagt +haben mochte, ward ihm durch das Publilische Gesetz von 415 (339) und +durch das nicht vor der Mitte des fuenften Jahrhunderts erlassene +Maenische in der Art entzogen, dass er veranlasst ward, seine etwaigen +konstitutionellen Bedenken bereits bei Aufstellung der Kandidatenliste +oder Einbringung des Gesetzvorschlags geltend zu machen; was denn +praktisch darauf hinauslief, dass er stets im voraus seine Zustimmung +aussprach. In dieser Art als rein formales Recht ist die Bestaetigung +der Volksschluesse dem Adel bis in die letzte Zeit der Republik +geblieben. + +Laenger behaupteten begreiflicherweise die Geschlechter ihre +religioesen Vorrechte; ja an manche derselben, die ohne politische +Bedeutung waren, wie namentlich an ihre ausschliessliche Waehlbarkeit +zu den drei hoechsten Flaminaten und dem sacerdotalen Koenigtum sowie +in die Genossenschaften der Springer, hat man niemals geruehrt. Dagegen +waren die beiden Kollegien der Pontifices und der Augurn, an welche ein +bedeutender Einfluss auf die Gerichte und die Komitien sich knuepfte, +zu wichtig, als dass diese Sonderbesitz der Patrizier haetten bleiben +koennen; das Ogulnische Gesetz vom Jahre 454 (300) eroeffnete denn auch +in diese den Plebejern den Eintritt, indem es die Zahl der Pontifices +und der Augurn beide von sechs auf neun vermehrte und in beiden +Kollegien die Stellen zwischen Patriziern und Plebejern gleichmaessig +teilte. + +Den letzten Abschluss des zweihundertjaehrigen Haders brachte das durch +einen gefaehrlichen Volksaufstand hervorgerufene Gesetz des Diktators +Q. Hortensius (465-468 289-286), das anstatt der frueheren bedingten +die unbedingte Gleichstellung der Beschluesse der Gesamtgemeinde und +derjenigen der Plebs aussprach. So hatten sich die Verhaeltnisse +umgewandelt, dass derjenige Teil der Buergerschaft, der einst allein +das Stimmrecht besessen hatte, seitdem bei der gewoehnlichen Form der +fuer die gesamte Buergerschaft verbindlichen Abstimmungen nicht einmal +mehr mitgefragt ward. + +Der Kampf zwischen den roemischen Geschlechtern und Gemeinen war damit +im wesentlichen zu Ende. Wenn der Adel von seinen umfassenden +Vorrechten noch den tatsaechlichen Besitz der einen Konsul- und der +einen Zensorstelle bewahrte, so war er dagegen vom Tribunat, der +plebejischen Aedilitaet, von der zweiten Konsul- und Zensorstelle und +von der Teilnahme an den rechtlich den Buergerschaftsabstimmungen +gleichstehenden Abstimmungen der Plebs gesetzlich ausgeschlossen; in +gerechter Strafe seines verkehrten und eigensinnigen Widerstrebens +hatten die ehemaligen patrizischen Vorrechte sich fuer ihn in ebenso +viele Zuruecksetzungen verwandelt. Indes der roemische Geschlechtsadel +ging natuerlich darum keineswegs unter, weil er zum leeren Namen +geworden war. Je weniger der Adel bedeutete und vermochte, desto reiner +und ausschliesslicher entwickelte sich der junkerhafte Geist. Die +Hoffart der “Ramner” hat das letzte ihrer Standesprivilegien um +Jahrhunderte ueberlebt; nachdem man standhaft gerungen hatte, “das +Konsulat aus dem plebejischen Kote zu ziehen”, und sich endlich +widerwillig von der Unmoeglichkeit dieser Leistung hatte ueberzeugen +muessen, trug man wenigstens schroff und verbissen sein Adeltum zur +Schau. Man darf, um die Geschichte Roms im fuenften und sechsten +Jahrhundert richtig zu verstehen, dies schmollende Junkertum nicht +vergessen; es vermochte zwar nichts weiter als sich und andere zu +aergern, aber dies hat es denn auch nach Vermoegen getan. Einige Jahre +nach dem Ogulnischen Gesetz (458 296) kam ein bezeichnender Auftritt +dieser Art vor: eine patrizische Frau, welche an einen vornehmen und zu +den hoechsten Wuerden der Gemeinde gelangten Plebejer vermaehlt war, +wurde dieser Missheirat wegen von dem adligen Damenkreise ausgestossen +und zu der gemeinsamen Keuschheitsfeier nicht zugelassen; was denn zur +Folge hatte, dass seitdem in Rom eine besondere adlige und eine +besondere buergerliche Keuschheitsgoettin verehrt ward. Ohne Zweifel +kam es auf Velleitaeten dieser Art sehr wenig an und hat auch der +bessere Teil der Geschlechter sich dieser truebseligen +Verdriesslichkeitspolitik durchaus enthalten; aber ein Gefuehl des +Missbehagens liess sie doch auf beiden Seiten zurueck, und wenn der +Kampf der Gemeinde gegen die Geschlechter an sich eine politische und +selbst eine sittliche Notwendigkeit war, so haben dagegen diese lange +nachzitternden Schwingungen desselben, sowohl die zwecklosen +Nachhutgefechte nach der entschiedenen Schlacht als auch die leeren +Rang- und Standeszaenkereien, das oeffentliche und private Leben der +roemischen Gemeinde ohne Not durchkreuzt und zerruettet. + +Indes nichtsdestoweniger ward der eine Zweck des von den beiden Teilen +der Plebs im Jahre 387 (367) geschlossenen Kompromisses, die +Beseitigung des Patriziats, im wesentlichen vollstaendig erreicht. Es +fragt sich weiter, inwiefern dies auch von den beiden positiven +Tendenzen desselben gesagt werden kann und ob die neue Ordnung der +Dinge in der Tat der sozialen Not gesteuert und die politische +Gleichheit hergestellt hat. Beides hing eng miteinander zusammen; denn +wenn die oekonomische Bedraengnis den Mittelstand aufzehrte und die +Buergerschaft in eine Minderzahl von Reichen und ein notleidendes +Proletariat aufloeste, so war die buergerliche Gleichheit damit +zugleich vernichtet und das republikanische Gemeinwesen der Sache nach +zerstoert. Die Erhaltung und Mehrung des Mittelstandes, namentlich der +Bauernschaft, war darum fuer jeden patriotischen Staatsmann Roms nicht +bloss eine wichtige, sondern von allen die wichtigste Aufgabe. Die neu +zum Regiment berufenen Plebejer aber waren ueberdies noch, da sie zum +guten Teil die gewonnenen Rechte dem notleidenden und von ihnen Hilfe +erhoffenden Proletariat verdankten, politisch und sittlich besonders +verpflichtet, demselben, soweit es ueberhaupt auf diesem Wege moeglich +war, durch Regierungsmassregeln zu helfen. + +Betrachten wir zunaechst, inwiefern indem hierher gehoerenden Teil der +Gesetzgebung von 387 (367) eine ernstliche Abhilfe enthalten war. Dass +die Bestimmung zu Gunsten der freien Tageloehner ihren Zweck: der +Gross- und Sklavenwirtschaft zu steuern und den freien Proletariern +wenigstens einen Teil der Arbeit zu sichern, unmoeglich erreichen +konnte, leuchtet ein; aber hier konnte auch die Gesetzgebung nicht +helfen, ohne an den Fundamenten der buergerlichen Ordnung jener Zeit in +einer Weise zu ruetteln, die ueber den Horizont derselben weit +hinausging. In der Domanialfrage dagegen waere es den Gesetzgebern +moeglich gewesen, Wandel zu schaffen; aber was geschah, reichte dazu +offenbar nicht aus. Indem die neue Domaenenordnung die Betreibung der +gemeinen Weide mit schon sehr ansehnlichen Herden und die Okkupation +des nicht zur Weide ausgelegten Domanialbesitzes bis zu einem hoch +gegriffenen Maximalsatz gestattete, raeumte sie den Vermoegenden einen +bedeutenden und vielleicht schon unverhaeltnismaessigen Voranteil an +dem Domaenenertrag ein und verlieh durch die letztere Anordnung dem +Domanialbesitz, obgleich er rechtlich zehntpflichtig und beliebig +widerruflich blieb, sowie dem Okkupationssystem selbst gewissermassen +eine gesetzliche Sanktion. Bedenklicher noch war es, dass die neue +Gesetzgebung weder die bestehenden, offenbar ungenuegenden Anstalten +zur Eintreibung des Hutgeldes und des Zehnten durch wirksamere +Zwangsmassregeln ersetzte, noch eine durchgreifende Revision des +Domanialbesitzes vorschrieb, noch eine mit der Ausfuehrung der neuen +Gesetze beauftragte Behoerde einsetzte. Die Aufteilung des vorhandenen +okkupierten Domaniallandesteils unter die Inhaber bis zu einem billigen +Maximalsatz, teils unter die eigentumslosen Plebejer, beiden aber zu +vollem Eigentum, die Abschaffung des Okkupationssystems fuer die +Zukunft und die Niedersetzung einer zu sofortiger Aufteilung kuenftiger +neuer Gebietserwerbungen befugten Behoerde waren durch die +Verhaeltnisse so deutlich geboten, dass es gewiss nicht Mangel an +Einsicht war, wenn diese durchgreifenden Massregeln unterblieben. Man +kann nicht umhin, sich daran zu erinnern, dass die plebejische +Aristokratie, also eben ein Teil der hinsichtlich der Domanialnutzungen +tatsaechlich privilegierten Klasse es war, welche die neue Ordnung +vorgeschlagen hatte, und dass einer ihrer Urheber selbst, Gaius +Licinius Stolo, unter den ersten wegen Ueberschreitung des Ackermaximum +Verurteilten sich befand; und nicht umhin, sich die Frage vorzulegen, +ob die Gesetzgeber ganz ehrlich verfahren und nicht vielmehr der +wahrhaft gemeinnuetzigen Loesung der leidigen Domanialfrage absichtlich +aus dem Wege gegangen sind. Damit soll indes nicht in Abrede gestellt +werden, dass die Bestimmungen der Licinischen Gesetze, wie sie nun +waren, dem kleinen Bauern und dem Tageloehner wesentlich nuetzen +konnten und genuetzt haben. Es muss ferner anerkannt werden, dass in +der naechsten Zeit nach Erlassung des Gesetzes die Behoerden ueber die +Maximalsaetze desselben wenigstens vergleichungsweise mit Strenge +gewacht und die grossen Herdenbesitzer und die Domanialokkupanten +oftmals zu schweren Bussen verurteilt haben. + +Auch im Steuer- und Kreditwesen wurde in dieser Epoche mit groesserer +Energie als zu irgendeiner Zeit vor- oder nachher darauf hingearbeitet, +soweit gesetzliche Massregeln reichten, die Schaeden der +Volkswirtschaft zu heilen. Die im Jahre 397 (357) verordnete Abgabe von +fuenf vom Hundert des Wertes der freizulassenden Sklaven war, abgesehen +davon, dass sie der nicht wuenschenswerten Vermehrung der +Freigelassenen einen Hemmschuh anlegte, die erste in der Tat auf die +Reichen gelegte roemische Steuer. Ebenso suchte man dem Kreditwesen +aufzuhelfen. Die Wuchergesetze, die schon die Zwoelf Tafeln aufgestellt +hatten, wurden erneuert und allmaehlich geschaerft, sodass das +Zinsmaximum sukzessiv von zehn (eingeschaerft im Jahre 397 357) auf +fuenf vom Hundert (407 347) fuer das zwoelfmonatliche Jahr ermaessigt +und endlich (412 342) das Zinsnehmen ganz verboten ward. Das letztere +toerichte Gesetz blieb formell in Kraft; vollzogen aber ward es +natuerlich nicht, sondern der spaeter uebliche Zinsfuss von eins vom +Hundert fuer den Monat oder zwoelf vom Hundert fuer das buergerliche +Gemeinjahr, der nach den Geldverhaeltnissen des Altertums ungefaehr +damals sein mochte, was nach den heutigen der Zinsfuss von fuenf oder +sechs vom Hundert ist, wird wohl schon in dieser Zeit sich als das +Maximum der angemessenen Zinsen festgestellt haben. Fuer hoehere +Betraege wird die Einklagung versagt und vielleicht auch die +gerichtliche Rueckforderung gestattet worden sein; ueberdies wurden +notorische Wucherer nicht selten vor das Volksgericht gezogen und von +den Quartieren bereitwillig zu schweren Bussen verurteilt. Wichtiger +noch war die Aenderung des Schuldprozesses durch das Poetelische Gesetz +(428 oder 441 326 oder 313); es ward dadurch teils jedem Schuldner, der +seine Zahlungsfaehigkeit eidlich erhaertete, gestattet, durch Abtretung +seines Vermoegens seine persoenliche Freiheit sich zu retten, teils das +bisherige kurze Exekutivverfahren bei der Darlehensschuld abgeschafft +und festgestellt, dass kein roemischer Buerger anders als auf den +Spruch von Geschworenen hin in die Knechtschaft abgefuehrt werden +koenne. + +Dass alle diese Mittel die bestehenden oekonomischen Missverhaeltnisse +wohl hie und da lindern, aber nicht beseitigen konnten, leuchtet ein; +den fortdauernden Notstand zeigt die Niedersetzung einer Bankkommission +zur Regulierung der Kreditverhaeltnisse und zur Leistung von +Vorschuessen aus der Staatskasse im Jahre 402 (352), die Anordnung +gesetzlicher Terminzahlungen im Jahre 407 (347) und vor allen Dingen +der gefaehrliche Volksaufstand um das Jahr 467 (287), wo das Volk, +nachdem es neue Erleichterungen in der Schuldzahlung nicht hatte +erreichen koennen, hinaus auf das Ianiculum zog und erst ein +rechtzeitiger Angriff der aeusseren Feinde und die in dem Hortensischen +Gesetz enthaltenen Zugestaendnisse der Gemeinde den Frieden +wiedergaben. Indes ist es sehr ungerecht, wenn man jenen ernstlichen +Versuchen, der Verarmung des Mittelstandes zu steuern, ihre +Unzulaenglichkeit entgegenhaelt; die Anwendung partialer und +palliativer Mittel gegen radikale Leiden fuer nutzlos zu erklaeren, +weil sie nur zum Teil helfen, ist zwar eines der Evangelien, das der +Einfalt von der Niedertraechtigkeit nie ohne Erfolg gepredigt wird, +aber darum nicht minder unverstaendig. Eher liesse sich umgekehrt +fragen, ob nicht die schlechte Demagogie sich damals schon dieser +Angelegenheit bemaechtigt gehabt und ob es wirklich so gewaltsamer und +gefaehrlicher Mittel bedurft habe, wie zum Beispiel die Kuerzung der +gezahlten Zinsen am Kapital ist. Unsere Akten reichen nicht aus, um +hier ueber Recht und Unrecht zu entscheiden; allein klar genug erkennen +wir, dass der ansaessige Mittelstand immer noch in einer bedrohten und +bedenklichen oekonomischen Lage sich befand, dass man von oben herab +vielfach, aber natuerlich vergeblich sich bemuehte, ihm durch +Prohibitivgesetze und Moratorien zu helfen, dass aber das +aristokratische Regiment fortdauernd gegen seine eigenen Glieder zu +schwach und zu sehr in egoistischen Standesinteressen befangen war, um +durch das einzige wirksame Mittel, das der Regierung zu Gebote stand, +durch die voellige und rueckhaltlose Beseitigung des Okkupationssystems +der Staatslaendereien, dem Mittelstande aufzuhelfen und vor allen +Dingen die Regierung von dem Vorwurf zu befreien, dass sie die +gedrueckte Lage der Regierten zu ihrem eigenen Vorteil ausbeute. + +Eine wirksamere Abhilfe, als die Regierung sie gewaehren wollte oder +konnte, brachten den Mittelklassen die politischen Erfolge der +roemischen Gemeinde und die allmaehlich sich befestigende Herrschaft +der Roemer ueber Italien. Die vielen und grossen Kolonien, die zu deren +Sicherung gegruendet werden mussten und von denen die Hauptmasse im +fuenften Jahrhundert ausgefuehrt wurde, verschafften dem ackerbauenden +Proletariat teils eigene Bauernstellen, teils durch den Abfluss auch +den Zurueckgebliebenen Erleichterung daheim. Die Zunahme der indirekten +und ausserordentlichen Einnahmen, ueberhaupt die glaenzende Lage der +roemischen Finanzen fuehrte nur selten noch die Notwendigkeit herbei, +von der Bauernschaft in Form der gezwungenen Anleihe Kontribution zu +erheben. War auch der ehemalige Kleinbesitz wahrscheinlich unrettbar +verloren, so musste der steigende Durchschnittssatz des roemischen +Wohlstandes die bisherigen groesseren Grundbesitzer in Bauern +verwandeln und auch insofern dem Mittelstand neue Glieder zufuehren. +Die Okkupationen der Vornehmen warfen sich vorwiegend auf die grossen +neugewonnenen Landstriche; die Reichtuemer, die durch den Krieg und den +Verkehr massenhaft nach Rom stroemten, muessen den Zinsfuss +herabgedrueckt haben; die steigende Bevoelkerung der Hauptstadt kam dem +Ackerbauer in ganz Latium zugute; ein weises Inkorporationssystem +vereinigte eine Anzahl angrenzender, frueher untertaeniger Gemeinden +mit der roemischen und verstaerkte dadurch namentlich den Mittelstand; +endlich brachten die herrlichen Siege und die gewaltigen Erfolge die +Faktionen zum Schweigen, und wenn der Notstand der Bauernschaft auch +keineswegs beseitigt, noch weniger seine Quellen verstopft wurden, so +leidet es doch keinen Zweifel, dass am Schlusse dieser Periode der +roemische Mittelstand im ganzen in einer weit minder gedrueckten Lage +sich befand als in dem ersten Jahrhundert nach Vertreibung der Koenige. + +Endlich, die buergerliche Gleichheit ward durch die Reform vom Jahre +387 (367) und deren weitere folgerichtige Entwicklung in gewissem Sinne +allerdings erreicht oder vielmehr wieder hergestellt. Wie einst, als +die Patrizier noch in der Tat die Buergerschaft ausmachten, sie +untereinander an Rechten und Pflichten unbedingt gleichgestanden +hatten, so gab es jetzt wieder in der erweiterten Buergerschaft dem +Gesetze gegenueber keinen willkuerlichen Unterschied. Diejenigen +Abstufungen freilich, welche die Verschiedenheiten in Alter, Einsicht, +Bildung und Vermoegen in der buergerlichen Gesellschaft mit +Notwendigkeit hervorrufen, beherrschten natuerlicherweise auch das +Gemeindeleben; allein der Geist der Buergerschaft und die Politik der +Regierung wirkten gleichmaessig dahin, diese Scheidung moeglichst wenig +hervortreten zu lassen. Das ganze roemische Wesen lief darauf hinaus, +die Buerger durchschnittlich zu tuechtigen Maennern heranzubilden, +geniale Naturen aber nicht emporkommen zu lassen. Der Bildungsstand der +Roemer hielt mit der Machtentwicklung ihrer Gemeinde durchaus nicht +Schritt und ward instinktmaessig von oben herab mehr zurueckgehalten +als gefoerdert. Dass es Reiche und Arme gab, liess sich nicht +verhindern; aber wie in einer rechten Bauerngemeinde fuehrte der Bauer +wie der Tageloehner selber den Pflug und galt auch fuer den Reichen die +gut wirtschaftliche Regel, gleichmaessig sparsam zu leben und vor allem +kein totes Kapital bei sich hinzulegen - ausser dem Salzfass und dem +Opferschaelchen sah man Silbergeraet in dieser Zeit in keinem +roemischen Hause. Es war das nichts Kleines. Man spuert es an den +gewaltigen Erfolgen, welche die roemische Gemeinde in dem Jahrhundert +vom letzten Veientischen bis auf den Pyrrhischen Krieg nach aussen hin +errang, dass hier das Junkertum der Bauernschaft Platz gemacht hatte, +dass der Fall des hochadligen Fabiers nicht mehr und nicht weniger von +der ganzen Gemeinde betrauert worden waere als der Fall des +plebejischen Deciers von Plebejern und Patriziern betrauert ward, dass +auch dem reichsten Junker das Konsulat nicht von selber zufiel und ein +armer Bauersmann aus der Sabina, Manius Curius, den Koenig Pyrrhos in +der Feldschlacht ueberwinden und aus Italien verjagen konnte, ohne +darum aufzuhoeren, einfacher sabinischer Stellbesitzer zu sein und sein +Brotkorn selber zu bauen. + +Indes darf es ueber dieser imponierenden republikanischen Gleichheit +nicht uebersehen werden, dass dieselbe zum guten Teil nur formaler Art +war und aus derselben eine sehr entschieden ausgepraegte Aristokratie +nicht so sehr hervorging als vielmehr darin von vornherein enthalten +war. Schon laengst hatten die reichen und angesehenen nichtpatrizischen +Familien von der Menge sich ausgeschieden und im Mitgenuss der +senatorischen Rechte, in der Verfolgung einer, von der der Menge +unterschiedenen und sehr oft ihr entgegenwirkenden Politik sich mit dem +Patriziat verbuendet. Die Licinischen Gesetze hoben die gesetzlichen +Unterschiede innerhalb der Aristokratie auf und verwandelten die den +gemeinen Mann vom Regiment ausschliessende Schranke aus einem +unabaenderlichen Rechts- in ein nicht unuebersteigliches, aber doch +schwer zu uebersteigendes tatsaechliches Hindernis. Auf dem einen wie +dem anderen Wege kam frisches Blut in den roemischen Herrenstand; aber +an sich blieb nach wie vor das Regiment aristokratisch und auch in +dieser Hinsicht die roemische eine rechte Bauerngemeinde, in welcher +der reiche Vollhufener zwar aeusserlich von dem armen Insten sich wenig +unterscheidet und auf gleich und gleich mit ihm verkehrt, aber +nichtsdestoweniger die Aristokratie so allmaechtig regiert, dass der +Unbemittelte weit eher in der Stadt Buergermeister als in seinem Dorfe +Schulze wird. Es war wichtig und segensreich, dass nach der neuen +Gesetzgebung auch der aermste Buerger das hoechste Gemeindeamt +bekleiden durfte; aber darum war es nichtsdestoweniger nicht bloss eine +seltene Ausnahme, dass ein Mann aus den unteren Schichten der +Bevoelkerung dazu gelangte ^4, sondern es war wenigstens gegen den +Schluss dieser Periode wahrscheinlich schon nur moeglich mittels einer +Oppositionswahl. Jedem aristokratischen Regiment tritt von selber eine +entsprechende Oppositionspartei gegenueber; und da auch die formelle +Gleichstellung der Staende die Aristokratie nur modifizierte und der +neue Herrenstand das alte Patriziat nicht bloss beerbte, sondern sich +auf denselben pfropfte und aufs innigste mit ihm zusammenwuchs, so +blieb auch die Opposition bestehen und tat in allen und jeden Stuecken +das gleiche. Da die Zuruecksetzung jetzt nicht mehr die Buergerlichen, +sondern den gemeinen Mann traf, so trat die neue Opposition von +vornherein auf als Vertreterin der geringen Leute und namentlich der +kleinen Bauern; und wie die neue Aristokratie sich an das Patriziat +anschloss, so schlangen sich die ersten Regungen dieser neuen +Opposition mit den letzten Kaempfen gegen die Patrizierprivilegien +zusammen. Die ersten Namen in der Reihe dieser neuen roemischen +Volksfuehrer sind Manius Curius (Konsul 464, 479, 480, 290 275, 274; +Zensor 481 273) und Gaius Fabricius (Konsul 472, 476, 481, 282, 278, +273; Zensor 479 275), beide ahnenlose und nichtwohlhabende Maenner, +beide - gegen das aristokratische Prinzip, die Wiederwahl zu dem +hoechsten Gemeindeamt zu beschraenken - jeder dreimal durch die Stimmen +der Buergerschaft an die Spitze der Gemeinde gerufen, beide als +Tribune, Konsuln und Zensoren Gegner der patrizischen Privilegien und +Vertreter des kleinen Bauernstandes gegen die aufkeimende Hoffart der +vornehmen Haeuser. Die kuenftigen Parteien zeichnen schon sich vor; +aber noch schweigt auf beiden Seiten vor dem Interesse des Gemeinwohls +das der Partei. Der adlige Appius Claudius und der Bauer Manius Curius, +dazu noch heftige persoenliche Gegner, haben durch klugen Rat und +kraeftige Tat den Koenig Pyrrhos gemeinsam ueberwunden; und wenn Gaius +Fabricius den aristokratisch gesinnten und aristokratisch lebenden +Publius Cornelius Rufinus als Zensor deswegen bestrafte, so hielt ihn +dies nicht ab, demselben seiner anerkannten Feldherrntuechtigkeit wegen +zum zweiten Konsulat zu verhelfen. Der Riss war wohl schon da; aber +noch reichten die Gegner sich ueber ihm die Haende. + +—————————————————————- + +^4 Die Armut der Konsulare dieser Epoche, welche in den moralischen +Anekdotenbuechern der spaeteren Zeit eine grosse Rolle spielt, beruht +grossenteils auf Missverstaendnis teils des alten sparsamen +Wirtschaftens, welches sich recht gut mit ansehnlichem Wohlstand +vertraegt, teils der alten schoenen Sitte, verdiente Maenner aus dem +Ertrag von Pfennigkollekten zu bestatten, was durchaus keine +Armenbeerdigung ist. Auch die autoschediastische Beinamenerklaerung, +die so viel Plattheiten in die roemische Geschichte gebracht hat, hat +hierzu ihren Beitrag geliefert (Serranus). + +————————————————————— + +Die Beendigung der Kaempfe zwischen Alt- und Neubuergern, die +verschiedenartigen und verhaeltnismaessig erfolgreichen Versuche, dem +Mittelstande aufzuhelfen, die inmitten der neugewonnenen buergerlichen +Gleichheit bereits hervortretenden Anfaenge der Bildung einer neuen +aristokratischen und einer neuen demokratischen Partei sind also +dargestellt worden. Es bleibt noch uebrig zu schildern, wie unter +diesen Veraenderungen das neue Regiment sich konstituierte, und wie +nach der politischen Beseitigung der Adelschaft die drei Elemente des +republikanischen Gemeinwesens, Buergerschaft, Magistratur und Senat, +gegeneinander sich stellten. + +Die Buergerschaft in ihren ordentlichen Versammlungen blieb nach wie +vor die hoechste Autoritaet im Gemeinwesen und der legale Souveraen; +nur wurde gesetzlich festgestellt, dass, abgesehen von den ein fuer +allemal den Zenturien ueberwiesenen Entscheidungen, namentlich den +Wahlen der Konsuln und Zensoren, die Abstimmung nach Distrikten ebenso +gueltig sein solle wie die nach Zenturien, was fuer die +patrizisch-plebejische Versammlung das Valerisch-Horatische Gesetz von +305 (449) einfuehrte und das Publilische von 415 (339) erweiterte, fuer +die plebejische Sonderversammlung aber das Hortensische um 467 (287) +verordnete. Dass im ganzen dieselben Individuen in beiden Versammlungen +stimmberechtigt waren, ist schon hervorgehoben worden, aber auch, dass, +abgesehen von dem Ausschluss der Patrizier von der plebejischen +Sonderversammlung, auch in der allgemeinen Distriktsversammlung alle +Stimmberechtigten durchgaengig sich gleichstanden, in den +Zenturiatkomitien aber die Wirksamkeit des Stimmrechts nach dem +Vermoegen des Stimmenden sich abstufte, also insofern allerdings die +erstere eine nivellierende und demokratische Neuerung war. Von weit +groesserer Bedeutung war es, dass gegen das Ende dieser Periode die +uralte Bedingung des Stimmrechts, die Ansaessigkeit, zum erstenmal in +Frage gestellt zu werden anfing. Appius Claudius, der kuehnste Neuerer, +den die roemische Geschichte kennt, legte in seiner Zensur 442 (312), +ohne den Senat oder das Volk zu fragen, die Buergerliste so an, dass +der nicht grundsaessige Mann in die ihm beliebige Tribus und alsdann +nach seinem Vermoegen in die entsprechende Zenturie aufgenommen ward. +Allein diese Aenderung griff zu sehr dem Geiste der Zeit vor, um +vollstaendig Bestand zu haben. Einer der naechsten Nachfolger des +Appius, der beruehmte Besieger der Samniten, Quintus Fabius Rullianus, +uebernahm es in seiner Zensur 450 (304) sie zwar nicht ganz zu +beseitigen, aber doch in solche Grenzen einzuschliessen, dass den +Grundsaessigen und Vermoegenden effektiv die Herrschaft in den +Buergerversammlungen blieb. Es wies die nicht grundsaessigen Leute +saemtlich in die vier staedtischen Tribus, die jetzt aus den ersten im +Range die letzten wurden. Die Landquartiere dagegen, deren Zahl +zwischen den Jahren 367 (241) und 513 (387) allmaehlich von siebzehn +bis auf einunddreissig stieg, also die von Haus aus bei weitem +ueberwiegende und immer mehr das Uebergewicht erhaltende Majoritaet der +Stimmabteilungen, wurden den saemtlichen ansaessigen Buergern +gesetzlich vorbehalten. In den Zenturien blieb es bei der +Gleichstellung der ansaessigen und nichtansaessigen Buerger, wie Appius +sie eingefuehrt hatte. Auf diese Weise ward dafuer gesorgt, dass in den +Tributkomitien die Ansaessigen ueberwogen, waehrend fuer die +Zenturiatkomitien an sich schon die Vermoegenden den Ausschlag gaben. +Durch diese weise und gemaessigte Festsetzung eines Mannes, der seiner +Kriegstaten wegen wie mehr noch wegen dieser seiner Friedenstat mit +Recht den Beinamen des Grossen (Maximus) erhielt, ward einerseits die +Wehrpflicht wie billig auch auf die nicht ansaessigen Buerger +erstreckt, anderseits dafuer Sorge getragen, dass in der +Distriktversammlung ihrem Einfluss, insbesondere dem der meistenteils +des Grundbesitzes entbehrenden gewesenen Sklaven, derjenige Riegel +vorgeschoben ward, welcher in einem Staat, der Sklaverei zulaesst, ein +leider unerlaessliches Beduerfnis ist. Ein eigentuemliches +Sittengericht, das allmaehlich an die Schatzung und die Aufnahme der +Buergerliste sich anknuepfte, schloss ueberdies aus der Buergerschaft +alle notorisch unwuerdigen Individuen aus und wahrte dem Buergertum die +sittliche und politische Reinheit. + +Die Kompetenz der Komitien zeigt die Tendenz, sich mehr und mehr, aber +sehr allmaehlich zu erweitern. Schon die Vermehrung der vom Volk zu +waehlenden Magistrate gehoert gewissermassen hierher; bezeichnend ist +es besonders, dass seit 392 (362) die Kriegstribune einer Legion, seit +443 (311) je vier in jeder der vier ersten Legionen, nicht mehr vom +Feldherrn, sondern von der Buergerschaft ernannt wurden. In die +Administration griff waehrend dieser Periode die Buergerschaft im +ganzen nicht ein; nur das Recht der Kriegserklaerung wurde von ihr, wie +billig, mit Nachdruck festgehalten und namentlich auch fuer den Fall +festgestellt, wo ein an Friedens Statt abgeschlossener laengerer +Waffenstillstand ablief und zwar nicht rechtlich, aber tatsaechlich ein +neuer Krieg begann (327 427). Sonst ward eine Verwaltungsfrage fast nur +dann dem Volke vorgelegt, wenn die regierenden Behoerden unter sich in +Kollision gerieten und eine derselben die Sache an das Volk brachte - +so, als den Fuehrern der gemaessigten Partei unter dem Adel, Lucius +Valerius und Marcus Horatius, im Jahre 305 (449) und dem ersten +plebejischen Diktator Gaius Marcus Rutilus im Jahre 398 (356) vom Senat +die verdienten Triumphe nicht zugestanden wurden; als die Konsuln des +Jahres 459 (295) ueber ihre gegenseitige Kompetenz nicht untereinander +sich einigen konnten; und als der Senat im Jahre 364 (390) die +Auslieferung eines pflichtvergessenen Gesandten an die Gallier +beschloss und ein Konsulartribun deswegen an die Gemeinde sich wandte - +es war dies der erste Fall, wo ein Senatsbeschluss vom Volke kassiert +ward, und schwer hat ihn die Gemeinde gebuesst. Zuweilen gab auch die +Regierung in schwierigen Fragen dem Volk die Entscheidung anheim: so +zuerst, als Caere, nachdem ihm das Volk den Krieg erklaert hatte, ehe +dieser wirklich begann, um Frieden bat (401 353); und spaeter, als der +Senat den demuetig von den Samniten erbetenen Frieden ohne weiteres +abzuschlagen Bedenken trug (436 318). Erst gegen das Ende dieser +Periode finden wir ein bedeutend erweitertes Eingreifen der +Distriktversammlung auch in Verwaltungsangelegenheiten, namentlich +Befragung derselben bei Friedensschluessen und Buendnissen; es ist +wahrscheinlich, dass diese zurueckgeht auf das Hortensische Gesetz von +467 (287). + +Indes trotz dieser Erweiterungen der Kompetenz der Buergerversammlungen +begann der praktische Einfluss derselben auf die Staatsangelegenheiten +vielmehr, namentlich gegen das Ende dieser Epoche, zu schwinden. Vor +allem die Ausdehnung der roemischen Grenzen entzog der Urversammlung +ihren richtigen Boden. Als Versammlung der Gemeindesaessigen konnte sie +frueher recht wohl in genuegender Vollzaehligkeit sich zusammenfinden +und recht wohl missen, was sie wollte, auch ohne zu diskutieren; aber +die roemische Buergerschaft war jetzt schon weniger Gemeinde als Staat. +Dass die zusammen Wohnenden auch miteinander stimmten, brachte +allerdings in die roemischen Komitien, wenigstens, wenn nach Quartieren +gestimmt ward, einen gewissen inneren Zusammenhang und in die +Abstimmung hier und da Energie und Selbstaendigkeit; in der Regel aber +waren doch die Komitien in ihrer Zusammensetzung wie in ihrer +Entscheidung teils von der Persoenlichkeit des Vorsitzenden und vom +Zufall abhaengig, teils den in der Hauptstadt domizilierten Buergern in +die Haende gegeben. Es ist daher vollkommen erklaerlich, dass die. +Buergerversammlungen, die in den beiden ersten Jahrhunderten. der +Republik eine grosse und praktische Wichtigkeit haben, allmaehlich +beginnen, ein reines Werkzeug in der Hand des vorsitzenden Beamten zu +werden; freilich ein sehr gefaehrliches, da der zum Vorsitz berufenen +Beamten so viele waren und jeder Beschluss der Gemeinde galt als der +legale Ausdruck des Volkswillens in letzter Instanz. An der Erweiterung +aber der verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft war insofern +nicht viel gelegen, als diese weniger als frueher eines eigenen Wollens +und Handelns faehig war, und als es eine eigentliche Demagogie in Rom +noch nicht gab - haette eine solche damals bestanden, so wuerde sie +versucht haben, nicht die Kompetenz der Buergerschaft zu erweitern, +sondern die politische Debatte vor der Buergerschaft zu entfesseln, +waehrend es doch bei den alten Satzungen, dass nur der Magistrat die +Buerger zur Versammlung zu berufen und dass er jede Debatte und jede +Amendementsstellung auszuschliessen befugt sei, unveraendert sein +Bewenden hatte. Zur Zeit machte sich diese beginnende Zerruettung der +Verfassung hauptsaechlich nur insofern geltend, als die Urversammlungen +sich wesentlich passiv verhielten und im ganzen in das Regiment weder +foerdernd noch stoerend eingriffen. + +Was die Beamtengewalt anlangt, so war deren Schmaelerung nicht gerade +das Ziel der zwischen Alt- und Neubuergern gefuehrten Kaempfe, wohl +aber eine ihrer wichtigsten Folgen. Bei dem Beginn der staendischen +Kaempfe, das heisst des Streites um den Besitz der konsularischen +Gewalt, war das Konsulat noch die einige und unteilbare wesentliche +koenigliche Amtsgewalt gewesen und hatte der Konsul wie ehemals der +Koenig noch alle Unterbeamten nach eigener freier Wahl bestellt; an +Ende desselben waren die wichtigsten Befugnisse: Gerichtsbarkeit, +Strassenpolizei, Senatoren- und Ritterwahl, Schatzung und +Kassenverwaltung von dem Konsulat getrennt und an Beamte uebergegangen, +die gleich dem Konsul von der Gemeinde ernannt wurden und weit mehr +neben als unter ihm standen. Das Konsulat, sonst das einzige +ordentliche Gemeindeamt, war jetzt nicht mehr einmal unbedingt das +erste: in der neu sich feststellenden Rang- und gewoehnlichen +Reihenfolge der Gemeindeaemter stand das Konsulat zwar ueber Praetur, +Aedilitaet und Quaestur, aber unter dem Einschaetzungsamt, an das +ausser den wichtigsten finanziellen Geschaeften die Feststellung der +Buerger-, Ritter- und Senatorenliste und damit eine durchaus +willkuerliche sittliche Kontrolle ueber die gesamte Gemeinde und jeden +einzelnen, geringsten wie vornehmsten Buerger gekommen war. Der dem +urspruenglichen roemischen Staatsrecht mit dem Begriff des Oberamts +unvereinbar erscheinende Begriff der begrenzten Beamtengewalt oder der +Kompetenz brach allmaehlich sich Bahn und zerfetzte und zerstoerte den +aelteren des einen und unteilbaren Imperium. Einen Anfang dazu machte +schon die Einsetzung der staendigen Nebenaemter, namentlich der +Quaestur; vollstaendig durchgefuehrt ward sie durch die Licinischen +Gesetze (387 367), welche von den drei hoechsten Beamten der Gemeinde +die ersten beiden fuer Verwaltung und Kriegfuehrung, den dritten fuer +die Gerichtsleitung bestimmten. Aber man blieb hierbei nicht stehen. +Die Konsuln, obwohl sie rechtlich durchaus und ueberall konkurrierten, +teilten doch natuerlich seit aeltester Zeit tatsaechlich die +verschiedenen Geschaeftskreise (provinciae) unter sich. Urspruenglich +war dies lediglich durch freie Vereinbarung oder in deren Ermangelung +durch Losung geschehen; allmaehlich aber griffen die anderen +konstitutiven Gewalten im Gemeinwesen in diese faktischen +Kompetenzbestimmungen ein. Es ward ueblich, dass der Senat Jahr fuer +Jahr die Geschaeftskreise abgrenzte und sie zwar nicht geradezu unter +die konkurrierenden Beamten verteilte, aber doch durch Ratschlag und +Bitte auch auf die Personenfragen entscheidend einwirkte. Aeussersten +Falls erlangte der Senat auch wohl einen Gemeindebeschluss, der die +Kompetenzfrage definitiv entschied; doch hat die Regierung diesen +bedenklichen Ausweg nur sehr selten angewandt. Ferner wurden die +wichtigsten Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Friedensschluesse, +den Konsuln entzogen und dieselben genoetigt, hierbei an den Senat zu +rekurrieren und nach dessen Instruktion zu verfahren. Fuer den +aeussersten Fall endlich konnte der Senat jederzeit die Konsuln vom Amt +suspendieren, indem nach einer nie rechtlich festgestellten und nie +tatsaechlich verletzten Uebung der Eintritt der Diktatur lediglich von +dem Beschluss des Senats abhing und die Bestimmung der zu ernennenden +Person, obwohl verfassungsmaessig bei dem ernennenden Konsul, doch der +Sache nach in der Regel bei dem Senat stand. + +Laenger als in dem Konsulat blieb in der Diktatur die alte Einheit und +Rechtsfuelle des Imperium enthalten; obwohl sie natuerlich als +ausserordentliche Magistratur der Sache nach von Haus aus eine +Spezialkompetenz hatte, gab es doch rechtlich eine solche fuer den +Diktator noch weit weniger als fuer den Konsul. Indes auch sie ergriff +allmaehlich der neu in das roemische Rechtsleben eintretende +Kompetenzbegriff. Zuerst 391 (363) begegnet ein aus theologischem +Skrupel ausdruecklich bloss zur Vollziehung einer religioesen Zeremonie +ernannter Diktator; und wenn dieser selbst noch, ohne Zweifel formell +verfassungsmaessig, die ihm gesetzte Kompetenz als nichtig behandelte +und ihr zum Trotz den Heerbefehl uebernahm, so wiederholte bei den +spaeteren, gleichartig beschraenkten Ernennungen, die zuerst 403 (351) +und seitdem sehr haeufig begegnen, diese Opposition der Magistratur +sich nicht, sondern auch die Diktatoren erachteten fortan durch ihre +Spezialkompetenzen sich gebunden. + +Endlich lagen in dem 412 (342) erlassenen Verbot der Kumulierung +ordentlicher kurulischer Aemter und in der gleichzeitigen Vorschrift, +dass derselbe Mann dasselbe Amt in der Regel nicht vor Ablauf einer +zehnjaehrigen Zwischenzeit solle verwalten koennen, sowie in der +spaeteren Bestimmung, dass das tatsaechlich hoechste Amt, die Zensur, +ueberhaupt nicht zum zweitenmal bekleidet werden duerfe (489 265), +weitere sehr empfindliche Beschraenkungen der Magistratur. Doch war die +Regierung noch stark genug, um ihre Werkzeuge nicht zu fuerchten und +darum eben die brauchbarsten absichtlich ungenutzt zu lassen; tapfere +Offiziere wurden sehr haeufig von jenen Vorschriften entbunden ^5, und +es kamen noch Faelle vor, wie der des Quintus Fabius Rullianus, der in +achtundzwanzig Jahren fuenfmal Konsul war, und des Marcus Valerius +Corvus (384-483 370-271), welcher, nachdem er sechs Konsulate, das +erste im dreiundzwanzigsten, das letzte im zweiundsiebzigsten Jahre, +verwaltet und drei Menschenalter hindurch der Hort der Landsleute und +der Schrecken der Feinde gewesen war, hundertjaehrig zur Grube fuhr. + +————————————————————————- + +^5 Wer die Konsularverzeichnisse vor und nach 412 (342) vergleicht, +wird an der Existenz des oben erwaehnten Gesetzes ueber die Wiederwahl +zum Konsulat nicht zweifeln; denn so gewoehnlich vor diesem Jahr die +Wiederbekleidung des Amtes besonders nach drei bis vier Jahren ist, so +haeufig sind nachher die Zwischenraeume von zehn Jahren und darueber. +Doch finden sich, namentlich waehrend der schweren Kriegsjahre 434-443 +(320-311), Ausnahmen in sehr grosser Zahl. Streng hielt man dagegen an +der Unzulaessigkeit der Aemterkumulierung. Es findet sich kein sicheres +Beispiel der Verbindung zweier der drei ordentlichen kurulischen (Liv. +39, 39, 4) Aemter (Konsulat, Praetur, kurulische Aedilitaet), wohl aber +von anderen Kumulierungen, zum Beispiel der kurulischen Aedilitaet und +des Reiterfuehreramts (Liv. 23 24, 30); der Praetur und der Zensur +(Fast. Capitol. a 501); der Praetur und der Diktatur (Liv. 8, 12); des +Konsulats und der Diktatur (Liv. 8, 12). + +————————————————————————- + +Waehrend also der roemische Beamte immer vollstaendiger und immer +bestimmter aus dem unbeschraenkten Herrn in den gebundenen +Auftragnehmer und Geschaeftsfuehrer der Gemeinde sich umwandelte, +unterlag die alte Gegenmagistratur, das Volkstribunat, gleichzeitig +einer gleichartigen mehr innerlichen als aeusserlichen Umgestaltung. +Dasselbe diente im Gemeinwesen zu einem doppelten Zweck. Es war von +Haus aus bestimmt gewesen, den Geringen und Schwachen. durch eine +gewissermassen revolutionaere Hilfsleistung (auxilium) gegen den +gewalttaetigen Uebermut der Beamten zu schuetzen; es war spaeterhin +gebraucht worden, um die rechtliche Zuruecksetzung der Buergerlichen +und die Privilegien des Geschlechtsadels zu beseitigen. Letzteres war +erreicht. Der urspruengliche Zweck war nicht bloss an sich mehr ein +demokratisches Ideal als eine politische Moeglichkeit, sondern auch der +plebejischen Aristokratie, in deren Haenden das Tribunat sich befinden +musste und befand, vollkommen ebenso verhasst und mit der neuen, aus +der Ausgleichung der Staende hervorgegangenen, womoeglich noch +entschiedener als die bisherige aristokratisch gefaerbten, +Gemeindeordnung vollkommen ebenso unvertraeglich, wie es dem +Geschlechtsadel verhasst und mit der patrizischen Konsularverfassung +unvertraeglich gewesen war. Aber anstatt das Tribunat abzuschaffen, zog +man vor, es aus einem Ruestzeug der Opposition in ein Regierungsorgan +umzuschaffen und zog die Volkstribune, die von Haus aus von aller +Teilnahme an der Verwaltung ausgeschlossen und weder Beamte noch +Mitglieder des Senats waren, jetzt hinein in den Kreis der regierenden +Behoerden. Wenn sie in der Gerichtsbarkeit von Anfang an den Konsuln +gleichstanden und schon in den ersten Stadien der staendischen Kaempfe +gleich diesen die legislatorische Initiative erwarben, so empfingen sie +jetzt auch, wir wissen nicht genau wann, aber vermutlich bei oder bald +nach der schliesslichen Ausgleichung der Staende, gleiche Stellung mit +den Konsuln gegenueber der tatsaechlich regierenden Behoerde, dem +Senate. Bisher hatten sie, auf einer Bank an der Tuer sitzend, der +Senatsverhandlung beigewohnt, jetzt erhielten sie gleich und neben den +uebrigen Beamten ihren Platz im Senate selbst und das Recht, bei der +Verhandlung das Wort zu ergreifen; wenn ihnen das Stimmrecht versagt +blieb, so war dies nur eine Anwendung des allgemeinen Grundsatzes des +roemischen Staatsrechts, dass den Rat nur gab, wer zur Tat nicht +berufen war und also saemtlichen funktionierenden Beamten waehrend +ihres Amtsjahrs nur Sitz, nicht Stimme im Gemeinderat zukam. Aber es +blieb hierbei nicht. Die Tribune empfingen das unterscheidende Vorrecht +der hoechsten Magistratur, das sonst von den ordentlichen Beamten nur +den Konsuln und Praetoren zustand: das Recht, den Senat zu versammeln, +zu befragen und einen Beschluss desselben zu bewirken ^6. Es war das +nur in der Ordnung: die Haeupter der plebejischen Aristokratie mussten +denen der patrizischen im Senate gleichgestellt werden, seit das +Regiment von dem Gesellschaftsadel uebergegangen war auf die vereinigte +Aristokratie. Indem dieses urspruenglich von aller Teilnahme an der +Staatsverwaltung ausgeschlossene Oppositionskollegium jetzt, namentlich +fuer die eigentlich staedtischen Angelegenheiten, eine zweite hoechste +Exekutivstelle ward und eines der gewoehnlichsten und brauchbarsten +Organe der Regierung, dass heisst des Senats, um die Buergerschaft zu +lenken und vor allem um Ausschreitungen der Beamten zu hemmen, wurde es +allerdings seinem urspruenglichen Wesen nach absorbiert und politisch +vernichtet; indes war dieses Verfahren in der Tat durch die +Notwendigkeit geboten. Wie klar auch die Maengel der roemischen +Aristokratie zutage liegen und wie entschieden das stetige Wachsen der +aristokratischen Uebermacht mit der tatsaechlichen Beseitigung des +Tribunats zusammenhaengt, so kann doch nicht verkannt werden, dass auf +die Laenge sich nicht mit einer Behoerde regieren liess, welche nicht +bloss zwecklos war und fast auf die Hinhaltung des leidenden +Proletariats durch truegerische Hilfsvorspiegelung berechnet, sondern +zugleich entschieden revolutionaer und im Besitz einer eigentlich +anarchischen Befugnis der Hemmung der Beamten-, ja der Staatsgewalt +selbst. Aber der Glaube an das Ideale, in dem alle Macht wie alle +Ohnmacht der Demokratie begruendet ist, hatte in den Gemuetern der +Roemer aufs engste an das Gemeindetribunat sich geheftet, und man +braucht nicht erst an Cola Rienzi zu erinnern, um einzusehen, dass +dasselbe, wie wesenlos immer der daraus fuer die Menge entspringende +Vorteil war, ohne eine furchtbare Staatsumwaelzung nicht beseitigt +werden konnte. Darum begnuegte man sich mit echt buergerlicher +Staatsklugheit, in den moeglichst wenig in die Augen fallenden Formen +die Sache zu vernichten. Der blosse Name dieser ihrem innersten Kern +nach revolutionaeren Magistratur blieb immer noch innerhalb des +aristokratisch regierten Gemeinwesens gegenwaertig ein Widerspruch und +fuer die Zukunft, in den Haenden einer dereinstigen Umsturzpartei, eine +schneidende und gefaehrliche Waffe; indes fuer jetzt und noch auf lange +hinaus war die Aristokratie so unbedingt maechtig und so vollstaendig +im Besitz des Tribunats, dass von einer kollegialischen Opposition der +Tribune gegen den Senat schlechterdings keine Spur sich findet und die +Regierung der etwa vorkommenden verlorenen oppositionellen Regungen +einzelner solcher Beamten immer ohne Muehe und in der Regel durch das +Tribunat selbst Herr ward. + +————————————————————————- + +^6 Daher werden die fuer den Senat bestimmten Depeschen adressiert an +Konsuln, Praetoren, Volkstribune und Senat (Cic. ad fam. 15, 2 und +sonst). + +————————————————————————- + +In der Tat war es der Senat, der die Gemeinde regierte, und fast ohne +Widerstand seit der Ausgleichung der Staende. Seine Zusammensetzung +selbst war eine andere geworden. Das freie Schalten der Oberbeamten, +wie es nach Beseitigung der alten Geschlechtervertretung in dieser +Hinsicht stattgefunden hatte, hatte schon mit der Abschaffung der +lebenslaenglichen Gemeindevorstandschaft sehr wesentliche +Beschraenkungen erfahren. + +Ein weiterer Schritt zur Emanzipation des Senats von der Beamtengewalt +erfolgte durch den Uebergang der Feststellung dieser Listen von den +hoechsten Gemeindebeamten auf eine Unterbehoerde, von den Konsuln auf +die Zensoren. Allerdings wurde, sei es gleich damals oder bald nachher, +auch das Recht des mit der Anfertigung der Liste beauftragten Beamten, +einzelne Senatoren wegen eines ihnen anhaftenden Makels aus derselben +wegzulassen und somit aus dem Senat auszuschliessen, wo nicht +eingefuehrt, doch wenigstens schaerfer formuliert ^7 und somit jenes +eigentuemliche Sittengericht begruendet, auf dem das hohe Ansehen der +Zensoren vornehmlich beruht. Allein derartige Ruegen konnten, da zumal +beide Zensoren darueber einig sein mussten, wohl dazu dienen, einzelne +der Versammlung nicht zur Ehre gereichende oder dem in ihr herrschenden +Geist feindliche Persoenlichkeiten zu entfernen, nicht aber sie selbst +in Abhaengigkeit von der Magistratur versetzen. + +————————————————————————- + +^7 Diese Befugnis sowie die aehnlichen hinsichtlich der Ritter- und der +Buergerliste waren wohl nicht foermlich und gesetzlich den Zensoren +beigelegt, lagen aber tatsaechlich von jeher in ihrer Kompetenz. Das +Buergerrecht vergibt die Gemeinde, nicht der Zensor aber wem dieser in +dem Verzeichnis der Stimmberechtigten keine oder eine schlechtere +Stelle anweist, der verliert das Buergerrecht nicht, kann aber die +buergerlichen Befugnisse nicht oder nur an dem geringeren Platz +ausueben bis zur Anfertigung einer neuen Liste. Ebenso verhaelt es sich +mit dem Senat: wen der Zensor in seiner Liste auslaesst, der scheidet +aus demselben, solange die betreffende Liste gueltig bleibt - es kommt +vor, dass der vorsitzende Beamte sie verwirft und die aeltere Liste +wieder in Kraft setzt. Offenbar kam also in dieser Hinsicht es nicht so +sehr darauf an, was den Zensoren gesetzlich freistand, sondern was bei +denjenigen Beamten, welche nach ihren Listen zu laden hatten, ihre +Autoritaet vermochte. Daher begreift man, wie diese Befugnis +allmaehlich stieg und wie mit der steigenden Konsolidierung der +Nobilitaet dergleichen Streichungen gleichsam die Form richterlicher +Entscheidungen annahmen und gleichsam als solche respektiert wurden. +Hinsichtlich der Feststellung der Senatsliste hat freilich auch ohne +Zweifel die Bestimmung des Ovinischen Plebiszits wesentlich mitgewirkt, +dass die Zensoren “aus allen Rangklassen die Besten” in den Senat +nehmen sollten. + +——————————————————————— + +Entscheidend aber beschraenkte das Ovinische Gesetz, welches etwa um +die Mitte dieser Periode, wahrscheinlich bald nach den Licinischen +Gesetzen durchgegangen ist, das Recht der Beamten, den Senat nach ihrem +Ermessen zu konstituieren, indem es demjenigen, der kurulischer Aedil, +Praetor oder Konsul gewesen war, sofort vorlaeufig Sitz und Stimme im +Senat verlieh und die naechst eintretenden Zensoren verpflichtete, +diese Expektanten entweder foermlich in die Senatorenliste +einzuzeichnen oder doch nur aus denjenigen Gruenden, welche auch zur +Ausstossung des wirklichen Senators genuegten, von der Liste +auszuschliessen. Freilich reichte die Zahl dieser gewesenen Magistrate +bei weitem nicht aus, um den Senat auf der normalen Zahl von +dreihundert zu halten; und unter dieselbe durfte man, besonders da die +Senatoren- zugleich Geschworenenliste war, ihn nicht herabgehen lassen. +So blieb dem zensorischen Wahlrecht immer noch ein bedeutender +Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch die Bekleidung eines Amtes, +sondern durch die zensorische Wahl erkiesten Senatoren - haeufig +diejenigen Buerger, die ein nicht kurulisches Gemeindeamt verwaltet +oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen Feind im +Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten - zwar an +der Abstimmung, aber nicht an der Debatte teil. Der Kern des Senats und +derjenige Teil desselben, in dem Regierung und Verwaltung sich +konzentriert, ruhte also nach dem Ovinischen Gesetz im wesentlichen +nicht mehr auf der Willkuer eines Beamten, sondern mittelbar auf der +Wahl durch das Volk; und die roemische Gemeinde war auf diesem Wege +zwar nicht zu der grossen Institution der Neuzeit, dem repraesentativen +Volksregimente, aber wohl dieser Institution nahe gekommen, waehrend +die Gesamtheit der nicht debattierenden Senatoren gewaehrte, was bei +regierenden Kollegien so notwendig wie schwierig herzustellen ist, eine +kompakte Masse urteilsfaehiger und urteilsberechtiger, aber +schweigender Mitglieder. + +Die Kompetenz des Senats wurde formell kaum veraendert. Der Senat +huetete sich wohl, durch unpopulaere Verfassungsaenderungen oder +offenbare Verfassungsverletzungen der Opposition und der Ambition +Handhaben darzubieten; er liess es sogar geschehen, wenn er es auch +nicht foerderte, dass die Buergerschaftskompetenz im demokratischen +Sinne ausgedehnt ward. Aber wenn die Buergerschaft den Schein, so +erwarb der Senat das Wesen der Macht: einen bestimmenden Einfluss auf +die Gesetzgebung und die Beamtenwahlen und das gesamte +Gemeinderegiment. + +Jeder neue Gesetzvorschlag ward zunaechst im Senat vorberaten, und kaum +wagte es je ein Beamter, ohne oder wider das Gutachten des Senats einen +Antrag an die Gemeinde zu stellen; geschah es dennoch, so hatte der +Senat durch die Beamteninterzession und die priesterliche Kassation +eine lange Reihe von Mitteln in der Hand, um jeden unbequemen Antrag im +Keime zu ersticken oder nachtraeglich zu beseitigen; und im aeussersten +Fall hatte er als oberste Verwaltungsbehoerde mit der Ausfuehrung auch +die Nichtausfuehrung der Gemeindebeschluesse in der Hand. Es nahm der +Senat ferner unter stillschweigender Zustimmung der Gemeinde das Recht +in Anspruch, in dringenden Faellen unter Vorbehalt der Ratifikation +durch Buergerschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein +Vorbehalt, der von Haus aus nicht viel bedeutete und allmaehlich so +vollstaendig zur Formalitaet ward, dass man in spaeterer Zeit sich +nicht einmal mehr die Muehe gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss +zu beantragen. + +Was die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden +und von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den +Senat; auf diesem Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das +Recht, den Diktator zu bestellen. Groessere Ruecksicht masste +allerdings auf die Gemeinde genommen werden: es konnte ihr das Recht +nicht entzogen werden, die Gemeindeaemter zu vergeben; doch ward, wie +gleichfalls schon bemerkt wurde, sorgfaeltig darueber gewacht, dass +diese Beamtenwahl nicht etwa in die Vergebung bestimmter Kompetenzen, +namentlich nicht der Oberfeldherrnstellen in bevorstehenden Kriegen, +uebergehe. Ueberdies brachte teils der neu eingefuehrte +Kompetenzbegriff, teils das dem Senat tatsaechlich zugestandene Recht, +von den Gesetzen zu entbinden, einen wichtigen Teil der Aemterbesetzung +in die Haende des Senats. Von dem Einfluss, den der Senat auf die +Feststellung der Geschaeftskreise namentlich der Konsuln ausuebte, ist +schon die Rede gewesen. Von dem Dispensationsrecht war eine der +wichtigsten Anwendungen die Entbindung des Beamten von der gesetzlichen +Befristung seines Amtes, welche zwar, als den Grundgesetzen der +Gemeinde zuwider, nach roemischen Staatsrecht in dem eigentlichen +Stadtbezirk nicht vorkommen durfte, aber ausserhalb desselben +wenigstens insoweit galt, als der Konsul und Praetor, dem die Frist +verlaengert war, nach Ablauf derselben fortfuhr, “an Konsul” oder +“Praetor Statt” (pro consule, pro praetore) zu fungieren. Natuerlich +stand dies wichtige, dem Ernennungsrecht wesentlich gleichstehende +Recht der Fristerstreckung gesetzlich allein der Gemeinde zu und ward +anfaenglich auch faktisch von ihr gehandhabt; aber doch wurde schon 447 +(307) und seitdem regelmaessig den Oberfeldherren das Kommando durch +blossen Senatsbeschluss verlaengert. Dazu kam endlich der +uebermaechtige und klug vereinigte Einfluss der Aristokratie auf die +Wahlen, welcher dieselben nicht immer, aber in der Regel auf die der +Regierung genehmen Kandidaten lenkte. + +Was schliesslich die Verwaltung anlangt, so hing Krieg, Frieden und +Buendnis, Kolonialgruendung, Ackerassignation, Bauwesen, ueberhaupt +jede Angelegenheit von dauernder und durchgreifender Wichtigkeit, und +namentlich das gesamte Finanzwesen lediglich ab von dem Senat. Er war +es, der Jahr fuer Jahr den Beamten in der Feststellung ihrer +Geschaeftskreise und in der Limitierung der einem jeden zur Verfuegung +zu stellenden Truppen und Gelder die allgemeine Instruktion gab, und an +ihn ward von allen Seiten in allen wichtigen Faellen rekurriert: keinem +Beamten, mit Ausnahme des Konsuls, und keinem Privaten durften die +Vorsteher der Staatskasse Zahlung anders leisten als nach vorgaengigem +Senatsbeschluss. Nur in die Besorgung der laufenden Angelegenheiten und +in die richterliche und militaerische Spezialverwaltung mischte das +hoechste Regierungskollegium sich nicht ein; es war zu viel politischer +Sinn und Takt in der roemischen Aristokratie, um die Leitung des +Gemeinwesens in eine Bevormundung des einzelnen Beamten und das +Werkzeug in eine Maschine verwandeln zu wollen. + +Dass dies neue Regiment des Senats bei aller Schonung der bestehenden +Formen eine vollstaendige Umwaelzung des alten Gemeinwesens in sich +schloss, leuchtet ein; dass die freie Taetigkeit der Buergerschaft +stockte und erstarrte und die Beamten zu Sitzungspraesidenten und +ausfuehrenden Kommissarien herabsanken, dass ein durchaus nur +beratendes Kollegium die Erbschaft beider verfassungsmaessiger Gewalten +tat und, wenn auch in den bescheidensten Formen, die Zentralregierung +der Gemeinde ward, war revolutionaer und usurpatorisch. Indes wenn jede +Revolution und jede Usurpation durch die ausschliessliche Faehigkeit +zum Regimente vor dem Richterstuhl der Geschichte gerechtfertigt +erscheint, so muss auch ihr strenges Urteil es anerkennen, dass diese +Koerperschaft ihre grosse Aufgabe zeitig begriffen und wuerdig erfuellt +hat. Berufen nicht durch den eitlen Zufall der Geburt, sondern +wesentlich durch die freie Wahl der Nation; bestaetigt von vier zu vier +Jahren durch das strenge Sittengericht der wuerdigsten Maenner; auf +Lebenszeit im Amte und nicht abhaengig von dem Ablauf des Mandats oder +von der schwankenden Meinung des Volkes; in sich einig und geschlossen +seit der Ausgleichung der Staende; alles in sich schliessend, was das +Volk besass von politischer Intelligenz und praktischer Staatskunde; +unumschraenkt verfuegend in allen finanziellen Fragen und in der +Leitung der auswaertigen Politik; die Exekutive vollkommen beherrschend +durch deren kurze Dauer und durch die dem Senat nach der Beseitigung +des staendischen Haders dienstbar gewordene tribunizische Interzession, +war der roemische Senat der edelste Ausdruck der Nation und in +Konsequenz und Staatsklugheit, in Einigkeit und Vaterlandsliebe, in +Machtfuelle und sicherem Mut die erste politische Koerperschaft aller +Zeiten - auch jetzt noch “eine Versammlung von Koenigen”, die es +verstand, mit republikanischer Hingebung despotische Energie zu +verbinden. Nie ist ein Staat nach aussen fester und wuerdiger vertreten +worden als Rom in seiner guten Zeit durch seinen Senat. In der inneren +Verwaltung ist es allerdings nicht zu verkennen, dass die im Senat +vorzugsweise vertretene Geld- und Grundaristokratie in den ihre +Sonderinteressen betreffenden Angelegenheiten parteiisch verfuhr und +dass die Klugheit und die Energie der Koerperschaft hier haeufig von +ihr nicht zum Heil des Staates gebraucht worden sind. Indes der grosse, +in schweren Kaempfen festgestellte Grundsatz, dass jeder roemische +Buerger gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die +daraus sich ergebende Eroeffnung der politischen Laufbahn, das heisst +des Eintritts in den Senat fuer jedermann, erhielten neben dem Glanz +der militaerischen und politischen Erfolge die staatliche und nationale +Eintracht und nahmen dem Unterschied der Staende jene Erbitterung und +Gehaessigkeit, die den Kampf der Patrizier und Plebejer bezeichnen; und +da die glueckliche Wendung der aeusseren Politik es mit sich brachte, +dass laenger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum fuer sich +fanden, ohne den Mittelstand unterdruecken zu muessen, so hat das +roemische Volk in seinem Senat laengere Zeit, als es einem Volke +verstattet zu sein pflegt, das grossartigste aller Menschenwerke +durchzufuehren vermocht, eine weise und glueckliche Selbstregierung. + + + + +KAPITEL IV. +Sturz der etruskischen Macht. Die Kelten. + + +Nachdem die Entwicklung der roemischen Verfassung waehrend der zwei +ersten Jahrhunderte der Republik dargestellt ist, ruft uns die aeussere +Geschichte Roms und Italiens wieder zurueck in den Anfang dieser +Epoche. Um diese Zeit, als die Tarquinier aus Rom vertrieben wurden, +stand die etruskische Macht auf ihrem Hoehepunkt. Die Herrschaft auf +der Tyrrhenischen See besassen unbestritten die Tusker und die mit +ihnen eng verbuendeten Karthager. Wenn auch Massalia unter steten und +schweren Kaempfen sich behauptete, so waren dagegen die Haefen +Kampaniens und der volskischen Landschaft und seit der Schlacht von +Alalia auch Korsika im Besitz der Etrusker. In Sardinien gruendeten +durch die vollstaendige Eroberung der Insel (um 260 500) die Soehne des +karthagischen Feldherrn Mago die Groesse zugleich ihres Hauses und +ihrer Stadt, und in Sizilien behaupteten die Phoeniker waehrend der +inneren Fehden der hellenischen Kolonien ohne wesentliche Anfechtung +den Besitz der Westhaelfte. Nicht minder beherrschten die Schiffe der +Etrusker das Adriatische Meer, und selbst in den oestlichen Gewaessern +waren ihre Kaper gefuerchtet. + +Auch zu Lande schien ihre Macht im Steigen. Den Besitz der latinischen +Landschaft zu gewinnen, war fuer Etrurien, das von den volskischen in +seiner Klientel stehenden Staedten und von seinen kampanischen +Besitzungen allein durch die Latiner geschieden war, von der +entscheidendsten Wichtigkeit. Bisher hatte das feste Bollwerk der +roemischen Macht Latium ausreichend beschirmt und die Tibergrenze mit +Erfolg gegen Etrurien behauptet. Allein als der gesamte tuskische Bund, +die Verwirrung und die Schwaeche des roemischen Staats nach der +Vertreibung der Tarquinier benutzend, jetzt unter dem Koenig Lars +Porsena von Clusium seinen Angriff maechtiger als zuvor erneuerte, fand +er nicht ferner den gewohnten Widerstand; Rom kapitulierte und trat im +Frieden (angeblich 247 507) nicht bloss alle Besitzungen am rechten +Tiberufer an die naechstliegenden tuskischen Gemeinden ab und gab also +die ausschliessliche Herrschaft ueber den Strom auf, sondern lieferte +auch dem Sieger seine saemtlichen Waffen aus und gelobte, fortan des +Eisens nur zur Pflugschar sich zu bedienen. Es schien, als sei die +Einigung Italiens unter tuskischer Suprematie nicht mehr fern. + +Allein die Unterjochung, womit die Koalition der etruskischen und +karthagischen Nation die Griechen wie die Italiker bedroht, ward +gluecklich abgewendet durch das Zusammenhalten der durch +Stammverwandtschaft wie durch die gemeinsame Gefahr aufeinander +angewiesenen Voelker. Zunaechst fand das etruskische Heer, das nach +Roms Fall in Latium eingedrungen war, vor den Mauern von Aricia die +Grenze seiner Siegesbahn durch die rechtzeitige Hilfe der den Aricinern +zur Hilfe herbeigeeilten Kymaeer (248 506). Wir wissen nicht, wie der +Krieg endigte, und namentlich nicht, ob Rom schon damals den +verderblichen und schimpflichen Frieden zerriss; gewiss ist nur, dass +die Tusker auch diesmal auf dem linken Tiberufer sich dauernd zu +behaupten nicht vermochten. + +Bald ward die hellenische Nation zu einem noch umfassenderen und noch +entscheidenderen Kampf gegen die Barbaren des Westens wie des Ostens +genoetigt. Es war um die Zeit der Perserkriege. Die Stellung der Tyrier +zu dem Grosskoenig fuehrte auch Karthago in die Bahnen der persischen +Politik - wie denn selbst ein Buendnis zwischen den Karthagern und +Xerxes glaubwuerdig ueberliefert ist - und mit den Karthagern die +Etrusker. Es war eine der grossartigsten politischen Kombinationen, die +gleichzeitig die asiatischen Scharen auf Griechenland, die +phoenikischen auf Sizilien warf, um mit einem Schlag die Freiheit und +die Zivilisation vom Angesicht der Erde zu vertilgen. Der Sieg blieb +den Hellenen. Die Schlacht bei Salamis (274 der Stadt 480) rettete und +raechte das eigentliche Hellas; und an demselben Tag - so wird erzaehlt +- besiegten die Herren von Syrakus und Akragas, Gelon und Theron, das +ungeheure Heer des karthagischen Feldherrn Hamilkar, Magos Sohn, bei +Himera so vollstaendig, dass der Krieg damit zu Ende war und die +Phoeniker, die damals noch keineswegs den Plan verfolgten, ganz +Sizilien fuer eigene Rechnung sich zu unterwerfen, zurueckkehrten zu +ihrer bisherigen defensiven Politik. Noch sind von den grossen +Silberstuecken erhalten, welche aus dem Schmuck der Gemahlin Gelons, +Damareta, und anderer edler Syrakusanerinnen fuer diesen Feldzug +geschlagen wurden, und die spaeteste Zeit gedachte dankbar des milden +und tapferen Koenigs von Syrakus und des herrlichen, von Simonides +gefeierten Sieges. + +Die naechste Folge der Demuetigung Karthagos war der Sturz der +Seeherrschaft ihrer etruskischen Verbuendeten. Schon Anaxilas, der Herr +von Rhegion und Zankte, hatte ihren Kapern die sizilische Meerenge +durch eine stehende Flotte gesperrt (um 272 482); einen entscheidenden +Sieg erfochten bald darauf die Kymaeer und Hieron von Syrakus bei Kyme +(280 474) ueber die tyrrhenische Flotte, der die Karthager vergeblich +Hilfe zu bringen versuchten. Das ist der Sieg, welchen Pindaros in der +ersten pythischen Ode feiert, und noch ist der Etruskerhelm vorhanden, +den Hieron nach Olympia sandte mit der Aufschrift: “Hiaron des +Deinomenes Sohn und die Syrakosier dem Zeus Tyrrhanisches von Kyma” ^1. + +———————————————————————- + +^1 Fιάρον ο Διομένεος καί τοί Συρακόσιοι τοί Δί' Τύραν' από Κύμας. + +———————————————————————- + +Waehrend diese ungemeinen Erfolge gegen Karthager und Etrusker Syrakus +an die Spitze der sizilischen Griechenstaedte brachten, erhob unter den +italischen Hellenen, nachdem um die Zeit der Vertreibung der Koenige +aus Rom (243 511) das achaeische Sybaris untergegangen war, das +dorische Tarent sich unbestritten zu der ersten Stelle; die furchtbare +Niederlage der Tarentiner durch die Iapyger (280 474), die schwerste, +die bis dahin ein Griechenheer erlitten hatte, entfesselte nur, +aehnlich wie der Persersturm in Hellas, die ganze Gewalt des +Volksgeistes in energisch demokratischer Entwicklung. Von jetzt an +spielen nicht mehr die Karthager und die Etrusker die erste Rolle in +den italischen Gewaessern, sondern im Adriatischen und Ionischen Meer +die Tarentiner, im Tyrrhenischen die Massalioten und die Syrakusaner, +und namentlich die letzteren beschraenkten mehr und mehr das +etruskische Korsarenwesen. Schon Hieron hatte nach dem Siege bei Kyme +die Insel Aenaria (Ischia) besetzt und damit die Verbindung zwischen +den kampanischen und den noerdlichen Etruskern unterbrochen. Um das +Jahr 302 (452) wurde von Syrakus, um der tuskischen Piraterie +gruendlich zu steuern, eine eigene Expedition ausgesandt, die die Insel +Korsika und die etruskische Kueste verheerte und die Insel Aethalia +(Elba) besetzte. Ward man auch nicht voellig Herr ueber die +etruskisch-karthagischen Piraten - wie denn das Kaperwesen zum Beispiel +in Antium bis in den Anfang des fuenften Jahrhunderts der Stadt +fortgedauert zu haben scheint -, so war doch das maechtige Syrakus ein +starkes Bollwerk gegen die verbuendeten Tusker und Phoeniker. Einen +Augenblick freilich schien es, als muesse die syrakusische Macht +gebrochen werden durch die Athener, deren Seezug gegen Syrakus im Lauf +des Peloponnesischen Krieges (339-341 415-413) die Etrusker, die alten +Handelsfreunde Athens, mit drei Fuenfzigruderern unterstuetzten. Allein +der Sieg blieb, wie bekannt, im Westen wie im Osten den Dorern. Nach +dem schmaehlichen Scheitern der attischen Expedition ward Syrakus so +unbestritten die erste griechische Seemacht, dass die Maenner, die dort +an der Spitze des Staates standen, die Herrschaft ueber Sizilien und +Unteritalien und ueber beide Meere Italiens ins Auge fassten; wogegen +anderseits die Karthager, die ihre Herrschaft in Sizilien jetzt +ernstlich bedroht sahen, auch auf ihrer Seite die Ueberwaeltigung der +Syrakusaner und die Unterwerfung der ganzen Insel zum Ziel ihrer +Politik nehmen mussten und nahmen. Der Verfall der sizilischen +Mittelstaaten, die Steigerung der karthagischen Macht auf der Insel, +die zunaechst aus diesen Kaempfen hervorgingen, koennen hier nicht +erzaehlt werden; was Etrurien anlangt, so fuehrte gegen dies der neue +Herr von Syrakus, Dionysios (reg. 348-387 406-367), die empfindlichsten +Schlaege. Der weitstrebende Koenig gruendete seine neue Kolonialmacht +vor allem in dem italischen Ostmeer, dessen noerdlichere Gewaesser +jetzt zum erstenmal einer griechischen Seemacht untertan wurden. Um das +Jahr 367 (387) besetzte und kolonisierte Dionysios an der illyrischen +Kueste den Hafen Lissos und die Insel Issa, an der italischen die +Landungsplaetze Ankon, Numana und Atria; das Andenken an die +syrakusanische Herrschaft in dieser entlegenen Gegend bewahrten nicht +bloss die “Graeben des Philistos”, ein ohne Zweifel von dem bekannten +Geschichtschreiber und Freunde des Dionysios, der die Jahre seiner +Verbannung (368 386f.) in Atria verlebte, angelegter Kanal an der +Pomuendung; auch die veraenderte Benennung des italischen Ostmeers +selbst, wofuer seitdem anstatt der aelteren Benennung des Ionischen +Busens die heute noch gangbare des “Meeres von Hadria” vorkommt, geht +wahrscheinlich auf diese Ereignisse zurueck ^2. Aber nicht zufrieden +mit diesen Angriffen auf die Besitzungen und Handelsverbindungen der +Etrusker im Ostmeer, griff Dionysios durch die Erstuermung und +Pluenderung der reichen caeritischen Hafenstadt Pygri (369 385 die +etruskische Macht in ihrem innersten Kern an. Sie hat denn auch sich +nicht wieder erholt. Als nach Dionysios’ Tode die inneren Unruhen in +Syrakus den Karthagern freiere Bahn machten und deren Flotte wieder im +Tyrrhenischen Meer das Uebergewicht bekam, das sie seitdem mit kurzen +Unterbrechungen behauptete, lastete dieses nicht minder schwer auf den +Etruskern wie auf den Griechen; so dass sogar, als im Jahre 444 (310) +Agathokles von Syrakus zum Krieg mit Karthago ruestete, achtzehn +tuskische Kriegsschiffe zu ihm stiessen. Die Etrusker mochten fuer +Korsika fuerchten, das sie wahrscheinlich damals noch behaupteten; die +alte tuskisch-phoenikische Symmachie, die noch zu Aristoteles’ Zeit +(370-432 384-322) bestand, ward damit gesprengt, aber die Schwaeche der +Etrusker zur See nicht wieder aufgehoben. + +———————————————————————————- + +^2 Hekataeos († nach 257 497, Rom) und noch Herodot (270 bis nach 345 +484-409) kennen den Hatrias nur als das Podelta und das dasselbe +bespuelende Meer (K. O. Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 1, S. +140; GGM 1, p. 23). In weiterer Bedeutung findet sich die Benennung des +Hadriatischen Meeres zuerst bei dem sogenannten Skylax um 418 der Stadt +(336). + +———————————————————————————— + +Dieser rasche Zusammensturz der etruskischen Seemacht wuerde +unerklaerlich sein, wenn nicht gegen die Etrusker zu eben der Zeit, wo +die sizilischen Griechen sie zur See angriffen, auch zu Lande von allen +Seiten her die schwersten Schlaege gefallen waeren. Um die Zeit der +Schlachten von Salamis, Himera und Kyme ward, dem Berichte der +roemischen Annalen zufolge, zwischen Rom und Veii ein vieljaehriger und +heftiger Krieg gefuehrt (271-280 483-474). Die Roemer erlitten in +demselben schwere Niederlagen; im Andenken geblieben ist die +Katastrophe der Fabier (277 477), die infolge der inneren Krisen sich +freiwillig aus der Hauptstadt verbannt und die Verteidigung der Grenze +gegen Etrurien uebernommen hatten, hier aber am Bache Cremera bis auf +den letzten waffenfaehigen Mann niedergehauen wurden. Allein der +Waffenstillstand auf 400 Monate, der anstatt Friedens den Krieg +beendigte, fiel fuer die Roemer insofern guenstig aus, als er +wenigstens den Status quo der Koenigszeit wiederherstellte; die +Etrusker verzichteten auf Fidenae und den am rechten Tiberufer +gewonnenen Distrikt. Es ist nicht auszumachen, inwieweit dieser +roemisch-etruskische Krieg mit dem hellenisch-persischen und dem +sizilisch-karthagischen in unmittelbaren Zusammenhange stand; aber +moegen die Roemer die Verbuendeten der Sieger von Salamis und von +Himera gewesen sein oder nicht, die Interessen wie die Folgen trafen +jedenfalls zusammen. + +Wie die Latiner warfen auch die Samniten sich auf die Etrusker; und +kaum war deren kampanische Niederlassung durch die Folgen des Treffens +bei Kyme vom Mutterlande abgeschnitten worden, als sie auch schon nicht +mehr imstande war, den Angriffen der sabellischen Bergvoelker zu +widerstehen. Die Hauptstadt Capua fiel 330 (424) und die tuskische +Bevoelkerung ward hier bald nach der Eroberung von den Samniten +ausgerottet oder verjagt. Freilich hatten auch die kampanischen +Griechen, vereinzelt und geschwaecht, unter derselben Invasion schwer +zu leiden; Kyme selbst ward 334 (420) von den Sabellern erobert. +Dennoch behaupteten die Griechen sich namentlich in Neapolis, +vielleicht mit Hilfe der Syrakusaner, waehrend der etruskische Name in +Kampanien aus der Geschichte verschwindet; kaum dass einzelne +etruskische Gemeinden eine kuemmerliche und verlorene Existenz sich +dort fristeten. + +Aber noch folgenreichere Ereignisse traten um dieselbe Zeit im +noerdlichen Italien ein. Eine neue Nation pochte an die Pforten der +Alpen: es waren die Kelten; und ihr erster Andrang traf die Etrusker. + +Die keltische, auch galatische oder gallische Nation hat von der +gemeinschaftlichen Mutter eine andere Ausstattung empfangen als die +italische, die germanische und die hellenische Schwester. Es fehlt ihr +bei manchen tuechtigen und noch mehr glaenzenden Eigenschaften die +tiefe sittliche und staatliche Anlage, auf welche alles Gute und Grosse +in der menschlichen Entwicklung sich gruendet. Es galt, sagt Cicero, +als schimpflich fuer den freien Kelten, das Feld mit eigenen Haenden zu +bestellen. Dem Ackerbau zogen sie das Hirtenleben vor und trieben +selbst in den fruchtbaren Poebenen vorzugsweise die Schweinezucht, von +dem Fleisch ihrer Herden sich naehrend und in den Eichenwaeldern mit +ihnen Tag und Nacht verweilend. Die Anhaenglichkeit an die eigene +Scholle, wie sie den Italikern und den Germanen eigen ist, fehlt bei +den Kelten; wogegen sie es lieben, in den Staedten und Flecken zusammen +zu siedeln und diese bei ihnen frueher, wie es scheint, als in Italien +Ausdehnung und Bedeutung gewonnen haben. Ihre buergerliche Verfassung +ist unvollkommen; nicht bloss wird die nationale Einheit nur durch ein +schwaches Band vertreten, was ja in gleicher Weise von allen Nationen +anfaenglich gilt, sondern es mangelt auch in den einzelnen Gemeinden an +Eintracht und festem Regiment, an ernstem Buergersinn und folgerechtem +Streben. Die einzige Ordnung, der sie sich schicken, ist die +militaerische, in der die Bande der Disziplin dem einzelnen die schwere +Muehe abnehmen, sich selber zu bezwingen. “Die hervorstehenden +Eigenschaften der keltischen Rasse”, sagt ihr Geschichtschreiber +Thierry, “sind die persoenliche Tapferkeit, in der sie es allen +Voelkern zuvortun; ein freier, stuermischer, jedem Eindruck +zugaenglicher Sinn; viel Intelligenz, aber daneben die aeusserste +Beweglichkeit, Mangel an Ausdauer, Widerstreben gegen Zucht und +Ordnung, Prahlsucht und ewige Zwietracht, die Folge der grenzenlosen +Eitelkeit.” Kuerzer sagt ungefaehr dasselbe der alte Cato: “auf zwei +Dinge geben die Kelten viel: auf das Fechten und auf den Esprit” ^3. +Solche Eigenschaften guter Soldaten und schlechter Buerger erklaeren +die geschichtliche Tatsache, dass die Kelten alle Staaten erschuettert +und keinen gegruendet haben. Ueberall finden wir sie bereit zu wandern, +das heisst zu marschieren; dem Grundstueck die bewegliche Habe +vorziehend, allem anderen aber das Gold; das Waffenwerk betreibend als +geordnetes Raubwesen oder gar als Handwerk um Lohn und allerdings mit +solchem Erfolge, dass selbst der roemische Geschichtschreiber +Sallustius im Waffenwerk den Kelten den Preis vor den Roemern +zugesteht. Es sind die rechten Lanzknechte des Altertums, wie die +Bilder und Beschreibungen sie uns darstellen: grosse, nicht sehnige +Koerper, mit zottigem Haupthaar und langem Schnauzbart - recht im +Gegensatz zu Griechen und Roemern, die das Haupt und die Oberlippe +schoren -, in bunten gestickten Gewaendern, die beim Kampf nicht selten +abgeworfen wurden, mit dem breiten Goldring um den Hals, unbehelmt und +ohne Wurfwaffen jeder Art, aber dafuer mit ungeheurem Schild nebst dem +langen schlechtgestaehlten Schwert, dem Dolch und der Lanze, alle diese +Waffen mit Gold geziert, wie sie denn die Metalle nicht ungeschickt zu +bearbeiten verstanden. Zum Renommieren dient alles, selbst die Wunde, +die oft nachtraeglich erweitert wird, um mit der breiteren Schmarre zu +prunken. Gewoehnlich fechten sie zu Fuss, einzelne Schwaerme aber auch +zu Pferde, wo dann jedem Freien zwei gleichfalls berittene Knappen +folgen; Streitwagen finden sich frueh wie bei den Libyern und den +Hellenen in aeltester Zeit. Mancher Zug erinnert an das Ritterwesen des +Mittelalters; am meisten die den Roemern und Griechen fremde Sitte des +Zweikampfes. Nicht bloss im Kriege pflegten sie den einzelnen Feind, +nachdem sie ihn zuvor mit Worten und Gebaerden verhoehnt hatten, zum +Kampfe zu fordern; auch im Frieden fochten sie gegeneinander in +glaenzender Ruestung auf Leben und Tod. Dass die Zechgelage hernach +nicht fehlten, versteht sich. So fuehrten sie unter eigener oder +fremder Fahne ein unstetes Soldatenleben, das sie von Irland und +Spanien bis nach Kleinasien zerstreute unter steten Kaempfen und +sogenannten Heldentaten; aber was sie auch begannen, es zerrann wie der +Schnee im Fruehling, und nirgends ist ein grosser Staat, nirgends eine +eigene Kultur von ihnen geschaffen worden. + +———————————————————————————- + +^3 Pleraque Gallia duas res industriosissime persequitur: rem militarem +et argute loqui. (Cato or. frg. 2, 2). + +———————————————————————————- + +So schildern uns die Alten diese Nation; ueber ihre Herkunft laesst +sich nur mutmassen. Demselben Schoss entsprungen, aus dem auch die +hellenischen, italischen und germanischen Voelkerschaften hervorgingen, +sind die Kelten ohne Zweifel gleich diesen aus dem oestlichen +Mutterland in Europa eingerueckt, wo sie in fruehester Zeit das +Westmeer erreichten und in dem heutigen Frankreich ihre Hauptsitze +begruendeten ^4, gegen Norden hin uebersiedelnd auf die britannischen +Inseln, gegen Sueden die Pyrenaeen ueberschreitend und mit den +iberischen Voelkerschaften um den Besitz der Halbinsel ringend. An den +Alpen indes stroemte ihre erste grosse Wanderung vorbei und erst von +den westlichen Laendern aus begannen sie in kleineren Massen und in +entgegengesetzter Richtung jene Zuege, die sie ueber die Alpen und den +Haemus, ja ueber den Bosporus fuehrten und durch die sie der Schrecken +der saemtlichen zivilisierten Nationen des Altertums geworden und durch +manche Jahrhunderte geblieben sind, bis Caesars Siege und die von +Augustus geordnete Grenzverteidigung ihre Macht fuer immer brachen. + +———————————————————————————— + +^4 Neuerdings ist von kundigen Sprachforschern behauptet worden, dass +die Verwandtschaft der Kelten und der Italiker naeher sei, als selbst +die der letzteren und der Hellenen, das heisst, dass derjenige Ast des +grossen Baumes, von dem die west- und suedeuropaeischen Voelkerschaften +indogermanischen Stammes entsprungen sind, zunaechst sich in Griechen +und Italokelten und betraechtlich spaeter die letzteren sich wieder in +Italiker und Kelten gespalten haetten. Geographisch ist diese +Aufstellung sehr annehmbar, und auch die geschichtlich vorliegenden +Tatsachen lassen sich vielleicht damit ebenfalls in Einklang bringen +da, was bisher als graecoitalische Zivilisation angesehen worden ist, +fueglich graecokeltoitalisch gewesen sein kann - wissen wir doch ueber +die aelteste keltische Kulturstufe in der Tat nichts. Die sprachliche +Untersuchung scheint indes noch nicht so weit gediehen zu sein, dass +ihre Ergebnisse in die aelteste Voelkergeschichte eingereiht werden +duerften. + +———————————————————————————- + +Die einheimische Wandersage, die hauptsaechlich Livius uns erhalten +hat, berichtet von diesen spaeteren ruecklaeufigen Zuegen +folgendermassen ^5. Die gallische Eidgenossenschaft, an deren Spitze +damals wie noch zu Caesars Zeit der Gau der Biturigen (um Bourges) +stand, habe unter dem Koenig Ambiatus zwei grosse Heeresschwaerme +entsendet, gefuehrt von den beiden Neffen des Koenigs, und es sei der +eine derselben, Sigovesus, ueber den Rhein in der Richtung auf den +Schwarzwald zu vorgedrungen, der zweite, Bellovesus, ueber die +Graischen Alpen (den Kleinen St. Bernhard) in das Potal hinabgestiegen. +Von jenem stamme die gallische Niederlassung an der mittleren Donau, +von diesem die aelteste keltische Ansiedlung in der heutigen Lombardei, +der Gau der Insubrer mit dem Hauptort Mediolanum (Mailand). Bald sei +ein zweiter Schwarm gefolgt, der den Gau der Cenomaner mit den Staedten +Brixia (Brescia) und Verona begruendet habe. Unaufhoerlich stroemte es +fortan ueber die Alpen in das schoene ebene Land; die keltischen +Staemme samt den von ihnen aufgetriebenen und fortgerissenen +ligurischen entrissen den Etruskern einen Platz nach dem andern, bis +das ganze linke Poufer in ihren Haenden war. Nach dem Fall der reichen +etruskischen Stadt Melpum (vermutlich in der Gegend von Mailand), zu +deren Bezwingung sich die schon im Potal ansaessigen Kelten mit +neugekommenen Staemmen vereinigt hatten (358? 396), gingen diese +letzteren hinueber auf das rechte Ufer des Flusses und begannen die +Umbrer und Etrusker in ihren uralten Sitzen zu bedraengen. Es waren +dies vornehmlich die angeblich auf einer anderen Strasse, ueber den +Poeninischen Berg (Grossen St. Bernhard) in Italien eingedrungenen +Boier; sie siedelten sich an in der heutigen Romagna, wo die alte +Etruskerstadt Felsina, von den neuen Herren Bononia umgenannt, ihre +Hauptstadt wurde. Endlich kamen die Senonen, der letzte groessere +Keltenstamm, der ueber die Alpen gelangt ist; er nahm seine Sitze an +der Kueste des Adriatischen Meeres von Rimini bis Ancona. Aber einzelne +Haufen keltischer Ansiedler muessen sogar bis tief nach Umbrien hinein, +ja bis an die Grenze des eigentlichen Etrurien vorgedrungen sein; denn +noch bei Todi am oberen Tiber haben sich Steinschriften in keltischer +Sprache gefunden. Enger und enger zogen sich nach Norden und Osten hin +die Grenzen Etruriens zusammen, und um die Mitte des vierten +Jahrhunderts sah die tuskische Nation sich schon wesentlich auf +dasjenige Gebiet beschraenkt, das seitdem ihren Namen getragen hat und +heute noch traegt. + +—————————————————————- + +^5 Die Sage ueberliefern Livius (5, 34) und Iustin (24, 4) und auch +Caesar (Gall. 6, 24) hat sie im Sinn gehabt. Die Verknuepfung indes der +Wanderung des Bellovesus mit der Gruendung von Massalia, wodurch jene +chronologisch auf die Mitte des zweiten Jahrhunderts der Stadt bestimmt +wird, gehoert unzweifelhaft nicht der einheimischen, natuerlich +zeitlosen Sage an, sondern der spaeteren chronologisierenden Forschung +und verdient keinen Glauben. Einzelne Einfaelle und Einwanderungen +moegen sehr frueh stattgefunden haben; aber das gewaltige Umsichgreifen +der Kelten in Norditalien kann nicht vor die Zeit des Sinkens der +etruskischen Macht, das heisst nicht vor die zweite Haelfte des dritten +Jahrhunderts der Stadt gesetzt werden. + +Ebenso ist, nach der einsichtigen Ausfuehrung von Wickham und Cramer, +nicht daran zu zweifeln, dass der Zug des Bellovesus wie der des +Hannibal nicht ueber die Kottischen Alpen (Mont Genèvre) und durch das +Gebiet der Tauriner, sondern ueber die Graischen (den Kleinen St. +Bernhard) und durch das der Salasser ging; den Namen des Berges gibt +Livius wohl nicht nach der Sage, sondern nach seiner Vermutung an. Ob +die italischen Boier aufgrund einer echten Sagenreminiszenz oder nur +aufgrund eines angenommenen Zusammenhangs mit den noerdlich von der +Donau wohnhaften Boiern durch den oestlichen Pass der Poeninischen +Alpen gefuehrt werden, muss dahingestellt bleiben. + +————————————————————————- + +Unter diesen, wie auf Verabredung gemeinschaftlichen Angriffen der +verschiedensten Voelker, der Syrakusaner, Latiner, Samniten und vor +allem der Kelten brach die eben noch so gewaltig und so ploetzlich in +Latium und Kampanien und auf beiden italischen Meeren um sich greifende +etruskische Nation noch gewaltsamer und noch ploetzlicher zusammen. Der +Verlust der Seeherrschaft, die Bewaeltigung der kampanischen Etrusker +gehoert derselben Epoche an, wo die Insubrer und Cenomaner am Po sich +niederliessen; und eben um diese Zeit ging auch die durch Porsena +wenige Jahrzehnte zuvor aufs tiefste gedemuetigte und fast geknechtete +roemische Buergerschaft zuerst angreifend gegen Etrurien vor. Im +Waffenstillstand mit Veii von 280 (474) hatte sie das Verlorene +wiedergewonnen und im wesentlichen den Zustand wiederhergestellt, wie +er zu der Zeit der Koenige zwischen beiden Nationen bestanden hatte. +Als er im Jahre 309 (445) ablief, begann zwar die Fehde aufs neue; aber +es waren Grenzgefechte und Beutezuege, die fuer beide Teile ohne +wesentliches Resultat verliefen. Etrurien stand noch zu maechtig da, +als dass Rom einen ernstlichen Angriff haette unternehmen koennen. Erst +der Abfall der Fidenaten, die die roemische Besatzung vertrieben, die +Gesandten ermordeten und sich dem Koenig der Veienter, Lars Tolumnius, +unterwarfen, veranlasste einen bedeutenderen Krieg, welcher gluecklich +fuer die Roemer ablief: der Koenig Tolumnius fiel im Gefecht von der +Hand des roemischen Konsuls Aulus Cornelius Cossus (326? 428), Fidenae +ward genommen und 329 (425) ein neuer Stillstandsvertrag auf 200 Monate +abgeschlossen. Waehrend desselben steigerte sich Etruriens Bedraengnis +mehr und mehr und naeherten sich die keltischen Waffen schon den bisher +noch verschonten Ansiedlungen am rechten Ufer des Po. Als der +Waffenstillstand Ende 346 (408) abgelaufen war, entschlossen sich die +Roemer auch ihrerseits zu einem Eroberungskrieg gegen Etrurien, der +jetzt nicht bloss gegen, sondern um Veii gefuehrt ward. + +Die Geschichte des Krieges gegen die Veienter, Capenaten und Falisker +und der Belagerung Veiis, die gleich der trojanischen zehn Jahre +gewaehrt haben soll, ist wenig beglaubigt. Sage und Dichtung haben sich +dieser Ereignisse bemaechtigt, und mit Recht; denn gekaempft ward hier +mit bis dahin unerhoerter Anstrengung um einen bis dahin unerhoerten +Kampfpreis. Es war das erstemal, dass ein roemisches Heer Sommer und +Winter, Jahr aus Jahr ein im Felde blieb, bis das vorgesteckte Ziel +erreicht war; das erstemal, dass die Gemeinde aus Staatsmitteln dem +Aufgebot Sold zahlte. Aber es war auch das erstemal, dass die Roemer es +versuchten, sich eine stammfremde Nation zu unterwerfen und ihre Waffen +ueber die alte Nordgrenze der latinischen Landschaft hinuebertrugen. +Der Kampf war gewaltig, der Ausgang kaum zweifelhaft. Die Roemer fanden +Unterstuetzung bei den Latinern und den Hernikern, denen der Sturz des +gefuerchteten Nachbarn fast nicht minder Genugtuung und Foerderung +gewaehrte als den Roemern selbst; waehrend Veii von seiner Nation +verlassen dastand und nur die naechsten Staedte, Capena, Falerii, auch +Tarquinii, ihm Zuzug leisteten. Die gleichzeitigen Angriffe der Kelten +wuerden diese Nichtteilnahme der noerdlichen Gemeinden allein schon +genuegend erklaeren; es wird indes erzaehlt und es ist kein Grund es zu +bezweifeln, dass zunaechst innere Parteiungen in dem etruskischen +Staedtebund, namentlich die Opposition der aristokratischen Regierungen +der uebrigen Staedte gegen das von den Veientern beibehaltene oder +wiederhergestellte Koenigsregiment, jene Untaetigkeit der uebrigen +Etrusker herbeigefuehrt haben. Haette die etruskische Nation sich an +dem Kampf beteiligen koennen oder wollen, so wuerde die roemische +Gemeinde kaum imstande gewesen sein, die bei der damaligen hoechst +unentwickelten Belagerungskunst riesenhafte Aufgabe der Bezwingung +einer grossen und festen Stadt zu Ende zu fuehren; vereinzelt aber und +verlassen wie sie war, unterlag die Stadt (358 396) nach tapferer +Gegenwehr dem ausharrenden Heldengeist des Marcus Furius Camillus, +welcher zuerst seinem Volke die glaenzende Bahn der auslaendischen +Eroberungen auftat. Von dem Jubel, den der grosse Erfolg in Rom +erregte, ist ein Nachklang die in den Festspielen Roms bis in spaete +Zeit fortgepflanzte Sitte des “Veienterverkaufs”, wobei unter den zur +Versteigerung gebrachten parodischen Beutestuecken der aergste alte +Krueppel, den man auftreiben konnte, im Purpurmantel und Goldschmuck +den Beschluss machte als “Koenig der Veienter”. Die Stadt ward +zerstoert, der Boden verwuenscht zu ewiger Oede. Falerii und Capena +eilten, Frieden zu machen; das maechtige Volsinii, das in +bundesmaessiger Halbheit waehrend Veiis Agonie geruht hatte und nach +der Einnahme zu den Waffen griff, bequemte nach wenigen Jahren (363 +391) sich gleichfalls zum Frieden. Es mag eine wehmuetige Sage sein, +dass die beiden Vormauern der etruskischen Nation, Melpum und Veii, an +demselben Tage jenes den Kelten, dieses den Roemern unterlagen; aber es +liegt in ihr auf jeden Fall eine tiefe geschichtliche Wahrheit. Der +doppelte Angriff von Norden und Sueden und der Fall der beiden +Grenzfesten war der Anfang des Endes der grossen etruskischen Nation. + +Indes einen Augenblick schien es, als sollten die beiden +Voelkerschaften, durch deren Zusammenwirken Etrurien sich in seiner +Existenz bedroht sah, vielmehr untereinander sich aufreiben und auch +Roms neu aufbluehende Macht von den fremden Barbaren zertreten werden. +Diese Wendung der Dinge, die dem natuerlichen Lauf der Politik +widersprach, beschworen ueber die Roemer der eigene Uebermut und die +eigene Kurzsichtigkeit herauf. + +Die keltischen Scharen, die nach Melpums Fall ueber den Fluss gesetzt +waren, ueberfluteten mit reissender Geschwindigkeit das noerdliche +Italien, nicht bloss das offene Gebiet am rechten Ufer des Padus und +laengs des Adriatischen Meeres, sondern auch das eigentliche Etrurien +diesseits des Apennin. Wenige Jahre nachher (363 391) ward schon das im +Herzen Etruriens gelegene Clusium (Chiusi an der Grenze von Toskana und +dem Kirchenstaat) von den keltischen Senonen belagert; und so +gedemuetigt waren die Etrusker, dass die bedraengte tuskische Stadt die +Zerstoerer Veiis um Hilfe anrief. Es waere vielleicht weise gewesen, +dieselbe zu gewaehren und zugleich die Gallier durch die Waffen und die +Etrusker durch den gewaehrten Schutz in Abhaengigkeit von Rom zu +bringen; allein eine solche weitblickende Intervention, die die Roemer +genoetigt haben wuerde, einen ernsten Kampf an der tuskischen +Nordgrenze zu beginnen, lag jenseits des Horizonts ihrer damaligen +Politik. So blieb nichts uebrig, als sich jeder Einmischung zu +enthalten. Allein toerichterweise schlug man die Hilfstruppen ab und +schickte Gesandte; und noch toerichter meinten diese, den Kelten durch +grosse Worte imponieren und, als dies fehlschlug, gegen Barbaren +ungestraft das Voelkerrecht verletzen zu koennen: sie nahmen in den +Reihen der Clusiner teil an einem Gefecht und der eine von ihnen stach +darin einen gallischen Befehlshaber vom Pferde. Die Barbaren verfuhren +in diesem Fall mit Maessigung und Einsicht. Sie sandten zunaechst an +die roemische Gemeinde, um die Auslieferung der Frevler am Voelkerrecht +zu fordern, und der Senat war bereit, dem billigen Begehren sich zu +fuegen. Allein in der Masse ueberwog das Mitleid gegen die Landsleute +die Gerechtigkeit gegen die Fremden; die Genugtuung ward von der +Buergerschaft verweigert, ja nach einigen Berichten ernannte man die +tapferen Vorkaempfer fuer das Vaterland sogar zur Konsulartribunen fuer +das Jahr 364 (390) ^6, das in den roemischen Annalen so verhaengnisvoll +werden sollte. Da brach der Brennus, das heisst der Heerkoenig der +Gallier, die Belagerung von Clusium ab und der ganze Keltenschwarm - +die Zahl wird auf 70000 Koepfe angegeben - wandte sich gegen Rom. +Solche Zuege in unbekannte und ferne Gegenden waren den Galliern +gelaeufig, die unbekuemmert um Deckung und Rueckzug als bewaffnete +Auswandererscharen marschierten; in Rom aber ahnte man offenbar nicht, +welche Gefahr in diesem so ploetzlichen und so gewaltigen Ueberfall +lag. Erst als die Gallier im Anmarsch auf Rom waren, ueberschritt eine +roemische Heeresmacht den Tiber und vertrat ihnen den Weg. Keine drei +deutsche Meilen von den Toren, gegenueber der Muendung des Baches Allia +in den Tiberfluss, trafen die Heere aufeinander und kam es am 18. Juli +364 (390) zur Schlacht. Auch jetzt noch ging man, nicht wie gegen ein +Heer, sondern wie gegen Raeuber, uebermuetig und tolldreist in den +Kampf unter unerprobten Feldherren - Camillus hatte infolge des +Staendehaders von den Geschaeften sich zurueckgezogen. Waren es doch +Wilde, gegen die man fechten sollte; was bedurfte es des Lagers, der +Sicherung des Rueckzugs? Aber die Wilden waren Maenner von +todverachtendem Mut und ihre Fechtweise den Italikern so neu wie +schrecklich; die blossen Schwerter in der Faust stuerzten die Kelten im +rasenden Anprall sich auf die roemische Phalanx und rannten sie im +ersten Stosse ueber den Haufen. Die Niederlage war vollstaendig; von +den Roemern, die den Fluss im Ruecken gefochten hatten, fand ein +grosser Teil bei dem Versuch, denselben zu ueberschreiten, seinen +Untergang; was sich rettete, warf sich seitwaerts nach dem nahen Veii. +Die siegreichen Kelten standen zwischen dem Rest des geschlagenen +Heeres und der Hauptstadt. Diese war rettungslos dem Feinde +preisgegeben; die geringe dort zurueckgebliebene oder dorthin +gefluechtete Mannschaft reichte nicht aus, um die Mauern zu besetzen, +und drei Tage nach der Schlacht zogen die Sieger durch die offenen Tore +in Rom ein. Haetten sie es am ersten getan, wie sie es konnten, so war +nicht bloss die Stadt, sondern auch der Staat verloren; die kurze +Zwischenzeit machte es moeglich, die Heiligtuemer zu fluechten oder zu +vergraben und, was wichtiger war, die Burg zu besetzen und notduerftig +mit Lebensmitteln zu versehen. Was die Waffen nicht tragen konnte, +liess man nicht auf die Burg - man hatte kein Brot fuer alle. Die Menge +der Wehrlosen verlief sich in die Nachbarstaedte; aber manche, vor +allem eine Anzahl angesehener Greise, mochten den Untergang der Stadt +nicht ueberleben und erwarteten in ihren Haeusern den Tod durch das +Schwert der Barbaren. Sie kamen, mordeten und pluenderten, was an +Menschen und Gut sich vorfand und zuendeten schliesslich vor den Augen +der roemischen Besatzung auf dem Kapitol die Stadt an allen Ecken an. +Aber die Belagerungskunst verstanden sie nicht und die Blockade des +steilen Burgfelsens war langwierig und schwierig, da die Lebensmittel +fuer den grossen Heeresschwarm nur durch bewaffnete Streifpartien sich +herbeischaffen liessen und diesen die benachbarten latinischen +Buergerschaften, namentlich die Ardeaten, haeufig mit Mut und Glueck +sich entgegenwarfen. Dennoch harrten die Kelten mit einer unter ihren +Verhaeltnissen beispiellosen Energie sieben Monate unter dem Felsen aus +und schon begannen der Besatzung, die der Ueberrumpelung in einer +dunkeln Nacht nur durch das Schnattern der Heiligen Gaense im +kapitolinischen Tempel und das zufaellige Erwachen des tapferen Marcus +Manlius entgangen war, die Lebensmittel auf die Neige zu geben, als den +Kelten ein Einfall der Veneter in das neu gewonnene senonische Gebiet +am Padus gemeldet ward und sie bewog, das ihnen fuer den Abzug gebotene +Loesegeld anzunehmen. Das hoehnische Hinwerfen des gallischen +Schwertes, dass es aufgewogen werde vom roemischen Golde, bezeichnete +sehr richtig die Lage der Dinge. Das Eisen der Barbaren hatte gesiegt, +aber sie verkauften ihren Sieg und gaben ihn damit verloren. + +——————————————————————————— + +^6 Dies ist nach der gangbaren Gleichung 390 v. Chr.; in der Tat aber +fiel die Einnahme Roms Ol. 98, 1 = 388 v. Chr. und ist nur durch die +zerruettete roemische Jahrzaehlung verschoben. + +——————————————————————————— + +Die fuerchterliche Katastrophe der Niederlage und des Brandes, der 18. +Juli und der Bach der Allia, der Platz, wo die Heiligtuemer vergraben +gewesen und wo die Ueberrumpelung der Burg war abgeschlagen worden - +all die Einzelheiten dieses unerhoerten Ereignisses gingen ueber von +der Erinnerung der Zeitgenossen in die Phantasie der Nachwelt, und noch +wir begreifen es kaum, dass wirklich schon zwei Jahrtausende verflossen +sind, seit jene welthistorischen Gaense sich wachsamer bewiesen als die +aufgestellten Posten. Und doch - mochte in Rom verordnet werden, dass +in Zukunft bei einem Einfall der Kelten keines der gesetzlichen +Privilegien vom Kriegsdienst befreien solle; mochte man dort rechnen +nach den Jahren von der Eroberung der Stadt; mochte diese Begebenheit +widerhallen in der ganzen damaligen zivilisierten Welt und ihren Weg +finden bis in die griechischen Annalen: die Schlacht an der Allia mit +ihren Resultaten ist dennoch kaum den folgenreichen geschichtlichen +Begebenheiten beizuzaehlen. Sie aendert eben nichts in den politischen +Verhaeltnissen. Wie die Gallier wieder abgezogen sind mit ihrem Golde, +das nur eine spaet und schlecht erfundene Erzaehlung den Helden +Camillus wieder nach Rom zurueckbringen laesst; wie die Fluechtigen +sich wieder heimgefunden haben, der wahnsinnige Gedanke einiger +mattherziger Klugheitspolitiker, die Buergerschaft nach Veii +ueberzusiedeln, durch Camillus’ hochsinnige Gegenrede beseitigt ist, +die Haeuser eilig und unordentlich - die engen und krummen Strassen +Roms schrieben von dieser Zeit sich her - sich aus den Truemmern +erheben, steht auch Rom wieder da in seiner alten gebietenden Stellung; +ja es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieses Ereignis wesentlich, wenn +auch nicht im ersten Augenblick, dazu beigetragen hat, dem Gegensatz +zwischen Etrurien und Rom seine Schaerfe zu nehmen und vor allem +zwischen Latium und Rom die Bande der Einigkeit fester zu knuepfen. Der +Kampf der Gallier und Roemer ist, ungleich dem zwischen Rom und +Etrurien oder Rom und Samnium, nicht ein Zusammenstoss zweier +politischer Maechte, die einander bedingen und bestimmen; er ist den +Naturkatastrophen vergleichbar, nach denen der Organismus, wenn er +nicht zerstoert wird, sofort wieder sich ins gleiche setzt. Die Gallier +sind noch oft wiedergekehrt nach Latium; so im Jahre 387 (367), wo +Camillus sie bei Alba schlug - der letzte Sieg des greisen Helden, der +sechsmal konsularischer Kriegstribun, fuenfmal Diktator gewesen und +viermal triumphierend auf das Kapitol gezogen war; im Jahre 393 (361), +wo der Diktator Titus Quinctius Pennus ihnen gegenueber keine volle +Meile von der Stadt an der Aniobruecke lagerte, aber ehe es noch zum +Kampfe gekommen war, der gallische Schwarm nach Kampanien weiterzog; im +Jahre 394 (360), wo der Diktator Quintus Servilius Ahala vor dem +Collinischen Tor mit den aus Kampanien heimkehrenden Scharen stritt; im +Jahre 396 (358), wo ihnen der Diktator Gaius Sulpicius Peticus eine +nachdrueckliche Niederlage beibrachte; im Jahre 404 (350), wo sie sogar +den Winter ueber auf dem Albaner Berg kampierten und sich mit den +griechischen Piraten an der Kueste um den Raub schlugen, bis Lucius +Furius Camillus, der Sohn des beruehmten Feldherrn, im folgenden Jahr +sie vertrieb - ein Ereignis, von dem der Zeitgenosse Aristoteles +(370-432 384-322) in Athen vernahm. Allein diese Raubzuege, wie +schreckhaft und beschwerlich sie sein mochten, waren mehr +Ungluecksfaelle als politische Ereignisse und das wesentlichste +Resultat derselben, dass die Roemer sich selbst und dem Auslande in +immer weiteren Kreisen als das Bollwerk der zivilisierten Nationen +Italiens gegen den Anstoss der gefuerchteten Barbaren erschienen - eine +Auffassung, die ihre spaetere Weltstellung mehr als man meint +gefoerdert hat. + +Die Tusker, die den Angriff der Kelten auf Rom benutzt hatten, um Veii +zu berennen, hatten nichts ausgerichtet, da sie mit ungenuegenden +Kraeften erschienen waren; kaum waren die Barbaren abgezogen, als der +schwere Arm Latiums sie mit unvermindertem Gewicht traf. Nach +wiederholten Niederlagen der Etrusker blieb das ganze suedliche +Etrurien bis zu den Ciminischen Huegeln in den Haenden der Roemer, +welche in den Gebieten von Veii, Capena und Falerii vier neue +Buergerbezirke einrichteten (367 387) und die Nordgrenze sicherten +durch die Anlage der Festungen Sutrium (371 383) und Nepete (381 373). +Mit raschen Schritten ging dieser fruchtbare und mit roemischen +Kolonisten bedeckte Landstrich der vollstaendigen Romanisierung +entgegen. Um 396 (358) versuchten zwar die naechstliegenden +etruskischen Staedte Tarquinii, Caere, Falerii sich gegen die +roemischen Uebergriffe aufzulehnen, und wie tief die Erbitterung war, +die dieselben in Etrurien erweckt hatten, zeigt die Niedermetzlung der +saemtlichen, im ersten Feldzug gemachten roemischen Gefangenen, +dreihundertundsieben an der Zahl, auf dem Marktplatz von Tarquinii; +allein es war die Erbitterung der Ohnmacht. Im Frieden (403 351) musste +Caere, das, als den Roemern zunaechst gelegen, am schwersten buesste, +die halbe Landmark an Rom abtreten und mit dem geschmaelerten Gebiet, +das ihm blieb, aus dem etruskischen Bunde aus- und in das +Untertanenverhaeltnis zu Rom treten, welches inzwischen zunaechst fuer +einzelne latinische Gemeinden aufgekommen war. Es schien indes nicht +ratsam, dieser entfernteren und von der roemischen stammverschiedenen +Gemeinde diejenige kommunale Selbstaendigkeit zu belassen, welche den +untertaenigen Gemeinden Latiums noch verblieben war; man gab der +caeritischen Gemeinde das roemische Buergerrecht nicht bloss ohne +aktives und passives Wahlrecht in Rom, sondern auch unter Entziehung +der Selbstverwaltung, so dass an die Stelle der eigenen Beamten bei der +Rechtspflege und Schatzung die roemischen traten und am Orte selbst ein +Vertreter (praefectus) des roemischen Praetors die Verwaltung leitete - +eine hier zuerst begegnende staatsrechtliche Form der Untertaenigkeit, +wodurch der bisher selbstaendige Staat in eine rechtlich +fortbestehende, aber jeder eigenen Bewegung beraubte Gemeinde +umgewandelt ward. Nicht lange nachher (411 343) trat auch Falerii, das +seine urspruengliche latinische Nationalitaet auch unter der +Tuskerherrschaft sich bewahrt hatte, aus dem etruskischen Bunde aus und +in ewigen Bund mit Rom; damit war ganz Suedetrurien in der einen oder +anderen Form der roemischen Suprematie unterworfen. Tarquinii und wohl +das noerdliche Etrurien ueberhaupt begnuegte man sich, durch einen +Friedensvertrag auf 400 Monate fuer lange Zeit zu fesseln (403 351). + +Auch im noerdlichen Italien ordneten sich allmaehlich die durch und +gegen einander stuermenden Voelker wieder in dauernder Weise und in +festere Grenzen. Die Zuege ueber die Alpen hoerten auf, zum Teil wohl +infolge der verzweifelten Verteidigung der Etrusker in ihrer +beschraenkteren Heimat und der ernstlichen Gegenwehr der maechtigen +Roemer, zum Teil wohl auch infolge uns unbekannter Veraenderungen im +Norden der Alpen. Zwischen Alpen und Apenninen bis hinab an die +Abruzzen waren jetzt die Kelten im allgemeinen die herrschende Nation +und namentlich die Herren des ebenen Landes und der reichen Weiden; +aber bei ihrer schlaffen und oberflaechlichen Ansiedlungsweise wurzelte +ihre Herrschaft nicht tief in der neu gewonnenen Landschaft und +gestaltete sich keineswegs zum ausschliesslichen Besitz. Wie es in den +Alpen stand und wie hier keltische Ansiedler mit aelteren etruskischen +oder andersartigen Staemmen sich vermischten, gestattet unsere +ungenuegende Kunde ueber die Nationalitaet der spaeteren Alpenvoelker +nicht auszumachen; nur die Raeter in dem heutigen Graubuenden und Tirol +duerfen als ein wahrscheinlich etruskischer Stamm bezeichnet werden. +Die Taeler des Apennin behielten die Umbrer, den nordoestlichen Teil +des Potals die anderssprachigen Veneter im Besitz; in den westlichen +Bergen behaupteten sich ligurisch: Staemme, die bis Pisa und Arezzo +hinab wohnten und das eigentliche Keltenland von Etrurien schieden. Nur +in dem mittleren Flachland hausten die Kelten, noerdlich vom Po die +Insubrer und Cenomaner, suedlich die Boier, an der adriatischen Kueste +von Ariminum bis Ankon, in der sogenannten “Gallierlandschaft” (ager +Gallicus) die Senonen, kleinerer Voelkerschaften zu geschweigen. Aber +selbst hier muessen die etruskischem Ansiedlungen zum Teil wenigstens +fortbestanden haben, etwa wie Ephesos und Milet griechisch blieben +unter persischer Oberherrlichkeit. Mantua wenigstens, das durch seine +Insellage geschuetzt war, war noch in der Kaiserzeit eine tuskische +Stadt und auch in Atria am Po, wo zahlreiche Vasenfunde gemacht sind, +scheint das etruskische Wesen fortbestanden zu haben; noch die unter +dem Namen des Skylax bekannte, um 418 (336) abgefasste +Kuestenbeschreibung nennt die Gegend von Atria und Spina tuskisches +Land. Nur so erklaert sich auch, wie etruskische Korsaren bis weit ins +fuenfte Jahrhundert hinein das Adriatische Meer unsicher machen +konnten, und weshalb nicht bloss Dionysios von Syrakus die Kuesten +desselben mit Kolonien bedeckte, sondern selbst Athen noch um 429 +(325), wie eine kuerzlich entdeckte merkwuerdige Urkunde lehrt, zum +Schutz der Kauffahrer gegen die tyrrhenischen Kaper die Anlage einer +Kolonie im Adriatischen Meere beschloss. + +Aber mochte hier mehr oder weniger von etruskischem Wesen sich +behaupten, es waren das einzelne Truemmer und Splitter der frueheren +Machtentwicklung; der etruskischen Nation kam nicht mehr zugute, was +hier im friedlichen Verkehr oder im Seekrieg von einzelnen noch etwa +erreicht ward. Dagegen gingen wahrscheinlich von diesen halbfreien +Etruskern die Anfaenge derjenigen Zivilisation aus, die wir spaeterhin +bei den Kelten und ueberhaupt den Alpenvoelkern finden. Schon dass die +Keltenschwaerme in den lombardischen Ebenen, mit dem sogenannten Skylax +zu reden, das Kriegerleben aufgaben und sich bleibend ansaessig +machten, gehoert zum Teil hierher; aber auch die Anfaenge der Handwerke +und Kuenste und das Alphabet sind den lombardischen Kelten, ja den +Alpenvoelkern bis in die heutige Steiermark hinein durch die Etrusker +zugekommen. + +Also blieben nach dem Verlust der Besitzungen in Kampanien und der +ganzen Landschaft noerdlich vom Apennin und suedlich vom Ciminischen +Walde den Etruskern nur sehr beschraenkte Grenzen: die Zeiten der Macht +und des Aufstrebens waren fuer sie auf immer vorueber. In engster +Wechselwirkung mit diesem aeusseren Sinken steht der innere Verfall der +Nation, zu dem die Keime freilich wohl schon weit frueher gelegt worden +waren. Die griechischen Schriftsteller dieser Zeit sind voll von +Schilderungen der masslosen Ueppigkeit des etruskischen Lebens: +unteritalische Dichter des fuenften Jahrhunderts der Stadt preisen den +tyrrhenischen Wein und die gleichzeitigen Geschichtschreiber Timaeos +und Theopomp entwerfen Bilder von der etruskischen Weiberzucht und der +etruskischen Tafel, welche der aergsten byzantinischen und +franzoesischen Sittenlosigkeit nichts nachgeben. Wie wenig beglaubigt +das einzelne in diesen Berichten auch ist, so scheint doch mindestens +die Angabe begruendet zu sein, dass die abscheuliche Lustbarkeit der +Fechterspiele, der Krebsschaden des spaeteren Rom und ueberhaupt der +letzten Epoche des Altertums, zuerst bei den Etruskern aufgekommen ist; +und jedenfalls lassen sie im ganzen keinen Zweifel an der tiefen +Entartung der Nation. Auch die politischen Zustaende derselben sind +davon durchdrungen. So weit unsere duerftige Kunde reicht, finden wir +aristokratische Tendenzen vorwiegend, in aehnlicher Weise wie +gleichzeitig in Rom, aber schroffer und verderblicher. Die Abschaffung +des Koenigtums, die um die Zeit der Belagerung Veiis schon in allen +Staaten Etruriens durchgefuehrt gewesen zu sein scheint, rief in den +einzelnen Staedten ein Patrizierregiment hervor, das durch das lose +eidgenossenschaftliche Band sich nur wenig beschraenkt sah. Selten nur +gelang es, selbst zur Landesverteidigung alle etruskischen Staedte zu +vereinigen, und Volsiniis nominelle Hegemonie haelt nicht den +entferntesten Vergleich aus mit der gewaltigen Kraft, die durch Roms +Fuehrung die latinische Nation empfing. Der Kampf gegen die +ausschliessliche Berechtigung der Altbuerger zu allen Gemeindestellen +und allen Gemeindenutzungen, der auch den roemischen Staat haette +verderben muessen, wenn nicht die aeusseren Erfolge es moeglich gemacht +haetten, die Ansprueche der gedrueckten Proletarier auf Kosten fremder +Voelker einigermassen zu befriedigen und dem Ehrgeiz andere Bahnen zu +oeffnen - dieser Kampf gegen das politische und was in Etrurien +besonders hervortritt, gegen das priesterliche Monopol der +Adelsgeschlechter muss Etrurien staatlich, oekonomisch und sittlich +zugrunde gerichtet haben. Ungeheure Vermoegen, namentlich an +Grundbesitz, konzentrierten sich in den Haenden von wenigen Adligen, +waehrend die Massen verarmten; die sozialen Umwaelzungen, die hieraus +entstanden, erhoehten die Not, der sie abhelfen sollten, und bei der +Ohnmacht der Zentralgewalt blieb zuletzt den bedraengten Aristokraten, +zum Beispiel in Arretium 453 (301), in Volsinii 488 (266) nichts +uebrig, als die Roemer zu Hilfe zu rufen, die denn zwar der Unordnung, +aber zugleich auch dem Rest von Unabhaengigkeit ein Ende machten. Die +Kraft des Volkes war gebrochen seit dem Tage von Veii und Melpum; es +wurden wohl einige Male noch ernstliche Versuche gemacht, sich der +roemischen Oberherrschaft zu entziehen, aber wenn es geschah, kam die +Anregung dazu den Etruskern von aussen, von einen andern italischen +Stamm, den Samniten. + + + + +KAPITEL V. +Die Unterwerfung der Latiner und Kampaner unter Rom + + +Das grosse Werk der Koenigszeit war Roms Herrschaft ueber Latium in der +Form der Hegemonie. Dass die Umwandlung der roemischen Verfassung +sowohl auf das Verhaeltnis der roemischen Gemeinde zu Latium wie auf +die innere Ordnung der latinischen Gemeinden selbst nicht ohne +maechtige Rueckwirkung bleiben konnte, leuchtet an sich ein und geht +auch aus der Ueberlieferung hervor; von den Schwankungen, in welche +durch die Revolution in Rom die roemisch-latinische Eidgenossenschaft +geriet, zeugt die in ungewoehnlich lebhaften Farben schillernde Sage +von dem Siege am Regiller See, den der Diktator oder Konsul Aulus +Postumius (255? 258? 499 496) mit Hilfe der Dioskuren ueber die Latiner +gewonnen haben soll, und bestimmter die Erneuerung des ewigen Bundes +zwischen Rom und Latium durch Spurius Cassius in seinem zweiten +Konsulat (261 493). Indes geben diese Erzaehlungen eben ueber die +Hauptsache, das Rechtsverhaeltnis der neuen roemischen Republik zu der +latinischen Eidgenossenschaft, am wenigsten Aufschluss; und was wir +sonst ueber dasselbe wissen, ist zeitlos ueberliefert und kann nur nach +ungefaehrer Wahrscheinlichkeit hier eingereiht werden. + +Es liegt im Wesen der Hegemonie, dass sie durch das blosse innere +Schwergewicht der Verhaeltnisse allmaehlich in die Herrschaft +uebergeht; auch die roemische ueber Latium hat davon keine Ausnahme +gemacht. Sie war begruendet auf die wesentliche Rechtsgleichheit des +roemischen Staates und der latinischen Eidgenossenschaft; aber +wenigstens im Kriegswesen und in der Behandlung der gemachten +Eroberungen trug dies Verhaeltnis des Einheitsstaates einer- und des +Staatenbundes anderseits die Hegemonie der Sache nach in sich. Nach der +urspruenglichen Bundesverfassung war wahrscheinlich das Recht zu Krieg +und Vertrag mit auswaertigen Staaten, also die volle staatliche +Selbstbestimmung sowohl Rom wie den einzelnen Staedten des latinischen +Bundes gewahrt, und es stellte auch wohl bei gemeinschaftlicher +Kriegfuehrung Rom wie Latium das gleiche Kontingent, in der Regel jedes +ein “Heer” von 8400 Mann ^1; aber den Oberbefehl fuehrte der roemische +Feldherr, welcher dann die Stabsoffiziere, also die Teilfuehrer +(tribuni militum), nach eigener Wahl ernannte. Im Falle des Sieges +wurden die bewegliche Beute wie das eroberte Land zwischen Rom und der +Eidgenossenschaft geteilt, und wenn man in dem eroberten Gebiet +Festungen anzulegen beschloss, so wurde nicht bloss deren Besatzung und +Bevoelkerung teils aus roemischen, teils aus eidgenoessischen +Aussendlingen gebildet, sondern auch die neugegruendete Gemeinde als +souveraener Bundesstaat in die latinische Eidgenossenschaft aufgenommen +und mit Sitz und Stimme auf der latinischen Tagsatzung ausgestattet. + +———————————————————————————- + +^1 Die urspruengliche Gleichheit der beiden Armeen geht schon aus Liv. +1, 52; 8, 8, 14 und Dion. Hal. 8, 15, am deutlichsten aber aus Polyb. +6, 26 hervor. + +———————————————————————————- + +Diese Bestimmungen werden wahrscheinlich schon in der Koenigszeit, +sicher in der republikanischen Epoche sich mehr und mehr zu Ungunsten +der Eidgenossenschaft verschoben und Roms Hegemonie weiter entwickelt +haben. Am fruehesten fiel ohne Zweifel weg das Kriegs- und +Vertragsrecht der Eidgenossenschaft gegenueber dem Ausland ^2; Krieg +und Vertrag kam ein fuer allemal an Rom. Die Stabsoffiziere fuer die +latinischen Truppen muessen in aelterer Zeit wohl ebenfalls Latiner +gewesen sein; spaeter wurden dazu wo nicht ausschliesslich, doch +vorwiegend roemische Buerger genommen ^3. Dagegen wurde nach wie vor +der latinischen Eidgenossenschaft insgesamt kein staerkeres Kontingent +zugemutet als das von der roemischen Gemeinde gestellte war; und ebenso +war der roemische Oberfeldherr gehalten, die latinischen Kontingente +nicht zu zersplittern, sondern den von jeder Gemeinde gesandten Zuzug +als besondere Heerabteilung unter dem von der Gemeinde bestellten +Anfuehrer ^4 zusammenzuhalten. Das Anrecht der latinischen +Eidgenossenschaft auf einen Anteil an der beweglichen Beute wie an dem +eroberten Lande blieb formell bestehen; aber der Sache nach ist der +wesentliche Kriegsertrag ohne Zweifel schon in frueher Zeit an den +fuehrenden Staat gekommen. Selbst bei der Anlegung der Bundesfestungen +oder der sogenannten latinischen Kolonien waren in der Regel vermutlich +die meisten und nicht selten alle Ansiedler Roemer; und wenn auch +dieselben durch die Uebersiedelung aus roemischen Buergern Buerger +einer eidgenoessischen Gemeinde wurden, so blieb doch wohl der +neugepflanzten Ortschaft haeufig eine ueberwiegende und fuer die +Eidgenossenschaft gefaehrliche Anhaenglichkeit an die wirkliche +Mutterstadt. + +———————————————————————- + +^2 Dass in den spaeteren Bundesvertraegen zwischen Rom und Latium es +den latinischen Gemeinden untersagt war ihre Kontingente von sich aus +zu mobilisieren und allein ins Feld zu senden, sagt ausdruecklich +Dionysios (8, 15). + +^3 Diese latinischen Stabsoffiziere sind die zwoelf praefecti sociorum, +welche spaeterhin, als die alte Phalanx sich in die spaeteren Legionen +und alae aufgeloest hatte, ebenso je sechs und sechs den beiden alae +der Bundesgenossenkontingente vorstehen, wie die zwoelf Kriegstribunen +des roemischen Heeres je sechs und sechs den beiden Legionen. Dass der +Konsul jene wie urspruenglich auch diese ernennt, sagt Polyb. 6 26, 5. +Da nun nach dem alten Rechtssatz, dass jeder Heerespflichtige Offizier +werden kann, es gesetzlich dem Heerfuehrer gestattet war, einen Latiner +zum Fuehrer einer roemischen wie umgekehrt einen Roemer zum Fuehrer +einer latinischen Legion zu bestellen, so fuehrte dies praktisch dazu, +dass die tribuni militum durchaus und die praefecti sociorum wenigstens +in der Regel Roemer waren. + +^4 Dies sind die decuriones turmarum und praefecti cohortium (Polyb. 6, +21, 5; Liv. 25, 14; Sall. Iug. 69 und sonst). Natuerlich wurden, wie +die roemischen Konsuln von Rechts wegen, in der Regel auch tatsaechlich +Oberfeldherren waren, vielleicht durchaus, mindestens sehr haeufig auch +in den abhaengigen Staedten die Gemeindevorsteher an die Spitze der +Gemeindekontingente gestellt (Liv. 23, 19; Orelli 7022); wie denn +selbst der gewoehnliche Name der latinischen Obrigkeiten (praetores) +sie als Offiziere bezeichnet. + +——————————————————————— + +Die Rechte dagegen, welche die Bundesvertraege dem einzelnen Buerger +einer der verbuendeten Gemeinden in jeder Bundesstadt zusicherten, +wurden nicht beschraenkt. Es gehoerten dahin namentlich die volle +Rechtsgleichheit in Erwerb von Grundbesitz und beweglicher Habe, in +Handel und Wandel, Ehe und Testament, und die unbeschraenkte +Freizuegigkeit, sodass der in einer Bundesstadt verbuergerte Mann nicht +bloss in jeder andern sich niederzulassen rechtlich befugt war, sondern +auch daselbst als Rechtsgenosse (municeps) mit Ausnahme der passiven +Wahlfaehigkeit an allen privaten und politischen Rechten und Pflichten +teilnahm, sogar wenigstens in der nach Distrikten berufenen +Gemeindeversammlung in einer freilich beschraenkten Weise zu stimmen +befugt war ^5. + +——————————————————————- + +^5 Es wurde ein solcher Insasse nicht wie der wirkliche Mitbuerger +einem ein fuer allemal bestimmten Stimmbezirk zugeteilt, sondern vor +jeder einzelnen Abstimmung nach Stimmbezirken der, in dem die Insassen +diesmal zu stimmen hatten, durch das Los festgestellt. Der Sache nach +kam dies wohl darauf hinaus, dass in der roemischen Tribusversammlung +den Latinern eine Stimme eingeraeumt ward. Da der Platz in irgendeiner +Tribus die Vorbedingung des ordentlichen Zenturiatstimmrechts war, so +muss, wenn die Insassen auch in der Zenturienversammlung mitgestimmt +haben, was wir nicht wissen, fuer diese eine aehnliche Losung +festgesetzt gewesen sein. An den Kurien werden sie gleich den Plebejern +teilgenommen haben. + +—————————————————————- + +So etwa mag in der ersten republikanischen Zeit das Verhaeltnis der +roemischen Gemeinde zu der latinischen Eidgenossenschaft beschaffen +gewesen sein, ohne dass sich ausmachen liesse, was darin auf aeltere +Satzungen und was auf die Buendnisrevision von 261 (493) zurueckgeht. + +Mit etwas groesserer Sicherheit darf die Umgestaltung der Ordnungen der +einzelnen zu der latinischen Eidgenossenschaft gehoerigen Gemeinden +nach dem Muster der roemischen Konsularverfassung als Neuerung +bezeichnet und in diesen Zusammenhang gestellt werden. Denn obgleich +die verschiedenen Gemeinden zu der Abschaffung des Koenigtums an sich +recht wohl voneinander unabhaengig gelangt sein koennen, so verraet +doch die gleichartige Benennung der neuen Jahreskoenige in der +roemischen und den uebrigen Gemeindeverfassungen von Latium sowie die +weitgreifende Anwendung des so eigentuemlichen Kollegialitaetsprinzips +^6 augenscheinlich einen aeusseren Zusammenhang; irgend einmal nach der +Vertreibung der Tarquinier aus Rom muessen durchaus die latinischen +Gemeindeordnungen nach dem Schema der Konsularverfassung revidiert +worden sein. Es kann nun freilich diese Ausgleichung der latinischen +Verfassungen mit derjenigen der fuehrenden Stadt moeglicherweise erst +einer spaeteren Epoche angehoeren; indes spricht die innere +Wahrscheinlichkeit vielmehr dafuer, dass der roemische Adel, nachdem er +bei sich die Abschaffung des lebenslaenglichen Koenigtums bewirkt +hatte, dieselbe Verfassungsaenderung auch den Gemeinden der latinischen +Eidgenossenschaft angesonnen und, trotz des ernsten und den Bestand des +roemisch-latinischen Bundes selbst in Frage stellenden Widerstandes, +welchen teils die vertriebenen Tarquinier, teils die koeniglichen +Geschlechter und koeniglich gesinnten Parteien der uebrigen Gemeinden +Latiums geleistet zu haben scheinen, schliesslich in ganz Latium die +Adelsherrschaft eingefuehrt hat. Die eben in diese Zeit fallende +gewaltige Machtentwicklung Etruriens, die stetigen Angriffe der +Veienter, der Heereszug des Porsena moegen wesentlich dazu beigetragen +haben, die latinische Nation bei der einmal festgestellten Form der +Einigung, das heisst bei der fortwaehrenden Anerkennung der +Oberherrlichkeit Roms festzuhalten und dem zuliebe eine ohne Zweifel +auch im Schosse der latinischen Gemeinden vielfach vorbereitete +Verfassungsaenderung, ja vielleicht selbst eine Steigerung der +hegemonischen Rechte sich gefallen zu lassen. + +————————————————————— + +^6 Regelmaessig stehen bekanntlich die latinischen Gemeinden unter zwei +Praetoren. Daneben kommen in einer Reihe von Gemeinden auch +Einzelbeamte vor, welche dann den Diktatortitel fuehren - so in Alba +(Orelli-Henzen 2293), Tusculum, Lanuvium (Cic. Mil. 10, 27;17, 45; +Ascon. Mil. p. 32 Orelli, Orelli 2786, 5157, 6086), Compitum (Orelli +3324), Nomentum (Orelli 208, 6138, 7032; vgl. W. Henzen in Bullettino +dell’ Istituto 1858, S. 169) und Aricia (Orelli 1455). Dazu kommt der +aehnliche Diktator in der civitas sine suffragio Caere (Orelli 3787, +5772; auch Garrucci, Diss. arch. Bd. 1, S. 31, obwohl irrig nach +Sutrium gesetzt); ferner die gleichnamigen Beamten von Fidenae (Orelli +112). Alle diese Aemter oder aus Aemtern hervorgegangenen +Priestertuemer (der Diktator von Caere ist zu erklaeren nach Liv. 9, +43: Anagninis - magistratibus praeter quam sacrorum curatione +interdictum) sind jaehrig (Orelli 208). Auch der Bericht Macers und der +aus ihm schoepfenden Annalisten, dass Alba schon zur Zeit seines Falls +nicht mehr unter Koenigen, sondern unter Jahresdiktatoren gestanden +habe (Dion. Hal. 5, 74; Plut. Rom. 27; Liv. 1, 23), ist vermutlich +bloss eine Folgerung aus der ihm bekannten Institution der ohne Zweifel +gleich der nomentanischen jaehrigen sacerdotalen albanischen Diktatur, +bei welcher Darstellung ueberdies die demokratische Parteistellung +ihres Urhebers mit im Spiel gewesen sein wird. Es steht dahin, ob der +Schluss gueltig ist und nicht, auch wenn Alba zur Zeit seiner +Aufloesung unter lebenslaenglichen Herrschern stand, die Abschaffung +des Koenigtums in Rom nachtraeglich die Verwandlung der albanischen +Diktatur in ein Jahramt herbeifuehren konnte. + +All diese latinischen Magistraturen kommen in der Sache wie besonders +auch in den Namen wesentlich mit der in Rom durch die Revolution +festgestellten Ordnung in einer Weise ueberein, die durch die blosse +Gleichartigkeit der politischen Grundverhaeltnisse nicht genuegend +erklaert wird. + +————————————————————- + +Die dauernd geeinigte Nation vermochte es, ihre Machtstellung nach +allen Seiten hin nicht bloss zu behaupten, sondern auch zu erweitern. +Dass die Etrusker nur kurze Zeit im Besitze der Suprematie ueber Latium +blieben und die Verhaeltnisse hier bald wieder in die Lage +zurueckkamen, welche sie in der Koenigszeit gehabt hatten, wurde schon +dargestellt; zu einer eigentlichen Erweiterung der roemischen Grenzen +kam es aber nach dieser Seite hin erst mehr als ein Jahrhundert nach +der Vertreibung der Koenige aus Rom. + +Mit den Sabinern, die das Mittelgebirge von den Grenzen der Umbrer bis +hinab zu der Gegend zwischen Tiber und Anio einnahmen und die in der +Epoche, in welche die Anfaenge Roms fallen, bis nach Latium selbst +kaempfend und erobernd vordrangen, haben spaeterhin die Roemer trotz +der unmittelbaren Nachbarschaft sich verhaeltnismaessig wenig beruehrt. +Die schwache Teilnahme derselben an dem verzweifelten Widerstand der +oestlichen und suedlichen Nachbarvoelker geht selbst aus den Berichten +der Jahrbuecher noch hervor und, was wichtiger ist, es begegnen hier +keine Zwingburgen, wie sie namentlich in dem volskischen Gebiet so +zahlreich angelegt worden sind. Vielleicht haengt dies damit zusammen, +dass die sabinischen Scharen wahrscheinlich eben um diese Zeit sich +ueber Unteritalien ergossen; gelockt von den anmutigen Sitzen am +Tifernus und Volturnus scheinen sie wenig in die Kaempfe eingegriffen +zu haben, deren Schauplatz das Gebiet suedlich vom Tiber war. + +Bei weitem heftiger und dauernder war der Widerstand der Aequer, die, +oestlich von Rom bis in die Taeler des Turano und Salto und am +Nordrande des Fuciner Sees sitzend, mit den Sabinern und Marsern +grenzten ^7, und der Volsker, welche suedlich von den um Ardea +sesshaften Rutulern und den suedwaerts bis Cora sich erstreckenden +Latinern die Kueste bis nahe an die Muendung des Lirisflusses nebst den +vorliegenden Inseln und im Innern das ganze Stromgebiet des Liris +besassen. Die mit diesen beiden Voelkern sich jaehrlich erneuernden +Fehden, die in der roemischen Chronik so berichtet werden, dass der +unbedeutendste Streifzug von dem folgenreichen Kriege kaum +unterschieden und der historische Zusammenhang gaenzlich beiseite +gelassen wird, sollen hier nicht erzaehlt werden; es genuegt +hinzuweisen auf die dauernden Erfolge. Deutlich erkennen wir, dass es +den Roemern und Latinern vor allem darauf ankam, die Aequer von den +Volskern zu trennen und der Kommunikationen Herr zu werden; in der +Gegend zwischen dem Suedabhang des Albaner Gebirges, den volskischen +Bergen und den Pomptinischen Suempfen scheinen ueberdies die Latiner +und die Volsker zunaechst sich beruehrt und selbst gemischt +durcheinander gesessen zu haben ^8. In dieser Gegend haben die Latiner +die ersten Schritte getan ueber ihre Landesgrenze hinaus und sind +Bundesfestungen im Fremdland, sogenannte latinische Kolonien zuerst +angelegt worden, in der Ebene Velitrae (angeblich um 260 494) unter dem +Albaner Gebirge selbst und Suessa in der pomptinischen Niederung, in +den Bergen Norba (angeblich 262 492) und Signia (angeblich verstaerkt +259 495), welche beide auf den Verbindungspunkten zwischen der +aequischen und volskischen Landschaft liegen. Vollstaendiger noch ward +der Zweck erreicht durch den Beitritt der Herniker zu dem Bunde der +Latiner und Roemer (268 486), welcher die Volsker vollstaendig +isolierte und dem Bunde eine Vormauer gewaehrte gegen die suedlich und +oestlich wohnenden sabellischen Staemme; man begreift es, weshalb dem +kleinen Volk volle Gleichheit mit den beiden anderen in Rat und +Beuteanteil zugestanden ward. Die schwaecheren Aequer waren seitdem +wenig gefaehrlich; es genuegte, von Zeit zu Zeit einen Pluenderzug +gegen sie zu unternehmen. Auch die Rutuler, welche in der Kuestenebene +suedlich mit Latium grenzten, unterlagen frueh; ihre Stadt Ardea wurde +schon im Jahre 312 (442) in eine latinische Kolonie umgewandelt ^9. +Ernstlicher widerstanden die Volsker. Der erste namhafte Erfolg, den +nach den oben erwaehnten die Roemer ihnen abgewannen, ist, merkwuerdig +genug, die Gruendung von Circeii im Jahre 361 (393), das, solange +Antium und Tarracina noch frei waren, nur zu Wasser mit Latium in +Verbindung gestanden haben kann. Antium zu besetzen, ward oft versucht +und gelang auch voruebergehend 287 (467); aber 295 (459) machte die +Stadt sich wieder frei, und erst nach dem gallischen Brande erhielten +infolge eines heftigen dreizehnjaehrigen Krieges (365-377 389-377) die +Roemer die entschiedene Oberhand im antiatischen und pomptinischen +Gebiet. Satricum, unweit Antium, wurde im Jahre 369 (385) mit einer +latinischen Kolonie belegt, nicht lange nachher wahrscheinlich Antium +selbst sowie Tarracina ^10, das pomptinische Gebiet ward durch die +Anlage der Festung Setia (372 382, verstaerkt 375 379) gesichert und in +den Jahren 371 f. (383) in Ackerlose und Buergerbezirke verteilt. +Seitdem haben die Volsker wohl noch sich empoert, aber keine Kriege +mehr gegen Rom gefuehrt. + +————————————————————— + +^7 Die Landschaft der Aequer umfasst nicht bloss das Tal des Anio +oberhalb von Tibur und das Gebiet der spaeteren latinischen Kolonien +Carsioli (am oberen Turano) und Alba (am Fuciner See), sondern auch den +Bezirk des spaeteren Municipiums der Aequiculi welche nichts sind als +derjenige Rest der Aequer, welchem nach der Unterwerfung durch die +Roemer und nach der Assignierung des groessten Teils des Gebiets an +roemische oder latinische Kolonisten die munizipale Selbstaendigkeit +verblieb. + +^8 Allem Anschein nach ist Velitrae, obwohl in der Ebene gelegen, +urspruenglich volskisch und also latinische Kolonie, Cora dagegen auf +dem Volskergebirge urspruenglich latinisch. + +^9 Nicht lange nachher muss die Gruendung des Dianahains im Walde von +Aricia erfolgt sein, welche nach Catos Bericht (orig. p. 12 Jordan) ein +tusculanischer Diktator vollzog fuer die Stadtgemeinden des alten +Latiums Tusculum, Aricia, Lanuvium, Laurentum, Cora und Tibur und die +beiden latinischen Kolonien (welche deshalb an der letzten Stelle +stehen) Suessa Pometia und Ardea (populus Ardeatis Rutulus). Das Fehlen +Praenestes und der kleineren Gemeinden des alten Latium zeigt, wie es +auch in der Sache liegt, dass nicht saemtliche Gemeinden des damaligen +Latinischen Bundes sich an der Weihung beteiligten. Dass sie vor 372 +(382) faellt, beweist das Auftreten von Pometia und das Verzeichnis +stimmt voellig zu dem, was anderweitig ueber den Bestand des Bundes +kurz nach dem Zutritt von Ardea sich ermitteln laesst. + +Den ueberlieferten Jahreszahlen der Gruendungen darf mehr als den +meisten der aeltesten Ueberlieferungen Glauben beigemessen werden, da +die den italischen Staedten gemeinsame Jahreszaehlung ab urbe condita +allem Anschein nach das Gruendungsjahr der Kolonien durch unmittelbare +Ueberlieferung bewahrt hat. + +^10 Als latinische Gemeinden erscheinen beide in dem sogenannten +Cassischen Verzeichnis um 372 (382) nicht, wohl aber in dem +karthagischen Vertrag vom Jahre 406 (348); in der Zwischenzeit also +sind die Staedte latinische Kolonien geworden. + +——————————————————————— + +Aber je entschiedenere Erfolge der Bund der Roemer, Latiner und +Herniker gegen die Etrusker, Aequer, Volsker und Rutuler davontrug, +desto mehr entwich aus ihm die Eintracht. Die Ursache lag zum Teil wohl +in der frueher dargestellten, aus den bestehenden Verhaeltnissen mit +innerer Notwendigkeit sich entwickelnden, aber darum nicht weniger +schwer auf Latium lastenden Steigerung der hegemonischen Gewalt Roms, +zum Teil in einzelnen gehaessigen Ungerechtigkeiten der fuehrenden +Gemeinde. Dahin gehoeren vornehmlich der schmaehliche Schiedsspruch +zwischen den Aricinern und den Rutulern in Ardea 308 (446), wo die +Roemer, angerufen zu kompromissarischer Entscheidung ueber ein zwischen +den beiden Gemeinden streitiges Grenzgebiet, dasselbe fuer sich nahmen, +und als ueber diesen Spruch in Ardea innere Streitigkeiten entstanden, +das Volk zu den Volskern sich schlagen wollte, waehrend der Adel an Rom +festhielt, die noch schaendlichere Ausnutzung dieses Haders zu der +schon erwaehnten Aussendung roemischer Kolonisten in die reiche Stadt, +unter die die Laendereien der Anhaenger der antiroemischen Partei +ausgeteilt wurden (312 442). Hauptsaechlich indes war die Ursache, +weshalb der Bund sich innerlich aufloeste, eben die Niederwerfung der +gemeinschaftlichen Feinde; die Schonung von der einen, die Hingebung +von der anderen Seite hatte ein Ende, seitdem man gegenseitig des +anderen nicht mehr meinte zu beduerfen. Zum offenen Bruche zwischen den +Latinern und Hernikern einer- und den Roemern anderseits gab die +naechste Veranlassung teils die Einnahme Roms durch die Kelten und +dessen dadurch herbeigefuehrte augenblickliche Schwaeche, teils die +definitive Besetzung und Aufteilung des pomptinischen Gebiets; bald +standen die bisherigen Verbuendeten gegeneinander im Felde. Schon +hatten latinische Freiwillige in grosser Anzahl an dem letzten +Verzweiflungskampf der Antiaten teilgenommen; jetzt mussten die +namhaftesten latinischen Staedte: Lanuvium (371 383), Praeneste +(372-374, 400 382-380, 354), Tusculum (373 381), Tibur (394, 400 360, +354) und selbst einzelne der im Volskerland von dem +roemisch-latinischen Bunde angelegten Festungen wie Velitrae und +Circeii mit den Waffen bezwungen werden, ja die Tiburtiner scheuten +sich sogar nicht, mit den eben einmal wieder einrueckenden gallischen +Scharen gemeinschaftliche Sache gegen Rom zu machen. Zum +gemeinschaftlichen Aufstand kam es indes nicht und ohne viel Muehe +bemeisterte Rom die einzelnen Staedte; Tusculum ward sogar (373 381) +genoetigt, seine politische Selbstaendigkeit aufzugeben und in den +roemischen Buergerverband als untertaenige Gemeinde (civitas sine +suffragio) einzutreten, so dass die Stadt ihre Mauern und eine wenn +auch beschraenkte Selbstverwaltung, darum auch eigene Beamten und eine +eigene Buergerversammlung behielt, dagegen aber ihre Buerger als +roemische das aktive und passive Wahlrecht entbehrten - der erste Fall, +dass eine ganze Buergerschaft dem roemischen Gemeinwesen als abhaengige +Gemeinde einverleibt wurde. + +Ernster war der Kampf gegen die Herniker (392-396 362-358), in dem der +erste der Plebs angehoerige konsularische Oberfeldherr Lucius Genucius +fiel; allein auch hier siegten die Roemer. Die Krise endigte damit, +dass die Vertraege zwischen Rom und der latinischen wie der +hernikischen Eidgenossenschaft im Jahre 396 (358) erneuert wurden. Der +genauere Inhalt derselben ist nicht bekannt, aber offenbar fuegten +beide Eidgenossenschaften abermals und wahrscheinlich unter haerteren +Bedingungen sich der roemischen Hegemonie. Die in demselben Jahr +erfolgte Einrichtung zweier neuer Buergerbezirke im pomptinischen +Gebiet zeigt deutlich die gewaltig vordringende roemische Macht. + +In offenbarem Zusammenhang mit dieser Krise in dem Verhaeltnis zwischen +Rom und Latium steht die um das Jahr 370 (384) erfolgte Schliessung der +latinischen Eidgenossenschaft ^11, obwohl es nicht sicher zu bestimmen +ist, ob sie Folge oder, wie wahrscheinlicher, Ursache der eben +geschilderten Auflehnung Latiums gegen Rom war. Nach dem bisherigen +Recht war jede von Rom und Latium gegruendete souveraene Stadt unter +die am Bundesfest und Bundestag teilberechtigten Kommunen eingetreten, +wogegen umgekehrt jede einer anderen Stadt inkorporierte und also +staatlich vernichtete Gemeinde aus der Reihe der Bundesglieder +gestrichen ward. Dabei ward indes nach latinischer Art die einmal +feststehende Zahl von dreissig foederierten Gemeinden in der Art +festgehalten, dass von den teilnehmenden Staedten nie mehr und nie +weniger als dreissig stimmberechtigt waren und eine Anzahl spaeter +eingetretener oder auch ihrer Geringfuegigkeit oder begangener Vergehen +wegen zurueckgesetzter Gemeinden des Stimmrechts entbehrten. Hiernach +war der Bestand der Eidgenossenschaft um das Jahr 370 (384) folgender +Art. Von altlatinischen Ortschaften waren, ausser einigen jetzt +verschollenen oder doch der Lage nach unbekannten, noch autonom und +stimmberechtigt zwischen Tiber und Anio Nomentum, zwischen dem Anio und +dem Albaner Gebirg Tibur, Gabii, Scaptia, Labici ^12, Pedum und +Praeneste, am Albaner Gebirg Corbio, Tusculum, Bovillae, Aricia, +Corioli und Lanuvium, in den volskischen Bergen Cora, endlich in der +Kuestenebene Laurentum. Dazu kamen die von Rom und dem latinischen +Bunde angelegten Kolonien: Ardea im ehemaligen Rutulergebiet und in dem +der Volsker Satricum, Velitrae, Norba, Signia, Setia und Circeii. +Ausserdem hatten siebzehn andere Ortschaften, deren Namen nicht sicher +bekannt sind, das Recht der Teilnahme am Latinerfest ohne Stimmrecht. +Auf diesem Bestande von siebenundvierzig teil- und dreissig +stimmberechtigten Orten blieb die latinische Eidgenossenschaft seitdem +unabaenderlich stehen; weder sind die spaeter gegruendeten latinischen +Gemeinden, wie Sutrium, Nepete, Antium, Tarracina, Cales, unter +dieselben eingereiht, noch die spaeter der Autonomie entkleideten +latinischen Gemeinden, wie Tusculum und Lanuvium, aus dem Verzeichnis +gestrichen. + +————————————————————- + +^11 In dem von Dionysios (5, 61) mitgeteilten Verzeichnis der dreissig +latinischen Bundesstaedte, dem einzigen, das wir besitzen, werden +genannt die Ardeaten, Ariciner, Bovillaner, Bubentaner (unbekannter +Lage), Corner (vielmehr Coraner), Carventaner (unbekannter Lage), +Circeienser, Coriolaner, Corbinter, Cabaner (vielleicht die Cabenser am +Albaner Berg, Bullettino dell’ Istituto 1861, S. 205), Fortineer +(unbekannt), Gabiner, Laurenter, Lanuviner, Lavinaten, Labicaner, +Nomentaner, Norbaner, Praenestiner, Pedaner, Querquetulaner +(unbekannter Lage), Satricaner, Scaptiner, Senner, Tiburtiner, +Tusculaner, Tellenier (unbekannter Lage), Toleriner (unbekannter Lage) +und Veliterner. Die gelegentlichen Erwaehnungen teilnahmeberechtigter +Gemeinden, wie von Ardea (Liv. 32, 1), Laurentum (Liv. 37, 3), Lanuvium +(Liv. 41, 16), Bovillae, Gabii, Labici (Cic. Planc. 9, 23) stimmen mit +diesem Verzeichnis. Dionysios teilt es bei Gelegenheit der +Kriegserklaerung Latiums gegen Rom im Jahre 256 (498) mit, und es lag +darum nahe, wie dies Niebuhr getan, dies Verzeichnis als der bekannten +Bundeserneuerung vom Jahre 261 (493) entlehnt zu betrachten. Allein da +in diesem nach dem latinischen Alphabet geordneten Verzeichnis der +Buchstabe g an der Stelle erscheint, die er zur Zeit der Zwoelf Tafeln +sicher noch nicht hatte und schwerlich vor dem fuenften Jahrhundert +bekommen hat (mein Die unteritalischen Dialekte. Leipzig 1850, S. 33), +so muss dasselbe einer viel juengeren Quelle entnommen sein; und es ist +bei weitem die einfachste Annahme, darin das Verzeichnis derjenigen +Orte zu erkennen die spaeterhin als die ordentlichen Glieder der +latinischen Eidgenossenschaft betrachtet wurden und die Dionysios, +seiner pragmatisierenden Gewohnheit gemaess, als deren urspruenglichen +Bestand auffuehrt. Es erscheint in dem Verzeichnis, wie es zu erwarten +war, keine einzige nichtlatinische Gemeinde; dasselbe zaehlt lediglich +urspruenglich latinische oder mit latinischen Kolonien belegte Orte auf +- Corbio und Corioli wird niemand als Ausnahme geltend machen. +Vergleicht man nun mit diesem Register das der latinischen Kolonien so +sind bis zum Jahre 372 (382) gegruendet worden Suessa Pometia, +Velitrae, Norba, Signia, Ardea, Circeii (361 393), Satricum (369 385), +Sutrium (371 383), Nepete (371), Setia (372 382). Von den letzten drei +ungefaehr gleichzeitigen koennen sehr wohl die beiden etruskischen +etwas spaeter datieren als Setia, da ja die Gruendung jeder Stadt eine +gewisse Zeitdauer in Anspruch nahm und unsere Liste von kleineren +Ungenauigkeiten nicht frei sein kann. Nimmt man dies an, so enthaelt +das Verzeichnis saemtliche bis zum Jahre 372 (382) ausgefuehrte +Kolonien einschliesslich der beiden bald nachher aus dem Verzeichnis +gestrichenen Satricum, zerstoert 377 (377), und Velitrae, des +latinischen Rechts entkleidet 416 (338); es fehlen nur Suessa Pometia, +ohne Zweifel als vor dem Jahre 372 (382) zerstoert, und Signia, +wahrscheinlich weil im Text des Dionysios, der nur neunundzwanzig Namen +nennt, hinter ΣΗΤΙΝΩΝ ausgefallen ist ΣΙΓΝΙΝΩΝ. Im vollkommenen +Einklang hiermit mangeln in diesem Verzeichnis ebenso alle nach dem +Jahre 372 (382) gegruendeten latinischen Kolonien wie alle Orte, die +wie Ostia, Antemnae, Alba vor dem Jahre 370 (384) der roemischen +Gemeinde inkorporiert wurden, wogegen die spaeter einverleibten, wie +Tusculum, Lanuvium, Velitrae, in demselben stehen geblieben sind. + +Was das von Plinius mitgeteilte Verzeichnis von zweiunddreissig zu +Plinius’ Zeit untergegangenen, ehemals am Albanischen Fest beteiligten +Ortschaften betrifft, so bleiben nach Abzug von sieben, die auch bei +Dionysios stehen (denn die Cusuetaner des Plinius scheinen die +Dionysischen Carventaner zu sein) noch fuenfundzwanzig, meistenteils +ganz unbekannte Ortschaften ohne Zweifel teils jene siebzehn nicht +stimmenden Gemeinden, groesstenteils wohl eben die aeltesten, spaeter +zurueckgestellten Glieder der albanischen Festgenossenschaft, teils +eine Anzahl anderer untergegangener oder ausgestossener Bundesglieder, +zu welchen letzteren vor allem der alte, auch von Plinius genannte +Vorort Alba gehoert. + +^12 Allerdings berichtet Livius (4, 47), dass Labici im Jahre 336 (418) +Kolonie geworden sei. Allein abgesehen davon, dass Diodor (13, 6) +hierueber schweigt, kann Labici weder eine Buergerkolonie geworden +sein, da die Stadt teils nicht an der Kueste lag, teils auch spaeter +noch im Besitz der Autonomie erscheint, noch eine latinische, da es +kein einziges zweites Beispiel einer im urspruenglichen Latium +angelegten latinischen Kolonie gibt noch nach dem Wesen dieser +Gruendungen geben kann. Hoechst wahrscheinlich ist hier wie anderswo, +da zumal als verteiltes Ackermass zwei Iugera genannt werden, die +gemeine Buerger- mit der kolonialen Assignation verwechselt worden. + +—————————————————————- + +Mit dieser Schliessung der Eidgenossenschaft haengt auch die +geographische Fixierung des Umfanges von Latium zusammen. Solange die +latinische Eidgenossenschaft noch offen war, hatte auch die Grenze von +Latium mit der Anlage neuer Bundesstaedte sich vorgeschoben; aber wie +die juengeren latinischen Kolonien keinen Anteil am Albaner Fest +erhielten, galten sie auch geographisch nicht als Teil von Latium - +darum werden wohl Ardea und Circeii, nicht aber Sutrium und Tarracina +zur Landschaft Latium gerechnet. + +Aber nicht bloss wurden die nach 370 (384) mit latinischem Recht +ausgestatteten Orte von der eidgenoessischen Gemeinschaft ferngehalten, +sondern es wurden dieselben auch privatrechtlich insofern voneinander +isoliert, als die Verkehrs- und wahrscheinlich auch die Ehegemeinschaft +(commercium et conubium) einer jeden von diesen Gemeinden zwar mit der +roemischen, nicht aber mit den uebrigen latinischen gestattet ward, so +dass also zum Beispiel der Buerger von Sutrium wohl in Rom, aber nicht +in Praeneste einen Acker zu vollem Eigentum besitzen und wohl von einer +Roemerin, nicht aber von einer Tiburtinerin rechte Kinder gewinnen +konnte ^13. + +——————————————————————————— + +^13 Diese Beschraenkung der alten vollen latinischen Rechtsgemeinschaft +begegnet zwar zuerst in der Vertragserneuerung von 416 (338) (Liv. 8, +14); da indes das Isolierungssystem, von dem dieselbe ein wesentlicher +Teil ist, zuerst fuer die nach 370 (384) ausgefuehrten latinischen +Kolonien begann und 416 (338) nur generalisiert ward, so war diese +Neuerung hier zu erwaehnen. + +—————————————————————- + +Wenn ferner bisher innerhalb der Eidgenossenschaft eine ziemlich freie +Bewegung gestattet worden war und zum Beispiel die sechs altlatinischen +Gemeinden Aricia, Tusculum, Tibur, Lanuvium, Cora und Laurentum und die +zwei neulatinischen Ardea und Suessa Pometia der aricinischen Diana ein +Heiligtum gemeinschaftlich hatten stiften duerfen, so findet von +aehnlichen der roemischen Hegemonie Gefahr drohenden +Sonderkonfoederationen, ohne Zweifel nicht zufaellig, in spaeterer Zeit +sich kein weiteres Beispiel. + +Ebenso wird man die weitere Umgestaltung der latinischen +Gemeindeverfassungen und ihre voellige Ausgleichung mit der Verfassung +Roms dieser Epoche zuschreiben duerfen; denn wenn als notwendiger +Bestandteil der latinischen Magistratur neben den beiden Praetoren +spaeterhin die beiden mit der Markt- und Strassenpolizei und der dazu +gehoerigen Rechtspflege betrauten Aedilen erscheinen, so hat diese +offenbar gleichzeitig und auf Anregung der fuehrenden Macht in allen +Bundesgemeinden erfolgte Einsetzung staedtischer Polizeibehoerden +sicher nicht vor der in das Jahr 387 (367) fallenden Einrichtung der +kurulischen Aedilitaet in Rom, aber wahrscheinlich auch eben um diese +Zeit stattgefunden. Ohne Zweifel war diese Anordnung nur das Glied +einer Kette von bevormundenden und die bundesgenoessischen +Gemeindeordnungen im polizeilich-aristokratischen Sinne umgestaltenden +Massregeln. + +Offenbar fuehlte Rom nach dem Fall von Veii und der Eroberung des +pomptinischen Gebietes sich maechtig genug, um die Zuegel der Hegemonie +straffer anzuziehen und die saemtlichen latinischen Staedte in eine so +abhaengige Stellung zu bringen, dass sie faktisch vollstaendig +untertaenig wurden. In dieser Zeit (406 348) verpflichteten sich die +Karthager in dem mit Rom abgeschlossenen Handelsvertrag, den Latinern, +die Rom botmaessig seien, namentlich den Seestaedten Ardea, Antium, +Circeii, Tarracina, keinen Schaden zuzufuegen; wuerde aber eine der +latinischen Staedte vom roemischen Buendnis abgefallen sein, so sollten +die Phoeniker dieselbe angreifen duerfen, indes, wenn sie sie etwa +erobern wuerden, gehalten sein, sie nicht zu schleifen, sondern sie den +Roemern zu ueberliefern. Hier liegt es vor, durch welche Ketten die +roemische Gemeinde ihre Schutzstaedte an sich band und was eine Stadt, +die der einheimischen Schutzherrschaft sich entzog, dadurch einbuesste +und wagte. + +Zwar blieb auch jetzt noch wenn nicht der hernikischen, doch wenigstens +der latinischen Eidgenossenschaft ihr formelles Anrecht auf den dritten +Teil von Kriegsgewinn und wohl noch mancher andere Ueberrest der +ehemaligen Rechtsgleichheit; aber was nachweislich verloren ging, war +wichtig genug, um die Erbitterung begreiflich zu machen, welche in +dieser Zeit unter den Latinern gegen Rom herrschte. Nicht bloss fochten +ueberall, wo Heere gegen Rom im Felde standen, latinische Reislaeufer +zahlreich unter der fremden Fahne gegen ihre fuehrende Gemeinde; +sondern im Jahre 405 (349) beschloss sogar die latinische +Bundesversammlung, den Roemern den Zuzug zu verweigern. Allen Anzeichen +nach stand eine abermalige Schilderhebung der gesamten latinischen +Bundesgenossenschaft in nicht ferner Zeit bevor; und eben jetzt drohte +ein Zusammenstoss mit einer anderen italischen Nation, die wohl +imstande war, der vereinigten Macht des latinischen Stammes ebenbuertig +zu begegnen. Nach der Niederwerfung der noerdlichen Volsker stand den +Roemern im Sueden zunaechst kein bedeutender Gegner gegenueber; +unaufhaltsam naeherten ihre Legionen sich dem Liris. Im Jahre 397 (357) +ward gluecklich gekaempft mit den Privernaten, 409 (345) Sora am oberen +Liris besetzt. Schon standen also die roemischen Heere an der Grenze +der Samniten, und das Freundschaftsbuendnis, das im Jahre 400 (354) die +beiden tapfersten und maechtigsten italischen Nationen miteinander +schlossen, war das sichere Vorzeichen des herannahenden und mit der +Krise innerhalb der latinischen Nation in drohender Weise sich +verschlingenden Kampfes um die Oberherrschaft Italiens. + +Die samnitische Nation, die, als man in Rom die Tarquinier austrieb, +ohne Zweifel schon seit laengerer Zeit im Besitz des zwischen der +apulischen und der kampanischen Ebene aufsteigenden und beide +beherrschenden Huegellandes gewesen war, war bisher auf der einen Seite +durch die Daunier - Arpis Macht und Bluete faellt in diese Zeit -, auf +der andern durch die Griechen und Etrusker an weiterem Vordringen +gehindert worden. Aber der Sturz der etruskischen Macht um das Ende des +dritten (450), das Sinken der griechischen Kolonien im Laufe des +vierten Jahrhunderts (450-350) machten gegen Westen und Sueden ihnen +Luft und ein samnitischer Schwarm nach dem andern zog jetzt bis an, ja +ueber die sueditalischen Meere. Zuerst erschienen sie in der Ebene am +Golf, wo der Name der Kampaner seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts +vernommen wird; die Etrusker wurden hier erdrueckt, die Griechen +beschraenkt, jenen Capua (330 424), diesen Kyme (334 420) entrissen. Um +dieselbe Zeit, vielleicht schon frueher, zeigen sich in +Grossgriechenland die Lucaner, die im Anfang des vierten Jahrhunderts +mit Terinaeern und Thurinern im Kampf liegen und geraume Zeit vor 364 +(390) in dem griechischen Laos sich festsetzten. Um diese Zeit betrug +ihr Aufgebot 30000 Mann zu Fuss und 4000 Reiter. Gegen das Ende des +vierten Jahrhunderts ist zuerst die Rede von der gesonderten +Eidgenossenschaft der Brettier ^14, die, ungleich den andern +sabellischen Staemmen, nicht als Kolonie, sondern im Kampf von den +Lucanern sich losgemacht und mit vielen fremdartigen Elementen sich +gemischt hatten. Wohl suchten die unteritalischen Griechen sich des +Andranges der Barbaren zu erwehren; der Achaeische Staedtebund ward 361 +(393) rekonstituiert und festgesetzt, dass, wenn eine der verbuendeten +Staedte von Lucanern angegriffen werde, alle Zuzug leisten und die +Fuehrer der ausbleibenden Heerhaufen Todesstrafe leiden sollten. Aber +selbst die Einigung Grossgriechenlands half nicht mehr, da der Herr von +Syrakus, der aeltere Dionysios, mit den Italikern gegen seine +Landsleute gemeinschaftliche Sache machte. Waehrend Dionysios den +grossgriechischen Flotten die Herrschaft ueber die italischen Meere +entriss, ward von den Italikern eine Griechenstadt nach der andern +besetzt oder vernichtet; in unglaublich kurzer Zeit war der bluehende +Staedtering zerstoert oder veroedet. Nur wenigen griechischen Orten, +wie zum Beispiel Neapel, gelang es muehsam und mehr durch Vertraege als +durch Waffengewalt, wenigstens ihr Dasein und ihre Nationalitaet zu +bewahren; durchaus unabhaengig und maechtig blieb allein Tarent, das +durch seine entferntere Lage und durch seine in steten Kaempfen mit den +Messapiern unterhaltene Schlagfertigkeit sich aufrecht hielt, +wenngleich auch diese Stadt bestaendig mit den Lucanern um ihre +Existenz zu fechten hatte und genoetigt war, in oder griechischen +Heimat Buendnisse und Soeldner zu suchen. + +——————————————————————— + +^14 Der Name selbst ist uralt, ja der aelteste einheimische Name der +Bewohner des heutigen Kalabrien (Antiochos fr. 5 Mueller). Die bekannte +Ableitung ist ohne Zweifel erfunden. + +———————————————————————- + +Um die Zeit, wo Veii und die pomptinische Ebene roemisch wurden, hatten +die samnitischen Scharen bereits ganz Unteritalien inne mit Ausnahme +weniger und unter sich nicht zusammenhaengender griechischer +Pflanzstaedte und der apulisch-messapischen Kueste. Die um 418 (336) +abgefasste griechische Kuestenbeschreibung setzt die eigentlichen +Samniten mit ihren “fuenf Zungen” von einem Meer zum andern an und am +Tyrrhenischen neben sie in noerdlicher Richtung die Kampaner, in +suedlicher die Lucaner, unter denen hier wie oefter die Brettier +mitbegriffen sind und denen bereits die ganze Kueste von Paestum am +Tyrrhenischen bis nach Thurii am Ionischen Meer zugeteilt wird. In der +Tat, wer miteinander vergleicht, was die beiden grossen Nationen +Italiens, die latinische und die samnitische, errungen hatten, bevor +sie sich beruehrten, dem erscheint die Eroberungsbahn der letzteren bei +weitem ausgedehnter und glaenzender als die der Roemer. Aber der +Charakter der Eroberungen war ein wesentlich verschiedener. Von dem +festen staedtischen Mittelpunkt aus, den Latium im Rom besass, dehnt +die Herrschaft dieses Stammes langsam nach allen Seiten sich aus, zwar +in verhaeltnismaessig engen Grenzen, aber festen Fuss fassend, wo sie +hintritt, teils durch Gruendung von befestigten Staedten roemischer Art +mit abhaengigem Bundesrecht, teils durch Romanisierung des eroberten +Gebiets. Anders in Samnium. Es gibt hier keine einzelne fuehrende +Gemeinde und darum auch keine Eroberungspolitik. Waehrend die Eroberung +des veientischen und pomptinischen Gebietes fuer Rom eine wirkliche +Machterweiterung war, wurde Samnium durch die Entstehung der +kampanischen Staedte, der lucanischen, der brettischen +Eidgenossenschaft eher geschwaecht als gestaerkt; denn jeder Schwarm, +der neue Sitze gesucht und gefunden hatte, ging fortan fuer sich seine +Wege. Die samnitischen Scharen erfuellen einen unverhaeltnismaessig +weiten Raum, den sie ganz sich eigen zu machen keineswegs bedacht sind; +die groesseren Griechenstaedte, Tarent, Thurii, Kroton, Metapont, +Herakleia, Rhegion, Neapel, wenngleich geschwaecht und oefters +abhaengig, bestehen fort, ja selbst auf dem platten Lande und in den +kleineren Staedten werden die Hellenen geduldet, und Kyme zum Beispiel, +Poseidonia, Laos, Hipponion blieben, wie die erwaehnte +Kuestenbeschreibung und die Muenzen lehren, auch unter samnitischer +Herrschaft noch Griechenstaedte. So entstanden gemischte +Bevoelkerungen, wie denn namentlich die zwiesprachigen Brettier ausser +samnitischen auch hellenische Elemente und selbst wohl Ueberreste der +alten Autochthonen in sich aufnahmen; aber auch in Lucanien und +Kampanien muessen in minderem Grade aehnliche Mischungen stattgefunden +haben. Dem gefaehrlichen Zauber der hellenischen Kultur konnte auch die +samnitische Nation sich nicht entziehen, am wenigsten in Kampanien, wo +Neapel frueh mit den Einwanderern sich auf freundlichen Verkehr stellte +und wo der Himmel selbst die Barbaren humanisierte. Nola, Nuceria, +Teanum, obwohl rein samnitischer Bevoelkerung, nahmen griechische Weise +und griechische Stadtverfassung an, wie denn auch die heimische +Gauverfassung unter den veraenderten Verhaeltnissen unmoeglich +fortbestehen konnte. Die kampanischen Samnitenstaedte begannen Muenzen +zu schlagen, zum Teil mit griechischer Aufschrift; Capua ward durch +Handel und Ackerbau der Groesse nach die zweite Stadt Italiens, die +erste an Ueppigkeit und Reichtum. Die tiefe Entsittlichung, worin den +Berichten der Alten zufolge diese Stadt es allen uebrigen italischen +zuvorgetan hat, spiegelt sich namentlich in dem Werbewesen und in den +Fechterspielen, die beide vor allem in Capua zur Bluete gelangt sind. +Nirgends fanden die Werber so zahlreichen Zulauf wie in dieser +Metropole der entsittlichten Zivilisation; waehrend Capua selbst sich +vor den Angriffen der nachdraengenden Samniten nicht zu bergen wusste, +stroemte die streitbare kampanische Jugend unter selbstgewaehlten +Condottieren massenweise namentlich nach Sizilien. Wie tief diese +Landknechtfahrten in die Geschicke Italiens eingriffen, wird spaeter +noch darzustellen sein; fuer die kampanische Weise sind sie ebenso +bezeichnend wie die Fechterspiele, die gleichfalls in Capua zwar nicht +ihre Entstehung, aber ihre Ausbildung empfingen. Hier traten sogar +waehrend des Gastmahls Fechterpaare auf und ward deren Zahl je nach dem +Rang der geladenen Gaeste abgemessen. Diese Entartung der bedeutendsten +samnitischen Stadt, die wohl ohne Zweifel auch mit dem hier noch +nachwirkenden etruskischen Wesen eng zusammenhaengt, musste fuer die +ganze Nation verhaengnisvoll werden; wenn auch der kampanische Adel es +verstand, mit dem tiefsten Sittenverfall ritterliche Tapferkeit und +hohe Geistesbildung zu verbinden, so konnte er doch fuer seine Nation +nimmermehr werden, was die roemische Nobilitaet fuer die latinische +war. Aehnlich wie auf die Kampaner, wenn auch in minderer Staerke, +wirkte der hellenische Einfluss auf die Lucaner und Brettier. Die +Graeberfunde in all diesen Gegenden beweisen, wie die griechische Kunst +daselbst mit barbarischem Luxus gepflegt ward; der reiche Gold- und +Bernsteinschmuck, das prachtvolle gemalte Geschirr, wie wir sie jetzt +den Haeusern der Toten entheben, lassen ahnen, wie weit man hier schon +sich entfernt hatte von der alten Sitte der Vaeter. Andere Spuren +bewahrt die Schrift; die altnationale aus dem Norden mitgebrachte ward +von den Lucanern und Brettiern aufgegeben und mit der griechischen +vertauscht, waehrend in Kampanien das nationale Alphabet und wohl auch +die Sprache unter dem bildenden Einfluss der griechischen sich +selbstaendig entwickelte zu groesserer Klarheit und Feinheit. Es +begegnen sogar einzelne Spuren des Einflusses griechischer Philosophie. + +Nur das eigentliche Samnitenland blieb unberuehrt von diesen +Neuerungen, die, so schoen und natuerlich sie teilweise sein mochten, +doch maechtig dazu beitrugen, das von Haus aus schon lose Band der +nationalen Einheit immer mehr zu lockern. Durch den Einfluss des +hellenischen Wesens kam ein tiefer Riss in den samnitischen Stamm. Die +gesitteten “Philhellenen” Kampaniens gewoehnten sich, gleich den +Hellenen selbst, vor den rauheren Staemmen der Berge zu zittern, die +ihrerseits nicht aufhoerten, in Kampanien einzudringen und die +entarteten aelteren Ansiedler zu beunruhigen. Rom war ein geschlossener +Staat, der ueber die Kraft von ganz Latium verfuegte; die Untertanen +mochten murren, aber sie gehorchten. Der samnitische Stamm war +zerfahren und zersplittert, und die Eidgenossenschaft im eigentlichen +Samnium hatte sich zwar die Sitten und die Tapferkeit der Vaeter +ungeschmaelert bewahrt, war aber auch darueber mit den uebrigen +samnitischen Voelker- und Buergerschaften voellig zerfallen. + +In der Tat war es dieser Zwist zwischen den Samniten der Ebene und den +Samniten der Gebirge, der die Roemer ueber den Liris fuehrte. Die +Sidiciner in Teanum, die Kampaner in Capua suchten gegen die eigenen +Landsleute, die mit immer neuen Schwaermen ihr Gebiet brandschatzten +und darin sich festzusetzen drohten, Hilfe bei den Roemern (411 343). +Als das begehrte Buendnis verweigert ward, bot die kampanische +Gesandtschaft die Unterwerfung der Stadt unter die Oberherrlichkeit +Roms an, und solcher Lockung vermochten die Roemer nicht zu +widerstehen. Roemische Gesandte gingen zu den Samniten, ihnen den neuen +Erwerb anzuzeigen und sie aufzufordern, das Gebiet der befreundeten +Macht zu respektieren. Wie die Ereignisse weiter verliefen, ist im +einzelnen nicht mehr zu ermitteln ^15; wir sehen nur, dass zwischen Rom +und Samnium, sei es nach einem Feldzug, sei es ohne vorhergehenden +Krieg, ein Abkommen zustande kam, wodurch die Roemer freie Hand +erhielten gegen Capua, die Samniten gegen Teanum und die Volsker am +oberen Liris. Dass die Samniten sich dazu verstanden, erklaert sich aus +den gewaltigen Anstrengungen, die eben um diese Zeit die Tarentiner +machten, sich der sabellischen Nachbarn zu entledigen; aber auch die +Roemer hatten guten Grund, sich mit den Samniten so schnell wie +moeglich abzufinden, denn der bevorstehende Uebergang der suedlich an +Latium angrenzenden Landschaft in roemischen Besitz verwandelte die +laengst unter den Latinern bestehende Gaerung in offene Empoerung. Alle +urspruenglich latinischen Staedte, selbst die in den roemischen +Buergerverband aufgenommenen Tusculaner ergriffen die Waffen gegen Rom, +mit einziger Ausnahme der Laurenter, waehrend dagegen von den +ausserhalb der Grenzen Latiums gegruendeten Kolonien nur die alten +Volskerstaedte Velitrae, Antium und Tarracina sich an der Auflehnung +beteiligten. Dass die Capuaner, ungeachtet der eben erst freiwillig den +Roemern angetragenen Unterwerfung, dennoch die erste Gelegenheit, der +roemischen Herrschaft wieder ledig zu werden, bereitwillig ergriffen +und, trotz des Widerstandes der an dem Vertrag mit Rom festhaltenden +Optimatenpartei, die Gemeinde gemeinschaftliche Sache mit der +latinischen Eidgenossenschaft machte, ist erklaerlich; wogegen die noch +selbstaendigen Volskerstaedte, wie Fundi und Formiae, und die Herniker +sich gleich der kampanischen Aristokratie an diesem Aufstande nicht +beteiligten. Die Lage der Roemer war bedenklich; die Legionen, die +ueber den Liris gegangen waren und Kampanien besetzt hatten, waren +durch den Aufstand der Latiner von der Heimat abgeschnitten und nur ein +Sieg konnte sie retten. Bei Trifanum (zwischen Minturnae, Suessa und +Sinuessa) ward die entscheidende Schlacht geliefert (414 340): der +Konsul Titus Manlius Imperiosus Torquatus erfocht ueber die vereinigten +Latiner und Kampaner einen vollstaendigen Sieg. In den beiden folgenden +Jahren wurden die einzelnen Staedte, soweit sie noch Widerstand +leisteten, durch Kapitulation oder Sturm bezwungen und die ganze +Landschaft zur Unterwerfung gebracht. + +—————————————————————————- + +^15 Vielleicht kein Abschnitt der roemischen Annalen ist aerger +entstellt als die Erzaehlung des ersten samnitisch-latinischen Krieges, +wie sie bei Livius, Dionysios, Appian steht oder stand. Sie lautet etwa +folgendermassen. Nachdem 411 (343) beide Konsuln in Kampanien +eingerueckt waren, erfocht zuerst der Konsul Marcus Valerius Corvus am +Berge Gaurus ueber die Samniten einen schweren und blutigen Sieg; +alsdann auch der Kollege Aulus Cornelius Cossus, nachdem er der +Vernichtung in einem Engpass durch Hingebung einer von dem Kriegstribun +Publius Decius gefuehrten Abteilung entgangen war. Die dritte und +entscheidende Schlacht ward am Eingang der Caudinischen Paesse bei +Suessula von den beiden Konsuln geschlagen; die Samniten wurden +vollstaendig ueberwunden - man las vierzigtausend ihrer Schilde auf dem +Schlachtfelde auf - und zum Frieden genoetigt, in welchem die Roemer +Capua, das sich ihnen zu eigen gegeben, behielten, Teanum dagegen den +Samniten ueberliessen (413 341). Glueckwuensche kamen von allen Seiten, +selbst von Karthago. Die Latiner, die den Zuzug verweigert hatten und +gegen Rom zu ruesten schienen, wandten ihre Waffen statt gegen Rom +vielmehr gegen die Paeligner, waehrend die Roemer zunaechst durch eine +Militaerverschwoerung der in Kampanien zurueckgelassenen Besatzung (412 +342), dann durch die Einnahme von Privernum (413 341) und den Krieg +gegen die Antiaten beschaeftigt waren. Nun aber wechseln ploetzlich und +seltsam die Parteiverhaeltnisse. Die Latiner, die umsonst das roemische +Buergerrecht und Anteil am Konsulat gefordert hatten, erhoben sich +gegen Rom in Gemeinschaft mit den Sidicinern, die vergeblich den +Roemern die Unterwerfung angetragen hatten und vor den Samniten sich +nicht zu retten wussten, und mit den Kampanern, die der roemischen +Herrschaft bereits muede waren. Nur die Laurenter in Latium und die +kampanischen Ritter hielten zu den Roemern, welche ihrerseits +Unterstuetzung fanden bei den Paelignern und den Samniten. Das +latinische Heer ueberfiel Samnium; das roemisch-samnitische schlug, +nachdem es an den Fuciner See und von da an Latium vorueber in +Kampanien einmarschiert war, die Entscheidungsschlacht gegen die +vereinigten Latiner und Kampaner am Vesuv, welche der Konsul Titus +Manlius Imperiosus, nachdem er selbst durch die Hinrichtung seines +eigenen, gegen den Lagerbefehl siegenden Sohnes die schwankende +Heereszucht wiederhergestellt und sein Kollege Publius Decius Mus die +Goetter versoehnt hatte durch seinen Opfertod, endlich mit Aufbietung +der letzten Reserve gewann. Aber erst eine zweite Schlacht, die der +Konsul Manlius den Latinern und Kampanern bei Trifanum lieferte, machte +dem Krieg ein Ende; Latium und Capua unterwarfen sich und wurden um +einen Teil ihres Gebietes gestraft. + +Einsichtigen und ehrlichen Lesern wird es nicht entgehen, dass dieser +Bericht von Unmoeglichkeiten aller Art wimmelt. Dahin gehoert das +Kriegfuehren der Antiaten nach der Dedition von 377 (377) (Liv. 6, 33); +der selbstaendige Feldzug der Latiner gegen die Paeligner im +schneidenden Widerspruch zu den Bestimmungen der Vertraege zwischen Rom +und Latium; der unerhoerte Marsch des roemischen Heeres durch das +marsische und samnitische Gebiet nach Capua, waehrend ganz Latium gegen +Rom in Waffen stand; um nicht zu reden von dem ebenso verwirrten wie +sentimentalen Bericht ueber den Militaeraufstand von 412 (342) und den +Geschichtchen von dem gezwungenen Anfuehrer desselben, dem lahmen Titus +Quinctius, dem roemischen Goetz von Berlichingen. Vielleicht noch +bedenklicher sind die Wiederholungen; so ist die Erzaehlung von dem +Kriegstribun Publius Decius nachgebildet der mutigen Tat des Marcus +Calpurnius Flamma, oder wie er sonst hiess, im Ersten Punischen Kriege; +so kehrt die Eroberung Privernums durch Gaius Plautius wieder im Jahre +425 (329), und nur diese zweite ist in den Triumphalfasten verzeichnet; +so der Opfertod des Publius Decius bekanntlich bei dem Sohne desselben +459 (295). Ueberhaupt verraet in diesem Abschnitt die ganze Darstellung +eine andere Zeit und eine andere Hand als die sonstigen +glaubwuerdigeren annalistischen Berichte; die Erzaehlung ist voll von +ausgefuehrten Schlachtgemaelden; von eingewebten Anekdoten, wie zum +Beispiel der von dem setinischen Praetor, der auf den Stufen des +Rathauses den Hals bricht, weil er dreist genug gewesen war, das +Konsulat zu begehren, und den mannigfaltigen aus dem Beinamen des Titus +Manlius herausgesponnenen; von ausfuehrlichen und zum Teil bedenklichen +archaeologischen Digressionen, wohin zum Beispiel die Geschichte der +Legion (von der die hoechst wahrscheinlich apokryphe Notiz ueber die +aus Roemern und Latinern gemischten Manipel des zweiten Tarquinius bei +Liv. 1, 52 offenbar ein zweites Bruchstueck ist), die verkehrte +Auffassung des Vertrages zwischen Capua und Rom (meine Geschichte des +roemischen Muenzwesens. Breslau 1860, S. 334, A. 122), die +Devotionsformulare, der kampanische Denar, das laurentische Buendnis, +die bina iugera bei der Assignation gehoeren. Unter solchen Umstaenden +erscheint es von grossem Gewicht, dass Diodoros, der anderen und oft +aelteren Berichten folgt, von all diesen Ereignissen schlechterdings +nichts kennt als die letzte Schlacht bei Trifanum; welche auch in der +Tat schlecht passt zu der uebrigen Erzaehlung, die nach poetischer +Gerechtigkeit schliessen sollte mit dem Tode des Decius. + +——————————————————————- + +Die Folge des Sieges war die Aufloesung des latinischen Bundes. +Derselbe wurde aus einer selbstaendigen politischen Konfoederation in +eine bloss religioese Festgenossenschaft umgewandelt; die +altverbrieften Rechte der Eidgenossenschaft auf ein Maximum der +Truppenaushebung und einen Anteil an dem Kriegsgewinn gingen damit als +solche zu Grunde, und was derart spaeter noch vorkam, traegt den +Charakter der Gnadenbewilligung. An die Stelle des einen Vertrages +zwischen Rom einer- und der latinischen Eidgenossenschaft anderseits +traten im besten Fall ewige Buendnisse zwischen Rom und den einzelnen +eidgenoessischen Orten. Zu diesem Vertragsverhaeltnis wurden von den +altlatinischen Orten ausser Laurentum auch Tibur und Praeneste +zugelassen, welche indes Stuecke ihres Gebiets an Rom abtreten mussten. +Gleiches Recht erhielten die ausserhalb Latium gegruendeten Gemeinden +latinischen Rechts, soweit sie sich nicht an dem Kriege beteiligt +hatten. Die Isolierung der Gemeinden gegeneinander, welche fuer die +nach dem Jahre 370 (384) gegruendeten Orte bereits frueher festgestellt +worden war, ward also auf die gesamte Nation erstreckt. Im uebrigen +blieben den einzelnen Orten die bisherigen Gerechtsame und ihre +Autonomie. Die uebrigen altlatinischen Gemeinden sowie die abgefallenen +Kolonien verloren saemtlich die Selbstaendigkeit und traten in einer +oder der anderen Form in den roemischen Buergerverband ein. Die beiden +wichtigsten Kuestenstaedte Antium (416 338) und Tarracina (425 329) +wurden, nach dem Muster von Ostia, mit roemischen Vollbuergern besetzt +und auf eine engbegrenzte kommunale Selbstaendigkeit beschraenkt, die +bisherigen Buerger zu Gunsten der roemischen Kolonisten ihres +Grundeigentums grossenteils beraubt und, soweit sie es behielten, +ebenfalls in den Vollbuergerverband aufgenommen. Lanuvium, Aricia, +Nomentum, Pedum wurden roemische Buergergemeinden mit beschraenkter +Selbstverwaltung nach dem Muster von Tusculum (l, 360). Velitraes +Mauern wurden niedergerissen, der Senat in Masse ausgewiesen und im +roemischen Etrurien interniert, die Stadt wahrscheinlich als +untertaenige Gemeinde nach caeritischem Recht konstituiert. Von dem +gewonnenen Acker wurde ein Teil, zum Beispiel die Laendereien der +veliternischen Ratsmitglieder, an roemische Buerger verteilt; mit +diesen Einzelassignationen haengt die Errichtung zweier neuer +Buergerbezirke im Jahre 422 (332) zusammen. Wie tief man in Rom die +ungeheure Bedeutung des gewonnenen Erfolges empfand, zeigt die +Ehrensaeule, die man dem siegreichen Buergermeister des Jahres 416 +(338), Gaius Maenius, auf dem roemischen Markte errichtete, und die +Schmueckung der Rednertribuene auf demselben mit den Schnaebeln der +unbrauchbar befundenen antiatischen Galeeren. + +In gleicher Weise ward in dem suedlichen volskischen und dem +kampanischen Gebiet die roemische Herrschaft durchgefuehrt und +befestigt. Fundi, Formiae, Capua, Kyme und eine Anzahl kleinerer +Staedte wurden abhaengige roemische Gemeinden mit Selbstverwaltung; um +das vor allem wichtige Capua zu sichern, erweiterte man kuenstlich die +Spaltung zwischen Adel und Gemeinde, revidierte die Gemeindeverfassung +im roemischen Interesse und kontrollierte die staedtische Verwaltung +durch jaehrlich nach Kampanien gesandte roemische Beamte. Dieselbe +Behandlung widerfuhr einige Jahre darauf dem volskischen Privernum, +dessen Buerger, unterstuetzt von dem kuehnen fundanischen Parteigaenger +Vitruvius Vaccus, die Ehre hatten, fuer die Freiheit dieser Landschaft +den letzten Kampf zu kaempfen - er endigte mit der Erstuermung der +Stadt (425 329) und der Hinrichtung des Vaccus im roemischen Kerker. Um +eine eigene roemische Bevoelkerung in diesen Gegenden emporzubringen, +teilte man von den im Krieg gewonnenen Laendereien, namentlich im +privernatischen und im falernischen Gebiet, so zahlreiche Ackerlose an +roemische Buerger aus, dass wenige Jahre nachher (436 318) auch dort +zwei neue Buergerbezirke errichtet werden konnten. Die Anlegung zweier +Festungen als Kolonien latinischen Rechts sicherte schliesslich das neu +gewonnene Land. Es waren dies Cales (420 334) mitten in der +kampanischen Ebene, von wo aus Teanum und Capua beobachtet werden +konnten, und Fregellae (426 328), das den Uebergang ueber den Liris +beherrschte. Beide Kolonien waren ungewoehnlich stark und gelangten +schnell zur Bluete, trotz der Hindernisse, welche die Sidiciner der +Gruendung von Cales, die Samniten der von Fregellae in den Weg legten. +Auch nach Sora ward eine roemische Besatzung verlegt, worueber die +Samniten, denen dieser Bezirk vertragsmaessig ueberlassen worden war, +sich mit Grund, aber vergeblich beschwerten. Ungeirrt ging Rom seinem +Ziel entgegen, seine energische und grossartige Staatskunst mehr als +auf dem Schlachtfelde offenbarend in der Sicherung der gewonnenen +Landschaft, die es politisch und militaerisch mit einem unzerreissbaren +Netze umflocht. + +Dass die Samniten das bedrohliche Vorschreiten der Roemer nicht gern +sahen, versteht sich; sie warfen ihnen auch wohl Hindernisse in den +Weg, aber versaeumten es doch jetzt, wo es vielleicht noch Zeit war, +mit der von den Umstaenden geforderten Energie ihnen die neue +Eroberungsbahn zu verlegen. Zwar Teanum scheinen sie nach dem Vertrag +mit Rom eingenommen und stark besetzt zu haben; denn waehrend die Stadt +frueher Hilfe gegen Samnium in Capua und Rom nachsucht, erscheint sie +in den spaeteren Kaempfen als die Vormauer der samnitischen Macht gegen +Westen. Aber am oberen Liris breiteten sie wohl erobernd und +zerstoerend sich aus, versaeumten es aber, hier auf die Dauer sich +festzusetzen. So zerstoerten sie die Volskerstadt Fregellae, wodurch +nur die Anlage der eben erwaehnten roemischen Kolonie daselbst +erleichtert ward, und schreckten zwei andere Volskerstaedte, Fabrateria +(Ceccano) und Luca (unbekannter Lage), so, dass dieselben, Capuas +Beispiel folgend, sich (424 330) den Roemern zu eigen gaben. Die +samnitische Eidgenossenschaft gestattete, dass die roemische Eroberung +Kampaniens eine vollendete Tatsache geworden war, bevor sie sich +ernstlich derselben widersetzte; wovon der Grund allerdings zum Teil in +den gleichzeitigen Fehden der samnitischen Nation mit den italischen +Hellenen, aber zum Teil doch auch in der schlaffen und zerfahrenen +Politik der Eidgenossenschaft zu suchen ist. + + + + +KAPITEL VI. +Die Italiker gegen Rom + + +Waehrend die Roemer am Liris und Volturnus fochten, bewegten den +Suedosten der Halbinsel andere Kaempfe. Die reiche tarentinische +Kaufmannsrepublik, immer ernstlicher bedroht von den lucanischen und +messapischen Haufen und ihren eigenen Schwertern mit Recht misstrauend, +gewann fuer gute Worte und besseres Geld die Bandenfuehrer der Heimat. +Der Spartanerkoenig Archidamos, der mit einem starken Haufen den +Stammgenossen zu Hilfe gekommen war, erlag an demselben Tage, wo +Philipp bei Chaeroneia siegte, den Lucanern (416 338); wie die frommen +Griechen meinten, zur Strafe dafuer, dass er und seine Leute neunzehn +Jahre frueher teilgenommen hatten an der Pluenderung des delphischen +Heiligtums. Seinen Platz nahm ein maechtigerer Feldhauptmann ein, +Alexander der Molosser, Bruder der Olympias, der Mutter Alexanders des +Grossen. Mit den mitgebrachten Scharen vereinigte er unter seinen +Fahnen die Zuzuege der Griechenstaedte, namentlich der Tarentiner und +Metapontiner; ferner die Poediculer (um Rubi, jetzt Ruvo), die gleich +den Griechen sich von der sabellischen Nation bedroht sahen; endlich +sogar die lucanischen Verbannten selbst, deren betraechtliche Zahl auf +heftige innere Unruhen in dieser Eidgenossenschaft schliessen laesst. +So sah er sich bald dem Feinde ueberlegen. Consentia (Cosenza), der +Bundessitz, wie es scheint, der in Grossgriechenland angesiedelten +Sabeller, fiel in seine Haende. Umsonst kommen die Samniten den +Lucanern zu Hilfe; Alexander schlaegt ihre vereinigte Streitmacht bei +Paestum, er bezwingt die Daunier um Sipontum, die Messapier auf der +suedoestlichen Halbinsel; schon gebietet er von Meer zu Meer und ist im +Begriff, den Roemern die Hand zu reichen und mit ihnen gemeinschaftlich +die Samniten in ihren Stammsitzen anzugreifen. Aber so unerwartete +Erfolge waren den Tarentiner Kaufleuten unerwuenscht und erschreckend; +es kam zum Kriege zwischen ihnen und ihrem Feldhauptmann, der als +gedungener Soeldner erschienen war und nun sich anliess, als wolle er +im Westen ein hellenisches Reich begruenden gleichwie sein Neffe im +Osten. Alexander war anfangs im Vorteil: er entriss den Tarentinern +Herakleia, stellte Thurii wieder her und scheint die uebrigen +italischen Griechen aufgerufen zu haben, sich unter seinem Schutz gegen +die Tarentiner zu vereinigen, indem er zugleich es versuchte, zwischen +ihnen und den sabellischen Voelkerschaften den Frieden zu vermitteln. +Allein seine grossartigen Entwuerfe fanden nur schwache Unterstuetzung +bei den entarteten und entmutigten Griechen und der notgedrungene +Parteiwechsel entfremdete ihm seinen bisherigen lucanischen Anhang; bei +Pandosia fiel er von der Hand eines lucanischen Emigrierten (422 332) +^1. Mit seinem Tode kehrten im wesentlichen die alten Zustaende wieder +zurueck. Die griechischen Staedte sahen sich wiederum vereinzelt und +wiederum lediglich darauf angewiesen, sich jede, so gut es gehen +mochte, zu schuetzen durch Vertrag oder Tributzahlung oder auch durch +auswaertige Hilfe, wie zum Beispiel Kroton um 430 (324) mit Hilfe von +Syrakus die Brettier zurueckschlug. Die samnitischen Staemme erhielten +aufs neue das Uebergewicht und konnten, unbekuemmert um die Griechen, +wieder ihre Blicke nach Kampanien und Latium wenden. + +——————————————————————— + +^1 Es wird nicht ueberfluessig sein, daran zu erinnern, dass, was ueber +Archidamos und Alexander bekannt ist, aus griechischen Jahrbuechern +herruehrt und der Synchronismus dieser und der roemischen fuer die +gegenwaertige Epoche noch bloss approximativ festgestellt ist. Man +huete sich daher, den im allgemeinen unverkennbaren Zusammenhang der +west- und der ostitalischen Ereignisse zu sehr ins einzelne verfolgen +zu wollen. + +——————————————————————— + +Hier aber war in der kurzen Zwischenzeit ein ungeheurer Umschwung +eingetreten. Die latinische Eidgenossenschaft war gesprengt und +zertruemmert, der letzte Widerstand der Volsker gebrochen, die +kampanische Landschaft, die reichste und schoenste der Halbinsel, im +unbestrittenen und wohlbefestigten Besitz der Roemer, die zweite Stadt +Italiens in roemischer Klientel. Waehrend die Griechen und Samniten +miteinander rangen, hatte Rom fast unbestritten sich zu einer +Machtstellung emporgeschwungen, die zu erschuettern kein einzelnes Volk +der Halbinsel die Mittel mehr besass und die alle zugleich mit +roemischer Unterjochung bedrohte. Eine gemeinsame Anstrengung der jedes +fuer sich Rom nicht gewachsenen Voelker konnte vielleicht die Ketten +noch sprengen, ehe sie voellig sich befestigten; aber die Klarheit, der +Mut, die Hingebung, wie eine solche Koalition unzaehliger, bisher +grossenteils feindlich oder doch fremd sich gegenueberstehender Volks- +und Stadtgemeinden sie erforderte, fanden sich nicht oder doch erst, +als es bereits zu spaet war. + +Nach dem Sturz der etruskischen Macht, nach der Schwaechung der +griechischen Republiken war naechst Rom unzweifelhaft die bedeutendste +Macht in Italien die samnitische Eidgenossenschaft und zugleich +diejenige, die von den roemischen Uebergriffen am naechsten und +unmittelbarsten bedroht war. Ihr also kam es zu, in dem Kampf um die +Freiheit und die Nationalitaet, den die Italiker gegen Rom zu fuehren +hatten, die erste Stelle und die schwerste Last zu uebernehmen. Sie +durfte rechnen auf den Beistand der kleinen sabellischen +Voelkerschaften, der Vestiner, Frentaner, Marruciner und anderer +kleinerer Gaue, die in baeuerlicher Abgeschiedenheit zwischen ihren +Bergen wohnten, aber nicht taub waren, wenn der Aufruf eines verwandten +Stammes sie mahnte, zur Verteidigung der gemeinsamen Gueter die Waffen +zu ergreifen. Wichtiger waere der Beistand der kampanischen und +grossgriechischen Hellenen, namentlich der Tarentiner, und der +maechtigen Lucaner und Brettier gewesen; allein teils die Schlaffheit +und Fahrigkeit der in Tarent herrschenden Demagogen und die Verwicklung +der Stadt in die sizilischen Angelegenheiten, teils die innere +Zerrissenheit der lucanischen Eidgenossenschaft, teils und vor allem +die seit Jahrhunderten bestehende tiefe Verfehdung der unteritalischen +Hellenen mit ihren lucanischen Bedraengern liessen kaum hoffen, dass +Tarent und Lucanien gemeinschaftlich sich den Samniten anschliessen +wuerden. Von den Sabinern und den Marsern als den naechsten und seit +langem in friedlichem Verhaeltnis mit Rom lebenden Nachbarn der Roemer +war wenig mehr zu erwarten als schlaffe Teilnahme oder Neutralitaet; +die Apuler, die alten und erbitterten Gegner der Sabeller, waren die +natuerlichen Verbuendeten der Roemer. Dass dagegen die fernen Etrusker, +wenn ein erster Erfolg errungen war, dem Bunde sich anschliessen +wuerden, liess sich erwarten, und selbst ein Aufstand in Latium und dem +Volsker- und Hernikerland lag nicht ausser der Berechnung. Vor allen +Dingen aber mussten die Samniten, die italischen Aetoler, in denen die +nationale Kraft noch ungebrochen lebte, vertrauen auf die eigene Kraft, +auf die Ausdauer im ungleichen Kampf, welche den uebrigen Voelkern Zeit +gab zu edler Scham, zu gefasster Ueberlegung, zum Sammeln der Kraefte; +ein einziger gluecklicher Erfolg konnte alsdann die Kriegs- und +Aufruhrsflammen rings um Rom entzuenden. Die Geschichte darf dem edlen +Volke das Zeugnis nicht versagen, dass es seine Pflicht begriffen und +getan hat. + +Mehrere Jahre schon waehrte der Hader zwischen Rom und Samnium infolge +der bestaendigen Uebergriffe, die die Roemer sich am Liris erlaubten +und unter denen die Gruendung von Fregellae 426 (328) der letzte und +wichtigste war. Zum Ausbruch des Kampfes aber gaben die Veranlassung +die kampanischen Griechen. Seitdem Cumae und Capua roemisch geworden +waren, lag den Roemern nichts so nahe wie die Unterwerfung der +Griechenstadt Neapolis, die auch die griechischen Inseln im Golf +beherrschte, innerhalb des roemischen Machtgebiets die einzige noch +nicht unterworfene Stadt. Die Tarentiner und Samniten, unterrichtet von +dem Plane der Roemer, sich der Stadt zu bemaechtigen, beschlossen, +ihnen zuvorzukommen; und wenn die Tarentiner nicht sowohl zu fern als +zu schlaff waren, um diesen Plan auszufuehren, so warfen die Samniten +in der Tat eine starke Besatzung hinein. Sofort erklaerten die Roemer +dem Namen nach den Neapoliten, in der Tat den Samniten den Krieg (427 +327) und begannen die Belagerung von Neapolis. Nachdem dieselbe eine +Weile gewaehrt hatte, wurden die kampanischen Griechen des gestoerten +Handels und der fremden Besatzung muede; und die Roemer, deren ganzes +Bestreben darauf gerichtet war, von der Koalition, deren Bildung +bevorstand, die Staaten zweiten und dritten Ranges durch +Sondervertraege fernzuhalten, beeilten sich, sowie sich die Griechen +auf Unterhandlungen einliessen, ihnen die guenstigsten Bedingungen zu +bieten: volle Rechtsgleichheit und Befreiung vom Landdienst, gleiches +Buendnis und ewigen Frieden. Daraufhin ward, nachdem die Neapoliten +sich der Besatzung durch List entledigt hatten, der Vertrag +abgeschlossen (428 326). + +Im Anfang dieses Krieges hielten die sabellischen Staedte suedlich vom +Volturnus, Nola, Nuceria, Herculaneum, Pompeii, es mit Samnium; allein +teils ihre sehr ausgesetzte Lage, teils die Machinationen der Roemer, +welche die optimatische Partei in diesen Staedten durch alle Hebel der +List und des Eigennutzes auf ihre Seite zu ziehen versuchten und dabei +an Capuas Vorgang einen maechtigen Fuersprecher fanden, bewirkten, dass +diese Staedte nicht lange nach dem Fall von Neapolis sich entweder fuer +Rom oder doch neutral erklaerten. + +Ein noch wichtigerer Erfolg gelang den Roemern in Lucanien. Das Volk +war auch hier mit richtigem Instinkt fuer den Anschluss an die +Samniten; da aber das Buendnis mit den Samniten auch Frieden mit Tarent +nach sich zog und ein grosser Teil der regierenden Herren Lucaniens +nicht gemeint war, die eintraeglichen Pluenderzuege einzustellen, so +gelang es den Roemern, mit Lucanien ein Buendnis abzuschliessen, das +unschaetzbar war, weil dadurch den Tarentinern zu schaffen gemacht +wurde und also die ganze Macht Roms gegen Samnium verwendbar blieb. + +So stand Samnium nach allen Seiten hin allein; kaum dass einige der +oestlichen Bergdistrikte ihm Zuzug sandten. Mit dem Jahre 428 (326) +begann der Krieg im samnitischen Lande selbst; einige Staedte an der +kampanischen Grenze, Rufrae (zwischen Venafrum und Teanum) und Allifae, +wurden von den Roemern besetzt. In den folgenden Jahren durchzogen die +roemischen Heere fechtend und pluendernd Samnium bis in das vestinische +Gebiet hinein, ja bis nach Apulien, wo man sie mit offenen Armen +empfing, ueberall im entschiedensten Vorteil. Der Mut der Samniten war +gebrochen; sie sandten die roemischen Gefangenen zurueck und mit ihnen +die Leiche des Fuehrers der Kriegspartei, Brutulus Papius, welcher den +roemischen Henkern zuvorgekommen war, nachdem die samnitische +Volksgemeinde beschlossen hatte, den Frieden von dem Feinde zu erbitten +und durch die Auslieferung ihres tapfersten Feldherrn sich leidlichere +Bedingungen zu erwirken. Aber als die demuetige, fast flehentliche +Bitte bei der roemischen Volksgemeinde keine Erhoerung fand (432 322), +ruesteten sich die Samniten unter ihrem neuen Feldherrn Gavius Pontius +zur aeussersten und verzweifelten Gegenwehr. Das roemische Heer, das +unter den beiden Konsuln des folgenden Jahres (433 321), Spurius +Postumius und Titus Veturius, bei Calatia (zwischen Caserta und +Maddaloni) gelagert war, erhielt die durch die Aussage zahlreicher +Gefangenen bestaetigte Nachricht, dass die Samniten Luceria eng +eingeschlossen haetten und die wichtige Stadt, an der der Besitz +Apuliens hing, in grosser Gefahr schwebe. Eilig brach man auf. Wollte +man zu rechter Zeit anlangen, so konnte kein anderer Weg eingeschlagen +werden als mitten durch das feindliche Gebiet, da wo spaeter als +Fortsetzung der Appischen Strasse die roemische Chaussee von Capua +ueber Benevent nach Apulien angelegt ward. Dieser Weg fuehrte zwischen +den heutigen Orten Arpaja und Montesarchio (Caudium) durch einen +feuchten Wiesengrund, der rings von hohen und steilen Waldhuegeln +umschlossen und nur durch tiefe Einschnitte beim Ein- und Austritt +zugaenglich war. Hier hatten die Samniten verdeckt sich aufgestellt. +Die Roemer, ohne Hindernis in das Tal eingetreten, fanden den Ausweg +durch Verhaue gesperrt und stark besetzt; zurueckmarschierend +erblickten sie den Eingang in aehnlicher Weise geschlossen und +gleichzeitig kroenten die Bergraender rings im Kreise sich mit den +samnitischen Kohorten. Zu spaet begriffen sie, dass sie sich durch eine +Kriegslist hatten taeuschen lassen und dass die Samniten nicht bei +Luceria sie erwarteten, sondern in dem verhaengnisvollen Pass von +Caudium. Man schlug sich, aber ohne Hoffnung auf Erfolg und ohne +ernstliches Ziel; das roemische Heer war gaenzlich unfaehig zu +manoevrieren und ohne Kampf vollstaendig ueberwunden. Die roemischen +Generale Boten die Kapitulation an. Nur toerichte Rhetorik laesst dem +samnitischen Feldherrn die Wahl bloss zwischen Entlassung und +Niedermetzelung der roemischen Armee; er konnte nichts Besseres tun als +die angebotene Kapitulation annehmen und das feindliche Heer, die +gesamte augenblicklich aktive Streitmacht der roemischen Gemeinde mit +beiden hoechstkommandierenden Feldherren, gefangen machen; worauf ihm +dann der Weg nach Kampanien und Latium offenstand und unter den +damaligen Verhaeltnissen, wo die Volsker und Herniker und der groesste +Teil der Latiner ihn mit offenen Armen empfangen haben wuerden, Roms +politische Existenz ernstlich gefaehrdet war. Allein statt diesen Weg +einzuschlagen und eine Militaerkonvention zu schliessen, dachte Gavius +Pontius durch einen billigen Frieden gleich den ganzen Hader beendigen +zu koennen; sei es, dass er die unverstaendige Friedenssehnsucht der +Eidgenossen teilte, der das Jahr zuvor Brutulus Papius zum Opfer +gefallen war, sei es, dass er nicht imstande war, der kriegsmueden +Partei zu wehren, dass sie den beispiellosen Sieg ihm verdarb. Die +gestellten Bedingungen waren maessig genug: Rom solle die +vertragswidrig angelegten Festungen - Cales und Fregellae - schleifen +und den gleichen Bund mit Samnium erneuern. Nachdem die roemischen +Feldherren dieselben eingegangen waren und fuer die getreuliche +Ausfuehrung sechshundert aus der Reiterei erlesene Geiseln gestellt, +ueberdies ihr und ihrer saemtlichen Stabsoffiziere Eideswort dafuer +verpfaendet hatten, wurde das roemische Heer entlassen, unverletzt, +aber entehrt; denn das siegestrunkene samnitische Heer gewann es nicht +ueber sich, den gehassten Feinden die schimpfliche Form der +Waffenstreckung und des Abzuges unter dem Galgen durch zu erlassen. + +Allein der roemische Senat, unbekuemmert um den Eid der Offiziere und +um das Schicksal der Geiseln, kassierte den Vertrag und begnuegte sich +diejenigen, die ihn abgeschlossen hatten, als persoenlich fuer dessen +Erfuellung verantwortlich dem Feinde auszuliefern. Es kann der +unparteiischen Geschichte wenig darauf ankommen, ob die roemische +Advokaten- und Pfaffenkasuistik hierbei den Buchstaben des Rechts +gewahrt oder der Beschluss des roemischen Senats denselben verletzt +hat; menschlich und politisch betrachtet trifft die Roemer hier kein +Tadel. Es ist ziemlich gleichgueltig, ob nach formellem roemischen +Staatsrecht der kommandierende General befugt oder nicht befugt war, +ohne vorbehaltene Ratifikation der Buergerschaft Frieden zu schliessen; +dem Geiste und der Uebung der Verfassung nach stand es vollkommen Fest, +dass in Rom jeder nicht rein militaerische Staatsvertrag zur Kompetenz +der buergerlichen Gewalten gehoerte und ein Feldherr, der ohne Auftrag +von Rat und Buergerschaft Frieden schloss, mehr tat, als er tun durfte. +Es war ein groesserer Fehler des samnitischen Feldherrn, den roemischen +die Wahl zu stellen zwischen Rettung ihres Heeres und Ueberschreitung +ihrer Vollmacht, als der roemischen, dass sie nicht die Seelengroesse +hatten, die letztere Anmutung unbedingt zurueckzuweisen; und dass der +roemische Senat einen solchen Vertrag verwarf, war recht und notwendig. +Kein grosses Volk gibt, was es besitzt, anders hin als unter dem Druck +der aeussersten Notwendigkeit; alle Abtretungsvertraege sind +Anerkenntnisse einer solchen, nicht sittliche Verpflichtungen. Wenn +jede Nation mit Recht ihre Ehre darein setzt, schimpfliche Vertraege +mit den Waffen zu zerreissen, wie kann ihr dann die Ehre gebieten, an +einem Vertrage gleich dem Caudinischen, zu dem ein ungluecklicher +Feldherr moralisch genoetigt worden ist, geduldig festzuhalten, wenn +die frische Schande brennt und die Kraft ungebrochen dasteht? + +So brachte der Friedensvertrag von Caudium nicht die Ruhe, die die +Friedensenthusiasten in Samnium toerichterweise davon erhofft hatten, +sondern nur Krieg und wieder Krieg, mit gesteigerter Erbitterung auf +beiden Seiten durch die verscherzte Gelegenheit, das gebrochene +feierliche Wort, die geschaendete Waffenehre, die preisgegebenen +Kameraden. Die ausgelieferten roemischen Offiziere wurden von den +Samniten nicht angenommen, teils weil sie zu gross dachten, um an +diesen Ungluecklichen ihre Rache zu ueben, teils weil sie damit den +Roemern wuerden zugestanden haben, dass das Buendnis nur die +Schwoerenden verpflichtet habe, nicht den roemischen Staat. Hochherzig +verschonten sie sogar die Geiseln, deren Leben nach Kriegsrecht +verwirkt war, und wandten sich vielmehr sogleich zum Waffenkampf. +Luceria ward von ihnen besetzt, Fregellae ueberfallen und erstuermt +(434 320), bevor die Roemer die aufgeloeste Armee wieder reorganisiert +hatten; was man haette erreichen koennen, wenn man den Vorteil nicht +haette aus den Haenden fahren lassen, zeigt der Uebertritt der +Satricaner ^2 zu den Samniten. Aber Rom war nur augenblicklich +gelaehmt, nicht geschwaecht; voll Scham und Erbitterung bot man dort +auf, was man an Mannschaft und Mitteln vermochte und stellte den +erprobtesten, als Soldat wie als Feldherr gleich ausgezeichneten +Fuehrer Lucius Papirius Cursor an die Spitze des neugebildeten Heeres. +Dasselbe teilte sich; die eine Haelfte zog durch die Sabina und das +adriatische Litoral vor Luceria, die andere ebendahin durch Samnium +selbst, indem die letztere das samnitische Heer unter gluecklichen +Gefechten vor sich her trieb. Man traf wieder zusammen unter den Mauern +von Luceria, dessen Belagerung um so eifriger betrieben ward, als dort +die roemischen Reiter gefangen sassen; die Apuler, namentlich die +Arpaner, leisteten dabei den Roemern wichtigen Beistand, vorzueglich +durch Beschaffung der Zufuhr. Nachdem die Samniten zum Entsatz der +Stadt eine Schlacht geliefert und verloren hatten, ergab sich Luceria +den Roemern (435 319): Papirius genoss die doppelte Freude, die +verlorengegebenen Kameraden zu befreien und der samnitischen Besatzung +von Luceria die Galgen von Caudium zu vergelten. In den folgenden +Jahren (435-437 319-317) ward der Krieg nicht so sehr in Samnium +gefuehrt ^3 als in den benachbarten Landschaften. Zuerst zuechtigten +die Roemer die samnitischen Verbuendeten in dem apulischen und +frentanischen Gebiet und schlossen mit den apulischen Teanensern und +den Canusinern neue Bundesvertraege ab. Gleichzeitig ward Satricum zur +Botmaessigkeit zurueckgebracht und schwer fuer seinen Abfall bestraft. +Alsdann zog der Krieg sich nach Kampanien, wo die Roemer die Grenzstadt +gegen Samnium Saticula (vielleicht S. Agata de’ Goti) eroberten (438 +316). Jetzt aber schien hier das Kriegsglueck sich wieder gegen sie +wenden zu wollen. Die Samniten zogen die Nuceriner (438 316) und bald +darauf die Nolaner auf ihre Seite; am oberen Liris vertrieben die +Soraner selbst die roemische Besatzung (439 315); eine Erhebung der +Ausonen bereitete sich vor und bedrohte das wichtige Cales; selbst in +Capua regten sich lebhaft die antiroemisch Gesinnten. Ein samnitisches +Heer rueckte in Kampanien ein und lagerte vor der Stadt, in der +Hoffnung, durch seine Naehe der Nationalpartei das Uebergewicht zu +geben (440 314). Allein Sora ward von den Roemern sofort angegriffen +und, nachdem die samnitische Entsatzarmee geschlagen war (440 314), +wieder genommen. Die Bewegungen unter den Ausonen wurden mit grausamer +Strenge unterdrueckt, ehe der Aufstand recht zum Ausbruch kam, und +gleichzeitig ein eigener Diktator ernannt, um die politischen Prozesse +gegen die Fuehrer der samnitischen Partei in Capua einzuleiten und +abzuurteilen, so dass die namhaftesten derselben, um dem roemischen +Henker zu entgehen, freiwillig den Tod nahmen (440 314). Das +samnitische Heer vor Capua ward geschlagen und zum Abzug aus Kampanien +gezwungen; die Roemer, dem Feinde auf den Fersen folgend, +ueberschritten den Matese und lagerten im Winter 440 (314) vor der +Hauptstadt Samniums Bovianum. Nola war von den Verbuendeten +preisgegeben; die Roemer waren einsichtig genug, durch den +guenstigsten, dem neapolitanischen aehnlichen Bundesvertrag die Stadt +fuer immer von der samnitischen Partei zu trennen (441 313). Fregellae, +das seit der caudinischen Katastrophe in den Haenden der antiroemischen +Partei und deren Hauptburg in der Landschaft am Liris gewesen war, fiel +endlich auch, im achten Jahre nach der Einnahme durch die Samniten (441 +313); zweihundert der Buerger, die vornehmsten der nationalen Partei, +wurden nach Rom gefuehrt und dort zum warnenden Beispiel fuer die +ueberall sich regenden Patrioten auf offenem Markte enthauptet. + +———————————————————- + +^2 Es sind dies nicht die Einwohner von Satricum bei Antium, sondern +die einer anderen volskischen, damals als roemische Buergergemeinde +ohne Stimmrecht konstituierten Stadt bei Arpinum. + +^3 Dass zwischen den Roemern und Samniten 436, 437 (318, 317) ein +foermlicher zweijaehriger Waffenstillstand bestanden habe, ist mehr als +unwahrscheinlich. + +———————————————————- + +Hiermit waren Apulien und Kampanien in den Haenden der Roemer. Zur +endlichen Sicherstellung und bleibenden Beherrschung des eroberten +Gebietes wurden in den Jahren 440 bis 442 (314 bis 312) in demselben +eine Anzahl neuer Festungen gegruendet: Luceria in Apulien, wohin +seiner isolierten und ausgesetzten Lage wegen eine halbe Legion als +bleibende Besatzung gesandt ward, ferner Pontiae (die Ponzainseln) zur +Sicherung der kampanischen Gewaesser, Saticula an der +kampanisch-samnitischen Grenze als Vormauer gegen Samnium, endlich +Interamna (bei Monte Cassino) und Suessa Aurunca (Sessa) auf der +Strasse von Rom nach Capua. Besatzungen kamen ausserdem nach Caiatia +(Cajazzo), Sora und anderen militaerisch wichtigen Plaetzen. Die grosse +Militaerstrasse von Rom nach Capua, die der Zensor Appius Claudius 442 +(312) chaussieren und den dazu erforderlichen Damm durch die +Pontinischen Suempfe ziehen liess, vollendete die Sicherung Kampaniens. +Immer vollstaendiger entwickelten sich die Absichten der Roemer; es +galt die Unterwerfung Italiens, das durch das roemische Festungs- und +Strassennetz von Jahr zu Jahr enger umstrickt ward. Von beiden Seiten +schon waren die Samniten von den Roemern umsponnen; schon schnitt die +Linie von Rom nach Luceria Nord- und Sueditalien voneinander ab, wie +einst die Festungen Norba und Signia die Volsker und Aequer getrennt +hatten; und wie damals auf die Herniker, stuetzte Rom sich jetzt auf +die Arpaner. Die Italiker mussten erkennen, dass es um ihrer aller +Freiheit geschehen war, wenn Samnium unterlag, und dass es die +allerhoechste Zeit war, dem tapferen Bergvolk, das nun schon fuenfzehn +Jahre allein den ungleichen Kampf gegen die Roemer kaempfte, endlich +mit gesamter Kraft zu Hilfe zu kommen. + +Die naechsten Bundesgenossen der Samniten waeren die Tarentiner +gewesen; allein es gehoert zu dem ueber Samnium und ueber Italien +ueberhaupt waltenden Verhaengnis, dass in diesem zukunftbestimmenden +Augenblick die Entscheidung in den Haenden dieser italischen Athener +lag. Seit die urspruenglich nach alter dorischer Art streng +aristokratische Verfassung Tarents in die vollstaendigste Demokratie +uebergegangen war, hatte in dieser hauptsaechlich von Schiffern, +Fischern und Fabrikanten bewohnten Stadt ein unglaublich reges Leben +sich entwickelt; Sinn und Tun der mehr reichen als vornehmen +Bevoelkerung wehrte allen Ernst des Lebens in dem witzig und geistreich +quirlenden Tagestreiben von sich ab und schwankte zwischen dem +grossartigsten Wagemut und der genialsten Erhebung und zwischen +schandbarem Leichtsinn und kindischer Schwindelei. Es wird auch in +diesem Zusammenhang, wo ueber das Sein oder Nichtsein hochbegabter und +altberuehmter Nationen die ernsten Lose fallen, nicht unstatthaft sein, +daran zu erinnern, dass Platon, der etwa sechzig Jahre vor dieser Zeit +(389) nach Tarent kam, seinem eigenen Zeugnis zufolge am Dionysienfest +die ganze Stadt berauscht sah, und dass das parodische Possenspiel, die +sogenannte “lustige Tragoedie” eben um die Zeit des grossen +samnitischen Krieges in Tarent geschaffen ward. Zu dieser +Lotterwirtschaft und Lotterpoesie der Tarentiner Eleganten und +Literaten liefert die Ergaenzung die unstete, uebermuetige und +kurzsichtige Politik der Tarentiner Demagogen, welche regelmaessig da +sich beteiligten, wo sie nichts zu schaffen hatten, und da ausblieben, +wo ihr naechstes Interesse sie hinrief. Sie hatten, als nach der +caudinischen Katastrophe Roemer und Samniten sich in Apulien +gegenueberstanden, Gesandte dorthin geschickt, die beiden Parteien +geboten, die Waffen niederzulegen (434 320). Diese diplomatische +Intervention in dem italischen Entscheidungskampf konnte +verstaendigerweise nichts sein als die Ankuendigung, dass Tarent aus +seiner bisherigen Passivitaet jetzt endlich herauszutreten entschlossen +sei. Grund genug hatte es wahrlich dazu, wie schwierig und gefaehrlich +es auch fuer Tarent selbst war, in diesen Krieg verwickelt zu werden: +denn die demokratische Machtentwicklung des Staates hatte sich +lediglich auf die Flotte geworfen, und waehrend diese, gestuetzt auf +die starke Handelsmarine Tarents, unter den grossgriechischen +Seemaechten den ersten Rang einnahm, bestand die Landmacht, auf die es +jetzt ankam, wesentlich aus gemieteten Soeldnern und war in tiefem +Verfall. Unter diesen Umstaenden war es fuer die tarentinische Republik +keine leichte Aufgabe, an dem Kampf zwischen Rom und Samnium sich zu +beteiligen, auch abgesehen von der wenigstens beschwerlichen Fehde, in +welche die roemische Politik die Tarentiner mit den Lucanern zu +verwickeln gewusst hatte. Indes bei kraeftigem Willen waren diese +Schwierigkeiten wohl zu ueberwinden; und beide streitende Teile fassten +die Aufforderung der tarentinischen Gesandten, mit dem Kampf +einzuhalten, in diesem Sinne auf. Die Samniten als die Schwaecheren +zeigten sich bereit, derselben nachzukommen; die Roemer antworteten +durch die Aufsteckung des Zeichens zur Schlacht. Vernunft und Ehre +geboten den Tarentinern, dem herrischen Gebot ihrer Gesandten jetzt die +Kriegserklaerung gegen Rom auf dem Fusse folgen zu lassen; allein in +Tarent war eben weder diese noch jene am Regimente und man hatte dort +bloss mit sehr ernsthaften Dingen sehr kindisch gespielt. Die +Kriegserklaerung gegen Rom erfolgte nicht; statt dessen unterstuetzte +man lieber gegen Agathokles von Syrakus, der frueher in tarentinischen +Diensten gestanden hatte und in Ungnade entlassen worden war, die +oligarchische Staedtepartei in Sizilien und sandte, dem Beispiel +Spartas folgend, eine Flotte nach der Insel, die in der kampanischen +See bessere Dienste getan haben wuerde (440 314). + +Energischer handelten die nord- und mittelitalischen Voelker, die +namentlich durch die Anlegung der Festung Luceria aufgeruettelt worden +zu sein scheinen. Zuerst (443 311) schlugen die Etrusker los, deren +Waffenstillstandsvertrag von 403 (351) schon einige Jahre frueher zu +Ende gegangen war. Die roemische Grenzfestung Sutrium hatte eine +zweijaehrige Belagerung auszuhalten, und in den heftigen Gefechten, die +unter ihren Mauern geliefert wurden, zogen die Roemer in der Regel den +kuerzeren, bis der Konsul des Jahres 444 (310), Quintus Fabius +Rullianus, ein in den Samnitenkriegen erprobter Fuehrer, nicht bloss im +roemischen Etrurien das Uebergewicht der roemischen Waffen +wiederherstellte, sondern auch kuehn eindrang in das eigentliche, durch +die Verschiedenheit der Sprache und die geringen Kommunikationen den +Roemern bis dahin fast unbekannt gebliebene etruskische Land. Der Zug +ueber den noch von keinem roemischen Heer ueberschrittenen Ciminischen +Wald und die Pluenderung des reichen, lange von Kriegsnot verschont +gebliebenen Gebiets brachte ganz Etrurien in Waffen; die roemische +Regierung, welche die tollkuehne Expedition ernstlich missbilligte und +die Ueberschreitung der Grenze dem verwegenen Fuehrer zu spaet +untersagt hatte, raffte, um dem erwarteten Ansturm der gesamten +etruskischen Macht zu begegnen, in schleunigster Eile neue Legionen +zusammen. Allein ein rechtzeitiger und entscheidender Sieg des +Rullianus, die lange im Andenken des Volkes fortlebende Schlacht am +Vadimonischen See, machte aus dem unvorsichtigen Beginnen eine +gefeierte Heldentat und brach den Widerstand der Etrusker. Ungleich den +Samniten, die nun schon seit achtzehn Jahren den ungleichen Kampf +fochten, bequemten sich schon nach der ersten Niederlage drei der +maechtigsten etruskischen Staedte, Perusia, Cortona und Arretium, zu +einem Sonderfrieden auf dreihundert (444 310) und, nachdem im folgenden +Jahre die Roemer noch einmal bei Perusia die uebrigen Etrusker besiegt +hatten, auch die Tarquinienser zu einem Frieden auf vierhundert Monate +(446 308); worauf auch die uebrigen Staedte vom Kampfe abstanden und in +Etrurien vorlaeufig Waffenruhe eintrat. + +Waehrend dieser Ereignisse hatte auch in Samnium der Krieg nicht +geruht. Der Feldzug von 443 (311) beschraenkte sich gleich den +bisherigen auf die Belagerung und Erstuermung einzelner samnitischer +Plaetze; aber im naechsten Jahre nahm der Krieg eine lebhaftere +Wendung. Rullianus’ gefaehrliche Lage in Etrurien und die ueber die +Vernichtung der roemischen Nordarmee verbreiteten Geruechte ermutigten +die Samniten zu neuen Anstrengungen; der roemische Konsul Gaius Marcius +Rutilus wurde von ihnen besiegt und selber schwer verwundet. Aber der +Umschwung der Dinge in Etrurien zerstoerte die neu aufleuchtenden +Hoffnungen. Wieder trat Lucius Papirius Cursor an die Spitze der gegen +die Samniten gesandten roemischen Truppen, und wieder blieb er Sieger +in einer grossen und entscheidenden Schlacht (445 309), zu der die +Eidgenossen ihre letzten Kraefte angestrengt hatten; der Kern ihrer +Armee, die Buntroecke mit den Gold-, die Weissroecke mit den +Silberschilden wurden hier aufgerieben und die glaenzenden Ruestungen +derselben schmueckten seitdem bei festlichen Gelegenheiten die +Budenreihen laengs des roemischen Marktes. Immer hoeher stieg die Not, +immer hoffnungsloser ward der Kampf. Im folgenden Jahre (446 308) +legten die Etrusker die Waffen nieder; in ebendemselben ergab die +letzte Stadt Kampaniens, die noch zu den Samniten hielt, Nuceria, zu +Wasser und zu Lande gleichzeitig angegriffen, unter guenstigen +Bedingungen sich den Roemern. Zwar fanden die Samniten neue +Bundesgenossen an den Umbrern im noerdlichen, an den Marsern und +Paelignern im mittleren Italien, ja selbst von den Hernikern traten +zahlreiche Freiwillige in ihre Reihen; allein was mit entscheidendem +Gewicht gegen Rom in die Waagschale haette fallen koennen, wenn die +Etrusker noch unter Waffen gestanden haetten, vermehrte jetzt bloss die +Erfolge des roemischen Sieges, ohne denselben ernstlich zu erschweren. +Den Umbrern, die Miene machten, einen Zug nach Rom zu unternehmen, +verlegte Rullianus am oberen Tiber mit der Armee von Samnium den Weg, +ohne dass die geschwaechten Samniten es haetten hindern koennen, und +dies genuegte, um den umbrischen Landsturm zu zerstreuen. Der Krieg zog +sich alsdann wieder nach Mittelitalien. Die Paeligner wurden besiegt, +ebenso die Marser; wenngleich die uebrigen sabellischen Staemme noch +dem Namen nach Feinde der Roemer blieben, stand doch allmaehlich +Samnium von dieser Seite tatsaechlich allein. Aber unerwartet kam ihnen +Beistand aus dem Tibergebiet. Die Eidgenossenschaft der Herniker, wegen +ihrer unter den samnitischen Gefangenen vorgefundenen Landsleute von +den Roemern zur Rede gestellt, erklaerte diesen jetzt den Krieg (448 +306) - mehr wohl aus Verzweiflung, als aus Berechnung. Es schlossen +auch einige der bedeutendsten hernikischen Gemeinden von vornherein +sich von der Kriegfuehrung aus; aber Anagnia, weitaus die ansehnlichste +Hernikerstadt, setzte die Kriegserklaerung durch. Militaerisch ward +allerdings die augenblickliche Lage der Roemer durch diesen +unerwarteten Aufstand im Ruecken der mit der Belagerung der Burgen von +Samnium beschaeftigten Armee in hohem Grade bedenklich. Noch einmal war +den Samniten das Kriegsglueck guenstig; Sora und Caiatia fielen ihnen +in die Haende. Allein die Anagniner unterlagen unerwartet schnell den +von Rom ausgesandten Truppen, und rechtzeitig machten diese auch dem in +Samnium stehenden Heere Luft; es war eben alles verloren. Die Samniten +baten um Frieden, indes vergeblich; noch konnte man sich nicht einigen. +Erst der Feldzug von 449 (305) brachte die letzte Entscheidung. Die +beiden roemischen Konsularheere drangen, Tiberius Minucius und nach +dessen Fall Marcus Fulvius von Kampanien aus durch die Bergpaesse, +Lucius Postumius vom Adriatischen Meere her am Biferno hinauf, in +Samnium ein, um hier vor der Hauptstadt des Landes, Bovianum, sich die +Hand zu reichen; ein entscheidender Sieg ward erfochten, der +samnitische Feldherr Statius Gellius gefangengenommen und Bovianum +erstuermt. Der Fall des Hauptwaffenplatzes der Landschaft machte dem +zweiundzwanzigjaehrigen Krieg ein Ende. Die Samniten zogen aus Sora und +Arpinum ihre Besatzungen heraus und schickten Gesandte nach Rom, den +Frieden zu erbitten; ihrem Beispiel folgten die sabellischen Staemme, +die Marser, Marruciner, Paeligner, Frentaner, Vestiner, Picenter. Die +Bedingungen, die Rom gewaehrte, waren leidlich; Gebietsabtretungen +wurden zwar einzeln gefordert, zum Beispiel von den Paelignern, allein +sehr bedeutend scheinen sie nicht gewesen zu sein. Das gleiche Buendnis +zwischen den sabellischen Staaten und den Roemern wurde erneuert (450 +304). + +Vermutlich um dieselbe Zeit und wohl infolge des samnitischen Friedens +ward auch Friede gemacht zwischen Rom und Tarent. Unmittelbar zwar +hatten beide Staedte nicht gegeneinander im Felde gestanden; die +Tarentiner hatten dem langen Kampfe zwischen Rom und Samnium von Anfang +bis zu Ende untaetig zugesehen und nur im Bunde mit den Sallentinern +gegen die Bundesgenossen Roms, die Lucaner, die Fehde fortgesetzt. Zwar +hatten sie in den letzten Jahren des Samnitischen Krieges noch einmal +Miene gemacht nachdruecklicher aufzutreten. Teils die bedraengte Lage, +in welche die unaufhoerlichen lucanischen Angriffe sie selbst brachten, +teils wohl auch das immer naeher sich ihnen aufdraengende Gefuehl, dass +Samniums voellige Unterdrueckung auch ihre eigene Unabhaengigkeit +bedrohe, hatten sie bestimmt, trotz der mit Alexander gemachten +unerfreulichen Erfahrungen abermals einem Condottiere sich +anzuvertrauen. Es kam auf ihren Ruf der spartanische Prinz Kleonymos +mit fuenftausend Soeldnern, womit er eine ebenso starke, in Italien +angeworbene Schar sowie die Zuzuege der Messapier, der kleineren +Griechenstaedte und vor allem das tarentinische Buergerheer, 22 000 +Mann stark, vereinigte. An der Spitze dieser ansehnlichen Armee +noetigte er die Lucaner, mit Tarent Frieden zu machen und eine +samnitisch gesinnte Regierung einzusetzen, wogegen freilich Metapont +ihnen aufgeopfert ward. Noch standen die Samniten unter Waffen, als +dies geschah; nichts hinderte den Spartaner, ihnen zu Hilfe zu kommen +und das Gewicht seines starken Heeres und seiner Kriegskunst fuer die +Freiheit der italischen Staedte und Voelker in die Waagschale zu +werfen. Allein Tarent handelte nicht, wie Rom im gleichen Falle +gehandelt haben wuerde; und Prinz Kleonymos selbst war auch nichts +weniger als ein Alexander oder ein Pyrrhos. Er beeilte sich nicht, +einen Krieg zu beginnen, bei dem mehr Schlaege zu erwarten standen als +Beute, sondern machte lieber mit den Lucanern gemeinschaftliche Sache +gegen Metapont und liess es in dieser Stadt sich wohl sein, waehrend er +redete von einem Zug gegen Agathokles von Syrakus und von der Befreiung +der sizilischen Griechen. Darueber machten denn die Samniten Frieden; +und als nach dessen Abschluss Rom anfing, sich um den Suedosten der +Halbinsel ernstlicher zu bekuemmern und zum Beispiel im Jahre 447 (307) +ein roemischer Heerhaufen das Gebiet der Sallentiner brandschatzte oder +vielmehr wohl in hoeherem Auftrag rekognoszierte, ging der spartanische +Condottiere mit seinen Soeldnern zu Schiff und ueberrumpelte die Insel +Kerkyra, die vortrefflich gelegen war, um von dort aus gegen +Griechenland und Italien Piratenzuege zu unternehmen. So von ihrem +Feldherrn im Stich gelassen und zugleich ihrer Bundesgenossen im +mittleren Italien beraubt, blieb den Tarentinern sowie den mit ihnen +verbuendeten Italikern, den Lucanern und Sallentinern, jetzt freilich +nichts uebrig, als mit Rom ein Abkommen nachzusuchen, das auf leidliche +Bedingungen gewaehrt worden zu sein scheint. Bald nachher (451 303) +ward sogar ein Einfall des Kleonymos, der im sallentinischen Gebiet +gelandet war und Uria belagerte, von den Einwohnern mit roemischer +Hilfe abgeschlagen. + +Roms Sieg war vollstaendig; und vollstaendig ward er benutzt. Dass den +Samniten, den Tarentinern und den ferner wohnenden Voelkerschaften +ueberhaupt so maessige Bedingungen gestellt wurden, war nicht +Siegergrossmut, die die Roemer nicht kannten, sondern kluge und klare +Berechnung. Zunaechst und vor allem kam es darauf an, nicht so sehr das +suedliche Italien so rasch wie moeglich zur formellen Anerkennung der +roemischen Suprematie zu zwingen als die Unterwerfung Mittelitaliens, +zu welcher durch die in Kampanien und Apulien schon waehrend des +letzten Krieges angelegten Militaerstrassen und Festungen der Grund +gelegt war, zu ergaenzen und zu vollenden und die noerdlichen und +suedlichen Italiker dadurch in zwei militaerisch von jeder +unmittelbaren Beruehrung miteinander abgeschnittene Massen +auseinanderzusprengen. Darauf zielten denn auch die naechsten +Unternehmungen der Roemer mit energischer Konsequenz. Vor allen Dingen +benutzte oder machte man die Gelegenheit, mit den in der +Tiberlandschaft einstmals mit der roemischen Einzelmacht +rivalisierenden und noch nicht voellig beseitigten Eidgenossenschaften +der Aequer und der Herniker aufzuraeumen. In demselben Jahre, in +welchem der Friede mit Samnium zustande kam (450 304), ueberzog der +Konsul Publius Sempronius Sophus die Aequer mit Krieg; vierzig +Ortschaften unterwarfen sich in fuenfzig Tagen; das gesamte Gebiet mit +Ausnahme des engen und rauhen Bergtals, das noch heute den alten +Volksnamen traegt (Cicolano), wurde roemischer Besitz und hier am +Nordrand des Fuciner Sees im Jahre darauf die Festung Alba mit einer +Besatzung von 6000 Mann gegruendet, fortan die Vormauer gegen die +streitbaren Marser und die Zwingburg Mittelitaliens; ebenso zwei Jahre +darauf am oberen Turano, naeher an Rom, Carsioli, beide als +Bundesgemeinden latinischen Rechts. + +Dass von den Hernikern wenigstens Anagnia sich an dem letzten Stadium +des Samnitischen Krieges beteiligt hatte, gab den erwuenschten Grund, +das alte Bundesverhaeltnis zu loesen. Das Schicksal der Anagniner war +natuerlicherweise bei weitem haerter als dasjenige, welches ein +Menschenalter zuvor den latinischen Gemeinden im gleichen Fall bereitet +worden war. Sie mussten nicht bloss wie diese das roemische +Passivbuergerrecht sich gefallen lassen, sondern verloren auch gleich +den Caeriten die eigene Verwaltung; auf einem Teile ihres Gebiets am +oberen Trerus (Sacco) wurde ueberdies ein neuer Buergerbezirk sowie +gleichzeitig ein anderer am unteren Anio eingerichtet (455 299). Man +bedauerte nur, dass die drei naechst Anagnia bedeutendsten hernikischen +Gemeinden Aletrium, Verulae und Ferentinum nicht auch abgefallen waren; +denn da sie die Zumutung, freiwillig in den roemischen Buergerverband +einzutreten, hoeflich ablehnten und jeder Vorwand, sie dazu zu +noetigen, mangelte, musste man ihnen wohl nicht bloss die Autonomie, +sondern selbst das Recht der Tagsatzung und der Ehegemeinschaft auch +ferner zugestehen und damit noch einen Schatten der alten hernikischen +Eidgenossenschaft uebrig lassen. + +In dem Teil der volskischen Landschaft, welchen bis dahin die Samniten +im Besitz gehabt, banden aehnliche Ruecksichten nicht. Hier wurden +Arpinum und Frusino untertaenig und die letztere Stadt eines Drittels +ihrer Feldmark beraubt, ferner am oberen Liris neben Fregellae die +schon frueher mit Besatzung belegte Volskerstadt Sora jetzt auf die +Dauer in eine latinische Festung verwandelt und eine Legion von 4000 +Mann dahin gelegt. So war das alte Volskergebiet vollstaendig +unterworfen und ging seiner Romanisierung mit raschen Schritten +entgegen. In die Landschaft, welche Samnium und Etrurien scheidet, +wurden zwei Militaerstrassen hineingefuehrt und beide durch Festungen +gesichert. Die noerdliche, aus der spaeter die Flaminische wurde, +deckte die Tiberlinie; sie fuehrte durch das mit Rom verbuendete +Ocriculum nach Narnia, wie die Roemer die alte umbrische Feste Nequinum +umnannten, als sie dort eine Militaerkolonie anlegten (455 299). Die +suedliche, die spaetere Valerische, lief an den Fuciner See ueber die +eben erwaehnten Festungen Carsioli und Alba. Die kleinen +Voelkerschaften, in deren Gebiet diese Anlagen stattfanden, die Umbrer, +die Nequinum hartnaeckig verteidigten, die Aequer, die noch einmal +Alba, die Marser, die Carsioli ueberfielen, konnten Rom in seinem Gang +nicht aufhalten; fast ungehindert schoben jene beiden maechtigen Riegel +sich zwischen Samnium und Etrurien. Der grossen Strassen- und +Festungsanlagen zur bleibenden Sicherung Apuliens und vor allem +Kampaniens wurde schon gedacht; durch sie ward Samnium weiter nach +Osten und Westen von dem roemischen Festungsnetz umstrickt. Bezeichnend +fuer die verhaeltnismaessige Schwaeche Etruriens ist es, dass man es +nicht notwendig fand, die Paesse durch den Ciminischen Wald in gleicher +Weise durch eine Chaussee und angemessene Festungen zu sichern. Die +bisherige Grenzfestung Sutrium blieb hier auch ferner der Endpunkt der +roemischen Militaerlinie und man begnuegte sich damit, die Strasse von +dort nach Arretium durch die beikommenden Gemeinden in militaerisch +brauchbarem Stande halten zu lassen ^4. + +———————————————————————— + +^4 Die Operationen in dem Feldzug 537 (217) und bestimmter noch die +Anlage der Chaussee von Arretium nach Bononia 567 (187) zeigen, dass +schon vor dieser Zeit die Strasse von Rom nach Arretium instand gesetzt +worden ist. Allein eine roemische Militaerchaussee kann sie in dieser +Zeit dennoch nicht gewesen sein, da sie, nach ihrer spaeteren Benennung +der “Cassischen Strasse” zu schliessen, als via consularis nicht +frueher angelegt sein kann als 583 (171); denn zwischen Spurius +Cassius, Konsul 252, 261, 268 (502, 493, 486), an den natuerlich nicht +gedacht werden darf, und Gaius Cassius Longinus, Konsul 583 (171), +erscheint kein Cassier in den roemischen Konsuln- und Zensorenlisten. + +———————————————————————- + +Die hochherzige samnitische Nation begriff es, dass ein solcher Friede +verderblicher war als der verderblichste Krieg, und, was mehr ist, sie +handelte danach. Eben fingen in Norditalien die Kelten nach langer +Waffenruhe wieder an sich zu regen; noch standen ferner daselbst +einzelne etruskische Gemeinden gegen die Roemer unter den Waffen und es +wechselten hier kurze Waffenstillstaende mit heftigen, aber erfolglosen +Gefechten. Noch war ganz Mittelitalien in Gaerung und zum Teil in +offenem Aufstand; noch waren die Festungen in der Anlage begriffen, der +Weg zwischen Etrurien und Samnium noch nicht voellig gesperrt. +Vielleicht war es noch nicht zu spaet, die Freiheit zu retten; aber man +durfte nicht saeumen: die Schwierigkeit des Angriffs stieg, die Macht +der Angreifer sank mit jedem Jahre des verlaengerten Friedens. Kaum +fuenf Jahre hatten die Waffen geruht und noch mussten all die Wunden +bluten, welche der zweiundzwanzigjaehrige Krieg den Bauernschaften +Samniums geschlagen hatte, als im Jahre 456 (298) die samnitische +Eidgenossenschaft den Kampf erneuerte. Den letzten Krieg hatte +wesentlich Lucaniens Verbindung mit Rom und die dadurch mitveranlasste +Fernhaltung Tarents zu Gunsten Roms entschieden; dadurch belehrt, +warfen die Samniten jetzt sich zuvoerderst mit aller Macht auf die +Lucaner und brachten hier in der Tat ihre Partei ans Ruder und ein +Buendnis zwischen Samnium und Lucanien zum Abschluss. Natuerlich +erklaerten die Roemer sofort den Krieg; in Samnium hatte man es nicht +anders erwartet. Es bezeichnet die Stimmung, dass die samnitische +Regierung den roemischen Gesandten die Anzeige machte, sie sei nicht +imstande, fuer ihre Unverletzlichkeit zu buergen, wenn sie samnitisches +Gebiet betraeten. + +Der Krieg begann also von neuem (456 298), und waehrend ein zweites +Heer in Etrurien focht, durchzog die roemische Hauptarmee Samnium und +zwang die Lucaner Frieden zu machen und Geiseln nach Rom zu senden. Das +folgende Jahr konnten beide Konsuln nach Samnium sich wenden; Rullianus +siegte bei Tifernum, sein treuer Waffengefaehrte Publius Decius Mus bei +Maleventum, und fuenf Monate hindurch lagerten zwei roemische Heere in +Feindesland. Es war das moeglich, weil die tuskischen Staaten auf +eigene Hand mit Rom Friedensverhandlungen angeknuepft hatten. Die +Samniten, welche von Haus aus in der Vereinigung ganz Italiens gegen +Rom die einzige Moeglichkeit des Sieges gesehen haben muessen, boten +das Aeusserste auf, um den drohenden Sonderfrieden zwischen Etrurien +und Rom abzuwenden; und als endlich ihr Feldherr Gellius Egnatius den +Etruskern in ihrem eigenen Lande Hilfe zu bringen anbot, verstand sich +in der Tat der etruskische Bundesrat dazu, auszuharren und noch einmal +die Entscheidung der Waffen anzurufen. Samnium machte die gewaltigsten +Anstrengungen, um drei Heere zugleich ins Feld zu stellen, das eine +bestimmt zur Verteidigung des eigenen Gebiets, das zweite zum Einfall +in Kampanien, das dritte und staerkste nach Etrurien; und wirklich +gelangte im Jahre 458 (296) das letzte, gefuehrt von Egnatius selbst, +durch das marsische und das umbrische Gebiet, deren Bewohner im +Einverstaendnis waren, ungefaehrdet nach Etrurien. Die Roemer nahmen +waehrend dessen einige feste Plaetze in Samnium und brachen den +Einfluss der samnitischen Partei in Lucanien; den Abmarsch der von +Egnatius gefuehrten Armee wussten sie nicht zu verhindern. Als man in +Rom die Kunde empfing, dass es den Samniten gelungen sei, all die +ungeheuren, zur Trennung der suedlichen Italiker von den noerdlichen +gemachten Anstrengungen zu vereiteln, dass das Eintreffen der +samnitischen Scharen in Etrurien das Signal zu einer fast allgemeinen +Schilderhebung gegen Rom geworden sei, dass die etruskischen Gemeinden +aufs eifrigste arbeiteten, ihre eigenen Mannschaften kriegsfertig zu +machen und gallische Scharen in Sold zu nehmen, da ward auch in Rom +jeder Nerv angespannt, Freigelassene und Verheiratete in Kohorten +formiert - man fuehlte hueben und drueben, dass die Entscheidung +bevorstand. Das Jahr 458 (296) jedoch verging, wie es scheint, mit +Ruestungen und Maerschen. Fuer das folgende (459 295) stellten die +Roemer ihre beiden besten Generale, Publius Decius Mus und den +hochbejahrten Quintus Fabius Rullianus, an die Spitze der Armee in +Etrurien, welche mit allen in Kampanien irgend entbehrlichen Truppen +verstaerkt ward und wenigstens 60000 Mann, darunter ueber ein Drittel +roemische Vollbuerger, zaehlte; ausserdem ward eine zwiefache Reserve +gebildet, die erste bei Falerii, die zweite unter den Mauern der +Hauptstadt. Der Sammelplatz der Italiker war Umbrien, wo die Strassen +aus dem gallischen, etruskischen und sabellischen Gebiet +zusammenliefen; nach Umbrien liessen auch die Konsuln teils am linken, +teils am rechten Ufer des Tiber hinauf ihre Hauptmacht abruecken, +waehrend zugleich die erste Reserve eine Bewegung gegen Etrurien +machte, um womoeglich die etruskischen Truppen von dem Platz der +Entscheidung zur Verteidigung der Heimat abzurufen. Das erste Gefecht +lief nicht gluecklich fuer die Roemer ab; ihre Vorhut ward von den +vereinigten Galliern und Samniten in dem Gebiet von Chiusi geschlagen. +Aber jene Diversion erreichte ihren Zweck; minder hochherzig als die +Samniten, die durch die Truemmer ihrer Staedte hindurchgezogen waren, +um auf der rechten Walstatt nicht zu fehlen, entfernte sich auf die +Nachricht von dem Einfall der roemischen Reserve in Etrurien ein +grosser Teil der etruskischen Kontingente von der Bundesarmee, und die +Reihen derselben waren sehr gelichtet, als es am oestlichen Abhang des +Apennin bei Sentinum zur entscheidenden Schlacht kam. Dennoch war es +ein heisser Tag. Auf dem rechten Fluegel der Roemer, wo Rullianus mit +seinen beiden Legionen gegen das samnitische Heer stritt, stand die +Schlacht lange ohne Entscheidung. Auf dem linken, den Publius Decius +befehligte, wurde die roemische Reiterei durch die gallischen +Streitwagen in Verwirrung gebracht, und schon begannen hier auch die +Legionen zu weichen. Da rief der Konsul den Priester Marcus Livius +heran und hiess ihn zugleich das Haupt des roemischen Feldherrn und das +feindliche Heer den unterirdischen Goettern weihen; alsdann in den +dichtesten Haufen der Gallier sich stuerzend suchte und fand er den +Tod. Diese heldenmuetige Verzweiflung des hohen Mannes, des geliebten +Feldherrn, war nicht vergeblich. Die fliehenden Soldaten standen +wieder, die Tapfersten warfen dem Fuehrer nach sich in die feindlichen +Reihen, um ihn zu raechen oder mit ihm zu sterben; und eben im rechten +Augenblicke erschien, von Rullianus gesendet, der Konsular Lucius +Scipio mit der roemischen Reserve auf dem gefaehrdeten linken Fluegel. +Die vortreffliche kampanische Reiterei, die den Galliern in die Flanke +und den Ruecken fiel, gab hier den Ausschlag; die Gallier flohen, und +endlich wichen auch die Samniten, deren Feldherr Egnatius am Tore des +Lagers fiel. 9000 Roemer bedeckten die Walstatt; aber der teuer +erkaufte Sieg war solchen Opfers wert. Das Koalitionsheer loeste sich +auf und damit die Koalition selbst; Umbrien blieb in roemischer Gewalt, +die Gallier verliefen sich, der Ueberrest der Samniten, noch immer in +geschlossener Ordnung, zog durch die Abruzzen ab in die Heimat. +Kampanien, das die Samniten waehrend des etruskischen Krieges +ueberschwemmt hatten, ward nach dessen Beendigung mit leichter Muehe +wieder von den Roemern besetzt. Etrurien bat im folgenden Jahre 460 +(294) um Frieden; Volsinii, Perusia, Arretium und wohl ueberhaupt alle +dem Bunde gegen Rom beigetretenen Staedte gelobten Waffenruhe auf +vierhundert Monate. Aber die Samniten dachten anders: sie ruesteten +sich zur hoffnungslosen Gegenwehr mit jenem Mute freier Maenner, der +das Glueck zwar nicht zwingen, aber beschaemen kann. Als im Jahre 460 +(294) die beiden Konsularheere in Samnium einrueckten, stiessen sie +ueberall auf den erbittertsten Widerstand; ja, Marcus Atilius erlitt +eine Schlappe bei Luceria, und die Samniten konnten in Kampanien +eindringen und das Gebiet der roemischen Kolonie Interamna am Liris +verwuesten. Im Jahre darauf lieferten Lucius Papirius Cursor, der Sohn +des Helden des ersten Samnitischen Krieges, und Spurius Carvilius bei +Aquilonia eine grosse Feldschlacht gegen das samnitische Heer, dessen +Kern, die 16 000 Weissroecke, mit heiligem Eide geschworen hatte, den +Tod der Flucht vorzuziehen. Indes das unerbittliche Schicksal fragt +nicht nach Schwueren und verzweifeltem Flehen; der Roemer siegte und +stuermte die Festen, in die die Samniten sich und ihre Habe gefluechtet +hatten. Selbst nach dieser grossen Niederlage wehrten sich die +Eidgenossen gegen den immer uebermaechtigeren Feind noch jahrelang mit +beispielloser Ausdauer in ihren Burgen und Bergen und erfochten noch +manchen Vorteil im einzelnen; des alten Rullianus erprobter Arm ward +noch einmal (462 292) gegen sie aufgeboten, und Gavius Pontius, +vielleicht der Sohn des Siegers von Caudium, erfocht sogar fuer sein +Volk einen letzten Sieg, den die Roemer niedrig genug an ihm raechten, +indem sie ihn, als er spaeter gefangen ward, im Kerker hinrichten +liessen (463 291). Aber nichts regte sich weiter in Italien; denn der +Krieg, den Falerii 461 (293) begann, verdient kaum diesen Namen. Wohl +mochte man in Samnium sehnsuechtig die Blicke wenden nach Tarent, das +allein noch imstande war, Hilfe zu gewaehren; aber sie blieb aus. Es +waren dieselben Ursachen wie frueher, welche die Untaetigkeit Tarents +herbeifuehrten: das innere Missregiment und der abermalige Uebertritt +der Lucaner zur roemischen Partei im Jahre 456 (298); hinzu kam noch +die nicht ungegruendete Furcht vor Agathokles von Syrakus, der eben +damals auf dem Gipfel seiner Macht stand und anfing, sich gegen Italien +zu wenden. Um das Jahr 455 (299) setzte dieser auf Kerkyra sich fest, +von wo Kleonymos durch Demetrios den Belagerer vertrieben war und +bedrohte nun vom Adriatischen wie vom Ionischen Meere her die +Tarentiner. Die Abtretung der Insel an Koenig Pyrrhos von Epeiros im +Jahre 459 (295) beseitigte allerdings zum grossen Teil die gehegten +Besorgnisse; allein die kerkyraeischen Angelegenheiten fuhren fort, die +Tarentiner zu beschaeftigen, wie sie denn im Jahre 464 (290) den Koenig +Pyrrhos im Besitz der Insel gegen Demetrios schuetzen halfen, und +ebenso hoerte Agathokles nicht auf, durch seine italische Politik die +Tarentiner zu beunruhigen. Als er starb (465 289) und mit ihm die Macht +der Syrakusaner in Italien zugrunde ging, war es zu spaet; Samnium, des +siebenunddreissigjaehrigen Kampfes muede, hatte das Jahr vorher (464 +290) mit dem roemischen Konsul Manius Curius Dentatus Friede +geschlossen und der Form nach den Bund mit Rom erneuert. Auch diesmal +wurden, wie im Frieden von 450 (304) dem tapferen Volke von den Roemern +keine schimpflichen oder vernichtenden Bedingungen gestellt; nicht +einmal Gebietsabtretungen scheinen stattgefunden zu haben. Die +roemische Staatsklugheit zog es vor, auf dem bisher eingehaltenen Wege +fortzuschreiten, und ehe man an die unmittelbare Eroberung des +Binnenlandes ging, zunaechst das kampanische und adriatische Litoral +fest und immer fester an Rom zu knuepfen. Kampanien zwar war laengst +untertaenig; allein die weitblickende roemische Politik fand es noetig, +zur Sicherung der kampanischen Kueste dort zwei Strandfestungen +anzulegen, Minturnae und Sinuessa (459 295), deren neue Buergerschaften +nach dem fuer Kuestenkolonien feststehenden Grundsatz in das volle +roemische Buergerrecht eintraten. Energischer noch ward die Ausdehnung +der roemischen Herrschaft in Mittelitalien gefoerdert. Wie die +Unterwerfung der Aequer und Herniker die unmittelbare Folge des Ersten +Samnitischen Krieges war, so schloss sich an das Ende des Zweiten +diejenige der Sabiner. Derselbe Feldherr, der die Samniten schliesslich +bezwang, Manius Curius, brach in demselben Jahre (464 290) den kurzen +und ohnmaechtigen Widerstand derselben und zwang die Sabiner zur +unbedingten Ergebung. Ein grosser Teil des unterworfenen Gebiets wurde +von den Siegern unmittelbar in Besitz genommen und an roemische Buerger +ausgeteilt, den uebrigbleibenden Gemeinden Cures, Reate, Amiternum, +Nursia das roemische Untertanenrecht (civitas sine suffragio) +aufgezwungen. Bundesstaedte gleichen Rechts wurden hier nicht +gegruendet; die Landschaft kam vielmehr unter die unmittelbare +Herrschaft Roms, die sich also ausdehnte bis zum Apennin und den +umbrischen Bergen. Aber schon beschraenkte man sich nicht auf das +Gebiet diesseits der Berge; der letzte Krieg hatte allzu deutlich +gezeigt, dass die roemische Herrschaft ueber Mittelitalien nur +gesichert war, wenn sie von Meer zu Meer reichte. Die Festsetzung der +Roemer jenseits des Apennin beginnt mit der Anlegung der starken +Festung Hatria (Atri) im Jahre 465 (289), an der noerdlichen Abdachung +der Abruzzen gegen die picenische Ebene, nicht unmittelbar an der +Kueste und daher latinischen Rechts, aber dem Meere nah und der +Schlussstein des gewaltigen, Nord- und Sueditalien trennenden Keils. +Aehnlicher Art und von noch groesserer Bedeutung war die Gruendung von +Venusia (463 291), wohin die unerhoerte Zahl von 20000 Kolonisten +gefuehrt ward; die Stadt, an der Markscheide von Samnium, Apulien und +Lucanien, auf der grossen Strasse zwischen Tarent und Samnium in einer +ungemein festen Stellung gegruendet, war bestimmt, die Zwingburg der +umwohnenden Voelkerschaften zu sein und vor allen Dingen zwischen den +beiden maechtigsten Feinden Roms im suedlichen Italien die Verbindung +zu unterbrechen. Ohne Zweifel ward zu gleicher Zeit auch die +Suedstrasse, die Appius Claudius bis nach Capua gefuehrt hatte, von +dort weiter bis nach Venusia verlaengert. So erstreckte sich, als die +Samnitischen Kriege zu Ende gingen, das geschlossene, das heisst fast +ausschliesslich aus Gemeinden roemischen oder latinischen Rechts +bestehende Gebiet Roms nordwaerts bis zum Ciminischen Walde, oestlich +bis in die Abruzzen und an das Adriatische Meer, suedlich bis nach +Capua, waehrend die beiden vorgeschobenen Posten Luceria und Venusia, +gegen Osten und Sueden auf den Verbindungslinien der Gegner angelegt, +dieselben nach allen Richtungen hin isolierten. Rom war nicht mehr +bloss die erste, sondern bereits die herrschende Macht auf der +Halbinsel, als gegen das Ende des fuenften Jahrhunderts der Stadt +diejenigen Nationen, welche die Gunst der Goetter und die eigene +Tuechtigkeit jede in ihrer Landschaft an die Spitze gerufen hatten, im +Rat und auf dem Schlachtfeld sich einander zu naehern begannen und, wie +in Olympia die vorlaeufigen Sieger zu dem zweiten und ernsteren Kampf, +so auf der groesseren Voelkerringstatt jetzt Karthago, Makedonien und +Rom sich anschickten zu dem letzten und entscheidenden Wettgang. + + + + +KAPITEL VII. +König Pyrrhos gegen Rom und die Einigung Italiens + + +In der Zeit der unbestrittenen Weltherrschaft Roms pflegten die +Griechen ihre roemischen Herren damit zu aergern, dass sie als die +Ursache der roemischen Groesse das Fieber bezeichneten, an welchem +Alexander von Makedonien den 11. Juni 431 (323) in Babylon verschied. +Da es nicht allzu troestlich war, das Geschehene zu ueberdenken, +verweilte man nicht ungern mit den Gedanken bei dem, was haette kommen +moegen, wenn der grosse Koenig, wie es seine Absicht gewesen sein soll, +als er starb, sich gegen Westen gewendet und mit seiner Flotte den +Karthagern das Meer, mit seinen Phalangen den Roemern die Erde streitig +gemacht haben wuerde. Unmoeglich ist es nicht, dass Alexander mit +solchen Gedanken sich trug; und man braucht auch nicht, um sie zu +erklaeren, bloss darauf hinzuweisen, dass ein Autokrat, der +kriegslustig und mit Soldaten und Schiffen versehen ist, nur schwer die +Grenze seiner Kriegfuehrung findet. Es war eines griechischen +Grosskoenigs wuerdig, die Sikelioten gegen Karthago, die Tarentiner +gegen Rom zu schuetzen und dem Piratenwesen auf beiden Meeren ein Ende +zu machen; die italischen Gesandtschaften, die in Babylon neben +zahllosen andern erschienen, der Brettier, Lucaner, Etrusker ^1, boeten +Gelegenheit genug, die Verhaeltnisse der Halbinsel kennenzulernen und +Beziehungen dort anzuknuepfen. Karthago mit seinen vielfachen +Verbindungen im Orient musste den Blick des gewaltigen Mannes notwendig +auf sich ziehen, und wahrscheinlich lag es in seinen Absichten, die +nominelle Herrschaft des Perserkoenigs ueber die tyrische Kolonie in +eine wirkliche umzuwandeln; nicht umsonst fand sich ein aus Karthago +gesandter Spion in der unmittelbaren Umgebung Alexanders. Indes mochten +dies Traeume oder Plaene sein, der Koenig starb, ohne mit den +Angelegenheiten des Westens sich beschaeftigt zu haben, und jene +Gedanken gingen mit ihm zu Grabe. Nur wenige kurze Jahre hatte ein +griechischer Mann die ganze intellektuelle Kraft des Hellenentums, die +ganze materielle Fuelle des Ostens vereinigt in seiner Hand gehalten; +mit seinem Tode ging zwar das Werk seines Lebens, die Gruendung des +Hellenismus im Orient, keineswegs zugrunde, wohl aber spaltete sich +sofort das kaum geeinigte Reich und unter dem steten Hader der +verschiedenen, aus diesen Truemmern sich bildenden Staaten ward ihrer +aller weltgeschichtliche Bestimmung, die Propaganda der griechischen +Kultur im Osten zwar nicht aufgegeben, aber abgeschwaecht und +verkuemmert. Bei solchen Verhaeltnissen konnten weder die griechischen +noch die asiatisch-aegyptischen Staaten daran denken, im Okzident +festen Fuss zu fassen und gegen die Roemer oder die Karthager sich zu +wenden. Das oestliche und das westliche Staatensystem bestanden +nebeneinander, ohne zunaechst politisch ineinanderzugreifen; und +namentlich Rom blieb den Verwicklungen der Diadochenperiode wesentlich +fremd. Nur Beziehungen oekonomischer Art stellten sich fest; wie denn +zum Beispiel der rhodische Freistaat, der vornehmste Vertreter einer +neutralen Handelspolitik in Griechenland und daher der allgemeine +Vermittler des Verkehrs in einer Zeit ewiger Kriege, um das Jahr 448 +(306) einen Vertrag mit Rom abschloss, natuerlich einen Handelstraktat, +wie er begreiflich ist zwischen einem Kaufmannsvolk und den Herren der +caeritischen und kampanischen Kueste. Auch bei der Soeldnerlieferung, +die von dem allgemeinen Werbeplatz der damaligen Zeit, von Hellas aus +nach Italien und namentlich nach Tarent ging, wirkten die politischen +Beziehungen, die zum Beispiel zwischen Tarent und dessen Mutterstadt +Sparta bestanden, nur in sehr untergeordneter Weise mit; im ganzen +waren die Werbungen nichts als kaufmaennische Geschaefte, und Sparta, +obwohl es regelmaessig den Tarentinern zu den italischen Kriegen die +Hauptleute lieferte, trat mit den Italikern darum so wenig in Fehde wie +im nordamerikanischen Freiheitskrieg die deutschen Staaten mit der +Union, deren Gegnern sie ihre Untertanen verkauften. + +—————————————————————————- + +^1 Die Erzaehlung, dass auch die Roemer Gesandte an Alexander nach +Babylon geschickt, geht auf das Zeugnis des Kleitarchos zurueck (Plin. +nat. 3, 5, 57), aus dem die uebrigen, diese Tatsache meldenden Zeugen +(Aristos und Asklepiades bei Arrian 7, 15, 5; Memnon c. 25) ohne +Zweifel schoepften. Kleitarchos war allerdings Zeitgenosse dieser +Ereignisse, aber sein Leben Alexanders nichtsdestoweniger entschieden +mehr historischer Roman als Geschichte; und bei dem Schweigen der +zuverlaessigen Biographen (Art. a. a. O.; Liv. 9, 18) und dem voellig +romanhaften Detail des Berichts, wonach zum Beispiel die Roemer dem +Alexander einen goldenen Kranz ueberreicht und dieser die zukuenftige +Groesse Roms vorhergesagt haben soll, wird man nicht umhin koennen, +diese Erzaehlung zu den vielen anderen durch Kleitarchos in die +Geschichte eingefuehrten Ausschmueckungen zu stellen. + +—————————————————————————- + +Nichts anderes als ein abenteuernder Kriegshauptmann war auch Koenig +Pyrrhos von Epeiros; er war darum nicht minder ein Gluecksritter, dass +er seinen Stammbaum zurueckfuehrte auf Aeakos und Achilleus und dass +er, waere er friedlicher gesinnt gewesen, als “Koenig” ueber ein +kleines Bergvolk unter makedonischer Oberherrlichkeit oder auch +allenfalls in isolierter Freiheit haette leben und sterben koennen. Man +hat ihn wohl verglichen mit Alexander von Makedonien; und allerdings +die Gruendung eines westhellenischen Reiches, dessen Kern Epeiros, +Grossgriechenland, Sizilien gebildet haetten, das die beiden italischen +Meere beherrscht und Rom wie Karthago in die Reihe der barbarischen +Grenzvoelker des hellenistischen Staatensystems, der Kelten und Inder +gedraengt haben wuerde - dieser Gedanke ist wohl gross und kuehn wie +derjenige, der den makedonischen Koenig ueber den Hellespont fuehrte. +Aber nicht bloss der verschiedene Ausgang unterscheidet den oestlichen +und den westlichen Heerzug. Alexander konnte mit seiner makedonischen +Armee, in der namentlich der Stab vorzueglich war, dem Grosskoenig +vollkommen die Spitze bieten; aber der Koenig von Epeiros, das neben +Makedonien stand etwa wie Hessen neben Preussen, erhielt eine +nennenswerte Armee nur durch Soeldner und durch Buendnisse, die auf +zufaelligen politischen Kombinationen beruhten. Alexander trat im +Perserreich auf als Eroberer, Pyrrhos in Italien als Feldherr einer +Koalition von Sekundaerstaaten; Alexander hinterliess sein Erbland +vollkommen gesichert durch die unbedingte Untertaenigkeit Griechenlands +und das starke, unter Antipater zurueckbleibende Heer, Pyrrhos buergte +fuer die Integritaet seines eigenen Gebietes nichts als das Wort eines +zweifelhaften Nachbarn. Fuer beide Eroberer hoerte, wenn ihre Plaene +gelangen, die Heimat notwendig auf, der Schwerpunkt des neuen Reiches +zu sein; allein eher noch war es ausfuehrbar, den Sitz der +makedonischen Militaermonarchie nach Babylon zu verlegen als in Tarent +oder Syrakus eine Soldatendynastie zu gruenden. Die Demokratie der +griechischen Republiken, so sehr sie eine ewige Agonie war, liess sich +in die straffen Formen des Militaerstaats nun einmal nicht +zurueckzwingen; Philipp wusste wohl, warum er die griechischen +Republiken seinem Reich nicht einverleibte. Im Orient war ein +nationaler Widerstand nicht zu erwarten; herrschende und dienende +Staemme lebten dort seit langem nebeneinander und der Wechsel des +Despoten war der Masse der Bevoelkerung gleichgueltig oder gar +erwuenscht. Im Okzident konnten die Roemer, die Samniten, die Karthager +auch ueberwunden werden; aber kein Eroberer haette es vermocht, die +Italiker in aegyptische Fellahs zu verwandeln oder aus den roemischen +Bauern Zinspflichtige hellenischer Barone zu machen. Was man auch ins +Auge fasst, die eigene Macht, die Bundesgenossen, die Kraefte der +Gegner - ueberall erscheint der Plan des Makedoniers als eine +ausfuehrbare, der des Epeiroten als eine unmoegliche Unternehmung; +jener als die Vollziehung einer grossen geschichtlichen Aufgabe, dieser +als ein merkwuerdiger Fehlgriff; jener als die Grundlegung zu einem +neuen Staatensystem und einer neuen Phase der Zivilisation, dieser als +eine geschichtliche Episode. Alexanders Werk ueberlebte ihn, obwohl der +Schoepfer zur Unzeit starb; Pyrrhos sah mit eigenen Augen das Scheitern +aller seiner Plaene, ehe der Tod ihn abrief. Sie beide waren kuehne und +grosse Naturen, aber Pyrrhos nur der erste Feldherr, Alexander vor +allem der genialste Staatsmann seiner Zeit; und wenn es die Einsicht in +das Moegliche und Unmoegliche ist, die den Helden vom Abenteurer +scheidet, so muss Pyrrhos diesen zugezaehlt und darf seinem groesseren +Verwandten sowenig zur Seite gestellt werden wie etwa der Connetable +von Bourbon Ludwig dem Elften. + +Und dennoch knuepft sich ein wunderbarer Zauber an den Namen des +Epiroten, eine eigene Teilnahme, die allerdings zum Teil der +ritterlichen und liebenswuerdigen Persoenlichkeit desselben, aber mehr +doch noch dem Umstande gilt, dass er der erste Grieche ist, der den +Roemern im Kampfe gegenuebertritt. Mit ihm beginnen jene unmittelbaren +Beziehungen zwischen Rom und Hellas, auf denen die ganze spaetere +Entfaltung der antiken Zivilisation und ein wesentlicher Teil der +modernen beruht. Der Kampf zwischen Phalangen und Kohorten, zwischen +der Soeldnerarmee und der Landwehr, zwischen dem Heerkoenigtum und dem +Senatorenregiment, zwischen dem individuellen Talent und der nationalen +Kraft - dieser Kampf zwischen Rom und dem Hellenismus ward zuerst +durchgefochten in den Schlachten zwischen Pyrrhos und den roemischen +Feldherren; und wenn auch die unterliegende Partei noch oft nachher +appelliert hat an neue Entscheidung der Waffen, so hat doch jeder +spaetere Schlachttag das Urteil lediglich bestaetigt. Wenn aber auf der +Walstatt wie in der Kurie die Griechen unterliegen, so ist ihr +Uebergewicht nicht minder entschieden in jedem anderen, nicht +politischen Wettkampf, und eben schon diese Kaempfe lassen es ahnen, +dass der Sieg Roms ueber die Hellenen ein anderer sein wird als der +ueber Gallier und Phoeniker, und dass Aphroditens Zauber erst zu wirken +beginnt, wenn die Lanze zersplittert und Helm und Schild beiseite +gelegt ist. + +Koenig Pyrrhos war der Sohn des Aeakides, des Herrn der Molosser (um +Janina), welcher, von Alexander geschont als Verwandter und getreuer +Lehnsmann, nach dessen Tode in den Strudel der makedonischen +Familienpolitik hineingerissen ward und darin zuerst sein Reich und +dann das Leben verlor (441 313). Sein damals sechsjaehriger Sohn ward +von dem Herrn der illyrischen Taulantier, Glaukias, gerettet und im +Laufe der Kaempfe um Makedoniens Besitz, noch ein Knabe, von Demetrios +dem Belagerer wieder zurueckgefuehrt in sein angestammtes Fuerstentum +(447 307), um es nach wenigen Jahren durch den Einfluss der Gegenpartei +wieder einzubuessen (um 452 302) und als landfluechtiger Fuerstensohn +im Gefolge der makedonischen Generale seine militaerische Laufbahn zu +beginnen. Bald machte seine Persoenlichkeit sich geltend. Unter +Antigonos machte er dessen letzte Feldzuege mit; der alte Marschall +Alexanders hatte seine Freude an dem geborenen Soldaten, dem nach dem +Urteile des ergrauten Feldherrn nur die Jahre fehlten um schon jetzt +der erste Kriegsmann der Zeit zu sein. Die unglueckliche Schlacht bei +Ipsos brachte ihn als Geisel nach Alexandreia an den Hof des Gruenders +der Lagidendynastie, wo er durch sein kuehnes und derbes Wesen, seinen +alles nicht Militaerische gruendlich verachtenden Soldatensinn nicht +minder des staatsklugen Koenigs Ptolemaeos Aufmerksamkeit auf sich zog +als durch seine maennliche Schoenheit, der das wilde Antlitz, der +gewaltige Tritt keinen Eintrag tat, die der koeniglichen Damen. Eben +damals gruendete der kuehne Demetrios sich wieder einmal, diesmal in +Makedonien, ein neues Reich; natuerlich in der Absicht, von dort aus +die Alexandermonarchie zu erneuern. Es galt, ihn niederzuhalten, ihm +daheim zu schaffen zu machen; und der Lagide, der solche Feuerseelen, +wie der epeirotische Juengling eine war, vortrefflich fuer seine feine +Politik zu nutzen verstand, tat nicht bloss seiner Gemahlin, der +Koenigin Berenike einen Gefallen, sondern foerderte auch seine eigenen +Zwecke, indem er dem jungen Fuersten seine Stieftochter, die Prinzessin +Antigone zur Gemahlin gab und dem geliebten “Sohn” zur Rueckkehr in die +Heimat seinen Beistand und seinen maechtigen Einfluss lieh (458 296). +Zurueckgekehrt in sein vaeterliches Reich fiel ihm bald alles zu; die +tapferen Epeiroten, die Albanesen des Altertums, hingen mit +angestammter Treue und frischer Begeisterung an dem mutigen Juengling, +dem “Adler”, wie sie ihn hiessen. In den um die makedonische Thronfolge +nach Kassanders Tod (457 297) entstandenen Wirren erweiterte der +Epeirote sein Reich; nach und nach gewann er die Landschaften an dem +ambrakischen Busen mit der wichtigen Stadt Ambrakia, die Insel Kerkyra, +ja selbst einen Teil des makedonischen Gebiets, und widerstand mit weit +geringeren Streitkraeften dem Koenig Demetrios zur Bewunderung der +Makedonier selbst. Ja, als Demetrios durch seine eigene Torheit in +Makedonien vom Thron gestuerzt war, trug man dort dem ritterlichen +Gegner, dem Verwandten der Alexandriden, denselben freiwillig an (467 +287). In der Tat, keiner war wuerdiger als Pyrrhos, das koenigliche +Diadem Philipps und Alexanders zu tragen. In einer tief versunkenen +Zeit, in der Fuerstlichkeit und Niedertraechtigkeit gleichbedeutend zu +werden begannen, leuchtete hell Pyrrhos’ persoenlich unbefleckter und +sittenreiner Charakter. Fuer die freien Bauern des makedonischen +Stammlandes, die, obwohl gemindert und verarmt, sich doch fernhielten +von dem Verfall der Sitten und der Tapferkeit, den das +Diadochenregiment in Griechenland und Asien herbeifuehrte, schien eben +Pyrrhos recht eigentlich zum Koenig geschaffen; er, der gleich +Alexander in seinem Haus, im Freundeskreise allen menschlichen +Beziehungen sein Herz offen erhielt und das in Makedonien so verhasste +orientalische Sultanwesen stets von sich abgewehrt hatte; er, der +gleich Alexander anerkannt der erste Taktiker seiner Zeit war. Aber das +seltsam ueberspannte makedonische Nationalgefuehl, das den elendesten +makedonischen Herrn dem tuechtigsten Fremden vorzog, die unvernuenftige +Widerspenstigkeit der makedonischen Truppen gegen jeden nicht +makedonischen Fuehrer, welcher der groesste Feldherr aus Alexanders +Schule, der Kardianer Eumenes erlegen war, bereitete auch der +Herrschaft des epeirotischen Fuersten ein schnelles Ende. Pyrrhos, der +die Herrschaft ueber Makedonien mit dem Willen der Makedonier nicht +fuehren konnte, und zu machtlos, vielleicht auch zu hochherzig war, um +sich dem Volke gegen dessen Willen aufzudraengen, ueberliess schon nach +siebenmonatlicher Herrschaft das Land seiner einheimischen +Missregierung und ging heim zu seinen treuen Epeiroten (467 287). Aber +der Mann, der Alexanders Krone getragen hatte, der Schwager des +Demetrios, der Schwiegersohn des Lagiden und des Agathokles von +Syrakus, der hochgebildete Strategiker, der Memoiren und +wissenschaftliche Abhandlungen ueber die Kriegskunst schrieb, konnte +unmoeglich sein Leben darueber beschliessen, dass er zu gesetzter Zeit +im Jahre die Rechnungen des koeniglichen Viehverwalters durchsah und +von seinen braven Epeiroten die landueblichen Geschenke an Rindern und +Schafen entgegennahm, um sich alsdann am Altar des Zeus von ihnen den +Eid der Treue erneuern zu lassen und selbst den Eid auf die Gesetze zu +wiederholen und, diesem allen zu mehrerer Bekraeftigung, mit ihnen die +Nacht hindurch zu zechen. War kein Platz fuer ihn auf dem makedonischen +Thron, so war ueberhaupt in der Heimat seines Bleibens nicht; er konnte +der Erste sein und also nicht der Zweite. So wandten sich seine Blicke +in die Weite. Die Koenige, die um Makedoniens Besitz haderten, obwohl +sonst in nichts einig, waren gern bereit, gemeinschaftlich zu helfen, +dass der gefaehrliche Nebenbuhler freiwillig ausscheide; und dass die +treuen Kriegsgenossen ihm folgen wuerden, wohin er sie fuehrte, dessen +war er gewiss. Eben damals stellten die italischen Verhaeltnisse sich +so, dass jetzt wiederum als ausfuehrbar erscheinen konnte, was vierzig +Jahre frueher Pyrrhos’ Verwandter, seines Vaters Vetter Alexander von +Epeiros, und eben erst sein Schwiegervater Agathokles beabsichtigt +hatten; und so entschloss sich Pyrrhos, auf seine makedonischen Plaene +zu verzichten und im Westen eine neue Herrschaft fuer sich und fuer die +hellenische Nation zu gruenden. + +Die Waffenruhe, die der Friede mit Samnium 464 (290) fuer Italien +herbeigefuehrt hatte, war von kurzer Dauer; der Anstoss zur Bildung +einer neuen Ligue gegen die roemische Uebermacht kam diesmal von den +Lucanern. Dieser Voelkerschaft, die durch ihre Parteinahme fuer Rom die +Tarentiner waehrend der Samnitischen Kriege gelaehmt und zu deren +Entscheidung wesentlich beigetragen hatte, waren dafuer von den Roemern +die Griechenstaedte in ihrem Gebiet preisgegeben worden; und demgemaess +hatten sie nach abgeschlossenem Frieden in Gemeinschaft mit den +Brettiern sich daran gemacht, eine nach der anderen zu bezwingen. Die +Thuriner, wiederholt angegriffen von dem Feldherrn der Lucaner, Stenius +Statilius, und aufs aeusserste bedraengt, wandten sich, ganz wie einst +die Kampaner die Hilfe Roms gegen die Samniten in Anspruch genommen +hatten und ohne Zweifel um den gleichen Preis ihrer Freiheit und +Selbstaendigkeit, mit der Bitte um Beistand gegen die Lucaner an den +roemischen Senat. Da das Buendnis mit diesen durch die Anlage der +Festung Venusia fuer Rom entbehrlich geworden war, gewaehrten die +Roemer das Begehren der Thuriner und geboten ihren Bundesfreunden von +der Stadt, die sich den Roemern ergeben habe, abzulassen. Die Lucaner +und Brettier, also von den maechtigeren Verbuendeten betrogen um den +Anteil an der gemeinschaftlichen Beute, knuepften Verhandlungen an mit +der samnitisch-tarentinischen Oppositionspartei, um eine neue Koalition +der Italiker zustande zu bringen; und als die Roemer sie durch eine +Gesandtschaft warnen liessen, setzten sie den Gesandten gefangen und +begannen den Krieg gegen Rom mit einem neuen Angriff auf Thurii (um 469 +285), indem sie zugleich nicht bloss die Samniten und die Tarentiner, +sondern auch die Norditaliker, die Etrusker, Umbrer, Gallier aufriefen, +mit ihnen zum Freiheitskampf sich zu vereinigen. In der Tat erhob sich +der etruskische Bund und dang zahlreiche gallische Haufen; das +roemische Heer, das der Praetor Lucius Caecilius den treu gebliebenen +Arretinern zu Hilfe fuehrte, ward unter den Mauern dieser Stadt von den +senonischen Soeldnern der Etrusker vernichtet, der Feldherr selbst fiel +mit 13000 seiner Leute (470 284). Die Senonen zaehlten zu Roms +Bundesgenossen: die Roemer schickten demnach Gesandte an sie, um ueber +die Stellung von Reislaeufern gegen Rom Klage zu fuehren und die +unentgeltliche Rueckgabe der Gefangenen zu begehren. Aber auf Befehl +des Senonenhaeuptlings Britomaris, der den Tod seines Vaters an den +Roemern zu raechen hatte, erschlugen die Senonen die roemischen Boten +und ergriffen offen die Partei der Etrusker. Ganz Norditalien, +Etrusker, Umbrer, Gallier, stand somit gegen Rom in Waffen; es konnten +grosse Erfolge gewonnen werden, wenn die suedlichen Landschaften diesen +Augenblick ergriffen und auch diejenigen, die es nicht bereits getan, +sich gegen Rom erklaerten. In der Tat scheinen die Samniten, immer fuer +die Freiheit einzustehen willig, den Roemern den Krieg erklaert zu +haben; aber geschwaecht und von allen Seiten eingeschlossen, wie sie +waren, konnten sie dem Bunde wenig nuetzen, und Tarent zauderte nach +seiner Gewohnheit. Waehrend unter den Gegnern Buendnisse verhandelt, +Subsidientraktate festgesetzt, Soeldner zusammengebracht wurden, +handelten die Roemer. Zunaechst hatten es die Senonen zu empfinden, wie +gefaehrlich es sei, die Roemer zu besiegen. Der Konsul Publius +Cornelius Dolabella rueckte mit einem starken Heer in ihr Gebiet; was +nicht ueber die Klinge sprang, ward aus dem Lande ausgetrieben und +dieser Stamm ausgestrichen aus der Reihe der italischen Nationen (471 +283). Bei einem vorzugsweise von seinen Herden lebenden Volke war eine +derartige massenhafte Austreibung wohl ausfuehrbar; wahrscheinlich +halfen diese aus Italien vertriebenen Senonen die gallischen Schwaerme +bilden, die bald nachher das Donaugebiet, Makedonien, Griechenland, +Kleinasien ueberschwemmten. Die naechsten Nachbarn und Stammgenossen +der Senonen, die Boier, erschreckt und erbittert durch die furchtbar +schnell sich vollendende Katastrophe, vereinigten sich augenblicklich +mit den Etruskern, die noch den Krieg fortfuehrten und deren senonische +Soeldner jetzt gegen die Roemer nicht mehr als Mietlinge fochten, +sondern als verzweifelte Raecher der Heimat; ein gewaltiges +etruskisch-gallisches Heer zog gegen Rom, um fuer die Vernichtung des +Senonenstammes an der Hauptstadt der Feinde Rache zu nehmen und +vollstaendiger, als einst der Heerkoenig derselben Senonen es getan, +Rom von der Erde zu vertilgen. Allein beim Uebergang ueber den Tiber in +der Naehe des Vadimonischen Sees wurde das vereinigte Heer von den +Roemern nachdruecklich geschlagen (471 283). Nachdem sie das Jahr +darauf noch einmal bei Populonia mit nicht besserem Erfolg eine +Feldschlacht gewagt hatten, liessen die Boier ihre Bundesgenossen im +Stich und schlossen fuer sich mit den Roemern Frieden (472 282). So war +das gefaehrlichste Glied der Ligue, das Galliervolk, einzeln +ueberwunden, ehe noch der Bund sich vollstaendig zusammenfand, und +dadurch Rom freie Hand gegen Unteritalien gegeben, wo in den Jahren +469-471 (285-283) der Kampf nicht ernstlich gefuehrt worden war. Hatte +bis dahin die schwache roemische Armee Muehe gehabt, sich in Thurii +gegen die Lucaner und Brettier zu behaupten, so erschien jetzt (472 +282) der Konsul Gaius Fabricius Luscinus mit einem starken Heer vor der +Stadt, befreite dieselbe, schlug die Lucaner in einem grossen Treffen +und nahm ihren Feldherrn Statilius gefangen. Die kleineren +nichtdorischen Griechenstaedte, die in den Roemern ihre Retter +erkannten, fielen ihnen ueberall freiwillig zu; roemische Besatzungen +blieben zurueck in den wichtigsten Plaetzen, in Lokri, Kroton, Thurii +und namentlich in Rhegion, auf welche letztere Stadt auch die Karthager +Absichten zu haben schienen. Ueberall war Rom im entschiedensten +Vorteil. Die Vernichtung der Senonen hatte den Roemern eine bedeutende +Strecke des adriatischen Litorals in die Haende gegeben; ohne Zweifel +im Hinblick auf die unter der Asche glimmende Fehde mit Tarent und die +schon drohende Invasion der Epeiroten eilte man, sich dieser Kueste +sowie der Adriatischen See zu versichern. Es ward (um 471 283) eine +Buergerkolonie gefuehrt nach dem Hafenplatz Sena (Sinigaglia), der +ehemaligen Hauptstadt des senonischen Bezirks und gleichzeitig segelte +eine roemische Flotte aus dem Tyrrhenischen Meer in die oestlichen +Gewaesser, offenbar, um im Adriatischen Meer zu stationieren und dort +die roemischen Besitzungen zu decken. + +Die Tarentiner hatten seit dem Vertrag von 450 (304) mit Rom in Frieden +gelebt. Sie hatten der langen Agonie der Samniten, der raschen +Vernichtung der Senonen zugesehen, sich die Gruendung von Venusia, +Hatria, Sena, die Besetzung von Thurii und Rhegion gefallen lassen, +ohne Einspruch zu tun. Aber als jetzt die roemische Flotte auf ihrer +Fahrt vom Tyrrhenischen ins Adriatische Meer in die tarentinischen +Gewaesser gelangte und im Hafen der befreundeten Stadt vor Anker ging, +schwoll die langgehegte Erbitterung endlich ueber; die alten Vertraege, +die den roemischen Kriegsschiffen untersagten, oestlich vom Lakinischen +Vorgebirg zu fahren, wurden in der Buergerversammlung von den +Volksmaennern zur Sprache gebracht; wuetend stuerzte der Haufen ueber +die roemischen Kriegsschiffe her, die, unversehens nach Piratenart +ueberfallen, nach heftigem Kampfe unterlagen; fuenf Schiffe wurden +genommen und deren Mannschaft hingerichtet oder in die Knechtschaft +verkauft, der roemische Admiral selbst war in dem Kampf gefallen. Nur +der souveraene Unverstand und die souveraene Gewissenlosigkeit der +Poebelherrschaft erklaert diese schmachvollen Vorgaenge. Jene Vertraege +gehoerten einer Zeit an, die laengst ueberschritten und verschollen +war; es ist einleuchtend, dass sie wenigstens seit der Gruendung von +Hatria und Sena schlechterdings keinen Sinn mehr hatten und dass die +Roemer im guten Glauben an das bestehende Buendnis in den Golf +einfuhren - lag es doch gar sehr in ihrem Interesse, wie der weitere +Verlauf der Dinge zeigt, den Tarentinern durchaus keinen Anlass zur +Kriegserklaerung darzubieten. Wenn die Staatsmaenner Tarents den Krieg +an Rom erklaeren wollten, so taten sie bloss, was laengst haette +geschehen sollen; und wenn sie es vorzogen, die Kriegserklaerung statt +auf den wirklichen Grund vielmehr auf formalen Vertragsbruch zu +stuetzen, so liess sich dagegen weiter nichts erinnern, da ja die +Diplomatie zu allen Zeiten es unter ihrer Wuerde erachtet hat, das +Einfache einfach zu sagen. Allein dass man, statt den Admiral zur +Umkehr aufzufordern, die Flotte mit gewaffneter Hand ungewarnt +ueberfiel, war eine Torheit nicht minder als eine Barbarei, eine jener +entsetzlichen Barbareien der Zivilisation, wo die Gesittung ploetzlich +das Steuerruder verliert und die nackte Gemeinheit vor uns hintritt, +gleichsam um zu warnen vor dem kindischen Glauben, als vermoege die +Zivilisation aus der Menschennatur die Bestialitaet auszuwurzeln. + +Und als waere damit noch nicht genug getan, ueberfielen nach dieser +Heldentat die Tarentiner Thurii, dessen roemische Besatzung infolge der +Ueberrumpelung kapitulierte (im Winter 472/73 282/81), und bestraften +die Thuriner, dieselben, die die tarentinische Politik den Lucanern +preisgegeben und dadurch gewaltsam zur Ergebung an Rom gedraengt hatte, +schwer fuer ihren Abfall von der hellenischen Partei zu den Barbaren. + +Die Barbaren verfuhren indes mit einer Maessigung, die bei solcher +Macht und nach solchen Kraenkungen Bewunderung erregt. Es lag im +Interesse Roms, die tarentinische Neutralitaet so lange wie moeglich +gelten zu lassen, und die leitenden Maenner im Senat verwarfen deshalb +den Antrag, den eine Minoritaet in begreiflicher Erbitterung stellte, +den Tarentinern sofort den Krieg zu erklaeren. Vielmehr wurde die +Fortdauer des Friedens roemischerseits an die maessigsten Bedingungen +geknuepft, die sich mit Roms Ehre vertrugen: Entlassung der Gefangenen, +Rueckgabe von Thurii, Auslieferung der Urheber des Ueberfalls der +Flotte. Mit diesen Vorschlaegen ging eine roemische Gesandtschaft nach +Tarent (473 281), waehrend gleichzeitig, ihren Worten Nachdruck zu +geben, ein roemisches Heer unter dem Konsul Lucius Aemilius in Samnium +einrueckte. Die Tarentiner konnten, ohne ihrer Unabhaengigkeit etwas zu +vergeben, diese Bedingungen eingehen, und bei der geringen Kriegslust +der reichen Kaufstadt durfte man in Rom mit Recht annehmen, dass ein +Abkommen noch moeglich sei. Allein der Versuch, den Frieden zu +erhalten, scheiterte - sei es an dem Widerspruch derjenigen Tarentiner, +die die Notwendigkeit erkannten, den Uebergriffen Roms je eher desto +lieber mit den Waffen entgegenzutreten, sei es bloss an der +Unbotmaessigkeit des staedtischen Poebels, der sich mit beliebter +griechischer Ungezogenheit sogar an der Person des Gesandten in +unwuerdiger Weise vergriff. Nun rueckte der Konsul in das tarentinische +Gebiet ein; aber statt sofort die Feindseligkeiten zu eroeffnen, bot er +noch einmal auf dieselben Bedingungen den Frieden; und da auch dies +vergeblich war, begann er zwar die Aecker und Landhaeuser zu verwuesten +und schlug die staedtischen Milizen, aber die vornehmeren Gefangenen +wurden ohne Loesegeld entlassen und man gab die Hoffnung nicht auf, +dass der Kriegsdruck der aristokratischen Partei in der Stadt das +Uebergewicht geben und damit den Frieden herbeifuehren werde. Die +Ursache dieser Zurueckhaltung war, dass die Roemer die Stadt nicht dem +Epeirotenkoenig in die Arme treiben wollten. Die Absichten desselben +auf Italien waren kein Geheimnis mehr. Schon war eine tarentinische +Gesandtschaft zu Pyrrhos gegangen und unverrichteter Sache +zurueckgekehrt; der Koenig hatte mehr begehrt, als sie zu bewilligen +Vollmacht hatte. Man musste sich entscheiden. Dass die Buergerwehr vor +den Roemern nur wegzulaufen verstand, davon hatte man sich sattsam +ueberzeugt; es blieb nur die Wahl zwischen Frieden mit Rom, den die +Roemer unter billigen Bedingungen zu bewilligen fortwaehrend bereit +waren, und Vertrag mit Pyrrhos auf jede dem Koenig gutduenkende +Bedingung, das heisst die Wahl zwischen Unterwerfung unter die +roemische Obermacht oder unter die Tyrannis eines griechischen +Soldaten. Die Parteien hielten in der Stadt sich fast die Waage; +endlich blieb die Oberhand der Nationalpartei, wobei ausser dem wohl +gerechtfertigten Motiv, sich, wenn einmal ueberhaupt einem Herrn, +lieber einem Griechen als Barbaren zu eigen zu geben, auch noch die +Furcht der Demagogen mitwirkte, dass Rom trotz seiner jetzigen, durch +die Umstaende erzwungenen Maessigung bei geeigneter Gelegenheit nicht +saeumen werde, Rache fuer die von dem Tarentiner Poebel veruebten +Schaendlichkeiten zu nehmen. Die Stadt schloss also mit Pyrrhos ab. Er +erhielt den Oberbefehl ueber die Truppen der Tarentiner und der +uebrigen gegen Rom unter Waffen stehenden Italioten; ferner das Recht, +in Tarent Besatzung zu halten. Dass die Stadt die Kriegskosten trug, +versteht sich von selbst. Pyrrhos versprach dagegen, in Italien nicht +laenger als noetig zu bleiben, vermutlich unter dem stillschweigenden +Vorbehalt, die Zeit, waehrend welcher er dort noetig sein werde, nach +eigenem Ermessen festzustellen. Dennoch waere ihm die Beute fast unter +den Haenden entschluepft. Waehrend die tarentinischen Gesandten - ohne +Zweifel die Haeupter der Kriegspartei - in Epeiros abwesend waren, +schlug in der von den Roemern jetzt hart gedraengten Stadt die Stimmung +um; schon war der Oberbefehl dem Agis, einem roemisch Gesinnten +uebertragen, als die Rueckkehr der Gesandten mit dem abgeschlossenen +Traktat in Begleitung von Pyrrhos’ vertrautem Minister Kineas die +Kriegspartei wieder ans Ruder brachte. Bald fasste eine festere Hand +die Zuegel und machte dem klaeglichen Schwanken ein Ende. Noch im +Herbst 473 (281) landete Pyrrhos’ General Milon mit 3000 Epeiroten und +besetzte die Zitadelle der Stadt; ihm folgte zu Anfang des Jahres 474 +(280) nach einer stuermischen, zahlreiche Opfer fordernden Ueberfahrt +der Koenig selbst. Er fuehrte nach Tarent ein ansehnliches, aber +buntgemischtes Heer, teils bestehend aus den Haustruppen, den +Molossern, Thesprotiern, Chaonern, Ambrakioten, teils aus dem +makedonischen Fussvolk und der thessalischen Reiterei, die Koenig +Ptolemaeos von Makedonien vertragsmaessig ihm ueberlassen, teils aus +aetolischen, akarnanischen, athamanischen Soeldnern; im ganzen zaehlte +man 20000 Phalangiten, 2000 Bogenschuetzen, 500 Schleuderer, 3000 +Reiter und 20 Elefanten, also nicht viel weniger, als dasjenige Heer +betragen hatte, mit dem Alexander fuenfzig Jahre zuvor den Hellespont +ueberschritt. + +Die Angelegenheiten der Koalition standen nicht zum besten, als der +Koenig kam. Zwar hatte der roemische Konsul, sowie er die Soldaten +Milons anstatt der tarentinischen Miliz sich gegenueber aufziehen sah, +den Angriff auf Tarent aufgegeben und sich nach Apulien zurueckgezogen; +aber mit Ausnahme des Gebietes von Tarent beherrschten die Roemer so +gut wie ganz Italien. Nirgends in Unteritalien hatte die Koalition eine +Armee im Felde, und auch in Oberitalien hatten die Etrusker, die allein +noch in Waffen standen, in dem letzten Feldzuge (473 281) nichts als +Niederlagen erlitten. Die Verbuendeten hatten, ehe der Koenig zu Schiff +ging, ihm den Oberbefehl ueber ihre saemtlichen Truppen uebertragen und +ein Heer von 350000 Mann zu Fuss und 20000 Reiter ins Feld stellen zu +koennen erklaert; zu diesen grossen Worten bildete die Wirklichkeit +einen unerfreulichen Kontrast. Das Heer, dessen Oberbefehl man Pyrrhos +uebertragen, war noch erst zu schaffen, und vorlaeufig standen dazu +hauptsaechlich nur Tarents eigene Hilfsquellen zu Gebot. Der Koenig +befahl die Anwerbung eines italischen Soeldnerheeres mit tarentinischem +Gelde und hob die dienstfaehigen Leute aus der Buergerschaft zum +Kriegsdienst aus. So aber hatten die Tarentiner den Vertrag nicht +verstanden. Sie hatten gemeint, den Sieg wie eine andere Ware fuer ihr +Geld sich gekauft zu haben; es war eine Art Kontraktbruch, dass der +Koenig sie zwingen wollte, sich ihn selber zu erfechten. Je mehr die +Buergerschaft anfangs nach Milons Eintreffen sich gefreut hatte, des +laestigen Postendienstes los zu sein, desto unwilliger stellte man +jetzt sich unter die Fahnen des Koenigs; den Saeumigen musste mit +Todesstrafe gedroht werden. Jetzt gab der Ausgang bei allen der +Friedenspartei Recht, und es wurden sogar mit Rom Verbindungen +angeknuepft oder schienen doch angeknuepft zu werden. Pyrrhos, auf +solchen Widerstand vorbereitet, behandelte die Stadt fortan wie eine +eroberte: die Soldaten wurden in die Haeuser einquartiert, die +Volksversammlungen und die zahlreichen Kraenzchen (συσσίτια) +suspendiert, das Theater geschlossen, die Promenaden gesperrt, die Tore +mit epeirotischen Wachen besetzt. Eine Anzahl der fuehrenden Maenner +wurden als Geiseln ueber das Meer gesandt; andere entzogen sich dem +gleichen Schicksal durch die Flucht nach Rom. Diese strengen Massregeln +waren notwendig, da es schlechterdings unmoeglich war, sich in +irgendeinem Sinn auf die Tarentiner zu verlassen; erst jetzt konnte der +Koenig, gestuetzt auf den Besitz der wichtigen Stadt, die Operationen +im Felde beginnen. + +Auch in Rom wusste man sehr wohl, welchem Kampf man entgegenging. Um +vor allem die Treue der Bundesgenossen, das heisst der Untertanen zu +sichern, erhielten die unzuverlaessigen Staedte Besatzung und wurden +die Fuehrer der Partei der Unabhaengigkeit, wo es notwendig schien, +festgesetzt oder hingerichtet, so zum Beispiel eine Anzahl Mitglieder +des praenestinischen Senats. Fuer den Krieg selbst wurden grosse +Anstrengungen gemacht; es ward eine Kriegssteuer ausgeschrieben, von +allen Untertanen und Bundesgenossen das volle Kontingent eingemahnt, ja +die eigentlich von der Dienstpflicht befreiten Proletarier unter die +Waffen gerufen. Ein roemisches Heer blieb als Reserve in der +Hauptstadt. Ein zweites rueckte unter dem Konsul Tiberius Coruncanius +in Etrurien ein und trieb Volci und Volsinii zu Paaren. Die Hauptmacht +war natuerlich nach Unteritalien bestimmt; man beschleunigte so viel +als moeglich ihren Abmarsch, um Pyrrhos noch in der Gegend von Tarent +zu erreichen und ihn zu hindern, die Samniten und die uebrigen gegen +Rom in Waffen stehenden sueditalischen Aufgebote mit seinen Truppen zu +vereinigen. Einen vorlaeufigen Damm gegen das Umsichgreifen des Koenigs +sollten die roemischen Besatzungen gewaehren, die in den +Griechenstaedten Unteritaliens lagen. Indes die Meuterei der in Rhegion +liegenden Truppe - es war eine der aus den kampanischen Untertanen Roms +ausgehobenen Legionen unter einem kampanischen Hauptmann Decius - +entriss den Roemern diese wichtige Stadt, ohne sie doch Pyrrhos in die +Haende zu geben. Wenn einerseits bei diesem Militaeraufstand der +Nationalhass der Kampaner gegen die Roemer unzweifelhaft mitwirkte, so +konnte anderseits Pyrrhos, der zu Schirm und Schutz der Hellenen ueber +das Meer gekommen war, unmoeglich die Truppe in den Bund aufnehmen, +welche ihre rheginischen Wirte in den Haeusern niedergemacht hatte; und +so blieb sie fuer sich, im engen Bunde mit ihren Stamm- und +Frevelgenossen, den Mamertinern, das heisst den kampanischen Soeldnern +des Agathokles, die das gegenueberliegende Messana in aehnlicher Weise +gewonnen hatten, und brandschatzte und verheerte auf eigene Rechnung +die umliegenden Griechenstaedte, so Kroton, wo sie die roemische +Besatzung niedermachte, und Kaulonia, das sie zerstoerte. Dagegen +gelang es den Roemern, durch ein schwaches Korps, das an die lucanische +Grenze rueckte, und durch die Besatzung von Venusia die Lucaner und +Samniten an der Vereinigung mit Pyrrhos zu hindern, waehrend die +Hauptmacht, wie es scheint vier Legionen, also mit der entsprechenden +Zahl von Bundestruppen mindestens 50000 Mann stark, unter dem Konsul +Publius Laevinus gegen Pyrrhos marschierte. Dieser hatte sich zur +Deckung der tarentinischen Kolonie Herakleia zwischen dieser Stadt und +Pandosia ^2 mit seinen eigenen und den tarentinischen Truppen +aufgestellt (474 280). Die Roemer erzwangen unter Deckung ihrer +Reiterei den Uebergang ueber den Siris und eroeffneten die Schlacht mit +einem hitzigen und gluecklichen Reiterangriff; der Koenig, der seine +Reiter selber fuehrte, stuerzte und die griechischen Reiter, durch das +Verschwinden des Fuehrers in Verwirrung gebracht, raeumten den +feindlichen Schwadronen das Feld. Indes Pyrrhos stellte sich an die +Spitze seines Fussvolks, und von neuem begann ein entscheidenderes +Treffen. Siebenmal trafen die Legionen und die Phalanx im Stoss +aufeinander und immer noch stand der Kampf. Da fiel Megakles, einer der +besten Offiziere des Koenigs, und weil er an diesem heissen Tage die +Ruestung des Koenigs getragen hatte, glaubte das Heer zum zweitenmal, +dass der Koenig gefallen sei; die Reihen wurden unsicher, schon meinte +Laevinus den Sieg in der Hand zu haben und warf seine saemtliche +Reiterei den Griechen in die Flanke. Aber Pyrrhos, entbloessten Hauptes +durch die Reihen des Fussvolks schreitend, belebte den sinkenden Mut +der Seinigen. Gegen die Reiter wurden die bis dahin zurueckgehaltenen +Elefanten vorgefuehrt; die Pferde scheuten vor ihnen, die Soldaten +wussten den gewaltigen Tieren nicht beizukommen und wandten sich zur +Flucht. Die zersprengten Reiterhaufen, die nachsetzenden Elefanten +loesten endlich auch die geschlossenen Glieder des roemischen +Fussvolks, und die Elefanten, im Verein mit der trefflichen +thessalischen Reiterei, richteten ein grosses Blutbad unter den +Fluechtenden an. Haette nicht ein tapferer roemischer Soldat, Gaius +Minucius, der erste Hastat der vierten Legion, einen der Elefanten +verwundet und dadurch die verfolgenden Truppen in Verwirrung gebracht, +so waere das roemische Heer aufgerieben worden; so gelang es, den Rest +der roemischen Truppen ueber den Siris zurueckzufuehren. Ihr Verlust +war gross: 7000 Roemer wurden tot oder verwundet von den Siegern auf +der Walstatt gefunden, 2000 gefangen eingebracht; die Roemer selbst +gaben, wohl mit Einschluss der vom Schlachtfeld zurueckgebrachten +Verwundeten, ihren Verlust an auf 15000 Mann. Aber auch Pyrrhos’ Heer +hatte nicht viel weniger gelitten; gegen 4000 seiner besten Soldaten +bedeckten das Schlachtfeld und mehrere seiner tuechtigsten Obersten +waren gefallen. Erwaegend, dass sein Verlust hauptsaechlich auf die +altgedienten Leute traf, die bei weitem schwerer zu ersetzen waren als +die roemische Landwehr, und dass er den Sieg nur der Ueberraschung +durch den Elefantenangriff verdankte, die sich nicht oft wiederholen +liess, mag der Koenig wohl, strategischer Kritiker wie er war, +spaeterhin diesen Sieg einer Niederlage aehnlich genannt haben; wenn er +auch nicht so toericht war, wie die roemischen Poeten nachher gedichtet +haben, in der Aufschrift des von ihm in Tarent aufgestellten +Weihgeschenkes diese Selbstkritik dem Publikum mitzuteilen. Politisch +kam zunaechst wenig darauf an, welche Opfer der Sieg gekostet hatte; +vielmehr war der Gewinn der ersten Schlacht gegen die Roemer fuer +Pyrrhos ein unschaetzbarer Erfolg. Sein Feldherrntalent hatte auch auf +diesem neuen Schlachtfeld sich glaenzend bewaehrt, und wenn irgend +etwas, musste der Sieg von Herakleia dem hinsiechenden Bunde der +Italiker Einigkeit und Energie einhauchen. Aber auch die unmittelbaren +Ergebnisse des Sieges waren ansehnlich und nachhaltig. Lucanien war +fuer die Roemer verloren; Laevinus zog die dort stehenden Truppen an +sich und ging nach Apulien. Die Brettier, Lucaner, Samniten vereinigten +sich ungehindert mit Pyrrhos. Mit Ausnahme von Rhegion, das unter dem +Druck der kampanischen Meuterer schmachtete, fielen die Griechenstaedte +saemtlich dem Koenig zu, ja Lokri lieferte ihm freiwillig die roemische +Besatzung aus; von ihm waren sie ueberzeugt, und mit Recht, dass er sie +den Italikern nicht preisgeben werde. Die Sabeller und Griechen also +traten zu Pyrrhos ueber; aber weiter wirkte der Sieg auch nicht. Unter +den Latinern zeigte sich keine Neigung, der roemischen Herrschaft, wie +schwer sie auch lasten mochte, mit Hilfe eines fremden Dynasten sich zu +entledigen. Venusia, obgleich jetzt rings von Feinden umschlossen, +hielt unerschuetterlich fest an Rom. Den am Siris Gefangenen, deren +tapfere Haltung der ritterliche Koenig durch die ehrenvollste +Behandlung vergalt, bot er nach griechischer Sitte an, in sein Heer +einzutreten; allein er erfuhr, dass er nicht mit Soeldnern focht, +sondern mit einem Volke. Nicht einer, weder Roemer noch Latiner, nahm +bei ihm Dienste. + +—————————————————————- + +2 Bei dem heutigen Anglona; nicht zu verwechseln mit der bekannteren +Stadt gleichen Namens in der Gegend von Cosenza. + +—————————————————————- + +Pyrrhos bot den Roemern Frieden an. Er war ein zu einsichtiger +Militaer, um das Missliche seiner Stellung zu verkennen, und ein zu +gewiegter Staatsmann, um nicht denjenigen Augenblick, der ihm die +guenstigste Stellung gewaehrte, rechtzeitig zum Friedensschluss zu +benutzen. Jetzt hoffte er unter dem ersten Eindruck der gewaltigen +Schlacht, es in Rom durchsetzen zu koennen, dass die griechischen +Staedte in Italien frei wuerden und zwischen ihnen und Rom eine Reihe +Staaten zweiten und dritten Ranges als abhaengige Verbuendete der neuen +griechischen Macht ins Leben traeten; denn darauf gingen seine +Forderungen: Entlassung aller griechischen Staedte - also namentlich +der kampanischen und lucanischen - aus der roemischen Botmaessigkeit +und Rueckgabe des den Samniten, Dauniern, Lucanern, Brettiern +abgenommenen Gebiets, das heisst namentlich Aufgabe von Luceria und +Venusia. Konnte ein weiterer Kampf mit Rom auch schwerlich vermieden +werden, so war es doch wuenschenswert, diesen erst zu beginnen, wenn +die westlichen Hellenen unter einem Herrn vereinigt, Sizilien gewonnen, +vielleicht Afrika erobert war. + +Mit solchen Instruktionen versehen, begab sich Pyrrhos’ vertrauter +Minister, der Thessalier Kineas, nach Rom. Der gewandte Unterhaendler, +den seine Zeitgenossen dem Demosthenes verglichen, soweit sich dem +Staatsmann der Rhetor, dem Volksfuehrer der Herrendiener vergleichen +laesst, hatte Auftrag, die Achtung, die der Sieger von Herakleia fuer +seine Besiegten in der Tat empfand, auf alle Weise zur Schau zu tragen, +den Wunsch des Koenigs, selber nach Rom zu kommen, zu erkennen zu +geben, durch die im Munde des Feindes so wohlklingende Lob- und durch +ernste Schmeichelrede, gelegentlich auch durch wohlangebrachte +Geschenke die Gemueter zu des Koenigs Gunsten zu stimmen, kurz, alle +Kuenste der Kabinettspolitik, wie sie an den Hoefen von Alexandreia und +Antiocheia erprobt waren, gegen die Roemer zu versuchen. Der Senat +schwankte; manchen erschien es der Klugheit gemaess, einen Schritt +zurueck zu tun und abzuwarten, bis der gefaehrliche Gegner sich weiter +verwickelt haben oder nicht mehr sein wuerde. Indes der greise und +blinde Konsular Appius Claudius (Zensor 442 312, Konsul 447, 458 307, +296), der seit langem sich von den Staatsgeschaeften zurueckgezogen +hatte, aber in diesem entscheidenden Augenblick sich in den Senat +fuehren liess, hauchte die ungebrochene Energie einer gewaltigen Natur +mit seinen Flammenworten dem juengeren Geschlecht in die Seele. Man +antwortete dem Koenig das stolze Wort, das hier zuerst vernommen und +seitdem Staatsgrundsatz ward, dass Rom nicht unterhandle, solange +auswaertige Truppen auf italischem Gebiet staenden, und das Wort wahr +zu machen, wies man den Gesandten sofort aus der Stadt. Der Zweck der +Sendung war verfehlt und der gewandte Diplomat, statt mit seiner +Redekunst Effekt zu machen, hatte vielmehr durch diesen maennlichen +Ernst nach so schwerer Niederlage sich selber imponieren lassen - er +erklaerte daheim, dass in dieser Stadt jeder Buerger ihm erschienen sei +wie ein Koenig; freilich, der Hofmann hatte ein freies Volk zu Gesicht +bekommen. + +Pyrrhos, der waehrend dieser Verhandlungen in Kampanien eingerueckt +war, brach auf die Nachricht von ihrem Abbruch sogleich auf gegen Rom, +um den Etruskern die Hand zu reichen, die Bundesgenossen Roms zu +erschuettern, die Stadt selber zu bedrohen. Aber die Roemer liessen +sich so wenig schrecken wie gewinnen. Auf den Ruf des Heroldes, “an die +Stelle der Gefallenen sich einschreiben zu lassen”, hatte gleich nach +der Schlacht von Herakleia die junge Mannschaft sich scharenweise zur +Aushebung gedraengt; mit den beiden neugebildeten Legionen und dem aus +Lucanien zurueckgezogenen Korps folgte Laevinus, staerker als vorher, +dem Marsch des Koenigs; er deckte gegen denselben Capua und vereitelte +dessen Versuche, mit Neapel Verbindungen anzuknuepfen. So straff war +die Haltung der Roemer, dass ausser den unteritalischen Griechen kein +namhafter Bundesstaat es wagte, vom roemischen Buendnis abzufallen. Da +wandte Pyrrhos sich gegen Rom selbst. Durch die reiche Landschaft, +deren bluehenden Zustand er mit Bewunderung schaute, zog er gegen +Fregellae, das er ueberrumpelte, erzwang den Uebergang ueber den Liris +und gelangte bis nach Anagnia, das nicht mehr als acht deutsche Meilen +von Rom entfernt ist. Kein Heer warf sich ihm entgegen; aber ueberall +schlossen die Staedte Latiums ihm die Tore, und gemessenen Schrittes +folgte von Kampanien aus Laevinus ihm nach, waehrend von Norden der +Konsul Tiberius Coruncanius, der soeben mit den Etruskern durch einen +rechtzeitigen Friedensschluss sich abgefunden hatte, eine zweite +roemische Armee heranfuehrte und in Rom selbst die Reserve unter dem +Diktator Gnaeus Domitius Calvinus sich zum Kampfe fertig machte. +Dagegen war nichts auszurichten; dem Koenig blieb nichts uebrig als +umzukehren. Eine Zeitlang stand er noch in Kampanien den vereinigten +Heeren der beiden Konsuln untaetig gegenueber; aber es bot sich keine +Gelegenheit, einen Hauptschlag auszufuehren. Als der Winter herankam, +raeumte der Koenig das feindliche Gebiet und verteilte seine Truppen in +die befreundeten Staedte; er selbst nahm Winterquartier in Tarent. +Hierauf stellten auch die Roemer ihre Operationen ein; das Heer bezog +Standquartiere bei Firmum im Picenischen, wo auf Befehl des Senats die +am Siris geschlagenen Legionen den Winter hindurch zur Strafe unter +Zelten kampierten. + +So endigte der Feldzug des Jahres 474 (280). Der Sonderfriede, den +Etrurien im entscheidenden Augenblick mit Rom abgeschlossen hatte, und +des Koenigs unvermuteter Rueckzug, der die hochgespannten Hoffnungen +der italischen Bundesgenossen gaenzlich taeuschte, wogen zum grossen +Teil den Eindruck des Sieges von Herakleia auf. Die Italiker +beschwerten sich ueber die Lasten des Krieges, namentlich ueber die +schlechte Mannszucht der bei ihnen einquartierten Soeldner, und der +Koenig, muede des kleinlichen Gezaenks und des unpolitischen wie +unmilitaerischen Gehabens seiner Bundesgenossen, fing an zu ahnen, dass +die Aufgabe, die ihm zugefallen war, trotz aller taktischen Erfolge +politisch unloesbar sein moege. Die Ankunft einer roemischen +Gesandtschaft, dreier Konsulate, darunter der Sieger von Thurii, Gaius +Fabricius, liess einen Augenblick wieder die Friedenshoffnungen bei ihm +erwachen; allein es zeigte sich bald, dass sie nur Vollmacht hatte, +wegen Loesung oder Auswechselung der Gefangenen zu unterhandeln. +Pyrrhos schlug diese Forderung ab, allein er entliess zur Feier der +Saturnalien saemtliche Gefangene auf ihr Ehrenwort; dass sie es hielten +und dass der roemische Gesandte einen Bestechungsversuch abwies, hat +man in der Folgezeit in unschicklichster und mehr fuer die Ehrlosigkeit +der spaeteren als die Ehrenhaftigkeit der frueheren Zeit bezeichnender +Weise gefeiert. + +Mit dem Fruehjahr 475 (279) ergriff Pyrrhos abermals die Offensive und +rueckte in Apulien ein, wohin das roemische Heer ihm entgegenkam. In +der Hoffnung durch einen entscheidenden Sieg die roemische Symmachie in +diesen Landschaften zu erschuettern, bot der Koenig eine zweite +Schlacht an und die Roemer verweigerten sie nicht. Bei Ausculum (Ascoli +di Puglia) trafen beide Heere aufeinander. Unter Pyrrhos’ Fahnen +fochten ausser seinen epeirotischen und makedonischen Truppen die +italischen Soeldner, die Buergerwehr - die sogenannten Weissschilde - +von Tarent und die verbuendeten Lucaner, Brettier und Samniten, +zusammen 70000 Mann zu Fuss, davon 16000 Griechen und Epeiroten, ueber +8000 Reiter und 19 Elefanten. Mit den Roemern standen an diesem Tage +die Latiner, Kampaner, Volsker, Sabiner, Umbrer, Marruciner, Paeligner, +Frentaner und Arpaner; auch sie zaehlten ueber 70000 Mann zu Fuss, +darunter 20000 roemische Buerger, und 8000 Reiter. Beide Teile hatten +in ihrem Heerwesen Aenderungen vorgenommen. Pyrrhos, mit scharfem +Soldatenblick die Vorzuege der roemischen Manipularordnung erkennend, +hatte auf den Fluegeln die lange Front seiner Phalangen vertauscht mit +einer der Kohortenstellung nachgebildeten unterbrochenen Aufstellung in +Faehnlein und, vielleicht nicht minder aus politischen wie aus +militaerischen Gruenden, zwischen die Abteilungen seiner eigenen Leute +die tarentinischen und samnitischen Kohorten eingeschoben; im +Mitteltreffen allein stand die epeirotische Phalanx in geschlossener +Reihe. Die Roemer fuehrten zur Abwehr der Elefanten eine Art +Streitwagen heran, aus denen Feuerbecken an eisernen Stangen +hervorragten und auf denen bewegliche, zum Herablassen eingerichtete +und in Eisenstachel endende Maste befestigt waren - gewissermassen das +Vorbild der Enterbruecken, die im Ersten Punischen Krieg eine so grosse +Rolle spielen sollten. + +Nach dem griechischen Schlachtbericht, der minder parteiisch scheint +als der uns auch vorliegende roemische, waren die Griechen am ersten +Tage im Nachteil, da sie weder dazu gelangten, an den schroffen und +sumpfigen Flussufern, wo sie gezwungen wurden, das Gefecht anzunehmen, +ihre Linie zu entwickeln, noch Reiterei und Elefanten ins Gefecht zu +bringen. Am zweiten Tage kam dagegen Pyrrhos den Roemern in der +Besetzung des durchschnittenen Terrains zuvor und erreichte so ohne +Verlust die Ebene, wo er seine Phalanx ungestoert entfalten konnte. +Vergeblich stuerzten sich die Roemer verzweifelten Muts mit ihren +Schwertern auf die Sarissen; die Phalanx stand unerschuetterlich jedem +Angriff von vorn, doch vermochte auch sie es nicht, die roemischen +Legionen zum Weichen zu bringen. Erst als die zahlreiche Bedeckung der +Elefanten die auf den roemischen Streitwagen fechtende Mannschaft durch +Pfeile und Schleudersteine vertrieben und der Bespannung die Straenge +zerschnitten hatte und nun die Elefanten gegen die roemische Linie +anprallten, kam dieselbe ins Schwanken. Das Weichen der +Bedeckungsmannschaft der roemischen Wagen gab das Signal zur +allgemeinen Flucht, die indes nicht sehr zahlreiche Opfer kostete, da +das nahe Lager die Verfolgten aufnahm. Dass waehrend des Haupttreffens +ein von der roemischen Hauptmacht abgesondertes arpanisches Korps das +schwach besetzte epeirotische Lager angegriffen und in Brand gesteckt +habe, meldet nur der roemische Schlachtbericht; wenn es aber auch +richtig ist, so haben doch die Roemer auf alle Faelle mit Unrecht +behauptet, dass die Schlacht unentschieden geblieben sei. Beide +Berichte stimmen vielmehr darin ueberein, dass das roemische Heer ueber +den Fluss zurueckging und Pyrrhos im Besitz des Schlachtfeldes blieb. +Die Zahl der Gefallenen war nach dem griechischen Berichte auf +roemischer Seite 6000, auf griechischer 3505 ^3; unter den Verwundeten +war der Koenig selbst, dem ein Wurfspiess den Arm durchbohrt hatte, +waehrend er wie immer im dichtesten Getuemmel kaempfte. Wohl war es ein +Sieg, den Pyrrhos erfochten hatte, aber es waren unfruchtbare +Lorbeeren; als Feldherrn wie als Soldaten machte der Sieg dem Koenig +Ehre, aber seine politischen Zwecke hat er nicht gefoerdert. Pyrrhos +bedurfte eines glaenzenden Erfolges, der das roemische Heer aufloeste +und den schwankenden Bundesgenossen die Gelegenheit und den Anstoss zum +Parteiwechsel gab; da aber die roemische Armee und die roemische +Eidgenossenschaft ungebrochen geblieben und das griechische Heer, das +nichts war ohne seinen Feldherrn, durch dessen Verwundung auf laengere +Zeit angefesselt ward, musste er wohl den Feldzug verloren geben und in +die Winterquartiere gehen, die der Koenig in Tarent, die Roemer diesmal +in Apulien nahmen. Immer deutlicher offenbarte es sich, dass +militaerisch die Hilfsquellen des Koenigs den roemischen ebenso +nachstanden, wie politisch die lose und widerspenstige Koalition den +Vergleich nicht aushielt mit der festgegruendeten roemischen Symmachie. +Wohl konnte das Ueberraschende und Gewaltige in der griechischen +Kriegfuehrung, das Genie des Feldherrn noch einen Sieg mehr wie die von +Herakleia und Ausculum erfechten, aber jeder neue Sieg vernutzte die +Mittel zu weiteren Unternehmungen und es war klar, dass die Roemer +schon jetzt sich als die Staerkeren fuehlten und den endlichen Sieg mit +mutiger Geduld erharrten. Dieser Krieg war nicht das feine Kunstspiel, +wie die griechischen Fuersten es uebten und verstanden; an der vollen +und gewaltigen Energie der Landwehr zerschellten alle strategischen +Kombinationen. Pyrrhos fuehlte, wie die Dinge standen; ueberdruessig +seiner Siege und seine Bundesgenossen verachtend, harrte er nur aus, +weil die militaerische Ehre ihm vorschrieb, Italien nicht zu verlassen, +bevor er seine Schutzbefohlenen vor den Barbaren gesichert haben +wuerde. Es war bei seinem ungeduldigen Naturell vorauszusetzen, dass er +den ersten Vorwand ergreifen wuerde, um der laestigen Pflicht sich zu +entledigen; und die Veranlassung, sich von Italien zu entfernen, boten +bald die sizilischen Angelegenheiten ihm dar. + +————————————————————— + +^3 Diese Zahlen scheinen glaubwuerdig. Der roemische Bericht gibt, wohl +an Toten und Verwundeten, fuer jede Seite 15000 Mann an, ein spaeterer +sogar auf roemischer 5000, auf griechischer 20000 Tote. Es mag das hier +Platz finden um an einem der seltenen Beispiele, wo Kontrolle moeglich +ist, die fast ausnahmslose Unglaubwuerdigkeit der Zahlenangaben zu +zeigen, in denen die Luege bei den Annalisten lawinenartig anschwillt. + +————————————————————— + +Nach Agathokles’ Tode (465 289) fehlte es den sizilischen Griechen an +jeder leitenden Macht. Waehrend in den einzelnen hellenischen Staedten +unfaehige Demagogen und unfaehige Tyrannen einander abloesten, dehnten +die Karthager, die alten Herren der Westspitze, ihre Herrschaft +ungestoert aus. Nachdem Akragas ihnen erlegen war, glaubten sie die +Zeit gekommen, um zu dem seit Jahrhunderten im Auge behaltenen Ziel +endlich den letzten Schritt zu tun und die ganze Insel unter ihre +Botmaessigkeit zu bringen: sie wandten sich zum Angriff auf Syrakus. +Die Stadt, die einst mit ihren Heeren und Flotten Karthago den Besitz +der Insel streitig gemacht hatte, war durch den inneren Hader und die +Schwaeche des Regiments so tief herabgekommen, dass sie ihre Rettung +suchen musste in dem Schutz ihrer Mauern und in auswaertiger Hilfe; und +niemand konnte diese gewaehren als Koenig Pyrrhos. Pyrrhos war des +Agathokles Tochtermann, sein Sohn, der damals sechzehnjaehrige +Alexander, des Agathokles Enkel, beide in jeder Beziehung die +natuerlichen Erben der hochfliegenden Plaene des Herrn von Syrakus; und +wenn es mit der Freiheit doch zu Ende war, konnte Syrakus Ersatz darin +finden, die Hauptstadt eines westhellenischen Reiches zu sein. So +trugen die Syrakusaner gleich den Tarentinern und unter aehnlichen +Bedingungen dem Koenig Pyrrhos freiwillig die Herrschaft entgegen (um +475 279), und durch eine seltene Fuegung der Dinge schien sich alles zu +vereinigen zum Gelingen der grossartigen, zunaechst auf den Besitz von +Tarent und Syrakus gebauten Plaene des Epeirotenkoenigs. + +Freilich war die naechste Folge von dieser Vereinigung der italischen +und sizilischen Griechen unter eine Hand, dass auch die Gegner sich +enger zusammenschlossen. Karthago und Rom verwandelten ihre alten +Handelsvertraege jetzt in ein Offensiv- und Defensivbuendnis gegen +Pyrrhos (475 279), dessen Bedingungen dahin lauteten, dass, wenn +Pyrrhos roemisches oder karthagisches Gebiet betrete, der nicht +angegriffene Teil dem angegriffenen auf dessen Gebiet Zuzug leisten und +die Hilfstruppen selbst besolden solle; dass in solchem Falle Karthago +die Transportschiffe zu stellen und auch mit der Kriegsflotte den +Roemern beizustehen sich verpflichte, doch solle deren Bemannung nicht +gehalten sein, zu Lande fuer die Roemer zu fechten; dass endlich beide +Staaten sich das Wort gaeben, keinen Sonderfrieden mit Pyrrhos zu +schliessen. Der Zweck des Vertrages war auf roemischer Seite, einen +Angriff auf Tarent moeglich zu machen und Pyrrhos von der Heimat +abzuschneiden, was beides ohne Mitwirkung der punischen Flotte nicht +ausfuehrbar war, auf seiten der Karthager, den Koenig in Italien +festzuhalten, um ihre Absichten auf Syrakus ungestoert ins Werk setzen +zu koennen ^4. Es lag also im Interesse beider Maechte, zunaechst sich +des Meeres zwischen Italien und Sizilien zu versichern. Eine starke +karthagische Flotte von 120 Segeln unter dem Admiral Mago ging von +Ostia, wohin Mago sich begeben zu haben scheint, um jenen Vertrag +abzuschliessen, nach der sizilischen Meerenge. Die Mamertiner, die fuer +ihre Frevel gegen die griechische Bevoelkerung Messanas die gerechte +Strafe erwartete, wenn Pyrrhos in Sizilien und Italien ans Regiment +kam, schlossen sich eng an die Roemer und Karthager und sicherten +diesen die sizilische Seite des Passes. Gern haetten die Verbuendeten +auch Rhegion auf der gegenueberliegenden Kueste in ihre Gewalt +gebracht; allein verzeihen konnte Rom der kampanischen Besatzung +unmoeglich, und ein Versuch der vereinigten Roemer und Karthager, sich +der Stadt mit gewaffneter Hand zu bemaechtigen, schlug fehl. Von dort +segelte die karthagische Flotte nach Syrakus und blockierte die Stadt +von der Seeseite, waehrend gleichzeitig ein starkes phoenikisches Heer +die Belagerung zu Lande begann (476 278). Es war hohe Zeit, dass +Pyrrhos in Syrakus erschien; aber freilich standen in Italien die +Angelegenheiten keineswegs so, dass er und seine Truppen dort entbehrt +werden konnten. Die beiden Konsuln des Jahres 476 (278) Gaius Fabricius +Luscinus und Quintus Aemilius Papus, beide erprobte Generale, hatten +den neuen Feldzug kraeftig begonnen, und obwohl bisher die Roemerin +diesem Kriege nur Niederlagen erlitten hatten, waren nicht sie es, +sondern die Sieger, die sich ermattet fuehlten und den Frieden +herbeiwuenschten. Pyrrhos machte noch einen Versuch, ein leidliches +Abkommen zu erlangen. Der Konsul Fabricius hatte dem Koenig einen +Elenden zugesandt, der ihm den Antrag gemacht, gegen gute Bezahlung den +Koenig zu vergiften. Zum Dank gab der Koenig nicht bloss alle +roemischen Gefangenen ohne Loesegeld frei, sondern er fuehlte sich so +hingerissen von dem Edelsinn seiner tapferen Gegner, dass er zur +Belohnung ihnen selber einen ungemein billigen und guenstigen Frieden +antrug. Kineas scheint noch einmal nach Rom gegangen zu sein und +Karthago ernstlich gefuerchtet zu haben, dass sich Rom zum Frieden +bequeme. Indes der Senat blieb fest und wiederholte seine fruehere +Antwort. Wollte der Koenig nicht Syrakus den Karthagern in die Haende +fallen und damit seinen grossen Plan sich zerstoeren lassen, so blieb +ihm nichts anderes uebrig, als seine italischen Bundesgenossen +preiszugeben und sich vorlaeufig auf den Besitz der wichtigsten +Hafenstaedte, namentlich von Tarent und Lokri, zu beschraenken. +Vergebens beschworen ihn die Lucaner und Samniten, sie nicht im Stich +zu lassen; vergebens forderten die Tarentiner ihn auf, entweder seiner +Feldherrnpflicht nachzukommen oder die Stadt ihnen zurueckzugeben. Den +Klagen und Vorwuerfen setzte der Koenig Vertroestungen auf kuenftige +bessere Zeiten oder auch derbe Abweisung entgegen; Milon blieb in +Tarent zurueck, des Koenigs Sohn Alexander in Lokri und mit der +Hauptmacht schiffte noch im Fruehjahr 476 (278) sich Pyrrhos in Tarent +nach Syrakus ein. + +———————————————————————————— + +^4 Die spaeteren Roemer und mit ihnen die neueren geben dem Buendnis +die Wendung, als haetten die Roemer absichtlich vermieden, die +karthagische Hilfe in Italien anzunehmen. Das waere unvernuenftig +gewesen, und die Tatsachen sprechen dagegen. Dass Mago in Ostia nicht +landete, erklaert sich nicht aus solcher Vorsicht, sondern einfach +daraus, dass Latium von Pyrrhos ganz und gar nicht bedroht war und +karthagischen Beistandes also nicht bedurfte; und vor Rhegion kaempften +die Karthager allerdings fuer Rom. + +———————————————————————————— + +Nach Pyrrhos’ Abzug erhielten die Roemer freie Hand in Italien, wo +niemand ihnen auf offenem Felde zu widerstehen wagte und die Gegner +ueberall sich einschlossen in ihre Festen oder in ihre Waelder. Indes +der Kampf ging nicht so schnell zu Ende, wie man wohl gehofft haben +mochte, woran teils die Natur dieses Gebirgs- und Belagerungskrieges +schuld war, teils wohl auch die Erschoepfung der Roemer, von deren +furchtbaren Verlusten das Sinken der Buergerrolle von 473 (281) auf 479 +(275) um 17000 Koepfe zeugt. Noch im Jahre 476 (278) gelang es dem +Konsul Gaius Fabricius, die bedeutende tarentinische Pflanzstadt +Herakleia zu einem Sonderfrieden zu bringen, der ihr unter den +guenstigsten Bedingungen gewaehrt ward. Im Feldzug von 477 (277) schlug +man sich in Samnium herum, wo ein leichtsinnig unternommener Angriff +auf die verschanzten Hoehen den Roemern viele Leute kostete, und wandte +sich alsdann nach dem suedlichen Italien, wo die Lucaner und Brettier +geschlagen wurden. Dagegen kam bei einem Versuch, Kroton zu +ueberrumpeln, Milon von Tarent aus den Roemern zuvor; die epeirotische +Besatzung machte alsdann sogar einen gluecklichen Ausfall gegen das +belagernde Heer. Indes gelang es endlich dem Konsul dennoch, dieselbe +durch eine Kriegslist zum Abmarsch zu bestimmen und der unverteidigten +Stadt sich zu bemaechtigen (477 277). Wichtiger war es, dass die +Lokrenser, die frueher die roemische Besatzung dem Koenig ausgeliefert +hatten, jetzt, den Verrat durch Verrat suehnend, die epeirotische +erschlugen; womit die ganze Suedkueste in den Haenden der Roemer war +mit Ausnahme von Rhegion und Tarent. Indes mit diesen Erfolgen war man +im wesentlichen doch wenig gefoerdert. Unteritalien selbst war laengst +wehrlos; Pyrrhos aber war nicht bezwungen, solange Tarent in seinen +Haenden und ihm damit die Moeglichkeit blieb, den Krieg nach Belieben +wieder zu erneuern, und an die Belagerung dieser Stadt konnten die +Roemer nicht denken. Selbst davon abgesehen, dass in dem durch Philipp +von Makedonien und Demetrios den Belagerer umgeschaffenen Festungskrieg +die Roemer gegen einen erfahrenen und entschlossenen griechischen +Kommandanten im entschiedensten Nachteil waren, bedurfte es dazu einer +starken Flotte, und obwohl der karthagische Vertrag den Roemern +Unterstuetzung zur See verhiess, so standen doch Karthagos eigene +Angelegenheiten in Sizilien durchaus nicht so, dass es diese haette +gewaehren koennen. + +Pyrrhos’ Landung auf der Insel, welche trotz der karthagischen Flotte +ungehindert erfolgt war, hatte dort mit einem Schlage die Lage der +Dinge veraendert. Er hatte Syrakus sofort entsetzt, alle freien +Griechenstaedte in kurzer Zeit in seiner Hand vereinigt und als Haupt +der sikeliotischen Konfoederation den Karthagern fast ihre saemtlichen +Besitzungen entrissen. Kaum vermochten mit Hilfe der damals auf dem +Mittelmeer ohne Nebenbuhler herrschenden karthagischen Flotte sich die +Karthager in Lilybaeon, die Mamertiner in Messana, und auch hier unter +steten Angriffen, zu behaupten. Unter solchen Umstaenden waere in +Gemaessheit des Vertrags von 475 (279) viel eher Rom im Fall gewesen, +den Karthagern auf Sizilien Beistand zu leisten, als Karthago mit +seiner Flotte den Roemern Tarent erobern zu helfen; ueberhaupt aber war +man eben von keiner Seite sehr geneigt, dem Bundesgenossen die Macht zu +sichern oder gar zu erweitern. Karthago hatte den Roemern die Hilfe +erst angeboten, als die wesentliche Gefahr vorueber war; diese +ihrerseits hatten nichts getan, den Abzug des Koenigs aus Italien, den +Sturz der karthagischen Macht in Sizilien zu verhindern. Ja in offener +Verletzung der Vertraege hatte Karthago sogar dem Koenig einen +Sonderfrieden angetragen und gegen den ungestoerten Besitz von +Lilybaeon sich erboten, auf die uebrigen sizilischen Besitzungen zu +verzichten, sogar dem Koenig Geld und Kriegsschiffe zur Verfuegung zu +stellen, natuerlich zur Ueberfahrt nach Italien und zur Erneuerung des +Krieges gegen Rom. Indes es war einleuchtend, dass mit dem Besitz von +Lilybaeon und der Entfernung des Koenigs die Stellung der Karthager auf +der Insel ungefaehr dieselbe geworden waere, wie sie vor Pyrrhos’ +Landung gewesen war; sich selbst ueberlassen waren die griechischen +Staedte ohnmaechtig und das verlorene Gebiet leicht wiedergewonnen. So +schlug Pyrrhos den nach zwei Seiten hin perfiden Antrag aus und ging +daran, sich selber eine Kriegsflotte zu erbauen. Nur Unverstand und +Kurzsichtigkeit haben dies spaeter getadelt; es war vielmehr ebenso +notwendig als mit den Mitteln der Insel leicht durchzufuehren. +Abgesehen davon, dass der Herr von Ambrakia, Tarent und Syrakus nicht +ohne Seemacht sein konnte, bedurfte er der Flotte, um Lilybaeon zu +erobern, um Tarent zu schuetzen, um Karthago daheim anzugreifen, wie es +Agathokles, Regulus, Scipio vor- und nachher mit so grossem Erfolg +getan. Nie stand Pyrrhos seinem Ziele naeher als im Sommer 478 (276), +wo er Karthago gedemuetigt vor sich sah, Sizilien beherrschte und mit +Tarents Besitz einen festen Fuss in Italien behauptete, und wo die +neugeschaffene Flotte, die alle diese Erfolge zusammenknuepfen, sichern +und steigern sollte, zur Abfahrt fertig im Hafen von Syrakus lag. + +Die wesentliche Schwaeche von Pyrrhos’ Stellung beruhte auf seiner +fehlerhaften inneren Politik. Er regierte Sizilien wie er Ptolemaeos +hatte in Aegypten herrschen sehen; er respektierte die +Gemeindeverfassungen nicht, setzte seine Vertrauten zu Amtleuten ueber +die Staedte wann und auf so lange es ihm gefiel, gab anstatt der +einheimischen Geschworenen seine Hofleute zu Richtern, sprach +Konfiskationen, Verbannungen, Todesurteile nach Gutduenken aus und +selbst ueber diejenigen, die seine Ueberkunft nach Sizilien am +lebhaftesten betrieben hatten, legte Besatzungen in die Staedte und +beherrschte Sizilien nicht als der Fuehrer des Nationalbundes, sondern +als Koenig. Mochte er dabei nach orientalisch-hellenistischen Begriffen +sich ein guter und weiser Regent zu sein duenken und auch wirklich +sein, so ertrugen doch die Griechen diese Verpflanzung des +Diadochensystems nach Syrakus mit aller Ungeduld einer in langer +Freiheitsagonie aller Zucht entwoehnten Nation; sehr bald duenkte das +karthagische Joch dem toerichten Volk ertraeglicher als das neue +Soldatenregiment. Die bedeutendsten Staedte knuepften mit den +Karthagern, ja mit den Mamertinern Verbindungen an; ein starkes +karthagisches Heer wagte wieder, sich auf der Insel zu zeigen und, +ueberall von den Griechen unterstuetzt, machte es reissende +Fortschritte. Zwar in der Schlacht, die Pyrrhos ihm lieferte, war das +Glueck wie immer mit dem “Adler”; allein es hatte sich bei dieser +Gelegenheit offenbart, wie die Stimmung auf der Insel war und was +kommen konnte und musste, wenn der Koenig sich entfernte. + +Zu diesem ersten und wesentlichsten Fehler fuegte Pyrrhos einen +zweiten: er ging mit der Flotte statt nach Lilybaeon nach Tarent. +Augenscheinlich musste er, eben bei der Gaerung in den Gemuetern der +Sikelioten, vor allen Dingen erst von dieser Insel die Karthager ganz +verdraengt und damit den Unzufriedenen den letzten Rueckhalt +abgeschnitten haben, ehe er nach Italien sich wenden durfte; hier war +nichts zu versaeumen, denn Tarent war ihm sicher genug und an den +uebrigen Bundesgenossen, nachdem sie einmal aufgegeben waren, jetzt +wenig gelegen. Es ist begreiflich, dass sein Soldatensinn ihn trieb, +den nicht sehr ehrenvollen Abzug vom Jahre 476 (278) durch eine +glaenzende Wiederkehr auszutilgen und dass ihm das Herz blutete, wenn +er die Klagen der Lucaner und Samniten vernahm. Allein Aufgaben, wie +sie Pyrrhos sich gestellt hatte, koennen nur geloest werden von +eisernen Naturen, die das Mitleid und selbst das Ehrgefuehl zu +beherrschen vermoegen; und eine solche war Pyrrhos nicht. + +Die verhaengnisvolle Einschiffung fand statt gegen das Ende des Jahres +478 (276). Unterwegs hatte die neue syrakusanische Flotte mit der +karthagischen ein heftiges Gefecht zu bestehen und buesste darin eine +betraechtliche Anzahl Schiffe ein. Die Entfernung des Koenigs und die +Kunde von diesem ersten Unfall genuegten zum Sturz des sikeliotischen +Reiches; auf sie hin weigerten alle Staedte dem abwesenden Koenig Geld +und Truppen und der glaenzende Staat brach schneller noch als er +entstanden war wiederum zusammen, teils weil der Koenig selbst die +Treue und Liebe, auf der jedes Gemeinwesen ruht, in den Herzen seiner +Untertanen untergraben hatte, teils weil es dem Volk an der Hingebung +fehlte, zur Rettung der Nationalitaet auf vielleicht nur kurze Zeit der +Freiheit zu entsagen. Damit war Pyrrhos’ Unternehmen gescheitert, der +Plan seines Lebens ohne Aussicht dahin; er ist fortan ein Abenteurer, +der es fuehlt, dass er viel gewesen und nichts mehr ist, der den Krieg +nicht mehr als Mittel zum Zwecke fuehrt, sondern, um in wildem +Wuerfelspiel sich zu betaeuben und womoeglich im Schlachtgetuemmel +einen Soldatentod zu finden. An der italischen Kueste angelangt, begann +der Koenig mit einem Versuch, sich Rhegions zu bemaechtigen, aber mit +Hilfe der Mamertiner schlugen die Kampaner den Angriff ab, und in dem +hitzigen Gefecht vor der Stadt ward der Koenig selbst verwundet, indem +er einen feindlichen Offizier vom Pferde hieb. Dagegen ueberrumpelte er +Lokri, dessen Einwohner die Niedermetzelung der epeirotischen Besatzung +schwer buessten, und pluenderte den reichen Schatz des +Persephonetempels daselbst, um seine leere Kasse zu fuellen. So +gelangte er nach Tarent, angeblich mit 20000 Mann zu Fuss und 3000 +Reitern. Aber es waren nicht mehr die erprobten Veteranen von vordem +und nicht mehr begruessten die Italiker in ihnen ihre Retter; das +Vertrauen und die Hoffnung, damit man den Koenig fuenf Jahre zuvor +empfing, waren gewichen, den Verbuendeten Geld und Mannschaft +ausgegangen. Den schwer bedraengten Samniten, in deren Gebiet die +Roemer 478/79 (276/75) ueberwintert hatten, zu Hilfe rueckte der Koenig +im Fruehjahr 479 (275) ins Feld und zwang bei Benevent auf dem +Arusinischen Felde den Konsul Manius Curius zur Schlacht, bevor er sich +mit seinem von Lucanien heranrueckenden Kollegen vereinigen konnte. +Aber die Heeresabteilung, die den Roemern in die Flanke zu fallen +bestimmt war, verirrte sich waehrend des Nachtmarsches in den Waeldern +und blieb im entscheidenden Augenblick aus; und nach heftigem Kampf +entschieden auch hier wieder die Elefanten die Schlacht, aber diesmal +fuer die Roemer, indem sie, von den zur Bedeckung des Lagers +aufgestellten Schuetzen in Verwirrung gebracht, auf ihre eigenen Leute +sich warfen. Die Sieger besetzten das Lager; in ihre Haende fielen 1300 +Gefangene und vier Elefanten - die ersten, die Rom sah, ausserdem eine +unermessliche Beute, aus deren Erloes spaeter in Rom der Aquaedukt, +welcher das Aniowasser von Tibur nach Rom fuehrte, gebaut ward. Ohne +Truppen, um das Feld zu halten, und ohne Geld sandte Pyrrhos an seine +Verbuendeten, die ihm zur Ausruestung nach Italien gesteuert hatten, +die Koenige von Makedonien und Asien; aber auch in der Heimat +fuerchtete man ihn nicht mehr und schlug die Bitte ab. Verzweifelnd an +dem Erfolg gegen Rom und erbittert durch diese Weigerungen liess +Pyrrhos Besatzung in Tarent und ging selber noch im selben Jahre (479 +275) heim nach Griechenland, wo eher noch als bei dem stetigen und +gemessenen Gang der italischen Verhaeltnisse sich dem verzweifelten +Spieler eine Aussicht eroeffnen mochte. In der Tat gewann er nicht +bloss schnell zurueck, was von seinem Reiche war abgerissen worden, +sondern er griff noch einmal und nicht ohne Erfolg nach der +makedonischen Krone. Allein an Antigonos Gonatas’ ruhiger und +umsichtiger Politik und mehr noch an seinem eigenen Ungestuem und der +Unfaehigkeit, den stolzen Sinn zu zaehmen, scheiterten auch seine +letzten Plaene; er gewann noch Schlachten, aber keinen dauernden Erfolg +mehr und fand sein Ende in einem elenden Strassengefecht im +peloponnesischen Argos (482 272). + +In Italien ist der Krieg zu Ende mit der Schlacht bei Benevent; langsam +verenden die letzten Zuckungen der nationalen Partei. Zwar so lange der +Kriegsfuerst, dessen maechtiger Arm es gewagt hatte, dem Schicksal in +die Zuegel zu fallen, noch unter den Lebenden war, hielt er, wenngleich +abwesend, gegen Rom die feste Burg von Tarent. Mochte auch nach des +Koenigs Entfernung in der Stadt die Friedenspartei die Oberhand +gewinnen, Milon, der fuer Pyrrhos darin den Befehl fuehrte, wies ihre +Anmutungen ab und liess die roemisch gesinnten Staedter in dem Kastell, +das sie im Gebiet von Tarent sich errichtet hatten, auf ihre eigene +Hand mit Rom Frieden schliessen, wie es ihnen beliebte, ohne darum +seine Tore zu oeffnen. Aber als nach Pyrrhos’ Tode eine karthagische +Flotte in den Hafen einlief und Milon die Buergerschaft im Begriff sah, +die Stadt an die Karthager auszuliefern, zog er es vor, dem roemischen +Konsul Lucius Papirius die Burg zu uebergeben (482 272) und damit fuer +sich und die Seinigen freien Abzug zu erkaufen. Fuer die Roemer war +dies ein ungeheurer Gluecksfall. Nach den Erfahrungen, die Philipp vor +Perinth und Byzanz, Demetrios vor Rhodos, Pyrrhos vor Lilybaeon gemacht +hatten, laesst sich bezweifeln, ob die damalige Strategik ueberhaupt +imstande war, eine wohlbefestigte und wohlverteidigte und von der See +her zugaengliche Stadt zur Uebergabe zu zwingen; und welche Wendung +haetten die Dinge nehmen moegen, wenn Tarent das in Italien fuer die +Phoeniker geworden waere, was in Sizilien Lilybaeon fuer sie gewesen +war! Indes das Geschehene war nicht zu aendern. Der karthagische +Admiral, da er die Burg in den Haenden der Roemer sah, erklaerte, nur +vor Tarent erschienen zu sein, um dem Vertrage gemaess den +Bundesgenossen bei der Belagerung der Stadt Hilfe zu leisten, und ging +unter Segel nach Afrika; und die roemische Gesandtschaft, welche wegen +der versuchten Okkupation von Tarent Aufklaerung zu fordern und +Beschwerde zu fuehren nach Karthago gesandt ward, brachte nichts +zurueck als die feierliche und eidliche Bekraeftigung dieser +angeblichen bundesfreundlichen Absicht, wobei man denn auch in Rom +vorlaeufig sich beruhigte. Die Tarentiner erhielten, vermutlich durch +Vermittlung ihrer Emigrierten, die Autonomie von den Roemern zurueck; +aber Waffen und Schiffe mussten ausgeliefert und die Mauern +niedergerissen werden. + +In demselben Jahre, in dem Tarent roemisch ward, unterwarfen sich +endlich auch die Samniten, Lucaner und Brettier, welche letztere die +Haelfte des eintraeglichen und fuer den Schiffbau wichtigen Silawaldes +abtreten mussten. + +Endlich traf auch die seit zehn Jahren in Rhegion hausende Bande die +Strafe fuer den gebrochenen Fahneneid wie fuer den Mord der +rheginischen Buergerschaft und der Besatzung von Kroton. Es war +zugleich die allgemeine Sache der Hellenen gegen die Barbaren, welche +Rom hier vertrat; der neue Herr von Syrakus, Hieron, unterstuetzte +darum auch die Roemer vor Rhegion durch Sendung von Lebensmitteln und +Zuzug und machte gleichzeitig einen mit der roemischen Expedition gegen +Rhegion kombinierten Angriff auf deren Stamm- und Schuldgenossen in +Sizilien, die Mamertiner in Messana. Die Belagerung der letzteren Stadt +zog sich sehr in die Laenge; dagegen wurde Rhegion, obwohl auch hier +die Meuterer hartnaeckig und lange sich wehrten, im Jahre 484 (270) von +den Roemern erstuermt, was von der Besatzung uebrig war, in Rom auf +offenem Markte gestaeupt und enthauptet, die alten Einwohner aber +zurueckgerufen und soviel moeglich in ihr Vermoegen wieder eingesetzt. +So war im Jahre 484 (270) ganz Italien zur Untertaenigkeit gebracht. +Nur die hartnaeckigsten Gegner Roms, die Samniten, setzten trotz des +offiziellen Friedensschlusses noch als “Raeuber” den Kampf fort, sodass +sogar im Jahre 485 (269) noch einmal beide Konsuln gegen sie geschickt +werden mussten. Aber auch der hochherzigste Volksmut, die tapferste +Verzweiflung gehen einmal zu Ende; Schwert und Galgen brachten endlich +auch den samnitischen Bergen die Ruhe. + +Zur Sicherung dieser ungeheuren Erwerbungen wurde wiederum eine Reihe +von Kolonien angelegt: in Lucanien Paestum und Cosa (481 273), als +Zwingburgen fuer Samnium Beneventum (486 268) und Aesernia (um 491 +263), als Vorposten gegen die Gallier Ariminum (486 268), in Picenum +Firmum (um 490 264) und die Buergerkolonie Castrum novum; die +Fortfuehrung der grossen Suedchaussee, welche an der Festung Benevent +eine neue Zwischenstation zwischen Capua und Venusia erhielt, bis zu +den Haefen von Tarent und Brundisium und die Kolonisierung des +letzteren Seeplatzes, den die roemische Politik zum Nebenbuhler und +Nachfolger des tarentinischen Emporiums sich ausersehen hatte, wurden +vorbereitet. Die neuen Festungs- und Strassenanlagen veranlassten noch +einige Kriege mit den kleinen Voelkerschaften, deren Gebiet durch +dieselben geschmaelert ward, den Picentern (485, 486 269, 268), von +denen eine Anzahl in die Gegend von Salernum verpflanzt ward, den +Sallentinern um Brundisium (487, 488 267, 266), den umbrischen +Sassinaten (487, 488 267, 266), welche letzte nach der Austreibung der +Senonen das Gebiet von Ariminum besetzt zu haben scheinen. Durch diese +Anlagen ward die Herrschaft Roms ueber das unteritalische Binnenland +und die ganze italische Ostkueste vom Ionischen Meer bis zur keltischen +Grenze ausgedehnt. + +Bevor wir die politische Ordnung darstellen, nach der das also +geeinigte Italien von Rom aus regiert ward, bleibt es noch uebrig, auf +die Seeverhaeltnisse im vierten und fuenften Jahrhundert einen Blick zu +werfen. Es waren in dieser Zeit wesentlich Syrakus und Karthago, die um +die Herrschaft in den westlichen Gewaessern miteinander rangen; im +ganzen ueberwog trotz der grossen Erfolge, welche Dionysios (348-389 +406-365), Agathokles (437-465 317-289) und Pyrrhos (476-478 278-276) +voruebergehend zur See erlangten, doch hier Karthago und sank Syrakus +mehr und mehr zu einer Seemacht zweiten Ranges herab. Mit Etruriens +Bedeutung zur See war es voellig vorbei; die bisher etruskische Insel +Korsika kam, wenn nicht gerade in den Besitz, doch unter die maritime +Suprematie der Karthager. Tarent, das eine Zeitlang noch eine Rolle +gespielt hatte, ward durch die roemische Okkupation gebrochen. Die +tapferen Massalioten behaupteten sich wohl in ihren eigenen Gewaessern; +aber in die Vorgaenge auf den italischen griffen sie nicht wesentlich +ein. Die uebrigen Seestaedte kamen kaum noch ernstlich in Betracht. + +Rom selber entging dem gleichen Schicksal nicht; in seinen eigenen +Gewaessern herrschten ebenfalls fremde Flotten. Wohl war es Seestadt +von Haus aus und ist in der Zeit seiner Frische seinen alten +Traditionen niemals so untreu geworden, dass es die Kriegsmarine +gaenzlich vernachlaessigt haette, und nie so toericht gewesen, bloss +Kontinentalmacht sein zu wollen. Latium lieferte zum Schiffbau die +schoensten Staemme, welche die geruehmten unteritalischen bei weitem +uebertrafen, und die fortdauernd in Rom unterhaltenen Docks beweisen +allein schon, dass man dort nie darauf verzichtet hat, eine eigene +Flotte zu besitzen. Indes waehrend der gefaehrlichen Krisen, welche die +Vertreibung der Koenige, die inneren Erschuetterungen in der +roemisch-latinischen Eidgenossenschaft und die ungluecklichen Kriege +gegen die Etrusker und die Kelten ueber Rom brachten, konnten die +Roemer sich um den Stand der Dinge auf dem Mittelmeer nur wenig +bekuemmern, und bei der immer entschiedener hervortretenden Richtung +der roemischen Politik auf Unterwerfung des italischen Kontinents +verkuemmerte die Seemacht. Es ist bis zum Ende des vierten Jahrhunderts +(ca. 350) kaum von latinischen Kriegsschiffen die Rede, ausser dass auf +einem roemischen das Weihgeschenk aus der veientischen Beute nach +Delphi gesandt ward (360 394). Die Antiaten freilich fuhren fort, ihren +Handel mit bewaffneten Schiffen und also auch gelegentlich das +Piratengewerbe zu betreiben und der “tyrrhenische Korsar” Postumius, +den Timoleon um 415 (339) aufbrachte, koennte allerdings ein Antiate +gewesen sein; aber unter den Seemaechten jener Zeit zaehlten sie +schwerlich mit und waere es der Fall gewesen, so wuerde bei der +Stellung Antiums zu Rom darin fuer Rom nichts weniger als ein Vorteil +gelegen haben. Wie weit es um das Jahr 400 (ca. 350) mit dem Verfall +der roemischen Seemacht gekommen war, zeigt die Auspluenderung der +latinischen Kuesten durch eine griechische, vermutlich sizilische +Kriegsflotte im Jahre 405 (349), waehrend zugleich keltische Haufen das +latinische Land brandschatzend durchzogen. Das Jahr darauf (406 348), +und ohne Zweifel unter dem unmittelbaren Eindruck dieser bedenklichen +Ereignisse, schlossen die roemische Gemeinde und die Phoeniker von +Karthago, beiderseits fuer sich und die abhaengigen Bundesgenossen, +einen Handels- und Schiffahrtsvertrag, die aelteste roemische Urkunde, +von der der Text, freilich nur in griechischer Uebersetzung, auf uns +gekommen ist ^5. Die Roemer mussten darin sich verpflichten, die +libysche Kueste westlich vom Schoenen Vorgebirge (Cap Bon), Notfaelle +ausgenommen, nicht zu befahren; dagegen erhielten sie freien Verkehr +gleich den einheimischen auf Sizilien, soweit dies karthagisch war, und +in Afrika und Sardinien wenigstens das Recht, gegen den unter Zuziehung +der karthagischen Beamten festgestellten und von der karthagischen +Gemeinde garantierten Kaufpreis ihre Waren abzusetzen. Den Karthagern +scheint wenigstens in Rom, vielleicht in ganz Latium freier Verkehr +zugestanden zu sein, nur machten sie sich anheischig, die botmaessigen +latinischen Gemeinden nicht zu vergewaltigen, auch, wenn sie als Feinde +den latinischen Boden betreten wuerden, dort nicht Nachtquartier zu +nehmen - also ihre Seeraeuberzuege nicht in das Binnenland auszudehnen +- noch gar Festungen im latinischen Lande anzulegen. Wahrscheinlich in +dieselbe Zeit gehoert auch der oben schon erwaehnte Vertrag zwischen +Rom und Tarent, von dessen Entstehungszeit nur berichtet wird, dass er +laengere Zeit vor 472 (282) abgeschlossen ward; durch denselben +verpflichteten sich die Roemer, gegen welche Zusicherungen +tarentinischerseits wird nicht gesagt, die Gewaesser oestlich vom +Lakinischen Vorgebirge nicht zu befahren, wodurch sie also voellig vom +oestlichen Becken des Mittelmeeres ausgeschlossen wurden. + +————————————————————- + +^5 Die Nachweisung, dass die bei Polybios (3, 22) mitgeteilte Urkunde +nicht dem Jahre 245 (509), sondern dem Jahre 406 (348) angehoert, ist +in der Roemischen Chronologie bis auf Caesar. 2. Aufl. Berlin 1859, S. +320f., gegeben worden. + +————————————————————- + +Es waren dies Niederlagen so gut wie die an der Allia, und auch der +roemische Senat scheint sie als solche empfunden und die guenstige +Wendung, die die italischen Verhaeltnisse bald nach dem Abschluss der +demuetigenden Vertraege mit Karthago und Tarent fuer Rom nahmen, mit +aller Energie benutzt zu haben, um die gedrueckte maritime Stellung zu +verbessern. Die wichtigsten Kuestenstaedte wurden mit roemischen +Kolonien belegt: der Hafen von Caere, Pyrgi, dessen Kolonisierung +wahrscheinlich in diese Zeit faellt; ferner an der Westkueste Antium im +Jahre 415 (339); Tarracina im Jahre 425 (329), die Insel Pontia 441 +(313), womit, da Ardea und Circeii bereits frueher Kolonisten empfangen +hatten, alle namhaften Seeplaetze im Gebiet der Rutuler und Volsker +latinische oder Buergerkolonien geworden waren; weiter im Gebiet der +Aurunker Minturnae und Sinuessa im Jahre 459 (295), im lucanischen +Paestum und Cosa im Jahre 481 (273), und am adriatischen Litoral Sena +gallica und Castrum novum um das Jahr 471 (283), Ariminum im Jahre 486 +(268), wozu noch die gleich nach der Beendigung des Pyrrhischen Krieges +erfolgte Besetzung von Brundisium hinzukommt. In der groesseren Haelfte +dieser Ortschaften, den Buerger- oder Seekolonien ^6, war die junge +Mannschaft vom Dienst in den Legionen befreit und lediglich bestimmt, +die Kuesten zu ueberwachen. Die gleichzeitige wohlueberlegte +Bevorzugung der unteritalischen Griechen vor ihren sabellischen +Nachbarn, namentlich der ansehnlichen Gemeinden Neapolis, Rhegion, +Lokri, Thurii, Herakleia, und deren gleichartige und unter +gleichartigen Bedingungen gewaehrte Befreiung vom Zuzug zum Landheer +vollendete das um die Kuesten Italiens gezogene roemische Netz. + +————————————————————- + +^6 Es waren dies Pyrgi, Ostia, Antium, Tarracina, Minturnae, Sinuessa, +Sena gallica und Castrum novum. + +———————————————————— + +Aber mit einer staatsmaennischen Sicherheit, von welcher die folgenden +Generationen haetten lernen koennen, erkannten es die leitenden Maenner +des roemischen Gemeinwesens, dass alle diese Kuestenbefestigungen und +Kuestenbewachungen unzulaenglich bleiben mussten, wenn nicht die +Kriegsmarine des Staats wieder auf einen achtunggebietenden Fuss +gebracht ward. Einen gewissen Grund dazu legte schon nach der +Unterwerfung von Antium (416 338) die Abfuehrung der brauchbaren +Kriegsgaleeren in die roemischen Docks; die gleichzeitige Verfuegung +indes, dass die Antiaten sich alles Seeverkehrs zu enthalten haetten +^7, charakterisiert mit schneidender Deutlichkeit, wie ohnmaechtig +damals die Roemer noch zur See sich fuehlten und wie voellig ihre +Seepolitik noch aufging in der Okkupierung der Kuestenplaetze. Als +sodann die sueditalischen Griechenstaedte, zuerst 428 (326) Neapel, in +die roemische Klientel eintraten, machten die Kriegsschiffe, welche +jede dieser Staedte sich verpflichtete, den Roemern als bundesmaessige +Kriegshilfe zu stellen, zu einer roemischen Flotte wenigstens wieder +einen Anfang. Im Jahre 443 (311) wurden weiter infolge eines eigens +deswegen gefassten Buergerschaftsschlusses zwei Flottenherren (duoviri +navales) ernannt, und diese roemische Seemacht wirkte im Samnitischen +Kriege mit bei der Belagerung von Nuceria. Vielleicht gehoert selbst +die merkwuerdige Sendung einer roemischen Flotte von 25 Segeln zur +Gruendung einer Kolonie auf Korsika, welcher Theophrastos in seiner um +446 (308) geschriebenen Pflanzengeschichte gedenkt, dieser Zeit an. Wie +wenig aber mit allem dem unmittelbar erreicht war, zeigt der im Jahre +448 (306) erneuerte Vertrag mit Karthago. Waehrend die Italien und +Sizilien betreffenden Bestimmungen des Vertrages von 406 (348) +unveraendert blieben, wurde den Roemern ausser der Befahrung der +oestlichen Gewaesser jetzt weiter die frueher gestattete des +Atlantischen Meers, sowie der Handelsverkehr mit den Untertanen +Karthagos in Sardinien und Afrika, endlich wahrscheinlich auch die +Festsetzung auf Korsika ^8 untersagt, sodass nur das karthagische +Sizilien und Karthago selbst ihrem Handel geoeffnet blieben. Man +erkennt hier die mit der Ausdehnung der roemischen Kuestenherrschaft +steigende Eifersucht der herrschenden Seemacht: sie zwang die Roemer, +sich ihrem Prohibitivsystem zu fuegen, sich von den Produktionsplaetzen +im Okzident und im Orient ausschliessen zu lassen - in diesen +Zusammenhang gehoert noch die Erzaehlung von der oeffentlichen +Belohnung des phoenikischen Schiffers, der ein in den Atlantischen +Ozean ihm nachsteuerndes roemisches Fahrzeug mit Aufopferung seines +eigenen auf eine Sandbank gefuehrt hatte - und ihre Schiffahrt auf den +engen Raum des westlichen Mittelmeers vertragsmaessig zu beschraenken, +um nur ihre Kueste nicht der Pluenderung preiszugeben und die alte und +wichtige Handelsverbindung mit Sizilien zu sichern. Die Roemer mussten +sich fuegen; aber sie liessen nicht ab von den Bemuehungen, ihr +Seewesen aus seiner Ohnmacht zu reissen. Eine durchgreifende Massregel +in diesem Sinne war die Einsetzung der vier Flottenquaestoren +(quaestores classici) im Jahre 487 (267), von denen der erste in Ostia, +dem Seehafen der Stadt Rom, seinen Sitz erhielt, der zweite von Cales, +damals der Hauptstadt des roemischen Kampaniens, aus die kampanischen +und grossgriechischen, der dritte von Ariminum aus die +transapenninischen Haefen zu beaufsichtigen hatte; der Bezirk des +vierten ist nicht bekannt. Diese neuen staendigen Beamten waren zwar +nicht allein, aber doch mitbestimmt, die Kuesten zu ueberwachen und zum +Schutze derselben eine Kriegsmarine zu bilden. Die Absicht des +roemischen Senats, die Selbstaendigkeit zur See wiederzugewinnen und +teils die maritimen Verbindungen Tarents abzuschneiden, teils den von +Epeiros kommenden Flotten das Adriatische Meer zu sperren, teils sich +von der karthagischen Suprematie zu emanzipieren, liegt deutlich +zutage. Das schon eroerterte Verhaeltnis zu Karthago waehrend des +letzten italischen Krieges weist davon die Spuren auf. Zwar zwang +Koenig Pyrrhos die beiden grossen Staedte noch einmal - es war das +letzte Mal - zum Abschluss einer Offensivallianz; allein die Lauigkeit +und Treulosigkeit dieses Buendnisses, die Versuche der Karthager, sich +in Rhegion und Tarent festzusetzen, die sofortige Besetzung Brundisiums +durch die Roemer nach Beendigung des Krieges zeigen deutlich, wie sehr +die beiderseitigen Interessen schon sich einander stiessen. + +——————————————————- + +^7 Diese Angabe ist ebenso bestimmt (Liv. 8,14: interdictum mari +Antiati populo est) wie an sich glaubwuerdig; denn Antium war ja nicht +bloss von Kolonisten, sondern auch noch von der ehemaligen, in der +Feindschaft gegen Rom aufgenaehrten Buergerschaft bewohnt. Damit im +Widerspruch stehen freilich die griechischen Berichte, dass Alexander +der Grosse († 431 323) und Demetrios der Belagerer († 471 283) in Rom +ueber antiatische Seeraeuber Beschwerde gefuehrt haben sollen. Der +erste aber ist mit dem ueber die roemische Gesandtschaft nach Babylon +gleichen Schlages und vielleicht gleicher Quelle. Demetrios dem +Belagerer sieht es eher aehnlich, dass er die Piraterie im +Tyrrhenischen Meer, das er nie mit Augen gesehen hat, durch Verordnung +abschaffte, und undenkbar ist es gerade nicht, dass die Antiaten auch +als roemische Buerger ihr altes Gewerbe noch trotz des Verbots unter +der Hand eine Zeitlang fortgesetzt haben; viel wird indes auch auf die +zweite Erzaehlung nicht zu geben sein. + +^8 Nach Servius (Aen. 4, 628) war in den roemisch-karthagischen +Vertraegen bestimmt, es solle kein Roemer karthagischen, kein Karthager +roemischen Boden betreten (vielmehr besetzen), Korsika aber zwischen +beiden neutral bleiben (ut neque Romani ad litora Carthaginiensium +accederent neque Carthaginienses ad litora Romanorum - Corsica esset +media inter Romanos et Carthaginienses). Das scheint hierher zu +gehoeren und die Kolonisierung von Korsika eben durch diesen Vertrag +verhindert worden zu sein. + +———————————————————— + +Begreiflicherweise suchte Rom sich gegen Karthago auf die hellenischen +Seestaaten zu stuetzen. Mit Massalia bestand das alte enge +Freundschaftsverhaeltnis ununterbrochen fort. Das nach Veiis Eroberung +von Rom nach Delphi gesandte Weihgeschenk ward daselbst in dem +Schatzhaus der Massalioten aufbewahrt. Nach der Einnahme Roms durch die +Kelten ward in Massalia fuer die Abgebrannten gesammelt, wobei die +Stadtkasse voranging; zur Vergeltung gewaehrte dann der roemische Senat +den massaliotischen Kaufleuten Handelsbeguenstigungen und raeumte bei +der Feier der Spiele auf dem Markt neben der Senatorentribuene den +Massalioten einen Ehrenplatz (graecostasis) ein. Eben dahin gehoeren +die um das Jahr 448 (306) mit Rhodos und nicht lange nachher mit +Apollonia, einer ansehnlichen Kaufstadt an der epeirotischen Kueste, +von den Roemern abgeschlossenen Handels- und Freundschaftsvertraege und +vor allem die fuer Karthago sehr bedenkliche Annaeherung, welche +unmittelbar nach dem Ende des Pyrrhischen Krieges zwischen Rom und +Syrakus stattfand. + +Wenn also die roemische Seemacht zwar mit der ungeheuren Entwicklung +der Landmacht auch nicht entfernt Schritt hielt und namentlich die +eigene Kriegsmarine der Roemer keineswegs war, was sie nach der +geographischen und kommerziellen Lage des Staates haette sein muessen, +so fing doch auch sie an, allmaehlich sich aus der voelligen +Nichtigkeit, zu welcher sie um das Jahr 400 (354) herabgesunken war, +wieder emporzuarbeiten; und bei den grossen Hilfsquellen Italiens +mochten wohl die Phoeniker mit besorgten Blicken diese Bestrebungen +verfolgen. + +Die Krise ueber die Herrschaft auf den italischen Gewaessern nahte +heran; zu Lande war der Kampf entschieden. Zum erstenmal war Italien +unter der Herrschaft der roemischen Gemeinde zu einem Staat vereinigt. +Welche politische Befugnisse dabei die roemische Gemeinde den +saemtlichen uebrigen italischen entzog und in ihren alleinigen Besitz +nahm, das heisst, welcher staatsrechtliche Begriff mit dieser +Herrschaft Roms zu verbinden ist, wird nirgends ausdruecklich gesagt, +und es mangelt selbst, in bezeichnender und klug berechneter Weise, +fuer diesen Begriff an einem allgemeingueltigen Ausdruck ^9. +Nachweislich gehoerten dazu nur das Kriegs- und Vertrags- und das +Muenzrecht, so dass keine italische Gemeinde einem auswaertigen Staat +Krieg erklaeren oder mit ihm auch nur verhandeln und kein Courantgeld +schlagen durfte, dagegen jede von der roemischen Gemeinde erlassene +Kriegserklaerung und jeder von ihr abgeschlossene Staatsvertrag von +Rechtswegen alle uebrigen italischen Gemeinden mit band und das +roemische Silbergeld in ganz Italien gesetzlich gangbar ward; und es +ist wahrscheinlich, dass die formulierten Befugnisse der fuehrenden +Gemeinde sich nicht weiter erstreckten. Indes notwendig knuepften +hieran tatsaechlich viel weitergehende Herrschaftsrechte sich an. + +—————————————————————- + +^9 Die Klausel, dass das abhaengige Volk sich verpflichtet, “die Hoheit +des roemischen freundlich gelten zu lassen” (maiestatem populi Romani +comiter conservare), ist allerdings die technische Bezeichnung dieser +mildesten Untertaenigkeitsform, aber wahrscheinlich erst in bedeutend +spaeterer Zeit aufgekommen (Cic. Balb. 16, 35). Auch die +privatrechtliche Bezeichnung der Klientel, so treffend sie eben in +ihrer Unbestimmtheit das Verhaeltnis bezeichnet (Dig. 49, 15, 7, 1), +ist schwerlich in aelterer Zeit offiziell auf dasselbe angewendet +worden. + +—————————————————————- + +Im einzelnen war das Verhaeltnis, in welchem die Italiker zu der +fuehrenden Gemeinde standen, ein hoechst ungleiches, und es sind in +dieser Hinsicht, ausser der roemischen Vollbuergerschaft, drei +verschiedene Klassen von Untertanen zu unterscheiden. jene selbst vor +allem ward so weit ausgedehnt, als es irgend moeglich war, ohne den +Begriff eines staedtischen Gemeinwesens fuer die roemische Kommune +voellig aufzugeben. Das alte Buergergebiet war bis dahin hauptsaechlich +durch Einzelassignation in der Weise erweitert worden, dass das +suedliche Etrurien bis gegen Caere und Falerii, die den Hernikern +entrissenen Strecken am Sacco und am Anio, der groesste Teil der +sabinischen Landschaft und grosse Striche der ehemals volskischen, +besonders die pomptinische Ebene in roemisches Bauernland umgewandelt +und meistenteils fuer deren Bewohner neue Buergerbezirke eingerichtet +waren. Dasselbe war sogar schon mit dem von Capua abgetretenen +Falernerbezirke am Volturnus geschehen. Alle diese ausserhalb Rom +domizilierten Buerger entbehrten eines eigenen Gemeinwesens und eigener +Verwaltung; auf dem assignierten Gebiet entstanden hoechstens +Marktflecken (fora et conciliabula). In nicht viel anderer Lage +befanden sich die nach den oben erwaehnten sogenannten Seekolonien +entsandten Buerger, denen gleichfalls das roemische Vollbuergerrecht +verblieb und deren Selbstverwaltung wenig bedeutete. Gegen den Schluss +dieser Periode scheint die roemische Gemeinde damit begonnen zu haben, +den naechstliegenden Passivbuergergemeinden gleicher oder nah +verwandter Nationalitaet das Vollbuergerrecht zu gewaehren; welches +wahrscheinlich zuerst fuer Tusculum geschehen ist ^10, ebenso +vermutlich auch fuer die uebrigen Passivbuergergemeinden im +eigentlichen Latium, dann am Ausgang dieser Periode (486 268) auf die +sabinischen Staedte erstreckt ward, die ohne Zweifel damals schon +wesentlich latinisiert waren und in dem letzten schweren Krieg ihre +Treue genuegend bewaehrt hatten. Diesen Staedten blieb die nach ihrer +frueheren Rechtsstellung ihnen zukommende beschraenkte Selbstverwaltung +auch nach ihrer Aufnahme in den roemischen Buergerverband; mehr aus +ihnen als aus den Seekolonien haben sich die innerhalb der roemischen +Vollbuergerschaft bestehenden Sondergemeinwesen und damit im Laufe der +Zeit die roemische Munizipalordnung herausgebildet. Hiernach wird die +roemische Vollbuergerschaft am Ende dieser Epoche sich noerdlich bis in +die Naehe von Caere, oestlich bis an den Apennin, suedlich bis nach +Tarracina erstreckt haben, obwohl freilich von einer eigentlichen +Grenze hier nicht die Rede sein kann und teils eine Anzahl +Bundesstaedte latinischen Rechts, wie Tibur, Praeneste, Signia, Norba, +Circeii, sich innerhalb dieser Grenzen befanden, teils ausserhalb +derselben die Bewohner von Minturnae, Sinuessa, des falernischen +Gebiets, der Stadt Sena Gallica und anderer Ortschaften mehr, ebenfalls +volles Buergerrecht besassen und roemische Bauernfamilien vereinzelt +oder in Doerfern vereinigt vermutlich schon jetzt durch ganz Italien +zerstreut sich fanden. + +—————————————————————————— + +^10 Dass Tusculum, wie es zuerst das Passivbuergerrecht erhielt, so +auch zuerst dies mit dem Vollbuergerrecht vertauschte, ist an sich +wahrscheinlich, und vermutlich wird in dieser, nicht in jener Beziehung +die Stadt von Cicero (Mut. 8, 19) municipium antiquissimum genannt. + +——————————————————————————- + +Unter den untertaenigen Gemeinden stehen die Passivbuerger (cives sine +suffragio), abgesehen von dem aktiven und passiven Wahlrecht, in +Rechten und Pflichten den Vollbuergern gleich. Ihre Rechtsstellung ward +durch die Beschluesse der roemischen Komitien und die fuer sie vom +roemischen Praetor erlassenen Normen geregelt, wobei indes ohne Zweifel +die bisherigen Ordnungen wesentlich zugrunde gelegt wurden. Recht +sprach fuer sie der roemische Praetor oder dessen jaehrlich in die +einzelnen Gemeinden entsandte “Stellvertreter” (praefecti). Den besser +gestellten von ihnen, wie zum Beispiel der Stadt Capua, blieb die +Selbstverwaltung und damit der Fortgebrauch der Landessprache und die +eigenen Beamten, welche die Aushebung und die Schatzung besorgten. Den +Gemeinden schlechteren Rechts, wie zum Beispiel Caere, wurde auch die +eigene Verwaltung genommen, und es war dies ohne Zweifel die +drueckendste unter den verschiedenen Formen der Untertaenigkeit. Indes +zeigt sich, wie oben bemerkt ward, am Ende dieser Periode bereits das +Bestreben, diese Gemeinden, wenigstens soweit sie faktisch latinisiert +waren, der Vollbuergerschaft einzuverleiben. + +Die bevorzugteste und wichtigste Klasse unter den untertaenigen +Gemeinden war die der latinischen Staedte, welche an den von Rom inner- +und selbst schon ausserhalb Italien gegruendeten autonomen Gemeinden, +den sogenannten latinischen Kolonien ebenso zahlreichen als +ansehnlichen Zuwachs erhielt und stetig durch neue Gruendungen dieser +Art sich vermehrte. Diese neuen Stadtgemeinden roemischen Ursprungs, +aber latinischen Rechts wurden immer mehr die eigentlichen Stuetzen der +roemischen Herrschaft ueber Italien. Es waren dies nicht mehr +diejenigen Latiner, mit denen am Regiller See und bei Trifanum +gestritten worden war - nicht jene alten Glieder des albischen Bundes, +welche der Gemeinde Rom von Haus aus sich gleich, wo nicht besser +achteten und welche, wie die gegen Praeneste zu Anfang des Pyrrhischen +Krieges verfuegten furchtbar strengen Sicherheitsmassregeln und die +nachweislich lange noch fortzuckenden Reibungen namentlich mit den +Praenestinern beweisen, die roemische Herrschaft als schweres Joch +empfanden. Dies alte Latium war wesentlich entweder unter oder in Rom +aufgegangen und zaehlte nur noch wenige und mit Ausnahme von Praeneste +und Tibur durchgaengig unbedeutende politisch selbstaendige Gemeinden. +Das Latium der spaeteren republikanischen Zeit bestand vielmehr fast +ausschliesslich aus Gemeinden, die von Anbeginn an in Rom ihre Haupt- +und Mutterstadt verehrt hatten, die inmitten fremdsprachiger und anders +gearteter Landschaften durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an +Rom geknuepft waren, die als kleine Tyrannen der umliegenden Distrikte +ihrer eigenen Existenz wegen wohl an Rom halten mussten wie die +Vorposten an der Hauptarmee, die endlich, infolge der steigenden +materiellen Vorteile des roemischen Buergertums, aus ihrer wenngleich +beschraenkten Rechtsgleichheit mit den Roemern immer noch einen sehr +ansehnlichen Gewinn zogen, wie ihnen denn zum Beispiel ein Teil der +roemischen Domaene zur Sondernutzung ueberwiesen zu werden pflegte und +die Beteiligung an den Verpachtungen und Verdingungen des Staats ihnen +wie dem roemischen Buerger offenstand. Voellig blieben allerdings auch +hier die Konsequenzen der ihnen gewaehrten Selbstaendigkeit nicht aus. +Venusinische Inschriften aus der Zeit der roemischen Republik und +kuerzlich zum Vorschein gekommene beneventanische ^11 lehren, dass +Venusia so gut wie Rom seine Plebs und seine Volkstribune gehabt und +dass die Oberbeamten von Benevent wenigstens um die Zeit des +Hannibalischen Krieges den Konsultitel gefuehrt haben. Beide Gemeinden +gehoeren zu den juengsten unter den latinischen Kolonien aelteren +Rechts; man sieht, welche Ansprueche um die Mitte des fuenften +Jahrhunderts in denselben sich regten. Auch diese sogenannten Latiner, +hervorgegangen aus der roemischen Buergerschaft und in jeder Beziehung +sich ihr gleich fuehlend, fingen schon an, ihr untergeordnetes +Bundesrecht unwillig zu empfinden und nach voller Gleichberechtigung zu +streben. Deswegen war denn der Senat bemueht, diese latinischen +Gemeinden, wie wichtig sie immer fuer Rom waren, doch nach Moeglichkeit +in ihren Rechten und Privilegien herabzudruecken und ihre +bundesgenoessische Stellung in die der Untertaenigkeit insoweit +umzuwandeln, als dies geschehen konnte, ohne zwischen ihnen und den +nichtlatinischen Gemeinden Italiens die Scheidewand wegzuziehen. Die +Aufhebung des Bundes der latinischen Gemeinden selbst sowie ihrer +ehemaligen vollstaendigen Gleichberechtigung und der Verlust der +wichtigsten denselben zustaendigen politischen Rechte ist schon +dargestellt worden; mit der vollendeten Unterwerfung Italiens geschah +ein weiterer Schritt und wurde der Anfang dazu gemacht, auch die bisher +nicht angetasteten individuellen Rechte des einzelnen latinischen +Mannes, vor allem die wichtige Freizuegigkeit, zu beschraenken. Fuer +die im Jahre 486 (268) gegruendete Gemeinde Ariminum und ebenso fuer +alle spaeter konstituierten autonomen Gemeinden wurde die Bevorzugung +vor den uebrigen Untertanen beschraenkt auf die privatrechtliche +Gleichstellung ihrer und der roemischen Gemeindebuerger im Handel und +Wandel sowie im Erbrecht ^12. Vermutlich um dieselbe Zeit ward die den +bisher gegruendeten latinischen Gemeinden gewidmete volle +Freizuegigkeit, die Befugnis eines jeden ihrer Buerger, durch +Uebersiedelung nach Rom das volle Buergerrecht daselbst zu gewinnen, +fuer die spaeter eingerichteten latinischen Pflanzstaedte beschraenkt +auf diejenigen Personen, welche in ihrer Heimat zu dem hoechsten +Gemeindeamt gelangt waren; nur diesen blieb es gestattet, ihr +koloniales Buergerrecht mit dem roemischen zu vertauschen. Es erscheint +hier deutlich die vollstaendige Umaenderung der Stellung Roms. Solange +Rom noch, wenn auch die erste, doch nur eine der vielen italischen +Stadtgemeinden war, wurde der Eintritt selbst in das unbeschraenkte +roemische Buergerrecht durchgaengig als ein Gewinn fuer die aufnehmende +Gemeinde betrachtet und die Gewinnung dieses Buergerrechts den +Nichtbuergern auf alle Weise erleichtert, ja oft als Strafe ihnen +auferlegt. Seit aber die roemische Gemeinde allein herrschte und die +uebrigen alle ihr dienten, kehrte das Verhaeltnis sich um: die +roemische Gemeinde fing an, ihr Buergerrecht eifersuechtig zu bewahren, +und machte darum der alten vollen Freizuegigkeit ein Ende; obwohl die +Staatsmaenner dieser Zeit doch einsichtig genug waren, wenigstens den +Spitzen und Kapazitaeten der hoechstgestellten Untertanengemeinden den +Eintritt in das roemische Buergerrecht gesetzlich offenzuhalten. Auch +die Latiner also hatten es zu empfinden, dass Rom, nachdem es +hauptsaechlich durch sie sich Italien unterworfen hatte, jetzt ihrer +nicht mehr so wie bisher bedurfte. + +——————————————————— + +^11 V Cervio A. f. cosol dedicavit und lunonei Quiritei sacra. C. +Falcilius L. f. consol dedicavit. + +^12 Nach Ciceros Zeugnis (Caecin. 35) gab Sulla den Volaterranern das +ehemalige Recht von Ariminum, das heisst, setzt der Redner hinzu, das +Recht der “zwoelf Kolonien”, welche nicht die roemische Civitaet, aber +volles Commercium mit den Roemern hatten. Ueber wenige Dinge ist soviel +verhandelt worden wie ueber die Beziehung dieses Zwoelfstaedterechts; +und doch liegt dieselbe nicht fern. Es sind in Italien und im +Cisalpinischen Gallien, abgesehen von einigen frueh wieder +verschwundenen, im ganzen vierunddreissig latinische Kolonien +gegruendet worden; die zwoelf juengsten derselben - Ariminum, +Beneventum, Firmum, Aesernia, Brundisium, Spoletium, Cremona, +Placentia, Copia, Valentia, Bononia, Aquileia - sind hier gemeint, und +da Ariminum von ihnen die aelteste und diejenige ist, fuer welche diese +neue Ordnung zunaechst festgesetzt ward - vielleicht zum Teil deswegen +mit, weil dies die erste ausserhalb Italien gegruendete roemische +Kolonie war -, so heisst das Stadtrecht dieser Kolonien richtig das +ariminensische. Damit ist zugleich erwiesen, was schon aus anderen +Gruenden die hoechste Wahrscheinlichkeit fuer sich hatte, dass alle +nach Aquileias Gruendung in Italien (im weiteren Sinn) gestifteten +Kolonien zu den Buergerkolonien gehoerten. + +Den Umfang der Rechtsschmaelerung der juengeren latinischen Staedte im +Gegensatz zu den aelteren vermoegen wir uebrigens nicht voellig zu +bestimmen. Wenn die Ehegemeinschaft, wie es nicht unwahrscheinlich, +aber freilich nichts weniger als ausgemacht ist (oben 1, 116; Diod. p. +590, 62. Frg. Vat. p. 130 Dind.), ein Bestandteil der urspruenglichen +bundesgenoessischen Rechtsgleichheit war, so ist sie jedenfalls den +juengeren nicht mehr zugestanden worden. + +————————————————————————- + +Das Verhaeltnis endlich der nichtlatinischen Bundesgemeinden unterlag +selbstverstaendlich den mannigfachsten Normen, wie eben der einzelne +Bundesvertrag sie festgesetzt hatte. Manche dieser ewigen Buendnisse, +wie zum Beispiel die der hernikischen Gemeinden, gingen ueber in +voellige Gleichstellung mit den latinischen. Andere, bei denen dies +nicht der Fall war, wie die von Neapel, Nola, Herakleia, gewaehrten +verhaeltnismaessig sehr umfassende Rechte; wieder andere, wie zum +Beispiel die tarentinischen und die samnitischen Vertraege, moegen sich +der Zwingherrschaft genaehert haben. + +Als allgemeine Regel kann wohl angenommen werden, dass nicht bloss die +latinische und hernikische, von denen es ueberliefert ist, sondern +saemtliche italische Voelkergenossenschaften, namentlich auch die +samnitische und die lucanische, rechtlich aufgeloest oder doch zur +Bedeutungslosigkeit abgeschwaecht wurden und durchschnittlich keiner +italischen Gemeinde mit anderen italischen die Verkehrs- oder +Ehegemeinschaft oder gar das gemeinsame Beratschlagungs- und +Beschlussfassungsrecht zustand. Ferner wird, wenn auch in verschiedener +Weise, dafuer gesorgt worden sein, dass die Wehr- und Steuerkraft der +saemtlichen italischen Gemeinden der fuehrenden zur Disposition stand. +Wenngleich auch ferner noch die Buergermiliz einer- und die Kontingente +“latinischen Namens” anderseits als die wesentlichen und integrierenden +Bestandteile des roemischen Heeres angesehen wurden und ihm somit sein +nationaler Charakter im ganzen bewahrt blieb, so wurden doch nicht +bloss die roemischen Passivbuerger zu demselben mit herangezogen, +sondern ohne Zweifel auch die nichtlatinischen foederierten Gemeinden +entweder, wie dies mit den griechischen geschah, zur Stellung von +Kriegsschiffen verpflichtet, oder, wie dies fuer die apulischen, +sabellischen und etruskischen auf einmal oder allmaehlich verordnet +worden sein muss, in das Verzeichnis der zuzugpflichtigen Italiker +(formula togatorum) eingetragen. Durchgaengig scheint dieser Zuzug eben +wie der der latinischen Gemeinden fest normiert worden zu sein, ohne +dass doch die fuehrende Gemeinde erforderlichenfalls verhindert gewesen +waere, mehr zu fordern. Es lag hierin zugleich eine indirekte +Besteuerung, indem jede Gemeinde verpflichtet war, ihr Kontingent +selbst auszuruesten und zu besolden. Nicht ohne Absicht wurden darum +vorzugsweise die kostspieligsten Kriegsleistungen auf die latinischen +oder nichtlatinischen foederierten Gemeinden gewaelzt, die Kriegsmarine +zum groessten Teil durch die griechischen Staedte instand gehalten und +bei dem Rossdienst die Bundesgenossen, spaeterhin wenigstens, in +dreifach staerkerem Verhaeltnis als die roemische Buergerschaft +angezogen, waehrend im Fussvolk der alte Satz, dass das +Bundesgenossenkontingent nicht zahlreicher sein duerfte als das +Buergerheer, noch lange Zeit wenigstens als Regel in Kraft blieb. + +Das System, nach welchem dieser Bau im einzelnen zusammengefuegt und +zusammengehalten ward, laesst aus den wenigen auf uns gekommenen +Nachrichten sich nicht mehr feststellen. Selbst das Zahlenverhaeltnis, +in welchem die drei Klassen der Untertanenschaft zueinander und zu der +Vollbuergerschaft standen, ist nicht mehr auch nur annaehernd zu +ermitteln ^13 und ebenso die geographische Verteilung der einzelnen +Kategorien ueber Italien nur unvollkommen bekannt. Die bei diesem Bau +zugrunde liegenden leitenden Gedanken liegen dagegen so offen vor, dass +es kaum noetig ist, sie noch besonders zu entwickeln. Vor allem ward, +wie gesagt, der unmittelbare Kreis der herrschenden Gemeinde teils +durch Ansiedelung der Vollbuerger, teils durch Verleihung des +Passivbuergerrechts soweit ausgedehnt, wie es irgend moeglich war, ohne +die roemische Gemeinde, die doch eine staedtische war und bleiben +sollte, vollstaendig zu dezentralisieren. Als das Inkorporationssystem +bis an und vielleicht schon ueber seine natuerlichen Grenzen ausgedehnt +war, mussten die weiter hinzutretenden Gemeinden sich in ein +Untertaenigkeitsverhaeltnis fuegen; denn die reine Hegemonie als +dauerndes Verhaeltnis ist innerlich unmoeglich. So stellte sich, nicht +durch willkuerliche Monopolisierung der Herrschaft, sondern durch das +unvermeidliche Schwergewicht der Verhaeltnisse neben die Klasse der +herrschenden Buerger die zweite der Untertanen. Unter den Mitteln der +Herrschaft standen in erster Linie natuerlich die Teilung der +Beherrschten durch Sprengung der italischen Eidgenossenschaften und +Einrichtung einer moeglichst grossen Zahl verhaeltnismaessig geringer +Gemeinden, sowie die Abstufung des Druckes der Herrschaft nach den +verschiedenen Kategorien der Untertanen. Wie Cato in seinem +Hausregiment dahin sah, dass die Sklaven sich miteinander nicht allzu +gut vertragen moechten, und absichtlich Zwistigkeiten und Parteiungen +unter ihnen naehrte, so hielt es die roemische Gemeinde im grossen; das +Mittel war nicht schoen, aber wirksam. Nur eine weitere Anwendung +desselben Mittels war es, wenn in jeder abhaengigen Gemeinde die +Verfassung nach dem Muster der roemischen umgewandelt und ein Regiment +der wohlhabenden und angesehenen Familien eingesetzt ward, welches mit +der Menge in einer natuerlichen mehr oder minder lebhaften Opposition +stand und durch seine materiellen und kommunalregimentlichen Interessen +darauf angewiesen war, auf Rom sich zu stuetzen. Das merkwuerdigste +Beispiel in dieser Beziehung gewaehrt die Behandlung von Capua, welches +als die einzige italische Stadt, die vielleicht mit Rom zu rivalisieren +vermochte, von Haus aus mit argwoehnischer Vorsicht behandelt worden zu +sein scheint. Man verlieh dem kampanischen Adel einen privilegierten +Gerichtsstand, gesonderte Versammlungsplaetze, ueberhaupt in jeder +Hinsicht eine Sonderstellung, ja man wies ihm sogar nicht +unbetraechtliche Pensionen - sechzehnhundert je von jaehrlich 450 +Stateren (etwa 200 Taler) - auf die kampanische Gemeindekasse an. Diese +kampanischen Ritter waren es, deren Nichtbeteiligung an dem grossen +latinisch-kampanischen Aufstand 414 (340) zu dessen Scheitern +wesentlich beitrug und deren tapfere Schwerter im Jahre 459 (295) bei +Sentinum fuer die Roemer entschieden; wogegen das kampanische Fussvolk +in Rhegion die erste Truppe war, die im Pyrrhischen Kriege von Rom +abfiel. Einen anderen merkwuerdigen Beleg fuer die roemische Praxis: +die staendischen Zwistigkeiten innerhalb der abhaengigen Gemeinden +durch Beguenstigung der Aristokratie fuer das roemische Interesse +auszubeuten, gibt die Behandlung, die Volsinii im Jahre 489 (265) +widerfuhr. Es muessen dort, aehnlich wie in Rom, die Alt- und +Neubuerger sich gegenuebergestanden und die letzteren auf gesetzlichem +Wege die politische Gleichberechtigung erlangt haben. Infolge dessen +wandten die Altbuerger von Volsinii sich an den roemischen Senat mit +dem Gesuch um Wiederherstellung der alten Verfassung; was die in der +Stadt herrschende Partei begreiflicherweise als Landesverrat +betrachtete und die Bittsteller dafuer zur gesetzlichen Strafe zog. Der +roemische Senat indes nahm Partei fuer die Altbuerger und liess, da die +Stadt sich nicht gutwillig fuegte, durch militaerische Exekution nicht +bloss die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Gemeindeverfassung von +Volsinii vernichten, sondern auch durch die Schleifung der alten +Hauptstadt Etruriens das Herrentum Roms den Italikern in einem Exempel +von erschreckender Deutlichkeit vor Augen legen. + +————————————————————————- + +^13 Es ist zu bedauern, dass wir ueber die Zahlenverhaeltnisse nicht +genuegende Auskunft zu geben imstande sind. Man kann die Zahl der +waffenfaehigen roemischen Buerger fuer die spaetere Koenigszeit auf +etwa 20000 veranschlagen. Nun ist aber von Albas Fall bis auf die +Eroberung von Veii die unmittelbare roemische Mark nicht wesentlich +erweitert worden; womit es vollkommen uebereinstimmt, dass von der +ersten Einrichtung der einundzwanzigste Bezirk um das Jahr 259 (495) +an, worin keine oder doch keine bedeutende Erweiterung der roemischen +Grenze lag, bis auf das Jahr 367 (387) neue Buergerbezirke nicht +errichtet wurden. Mag man nun auch die Zunahme durch den Ueberschuss +der Geborenen ueber die Gestorbenen, durch Einwanderungen und +Freilassungen noch so reichlich in Anschlag bringen, so ist es doch +schlechterdings unmoeglich, mit den engen Grenzen eines Gebiets von +schwerlich 30 Quadratmeilen die ueberlieferten Zensuszahlen in +Uebereinstimmung zu bringen, nach denen die Zahl der waffenfaehigen +roemischen Buerger in der zweiten Haelfte des dritten Jahrhunderts +zwischen 104000 und 150000 schwankt, und im Jahre 362 (392), wofuer +eine vereinzelte Angabe vorliegt, 152573 betrug. Vielmehr werden diese +Zahlen mit den 84700 Buergern des Servianischen Zensus auf einer Linie +stehen und ueberhaupt die ganze bis auf die vier Lustren des Servius +Tullius hinaufgefuehrte und mit reichlichen Zahlen ausgestattete +aeltere Zensusliste nichts sein als eine jener scheinbar urkundlichen +Traditionen, die eben in ganz detaillierten Zahlenangaben sich gefallen +und sich verraten. + +Erst mit der zweiten Haelfte des vierten Jahrhunderts beginnen die +grossen Gebietserwerbungen, wodurch die Buergerrolle ploetzlich und +betraechtlich steigen musste. Es ist glaubwuerdig ueberliefert, wie an +sich glaublich, dass um 416 (338) man 165000 roemische Buerger zaehlte, +wozu es recht gut stimmt, dass zehn Jahre vorher, als man gegen Latium +und Gallien die ganze Miliz unter die Waffen rief, das erste Aufgebot +zehn Legionen, also 50000 Mann betrug. Seit den grossen +Gebietserweiterungen in Etrurien, Latium und Kampanien zaehlte man im +fuenften Jahrhundert durchschnittlich 250000, unmittelbar vor dem +ersten Punischen Kriege 280000 bis 290000 waffenfaehige Buerger. Diese +Zahlen sind sicher genug, allein aus einem anderen Grunde geschichtlich +nicht vollstaendig brauchbar: dabei naemlich sind wahrscheinlich die +roemischen Vollbuerger und die nicht, wie die Kampaner, in eigenen +Legionen dienenden “Buerger ohne Stimme”, wie zum Beispiel die +Caeriten, ineinander gerechnet, waehrend doch die letzteren faktisch +durchaus den Untertanen beigezaehlt werden muessen (Roemische +Forschungen, Bd. 2, S. 396). + +—————————————————————————— + +Aber der roemische Senat war weise genug, nicht zu uebersehen, dass das +einzige Mittel, der Gewaltherrschaft Dauer zu geben, die eigene +Maessigung der Gewalthaber ist. Darum ward den abhaengigen Gemeinden +die Autonomie gelassen oder verliehen, die einen Schatten von +Selbstaendigkeit, einen eigenen Anteil an Roms militaerischen und +politischen Erfolgen und vor allem eine freie Kommunalverfassung in +sich schloss - so weit die italische Eidgenossenschaft reichte, gab es +keine Helotengemeinde. Darum verzichtete Rom von vornherein mit einer +in der Geschichte vielleicht beispiellosen Klarheit und Hochherzigkeit +auf das gefaehrlichste aller Regierungsrechte, auf das Recht, die +Untertanen zu besteuern. Hoechstens den abhaengigen keltischen Gauen +moegen Tribute auferlegt worden sein; soweit die italische +Eidgenossenschaft reichte, gab es keine zinspflichtige Gemeinde. Darum +endlich ward die Wehrpflicht zwar wohl auf die Untertanen mit, aber +doch keineswegs von der herrschenden Buergerschaft abgewaelzt; vielmehr +wurde wahrscheinlich die letztere nach Verhaeltnis bei weitem staerker +als die Bundesgenossenschaft und in dieser wahrscheinlich wiederum die +Gesamtheit der Latiner bei weitem staerker in Anspruch genommen als die +nichtlatinischen Bundesgemeinden; so dass es eine gewisse Billigkeit +fuer sich hatte, wenn auch von dem Kriegsgewinn zunaechst Rom und nach +ihm die Latinerschaft den besten Teil fuer sich nahmen. + +Der schwierigen Aufgabe, ueber die Masse der italischen +zuzugpflichtigen Gemeinden den Ueberblick und die Kontrolle sich zu +bewahren, genuegte die roemische Zentralverwaltung teils durch die vier +italischen Quaesturen, teils durch die Ausdehnung der roemischen Zensur +ueber die saemtlichen abhaengigen Staedte. Die Flottenquaestoren hatten +neben ihrer naechsten Aufgabe auch von den neugewonnenen Domaenen die +Einkuenfte zu erheben und die Zuzuege der neuen Bundesgenossen zu +kontrollieren; sie waren die ersten roemischen Beamten, denen +gesetzlich Sitz und Sprengel ausserhalb Rom angewiesen ward und +bildeten zwischen dem roemischen Senat und den italischen Gemeinden die +notwendige Mittelinstanz. Es hatte ferner, wie die spaetere +Munizipalverfassung zeigt, in jeder italischen ^14 Gemeinde die +Oberbehoerde, wie sie immer heissen mochte, jedes vierte oder fuenfte +Jahr eine Schatzung vorzunehmen; eine Einrichtung, zu der die Anregung +notwendig von Rom ausgegangen sein muss und welche nur den Zweck gehabt +haben kann, mit der roemischen Zensur korrespondierend dem Senat den +Ueberblick ueber die Wehr- und Steuerfaehigkeit des gesamten Italiens +zu bewahren. + +————————————————————————- + +^14 Nicht bloss in jeder latinischen: denn die Zensur oder die +sogenannte Quinquennalitaet kommt bekanntlich auch bei solchen +Gemeinden vor, deren Verfassung nicht nach dem latinischen Schema +konstituiert ist. + +————————————————————————- + +Mit dieser militaerisch-administrativen Einigung der gesamten diesseits +des Apennin bis hinab zum Iapygischen Vorgebirg und zur Meerenge von +Rhegion wohnhaften Voelkerschaften haengt endlich auch das Aufkommen +eines neuen, ihnen allen gemeinsamen Namens zusammen, der “Maenner der +Toga”, was die aelteste staatsrechtliche roemische, oder der Italiker, +was die urspruenglich bei den Griechen gebraeuchliche und sodann +allgemein gangbar gewordene Bezeichnung ist. Die verschiedenen +Nationen, welche diese Landschaften bewohnten, moegen wohl zuerst sich +als eine Einheit gefuehlt und zusammengefunden haben teils in dem +Gegensatz gegen die Hellenen, teils und vor allem in der +gemeinschaftlichen Abwehr der Kelten; denn mochte auch einmal eine +italische Gemeinde mit diesen gegen Rom gemeinschaftliche Sache machen +und die Gelegenheit nutzen, um die Unabhaengigkeit wiederzugewinnen, so +brach doch auf die Laenge das gesunde Nationalgefuehl notwendig sich +Bahn. Wie der “gallische Acker” bis in spaete Zeit als der rechtliche +Gegensatz des italischen erscheint, so sind auch die “Maenner der Toga” +also genannt worden im Gegensatz zu den keltischen “Hosenmaennern” +(bracati); und wahrscheinlich hat selbst bei der Zentralisierung des +italischen Wehrwesens in den Haenden Roms die Abwehr der keltischen +Einfaelle sowohl als Ursache wie als Vorwand eine wichtige Rolle +gespielt. Indem die Roemer teils in dem grossen Nationalkampf an die +Spitze traten, teils die Etrusker, Latiner, Sabeller, Apuler und +Hellenen innerhalb der sogleich zu bezeichnenden Grenzen gleichmaessig +noetigten, unter ihren Fahnen zu fechten, erhielt die bis dahin +schwankende und mehr innerliche Einheit geschlossene und +staatsrechtliche Festigkeit und ging der Name Italia, der urspruenglich +und noch bei den griechischen Schriftstellern des fuenften +Jahrhunderts, zum Beispiel bei Aristoteles, nur dem heutigen Kalabrien +eignet, ueber auf das gesamte Land der Togatraeger. Die aeltesten +Grenzen dieser grossen von Rom gefuehrten Wehrgenossenschaft oder des +neuen Italien reichen am westlichen Litoral bis in die Gegend von +Livorno unterhalb des Arnus ^15, am oestlichen bis an den Aesis +oberhalb Ancona; die ausserhalb dieser Grenzen liegenden, von Italikern +kolonisierten Ortschaften, wie Sena gallica und Ariminum jenseits des +Apennin, Messana in Sizilien, galten, selbst wenn sie, wie Ariminum, +Glieder der Eidgenossenschaft oder sogar, wie Sena, roemische +Buergergemeinden waren, doch als geographisch ausserhalb Italien +gelegen. Noch weniger konnten die keltischen Gaue des Apennin, +wenngleich vielleicht schon jetzt einzelne derselben in der Klientel +von Rom sich befanden, den Togamaennern beigezaehlt werden. Das neue +Italien war also eine politische Einheit geworden; es war aber auch im +Zuge, eine nationale zu werden. Bereits hatte die herrschende +latinische Nationalitaet die Sabiner und Volsker sich assimiliert und +einzelne latinische Gemeinden ueber ganz Italien verstreut; es war nur +die Entwicklung dieser Keime, dass spaeter einem jeden zur Tragung des +latinischen Rockes Befugten auch die latinische Sprache Muttersprache +war. Dass aber die Roemer schon jetzt dieses Ziel deutlich erkannten, +zeigt die uebliche Erstreckung des latinischen Namens auf die ganze +zuzugpflichtige italische Bundesgenossenschaft ^16. Was immer von +diesem grossartigen politischen Bau sich noch erkennen laesst, daraus +spricht der hohe politische Verstand seiner namenlosen Baumeister; und +die ungemeine Festigkeit, welche diese aus so vielen und so +verschiedenartigen Bestandteilen zusammengefuegte Konfoederation +spaeterhin unter den schwersten Stoessen bewaehrt hat, drueckte ihrem +grossen Werke das Siegel des Erfolges auf. Seitdem die Faeden dieses so +fein wie fest um ganz Italien geschlungenen Netzes in den Haenden der +roemischen Gemeinde zusammenliefen, war diese eine Grossmacht und trat +anstatt Tarents, Lucaniens und anderer durch die letzten Kriege aus der +Reihe der politischen Maechte geloeschter Mittel- und Kleinstaaten in +das System der Staaten des Mittelmeers ein. Gleichsam die offizielle +Anerkennung seiner neuen Stellung empfing Rom durch die beiden +feierlichen Gesandtschaften, die im Jahre 481 (273) von Alexandreia +nach Rom und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie auch +zunaechst nur die Handelsverbindungen regelten, doch ohne Zweifel schon +eine politische Verbuendung vorbereiteten. Wie Karthago mit der +aegyptischen Regierung um Kyrene rang und bald mit der roemischen um +Sizilien ringen sollte, so stritt Makedonien mit jener um den +bestimmenden Einfluss in Griechenland, mit dieser demnaechst um die +Herrschaft der adriatischen Kuesten; es konnte nicht fehlen, dass die +neuen Kaempfe, die allerorts sich vorbereiteten, ineinander eingriffen +und dass Rom als Herrin Italiens in den weiten Kreis hineingezogen +ward, den des grossen Alexanders Siege und Entwuerfe seinen Nachfolgern +zum Tummelplatz abgesteckt hatten. + +————————————————————————- + +^15 Diese aelteste Grenze bezeichnen wahrscheinlich die beiden kleinen +Ortschaften ad fines, wovon die eine noerdlich von Arezzo auf der +Strasse nach Florenz, die zweite an der Kueste unweit Livorno lag. +Etwas weiter suedlich von dem letzteren heisst Bach und Tal von Vada +noch jetzt fiume della fine, valle della fine (Targioni Tozzetti, +Viaggi. Bd. 4, S. 430). + +^16 Im genauen geschaeftlichen Sprachgebrauch geschieht dies freilich +nicht. Die vollstaendigste Bezeichnung der Italiker findet sich in dem +Ackergesetz von 643 (111), Zeile 21: [ceivis] Romanus sociumve +nominisve Latini quibus ex formula togatorum [milites in terra Italia +imperare solent]; ebenso wird daselbst Zeile 29 vom Latinus der +peregrinus unterschieden und heisst es im Senatsbeschluss ueber die +Bacchanalien von 568 (186): ne quis ceivis Romanus neve nominis Latini +neve socium quisquam. Aber im gewoehnlichen Gebrauch wird von diesen +drei Gliedern sehr haeufig das zweite oder das dritte weggelassen und +neben den Roemern bald nur derer Latini nominis, bald nur der socii +gedacht (W. Weissenborn zu Liv. 22, 50, 6), ohne dass ein Unterschied +in der Bedeutung waere. Die Bezeichnung homines nominis Latini ac socii +Italici (Sall. Iug. 40), so korrekt sie an sich ist, ist dem +offiziellen Sprachgebrauch fremd, der wohl ein Italia, aber nicht +Italici kennt. + + + + +KAPITEL VIII. +Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalität + + +In der Entwicklung, welche waehrend dieser Epoche dem Recht innerhalb +der roemischen Gemeinde zuteil ward, ist wohl die wichtigste materielle +Neuerung die eigentuemliche Sittenkontrolle, welche die Gemeinde selbst +und in untergeordnetem Grade ihre Beauftragten anfingen, ueber die +einzelnen Buerger auszuueben. Der Keim dazu ist in dem Rechte des +Beamten zu suchen, wegen Ordnungswidrigkeiten Vermoegensbussen (multae) +zu erkennen. Bei allen Bussen von mehr als zwei Schafen und 30 Rindern, +oder, nachdem durch Gemeindebeschluss vom Jahre 324 (430) die +Viehbussen in Geld umgesetzt worden waren, von mehr als 3020 +Libralassen (218 Taler), kam bald nach der Vertreibung der Koenige die +Entscheidung im Wege der Provokation an die Gemeinde, und es erhielt +damit das Bruchverfahren ein urspruenglich ihm durchaus fremdes +Gewicht. Unter den vagen Begriff der Ordnungswidrigkeit liess sich +alles, was man wollte, bringen und durch die hoeheren Stufen der +Vermoegensbussen alles, was man wollte, erreichen; es war eine +Milderung, die die Bedenklichkeit dieses arbitraeren Verfahrens weit +mehr offenbart als beseitigt, dass diese Vermoegensbussen, wo sie nicht +gesetzlich auf eine bestimmte Summe festgestellt waren, die Haelfte des +dem Gebuessten gehoerigen Vermoegens nicht erreichen durften. In diesen +Kreis gehoeren schon die Polizeigesetze, an denen die roemische +Gemeinde seit aeltester Zeit ueberreich war: die Bestimmungen der +Zwoelf Tafeln, welche die Salbung der Leiche durch gedungene Leute, die +Mitgabe von mehr als einem Pfuhl und mehr als drei purpurbesetzten +Decken sowie von Gold und flatternden Kraenzen, die Verwendung von +bearbeitetem Holz zum Scheiterhaufen, die Raeucherungen und +Besprengungen desselben mit Weihrauch und Myrrhenwein untersagten, die +Zahl der Floetenblaeser im Leichenzug auf hoechstens zehn beschraenkten +und die Klageweiber und die Begraebnisgelage verboten - gewissermassen +das aelteste roemische Luxusgesetz; ferner die aus den staendischen +Kaempfen hervorgegangenen Gesetze gegen den Geldwucher sowohl wie gegen +Obernutzung der Gemeinweide und unverhaeltnismaessige Aneignung von +okkupablem Domanialland. Weit bedenklicher aber als diese und aehnliche +Bruchgesetze, welche doch wenigstens die Kontravention und oft auch das +Strafmass ein fuer allemal formulierten, war die allgemeine Befugnis +eines jeden mit Jurisdiktion versehenen Beamten wegen +Ordnungswidrigkeit eine Busse zu erkennen und, wenn diese das +Provokationsmass erreichte und der Gebuesste sich nicht in die Strafe +fuegte, die Sache an die Gemeinde zu bringen. Schon im Laufe des +fuenften Jahrhunderts ist in diesem Wege wegen sittenlosen +Lebenswandels sowohl von Maennern wie von Frauen, wegen Kornwucher, +Zauberei und aehnlicher Dinge gleichsam kriminell verfahren worden. In +innerlicher Verwandtschaft hiermit steht die gleichfalls in dieser Zeit +aufkommende Quasijurisdiktion der Zensoren, welche ihre Befugnis, das +roemische Budget und die Buergerlisten festzustellen, benutzten, teils +um von sich aus Luxussteuern aufzulegen, welche von den Luxusstrafen +nur der Form nach sich unterschieden, teils besonders um auf die +Anzeige anstoessiger Handlungen hin dem tadelhaften Buerger die +politischen Ehrenrechte zu schmaelern oder zu entziehen. Wie weit schon +jetzt diese Bevormundung ging, zeigt, dass solche Strafen wegen +nachlaessiger Bestellung des eigenen Ackers verhaengt wurden, ja dass +ein Mann wie Publius Cornelius Rufmus (Konsul 464, 477 290, 277) von +den Zensoren des Jahres 479 (275) aus dem Ratsherrenverzeichnis +gestrichen ward, weil er silbernes Tafelgeraet zum Werte von 3360 +Sesterzen (240 Taler) besass. Allerdings hatten nach der allgemein fuer +Beamtenverordnungen gueltigen Regel die Verfuegungen der Zensoren nur +fuer die Dauer ihrer Zensur, das heisst durchgaengig fuer die naechsten +fuenf Jahre rechtliche Kraft, und konnten von den naechsten Zensoren +nach Gefallen erneuert oder nicht erneuert werden; aber +nichtsdestoweniger war diese zensorische Befugnis von einer so +ungeheuren Bedeutung, dass infolge dessen die Zensur aus einem Unteramt +an Rang und Ansehen von allen roemischen Gemeindeaemtern das erste +ward. Das Senatsregiment ruhte wesentlich auf dieser doppelten, mit +ebenso ausgedehnter wie arbitraerer Machtvollkommenheit versehenen +Ober- und Unterpolizei der Gemeinde und der Gemeindebeamten. Dieselbe +hat wie jedes aehnliche Willkuerregiment viel genuetzt und viel +geschadet, und es soll dem nicht widersprochen werden, der den Schaden +fuer ueberwiegend haelt; nur darf es nicht vergessen werden, dass bei +der allerdings aeusserlichen, aber straffen und energischen +Sittlichkeit und dem gewaltig angefachten Buergersinn, welche diese +Zeit recht eigentlich bezeichnen, der eigentlich gemeine Missbrauch +doch von diesen Institutionen fern blieb und, wenn die individuelle +Freiheit hauptsaechlich durch sie niedergehalten worden ist, auch die +gewaltige und oft gewaltsame Aufrechthaltung des Gemeinsinns und der +guten alten Ordnung und Sitte in der roemischen Gemeinde eben auf +diesen Institutionen beruhen. + +Daneben macht in der roemischen Rechtsentwicklung zwar langsam, aber +dennoch deutlich genug eine humanisierende und modernisierende Tendenz +sich geltend. Die meisten Bestimmungen der Zwoelf Tafeln, welche mit +dem Solonischen Gesetz uebereinkommen und deshalb mit Grund fuer +materielle Neuerungen gehalten werden duerfen, tragen diesen Stempel; +so die Sicherung des freien Assoziationsrechts und der Autonomie der +also entstandenen Vereine; die Vorschrift ueber die Grenzstreifen, die +dem Abpfluegen wehrte; die Milderung der Strafe des Diebstahls, indem +der nicht auf frischer Tat ertappte Dieb sich fortan durch Leistung des +doppelten Ersatzes von dem Bestohlenen loesen konnte. Das Schuldrecht +ward in aehnlichem Sinn, jedoch erst ueber ein Jahrhundert nachher, +durch das Poetelische Gesetz gemildert. Die freie Bestimmung ueber das +Vermoegen, die dem Herrn desselben bei Lebzeiten schon nach aeltestem +roemischen Recht zugestanden hatte, aber fuer den Todesfall bisher +geknuepft gewesen war an die Einwilligung der Gemeinde, wurde auch von +dieser Schranke befreit, indem das Zwoelftafelgesetz oder dessen +Interpretation dem Privattestament dieselbe Kraft beilegte, welche dem +von den Kurien bestaetigten zukam; es war dies ein wichtiger Schritt +zur Sprengung der Geschlechtsgenossenschaften und zur voelligen +Durchfuehrung der Individualfreiheit im Vermoegensrecht. Die furchtbar +absolute vaeterliche Gewalt wurde beschraenkt durch die Vorschrift, +dass der dreimal vom Vater verkaufte Sohn nicht mehr in dessen Gewalt +zurueckfallen, sondern fortan frei sein solle; woran bald durch eine - +streng genommen freilich widersinnige - Rechtsdeduktion die +Moeglichkeit angeknuepft ward, dass sich der Vater freiwillig der +Herrschaft ueber den Sohn begebe durch Emanzipation. Im Eherecht wurde +die Zivilehe gestattet; und wenn auch mit der rechten buergerlichen +ebenso notwendig wie mit der rechten religioesen die volle eheherrliche +Gewalt verknuepft war, so lag doch in der Zulassung der ohne solche +Gewalt geschlossenen Verbindung an Ehestatt der erste Anfang zur +Lockerung der Vollgewalt des Eheherrn. Der Anfang einer gesetzlichen +Noetigung zum ehelichen Leben ist die Hagestolzensteuer (aes uxorium), +mit deren Einfuehrung Camillus als Zensor im Jahre 351 (403) seine +oeffentliche Laufbahn begann. + +Durchgreifendere Aenderungen als das Recht selbst erlitt die politisch +wichtigere und ueberhaupt veraenderlichere Rechtspflegeordnung. Vor +allen Dingen gehoert dahin die wichtige Beschraenkung der +oberrichterlichen Gewalt durch die gesetzliche Aufzeichnung des +Landrechts und die Verpflichtung des Beamten, fortan nicht mehr nach +dem schwankenden Herkommen, sondern nach dem geschriebenen Buchstaben +im Zivil- wie im Kriminalverfahren zu entscheiden (303, 304 451, 450). +Die Einsetzung eines ausschliesslich fuer die Rechtspflege taetigen +roemischen Oberbeamten im Jahre 387 (367) und die gleichzeitig in Rom +erfolgte und unter Roms Einfluss in allen latinischen Gemeinden +nachgeahmte Gruendung einer besonderen Polizeibehoerde erhoehten die +Schnelligkeit und Sicherheit der Justiz. Diesen Polizeiherren oder den +Aedilen kam natuerlich zugleich eine gewisse Jurisdiktion zu, insofern +sie teils fuer die auf offenem Markt abgeschlossenen Verkaeufe, also +namentlich fuer die Vieh- und Sklavenmaerkte die ordentlichen +Zivilrichter waren, teils in der Regel sie es waren, welche in dem +Buss- und Bruechverfahren als Richter erster Instanz oder, was nach +roemischem Recht dasselbe ist, als oeffentliche Anklaeger fungierten. +Infolgedessen lag die Handhabung der Bruechgesetze und ueberhaupt das +ebenso unbestimmte wie politisch wichtige Bruechrecht hauptsaechlich in +ihrer Hand. Aehnliche, aber untergeordnetere und besonders gegen die +geringen Leute gerichtete Funktionen standen den zuerst 465 (289) +ernannten drei Nacht- oder Blutherren (tres viri nocturni oder +capitales) zu: sie wurden mit der naechtlichen Feuer- und +Sicherheitspolizei und mit der Aufsicht ueber die Hinrichtungen +beauftragt, woran sich sehr bald, vielleicht schon von Haus aus eine +gewisse summarische Gerichtsbarkeit geknuepft hat ^1. Mit der +steigenden Ausdehnung der roemischen Gemeinde wurde es endlich, teils +mit Ruecksicht auf die Gerichtspflichtigen, notwendig in den +entfernteren Ortschaften eigene, wenigstens fuer die geringeren +Zivilsachen kompetente Richter niederzusetzen, was fuer die +Passivbuergergemeinden Regel war, aber vielleicht selbst auf die +entfernteren Vollbuergergemeinden erstreckt ward ^2 - die ersten +Anfaenge einer neben der eigentlich roemischen sich entwickelnden +roemisch-munizipalen Jurisdiktion. + +————————————————————————- + +^1 Die frueher aufgestellte Behauptung, dass diese Dreiherren bereits +der aeltesten Zeit angehoeren, ist deswegen irrig, weil der aeltesten +Staatsordnung Beamtenkollegien von ungerader Zahl fremd sind (Roemische +Chronologie bis auf Caesar. z. Aufl. Berlin 1859, S. 15, A. 12). +Wahrscheinlich ist die gut beglaubigte Nachricht, dass sie zuerst 465 +(289) ernannt wurden (Liv. ep. 11), einfach festzuhalten und die auch +sonst bedenkliche Deduktion des Faelschers Licinius Macer (bei Liv. 7, +46), welche ihrer vor 450 (304) Erwaehnung tut, einfach zu verwerfen. +Anfaenglich wurden ohne Zweifel, wie dies bei den meisten der spaeteren +magistratus minores der Fall gewesen ist, die Dreiherren von den +Oberbeamten ernannt; das papirische Plebiszit, das die Ernennung +derselben auf die Gemeinde uebertrug (Festus v. sacramentum p. 344 M.), +ist auf jeden Fall, da es den Praetor nennt, qui inter civis ius dicit, +erst nach Einsetzung der Fremdenpraetur, also fruehestens gegen die +Mitte des 6. Jahrhunderts erlassen. + +^2 Dahin fuehrt, was Liv. 9, 20 ueber die Reorganisation der Kolonie +Antium zwanzig Jahre nach ihrer Gruendung berichtet; und es ist an sich +klar, dass wenn man dem Ostienser recht wohl auferlegen konnte, seine +Rechtshaendel alle in Rom abzumachen, dies fuer Ortschaften wie Antium +und Sena sich nicht durchfuehren liess. + +———————————————————————— + +In dem Zivilverfahren, welches indes nach den Begriffen dieser Zeit die +meisten gegen Mitbuerger begangenen Verbrechen einschloss, wurde die +wohl schon frueher uebliche Teilung des Verfahrens in Feststellung der +Rechtsfrage vor dem Magistrat (ius) und Entscheidung derselben durch +einen vom Magistrat ernannten Privatmann (iudicium) mit Abschaffung des +Koenigtums gesetzliche Vorschrift; und dieser Trennung hat das +roemische Privatrecht seine logische und praktische Schaerfe und +Bestimmtheit wesentlich zu verdanken ^3. Im Eigentumsprozess wurde die +bisher der unbedingten Willkuer der Beamten anheimgegebene Entscheidung +ueber den Besitzstand allmaehlich rechtlichen Regeln unterworfen und +neben dem Eigentums- das Besitzrecht entwickelt, wodurch abermals die +Magistratsgewalt einen wichtigen Teil ihrer Macht einbuesste. Im +Kriminalverfahren wurde das Volksgericht, die bisherige Gnaden- zur +rechtlich gesicherten Appellationsinstanz. War der Angeklagte nach +Verhoerung (quaestio) von dem Beamten verurteilt und berief sich auf +die Buergerschaft, so schritt der Magistrat vor dieser zu dem +Weiterverhoer (anquisitio), und wenn er nach dreimaliger Verhandlung +vor der Gemeinde seinen Spruch wiederholt hatte, wurde im vierten +Termin das Urteil von der Buergerschaft bestaetigt oder verworfen. +Milderung war nicht gestattet. Denselben republikanischen Sinn atmen +die Saetze, dass das Haus den Buerger schuetze und nur ausserhalb des +Hauses eine Verhaftung stattfinden koenne; dass die Untersuchungshaft +zu vermeiden und es jedem angeklagten und noch nicht verurteilten +Buerger zu gestatten sei, durch Verzicht auf sein Buergerrecht den +Folgen der Verurteilung, soweit sie nicht das Vermoegen, sondern die +Person betrafen, sich zu entziehen - Saetze, die allerdings keineswegs +gesetzlich formuliert wurden und den anklagenden Beamten also nicht +rechtlich banden, aber doch durch ihren moralischen Druck namentlich +fuer die Beschraenkung der Todesstrafe von dem groessten Einfluss +gewesen sind. Indes wenn das roemische Kriminalrecht fuer den starken +Buergersinn wie fuer die steigende Humanitaet dieser Epoche ein +merkwuerdiges Zeugnis ablegt, so litt es dagegen praktisch namentlich +unter den hier besonders schaedlich nachwirkenden staendischen +Kaempfen. Die aus diesen hervorgegangene konkurrierende +Kriminaljurisdiktion erster Instanz der saemtlichen Gemeindebeamten war +die Ursache, dass es in dem roemischen Kriminalverfahren eine feste +Instruktionsbehoerde und eine ernsthafte Voruntersuchung fortan nicht +mehr gab; und indem das Kriminalurteil letzter Instanz in den Formen +und von den Organen der Gesetzgebung gefunden ward, auch seinen +Ursprung aus dem Gnadenverfahren niemals verleugnete, ueberdies noch +die Behandlung der polizeilichen Bussen auf das aeusserlich sehr +aehnliche Kriminalverfahren nachteilig zurueckwirkte, wurde nicht etwa +missbraeuchlich, sondern gewissermassen verfassungsmaessig die +Entscheidung in den Kriminalsachen nicht nach festem Gesetz, sondern +nach dem willkuerlichen Belieben der Richter gefaellt. Auf diesem Wege +ward das roemische Kriminalverfahren vollstaendig grundsatzlos und zum +Spielball und Werkzeug der politischen Parteien herabgewuerdigt; was um +so weniger entschuldigt werden kann, als dies Verfahren zwar +vorzugsweise fuer eigentliche politische Verbrechen, aber doch auch +fuer andere, zum Beispiel fuer Mord und Brandstiftung zur Anwendung +kam. Dazu kam die Schwerfaelligkeit jenes Verfahrens, welche im Verein +mit der republikanisch hochmuetigen Verachtung des Nichtbuergers es +verschuldet hat, dass man sich immer mehr gewoehnte, ein summarisches +Kriminal- oder vielmehr Polizeiverfahren gegen Sklaven und geringe +Leute neben jenem foermlichen zu dulden. Auch hier ueberschritt der +leidenschaftliche Streit um die politischen Prozesse die natuerlichen +Grenzen und fuehrte Institutionen herbei, die wesentlich dazu +beigetragen haben, die Roemer allmaehlich der Idee einer festen +sittlichen Rechtsordnung zu entwoehnen. + +——————————————————————— + +^3 Man pflegt die Roemer als das zur Jurisprudenz privilegierte Volk zu +preisen und ihr vortreffliches Recht als eine mystische Gabe des +Himmels anzustaunen; vermutlich besonders, um sich die Scham zu +ersparen ueber die Nichtswuerdigkeit des eigenen Rechtszustandes. Ein +Blick auf das beispiellos schwankende und unentwickelte roemische +Kriminalrecht koennte von der Unhaltbarkeit dieser unklaren +Vorstellungen auch diejenigen ueberzeugen, denen der Satz zu einfach +scheinen moechte, dass ein gesundes Volk ein gesundes Recht hat und ein +krankes ein krankes. Abgesehen von allgemeineren staatlichen +Verhaeltnissen, von welchen die Jurisprudenz eben auch und sie vor +allem abhaengt, liegen die Ursachen der Trefflichkeit des roemischen +Zivilrechts hauptsaechlich in zwei Dingen: einmal darin, dass der +Klaeger und der Beklagte gezwungen wurden, vor allen Dingen die +Forderung und ebenso die Einwendung in bindender Weise zu motivieren +und zu formulieren; zweitens darin, dass man fuer die gesetzliche +Fortbildung des Rechtes ein staendiges Organ bestellte und dies an die +Praxis unmittelbar anknuepfte. Mit jenem schnitten die Roemer die +advokatische Rabulisterei, mit diesem die unfaehige Gesetzmacherei ab, +soweit sich dergleichen abschneiden laesst, und mit beiden zusammen +genuegten sie, soweit es moeglich ist, den zwei entgegenstehenden +Forderungen, dass das Recht stets fest und dass es stets zeitgemaess +sein soll. + +——————————————————————— + +Weniger sind wir imstande, die Weiterbildung der roemischen +Religionsvorstellungen in dieser Epoche zu verfolgen. Im allgemeinen +hielt man einfach fest an der einfachen Froemmigkeit der Ahnen und den +Aber- wie den Unglauben in gleicher Weise fern. Wie lebendig die Idee +der Vergeistigung alles Irdischen, auf der die roemische Religion +beruhte, noch am Ende dieser Epoche war, beweist der vermutlich doch +erst infolge der Einfuehrung des Silbercourants im Jahre 485 (269) neu +entstandene Gott “Silberich” (Argentinus), der natuerlicherweise des +aelteren Gottes “Kupferich” (Aesculanus) Sohn war. + +Die Beziehungen zum Ausland sind dieselben wie frueher; aber auch hier +und hier vor allem ist der hellenische Einfluss im Steigen. Erst jetzt +beginnen den hellenischen Goettern in Rom selber sich Tempel zu +erheben. Der aelteste war der Tempel der Kastoren, welcher in der +Schlacht am Regillischen See gelobt und am 15. Juli 269 (485) +eingeweiht sein soll. Die Sage, welche an denselben sich knuepft, dass +zwei uebermenschlich schoene und grosse Juenglinge auf dem +Schlachtfelde in den Reihen der Roemer mitkaempfend und unmittelbar +nach der Schlacht ihre schweisstriefenden Rosse auf dem roemischen +Markt am Quell der Juturna traenkend und den grossen Sieg verkuendend +gesehen worden seien, traegt ein durchaus unroemisches Gepraege und ist +ohne allen Zweifel der bis in die Einzelheiten gleichartigen Epiphanie +der Dioskuren in der beruehmten, etwa ein Jahrhundert vorher zwischen +den Krotoniaten und den Lokrern am Flusse Sagras geschlagenen Schlacht +in sehr frueher Zeit nachgedichtet. Auch der delphische Apoll wird +nicht bloss beschickt, wie es ueblich ist, bei allen unter dem Einfluss +griechischer Kultur stehenden Voelkern, und nicht bloss nach besonderen +Erfolgen, wie nach der Eroberung von Veii, mit dem Zehnten der Beute +(360 394) beschenkt, sondern es wird auch ihm ein Tempelinder Stadt +gebaut (323 431, erneuert 401 353). Dasselbe geschah gegen das Ende +dieser Periode fuer die Aphrodite (459 295), welche in raetselhafter +Weise mit der alten roemischen Gartengoettin Venus zusammenfloss ^4, +und fuer den von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach +Rom gefuehrten Asklapios oder Aesculapius (463 291). Einzeln wird in +schweren Zeitlaeuften Klage vernommen ueber das Eindringen +auslaendischen Aberglaubens, vermutlich etruskischer Haruspizes (so 326 +428); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt, ein billiges Einsehen +zu tun. + +——————————————————————- + +^4 In der spaeteren Bedeutung als Aphrodite erscheint die Venus wohl +zuerst bei der Dedikation des in diesem Jahre geweihten Tempels (Liv. +10, 31; W. A. Becker, Topographie der Stadt Rom [Becker, Handbuch, 1]. +Leipzig 1843, S. 472). + +——————————————————————- + +In Etrurien dagegen wird, waehrend die Nation in politischer +Nichtigkeit und traeger Opulenz stockte und verdarb, das theologische +Monopol des Adels, der stumpfsinnige Fatalismus, die wueste und +sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettelprophetenwesen sich +allmaehlich zu jener Hoehe entwickelt haben, auf der wir sie spaeter +dort finden. + +In dem Priesterwesen traten unseres Wissens durchgreifende +Veraenderungen nicht ein. Die verschaerfte Einziehung, welche fuer die +zur Bestreitung der Kosten des oeffentlichen Gottesdienstes +angewiesenen Prozessbussen um das Jahr 465 (289) verfuegt wurde, deutet +auf das Steigen des sakralen Staatsbudgets, wie es die vermehrte Zahl +der Staatsgoetter und Tempel mit Notwendigkeit mit sich brachte. Unter +den ueblen Folgen des Staendehaders ist es schon angefuehrt worden, +dass man den Kollegien der Sachverstaendigen einen unstatthaften +Einfluss einzuraeumen begann und sich ihrer bediente, um politische +Akte zu kassieren, wodurch teils der Glaube im Volke erschuettert, +teils den Pfaffen ein sehr schaedlicher Einfluss auf die oeffentlichen +Geschaefte zugestanden ward. + +Im Kriegswesen trat in dieser Epoche eine vollstaendige Revolution ein. +Die uralte graecoitalische Heerordnung, welche gleich der homerischen +auf der Aussonderung der angesehensten und tuechtigsten, in der Regel +zu Pferde fechtenden Kriegsleute zu einem eigenen Vordertreffen beruht +haben mag, war in der spaeteren Koenigszeit durch die legio, die +altdorische Hoplitenphalanx von wahrscheinlich acht Gliedern Tiefe +ersetzt worden, welche fortan das Schwergewicht des Kampfes uebernahm, +waehrend die Reiter auf die Fluegel gestellt und, je nach den +Umstaenden zu Pferde oder abgesessen, hauptsaechlich als Reserve +verwandt wurden. Aus dieser Herstellung entwickelte sich ungefaehr +gleichzeitig in Makedonien die Sarissenphalanx und in Italien die +Manipularordnung, jene durch Verdichtung und Vertiefung, diese durch +Aufloesung und Vermannigfaltigung der Glieder, zunaechst durch die +Teilung der alten legio von 8400 in zwei legiones von je 4200 Mann. Die +alte dorische Phalanx hatte durchaus auf dem Nahgefecht mit dem Schwert +und vor allem dem Spiess beruht und den Wurfwaffen nur eine beilaeufige +und untergeordnete Stellung im Treffen eingeraeumt. In der +Manipularlegion wurde die Stosslanze auf das dritte Treffen beschraenkt +und den beiden ersten anstatt derselben eine neue und eigentuemlich +italische Wurfwaffe gegeben, das Pilum, ein fuenftehalb Ellen langes +viereckiges oder rundes Holz mit drei- oder vierkantiger eiserner +Spitze, das vielleicht urspruenglich zur Verteidigung der Lagerwaelle +erfunden worden war, aber bald von dem letzten auf die ersten Glieder +ueberging und von dem vorrueckenden Gliede auf eine Entfernung von zehn +bis zwanzig Schritten in die feindlichen Reihen geworfen ward. Zugleich +gewann das Schwert eine bei weitem groessere Bedeutung als das kurze +Messer der Phalangiten hatte haben koennen; denn die Wurfspeersalve war +zunaechst nur bestimmt, dem Angriff mit dem Schwert die Bahn zu +brechen. Wenn ferner die Phalanx, gleichsam eine einzige gewaltige +Lanze, auf einmal auf den Feind geworfen werden musste, so wurden in +der neuen italischen Legion die kleineren, im Phalangensystem wohl auch +vorhandenen, aber in der Schlachtordnung unaufloeslich fest +verknuepften Einheiten taktisch voneinander gesondert. Das geschlossene +Quadrat teilte sich nicht bloss, wie gesagt, in zwei gleich starke +Haelften, sondern jede von diesen trat weiter in der Tiefrichtung +auseinander in drei Treffen, das der Hastaten, das der Principes und +das der Triarier, von ermaessigter, wahrscheinlich in der Regel nur +vier Glieder betragender Tiefe und loeste in der Frontrichtung sich auf +in je zehn Haufen (manipuli), so dass zwischen je zwei Treffen und je +zwei Haufen ein merklicher Zwischenraum blieb. Es war nur eine +Fortsetzung derselben Individualisierung, wenn der Gesamtkampf auch der +verkleinerten taktischen Einheit zurueck- und der Einzelkampf in den +Vordergrund trat, wie dies aus der schon erwaehnten entscheidenden +Rolle des Handgemenges und Schwertgefechtes deutlich hervorgeht. +Eigentuemlich entwickelte sich auch das System der Lagerverschanzung; +der Platz, wo der Heerhaufe wenn auch nur fuer eine einzige Nacht sein +Lager nahm, ward ohne Ausnahme mit einer regelmaessigen Umwallung +versehen und gleichsam in eine Festung umgeschaffen. Wenig aenderte +sich dagegen in der Reiterei, die auch in der Manipularlegion die +sekundaere Rolle behielt, welche sie neben der Phalanx eingenommen +hatte. Auch das Offiziersystem blieb in der Hauptsache ungeaendert; nur +wurden jetzt jeder der zwei Legionen des regelmaessigen Heeres ebenso +viele Kriegstribune vorgesetzt, wie sie bisher das gesamte Heer +befehligt hatten, also die Zahl der Stabsoffiziere verdoppelt. Es +duerfte auch in dieser Zeit sich die scharfe Grenze festgestellt haben +zwischen den Subalternoffizieren, welche sich ihren Platz an der Spitze +der Manipel als Gemeine mit dem Schwerte zu gewinnen hatten und in +regelmaessigem Avancement von den niederen in die hoeheren Manipel +uebergingen, und den je sechs und sechs den ganzen Legionen +vorgesetzten Kriegstribunen, fuer welche es kein regelmaessiges +Avancement gab und zu denen man gewoehnlich Maenner aus der besseren +Klasse nahm. Namentlich muss es dafuer von Bedeutung geworden sein, +dass, waehrend frueher die Subaltern- wie die Stabsoffiziere +gleichmaessig vom Feldherrn ernannt wurden, seit dem Jahre 392 (362) +ein Teil der letzteren Posten durch Buergerschaftswahl vergeben ward. +Endlich blieb auch die alte, furchtbar strenge Kriegszucht +unveraendert. Nach wie vor war es dem Feldherrn gestattet, jedem in +seinem Lager dienenden Mann den Kopf vor die Fuesse zu legen und den +Stabsoffizier so gut wie den gemeinen Soldaten mit Ruten auszuhauen; +auch wurden dergleichen Strafen nicht bloss wegen gemeiner Verbrechen +erkannt, sondern ebenso, wenn sich ein Offizier gestattet hatte, von +dem erteilten Befehle abzuweichen, oder wenn eine Abteilung sich hatte +ueberrumpeln lassen oder vom Schlachtfeld gewichen war. Dagegen bedingt +die neue Heerordnung eine weit ernstere und laengere militaerische +Schule als die bisherige phalangitische, worin das Schwergewicht der +Masse auch die Ungeuebten zusammenhielt. Wenn dennoch kein eigener +Soldatenstand sich entwickelte, sondern das Heer nach wie vor +Buergerheer blieb, so ward dies hauptsaechlich dadurch erreicht, dass +man die bisherige Gliederung der Soldaten nach dem Vermoegen aufgab und +sie nach dem Dienstalter ordnete. Der roemische Rekrut trat jetzt ein +unter die leichtbewaffneten, ausserhalb der Linie besonders mit +Steinschleudern fechtenden “Sprenkler” (rorarii) und avancierte aus +diesem allmaehlich in das erste und weiter in das zweite Treffen, bis +endlich die langgedienten und erfahrenen Soldaten in dem an Zahl +schwaechsten, aber in dem ganzen Heer Ton und Geist angebenden +Triarierkorps sich zusammenfanden. + +Die Vortrefflichkeit dieser Kriegsordnung, welche die naechste Ursache +der ueberlegenen politischen Stellung der roemischen Gemeinde geworden +ist, beruht wesentlich auf den drei grossen militaerischen Prinzipien +der Reserve, der Verbindung des Nah- und Ferngefechts und der +Verbindung von Offensive und Defensive. Das Reservesystem war schon in +der aelteren Verwendung der Reiterei angedeutet, hier aber durch die +Gliederung des Heeres in drei Treffen und die Aufsparung der +Veteranenkernschar fuer den letzten und entscheidenden Stoss +vollstaendig entwickelt. Wenn die hellenische Phalanx den Nahkampf, die +orientalischen mit Bogen und leichten Wurfspeeren bewaffneten +Reitergeschwader den Fernkampf einseitig ausgebildet hatten, so wurde +durch die roemische Verbindung des schweren Wurfspiesses mit dem +Schwerte, wie mit Recht gesagt worden ist, ein aehnlicher Erfolg +erreicht wie in der modernen Kriegfuehrung durch die Einfuehrung der +Bajonettflinte; es arbeitete die Wurfspeersalve dem Schwertkampf genau +in derselben Weise vor wie jetzt die Gewehrsalve dem Angriff mit dem +Bajonett. Endlich das ausgebildete Lagersystem gestattete es den +Roemern, die Vorteile des Belagerungs- und des Offensivkrieges +miteinander zu verbinden und die Schlacht je nach Umstaenden zu +verweigern oder zu liefern, und im letzteren Fall sie unter den +Lagerwaellen gleichwie unter den Mauern einer Festung zu schlagen - der +Roemer, sagt ein roemisches Sprichwort, siegt durch Stillsitzen. + +Dass diese neue Kriegsordnung im wesentlichen eine roemische oder +wenigstens italische Um- und Fortbildung der alten hellenischen +Phalangentaktik ist, leuchtet ein; wenn gewisse Anfaenge des +Reservesystems und der Individualisierung der kleineren Heerabteilungen +schon bei den spaeteren griechischen Strategen, namentlich bei Xenophon +begegnen, so folgt daraus nur, dass man die Mangelhaftigkeit des alten +Systems auch hier empfunden, aber doch nicht vermocht hat, sie zu +beseitigen. Vollstaendig entwickelt erscheint die Manipularlegion im +Pyrrhischen Kriege; wann und unter welchen Umstaenden und ob sie auf +einmal oder nach und nach entstanden ist, laesst sich nicht mehr +nachweisen. Die erste von der aelteren italisch-hellenischen gruendlich +verschiedene Taktik, die den Roemern gegenuebertrat, war die keltische +Schwerterphalanx; es ist nicht unmoeglich, dass man durch die +Gliederung der Armee und die Frontalintervalle der Manipel ihren ersten +und allein gefaehrlichen Stoss abwehren wollte und abgewehrt hat; und +damit stimmt es zusammen, wenn in manchen einzelnen Notizen der +bedeutendste roemische Feldherr der Gallierzeit, Marcus Furius +Camillus, als Reformator des roemischen Kriegswesens erscheint. Die +weiteren an den Samnitischen und Pyrrhischen Krieg anknuepfenden +Ueberlieferungen sind weder hinreichend beglaubigt noch mit Sicherheit +einzureihen ^5; so wahrscheinlich es auch an sich ist, dass der +langjaehrige samnitische Bergkrieg auf die individuelle Entwicklung des +roemischen Soldaten, und der Kampf gegen einen der ersten +Kriegskuenstler aus der Schule des grossen Alexander auf die +Verbesserung des Technischen im roemischen Heerwesen nachhaltig +eingewirkt hat. + +—————————————————————- + +^5 Nach der roemischen Tradition fuehrten die Roemer urspruenglich +viereckige Schilde; worauf sie von den Etruskern den runden +Hoplitenschild (clupeus, αςπίς)von den Samniten den spaeteren +viereckigen Schild (scutum, θυρεός) und den Wurfspeer (veru) entlehnten +(Diodor. Vat. fr. p. 54; Sall. Catil. 51, 38; Verg. Aen. 7, 665; Fest. +v. Samnites p. 327 Mueller und die bei Marquardt, Handbuch, Bd. 3, 2, +S. 241 angefuehrten). Allein dass der Hoplitenschild, das heisst die +dorische Phalangentaktik nicht den Etruskern, sondern den Hellenen +unmittelbar nachgeahmt ward, darf als ausgemacht gelten. Was das Scutum +anlangt, so wird dieser grosse zylinderfoermig gewoelbte Lederschild +allerdings wohl an die Stelle des platten kupfernen Clupeus getreten +sein, als die Phalanx in Manipel auseinandertrat; allein die +unzweifelhafte Herleitung des Wortes aus dem Griechischen macht +misstrauisch gegen die Herleitung der Sache von den Samniten. Von den +Griechen kam den Roemern auch die Schleuder (funda aus σφενδόνη, wie +fides aus σφίδη, oben). Das Pilum gilt den Alten durchaus als roemische +Erfindung. + +———————————————————— + +In der Volkswirtschaft war und blieb der Ackerbau die soziale und +politische Grundlage sowohl der roemischen Gemeinde als des neuen +italischen Staates. Aus den roemischen Bauern bestand die +Gemeindeversammlung und das Heer; was sie als Soldaten mit dem Schwerte +gewonnen hatten, sicherten sie als Kolonisten mit dem Pfluge. Die +Ueberschuldung des mittleren Grundbesitzes fuehrte die furchtbaren +inneren Krisen des dritten und vierten Jahrhunderts herbei, an denen +die junge Republik zugrunde gehen zu muessen schien; die Wiedererhebung +der latinischen Bauernschaft, welche waehrend des fuenften teils durch +die massenhaften Landanweisungen und Inkorporationen, teils durch das +Sinken des Zinsfusses und die steigende Volksmenge Roms bewirkt ward, +war zugleich Wirkung und Ursache der gewaltigen Machtentwicklung Roms - +wohl erkannte Pyrrhos’ scharfer Soldatenblick die Ursache des +politischen und militaerischen Uebergewichts der Roemer in dem +bluehenden Zustande der roemischen Bauernwirtschaften. Aber auch das +Aufkommen der Grosswirtschaft in dem roemischen Ackerbau scheint in +diese Zeit zu fallen. In der aelteren Zeit gab es wohl auch schon einen +- wenigstens verhaeltnismaessig - grossen Grundbesitz; aber dessen +Bewirtschaftung war keine Gross-, sondern nur eine vervielfaeltigte +Kleinwirtschaft (I, 204). Dagegen darf die mit der aelteren +Wirtschaftsweise zwar nicht unvereinbare, aber doch der spaeteren bei +weitem angemessenere Bestimmung des Gesetzes vom Jahre 387 (367), dass +der Grundbesitzer neben den Sklaven eine verhaeltnismaessige Zahl +freier Leute zu verwenden verbunden sei, wohl als die aelteste Spur der +spaeteren zentralisierten Gutswirtschaft angesehen werden ^6; und es +ist bemerkenswert, dass gleich hier bei ihrem ersten Vorkommen dieselbe +wesentlich auf dem Sklavenhalten ruht. Wie sie aufkam, muss +dahingestellt bleiben; moeglich ist es, dass die karthagischen +Pflanzungen auf Sizilien schon den aeltesten roemischen Gutsbesitzern +als Muster gedient haben und vielleicht steht selbst das Aufkommen des +Weizens in der Landwirtschaft neben dem Spelt, das Varro um die Zeit +der Dezemvirn setzt, mit dieser veraenderten Wirtschaftsweise in +Zusammenhang. Noch weniger laesst sich ermitteln, wie weit diese +Wirtschaftsweise schon in dieser Epoche um sich gegriffen hat; nur +daran, dass sie noch nicht Regel gewesen sein und den italischen +Bauernstand noch nicht absorbiert haben kann, laesst die Geschichte des +Hannibalischen Krieges keinen Zweifel. Wo sie aber aufkam, vernichtete +sie die aeltere, auf dem Bittbesitz beruhende Klientel; aehnlich wie +die heutige Gutswirtschaft grossenteils durch Niederlegung der +Bauernstellen und Verwandlung der Hufen in Hoffeld entstanden ist. Es +ist keinem Zweifel unterworfen, dass zu der Bedraengnis des kleinen +Ackerbauernstandes eben das Einschraenken dieser Ackerklientel hoechst +wesentlich mitgewirkt hat. + +—————————————————————————- + +^6 Auch Varro (rust. 1, 2, 9) denkt sich den Urheber des Licinischen +Ackergesetzes offenbar als Selbstbewirtschafter seiner ausgedehnten +Laendereien; obgleich uebrigens die Anekdote leicht erfunden sein kann, +um den Beinamen zu erklaeren. + +————————————————————————- + +Ueber den inneren Verkehr der Italiker untereinander sind die +schriftlichen Quellen stumm; einigen Aufschluss geben lediglich die +Muenzen. Dass in Italien, von den griechischen Staedten und dem +etruskischen Populonia abgesehen, waehrend der ersten drei Jahrhunderte +Roms nicht gemuenzt ward und als Tauschmaterial anfangs das Vieh, +spaeter Kupfer nach dem Gewicht diente, wurde schon gesagt. In die +gegenwaertige Epoche faellt der Uebergang der Italiker vom Tausch- zum +Geldsystem, wobei man natuerlich zunaechst auf griechische Muster sich +hingewiesen sah. Es lag indes in den Verhaeltnissen, dass in +Mittelitalien statt des Silbers das Kupfer zum Muenzmetall ward und die +Muenzeinheit sich zunaechst anlehnte an die bisherige Werteinheit, das +Kupferpfund; womit es zusammenhaengt, dass man die Muenzen goss, statt +sie zu praegen, denn kein Stempel haette ausgereicht fuer so grosse und +schwere Stuecke. Doch scheint von Haus aus zwischen Kupfer und Silber +ein festes Gleichungsverhaeltnis (250 : 1) normiert und die +Kupfermuenze mit Ruecksicht darauf ausgebracht worden zu sein, so dass +zum Beispiel in Rom das grosse Kupferstueck, der As, dem Werte nach +einem Skrupel (= 1/288 Pfund) Silber gleichkam. Geschichtlich +bemerkenswerter ist es, dass die Muenze in Italien hoechst +wahrscheinlich von Rom ausgegangen ist und zwar eben von den Dezemvirn, +die in der Solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch zur Regulierung +des Muenzwesens fanden, und dass sie von Rom aus sich verbreitete ueber +eine Anzahl latinischer, etruskischer, umbrischer und ostitalischer +Gemeinden; zum deutlichen Beweise der ueberlegenen Stellung, die Rom +schon seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts in Italien behauptete. +Wie alle diese Gemeinden formell unabhaengig nebeneinander standen, war +gesetzlich auch der Muenzfuss durchaus oertlich und jedes Stadtgebiet +ein eigenes Muenzgebiet; indes lassen sich doch die mittel- und +norditalischen Kupfermuenzfuesse in drei Gruppen zusammenfassen, +innerhalb welcher man die Muenzen im gemeinen Verkehr als gleichartig +behandelt zu haben scheint. Es sind dies teils die Muenzen der +noerdlich vom Ciminischen Walde gelegenen etruskischen und der +umbrischen Staedte, teils die Muenzen von Rom und Latium, teils die des +oestlichen Litorals. Dass die roemischen Muenzen mit dem Silber nach +dem Gewicht geglichen waren, ist schon bemerkt worden: diejenigen der +italischen Ostkueste finden wir dagegen in ein bestimmtes Verhaeltnis +gesetzt zu den Silbermuenzen, die im suedlichen Italien seit alter Zeit +gangbar waren und deren Fuss sich auch die italischen Einwanderer, zum +Beispiel die Brettier, Lucaner, Nolaner, ja die latinischen Kolonien +daselbst wie Cales und Suessa und sogar die Roemer selbst fuer ihre +unteritalischen Besitzungen aneigneten. Danach wird auch der italische +Binnenhandel in dieselben Gebiete zerfallen sein, welche unter sich +verkehrten gleich fremden Voelkern. + +Im ueberseeischen Verkehr bestanden die frueher bezeichneten +sizilisch-latinischen, etruskisch-attischen und +adriatisch-tarentinischen Handelsbeziehungen auch in dieser Epoche fort +oder gehoeren ihr vielmehr recht eigentlich an; denn obwohl die +derartigen, in der Regel ohne Zeitangabe vorkommenden Tatsachen der +Obersicht wegen schon bei der ersten Periode zusammengefasst worden +sind, erstrecken sich diese Angaben doch ebensowohl auf die +gegenwaertige mit. Am deutlichsten sprechen auch hierfuer die Muenzen. +Wie die Praegung des etruskischen Silbergeldes auf attischen Fuss und +das Eindringen des italischen und besonders latinischen Kupfers in +Sizilien fuer die ersten beiden Handelszuege zeugen, so spricht die +eben erwaehnte Gleichstellung des grossgriechischen Silbergeldes mit +der picenischen und apulischen Kupfermuenze nebst zahlreichen anderen +Spuren fuer den regen Verkehr der unteritalischen Griechen, namentlich +der Tarentiner mit dem ostitalischen Litoral. Dagegen scheint der +frueher wohl lebhaftere Handel zwischen den Latinern und den +kampanischen Griechen durch die sabellische Einwanderung gestoert +worden zu sein und waehrend der ersten hundertundfuenfzig Jahre der +Republik nicht viel bedeutet zu haben; die Weigerung der Samniten, in +Capua und Cumae den Roemern in der Hungersnot von 343 (411) mit ihrem +Getreide zu Hilfe zu kommen, duerfte eine Spur der zwischen Latium und +Kampanien veraenderten Beziehungen sein, bis im Anfang des fuenften +Jahrhunderts die roemischen Waffen die alten Verhaeltnisse +wiederherstellten und steigerten. Im einzelnen mag es noch gestattet +sein, als eines der seltenen datierten Fakten aus der Geschichte des +roemischen Verkehrs der Notiz zu gedenken, welche aus der ardeatischen +Chronik erhalten ist, dass im Jahre 454 (300) der erste Barbier aus +Sizilien nach Ardea kam, und einen Augenblick bei dem gemalten +Tongeschirr zu verweilen, das vorzugsweise aus Attika, daneben aus +Kerkyra und Sizilien nach Lucanien, Kampanien und Etrurien gesandt +ward, um dort zur Ausschmueckung der Grabgemaecher zu dienen und ueber +dessen merkantilische Verhaeltnisse wir zufaellig besser als ueber +irgendeinen anderen ueberseeischen Handelsartikel unterrichtet sind. +Der Anfang dieser Einfuhr mag um die Zeit der Vertreibung der +Tarquinier fallen, denn die noch sehr sparsam in Italien vorkommenden +Gefaesse des aeltesten Stils duerften in der zweiten Haelfte des +dritten Jahrhunderts der Stadt (500-450) gemalt sein, waehrend die +zahlreicheren des strengen Stils der ersten (450-400), die des +vollendet schoenen der zweiten Haelfte des vierten (400-350) +angehoeren, und die ungeheuren Massen der uebrigen, oft durch Pracht +und Groesse, aber selten durch vorzuegliche Arbeit sich auszeichnenden +Vasen im ganzen dem folgenden Jahrhundert (350-250) beizulegen sein +werden. Es waren allerdings wieder die Hellenen, von denen die Italiker +diese Sitte der Graeberschmueckung entlehnten; aber wenn die +bescheidenen Mittel und der feine Takt der Griechen sie bei diesen in +engen Grenzen hielten, ward sie in Italien mit barbarischer Opulenz und +barbarischer Verschwendung weit ueber das urspruengliche und +schickliche Mass ausgedehnt. Aber es ist bezeichnend, dass es in +Italien lediglich die Laender der hellenischen Halbkultur sind, in +welchen diese Ueberschwenglichkeit begegnet; wer solche Schrift zu +lesen versteht, wird in den etruskischen und kampanischen +Leichenfeldern, den Fundgruben unserer Museen, den redenden Kommentar +zu den Berichten der Alten ueber die im Reichtum und Uebermut +erstickende etruskische und kampanische Halbbildung erkennen. Dagegen +blieb das schlichte samnitische Wesen diesem toerichten Luxus zu allen +Zeiten fern; in dem Mangel des griechischen Grabgeschirrs tritt ebenso +fuehlbar wie in dem Mangel einer samnitischen Landesmuenze die geringe +Entwicklung des Handelsverkehrs und des staedtischen Lebens in dieser +Landschaft hervor. Noch bemerkenswerter ist es, dass auch Latium, +obwohl den Griechen nicht minder nahe wie Etrurien und Kampanien und +mit ihnen im engsten Verkehr, dieser Graeberpracht sich fast ganz +enthalten hat. Es ist wohl mehr als wahrscheinlich, namentlich wegen +der ganz abweichenden Beschaffenheit der Graeber in dem einzigen +Praeneste, dass wir hierin den Einfluss der strengen roemischen +Sittlichkeit, oder, wenn man lieber will, der straffen roemischen +Polizei wiederzuerkennen haben. Im engsten Zusammenhange damit stehen +die bereits erwaehnten Interdikte, welche schon das Zwoelftafelgesetz +gegen purpurne Bahrtuecher und den Goldschmuck als Totenmitgift +schleudert, und die Verbannung des silbernen Geraetes mit Ausnahme des +Salzfasses und der Opferschale aus dem roemischen Hausrat wenigstens +durch das Sittengesetz und die Furcht vor der zensorischen Ruege; und +auch in dem Bauwesen werden wir demselben, allem gemeinen wie edlen +Luxus feindlichen Sinn wiederbegegnen. Indes mochte auch Rom durch +solche Einwirkung von oben her laenger als Volsinii und Capua eine +gewisse aeussere Einfachheit bewahren, so werden sein Handel und +Gewerbe, auf denen ja neben dem Ackerbau seine Bluete von Haus aus +beruhte, darum noch nicht als unbedeutend gedacht werden duerfen und +nicht minder den Einfluss der neuen Machtstellung Roms empfunden haben. + +Zu der Entwicklung eines eigentlichen staedtischen Mittelstandes, einer +unabhaengigen Handwerker- und Kaufmannschaft kam es in Rom nicht. Die +Ursache war neben der frueh eingetretenen unverhaeltnismaessigen +Zentralisierung des Kapitals vornehmlich die Sklavenwirtschaft. Es war +im Altertum ueblich und in der Tat eine notwendige Konsequenz der +Sklaverei, dass die kleineren staedtischen Geschaefte sehr haeufig von +Sklaven betrieben wurden, welche ihr Herr als Handwerker oder Kaufleute +etablierte, oder auch von Freigelassenen, fuer welche der Herr nicht +bloss sehr oft das Geschaeftskapital hergab, sondern von denen er sich +auch regelmaessig einen Anteil, oft die Haelfte des Geschaeftsgewinns +ausbedang. Der Kleinbetrieb und der Kleinverkehr in Rom waren ohne +Zweifel in stetigem Steigen; es finden sich auch Belege dafuer, dass +die dem grossstaedtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen, sich in +Rom zu konzentrieren - so ist das ficoronische Schmuckkaestchen im +fuenften Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister +verfertigt und nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet +worden ^7. Allein da der Reinertrag auch des Kleingeschaefts zum +groessten Teil in die Kassen der grossen Haeuser floss, so kam ein +industrieller und kommerzieller Mittelstand nicht in entsprechender +Ausdehnung empor. Ebensowenig sonderten sich die Grosshaendler und +grossen Industriellen scharf von den grossen Grundbesitzern. Einerseits +waren die letzteren seit alter zugleich Geschaeftsbetreibende und +Kapitalisten und in ihren Haenden Hypothekardarlehen, Grosshandel und +Lieferungen und Arbeiten fuer den Staat vereinigt. Anderseits war es +bei dem starken sittlichen Akzent, der in dem roemischen Gemeinwesen +auf den Grundbesitz fiel, und bei seiner politischen +Alleinberechtigung, welche erst gegen das Ende dieser Epoche einige +Einschraenkungen erlitt, ohne Zweifel schon in dieser Zeit gewoehnlich, +dass der glueckliche Spekulant mit einem Teil seiner Kapitalien sich +ansaessig machte. Es geht auch aus der politischen Bevorzugung der +ansaessigen Freigelassenen deutlich genug hervor, dass die roemischen +Staatsmaenner dahin wirkten, auf diesem Wege die gefaehrliche Klasse +der nicht grundsaessigen Reichen zu vermindern. + +——————————————————————————— + +^7 Die Vermutung, dass der Kuenstler, welcher an diesem Kaestchen fuer +die Dindia Macolnia in Rom gearbeitet hat, Novius Plautius, ein +Kampaner, gewesen sei, wird durch die neuerlich gefundenen alten +praenestinischen Grabsteine widerlegt, auf denen unter andern +Macolniern und Plautiern auch ein Lucius Magulnius des Plautius Sohn +(L. Magolnio Pla. f.) vorkommt. + +——————————————————————————— + +Aber wenn auch in Rom weder ein wohlhabender staedtischer Mittelstand +noch eine streng geschlossene Kapitalistenklasse sich bildete, so war +das grossstaedtische Wesen doch an sich in unaufhaltsamem Steigen. +Deutlich weist darauf hin die zunehmende Zahl der in der Hauptstadt +zusammengedraengten Sklaven, wovon die sehr ernsthafte +Sklavenverschwoerung des Jahres 335 (419) zeugt, und noch mehr die +steigende, allmaehlich unbequem und gefaehrlich werdende Menge der +Freigelassenen, worauf die im Jahre 397 (357) auf die Freilassungen +gelegte ansehnliche Steuer und die Beschraenkung der politischen Rechte +der Freigelassenen im Jahre 450 (304) einen sicheren Schluss gestatten. +Denn es lag nicht bloss in den Verhaeltnissen, dass die grosse +Majoritaet der freigelassenen Leute sich dem Gewerbe oder dem Handel +widmen musste, sondern es war auch die Freilassung selbst bei den +Roemern, wie gesagt, weniger eine Liberalitaet als eine industrielle +Spekulation, indem der Herr bei dem Anteil an dem Gewerb- oder +Handelsgewinn des Freigelassenen oft besser seine Rechnung fand als bei +dem Anrecht auf den ganzen Reinertrag des Sklavengeschaefts. Die +Zunahme der Freilassungen muss deshalb mit der Steigerung der +kommerziellen und industriellen Taetigkeit der Roemer notwendig Hand in +Hand gegangen sein. + +Einen aehnlichen Fingerzeig fuer die steigende Bedeutung des +staedtischen Wesens in Rom gewaehrt die gewaltige Entwicklung der +staedtischen Polizei. Es gehoert zum grossen Teil wohl schon dieser +Zeit an, dass die vier Aedilen unter sich die Stadt in vier +Polizeibezirke teilten und dass fuer die ebenso wichtige wie schwierige +Instandhaltung des ganz Rom durchziehenden Netzes von kleineren und +groesseren Abzugskanaelen sowie der oeffentlichen Gebaeude und Plaetze, +fuer die gehoerige Reinigung und Pflasterung der Strassen, fuer die +Beseitigung den Einsturz drohender Gebaeude, gefaehrlicher Tiere, +uebler Gerueche, fuer die Fernhaltung der Wagen ausser in den Abend- +und Nachtstunden und ueberhaupt fuer die Offenhaltung der +Kommunikation, fuer die ununterbrochene Versorgung des +hauptstaedtischen Marktes mit gutem und billigem Getreide, fuer die +Vernichtung gesundheitsschaedlicher Waren und falscher Masse und +Gewichte, fuer die besondere Ueberwachung von Baedern, Schenken, +schlechten Haeusern von den Aedilen Fuersorge getroffen ward. + +Im Bauwesen mag wohl die Koenigszeit, namentlich die Epoche der grossen +Eroberungen, mehr geleistet haben als die ersten zwei Jahrhunderte der +Republik. Anlagen wie die Tempel auf dem Kapitol und dem Aventin und +der grosse Spielplatz moegen den sparsamen Vaetern der Stadt ebenso wie +den fronenden Buergern ein Greuel gewesen sein, und es ist +bemerkenswert, dass das vielleicht bedeutendste Bauwerk der +republikanischen Zeit vor den Samnitischen Kriegen, der Cerestempel am +Circus, ein Werk des Spurius Cassius (261 493) war, welcher in mehr als +einer Hinsicht wieder in die Traditionen der Koenige zurueckzulenken +suchte. Auch den Privatluxus hielt die regierende Aristokratie mit +einer Strenge nieder, wie sie die Koenigsherrschaft bei laengerer Dauer +sicher nicht entwickelt haben wuerde. Aber auf die Laenge vermochte +selbst der Senat sich nicht laenger gegen das Schwergewicht der +Verhaeltnisse zu stemmen. Appius Claudius war es, der in seiner +epochemachenden Zensur (442 312) das veraltete Bauernsystem des +Sparschatzsammelns beiseite warf und seine Mitbuerger die oeffentlichen +Mittel in wuerdiger Weise gebrauchen lehrte. Er begann das grossartige +System gemeinnuetziger oeffentlicher Bauten, das, wenn irgendetwas, +Roms militaerische Erfolge auch von dem Gesichtspunkt der +Voelkerwohlfahrt aus gerechtfertigt hat und noch heute in seinen +Truemmern Tausenden und Tausenden, welche von roemischer Geschichte nie +ein Blatt gelesen haben, eine Ahnung gibt von der Groesse Roms. Ihm +verdankt der roemische Staat die erste grosse Militaerchaussee, die +roemische Stadt die erste Wasserleitung. Claudius’ Spuren folgend, +schlang der roemische Senat um Italien jenes Strassen- und +Festungsnetz, dessen Gruendung frueher beschrieben ward und ohne das, +wie von den Achaemeniden bis hinab auf den Schoepfer der Simplonstrasse +die Geschichte aller Militaerstaaten lehrt, keine militaerische +Hegemonie bestehen kann. Claudius’ Spuren folgend, baute Manius Curius +aus dem Erloes der Pyrrhischen Beute eine zweite hauptstaedtische +Wasserleitung (482 272) und oeffnete schon einige Jahre vorher (464 +290) mit dem sabinischen Kriegsgewinn dem Velino, da wo er oberhalb +Terni in die Nera sich stuerzt, das heute noch von ihm durchflossene +breitere Bett, um in dem dadurch trockengelegten schoenen Tal von Rieti +fuer eine grosse Buergeransiedlung Raum und auch fuer sich eine +bescheidene Hufe zu gewinnen. Solche Werke verdunkelten selbst in den +Augen verstaendiger Leute die zwecklose Herrlichkeit der hellenischen +Tempel. Auch das buergerliche Leben wurde jetzt ein anderes. Um die +Zeit des Pyrrhos begann auf den roemischen Tafeln das Silbergeschirr +sich zu zeigen ^8 und das Verschwinden der Schindeldaecher in Rom +datieren die Chronisten von dem Jahre 470 (284). Die neue Hauptstadt +Italiens legte endlich ihr dorfartiges Ansehen allmaehlich ab und fing +nun auch an, sich zu schmuecken. Zwar war es noch nicht Sitte, in den +eroberten Staedten zu Roms Verherrlichung die Tempel ihrer Zierden zu +berauben; aber dafuer prangten an der Rednerbuehne des Marktes die +Schnaebel der Galeeren von Antium und an oeffentlichen Festtagen laengs +der Hallen am Markte die von den Schlachtfeldern Samniums +heimgebrachten goldbeschlagenen Schilde. Besonders der Ertrag der +Bruechgelder diente zur Pflasterung der Strassen in und vor der Stadt +oder zur Errichtung und Ausschmueckung oeffentlicher Gebaeude. Die +hoelzernen Buden der Fleischer, welche an den beiden Langseiten des +Marktes sich hinzogen, wichen zuerst an der palatinischen, dann auch an +der den Carinen zugewandten Seite den steinernen Hallen der +Geldwechsler; dadurch ward dieser Platz zur roemischen Boerse. Die +Bildsaeulen der gefeierten Maenner der Vergangenheit, der Koenige, +Priester und Helden der Sagenzeit, des griechischen Gastfreundes, der +den Zehnmaennern die Solonischen Gesetze verdolmetscht haben sollte, +die Ehrensaeulen und Denkmaeler der grossen Buergermeister, welche die +Veienter, die Latiner, die Samniten ueberwunden hatten, der +Staatsboten, die in Vollziehung ihres Auftrages umgekommen waren, der +reichen Frauen, die ueber ihr Vermoegen zu oeffentlichen Zwecken +verfuegt hatten, ja sogar schon gefeierter griechischer Weisen und +Helden, wie des Pythagoras und des Alkibiades, wurden auf der Burg oder +auf dem roemischen Markte aufgestellt. Also ward, nachdem die roemische +Gemeinde eine Grossmacht geworden war, Rom selber eine Grossstadt. + +———————————————————- + +^8 Der wegen seines silbernen Tafelgeraets gegen Publius Cornelius +Rufinus (Konsul 464, 477 290, 277) verhaengten zensorischen Makel wurde +schon gedacht. Fabius’ befremdliche Angabe (bei Strabon 5, p. 228), +dass die Roemer zuerst nach der Besiegung der Sabiner sich dem Luxus +ergeben haetten (αισθέσθαι τού πλόντου), ist offenbar nur eine +άbersetzung derselben Anekdote ins Historische; denn die Besiegung der +Sabiner faellt in Rufinus’ erstes Konsulat. + +——————————————————- + +Endlich trat denn auch Rom als Haupt der roemisch-italischen +Eidgenossenschaft wie in das hellenistische Staatensystem, so auch in +das hellenische Geld- und Muenzwesen ein. Bis dahin hatten die +Gemeinden Nord- und Mittelitaliens mit wenigen Ausnahmen einzig +Kupfercourant, die sueditalischen Staedte dagegen durchgaengig +Silbergeld geschlagen und es der Muenzfuesse und Muenzsysteme +gesetzlich so viele gegeben, als es souveraene Gemeinden in Italien +gab. Im Jahre 485 (269) wurden alle diese Muenzstaetten auf die +Praegung von Scheidemuenze beschraenkt, ein allgemeiner, fuer ganz +Italien geltender Courantfuss eingefuehrt und die Courantpraegung in +Rom zentralisiert, nur dass Capua seine eigene, zwar unter roemischem +Namen, aber auf abweichenden Fuss gepraegte Silbermuenze auch ferner +behielt. Das neue Muenzsystem beruhte auf dem gesetzlichen +Verhaeltnisse der beiden Metalle, wie dasselbe seit langem feststand; +die gemeinsame Muenzeinheit war das Stueck von zehn, nicht mehr +pfuendigen, sondern auf das Drittelpfund reduzierten Assen, der +Denarius, in Kupfer 3 1/3, in Silber 1/72 eines roemischen Pfundes, +eine Kleinigkeit mehr als die attische Drachme. Zunaechst herrschte in +der Praegung noch die Kupfermuenze vor und wahrscheinlich ist der +aelteste Silberdenar hauptsaechlich fuer Unteritalien und fuer den +Verkehr mit dem Ausland geschlagen worden. Wie aber der Sieg der Roemer +ueber Pyrrhos und Tarent und die roemische Gesandtschaft nach +Alexandreia dem griechischen Staatsmanne dieser Zeit zu denken geben +mussten, so mochte auch der einsichtige griechische Kaufmann wohl +nachdenklich diese neuen roemischen Drachmen betrachten, deren flaches, +unkuenstlerisches und einfoermiges Gepraege neben dem gleichzeitigen +wunderschoenen der Muenzen des Pyrrhos und der Sikelioten freilich +duerftig und unansehnlich erscheint, die aber dennoch keineswegs, wie +die Barbarenmuenzen des Altertums, sklavisch nachgeahmt und in Schrot +und Korn ungleich sind, sondern mit ihrer selbstaendigen und +gewissenhaften Praegung von Haus aus jeder griechischen ebenbuertig +sich an die Seite stellen. + +Wenn also von der Entwicklung der Verfassungen, von den Voelkerkaempfen +um Herrschaft und Freiheit, wie sie Italien und insbesondere Rom von +der Verbannung des Tarquinischen Geschlechts bis zur Ueberwaeltigung +der Samniten und der italischen Griechen bewegten, der Blick sich +wendet zu den stilleren Kreisen des menschlichen Daseins, die die +Geschichte doch auch beherrscht und durchdringt, so begegnet ihm +ebenfalls ueberall die Nachwirkung der grossartigen Ereignisse, durch +welche die roemische Buergerschaft die Fesseln des +Geschlechterregiments sprengte und die reiche Fuelle der nationalen +Bildungen Italiens allmaehlich unterging, um ein einziges Volk zu +bereichern. Durfte auch der Geschichtschreiber es nicht versuchen, den +grossen Gang der Ereignisse in die grenzenlose Mannigfaltigkeit der +individuellen Gestaltung hinein zu verfolgen, so ueberschritt er doch +seine Aufgabe nicht, wenn er, aus der zertruemmerten Ueberlieferung +einzelne Bruchstuecke ergreifend, hindeutete auf die wichtigsten +Aenderungen, die in dieser Epoche im italischen Volksleben +stattgefunden haben. Wenn dabei noch mehr als frueher das roemische in +den Vordergrund trat, so ist dies nicht bloss in den zufaelligen +Luecken unserer Ueberlieferung begruendet; vielmehr ist es eine +wesentliche Folge der veraenderten politischen Stellung Roms, dass die +latinische Nationalitaet die uebrigen italischen immer mehr verdunkelt. +Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass in dieser Epoche die +Nachbarlaender, das suedliche Etrurien, die Sabina, das Volskerland +sich zu romanisieren anfingen, wovon der fast gaenzliche Mangel von +Sprachdenkmaelern der alten Landesdialekte und das Vorkommen sehr alter +roemischer Inschriften in diesen Gegenden Zeugnis ablegt; die Aufnahme +der Sabiner in das volle Buergerrecht am Ende dieser Periode spricht +dafuer, dass die Latinisierung Mittelitaliens schon damals das bewusste +Ziel der roemischen Politik war. Die zahlreich durch ganz Italien +zerstreuten Einzelassignationen und Kolonialgruendungen sind nicht +bloss militaerisch, sondern auch sprachlich und national die +vorgeschobenen Posten des latinischen Stammes. Die Latinisierung der +Italiker ueberhaupt ward schwerlich schon damals beabsichtigt; im +Gegenteil scheint der roemische Senat den Gegensatz der latinischen +gegen die uebrigen Nationalitaeten absichtlich aufrecht erhalten zu +haben und gestattete zum Beispiel die Einfuehrung des Lateinischen in +den offiziellen Sprachgebrauch den kampanischen Halbbuergergemeinden +noch nicht. Indes die Natur der Verhaeltnisse ist staerker als selbst +die staerkste Regierung; mit dem latinischen Volke gewannen auch dessen +Sprache und Sitte in Italien zunaechst das Prinzipat und fingen bereits +an, die uebrigen italischen Nationalitaeten zu untergraben. + +Gleichzeitig wurden dieselben von einer anderen Seite und mit einem +anders begruendeten Uebergewicht angegriffen durch den Hellenismus. Es +war dies die Epoche, wo das Griechentum seiner geistigen Ueberlegenheit +ueber die uebrigen Nationen anfing, sich bewusst zu werden und nach +allen Seiten hin Propaganda zu machen. Auch Italien blieb davon nicht +unberuehrt. Die merkwuerdigste Erscheinung in dieser Art bietet +Apulien, das seit dem fuenften Jahrhundert Roms allmaehlich seine +barbarische Mundart ablegte und sich im stillen hellenisierte. Es +erfolgte dies aehnlich wie in Makedonien und Epeiros nicht durch +Kolonisierung, sondern durch Zivilisierung, die mit dem tarentinischen +Landhandel Hand in Hand gegangen zu sein scheint - wenigstens spricht +es fuer die letztere Annahme, dass die den Tarentinern befreundeten +Landschaften der Poediculer und Daunier die Hellenisierung +vollstaendiger durchfuehrten als die Tarent naeher wohnenden, aber +bestaendig mit ihm hadernden Sallentiner, und dass die am fruehesten +graezisierten Staedte, zum Beispiel Arpi, nicht an der Kueste gelegen +waren. Dass auf Apulien das griechische Wesen staerkeren Einfluss uebte +als auf irgendeine andere italische Landschaft, erklaert sich teils aus +seiner Lage, teils aus der geringen Entwicklung einer eigenen +nationalen Bildung, teils wohl auch aus seiner dem griechischen Stamm +minder fremd als die uebrigen italischen gegenueberstehenden +Nationalitaet. Indes ist schon frueher darauf aufmerksam gemacht +worden, dass auch die suedlichen sabellischen Staemme, obwohl zunaechst +sie im Verein mit syrakusanischen Tyrannen das hellenische Wesen in +Grossgriechenland knickten und verdarben, doch zugleich durch die +Beruehrung und Mischung mit den Griechen teils griechische Sprache +neben der einheimischen annahmen, wie die Brettier und Nolaner, teils +wenigstens griechische Schrift und griechische Sitte, wie die Lucaner +und ein Teil der Kampaner. Etrurien zeigt gleichfalls die Ansaetze +einer verwandten Entwicklung in den bemerkenswerten dieser Epoche +angehoerenden Vasenfunden, in denen es mit Kampanien und Lucanien +rivalisiert; und wenn Latium und Samnium dem Hellenismus +fernergeblieben sind, so fehlt es doch auch hier nicht an Spuren des +beginnenden und immer steigenden Einflusses griechischer Bildung. In +allen Zweigen der roemischen Entwicklung dieser Epoche, in Gesetzgebung +und Muenzwesen, in der Religion, in der Bildung der Stammsage stossen +wir auf griechische Spuren, und namentlich seit dem Anfang des fuenften +Jahrhunderts, das heisst seit der Eroberung Kampaniens, erscheint der +griechische Einfluss auf das roemische Wesen in raschem und stets +zunehmendem Wachstum. In das vierte Jahrhundert faellt die Einrichtung +der auch sprachlich merkwuerdigen “graecostasis”, einer Tribuene auf +dem roemischen Markt fuer die vornehmen griechischen Fremden, zunaechst +die Massalioten. Im folgenden fangen die Jahrbuecher an, vornehme +Roemer mit griechischen Beinamen, wie Philippos oder roemisch Pilipus, +Philon, Sophos, Hypsaeos aufzuweisen. Griechische Sitten dringen ein; +so der nichtitalische Gebrauch, Inschriften zur Ehre des Toten auf dem +Grabmal anzubringen, wovon die Grabschrift des Lucius Scipio, Konsul +456 (298), das aelteste uns bekannte Beispiel ist; so die gleichfalls +den Italikern fremde Weise, ohne Gemeindebeschluss an oeffentlichen +Orten den Vorfahren Ehrendenkmaeler zu errichten, womit der grosse +Neuerer Appius Claudius den Anfang machte, als er in dem neuen Tempel +der Bellona Erzschilde mit den Bildern und den Elogien seiner Vorfahren +aufhaengen liess (442 312); so die im Jahre 461 (293) bei dem +roemischen Volksfest eingefuehrte Erteilung von Palmzweigen an die +Wettkaempfer; so vor allem die griechische Tischsitte. Die Weise, bei +Tische nicht wie ehemals auf Baenken zu sitzen, sondern auf Sofas zu +liegen; die Verschiebung der Hauptmahlzeit von der Mittag- auf die +Stunde zwischen zwei und drei Uhr nachmittags nach unserer Rechnung; +die Trinkmeister bei den Schmaeusen, welche meistens durch Wuerfelung +aus den Gaesten fuer den Schmaus bestellt werden und nun den +Tischgenossen vorschreiben, was, wie und wann getrunken werden soll; +die nach der Reihe von den Gaesten gesungenen Tischlieder, die freilich +in Rom nicht Skolien, sondern Ahnengesaenge waren - alles dies ist in +Rom nicht urspruenglich und doch schon in sehr alter Zeit den Griechen +entlehnt; denn zu Catos Zeit waren diese Gebraeuche bereits gemein, ja +zum Teil schon wieder abgekommen. Man wird daher ihre Einfuehrung +spaetestens in diese Zeit zu setzen haben. Charakteristisch ist auch +die Errichtung der Bildsaeulen des “weisesten und des tapfersten +Griechen” auf dem roemischen Markt, die waehrend der Samnitischen +Kriege auf Geheiss des pythischen Apollon stattfand; man waehlte, +offenbar unter sizilischem oder kampanischem Einfluss, den Pythagoras +und den Alkibiades, den Heiland und den Hannibal der Westhellenen. Wie +verbreitet die Kenntnis des Griechischen schon im fuenften Jahrhundert +unter den vornehmen Roemern war, beweisen die Gesandtschaften der +Roemer nach Tarent, wo der Redner der Roemer, wenn auch nicht im +reinsten Griechisch, doch ohne Dolmetsch sprach, und des Kineas nach +Rom. Es leidet kaum einen Zweifel, dass seit dem fuenften Jahrhundert +die jungen Roemer, die sich den Staatsgeschaeften widmeten, +durchgaengig die Kunde der damaligen Welt- und Diplomatensprache sich +erwarben. + +So schritt auf dem geistigen Gebiet der Hellenismus ebenso unaufhaltsam +vorwaerts, wie der Roemer arbeitete, die Erde sich untertaenig zu +machen; und die sekundaeren Nationalitaeten, wie die samnitische, +keltische, etruskische, verloren, von zwei Seiten her bedraengt, immer +mehr an Ausdehnung wie an innerer Kraft. + +Wie aber die beiden grossen Nationen, beide angelangt auf dem +Hoehepunkt ihrer Entwicklung, in feindlicher wie in freundlicher +Beruehrung anfangen sich zu durchdringen, tritt zugleich ihre +Gegensaetzlichkeit, der gaenzliche Mangel alles Individualismus in dem +italischen und vor allem in dem roemischen Wesen gegenueber der +unendlichen stammlichen, oertlichen und menschlichen Mannigfaltigkeit +des Hellenismus in voller Schaerfe hervor. Es gibt keine gewaltigere +Epoche in der Geschichte Roms als die Epoche von der Einsetzung der +roemischen Republik bis auf die Unterwerfung Italiens; in ihr wurde das +Gemeinwesen nach innen wie nach aussen begruendet, in ihr das einige +Italien erschaffen, in ihr das traditionelle Fundament des Landrechts +und der Landesgeschichte erzeugt, in ihr das Pilum und der Manipel, der +Strassen- und Wasserbau, die Guts- und Geldwirtschaft begruendet, in +ihr die Kapitolinische Woelfin gegossen und das ficoronische Kaestchen +gezeichnet. Aber die Individualitaeten, welche zu diesem Riesenbau die +einzelnen Steine herbeigetragen und sie zusammengefuegt haben, sind +spurlos verschollen und die italischen Voelkerschaften nicht voelliger +in der roemischen aufgegangen als der einzelne roemische Buerger in der +roemischen Gemeinde. Wie das Grab in gleicher Weise ueber dem +bedeutenden wie ueber dem geringen Menschen sich schliesst, so steht +auch in der roemischen Buergermeisterliste der nichtige Junker +ununterscheidbar neben dem grossen Staatsmann. Von den wenigen +Aufzeichnungen, welche aus dieser Zeit bis auf uns gekommen sind, ist +keine ehrwuerdiger und keine zugleich charakteristischer als die +Grabschrift des Lucius Cornelius Scipio, der im Jahre 456 (298) Konsul +war und drei Jahre nachher in der Entscheidungsschlacht bei Sentinum +mitfocht. Auf dem schoenen Sarkophag in edlem dorischen Stil, der noch +vor achtzig Jahren den Staub des Besiegers der Samniten einschloss, ist +der folgende Spruch eingeschrieben: + +Corneliús Lucíus - Scípió Barbátus, + +Gnaivód patré prognátus, - fórtis vír sapiénsque, + +Quoiús fórma vírtu - teí parísuma fúit, + +Consól censór aidílis - queí fuít apúd vos, + +Taurásiá Cisaúna - Sámnió cépit, + +Subigít omné Loucánam - ópsidésque abdoúcit. + +Cornelius Lucius - Scipio Barbatus, + +Des Vaters Gnaevos Sohn, ein - Mann so klug wie tapfer, + +Des Wohlgestalt war seiner - Tugend angemessen, + +Der Konsul, Zensor war bei - euch wie auch Aedilis, + +Taurasia, Cisauna - nahm er ein in Samnium, + +Bezwingt Lucanien ganz und - fuehret weg die Geiseln. + +So wie diesem roemischen Staatsmann und Krieger mochte man unzaehligen +anderen, die an der Spitze des roemischen Gemeinwesens gestanden haben, +es nachruehmen, dass sie adlige und schoene, tapfere und kluge Maenner +gewesen; aber weiter war auch nichts von ihnen zu melden. Es ist wohl +nicht bloss Schuld der Ueberlieferung, dass keiner dieser Cornelier, +Fabier, Papirier und wie sie weiter heissen, uns in einem menschlich +bestimmten Bild entgegentritt. Der Senator soll nicht schlechter und +nicht besser, ueberhaupt nicht anders sein als die Senatoren alle; es +ist nicht noetig und nicht wuenschenswert, dass ein Buerger die +uebrigen uebertreffe, weder durch prunkendes Silbergeraet und +hellenische Bildung noch durch ungemeine Weisheit und Trefflichkeit. +Jene Ausschreitungen straft der Zensor und fuer diese ist kein Raum in +der Verfassung. Das Rom dieser Zeit gehoert keinem einzelnen an; die +Buerger muessen sich alle gleichen, damit jeder einem Koenig gleich +sei. + +Allerdings macht schon jetzt daneben die hellenische +Individualentwicklung sich geltend; und die Genialitaet und +Gewaltsamkeit derselben traegt eben wie die entgegengesetzte Richtung +den vollen Stempel dieser grossen Zeit. Es ist nur ein einziger Mann +hier zu nennen; aber in ihm ist auch der Fortschrittsgedanke gleichsam +inkarniert. Appius Claudius (Zensor 442 312; Konsul 447, 458 307, 296), +der Ururenkel des Dezemvirs, war ein Mann von altem Adel und stolz auf +die lange Reihe seiner Ahnen; aber dennoch ist er es gewesen, der die +Beschraenkung des vollen Gemeindebuergerrechts auf die ansaessigen +Leute gesprengt, der das alte Finanzsystem gebrochen hat. Von Appius +Claudius datieren nicht bloss die roemischen Wasserleitungen und +Chausseen, sondern auch die roemische Jurisprudenz, Eloquenz, Poesie +und Grammatik - die Veroeffentlichung eines Klagspiegels, +aufgezeichnete Reden und pythagoreische Sprueche, selbst Neuerungen in +der Orthographie werden ihm beigelegt. Man darf ihn darum noch nicht +unbedingt einen Demokraten nennen, noch ihn jener Oppositionspartei +beizaehlen, die in Manius Curius ihren Vertreter fand; in ihm war +vielmehr der Geist der alten und neuen patrizischen Koenige maechtig, +der Geist der Tarquinier und der Caesaren, zwischen denen er in dem +fuenfhundertjaehrigen Interregnum ausserordentlicher Taten und +gewoehnlicher Maenner die Verbindung macht. Solange Appius Claudius an +dem oeffentlichen Leben taetigen Anteil nahm, trat er in seiner +Amtsfuehrung wie in seinem Lebenswandel, keck und ungezogen wie ein +Athener, nach rechts wie nach links hin Gesetzen und Gebraeuchen +entgegen; bis dann, nachdem er laengst von der politischen Buehne +abgetreten war, der blinde Greis wie aus dem Grabe wiederkehrend, in +der entscheidenden Stunde den Koenig Pyrrhos im Senate ueberwand und +Roms vollendete Herrschaft ueber Italien zuerst foermlich und feierlich +aussprach. Aber der geniale Mann kam zu frueh oder zu spaet; die +Goetter blendeten ihn wegen seiner unzeitigen Weisheit. Nicht das Genie +des einzelnen herrschte in Rom und durch Rom in Italien, sondern der +eine unbewegliche, von Geschlecht zu Geschlecht im Senat fortgepflanzte +politische Gedanke, in dessen leitende Maximen schon die senatorischen +Knaben sich hineinlebten, indem sie in Begleitung ihrer Vaeter mit zum +Rate gingen und an der Tuer des Saales der Weisheit derjenigen Maenner +lauschten, auf deren Stuehlen sie dereinst bestimmt waren zu sitzen. So +wurden ungeheure Erfolge um ungeheuren Preis erreicht; denn auch der +Nike folgt ihre Nemesis. Im roemischen Gemeinwesen kommt es auf keinen +Menschen besonders an, weder auf den Soldaten noch auf den Feldherrn, +und unter der starren sittlich-polizeilichen Zucht wird jede +Eigenartigkeit des menschlichen Wesens erstickt. Rom ist gross geworden +wie kein anderer Staat des Altertums; aber es hat seine Groesse teuer +bezahlt mit der Aufopferung der anmutigen Mannigfaltigkeit, der +bequemen Laesslichkeit, der innerlichen Freiheit des hellenischen +Lebens. + + + + +KAPITEL IX. +Kunst und Wissenschaft + + +Die Entwicklung der Kunst und namentlich der Dichtkunst steht im +Altertum im engsten Zusammenhang mit der Entwicklung der Volksfeste. +Das schon in der vorigen Epoche wesentlich unter griechischem Einfluss, +zunaechst als ausserordentliche Feier, geordnete Dankfest der +roemischen Gemeinde, die “grossen” oder “roemischen Spiele”, nahm +waehrend der gegenwaertigen an Dauer wie an Mannigfaltigkeit der +Belustigungen zu. Urspruenglich beschraenkt auf die Dauer eines Tages +wurde das Fest nach der gluecklichen Beendigung der drei grossen +Revolutionen von 245, 260 und 387 (509, 494 und 367) jedesmal um einen +Tag verlaengert und hatte am Ende dieser Periode also bereits eine +viertaegige Dauer ^1. Wichtiger noch war es, dass das Fest +wahrscheinlich mit Einsetzung der von Haus aus mit der Ausrichtung und +Ueberwachung desselben betrauten kurulischen Aedilitaet (387 367) +seinen ausserordentlichen Charakter und damit seine Beziehung auf ein +bestimmtes Feldherrngeluebde verlor und in die Reihe der ordentlichen, +jaehrlich wiederkehrenden als erstes unter allen eintrat. Indes blieb +die Regierung beharrlich dabei, das eigentliche Schaufest, namentlich +das Hauptstueck, das Wagenrennen, nicht mehr als einmal am Schluss des +Festes stattfinden zu lassen; an den uebrigen Tagen war es wohl +zunaechst der Menge ueberlassen, sich selber ein Fest zu geben, obwohl +Musikanten, Taenzer, Seilgaenger, Taschenspieler, Possenreisser und +dergleichen Leute mehr nicht verfehlt haben werden, gedungen oder nicht +gedungen, dabei sich einzufinden. Aber um das Jahr 390 (364) trat eine +wichtige Veraenderung ein, welche mit der vielleicht gleichzeitig +erfolgten Fixierung und Verlaengerung des Festes in Zusammenhang stehen +wird: man schlug von Staats wegen waehrend der ersten drei Tage im +Rennplatz ein Brettergeruest auf und sorgte fuer angemessene +Vorstellungen auf demselben zur Unterhaltung der Menge. Um indes nicht +auf diesem Wege zu weit gefuehrt zu werden, wurde fuer die Kosten des +Festes eine feste Summe von 200000 Assen (14500 Taler) ein fuer allemal +aus der Staatskasse ausgeworfen und diese ist auch bis auf die +Punischen Kriege nicht gesteigert worden; den etwaigen Mehrbetrag +mussten die Aedilen, welche diese Summe zu verwenden hatten, aus ihrer +Tasche decken und es ist nicht wahrscheinlich, dass sie in dieser Zeit +oft und betraechtlich vom Eigenen zugeschossen haben. Dass die neue +Buehne im allgemeinen unter griechischem Einfluss stand, beweist schon +ihr Name (scaena σκηνή). Sie war zwar zunaechst lediglich fuer +Spielleute und Possenreisser jeder Art bestimmt, unter denen die +Taenzer zur Floete, namentlich die damals gefeierten etruskischen, wohl +noch die vornehmsten sein mochten; indes war nun doch eine oeffentliche +Buehne in Rom entstanden und bald oeffnete dieselbe sich auch den +roemischen Dichtern. + +———————————————————————————- + +^1 Was Dionys (6, 95; vgl. B. G. Niebuhr, Roemische Geschichte. Bd. 2, +S. 40) und, schoepfend aus einer anderen Dionysischen Stelle, Plutarch +(Cam. 42) von dem latinischen Fest berichtet, ist, wie ausser anderen +Gruenden schlagend die Vergleichung der letzteren Stelle mit Liv. 6, 42 +(F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, +S. 313) zeigt, vielmehr von den roemischen Spielen zu verstehen; Dionys +hat, und zwar nach seiner Gewohnheit im Verkehrten beharrlich, den +Ausdruck ludi maximi missverstanden. + +Uebrigens gab es auch eine Ueberlieferung, wonach der Ursprung des +Volksfestes, statt wie gewoehnlich auf die Besiegung der Latiner durch +den ersten Tarquinius, vielmehr auf die Besiegung der Latiner am +Regiller See zurueckgefuehrt ward (Cic. div. 1, 26, 55; Dion. Hal. 7, +71). Dass die wichtigen, an der letzten Stelle aus Fabius aufbehaltenen +Angaben in der Tat auf das gewoehnliche Dankfest und nicht auf eine +besondere Votivfeierlichkeit gehen, zeigt die ausdrueckliche Hinweisung +auf die jaehrliche Wiederkehr der Feier und die genau mit der Angabe +bei dem falschen Asconius (Ps. Ascon. p. 142 Or.) stimmende +Kostensumme. + +—————————————————————————- + +Denn an Dichtern fehlte es in Latium nicht. Latinische “Vaganten” oder +“Baenkelsaenger” (grassatores, spatiatores) zogen von Stadt zu Stadt +und von Haus zu Haus und trugen ihre Lieder (saturae) mit +gestikulierendem Tanz zur Floetenbegleitung vor. Das Mass war +natuerlich das einzige, das es damals gab, das sogenannte saturnische. +Eine bestimmte Handlung lag den Liedern nicht zugrunde, und ebensowenig +scheinen sie dialogisiert gewesen zu sein; man wird sich dieselben nach +dem Muster jener eintoenigen, bald improvisierten, bald rezitierten +Ballaten und Tarantellen vorstellen duerfen, wie man sie heute noch in +den roemischen Osterien zu hoeren bekommt. Dergleichen Lieder kamen +denn auch frueh auf die oeffentliche Buehne und sind allerdings der +erste Keim des roemischen Theaters geworden. Aber diese Anfaenge der +Schaubuehne sind in Rom nicht bloss, wie ueberall, bescheiden, sondern +in bemerkenswerter Weise gleich von vornherein bescholten. Schon die +Zwoelf Tafeln treten dem ueblen und nichtigen Singsang entgegen, indem +sie nicht bloss auf Zauber-, sondern selbst auf Spottlieder, die man +auf einen Mitbuerger verfertigt oder ihm vor der Tuere absingt, schwere +Kriminalstrafen setzen und die Zuziehung von Klagefrauen bei der +Bestattung verbieten. Aber weit strenger als durch die gesetzlichen +Restriktionen ward die beginnende Kunstuebung durch den sittlichen Bann +getroffen, welchen der philisterhafte Ernst des roemischen Wesens gegen +diese leichtsinnigen und bezahlten Gewerbe schleuderte. “Das +Dichterhandwerk”, sagt Cato, “war sonst nicht angesehen; wenn jemand +damit sich abgab oder bei den Gelagen sich anhaengte, so hiess er ein +Bummler.” Wer nun aber gar Tanz, Musik und Baenkelgesang fuer Geld +betrieb, ward bei der immer mehr sich festsetzenden Bescholtenheit +eines jeden durch Dienstverrichtungen gegen Entgelt gewonnenen +Lebensunterhalts von einem zwiefachen Makel getroffen. Wenn daher das +Mitwirken bei den landueblichen maskierten Charakterpossen als ein +unschuldiger jugendlicher Mutwille betrachtet ward, so galt das +Auftreten auf der oeffentlichen Buehne fuer Geld und ohne Masken +geradezu fuer schaendlich, und der Saenger und Dichter stand dabei mit +dem Seiltaenzer und dem Hanswurst voellig in gleicher Reihe. +Dergleichen Leute wurden durch die Sittenmeister regelmaessig fuer +unfaehig erklaert, in dem Buergerheer zu dienen und in der +Buergerversammlung zu stimmen. Es wurde ferner nicht bloss, was allein +schon bezeichnend genug ist, die Buehnendirektion betrachtet als zur +Kompetenz der Stadtpolizei gehoerig, sondern es ward auch der Polizei +wahrscheinlich schon in dieser Zeit gegen die gewerbmaessigen +Buehnenkuenstler eine ausserordentliche arbitraere Gewalt eingeraeumt. +Nicht allein hielten die Polizeiherren nach vollendeter Auffuehrung +ueber sie Gericht, wobei der Wein fuer die geschickten Leute ebenso +reichlich floss, wie fuer den Stuemper die Pruegel fielen, sondern es +waren auch saemtliche staedtische Beamte gesetzlich befugt, ueber jeden +Schauspieler zu jeder Zeit und an jedem Orte koerperliche Zuechtigung +und Einsperrung zu verhaengen. Die notwendige Folge davon war, dass +Tanz, Musik und Poesie, wenigstens soweit sie auf der oeffentlichen +Buehne sich zeigten, den niedrigsten Klassen der roemischen +Buergerschaft und vor allem den Fremden in die Haende fielen; und wenn +in dieser Zeit die Poesie dabei noch ueberhaupt eine zu geringe Rolle +spielte, als dass fremde Kuenstler mit ihr sich beschaeftigt haetten, +so darf dagegen die Angabe, dass in Rom die gesamte sakrale und profane +Musik wesentlich etruskisch, also die alte, einst offenbar +hochgehaltene latinische Floetenkunst durch die fremdlaendische +unterdrueckt war, schon fuer diese Zeit gueltig erachtet werden. + +Von einer poetischen Literatur ist keine Rede. Weder die Maskenspiele +noch die Buehnenrezitationen koennen eigentlich feste Texte gehabt +haben, sondern wurden je nach Beduerfnis regelmaessig von den +Vortragenden selbst verfertigt. Von schriftstellerischen Arbeiten aus +dieser Zeit wusste man spaeterhin nichts aufzuzeigen als eine Art +roemischer ‘Werke und Tage’, eine Unterweisung des Bauern an seinen +Sohn ^2, und die schon erwaehnten pythagoreischen Gedichte des Appius +Claudius, den ersten Anfang hellenisierender roemischer Poesie. Uebrig +geblieben ist von den Dichtungen dieser Epoche nichts als eine und die +andere Grabschrift im saturnischen Masse. + +Wie die Anfaenge der roemischen Schaubuehne so gehoeren auch die +Anfaenge der roemischen Geschichtschreibung in diese Epoche, sowohl der +gleichzeitigen Aufzeichnung der merkwuerdigen Ereignisse wie der +konventionellen Feststellung der Vorgeschichte der roemischen Gemeinde. + +Die gleichzeitige Geschichtschreibung knuepft an das Beamtenverzeichnis +an. Das am weitesten zurueckreichende, das den spaeteren roemischen +Forschern vorgelegen hat und mittelbar auch uns noch vorliegt, scheint +aus dem Archiv des kapitolinischen Jupitertempels herzuruehren, da es +von dem Konsul Marcus Horatius an, der denselben am 13. September +seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher +auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln Publius Servilius und Lucius +Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der Stadt 463) bei +Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Geloebnis: von da an jedes +hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels einen Nagel zu +schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass- und +Schriftgelehrten der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche die +Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen und +also mit der aelteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide werden +seitdem unter dem - eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden - +Namen der Fasten zusammengefasst. Diese Einrichtung mag nicht lange +nach der Abschaffung des Koenigtums getroffen sein, da in der Tat, um +die Reihenfolge der oeffentlichen Akte konstatieren zu koennen, die +offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten dringendes praktisches +Beduerfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles Verzeichnis der +Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im gallischen +Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des +Pontifikalkollegiums nachher aus der von dieser Katastrophe nicht +betroffenen kapitolinischen, so weit diese zurueckreichte, ergaenzt +worden. Dass das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis zwar in den +Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach der Hand aus den +Stammbaeumen des Adels vervollstaendigt worden ist, im wesentlichen +aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwuerdige Aufzeichnungen +zurueckgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt +dasselbe nur unvollkommen und annaehernd wieder, da die +Gemeindevorsteher nicht mit dem Neujahr, ja nicht einmal mit einem ein +fuer allemal festgestellten Tage antraten, sondern aus mancherlei +Veranlassungen der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig +zwischen zwei Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der +Rechnung nach Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser +Vorsteherliste die Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den +Antritts- und Abgangstag eines jeden Kollegiums nebst den etwaigen +Interregnen mit anzumerken; und auch dies mag frueh geschehen sein. +Ausserdem aber wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste in +der Weise hergerichtet, dass man durch Akkommodation jedem Kalenderjahr +ein Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fuelljahre +einlegte, welche in der spaeteren (Varronischen) Tafel mit den Ziffern +379-383, 421, 430, 445, 453 bezeichnet sind. Vom Jahre 291 (463) ist +die roemische Liste nachweislich, zwar nicht im einzelnen, wohl aber im +ganzen, mit dem roemischen Kalender in Uebereinstimmung, also insoweit +chronologisch sicher, als die Mangelhaftigkeit des Kalenders selbst +dies verstattet; die jenseits jenes Jahres liegenden 47 Jahrstellen +entziehen sich der Kontrolle, werden aber wenigstens in der Hauptsache +gleichfalls richtig sein ^3; was jenseits des Jahres 245 (509) liegt, +ist chronologisch verschollen. + +——————————————————————————- + +^2 Erhalten ist davon das Bruchstueck: + +Bei trocknem Herbste, nassem - Fruehling, wirst du, Knabe, + +Einernten grosse Spelte. + +Wir wissen freilich nicht, mit welchem Rechte dieses Gedicht spaeterhin +als das aelteste roemische galt (Macr. Sat. 5, 20; Fest. v. flaminius +p. 93 M; Serv. georg. 1, 101; Plin. nat. 17, 2, 14). + +^3 Nur die ersten Stellen in der Liste geben Anlass zum Verdacht und +moegen spaeter hinzugefuegt sein, um die Zahl der Jahre von der +Koenigsflucht bis zum Stadtbrande auf 120 abzurunden. + +———————————————————————— + +Eine gemeingebraeuchliche Aera hat sich nicht gebildet; doch ist in +sakralen Verhaeltnissen gezaehlt worden nach dem Einweihungsjahr des +kapitolinischen Jupitertempels, von wo ab ja auch die Beamtenliste +lief. + +Nahe lag es, neben den Namen der Beamten die wichtigsten unter ihrer +Amtsfuehrung vorgefallenen Ereignisse anzumerken; und aus solchen, dem +Beamtenkatalog beigefuegten Nachrichten ist die roemische Chronik, ganz +wie aus den der Ostertafel beigeschriebenen Notizen die +mittelalterliche, hervorgegangen. Aber erst spaet kam es zu der +Anlegung einer foermlichen, die Namen saemtlicher Beamten und die +merkwuerdigen Ereignisse Jahr fuer Jahr stetig verzeichnenden Chronik +(liber annalis) durch die Pontifices. Vor der unter dem 5. Juni 351 +(403) angemerkten Sonnenfinsternis, womit wahrscheinlich die vom 20. +Juni 354 (400) gemeint ist, fand sich in der spaeteren Stadtchronik +keine Sonnenfinsternis nach Beobachtung verzeichnet; die Zensuszahlen +derselben fangen erst seit dem Anfang des fuenften Jahrhunderts der +Stadt an, glaublich zu lauten; die vor dem Volk gefuehrten Busssachen +und die von Gemeinde wegen gesuehnten Wunderzeichen scheint man erst +seit der zweiten Haelfte des fuenften Jahrhunderts regelmaessig in die +Chronik eingetragen zu haben. Allem Anschein nach hat die Einrichtung +eines geordneten Jahrbuchs und, was sicher damit zusammenhaengt, die +eben eroerterte Redaktion der aelteren Beamtenliste zum Zweck der +Jahrzaehlung mittels Einlegung der chronologisch noetigen Fuelljahre in +der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts stattgefunden. Aber auch +nachdem sich die Uebung festgestellt hatte, dass es dem Oberpontifex +obliege, Kriegslaeufte und Kolonisierungen, Pestilenz und teuere Zeit, +Finsternisse und Wunder, Todesfaelle der Priester und anderer +angesehener Maenner, die neuen Gemeindebeschluesse, die Ergebnisse der +Schatzung Jahr fuer Jahr aufzuschreiben und diese Anzeichnungen in +seiner Amtwohnung zu bleibendem Gedaechtnis und zu jedermanns Einsicht +aufzustellen, war man damit von einer wirklichen Geschichtschreibung +noch weit entfernt. Wie duerftig die gleichzeitige Aufzeichnung noch am +Schlusse dieser Periode war und wie weiten Spielraum sie der Willkuer +spaeterer Annalisten gestattete, zeigt mit schneidender Deutlichkeit +die Vergleichung der Berichte ueber den Feldzug vom Jahre 456 (298) in +den Jahrbuechern und auf der Grabschrift des Konsuls Scipio ^4. Die +spaeteren Historiker waren augenscheinlich ausserstande, aus diesen +Stadtbuchnotizen einen lesbaren und einigermassen zusammenhaengenden +Bericht zu gestalten; und auch wir wuerden, selbst wenn uns das +Stadtbuch noch in seiner urspruenglichen Fassung vorlaege, schwerlich +daraus die Geschichte der Zeit pragmatisch zu schreiben vermoegen. +Indes gab es solche Stadtchroniken nicht bloss in Rom, sondern jede +latinische Stadt hat wie ihre Pontifices, so auch ihre Annalen +besessen, wie dies aus einzelnen Notizen zum Beispiel fuer Ardea, +Ameria, Interamna am Nar deutlich hervorgeht; und mit der Gesamtheit +dieser Stadtchroniken haette vielleicht sich etwas Aehnliches erreichen +lassen, wie es fuer das fruehere Mittelalter durch die Vergleichung der +verschiedenen Klosterchroniken erreicht worden ist. Leider hat man in +Rom spaeterhin es vorgezogen, die Luecke vielmehr durch hellenische +oder hellenisierende Luege zu fuellen. + +———————————————————————— + +^4 1, 470. Nach den Annalen kommandiert Scipio in Etrurien, sein +Kollege in Samnium und ist Lucanien dies Jahr im Bunde mit Rom; nach +der Grabschrift erobert Scipio zwei Staedte in Samnium und ganz +Lucanien. + +———————————————————————— + +Ausser diesen freilich duerftig angelegten und unsicher gehandhabten +offiziellen Veranstaltungen zur Feststellung der verflossenen Zeiten +und vergangenen Ereignisse koennen in dieser Epoche kaum Aufzeichnungen +vorgekommen sein, welche der roemischen Geschichte unmittelbar gedient +haetten. Von Privatchroniken findet sich keine Spur. Nur liess man sich +in den vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so +wichtigen Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu +bleibendem Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen +Listen, die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die +Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch +wohl frueh biographische Aufzeichnungen. Die Gedaechtnisreden, welche +in Rom bei keiner vornehmen Leiche fehlen durften und regelmaessig von +dem naechsten Verwandten des Verstorbenen gehalten wurden, bestanden +wesentlich nicht bloss in der Aufzaehlung der Tugenden und Wuerden des +Toten, sondern auch in der Aufzaehlung der Taten und Tugenden seiner +Ahnen; und so gingen auch sie wohl schon in fruehester Zeit +traditionell von einer Generation auf die andere ueber. Manche +wertvolle Nachricht mochte hierdurch erhalten, freilich auch manche +dreiste Verdrehung und Faelschung in die Ueberlieferung eingefuehrt +werden. + +Aber wie die Anfaenge der wirklichen Geschichtschreibung gehoeren +ebenfalls in diese Zeit die Anfaenge der Aufzeichnung und +konventionellen Entstellung der Vorgeschichte Roms. Die Quellen dafuer +waren natuerlich dieselben wie ueberall. Einzelne Namen, wie die der +Koenige Numa, Ancus, Tullus, denen die Geschlechtsnamen wohl erst +spaeter zugeteilt worden sind, und einzelne Tatsachen, wie die +Besiegung der Latiner durch Koenig Tarquinius und die Vertreibung des +tarquinischen Koenigsgeschlechts mochten in allgemeiner, muendlich +fortgepflanzter wahrhafter Ueberlieferung fortleben. Anderes lieferte +die Tradition der adligen Geschlechter, wie zum Beispiel die +Fabiererzaehlungen mehrfach hervortreten. In anderen Erzaehlungen +wurden uralte Volksinstitutionen, besonders mit grosser Lebendigkeit +rechtliche Verhaeltnisse symbolisiert und historisiert; so die +Heiligkeit der Mauern in der Erzaehlung vom Tode des Remus, die +Abschaffung der Blutrache in der von dem Ende des Koenigs Tatius, die +Notwendigkeit der die Pfahlbruecke betreffenden Ordnung in der Sage von +Horatius Cocles ^5, die Entstehung des Gnadenurteils der Gemeinde in +der schoenen Erzaehlung von den Horatiern und Curiatiern, die +Entstehung der Freilassung und des Buergerrechts der Freigelassenen in +derjenigen von der Tarquinierverschwoerung und dem Sklaven Vindicius. +Ebendahin gehoert die Geschichte der Stadtgruendung selbst, welche Roms +Ursprung an Latium und die allgemeine latinische Metropole Alba +anknuepfen soll. Zu den Beinamen der vornehmen Roemer entstanden +historische Glossen, wie zum Beispiel Publius Valerius der +“Volksdiener” (Poplicola) einen ganzen Kreis derartiger Anekdoten um +sich gesammelt hat, und vor allem knuepften an den heiligen Feigenbaum +und andere Plaetze und Merkwuerdigkeiten der Stadt sich in grosser +Menge Kuestererzaehlungen von der Art derjenigen an, aus denen ueber +ein Jahrtausend spaeter auf demselben Boden die Mirabilia Urbis +erwuchsen. Eine gewisse Zusammenknuepfung dieser verschiedenen +Maerchen, die Feststellung der Reihe der sieben Koenige, die ohne +Zweifel auf der Geschlechterrechnung ruhende Ansetzung ihrer +Regierungszeit insgesamt auf 240 Jahre ^6 und selbst der Anfang +offizieller Aufzeichnung dieser Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in +dieser Epoche stattgefunden: die Grundzuege der Erzaehlung und +namentlich deren Quasichronologie treten in der spaeteren Tradition mit +so unwandelbarer Festigkeit auf, dass schon darum ihre Fixierung nicht +in, sondern vor die literarische Epoche Roms gesetzt werden muss. Wenn +bereits im Jahre 458 (296) die an den Zitzen der Woelfin saugenden +Zwillinge Romulus und Remus in Erz gegossen an dem heiligen Feigenbaum +aufgestellt wurden, so muessen die Roemer, die Latium und Samnium +bezwangen, die Entstehungsgeschichte ihrer Vaterstadt nicht viel anders +vernommen haben als wir sie bei Livius lesen; sogar die Aboriginer, das +sind die “Vonanfanganer”, dies naive Rudiment der geschichtlichen +Spekulation des latinischen Stammes, begegnen schon um 465 (289) bei +dem sizilischen Schriftsteller Kallias. Es liegt in der Natur der +Chronik, dass sie zu der Geschichte die Vorgeschichte fuegt und wenn +nicht bis auf die Entstehung von Himmel und Erde, doch wenigstens bis +auf die Entstehung der Gemeinde zurueckgefuehrt zu werden verlangt; und +es ist auch ausdruecklich bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das +Gruendungsjahr Roms angab. Danach darf angenommen werden, dass das +Pontifikalkollegium, als es in der ersten Haelfte des fuenften +Jahrhunderts anstatt der bisherigen spaerlichen und in der Regel wohl +auf die Beamtennamen sich beschraenkenden Aufzeichnungen zu der +Anlegung einer foermlichen Jahreschronik fortschritt, auch die zu +Anfang fehlende Geschichte der Koenige Roms und ihres Sturzes +hinzufuegte und, indem es auf den Einweihungstag des kapitolinischen +Tempels, den 13. September 245 (509), zugleich die Stiftung der +Republik setzte, einen freilich nur scheinhaften Zusammenhang zwischen +der zeitlosen und der annalistischen Erzaehlung herstellte. Dass bei +dieser aeltesten Aufzeichnung der Urspruenge Roms auch der Hellenismus +seine Hand im Spiele gehabt hat, ist kaum zu bezweifeln; die +Spekulation ueber Ur- und spaetere Bevoelkerung, ueber die Prioritaet +des Hirtenlebens vor dem Ackerbau und die Umwandlung des Menschen +Romulus in den Gott Quirinus sehen ganz griechisch aus, und selbst die +Truebung der echt nationalen Gestalten des frommen Numa und der weisen +Egeria durch die Einmischung fremdlaendischer pythagoreischer +Urweisheit scheint keineswegs zu den juengsten Bestandteilen der +roemischen Vorgeschichte zu gehoeren. + +———————————————————- + +^5 Diese Richtung der Sage erhellt deutlich aus dem aelteren Plinius +(nat. 36, 15, 100). + +^6 Man rechnete, wie es scheint, drei Geschlechter auf ein Jahrhundert +und rundete die Ziffer 233 1/3 auf 240 ab, aehnlich wie die Epoche +zwischen der Koenigsflucht und dem Stadtbrand auf 120 Jahre abgerundet +ward. Wodurch man gerade auf diese Zahlen gefuehrt ward, zeigt zum +Beispiel die oben eroerterte Feststellung des Flaechenmasses. + +——————————————————— + +Analog diesen Anfaengen der Gemeinde sind auch die Stammbaeume der +edlen Geschlechter in aehnlicher Weise vervollstaendigt und in +beliebter heraldischer Manier durchgaengig auf erlauchte Ahnen +zurueckgefuehrt worden; wie denn zum Beispiel die Aemilier, Calpurnier, +Pinarier und Pomponier von den vier Soehnen des Numa: Mamercus, Calpus, +Pinus und Pompo, die Aemilier ueberdies noch von dem Sohne des +Pythagoras Mamercus, der “Wohlredende” (αιμύλος) genannt, abstammen +wollten. + +Dennoch darf trotz der ueberall hervortretenden hellenischen +Reminiszenzen diese Vorgeschichte der Gemeinde wie der Geschlechter +wenigstens relativ eine nationale genannt werden, insofern sie teils in +Rom entstanden, teils ihre Tendenz zunaechst nicht darauf gerichtet +ist, eine Bruecke zwischen Rom und Griechenland, sondern eine Bruecke +zwischen Rom und Latium zu schlagen. + +Es war die hellenische Erzaehlung und Dichtung, welche jener anderen +Aufgabe sich unterzog. Die hellenische Sage zeigt durchgaengig das +Bestreben, mit der allmaehlich sich erweiternden geographischen Kunde +Schritt zu halten und mit Hilfe ihrer zahllosen Wander- und +Schiffergeschichten eine dramatisierte Erdbeschreibung zu gestalten. +Indes verfaehrt sie dabei selten naiv. Ein Bericht wie der des +aeltesten Rom erwaehnenden griechischen Geschichtswerkes, der +sizilischen Geschichte des Antiochos von Syrakus (geschlossen 330 424): +dass ein Mann namens Sikelos aus Rom nach Italia, das heisst nach der +brettischen Halbinsel gewandert sei - ein solcher, einfach die +Stammverwandtschaft der Roemer, Siculer und Brettier historisierender +und von aller hellenisierenden Faerbung freier Bericht ist eine seltene +Erscheinung. Im ganzen ist die Sage, und je spaeter desto mehr, +beherrscht von der Tendenz, die ganze Barbarenwelt darzustellen als von +den Griechen entweder ausgegangen oder doch unterworfen; und frueh zog +sie in diesem Sinn ihre Faeden auch ueber den Westen. Fuer Italien sind +weniger die Herakles- und Argonautensage von Bedeutung geworden, obwohl +bereits Hekataeos († nach 257 497) die Saeulen des Herakles kennt und +die Argo aus dem Schwarzen Meer in den Atlantischen Ozean, aus diesem +in den Nil und zurueck in das Mittelmeer fuehrt, als die an den Fall +Ilions anknuepfenden Heimfahrten. Mit der ersten aufdaemmernden Kunde +von Italien beginnt auch Diomedes im Adriatischen, Odysseus im +Tyrrhenischen Meer zu irren, wie denn wenigstens die letztere +Lokalisierung schon der Homerischen Fassung der Sage nahe genug lag. +Bis in die Zeiten Alexanders hinein haben die Landschaften am +Tyrrhenischen Meer in der hellenischen Fabulierung zum Gebiet der +Odysseussage gehoert; noch Ephoros, der mit dem Jahre 414 (340) +schloss, und der sogenannte Skylax (um 418 336) folgen wesentlich +dieser. Von troischen Seefahrten weiss die ganze aeltere Poesie nichts; +bei Homer herrscht Aeneas nach Ilions Fall ueber die in der Heimat +zurueckbleibenden Troer. Erst der grosse Mythenwandler Stesichoros +(122-201 632-553) fuehrte in seiner ‘Zerstoerung Ilions’ den Aeneas in +das Westland, um die Fabelwelt seiner Geburts- und seiner Wahlheimat, +Siziliens und Unteritaliens, durch den Gegensatz der troischen Helden +gegen die hellenischen poetisch zu bereichern. Von ihm ruehren die +seitdem feststehenden dichterischen Umrisse dieser Fabel her, +namentlich die Gruppe des Helden, wie er mit der Gattin und dem +Soehnchen und dem alten, die Hausgoetter tragenden Vater aus dem +brennenden Ilion davongeht, und die wichtige Identifizierung der Troer +mit den sizilischen und italischen Autochthonen, welche besonders in +dem troischen Trompeter Misenos, dem Eponymos des Misenischen +Vorgebirges, schon deutlich hervortritt ^7. Den alten Dichter leitete +dabei das Gefuehl, dass die italischen Barbaren den Hellenen minder +fern als die uebrigen standen und das Verhaeltnis der Hellenen und der +Italiker dichterisch angemessen dem der homerischen Achaeer und Troer +gleich gefasst werden konnte. Bald mischt sich denn diese neue +Troerfabel mit der aelteren Odysseussage, indem sie zugleich sich +weiter ueber Italien verbreitet. Nach Hellanikos (schrieb um 350 400) +kamen Odysseus und Aeneas durch die thrakische und molottische +(epeirotische) Landschaft nach Italien, wo die mitgefuehrten troischen +Frauen die Schiffe verbrennen und Aeneas die Stadt Rom gruendet und sie +nach dem Namen einer dieser Troerinnen benennt; aehnlich, nur minder +unsinnig, erzaehlte Aristoteles (370-432 384-322), dass ein +achaeisches, an die latinische Kueste verschlagenes Geschwader von den +troischen Sklavinnen angezuendet worden und aus den Nachkommen der also +zum Dableiben genoetigten achaeischen Maenner und ihrer troischen +Frauen die Latiner hervorgegangen seien. Damit mischten denn auch sich +Elemente der einheimischen Sage, wovon der rege Verkehr zwischen +Sizilien und Italien wenigstens gegen das Ende dieser Epoche schon die +Kunde bis nach Sizilien verbreitet hatte; in der Version von Roms +Entstehung, welche der Sizilianer Kallias um 465 (289) aufzeichnete, +sind Odysseus-, Aeneas- und Romulusfabeln ineinandergeflossen ^8. Aber +der eigentliche Vollender der spaeter gelaeufigen Fassung dieser +Troerwanderung ist Timaeos von Tauromenion auf Sizilien, der sein +Geschichtswerk 492 (262) schloss. Er ist es, bei dem Aeneas zuerst +Lavinium mit dem Heiligtum der troischen Penaten und dann erst Rom +gruendet; er muss auch schon die Tyrerin Elisa oder Dido in die +Aeneassage eingeflochten haben, da bei ihm Dido Karthagos Gruenderin +ist und Rom und Karthago ihm in demselben Jahre erbaut heissen. Den +Anstoss zu diesen Neuerungen gaben, neben der eben zu der Zeit und an +dem Orte, wo Timaeos schrieb, sich vorbereitenden Krise zwischen den +Roemern und den Karthagern, offenbar gewisse nach Sizilien gelangte +Berichte ueber latinische Sitten und Gebraeuche; im wesentlichen aber +kann die Erzaehlung nicht von Latium heruebergenommen, sondern nur die +eigene nichtsnutzige Erfindung der alten “Sammelvettel” gewesen sein. +Timaeos hatte von dem uralten Tempel der Hausgoetter in Lavinium +erzaehlen hoeren; aber dass diese den Lavinaten als die von den +Aeneiaden aus Ilion mitgebrachten Penaten gaelten, hat er ebenso sicher +von dem Seinigen hinzugetan, wie die scharfsinnige Parallele zwischen +dem roemischen Oktoberross und dem Trojanischen Pferde und die genaue +Inventarisierung der lavinischen Heiligtuemer - es waren, sagt der +wuerdige Gewaehrsmann, Heroldstaebe von Eisen und Kupfer und ein +toenerner Topf troischer Fabrik! Freilich durften eben die Penaten noch +Jahrhunderte spaeter durchaus von keinem geschaut werden; aber Timaeos +war einer von den Historikern, die ueber nichts so genau Bescheid +wissen als ueber unwissbare Dinge. Nicht mit Unrecht riet Polybios, der +den Mann kannte, ihm nirgend zu trauen, am wenigsten aber da, wo er - +wie hier - sich auf urkundliche Beweisstuecke berufe. In der Tat war +der sizilische Rhetor, der das Grab des Thukydides in Italien zu zeigen +wusste und der fuer Alexander kein hoeheres Lob fand, als dass er +schneller mit Asien fertig geworden sei als Isokrates mit seiner +‘Lobrede’, vollkommen berufen, aus der naiven Dichtung der aelteren +Zeit den wuesten Brei zu kneten, welchem das Spiel des Zufalls eine so +seltsame Zelebritaet verliehen hat. + +—————————————————————————— + +^7 Auch die troischen Kolonien” auf Sizilien, die Thukydides, +Pseudoskylax und andere nennen, sowie die Bezeichnung Capuas als einer +troischen Gruendung bei Hekataeos werden auf Stesichoros und auf dessen +Identifizierung der italischen und sizilischen Eingeborenen mit den +Troern zurueckgehen. + +^8 Nach ihm vermaehlte sich eine aus Ilion nach Rom gefluechtete Frau +Rome oder vielmehr deren gleichnamige Tochter mit dem Koenig der +Aboriginer Latinos und gebar ihm drei Soehne, Romos, Romylos und +Telegonos. Der letzte, der ohne Zweifel hier als Gruender von Tusculum +und Praeneste auftritt, gehoert bekanntlich der Odysseussage an. + +————————————————————————— + +Inwieweit die hellenische Fabulierung ueber italische Dinge, wie sie +zunaechst in Sizilien entstand, schon jetzt in Italien selbst Eingang +gefunden hat, ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Die Anknuepfungen +an den odysseischen Kreis, welche spaeterhin in den Gruendungssagen von +Tusculum, Praeneste, Antium, Ardea, Cortona begegnen, werden wohl schon +in dieser Zeit sich angesponnen haben; und auch der Glaube an die +Abstammung der Roemer von Troern oder Troerinnen musste schon am +Schluss dieser Epoche in Rom feststehen, da die erste nachweisliche +Beruehrung zwischen Rom und dem griechischen Osten die Verwendung des +Senats fuer die “stammverwandten” Ilier im Jahre 472 (282) ist. Dass +aber dennoch die Aeneasfabel in Italien verhaeltnismaessig jung ist, +beweist ihre im Vergleich mit der odysseischen hoechst duerftige +Lokalisierung; und die Schlussredaktion dieser Erzaehlungen sowie ihre +Ausgleichung mit der roemischen Ursprungssage gehoert auf jeden Fall +erst der Folgezeit an. + +Waehrend also bei den Hellenen die Geschichtschreibung, oder was so +genannt ward, sich um die Vorgeschichte Italiens in ihrer Art bemuehte, +liess sie in einer fuer den gesunkenen Zustand der hellenischen +Historie ebenso bezeichnenden wie fuer uns empfindlichen Weise die +gleichzeitige italische Geschichte so gut wie vollstaendig liegen. Kaum +dass Theopomp von Chios (schloss 418 336) der Einnahme Roms durch die +Kelten beilaeufig gedachte und Aristoteles, Kleitarchos, Theophrastos, +Herakleides von Pontos († um 450 300) einzelne Rom betreffende +Ereignisse gelegentlich erwaehnten; erst mit Hieronymos von Kardia, der +als Geschichtschreiber des Pyrrhos auch dessen italische Kriege +erzaehlte, wird die griechische Historiographie zugleich Quelle fuer +die roemische Geschichte. + +Unter den Wissenschaften empfing die Jurisprudenz eine unschaetzbare +Grundlage durch die Aufzeichnung des Stadtrechts in den Jahren 303, 304 +(451, 450). Dieses unter dem Namen der Zwoelf Tafeln bekannte Weistum +ist wohl das aelteste roemische Schriftstueck, das den Namen eines +Buches verdient. Nicht viel juenger mag der Kern der sogenannten +“koeniglichen Gesetze” sein, das heisst gewisser, vorzugsweise sakraler +Vorschriften, die auf Herkommen beruhten und wahrscheinlich von dem +Kollegium der Pontifices, das zur Gesetzgebung nicht, wohl aber zur +Gesetzweisung befugt war, unter der Form koeniglicher Verordnungen zu +allgemeiner Kunde gebracht wurden. Ausserdem sind vermutlich schon seit +dem Anfang dieser Periode wenn nicht die Volks-, so doch die +wichtigsten Senatsbeschluesse regelmaessig schriftlich verzeichnet +worden; wie denn ueber deren Aufbewahrung bereits in den fruehesten +staendischen Kaempfen mitgestritten ward. + +Waehrend also die Masse der geschriebenen Rechtsurkunden sich mehrte, +stellten auch die Grundlagen einer eigentlichen Rechtswissenschaft sich +fest. Sowohl den jaehrlich wechselnden Beamten als den aus dem Volke +herausgegriffenen Geschworenen war es Beduerfnis, an sachkundige +Maenner sich wenden zu koennen, welche den Rechtsgang kannten und nach +Praezedentien oder in deren Ermangelung nach Gruenden eine Entscheidung +an die Hand zu geben wussten. Die Pontifices, die es gewohnt waren, +sowohl wegen der Gerichtstage als wegen aller auf die Goetterverehrung +bezueglichen Bedenken und Rechtsakte vom Volke angegangen zu werden, +gaben auch in anderen Rechtspunkten auf Verlangen Ratschlaege und +Gutachten ab und entwickelten so im Schoss ihres Kollegiums die +Tradition, die dem roemischen Privatrecht zugrunde liegt, vor allem die +Formeln der rechten Klage fuer jeden einzelnen Fall. Ein Spiegel, der +all diese Klagen zusammenfasste, nebst einem Kalender, der die +Gerichtstage angab, wurde um 450 (300) von Appius Claudius oder von +dessen Schreiber Gnaeus Flavius dem Volk bekanntgemacht. Indes dieser +Versuch, die ihrer selbst noch nicht bewusste Wissenschaft zu +formulieren, steht fuer lange Zeit gaenzlich vereinzelt da. Dass die +Kunde des Rechtes und die Rechtweisung schon jetzt ein Mittel war, dem +Volk sich zu empfehlen und zu Staatsaemtern zu gelangen, ist +begreiflich, wenn auch die Erzaehlung, dass der erste plebejische +Pontifex Publius Sempronius Sophus (Konsul 450 304) und der erste +plebejische Oberpontifex Tiberius Coruncanius (Konsul 474 280) diese +Priesterehren ihrer Rechtskenntnis verdankten, wohl eher Mutmassung +Spaeterer ist als Ueberlieferung. + +Dass die eigentliche Genesis der lateinischen und wohl auch der anderen +italischen Sprachen vor diese Periode faellt und schon zu Anfang +derselben die lateinische Sprache im wesentlichen fertig war, zeigen +die freilich durch ihre halb muendliche Tradition stark modernisierten +Bruchstuecke der Zwoelf Tafeln, welche wohl eine Anzahl veralteter +Woerter und schroffer Verbindungen, namentlich infolge der Weglassung +des unbestimmten Subjekts, aber doch keineswegs, wie das Arvalied, +wesentliche Schwierigkeiten des Verstaendnisses darbieten und weit mehr +mit der Sprache Catos als mit der der alten Litaneien uebereinkommen. +Wenn die Roemer im Anfang des siebenten Jahrhunderts Muehe hatten, +Urkunden des fuenften zu verstehen, so kam dies ohne Zweifel nur daher, +dass es damals in Rom noch keine eigentliche Forschung, am wenigsten +eine Urkundenforschung gab. Dagegen wird in dieser Zeit der beginnenden +Rechtweisung und Gesetzesredaktion auch der roemische Geschaeftsstil +zuerst sich festgestellt haben, welcher, wenigstens in seiner +entwickelten Gestalt, an feststehenden Formeln und Wendungen, endloser +Aufzaehlung der Einzelheiten und langatmigen Perioden der heutigen +englischen Gerichtssprache nichts nachgibt und sich dem Eingeweihten +durch Schaerfe und Bestimmtheit empfiehlt, waehrend der Laie je nach +Art und Laune mit Ehrfurcht, Ungeduld oder Aerger nichtsverstehend +zuhoert. Ferner begann in dieser Epoche die rationelle Behandlung der +einheimischen Sprachen. Um den Anfang derselben drohte, wie wir sahen, +das sabellische wie das latinische Idiom sich zu barbarisieren und +griff die Verschleifung der Endungen, die Verdumpfung der Vokale und +der feineren Konsonanten aehnlich um sich wie im fuenften und sechsten +Jahrhundert unserer Zeitrechnung innerhalb der romanischen Sprachen. +Hiergegen trat aber eine Reaktion ein: im Oskischen werden die +zusammengefallenen Laute d und r, im Lateinischen die +zusammengefallenen Laute g und k wieder geschieden und jeder mit seinem +eigenen Zeichen versehen; o und u, fuer die es im oskischen Alphabet +von Haus aus an gesonderten Zeichen gemangelt hatte und die im +Lateinischen zwar urspruenglich geschieden waren, aber zusammenzufallen +drohten, traten wieder auseinander, ja im Oskischen wird sogar das i in +zwei lautlich und graphisch verschiedene Zeichen aufgeloest; endlich +schliesst die Schreibung sich der Aussprache wieder genauer an, wie zum +Beispiel bei den Roemern vielfaeltig s durch r ersetzt ward. Die +chronologischen Spuren fuehren fuer diese Reaktion auf das fuenfte +Jahrhundert; das lateinische g zum Beispiel war um das Jahr 300 (450) +noch nicht, wohl aber um das Jahr 500 (250) vorhanden; der erste des +Papirischen Geschlechts, der sich Papirius statt Papisius nannte, war +der Konsul des Jahres 418 (336); die Einfuehrung jenes r anstatt des s +wird dem Appius Claudius, Zensor 442 (312) beigelegt. Ohne Zweifel +steht die Zurueckfuehrung einer feineren und schaerferen Aussprache im +Zusammenhang mit dem steigenden Einfluss der griechischen Zivilisation, +welcher eben in dieser Zeit sich auf allen Gebieten des italischen +Wesens bemerklich macht; und wie die Silbermuenzen von Capua und Nola +weit vollkommener sind als die gleichzeitigen Asse von Ardea und Rom, +so scheint auch Schrift und Sprache rascher und vollstaendiger sich im +kampanischen Lande reguliert zu haben als in Latium. Wie wenig trotz +der darauf gewandten Muehe die roemische Sprache und Schreibweise noch +am Schlusse dieser Epoche festgestellt war, beweisen die aus dem Ende +des fuenften Jahrhunderts erhaltenen Inschriften, in denen namentlich +in der Setzung oder Weglassung von m, d und s im Auslaut und n im +Inlaut und in der Unterscheidung der Vokale o u und e i die groesste +Willkuer herrscht ^9; es ist wahrscheinlich, dass gleichzeitig die +Sabeller hierin schon weiter waren, waehrend die Umbrer von dem +regenerierenden hellenischen Einfluss nur wenig beruehrt worden sind. + +——————————————————————————- + +^9 In den beiden Grabschriften des Lucius Scipio, Konsul 456 (298), und +des gleichnamigen Konsuls vom Jahre 495 (259) fehlen m und d im Auslaut +der Beugungen regelmaessig, doch findet sich einmal Luciom und einmal +Gnaivod; es steht nebeneinander im Nominativ Cornelio und filios; +cosol, cesor und consol censor; aidiles, dedet, ploirume (= plurimi), +hec (Nom. Sing.) neben aidilis, cepit, quei, hic. Der Rhotazismus ist +bereits vollstaendig durchgefuehrt; man findet duonoro (= bonorum), +ploirume, nicht wie im saliarischen Liede foedesum, plusima. Unsere +inschriftlichen Ueberreste reichen ueberhaupt im allgemeinen nicht +ueber den Rhotazismus hinauf; von dem aelteren s begegnen nur einzelne +Spuren, wie noch spaeterhin honos, labos neben honor und labor und die +aehnlichen Frauenvornamen Maio (maios, maior) und Mino auf neu +gefundenen Grabschriften von Praeneste. + +—————————————————————————— + +Durch diese Steigerung der Jurisprudenz und Grammatik muss auch der +elementare Schulunterricht, der an sich wohl schon frueher aufgekommen +war, eine gewisse Steigerung erfahren haben. Wie Homer das aelteste +griechische, die Zwoelf Tafeln das aelteste roemische Buch waren, so +wurden auch beide in ihrer Heimat die wesentliche Grundlage des +Unterrichts und das Auswendiglernen des juristisch-politischen +Katechismus ein Hauptstueck der roemischen Kindererziehung. Neben den +lateinischen “Schreibmeistern” (litteratores) gab es natuerlich, seit +die Kunde des Griechischen fuer jeden Staats- und Handelsmann +Beduerfnis war, auch griechische Sprachlehrer (grammatici ^10), teils +Hofmeister-Sklaven, teils Privatlehrer, die in ihrer Wohnung oder in +der des Schuelers Anweisung zum Lesen und Sprechen des Griechischen +erteilten. Dass wie im Kriegswesen und bei der Polizei so auch bei dem +Unterricht der Stock seine Rolle spielte, versteht sich von selbst ^11. +Die elementare Stufe indes kann der Unterricht dieser Zeit noch nicht +ueberstiegen haben; es gab keine irgend wesentliche soziale Abstufung +zwischen dem unterrichteten und dem nichtunterrichteten Roemer. + +Dass die Roemer in den mathematischen und mechanischen Wissenschaften +zu keiner Zeit sich ausgezeichnet haben, ist bekannt und bewaehrt sich +auch fuer die gegenwaertige Epoche an dem fast einzigen Faktum, welches +mit Sicherheit hierhergezogen werden kann, der von den Dezemvirn +versuchten Regulierung des Kalenders. Sie wollten den bisherigen, auf +der alten, hoechst unvollkommenen Trieteris beruhenden vertauschen mit +dem damaligen attischen der Oktaeteris, welcher den Mondmonat von 29½ +Tagen beibehielt, das Sonnenjahr aber statt auf 368¾ a vielmehr auf +365¼ Tage ansetzte und demnach bei unveraenderter gemeiner Jahrlaenge +von 354 Tagen nicht, wie frueher, auf je vier Jahre 59, sondern auf je +acht Jahre 90 Tage einschaltete. In demselben Sinne beabsichtigten die +roemischen Kalenderverbesserer unter sonstiger Beibehaltung des +geltenden Kalenders in den zwei Schaltjahren des vierjaehrigen Zyklus +nicht die Schaltmonate, aber die beiden Februare um je sieben Tage zu +verkuerzen, also diesen Monat in den Schaltjahren statt zu 29 und 28 zu +22 und 21 Tagen anzusetzen. Allein mathematische Gedankenlosigkeit und +theologische Bedenken, namentlich die Ruecksicht auf das eben in die +betreffenden Februartage fallende Jahrfest des Terminus, zerruetteten +die beabsichtigte Reform in der Art, dass der Schaltjahrfebruar +vielmehr 24- und 23taegig ward, also das neue roemische Sonnenjahr in +der Tat auf 366¼ Tag auskam. Einige Abhilfe fuer die hieraus folgenden +praktischen Uebelstaende ward darin gefunden, dass, unter Beseitigung +der bei den jetzt so ungleich gewordenen Monaten nicht mehr anwendbaren +Rechnung nach Monaten oder Zehnmonaten des Kalenders, man sich +gewoehnte, wo es auf genauere Bestimmungen ankam, nach Zehnmonatfristen +eines Sonnenjahrs von 365 Tagen oder dem sogenannten zehnmonatlichen +Jahre von 304 Tagen zu rechnen. ueberdies kam besonders fuer +baeuerliche Zwecke der auf das aegyptische 365¼taegige Sonnenjahr von +Eudoxos (blueht 386 368) gegruendete Bauernkalender auch in Italien +frueh in Gebrauch. + +—————————————————————- + +^10 Litterator und grammaticus verhalten sich ungefaehr wie Lehrer und +Maître; die letztere Benennung kommt nach dem aelteren Sprachgebrauch +nur dem Lehrer des Griechischen, nicht dem der Muttersprache zu. +Litteratus ist juenger und bezeichnet nicht den Schulmeister, sondern +den gebildeten Mann. + +^11 Es ist doch wohl ein roemisches Bild, was Plautus (Bacch. 431) als +ein Stueck der guten alten Kindererziehung anfuehrt: + +wenn nun du darauf nach Hause kamst, + +In dem Jaeckchen auf dem Schemel sassest du zum Lehrer hin; + +Und wenn dann das Buch ihm lesend eine Silbe du gefehlt, + +Faerbte deinen Buckel er dir bunt wie einen Kinderlatz. + +—————————————————————- + +Einen hoeheren Begriff von dem, was auch in diesen Faechern die +Italiker zu leisten vermochten, gewaehren die Werke der mit den +mechanischen Wissenschaften eng zusammenhaengenden Bau- und Bildkunst. +Zwar eigentlich originelle Erscheinungen begegnen auch hier nicht; aber +wenn durch den Stempel der Entlehnung, welcher der italischen Plastik +durchgaengig aufgedrueckt ist, das kuenstlerische Interesse an +derselben sinkt, so heftet das historische sich nur um so lebendiger an +dieselbe, insofern sie teils von einem sonst verschollenen +Voelkerverkehr die merkwuerdigsten Zeugnisse bewahrt, teils bei dem so +gut wie vollstaendigen Untergang der Geschichte der nichtroemischen +Italiker fast allein uns die verschiedenen Voelkerschaften der +Halbinsel in lebendiger Taetigkeit nebeneinander darstellt. Neues ist +hier nicht zu sagen; aber wohl laesst sich mit schaerferer Bestimmtheit +und auf breiterer Grundlage ausfuehren, was schon oben gezeigt ward, +dass die griechische Anregung die Etrusker und die Italiker von +verschiedenen Seiten her maechtig erfasst, und dort eine reichere und +ueppigere, hier, wo ueberhaupt, eine verstaendigere und innigere Kunst +ins Leben gerufen hat. + +Wie voellig die italische Architektur aller Landschaften schon in ihrer +aeltesten Periode von hellenischen Elementen durchdrungen ward, ist +frueher dargestellt worden. Die Stadtmauern, die Wasserbauten, die +pyramidalisch gedeckten Graeber, der tuscanische Tempel sind nicht oder +nicht wesentlich verschieden von den aeltesten hellenischen Bauwerken. +Von einer Weiterbildung der Architektur bei den Etruskern waehrend +dieser Epoche hat sich keine Spur erhalten; wir begegnen hier weder +einer wesentlich neuen Rezeption noch einer originellen Schoepfung - +man muesste denn Prachtgraeber dahin rechnen wollen, wie das von Varro +beschriebene sogenannte Grabmal des Porsena in Chiusi, das lebhaft an +die zwecklose und sonderbare Herrlichkeit der aegyptischen Pyramiden +erinnert. + +Auch in Latium bewegte man waehrend der ersten anderthalb Jahrhunderte +der Republik sich wohl lediglich in den bisherigen Gleisen, und es ist +schon gesagt worden, dass mit der Einfuehrung der Republik die +Kunstuebung eher gesunken als gestiegen ist. Es ist aus dieser Zeit +kaum ein anderes architektonisch bedeutendes latinisches Bauwerk zu +nennen als der im Jahre 261 (493) in Rom am Circus erbaute Cerestempel, +der in der Kaiserzeit als Muster des tuscanischen Stiles gilt. Aber +gegen das Ende dieser Epoche kommt ein neuer Geist in das italische und +namentlich das roemische Bauwesen: es beginnt der grossartige Bogenbau. +Zwar sind wir nicht berechtigt, den Bogen und das Gewoelbe fuer +italische Erfindungen zu erklaeren. Es ist wohl ausgemacht, dass in der +Epoche der Genesis der hellenischen Architektur die Hellenen den Bogen +noch nicht kannten und darum fuer ihre Tempel die flache Decke und das +schraege Dach ausreichen mussten; allein gar wohl kann der Keilschnitt +eine juengere, aus der rationellen Mechanik hervorgegangene Erfindung +der Hellenen sein, wie ihn denn die griechische Tradition auf den +Physiker Demokritos (294-397 460-357) zurueckfuehrt. Mit dieser +Prioritaet des hellenischen Bogenbaus vor dem roemischen ist auch +vereinbar, was vielfach und vielleicht mit Recht angenommen wird, dass +die Gewoelbe an der roemischen Hauptkloake und dasjenige, welches ueber +das alte, urspruenglich pyramidalisch gedeckte kapitolinische Quellhaus +spaeterhin gespannt ward, die aeltesten erhaltenen Bauwerke sind, bei +welchen das Bogenprinzip zur Anwendung gekommen ist; denn es ist mehr +als wahrscheinlich, dass diese Bogenbauten nicht der Koenigs-, sondern +der republikanischen Periode angehoeren und in der Koenigszeit man auch +in Italien nur flache oder ueberkragte Daecher gekannt hat. Allein wie +man auch ueber die Erfindung des Bogens selbst denken mag, die +Anwendung im grossen ist ueberall und vor allem in der Baukunst +wenigstens ebenso bedeutend wie die Aufstellung des Prinzips; und diese +gebuehrt unbestritten den Roemern. Mit dem fuenften Jahrhundert beginnt +der wesentlich auf den Bogen gegruendete Tor-, Bruecken- und +Wasserleitungsbau, der mit dem roemischen Namen fortan unzertrennlich +verknuepft ist. Verwandt ist hiermit noch die Entwicklung der den +Griechen fremden, dagegen bei den Roemern vorzugsweise beliebten und +besonders fuer die ihnen eigentuemlichen Kulte, namentlich den nicht +griechischen der Vesta, angewendeten Form des Rundtempels und des +Kuppeldachs ^12. + +————————————————————- + +^12 Eine Nachbildung der aeltesten Hausform, wie man wohl gemeint hat, +ist der Rundtempel sicher nicht; vielmehr geht der Hausbau durchaus vom +Viereck aus. Die spaetere roemische Theologie knuepfte diese Rundform +an die Vorstellung des Erdballs oder des kugelfoermig die Zentralsonne +umgebenden Weltalls (Fest. v. rutundam p. 282; Plut. Num. 11; Ov. fast. +6, 267f.); in der Tat ist dieselbe wohl einfach darauf +zurueckzufuehren, dass fuer die zum Abhegen und Aufbewahren bestimmte +Raeumlichkeit als die bequemste wie die sicherste Form stets die +kreisrunde gegolten hat. Darauf beruhten die runden Schatzhaeuser der +Hellenen ebenso wie der Rundbau der roemischen Vorratskammer oder des +Penatentempels; es war natuerlich auch die Feuerstelle - das heisst den +Altar der Vesta - und die Feuerkammer - das heisst den Vestatempel - +rund anzulegen, so gut wie dies mit der Zisterne und der Brunnenfassung +(puteal) geschah. Der Rundbau an sich ist graecoitalisch wie der +Quadratbau und jener der Kammer eigen, wie dieser dem Wohnhaus; aber +die architektonische und religioese Entwicklung des einfachen Tholos +zum Rundtempel mit Pfeilern und Saeulen ist latinisch. + +———————————————————— + +Etwas Aehnliches mag von manchen untergeordneten, aber darum nicht +unwichtigen Fertigkeiten auf diesem Gebiet gelten. Von Originalitaet +oder gar von Kunstuebung kann dabei nicht die Rede sein; aber auch aus +den festgefuegten Steinplatten der roemischen Strassen, aus ihren +unzerstoerbaren Chausseen, aus den breiten, klingend harten Ziegeln, +aus dem ewigen Moertel ihrer Gebaeude redet die unverwuestliche +Soliditaet, die energische Tuechtigkeit des roemischen Wesens. + +Wie die tektonischen, und womoeglich noch mehr, sind die bildenden und +zeichnenden Kuenste auf italischem Boden nicht so sehr durch +griechische Anregung befruchtet, als aus griechischen Samenkoernern +gekeimt. Dass dieselben, obwohl erst die juengeren Schwestern der +Architektur, doch wenigstens in Etrurien schon waehrend der roemischen +Koenigszeit sich zu entwickeln begannen, wurde bereits bemerkt; ihre +hauptsaechliche Entfaltung aber gehoert in Etrurien, und um so mehr in +Latium, dieser Epoche an, wie dies schon daraus mit Evidenz hervorgeht, +dass in denjenigen Landschaften, welche die Kelten und Samniten den +Etruskern im Laufe des vierten Jahrhunderts entrissen, von etruskischer +Kunstuebung fast keine Spur begegnet. Die tuskische Plastik warf sich +zuerst und hauptsaechlich auf die Arbeit in gebranntem Ton, in Kupfer +und in Gold, welche Stoffe die reichen Tonlager und Kupfergruben und +der Handelsverkehr Etruriens den Kuenstlern darboten. Von der +Schwunghaftigkeit, womit die Tonbildnerei betrieben wurde, zeugen die +ungeheuren Massen von Reliefplatten und statuarischen Arbeiten aus +gebranntem Ton, womit Waende, Giebel und Daecher der etruskischen +Tempel nach Ausweis der noch vorhandenen Ruinen einst verziert waren, +und der nachweisliche Vertrieb derartiger Arbeiten aus Etrurien nach +Latium. Der Kupferguss stand nicht dahinter zurueck. Etruskische +Kuenstler wagten sich an die Verfertigung von kolossalen, bis zu +fuenfzig Fuss hohen Bronzebildsaeulen, und in Volsinii, dem +etruskischen Delphi, sollen um das Jahr 489 (265) zweitausend +Bronzestatuen gestanden haben, wogegen die Steinbildnerei in Etrurien, +wie wohl ueberall, weit spaeter begann und ausser inneren Ursachen auch +durch den Mangel eines geeigneten Materials zurueckgehalten ward - die +lunensischen (carrarischen) Marmorbrueche waren noch nicht eroeffnet. +Wer den reichen und zierlichen Goldschmuck der suedetruskischen Graeber +gesehen hat, der wird die Nachricht nicht unglaublich finden, dass die +tyrrhenischen Goldschalen selbst in Attika geschaetzt wurden. Auch die +Steinschneidekunst ward, obwohl sie juenger ist, doch auch in Etrurien +vielfaeltig geuebt. Ebenso abhaengig von den Griechen, uebrigens den +bildenden Kuenstlern vollkommen ebenbuertig, waren die sowohl in der +Umrisszeichnung auf Metall wie in der monochromatischen Wandmalerei +ungemein taetigen etruskischen Zeichner und Maler. + +Vergleichen wir hiermit das Gebiet der eigentlichen Italiker, so +erscheint es zunaechst gegen die etruskische Fuelle fast kunstarm. +Allein bei genauerer Betrachtung kann man der Wahrnehmung sich nicht +entziehen, dass sowohl die sabellische wie die latinische Nation weit +mehr als die etruskische Faehigkeit und Geschick fuer die Kunst gehabt +haben muessen. Zwar auf eigentlich sabellischem Gebiet, in der Sabina, +in den Abruzzen, in Samnium, finden sich Kunstwerke so gut wie gar +nicht und mangeln sogar die Muenzen. Diejenigen sabellischen Staemme +dagegen, welche an die Kuesten der Tyrrhenischen oder Ionischen See +gelangten, haben die hellenische Kunst sich nicht bloss wie die +Etrusker aeusserlich angeeignet, sondern sie mehr oder minder +vollstaendig bei sich akklimatisiert. Schon in Velitrae, wo wohl allein +in der einstmaligen Landschaft der Volsker deren Sprache und +Eigentuemlichkeit spaeterhin sich behauptet haben, haben sich bemalte +Terrakotten gefunden von lebendiger und eigentuemlicher Behandlung. In +Unteritalien ist Lucanien zwar in geringem Grade von der hellenischen +Kunst ergriffen worden; aber in Kampanien wie im brettischen Lande +haben sich Sabeller und Hellenen wie in Sprache und Nationalitaet so +auch und vor allem in der Kunst vollstaendig durchdrungen und es stehen +namentlich die kampanischen und brettischen Muenzen mit den +gleichzeitigen griechischen so vollstaendig auf einer Linie der +Kunstbehandlung, dass nur die Aufschrift sie von ihnen unterscheidet. +Weniger bekannt, aber nicht weniger sicher ist es, dass auch Latium +wohl an Kunstreichtum und Kunstmasse, aber nicht an Kunstsinn und +Kunstuebung hinter Etrurien zurueckstand. Offenbar hat die um den +Anfang des 5. Jahrhunderts erfolgte Festsetzung der Roemer in +Kampanien, die Verwandlung der Stadt Cales in eine latinische Gemeinde, +der falernischen Landschaft bei Capua in einen roemischen +Buergerbezirk, zunaechst die kampanische Kunstuebung den Roemern +aufgeschlossen. Zwar mangelt bei diesen nicht bloss die in dem ueppigen +Etrurien fleissig gepflegte Steinschneidekunst voellig und begegnet +nirgends eine Spur, dass die latinischen Gewerke gleich den +etruskischen Goldschmieden und Tonarbeitern fuer das Ausland taetig +gewesen sind. Zwar sind die latinischen Tempel nicht gleich den +etruskischen mit Bronze- und Tonzierat ueberladen, die latinischen +Graeber nicht gleich den etruskischen mit Goldschmuck angefuellt worden +und schillerten die Waende jener nicht wie die der etruskischen von +bunten Gemaelden. Aber nichtsdestoweniger stellt sich im ganzen die +Waage nicht zum Vorteil der etruskischen Nation. Die Erfindung des +Janusbildes, welche wie die Gottheit selbst den Latinern beigelegt +werden darf, ist nicht ungeschickt, und originellerer Art als die +irgendeines etruskischen Kunstwerks. Die schoene Gruppe der Woelfin mit +den Zwillingen lehnt wohl an aehnliche griechische Erfindungen sich an, +ist aber in dieser Ausfuehrung sicher wenn nicht in Rom, so doch von +Roemern erfunden; und es ist bemerkenswert, dass sie zuerst auf den von +den Roemern in und fuer Kampanien gepraegten Silbermuenzen auftritt. In +dem oben erwaehnten Cales scheint bald nach seiner Gruendung eine +besondere Gattung figurierten Tongeschirrs erfunden worden zu sein, das +mit dem Namen der Meister und des Verfertigungsorts bezeichnet und in +weitem Umfang bis nach Etrurien hinein vertrieben worden ist. Die vor +kurzem auf dem Esquilin zum Vorschein gekommenen figurierten Altaerchen +von gebranntem Ton entsprechen in der Darstellung wie in der Ornamentik +genau den gleichartigen Weihgeschenken der kampanischen Tempel. Indes +schliesst dies nicht aus, dass auch griechische Meister fuer Rom +gearbeitet haben. Der Bildner Damophilos, der mit Gorgasos die bemalten +Tonfiguren fuer den uralten Cerestempel verfertigt hat, scheint kein +anderer gewesen zu sein als der Lehrer des Zeuxis, Demophilos von +Himera (um 300 450). Am belehrendsten sind diejenigen Kunstzweige, in +denen uns teils nach alten Zeugnissen, teils nach eigener Anschauung +eine vergleichendes Urteil gestattet ist. Von latinischen Arbeiten in +Stein ist kaum etwas anderes uebrig als der am Ende dieser Periode in +dorischem Stil gearbeitete Steinsarg des roemischen Konsuls Lucius +Scipio; aber die edle Einfachheit desselben beschaemt alle aehnlichen +etruskischen Werke. Aus den etruskischen Graebern sind manche schoene +Bronzen alten strengen Kunststils, namentlich Helme, Leuchter und +dergleichen Geraetstuecke erhoben worden; aber welches dieser Werke +reicht an die im Jahre 458 (296) am ruminalischen Feigenbaum auf dem +roemischen Markte aus Strafgeldern aufgestellte bronzene Woelfin, noch +heute den schoensten Schmuck des Kapitols? Und dass auch die +latinischen Metallgiesser so wenig wie die etruskischen vor grossen +Aufgaben zurueckschraken, beweist das von Spurius Carvilis (Konsul 461 +293) aus den eingeschmolzenen samnitischen Ruestungen errichtete +kolossale Erzbild des Jupiter auf dem Kapitol, aus dessen Abfall beim +Ziselieren die zu den Fuessen des Kolosses stehende Statue des Siegers +hatte gegossen werden koennen; man sah dieses Jupiterbild bis vom +Albanischen Berge. Unter den gegossenen Kupfermuenzen gehoeren bei +weitem die schoensten dem suedlichen Latium an; die roemischen und +umbrischen sind leidlich, die etruskischen fast bildlos und oft +wahrhaft barbarisch. Die Wandmalereien, die Gaius Fabius in dem 452 302 +dedizierten Tempel der Wohlfahrt auf dem Kapitol ausfuehrte, erwarben +in Zeichnung und Faerbung noch das Lob griechisch gebildeter +Kunstrichter der augusteischen Epoche; und es werden von den +Kunstenthusiasten der Kaiserzeit wohl auch die caeritischen, aber mit +noch groesserem Nachdruck die roemischen, lanuvinischen und +ardeatischen Fresken als Meisterwerke der Malerei gepriesen. Die +Zeichnung auf Metall, welche in Latium nicht wie in Etrurien die +Handspiegel, sondern die Toilettenkaestchen mit ihren zierlichen +Umrissen schmueckte, ward in Latium in weit geringerem Umfang und fast +nur in Praeneste geuebt; es finden sich vorzuegliche Kunstwerke unter +den etruskischen Metallspiegeln wie unter den praenestinischen +Kaestchen, aber es war ein Werk der letzteren Gattung, und zwar ein +hoechst wahrscheinlich in dieser Epoche in der Werkstatt eines +praenestinischen Meisters entstandenes Werk ^13, von dem mit Recht +gesagt werden konnte, dass kaum ein zweites Erzeugnis der Graphik des +Altertums so wie die ficoronische Cista den Stempel einer in Schoenheit +und Charakteristik vollendeten und noch vollkommen reinen und ernsten +Kunst an sich traegt. + +—————————————————————————- + +^13 Novius Plautius goss vielleicht nur die Fuesse und die +Deckelgruppe; das Kaestchen selbst kann von einem aelteren Kuenstler +herruehren, aber, da der Gebrauch dieser Kaestchen sich wesentlich auf +Praeneste beschraenkt hat, kaum von einem anderen als einem +praenestinischen. + +—————————————————————————— + +Der allgemeine Stempel der etruskischen Kunstwerke ist teils eine +gewisse barbarische Ueberschwenglichkeit im Stoff wie im Stil, teils +der voellige Mangel innerer Entwicklung. Wo der griechische Meister +fluechtig skizziert, verschwendet der etruskische Schueler schuelerhaft +den Fleiss; an die Stelle des leichten Materials und der maessigen +Verhaeltnisse griechischer Werke tritt bei den etruskischen ein +renommistisches Hervorheben der Groesse und Kostbarkeit oder auch bloss +der Seltsamkeit des Werkes. Die etruskische Kunst kann nicht +nachbilden, ohne zu uebertreiben: das Strenge wird ihr hart, das +Anmutige weichlich, das Schreckliche zum Scheusal, die Ueppigkeit zur +Zote, und immer deutlicher tritt dies hervor, je mehr die +urspruengliche Anregung zuruecktritt und die etruskische Kunst sich auf +sich selber angewiesen findet. Noch auffallender ist das Festhalten an +den hergebrachten Formen und dem hergebrachten Stil. Sei es, dass die +anfaengliche freundlichere Beruehrung mit Etrurien hier den Hellenen +den Samen der Kunst auszustreuen gestattete, eine spaetere Epoche der +Feindseligkeit aber den juengeren Entwicklungsstadien der griechischen +Kunst den Eingang in Etrurien erschwerte, sei es, was wahrscheinlicher +ist, dass die rasch eintretende geistige Erstarrung der Nation die +Hauptsache dabei tat: die Kunst blieb in Etrurien auf der primitiven +Stufe, auf welcher sie bei ihrem ersten Eindringen daselbst sich +befunden hatte, wesentlich stehen - bekanntlich ist dies die Ursache +gewesen; weshalb die etruskische Kunst, die unentwickelt gebliebene +Tochter der hellenischen, solange als deren Mutter gegolten hat. Mehr +noch als das strenge Festhalten des einmal ueberlieferten Stils in den +aelteren Kunstzweigen beweist die unverhaeltnismaessig elende +Behandlung der spaeter aufgekommenen, namentlich der Bildhauerei in +Stein und des Kupfergusses in der Anwendung auf Muenzen, wie rasch aus +der etruskischen Kunst der Geist entwich. Ebenso belehrend sind die +gemalten Gefaesse, die in den juengeren etruskischen Grabstaetten in so +ungeheurer Anzahl sich finden. Waeren dieselben so frueh wie die mit +Umrissen verzierten Metallplatten oder die bemalten Terrakotten bei den +Etruskern gangbar geworden, so wuerde man ohne Zweifel auch sie in +Menge und in wenigstens relativer Guete dort fabrizieren gelernt haben; +aber in der Epoche, in welcher dieser Luxus emporkam, misslang die +selbsttaetige Reproduktion vollstaendig, wie die vereinzelten mit +etruskischen Inschriften versehenen Gefaesse beweisen, und man +begnuegte sich darum, dieselben zu kaufen, statt sie zu formen. + +Aber auch innerhalb Etruriens erscheint ein weiterer bemerkenswerter +Gegensatzinder kuenstlerischen Entwicklung der suedlichen und der +noerdlichen Landschaft. Es ist Suedetrurien, hauptsaechlich die Bezirke +von Caere, Tarquinii, Volci, die die gewaltigen Prunkschaetze besonders +von Wandgemaelden, Tempeldekorationen, Goldschmuck und gemalten +Tongefaessen bewahren; das noerdliche Etrurien steht weit dahinter +zurueck, und es hat zum Beispiel sich kein gemaltes Grab noerdlich von +Chiusi gefunden. Die suedlichsten etruskischen Staedte Veii, Caere, +Tarquinii sind es, die der roemischen Tradition als die Ur- und +Hauptsitze der etruskischen Kunst gelten; die noerdlichste Stadt +Volaterrae, mit dem groessten Gebiet unter allen etruskischen +Gemeinden, steht von allen auch der Kunst am fernsten. Wenn in +Suedetrurien die griechische Halbkultur, so ist in Nordetrurien +vielmehr die Unkultur zu Hause. Die Ursachen dieses bemerkenswerten +Gegensatzes moegen teils in der verschiedenartigen, in Suedetrurien +wahrscheinlich stark mit nicht etruskischen Elementen gemischten +Nationalitaet, teils in der verschiedenen Maechtigkeit des hellenischen +Einflusses zu suchen sein, welcher letztere namentlich in Caere sich +sehr entschieden geltend gemacht haben muss; die Tatsache selbst ist +nicht zu bezweifeln. Um so mehr musste die fruehe Unterjochung der +suedlichen Haelfte Etruriens durch die Roemer und die sehr zeitig hier +beginnende Romanisierung der etruskischen Kunst verderblich werden; was +Nordetrurien, auf sich allein beschraenkt, kuenstlerisch zu leisten +vermochte, zeigen die wesentlich ihm angehoerenden Kupfermuenzen. + +Wenden wir die Blicke von Etrurien nach Latium, so hat freilich auch +dies keine neue Kunst geschaffen; es war einer weit spaeteren +Kulturepoche vorbehalten, aus dem Motiv des Bogens eine neue, von der +hellenischen Tektonik verschiedene Architektur zu entwickeln und sodann +mit dieser harmonisch eine neue Bildnerei und Malerei zu entfalten. Die +latinische Kunst ist nirgend originell und oft gering; aber die frisch +empfindende und taktvoll waehlende Aneignung des fremden Gutes ist auch +ein hohes kuenstlerisches Verdienst. Nicht leicht hat die latinische +Kunst barbarisiert und in ihren besten Erzeugnissen steht sie voellig +im Niveau der griechischen Technik. Eine gewisse Abhaengigkeit der +Kunst Latiums wenigstens in ihren frueheren Stadien von der sicher +aelteren etruskischen soll darum nicht geleugnet werden; es mag Varro +immerhin mit Recht angenommen haben, dass bis auf die im Cerestempel +von griechischen Kuenstlern ausgefuehrten nur “tuscanische” Tonbilder +die roemischen Tempel verzierten; aber dass doch vor allem der +unmittelbare Einfluss der Griechen die latinische Kunst bestimmt hat, +ist an sich schon klar und liegt auch in eben diesen Bildwerken sowie +in den latinischen und roemischen Muenzen deutlich zu Tage. Selbst die +Anwendung der Metallzeichnung in Etrurien lediglich auf den +Toilettenspiegel, in Latium lediglich auf den Toilettenkasten deutet +auf die Verschiedenartigkeit der beiden Landschaften zuteil gewordenen +Kunstanregung. Es scheint indes nicht gerade Rom gewesen zu sein, wo +die latinische Kunst ihre frischesten Blueten trieb; die roemischen +Asse und die roemischen Denare werden von den latinischen Kupfer- und +den seltenen latinischen Silbermuenzen an Feinheit und Geschmack der +Arbeit bei weitem uebertroffen und auch die Meisterwerke der Malerei +und Zeichnung gehoeren vorwiegend Praeneste, Lanuvium, Ardea an. Auch +stimmt dies vollstaendig zu dem frueher bezeichneten realistischen und +nuechternen Sinn der roemischen Republik, welcher in dem uebrigen +Latium sich schwerlich mit gleicher Strenge geltend gemacht haben kann. +Aber im Lauf des fuenften Jahrhunderts und besonders in der zweiten +Haelfte desselben regte es denn doch sich maechtig auch in der +roemischen Kunst. Es war dies die Epoche, in welcher der spaetere +Bogen- und Strassenbau begann, in welcher Kunstwerke wie die +Kapitolinische Woelfin entstanden, in welcher ein angesehener Mann aus +einem altadeligen roemischen Geschlechte den Pinsel ergriff, um einen +neugebauten Tempel auszuschmuecken und dafuer den Ehrenbeinamen des +“Malers” empfing. Das ist nicht Zufall. Jede grosse Zeit erfasst den +ganzen Menschen; und wie starr die roemische Sitte, wie streng die +roemische Polizei immer war, der Aufschwung, den die roemische +Buergerschaft als Herrin der Halbinsel oder richtiger gesagt, den das +zum erstenmal staatlich geeinigte Italien nahm, tritt auch in dem +Aufschwung der latinischen und besonders der roemischen Kunst ebenso +deutlich hervor wie in dem Sinken der etruskischen der sittliche und +politische Verfall der Nation. Wie die gewaltige Volkskraft Latiums die +schwaecheren Nationen bezwang, so hat sie auch dem Erz und dem Marmor +ihren unvergaenglichen Stempel aufgedrueckt. + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Römische Geschichte Book 2 by Theodor Mommsen + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE *** + +***** This file should be named 3061-0.txt or 3061-0.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/3/0/6/3061/ + +Updated editions will replace the previous one--the old editions will +be renamed. + +Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright +law means that no one owns a United States copyright in these works, +so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United +States without permission and without paying copyright +royalties. 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