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+The Project Gutenberg EBook of Römische Geschichte Book 2 by Theodor Mommsen
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most
+other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
+whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of
+the Project Gutenberg License included with this eBook or online at
+www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have
+to check the laws of the country where you are located before using this ebook.
+
+Title: Römische Geschichte Book 2
+
+Author: Theodor Mommsen
+
+Release Date: February, 2002 [Etext #3061]
+[Most recently updated: January 15, 2020]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: UTF-8
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK RÖMISCHE GESCHICHTE ***
+
+
+
+
+Römische Geschichte
+
+Zweites Buch
+Von der Abschaffung des römischen Königtums bis zur Einigung Italiens
+
+von Theodor Mommsen
+
+The following e-text of Mommsen’s Roemische Geschichte contains some
+(ancient) Greek quotations. The character set used for those quotations is a
+modern Greek character set. Therefore, aspirations are not marked in Greek
+words, nor is there any differentiation between the different accents of
+ancient Greek and the subscript iotas are missing as well.
+
+Contents
+
+ Zweites Buch—Von der Abschaffung des römischen Königtums bis zur Einigung Italiens
+ Kapitel I. Änderung der Verfassung. Beschränkung der Magistratsgewalt.
+ Kapitel II. Das Volkstribunat und die Dezemvirn
+ Kapitel III. Die Ausgleichung der Stände und die neue Aristokratie
+ Kapitel IV. Sturz der etruskischen Macht. Die Kelten.
+ Kapitel V. Die Unterwerfung der Latiner und Kampaner unter Rom
+ Kapitel VI. Die Italiker gegen Rom
+ Kapitel VII. König Pyrrhos gegen Rom und die Einigung Italiens
+ Kapitel VIII. Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalität
+ Kapitel IX. Kunst und Wissenschaft
+
+
+
+
+Zweites Buch
+Von der Abschaffung des römischen Königtums bis zur Einigung Italiens
+
+
+— δεί ουκ εκπλήττειν τόν συγγράφεα τερατευόμενον διά τής ιστορίας τούς
+εντυγχάνοντας.
+
+— der Historiker soll seine Leser nicht durch Schauergeschichten in
+Erschuetterung versetzen.
+
+Polybios
+
+
+
+
+KAPITEL I.
+Änderung der Verfassung. Beschränkung der Magistratsgewalt.
+
+
+Der strenge Begriff der Einheit und Allgewalt der Gemeinde in allen
+Gemeindeangelegenheiten, dieser Schwerpunkt der italischen
+Verfassungen, legte in die Haende des einzigen, auf Lebenszeit
+ernannten Vorstehers eine furchtbare Gewalt, die wohl der Landesfeind
+empfand, aber nicht minder schwer der Buerger. Missbrauch und Druck
+konnte nicht ausbleiben, und hiervon die notwendige Folge waren
+Bestrebungen, jene Gewalt zu mindern. Aber das ist das Grossartige in
+diesen roemischen Reformversuchen und Revolutionen, dass man nie
+unternimmt, weder die Gemeinde als solche zu beschraenken noch auch nur
+sie entsprechender Organe zu berauben, dass nie die sogenannten
+natuerlichen Rechte des einzelnen gegen die Gemeinde geltend gemacht
+werden, sondern dass der ganze Sturm sich richtet gegen die Form der
+Gemeindevertretung. Nicht Begrenzung der Staats-, sondern Begrenzung
+der Beamtenmacht ist der Ruf der roemischen Fortschrittspartei von den
+Zeiten der Tarquinier bis auf die der Gracchen; und auch dabei vergisst
+man nie, dass das Volk nicht regieren, sondern regiert werden soll.
+
+Dieser Kampf bewegt sich innerhalb der Buergerschaft. Ihm zur Seite
+entwickelt sich eine andere Bewegung: der Ruf der Nichtbuerger um
+politische Gleichberechtigung. Dahin gehoeren die Agitationen der
+Plebejer, der Latiner, der Italiker, der Freigelassenen, welche alle,
+mochten sie Buerger genannt werden, wie die Plebejer und die
+Freigelassenen, oder nicht, wie die Latiner und die Italiker,
+politische Gleichheit entbehrten und begehrten.
+
+Ein dritter Gegensatz ist noch allgemeinerer Art: der der Vermoegenden
+und der Armen, insbesondere der aus dem Besitz gedraengten oder in
+demselben gefaehrdeten Besitzer. Die rechtlichen und politischen
+Verhaeltnisse Roms veranlassten die Entstehung zahlreicher
+Bauernwirtschaften teils kleiner Eigentuemer, die von der Gnade des
+Kapital-, teils kleiner Zeitpaechter, die von der Gnade des Grundherrn
+abhingen, und beraubten vielfach einzelne wie ganze Gemeinden des
+Grundbesitzes, ohne die persoenliche Freiheit anzugreifen. Dadurch ward
+das ackerbauende Proletariat schon so frueh maechtig, dass es
+wesentlich in die Schicksale der Gemeinde eingreifen konnte. Das
+staedtische Proletariat gewann erst in weit spaeterer Zeit politische
+Bedeutung.
+
+In diesen Gegensaetzen bewegte sich die innere Geschichte Roms und
+vermutlich nicht minder die uns gaenzlich verlorene der uebrigen
+italischen Gemeinden. Die politische Bewegung innerhalb der
+vollberechtigten Buergerschaft, der Krieg der Ausgeschlossenen und der
+Ausschliessenden, die sozialen Konflikte der Besitzenden und der
+Besitzlosen, so mannigfaltig sie sich durchkreuzen und
+ineinanderschlingen und oft seltsame Allianzen herbeifuehren, sind
+dennoch wesentlich und von Grund aus verschieden.
+
+Da die Servianische Reform, welche den Insassen in militaerischer
+Hinsicht dem Buerger gleichstellte, mehr aus administrativen
+Ruecksichten als aus einer politischen Parteitendenz hervorgegangen zu
+sein scheint, so darf als der erste dieser Gegensaetze, der zu inneren
+Krisen und Verfassungsaenderungen fuehrte, derjenige betrachtet werden,
+der auf die Beschraenkung der Magistratur hinarbeitet. Der frueheste
+Erfolg dieser aeltesten roemischen Opposition besteht in der
+Abschaffung der Lebenslaenglichkeit der Gemeindevorsteherschaft, das
+heisst in der Abschaffung des Koenigtums. Wie notwendig diese in der
+natuerlichen Entwicklung der Dinge lag, dafuer ist der schlagendste
+Beweis, dass dieselbe Verfassungsaenderung in dem ganzen Kreise der
+italisch-griechischen Welt in analoger Weise vor sich gegangen ist.
+Nicht bloss in Rom, sondern gerade ebenso bei den uebrigen Latinern
+sowie bei den Sabellern, Etruskern und Apulern, ueberhaupt in
+saemtlichen italischen Gemeinden finden wir, wie in den griechischen,
+in spaeterer Zeit die alten lebenslaenglichen durch Jahresherrscher
+ersetzt. Fuer den lucanischen Gau ist es bezeugt, dass er im Frieden
+sich demokratisch regierte und nur fuer den Krieg die Magistrate einen
+Koenig, das heisst einen dem roemischen Diktator aehnlichen Beamten
+bestellten; die sabellischen Stadtgemeinden, zum Beispiel die von Capua
+und Pompeii, gehorchten gleichfalls spaeterhin einem jaehrlich
+wechselnden “Gemeindebesorger” (medix tuticus), und aehnliche
+Institutionen moegen wir auch bei den uebrigen Volks- und
+Stadtgemeinden Italiens voraussetzen. Es bedarf hiernach keiner
+Erklaerung, aus welchen Gruenden in Rom die Konsuln an die Stelle der
+Koenige getreten sind; der Organismus der alten griechischen und
+italischen Politie entwickelt vielmehr die Beschraenkung der
+lebenslaenglichen Gemeindevorstandschaft auf eine kuerzere,
+meistenteils jaehrige Frist mit einer gewissen Naturnotwendigkeit aus
+sich selber. So einfach indes die Ursache dieser Veraenderung ist, so
+mannigfaltig konnten die Anlaesse sein; man mochte nach dem Tode des
+lebenslaenglichen Herrn beschliessen keinen solchen wieder zu
+erwaehlen, wie nach Romulus’ Tode der roemische Senat versucht haben
+soll; oder der Herr mochte freiwillig abdanken, was angeblich Koenig
+Servius Tullius beabsichtigt hat; oder das Volk mochte gegen einen
+tyrannischen Regenten aufstehen und ihn vertreiben, wie dies das Ende
+des roemischen Koenigtums war. Denn mag die Geschichte der Vertreibung
+des letzten Tarquinius, “des Uebermuetigen”, auch noch so sehr in
+Anekdoten ein- und zur Novelle ausgesponnen sein, so ist doch an den
+Grundzuegen nicht zu zweifeln. Dass der Koenig es unterliess den Senat
+zu befragen und zu ergaenzen, dass er Todesurteile und Konfiskationen
+ohne Zuziehung von Ratmaennern aussprach, dass er in seinen Speichern
+ungeheure Kornvorraete aufhaeufte und den Buergern Kriegsarbeit und
+Handdienste ueber die Gebuehr ansann, bezeichnet die Ueberlieferung in
+glaublicher Weise als die Ursachen der Empoerung; von der Erbitterung
+des Volkes zeugt das foermliche Geloebnis, das dasselbe Mann fuer Mann
+fuer sich und seine Nachkommen ablegte, fortan keinen Koenig mehr zu
+dulden, und der blinde Hass, der seitdem an den Namen des Koenigs sich
+anknuepfte, vor allem aber die Verfuegung, dass der “Opferkoenig”, den
+man kreieren zu muessen glaubte, damit nicht die Goetter den gewohnten
+Vermittler vermissten, kein weiteres Amt solle bekleiden koennen und
+also dieser zwar der erste, aber auch der ohnmaechtigste Mann im
+roemischen Gemeindewesen ward. Mit dem letzten Koenig wurde sein ganzes
+Geschlecht verbannt - ein Beweis, welche Geschlossenheit damals noch
+die gentilizischen Verbindungen hatten. Die Tarquinier siedelten darauf
+ueber nach Caere, vielleicht ihrer alten Heimat, wo ihr Geschlechtsgrab
+kuerzlich aufgedeckt worden ist. An die Stelle aber des einen
+lebenslaenglichen traten zwei jaehrige Herrscher an die Spitze der
+roemischen Gemeinde.
+
+Dies ist alles, was historisch ueber dies wichtige Ereignis als sicher
+angesehen werden kann ^1. Dass in einer grossen weitherrschenden
+Gemeinde, wie die roemische war, die koenigliche Gewalt, namentlich
+wenn sie durch mehrere Generationen bei demselben Geschlechte gewesen,
+widerstandsfaehiger und der Kampf also lebhafter war als in den
+kleineren Staaten, ist begreiflich; aber auf eine Einmischung
+auswaertiger Staaten in denselben deutet keine sichere Spur. Der grosse
+Krieg mit Etrurien, der uebrigens wohl nur durch chronologische
+Verwirrung in den roemischen Jahrbuechern so nahe an die Vertreibung
+der Tarquinier gerueckt ist, kann nicht als eine Intervention Etruriens
+zu Gunsten eines in Rom beeintraechtigten Landsmannes angesehen werden,
+aus dem sehr zureichenden Grunde, dass die Etrusker trotz des
+vollstaendigen Sieges doch weder das roemische Koenigtum
+wiederhergestellt noch auch nur die Tarquinier zurueckgefuehrt haben.
+
+———————————————————————
+
+^1 Die bekannte Fabel richtet groesstenteils sich selbst; zum guten
+Teil ist sie aus Beinamenerklaerung (Brutus, Poplicola, Scaevola)
+herausgesponnen. Aber sogar die scheinbar geschichtlichen Bestandteile
+derselben zeigen bei genauerer Erwaegung sich als erfunden. Dahin
+gehoert, dass Brutus Reiterhauptmann (tribunus celerum) gewesen und als
+solcher den Volksschluss ueber die Vertreibung der Tarquinier beantragt
+haben soll; denn es ist nach der roemischen Verfassung ganz unmoeglich,
+dass ein blosser Offizier das Recht gehabt habe, die Kurien zu berufen.
+Offenbar ist diese ganze Angabe zum Zweck der Herstellung eines
+Rechtsbodens fuer die roemische Republik ersonnen, und recht schlecht
+ersonnen, indem dabei der tribunus celerum mit dem ganz verschiedenen
+magister equitum verwechselt und dann das dem letzteren kraft seines
+praetorischen Ranges zustehende Recht, die Zenturien zu berufen, auf
+die Kurienversammlung bezogen ward.
+
+———————————————————————
+
+Sind wir ueber den historischen Zusammenhang dieses wichtigen
+Ereignisses im Dunkeln, so liegt dagegen zum Glueck klar vor, worin die
+Verfassungsaenderung bestand. Die Koenigsgewalt ward keineswegs
+abgeschafft, wie schon das beweist, dass in der Vakanz nach wie vor der
+“Zwischenkoenig” eintrat; es traten nur an die Stelle des einen
+lebenslaenglichen zwei Jahreskoenige, die sich Feldherren (praetores)
+oder Richter (iudices) oder auch bloss Kollegen (consules) ^2 nannten.
+Es sind die Prinzipien der Kollegialitaet und der Annuitaet, die die
+Republik und das Koenigtum unterscheiden und die hier zuerst uns
+entgegentreten.
+
+——————————————————
+
+^2 Consules sind die zusammen Springenden oder Tanzenden, wie praesul
+der Vorspringen exul der Ausspringer (ο εκπεσών), insula der Einsprung,
+zunaechst der ins Meer gefallene Felsblock.
+
+——————————————————
+
+Dasjenige der Kollegialitaet, dem der dritte spaeterhin gangbarste Name
+der Jahreskoenige entlehnt war, erscheint hier in einer ganz
+eigentuemlichen Gestalt. Nicht den beiden Beamten zusammen ward die
+hoechste Macht uebertragen, sondern es hatte und uebte sie jeder Konsul
+fuer sich so voll und ganz, wie der Koenig sie gehabt und geuebt hatte.
+Es geht dies so weit, dass von den beiden Kollegen nicht etwa der eine
+die Rechtspflege, der andere den Heerbefehl uebernahm, sondern sie
+ebenso gleichzeitig in der Stadt Recht sprachen wie zusammen zum Heere
+abgingen; im Falle der Kollision entschied ein nach Monaten oder Tagen
+bemessener Turnus. Allerdings konnte daneben, wenigstens im
+militaerischen Oberbefehl, eine gewisse Kompetenzteilung wohl von
+Anfang an stattfinden, beispielsweise der eine Konsul gegen die Aequer,
+der andere gegen die Volsker ausruecken; aber sie hatte in keiner Weise
+bindende Kraft und jedem der Kollegen stand es rechtlich frei, in den
+Amtskreis des andern zu jeder Zeit ueberzugreifen. Wo also die hoechste
+Gewalt der hoechsten Gewalt entgegentrat und der eine Kollege das
+verbot, was der andere befahl, hoben die konsularischen Machtworte
+einander auf. Diese eigentuemlich wenn nicht roemische, so doch
+latinische Institution konkurrierender hoechster Gewalt, die im
+roemischen Gemeinwesen sich im ganzen genommen praktisch bewaehrt hat,
+zu der es aber schwer sein wird, in einem andern groesseren Staat eine
+Parallele zu finden, ist offenbar hervorgegangen aus dem Bestreben, die
+koenigliche Macht in rechtlich ungeschmaelerter Fuelle festzuhalten und
+darum das Koenigsamt nicht etwa zu teilen oder von einem Individuum auf
+ein Kollegium zu uebertragen, sondern lediglich es zu verdoppeln und
+damit, wo es noetig war, es durch sich selber zu vernichten.
+
+Fuer die Befristung gab das aeltere fuenftaegige Zwischenkoenigtum
+einen rechtlichen Anhalt. Die ordentlichen Gemeindevorsteher wurden
+verpflichtet, nicht laenger als ein Jahr, von dem Tage ihres
+Amtsantritts an gerechnet ^3, im Amte zu bleiben und hoerten, wie der
+Interrex mit Ablauf der fuenf Tage, so mit Ablauf des Jahres vor.
+Rechts wegen auf, Beamte zu sein. Durch diese Befristung des hoechsten
+Amtes ging die tatsaechliche Unverantwortlichkeit des Koenigs fuer den
+Konsul verloren. Zwar hatte auch der Koenig von jeher in dem roemischen
+Gemeinwesen unter, nicht ueber dem Gesetz gestanden; allein da nach
+roemischer Auffassung der hoechste Richter nicht bei sich selbst
+belangt werden durfte, hatte er wohl ein Verbrechen begehen koennen,
+aber ein Gericht und eine Strafe gab es fuer ihn nicht. Den Konsul
+dagegen schuetzte, wenn er Mord oder Landesverrat beging, sein Amt
+auch, aber nur, solange es waehrte; nach seinem Ruecktritt unterlag er
+dem gewoehnlichen Strafgericht wie jeder andere Buerger.
+
+—————————————————————————-
+
+^3 Der Antrittstag fiel mit dem Jahresanfang (1. Maerz) nicht zusammen
+und war ueberhaupt nicht fest. Nach diesem richtete sich der
+Ruecktrittstag, ausgenommen, wenn ein Konsul ausdruecklich anstatt
+eines ausgefallenen gewaehlt war (consul suffectus), wo er in die
+Rechte und also auch in die Frist des Ausgefallenen eintrat. Doch sind
+diese Ersatzkonsuln in aelterer Zeit nur vorgekommen, wenn bloss der
+eine der Konsuln weggefallen war; Kollegien von Ersatzkonsuln begegnen
+erst in der spaeteren Republik. Regelmaessig bestand also das Amtsjahr
+eines Konsuls aus den ungleichen Haelften zweier buergerlicher Jahre.
+
+—————————————————————————
+
+Zu diesen hauptsaechlichen und prinzipiellen Aenderungen kamen andere
+untergeordnete und mehr aeusserliche, aber doch auch teilweise tief
+eingreifende Beschraenkungen hinzu. Das Recht des Koenigs, seine Aecker
+durch Buergerfronden zu bestellen, und das besondere Schutzverhaeltnis,
+in welchem die Insassenschaft zu dem Koenig gestanden haben muss,
+fielen mit der Lebenslaenglichkeit des Amtes von selber.
+
+Hatte ferner im Kriminalprozess sowie bei Bussen und Leibesstrafen
+bisher dem Koenig nicht bloss Untersuchung und Entscheidung der Sache
+zugestanden, sondern auch die Entscheidung darueber, ob der Verurteilte
+den Gnadenweg betreten duerfe oder nicht, so bestimmte jetzt das
+Valerische Gesetz (Jahr 245 Roms 500), dass der Konsul der Provokation
+des Verurteilten stattgeben muesse, wenn auf Todes- oder Leibesstrafe
+nicht nach Kriegsrecht erkannt war; was durch ein spaeteres Gesetz
+(unbestimmter Zeit, aber vor dem Jahre 303 451 erlassen) auf schwere
+Vermoegensbussen ausgedehnt ward. Zum Zeichen dessen legten die
+konsularischen Liktoren, wo der Konsul als Richter, nicht als Feldherr
+auftrat, die Beile ab, die sie bisher kraft des ihrem Herrn zustehenden
+Blutbannes gefuehrt hatten. Indes drohte dem Beamten, der der
+Provokation nicht ihren Lauf liess, das Gesetz nichts anderes als die
+Infamie, die nach damaligen Verhaeltnissen im wesentlichen nichts war
+als ein sittlicher Makel und hoechstens zur Folge hatte, dass das
+Zeugnis des Ehrlosen nicht mehr galt. Auch hier liegt dieselbe
+Anschauung zu Grunde, dass es rechtlich unmoeglich ist, die alte
+Koenigsgewalt zu schmaelern und die infolge der Revolution dem Inhaber
+der hoechsten Gemeindegewalt gesetzten Schranken streng genommen nur
+einen tatsaechlichen und sittlichen Wert haben. Wenn also der Konsul
+innerhalb der alten koeniglichen Kompetenz handelt, so kann er damit
+wohl ein Unrecht, aber kein Verbrechen begehen und unterliegt also
+deswegen dem Strafrichter nicht.
+
+Eine in der Tendenz aehnliche Beschraenkung fand statt in der
+Zivilgerichtsbarkeit; denn wahrscheinlich wurde den Konsuln gleich mit
+ihrem Eintritt das Recht genommen, einen Rechtshandel unter Privaten
+nach ihrem Ermessen zu entscheiden.
+
+Die Umgestaltung des Kriminal- wie des Zivilprozesses stand in
+Verbindung mit einer allgemeinen Anordnung hinsichtlich der
+Uebertragung der Amtsgewalt auf Stellvertreter oder Nachfolger. Hatte
+dem Koenig die Ernennung von Stellvertretern unbeschraenkt frei, aber
+nie fuer ihn ein Zwang dazu bestanden, so haben die Konsuln das Recht
+der Gewaltuebertragung in wesentlich anderer Weise geuebt. Zwar die
+Regel, dass wenn der hoechste Beamte die Stadt verliess, er fuer die
+Rechtspflege daselbst einen Vogt zu bestellen habe, blieb auch fuer die
+Konsuln in Kraft, und nicht einmal die Kollegialitaet ward auf die
+Stellvertretung erstreckt, vielmehr diese Bestellung demjenigen Konsul
+auferlegt, welcher zuletzt die Stadt verliess. Aber das
+Mandierungsrecht fuer die Zeit, wo die Konsuln in der Stadt verweilten,
+wurde wahrscheinlich gleich bei der Einfuehrung dieses Amtes dadurch
+beschraenkt, dass dem Konsul das Mandieren fuer bestimmte Faelle
+vorgeschrieben, fuer alle Faelle dagegen, wo dies nicht geschehen war,
+untersagt ward. Nach diesem Grundsatz ward, wie gesagt, das gesamte
+Gerichtswesen geordnet. Der Konsul konnte allerdings die
+Kriminalgerichtsbarkeit auch im Kapitalprozess in der Weise ausueben,
+dass er seinen Spruch der Gemeinde vorlegte und diese ihn dann
+bestaetigte oder verwarf; aber er hat dies Recht, soviel wir sehen, nie
+geuebt, vielleicht bald nicht mehr ueben duerfen und vielleicht nur da
+ein Kriminalurteil gefaellt, wo aus irgendeinem Grunde die Berufung an
+die Gemeinde ausgeschlossen war. Man vermied den unmittelbaren Konflikt
+zwischen dem hoechsten Gemeindebeamten und der Gemeinde selbst und
+ordnete den Kriminalprozess vielmehr in der Weise, dass das hoechste
+Gemeindeamt nur der Idee nach kompetent blieb, aber immer handelte
+durch notwendige, wenn auch von ihm bestellte Vertreter. Es sind dies
+die beiden nicht staendigen Urteilsprecher fuer Empoerung und
+Hochverrat (duoviri perduellionis) und die zwei staendigen Mordspuerer,
+die quaestores parricidii. Aehnliches mag vielleicht in der Koenigszeit
+da vorgekommen sein, wo der Koenig sich in solchen Prozessen vertreten
+liess; aber die Staendigkeit der letzteren Institution und das in
+beiden durchgefuehrte Kollegialitaetsprinzip gehoeren auf jeden Fall
+der Republik an. Die letztere Einrichtung ist auch insofern von grosser
+Wichtigkeit geworden, als damit zum erstenmal neben die zwei staendigen
+Oberbeamten zwei Gehilfen traten, die jeder Oberbeamte bei seinem
+Amtsantritt ernannte und die folgerecht auch bei seinem Ruecktritt mit
+ihm abtraten, deren Stellung also wie das Oberamt selbst nach den
+Prinzipien der Staendigkeit, der Kollegialitaet und der Annuitaet
+geordnet war. Es ist das zwar noch nicht die niedere Magistratur
+selbst, wenigstens nicht in dem Sinne, den die Republik mit der
+magistratischen Stellung verbindet, insofern die Kommissarien nicht aus
+der Wahl der Gemeinde hervorgehen; wohl aber ist dies der Ausgangspunkt
+der spaeter so mannigfaltig entwickelten Institution der Unterbeamten
+geworden.
+
+In aehnlichem Sinne wurde die Entscheidung im Zivilprozess dem Oberamt
+entzogen, indem das Recht des Koenigs, einen einzelnen Prozess zur
+Entscheidung einem Stellvertreter zu uebertragen, umgewandelt ward in
+die Pflicht des Konsuls, nach Feststellung der Parteilegitimation und
+des Gegenstandes der Klage dieselbe zur Erledigung an einen von ihm
+auszuwaehlenden und von ihm zu instruierenden Privatmann zu verweisen.
+
+In gleicher Weise wurde den Konsuln die wichtige Verwaltung des
+Staatsschatzes und des Staatsarchivs zwar gelassen, aber doch
+wahrscheinlich sofort, mindestens sehr frueh, ihnen dabei staendige
+Gehilfen und zwar eben jene Quaestoren zugeordnet, welche ihnen
+freilich in dieser Taetigkeit unbedingt zu gehorchen hatten, ohne deren
+Vorwissen und Mitwirkung aber doch die Konsuln nicht handeln konnten.
+Wo dagegen solche Vorschriften nicht bestanden, musste der
+Gemeindevorstand in der Hauptstadt persoenlich eingreifen; wie denn zum
+Beispiel bei der Einleitung des Prozesses er sich unter keinen
+Umstaenden vertreten lassen kann.
+
+Diese zwiefache Fesselung des konsularischen Mandierungsrechts bestand
+fuer das staedtische Regiment, zunaechst fuer die Rechtspflege und die
+Kassenverwaltung. Als Oberfeldherr behielt der Konsul dagegen das
+Uebertragungsrecht aller oder einzelner ihm obliegender Geschaefte.
+Diese verschiedene Behandlung der buergerlichen und der militaerischen
+Gewaltuebertragung ist die Ursache geworden, weshalb innerhalb des
+eigentlichen roemischen Gemeinderegiments durchaus keine
+stellvertretende Amtsgewalt (pro magistratu) moeglich ist und rein
+staedtische Beamte nie durch Nichtbeamte ersetzt, die militaerischen
+Stellvertreter aber (pro consule, pro praetore, pro quaestore) von
+aller Taetigkeit innerhalb der eigentlichen Gemeinde ausgeschlossen
+werden.
+
+Das Recht, den Nachfolger zu ernennen, hatte der Koenig nicht gehabt,
+sondern nur der Zwischenkoenig. Der Konsul wurde in dieser Hinsicht dem
+letzten gleichgestellt; fuer den Fall jedoch, dass er es nicht
+ausgeuebt hatte, trat nach wie vor der Zwischenkoenig ein, und die
+notwendige Kontinuitaet des Amtes bestand auch in dem republikanischen
+Regiment ungeschmaelert fort. Indes wurde das Ernennungsrecht
+wesentlich eingeschraenkt zu Gunsten der Buergerschaft, indem der
+Konsul verpflichtet ward, fuer die von ihm bezeichneten Nachfolger die
+Zustimmung der Gemeinde zu erwirken, weiterhin nur diejenigen zu
+ernennen, die die Gemeinde ihm bezeichnete. Durch dieses bindende
+Vorschlagsrecht ging wohl in gewissem Sinne die Ernennung der
+ordentlichen hoechsten Beamten materiell auf die Gemeinde ueber; doch
+bestand auch praktisch noch ein sehr bedeutender Unterschied zwischen
+jenem Vorschlags- und dem foermlichen Ernennungsrecht. Der wahlleitende
+Konsul war durchaus nicht blosser Wahlvorstand, sondern konnte immer
+noch, kraft seines alten koeniglichen Rechts, zum Beispiel einzelne
+Kandidaten zurueckweisen und die auf sie fallenden Stimmen unbeachtet
+lassen, anfangs auch noch die Wahl auf eine von ihm entworfene
+Kandidatenliste beschraenken; und was noch wichtiger war, wenn das
+Konsulkollegium durch den gleich zu erwaehnenden Diktator zu ergaenzen
+war, wurde bei dieser Ergaenzung die Gemeinde nicht befragt, sondern
+der Konsul bestellte in dem Fall mit derselben Freiheit den Kollegen,
+wie einst der Zwischenkoenig den Koenig bestellt hatte.
+
+Die Priesterernennung, die den Koenigen zugestanden hatte, ging nicht
+ueber auf die Konsuln, sondern es trat dafuer bei den Maennerkollegien
+die Selbstergaenzung, bei den Vestalinnen und den Einzelpriestern die
+Ernennung durch das Pontifikalkollegium ein, an welches auch die
+Ausuebung der gleichsam hausherrlichen Gerichtsbarkeit der Gemeinde
+ueber die Priesterinnen der Vesta kam. Um diese fueglich nicht anders
+als von einem einzelnen vorzunehmenden Handlungen vollziehen zu
+koennen, setzte das Kollegium sich, vermutlich erst um diese Zeit,
+einen Vorstand, den Pontifex maximus. Diese Abtrennung der sakralen
+Obergewalt von der buergerlichen, waehrend auf den schon erwaehnten
+“Opferkoenig” weder die buergerliche noch die sakrale Macht des
+Koenigtums, sondern lediglich der Titel ueberging, sowie die aus dem
+sonstigen Charakter des roemischen Priestertums entschieden
+heraustretende, halb magistratische Stellung des neuen Oberpriesters
+ist eine der bezeichnendsten und folgenreichsten Eigentuemlichkeiten
+dieser auf Beschraenkung der Beamtengewalt hauptsaechlich im
+aristokratischen Interesse hinzielenden Staatsumwaelzung.
+
+Dass auch im aeusseren Auftreten der Konsul weit zurueckstand hinter
+dem mit Ehrfurcht und Schrecken umgebenen koeniglichen Amte, dass der
+Koenigsname und die priesterliche Weihe ihm entzogen, seinen Dienern
+das Beil genommen wurde, ist schon gesagt worden; es kommt hinzu, dass
+der Konsul statt des koeniglichen Purpurkleides nur durch den
+Purpursaum seines Obergewandes von dem gewoehnlichen Buerger sich
+unterschied, und dass, waehrend der Koenig oeffentlich vielleicht
+regelmaessig im Wagen erschien, der Konsul der allgemeinen Ordnung sich
+zu fuegen und gleich jedem anderen Buerger innerhalb der Stadt zu Fuss
+zu gehen gehalten war.
+
+Indes, diese Beschraenkungen der Amtsgewalt kamen im wesentlichen nur
+zur Anwendung gegen den ordentlichen Gemeindevorstand.
+Ausserordentlicher Weise trat neben und in gewissem Sinn anstatt der
+beiden von der Gemeinde gewaehlten Vorsteher ein einziger ein, der
+Heermeister (magister populi), gewoehnlich bezeichnet als der dictator.
+Auf die Wahl zum Diktator uebte die Gemeinde keinerlei Einfluss,
+sondern sie ging lediglich aus dem freien Entschluss eines der zeitigen
+Konsuln hervor, den weder der Kollege noch eine andere Behoerde hieran
+hindern konnte; gegen ihn galt die Provokation nur wie gegen den
+Koenig, wenn er freiwillig ihr wich; sowie er ernannt war, waren alle
+uebrigen Beamten von Rechts wegen ihm untertan. Dagegen war der Zeit
+nach die Amtsdauer des Diktators zwiefach begrenzt: einmal insofern er
+als Amtsgenosse derjenigen Konsuln, deren einer ihn ernannt hatte,
+nicht ueber deren gesetzliche Amtszeit hinaus im Amte bleiben durfte;
+sodann war als absolutes Maximum der Amtsdauer dem Diktator eine
+sechsmonatliche Frist gesetzt. Eine der Diktatur eigentuemliche
+Einrichtung war ferner, dass der “Heermeister” gehalten war, sich
+sofort einen “Reitermeister” (magister equitum) zu ernennen, welcher
+als abhaengiger Gehilfe neben ihm, etwa wie der Quaestor neben dem
+Konsul, fungierte und mit ihm vom Amte abtrat - eine Einrichtung, die
+ohne Zweifel damit zusammenhaengt, dass es dem Heermeister, vermutlich
+als dem Fuehrer des Fussvolkes, verfassungsmaessig untersagt war, zu
+Pferde zu steigen. Diesen Bestimmungen zufolge ist die Diktatur wohl
+aufzufassen als eine mit dem Konsulat zugleich entstandene Einrichtung,
+die den Zweck hatte, insbesondere fuer den Kriegsfall die Nachteile der
+geteilten Gewalt zeitweilig zu beseitigen und die koenigliche Gewalt
+voruebergehend wieder ins Leben zu rufen. Denn im Kriege vor allem
+musste die Gleichberechtigung der Konsuln bedenklich erscheinen und
+nicht bloss bestimmte Zeugnisse, sondern vor allem die aelteste
+Benennung des Beamten selbst und seines Gehilfen wie auch die
+Begrenzung auf die Dauer eines Sommerfeldzugs und der Ausschluss der
+Provokation sprechen fuer die ueberwiegend militaerische Bestimmung der
+urspruenglichen Diktatur.
+
+Im ganzen also blieben auch die Konsuln, was die Koenige gewesen waren,
+oberste Verwalter, Richter und Feldherren, und auch in religioeser
+Hinsicht war es nicht der Opferkoenig, der nur, damit der Name
+vorhanden sei, ernannt ward, sondern der Konsul, der fuer die Gemeinde
+betete und opferte und in ihrem Namen den Willen der Goetter mit Hilfe
+der Sachverstaendigen erforschte. Fuer den Notfall hielt man sich
+ueberdies die Moeglichkeit offen, die volle unumschraenkte
+Koenigsgewalt ohne vorherige Befragung der Gemeinde jeden Augenblick
+wieder ins Leben zu rufen mit Beseitigung der durch die Kollegialitaet
+und durch die besonderen Kompetenzminderungen gezogenen Schranken. So
+wurde die Aufgabe, die koenigliche Autoritaet rechtlich festzuhalten
+und tatsaechlich zu beschraenken, von den namenlosen Staatsmaennern,
+deren Werk diese Revolution war, in echt roemischer Weise ebenso scharf
+wie einfach geloest.
+
+Die Gemeinde gewann also durch die Aenderung der Verfassung die
+wichtigsten Rechte: das Recht, die Gemeindevorsteher jaehrlich zu
+bezeichnen und ueber Tod und Leben des Buergers in letzter Instanz zu
+entscheiden. Aber es konnte das unmoeglich die bisherige Gemeinde sein,
+der tatsaechlich zum Adelstande gewordene Patriziat. Die Kraft des
+Volkes war bei der “Menge”, welche namhafte und vermoegende Leute
+bereits in grosser Zahl in sich schloss. Dass diese Menge aus der
+Gemeindeversammlung ausgeschlossen war, obwohl sie die gemeinen Lasten
+mittrug, mochte ertragen werden, solange die Gemeindeversammlung selbst
+im wesentlichen nicht eingriff in den Gang der Staatsmaschine und
+solange die Koenigsgewalt eben durch ihre hohe und freie Stellung den
+Buergern nicht viel weniger fuerchterlich blieb als den Insassen und
+damit in der Nation die Rechtsgleichheit erhielt. Allein als die
+Gemeinde selbst zu regelmaessigen Wahlen und Entscheidungen berufen,
+der Vorsteher aber faktisch aus ihrem Herrn zum befristeten
+Auftragnehmer herabgedrueckt ward, konnte dies Verhaeltnis nicht
+laenger aufrecht erhalten werden; am wenigsten bei der Neugestaltung
+des Staates an dem Morgen einer Revolution, die nur durch
+Zusammenwirken der Patrizier und der Insassen hatte durchgesetzt werden
+koennen. Eine Erweiterung dieser Gemeinde war unvermeidlich; und sie
+ist in der umfassendsten Weise erfolgt, indem das gesamte Plebejat, das
+heisst saemtliche Nichtbuerger, die weder Sklaven noch nach Gastrecht
+lebende Buerger auswaertiger Gemeinden waren, in die Buergerschaft
+aufgenommen wurden. Der Kurienversammlung der Altbuerger, die bis dahin
+rechtlich und tatsaechlich die erste Autoritaet im Staate gewesen war,
+wurden ihre verfassungsmaessigen Befugnisse fast gaenzlich entzogen:
+nur in rein formellen oder in den die Geschlechtsverhaeltnisse
+betreffenden Akten, also hinsichtlich des dem Konsul oder dem Diktator
+nach Antritt ihres Amtes eben wie frueher dem Koenig zu leistenden
+Treugeloebnisses und des fuer die Arrogation und das Testament
+erforderlichen gesetzlichen Dispenses, sollte die Kurienversammlung die
+bisherige Kompetenz behalten, aber in Zukunft keinen eigentlichen
+politischen Schluss mehr vollziehen duerfen. Bald wurden sogar die
+Plebejer zum Stimmrecht auch in den Kurien zugelassen, und es verlor
+damit die Altbuergerschaft das Recht ueberhaupt, zusammenzutreten und
+zu beschliessen. Die Kurienordnung wurde insofern gleichsam entwurzelt,
+als sie auf der Geschlechterordnung beruhte, diese aber in ihrer
+Reinheit ausschliesslich bei dem Altbuergertum zu finden war. Indern
+die Plebejer in die Kurien aufgenommen wurden, gestattete man
+allerdings auch ihnen rechtlich, was frueher nur faktisch bei ihnen
+vorgekommen sein kann, sich als Familien und Geschlechter zu
+konstituieren, aber es ist bestimmt ueberliefert und auch an sich sehr
+begreiflich, dass nur ein Teil der Plebejer zur gentilizischen
+Konstituierung vorschritt und also die neue Kurienversammlung im
+Widerspruch mit ihrem urspruenglichen Wesen zahlreiche Mitglieder
+zaehlte, die keinem Geschlecht angehoerten.
+
+Alle politischen Befugnisse der Gemeindeversammlung, sowohl die
+Entscheidung auf Provokation in dem Kriminalverfahren, das ja
+ueberwiegend politischer Prozess war, als die Ernennung der Magistrate
+und die Annahme oder Verwerfung der Gesetze, wurden auf das versammelte
+Aufgebot der Waffenpflichtigen uebertragen oder ihm neu erworben, so
+dass die Zenturien zu den gemeinen Lasten jetzt auch die gemeinen
+Rechte empfingen. Damit gelangten die in der Servianischen Verfassung
+gegebenen geringen Anfaenge, wie namentlich das dem Heer ueberwiesene
+Zustimmungsrecht bei der Erklaerung eines Angriffskrieges, zu einer
+solchen Entwicklung, dass die Kurien durch die Zenturienversammlung
+voellig und auf immer verdunkelt wurden und man sich gewoehnte, das
+souveraene Volk in der letzteren zu erblicken. Debatte fand auch in
+dieser bloss dann statt, wenn der vorsitzende Beamte freiwillig selbst
+sprach oder andere sprechen hiess, nur dass bei der Provokation
+natuerlich beide Teile gehoert werden mussten; die einfache Majoritaet
+der Zenturien entschied.
+
+Da in der Kurienversammlung die ueberhaupt Stimmberechtigten sich
+voellig gleichstanden, also nach Aufnahme der saemtlichen Plebejer in
+die Kurien man bei der ausgebildeten Demokratie angelangt sein wuerde,
+so ist es begreiflich, dass die politischen Abstimmungen den Kurien
+entzogen blieben; die Zenturienversammlung legte das Schwergewicht zwar
+nicht in die Haende der Adligen, aber doch in die der Vermoegenden, und
+das wichtige Vorstimmrecht, welches oft tatsaechlich entschied, in die
+der Ritter, das ist der Reichen.
+
+Nicht in gleicher Weise wie die Gemeinde wurde der Senat durch die
+Reform der Verfassung betroffen. Das bisherige Kollegium der Aeltesten
+blieb nicht bloss ausschliesslich patrizisch, sondern behauptete auch
+seine wesentlichen Befugnisse, das Recht, den Zwischenkoenig zu stellen
+und die von der Gemeinde gefassten Beschluesse als verfassungsmaessige
+oder verfassungswidrige zu bestaetigen oder zu verwerfen. Ja, diese
+Befugnisse wurden durch die Reform der Verfassung noch gesteigert,
+indem fortan auch die Bestellung der Gemeindebeamten wie der Wahl der
+Gemeinde, so der Bestaetigung oder Verwerfung des patrizischen Senats
+unterlag - nur bei der Provokation ist seine Bestaetigung, soviel wir
+wissen, niemals eingeholt worden, da es sich hier um Begnadigung des
+Schuldigen handelte, und wenn diese von der souveraenen
+Volksversammlung erteilt war, von einer etwaigen Vernichtung dieses
+Aktes nicht fueglich die Rede sein konnte.
+
+Indes wenngleich durch die Abschaffung des Koenigtums die
+verfassungsmaessigen Rechte des patrizischen Senats eher gemehrt als
+gemindert wurden, so kam doch auch, und zwar der Ueberlieferung zufolge
+sogleich mit der Abschaffung des Koenigtums, fuer diejenigen
+Angelegenheiten, die im Senat sonst zur Sprache kamen und die eine
+freiere Behandlung zuliessen, eine Erweiterung des Senats auf, die auch
+Plebejer in denselben brachte, und die in ihren Folgen eine
+vollstaendige Umgestaltung der gesamten Koerperschaft herbeigefuehrt
+hat. Seit aeltester Zeit hat der Senat nicht allein und nicht
+vorzugsweise, aber doch auch als Staatsrat fungiert; und wenn es
+wahrscheinlich schon in der Koenigszeit nicht als verfassungswidrig
+angesehen ward, dass in diesem Fall auch Nichtsenatoren an der
+Versammlung teilnahmen, so wurde jetzt die Einrichtung getroffen, dass
+fuer dergleichen Verhandlungen dem patrizischen Senat (Patres) eine
+Anzahl nicht patrizischer “Eingeschriebener” (conscripti) beigegeben
+wurden. Eine Gleichstellung war dies freilich in keiner Weise: die
+Plebejer im Senat wurden nicht Senatoren, sondern blieben Mitglieder
+des Ritterstandes, hiessen nicht “Vaeter”, sondern waren nun auch
+“Eingeschriebenen und hatten kein Recht, auf das Abzeichen der
+senatorischen Wuerde, den roten Schuh. Sie blieben ferner nicht bloss
+unbedingt ausgeschlossen von der Ausuebung der dem Senat zustehenden
+obrigkeitlichen Befugnisse (auctoritas), sondern sie mussten auch da,
+wo es sich bloss um einen Ratschlag (consilium) handelte, es sich
+gefallen lassen, der an die Patrizier gerichteten Umfrage schweigend
+beizuwohnen und nur bei dem Auseinandertreten zur Abmehrung ihre
+Meinung zu erkennen zu geben, “mit den Fuessen zu stimmen” (pedibus in
+sententiam ire, pedarii), wie der stolze Adel sagte. Aber dennoch
+fanden die Plebejer durch die neue Verfassung ihren Weg nicht bloss auf
+den Markt, sondern auch in das Rathaus, und der erste und schwerste
+Schritt zur Gleichberechtigung war auch hier getan.
+
+Im uebrigen aenderte sich in den den Senat betreffenden Ordnungen
+nichts Wesentliches. Unter den patrizischen Mitgliedern machte sich
+bald, namentlich bei der Umfrage, ein Rangunterschied dahin geltend,
+dass diejenigen, welche zu dem hoechsten Gemeindeamt demnaechst
+bezeichnet waren oder dasselbe bereits verwaltet hatten, vor den
+uebrigen in der Liste verzeichnet und bei der Abstimmung gefragt
+wurden, und die Stellung des ersten von ihnen, des Vormanns des Rates
+(princeps senatus), wurde bald ein vielbeneideter Ehrenplatz. Der
+fungierende Konsul dagegen galt als Mitglied des Senats so wenig wie
+der Koenig und seine eigene Stimme zaehlte darum nicht mit. Die Wahlen
+in den Rat, sowohl in den engeren patrizischen wie unter die bloss
+Eingeschriebenen, erfolgten durch die Konsuln eben wie frueher durch
+die Koenige; nur liegt es in der Sache, dass, wenn der Koenig
+vielleicht auf die Vertretung der einzelnen Geschlechter im Rat noch
+einigermassen Ruecksicht genommen hatte, den Plebejern gegenueber, bei
+denen die Geschlechterordnung nur unvollkommen entwickelt war, diese
+Erwaegung gaenzlich wegfiel und somit ueberhaupt die Beziehung des
+Senats zu der Geschlechterordnung mehr und mehr in Abnahme kam. Von
+einer Beschraenkung der waehlenden Konsuln in der Weise, dass sie nicht
+ueber eine bestimmte Zahl von Plebejern in den Senat haetten aufnehmen
+duerfen, ist nichts bekannt; es bedurfte einer solchen Ordnung auch
+nicht, da die Konsuln ja selbst dem Adel angehoerten. Dagegen ist
+wahrscheinlich von Haus aus der Konsul seiner ganzen Stellung gemaess
+bei der Bestellung der Senatoren tatsaechlich weit weniger frei und
+weit mehr durch Standesmeinung und Observanz gebunden gewesen als der
+Koenig. Namentlich die Regel, dass die Bekleidung des Konsulats
+notwendig den Eintritt in den Senat auf Lebenszeit herbeifuehre, wenn,
+was in dieser Zeit wohl noch vorkam, der Konsul zur Zeit seiner
+Erwaehlung noch nicht Mitglied desselben war, wird sich wohl sehr frueh
+gewohnheitsrechtlich festgestellt haben. Ebenso scheint es frueh
+ueblich geworden zu sein, die Senatorenstellen nicht sofort nach der
+Erledigung wieder zu besetzen, sondern bei Gelegenheit der Schatzung,
+also regelmaessig jedes vierte Jahr, die Liste des Senats zu revidieren
+und zu ergaenzen; worin doch auch eine nicht unwichtige Beschraenkung
+der mit der Auswahl betrauten Behoerde enthalten war. Die Gesamtzahl
+der Senatoren blieb wie sie war, und zwar wurden auch die
+Eingeschriebenen in dieselbe eingerechnet; woraus man wohl auch auf das
+numerische Zusammenschwinden des Patriziats zu schliessen berechtigt
+ist ^4.
+
+————————————————————-
+
+^4 Dass die ersten Konsuln 164 Plebejer in den Senat nahmen, ist kaum
+als geschichtliche Tatsache zu betrachten, sondern eher ein Zeugnis
+dafuer, dass die spaeteren roemischen Archaeologen nicht mehr als 136
+roemische Adelsgeschlechter nachzuweisen vermochten (Roemische
+Forschungen, Bd. 1, S. 121).
+
+—————————————————————-
+
+Es blieb, wie man sieht, in dem roemischen Gemeinwesen selbst bei
+Umwandlung der Monarchie in die Republik soweit immer moeglich beim
+alten; soweit eine Staatsumwaelzung ueberhaupt konservativ sein kann,
+ist diese es gewesen und keines der konstitutiven Elemente des
+Gemeinwesens durch sie eigentlich ueber den Haufen geworfen worden. Es
+war das bezeichnend fuer den Charakter der gesamten Bewegung. Die
+Vertreibung der Tarquinier war nicht, wie die klaeglichen, tief
+verfaelschten Berichte sie darstellen, das Werk eines von Mitleid und
+Freiheitsenthusiasmus berauschten Volkes, sondern das Werk zweier
+grosser, bereits im Ringen begriffener und der stetigen Fortdauer ihres
+Kampfes klar sich bewusster politischer Parteien, der Altbuerger und
+der Insassen, welche, wie die englischen Tories und die Whigs im Jahre
+1688, durch die gemeinsame Gefahr das Gemeinwesen in die
+Willkuerregierung eines Herrn sich umwandeln zu sehen, auf einen
+Augenblick vereinigt wurden, um dann sofort wieder sich zu entzweien.
+Die Altbuergerschaft konnte ohne die Neubuerger des Koenigtums sich
+nicht entledigen; aber die Neubuerger waren bei weitem nicht maechtig
+genug, um jener mit einem Schlag das Heft aus den Haenden zu winden.
+Solche Transaktionen beschraenken sich notwendigerweise auf das
+geringste Mass gegenseitiger, durch muehsames Abdingen gewonnener
+Konzessionen und lassen die Zukunft entscheiden, wie das Schwergewicht
+der konstitutiven Elemente weiter sich stellen, wie sie
+ineinandergreifen oder einander entgegenwirken werden. Darum verkennt
+man die Tragweite der ersten roemischen Revolution durchaus, wenn man
+in ihr bloss die unmittelbaren Neuerungen, etwa bloss eine Veraenderung
+in der Dauer der hoechsten Magistratur sieht; die mittelbaren Folgen
+waren auch hier bei weitem die Hauptsache und wohl gewaltiger, als
+selbst ihre Urheber sie ahnten.
+
+Dies war die Zeit, wo, um es mit einem Worte zu sagen, die roemische
+Buergerschaft im spaeteren Sinne des Wortes entstand. Die Plebejer
+waren bisher Insassen gewesen, welche man wohl zu den Steuern und
+Lasten mit heranzog, die aber dennoch in den Augen des Gesetzes
+wesentlich nichts waren als geduldete Fremdlinge und deren Kreis gegen
+die eigentlichen Auslaender scharf abzustecken kaum noetig scheinen
+mochte. Jetzt wurden sie als wehrpflichtige Buerger in die Listen
+eingeschrieben; und wenn sie auch der Rechtsgleichheit noch fern
+standen, immer noch die Altbuerger zu den dem Rat der Alten
+verfassungsmaessig zustehenden Autoritaetshandlungen ausschliesslich
+befugt und zu den buergerlichen Aemtern und Priestertuemern
+ausschliesslich waehlbar, ja sogar der buergerlichen Nutzungen, zum
+Beispiel des Anteils an der Gemeinweide, vorzugsweise teilhaft blieben,
+so war doch der erste und schwerste Schritt zur voelligen Ausgleichung
+geschehen, seit die Plebejer nicht bloss im Gemeindeaufgebot dienten,
+sondern auch in der Gemeindeversammlung und im Gemeinderat bei dessen
+gutachtlicher Befragung stimmten und Haupt und Ruecken auch des
+aermsten Insassen so gut wie des vornehmsten Altbuergers geschuetzt
+ward durch das Provokationsrecht.
+
+Eine Folge dieser Verschmelzung der Patrizier und Plebejer zu der neuen
+gemeinen roemischen Buergerschaft war die Umwandlung der
+Altbuergerschaft in einen Geschlechtsadel, welcher, seit die Adelschaft
+auch das Recht verlor, in gemeiner Versammlung zu beschliessen, da die
+Aufnahme neuer Familien in den Adel durch Gemeindebeschluss noch
+weniger zulaessig erschien, jeder, sogar der Selbstergaenzung unfaehig
+war. Unter den Koenigen war dergleichen Abgeschlossenheit dem
+roemischen Adel fremd und die Aufnahme neuer Geschlechter nicht allzu
+selten gewesen; jetzt stellte dieses rechte Kennzeichnen des Junkertums
+sich ein als der sichere Vorbote des bevorstehenden Verlustes seiner
+politischen Vorrechte und seiner ausschliesslichen Geltung in der
+Gemeinde. Die Ausschliessung der Plebejer von allen Gemeindeaemtern und
+Gemeindepriestertuemern, waehrend sie doch zu Offiziers- und
+Ratsherrenstellen zugelassen wurden, und die mit verkehrter
+Hartnaeckigkeit festgehaltene rechtliche Unmoeglichkeit einer Ehe
+zwischen Altbuergern und Plebejern drueckten weiter dem Patriziat von
+vornherein den Stempel des exklusiven und widersinnig privilegierten
+Adeltums auf.
+
+Eine zweite Folge der neuen buergerlichen Einigung muss die festere
+Regulierung des Niederlassungsrechts sowohl den latinischen Eidgenossen
+als anderen Staaten gegenueber gewesen sein. Weniger des Stimmrechts in
+den Zenturien wegen, das ja doch nur dem Ansaessigen zukam, als wegen
+des Provokationsrechts, das dem Plebejer, aber nicht dem eine Zeitlang
+oder auch dauernd in Rom verweilenden Auslaender gewaehrt werden
+sollte, wurde es notwendig, die Bedingungen der Erwerbung des
+plebejischen Rechts genauer zu formulieren und die erweiterte
+Buergerschaft wiederum gegen die jetzigen Nichtbuerger abzuschliessen.
+Also geht auf diese Epoche im Sinne und Geiste des Volkes sowohl die
+Gehaessigkeit des Gegensatzes zwischen Patriziern und Plebejern zurueck
+wie die scharfe und stolze Abgrenzung der cives Romani gegen die
+Fremdlinge. Aber jener staedtische Gegensatz war voruebergehender,
+dieser politische dauernder Art und das Gefuehl der staatlichen Einheit
+und der beginnenden Grossmacht, das hiermit in die Herzen der Nation
+gepflanzt ward, expansiv genug, um jene kleinlichen Unterschiede erst
+zu untergraben und sodann im allmaechtigen Strom mit sich
+fortzureissen.
+
+Dies war ferner die Zeit, wo Gesetz und Verordnung sich schieden.
+Begruendet zwar ist der Gegensatz in dem innersten Wesen des roemischen
+Staates; denn auch die roemische Koenigsgewalt stand unter, nicht ueber
+dem Landrecht. Allein die tiefe und praktische Ehrfurcht, welche die
+Roemer wie jedes andere politisch faehige Volk vor dem Prinzip der
+Autoritaet hegten, erzeugte den merkwuerdigen Satz des roemischen
+Staats- und Privatrechts, dass jeder nicht auf ein Gesetz gegruendete
+Befehl des Beamten wenigstens waehrend der Dauer seines Amtes gelte,
+obwohl er mit diesem wegfiel. Es ist einleuchtend, dass hierbei,
+solange die Vorsteher auf Lebenszeit ernannt wurden, der Unterschied
+zwischen Gesetz und Verordnung tatsaechlich fast verschwinden musste
+und die legislative Taetigkeit der Gemeindeversammlung keine
+Entwicklung gewinnen konnte. Umgekehrt erhielt sie einen weiten
+Spielraum, seit die Vorsteher jaehrlich wechselten, und es war jetzt
+keineswegs ohne praktische Bedeutung, dass, wenn der Konsul bei der
+Entscheidung eines Prozesses eine rechtliche Nullitaet beging, sein
+Nachfolger eine neue Instruktion der Sache anordnen konnte.
+
+Dies war endlich die Zeit, wo die buergerliche und die militaerische
+Gewalt sich voneinander sonderten. Dort herrscht das Gesetz, hier das
+Beil; dort waren die konstitutionellen Beschraenkungen der Provokation
+und der regulierten Mandierung massgebend ^5, hier schaltete der
+Feldherr unumschraenkt wie der Koenig. Es stellte sich fest, dass der
+Feldherr und das Heer als solche die eigentliche Stadt regelmaessig
+nicht betreten durften. Dass organische und auf die Dauer wirksame
+Bestimmungen nur unter der Herrschaft der buergerlichen Gewalt
+getroffen werden konnte, lag nicht im Buchstaben, aber im Geiste der
+Verfassung; es kam freilich vor, dass gelegentlich diesem zuwider der
+Feldherr seine Mannschaft im Lager zur Buergerversammlung berief und
+rechtlich nichtig war ein solcher Beschluss nicht, allein die Sitte
+missbilligte dieses Verfahren und es unterblieb bald, als waere es
+verboten. Der Gegensatz der Quiriten und der Soldaten wurzelte
+allmaehlich fest und fester in den Gemuetern der Buerger.
+
+———————————————————————————
+
+^5 Es mag nicht ueberfluessig sein zu bemerken, dass auch das iudicium
+legitimum wie das quod imperio continetur auf dem Imperium des
+instruierenden Beamten beruht und der Unterschied nur darin besteht,
+dass das Imperium dort von der Lex beschraenkt, hier aber frei ist.
+
+———————————————————————————
+
+Indes, um diese Folgesaetze des neuen Republikanismus zu entwickeln,
+bedurfte es der Zeit; wie lebendig die Nachwelt sie empfand, der
+Mitwelt mochte die Revolution zunaechst in einem andern Lichte
+erscheinen. Wohl gewannen die Nichtbuerger dadurch das Buergerrecht und
+gewann die neue Buergerschaft in der Gemeindeversammlung weitgreifende
+Befugnisse; aber das Verwerfungsrecht des patrizischen Senats, der
+gleichsam wie ein Oberhaus jenen Komitien in fester Geschlossenheit
+gegenueberstand, hob rechtlich die freie Bewegung derselben gerade in
+den entscheidendsten Dingen auf und war tatsaechlich zwar nicht
+imstande, den ernstlichen Willen der Gesamtheit zu brechen, aber doch,
+ihn zu verzoegern und zu verkuemmern. Schien die Adelschaft, indem sie
+es aufgab, allein die Gemeinde zu sein, nicht allzuviel verloren zu
+haben, so hatte sie in anderen Beziehungen entschieden gewonnen. Der
+Koenig war freilich Patrizier wie der Konsul, und das Recht der
+Senatorenernennung steht diesem wie jenem zu; aber wenn jenen seine
+Ausnahmestellung ueber Patrizier nicht minder wie ueber Plebejer
+hinausrueckte und wenn er leicht in den Fall kommen konnte, eben gegen
+den Adel sich auf die Menge stuetzen zu muessen, so stand der Konsul,
+Herrscher auf kurze Frist, vorher und nachher aber nichts als einer aus
+dem Adel, und dem adligen Mitbuerger, welchem er heute befahl, morgen
+gehorchend, keineswegs ausserhalb seines Standes und musste der Adlige
+in ihm weit maechtiger sein als der Beamte. Wenn ja dennoch einmal
+ausnahmsweise ein der Adelsherrschaft abgeneigter Patrizier ans
+Regiment gerufen ward, so ward seine Amtsgewalt teils durch die vom
+schroffen Adelsgeiste durchdrungenen Priesterschaften, teils durch den
+Kollegen gelaehmt und leicht durch die Diktatur suspendiert; und was
+noch wichtiger war, es fehlte ihm das erste Element der politischen
+Macht, die Zeit. Der Vorsteher eines Gemeinwesens, welche Machtfuelle
+immer ihm eingeraeumt werden moege, wird die politische Gewalt nie in
+die Haende bekommen, wenn er nicht auf laengere Zeit an der Spitze der
+Geschaefte bleibt; denn die notwendige Bedingung jeder Herrschaft ist
+ihre Dauer. Folgeweise gewann der lebenslaengliche Gemeinderat, und
+zwar hauptsaechlich durch seine Befugnis, den Beamten in allen Stuecken
+zu beraten, also nicht der engere patrizische, sondern der weitere
+patrizisch-plebejische, den Jahresherrschern gegenueber unvermeidlich
+einen solchen Einfluss, dass die rechtlichen Verhaeltnisse sich
+geradezu umkehrten, der Gemeinderat wesentlich die Regierungsgewalt an
+sich nahm und der bisherige Regent herabsank zu dessen vorsitzendem und
+ausfuehrendem Praesidenten. Fuer den der Gemeinde zur Annahme oder
+Verwerfung vorzulegenden Antrag erschien die Vorberatung im Gesamtsenat
+und dessen Billigung zwar nicht als konstitutionell notwendig, aber als
+gewohnheitsmaessig geheiligt, und nicht leicht und nicht gern ging man
+darueber hinweg. Fuer wichtige Staatsvertraege, fuer die Verwaltung und
+Austeilung des Gemeindelandes, ueberhaupt fuer jeden Akt, dessen Folgen
+sich ueber das Amtsjahr erstreckten, galt dasselbe, und dem Konsul
+blieb nichts als die Erledigung der laufenden Geschaefte, die
+Einleitung der Zivilprozesse und das Kommando im Kriege. Vor allem
+folgenreich war die Neuerung, dass es weder dem Konsul noch selbst dem
+sonst unbeschraenkten Diktator gestattet war, den gemeinen Schatz
+anders als mit und durch den Willen des Rates anzugreifen. Indem der
+Senat es den Konsuln zur Pflicht machte, die Verwaltung der
+Gemeindekasse, die der Koenig selbst gefuehrt hatte oder doch hatte
+fuehren koennen, an zwei staendige Unterbeamte abzugeben, welche zwar
+von den Konsuln ernannt wurden und ihnen zu gehorchen hatten, aber
+begreiflicherweise noch weit mehr als die Konsuln selbst vom Senat
+abhingen, zog er die Leitung des Kassenwesens an sich, und es kann
+dieses Geldbewilligungsrecht des roemischen Senats wohl in seinen
+Wirkungen mit dem Steuerbewilligungsrecht in den heutigen
+konstitutionellen Monarchien zusammengestellt werden.
+
+Die Folgen ergeben sich von selbst. Die erste und wesentlichste
+Bedingung jeder Adelsherrschaft ist, dass die Machtfuelle im Staat
+nicht einem Individuum, sondern einer Korporation zusteht; jetzt hatte
+eine ueberwiegend adlige Korporation, der Gemeinderat, das Regiment an
+sich gebracht und war dabei die exekutive Gewalt nicht bloss dem Adel
+geblieben, sondern auch der regierenden Korporation voellig unterworfen
+worden. Zwar sassen im Rat eine betraechtliche Anzahl nichtadliger
+Maenner; aber da sie der Bekleidung von Aemtern, ja sogar der Teilnahme
+an der Debatte unfaehig, also von jedem praktischen Anteil am Regiment
+ausgeschlossen waren, spielten sie notwendigerweise auch im Senat eine
+untergeordnete Rolle und wurden ueberdies durch das oekonomisch
+wichtige Nutzungsrecht der Gemeinweide in pekuniaerer Abhaengigkeit von
+der Korporation gehalten. Das allmaehlich sich bildende Recht der
+patrizischen Konsuln, wenigstens jedes vierte Jahr die Ratsherrenliste
+zu revidieren und zu modifizieren, so nichtig es vermutlich der
+Adelschaft gegenueber war, konnte doch sehr wohl in ihrem Interesse
+gebraucht und der missliebige Plebejer mittels desselben aus dem Senat
+ferngehalten und sogar wieder ausgeschieden werden.
+
+Es ist darum durchaus wahr, dass die unmittelbare Folge der Revolution
+die Feststellung der Adelsherrschaft gewesen ist; nur ist es nicht die
+ganze Wahrheit. Wenn die Mehrzahl der Mitlebenden meinen mochte, dass
+die Revolution den Plebejern nur eine starrere Despotie gebracht habe,
+so sehen wir Spaeteren in dieser selbst schon die Knospen der jungen
+Freiheit. Was die Patrizier gewannen, ging nicht der Gemeinde verloren,
+sondern der Beamtengewalt; die Gemeinde gewann zwar nur wenige
+engbeschraenkte Rechte, welche weit minder praktisch und handgreiflich
+waren als die Errungenschaften des Adels, und welche nicht einer von
+Tausend zu schaetzen wissen mochte, aber in ihnen lag die Buergschaft
+der Zukunft. Bisher war politisch die Insassenschaft nichts, die
+Altbuergerschaft alles gewesen; indem jetzt jene zur Gemeinde ward, war
+die Altbuergerschaft ueberwunden; denn wieviel auch noch zu der vollen
+buergerlichen Gleichheit mangeln mochte, es ist die erste Bresche,
+nicht die Besetzung des letzten Postens, die den Fall der Festung
+entscheidet. Darum datierte die roemische Gemeinde mit Recht ihre
+politische Existenz von dem Beginn des Konsulats.
+
+Indes, wenn die republikanische Revolution trotz der durch sie
+zunaechst begruendeten Junkerherrschaft mit Recht ein Sieg der
+bisherigen Insassenschaft oder der Plebs genannt werden kann, so trug
+doch auch in der letzteren Beziehung die Revolution keineswegs den
+Charakter, den wir heutzutage als den demokratischen zu bezeichnen
+gewohnt sind. Das rein persoenliche Verdienst ohne Unterstuetzung der
+Geburt und des Reichtums mochte wohl unter der Koenigsherrschaft
+leichter als unter derjenigen des Patriziats zu Einfluss und Ansehen
+gelangen. Damals war der Eintritt in das Patriziat rechtlich keinem
+verschlossen; jetzt war das hoechste Ziel des plebejischen Ehrgeizes
+die Aufnahme in den mundtoten Anhang des Senats. Es lag dabei in der
+Natur der Sache, dass der regierende Herrenstand, soweit er ueberhaupt
+die Plebejer zuliess, nicht unbedingt den tuechtigsten Maennern,
+sondern vorzugsweise den Haeuptern der reichen und angesehenen
+Plebejerfamilien im Senat neben sich zu sitzen gestattete und die also
+zugelassenen Familien eifersuechtig ueber den Besitz der
+Ratsherrenstellen wachten. Waehrend also innerhalb der alten
+Buergerschaft vollstaendige Rechtsgleichheit bestanden hatte, begann
+die Neubuerger- oder die ehemalige Insassenschaft von Haus aus damit,
+sich in eine Anzahl bevorrechteter Familien. und eine zurueckgesetzte
+Menge zu scheiden. Die Gemeindemacht aber kam in Gemaessheit der
+Zenturienordnung jetzt an diejenige Klasse, welche seit der
+Servianischen Reform des Heer- und Steuerwesens vorzugsweise die
+buergerlichen Lasten trug, an die Ansaessigen, und zwar vorzugsweise
+weder an die grossen Gutsbesitzer noch an die Instenleute, sondern an
+den mittleren Bauernstand, wobei die Aelteren noch insofern bevorzugt
+waren, als sie, obgleich minder zahlreich, doch ebensoviel
+Stimmabteilungen innehatten wie die Jugend. Indem also der
+Altbuergerschaft und ihrem Geschlechteradel die Axt an die Wurzel und
+zu einer neuen Buergerschaft der Grund gelegt ward, fiel in dieser das
+Gewicht auf Grundbesitz und Alter und zeigten sich schon die ersten
+Ansaetze zu einem neuen, zunaechst auf dem faktischen Ansehen der
+Familien beruhenden Adel, der kuenftigen Nobilitaet. Der konservative
+Grundcharakter des roemischen Gemeinwesens konnte sich nicht deutlicher
+bezeichnen als dadurch, dass die republikanische Staatsumwaelzung
+zugleich zu der neuen, ebenfalls konservativen und ebenfalls
+aristokratischen Staatsordnung die ersten Linien zog.
+
+
+
+
+KAPITEL II.
+Das Volkstribunat und die Dezemvirn
+
+
+Die Altbuergerschaft war durch die neue Gemeindeordnung auf
+gesetzlichem Wege in den vollen Besitz der politischen Macht gelangt.
+Herrschend durch die zu ihrer Dienerin herabgedrueckte Magistratur,
+vorwiegend im Gemeinderate, im Alleinbesitze aller Aemter und
+Priestertuemer, ausgeruestet mit der ausschliesslichen Kunde der
+goettlichen und menschlichen Dinge und mit der ganzen Routine
+politischer Praxis, einflussreich in der Gemeindeversammlung durch den
+starken Anhang fuegsamer und den einzelnen Familien anhaenglicher
+Leute, endlich befugt, jeden Gemeindebeschluss zu pruefen und zu
+verwerfen, konnten die Patrizier die faktische Herrschaft noch auf
+lange Zeit sich bewahren, eben weil sie rechtzeitig auf die gesetzliche
+Alleingewalt verzichtet hatten. Zwar mussten die Plebejer ihre
+politische Zuruecksetzung schwer empfinden; allein von der rein
+politischen Opposition hatte der Adel unzweifelhaft zunaechst nicht
+viel zu besorgen, wenn er es verstand, die Menge, die nichts verlangt
+als gerechte Verwaltung und Schutz der materiellen Interessen, dem
+politischen Kampfe fernzuhalten. In der Tat finden wir in der ersten
+Zeit nach der Vertreibung der Koenige verschiedene Massregeln, welche
+bestimmt waren oder doch bestimmt schienen, den gemeinen Mann fuer das
+Adelsregiment besonders von der oekonomischen Seite zu gewinnen: es
+wurden die Hafenzoelle herabgesetzt, bei hohem Stand der Kornpreise
+grosse Quantitaeten Getreide fuer Rechnung des Staats aufgekauft und
+der Salzhandel zum Staatsmonopol gemacht, um den Buergern Korn und Salz
+zu billigen Preisen abgeben zu koennen, endlich das Volksfest um einen
+Tag verlaengert. In denselben Kreis gehoert die schon erwaehnte
+Vorschrift hinsichtlich der Vermoegensbussen, die nicht bloss im
+allgemeinen dem gefaehrlichen Bruchrecht der Beamten Schranken zu
+setzen bestimmt, sondern auch in bezeichnender Weise vorzugsweise auf
+den Schutz des kleinen Mannes berechnet war. Denn wenn dem Beamten
+untersagt ward, an demselben Tag denselben Mann um mehr als zwei Schafe
+und um mehr als dreissig Rinder ausser mit Gestattung der Provokation
+zu buessen, so kann die Ursache dieser seltsamen Ansaetze wohl nur
+darin gefunden werden, dass fuer den kleinen, nur einige Schafe
+besitzenden Mann ein anderes Maximum noetig schien als fuer den reichen
+Rinderherdenbesitzer - eine Ruecksichtnahme auf Reichtum oder Armut der
+Gebuessten, von der neuere Gesetzgebungen lernen koennten. Allein diese
+Ordnungen halten sich auf der Oberflaeche; die Grundstroemung geht
+vielmehr nach der entgegengesetzten Richtung. Mit der
+Verfassungsaenderung leitet in den finanziellen und oekonomischen
+Verhaeltnissen Roms eine umfassende Revolution sich ein. Das
+Koenigsregiment hatte wahrscheinlich der Kapitalmacht prinzipiell
+keinen Vorschub getan und die Vermehrung der Bauernstellen nach
+Kraeften gefoerdert; die neue Adelsregierung dagegen scheint von
+vornherein auf die Zerstoerung der Mittelklassen, namentlich des
+mittleren und kleinen Grundbesitzes, und auf die Entwicklung einerseits
+einer Herrschaft der Grund- und Geldherren, anderseits eines
+ackerbauenden Proletariats ausgegangen zu sein.
+
+Schon die Minderung der Hafenzoelle, obwohl im allgemeinen eine
+populaere Massregel, kam vorzugsweise dem Grosshandel zugute. Aber ein
+noch viel groesserer Vorschub geschah der Kapitalmacht durch das System
+der indirekten Finanzverwaltung. Es ist schwer zu sagen, worauf
+dasselbe in seinen letzten Gruenden beruht; mag es aber auch an sich
+bis in die Koenigszeit zurueckreichen, so musste doch seit der
+Einfuehrung des Konsulats teils der schnelle Wechsel der roemischen
+Beamten, teils die Erstreckung der finanziellen Taetigkeit des Aerars
+auf Geschaefte, wie der Ein- und Verkauf von Korn und Salz, die
+Wichtigkeit der vermittelnden Privattaetigkeit steigern und, damit den
+Grund zu jenem Staatspaechtersystem legen, das in seiner Entwicklung
+fuer das roemische Gemeinwesen so folgenreich wie verderblich geworden
+ist. Der Staat gab nach und nach alle seine indirekten Hebungen und
+alle komplizierteren Zahlungen und Verrichtungen in die Haende von
+Mittelsmaennern, die eine Rauschsumme gaben oder empfingen und dann
+fuer ihre Rechnung wirtschafteten. Natuerlich konnten nur bedeutende
+Kapitalisten und, da der Staat streng auf dingliche Sicherheit sah,
+hauptsaechlich nur grosse Grundbesitzer sich hierbei beteiligen, und so
+erwuchs eine Klasse von Steuerpaechtern und Lieferanten, die in dem
+reissend schnellen Wachstum ihrer Opulenz, in der Gewalt ueber den
+Staat, dem sie zu dienen schienen, und in dem widersinnigen und
+sterilen Fundament ihrer Geldherrschaft den heutigen Boersenspekulanten
+vollkommen vergleichbar sind.
+
+Aber zunaechst und am empfindlichsten offenbarte sich die vereinbarte
+Richtung der finanziellen Verwaltung in der Behandlung der
+Gemeindelaendereien, die so gut wie geradezu hinarbeitete auf die
+materielle und moralische Vernichtung der Mittelklassen. Die Nutzung
+der gemeinen Weide und der Staatsdomaenen ueberhaupt war ihrer Natur
+nach ein buergerliches Vorrecht; das formelle Recht schloss den
+Plebejer von der Mitbenutzung des gemeinen Angers aus. Da indes,
+abgesehen von dem Uebergang in das Privateigentum oder der Assignation,
+das roemische Recht feste und gleich dem Eigentum zu respektierende
+Nutzungsrechte einzelner Buerger am Gemeinlande nicht kannte, so hing
+es, so lange das Gemeinland Gemeinland blieb, lediglich von der
+Willkuer des Koenigs ab den Mitgenuss zu gestatten und zu begrenzen,
+und es ist nicht zu bezweifeln, dass er von diesem seinem Recht oder
+wenigstens seiner Macht haeufig zu Gunsten von Plebejern Gebrauch
+gemacht hat. Aber mit der Einfuehrung der Republik wird der Satz wieder
+scharf betont, dass die Nutzung der Gemeinweide von Rechts wegen bloss
+dem Buerger besten Rechts, das heisst dem Patrizier zusteht; und wenn
+auch der Senat zu Gunsten der reichen in ihm mitvertretenen
+plebejischen Haeuser nach wie vor Ausnahmen zuliess, so wurden doch die
+kleinen plebejischen Ackerbesitzer und die Tageloehner, die eben die
+Weide am noetigsten brauchten, in dem Mitgenuss beeintraechtigt. Es war
+ferner bisher fuer das auf die gemeine Weide aufgetriebene Vieh ein
+Hutgeld erlegt worden, das zwar maessig genug war, um das Recht, auf
+diese Weide zu treiben, immer noch als Vorrecht erscheinen zu lassen,
+aber doch dem gemeinen Saeckel eine nicht unansehnliche Einnahme
+abwarf. Die patrizischen Quaestoren erhoben dasselbe jetzt saeumig und
+nachsichtig und liessen allmaehlich es ganz schwinden. Bisher hatte
+man, namentlich wenn durch Eroberung neue Domaenen gewonnen waren,
+regelmaessig Landauslegungen angeordnet, bei denen alle aermeren
+Buerger und Insassen beruecksichtigt wurden; nur dasjenige Land, das
+zum Ackerbau sich nicht eignete, ward zu der gemeinen Weide geschlagen.
+Diese Assignationen wagte man zwar nicht ganz zu unterlassen und noch
+weniger, sie bloss zu Gunsten der Reichen vorzunehmen; allein sie
+wurden seltener und karger und an ihre Stelle trat das verderbliche
+Okkupationssystem, das heisst die Ueberlassung der Domaenengueter nicht
+zum Eigentum oder zur foermlichen Pacht auf bestimmte Zeitfrist,
+sondern zur Sondernutzung bis weiter an den ersten Okkupanten und
+dessen Rechtsnachfolger, sodass dem Staate die Ruecknahme jederzeit
+freistand und der Inhaber die zehnte Garbe oder von Oel und Wein den
+fuenften Teil des Ertrages an die Staatskasse abzuliefern hatte. Es war
+dies nichts anderes als das frueher beschriebene Precarium, angewandt
+auf Staatsdomaenen und mag, namentlich als transitorische Einrichtung
+bis zur Durchfuehrung der Assignation, auch frueher schon bei dem
+Gemeinlande vorgekommen sein. Jetzt indes wurde dieser
+Okkupationsbesitz nicht bloss dauernd, sondern es griffen auch, wie
+natuerlich, nur die privilegierten Personen oder deren Guenstlinge zu
+und der Zehnte und Fuenfte ward mit derselben Laessigkeit eingetrieben
+wie das Hutgeld. So traf den mittleren und kleinen Grundbesitz ein
+dreifacher Schlag: die gemeinen Buergernutzungen gingen ihm verloren;
+die Steuerlast stieg dadurch, dass die Domanialgefaelle nicht mehr
+ordentlich in die gemeine Kasse flossen; und die Landauslegungen
+stockten, die fuer das agrikole Proletariat, etwa wie heutzutage ein
+grossartiges und fest reguliertes Emigrationssystem es tun wuerde,
+einen dauernden Abzugskanal gebildet hatten. Dazu kam die
+wahrscheinlich schon jetzt beginnende Grosswirtschaft, welche die
+kleinen Ackerklienten vertrieb und statt deren durch Feldsklaven das
+Gut nutzte; ein Schlag, der schwerer abzuwenden und wohl verderblicher
+war als alle jene politischen Usurpationen zusammengenommen. Die
+schweren, zum Teil ungluecklichen Kriege, die dadurch herbeigefuehrten
+unerschwinglichen Kriegssteuern und Fronden taten das uebrige, um den
+Besitzer entweder geradezu vom Hof zu bringen und ihn zum Knecht, wenn
+auch nicht zum Sklaven seines Schuldherrn zu machen, oder ihn durch
+Ueberschuldung tatsaechlich zum Zeitpaechter seiner Glaeubiger
+herabzudruecken. Die Kapitalisten, denen hier ein neues Gebiet
+eintraeglicher und muehe- und gefahrloser Spekulation sich eroeffnete,
+vermehrten teils auf diesem Wege ihr Grundeigentum, teils liessen sie
+dem Bauern, dessen Person und Gut das Schuldrecht ihnen in die Haende
+gab, den Namen des Eigentuemers und den faktischen Besitz. Das letztere
+war wohl das Gewoehnlichste wie das Verderblichste; denn mochte damit
+fuer den einzelnen der aeusserste Ruin abgewandt sein, so drohte
+dagegen diese prekaere, von der Gnade des Glaeubigers jederzeit
+abhaengige Stellung des Bauern, bei der derselbe vom Eigentum nichts
+als die Lasten trug, den ganzen Bauernstand zu demoralisieren und
+politisch zu vernichten. Die Absicht des Gesetzgebers, als er statt der
+hypothekarischen Schuld den sofortigen Uebergang des Eigentums auf den
+Glaeubiger anordnete, der Ueberschuldung zuvorzukommen und die Lasten
+des Staats den wirklichen Inhabern des Grundes und Bodens aufzuwaelzen,
+ward umgangen durch das strenge persoenliche Kreditsystem, das fuer
+Kaufleute sehr zweckmaessig sein mochte, die Bauern aber ruinierte.
+Hatte die freie Teilbarkeit des Bodens schon immer die Gefahr eines
+ueberschuldeten Ackerbauproletariats nahegelegt, so musste unter
+solchen Verhaeltnissen, wo alle Lasten stiegen, alle Abhilfen sich
+versperrten, die Not und die Hoffnungslosigkeit unter der baeuerlichen
+Mittelklasse mit entsetzlicher Raschheit um sich greifen.
+
+Der Gegensatz der Reichen und Armen, der aus diesen Verhaeltnissen
+hervorging, faellt keineswegs zusammen mit dem der Geschlechter und
+Plebejer. War auch der bei weitem groesste Teil der Patrizier reich
+beguetert, so fehlte es doch natuerlich auch unter den Plebejern nicht
+an reichen und ansehnlichen Familien, und da der Senat, der schon
+damals vielleicht zur groesseren Haelfte aus Plebejern bestand, selbst
+mit Ausschliessung der patrizischen Magistrate die finanzielle
+Oberleitung an sich genommen hatte, so ist es begreiflich, dass alle
+jene oekonomischen Vorteile, zu denen die politischen Vorrechte des
+Adels missbraucht wurden, den Reichen insgesamt zugute kamen und der
+Druck auf dem gemeinen Mann um so schwerer lastete, als durch den
+Eintritt in den Senat die tuechtigsten und widerstandsfaehigsten
+Personen aus der Klasse der Unterdrueckten uebertraten in die der
+Unterdruecker.
+
+Hierdurch aber ward die politische Stellung des Adels auf die Dauer
+unhaltbar. Haette er es ueber sich vermocht, gerecht zu regieren, und
+den Mittelstand geschuetzt, wie es einzelne Konsuln aus seiner Mitte
+versuchten, ohne bei der herabgedrueckten Stellung der Magistratur
+durchdringen zu koennen, so konnte er sich noch lange im Alleinbesitz
+der Aemter behaupten. Haette er es vermocht, die reichen und
+ansehnlichen Plebejer zu voller Rechtsgleichheit zuzulassen, etwa an
+den Eintritt in den Senat die Gewinnung des Patriziats zu knuepfen, so
+mochten beide noch lange ungestraft regieren und spekulieren. Allein es
+geschah keines von beiden: die Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit, die
+eigentlichen und unverlierbaren Privilegien alles echten Junkertums,
+verleugneten sich auch in Rom nicht und zerrissen die maechtige
+Gemeinde in nutz-, ziel- und ruhmlosem Hader.
+
+Indes die naechste Krise ging nicht von den staendisch Zurueckgesetzten
+aus, sondern von der notleidenden Bauernschaft. Die zurechtgemachten
+Annalen setzen die politische Revolution in das Jahr 244 (510), die
+soziale in die Jahre 259 und 260 (495 494); sie scheinen allerdings
+sich rasch gefolgt zu sein, doch ist der Zwischenraum wahrscheinlich
+laenger gewesen. Die strenge Uebung des Schuldrechts - so lautet die
+Erzaehlung - erregte die Erbitterung der ganzen Bauernschaft. Als im
+Jahre 259 (495) fuer einen gefahrvollen Krieg die Aushebung
+veranstaltet ward, weigerte sich die pflichtige Mannschaft, dem Gebot
+zu folgen. Wie darauf der Konsul Publius Servilius die Anwendung der
+Schuldgesetze vorlaeufig suspendierte und sowohl die schon in
+Schuldhaft sitzenden Leute zu entlassen befahl, als auch den weiteren
+Lauf der Verhaftungen hemmte, stellten die Bauern sich und halfen den
+Sieg erfechten. Heimgekehrt vom Schlachtfeld brachte der Friede, den
+sie erstritten hatten, ihnen ihren Kerker und ihre Ketten wieder; mit
+erbarmungsloser Strenge wandte der zweite Konsul Appius Claudius die
+Kreditgesetze an und der Kollege, den seine frueheren Soldaten um Hilfe
+anriefen, wagte nicht sich zu widersetzen. Es schien, als sei die
+Kollegialitaet nicht zum Schutz des Volkes eingefuehrt, sondern zur
+Erleichterung des Treubruchs und der Despotie; indes man litt, was
+nicht zu aendern war. Als aber im folgenden Jahr sich der Krieg
+erneuerte, galt das Wort des Konsuls nicht mehr. Erst dem ernannten
+Diktator Manius Valerius fuegten sich die Bauern, teils aus Scheu vor
+der hoeheren Amtsgewalt, teils im Vertrauen auf seinen populaeren Sinn
+- die Valerier waren eines jener alten Adelsgeschlechter, denen das
+Regiment ein Recht und eine Ehre, nicht eine Pfruende duenkte. Der Sieg
+war wieder bei den roemischen Feldzeichen; aber als die Sieger
+heimkamen und der Diktator seine Reformvorschlaege dem Senat vorlegte,
+scheiterten sie an dem hartnaeckigen Widerstand des Senats. Noch stand
+das Heer beisammen, wie ueblich vor den Toren der Stadt; als die
+Nachricht hinauskam, entlud sich das lange drohende Gewitter - der
+Korpsgeist und die geschlossene militaerische Organisation rissen auch
+die Verzagten und Gleichgueltigen mit fort. Das Heer verliess den
+Feldherrn und seine Lagerstatt und zog, gefuehrt von den
+Legionskommandanten, den wenigstens grossenteils plebejischen
+Kriegstribunen, in militaerischer Ordnung in die Gegend von Crustumeria
+zwischen Tiber und Anio, wo es einen Huegel besetzte und Miene machte,
+in diesem fruchtbarsten Teil des roemischen Stadtgebiets eine neue
+Plebejerstadt zu gruenden. Dieser Abmarsch tat selbst den
+hartnaeckigsten Pressern auf eine handgreifliche Art dar, dass ein
+solcher Buergerkrieg auch mit ihrem oekonomischen Ruin enden muesse;
+der Senat gab nach. Der Diktator vermittelte das Vertraegnis; die
+Buerger kehrten zurueck in die Stadtmauern; die aeusserliche Einheit
+ward wiederhergestellt. Das Volk nannte den Manius Valerius seitdem
+“den Grossen” (maximus) und den Berg jenseits des Anio “den heiligen”.
+Wohl lag etwas Gewaltiges und Erhebendes in dieser ohne feste Leitung
+unter den zufaellig gegebenen Feldherren von der Menge selbst
+begonnenen und ohne Blutvergiessen durchgefuehrten Revolution, und gern
+und stolz erinnerten sich ihrer die Buerger. Empfunden wurden ihre
+Folgen durch viele Jahrhunderte; ihr entsprang das Volkstribunat.
+
+Ausser den transitorischen Bestimmungen, namentlich zur Abstellung der
+drueckendsten Schuldnot und zur Versorgung einer Anzahl Landleute durch
+Gruendung verschiedener Kolonien, brachte der Diktator
+verfassungsmaessig ein Gesetz durch, welches er ueberdies noch, ohne
+Zweifel um den Buergern wegen ihres gebrochenen Fahneneides Amnestie zu
+sichern, von jedem einzelnen Gemeindeglied beschwoeren und sodann in
+einem Gotteshause niederlegen liess unter Aufsicht und Verwahrung
+zweier besonders dazu aus der Plebs bestellter Beamten, der beiden
+“Hausherren” (aediles). Dies Gesetz stellte den zwei patrizischen
+Konsuln zwei plebejische Tribune zur Seite, welche die nach Kurien
+versammelten Plebejer zu waehlen hatten. Gegen das militaerische
+Imperium, das heisst gegen das der Diktatoren durchaus und gegen das
+der Konsuln ausserhalb der Stadt, vermochte die tribunizische Gewalt
+nichts; der buergerlichen ordentlichen Amtsgewalt aber, wie die Konsuln
+sie uebten, trat die tribunizische unabhaengig gegenueber, ohne dass
+doch eine Teilung der Gewalten stattgefunden haette. Die Tribune
+erhielten das Recht, welches dem Konsul gegen den Konsul und um so mehr
+gegen den niederen Beamten zustand, das heisst das Recht jeden von den
+Beamten erlassenen Befehl, durch den der davon betroffene Buerger sich
+verletzt hielt, auf dessen Anweisung durch ihren rechtzeitig und
+persoenlich eingelegten Protest zu vernichten und ebenso jeden von
+einem Beamten an die Buergerschaft gerichteten Antrag nach Ermessen zu
+hemmen oder zu kassieren, das ist das Recht der Interzession oder das
+sogenannte tribunizische Veto.
+
+Es lag also in der tribunizischen Gewalt zunaechst das Recht, die
+Verwaltung und die Rechtspflege willkuerlich zu hemmen, dem
+Militaerpflichtigen es moeglich zu machen, sich straflos der Aushebung
+zu entziehen, die Klageerhebung und die Rechtsvollstreckung gegen den
+Schuldner, die Einleitung des Kriminalprozesses und die
+Untersuchungshaft des Angeschuldigten zu verhindern oder aufzuheben und
+was dessen mehr war. Damit diese Rechtshilfe nicht durch die
+Abwesenheit der Helfer vereitelt werde, war ferner verordnet, dass der
+Tribun keine Nacht ausserhalb der Stadt zubringen duerfe und Tag und
+Nacht seine Tuer offenstehen muesse. Weiter lag es in der Gewalt des
+Volkstribunats, der Beschlussfassung der Gemeinde, die ja andernfalls
+kraft ihres souveraenen Rechts die von ihr der Plebs verliehenen
+Privilegien ohne weiteres haette zuruecknehmen koennen, durch ein
+einziges Wort eines einzelnen Tribunen Schranken zu setzen.
+
+Aber diese Rechte waeren wirkungslos gewesen, wenn nicht gegen den, der
+sich nicht daran kehrte, insonderheit gegen den zuwiderhandelnden
+Magistrat dem Volkstribun eine augenblicklich wirkende und
+unwiderstehliche Zwangsgewalt zugestanden haette. Es ward ihm diese in
+der Form erteilt, dass das Zuwiderhandeln gegen den seines Rechts sich
+bedienenden Tribun, vor allen Dingen das Vergreifen an seiner
+Persoenlichkeit, welche auf dem heiligen Berg jeder Plebejer Mann fuer
+Mann fuer sich und seine Nachkommen geschworen hatte, fuer jetzt und
+alle Zukunft vor jeder Unbill zu schuetzen, ein todeswuerdiges
+Verbrechen sein sollte und die Handhabung dieser Kriminaljustiz nicht
+den Magistraten der Gemeinde, sondern denen der Plebs uebertragen ward.
+Kraft dieses seines Richteramts konnte der Tribun jeden Buerger, vor
+allem den Konsul im Amte, zur Verantwortung ziehen, ihn, wenn er nicht
+freiwillig sich stellte, greifen lassen, ihn in Untersuchungshaft
+setzen oder Buergschaftstellung ihm gestatten und alsdann auf Tod oder
+Geldbusse erkennen. Zu diesem Zweck standen die beiden zugleich
+bestellten Aedilen des Volkes den Tribunen als Diener und Gehilfen zur
+Seite, zunaechst, um die Verhaftung zu bewirken, weshalb auch ihnen
+dieselbe Unangreifbarkeit durch den Gesamteid der Plebejer versichert
+ward. Ausserdem hatten die Aedilen selbst gleich den Tribunen, aber nur
+fuer die geringeren mit Bussen suehnbaren Sachen, richterliche
+Befugnis. Ward gegen den tribunizischen oder aedilizischen Spruch
+Berufung eingelegt, so ging diese nicht an die Gesamtbuergerschaft, mit
+der zu verhandeln die Beamten der Plebs ueberall nicht befugt waren,
+sondern an die Gesamtheit der Plebejer, die in diesem Fall nach Kurien
+zusammentrat und durch Stimmenmehrheit endgueltig entschied.
+
+Dies Verfahren war allerdings mehr ein Gewalt- als ein Rechtsakt, zumal
+wenn es gegen einen Nichtplebejer angewandt ward, wie dies doch eben in
+der Regel der Fall sein musste. Es war weder mit dem Buchstaben noch
+mit dem Geist der Verfassung irgend zu vereinigen, dass der Patrizier
+von Behoerden zur Rechenschaft gezogen ward, die nicht der
+Buergerschaft, sondern einer innerhalb der Buergerschaft gebildeten
+Assoziation vorstanden, und dass er gezwungen ward, statt an die
+Buergerschaft, an eben diese Assoziation zu appellieren. Dies war
+urspruenglich ohne Frage Lynchjustiz; aber die Selbsthilfe vollzog sich
+wohl von jeher in Form Rechtens und wurde seit der gesetzlichen
+Anerkennung des Volkstribunats als rechtlich statthaft betrachtet.
+
+Der Absicht nach war diese neue Gerichtsbarkeit der Tribune und der
+Aedilen und die daraus hervorgehende Provokationsentscheidung der
+Plebejerversammlung ohne Zweifel ebenso an die Gesetze gebunden wie die
+Gerichtsbarkeit der Konsuln und Quaestoren und der Spruch der Zenturien
+auf Provokation; die Rechtsbegriffe des Verbrechens gegen die Gemeinde
+und der Ordnungswidrigkeit wurden von der Gemeinde und deren
+Magistraten auf die Plebs und deren Vorsteher uebertragen. Indes diese
+Begriffe waren selbst so wenig fest und deren gesetzliche Begrenzung so
+schwierig, ja unmoeglich, dass die auf diese Kategorien hin geuebte
+Justizpflege schon an sich den Stempel der Willkuer fast unvermeidlich
+an sich trug. Seit nun aber gar in den staendischen Kaempfen die Idee
+des Rechts sich selber getruebt hatte und seit die gesetzlichen
+Parteifuehrer beiderseits mit einer konkurrierenden Gerichtsbarkeit
+ausgestattet waren, musste diese mehr und immer mehr der reinen
+Willkuerpolizei sich naehern. Namentlich traf dieselbe den Beamten.
+Bisher unterlag derselbe nach roemischem Staatsrecht, solange er
+Beamter war, ueberhaupt keiner Gerichtsbarkeit, und wenn er auch nach
+Niederlegung seines Amtes rechtlich fuer jede seiner Handlungen zur
+Verantwortung hatte gezogen werden koennen, so lag doch die Handhabung
+dieses Rechts in den Haenden seiner Standesgenossen und schliesslich
+der Gesamtgemeinde, zu der diese ebenfalls gehoerten. Jetzt trat in der
+tribunizischen Gerichtsbarkeit eine neue Macht auf, welche einerseits
+gegen den hoechsten Beamten schon waehrend der Amtsfuehrung
+einschreiten konnte, anderseits gegen die adligen Buerger
+ausschliesslich durch die nicht adligen gehandhabt ward, und die um so
+drueckender war, als weder das Verbrechen noch die Strafe gesetzlich
+formuliert wurden. Der Sache nach ward durch die konkurrierende
+Gerichtsbarkeit der Plebs und der Gemeinde Gut, Leib und Leben der
+Buerger dem willkuerlichen Belieben der Parteiversammlungen
+preisgegeben.
+
+In die Ziviljurisdiktion haben die plebejischen Institutionen nur
+insofern eingegriffen, als in den fuer die Plebs so wichtigen
+Freiheitsprozessen den Konsuln die Geschworenenernennung entzogen ward
+und die Sprueche hier erfolgten von den besonders dafuer bestimmten
+Zehnmaenner-Richtern (iudices decemviri, spaeter decemviri litibus
+iudicandis). An die konkurrierende Jurisdiktion schloss sich weiter die
+Konkurrenz in der gesetzgebenden Initiative. Das Recht, die Mitglieder
+zu versammeln und Beschluesse derselben zu bewirken, stand den Tribunen
+schon insofern zu, als ohne dasselbe ueberhaupt keine Assoziation
+gedacht werden kann. Ihnen aber ward dasselbe in der eminenten Weise
+verliehen, dass das autonomische Versammlungs- und Beschlussrecht der
+Plebs gesetzlich sichergestellt war vor jedem Eingriff der Magistrate
+der Gemeinde, ja der Gemeinde selbst. Allerdings war es die notwendige
+Vorbedingung der rechtlichen Anerkennung der Plebs ueberhaupt, dass die
+Tribune nicht daran gehindert werden konnten, ihre Nachfolger von der
+Versammlung der Plebs waehlen zu lassen und die Bestaetigung ihrer
+Kriminalsentenz durch dieselbe zu bewirken; und es ward ihnen denn
+dieses Recht auch durch das Icilische Gesetz (262 492) noch besonders
+gewaehrleistet und jedem, der dabei dem Tribun ins Wort falle oder das
+Volk auseinandergehen heisse, eine schwere Strafe gedroht. Dass demnach
+dem Tribun nicht gewehrt werden konnte, auch andere Antraege als die
+Wahl seines Nachfolgers und die Bestaetigung seiner Urteilssprueche zur
+Abstimmung zu bringen, leuchtet ein. Gueltige Volksschluesse waren
+derartige “Beliebungen der Menge” (plebi scita) zwar eigentlich nicht,
+sondern anfaenglich nicht viel mehr als die Beschluesse unserer
+heutigen Volksversammlungen; allein da der Unterschied zwischen den
+Komitien des Volkes und den Konzilien der Menge denn doch mehr formaler
+Natur war, ward wenigstens von plebejischer Seite die Gueltigkeit
+derselben als autonomischer Festsetzungen der Gemeinde sofort in
+Anspruch genommen und zum Beispiel gleich das Icilische Gesetz auf
+diesem Wege durchgesetzt.
+
+So war der Tribun des Volks bestellt, dem einzelnen zu Schirm und
+Schutz, allen zur Leitung und Fuehrung, versehen mit unbeschraenkter
+richterlicher Gewalt im peinlichen Verfahren, um also seinem Befehl
+Nachdruck geben zu koennen, endlich selbst persoenlich fuer
+unverletzlich (sacrosanctus) erklaert, indem wer sich an ihm oder
+seinem Diener vergriff, nicht bloss den Goettern verfallen galt,
+sondern auch bei den Menschen als nach rechtlich erwiesenem Frevel des
+Todes schuldig.
+
+Die Tribune der Menge (tribuni plebis) sind hervorgegangen aus den
+Kriegstribunen und fuehren von diesen ihren Namen; rechtlich aber haben
+sie weiter zu ihnen keinerlei Beziehung. Vielmehr stehen der Gewalt
+nach die Volkstribune und die Konsuln sich gleich. Die Appellation vom
+Konsul an den Tribun und das Interzessionsrecht des Tribuns gegen den
+Konsul ist, wie schon gesagt ward, durchaus gleichartig der Appellation
+vom Konsul an den Konsul und der Interzession des einen Konsuls gegen
+den andern, und beide sind nichts als eine Anwendung des allgemeinen
+Rechtssatzes, dass zwischen zwei Gleichberechtigten der Verbietende dem
+Gebietenden vorgeht. Auch die urspruengliche, allerdings bald vermehrte
+Zahl und die Jahresdauer des Amtes, welches fuer die Tribune jedesmal
+am 10. Dezember wechselte, sind den Tribunen mit den Konsuln gemein,
+ebenso die eigentuemliche Kollegialitaet, die in jedes einzelnen
+Konsuls und in jedes einzelnen Tribunen Hand die volle Machtfuelle des
+Amtes legt und bei Kollisionen innerhalb des Kollegiums nicht die
+Stimmen zaehlt, sondern das Nein dem Ja vorgehen laesst - weshalb, wo
+der Tribun verbietet, das Verbot des einzelnen trotz des Widerspruchs
+der Kollegen genuegt, wo er dagegen anklagt, er durch jeden seiner
+Kollegen gehemmt werden kann. Konsuln und Tribune haben beide volle und
+konkurrierende Kriminaljurisdiktion, wenn auch jene dieselbe mittelbar,
+diese unmittelbar ausueben; wie jenen die beiden Quaestoren, stehen
+diesen die beiden Aedilen hierin zur Seite ^1. Die Konsuln sind
+notwendig Patrizier, die Tribune notwendig Plebejer. Jene haben die
+vollere Macht, diese die unumschraenktere, denn ihrem Verbot und ihrem
+Gericht fuegt sich der Konsul, nicht aber dem Konsul sich der Tribun.
+So ist die tribunizische Gewalt das Abbild der konsularischen; sie ist
+aber nicht minder ihr Gegenbild. Die Macht der Konsuln ist wesentlich
+positiv, die der Tribune wesentlich negativ. Nur die Konsuln sind
+Magistrate des roemischen Volkes, nicht die Tribune; denn jene erwaehlt
+die gesamte Buergerschaft, diese nur die plebejische Assoziation. Zum
+Zeichen dessen erscheint der Konsul oeffentlich mit dem den
+Gemeindebeamten zukommenden Schmuck und Gefolge, die Tribune aber
+sitzen auf der Bank anstatt des Wagenstuhls und ermangeln der
+Amtsdiener, des Purpursaumes und ueberhaupt jedes Abzeichens der
+Magistratur; sogar im Gemeinderat hat der Tribun weder den Vorsitz noch
+auch nur den Beisitz. So ist in dieser merkwuerdigen Institution dem
+absoluten Befehlen das absolute Verbieten in der schaerfsten und
+schroffsten Weise gegenuebergestellt; das war die Schlichtung des
+Haders, dass die Zwietracht der Reichen und der Armen gesetzlich
+festgestellt und geordnet ward.
+
+—————————————————————————-
+
+^1 Dass die plebejischen Aedilen in derselben Weise den patrizischen
+Quaestoren nachgebildet sind wie die plebejischen Tribune den
+patrizischen Konsuln, ist deutlich sowohl fuer die
+Kriminalrechtspflege, wo nur die Tendenz der beiden Magistraturen,
+nicht die Kompetenz verschieden gewesen zu sein scheint, wie fuer das
+Archivgeschaeft. Fuer die Aedilen ist der Cerestempel, was der Tempel
+des Saturnus fuer die Quaestoren, und von jenem haben sie auch den
+Namen. Bezeichnend ist die Vorschrift des Gesetzes von 305 (349) (Liv.
+3, 55), dass die Senatsbeschluesse dorthin an die Aedilen abgeliefert
+werden sollen (I, 300), waehrend dieselben bekanntlich nach altem und
+spaeter nach Beilegung des Staendekampfes wieder ueberwiegendem
+Gebrauche den Quaestoren zur Aufbewahrung in dem Saturnustempel
+zugestellt wurden.
+
+————————————————————————-
+
+Aber was war erreicht damit, dass man die Einheit der Gemeinde brach,
+dass die Beamten einer unsteten und von allen Leidenschaften des
+Augenblicks abhaengigen Kontrollbehoerde unterworfen wurden, dass auf
+den Wink eines einzelnen der auf den Gegenthron gehobenen
+Oppositionshaeupter die Verwaltung im gefaehrlichsten Augenblick zum
+Stocken gebracht werden konnte, dass man die Kriminalrechtspflege,
+indem man alle Beamte dazu konkurrierend bevollmaechtigte, gleichsam
+gesetzlich aus dem Recht in die Politik verwies und sie fuer alle
+Zeiten verdarb? Es ist wohl wahr, dass das Tribunat wenn nicht
+unmittelbar zur politischen Ausgleichung der Staende beigetragen, so
+doch als eine maechtige Waffe in der Hand der Plebejer gedient hat, als
+diese bald darauf die Zulassung zu den Gemeindeaemtern begehrten. Aber
+die eigentliche Bestimmung des Tribunats war dieses nicht. Nicht dem
+politisch privilegierten Stande ward es abgerungen, sondern den reichen
+Grund- und Kapitalherren; es sollte dem gemeinen Mann billige
+Rechtspflege sichern und eine zweckmaessigere Finanzverwaltung
+herbeifuehren. Diesen Zweck hat es nicht erfuellt und konnte es nicht
+erfuellen. Der Tribun mochte einzelnen Unbilden, einzelnen schreienden
+Haerten steuern; aber der Fehler lag nicht im Unrecht, das man Recht
+hiess, sondern im Rechte, welches ungerecht war: und wie konnte der
+Tribun die ordentliche Rechtspflege regelmaessig hemmen? haette er es
+gekonnt, so war auch damit noch wenig geholfen, wenn nicht die Quellen
+der Verarmung verstopft wurden, die verkehrte Besteuerung, das
+schlechte Kreditsystem, die heillose Okkupation der Domaenen. Aber
+hieran wagte man sich nicht, offenbar weil die reichen Plebejer selbst
+an diesen Missbraeuchen kein minderes Interesse hatten als die
+Patrizier. So gruendete man diese seltsame Magistratur, deren
+handgreiflicher Beistand dem gemeinen Mann einleuchtete und die doch
+die notwendige oekonomische Reform unmoeglich durchsetzen konnte. Sie
+ist kein Beweis politischer Weisheit, sondern ein schlechtes Kompromiss
+zwischen dem reichen Adel und der fuehrerlosen Menge. Man hat gesagt,
+das Volkstribunat habe Rom vor der Tyrannis bewahrt. Waere dies wahr,
+so wuerde es wenig bedeuten; die Aenderung der Staatsform ist an sich
+fuer ein Volk kein Unheil, und fuer das roemische war es vielmehr ein
+Unglueck, dass die Monarchie zu spaet eingefuehrt ward nach
+Erschoepfung der physischen und geistigen Kraefte der Nation. Es ist
+aber nicht einmal richtig, wie schon das beweist, dass die italischen
+Staaten ebenso regelmaessig ohne Tyrannis geblieben sind wie sie in den
+hellenischen regelmaessig aufstanden. Der Grund liegt einfach darin,
+dass die Tyrannis ueberall die Folge des allgemeinen Stimmrechts ist
+und dass die Italiker laenger als die Griechen die nicht grundsaessigen
+Buerger von den Gemeindeversammlungen ausschlossen; als Rom hiervon
+abging, blieb auch die Monarchie nicht aus, ja knuepfte eben an an das
+tribunizische Amt. Dass das Volkstribunat auch genuetzt hat, indem es
+der Opposition gesetzliche Bahnen wies und manche Verkehrtheit
+abwehrte, wird niemand verkennen; aber ebensowenig, dass, wo es sich
+nuetzlich erwies, es fuer ganz andere Dinge gebraucht ward, als wofuer
+man es begruendet hatte. Das verwegene Experiment, den Fuehrern der
+Opposition ein verfassungsmaessiges Veto einzuraeumen und sie mit der
+Macht, es ruecksichtslos geltend zu machen, auszustatten, bleibt ein
+Notbehelf, der den Staat politisch aus den Angeln gehoben und die
+sozialen Missstaende durch nutzlose Palliative hingeschleppt hat.
+
+Indes man hatte den Buergerkrieg organisiert; er ging seinen Gang. Wie
+zur Schlacht standen die Parteien sich gegenueber, jede unter ihren
+Fuehrern; Beschraenkung der konsularischen, Erweiterung der
+tribunizischen Gewalt ward auf der einen, die Vernichtung des Tribunats
+auf der andern Seite angestrebt; die gesetzlich straflos gemachte
+Insubordination, die Weigerung, sich zur Landesverteidigung zu stellen,
+die Buss- und Strafklagen namentlich gegen Beamte, die die Rechte der
+Gemeinde verletzt oder auch nur ihr Missfallen erregt hatten, waren die
+Waffen der Plebejer, denen die Junker Gewalt und Einverstaendnisse mit
+den Landesfeinden, gelegentlich auch den Dolch des Meuchelmoerders
+entgegensetzten; auf den Strassen kam es zum Handgemenge und hueben und
+drueben vergriff man sich an der Heiligkeit der Magistratspersonen.
+Viele Buergerfamilien sollen ausgewandert sein und in den benachbarten
+Gemeinden einen friedlicheren Wohnsitz gesucht haben; und man mag es
+wohl glauben. Es zeugt von dem starken Buergersinn im Volk, nicht dass
+es diese Verfassung sich gab, sondern dass es sie ertrug und die
+Gemeinde trotz der heftigsten Kaempfe dennoch zusammenhielt. Das
+bekannteste Ereignis aus diesen Staendekaempfen ist die Geschichte des
+Gnaeus Marcius, eines tapferen Adligen, der von Coriolis Erstuermung
+den Beinamen trug. Er soll im Jahr 263 (491), erbittert ueber die
+Weigerung der Zenturien, ihm das Konsulat zu uebertragen, beantragt
+haben, wie einige sagen, die Einstellung der Getreideverkaeufe aus den
+Staatsmagazinen, bis das hungernde Volk auf das Tribunat verzichte; wie
+andere berichten, geradezu die Abschaffung des Tribunats. Von den
+Tribunen auf Leib und Leben angeklagt, habe er die Stadt verlassen,
+indes nur, um zurueckzukehren an der Spitze eines volskischen Heeres;
+jedoch im Begriff, .seine Vaterstadt fuer den Landesfeind zu erobern,
+habe das ernste Wort der Mutter sein Gewissen geruehrt und also sei von
+ihm der erste Verrat durch einen zweiten gesuehnt worden und beide
+durch den Tod. Wieviel darin wahr ist, laesst sich nicht entscheiden;
+aber alt ist die Erzaehlung, aus der die naive Impertinenz der
+roemischen Annalisten eine vaterlaendische Glorie gemacht hat, und sie
+oeffnet den Einblick in die tiefe sittliche und politische
+Schaendlichkeit dieser staendischen Kaempfe. Aehnlichen Schlages ist
+der Ueberfall des Kapitols durch eine Schar politischer Fluechtlinge,
+gefuehrt von dem Sabiner Appius Herdonius im Jahr 294 (460); sie riefen
+die Sklaven zu den Waffen, und erst nach heissem Kampf und mit Hilfe
+der herbeigeeilten Tusculaner ward die roemische Buergerwehr der
+catilinarischen Bande Meister. Denselben Charakter fanatischer
+Erbitterung tragen andere Ereignisse dieser Zeit, deren geschichtliche
+Bedeutung in den luegenseligen Familienberichten sich nicht mehr
+erfassen laesst; so das Uebergewicht des Fabischen Geschlechtes, das
+von 269 bis 275 (485-479) den einen Konsul stellte, und die Reaktion
+dagegen, die Auswanderung der Fabier aus Rom und ihre Vernichtung durch
+die Etrusker am Cremera (277 477). Noch entsetzlicher war die Ermordung
+des Volkstribuns Gnaeus Genucius, der es gewagt hatte, zwei Konsulare
+zur Rechenschaft zu ziehen und der am Morgen des fuer die Anklage
+anberaumten Tages tot im Bette gefunden ward (281 473). Die
+unmittelbare Folge dieser Untat war das Publilische Gesetz, eines der
+folgenreichsten, das die roemische Geschichte kennt. Zwei der
+wichtigsten Ordnungen, die Einfuehrung der plebejischen
+Tribusversammlung und die wenngleich bedingte Gleichstellung des
+Plebiszits mit dem foermlichen, von der ganzen Gemeinde beschlossenen
+Gesetz, gehen, jene gewiss, diese wahrscheinlich zurueck auf den Antrag
+des Volkstribunen Volero Publilius vom Jahre 283 (471). Die Plebs hatte
+bis dahin ihre Beschluesse nach Kurien gefasst; demnach war in diesen
+ihren Sonderversammlungen teils ohne Unterschied des Vermoegens und der
+Ansaessigkeit bloss nach Koepfen abgestimmt worden, teils hatten,
+infolge des im Wesen der Kurienversammlung liegenden Zusammenstehens
+der Geschlechtsgenossen, die Klienten der grossen Adelsfamilien in der
+Plebejerversammlung miteinander gestimmt. Der eine wie der andere
+Umstand gab dem Adel vielfache Gelegenheit, Einfluss auf diese
+Versammlung zu ueben und besonders die Wahl der Tribune in seinem Sinne
+zu lenken; beides fiel fortan weg durch die neue Abstimmungsweise nach
+Quartieren. Deren waren in der Servianischen Verfassung zum Zweck der
+Aushebung vier gebildet worden, die Stadt und Land gleichmaessig
+umfassten (I, 105); spaeterhin - vielleicht im Jahr 259 (495) - hatte
+man das roemische Gebiet in zwanzig Distrikte eingeteilt, von denen die
+ersten vier die Stadt und deren naechste Umgebung umfassten, die
+uebrigen sechzehn mit Zugrundelegung der Geschlechtergaue des aeltesten
+roemischen Ackers aus dem Landgebiet gebildet wurden (I, 51). Zu diesen
+wurde, wahrscheinlich erst infolge des Publilischen Gesetzes und um die
+fuer die Abstimmung wuenschenswerte Ungleichheit der Gesamtzahl der
+Stimmabteilungen herbeizufuehren, als einundzwanzigste Tribus die
+crustuminische hinzugefuegt, die ihren Namen von dem Orte trug, wo die
+Plebs als solche sich konstituiert und das Tribunat gestiftet hatte (I,
+282) und fortan fanden die Sonderversammlungen der Plebs nicht mehr
+nach Kurien statt, sondern nach Tribus. In diesen Abteilungen, die
+durchaus auf dem Grundbesitz beruhten, stimmten ausschliesslich die
+ansaessigen Leute, diese jedoch ohne Unterschied der Groesse des
+Grundbesitzes und so, wie sie in Doerfern und Weilern zusammen wohnten;
+es war also diese Tribusversammlung, die im uebrigen aeusserlich der
+nach Kurien geordneten nachgebildet ward, recht eigentlich eine
+Versammlung des unabhaengigen Mittelstandes, von der einerseits die
+Freigelassenen und Klienten der grossen Mehrzahl nach als nicht
+ansaessige Leute ausgeschlossen waren, und in der anderseits der
+groessere Grundbesitz nicht so wie in den Zenturien ueberwog. Eine
+allgemeine Buergerschaftsversammlung war diese “Zusammenkunft der
+Menge” (concilium plebis) noch weniger als die plebejische
+Kurienversammlung, da sie nicht bloss wie diese die saemtlichen
+Patrizier, sondern auch die nicht grundsaessigen Plebejer ausschloss;
+aber die Menge war maechtig genug, um es durchzusetzen, dass ihr
+Beschluss dem von den Zenturien gefassten rechtlich gleich gelte, falls
+er vorher vom Gesamtsenat gebilligt worden war. Dass diese letzte
+Bestimmung schon vor Erlass der Zwoelf Tafeln gesetzlich feststand, ist
+gewiss; ob man sie gerade bei Gelegenheit des Publilischen Plebiszits
+eingefuehrt hat, oder ob sie bereits vorher durch irgendeine andere
+verschollene Satzung ins Leben gerufen und auf das Publilische
+Plebiszit nur angewendet worden ist, laesst sich nicht mehr ausmachen.
+Ebenso bleibt es ungewiss, ob durch dies Gesetz die Zahl der Tribune
+von zwei auf vier vermehrt ward oder dies bereits vorher geschehen war.
+
+Einsichtiger angelegt als alle diese Parteimassregeln war der Versuch
+des Spurius Cassius, die finanzielle Allmacht der Reichen zu brechen
+und damit den eigentlichen Quell des Uebels zu verstopfen. Er war
+Patrizier, und keiner tat es in seinem Stande an Rang und Ruhm ihm
+zuvor; nach zwei Triumphen, im dritten Konsulat (268 486) brachte er an
+die Buergergemeinde den Antrag, das Gemeindeland vermessen zu lassen
+und es teils zum Besten des oeffentlichen Schatzes zu verpachten, teils
+unter die Beduerftigen zu verteilen; das heisst, er versuchte, die
+Entscheidung ueber die Domaenen dem Senat zu entreissen und, gestuetzt
+auf die Buergerschaft, dem egoistischen Okkupationssystem ein Ende zu
+machen. Er mochte meinen, dass die Auszeichnung seiner Persoenlichkeit,
+die Gerechtigkeit und Weisheit der Massregel durchschlagen werde,
+selbst in diesen Wogen der Leidenschaftlichkeit und der Schwaeche;
+allein er irrte. Der Adel erhob sich wie ein Mann; die reichen Plebejer
+traten auf seine Seite; der gemeine Mann war missvergnuegt, weil
+Spurius Cassius, wie Bundesrecht und Billigkeit geboten, auch den
+latinischen Eidgenossen bei der Assignation ihr Teil geben wollte.
+Cassius musste sterben; es ist etwas Wahres in der Anklage, dass er
+koenigliche Gewalt sich angemasst habe, denn freilich versuchte er
+gleich den Koenigen, gegen seinen Stand die Gemeinfreien zu schirmen.
+Sein Gesetz ging mit ihm ins Grab, aber das Gespenst desselben stand
+seitdem den Reichen unaufhoerlich vor Augen und wieder und wieder stand
+es auf gegen sie, bis unter den Kaempfen darueber das Gemeinwesen
+zugrunde ging.
+
+Da ward noch ein Versuch gemacht, die tribunizische Gewalt dadurch zu
+beseitigen, dass man dem gemeinen Mann die Rechtsgleichheit auf einem
+geregelteren und wirksameren Wege sicherte. Der Volkstribun Gaius
+Terentilius Arsa beantragte im Jahr 292 (462) die Ernennung einer
+Kommission von fuenf Maennern zur Entwerfung eines gemeinen Landrechts,
+an das die Konsuln kuenftighin in ihrer richterlichen Gewalt gebunden
+sein sollten. Aber der Senat weigerte sich, diesem Vorschlag seine
+Sanktion zu geben, und es vergingen zehn Jahre, ehe derselbe zur
+Ausfuehrung kam - Jahre des heissesten Staendekampfes, welche ueberdies
+vielfach bewegt waren durch Kriege und innere Unruhen; mit gleicher
+Hartnaeckigkeit hinderte die Adelspartei die Zulassung des Gesetzes im
+Senat und ernannte die Gemeinde wieder und wieder dieselben Maenner zu
+Tribunen. Man versuchte durch andere Konzessionen den Angriff zu
+beseitigen: im Jahre 297 (457) ward die Vermehrung der Tribune von vier
+auf zehn bewilligt - freilich ein zweifelhafter Gewinn; im folgenden
+Jahre durch ein Icilisches Plebiszit, das aufgenommen ward unter die
+beschworenen Privilegien der Gemeinde, der Aventin, bisher Tempelhain
+und unbewohnt, unter die aermeren Buerger zu Bauplaetzen erblichen
+Besitzes aufgeteilt. Die Gemeinde nahm, was ihr geboten ward, allein
+sie hoerte nicht auf, das Landrecht zu fordern. Endlich im Jahre 300
+(454) kam ein Vergleich zustande; der Senat gab in der Hauptsache nach.
+Die Abfassung des Landrechts wurde beschlossen; es sollten dazu
+ausserordentlicher Weise zehn Maenner von den Zenturien gewaehlt
+werden, welche zugleich als hoechste Beamte anstatt der Konsuln zu
+fungieren hatten (decem viri consulari imperio legibus scribundis), und
+zu diesem Posten sollten nicht bloss Patrizier, sondern auch Plebejer
+wahlfaehig sein. Diese wurden hier zum erstenmal, freilich nur fuer ein
+ausserordentliches Amt, als waehlbar bezeichnet. Es war dies ein
+grosser Schritt vorwaerts zu der vollen politischen Gleichberechtigung,
+und er war nicht zu teuer damit verkauft, dass das Volkstribunat
+aufgehoben, das Provokationsrecht fuer die Dauer des Dezemvirats
+suspendiert und die Zehnmaenner nur verpflichtet wurden, die
+beschworenen Freiheiten der Gemeinde nicht anzutasten. Vorher indes
+wurde noch eine Gesandtschaft nach Griechenland geschickt um die
+Solonischen und andere griechische Gesetze heimzubringen, und erst nach
+deren Rueckkehr wurden fuer das Jahr 303 (451) die Zehnmaenner
+gewaehlt. Obwohl es freistand, auch Plebejer zu ernennen, so traf doch
+die Wahl auf lauter Patrizier - so maechtig war damals noch der Adel -,
+und erst als eine abermalige Wahl fuer 304 (450) noetig ward, wurden
+auch einige Plebejer gewaehlt - die ersten nichtadligen Beamten, die
+die roemische Gemeinde gehabt hat.
+
+Erwaegt man diese Massregeln in ihrem Zusammenhang, so kann kaum ein
+anderer Zweck ihnen untergelegt werden, als die Beschraenkung der
+konsularischen Gewalt durch das geschriebene Gesetz an die Stelle der
+tribunizischen Hilfe zu setzen. Von beiden Seiten musste man sich
+ueberzeugt haben, dass es nicht so bleiben konnte, wie es war, und die
+Permanenzerklaerung der Anarchie wohl die Gemeinde zugrunde richtete,
+aber in der Tat und Wahrheit dabei fuer niemand etwas herauskam.
+Ernsthafte Leute mussten einsehen, dass das Eingreifen der Tribune in
+die Administration sowie ihre Anklaegertaetigkeit schlechterdings
+schaedlich wirkten und der einzige wirkliche Gewinn, den das Tribunat
+dem gemeinen Mann gebracht hatte, der Schutz gegen parteiische
+Rechtspflege war, indem es als eine Art Kassationsgericht die Willkuer
+des Magistrats beschraenkte. Ohne Zweifel ward, als die Plebejer ein
+geschriebenes Landrecht begehrten, von den Patriziern erwidert, dass
+dann der tribunizische Rechtsschutz ueberfluessig werde; und hierauf
+scheint von beiden Seiten nachgegeben zu sein. Es ist vielleicht nie
+bestimmt ausgesprochen worden, wie es werden sollte nach Abfassung des
+Landrechts; aber an dem definitiven Verzicht der Plebs auf das Tribunat
+ist nicht zu zweifeln, da dieselbe durch das Dezemvirat in die Lage
+kam, nicht anders als auf ungesetzlichem Wege das Tribunat
+zurueckgewinnen zu koennen. Die der Plebs gegebene Zusage, dass ihre
+beschworenen Freiheiten nicht angetastet werden sollten, kann bezogen
+werden auf die vom Tribunat unabhaengigen Rechte der Plebejer, wie die
+Provokation und der Besitz des Aventin. Die Absicht scheint gewesen zu
+sein, dass die Zehnmaenner bei ihrem Ruecktritt dem Volke vorschlagen
+sollten, die jetzt nicht mehr nach Willkuer, sondern nach geschriebenem
+Recht urteilenden Konsuln wiederum zu waehlen.
+
+Der Plan, wenn er bestand, war weise; es kam darauf an, ob die
+leidenschaftlich erbitterten Gemueter hueben und drueben diesen
+friedlichen Austrag annehmen wuerden. Die Dezemvirn des Jahres 303
+(451) brachten ihr Gesetz vor das Volk und, von diesem bestaetigt,
+wurde dasselbe, in zehn kupferne Tafeln eingegraben, auf dem Markt an
+der Rednerbuehne vor dem Rathaus angeschlagen. Da indes noch ein
+Nachtrag erforderlich schien, so ernannte man auf das Jahr 304 (450)
+wieder Zehnmaenner, die noch zwei Tafeln hinzufuegten; so entstand das
+erste und einzige roemische Landrecht, das Gesetz der Zwoelf Tafeln. Es
+ging aus einem Kompromiss der Parteien hervor und kann schon darum
+tiefgreifende, ueber nebensaechliche und blosse
+Zweckmaessigkeitsbestimmungen hinausgehende Aenderungen des bestehenden
+Rechts nicht wohl enthalten haben. Sogar im Kreditwesen trat keine
+weitere Milderung ein, als dass ein - wahrscheinlich niedriges -
+Zinsmaximum (10 Prozent) festgestellt und der Wucherer mit schwerer
+Strafe - charakteristisch genug mit einer weit schwereren als der Dieb
+- bedroht ward; der strenge Schuldprozess blieb wenigstens in seinen
+Hauptzuegen ungeaendert. Aenderungen der staendischen Rechte waren
+begreiflicherweise noch weniger beabsichtigt; der Rechtsunterschied
+zwischen steuerpflichtigen und vermoegenslosen Buergern, die
+Ungueltigkeit der Ehe zwischen Adligen und Buergerlichen wurden
+vielmehr aufs neue im Stadtrecht bestaetigt, ebenso zur Beschraenkung
+der Beamtenwillkuer und zum Schutz des Buergers ausdruecklich
+vorgeschrieben, dass das spaetere Gesetz durchaus dem frueheren
+vorgehen und dass kein Volksschluss gegen einen einzelnen Buerger
+erlassen werden solle. Am bemerkenswertesten ist die Ausschliessung der
+Provokation an die Tribuskomitien in Kapitalsachen, waehrend die an die
+Zenturien gewaehrleistet ward; was sich daraus erklaert, dass die
+Strafgerichtsbarkeit von der Plebs und ihren Vorstehern in der Tat
+usurpiert war und mit dem Tribunal auch der tribunizische
+Kapitalprozess notwendig fiel, waehrend es vielleicht die Absicht war,
+den aedilizischen Multprozess beizubehalten. Die wesentliche politische
+Bedeutung lag weit weniger in dem Inhalt des Weistums als in der jetzt
+foermlich festgestellten Verpflichtung der Konsuln, nach diesen
+Prozessformen und diesen Rechtsregeln Recht zu sprechen, und in der
+oeffentlichen Aufstellung des Gesetzbuchs, wodurch die Rechtsverwaltung
+der Kontrolle der Publizitaet unterworfen und der Konsul genoetigt
+ward, allen gleiches und wahrhaft gemeines Recht zu sprechen.
+
+Der Ausgang des Dezemvirats liegt in tiefem Dunkel. Es blieb - so wird
+berichtet - den Zehnmaennern nur noch uebrig, die beiden letzten Tafeln
+zu publizieren und alsdann der ordentlichen Magistratur Platz zu
+machen. Sie zoegerten indes; unter dem Vorwande, dass das Gesetz noch
+immer nicht fertig sei, fuehrten sie selbst nach Ablauf des Amtsjahres
+ihr Amt weiter, was insofern moeglich war, als nach roemischem
+Staatsrecht die ausserordentlicherweise zur Revision der Verfassung
+berufene Magistratur durch die ihr gesetzte Endfrist rechtlich nicht
+gebunden werden kann. Die gemaessigte Fraktion der Aristokratie, die
+Valerier und Horatier an ihrer Spitze, soll versucht haben, im Senat
+die Abdankung der Dezemvirn zu erzwingen; allein das Haupt der
+Zehnmaenner, Appius Claudius, von Haus aus ein starrer Aristokrat, aber
+jetzt umschlagend zum Demagogen und zum Tyrannen, gewann das
+Uebergewicht im Senat, und auch das Volk fuegte sich. Die Aushebung
+eines doppelten Heeres ward ohne Widerspruch vollzogen und der Krieg
+gegen die Volsker wie gegen die Sabiner begonnen. Da wurde der gewesene
+Volkstribun Lucius Siccius Dentatus, der tapferste Mann in Rom, der in
+hundertundzwanzig Schlachten gefochten und fuenfundvierzig ehrenvolle
+Narben aufzuzeigen hatte, tot vor dem Lager gefunden, meuchlerisch
+ermordet, wie es hiess, auf Anstiften der Zehnmaenner. Die Revolution
+gaerte in den Gemuetern; zum Ausbruch brachte sie der ungerechte
+Wahrspruch des Appius in dem Prozess um die Freiheit der Tochter des
+Centurionen Lucius Verginius, der Braut des gewesenen Volkstribuns
+Lucius Icilius, welcher Spruch das Maedchen den Ihrigen entriss, um sie
+unfrei und rechtlos zu machen und den Vater bewog, seiner Tochter auf
+offenem Markt das Messer selber in die Brust zu stossen, um sie der
+gewissen Schande zu entreissen. Waehrend das Volk erstarrt ob der
+unerhoerten Tat die Leiche des schoenen Maedchens umstand, befahl der
+Dezemvir seinen Buetteln, den Vater und alsdann den Braeutigam vor
+seinen Stuhl zu fuehren, um ihm, von dessen Spruch keine Berufung galt,
+sofort Rede zu stehen wegen ihrer Auflehnung gegen seine Gewalt. Nun
+war das Mass voll. Geschuetzt von den brausenden Volksmassen entziehen
+der Vater und der Braeutigam des Maedchens sich den Haeschern des
+Gewaltherrn, und waehrend in Rom der Senat zittert und schwankt,
+erscheinen die beiden mit zahlreichen Zeugen der furchtbaren Tat in den
+beiden Lagern. Das Unerhoerte wird berichtet; vor allen Augen oeffnet
+sich die Kluft, die der mangelnde tribunizische Schutz in der
+Rechtssicherheit gelassen hat, und was die Vaeter getan, wiederholen
+die Soehne. Abermals verlassen die Heere ihre Fuehrer; sie ziehen in
+kriegerischer Ordnung durch die Stadt und abermals auf den heiligen
+Berg, wo sie abermals ihre Tribune sich ernennen. Immer noch weigern
+die Dezemvirn die Niederlegung ihrer Gewalt; da erscheint das Heer mit
+seinen Tribunen in der Stadt und lagert sich auf dem Aventin. Jetzt
+endlich, wo der Buergerkrieg schon da war und der Strassenkampf
+stuendlich beginnen konnte, jetzt entsagen die Zehnmaenner ihrer
+angemassten und entehrten Gewalt, und die Konsuln Lucius Valerius und
+Marcus Horatius vermitteln einen zweiten Vergleich, durch den das
+Volkstribunal wieder hergestellt wurde. Die Anklagen gegen die
+Dezemvirn endigten damit, dass die beiden schuldigsten, Appius Claudius
+und Spurius Oppius, im Gefaengnis sich das Leben nahmen, die acht
+anderen ins Exil gingen und der Staat ihr Vermoegen einzog. Weitere
+gerichtliche Verfolgungen hemmte der kluge und gemaessigte Volkstribun
+Marcus Duilius durch den rechtzeitigen Gebrauch seines Veto.
+
+So lautet die Erzaehlung, wie der Griffel der roemischen Aristokraten
+sie aufgezeichnet hat; unmoeglich aber kann, auch von den
+Nebenumstaenden abgesehen, die grosse Krise, der die Zwoelf Tafeln
+entsprangen, in solche romantische Abenteuerlichkeiten und politische
+Unbegreiflichkeiten ausgelaufen sein. Das Dezemvirat war nach der
+Abschaffung des Koenigtums und der Einsetzung des Volkstribunats der
+dritte grosse Sieg der Plebs, und die Erbitterung der Gegenpartei gegen
+die Institution wie gegen ihr Haupt Appius Claudius ist erklaerlich
+genug. Die Plebejer hatten damit das passive Wahlrecht zu dem hoechsten
+Gemeindeamt und das gemeine Landrecht errungen; und nicht sie waren es,
+die Ursache hatten, sich gegen die neue Magistratur aufzulehnen und mit
+Waffengewalt das rein patrizische Konsularregiment zu restaurieren.
+Dies Ziel kann nur von der Adelspartei verfolgt worden sein, und wenn
+die patrizisch-plebejischen Dezemvirn den Versuch gemacht haben, sich
+ueber die Zeit hinaus im Amte zu behaupten, so ist sicherlich dagegen
+in erster Reihe der Adel in die Schranken getreten; wobei er freilich
+nicht versaeumt haben wird geltend zu machen, dass ja auch der Plebs
+ihre verbrieften Rechte geschmaelert, insbesondere das Tribunat ihr
+genommen sei. Gelang es dann dem Adel, die Dezemvirn zu beseitigen, so
+ist es allerdings begreiflich, dass nach deren Sturz die Plebs jetzt
+abermals in Waffen zusammentrat, um die Ergebnisse sowohl der frueheren
+Revolution von 260 wie auch der juengsten Bewegung sich zu sichern; und
+nur als Kompromiss in diesem Konflikt lassen die Valerisch-Horatischen
+Gesetze von 305 (449) sich verstehen. Der Vergleich fiel wie natuerlich
+durchaus zu Gunsten der Plebejer aus und beschraenkte abermals in
+empfindlicher Weise die Gewalt des Adels. Dass das Volkstribunat wieder
+hergestellt, das dem Adel abgedrungene Stadtrecht definitiv
+festgehalten und die Konsuln danach zu richten verpflichtet wurden,
+versteht sich von selbst. Durch das Stadtrecht verloren allerdings die
+Tribus die angemasste Gerichtsbarkeit in Kapitalsachen; allein die
+Tribune erhielten sie zurueck, indem ein Weg gefunden ward, ihnen fuer
+solche Faelle die Verhandlung mit den Zenturien moeglich zu machen.
+Ueberdies blieb ihnen in dem Recht, auf Geldbussen unbeschraenkt zu
+erkennen und diesen Spruch an die Tribuskomitien zu bringen, ein
+ausreichendes Mittel, die buergerliche Existenz des patrizischen
+Gegners zu vernichten. Es ward ferner auf Antrag der Konsuln von den
+Zenturien beschlossen, dass kuenftig jeder Magistrat, also auch der
+Diktator bei seiner Ernennung verpflichtet werden solle, der
+Provokation stattzugeben; wer dem zuwider einen Beamten ernannte,
+buesste mit dem Kopfe. Im uebrigen behielt der Diktator die bisherige
+Gewalt und konnte namentlich der Tribun seine Amtshandlungen nicht wie
+die der Konsuln kassieren.
+
+Eine weitere Beschraenkung der konsularischen Machtfuelle war es, dass
+die Verwaltung der Kriegskasse zwei von der Gemeinde gewaehlten
+Zahlmeistern (quaestores) uebertragen ward, die zuerst fuer 307 (447)
+ernannt wurden. Die Ernennung sowohl der beiden neuen Zahlmeister fuer
+den Krieg wie auch der beiden die Stadtkasse verwaltenden ging jetzt
+ueber auf die Gemeinde; der Konsul behielt statt der Wahl nur die
+Wahlleitung. Die Versammlung, in der die Zahlmeister erwaehlt wurden,
+war die der saemtlichen patrizisch-plebejischen ansaessigen Leute und
+stimmte nach Quartieren ab; worin ebenfalls eine Konzession an die
+diese Versammlungen weit mehr als die Zenturiatkomitien beherrschende
+plebejische Bauernschaft liegt.
+
+Folgenreicher noch war es, dass den Tribunen Anteil an den
+Verhandlungen im Senat eingeraeumt ward. Zwar in den Sitzungssaal die
+Tribune zuzulassen, schien dem Senat unter seiner Wuerde; es wurde
+ihnen eine Bank an die Tuer gesetzt, um von da aus den Verhandlungen zu
+folgen. Das tribunizische Interzessionsrecht hatte sich auch auf die
+Beschluesse des Gesamtsenats erstreckt, seit dieser aus einer
+beratenden zu einer beschliessenden Behoerde geworden war, was wohl
+zuerst eintrat in dem Fall, wo ein Plebiszit fuer die ganze Gemeinde
+verbindend werden sollte; es war natuerlich, dass man seitdem den
+Tribunen eine gewisse Beteiligung an den Verhandlungen in der Kurie
+einraeumte. Um auch gegen Unterschiebung und Verfaelschung von
+Senatsbeschluessen gesichert zu sein, an deren Gueltigkeit ja die der
+wichtigsten Plebiszite geknuepft war, wurde verordnet, dass in Zukunft
+dieselben nicht bloss bei den patrizischen Stadtquaestoren im
+Saturnus-, sondern ebenfalls bei den plebejischen Aedilen im
+Cerestempel hinterlegt werden sollten. So endigte dieser Kampf, der
+begonnen war, um die Gewalt der Volkstribune zu beseitigen, mit der
+abermaligen und nun definitiven Sanktionierung ihres Rechts, sowohl
+einzelne Verwaltungsakte auf Anrufen des Beschwerten als auch jede
+Beschlussnahme der konstitutiven Staatsgewalten nach Ermessen zu
+kassieren. Mit den heiligsten Eiden und allem, was die Religion
+Ehrfuerchtiges darbot, und nicht minder mit den foermlichsten Gesetzen
+wurde abermals sowohl die Person der Tribune als die ununterbrochene
+Dauer und die Vollzaehligkeit des Kollegiums gesichert. Es ist seitdem
+nie wieder in Rom ein Versuch gemacht worden, diese Magistratur
+aufzuheben.
+
+
+
+
+KAPITEL III.
+Die Ausgleichung der Stände und die neue Aristokratie
+
+
+Die tribunizischen Bewegungen scheinen vorzugsweise aus den sozialen,
+nicht aus den politischen Missverhaeltnissen hervorgegangen zu sein und
+es ist guter Grund vorhanden zu der Annahme, dass ein Teil der
+vermoegenden, in den Senat aufgenommenen Plebejer denselben nicht
+minder entgegen war als die Patrizier; denn die Privilegien, gegen
+welche die Bewegung vorzugsweise sich richtete, kamen auch ihnen
+zugute, und wenn sie auch wieder in anderer Beziehung sich
+zurueckgesetzt fanden, so mochte es ihnen doch keineswegs an der Zeit
+scheinen, ihre Ansprueche auf Teilnahme an den Aemtern geltend zu
+machen, waehrend der ganze Senat in seiner finanziellen Sondermacht
+bedroht war. So erklaert es sich, dass waehrend der ersten fuenfzig
+Jahre der Republik kein Schritt geschah, der geradezu auf politische
+Ausgleichung der Staende hinzielte.
+
+Allein eine Buergschaft der Dauer trug dieses Buendnis der Patrizier
+und der reichen Plebejer doch keineswegs in sich. Ohne Zweifel hatte
+ein Teil der vornehmen plebejischen Familien von Haus aus der
+Bewegungspartei sich angeschlossen, teils aus Billigkeitsgefuehl gegen
+ihre Standesgenossen, teils infolge des natuerlichen Bundes aller
+Zurueckgesetzten, teils endlich, weil sie begriffen, dass Konzessionen
+an die Menge auf die Laenge unvermeidlich waren und dass sie, richtig
+benutzt, die Beseitigung der Sonderrechte des Patriziats zur Folge
+haben und damit der plebejischen Aristokratie das entscheidende Gewicht
+im Staate geben wuerden. Wenn diese Ueberzeugung, wie das nicht fehlen
+konnte, in weitere Kreise eindrang und die plebejische Aristokratie an
+der Spitze ihres Standes den Kampf gegen den Geschlechtsadel aufnahm,
+so hielt sie in dem Tribunat den Buergerkrieg gesetzlich in der Hand
+und konnte mit dem sozialen Notstand die Schlachten schlagen, um dem
+Adel die Friedensbedingungen zu diktieren und als Vermittler zwischen
+beiden Parteien fuer sich den Zutritt zu den Aemtern zu erzwingen.
+
+Ein solcher Wendepunkt in der Stellung der Parteien trat ein nach dem
+Sturz des Dezemvirats. Es war jetzt vollkommen klar geworden, dass das
+Volkstribunat sich nicht beseitigen liess; die plebejische Aristokratie
+konnte nichts Besseres tun, als sich dieses gewaltigen Hebels zu
+bemaechtigen und sich desselben zur Beseitigung der politischen
+Zuruecksetzung ihres Standes zu bedienen.
+
+Wie wehrlos der Geschlechtsadel der vereinigten Plebs gegenueberstand,
+zeigt nichts so augenscheinlich, als dass der Fundamentalsatz der
+exklusiven Partei, die Ungueltigkeit der Ehe zwischen Adligen und
+Buergerlichen, kaum vier Jahre nach der Dezemviralrevolution auf den
+ersten Streich fiel. Im Jahre 309 (445) wurde durch das Canuleische
+Plebiszit verordnet, dass die Ehe zwischen Adligen und Buergerlichen
+als eine rechte roemische gelten und die daraus erzeugten Kinder dem
+Stande des Vaters folgen sollten. Gleichzeitig wurde ferner
+durchgesetzt, dass statt der Konsuln Kriegstribune - es gab deren
+damals, vor der Teilung des Heeres in Legionen, sechs, und danach
+richtete sich auch die Zahl dieser Magistrate - mit konsularischer
+Gewalt ^1 und konsularischer Amtsdauer von den Zenturien gewaehlt
+werden sollten. Die naechste Ursache war militaerischer Art, indem die
+vielfachen Kriege eine groessere Zahl von obersten Feldherren
+forderten, als die Konsularverfassung sie gewaehrte; aber die Aenderung
+ist von wesentlicher Bedeutung fuer den Staendekampf geworden, ja
+vielleicht jener militaerische Zweck fuer diese Einrichtung mehr der
+Vorwand als der Grund gewesen. Zu Offizierstellen konnte nach altem
+Recht jeder dienstpflichtige Buerger oder Insasse gelangen, und es ward
+also damit das hoechste Amt, nachdem es voruebergehend schon im
+Dezemvirat den Plebejern geoeffnet worden war, jetzt in umfassender
+Weise saemtlichen freigewordenen Buergern gleichmaessig zugaenglich
+gemacht. Die Frage liegt nahe, welches Interesse der Adel dabei haben
+konnte, da er einmal auf den Alleinbesitz des hoechsten Amtes
+verzichten und in der Sache nachgeben musste, den Plebejern den Titel
+zu versagen und das Konsulat ihnen in dieser wunderlichen Form
+zuzugestehen ^2. Einmal aber knuepften sich an die Bekleidung des
+hoechsten Gemeindeamts mancherlei teils persoenliche, teils erbliche
+Ehrenrechte: so galt die Ehre des Triumphs als rechtlich bedingt durch
+die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamts und wurde nie einem Offizier
+gegeben, der nicht dieses selbst verwaltet hatte; so stand es den
+Nachkommen eines kurulischen Beamten frei, das Bild eines solchen Ahnen
+im Familiensaal auf- und bei geeigneten Veranlassungen oeffentlich zur
+Schau zu stellen, waehrend dies fuer andere Vorfahren nicht statthaft
+war ^3. Es ist ebenso leicht zu erklaeren wie schwer zu rechtfertigen,
+dass der regierende Herrenstand weit eher das Regiment selbst als die
+daran geknuepften Ehrenrechte, namentlich die erblichen, sich entwinden
+liess und darum, als es jenes mit den Plebejern teilen musste, den
+tatsaechlich hoechsten Gemeindebeamten rechtlich nicht als Inhaber des
+kurulischen Sessels, sondern als einfachen Stabsoffizier hinstellte,
+dessen Auszeichnung eine rein persoenliche war. Von groesserer
+politischer Bedeutung aber als die Versagung des Ahnenrechts und der
+Ehre des Triumphs war es, dass die Ausschliessung der im Senat
+sitzenden Plebejer von der Debatte notwendig fuer diejenigen von ihnen
+fiel, die als designierte oder gewesene Konsuln in die Reihe der vor
+den uebrigen um ihr Gutachten zu fragenden Senatoren eintraten;
+insofern war es allerdings fuer den Adel von grosser Wichtigkeit, den
+Plebejer nur zu einem konsularischen Amt, nicht aber zum Konsulat
+selbst zuzulassen.
+
+——————————————————————-
+
+^1 Die Annahme, dass rechtlich den patrizischen Konsulartribunen das
+volle, den plebejischen nur das militaerische Imperium zugestanden
+habe, ruft nicht bloss manche Fragen hervor, auf die es keine Antwort
+gibt, zum Beispiel, was denn geschah, wenn, wie dies gesetzlich
+moeglich war, die Wahl auf lauter Plebejer fiel, sondern verstoesst vor
+allem gegen den Fundamentalsatz des roemischen Staatsrechts, dass das
+Imperium, das heisst das Recht, dem Buerger im Namen der Gemeinde zu
+befehlen, qualitativ unteilbar und ueberhaupt keiner anderen als einer
+raeumlichen Abgrenzung faehig ist. Es gibt einen Stadtrechtsbezirk und
+einen Kriegsrechtsbezirk, in welchem letzteren die Provokation und
+andere stadtrechtliche Bestimmungen nicht massgebend sind; es gibt
+Beamte, wie zum Beispiel die Prokonsuln, welche lediglich in dem
+letzteren zu funktionieren vermoegen; aber es gibt im strengen
+Rechtssinn keine Beamten mit bloss jurisdiktionellem wie keine mit
+bloss militaerischem Imperium. Der Prokonsul ist in seinem Bezirk eben
+wie der Konsul zugleich Oberfeldherr und Oberrichter und befugt, nicht
+bloss unter Nichtbuergern und Soldaten, sondern auch unter Buergern den
+Prozess zu instruieren. Selbst als mit der Einsetzung der Praetur der
+Begriff der Kompetenz fuer die magistratus maiores aufkommt, hat er
+mehr tatsaechliche als eigentlich rechtliche Geltung: der staedtische
+Praetor ist zwar zunaechst Oberrichter, aber er kann auch wenigstens
+fuer gewisse Faelle die Zenturien berufen und kann ein Heer befehligen;
+dem Konsul kommt in der Stadt zunaechst die Oberverwaltung und der
+Oberbefehl zu, aber er fungiert doch auch bei Emanzipation und Adoption
+als Gerichtsherr - die qualitative Unteilbarkeit des hoechsten Amtes
+ist also selbst hier noch beiderseits mit grosser Schaerfe
+festgehalten. Es muss also die militaerische wie die jurisdiktionelle
+Amtsgewalt oder, um diese, dem roemischen Recht dieser Zeit fremden
+Abstraktionen beiseite zu lassen, die Amtsgewalt schlechthin den
+plebejischen Konsulartribunen virtuell so gut wie den patrizischen
+zugestanden haben. Aber wohl moegen, wie W. A. Becker (Handbuch, Bd. 2,
+2, S. 137) meint, aus denselben Gruenden, weshalb spaeterhin neben das
+gemeinschaftliche Konsulat die - tatsaechlich laengere Zeit den
+Patriziern vorbehaltene - Praetur gestellt ward, faktisch schon
+waehrend des Konsulartribunats die plebejischen Glieder des Kollegiums
+von der Jurisdiktion ferngehalten worden sein und insofern die spaetere
+Kompetenzteilung zwischen Konsuln und Praetoren mittels des
+Konsulartribunats sich vorbereitet haben.
+
+^2 Die Verteidigung, dass der Adel an der Ausschliessung der Plebejer
+aus religioeser Befangenheit festgehalten habe, verkennt den
+Grundcharakter der roemischen Religion und traegt den modernen
+Gegensatz zwischen Kirche und Staat in das Altertum hinein. Die
+Zulassung des Nichtbuergers zu einer buergerlich religioesen
+Verrichtung musste freilich dem rechtglaeubigen Roemer als suendhaft
+erscheinen; aber nie hat auch der strengste Orthodoxe bezweifelt, dass
+durch die lediglich und allein vom Staat abhaengige Zulassung in die
+buergerliche Gemeinschaft auch die volle religioese Gleichheit
+herbeigefuehrt werde. All jene Gewissensskrupel, deren Ehrlichkeit an
+sich nicht beanstandet werden soll, waren abgeschnitten, sowie man den
+Plebejern in Masse rechtzeitig das Patriziat zugestand. Nur das etwa
+kann man zur Entschuldigung des Adels geltend machen, dass er, nachdem
+er bei Abschaffung des Koenigtums den rechten Augenblick hierzu
+versaeumt hatte, spaeter selber nicht mehr imstande war, das Versaeumte
+nachzuholen.
+
+^3 Ob innerhalb des Patriziats die Unterscheidung dieser “kurulischen
+Haeuser” von den uebrigen Familien jemals von ernstlicher politischer
+Bedeutung gewesen ist, laesst sich weder mit Sicherheit verneinen noch
+mit Sicherheit bejahen, und ebensowenig wissen wir, ob es in dieser
+Epoche wirklich noch nicht kurulische Patrizierfamilien in einiger
+Anzahl gab.
+
+————————————————————————-
+
+Indes trotz dieser kraenkenden Zuruecksetzung waren doch die
+Geschlechterprivilegien, soweit sie politischen Wert hatten, durch die
+neue Institution gesetzlich beseitigt, und wenn der roemische Adel
+seines Namens wert gewesen waere, haette er jetzt den Kampf aufgeben
+muessen. Allein er hat es nicht getan. Wenn auch ein vernuenftiger und
+gesetzlicher Widerstand fortan unmoeglich war, so bot sich doch noch
+ein weites Feld fuer die tueckische Opposition der kleinen Mittel, der
+Schikanen und der Kniffe; und so wenig ehrenhaft und staatsklug dieser
+Widerstand war, so war er doch in einem gewissen Sinne erfolgreich. Er
+hat allerdings schliesslich dem gemeinen Mann Konzessionen verschafft,
+zu welchen die vereinigte roemische Aristokratie nicht leicht gezwungen
+worden waere; aber er hat es auch vermocht, den Buergerkrieg noch um
+ein Jahrhundert zu verlaengern und jenen Gesetzen zum Trotz das
+Regiment noch mehrere Menschenalter hindurch tatsaechlich im
+Sonderbesitz des Adels zu erhalten.
+
+Die Mittel, deren der Adel sich bediente, waren so mannigfach wie die
+politische Kuemmerlichkeit ueberhaupt. Statt die Frage ueber die
+Zulassung oder Ausschliessung der Buergerlichen bei den Wahlen ein fuer
+allemal zu entscheiden, raeumte man, was man einraeumen musste, nur
+fuer die jedesmal naechsten Wahlen ein; jaehrlich erneuerte sich also
+der eitle Kampf, ob patrizische Konsuln oder aus beiden Staenden
+Kriegstribune mit konsularischer Gewalt ernannt werden sollten, und
+unter den Waffen des Adels erwies sich diese, den Gegner durch
+Ermuedung und Langweile zu ueberwinden, keineswegs als die
+unwirksamste.
+
+Man zersplitterte ferner die bis dahin ungeteilte hoechste Geaalt, um
+die unvermeidliche Niederlage durch Vermehrung der Angriffspunkte in
+die Laenge zu ziehen. So wurde die der Regel nach jedes vierte Jahr
+stattfindende Feststellung des Budgets und der Buerger- und
+Steuerlisten, welche bisher durch die Konsuln bewirkt worden war, schon
+im Jahre 319 (435) zweien von den Zenturien aus dem Adel auf hoechstens
+achtzehn Monate ernannten Schaetzern (censores) uebertragen. Das neue
+Amt ward allmaehlich zum Palladium der Adelspartei, weniger noch wegen
+seines finanziellen Einflusses als wegen des daran sich knuepfenden
+Rechts, die erledigten Plaetze im Senat und in der Ritterschaft zu
+besetzen und bei der Feststellung der Listen von Senat, Ritter- und
+Buergerschaft einzelne Personen aus denselben zu entfernen; die hohe
+Bedeutung indes und die moralische Machtfuelle, welche spaeterhin der
+Zensur beiwohnt, hat sie in dieser Epoche noch keineswegs besessen.
+
+Dagegen die im Jahre 333 (421) hinsichtlich der Quaestur getroffene
+wichtige Aenderung glich diesen Erfolg der Adelspartei reichlich wieder
+aus. Die patrizisch-plebejische Quartierversammlung, vielleicht darauf
+sich stuetzend, dass wenigstens die beiden Kriegszahlmeister faktisch
+mehr Offiziere waren als Zivilbeamte und insofern der Plebejer so gut
+wie zum Militaertribunat auch zur Quaestur befaehigt erschien, setzte
+es durch, dass fuer die Quaestorenwahlen auch plebejische Bewerber
+zugelassen wurden und erwarb damit zum erstenmal zu dem aktiven
+Wahlrecht auch das passive fuer eines der ordentlichen Aemter. Mit
+Recht ward es auf der einen Seite als ein grosser Sieg, auf der anderen
+als eine schwere Niederlage empfunden, dass fortan zu dem Kriegs- wie
+zu dem Stadtzahlmeisteramt der Patrizier und der Plebejer aktiv und
+passiv gleich wahlfaehig waren.
+
+Trotz der hartnaeckigsten Gegenwehr schritt der Adel doch nur von
+Verlust zu Verlust; die Erbitterung stieg, wie die Macht sank. Er hat
+es wohl noch versucht, die der Gemeinde vertragsmaessig zugesicherten
+Rechte geradezu anzutasten; aber es waren diese Versuche weniger
+berechnete Parteimanoever als Akte einer impotenten Rachsucht. So
+namentlich der Prozess gegen Maelius, wie unsere allerdings wenig
+zuverlaessige Ueberlieferung ihn berichtet. Spurius Maelius, ein
+reicher Plebejer, verkaufte waehrend schwerer Teuerung (315 439)
+Getreide zu solchen Preisen, dass er den patrizischen Magazinvorsteher
+(praefectus annonae) Gaius Minucius beschaemte und kraenkte. Dieser
+beschuldigte ihn des Strebens nach der koeniglichen Gewalt; mit welchem
+Recht, koennen wir freilich nicht entscheiden, allein es ist kaum
+glaublich, dass ein Mann, der nicht einmal das Tribunat bekleidet
+hatte, ernstlich an die Tyrannis gedacht haben sollte. Indes die
+Behoerden nahmen die Sache ernsthaft, und auf die Menge Roms hat der
+Zeterruf des Koenigtums stets aehnliche Wirkung geuebt wie der
+Papstzeter auf die englischen Massen. Titus Quinctius Capitolinus, der
+zum sechstenmal Konsul war, ernannte den achtzigjaehrigen Lucius
+Quinctius Cincinnatus zum Diktator ohne Provokation, in offener
+Auflehnung gegen die beschworenen Gesetze. Maelius, vorgeladen, machte
+Miene, sich dem Befehl zu entziehen; da erschlug ihn der Reiterfuehrer
+des Diktators, Gaius Servilius Ahala, mit eigener Hand. Das Haus des
+Ermordeten ward niedergerissen, das Getreide aus seinen Speichern dem
+Volke umsonst verteilt, und die seinen Tod zu raechen drohten, heimlich
+ueber die Seite gebracht. Dieser schaendliche Justizmord, eine Schande
+mehr noch fuer das leichtglaeubige und blinde Volk als fuer die
+tueckische Junkerpartei, ging ungestraft hin; aber wenn diese gehofft
+hatte, damit das Provokationsrecht zu untergraben, so hatte sie umsonst
+die Gesetze verletzt und umsonst unschuldiges Blut vergossen.
+
+Wirksamer als alle uebrigen Mittel erwiesen sich dem Adel Wahlintrigen
+und Pfaffentrug. Wie arg jene gewesen sein muessen, zeigt am besten,
+dass es schon 322 (432) noetig schien, ein eigenes Gesetz gegen
+Wahlumtriebe zu erlassen, das natuerlich nichts half. Konnte man nicht
+durch Korruption oder Drohung auf die Stimmberechtigten wirken, so
+taten die Wahldirektoren das uebrige und liessen zum Beispiel so viele
+plebejische Kandidaten zu, dass die Stimmen der Opposition sich
+zersplitterten, oder liessen diejenigen von der Kandidatenliste weg,
+die die Majoritaet zu waehlen beabsichtigte. Ward trotz alledem eine
+unbequeme Wahl durchgesetzt, so wurden die Priester befragt, ob bei
+derselben nicht eine Nichtigkeit in der Voegelschau oder den sonstigen
+religioesen Zeremonien vorgekommen sei; welche diese alsdann zu
+entdecken nicht ermangelten. Unbekuemmert um die Folgen und uneingedenk
+des weisen Beispiels der Ahnen liess man den Satz sich feststellen,
+dass das Gutachten der priesterlichen Sachverstaendigenkollegien ueber
+Voegelzeichen, Wunder und aehnliche Dinge den Beamten von Rechts wegen
+binde, und es in ihre Macht kommen, jeden Staatsakt, sei es die Weihung
+eines Gotteshauses oder sonst eine Verwaltungshandlung, sei es Gesetz
+oder Wahl, wegen religioeser Nullitaeten zu kassieren. Auf diesem Wege
+wurde es moeglich, dass, obwohl die Waehlbarkeit der Plebejer schon im
+Jahre 333 (421) fuer die Quaestur gesetzlich festgestellt worden war
+und seitdem rechtlich anerkannt blieb, dennoch erst im Jahre 345 (409)
+der erste Plebejer zur Quaestur gelangte; aehnlich haben das
+konsularische Kriegstribunat bis zum Jahre 354 (400) fast
+ausschliesslich Patrizier bekleidet. Es zeigte sich, dass die
+gesetzliche Abschaffung der Adelsprivilegien noch keineswegs die
+plebejische Aristokratie wirklich und tatsaechlich dem Geschlechtsadel
+gleichgestellt hatte. Mancherlei Ursachen wirkten dabei zusammen: die
+zaehe Opposition des Adels liess sich weit leichter in einem
+aufgeregten Moment der Theorie nach ueber den Haufen werfen, als in den
+jaehrlich wiederkehrenden Wahlen dauernd niederhalten; die Hauptursache
+aber war die innere Uneinigkeit der Haeupter der plebejischen
+Aristokratie und der Masse der Bauernschaft. Der Mittelstand, dessen
+Stimmen in den Komitien entschieden, fand sich nicht berufen, die
+vornehmen Nichtadligen vorzugsweise auf den Schild zu heben, solange
+seine eigenen Forderungen von der plebejischen nicht minder wie von der
+patrizischen Aristokratie zurueckgewiesen wurden.
+
+Die sozialen Fragen hatten waehrend dieser politischen Kaempfe im
+ganzen geruht oder waren doch mit geringer Energie verhandelt worden.
+Seitdem die plebejische Aristokratie sich des Tribunats zu ihren
+Zwecken bemaechtigt hatte, war weder von der Domaenenangelegenheit noch
+von der Reform des Kreditwesens ernstlich die Rede gewesen; obwohl es
+weder fehlte an neugewonnenen Laendereien noch an verarmenden oder
+verarmten Bauern. Einzelne Assignationen, namentlich in neueroberten
+Grenzgebieten, erfolgten wohl, so des ardeatischen Gebiets 312 (442),
+des labicanischen 336 (418), des veientischen 361 (393), jedoch mehr
+aus militaerischen Gruenden, als um dem Bauer zu helfen, und keineswegs
+in ausreichenden Umfang. Wohl machten einzelne Tribune den Versuch, das
+Gesetz des Cassius wieder aufzunehmen: so stellten Spurius Maecilius
+und Spurius Metilius im Jahre 337 (417) den Antrag auf Aufteilung
+saemtlicher Staatslaendereien - allein sie scheiterten, was
+charakteristisch fuer die damalige Situation ist, an dem Widerstand
+ihrer eigenen Kollegen, das heisst der plebejischen Aristokratie. Auch
+unter den Patriziern versuchten einige, der gemeinen Not zu helfen;
+allein mit nicht besserem Erfolg als einst Spurius Cassius. Patrizier
+wie dieser, und wie dieser ausgezeichnet durch Kriegsruhm und
+persoenliche Tapferkeit, soll Marcus Manlius, der Retter der Burg
+waehrend der gallischen Belagerung, als Vorkaempfer aufgetreten sein
+fuer die unterdrueckten Leute, mit denen sowohl die Kriegskameradschaft
+ihn verband wie der bittere Hass gegen seinen Rivalen, den gefeierten
+Feldherrn und optimatischen Parteifuehrer Marcus Furius Camillus. Als
+ein tapferer Offizier ins Schuldgefaengnis abgefuehrt werden sollte,
+trat Manlius fuer ihn ein und loeste mit seinem Gelde ihn aus; zugleich
+bot er seine Grundstuecke zum Verkauf aus, laut erklaerend, dass,
+solange er noch einen Fussbreit Landes besitze, solche Unbill nicht
+vorkommen solle. Das war mehr als genug, um die ganze Regimentspartei,
+Patrizier wie Plebejer, gegen den gefaehrlichen Neuerer zu vereinigen.
+Der Hochverratsprozess, die Anschuldigung der beabsichtigten Erneuerung
+des Koenigtums, wirkte mit dem tueckischen Zauber stereotyp gewordener
+Parteiphrasen auf die blinde Menge; sie selbst verurteilte ihn zum
+Tode, und nichts trug sein Ruhm ihm ein, als dass man das Volk zum
+Blutgericht an einem Ort versammelte, von wo die Stimmenden den
+Burgfelsen nicht erblickten, den stummen Mahner an die Rettung des
+Vaterlandes aus der hoechsten Gefahr durch die Hand desselben Mannes,
+welchen man jetzt dem Henker ueberlieferte (370 384).
+
+Waehrend also die Reformversuche im Keim erstickt wurden, wurde das
+Missverstaendnis immer schreiender, indem einerseits infolge der
+gluecklichen Kriege die Domanialbesitzungen mehr und mehr sich
+ausdehnten, anderseits in der Bauernschaft die Ueberschuldung und
+Verarmung immer weiter um sich griff, namentlich infolge des schweren
+Veientischen Krieges (348-358 406-396) und der Einaescherung der
+Hauptstadt bei dem gallischen Ueberfall (364 390). Zwar als es indem
+Veientischen Kriege notwendig wurde, die Dienstzeit der Soldaten zu
+verlaengern und sie, statt wie bisher hoechstens nur den Sommer, auch
+den Winter hindurch unter den Waffen zu halten, und als die
+Bauernschaft, die vollstaendige Zerruettung ihrer oekonomischen Lage
+voraussehend, im Begriff war, ihre Einwilligung zu der Kriegserklaerung
+zu verweigern, entschloss sich der Senat zu einer wichtigen Konzession:
+er uebernahm den Sold, den bisher die Distrikte durch Umlage
+aufgebracht hatten, auf die Staatskasse, das heisst auf den Ertrag der
+indirekten Abgaben und der Domaenen (348 406). Nur fuer den Fall, dass
+die Staatskasse augenblicklich leer sei, wurde des Soldes wegen eine
+allgemeine Umlage (tributum) ausgeschrieben, die indes als gezwungene
+Anleihe betrachtet und von der Gemeinde spaeterhin zurueckgezahlt ward.
+Die Einrichtung war billig und weise; allein da das wesentliche
+Fundament, eine reelle Verwertung der Domaenen zum Besten der
+Staatskasse, ihr nicht gegeben ward, so kamen zu der vermehrten Last
+des Dienstes noch haeufige Umlagen hinzu, die den kleinen Mann darum
+nicht weniger ruinierten, dass sie offiziell nicht als Steuern, sondern
+als Vorschuesse betrachtet wurden.
+
+Unter solchen Umstaenden, wo die plebejische Aristokratie sich durch
+den Widerstand des Adels und die Gleichgueltigkeit der Gemeinde
+tatsaechlich von der politischen Gleichberechtigung ausgeschlossen sah
+und die leidende Bauernschaft der geschlossenen Aristokratie
+ohnmaechtig gegenueberstand, lag es nahe, beiden zu helfen durch ein
+Kompromiss. Zu diesem Ende brachten die Volkstribune Gaius Licinius und
+Lucius Sextius bei der Gemeinde Antraege dahin ein: einerseits mit
+Beseitigung des Konsulatribunats festzustellen, dass wenigstens der
+eine Konsul Plebejer sein muesse, und ferner den Plebejern den Zutritt
+zu dem einen der drei grossen Priesterkollegien, dem auf zehn
+Mitglieder zu vermehrenden der Orakelbewahrer (duoviri, spaeter
+decemviri sacris faciundis, 1, 191) zu eroeffnen; anderseits
+hinsichtlich der Domaenen keinen Buerger auf die Gemeinweide mehr als
+hundert Rinder und fuenfhundert Schafe auftreiben und keinen von dem
+zur Okkupation freigegebenen Domanialland mehr als fuenfhundert Iugera
+(= 494 preussische Morgen) in Besitz nehmen zu lassen, ferner die
+Gutsbesitzer zu verpflichten, unter ihren Feldarbeitern eine zu der
+Zahl der Ackersklaven im Verhaeltnis stehende Anzahl freier Arbeiter zu
+verwenden, endlich den Schuldnern durch Abzug der gezahlten Zinsen vom
+Kapital und Anordnung von Rueckzahlungsfristen Erleichterung zu
+verschaffen.
+
+Die Tendenz dieser Verfuegungen liegt auf der Hand. Sie sollten dem
+Adel den ausschliesslichen Besitz der kurulischen Aemter und der daran
+geknuepften erblichen Auszeichnungen der Nobilitaet entreissen, was man
+in bezeichnender Weise nur dadurch erreichen zu koennen meinte, dass
+man die Adligen von der zweiten Konsulstelle gesetzlich ausschloss. Sie
+sollten folgeweise die plebejischen Mitglieder des Senats aus der
+untergeordneten Stellung, in der sie als stumme Beisitzer sich
+befanden, insofern befreien, als wenigstens diejenigen von ihnen, die
+das Konsulat bekleidet hatten, damit ein Anrecht erwarben, mit den
+patrizischen Konsularen vor den uebrigen patrizischen Senatoren ihr
+Gutachten abzugeben. Sie sollten ferner dem Adel den ausschliesslichen
+Besitz der geistlichen Wuerden entziehen; wobei man aus naheliegenden
+Ursachen die altlatinischen Priestertuemer der Augurn und Pontifices
+den Altroemern liess, aber sie noetigte, das dritte, juengere und einem
+urspruenglich auslaendischen Kult angehoerige grosse Kollegium mit den
+Neubuergern zu teilen. Sie sollten endlich den geringen Leuten den
+Mitgenuss der gemeinen Buergernutzungen, den leidenden Schuldnern
+Erleichterung, den arbeitslosen Tageloehnern Beschaeftigung
+verschaffen. Beseitigung der Privilegien, buergerliche Gleichheit,
+soziale Reform - das waren die drei grossen Ideen, welche dadurch zur
+Anerkennung kommen sollten. Vergeblich boten die Patrizier gegen diese
+Gesetzvorschlaege ihre letzten Mittel auf; selbst die Diktatur und der
+alte Kriegsheld Camillus vermochten nur ihre Durchbringung zu
+verzoegern, nicht sie abzuwenden. Gern haette auch das Volk die
+Vorschlaege geteilt; was lag ihm am Konsulat und an dem
+Orakelbewahreramt, wenn nur die Schuldenlast erleichtert und das
+Gemeinland frei ward! Aber umsonst war die plebejische Nobilitaet nicht
+popular; sie fasste die Antraege in einen einzigen Gesetzvorschlag
+zusammen und nach lang-, angeblich elfjaehrigem Kampfe gab endlich der
+Senat seine Einwilligung und gingen sie im Jahre 387 (367) durch.
+
+Mit der Wahl des ersten nicht patrizischen Konsuls - sie fiel auf den
+einen der Urheber dieser Reform, den gewesenen Volkstribunen Lucius
+Sextius Lateranus - hoerte der Geschlechtsadel tatsaechlich und
+rechtlich auf, zu den politischen Institutionen Roms zu zaehlen. Wenn
+nach dem endlichen Durchgang dieser Gesetze der bisherige Vorkaempfer
+der Geschlechter, Marcus Furius Camillus, am Fusse des Kapitols auf
+einer ueber der alten Malstatt der Buergerschaft, dem Comitium,
+erhoehten Flaeche, wo der Senat haeufig zusammenzutreten pflegte, ein
+Heiligtum der Eintracht stiftete, so gibt man gern dem Glauben sich
+hin, dass er in dieser vollendeten Tatsache den Abschluss des nur zu
+lange fortgesponnenen Haders erkannte. Die religioese Weihe der neuen
+Eintracht der Gemeinde war die letzte oeffentliche Handlung des alten
+Kriegs- und Staatsmannes und der wuerdige Beschluss seiner langen und
+ruhmvollen Laufbahn. Er hatte sich auch nicht ganz geirrt; der
+einsichtigere Teil der Geschlechter gab offenbar seitdem die
+politischen Sonderrechte verloren und war es zufrieden, das Regiment
+mit der plebejischen Aristokratie zu teilen. Indes in der Majoritaet
+der Patrizier verleugnete das unverbesserliche Junkertum sich nicht.
+Kraft des Privilegiums, welches die Vorfechter der Legitimitaet zu
+allen Zeiten in Anspruch genommen haben, den Gesetzen nur da zu
+gehorchen, wo sie mit ihren Parteiinteressen zusammenstimmen, erlaubten
+sich die roemischen Adligen noch verschiedene Male, in offener
+Verletzung der vorgetragenen Ordnung, zwei patrizische Konsuln ernennen
+zu lassen; wie indes, als Antwort auf eine derartige Wahl fuer das Jahr
+411 (343), das Jahr darauf die Gemeinde foermlich beschloss, die
+Besetzung beider Konsulstellen mit Nichtpatriziern zu gestatten,
+verstand man die darin liegende Drohung und hat es wohl noch
+gewuenscht, aber nicht wieder gewagt, an die zweite Konsulstelle zu
+ruehren.
+
+Ebenso schnitt sich der Adel nur in das eigene Fleisch durch den
+Versuch, den er bei der Durchbringung der Licinischen Gesetze machte,
+mittels eines politischen Kipp- und Wippsystems wenigstens einige
+Truemmer der alten Vorrechte fuer sich zu bergen. Unter dem Vorwande,
+dass das Recht ausschliesslich dem Adel bekannt sei, ward von dem
+Konsulat, als dies den Plebejern eroeffnet werden musste, die
+Rechtspflege getrennt und dafuer ein eigener dritter Konsul, oder, wie
+er gewoehnlich heisst, ein Praetor bestellt. Ebenso kamen die
+Marktaufsicht und die damit verbundenen Polizeigerichte sowie die
+Ausrichtung des Stadtfestes an zwei neu ernannte Aedilen, die von ihrer
+staendigen Gerichtsbarkeit, zum Unterschied von den plebejischen, die
+Gerichtsstuhl-Aedilen (aediles curules) genannt wurden. Allein die
+kurulische Aedilitaet ward sofort den Plebejern in der Art zugaenglich,
+dass adlige und buergerliche Kurulaedilen Jahr um Jahr abwechselten. Im
+Jahre 398 (356) wurde ferner die Diktatur, wie schon das Jahr vor den
+Licinischen Gesetzen (386 368), das Reiterfuehreramt, im Jahre 403
+(351) die Zensur, im Jahre 417 (337) die Praetur Plebejern uebertragen
+und um dieselbe Zeit (415 339) der Adel, wie es frueher in Hinsicht des
+Konsulats geschehen war, auch von der einen Zensorstelle gesetzlich
+ausgeschlossen. Es aenderte nichts, dass wohl noch einmal ein
+patrizischer Augur in der Wahl eines plebejischen Diktators (427 327)
+geheime, ungeweihten Augen verborgene Maengel fand und dass der
+patrizische Zensor seinem Kollegen bis zum Schlusse dieser Periode (474
+280) nicht gestattete, das feierliche Opfer darzubringen, womit die
+Schatzung schloss; dergleichen Schikanen dienten lediglich dazu, die
+ueble Laune des Junkertums zu konstatieren. Ebensowenig aenderten etwa
+die Quengeleien, welche die patrizischen Vorsitzer des Senats nicht
+verfehlt haben werden, wegen der Teilnahme der Plebejer an der Debatte
+in demselben zu erheben; vielmehr stellte die Regel sich fest, dass
+nicht mehr die patrizischen Mitglieder, sondern die zu einem der drei
+hoechsten ordentlichen Aemter, Konsulat, Praetur und kurulischer
+Aedilitaet gelangten, in dieser Folge und ohne Unterschied des Standes
+zur Abgabe ihres Gutachtens aufzufordern seien, waehrend diejenigen
+Senatoren, die keines dieser Aemter bekleidet hatten, auch jetzt noch
+bloss an der Abmehrung teilnahmen. Das Recht endlich des
+Patriziersenats, einen Beschluss der Gemeinde als verfassungswidrig zu
+verwerfen, das derselbe auszuueben freilich wohl ohnehin selten gewagt
+haben mochte, ward ihm durch das Publilische Gesetz von 415 (339) und
+durch das nicht vor der Mitte des fuenften Jahrhunderts erlassene
+Maenische in der Art entzogen, dass er veranlasst ward, seine etwaigen
+konstitutionellen Bedenken bereits bei Aufstellung der Kandidatenliste
+oder Einbringung des Gesetzvorschlags geltend zu machen; was denn
+praktisch darauf hinauslief, dass er stets im voraus seine Zustimmung
+aussprach. In dieser Art als rein formales Recht ist die Bestaetigung
+der Volksschluesse dem Adel bis in die letzte Zeit der Republik
+geblieben.
+
+Laenger behaupteten begreiflicherweise die Geschlechter ihre
+religioesen Vorrechte; ja an manche derselben, die ohne politische
+Bedeutung waren, wie namentlich an ihre ausschliessliche Waehlbarkeit
+zu den drei hoechsten Flaminaten und dem sacerdotalen Koenigtum sowie
+in die Genossenschaften der Springer, hat man niemals geruehrt. Dagegen
+waren die beiden Kollegien der Pontifices und der Augurn, an welche ein
+bedeutender Einfluss auf die Gerichte und die Komitien sich knuepfte,
+zu wichtig, als dass diese Sonderbesitz der Patrizier haetten bleiben
+koennen; das Ogulnische Gesetz vom Jahre 454 (300) eroeffnete denn auch
+in diese den Plebejern den Eintritt, indem es die Zahl der Pontifices
+und der Augurn beide von sechs auf neun vermehrte und in beiden
+Kollegien die Stellen zwischen Patriziern und Plebejern gleichmaessig
+teilte.
+
+Den letzten Abschluss des zweihundertjaehrigen Haders brachte das durch
+einen gefaehrlichen Volksaufstand hervorgerufene Gesetz des Diktators
+Q. Hortensius (465-468 289-286), das anstatt der frueheren bedingten
+die unbedingte Gleichstellung der Beschluesse der Gesamtgemeinde und
+derjenigen der Plebs aussprach. So hatten sich die Verhaeltnisse
+umgewandelt, dass derjenige Teil der Buergerschaft, der einst allein
+das Stimmrecht besessen hatte, seitdem bei der gewoehnlichen Form der
+fuer die gesamte Buergerschaft verbindlichen Abstimmungen nicht einmal
+mehr mitgefragt ward.
+
+Der Kampf zwischen den roemischen Geschlechtern und Gemeinen war damit
+im wesentlichen zu Ende. Wenn der Adel von seinen umfassenden
+Vorrechten noch den tatsaechlichen Besitz der einen Konsul- und der
+einen Zensorstelle bewahrte, so war er dagegen vom Tribunat, der
+plebejischen Aedilitaet, von der zweiten Konsul- und Zensorstelle und
+von der Teilnahme an den rechtlich den Buergerschaftsabstimmungen
+gleichstehenden Abstimmungen der Plebs gesetzlich ausgeschlossen; in
+gerechter Strafe seines verkehrten und eigensinnigen Widerstrebens
+hatten die ehemaligen patrizischen Vorrechte sich fuer ihn in ebenso
+viele Zuruecksetzungen verwandelt. Indes der roemische Geschlechtsadel
+ging natuerlich darum keineswegs unter, weil er zum leeren Namen
+geworden war. Je weniger der Adel bedeutete und vermochte, desto reiner
+und ausschliesslicher entwickelte sich der junkerhafte Geist. Die
+Hoffart der “Ramner” hat das letzte ihrer Standesprivilegien um
+Jahrhunderte ueberlebt; nachdem man standhaft gerungen hatte, “das
+Konsulat aus dem plebejischen Kote zu ziehen”, und sich endlich
+widerwillig von der Unmoeglichkeit dieser Leistung hatte ueberzeugen
+muessen, trug man wenigstens schroff und verbissen sein Adeltum zur
+Schau. Man darf, um die Geschichte Roms im fuenften und sechsten
+Jahrhundert richtig zu verstehen, dies schmollende Junkertum nicht
+vergessen; es vermochte zwar nichts weiter als sich und andere zu
+aergern, aber dies hat es denn auch nach Vermoegen getan. Einige Jahre
+nach dem Ogulnischen Gesetz (458 296) kam ein bezeichnender Auftritt
+dieser Art vor: eine patrizische Frau, welche an einen vornehmen und zu
+den hoechsten Wuerden der Gemeinde gelangten Plebejer vermaehlt war,
+wurde dieser Missheirat wegen von dem adligen Damenkreise ausgestossen
+und zu der gemeinsamen Keuschheitsfeier nicht zugelassen; was denn zur
+Folge hatte, dass seitdem in Rom eine besondere adlige und eine
+besondere buergerliche Keuschheitsgoettin verehrt ward. Ohne Zweifel
+kam es auf Velleitaeten dieser Art sehr wenig an und hat auch der
+bessere Teil der Geschlechter sich dieser truebseligen
+Verdriesslichkeitspolitik durchaus enthalten; aber ein Gefuehl des
+Missbehagens liess sie doch auf beiden Seiten zurueck, und wenn der
+Kampf der Gemeinde gegen die Geschlechter an sich eine politische und
+selbst eine sittliche Notwendigkeit war, so haben dagegen diese lange
+nachzitternden Schwingungen desselben, sowohl die zwecklosen
+Nachhutgefechte nach der entschiedenen Schlacht als auch die leeren
+Rang- und Standeszaenkereien, das oeffentliche und private Leben der
+roemischen Gemeinde ohne Not durchkreuzt und zerruettet.
+
+Indes nichtsdestoweniger ward der eine Zweck des von den beiden Teilen
+der Plebs im Jahre 387 (367) geschlossenen Kompromisses, die
+Beseitigung des Patriziats, im wesentlichen vollstaendig erreicht. Es
+fragt sich weiter, inwiefern dies auch von den beiden positiven
+Tendenzen desselben gesagt werden kann und ob die neue Ordnung der
+Dinge in der Tat der sozialen Not gesteuert und die politische
+Gleichheit hergestellt hat. Beides hing eng miteinander zusammen; denn
+wenn die oekonomische Bedraengnis den Mittelstand aufzehrte und die
+Buergerschaft in eine Minderzahl von Reichen und ein notleidendes
+Proletariat aufloeste, so war die buergerliche Gleichheit damit
+zugleich vernichtet und das republikanische Gemeinwesen der Sache nach
+zerstoert. Die Erhaltung und Mehrung des Mittelstandes, namentlich der
+Bauernschaft, war darum fuer jeden patriotischen Staatsmann Roms nicht
+bloss eine wichtige, sondern von allen die wichtigste Aufgabe. Die neu
+zum Regiment berufenen Plebejer aber waren ueberdies noch, da sie zum
+guten Teil die gewonnenen Rechte dem notleidenden und von ihnen Hilfe
+erhoffenden Proletariat verdankten, politisch und sittlich besonders
+verpflichtet, demselben, soweit es ueberhaupt auf diesem Wege moeglich
+war, durch Regierungsmassregeln zu helfen.
+
+Betrachten wir zunaechst, inwiefern indem hierher gehoerenden Teil der
+Gesetzgebung von 387 (367) eine ernstliche Abhilfe enthalten war. Dass
+die Bestimmung zu Gunsten der freien Tageloehner ihren Zweck: der
+Gross- und Sklavenwirtschaft zu steuern und den freien Proletariern
+wenigstens einen Teil der Arbeit zu sichern, unmoeglich erreichen
+konnte, leuchtet ein; aber hier konnte auch die Gesetzgebung nicht
+helfen, ohne an den Fundamenten der buergerlichen Ordnung jener Zeit in
+einer Weise zu ruetteln, die ueber den Horizont derselben weit
+hinausging. In der Domanialfrage dagegen waere es den Gesetzgebern
+moeglich gewesen, Wandel zu schaffen; aber was geschah, reichte dazu
+offenbar nicht aus. Indem die neue Domaenenordnung die Betreibung der
+gemeinen Weide mit schon sehr ansehnlichen Herden und die Okkupation
+des nicht zur Weide ausgelegten Domanialbesitzes bis zu einem hoch
+gegriffenen Maximalsatz gestattete, raeumte sie den Vermoegenden einen
+bedeutenden und vielleicht schon unverhaeltnismaessigen Voranteil an
+dem Domaenenertrag ein und verlieh durch die letztere Anordnung dem
+Domanialbesitz, obgleich er rechtlich zehntpflichtig und beliebig
+widerruflich blieb, sowie dem Okkupationssystem selbst gewissermassen
+eine gesetzliche Sanktion. Bedenklicher noch war es, dass die neue
+Gesetzgebung weder die bestehenden, offenbar ungenuegenden Anstalten
+zur Eintreibung des Hutgeldes und des Zehnten durch wirksamere
+Zwangsmassregeln ersetzte, noch eine durchgreifende Revision des
+Domanialbesitzes vorschrieb, noch eine mit der Ausfuehrung der neuen
+Gesetze beauftragte Behoerde einsetzte. Die Aufteilung des vorhandenen
+okkupierten Domaniallandesteils unter die Inhaber bis zu einem billigen
+Maximalsatz, teils unter die eigentumslosen Plebejer, beiden aber zu
+vollem Eigentum, die Abschaffung des Okkupationssystems fuer die
+Zukunft und die Niedersetzung einer zu sofortiger Aufteilung kuenftiger
+neuer Gebietserwerbungen befugten Behoerde waren durch die
+Verhaeltnisse so deutlich geboten, dass es gewiss nicht Mangel an
+Einsicht war, wenn diese durchgreifenden Massregeln unterblieben. Man
+kann nicht umhin, sich daran zu erinnern, dass die plebejische
+Aristokratie, also eben ein Teil der hinsichtlich der Domanialnutzungen
+tatsaechlich privilegierten Klasse es war, welche die neue Ordnung
+vorgeschlagen hatte, und dass einer ihrer Urheber selbst, Gaius
+Licinius Stolo, unter den ersten wegen Ueberschreitung des Ackermaximum
+Verurteilten sich befand; und nicht umhin, sich die Frage vorzulegen,
+ob die Gesetzgeber ganz ehrlich verfahren und nicht vielmehr der
+wahrhaft gemeinnuetzigen Loesung der leidigen Domanialfrage absichtlich
+aus dem Wege gegangen sind. Damit soll indes nicht in Abrede gestellt
+werden, dass die Bestimmungen der Licinischen Gesetze, wie sie nun
+waren, dem kleinen Bauern und dem Tageloehner wesentlich nuetzen
+konnten und genuetzt haben. Es muss ferner anerkannt werden, dass in
+der naechsten Zeit nach Erlassung des Gesetzes die Behoerden ueber die
+Maximalsaetze desselben wenigstens vergleichungsweise mit Strenge
+gewacht und die grossen Herdenbesitzer und die Domanialokkupanten
+oftmals zu schweren Bussen verurteilt haben.
+
+Auch im Steuer- und Kreditwesen wurde in dieser Epoche mit groesserer
+Energie als zu irgendeiner Zeit vor- oder nachher darauf hingearbeitet,
+soweit gesetzliche Massregeln reichten, die Schaeden der
+Volkswirtschaft zu heilen. Die im Jahre 397 (357) verordnete Abgabe von
+fuenf vom Hundert des Wertes der freizulassenden Sklaven war, abgesehen
+davon, dass sie der nicht wuenschenswerten Vermehrung der
+Freigelassenen einen Hemmschuh anlegte, die erste in der Tat auf die
+Reichen gelegte roemische Steuer. Ebenso suchte man dem Kreditwesen
+aufzuhelfen. Die Wuchergesetze, die schon die Zwoelf Tafeln aufgestellt
+hatten, wurden erneuert und allmaehlich geschaerft, sodass das
+Zinsmaximum sukzessiv von zehn (eingeschaerft im Jahre 397 357) auf
+fuenf vom Hundert (407 347) fuer das zwoelfmonatliche Jahr ermaessigt
+und endlich (412 342) das Zinsnehmen ganz verboten ward. Das letztere
+toerichte Gesetz blieb formell in Kraft; vollzogen aber ward es
+natuerlich nicht, sondern der spaeter uebliche Zinsfuss von eins vom
+Hundert fuer den Monat oder zwoelf vom Hundert fuer das buergerliche
+Gemeinjahr, der nach den Geldverhaeltnissen des Altertums ungefaehr
+damals sein mochte, was nach den heutigen der Zinsfuss von fuenf oder
+sechs vom Hundert ist, wird wohl schon in dieser Zeit sich als das
+Maximum der angemessenen Zinsen festgestellt haben. Fuer hoehere
+Betraege wird die Einklagung versagt und vielleicht auch die
+gerichtliche Rueckforderung gestattet worden sein; ueberdies wurden
+notorische Wucherer nicht selten vor das Volksgericht gezogen und von
+den Quartieren bereitwillig zu schweren Bussen verurteilt. Wichtiger
+noch war die Aenderung des Schuldprozesses durch das Poetelische Gesetz
+(428 oder 441 326 oder 313); es ward dadurch teils jedem Schuldner, der
+seine Zahlungsfaehigkeit eidlich erhaertete, gestattet, durch Abtretung
+seines Vermoegens seine persoenliche Freiheit sich zu retten, teils das
+bisherige kurze Exekutivverfahren bei der Darlehensschuld abgeschafft
+und festgestellt, dass kein roemischer Buerger anders als auf den
+Spruch von Geschworenen hin in die Knechtschaft abgefuehrt werden
+koenne.
+
+Dass alle diese Mittel die bestehenden oekonomischen Missverhaeltnisse
+wohl hie und da lindern, aber nicht beseitigen konnten, leuchtet ein;
+den fortdauernden Notstand zeigt die Niedersetzung einer Bankkommission
+zur Regulierung der Kreditverhaeltnisse und zur Leistung von
+Vorschuessen aus der Staatskasse im Jahre 402 (352), die Anordnung
+gesetzlicher Terminzahlungen im Jahre 407 (347) und vor allen Dingen
+der gefaehrliche Volksaufstand um das Jahr 467 (287), wo das Volk,
+nachdem es neue Erleichterungen in der Schuldzahlung nicht hatte
+erreichen koennen, hinaus auf das Ianiculum zog und erst ein
+rechtzeitiger Angriff der aeusseren Feinde und die in dem Hortensischen
+Gesetz enthaltenen Zugestaendnisse der Gemeinde den Frieden
+wiedergaben. Indes ist es sehr ungerecht, wenn man jenen ernstlichen
+Versuchen, der Verarmung des Mittelstandes zu steuern, ihre
+Unzulaenglichkeit entgegenhaelt; die Anwendung partialer und
+palliativer Mittel gegen radikale Leiden fuer nutzlos zu erklaeren,
+weil sie nur zum Teil helfen, ist zwar eines der Evangelien, das der
+Einfalt von der Niedertraechtigkeit nie ohne Erfolg gepredigt wird,
+aber darum nicht minder unverstaendig. Eher liesse sich umgekehrt
+fragen, ob nicht die schlechte Demagogie sich damals schon dieser
+Angelegenheit bemaechtigt gehabt und ob es wirklich so gewaltsamer und
+gefaehrlicher Mittel bedurft habe, wie zum Beispiel die Kuerzung der
+gezahlten Zinsen am Kapital ist. Unsere Akten reichen nicht aus, um
+hier ueber Recht und Unrecht zu entscheiden; allein klar genug erkennen
+wir, dass der ansaessige Mittelstand immer noch in einer bedrohten und
+bedenklichen oekonomischen Lage sich befand, dass man von oben herab
+vielfach, aber natuerlich vergeblich sich bemuehte, ihm durch
+Prohibitivgesetze und Moratorien zu helfen, dass aber das
+aristokratische Regiment fortdauernd gegen seine eigenen Glieder zu
+schwach und zu sehr in egoistischen Standesinteressen befangen war, um
+durch das einzige wirksame Mittel, das der Regierung zu Gebote stand,
+durch die voellige und rueckhaltlose Beseitigung des Okkupationssystems
+der Staatslaendereien, dem Mittelstande aufzuhelfen und vor allen
+Dingen die Regierung von dem Vorwurf zu befreien, dass sie die
+gedrueckte Lage der Regierten zu ihrem eigenen Vorteil ausbeute.
+
+Eine wirksamere Abhilfe, als die Regierung sie gewaehren wollte oder
+konnte, brachten den Mittelklassen die politischen Erfolge der
+roemischen Gemeinde und die allmaehlich sich befestigende Herrschaft
+der Roemer ueber Italien. Die vielen und grossen Kolonien, die zu deren
+Sicherung gegruendet werden mussten und von denen die Hauptmasse im
+fuenften Jahrhundert ausgefuehrt wurde, verschafften dem ackerbauenden
+Proletariat teils eigene Bauernstellen, teils durch den Abfluss auch
+den Zurueckgebliebenen Erleichterung daheim. Die Zunahme der indirekten
+und ausserordentlichen Einnahmen, ueberhaupt die glaenzende Lage der
+roemischen Finanzen fuehrte nur selten noch die Notwendigkeit herbei,
+von der Bauernschaft in Form der gezwungenen Anleihe Kontribution zu
+erheben. War auch der ehemalige Kleinbesitz wahrscheinlich unrettbar
+verloren, so musste der steigende Durchschnittssatz des roemischen
+Wohlstandes die bisherigen groesseren Grundbesitzer in Bauern
+verwandeln und auch insofern dem Mittelstand neue Glieder zufuehren.
+Die Okkupationen der Vornehmen warfen sich vorwiegend auf die grossen
+neugewonnenen Landstriche; die Reichtuemer, die durch den Krieg und den
+Verkehr massenhaft nach Rom stroemten, muessen den Zinsfuss
+herabgedrueckt haben; die steigende Bevoelkerung der Hauptstadt kam dem
+Ackerbauer in ganz Latium zugute; ein weises Inkorporationssystem
+vereinigte eine Anzahl angrenzender, frueher untertaeniger Gemeinden
+mit der roemischen und verstaerkte dadurch namentlich den Mittelstand;
+endlich brachten die herrlichen Siege und die gewaltigen Erfolge die
+Faktionen zum Schweigen, und wenn der Notstand der Bauernschaft auch
+keineswegs beseitigt, noch weniger seine Quellen verstopft wurden, so
+leidet es doch keinen Zweifel, dass am Schlusse dieser Periode der
+roemische Mittelstand im ganzen in einer weit minder gedrueckten Lage
+sich befand als in dem ersten Jahrhundert nach Vertreibung der Koenige.
+
+Endlich, die buergerliche Gleichheit ward durch die Reform vom Jahre
+387 (367) und deren weitere folgerichtige Entwicklung in gewissem Sinne
+allerdings erreicht oder vielmehr wieder hergestellt. Wie einst, als
+die Patrizier noch in der Tat die Buergerschaft ausmachten, sie
+untereinander an Rechten und Pflichten unbedingt gleichgestanden
+hatten, so gab es jetzt wieder in der erweiterten Buergerschaft dem
+Gesetze gegenueber keinen willkuerlichen Unterschied. Diejenigen
+Abstufungen freilich, welche die Verschiedenheiten in Alter, Einsicht,
+Bildung und Vermoegen in der buergerlichen Gesellschaft mit
+Notwendigkeit hervorrufen, beherrschten natuerlicherweise auch das
+Gemeindeleben; allein der Geist der Buergerschaft und die Politik der
+Regierung wirkten gleichmaessig dahin, diese Scheidung moeglichst wenig
+hervortreten zu lassen. Das ganze roemische Wesen lief darauf hinaus,
+die Buerger durchschnittlich zu tuechtigen Maennern heranzubilden,
+geniale Naturen aber nicht emporkommen zu lassen. Der Bildungsstand der
+Roemer hielt mit der Machtentwicklung ihrer Gemeinde durchaus nicht
+Schritt und ward instinktmaessig von oben herab mehr zurueckgehalten
+als gefoerdert. Dass es Reiche und Arme gab, liess sich nicht
+verhindern; aber wie in einer rechten Bauerngemeinde fuehrte der Bauer
+wie der Tageloehner selber den Pflug und galt auch fuer den Reichen die
+gut wirtschaftliche Regel, gleichmaessig sparsam zu leben und vor allem
+kein totes Kapital bei sich hinzulegen - ausser dem Salzfass und dem
+Opferschaelchen sah man Silbergeraet in dieser Zeit in keinem
+roemischen Hause. Es war das nichts Kleines. Man spuert es an den
+gewaltigen Erfolgen, welche die roemische Gemeinde in dem Jahrhundert
+vom letzten Veientischen bis auf den Pyrrhischen Krieg nach aussen hin
+errang, dass hier das Junkertum der Bauernschaft Platz gemacht hatte,
+dass der Fall des hochadligen Fabiers nicht mehr und nicht weniger von
+der ganzen Gemeinde betrauert worden waere als der Fall des
+plebejischen Deciers von Plebejern und Patriziern betrauert ward, dass
+auch dem reichsten Junker das Konsulat nicht von selber zufiel und ein
+armer Bauersmann aus der Sabina, Manius Curius, den Koenig Pyrrhos in
+der Feldschlacht ueberwinden und aus Italien verjagen konnte, ohne
+darum aufzuhoeren, einfacher sabinischer Stellbesitzer zu sein und sein
+Brotkorn selber zu bauen.
+
+Indes darf es ueber dieser imponierenden republikanischen Gleichheit
+nicht uebersehen werden, dass dieselbe zum guten Teil nur formaler Art
+war und aus derselben eine sehr entschieden ausgepraegte Aristokratie
+nicht so sehr hervorging als vielmehr darin von vornherein enthalten
+war. Schon laengst hatten die reichen und angesehenen nichtpatrizischen
+Familien von der Menge sich ausgeschieden und im Mitgenuss der
+senatorischen Rechte, in der Verfolgung einer, von der der Menge
+unterschiedenen und sehr oft ihr entgegenwirkenden Politik sich mit dem
+Patriziat verbuendet. Die Licinischen Gesetze hoben die gesetzlichen
+Unterschiede innerhalb der Aristokratie auf und verwandelten die den
+gemeinen Mann vom Regiment ausschliessende Schranke aus einem
+unabaenderlichen Rechts- in ein nicht unuebersteigliches, aber doch
+schwer zu uebersteigendes tatsaechliches Hindernis. Auf dem einen wie
+dem anderen Wege kam frisches Blut in den roemischen Herrenstand; aber
+an sich blieb nach wie vor das Regiment aristokratisch und auch in
+dieser Hinsicht die roemische eine rechte Bauerngemeinde, in welcher
+der reiche Vollhufener zwar aeusserlich von dem armen Insten sich wenig
+unterscheidet und auf gleich und gleich mit ihm verkehrt, aber
+nichtsdestoweniger die Aristokratie so allmaechtig regiert, dass der
+Unbemittelte weit eher in der Stadt Buergermeister als in seinem Dorfe
+Schulze wird. Es war wichtig und segensreich, dass nach der neuen
+Gesetzgebung auch der aermste Buerger das hoechste Gemeindeamt
+bekleiden durfte; aber darum war es nichtsdestoweniger nicht bloss eine
+seltene Ausnahme, dass ein Mann aus den unteren Schichten der
+Bevoelkerung dazu gelangte ^4, sondern es war wenigstens gegen den
+Schluss dieser Periode wahrscheinlich schon nur moeglich mittels einer
+Oppositionswahl. Jedem aristokratischen Regiment tritt von selber eine
+entsprechende Oppositionspartei gegenueber; und da auch die formelle
+Gleichstellung der Staende die Aristokratie nur modifizierte und der
+neue Herrenstand das alte Patriziat nicht bloss beerbte, sondern sich
+auf denselben pfropfte und aufs innigste mit ihm zusammenwuchs, so
+blieb auch die Opposition bestehen und tat in allen und jeden Stuecken
+das gleiche. Da die Zuruecksetzung jetzt nicht mehr die Buergerlichen,
+sondern den gemeinen Mann traf, so trat die neue Opposition von
+vornherein auf als Vertreterin der geringen Leute und namentlich der
+kleinen Bauern; und wie die neue Aristokratie sich an das Patriziat
+anschloss, so schlangen sich die ersten Regungen dieser neuen
+Opposition mit den letzten Kaempfen gegen die Patrizierprivilegien
+zusammen. Die ersten Namen in der Reihe dieser neuen roemischen
+Volksfuehrer sind Manius Curius (Konsul 464, 479, 480, 290 275, 274;
+Zensor 481 273) und Gaius Fabricius (Konsul 472, 476, 481, 282, 278,
+273; Zensor 479 275), beide ahnenlose und nichtwohlhabende Maenner,
+beide - gegen das aristokratische Prinzip, die Wiederwahl zu dem
+hoechsten Gemeindeamt zu beschraenken - jeder dreimal durch die Stimmen
+der Buergerschaft an die Spitze der Gemeinde gerufen, beide als
+Tribune, Konsuln und Zensoren Gegner der patrizischen Privilegien und
+Vertreter des kleinen Bauernstandes gegen die aufkeimende Hoffart der
+vornehmen Haeuser. Die kuenftigen Parteien zeichnen schon sich vor;
+aber noch schweigt auf beiden Seiten vor dem Interesse des Gemeinwohls
+das der Partei. Der adlige Appius Claudius und der Bauer Manius Curius,
+dazu noch heftige persoenliche Gegner, haben durch klugen Rat und
+kraeftige Tat den Koenig Pyrrhos gemeinsam ueberwunden; und wenn Gaius
+Fabricius den aristokratisch gesinnten und aristokratisch lebenden
+Publius Cornelius Rufinus als Zensor deswegen bestrafte, so hielt ihn
+dies nicht ab, demselben seiner anerkannten Feldherrntuechtigkeit wegen
+zum zweiten Konsulat zu verhelfen. Der Riss war wohl schon da; aber
+noch reichten die Gegner sich ueber ihm die Haende.
+
+—————————————————————-
+
+^4 Die Armut der Konsulare dieser Epoche, welche in den moralischen
+Anekdotenbuechern der spaeteren Zeit eine grosse Rolle spielt, beruht
+grossenteils auf Missverstaendnis teils des alten sparsamen
+Wirtschaftens, welches sich recht gut mit ansehnlichem Wohlstand
+vertraegt, teils der alten schoenen Sitte, verdiente Maenner aus dem
+Ertrag von Pfennigkollekten zu bestatten, was durchaus keine
+Armenbeerdigung ist. Auch die autoschediastische Beinamenerklaerung,
+die so viel Plattheiten in die roemische Geschichte gebracht hat, hat
+hierzu ihren Beitrag geliefert (Serranus).
+
+—————————————————————
+
+Die Beendigung der Kaempfe zwischen Alt- und Neubuergern, die
+verschiedenartigen und verhaeltnismaessig erfolgreichen Versuche, dem
+Mittelstande aufzuhelfen, die inmitten der neugewonnenen buergerlichen
+Gleichheit bereits hervortretenden Anfaenge der Bildung einer neuen
+aristokratischen und einer neuen demokratischen Partei sind also
+dargestellt worden. Es bleibt noch uebrig zu schildern, wie unter
+diesen Veraenderungen das neue Regiment sich konstituierte, und wie
+nach der politischen Beseitigung der Adelschaft die drei Elemente des
+republikanischen Gemeinwesens, Buergerschaft, Magistratur und Senat,
+gegeneinander sich stellten.
+
+Die Buergerschaft in ihren ordentlichen Versammlungen blieb nach wie
+vor die hoechste Autoritaet im Gemeinwesen und der legale Souveraen;
+nur wurde gesetzlich festgestellt, dass, abgesehen von den ein fuer
+allemal den Zenturien ueberwiesenen Entscheidungen, namentlich den
+Wahlen der Konsuln und Zensoren, die Abstimmung nach Distrikten ebenso
+gueltig sein solle wie die nach Zenturien, was fuer die
+patrizisch-plebejische Versammlung das Valerisch-Horatische Gesetz von
+305 (449) einfuehrte und das Publilische von 415 (339) erweiterte, fuer
+die plebejische Sonderversammlung aber das Hortensische um 467 (287)
+verordnete. Dass im ganzen dieselben Individuen in beiden Versammlungen
+stimmberechtigt waren, ist schon hervorgehoben worden, aber auch, dass,
+abgesehen von dem Ausschluss der Patrizier von der plebejischen
+Sonderversammlung, auch in der allgemeinen Distriktsversammlung alle
+Stimmberechtigten durchgaengig sich gleichstanden, in den
+Zenturiatkomitien aber die Wirksamkeit des Stimmrechts nach dem
+Vermoegen des Stimmenden sich abstufte, also insofern allerdings die
+erstere eine nivellierende und demokratische Neuerung war. Von weit
+groesserer Bedeutung war es, dass gegen das Ende dieser Periode die
+uralte Bedingung des Stimmrechts, die Ansaessigkeit, zum erstenmal in
+Frage gestellt zu werden anfing. Appius Claudius, der kuehnste Neuerer,
+den die roemische Geschichte kennt, legte in seiner Zensur 442 (312),
+ohne den Senat oder das Volk zu fragen, die Buergerliste so an, dass
+der nicht grundsaessige Mann in die ihm beliebige Tribus und alsdann
+nach seinem Vermoegen in die entsprechende Zenturie aufgenommen ward.
+Allein diese Aenderung griff zu sehr dem Geiste der Zeit vor, um
+vollstaendig Bestand zu haben. Einer der naechsten Nachfolger des
+Appius, der beruehmte Besieger der Samniten, Quintus Fabius Rullianus,
+uebernahm es in seiner Zensur 450 (304) sie zwar nicht ganz zu
+beseitigen, aber doch in solche Grenzen einzuschliessen, dass den
+Grundsaessigen und Vermoegenden effektiv die Herrschaft in den
+Buergerversammlungen blieb. Es wies die nicht grundsaessigen Leute
+saemtlich in die vier staedtischen Tribus, die jetzt aus den ersten im
+Range die letzten wurden. Die Landquartiere dagegen, deren Zahl
+zwischen den Jahren 367 (241) und 513 (387) allmaehlich von siebzehn
+bis auf einunddreissig stieg, also die von Haus aus bei weitem
+ueberwiegende und immer mehr das Uebergewicht erhaltende Majoritaet der
+Stimmabteilungen, wurden den saemtlichen ansaessigen Buergern
+gesetzlich vorbehalten. In den Zenturien blieb es bei der
+Gleichstellung der ansaessigen und nichtansaessigen Buerger, wie Appius
+sie eingefuehrt hatte. Auf diese Weise ward dafuer gesorgt, dass in den
+Tributkomitien die Ansaessigen ueberwogen, waehrend fuer die
+Zenturiatkomitien an sich schon die Vermoegenden den Ausschlag gaben.
+Durch diese weise und gemaessigte Festsetzung eines Mannes, der seiner
+Kriegstaten wegen wie mehr noch wegen dieser seiner Friedenstat mit
+Recht den Beinamen des Grossen (Maximus) erhielt, ward einerseits die
+Wehrpflicht wie billig auch auf die nicht ansaessigen Buerger
+erstreckt, anderseits dafuer Sorge getragen, dass in der
+Distriktversammlung ihrem Einfluss, insbesondere dem der meistenteils
+des Grundbesitzes entbehrenden gewesenen Sklaven, derjenige Riegel
+vorgeschoben ward, welcher in einem Staat, der Sklaverei zulaesst, ein
+leider unerlaessliches Beduerfnis ist. Ein eigentuemliches
+Sittengericht, das allmaehlich an die Schatzung und die Aufnahme der
+Buergerliste sich anknuepfte, schloss ueberdies aus der Buergerschaft
+alle notorisch unwuerdigen Individuen aus und wahrte dem Buergertum die
+sittliche und politische Reinheit.
+
+Die Kompetenz der Komitien zeigt die Tendenz, sich mehr und mehr, aber
+sehr allmaehlich zu erweitern. Schon die Vermehrung der vom Volk zu
+waehlenden Magistrate gehoert gewissermassen hierher; bezeichnend ist
+es besonders, dass seit 392 (362) die Kriegstribune einer Legion, seit
+443 (311) je vier in jeder der vier ersten Legionen, nicht mehr vom
+Feldherrn, sondern von der Buergerschaft ernannt wurden. In die
+Administration griff waehrend dieser Periode die Buergerschaft im
+ganzen nicht ein; nur das Recht der Kriegserklaerung wurde von ihr, wie
+billig, mit Nachdruck festgehalten und namentlich auch fuer den Fall
+festgestellt, wo ein an Friedens Statt abgeschlossener laengerer
+Waffenstillstand ablief und zwar nicht rechtlich, aber tatsaechlich ein
+neuer Krieg begann (327 427). Sonst ward eine Verwaltungsfrage fast nur
+dann dem Volke vorgelegt, wenn die regierenden Behoerden unter sich in
+Kollision gerieten und eine derselben die Sache an das Volk brachte -
+so, als den Fuehrern der gemaessigten Partei unter dem Adel, Lucius
+Valerius und Marcus Horatius, im Jahre 305 (449) und dem ersten
+plebejischen Diktator Gaius Marcus Rutilus im Jahre 398 (356) vom Senat
+die verdienten Triumphe nicht zugestanden wurden; als die Konsuln des
+Jahres 459 (295) ueber ihre gegenseitige Kompetenz nicht untereinander
+sich einigen konnten; und als der Senat im Jahre 364 (390) die
+Auslieferung eines pflichtvergessenen Gesandten an die Gallier
+beschloss und ein Konsulartribun deswegen an die Gemeinde sich wandte -
+es war dies der erste Fall, wo ein Senatsbeschluss vom Volke kassiert
+ward, und schwer hat ihn die Gemeinde gebuesst. Zuweilen gab auch die
+Regierung in schwierigen Fragen dem Volk die Entscheidung anheim: so
+zuerst, als Caere, nachdem ihm das Volk den Krieg erklaert hatte, ehe
+dieser wirklich begann, um Frieden bat (401 353); und spaeter, als der
+Senat den demuetig von den Samniten erbetenen Frieden ohne weiteres
+abzuschlagen Bedenken trug (436 318). Erst gegen das Ende dieser
+Periode finden wir ein bedeutend erweitertes Eingreifen der
+Distriktversammlung auch in Verwaltungsangelegenheiten, namentlich
+Befragung derselben bei Friedensschluessen und Buendnissen; es ist
+wahrscheinlich, dass diese zurueckgeht auf das Hortensische Gesetz von
+467 (287).
+
+Indes trotz dieser Erweiterungen der Kompetenz der Buergerversammlungen
+begann der praktische Einfluss derselben auf die Staatsangelegenheiten
+vielmehr, namentlich gegen das Ende dieser Epoche, zu schwinden. Vor
+allem die Ausdehnung der roemischen Grenzen entzog der Urversammlung
+ihren richtigen Boden. Als Versammlung der Gemeindesaessigen konnte sie
+frueher recht wohl in genuegender Vollzaehligkeit sich zusammenfinden
+und recht wohl missen, was sie wollte, auch ohne zu diskutieren; aber
+die roemische Buergerschaft war jetzt schon weniger Gemeinde als Staat.
+Dass die zusammen Wohnenden auch miteinander stimmten, brachte
+allerdings in die roemischen Komitien, wenigstens, wenn nach Quartieren
+gestimmt ward, einen gewissen inneren Zusammenhang und in die
+Abstimmung hier und da Energie und Selbstaendigkeit; in der Regel aber
+waren doch die Komitien in ihrer Zusammensetzung wie in ihrer
+Entscheidung teils von der Persoenlichkeit des Vorsitzenden und vom
+Zufall abhaengig, teils den in der Hauptstadt domizilierten Buergern in
+die Haende gegeben. Es ist daher vollkommen erklaerlich, dass die.
+Buergerversammlungen, die in den beiden ersten Jahrhunderten. der
+Republik eine grosse und praktische Wichtigkeit haben, allmaehlich
+beginnen, ein reines Werkzeug in der Hand des vorsitzenden Beamten zu
+werden; freilich ein sehr gefaehrliches, da der zum Vorsitz berufenen
+Beamten so viele waren und jeder Beschluss der Gemeinde galt als der
+legale Ausdruck des Volkswillens in letzter Instanz. An der Erweiterung
+aber der verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft war insofern
+nicht viel gelegen, als diese weniger als frueher eines eigenen Wollens
+und Handelns faehig war, und als es eine eigentliche Demagogie in Rom
+noch nicht gab - haette eine solche damals bestanden, so wuerde sie
+versucht haben, nicht die Kompetenz der Buergerschaft zu erweitern,
+sondern die politische Debatte vor der Buergerschaft zu entfesseln,
+waehrend es doch bei den alten Satzungen, dass nur der Magistrat die
+Buerger zur Versammlung zu berufen und dass er jede Debatte und jede
+Amendementsstellung auszuschliessen befugt sei, unveraendert sein
+Bewenden hatte. Zur Zeit machte sich diese beginnende Zerruettung der
+Verfassung hauptsaechlich nur insofern geltend, als die Urversammlungen
+sich wesentlich passiv verhielten und im ganzen in das Regiment weder
+foerdernd noch stoerend eingriffen.
+
+Was die Beamtengewalt anlangt, so war deren Schmaelerung nicht gerade
+das Ziel der zwischen Alt- und Neubuergern gefuehrten Kaempfe, wohl
+aber eine ihrer wichtigsten Folgen. Bei dem Beginn der staendischen
+Kaempfe, das heisst des Streites um den Besitz der konsularischen
+Gewalt, war das Konsulat noch die einige und unteilbare wesentliche
+koenigliche Amtsgewalt gewesen und hatte der Konsul wie ehemals der
+Koenig noch alle Unterbeamten nach eigener freier Wahl bestellt; an
+Ende desselben waren die wichtigsten Befugnisse: Gerichtsbarkeit,
+Strassenpolizei, Senatoren- und Ritterwahl, Schatzung und
+Kassenverwaltung von dem Konsulat getrennt und an Beamte uebergegangen,
+die gleich dem Konsul von der Gemeinde ernannt wurden und weit mehr
+neben als unter ihm standen. Das Konsulat, sonst das einzige
+ordentliche Gemeindeamt, war jetzt nicht mehr einmal unbedingt das
+erste: in der neu sich feststellenden Rang- und gewoehnlichen
+Reihenfolge der Gemeindeaemter stand das Konsulat zwar ueber Praetur,
+Aedilitaet und Quaestur, aber unter dem Einschaetzungsamt, an das
+ausser den wichtigsten finanziellen Geschaeften die Feststellung der
+Buerger-, Ritter- und Senatorenliste und damit eine durchaus
+willkuerliche sittliche Kontrolle ueber die gesamte Gemeinde und jeden
+einzelnen, geringsten wie vornehmsten Buerger gekommen war. Der dem
+urspruenglichen roemischen Staatsrecht mit dem Begriff des Oberamts
+unvereinbar erscheinende Begriff der begrenzten Beamtengewalt oder der
+Kompetenz brach allmaehlich sich Bahn und zerfetzte und zerstoerte den
+aelteren des einen und unteilbaren Imperium. Einen Anfang dazu machte
+schon die Einsetzung der staendigen Nebenaemter, namentlich der
+Quaestur; vollstaendig durchgefuehrt ward sie durch die Licinischen
+Gesetze (387 367), welche von den drei hoechsten Beamten der Gemeinde
+die ersten beiden fuer Verwaltung und Kriegfuehrung, den dritten fuer
+die Gerichtsleitung bestimmten. Aber man blieb hierbei nicht stehen.
+Die Konsuln, obwohl sie rechtlich durchaus und ueberall konkurrierten,
+teilten doch natuerlich seit aeltester Zeit tatsaechlich die
+verschiedenen Geschaeftskreise (provinciae) unter sich. Urspruenglich
+war dies lediglich durch freie Vereinbarung oder in deren Ermangelung
+durch Losung geschehen; allmaehlich aber griffen die anderen
+konstitutiven Gewalten im Gemeinwesen in diese faktischen
+Kompetenzbestimmungen ein. Es ward ueblich, dass der Senat Jahr fuer
+Jahr die Geschaeftskreise abgrenzte und sie zwar nicht geradezu unter
+die konkurrierenden Beamten verteilte, aber doch durch Ratschlag und
+Bitte auch auf die Personenfragen entscheidend einwirkte. Aeussersten
+Falls erlangte der Senat auch wohl einen Gemeindebeschluss, der die
+Kompetenzfrage definitiv entschied; doch hat die Regierung diesen
+bedenklichen Ausweg nur sehr selten angewandt. Ferner wurden die
+wichtigsten Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Friedensschluesse,
+den Konsuln entzogen und dieselben genoetigt, hierbei an den Senat zu
+rekurrieren und nach dessen Instruktion zu verfahren. Fuer den
+aeussersten Fall endlich konnte der Senat jederzeit die Konsuln vom Amt
+suspendieren, indem nach einer nie rechtlich festgestellten und nie
+tatsaechlich verletzten Uebung der Eintritt der Diktatur lediglich von
+dem Beschluss des Senats abhing und die Bestimmung der zu ernennenden
+Person, obwohl verfassungsmaessig bei dem ernennenden Konsul, doch der
+Sache nach in der Regel bei dem Senat stand.
+
+Laenger als in dem Konsulat blieb in der Diktatur die alte Einheit und
+Rechtsfuelle des Imperium enthalten; obwohl sie natuerlich als
+ausserordentliche Magistratur der Sache nach von Haus aus eine
+Spezialkompetenz hatte, gab es doch rechtlich eine solche fuer den
+Diktator noch weit weniger als fuer den Konsul. Indes auch sie ergriff
+allmaehlich der neu in das roemische Rechtsleben eintretende
+Kompetenzbegriff. Zuerst 391 (363) begegnet ein aus theologischem
+Skrupel ausdruecklich bloss zur Vollziehung einer religioesen Zeremonie
+ernannter Diktator; und wenn dieser selbst noch, ohne Zweifel formell
+verfassungsmaessig, die ihm gesetzte Kompetenz als nichtig behandelte
+und ihr zum Trotz den Heerbefehl uebernahm, so wiederholte bei den
+spaeteren, gleichartig beschraenkten Ernennungen, die zuerst 403 (351)
+und seitdem sehr haeufig begegnen, diese Opposition der Magistratur
+sich nicht, sondern auch die Diktatoren erachteten fortan durch ihre
+Spezialkompetenzen sich gebunden.
+
+Endlich lagen in dem 412 (342) erlassenen Verbot der Kumulierung
+ordentlicher kurulischer Aemter und in der gleichzeitigen Vorschrift,
+dass derselbe Mann dasselbe Amt in der Regel nicht vor Ablauf einer
+zehnjaehrigen Zwischenzeit solle verwalten koennen, sowie in der
+spaeteren Bestimmung, dass das tatsaechlich hoechste Amt, die Zensur,
+ueberhaupt nicht zum zweitenmal bekleidet werden duerfe (489 265),
+weitere sehr empfindliche Beschraenkungen der Magistratur. Doch war die
+Regierung noch stark genug, um ihre Werkzeuge nicht zu fuerchten und
+darum eben die brauchbarsten absichtlich ungenutzt zu lassen; tapfere
+Offiziere wurden sehr haeufig von jenen Vorschriften entbunden ^5, und
+es kamen noch Faelle vor, wie der des Quintus Fabius Rullianus, der in
+achtundzwanzig Jahren fuenfmal Konsul war, und des Marcus Valerius
+Corvus (384-483 370-271), welcher, nachdem er sechs Konsulate, das
+erste im dreiundzwanzigsten, das letzte im zweiundsiebzigsten Jahre,
+verwaltet und drei Menschenalter hindurch der Hort der Landsleute und
+der Schrecken der Feinde gewesen war, hundertjaehrig zur Grube fuhr.
+
+————————————————————————-
+
+^5 Wer die Konsularverzeichnisse vor und nach 412 (342) vergleicht,
+wird an der Existenz des oben erwaehnten Gesetzes ueber die Wiederwahl
+zum Konsulat nicht zweifeln; denn so gewoehnlich vor diesem Jahr die
+Wiederbekleidung des Amtes besonders nach drei bis vier Jahren ist, so
+haeufig sind nachher die Zwischenraeume von zehn Jahren und darueber.
+Doch finden sich, namentlich waehrend der schweren Kriegsjahre 434-443
+(320-311), Ausnahmen in sehr grosser Zahl. Streng hielt man dagegen an
+der Unzulaessigkeit der Aemterkumulierung. Es findet sich kein sicheres
+Beispiel der Verbindung zweier der drei ordentlichen kurulischen (Liv.
+39, 39, 4) Aemter (Konsulat, Praetur, kurulische Aedilitaet), wohl aber
+von anderen Kumulierungen, zum Beispiel der kurulischen Aedilitaet und
+des Reiterfuehreramts (Liv. 23 24, 30); der Praetur und der Zensur
+(Fast. Capitol. a 501); der Praetur und der Diktatur (Liv. 8, 12); des
+Konsulats und der Diktatur (Liv. 8, 12).
+
+————————————————————————-
+
+Waehrend also der roemische Beamte immer vollstaendiger und immer
+bestimmter aus dem unbeschraenkten Herrn in den gebundenen
+Auftragnehmer und Geschaeftsfuehrer der Gemeinde sich umwandelte,
+unterlag die alte Gegenmagistratur, das Volkstribunat, gleichzeitig
+einer gleichartigen mehr innerlichen als aeusserlichen Umgestaltung.
+Dasselbe diente im Gemeinwesen zu einem doppelten Zweck. Es war von
+Haus aus bestimmt gewesen, den Geringen und Schwachen. durch eine
+gewissermassen revolutionaere Hilfsleistung (auxilium) gegen den
+gewalttaetigen Uebermut der Beamten zu schuetzen; es war spaeterhin
+gebraucht worden, um die rechtliche Zuruecksetzung der Buergerlichen
+und die Privilegien des Geschlechtsadels zu beseitigen. Letzteres war
+erreicht. Der urspruengliche Zweck war nicht bloss an sich mehr ein
+demokratisches Ideal als eine politische Moeglichkeit, sondern auch der
+plebejischen Aristokratie, in deren Haenden das Tribunat sich befinden
+musste und befand, vollkommen ebenso verhasst und mit der neuen, aus
+der Ausgleichung der Staende hervorgegangenen, womoeglich noch
+entschiedener als die bisherige aristokratisch gefaerbten,
+Gemeindeordnung vollkommen ebenso unvertraeglich, wie es dem
+Geschlechtsadel verhasst und mit der patrizischen Konsularverfassung
+unvertraeglich gewesen war. Aber anstatt das Tribunat abzuschaffen, zog
+man vor, es aus einem Ruestzeug der Opposition in ein Regierungsorgan
+umzuschaffen und zog die Volkstribune, die von Haus aus von aller
+Teilnahme an der Verwaltung ausgeschlossen und weder Beamte noch
+Mitglieder des Senats waren, jetzt hinein in den Kreis der regierenden
+Behoerden. Wenn sie in der Gerichtsbarkeit von Anfang an den Konsuln
+gleichstanden und schon in den ersten Stadien der staendischen Kaempfe
+gleich diesen die legislatorische Initiative erwarben, so empfingen sie
+jetzt auch, wir wissen nicht genau wann, aber vermutlich bei oder bald
+nach der schliesslichen Ausgleichung der Staende, gleiche Stellung mit
+den Konsuln gegenueber der tatsaechlich regierenden Behoerde, dem
+Senate. Bisher hatten sie, auf einer Bank an der Tuer sitzend, der
+Senatsverhandlung beigewohnt, jetzt erhielten sie gleich und neben den
+uebrigen Beamten ihren Platz im Senate selbst und das Recht, bei der
+Verhandlung das Wort zu ergreifen; wenn ihnen das Stimmrecht versagt
+blieb, so war dies nur eine Anwendung des allgemeinen Grundsatzes des
+roemischen Staatsrechts, dass den Rat nur gab, wer zur Tat nicht
+berufen war und also saemtlichen funktionierenden Beamten waehrend
+ihres Amtsjahrs nur Sitz, nicht Stimme im Gemeinderat zukam. Aber es
+blieb hierbei nicht. Die Tribune empfingen das unterscheidende Vorrecht
+der hoechsten Magistratur, das sonst von den ordentlichen Beamten nur
+den Konsuln und Praetoren zustand: das Recht, den Senat zu versammeln,
+zu befragen und einen Beschluss desselben zu bewirken ^6. Es war das
+nur in der Ordnung: die Haeupter der plebejischen Aristokratie mussten
+denen der patrizischen im Senate gleichgestellt werden, seit das
+Regiment von dem Gesellschaftsadel uebergegangen war auf die vereinigte
+Aristokratie. Indem dieses urspruenglich von aller Teilnahme an der
+Staatsverwaltung ausgeschlossene Oppositionskollegium jetzt, namentlich
+fuer die eigentlich staedtischen Angelegenheiten, eine zweite hoechste
+Exekutivstelle ward und eines der gewoehnlichsten und brauchbarsten
+Organe der Regierung, dass heisst des Senats, um die Buergerschaft zu
+lenken und vor allem um Ausschreitungen der Beamten zu hemmen, wurde es
+allerdings seinem urspruenglichen Wesen nach absorbiert und politisch
+vernichtet; indes war dieses Verfahren in der Tat durch die
+Notwendigkeit geboten. Wie klar auch die Maengel der roemischen
+Aristokratie zutage liegen und wie entschieden das stetige Wachsen der
+aristokratischen Uebermacht mit der tatsaechlichen Beseitigung des
+Tribunats zusammenhaengt, so kann doch nicht verkannt werden, dass auf
+die Laenge sich nicht mit einer Behoerde regieren liess, welche nicht
+bloss zwecklos war und fast auf die Hinhaltung des leidenden
+Proletariats durch truegerische Hilfsvorspiegelung berechnet, sondern
+zugleich entschieden revolutionaer und im Besitz einer eigentlich
+anarchischen Befugnis der Hemmung der Beamten-, ja der Staatsgewalt
+selbst. Aber der Glaube an das Ideale, in dem alle Macht wie alle
+Ohnmacht der Demokratie begruendet ist, hatte in den Gemuetern der
+Roemer aufs engste an das Gemeindetribunat sich geheftet, und man
+braucht nicht erst an Cola Rienzi zu erinnern, um einzusehen, dass
+dasselbe, wie wesenlos immer der daraus fuer die Menge entspringende
+Vorteil war, ohne eine furchtbare Staatsumwaelzung nicht beseitigt
+werden konnte. Darum begnuegte man sich mit echt buergerlicher
+Staatsklugheit, in den moeglichst wenig in die Augen fallenden Formen
+die Sache zu vernichten. Der blosse Name dieser ihrem innersten Kern
+nach revolutionaeren Magistratur blieb immer noch innerhalb des
+aristokratisch regierten Gemeinwesens gegenwaertig ein Widerspruch und
+fuer die Zukunft, in den Haenden einer dereinstigen Umsturzpartei, eine
+schneidende und gefaehrliche Waffe; indes fuer jetzt und noch auf lange
+hinaus war die Aristokratie so unbedingt maechtig und so vollstaendig
+im Besitz des Tribunats, dass von einer kollegialischen Opposition der
+Tribune gegen den Senat schlechterdings keine Spur sich findet und die
+Regierung der etwa vorkommenden verlorenen oppositionellen Regungen
+einzelner solcher Beamten immer ohne Muehe und in der Regel durch das
+Tribunat selbst Herr ward.
+
+————————————————————————-
+
+^6 Daher werden die fuer den Senat bestimmten Depeschen adressiert an
+Konsuln, Praetoren, Volkstribune und Senat (Cic. ad fam. 15, 2 und
+sonst).
+
+————————————————————————-
+
+In der Tat war es der Senat, der die Gemeinde regierte, und fast ohne
+Widerstand seit der Ausgleichung der Staende. Seine Zusammensetzung
+selbst war eine andere geworden. Das freie Schalten der Oberbeamten,
+wie es nach Beseitigung der alten Geschlechtervertretung in dieser
+Hinsicht stattgefunden hatte, hatte schon mit der Abschaffung der
+lebenslaenglichen Gemeindevorstandschaft sehr wesentliche
+Beschraenkungen erfahren.
+
+Ein weiterer Schritt zur Emanzipation des Senats von der Beamtengewalt
+erfolgte durch den Uebergang der Feststellung dieser Listen von den
+hoechsten Gemeindebeamten auf eine Unterbehoerde, von den Konsuln auf
+die Zensoren. Allerdings wurde, sei es gleich damals oder bald nachher,
+auch das Recht des mit der Anfertigung der Liste beauftragten Beamten,
+einzelne Senatoren wegen eines ihnen anhaftenden Makels aus derselben
+wegzulassen und somit aus dem Senat auszuschliessen, wo nicht
+eingefuehrt, doch wenigstens schaerfer formuliert ^7 und somit jenes
+eigentuemliche Sittengericht begruendet, auf dem das hohe Ansehen der
+Zensoren vornehmlich beruht. Allein derartige Ruegen konnten, da zumal
+beide Zensoren darueber einig sein mussten, wohl dazu dienen, einzelne
+der Versammlung nicht zur Ehre gereichende oder dem in ihr herrschenden
+Geist feindliche Persoenlichkeiten zu entfernen, nicht aber sie selbst
+in Abhaengigkeit von der Magistratur versetzen.
+
+————————————————————————-
+
+^7 Diese Befugnis sowie die aehnlichen hinsichtlich der Ritter- und der
+Buergerliste waren wohl nicht foermlich und gesetzlich den Zensoren
+beigelegt, lagen aber tatsaechlich von jeher in ihrer Kompetenz. Das
+Buergerrecht vergibt die Gemeinde, nicht der Zensor aber wem dieser in
+dem Verzeichnis der Stimmberechtigten keine oder eine schlechtere
+Stelle anweist, der verliert das Buergerrecht nicht, kann aber die
+buergerlichen Befugnisse nicht oder nur an dem geringeren Platz
+ausueben bis zur Anfertigung einer neuen Liste. Ebenso verhaelt es sich
+mit dem Senat: wen der Zensor in seiner Liste auslaesst, der scheidet
+aus demselben, solange die betreffende Liste gueltig bleibt - es kommt
+vor, dass der vorsitzende Beamte sie verwirft und die aeltere Liste
+wieder in Kraft setzt. Offenbar kam also in dieser Hinsicht es nicht so
+sehr darauf an, was den Zensoren gesetzlich freistand, sondern was bei
+denjenigen Beamten, welche nach ihren Listen zu laden hatten, ihre
+Autoritaet vermochte. Daher begreift man, wie diese Befugnis
+allmaehlich stieg und wie mit der steigenden Konsolidierung der
+Nobilitaet dergleichen Streichungen gleichsam die Form richterlicher
+Entscheidungen annahmen und gleichsam als solche respektiert wurden.
+Hinsichtlich der Feststellung der Senatsliste hat freilich auch ohne
+Zweifel die Bestimmung des Ovinischen Plebiszits wesentlich mitgewirkt,
+dass die Zensoren “aus allen Rangklassen die Besten” in den Senat
+nehmen sollten.
+
+———————————————————————
+
+Entscheidend aber beschraenkte das Ovinische Gesetz, welches etwa um
+die Mitte dieser Periode, wahrscheinlich bald nach den Licinischen
+Gesetzen durchgegangen ist, das Recht der Beamten, den Senat nach ihrem
+Ermessen zu konstituieren, indem es demjenigen, der kurulischer Aedil,
+Praetor oder Konsul gewesen war, sofort vorlaeufig Sitz und Stimme im
+Senat verlieh und die naechst eintretenden Zensoren verpflichtete,
+diese Expektanten entweder foermlich in die Senatorenliste
+einzuzeichnen oder doch nur aus denjenigen Gruenden, welche auch zur
+Ausstossung des wirklichen Senators genuegten, von der Liste
+auszuschliessen. Freilich reichte die Zahl dieser gewesenen Magistrate
+bei weitem nicht aus, um den Senat auf der normalen Zahl von
+dreihundert zu halten; und unter dieselbe durfte man, besonders da die
+Senatoren- zugleich Geschworenenliste war, ihn nicht herabgehen lassen.
+So blieb dem zensorischen Wahlrecht immer noch ein bedeutender
+Spielraum; indes nahmen diese, nicht durch die Bekleidung eines Amtes,
+sondern durch die zensorische Wahl erkiesten Senatoren - haeufig
+diejenigen Buerger, die ein nicht kurulisches Gemeindeamt verwaltet
+oder durch persoenliche Tapferkeit sich hervorgetan, einen Feind im
+Gefecht getoetet oder einem Buerger das Leben gerettet hatten - zwar an
+der Abstimmung, aber nicht an der Debatte teil. Der Kern des Senats und
+derjenige Teil desselben, in dem Regierung und Verwaltung sich
+konzentriert, ruhte also nach dem Ovinischen Gesetz im wesentlichen
+nicht mehr auf der Willkuer eines Beamten, sondern mittelbar auf der
+Wahl durch das Volk; und die roemische Gemeinde war auf diesem Wege
+zwar nicht zu der grossen Institution der Neuzeit, dem repraesentativen
+Volksregimente, aber wohl dieser Institution nahe gekommen, waehrend
+die Gesamtheit der nicht debattierenden Senatoren gewaehrte, was bei
+regierenden Kollegien so notwendig wie schwierig herzustellen ist, eine
+kompakte Masse urteilsfaehiger und urteilsberechtiger, aber
+schweigender Mitglieder.
+
+Die Kompetenz des Senats wurde formell kaum veraendert. Der Senat
+huetete sich wohl, durch unpopulaere Verfassungsaenderungen oder
+offenbare Verfassungsverletzungen der Opposition und der Ambition
+Handhaben darzubieten; er liess es sogar geschehen, wenn er es auch
+nicht foerderte, dass die Buergerschaftskompetenz im demokratischen
+Sinne ausgedehnt ward. Aber wenn die Buergerschaft den Schein, so
+erwarb der Senat das Wesen der Macht: einen bestimmenden Einfluss auf
+die Gesetzgebung und die Beamtenwahlen und das gesamte
+Gemeinderegiment.
+
+Jeder neue Gesetzvorschlag ward zunaechst im Senat vorberaten, und kaum
+wagte es je ein Beamter, ohne oder wider das Gutachten des Senats einen
+Antrag an die Gemeinde zu stellen; geschah es dennoch, so hatte der
+Senat durch die Beamteninterzession und die priesterliche Kassation
+eine lange Reihe von Mitteln in der Hand, um jeden unbequemen Antrag im
+Keime zu ersticken oder nachtraeglich zu beseitigen; und im aeussersten
+Fall hatte er als oberste Verwaltungsbehoerde mit der Ausfuehrung auch
+die Nichtausfuehrung der Gemeindebeschluesse in der Hand. Es nahm der
+Senat ferner unter stillschweigender Zustimmung der Gemeinde das Recht
+in Anspruch, in dringenden Faellen unter Vorbehalt der Ratifikation
+durch Buergerschaftsbeschluss, von den Gesetzen zu entbinden - ein
+Vorbehalt, der von Haus aus nicht viel bedeutete und allmaehlich so
+vollstaendig zur Formalitaet ward, dass man in spaeterer Zeit sich
+nicht einmal mehr die Muehe gab, den ratifizierenden Gemeindebeschluss
+zu beantragen.
+
+Was die Wahlen anlangt, so gingen sie, soweit sie den Beamten zustanden
+und von politischer Wichtigkeit waren, tatsaechlich ueber auf den
+Senat; auf diesem Wege erwarb derselbe, wie schon gesagt ward, das
+Recht, den Diktator zu bestellen. Groessere Ruecksicht masste
+allerdings auf die Gemeinde genommen werden: es konnte ihr das Recht
+nicht entzogen werden, die Gemeindeaemter zu vergeben; doch ward, wie
+gleichfalls schon bemerkt wurde, sorgfaeltig darueber gewacht, dass
+diese Beamtenwahl nicht etwa in die Vergebung bestimmter Kompetenzen,
+namentlich nicht der Oberfeldherrnstellen in bevorstehenden Kriegen,
+uebergehe. Ueberdies brachte teils der neu eingefuehrte
+Kompetenzbegriff, teils das dem Senat tatsaechlich zugestandene Recht,
+von den Gesetzen zu entbinden, einen wichtigen Teil der Aemterbesetzung
+in die Haende des Senats. Von dem Einfluss, den der Senat auf die
+Feststellung der Geschaeftskreise namentlich der Konsuln ausuebte, ist
+schon die Rede gewesen. Von dem Dispensationsrecht war eine der
+wichtigsten Anwendungen die Entbindung des Beamten von der gesetzlichen
+Befristung seines Amtes, welche zwar, als den Grundgesetzen der
+Gemeinde zuwider, nach roemischen Staatsrecht in dem eigentlichen
+Stadtbezirk nicht vorkommen durfte, aber ausserhalb desselben
+wenigstens insoweit galt, als der Konsul und Praetor, dem die Frist
+verlaengert war, nach Ablauf derselben fortfuhr, “an Konsul” oder
+“Praetor Statt” (pro consule, pro praetore) zu fungieren. Natuerlich
+stand dies wichtige, dem Ernennungsrecht wesentlich gleichstehende
+Recht der Fristerstreckung gesetzlich allein der Gemeinde zu und ward
+anfaenglich auch faktisch von ihr gehandhabt; aber doch wurde schon 447
+(307) und seitdem regelmaessig den Oberfeldherren das Kommando durch
+blossen Senatsbeschluss verlaengert. Dazu kam endlich der
+uebermaechtige und klug vereinigte Einfluss der Aristokratie auf die
+Wahlen, welcher dieselben nicht immer, aber in der Regel auf die der
+Regierung genehmen Kandidaten lenkte.
+
+Was schliesslich die Verwaltung anlangt, so hing Krieg, Frieden und
+Buendnis, Kolonialgruendung, Ackerassignation, Bauwesen, ueberhaupt
+jede Angelegenheit von dauernder und durchgreifender Wichtigkeit, und
+namentlich das gesamte Finanzwesen lediglich ab von dem Senat. Er war
+es, der Jahr fuer Jahr den Beamten in der Feststellung ihrer
+Geschaeftskreise und in der Limitierung der einem jeden zur Verfuegung
+zu stellenden Truppen und Gelder die allgemeine Instruktion gab, und an
+ihn ward von allen Seiten in allen wichtigen Faellen rekurriert: keinem
+Beamten, mit Ausnahme des Konsuls, und keinem Privaten durften die
+Vorsteher der Staatskasse Zahlung anders leisten als nach vorgaengigem
+Senatsbeschluss. Nur in die Besorgung der laufenden Angelegenheiten und
+in die richterliche und militaerische Spezialverwaltung mischte das
+hoechste Regierungskollegium sich nicht ein; es war zu viel politischer
+Sinn und Takt in der roemischen Aristokratie, um die Leitung des
+Gemeinwesens in eine Bevormundung des einzelnen Beamten und das
+Werkzeug in eine Maschine verwandeln zu wollen.
+
+Dass dies neue Regiment des Senats bei aller Schonung der bestehenden
+Formen eine vollstaendige Umwaelzung des alten Gemeinwesens in sich
+schloss, leuchtet ein; dass die freie Taetigkeit der Buergerschaft
+stockte und erstarrte und die Beamten zu Sitzungspraesidenten und
+ausfuehrenden Kommissarien herabsanken, dass ein durchaus nur
+beratendes Kollegium die Erbschaft beider verfassungsmaessiger Gewalten
+tat und, wenn auch in den bescheidensten Formen, die Zentralregierung
+der Gemeinde ward, war revolutionaer und usurpatorisch. Indes wenn jede
+Revolution und jede Usurpation durch die ausschliessliche Faehigkeit
+zum Regimente vor dem Richterstuhl der Geschichte gerechtfertigt
+erscheint, so muss auch ihr strenges Urteil es anerkennen, dass diese
+Koerperschaft ihre grosse Aufgabe zeitig begriffen und wuerdig erfuellt
+hat. Berufen nicht durch den eitlen Zufall der Geburt, sondern
+wesentlich durch die freie Wahl der Nation; bestaetigt von vier zu vier
+Jahren durch das strenge Sittengericht der wuerdigsten Maenner; auf
+Lebenszeit im Amte und nicht abhaengig von dem Ablauf des Mandats oder
+von der schwankenden Meinung des Volkes; in sich einig und geschlossen
+seit der Ausgleichung der Staende; alles in sich schliessend, was das
+Volk besass von politischer Intelligenz und praktischer Staatskunde;
+unumschraenkt verfuegend in allen finanziellen Fragen und in der
+Leitung der auswaertigen Politik; die Exekutive vollkommen beherrschend
+durch deren kurze Dauer und durch die dem Senat nach der Beseitigung
+des staendischen Haders dienstbar gewordene tribunizische Interzession,
+war der roemische Senat der edelste Ausdruck der Nation und in
+Konsequenz und Staatsklugheit, in Einigkeit und Vaterlandsliebe, in
+Machtfuelle und sicherem Mut die erste politische Koerperschaft aller
+Zeiten - auch jetzt noch “eine Versammlung von Koenigen”, die es
+verstand, mit republikanischer Hingebung despotische Energie zu
+verbinden. Nie ist ein Staat nach aussen fester und wuerdiger vertreten
+worden als Rom in seiner guten Zeit durch seinen Senat. In der inneren
+Verwaltung ist es allerdings nicht zu verkennen, dass die im Senat
+vorzugsweise vertretene Geld- und Grundaristokratie in den ihre
+Sonderinteressen betreffenden Angelegenheiten parteiisch verfuhr und
+dass die Klugheit und die Energie der Koerperschaft hier haeufig von
+ihr nicht zum Heil des Staates gebraucht worden sind. Indes der grosse,
+in schweren Kaempfen festgestellte Grundsatz, dass jeder roemische
+Buerger gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die
+daraus sich ergebende Eroeffnung der politischen Laufbahn, das heisst
+des Eintritts in den Senat fuer jedermann, erhielten neben dem Glanz
+der militaerischen und politischen Erfolge die staatliche und nationale
+Eintracht und nahmen dem Unterschied der Staende jene Erbitterung und
+Gehaessigkeit, die den Kampf der Patrizier und Plebejer bezeichnen; und
+da die glueckliche Wendung der aeusseren Politik es mit sich brachte,
+dass laenger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum fuer sich
+fanden, ohne den Mittelstand unterdruecken zu muessen, so hat das
+roemische Volk in seinem Senat laengere Zeit, als es einem Volke
+verstattet zu sein pflegt, das grossartigste aller Menschenwerke
+durchzufuehren vermocht, eine weise und glueckliche Selbstregierung.
+
+
+
+
+KAPITEL IV.
+Sturz der etruskischen Macht. Die Kelten.
+
+
+Nachdem die Entwicklung der roemischen Verfassung waehrend der zwei
+ersten Jahrhunderte der Republik dargestellt ist, ruft uns die aeussere
+Geschichte Roms und Italiens wieder zurueck in den Anfang dieser
+Epoche. Um diese Zeit, als die Tarquinier aus Rom vertrieben wurden,
+stand die etruskische Macht auf ihrem Hoehepunkt. Die Herrschaft auf
+der Tyrrhenischen See besassen unbestritten die Tusker und die mit
+ihnen eng verbuendeten Karthager. Wenn auch Massalia unter steten und
+schweren Kaempfen sich behauptete, so waren dagegen die Haefen
+Kampaniens und der volskischen Landschaft und seit der Schlacht von
+Alalia auch Korsika im Besitz der Etrusker. In Sardinien gruendeten
+durch die vollstaendige Eroberung der Insel (um 260 500) die Soehne des
+karthagischen Feldherrn Mago die Groesse zugleich ihres Hauses und
+ihrer Stadt, und in Sizilien behaupteten die Phoeniker waehrend der
+inneren Fehden der hellenischen Kolonien ohne wesentliche Anfechtung
+den Besitz der Westhaelfte. Nicht minder beherrschten die Schiffe der
+Etrusker das Adriatische Meer, und selbst in den oestlichen Gewaessern
+waren ihre Kaper gefuerchtet.
+
+Auch zu Lande schien ihre Macht im Steigen. Den Besitz der latinischen
+Landschaft zu gewinnen, war fuer Etrurien, das von den volskischen in
+seiner Klientel stehenden Staedten und von seinen kampanischen
+Besitzungen allein durch die Latiner geschieden war, von der
+entscheidendsten Wichtigkeit. Bisher hatte das feste Bollwerk der
+roemischen Macht Latium ausreichend beschirmt und die Tibergrenze mit
+Erfolg gegen Etrurien behauptet. Allein als der gesamte tuskische Bund,
+die Verwirrung und die Schwaeche des roemischen Staats nach der
+Vertreibung der Tarquinier benutzend, jetzt unter dem Koenig Lars
+Porsena von Clusium seinen Angriff maechtiger als zuvor erneuerte, fand
+er nicht ferner den gewohnten Widerstand; Rom kapitulierte und trat im
+Frieden (angeblich 247 507) nicht bloss alle Besitzungen am rechten
+Tiberufer an die naechstliegenden tuskischen Gemeinden ab und gab also
+die ausschliessliche Herrschaft ueber den Strom auf, sondern lieferte
+auch dem Sieger seine saemtlichen Waffen aus und gelobte, fortan des
+Eisens nur zur Pflugschar sich zu bedienen. Es schien, als sei die
+Einigung Italiens unter tuskischer Suprematie nicht mehr fern.
+
+Allein die Unterjochung, womit die Koalition der etruskischen und
+karthagischen Nation die Griechen wie die Italiker bedroht, ward
+gluecklich abgewendet durch das Zusammenhalten der durch
+Stammverwandtschaft wie durch die gemeinsame Gefahr aufeinander
+angewiesenen Voelker. Zunaechst fand das etruskische Heer, das nach
+Roms Fall in Latium eingedrungen war, vor den Mauern von Aricia die
+Grenze seiner Siegesbahn durch die rechtzeitige Hilfe der den Aricinern
+zur Hilfe herbeigeeilten Kymaeer (248 506). Wir wissen nicht, wie der
+Krieg endigte, und namentlich nicht, ob Rom schon damals den
+verderblichen und schimpflichen Frieden zerriss; gewiss ist nur, dass
+die Tusker auch diesmal auf dem linken Tiberufer sich dauernd zu
+behaupten nicht vermochten.
+
+Bald ward die hellenische Nation zu einem noch umfassenderen und noch
+entscheidenderen Kampf gegen die Barbaren des Westens wie des Ostens
+genoetigt. Es war um die Zeit der Perserkriege. Die Stellung der Tyrier
+zu dem Grosskoenig fuehrte auch Karthago in die Bahnen der persischen
+Politik - wie denn selbst ein Buendnis zwischen den Karthagern und
+Xerxes glaubwuerdig ueberliefert ist - und mit den Karthagern die
+Etrusker. Es war eine der grossartigsten politischen Kombinationen, die
+gleichzeitig die asiatischen Scharen auf Griechenland, die
+phoenikischen auf Sizilien warf, um mit einem Schlag die Freiheit und
+die Zivilisation vom Angesicht der Erde zu vertilgen. Der Sieg blieb
+den Hellenen. Die Schlacht bei Salamis (274 der Stadt 480) rettete und
+raechte das eigentliche Hellas; und an demselben Tag - so wird erzaehlt
+- besiegten die Herren von Syrakus und Akragas, Gelon und Theron, das
+ungeheure Heer des karthagischen Feldherrn Hamilkar, Magos Sohn, bei
+Himera so vollstaendig, dass der Krieg damit zu Ende war und die
+Phoeniker, die damals noch keineswegs den Plan verfolgten, ganz
+Sizilien fuer eigene Rechnung sich zu unterwerfen, zurueckkehrten zu
+ihrer bisherigen defensiven Politik. Noch sind von den grossen
+Silberstuecken erhalten, welche aus dem Schmuck der Gemahlin Gelons,
+Damareta, und anderer edler Syrakusanerinnen fuer diesen Feldzug
+geschlagen wurden, und die spaeteste Zeit gedachte dankbar des milden
+und tapferen Koenigs von Syrakus und des herrlichen, von Simonides
+gefeierten Sieges.
+
+Die naechste Folge der Demuetigung Karthagos war der Sturz der
+Seeherrschaft ihrer etruskischen Verbuendeten. Schon Anaxilas, der Herr
+von Rhegion und Zankte, hatte ihren Kapern die sizilische Meerenge
+durch eine stehende Flotte gesperrt (um 272 482); einen entscheidenden
+Sieg erfochten bald darauf die Kymaeer und Hieron von Syrakus bei Kyme
+(280 474) ueber die tyrrhenische Flotte, der die Karthager vergeblich
+Hilfe zu bringen versuchten. Das ist der Sieg, welchen Pindaros in der
+ersten pythischen Ode feiert, und noch ist der Etruskerhelm vorhanden,
+den Hieron nach Olympia sandte mit der Aufschrift: “Hiaron des
+Deinomenes Sohn und die Syrakosier dem Zeus Tyrrhanisches von Kyma” ^1.
+
+———————————————————————-
+
+^1 Fιάρον ο Διομένεος καί τοί Συρακόσιοι τοί Δί' Τύραν' από Κύμας.
+
+———————————————————————-
+
+Waehrend diese ungemeinen Erfolge gegen Karthager und Etrusker Syrakus
+an die Spitze der sizilischen Griechenstaedte brachten, erhob unter den
+italischen Hellenen, nachdem um die Zeit der Vertreibung der Koenige
+aus Rom (243 511) das achaeische Sybaris untergegangen war, das
+dorische Tarent sich unbestritten zu der ersten Stelle; die furchtbare
+Niederlage der Tarentiner durch die Iapyger (280 474), die schwerste,
+die bis dahin ein Griechenheer erlitten hatte, entfesselte nur,
+aehnlich wie der Persersturm in Hellas, die ganze Gewalt des
+Volksgeistes in energisch demokratischer Entwicklung. Von jetzt an
+spielen nicht mehr die Karthager und die Etrusker die erste Rolle in
+den italischen Gewaessern, sondern im Adriatischen und Ionischen Meer
+die Tarentiner, im Tyrrhenischen die Massalioten und die Syrakusaner,
+und namentlich die letzteren beschraenkten mehr und mehr das
+etruskische Korsarenwesen. Schon Hieron hatte nach dem Siege bei Kyme
+die Insel Aenaria (Ischia) besetzt und damit die Verbindung zwischen
+den kampanischen und den noerdlichen Etruskern unterbrochen. Um das
+Jahr 302 (452) wurde von Syrakus, um der tuskischen Piraterie
+gruendlich zu steuern, eine eigene Expedition ausgesandt, die die Insel
+Korsika und die etruskische Kueste verheerte und die Insel Aethalia
+(Elba) besetzte. Ward man auch nicht voellig Herr ueber die
+etruskisch-karthagischen Piraten - wie denn das Kaperwesen zum Beispiel
+in Antium bis in den Anfang des fuenften Jahrhunderts der Stadt
+fortgedauert zu haben scheint -, so war doch das maechtige Syrakus ein
+starkes Bollwerk gegen die verbuendeten Tusker und Phoeniker. Einen
+Augenblick freilich schien es, als muesse die syrakusische Macht
+gebrochen werden durch die Athener, deren Seezug gegen Syrakus im Lauf
+des Peloponnesischen Krieges (339-341 415-413) die Etrusker, die alten
+Handelsfreunde Athens, mit drei Fuenfzigruderern unterstuetzten. Allein
+der Sieg blieb, wie bekannt, im Westen wie im Osten den Dorern. Nach
+dem schmaehlichen Scheitern der attischen Expedition ward Syrakus so
+unbestritten die erste griechische Seemacht, dass die Maenner, die dort
+an der Spitze des Staates standen, die Herrschaft ueber Sizilien und
+Unteritalien und ueber beide Meere Italiens ins Auge fassten; wogegen
+anderseits die Karthager, die ihre Herrschaft in Sizilien jetzt
+ernstlich bedroht sahen, auch auf ihrer Seite die Ueberwaeltigung der
+Syrakusaner und die Unterwerfung der ganzen Insel zum Ziel ihrer
+Politik nehmen mussten und nahmen. Der Verfall der sizilischen
+Mittelstaaten, die Steigerung der karthagischen Macht auf der Insel,
+die zunaechst aus diesen Kaempfen hervorgingen, koennen hier nicht
+erzaehlt werden; was Etrurien anlangt, so fuehrte gegen dies der neue
+Herr von Syrakus, Dionysios (reg. 348-387 406-367), die empfindlichsten
+Schlaege. Der weitstrebende Koenig gruendete seine neue Kolonialmacht
+vor allem in dem italischen Ostmeer, dessen noerdlichere Gewaesser
+jetzt zum erstenmal einer griechischen Seemacht untertan wurden. Um das
+Jahr 367 (387) besetzte und kolonisierte Dionysios an der illyrischen
+Kueste den Hafen Lissos und die Insel Issa, an der italischen die
+Landungsplaetze Ankon, Numana und Atria; das Andenken an die
+syrakusanische Herrschaft in dieser entlegenen Gegend bewahrten nicht
+bloss die “Graeben des Philistos”, ein ohne Zweifel von dem bekannten
+Geschichtschreiber und Freunde des Dionysios, der die Jahre seiner
+Verbannung (368 386f.) in Atria verlebte, angelegter Kanal an der
+Pomuendung; auch die veraenderte Benennung des italischen Ostmeers
+selbst, wofuer seitdem anstatt der aelteren Benennung des Ionischen
+Busens die heute noch gangbare des “Meeres von Hadria” vorkommt, geht
+wahrscheinlich auf diese Ereignisse zurueck ^2. Aber nicht zufrieden
+mit diesen Angriffen auf die Besitzungen und Handelsverbindungen der
+Etrusker im Ostmeer, griff Dionysios durch die Erstuermung und
+Pluenderung der reichen caeritischen Hafenstadt Pygri (369 385 die
+etruskische Macht in ihrem innersten Kern an. Sie hat denn auch sich
+nicht wieder erholt. Als nach Dionysios’ Tode die inneren Unruhen in
+Syrakus den Karthagern freiere Bahn machten und deren Flotte wieder im
+Tyrrhenischen Meer das Uebergewicht bekam, das sie seitdem mit kurzen
+Unterbrechungen behauptete, lastete dieses nicht minder schwer auf den
+Etruskern wie auf den Griechen; so dass sogar, als im Jahre 444 (310)
+Agathokles von Syrakus zum Krieg mit Karthago ruestete, achtzehn
+tuskische Kriegsschiffe zu ihm stiessen. Die Etrusker mochten fuer
+Korsika fuerchten, das sie wahrscheinlich damals noch behaupteten; die
+alte tuskisch-phoenikische Symmachie, die noch zu Aristoteles’ Zeit
+(370-432 384-322) bestand, ward damit gesprengt, aber die Schwaeche der
+Etrusker zur See nicht wieder aufgehoben.
+
+———————————————————————————-
+
+^2 Hekataeos († nach 257 497, Rom) und noch Herodot (270 bis nach 345
+484-409) kennen den Hatrias nur als das Podelta und das dasselbe
+bespuelende Meer (K. O. Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 1, S.
+140; GGM 1, p. 23). In weiterer Bedeutung findet sich die Benennung des
+Hadriatischen Meeres zuerst bei dem sogenannten Skylax um 418 der Stadt
+(336).
+
+————————————————————————————
+
+Dieser rasche Zusammensturz der etruskischen Seemacht wuerde
+unerklaerlich sein, wenn nicht gegen die Etrusker zu eben der Zeit, wo
+die sizilischen Griechen sie zur See angriffen, auch zu Lande von allen
+Seiten her die schwersten Schlaege gefallen waeren. Um die Zeit der
+Schlachten von Salamis, Himera und Kyme ward, dem Berichte der
+roemischen Annalen zufolge, zwischen Rom und Veii ein vieljaehriger und
+heftiger Krieg gefuehrt (271-280 483-474). Die Roemer erlitten in
+demselben schwere Niederlagen; im Andenken geblieben ist die
+Katastrophe der Fabier (277 477), die infolge der inneren Krisen sich
+freiwillig aus der Hauptstadt verbannt und die Verteidigung der Grenze
+gegen Etrurien uebernommen hatten, hier aber am Bache Cremera bis auf
+den letzten waffenfaehigen Mann niedergehauen wurden. Allein der
+Waffenstillstand auf 400 Monate, der anstatt Friedens den Krieg
+beendigte, fiel fuer die Roemer insofern guenstig aus, als er
+wenigstens den Status quo der Koenigszeit wiederherstellte; die
+Etrusker verzichteten auf Fidenae und den am rechten Tiberufer
+gewonnenen Distrikt. Es ist nicht auszumachen, inwieweit dieser
+roemisch-etruskische Krieg mit dem hellenisch-persischen und dem
+sizilisch-karthagischen in unmittelbaren Zusammenhange stand; aber
+moegen die Roemer die Verbuendeten der Sieger von Salamis und von
+Himera gewesen sein oder nicht, die Interessen wie die Folgen trafen
+jedenfalls zusammen.
+
+Wie die Latiner warfen auch die Samniten sich auf die Etrusker; und
+kaum war deren kampanische Niederlassung durch die Folgen des Treffens
+bei Kyme vom Mutterlande abgeschnitten worden, als sie auch schon nicht
+mehr imstande war, den Angriffen der sabellischen Bergvoelker zu
+widerstehen. Die Hauptstadt Capua fiel 330 (424) und die tuskische
+Bevoelkerung ward hier bald nach der Eroberung von den Samniten
+ausgerottet oder verjagt. Freilich hatten auch die kampanischen
+Griechen, vereinzelt und geschwaecht, unter derselben Invasion schwer
+zu leiden; Kyme selbst ward 334 (420) von den Sabellern erobert.
+Dennoch behaupteten die Griechen sich namentlich in Neapolis,
+vielleicht mit Hilfe der Syrakusaner, waehrend der etruskische Name in
+Kampanien aus der Geschichte verschwindet; kaum dass einzelne
+etruskische Gemeinden eine kuemmerliche und verlorene Existenz sich
+dort fristeten.
+
+Aber noch folgenreichere Ereignisse traten um dieselbe Zeit im
+noerdlichen Italien ein. Eine neue Nation pochte an die Pforten der
+Alpen: es waren die Kelten; und ihr erster Andrang traf die Etrusker.
+
+Die keltische, auch galatische oder gallische Nation hat von der
+gemeinschaftlichen Mutter eine andere Ausstattung empfangen als die
+italische, die germanische und die hellenische Schwester. Es fehlt ihr
+bei manchen tuechtigen und noch mehr glaenzenden Eigenschaften die
+tiefe sittliche und staatliche Anlage, auf welche alles Gute und Grosse
+in der menschlichen Entwicklung sich gruendet. Es galt, sagt Cicero,
+als schimpflich fuer den freien Kelten, das Feld mit eigenen Haenden zu
+bestellen. Dem Ackerbau zogen sie das Hirtenleben vor und trieben
+selbst in den fruchtbaren Poebenen vorzugsweise die Schweinezucht, von
+dem Fleisch ihrer Herden sich naehrend und in den Eichenwaeldern mit
+ihnen Tag und Nacht verweilend. Die Anhaenglichkeit an die eigene
+Scholle, wie sie den Italikern und den Germanen eigen ist, fehlt bei
+den Kelten; wogegen sie es lieben, in den Staedten und Flecken zusammen
+zu siedeln und diese bei ihnen frueher, wie es scheint, als in Italien
+Ausdehnung und Bedeutung gewonnen haben. Ihre buergerliche Verfassung
+ist unvollkommen; nicht bloss wird die nationale Einheit nur durch ein
+schwaches Band vertreten, was ja in gleicher Weise von allen Nationen
+anfaenglich gilt, sondern es mangelt auch in den einzelnen Gemeinden an
+Eintracht und festem Regiment, an ernstem Buergersinn und folgerechtem
+Streben. Die einzige Ordnung, der sie sich schicken, ist die
+militaerische, in der die Bande der Disziplin dem einzelnen die schwere
+Muehe abnehmen, sich selber zu bezwingen. “Die hervorstehenden
+Eigenschaften der keltischen Rasse”, sagt ihr Geschichtschreiber
+Thierry, “sind die persoenliche Tapferkeit, in der sie es allen
+Voelkern zuvortun; ein freier, stuermischer, jedem Eindruck
+zugaenglicher Sinn; viel Intelligenz, aber daneben die aeusserste
+Beweglichkeit, Mangel an Ausdauer, Widerstreben gegen Zucht und
+Ordnung, Prahlsucht und ewige Zwietracht, die Folge der grenzenlosen
+Eitelkeit.” Kuerzer sagt ungefaehr dasselbe der alte Cato: “auf zwei
+Dinge geben die Kelten viel: auf das Fechten und auf den Esprit” ^3.
+Solche Eigenschaften guter Soldaten und schlechter Buerger erklaeren
+die geschichtliche Tatsache, dass die Kelten alle Staaten erschuettert
+und keinen gegruendet haben. Ueberall finden wir sie bereit zu wandern,
+das heisst zu marschieren; dem Grundstueck die bewegliche Habe
+vorziehend, allem anderen aber das Gold; das Waffenwerk betreibend als
+geordnetes Raubwesen oder gar als Handwerk um Lohn und allerdings mit
+solchem Erfolge, dass selbst der roemische Geschichtschreiber
+Sallustius im Waffenwerk den Kelten den Preis vor den Roemern
+zugesteht. Es sind die rechten Lanzknechte des Altertums, wie die
+Bilder und Beschreibungen sie uns darstellen: grosse, nicht sehnige
+Koerper, mit zottigem Haupthaar und langem Schnauzbart - recht im
+Gegensatz zu Griechen und Roemern, die das Haupt und die Oberlippe
+schoren -, in bunten gestickten Gewaendern, die beim Kampf nicht selten
+abgeworfen wurden, mit dem breiten Goldring um den Hals, unbehelmt und
+ohne Wurfwaffen jeder Art, aber dafuer mit ungeheurem Schild nebst dem
+langen schlechtgestaehlten Schwert, dem Dolch und der Lanze, alle diese
+Waffen mit Gold geziert, wie sie denn die Metalle nicht ungeschickt zu
+bearbeiten verstanden. Zum Renommieren dient alles, selbst die Wunde,
+die oft nachtraeglich erweitert wird, um mit der breiteren Schmarre zu
+prunken. Gewoehnlich fechten sie zu Fuss, einzelne Schwaerme aber auch
+zu Pferde, wo dann jedem Freien zwei gleichfalls berittene Knappen
+folgen; Streitwagen finden sich frueh wie bei den Libyern und den
+Hellenen in aeltester Zeit. Mancher Zug erinnert an das Ritterwesen des
+Mittelalters; am meisten die den Roemern und Griechen fremde Sitte des
+Zweikampfes. Nicht bloss im Kriege pflegten sie den einzelnen Feind,
+nachdem sie ihn zuvor mit Worten und Gebaerden verhoehnt hatten, zum
+Kampfe zu fordern; auch im Frieden fochten sie gegeneinander in
+glaenzender Ruestung auf Leben und Tod. Dass die Zechgelage hernach
+nicht fehlten, versteht sich. So fuehrten sie unter eigener oder
+fremder Fahne ein unstetes Soldatenleben, das sie von Irland und
+Spanien bis nach Kleinasien zerstreute unter steten Kaempfen und
+sogenannten Heldentaten; aber was sie auch begannen, es zerrann wie der
+Schnee im Fruehling, und nirgends ist ein grosser Staat, nirgends eine
+eigene Kultur von ihnen geschaffen worden.
+
+———————————————————————————-
+
+^3 Pleraque Gallia duas res industriosissime persequitur: rem militarem
+et argute loqui. (Cato or. frg. 2, 2).
+
+———————————————————————————-
+
+So schildern uns die Alten diese Nation; ueber ihre Herkunft laesst
+sich nur mutmassen. Demselben Schoss entsprungen, aus dem auch die
+hellenischen, italischen und germanischen Voelkerschaften hervorgingen,
+sind die Kelten ohne Zweifel gleich diesen aus dem oestlichen
+Mutterland in Europa eingerueckt, wo sie in fruehester Zeit das
+Westmeer erreichten und in dem heutigen Frankreich ihre Hauptsitze
+begruendeten ^4, gegen Norden hin uebersiedelnd auf die britannischen
+Inseln, gegen Sueden die Pyrenaeen ueberschreitend und mit den
+iberischen Voelkerschaften um den Besitz der Halbinsel ringend. An den
+Alpen indes stroemte ihre erste grosse Wanderung vorbei und erst von
+den westlichen Laendern aus begannen sie in kleineren Massen und in
+entgegengesetzter Richtung jene Zuege, die sie ueber die Alpen und den
+Haemus, ja ueber den Bosporus fuehrten und durch die sie der Schrecken
+der saemtlichen zivilisierten Nationen des Altertums geworden und durch
+manche Jahrhunderte geblieben sind, bis Caesars Siege und die von
+Augustus geordnete Grenzverteidigung ihre Macht fuer immer brachen.
+
+————————————————————————————
+
+^4 Neuerdings ist von kundigen Sprachforschern behauptet worden, dass
+die Verwandtschaft der Kelten und der Italiker naeher sei, als selbst
+die der letzteren und der Hellenen, das heisst, dass derjenige Ast des
+grossen Baumes, von dem die west- und suedeuropaeischen Voelkerschaften
+indogermanischen Stammes entsprungen sind, zunaechst sich in Griechen
+und Italokelten und betraechtlich spaeter die letzteren sich wieder in
+Italiker und Kelten gespalten haetten. Geographisch ist diese
+Aufstellung sehr annehmbar, und auch die geschichtlich vorliegenden
+Tatsachen lassen sich vielleicht damit ebenfalls in Einklang bringen
+da, was bisher als graecoitalische Zivilisation angesehen worden ist,
+fueglich graecokeltoitalisch gewesen sein kann - wissen wir doch ueber
+die aelteste keltische Kulturstufe in der Tat nichts. Die sprachliche
+Untersuchung scheint indes noch nicht so weit gediehen zu sein, dass
+ihre Ergebnisse in die aelteste Voelkergeschichte eingereiht werden
+duerften.
+
+———————————————————————————-
+
+Die einheimische Wandersage, die hauptsaechlich Livius uns erhalten
+hat, berichtet von diesen spaeteren ruecklaeufigen Zuegen
+folgendermassen ^5. Die gallische Eidgenossenschaft, an deren Spitze
+damals wie noch zu Caesars Zeit der Gau der Biturigen (um Bourges)
+stand, habe unter dem Koenig Ambiatus zwei grosse Heeresschwaerme
+entsendet, gefuehrt von den beiden Neffen des Koenigs, und es sei der
+eine derselben, Sigovesus, ueber den Rhein in der Richtung auf den
+Schwarzwald zu vorgedrungen, der zweite, Bellovesus, ueber die
+Graischen Alpen (den Kleinen St. Bernhard) in das Potal hinabgestiegen.
+Von jenem stamme die gallische Niederlassung an der mittleren Donau,
+von diesem die aelteste keltische Ansiedlung in der heutigen Lombardei,
+der Gau der Insubrer mit dem Hauptort Mediolanum (Mailand). Bald sei
+ein zweiter Schwarm gefolgt, der den Gau der Cenomaner mit den Staedten
+Brixia (Brescia) und Verona begruendet habe. Unaufhoerlich stroemte es
+fortan ueber die Alpen in das schoene ebene Land; die keltischen
+Staemme samt den von ihnen aufgetriebenen und fortgerissenen
+ligurischen entrissen den Etruskern einen Platz nach dem andern, bis
+das ganze linke Poufer in ihren Haenden war. Nach dem Fall der reichen
+etruskischen Stadt Melpum (vermutlich in der Gegend von Mailand), zu
+deren Bezwingung sich die schon im Potal ansaessigen Kelten mit
+neugekommenen Staemmen vereinigt hatten (358? 396), gingen diese
+letzteren hinueber auf das rechte Ufer des Flusses und begannen die
+Umbrer und Etrusker in ihren uralten Sitzen zu bedraengen. Es waren
+dies vornehmlich die angeblich auf einer anderen Strasse, ueber den
+Poeninischen Berg (Grossen St. Bernhard) in Italien eingedrungenen
+Boier; sie siedelten sich an in der heutigen Romagna, wo die alte
+Etruskerstadt Felsina, von den neuen Herren Bononia umgenannt, ihre
+Hauptstadt wurde. Endlich kamen die Senonen, der letzte groessere
+Keltenstamm, der ueber die Alpen gelangt ist; er nahm seine Sitze an
+der Kueste des Adriatischen Meeres von Rimini bis Ancona. Aber einzelne
+Haufen keltischer Ansiedler muessen sogar bis tief nach Umbrien hinein,
+ja bis an die Grenze des eigentlichen Etrurien vorgedrungen sein; denn
+noch bei Todi am oberen Tiber haben sich Steinschriften in keltischer
+Sprache gefunden. Enger und enger zogen sich nach Norden und Osten hin
+die Grenzen Etruriens zusammen, und um die Mitte des vierten
+Jahrhunderts sah die tuskische Nation sich schon wesentlich auf
+dasjenige Gebiet beschraenkt, das seitdem ihren Namen getragen hat und
+heute noch traegt.
+
+—————————————————————-
+
+^5 Die Sage ueberliefern Livius (5, 34) und Iustin (24, 4) und auch
+Caesar (Gall. 6, 24) hat sie im Sinn gehabt. Die Verknuepfung indes der
+Wanderung des Bellovesus mit der Gruendung von Massalia, wodurch jene
+chronologisch auf die Mitte des zweiten Jahrhunderts der Stadt bestimmt
+wird, gehoert unzweifelhaft nicht der einheimischen, natuerlich
+zeitlosen Sage an, sondern der spaeteren chronologisierenden Forschung
+und verdient keinen Glauben. Einzelne Einfaelle und Einwanderungen
+moegen sehr frueh stattgefunden haben; aber das gewaltige Umsichgreifen
+der Kelten in Norditalien kann nicht vor die Zeit des Sinkens der
+etruskischen Macht, das heisst nicht vor die zweite Haelfte des dritten
+Jahrhunderts der Stadt gesetzt werden.
+
+Ebenso ist, nach der einsichtigen Ausfuehrung von Wickham und Cramer,
+nicht daran zu zweifeln, dass der Zug des Bellovesus wie der des
+Hannibal nicht ueber die Kottischen Alpen (Mont Genèvre) und durch das
+Gebiet der Tauriner, sondern ueber die Graischen (den Kleinen St.
+Bernhard) und durch das der Salasser ging; den Namen des Berges gibt
+Livius wohl nicht nach der Sage, sondern nach seiner Vermutung an. Ob
+die italischen Boier aufgrund einer echten Sagenreminiszenz oder nur
+aufgrund eines angenommenen Zusammenhangs mit den noerdlich von der
+Donau wohnhaften Boiern durch den oestlichen Pass der Poeninischen
+Alpen gefuehrt werden, muss dahingestellt bleiben.
+
+————————————————————————-
+
+Unter diesen, wie auf Verabredung gemeinschaftlichen Angriffen der
+verschiedensten Voelker, der Syrakusaner, Latiner, Samniten und vor
+allem der Kelten brach die eben noch so gewaltig und so ploetzlich in
+Latium und Kampanien und auf beiden italischen Meeren um sich greifende
+etruskische Nation noch gewaltsamer und noch ploetzlicher zusammen. Der
+Verlust der Seeherrschaft, die Bewaeltigung der kampanischen Etrusker
+gehoert derselben Epoche an, wo die Insubrer und Cenomaner am Po sich
+niederliessen; und eben um diese Zeit ging auch die durch Porsena
+wenige Jahrzehnte zuvor aufs tiefste gedemuetigte und fast geknechtete
+roemische Buergerschaft zuerst angreifend gegen Etrurien vor. Im
+Waffenstillstand mit Veii von 280 (474) hatte sie das Verlorene
+wiedergewonnen und im wesentlichen den Zustand wiederhergestellt, wie
+er zu der Zeit der Koenige zwischen beiden Nationen bestanden hatte.
+Als er im Jahre 309 (445) ablief, begann zwar die Fehde aufs neue; aber
+es waren Grenzgefechte und Beutezuege, die fuer beide Teile ohne
+wesentliches Resultat verliefen. Etrurien stand noch zu maechtig da,
+als dass Rom einen ernstlichen Angriff haette unternehmen koennen. Erst
+der Abfall der Fidenaten, die die roemische Besatzung vertrieben, die
+Gesandten ermordeten und sich dem Koenig der Veienter, Lars Tolumnius,
+unterwarfen, veranlasste einen bedeutenderen Krieg, welcher gluecklich
+fuer die Roemer ablief: der Koenig Tolumnius fiel im Gefecht von der
+Hand des roemischen Konsuls Aulus Cornelius Cossus (326? 428), Fidenae
+ward genommen und 329 (425) ein neuer Stillstandsvertrag auf 200 Monate
+abgeschlossen. Waehrend desselben steigerte sich Etruriens Bedraengnis
+mehr und mehr und naeherten sich die keltischen Waffen schon den bisher
+noch verschonten Ansiedlungen am rechten Ufer des Po. Als der
+Waffenstillstand Ende 346 (408) abgelaufen war, entschlossen sich die
+Roemer auch ihrerseits zu einem Eroberungskrieg gegen Etrurien, der
+jetzt nicht bloss gegen, sondern um Veii gefuehrt ward.
+
+Die Geschichte des Krieges gegen die Veienter, Capenaten und Falisker
+und der Belagerung Veiis, die gleich der trojanischen zehn Jahre
+gewaehrt haben soll, ist wenig beglaubigt. Sage und Dichtung haben sich
+dieser Ereignisse bemaechtigt, und mit Recht; denn gekaempft ward hier
+mit bis dahin unerhoerter Anstrengung um einen bis dahin unerhoerten
+Kampfpreis. Es war das erstemal, dass ein roemisches Heer Sommer und
+Winter, Jahr aus Jahr ein im Felde blieb, bis das vorgesteckte Ziel
+erreicht war; das erstemal, dass die Gemeinde aus Staatsmitteln dem
+Aufgebot Sold zahlte. Aber es war auch das erstemal, dass die Roemer es
+versuchten, sich eine stammfremde Nation zu unterwerfen und ihre Waffen
+ueber die alte Nordgrenze der latinischen Landschaft hinuebertrugen.
+Der Kampf war gewaltig, der Ausgang kaum zweifelhaft. Die Roemer fanden
+Unterstuetzung bei den Latinern und den Hernikern, denen der Sturz des
+gefuerchteten Nachbarn fast nicht minder Genugtuung und Foerderung
+gewaehrte als den Roemern selbst; waehrend Veii von seiner Nation
+verlassen dastand und nur die naechsten Staedte, Capena, Falerii, auch
+Tarquinii, ihm Zuzug leisteten. Die gleichzeitigen Angriffe der Kelten
+wuerden diese Nichtteilnahme der noerdlichen Gemeinden allein schon
+genuegend erklaeren; es wird indes erzaehlt und es ist kein Grund es zu
+bezweifeln, dass zunaechst innere Parteiungen in dem etruskischen
+Staedtebund, namentlich die Opposition der aristokratischen Regierungen
+der uebrigen Staedte gegen das von den Veientern beibehaltene oder
+wiederhergestellte Koenigsregiment, jene Untaetigkeit der uebrigen
+Etrusker herbeigefuehrt haben. Haette die etruskische Nation sich an
+dem Kampf beteiligen koennen oder wollen, so wuerde die roemische
+Gemeinde kaum imstande gewesen sein, die bei der damaligen hoechst
+unentwickelten Belagerungskunst riesenhafte Aufgabe der Bezwingung
+einer grossen und festen Stadt zu Ende zu fuehren; vereinzelt aber und
+verlassen wie sie war, unterlag die Stadt (358 396) nach tapferer
+Gegenwehr dem ausharrenden Heldengeist des Marcus Furius Camillus,
+welcher zuerst seinem Volke die glaenzende Bahn der auslaendischen
+Eroberungen auftat. Von dem Jubel, den der grosse Erfolg in Rom
+erregte, ist ein Nachklang die in den Festspielen Roms bis in spaete
+Zeit fortgepflanzte Sitte des “Veienterverkaufs”, wobei unter den zur
+Versteigerung gebrachten parodischen Beutestuecken der aergste alte
+Krueppel, den man auftreiben konnte, im Purpurmantel und Goldschmuck
+den Beschluss machte als “Koenig der Veienter”. Die Stadt ward
+zerstoert, der Boden verwuenscht zu ewiger Oede. Falerii und Capena
+eilten, Frieden zu machen; das maechtige Volsinii, das in
+bundesmaessiger Halbheit waehrend Veiis Agonie geruht hatte und nach
+der Einnahme zu den Waffen griff, bequemte nach wenigen Jahren (363
+391) sich gleichfalls zum Frieden. Es mag eine wehmuetige Sage sein,
+dass die beiden Vormauern der etruskischen Nation, Melpum und Veii, an
+demselben Tage jenes den Kelten, dieses den Roemern unterlagen; aber es
+liegt in ihr auf jeden Fall eine tiefe geschichtliche Wahrheit. Der
+doppelte Angriff von Norden und Sueden und der Fall der beiden
+Grenzfesten war der Anfang des Endes der grossen etruskischen Nation.
+
+Indes einen Augenblick schien es, als sollten die beiden
+Voelkerschaften, durch deren Zusammenwirken Etrurien sich in seiner
+Existenz bedroht sah, vielmehr untereinander sich aufreiben und auch
+Roms neu aufbluehende Macht von den fremden Barbaren zertreten werden.
+Diese Wendung der Dinge, die dem natuerlichen Lauf der Politik
+widersprach, beschworen ueber die Roemer der eigene Uebermut und die
+eigene Kurzsichtigkeit herauf.
+
+Die keltischen Scharen, die nach Melpums Fall ueber den Fluss gesetzt
+waren, ueberfluteten mit reissender Geschwindigkeit das noerdliche
+Italien, nicht bloss das offene Gebiet am rechten Ufer des Padus und
+laengs des Adriatischen Meeres, sondern auch das eigentliche Etrurien
+diesseits des Apennin. Wenige Jahre nachher (363 391) ward schon das im
+Herzen Etruriens gelegene Clusium (Chiusi an der Grenze von Toskana und
+dem Kirchenstaat) von den keltischen Senonen belagert; und so
+gedemuetigt waren die Etrusker, dass die bedraengte tuskische Stadt die
+Zerstoerer Veiis um Hilfe anrief. Es waere vielleicht weise gewesen,
+dieselbe zu gewaehren und zugleich die Gallier durch die Waffen und die
+Etrusker durch den gewaehrten Schutz in Abhaengigkeit von Rom zu
+bringen; allein eine solche weitblickende Intervention, die die Roemer
+genoetigt haben wuerde, einen ernsten Kampf an der tuskischen
+Nordgrenze zu beginnen, lag jenseits des Horizonts ihrer damaligen
+Politik. So blieb nichts uebrig, als sich jeder Einmischung zu
+enthalten. Allein toerichterweise schlug man die Hilfstruppen ab und
+schickte Gesandte; und noch toerichter meinten diese, den Kelten durch
+grosse Worte imponieren und, als dies fehlschlug, gegen Barbaren
+ungestraft das Voelkerrecht verletzen zu koennen: sie nahmen in den
+Reihen der Clusiner teil an einem Gefecht und der eine von ihnen stach
+darin einen gallischen Befehlshaber vom Pferde. Die Barbaren verfuhren
+in diesem Fall mit Maessigung und Einsicht. Sie sandten zunaechst an
+die roemische Gemeinde, um die Auslieferung der Frevler am Voelkerrecht
+zu fordern, und der Senat war bereit, dem billigen Begehren sich zu
+fuegen. Allein in der Masse ueberwog das Mitleid gegen die Landsleute
+die Gerechtigkeit gegen die Fremden; die Genugtuung ward von der
+Buergerschaft verweigert, ja nach einigen Berichten ernannte man die
+tapferen Vorkaempfer fuer das Vaterland sogar zur Konsulartribunen fuer
+das Jahr 364 (390) ^6, das in den roemischen Annalen so verhaengnisvoll
+werden sollte. Da brach der Brennus, das heisst der Heerkoenig der
+Gallier, die Belagerung von Clusium ab und der ganze Keltenschwarm -
+die Zahl wird auf 70000 Koepfe angegeben - wandte sich gegen Rom.
+Solche Zuege in unbekannte und ferne Gegenden waren den Galliern
+gelaeufig, die unbekuemmert um Deckung und Rueckzug als bewaffnete
+Auswandererscharen marschierten; in Rom aber ahnte man offenbar nicht,
+welche Gefahr in diesem so ploetzlichen und so gewaltigen Ueberfall
+lag. Erst als die Gallier im Anmarsch auf Rom waren, ueberschritt eine
+roemische Heeresmacht den Tiber und vertrat ihnen den Weg. Keine drei
+deutsche Meilen von den Toren, gegenueber der Muendung des Baches Allia
+in den Tiberfluss, trafen die Heere aufeinander und kam es am 18. Juli
+364 (390) zur Schlacht. Auch jetzt noch ging man, nicht wie gegen ein
+Heer, sondern wie gegen Raeuber, uebermuetig und tolldreist in den
+Kampf unter unerprobten Feldherren - Camillus hatte infolge des
+Staendehaders von den Geschaeften sich zurueckgezogen. Waren es doch
+Wilde, gegen die man fechten sollte; was bedurfte es des Lagers, der
+Sicherung des Rueckzugs? Aber die Wilden waren Maenner von
+todverachtendem Mut und ihre Fechtweise den Italikern so neu wie
+schrecklich; die blossen Schwerter in der Faust stuerzten die Kelten im
+rasenden Anprall sich auf die roemische Phalanx und rannten sie im
+ersten Stosse ueber den Haufen. Die Niederlage war vollstaendig; von
+den Roemern, die den Fluss im Ruecken gefochten hatten, fand ein
+grosser Teil bei dem Versuch, denselben zu ueberschreiten, seinen
+Untergang; was sich rettete, warf sich seitwaerts nach dem nahen Veii.
+Die siegreichen Kelten standen zwischen dem Rest des geschlagenen
+Heeres und der Hauptstadt. Diese war rettungslos dem Feinde
+preisgegeben; die geringe dort zurueckgebliebene oder dorthin
+gefluechtete Mannschaft reichte nicht aus, um die Mauern zu besetzen,
+und drei Tage nach der Schlacht zogen die Sieger durch die offenen Tore
+in Rom ein. Haetten sie es am ersten getan, wie sie es konnten, so war
+nicht bloss die Stadt, sondern auch der Staat verloren; die kurze
+Zwischenzeit machte es moeglich, die Heiligtuemer zu fluechten oder zu
+vergraben und, was wichtiger war, die Burg zu besetzen und notduerftig
+mit Lebensmitteln zu versehen. Was die Waffen nicht tragen konnte,
+liess man nicht auf die Burg - man hatte kein Brot fuer alle. Die Menge
+der Wehrlosen verlief sich in die Nachbarstaedte; aber manche, vor
+allem eine Anzahl angesehener Greise, mochten den Untergang der Stadt
+nicht ueberleben und erwarteten in ihren Haeusern den Tod durch das
+Schwert der Barbaren. Sie kamen, mordeten und pluenderten, was an
+Menschen und Gut sich vorfand und zuendeten schliesslich vor den Augen
+der roemischen Besatzung auf dem Kapitol die Stadt an allen Ecken an.
+Aber die Belagerungskunst verstanden sie nicht und die Blockade des
+steilen Burgfelsens war langwierig und schwierig, da die Lebensmittel
+fuer den grossen Heeresschwarm nur durch bewaffnete Streifpartien sich
+herbeischaffen liessen und diesen die benachbarten latinischen
+Buergerschaften, namentlich die Ardeaten, haeufig mit Mut und Glueck
+sich entgegenwarfen. Dennoch harrten die Kelten mit einer unter ihren
+Verhaeltnissen beispiellosen Energie sieben Monate unter dem Felsen aus
+und schon begannen der Besatzung, die der Ueberrumpelung in einer
+dunkeln Nacht nur durch das Schnattern der Heiligen Gaense im
+kapitolinischen Tempel und das zufaellige Erwachen des tapferen Marcus
+Manlius entgangen war, die Lebensmittel auf die Neige zu geben, als den
+Kelten ein Einfall der Veneter in das neu gewonnene senonische Gebiet
+am Padus gemeldet ward und sie bewog, das ihnen fuer den Abzug gebotene
+Loesegeld anzunehmen. Das hoehnische Hinwerfen des gallischen
+Schwertes, dass es aufgewogen werde vom roemischen Golde, bezeichnete
+sehr richtig die Lage der Dinge. Das Eisen der Barbaren hatte gesiegt,
+aber sie verkauften ihren Sieg und gaben ihn damit verloren.
+
+———————————————————————————
+
+^6 Dies ist nach der gangbaren Gleichung 390 v. Chr.; in der Tat aber
+fiel die Einnahme Roms Ol. 98, 1 = 388 v. Chr. und ist nur durch die
+zerruettete roemische Jahrzaehlung verschoben.
+
+———————————————————————————
+
+Die fuerchterliche Katastrophe der Niederlage und des Brandes, der 18.
+Juli und der Bach der Allia, der Platz, wo die Heiligtuemer vergraben
+gewesen und wo die Ueberrumpelung der Burg war abgeschlagen worden -
+all die Einzelheiten dieses unerhoerten Ereignisses gingen ueber von
+der Erinnerung der Zeitgenossen in die Phantasie der Nachwelt, und noch
+wir begreifen es kaum, dass wirklich schon zwei Jahrtausende verflossen
+sind, seit jene welthistorischen Gaense sich wachsamer bewiesen als die
+aufgestellten Posten. Und doch - mochte in Rom verordnet werden, dass
+in Zukunft bei einem Einfall der Kelten keines der gesetzlichen
+Privilegien vom Kriegsdienst befreien solle; mochte man dort rechnen
+nach den Jahren von der Eroberung der Stadt; mochte diese Begebenheit
+widerhallen in der ganzen damaligen zivilisierten Welt und ihren Weg
+finden bis in die griechischen Annalen: die Schlacht an der Allia mit
+ihren Resultaten ist dennoch kaum den folgenreichen geschichtlichen
+Begebenheiten beizuzaehlen. Sie aendert eben nichts in den politischen
+Verhaeltnissen. Wie die Gallier wieder abgezogen sind mit ihrem Golde,
+das nur eine spaet und schlecht erfundene Erzaehlung den Helden
+Camillus wieder nach Rom zurueckbringen laesst; wie die Fluechtigen
+sich wieder heimgefunden haben, der wahnsinnige Gedanke einiger
+mattherziger Klugheitspolitiker, die Buergerschaft nach Veii
+ueberzusiedeln, durch Camillus’ hochsinnige Gegenrede beseitigt ist,
+die Haeuser eilig und unordentlich - die engen und krummen Strassen
+Roms schrieben von dieser Zeit sich her - sich aus den Truemmern
+erheben, steht auch Rom wieder da in seiner alten gebietenden Stellung;
+ja es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieses Ereignis wesentlich, wenn
+auch nicht im ersten Augenblick, dazu beigetragen hat, dem Gegensatz
+zwischen Etrurien und Rom seine Schaerfe zu nehmen und vor allem
+zwischen Latium und Rom die Bande der Einigkeit fester zu knuepfen. Der
+Kampf der Gallier und Roemer ist, ungleich dem zwischen Rom und
+Etrurien oder Rom und Samnium, nicht ein Zusammenstoss zweier
+politischer Maechte, die einander bedingen und bestimmen; er ist den
+Naturkatastrophen vergleichbar, nach denen der Organismus, wenn er
+nicht zerstoert wird, sofort wieder sich ins gleiche setzt. Die Gallier
+sind noch oft wiedergekehrt nach Latium; so im Jahre 387 (367), wo
+Camillus sie bei Alba schlug - der letzte Sieg des greisen Helden, der
+sechsmal konsularischer Kriegstribun, fuenfmal Diktator gewesen und
+viermal triumphierend auf das Kapitol gezogen war; im Jahre 393 (361),
+wo der Diktator Titus Quinctius Pennus ihnen gegenueber keine volle
+Meile von der Stadt an der Aniobruecke lagerte, aber ehe es noch zum
+Kampfe gekommen war, der gallische Schwarm nach Kampanien weiterzog; im
+Jahre 394 (360), wo der Diktator Quintus Servilius Ahala vor dem
+Collinischen Tor mit den aus Kampanien heimkehrenden Scharen stritt; im
+Jahre 396 (358), wo ihnen der Diktator Gaius Sulpicius Peticus eine
+nachdrueckliche Niederlage beibrachte; im Jahre 404 (350), wo sie sogar
+den Winter ueber auf dem Albaner Berg kampierten und sich mit den
+griechischen Piraten an der Kueste um den Raub schlugen, bis Lucius
+Furius Camillus, der Sohn des beruehmten Feldherrn, im folgenden Jahr
+sie vertrieb - ein Ereignis, von dem der Zeitgenosse Aristoteles
+(370-432 384-322) in Athen vernahm. Allein diese Raubzuege, wie
+schreckhaft und beschwerlich sie sein mochten, waren mehr
+Ungluecksfaelle als politische Ereignisse und das wesentlichste
+Resultat derselben, dass die Roemer sich selbst und dem Auslande in
+immer weiteren Kreisen als das Bollwerk der zivilisierten Nationen
+Italiens gegen den Anstoss der gefuerchteten Barbaren erschienen - eine
+Auffassung, die ihre spaetere Weltstellung mehr als man meint
+gefoerdert hat.
+
+Die Tusker, die den Angriff der Kelten auf Rom benutzt hatten, um Veii
+zu berennen, hatten nichts ausgerichtet, da sie mit ungenuegenden
+Kraeften erschienen waren; kaum waren die Barbaren abgezogen, als der
+schwere Arm Latiums sie mit unvermindertem Gewicht traf. Nach
+wiederholten Niederlagen der Etrusker blieb das ganze suedliche
+Etrurien bis zu den Ciminischen Huegeln in den Haenden der Roemer,
+welche in den Gebieten von Veii, Capena und Falerii vier neue
+Buergerbezirke einrichteten (367 387) und die Nordgrenze sicherten
+durch die Anlage der Festungen Sutrium (371 383) und Nepete (381 373).
+Mit raschen Schritten ging dieser fruchtbare und mit roemischen
+Kolonisten bedeckte Landstrich der vollstaendigen Romanisierung
+entgegen. Um 396 (358) versuchten zwar die naechstliegenden
+etruskischen Staedte Tarquinii, Caere, Falerii sich gegen die
+roemischen Uebergriffe aufzulehnen, und wie tief die Erbitterung war,
+die dieselben in Etrurien erweckt hatten, zeigt die Niedermetzlung der
+saemtlichen, im ersten Feldzug gemachten roemischen Gefangenen,
+dreihundertundsieben an der Zahl, auf dem Marktplatz von Tarquinii;
+allein es war die Erbitterung der Ohnmacht. Im Frieden (403 351) musste
+Caere, das, als den Roemern zunaechst gelegen, am schwersten buesste,
+die halbe Landmark an Rom abtreten und mit dem geschmaelerten Gebiet,
+das ihm blieb, aus dem etruskischen Bunde aus- und in das
+Untertanenverhaeltnis zu Rom treten, welches inzwischen zunaechst fuer
+einzelne latinische Gemeinden aufgekommen war. Es schien indes nicht
+ratsam, dieser entfernteren und von der roemischen stammverschiedenen
+Gemeinde diejenige kommunale Selbstaendigkeit zu belassen, welche den
+untertaenigen Gemeinden Latiums noch verblieben war; man gab der
+caeritischen Gemeinde das roemische Buergerrecht nicht bloss ohne
+aktives und passives Wahlrecht in Rom, sondern auch unter Entziehung
+der Selbstverwaltung, so dass an die Stelle der eigenen Beamten bei der
+Rechtspflege und Schatzung die roemischen traten und am Orte selbst ein
+Vertreter (praefectus) des roemischen Praetors die Verwaltung leitete -
+eine hier zuerst begegnende staatsrechtliche Form der Untertaenigkeit,
+wodurch der bisher selbstaendige Staat in eine rechtlich
+fortbestehende, aber jeder eigenen Bewegung beraubte Gemeinde
+umgewandelt ward. Nicht lange nachher (411 343) trat auch Falerii, das
+seine urspruengliche latinische Nationalitaet auch unter der
+Tuskerherrschaft sich bewahrt hatte, aus dem etruskischen Bunde aus und
+in ewigen Bund mit Rom; damit war ganz Suedetrurien in der einen oder
+anderen Form der roemischen Suprematie unterworfen. Tarquinii und wohl
+das noerdliche Etrurien ueberhaupt begnuegte man sich, durch einen
+Friedensvertrag auf 400 Monate fuer lange Zeit zu fesseln (403 351).
+
+Auch im noerdlichen Italien ordneten sich allmaehlich die durch und
+gegen einander stuermenden Voelker wieder in dauernder Weise und in
+festere Grenzen. Die Zuege ueber die Alpen hoerten auf, zum Teil wohl
+infolge der verzweifelten Verteidigung der Etrusker in ihrer
+beschraenkteren Heimat und der ernstlichen Gegenwehr der maechtigen
+Roemer, zum Teil wohl auch infolge uns unbekannter Veraenderungen im
+Norden der Alpen. Zwischen Alpen und Apenninen bis hinab an die
+Abruzzen waren jetzt die Kelten im allgemeinen die herrschende Nation
+und namentlich die Herren des ebenen Landes und der reichen Weiden;
+aber bei ihrer schlaffen und oberflaechlichen Ansiedlungsweise wurzelte
+ihre Herrschaft nicht tief in der neu gewonnenen Landschaft und
+gestaltete sich keineswegs zum ausschliesslichen Besitz. Wie es in den
+Alpen stand und wie hier keltische Ansiedler mit aelteren etruskischen
+oder andersartigen Staemmen sich vermischten, gestattet unsere
+ungenuegende Kunde ueber die Nationalitaet der spaeteren Alpenvoelker
+nicht auszumachen; nur die Raeter in dem heutigen Graubuenden und Tirol
+duerfen als ein wahrscheinlich etruskischer Stamm bezeichnet werden.
+Die Taeler des Apennin behielten die Umbrer, den nordoestlichen Teil
+des Potals die anderssprachigen Veneter im Besitz; in den westlichen
+Bergen behaupteten sich ligurisch: Staemme, die bis Pisa und Arezzo
+hinab wohnten und das eigentliche Keltenland von Etrurien schieden. Nur
+in dem mittleren Flachland hausten die Kelten, noerdlich vom Po die
+Insubrer und Cenomaner, suedlich die Boier, an der adriatischen Kueste
+von Ariminum bis Ankon, in der sogenannten “Gallierlandschaft” (ager
+Gallicus) die Senonen, kleinerer Voelkerschaften zu geschweigen. Aber
+selbst hier muessen die etruskischem Ansiedlungen zum Teil wenigstens
+fortbestanden haben, etwa wie Ephesos und Milet griechisch blieben
+unter persischer Oberherrlichkeit. Mantua wenigstens, das durch seine
+Insellage geschuetzt war, war noch in der Kaiserzeit eine tuskische
+Stadt und auch in Atria am Po, wo zahlreiche Vasenfunde gemacht sind,
+scheint das etruskische Wesen fortbestanden zu haben; noch die unter
+dem Namen des Skylax bekannte, um 418 (336) abgefasste
+Kuestenbeschreibung nennt die Gegend von Atria und Spina tuskisches
+Land. Nur so erklaert sich auch, wie etruskische Korsaren bis weit ins
+fuenfte Jahrhundert hinein das Adriatische Meer unsicher machen
+konnten, und weshalb nicht bloss Dionysios von Syrakus die Kuesten
+desselben mit Kolonien bedeckte, sondern selbst Athen noch um 429
+(325), wie eine kuerzlich entdeckte merkwuerdige Urkunde lehrt, zum
+Schutz der Kauffahrer gegen die tyrrhenischen Kaper die Anlage einer
+Kolonie im Adriatischen Meere beschloss.
+
+Aber mochte hier mehr oder weniger von etruskischem Wesen sich
+behaupten, es waren das einzelne Truemmer und Splitter der frueheren
+Machtentwicklung; der etruskischen Nation kam nicht mehr zugute, was
+hier im friedlichen Verkehr oder im Seekrieg von einzelnen noch etwa
+erreicht ward. Dagegen gingen wahrscheinlich von diesen halbfreien
+Etruskern die Anfaenge derjenigen Zivilisation aus, die wir spaeterhin
+bei den Kelten und ueberhaupt den Alpenvoelkern finden. Schon dass die
+Keltenschwaerme in den lombardischen Ebenen, mit dem sogenannten Skylax
+zu reden, das Kriegerleben aufgaben und sich bleibend ansaessig
+machten, gehoert zum Teil hierher; aber auch die Anfaenge der Handwerke
+und Kuenste und das Alphabet sind den lombardischen Kelten, ja den
+Alpenvoelkern bis in die heutige Steiermark hinein durch die Etrusker
+zugekommen.
+
+Also blieben nach dem Verlust der Besitzungen in Kampanien und der
+ganzen Landschaft noerdlich vom Apennin und suedlich vom Ciminischen
+Walde den Etruskern nur sehr beschraenkte Grenzen: die Zeiten der Macht
+und des Aufstrebens waren fuer sie auf immer vorueber. In engster
+Wechselwirkung mit diesem aeusseren Sinken steht der innere Verfall der
+Nation, zu dem die Keime freilich wohl schon weit frueher gelegt worden
+waren. Die griechischen Schriftsteller dieser Zeit sind voll von
+Schilderungen der masslosen Ueppigkeit des etruskischen Lebens:
+unteritalische Dichter des fuenften Jahrhunderts der Stadt preisen den
+tyrrhenischen Wein und die gleichzeitigen Geschichtschreiber Timaeos
+und Theopomp entwerfen Bilder von der etruskischen Weiberzucht und der
+etruskischen Tafel, welche der aergsten byzantinischen und
+franzoesischen Sittenlosigkeit nichts nachgeben. Wie wenig beglaubigt
+das einzelne in diesen Berichten auch ist, so scheint doch mindestens
+die Angabe begruendet zu sein, dass die abscheuliche Lustbarkeit der
+Fechterspiele, der Krebsschaden des spaeteren Rom und ueberhaupt der
+letzten Epoche des Altertums, zuerst bei den Etruskern aufgekommen ist;
+und jedenfalls lassen sie im ganzen keinen Zweifel an der tiefen
+Entartung der Nation. Auch die politischen Zustaende derselben sind
+davon durchdrungen. So weit unsere duerftige Kunde reicht, finden wir
+aristokratische Tendenzen vorwiegend, in aehnlicher Weise wie
+gleichzeitig in Rom, aber schroffer und verderblicher. Die Abschaffung
+des Koenigtums, die um die Zeit der Belagerung Veiis schon in allen
+Staaten Etruriens durchgefuehrt gewesen zu sein scheint, rief in den
+einzelnen Staedten ein Patrizierregiment hervor, das durch das lose
+eidgenossenschaftliche Band sich nur wenig beschraenkt sah. Selten nur
+gelang es, selbst zur Landesverteidigung alle etruskischen Staedte zu
+vereinigen, und Volsiniis nominelle Hegemonie haelt nicht den
+entferntesten Vergleich aus mit der gewaltigen Kraft, die durch Roms
+Fuehrung die latinische Nation empfing. Der Kampf gegen die
+ausschliessliche Berechtigung der Altbuerger zu allen Gemeindestellen
+und allen Gemeindenutzungen, der auch den roemischen Staat haette
+verderben muessen, wenn nicht die aeusseren Erfolge es moeglich gemacht
+haetten, die Ansprueche der gedrueckten Proletarier auf Kosten fremder
+Voelker einigermassen zu befriedigen und dem Ehrgeiz andere Bahnen zu
+oeffnen - dieser Kampf gegen das politische und was in Etrurien
+besonders hervortritt, gegen das priesterliche Monopol der
+Adelsgeschlechter muss Etrurien staatlich, oekonomisch und sittlich
+zugrunde gerichtet haben. Ungeheure Vermoegen, namentlich an
+Grundbesitz, konzentrierten sich in den Haenden von wenigen Adligen,
+waehrend die Massen verarmten; die sozialen Umwaelzungen, die hieraus
+entstanden, erhoehten die Not, der sie abhelfen sollten, und bei der
+Ohnmacht der Zentralgewalt blieb zuletzt den bedraengten Aristokraten,
+zum Beispiel in Arretium 453 (301), in Volsinii 488 (266) nichts
+uebrig, als die Roemer zu Hilfe zu rufen, die denn zwar der Unordnung,
+aber zugleich auch dem Rest von Unabhaengigkeit ein Ende machten. Die
+Kraft des Volkes war gebrochen seit dem Tage von Veii und Melpum; es
+wurden wohl einige Male noch ernstliche Versuche gemacht, sich der
+roemischen Oberherrschaft zu entziehen, aber wenn es geschah, kam die
+Anregung dazu den Etruskern von aussen, von einen andern italischen
+Stamm, den Samniten.
+
+
+
+
+KAPITEL V.
+Die Unterwerfung der Latiner und Kampaner unter Rom
+
+
+Das grosse Werk der Koenigszeit war Roms Herrschaft ueber Latium in der
+Form der Hegemonie. Dass die Umwandlung der roemischen Verfassung
+sowohl auf das Verhaeltnis der roemischen Gemeinde zu Latium wie auf
+die innere Ordnung der latinischen Gemeinden selbst nicht ohne
+maechtige Rueckwirkung bleiben konnte, leuchtet an sich ein und geht
+auch aus der Ueberlieferung hervor; von den Schwankungen, in welche
+durch die Revolution in Rom die roemisch-latinische Eidgenossenschaft
+geriet, zeugt die in ungewoehnlich lebhaften Farben schillernde Sage
+von dem Siege am Regiller See, den der Diktator oder Konsul Aulus
+Postumius (255? 258? 499 496) mit Hilfe der Dioskuren ueber die Latiner
+gewonnen haben soll, und bestimmter die Erneuerung des ewigen Bundes
+zwischen Rom und Latium durch Spurius Cassius in seinem zweiten
+Konsulat (261 493). Indes geben diese Erzaehlungen eben ueber die
+Hauptsache, das Rechtsverhaeltnis der neuen roemischen Republik zu der
+latinischen Eidgenossenschaft, am wenigsten Aufschluss; und was wir
+sonst ueber dasselbe wissen, ist zeitlos ueberliefert und kann nur nach
+ungefaehrer Wahrscheinlichkeit hier eingereiht werden.
+
+Es liegt im Wesen der Hegemonie, dass sie durch das blosse innere
+Schwergewicht der Verhaeltnisse allmaehlich in die Herrschaft
+uebergeht; auch die roemische ueber Latium hat davon keine Ausnahme
+gemacht. Sie war begruendet auf die wesentliche Rechtsgleichheit des
+roemischen Staates und der latinischen Eidgenossenschaft; aber
+wenigstens im Kriegswesen und in der Behandlung der gemachten
+Eroberungen trug dies Verhaeltnis des Einheitsstaates einer- und des
+Staatenbundes anderseits die Hegemonie der Sache nach in sich. Nach der
+urspruenglichen Bundesverfassung war wahrscheinlich das Recht zu Krieg
+und Vertrag mit auswaertigen Staaten, also die volle staatliche
+Selbstbestimmung sowohl Rom wie den einzelnen Staedten des latinischen
+Bundes gewahrt, und es stellte auch wohl bei gemeinschaftlicher
+Kriegfuehrung Rom wie Latium das gleiche Kontingent, in der Regel jedes
+ein “Heer” von 8400 Mann ^1; aber den Oberbefehl fuehrte der roemische
+Feldherr, welcher dann die Stabsoffiziere, also die Teilfuehrer
+(tribuni militum), nach eigener Wahl ernannte. Im Falle des Sieges
+wurden die bewegliche Beute wie das eroberte Land zwischen Rom und der
+Eidgenossenschaft geteilt, und wenn man in dem eroberten Gebiet
+Festungen anzulegen beschloss, so wurde nicht bloss deren Besatzung und
+Bevoelkerung teils aus roemischen, teils aus eidgenoessischen
+Aussendlingen gebildet, sondern auch die neugegruendete Gemeinde als
+souveraener Bundesstaat in die latinische Eidgenossenschaft aufgenommen
+und mit Sitz und Stimme auf der latinischen Tagsatzung ausgestattet.
+
+———————————————————————————-
+
+^1 Die urspruengliche Gleichheit der beiden Armeen geht schon aus Liv.
+1, 52; 8, 8, 14 und Dion. Hal. 8, 15, am deutlichsten aber aus Polyb.
+6, 26 hervor.
+
+———————————————————————————-
+
+Diese Bestimmungen werden wahrscheinlich schon in der Koenigszeit,
+sicher in der republikanischen Epoche sich mehr und mehr zu Ungunsten
+der Eidgenossenschaft verschoben und Roms Hegemonie weiter entwickelt
+haben. Am fruehesten fiel ohne Zweifel weg das Kriegs- und
+Vertragsrecht der Eidgenossenschaft gegenueber dem Ausland ^2; Krieg
+und Vertrag kam ein fuer allemal an Rom. Die Stabsoffiziere fuer die
+latinischen Truppen muessen in aelterer Zeit wohl ebenfalls Latiner
+gewesen sein; spaeter wurden dazu wo nicht ausschliesslich, doch
+vorwiegend roemische Buerger genommen ^3. Dagegen wurde nach wie vor
+der latinischen Eidgenossenschaft insgesamt kein staerkeres Kontingent
+zugemutet als das von der roemischen Gemeinde gestellte war; und ebenso
+war der roemische Oberfeldherr gehalten, die latinischen Kontingente
+nicht zu zersplittern, sondern den von jeder Gemeinde gesandten Zuzug
+als besondere Heerabteilung unter dem von der Gemeinde bestellten
+Anfuehrer ^4 zusammenzuhalten. Das Anrecht der latinischen
+Eidgenossenschaft auf einen Anteil an der beweglichen Beute wie an dem
+eroberten Lande blieb formell bestehen; aber der Sache nach ist der
+wesentliche Kriegsertrag ohne Zweifel schon in frueher Zeit an den
+fuehrenden Staat gekommen. Selbst bei der Anlegung der Bundesfestungen
+oder der sogenannten latinischen Kolonien waren in der Regel vermutlich
+die meisten und nicht selten alle Ansiedler Roemer; und wenn auch
+dieselben durch die Uebersiedelung aus roemischen Buergern Buerger
+einer eidgenoessischen Gemeinde wurden, so blieb doch wohl der
+neugepflanzten Ortschaft haeufig eine ueberwiegende und fuer die
+Eidgenossenschaft gefaehrliche Anhaenglichkeit an die wirkliche
+Mutterstadt.
+
+———————————————————————-
+
+^2 Dass in den spaeteren Bundesvertraegen zwischen Rom und Latium es
+den latinischen Gemeinden untersagt war ihre Kontingente von sich aus
+zu mobilisieren und allein ins Feld zu senden, sagt ausdruecklich
+Dionysios (8, 15).
+
+^3 Diese latinischen Stabsoffiziere sind die zwoelf praefecti sociorum,
+welche spaeterhin, als die alte Phalanx sich in die spaeteren Legionen
+und alae aufgeloest hatte, ebenso je sechs und sechs den beiden alae
+der Bundesgenossenkontingente vorstehen, wie die zwoelf Kriegstribunen
+des roemischen Heeres je sechs und sechs den beiden Legionen. Dass der
+Konsul jene wie urspruenglich auch diese ernennt, sagt Polyb. 6 26, 5.
+Da nun nach dem alten Rechtssatz, dass jeder Heerespflichtige Offizier
+werden kann, es gesetzlich dem Heerfuehrer gestattet war, einen Latiner
+zum Fuehrer einer roemischen wie umgekehrt einen Roemer zum Fuehrer
+einer latinischen Legion zu bestellen, so fuehrte dies praktisch dazu,
+dass die tribuni militum durchaus und die praefecti sociorum wenigstens
+in der Regel Roemer waren.
+
+^4 Dies sind die decuriones turmarum und praefecti cohortium (Polyb. 6,
+21, 5; Liv. 25, 14; Sall. Iug. 69 und sonst). Natuerlich wurden, wie
+die roemischen Konsuln von Rechts wegen, in der Regel auch tatsaechlich
+Oberfeldherren waren, vielleicht durchaus, mindestens sehr haeufig auch
+in den abhaengigen Staedten die Gemeindevorsteher an die Spitze der
+Gemeindekontingente gestellt (Liv. 23, 19; Orelli 7022); wie denn
+selbst der gewoehnliche Name der latinischen Obrigkeiten (praetores)
+sie als Offiziere bezeichnet.
+
+———————————————————————
+
+Die Rechte dagegen, welche die Bundesvertraege dem einzelnen Buerger
+einer der verbuendeten Gemeinden in jeder Bundesstadt zusicherten,
+wurden nicht beschraenkt. Es gehoerten dahin namentlich die volle
+Rechtsgleichheit in Erwerb von Grundbesitz und beweglicher Habe, in
+Handel und Wandel, Ehe und Testament, und die unbeschraenkte
+Freizuegigkeit, sodass der in einer Bundesstadt verbuergerte Mann nicht
+bloss in jeder andern sich niederzulassen rechtlich befugt war, sondern
+auch daselbst als Rechtsgenosse (municeps) mit Ausnahme der passiven
+Wahlfaehigkeit an allen privaten und politischen Rechten und Pflichten
+teilnahm, sogar wenigstens in der nach Distrikten berufenen
+Gemeindeversammlung in einer freilich beschraenkten Weise zu stimmen
+befugt war ^5.
+
+——————————————————————-
+
+^5 Es wurde ein solcher Insasse nicht wie der wirkliche Mitbuerger
+einem ein fuer allemal bestimmten Stimmbezirk zugeteilt, sondern vor
+jeder einzelnen Abstimmung nach Stimmbezirken der, in dem die Insassen
+diesmal zu stimmen hatten, durch das Los festgestellt. Der Sache nach
+kam dies wohl darauf hinaus, dass in der roemischen Tribusversammlung
+den Latinern eine Stimme eingeraeumt ward. Da der Platz in irgendeiner
+Tribus die Vorbedingung des ordentlichen Zenturiatstimmrechts war, so
+muss, wenn die Insassen auch in der Zenturienversammlung mitgestimmt
+haben, was wir nicht wissen, fuer diese eine aehnliche Losung
+festgesetzt gewesen sein. An den Kurien werden sie gleich den Plebejern
+teilgenommen haben.
+
+—————————————————————-
+
+So etwa mag in der ersten republikanischen Zeit das Verhaeltnis der
+roemischen Gemeinde zu der latinischen Eidgenossenschaft beschaffen
+gewesen sein, ohne dass sich ausmachen liesse, was darin auf aeltere
+Satzungen und was auf die Buendnisrevision von 261 (493) zurueckgeht.
+
+Mit etwas groesserer Sicherheit darf die Umgestaltung der Ordnungen der
+einzelnen zu der latinischen Eidgenossenschaft gehoerigen Gemeinden
+nach dem Muster der roemischen Konsularverfassung als Neuerung
+bezeichnet und in diesen Zusammenhang gestellt werden. Denn obgleich
+die verschiedenen Gemeinden zu der Abschaffung des Koenigtums an sich
+recht wohl voneinander unabhaengig gelangt sein koennen, so verraet
+doch die gleichartige Benennung der neuen Jahreskoenige in der
+roemischen und den uebrigen Gemeindeverfassungen von Latium sowie die
+weitgreifende Anwendung des so eigentuemlichen Kollegialitaetsprinzips
+^6 augenscheinlich einen aeusseren Zusammenhang; irgend einmal nach der
+Vertreibung der Tarquinier aus Rom muessen durchaus die latinischen
+Gemeindeordnungen nach dem Schema der Konsularverfassung revidiert
+worden sein. Es kann nun freilich diese Ausgleichung der latinischen
+Verfassungen mit derjenigen der fuehrenden Stadt moeglicherweise erst
+einer spaeteren Epoche angehoeren; indes spricht die innere
+Wahrscheinlichkeit vielmehr dafuer, dass der roemische Adel, nachdem er
+bei sich die Abschaffung des lebenslaenglichen Koenigtums bewirkt
+hatte, dieselbe Verfassungsaenderung auch den Gemeinden der latinischen
+Eidgenossenschaft angesonnen und, trotz des ernsten und den Bestand des
+roemisch-latinischen Bundes selbst in Frage stellenden Widerstandes,
+welchen teils die vertriebenen Tarquinier, teils die koeniglichen
+Geschlechter und koeniglich gesinnten Parteien der uebrigen Gemeinden
+Latiums geleistet zu haben scheinen, schliesslich in ganz Latium die
+Adelsherrschaft eingefuehrt hat. Die eben in diese Zeit fallende
+gewaltige Machtentwicklung Etruriens, die stetigen Angriffe der
+Veienter, der Heereszug des Porsena moegen wesentlich dazu beigetragen
+haben, die latinische Nation bei der einmal festgestellten Form der
+Einigung, das heisst bei der fortwaehrenden Anerkennung der
+Oberherrlichkeit Roms festzuhalten und dem zuliebe eine ohne Zweifel
+auch im Schosse der latinischen Gemeinden vielfach vorbereitete
+Verfassungsaenderung, ja vielleicht selbst eine Steigerung der
+hegemonischen Rechte sich gefallen zu lassen.
+
+—————————————————————
+
+^6 Regelmaessig stehen bekanntlich die latinischen Gemeinden unter zwei
+Praetoren. Daneben kommen in einer Reihe von Gemeinden auch
+Einzelbeamte vor, welche dann den Diktatortitel fuehren - so in Alba
+(Orelli-Henzen 2293), Tusculum, Lanuvium (Cic. Mil. 10, 27;17, 45;
+Ascon. Mil. p. 32 Orelli, Orelli 2786, 5157, 6086), Compitum (Orelli
+3324), Nomentum (Orelli 208, 6138, 7032; vgl. W. Henzen in Bullettino
+dell’ Istituto 1858, S. 169) und Aricia (Orelli 1455). Dazu kommt der
+aehnliche Diktator in der civitas sine suffragio Caere (Orelli 3787,
+5772; auch Garrucci, Diss. arch. Bd. 1, S. 31, obwohl irrig nach
+Sutrium gesetzt); ferner die gleichnamigen Beamten von Fidenae (Orelli
+112). Alle diese Aemter oder aus Aemtern hervorgegangenen
+Priestertuemer (der Diktator von Caere ist zu erklaeren nach Liv. 9,
+43: Anagninis - magistratibus praeter quam sacrorum curatione
+interdictum) sind jaehrig (Orelli 208). Auch der Bericht Macers und der
+aus ihm schoepfenden Annalisten, dass Alba schon zur Zeit seines Falls
+nicht mehr unter Koenigen, sondern unter Jahresdiktatoren gestanden
+habe (Dion. Hal. 5, 74; Plut. Rom. 27; Liv. 1, 23), ist vermutlich
+bloss eine Folgerung aus der ihm bekannten Institution der ohne Zweifel
+gleich der nomentanischen jaehrigen sacerdotalen albanischen Diktatur,
+bei welcher Darstellung ueberdies die demokratische Parteistellung
+ihres Urhebers mit im Spiel gewesen sein wird. Es steht dahin, ob der
+Schluss gueltig ist und nicht, auch wenn Alba zur Zeit seiner
+Aufloesung unter lebenslaenglichen Herrschern stand, die Abschaffung
+des Koenigtums in Rom nachtraeglich die Verwandlung der albanischen
+Diktatur in ein Jahramt herbeifuehren konnte.
+
+All diese latinischen Magistraturen kommen in der Sache wie besonders
+auch in den Namen wesentlich mit der in Rom durch die Revolution
+festgestellten Ordnung in einer Weise ueberein, die durch die blosse
+Gleichartigkeit der politischen Grundverhaeltnisse nicht genuegend
+erklaert wird.
+
+————————————————————-
+
+Die dauernd geeinigte Nation vermochte es, ihre Machtstellung nach
+allen Seiten hin nicht bloss zu behaupten, sondern auch zu erweitern.
+Dass die Etrusker nur kurze Zeit im Besitze der Suprematie ueber Latium
+blieben und die Verhaeltnisse hier bald wieder in die Lage
+zurueckkamen, welche sie in der Koenigszeit gehabt hatten, wurde schon
+dargestellt; zu einer eigentlichen Erweiterung der roemischen Grenzen
+kam es aber nach dieser Seite hin erst mehr als ein Jahrhundert nach
+der Vertreibung der Koenige aus Rom.
+
+Mit den Sabinern, die das Mittelgebirge von den Grenzen der Umbrer bis
+hinab zu der Gegend zwischen Tiber und Anio einnahmen und die in der
+Epoche, in welche die Anfaenge Roms fallen, bis nach Latium selbst
+kaempfend und erobernd vordrangen, haben spaeterhin die Roemer trotz
+der unmittelbaren Nachbarschaft sich verhaeltnismaessig wenig beruehrt.
+Die schwache Teilnahme derselben an dem verzweifelten Widerstand der
+oestlichen und suedlichen Nachbarvoelker geht selbst aus den Berichten
+der Jahrbuecher noch hervor und, was wichtiger ist, es begegnen hier
+keine Zwingburgen, wie sie namentlich in dem volskischen Gebiet so
+zahlreich angelegt worden sind. Vielleicht haengt dies damit zusammen,
+dass die sabinischen Scharen wahrscheinlich eben um diese Zeit sich
+ueber Unteritalien ergossen; gelockt von den anmutigen Sitzen am
+Tifernus und Volturnus scheinen sie wenig in die Kaempfe eingegriffen
+zu haben, deren Schauplatz das Gebiet suedlich vom Tiber war.
+
+Bei weitem heftiger und dauernder war der Widerstand der Aequer, die,
+oestlich von Rom bis in die Taeler des Turano und Salto und am
+Nordrande des Fuciner Sees sitzend, mit den Sabinern und Marsern
+grenzten ^7, und der Volsker, welche suedlich von den um Ardea
+sesshaften Rutulern und den suedwaerts bis Cora sich erstreckenden
+Latinern die Kueste bis nahe an die Muendung des Lirisflusses nebst den
+vorliegenden Inseln und im Innern das ganze Stromgebiet des Liris
+besassen. Die mit diesen beiden Voelkern sich jaehrlich erneuernden
+Fehden, die in der roemischen Chronik so berichtet werden, dass der
+unbedeutendste Streifzug von dem folgenreichen Kriege kaum
+unterschieden und der historische Zusammenhang gaenzlich beiseite
+gelassen wird, sollen hier nicht erzaehlt werden; es genuegt
+hinzuweisen auf die dauernden Erfolge. Deutlich erkennen wir, dass es
+den Roemern und Latinern vor allem darauf ankam, die Aequer von den
+Volskern zu trennen und der Kommunikationen Herr zu werden; in der
+Gegend zwischen dem Suedabhang des Albaner Gebirges, den volskischen
+Bergen und den Pomptinischen Suempfen scheinen ueberdies die Latiner
+und die Volsker zunaechst sich beruehrt und selbst gemischt
+durcheinander gesessen zu haben ^8. In dieser Gegend haben die Latiner
+die ersten Schritte getan ueber ihre Landesgrenze hinaus und sind
+Bundesfestungen im Fremdland, sogenannte latinische Kolonien zuerst
+angelegt worden, in der Ebene Velitrae (angeblich um 260 494) unter dem
+Albaner Gebirge selbst und Suessa in der pomptinischen Niederung, in
+den Bergen Norba (angeblich 262 492) und Signia (angeblich verstaerkt
+259 495), welche beide auf den Verbindungspunkten zwischen der
+aequischen und volskischen Landschaft liegen. Vollstaendiger noch ward
+der Zweck erreicht durch den Beitritt der Herniker zu dem Bunde der
+Latiner und Roemer (268 486), welcher die Volsker vollstaendig
+isolierte und dem Bunde eine Vormauer gewaehrte gegen die suedlich und
+oestlich wohnenden sabellischen Staemme; man begreift es, weshalb dem
+kleinen Volk volle Gleichheit mit den beiden anderen in Rat und
+Beuteanteil zugestanden ward. Die schwaecheren Aequer waren seitdem
+wenig gefaehrlich; es genuegte, von Zeit zu Zeit einen Pluenderzug
+gegen sie zu unternehmen. Auch die Rutuler, welche in der Kuestenebene
+suedlich mit Latium grenzten, unterlagen frueh; ihre Stadt Ardea wurde
+schon im Jahre 312 (442) in eine latinische Kolonie umgewandelt ^9.
+Ernstlicher widerstanden die Volsker. Der erste namhafte Erfolg, den
+nach den oben erwaehnten die Roemer ihnen abgewannen, ist, merkwuerdig
+genug, die Gruendung von Circeii im Jahre 361 (393), das, solange
+Antium und Tarracina noch frei waren, nur zu Wasser mit Latium in
+Verbindung gestanden haben kann. Antium zu besetzen, ward oft versucht
+und gelang auch voruebergehend 287 (467); aber 295 (459) machte die
+Stadt sich wieder frei, und erst nach dem gallischen Brande erhielten
+infolge eines heftigen dreizehnjaehrigen Krieges (365-377 389-377) die
+Roemer die entschiedene Oberhand im antiatischen und pomptinischen
+Gebiet. Satricum, unweit Antium, wurde im Jahre 369 (385) mit einer
+latinischen Kolonie belegt, nicht lange nachher wahrscheinlich Antium
+selbst sowie Tarracina ^10, das pomptinische Gebiet ward durch die
+Anlage der Festung Setia (372 382, verstaerkt 375 379) gesichert und in
+den Jahren 371 f. (383) in Ackerlose und Buergerbezirke verteilt.
+Seitdem haben die Volsker wohl noch sich empoert, aber keine Kriege
+mehr gegen Rom gefuehrt.
+
+—————————————————————
+
+^7 Die Landschaft der Aequer umfasst nicht bloss das Tal des Anio
+oberhalb von Tibur und das Gebiet der spaeteren latinischen Kolonien
+Carsioli (am oberen Turano) und Alba (am Fuciner See), sondern auch den
+Bezirk des spaeteren Municipiums der Aequiculi welche nichts sind als
+derjenige Rest der Aequer, welchem nach der Unterwerfung durch die
+Roemer und nach der Assignierung des groessten Teils des Gebiets an
+roemische oder latinische Kolonisten die munizipale Selbstaendigkeit
+verblieb.
+
+^8 Allem Anschein nach ist Velitrae, obwohl in der Ebene gelegen,
+urspruenglich volskisch und also latinische Kolonie, Cora dagegen auf
+dem Volskergebirge urspruenglich latinisch.
+
+^9 Nicht lange nachher muss die Gruendung des Dianahains im Walde von
+Aricia erfolgt sein, welche nach Catos Bericht (orig. p. 12 Jordan) ein
+tusculanischer Diktator vollzog fuer die Stadtgemeinden des alten
+Latiums Tusculum, Aricia, Lanuvium, Laurentum, Cora und Tibur und die
+beiden latinischen Kolonien (welche deshalb an der letzten Stelle
+stehen) Suessa Pometia und Ardea (populus Ardeatis Rutulus). Das Fehlen
+Praenestes und der kleineren Gemeinden des alten Latium zeigt, wie es
+auch in der Sache liegt, dass nicht saemtliche Gemeinden des damaligen
+Latinischen Bundes sich an der Weihung beteiligten. Dass sie vor 372
+(382) faellt, beweist das Auftreten von Pometia und das Verzeichnis
+stimmt voellig zu dem, was anderweitig ueber den Bestand des Bundes
+kurz nach dem Zutritt von Ardea sich ermitteln laesst.
+
+Den ueberlieferten Jahreszahlen der Gruendungen darf mehr als den
+meisten der aeltesten Ueberlieferungen Glauben beigemessen werden, da
+die den italischen Staedten gemeinsame Jahreszaehlung ab urbe condita
+allem Anschein nach das Gruendungsjahr der Kolonien durch unmittelbare
+Ueberlieferung bewahrt hat.
+
+^10 Als latinische Gemeinden erscheinen beide in dem sogenannten
+Cassischen Verzeichnis um 372 (382) nicht, wohl aber in dem
+karthagischen Vertrag vom Jahre 406 (348); in der Zwischenzeit also
+sind die Staedte latinische Kolonien geworden.
+
+———————————————————————
+
+Aber je entschiedenere Erfolge der Bund der Roemer, Latiner und
+Herniker gegen die Etrusker, Aequer, Volsker und Rutuler davontrug,
+desto mehr entwich aus ihm die Eintracht. Die Ursache lag zum Teil wohl
+in der frueher dargestellten, aus den bestehenden Verhaeltnissen mit
+innerer Notwendigkeit sich entwickelnden, aber darum nicht weniger
+schwer auf Latium lastenden Steigerung der hegemonischen Gewalt Roms,
+zum Teil in einzelnen gehaessigen Ungerechtigkeiten der fuehrenden
+Gemeinde. Dahin gehoeren vornehmlich der schmaehliche Schiedsspruch
+zwischen den Aricinern und den Rutulern in Ardea 308 (446), wo die
+Roemer, angerufen zu kompromissarischer Entscheidung ueber ein zwischen
+den beiden Gemeinden streitiges Grenzgebiet, dasselbe fuer sich nahmen,
+und als ueber diesen Spruch in Ardea innere Streitigkeiten entstanden,
+das Volk zu den Volskern sich schlagen wollte, waehrend der Adel an Rom
+festhielt, die noch schaendlichere Ausnutzung dieses Haders zu der
+schon erwaehnten Aussendung roemischer Kolonisten in die reiche Stadt,
+unter die die Laendereien der Anhaenger der antiroemischen Partei
+ausgeteilt wurden (312 442). Hauptsaechlich indes war die Ursache,
+weshalb der Bund sich innerlich aufloeste, eben die Niederwerfung der
+gemeinschaftlichen Feinde; die Schonung von der einen, die Hingebung
+von der anderen Seite hatte ein Ende, seitdem man gegenseitig des
+anderen nicht mehr meinte zu beduerfen. Zum offenen Bruche zwischen den
+Latinern und Hernikern einer- und den Roemern anderseits gab die
+naechste Veranlassung teils die Einnahme Roms durch die Kelten und
+dessen dadurch herbeigefuehrte augenblickliche Schwaeche, teils die
+definitive Besetzung und Aufteilung des pomptinischen Gebiets; bald
+standen die bisherigen Verbuendeten gegeneinander im Felde. Schon
+hatten latinische Freiwillige in grosser Anzahl an dem letzten
+Verzweiflungskampf der Antiaten teilgenommen; jetzt mussten die
+namhaftesten latinischen Staedte: Lanuvium (371 383), Praeneste
+(372-374, 400 382-380, 354), Tusculum (373 381), Tibur (394, 400 360,
+354) und selbst einzelne der im Volskerland von dem
+roemisch-latinischen Bunde angelegten Festungen wie Velitrae und
+Circeii mit den Waffen bezwungen werden, ja die Tiburtiner scheuten
+sich sogar nicht, mit den eben einmal wieder einrueckenden gallischen
+Scharen gemeinschaftliche Sache gegen Rom zu machen. Zum
+gemeinschaftlichen Aufstand kam es indes nicht und ohne viel Muehe
+bemeisterte Rom die einzelnen Staedte; Tusculum ward sogar (373 381)
+genoetigt, seine politische Selbstaendigkeit aufzugeben und in den
+roemischen Buergerverband als untertaenige Gemeinde (civitas sine
+suffragio) einzutreten, so dass die Stadt ihre Mauern und eine wenn
+auch beschraenkte Selbstverwaltung, darum auch eigene Beamten und eine
+eigene Buergerversammlung behielt, dagegen aber ihre Buerger als
+roemische das aktive und passive Wahlrecht entbehrten - der erste Fall,
+dass eine ganze Buergerschaft dem roemischen Gemeinwesen als abhaengige
+Gemeinde einverleibt wurde.
+
+Ernster war der Kampf gegen die Herniker (392-396 362-358), in dem der
+erste der Plebs angehoerige konsularische Oberfeldherr Lucius Genucius
+fiel; allein auch hier siegten die Roemer. Die Krise endigte damit,
+dass die Vertraege zwischen Rom und der latinischen wie der
+hernikischen Eidgenossenschaft im Jahre 396 (358) erneuert wurden. Der
+genauere Inhalt derselben ist nicht bekannt, aber offenbar fuegten
+beide Eidgenossenschaften abermals und wahrscheinlich unter haerteren
+Bedingungen sich der roemischen Hegemonie. Die in demselben Jahr
+erfolgte Einrichtung zweier neuer Buergerbezirke im pomptinischen
+Gebiet zeigt deutlich die gewaltig vordringende roemische Macht.
+
+In offenbarem Zusammenhang mit dieser Krise in dem Verhaeltnis zwischen
+Rom und Latium steht die um das Jahr 370 (384) erfolgte Schliessung der
+latinischen Eidgenossenschaft ^11, obwohl es nicht sicher zu bestimmen
+ist, ob sie Folge oder, wie wahrscheinlicher, Ursache der eben
+geschilderten Auflehnung Latiums gegen Rom war. Nach dem bisherigen
+Recht war jede von Rom und Latium gegruendete souveraene Stadt unter
+die am Bundesfest und Bundestag teilberechtigten Kommunen eingetreten,
+wogegen umgekehrt jede einer anderen Stadt inkorporierte und also
+staatlich vernichtete Gemeinde aus der Reihe der Bundesglieder
+gestrichen ward. Dabei ward indes nach latinischer Art die einmal
+feststehende Zahl von dreissig foederierten Gemeinden in der Art
+festgehalten, dass von den teilnehmenden Staedten nie mehr und nie
+weniger als dreissig stimmberechtigt waren und eine Anzahl spaeter
+eingetretener oder auch ihrer Geringfuegigkeit oder begangener Vergehen
+wegen zurueckgesetzter Gemeinden des Stimmrechts entbehrten. Hiernach
+war der Bestand der Eidgenossenschaft um das Jahr 370 (384) folgender
+Art. Von altlatinischen Ortschaften waren, ausser einigen jetzt
+verschollenen oder doch der Lage nach unbekannten, noch autonom und
+stimmberechtigt zwischen Tiber und Anio Nomentum, zwischen dem Anio und
+dem Albaner Gebirg Tibur, Gabii, Scaptia, Labici ^12, Pedum und
+Praeneste, am Albaner Gebirg Corbio, Tusculum, Bovillae, Aricia,
+Corioli und Lanuvium, in den volskischen Bergen Cora, endlich in der
+Kuestenebene Laurentum. Dazu kamen die von Rom und dem latinischen
+Bunde angelegten Kolonien: Ardea im ehemaligen Rutulergebiet und in dem
+der Volsker Satricum, Velitrae, Norba, Signia, Setia und Circeii.
+Ausserdem hatten siebzehn andere Ortschaften, deren Namen nicht sicher
+bekannt sind, das Recht der Teilnahme am Latinerfest ohne Stimmrecht.
+Auf diesem Bestande von siebenundvierzig teil- und dreissig
+stimmberechtigten Orten blieb die latinische Eidgenossenschaft seitdem
+unabaenderlich stehen; weder sind die spaeter gegruendeten latinischen
+Gemeinden, wie Sutrium, Nepete, Antium, Tarracina, Cales, unter
+dieselben eingereiht, noch die spaeter der Autonomie entkleideten
+latinischen Gemeinden, wie Tusculum und Lanuvium, aus dem Verzeichnis
+gestrichen.
+
+————————————————————-
+
+^11 In dem von Dionysios (5, 61) mitgeteilten Verzeichnis der dreissig
+latinischen Bundesstaedte, dem einzigen, das wir besitzen, werden
+genannt die Ardeaten, Ariciner, Bovillaner, Bubentaner (unbekannter
+Lage), Corner (vielmehr Coraner), Carventaner (unbekannter Lage),
+Circeienser, Coriolaner, Corbinter, Cabaner (vielleicht die Cabenser am
+Albaner Berg, Bullettino dell’ Istituto 1861, S. 205), Fortineer
+(unbekannt), Gabiner, Laurenter, Lanuviner, Lavinaten, Labicaner,
+Nomentaner, Norbaner, Praenestiner, Pedaner, Querquetulaner
+(unbekannter Lage), Satricaner, Scaptiner, Senner, Tiburtiner,
+Tusculaner, Tellenier (unbekannter Lage), Toleriner (unbekannter Lage)
+und Veliterner. Die gelegentlichen Erwaehnungen teilnahmeberechtigter
+Gemeinden, wie von Ardea (Liv. 32, 1), Laurentum (Liv. 37, 3), Lanuvium
+(Liv. 41, 16), Bovillae, Gabii, Labici (Cic. Planc. 9, 23) stimmen mit
+diesem Verzeichnis. Dionysios teilt es bei Gelegenheit der
+Kriegserklaerung Latiums gegen Rom im Jahre 256 (498) mit, und es lag
+darum nahe, wie dies Niebuhr getan, dies Verzeichnis als der bekannten
+Bundeserneuerung vom Jahre 261 (493) entlehnt zu betrachten. Allein da
+in diesem nach dem latinischen Alphabet geordneten Verzeichnis der
+Buchstabe g an der Stelle erscheint, die er zur Zeit der Zwoelf Tafeln
+sicher noch nicht hatte und schwerlich vor dem fuenften Jahrhundert
+bekommen hat (mein Die unteritalischen Dialekte. Leipzig 1850, S. 33),
+so muss dasselbe einer viel juengeren Quelle entnommen sein; und es ist
+bei weitem die einfachste Annahme, darin das Verzeichnis derjenigen
+Orte zu erkennen die spaeterhin als die ordentlichen Glieder der
+latinischen Eidgenossenschaft betrachtet wurden und die Dionysios,
+seiner pragmatisierenden Gewohnheit gemaess, als deren urspruenglichen
+Bestand auffuehrt. Es erscheint in dem Verzeichnis, wie es zu erwarten
+war, keine einzige nichtlatinische Gemeinde; dasselbe zaehlt lediglich
+urspruenglich latinische oder mit latinischen Kolonien belegte Orte auf
+- Corbio und Corioli wird niemand als Ausnahme geltend machen.
+Vergleicht man nun mit diesem Register das der latinischen Kolonien so
+sind bis zum Jahre 372 (382) gegruendet worden Suessa Pometia,
+Velitrae, Norba, Signia, Ardea, Circeii (361 393), Satricum (369 385),
+Sutrium (371 383), Nepete (371), Setia (372 382). Von den letzten drei
+ungefaehr gleichzeitigen koennen sehr wohl die beiden etruskischen
+etwas spaeter datieren als Setia, da ja die Gruendung jeder Stadt eine
+gewisse Zeitdauer in Anspruch nahm und unsere Liste von kleineren
+Ungenauigkeiten nicht frei sein kann. Nimmt man dies an, so enthaelt
+das Verzeichnis saemtliche bis zum Jahre 372 (382) ausgefuehrte
+Kolonien einschliesslich der beiden bald nachher aus dem Verzeichnis
+gestrichenen Satricum, zerstoert 377 (377), und Velitrae, des
+latinischen Rechts entkleidet 416 (338); es fehlen nur Suessa Pometia,
+ohne Zweifel als vor dem Jahre 372 (382) zerstoert, und Signia,
+wahrscheinlich weil im Text des Dionysios, der nur neunundzwanzig Namen
+nennt, hinter ΣΗΤΙΝΩΝ ausgefallen ist ΣΙΓΝΙΝΩΝ. Im vollkommenen
+Einklang hiermit mangeln in diesem Verzeichnis ebenso alle nach dem
+Jahre 372 (382) gegruendeten latinischen Kolonien wie alle Orte, die
+wie Ostia, Antemnae, Alba vor dem Jahre 370 (384) der roemischen
+Gemeinde inkorporiert wurden, wogegen die spaeter einverleibten, wie
+Tusculum, Lanuvium, Velitrae, in demselben stehen geblieben sind.
+
+Was das von Plinius mitgeteilte Verzeichnis von zweiunddreissig zu
+Plinius’ Zeit untergegangenen, ehemals am Albanischen Fest beteiligten
+Ortschaften betrifft, so bleiben nach Abzug von sieben, die auch bei
+Dionysios stehen (denn die Cusuetaner des Plinius scheinen die
+Dionysischen Carventaner zu sein) noch fuenfundzwanzig, meistenteils
+ganz unbekannte Ortschaften ohne Zweifel teils jene siebzehn nicht
+stimmenden Gemeinden, groesstenteils wohl eben die aeltesten, spaeter
+zurueckgestellten Glieder der albanischen Festgenossenschaft, teils
+eine Anzahl anderer untergegangener oder ausgestossener Bundesglieder,
+zu welchen letzteren vor allem der alte, auch von Plinius genannte
+Vorort Alba gehoert.
+
+^12 Allerdings berichtet Livius (4, 47), dass Labici im Jahre 336 (418)
+Kolonie geworden sei. Allein abgesehen davon, dass Diodor (13, 6)
+hierueber schweigt, kann Labici weder eine Buergerkolonie geworden
+sein, da die Stadt teils nicht an der Kueste lag, teils auch spaeter
+noch im Besitz der Autonomie erscheint, noch eine latinische, da es
+kein einziges zweites Beispiel einer im urspruenglichen Latium
+angelegten latinischen Kolonie gibt noch nach dem Wesen dieser
+Gruendungen geben kann. Hoechst wahrscheinlich ist hier wie anderswo,
+da zumal als verteiltes Ackermass zwei Iugera genannt werden, die
+gemeine Buerger- mit der kolonialen Assignation verwechselt worden.
+
+—————————————————————-
+
+Mit dieser Schliessung der Eidgenossenschaft haengt auch die
+geographische Fixierung des Umfanges von Latium zusammen. Solange die
+latinische Eidgenossenschaft noch offen war, hatte auch die Grenze von
+Latium mit der Anlage neuer Bundesstaedte sich vorgeschoben; aber wie
+die juengeren latinischen Kolonien keinen Anteil am Albaner Fest
+erhielten, galten sie auch geographisch nicht als Teil von Latium -
+darum werden wohl Ardea und Circeii, nicht aber Sutrium und Tarracina
+zur Landschaft Latium gerechnet.
+
+Aber nicht bloss wurden die nach 370 (384) mit latinischem Recht
+ausgestatteten Orte von der eidgenoessischen Gemeinschaft ferngehalten,
+sondern es wurden dieselben auch privatrechtlich insofern voneinander
+isoliert, als die Verkehrs- und wahrscheinlich auch die Ehegemeinschaft
+(commercium et conubium) einer jeden von diesen Gemeinden zwar mit der
+roemischen, nicht aber mit den uebrigen latinischen gestattet ward, so
+dass also zum Beispiel der Buerger von Sutrium wohl in Rom, aber nicht
+in Praeneste einen Acker zu vollem Eigentum besitzen und wohl von einer
+Roemerin, nicht aber von einer Tiburtinerin rechte Kinder gewinnen
+konnte ^13.
+
+———————————————————————————
+
+^13 Diese Beschraenkung der alten vollen latinischen Rechtsgemeinschaft
+begegnet zwar zuerst in der Vertragserneuerung von 416 (338) (Liv. 8,
+14); da indes das Isolierungssystem, von dem dieselbe ein wesentlicher
+Teil ist, zuerst fuer die nach 370 (384) ausgefuehrten latinischen
+Kolonien begann und 416 (338) nur generalisiert ward, so war diese
+Neuerung hier zu erwaehnen.
+
+—————————————————————-
+
+Wenn ferner bisher innerhalb der Eidgenossenschaft eine ziemlich freie
+Bewegung gestattet worden war und zum Beispiel die sechs altlatinischen
+Gemeinden Aricia, Tusculum, Tibur, Lanuvium, Cora und Laurentum und die
+zwei neulatinischen Ardea und Suessa Pometia der aricinischen Diana ein
+Heiligtum gemeinschaftlich hatten stiften duerfen, so findet von
+aehnlichen der roemischen Hegemonie Gefahr drohenden
+Sonderkonfoederationen, ohne Zweifel nicht zufaellig, in spaeterer Zeit
+sich kein weiteres Beispiel.
+
+Ebenso wird man die weitere Umgestaltung der latinischen
+Gemeindeverfassungen und ihre voellige Ausgleichung mit der Verfassung
+Roms dieser Epoche zuschreiben duerfen; denn wenn als notwendiger
+Bestandteil der latinischen Magistratur neben den beiden Praetoren
+spaeterhin die beiden mit der Markt- und Strassenpolizei und der dazu
+gehoerigen Rechtspflege betrauten Aedilen erscheinen, so hat diese
+offenbar gleichzeitig und auf Anregung der fuehrenden Macht in allen
+Bundesgemeinden erfolgte Einsetzung staedtischer Polizeibehoerden
+sicher nicht vor der in das Jahr 387 (367) fallenden Einrichtung der
+kurulischen Aedilitaet in Rom, aber wahrscheinlich auch eben um diese
+Zeit stattgefunden. Ohne Zweifel war diese Anordnung nur das Glied
+einer Kette von bevormundenden und die bundesgenoessischen
+Gemeindeordnungen im polizeilich-aristokratischen Sinne umgestaltenden
+Massregeln.
+
+Offenbar fuehlte Rom nach dem Fall von Veii und der Eroberung des
+pomptinischen Gebietes sich maechtig genug, um die Zuegel der Hegemonie
+straffer anzuziehen und die saemtlichen latinischen Staedte in eine so
+abhaengige Stellung zu bringen, dass sie faktisch vollstaendig
+untertaenig wurden. In dieser Zeit (406 348) verpflichteten sich die
+Karthager in dem mit Rom abgeschlossenen Handelsvertrag, den Latinern,
+die Rom botmaessig seien, namentlich den Seestaedten Ardea, Antium,
+Circeii, Tarracina, keinen Schaden zuzufuegen; wuerde aber eine der
+latinischen Staedte vom roemischen Buendnis abgefallen sein, so sollten
+die Phoeniker dieselbe angreifen duerfen, indes, wenn sie sie etwa
+erobern wuerden, gehalten sein, sie nicht zu schleifen, sondern sie den
+Roemern zu ueberliefern. Hier liegt es vor, durch welche Ketten die
+roemische Gemeinde ihre Schutzstaedte an sich band und was eine Stadt,
+die der einheimischen Schutzherrschaft sich entzog, dadurch einbuesste
+und wagte.
+
+Zwar blieb auch jetzt noch wenn nicht der hernikischen, doch wenigstens
+der latinischen Eidgenossenschaft ihr formelles Anrecht auf den dritten
+Teil von Kriegsgewinn und wohl noch mancher andere Ueberrest der
+ehemaligen Rechtsgleichheit; aber was nachweislich verloren ging, war
+wichtig genug, um die Erbitterung begreiflich zu machen, welche in
+dieser Zeit unter den Latinern gegen Rom herrschte. Nicht bloss fochten
+ueberall, wo Heere gegen Rom im Felde standen, latinische Reislaeufer
+zahlreich unter der fremden Fahne gegen ihre fuehrende Gemeinde;
+sondern im Jahre 405 (349) beschloss sogar die latinische
+Bundesversammlung, den Roemern den Zuzug zu verweigern. Allen Anzeichen
+nach stand eine abermalige Schilderhebung der gesamten latinischen
+Bundesgenossenschaft in nicht ferner Zeit bevor; und eben jetzt drohte
+ein Zusammenstoss mit einer anderen italischen Nation, die wohl
+imstande war, der vereinigten Macht des latinischen Stammes ebenbuertig
+zu begegnen. Nach der Niederwerfung der noerdlichen Volsker stand den
+Roemern im Sueden zunaechst kein bedeutender Gegner gegenueber;
+unaufhaltsam naeherten ihre Legionen sich dem Liris. Im Jahre 397 (357)
+ward gluecklich gekaempft mit den Privernaten, 409 (345) Sora am oberen
+Liris besetzt. Schon standen also die roemischen Heere an der Grenze
+der Samniten, und das Freundschaftsbuendnis, das im Jahre 400 (354) die
+beiden tapfersten und maechtigsten italischen Nationen miteinander
+schlossen, war das sichere Vorzeichen des herannahenden und mit der
+Krise innerhalb der latinischen Nation in drohender Weise sich
+verschlingenden Kampfes um die Oberherrschaft Italiens.
+
+Die samnitische Nation, die, als man in Rom die Tarquinier austrieb,
+ohne Zweifel schon seit laengerer Zeit im Besitz des zwischen der
+apulischen und der kampanischen Ebene aufsteigenden und beide
+beherrschenden Huegellandes gewesen war, war bisher auf der einen Seite
+durch die Daunier - Arpis Macht und Bluete faellt in diese Zeit -, auf
+der andern durch die Griechen und Etrusker an weiterem Vordringen
+gehindert worden. Aber der Sturz der etruskischen Macht um das Ende des
+dritten (450), das Sinken der griechischen Kolonien im Laufe des
+vierten Jahrhunderts (450-350) machten gegen Westen und Sueden ihnen
+Luft und ein samnitischer Schwarm nach dem andern zog jetzt bis an, ja
+ueber die sueditalischen Meere. Zuerst erschienen sie in der Ebene am
+Golf, wo der Name der Kampaner seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts
+vernommen wird; die Etrusker wurden hier erdrueckt, die Griechen
+beschraenkt, jenen Capua (330 424), diesen Kyme (334 420) entrissen. Um
+dieselbe Zeit, vielleicht schon frueher, zeigen sich in
+Grossgriechenland die Lucaner, die im Anfang des vierten Jahrhunderts
+mit Terinaeern und Thurinern im Kampf liegen und geraume Zeit vor 364
+(390) in dem griechischen Laos sich festsetzten. Um diese Zeit betrug
+ihr Aufgebot 30000 Mann zu Fuss und 4000 Reiter. Gegen das Ende des
+vierten Jahrhunderts ist zuerst die Rede von der gesonderten
+Eidgenossenschaft der Brettier ^14, die, ungleich den andern
+sabellischen Staemmen, nicht als Kolonie, sondern im Kampf von den
+Lucanern sich losgemacht und mit vielen fremdartigen Elementen sich
+gemischt hatten. Wohl suchten die unteritalischen Griechen sich des
+Andranges der Barbaren zu erwehren; der Achaeische Staedtebund ward 361
+(393) rekonstituiert und festgesetzt, dass, wenn eine der verbuendeten
+Staedte von Lucanern angegriffen werde, alle Zuzug leisten und die
+Fuehrer der ausbleibenden Heerhaufen Todesstrafe leiden sollten. Aber
+selbst die Einigung Grossgriechenlands half nicht mehr, da der Herr von
+Syrakus, der aeltere Dionysios, mit den Italikern gegen seine
+Landsleute gemeinschaftliche Sache machte. Waehrend Dionysios den
+grossgriechischen Flotten die Herrschaft ueber die italischen Meere
+entriss, ward von den Italikern eine Griechenstadt nach der andern
+besetzt oder vernichtet; in unglaublich kurzer Zeit war der bluehende
+Staedtering zerstoert oder veroedet. Nur wenigen griechischen Orten,
+wie zum Beispiel Neapel, gelang es muehsam und mehr durch Vertraege als
+durch Waffengewalt, wenigstens ihr Dasein und ihre Nationalitaet zu
+bewahren; durchaus unabhaengig und maechtig blieb allein Tarent, das
+durch seine entferntere Lage und durch seine in steten Kaempfen mit den
+Messapiern unterhaltene Schlagfertigkeit sich aufrecht hielt,
+wenngleich auch diese Stadt bestaendig mit den Lucanern um ihre
+Existenz zu fechten hatte und genoetigt war, in oder griechischen
+Heimat Buendnisse und Soeldner zu suchen.
+
+———————————————————————
+
+^14 Der Name selbst ist uralt, ja der aelteste einheimische Name der
+Bewohner des heutigen Kalabrien (Antiochos fr. 5 Mueller). Die bekannte
+Ableitung ist ohne Zweifel erfunden.
+
+———————————————————————-
+
+Um die Zeit, wo Veii und die pomptinische Ebene roemisch wurden, hatten
+die samnitischen Scharen bereits ganz Unteritalien inne mit Ausnahme
+weniger und unter sich nicht zusammenhaengender griechischer
+Pflanzstaedte und der apulisch-messapischen Kueste. Die um 418 (336)
+abgefasste griechische Kuestenbeschreibung setzt die eigentlichen
+Samniten mit ihren “fuenf Zungen” von einem Meer zum andern an und am
+Tyrrhenischen neben sie in noerdlicher Richtung die Kampaner, in
+suedlicher die Lucaner, unter denen hier wie oefter die Brettier
+mitbegriffen sind und denen bereits die ganze Kueste von Paestum am
+Tyrrhenischen bis nach Thurii am Ionischen Meer zugeteilt wird. In der
+Tat, wer miteinander vergleicht, was die beiden grossen Nationen
+Italiens, die latinische und die samnitische, errungen hatten, bevor
+sie sich beruehrten, dem erscheint die Eroberungsbahn der letzteren bei
+weitem ausgedehnter und glaenzender als die der Roemer. Aber der
+Charakter der Eroberungen war ein wesentlich verschiedener. Von dem
+festen staedtischen Mittelpunkt aus, den Latium im Rom besass, dehnt
+die Herrschaft dieses Stammes langsam nach allen Seiten sich aus, zwar
+in verhaeltnismaessig engen Grenzen, aber festen Fuss fassend, wo sie
+hintritt, teils durch Gruendung von befestigten Staedten roemischer Art
+mit abhaengigem Bundesrecht, teils durch Romanisierung des eroberten
+Gebiets. Anders in Samnium. Es gibt hier keine einzelne fuehrende
+Gemeinde und darum auch keine Eroberungspolitik. Waehrend die Eroberung
+des veientischen und pomptinischen Gebietes fuer Rom eine wirkliche
+Machterweiterung war, wurde Samnium durch die Entstehung der
+kampanischen Staedte, der lucanischen, der brettischen
+Eidgenossenschaft eher geschwaecht als gestaerkt; denn jeder Schwarm,
+der neue Sitze gesucht und gefunden hatte, ging fortan fuer sich seine
+Wege. Die samnitischen Scharen erfuellen einen unverhaeltnismaessig
+weiten Raum, den sie ganz sich eigen zu machen keineswegs bedacht sind;
+die groesseren Griechenstaedte, Tarent, Thurii, Kroton, Metapont,
+Herakleia, Rhegion, Neapel, wenngleich geschwaecht und oefters
+abhaengig, bestehen fort, ja selbst auf dem platten Lande und in den
+kleineren Staedten werden die Hellenen geduldet, und Kyme zum Beispiel,
+Poseidonia, Laos, Hipponion blieben, wie die erwaehnte
+Kuestenbeschreibung und die Muenzen lehren, auch unter samnitischer
+Herrschaft noch Griechenstaedte. So entstanden gemischte
+Bevoelkerungen, wie denn namentlich die zwiesprachigen Brettier ausser
+samnitischen auch hellenische Elemente und selbst wohl Ueberreste der
+alten Autochthonen in sich aufnahmen; aber auch in Lucanien und
+Kampanien muessen in minderem Grade aehnliche Mischungen stattgefunden
+haben. Dem gefaehrlichen Zauber der hellenischen Kultur konnte auch die
+samnitische Nation sich nicht entziehen, am wenigsten in Kampanien, wo
+Neapel frueh mit den Einwanderern sich auf freundlichen Verkehr stellte
+und wo der Himmel selbst die Barbaren humanisierte. Nola, Nuceria,
+Teanum, obwohl rein samnitischer Bevoelkerung, nahmen griechische Weise
+und griechische Stadtverfassung an, wie denn auch die heimische
+Gauverfassung unter den veraenderten Verhaeltnissen unmoeglich
+fortbestehen konnte. Die kampanischen Samnitenstaedte begannen Muenzen
+zu schlagen, zum Teil mit griechischer Aufschrift; Capua ward durch
+Handel und Ackerbau der Groesse nach die zweite Stadt Italiens, die
+erste an Ueppigkeit und Reichtum. Die tiefe Entsittlichung, worin den
+Berichten der Alten zufolge diese Stadt es allen uebrigen italischen
+zuvorgetan hat, spiegelt sich namentlich in dem Werbewesen und in den
+Fechterspielen, die beide vor allem in Capua zur Bluete gelangt sind.
+Nirgends fanden die Werber so zahlreichen Zulauf wie in dieser
+Metropole der entsittlichten Zivilisation; waehrend Capua selbst sich
+vor den Angriffen der nachdraengenden Samniten nicht zu bergen wusste,
+stroemte die streitbare kampanische Jugend unter selbstgewaehlten
+Condottieren massenweise namentlich nach Sizilien. Wie tief diese
+Landknechtfahrten in die Geschicke Italiens eingriffen, wird spaeter
+noch darzustellen sein; fuer die kampanische Weise sind sie ebenso
+bezeichnend wie die Fechterspiele, die gleichfalls in Capua zwar nicht
+ihre Entstehung, aber ihre Ausbildung empfingen. Hier traten sogar
+waehrend des Gastmahls Fechterpaare auf und ward deren Zahl je nach dem
+Rang der geladenen Gaeste abgemessen. Diese Entartung der bedeutendsten
+samnitischen Stadt, die wohl ohne Zweifel auch mit dem hier noch
+nachwirkenden etruskischen Wesen eng zusammenhaengt, musste fuer die
+ganze Nation verhaengnisvoll werden; wenn auch der kampanische Adel es
+verstand, mit dem tiefsten Sittenverfall ritterliche Tapferkeit und
+hohe Geistesbildung zu verbinden, so konnte er doch fuer seine Nation
+nimmermehr werden, was die roemische Nobilitaet fuer die latinische
+war. Aehnlich wie auf die Kampaner, wenn auch in minderer Staerke,
+wirkte der hellenische Einfluss auf die Lucaner und Brettier. Die
+Graeberfunde in all diesen Gegenden beweisen, wie die griechische Kunst
+daselbst mit barbarischem Luxus gepflegt ward; der reiche Gold- und
+Bernsteinschmuck, das prachtvolle gemalte Geschirr, wie wir sie jetzt
+den Haeusern der Toten entheben, lassen ahnen, wie weit man hier schon
+sich entfernt hatte von der alten Sitte der Vaeter. Andere Spuren
+bewahrt die Schrift; die altnationale aus dem Norden mitgebrachte ward
+von den Lucanern und Brettiern aufgegeben und mit der griechischen
+vertauscht, waehrend in Kampanien das nationale Alphabet und wohl auch
+die Sprache unter dem bildenden Einfluss der griechischen sich
+selbstaendig entwickelte zu groesserer Klarheit und Feinheit. Es
+begegnen sogar einzelne Spuren des Einflusses griechischer Philosophie.
+
+Nur das eigentliche Samnitenland blieb unberuehrt von diesen
+Neuerungen, die, so schoen und natuerlich sie teilweise sein mochten,
+doch maechtig dazu beitrugen, das von Haus aus schon lose Band der
+nationalen Einheit immer mehr zu lockern. Durch den Einfluss des
+hellenischen Wesens kam ein tiefer Riss in den samnitischen Stamm. Die
+gesitteten “Philhellenen” Kampaniens gewoehnten sich, gleich den
+Hellenen selbst, vor den rauheren Staemmen der Berge zu zittern, die
+ihrerseits nicht aufhoerten, in Kampanien einzudringen und die
+entarteten aelteren Ansiedler zu beunruhigen. Rom war ein geschlossener
+Staat, der ueber die Kraft von ganz Latium verfuegte; die Untertanen
+mochten murren, aber sie gehorchten. Der samnitische Stamm war
+zerfahren und zersplittert, und die Eidgenossenschaft im eigentlichen
+Samnium hatte sich zwar die Sitten und die Tapferkeit der Vaeter
+ungeschmaelert bewahrt, war aber auch darueber mit den uebrigen
+samnitischen Voelker- und Buergerschaften voellig zerfallen.
+
+In der Tat war es dieser Zwist zwischen den Samniten der Ebene und den
+Samniten der Gebirge, der die Roemer ueber den Liris fuehrte. Die
+Sidiciner in Teanum, die Kampaner in Capua suchten gegen die eigenen
+Landsleute, die mit immer neuen Schwaermen ihr Gebiet brandschatzten
+und darin sich festzusetzen drohten, Hilfe bei den Roemern (411 343).
+Als das begehrte Buendnis verweigert ward, bot die kampanische
+Gesandtschaft die Unterwerfung der Stadt unter die Oberherrlichkeit
+Roms an, und solcher Lockung vermochten die Roemer nicht zu
+widerstehen. Roemische Gesandte gingen zu den Samniten, ihnen den neuen
+Erwerb anzuzeigen und sie aufzufordern, das Gebiet der befreundeten
+Macht zu respektieren. Wie die Ereignisse weiter verliefen, ist im
+einzelnen nicht mehr zu ermitteln ^15; wir sehen nur, dass zwischen Rom
+und Samnium, sei es nach einem Feldzug, sei es ohne vorhergehenden
+Krieg, ein Abkommen zustande kam, wodurch die Roemer freie Hand
+erhielten gegen Capua, die Samniten gegen Teanum und die Volsker am
+oberen Liris. Dass die Samniten sich dazu verstanden, erklaert sich aus
+den gewaltigen Anstrengungen, die eben um diese Zeit die Tarentiner
+machten, sich der sabellischen Nachbarn zu entledigen; aber auch die
+Roemer hatten guten Grund, sich mit den Samniten so schnell wie
+moeglich abzufinden, denn der bevorstehende Uebergang der suedlich an
+Latium angrenzenden Landschaft in roemischen Besitz verwandelte die
+laengst unter den Latinern bestehende Gaerung in offene Empoerung. Alle
+urspruenglich latinischen Staedte, selbst die in den roemischen
+Buergerverband aufgenommenen Tusculaner ergriffen die Waffen gegen Rom,
+mit einziger Ausnahme der Laurenter, waehrend dagegen von den
+ausserhalb der Grenzen Latiums gegruendeten Kolonien nur die alten
+Volskerstaedte Velitrae, Antium und Tarracina sich an der Auflehnung
+beteiligten. Dass die Capuaner, ungeachtet der eben erst freiwillig den
+Roemern angetragenen Unterwerfung, dennoch die erste Gelegenheit, der
+roemischen Herrschaft wieder ledig zu werden, bereitwillig ergriffen
+und, trotz des Widerstandes der an dem Vertrag mit Rom festhaltenden
+Optimatenpartei, die Gemeinde gemeinschaftliche Sache mit der
+latinischen Eidgenossenschaft machte, ist erklaerlich; wogegen die noch
+selbstaendigen Volskerstaedte, wie Fundi und Formiae, und die Herniker
+sich gleich der kampanischen Aristokratie an diesem Aufstande nicht
+beteiligten. Die Lage der Roemer war bedenklich; die Legionen, die
+ueber den Liris gegangen waren und Kampanien besetzt hatten, waren
+durch den Aufstand der Latiner von der Heimat abgeschnitten und nur ein
+Sieg konnte sie retten. Bei Trifanum (zwischen Minturnae, Suessa und
+Sinuessa) ward die entscheidende Schlacht geliefert (414 340): der
+Konsul Titus Manlius Imperiosus Torquatus erfocht ueber die vereinigten
+Latiner und Kampaner einen vollstaendigen Sieg. In den beiden folgenden
+Jahren wurden die einzelnen Staedte, soweit sie noch Widerstand
+leisteten, durch Kapitulation oder Sturm bezwungen und die ganze
+Landschaft zur Unterwerfung gebracht.
+
+—————————————————————————-
+
+^15 Vielleicht kein Abschnitt der roemischen Annalen ist aerger
+entstellt als die Erzaehlung des ersten samnitisch-latinischen Krieges,
+wie sie bei Livius, Dionysios, Appian steht oder stand. Sie lautet etwa
+folgendermassen. Nachdem 411 (343) beide Konsuln in Kampanien
+eingerueckt waren, erfocht zuerst der Konsul Marcus Valerius Corvus am
+Berge Gaurus ueber die Samniten einen schweren und blutigen Sieg;
+alsdann auch der Kollege Aulus Cornelius Cossus, nachdem er der
+Vernichtung in einem Engpass durch Hingebung einer von dem Kriegstribun
+Publius Decius gefuehrten Abteilung entgangen war. Die dritte und
+entscheidende Schlacht ward am Eingang der Caudinischen Paesse bei
+Suessula von den beiden Konsuln geschlagen; die Samniten wurden
+vollstaendig ueberwunden - man las vierzigtausend ihrer Schilde auf dem
+Schlachtfelde auf - und zum Frieden genoetigt, in welchem die Roemer
+Capua, das sich ihnen zu eigen gegeben, behielten, Teanum dagegen den
+Samniten ueberliessen (413 341). Glueckwuensche kamen von allen Seiten,
+selbst von Karthago. Die Latiner, die den Zuzug verweigert hatten und
+gegen Rom zu ruesten schienen, wandten ihre Waffen statt gegen Rom
+vielmehr gegen die Paeligner, waehrend die Roemer zunaechst durch eine
+Militaerverschwoerung der in Kampanien zurueckgelassenen Besatzung (412
+342), dann durch die Einnahme von Privernum (413 341) und den Krieg
+gegen die Antiaten beschaeftigt waren. Nun aber wechseln ploetzlich und
+seltsam die Parteiverhaeltnisse. Die Latiner, die umsonst das roemische
+Buergerrecht und Anteil am Konsulat gefordert hatten, erhoben sich
+gegen Rom in Gemeinschaft mit den Sidicinern, die vergeblich den
+Roemern die Unterwerfung angetragen hatten und vor den Samniten sich
+nicht zu retten wussten, und mit den Kampanern, die der roemischen
+Herrschaft bereits muede waren. Nur die Laurenter in Latium und die
+kampanischen Ritter hielten zu den Roemern, welche ihrerseits
+Unterstuetzung fanden bei den Paelignern und den Samniten. Das
+latinische Heer ueberfiel Samnium; das roemisch-samnitische schlug,
+nachdem es an den Fuciner See und von da an Latium vorueber in
+Kampanien einmarschiert war, die Entscheidungsschlacht gegen die
+vereinigten Latiner und Kampaner am Vesuv, welche der Konsul Titus
+Manlius Imperiosus, nachdem er selbst durch die Hinrichtung seines
+eigenen, gegen den Lagerbefehl siegenden Sohnes die schwankende
+Heereszucht wiederhergestellt und sein Kollege Publius Decius Mus die
+Goetter versoehnt hatte durch seinen Opfertod, endlich mit Aufbietung
+der letzten Reserve gewann. Aber erst eine zweite Schlacht, die der
+Konsul Manlius den Latinern und Kampanern bei Trifanum lieferte, machte
+dem Krieg ein Ende; Latium und Capua unterwarfen sich und wurden um
+einen Teil ihres Gebietes gestraft.
+
+Einsichtigen und ehrlichen Lesern wird es nicht entgehen, dass dieser
+Bericht von Unmoeglichkeiten aller Art wimmelt. Dahin gehoert das
+Kriegfuehren der Antiaten nach der Dedition von 377 (377) (Liv. 6, 33);
+der selbstaendige Feldzug der Latiner gegen die Paeligner im
+schneidenden Widerspruch zu den Bestimmungen der Vertraege zwischen Rom
+und Latium; der unerhoerte Marsch des roemischen Heeres durch das
+marsische und samnitische Gebiet nach Capua, waehrend ganz Latium gegen
+Rom in Waffen stand; um nicht zu reden von dem ebenso verwirrten wie
+sentimentalen Bericht ueber den Militaeraufstand von 412 (342) und den
+Geschichtchen von dem gezwungenen Anfuehrer desselben, dem lahmen Titus
+Quinctius, dem roemischen Goetz von Berlichingen. Vielleicht noch
+bedenklicher sind die Wiederholungen; so ist die Erzaehlung von dem
+Kriegstribun Publius Decius nachgebildet der mutigen Tat des Marcus
+Calpurnius Flamma, oder wie er sonst hiess, im Ersten Punischen Kriege;
+so kehrt die Eroberung Privernums durch Gaius Plautius wieder im Jahre
+425 (329), und nur diese zweite ist in den Triumphalfasten verzeichnet;
+so der Opfertod des Publius Decius bekanntlich bei dem Sohne desselben
+459 (295). Ueberhaupt verraet in diesem Abschnitt die ganze Darstellung
+eine andere Zeit und eine andere Hand als die sonstigen
+glaubwuerdigeren annalistischen Berichte; die Erzaehlung ist voll von
+ausgefuehrten Schlachtgemaelden; von eingewebten Anekdoten, wie zum
+Beispiel der von dem setinischen Praetor, der auf den Stufen des
+Rathauses den Hals bricht, weil er dreist genug gewesen war, das
+Konsulat zu begehren, und den mannigfaltigen aus dem Beinamen des Titus
+Manlius herausgesponnenen; von ausfuehrlichen und zum Teil bedenklichen
+archaeologischen Digressionen, wohin zum Beispiel die Geschichte der
+Legion (von der die hoechst wahrscheinlich apokryphe Notiz ueber die
+aus Roemern und Latinern gemischten Manipel des zweiten Tarquinius bei
+Liv. 1, 52 offenbar ein zweites Bruchstueck ist), die verkehrte
+Auffassung des Vertrages zwischen Capua und Rom (meine Geschichte des
+roemischen Muenzwesens. Breslau 1860, S. 334, A. 122), die
+Devotionsformulare, der kampanische Denar, das laurentische Buendnis,
+die bina iugera bei der Assignation gehoeren. Unter solchen Umstaenden
+erscheint es von grossem Gewicht, dass Diodoros, der anderen und oft
+aelteren Berichten folgt, von all diesen Ereignissen schlechterdings
+nichts kennt als die letzte Schlacht bei Trifanum; welche auch in der
+Tat schlecht passt zu der uebrigen Erzaehlung, die nach poetischer
+Gerechtigkeit schliessen sollte mit dem Tode des Decius.
+
+——————————————————————-
+
+Die Folge des Sieges war die Aufloesung des latinischen Bundes.
+Derselbe wurde aus einer selbstaendigen politischen Konfoederation in
+eine bloss religioese Festgenossenschaft umgewandelt; die
+altverbrieften Rechte der Eidgenossenschaft auf ein Maximum der
+Truppenaushebung und einen Anteil an dem Kriegsgewinn gingen damit als
+solche zu Grunde, und was derart spaeter noch vorkam, traegt den
+Charakter der Gnadenbewilligung. An die Stelle des einen Vertrages
+zwischen Rom einer- und der latinischen Eidgenossenschaft anderseits
+traten im besten Fall ewige Buendnisse zwischen Rom und den einzelnen
+eidgenoessischen Orten. Zu diesem Vertragsverhaeltnis wurden von den
+altlatinischen Orten ausser Laurentum auch Tibur und Praeneste
+zugelassen, welche indes Stuecke ihres Gebiets an Rom abtreten mussten.
+Gleiches Recht erhielten die ausserhalb Latium gegruendeten Gemeinden
+latinischen Rechts, soweit sie sich nicht an dem Kriege beteiligt
+hatten. Die Isolierung der Gemeinden gegeneinander, welche fuer die
+nach dem Jahre 370 (384) gegruendeten Orte bereits frueher festgestellt
+worden war, ward also auf die gesamte Nation erstreckt. Im uebrigen
+blieben den einzelnen Orten die bisherigen Gerechtsame und ihre
+Autonomie. Die uebrigen altlatinischen Gemeinden sowie die abgefallenen
+Kolonien verloren saemtlich die Selbstaendigkeit und traten in einer
+oder der anderen Form in den roemischen Buergerverband ein. Die beiden
+wichtigsten Kuestenstaedte Antium (416 338) und Tarracina (425 329)
+wurden, nach dem Muster von Ostia, mit roemischen Vollbuergern besetzt
+und auf eine engbegrenzte kommunale Selbstaendigkeit beschraenkt, die
+bisherigen Buerger zu Gunsten der roemischen Kolonisten ihres
+Grundeigentums grossenteils beraubt und, soweit sie es behielten,
+ebenfalls in den Vollbuergerverband aufgenommen. Lanuvium, Aricia,
+Nomentum, Pedum wurden roemische Buergergemeinden mit beschraenkter
+Selbstverwaltung nach dem Muster von Tusculum (l, 360). Velitraes
+Mauern wurden niedergerissen, der Senat in Masse ausgewiesen und im
+roemischen Etrurien interniert, die Stadt wahrscheinlich als
+untertaenige Gemeinde nach caeritischem Recht konstituiert. Von dem
+gewonnenen Acker wurde ein Teil, zum Beispiel die Laendereien der
+veliternischen Ratsmitglieder, an roemische Buerger verteilt; mit
+diesen Einzelassignationen haengt die Errichtung zweier neuer
+Buergerbezirke im Jahre 422 (332) zusammen. Wie tief man in Rom die
+ungeheure Bedeutung des gewonnenen Erfolges empfand, zeigt die
+Ehrensaeule, die man dem siegreichen Buergermeister des Jahres 416
+(338), Gaius Maenius, auf dem roemischen Markte errichtete, und die
+Schmueckung der Rednertribuene auf demselben mit den Schnaebeln der
+unbrauchbar befundenen antiatischen Galeeren.
+
+In gleicher Weise ward in dem suedlichen volskischen und dem
+kampanischen Gebiet die roemische Herrschaft durchgefuehrt und
+befestigt. Fundi, Formiae, Capua, Kyme und eine Anzahl kleinerer
+Staedte wurden abhaengige roemische Gemeinden mit Selbstverwaltung; um
+das vor allem wichtige Capua zu sichern, erweiterte man kuenstlich die
+Spaltung zwischen Adel und Gemeinde, revidierte die Gemeindeverfassung
+im roemischen Interesse und kontrollierte die staedtische Verwaltung
+durch jaehrlich nach Kampanien gesandte roemische Beamte. Dieselbe
+Behandlung widerfuhr einige Jahre darauf dem volskischen Privernum,
+dessen Buerger, unterstuetzt von dem kuehnen fundanischen Parteigaenger
+Vitruvius Vaccus, die Ehre hatten, fuer die Freiheit dieser Landschaft
+den letzten Kampf zu kaempfen - er endigte mit der Erstuermung der
+Stadt (425 329) und der Hinrichtung des Vaccus im roemischen Kerker. Um
+eine eigene roemische Bevoelkerung in diesen Gegenden emporzubringen,
+teilte man von den im Krieg gewonnenen Laendereien, namentlich im
+privernatischen und im falernischen Gebiet, so zahlreiche Ackerlose an
+roemische Buerger aus, dass wenige Jahre nachher (436 318) auch dort
+zwei neue Buergerbezirke errichtet werden konnten. Die Anlegung zweier
+Festungen als Kolonien latinischen Rechts sicherte schliesslich das neu
+gewonnene Land. Es waren dies Cales (420 334) mitten in der
+kampanischen Ebene, von wo aus Teanum und Capua beobachtet werden
+konnten, und Fregellae (426 328), das den Uebergang ueber den Liris
+beherrschte. Beide Kolonien waren ungewoehnlich stark und gelangten
+schnell zur Bluete, trotz der Hindernisse, welche die Sidiciner der
+Gruendung von Cales, die Samniten der von Fregellae in den Weg legten.
+Auch nach Sora ward eine roemische Besatzung verlegt, worueber die
+Samniten, denen dieser Bezirk vertragsmaessig ueberlassen worden war,
+sich mit Grund, aber vergeblich beschwerten. Ungeirrt ging Rom seinem
+Ziel entgegen, seine energische und grossartige Staatskunst mehr als
+auf dem Schlachtfelde offenbarend in der Sicherung der gewonnenen
+Landschaft, die es politisch und militaerisch mit einem unzerreissbaren
+Netze umflocht.
+
+Dass die Samniten das bedrohliche Vorschreiten der Roemer nicht gern
+sahen, versteht sich; sie warfen ihnen auch wohl Hindernisse in den
+Weg, aber versaeumten es doch jetzt, wo es vielleicht noch Zeit war,
+mit der von den Umstaenden geforderten Energie ihnen die neue
+Eroberungsbahn zu verlegen. Zwar Teanum scheinen sie nach dem Vertrag
+mit Rom eingenommen und stark besetzt zu haben; denn waehrend die Stadt
+frueher Hilfe gegen Samnium in Capua und Rom nachsucht, erscheint sie
+in den spaeteren Kaempfen als die Vormauer der samnitischen Macht gegen
+Westen. Aber am oberen Liris breiteten sie wohl erobernd und
+zerstoerend sich aus, versaeumten es aber, hier auf die Dauer sich
+festzusetzen. So zerstoerten sie die Volskerstadt Fregellae, wodurch
+nur die Anlage der eben erwaehnten roemischen Kolonie daselbst
+erleichtert ward, und schreckten zwei andere Volskerstaedte, Fabrateria
+(Ceccano) und Luca (unbekannter Lage), so, dass dieselben, Capuas
+Beispiel folgend, sich (424 330) den Roemern zu eigen gaben. Die
+samnitische Eidgenossenschaft gestattete, dass die roemische Eroberung
+Kampaniens eine vollendete Tatsache geworden war, bevor sie sich
+ernstlich derselben widersetzte; wovon der Grund allerdings zum Teil in
+den gleichzeitigen Fehden der samnitischen Nation mit den italischen
+Hellenen, aber zum Teil doch auch in der schlaffen und zerfahrenen
+Politik der Eidgenossenschaft zu suchen ist.
+
+
+
+
+KAPITEL VI.
+Die Italiker gegen Rom
+
+
+Waehrend die Roemer am Liris und Volturnus fochten, bewegten den
+Suedosten der Halbinsel andere Kaempfe. Die reiche tarentinische
+Kaufmannsrepublik, immer ernstlicher bedroht von den lucanischen und
+messapischen Haufen und ihren eigenen Schwertern mit Recht misstrauend,
+gewann fuer gute Worte und besseres Geld die Bandenfuehrer der Heimat.
+Der Spartanerkoenig Archidamos, der mit einem starken Haufen den
+Stammgenossen zu Hilfe gekommen war, erlag an demselben Tage, wo
+Philipp bei Chaeroneia siegte, den Lucanern (416 338); wie die frommen
+Griechen meinten, zur Strafe dafuer, dass er und seine Leute neunzehn
+Jahre frueher teilgenommen hatten an der Pluenderung des delphischen
+Heiligtums. Seinen Platz nahm ein maechtigerer Feldhauptmann ein,
+Alexander der Molosser, Bruder der Olympias, der Mutter Alexanders des
+Grossen. Mit den mitgebrachten Scharen vereinigte er unter seinen
+Fahnen die Zuzuege der Griechenstaedte, namentlich der Tarentiner und
+Metapontiner; ferner die Poediculer (um Rubi, jetzt Ruvo), die gleich
+den Griechen sich von der sabellischen Nation bedroht sahen; endlich
+sogar die lucanischen Verbannten selbst, deren betraechtliche Zahl auf
+heftige innere Unruhen in dieser Eidgenossenschaft schliessen laesst.
+So sah er sich bald dem Feinde ueberlegen. Consentia (Cosenza), der
+Bundessitz, wie es scheint, der in Grossgriechenland angesiedelten
+Sabeller, fiel in seine Haende. Umsonst kommen die Samniten den
+Lucanern zu Hilfe; Alexander schlaegt ihre vereinigte Streitmacht bei
+Paestum, er bezwingt die Daunier um Sipontum, die Messapier auf der
+suedoestlichen Halbinsel; schon gebietet er von Meer zu Meer und ist im
+Begriff, den Roemern die Hand zu reichen und mit ihnen gemeinschaftlich
+die Samniten in ihren Stammsitzen anzugreifen. Aber so unerwartete
+Erfolge waren den Tarentiner Kaufleuten unerwuenscht und erschreckend;
+es kam zum Kriege zwischen ihnen und ihrem Feldhauptmann, der als
+gedungener Soeldner erschienen war und nun sich anliess, als wolle er
+im Westen ein hellenisches Reich begruenden gleichwie sein Neffe im
+Osten. Alexander war anfangs im Vorteil: er entriss den Tarentinern
+Herakleia, stellte Thurii wieder her und scheint die uebrigen
+italischen Griechen aufgerufen zu haben, sich unter seinem Schutz gegen
+die Tarentiner zu vereinigen, indem er zugleich es versuchte, zwischen
+ihnen und den sabellischen Voelkerschaften den Frieden zu vermitteln.
+Allein seine grossartigen Entwuerfe fanden nur schwache Unterstuetzung
+bei den entarteten und entmutigten Griechen und der notgedrungene
+Parteiwechsel entfremdete ihm seinen bisherigen lucanischen Anhang; bei
+Pandosia fiel er von der Hand eines lucanischen Emigrierten (422 332)
+^1. Mit seinem Tode kehrten im wesentlichen die alten Zustaende wieder
+zurueck. Die griechischen Staedte sahen sich wiederum vereinzelt und
+wiederum lediglich darauf angewiesen, sich jede, so gut es gehen
+mochte, zu schuetzen durch Vertrag oder Tributzahlung oder auch durch
+auswaertige Hilfe, wie zum Beispiel Kroton um 430 (324) mit Hilfe von
+Syrakus die Brettier zurueckschlug. Die samnitischen Staemme erhielten
+aufs neue das Uebergewicht und konnten, unbekuemmert um die Griechen,
+wieder ihre Blicke nach Kampanien und Latium wenden.
+
+———————————————————————
+
+^1 Es wird nicht ueberfluessig sein, daran zu erinnern, dass, was ueber
+Archidamos und Alexander bekannt ist, aus griechischen Jahrbuechern
+herruehrt und der Synchronismus dieser und der roemischen fuer die
+gegenwaertige Epoche noch bloss approximativ festgestellt ist. Man
+huete sich daher, den im allgemeinen unverkennbaren Zusammenhang der
+west- und der ostitalischen Ereignisse zu sehr ins einzelne verfolgen
+zu wollen.
+
+———————————————————————
+
+Hier aber war in der kurzen Zwischenzeit ein ungeheurer Umschwung
+eingetreten. Die latinische Eidgenossenschaft war gesprengt und
+zertruemmert, der letzte Widerstand der Volsker gebrochen, die
+kampanische Landschaft, die reichste und schoenste der Halbinsel, im
+unbestrittenen und wohlbefestigten Besitz der Roemer, die zweite Stadt
+Italiens in roemischer Klientel. Waehrend die Griechen und Samniten
+miteinander rangen, hatte Rom fast unbestritten sich zu einer
+Machtstellung emporgeschwungen, die zu erschuettern kein einzelnes Volk
+der Halbinsel die Mittel mehr besass und die alle zugleich mit
+roemischer Unterjochung bedrohte. Eine gemeinsame Anstrengung der jedes
+fuer sich Rom nicht gewachsenen Voelker konnte vielleicht die Ketten
+noch sprengen, ehe sie voellig sich befestigten; aber die Klarheit, der
+Mut, die Hingebung, wie eine solche Koalition unzaehliger, bisher
+grossenteils feindlich oder doch fremd sich gegenueberstehender Volks-
+und Stadtgemeinden sie erforderte, fanden sich nicht oder doch erst,
+als es bereits zu spaet war.
+
+Nach dem Sturz der etruskischen Macht, nach der Schwaechung der
+griechischen Republiken war naechst Rom unzweifelhaft die bedeutendste
+Macht in Italien die samnitische Eidgenossenschaft und zugleich
+diejenige, die von den roemischen Uebergriffen am naechsten und
+unmittelbarsten bedroht war. Ihr also kam es zu, in dem Kampf um die
+Freiheit und die Nationalitaet, den die Italiker gegen Rom zu fuehren
+hatten, die erste Stelle und die schwerste Last zu uebernehmen. Sie
+durfte rechnen auf den Beistand der kleinen sabellischen
+Voelkerschaften, der Vestiner, Frentaner, Marruciner und anderer
+kleinerer Gaue, die in baeuerlicher Abgeschiedenheit zwischen ihren
+Bergen wohnten, aber nicht taub waren, wenn der Aufruf eines verwandten
+Stammes sie mahnte, zur Verteidigung der gemeinsamen Gueter die Waffen
+zu ergreifen. Wichtiger waere der Beistand der kampanischen und
+grossgriechischen Hellenen, namentlich der Tarentiner, und der
+maechtigen Lucaner und Brettier gewesen; allein teils die Schlaffheit
+und Fahrigkeit der in Tarent herrschenden Demagogen und die Verwicklung
+der Stadt in die sizilischen Angelegenheiten, teils die innere
+Zerrissenheit der lucanischen Eidgenossenschaft, teils und vor allem
+die seit Jahrhunderten bestehende tiefe Verfehdung der unteritalischen
+Hellenen mit ihren lucanischen Bedraengern liessen kaum hoffen, dass
+Tarent und Lucanien gemeinschaftlich sich den Samniten anschliessen
+wuerden. Von den Sabinern und den Marsern als den naechsten und seit
+langem in friedlichem Verhaeltnis mit Rom lebenden Nachbarn der Roemer
+war wenig mehr zu erwarten als schlaffe Teilnahme oder Neutralitaet;
+die Apuler, die alten und erbitterten Gegner der Sabeller, waren die
+natuerlichen Verbuendeten der Roemer. Dass dagegen die fernen Etrusker,
+wenn ein erster Erfolg errungen war, dem Bunde sich anschliessen
+wuerden, liess sich erwarten, und selbst ein Aufstand in Latium und dem
+Volsker- und Hernikerland lag nicht ausser der Berechnung. Vor allen
+Dingen aber mussten die Samniten, die italischen Aetoler, in denen die
+nationale Kraft noch ungebrochen lebte, vertrauen auf die eigene Kraft,
+auf die Ausdauer im ungleichen Kampf, welche den uebrigen Voelkern Zeit
+gab zu edler Scham, zu gefasster Ueberlegung, zum Sammeln der Kraefte;
+ein einziger gluecklicher Erfolg konnte alsdann die Kriegs- und
+Aufruhrsflammen rings um Rom entzuenden. Die Geschichte darf dem edlen
+Volke das Zeugnis nicht versagen, dass es seine Pflicht begriffen und
+getan hat.
+
+Mehrere Jahre schon waehrte der Hader zwischen Rom und Samnium infolge
+der bestaendigen Uebergriffe, die die Roemer sich am Liris erlaubten
+und unter denen die Gruendung von Fregellae 426 (328) der letzte und
+wichtigste war. Zum Ausbruch des Kampfes aber gaben die Veranlassung
+die kampanischen Griechen. Seitdem Cumae und Capua roemisch geworden
+waren, lag den Roemern nichts so nahe wie die Unterwerfung der
+Griechenstadt Neapolis, die auch die griechischen Inseln im Golf
+beherrschte, innerhalb des roemischen Machtgebiets die einzige noch
+nicht unterworfene Stadt. Die Tarentiner und Samniten, unterrichtet von
+dem Plane der Roemer, sich der Stadt zu bemaechtigen, beschlossen,
+ihnen zuvorzukommen; und wenn die Tarentiner nicht sowohl zu fern als
+zu schlaff waren, um diesen Plan auszufuehren, so warfen die Samniten
+in der Tat eine starke Besatzung hinein. Sofort erklaerten die Roemer
+dem Namen nach den Neapoliten, in der Tat den Samniten den Krieg (427
+327) und begannen die Belagerung von Neapolis. Nachdem dieselbe eine
+Weile gewaehrt hatte, wurden die kampanischen Griechen des gestoerten
+Handels und der fremden Besatzung muede; und die Roemer, deren ganzes
+Bestreben darauf gerichtet war, von der Koalition, deren Bildung
+bevorstand, die Staaten zweiten und dritten Ranges durch
+Sondervertraege fernzuhalten, beeilten sich, sowie sich die Griechen
+auf Unterhandlungen einliessen, ihnen die guenstigsten Bedingungen zu
+bieten: volle Rechtsgleichheit und Befreiung vom Landdienst, gleiches
+Buendnis und ewigen Frieden. Daraufhin ward, nachdem die Neapoliten
+sich der Besatzung durch List entledigt hatten, der Vertrag
+abgeschlossen (428 326).
+
+Im Anfang dieses Krieges hielten die sabellischen Staedte suedlich vom
+Volturnus, Nola, Nuceria, Herculaneum, Pompeii, es mit Samnium; allein
+teils ihre sehr ausgesetzte Lage, teils die Machinationen der Roemer,
+welche die optimatische Partei in diesen Staedten durch alle Hebel der
+List und des Eigennutzes auf ihre Seite zu ziehen versuchten und dabei
+an Capuas Vorgang einen maechtigen Fuersprecher fanden, bewirkten, dass
+diese Staedte nicht lange nach dem Fall von Neapolis sich entweder fuer
+Rom oder doch neutral erklaerten.
+
+Ein noch wichtigerer Erfolg gelang den Roemern in Lucanien. Das Volk
+war auch hier mit richtigem Instinkt fuer den Anschluss an die
+Samniten; da aber das Buendnis mit den Samniten auch Frieden mit Tarent
+nach sich zog und ein grosser Teil der regierenden Herren Lucaniens
+nicht gemeint war, die eintraeglichen Pluenderzuege einzustellen, so
+gelang es den Roemern, mit Lucanien ein Buendnis abzuschliessen, das
+unschaetzbar war, weil dadurch den Tarentinern zu schaffen gemacht
+wurde und also die ganze Macht Roms gegen Samnium verwendbar blieb.
+
+So stand Samnium nach allen Seiten hin allein; kaum dass einige der
+oestlichen Bergdistrikte ihm Zuzug sandten. Mit dem Jahre 428 (326)
+begann der Krieg im samnitischen Lande selbst; einige Staedte an der
+kampanischen Grenze, Rufrae (zwischen Venafrum und Teanum) und Allifae,
+wurden von den Roemern besetzt. In den folgenden Jahren durchzogen die
+roemischen Heere fechtend und pluendernd Samnium bis in das vestinische
+Gebiet hinein, ja bis nach Apulien, wo man sie mit offenen Armen
+empfing, ueberall im entschiedensten Vorteil. Der Mut der Samniten war
+gebrochen; sie sandten die roemischen Gefangenen zurueck und mit ihnen
+die Leiche des Fuehrers der Kriegspartei, Brutulus Papius, welcher den
+roemischen Henkern zuvorgekommen war, nachdem die samnitische
+Volksgemeinde beschlossen hatte, den Frieden von dem Feinde zu erbitten
+und durch die Auslieferung ihres tapfersten Feldherrn sich leidlichere
+Bedingungen zu erwirken. Aber als die demuetige, fast flehentliche
+Bitte bei der roemischen Volksgemeinde keine Erhoerung fand (432 322),
+ruesteten sich die Samniten unter ihrem neuen Feldherrn Gavius Pontius
+zur aeussersten und verzweifelten Gegenwehr. Das roemische Heer, das
+unter den beiden Konsuln des folgenden Jahres (433 321), Spurius
+Postumius und Titus Veturius, bei Calatia (zwischen Caserta und
+Maddaloni) gelagert war, erhielt die durch die Aussage zahlreicher
+Gefangenen bestaetigte Nachricht, dass die Samniten Luceria eng
+eingeschlossen haetten und die wichtige Stadt, an der der Besitz
+Apuliens hing, in grosser Gefahr schwebe. Eilig brach man auf. Wollte
+man zu rechter Zeit anlangen, so konnte kein anderer Weg eingeschlagen
+werden als mitten durch das feindliche Gebiet, da wo spaeter als
+Fortsetzung der Appischen Strasse die roemische Chaussee von Capua
+ueber Benevent nach Apulien angelegt ward. Dieser Weg fuehrte zwischen
+den heutigen Orten Arpaja und Montesarchio (Caudium) durch einen
+feuchten Wiesengrund, der rings von hohen und steilen Waldhuegeln
+umschlossen und nur durch tiefe Einschnitte beim Ein- und Austritt
+zugaenglich war. Hier hatten die Samniten verdeckt sich aufgestellt.
+Die Roemer, ohne Hindernis in das Tal eingetreten, fanden den Ausweg
+durch Verhaue gesperrt und stark besetzt; zurueckmarschierend
+erblickten sie den Eingang in aehnlicher Weise geschlossen und
+gleichzeitig kroenten die Bergraender rings im Kreise sich mit den
+samnitischen Kohorten. Zu spaet begriffen sie, dass sie sich durch eine
+Kriegslist hatten taeuschen lassen und dass die Samniten nicht bei
+Luceria sie erwarteten, sondern in dem verhaengnisvollen Pass von
+Caudium. Man schlug sich, aber ohne Hoffnung auf Erfolg und ohne
+ernstliches Ziel; das roemische Heer war gaenzlich unfaehig zu
+manoevrieren und ohne Kampf vollstaendig ueberwunden. Die roemischen
+Generale Boten die Kapitulation an. Nur toerichte Rhetorik laesst dem
+samnitischen Feldherrn die Wahl bloss zwischen Entlassung und
+Niedermetzelung der roemischen Armee; er konnte nichts Besseres tun als
+die angebotene Kapitulation annehmen und das feindliche Heer, die
+gesamte augenblicklich aktive Streitmacht der roemischen Gemeinde mit
+beiden hoechstkommandierenden Feldherren, gefangen machen; worauf ihm
+dann der Weg nach Kampanien und Latium offenstand und unter den
+damaligen Verhaeltnissen, wo die Volsker und Herniker und der groesste
+Teil der Latiner ihn mit offenen Armen empfangen haben wuerden, Roms
+politische Existenz ernstlich gefaehrdet war. Allein statt diesen Weg
+einzuschlagen und eine Militaerkonvention zu schliessen, dachte Gavius
+Pontius durch einen billigen Frieden gleich den ganzen Hader beendigen
+zu koennen; sei es, dass er die unverstaendige Friedenssehnsucht der
+Eidgenossen teilte, der das Jahr zuvor Brutulus Papius zum Opfer
+gefallen war, sei es, dass er nicht imstande war, der kriegsmueden
+Partei zu wehren, dass sie den beispiellosen Sieg ihm verdarb. Die
+gestellten Bedingungen waren maessig genug: Rom solle die
+vertragswidrig angelegten Festungen - Cales und Fregellae - schleifen
+und den gleichen Bund mit Samnium erneuern. Nachdem die roemischen
+Feldherren dieselben eingegangen waren und fuer die getreuliche
+Ausfuehrung sechshundert aus der Reiterei erlesene Geiseln gestellt,
+ueberdies ihr und ihrer saemtlichen Stabsoffiziere Eideswort dafuer
+verpfaendet hatten, wurde das roemische Heer entlassen, unverletzt,
+aber entehrt; denn das siegestrunkene samnitische Heer gewann es nicht
+ueber sich, den gehassten Feinden die schimpfliche Form der
+Waffenstreckung und des Abzuges unter dem Galgen durch zu erlassen.
+
+Allein der roemische Senat, unbekuemmert um den Eid der Offiziere und
+um das Schicksal der Geiseln, kassierte den Vertrag und begnuegte sich
+diejenigen, die ihn abgeschlossen hatten, als persoenlich fuer dessen
+Erfuellung verantwortlich dem Feinde auszuliefern. Es kann der
+unparteiischen Geschichte wenig darauf ankommen, ob die roemische
+Advokaten- und Pfaffenkasuistik hierbei den Buchstaben des Rechts
+gewahrt oder der Beschluss des roemischen Senats denselben verletzt
+hat; menschlich und politisch betrachtet trifft die Roemer hier kein
+Tadel. Es ist ziemlich gleichgueltig, ob nach formellem roemischen
+Staatsrecht der kommandierende General befugt oder nicht befugt war,
+ohne vorbehaltene Ratifikation der Buergerschaft Frieden zu schliessen;
+dem Geiste und der Uebung der Verfassung nach stand es vollkommen Fest,
+dass in Rom jeder nicht rein militaerische Staatsvertrag zur Kompetenz
+der buergerlichen Gewalten gehoerte und ein Feldherr, der ohne Auftrag
+von Rat und Buergerschaft Frieden schloss, mehr tat, als er tun durfte.
+Es war ein groesserer Fehler des samnitischen Feldherrn, den roemischen
+die Wahl zu stellen zwischen Rettung ihres Heeres und Ueberschreitung
+ihrer Vollmacht, als der roemischen, dass sie nicht die Seelengroesse
+hatten, die letztere Anmutung unbedingt zurueckzuweisen; und dass der
+roemische Senat einen solchen Vertrag verwarf, war recht und notwendig.
+Kein grosses Volk gibt, was es besitzt, anders hin als unter dem Druck
+der aeussersten Notwendigkeit; alle Abtretungsvertraege sind
+Anerkenntnisse einer solchen, nicht sittliche Verpflichtungen. Wenn
+jede Nation mit Recht ihre Ehre darein setzt, schimpfliche Vertraege
+mit den Waffen zu zerreissen, wie kann ihr dann die Ehre gebieten, an
+einem Vertrage gleich dem Caudinischen, zu dem ein ungluecklicher
+Feldherr moralisch genoetigt worden ist, geduldig festzuhalten, wenn
+die frische Schande brennt und die Kraft ungebrochen dasteht?
+
+So brachte der Friedensvertrag von Caudium nicht die Ruhe, die die
+Friedensenthusiasten in Samnium toerichterweise davon erhofft hatten,
+sondern nur Krieg und wieder Krieg, mit gesteigerter Erbitterung auf
+beiden Seiten durch die verscherzte Gelegenheit, das gebrochene
+feierliche Wort, die geschaendete Waffenehre, die preisgegebenen
+Kameraden. Die ausgelieferten roemischen Offiziere wurden von den
+Samniten nicht angenommen, teils weil sie zu gross dachten, um an
+diesen Ungluecklichen ihre Rache zu ueben, teils weil sie damit den
+Roemern wuerden zugestanden haben, dass das Buendnis nur die
+Schwoerenden verpflichtet habe, nicht den roemischen Staat. Hochherzig
+verschonten sie sogar die Geiseln, deren Leben nach Kriegsrecht
+verwirkt war, und wandten sich vielmehr sogleich zum Waffenkampf.
+Luceria ward von ihnen besetzt, Fregellae ueberfallen und erstuermt
+(434 320), bevor die Roemer die aufgeloeste Armee wieder reorganisiert
+hatten; was man haette erreichen koennen, wenn man den Vorteil nicht
+haette aus den Haenden fahren lassen, zeigt der Uebertritt der
+Satricaner ^2 zu den Samniten. Aber Rom war nur augenblicklich
+gelaehmt, nicht geschwaecht; voll Scham und Erbitterung bot man dort
+auf, was man an Mannschaft und Mitteln vermochte und stellte den
+erprobtesten, als Soldat wie als Feldherr gleich ausgezeichneten
+Fuehrer Lucius Papirius Cursor an die Spitze des neugebildeten Heeres.
+Dasselbe teilte sich; die eine Haelfte zog durch die Sabina und das
+adriatische Litoral vor Luceria, die andere ebendahin durch Samnium
+selbst, indem die letztere das samnitische Heer unter gluecklichen
+Gefechten vor sich her trieb. Man traf wieder zusammen unter den Mauern
+von Luceria, dessen Belagerung um so eifriger betrieben ward, als dort
+die roemischen Reiter gefangen sassen; die Apuler, namentlich die
+Arpaner, leisteten dabei den Roemern wichtigen Beistand, vorzueglich
+durch Beschaffung der Zufuhr. Nachdem die Samniten zum Entsatz der
+Stadt eine Schlacht geliefert und verloren hatten, ergab sich Luceria
+den Roemern (435 319): Papirius genoss die doppelte Freude, die
+verlorengegebenen Kameraden zu befreien und der samnitischen Besatzung
+von Luceria die Galgen von Caudium zu vergelten. In den folgenden
+Jahren (435-437 319-317) ward der Krieg nicht so sehr in Samnium
+gefuehrt ^3 als in den benachbarten Landschaften. Zuerst zuechtigten
+die Roemer die samnitischen Verbuendeten in dem apulischen und
+frentanischen Gebiet und schlossen mit den apulischen Teanensern und
+den Canusinern neue Bundesvertraege ab. Gleichzeitig ward Satricum zur
+Botmaessigkeit zurueckgebracht und schwer fuer seinen Abfall bestraft.
+Alsdann zog der Krieg sich nach Kampanien, wo die Roemer die Grenzstadt
+gegen Samnium Saticula (vielleicht S. Agata de’ Goti) eroberten (438
+316). Jetzt aber schien hier das Kriegsglueck sich wieder gegen sie
+wenden zu wollen. Die Samniten zogen die Nuceriner (438 316) und bald
+darauf die Nolaner auf ihre Seite; am oberen Liris vertrieben die
+Soraner selbst die roemische Besatzung (439 315); eine Erhebung der
+Ausonen bereitete sich vor und bedrohte das wichtige Cales; selbst in
+Capua regten sich lebhaft die antiroemisch Gesinnten. Ein samnitisches
+Heer rueckte in Kampanien ein und lagerte vor der Stadt, in der
+Hoffnung, durch seine Naehe der Nationalpartei das Uebergewicht zu
+geben (440 314). Allein Sora ward von den Roemern sofort angegriffen
+und, nachdem die samnitische Entsatzarmee geschlagen war (440 314),
+wieder genommen. Die Bewegungen unter den Ausonen wurden mit grausamer
+Strenge unterdrueckt, ehe der Aufstand recht zum Ausbruch kam, und
+gleichzeitig ein eigener Diktator ernannt, um die politischen Prozesse
+gegen die Fuehrer der samnitischen Partei in Capua einzuleiten und
+abzuurteilen, so dass die namhaftesten derselben, um dem roemischen
+Henker zu entgehen, freiwillig den Tod nahmen (440 314). Das
+samnitische Heer vor Capua ward geschlagen und zum Abzug aus Kampanien
+gezwungen; die Roemer, dem Feinde auf den Fersen folgend,
+ueberschritten den Matese und lagerten im Winter 440 (314) vor der
+Hauptstadt Samniums Bovianum. Nola war von den Verbuendeten
+preisgegeben; die Roemer waren einsichtig genug, durch den
+guenstigsten, dem neapolitanischen aehnlichen Bundesvertrag die Stadt
+fuer immer von der samnitischen Partei zu trennen (441 313). Fregellae,
+das seit der caudinischen Katastrophe in den Haenden der antiroemischen
+Partei und deren Hauptburg in der Landschaft am Liris gewesen war, fiel
+endlich auch, im achten Jahre nach der Einnahme durch die Samniten (441
+313); zweihundert der Buerger, die vornehmsten der nationalen Partei,
+wurden nach Rom gefuehrt und dort zum warnenden Beispiel fuer die
+ueberall sich regenden Patrioten auf offenem Markte enthauptet.
+
+———————————————————-
+
+^2 Es sind dies nicht die Einwohner von Satricum bei Antium, sondern
+die einer anderen volskischen, damals als roemische Buergergemeinde
+ohne Stimmrecht konstituierten Stadt bei Arpinum.
+
+^3 Dass zwischen den Roemern und Samniten 436, 437 (318, 317) ein
+foermlicher zweijaehriger Waffenstillstand bestanden habe, ist mehr als
+unwahrscheinlich.
+
+———————————————————-
+
+Hiermit waren Apulien und Kampanien in den Haenden der Roemer. Zur
+endlichen Sicherstellung und bleibenden Beherrschung des eroberten
+Gebietes wurden in den Jahren 440 bis 442 (314 bis 312) in demselben
+eine Anzahl neuer Festungen gegruendet: Luceria in Apulien, wohin
+seiner isolierten und ausgesetzten Lage wegen eine halbe Legion als
+bleibende Besatzung gesandt ward, ferner Pontiae (die Ponzainseln) zur
+Sicherung der kampanischen Gewaesser, Saticula an der
+kampanisch-samnitischen Grenze als Vormauer gegen Samnium, endlich
+Interamna (bei Monte Cassino) und Suessa Aurunca (Sessa) auf der
+Strasse von Rom nach Capua. Besatzungen kamen ausserdem nach Caiatia
+(Cajazzo), Sora und anderen militaerisch wichtigen Plaetzen. Die grosse
+Militaerstrasse von Rom nach Capua, die der Zensor Appius Claudius 442
+(312) chaussieren und den dazu erforderlichen Damm durch die
+Pontinischen Suempfe ziehen liess, vollendete die Sicherung Kampaniens.
+Immer vollstaendiger entwickelten sich die Absichten der Roemer; es
+galt die Unterwerfung Italiens, das durch das roemische Festungs- und
+Strassennetz von Jahr zu Jahr enger umstrickt ward. Von beiden Seiten
+schon waren die Samniten von den Roemern umsponnen; schon schnitt die
+Linie von Rom nach Luceria Nord- und Sueditalien voneinander ab, wie
+einst die Festungen Norba und Signia die Volsker und Aequer getrennt
+hatten; und wie damals auf die Herniker, stuetzte Rom sich jetzt auf
+die Arpaner. Die Italiker mussten erkennen, dass es um ihrer aller
+Freiheit geschehen war, wenn Samnium unterlag, und dass es die
+allerhoechste Zeit war, dem tapferen Bergvolk, das nun schon fuenfzehn
+Jahre allein den ungleichen Kampf gegen die Roemer kaempfte, endlich
+mit gesamter Kraft zu Hilfe zu kommen.
+
+Die naechsten Bundesgenossen der Samniten waeren die Tarentiner
+gewesen; allein es gehoert zu dem ueber Samnium und ueber Italien
+ueberhaupt waltenden Verhaengnis, dass in diesem zukunftbestimmenden
+Augenblick die Entscheidung in den Haenden dieser italischen Athener
+lag. Seit die urspruenglich nach alter dorischer Art streng
+aristokratische Verfassung Tarents in die vollstaendigste Demokratie
+uebergegangen war, hatte in dieser hauptsaechlich von Schiffern,
+Fischern und Fabrikanten bewohnten Stadt ein unglaublich reges Leben
+sich entwickelt; Sinn und Tun der mehr reichen als vornehmen
+Bevoelkerung wehrte allen Ernst des Lebens in dem witzig und geistreich
+quirlenden Tagestreiben von sich ab und schwankte zwischen dem
+grossartigsten Wagemut und der genialsten Erhebung und zwischen
+schandbarem Leichtsinn und kindischer Schwindelei. Es wird auch in
+diesem Zusammenhang, wo ueber das Sein oder Nichtsein hochbegabter und
+altberuehmter Nationen die ernsten Lose fallen, nicht unstatthaft sein,
+daran zu erinnern, dass Platon, der etwa sechzig Jahre vor dieser Zeit
+(389) nach Tarent kam, seinem eigenen Zeugnis zufolge am Dionysienfest
+die ganze Stadt berauscht sah, und dass das parodische Possenspiel, die
+sogenannte “lustige Tragoedie” eben um die Zeit des grossen
+samnitischen Krieges in Tarent geschaffen ward. Zu dieser
+Lotterwirtschaft und Lotterpoesie der Tarentiner Eleganten und
+Literaten liefert die Ergaenzung die unstete, uebermuetige und
+kurzsichtige Politik der Tarentiner Demagogen, welche regelmaessig da
+sich beteiligten, wo sie nichts zu schaffen hatten, und da ausblieben,
+wo ihr naechstes Interesse sie hinrief. Sie hatten, als nach der
+caudinischen Katastrophe Roemer und Samniten sich in Apulien
+gegenueberstanden, Gesandte dorthin geschickt, die beiden Parteien
+geboten, die Waffen niederzulegen (434 320). Diese diplomatische
+Intervention in dem italischen Entscheidungskampf konnte
+verstaendigerweise nichts sein als die Ankuendigung, dass Tarent aus
+seiner bisherigen Passivitaet jetzt endlich herauszutreten entschlossen
+sei. Grund genug hatte es wahrlich dazu, wie schwierig und gefaehrlich
+es auch fuer Tarent selbst war, in diesen Krieg verwickelt zu werden:
+denn die demokratische Machtentwicklung des Staates hatte sich
+lediglich auf die Flotte geworfen, und waehrend diese, gestuetzt auf
+die starke Handelsmarine Tarents, unter den grossgriechischen
+Seemaechten den ersten Rang einnahm, bestand die Landmacht, auf die es
+jetzt ankam, wesentlich aus gemieteten Soeldnern und war in tiefem
+Verfall. Unter diesen Umstaenden war es fuer die tarentinische Republik
+keine leichte Aufgabe, an dem Kampf zwischen Rom und Samnium sich zu
+beteiligen, auch abgesehen von der wenigstens beschwerlichen Fehde, in
+welche die roemische Politik die Tarentiner mit den Lucanern zu
+verwickeln gewusst hatte. Indes bei kraeftigem Willen waren diese
+Schwierigkeiten wohl zu ueberwinden; und beide streitende Teile fassten
+die Aufforderung der tarentinischen Gesandten, mit dem Kampf
+einzuhalten, in diesem Sinne auf. Die Samniten als die Schwaecheren
+zeigten sich bereit, derselben nachzukommen; die Roemer antworteten
+durch die Aufsteckung des Zeichens zur Schlacht. Vernunft und Ehre
+geboten den Tarentinern, dem herrischen Gebot ihrer Gesandten jetzt die
+Kriegserklaerung gegen Rom auf dem Fusse folgen zu lassen; allein in
+Tarent war eben weder diese noch jene am Regimente und man hatte dort
+bloss mit sehr ernsthaften Dingen sehr kindisch gespielt. Die
+Kriegserklaerung gegen Rom erfolgte nicht; statt dessen unterstuetzte
+man lieber gegen Agathokles von Syrakus, der frueher in tarentinischen
+Diensten gestanden hatte und in Ungnade entlassen worden war, die
+oligarchische Staedtepartei in Sizilien und sandte, dem Beispiel
+Spartas folgend, eine Flotte nach der Insel, die in der kampanischen
+See bessere Dienste getan haben wuerde (440 314).
+
+Energischer handelten die nord- und mittelitalischen Voelker, die
+namentlich durch die Anlegung der Festung Luceria aufgeruettelt worden
+zu sein scheinen. Zuerst (443 311) schlugen die Etrusker los, deren
+Waffenstillstandsvertrag von 403 (351) schon einige Jahre frueher zu
+Ende gegangen war. Die roemische Grenzfestung Sutrium hatte eine
+zweijaehrige Belagerung auszuhalten, und in den heftigen Gefechten, die
+unter ihren Mauern geliefert wurden, zogen die Roemer in der Regel den
+kuerzeren, bis der Konsul des Jahres 444 (310), Quintus Fabius
+Rullianus, ein in den Samnitenkriegen erprobter Fuehrer, nicht bloss im
+roemischen Etrurien das Uebergewicht der roemischen Waffen
+wiederherstellte, sondern auch kuehn eindrang in das eigentliche, durch
+die Verschiedenheit der Sprache und die geringen Kommunikationen den
+Roemern bis dahin fast unbekannt gebliebene etruskische Land. Der Zug
+ueber den noch von keinem roemischen Heer ueberschrittenen Ciminischen
+Wald und die Pluenderung des reichen, lange von Kriegsnot verschont
+gebliebenen Gebiets brachte ganz Etrurien in Waffen; die roemische
+Regierung, welche die tollkuehne Expedition ernstlich missbilligte und
+die Ueberschreitung der Grenze dem verwegenen Fuehrer zu spaet
+untersagt hatte, raffte, um dem erwarteten Ansturm der gesamten
+etruskischen Macht zu begegnen, in schleunigster Eile neue Legionen
+zusammen. Allein ein rechtzeitiger und entscheidender Sieg des
+Rullianus, die lange im Andenken des Volkes fortlebende Schlacht am
+Vadimonischen See, machte aus dem unvorsichtigen Beginnen eine
+gefeierte Heldentat und brach den Widerstand der Etrusker. Ungleich den
+Samniten, die nun schon seit achtzehn Jahren den ungleichen Kampf
+fochten, bequemten sich schon nach der ersten Niederlage drei der
+maechtigsten etruskischen Staedte, Perusia, Cortona und Arretium, zu
+einem Sonderfrieden auf dreihundert (444 310) und, nachdem im folgenden
+Jahre die Roemer noch einmal bei Perusia die uebrigen Etrusker besiegt
+hatten, auch die Tarquinienser zu einem Frieden auf vierhundert Monate
+(446 308); worauf auch die uebrigen Staedte vom Kampfe abstanden und in
+Etrurien vorlaeufig Waffenruhe eintrat.
+
+Waehrend dieser Ereignisse hatte auch in Samnium der Krieg nicht
+geruht. Der Feldzug von 443 (311) beschraenkte sich gleich den
+bisherigen auf die Belagerung und Erstuermung einzelner samnitischer
+Plaetze; aber im naechsten Jahre nahm der Krieg eine lebhaftere
+Wendung. Rullianus’ gefaehrliche Lage in Etrurien und die ueber die
+Vernichtung der roemischen Nordarmee verbreiteten Geruechte ermutigten
+die Samniten zu neuen Anstrengungen; der roemische Konsul Gaius Marcius
+Rutilus wurde von ihnen besiegt und selber schwer verwundet. Aber der
+Umschwung der Dinge in Etrurien zerstoerte die neu aufleuchtenden
+Hoffnungen. Wieder trat Lucius Papirius Cursor an die Spitze der gegen
+die Samniten gesandten roemischen Truppen, und wieder blieb er Sieger
+in einer grossen und entscheidenden Schlacht (445 309), zu der die
+Eidgenossen ihre letzten Kraefte angestrengt hatten; der Kern ihrer
+Armee, die Buntroecke mit den Gold-, die Weissroecke mit den
+Silberschilden wurden hier aufgerieben und die glaenzenden Ruestungen
+derselben schmueckten seitdem bei festlichen Gelegenheiten die
+Budenreihen laengs des roemischen Marktes. Immer hoeher stieg die Not,
+immer hoffnungsloser ward der Kampf. Im folgenden Jahre (446 308)
+legten die Etrusker die Waffen nieder; in ebendemselben ergab die
+letzte Stadt Kampaniens, die noch zu den Samniten hielt, Nuceria, zu
+Wasser und zu Lande gleichzeitig angegriffen, unter guenstigen
+Bedingungen sich den Roemern. Zwar fanden die Samniten neue
+Bundesgenossen an den Umbrern im noerdlichen, an den Marsern und
+Paelignern im mittleren Italien, ja selbst von den Hernikern traten
+zahlreiche Freiwillige in ihre Reihen; allein was mit entscheidendem
+Gewicht gegen Rom in die Waagschale haette fallen koennen, wenn die
+Etrusker noch unter Waffen gestanden haetten, vermehrte jetzt bloss die
+Erfolge des roemischen Sieges, ohne denselben ernstlich zu erschweren.
+Den Umbrern, die Miene machten, einen Zug nach Rom zu unternehmen,
+verlegte Rullianus am oberen Tiber mit der Armee von Samnium den Weg,
+ohne dass die geschwaechten Samniten es haetten hindern koennen, und
+dies genuegte, um den umbrischen Landsturm zu zerstreuen. Der Krieg zog
+sich alsdann wieder nach Mittelitalien. Die Paeligner wurden besiegt,
+ebenso die Marser; wenngleich die uebrigen sabellischen Staemme noch
+dem Namen nach Feinde der Roemer blieben, stand doch allmaehlich
+Samnium von dieser Seite tatsaechlich allein. Aber unerwartet kam ihnen
+Beistand aus dem Tibergebiet. Die Eidgenossenschaft der Herniker, wegen
+ihrer unter den samnitischen Gefangenen vorgefundenen Landsleute von
+den Roemern zur Rede gestellt, erklaerte diesen jetzt den Krieg (448
+306) - mehr wohl aus Verzweiflung, als aus Berechnung. Es schlossen
+auch einige der bedeutendsten hernikischen Gemeinden von vornherein
+sich von der Kriegfuehrung aus; aber Anagnia, weitaus die ansehnlichste
+Hernikerstadt, setzte die Kriegserklaerung durch. Militaerisch ward
+allerdings die augenblickliche Lage der Roemer durch diesen
+unerwarteten Aufstand im Ruecken der mit der Belagerung der Burgen von
+Samnium beschaeftigten Armee in hohem Grade bedenklich. Noch einmal war
+den Samniten das Kriegsglueck guenstig; Sora und Caiatia fielen ihnen
+in die Haende. Allein die Anagniner unterlagen unerwartet schnell den
+von Rom ausgesandten Truppen, und rechtzeitig machten diese auch dem in
+Samnium stehenden Heere Luft; es war eben alles verloren. Die Samniten
+baten um Frieden, indes vergeblich; noch konnte man sich nicht einigen.
+Erst der Feldzug von 449 (305) brachte die letzte Entscheidung. Die
+beiden roemischen Konsularheere drangen, Tiberius Minucius und nach
+dessen Fall Marcus Fulvius von Kampanien aus durch die Bergpaesse,
+Lucius Postumius vom Adriatischen Meere her am Biferno hinauf, in
+Samnium ein, um hier vor der Hauptstadt des Landes, Bovianum, sich die
+Hand zu reichen; ein entscheidender Sieg ward erfochten, der
+samnitische Feldherr Statius Gellius gefangengenommen und Bovianum
+erstuermt. Der Fall des Hauptwaffenplatzes der Landschaft machte dem
+zweiundzwanzigjaehrigen Krieg ein Ende. Die Samniten zogen aus Sora und
+Arpinum ihre Besatzungen heraus und schickten Gesandte nach Rom, den
+Frieden zu erbitten; ihrem Beispiel folgten die sabellischen Staemme,
+die Marser, Marruciner, Paeligner, Frentaner, Vestiner, Picenter. Die
+Bedingungen, die Rom gewaehrte, waren leidlich; Gebietsabtretungen
+wurden zwar einzeln gefordert, zum Beispiel von den Paelignern, allein
+sehr bedeutend scheinen sie nicht gewesen zu sein. Das gleiche Buendnis
+zwischen den sabellischen Staaten und den Roemern wurde erneuert (450
+304).
+
+Vermutlich um dieselbe Zeit und wohl infolge des samnitischen Friedens
+ward auch Friede gemacht zwischen Rom und Tarent. Unmittelbar zwar
+hatten beide Staedte nicht gegeneinander im Felde gestanden; die
+Tarentiner hatten dem langen Kampfe zwischen Rom und Samnium von Anfang
+bis zu Ende untaetig zugesehen und nur im Bunde mit den Sallentinern
+gegen die Bundesgenossen Roms, die Lucaner, die Fehde fortgesetzt. Zwar
+hatten sie in den letzten Jahren des Samnitischen Krieges noch einmal
+Miene gemacht nachdruecklicher aufzutreten. Teils die bedraengte Lage,
+in welche die unaufhoerlichen lucanischen Angriffe sie selbst brachten,
+teils wohl auch das immer naeher sich ihnen aufdraengende Gefuehl, dass
+Samniums voellige Unterdrueckung auch ihre eigene Unabhaengigkeit
+bedrohe, hatten sie bestimmt, trotz der mit Alexander gemachten
+unerfreulichen Erfahrungen abermals einem Condottiere sich
+anzuvertrauen. Es kam auf ihren Ruf der spartanische Prinz Kleonymos
+mit fuenftausend Soeldnern, womit er eine ebenso starke, in Italien
+angeworbene Schar sowie die Zuzuege der Messapier, der kleineren
+Griechenstaedte und vor allem das tarentinische Buergerheer, 22 000
+Mann stark, vereinigte. An der Spitze dieser ansehnlichen Armee
+noetigte er die Lucaner, mit Tarent Frieden zu machen und eine
+samnitisch gesinnte Regierung einzusetzen, wogegen freilich Metapont
+ihnen aufgeopfert ward. Noch standen die Samniten unter Waffen, als
+dies geschah; nichts hinderte den Spartaner, ihnen zu Hilfe zu kommen
+und das Gewicht seines starken Heeres und seiner Kriegskunst fuer die
+Freiheit der italischen Staedte und Voelker in die Waagschale zu
+werfen. Allein Tarent handelte nicht, wie Rom im gleichen Falle
+gehandelt haben wuerde; und Prinz Kleonymos selbst war auch nichts
+weniger als ein Alexander oder ein Pyrrhos. Er beeilte sich nicht,
+einen Krieg zu beginnen, bei dem mehr Schlaege zu erwarten standen als
+Beute, sondern machte lieber mit den Lucanern gemeinschaftliche Sache
+gegen Metapont und liess es in dieser Stadt sich wohl sein, waehrend er
+redete von einem Zug gegen Agathokles von Syrakus und von der Befreiung
+der sizilischen Griechen. Darueber machten denn die Samniten Frieden;
+und als nach dessen Abschluss Rom anfing, sich um den Suedosten der
+Halbinsel ernstlicher zu bekuemmern und zum Beispiel im Jahre 447 (307)
+ein roemischer Heerhaufen das Gebiet der Sallentiner brandschatzte oder
+vielmehr wohl in hoeherem Auftrag rekognoszierte, ging der spartanische
+Condottiere mit seinen Soeldnern zu Schiff und ueberrumpelte die Insel
+Kerkyra, die vortrefflich gelegen war, um von dort aus gegen
+Griechenland und Italien Piratenzuege zu unternehmen. So von ihrem
+Feldherrn im Stich gelassen und zugleich ihrer Bundesgenossen im
+mittleren Italien beraubt, blieb den Tarentinern sowie den mit ihnen
+verbuendeten Italikern, den Lucanern und Sallentinern, jetzt freilich
+nichts uebrig, als mit Rom ein Abkommen nachzusuchen, das auf leidliche
+Bedingungen gewaehrt worden zu sein scheint. Bald nachher (451 303)
+ward sogar ein Einfall des Kleonymos, der im sallentinischen Gebiet
+gelandet war und Uria belagerte, von den Einwohnern mit roemischer
+Hilfe abgeschlagen.
+
+Roms Sieg war vollstaendig; und vollstaendig ward er benutzt. Dass den
+Samniten, den Tarentinern und den ferner wohnenden Voelkerschaften
+ueberhaupt so maessige Bedingungen gestellt wurden, war nicht
+Siegergrossmut, die die Roemer nicht kannten, sondern kluge und klare
+Berechnung. Zunaechst und vor allem kam es darauf an, nicht so sehr das
+suedliche Italien so rasch wie moeglich zur formellen Anerkennung der
+roemischen Suprematie zu zwingen als die Unterwerfung Mittelitaliens,
+zu welcher durch die in Kampanien und Apulien schon waehrend des
+letzten Krieges angelegten Militaerstrassen und Festungen der Grund
+gelegt war, zu ergaenzen und zu vollenden und die noerdlichen und
+suedlichen Italiker dadurch in zwei militaerisch von jeder
+unmittelbaren Beruehrung miteinander abgeschnittene Massen
+auseinanderzusprengen. Darauf zielten denn auch die naechsten
+Unternehmungen der Roemer mit energischer Konsequenz. Vor allen Dingen
+benutzte oder machte man die Gelegenheit, mit den in der
+Tiberlandschaft einstmals mit der roemischen Einzelmacht
+rivalisierenden und noch nicht voellig beseitigten Eidgenossenschaften
+der Aequer und der Herniker aufzuraeumen. In demselben Jahre, in
+welchem der Friede mit Samnium zustande kam (450 304), ueberzog der
+Konsul Publius Sempronius Sophus die Aequer mit Krieg; vierzig
+Ortschaften unterwarfen sich in fuenfzig Tagen; das gesamte Gebiet mit
+Ausnahme des engen und rauhen Bergtals, das noch heute den alten
+Volksnamen traegt (Cicolano), wurde roemischer Besitz und hier am
+Nordrand des Fuciner Sees im Jahre darauf die Festung Alba mit einer
+Besatzung von 6000 Mann gegruendet, fortan die Vormauer gegen die
+streitbaren Marser und die Zwingburg Mittelitaliens; ebenso zwei Jahre
+darauf am oberen Turano, naeher an Rom, Carsioli, beide als
+Bundesgemeinden latinischen Rechts.
+
+Dass von den Hernikern wenigstens Anagnia sich an dem letzten Stadium
+des Samnitischen Krieges beteiligt hatte, gab den erwuenschten Grund,
+das alte Bundesverhaeltnis zu loesen. Das Schicksal der Anagniner war
+natuerlicherweise bei weitem haerter als dasjenige, welches ein
+Menschenalter zuvor den latinischen Gemeinden im gleichen Fall bereitet
+worden war. Sie mussten nicht bloss wie diese das roemische
+Passivbuergerrecht sich gefallen lassen, sondern verloren auch gleich
+den Caeriten die eigene Verwaltung; auf einem Teile ihres Gebiets am
+oberen Trerus (Sacco) wurde ueberdies ein neuer Buergerbezirk sowie
+gleichzeitig ein anderer am unteren Anio eingerichtet (455 299). Man
+bedauerte nur, dass die drei naechst Anagnia bedeutendsten hernikischen
+Gemeinden Aletrium, Verulae und Ferentinum nicht auch abgefallen waren;
+denn da sie die Zumutung, freiwillig in den roemischen Buergerverband
+einzutreten, hoeflich ablehnten und jeder Vorwand, sie dazu zu
+noetigen, mangelte, musste man ihnen wohl nicht bloss die Autonomie,
+sondern selbst das Recht der Tagsatzung und der Ehegemeinschaft auch
+ferner zugestehen und damit noch einen Schatten der alten hernikischen
+Eidgenossenschaft uebrig lassen.
+
+In dem Teil der volskischen Landschaft, welchen bis dahin die Samniten
+im Besitz gehabt, banden aehnliche Ruecksichten nicht. Hier wurden
+Arpinum und Frusino untertaenig und die letztere Stadt eines Drittels
+ihrer Feldmark beraubt, ferner am oberen Liris neben Fregellae die
+schon frueher mit Besatzung belegte Volskerstadt Sora jetzt auf die
+Dauer in eine latinische Festung verwandelt und eine Legion von 4000
+Mann dahin gelegt. So war das alte Volskergebiet vollstaendig
+unterworfen und ging seiner Romanisierung mit raschen Schritten
+entgegen. In die Landschaft, welche Samnium und Etrurien scheidet,
+wurden zwei Militaerstrassen hineingefuehrt und beide durch Festungen
+gesichert. Die noerdliche, aus der spaeter die Flaminische wurde,
+deckte die Tiberlinie; sie fuehrte durch das mit Rom verbuendete
+Ocriculum nach Narnia, wie die Roemer die alte umbrische Feste Nequinum
+umnannten, als sie dort eine Militaerkolonie anlegten (455 299). Die
+suedliche, die spaetere Valerische, lief an den Fuciner See ueber die
+eben erwaehnten Festungen Carsioli und Alba. Die kleinen
+Voelkerschaften, in deren Gebiet diese Anlagen stattfanden, die Umbrer,
+die Nequinum hartnaeckig verteidigten, die Aequer, die noch einmal
+Alba, die Marser, die Carsioli ueberfielen, konnten Rom in seinem Gang
+nicht aufhalten; fast ungehindert schoben jene beiden maechtigen Riegel
+sich zwischen Samnium und Etrurien. Der grossen Strassen- und
+Festungsanlagen zur bleibenden Sicherung Apuliens und vor allem
+Kampaniens wurde schon gedacht; durch sie ward Samnium weiter nach
+Osten und Westen von dem roemischen Festungsnetz umstrickt. Bezeichnend
+fuer die verhaeltnismaessige Schwaeche Etruriens ist es, dass man es
+nicht notwendig fand, die Paesse durch den Ciminischen Wald in gleicher
+Weise durch eine Chaussee und angemessene Festungen zu sichern. Die
+bisherige Grenzfestung Sutrium blieb hier auch ferner der Endpunkt der
+roemischen Militaerlinie und man begnuegte sich damit, die Strasse von
+dort nach Arretium durch die beikommenden Gemeinden in militaerisch
+brauchbarem Stande halten zu lassen ^4.
+
+————————————————————————
+
+^4 Die Operationen in dem Feldzug 537 (217) und bestimmter noch die
+Anlage der Chaussee von Arretium nach Bononia 567 (187) zeigen, dass
+schon vor dieser Zeit die Strasse von Rom nach Arretium instand gesetzt
+worden ist. Allein eine roemische Militaerchaussee kann sie in dieser
+Zeit dennoch nicht gewesen sein, da sie, nach ihrer spaeteren Benennung
+der “Cassischen Strasse” zu schliessen, als via consularis nicht
+frueher angelegt sein kann als 583 (171); denn zwischen Spurius
+Cassius, Konsul 252, 261, 268 (502, 493, 486), an den natuerlich nicht
+gedacht werden darf, und Gaius Cassius Longinus, Konsul 583 (171),
+erscheint kein Cassier in den roemischen Konsuln- und Zensorenlisten.
+
+———————————————————————-
+
+Die hochherzige samnitische Nation begriff es, dass ein solcher Friede
+verderblicher war als der verderblichste Krieg, und, was mehr ist, sie
+handelte danach. Eben fingen in Norditalien die Kelten nach langer
+Waffenruhe wieder an sich zu regen; noch standen ferner daselbst
+einzelne etruskische Gemeinden gegen die Roemer unter den Waffen und es
+wechselten hier kurze Waffenstillstaende mit heftigen, aber erfolglosen
+Gefechten. Noch war ganz Mittelitalien in Gaerung und zum Teil in
+offenem Aufstand; noch waren die Festungen in der Anlage begriffen, der
+Weg zwischen Etrurien und Samnium noch nicht voellig gesperrt.
+Vielleicht war es noch nicht zu spaet, die Freiheit zu retten; aber man
+durfte nicht saeumen: die Schwierigkeit des Angriffs stieg, die Macht
+der Angreifer sank mit jedem Jahre des verlaengerten Friedens. Kaum
+fuenf Jahre hatten die Waffen geruht und noch mussten all die Wunden
+bluten, welche der zweiundzwanzigjaehrige Krieg den Bauernschaften
+Samniums geschlagen hatte, als im Jahre 456 (298) die samnitische
+Eidgenossenschaft den Kampf erneuerte. Den letzten Krieg hatte
+wesentlich Lucaniens Verbindung mit Rom und die dadurch mitveranlasste
+Fernhaltung Tarents zu Gunsten Roms entschieden; dadurch belehrt,
+warfen die Samniten jetzt sich zuvoerderst mit aller Macht auf die
+Lucaner und brachten hier in der Tat ihre Partei ans Ruder und ein
+Buendnis zwischen Samnium und Lucanien zum Abschluss. Natuerlich
+erklaerten die Roemer sofort den Krieg; in Samnium hatte man es nicht
+anders erwartet. Es bezeichnet die Stimmung, dass die samnitische
+Regierung den roemischen Gesandten die Anzeige machte, sie sei nicht
+imstande, fuer ihre Unverletzlichkeit zu buergen, wenn sie samnitisches
+Gebiet betraeten.
+
+Der Krieg begann also von neuem (456 298), und waehrend ein zweites
+Heer in Etrurien focht, durchzog die roemische Hauptarmee Samnium und
+zwang die Lucaner Frieden zu machen und Geiseln nach Rom zu senden. Das
+folgende Jahr konnten beide Konsuln nach Samnium sich wenden; Rullianus
+siegte bei Tifernum, sein treuer Waffengefaehrte Publius Decius Mus bei
+Maleventum, und fuenf Monate hindurch lagerten zwei roemische Heere in
+Feindesland. Es war das moeglich, weil die tuskischen Staaten auf
+eigene Hand mit Rom Friedensverhandlungen angeknuepft hatten. Die
+Samniten, welche von Haus aus in der Vereinigung ganz Italiens gegen
+Rom die einzige Moeglichkeit des Sieges gesehen haben muessen, boten
+das Aeusserste auf, um den drohenden Sonderfrieden zwischen Etrurien
+und Rom abzuwenden; und als endlich ihr Feldherr Gellius Egnatius den
+Etruskern in ihrem eigenen Lande Hilfe zu bringen anbot, verstand sich
+in der Tat der etruskische Bundesrat dazu, auszuharren und noch einmal
+die Entscheidung der Waffen anzurufen. Samnium machte die gewaltigsten
+Anstrengungen, um drei Heere zugleich ins Feld zu stellen, das eine
+bestimmt zur Verteidigung des eigenen Gebiets, das zweite zum Einfall
+in Kampanien, das dritte und staerkste nach Etrurien; und wirklich
+gelangte im Jahre 458 (296) das letzte, gefuehrt von Egnatius selbst,
+durch das marsische und das umbrische Gebiet, deren Bewohner im
+Einverstaendnis waren, ungefaehrdet nach Etrurien. Die Roemer nahmen
+waehrend dessen einige feste Plaetze in Samnium und brachen den
+Einfluss der samnitischen Partei in Lucanien; den Abmarsch der von
+Egnatius gefuehrten Armee wussten sie nicht zu verhindern. Als man in
+Rom die Kunde empfing, dass es den Samniten gelungen sei, all die
+ungeheuren, zur Trennung der suedlichen Italiker von den noerdlichen
+gemachten Anstrengungen zu vereiteln, dass das Eintreffen der
+samnitischen Scharen in Etrurien das Signal zu einer fast allgemeinen
+Schilderhebung gegen Rom geworden sei, dass die etruskischen Gemeinden
+aufs eifrigste arbeiteten, ihre eigenen Mannschaften kriegsfertig zu
+machen und gallische Scharen in Sold zu nehmen, da ward auch in Rom
+jeder Nerv angespannt, Freigelassene und Verheiratete in Kohorten
+formiert - man fuehlte hueben und drueben, dass die Entscheidung
+bevorstand. Das Jahr 458 (296) jedoch verging, wie es scheint, mit
+Ruestungen und Maerschen. Fuer das folgende (459 295) stellten die
+Roemer ihre beiden besten Generale, Publius Decius Mus und den
+hochbejahrten Quintus Fabius Rullianus, an die Spitze der Armee in
+Etrurien, welche mit allen in Kampanien irgend entbehrlichen Truppen
+verstaerkt ward und wenigstens 60000 Mann, darunter ueber ein Drittel
+roemische Vollbuerger, zaehlte; ausserdem ward eine zwiefache Reserve
+gebildet, die erste bei Falerii, die zweite unter den Mauern der
+Hauptstadt. Der Sammelplatz der Italiker war Umbrien, wo die Strassen
+aus dem gallischen, etruskischen und sabellischen Gebiet
+zusammenliefen; nach Umbrien liessen auch die Konsuln teils am linken,
+teils am rechten Ufer des Tiber hinauf ihre Hauptmacht abruecken,
+waehrend zugleich die erste Reserve eine Bewegung gegen Etrurien
+machte, um womoeglich die etruskischen Truppen von dem Platz der
+Entscheidung zur Verteidigung der Heimat abzurufen. Das erste Gefecht
+lief nicht gluecklich fuer die Roemer ab; ihre Vorhut ward von den
+vereinigten Galliern und Samniten in dem Gebiet von Chiusi geschlagen.
+Aber jene Diversion erreichte ihren Zweck; minder hochherzig als die
+Samniten, die durch die Truemmer ihrer Staedte hindurchgezogen waren,
+um auf der rechten Walstatt nicht zu fehlen, entfernte sich auf die
+Nachricht von dem Einfall der roemischen Reserve in Etrurien ein
+grosser Teil der etruskischen Kontingente von der Bundesarmee, und die
+Reihen derselben waren sehr gelichtet, als es am oestlichen Abhang des
+Apennin bei Sentinum zur entscheidenden Schlacht kam. Dennoch war es
+ein heisser Tag. Auf dem rechten Fluegel der Roemer, wo Rullianus mit
+seinen beiden Legionen gegen das samnitische Heer stritt, stand die
+Schlacht lange ohne Entscheidung. Auf dem linken, den Publius Decius
+befehligte, wurde die roemische Reiterei durch die gallischen
+Streitwagen in Verwirrung gebracht, und schon begannen hier auch die
+Legionen zu weichen. Da rief der Konsul den Priester Marcus Livius
+heran und hiess ihn zugleich das Haupt des roemischen Feldherrn und das
+feindliche Heer den unterirdischen Goettern weihen; alsdann in den
+dichtesten Haufen der Gallier sich stuerzend suchte und fand er den
+Tod. Diese heldenmuetige Verzweiflung des hohen Mannes, des geliebten
+Feldherrn, war nicht vergeblich. Die fliehenden Soldaten standen
+wieder, die Tapfersten warfen dem Fuehrer nach sich in die feindlichen
+Reihen, um ihn zu raechen oder mit ihm zu sterben; und eben im rechten
+Augenblicke erschien, von Rullianus gesendet, der Konsular Lucius
+Scipio mit der roemischen Reserve auf dem gefaehrdeten linken Fluegel.
+Die vortreffliche kampanische Reiterei, die den Galliern in die Flanke
+und den Ruecken fiel, gab hier den Ausschlag; die Gallier flohen, und
+endlich wichen auch die Samniten, deren Feldherr Egnatius am Tore des
+Lagers fiel. 9000 Roemer bedeckten die Walstatt; aber der teuer
+erkaufte Sieg war solchen Opfers wert. Das Koalitionsheer loeste sich
+auf und damit die Koalition selbst; Umbrien blieb in roemischer Gewalt,
+die Gallier verliefen sich, der Ueberrest der Samniten, noch immer in
+geschlossener Ordnung, zog durch die Abruzzen ab in die Heimat.
+Kampanien, das die Samniten waehrend des etruskischen Krieges
+ueberschwemmt hatten, ward nach dessen Beendigung mit leichter Muehe
+wieder von den Roemern besetzt. Etrurien bat im folgenden Jahre 460
+(294) um Frieden; Volsinii, Perusia, Arretium und wohl ueberhaupt alle
+dem Bunde gegen Rom beigetretenen Staedte gelobten Waffenruhe auf
+vierhundert Monate. Aber die Samniten dachten anders: sie ruesteten
+sich zur hoffnungslosen Gegenwehr mit jenem Mute freier Maenner, der
+das Glueck zwar nicht zwingen, aber beschaemen kann. Als im Jahre 460
+(294) die beiden Konsularheere in Samnium einrueckten, stiessen sie
+ueberall auf den erbittertsten Widerstand; ja, Marcus Atilius erlitt
+eine Schlappe bei Luceria, und die Samniten konnten in Kampanien
+eindringen und das Gebiet der roemischen Kolonie Interamna am Liris
+verwuesten. Im Jahre darauf lieferten Lucius Papirius Cursor, der Sohn
+des Helden des ersten Samnitischen Krieges, und Spurius Carvilius bei
+Aquilonia eine grosse Feldschlacht gegen das samnitische Heer, dessen
+Kern, die 16 000 Weissroecke, mit heiligem Eide geschworen hatte, den
+Tod der Flucht vorzuziehen. Indes das unerbittliche Schicksal fragt
+nicht nach Schwueren und verzweifeltem Flehen; der Roemer siegte und
+stuermte die Festen, in die die Samniten sich und ihre Habe gefluechtet
+hatten. Selbst nach dieser grossen Niederlage wehrten sich die
+Eidgenossen gegen den immer uebermaechtigeren Feind noch jahrelang mit
+beispielloser Ausdauer in ihren Burgen und Bergen und erfochten noch
+manchen Vorteil im einzelnen; des alten Rullianus erprobter Arm ward
+noch einmal (462 292) gegen sie aufgeboten, und Gavius Pontius,
+vielleicht der Sohn des Siegers von Caudium, erfocht sogar fuer sein
+Volk einen letzten Sieg, den die Roemer niedrig genug an ihm raechten,
+indem sie ihn, als er spaeter gefangen ward, im Kerker hinrichten
+liessen (463 291). Aber nichts regte sich weiter in Italien; denn der
+Krieg, den Falerii 461 (293) begann, verdient kaum diesen Namen. Wohl
+mochte man in Samnium sehnsuechtig die Blicke wenden nach Tarent, das
+allein noch imstande war, Hilfe zu gewaehren; aber sie blieb aus. Es
+waren dieselben Ursachen wie frueher, welche die Untaetigkeit Tarents
+herbeifuehrten: das innere Missregiment und der abermalige Uebertritt
+der Lucaner zur roemischen Partei im Jahre 456 (298); hinzu kam noch
+die nicht ungegruendete Furcht vor Agathokles von Syrakus, der eben
+damals auf dem Gipfel seiner Macht stand und anfing, sich gegen Italien
+zu wenden. Um das Jahr 455 (299) setzte dieser auf Kerkyra sich fest,
+von wo Kleonymos durch Demetrios den Belagerer vertrieben war und
+bedrohte nun vom Adriatischen wie vom Ionischen Meere her die
+Tarentiner. Die Abtretung der Insel an Koenig Pyrrhos von Epeiros im
+Jahre 459 (295) beseitigte allerdings zum grossen Teil die gehegten
+Besorgnisse; allein die kerkyraeischen Angelegenheiten fuhren fort, die
+Tarentiner zu beschaeftigen, wie sie denn im Jahre 464 (290) den Koenig
+Pyrrhos im Besitz der Insel gegen Demetrios schuetzen halfen, und
+ebenso hoerte Agathokles nicht auf, durch seine italische Politik die
+Tarentiner zu beunruhigen. Als er starb (465 289) und mit ihm die Macht
+der Syrakusaner in Italien zugrunde ging, war es zu spaet; Samnium, des
+siebenunddreissigjaehrigen Kampfes muede, hatte das Jahr vorher (464
+290) mit dem roemischen Konsul Manius Curius Dentatus Friede
+geschlossen und der Form nach den Bund mit Rom erneuert. Auch diesmal
+wurden, wie im Frieden von 450 (304) dem tapferen Volke von den Roemern
+keine schimpflichen oder vernichtenden Bedingungen gestellt; nicht
+einmal Gebietsabtretungen scheinen stattgefunden zu haben. Die
+roemische Staatsklugheit zog es vor, auf dem bisher eingehaltenen Wege
+fortzuschreiten, und ehe man an die unmittelbare Eroberung des
+Binnenlandes ging, zunaechst das kampanische und adriatische Litoral
+fest und immer fester an Rom zu knuepfen. Kampanien zwar war laengst
+untertaenig; allein die weitblickende roemische Politik fand es noetig,
+zur Sicherung der kampanischen Kueste dort zwei Strandfestungen
+anzulegen, Minturnae und Sinuessa (459 295), deren neue Buergerschaften
+nach dem fuer Kuestenkolonien feststehenden Grundsatz in das volle
+roemische Buergerrecht eintraten. Energischer noch ward die Ausdehnung
+der roemischen Herrschaft in Mittelitalien gefoerdert. Wie die
+Unterwerfung der Aequer und Herniker die unmittelbare Folge des Ersten
+Samnitischen Krieges war, so schloss sich an das Ende des Zweiten
+diejenige der Sabiner. Derselbe Feldherr, der die Samniten schliesslich
+bezwang, Manius Curius, brach in demselben Jahre (464 290) den kurzen
+und ohnmaechtigen Widerstand derselben und zwang die Sabiner zur
+unbedingten Ergebung. Ein grosser Teil des unterworfenen Gebiets wurde
+von den Siegern unmittelbar in Besitz genommen und an roemische Buerger
+ausgeteilt, den uebrigbleibenden Gemeinden Cures, Reate, Amiternum,
+Nursia das roemische Untertanenrecht (civitas sine suffragio)
+aufgezwungen. Bundesstaedte gleichen Rechts wurden hier nicht
+gegruendet; die Landschaft kam vielmehr unter die unmittelbare
+Herrschaft Roms, die sich also ausdehnte bis zum Apennin und den
+umbrischen Bergen. Aber schon beschraenkte man sich nicht auf das
+Gebiet diesseits der Berge; der letzte Krieg hatte allzu deutlich
+gezeigt, dass die roemische Herrschaft ueber Mittelitalien nur
+gesichert war, wenn sie von Meer zu Meer reichte. Die Festsetzung der
+Roemer jenseits des Apennin beginnt mit der Anlegung der starken
+Festung Hatria (Atri) im Jahre 465 (289), an der noerdlichen Abdachung
+der Abruzzen gegen die picenische Ebene, nicht unmittelbar an der
+Kueste und daher latinischen Rechts, aber dem Meere nah und der
+Schlussstein des gewaltigen, Nord- und Sueditalien trennenden Keils.
+Aehnlicher Art und von noch groesserer Bedeutung war die Gruendung von
+Venusia (463 291), wohin die unerhoerte Zahl von 20000 Kolonisten
+gefuehrt ward; die Stadt, an der Markscheide von Samnium, Apulien und
+Lucanien, auf der grossen Strasse zwischen Tarent und Samnium in einer
+ungemein festen Stellung gegruendet, war bestimmt, die Zwingburg der
+umwohnenden Voelkerschaften zu sein und vor allen Dingen zwischen den
+beiden maechtigsten Feinden Roms im suedlichen Italien die Verbindung
+zu unterbrechen. Ohne Zweifel ward zu gleicher Zeit auch die
+Suedstrasse, die Appius Claudius bis nach Capua gefuehrt hatte, von
+dort weiter bis nach Venusia verlaengert. So erstreckte sich, als die
+Samnitischen Kriege zu Ende gingen, das geschlossene, das heisst fast
+ausschliesslich aus Gemeinden roemischen oder latinischen Rechts
+bestehende Gebiet Roms nordwaerts bis zum Ciminischen Walde, oestlich
+bis in die Abruzzen und an das Adriatische Meer, suedlich bis nach
+Capua, waehrend die beiden vorgeschobenen Posten Luceria und Venusia,
+gegen Osten und Sueden auf den Verbindungslinien der Gegner angelegt,
+dieselben nach allen Richtungen hin isolierten. Rom war nicht mehr
+bloss die erste, sondern bereits die herrschende Macht auf der
+Halbinsel, als gegen das Ende des fuenften Jahrhunderts der Stadt
+diejenigen Nationen, welche die Gunst der Goetter und die eigene
+Tuechtigkeit jede in ihrer Landschaft an die Spitze gerufen hatten, im
+Rat und auf dem Schlachtfeld sich einander zu naehern begannen und, wie
+in Olympia die vorlaeufigen Sieger zu dem zweiten und ernsteren Kampf,
+so auf der groesseren Voelkerringstatt jetzt Karthago, Makedonien und
+Rom sich anschickten zu dem letzten und entscheidenden Wettgang.
+
+
+
+
+KAPITEL VII.
+König Pyrrhos gegen Rom und die Einigung Italiens
+
+
+In der Zeit der unbestrittenen Weltherrschaft Roms pflegten die
+Griechen ihre roemischen Herren damit zu aergern, dass sie als die
+Ursache der roemischen Groesse das Fieber bezeichneten, an welchem
+Alexander von Makedonien den 11. Juni 431 (323) in Babylon verschied.
+Da es nicht allzu troestlich war, das Geschehene zu ueberdenken,
+verweilte man nicht ungern mit den Gedanken bei dem, was haette kommen
+moegen, wenn der grosse Koenig, wie es seine Absicht gewesen sein soll,
+als er starb, sich gegen Westen gewendet und mit seiner Flotte den
+Karthagern das Meer, mit seinen Phalangen den Roemern die Erde streitig
+gemacht haben wuerde. Unmoeglich ist es nicht, dass Alexander mit
+solchen Gedanken sich trug; und man braucht auch nicht, um sie zu
+erklaeren, bloss darauf hinzuweisen, dass ein Autokrat, der
+kriegslustig und mit Soldaten und Schiffen versehen ist, nur schwer die
+Grenze seiner Kriegfuehrung findet. Es war eines griechischen
+Grosskoenigs wuerdig, die Sikelioten gegen Karthago, die Tarentiner
+gegen Rom zu schuetzen und dem Piratenwesen auf beiden Meeren ein Ende
+zu machen; die italischen Gesandtschaften, die in Babylon neben
+zahllosen andern erschienen, der Brettier, Lucaner, Etrusker ^1, boeten
+Gelegenheit genug, die Verhaeltnisse der Halbinsel kennenzulernen und
+Beziehungen dort anzuknuepfen. Karthago mit seinen vielfachen
+Verbindungen im Orient musste den Blick des gewaltigen Mannes notwendig
+auf sich ziehen, und wahrscheinlich lag es in seinen Absichten, die
+nominelle Herrschaft des Perserkoenigs ueber die tyrische Kolonie in
+eine wirkliche umzuwandeln; nicht umsonst fand sich ein aus Karthago
+gesandter Spion in der unmittelbaren Umgebung Alexanders. Indes mochten
+dies Traeume oder Plaene sein, der Koenig starb, ohne mit den
+Angelegenheiten des Westens sich beschaeftigt zu haben, und jene
+Gedanken gingen mit ihm zu Grabe. Nur wenige kurze Jahre hatte ein
+griechischer Mann die ganze intellektuelle Kraft des Hellenentums, die
+ganze materielle Fuelle des Ostens vereinigt in seiner Hand gehalten;
+mit seinem Tode ging zwar das Werk seines Lebens, die Gruendung des
+Hellenismus im Orient, keineswegs zugrunde, wohl aber spaltete sich
+sofort das kaum geeinigte Reich und unter dem steten Hader der
+verschiedenen, aus diesen Truemmern sich bildenden Staaten ward ihrer
+aller weltgeschichtliche Bestimmung, die Propaganda der griechischen
+Kultur im Osten zwar nicht aufgegeben, aber abgeschwaecht und
+verkuemmert. Bei solchen Verhaeltnissen konnten weder die griechischen
+noch die asiatisch-aegyptischen Staaten daran denken, im Okzident
+festen Fuss zu fassen und gegen die Roemer oder die Karthager sich zu
+wenden. Das oestliche und das westliche Staatensystem bestanden
+nebeneinander, ohne zunaechst politisch ineinanderzugreifen; und
+namentlich Rom blieb den Verwicklungen der Diadochenperiode wesentlich
+fremd. Nur Beziehungen oekonomischer Art stellten sich fest; wie denn
+zum Beispiel der rhodische Freistaat, der vornehmste Vertreter einer
+neutralen Handelspolitik in Griechenland und daher der allgemeine
+Vermittler des Verkehrs in einer Zeit ewiger Kriege, um das Jahr 448
+(306) einen Vertrag mit Rom abschloss, natuerlich einen Handelstraktat,
+wie er begreiflich ist zwischen einem Kaufmannsvolk und den Herren der
+caeritischen und kampanischen Kueste. Auch bei der Soeldnerlieferung,
+die von dem allgemeinen Werbeplatz der damaligen Zeit, von Hellas aus
+nach Italien und namentlich nach Tarent ging, wirkten die politischen
+Beziehungen, die zum Beispiel zwischen Tarent und dessen Mutterstadt
+Sparta bestanden, nur in sehr untergeordneter Weise mit; im ganzen
+waren die Werbungen nichts als kaufmaennische Geschaefte, und Sparta,
+obwohl es regelmaessig den Tarentinern zu den italischen Kriegen die
+Hauptleute lieferte, trat mit den Italikern darum so wenig in Fehde wie
+im nordamerikanischen Freiheitskrieg die deutschen Staaten mit der
+Union, deren Gegnern sie ihre Untertanen verkauften.
+
+—————————————————————————-
+
+^1 Die Erzaehlung, dass auch die Roemer Gesandte an Alexander nach
+Babylon geschickt, geht auf das Zeugnis des Kleitarchos zurueck (Plin.
+nat. 3, 5, 57), aus dem die uebrigen, diese Tatsache meldenden Zeugen
+(Aristos und Asklepiades bei Arrian 7, 15, 5; Memnon c. 25) ohne
+Zweifel schoepften. Kleitarchos war allerdings Zeitgenosse dieser
+Ereignisse, aber sein Leben Alexanders nichtsdestoweniger entschieden
+mehr historischer Roman als Geschichte; und bei dem Schweigen der
+zuverlaessigen Biographen (Art. a. a. O.; Liv. 9, 18) und dem voellig
+romanhaften Detail des Berichts, wonach zum Beispiel die Roemer dem
+Alexander einen goldenen Kranz ueberreicht und dieser die zukuenftige
+Groesse Roms vorhergesagt haben soll, wird man nicht umhin koennen,
+diese Erzaehlung zu den vielen anderen durch Kleitarchos in die
+Geschichte eingefuehrten Ausschmueckungen zu stellen.
+
+—————————————————————————-
+
+Nichts anderes als ein abenteuernder Kriegshauptmann war auch Koenig
+Pyrrhos von Epeiros; er war darum nicht minder ein Gluecksritter, dass
+er seinen Stammbaum zurueckfuehrte auf Aeakos und Achilleus und dass
+er, waere er friedlicher gesinnt gewesen, als “Koenig” ueber ein
+kleines Bergvolk unter makedonischer Oberherrlichkeit oder auch
+allenfalls in isolierter Freiheit haette leben und sterben koennen. Man
+hat ihn wohl verglichen mit Alexander von Makedonien; und allerdings
+die Gruendung eines westhellenischen Reiches, dessen Kern Epeiros,
+Grossgriechenland, Sizilien gebildet haetten, das die beiden italischen
+Meere beherrscht und Rom wie Karthago in die Reihe der barbarischen
+Grenzvoelker des hellenistischen Staatensystems, der Kelten und Inder
+gedraengt haben wuerde - dieser Gedanke ist wohl gross und kuehn wie
+derjenige, der den makedonischen Koenig ueber den Hellespont fuehrte.
+Aber nicht bloss der verschiedene Ausgang unterscheidet den oestlichen
+und den westlichen Heerzug. Alexander konnte mit seiner makedonischen
+Armee, in der namentlich der Stab vorzueglich war, dem Grosskoenig
+vollkommen die Spitze bieten; aber der Koenig von Epeiros, das neben
+Makedonien stand etwa wie Hessen neben Preussen, erhielt eine
+nennenswerte Armee nur durch Soeldner und durch Buendnisse, die auf
+zufaelligen politischen Kombinationen beruhten. Alexander trat im
+Perserreich auf als Eroberer, Pyrrhos in Italien als Feldherr einer
+Koalition von Sekundaerstaaten; Alexander hinterliess sein Erbland
+vollkommen gesichert durch die unbedingte Untertaenigkeit Griechenlands
+und das starke, unter Antipater zurueckbleibende Heer, Pyrrhos buergte
+fuer die Integritaet seines eigenen Gebietes nichts als das Wort eines
+zweifelhaften Nachbarn. Fuer beide Eroberer hoerte, wenn ihre Plaene
+gelangen, die Heimat notwendig auf, der Schwerpunkt des neuen Reiches
+zu sein; allein eher noch war es ausfuehrbar, den Sitz der
+makedonischen Militaermonarchie nach Babylon zu verlegen als in Tarent
+oder Syrakus eine Soldatendynastie zu gruenden. Die Demokratie der
+griechischen Republiken, so sehr sie eine ewige Agonie war, liess sich
+in die straffen Formen des Militaerstaats nun einmal nicht
+zurueckzwingen; Philipp wusste wohl, warum er die griechischen
+Republiken seinem Reich nicht einverleibte. Im Orient war ein
+nationaler Widerstand nicht zu erwarten; herrschende und dienende
+Staemme lebten dort seit langem nebeneinander und der Wechsel des
+Despoten war der Masse der Bevoelkerung gleichgueltig oder gar
+erwuenscht. Im Okzident konnten die Roemer, die Samniten, die Karthager
+auch ueberwunden werden; aber kein Eroberer haette es vermocht, die
+Italiker in aegyptische Fellahs zu verwandeln oder aus den roemischen
+Bauern Zinspflichtige hellenischer Barone zu machen. Was man auch ins
+Auge fasst, die eigene Macht, die Bundesgenossen, die Kraefte der
+Gegner - ueberall erscheint der Plan des Makedoniers als eine
+ausfuehrbare, der des Epeiroten als eine unmoegliche Unternehmung;
+jener als die Vollziehung einer grossen geschichtlichen Aufgabe, dieser
+als ein merkwuerdiger Fehlgriff; jener als die Grundlegung zu einem
+neuen Staatensystem und einer neuen Phase der Zivilisation, dieser als
+eine geschichtliche Episode. Alexanders Werk ueberlebte ihn, obwohl der
+Schoepfer zur Unzeit starb; Pyrrhos sah mit eigenen Augen das Scheitern
+aller seiner Plaene, ehe der Tod ihn abrief. Sie beide waren kuehne und
+grosse Naturen, aber Pyrrhos nur der erste Feldherr, Alexander vor
+allem der genialste Staatsmann seiner Zeit; und wenn es die Einsicht in
+das Moegliche und Unmoegliche ist, die den Helden vom Abenteurer
+scheidet, so muss Pyrrhos diesen zugezaehlt und darf seinem groesseren
+Verwandten sowenig zur Seite gestellt werden wie etwa der Connetable
+von Bourbon Ludwig dem Elften.
+
+Und dennoch knuepft sich ein wunderbarer Zauber an den Namen des
+Epiroten, eine eigene Teilnahme, die allerdings zum Teil der
+ritterlichen und liebenswuerdigen Persoenlichkeit desselben, aber mehr
+doch noch dem Umstande gilt, dass er der erste Grieche ist, der den
+Roemern im Kampfe gegenuebertritt. Mit ihm beginnen jene unmittelbaren
+Beziehungen zwischen Rom und Hellas, auf denen die ganze spaetere
+Entfaltung der antiken Zivilisation und ein wesentlicher Teil der
+modernen beruht. Der Kampf zwischen Phalangen und Kohorten, zwischen
+der Soeldnerarmee und der Landwehr, zwischen dem Heerkoenigtum und dem
+Senatorenregiment, zwischen dem individuellen Talent und der nationalen
+Kraft - dieser Kampf zwischen Rom und dem Hellenismus ward zuerst
+durchgefochten in den Schlachten zwischen Pyrrhos und den roemischen
+Feldherren; und wenn auch die unterliegende Partei noch oft nachher
+appelliert hat an neue Entscheidung der Waffen, so hat doch jeder
+spaetere Schlachttag das Urteil lediglich bestaetigt. Wenn aber auf der
+Walstatt wie in der Kurie die Griechen unterliegen, so ist ihr
+Uebergewicht nicht minder entschieden in jedem anderen, nicht
+politischen Wettkampf, und eben schon diese Kaempfe lassen es ahnen,
+dass der Sieg Roms ueber die Hellenen ein anderer sein wird als der
+ueber Gallier und Phoeniker, und dass Aphroditens Zauber erst zu wirken
+beginnt, wenn die Lanze zersplittert und Helm und Schild beiseite
+gelegt ist.
+
+Koenig Pyrrhos war der Sohn des Aeakides, des Herrn der Molosser (um
+Janina), welcher, von Alexander geschont als Verwandter und getreuer
+Lehnsmann, nach dessen Tode in den Strudel der makedonischen
+Familienpolitik hineingerissen ward und darin zuerst sein Reich und
+dann das Leben verlor (441 313). Sein damals sechsjaehriger Sohn ward
+von dem Herrn der illyrischen Taulantier, Glaukias, gerettet und im
+Laufe der Kaempfe um Makedoniens Besitz, noch ein Knabe, von Demetrios
+dem Belagerer wieder zurueckgefuehrt in sein angestammtes Fuerstentum
+(447 307), um es nach wenigen Jahren durch den Einfluss der Gegenpartei
+wieder einzubuessen (um 452 302) und als landfluechtiger Fuerstensohn
+im Gefolge der makedonischen Generale seine militaerische Laufbahn zu
+beginnen. Bald machte seine Persoenlichkeit sich geltend. Unter
+Antigonos machte er dessen letzte Feldzuege mit; der alte Marschall
+Alexanders hatte seine Freude an dem geborenen Soldaten, dem nach dem
+Urteile des ergrauten Feldherrn nur die Jahre fehlten um schon jetzt
+der erste Kriegsmann der Zeit zu sein. Die unglueckliche Schlacht bei
+Ipsos brachte ihn als Geisel nach Alexandreia an den Hof des Gruenders
+der Lagidendynastie, wo er durch sein kuehnes und derbes Wesen, seinen
+alles nicht Militaerische gruendlich verachtenden Soldatensinn nicht
+minder des staatsklugen Koenigs Ptolemaeos Aufmerksamkeit auf sich zog
+als durch seine maennliche Schoenheit, der das wilde Antlitz, der
+gewaltige Tritt keinen Eintrag tat, die der koeniglichen Damen. Eben
+damals gruendete der kuehne Demetrios sich wieder einmal, diesmal in
+Makedonien, ein neues Reich; natuerlich in der Absicht, von dort aus
+die Alexandermonarchie zu erneuern. Es galt, ihn niederzuhalten, ihm
+daheim zu schaffen zu machen; und der Lagide, der solche Feuerseelen,
+wie der epeirotische Juengling eine war, vortrefflich fuer seine feine
+Politik zu nutzen verstand, tat nicht bloss seiner Gemahlin, der
+Koenigin Berenike einen Gefallen, sondern foerderte auch seine eigenen
+Zwecke, indem er dem jungen Fuersten seine Stieftochter, die Prinzessin
+Antigone zur Gemahlin gab und dem geliebten “Sohn” zur Rueckkehr in die
+Heimat seinen Beistand und seinen maechtigen Einfluss lieh (458 296).
+Zurueckgekehrt in sein vaeterliches Reich fiel ihm bald alles zu; die
+tapferen Epeiroten, die Albanesen des Altertums, hingen mit
+angestammter Treue und frischer Begeisterung an dem mutigen Juengling,
+dem “Adler”, wie sie ihn hiessen. In den um die makedonische Thronfolge
+nach Kassanders Tod (457 297) entstandenen Wirren erweiterte der
+Epeirote sein Reich; nach und nach gewann er die Landschaften an dem
+ambrakischen Busen mit der wichtigen Stadt Ambrakia, die Insel Kerkyra,
+ja selbst einen Teil des makedonischen Gebiets, und widerstand mit weit
+geringeren Streitkraeften dem Koenig Demetrios zur Bewunderung der
+Makedonier selbst. Ja, als Demetrios durch seine eigene Torheit in
+Makedonien vom Thron gestuerzt war, trug man dort dem ritterlichen
+Gegner, dem Verwandten der Alexandriden, denselben freiwillig an (467
+287). In der Tat, keiner war wuerdiger als Pyrrhos, das koenigliche
+Diadem Philipps und Alexanders zu tragen. In einer tief versunkenen
+Zeit, in der Fuerstlichkeit und Niedertraechtigkeit gleichbedeutend zu
+werden begannen, leuchtete hell Pyrrhos’ persoenlich unbefleckter und
+sittenreiner Charakter. Fuer die freien Bauern des makedonischen
+Stammlandes, die, obwohl gemindert und verarmt, sich doch fernhielten
+von dem Verfall der Sitten und der Tapferkeit, den das
+Diadochenregiment in Griechenland und Asien herbeifuehrte, schien eben
+Pyrrhos recht eigentlich zum Koenig geschaffen; er, der gleich
+Alexander in seinem Haus, im Freundeskreise allen menschlichen
+Beziehungen sein Herz offen erhielt und das in Makedonien so verhasste
+orientalische Sultanwesen stets von sich abgewehrt hatte; er, der
+gleich Alexander anerkannt der erste Taktiker seiner Zeit war. Aber das
+seltsam ueberspannte makedonische Nationalgefuehl, das den elendesten
+makedonischen Herrn dem tuechtigsten Fremden vorzog, die unvernuenftige
+Widerspenstigkeit der makedonischen Truppen gegen jeden nicht
+makedonischen Fuehrer, welcher der groesste Feldherr aus Alexanders
+Schule, der Kardianer Eumenes erlegen war, bereitete auch der
+Herrschaft des epeirotischen Fuersten ein schnelles Ende. Pyrrhos, der
+die Herrschaft ueber Makedonien mit dem Willen der Makedonier nicht
+fuehren konnte, und zu machtlos, vielleicht auch zu hochherzig war, um
+sich dem Volke gegen dessen Willen aufzudraengen, ueberliess schon nach
+siebenmonatlicher Herrschaft das Land seiner einheimischen
+Missregierung und ging heim zu seinen treuen Epeiroten (467 287). Aber
+der Mann, der Alexanders Krone getragen hatte, der Schwager des
+Demetrios, der Schwiegersohn des Lagiden und des Agathokles von
+Syrakus, der hochgebildete Strategiker, der Memoiren und
+wissenschaftliche Abhandlungen ueber die Kriegskunst schrieb, konnte
+unmoeglich sein Leben darueber beschliessen, dass er zu gesetzter Zeit
+im Jahre die Rechnungen des koeniglichen Viehverwalters durchsah und
+von seinen braven Epeiroten die landueblichen Geschenke an Rindern und
+Schafen entgegennahm, um sich alsdann am Altar des Zeus von ihnen den
+Eid der Treue erneuern zu lassen und selbst den Eid auf die Gesetze zu
+wiederholen und, diesem allen zu mehrerer Bekraeftigung, mit ihnen die
+Nacht hindurch zu zechen. War kein Platz fuer ihn auf dem makedonischen
+Thron, so war ueberhaupt in der Heimat seines Bleibens nicht; er konnte
+der Erste sein und also nicht der Zweite. So wandten sich seine Blicke
+in die Weite. Die Koenige, die um Makedoniens Besitz haderten, obwohl
+sonst in nichts einig, waren gern bereit, gemeinschaftlich zu helfen,
+dass der gefaehrliche Nebenbuhler freiwillig ausscheide; und dass die
+treuen Kriegsgenossen ihm folgen wuerden, wohin er sie fuehrte, dessen
+war er gewiss. Eben damals stellten die italischen Verhaeltnisse sich
+so, dass jetzt wiederum als ausfuehrbar erscheinen konnte, was vierzig
+Jahre frueher Pyrrhos’ Verwandter, seines Vaters Vetter Alexander von
+Epeiros, und eben erst sein Schwiegervater Agathokles beabsichtigt
+hatten; und so entschloss sich Pyrrhos, auf seine makedonischen Plaene
+zu verzichten und im Westen eine neue Herrschaft fuer sich und fuer die
+hellenische Nation zu gruenden.
+
+Die Waffenruhe, die der Friede mit Samnium 464 (290) fuer Italien
+herbeigefuehrt hatte, war von kurzer Dauer; der Anstoss zur Bildung
+einer neuen Ligue gegen die roemische Uebermacht kam diesmal von den
+Lucanern. Dieser Voelkerschaft, die durch ihre Parteinahme fuer Rom die
+Tarentiner waehrend der Samnitischen Kriege gelaehmt und zu deren
+Entscheidung wesentlich beigetragen hatte, waren dafuer von den Roemern
+die Griechenstaedte in ihrem Gebiet preisgegeben worden; und demgemaess
+hatten sie nach abgeschlossenem Frieden in Gemeinschaft mit den
+Brettiern sich daran gemacht, eine nach der anderen zu bezwingen. Die
+Thuriner, wiederholt angegriffen von dem Feldherrn der Lucaner, Stenius
+Statilius, und aufs aeusserste bedraengt, wandten sich, ganz wie einst
+die Kampaner die Hilfe Roms gegen die Samniten in Anspruch genommen
+hatten und ohne Zweifel um den gleichen Preis ihrer Freiheit und
+Selbstaendigkeit, mit der Bitte um Beistand gegen die Lucaner an den
+roemischen Senat. Da das Buendnis mit diesen durch die Anlage der
+Festung Venusia fuer Rom entbehrlich geworden war, gewaehrten die
+Roemer das Begehren der Thuriner und geboten ihren Bundesfreunden von
+der Stadt, die sich den Roemern ergeben habe, abzulassen. Die Lucaner
+und Brettier, also von den maechtigeren Verbuendeten betrogen um den
+Anteil an der gemeinschaftlichen Beute, knuepften Verhandlungen an mit
+der samnitisch-tarentinischen Oppositionspartei, um eine neue Koalition
+der Italiker zustande zu bringen; und als die Roemer sie durch eine
+Gesandtschaft warnen liessen, setzten sie den Gesandten gefangen und
+begannen den Krieg gegen Rom mit einem neuen Angriff auf Thurii (um 469
+285), indem sie zugleich nicht bloss die Samniten und die Tarentiner,
+sondern auch die Norditaliker, die Etrusker, Umbrer, Gallier aufriefen,
+mit ihnen zum Freiheitskampf sich zu vereinigen. In der Tat erhob sich
+der etruskische Bund und dang zahlreiche gallische Haufen; das
+roemische Heer, das der Praetor Lucius Caecilius den treu gebliebenen
+Arretinern zu Hilfe fuehrte, ward unter den Mauern dieser Stadt von den
+senonischen Soeldnern der Etrusker vernichtet, der Feldherr selbst fiel
+mit 13000 seiner Leute (470 284). Die Senonen zaehlten zu Roms
+Bundesgenossen: die Roemer schickten demnach Gesandte an sie, um ueber
+die Stellung von Reislaeufern gegen Rom Klage zu fuehren und die
+unentgeltliche Rueckgabe der Gefangenen zu begehren. Aber auf Befehl
+des Senonenhaeuptlings Britomaris, der den Tod seines Vaters an den
+Roemern zu raechen hatte, erschlugen die Senonen die roemischen Boten
+und ergriffen offen die Partei der Etrusker. Ganz Norditalien,
+Etrusker, Umbrer, Gallier, stand somit gegen Rom in Waffen; es konnten
+grosse Erfolge gewonnen werden, wenn die suedlichen Landschaften diesen
+Augenblick ergriffen und auch diejenigen, die es nicht bereits getan,
+sich gegen Rom erklaerten. In der Tat scheinen die Samniten, immer fuer
+die Freiheit einzustehen willig, den Roemern den Krieg erklaert zu
+haben; aber geschwaecht und von allen Seiten eingeschlossen, wie sie
+waren, konnten sie dem Bunde wenig nuetzen, und Tarent zauderte nach
+seiner Gewohnheit. Waehrend unter den Gegnern Buendnisse verhandelt,
+Subsidientraktate festgesetzt, Soeldner zusammengebracht wurden,
+handelten die Roemer. Zunaechst hatten es die Senonen zu empfinden, wie
+gefaehrlich es sei, die Roemer zu besiegen. Der Konsul Publius
+Cornelius Dolabella rueckte mit einem starken Heer in ihr Gebiet; was
+nicht ueber die Klinge sprang, ward aus dem Lande ausgetrieben und
+dieser Stamm ausgestrichen aus der Reihe der italischen Nationen (471
+283). Bei einem vorzugsweise von seinen Herden lebenden Volke war eine
+derartige massenhafte Austreibung wohl ausfuehrbar; wahrscheinlich
+halfen diese aus Italien vertriebenen Senonen die gallischen Schwaerme
+bilden, die bald nachher das Donaugebiet, Makedonien, Griechenland,
+Kleinasien ueberschwemmten. Die naechsten Nachbarn und Stammgenossen
+der Senonen, die Boier, erschreckt und erbittert durch die furchtbar
+schnell sich vollendende Katastrophe, vereinigten sich augenblicklich
+mit den Etruskern, die noch den Krieg fortfuehrten und deren senonische
+Soeldner jetzt gegen die Roemer nicht mehr als Mietlinge fochten,
+sondern als verzweifelte Raecher der Heimat; ein gewaltiges
+etruskisch-gallisches Heer zog gegen Rom, um fuer die Vernichtung des
+Senonenstammes an der Hauptstadt der Feinde Rache zu nehmen und
+vollstaendiger, als einst der Heerkoenig derselben Senonen es getan,
+Rom von der Erde zu vertilgen. Allein beim Uebergang ueber den Tiber in
+der Naehe des Vadimonischen Sees wurde das vereinigte Heer von den
+Roemern nachdruecklich geschlagen (471 283). Nachdem sie das Jahr
+darauf noch einmal bei Populonia mit nicht besserem Erfolg eine
+Feldschlacht gewagt hatten, liessen die Boier ihre Bundesgenossen im
+Stich und schlossen fuer sich mit den Roemern Frieden (472 282). So war
+das gefaehrlichste Glied der Ligue, das Galliervolk, einzeln
+ueberwunden, ehe noch der Bund sich vollstaendig zusammenfand, und
+dadurch Rom freie Hand gegen Unteritalien gegeben, wo in den Jahren
+469-471 (285-283) der Kampf nicht ernstlich gefuehrt worden war. Hatte
+bis dahin die schwache roemische Armee Muehe gehabt, sich in Thurii
+gegen die Lucaner und Brettier zu behaupten, so erschien jetzt (472
+282) der Konsul Gaius Fabricius Luscinus mit einem starken Heer vor der
+Stadt, befreite dieselbe, schlug die Lucaner in einem grossen Treffen
+und nahm ihren Feldherrn Statilius gefangen. Die kleineren
+nichtdorischen Griechenstaedte, die in den Roemern ihre Retter
+erkannten, fielen ihnen ueberall freiwillig zu; roemische Besatzungen
+blieben zurueck in den wichtigsten Plaetzen, in Lokri, Kroton, Thurii
+und namentlich in Rhegion, auf welche letztere Stadt auch die Karthager
+Absichten zu haben schienen. Ueberall war Rom im entschiedensten
+Vorteil. Die Vernichtung der Senonen hatte den Roemern eine bedeutende
+Strecke des adriatischen Litorals in die Haende gegeben; ohne Zweifel
+im Hinblick auf die unter der Asche glimmende Fehde mit Tarent und die
+schon drohende Invasion der Epeiroten eilte man, sich dieser Kueste
+sowie der Adriatischen See zu versichern. Es ward (um 471 283) eine
+Buergerkolonie gefuehrt nach dem Hafenplatz Sena (Sinigaglia), der
+ehemaligen Hauptstadt des senonischen Bezirks und gleichzeitig segelte
+eine roemische Flotte aus dem Tyrrhenischen Meer in die oestlichen
+Gewaesser, offenbar, um im Adriatischen Meer zu stationieren und dort
+die roemischen Besitzungen zu decken.
+
+Die Tarentiner hatten seit dem Vertrag von 450 (304) mit Rom in Frieden
+gelebt. Sie hatten der langen Agonie der Samniten, der raschen
+Vernichtung der Senonen zugesehen, sich die Gruendung von Venusia,
+Hatria, Sena, die Besetzung von Thurii und Rhegion gefallen lassen,
+ohne Einspruch zu tun. Aber als jetzt die roemische Flotte auf ihrer
+Fahrt vom Tyrrhenischen ins Adriatische Meer in die tarentinischen
+Gewaesser gelangte und im Hafen der befreundeten Stadt vor Anker ging,
+schwoll die langgehegte Erbitterung endlich ueber; die alten Vertraege,
+die den roemischen Kriegsschiffen untersagten, oestlich vom Lakinischen
+Vorgebirg zu fahren, wurden in der Buergerversammlung von den
+Volksmaennern zur Sprache gebracht; wuetend stuerzte der Haufen ueber
+die roemischen Kriegsschiffe her, die, unversehens nach Piratenart
+ueberfallen, nach heftigem Kampfe unterlagen; fuenf Schiffe wurden
+genommen und deren Mannschaft hingerichtet oder in die Knechtschaft
+verkauft, der roemische Admiral selbst war in dem Kampf gefallen. Nur
+der souveraene Unverstand und die souveraene Gewissenlosigkeit der
+Poebelherrschaft erklaert diese schmachvollen Vorgaenge. Jene Vertraege
+gehoerten einer Zeit an, die laengst ueberschritten und verschollen
+war; es ist einleuchtend, dass sie wenigstens seit der Gruendung von
+Hatria und Sena schlechterdings keinen Sinn mehr hatten und dass die
+Roemer im guten Glauben an das bestehende Buendnis in den Golf
+einfuhren - lag es doch gar sehr in ihrem Interesse, wie der weitere
+Verlauf der Dinge zeigt, den Tarentinern durchaus keinen Anlass zur
+Kriegserklaerung darzubieten. Wenn die Staatsmaenner Tarents den Krieg
+an Rom erklaeren wollten, so taten sie bloss, was laengst haette
+geschehen sollen; und wenn sie es vorzogen, die Kriegserklaerung statt
+auf den wirklichen Grund vielmehr auf formalen Vertragsbruch zu
+stuetzen, so liess sich dagegen weiter nichts erinnern, da ja die
+Diplomatie zu allen Zeiten es unter ihrer Wuerde erachtet hat, das
+Einfache einfach zu sagen. Allein dass man, statt den Admiral zur
+Umkehr aufzufordern, die Flotte mit gewaffneter Hand ungewarnt
+ueberfiel, war eine Torheit nicht minder als eine Barbarei, eine jener
+entsetzlichen Barbareien der Zivilisation, wo die Gesittung ploetzlich
+das Steuerruder verliert und die nackte Gemeinheit vor uns hintritt,
+gleichsam um zu warnen vor dem kindischen Glauben, als vermoege die
+Zivilisation aus der Menschennatur die Bestialitaet auszuwurzeln.
+
+Und als waere damit noch nicht genug getan, ueberfielen nach dieser
+Heldentat die Tarentiner Thurii, dessen roemische Besatzung infolge der
+Ueberrumpelung kapitulierte (im Winter 472/73 282/81), und bestraften
+die Thuriner, dieselben, die die tarentinische Politik den Lucanern
+preisgegeben und dadurch gewaltsam zur Ergebung an Rom gedraengt hatte,
+schwer fuer ihren Abfall von der hellenischen Partei zu den Barbaren.
+
+Die Barbaren verfuhren indes mit einer Maessigung, die bei solcher
+Macht und nach solchen Kraenkungen Bewunderung erregt. Es lag im
+Interesse Roms, die tarentinische Neutralitaet so lange wie moeglich
+gelten zu lassen, und die leitenden Maenner im Senat verwarfen deshalb
+den Antrag, den eine Minoritaet in begreiflicher Erbitterung stellte,
+den Tarentinern sofort den Krieg zu erklaeren. Vielmehr wurde die
+Fortdauer des Friedens roemischerseits an die maessigsten Bedingungen
+geknuepft, die sich mit Roms Ehre vertrugen: Entlassung der Gefangenen,
+Rueckgabe von Thurii, Auslieferung der Urheber des Ueberfalls der
+Flotte. Mit diesen Vorschlaegen ging eine roemische Gesandtschaft nach
+Tarent (473 281), waehrend gleichzeitig, ihren Worten Nachdruck zu
+geben, ein roemisches Heer unter dem Konsul Lucius Aemilius in Samnium
+einrueckte. Die Tarentiner konnten, ohne ihrer Unabhaengigkeit etwas zu
+vergeben, diese Bedingungen eingehen, und bei der geringen Kriegslust
+der reichen Kaufstadt durfte man in Rom mit Recht annehmen, dass ein
+Abkommen noch moeglich sei. Allein der Versuch, den Frieden zu
+erhalten, scheiterte - sei es an dem Widerspruch derjenigen Tarentiner,
+die die Notwendigkeit erkannten, den Uebergriffen Roms je eher desto
+lieber mit den Waffen entgegenzutreten, sei es bloss an der
+Unbotmaessigkeit des staedtischen Poebels, der sich mit beliebter
+griechischer Ungezogenheit sogar an der Person des Gesandten in
+unwuerdiger Weise vergriff. Nun rueckte der Konsul in das tarentinische
+Gebiet ein; aber statt sofort die Feindseligkeiten zu eroeffnen, bot er
+noch einmal auf dieselben Bedingungen den Frieden; und da auch dies
+vergeblich war, begann er zwar die Aecker und Landhaeuser zu verwuesten
+und schlug die staedtischen Milizen, aber die vornehmeren Gefangenen
+wurden ohne Loesegeld entlassen und man gab die Hoffnung nicht auf,
+dass der Kriegsdruck der aristokratischen Partei in der Stadt das
+Uebergewicht geben und damit den Frieden herbeifuehren werde. Die
+Ursache dieser Zurueckhaltung war, dass die Roemer die Stadt nicht dem
+Epeirotenkoenig in die Arme treiben wollten. Die Absichten desselben
+auf Italien waren kein Geheimnis mehr. Schon war eine tarentinische
+Gesandtschaft zu Pyrrhos gegangen und unverrichteter Sache
+zurueckgekehrt; der Koenig hatte mehr begehrt, als sie zu bewilligen
+Vollmacht hatte. Man musste sich entscheiden. Dass die Buergerwehr vor
+den Roemern nur wegzulaufen verstand, davon hatte man sich sattsam
+ueberzeugt; es blieb nur die Wahl zwischen Frieden mit Rom, den die
+Roemer unter billigen Bedingungen zu bewilligen fortwaehrend bereit
+waren, und Vertrag mit Pyrrhos auf jede dem Koenig gutduenkende
+Bedingung, das heisst die Wahl zwischen Unterwerfung unter die
+roemische Obermacht oder unter die Tyrannis eines griechischen
+Soldaten. Die Parteien hielten in der Stadt sich fast die Waage;
+endlich blieb die Oberhand der Nationalpartei, wobei ausser dem wohl
+gerechtfertigten Motiv, sich, wenn einmal ueberhaupt einem Herrn,
+lieber einem Griechen als Barbaren zu eigen zu geben, auch noch die
+Furcht der Demagogen mitwirkte, dass Rom trotz seiner jetzigen, durch
+die Umstaende erzwungenen Maessigung bei geeigneter Gelegenheit nicht
+saeumen werde, Rache fuer die von dem Tarentiner Poebel veruebten
+Schaendlichkeiten zu nehmen. Die Stadt schloss also mit Pyrrhos ab. Er
+erhielt den Oberbefehl ueber die Truppen der Tarentiner und der
+uebrigen gegen Rom unter Waffen stehenden Italioten; ferner das Recht,
+in Tarent Besatzung zu halten. Dass die Stadt die Kriegskosten trug,
+versteht sich von selbst. Pyrrhos versprach dagegen, in Italien nicht
+laenger als noetig zu bleiben, vermutlich unter dem stillschweigenden
+Vorbehalt, die Zeit, waehrend welcher er dort noetig sein werde, nach
+eigenem Ermessen festzustellen. Dennoch waere ihm die Beute fast unter
+den Haenden entschluepft. Waehrend die tarentinischen Gesandten - ohne
+Zweifel die Haeupter der Kriegspartei - in Epeiros abwesend waren,
+schlug in der von den Roemern jetzt hart gedraengten Stadt die Stimmung
+um; schon war der Oberbefehl dem Agis, einem roemisch Gesinnten
+uebertragen, als die Rueckkehr der Gesandten mit dem abgeschlossenen
+Traktat in Begleitung von Pyrrhos’ vertrautem Minister Kineas die
+Kriegspartei wieder ans Ruder brachte. Bald fasste eine festere Hand
+die Zuegel und machte dem klaeglichen Schwanken ein Ende. Noch im
+Herbst 473 (281) landete Pyrrhos’ General Milon mit 3000 Epeiroten und
+besetzte die Zitadelle der Stadt; ihm folgte zu Anfang des Jahres 474
+(280) nach einer stuermischen, zahlreiche Opfer fordernden Ueberfahrt
+der Koenig selbst. Er fuehrte nach Tarent ein ansehnliches, aber
+buntgemischtes Heer, teils bestehend aus den Haustruppen, den
+Molossern, Thesprotiern, Chaonern, Ambrakioten, teils aus dem
+makedonischen Fussvolk und der thessalischen Reiterei, die Koenig
+Ptolemaeos von Makedonien vertragsmaessig ihm ueberlassen, teils aus
+aetolischen, akarnanischen, athamanischen Soeldnern; im ganzen zaehlte
+man 20000 Phalangiten, 2000 Bogenschuetzen, 500 Schleuderer, 3000
+Reiter und 20 Elefanten, also nicht viel weniger, als dasjenige Heer
+betragen hatte, mit dem Alexander fuenfzig Jahre zuvor den Hellespont
+ueberschritt.
+
+Die Angelegenheiten der Koalition standen nicht zum besten, als der
+Koenig kam. Zwar hatte der roemische Konsul, sowie er die Soldaten
+Milons anstatt der tarentinischen Miliz sich gegenueber aufziehen sah,
+den Angriff auf Tarent aufgegeben und sich nach Apulien zurueckgezogen;
+aber mit Ausnahme des Gebietes von Tarent beherrschten die Roemer so
+gut wie ganz Italien. Nirgends in Unteritalien hatte die Koalition eine
+Armee im Felde, und auch in Oberitalien hatten die Etrusker, die allein
+noch in Waffen standen, in dem letzten Feldzuge (473 281) nichts als
+Niederlagen erlitten. Die Verbuendeten hatten, ehe der Koenig zu Schiff
+ging, ihm den Oberbefehl ueber ihre saemtlichen Truppen uebertragen und
+ein Heer von 350000 Mann zu Fuss und 20000 Reiter ins Feld stellen zu
+koennen erklaert; zu diesen grossen Worten bildete die Wirklichkeit
+einen unerfreulichen Kontrast. Das Heer, dessen Oberbefehl man Pyrrhos
+uebertragen, war noch erst zu schaffen, und vorlaeufig standen dazu
+hauptsaechlich nur Tarents eigene Hilfsquellen zu Gebot. Der Koenig
+befahl die Anwerbung eines italischen Soeldnerheeres mit tarentinischem
+Gelde und hob die dienstfaehigen Leute aus der Buergerschaft zum
+Kriegsdienst aus. So aber hatten die Tarentiner den Vertrag nicht
+verstanden. Sie hatten gemeint, den Sieg wie eine andere Ware fuer ihr
+Geld sich gekauft zu haben; es war eine Art Kontraktbruch, dass der
+Koenig sie zwingen wollte, sich ihn selber zu erfechten. Je mehr die
+Buergerschaft anfangs nach Milons Eintreffen sich gefreut hatte, des
+laestigen Postendienstes los zu sein, desto unwilliger stellte man
+jetzt sich unter die Fahnen des Koenigs; den Saeumigen musste mit
+Todesstrafe gedroht werden. Jetzt gab der Ausgang bei allen der
+Friedenspartei Recht, und es wurden sogar mit Rom Verbindungen
+angeknuepft oder schienen doch angeknuepft zu werden. Pyrrhos, auf
+solchen Widerstand vorbereitet, behandelte die Stadt fortan wie eine
+eroberte: die Soldaten wurden in die Haeuser einquartiert, die
+Volksversammlungen und die zahlreichen Kraenzchen (συσσίτια)
+suspendiert, das Theater geschlossen, die Promenaden gesperrt, die Tore
+mit epeirotischen Wachen besetzt. Eine Anzahl der fuehrenden Maenner
+wurden als Geiseln ueber das Meer gesandt; andere entzogen sich dem
+gleichen Schicksal durch die Flucht nach Rom. Diese strengen Massregeln
+waren notwendig, da es schlechterdings unmoeglich war, sich in
+irgendeinem Sinn auf die Tarentiner zu verlassen; erst jetzt konnte der
+Koenig, gestuetzt auf den Besitz der wichtigen Stadt, die Operationen
+im Felde beginnen.
+
+Auch in Rom wusste man sehr wohl, welchem Kampf man entgegenging. Um
+vor allem die Treue der Bundesgenossen, das heisst der Untertanen zu
+sichern, erhielten die unzuverlaessigen Staedte Besatzung und wurden
+die Fuehrer der Partei der Unabhaengigkeit, wo es notwendig schien,
+festgesetzt oder hingerichtet, so zum Beispiel eine Anzahl Mitglieder
+des praenestinischen Senats. Fuer den Krieg selbst wurden grosse
+Anstrengungen gemacht; es ward eine Kriegssteuer ausgeschrieben, von
+allen Untertanen und Bundesgenossen das volle Kontingent eingemahnt, ja
+die eigentlich von der Dienstpflicht befreiten Proletarier unter die
+Waffen gerufen. Ein roemisches Heer blieb als Reserve in der
+Hauptstadt. Ein zweites rueckte unter dem Konsul Tiberius Coruncanius
+in Etrurien ein und trieb Volci und Volsinii zu Paaren. Die Hauptmacht
+war natuerlich nach Unteritalien bestimmt; man beschleunigte so viel
+als moeglich ihren Abmarsch, um Pyrrhos noch in der Gegend von Tarent
+zu erreichen und ihn zu hindern, die Samniten und die uebrigen gegen
+Rom in Waffen stehenden sueditalischen Aufgebote mit seinen Truppen zu
+vereinigen. Einen vorlaeufigen Damm gegen das Umsichgreifen des Koenigs
+sollten die roemischen Besatzungen gewaehren, die in den
+Griechenstaedten Unteritaliens lagen. Indes die Meuterei der in Rhegion
+liegenden Truppe - es war eine der aus den kampanischen Untertanen Roms
+ausgehobenen Legionen unter einem kampanischen Hauptmann Decius -
+entriss den Roemern diese wichtige Stadt, ohne sie doch Pyrrhos in die
+Haende zu geben. Wenn einerseits bei diesem Militaeraufstand der
+Nationalhass der Kampaner gegen die Roemer unzweifelhaft mitwirkte, so
+konnte anderseits Pyrrhos, der zu Schirm und Schutz der Hellenen ueber
+das Meer gekommen war, unmoeglich die Truppe in den Bund aufnehmen,
+welche ihre rheginischen Wirte in den Haeusern niedergemacht hatte; und
+so blieb sie fuer sich, im engen Bunde mit ihren Stamm- und
+Frevelgenossen, den Mamertinern, das heisst den kampanischen Soeldnern
+des Agathokles, die das gegenueberliegende Messana in aehnlicher Weise
+gewonnen hatten, und brandschatzte und verheerte auf eigene Rechnung
+die umliegenden Griechenstaedte, so Kroton, wo sie die roemische
+Besatzung niedermachte, und Kaulonia, das sie zerstoerte. Dagegen
+gelang es den Roemern, durch ein schwaches Korps, das an die lucanische
+Grenze rueckte, und durch die Besatzung von Venusia die Lucaner und
+Samniten an der Vereinigung mit Pyrrhos zu hindern, waehrend die
+Hauptmacht, wie es scheint vier Legionen, also mit der entsprechenden
+Zahl von Bundestruppen mindestens 50000 Mann stark, unter dem Konsul
+Publius Laevinus gegen Pyrrhos marschierte. Dieser hatte sich zur
+Deckung der tarentinischen Kolonie Herakleia zwischen dieser Stadt und
+Pandosia ^2 mit seinen eigenen und den tarentinischen Truppen
+aufgestellt (474 280). Die Roemer erzwangen unter Deckung ihrer
+Reiterei den Uebergang ueber den Siris und eroeffneten die Schlacht mit
+einem hitzigen und gluecklichen Reiterangriff; der Koenig, der seine
+Reiter selber fuehrte, stuerzte und die griechischen Reiter, durch das
+Verschwinden des Fuehrers in Verwirrung gebracht, raeumten den
+feindlichen Schwadronen das Feld. Indes Pyrrhos stellte sich an die
+Spitze seines Fussvolks, und von neuem begann ein entscheidenderes
+Treffen. Siebenmal trafen die Legionen und die Phalanx im Stoss
+aufeinander und immer noch stand der Kampf. Da fiel Megakles, einer der
+besten Offiziere des Koenigs, und weil er an diesem heissen Tage die
+Ruestung des Koenigs getragen hatte, glaubte das Heer zum zweitenmal,
+dass der Koenig gefallen sei; die Reihen wurden unsicher, schon meinte
+Laevinus den Sieg in der Hand zu haben und warf seine saemtliche
+Reiterei den Griechen in die Flanke. Aber Pyrrhos, entbloessten Hauptes
+durch die Reihen des Fussvolks schreitend, belebte den sinkenden Mut
+der Seinigen. Gegen die Reiter wurden die bis dahin zurueckgehaltenen
+Elefanten vorgefuehrt; die Pferde scheuten vor ihnen, die Soldaten
+wussten den gewaltigen Tieren nicht beizukommen und wandten sich zur
+Flucht. Die zersprengten Reiterhaufen, die nachsetzenden Elefanten
+loesten endlich auch die geschlossenen Glieder des roemischen
+Fussvolks, und die Elefanten, im Verein mit der trefflichen
+thessalischen Reiterei, richteten ein grosses Blutbad unter den
+Fluechtenden an. Haette nicht ein tapferer roemischer Soldat, Gaius
+Minucius, der erste Hastat der vierten Legion, einen der Elefanten
+verwundet und dadurch die verfolgenden Truppen in Verwirrung gebracht,
+so waere das roemische Heer aufgerieben worden; so gelang es, den Rest
+der roemischen Truppen ueber den Siris zurueckzufuehren. Ihr Verlust
+war gross: 7000 Roemer wurden tot oder verwundet von den Siegern auf
+der Walstatt gefunden, 2000 gefangen eingebracht; die Roemer selbst
+gaben, wohl mit Einschluss der vom Schlachtfeld zurueckgebrachten
+Verwundeten, ihren Verlust an auf 15000 Mann. Aber auch Pyrrhos’ Heer
+hatte nicht viel weniger gelitten; gegen 4000 seiner besten Soldaten
+bedeckten das Schlachtfeld und mehrere seiner tuechtigsten Obersten
+waren gefallen. Erwaegend, dass sein Verlust hauptsaechlich auf die
+altgedienten Leute traf, die bei weitem schwerer zu ersetzen waren als
+die roemische Landwehr, und dass er den Sieg nur der Ueberraschung
+durch den Elefantenangriff verdankte, die sich nicht oft wiederholen
+liess, mag der Koenig wohl, strategischer Kritiker wie er war,
+spaeterhin diesen Sieg einer Niederlage aehnlich genannt haben; wenn er
+auch nicht so toericht war, wie die roemischen Poeten nachher gedichtet
+haben, in der Aufschrift des von ihm in Tarent aufgestellten
+Weihgeschenkes diese Selbstkritik dem Publikum mitzuteilen. Politisch
+kam zunaechst wenig darauf an, welche Opfer der Sieg gekostet hatte;
+vielmehr war der Gewinn der ersten Schlacht gegen die Roemer fuer
+Pyrrhos ein unschaetzbarer Erfolg. Sein Feldherrntalent hatte auch auf
+diesem neuen Schlachtfeld sich glaenzend bewaehrt, und wenn irgend
+etwas, musste der Sieg von Herakleia dem hinsiechenden Bunde der
+Italiker Einigkeit und Energie einhauchen. Aber auch die unmittelbaren
+Ergebnisse des Sieges waren ansehnlich und nachhaltig. Lucanien war
+fuer die Roemer verloren; Laevinus zog die dort stehenden Truppen an
+sich und ging nach Apulien. Die Brettier, Lucaner, Samniten vereinigten
+sich ungehindert mit Pyrrhos. Mit Ausnahme von Rhegion, das unter dem
+Druck der kampanischen Meuterer schmachtete, fielen die Griechenstaedte
+saemtlich dem Koenig zu, ja Lokri lieferte ihm freiwillig die roemische
+Besatzung aus; von ihm waren sie ueberzeugt, und mit Recht, dass er sie
+den Italikern nicht preisgeben werde. Die Sabeller und Griechen also
+traten zu Pyrrhos ueber; aber weiter wirkte der Sieg auch nicht. Unter
+den Latinern zeigte sich keine Neigung, der roemischen Herrschaft, wie
+schwer sie auch lasten mochte, mit Hilfe eines fremden Dynasten sich zu
+entledigen. Venusia, obgleich jetzt rings von Feinden umschlossen,
+hielt unerschuetterlich fest an Rom. Den am Siris Gefangenen, deren
+tapfere Haltung der ritterliche Koenig durch die ehrenvollste
+Behandlung vergalt, bot er nach griechischer Sitte an, in sein Heer
+einzutreten; allein er erfuhr, dass er nicht mit Soeldnern focht,
+sondern mit einem Volke. Nicht einer, weder Roemer noch Latiner, nahm
+bei ihm Dienste.
+
+—————————————————————-
+
+2 Bei dem heutigen Anglona; nicht zu verwechseln mit der bekannteren
+Stadt gleichen Namens in der Gegend von Cosenza.
+
+—————————————————————-
+
+Pyrrhos bot den Roemern Frieden an. Er war ein zu einsichtiger
+Militaer, um das Missliche seiner Stellung zu verkennen, und ein zu
+gewiegter Staatsmann, um nicht denjenigen Augenblick, der ihm die
+guenstigste Stellung gewaehrte, rechtzeitig zum Friedensschluss zu
+benutzen. Jetzt hoffte er unter dem ersten Eindruck der gewaltigen
+Schlacht, es in Rom durchsetzen zu koennen, dass die griechischen
+Staedte in Italien frei wuerden und zwischen ihnen und Rom eine Reihe
+Staaten zweiten und dritten Ranges als abhaengige Verbuendete der neuen
+griechischen Macht ins Leben traeten; denn darauf gingen seine
+Forderungen: Entlassung aller griechischen Staedte - also namentlich
+der kampanischen und lucanischen - aus der roemischen Botmaessigkeit
+und Rueckgabe des den Samniten, Dauniern, Lucanern, Brettiern
+abgenommenen Gebiets, das heisst namentlich Aufgabe von Luceria und
+Venusia. Konnte ein weiterer Kampf mit Rom auch schwerlich vermieden
+werden, so war es doch wuenschenswert, diesen erst zu beginnen, wenn
+die westlichen Hellenen unter einem Herrn vereinigt, Sizilien gewonnen,
+vielleicht Afrika erobert war.
+
+Mit solchen Instruktionen versehen, begab sich Pyrrhos’ vertrauter
+Minister, der Thessalier Kineas, nach Rom. Der gewandte Unterhaendler,
+den seine Zeitgenossen dem Demosthenes verglichen, soweit sich dem
+Staatsmann der Rhetor, dem Volksfuehrer der Herrendiener vergleichen
+laesst, hatte Auftrag, die Achtung, die der Sieger von Herakleia fuer
+seine Besiegten in der Tat empfand, auf alle Weise zur Schau zu tragen,
+den Wunsch des Koenigs, selber nach Rom zu kommen, zu erkennen zu
+geben, durch die im Munde des Feindes so wohlklingende Lob- und durch
+ernste Schmeichelrede, gelegentlich auch durch wohlangebrachte
+Geschenke die Gemueter zu des Koenigs Gunsten zu stimmen, kurz, alle
+Kuenste der Kabinettspolitik, wie sie an den Hoefen von Alexandreia und
+Antiocheia erprobt waren, gegen die Roemer zu versuchen. Der Senat
+schwankte; manchen erschien es der Klugheit gemaess, einen Schritt
+zurueck zu tun und abzuwarten, bis der gefaehrliche Gegner sich weiter
+verwickelt haben oder nicht mehr sein wuerde. Indes der greise und
+blinde Konsular Appius Claudius (Zensor 442 312, Konsul 447, 458 307,
+296), der seit langem sich von den Staatsgeschaeften zurueckgezogen
+hatte, aber in diesem entscheidenden Augenblick sich in den Senat
+fuehren liess, hauchte die ungebrochene Energie einer gewaltigen Natur
+mit seinen Flammenworten dem juengeren Geschlecht in die Seele. Man
+antwortete dem Koenig das stolze Wort, das hier zuerst vernommen und
+seitdem Staatsgrundsatz ward, dass Rom nicht unterhandle, solange
+auswaertige Truppen auf italischem Gebiet staenden, und das Wort wahr
+zu machen, wies man den Gesandten sofort aus der Stadt. Der Zweck der
+Sendung war verfehlt und der gewandte Diplomat, statt mit seiner
+Redekunst Effekt zu machen, hatte vielmehr durch diesen maennlichen
+Ernst nach so schwerer Niederlage sich selber imponieren lassen - er
+erklaerte daheim, dass in dieser Stadt jeder Buerger ihm erschienen sei
+wie ein Koenig; freilich, der Hofmann hatte ein freies Volk zu Gesicht
+bekommen.
+
+Pyrrhos, der waehrend dieser Verhandlungen in Kampanien eingerueckt
+war, brach auf die Nachricht von ihrem Abbruch sogleich auf gegen Rom,
+um den Etruskern die Hand zu reichen, die Bundesgenossen Roms zu
+erschuettern, die Stadt selber zu bedrohen. Aber die Roemer liessen
+sich so wenig schrecken wie gewinnen. Auf den Ruf des Heroldes, “an die
+Stelle der Gefallenen sich einschreiben zu lassen”, hatte gleich nach
+der Schlacht von Herakleia die junge Mannschaft sich scharenweise zur
+Aushebung gedraengt; mit den beiden neugebildeten Legionen und dem aus
+Lucanien zurueckgezogenen Korps folgte Laevinus, staerker als vorher,
+dem Marsch des Koenigs; er deckte gegen denselben Capua und vereitelte
+dessen Versuche, mit Neapel Verbindungen anzuknuepfen. So straff war
+die Haltung der Roemer, dass ausser den unteritalischen Griechen kein
+namhafter Bundesstaat es wagte, vom roemischen Buendnis abzufallen. Da
+wandte Pyrrhos sich gegen Rom selbst. Durch die reiche Landschaft,
+deren bluehenden Zustand er mit Bewunderung schaute, zog er gegen
+Fregellae, das er ueberrumpelte, erzwang den Uebergang ueber den Liris
+und gelangte bis nach Anagnia, das nicht mehr als acht deutsche Meilen
+von Rom entfernt ist. Kein Heer warf sich ihm entgegen; aber ueberall
+schlossen die Staedte Latiums ihm die Tore, und gemessenen Schrittes
+folgte von Kampanien aus Laevinus ihm nach, waehrend von Norden der
+Konsul Tiberius Coruncanius, der soeben mit den Etruskern durch einen
+rechtzeitigen Friedensschluss sich abgefunden hatte, eine zweite
+roemische Armee heranfuehrte und in Rom selbst die Reserve unter dem
+Diktator Gnaeus Domitius Calvinus sich zum Kampfe fertig machte.
+Dagegen war nichts auszurichten; dem Koenig blieb nichts uebrig als
+umzukehren. Eine Zeitlang stand er noch in Kampanien den vereinigten
+Heeren der beiden Konsuln untaetig gegenueber; aber es bot sich keine
+Gelegenheit, einen Hauptschlag auszufuehren. Als der Winter herankam,
+raeumte der Koenig das feindliche Gebiet und verteilte seine Truppen in
+die befreundeten Staedte; er selbst nahm Winterquartier in Tarent.
+Hierauf stellten auch die Roemer ihre Operationen ein; das Heer bezog
+Standquartiere bei Firmum im Picenischen, wo auf Befehl des Senats die
+am Siris geschlagenen Legionen den Winter hindurch zur Strafe unter
+Zelten kampierten.
+
+So endigte der Feldzug des Jahres 474 (280). Der Sonderfriede, den
+Etrurien im entscheidenden Augenblick mit Rom abgeschlossen hatte, und
+des Koenigs unvermuteter Rueckzug, der die hochgespannten Hoffnungen
+der italischen Bundesgenossen gaenzlich taeuschte, wogen zum grossen
+Teil den Eindruck des Sieges von Herakleia auf. Die Italiker
+beschwerten sich ueber die Lasten des Krieges, namentlich ueber die
+schlechte Mannszucht der bei ihnen einquartierten Soeldner, und der
+Koenig, muede des kleinlichen Gezaenks und des unpolitischen wie
+unmilitaerischen Gehabens seiner Bundesgenossen, fing an zu ahnen, dass
+die Aufgabe, die ihm zugefallen war, trotz aller taktischen Erfolge
+politisch unloesbar sein moege. Die Ankunft einer roemischen
+Gesandtschaft, dreier Konsulate, darunter der Sieger von Thurii, Gaius
+Fabricius, liess einen Augenblick wieder die Friedenshoffnungen bei ihm
+erwachen; allein es zeigte sich bald, dass sie nur Vollmacht hatte,
+wegen Loesung oder Auswechselung der Gefangenen zu unterhandeln.
+Pyrrhos schlug diese Forderung ab, allein er entliess zur Feier der
+Saturnalien saemtliche Gefangene auf ihr Ehrenwort; dass sie es hielten
+und dass der roemische Gesandte einen Bestechungsversuch abwies, hat
+man in der Folgezeit in unschicklichster und mehr fuer die Ehrlosigkeit
+der spaeteren als die Ehrenhaftigkeit der frueheren Zeit bezeichnender
+Weise gefeiert.
+
+Mit dem Fruehjahr 475 (279) ergriff Pyrrhos abermals die Offensive und
+rueckte in Apulien ein, wohin das roemische Heer ihm entgegenkam. In
+der Hoffnung durch einen entscheidenden Sieg die roemische Symmachie in
+diesen Landschaften zu erschuettern, bot der Koenig eine zweite
+Schlacht an und die Roemer verweigerten sie nicht. Bei Ausculum (Ascoli
+di Puglia) trafen beide Heere aufeinander. Unter Pyrrhos’ Fahnen
+fochten ausser seinen epeirotischen und makedonischen Truppen die
+italischen Soeldner, die Buergerwehr - die sogenannten Weissschilde -
+von Tarent und die verbuendeten Lucaner, Brettier und Samniten,
+zusammen 70000 Mann zu Fuss, davon 16000 Griechen und Epeiroten, ueber
+8000 Reiter und 19 Elefanten. Mit den Roemern standen an diesem Tage
+die Latiner, Kampaner, Volsker, Sabiner, Umbrer, Marruciner, Paeligner,
+Frentaner und Arpaner; auch sie zaehlten ueber 70000 Mann zu Fuss,
+darunter 20000 roemische Buerger, und 8000 Reiter. Beide Teile hatten
+in ihrem Heerwesen Aenderungen vorgenommen. Pyrrhos, mit scharfem
+Soldatenblick die Vorzuege der roemischen Manipularordnung erkennend,
+hatte auf den Fluegeln die lange Front seiner Phalangen vertauscht mit
+einer der Kohortenstellung nachgebildeten unterbrochenen Aufstellung in
+Faehnlein und, vielleicht nicht minder aus politischen wie aus
+militaerischen Gruenden, zwischen die Abteilungen seiner eigenen Leute
+die tarentinischen und samnitischen Kohorten eingeschoben; im
+Mitteltreffen allein stand die epeirotische Phalanx in geschlossener
+Reihe. Die Roemer fuehrten zur Abwehr der Elefanten eine Art
+Streitwagen heran, aus denen Feuerbecken an eisernen Stangen
+hervorragten und auf denen bewegliche, zum Herablassen eingerichtete
+und in Eisenstachel endende Maste befestigt waren - gewissermassen das
+Vorbild der Enterbruecken, die im Ersten Punischen Krieg eine so grosse
+Rolle spielen sollten.
+
+Nach dem griechischen Schlachtbericht, der minder parteiisch scheint
+als der uns auch vorliegende roemische, waren die Griechen am ersten
+Tage im Nachteil, da sie weder dazu gelangten, an den schroffen und
+sumpfigen Flussufern, wo sie gezwungen wurden, das Gefecht anzunehmen,
+ihre Linie zu entwickeln, noch Reiterei und Elefanten ins Gefecht zu
+bringen. Am zweiten Tage kam dagegen Pyrrhos den Roemern in der
+Besetzung des durchschnittenen Terrains zuvor und erreichte so ohne
+Verlust die Ebene, wo er seine Phalanx ungestoert entfalten konnte.
+Vergeblich stuerzten sich die Roemer verzweifelten Muts mit ihren
+Schwertern auf die Sarissen; die Phalanx stand unerschuetterlich jedem
+Angriff von vorn, doch vermochte auch sie es nicht, die roemischen
+Legionen zum Weichen zu bringen. Erst als die zahlreiche Bedeckung der
+Elefanten die auf den roemischen Streitwagen fechtende Mannschaft durch
+Pfeile und Schleudersteine vertrieben und der Bespannung die Straenge
+zerschnitten hatte und nun die Elefanten gegen die roemische Linie
+anprallten, kam dieselbe ins Schwanken. Das Weichen der
+Bedeckungsmannschaft der roemischen Wagen gab das Signal zur
+allgemeinen Flucht, die indes nicht sehr zahlreiche Opfer kostete, da
+das nahe Lager die Verfolgten aufnahm. Dass waehrend des Haupttreffens
+ein von der roemischen Hauptmacht abgesondertes arpanisches Korps das
+schwach besetzte epeirotische Lager angegriffen und in Brand gesteckt
+habe, meldet nur der roemische Schlachtbericht; wenn es aber auch
+richtig ist, so haben doch die Roemer auf alle Faelle mit Unrecht
+behauptet, dass die Schlacht unentschieden geblieben sei. Beide
+Berichte stimmen vielmehr darin ueberein, dass das roemische Heer ueber
+den Fluss zurueckging und Pyrrhos im Besitz des Schlachtfeldes blieb.
+Die Zahl der Gefallenen war nach dem griechischen Berichte auf
+roemischer Seite 6000, auf griechischer 3505 ^3; unter den Verwundeten
+war der Koenig selbst, dem ein Wurfspiess den Arm durchbohrt hatte,
+waehrend er wie immer im dichtesten Getuemmel kaempfte. Wohl war es ein
+Sieg, den Pyrrhos erfochten hatte, aber es waren unfruchtbare
+Lorbeeren; als Feldherrn wie als Soldaten machte der Sieg dem Koenig
+Ehre, aber seine politischen Zwecke hat er nicht gefoerdert. Pyrrhos
+bedurfte eines glaenzenden Erfolges, der das roemische Heer aufloeste
+und den schwankenden Bundesgenossen die Gelegenheit und den Anstoss zum
+Parteiwechsel gab; da aber die roemische Armee und die roemische
+Eidgenossenschaft ungebrochen geblieben und das griechische Heer, das
+nichts war ohne seinen Feldherrn, durch dessen Verwundung auf laengere
+Zeit angefesselt ward, musste er wohl den Feldzug verloren geben und in
+die Winterquartiere gehen, die der Koenig in Tarent, die Roemer diesmal
+in Apulien nahmen. Immer deutlicher offenbarte es sich, dass
+militaerisch die Hilfsquellen des Koenigs den roemischen ebenso
+nachstanden, wie politisch die lose und widerspenstige Koalition den
+Vergleich nicht aushielt mit der festgegruendeten roemischen Symmachie.
+Wohl konnte das Ueberraschende und Gewaltige in der griechischen
+Kriegfuehrung, das Genie des Feldherrn noch einen Sieg mehr wie die von
+Herakleia und Ausculum erfechten, aber jeder neue Sieg vernutzte die
+Mittel zu weiteren Unternehmungen und es war klar, dass die Roemer
+schon jetzt sich als die Staerkeren fuehlten und den endlichen Sieg mit
+mutiger Geduld erharrten. Dieser Krieg war nicht das feine Kunstspiel,
+wie die griechischen Fuersten es uebten und verstanden; an der vollen
+und gewaltigen Energie der Landwehr zerschellten alle strategischen
+Kombinationen. Pyrrhos fuehlte, wie die Dinge standen; ueberdruessig
+seiner Siege und seine Bundesgenossen verachtend, harrte er nur aus,
+weil die militaerische Ehre ihm vorschrieb, Italien nicht zu verlassen,
+bevor er seine Schutzbefohlenen vor den Barbaren gesichert haben
+wuerde. Es war bei seinem ungeduldigen Naturell vorauszusetzen, dass er
+den ersten Vorwand ergreifen wuerde, um der laestigen Pflicht sich zu
+entledigen; und die Veranlassung, sich von Italien zu entfernen, boten
+bald die sizilischen Angelegenheiten ihm dar.
+
+—————————————————————
+
+^3 Diese Zahlen scheinen glaubwuerdig. Der roemische Bericht gibt, wohl
+an Toten und Verwundeten, fuer jede Seite 15000 Mann an, ein spaeterer
+sogar auf roemischer 5000, auf griechischer 20000 Tote. Es mag das hier
+Platz finden um an einem der seltenen Beispiele, wo Kontrolle moeglich
+ist, die fast ausnahmslose Unglaubwuerdigkeit der Zahlenangaben zu
+zeigen, in denen die Luege bei den Annalisten lawinenartig anschwillt.
+
+—————————————————————
+
+Nach Agathokles’ Tode (465 289) fehlte es den sizilischen Griechen an
+jeder leitenden Macht. Waehrend in den einzelnen hellenischen Staedten
+unfaehige Demagogen und unfaehige Tyrannen einander abloesten, dehnten
+die Karthager, die alten Herren der Westspitze, ihre Herrschaft
+ungestoert aus. Nachdem Akragas ihnen erlegen war, glaubten sie die
+Zeit gekommen, um zu dem seit Jahrhunderten im Auge behaltenen Ziel
+endlich den letzten Schritt zu tun und die ganze Insel unter ihre
+Botmaessigkeit zu bringen: sie wandten sich zum Angriff auf Syrakus.
+Die Stadt, die einst mit ihren Heeren und Flotten Karthago den Besitz
+der Insel streitig gemacht hatte, war durch den inneren Hader und die
+Schwaeche des Regiments so tief herabgekommen, dass sie ihre Rettung
+suchen musste in dem Schutz ihrer Mauern und in auswaertiger Hilfe; und
+niemand konnte diese gewaehren als Koenig Pyrrhos. Pyrrhos war des
+Agathokles Tochtermann, sein Sohn, der damals sechzehnjaehrige
+Alexander, des Agathokles Enkel, beide in jeder Beziehung die
+natuerlichen Erben der hochfliegenden Plaene des Herrn von Syrakus; und
+wenn es mit der Freiheit doch zu Ende war, konnte Syrakus Ersatz darin
+finden, die Hauptstadt eines westhellenischen Reiches zu sein. So
+trugen die Syrakusaner gleich den Tarentinern und unter aehnlichen
+Bedingungen dem Koenig Pyrrhos freiwillig die Herrschaft entgegen (um
+475 279), und durch eine seltene Fuegung der Dinge schien sich alles zu
+vereinigen zum Gelingen der grossartigen, zunaechst auf den Besitz von
+Tarent und Syrakus gebauten Plaene des Epeirotenkoenigs.
+
+Freilich war die naechste Folge von dieser Vereinigung der italischen
+und sizilischen Griechen unter eine Hand, dass auch die Gegner sich
+enger zusammenschlossen. Karthago und Rom verwandelten ihre alten
+Handelsvertraege jetzt in ein Offensiv- und Defensivbuendnis gegen
+Pyrrhos (475 279), dessen Bedingungen dahin lauteten, dass, wenn
+Pyrrhos roemisches oder karthagisches Gebiet betrete, der nicht
+angegriffene Teil dem angegriffenen auf dessen Gebiet Zuzug leisten und
+die Hilfstruppen selbst besolden solle; dass in solchem Falle Karthago
+die Transportschiffe zu stellen und auch mit der Kriegsflotte den
+Roemern beizustehen sich verpflichte, doch solle deren Bemannung nicht
+gehalten sein, zu Lande fuer die Roemer zu fechten; dass endlich beide
+Staaten sich das Wort gaeben, keinen Sonderfrieden mit Pyrrhos zu
+schliessen. Der Zweck des Vertrages war auf roemischer Seite, einen
+Angriff auf Tarent moeglich zu machen und Pyrrhos von der Heimat
+abzuschneiden, was beides ohne Mitwirkung der punischen Flotte nicht
+ausfuehrbar war, auf seiten der Karthager, den Koenig in Italien
+festzuhalten, um ihre Absichten auf Syrakus ungestoert ins Werk setzen
+zu koennen ^4. Es lag also im Interesse beider Maechte, zunaechst sich
+des Meeres zwischen Italien und Sizilien zu versichern. Eine starke
+karthagische Flotte von 120 Segeln unter dem Admiral Mago ging von
+Ostia, wohin Mago sich begeben zu haben scheint, um jenen Vertrag
+abzuschliessen, nach der sizilischen Meerenge. Die Mamertiner, die fuer
+ihre Frevel gegen die griechische Bevoelkerung Messanas die gerechte
+Strafe erwartete, wenn Pyrrhos in Sizilien und Italien ans Regiment
+kam, schlossen sich eng an die Roemer und Karthager und sicherten
+diesen die sizilische Seite des Passes. Gern haetten die Verbuendeten
+auch Rhegion auf der gegenueberliegenden Kueste in ihre Gewalt
+gebracht; allein verzeihen konnte Rom der kampanischen Besatzung
+unmoeglich, und ein Versuch der vereinigten Roemer und Karthager, sich
+der Stadt mit gewaffneter Hand zu bemaechtigen, schlug fehl. Von dort
+segelte die karthagische Flotte nach Syrakus und blockierte die Stadt
+von der Seeseite, waehrend gleichzeitig ein starkes phoenikisches Heer
+die Belagerung zu Lande begann (476 278). Es war hohe Zeit, dass
+Pyrrhos in Syrakus erschien; aber freilich standen in Italien die
+Angelegenheiten keineswegs so, dass er und seine Truppen dort entbehrt
+werden konnten. Die beiden Konsuln des Jahres 476 (278) Gaius Fabricius
+Luscinus und Quintus Aemilius Papus, beide erprobte Generale, hatten
+den neuen Feldzug kraeftig begonnen, und obwohl bisher die Roemerin
+diesem Kriege nur Niederlagen erlitten hatten, waren nicht sie es,
+sondern die Sieger, die sich ermattet fuehlten und den Frieden
+herbeiwuenschten. Pyrrhos machte noch einen Versuch, ein leidliches
+Abkommen zu erlangen. Der Konsul Fabricius hatte dem Koenig einen
+Elenden zugesandt, der ihm den Antrag gemacht, gegen gute Bezahlung den
+Koenig zu vergiften. Zum Dank gab der Koenig nicht bloss alle
+roemischen Gefangenen ohne Loesegeld frei, sondern er fuehlte sich so
+hingerissen von dem Edelsinn seiner tapferen Gegner, dass er zur
+Belohnung ihnen selber einen ungemein billigen und guenstigen Frieden
+antrug. Kineas scheint noch einmal nach Rom gegangen zu sein und
+Karthago ernstlich gefuerchtet zu haben, dass sich Rom zum Frieden
+bequeme. Indes der Senat blieb fest und wiederholte seine fruehere
+Antwort. Wollte der Koenig nicht Syrakus den Karthagern in die Haende
+fallen und damit seinen grossen Plan sich zerstoeren lassen, so blieb
+ihm nichts anderes uebrig, als seine italischen Bundesgenossen
+preiszugeben und sich vorlaeufig auf den Besitz der wichtigsten
+Hafenstaedte, namentlich von Tarent und Lokri, zu beschraenken.
+Vergebens beschworen ihn die Lucaner und Samniten, sie nicht im Stich
+zu lassen; vergebens forderten die Tarentiner ihn auf, entweder seiner
+Feldherrnpflicht nachzukommen oder die Stadt ihnen zurueckzugeben. Den
+Klagen und Vorwuerfen setzte der Koenig Vertroestungen auf kuenftige
+bessere Zeiten oder auch derbe Abweisung entgegen; Milon blieb in
+Tarent zurueck, des Koenigs Sohn Alexander in Lokri und mit der
+Hauptmacht schiffte noch im Fruehjahr 476 (278) sich Pyrrhos in Tarent
+nach Syrakus ein.
+
+————————————————————————————
+
+^4 Die spaeteren Roemer und mit ihnen die neueren geben dem Buendnis
+die Wendung, als haetten die Roemer absichtlich vermieden, die
+karthagische Hilfe in Italien anzunehmen. Das waere unvernuenftig
+gewesen, und die Tatsachen sprechen dagegen. Dass Mago in Ostia nicht
+landete, erklaert sich nicht aus solcher Vorsicht, sondern einfach
+daraus, dass Latium von Pyrrhos ganz und gar nicht bedroht war und
+karthagischen Beistandes also nicht bedurfte; und vor Rhegion kaempften
+die Karthager allerdings fuer Rom.
+
+————————————————————————————
+
+Nach Pyrrhos’ Abzug erhielten die Roemer freie Hand in Italien, wo
+niemand ihnen auf offenem Felde zu widerstehen wagte und die Gegner
+ueberall sich einschlossen in ihre Festen oder in ihre Waelder. Indes
+der Kampf ging nicht so schnell zu Ende, wie man wohl gehofft haben
+mochte, woran teils die Natur dieses Gebirgs- und Belagerungskrieges
+schuld war, teils wohl auch die Erschoepfung der Roemer, von deren
+furchtbaren Verlusten das Sinken der Buergerrolle von 473 (281) auf 479
+(275) um 17000 Koepfe zeugt. Noch im Jahre 476 (278) gelang es dem
+Konsul Gaius Fabricius, die bedeutende tarentinische Pflanzstadt
+Herakleia zu einem Sonderfrieden zu bringen, der ihr unter den
+guenstigsten Bedingungen gewaehrt ward. Im Feldzug von 477 (277) schlug
+man sich in Samnium herum, wo ein leichtsinnig unternommener Angriff
+auf die verschanzten Hoehen den Roemern viele Leute kostete, und wandte
+sich alsdann nach dem suedlichen Italien, wo die Lucaner und Brettier
+geschlagen wurden. Dagegen kam bei einem Versuch, Kroton zu
+ueberrumpeln, Milon von Tarent aus den Roemern zuvor; die epeirotische
+Besatzung machte alsdann sogar einen gluecklichen Ausfall gegen das
+belagernde Heer. Indes gelang es endlich dem Konsul dennoch, dieselbe
+durch eine Kriegslist zum Abmarsch zu bestimmen und der unverteidigten
+Stadt sich zu bemaechtigen (477 277). Wichtiger war es, dass die
+Lokrenser, die frueher die roemische Besatzung dem Koenig ausgeliefert
+hatten, jetzt, den Verrat durch Verrat suehnend, die epeirotische
+erschlugen; womit die ganze Suedkueste in den Haenden der Roemer war
+mit Ausnahme von Rhegion und Tarent. Indes mit diesen Erfolgen war man
+im wesentlichen doch wenig gefoerdert. Unteritalien selbst war laengst
+wehrlos; Pyrrhos aber war nicht bezwungen, solange Tarent in seinen
+Haenden und ihm damit die Moeglichkeit blieb, den Krieg nach Belieben
+wieder zu erneuern, und an die Belagerung dieser Stadt konnten die
+Roemer nicht denken. Selbst davon abgesehen, dass in dem durch Philipp
+von Makedonien und Demetrios den Belagerer umgeschaffenen Festungskrieg
+die Roemer gegen einen erfahrenen und entschlossenen griechischen
+Kommandanten im entschiedensten Nachteil waren, bedurfte es dazu einer
+starken Flotte, und obwohl der karthagische Vertrag den Roemern
+Unterstuetzung zur See verhiess, so standen doch Karthagos eigene
+Angelegenheiten in Sizilien durchaus nicht so, dass es diese haette
+gewaehren koennen.
+
+Pyrrhos’ Landung auf der Insel, welche trotz der karthagischen Flotte
+ungehindert erfolgt war, hatte dort mit einem Schlage die Lage der
+Dinge veraendert. Er hatte Syrakus sofort entsetzt, alle freien
+Griechenstaedte in kurzer Zeit in seiner Hand vereinigt und als Haupt
+der sikeliotischen Konfoederation den Karthagern fast ihre saemtlichen
+Besitzungen entrissen. Kaum vermochten mit Hilfe der damals auf dem
+Mittelmeer ohne Nebenbuhler herrschenden karthagischen Flotte sich die
+Karthager in Lilybaeon, die Mamertiner in Messana, und auch hier unter
+steten Angriffen, zu behaupten. Unter solchen Umstaenden waere in
+Gemaessheit des Vertrags von 475 (279) viel eher Rom im Fall gewesen,
+den Karthagern auf Sizilien Beistand zu leisten, als Karthago mit
+seiner Flotte den Roemern Tarent erobern zu helfen; ueberhaupt aber war
+man eben von keiner Seite sehr geneigt, dem Bundesgenossen die Macht zu
+sichern oder gar zu erweitern. Karthago hatte den Roemern die Hilfe
+erst angeboten, als die wesentliche Gefahr vorueber war; diese
+ihrerseits hatten nichts getan, den Abzug des Koenigs aus Italien, den
+Sturz der karthagischen Macht in Sizilien zu verhindern. Ja in offener
+Verletzung der Vertraege hatte Karthago sogar dem Koenig einen
+Sonderfrieden angetragen und gegen den ungestoerten Besitz von
+Lilybaeon sich erboten, auf die uebrigen sizilischen Besitzungen zu
+verzichten, sogar dem Koenig Geld und Kriegsschiffe zur Verfuegung zu
+stellen, natuerlich zur Ueberfahrt nach Italien und zur Erneuerung des
+Krieges gegen Rom. Indes es war einleuchtend, dass mit dem Besitz von
+Lilybaeon und der Entfernung des Koenigs die Stellung der Karthager auf
+der Insel ungefaehr dieselbe geworden waere, wie sie vor Pyrrhos’
+Landung gewesen war; sich selbst ueberlassen waren die griechischen
+Staedte ohnmaechtig und das verlorene Gebiet leicht wiedergewonnen. So
+schlug Pyrrhos den nach zwei Seiten hin perfiden Antrag aus und ging
+daran, sich selber eine Kriegsflotte zu erbauen. Nur Unverstand und
+Kurzsichtigkeit haben dies spaeter getadelt; es war vielmehr ebenso
+notwendig als mit den Mitteln der Insel leicht durchzufuehren.
+Abgesehen davon, dass der Herr von Ambrakia, Tarent und Syrakus nicht
+ohne Seemacht sein konnte, bedurfte er der Flotte, um Lilybaeon zu
+erobern, um Tarent zu schuetzen, um Karthago daheim anzugreifen, wie es
+Agathokles, Regulus, Scipio vor- und nachher mit so grossem Erfolg
+getan. Nie stand Pyrrhos seinem Ziele naeher als im Sommer 478 (276),
+wo er Karthago gedemuetigt vor sich sah, Sizilien beherrschte und mit
+Tarents Besitz einen festen Fuss in Italien behauptete, und wo die
+neugeschaffene Flotte, die alle diese Erfolge zusammenknuepfen, sichern
+und steigern sollte, zur Abfahrt fertig im Hafen von Syrakus lag.
+
+Die wesentliche Schwaeche von Pyrrhos’ Stellung beruhte auf seiner
+fehlerhaften inneren Politik. Er regierte Sizilien wie er Ptolemaeos
+hatte in Aegypten herrschen sehen; er respektierte die
+Gemeindeverfassungen nicht, setzte seine Vertrauten zu Amtleuten ueber
+die Staedte wann und auf so lange es ihm gefiel, gab anstatt der
+einheimischen Geschworenen seine Hofleute zu Richtern, sprach
+Konfiskationen, Verbannungen, Todesurteile nach Gutduenken aus und
+selbst ueber diejenigen, die seine Ueberkunft nach Sizilien am
+lebhaftesten betrieben hatten, legte Besatzungen in die Staedte und
+beherrschte Sizilien nicht als der Fuehrer des Nationalbundes, sondern
+als Koenig. Mochte er dabei nach orientalisch-hellenistischen Begriffen
+sich ein guter und weiser Regent zu sein duenken und auch wirklich
+sein, so ertrugen doch die Griechen diese Verpflanzung des
+Diadochensystems nach Syrakus mit aller Ungeduld einer in langer
+Freiheitsagonie aller Zucht entwoehnten Nation; sehr bald duenkte das
+karthagische Joch dem toerichten Volk ertraeglicher als das neue
+Soldatenregiment. Die bedeutendsten Staedte knuepften mit den
+Karthagern, ja mit den Mamertinern Verbindungen an; ein starkes
+karthagisches Heer wagte wieder, sich auf der Insel zu zeigen und,
+ueberall von den Griechen unterstuetzt, machte es reissende
+Fortschritte. Zwar in der Schlacht, die Pyrrhos ihm lieferte, war das
+Glueck wie immer mit dem “Adler”; allein es hatte sich bei dieser
+Gelegenheit offenbart, wie die Stimmung auf der Insel war und was
+kommen konnte und musste, wenn der Koenig sich entfernte.
+
+Zu diesem ersten und wesentlichsten Fehler fuegte Pyrrhos einen
+zweiten: er ging mit der Flotte statt nach Lilybaeon nach Tarent.
+Augenscheinlich musste er, eben bei der Gaerung in den Gemuetern der
+Sikelioten, vor allen Dingen erst von dieser Insel die Karthager ganz
+verdraengt und damit den Unzufriedenen den letzten Rueckhalt
+abgeschnitten haben, ehe er nach Italien sich wenden durfte; hier war
+nichts zu versaeumen, denn Tarent war ihm sicher genug und an den
+uebrigen Bundesgenossen, nachdem sie einmal aufgegeben waren, jetzt
+wenig gelegen. Es ist begreiflich, dass sein Soldatensinn ihn trieb,
+den nicht sehr ehrenvollen Abzug vom Jahre 476 (278) durch eine
+glaenzende Wiederkehr auszutilgen und dass ihm das Herz blutete, wenn
+er die Klagen der Lucaner und Samniten vernahm. Allein Aufgaben, wie
+sie Pyrrhos sich gestellt hatte, koennen nur geloest werden von
+eisernen Naturen, die das Mitleid und selbst das Ehrgefuehl zu
+beherrschen vermoegen; und eine solche war Pyrrhos nicht.
+
+Die verhaengnisvolle Einschiffung fand statt gegen das Ende des Jahres
+478 (276). Unterwegs hatte die neue syrakusanische Flotte mit der
+karthagischen ein heftiges Gefecht zu bestehen und buesste darin eine
+betraechtliche Anzahl Schiffe ein. Die Entfernung des Koenigs und die
+Kunde von diesem ersten Unfall genuegten zum Sturz des sikeliotischen
+Reiches; auf sie hin weigerten alle Staedte dem abwesenden Koenig Geld
+und Truppen und der glaenzende Staat brach schneller noch als er
+entstanden war wiederum zusammen, teils weil der Koenig selbst die
+Treue und Liebe, auf der jedes Gemeinwesen ruht, in den Herzen seiner
+Untertanen untergraben hatte, teils weil es dem Volk an der Hingebung
+fehlte, zur Rettung der Nationalitaet auf vielleicht nur kurze Zeit der
+Freiheit zu entsagen. Damit war Pyrrhos’ Unternehmen gescheitert, der
+Plan seines Lebens ohne Aussicht dahin; er ist fortan ein Abenteurer,
+der es fuehlt, dass er viel gewesen und nichts mehr ist, der den Krieg
+nicht mehr als Mittel zum Zwecke fuehrt, sondern, um in wildem
+Wuerfelspiel sich zu betaeuben und womoeglich im Schlachtgetuemmel
+einen Soldatentod zu finden. An der italischen Kueste angelangt, begann
+der Koenig mit einem Versuch, sich Rhegions zu bemaechtigen, aber mit
+Hilfe der Mamertiner schlugen die Kampaner den Angriff ab, und in dem
+hitzigen Gefecht vor der Stadt ward der Koenig selbst verwundet, indem
+er einen feindlichen Offizier vom Pferde hieb. Dagegen ueberrumpelte er
+Lokri, dessen Einwohner die Niedermetzelung der epeirotischen Besatzung
+schwer buessten, und pluenderte den reichen Schatz des
+Persephonetempels daselbst, um seine leere Kasse zu fuellen. So
+gelangte er nach Tarent, angeblich mit 20000 Mann zu Fuss und 3000
+Reitern. Aber es waren nicht mehr die erprobten Veteranen von vordem
+und nicht mehr begruessten die Italiker in ihnen ihre Retter; das
+Vertrauen und die Hoffnung, damit man den Koenig fuenf Jahre zuvor
+empfing, waren gewichen, den Verbuendeten Geld und Mannschaft
+ausgegangen. Den schwer bedraengten Samniten, in deren Gebiet die
+Roemer 478/79 (276/75) ueberwintert hatten, zu Hilfe rueckte der Koenig
+im Fruehjahr 479 (275) ins Feld und zwang bei Benevent auf dem
+Arusinischen Felde den Konsul Manius Curius zur Schlacht, bevor er sich
+mit seinem von Lucanien heranrueckenden Kollegen vereinigen konnte.
+Aber die Heeresabteilung, die den Roemern in die Flanke zu fallen
+bestimmt war, verirrte sich waehrend des Nachtmarsches in den Waeldern
+und blieb im entscheidenden Augenblick aus; und nach heftigem Kampf
+entschieden auch hier wieder die Elefanten die Schlacht, aber diesmal
+fuer die Roemer, indem sie, von den zur Bedeckung des Lagers
+aufgestellten Schuetzen in Verwirrung gebracht, auf ihre eigenen Leute
+sich warfen. Die Sieger besetzten das Lager; in ihre Haende fielen 1300
+Gefangene und vier Elefanten - die ersten, die Rom sah, ausserdem eine
+unermessliche Beute, aus deren Erloes spaeter in Rom der Aquaedukt,
+welcher das Aniowasser von Tibur nach Rom fuehrte, gebaut ward. Ohne
+Truppen, um das Feld zu halten, und ohne Geld sandte Pyrrhos an seine
+Verbuendeten, die ihm zur Ausruestung nach Italien gesteuert hatten,
+die Koenige von Makedonien und Asien; aber auch in der Heimat
+fuerchtete man ihn nicht mehr und schlug die Bitte ab. Verzweifelnd an
+dem Erfolg gegen Rom und erbittert durch diese Weigerungen liess
+Pyrrhos Besatzung in Tarent und ging selber noch im selben Jahre (479
+275) heim nach Griechenland, wo eher noch als bei dem stetigen und
+gemessenen Gang der italischen Verhaeltnisse sich dem verzweifelten
+Spieler eine Aussicht eroeffnen mochte. In der Tat gewann er nicht
+bloss schnell zurueck, was von seinem Reiche war abgerissen worden,
+sondern er griff noch einmal und nicht ohne Erfolg nach der
+makedonischen Krone. Allein an Antigonos Gonatas’ ruhiger und
+umsichtiger Politik und mehr noch an seinem eigenen Ungestuem und der
+Unfaehigkeit, den stolzen Sinn zu zaehmen, scheiterten auch seine
+letzten Plaene; er gewann noch Schlachten, aber keinen dauernden Erfolg
+mehr und fand sein Ende in einem elenden Strassengefecht im
+peloponnesischen Argos (482 272).
+
+In Italien ist der Krieg zu Ende mit der Schlacht bei Benevent; langsam
+verenden die letzten Zuckungen der nationalen Partei. Zwar so lange der
+Kriegsfuerst, dessen maechtiger Arm es gewagt hatte, dem Schicksal in
+die Zuegel zu fallen, noch unter den Lebenden war, hielt er, wenngleich
+abwesend, gegen Rom die feste Burg von Tarent. Mochte auch nach des
+Koenigs Entfernung in der Stadt die Friedenspartei die Oberhand
+gewinnen, Milon, der fuer Pyrrhos darin den Befehl fuehrte, wies ihre
+Anmutungen ab und liess die roemisch gesinnten Staedter in dem Kastell,
+das sie im Gebiet von Tarent sich errichtet hatten, auf ihre eigene
+Hand mit Rom Frieden schliessen, wie es ihnen beliebte, ohne darum
+seine Tore zu oeffnen. Aber als nach Pyrrhos’ Tode eine karthagische
+Flotte in den Hafen einlief und Milon die Buergerschaft im Begriff sah,
+die Stadt an die Karthager auszuliefern, zog er es vor, dem roemischen
+Konsul Lucius Papirius die Burg zu uebergeben (482 272) und damit fuer
+sich und die Seinigen freien Abzug zu erkaufen. Fuer die Roemer war
+dies ein ungeheurer Gluecksfall. Nach den Erfahrungen, die Philipp vor
+Perinth und Byzanz, Demetrios vor Rhodos, Pyrrhos vor Lilybaeon gemacht
+hatten, laesst sich bezweifeln, ob die damalige Strategik ueberhaupt
+imstande war, eine wohlbefestigte und wohlverteidigte und von der See
+her zugaengliche Stadt zur Uebergabe zu zwingen; und welche Wendung
+haetten die Dinge nehmen moegen, wenn Tarent das in Italien fuer die
+Phoeniker geworden waere, was in Sizilien Lilybaeon fuer sie gewesen
+war! Indes das Geschehene war nicht zu aendern. Der karthagische
+Admiral, da er die Burg in den Haenden der Roemer sah, erklaerte, nur
+vor Tarent erschienen zu sein, um dem Vertrage gemaess den
+Bundesgenossen bei der Belagerung der Stadt Hilfe zu leisten, und ging
+unter Segel nach Afrika; und die roemische Gesandtschaft, welche wegen
+der versuchten Okkupation von Tarent Aufklaerung zu fordern und
+Beschwerde zu fuehren nach Karthago gesandt ward, brachte nichts
+zurueck als die feierliche und eidliche Bekraeftigung dieser
+angeblichen bundesfreundlichen Absicht, wobei man denn auch in Rom
+vorlaeufig sich beruhigte. Die Tarentiner erhielten, vermutlich durch
+Vermittlung ihrer Emigrierten, die Autonomie von den Roemern zurueck;
+aber Waffen und Schiffe mussten ausgeliefert und die Mauern
+niedergerissen werden.
+
+In demselben Jahre, in dem Tarent roemisch ward, unterwarfen sich
+endlich auch die Samniten, Lucaner und Brettier, welche letztere die
+Haelfte des eintraeglichen und fuer den Schiffbau wichtigen Silawaldes
+abtreten mussten.
+
+Endlich traf auch die seit zehn Jahren in Rhegion hausende Bande die
+Strafe fuer den gebrochenen Fahneneid wie fuer den Mord der
+rheginischen Buergerschaft und der Besatzung von Kroton. Es war
+zugleich die allgemeine Sache der Hellenen gegen die Barbaren, welche
+Rom hier vertrat; der neue Herr von Syrakus, Hieron, unterstuetzte
+darum auch die Roemer vor Rhegion durch Sendung von Lebensmitteln und
+Zuzug und machte gleichzeitig einen mit der roemischen Expedition gegen
+Rhegion kombinierten Angriff auf deren Stamm- und Schuldgenossen in
+Sizilien, die Mamertiner in Messana. Die Belagerung der letzteren Stadt
+zog sich sehr in die Laenge; dagegen wurde Rhegion, obwohl auch hier
+die Meuterer hartnaeckig und lange sich wehrten, im Jahre 484 (270) von
+den Roemern erstuermt, was von der Besatzung uebrig war, in Rom auf
+offenem Markte gestaeupt und enthauptet, die alten Einwohner aber
+zurueckgerufen und soviel moeglich in ihr Vermoegen wieder eingesetzt.
+So war im Jahre 484 (270) ganz Italien zur Untertaenigkeit gebracht.
+Nur die hartnaeckigsten Gegner Roms, die Samniten, setzten trotz des
+offiziellen Friedensschlusses noch als “Raeuber” den Kampf fort, sodass
+sogar im Jahre 485 (269) noch einmal beide Konsuln gegen sie geschickt
+werden mussten. Aber auch der hochherzigste Volksmut, die tapferste
+Verzweiflung gehen einmal zu Ende; Schwert und Galgen brachten endlich
+auch den samnitischen Bergen die Ruhe.
+
+Zur Sicherung dieser ungeheuren Erwerbungen wurde wiederum eine Reihe
+von Kolonien angelegt: in Lucanien Paestum und Cosa (481 273), als
+Zwingburgen fuer Samnium Beneventum (486 268) und Aesernia (um 491
+263), als Vorposten gegen die Gallier Ariminum (486 268), in Picenum
+Firmum (um 490 264) und die Buergerkolonie Castrum novum; die
+Fortfuehrung der grossen Suedchaussee, welche an der Festung Benevent
+eine neue Zwischenstation zwischen Capua und Venusia erhielt, bis zu
+den Haefen von Tarent und Brundisium und die Kolonisierung des
+letzteren Seeplatzes, den die roemische Politik zum Nebenbuhler und
+Nachfolger des tarentinischen Emporiums sich ausersehen hatte, wurden
+vorbereitet. Die neuen Festungs- und Strassenanlagen veranlassten noch
+einige Kriege mit den kleinen Voelkerschaften, deren Gebiet durch
+dieselben geschmaelert ward, den Picentern (485, 486 269, 268), von
+denen eine Anzahl in die Gegend von Salernum verpflanzt ward, den
+Sallentinern um Brundisium (487, 488 267, 266), den umbrischen
+Sassinaten (487, 488 267, 266), welche letzte nach der Austreibung der
+Senonen das Gebiet von Ariminum besetzt zu haben scheinen. Durch diese
+Anlagen ward die Herrschaft Roms ueber das unteritalische Binnenland
+und die ganze italische Ostkueste vom Ionischen Meer bis zur keltischen
+Grenze ausgedehnt.
+
+Bevor wir die politische Ordnung darstellen, nach der das also
+geeinigte Italien von Rom aus regiert ward, bleibt es noch uebrig, auf
+die Seeverhaeltnisse im vierten und fuenften Jahrhundert einen Blick zu
+werfen. Es waren in dieser Zeit wesentlich Syrakus und Karthago, die um
+die Herrschaft in den westlichen Gewaessern miteinander rangen; im
+ganzen ueberwog trotz der grossen Erfolge, welche Dionysios (348-389
+406-365), Agathokles (437-465 317-289) und Pyrrhos (476-478 278-276)
+voruebergehend zur See erlangten, doch hier Karthago und sank Syrakus
+mehr und mehr zu einer Seemacht zweiten Ranges herab. Mit Etruriens
+Bedeutung zur See war es voellig vorbei; die bisher etruskische Insel
+Korsika kam, wenn nicht gerade in den Besitz, doch unter die maritime
+Suprematie der Karthager. Tarent, das eine Zeitlang noch eine Rolle
+gespielt hatte, ward durch die roemische Okkupation gebrochen. Die
+tapferen Massalioten behaupteten sich wohl in ihren eigenen Gewaessern;
+aber in die Vorgaenge auf den italischen griffen sie nicht wesentlich
+ein. Die uebrigen Seestaedte kamen kaum noch ernstlich in Betracht.
+
+Rom selber entging dem gleichen Schicksal nicht; in seinen eigenen
+Gewaessern herrschten ebenfalls fremde Flotten. Wohl war es Seestadt
+von Haus aus und ist in der Zeit seiner Frische seinen alten
+Traditionen niemals so untreu geworden, dass es die Kriegsmarine
+gaenzlich vernachlaessigt haette, und nie so toericht gewesen, bloss
+Kontinentalmacht sein zu wollen. Latium lieferte zum Schiffbau die
+schoensten Staemme, welche die geruehmten unteritalischen bei weitem
+uebertrafen, und die fortdauernd in Rom unterhaltenen Docks beweisen
+allein schon, dass man dort nie darauf verzichtet hat, eine eigene
+Flotte zu besitzen. Indes waehrend der gefaehrlichen Krisen, welche die
+Vertreibung der Koenige, die inneren Erschuetterungen in der
+roemisch-latinischen Eidgenossenschaft und die ungluecklichen Kriege
+gegen die Etrusker und die Kelten ueber Rom brachten, konnten die
+Roemer sich um den Stand der Dinge auf dem Mittelmeer nur wenig
+bekuemmern, und bei der immer entschiedener hervortretenden Richtung
+der roemischen Politik auf Unterwerfung des italischen Kontinents
+verkuemmerte die Seemacht. Es ist bis zum Ende des vierten Jahrhunderts
+(ca. 350) kaum von latinischen Kriegsschiffen die Rede, ausser dass auf
+einem roemischen das Weihgeschenk aus der veientischen Beute nach
+Delphi gesandt ward (360 394). Die Antiaten freilich fuhren fort, ihren
+Handel mit bewaffneten Schiffen und also auch gelegentlich das
+Piratengewerbe zu betreiben und der “tyrrhenische Korsar” Postumius,
+den Timoleon um 415 (339) aufbrachte, koennte allerdings ein Antiate
+gewesen sein; aber unter den Seemaechten jener Zeit zaehlten sie
+schwerlich mit und waere es der Fall gewesen, so wuerde bei der
+Stellung Antiums zu Rom darin fuer Rom nichts weniger als ein Vorteil
+gelegen haben. Wie weit es um das Jahr 400 (ca. 350) mit dem Verfall
+der roemischen Seemacht gekommen war, zeigt die Auspluenderung der
+latinischen Kuesten durch eine griechische, vermutlich sizilische
+Kriegsflotte im Jahre 405 (349), waehrend zugleich keltische Haufen das
+latinische Land brandschatzend durchzogen. Das Jahr darauf (406 348),
+und ohne Zweifel unter dem unmittelbaren Eindruck dieser bedenklichen
+Ereignisse, schlossen die roemische Gemeinde und die Phoeniker von
+Karthago, beiderseits fuer sich und die abhaengigen Bundesgenossen,
+einen Handels- und Schiffahrtsvertrag, die aelteste roemische Urkunde,
+von der der Text, freilich nur in griechischer Uebersetzung, auf uns
+gekommen ist ^5. Die Roemer mussten darin sich verpflichten, die
+libysche Kueste westlich vom Schoenen Vorgebirge (Cap Bon), Notfaelle
+ausgenommen, nicht zu befahren; dagegen erhielten sie freien Verkehr
+gleich den einheimischen auf Sizilien, soweit dies karthagisch war, und
+in Afrika und Sardinien wenigstens das Recht, gegen den unter Zuziehung
+der karthagischen Beamten festgestellten und von der karthagischen
+Gemeinde garantierten Kaufpreis ihre Waren abzusetzen. Den Karthagern
+scheint wenigstens in Rom, vielleicht in ganz Latium freier Verkehr
+zugestanden zu sein, nur machten sie sich anheischig, die botmaessigen
+latinischen Gemeinden nicht zu vergewaltigen, auch, wenn sie als Feinde
+den latinischen Boden betreten wuerden, dort nicht Nachtquartier zu
+nehmen - also ihre Seeraeuberzuege nicht in das Binnenland auszudehnen
+- noch gar Festungen im latinischen Lande anzulegen. Wahrscheinlich in
+dieselbe Zeit gehoert auch der oben schon erwaehnte Vertrag zwischen
+Rom und Tarent, von dessen Entstehungszeit nur berichtet wird, dass er
+laengere Zeit vor 472 (282) abgeschlossen ward; durch denselben
+verpflichteten sich die Roemer, gegen welche Zusicherungen
+tarentinischerseits wird nicht gesagt, die Gewaesser oestlich vom
+Lakinischen Vorgebirge nicht zu befahren, wodurch sie also voellig vom
+oestlichen Becken des Mittelmeeres ausgeschlossen wurden.
+
+————————————————————-
+
+^5 Die Nachweisung, dass die bei Polybios (3, 22) mitgeteilte Urkunde
+nicht dem Jahre 245 (509), sondern dem Jahre 406 (348) angehoert, ist
+in der Roemischen Chronologie bis auf Caesar. 2. Aufl. Berlin 1859, S.
+320f., gegeben worden.
+
+————————————————————-
+
+Es waren dies Niederlagen so gut wie die an der Allia, und auch der
+roemische Senat scheint sie als solche empfunden und die guenstige
+Wendung, die die italischen Verhaeltnisse bald nach dem Abschluss der
+demuetigenden Vertraege mit Karthago und Tarent fuer Rom nahmen, mit
+aller Energie benutzt zu haben, um die gedrueckte maritime Stellung zu
+verbessern. Die wichtigsten Kuestenstaedte wurden mit roemischen
+Kolonien belegt: der Hafen von Caere, Pyrgi, dessen Kolonisierung
+wahrscheinlich in diese Zeit faellt; ferner an der Westkueste Antium im
+Jahre 415 (339); Tarracina im Jahre 425 (329), die Insel Pontia 441
+(313), womit, da Ardea und Circeii bereits frueher Kolonisten empfangen
+hatten, alle namhaften Seeplaetze im Gebiet der Rutuler und Volsker
+latinische oder Buergerkolonien geworden waren; weiter im Gebiet der
+Aurunker Minturnae und Sinuessa im Jahre 459 (295), im lucanischen
+Paestum und Cosa im Jahre 481 (273), und am adriatischen Litoral Sena
+gallica und Castrum novum um das Jahr 471 (283), Ariminum im Jahre 486
+(268), wozu noch die gleich nach der Beendigung des Pyrrhischen Krieges
+erfolgte Besetzung von Brundisium hinzukommt. In der groesseren Haelfte
+dieser Ortschaften, den Buerger- oder Seekolonien ^6, war die junge
+Mannschaft vom Dienst in den Legionen befreit und lediglich bestimmt,
+die Kuesten zu ueberwachen. Die gleichzeitige wohlueberlegte
+Bevorzugung der unteritalischen Griechen vor ihren sabellischen
+Nachbarn, namentlich der ansehnlichen Gemeinden Neapolis, Rhegion,
+Lokri, Thurii, Herakleia, und deren gleichartige und unter
+gleichartigen Bedingungen gewaehrte Befreiung vom Zuzug zum Landheer
+vollendete das um die Kuesten Italiens gezogene roemische Netz.
+
+————————————————————-
+
+^6 Es waren dies Pyrgi, Ostia, Antium, Tarracina, Minturnae, Sinuessa,
+Sena gallica und Castrum novum.
+
+————————————————————
+
+Aber mit einer staatsmaennischen Sicherheit, von welcher die folgenden
+Generationen haetten lernen koennen, erkannten es die leitenden Maenner
+des roemischen Gemeinwesens, dass alle diese Kuestenbefestigungen und
+Kuestenbewachungen unzulaenglich bleiben mussten, wenn nicht die
+Kriegsmarine des Staats wieder auf einen achtunggebietenden Fuss
+gebracht ward. Einen gewissen Grund dazu legte schon nach der
+Unterwerfung von Antium (416 338) die Abfuehrung der brauchbaren
+Kriegsgaleeren in die roemischen Docks; die gleichzeitige Verfuegung
+indes, dass die Antiaten sich alles Seeverkehrs zu enthalten haetten
+^7, charakterisiert mit schneidender Deutlichkeit, wie ohnmaechtig
+damals die Roemer noch zur See sich fuehlten und wie voellig ihre
+Seepolitik noch aufging in der Okkupierung der Kuestenplaetze. Als
+sodann die sueditalischen Griechenstaedte, zuerst 428 (326) Neapel, in
+die roemische Klientel eintraten, machten die Kriegsschiffe, welche
+jede dieser Staedte sich verpflichtete, den Roemern als bundesmaessige
+Kriegshilfe zu stellen, zu einer roemischen Flotte wenigstens wieder
+einen Anfang. Im Jahre 443 (311) wurden weiter infolge eines eigens
+deswegen gefassten Buergerschaftsschlusses zwei Flottenherren (duoviri
+navales) ernannt, und diese roemische Seemacht wirkte im Samnitischen
+Kriege mit bei der Belagerung von Nuceria. Vielleicht gehoert selbst
+die merkwuerdige Sendung einer roemischen Flotte von 25 Segeln zur
+Gruendung einer Kolonie auf Korsika, welcher Theophrastos in seiner um
+446 (308) geschriebenen Pflanzengeschichte gedenkt, dieser Zeit an. Wie
+wenig aber mit allem dem unmittelbar erreicht war, zeigt der im Jahre
+448 (306) erneuerte Vertrag mit Karthago. Waehrend die Italien und
+Sizilien betreffenden Bestimmungen des Vertrages von 406 (348)
+unveraendert blieben, wurde den Roemern ausser der Befahrung der
+oestlichen Gewaesser jetzt weiter die frueher gestattete des
+Atlantischen Meers, sowie der Handelsverkehr mit den Untertanen
+Karthagos in Sardinien und Afrika, endlich wahrscheinlich auch die
+Festsetzung auf Korsika ^8 untersagt, sodass nur das karthagische
+Sizilien und Karthago selbst ihrem Handel geoeffnet blieben. Man
+erkennt hier die mit der Ausdehnung der roemischen Kuestenherrschaft
+steigende Eifersucht der herrschenden Seemacht: sie zwang die Roemer,
+sich ihrem Prohibitivsystem zu fuegen, sich von den Produktionsplaetzen
+im Okzident und im Orient ausschliessen zu lassen - in diesen
+Zusammenhang gehoert noch die Erzaehlung von der oeffentlichen
+Belohnung des phoenikischen Schiffers, der ein in den Atlantischen
+Ozean ihm nachsteuerndes roemisches Fahrzeug mit Aufopferung seines
+eigenen auf eine Sandbank gefuehrt hatte - und ihre Schiffahrt auf den
+engen Raum des westlichen Mittelmeers vertragsmaessig zu beschraenken,
+um nur ihre Kueste nicht der Pluenderung preiszugeben und die alte und
+wichtige Handelsverbindung mit Sizilien zu sichern. Die Roemer mussten
+sich fuegen; aber sie liessen nicht ab von den Bemuehungen, ihr
+Seewesen aus seiner Ohnmacht zu reissen. Eine durchgreifende Massregel
+in diesem Sinne war die Einsetzung der vier Flottenquaestoren
+(quaestores classici) im Jahre 487 (267), von denen der erste in Ostia,
+dem Seehafen der Stadt Rom, seinen Sitz erhielt, der zweite von Cales,
+damals der Hauptstadt des roemischen Kampaniens, aus die kampanischen
+und grossgriechischen, der dritte von Ariminum aus die
+transapenninischen Haefen zu beaufsichtigen hatte; der Bezirk des
+vierten ist nicht bekannt. Diese neuen staendigen Beamten waren zwar
+nicht allein, aber doch mitbestimmt, die Kuesten zu ueberwachen und zum
+Schutze derselben eine Kriegsmarine zu bilden. Die Absicht des
+roemischen Senats, die Selbstaendigkeit zur See wiederzugewinnen und
+teils die maritimen Verbindungen Tarents abzuschneiden, teils den von
+Epeiros kommenden Flotten das Adriatische Meer zu sperren, teils sich
+von der karthagischen Suprematie zu emanzipieren, liegt deutlich
+zutage. Das schon eroerterte Verhaeltnis zu Karthago waehrend des
+letzten italischen Krieges weist davon die Spuren auf. Zwar zwang
+Koenig Pyrrhos die beiden grossen Staedte noch einmal - es war das
+letzte Mal - zum Abschluss einer Offensivallianz; allein die Lauigkeit
+und Treulosigkeit dieses Buendnisses, die Versuche der Karthager, sich
+in Rhegion und Tarent festzusetzen, die sofortige Besetzung Brundisiums
+durch die Roemer nach Beendigung des Krieges zeigen deutlich, wie sehr
+die beiderseitigen Interessen schon sich einander stiessen.
+
+——————————————————-
+
+^7 Diese Angabe ist ebenso bestimmt (Liv. 8,14: interdictum mari
+Antiati populo est) wie an sich glaubwuerdig; denn Antium war ja nicht
+bloss von Kolonisten, sondern auch noch von der ehemaligen, in der
+Feindschaft gegen Rom aufgenaehrten Buergerschaft bewohnt. Damit im
+Widerspruch stehen freilich die griechischen Berichte, dass Alexander
+der Grosse († 431 323) und Demetrios der Belagerer († 471 283) in Rom
+ueber antiatische Seeraeuber Beschwerde gefuehrt haben sollen. Der
+erste aber ist mit dem ueber die roemische Gesandtschaft nach Babylon
+gleichen Schlages und vielleicht gleicher Quelle. Demetrios dem
+Belagerer sieht es eher aehnlich, dass er die Piraterie im
+Tyrrhenischen Meer, das er nie mit Augen gesehen hat, durch Verordnung
+abschaffte, und undenkbar ist es gerade nicht, dass die Antiaten auch
+als roemische Buerger ihr altes Gewerbe noch trotz des Verbots unter
+der Hand eine Zeitlang fortgesetzt haben; viel wird indes auch auf die
+zweite Erzaehlung nicht zu geben sein.
+
+^8 Nach Servius (Aen. 4, 628) war in den roemisch-karthagischen
+Vertraegen bestimmt, es solle kein Roemer karthagischen, kein Karthager
+roemischen Boden betreten (vielmehr besetzen), Korsika aber zwischen
+beiden neutral bleiben (ut neque Romani ad litora Carthaginiensium
+accederent neque Carthaginienses ad litora Romanorum - Corsica esset
+media inter Romanos et Carthaginienses). Das scheint hierher zu
+gehoeren und die Kolonisierung von Korsika eben durch diesen Vertrag
+verhindert worden zu sein.
+
+————————————————————
+
+Begreiflicherweise suchte Rom sich gegen Karthago auf die hellenischen
+Seestaaten zu stuetzen. Mit Massalia bestand das alte enge
+Freundschaftsverhaeltnis ununterbrochen fort. Das nach Veiis Eroberung
+von Rom nach Delphi gesandte Weihgeschenk ward daselbst in dem
+Schatzhaus der Massalioten aufbewahrt. Nach der Einnahme Roms durch die
+Kelten ward in Massalia fuer die Abgebrannten gesammelt, wobei die
+Stadtkasse voranging; zur Vergeltung gewaehrte dann der roemische Senat
+den massaliotischen Kaufleuten Handelsbeguenstigungen und raeumte bei
+der Feier der Spiele auf dem Markt neben der Senatorentribuene den
+Massalioten einen Ehrenplatz (graecostasis) ein. Eben dahin gehoeren
+die um das Jahr 448 (306) mit Rhodos und nicht lange nachher mit
+Apollonia, einer ansehnlichen Kaufstadt an der epeirotischen Kueste,
+von den Roemern abgeschlossenen Handels- und Freundschaftsvertraege und
+vor allem die fuer Karthago sehr bedenkliche Annaeherung, welche
+unmittelbar nach dem Ende des Pyrrhischen Krieges zwischen Rom und
+Syrakus stattfand.
+
+Wenn also die roemische Seemacht zwar mit der ungeheuren Entwicklung
+der Landmacht auch nicht entfernt Schritt hielt und namentlich die
+eigene Kriegsmarine der Roemer keineswegs war, was sie nach der
+geographischen und kommerziellen Lage des Staates haette sein muessen,
+so fing doch auch sie an, allmaehlich sich aus der voelligen
+Nichtigkeit, zu welcher sie um das Jahr 400 (354) herabgesunken war,
+wieder emporzuarbeiten; und bei den grossen Hilfsquellen Italiens
+mochten wohl die Phoeniker mit besorgten Blicken diese Bestrebungen
+verfolgen.
+
+Die Krise ueber die Herrschaft auf den italischen Gewaessern nahte
+heran; zu Lande war der Kampf entschieden. Zum erstenmal war Italien
+unter der Herrschaft der roemischen Gemeinde zu einem Staat vereinigt.
+Welche politische Befugnisse dabei die roemische Gemeinde den
+saemtlichen uebrigen italischen entzog und in ihren alleinigen Besitz
+nahm, das heisst, welcher staatsrechtliche Begriff mit dieser
+Herrschaft Roms zu verbinden ist, wird nirgends ausdruecklich gesagt,
+und es mangelt selbst, in bezeichnender und klug berechneter Weise,
+fuer diesen Begriff an einem allgemeingueltigen Ausdruck ^9.
+Nachweislich gehoerten dazu nur das Kriegs- und Vertrags- und das
+Muenzrecht, so dass keine italische Gemeinde einem auswaertigen Staat
+Krieg erklaeren oder mit ihm auch nur verhandeln und kein Courantgeld
+schlagen durfte, dagegen jede von der roemischen Gemeinde erlassene
+Kriegserklaerung und jeder von ihr abgeschlossene Staatsvertrag von
+Rechtswegen alle uebrigen italischen Gemeinden mit band und das
+roemische Silbergeld in ganz Italien gesetzlich gangbar ward; und es
+ist wahrscheinlich, dass die formulierten Befugnisse der fuehrenden
+Gemeinde sich nicht weiter erstreckten. Indes notwendig knuepften
+hieran tatsaechlich viel weitergehende Herrschaftsrechte sich an.
+
+—————————————————————-
+
+^9 Die Klausel, dass das abhaengige Volk sich verpflichtet, “die Hoheit
+des roemischen freundlich gelten zu lassen” (maiestatem populi Romani
+comiter conservare), ist allerdings die technische Bezeichnung dieser
+mildesten Untertaenigkeitsform, aber wahrscheinlich erst in bedeutend
+spaeterer Zeit aufgekommen (Cic. Balb. 16, 35). Auch die
+privatrechtliche Bezeichnung der Klientel, so treffend sie eben in
+ihrer Unbestimmtheit das Verhaeltnis bezeichnet (Dig. 49, 15, 7, 1),
+ist schwerlich in aelterer Zeit offiziell auf dasselbe angewendet
+worden.
+
+—————————————————————-
+
+Im einzelnen war das Verhaeltnis, in welchem die Italiker zu der
+fuehrenden Gemeinde standen, ein hoechst ungleiches, und es sind in
+dieser Hinsicht, ausser der roemischen Vollbuergerschaft, drei
+verschiedene Klassen von Untertanen zu unterscheiden. jene selbst vor
+allem ward so weit ausgedehnt, als es irgend moeglich war, ohne den
+Begriff eines staedtischen Gemeinwesens fuer die roemische Kommune
+voellig aufzugeben. Das alte Buergergebiet war bis dahin hauptsaechlich
+durch Einzelassignation in der Weise erweitert worden, dass das
+suedliche Etrurien bis gegen Caere und Falerii, die den Hernikern
+entrissenen Strecken am Sacco und am Anio, der groesste Teil der
+sabinischen Landschaft und grosse Striche der ehemals volskischen,
+besonders die pomptinische Ebene in roemisches Bauernland umgewandelt
+und meistenteils fuer deren Bewohner neue Buergerbezirke eingerichtet
+waren. Dasselbe war sogar schon mit dem von Capua abgetretenen
+Falernerbezirke am Volturnus geschehen. Alle diese ausserhalb Rom
+domizilierten Buerger entbehrten eines eigenen Gemeinwesens und eigener
+Verwaltung; auf dem assignierten Gebiet entstanden hoechstens
+Marktflecken (fora et conciliabula). In nicht viel anderer Lage
+befanden sich die nach den oben erwaehnten sogenannten Seekolonien
+entsandten Buerger, denen gleichfalls das roemische Vollbuergerrecht
+verblieb und deren Selbstverwaltung wenig bedeutete. Gegen den Schluss
+dieser Periode scheint die roemische Gemeinde damit begonnen zu haben,
+den naechstliegenden Passivbuergergemeinden gleicher oder nah
+verwandter Nationalitaet das Vollbuergerrecht zu gewaehren; welches
+wahrscheinlich zuerst fuer Tusculum geschehen ist ^10, ebenso
+vermutlich auch fuer die uebrigen Passivbuergergemeinden im
+eigentlichen Latium, dann am Ausgang dieser Periode (486 268) auf die
+sabinischen Staedte erstreckt ward, die ohne Zweifel damals schon
+wesentlich latinisiert waren und in dem letzten schweren Krieg ihre
+Treue genuegend bewaehrt hatten. Diesen Staedten blieb die nach ihrer
+frueheren Rechtsstellung ihnen zukommende beschraenkte Selbstverwaltung
+auch nach ihrer Aufnahme in den roemischen Buergerverband; mehr aus
+ihnen als aus den Seekolonien haben sich die innerhalb der roemischen
+Vollbuergerschaft bestehenden Sondergemeinwesen und damit im Laufe der
+Zeit die roemische Munizipalordnung herausgebildet. Hiernach wird die
+roemische Vollbuergerschaft am Ende dieser Epoche sich noerdlich bis in
+die Naehe von Caere, oestlich bis an den Apennin, suedlich bis nach
+Tarracina erstreckt haben, obwohl freilich von einer eigentlichen
+Grenze hier nicht die Rede sein kann und teils eine Anzahl
+Bundesstaedte latinischen Rechts, wie Tibur, Praeneste, Signia, Norba,
+Circeii, sich innerhalb dieser Grenzen befanden, teils ausserhalb
+derselben die Bewohner von Minturnae, Sinuessa, des falernischen
+Gebiets, der Stadt Sena Gallica und anderer Ortschaften mehr, ebenfalls
+volles Buergerrecht besassen und roemische Bauernfamilien vereinzelt
+oder in Doerfern vereinigt vermutlich schon jetzt durch ganz Italien
+zerstreut sich fanden.
+
+——————————————————————————
+
+^10 Dass Tusculum, wie es zuerst das Passivbuergerrecht erhielt, so
+auch zuerst dies mit dem Vollbuergerrecht vertauschte, ist an sich
+wahrscheinlich, und vermutlich wird in dieser, nicht in jener Beziehung
+die Stadt von Cicero (Mut. 8, 19) municipium antiquissimum genannt.
+
+——————————————————————————-
+
+Unter den untertaenigen Gemeinden stehen die Passivbuerger (cives sine
+suffragio), abgesehen von dem aktiven und passiven Wahlrecht, in
+Rechten und Pflichten den Vollbuergern gleich. Ihre Rechtsstellung ward
+durch die Beschluesse der roemischen Komitien und die fuer sie vom
+roemischen Praetor erlassenen Normen geregelt, wobei indes ohne Zweifel
+die bisherigen Ordnungen wesentlich zugrunde gelegt wurden. Recht
+sprach fuer sie der roemische Praetor oder dessen jaehrlich in die
+einzelnen Gemeinden entsandte “Stellvertreter” (praefecti). Den besser
+gestellten von ihnen, wie zum Beispiel der Stadt Capua, blieb die
+Selbstverwaltung und damit der Fortgebrauch der Landessprache und die
+eigenen Beamten, welche die Aushebung und die Schatzung besorgten. Den
+Gemeinden schlechteren Rechts, wie zum Beispiel Caere, wurde auch die
+eigene Verwaltung genommen, und es war dies ohne Zweifel die
+drueckendste unter den verschiedenen Formen der Untertaenigkeit. Indes
+zeigt sich, wie oben bemerkt ward, am Ende dieser Periode bereits das
+Bestreben, diese Gemeinden, wenigstens soweit sie faktisch latinisiert
+waren, der Vollbuergerschaft einzuverleiben.
+
+Die bevorzugteste und wichtigste Klasse unter den untertaenigen
+Gemeinden war die der latinischen Staedte, welche an den von Rom inner-
+und selbst schon ausserhalb Italien gegruendeten autonomen Gemeinden,
+den sogenannten latinischen Kolonien ebenso zahlreichen als
+ansehnlichen Zuwachs erhielt und stetig durch neue Gruendungen dieser
+Art sich vermehrte. Diese neuen Stadtgemeinden roemischen Ursprungs,
+aber latinischen Rechts wurden immer mehr die eigentlichen Stuetzen der
+roemischen Herrschaft ueber Italien. Es waren dies nicht mehr
+diejenigen Latiner, mit denen am Regiller See und bei Trifanum
+gestritten worden war - nicht jene alten Glieder des albischen Bundes,
+welche der Gemeinde Rom von Haus aus sich gleich, wo nicht besser
+achteten und welche, wie die gegen Praeneste zu Anfang des Pyrrhischen
+Krieges verfuegten furchtbar strengen Sicherheitsmassregeln und die
+nachweislich lange noch fortzuckenden Reibungen namentlich mit den
+Praenestinern beweisen, die roemische Herrschaft als schweres Joch
+empfanden. Dies alte Latium war wesentlich entweder unter oder in Rom
+aufgegangen und zaehlte nur noch wenige und mit Ausnahme von Praeneste
+und Tibur durchgaengig unbedeutende politisch selbstaendige Gemeinden.
+Das Latium der spaeteren republikanischen Zeit bestand vielmehr fast
+ausschliesslich aus Gemeinden, die von Anbeginn an in Rom ihre Haupt-
+und Mutterstadt verehrt hatten, die inmitten fremdsprachiger und anders
+gearteter Landschaften durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an
+Rom geknuepft waren, die als kleine Tyrannen der umliegenden Distrikte
+ihrer eigenen Existenz wegen wohl an Rom halten mussten wie die
+Vorposten an der Hauptarmee, die endlich, infolge der steigenden
+materiellen Vorteile des roemischen Buergertums, aus ihrer wenngleich
+beschraenkten Rechtsgleichheit mit den Roemern immer noch einen sehr
+ansehnlichen Gewinn zogen, wie ihnen denn zum Beispiel ein Teil der
+roemischen Domaene zur Sondernutzung ueberwiesen zu werden pflegte und
+die Beteiligung an den Verpachtungen und Verdingungen des Staats ihnen
+wie dem roemischen Buerger offenstand. Voellig blieben allerdings auch
+hier die Konsequenzen der ihnen gewaehrten Selbstaendigkeit nicht aus.
+Venusinische Inschriften aus der Zeit der roemischen Republik und
+kuerzlich zum Vorschein gekommene beneventanische ^11 lehren, dass
+Venusia so gut wie Rom seine Plebs und seine Volkstribune gehabt und
+dass die Oberbeamten von Benevent wenigstens um die Zeit des
+Hannibalischen Krieges den Konsultitel gefuehrt haben. Beide Gemeinden
+gehoeren zu den juengsten unter den latinischen Kolonien aelteren
+Rechts; man sieht, welche Ansprueche um die Mitte des fuenften
+Jahrhunderts in denselben sich regten. Auch diese sogenannten Latiner,
+hervorgegangen aus der roemischen Buergerschaft und in jeder Beziehung
+sich ihr gleich fuehlend, fingen schon an, ihr untergeordnetes
+Bundesrecht unwillig zu empfinden und nach voller Gleichberechtigung zu
+streben. Deswegen war denn der Senat bemueht, diese latinischen
+Gemeinden, wie wichtig sie immer fuer Rom waren, doch nach Moeglichkeit
+in ihren Rechten und Privilegien herabzudruecken und ihre
+bundesgenoessische Stellung in die der Untertaenigkeit insoweit
+umzuwandeln, als dies geschehen konnte, ohne zwischen ihnen und den
+nichtlatinischen Gemeinden Italiens die Scheidewand wegzuziehen. Die
+Aufhebung des Bundes der latinischen Gemeinden selbst sowie ihrer
+ehemaligen vollstaendigen Gleichberechtigung und der Verlust der
+wichtigsten denselben zustaendigen politischen Rechte ist schon
+dargestellt worden; mit der vollendeten Unterwerfung Italiens geschah
+ein weiterer Schritt und wurde der Anfang dazu gemacht, auch die bisher
+nicht angetasteten individuellen Rechte des einzelnen latinischen
+Mannes, vor allem die wichtige Freizuegigkeit, zu beschraenken. Fuer
+die im Jahre 486 (268) gegruendete Gemeinde Ariminum und ebenso fuer
+alle spaeter konstituierten autonomen Gemeinden wurde die Bevorzugung
+vor den uebrigen Untertanen beschraenkt auf die privatrechtliche
+Gleichstellung ihrer und der roemischen Gemeindebuerger im Handel und
+Wandel sowie im Erbrecht ^12. Vermutlich um dieselbe Zeit ward die den
+bisher gegruendeten latinischen Gemeinden gewidmete volle
+Freizuegigkeit, die Befugnis eines jeden ihrer Buerger, durch
+Uebersiedelung nach Rom das volle Buergerrecht daselbst zu gewinnen,
+fuer die spaeter eingerichteten latinischen Pflanzstaedte beschraenkt
+auf diejenigen Personen, welche in ihrer Heimat zu dem hoechsten
+Gemeindeamt gelangt waren; nur diesen blieb es gestattet, ihr
+koloniales Buergerrecht mit dem roemischen zu vertauschen. Es erscheint
+hier deutlich die vollstaendige Umaenderung der Stellung Roms. Solange
+Rom noch, wenn auch die erste, doch nur eine der vielen italischen
+Stadtgemeinden war, wurde der Eintritt selbst in das unbeschraenkte
+roemische Buergerrecht durchgaengig als ein Gewinn fuer die aufnehmende
+Gemeinde betrachtet und die Gewinnung dieses Buergerrechts den
+Nichtbuergern auf alle Weise erleichtert, ja oft als Strafe ihnen
+auferlegt. Seit aber die roemische Gemeinde allein herrschte und die
+uebrigen alle ihr dienten, kehrte das Verhaeltnis sich um: die
+roemische Gemeinde fing an, ihr Buergerrecht eifersuechtig zu bewahren,
+und machte darum der alten vollen Freizuegigkeit ein Ende; obwohl die
+Staatsmaenner dieser Zeit doch einsichtig genug waren, wenigstens den
+Spitzen und Kapazitaeten der hoechstgestellten Untertanengemeinden den
+Eintritt in das roemische Buergerrecht gesetzlich offenzuhalten. Auch
+die Latiner also hatten es zu empfinden, dass Rom, nachdem es
+hauptsaechlich durch sie sich Italien unterworfen hatte, jetzt ihrer
+nicht mehr so wie bisher bedurfte.
+
+———————————————————
+
+^11 V Cervio A. f. cosol dedicavit und lunonei Quiritei sacra. C.
+Falcilius L. f. consol dedicavit.
+
+^12 Nach Ciceros Zeugnis (Caecin. 35) gab Sulla den Volaterranern das
+ehemalige Recht von Ariminum, das heisst, setzt der Redner hinzu, das
+Recht der “zwoelf Kolonien”, welche nicht die roemische Civitaet, aber
+volles Commercium mit den Roemern hatten. Ueber wenige Dinge ist soviel
+verhandelt worden wie ueber die Beziehung dieses Zwoelfstaedterechts;
+und doch liegt dieselbe nicht fern. Es sind in Italien und im
+Cisalpinischen Gallien, abgesehen von einigen frueh wieder
+verschwundenen, im ganzen vierunddreissig latinische Kolonien
+gegruendet worden; die zwoelf juengsten derselben - Ariminum,
+Beneventum, Firmum, Aesernia, Brundisium, Spoletium, Cremona,
+Placentia, Copia, Valentia, Bononia, Aquileia - sind hier gemeint, und
+da Ariminum von ihnen die aelteste und diejenige ist, fuer welche diese
+neue Ordnung zunaechst festgesetzt ward - vielleicht zum Teil deswegen
+mit, weil dies die erste ausserhalb Italien gegruendete roemische
+Kolonie war -, so heisst das Stadtrecht dieser Kolonien richtig das
+ariminensische. Damit ist zugleich erwiesen, was schon aus anderen
+Gruenden die hoechste Wahrscheinlichkeit fuer sich hatte, dass alle
+nach Aquileias Gruendung in Italien (im weiteren Sinn) gestifteten
+Kolonien zu den Buergerkolonien gehoerten.
+
+Den Umfang der Rechtsschmaelerung der juengeren latinischen Staedte im
+Gegensatz zu den aelteren vermoegen wir uebrigens nicht voellig zu
+bestimmen. Wenn die Ehegemeinschaft, wie es nicht unwahrscheinlich,
+aber freilich nichts weniger als ausgemacht ist (oben 1, 116; Diod. p.
+590, 62. Frg. Vat. p. 130 Dind.), ein Bestandteil der urspruenglichen
+bundesgenoessischen Rechtsgleichheit war, so ist sie jedenfalls den
+juengeren nicht mehr zugestanden worden.
+
+————————————————————————-
+
+Das Verhaeltnis endlich der nichtlatinischen Bundesgemeinden unterlag
+selbstverstaendlich den mannigfachsten Normen, wie eben der einzelne
+Bundesvertrag sie festgesetzt hatte. Manche dieser ewigen Buendnisse,
+wie zum Beispiel die der hernikischen Gemeinden, gingen ueber in
+voellige Gleichstellung mit den latinischen. Andere, bei denen dies
+nicht der Fall war, wie die von Neapel, Nola, Herakleia, gewaehrten
+verhaeltnismaessig sehr umfassende Rechte; wieder andere, wie zum
+Beispiel die tarentinischen und die samnitischen Vertraege, moegen sich
+der Zwingherrschaft genaehert haben.
+
+Als allgemeine Regel kann wohl angenommen werden, dass nicht bloss die
+latinische und hernikische, von denen es ueberliefert ist, sondern
+saemtliche italische Voelkergenossenschaften, namentlich auch die
+samnitische und die lucanische, rechtlich aufgeloest oder doch zur
+Bedeutungslosigkeit abgeschwaecht wurden und durchschnittlich keiner
+italischen Gemeinde mit anderen italischen die Verkehrs- oder
+Ehegemeinschaft oder gar das gemeinsame Beratschlagungs- und
+Beschlussfassungsrecht zustand. Ferner wird, wenn auch in verschiedener
+Weise, dafuer gesorgt worden sein, dass die Wehr- und Steuerkraft der
+saemtlichen italischen Gemeinden der fuehrenden zur Disposition stand.
+Wenngleich auch ferner noch die Buergermiliz einer- und die Kontingente
+“latinischen Namens” anderseits als die wesentlichen und integrierenden
+Bestandteile des roemischen Heeres angesehen wurden und ihm somit sein
+nationaler Charakter im ganzen bewahrt blieb, so wurden doch nicht
+bloss die roemischen Passivbuerger zu demselben mit herangezogen,
+sondern ohne Zweifel auch die nichtlatinischen foederierten Gemeinden
+entweder, wie dies mit den griechischen geschah, zur Stellung von
+Kriegsschiffen verpflichtet, oder, wie dies fuer die apulischen,
+sabellischen und etruskischen auf einmal oder allmaehlich verordnet
+worden sein muss, in das Verzeichnis der zuzugpflichtigen Italiker
+(formula togatorum) eingetragen. Durchgaengig scheint dieser Zuzug eben
+wie der der latinischen Gemeinden fest normiert worden zu sein, ohne
+dass doch die fuehrende Gemeinde erforderlichenfalls verhindert gewesen
+waere, mehr zu fordern. Es lag hierin zugleich eine indirekte
+Besteuerung, indem jede Gemeinde verpflichtet war, ihr Kontingent
+selbst auszuruesten und zu besolden. Nicht ohne Absicht wurden darum
+vorzugsweise die kostspieligsten Kriegsleistungen auf die latinischen
+oder nichtlatinischen foederierten Gemeinden gewaelzt, die Kriegsmarine
+zum groessten Teil durch die griechischen Staedte instand gehalten und
+bei dem Rossdienst die Bundesgenossen, spaeterhin wenigstens, in
+dreifach staerkerem Verhaeltnis als die roemische Buergerschaft
+angezogen, waehrend im Fussvolk der alte Satz, dass das
+Bundesgenossenkontingent nicht zahlreicher sein duerfte als das
+Buergerheer, noch lange Zeit wenigstens als Regel in Kraft blieb.
+
+Das System, nach welchem dieser Bau im einzelnen zusammengefuegt und
+zusammengehalten ward, laesst aus den wenigen auf uns gekommenen
+Nachrichten sich nicht mehr feststellen. Selbst das Zahlenverhaeltnis,
+in welchem die drei Klassen der Untertanenschaft zueinander und zu der
+Vollbuergerschaft standen, ist nicht mehr auch nur annaehernd zu
+ermitteln ^13 und ebenso die geographische Verteilung der einzelnen
+Kategorien ueber Italien nur unvollkommen bekannt. Die bei diesem Bau
+zugrunde liegenden leitenden Gedanken liegen dagegen so offen vor, dass
+es kaum noetig ist, sie noch besonders zu entwickeln. Vor allem ward,
+wie gesagt, der unmittelbare Kreis der herrschenden Gemeinde teils
+durch Ansiedelung der Vollbuerger, teils durch Verleihung des
+Passivbuergerrechts soweit ausgedehnt, wie es irgend moeglich war, ohne
+die roemische Gemeinde, die doch eine staedtische war und bleiben
+sollte, vollstaendig zu dezentralisieren. Als das Inkorporationssystem
+bis an und vielleicht schon ueber seine natuerlichen Grenzen ausgedehnt
+war, mussten die weiter hinzutretenden Gemeinden sich in ein
+Untertaenigkeitsverhaeltnis fuegen; denn die reine Hegemonie als
+dauerndes Verhaeltnis ist innerlich unmoeglich. So stellte sich, nicht
+durch willkuerliche Monopolisierung der Herrschaft, sondern durch das
+unvermeidliche Schwergewicht der Verhaeltnisse neben die Klasse der
+herrschenden Buerger die zweite der Untertanen. Unter den Mitteln der
+Herrschaft standen in erster Linie natuerlich die Teilung der
+Beherrschten durch Sprengung der italischen Eidgenossenschaften und
+Einrichtung einer moeglichst grossen Zahl verhaeltnismaessig geringer
+Gemeinden, sowie die Abstufung des Druckes der Herrschaft nach den
+verschiedenen Kategorien der Untertanen. Wie Cato in seinem
+Hausregiment dahin sah, dass die Sklaven sich miteinander nicht allzu
+gut vertragen moechten, und absichtlich Zwistigkeiten und Parteiungen
+unter ihnen naehrte, so hielt es die roemische Gemeinde im grossen; das
+Mittel war nicht schoen, aber wirksam. Nur eine weitere Anwendung
+desselben Mittels war es, wenn in jeder abhaengigen Gemeinde die
+Verfassung nach dem Muster der roemischen umgewandelt und ein Regiment
+der wohlhabenden und angesehenen Familien eingesetzt ward, welches mit
+der Menge in einer natuerlichen mehr oder minder lebhaften Opposition
+stand und durch seine materiellen und kommunalregimentlichen Interessen
+darauf angewiesen war, auf Rom sich zu stuetzen. Das merkwuerdigste
+Beispiel in dieser Beziehung gewaehrt die Behandlung von Capua, welches
+als die einzige italische Stadt, die vielleicht mit Rom zu rivalisieren
+vermochte, von Haus aus mit argwoehnischer Vorsicht behandelt worden zu
+sein scheint. Man verlieh dem kampanischen Adel einen privilegierten
+Gerichtsstand, gesonderte Versammlungsplaetze, ueberhaupt in jeder
+Hinsicht eine Sonderstellung, ja man wies ihm sogar nicht
+unbetraechtliche Pensionen - sechzehnhundert je von jaehrlich 450
+Stateren (etwa 200 Taler) - auf die kampanische Gemeindekasse an. Diese
+kampanischen Ritter waren es, deren Nichtbeteiligung an dem grossen
+latinisch-kampanischen Aufstand 414 (340) zu dessen Scheitern
+wesentlich beitrug und deren tapfere Schwerter im Jahre 459 (295) bei
+Sentinum fuer die Roemer entschieden; wogegen das kampanische Fussvolk
+in Rhegion die erste Truppe war, die im Pyrrhischen Kriege von Rom
+abfiel. Einen anderen merkwuerdigen Beleg fuer die roemische Praxis:
+die staendischen Zwistigkeiten innerhalb der abhaengigen Gemeinden
+durch Beguenstigung der Aristokratie fuer das roemische Interesse
+auszubeuten, gibt die Behandlung, die Volsinii im Jahre 489 (265)
+widerfuhr. Es muessen dort, aehnlich wie in Rom, die Alt- und
+Neubuerger sich gegenuebergestanden und die letzteren auf gesetzlichem
+Wege die politische Gleichberechtigung erlangt haben. Infolge dessen
+wandten die Altbuerger von Volsinii sich an den roemischen Senat mit
+dem Gesuch um Wiederherstellung der alten Verfassung; was die in der
+Stadt herrschende Partei begreiflicherweise als Landesverrat
+betrachtete und die Bittsteller dafuer zur gesetzlichen Strafe zog. Der
+roemische Senat indes nahm Partei fuer die Altbuerger und liess, da die
+Stadt sich nicht gutwillig fuegte, durch militaerische Exekution nicht
+bloss die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Gemeindeverfassung von
+Volsinii vernichten, sondern auch durch die Schleifung der alten
+Hauptstadt Etruriens das Herrentum Roms den Italikern in einem Exempel
+von erschreckender Deutlichkeit vor Augen legen.
+
+————————————————————————-
+
+^13 Es ist zu bedauern, dass wir ueber die Zahlenverhaeltnisse nicht
+genuegende Auskunft zu geben imstande sind. Man kann die Zahl der
+waffenfaehigen roemischen Buerger fuer die spaetere Koenigszeit auf
+etwa 20000 veranschlagen. Nun ist aber von Albas Fall bis auf die
+Eroberung von Veii die unmittelbare roemische Mark nicht wesentlich
+erweitert worden; womit es vollkommen uebereinstimmt, dass von der
+ersten Einrichtung der einundzwanzigste Bezirk um das Jahr 259 (495)
+an, worin keine oder doch keine bedeutende Erweiterung der roemischen
+Grenze lag, bis auf das Jahr 367 (387) neue Buergerbezirke nicht
+errichtet wurden. Mag man nun auch die Zunahme durch den Ueberschuss
+der Geborenen ueber die Gestorbenen, durch Einwanderungen und
+Freilassungen noch so reichlich in Anschlag bringen, so ist es doch
+schlechterdings unmoeglich, mit den engen Grenzen eines Gebiets von
+schwerlich 30 Quadratmeilen die ueberlieferten Zensuszahlen in
+Uebereinstimmung zu bringen, nach denen die Zahl der waffenfaehigen
+roemischen Buerger in der zweiten Haelfte des dritten Jahrhunderts
+zwischen 104000 und 150000 schwankt, und im Jahre 362 (392), wofuer
+eine vereinzelte Angabe vorliegt, 152573 betrug. Vielmehr werden diese
+Zahlen mit den 84700 Buergern des Servianischen Zensus auf einer Linie
+stehen und ueberhaupt die ganze bis auf die vier Lustren des Servius
+Tullius hinaufgefuehrte und mit reichlichen Zahlen ausgestattete
+aeltere Zensusliste nichts sein als eine jener scheinbar urkundlichen
+Traditionen, die eben in ganz detaillierten Zahlenangaben sich gefallen
+und sich verraten.
+
+Erst mit der zweiten Haelfte des vierten Jahrhunderts beginnen die
+grossen Gebietserwerbungen, wodurch die Buergerrolle ploetzlich und
+betraechtlich steigen musste. Es ist glaubwuerdig ueberliefert, wie an
+sich glaublich, dass um 416 (338) man 165000 roemische Buerger zaehlte,
+wozu es recht gut stimmt, dass zehn Jahre vorher, als man gegen Latium
+und Gallien die ganze Miliz unter die Waffen rief, das erste Aufgebot
+zehn Legionen, also 50000 Mann betrug. Seit den grossen
+Gebietserweiterungen in Etrurien, Latium und Kampanien zaehlte man im
+fuenften Jahrhundert durchschnittlich 250000, unmittelbar vor dem
+ersten Punischen Kriege 280000 bis 290000 waffenfaehige Buerger. Diese
+Zahlen sind sicher genug, allein aus einem anderen Grunde geschichtlich
+nicht vollstaendig brauchbar: dabei naemlich sind wahrscheinlich die
+roemischen Vollbuerger und die nicht, wie die Kampaner, in eigenen
+Legionen dienenden “Buerger ohne Stimme”, wie zum Beispiel die
+Caeriten, ineinander gerechnet, waehrend doch die letzteren faktisch
+durchaus den Untertanen beigezaehlt werden muessen (Roemische
+Forschungen, Bd. 2, S. 396).
+
+——————————————————————————
+
+Aber der roemische Senat war weise genug, nicht zu uebersehen, dass das
+einzige Mittel, der Gewaltherrschaft Dauer zu geben, die eigene
+Maessigung der Gewalthaber ist. Darum ward den abhaengigen Gemeinden
+die Autonomie gelassen oder verliehen, die einen Schatten von
+Selbstaendigkeit, einen eigenen Anteil an Roms militaerischen und
+politischen Erfolgen und vor allem eine freie Kommunalverfassung in
+sich schloss - so weit die italische Eidgenossenschaft reichte, gab es
+keine Helotengemeinde. Darum verzichtete Rom von vornherein mit einer
+in der Geschichte vielleicht beispiellosen Klarheit und Hochherzigkeit
+auf das gefaehrlichste aller Regierungsrechte, auf das Recht, die
+Untertanen zu besteuern. Hoechstens den abhaengigen keltischen Gauen
+moegen Tribute auferlegt worden sein; soweit die italische
+Eidgenossenschaft reichte, gab es keine zinspflichtige Gemeinde. Darum
+endlich ward die Wehrpflicht zwar wohl auf die Untertanen mit, aber
+doch keineswegs von der herrschenden Buergerschaft abgewaelzt; vielmehr
+wurde wahrscheinlich die letztere nach Verhaeltnis bei weitem staerker
+als die Bundesgenossenschaft und in dieser wahrscheinlich wiederum die
+Gesamtheit der Latiner bei weitem staerker in Anspruch genommen als die
+nichtlatinischen Bundesgemeinden; so dass es eine gewisse Billigkeit
+fuer sich hatte, wenn auch von dem Kriegsgewinn zunaechst Rom und nach
+ihm die Latinerschaft den besten Teil fuer sich nahmen.
+
+Der schwierigen Aufgabe, ueber die Masse der italischen
+zuzugpflichtigen Gemeinden den Ueberblick und die Kontrolle sich zu
+bewahren, genuegte die roemische Zentralverwaltung teils durch die vier
+italischen Quaesturen, teils durch die Ausdehnung der roemischen Zensur
+ueber die saemtlichen abhaengigen Staedte. Die Flottenquaestoren hatten
+neben ihrer naechsten Aufgabe auch von den neugewonnenen Domaenen die
+Einkuenfte zu erheben und die Zuzuege der neuen Bundesgenossen zu
+kontrollieren; sie waren die ersten roemischen Beamten, denen
+gesetzlich Sitz und Sprengel ausserhalb Rom angewiesen ward und
+bildeten zwischen dem roemischen Senat und den italischen Gemeinden die
+notwendige Mittelinstanz. Es hatte ferner, wie die spaetere
+Munizipalverfassung zeigt, in jeder italischen ^14 Gemeinde die
+Oberbehoerde, wie sie immer heissen mochte, jedes vierte oder fuenfte
+Jahr eine Schatzung vorzunehmen; eine Einrichtung, zu der die Anregung
+notwendig von Rom ausgegangen sein muss und welche nur den Zweck gehabt
+haben kann, mit der roemischen Zensur korrespondierend dem Senat den
+Ueberblick ueber die Wehr- und Steuerfaehigkeit des gesamten Italiens
+zu bewahren.
+
+————————————————————————-
+
+^14 Nicht bloss in jeder latinischen: denn die Zensur oder die
+sogenannte Quinquennalitaet kommt bekanntlich auch bei solchen
+Gemeinden vor, deren Verfassung nicht nach dem latinischen Schema
+konstituiert ist.
+
+————————————————————————-
+
+Mit dieser militaerisch-administrativen Einigung der gesamten diesseits
+des Apennin bis hinab zum Iapygischen Vorgebirg und zur Meerenge von
+Rhegion wohnhaften Voelkerschaften haengt endlich auch das Aufkommen
+eines neuen, ihnen allen gemeinsamen Namens zusammen, der “Maenner der
+Toga”, was die aelteste staatsrechtliche roemische, oder der Italiker,
+was die urspruenglich bei den Griechen gebraeuchliche und sodann
+allgemein gangbar gewordene Bezeichnung ist. Die verschiedenen
+Nationen, welche diese Landschaften bewohnten, moegen wohl zuerst sich
+als eine Einheit gefuehlt und zusammengefunden haben teils in dem
+Gegensatz gegen die Hellenen, teils und vor allem in der
+gemeinschaftlichen Abwehr der Kelten; denn mochte auch einmal eine
+italische Gemeinde mit diesen gegen Rom gemeinschaftliche Sache machen
+und die Gelegenheit nutzen, um die Unabhaengigkeit wiederzugewinnen, so
+brach doch auf die Laenge das gesunde Nationalgefuehl notwendig sich
+Bahn. Wie der “gallische Acker” bis in spaete Zeit als der rechtliche
+Gegensatz des italischen erscheint, so sind auch die “Maenner der Toga”
+also genannt worden im Gegensatz zu den keltischen “Hosenmaennern”
+(bracati); und wahrscheinlich hat selbst bei der Zentralisierung des
+italischen Wehrwesens in den Haenden Roms die Abwehr der keltischen
+Einfaelle sowohl als Ursache wie als Vorwand eine wichtige Rolle
+gespielt. Indem die Roemer teils in dem grossen Nationalkampf an die
+Spitze traten, teils die Etrusker, Latiner, Sabeller, Apuler und
+Hellenen innerhalb der sogleich zu bezeichnenden Grenzen gleichmaessig
+noetigten, unter ihren Fahnen zu fechten, erhielt die bis dahin
+schwankende und mehr innerliche Einheit geschlossene und
+staatsrechtliche Festigkeit und ging der Name Italia, der urspruenglich
+und noch bei den griechischen Schriftstellern des fuenften
+Jahrhunderts, zum Beispiel bei Aristoteles, nur dem heutigen Kalabrien
+eignet, ueber auf das gesamte Land der Togatraeger. Die aeltesten
+Grenzen dieser grossen von Rom gefuehrten Wehrgenossenschaft oder des
+neuen Italien reichen am westlichen Litoral bis in die Gegend von
+Livorno unterhalb des Arnus ^15, am oestlichen bis an den Aesis
+oberhalb Ancona; die ausserhalb dieser Grenzen liegenden, von Italikern
+kolonisierten Ortschaften, wie Sena gallica und Ariminum jenseits des
+Apennin, Messana in Sizilien, galten, selbst wenn sie, wie Ariminum,
+Glieder der Eidgenossenschaft oder sogar, wie Sena, roemische
+Buergergemeinden waren, doch als geographisch ausserhalb Italien
+gelegen. Noch weniger konnten die keltischen Gaue des Apennin,
+wenngleich vielleicht schon jetzt einzelne derselben in der Klientel
+von Rom sich befanden, den Togamaennern beigezaehlt werden. Das neue
+Italien war also eine politische Einheit geworden; es war aber auch im
+Zuge, eine nationale zu werden. Bereits hatte die herrschende
+latinische Nationalitaet die Sabiner und Volsker sich assimiliert und
+einzelne latinische Gemeinden ueber ganz Italien verstreut; es war nur
+die Entwicklung dieser Keime, dass spaeter einem jeden zur Tragung des
+latinischen Rockes Befugten auch die latinische Sprache Muttersprache
+war. Dass aber die Roemer schon jetzt dieses Ziel deutlich erkannten,
+zeigt die uebliche Erstreckung des latinischen Namens auf die ganze
+zuzugpflichtige italische Bundesgenossenschaft ^16. Was immer von
+diesem grossartigen politischen Bau sich noch erkennen laesst, daraus
+spricht der hohe politische Verstand seiner namenlosen Baumeister; und
+die ungemeine Festigkeit, welche diese aus so vielen und so
+verschiedenartigen Bestandteilen zusammengefuegte Konfoederation
+spaeterhin unter den schwersten Stoessen bewaehrt hat, drueckte ihrem
+grossen Werke das Siegel des Erfolges auf. Seitdem die Faeden dieses so
+fein wie fest um ganz Italien geschlungenen Netzes in den Haenden der
+roemischen Gemeinde zusammenliefen, war diese eine Grossmacht und trat
+anstatt Tarents, Lucaniens und anderer durch die letzten Kriege aus der
+Reihe der politischen Maechte geloeschter Mittel- und Kleinstaaten in
+das System der Staaten des Mittelmeers ein. Gleichsam die offizielle
+Anerkennung seiner neuen Stellung empfing Rom durch die beiden
+feierlichen Gesandtschaften, die im Jahre 481 (273) von Alexandreia
+nach Rom und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie auch
+zunaechst nur die Handelsverbindungen regelten, doch ohne Zweifel schon
+eine politische Verbuendung vorbereiteten. Wie Karthago mit der
+aegyptischen Regierung um Kyrene rang und bald mit der roemischen um
+Sizilien ringen sollte, so stritt Makedonien mit jener um den
+bestimmenden Einfluss in Griechenland, mit dieser demnaechst um die
+Herrschaft der adriatischen Kuesten; es konnte nicht fehlen, dass die
+neuen Kaempfe, die allerorts sich vorbereiteten, ineinander eingriffen
+und dass Rom als Herrin Italiens in den weiten Kreis hineingezogen
+ward, den des grossen Alexanders Siege und Entwuerfe seinen Nachfolgern
+zum Tummelplatz abgesteckt hatten.
+
+————————————————————————-
+
+^15 Diese aelteste Grenze bezeichnen wahrscheinlich die beiden kleinen
+Ortschaften ad fines, wovon die eine noerdlich von Arezzo auf der
+Strasse nach Florenz, die zweite an der Kueste unweit Livorno lag.
+Etwas weiter suedlich von dem letzteren heisst Bach und Tal von Vada
+noch jetzt fiume della fine, valle della fine (Targioni Tozzetti,
+Viaggi. Bd. 4, S. 430).
+
+^16 Im genauen geschaeftlichen Sprachgebrauch geschieht dies freilich
+nicht. Die vollstaendigste Bezeichnung der Italiker findet sich in dem
+Ackergesetz von 643 (111), Zeile 21: [ceivis] Romanus sociumve
+nominisve Latini quibus ex formula togatorum [milites in terra Italia
+imperare solent]; ebenso wird daselbst Zeile 29 vom Latinus der
+peregrinus unterschieden und heisst es im Senatsbeschluss ueber die
+Bacchanalien von 568 (186): ne quis ceivis Romanus neve nominis Latini
+neve socium quisquam. Aber im gewoehnlichen Gebrauch wird von diesen
+drei Gliedern sehr haeufig das zweite oder das dritte weggelassen und
+neben den Roemern bald nur derer Latini nominis, bald nur der socii
+gedacht (W. Weissenborn zu Liv. 22, 50, 6), ohne dass ein Unterschied
+in der Bedeutung waere. Die Bezeichnung homines nominis Latini ac socii
+Italici (Sall. Iug. 40), so korrekt sie an sich ist, ist dem
+offiziellen Sprachgebrauch fremd, der wohl ein Italia, aber nicht
+Italici kennt.
+
+
+
+
+KAPITEL VIII.
+Recht, Religion, Kriegswesen, Volkswirtschaft, Nationalität
+
+
+In der Entwicklung, welche waehrend dieser Epoche dem Recht innerhalb
+der roemischen Gemeinde zuteil ward, ist wohl die wichtigste materielle
+Neuerung die eigentuemliche Sittenkontrolle, welche die Gemeinde selbst
+und in untergeordnetem Grade ihre Beauftragten anfingen, ueber die
+einzelnen Buerger auszuueben. Der Keim dazu ist in dem Rechte des
+Beamten zu suchen, wegen Ordnungswidrigkeiten Vermoegensbussen (multae)
+zu erkennen. Bei allen Bussen von mehr als zwei Schafen und 30 Rindern,
+oder, nachdem durch Gemeindebeschluss vom Jahre 324 (430) die
+Viehbussen in Geld umgesetzt worden waren, von mehr als 3020
+Libralassen (218 Taler), kam bald nach der Vertreibung der Koenige die
+Entscheidung im Wege der Provokation an die Gemeinde, und es erhielt
+damit das Bruchverfahren ein urspruenglich ihm durchaus fremdes
+Gewicht. Unter den vagen Begriff der Ordnungswidrigkeit liess sich
+alles, was man wollte, bringen und durch die hoeheren Stufen der
+Vermoegensbussen alles, was man wollte, erreichen; es war eine
+Milderung, die die Bedenklichkeit dieses arbitraeren Verfahrens weit
+mehr offenbart als beseitigt, dass diese Vermoegensbussen, wo sie nicht
+gesetzlich auf eine bestimmte Summe festgestellt waren, die Haelfte des
+dem Gebuessten gehoerigen Vermoegens nicht erreichen durften. In diesen
+Kreis gehoeren schon die Polizeigesetze, an denen die roemische
+Gemeinde seit aeltester Zeit ueberreich war: die Bestimmungen der
+Zwoelf Tafeln, welche die Salbung der Leiche durch gedungene Leute, die
+Mitgabe von mehr als einem Pfuhl und mehr als drei purpurbesetzten
+Decken sowie von Gold und flatternden Kraenzen, die Verwendung von
+bearbeitetem Holz zum Scheiterhaufen, die Raeucherungen und
+Besprengungen desselben mit Weihrauch und Myrrhenwein untersagten, die
+Zahl der Floetenblaeser im Leichenzug auf hoechstens zehn beschraenkten
+und die Klageweiber und die Begraebnisgelage verboten - gewissermassen
+das aelteste roemische Luxusgesetz; ferner die aus den staendischen
+Kaempfen hervorgegangenen Gesetze gegen den Geldwucher sowohl wie gegen
+Obernutzung der Gemeinweide und unverhaeltnismaessige Aneignung von
+okkupablem Domanialland. Weit bedenklicher aber als diese und aehnliche
+Bruchgesetze, welche doch wenigstens die Kontravention und oft auch das
+Strafmass ein fuer allemal formulierten, war die allgemeine Befugnis
+eines jeden mit Jurisdiktion versehenen Beamten wegen
+Ordnungswidrigkeit eine Busse zu erkennen und, wenn diese das
+Provokationsmass erreichte und der Gebuesste sich nicht in die Strafe
+fuegte, die Sache an die Gemeinde zu bringen. Schon im Laufe des
+fuenften Jahrhunderts ist in diesem Wege wegen sittenlosen
+Lebenswandels sowohl von Maennern wie von Frauen, wegen Kornwucher,
+Zauberei und aehnlicher Dinge gleichsam kriminell verfahren worden. In
+innerlicher Verwandtschaft hiermit steht die gleichfalls in dieser Zeit
+aufkommende Quasijurisdiktion der Zensoren, welche ihre Befugnis, das
+roemische Budget und die Buergerlisten festzustellen, benutzten, teils
+um von sich aus Luxussteuern aufzulegen, welche von den Luxusstrafen
+nur der Form nach sich unterschieden, teils besonders um auf die
+Anzeige anstoessiger Handlungen hin dem tadelhaften Buerger die
+politischen Ehrenrechte zu schmaelern oder zu entziehen. Wie weit schon
+jetzt diese Bevormundung ging, zeigt, dass solche Strafen wegen
+nachlaessiger Bestellung des eigenen Ackers verhaengt wurden, ja dass
+ein Mann wie Publius Cornelius Rufmus (Konsul 464, 477 290, 277) von
+den Zensoren des Jahres 479 (275) aus dem Ratsherrenverzeichnis
+gestrichen ward, weil er silbernes Tafelgeraet zum Werte von 3360
+Sesterzen (240 Taler) besass. Allerdings hatten nach der allgemein fuer
+Beamtenverordnungen gueltigen Regel die Verfuegungen der Zensoren nur
+fuer die Dauer ihrer Zensur, das heisst durchgaengig fuer die naechsten
+fuenf Jahre rechtliche Kraft, und konnten von den naechsten Zensoren
+nach Gefallen erneuert oder nicht erneuert werden; aber
+nichtsdestoweniger war diese zensorische Befugnis von einer so
+ungeheuren Bedeutung, dass infolge dessen die Zensur aus einem Unteramt
+an Rang und Ansehen von allen roemischen Gemeindeaemtern das erste
+ward. Das Senatsregiment ruhte wesentlich auf dieser doppelten, mit
+ebenso ausgedehnter wie arbitraerer Machtvollkommenheit versehenen
+Ober- und Unterpolizei der Gemeinde und der Gemeindebeamten. Dieselbe
+hat wie jedes aehnliche Willkuerregiment viel genuetzt und viel
+geschadet, und es soll dem nicht widersprochen werden, der den Schaden
+fuer ueberwiegend haelt; nur darf es nicht vergessen werden, dass bei
+der allerdings aeusserlichen, aber straffen und energischen
+Sittlichkeit und dem gewaltig angefachten Buergersinn, welche diese
+Zeit recht eigentlich bezeichnen, der eigentlich gemeine Missbrauch
+doch von diesen Institutionen fern blieb und, wenn die individuelle
+Freiheit hauptsaechlich durch sie niedergehalten worden ist, auch die
+gewaltige und oft gewaltsame Aufrechthaltung des Gemeinsinns und der
+guten alten Ordnung und Sitte in der roemischen Gemeinde eben auf
+diesen Institutionen beruhen.
+
+Daneben macht in der roemischen Rechtsentwicklung zwar langsam, aber
+dennoch deutlich genug eine humanisierende und modernisierende Tendenz
+sich geltend. Die meisten Bestimmungen der Zwoelf Tafeln, welche mit
+dem Solonischen Gesetz uebereinkommen und deshalb mit Grund fuer
+materielle Neuerungen gehalten werden duerfen, tragen diesen Stempel;
+so die Sicherung des freien Assoziationsrechts und der Autonomie der
+also entstandenen Vereine; die Vorschrift ueber die Grenzstreifen, die
+dem Abpfluegen wehrte; die Milderung der Strafe des Diebstahls, indem
+der nicht auf frischer Tat ertappte Dieb sich fortan durch Leistung des
+doppelten Ersatzes von dem Bestohlenen loesen konnte. Das Schuldrecht
+ward in aehnlichem Sinn, jedoch erst ueber ein Jahrhundert nachher,
+durch das Poetelische Gesetz gemildert. Die freie Bestimmung ueber das
+Vermoegen, die dem Herrn desselben bei Lebzeiten schon nach aeltestem
+roemischen Recht zugestanden hatte, aber fuer den Todesfall bisher
+geknuepft gewesen war an die Einwilligung der Gemeinde, wurde auch von
+dieser Schranke befreit, indem das Zwoelftafelgesetz oder dessen
+Interpretation dem Privattestament dieselbe Kraft beilegte, welche dem
+von den Kurien bestaetigten zukam; es war dies ein wichtiger Schritt
+zur Sprengung der Geschlechtsgenossenschaften und zur voelligen
+Durchfuehrung der Individualfreiheit im Vermoegensrecht. Die furchtbar
+absolute vaeterliche Gewalt wurde beschraenkt durch die Vorschrift,
+dass der dreimal vom Vater verkaufte Sohn nicht mehr in dessen Gewalt
+zurueckfallen, sondern fortan frei sein solle; woran bald durch eine -
+streng genommen freilich widersinnige - Rechtsdeduktion die
+Moeglichkeit angeknuepft ward, dass sich der Vater freiwillig der
+Herrschaft ueber den Sohn begebe durch Emanzipation. Im Eherecht wurde
+die Zivilehe gestattet; und wenn auch mit der rechten buergerlichen
+ebenso notwendig wie mit der rechten religioesen die volle eheherrliche
+Gewalt verknuepft war, so lag doch in der Zulassung der ohne solche
+Gewalt geschlossenen Verbindung an Ehestatt der erste Anfang zur
+Lockerung der Vollgewalt des Eheherrn. Der Anfang einer gesetzlichen
+Noetigung zum ehelichen Leben ist die Hagestolzensteuer (aes uxorium),
+mit deren Einfuehrung Camillus als Zensor im Jahre 351 (403) seine
+oeffentliche Laufbahn begann.
+
+Durchgreifendere Aenderungen als das Recht selbst erlitt die politisch
+wichtigere und ueberhaupt veraenderlichere Rechtspflegeordnung. Vor
+allen Dingen gehoert dahin die wichtige Beschraenkung der
+oberrichterlichen Gewalt durch die gesetzliche Aufzeichnung des
+Landrechts und die Verpflichtung des Beamten, fortan nicht mehr nach
+dem schwankenden Herkommen, sondern nach dem geschriebenen Buchstaben
+im Zivil- wie im Kriminalverfahren zu entscheiden (303, 304 451, 450).
+Die Einsetzung eines ausschliesslich fuer die Rechtspflege taetigen
+roemischen Oberbeamten im Jahre 387 (367) und die gleichzeitig in Rom
+erfolgte und unter Roms Einfluss in allen latinischen Gemeinden
+nachgeahmte Gruendung einer besonderen Polizeibehoerde erhoehten die
+Schnelligkeit und Sicherheit der Justiz. Diesen Polizeiherren oder den
+Aedilen kam natuerlich zugleich eine gewisse Jurisdiktion zu, insofern
+sie teils fuer die auf offenem Markt abgeschlossenen Verkaeufe, also
+namentlich fuer die Vieh- und Sklavenmaerkte die ordentlichen
+Zivilrichter waren, teils in der Regel sie es waren, welche in dem
+Buss- und Bruechverfahren als Richter erster Instanz oder, was nach
+roemischem Recht dasselbe ist, als oeffentliche Anklaeger fungierten.
+Infolgedessen lag die Handhabung der Bruechgesetze und ueberhaupt das
+ebenso unbestimmte wie politisch wichtige Bruechrecht hauptsaechlich in
+ihrer Hand. Aehnliche, aber untergeordnetere und besonders gegen die
+geringen Leute gerichtete Funktionen standen den zuerst 465 (289)
+ernannten drei Nacht- oder Blutherren (tres viri nocturni oder
+capitales) zu: sie wurden mit der naechtlichen Feuer- und
+Sicherheitspolizei und mit der Aufsicht ueber die Hinrichtungen
+beauftragt, woran sich sehr bald, vielleicht schon von Haus aus eine
+gewisse summarische Gerichtsbarkeit geknuepft hat ^1. Mit der
+steigenden Ausdehnung der roemischen Gemeinde wurde es endlich, teils
+mit Ruecksicht auf die Gerichtspflichtigen, notwendig in den
+entfernteren Ortschaften eigene, wenigstens fuer die geringeren
+Zivilsachen kompetente Richter niederzusetzen, was fuer die
+Passivbuergergemeinden Regel war, aber vielleicht selbst auf die
+entfernteren Vollbuergergemeinden erstreckt ward ^2 - die ersten
+Anfaenge einer neben der eigentlich roemischen sich entwickelnden
+roemisch-munizipalen Jurisdiktion.
+
+————————————————————————-
+
+^1 Die frueher aufgestellte Behauptung, dass diese Dreiherren bereits
+der aeltesten Zeit angehoeren, ist deswegen irrig, weil der aeltesten
+Staatsordnung Beamtenkollegien von ungerader Zahl fremd sind (Roemische
+Chronologie bis auf Caesar. z. Aufl. Berlin 1859, S. 15, A. 12).
+Wahrscheinlich ist die gut beglaubigte Nachricht, dass sie zuerst 465
+(289) ernannt wurden (Liv. ep. 11), einfach festzuhalten und die auch
+sonst bedenkliche Deduktion des Faelschers Licinius Macer (bei Liv. 7,
+46), welche ihrer vor 450 (304) Erwaehnung tut, einfach zu verwerfen.
+Anfaenglich wurden ohne Zweifel, wie dies bei den meisten der spaeteren
+magistratus minores der Fall gewesen ist, die Dreiherren von den
+Oberbeamten ernannt; das papirische Plebiszit, das die Ernennung
+derselben auf die Gemeinde uebertrug (Festus v. sacramentum p. 344 M.),
+ist auf jeden Fall, da es den Praetor nennt, qui inter civis ius dicit,
+erst nach Einsetzung der Fremdenpraetur, also fruehestens gegen die
+Mitte des 6. Jahrhunderts erlassen.
+
+^2 Dahin fuehrt, was Liv. 9, 20 ueber die Reorganisation der Kolonie
+Antium zwanzig Jahre nach ihrer Gruendung berichtet; und es ist an sich
+klar, dass wenn man dem Ostienser recht wohl auferlegen konnte, seine
+Rechtshaendel alle in Rom abzumachen, dies fuer Ortschaften wie Antium
+und Sena sich nicht durchfuehren liess.
+
+————————————————————————
+
+In dem Zivilverfahren, welches indes nach den Begriffen dieser Zeit die
+meisten gegen Mitbuerger begangenen Verbrechen einschloss, wurde die
+wohl schon frueher uebliche Teilung des Verfahrens in Feststellung der
+Rechtsfrage vor dem Magistrat (ius) und Entscheidung derselben durch
+einen vom Magistrat ernannten Privatmann (iudicium) mit Abschaffung des
+Koenigtums gesetzliche Vorschrift; und dieser Trennung hat das
+roemische Privatrecht seine logische und praktische Schaerfe und
+Bestimmtheit wesentlich zu verdanken ^3. Im Eigentumsprozess wurde die
+bisher der unbedingten Willkuer der Beamten anheimgegebene Entscheidung
+ueber den Besitzstand allmaehlich rechtlichen Regeln unterworfen und
+neben dem Eigentums- das Besitzrecht entwickelt, wodurch abermals die
+Magistratsgewalt einen wichtigen Teil ihrer Macht einbuesste. Im
+Kriminalverfahren wurde das Volksgericht, die bisherige Gnaden- zur
+rechtlich gesicherten Appellationsinstanz. War der Angeklagte nach
+Verhoerung (quaestio) von dem Beamten verurteilt und berief sich auf
+die Buergerschaft, so schritt der Magistrat vor dieser zu dem
+Weiterverhoer (anquisitio), und wenn er nach dreimaliger Verhandlung
+vor der Gemeinde seinen Spruch wiederholt hatte, wurde im vierten
+Termin das Urteil von der Buergerschaft bestaetigt oder verworfen.
+Milderung war nicht gestattet. Denselben republikanischen Sinn atmen
+die Saetze, dass das Haus den Buerger schuetze und nur ausserhalb des
+Hauses eine Verhaftung stattfinden koenne; dass die Untersuchungshaft
+zu vermeiden und es jedem angeklagten und noch nicht verurteilten
+Buerger zu gestatten sei, durch Verzicht auf sein Buergerrecht den
+Folgen der Verurteilung, soweit sie nicht das Vermoegen, sondern die
+Person betrafen, sich zu entziehen - Saetze, die allerdings keineswegs
+gesetzlich formuliert wurden und den anklagenden Beamten also nicht
+rechtlich banden, aber doch durch ihren moralischen Druck namentlich
+fuer die Beschraenkung der Todesstrafe von dem groessten Einfluss
+gewesen sind. Indes wenn das roemische Kriminalrecht fuer den starken
+Buergersinn wie fuer die steigende Humanitaet dieser Epoche ein
+merkwuerdiges Zeugnis ablegt, so litt es dagegen praktisch namentlich
+unter den hier besonders schaedlich nachwirkenden staendischen
+Kaempfen. Die aus diesen hervorgegangene konkurrierende
+Kriminaljurisdiktion erster Instanz der saemtlichen Gemeindebeamten war
+die Ursache, dass es in dem roemischen Kriminalverfahren eine feste
+Instruktionsbehoerde und eine ernsthafte Voruntersuchung fortan nicht
+mehr gab; und indem das Kriminalurteil letzter Instanz in den Formen
+und von den Organen der Gesetzgebung gefunden ward, auch seinen
+Ursprung aus dem Gnadenverfahren niemals verleugnete, ueberdies noch
+die Behandlung der polizeilichen Bussen auf das aeusserlich sehr
+aehnliche Kriminalverfahren nachteilig zurueckwirkte, wurde nicht etwa
+missbraeuchlich, sondern gewissermassen verfassungsmaessig die
+Entscheidung in den Kriminalsachen nicht nach festem Gesetz, sondern
+nach dem willkuerlichen Belieben der Richter gefaellt. Auf diesem Wege
+ward das roemische Kriminalverfahren vollstaendig grundsatzlos und zum
+Spielball und Werkzeug der politischen Parteien herabgewuerdigt; was um
+so weniger entschuldigt werden kann, als dies Verfahren zwar
+vorzugsweise fuer eigentliche politische Verbrechen, aber doch auch
+fuer andere, zum Beispiel fuer Mord und Brandstiftung zur Anwendung
+kam. Dazu kam die Schwerfaelligkeit jenes Verfahrens, welche im Verein
+mit der republikanisch hochmuetigen Verachtung des Nichtbuergers es
+verschuldet hat, dass man sich immer mehr gewoehnte, ein summarisches
+Kriminal- oder vielmehr Polizeiverfahren gegen Sklaven und geringe
+Leute neben jenem foermlichen zu dulden. Auch hier ueberschritt der
+leidenschaftliche Streit um die politischen Prozesse die natuerlichen
+Grenzen und fuehrte Institutionen herbei, die wesentlich dazu
+beigetragen haben, die Roemer allmaehlich der Idee einer festen
+sittlichen Rechtsordnung zu entwoehnen.
+
+———————————————————————
+
+^3 Man pflegt die Roemer als das zur Jurisprudenz privilegierte Volk zu
+preisen und ihr vortreffliches Recht als eine mystische Gabe des
+Himmels anzustaunen; vermutlich besonders, um sich die Scham zu
+ersparen ueber die Nichtswuerdigkeit des eigenen Rechtszustandes. Ein
+Blick auf das beispiellos schwankende und unentwickelte roemische
+Kriminalrecht koennte von der Unhaltbarkeit dieser unklaren
+Vorstellungen auch diejenigen ueberzeugen, denen der Satz zu einfach
+scheinen moechte, dass ein gesundes Volk ein gesundes Recht hat und ein
+krankes ein krankes. Abgesehen von allgemeineren staatlichen
+Verhaeltnissen, von welchen die Jurisprudenz eben auch und sie vor
+allem abhaengt, liegen die Ursachen der Trefflichkeit des roemischen
+Zivilrechts hauptsaechlich in zwei Dingen: einmal darin, dass der
+Klaeger und der Beklagte gezwungen wurden, vor allen Dingen die
+Forderung und ebenso die Einwendung in bindender Weise zu motivieren
+und zu formulieren; zweitens darin, dass man fuer die gesetzliche
+Fortbildung des Rechtes ein staendiges Organ bestellte und dies an die
+Praxis unmittelbar anknuepfte. Mit jenem schnitten die Roemer die
+advokatische Rabulisterei, mit diesem die unfaehige Gesetzmacherei ab,
+soweit sich dergleichen abschneiden laesst, und mit beiden zusammen
+genuegten sie, soweit es moeglich ist, den zwei entgegenstehenden
+Forderungen, dass das Recht stets fest und dass es stets zeitgemaess
+sein soll.
+
+———————————————————————
+
+Weniger sind wir imstande, die Weiterbildung der roemischen
+Religionsvorstellungen in dieser Epoche zu verfolgen. Im allgemeinen
+hielt man einfach fest an der einfachen Froemmigkeit der Ahnen und den
+Aber- wie den Unglauben in gleicher Weise fern. Wie lebendig die Idee
+der Vergeistigung alles Irdischen, auf der die roemische Religion
+beruhte, noch am Ende dieser Epoche war, beweist der vermutlich doch
+erst infolge der Einfuehrung des Silbercourants im Jahre 485 (269) neu
+entstandene Gott “Silberich” (Argentinus), der natuerlicherweise des
+aelteren Gottes “Kupferich” (Aesculanus) Sohn war.
+
+Die Beziehungen zum Ausland sind dieselben wie frueher; aber auch hier
+und hier vor allem ist der hellenische Einfluss im Steigen. Erst jetzt
+beginnen den hellenischen Goettern in Rom selber sich Tempel zu
+erheben. Der aelteste war der Tempel der Kastoren, welcher in der
+Schlacht am Regillischen See gelobt und am 15. Juli 269 (485)
+eingeweiht sein soll. Die Sage, welche an denselben sich knuepft, dass
+zwei uebermenschlich schoene und grosse Juenglinge auf dem
+Schlachtfelde in den Reihen der Roemer mitkaempfend und unmittelbar
+nach der Schlacht ihre schweisstriefenden Rosse auf dem roemischen
+Markt am Quell der Juturna traenkend und den grossen Sieg verkuendend
+gesehen worden seien, traegt ein durchaus unroemisches Gepraege und ist
+ohne allen Zweifel der bis in die Einzelheiten gleichartigen Epiphanie
+der Dioskuren in der beruehmten, etwa ein Jahrhundert vorher zwischen
+den Krotoniaten und den Lokrern am Flusse Sagras geschlagenen Schlacht
+in sehr frueher Zeit nachgedichtet. Auch der delphische Apoll wird
+nicht bloss beschickt, wie es ueblich ist, bei allen unter dem Einfluss
+griechischer Kultur stehenden Voelkern, und nicht bloss nach besonderen
+Erfolgen, wie nach der Eroberung von Veii, mit dem Zehnten der Beute
+(360 394) beschenkt, sondern es wird auch ihm ein Tempelinder Stadt
+gebaut (323 431, erneuert 401 353). Dasselbe geschah gegen das Ende
+dieser Periode fuer die Aphrodite (459 295), welche in raetselhafter
+Weise mit der alten roemischen Gartengoettin Venus zusammenfloss ^4,
+und fuer den von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach
+Rom gefuehrten Asklapios oder Aesculapius (463 291). Einzeln wird in
+schweren Zeitlaeuften Klage vernommen ueber das Eindringen
+auslaendischen Aberglaubens, vermutlich etruskischer Haruspizes (so 326
+428); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt, ein billiges Einsehen
+zu tun.
+
+——————————————————————-
+
+^4 In der spaeteren Bedeutung als Aphrodite erscheint die Venus wohl
+zuerst bei der Dedikation des in diesem Jahre geweihten Tempels (Liv.
+10, 31; W. A. Becker, Topographie der Stadt Rom [Becker, Handbuch, 1].
+Leipzig 1843, S. 472).
+
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+
+In Etrurien dagegen wird, waehrend die Nation in politischer
+Nichtigkeit und traeger Opulenz stockte und verdarb, das theologische
+Monopol des Adels, der stumpfsinnige Fatalismus, die wueste und
+sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettelprophetenwesen sich
+allmaehlich zu jener Hoehe entwickelt haben, auf der wir sie spaeter
+dort finden.
+
+In dem Priesterwesen traten unseres Wissens durchgreifende
+Veraenderungen nicht ein. Die verschaerfte Einziehung, welche fuer die
+zur Bestreitung der Kosten des oeffentlichen Gottesdienstes
+angewiesenen Prozessbussen um das Jahr 465 (289) verfuegt wurde, deutet
+auf das Steigen des sakralen Staatsbudgets, wie es die vermehrte Zahl
+der Staatsgoetter und Tempel mit Notwendigkeit mit sich brachte. Unter
+den ueblen Folgen des Staendehaders ist es schon angefuehrt worden,
+dass man den Kollegien der Sachverstaendigen einen unstatthaften
+Einfluss einzuraeumen begann und sich ihrer bediente, um politische
+Akte zu kassieren, wodurch teils der Glaube im Volke erschuettert,
+teils den Pfaffen ein sehr schaedlicher Einfluss auf die oeffentlichen
+Geschaefte zugestanden ward.
+
+Im Kriegswesen trat in dieser Epoche eine vollstaendige Revolution ein.
+Die uralte graecoitalische Heerordnung, welche gleich der homerischen
+auf der Aussonderung der angesehensten und tuechtigsten, in der Regel
+zu Pferde fechtenden Kriegsleute zu einem eigenen Vordertreffen beruht
+haben mag, war in der spaeteren Koenigszeit durch die legio, die
+altdorische Hoplitenphalanx von wahrscheinlich acht Gliedern Tiefe
+ersetzt worden, welche fortan das Schwergewicht des Kampfes uebernahm,
+waehrend die Reiter auf die Fluegel gestellt und, je nach den
+Umstaenden zu Pferde oder abgesessen, hauptsaechlich als Reserve
+verwandt wurden. Aus dieser Herstellung entwickelte sich ungefaehr
+gleichzeitig in Makedonien die Sarissenphalanx und in Italien die
+Manipularordnung, jene durch Verdichtung und Vertiefung, diese durch
+Aufloesung und Vermannigfaltigung der Glieder, zunaechst durch die
+Teilung der alten legio von 8400 in zwei legiones von je 4200 Mann. Die
+alte dorische Phalanx hatte durchaus auf dem Nahgefecht mit dem Schwert
+und vor allem dem Spiess beruht und den Wurfwaffen nur eine beilaeufige
+und untergeordnete Stellung im Treffen eingeraeumt. In der
+Manipularlegion wurde die Stosslanze auf das dritte Treffen beschraenkt
+und den beiden ersten anstatt derselben eine neue und eigentuemlich
+italische Wurfwaffe gegeben, das Pilum, ein fuenftehalb Ellen langes
+viereckiges oder rundes Holz mit drei- oder vierkantiger eiserner
+Spitze, das vielleicht urspruenglich zur Verteidigung der Lagerwaelle
+erfunden worden war, aber bald von dem letzten auf die ersten Glieder
+ueberging und von dem vorrueckenden Gliede auf eine Entfernung von zehn
+bis zwanzig Schritten in die feindlichen Reihen geworfen ward. Zugleich
+gewann das Schwert eine bei weitem groessere Bedeutung als das kurze
+Messer der Phalangiten hatte haben koennen; denn die Wurfspeersalve war
+zunaechst nur bestimmt, dem Angriff mit dem Schwert die Bahn zu
+brechen. Wenn ferner die Phalanx, gleichsam eine einzige gewaltige
+Lanze, auf einmal auf den Feind geworfen werden musste, so wurden in
+der neuen italischen Legion die kleineren, im Phalangensystem wohl auch
+vorhandenen, aber in der Schlachtordnung unaufloeslich fest
+verknuepften Einheiten taktisch voneinander gesondert. Das geschlossene
+Quadrat teilte sich nicht bloss, wie gesagt, in zwei gleich starke
+Haelften, sondern jede von diesen trat weiter in der Tiefrichtung
+auseinander in drei Treffen, das der Hastaten, das der Principes und
+das der Triarier, von ermaessigter, wahrscheinlich in der Regel nur
+vier Glieder betragender Tiefe und loeste in der Frontrichtung sich auf
+in je zehn Haufen (manipuli), so dass zwischen je zwei Treffen und je
+zwei Haufen ein merklicher Zwischenraum blieb. Es war nur eine
+Fortsetzung derselben Individualisierung, wenn der Gesamtkampf auch der
+verkleinerten taktischen Einheit zurueck- und der Einzelkampf in den
+Vordergrund trat, wie dies aus der schon erwaehnten entscheidenden
+Rolle des Handgemenges und Schwertgefechtes deutlich hervorgeht.
+Eigentuemlich entwickelte sich auch das System der Lagerverschanzung;
+der Platz, wo der Heerhaufe wenn auch nur fuer eine einzige Nacht sein
+Lager nahm, ward ohne Ausnahme mit einer regelmaessigen Umwallung
+versehen und gleichsam in eine Festung umgeschaffen. Wenig aenderte
+sich dagegen in der Reiterei, die auch in der Manipularlegion die
+sekundaere Rolle behielt, welche sie neben der Phalanx eingenommen
+hatte. Auch das Offiziersystem blieb in der Hauptsache ungeaendert; nur
+wurden jetzt jeder der zwei Legionen des regelmaessigen Heeres ebenso
+viele Kriegstribune vorgesetzt, wie sie bisher das gesamte Heer
+befehligt hatten, also die Zahl der Stabsoffiziere verdoppelt. Es
+duerfte auch in dieser Zeit sich die scharfe Grenze festgestellt haben
+zwischen den Subalternoffizieren, welche sich ihren Platz an der Spitze
+der Manipel als Gemeine mit dem Schwerte zu gewinnen hatten und in
+regelmaessigem Avancement von den niederen in die hoeheren Manipel
+uebergingen, und den je sechs und sechs den ganzen Legionen
+vorgesetzten Kriegstribunen, fuer welche es kein regelmaessiges
+Avancement gab und zu denen man gewoehnlich Maenner aus der besseren
+Klasse nahm. Namentlich muss es dafuer von Bedeutung geworden sein,
+dass, waehrend frueher die Subaltern- wie die Stabsoffiziere
+gleichmaessig vom Feldherrn ernannt wurden, seit dem Jahre 392 (362)
+ein Teil der letzteren Posten durch Buergerschaftswahl vergeben ward.
+Endlich blieb auch die alte, furchtbar strenge Kriegszucht
+unveraendert. Nach wie vor war es dem Feldherrn gestattet, jedem in
+seinem Lager dienenden Mann den Kopf vor die Fuesse zu legen und den
+Stabsoffizier so gut wie den gemeinen Soldaten mit Ruten auszuhauen;
+auch wurden dergleichen Strafen nicht bloss wegen gemeiner Verbrechen
+erkannt, sondern ebenso, wenn sich ein Offizier gestattet hatte, von
+dem erteilten Befehle abzuweichen, oder wenn eine Abteilung sich hatte
+ueberrumpeln lassen oder vom Schlachtfeld gewichen war. Dagegen bedingt
+die neue Heerordnung eine weit ernstere und laengere militaerische
+Schule als die bisherige phalangitische, worin das Schwergewicht der
+Masse auch die Ungeuebten zusammenhielt. Wenn dennoch kein eigener
+Soldatenstand sich entwickelte, sondern das Heer nach wie vor
+Buergerheer blieb, so ward dies hauptsaechlich dadurch erreicht, dass
+man die bisherige Gliederung der Soldaten nach dem Vermoegen aufgab und
+sie nach dem Dienstalter ordnete. Der roemische Rekrut trat jetzt ein
+unter die leichtbewaffneten, ausserhalb der Linie besonders mit
+Steinschleudern fechtenden “Sprenkler” (rorarii) und avancierte aus
+diesem allmaehlich in das erste und weiter in das zweite Treffen, bis
+endlich die langgedienten und erfahrenen Soldaten in dem an Zahl
+schwaechsten, aber in dem ganzen Heer Ton und Geist angebenden
+Triarierkorps sich zusammenfanden.
+
+Die Vortrefflichkeit dieser Kriegsordnung, welche die naechste Ursache
+der ueberlegenen politischen Stellung der roemischen Gemeinde geworden
+ist, beruht wesentlich auf den drei grossen militaerischen Prinzipien
+der Reserve, der Verbindung des Nah- und Ferngefechts und der
+Verbindung von Offensive und Defensive. Das Reservesystem war schon in
+der aelteren Verwendung der Reiterei angedeutet, hier aber durch die
+Gliederung des Heeres in drei Treffen und die Aufsparung der
+Veteranenkernschar fuer den letzten und entscheidenden Stoss
+vollstaendig entwickelt. Wenn die hellenische Phalanx den Nahkampf, die
+orientalischen mit Bogen und leichten Wurfspeeren bewaffneten
+Reitergeschwader den Fernkampf einseitig ausgebildet hatten, so wurde
+durch die roemische Verbindung des schweren Wurfspiesses mit dem
+Schwerte, wie mit Recht gesagt worden ist, ein aehnlicher Erfolg
+erreicht wie in der modernen Kriegfuehrung durch die Einfuehrung der
+Bajonettflinte; es arbeitete die Wurfspeersalve dem Schwertkampf genau
+in derselben Weise vor wie jetzt die Gewehrsalve dem Angriff mit dem
+Bajonett. Endlich das ausgebildete Lagersystem gestattete es den
+Roemern, die Vorteile des Belagerungs- und des Offensivkrieges
+miteinander zu verbinden und die Schlacht je nach Umstaenden zu
+verweigern oder zu liefern, und im letzteren Fall sie unter den
+Lagerwaellen gleichwie unter den Mauern einer Festung zu schlagen - der
+Roemer, sagt ein roemisches Sprichwort, siegt durch Stillsitzen.
+
+Dass diese neue Kriegsordnung im wesentlichen eine roemische oder
+wenigstens italische Um- und Fortbildung der alten hellenischen
+Phalangentaktik ist, leuchtet ein; wenn gewisse Anfaenge des
+Reservesystems und der Individualisierung der kleineren Heerabteilungen
+schon bei den spaeteren griechischen Strategen, namentlich bei Xenophon
+begegnen, so folgt daraus nur, dass man die Mangelhaftigkeit des alten
+Systems auch hier empfunden, aber doch nicht vermocht hat, sie zu
+beseitigen. Vollstaendig entwickelt erscheint die Manipularlegion im
+Pyrrhischen Kriege; wann und unter welchen Umstaenden und ob sie auf
+einmal oder nach und nach entstanden ist, laesst sich nicht mehr
+nachweisen. Die erste von der aelteren italisch-hellenischen gruendlich
+verschiedene Taktik, die den Roemern gegenuebertrat, war die keltische
+Schwerterphalanx; es ist nicht unmoeglich, dass man durch die
+Gliederung der Armee und die Frontalintervalle der Manipel ihren ersten
+und allein gefaehrlichen Stoss abwehren wollte und abgewehrt hat; und
+damit stimmt es zusammen, wenn in manchen einzelnen Notizen der
+bedeutendste roemische Feldherr der Gallierzeit, Marcus Furius
+Camillus, als Reformator des roemischen Kriegswesens erscheint. Die
+weiteren an den Samnitischen und Pyrrhischen Krieg anknuepfenden
+Ueberlieferungen sind weder hinreichend beglaubigt noch mit Sicherheit
+einzureihen ^5; so wahrscheinlich es auch an sich ist, dass der
+langjaehrige samnitische Bergkrieg auf die individuelle Entwicklung des
+roemischen Soldaten, und der Kampf gegen einen der ersten
+Kriegskuenstler aus der Schule des grossen Alexander auf die
+Verbesserung des Technischen im roemischen Heerwesen nachhaltig
+eingewirkt hat.
+
+—————————————————————-
+
+^5 Nach der roemischen Tradition fuehrten die Roemer urspruenglich
+viereckige Schilde; worauf sie von den Etruskern den runden
+Hoplitenschild (clupeus, αςπίς)von den Samniten den spaeteren
+viereckigen Schild (scutum, θυρεός) und den Wurfspeer (veru) entlehnten
+(Diodor. Vat. fr. p. 54; Sall. Catil. 51, 38; Verg. Aen. 7, 665; Fest.
+v. Samnites p. 327 Mueller und die bei Marquardt, Handbuch, Bd. 3, 2,
+S. 241 angefuehrten). Allein dass der Hoplitenschild, das heisst die
+dorische Phalangentaktik nicht den Etruskern, sondern den Hellenen
+unmittelbar nachgeahmt ward, darf als ausgemacht gelten. Was das Scutum
+anlangt, so wird dieser grosse zylinderfoermig gewoelbte Lederschild
+allerdings wohl an die Stelle des platten kupfernen Clupeus getreten
+sein, als die Phalanx in Manipel auseinandertrat; allein die
+unzweifelhafte Herleitung des Wortes aus dem Griechischen macht
+misstrauisch gegen die Herleitung der Sache von den Samniten. Von den
+Griechen kam den Roemern auch die Schleuder (funda aus σφενδόνη, wie
+fides aus σφίδη, oben). Das Pilum gilt den Alten durchaus als roemische
+Erfindung.
+
+————————————————————
+
+In der Volkswirtschaft war und blieb der Ackerbau die soziale und
+politische Grundlage sowohl der roemischen Gemeinde als des neuen
+italischen Staates. Aus den roemischen Bauern bestand die
+Gemeindeversammlung und das Heer; was sie als Soldaten mit dem Schwerte
+gewonnen hatten, sicherten sie als Kolonisten mit dem Pfluge. Die
+Ueberschuldung des mittleren Grundbesitzes fuehrte die furchtbaren
+inneren Krisen des dritten und vierten Jahrhunderts herbei, an denen
+die junge Republik zugrunde gehen zu muessen schien; die Wiedererhebung
+der latinischen Bauernschaft, welche waehrend des fuenften teils durch
+die massenhaften Landanweisungen und Inkorporationen, teils durch das
+Sinken des Zinsfusses und die steigende Volksmenge Roms bewirkt ward,
+war zugleich Wirkung und Ursache der gewaltigen Machtentwicklung Roms -
+wohl erkannte Pyrrhos’ scharfer Soldatenblick die Ursache des
+politischen und militaerischen Uebergewichts der Roemer in dem
+bluehenden Zustande der roemischen Bauernwirtschaften. Aber auch das
+Aufkommen der Grosswirtschaft in dem roemischen Ackerbau scheint in
+diese Zeit zu fallen. In der aelteren Zeit gab es wohl auch schon einen
+- wenigstens verhaeltnismaessig - grossen Grundbesitz; aber dessen
+Bewirtschaftung war keine Gross-, sondern nur eine vervielfaeltigte
+Kleinwirtschaft (I, 204). Dagegen darf die mit der aelteren
+Wirtschaftsweise zwar nicht unvereinbare, aber doch der spaeteren bei
+weitem angemessenere Bestimmung des Gesetzes vom Jahre 387 (367), dass
+der Grundbesitzer neben den Sklaven eine verhaeltnismaessige Zahl
+freier Leute zu verwenden verbunden sei, wohl als die aelteste Spur der
+spaeteren zentralisierten Gutswirtschaft angesehen werden ^6; und es
+ist bemerkenswert, dass gleich hier bei ihrem ersten Vorkommen dieselbe
+wesentlich auf dem Sklavenhalten ruht. Wie sie aufkam, muss
+dahingestellt bleiben; moeglich ist es, dass die karthagischen
+Pflanzungen auf Sizilien schon den aeltesten roemischen Gutsbesitzern
+als Muster gedient haben und vielleicht steht selbst das Aufkommen des
+Weizens in der Landwirtschaft neben dem Spelt, das Varro um die Zeit
+der Dezemvirn setzt, mit dieser veraenderten Wirtschaftsweise in
+Zusammenhang. Noch weniger laesst sich ermitteln, wie weit diese
+Wirtschaftsweise schon in dieser Epoche um sich gegriffen hat; nur
+daran, dass sie noch nicht Regel gewesen sein und den italischen
+Bauernstand noch nicht absorbiert haben kann, laesst die Geschichte des
+Hannibalischen Krieges keinen Zweifel. Wo sie aber aufkam, vernichtete
+sie die aeltere, auf dem Bittbesitz beruhende Klientel; aehnlich wie
+die heutige Gutswirtschaft grossenteils durch Niederlegung der
+Bauernstellen und Verwandlung der Hufen in Hoffeld entstanden ist. Es
+ist keinem Zweifel unterworfen, dass zu der Bedraengnis des kleinen
+Ackerbauernstandes eben das Einschraenken dieser Ackerklientel hoechst
+wesentlich mitgewirkt hat.
+
+—————————————————————————-
+
+^6 Auch Varro (rust. 1, 2, 9) denkt sich den Urheber des Licinischen
+Ackergesetzes offenbar als Selbstbewirtschafter seiner ausgedehnten
+Laendereien; obgleich uebrigens die Anekdote leicht erfunden sein kann,
+um den Beinamen zu erklaeren.
+
+————————————————————————-
+
+Ueber den inneren Verkehr der Italiker untereinander sind die
+schriftlichen Quellen stumm; einigen Aufschluss geben lediglich die
+Muenzen. Dass in Italien, von den griechischen Staedten und dem
+etruskischen Populonia abgesehen, waehrend der ersten drei Jahrhunderte
+Roms nicht gemuenzt ward und als Tauschmaterial anfangs das Vieh,
+spaeter Kupfer nach dem Gewicht diente, wurde schon gesagt. In die
+gegenwaertige Epoche faellt der Uebergang der Italiker vom Tausch- zum
+Geldsystem, wobei man natuerlich zunaechst auf griechische Muster sich
+hingewiesen sah. Es lag indes in den Verhaeltnissen, dass in
+Mittelitalien statt des Silbers das Kupfer zum Muenzmetall ward und die
+Muenzeinheit sich zunaechst anlehnte an die bisherige Werteinheit, das
+Kupferpfund; womit es zusammenhaengt, dass man die Muenzen goss, statt
+sie zu praegen, denn kein Stempel haette ausgereicht fuer so grosse und
+schwere Stuecke. Doch scheint von Haus aus zwischen Kupfer und Silber
+ein festes Gleichungsverhaeltnis (250 : 1) normiert und die
+Kupfermuenze mit Ruecksicht darauf ausgebracht worden zu sein, so dass
+zum Beispiel in Rom das grosse Kupferstueck, der As, dem Werte nach
+einem Skrupel (= 1/288 Pfund) Silber gleichkam. Geschichtlich
+bemerkenswerter ist es, dass die Muenze in Italien hoechst
+wahrscheinlich von Rom ausgegangen ist und zwar eben von den Dezemvirn,
+die in der Solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch zur Regulierung
+des Muenzwesens fanden, und dass sie von Rom aus sich verbreitete ueber
+eine Anzahl latinischer, etruskischer, umbrischer und ostitalischer
+Gemeinden; zum deutlichen Beweise der ueberlegenen Stellung, die Rom
+schon seit dem Anfang des vierten Jahrhunderts in Italien behauptete.
+Wie alle diese Gemeinden formell unabhaengig nebeneinander standen, war
+gesetzlich auch der Muenzfuss durchaus oertlich und jedes Stadtgebiet
+ein eigenes Muenzgebiet; indes lassen sich doch die mittel- und
+norditalischen Kupfermuenzfuesse in drei Gruppen zusammenfassen,
+innerhalb welcher man die Muenzen im gemeinen Verkehr als gleichartig
+behandelt zu haben scheint. Es sind dies teils die Muenzen der
+noerdlich vom Ciminischen Walde gelegenen etruskischen und der
+umbrischen Staedte, teils die Muenzen von Rom und Latium, teils die des
+oestlichen Litorals. Dass die roemischen Muenzen mit dem Silber nach
+dem Gewicht geglichen waren, ist schon bemerkt worden: diejenigen der
+italischen Ostkueste finden wir dagegen in ein bestimmtes Verhaeltnis
+gesetzt zu den Silbermuenzen, die im suedlichen Italien seit alter Zeit
+gangbar waren und deren Fuss sich auch die italischen Einwanderer, zum
+Beispiel die Brettier, Lucaner, Nolaner, ja die latinischen Kolonien
+daselbst wie Cales und Suessa und sogar die Roemer selbst fuer ihre
+unteritalischen Besitzungen aneigneten. Danach wird auch der italische
+Binnenhandel in dieselben Gebiete zerfallen sein, welche unter sich
+verkehrten gleich fremden Voelkern.
+
+Im ueberseeischen Verkehr bestanden die frueher bezeichneten
+sizilisch-latinischen, etruskisch-attischen und
+adriatisch-tarentinischen Handelsbeziehungen auch in dieser Epoche fort
+oder gehoeren ihr vielmehr recht eigentlich an; denn obwohl die
+derartigen, in der Regel ohne Zeitangabe vorkommenden Tatsachen der
+Obersicht wegen schon bei der ersten Periode zusammengefasst worden
+sind, erstrecken sich diese Angaben doch ebensowohl auf die
+gegenwaertige mit. Am deutlichsten sprechen auch hierfuer die Muenzen.
+Wie die Praegung des etruskischen Silbergeldes auf attischen Fuss und
+das Eindringen des italischen und besonders latinischen Kupfers in
+Sizilien fuer die ersten beiden Handelszuege zeugen, so spricht die
+eben erwaehnte Gleichstellung des grossgriechischen Silbergeldes mit
+der picenischen und apulischen Kupfermuenze nebst zahlreichen anderen
+Spuren fuer den regen Verkehr der unteritalischen Griechen, namentlich
+der Tarentiner mit dem ostitalischen Litoral. Dagegen scheint der
+frueher wohl lebhaftere Handel zwischen den Latinern und den
+kampanischen Griechen durch die sabellische Einwanderung gestoert
+worden zu sein und waehrend der ersten hundertundfuenfzig Jahre der
+Republik nicht viel bedeutet zu haben; die Weigerung der Samniten, in
+Capua und Cumae den Roemern in der Hungersnot von 343 (411) mit ihrem
+Getreide zu Hilfe zu kommen, duerfte eine Spur der zwischen Latium und
+Kampanien veraenderten Beziehungen sein, bis im Anfang des fuenften
+Jahrhunderts die roemischen Waffen die alten Verhaeltnisse
+wiederherstellten und steigerten. Im einzelnen mag es noch gestattet
+sein, als eines der seltenen datierten Fakten aus der Geschichte des
+roemischen Verkehrs der Notiz zu gedenken, welche aus der ardeatischen
+Chronik erhalten ist, dass im Jahre 454 (300) der erste Barbier aus
+Sizilien nach Ardea kam, und einen Augenblick bei dem gemalten
+Tongeschirr zu verweilen, das vorzugsweise aus Attika, daneben aus
+Kerkyra und Sizilien nach Lucanien, Kampanien und Etrurien gesandt
+ward, um dort zur Ausschmueckung der Grabgemaecher zu dienen und ueber
+dessen merkantilische Verhaeltnisse wir zufaellig besser als ueber
+irgendeinen anderen ueberseeischen Handelsartikel unterrichtet sind.
+Der Anfang dieser Einfuhr mag um die Zeit der Vertreibung der
+Tarquinier fallen, denn die noch sehr sparsam in Italien vorkommenden
+Gefaesse des aeltesten Stils duerften in der zweiten Haelfte des
+dritten Jahrhunderts der Stadt (500-450) gemalt sein, waehrend die
+zahlreicheren des strengen Stils der ersten (450-400), die des
+vollendet schoenen der zweiten Haelfte des vierten (400-350)
+angehoeren, und die ungeheuren Massen der uebrigen, oft durch Pracht
+und Groesse, aber selten durch vorzuegliche Arbeit sich auszeichnenden
+Vasen im ganzen dem folgenden Jahrhundert (350-250) beizulegen sein
+werden. Es waren allerdings wieder die Hellenen, von denen die Italiker
+diese Sitte der Graeberschmueckung entlehnten; aber wenn die
+bescheidenen Mittel und der feine Takt der Griechen sie bei diesen in
+engen Grenzen hielten, ward sie in Italien mit barbarischer Opulenz und
+barbarischer Verschwendung weit ueber das urspruengliche und
+schickliche Mass ausgedehnt. Aber es ist bezeichnend, dass es in
+Italien lediglich die Laender der hellenischen Halbkultur sind, in
+welchen diese Ueberschwenglichkeit begegnet; wer solche Schrift zu
+lesen versteht, wird in den etruskischen und kampanischen
+Leichenfeldern, den Fundgruben unserer Museen, den redenden Kommentar
+zu den Berichten der Alten ueber die im Reichtum und Uebermut
+erstickende etruskische und kampanische Halbbildung erkennen. Dagegen
+blieb das schlichte samnitische Wesen diesem toerichten Luxus zu allen
+Zeiten fern; in dem Mangel des griechischen Grabgeschirrs tritt ebenso
+fuehlbar wie in dem Mangel einer samnitischen Landesmuenze die geringe
+Entwicklung des Handelsverkehrs und des staedtischen Lebens in dieser
+Landschaft hervor. Noch bemerkenswerter ist es, dass auch Latium,
+obwohl den Griechen nicht minder nahe wie Etrurien und Kampanien und
+mit ihnen im engsten Verkehr, dieser Graeberpracht sich fast ganz
+enthalten hat. Es ist wohl mehr als wahrscheinlich, namentlich wegen
+der ganz abweichenden Beschaffenheit der Graeber in dem einzigen
+Praeneste, dass wir hierin den Einfluss der strengen roemischen
+Sittlichkeit, oder, wenn man lieber will, der straffen roemischen
+Polizei wiederzuerkennen haben. Im engsten Zusammenhange damit stehen
+die bereits erwaehnten Interdikte, welche schon das Zwoelftafelgesetz
+gegen purpurne Bahrtuecher und den Goldschmuck als Totenmitgift
+schleudert, und die Verbannung des silbernen Geraetes mit Ausnahme des
+Salzfasses und der Opferschale aus dem roemischen Hausrat wenigstens
+durch das Sittengesetz und die Furcht vor der zensorischen Ruege; und
+auch in dem Bauwesen werden wir demselben, allem gemeinen wie edlen
+Luxus feindlichen Sinn wiederbegegnen. Indes mochte auch Rom durch
+solche Einwirkung von oben her laenger als Volsinii und Capua eine
+gewisse aeussere Einfachheit bewahren, so werden sein Handel und
+Gewerbe, auf denen ja neben dem Ackerbau seine Bluete von Haus aus
+beruhte, darum noch nicht als unbedeutend gedacht werden duerfen und
+nicht minder den Einfluss der neuen Machtstellung Roms empfunden haben.
+
+Zu der Entwicklung eines eigentlichen staedtischen Mittelstandes, einer
+unabhaengigen Handwerker- und Kaufmannschaft kam es in Rom nicht. Die
+Ursache war neben der frueh eingetretenen unverhaeltnismaessigen
+Zentralisierung des Kapitals vornehmlich die Sklavenwirtschaft. Es war
+im Altertum ueblich und in der Tat eine notwendige Konsequenz der
+Sklaverei, dass die kleineren staedtischen Geschaefte sehr haeufig von
+Sklaven betrieben wurden, welche ihr Herr als Handwerker oder Kaufleute
+etablierte, oder auch von Freigelassenen, fuer welche der Herr nicht
+bloss sehr oft das Geschaeftskapital hergab, sondern von denen er sich
+auch regelmaessig einen Anteil, oft die Haelfte des Geschaeftsgewinns
+ausbedang. Der Kleinbetrieb und der Kleinverkehr in Rom waren ohne
+Zweifel in stetigem Steigen; es finden sich auch Belege dafuer, dass
+die dem grossstaedtischen Luxus dienstbaren Gewerbe anfingen, sich in
+Rom zu konzentrieren - so ist das ficoronische Schmuckkaestchen im
+fuenften Jahrhundert der Stadt von einem praenestinischen Meister
+verfertigt und nach Praeneste verkauft, aber dennoch in Rom gearbeitet
+worden ^7. Allein da der Reinertrag auch des Kleingeschaefts zum
+groessten Teil in die Kassen der grossen Haeuser floss, so kam ein
+industrieller und kommerzieller Mittelstand nicht in entsprechender
+Ausdehnung empor. Ebensowenig sonderten sich die Grosshaendler und
+grossen Industriellen scharf von den grossen Grundbesitzern. Einerseits
+waren die letzteren seit alter zugleich Geschaeftsbetreibende und
+Kapitalisten und in ihren Haenden Hypothekardarlehen, Grosshandel und
+Lieferungen und Arbeiten fuer den Staat vereinigt. Anderseits war es
+bei dem starken sittlichen Akzent, der in dem roemischen Gemeinwesen
+auf den Grundbesitz fiel, und bei seiner politischen
+Alleinberechtigung, welche erst gegen das Ende dieser Epoche einige
+Einschraenkungen erlitt, ohne Zweifel schon in dieser Zeit gewoehnlich,
+dass der glueckliche Spekulant mit einem Teil seiner Kapitalien sich
+ansaessig machte. Es geht auch aus der politischen Bevorzugung der
+ansaessigen Freigelassenen deutlich genug hervor, dass die roemischen
+Staatsmaenner dahin wirkten, auf diesem Wege die gefaehrliche Klasse
+der nicht grundsaessigen Reichen zu vermindern.
+
+———————————————————————————
+
+^7 Die Vermutung, dass der Kuenstler, welcher an diesem Kaestchen fuer
+die Dindia Macolnia in Rom gearbeitet hat, Novius Plautius, ein
+Kampaner, gewesen sei, wird durch die neuerlich gefundenen alten
+praenestinischen Grabsteine widerlegt, auf denen unter andern
+Macolniern und Plautiern auch ein Lucius Magulnius des Plautius Sohn
+(L. Magolnio Pla. f.) vorkommt.
+
+———————————————————————————
+
+Aber wenn auch in Rom weder ein wohlhabender staedtischer Mittelstand
+noch eine streng geschlossene Kapitalistenklasse sich bildete, so war
+das grossstaedtische Wesen doch an sich in unaufhaltsamem Steigen.
+Deutlich weist darauf hin die zunehmende Zahl der in der Hauptstadt
+zusammengedraengten Sklaven, wovon die sehr ernsthafte
+Sklavenverschwoerung des Jahres 335 (419) zeugt, und noch mehr die
+steigende, allmaehlich unbequem und gefaehrlich werdende Menge der
+Freigelassenen, worauf die im Jahre 397 (357) auf die Freilassungen
+gelegte ansehnliche Steuer und die Beschraenkung der politischen Rechte
+der Freigelassenen im Jahre 450 (304) einen sicheren Schluss gestatten.
+Denn es lag nicht bloss in den Verhaeltnissen, dass die grosse
+Majoritaet der freigelassenen Leute sich dem Gewerbe oder dem Handel
+widmen musste, sondern es war auch die Freilassung selbst bei den
+Roemern, wie gesagt, weniger eine Liberalitaet als eine industrielle
+Spekulation, indem der Herr bei dem Anteil an dem Gewerb- oder
+Handelsgewinn des Freigelassenen oft besser seine Rechnung fand als bei
+dem Anrecht auf den ganzen Reinertrag des Sklavengeschaefts. Die
+Zunahme der Freilassungen muss deshalb mit der Steigerung der
+kommerziellen und industriellen Taetigkeit der Roemer notwendig Hand in
+Hand gegangen sein.
+
+Einen aehnlichen Fingerzeig fuer die steigende Bedeutung des
+staedtischen Wesens in Rom gewaehrt die gewaltige Entwicklung der
+staedtischen Polizei. Es gehoert zum grossen Teil wohl schon dieser
+Zeit an, dass die vier Aedilen unter sich die Stadt in vier
+Polizeibezirke teilten und dass fuer die ebenso wichtige wie schwierige
+Instandhaltung des ganz Rom durchziehenden Netzes von kleineren und
+groesseren Abzugskanaelen sowie der oeffentlichen Gebaeude und Plaetze,
+fuer die gehoerige Reinigung und Pflasterung der Strassen, fuer die
+Beseitigung den Einsturz drohender Gebaeude, gefaehrlicher Tiere,
+uebler Gerueche, fuer die Fernhaltung der Wagen ausser in den Abend-
+und Nachtstunden und ueberhaupt fuer die Offenhaltung der
+Kommunikation, fuer die ununterbrochene Versorgung des
+hauptstaedtischen Marktes mit gutem und billigem Getreide, fuer die
+Vernichtung gesundheitsschaedlicher Waren und falscher Masse und
+Gewichte, fuer die besondere Ueberwachung von Baedern, Schenken,
+schlechten Haeusern von den Aedilen Fuersorge getroffen ward.
+
+Im Bauwesen mag wohl die Koenigszeit, namentlich die Epoche der grossen
+Eroberungen, mehr geleistet haben als die ersten zwei Jahrhunderte der
+Republik. Anlagen wie die Tempel auf dem Kapitol und dem Aventin und
+der grosse Spielplatz moegen den sparsamen Vaetern der Stadt ebenso wie
+den fronenden Buergern ein Greuel gewesen sein, und es ist
+bemerkenswert, dass das vielleicht bedeutendste Bauwerk der
+republikanischen Zeit vor den Samnitischen Kriegen, der Cerestempel am
+Circus, ein Werk des Spurius Cassius (261 493) war, welcher in mehr als
+einer Hinsicht wieder in die Traditionen der Koenige zurueckzulenken
+suchte. Auch den Privatluxus hielt die regierende Aristokratie mit
+einer Strenge nieder, wie sie die Koenigsherrschaft bei laengerer Dauer
+sicher nicht entwickelt haben wuerde. Aber auf die Laenge vermochte
+selbst der Senat sich nicht laenger gegen das Schwergewicht der
+Verhaeltnisse zu stemmen. Appius Claudius war es, der in seiner
+epochemachenden Zensur (442 312) das veraltete Bauernsystem des
+Sparschatzsammelns beiseite warf und seine Mitbuerger die oeffentlichen
+Mittel in wuerdiger Weise gebrauchen lehrte. Er begann das grossartige
+System gemeinnuetziger oeffentlicher Bauten, das, wenn irgendetwas,
+Roms militaerische Erfolge auch von dem Gesichtspunkt der
+Voelkerwohlfahrt aus gerechtfertigt hat und noch heute in seinen
+Truemmern Tausenden und Tausenden, welche von roemischer Geschichte nie
+ein Blatt gelesen haben, eine Ahnung gibt von der Groesse Roms. Ihm
+verdankt der roemische Staat die erste grosse Militaerchaussee, die
+roemische Stadt die erste Wasserleitung. Claudius’ Spuren folgend,
+schlang der roemische Senat um Italien jenes Strassen- und
+Festungsnetz, dessen Gruendung frueher beschrieben ward und ohne das,
+wie von den Achaemeniden bis hinab auf den Schoepfer der Simplonstrasse
+die Geschichte aller Militaerstaaten lehrt, keine militaerische
+Hegemonie bestehen kann. Claudius’ Spuren folgend, baute Manius Curius
+aus dem Erloes der Pyrrhischen Beute eine zweite hauptstaedtische
+Wasserleitung (482 272) und oeffnete schon einige Jahre vorher (464
+290) mit dem sabinischen Kriegsgewinn dem Velino, da wo er oberhalb
+Terni in die Nera sich stuerzt, das heute noch von ihm durchflossene
+breitere Bett, um in dem dadurch trockengelegten schoenen Tal von Rieti
+fuer eine grosse Buergeransiedlung Raum und auch fuer sich eine
+bescheidene Hufe zu gewinnen. Solche Werke verdunkelten selbst in den
+Augen verstaendiger Leute die zwecklose Herrlichkeit der hellenischen
+Tempel. Auch das buergerliche Leben wurde jetzt ein anderes. Um die
+Zeit des Pyrrhos begann auf den roemischen Tafeln das Silbergeschirr
+sich zu zeigen ^8 und das Verschwinden der Schindeldaecher in Rom
+datieren die Chronisten von dem Jahre 470 (284). Die neue Hauptstadt
+Italiens legte endlich ihr dorfartiges Ansehen allmaehlich ab und fing
+nun auch an, sich zu schmuecken. Zwar war es noch nicht Sitte, in den
+eroberten Staedten zu Roms Verherrlichung die Tempel ihrer Zierden zu
+berauben; aber dafuer prangten an der Rednerbuehne des Marktes die
+Schnaebel der Galeeren von Antium und an oeffentlichen Festtagen laengs
+der Hallen am Markte die von den Schlachtfeldern Samniums
+heimgebrachten goldbeschlagenen Schilde. Besonders der Ertrag der
+Bruechgelder diente zur Pflasterung der Strassen in und vor der Stadt
+oder zur Errichtung und Ausschmueckung oeffentlicher Gebaeude. Die
+hoelzernen Buden der Fleischer, welche an den beiden Langseiten des
+Marktes sich hinzogen, wichen zuerst an der palatinischen, dann auch an
+der den Carinen zugewandten Seite den steinernen Hallen der
+Geldwechsler; dadurch ward dieser Platz zur roemischen Boerse. Die
+Bildsaeulen der gefeierten Maenner der Vergangenheit, der Koenige,
+Priester und Helden der Sagenzeit, des griechischen Gastfreundes, der
+den Zehnmaennern die Solonischen Gesetze verdolmetscht haben sollte,
+die Ehrensaeulen und Denkmaeler der grossen Buergermeister, welche die
+Veienter, die Latiner, die Samniten ueberwunden hatten, der
+Staatsboten, die in Vollziehung ihres Auftrages umgekommen waren, der
+reichen Frauen, die ueber ihr Vermoegen zu oeffentlichen Zwecken
+verfuegt hatten, ja sogar schon gefeierter griechischer Weisen und
+Helden, wie des Pythagoras und des Alkibiades, wurden auf der Burg oder
+auf dem roemischen Markte aufgestellt. Also ward, nachdem die roemische
+Gemeinde eine Grossmacht geworden war, Rom selber eine Grossstadt.
+
+———————————————————-
+
+^8 Der wegen seines silbernen Tafelgeraets gegen Publius Cornelius
+Rufinus (Konsul 464, 477 290, 277) verhaengten zensorischen Makel wurde
+schon gedacht. Fabius’ befremdliche Angabe (bei Strabon 5, p. 228),
+dass die Roemer zuerst nach der Besiegung der Sabiner sich dem Luxus
+ergeben haetten (αισθέσθαι τού πλόντου), ist offenbar nur eine
+άbersetzung derselben Anekdote ins Historische; denn die Besiegung der
+Sabiner faellt in Rufinus’ erstes Konsulat.
+
+——————————————————-
+
+Endlich trat denn auch Rom als Haupt der roemisch-italischen
+Eidgenossenschaft wie in das hellenistische Staatensystem, so auch in
+das hellenische Geld- und Muenzwesen ein. Bis dahin hatten die
+Gemeinden Nord- und Mittelitaliens mit wenigen Ausnahmen einzig
+Kupfercourant, die sueditalischen Staedte dagegen durchgaengig
+Silbergeld geschlagen und es der Muenzfuesse und Muenzsysteme
+gesetzlich so viele gegeben, als es souveraene Gemeinden in Italien
+gab. Im Jahre 485 (269) wurden alle diese Muenzstaetten auf die
+Praegung von Scheidemuenze beschraenkt, ein allgemeiner, fuer ganz
+Italien geltender Courantfuss eingefuehrt und die Courantpraegung in
+Rom zentralisiert, nur dass Capua seine eigene, zwar unter roemischem
+Namen, aber auf abweichenden Fuss gepraegte Silbermuenze auch ferner
+behielt. Das neue Muenzsystem beruhte auf dem gesetzlichen
+Verhaeltnisse der beiden Metalle, wie dasselbe seit langem feststand;
+die gemeinsame Muenzeinheit war das Stueck von zehn, nicht mehr
+pfuendigen, sondern auf das Drittelpfund reduzierten Assen, der
+Denarius, in Kupfer 3 1/3, in Silber 1/72 eines roemischen Pfundes,
+eine Kleinigkeit mehr als die attische Drachme. Zunaechst herrschte in
+der Praegung noch die Kupfermuenze vor und wahrscheinlich ist der
+aelteste Silberdenar hauptsaechlich fuer Unteritalien und fuer den
+Verkehr mit dem Ausland geschlagen worden. Wie aber der Sieg der Roemer
+ueber Pyrrhos und Tarent und die roemische Gesandtschaft nach
+Alexandreia dem griechischen Staatsmanne dieser Zeit zu denken geben
+mussten, so mochte auch der einsichtige griechische Kaufmann wohl
+nachdenklich diese neuen roemischen Drachmen betrachten, deren flaches,
+unkuenstlerisches und einfoermiges Gepraege neben dem gleichzeitigen
+wunderschoenen der Muenzen des Pyrrhos und der Sikelioten freilich
+duerftig und unansehnlich erscheint, die aber dennoch keineswegs, wie
+die Barbarenmuenzen des Altertums, sklavisch nachgeahmt und in Schrot
+und Korn ungleich sind, sondern mit ihrer selbstaendigen und
+gewissenhaften Praegung von Haus aus jeder griechischen ebenbuertig
+sich an die Seite stellen.
+
+Wenn also von der Entwicklung der Verfassungen, von den Voelkerkaempfen
+um Herrschaft und Freiheit, wie sie Italien und insbesondere Rom von
+der Verbannung des Tarquinischen Geschlechts bis zur Ueberwaeltigung
+der Samniten und der italischen Griechen bewegten, der Blick sich
+wendet zu den stilleren Kreisen des menschlichen Daseins, die die
+Geschichte doch auch beherrscht und durchdringt, so begegnet ihm
+ebenfalls ueberall die Nachwirkung der grossartigen Ereignisse, durch
+welche die roemische Buergerschaft die Fesseln des
+Geschlechterregiments sprengte und die reiche Fuelle der nationalen
+Bildungen Italiens allmaehlich unterging, um ein einziges Volk zu
+bereichern. Durfte auch der Geschichtschreiber es nicht versuchen, den
+grossen Gang der Ereignisse in die grenzenlose Mannigfaltigkeit der
+individuellen Gestaltung hinein zu verfolgen, so ueberschritt er doch
+seine Aufgabe nicht, wenn er, aus der zertruemmerten Ueberlieferung
+einzelne Bruchstuecke ergreifend, hindeutete auf die wichtigsten
+Aenderungen, die in dieser Epoche im italischen Volksleben
+stattgefunden haben. Wenn dabei noch mehr als frueher das roemische in
+den Vordergrund trat, so ist dies nicht bloss in den zufaelligen
+Luecken unserer Ueberlieferung begruendet; vielmehr ist es eine
+wesentliche Folge der veraenderten politischen Stellung Roms, dass die
+latinische Nationalitaet die uebrigen italischen immer mehr verdunkelt.
+Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass in dieser Epoche die
+Nachbarlaender, das suedliche Etrurien, die Sabina, das Volskerland
+sich zu romanisieren anfingen, wovon der fast gaenzliche Mangel von
+Sprachdenkmaelern der alten Landesdialekte und das Vorkommen sehr alter
+roemischer Inschriften in diesen Gegenden Zeugnis ablegt; die Aufnahme
+der Sabiner in das volle Buergerrecht am Ende dieser Periode spricht
+dafuer, dass die Latinisierung Mittelitaliens schon damals das bewusste
+Ziel der roemischen Politik war. Die zahlreich durch ganz Italien
+zerstreuten Einzelassignationen und Kolonialgruendungen sind nicht
+bloss militaerisch, sondern auch sprachlich und national die
+vorgeschobenen Posten des latinischen Stammes. Die Latinisierung der
+Italiker ueberhaupt ward schwerlich schon damals beabsichtigt; im
+Gegenteil scheint der roemische Senat den Gegensatz der latinischen
+gegen die uebrigen Nationalitaeten absichtlich aufrecht erhalten zu
+haben und gestattete zum Beispiel die Einfuehrung des Lateinischen in
+den offiziellen Sprachgebrauch den kampanischen Halbbuergergemeinden
+noch nicht. Indes die Natur der Verhaeltnisse ist staerker als selbst
+die staerkste Regierung; mit dem latinischen Volke gewannen auch dessen
+Sprache und Sitte in Italien zunaechst das Prinzipat und fingen bereits
+an, die uebrigen italischen Nationalitaeten zu untergraben.
+
+Gleichzeitig wurden dieselben von einer anderen Seite und mit einem
+anders begruendeten Uebergewicht angegriffen durch den Hellenismus. Es
+war dies die Epoche, wo das Griechentum seiner geistigen Ueberlegenheit
+ueber die uebrigen Nationen anfing, sich bewusst zu werden und nach
+allen Seiten hin Propaganda zu machen. Auch Italien blieb davon nicht
+unberuehrt. Die merkwuerdigste Erscheinung in dieser Art bietet
+Apulien, das seit dem fuenften Jahrhundert Roms allmaehlich seine
+barbarische Mundart ablegte und sich im stillen hellenisierte. Es
+erfolgte dies aehnlich wie in Makedonien und Epeiros nicht durch
+Kolonisierung, sondern durch Zivilisierung, die mit dem tarentinischen
+Landhandel Hand in Hand gegangen zu sein scheint - wenigstens spricht
+es fuer die letztere Annahme, dass die den Tarentinern befreundeten
+Landschaften der Poediculer und Daunier die Hellenisierung
+vollstaendiger durchfuehrten als die Tarent naeher wohnenden, aber
+bestaendig mit ihm hadernden Sallentiner, und dass die am fruehesten
+graezisierten Staedte, zum Beispiel Arpi, nicht an der Kueste gelegen
+waren. Dass auf Apulien das griechische Wesen staerkeren Einfluss uebte
+als auf irgendeine andere italische Landschaft, erklaert sich teils aus
+seiner Lage, teils aus der geringen Entwicklung einer eigenen
+nationalen Bildung, teils wohl auch aus seiner dem griechischen Stamm
+minder fremd als die uebrigen italischen gegenueberstehenden
+Nationalitaet. Indes ist schon frueher darauf aufmerksam gemacht
+worden, dass auch die suedlichen sabellischen Staemme, obwohl zunaechst
+sie im Verein mit syrakusanischen Tyrannen das hellenische Wesen in
+Grossgriechenland knickten und verdarben, doch zugleich durch die
+Beruehrung und Mischung mit den Griechen teils griechische Sprache
+neben der einheimischen annahmen, wie die Brettier und Nolaner, teils
+wenigstens griechische Schrift und griechische Sitte, wie die Lucaner
+und ein Teil der Kampaner. Etrurien zeigt gleichfalls die Ansaetze
+einer verwandten Entwicklung in den bemerkenswerten dieser Epoche
+angehoerenden Vasenfunden, in denen es mit Kampanien und Lucanien
+rivalisiert; und wenn Latium und Samnium dem Hellenismus
+fernergeblieben sind, so fehlt es doch auch hier nicht an Spuren des
+beginnenden und immer steigenden Einflusses griechischer Bildung. In
+allen Zweigen der roemischen Entwicklung dieser Epoche, in Gesetzgebung
+und Muenzwesen, in der Religion, in der Bildung der Stammsage stossen
+wir auf griechische Spuren, und namentlich seit dem Anfang des fuenften
+Jahrhunderts, das heisst seit der Eroberung Kampaniens, erscheint der
+griechische Einfluss auf das roemische Wesen in raschem und stets
+zunehmendem Wachstum. In das vierte Jahrhundert faellt die Einrichtung
+der auch sprachlich merkwuerdigen “graecostasis”, einer Tribuene auf
+dem roemischen Markt fuer die vornehmen griechischen Fremden, zunaechst
+die Massalioten. Im folgenden fangen die Jahrbuecher an, vornehme
+Roemer mit griechischen Beinamen, wie Philippos oder roemisch Pilipus,
+Philon, Sophos, Hypsaeos aufzuweisen. Griechische Sitten dringen ein;
+so der nichtitalische Gebrauch, Inschriften zur Ehre des Toten auf dem
+Grabmal anzubringen, wovon die Grabschrift des Lucius Scipio, Konsul
+456 (298), das aelteste uns bekannte Beispiel ist; so die gleichfalls
+den Italikern fremde Weise, ohne Gemeindebeschluss an oeffentlichen
+Orten den Vorfahren Ehrendenkmaeler zu errichten, womit der grosse
+Neuerer Appius Claudius den Anfang machte, als er in dem neuen Tempel
+der Bellona Erzschilde mit den Bildern und den Elogien seiner Vorfahren
+aufhaengen liess (442 312); so die im Jahre 461 (293) bei dem
+roemischen Volksfest eingefuehrte Erteilung von Palmzweigen an die
+Wettkaempfer; so vor allem die griechische Tischsitte. Die Weise, bei
+Tische nicht wie ehemals auf Baenken zu sitzen, sondern auf Sofas zu
+liegen; die Verschiebung der Hauptmahlzeit von der Mittag- auf die
+Stunde zwischen zwei und drei Uhr nachmittags nach unserer Rechnung;
+die Trinkmeister bei den Schmaeusen, welche meistens durch Wuerfelung
+aus den Gaesten fuer den Schmaus bestellt werden und nun den
+Tischgenossen vorschreiben, was, wie und wann getrunken werden soll;
+die nach der Reihe von den Gaesten gesungenen Tischlieder, die freilich
+in Rom nicht Skolien, sondern Ahnengesaenge waren - alles dies ist in
+Rom nicht urspruenglich und doch schon in sehr alter Zeit den Griechen
+entlehnt; denn zu Catos Zeit waren diese Gebraeuche bereits gemein, ja
+zum Teil schon wieder abgekommen. Man wird daher ihre Einfuehrung
+spaetestens in diese Zeit zu setzen haben. Charakteristisch ist auch
+die Errichtung der Bildsaeulen des “weisesten und des tapfersten
+Griechen” auf dem roemischen Markt, die waehrend der Samnitischen
+Kriege auf Geheiss des pythischen Apollon stattfand; man waehlte,
+offenbar unter sizilischem oder kampanischem Einfluss, den Pythagoras
+und den Alkibiades, den Heiland und den Hannibal der Westhellenen. Wie
+verbreitet die Kenntnis des Griechischen schon im fuenften Jahrhundert
+unter den vornehmen Roemern war, beweisen die Gesandtschaften der
+Roemer nach Tarent, wo der Redner der Roemer, wenn auch nicht im
+reinsten Griechisch, doch ohne Dolmetsch sprach, und des Kineas nach
+Rom. Es leidet kaum einen Zweifel, dass seit dem fuenften Jahrhundert
+die jungen Roemer, die sich den Staatsgeschaeften widmeten,
+durchgaengig die Kunde der damaligen Welt- und Diplomatensprache sich
+erwarben.
+
+So schritt auf dem geistigen Gebiet der Hellenismus ebenso unaufhaltsam
+vorwaerts, wie der Roemer arbeitete, die Erde sich untertaenig zu
+machen; und die sekundaeren Nationalitaeten, wie die samnitische,
+keltische, etruskische, verloren, von zwei Seiten her bedraengt, immer
+mehr an Ausdehnung wie an innerer Kraft.
+
+Wie aber die beiden grossen Nationen, beide angelangt auf dem
+Hoehepunkt ihrer Entwicklung, in feindlicher wie in freundlicher
+Beruehrung anfangen sich zu durchdringen, tritt zugleich ihre
+Gegensaetzlichkeit, der gaenzliche Mangel alles Individualismus in dem
+italischen und vor allem in dem roemischen Wesen gegenueber der
+unendlichen stammlichen, oertlichen und menschlichen Mannigfaltigkeit
+des Hellenismus in voller Schaerfe hervor. Es gibt keine gewaltigere
+Epoche in der Geschichte Roms als die Epoche von der Einsetzung der
+roemischen Republik bis auf die Unterwerfung Italiens; in ihr wurde das
+Gemeinwesen nach innen wie nach aussen begruendet, in ihr das einige
+Italien erschaffen, in ihr das traditionelle Fundament des Landrechts
+und der Landesgeschichte erzeugt, in ihr das Pilum und der Manipel, der
+Strassen- und Wasserbau, die Guts- und Geldwirtschaft begruendet, in
+ihr die Kapitolinische Woelfin gegossen und das ficoronische Kaestchen
+gezeichnet. Aber die Individualitaeten, welche zu diesem Riesenbau die
+einzelnen Steine herbeigetragen und sie zusammengefuegt haben, sind
+spurlos verschollen und die italischen Voelkerschaften nicht voelliger
+in der roemischen aufgegangen als der einzelne roemische Buerger in der
+roemischen Gemeinde. Wie das Grab in gleicher Weise ueber dem
+bedeutenden wie ueber dem geringen Menschen sich schliesst, so steht
+auch in der roemischen Buergermeisterliste der nichtige Junker
+ununterscheidbar neben dem grossen Staatsmann. Von den wenigen
+Aufzeichnungen, welche aus dieser Zeit bis auf uns gekommen sind, ist
+keine ehrwuerdiger und keine zugleich charakteristischer als die
+Grabschrift des Lucius Cornelius Scipio, der im Jahre 456 (298) Konsul
+war und drei Jahre nachher in der Entscheidungsschlacht bei Sentinum
+mitfocht. Auf dem schoenen Sarkophag in edlem dorischen Stil, der noch
+vor achtzig Jahren den Staub des Besiegers der Samniten einschloss, ist
+der folgende Spruch eingeschrieben:
+
+Corneliús Lucíus - Scípió Barbátus,
+
+Gnaivód patré prognátus, - fórtis vír sapiénsque,
+
+Quoiús fórma vírtu - teí parísuma fúit,
+
+Consól censór aidílis - queí fuít apúd vos,
+
+Taurásiá Cisaúna - Sámnió cépit,
+
+Subigít omné Loucánam - ópsidésque abdoúcit.
+
+Cornelius Lucius - Scipio Barbatus,
+
+Des Vaters Gnaevos Sohn, ein - Mann so klug wie tapfer,
+
+Des Wohlgestalt war seiner - Tugend angemessen,
+
+Der Konsul, Zensor war bei - euch wie auch Aedilis,
+
+Taurasia, Cisauna - nahm er ein in Samnium,
+
+Bezwingt Lucanien ganz und - fuehret weg die Geiseln.
+
+So wie diesem roemischen Staatsmann und Krieger mochte man unzaehligen
+anderen, die an der Spitze des roemischen Gemeinwesens gestanden haben,
+es nachruehmen, dass sie adlige und schoene, tapfere und kluge Maenner
+gewesen; aber weiter war auch nichts von ihnen zu melden. Es ist wohl
+nicht bloss Schuld der Ueberlieferung, dass keiner dieser Cornelier,
+Fabier, Papirier und wie sie weiter heissen, uns in einem menschlich
+bestimmten Bild entgegentritt. Der Senator soll nicht schlechter und
+nicht besser, ueberhaupt nicht anders sein als die Senatoren alle; es
+ist nicht noetig und nicht wuenschenswert, dass ein Buerger die
+uebrigen uebertreffe, weder durch prunkendes Silbergeraet und
+hellenische Bildung noch durch ungemeine Weisheit und Trefflichkeit.
+Jene Ausschreitungen straft der Zensor und fuer diese ist kein Raum in
+der Verfassung. Das Rom dieser Zeit gehoert keinem einzelnen an; die
+Buerger muessen sich alle gleichen, damit jeder einem Koenig gleich
+sei.
+
+Allerdings macht schon jetzt daneben die hellenische
+Individualentwicklung sich geltend; und die Genialitaet und
+Gewaltsamkeit derselben traegt eben wie die entgegengesetzte Richtung
+den vollen Stempel dieser grossen Zeit. Es ist nur ein einziger Mann
+hier zu nennen; aber in ihm ist auch der Fortschrittsgedanke gleichsam
+inkarniert. Appius Claudius (Zensor 442 312; Konsul 447, 458 307, 296),
+der Ururenkel des Dezemvirs, war ein Mann von altem Adel und stolz auf
+die lange Reihe seiner Ahnen; aber dennoch ist er es gewesen, der die
+Beschraenkung des vollen Gemeindebuergerrechts auf die ansaessigen
+Leute gesprengt, der das alte Finanzsystem gebrochen hat. Von Appius
+Claudius datieren nicht bloss die roemischen Wasserleitungen und
+Chausseen, sondern auch die roemische Jurisprudenz, Eloquenz, Poesie
+und Grammatik - die Veroeffentlichung eines Klagspiegels,
+aufgezeichnete Reden und pythagoreische Sprueche, selbst Neuerungen in
+der Orthographie werden ihm beigelegt. Man darf ihn darum noch nicht
+unbedingt einen Demokraten nennen, noch ihn jener Oppositionspartei
+beizaehlen, die in Manius Curius ihren Vertreter fand; in ihm war
+vielmehr der Geist der alten und neuen patrizischen Koenige maechtig,
+der Geist der Tarquinier und der Caesaren, zwischen denen er in dem
+fuenfhundertjaehrigen Interregnum ausserordentlicher Taten und
+gewoehnlicher Maenner die Verbindung macht. Solange Appius Claudius an
+dem oeffentlichen Leben taetigen Anteil nahm, trat er in seiner
+Amtsfuehrung wie in seinem Lebenswandel, keck und ungezogen wie ein
+Athener, nach rechts wie nach links hin Gesetzen und Gebraeuchen
+entgegen; bis dann, nachdem er laengst von der politischen Buehne
+abgetreten war, der blinde Greis wie aus dem Grabe wiederkehrend, in
+der entscheidenden Stunde den Koenig Pyrrhos im Senate ueberwand und
+Roms vollendete Herrschaft ueber Italien zuerst foermlich und feierlich
+aussprach. Aber der geniale Mann kam zu frueh oder zu spaet; die
+Goetter blendeten ihn wegen seiner unzeitigen Weisheit. Nicht das Genie
+des einzelnen herrschte in Rom und durch Rom in Italien, sondern der
+eine unbewegliche, von Geschlecht zu Geschlecht im Senat fortgepflanzte
+politische Gedanke, in dessen leitende Maximen schon die senatorischen
+Knaben sich hineinlebten, indem sie in Begleitung ihrer Vaeter mit zum
+Rate gingen und an der Tuer des Saales der Weisheit derjenigen Maenner
+lauschten, auf deren Stuehlen sie dereinst bestimmt waren zu sitzen. So
+wurden ungeheure Erfolge um ungeheuren Preis erreicht; denn auch der
+Nike folgt ihre Nemesis. Im roemischen Gemeinwesen kommt es auf keinen
+Menschen besonders an, weder auf den Soldaten noch auf den Feldherrn,
+und unter der starren sittlich-polizeilichen Zucht wird jede
+Eigenartigkeit des menschlichen Wesens erstickt. Rom ist gross geworden
+wie kein anderer Staat des Altertums; aber es hat seine Groesse teuer
+bezahlt mit der Aufopferung der anmutigen Mannigfaltigkeit, der
+bequemen Laesslichkeit, der innerlichen Freiheit des hellenischen
+Lebens.
+
+
+
+
+KAPITEL IX.
+Kunst und Wissenschaft
+
+
+Die Entwicklung der Kunst und namentlich der Dichtkunst steht im
+Altertum im engsten Zusammenhang mit der Entwicklung der Volksfeste.
+Das schon in der vorigen Epoche wesentlich unter griechischem Einfluss,
+zunaechst als ausserordentliche Feier, geordnete Dankfest der
+roemischen Gemeinde, die “grossen” oder “roemischen Spiele”, nahm
+waehrend der gegenwaertigen an Dauer wie an Mannigfaltigkeit der
+Belustigungen zu. Urspruenglich beschraenkt auf die Dauer eines Tages
+wurde das Fest nach der gluecklichen Beendigung der drei grossen
+Revolutionen von 245, 260 und 387 (509, 494 und 367) jedesmal um einen
+Tag verlaengert und hatte am Ende dieser Periode also bereits eine
+viertaegige Dauer ^1. Wichtiger noch war es, dass das Fest
+wahrscheinlich mit Einsetzung der von Haus aus mit der Ausrichtung und
+Ueberwachung desselben betrauten kurulischen Aedilitaet (387 367)
+seinen ausserordentlichen Charakter und damit seine Beziehung auf ein
+bestimmtes Feldherrngeluebde verlor und in die Reihe der ordentlichen,
+jaehrlich wiederkehrenden als erstes unter allen eintrat. Indes blieb
+die Regierung beharrlich dabei, das eigentliche Schaufest, namentlich
+das Hauptstueck, das Wagenrennen, nicht mehr als einmal am Schluss des
+Festes stattfinden zu lassen; an den uebrigen Tagen war es wohl
+zunaechst der Menge ueberlassen, sich selber ein Fest zu geben, obwohl
+Musikanten, Taenzer, Seilgaenger, Taschenspieler, Possenreisser und
+dergleichen Leute mehr nicht verfehlt haben werden, gedungen oder nicht
+gedungen, dabei sich einzufinden. Aber um das Jahr 390 (364) trat eine
+wichtige Veraenderung ein, welche mit der vielleicht gleichzeitig
+erfolgten Fixierung und Verlaengerung des Festes in Zusammenhang stehen
+wird: man schlug von Staats wegen waehrend der ersten drei Tage im
+Rennplatz ein Brettergeruest auf und sorgte fuer angemessene
+Vorstellungen auf demselben zur Unterhaltung der Menge. Um indes nicht
+auf diesem Wege zu weit gefuehrt zu werden, wurde fuer die Kosten des
+Festes eine feste Summe von 200000 Assen (14500 Taler) ein fuer allemal
+aus der Staatskasse ausgeworfen und diese ist auch bis auf die
+Punischen Kriege nicht gesteigert worden; den etwaigen Mehrbetrag
+mussten die Aedilen, welche diese Summe zu verwenden hatten, aus ihrer
+Tasche decken und es ist nicht wahrscheinlich, dass sie in dieser Zeit
+oft und betraechtlich vom Eigenen zugeschossen haben. Dass die neue
+Buehne im allgemeinen unter griechischem Einfluss stand, beweist schon
+ihr Name (scaena σκηνή). Sie war zwar zunaechst lediglich fuer
+Spielleute und Possenreisser jeder Art bestimmt, unter denen die
+Taenzer zur Floete, namentlich die damals gefeierten etruskischen, wohl
+noch die vornehmsten sein mochten; indes war nun doch eine oeffentliche
+Buehne in Rom entstanden und bald oeffnete dieselbe sich auch den
+roemischen Dichtern.
+
+———————————————————————————-
+
+^1 Was Dionys (6, 95; vgl. B. G. Niebuhr, Roemische Geschichte. Bd. 2,
+S. 40) und, schoepfend aus einer anderen Dionysischen Stelle, Plutarch
+(Cam. 42) von dem latinischen Fest berichtet, ist, wie ausser anderen
+Gruenden schlagend die Vergleichung der letzteren Stelle mit Liv. 6, 42
+(F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1,
+S. 313) zeigt, vielmehr von den roemischen Spielen zu verstehen; Dionys
+hat, und zwar nach seiner Gewohnheit im Verkehrten beharrlich, den
+Ausdruck ludi maximi missverstanden.
+
+Uebrigens gab es auch eine Ueberlieferung, wonach der Ursprung des
+Volksfestes, statt wie gewoehnlich auf die Besiegung der Latiner durch
+den ersten Tarquinius, vielmehr auf die Besiegung der Latiner am
+Regiller See zurueckgefuehrt ward (Cic. div. 1, 26, 55; Dion. Hal. 7,
+71). Dass die wichtigen, an der letzten Stelle aus Fabius aufbehaltenen
+Angaben in der Tat auf das gewoehnliche Dankfest und nicht auf eine
+besondere Votivfeierlichkeit gehen, zeigt die ausdrueckliche Hinweisung
+auf die jaehrliche Wiederkehr der Feier und die genau mit der Angabe
+bei dem falschen Asconius (Ps. Ascon. p. 142 Or.) stimmende
+Kostensumme.
+
+—————————————————————————-
+
+Denn an Dichtern fehlte es in Latium nicht. Latinische “Vaganten” oder
+“Baenkelsaenger” (grassatores, spatiatores) zogen von Stadt zu Stadt
+und von Haus zu Haus und trugen ihre Lieder (saturae) mit
+gestikulierendem Tanz zur Floetenbegleitung vor. Das Mass war
+natuerlich das einzige, das es damals gab, das sogenannte saturnische.
+Eine bestimmte Handlung lag den Liedern nicht zugrunde, und ebensowenig
+scheinen sie dialogisiert gewesen zu sein; man wird sich dieselben nach
+dem Muster jener eintoenigen, bald improvisierten, bald rezitierten
+Ballaten und Tarantellen vorstellen duerfen, wie man sie heute noch in
+den roemischen Osterien zu hoeren bekommt. Dergleichen Lieder kamen
+denn auch frueh auf die oeffentliche Buehne und sind allerdings der
+erste Keim des roemischen Theaters geworden. Aber diese Anfaenge der
+Schaubuehne sind in Rom nicht bloss, wie ueberall, bescheiden, sondern
+in bemerkenswerter Weise gleich von vornherein bescholten. Schon die
+Zwoelf Tafeln treten dem ueblen und nichtigen Singsang entgegen, indem
+sie nicht bloss auf Zauber-, sondern selbst auf Spottlieder, die man
+auf einen Mitbuerger verfertigt oder ihm vor der Tuere absingt, schwere
+Kriminalstrafen setzen und die Zuziehung von Klagefrauen bei der
+Bestattung verbieten. Aber weit strenger als durch die gesetzlichen
+Restriktionen ward die beginnende Kunstuebung durch den sittlichen Bann
+getroffen, welchen der philisterhafte Ernst des roemischen Wesens gegen
+diese leichtsinnigen und bezahlten Gewerbe schleuderte. “Das
+Dichterhandwerk”, sagt Cato, “war sonst nicht angesehen; wenn jemand
+damit sich abgab oder bei den Gelagen sich anhaengte, so hiess er ein
+Bummler.” Wer nun aber gar Tanz, Musik und Baenkelgesang fuer Geld
+betrieb, ward bei der immer mehr sich festsetzenden Bescholtenheit
+eines jeden durch Dienstverrichtungen gegen Entgelt gewonnenen
+Lebensunterhalts von einem zwiefachen Makel getroffen. Wenn daher das
+Mitwirken bei den landueblichen maskierten Charakterpossen als ein
+unschuldiger jugendlicher Mutwille betrachtet ward, so galt das
+Auftreten auf der oeffentlichen Buehne fuer Geld und ohne Masken
+geradezu fuer schaendlich, und der Saenger und Dichter stand dabei mit
+dem Seiltaenzer und dem Hanswurst voellig in gleicher Reihe.
+Dergleichen Leute wurden durch die Sittenmeister regelmaessig fuer
+unfaehig erklaert, in dem Buergerheer zu dienen und in der
+Buergerversammlung zu stimmen. Es wurde ferner nicht bloss, was allein
+schon bezeichnend genug ist, die Buehnendirektion betrachtet als zur
+Kompetenz der Stadtpolizei gehoerig, sondern es ward auch der Polizei
+wahrscheinlich schon in dieser Zeit gegen die gewerbmaessigen
+Buehnenkuenstler eine ausserordentliche arbitraere Gewalt eingeraeumt.
+Nicht allein hielten die Polizeiherren nach vollendeter Auffuehrung
+ueber sie Gericht, wobei der Wein fuer die geschickten Leute ebenso
+reichlich floss, wie fuer den Stuemper die Pruegel fielen, sondern es
+waren auch saemtliche staedtische Beamte gesetzlich befugt, ueber jeden
+Schauspieler zu jeder Zeit und an jedem Orte koerperliche Zuechtigung
+und Einsperrung zu verhaengen. Die notwendige Folge davon war, dass
+Tanz, Musik und Poesie, wenigstens soweit sie auf der oeffentlichen
+Buehne sich zeigten, den niedrigsten Klassen der roemischen
+Buergerschaft und vor allem den Fremden in die Haende fielen; und wenn
+in dieser Zeit die Poesie dabei noch ueberhaupt eine zu geringe Rolle
+spielte, als dass fremde Kuenstler mit ihr sich beschaeftigt haetten,
+so darf dagegen die Angabe, dass in Rom die gesamte sakrale und profane
+Musik wesentlich etruskisch, also die alte, einst offenbar
+hochgehaltene latinische Floetenkunst durch die fremdlaendische
+unterdrueckt war, schon fuer diese Zeit gueltig erachtet werden.
+
+Von einer poetischen Literatur ist keine Rede. Weder die Maskenspiele
+noch die Buehnenrezitationen koennen eigentlich feste Texte gehabt
+haben, sondern wurden je nach Beduerfnis regelmaessig von den
+Vortragenden selbst verfertigt. Von schriftstellerischen Arbeiten aus
+dieser Zeit wusste man spaeterhin nichts aufzuzeigen als eine Art
+roemischer ‘Werke und Tage’, eine Unterweisung des Bauern an seinen
+Sohn ^2, und die schon erwaehnten pythagoreischen Gedichte des Appius
+Claudius, den ersten Anfang hellenisierender roemischer Poesie. Uebrig
+geblieben ist von den Dichtungen dieser Epoche nichts als eine und die
+andere Grabschrift im saturnischen Masse.
+
+Wie die Anfaenge der roemischen Schaubuehne so gehoeren auch die
+Anfaenge der roemischen Geschichtschreibung in diese Epoche, sowohl der
+gleichzeitigen Aufzeichnung der merkwuerdigen Ereignisse wie der
+konventionellen Feststellung der Vorgeschichte der roemischen Gemeinde.
+
+Die gleichzeitige Geschichtschreibung knuepft an das Beamtenverzeichnis
+an. Das am weitesten zurueckreichende, das den spaeteren roemischen
+Forschern vorgelegen hat und mittelbar auch uns noch vorliegt, scheint
+aus dem Archiv des kapitolinischen Jupitertempels herzuruehren, da es
+von dem Konsul Marcus Horatius an, der denselben am 13. September
+seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher
+auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln Publius Servilius und Lucius
+Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der Stadt 463) bei
+Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Geloebnis: von da an jedes
+hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels einen Nagel zu
+schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass- und
+Schriftgelehrten der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche die
+Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen und
+also mit der aelteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide werden
+seitdem unter dem - eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden -
+Namen der Fasten zusammengefasst. Diese Einrichtung mag nicht lange
+nach der Abschaffung des Koenigtums getroffen sein, da in der Tat, um
+die Reihenfolge der oeffentlichen Akte konstatieren zu koennen, die
+offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten dringendes praktisches
+Beduerfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles Verzeichnis der
+Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im gallischen
+Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des
+Pontifikalkollegiums nachher aus der von dieser Katastrophe nicht
+betroffenen kapitolinischen, so weit diese zurueckreichte, ergaenzt
+worden. Dass das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis zwar in den
+Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach der Hand aus den
+Stammbaeumen des Adels vervollstaendigt worden ist, im wesentlichen
+aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwuerdige Aufzeichnungen
+zurueckgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt
+dasselbe nur unvollkommen und annaehernd wieder, da die
+Gemeindevorsteher nicht mit dem Neujahr, ja nicht einmal mit einem ein
+fuer allemal festgestellten Tage antraten, sondern aus mancherlei
+Veranlassungen der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig
+zwischen zwei Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der
+Rechnung nach Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser
+Vorsteherliste die Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den
+Antritts- und Abgangstag eines jeden Kollegiums nebst den etwaigen
+Interregnen mit anzumerken; und auch dies mag frueh geschehen sein.
+Ausserdem aber wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste in
+der Weise hergerichtet, dass man durch Akkommodation jedem Kalenderjahr
+ein Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fuelljahre
+einlegte, welche in der spaeteren (Varronischen) Tafel mit den Ziffern
+379-383, 421, 430, 445, 453 bezeichnet sind. Vom Jahre 291 (463) ist
+die roemische Liste nachweislich, zwar nicht im einzelnen, wohl aber im
+ganzen, mit dem roemischen Kalender in Uebereinstimmung, also insoweit
+chronologisch sicher, als die Mangelhaftigkeit des Kalenders selbst
+dies verstattet; die jenseits jenes Jahres liegenden 47 Jahrstellen
+entziehen sich der Kontrolle, werden aber wenigstens in der Hauptsache
+gleichfalls richtig sein ^3; was jenseits des Jahres 245 (509) liegt,
+ist chronologisch verschollen.
+
+——————————————————————————-
+
+^2 Erhalten ist davon das Bruchstueck:
+
+Bei trocknem Herbste, nassem - Fruehling, wirst du, Knabe,
+
+Einernten grosse Spelte.
+
+Wir wissen freilich nicht, mit welchem Rechte dieses Gedicht spaeterhin
+als das aelteste roemische galt (Macr. Sat. 5, 20; Fest. v. flaminius
+p. 93 M; Serv. georg. 1, 101; Plin. nat. 17, 2, 14).
+
+^3 Nur die ersten Stellen in der Liste geben Anlass zum Verdacht und
+moegen spaeter hinzugefuegt sein, um die Zahl der Jahre von der
+Koenigsflucht bis zum Stadtbrande auf 120 abzurunden.
+
+————————————————————————
+
+Eine gemeingebraeuchliche Aera hat sich nicht gebildet; doch ist in
+sakralen Verhaeltnissen gezaehlt worden nach dem Einweihungsjahr des
+kapitolinischen Jupitertempels, von wo ab ja auch die Beamtenliste
+lief.
+
+Nahe lag es, neben den Namen der Beamten die wichtigsten unter ihrer
+Amtsfuehrung vorgefallenen Ereignisse anzumerken; und aus solchen, dem
+Beamtenkatalog beigefuegten Nachrichten ist die roemische Chronik, ganz
+wie aus den der Ostertafel beigeschriebenen Notizen die
+mittelalterliche, hervorgegangen. Aber erst spaet kam es zu der
+Anlegung einer foermlichen, die Namen saemtlicher Beamten und die
+merkwuerdigen Ereignisse Jahr fuer Jahr stetig verzeichnenden Chronik
+(liber annalis) durch die Pontifices. Vor der unter dem 5. Juni 351
+(403) angemerkten Sonnenfinsternis, womit wahrscheinlich die vom 20.
+Juni 354 (400) gemeint ist, fand sich in der spaeteren Stadtchronik
+keine Sonnenfinsternis nach Beobachtung verzeichnet; die Zensuszahlen
+derselben fangen erst seit dem Anfang des fuenften Jahrhunderts der
+Stadt an, glaublich zu lauten; die vor dem Volk gefuehrten Busssachen
+und die von Gemeinde wegen gesuehnten Wunderzeichen scheint man erst
+seit der zweiten Haelfte des fuenften Jahrhunderts regelmaessig in die
+Chronik eingetragen zu haben. Allem Anschein nach hat die Einrichtung
+eines geordneten Jahrbuchs und, was sicher damit zusammenhaengt, die
+eben eroerterte Redaktion der aelteren Beamtenliste zum Zweck der
+Jahrzaehlung mittels Einlegung der chronologisch noetigen Fuelljahre in
+der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts stattgefunden. Aber auch
+nachdem sich die Uebung festgestellt hatte, dass es dem Oberpontifex
+obliege, Kriegslaeufte und Kolonisierungen, Pestilenz und teuere Zeit,
+Finsternisse und Wunder, Todesfaelle der Priester und anderer
+angesehener Maenner, die neuen Gemeindebeschluesse, die Ergebnisse der
+Schatzung Jahr fuer Jahr aufzuschreiben und diese Anzeichnungen in
+seiner Amtwohnung zu bleibendem Gedaechtnis und zu jedermanns Einsicht
+aufzustellen, war man damit von einer wirklichen Geschichtschreibung
+noch weit entfernt. Wie duerftig die gleichzeitige Aufzeichnung noch am
+Schlusse dieser Periode war und wie weiten Spielraum sie der Willkuer
+spaeterer Annalisten gestattete, zeigt mit schneidender Deutlichkeit
+die Vergleichung der Berichte ueber den Feldzug vom Jahre 456 (298) in
+den Jahrbuechern und auf der Grabschrift des Konsuls Scipio ^4. Die
+spaeteren Historiker waren augenscheinlich ausserstande, aus diesen
+Stadtbuchnotizen einen lesbaren und einigermassen zusammenhaengenden
+Bericht zu gestalten; und auch wir wuerden, selbst wenn uns das
+Stadtbuch noch in seiner urspruenglichen Fassung vorlaege, schwerlich
+daraus die Geschichte der Zeit pragmatisch zu schreiben vermoegen.
+Indes gab es solche Stadtchroniken nicht bloss in Rom, sondern jede
+latinische Stadt hat wie ihre Pontifices, so auch ihre Annalen
+besessen, wie dies aus einzelnen Notizen zum Beispiel fuer Ardea,
+Ameria, Interamna am Nar deutlich hervorgeht; und mit der Gesamtheit
+dieser Stadtchroniken haette vielleicht sich etwas Aehnliches erreichen
+lassen, wie es fuer das fruehere Mittelalter durch die Vergleichung der
+verschiedenen Klosterchroniken erreicht worden ist. Leider hat man in
+Rom spaeterhin es vorgezogen, die Luecke vielmehr durch hellenische
+oder hellenisierende Luege zu fuellen.
+
+————————————————————————
+
+^4 1, 470. Nach den Annalen kommandiert Scipio in Etrurien, sein
+Kollege in Samnium und ist Lucanien dies Jahr im Bunde mit Rom; nach
+der Grabschrift erobert Scipio zwei Staedte in Samnium und ganz
+Lucanien.
+
+————————————————————————
+
+Ausser diesen freilich duerftig angelegten und unsicher gehandhabten
+offiziellen Veranstaltungen zur Feststellung der verflossenen Zeiten
+und vergangenen Ereignisse koennen in dieser Epoche kaum Aufzeichnungen
+vorgekommen sein, welche der roemischen Geschichte unmittelbar gedient
+haetten. Von Privatchroniken findet sich keine Spur. Nur liess man sich
+in den vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so
+wichtigen Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu
+bleibendem Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen
+Listen, die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die
+Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch
+wohl frueh biographische Aufzeichnungen. Die Gedaechtnisreden, welche
+in Rom bei keiner vornehmen Leiche fehlen durften und regelmaessig von
+dem naechsten Verwandten des Verstorbenen gehalten wurden, bestanden
+wesentlich nicht bloss in der Aufzaehlung der Tugenden und Wuerden des
+Toten, sondern auch in der Aufzaehlung der Taten und Tugenden seiner
+Ahnen; und so gingen auch sie wohl schon in fruehester Zeit
+traditionell von einer Generation auf die andere ueber. Manche
+wertvolle Nachricht mochte hierdurch erhalten, freilich auch manche
+dreiste Verdrehung und Faelschung in die Ueberlieferung eingefuehrt
+werden.
+
+Aber wie die Anfaenge der wirklichen Geschichtschreibung gehoeren
+ebenfalls in diese Zeit die Anfaenge der Aufzeichnung und
+konventionellen Entstellung der Vorgeschichte Roms. Die Quellen dafuer
+waren natuerlich dieselben wie ueberall. Einzelne Namen, wie die der
+Koenige Numa, Ancus, Tullus, denen die Geschlechtsnamen wohl erst
+spaeter zugeteilt worden sind, und einzelne Tatsachen, wie die
+Besiegung der Latiner durch Koenig Tarquinius und die Vertreibung des
+tarquinischen Koenigsgeschlechts mochten in allgemeiner, muendlich
+fortgepflanzter wahrhafter Ueberlieferung fortleben. Anderes lieferte
+die Tradition der adligen Geschlechter, wie zum Beispiel die
+Fabiererzaehlungen mehrfach hervortreten. In anderen Erzaehlungen
+wurden uralte Volksinstitutionen, besonders mit grosser Lebendigkeit
+rechtliche Verhaeltnisse symbolisiert und historisiert; so die
+Heiligkeit der Mauern in der Erzaehlung vom Tode des Remus, die
+Abschaffung der Blutrache in der von dem Ende des Koenigs Tatius, die
+Notwendigkeit der die Pfahlbruecke betreffenden Ordnung in der Sage von
+Horatius Cocles ^5, die Entstehung des Gnadenurteils der Gemeinde in
+der schoenen Erzaehlung von den Horatiern und Curiatiern, die
+Entstehung der Freilassung und des Buergerrechts der Freigelassenen in
+derjenigen von der Tarquinierverschwoerung und dem Sklaven Vindicius.
+Ebendahin gehoert die Geschichte der Stadtgruendung selbst, welche Roms
+Ursprung an Latium und die allgemeine latinische Metropole Alba
+anknuepfen soll. Zu den Beinamen der vornehmen Roemer entstanden
+historische Glossen, wie zum Beispiel Publius Valerius der
+“Volksdiener” (Poplicola) einen ganzen Kreis derartiger Anekdoten um
+sich gesammelt hat, und vor allem knuepften an den heiligen Feigenbaum
+und andere Plaetze und Merkwuerdigkeiten der Stadt sich in grosser
+Menge Kuestererzaehlungen von der Art derjenigen an, aus denen ueber
+ein Jahrtausend spaeter auf demselben Boden die Mirabilia Urbis
+erwuchsen. Eine gewisse Zusammenknuepfung dieser verschiedenen
+Maerchen, die Feststellung der Reihe der sieben Koenige, die ohne
+Zweifel auf der Geschlechterrechnung ruhende Ansetzung ihrer
+Regierungszeit insgesamt auf 240 Jahre ^6 und selbst der Anfang
+offizieller Aufzeichnung dieser Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in
+dieser Epoche stattgefunden: die Grundzuege der Erzaehlung und
+namentlich deren Quasichronologie treten in der spaeteren Tradition mit
+so unwandelbarer Festigkeit auf, dass schon darum ihre Fixierung nicht
+in, sondern vor die literarische Epoche Roms gesetzt werden muss. Wenn
+bereits im Jahre 458 (296) die an den Zitzen der Woelfin saugenden
+Zwillinge Romulus und Remus in Erz gegossen an dem heiligen Feigenbaum
+aufgestellt wurden, so muessen die Roemer, die Latium und Samnium
+bezwangen, die Entstehungsgeschichte ihrer Vaterstadt nicht viel anders
+vernommen haben als wir sie bei Livius lesen; sogar die Aboriginer, das
+sind die “Vonanfanganer”, dies naive Rudiment der geschichtlichen
+Spekulation des latinischen Stammes, begegnen schon um 465 (289) bei
+dem sizilischen Schriftsteller Kallias. Es liegt in der Natur der
+Chronik, dass sie zu der Geschichte die Vorgeschichte fuegt und wenn
+nicht bis auf die Entstehung von Himmel und Erde, doch wenigstens bis
+auf die Entstehung der Gemeinde zurueckgefuehrt zu werden verlangt; und
+es ist auch ausdruecklich bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das
+Gruendungsjahr Roms angab. Danach darf angenommen werden, dass das
+Pontifikalkollegium, als es in der ersten Haelfte des fuenften
+Jahrhunderts anstatt der bisherigen spaerlichen und in der Regel wohl
+auf die Beamtennamen sich beschraenkenden Aufzeichnungen zu der
+Anlegung einer foermlichen Jahreschronik fortschritt, auch die zu
+Anfang fehlende Geschichte der Koenige Roms und ihres Sturzes
+hinzufuegte und, indem es auf den Einweihungstag des kapitolinischen
+Tempels, den 13. September 245 (509), zugleich die Stiftung der
+Republik setzte, einen freilich nur scheinhaften Zusammenhang zwischen
+der zeitlosen und der annalistischen Erzaehlung herstellte. Dass bei
+dieser aeltesten Aufzeichnung der Urspruenge Roms auch der Hellenismus
+seine Hand im Spiele gehabt hat, ist kaum zu bezweifeln; die
+Spekulation ueber Ur- und spaetere Bevoelkerung, ueber die Prioritaet
+des Hirtenlebens vor dem Ackerbau und die Umwandlung des Menschen
+Romulus in den Gott Quirinus sehen ganz griechisch aus, und selbst die
+Truebung der echt nationalen Gestalten des frommen Numa und der weisen
+Egeria durch die Einmischung fremdlaendischer pythagoreischer
+Urweisheit scheint keineswegs zu den juengsten Bestandteilen der
+roemischen Vorgeschichte zu gehoeren.
+
+———————————————————-
+
+^5 Diese Richtung der Sage erhellt deutlich aus dem aelteren Plinius
+(nat. 36, 15, 100).
+
+^6 Man rechnete, wie es scheint, drei Geschlechter auf ein Jahrhundert
+und rundete die Ziffer 233 1/3 auf 240 ab, aehnlich wie die Epoche
+zwischen der Koenigsflucht und dem Stadtbrand auf 120 Jahre abgerundet
+ward. Wodurch man gerade auf diese Zahlen gefuehrt ward, zeigt zum
+Beispiel die oben eroerterte Feststellung des Flaechenmasses.
+
+———————————————————
+
+Analog diesen Anfaengen der Gemeinde sind auch die Stammbaeume der
+edlen Geschlechter in aehnlicher Weise vervollstaendigt und in
+beliebter heraldischer Manier durchgaengig auf erlauchte Ahnen
+zurueckgefuehrt worden; wie denn zum Beispiel die Aemilier, Calpurnier,
+Pinarier und Pomponier von den vier Soehnen des Numa: Mamercus, Calpus,
+Pinus und Pompo, die Aemilier ueberdies noch von dem Sohne des
+Pythagoras Mamercus, der “Wohlredende” (αιμύλος) genannt, abstammen
+wollten.
+
+Dennoch darf trotz der ueberall hervortretenden hellenischen
+Reminiszenzen diese Vorgeschichte der Gemeinde wie der Geschlechter
+wenigstens relativ eine nationale genannt werden, insofern sie teils in
+Rom entstanden, teils ihre Tendenz zunaechst nicht darauf gerichtet
+ist, eine Bruecke zwischen Rom und Griechenland, sondern eine Bruecke
+zwischen Rom und Latium zu schlagen.
+
+Es war die hellenische Erzaehlung und Dichtung, welche jener anderen
+Aufgabe sich unterzog. Die hellenische Sage zeigt durchgaengig das
+Bestreben, mit der allmaehlich sich erweiternden geographischen Kunde
+Schritt zu halten und mit Hilfe ihrer zahllosen Wander- und
+Schiffergeschichten eine dramatisierte Erdbeschreibung zu gestalten.
+Indes verfaehrt sie dabei selten naiv. Ein Bericht wie der des
+aeltesten Rom erwaehnenden griechischen Geschichtswerkes, der
+sizilischen Geschichte des Antiochos von Syrakus (geschlossen 330 424):
+dass ein Mann namens Sikelos aus Rom nach Italia, das heisst nach der
+brettischen Halbinsel gewandert sei - ein solcher, einfach die
+Stammverwandtschaft der Roemer, Siculer und Brettier historisierender
+und von aller hellenisierenden Faerbung freier Bericht ist eine seltene
+Erscheinung. Im ganzen ist die Sage, und je spaeter desto mehr,
+beherrscht von der Tendenz, die ganze Barbarenwelt darzustellen als von
+den Griechen entweder ausgegangen oder doch unterworfen; und frueh zog
+sie in diesem Sinn ihre Faeden auch ueber den Westen. Fuer Italien sind
+weniger die Herakles- und Argonautensage von Bedeutung geworden, obwohl
+bereits Hekataeos († nach 257 497) die Saeulen des Herakles kennt und
+die Argo aus dem Schwarzen Meer in den Atlantischen Ozean, aus diesem
+in den Nil und zurueck in das Mittelmeer fuehrt, als die an den Fall
+Ilions anknuepfenden Heimfahrten. Mit der ersten aufdaemmernden Kunde
+von Italien beginnt auch Diomedes im Adriatischen, Odysseus im
+Tyrrhenischen Meer zu irren, wie denn wenigstens die letztere
+Lokalisierung schon der Homerischen Fassung der Sage nahe genug lag.
+Bis in die Zeiten Alexanders hinein haben die Landschaften am
+Tyrrhenischen Meer in der hellenischen Fabulierung zum Gebiet der
+Odysseussage gehoert; noch Ephoros, der mit dem Jahre 414 (340)
+schloss, und der sogenannte Skylax (um 418 336) folgen wesentlich
+dieser. Von troischen Seefahrten weiss die ganze aeltere Poesie nichts;
+bei Homer herrscht Aeneas nach Ilions Fall ueber die in der Heimat
+zurueckbleibenden Troer. Erst der grosse Mythenwandler Stesichoros
+(122-201 632-553) fuehrte in seiner ‘Zerstoerung Ilions’ den Aeneas in
+das Westland, um die Fabelwelt seiner Geburts- und seiner Wahlheimat,
+Siziliens und Unteritaliens, durch den Gegensatz der troischen Helden
+gegen die hellenischen poetisch zu bereichern. Von ihm ruehren die
+seitdem feststehenden dichterischen Umrisse dieser Fabel her,
+namentlich die Gruppe des Helden, wie er mit der Gattin und dem
+Soehnchen und dem alten, die Hausgoetter tragenden Vater aus dem
+brennenden Ilion davongeht, und die wichtige Identifizierung der Troer
+mit den sizilischen und italischen Autochthonen, welche besonders in
+dem troischen Trompeter Misenos, dem Eponymos des Misenischen
+Vorgebirges, schon deutlich hervortritt ^7. Den alten Dichter leitete
+dabei das Gefuehl, dass die italischen Barbaren den Hellenen minder
+fern als die uebrigen standen und das Verhaeltnis der Hellenen und der
+Italiker dichterisch angemessen dem der homerischen Achaeer und Troer
+gleich gefasst werden konnte. Bald mischt sich denn diese neue
+Troerfabel mit der aelteren Odysseussage, indem sie zugleich sich
+weiter ueber Italien verbreitet. Nach Hellanikos (schrieb um 350 400)
+kamen Odysseus und Aeneas durch die thrakische und molottische
+(epeirotische) Landschaft nach Italien, wo die mitgefuehrten troischen
+Frauen die Schiffe verbrennen und Aeneas die Stadt Rom gruendet und sie
+nach dem Namen einer dieser Troerinnen benennt; aehnlich, nur minder
+unsinnig, erzaehlte Aristoteles (370-432 384-322), dass ein
+achaeisches, an die latinische Kueste verschlagenes Geschwader von den
+troischen Sklavinnen angezuendet worden und aus den Nachkommen der also
+zum Dableiben genoetigten achaeischen Maenner und ihrer troischen
+Frauen die Latiner hervorgegangen seien. Damit mischten denn auch sich
+Elemente der einheimischen Sage, wovon der rege Verkehr zwischen
+Sizilien und Italien wenigstens gegen das Ende dieser Epoche schon die
+Kunde bis nach Sizilien verbreitet hatte; in der Version von Roms
+Entstehung, welche der Sizilianer Kallias um 465 (289) aufzeichnete,
+sind Odysseus-, Aeneas- und Romulusfabeln ineinandergeflossen ^8. Aber
+der eigentliche Vollender der spaeter gelaeufigen Fassung dieser
+Troerwanderung ist Timaeos von Tauromenion auf Sizilien, der sein
+Geschichtswerk 492 (262) schloss. Er ist es, bei dem Aeneas zuerst
+Lavinium mit dem Heiligtum der troischen Penaten und dann erst Rom
+gruendet; er muss auch schon die Tyrerin Elisa oder Dido in die
+Aeneassage eingeflochten haben, da bei ihm Dido Karthagos Gruenderin
+ist und Rom und Karthago ihm in demselben Jahre erbaut heissen. Den
+Anstoss zu diesen Neuerungen gaben, neben der eben zu der Zeit und an
+dem Orte, wo Timaeos schrieb, sich vorbereitenden Krise zwischen den
+Roemern und den Karthagern, offenbar gewisse nach Sizilien gelangte
+Berichte ueber latinische Sitten und Gebraeuche; im wesentlichen aber
+kann die Erzaehlung nicht von Latium heruebergenommen, sondern nur die
+eigene nichtsnutzige Erfindung der alten “Sammelvettel” gewesen sein.
+Timaeos hatte von dem uralten Tempel der Hausgoetter in Lavinium
+erzaehlen hoeren; aber dass diese den Lavinaten als die von den
+Aeneiaden aus Ilion mitgebrachten Penaten gaelten, hat er ebenso sicher
+von dem Seinigen hinzugetan, wie die scharfsinnige Parallele zwischen
+dem roemischen Oktoberross und dem Trojanischen Pferde und die genaue
+Inventarisierung der lavinischen Heiligtuemer - es waren, sagt der
+wuerdige Gewaehrsmann, Heroldstaebe von Eisen und Kupfer und ein
+toenerner Topf troischer Fabrik! Freilich durften eben die Penaten noch
+Jahrhunderte spaeter durchaus von keinem geschaut werden; aber Timaeos
+war einer von den Historikern, die ueber nichts so genau Bescheid
+wissen als ueber unwissbare Dinge. Nicht mit Unrecht riet Polybios, der
+den Mann kannte, ihm nirgend zu trauen, am wenigsten aber da, wo er -
+wie hier - sich auf urkundliche Beweisstuecke berufe. In der Tat war
+der sizilische Rhetor, der das Grab des Thukydides in Italien zu zeigen
+wusste und der fuer Alexander kein hoeheres Lob fand, als dass er
+schneller mit Asien fertig geworden sei als Isokrates mit seiner
+‘Lobrede’, vollkommen berufen, aus der naiven Dichtung der aelteren
+Zeit den wuesten Brei zu kneten, welchem das Spiel des Zufalls eine so
+seltsame Zelebritaet verliehen hat.
+
+——————————————————————————
+
+^7 Auch die troischen Kolonien” auf Sizilien, die Thukydides,
+Pseudoskylax und andere nennen, sowie die Bezeichnung Capuas als einer
+troischen Gruendung bei Hekataeos werden auf Stesichoros und auf dessen
+Identifizierung der italischen und sizilischen Eingeborenen mit den
+Troern zurueckgehen.
+
+^8 Nach ihm vermaehlte sich eine aus Ilion nach Rom gefluechtete Frau
+Rome oder vielmehr deren gleichnamige Tochter mit dem Koenig der
+Aboriginer Latinos und gebar ihm drei Soehne, Romos, Romylos und
+Telegonos. Der letzte, der ohne Zweifel hier als Gruender von Tusculum
+und Praeneste auftritt, gehoert bekanntlich der Odysseussage an.
+
+—————————————————————————
+
+Inwieweit die hellenische Fabulierung ueber italische Dinge, wie sie
+zunaechst in Sizilien entstand, schon jetzt in Italien selbst Eingang
+gefunden hat, ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Die Anknuepfungen
+an den odysseischen Kreis, welche spaeterhin in den Gruendungssagen von
+Tusculum, Praeneste, Antium, Ardea, Cortona begegnen, werden wohl schon
+in dieser Zeit sich angesponnen haben; und auch der Glaube an die
+Abstammung der Roemer von Troern oder Troerinnen musste schon am
+Schluss dieser Epoche in Rom feststehen, da die erste nachweisliche
+Beruehrung zwischen Rom und dem griechischen Osten die Verwendung des
+Senats fuer die “stammverwandten” Ilier im Jahre 472 (282) ist. Dass
+aber dennoch die Aeneasfabel in Italien verhaeltnismaessig jung ist,
+beweist ihre im Vergleich mit der odysseischen hoechst duerftige
+Lokalisierung; und die Schlussredaktion dieser Erzaehlungen sowie ihre
+Ausgleichung mit der roemischen Ursprungssage gehoert auf jeden Fall
+erst der Folgezeit an.
+
+Waehrend also bei den Hellenen die Geschichtschreibung, oder was so
+genannt ward, sich um die Vorgeschichte Italiens in ihrer Art bemuehte,
+liess sie in einer fuer den gesunkenen Zustand der hellenischen
+Historie ebenso bezeichnenden wie fuer uns empfindlichen Weise die
+gleichzeitige italische Geschichte so gut wie vollstaendig liegen. Kaum
+dass Theopomp von Chios (schloss 418 336) der Einnahme Roms durch die
+Kelten beilaeufig gedachte und Aristoteles, Kleitarchos, Theophrastos,
+Herakleides von Pontos († um 450 300) einzelne Rom betreffende
+Ereignisse gelegentlich erwaehnten; erst mit Hieronymos von Kardia, der
+als Geschichtschreiber des Pyrrhos auch dessen italische Kriege
+erzaehlte, wird die griechische Historiographie zugleich Quelle fuer
+die roemische Geschichte.
+
+Unter den Wissenschaften empfing die Jurisprudenz eine unschaetzbare
+Grundlage durch die Aufzeichnung des Stadtrechts in den Jahren 303, 304
+(451, 450). Dieses unter dem Namen der Zwoelf Tafeln bekannte Weistum
+ist wohl das aelteste roemische Schriftstueck, das den Namen eines
+Buches verdient. Nicht viel juenger mag der Kern der sogenannten
+“koeniglichen Gesetze” sein, das heisst gewisser, vorzugsweise sakraler
+Vorschriften, die auf Herkommen beruhten und wahrscheinlich von dem
+Kollegium der Pontifices, das zur Gesetzgebung nicht, wohl aber zur
+Gesetzweisung befugt war, unter der Form koeniglicher Verordnungen zu
+allgemeiner Kunde gebracht wurden. Ausserdem sind vermutlich schon seit
+dem Anfang dieser Periode wenn nicht die Volks-, so doch die
+wichtigsten Senatsbeschluesse regelmaessig schriftlich verzeichnet
+worden; wie denn ueber deren Aufbewahrung bereits in den fruehesten
+staendischen Kaempfen mitgestritten ward.
+
+Waehrend also die Masse der geschriebenen Rechtsurkunden sich mehrte,
+stellten auch die Grundlagen einer eigentlichen Rechtswissenschaft sich
+fest. Sowohl den jaehrlich wechselnden Beamten als den aus dem Volke
+herausgegriffenen Geschworenen war es Beduerfnis, an sachkundige
+Maenner sich wenden zu koennen, welche den Rechtsgang kannten und nach
+Praezedentien oder in deren Ermangelung nach Gruenden eine Entscheidung
+an die Hand zu geben wussten. Die Pontifices, die es gewohnt waren,
+sowohl wegen der Gerichtstage als wegen aller auf die Goetterverehrung
+bezueglichen Bedenken und Rechtsakte vom Volke angegangen zu werden,
+gaben auch in anderen Rechtspunkten auf Verlangen Ratschlaege und
+Gutachten ab und entwickelten so im Schoss ihres Kollegiums die
+Tradition, die dem roemischen Privatrecht zugrunde liegt, vor allem die
+Formeln der rechten Klage fuer jeden einzelnen Fall. Ein Spiegel, der
+all diese Klagen zusammenfasste, nebst einem Kalender, der die
+Gerichtstage angab, wurde um 450 (300) von Appius Claudius oder von
+dessen Schreiber Gnaeus Flavius dem Volk bekanntgemacht. Indes dieser
+Versuch, die ihrer selbst noch nicht bewusste Wissenschaft zu
+formulieren, steht fuer lange Zeit gaenzlich vereinzelt da. Dass die
+Kunde des Rechtes und die Rechtweisung schon jetzt ein Mittel war, dem
+Volk sich zu empfehlen und zu Staatsaemtern zu gelangen, ist
+begreiflich, wenn auch die Erzaehlung, dass der erste plebejische
+Pontifex Publius Sempronius Sophus (Konsul 450 304) und der erste
+plebejische Oberpontifex Tiberius Coruncanius (Konsul 474 280) diese
+Priesterehren ihrer Rechtskenntnis verdankten, wohl eher Mutmassung
+Spaeterer ist als Ueberlieferung.
+
+Dass die eigentliche Genesis der lateinischen und wohl auch der anderen
+italischen Sprachen vor diese Periode faellt und schon zu Anfang
+derselben die lateinische Sprache im wesentlichen fertig war, zeigen
+die freilich durch ihre halb muendliche Tradition stark modernisierten
+Bruchstuecke der Zwoelf Tafeln, welche wohl eine Anzahl veralteter
+Woerter und schroffer Verbindungen, namentlich infolge der Weglassung
+des unbestimmten Subjekts, aber doch keineswegs, wie das Arvalied,
+wesentliche Schwierigkeiten des Verstaendnisses darbieten und weit mehr
+mit der Sprache Catos als mit der der alten Litaneien uebereinkommen.
+Wenn die Roemer im Anfang des siebenten Jahrhunderts Muehe hatten,
+Urkunden des fuenften zu verstehen, so kam dies ohne Zweifel nur daher,
+dass es damals in Rom noch keine eigentliche Forschung, am wenigsten
+eine Urkundenforschung gab. Dagegen wird in dieser Zeit der beginnenden
+Rechtweisung und Gesetzesredaktion auch der roemische Geschaeftsstil
+zuerst sich festgestellt haben, welcher, wenigstens in seiner
+entwickelten Gestalt, an feststehenden Formeln und Wendungen, endloser
+Aufzaehlung der Einzelheiten und langatmigen Perioden der heutigen
+englischen Gerichtssprache nichts nachgibt und sich dem Eingeweihten
+durch Schaerfe und Bestimmtheit empfiehlt, waehrend der Laie je nach
+Art und Laune mit Ehrfurcht, Ungeduld oder Aerger nichtsverstehend
+zuhoert. Ferner begann in dieser Epoche die rationelle Behandlung der
+einheimischen Sprachen. Um den Anfang derselben drohte, wie wir sahen,
+das sabellische wie das latinische Idiom sich zu barbarisieren und
+griff die Verschleifung der Endungen, die Verdumpfung der Vokale und
+der feineren Konsonanten aehnlich um sich wie im fuenften und sechsten
+Jahrhundert unserer Zeitrechnung innerhalb der romanischen Sprachen.
+Hiergegen trat aber eine Reaktion ein: im Oskischen werden die
+zusammengefallenen Laute d und r, im Lateinischen die
+zusammengefallenen Laute g und k wieder geschieden und jeder mit seinem
+eigenen Zeichen versehen; o und u, fuer die es im oskischen Alphabet
+von Haus aus an gesonderten Zeichen gemangelt hatte und die im
+Lateinischen zwar urspruenglich geschieden waren, aber zusammenzufallen
+drohten, traten wieder auseinander, ja im Oskischen wird sogar das i in
+zwei lautlich und graphisch verschiedene Zeichen aufgeloest; endlich
+schliesst die Schreibung sich der Aussprache wieder genauer an, wie zum
+Beispiel bei den Roemern vielfaeltig s durch r ersetzt ward. Die
+chronologischen Spuren fuehren fuer diese Reaktion auf das fuenfte
+Jahrhundert; das lateinische g zum Beispiel war um das Jahr 300 (450)
+noch nicht, wohl aber um das Jahr 500 (250) vorhanden; der erste des
+Papirischen Geschlechts, der sich Papirius statt Papisius nannte, war
+der Konsul des Jahres 418 (336); die Einfuehrung jenes r anstatt des s
+wird dem Appius Claudius, Zensor 442 (312) beigelegt. Ohne Zweifel
+steht die Zurueckfuehrung einer feineren und schaerferen Aussprache im
+Zusammenhang mit dem steigenden Einfluss der griechischen Zivilisation,
+welcher eben in dieser Zeit sich auf allen Gebieten des italischen
+Wesens bemerklich macht; und wie die Silbermuenzen von Capua und Nola
+weit vollkommener sind als die gleichzeitigen Asse von Ardea und Rom,
+so scheint auch Schrift und Sprache rascher und vollstaendiger sich im
+kampanischen Lande reguliert zu haben als in Latium. Wie wenig trotz
+der darauf gewandten Muehe die roemische Sprache und Schreibweise noch
+am Schlusse dieser Epoche festgestellt war, beweisen die aus dem Ende
+des fuenften Jahrhunderts erhaltenen Inschriften, in denen namentlich
+in der Setzung oder Weglassung von m, d und s im Auslaut und n im
+Inlaut und in der Unterscheidung der Vokale o u und e i die groesste
+Willkuer herrscht ^9; es ist wahrscheinlich, dass gleichzeitig die
+Sabeller hierin schon weiter waren, waehrend die Umbrer von dem
+regenerierenden hellenischen Einfluss nur wenig beruehrt worden sind.
+
+——————————————————————————-
+
+^9 In den beiden Grabschriften des Lucius Scipio, Konsul 456 (298), und
+des gleichnamigen Konsuls vom Jahre 495 (259) fehlen m und d im Auslaut
+der Beugungen regelmaessig, doch findet sich einmal Luciom und einmal
+Gnaivod; es steht nebeneinander im Nominativ Cornelio und filios;
+cosol, cesor und consol censor; aidiles, dedet, ploirume (= plurimi),
+hec (Nom. Sing.) neben aidilis, cepit, quei, hic. Der Rhotazismus ist
+bereits vollstaendig durchgefuehrt; man findet duonoro (= bonorum),
+ploirume, nicht wie im saliarischen Liede foedesum, plusima. Unsere
+inschriftlichen Ueberreste reichen ueberhaupt im allgemeinen nicht
+ueber den Rhotazismus hinauf; von dem aelteren s begegnen nur einzelne
+Spuren, wie noch spaeterhin honos, labos neben honor und labor und die
+aehnlichen Frauenvornamen Maio (maios, maior) und Mino auf neu
+gefundenen Grabschriften von Praeneste.
+
+——————————————————————————
+
+Durch diese Steigerung der Jurisprudenz und Grammatik muss auch der
+elementare Schulunterricht, der an sich wohl schon frueher aufgekommen
+war, eine gewisse Steigerung erfahren haben. Wie Homer das aelteste
+griechische, die Zwoelf Tafeln das aelteste roemische Buch waren, so
+wurden auch beide in ihrer Heimat die wesentliche Grundlage des
+Unterrichts und das Auswendiglernen des juristisch-politischen
+Katechismus ein Hauptstueck der roemischen Kindererziehung. Neben den
+lateinischen “Schreibmeistern” (litteratores) gab es natuerlich, seit
+die Kunde des Griechischen fuer jeden Staats- und Handelsmann
+Beduerfnis war, auch griechische Sprachlehrer (grammatici ^10), teils
+Hofmeister-Sklaven, teils Privatlehrer, die in ihrer Wohnung oder in
+der des Schuelers Anweisung zum Lesen und Sprechen des Griechischen
+erteilten. Dass wie im Kriegswesen und bei der Polizei so auch bei dem
+Unterricht der Stock seine Rolle spielte, versteht sich von selbst ^11.
+Die elementare Stufe indes kann der Unterricht dieser Zeit noch nicht
+ueberstiegen haben; es gab keine irgend wesentliche soziale Abstufung
+zwischen dem unterrichteten und dem nichtunterrichteten Roemer.
+
+Dass die Roemer in den mathematischen und mechanischen Wissenschaften
+zu keiner Zeit sich ausgezeichnet haben, ist bekannt und bewaehrt sich
+auch fuer die gegenwaertige Epoche an dem fast einzigen Faktum, welches
+mit Sicherheit hierhergezogen werden kann, der von den Dezemvirn
+versuchten Regulierung des Kalenders. Sie wollten den bisherigen, auf
+der alten, hoechst unvollkommenen Trieteris beruhenden vertauschen mit
+dem damaligen attischen der Oktaeteris, welcher den Mondmonat von 29½
+Tagen beibehielt, das Sonnenjahr aber statt auf 368¾ a vielmehr auf
+365¼ Tage ansetzte und demnach bei unveraenderter gemeiner Jahrlaenge
+von 354 Tagen nicht, wie frueher, auf je vier Jahre 59, sondern auf je
+acht Jahre 90 Tage einschaltete. In demselben Sinne beabsichtigten die
+roemischen Kalenderverbesserer unter sonstiger Beibehaltung des
+geltenden Kalenders in den zwei Schaltjahren des vierjaehrigen Zyklus
+nicht die Schaltmonate, aber die beiden Februare um je sieben Tage zu
+verkuerzen, also diesen Monat in den Schaltjahren statt zu 29 und 28 zu
+22 und 21 Tagen anzusetzen. Allein mathematische Gedankenlosigkeit und
+theologische Bedenken, namentlich die Ruecksicht auf das eben in die
+betreffenden Februartage fallende Jahrfest des Terminus, zerruetteten
+die beabsichtigte Reform in der Art, dass der Schaltjahrfebruar
+vielmehr 24- und 23taegig ward, also das neue roemische Sonnenjahr in
+der Tat auf 366¼ Tag auskam. Einige Abhilfe fuer die hieraus folgenden
+praktischen Uebelstaende ward darin gefunden, dass, unter Beseitigung
+der bei den jetzt so ungleich gewordenen Monaten nicht mehr anwendbaren
+Rechnung nach Monaten oder Zehnmonaten des Kalenders, man sich
+gewoehnte, wo es auf genauere Bestimmungen ankam, nach Zehnmonatfristen
+eines Sonnenjahrs von 365 Tagen oder dem sogenannten zehnmonatlichen
+Jahre von 304 Tagen zu rechnen. ueberdies kam besonders fuer
+baeuerliche Zwecke der auf das aegyptische 365¼taegige Sonnenjahr von
+Eudoxos (blueht 386 368) gegruendete Bauernkalender auch in Italien
+frueh in Gebrauch.
+
+—————————————————————-
+
+^10 Litterator und grammaticus verhalten sich ungefaehr wie Lehrer und
+Maître; die letztere Benennung kommt nach dem aelteren Sprachgebrauch
+nur dem Lehrer des Griechischen, nicht dem der Muttersprache zu.
+Litteratus ist juenger und bezeichnet nicht den Schulmeister, sondern
+den gebildeten Mann.
+
+^11 Es ist doch wohl ein roemisches Bild, was Plautus (Bacch. 431) als
+ein Stueck der guten alten Kindererziehung anfuehrt:
+
+wenn nun du darauf nach Hause kamst,
+
+In dem Jaeckchen auf dem Schemel sassest du zum Lehrer hin;
+
+Und wenn dann das Buch ihm lesend eine Silbe du gefehlt,
+
+Faerbte deinen Buckel er dir bunt wie einen Kinderlatz.
+
+—————————————————————-
+
+Einen hoeheren Begriff von dem, was auch in diesen Faechern die
+Italiker zu leisten vermochten, gewaehren die Werke der mit den
+mechanischen Wissenschaften eng zusammenhaengenden Bau- und Bildkunst.
+Zwar eigentlich originelle Erscheinungen begegnen auch hier nicht; aber
+wenn durch den Stempel der Entlehnung, welcher der italischen Plastik
+durchgaengig aufgedrueckt ist, das kuenstlerische Interesse an
+derselben sinkt, so heftet das historische sich nur um so lebendiger an
+dieselbe, insofern sie teils von einem sonst verschollenen
+Voelkerverkehr die merkwuerdigsten Zeugnisse bewahrt, teils bei dem so
+gut wie vollstaendigen Untergang der Geschichte der nichtroemischen
+Italiker fast allein uns die verschiedenen Voelkerschaften der
+Halbinsel in lebendiger Taetigkeit nebeneinander darstellt. Neues ist
+hier nicht zu sagen; aber wohl laesst sich mit schaerferer Bestimmtheit
+und auf breiterer Grundlage ausfuehren, was schon oben gezeigt ward,
+dass die griechische Anregung die Etrusker und die Italiker von
+verschiedenen Seiten her maechtig erfasst, und dort eine reichere und
+ueppigere, hier, wo ueberhaupt, eine verstaendigere und innigere Kunst
+ins Leben gerufen hat.
+
+Wie voellig die italische Architektur aller Landschaften schon in ihrer
+aeltesten Periode von hellenischen Elementen durchdrungen ward, ist
+frueher dargestellt worden. Die Stadtmauern, die Wasserbauten, die
+pyramidalisch gedeckten Graeber, der tuscanische Tempel sind nicht oder
+nicht wesentlich verschieden von den aeltesten hellenischen Bauwerken.
+Von einer Weiterbildung der Architektur bei den Etruskern waehrend
+dieser Epoche hat sich keine Spur erhalten; wir begegnen hier weder
+einer wesentlich neuen Rezeption noch einer originellen Schoepfung -
+man muesste denn Prachtgraeber dahin rechnen wollen, wie das von Varro
+beschriebene sogenannte Grabmal des Porsena in Chiusi, das lebhaft an
+die zwecklose und sonderbare Herrlichkeit der aegyptischen Pyramiden
+erinnert.
+
+Auch in Latium bewegte man waehrend der ersten anderthalb Jahrhunderte
+der Republik sich wohl lediglich in den bisherigen Gleisen, und es ist
+schon gesagt worden, dass mit der Einfuehrung der Republik die
+Kunstuebung eher gesunken als gestiegen ist. Es ist aus dieser Zeit
+kaum ein anderes architektonisch bedeutendes latinisches Bauwerk zu
+nennen als der im Jahre 261 (493) in Rom am Circus erbaute Cerestempel,
+der in der Kaiserzeit als Muster des tuscanischen Stiles gilt. Aber
+gegen das Ende dieser Epoche kommt ein neuer Geist in das italische und
+namentlich das roemische Bauwesen: es beginnt der grossartige Bogenbau.
+Zwar sind wir nicht berechtigt, den Bogen und das Gewoelbe fuer
+italische Erfindungen zu erklaeren. Es ist wohl ausgemacht, dass in der
+Epoche der Genesis der hellenischen Architektur die Hellenen den Bogen
+noch nicht kannten und darum fuer ihre Tempel die flache Decke und das
+schraege Dach ausreichen mussten; allein gar wohl kann der Keilschnitt
+eine juengere, aus der rationellen Mechanik hervorgegangene Erfindung
+der Hellenen sein, wie ihn denn die griechische Tradition auf den
+Physiker Demokritos (294-397 460-357) zurueckfuehrt. Mit dieser
+Prioritaet des hellenischen Bogenbaus vor dem roemischen ist auch
+vereinbar, was vielfach und vielleicht mit Recht angenommen wird, dass
+die Gewoelbe an der roemischen Hauptkloake und dasjenige, welches ueber
+das alte, urspruenglich pyramidalisch gedeckte kapitolinische Quellhaus
+spaeterhin gespannt ward, die aeltesten erhaltenen Bauwerke sind, bei
+welchen das Bogenprinzip zur Anwendung gekommen ist; denn es ist mehr
+als wahrscheinlich, dass diese Bogenbauten nicht der Koenigs-, sondern
+der republikanischen Periode angehoeren und in der Koenigszeit man auch
+in Italien nur flache oder ueberkragte Daecher gekannt hat. Allein wie
+man auch ueber die Erfindung des Bogens selbst denken mag, die
+Anwendung im grossen ist ueberall und vor allem in der Baukunst
+wenigstens ebenso bedeutend wie die Aufstellung des Prinzips; und diese
+gebuehrt unbestritten den Roemern. Mit dem fuenften Jahrhundert beginnt
+der wesentlich auf den Bogen gegruendete Tor-, Bruecken- und
+Wasserleitungsbau, der mit dem roemischen Namen fortan unzertrennlich
+verknuepft ist. Verwandt ist hiermit noch die Entwicklung der den
+Griechen fremden, dagegen bei den Roemern vorzugsweise beliebten und
+besonders fuer die ihnen eigentuemlichen Kulte, namentlich den nicht
+griechischen der Vesta, angewendeten Form des Rundtempels und des
+Kuppeldachs ^12.
+
+————————————————————-
+
+^12 Eine Nachbildung der aeltesten Hausform, wie man wohl gemeint hat,
+ist der Rundtempel sicher nicht; vielmehr geht der Hausbau durchaus vom
+Viereck aus. Die spaetere roemische Theologie knuepfte diese Rundform
+an die Vorstellung des Erdballs oder des kugelfoermig die Zentralsonne
+umgebenden Weltalls (Fest. v. rutundam p. 282; Plut. Num. 11; Ov. fast.
+6, 267f.); in der Tat ist dieselbe wohl einfach darauf
+zurueckzufuehren, dass fuer die zum Abhegen und Aufbewahren bestimmte
+Raeumlichkeit als die bequemste wie die sicherste Form stets die
+kreisrunde gegolten hat. Darauf beruhten die runden Schatzhaeuser der
+Hellenen ebenso wie der Rundbau der roemischen Vorratskammer oder des
+Penatentempels; es war natuerlich auch die Feuerstelle - das heisst den
+Altar der Vesta - und die Feuerkammer - das heisst den Vestatempel -
+rund anzulegen, so gut wie dies mit der Zisterne und der Brunnenfassung
+(puteal) geschah. Der Rundbau an sich ist graecoitalisch wie der
+Quadratbau und jener der Kammer eigen, wie dieser dem Wohnhaus; aber
+die architektonische und religioese Entwicklung des einfachen Tholos
+zum Rundtempel mit Pfeilern und Saeulen ist latinisch.
+
+————————————————————
+
+Etwas Aehnliches mag von manchen untergeordneten, aber darum nicht
+unwichtigen Fertigkeiten auf diesem Gebiet gelten. Von Originalitaet
+oder gar von Kunstuebung kann dabei nicht die Rede sein; aber auch aus
+den festgefuegten Steinplatten der roemischen Strassen, aus ihren
+unzerstoerbaren Chausseen, aus den breiten, klingend harten Ziegeln,
+aus dem ewigen Moertel ihrer Gebaeude redet die unverwuestliche
+Soliditaet, die energische Tuechtigkeit des roemischen Wesens.
+
+Wie die tektonischen, und womoeglich noch mehr, sind die bildenden und
+zeichnenden Kuenste auf italischem Boden nicht so sehr durch
+griechische Anregung befruchtet, als aus griechischen Samenkoernern
+gekeimt. Dass dieselben, obwohl erst die juengeren Schwestern der
+Architektur, doch wenigstens in Etrurien schon waehrend der roemischen
+Koenigszeit sich zu entwickeln begannen, wurde bereits bemerkt; ihre
+hauptsaechliche Entfaltung aber gehoert in Etrurien, und um so mehr in
+Latium, dieser Epoche an, wie dies schon daraus mit Evidenz hervorgeht,
+dass in denjenigen Landschaften, welche die Kelten und Samniten den
+Etruskern im Laufe des vierten Jahrhunderts entrissen, von etruskischer
+Kunstuebung fast keine Spur begegnet. Die tuskische Plastik warf sich
+zuerst und hauptsaechlich auf die Arbeit in gebranntem Ton, in Kupfer
+und in Gold, welche Stoffe die reichen Tonlager und Kupfergruben und
+der Handelsverkehr Etruriens den Kuenstlern darboten. Von der
+Schwunghaftigkeit, womit die Tonbildnerei betrieben wurde, zeugen die
+ungeheuren Massen von Reliefplatten und statuarischen Arbeiten aus
+gebranntem Ton, womit Waende, Giebel und Daecher der etruskischen
+Tempel nach Ausweis der noch vorhandenen Ruinen einst verziert waren,
+und der nachweisliche Vertrieb derartiger Arbeiten aus Etrurien nach
+Latium. Der Kupferguss stand nicht dahinter zurueck. Etruskische
+Kuenstler wagten sich an die Verfertigung von kolossalen, bis zu
+fuenfzig Fuss hohen Bronzebildsaeulen, und in Volsinii, dem
+etruskischen Delphi, sollen um das Jahr 489 (265) zweitausend
+Bronzestatuen gestanden haben, wogegen die Steinbildnerei in Etrurien,
+wie wohl ueberall, weit spaeter begann und ausser inneren Ursachen auch
+durch den Mangel eines geeigneten Materials zurueckgehalten ward - die
+lunensischen (carrarischen) Marmorbrueche waren noch nicht eroeffnet.
+Wer den reichen und zierlichen Goldschmuck der suedetruskischen Graeber
+gesehen hat, der wird die Nachricht nicht unglaublich finden, dass die
+tyrrhenischen Goldschalen selbst in Attika geschaetzt wurden. Auch die
+Steinschneidekunst ward, obwohl sie juenger ist, doch auch in Etrurien
+vielfaeltig geuebt. Ebenso abhaengig von den Griechen, uebrigens den
+bildenden Kuenstlern vollkommen ebenbuertig, waren die sowohl in der
+Umrisszeichnung auf Metall wie in der monochromatischen Wandmalerei
+ungemein taetigen etruskischen Zeichner und Maler.
+
+Vergleichen wir hiermit das Gebiet der eigentlichen Italiker, so
+erscheint es zunaechst gegen die etruskische Fuelle fast kunstarm.
+Allein bei genauerer Betrachtung kann man der Wahrnehmung sich nicht
+entziehen, dass sowohl die sabellische wie die latinische Nation weit
+mehr als die etruskische Faehigkeit und Geschick fuer die Kunst gehabt
+haben muessen. Zwar auf eigentlich sabellischem Gebiet, in der Sabina,
+in den Abruzzen, in Samnium, finden sich Kunstwerke so gut wie gar
+nicht und mangeln sogar die Muenzen. Diejenigen sabellischen Staemme
+dagegen, welche an die Kuesten der Tyrrhenischen oder Ionischen See
+gelangten, haben die hellenische Kunst sich nicht bloss wie die
+Etrusker aeusserlich angeeignet, sondern sie mehr oder minder
+vollstaendig bei sich akklimatisiert. Schon in Velitrae, wo wohl allein
+in der einstmaligen Landschaft der Volsker deren Sprache und
+Eigentuemlichkeit spaeterhin sich behauptet haben, haben sich bemalte
+Terrakotten gefunden von lebendiger und eigentuemlicher Behandlung. In
+Unteritalien ist Lucanien zwar in geringem Grade von der hellenischen
+Kunst ergriffen worden; aber in Kampanien wie im brettischen Lande
+haben sich Sabeller und Hellenen wie in Sprache und Nationalitaet so
+auch und vor allem in der Kunst vollstaendig durchdrungen und es stehen
+namentlich die kampanischen und brettischen Muenzen mit den
+gleichzeitigen griechischen so vollstaendig auf einer Linie der
+Kunstbehandlung, dass nur die Aufschrift sie von ihnen unterscheidet.
+Weniger bekannt, aber nicht weniger sicher ist es, dass auch Latium
+wohl an Kunstreichtum und Kunstmasse, aber nicht an Kunstsinn und
+Kunstuebung hinter Etrurien zurueckstand. Offenbar hat die um den
+Anfang des 5. Jahrhunderts erfolgte Festsetzung der Roemer in
+Kampanien, die Verwandlung der Stadt Cales in eine latinische Gemeinde,
+der falernischen Landschaft bei Capua in einen roemischen
+Buergerbezirk, zunaechst die kampanische Kunstuebung den Roemern
+aufgeschlossen. Zwar mangelt bei diesen nicht bloss die in dem ueppigen
+Etrurien fleissig gepflegte Steinschneidekunst voellig und begegnet
+nirgends eine Spur, dass die latinischen Gewerke gleich den
+etruskischen Goldschmieden und Tonarbeitern fuer das Ausland taetig
+gewesen sind. Zwar sind die latinischen Tempel nicht gleich den
+etruskischen mit Bronze- und Tonzierat ueberladen, die latinischen
+Graeber nicht gleich den etruskischen mit Goldschmuck angefuellt worden
+und schillerten die Waende jener nicht wie die der etruskischen von
+bunten Gemaelden. Aber nichtsdestoweniger stellt sich im ganzen die
+Waage nicht zum Vorteil der etruskischen Nation. Die Erfindung des
+Janusbildes, welche wie die Gottheit selbst den Latinern beigelegt
+werden darf, ist nicht ungeschickt, und originellerer Art als die
+irgendeines etruskischen Kunstwerks. Die schoene Gruppe der Woelfin mit
+den Zwillingen lehnt wohl an aehnliche griechische Erfindungen sich an,
+ist aber in dieser Ausfuehrung sicher wenn nicht in Rom, so doch von
+Roemern erfunden; und es ist bemerkenswert, dass sie zuerst auf den von
+den Roemern in und fuer Kampanien gepraegten Silbermuenzen auftritt. In
+dem oben erwaehnten Cales scheint bald nach seiner Gruendung eine
+besondere Gattung figurierten Tongeschirrs erfunden worden zu sein, das
+mit dem Namen der Meister und des Verfertigungsorts bezeichnet und in
+weitem Umfang bis nach Etrurien hinein vertrieben worden ist. Die vor
+kurzem auf dem Esquilin zum Vorschein gekommenen figurierten Altaerchen
+von gebranntem Ton entsprechen in der Darstellung wie in der Ornamentik
+genau den gleichartigen Weihgeschenken der kampanischen Tempel. Indes
+schliesst dies nicht aus, dass auch griechische Meister fuer Rom
+gearbeitet haben. Der Bildner Damophilos, der mit Gorgasos die bemalten
+Tonfiguren fuer den uralten Cerestempel verfertigt hat, scheint kein
+anderer gewesen zu sein als der Lehrer des Zeuxis, Demophilos von
+Himera (um 300 450). Am belehrendsten sind diejenigen Kunstzweige, in
+denen uns teils nach alten Zeugnissen, teils nach eigener Anschauung
+eine vergleichendes Urteil gestattet ist. Von latinischen Arbeiten in
+Stein ist kaum etwas anderes uebrig als der am Ende dieser Periode in
+dorischem Stil gearbeitete Steinsarg des roemischen Konsuls Lucius
+Scipio; aber die edle Einfachheit desselben beschaemt alle aehnlichen
+etruskischen Werke. Aus den etruskischen Graebern sind manche schoene
+Bronzen alten strengen Kunststils, namentlich Helme, Leuchter und
+dergleichen Geraetstuecke erhoben worden; aber welches dieser Werke
+reicht an die im Jahre 458 (296) am ruminalischen Feigenbaum auf dem
+roemischen Markte aus Strafgeldern aufgestellte bronzene Woelfin, noch
+heute den schoensten Schmuck des Kapitols? Und dass auch die
+latinischen Metallgiesser so wenig wie die etruskischen vor grossen
+Aufgaben zurueckschraken, beweist das von Spurius Carvilis (Konsul 461
+293) aus den eingeschmolzenen samnitischen Ruestungen errichtete
+kolossale Erzbild des Jupiter auf dem Kapitol, aus dessen Abfall beim
+Ziselieren die zu den Fuessen des Kolosses stehende Statue des Siegers
+hatte gegossen werden koennen; man sah dieses Jupiterbild bis vom
+Albanischen Berge. Unter den gegossenen Kupfermuenzen gehoeren bei
+weitem die schoensten dem suedlichen Latium an; die roemischen und
+umbrischen sind leidlich, die etruskischen fast bildlos und oft
+wahrhaft barbarisch. Die Wandmalereien, die Gaius Fabius in dem 452 302
+dedizierten Tempel der Wohlfahrt auf dem Kapitol ausfuehrte, erwarben
+in Zeichnung und Faerbung noch das Lob griechisch gebildeter
+Kunstrichter der augusteischen Epoche; und es werden von den
+Kunstenthusiasten der Kaiserzeit wohl auch die caeritischen, aber mit
+noch groesserem Nachdruck die roemischen, lanuvinischen und
+ardeatischen Fresken als Meisterwerke der Malerei gepriesen. Die
+Zeichnung auf Metall, welche in Latium nicht wie in Etrurien die
+Handspiegel, sondern die Toilettenkaestchen mit ihren zierlichen
+Umrissen schmueckte, ward in Latium in weit geringerem Umfang und fast
+nur in Praeneste geuebt; es finden sich vorzuegliche Kunstwerke unter
+den etruskischen Metallspiegeln wie unter den praenestinischen
+Kaestchen, aber es war ein Werk der letzteren Gattung, und zwar ein
+hoechst wahrscheinlich in dieser Epoche in der Werkstatt eines
+praenestinischen Meisters entstandenes Werk ^13, von dem mit Recht
+gesagt werden konnte, dass kaum ein zweites Erzeugnis der Graphik des
+Altertums so wie die ficoronische Cista den Stempel einer in Schoenheit
+und Charakteristik vollendeten und noch vollkommen reinen und ernsten
+Kunst an sich traegt.
+
+—————————————————————————-
+
+^13 Novius Plautius goss vielleicht nur die Fuesse und die
+Deckelgruppe; das Kaestchen selbst kann von einem aelteren Kuenstler
+herruehren, aber, da der Gebrauch dieser Kaestchen sich wesentlich auf
+Praeneste beschraenkt hat, kaum von einem anderen als einem
+praenestinischen.
+
+——————————————————————————
+
+Der allgemeine Stempel der etruskischen Kunstwerke ist teils eine
+gewisse barbarische Ueberschwenglichkeit im Stoff wie im Stil, teils
+der voellige Mangel innerer Entwicklung. Wo der griechische Meister
+fluechtig skizziert, verschwendet der etruskische Schueler schuelerhaft
+den Fleiss; an die Stelle des leichten Materials und der maessigen
+Verhaeltnisse griechischer Werke tritt bei den etruskischen ein
+renommistisches Hervorheben der Groesse und Kostbarkeit oder auch bloss
+der Seltsamkeit des Werkes. Die etruskische Kunst kann nicht
+nachbilden, ohne zu uebertreiben: das Strenge wird ihr hart, das
+Anmutige weichlich, das Schreckliche zum Scheusal, die Ueppigkeit zur
+Zote, und immer deutlicher tritt dies hervor, je mehr die
+urspruengliche Anregung zuruecktritt und die etruskische Kunst sich auf
+sich selber angewiesen findet. Noch auffallender ist das Festhalten an
+den hergebrachten Formen und dem hergebrachten Stil. Sei es, dass die
+anfaengliche freundlichere Beruehrung mit Etrurien hier den Hellenen
+den Samen der Kunst auszustreuen gestattete, eine spaetere Epoche der
+Feindseligkeit aber den juengeren Entwicklungsstadien der griechischen
+Kunst den Eingang in Etrurien erschwerte, sei es, was wahrscheinlicher
+ist, dass die rasch eintretende geistige Erstarrung der Nation die
+Hauptsache dabei tat: die Kunst blieb in Etrurien auf der primitiven
+Stufe, auf welcher sie bei ihrem ersten Eindringen daselbst sich
+befunden hatte, wesentlich stehen - bekanntlich ist dies die Ursache
+gewesen; weshalb die etruskische Kunst, die unentwickelt gebliebene
+Tochter der hellenischen, solange als deren Mutter gegolten hat. Mehr
+noch als das strenge Festhalten des einmal ueberlieferten Stils in den
+aelteren Kunstzweigen beweist die unverhaeltnismaessig elende
+Behandlung der spaeter aufgekommenen, namentlich der Bildhauerei in
+Stein und des Kupfergusses in der Anwendung auf Muenzen, wie rasch aus
+der etruskischen Kunst der Geist entwich. Ebenso belehrend sind die
+gemalten Gefaesse, die in den juengeren etruskischen Grabstaetten in so
+ungeheurer Anzahl sich finden. Waeren dieselben so frueh wie die mit
+Umrissen verzierten Metallplatten oder die bemalten Terrakotten bei den
+Etruskern gangbar geworden, so wuerde man ohne Zweifel auch sie in
+Menge und in wenigstens relativer Guete dort fabrizieren gelernt haben;
+aber in der Epoche, in welcher dieser Luxus emporkam, misslang die
+selbsttaetige Reproduktion vollstaendig, wie die vereinzelten mit
+etruskischen Inschriften versehenen Gefaesse beweisen, und man
+begnuegte sich darum, dieselben zu kaufen, statt sie zu formen.
+
+Aber auch innerhalb Etruriens erscheint ein weiterer bemerkenswerter
+Gegensatzinder kuenstlerischen Entwicklung der suedlichen und der
+noerdlichen Landschaft. Es ist Suedetrurien, hauptsaechlich die Bezirke
+von Caere, Tarquinii, Volci, die die gewaltigen Prunkschaetze besonders
+von Wandgemaelden, Tempeldekorationen, Goldschmuck und gemalten
+Tongefaessen bewahren; das noerdliche Etrurien steht weit dahinter
+zurueck, und es hat zum Beispiel sich kein gemaltes Grab noerdlich von
+Chiusi gefunden. Die suedlichsten etruskischen Staedte Veii, Caere,
+Tarquinii sind es, die der roemischen Tradition als die Ur- und
+Hauptsitze der etruskischen Kunst gelten; die noerdlichste Stadt
+Volaterrae, mit dem groessten Gebiet unter allen etruskischen
+Gemeinden, steht von allen auch der Kunst am fernsten. Wenn in
+Suedetrurien die griechische Halbkultur, so ist in Nordetrurien
+vielmehr die Unkultur zu Hause. Die Ursachen dieses bemerkenswerten
+Gegensatzes moegen teils in der verschiedenartigen, in Suedetrurien
+wahrscheinlich stark mit nicht etruskischen Elementen gemischten
+Nationalitaet, teils in der verschiedenen Maechtigkeit des hellenischen
+Einflusses zu suchen sein, welcher letztere namentlich in Caere sich
+sehr entschieden geltend gemacht haben muss; die Tatsache selbst ist
+nicht zu bezweifeln. Um so mehr musste die fruehe Unterjochung der
+suedlichen Haelfte Etruriens durch die Roemer und die sehr zeitig hier
+beginnende Romanisierung der etruskischen Kunst verderblich werden; was
+Nordetrurien, auf sich allein beschraenkt, kuenstlerisch zu leisten
+vermochte, zeigen die wesentlich ihm angehoerenden Kupfermuenzen.
+
+Wenden wir die Blicke von Etrurien nach Latium, so hat freilich auch
+dies keine neue Kunst geschaffen; es war einer weit spaeteren
+Kulturepoche vorbehalten, aus dem Motiv des Bogens eine neue, von der
+hellenischen Tektonik verschiedene Architektur zu entwickeln und sodann
+mit dieser harmonisch eine neue Bildnerei und Malerei zu entfalten. Die
+latinische Kunst ist nirgend originell und oft gering; aber die frisch
+empfindende und taktvoll waehlende Aneignung des fremden Gutes ist auch
+ein hohes kuenstlerisches Verdienst. Nicht leicht hat die latinische
+Kunst barbarisiert und in ihren besten Erzeugnissen steht sie voellig
+im Niveau der griechischen Technik. Eine gewisse Abhaengigkeit der
+Kunst Latiums wenigstens in ihren frueheren Stadien von der sicher
+aelteren etruskischen soll darum nicht geleugnet werden; es mag Varro
+immerhin mit Recht angenommen haben, dass bis auf die im Cerestempel
+von griechischen Kuenstlern ausgefuehrten nur “tuscanische” Tonbilder
+die roemischen Tempel verzierten; aber dass doch vor allem der
+unmittelbare Einfluss der Griechen die latinische Kunst bestimmt hat,
+ist an sich schon klar und liegt auch in eben diesen Bildwerken sowie
+in den latinischen und roemischen Muenzen deutlich zu Tage. Selbst die
+Anwendung der Metallzeichnung in Etrurien lediglich auf den
+Toilettenspiegel, in Latium lediglich auf den Toilettenkasten deutet
+auf die Verschiedenartigkeit der beiden Landschaften zuteil gewordenen
+Kunstanregung. Es scheint indes nicht gerade Rom gewesen zu sein, wo
+die latinische Kunst ihre frischesten Blueten trieb; die roemischen
+Asse und die roemischen Denare werden von den latinischen Kupfer- und
+den seltenen latinischen Silbermuenzen an Feinheit und Geschmack der
+Arbeit bei weitem uebertroffen und auch die Meisterwerke der Malerei
+und Zeichnung gehoeren vorwiegend Praeneste, Lanuvium, Ardea an. Auch
+stimmt dies vollstaendig zu dem frueher bezeichneten realistischen und
+nuechternen Sinn der roemischen Republik, welcher in dem uebrigen
+Latium sich schwerlich mit gleicher Strenge geltend gemacht haben kann.
+Aber im Lauf des fuenften Jahrhunderts und besonders in der zweiten
+Haelfte desselben regte es denn doch sich maechtig auch in der
+roemischen Kunst. Es war dies die Epoche, in welcher der spaetere
+Bogen- und Strassenbau begann, in welcher Kunstwerke wie die
+Kapitolinische Woelfin entstanden, in welcher ein angesehener Mann aus
+einem altadeligen roemischen Geschlechte den Pinsel ergriff, um einen
+neugebauten Tempel auszuschmuecken und dafuer den Ehrenbeinamen des
+“Malers” empfing. Das ist nicht Zufall. Jede grosse Zeit erfasst den
+ganzen Menschen; und wie starr die roemische Sitte, wie streng die
+roemische Polizei immer war, der Aufschwung, den die roemische
+Buergerschaft als Herrin der Halbinsel oder richtiger gesagt, den das
+zum erstenmal staatlich geeinigte Italien nahm, tritt auch in dem
+Aufschwung der latinischen und besonders der roemischen Kunst ebenso
+deutlich hervor wie in dem Sinken der etruskischen der sittliche und
+politische Verfall der Nation. Wie die gewaltige Volkskraft Latiums die
+schwaecheren Nationen bezwang, so hat sie auch dem Erz und dem Marmor
+ihren unvergaenglichen Stempel aufgedrueckt.
+
+
+
+
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