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The words +are carefully chosen to provide users with the information they +need about what they can legally do with the texts. + + +**Welcome To The World of Free Plain Vanilla Electronic Texts** + +**Etexts Readable By Both Humans and By Computers, Since 1971** + +*These Etexts Prepared By Hundreds of Volunteers and Donations* + +Information on contacting Project Gutenberg to get Etexts, and +further information is included below. We need your donations. + +Presently, contributions are only being solicited from people in: +Texas, Nevada, Idaho, Montana, Wyoming, Colorado, South Dakota, +Iowa, Indiana, and Vermont. As the requirements for other states +are met, additions to this list will be made and fund raising will +begin in the additional states. These donations should be made to: + +Project Gutenberg Literary Archive Foundation +PMB 113 +1739 University Ave. +Oxford, MS 38655 + + +Title: Römische Geschichte Book 1 + +Author: Theodor Mommsen + +Release Date: February, 2002 [Etext #3060] +[Yes, we are about one year ahead of schedule] + +Edition: 10 + +Language: German + +The Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte +by Theodor Mommsen +******This file should be named 1momm10.txt or 1momm10.zip****** + +Corrected EDITIONS of our etexts get a new NUMBER, 1momm11.txt +VERSIONS based on separate sources get new LETTER, 1momm10a.txt + +Thanks to KGSchon for preparing this etext. + +Project Gutenberg Etexts are usually created from multiple editions, +all of which are in the Public Domain in the United States, unless a +copyright notice is included. Therefore, we usually do NOT keep any +of these books in compliance with any particular paper edition. + +We are now trying to release all our books one year in advance +of the official release dates, leaving time for better editing. +Please be encouraged to send us error messages even years after +the official publication date. + +Please note: neither this list nor its contents are final till +midnight of the last day of the month of any such announcement. +The official release date of all Project Gutenberg Etexts is at +Midnight, Central Time, of the last day of the stated month. A +preliminary version may often be posted for suggestion, comment +and editing by those who wish to do so. + +Most people start at our sites at: +http://gutenberg.net +http://promo.net/pg + + +Those of you who want to download any Etext before announcement +can surf to them as follows, and just download by date; this is +also a good way to get them instantly upon announcement, as the +indexes our cataloguers produce obviously take a while after an +announcement goes out in the Project Gutenberg Newsletter. + +http://www.ibiblio.org/pub/docs/books/gutenberg/etext02 +or +ftp://ftp.ibiblio.org/pub/docs/books/gutenberg/etext02 + +Or /etext01, 00, 99, 98, 97, 96, 95, 94, 93, 92, 92, 91 or 90 + +Just search by the first five letters of the filename you want, +as it appears in our Newsletters. + + +Information about Project Gutenberg (one page) + +We produce about two million dollars for each hour we work. The +time it takes us, a rather conservative estimate, is fifty hours +to get any etext selected, entered, proofread, edited, copyright +searched and analyzed, the copyright letters written, etc. This +projected audience is one hundred million readers. If our value +per text is nominally estimated at one dollar then we produce $2 +million dollars per hour this year as we release fifty new Etext +files per month, or 500 more Etexts in 2000 for a total of 3000+ +If they reach just 1-2% of the world's population then the total +should reach over 300 billion Etexts given away by year's end. + +The Goal of Project Gutenberg is to Give Away One Trillion Etext +Files by December 31, 2001. [10,000 x 100,000,000 = 1 Trillion] +This is ten thousand titles each to one hundred million readers, +which is only about 4% of the present number of computer users. + +At our revised rates of production, we will reach only one-third +of that goal by the end of 2001, or about 3,333 Etexts unless we +manage to get some real funding. + +Something is needed to create a future for Project Gutenberg for +the next 100 years. + +We need your donations more than ever! + +Presently, contributions are only being solicited from people in: +Texas, Nevada, Idaho, Montana, Wyoming, Colorado, South Dakota, +Iowa, Indiana, and Vermont. 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Hart <hart@pobox.com> + +hart@pobox.com forwards to hart@prairienet.org and archive.org +if your mail bounces from archive.org, I will still see it, if +it bounces from prairienet.org, better resend later on. . . . + +We would prefer to send you this information by email. + + +Example command-line FTP session: + +ftp ftp.ibiblio.org +login: anonymous +password: your@login +cd pub/docs/books/gutenberg +cd etext90 through etext99 or etext00 through etext02, etc. +dir [to see files] +get or mget [to get files. . .set bin for zip files] +GET GUTINDEX.?? [to get a year's listing of books, e.g., GUTINDEX.99] +GET GUTINDEX.ALL [to get a listing of ALL books] + + +**The Legal Small Print** + + +(Three Pages) + +***START**THE SMALL PRINT!**FOR PUBLIC DOMAIN ETEXTS**START*** +Why is this "Small Print!" statement here? 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Therefore, aspirations are +not marked in Greek words, nor is there any differentiation between +the different accents of ancient Greek and the subscript iotas are +missing as well. + +Theodor Mommsen +Roemische Geschichte +Erstes Buch +Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums + +Vorrede zu der zweiten Auflage +Die neue Auflage der 'Roemischen Geschichte' weicht von der frueheren +betraechtlich ab. Am meisten gilt dies von den beiden ersten Buechern, welche +die ersten fuenf Jahrhunderte des roemischen Staats umfassen. Wo die +pragmatische Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich selbst +Inhalt und Form der Darstellung; fuer die fruehere Epoche sind die +Schwierigkeiten, welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und die Zeit- +und Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker bereiten, von der Art, +dass er schwerlich andern und gewiss sich selber nicht genuegt. Obwohl der +Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen Schwierigkeiten der Forschung und +der Darstellung ernstlich gerungen hat, ehe er dasselbe dem Publikum vorlegte, +so blieb dennoch notwendig, hier noch viel zu tun und viel zu bessern. In diese +Auflage ist eine Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel ueber die +staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, ueber die Entwicklung der +dichtenden und bildenden Kuenste, ihren Ergebnissen nach aufgenommen worden. +Ueberdies wurden eine Menge kleinerer Luecken ausgefuellt, die Darstellung +durchgaengig schaerfer und reichlicher gefasst, die ganze Anordnung klarer und +uebersichtlicher gestellt. Es sind ferner im dritten Buche die inneren +Verhaeltnisse der roemischen Gemeinde waehrend der Karthagischen Kriege nicht, +wie in der ersten Ausgabe, skizzenhaft, sondern mit der durch die Wichtigkeit +wie die Schwierigkeit des Gegenstandes gebotenen Ausfuehrlichkeit behandelt +worden. +Der billig Urteilende und wohl am ersten der, welcher aehnliche Aufgaben zu +loesen unternommen hat, wird es sich zu erklaeren und also zu entschuldigen +wissen, dass es solcher Nachholungen bedurfte. Auf jeden Fall hat der Verfasser +es dankbar anzuerkennen, dass das oeffentliche Urteil nicht jene leicht +ersichtlichen Luecken und Unfertigkeiten des Buches betont, sondern vielmehr wie +den Beifall so auch den Widerspruch auf dasjenige gerichtet hat, darin es +abgeschlossen und fertig war. +Im uebrigen hat der Verfasser das Buch aeusserlich bequemer einzurichten +sich bemueht. Die Varronische Zaehlung nach Jahren der Stadt ist im Texte +beibehalten; die Ziffern am Rande * bezeichnen das entsprechende Jahr vor +Christi Geburt. Bei den Jahresgleichungen ist durchgaengig das Jahr 1 der Stadt +dem Jahre 753 vor Christi Geburt und dem Olympiadenjahr 6, 4 gleichgesetzt +worden; obgleich, wenn die verschiedenen Jahresanfaenge des roemischen +Sonnenjahres mit dem 1. Maerz, des griechischen mit dem 1. Juli beruecksichtigt +werden, nach genauer Rechnung das Jahr 2 der Stadt den letzten zehn Monaten des +Jahres 753 und den zwei ersten des Jahres 752 v. Chr. sowie den vier letzten +Monaten von Ol. 6, 3 und den acht ersten von Ol. 6, 4 entsprechen wuerde. Das +roemische und griechische Geld ist durchgaengig in der Art reduziert worden, +dass Pfundas und Sesterz, Denar und attische Drachme als gleich genommen und +fuer alle Summen ueber 100 Denare der heutige Gold-, fuer alle Summen bis zu 100 +Denaren der heutige Silberwert des entsprechenden Gewichtsquantums zugrunde +gelegt wurde, wobei das roemische Pfund (= 327,45 Gramm) Geld gleich 4000 +Sesterzen nach dem Verhaeltnis des Goldes zum Silber 1:15,5 zu 304« Talern +preussisch, der Denar nach Silberwert zu 7 Groschen preussisch angesetzt wird. +Die dem ersten Bande beigefuegte Kiepertsche Karte wird die militaerische +Konsolidierung Italiens anschaulicher darstellen, als die Erzaehlung es vermag. +Die Inhaltsangaben am Rande werden dem Leser die Uebersicht erleichtern. Ein +alphabetisches Inhaltsverzeichnis wird dem dritten Bande beigegeben werden **, +da anderweitige Obliegenheiten es dem Verfasser unmoeglich machen, das Werk so +rasch, wie er es wuenschte, zu foerdern. +------------- +* Hier in Klammern im Text. +** Karte und Register sind hier weggelassen. +------------- +Breslau, im November 1856 +Die Aenderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande +dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlasst gewesen ist, +sind zum groesseren Teil hervorgegangen aus den neu aufgefundenen Fragmenten des +Licinianus, welche er durch die zuvorkommende Gefaelligkeit des Herausgebers, +Herrn Karl Pertz, bereits vor ihrem Erscheinen in den Aushaengebogen hat +einsehen duerfen und die zu unserer lueckenhaften Kunde der Epoche von der +Schlacht bei Pydna bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige +Ergaenzung, freilich auch manches neue Raetsel hinzugefuegt haben. +Breslau, im Mai 1857 +Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage +Die dritte (vierte, fuenfte, sechste, siebente, achte und neunte) Auflage +wird man im ganzen von den vorhergehenden nicht betraechtlich abweichend finden. +Kein billiger und sachkundiger Beurteiler wird den Verfasser eines Werkes, wie +das vorliegende ist, verpflichtet erachten, fuer dessen neue Auflagen jede +inzwischen erschienene Spezialuntersuchung auszunutzen, das heisst zu +wiederholen. Was inzwischen aus fremden oder aus eigenen, seit dem Erscheinen +der zweiten Auflage angestellten Forschungen sich dem Verfasser als versehen +oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig berichtet worden; zu einer Umarbeitung +groesserer Abschnitte hat sich keine Veranlassung dargeboten. Eine Ausfuehrung +ueber die Grundlagen der roemischen Chronologie im vierzehnten Kapitel des +dritten Buches ist spaeterhin in umfassender und dem Stoffe angemessener Weise +in einer besonderen Schrift ('Die roemische Chronologie bis auf Caesar'. Zweite +Auflage. Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze Darlegung +der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit eingeschraenkt worden. +Im uebrigen ist die Einrichtung nicht veraendert. +Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; am 4. +August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober 1902. +Meinem Freunde +Moritz Haupt +In Berlin +Erstes Buch +Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums + + +Ta palaistera saph/o/s men eyrein dia chronoy pl/e/thos ad?nata /e/n. Ek de +tekm/e/ri/o/n /o/n epi makrotaton skopo?nti moi piste?sai xymbainei oy megala +nomiz/o/ genesthai, o?te kata to?s polemoys oite es ta alla. +Die aelteren Begebenheiten liessen sich wegen der Laenge der Zeit nicht +genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Pruefung im grossen +Ganzen als verlaesslich erwiesen, glaube ich, dass sie nicht erheblich waren, +weder in bezug auf die Kriege noch sonst. +Thukydides +1. Kapitel +Einleitung +Rings um das mannigfaltig gegliederte Binnenmeer, das tief einschneidend in +die Erdfeste den groessten Busen des Ozeans bildet und, bald durch Inseln oder +vorspringende Landfesten verengt, bald wieder sich in betraechtlicher Breite +ausdehnend, die drei Teile der Alten Welt scheidet und verbindet, siedelten in +alten Zeiten Voelkerstaemme sich an, welche, ethnographisch und +sprachgeschichtlich betrachtet, verschiedenen Rassen angehoerig, historisch ein +Ganzes ausmachen. Dies historische Ganze ist es, was man nicht passend die +Geschichte der alten Welt zu nennen pflegt, die Kulturgeschichte der Anwohner +des Mittelmeers, die in ihren vier grossen Entwicklungsstadien an uns +vorueberfaehrt: die Geschichte des koptischen oder aegyptischen Stammes an dem +suedlichen Gestade, die der aramaeischen oder syrischen Nation, die die +Ostkueste einnimmt und tief in das innere Asien hinein bis an den Euphrat und +Tigris sich ausbreitet, und die Geschichte des Zwillingsvolkes der Hellenen und +der Italiker, welche die europaeischen Uferlandschaften des Mittelmeers zu ihrem +Erbteil empfingen. Wohl knuepft jede dieser Geschichten an ihren Anfaengen an +andere Gesichts- und Geschichtskreise an; aber jede auch schlaegt bald ihren +eigenen abgesonderten Gang ein. Die stammfremden oder auch stammverwandten +Nationen aber, die diesen grossen Kreis umwohnen, die Berber und Neger Afrikas, +die Araber, Perser und Inder Asiens, die Kelten und Deutschen Europas, haben mit +jenen Anwohnern des Mittelmeers wohl auch vielfach sich beruehrt, aber eine +eigentlich bestimmende Entwicklung doch weder ihnen gegeben noch von ihnen +empfangen; und soweit ueberhaupt Kulturkreise sich abschliessen lassen, kann +derjenige als eine Einheit gelten, dessen Hoehepunkt die Namen Theben, Karthago, +Athen und Rom bezeichnen. Es haben jene vier Nationen, nachdem jede von ihnen +auf eigener Bahn zu einer eigentuemlichen und grossartigen Zivilisation gelangt +war, in mannigfaltigster Wechselbeziehung zueinander alle Elemente der +Menschennatur scharf und reich durchgearbeitet und entwickelt, bis auch dieser +Kreis erfuellt war, bis neue Voelkerschaften, die bis dahin das Gebiet der +Mittelmeerstaaten nur wie die Wellen den Strand umspuelt hatten, sich ueber +beide Ufer ergossen und, indem sie die Suedkueste geschichtlich trennten von der +noerdlichen, den Schwerpunkt der Zivilisation verlegten vom Mittelmeer an den +Atlantischen Ozean. So scheidet sich die alte Geschichte von der neuen nicht +bloss zufaellig und chronologisch; was wir die neue Geschichte nennen, ist in +der Tat die Gestaltung eines neuen Kulturkreises, der in mehreren seiner +Entwicklungsepochen wohl anschliesst an die untergehende oder untergegangene +Zivilisation der Mittelmeerstaaten wie diese an die aelteste indogermanische, +aber auch wie diese bestimmt ist, eine eigene Bahn zu durchmessen und +Voelkerglueck und Voelkerleid im vollen Masse zu erproben: die Epochen der +Entwicklung, der Vollkraft und des Alters, die beglueckende Muehe des Schaffens +in Religion, Staat und Kunst, den bequemen Genuss erworbenen materiellen und +geistigen Besitzes, vielleicht auch dereinst das Versiegen der schaffenden Kraft +in der satten Befriedigung des erreichten Zieles. Aber auch dieses Ziel wird nur +ein vorlaeufiges sein; das grossartigste Zivilisationssystem hat seine +Peripherie und kann sie erfuellen, nimmer aber das Geschlecht der Menschen, dem, +so wie es am Ziele zu stehen scheint, die alte Aufgabe auf weiterem Felde und in +hoeherem Sinne neu gestellt wird. +Unsere Aufgabe ist die Darstellung des letzten Akts jenes grossen +weltgeschichtlichen Schauspiels, die alte Geschichte der mittleren unter den +drei Halbinseln, die vom noerdlichen Kontinent aus sich in das Mittelmeer +erstrecken. Sie wird gebildet durch die von den westlichen Alpen aus nach Sueden +sich verzweigenden Gebirge. Der Apennin streicht zunaechst in suedoestlicher +Richtung zwischen dem breiteren westlichen und dem schmalen oestlichen Busen des +Mittelmeers, an welchen letzteren hinantretend er seine hoechste, kaum indes zu +der Linie des ewigen Schnees hinansteigende Erhebung in den Abruzzen erreicht. +Von den Abruzzen aus setzt das Gebirge sich in suedlicher Richtung fort, anfangs +ungeteilt und von betraechtlicher Hoehe; nach einer Einsattlung, die eine +Huegellandschaft bildet, spaltet es sich in einen flacheren suedoestlichen und +einen steileren suedlichen Hoehenzug und schliesst dort wie hier mit der Bildung +zweier schmaler Halbinseln ab. Das noerdlich zwischen Alpen und Apennin bis zu +den Abruzzen hinab sich ausbreitende Flachland gehoert geographisch und bis in +sehr spaete Zeit auch historisch nicht zu dem suedlichen Berg- und Huegelland, +demjenigen Italien, dessen Geschichte uns hier beschaeftigt. Erst im siebenten +Jahrhundert Roms wurde das Kuestenland von Sinigaglia bis Rimini, erst im achten +das Potal Italien einverleibt; die alte Nordgrenze Italiens sind also nicht die +Alpen, sondern der Apennin. Dieser steigt von keiner Seite in steiler Kette +empor, sondern breit durch das Land gelagert und vielfache, durch maessige +Paesse verbundene Taeler und Hochebenen einschliessend gewaehrt er selbst den +Menschen eine wohl geeignete Ansiedelungsstaette, und mehr noch gilt dies von +dem oestlich, suedlich und westlich an ihn sich anschliessenden Vor- und +Kuestenland. Zwar an der oestlichen Kueste dehnt sich, gegen Norden von dem +Bergstock der Abruzzen geschlossen und nur von dem steilen Ruecken des Garganus +inselartig unterbrochen, die apulische Ebene in einfoermiger Flaeche mit schwach +entwickelter Kuesten- und Strombildung aus. An der Suedkueste aber zwischen den +beiden Halbinseln, mit denen der Apennin endigt, lehnt sich an das innere +Huegelland eine ausgedehnte Niederung, die zwar an Haefen arm, aber wasserreich +und fruchtbar ist. Die Westkueste endlich, ein breites, von bedeutenden +Stroemen, namentlich dem Tiber, durchschnittenes, von den Fluten und den einst +zahlreichen Vulkanen in mannigfaltigster Tal- und Huegel-, Hafen- und +Inselbildung entwickeltes Gebiet, bildet in den Landschaften Etrurien, Latium +und Kampanien den Kern des italischen Landes, bis suedlich von Kampanien das +Vorland allmaehlich verschwindet und die Gebirgskette fast unmittelbar von dem +Tyrrhenischen Meere bespuelt wird. Ueberdies schliesst, wie an Griechenland der +Peloponnes, so an Italien die Insel Sizilien sich an, die schoenste und groesste +des Mittelmeers, deren gebirgiges und zum Teil oedes Innere ringsum, vor allem +im Osten und Sueden, mit einem breiten Saume des herrlichsten, grossenteils +vulkanischen Kuestenlandes umguertet ist; und wie geographisch die sizilischen +Gebirge die kaum durch den schmalen "Riss" (R/e/gion) der Meerenge unterbrochene +Fortsetzung des Apennins sind, so ist auch geschichtlich Sizilien in aelterer +Zeit ebenso entschieden ein Teil Italiens wie der Peloponnes von Griechenland, +der Tummelplatz derselben Staemme und der gemeinsame Sitz der gleichen hoeheren +Gesittung. Die italische Halbinsel teilt mit der griechischen die gemaessigte +Temperatur und die gesunde Luft auf den maessig hohen Bergen und im ganzen auch +in den Taelern und Ebenen. In der Kuestenentwicklung steht sie ihr nach; +namentlich fehlt das Inselreiche Meer, das die Hellenen zur seefahrenden Nation +gemacht hat. Dagegen ist Italien dem Nachbarn ueberlegen durch die reichen +Flussebenen und die fruchtbaren und kraeuterreichen Bergabhaenge, wie der +Ackerbau und die Viehzucht ihrer bedarf. Es ist wie Griechenland ein schoenes +Land, das die Taetigkeit des Menschen anstrengt und belohnt und dem unruhigen +Streben die Bahnen in die Ferne, dem ruhigen die Wege zu friedlichem Gewinn +daheim in gleicher Weise eroeffnet. Aber wenn die griechische Halbinsel nach +Osten gewendet ist, so ist es die italische nach Westen. Wie das epirotische und +akarnanische Gestade fuer Hellas, so sind die apulischen und messapischen +Kuesten fuer Italien von untergeordneter Bedeutung; und wenn dort diejenigen +Landschaften, auf denen die geschichtliche Entwicklung ruht, Attika und +Makedonien, nach Osten schauen, so sehen Etrurien, Latium und Kampanien nach +Westen. So stehen die beiden so eng benachbarten und fast verschwisterten +Halbinseln gleichsam voneinander abgewendet; obwohl das unbewaffnete Auge von +Otranto aus die akrokeraunischen Berge erkennt, haben Italiker und Hellenen sich +doch frueher und enger auf jeder andern Strasse beruehrt als auf der naechsten +ueber das Adriatische Meer. Es war auch hier wie so oft in den +Bodenverhaeltnissen der geschichtliche Beruf der Voelker vorgezeichnet: die +beiden grossen Staemme, auf denen die Zivilisation der Alten Welt erwuchs, +warfen ihre Schatten wie ihren Samen der eine nach Osten, der andere nach +Westen. +Es ist die Geschichte Italiens, die hier erzaehlt werden soll, nicht die +Geschichte der Stadt Rom. Wenn auch nach formalem Staatsrecht die Stadtgemeinde +von Rom es war, die die Herrschaft erst ueber Italien, dann ueber die Welt +gewann, so laesst sich doch dies im hoeheren geschichtlichen Sinne keineswegs +behaupten und erscheint das, was man die Bezwingung Italiens durch die Roemer zu +nennen gewohnt ist, vielmehr als die Einigung zu einem Staate des gesamten +Stammes der Italiker, von dem die Roemer wohl der gewaltigste, aber doch nur ein +Zweig sind. +Die italische Geschichte zerfaellt in zwei Hauptabschnitte: in die innere +Geschichte Italiens bis zu seiner Vereinigung unter der Fuehrung des latinischen +Stammes und in die Geschichte der italischen Weltherrschaft. Wir werden also +darzustellen haben des italischen Volksstammes Ansiedelung auf der Halbinsel; +die Gefaehrdung seiner nationalen und politischen Existenz und seine teilweise +Unterjochung durch Voelker anderer Herkunft und aelterer Zivilisation, durch +Griechen und Etrusker; die Auflehnung der Italiker gegen die Fremdlinge und +deren Vernichtung oder Unterwerfung; endlich die Kaempfe der beiden italischen +Hauptstaemme, der Latiner und der Samniten, um die Hegemonie auf der Halbinsel +und den Sieg der Latiner am Ende des vierten Jahrhunderts vor Christi Geburt +oder des fuenften der Stadt Rom. Es wird dies den Inhalt der beiden ersten +Buecher bilden. Den zweiten Abschnitt eroeffnen die Punischen Kriege; er umfasst +die reissend schnelle Ausdehnung des Roemerreiches bis an und ueber Italiens +natuerliche Grenzen, den langen Status quo der roemischen Kaiserzeit und das +Zusammenstuerzen des gewaltigen Reiches. Dies wird im dritten und den folgenden +Buechern erzaehlt werden. +2. Kapitel +Die aeltesten Einwanderungen in Italien +Keine Kunde, ja nicht einmal eine Sage erzaehlt von der ersten Einwanderung +des Menschengeschlechts in Italien; vielmehr war im Altertum der Glaube +allgemein, dass dort wie ueberall die erste Bevoelkerung dem Boden selbst +entsprossen sei. Indes die Entscheidung ueber den Ursprung der verschiedenen +Rassen und deren genetische Beziehungen zu den verschiedenen Klimaten bleibt +billig dem Naturforscher ueberlassen; geschichtlich ist es weder moeglich noch +wichtig festzustellen, ob die aelteste bezeugte Bevoelkerung eines Landes +daselbst autochthon oder selbst schon eingewandert ist. +Wohl aber liegt es dem Geschichtsforscher ob, die sukzessive +Voelkerschichtung in dem einzelnen Lande darzulegen, um die Steigerung von der +unvollkommenen zu der vollkommneren Kultur und die Unterdrueckung der minder +kulturfaehigen oder auch nur minder entwickelten Staemme durch hoeher stehende +Nationen soweit moeglich rueckwaerts zu verfolgen. Italien indes ist auffallend +arm an Denkmaelern der primitiven Epoche und steht in dieser Beziehung in einem +bemerkenswerten Gegensatz zu anderen Kulturgebieten. Den Ergebnissen der +deutschen Altertumsforschung zufolge muss in England, Frankreich, +Norddeutschland und Skandinavien, bevor indogermanische Staemme hier sich +ansaessig machten, ein Volk vielleicht tschudischer Rasse gewohnt oder vielmehr +gestreift haben, das von Jagd und Fischfang lebte, seine Geraete aus Stein, Ton +oder Knochen verfertigte und mit Tierzaehnen und Bernstein sich schmueckte, des +Ackerbaues aber und des Gebrauchs der Metalle unkundig war. In aehnlicher Weise +ging in Indien der indogermanischen eine minder kulturfaehige dunkelfarbige +Bevoelkerung vorauf. In Italien aber begegnen weder Truemmer einer verdraengten +Nation, wie im keltisch-germanischen Gebiet die Finnen und Lappen und die +schwarzen Staemme in den indischen Gebirgen sind, noch ist daselbst bis jetzt +die Verlassenschaft eines verschollenen Urvolkes nachgewiesen worden, wie sie +die eigentuemlich gearteten Gerippe, die Mahlzeit- und Grabstaetten der +sogenannten Steinepoche des deutschen Altertums zu offenbaren scheinen. Es ist +bisher nichts zum Vorschein gekommen, was zu der Annahme berechtigt, dass in +Italien die Existenz des Menschengeschlechts aelter sei als die Bebauung des +Ackers und das Schmelzen der Metalle; und wenn wirklich innerhalb der Grenzen +Italiens das Menschengeschlecht einmal auf der primitiven Kulturstufe gestanden +hat, die wir den Zustand der Wildheit zu nennen pflegen, so ist davon doch jede +Spur schlechterdings ausgeloescht. +Die Elemente der aeltesten Geschichte sind die Voelkerindividuen, die +Staemme. Unter denen, die uns spaeterhin in Italien begegnen, ist von einzelnen, +wie von den Hellenen, die Einwanderung, von anderen, wie von den Brettiern und +den Bewohnern der sabinischen Landschaft, die Denationalisierung geschichtlich +bezeugt. Nach Ausscheidung beider Gattungen bleiben eine Anzahl Staemme uebrig, +deren Wanderungen nicht mehr mit dem Zeugnis der Geschichte, sondern hoechstens +auf aprioristischem Wege sich nachweisen lassen und deren Nationalitaet nicht +nachweislich eine durchgreifende Umgestaltung von aussen her erfahren hat; diese +sind es, deren nationale Individualitaet die Forschung zunaechst festzustellen +hat. Waeren wir dabei einzig angewiesen auf den wirren Wust der Voelkernamen und +der zerruetteten, angeblich geschichtlichen Ueberlieferung, welche aus wenigen +brauchbaren Notizen zivilisierter Reisender und einer Masse meistens +geringhaltiger Sagen, gewoehnlich ohne Sinn fuer Sage wie fuer Geschichte +zusammengesetzt und konventionell fixiert ist, so muesste man die Aufgabe als +eine hoffnungslose abweisen. Allein noch fliesst auch fuer uns eine Quelle der +Ueberlieferung, welche zwar auch nur Bruchstuecke, aber doch authentische +gewaehrt; es sind dies die einheimischen Sprachen der in Italien seit +unvordenklicher Zeit ansaessigen Staemme. Ihnen, die mit dem Volke selbst +geworden sind, war der Stempel des Werdens zu tief eingepraegt, um durch die +nachfolgende Kultur gaenzlich verwischt zu werden. Ist von den italischen +Sprachen auch nur eine vollstaendig bekannt, so sind doch von mehreren anderen +hinreichende Ueberreste erhalten, um der Geschichtsforschung fuer die +Stammverschiedenheit oder Stammverwandtschaft und deren Grade zwischen den +einzelnen Sprachen und Voelkern einen Anhalt zu gewaehren. +So lehrt uns die Sprachforschung drei italische Urstaemme unterscheiden, +den iapygischen, den etruskischen und den italischen, wie wir ihn nennen wollen, +von welchen der letztere in zwei Hauptzweige sich spaltet: das latinische Idiom +und dasjenige, dem die Dialekte der Umbrer, Marser, Volsker und Samniten +angehoeren. +Von dem iapygischen Stamm haben wir nur geringe Kunde. Im aeussersten +Suedosten Italiens, auf der messapischen oder kalabrischen Halbinsel, sind +Inschriften in einer eigentuemlichen verschollenen Sprache ^1 in ziemlicher +Anzahl gefunden worden, unzweifelhaft Truemmer des Idioms der Iapyger, welche +auch die Oberlieferung mit grosser Bestimmtheit von den latinischen und +samnitischen Staemmen unterscheidet; glaubwuerdige Angaben und zahlreiche Spuren +fuehren dahin, dass die gleiche Sprache und der gleiche Stamm urspruenglich auch +in Apulien heimisch war. Was wir von diesem Volke jetzt wissen, genuegt wohl, um +dasselbe von den uebrigen Italikern bestimmt zu unterscheiden, nicht aber, um +positiv den Platz zu bestimmen, welcher dieser Sprache und diesem Volk in der +Geschichte des Menschengeschlechts zukommt. Die Inschriften sind nicht +entraetselt, und es ist kaum zu hoffen, dass dies dereinst gelingen wird. Dass +der Dialekt den indogermanischen beizuzaehlen ist, scheinen die Genetivformen +aihi und ihi entsprechend dem sanskritischen asya, dem griechischen oio +anzudeuten. Andere Kennzeichen, zum Beispiel der Gebrauch der aspirierten +Konsonanten und das Vermeiden der Buchstaben m und t im Auslaut, zeigen diesen +iapygischen in wesentlicher Verschiedenheit von den italischen und in einer +gewissen Uebereinstimmung mit den griechischen Dialekten. Die Annahme einer +vorzugsweise engen Verwandtschaft der iapygischen Nation mit den Hellenen findet +weitere Unterstuetzung in den auf den Inschriften mehrfach hervortretenden +griechischen Goetternamen und in der auffallenden, von der Sproedigkeit der +uebrigen italischen Nationen scharf abstechenden Leichtigkeit, mit der die +Iapyger sich hellenisierten: Apulien, das noch in Timaeos' Zeit (400 Roms, +[350]) als ein barbarisches Land geschildert wird, ist im sechsten Jahrhundert +der Stadt, ohne dass irgendeine unmittelbare Kolonisierung von Griechenland aus +dort stattgefunden haette, eine durchaus griechische Landschaft geworden, und +selbst bei dem rohen Stamm der Messapier zeigen sich vielfache Ansaetze zu einer +analogen Entwicklung. Bei dieser allgemeinen Stamm- oder Wahlverwandtschaft der +Iapyger mit den Hellenen, die aber doch keineswegs so weit reicht, dass man die +Iapygersprache als einen rohen Dialekt des Hellenischen auffassen koennte, wird +die Forschung vorlaeufig wenigstens stehen bleiben muessen, bis ein schaerferes +und besser gesichertes Ergebnis zu erreichen steht ^2. Die Luecke ist indes +nicht sehr empfindlich; denn nur weichend und verschwindend zeigt sich uns +dieser beim Beginn unserer Geschichte schon im Untergehen begriffene Volksstamm. +Der wenig widerstandsfaehige, leicht in andere Nationalitaeten sich aufloesende +Charakter der iapygischen Nation passt wohl zu der Annahme, welche durch ihre +geographische Lage wahrscheinlich gemacht wird, dass dies die aeltesten +Einwanderer oder die historischen Autochthonen Italiens sind. Denn unzweifelhaft +sind die aeltesten Wanderungen der Voelker alle zu Lande erfolgt; zumal die nach +Italien gerichteten, dessen Kueste zur See nur von kundigen Schiffern erreicht +werden kann und deshalb noch in Homers Zeit den Hellenen voellig unbekannt war. +Kamen aber die frueheren Ansiedler ueber den Apennin, so kann, wie der Geolog +aus der Schichtung der Gebirge ihre Entstehung erschliesst, auch der +Geschichtsforscher die Vermutung wagen, dass die am weitesten nach Sueden +geschobenen Staemme die aeltesten Bewohner Italiens sein werden; und eben an +dessen aeusserstem suedoestlichen Saume begegnen wir der iapygischen Nation. +------------------------------------------------------- +^1 Ihren Klang moegen einige Grabschriften vergegenwaertigen, wie theotoras +artahiaihi berenarrihino und dazihonas platorrihi bollihi. +^2 Man hat, freilich auf ueberhaupt wenig und am wenigsten fuer eine +Tatsache von solcher Bedeutung zulaengliche sprachliche Vergleichungspunkte hin, +eine Verwandtschaft zwischen der iapygischen Sprache und der heutigen +albanesischen angenommen. Sollte diese Stammverwandtschaft sich bestaetigen und +sollten anderseits die Albanesen - ein ebenfalls indogermanischer und dem +hellenischen und italischen gleichstehender Stamm - wirklich ein Rest jener +hellenobarbarischen Nationalitaet sein, deren Spuren in ganz Griechenland und +namentlich in den noerdlichen Landschaften hervortreten, so wuerde diese +vorhellenische Nationalitaet damit als auch voritalisch nachgewiesen sein; +Einwanderung der Iapyger in Italien ueber das Adriatische Meer hin wuerde daraus +zunaechst noch nicht folgen. +----------------------------------------------------------------- +Die Mitte der Halbinsel ist, soweit unsere zuverlaessige Ueberlieferung +zurueckreicht, bewohnt von zwei Voelkern oder vielmehr zwei Staemmen desselben +Volkes, dessen Stellung in dem indogermanischen Volksstamm sich mit groesserer +Sicherheit bestimmen laesst, als dies bei der iapygischen Nation der Fall war. +Wir duerfen dies Volk billig das italische heissen, da auf ihm die +geschichtliche Bedeutung der Halbinsel beruht; es teilt sich in die beiden +Staemme der Latiner einerseits, anderseits der Umbrer mit deren suedlichen +Auslaeufern, den Marsern und Samniten und den schon in geschichtlicher Zeit von +den Samniten ausgesandten Voelkerschaften. Die sprachliche Analyse der diesen +Staemmen angehoerenden Idiome hat gezeigt, dass sie zusammen ein Glied sind in +der indogermanischen Sprachenkette, und dass die Epoche, in der sie eine Einheit +bildeten, eine verhaeltnismaessig spaete ist. Im Lautsystem erscheint bei ihnen +der eigentuemliche Spirant f, worin sie uebereinstimmen mit den Etruskern, aber +sich scharf scheiden von allen hellenischen und hellenobarbarischen Staemmen, +sowie vom Sanskrit selbst. Die Aspiraten dagegen, die von den Griechen durchaus +und die haerteren davon auch von den Etruskern festgehalten werden, sind den +Italikern urspruenglich fremd und werden bei ihnen vertreten durch eines ihrer +Elemente, sei es durch die Media, sei es durch den Hauch allein f oder h. Die +feineren Hauchlaute s, w, j, die die Griechen soweit moeglich beseitigen, sind +in den italischen Sprachen wenig beschaedigt erhalten, ja hie und da noch weiter +entwickelt worden. Das Zurueckziehen des Akzents und die dadurch hervorgerufene +Zerstoerung der Endungen haben die Italiker zwar mit einigen griechischen +Staemmen und mit den Etruskern gemein, jedoch in staerkerem Grad als jene, in +geringerem als diese angewandt; die unmaessige Zerruettung der Endungen im +Umbrischen ist sicher nicht in dem urspruenglichen Sprachgeist begruendet, +sondern spaetere Verderbnis, welche sich in derselben Richtung wenngleich +schwaecher auch in Rom geltend gemacht hat. Kurze Vokale fallen in den +italischen Sprachen deshalb im Auslaut regelmaessig, lange haeufig ab; die +schliessenden Konsonanten sind dagegen im Lateinischen und mehr noch im +Samnitischen mit Zaehigkeit festgehalten worden, waehrend das Umbrische auch +diese fallen laesst. Damit haengt es zusammen, dass die Medialbildung in den +italischen Sprachen nur geringe Spuren zurueckgelassen hat und dafuer ein +eigentuemliches, durch Anfuegung von r gebildetes Passiv an die Stelle tritt; +ferner dass der groesste Teil der Tempora durch Zusammensetzungen mit den +Wurzeln es und fu gebildet wird, waehrend den Griechen neben dem Augment die +reichere Ablautung den Gebrauch der Hilfszeitwoerter grossenteils erspart. +Waehrend die italischen Sprachen wie der aeolische Dialekt auf den Dual +verzichteten, haben sie den Ablativ, der den Griechen verlorenging, +durchgaengig, grossenteils auch den Lokativ erhalten. Die strenge Logik der +Italiker scheint Anstoss daran genommen zu haben, den Begriff der Mehrheit in +den der Zweiheit und der Vielheit zu spalten, waehrend man die in den Beugungen +sich ausdrueckenden Wortbeziehungen mit grosser Schaerfe festhielt. +Eigentuemlich italisch und selbst dem Sanskrit fremd ist die in den Gerundien +und Supinen vollstaendiger als sonst irgendwo durchgefuehrte Substantivierung +der Zeitwoerter. +Diese aus einer reichen Fuelle analoger Erscheinungen ausgewaehlten +Beispiele genuegen, um die Individualitaet des italischen Sprachstammes jedem +anderen indogermanischen gegenueber darzutun und zeigen denselben zugleich +sprachlich wie geographisch als naechsten Stammverwandten der Griechen; der +Grieche und der Italiker sind Brueder, der Kelte, der Deutsche und der Slave +ihnen Vettern. Die wesentliche Einheit aller italischen wie aller griechischen +Dialekte und Staemme unter sich muss frueh und klar den beiden grossen Nationen +selbst aufgegangen sein; denn wir finden in der roemischen Sprache ein uraltes +Wort raetselhaften Ursprungs, Graius oder Graicus, das jeden Hellenen +bezeichnet, und ebenso bei den Griechen die analoge Benennung Opikos, die von +allen, den Griechen in aelterer Zeit bekannten latinischen und samnitischen +Stmmen, nicht aber von Iapygern oder Etruskern gebraucht wird. +Innerhalb des italischen Sprachstammes aber tritt das Lateinische wieder in +einen bestimmten Gegensatz zu den umbrisch-samnitischen Dialekten. Allerdings +sind von diesen nur zwei, der umbrische und der samnitische oder oskische +Dialekt, einigermassen, und auch diese nur in aeusserst lueckenhafter und +schwankender Weise bekannt; von den uebrigen Dialekten sind die einen, wie der +volskische und der marsische, in zu geringen Truemmern auf uns gekommen, um sie +in ihrer Individualitaet zu erfassen oder auch nur die Mundarten selbst mit +Sicherheit und Genauigkeit zu klassifizieren, waehrend andere, wie der +sabinische, bis auf geringe, als dialektische Eigentuemlichkeiten im +provinzialen Latein erhaltene Spuren voellig untergegangen sind. Indes laesst +die Kombination der sprachlichen und der historischen Tatsachen daran keinen +Zweifel, dass diese saemtlichen Dialekte dem umbrisch-samnitischen Zweig des +grossen italischen Stammes angehoert haben, und dass dieser, obwohl dem +lateinischen Stamm weit naeher als dem griechischen verwandt, doch auch wieder +von ihm aufs bestimmteste sich unterscheidet. Im Fuerwort und sonst haeufig +sagte der Samnite und der Umbrer p, wo der Roemer q sprach - so pis fuer quis; +ganz wie sich auch sonst nahverwandte Sprachen scheiden, zum Beispiel dem +Keltischen in der Bretagne und Wales p, dem Gaelischen und Irischen k eigen ist. +In den Vokalen erscheinen die Diphthonge im Lateinischen und ueberhaupt den +noerdlichen Dialekten sehr zerstoert, dagegen in den suedlichen italischen +Dialekten sie wenig gelitten haben; womit verwandt ist, dass in der +Zusammensetzung der Roemer den sonst so streng bewahrten Grundvokal abschwaecht, +was nicht geschieht in der verwandten Sprachengruppe. Der Genetiv der Woerter +auf a ist in dieser wie bei den Griechen as, bei den Roemern in der +ausgebildeten Sprache ae; der der Woerter auf us im Samnitischen eis, im +Umbrischen es, bei den Roemern ei; der Lokativ tritt bei diesen im +Sprachbewusstsein mehr und mehr zurueck, waehrend er in den andern italischen +Dialekten in vollem Gebrauch blieb; der Dativ des Plural auf bus ist nur im +Lateinischen vorhanden. Der umbrisch-samnitische Infinitiv auf um ist den +Roemern fremd, waehrend das oskisch-umbrische, von der Wurzel es gebildete Futur +nach griechischer Art (her-est wie leg-s/o/) bei den Roemern fast, vielleicht +ganz verschollen und ersetzt ist durch den Optativ des einfachen Zeitworts oder +durch analoge Bildungen von fuo (ama-bo). In vielen dieser Faelle, zum Beispiel +in den Kasusformen, sind die Unterschiede indes nur vorhanden fuer die +beiderseits ausgebildeten Sprachen, waehrend die Anfaenge zusammenfallen. Wenn +also die italische Sprache neben der griechischen selbstaendig steht, so +verhaelt sich innerhalb jener die lateinische Mundart zu der umbrisch- +samnitischen etwa wie die ionische zur dorischen, waehrend sich die +Verschiedenheiten des Oskischen und des Umbrischen und der verwandten Dialekte +etwa vergleichen lassen mit denen des Dorismus in Sizilien und in Sparta. +Jede dieser Spracherscheinungen ist Ergebnis und Zeugnis eines historischen +Ereignisses. Es laesst sich daraus mit vollkommener Sicherheit erschliessen, +dass aus dem gemeinschaftlichen Mutterschoss der Voelker und der Sprachen ein +Stamm ausschied, der die Ahnen der Griechen und der Italiker gemeinschaftlich in +sich schloss; dass aus diesem alsdann die Italiker sich abzweigten und diese +wieder in den westlichen und oestlichen Stamm, der oestliche noch spaeter in +Umbrer und Osker auseinander gingen. +Wo und wann diese Scheidungen stattfanden, kann freilich die Sprache nicht +lehren, und kaum darf der verwegene Gedanke es versuchen, diesen Revolutionen +ahnend zu folgen, von denen die fruehesten unzweifelhaft lange vor derjenigen +Einwanderung stattfanden, welche die Stammvaeter der Italiker ueber die +Apenninen fuehrte. Dagegen kann die Vergleichung der Sprachen, richtig und +vorsichtig behandelt, von demjenigen Kulturgrade, auf dem das Volk sich befand, +als jene Trennungen eintraten, ein annaeherndes Bild und damit uns die Anfaenge +der Geschichte gewaehren, welche nichts ist als die Entwicklung der +Zivilisation. Denn es ist namentlich in der Bildungsepoche die Sprache das treue +Bild und Organ der erreichten Kulturstufe; die grossen technischen und +sittlichen Revolutionen sind darin wie in einem Archiv aufbewahrt, aus dessen +Akten die Zukunft nicht versaeumen wird, fuer jene Zeiten zu schoepfen, aus +welchen alle unmittelbare Ueberlieferung verstummt ist. +Waehrend die jetzt getrennten indogermanischen Voelker einen +gleichsprachigen Stamm bildeten, erreichten sie einen gewissen Kulturgrad und +einen diesem angemessenen Wortschatz, den als gemeinsame Ausstattung in +konventionell festgestelltem Gebrauch alle Einzelvoelker uebernahmen, um auf der +gegebenen Grundlage selbstaendig weiter zu bauen. Wir finden in diesem +Wortschatz nicht bloss die einfachsten Bezeichnungen des Seins, der +Taetigkeiten, der Wahrnehmungen wie sum, do, pater, das heisst den +urspruenglichen Widerhall des Eindrucks, den die Aussenwelt auf die Brust des +Menschen macht, sondern auch eine Anzahl Kulturwoerter nicht bloss ihren Wurzeln +nach, sondern in einer gewohnheitsmaessig ausgepraegten Form, welche Gemeingut +des indogermanischen Stammes und weder aus gleichmaessiger Entfaltung noch aus +spaeterer Entlehnung erklaerbar sind. So besitzen wir Zeugnisse fuer die +Entwicklung des Hirtenlebens in jener fernen Epoche in den unabaenderlich +fixierten Namen der zahmen Tiere: sanskritisch gaus ist lateinisch bos, +griechisch bo?s; sanskritisch avis ist lateinisch ovis, griechisch ois; +sanskritisch a‡vas, lateinisch equus, griechisch ippos; sanskritisch hansas, +lateinisch anser, griechisch ch/e/n; sanskritisch atis, griechisch n/e/ssa, +lateinisch anas; ebenso sind pecus, sus, porcus, taurus, canis sanskritische +Woerter. Also schon in dieser fernsten Epoche hatte der Stamm, auf dem von den +Tagen Homers bis auf unsere Zeit die geistige Entwicklung der Menschheit beruht, +den niedrigsten Kulturgrad der Zivilisation, die Jaeger- und Fischerepoche, +ueberschritten und war zu einer wenigstens relativen Stetigkeit der Wohnsitze +gelangt. Dagegen fehlt es bis jetzt an sicheren Beweisen dafuer, dass schon +damals der Acker gebaut worden ist. Die Sprache spricht eher dagegen als dafuer. +Unter den lateinisch-griechischen Getreidenamen kehrt keiner wieder im Sanskrit +mit einziger Ausnahme von zea, das sprachlich dem sanskritischen yavas +entspricht, uebrigens im Indischen die Gerste, im Griechischen den Spelt +bezeichnet. Es muss nun freilich zugegeben werden, dass diese von der +wesentlichen Uebereinstimmung der Benennungen der Haustiere so scharf +abstechende Verschiedenheit in den Namen der Kulturpflanzen eine urspruengliche +Gemeinschaft des Ackerbaues noch nicht unbedingt ausschliesst; in primitiven +Verhaeltnissen ist die Uebersiedelung und Akklimatisierung der Pflanzen +schwieriger als die der Tiere, und der Reisbau der Inder, der Weizen- und +Speltbau der Griechen und Roemer, der Roggen- und Haferbau der Germanen und +Kelten koennten an sich wohl alle auf einen gemeinschaftlichen urspruenglichen +Feldbau zurueckgehen. Aber auf der andern Seite ist die den Griechen und Indern +gemeinschaftliche Benennung einer Halmfrucht doch hoechstens ein Beweis dafuer, +dass man vor der Scheidung der Staemme die in Mesopotamien wildwachsenden +Gersten- und Speltkoerner ^3 sammelte und ass, nicht aber dafuer, dass man schon +Getreide baute. Wenn sich hier nach keiner Seite hin eine Entscheidung ergibt, +so fuehrt dagegen etwas weiter die Beobachtung, dass eine Anzahl der wichtigsten +hier einschlagenden Kulturwoerter im Sanskrit zwar auch, aber durchgaengig in +allgemeinerer Bedeutung vorkommen: agras ist bei den Indern ueberhaupt Flur, +kurnu ist das Zerriebene, aritram ist Ruder und Schiff, venas das Anmutige +ueberhaupt, namentlich der anmutende Trank. Die Woerter also sind uralt; aber +ihre bestimmte Beziehung auf die Ackerflur (ager), auf das zu mahlende Getreide +(granum, Korn), auf das Werkzeug, das den Boden furcht wie das Schiff die +Meeresflaeche (aratrum), auf den Saft der Weintraube (vinum) war bei der +aeltesten Teilung der Staemme noch nicht entwickelt; es kann daher auch nicht +wundernehmen, wenn die Beziehungen zum Teil sehr verschieden ausfielen und zum +Beispiel von dem sanskritischen kurnu sowohl das zum Zerreiben bestimmte Korn +als auch die zerreibende Muehle, gotisch quairnus, litauisch girnos ihre Namen +empfingen. Wir duerfen darnach als wahrscheinlich annehmen, dass das +indogermanische Urvolk den Ackerbau noch nicht kannte, und als gewiss, dass, +wenn es ihn kannte, er doch noch in der Volkswirtschaft eine durchaus +untergeordnete Rolle spielte; denn waere er damals schon gewesen, was er spaeter +den Griechen und Roemern war, so haette er tiefer der Sprache sich eingepraegt, +als es geschehen ist. +Dagegen zeugen fuer den Haeuser- und Huettenbau der Indogermanen +sanskritisch dam(as), lateinisch domus, griechisch domos; sanskritisch ve‡as, +lateinisch vicus, griechisch oikos; sanskritisch dvaras, lateinisch fores, +griechisch th?ra; ferner fuer den Bau von Ruderbooten die Namen des Nachens - +sanskritisch naus, griechisch na?s, lateinisch navis - und des Ruders - +sanskritisch aritram, griechisch eretmos, lateinisch remus, tri-res-mis; fuer +den Gebrauch der Wagen und die Baendigung der Tiere zum Ziehen und Fahren +sanskritisch akshas (Achse und Karren), lateinisch axis, griechisch ax/o/n, am- +axa; sanskritisch iugam, lateinisch iugum, griechisch zygon. Auch die +Benennungen des Kleides - sanskritisch vastra, lateinisch vestis, griechisch +esth/e/s - und des Naehens und Spinnens - sanskritisch siv, lateinisch suo; +sanskritisch nah, lateinisch neo, griechisch n/e/th/o/ - sind in allen +indogermanischen Sprachen die gleichen. Von der hoeheren Kunst des Webens laesst +dies dagegen nicht in gleicher Weise sich sagen ^4. Dagegen ist wieder die Kunde +von der Benutzung des Feuers zur Speisenbereitung und des Salzes zur Wuerzung +derselben uraltes Erbgut der indogermanischen Nationen und das gleiche gilt +sogar von der Kenntnis der aeltesten zum Werkzeug und zum Zierat von dem +Menschen verwandten Metalle. Wenigstens vom Kupfer (aes) und Silber (argentum), +vielleicht auch vom Gold kehren die Namen wieder im Sanskrit, und diese Namen +sind doch schwerlich entstanden, bevor man gelernt hatte, die Erze zu scheiden +und zu verwenden; wie denn auch sanskritisch asis, lateinisch ensis auf den +uralten Gebrauch metallener Waffen hinleitet. +----------------------------------------------- +^3 Nordwestlich von Anah am rechten Euphratufer fanden sich zusammen +Gerste, Weizen und Spelt im wilden Zustande (Alphonse de Candolle, Geographie +botanique raisonnee. Paris 1855. Bd. 2, S. 934). Dasselbe, dass Gerste und +Weizen in Mesopotamien wild wachsen, sagt schon der babylonische +Geschichtschreiber Berosos (bei Georgios Synkellos p. 50 Bonn.). +^4 Wenn das lateinische vieo, vimen, demselben Stamm angehoert wie unser +weben und die verwandten Woerter, so muss das Wort, noch als Griechen und +Italiker sich trennten, die allgemeine Bedeutung flechten gehabt haben, und kann +diese erst spaeter, wahrscheinlich in verschiedenen Gebieten unabhaengig +voneinander, in die des Webens uebergegangen sein. Auch der Leinbau, so alt er +ist, reicht nicht bis in diese Zeit zurueck, denn die Inder kennen die +Flachspflanze wohl, bedienen sich ihrer aber bis heute nur zur Bereitung des +Leinoels. Der Hanf ist den Italikern wohl noch spaeter bekannt geworden als der +Flachs; wenigstens sieht cannabis ganz aus wie ein spaetes Lehnwort. +----------------------------------------------- +Nicht minder reichen in diese Zeiten die Fundamentalgedanken zurueck, auf +denen die Entwicklung aller indogermanischen Staaten am letzten Ende beruht: die +Stellung von Mann und Weib zueinander, die Geschlechtsordnung, das Priestertum +des Hausvaters und die Abwesenheit eines eigenen Priesterstandes sowie +ueberhaupt einer jeden Kastensonderung, die Sklaverei als rechtliche +Institution, die Rechtstage der Gemeinde bei Neumond und Vollmond. Dagegen die +positive Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen Koenigtum und +Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der Koenigs- und +Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der Buerger gehoert ueberall +einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente der Wissenschaft und der Religion +zeigen Spuren urspruenglicher Gemeinschaft. +Die Zahlen sind dieselben bis hundert (sanskritisch ‡atam, eka‡atam, +lateinisch centum, griechisch e-katon, gotisch hund); der Mond heisst in allen +Sprachen davon, dass man nach ihm die Zeit misst (mensis). Wie der Begriff der +Gottheit selbst (sanskritisch devas, lateinisch deus, griechisch theos) gehoeren +zum gemeinen Gut der Voelker auch manche der aeltesten Religionsvorstellungen +und Naturbilder. Die Auffassung zum Beispiel des Himmels als des Vaters, der +Erde als der Mutter der Wesen, die Festzuege der Goetter, die in eigenen Wagen +auf sorgsam gebahnten Gleisen von einem Orte zum andern ziehen, die +schattenhafte Fortdauer der Seele nach dem Tode sind Grundgedanken der indischen +wie der griechischen und roemischen Goetterlehre. Selbst einzelne der Goetter +vom Ganges stimmen mit den am Ilissos und am Tiber verehrten bis auf die Namen +ueberein - so ist der Uranos der Griechen der Varunas, so der Zeus, Jovis pater, +Diespiter der Djaus pita der Veden. Auf manche raetselhafte Gestalt der +hellenischen Mythologie ist durch die neuesten Forschungen ueber die aeltere +indische Goetterlehre ein ungeahntes Licht gefallen. Die altersgrauen +geheimnisvollen Gestalten der Erinnyen sind nicht hellenisches Gedicht, sondern +schon mit den aeltesten Ansiedlern aus dem Osten eingewandert. Das goettliche +Windspiel Sarama, das dem Herrn des Himmels die goldene Herde der Sterne und +Sonnenstrahlen behuetet und ihm die Himmelskuehe, die naehrenden Regenwolken zum +Melken zusammentreibt, das aber auch die frommen Toten treulich in die Welt der +Seligen geleitet, ist den Griechen zu dem Sohn der Sarama, dem Sarameyas oder +Hermeias geworden, und die raetselhafte, ohne Zweifel auch mit der roemischen +Cacussage zusammenhaengende hellenische Erzaehlung von dem Raub der Rinder des +Helios erscheint nun als ein letzter unverstandener Nachklang jener alten +sinnvollen Naturphantasie. +Wenn die Aufgabe, den Kulturgrad zu bestimmen, den die Indogermanen vor der +Scheidung der Staemme erreichten, mehr der allgemeinen Geschichte der alten Welt +angehoert, so ist es dagegen speziell Aufgabe der italischen Geschichte, zu +ermitteln, soweit es moeglich ist, auf welchem Stande die graecoitalische Nation +sich befand, als Hellenen und Italiker sich voneinander schieden. Es ist dies +keine ueberfluessige Arbeit; wir gewinnen damit den Anfangspunkt der italischen +Zivilisation, den Ausgangspunkt der nationalen Geschichte. +Alle Spuren deuten dahin, dass, waehrend die Indogermanen wahrscheinlich +ein Hirtenleben fuehrten und nur etwa die wilde Halmfrucht kannten, die +Graecoitaliker ein korn-, vielleicht sogar schon ein weinbauendes Volk waren. +Dafuer zeugt nicht gerade die Gemeinschaft des Ackerbaues selbst, die im ganzen +noch keineswegs einen Schluss auf alle Voelkergemeinschaft rechtfertigt. Ein +geschichtlicher Zusammenhang des indogermanischen Ackerbaus mit dem der +chinesischen, aramaeischen und aegyptischen Staemme wird schwerlich in Abrede +gestellt werden koennen; und doch sind diese Staemme den Indogermanen entweder +stammfremd oder doch zu einer Zeit von ihnen getrennt worden, wo es sicher noch +keinen Feldbau gab. Vielmehr haben die hoeher stehenden Staemme vor alters wie +heutzutage die Kulturgeraete und Kulturpflanzen bestaendig getauscht; und wenn +die Annalen von China den chinesischen Ackerbau auf die unter einem bestimmten +Koenig in einem bestimmten Jahr stattgefundene Einfuehrung von fuenf +Getreidearten zurueckfuehren, so zeichnet diese Erzaehlung im allgemeinen +wenigstens die Verhaeltnisse der aeltesten Kulturepoche ohne Zweifel richtig. +Gemeinschaft des Ackerbaus wie Gemeinschaft des Alphabets, der Streitwagen, des +Purpurs und andern Geraets und Schmuckes gestattet weit oefter einen Schluss auf +alten Voelkerverkehr als auf urspruengliche Volkseinheit. Aber was die Griechen +und Italiker anlangt, so darf bei den verhaeltnismaessig wohlbekannten +Beziehungen dieser beiden Nationen zueinander die Annahme, dass der Ackerbau, +wie Schrift und Muenze, erst durch die Hellenen nach Italien gekommen sei, als +voellig unzulaessig bezeichnet werden. Anderseits zeugt fuer den engsten +Zusammenhang des beiderseitigen Feldbaus die Gemeinschaftlichkeit aller +aeltesten hierher gehoerigen Ausdruecke: ager agros, aro aratrum aro/o/ arotron, +ligo neben lachain/o/, hortus chortos, hordeum krith/e/, milium melin/e/, rapa +raphanis, malva malach/e/, vinum oinos, und ebenso das Zusammentreffen des +griechischen und italischen Ackerbaus in der Form des Pfluges, der auf +altattischen und roemischen Denkmaelern ganz gleich gebildet vorkommt, in der +Wahl der aeltesten Kornarten: Hirse, Gerste, Spelt, in dem Gebrauch, die Aehren +mit der Sichel zu schneiden und sie auf der glattgestampften Tenne durch das +Vieh austreten zu lassen, endlich in der Bereitungsart des Getreides: puls +poltos, pinso ptiss/o/, mola m?l/e/, denn das Backen ist juengeren Ursprungs, +und wird auch deshalb im roemischen Ritual statt des Brotes stets der Teig oder +Brei gebraucht. Dass auch der Weinbau in Italien ueber die aelteste griechische +Einwanderung hinausgeht, dafuer spricht die Benennung "Weinland" (Oinotria), die +bis zu den aeltesten griechischen Anlaendern hinaufzureichen scheint. Danach +muss der Uebergang vom Hirtenleben zum Ackerbau oder, genauer gesprochen, die +Verbindung des Feldbaus mit der aelteren Weidewirtschaft stattgefunden haben, +nachdem die Inder aus dem Mutterschoss der Nationen ausgeschieden waren, aber +bevor die Hellenen und die Italiker ihre alte Gemeinsamkeit aufhoben. Uebrigens +scheinen, als der Ackerbau aufkam, die Hellenen und Italiker nicht bloss unter +sich, sondern auch noch mit anderen Gliedern der grossen Familie zu einem +Volksganzen verbunden gewesen zu sein; wenigstens ist es Tatsache, dass die +wichtigsten jener Kulturwoerter zwar den asiatischen Gliedern der +indogermanischen Voelkerfamilien fremd, aber den Roemern und Griechen mit den +keltischen sowohl als mit den deutschen, slawischen, lettischen Staemmen +gemeinsam sind ^5. Die Sonderung des gemeinsamen Erbgutes von dem wohlerworbenen +Eigen einer jeden Nation in Sitte und Sprache ist noch lange nicht vollstaendig +und in aller Mannigfaltigkeit der Gliederungen und Abstufungen durchgefuehrt; +die Durchforschung der Sprachen in dieser Beziehung hat kaum begonnen, und auch +die Geschichtschreibung entnimmt immer noch ihre Darstellung der Urzeit +vorwiegend, statt dem reichen Schacht der Sprachen, vielmehr dem groesstenteils +tauben Gestein der Ueberlieferung. Fuer jetzt muss es darum hier genuegen, auf +die Unterschiede hinzuweisen zwischen der Kultur der indogermanischen Familie in +ihrem aeltesten Beisammensein und zwischen der Kultur derjenigen Epoche, wo die +Graecoitaliker noch ungetrennt zusammenlebten; die Unterscheidung der den +asiatischen Gliedern dieser Familie fremden, den europaeischen aber gemeinsamen +Kulturresultate von denjenigen, welche die einzelnen Gruppen dieser letzteren, +wie die griechisch-italische, die deutsch-slawische, jede fuer sich erlangten, +kann, wenn ueberhaupt, doch auf jeden Fall erst nach weiter vorgeschrittenen +sprachlichen und sachlichen Untersuchungen gemacht werden. Sicher aber ist der +Ackerbau fuer die graecoitalische, wie ja fuer alle anderen Nationen auch, der +Keim und der Kern des Volks- und Privatlebens geworden und als solcher im +Volksbewusstsein geblieben. Das Haus und der feste Herd, den der Ackerbauer sich +gruendet anstatt der leichten Huette und der unsteten Feuerstelle des Hirten, +werden im geistigen Gebiete dargestellt und idealisiert in der Goettin Vesta +oder Estia, fast der einzigen, die nicht indogermanisch und doch beiden Nationen +von Haus aus gemein ist. Eine der aeltesten italischen Stammsagen legt dem +Koenig Italus, oder, wie die Italiker gesprochen haben muessen, Vitalus oder +Vitulus, die Ueberfuehrung des Volkes vom Hirtenleben zum Ackerbau bei und +knuepft sinnig die urspruengliche italische Gesetzgebung daran; nur eine andere +Wendung davon ist es, wenn die samnitische Stammsage zum Fuehrer der Urkolonien +den Ackerstier macht oder wenn die aeltesten latinischen Volksnamen das Volk +bezeichnen als Schnitter (Siculi, auch wohl Sicani) oder als Feldarbeiter +(Opsci). Es gehoert zum sagenwidrigen Charakter der sogenannten roemischen +Ursprungssage, dass darin ein staedtegruendendes Hirten- und Jaegervolk +auftritt: Sage und Glaube, Gesetze und Sitten knuepfen bei den Italikern wie bei +den Hellenen durchgaengig an den Ackerbau an ^6. +---------------------------------------------------------- +^5 So finden sich aro aratrum wieder in dem altdeutschen aran (pfluegen, +mundartlich eren), erida, im slawischen orati, oradlo, im litauischen arti, +arimnas, im keltischen ar, aradar. So steht neben ligo unser Rechen, neben +hortus unser Garten, neben mola unsere Muehle, slawisch mlyn, litauisch malunas, +keltisch malirr. +Allen diesen Tatsachen gegenueber wird man es nicht zugeben koennen, dass +es eine Zeit gegeben wo die Griechen in allen hellenischen Gauen nur von der +Viehzucht gelebt haben. Wenn nicht Grund-, sondern Viehbesitz in Hellas wie in +Italien der Ausgangs- und Mittelpunkt alles Privatvermoegens ist, so beruht dies +nicht darauf, dass der Ackerbau erst spaeter aufkam, sondern dass er anfaenglich +nach dem System der Feldgemeinschaft betrieben ward. Ueberdies versteht es sich +von selbst, dass eine reine Ackerbauwirtschaft vor Scheidung der Staemme noch +nirgends bestanden haben kann, sondern, je nach der Lokalitaet mehr oder minder, +die Viehzucht damit sich in ausgedehnterer Weise verband, als dies spaeter der +Fall war. +^6 Nichts ist dafuer bezeichnender als die enge Verknuepfung, in welche die +aelteste Kulturepoche den Ackerbau mit der Ehe wie mit der Stadtgruendung +setzte. So sind die bei der Ehe zunaechst beteiligten Goetter in Italien die +Ceres und (oder?) Tellus (Plut. Rom. 22; Serv. Aen. 4, 166; A. Rossbach, +Untersuchungen ueber die roemische Ehe. Stuttgart 1853, S. 257, 301), in +Griechenland die Demeter (Plut. coniug. praec. Vorrede), wie denn auch in alten +griechischen Formeln die Gewinnung von Kindern selber "Ernte" heisst (Anm. 8); +ja die aelteste roemische Eheform, die Confarreatio, entnimmt ihren Namen und +ihr Ritual vom Kornbau. Die Verwendung des Pflugs bei der Stadtgruendung ist +bekannt. +--------------------------------------------------------- +Wie der Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse und +die Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher Grundlage; wie denn +das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe Vermessung desselben nicht gedacht +werden kann. Der oskische und umbrische Vorsus von 100 Fuss ins Gevierte +entspricht genau dem griechischen Plethron. Auch das Prinzip der Limitation ist +dasselbe. Der Feldmesser orientiert sich nach einer der Himmelsgegenden und +zieht also zuerst zwei Linien von Norden nach Sueden und von Osten nach Westen, +in deren Schneidepunkt (templum, temenos von temn/o/) er steht, alsdann in +gewissen festen Abstaenden den Hauptschneidelinien parallele Linien, wodurch +eine Reihe rechtwinkeliger Grundstuecke entsteht, deren Ecken die Grenzpfaehle +(termini, in sizilischen Inschriften termones, gewoehnlich oroi) bezeichnen. +Diese Limitationsweise, die wohl auch etruskisch, aber schwerlich etruskischen +Ursprungs ist, finden wir bei den Roemern, Umbrern, Samniten, aber auch in sehr +alten Urkunden der tarentinischen Herakleoten, die sie wahrscheinlich +ebensowenig von den Italikern entlehnt haben als diese sie von den Tarentinern, +sondern es ist altes Gemeingut. Eigentuemlich roemisch und charakteristisch ist +erst die eigensinnige Ausbildung des quadratischen Prinzips, wonach man selbst, +wo Fluss und Meer eine natuerliche Grenze machten, diese nicht gelten liess, +sondern mit dem letzten vollen Quadrat das zum Eigen verteilte Land abschloss. +Aber nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten der +aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge Verwandtschaft der +Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische Haus, wie Homer es +schildert, ist wenig verschieden von demjenigen, das in Italien bestaendig +festgehalten ward; das wesentliche Stueck und urspruenglich der ganze innere +Wohnraum des lateinischen Hauses ist das Atrium, das heisst das schwarze Gemach +mit dem Hausaltar, dem Ehebett, dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes +ist auch das homerische Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster +Decke. Nicht dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist +altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber gehoert +der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht allgemein +indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und Italikern gemeinsame +Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte italische Sitte der +gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern, deren Ursprung der Mythus an +die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft, von Aristoteles mit den kretischen +Syssitien verglichen; und auch darin trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern +und Lakonen zusammen, dass sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich +ward, auf der Bank liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das +Feuerzuenden durch Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern +gemein; aber gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker zusammen in +den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des "Reibers" (tr?panon, terebra) +und der "Unterlage" (storeys eschara, tabula, wohl von tendere, tetamai). Ebenso +ist die Kleidung beider Voelker wesentlich identisch, denn die Tunika entspricht +voellig dem Chiton, und die Toga ist nichts als ein bauschigeres Himation; ja +selbst in dem so veraenderlichen Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern +gemein, dass die beiden Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind, was +roemischerseits in den aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni - arquites) deutlich +sich ausspricht ^7 und der aeltesten nicht eigentlich auf den Nahkampf +berechneten Fechtweise angemessen ist. So geht bei den Griechen und Italikern in +Sprache und Sitte zurueck auf dieselben Elemente alles, was die materiellen +Grundlagen der menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten Aufgaben, die die +Erde an den Menschen stellt, sind einstmals von beiden Voelkern, als sie noch +eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest worden. +------------------------------------- +^7 Unter den beiderseits aeltesten Waffennamen werden kaum sicher verwandte +aufgezeigt werden koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit logch/e/ +zusammenhaengend, ist als roemisches Wort jung und vielleicht von den Deutschen +oder Spaniern entlehnt. +------------------------------------- +Anders ist es in dem geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen, mit +sich selbst, mit seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster Harmonie zu +leben, laesst so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt in unsers Vaters +Reich; und auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem materiellen, wo die +Charaktere der Individuen und der Voelker sich scheiden. In der graecoitalischen +Periode muessen die Anregungen noch gefehlt haben, welche diesen innerlichen +Gegensatz hervortreten machten; erst zwischen den Hellenen und den Italikern hat +jene tiefe geistige Verschiedenheit sich offenbart, deren Nachwirkung noch bis +auf den heutigen Tag sich fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst sind +in Italien wie in Griechenland so eigentuemlich, so durchaus national entwickelt +worden, dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf der auch hier beide Voelker +fussten, dort und hier ueberwuchert und unsern Augen fast ganz entzogen ist. +Jenes hellenische Wesen, das dem Einzelnen das Ganze, der Gemeinde die Nation, +dem Buerger die Gemeinde aufopferte, dessen Lebensideal das schoene und gute +Sein und nur zu oft der suesse Muessiggang war, dessen politische Entwicklung in +der Vertiefung des urspruenglichen Partikularismus der einzelnen Gaue und +spaeter sogar in der innerlichen Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, dessen +religioese Anschauung erst die Goetter zu Menschen machte und dann die Goetter +leugnete, das die Glieder entfesselte in dem Spiel der nackten Knaben und dem +Gedanken in aller seiner Herrlichkeit und in aller seiner Furchtbarkeit freie +Bahn gab; und jenes roemische Wesen, das den Sohn in die Furcht des Vaters, die +Buerger in die Furcht des Herrschers, sie alle in die Furcht der Goetter bannte, +das nichts forderte und nichts ehrte als die nuetzliche Tat und jeden Buerger +zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit rastloser Arbeit auszufuellen, das +die keusche Verhuellung des Koerpers schon dem Buben zur Pflicht machte, in dem, +wer anders sein wollte als die Genossen, ein schlechter Buerger hiess, in dem +der Staat alles war und die Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente +hohe Gedanke - wer vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken +zurueckzufuehren auf die urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und +beide vorbereitete und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen +Schleier lueften zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht werden, +die Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung an eine aeltere +Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen Lesers nicht Worte zu +leihen, aber die Richtung zu weisen. +Alles, was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht in +Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen Dingen gehoert +hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens ^8, +welche dem Manne die Monogamie gebietet und den Ehebruch der Frau schwer ahndet +und welche in der hohen Stellung der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises +die Ebenbuertigkeit beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe anerkennt. +Dagegen ist die schroffe und gegen die Persoenlichkeit ruecksichtslose +Entwicklung der eheherrlichen und mehr noch der vaeterlichen Gewalt den Griechen +fremd und italisches Eigen; die sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien +sich zur rechtlichen Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde die +vollstaendige Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der Sklaverei lag, +von den Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten und in allen ihren +Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen frueh tatsaechliche und +rechtliche Milderungen stattfanden und zum Beispiel die Sklavenehe als ein +gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward. +----------------------------------------------- +^8 Selbst im einzelnen zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der +Bezeichnung der rechten Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder +abgeschlossenen" (gamos epi paid/o/n gn/e/si/o/n arot/o/ - matrimonium liberorum +quaerendorum causa). +----------------------------------------------- +Auf dem Hause beruht das Geschlecht, das heisst die Gemeinschaft der +Nachkommen desselben Stammvaters; und von dem Geschlecht ist bei den Griechen +wie den Italikern das staatliche Dasein ausgegangen. Aber wenn in der +schwaecheren politischen Entwicklung Griechenlands der Geschlechtsverband als +korporative Macht dem Staat gegenueber sich noch weit in die historische Zeit +hinein behauptet hat, erscheint der italische Staat sofort insofern fertig, als +ihm gegenueber die Geschlechter vollstaendig neutralisiert sind und er nicht die +Gemeinschaft der Geschlechter, sondern die Gemeinschaft der Buerger darstellt. +Dass dagegen umgekehrt das Individuum dem Geschlecht gegenueber in Griechenland +weit frueher und vollstaendiger zur innerlichen Freiheit und eigenartigen +Entwicklung gediehen ist als in Rom, spiegelt sich mit grosser Deutlichkeit in +der bei beiden Voelkern durchaus verschiedenartigen Entwicklung der +urspruenglich doch gleichartigen Eigennamen. In den aelteren griechischen tritt +der Geschlechtsname sehr haeufig adjektivisch zum Individualnamen hinzu, +waehrend umgekehrt noch die roemischen Gelehrten es wussten, dass ihre Vorfahren +urspruenglich nur einen, den spaeteren Vornamen fuehrten. Aber waehrend in +Griechenland der adjektivische Geschlechtsname frueh verschwindet, wird er bei +den Italikern, und zwar nicht bloss bei den Roemern, zum Hauptnamen, so dass der +eigentliche Individualname, das Praenomen, sich ihm unterordnet. Ja es ist, als +sollte die geringe und immer mehr zusammenschwindende Zahl und die +Bedeutungslosigkeit der italischen, besonders der roemischen Individualnamen, +verglichen mit der ueppigen und poetischen Fuelle der griechischen, uns wie im +Bilde zeigen, wie dort die Nivellierung, hier die freie Entwicklung der +Persoenlichkeit im Wesen der Nation lag. +Ein Zusammenleben in Familiengemeinden unter Stammhaeuptern, wie man es +fuer die graecoitalische Periode sich denken mag, mochte den spaeteren +italischen wie hellenischen Politien ungleich genug sehen, musste aber dennoch +die Anfaenge der beiderseitigen Rechtsbildung notwendig bereits enthalten. Die +"Gesetze des Koenigs Italus", die noch in Aristoteles' Zeiten angewendet wurden, +moegen diese beiden Nationen wesentlich gemeinsamen Institutionen bezeichnen. +Frieden und Rechtsfolge innerhalb der Gemeinde, Kriegsstand und Kriegsrecht nach +aussen, ein Regiment des Stammhauptes, ein Rat der Alten, Versammlungen der +waffenfaehigen Freien, eine gewisse Verfassung muessen in denselben enthalten +gewesen sein. Gericht (crimen, krinein), Busse (poena, poin/e/), +Wiedervergeltung (talio, tala/o/ tl/e/nai) sind graecoitalische Begriffe. Das +strenge Schuldrecht, nach welchem der Schuldner fuer die Rueckgabe des +Empfangenen zunaechst mit seinem Leibe haftet, ist den Italikern und zum +Beispiel den tarentinischen Herakleoten gemeinsam. Die Grundgedanken der +roemischen Verfassung - Koenigtum, Senat und eine nur zur Bestaetigung oder +Verwerfung der von dem Koenig und dem Senat an sie gebrachten Antraege befugte +Volksversammlung - sind kaum irgendwo so scharf ausgesprochen wie in +Aristoteles' Bericht ueber die aeltere Verfassung von Kreta. Die Keime zu +groesseren Staatenbuenden in der staatlichen Verbruederung oder gar der +Verschmelzung mehrerer bisher selbstaendiger Staemme (Symmachie, Synoikismos) +sind gleichfalls beiden Nationen gemein. Es ist auf diese Gemeinsamkeit der +Grundlagen hellenischer und italischer Politie um so mehr Gewicht zu legen, als +dieselbe sich nicht auch auf die uebrigen indogermanischen Staemme mit +erstreckt; wie denn zum Beispiel die deutsche Gemeindeordnung keineswegs wie die +der Griechen und Italiker von dem Wahlkoenigtum ausgeht. Wie verschieden aber +die auf dieser gleichen Basis in Italien und in Griechenland aufgebauten +Politien waren und wie vollstaendig der ganze Verlauf der politischen +Entwicklung jeder der beiden Nationen als Sondergut angehoert ^9, wird die +weitere Erzaehlung darzulegen haben. +--------------------------------------------- +^9 Nur darf man natuerlich nicht vergessen, dass aehnliche Voraussetzungen +ueberall zu aehnlichen Institutionen fuehren. So ist nichts so sicher, als dass +die roemischen Plebejer erst innerhalb des roemischen Gemeinwesens erwuchsen, +und doch finden sie ueberall ihr Gegenbild, wo neben einer Buerger- eine +Insassenschaft sich entwickelt hat. Dass auch der Zufall hier sein neckendes +Spiel treibt, versteht sich von selbst. +--------------------------------------------- +Nicht anders ist es in der Religion. Wohl liegt in Italien wie in Hellas +dem Volksglauben der gleiche Gemeinschatz symbolischer und allegorisierter +Naturanschauungen zugrunde; auf diesem ruht die allgemeine Analogie zwischen der +roemischen und der griechischen Goetter- und Geisterwelt, die in spaeteren +Entwicklungsstadien so wichtig werden sollte. Auch in zahlreichen +Einzelvorstellungen, in der schon erwaehnten Gestalt des Zeus-Diovis und der +Hestia-Vesta, in dem Begriff des heiligen Raumes (temenos, templum), in manchen +Opfern und Zeremonien, stimmten die beiderseitigen Kulte nicht bloss zufaellig +ueberein. Aber dennoch gestalteten sie sich in Hellas wie in Italien so +vollstaendig national und eigentuemlich, dass selbst von dem alten Erbgut nur +weniges in erkennbarer Weise und auch dieses meistenteils unverstanden oder +missverstanden bewahrt ward. Es konnte nicht anders sein; denn wie in den +Voelkern selbst die grossen Gegensaetze sich schieden, welche die +graecoitalische Periode noch in ihrer Unmittelbarkeit zusammengehalten hatte, so +schied sich auch in ihrer Religion Begriff und Bild, die bis dahin nur ein +Ganzes in der Seele gewesen waren. Jene alten Bauern mochten, wenn die Wolken am +Himmel hin gejagt wurden, sich das so ausdruecken, dass die Huendin der Goetter +die verscheuchten Kuehe der Herde zusammentreibe; der Grieche vergass es, dass +die Kuehe eigentlich die Wolken waren, und machte aus dem bloss fuer einzelne +Zwecke gestatteten Sohn der Goetterhuendin den zu allen Diensten bereiten und +geschickten Goetterboten. Wenn der Donner in den Bergen rollte, sah er den Zeus +auf dem Olymp die Keile schwingen; wenn der blaue Himmel wieder auflaechelte, +blickte er in das glaenzende Auge der Tochter des Zeus, Athenaia; und so +maechtig lebten ihm die Gestalten, die er sich geschaffen, dass er bald in ihnen +nichts sah als vom Glanze der Naturkraft strahlende und getragene Menschen und +sie frei nach den Gesetzen der Schoenheit bildete und umbildete. Wohl anders, +aber nicht schwaecher offenbarte sich die innige Religiositaet des italischen +Stammes, der den Begriff festhielt und es nicht litt, dass die Form ihn +verdunkelte. Wie der Grieche, wenn er opfert, die Augen zum Himmel aufschlaegt, +so verhuellt der Roemer sein Haupt; denn jenes Gebet ist Anschauung und dieses +Gedanke. In der ganzen Natur verehrt er das Geistige und Allgemeine; jedem +Wesen, dem Menschen wie dem Baum, dem Staat wie der Vorratskammer, ist der mit +ihm entstandene und mit ihm vergehende Geist zugegeben, das Nachbild des +Physischen im geistigen Gebiet; dem Mann der maennliche Genius, der Frau die +weibliche Juno, der Grenze der Terminus, dem Wald der Silvanus, dem kreisenden +Jahr der Vertumnus, und also weiter jedem nach seiner Art. Ja es wird in den +Handlungen der einzelne Moment der Taetigkeit vergeistigt; so wird +beispielsweise in der Fuerbitte fuer den Landmann angerufen der Geist der +Brache, des Ackerns, des Furchens, Saeens, Zudeckens, Eggens und so fort bis zu +dem des Einfahrens, Rufspeicherns und des Oeffnens der Scheuer; und in +aehnlicher Weise wird Ehe, Geburt und jedes andere physische Ereignis mit +heiligem Leben ausgestattet. Je groessere Kreise indes die Abstraktion +beschreibt, desto hoeher steigt der Gott und die Ehrfurcht der Menschen; so sind +Jupiter und Juno die Abstraktionen der Maennlichkeit und der Weiblichkeit, Dea +Dia oder Ceres die schaffende, Minerva die erinnernde Kraft, Dea bona oder, bei +den Samniten, Dea cupra die gute Gottheit. Wie den Griechen alles konkret und +koerperlich erschien, so konnte der Roemer nur abstrakte, vollkommen +durchsichtige Formeln brauchen; und warf der Grieche den alten Sagenschatz der +Urzeit deshalb zum groessten Teil weg, weil in deren Gestalten der Begriff noch +zu durchsichtig war, so konnte der Roemer ihn noch weniger festhalten, weil ihm +die heiligen Gedanken auch durch den leichtesten Schleier der Allegorie sich zu +trueben schienen. Nicht einmal von den aeltesten und allgemeinsten Mythen, zum +Beispiel der den Indern, Griechen und selbst den Semiten gelaeufigen Erzaehlung +von dem nach einer grossen Flut uebriggebliebenen gemeinsamen Stammvater des +gegenwaertigen Menschengeschlechts, ist bei den Roemern eine Spur bewahrt +worden. Ihre Goetter konnten nicht sich vermaehlen und Kinder zeugen wie die +hellenischen; sie wandelten nicht ungesehen unter den Sterblichen und bedurften +nicht des Nektars. Aber dass sie dennoch in ihrer Geistigkeit, die nur der +platten Auffassung platt erscheint, die Gemueter maechtig und vielleicht +maechtiger fassten als die nach dem Bilde des Menschen geschaffenen Goetter von +Hellas, davon wuerde, auch wenn die Geschichte schwiege, schon die roemische, +dem Worte wie dem Begriffe nach unhellenische Benennung des Glaubens, die +"Religio", das heisst die Bindung, zeugen. Wie Indien und Iran aus einem und +demselben Erbschatz jenes die Formenfuelle seiner heiligen Epen, dieses die +Abstraktionen des Zendavesta entwickelte, so herrscht auch in der griechischen +Mythologie die Person, in der roemischen der Begriff, dort die Freiheit, hier +die Notwendigkeit. +Endlich gilt, was von dem Ernst des Lebens, auch von dessen Nachbild in +Scherz und Spiel, welche ja ueberall, und am meisten in der aeltesten Zeit des +vollen und einfachen Daseins, den Ernst nicht ausschliessen, sondern einhuellen. +Die einfachsten Elemente der Kunst sind in Latium und in Hellas durchaus +dieselben: der ehrbare Waffentanz, der "Sprung" (triumpus, thriambos, di- +th?rambos); der Mummenschanz der "vollen Leute" (satyroi, satura), die, in +Schaf- und Bockfelle gehuellt, mit ihren Spaessen das Fest beschliessen; endlich +das Instrument der Floete, das den feierlichen wie den lustigen Tanz mit +angemessenen Weisen beherrscht und begleitet. Nirgends vielleicht tritt so +deutlich wie hier die vorzugsweise enge Verwandtschaft der Hellenen und der +Italiker zu Tage; und dennoch ist die Entwicklung der beiden Nationen in keiner +anderen Richtung so weit auseinandergegangen. Die Jugendbildung blieb in Latium +gebannt in die engen Schranken der haeuslichen Erziehung; in Griechenland schuf +der Drang nach mannigfaltiger und doch harmonischer Bildung des menschlichen +Geistes und Koerpers die von der Nation und von den Einzelnen als ihr bestes Gut +gepflegten Wissenschaften der Gymnastik und der Paedeia. Latium steht in der +Duerftigkeit seiner kuenstlerischen Entwicklung fast auf der Stufe der +kulturlosen Voelker; in Hellas ist mit unglaublicher Raschheit aus den +religioesen Vorstellungen der Mythos und die Kulturfigur und aus diesen jene +Wunderwelt der Poesie und der Bildnerei erwachsen, derengleichen die Geschichte +nicht wieder aufzuzeigen hat. In Latium gibt es im oeffentlichen wie im +Privatleben keine anderen Maechte als Klugheit, Reichtum und Kraft; den Hellenen +war es vorbehalten, die beseligende Uebermacht der Schoenheit zu empfinden, in +sinnlich idealer Schwaermerei dem schoenen Knabenfreunde zu dienen und den +verlorenen Mut in den Schlachtliedern des goettlichen Saengers wiederzufinden. +So stehen die beiden Nationen, in denen das Altertum sein Hoechstes +erreicht hat, ebenso verschieden wie ebenbuertig nebeneinander. Die Vorzuege der +Hellenen vor den Italikern sind von allgemeinerer Fasslichkeit und von hellerem +Nachglanz; aber das tiefe Gefuehl des Allgemeinen im Besondern, die Hingebung +und Aufopferungsfaehigkeit des Einzelnen, der ernste Glaube an die eigenen +Goetter ist der reiche Schatz der italischen Nation. Beide Voelker haben sich +einseitig entwickelt und darum beide vollkommen; nur engherzige Armseligkeit +wird den Athener schmaehen, weil er seine Gemeinde nicht zu gestalten verstand +wie die Fabier und Valerier, oder den Roemer, weil er nicht bilden lernte wie +Pheidias und dichten wie Aristophanes. Es war eben das Beste und Eigenste des +griechischen Volkes, was es ihm unmoeglich machte, von der nationalen Einheit +zur politischen fortzuschreiten, ohne doch die Politie zugleich mit der Despotie +zu vertauschen. Die ideale Welt der Schoenheit war den Hellenen alles und +ersetzte ihnen selbst bis zu einem gewissen Grade, was in der Realitaet ihnen +abging; wo immer in Hellas ein Ansatz zu nationaler Einigung hervortritt, beruht +dieser nicht auf den unmittelbar politischen Faktoren, sondern auf Spiel und +Kunst: nur die olympischen Wettkaempfe, nur die Homerischen Gesaenge, nur die +Euripideische Tragoedie hielten Hellas in sich zusammen. Entschlossen gab +dagegen der Italiker die Willkuer hin um der Freiheit willen und lernte dem +Vater gehorchen, damit er dem Staate zu gehorchen verstaende. Mochte der +Einzelne bei dieser Untertaenigkeit verderben und der schoenste menschliche Keim +darueber verkuemmern; er gewann dafuer ein Vaterland und ein Vaterlandsgefuehl, +wie der Grieche es nie gekannt hat, und errang allein unter allen Kulturvoelkern +des Altertums bei einer auf Selbstregiment ruhenden Verfassung die nationale +Einheit, die ihm endlich ueber den zersplitterten hellenischen Stamm und ueber +den ganzen Erdkreis die Botmaessigkeit in die Hand legte. +3. Kapitel +Die Ansiedlungen der Latiner +Die Heimat des indogermanischen Stammes ist der westliche Teil +Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in suedoestlicher Richtung ueber +Indien, teils in nordwestlicher ueber Europa ausgebreitet. Genauer den Ursitz +der Indogermanen zu bestimmen, ist schwierig; jedenfalls muss er im Binnenlande +und von der See entfernt gewesen sein, da keine Benennung des Meeres dem +asiatischen und dem europaeischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen +naeher in die Euphratlandschaften, so dass merkwuerdigerweise die Urheimat der +beiden wichtigsten Kulturstaemme, des indogermanischen und des aramaeischen, +raeumlich fast zusammenfaellt - eine Unterstuetzung fuer die Annahme einer +allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- und Sprachentwicklung +liegenden Gemeinschaft auch dieser Voelker. Eine engere Lokalisierung ist +ebensowenig moeglich, als es moeglich ist, die einzelnen Staemme auf ihren +weiteren Wanderungen zu begleiten. Der europaeische mag noch nach dem +Ausscheiden der Inder laengere Zeit in Persien und Armenien verweilt haben; denn +allem Anschein nach ist hier die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt +und Weizen sind in Mesopotamien, der Weinstock suedlich vom Kaukasus und vom +Kaspischen Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nussbaum und +andere der leichter zu verpflanzenden Fruchtbaeume zu Hause. Bemerkenswert ist +es auch, dass den meisten europaeischen Staemmen, den Lateinern, Kelten, +Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie muessen also wohl +vor ihrer Scheidung die Kueste des Schwarzen oder auch des Kaspischen Meeres +erreicht haben. Auf welchem Wege von dort die Italiker an die Alpenkette gelangt +sind und wo namentlich sie, allein noch mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt +haben moegen, laesst sich nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem +Wege, ob von Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland +gelangt sind. Dass die Italiker eben wie die Inder von Norden her in ihre +Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht gelten. Der Zug +des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren Bergruecken Italiens in der +Richtung von Norden nach Sueden laesst sich noch deutlich verfolgen; ja die +letzten Phasen desselben gehoeren der vollkommen historischen Zeit an. Weniger +kenntlich ist der Weg, den die latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog +sie in aehnlicher Richtung an der Westkueste entlang, wohl lange bevor die +ersten sabellischen Staemme aufbrachen; der Strom ueberflutet die Hoehen erst, +wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die latinischen +Staemme schon vorher an der Kueste sassen, erklaert es sich, dass die Sabeller +sich mit den rauheren Gebirgen begnuegten und erst von diesen aus, wo es anging, +sich zwischen die latinischen Voelker draengten. +Dass vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge ein latinischer +Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber, welche bei der ersten +Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und Kampanien offenstanden, +verschmaeht worden zu sein scheinen, waren, wie die volskischen Inschriften +zeigen, von einem den Sabellern naeher als den Latinern verwandten Stamm +besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor der griechischen und samnitischen +Einwanderung wahrscheinlich Latiner; denn die italischen Namen Novla oder Nola +(Neustadt), Campani Capua, Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci +(Arbeiter) sind nachweislich aelter als der samnitische Einfall und beweisen, +dass, als Kyme von den Griechen gegruendet ward, ein italischer und +wahrscheinlich latinischer Stamm, die Ausoner, Kampanien innehatten. Auch die +Urbewohner der spaeter von den Lucanern und Brettiern bewohnten Landschaften, +die eigentlichen Itali (Bewohner des Rinderlandes), werden von den besten +Beobachtern nicht zu dem iapygischen, sondern zu dem italischen Stamm gestellt; +es ist nichts im Wege, sie dem latinischen Stamm beizuzaehlen, obwohl die noch +vor dem Beginn der staatlichen Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung +dieser Gegenden und deren spaetere Ueberflutung durch samnitische Schwaerme die +Spuren der aelteren Nationalitaet hier gaenzlich verwischt hat. Auch den +gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer setzten sehr alte Sagen in Beziehung +zu Rom; so erzaehlt der aelteste italische Geschichtschreiber Antiochos von +Syrakus, dass zum Koenig Morges von Italia (d. h. der Brettischen Halbinsel) ein +Mann Namens Sikelos auf fluechtigem Fuss aus Rom gekommen sei; und es scheinen +diese Erzaehlungen zu beruhen auf der von den Berichterstattern wahrgenommenen +Stammesgleichheit der Siculer, deren es noch zu Thukydides' Zeit in Italien gab, +und der Latiner. Die auffallende Verwandtschaft einzelner Dialektwoerter des +sizilischen Griechisch mit dem Lateinischen erklaert sich zwar wohl nicht aus +der alten Sprachgleichheit der Siculer und Roemer, sondern vielmehr aus den +alten Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; nach allen +Spuren indes sind nicht bloss die latinische, sondern wahrscheinlich auch die +kampanische und lucanische Landschaft, das eigentliche Italia zwischen den +Buchten von Tarent und Laos und die oestliche Haelfte von Sizilien, in uralter +Zeit von verschiedenen Staemmen der latinischen Nation bewohnt gewesen. +Die Schicksale dieser Staemme waren sehr ungleich. Die in Sizilien, +Grossgriechenland und Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in +Beruehrung in einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu leisten +nicht vermochten, und wurden entweder voellig hellenisiert, wie namentlich in +Sizilien, oder doch so geschwaecht, dass sie der frischen Kraft der sabinischen +Staemme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So sind die Siculer, die Italer +und Morgeten, die Ausoner nicht dazu gekommen, eine taetige Rolle in der +Geschichte der Halbinsel zu spielen. +Anders war es in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegruendet worden +sind und es den Einwohnern nach harten Kaempfen gelang, sich gegen die Sabiner +wie gegen die noerdlichen Nachbarn zu behaupten. Werfen wir einen Blick auf die +Landschaft, die wie keine andere in die Geschicke der alten Welt einzugreifen +bestimmt war. +Schon in uraeltester Zeit ist die Ebene von Latium der Schauplatz der +grossartigsten Naturkaempfe gewesen, in denen die langsam bildende Kraft des +Wassers und die Ausbrueche gewaltiger Vulkane Schicht ueber Schicht schoben +desjenigen Bodens, auf dem entschieden werden sollte, welchem Volk die +Herrschaft der Erde gehoere. Eingeschlossen im Osten von den Bergen der Sabiner +und Aequer, die dem Apennin angehoeren; im Sueden von dem bis zu 4000 Fuss Hoehe +ansteigenden volskischen Gebirg, welches von dem Hauptstock des Apennin durch +das alte Gebiet der Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, Nebenfluss des +Liris), getrennt ist und von dieser aus sich westlich ziehend mit dem Vorgebirg +von Terracina abschliesst; im Westen von dem Meer, das an diesem Gestade nur +wenige und geringe Haefen bildet; im Norden in das weite etruskische Huegelland +sich verlaufend, breitet eine stattliche Ebene sich aus, durchflossen von dem +Tiberis, dem "Bergstrom", der aus den umbrischen, und dem Anio, der von den +sabinischen Bergen herkommt. Inselartig steigen in der Flaeche auf teils die +steilen Kalkfelsen des Soracte im Nordosten, des circeischen Vorgebirgs im +Suedwesten, sowie die aehnliche, obwohl niedrigere Hoehe des Ianiculum bei Rom; +teils vulkanische Erhebungen, deren erloschene Krater zu Seen geworden und zum +Teil es noch sind: die bedeutendste unter diesen ist das Albaner Gebirge, das +nach allen Seiten frei zwischen den Volskergebirgen und dem Tiberfluss aus der +Ebene emporragt. +Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem Namen +der Latiner, oder, wie sie spaeter zur Unterscheidung von den ausserhalb dieses +Bereichs gegruendeten latinischen Gemeinden genannt werden, der "alten Latiner" +(prisci Latini). Allein das von ihnen besetzte Gebiet, die Landschaft Latium, +ist nur ein kleiner Teil jener mittelitalischen Ebene. Alles Land noerdlich des +Tiber ist den Latinern ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen +Bewohnern ein ewiges Buendnis, ein Landfriede nicht moeglich war und die +Waffenruhe stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die +Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die bessere +Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese folgenreiche +Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und sumpfigen Strecken suedlich +vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere Geschichte beginnt, in den Haenden +umbrisch-sabellischer Staemme, der Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae +sind nicht mehr urspruenglich latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes +Gebietes zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und +dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig groesser als der +jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium, die "Ebene" ^1, wie sie von +den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich darstellt. Die Landschaft ist eben, aber +nicht flach, mit Ausnahme des sandigen und zum Teil vom Tiber aufgeschwemmten +Meeresstrandes wird ueberall die Flaeche unterbrochen durch maessig hohe, oft +ziemlich steile Tuffhuegel und tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden +Steigungen und Senkungen des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene Lachen, +deren Verdunsten in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin faulenden +organischen Substanzen, die boese fieberschwangere Luft entwickelt, welche in +alter wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft verpestet. Es ist ein Irrtum, +dass diese Miasmen erst durch den Verfall des Ackerbaues entstanden seien, wie +ihn das Missregiment des letzten Jahrhunderts der Republik und das der Paepste +herbeigefuehrt haben; ihre Ursache liegt vielmehr in dem mangelnden Gefaell des +Wassers und wirkt noch heute wie vor Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis +auf einen gewissen Grad die boese Luft sich bannen laesst durch die Intensitaet +der Bodenkultur; wovon die Ursache noch nicht vollstaendig ermittelt ist, zum +Teil aber darin liegen wird, dass die Bearbeitung der Oberflaeche das +Austrocknen der stehenden Waesser beschleunigt. Immer bleibt die Entstehung +einer dichten ackerbauenden Bevoelkerung in Gegenden, die jetzt keine gesunden +Bewohner gedeihen lassen und in denen der Reisende nicht gern die Nacht +verweilt, wie die latinische Ebene und die Niederungen von Sybaris und Metapont +sind, eine fuer uns befremdliche Tatsache. Man muss sich erinnern, dass auf +einer niedrigen Kulturstufe das Volk ueberhaupt einen schaerferen Blick hat fuer +das, was die Natur erheischt, und eine groessere Fuegsamkeit gegen ihre Gebote, +vielleicht auch physisch ein elastischeres Wesen, das dem Boden sich inniger +anschmiegt. In Sardinien wird unter ganz aehnlichen natuerlichen Verhaeltnissen +der Ackerbau noch heutzutage betrieben; die boese Luft ist wohl vorhanden, +allein der Bauer entzieht sich ihren Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung, +Nahrung und Wahl der Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria cattiva +nichts so sicher als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde Feuer; woraus +sich erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig in schwere Wollstoffe +gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht erloeschen liess. Im uebrigen +musste die Landschaft einem einwandernden ackerbauenden Volke einladend +erscheinen; der Boden ist leicht mit Hacke und Karst zu bearbeiten und auch ohne +Duengung ertragsfaehig, ohne nach italienischem Massstab auffallend ergiebig zu +sein; der Weizen gibt durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser +ist kein Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung jede +frische Quelle. +---------------------------------------------------------- +^1 Wie latus (Seite) und plat?s (platt); es ist also das Plattland im +Gegensatz zu der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die "Ebene" den +Gegensatz bildet zu Samnium. Latus, ehemals stlatus gehoert nicht hierher. +^2 Ein franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie politique +des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen Campagna die Limagne +in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr durchschnittene und ungleiche Ebene, +mit einer Bodenoberflaeche aus dekomponierter Lava und Asche den Resten +ausgebrannter Vulkane. Die Bevoelkerung, mindestens 2500 Menschen auf die +Quadratlieue, ist eine der staerksten, die in rein ackerbauenden Gegenden +vorkommt, das Eigentum ungemein zerstueckelt. Der Ackerbau wird fast ganz von +Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise tritt +dafuer der leichte Pflug ein der mit zwei Kuehen bespannt ist und nicht selten +spannt an der Stelle der einen sich die Frau des Ackermanns ein. Das Gespann +dient zugleich um Milch zu gewinnen und das Land zu bestehen. Man erntet zweimal +im Jahre, Korn und Kraut; Brache kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer +einen Arpent Ackerland ist 100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt +dessen unter sechs oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden +Verwalter- und Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch +kleine Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne Zweifel die +Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di Roma. +------------------------------------------------------ +Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner in +der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und wir sind +darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges indes laesst sich +dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit vermuten. +Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl +Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus die aeltesten +"Landquartiere" (tribus rusticae) zu bilden. Von dem Claudischen Quartier ist es +ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung der Claudischen Geschlechtsgenossen am +Anio erwuchs; und dasselbe geht ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der +aeltesten Einteilung hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der +spaeter hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne +Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter, die den +Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben, soweit sie nicht +gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii, Lemonii, Pollii, Pupinii, +Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen Patrizierfamilien, die Aemilii, +Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii, Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. +Bemerkenswert ist es, dass unter all diesen Geschlechtern kein einziges +erscheint, das nachweislich erst spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich +wie der roemische, wird jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische +Gau von Haus aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter +Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das "Haus" +(oikia) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort sehr haeufig die +Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die entsprechenden italischen Benennungen +"Haus" (vicus) oder "Bezirk" (pagus von pangere) deuten gleichfalls das +Zusammensiedeln der Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch +begreiflicherweise ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein +Acker, so gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die +aber, wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete Zeit +noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der Feldgemeinschaft +bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium selbst sich zu +Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner schon als +Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist eine Frage, auf die +wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu bestimmen vermoegen, in welcher +Weise die Gesamtwirtschaft, welche durch eine derartige Ordnung gefordert wird, +sich in Latium gestaltet hat ^3, in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung +noch auf aeusserlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen +mit beruhen mag. +----------------------------------------------- +^3 In Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den heutigen +Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu fuenfzig, ja hundert +Koepfen stark, unter den Befehlen des von der ganzen Familie auf Lebenszeit +gewaehlten Hausvaters (Goszpodar) in demselben Hause beisammen. Das Vermoegen +des Hauses, das hauptsaechlich in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der +Ueberschuss wird nach Familienstaemmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie +und Handel bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Maenner, z. +B. durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics, +Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen +Verhaeltnissen, die von den aeltesten roemischen sich nicht allzuweit entfernen +moegen, naehert das Haus sich der Gemeinde. +------------------------------------------------- +Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als +selbstaendige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer politischen +Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als ein zu gegenseitiger +Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff +verpflichteter Inbegriff einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher +Geschlechtsdoerfer. An einem festen oertlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau +so wenig fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-, +das heisst die Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der Mittelpunkt +des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine Stadt, sondern nur eine +gemeine Versammlungsstaette sein, welche die Dingstaette und die gemeinen +Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo die Gaugenossen an jedem achten Tag +des Verkehrs wie des Vergnuegens wegen sich zusammenfanden und wo sie im +Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in +den Weilern, die aber uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. +Ganz aehnliche alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande +der Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz heisst in +Italien "Hoehe" (capitolium, wie akra, das Berghaupt) oder "Wehr" (arx von +arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage einer kuenftigen, indem die +Haeuser an die Burg sich anschliessen und spaeterhin sich umgeben mit dem +"Ringe" (urbs mit urvus, curvus, vielleicht auch mit orbis verwandt). Den +aeusserlichen Unterschied zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, +deren die Burg moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel +nur ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die +vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen +Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst spaet und zum Teil noch +bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig gelangt sind, wie im Marserland und +in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermassen sich erkennen laesst. Die +Landschaft der Aequiculer, die noch in der Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern +in unzaehligen offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher +Mauerringe, die als "veroedete Staedte" mit einzelnen Tempeln das Staunen der +roemischen wie der heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre +"Urbewohner" (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu koennen +meinten. Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Staedte +erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, wie sie in aelterer Zeit +ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger kunstvoller Weise angelegt, +bestanden. Dass in derselben Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen +uebergegangenen Staemme ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch +diejenigen Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die +Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist +natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher +Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald +den spaeteren Generationen ein Raetsel. +Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse +Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die +urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen +Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen Gaue +sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von besonderem +historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das den Ansiedlern die +gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am meisten gesicherte Lage +darbot, diese natuerliche Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankoemmlingen +zuerst besetzt worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb +Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen +Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des +latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller uebrigen altlatinischen +Gemeinden galt; hier an den Abhaengen die uralten latinischen Ortschaften +Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten +Bauwerken, welche die Anfaenge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und +gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, dass Pallas Athene in der +Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der +Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen +Abhaenge des Monte Cavo nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von Norden +her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden +Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei laesst; und vor allem +der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss maechtige Lavawand mannshoch +gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des Albaner Gebirges +entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen und fuer den Ackerbau auf +dem Berge selbst ein bedeutender Raum gewonnen worden ist. +Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der letzten +Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen +Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der +Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber, +Laurentum und Lavinium an der Kueste sind mehr oder minder alte Mittelpunkte +latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder namhaften und zum +Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue waren in aeltester Zeit +politisch souveraen und wurden ein jeder von seinem Fuersten unter Mitwirkung +des Rates der Alten und der Versammlung der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch +ging nicht bloss das Gefuehl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen +ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen +religioesen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der saemtlichen +latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand urspruenglich nach allgemeinem +italischen wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die +Bundesstaetten lagen; es war dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie gesagt; +als der aelteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der +berechtigten Gemeinden waren anfaenglich dreissig, wie denn diese Zahl als Summe +der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein haeufig +begegnet. Welche Ortschaften zu den dreissig altlatinischen Gemeinden oder, wie +sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den +dreissig albanischen Kolonien urspruenglich gezaehlt worden sind, ist nicht +ueberliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den aehnlichen +Eidgenossenschaften zum Beispiel der Boeoter und der Ionier die Pamboeotien und +Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das "latinische Fest" (feriae +Latinae), an welchem auf dem "Berg von Alba" (mons Albanus, Monte Cavo) an einem +alljaehrlich von dem Vorstand dafuer fest gesetzten Tage dem "latinischen Gott" +(Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu +dem Opferschmaus hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses +an Vieh, Milch und Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck +zu empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und sind +wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser Verbindung +dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen. Seit aeltester Zeit +schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg von Alba auch Versammlungen +der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf der benachbarten latinischen +Dingstaette am Quell der Ferentina (bei Marino); und ueberhaupt kann eine solche +Eidgenossenschaft nicht gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des +Bundes und eine fuer die ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde +wegen Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem +Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und glaublich. +Auch die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen +Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des aeltesten Bundesrechts +gedacht werden, so dass also der Latiner mit der Latinerin rechte Kinder +erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben und Handel und Wandel treiben +konnte. Der Bund mag ferner fuer die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein +Schieds- und Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine +eigentliche Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und +Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass +mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg +abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein Bundesfeldherr, ein +Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. Aber wir haben keinen Grund anzunehmen, +dass in diesem Fall jede Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu +leisten, oder dass es ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg +selbst gegen ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass +waehrend der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen +Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich in +dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit zugestanden. +Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des fuehrenden Gaues zu +bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine Ursache vorhanden ist, in +der albanischen Vorstandschaft eine wahre politische Hegemonie ueber Latium zu +erkennen und dass moeglicher-, ja wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in +Latium zu bedeuten hatte als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. +Ueberhaupt war der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes +vermutlich lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges +Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der +rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der latinische +Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfasst haben mag, so hat +er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die Mitgliedschaft gewaehrt - +sein Gegenbild in Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern +die boeotische oder aetolische Eidgenossenschaft. +----------------------------------------------- +^4 Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand" (indutiae Macr. Sat. +1, 16; ekecheriai Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht erlaubt, waehrend +desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.). +^5 Die oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba +einstmals in den Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, findet bei +genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. Alle Geschichte +geht nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus, und +es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass das Problem, das Rom nach manchem +durchkaempften Jahrhundert endlich loeste, die Einigung Latiums, schon vorher +einmal durch Alba geloest worden sei. Auch ist es bemerkenswert, dass Rom +niemals als Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen +Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt +hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die +hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte. Von eigentlichen +Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, ueberall kaum die Rede sein; und +am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10 +aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln. +----------------------------------------------- +Diese allgemeinen Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die Linien +schaerfer zu ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das mannigfache Spiel, +wie die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und +geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige Zeugen voruebergegangen, und es +muss genuegen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten, dass sie in einem +gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber +doch das Gefuehl der nationalen Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und +damit den Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem +jede Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen Einigung, mit +der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte. +4. Kapitel +Die Anfaenge Roms +Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des Tiberflusses stromaufwaerts +erheben sich an beiden Ufern desselben maessige Huegel, hoehere auf dem rechten, +niedrigere auf dem linken; an den letzteren haftet seit mindestens +dritthalbtausend Jahren der Name der Roemer. Es laesst sich natuerlich nicht +angeben, wie und wann er aufgekommen ist; sicher ist nur, dass in der aeltesten +uns bekannten Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; +und diese der aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in +frueher Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis +fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung laesst sich +nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute sind. +----------------------------------------------- +^1 Aehnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen +saemtlich aeltester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum, +Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus. +----------------------------------------------- +Aber sie blieben nicht allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der +Gliederung der aeltesten roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur erhalten, +dass dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich +ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem +einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus wie derjenige war, woraus +in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt diese Drittelung der Gemeinde ist ^3, +zeigt wohl am deutlichsten, dass die Roemer namentlich in staatsrechtlicher +Beziehung fuer "teilen" und "Teil" regelmaessig sagen "dritteln" (tribuere) und +"Drittel" (tribus) und dieser Ausdruck schon frueh, wie unser Quartier, die +urspruengliche Zahlbedeutung einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede +dieser drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der +gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der Alten +gleichmaessig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare +Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen, der +Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer, wahrscheinlich auf +diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat mit diesen drei Elementen, in die die +aelteste roemische Buergerschaft zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die +unverstaendige Meinung, dass die roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft +hier an und bemueht sich in verschiedenartiger Weise, die drei grossen +italischen Rassen als komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und +das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion +rein und volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle etruskischer und +sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Truemmer zu verwandeln. +Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen laesst +sich in wenige Worte zusammenfassen, was ueber die Nationalitaet der +komponierenden Elemente des aeltesten roemischen Gemeinwesens gesagt werden +kann. Dass die Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, +da sie dem neuen roemischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die +Nationalitaet der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Ueber +die Herkunft der Lucerer laesst sich nichts sagen, als dass nichts im Wege +steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die +zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies kann +wenigstens zurueckgehen auf eine in der titischen Bruederschaft bewahrte +Ueberlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in +die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden +waere. Es mag also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der +sabellische Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf +gegenueber standen als spaeter der Roemer und der Samnite, eine sabellische +Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein - wahrscheinlich, da +die Titier in der aelteren und glaubwuerdigen Ueberlieferung ohne Ausnahme den +Platz vor den Ramnern behaupten, in der Art, dass die eindringenden Titier den +aelteren Ramnern den Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung verschiedener +Nationalitaeten hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie +viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte spaeter +erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius Claudius und +seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese Aufnahme der Claudier +unter die Roemer berechtigt die aeltere der Titier unter die Ramner, die +Gemeinde darum den Mischvoelkern beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht +einzelner, im Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch +sabellische Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die +latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen Anhalt ^4. Es +waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung einer einzelnen +Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten Stamm die latinische +Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise getruebt haette; wobei vor allem +nicht vergessen werden darf, dass in der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern +sich ansaessig machten, die latinische Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht +auf Rom. Das neue dreiteilige roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger +urspruenglich sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner +gewesen war, ein Teil der latinischen Nation. +---------------------------------------------------------------------- +^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht notwendig +verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem Seinigen, aber fuer alle +gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk. 2, 15; Hdt. 1, 170). +^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische tritt?s, die umbrische +trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der Gemeinde eine +graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die Dreiteilung der roemischen +Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung mehrerer einstmals selbstaendigen +Staemme zurueckgefuehrt werden duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung +sich also auflehnende Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im +graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein +scheint, und ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer +koennen das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss der roemischen +Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit Sicherheit +nachzuweisen. +^4 Nachdem die aeltere Meinung, dass das Lateinische als eine Mischsprache +aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von +allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A. +Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. 1, Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch +in dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte +finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder geschichtlichen +Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache als Mittelglied zwischen +zwei anderen erscheint, so weiss jeder Sprachforscher, dass dies ebenso wohl und +haeufiger auf organischer Entwicklung beruht als auf aeusserlicher Mischung. +--------------------------------------------------- +Lange bevor eine staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene +Ramner, Titier, Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den roemischen +Huegeln ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern aus ihre Aecker +bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen uraeltesten Zeiten mag das +"Wolfsfest" sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen Huegel +beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die schlichten Spaesse +patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwuerdig genug noch im christlichen Rom +sich unter allen heidnischen Festen am laengsten behauptet hat. +Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere Rom hervor. Von einer +eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie annimmt, kann natuerlich in keinem +Fall die Rede sein: Rom ist nicht an einem Tage gebaut worden. Wohl aber +verdient es eine ernstliche Erwaegung, auf welchem Wege Rom so frueh zu einer +hervorragenden politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann, +waehrend man nach den Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. +Die Staette, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als die +der meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum gedeihen in +Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an ausgiebigen Quellen- denn +weder der sonst treffliche Born der Camenen vor dem Capenischen Tor noch der +spaeter im Tullianum gefasste Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu +kommt das haeufige Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in +der Regenzeit reichlich zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug dem Meere +zuzufuehren vermag und daher die zwischen den Huegeln sich oeffnenden Taeler und +Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den Ansiedler ist die Oertlichkeit +nichts weniger als lockend, und schon in alter Zeit ist es ausgesprochen worden, +dass auf diesen ungesunden und unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten +Landstrichs sich nicht die erste naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden +Bauern gelenkt haben koenne, sondern dass die Not oder vielmehr irgendein +besonderer Grund die Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die +Legende hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage Roms +durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen Fuerstensoehne +Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch der aeltesten Quasihistorie, +die seltsame Entstehung des Orts an so unguenstiger Staette zu erklaeren und +zugleich den Ursprung Roms an die allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von +solchen Maerchen, die Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade +geistreiche Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu +machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch einen Schritt +weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen Lokalverhaeltnisse nicht ueber +die Entstehung des Ortes, aber ueber die Veranlassung seines raschen und +auffallenden Gedeihens und seiner Sonderstellung in Latium eine positive +Vermutung aufzustellen. +Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes. +Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in naechster +Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen Mauerring entfernt, +und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren gewesen sein. Gegen Sueden trifft +man in einem Abstand von drei deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden +Tusculum und Alba und es scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter +gereicht zu haben als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. +Ebenso war in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium +bereits am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische Gau +ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist, erstreckt er +sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden Ufern des Tiber gegen das +Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der Kueste irgendeine als alter +Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft, irgendeine Spur alter Gaugrenze +begegnete. Die Sage, die fuer alles einen Ursprung weiss, weiss freilich auch zu +berichten, dass die roemischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die "sieben +Weiler" (septem pagi) und die wichtigen Salinen an der Muendung durch Koenig +Romulus den Veientern entrissen worden sind, und dass Koenig Ancus am rechten +Tiberufer den Brueckenkopf, den Janusberg (Ianiculum) befestigt, am linken den +roemischen Peiraeeus, die Hafenstadt an der "Muendung" (Ostia) angelegt habe. +Aber dafuer, dass die Besitzungen am etruskischen Ufer vielmehr schon zu der +aeltesten roemischen Mark gehoert haben muessen, legt besseres Zeugnis ab der +eben hier, am vierten Milienstein der spaeteren Hafenstrasse, gelegene Hain der +schaffenden Goettin (dea dia), der uralte Hochsitz des roemischen Ackerbaufestes +und der Ackerbruederschaft; und in der Tat ist seit unvordenklicher Zeit das +Geschlecht der Romilier, wohl einst das vornehmste unter allen roemischen, eben +hier angesessen, das Ianiculum ein Teil der Stadt selbst, Ostia Buergerkolonie, +das heisst Vorstadt gewesen. Es kann das nicht Zufall sein. Der Tiber ist +Latiums natuerliche Handelsstrasse, seine Muendung an dem hafenarmen Strande der +notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit uralter Zeit die +Grenzwehr des latinischen Stammes gegen die noerdlichen Nachbarn. Zum Entrepot +fuer den latinischen Fluss- und Seehandel und zur maritimen Grenzfestung Latiums +eignete kein Platz sich besser als Rom, das die Vorteile einer festen Lage und +der unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, das ueber beide Ufer des +Flusses bis zur Muendung gebot, das dem den Tiber oder den Anio herabkommenden +Flussschiffer ebenso bequem gelegen war wie bei der damaligen maessigen Groesse +der Fahrzeuge dem Seefahrer, und das gegen Seeraeuber groesseren Schutz +gewaehrte als die unmittelbar an der Kueste gelegenen Orte. Dass Rom wenn nicht +seine Entstehung, doch seine Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen +Verhaeltnissen verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die +von ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten. Daher +ruehren die uralten Beziehungen zu Caere, das fuer Etrurien war, was fuer Latium +Rom und denn auch dessen naechster Nachbar und Handelsfreund wurde; daher die +ungemeine Bedeutung der Tiberbruecke und des Brueckenbaues ueberhaupt in dem +roemischen Gemeinwesen; daher die Galeere als staedtisches Wappen. Daher der +uralte roemische Hafenzoll, dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten +(promercale), nicht was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen +von Ostia einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel +war. Daher, um vorzugreifen, das verhaeltnismaessig fruehe Vorkommen des +gemuenzten Geldes, der Handelsvertraege mit ueberseeischen Staaten in Rom. In +diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt, mehr eine +geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den latinischen eher die juengste +als die aelteste sein. Ohne Zweifel war die Landschaft schon einigermassen +bebaut und das Albanische Gebirge sowie manche andere Hoehe der Campagna mit +Burgen besetzt, als das latinische Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein +Beschluss der latinischen Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines +verschollenen Stadtgruenders oder die natuerliche Entwicklung der +Verkehrsverhaeltnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darueber ist uns +nicht einmal eine Mutmassung gestattet. Wohl aber knuepft sich an diese +Wahrnehmung ueber Roms Emporienstellung in Latium eine andere Beobachtung an. Wo +uns die Geschichte zu daemmern beginnt, steht Rom dem latinischen Gemeindebund +als einheitlich geschlossene Stadt gegenueber. Die latinische Sitte, in offenen +Doerfern zu wohnen und die gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und +Versammlungen oder im Notfall zu benutzen, ist hoechst wahrscheinlich im +roemischen Gau weit frueher beschraenkt worden als irgendwo sonst in Latium. +Nicht als ob der Roemer seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein +rechtes Heim zu betrachten aufgehoert haette; aber schon die boese Luft der +Campagna musste es mit sich bringen, dass er, soweit es anging, auf den +luftigeren und gesunderen Stadthuegeln seine Wohnung nahm; und neben dem Bauer +muss eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevoelkerung von Fremden und +Einheimischen dort seit uralter Zeit ansaessig gewesen sein. Die dichte +Bevoelkerung des altroemischen Gebietes, das hoechstens zu 5« Quadratmeilen zum +Teil sumpfigen und sandigen Bodens angeschlagen werden kann und schon nach der +aeltesten Stadtverfassung eine Buergerwehr von 3300 freien Maennern stellte, +also mindestens 10000 freie Einwohner zaehlte, erklaert sich auf diese Art +einigermassen. Aber noch mehr. Wer die Roemer und ihre Geschichte kennt, der +weiss es, dass das Eigentuemliche ihrer oeffentlichen und Privattaetigkeit auf +ihrem staedtischen und kaufmaennischen Wesen ruht, und dass ihr Gegensatz gegen +die uebrigen Latiner und ueberhaupt die Italiker vor allem der Gegensatz ist des +Buergers gegen den Bauer. Zwar ist Rom keine Kaufstadt wie Korinth oder +Karthago; denn Latium ist eine wesentlich ackerbauende Landschaft und Rom +zunaechst und vor allem eine latinische Stadt gewesen und geblieben. Aber was +Rom auszeichnet vor der Menge der uebrigen latinischen Staedte, muss allerdings +zurueckgefuehrt werden auf seine Handelsstellung und auf den dadurch bedingten +Geist seiner Buergerschaft. Wenn Rom das Emporium der latinischen Landschaften +war, so ist es begreiflich, dass hier neben und ueber der latinischen +Feldwirtschaft sich ein staedtisches Leben kraeftig und rasch entwickelte und +damit der Grund zu seiner Sonderstellung gelegt ward. Die Verfolgung dieser +merkantilen und strategischen Entwicklung der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger +und ausfuehrbarer als das unfruchtbare Geschaeft, unbedeutende und wenig +verschiedene Gemeinden der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene staedtische +Entwicklung koennen wir noch einigermassen erkennen in den Ueberlieferungen +ueber die allmaehlich entstandenen Umwallungen und Verschanzungen Roms, deren +Anlage mit der Entwicklung des roemischen Gemeinwesens zu staedtischer Bedeutung +notwendig Hand in Hand gegangen sein muss. +Die urspruengliche staedtische Anlage, aus welcher im Laufe der +Jahrhunderte Rom erwachsen ist, umfasste nach glaubwuerdigen Zeugnissen nur den +Palatin, in spaeterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma quadrata) genannt von +der regelmaessig viereckigen Form des palatinischen Huegels. Die Tore und Mauern +dieses urspruenglichen Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit sichtbar; zwei +von jenen, die Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro und die Porta Mugionis am +Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach bekannt, und den palatinischen +Mauerring beschreibt noch Tacitus nach eigener Anschauung wenigstens an den dem +Aventin und dem Caelius zugewendeten Seiten. Vielfache Spuren deuten darauf hin, +dass hier der Mittelpunkt und der Ursitz der staedtischen Ansiedlung war. Auf +dem Palatin befand sich das heilige Symbol derselben, die sogenannte +"Einrichtung" (mundus), darein die ersten Ansiedler von allem, dessen das Haus +bedarf, zur Genuege und dazu von der lieben heimischen Erde eine Scholle getan +hatten. Hier lag ferner das Gebaeude, in welchem die saemtlichen Kurien jede an +ihrem eigenen Herd zu gottesdienstlichen und anderen Zwecken sich versammelten +(curiae veteres). Hier war das Versammlungshaus der "Springer" (curia saliorum), +zugleich der Aufbewahrungsort der heiligen Schilde des Mars, das Heiligtum der +"Woelfe" (lupercal) und die Wohnung des Jupiterpriesters. Auf und an diesem +Huegel ward die Gruendungssage der Stadt hauptsaechlich lokalisiert und wurde +das strohgedeckte Haus des Romulus, die Hirtenhuette seines Ziehvaters +Faustulus, der heilige Feigenbaum, daran der Kasten mit den Zwillingen +angetrieben war, der aus dem Speerschaft, welchen der Gruender der Stadt vom +Aventin her ueber das Tal des Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte, +aufgeschossene Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtuemer mehr den +Glaeubigen gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch nicht, und daher +hat solche auch der Palatin nicht aus aelterer Zeit aufzuweisen. Die +Gemeindestaetten aber sind frueh anderswohin verlegt und deshalb verschollen; +nur vermuten laesst sich, dass der freie Platz um den Mundus, spaeter der Platz +des Apollo genannt, die aelteste Versammlungsstaette der Buergerschaft und des +Senats, die ueber dem Mundus selbst errichtete Buehne die aelteste Mahlstatt der +roemischen Gemeinde gewesen sein moegen. +Dagegen hat sich in dem "Fest der sieben Berge" (septimontium) das Andenken +bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, welche allmaehlich um den Palatin sich +gebildet hat, Vorstaedte, eine nach der andern erwachsen, eine jede durch +besondere, wenn auch schwaechere Umwallungen geschuetzt und an den +urspruenglichen Mauerring des Palatin, wie in den Marschen an den Hauptdeich die +Aussendeiche, angelehnt. Die "sieben Ringe" sind der Palatin selbst; der +Cermalus, der Abhang des Palatins gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach +dem Fluss zu sich ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den Palatin +mit dem Esquilin verbindende, spaeter durch die kaiserlichen Bauten fast ganz +verschwundene Huegelruecken; das Fagutal, der Oppius und der Cispius, die drei +Hoehen des Esquilin; endlich die Sucusa oder Subura, eine ausserhalb des +Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen schuetzte, unterhalb S. Pietro in +Vincoli in der Einsattlung zwischen dem Esquilin und dem Quirinal angelegte +Festung. In diesen offenbar allmaehlich erfolgten Anbauten liegt die aelteste +Geschichte des palatinischen Rom bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal +wenn man die spaeterhin auf Grund dieser aeltesten Gliederung gebildete +Servianische Bezirkseinteilung damit zusammenhaelt. +Der Palatin war der Ursitz der roemischen Gemeinde, der aelteste und +urspruenglich einzige Mauerring; aber die staedtische Ansiedlung hat in Rom wie +ueberall nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen und die aeltesten +Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche spaeterhin in der Servianischen +Stadteinteilung das erste und zweite Quartier bilden, liegen im Kreise um den +Palatin herum. So diejenige auf dem Abhang des Cermalus mit der Tuskergasse, +worin sich wohl eine Erinnerung bewahrt haben mag an den wohl schon in der +palatinischen Stadt lebhaften Handelsverkehr zwischen Caeriten und Roemern, und +die Niederlassung auf der Velia, die beide spaeter in der Servianischen Stadt +mit dem Burghuegel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die Bestandteile +des spaeteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem Caelius, welche vermutlich +nur dessen aeusserste Spitze ueber dem Colosseum umfasst hat; die auf den +Carinen, derjenigen Hoehe, in welche der Esquilin gegen den Palatin aus laeuft, +endlich das Tal und das Vorwerk der Subura, von welcher das ganze Quartier den +Namen empfing. Beide Quartiere zusammen bilden die anfaengliche Stadt, und der +suburanische Bezirk derselben, der unterhalb der Burg etwa vom Bogen des +Konstantin bis nach S. Pietro in Vincoli und ueber das darunter liegende Tal hin +sich erstreckte, scheint ansehnlicher, vielleicht auch aelter gewesen zu sein +als die in der Servianischen Ordnung dem palatinischen Bezirk einverleibten +Siedlungen, da jener diesem in der Rangfolge der Quartiere vorangeht. Eine +merkwuerdige Erinnerung an den Gegensatz dieser beiden Stadtteile hat einer der +aeltesten heiligen Gebraeuche des nachherigen Rom bewahrt, das auf dem Anger des +Mars jaehrlich begangene Opfer des Oktoberrosses: bis in spaete Zeit wurde bei +diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten zwischen den Maennern der Subura und +denen von der Heiligen Strasse und je nachdem jene oder diese siegten, dasselbe +entweder an den mamilischen Turm (unbekannter Lage) in der Subura oder an dem +Koenigshaus unter dem Palatin angenagelt. Es waren die beiden Haelften der +Altstadt, die hier in gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals +waren also die Esquiliae - welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen +ausschliesst - in der Tat, was sie hiessen, der Aussenbau (ex-quiliae, wie +inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der spaeteren +Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets neben dem +suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich gegolten. Auch noch +andere benachbarte Anhoehen, wie Kapitol und Aventin, moegen von der Gemeinde +der sieben Berge besetzt gewesen sein; vor allem die "Pfahlbruecke" (pons +sublicius) ueber den natuerlichen Brueckenpfeiler der Tiberinsel wird - das +Pontifikalkollegium allein buergt dafuer hinreichend - schon damals bestanden +und man auch den Brueckenkopf am etruskischen Ufer, die Hoehe des Ianiculum +nicht ausser acht gelassen haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs +in ihren Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in die +spaeteste Zeit festgehalten worden ist, dass die Bruecke ohne Eisen lediglich +aus Holz zusammenzufuegen sei, geht in ihrem urspruenglichen praktischen Zweck +offenbar darauf hinaus, dass sie nur eine fliegende sein sollte und jederzeit +leicht musste abgebrochen oder abgebrannt werden koennen: man erkennt daraus, +wie lange Zeit hindurch die roemische Gemeinde den Flussuebergang nur unsicher +und unterbrochen beherrscht hat. +Ein Verhaeltnis dieser allmaehlich erwachsenen staedtischen Ansiedlungen zu +den drei Gemeinden, in die die roemische staatsrechtlich seit unvordenklich +frueher Zeit zerfiel, ist nicht zu ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer +urspruenglich selbstaendige Gemeinden gewesen zu sein scheinen, muessen sie +freilich auch urspruenglich jede fuer sich gesiedelt haben; aber auf den sieben +Huegeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen gewohnt und +was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist, wird der verstaendige +Forscher dahin stellen, wo das anmutige Maerchen von der Tarpeia und die +Schlacht am Palatin ihren Platz finden. Vielmehr werden schon die beiden +Quartiere der aeltesten Stadt, Subura und Palatin und ebenso das vorstaedtische +jedes in die drei Teile der Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es +zusammenhaengen kann, dass spaeterhin sowohl in dem suburanischen und +palatinischen wie in jedem der nachher hinzugefuegten Stadtteile es drei Paare +Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische Siebenhuegelstadt +vielleicht gehabt; uns ist keine andere Ueberlieferung von derselben geblieben +als die des blossen Dagewesenseins. Aber wie die Blaetter des Waldes fuer den +neuen Lenz zuschicken, auch wenn sie ungesehen von Menschenaugen niederfallen, +also hat diese verschollene Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen Rom die +Staette bereitet. +Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem +spaeterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor alters +bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft gegenueber eine +zweite auf dem Quirinal. Die "alte Burg" (Capitolium vetus) mit einem Heiligtum +des Jupiter, der Juno und der Minerva und einem Tempel der Goettin des +Treuworts, in welchem Staatsvertraege oeffentlich aufgestellt wurden, ist das +deutliche Gegenbild des spaeteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und +Minervatempel und mit dem ebenfalls gleichsam zum voelkerrechtlichen Archiv +bestimmten Tempel der roemischen Treue, und ein sicherer Beweis dafuer, dass +auch der Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbstaendigen Gemeinwesens +gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem Palatin +und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und der aelteste +Hauptgott der italischen Buergergemeinden. Damit haengt weiter zusammen, dass +dessen Dienerschaft, die beiden uralten Genossenschaften der Springer (salii) +und der Woelfe (luperci), in dem spaeteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind +und neben der palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat, +neben den Quinctischen Woelfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde, die ihr +Heiligtum hoechst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hat ^5. Alle diese +Anzeichen, schon an sich von grossem Gewicht, gewinnen um so hoehere Bedeutung, +wenn man sich erinnert, dass der genau bekannte Umkreis der palatinischen +Siebenhuegelstadt den Quirinal ausschloss und dass spaeterhin in dem +Servianischen Rom, waehrend die drei ersten Bezirke der ehemaligen palatinischen +Stadt entsprechen, aus dem Quirinal nebst dem benachbarten Viminal das vierte +Quartier gebildet wurde. So erklaert sich auch, zu welchem Zweck ausserhalb der +Stadtmauer das feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen Esquilin und +Quirinal angelegt ward - hier beruehrten sich ja die beiderseitigen Marken und +musste von den Palatinern, nachdem sie die Niederung in Besitz genommen hatten, +zum Schutz gegen die vom Quirinal eine Burg aufgefuehrt werden. +------------------------------------------------ +^5 Dass die Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht +daraus hervor, dass die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus die +Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Dass die Fabier +zu den Huegelroemern gehoerten, beweist ihr Geschlechtsopfer auf dem Quirinal +(Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den Luperkalien zusammenhaengen oder nicht. +----------------------------------------------- +Uebrigens heisst der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli +2253) Lupercus Quinctialis vetus, und der hoechst wahrscheinlich mit dem +Luperkalkult zusammenhaengende Vorname Kaeso (siehe Roemische Forschungen, Bd. +1, S. 17) findet sich ausschliesslich bei den Quinctiern und den Fabiern; die +bei den Schriftstellern gangbare Form Lupercus Quinctilius und Quinctilianus ist +also entstellt und das Kollegium nicht den verhaeltnismaessig jungen +Quinctiliern, sondern den weit aelteren Quinctiern eigen. Wenn dagegen die +Quinctier (Liv. 1, 30) oder Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen +Geschlechtern genannt werden, so duerfte hier die letztere Lesung vorzuziehen +und das Quinctische vielmehr als altroemisch zu betrachten sein. +Endlich ist auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Maenner vom +Quirinal von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die palatinische +Stadt sich die "der sieben Berge", ihre Buerger "die von den Bergen" montani) +sich nennen, die Bezeichnung "Berg" wie an den uebrigen ihr angehoerigen Hoehen, +so vor allem an dem Palatin haftet, so heisst die quirinalische Spitze, obwohl +nicht niedriger, im Gegenteil etwas hoeher als jene, und ebenso die dazu +gehoerige viminalische im genauen Sprachgebrauch nie anders als "Huegel" +(collis); ja in den sakralen Urkunden wird nicht selten der Quirinal als der +"Huegel" ohne weiteren Beisatz bezeichnet. Ebenso heisst das von dieser Hoehe +ausfuehrende Tor gewoehnlich das Huegeltor (porta collina), die daselbst +ansaessige Marspriesterschaft die vom Huegel (salii collini) im Gegensatz zu der +vom Palatium (salii Palatini), das aus diesem Bezirk gebildete vierte +Servianische das Huegelquartier (tribus collina) ^6. Den zunaechst wohl an der +Gegend haftenden Namen der "Roemer" moegen dabei die Huegelmaenner ebenso wie +die von den Bergen sich beigelegt und etwa Huegelroemer (Romani collini) sich +genannt haben. Dass in dem Gegensatz der beiden Nachbarstaedte zugleich eine +Stammverschiedenheit obgewaltet hat, ist moeglich, aber an Beweisen, welche +ausreichten, um eine auf latinischem Boden gegruendete Gemeinde fuer stammfremd +zu erklaeren, fehlt es auch fuer die quirinalische Gemeinde durchaus ^7. +------------------------------------------ +^6 Wenn spaeterhin fuer die Hoehe, wo die Huegelroemer ihren Sitz hatten, +der Name des Quirinushuegels gebraeuchlich gewesen ist, so darf darum doch +keineswegs der Name der Quiriten als urspruenglich der Buergerschaft auf dem +Quirinal vorbehalten angesehen werden. Denn einerseits fuehren, wie gezeigt ist, +alle aeltesten Spuren fuer diese auf den Namen Collini; andrerseits ist es +unbestreitbar gewiss, dass der Name der Quiriten von Haus aus wie nachher +lediglich den Vollbuerger bezeichnet und mit dem Gegensatz der montani und +collini durchaus nichts gemein hat (vgl. unten 5. Kap.). Die spaetere Benennung +des Quirinalis beruht darauf, dass zwar urspruenglich der Mars quirinus, der +speertragende Todesgott, sowohl auf dem Palatin wie auf dem Quirinal verehrt +wurde, wie denn noch die aeltesten, bei dem nachher so genannten Quirinustempel +gefundenen Inschriften diese Gottheit geradezu Mars heissen, spaeterhin aber der +Unterscheidung wegen der Gott der Bergroemer vorzugsweise Mars, der der +Huegelroemer vorzugsweise Quirinus genannt ward. Wenn der Quirinal auch wohl +collis agonalis, Opferhuegel, genannt wird, so wird er damit nur bezeichnet als +der sakrale Mittelpunkt der Huegelroemer. +^7 Was man dafuer ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. +1, S. 480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte und von den +Spaeteren wie gewoehnlich einstimmig nachgesprochene etymologisch-historische +Hypothese, dass das lateinische quiris quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen +Cures verwandt und demnach des Quirinalhuegel von Cures aus bevoelkert worden +sei. Auch wenn die sprachliche Verwandtschaft jener Waerter sicher staende, +duerfte daraus der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Dass die +alten Heiligtuemer auf diesem Berge - wo es uebrigens auch einen "latiarischen +Huegel" gab - sabinisch sind, hat man wohl behauptet, aber nicht erwiesen. Mars +quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder Deus fidius sind wohl sabinische, +aber auch latinische Gottheiten, gebildet offenbar in der Epoche, wo Latiner und +Sabiner noch ungeschieden beisammen waren. Wenn an den heiligen Staetten des +spaeterhin zuruecktretenden Quirinal ein Name wie der des Semo Sancus +vorzugsweise haftet (vgl. die davon benannte porta sanqualis), der uebrigens +auch auf der Tiberinsel begegnet, so wird jeder unbefangene Forscher darin nur +einen Beweis fuer das hohe Alter dieser Kulte, nicht fuer ihre Entlehnung aus +dem Nachbarland erblicken. Die Moeglichkeit, dass alte Stammgegensaetze dennoch +hier mitgewirkt, soll damit nicht geleugnet werden; aber wenn dies der Fall war, +so sind sie fuer uns verschollen und die unseren Zeitgenossen gelaeufigen +Betrachtungen ueber das sabinische Element im Roemerrum nur geeignet, vor +dergleichen aus dem Leeren in das Leere fuehrenden Studien ernstlich zu warnen. +-------------------------------------------------------- +So standen an der Staette des roemischen Gemeinwesens zu dieser Zeit noch +die Bergroemer vom Palatin und die Huegelroemer vom Quirinal als zwei gesonderte +und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen einander gegenueber, +einigermassen wie im heutigen Rom die Montigiani und die Trasteverini. Dass die +Gemeinde der sieben Berge schon frueh die quirinalische bei weitem ueberwog, ist +mit Sicherheit zu schliessen sowohl aus der groesseren Ausdehnung ihrer Neu- und +Vorstaedte als auch aus der Zuruecksetzung, die die ehemaligen Huegelroemer in +der spaeteren Servianischen Ordnung sich durchaus haben muessen gefallen lassen. +Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich zu einer rechten +und vollstaendigen Verschmelzung der verschiedenen Bestandteile der Ansiedlung +gekommen. Wie Subura und Palatin miteinander jaehrlich um das Pferdehaupt +stritten, ist schon erzaehlt worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die +einzelnen Kurien - es gab noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die +verschiedenen Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalitaet, doch noch +nebeneinander - moegen sich mehr gesondert als geeinigt gefuehlt haben und das +ganze Rom eher ein Inbegriff staedtischer Ansiedlungen als eine einheitliche +Stadt gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die Haeuser der alten und +maechtigen Familien gleichsam festungsartig angelegt und der Verteidigung +faehig, also auch wohl beduerftig. Erst der grossartige Wallbau, der dem Koenig +Servius Tullius zugeschrieben wird, hat nicht bloss jene beiden Staedte vom +Palatin und Quirinal, sondern auch noch die nicht in ihren Ringen einbegriffenen +Anhoehen des Kapitol und des Aventin mit einem einzigen grossen Mauerring +umzogen und somit das neue Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber ehe +dieses gewaltige Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der umliegenden +Landschaft ohne Zweifel gaenzlich umgewandelt. Wie die Periode, in der der +Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht anders als auf den andern +latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in gewoehnlichen Zeiten leerstehenden +Zufluchtsstaetten auf einzelnen Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung +darboten, der aeltesten handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes +entspricht, wie dann spaeter die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in +den "sieben Ringen" zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen durch +die roemische Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem +und freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl auch +zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in der +Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung einer einheitlichen Grossstadt, der +Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die Stadt Rom um die +Herrschaft ueber die latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu +erringen vermochte. +5. Kapitel +Die urspruengliche Verfassung Roms +Vater und Mutter, Soehne und Toechter, Hof und Wohnung, Knechte und Geraet +- das sind die natuerlichen Elemente, aus denen ueberall, wo nicht durch die +Polygamie die Mutter als solche verschwindet, das Hauswesen besteht. Darin aber +gehen die Voelker hoeherer Kulturfaehigkeit auseinander, dass diese natuerlichen +Gegensaetze flacher oder tiefer, mehr sittlich oder mehr rechtlich aufgefasst +und durchgearbeitet werden. Keines kommt dem roemischen gleich an schlichter, +aber unerbittlicher Durchfuehrung der von der Natur selbst vorgezeichneten +Rechtsverhaeltnisse. +Die Familie, das heisst der durch den Tod seines Vaters in eigene Gewalt +gelangte freie Mann mit der feierlich ihm von den Priestern zu Gemeinschaft des +Wassers und des Feuers durch das heilige Salzmehl (durch Confarreatio) +angetrauten Ehefrau, mit ihren Soehnen und Sohnessoehnen und deren rechten +Frauen und ihren unverheirateten Toechtern und Sohnestoechtern nebst allem, +einem von diesen zukommenden Hab und Gut ist eine Einheit, von der dagegen die +Kinder der Toechter ausgeschlossen sind, da sie entweder, wenn sie ehelich sind, +der Familie des Mannes angehoeren, oder, wenn ausser der Ehe erzeugt, in gar +keiner Familie stehen. Eigenes Haus und Kindersegen erscheinen dem roemischen +Buerger als das Ziel und der Kern des Lebens. Der Tod ist kein Uebel, denn er +ist notwendig; aber das Aussterben des Hauses oder gar des Geschlechts ist ein +Unheil, selbst fuer die Gemeinde, welche darum in fruehester Zeit dem +Kinderlosen einen Rechtsweg eroeffnete, durch Annahme fremder Kinder anstatt +eigener diesem Verhaengnis auszuweichen. Von vornherein trug die roemische +Familie die Bedingungen hoeherer Kultur in sich in der sittlich geordneten +Stellung der Familienglieder zueinander. Familienhaupt kann nur der Mann sein; +die Frau ist zwar im Erwerb von Gut und Geld nicht hinter dem Manne +zurueckgesetzt, sondern es nimmt die Tochter gleichen Erbteil mit dem Bruder, +die Mutter gleichen Erbteil mit den Kindern, aber immer und notwendig gehoert +die Frau dem Hause, nicht der Gemeinde an, und ist auch im Hause notwendig +hausuntertaenig, die Tochter dem Vater, das Weib dem Manne ^1, die vaterlose +unverheiratete Frau ihren naechsten maennlichen Verwandten; diese sind es und +nicht der Koenig, von denen erforderlichenfalls die Frau verrechtfertigt wird. +Aber innerhalb des Hauses ist die Frau nicht Dienerin, sondern Herrin. Befreit +von den nach roemischen Vorstellungen dem Gesinde zukommenden Arbeiten des +Getreidemahlens und des Kochens, widmet die roemische Hausmutter sich wesentlich +nur der Beaufsichtigung der Maegde und daneben der Spindel, die fuer die Frau +ist, was fuer den Mann der Pflug ^2. Ebenso wurde die sittliche Verpflichtung +der Eltern gegen die Kinder von der roemischen Nation voll und tief empfunden, +und es galt als arger Frevel, wenn der Vater das Kind vernachlaessigte oder +verdarb oder auch nur zum Nachteil desselben sein Vermoegen vergeudete. Aber +rechtlich wird die Familie unbedingt geleitet und gelenkt durch den einen +allmaechtigen Willen des Hausvaters (pater familias). Ihm gegenueber ist alles +rechtlos, was innerhalb des Hauses steht, der Stier und der Sklave, aber nicht +minder Weib und Kind. Wie die Jungfrau durch die freie Wahl des Mannes zu seiner +Ehefrau wird, so steht auch das Kind, das sie ihm geboren, aufzuziehen oder +nicht, in seinem freien Willen. Es ist nicht Gleichgueltigkeit gegen die +Familie, welche diese Satzung eingegeben hat, vielmehr wohnte die Ueberzeugung, +dass Hausbegruendung und Kinderzeugung sittliche Notwendigkeit und +Buergerpflicht sei, tief und ernst im Bewusstsein des roemischen Volkes. +Vielleicht das einzige Beispiel einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten +Unterstuetzung ist die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren +werden, eine Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung +dachte, zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit Ausnahme +der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie gemeinschaedlich +auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung derselben verwandelte +sich bald aus der rechtlichen Ahndung in religioese Verwuenschung; denn vor +allen Dingen war der Vater in seinem Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der +Hausvater haelt die Seinigen nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat +auch das Recht und die Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und +sie nach Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen +gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, sein +"eigenes Vieh" (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber rechtlich bleibt +aller Erwerb der Seinigen, mag er durch eigene Arbeit oder durch fremde Gabe, im +vaeterlichen oder im eigenen Haushalte gewonnen sein, Eigentum des Vaters, und +es kann, so lange der Vater lebt, die untertaenige Person niemals eigenes +Vermoegen haben, daher auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veraeussern +und nie vererben. In dieser Beziehung stehen Weib und Kind voellig auf gleicher +Linie mit dem Sklaven, dem die Fuehrung einer eigenen Haushaltung auch nicht +selten verstattet ward, und der mit Auftrag des Herrn gleichfalls befugt war zu +veraeussern. Ja, der Vater kann wie den Sklaven so auch den Sohn einem Dritten +zum Eigentum uebertragen; ist der Kaeufer ein Fremder, so wird der Sohn sein +Knecht; ist er ein Roemer, so wird der Sohn, da er als Roemer nicht Knecht eines +Roemers werden kann, seinem Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die +vaeterliche und eheherrliche Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung +ausser der schon erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten +Missbraeuche mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt +wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn +verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass bei der +Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr noch der Ehemann +den Spruch ueber Kind und Frau nicht faellte, ohne vorher die naechsten +Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der Frau, zugezogen zu haben. Aber +eine rechtliche Minderung der Gewalt lag in der letzteren Einrichtung nicht; +denn die bei dem Hausgericht zugezogenen Blutsverwandten hatten nicht zu +richten, sondern nur den richtenden Hausvater zu beraten. Es ist die +hausherrliche Macht aber nicht bloss wesentlich unbeschraenkt und keinem auf der +Erde verantwortlich, sondern auch, so lange der Hausherr lebt, unabaenderlich +und unzerstoerlich. Nach den griechischen wie nach den deutschen Rechten ist der +erwachsene, tatsaechlich selbstaendige Sohn auch rechtlich von dem Vater frei; +die Macht des roemischen Hausvaters vermag bei dessen Lebzeiten nicht das Alter, +nicht der Wahnsinn desselben, ja nicht einmal sein eigener freier Wille +aufzuheben, nur dass die Person des Gewalthabers wechseln kann: denn allerdings +kann das Kind im Wege der Adoption in eines andern Vaters Gewalt kommen, die +Tochter durch eine rechte Ehe aus der Hand des Vaters uebergehen in die Hand des +Mannes und, aus ihrem Geschlecht und Gottesschutz in das Geschlecht und den +Gottesschutz des Mannes eintretend, ihm nun untertan werden, wie sie bisher es +ihrem Vater war. Nach roemischem Recht ist es dem Knechte leichter gemacht, sich +von dem Herrn, als dem Sohne, sich von dem Vater zu loesen; die Freilassung des +ersteren ward frueh und in einfachen Formen gestattet, die Freigebung des +letzteren wurde erst viel spaeter und auf weiten Umwegen moeglich gemacht. Ja, +wenn der Herr den Knecht und der Vater den Sohn verkauft und der Kaeufer beide +freigibt, so erlangt der Knecht die Freiheit, der Sohn aber faellt durch die +Freilassung vielmehr zurueck in die fruehere vaeterliche Gewalt. So ward durch +die unerbittliche Konsequenz, mit der die vaeterliche und eheherrliche Gewalt +von den Roemern aufgefasst wurde, dieselbe in wahres Eigentumsrecht umgewandelt. +Indes, bei aller Annaeherung der hausherrlichen Gewalt ueber Weib und Kind an +die Eigentumsgewalt ueber Sklaven und Vieh blieben dennoch die Glieder der +Familie von der Familienhabe nicht bloss tatsaechlich, sondern auch rechtlich +aufs schaerfste getrennt. Die hausherrliche Gewalt, auch abgesehen davon, dass +sie nur innerhalb des Hauses sich wirksam erzeigt, ist voruebergehender und +gewissermassen stellvertretender Art. Weib und Kind sind nicht bloss um des +Hausvaters willen da, wie das Eigentum nur fuer den Eigentuemer, wie in dem +absoluten Staat die Untertanen nur fuer den Koenig vorhanden sind; sie sind wohl +auch Gegenstand des Rechts, aber doch zugleich eigenberechtigt, nicht Sachen, +sondern Personen. Ihre Rechte ruhen nur der Ausuebung nach, weil die Einheit des +Hauses im Regiment einen einheitlichen Repraesentanten erfordert; wenn aber der +Hausherr stirbt, so treten die Soehne von selbst als Hausherren ein und erlangen +nun ihrerseits ueber die Frauen und Kinder und das Vermoegen die bisher vom +Vater ueber sie geuebten Rechte, wogegen durch den Tod des Herrn die rechtliche +Stellung des Knechtes in nichts sich aendert. +--------------------------------------------------- +^1 Es gilt dies nicht bloss von der alten religioesen Ehe (matrimonium +confarreatione), sondern auch die Zivilehe (matrimonium consensu) gab zwar nicht +an sich dem Manne Eigentumsgewalt ueber die Frau, aber es wurden doch die +Rechtsbegriffe der foermlichen Tradition (coemptio) und der Verjaehrung (usus) +ohne weiteres auf dieselbe angewandt und dadurch dem Ehemann der Weg geoeffnet, +Eigentumsgewalt ueber die Frau zu gewinnen. Bis er sie gewann, also namentlich +in der bis zur Vollendung der Verjaehrung verfliessenden Zeit, war das Weib, +ganz wie bei der spaeteren Ehe mit causae probatio bis zu dieser, nicht uxor, +sondern pro uxore; bis in die Zeit der ausgebildeten Rechtswissenschaft erhielt +sich dieser Satz, dass die nicht in der Gewalt des Mannes stehende Frau nicht +Ehefrau sei, sondern nur dafuer gelte (uxor tantummodo habetur. Cic. top. 3, +14). +^2 Die folgende Grabschrift, obwohl einer viel spaeteren Zeit angehoerig, +ist nicht unwert, hier zu stehen. Es ist der Stein, der spricht. +Kurz, Wandrer ist mein Spruch: halt' an und lies ihn durch. +Es deckt der schlechte Grabstein eine schoene Frau. +Mit Namen nannten Claudia die Eltern sie; +Mit eigner Liebe liebte sie den eignen Mann; +Zwei Soehne gebar sie; einen liess auf Erden sie +Zurueck, den andern barg sie in der Erde Schoss. +Sie war von artiger Rede und von edlem Gang, +Versah ihr Haus und spann. Ich bin zu Ende, geh. +Vielleicht noch bezeichnender ist die Auffuehrung des Wollspinnens unter +lauter sittlichen Eigenschaften, die in roemischen Grabschriften nicht ganz +selten ist. Orelli 4639: optima et pulcherrima, lanifica pia pudica frugi casta +domiseda. Orelli 4860: modestia probitate pudicitia obsequio lanificzo +diligentia fide par similisque cetereis probeis feminis fuit. Grabschrift der +Turia 1, 30: domestica bona pudicitiae, obsequi, comitatis, facilitatis, +lanificiis [tuis adsiduitatis, religionis] sine superstitione, ornatus non +conspiciendi, cultus modici. +------------------------------------ +Indes war die Einheit der Familie so maechtig, dass selbst der Tod des +Hausherrn sie nicht vollstaendig loeste. Die durch denselben selbstaendig +gewordenen Deszendenten betrachten dennoch in mancher Hinsicht sich noch als +eine Einheit, wovon bei der Erbfolge und in vielen anderen Beziehungen Gebrauch +gemacht wird, vor allen Dingen aber, um die Stellung der Witwe und der +unverheirateten Toechter zu ordnen. Da nach aelterer roemischer Ansicht das Weib +nicht faehig ist, weder ueber andere noch ueber sich die Gewalt zu haben, so +bleibt die Gewalt ueber sie oder, wie sie mit milderem Ausdruck heisst, die Hut +(tutela), bei dem Hause, dem sie angehoert, und wird statt des verstorbenen +Hausherrn jetzt ausgeuebt durch die Gesamtheit der naechsten maennlichen +Familienglieder, regelmaessig also ueber die Muetter durch die Soehne, ueber die +Schwestern durch die Brueder. In diesem Sinne dauerte die einmal gegruendete +Familie unveraendert fort, bis der Mannesstamm ihres Urhebers ausstarb; nur +musste freilich von Generation zu Generation faktisch das Band sich lockern und +zuletzt selbst die Moeglichkeit des Nachweises der urspruenglichen Einheit +verschwinden. Hierauf, und hierauf allein, beruht der Unterschied der Familie +und des Geschlechts, oder, nach roemischem Ausdruck, der Agnaten und der +Gentilen. Beide bezeichnen den Mannesstamm; die Familie aber umfasst nur +diejenigen Individuen, welche von Generation zu Generation aufsteigend den Grad +ihrer Abstammung von einem gemeinschaftlichen Stammherrn dartun koennen, das +Geschlecht dagegen auch diejenigen, welche bloss die Abstammung selbst von einem +gemeinschaftlichen Ahnherrn, aber nicht mehr vollstaendig die Zwischenglieder, +also nicht den Grad, nachzuweisen vermoegen. Sehr klar spricht sich das in den +roemischen Namen aus, wenn es heisst: "Quintus, Sohn des Quintus, Enkel des +Quintus und so weiter, der Quintier", so reicht die Familie so weit, als die +Aszendenten individuell bezeichnet werden, und wo sie endlich aufhoert, tritt +ergaenzend ein das Geschlecht, die Abstammung von dem gemeinschaftlichen Urahn, +der auf alle seine Nachkommen den Namen der Quintuskinder vererbt hat. +Diesen streng geschlossenen, unter der Gewalt eines lebenden Herrn +vereinigten oder aus der Aufloesung solcher Haeuser hervorgegangenen Familien- +und Geschlechtseinheiten gehoerten ausserdem noch an zwar nicht die Gaeste, das +sind die Glieder anderer gleichartiger Kreise, welche voruebergehend in einem +fremden Hause verweilen, und ebensowenig die Sklaven, welche rechtlich nur als +Habe, nicht als Glieder des Hauses angesehen werden, aber wohl die Hoerigen +(clientes, von cluere), das heisst diejenigen Individuen, die, ohne freie +Buerger irgendeines Gemeinwesens zu sein, doch in einem solchen im Zustande +geschuetzter Freiheit sich befanden. Dahin gehoerten teils die landfluechtigen +Leute, die bei einem fremden Schutzherrn Aufnahme gefunden hatten, teils +diejenigen Knechte, denen gegenueber der Herr auf den Gebrauch seiner +Herrenrechte vorlaeufig verzichtet, ihnen die tatsaechliche Freiheit geschenkt +hatte. Es war dies Verhaeltnis in seiner Eigentuemlichkeit nicht ein streng +rechtliches wie das zu dem Gast; der Hoerige blieb ein unfreier Mann, fuer den +Treuwort und Herkommen die Unfreiheit milderte. Darum bilden die "Hoerigen" +(clientes) des Hauses in Verbindung mit den eigentlichen Knechten die von dem +Willen des "Buergers" (patronus, wie patricius) abhaengige "Knechtschaft" +(familia); darum ist nach urspruenglichem Recht der Buerger befugt, das +Vermoegen des Klienten teilweise oder ganz wieder an sich zu ziehen, ihn +vorkommenden Falls in die Sklaverei zurueckzuversetzen, ja ihn am Leben zu +strafen; und es sind nur tatsaechliche Verschiedenheiten, wenn gegen den +Klienten nicht so leicht wie gegen den wirklichen Knecht die volle Schaerfe +dieses hausherrlichen Rechtes hervorgekehrt wird und wenn auf der andern Seite +die sittliche Verpflichtung des Herrn, fuer seine eigenen Leute zu sorgen und +sie zu vertreten, bei dem tatsaechlich freier gestellten Klienten groessere +Bedeutung gewinnt als bei dem Sklaven. Ganz besonders musste die faktische +Freiheit des Klienten der rechtlichen da sich naehern, wo das Verhaeltnis durch +mehrere Generationen hindurchgegangen war: wenn der Freilasser und der +Freigelassene selber gestorben waren, konnte das Herrenrecht ueber die +Nachkommen des Freigelassenen von den Rechtsnachfolgern des Freilassers nicht +ohne schreiende Impietaet in Anspruch genommen werden. Also bildete schon in dem +Hause selbst sich ein Kreis abhaengig freier Leute, die von den Knechten sich +ebenso unterschieden wie von den gleichberechtigten Geschlechtsgenossen. +Auf diesem roemischen Hause beruht der roemische Staat sowohl den Elementen +als der Form nach. Die Volksgemeinde entstand aus der wie immer erfolgten +Zusammenfuegung jener alten Geschlechtsgenossenschaften der Romilier, Voltinier, +Fabier und so ferner, das roemische Gebiet aus den vereinigten Marken dieser +Geschlechter; roemischer Buerger war, wer einem jener Geschlechter angehoerte. +Jede innerhalb des Kreises in den ueblichen Formen abgeschlossene Ehe galt als +echte roemische und begruendete fuer die Kinder das Buergerrecht; wer in +unrechter oder ausser der Ehe erzeugt war, war aus dem Gemeindeverband +ausgeschlossen. Deshalb nannten die roemischen Buerger sich die "Vaterkinder" +(patricii), insofern nur sie rechtlich einen Vater hatten. Die Geschlechter +wurden mit allen in ihnen zusammengeschobenen Familien dem Staat, wie sie +bestanden, einverleibt. Die haeuslichen und Geschlechterkreise blieben innerhalb +des Staates bestehen; allein dem Staate gegenueber galt die Stellung in +denselben nicht, so dass der Haussohn im Hause unter, aber in politischen +Pflichten und Rechten neben dem Vater stand. Die Stellung der Schutzbefohlenen +aenderte sich natuerlich dahin, dass die Freigelassenen und die Klienten eines +jeden Schutzherrn um seinetwillen in der ganzen Gemeinde geduldet wurden; zwar +blieben sie zunaechst angewiesen auf den Schutz derjenigen Familie, der sie +angehoerten, aber es lag doch auch in der Sache, dass von dem Gottesdienst und +den Festlichkeiten der Gemeinde die Schutzbefohlenen der Gemeindeglieder nicht +gaenzlich ausgeschlossen werden konnten, wenn auch die eigentlichen +buergerlichen Rechte wie die eigentlichen buergerlichen Lasten +selbstverstaendlich dieselben nicht trafen. Um so mehr galt dies von den +Schutzbefohlenen der Gesamtschaft. So bestand der Staat wie das Haus aus den +eigenen und den zugewandten Leuten, den Buergern und den Insassen. +Wie die Elemente des Staates die auf der Familie ruhenden Geschlechter +sind, so ist auch die Form der Staatsgemeinschaft im einzelnen wie im ganzen der +Familie nachgebildet. Dem Hause gibt die Natur selbst den Vater, mit dem +dasselbe entsteht und vergeht. In der Volksgemeinde aber, die unvergaenglich +bestehen soll, findet sich kein natuerlicher Herr, wenigstens in der roemischen +nicht, die aus freien und gleichen Bauern bestand und keines Adels von Gottes +Gnaden sich zu ruehmen vermochte. Darum wird einer aus ihrer Mitte ihr Leiter +(rex) und Herr im Hause der roemischen Gemeinde, wie denn auch in spaeterer Zeit +in oder neben seiner Wohnung der ewig flammende Herd und die wohlversperrte +Vorratskammer der Gemeinde, die roemische Vesta und die roemischen Penaten zu +finden sind - sie alle die sichtbare Einheit des obersten Hauses darstellend, +das ganz Rom einschloss. Das Koenigsamt beginnt, wenn das Amt erledigt und der +Nachfolger bezeichnet ist, sofort und von Rechts wegen; aber vollen Gehorsam ist +die Gemeinde dem Koenig erst schuldig, wenn er die Versammlung der +waffenfaehigen Freien zusammenberufen und sie foermlich in Pflicht genommen hat. +Alsdann hat er ganz die Macht in der Gemeinde, die im Hause dem Hausvater +zukommt, und herrscht wie dieser auf Lebenszeit. Er verkehrt mit den Goettern +der Gemeinde, die er befragt und befriedigt (auspicia publica), und ernennt alle +Priester und Priesterinnen. Die Vertraege, die er abschliesst im Namen der +Gemeinde mit Fremden, sind verpflichtend fuer das ganze Volk, obwohl sonst kein +Gemeindeglied durch einen Vertrag mit dem Nichtmitglied der Gemeinschaft +gebunden wird. Sein Gebot (imperium) ist allmaechtig im Frieden wie im Kriege, +weshalb die Boten (lictores, von licere laden) mit Beilen und Ruten ihm ueberall +voranschreiten, wo er in amtlicher Funktion auftritt. Er allein hat das Recht, +oeffentlich zu den Buergern zu reden, und er ist es, der die Schluessel zu dem +Gemeindeschatz fuehrt. Ihm steht wie dem Vater das Zuechtigungsrecht und die +Gerichtsbarkeit zu. Er erkennt Ordnungsstrafen, namentlich Stockschlaege wegen +Versehen im Kriegsdienst. Er sitzt zu Gericht in allen privaten und kriminellen +Rechtshaendeln und entscheidet unbedingt ueber Leben und Tod wie ueber die +Freiheit, so dass er dem Buerger den Mitbuerger an Knechtes Statt zusprechen +oder auch den Verkauf desselben in die wirkliche Sklaverei, also ins Ausland +anordnen kann; der Berufung an das Volk um Begnadigung nach gefaelltem +Bluturteil stattzugeben, ist er berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Er bietet +das Volk zum Kriege auf und er befehligt das Heer; nicht minder aber muss er bei +Feuerlaerm persoenlich auf der Brandstelle erscheinen. Wie der Hausherr im Hause +nicht der Maechtigste ist, sondern der allein Maechtige, so ist auch der Koenig +nicht der erste, sondern der einzige Machthaber im Staate; er mag aus den der +heiligen oder der Gemeindesatzungen besonders kundigen Maennern +Sachverstaendigenvereine bilden und deren Rat einfordern; er mag, um sich die +Uebung der Gewalt zu erleichtern, einzelne Befugnisse andern uebertragen, die +Mitteilungen an die Buergerschaft, den Befehl im Kriege, die Entscheidung der +minder wichtigen Prozesse, die Aufspuerung der Verbrechen; er mag namentlich, +wenn er den Stadtbezirk zu verlassen genoetigt ist, einen Stadtvogt (praefectus +urbi) mit der vollen Gewalt eines Stellvertreters daselbst zuruecklassen; aber +jede Amtsgewalt neben der koeniglichen ist aus dieser abgeleitet und jeder +Beamte nur durch den Koenig und so lange dieser will im Amt. Alle Beamten der +aeltesten Zeit, der ausserordentliche Stadtvogt sowohl wie die Abteilungsfuehrer +(tribuni, von tribus Teil) des Fussvolks (milites) und der Reiterei (celeres), +sind nichts als Beauftragte des Koenigs und keineswegs Magistrate im spaeteren +Sinn. Eine aeussere rechtliche Schranke hat die Koenigsgewalt nicht und kann sie +nicht haben; fuer den Herrn der Gemeinde gibt es so wenig einen Richter +innerhalb der Gemeinde wie fuer den Hausherrn innerhalb des Hauses. Nur der Tod +beendigt seine Macht. Die Wahl des neuen Koenigs steht bei dem Rat der Alten, +auf den im Fall der Vakanz das "Zwischenkoenigtum" (interregnum) uebergeht. Eine +formelle Mitwirkung bei der Koenigswahl kommt der Buergerschaft erst nach der +Ernennung zu; rechtlich ruht das Koenigtum auf dem dauernden Kollegium der +Vaeter (patres), das durch den interimistischen Traeger der Gewalt den neuen +Koenig auf Lebenszeit einsetzt. Also wird "der hohe Goettersegen, unter dem die +beruehmte Roma gegruendet ist", von dem ersten koeniglichen Empfaenger in +stetiger Folge auf die Nachfolger uebertragen und die Einheit des Staats trotz +des Personenwechsels der Machthaber unveraenderlich bewahrt. Diese Einheit des +roemischen Volkes, die im religioesen Gebiet der roemische Diovis darstellt, +repraesentiert rechtlich der Fuerst, und darum ist auch seine Tracht die des +hoechsten Gottes; der Wagen selbst in der Stadt, wo sonst jedermann zu Fuss +geht, der Elfenbeinstab mit dem Adler, die rote Gesichtsschminke, der goldene +Eichenkranz kommen dem roemischen Gott wie dem roemischen Koenig in gleicher +Weise zu. Aber man wuerde sehr irren, darum aus der roemischen Verfassung eine +Theokratie zu machen; nie sind den Italienern die Begriffe Gott und Koenig in +aegyptischer und orientalischer Weise ineinander verschwommen. Nicht der Gott +des Volkes ist der Koenig, sondern viel eher der Eigentuemer des Staats. Darum +weiss man auch nichts von besonderer goettlicher Begnadigung eines Geschlechts +oder von irgendeinem geheimnisvollen Zauber, danach der Koenig von anderem Stoff +waere als andere Menschen; die edle Abkunft, die Verwandtschaft mit frueheren +Regenten ist eine Empfehlung, aber keine Bedingung; vielmehr kann rechtlich +jeder zu seinen Jahren gekommene und an Geist und Leib gesunde roemische Mann +zum Koenigtum gelangen ^3. Der Koenig ist also eben nur ein gewoehnlicher +Buerger, den Verdienst oder Glueck, vor allem aber die Notwendigkeit, dass einer +Herr sein muesse in jedem Hause, zum Herrn gesetzt haben ueber seinesgleichen, +den Bauer ueber Bauern, den Krieger ueber Krieger. Wie der Sohn dem Vater +unbedingt gehorcht und doch sich nicht geringer achtet als den Vater, so +unterwirft sich der Buerger dem Gebieter, ohne ihn gerade fuer seinen Besseren +zu halten. Darin liegt die sittliche und faktische Begrenzung der Koenigsgewalt. +Der Koenig konnte zwar, auch ohne gerade das Landrecht zu brechen, viel +Unbilliges tun; er konnte den Mitstreitern ihren Anteil an der Beute schmaelern, +er konnte uebermaessige Fronden auflegen oder sonst durch Auflagen unbillig +eingreifen in das Eigentum des Buergers; aber wenn er es tat, so vergass er, +dass seine Machtfuelle nicht von Gott kam, sondern unter Gottes Zustimmung von +dem Volke, das er vertrat, und wer schuetzte ihn, wenn dieses wieder des Eides +vergass, den es ihm geschworen? Die rechtliche Beschraenkung aber der +Koenigsgewalt lag darin, dass er das Gesetz nur zu ueben, nicht zu aendern +befugt war, jede Abweichung vom Gesetze vielmehr entweder von der +Volksversammlung und dem Rat der Alten zuvor gutgeheissen sein musste oder ein +nichtiger und tyrannischer Akt war, dem rechtliche Folgen nicht entsprangen. So +ist sittlich und rechtlich die roemische Koenigsgewalt im tiefsten Grunde +verschieden von der heutigen Souveraenitaet und ueberhaupt im modernen Leben so +wenig vom roemischen Hause wie vom roemischen Staat ein entsprechendes Abbild +vorhanden. +----------------------------------------------- +^3 Dass Lahmheit vom hoechsten Amte ausschloss, sagt Dionys. Dass das +roemische Buergertum Bedingung wie des Konsuls so auch des Koenigtums war, +versteht sich so sehr von selbst, dass es kaum der Muehe wert ist, die Fabeleien +ueber den Buerger von Cures noch ausdruecklich abzuweisen. +----------------------------------------------- +Die Einteilung der Buergerschaft ruht auf der Pflegschaft, der curia (wohl +mit curare = coerare, koiranos verwandt); zehn Pflegschaften bilden die +Gemeinde; jede Pflegschaft stellt hundert Mann zum Fussheer (daher mil-es, wie +equ-es, der Tausendgaenger), zehn Reiter und zehn Ratmaenner. Bei kombinierten +Gemeinden erscheint eine jede derselben natuerlich als Teil (tribus) der ganzen +Gemeinde (tota umbrisch und oskisch) und vervielfaeltigt sich die Grundzahl mit +der Zahl der Teile. Diese Einteilung bezog sich zwar zunaechst auf den +Personalbestand der Buergerschaft, ward aber ebenso auch angewandt auf die +Feldmark, soweit diese ueberhaupt aufgeteilt war. Dass es nicht bloss Teil-, +sondern auch Kurienmarken gab, kann um so weniger bezweifelt werden, als unter +den wenigen ueberlieferten roemischen Kuriennamen neben anscheinend +gentilizischen, wie zum Beispiel Faucia, auch sicher oertliche, zum Beispiel +Veliensis, vorkommen; eine jede derselben umfasste in dieser aeltesten Zeit der +Feldgemeinschaft eine Anzahl der Geschlechtsmarken, von denen schon die Rede +war. +In ihrer einfachsten Gestalt ^4 begegnet diese Verfassung in dem Schema der +spaeterhin unter roemischem Einfluss entstandenen latinischen oder +Buergergemeinden; durchgaengig zaehlten dieselben hundert Ratmaenner +(centumviri). Aber auch in der aeltesten Tradition ueber das dreiteilige Rom, +welche demselben dreissig Kurien, dreihundert Reiter, dreihundert Senatoren; +dreitausend Fusssoldaten beilegt, treten durchgaengig dieselben Normalzahlen +hervor. +------------------------------------------ +^4 Selbst in Rom, wo die einfache Zehnkurienverfassung sonst frueh +verschwunden ist, findet sich noch eine praktische Anwendung derselben, und +merkwuerdig genug eben bei demjenigen Formalakt, den wir auch sonst Grund haben, +unter allen deren unsere Rechtsueberlieferung gedenkt fuer den aeltesten +zuhalten, bei der Confarreatio. Es scheint kaum zweifelhaft, dass deren zehn +Zeugen dasselbe in der Zehnkurien-, was die dreissig Liktoren in der +Dreissigkurienverfassung sind. +------------------------------------------- +Nichts ist gewisser, als dass dieses aelteste Verfassungsschema nicht in +Rom entstanden, sondern uraltes, allen Latinern gemeinsames Recht ist, +vielleicht sogar ueber die Trennung der Staemme zurueckreicht. Die in solchen +Dingen sehr glaubwuerdige roemische Verfassungstradition, die fuer alle uebrigen +Einteilungen der Buergerschaft eine Geschichte hat, laesst einzig die +Kurieneinteilung entstehen mit der Entstehung der Stadt; und damit im vollsten +Einklang erscheint die Kurienverfassung nicht bloss in Rom, sondern tritt in dem +neuerlich aufgefundenen Schema der latinischen Gemeindeordnungen auf als +wesentlicher Teil des latinischen Stadtrechts ueberhaupt. +Der Kern dieses Schemas war und blieb die Gliederung in Kurien. Die "Teile" +koennen schon deshalb kein wesentliches Moment gewesen sein, weil ihr Vorkommen +ueberhaupt wie nicht minder ihre Zahl zufaellig ist; wo es deren gab, kam ihnen +sicher keine andere Bedeutung zu, als dass das Andenken an eine Epoche, wo diese +Teile selber Ganze gewesen waren, sich in ihnen bewahrte ^5. Es ist nirgends +ueberliefert, dass der einzelne Teil einen Sondervorstand und +Sonderzusammenkuenfte gehabt habe; und die grosse Wahrscheinlichkeit spricht +dafuer, dass im Interesse der Einheit des Gemeinwesens den Teilen, aus denen es +zusammengeschmolzen war, dergleichen in der Tat nie verstattet worden sind. +Selbst im Heere zaehlte das Fussvolk zwar soviel Anfuehrerpaare, als es Teile +gab; aber es befehligte nicht jedes dieser Kriegstribunenpaare das Kontingent +einer Tribus, sondern sowohl jeder einzelne Kriegstribun wie alle zusammen +geboten ueber das gesamte Fussheer. Die Geschlechter sind unter die einzelnen +Kurien verteilt, die Grenzen derselben wie die des Hauses durch die Natur +gegeben. Darauf, dass die gesetzgebende Gewalt modifizierend in diese Kreise +eingegriffen hat, das grosse Geschlecht in Zweige gespalten und es als doppeltes +gezaehlt oder mehrere schwache zusammengeschlagen, fuehrt in der roemischen +Ueberlieferung schlechterdings keine Spur; auf jeden Fall ist dies nur in so +beschraenkter Weise geschehen, dass der verwandtschaftliche Grundcharakter des +Geschlechtes dadurch nicht veraendert worden ist. Es wird darum weder die Zahl +der Geschlechter, noch viel weniger die der Haeuser gedacht werden duerfen als +rechtlich fixiert; wenn die Kurie hundert Mann zu Fuss und zehn Reiter zu +stellen hatte, so ist es weder ueberliefert noch glaublich, dass man aus jedem +Geschlecht einen Reiter und aus jedem Hause einen Fussgaenger genommen hat. Das +einzig funktionierende Glied in dem aeltesten Verfassungsorganismus ist die +Kurie, deren es zehn, oder wo mehrere Teile waren, je zehn auf jeden Teil gab. +Eine solche Pflegschaft war eine wirkliche korporative Einheit, deren Mitglieder +wenigstens zu gemeinsamen Festen sich versammelten, die auch jede unter einem +besonderen Pfleger (curio) standen und einen eigenen Priester (flamen curialis) +hatten; ohne Zweifel wurde auch nach Kurien ausgehoben und geschaetzt, und im +Ding trat die Buergerschaft nach Kurien zusammen und stimmte nach Kurien ab. +Indes kann diese Ordnung nicht zunaechst der Abstimmung wegen eingefuehrt sein, +da man sonst sicherlich die Zahl der Abteilungen ungerade gemacht haben wuerde. +------------------------------------------------------- +^5 Es liegt dies schon im Namen. Der "Teil" ist, wie der Jurist weiss, +nichts als ein ehemaliges oder auch ein kuenftiges Ganze, also in der Gegenwart +ohne alle Realitaet. +------------------------------------------------------- +So schroff der Buerger dem Nichtbuerger gegenueberstand, so vollkommen war +innerhalb der Buergerschaft die Rechtsgleichheit. Vielleicht gibt es kein Volk, +das in unerbittlich strenger Durchfuehrung des einen wie des andern Satzes es +den Roemern jemals gleichgetan hat. Die Schaerfe des Gegensatzes zwischen +Buergern und Nichtbuergern bei den Roemern tritt vielleicht nirgends mit solcher +Deutlichkeit hervor wie in der Behandlung der uralten Institution des +Ehrenbuergerrechts, welches urspruenglich bestimmt war, diesen Gegensatz zu +vermitteln. Wenn ein Fremder durch Gemeindebeschluss in den Kreis der Buerger +hineingenommen ward, so konnte er zwar sein bisheriges Buergerrecht aufgeben, wo +er dann voellig in die neue Gemeinschaft uebertrat, aber auch jenes mit dem ihm +neu gewaehrten verbinden. So war es aelteste Sitte und so ist es in Hellas immer +geblieben, wo auch spaeterhin nicht selten derselbe Mann in mehreren Gemeinden +gleichzeitig verbuergert war. Allein das lebendiger entwickelte Gemeindegefuehl +Latiums duldete es nicht, dass man zweien Gemeinden zugleich als Buerger +angehoeren koenne, und liess fuer den Fall, wo der neugewaehlte Buerger nicht +die Absicht hatte, sein bisheriges Gemeinderecht aufzugeben, dem nominellen +Ehrenbuergerrecht nur die Bedeutung der gastrechtlichen Freundschaft und +Schutzverpflichtung, wie sie auch Auslaendern gegenueber von jeher vorgekommen +war. +Aber mit dieser strengen Einhaltung der Schranken gegen aussen ging Hand in +Hand, dass aus dem Kreise der roemischen Buergergemeinde jede +Rechtsverschiedenheit der Glieder unbedingt ferngehalten wurde. Dass die +innerhalb des Hauses bestehenden Unterschiede, welche freilich nicht beseitigt +werden konnten, innerhalb der Gemeinde wenigstens ignoriert wurden, wurde +bereits erwaehnt; derselbe, der als Sohn dem Vater zu eigen untergeben war, +konnte also als Buerger in den Fall kommen ihm als Herr zu gebieten. +Standesvorzuege aber gab es nicht; dass die Titier den Ramnern, beide den +Lucerern in der Reihe vorangingen, tat ihrer rechtlichen Gleichstellung keinen +Eintrag. Die Buergerreiterei, welche in dieser Zeit zum Einzelgefecht vor der +Linie zu Pferd oder auch zu Fuss verwandt ward und mehr eine Eliten- oder +Reservetruppe als eine Spezialwaffe war, also durchaus die wohlhabendste, +bestgeruestete und bestgeuebte Mannschaft in sich schloss, war natuerlich +angesehener als das Buergerfussvolk; aber auch dieser Gegensatz war rein +tatsaechlicher Art und der Eintritt in die Reiterei ohne Zweifel jedem Patrizier +gestattet. Es war einzig und allein die verfassungsmaessige Gliederung der +Buergerschaft, welche rechtliche Unterschiede hervorrief; im uebrigen war die +rechtliche Gleichheit aller Gemeindeglieder selbst in der aeusserlichen +Erscheinung durchgefuehrt. Die Tracht zeichnete wohl den Vorsteher der Gemeinde +vor den Gliedern derselben, den erwachsenen dienstpflichtigen Mann vor dem noch +nicht heerbannfaehigen Knaben aus; uebrigens aber durfte der Reiche und Vornehme +wie der Arme und Niedriggeborene oeffentlich nur erscheinen in dem gleichen +einfachen Umwurf (toga) von weissem Wollenstoff. Diese vollkommene +Rechtsgleichheit der Buerger ist ohne Zweifel urspruenglich begruendet in der +indogermanischen Gemeindeverfassung, aber in dieser Schaerfe der Auffassung und +Durchfuehrung doch eine der bezeichnendsten und der folgenreichsten +Eigentuemlichkeiten der latinischen Nation; und wohl mag man dabei sich +erinnern, dass in Italien keine den latinischen Einwanderern botmaessig +gewordene Rasse aelterer Ansiedlung und geringerer Kulturfaehigkeit begegnet und +damit die hauptsaechliche Gelegenheit mangelte, woran das indische Kastenwesen, +der spartanische und thessalische und wohl ueberhaupt der hellenische Adel und +vermutlich auch die deutsche Staendescheidung angeknuepft hat. +Dass der Staatshaushalt auf der Buergerschaft ruht, versteht sich von +selbst. Die wichtigste Buergerleistung war der Heerdienst; denn nur die +Buergerschaft hatte das Recht und die Pflicht die Waffen zu tragen. Die Buerger +sind zugleich die "Kriegerschaft" (populus, verwandt mit populari verheeren); in +den alten Litaneien ist es die "speerbewehrte Kriegsmannschaft" (pilumnus +poplus), auf die der Segen des Mars herabgefleht wird und selbst die Benennung, +mit welcher der Koenig sie anredet, der Quiriten ^6, wird als Bezeichnung des +Wehrmanns gefasst. In welcher Art das Angriffsheer, die "Lese" (legio) gebildet +ward, ist schon gesagt worden; in der dreiteiligen roemischen Gemeinde bestand +sie aus drei Hundertschaften (centuriae) der Reiter (celeres, die Schnellen oder +flexuntes, die Schwenker) unter den drei Abteilungsfuehrern der Reiter (tribuni +celerum) ^7 und drei Tausendschaften der Fussgaenger (milites) unter den drei +Abteilungsfuehrern des Fussvolks (tribuni militum); letzteres war vermutlich von +Haus aus der Kern des Gemeindeaufgebots. Dazu moegen etwa noch eine Anzahl +ausser Reihe und Glied fechtende Leichtbewaffnete, besonders Bogenschuetzen +gekommen sein ^8. Der Feldherr war regelmaessig der Koenig selbst. Ausser dem +Kriegsdienst konnten noch andere persoenliche Lasten den Buerger treffen, wie +die Pflicht zur Uebernahme der koeniglichen Auftraege im Kriege wie im Frieden +(I, 78) und die Fronden zur Bestellung der Aecker oder zur Anlage oeffentlicher +Bauten; wie schwer namentlich der Bau der Stadtmauer auf der Gemeinde lastete, +zeigt, dass der Name der "Fronden" (moenia) den Ringwaellen verblieb. Eine +regelmaessige direkte Besteuerung dagegen kam ebensowenig vor wie direkte +regelmaessige Staatsausgaben. Zur Bestreitung der Gemeindelasten bedurfte es +derselben nicht, da der Staat fuer Heerfolge, Fronde und ueberhaupt oeffentliche +Dienste keine Entschaedigung gewaehrte, sondern, soweit eine solche ueberhaupt +vorkam, sie dem Dienenden entweder von dem Bezirk geleistet ward, den zunaechst +die Auflage traf, oder auch von dem, der selber nicht dienen konnte oder wollte. +Die fuer den oeffentlichen Gottesdienst noetigen Opfertiere wurden durch eine +Prozesssteuer beschafft, indem, wer im ordentlichen Prozess unterlag, eine nach +dem Werte des Streitgegenstandes abgemessene Viehbusse (sacramentum) an den +Staat erlegte. Von stehenden Geschenken der Gemeindebuerger an den Koenig wird +nichts berichtet. Dagegen flossen dem Koenig die Hafenzoelle zu (I, 62), sowie +die Einnahme von den Domaenen, namentlich der Weidezins (scriptura) von dem auf +die Gemeinweide aufgetriebenen Vieh und die Fruchtquote (vectigalia), die die +Nutzniesser der Staatsaecker an Zinses Statt abzugeben hatten. Hierzu kam der +Ertrag der Viehbussen und Konfiskationen und der Kriegsgewinn. In Notfaellen +endlich wurde eine Umlage (tributum) ausgeschrieben, welche indes als gezwungene +Anleihe betrachtet und in besseren Zeitlaeuften zurueckgezahlt ward; ob dieselbe +die Buerger ueberhaupt traf, oder nur die Ansaessigen, laesst sich nicht +entscheiden, doch ist die letztere Annahme wahrscheinlicher. Der Koenig leitete +die Finanzen; mit dem koeniglichen Privatvermoegen indes, das, nach den Angaben +ueber den ausgedehnten Grundbesitz des letzten roemischen Koenigsgeschlechts der +Tarquinier zu schliessen, regelmaessig bedeutend gewesen sein muss, fiel das +Staatsvermoegen nicht zusammen und namentlich der durch die Waffen gewonnene +Acker scheint stets als Staatseigentum gegolten zu haben. Ob und wie weit der +Koenig in der Verwaltung des oeffentlichen Vermoegens durch Herkommen +beschraenkt war, ist nicht mehr auszumachen; nur zeigt die spaetere Entwicklung, +dass die Buergerschaft hierbei nie gefragt worden sein kann, wogegen es Sitte +sein mochte, die Auflage des Tributum und die Verteilung des im Kriege +gewonnenen Ackerlandes mit dem Senat zu beraten. +---------------------------------------- +^6 Quiris quiritis oder quirinus wird von den Alten gedeutet als der +Lanzentraeger, von quiris oder curis = Lanze und ire, und faellt ihnen insofern +zusammen mit samnis, samnitis und sabinus, das auch bei den Alten von sa?nion, +Speer, hergeleitet wird. Mag diese Etymologie, die sich anschliesst an arquites, +milites, pedites, equites, velites, die mit dem Bogen, die im Tausend, die zu +Fuss, die zu Pferde, die ohne Ruestung im blossen Oberwurf gehen, auch unrichtig +sein, sie ist mit der roemischen Auffassung des Buergerbegriffs verwachsen. +Ebenso werden die Juno quiritis, der (Mars) quirinus, der Janus quirinus als +speerschwingende Gottheiten gedacht; und von Menschen gebraucht ist quiris der +Wehrmann, das ist der Vollbuerger. Damit stimmt der Sprachgebrauch ueberein. Wo +die Oertlichkeit bezeichnet werden soll, wird nie von Quiriten gesprochen, +sondern stets von Rom und Roemern (urbs Roma, populus, civis, ager Romanus), +weil die Benennung quiris so wenig eine lokale Bedeutung hat wie civis oder +miles. Eben darum koennen auch diese Bezeichnungen nicht miteinander verbunden +werden: man sagt nicht civis quiris, weil beides, wenngleich von verschiedenen +Standpunkten aus, denselben Rechtsbegriff bezeichnet. Dagegen lautet die +feierliche Ankuendigung der Buergerleiche darauf, dass "dieser Wehrmann mit Tode +abgegangen" (ollus quiris leto datus), und ebenso redet der Koenig die +versammelte Gemeinde mit diesem Namen an und spricht, wenn er zu Gericht sitzt, +nach dem Rechte der wehrhaften Freien (ex iure quiritium, ganz gleich dem +juengeren ex iure civili). Populus Romanus, quirites ( populus Romanus quiritium +ist nicht genuegend beglaubigt) heisst also "die Gemeinde und die einzelnen +Buerger" und werden darum in einer alten Formel (Liv. 1, 31) dem populus Romanus +die prisci Latini, den quirites die homines prisci Latini entgegengesetzt +(Becker, Handbuch, Bd. 2, S. 20f.). Diesen Tatsachen gegenueber kann nur +sprachliche und sachliche Unkende noch festhalten an der Vorstellung, als habe +der roemischen Gemeinde einst eine gleichartige quiritische gegenuebergestanden +und nach deren Inkorporierung der Name der neu aufgenommenen Gemeinde den der +aufnehmenden im sakralen und rechtlichen Sprachgebrauch verdraengt. Vgl. 1, 68 +A. +^7 Unter den acht sakralen Institutionen des Numa fuehrt Dionysios (2, 64) +nach den Kurionen und den Flamines als dritte auf die Fuehrer der Reiter (oi +/e/gemones t/o/n Keleri/o/n). Nach dem praenestinischen Kalender wird am 19. +Maerz ein Fest auf dem Comitium begangen [adstantibus pon]tificibus et +trib(unis) celer(um). Valerius Antias (bei Dion. Hal. 1, 13 vgl. 3, 41) gibt der +aeltesten roemischen Reiterei einen Fuehrer Celer und drei Centurionen, wogegen +in der Schrift 'De viris illustribus' 1 Celer selbst centurio genannt wird. +Ferner soll Brutus bei Vertreibung der Koenige tribunus celerum gewesen sein +(Liv. 1, 59), nach Dionysios (4, 71) sogar kraft dieses Amtes die Verbannung der +Tarquinier beantragt haben. Endlich identifizieren Pomponius (dig. 1, 2, 2, 15; +19) und aehnlich, zum Teil wohl aus ihm schoepfend, Lydus (mag. 1, 14; 37) den +tribunus celerum mit dem Celer des Antias, dem magister equitum des +republikanischen Diktators, dem Praefectus Praetorio der Kaiserzeit. +Von diesen Angaben, den einzigen, die ueber die tribuni celerum vorhanden +sind, ruehrt die letzte nicht bloss von spaeten und gaenzlich unzuverlaessigen +Gewaehrsmaennern her, sondern widerspricht auch der Bedeutung des Namens, +welcher nur "Teilfuehrer der Reiter" heissen kann; vor allen Dingen aber kann +der immer nur ausserordentlich und spaeterhin gar nicht mehr ernannte +Reiterfuehrer der republikanischen Zeit unmoeglich identisch gewesen sein mit +der fuer das Jahrfest des 19. Maerz erforderlichen, also stehenden Magistratur. +Sieht man, wie man notwendig muss, ab von der Nachricht des Pomponius, die +offenbar lediglich hervorgegangen ist aus der mit immer steigender Unwissenheit +historisierten Brutusanekdote, so ergibt sich einfach, dass die tribuni celerum +den tribuni militum in Zahl und Wesen durchaus entsprechen und die +Abteilungsfuehrer der Reiter gewesen sind, also voellig verschieden von dem +Reiterfeldherrn. +^8 Darauf deuten die offenbar uralten Wortbildungen velites und arquites +und die spaetere Organisation der Legion. +------------------------------------------ +Indes nicht bloss leistend und dienend erscheint die roemische +Buergerschaft, sondern auch beteiligt an dem oeffentlichen Regimente. Es traten +hierzu die Gemeindeglieder alle, mit Ausnahme der Weiber und der noch nicht +waffenfaehigen Kinder, also, wie die Anrede lautet, die "Lanzenmaenner" +(quirites) auf der Dingstaette zusammen, wenn der Koenig sie berief, um ihnen +eine Mitteilung zu machen (conventio, contio) oder auch sie foermlich auf die +dritte Woche (in trinum noundinum) zusammentreten hiess (comitia), um sie nach +Kurien zu befragen. Ordnungsmaessig setzte derselbe zweimal im Jahr, zum 24. +Maerz und zum 24. Mai, dergleichen foermliche Gemeindeversammlungen an und +ausserdem, so oft es ihm erforderlich schien; immer aber lud er die Buerger +nicht zum Reden, sondern zum Hoeren, nicht zum Fragen, sondern zum Antworten. +Niemand spricht in der Versammlung als der Koenig oder wem er das Wort zu +gestatten fuer gut findet; die Rede der Buergerschaft ist einfache Antwort auf +die Frage des Koenigs, ohne Eroerterung, ohne Begruendung, ohne Bedingung, ohne +Fragteilung. Nichtsdestoweniger ist die roemische Buergergemeinde eben wie die +deutsche und vermutlich die aelteste indogermanische ueberhaupt die eigentliche +und letzte Traegerin der Idee des souveraenen Staats; allein diese +Souveraenitaet ruht im ordentlichen Lauf der Dinge oder aeussert sich doch hier +nur darin, dass die Buergerschaft sich zum Gehorsam gegen den Vorsteher +freiwillig verpflichtet. Zu diesem Ende richtet der Koenig, nachdem er sein Amt +angetreten hat, an die versammelten Kurien die Frage, ob sie ihm treu und +botmaessig sein und ihn selbst wie seine Boten (lictores) in hergebrachter Weise +anerkennen wollen; eine Frage, die ohne Zweifel ebensowenig verneint werden +durfte, als die ihr ganz aehnliche Huldigung in der Erbmonarchie verweigert +werden darf. Es war durchaus folgerichtig, dass die Buergerschaft, eben als der +Souveraen, ordentlicher Weise an dem Gang der oeffentlichen Geschaefte sich +nicht beteiligte. Solange die oeffentliche Taetigkeit sich beschraenkt auf die +Ausuebung der bestehenden Rechtsordnungen, kann und darf die eigentlich +souveraene Staatsgewalt nicht eingreifen: es regieren die Gesetze, nicht der +Gesetzgeber. Aber anders ist es, wo eine Aenderung der bestehenden Rechtsordnung +oder auch nur eine Abweichung von derselben in einem einzelnen Fall notwendig +wird; und hier tritt denn auch in der roemischen Verfassung ohne Ausnahme die +Buergerschaft handelnd auf, so dass ein solcher Akt der souveraenen Staatsgewalt +vollzogen wird durch das Zusammenwirken der Buergerschaft und des Koenigs oder +Zwischenkoenigs. Wie das Rechtsverhaeltnis zwischen Regent und Regierten selbst +durch muendliche Frage und Antwort kontraktmaessig sanktioniert wird, so wird +auch jeder Oberherrlichkeitsakt der Gemeinde zustande gebracht durch eine +Anfrage (rogatio), welche der Koenig an die Buerger gerichtet und welcher die +Mehrzahl der Kurien zugestimmt hat; in welchem Fall die Zustimmung ohne Zweifel +auch verweigert werden durfte. Darum ist den Roemern das Gesetz nicht zunaechst, +wie wir es fassen, der von dem Souveraen an die saemtlichen Gemeindeglieder +gerichtete Befehl, sondern zunaechst der zwischen den konstitutiven Gewalten des +Staates durch Rede und Gegenrede abgeschlossene Vertrag ^9. Einer solchen +Gesetzvertragung bedurfte es rechtlich in allen Faellen, die der ordentlichen +Rechtskonsequenz zuwiderliefen. Im gewoehnlichen Rechtslauf kann jeder +unbeschraenkt sein Eigentum weggeben an wen er will, allein nur in der Art, dass +er dasselbe sofort aufgibt; dass das Eigentum vorlaeufig dem Eigentuemer bleibe +und bei seinem Tode auf einen andern uebergehe, ist rechtlich unmoeglich - es +sei denn, dass ihm die Gemeinde solches gestatte; was hier nicht bloss die auf +dem Markt versammelte, sondern auch die zum Kampf sich ordnende Buergerschaft +bewilligen konnte. Dies ist der Ursprung der Testamente. Im gewoehnlichen +Rechtslauf kann der freie Mann das unveraeusserliche Gut der Freiheit nicht +verlieren noch weggeben, darum auch, wer keinem Hausherrn untertan ist, sich +nicht einem andern an Sohnes Statt unterwerfen - es sei denn, dass ihm die +Gemeinde solches gestatte. Dies ist die Adrogation. Im gewoehnlichen Rechtslauf +kann das Buergerrecht nur gewonnen werden durch die Geburt und nicht verloren +werden - es sei denn, dass die Gemeinde das Patriziat verleihe oder dessen +Aufgeben gestatte, was beides unzweifelhaft urspruenglich ohne Kurienbeschluss +nicht in gueltiger Weise geschehen konnte. Im gewoehnlichen Rechtslauf trifft +den todeswuerdigen Verbrecher, nachdem der Koenig oder sein Stellvertreter nach +Urteil und Recht den Spruch getan, unerbittlich die Todesstrafe, da der Koenig +nur richten, nicht begnadigen kann - es sei denn, dass der zum Tode verurteilte +Buerger die Gnade der Gemeinde anrufe und der Richter ihm die Betretung des +Gnadenwegs freigebe. Dies ist der Anfang der Provokation, die darum auch +vorzugsweise nicht dem leugnenden Verbrecher gestattet wird, der ueberwiesen +ist, sondern dem gestaendigen, der Milderungsgruende geltend macht. Im +gewoehnlichen Rechtslauf darf der mit einem Nachbarstaat geschlossene ewige +Vertrag nicht gebrochen werden - es sei denn, dass wegen zugefuegter Unbill die +Buergerschaft sich desselben entbunden erachtet. Daher musste sie notwendig +befragt werden, wenn ein Angriffskrieg beabsichtigt wird, nicht aber bei dem +Verteidigungskrieg, wo der andere Staat den Vertrag bricht, noch auch beim +Abschluss des Friedens; doch richtete sich jene Frage, wie es scheint, nicht an +die gewoehnliche Versammlung der Buerger, sondern an das Heer. So wird endlich +ueberhaupt, wenn der Koenig eine Neuerung beabsichtigt, eine Aenderung des +bestehenden gemeinen Rechtes, es notwendig, die Buerger zu befragen; und +insofern ist das Recht der Gesetzgebung von alters her nicht ein Recht des +Koenigs, sondern ein Recht des Koenigs und der Gemeinde. In diesen und in allen +aehnlichen Faellen konnte der Koenig ohne Mitwirkung der Gemeinde nicht mit +rechtlicher Wirkung handeln; der vom Koenig allein zum Patrizier erklaerte Mann +blieb nach wie vor Nichtbuerger, und es konnte der nichtige Akt nur etwa +faktische Folgen erzeugen. Insofern war also die Gemeindeversammlung, wie +beschraenkt und gebunden sie auch auftrat, doch von alters her ein konstitutives +Element des roemischen Gemeinwesens und stand dem Rechte nach mehr ueber als +neben dem Koenig. +-------------------------------------------------------- +^9 Lex, die Bindung (verwandt mit legare, zu etwas verbinden) bezeichnet +bekanntlich ueberhaupt den Vertrag, jedoch mit der Nebenbedeutung eines +Vertrages, dessen Bedingungen der Proponent diktiert und der andere Teil einfach +annimmt oder ablehnt; wie dies z. B. bei oeffentlichen Lizitationen der Fall zu +sein pflegt. Bei der lex publica populi Romani ist der Proponent der Koenig, der +Akzeptant das Volk; die beschraenkte Mitwirkung des letzteren ist also auch +sprachlich praegnant bezeichnet. +-------------------------------------------------------- +Aber neben dem Koenig und neben der Buergerversammlung erscheint in der +aeltesten Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum Handeln +bestimmt wie jener noch zum Beschliessen wie diese, und dennoch neben beide und +innerhalb ihres Rechtskreises ueber beide gesetzt. Dies ist der Rat der Alten +oder der senatus. Unzweifelhaft ist derselbe hervorgegangen aus der +Geschlechtsverfassung: die alte Ueberlieferung, dass in dem urspruenglichen Rom +die saemtlichen Hausvaeter den Senat gebildet haetten, ist staatsrechtlich +insofern richtig, als jedes der nicht erst nachher zugewanderten Geschlechter +des spaeteren Rom seinen Ursprung zurueckfuehrte auf einen jener Hausvaeter der +aeltesten Stadt als auf seinen Stammvater und Patriarchen. Wenn, wie dies +wahrscheinlich ist, es in Rom oder doch in Latium einmal eine Zeit gegeben hat, +wo wie der Staat selbst, so auch jedes seiner letzten Bestandteile, das heisst +jedes Geschlecht gleichsam monarchisch organisiert war und unter einem, sei es +durch Wahl der Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es durch Erbfolge +bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben Epoche auch der Senat nichts +gewesen als die Gesamtheit dieser Gechlechtsaeltesten und demnach eine vom +Koenig wie von der Buergerversammlung unabhaengige Institution, gegenueber der +letzteren, unmittelbar durch die Gesamtheit der Buerger gebildeten +gewissermassen eine repraesentative Versammlung von Volksvertretern. Allerdings +ist jene gleichsam staatliche Selbstaendigkeit der Geschlechter bei dem +latinischen Stamm in unvordenklich frueher Zeit ueberwunden und der erste und +vielleicht schwerste Schritt, um aus der Geschlechtsordnung die Gemeinde zu +entwickeln, die Beseitigung der Geschlechtsaeltesten, moeglicherweise in Latium +lange vor der Gruendung Roms getan worden; wie wir das roemische Geschlecht +kennen, ist es durchaus ohne ein sichtbares Haupt und zur Vertretung des +gemeinsamen Patriarchen, von dem alle Geschlechtsmaenner abstammen oder +abzustammen behaupten, von den lebenden Geschlechtsgenossen kein einzelner +vorzugsweise berufen, so dass selbst Erbschaft und Vormundschaft, wenn sie dem +Geschlecht ansterben, von den Geschlechtsgenossen insgesamt geltend gemacht +werden. Aber nichtsdestoweniger sind von dem urspruenglichen Wesen des Rates der +Aeltesten auch auf den roemischen Senat noch viele und wichtige Rechtsfolgen +uebergegangen; um es mit einem Worte zu sagen, die Stellung des Senats, wonach +er etwas anderes und mehr ist als ein blosser Staatsrat, als die Versammlung +einer Anzahl vertrauter Maenner, deren Ratschlaege der Koenig einzuholen +zweckmaessig findet, beruht lediglich darauf, dass er einst eine Versammlung +gewesen war gleich jener, die Homer schildert, der um den Koenig im Kreise herum +zu Rate sitzenden Fuersten und Herren des Volkes. Solange der Senat durch die +Gesamtheit der Geschlechtshaeupter gebildet ward, kann die Zahl der Mitglieder +eine feste nicht gewesen sein, da die der Geschlechter es auch nicht war; aber +in fruehester, vielleicht schon in vorroemischer Zeit ist die Zahl der +Mitglieder des Rats der Aeltesten fuer die Gemeinde ohne Ruecksicht auf die Zahl +der zur Zeit vorhandenen Geschlechter auf hundert festgestellt worden, sodass +von der Verschmelzung der drei Urgemeinden die Vermehrung der Senatssitze auf +die seitdem feststehende Normalzahl von dreihundert die staatsrechtlich +notwendige Folge war. Auf Lebenszeit ferner sind die Ratsherren zu allen Zeiten +berufen worden; und wenn in spaeterer Zeit dies lebenslaengliche Verbleiben mehr +tatsaechlich als von Rechts wegen eintrat und die von Zeit zu Zeit +stattfindenden Revisionen der Senatsliste eine Gelegenheit darboten, den +unwuerdigen oder auch nur missliebigen Ratsherrn zu beseitigen, so hat diese +Einrichtung sich nachweislich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Die Wahl der +Senatoren hat allerdings, seit es Geschlechtshaeupter nicht mehr gab, bei dem +Koenig gestanden; wohl aber mag bei dieser Wahl in aelterer Zeit, solange noch +die Individualitaet der Geschlechter im Volke lebendig war, als Regel, wenn ein +Senator starb, der Koenig einen anderen erfahrenen und bejahrten Mann derselben +Geschlechtsgenossenschaft an seine Stelle berufen haben. Vermutlich ist erst mit +der steigenden Verschmelzung und inneren Einigung der Volksgemeinde hiervon +abgegangen worden und die Auswahl der Ratsherren ganz in das freie Ermessen des +Koenigs uebergegangen, so dass nur das noch als Missbrauch erschien, wenn er +erledigte Stellen unbesetzt liess. +Die Befugnis dieses Rates der Aeltesten beruht auf der Anschauung, dass die +Herrschaft ueber die aus den Geschlechtern gebildete Gemeinde von Rechts wegen +den saemtlichen Geschlechtsaeltesten zusteht, wenn sie auch, nach der schon in +dem Hause so scharf sich auspraegenden monarchischen Grundanschauung der Roemer, +zur Zeit immer nur von einem dieser Aeltesten, das ist von dem Koenig, ausgeuebt +werden kann. Ein jedes Mitglied des Senats ist also als solches, nicht der +Ausuebung, aber der Befugnis nach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch +seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben gleichartig +sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, nur dass der des Koenigs +hoeher und ansehnlicher ist als der des Senators. Hierauf beruht es ferner, +dass, wie bereits erwaehnt ward, die koenigliche Gewalt in der roemischen +Gemeinde ueberhaupt nicht erledigt werden kann. Stirbt der Koenig, so treten +ohne weiteres die Aeltesten an seine Stelle und ueben die Befugnisse der +koeniglichen Gewalt. Jedoch nach dem unwandelbaren Grundsatz, dass nur einer zur +Zeit Herr sein kann, herrscht auch jetzt immer nur einer von ihnen und es +unterscheidet sich ein solcher "Zwischenkoenig" (interrex) von dem auf +Lebenszeit ernannten zwar in der Dauer, nicht aber in der Fuelle der Gewalt. Die +Dauer des Zwischenkoenigtums ist fuer die einzelnen Inhaber festgesetzt auf +hoechstens fuenf Tage; es geht dasselbe demnach unter den Senatoren in der Art +um, dass, bis das Koenigtum auf die Dauer wieder besetzt ist, der zeitige +Inhaber bei Ablauf jener Frist gemaess der durch das Los festgesetzten +Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls auf fuenf Tage uebergibt. Ein Treuwort +wird dem Zwischenkoenig begreiflicherweise von der Gemeinde nicht geleistet. Im +uebrigen aber ist der Zwischenkoenig berechtigt und verpflichtet, nicht bloss +alle dem Koenig sonst zustehenden Amtshandlungen vorzunehmen, sondern selbst +einen Koenig auf Lebenszeit zu ernennen - nur dem erstbestellten von ihnen fehlt +ausnahmsweise das letztere Recht, vermutlich weil dieser angesehen wird als +mangelhaft eingesetzt, da er nicht von seinem Vorgaenger ernannt ist. Also ist +diese Aeltestenversammlung am letzten Ende die Traegerin der Herrschermacht +(imperium) und des Gottesschutzes (auspicia) des roemischen Gemeinwesens und in +ihr die Buergschaft gegeben fuer die ununterbrochene Dauer desselben und seiner +monarchischen, nicht aber erblich monarchischen Ordnung. Wenn also dieser Senat +spaeter den Griechen eine Versammlung von Koenigen zu sein duenkte, so ist das +nur in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat eine solche gewesen. +Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser +Versammlung seinen lebendigen Ausdruck fand, ist sie ein wesentliches Glied der +roemischen Gemeindeverfassung. Zwar hat der Rat der Aeltesten sich nicht in die +Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine Stellvertreter freilich hat +dieser, falls er nicht imstande war, selbst das Heer zu fuehren oder den +Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von jeher aus dem Senat genommen - weshalb +auch spaeter noch die hoechsten Befehlshaberstellen regelmaessig nur an +Senatoren vergeben und ebenso als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet +werden. Aber weder bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat +in seiner Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom +nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats gegeben +hat. Aber wohl galt der Rat der Alten als der berufene Wahrer der bestehenden +Verfassung, selbst gegenueber dem Koenig und der Buergerschaft. Es lag deshalb +ihm ob, jeden auf Antrag des Koenigs von dieser gefassten Beschluss zu pruefen +und, wenn derselbe die bestehenden Rechte zu verletzen schien, demselben die +Bestaetigung zu versagen; oder, was dasselbe ist, in allen Faellen, wo +verfassungsmaessig ein Gemeindebeschluss erforderlich war, also bei jeder +Verfassungsaenderung, bei der Aufnahme neuer Buerger, bei der Erklaerung eines +Angriffskrieges, kam dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf man dies +wohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der Buergerschaft und dem Rat +gemeinschaftlich zugestanden, etwa wie den beiden Haeusern in dem heutigen +konstitutionellen Staat: der Senat war nicht sowohl Gesetzgeber als +Gesetzwaechter und konnte den Beschluss nur dann kassieren, wenn die Gemeinde +ihre Befugnisse ueberschritten, also bestehende Verpflichtungen gegen die +Goetter oder gegen auswaertige Staaten oder auch organische Einrichtungen der +Gemeinde durch ihren Beschluss verletzt zu haben schien. Immer aber bleibt es +vom groessten Gewichte, dass zum Beispiel, wenn der roemische Koenig die +Kriegserklaerung beantragt und die Buergerschaft dieselbe zum Beschluss erhoben +hatte, auch die Suehne, welche die auswaertige Gemeinde zu erlegen verpflichtet +schien, von derselben umsonst gefordert worden war, der roemische Sendbote die +Goetter zu Zeugen der Unbill anrief, und mit den Worten schloss: "darueber aber +wollen wir Alten Rat pflegen daheim, wie wir zu unsrem Rechte kommen"; erst wenn +der Rat der Alten sich einverstanden erklaert hatte, war der nun von der +Buergerschaft beschlossene, vom Senat gebilligte Krieg foermlich erklaert. +Gewiss war es weder die Absicht noch die Folge dieser Satzung, ein stetiges +Eingreifen des Senats in die Beschluesse der Buergerschaft hervorzurufen und +durch solche Bevormundung die Buergerschaft ihrer souveraenen Gewalt zu +entkleiden; aber wie im Fall der Vakanz des hoechsten Amtes der Senat die Dauer +der Gemeindeverfassung verbuergte, finden wir auch hier ihn als den Hort der +gesetzlichen Ordnung gegenueber selbst der hoechsten Gewalt, der Gemeinde. +Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch die allem Anschein nach uralte +Uebung an, dass der Koenig die an die Volksgemeinde zu bringenden Antraege +vorher dem Rat der Alten vorlegte und dessen saemtliche Mitglieder eines nach +dem anderen darueber ihr Gutachten abgeben liess. Da dem Senat das Recht +zustand, den gefassten Beschluss zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich +vorher die Ueberzeugung zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu +befuerchten sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich +brachte, in wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer Maenner +Rat vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen Zusammensetzung nach +dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als Staatsrat zur Seite zu stehen. +Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr als aus der bisher bezeichneten Kompetenz, +die spaetere Machtfuelle des Senats hervorgegangen; die Anfaenge indes sind +unscheinbar und gehen eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu +antworten, wenn sie gefragt werden. Es mag ueblich gewesen sein, bei +Angelegenheiten von Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche +waren, also zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu +bringender Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der +Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das eroberte +Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, rechtlich notwendig +war eine solche vorherige Befragung nicht. Der Koenig beruft den Rat, wenn es +ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor; ungefragt darf kein Ratsherr seine +Meinung sagen, noch weniger der Rat sich ungeladen versammeln, abgesehen von dem +einen Fall, wo er in der Vakanz zusammentritt, um die Reihenfolge der +Zwischenkoenige festzustellen. Dass es ferner dem Koenig zusteht, neben den +Senatoren und gleichzeitig mit ihnen auch andere Maenner seines Vertrauens zu +berufen und zu befragen, ist in hohem Grade wahrscheinlich. Der Ratschlag sodann +ist kein Befehl; der Koenig kann es unterlassen, ihm zu folgen, ohne dass dem +Senat ein anderes Mittel zustaende, seiner Ansicht praktische Geltung zu +schaffen als jenes frueher erwaehnte keineswegs allgemein anwendbare +Kassationsrecht. "Ich habe euch gewaehlt, nicht dass ihr mich leitet, sondern um +euch zu gebieten": diese Worte, die ein spaeterer Schriftsteller dem Koenig +Romulus in den Mund legt, bezeichnen nach dieser Seite hin die Stellung des +Senats gewiss im wesentlichen richtig. +Fassen wir die Ergebnisse zusammen. Es war die roemische Buergergemeinde, +an welcher der Begriff der Souveraenitaet haftete; aber allein zu handeln war +sie nie, mitzuhandeln nur dann befugt, wenn von der bestehenden Ordnung +abgegangen werden sollte. Neben ihr stand die Versammlung der lebenslaenglich +bestellten Gemeindeaeltesten, gleichsam ein Beamtenkollegium mit koeniglicher +Gewalt, berufen im Fall der Erledigung des Koenigsamtes, dasselbe bis zur +definitiven Wiederbesetzung durch ihre Mitglieder zu verwalten, und befugt, den +rechtswidrigen Beschluss der Gemeinde umzustossen. Die koenigliche Gewalt selber +war, wie Sallust sagt, zugleich unbeschraenkt und durch die Gesetze gebunden +(imperium legitimum); unbeschraenkt, insofern des Koenigs Gebot, gerecht oder +nicht, zunaechst unbedingt vollzogen werden musste, gebunden, insofern ein dem +Herkommen zuwiderlaufendes und nicht von dem wahren Souveraen, dem Volke, +gutgeheissenes Gebot auf die Dauer keine rechtlichen Folgen erzeugte. Also war +die aelteste roemische Verfassung gewissermassen die umgekehrte konstitutionelle +Monarchie. Wie in dieser der Koenig als Inhaber und Traeger der Machtfuelle des +Staates gilt und darum zum Beispiel die Gnadenakte lediglich von ihm ausgehen, +den Vertretern des Volkes aber und den ihnen verantwortlichen Beamten die +Staatsverwaltung zukommt, so war die roemische Volksgemeinde ungefaehr, was in +England der Koenig ist und das Begnadigungsrecht, wie in England ein +Reservatrecht der Krone, so in Rom ein Reservatrecht der Volksgemeinde, waehrend +alles Regiment bei dem Vorsteher der Gemeinde stand. +Fragen wir endlich nach dem Verhaeltnis des Staates selbst zu dessen +einzelnen Gliedern, so finden wir den roemischen Staat gleich weit entfernt von +der Lockerheit des blossen Schutzverbandes und von der modernen Idee einer +unbedingten Staatsallmacht. Die Gemeinde verfuegte wohl ueber die Person des +Buergers durch Auflegung von Gemeindelasten und Bestrafung der Vergehen und +Verbrechen; aber ein Spezialgesetz, das einen einzelnen Mann wegen nicht +allgemein verpoenter Handlungen mit Strafe belegte oder bedrohte, ist, selbst +wenn in den Formen nicht gefehlt war, doch den Roemern stets als Willkuer und +Unrecht erschienen. Bei weitem beschraenkter noch war die Gemeinde hinsichtlich +der Eigentums- und, was damit mehr zusammenfiel als zusammenhing, der +Familienrechte; in Rom wurde nicht, wie in dem lykurgischen Polizeistaat, das +Haus geradezu vernichtet und die Gemeinde auf dessen Kosten gross gemacht. Es +ist einer der unleugbarsten wie einer der merkwuerdigsten Saetze der aeltesten +roemischen Verfassung, dass der Staat den Buerger wohl fesseln und hinrichten, +aber nicht ihm seinen Sohn oder seinen Acker wegnehmen oder auch nur ihn mit +bleibender Wirkung besteuern durfte. In diesen und aehnlichen Dingen war selbst +die Gemeinde dem Buerger gegenueber beschraenkt, und diese Rechtsschranke +bestand nicht bloss im Begriff, sondern fand ihren Ausdruck und ihre praktische +Anwendung in dem verfassungsmaessigen Veto des Senats, der gewiss befugt und +verpflichtet war, jeden einem solchen Grundrecht zuwiderlaufenden +Gemeindebeschluss zu vernichten. Keine Gemeinde war innerhalb ihres Kreises so +wie die roemische allmaechtig; aber in keiner Gemeinde auch lebte der +unstraeflich sich fuehrende Buerger in gleich unbedingter Rechtssicherheit +gegenueber seinen Mitbuergern wie gegenueber dem Staat selbst. +So regierte sich die roemische Gemeinde, ein freies Volk, das zu gehorchen +verstand, in klarer Absagung von allem mystischen Priesterschwindel, in +unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz und unter sich, in scharfer Auspraegung +der eigenen Nationalitaet, waehrend zugleich - es wird dies nachher dargestellt +werden - dem Verkehr mit dem Auslande so grossherzig wie verstaendig die Tore +weit aufgetan wurden. Diese Verfassung ist weder gemacht noch erborgt, sondern +erwachsen in und mit dem roemischen Volke. Es versteht sich, dass sie auf der +aelteren italischen, graecoitalischen und indogermanischen Verfassung beruht; +aber es liegt doch eine unuebersehbar lange Kette staatlicher Entwicklungsphasen +zwischen den Verfassungen, wie die Homerischen Gedichte oder Tacitus' Bericht +ueber Deutschland sie schildern, und der aeltesten Ordnung der roemischen +Gemeinde. In dem Zuruf des hellenischen, in dem Schildschlagen des deutschen +Umstandes lag wohl auch eine Aeusserung der souveraenen Gewalt der Gemeinde; +aber es war weit von da bis zu der geordneten Kompetenz und der geregelten +Erklaerung der latinischen Kurienversammlung. Es mag ferner sein, dass, wie das +roemische Koenigtum den Purpurmantel und den Elfenbeinstab sicher den Griechen - +nicht den Etruskern - entlehnt hat, so auch die zwoelf Liktoren und andere +Aeusserlichkeiten mehr vom Ausland heruebergenommen worden sind. Aber wie +entschieden die Entwicklung des roemischen Staatsrechts nach Rom oder doch nach +Latium gehoert, und wie wenig und wie unbedeutend das Geborgte darin ist, +beweist die durchgaengige Bezeichnung aller seiner Begriffe mit Woertern +latinischer Praegung. +Diese Verfassung ist es, die die Grundgedanken des roemischen Staats fuer +alle Zeiten tatsaechlich festgestellt hat; denn trotz der wandelnden Formen +steht es fest, solange es eine roemische Gemeinde gibt, dass der Beamte +unbedingt befiehlt, dass der Rat der Alten die hoechste Autoritaet im Staate ist +und dass jede Ausnahmebestimmung der Sanktionierung des Souveraens bedarf, das +heisst der Volksgemeinde. +6. Kapitel +Die Nichtbuerger und die reformierte Verfassung +Die Geschichte einer jeden Nation, der italischen aber vor allen, ist ein +grosser Synoekismus: schon das aelteste Rom, von dem wir Kunde haben, ist ein +dreieiniges, und erst mit der voelligen Erstarrung des Roemerrums endigen die +aehnlichen Inkorporationen. Abgesehen von jenem aeltesten Verschmelzungsprozess +der Ramner, Titier und Lucerer, von dem fast nur die nackte Tatsache bekannt +ist, ist der frueheste derartige Inkorporationsakt derjenige, durch den die +Huegelbuergerschaft aufging in dem palatinischen Rom. Die Ordnung der beiden +Gemeinden wird, als sie verschmolzen werden sollten, im wesentlichen gleichartig +und die durch die Vereinigung gestellte Aufgabe in der Art gedacht werden +duerfen, dass man zu waehlen hatte zwischen dem Festhalten der Doppelinstitution +oder, unter Aufhebung der einen, der Beziehung der uebrigbleibenden auf die +ganze vereinigte Gemeinde. Hinsichtlich der Heiligtuemer und Priesterschaften +hielt man im ganzen den ersten Weg ein. Die roemische Gemeinde besass fortan +zwei Springer- und zwei Wolfsgilden und wie einen zwiefachen Mars, so auch einen +zwiefachen Marspriester, von denen sich spaeterhin der palatinische den Priester +des Mars, der collinische den des Quirinus zu nennen pflegte. Es ist glaublich, +wenngleich nicht mehr nachzuweisen, dass die gesamten altlatinischen +Priesterschaften Roms, der Augurn, Pontifices, Vestalen, Fetialen in +gleichartiger Weise aus den kombinierten Priesterkollegien der beiden Gemeinden +vom Palatin und vom Quirinal hervorgegangen sind. Ferner trat in der oertlichen +Einteilung zu den drei Quartieren der palatinischen Stadt, Subura, Palatin und +Vorstadt, die Huegelstadt auf dem Quirinal als viertes hinzu. Wenn dagegen bei +dem urspruenglichen Synoekismus die beitretende Gemeinde auch nach der +Vereinigung wenigstens als Teil der neuen Buergerschaft gegolten und somit +gewissermassen politisch fortbestanden hatte, so ist dies weder in Beziehung auf +die Huegelroemer noch ueberhaupt bei einem der spaeteren Annexionsprozesse +wieder vorgekommen. Auch nach der Vereinigung zerfiel die roemische Gemeinde in +die bisherigen drei Teile zu je zehn Pflegschaften, und die Huegelroemer, moegen +sie nun ihrerseits mehrteilig gewesen sein oder nicht, muessen in die +bestehenden Teile und Pflegschaften eingeordnet worden sein. Wahrscheinlich ist +dies in der Art geschehen, dass jeder Teil und jede Pflegschaft eine Quote der +Neubuerger zugewiesen erhielt, in diesen Abteilungen aber die Neu- mit den +Altbuergern nicht vollstaendig verschmolzen; vielmehr treten fortan jene Teile +doppelgliedrig auf und scheiden sich die Titier, ebenso die Ramner und die +Lucerer in sich wieder in erste und zweite (priores, posteriores). Eben damit +haengt wahrscheinlich die in den organischen Institutionen der Gemeinde ueberall +hervortretende paarweise Anordnung zusammen. So werden die drei Paare der +heiligen Jungfrauen ausdruecklich als die Vertreterinnen der drei Teile erster +und zweiter Ordnung bezeichnet; auch das in jeder Gasse verehrte Larenpaar ist +vermutlich aehnlich aufzufassen. Vor allem erscheint diese Anordnung im +Heerwesen: nach der Vereinigung stellt jeder Halbteil der dreiteiligen Gemeinde +hundert Berittene, und es steigt dadurch die roemische Buergerreiterei auf sechs +Hundertschaften, die Zahl der Reiterfuehrer wahrscheinlich auch von drei auf +sechs. Von einer entsprechenden Vermehrung des Fussvolks ist nichts +ueberliefert; wohl aber wird man den nachherigen Gebrauch, dass die Legionen +regelmaessig je zwei und zwei einberufen wurden, hierauf zurueckfuehren duerfen, +und wahrscheinlich ruehrt von dieser Verdoppelung des Aufgebotes ebenfalls her, +dass nicht, wie wohl urspruenglich, drei, sondern sechs Abteilungsfuehrer die +Legion befehligen. Eine entsprechende Vermehrung der Senatsstellen hat +entschieden nicht stattgefunden, sondern die uralte Zahl von dreihundert +Ratsherren ist bis in das siebente Jahrhundert hinein die normale geblieben; +womit sich sehr wohl vertraegt, dass eine Anzahl der angesehensten Maenner der +neu hinzutretenden Gemeinde in den Senat der palatinischen Stadt aufgenommen +sein mag. Ebenso verfuhr man mit den Magistraturen: auch der vereinigten +Gemeinde stand nur ein Koenig vor, und von seinen hauptsaechlichsten +Stellvertretern, namentlich dem Stadtvorsteher, gilt dasselbe. Man sieht, dass +die sakralen Institutionen der Huegelstadt fortbestanden und in militaerischer +Hinsicht man nicht unterliess, der verdoppelten Buergerschaft die doppelte +Mannszahl abzufordern, im uebrigen aber die Einordnung der quirinalischen Stadt +in die palatinische eine wahre Unterordnung der ersteren gewesen ist. Wenn wir +mit Recht angenommen haben, dass der Gegensatz zwischen den palatinischen Alt- +und den quirinalischen Neubuergern zusammenfiel mit dem zwischen den ersten und +zweiten Titiern, Ramnern und Lucerern, so sind die Geschlechter der +Quirinalstadt die "zweiten" oder die "minderen" gewesen. Indes war der +Unterschied sicherlich mehr ein Ehren- als ein Rechtsvorzug. Bei den +Abstimmungen im Rat wurden die aus den alten Geschlechtern genommenen Ratsherren +vor denen der "minderen" gefragt. In gleicher Weise steht das collinische +Quartier im Range zurueck selbst hinter dem vorstaedtischen der palatinischen +Stadt, der Priester des quirinalischen Mars hinter dem des palatinischen, die +quirinalischen Springer und Woelfe hinter denen vom Palatin. Sonach bezeichnet +der Synoekismus, durch den die palatinische Gemeinde die quirinalische in sich +aufnahm, eine Mittelstufe zwischen dem aeltesten, durch den die Titier, Ramner +und Lucerer miteinander verwuchsen, und allen spaeteren: einen eigenen Teil zwar +durfte die zutretende Gemeinde in dem neuen Ganzen nicht mehr bilden, wohl aber +noch wenigstens einen Teil in jedem Teile, und ihre sakralen Institutionen liess +man nicht bloss bestehen, was auch nachher noch, zum Beispiel nach der Einnahme +von Alba, geschah, sondern erhob sie zu Institutionen der vereinigten Gemeinde, +was spaeterhin in dieser Weise nicht wieder vorkam. +Diese Verschmelzung zweier im wesentlichen gleichartiger Gemeinwesen war +mehr eine quantitative Steigerung als eine innerliche Umgestaltung der +bestehenden Gemeinde. Von einem zweiten Inkorporationsprozess, der weit +allmaehlicher durchgefuehrt ward und weit tiefere Folgen gehabt hat, reichen die +ersten Anfaenge gleichfalls bis in diese Epoche zurueck: es ist dies die +Verschmelzung der Buergerschaft und der Insassen. Von jeher standen in der +roemischen Gemeinde neben der Buergerschaft die Schutzleute, die "Hoerigen" +(clientes), wie man sie nannte, als die Zugewandten der einzelnen +Buergerhaeuser, oder die "Menge" (plebes, von pleo, plenus), wie sie negativ +hiessen mit Hinblick auf die mangelnden politischen Rechte ^1. Die Elemente zu +dieser Mittelstufe zwischen Freien und Unfreien waren, wie gezeigt ward, bereits +in dem roemischen Hause vorhanden; aber in der Gemeinde musste diese Klasse aus +einem zwiefachen Grunde tatsaechlich und rechtlich zu groesserer Bedeutung +erwachsen. Einmal konnte die Gemeinde selbst wie Knechte, so auch halbfreie +Hoerige besitzen; besonders mochte nach Ueberwindung einer Stadt und Aufloesung +ihres Gemeinwesens es oft der siegenden Gemeinde zweckmaessig erscheinen, die +Masse der Buergerschaft nicht foermlich als Sklaven zu verkaufen, sondern ihnen +den faktischen Fortbesitz der Freiheit zu gestatten, so dass sie gleichsam als +Freigelassene der Gemeinde, sei es zu den Geschlechtern, sei es zu dem Koenig in +Klientelverhaeltnis traten. Zweitens aber war durch die Gemeinde und deren Macht +ueber die einzelnen Buerger die Moeglichkeit gegeben, auch deren Klienten gegen +missbraeuchliche Handhabung des rechtlich fortbestehenden Herrenrechts zu +schuetzen. Bereits in unvordenklich frueher Zeit ist in das roemische Landrecht +der Grundsatz eingefuehrt worden, von dem die gesamte Rechtsstellung der +Insassenschaft ihren Ausgang genommen hat: dass, wenn der Herr bei Gelegenheit +eines oeffentlichen Rechtsakts - Testament, Prozess, Schatzung - sein +Herrenrecht ausdruecklich oder stillschweigend aufgegeben habe, weder er selbst +noch seine Rechtsnachfolger diesen Verzicht gegen die Person des Freigelassenen +selbst oder gar seiner Deszendenten jemals wieder sollten willkuerlich +rueckgaengig machen koennen. Die Hoerigen und ihre Nachkommen besassen nun zwar +weder Buerger- noch Gastrecht; denn zu jenem bedurfte es foermlicher Erteilung +von seiten der Gemeinde, dieser aber setzte das Buergerrecht des Gastes in einer +mit der roemischen in Vertrag stehenden Gemeinde voraus. Was ihnen zuteil ward, +war ein gesetzlich geschuetzter Freiheitsbesitz bei rechtlich fortdauernder +Unfreiheit; und darum scheinen laengere Zeit hindurch ihre vermoegensrechtlichen +Beziehungen gleich denen der Sklaven als Rechtsverhaeltnisse des Patrons +gegolten und dieser prozessualisch sie notwendig vertreten zu haben, womit denn +auch zusammenhaengen wird, dass der Patron im Notfall Beisteuern von ihnen +einheben und sie vor sich zu krimineller Verantwortung ziehen konnte. Aber +allmaehlich entwuchs die Insassenschaft diesen Fesseln; sie fingen an, in +eigenem Namen zu erwerben und zu veraeussern und ohne die formelle Vermittlung +ihres Patrons von den roemischen Buergergerichten Recht anzusprechen und zu +erhalten. In Ehe und Erbrecht ward die Rechtsgleichheit mit den Buergern zwar +weit eher den Auslaendern gestattet als diesen keiner Gemeinde angehoerigen, +eigentlich unfreien Leuten; aber es konnte denselben doch nicht wohl gewehrt +werden, in ihrem eigenen Kreise Ehen einzugehen und die daran sich knuepfenden +Rechtsverhaeltnisse der eheherrlichen und vaeterlichen Gewalt, der Agnation und +des Geschlechts, der Erbschaft und der Vormundschaft, nach Art der +buergerrechtlichen zu gestalten. +---------------------------------------------------- +^1 Habuit plebem in clientelas principum descriptam (Cic. rep. 2, 2). +---------------------------------------------------- +Teilweise zu aehnlichen Folgen fuehrte die Ausuebung des Gastrechts, +insofern auf Grund desselben Auslaender sich auf die Dauer in Rom niederliessen +und dort eine Haeuslichkeit begruendeten. In dieser Hinsicht muessen seit +uralter Zeit die liberalsten Grundsaetze in Rom bestanden haben. Das roemische +Recht weiss weder von Erbgutsqualitaet noch von Geschlossenheit der +Liegenschaften und gestattet einesteils jedem dispositionsfaehigen Mann bei +seinen Lebzeiten vollkommen unbeschraenkte Verfuegung ueber sein Vermoegen, +anderseits, soviel wir wissen, jedem, der ueberhaupt zum Verkehr mit roemischen +Buergern befugt war, selbst dem Fremden und dem Klienten, das unbeschraenkte +Recht bewegliches und, seitdem Immobilien ueberhaupt im Privateigentum stehen +konnten, in gewissen Schranken auch unbewegliches Gut in Rom zu erwerben. Es ist +eben Rom eine Handelsstadt gewesen, die, wie sie den Anfang ihrer Bedeutung dem +internationalen Verkehr verdankte, so auch das Niederlassungsrecht mit +grossartiger Freisinnigkeit jedem Kinde ungleicher Ehe, jedem freigelassenen +Knecht, jedem nach Rom unter Aufgebung seines Heimatrechts uebersiedelnden +Fremden gewaehrt hat. +Anfaenglich waren also die Buerger in der Tat die Schutzherren, die +Nichtbuerger die Geschuetzten; allein wie in allen Gemeinden, die die Ansiedlung +freigeben und das Buergerrecht schliessen, ward es auch in Rom bald schwer und +wurde immer schwerer, dieses rechtliche Verhaeltnis mit dem faktischen Zustand +in Harmonie zu erhalten. Das Aufbluehen des Verkehrs, die durch das latinische +Buendnis allen Latinern gewaehrleistete volle privatrechtliche Gleichstellung +mit Einschluss selbst der Erwerbung von Grundbesitz, die mit dem Wohlstand +steigende Haeufigkeit der Freilassungen mussten schon im Frieden die Zahl der +Insassen unverhaeltnismaessig vermehren. Es kam dazu der groessere Teil der +Bevoelkerung der mit den Waffen bezwungenen und Rom inkorporierten +Nachbarstaedte, welcher, mochte er nun nach Rom uebersiedeln oder in seiner +alten, zum Dorf herabgesetzten Heimat verbleiben, in der Regel wohl sein eigenes +Buergerrecht mit roemischem Metoekenrecht vertauschte. Dazu lastete der Krieg +ausschliesslich auf den Altbuergern und lichtete bestaendig die Reihen der +patrizischen Nachkommenschaft, waehrend die Insassen an dem Erfolg der Siege +Anteil hatten, ohne mit ihrem Blute dafuer zu bezahlen. +Unter solchen Verhaeltnissen ist es nur befremdlich, dass das roemische +Patriziat nicht noch viel schneller zusammenschwand, als es in der Tat der Fall +war. Dass er noch laengere Zeit eine zahlreiche Gemeinde blieb, davon ist der +Grund schwerlich zu suchen in der Verleihung des roemischen Buergerrechts an +einzelne ansehnliche auswaertige Geschlechter, die nach dem Austritt aus ihrer +Heimat oder nach der Ueberwindung ihrer Stadt das roemische Buergerrecht +empfingen - denn diese Verleihungen scheinen von Anfang an sparsam erfolgt und +immer seltener geworden zu sein, je mehr das roemische Buergerrecht im Preise +stieg. Von groesserer Bedeutung war vermutlich die Einfuehrung der Zivilehe, +wonach das von patrizischen, als Eheleute wenn auch ohne Konfarreation +zusammenlebenden Eltern erzeugte Kind volles Buergerrecht erwarb, so gut wie das +in konfarreierter Ehe erzeugte; es ist wenigstens wahrscheinlich, dass die schon +vor den Zwoelf Tafeln in Rom bestehende, aber doch gewiss nicht urspruengliche +Zivilehe eben eingefuehrt ward, um das Zusammenschwinden des Patriziats zu +hemmen ^2. Auch die Massregeln, durch welche bereits in aeltester Zeit auf die +Erhaltung einer zahlreichen Nachkommenschaft in den einzelnen Haeusern +hingewirkt ward, gehoeren in diesen Zusammenhang. +------------------------------------------------------- +^2 Die Bestimmungen der Zwoelf Tafeln ueber den Usus zeigen deutlich, dass +dieselben die Zivilehe bereits vorfanden. Ebenso klar geht das hohe Alter der +Zivilehe daraus hervor, dass auch sie so gut wie die religioese Ehe die +eheherrliche Gewalt notwendig in sich schloss und von der religioesen Ehe +hinsichtlich der Gewalterwerbung nur darin abwich, dass die religioese Ehe +selbst als eigentuemliche und rechtlich notwendige Erwerbsform der Frau galt, +wogegen zu der Zivilehe eine der anderweitigen allgemeinen Formen des +Eigentumserwerbs, Uebergabe von seiten der Berechtigten oder auch Verjaehrung, +hinzutreten musste, um eine gueltige eheherrliche Gewalt zu begruenden. +------------------------------------------------------ +Nichtsdestoweniger war notwendigerweise die Zahl der Insassen in +bestaendigem und keiner Minderung unterliegendem Wachsen begriffen, waehrend die +der Buerger sich im besten Fall nicht vermindern mochte; und infolgedessen +erhielten die Insassen unmerklich eine andere und freiere Stellung. Die +Nichtbuerger waren nicht mehr bloss entlassene Knechte und schutzbeduerftige +Fremde; es gehoerten dazu die ehemaligen Buergerschaften der im Krieg +unterlegenen latinischen Gemeinden und vor allen Dingen die latinischen +Ansiedler, die nicht durch Gunst des Koenigs oder eines anderen Buergers, +sondern nach Bundesrecht in Rom lebten. Vermoegensrechtlich unbeschraenkt +gewannen sie Geld und Gut in der neuen Heimat und vererbten gleich dem Buerger +ihren Hof auf Kinder und Kindeskinder. Auch die drueckende Abhaengigkeit von den +einzelnen Buergerhaeusern lockerte sich allmaehlich. Stand der befreite Knecht, +der eingewanderte Fremde noch ganz isoliert im Staate, so galt dies schon nicht +mehr von seinen Kindern, noch weniger von den Enkeln, und die Beziehungen zu dem +Patron traten damit von selbst immer mehr zurueck. War in aelterer Zeit der +Klient ausschliesslich fuer den Rechtsschutz angewiesen auf die Vermittlung des +Patrons, so musste, je mehr der Staat sich konsolidierte und folgeweise die +Bedeutung der Geschlechtsvereine und der Haeuser sank, desto haeufiger auch ohne +Vermittlung des Patrons vom Koenig dem einzelnen Klienten Rechtsfolge und +Abhilfe der Unbill gewaehrt werden. Eine grosse Zahl der Nichtbuerger, +namentlich die Mitglieder der aufgeloesten latinischen Gemeinden, standen +ueberhaupt, wie schon gesagt ward, wahrscheinlich von Haus aus nicht in der +Klientel der koeniglichen und der sonstigen grossen Geschlechter und gehorchten +dem Koenig ungefaehr in gleicher Art wie die Buerger. Dem Koenig, dessen +Herrschaft ueber die Buerger denn doch am Ende abhing von dem guten Willen der +Gehorchenden, musste es willkommen sein, in diesen wesentlich von ihm +abhaengigen Schutzleuten sich eine ihm naeher verpflichtete Genossenschaft zu +bilden. +So erwuchs neben der Buergerschaft eine zweite roemische Gemeinde; aus den +Klienten ging die Plebs hervor. Dieser Namenwechsel ist charakteristisch; +rechtlich ist kein Unterschied zwischen dem Klienten und dem Plebejer, dem +Hoerigen und dem Manne aus dem Volk, faktisch aber ein sehr bedeutender, indem +jene Bezeichnung das Schutzverhaeltnis zu einem der politisch berechtigten +Gemeindeglieder, diese bloss den Mangel der politischen Rechte hervorhebt. Wie +das Gefuehl der besonderen Abhaengigkeit zuruecktrat, draengte das der +politischen Zuruecksetzung den freien Insassen sich auf; und nur die ueber allen +gleichmaessig waltende Herrschaft des Koenigs verhinderte das Ausbrechen des +politischen Kampfes zwischen der berechtigten und der rechtlosen Gemeinde. +Der erste Schritt zur Verschmelzung der beiden Volksteile geschah indes +schwerlich auf dem Wege der Revolution, den jener Gegensatz vorzuzeichnen +schien. Die Verfassungsreform, die ihren Namen traegt vom Koenig Servius +Tullius, liegt zwar ihrem geschichtlichen Ursprung nach in demselben Dunkel, wie +alle Ereignisse einer Epoche, von der wir, was wir wissen, nicht durch +historische Ueberlieferung, sondern nur durch Rueckschluesse aus den spaeteren +Institutionen wissen; aber ihr Wesen zeugt dafuer, dass nicht die Plebejer sie +gefordert haben koennen, denen die neue Verfassung nur Pflichten, nicht Rechte +gab. Sie muss vielmehr entweder der Weisheit eines der roemischen Koenige ihren +Ursprung verdanken oder auch dem Draengen der Buergerschaft auf Befreiung von +der ausschliesslichen Belastung und auf Zuziehung der Nichtbuerger teils zu der +Besteuerung, das heisst zu der Verpflichtung, dem Staat im Notfall +vorzuschiessen (dem Tributum), und zu den Fronden, teils zu dem Aufgebot. Beides +wird in der Servianischen Verfassung zusammengefasst, ist aber schwerlich +gleichzeitig erfolgt. Ausgegangen ist die Heranziehung der Nichtbuerger +vermutlich von den oekonomischen Lasten: es wurden diese frueh auch auf die +"Begueterten" (locupletes) oder die "stetigen Leute" (adsidui) erstreckt, und +nur die gaenzlich Vermoegenslosen, die "Kinderzeuger" (proletarii, capite censi) +blieben davon frei. Weiter folgte die politisch wichtigere Heranziehung der +Nichtbuerger zu der Wehrpflicht. Diese wurde fortan, statt auf die Buergerschaft +als solche, gelegt auf die Grundbesitzer, die tribules, mochten sie Buerger oder +bloss Insassen sein; die Heeresfolge wurde aus einer persoenlichen zu einer +Reallast. Im einzelnen war die Ordnung folgende. Pflichtig zum Dienst war jeder +ansaessige Mann vom achtzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr mit Einschluss +der Hauskinder ansaessiger Vaeter, ohne Unterschied der Geburt; so dass selbst +der entlassene Knecht zu dienen hatte, wenn er ausnahmsweise zu Grundbesitz +gelangt war. Auch die grundbesitzenden Latiner - anderen Auslaendern war der +Erwerb roemischen Bodens nicht gestattet - wurden zum Dienst herangezogen, +sofern sie, was ohne Zweifel bei den meisten derselben der Fall war, auf +roemischem Gebiet ihren Wohnsitz genommen hatten. Nach der Groesse der +Grundstuecke wurde die kriegstuechtige Mannschaft eingeteilt in die +Volldienstpflichtigen oder die Vollhufener, welche in vollstaendiger Ruestung +erscheinen mussten und insofern vorzugsweise das Kriegsheer (classis) bildeten, +waehrend von den vier folgenden Reihen der kleineren Grundbesitzer, den +Besitzern von Dreivierteln, Haelften, Vierteln und Achteln einer ganzen +Bauernstelle, zwar auch die Erfuellung der Dienstpflicht, nicht aber die volle +Armierung verlangt ward, und sie also unterhalb des Vollsatzes (infra classem) +standen. Nach der damaligen Verteilung des Bodens waren fast die Haelfte der +Bauernstellen Vollhufen, waehrend die Dreiviertel-, Halb- und Viertelhufener +jede knapp, die Achtelhufener reichlich ein Achtel der Ansaessigen ausmachten; +weshalb festgesetzt ward, dass fuer das Fussvolk auf achtzig Vollhufener je +zwanzig der drei folgenden und achtundzwanzig der letzten Reihe ausgehoben +werden sollten. Aehnlich verfuhr man bei der Reiterei: die Zahl der Abteilungen +wurde in dieser verdreifacht, und nur darin wich man hier ab, dass die bereits +bestehenden sechs Abteilungen mit den alten Namen (Tities, Ramnes, Luceres primi +und secundi) den Patriziern blieben, waehrend die zwoelf neuen hauptsaechlich +aus den Nichtbuergern gebildet wurden. Der Grund dieser Abweichung ist wohl +darin zu suchen, dass man damals die Fusstruppen fuer jeden Feldzug neu +formierte und nach der Heimkehr entliess, dagegen die Reiter mit ihren Rossen +aus militaerischen Ruecksichten auch im Frieden zusammengehalten wurden und +regelmaessige Uebungen hielten, die als Festlichkeiten der roemischen +Ritterschaft bis in die spaeteste Zeit fortbestanden ^3. So liess man denn auch +bei dieser Reform den einmal bestehenden Schwadronen ihre hergebrachten Namen. +Um auch die Reiterei jedem Buerger zugaenglich zu machen, wurden die +unverheirateten Frauen und die unmuendigen Waisen, soweit sie Grundbesitz +hatten, angehalten, anstatt des eigenen Dienstes einzelnen Reitern die Pferde - +jeder Reiter hatte deren zwei - zu stellen und zu fuettern. Im ganzen kam auf +neun Fusssoldaten ein Reiter; doch wurden beim effektiven Dienst die Reiter mehr +geschont. +---------------------------------------------------- +^3 Aus demselben Grund wurde bei der Steigerung des Aufgebots nach dem +Eintritt der Huegelroemer die Ritterschaft verdoppelt, bei der Fussmannschaft +aber statt der einfachen Lese eine Doppellegion einberufen. +----------------------------------------------------- +Die nicht ansaessigen Leute (adcensi, neben dem Verzeichnis der +Wehrpflichtigen stehende Leute) hatten zum Heere die Werk- und Spielleute zu +stellen sowie eine Anzahl Ersatzmaenner, die unbewaffnet (velati) mit dem Heer +zogen und, wenn im Felde Luecken entstanden, mit den Waffen der Kranken und +Gefallenen ausgeruestet in die Reihe eingestellt wurden. +Zum Behuf der Aushebung des Fussvolks wurde die Stadt eingeteilt in vier +"Teile" (tribus) wodurch die alte Dreiteilung wenigstens in ihrer lokalen +Bedeutung beseitigt ward: den palatinischen, der die Anhoehe gleiches Namens +nebst der Velia in sich schloss; den der Subura, dem die Strasse dieses Namens, +die Carinen und der Caelius angehoerten; den esquilinischen; und den +collinischen, den der Quirinal und Viminal, die "Huegel" im Gegensatz der +"Berge" des Kapitol und Palatin, bildeten. Von der Bildung dieser Distrikte ist +bereits frueher die Rede gewesen und gezeigt, in welcher Weise dieselben aus der +alten palatinischen und quirinalischen Doppelstadt hervorgegangen sind. In +welcher Weise es herbeigefuehrt worden ist, dass jeder ansaessige Buerger einem +dieser Stadtteile angehoerte, laesst sich nicht sagen; aber es war dies der +Fall, und dass die vier Distrikte ungefaehr gleiche Mannzahl hatten, ergibt sich +aus ihrer gleichmaessigen Anziehung bei der Aushebung. Ueberhaupt hat diese +Einteilung, die zunaechst auf den Boden allein und nur folgeweise auf die +Besitzer sich bezog, einen ganz aeusserlichen Charakter und namentlich ist ihr +niemals eine religioese Bedeutung zugekommen; denn dass in jedem Stadtdistrikt +eine gewisse Zahl der raetselhaften Argeerkapellen sich befanden, macht +dieselben ebensowenig zu sakralen Bezirken, als es die Gassen dadurch wurden, +dass in jeder ein Larenaltar errichtet ward. +Jeder dieser vier Aushebungsdistrikte hatte annaehernd den vierten Teil wie +der ganzen Mannschaft, so jeder einzelnen militaerischen Abteilung zu stellen, +sodass jede Legion und jede Zenturie gleich viel Konskribierte aus jedem Bezirk +zaehlte, um alle Gegensaetze gentilizischer und lokaler Natur in dem einen und +gemeinsamen Gemeindeaufgebot aufzuheben und vor allem durch den maechtigen Hebel +des nivellierenden Soldatengeistes Insassen und Buerger zu einem Volke zu +verschmelzen. +Militaerisch wurde die waffenfaehige Mannschaft geschieden in ein erstes +und zweites Aufgebot, von denen jene, die "Juengeren", vom laufenden achtzehnten +bis zum vollendeten sechsundvierzigsten Jahre, vorwiegend zum Felddienst +verwandt wurden, waehrend die "Aelteren" die Mauern daheim schirmten. Die +militaerische Einheit ward in der Infanterie die jetzt verdoppelte Legion, eine +vollstaendig nach alter dorischer Art gereihte und geruestete Phalanx von +sechstausend Mann, die sechs Glieder hoch eine Front von tausend +Schwergeruesteten bildete; wozu dann noch 2400 "Ungeruestete" (velites, s. 1, +84, A.) kamen. Die vier ersten Glieder der Phalanx, die classis, bildeten die +vollgeruesteten Hopliten der Vollhufener, im fuenften und sechsten standen die +minder geruesteten Bauern der zweiten und dritten Abteilung; die beiden letzten +traten als letzte Glieder zu der Phalanx hinzu oder kaempften daneben als +Leichtbewaffnete. Fuer die leichte Ausfuellung zufaelliger Luecken, die der +Phalanx so verderblich sind, war gesorgt. Es standen also in derselben 84 +Zenturien oder 8400 Mann, davon 6000 Hopliten, 4000 der ersten, je 1000 der +beiden folgenden Abteilungen, ferner 2400 Leichte, davon 1000 der vierten, 1200 +der fuenften Abteilung; ungefaehr stellte jeder Aushebungsbezirk zu der Phalanx +2100, zu jeder Zenturie 25 Mann. Diese Phalanx war das zum Ausruecken bestimmte +Heer, waehrend die gleiche Truppenmacht auf die fuer die Stadtverteidigung +zurueckbleibenden Aelteren gerechnet wurde; wodurch also der Normalbestand des +Fussvolks auf 16800 Mann kam, 80 Zenturien der ersten, je 20 der drei folgenden, +28 der letzten Abteilung; ungerechnet die beiden Zenturien Ersatzmannschaft +sowie die der Werk- und die der Spielleute. Zu allen diesen kam die Reiterei, +welche aus 1800 Pferden bestand; dem ausrueckenden Heer ward indes oft nur der +dritte Teil der Gesamtzahl beigegeben. Der Normalbestand des roemischen Heeres +ersten und zweiten Aufgebots stieg sonach auf nahe an 20000 Mann; welche Zahl +dem Effektivbestand der roemischen Waffenfaehigen, wie er war zur Zeit der +Einfuehrung dieser neuen Organisation, unzweifelhaft im allgemeinen entsprochen +haben wird. Bei steigender Bevoelkerung wurde nicht die Zahl der Zenturien +vermehrt, sondern man verstaerkte durch zugegebene Leute die einzelnen +Abteilungen, ohne doch die Grundzahl ganz fallen zu lassen; wie denn die +roemischen der Zahl nach geschlossenen Korporationen ueberhaupt haeufig durch +Aufnahme ueberzaehliger Mitglieder die ihnen gesetzte Schranke umgingen. +Mit dieser neuen Heeresordnung Hand in Hand ging die sorgfaeltigere +Beaufsichtigung des Grundbesitzes von seiten des Staats. Es wurde entweder jetzt +eingefuehrt oder doch sorgfaeltiger bestimmt, dass ein Erdbuch angelegt werde, +in welchem die einzelnen Grundbesitzer ihre Aecker mit dem Zubehoer, den +Gerechtigkeiten, den Knechten, den Zug- und Lasttieren verzeichnen lassen +sollten. Jede Veraeusserung, die nicht offenkundig und vor Zeugen geschah, wurde +fuer nichtig erklaert und eine Revision des Grundbesitzregisters, das zugleich +Aushebungsrolle war, in jedem vierten Jahre vorgeschrieben. So sind aus der +servianischen Kriegsordnung die Manzipation und der Zensus hervorgegangen. +Augenscheinlich ist diese ganze Institution von Haus aus militaerischer +Natur. In dem ganzen weitlaeufigen Schema begegnet auch nicht ein einziger Zug, +der auf eine andere als die rein kriegerische Bestimmung der Zenturien hinwiese; +und dies allein muss fuer jeden, der in solchen Dingen zu denken gewohnt ist, +genuegen, um ihre Verwendung zu politischen Zwecken fuer spaetere Neuerung zu +erklaeren. Wenn, wie wahrscheinlich, in aeltester Zeit, wer das sechzigste Jahr +ueberschritten hat, von den Zenturien ausgeschlossen ist, so hat dies keinen +Sinn, sofern dieselben von Anfang an bestimmt waren, gleich und neben den Kurien +die Buergergemeinde zu repraesentieren. Indes wenn auch die Zenturienordnung +lediglich eingefuehrt ward, um die Schlagfertigkeit der Buergschaft durch die +Beziehung der Insassen zu steigern, und insofern nichts verkehrter ist, als die +Servianische Ordnung fuer die Einfuehrung der Timokratie in Rom auszugeben, so +wirkte doch folgeweise die neue Wehrpflichtigkeit der Einwohnerschaft auch auf +ihre politische Stellung wesentlich zurueck. Wer Soldat werden muss, muss auch +Offizier werden koennen, solange der Staat nicht faul ist; ohne Frage konnten in +Rom jetzt auch Plebejer zu Centurionen und Kriegstribunen ernannt werden. Wenn +ferner auch der bisherigen in den Kurien vertretenen Buergerschaft durch die +Zenturieninstitution der Sonderbesitz der politischen Rechte nicht geschmaelert +werden sollte, so mussten doch unvermeidlich diejenigen Rechte, welche die +bisherige Buergerschaft nicht als Kurienversammlung, sondern als Buergeraufgebot +geuebt hatte, uebergehen auf die neuen Buerger- und Insassenzenturien. Die +Zenturien also sind es fortan, die der Koenig vor dem Beginn eines +Angriffskrieges um ihre Einwilligung zu befragen hat. Es ist wichtig der +spaeteren Entwicklung wegen, diese ersten Ansaetze zu einer Beteiligung der +Zenturien an den oeffentlichen Angelegenheiten zu bezeichnen; allein zunaechst +trat der Erwerb dieser Rechte durch die Zenturien mehr folgeweise ein, als dass +er geradezu beabsichtigt worden waere, und nach wie vor der Servianischen Reform +galt die Kurienversammlung als die eigentliche Buergergemeinde, deren Huldigung +das ganze Volk dem Koenig verpflichtete. Neben diesen neuen grundsaessigen +Vollbuergern standen die angesessenen Auslaender aus dem verbuendeten Latium als +teilnehmend an den oeffentlichen Lasten, der Steuer und den Fronden (daher +municipes); waehrend die ausser den Tribus stehenden, nicht ansaessigen und des +Wehr- und Stimmrechts entbehrenden Buerger nur als steuerpflichtig (aerarii) in +Betracht kommen. +Hatte man somit bisher nur zwei Klassen der Gemeindeglieder: Buerger und +Schutzverwandte unterschieden, so stellten jetzt sich diese drei politischen +Klassen fest, die viele Jahrhunderte hindurch das roemische Staatsrecht +beherrscht haben. +Wann und wie diese neue militaerische Organisation der roemischen Gemeinde +ins Leben trat, darueber sind nur Vermutungen moeglich. Sie setzt die vier +Quartiere voraus, das heisst, die Servianische Mauer musste gezogen sein, bevor +die Reform stattfand. Aber auch das Stadtgebiet musste schon seine +urspruengliche Grenze betraechtlich ueberschritten haben, wenn es 8000 volle +ebensoviel Teilhufener oder Hufenersoehne stellen konnte. Wir kennen zwar den +Flaechenraum der vollen roemischen Bauernstelle nicht, allein es wird nicht +moeglich sein, sie unter 20 Morgen anzusetzen ^4; rechnen wir als Minimum 10000 +Vollhufen, so wuerden diese einen Flaechenraum von 9 deutschen Quadratmeilen +Ackerland voraussetzen, wonach, wenn man Weide, Haeuserraum und nicht +kulturfaehigen Boden noch so maessig in Ansatz bringt, das Gebiet zu der Zeit, +wo diese Reform durchgefuehrt ward, mindestens eine Ausdehnung von 20 +Quadratmeilen, wahrscheinlich aber eine noch betraechtlichere, gehabt haben +muss. Folgt man der Ueberlieferung, so muesste man gar eine Zahl von 84000 +ansaessigen und waffenfaehigen Buergern annehmen; denn so viel soll Servius bei +dem ersten Zensus gezaehlt haben. Indes dass diese Zahl fabelhaft ist, zeigt ein +Blick auf die Karte; auch ist sie nicht wahrhaft ueberliefert, sondern +vermutungsweise berechnet, indem die 16800 Waffenfaehigen des Normalstandes der +Infanterie nach einem durchschnittlichen die Familie zu fuenf Koepfen +ansetzenden Ueberschlag eine Zahl von 84000 Buergern zu ergeben schienen und +diese Zahl mit der der Waffenfaehigen verwechselt ward. Aber auch nach jenen +maessigeren Saetzen ist bei einem Gebiet von etwa 16000 Hufen mit einer +Bevoelkerung von nahe an 20000 Waffenfaehigen und mindestens der dreifachen Zahl +von Frauen, Kindern und Greisen, nicht grundsaessigen Leuten und Knechten +notwendig anzunehmen, dass nicht bloss die Gegend zwischen Tiber und Anio +gewonnen, sondern auch die albanische Mark erobert war, bevor die Servianische +Verfassung festgestellt wurde; womit denn auch die Sage uebereinstimmt. Wie das +Verhaeltnis der Patrizier und Plebejer im Heere sich der Zahl nach urspruenglich +gestellt hat, ist nicht zu ermitteln. +---------------------------------------------------------- +^4 Schon um 480 erschienen Landlose von sieben Morgen (Val. Max. 3, 3, 5; +Colum. 1 praef. 14, 1, 3, 11; Plin. nat. 18,3,18; vierzehn Morgen: Ps. Aur. +Vict. 33; Plut. apophth. reg. et imp. p. 235 Duebner, wonach Plut. Crass. 2 zu +berichtigen ist) den Empfaengern klein. +Die Vergleichung der deutschen Verhaeltnisse ergibt dasselbe. Jugerum und +Morgen, beide urspruenglich mehr Arbeits- als Flaechenmasse, koennen angesehen +werden als urspruenglich identisch. Wenn die deutsche Hufe regelmaessig aus 30, +nicht selten auch aus 20 oder 40 Morgen bestand, und die Hofstaette haeufig, +wenigstens bei den Angelsachsen, ein Zehntel der Hufe betrug, so wird bei +Beruecksichtigung der klimatischen Verschiedenheit und des roemischen Heredium +von zwei Morgen die Annahme einer roemischen Hufe von 20 Morgen den +Verhaeltnissen angemessen erscheinen. Freilich bleibt es zu bedauern, dass die +Ueberlieferung uns eben hier im Stich laesst. +------------------------------------------------------- +Im allgemeinen aber ist es einleuchtend einerseits, dass diese Servianische +Institution nicht hervorgegangen ist aus dem Staendekampf, sondern dass sie den +Stempel eines reformierenden Gesetzgebers an sich traegt gleich der Verfassung +des Lykurgos, des Solon, des Zaleukos, anderseits, dass sie entstanden ist unter +griechischem Einfluss. Einzelne Analogien koennen truegen, wie zum Beispiel die +schon von den Alten hervorgehobene, dass auch in Korinth die Ritterpferde auf +die Witwen und Waisen angewiesen wurden; aber die Entlehnung der Ruestung wie +der Gliederstellung von dem griechischen Hoplitensystem ist sicher kein +zufaelliges Zusammentreffen. Erwaegen wir nun, dass eben im zweiten Jahrhundert +der Stadt die griechischen Staaten in Unteritalien von der reinen +Geschlechterverfassung fortschritten zu einer modifizierten, die das +Schwergewicht in die Haende der Besitzenden legte ^5, so werden wir hierin den +Anstoss erkennen, der in Rom die Servianische Reform hervorrief, eine im +wesentlichen auf demselben Grundgedanken beruhende und nur durch die streng +monarchische Form des roemischen Staats in etwas abweichende Bahnen gelenkte +Verfassungsaenderung. +--------------------------------------------- +^5 Auch die Analogie zwischen der sogenannten Servianischen Verfassung und +der Behandlung der attischen Metoeken verdient hervorgehoben zu werden. Athen +hat eben wie Rom verhaeltnismaessig frueh den Insassen die Tore geoeffnet und +dann auch dieselben zu den Lasten des Staates mit herangezogen. Je weniger hier +ein unmittelbarer Zusammenhang angenommen werden kann, desto bestimmter zeigt es +sich, wie dieselben Ursachen - staedtische Zentralisierung und staedtische +Entwicklung - ueberall und notwendig die gleichen Folgen herbeifuehren. +--------------------------------------------- +7. Kapitel +Roms Hegemonie in Latium +An Fehden unter sich und mit den Nachbarn wird es der tapfere und +leidenschaftliche Stamm der Italiker niemals haben fehlen lassen; mit dem +Aufbluehen des Landes und der steigenden Kultur muss die Fehde allmaehlich in +den Krieg, der Raub in die Eroberung uebergegangen sein und politische Maechte +angefangen haben, sich zu gestalten. Indes von jenen fruehesten Raufhaendeln und +Beutezuegen, in denen der Charakter der Voelker sich bildet und sich aeusserst +wie in den Spielen und Fahrten des Knaben der Sinn des Mannes, hat kein +italischer Homer uns ein Abbild aufbewahrt; und ebensowenig gestattet uns die +geschichtliche Ueberlieferung, die aeussere Entwicklung der Machtverhaeltnisse +der einzelnen latinischen Gaue auch nur mit annaehernder Genauigkeit zu +erkennen. Hoechstens von Rom laesst die Ausdehnung seiner Macht und seines +Gebietes sich einigermassen verfolgen. Die nachweislich aeltesten Grenzen der +vereinigten roemischen Gemeinde sind bereits angegeben worden; sie waren +landeinwaerts durchschnittlich nur etwa eine deutsche Meile von dem Hauptort des +Gaus entfernt und erstreckten sich einzig gegen die Kueste zu bis an die etwas +ueber drei deutsche Meilen von Rom entfernte Tibermuendung (Ostia). "Groessere +und kleinere Voelkerschaften", sagt Strabon in der Schilderung des aeltesten +Rom, "umschlossen die neue Stadt, von denen einige in unabhaengigen Ortschaften +wohnten und keinem Stammverband botmaessig waren". Auf Kosten zunaechst dieser +stammverwandten Nachbarn scheinen die aeltesten Erweiterungen des roemischen +Gebietes erfolgt zu sein. +Die am oberen Tiber und zwischen Tiber und Anio gelegenen latinischen +Gemeinden Antemnae, Crustumerium, Ficulnea, Medullia, Caenina, Corniculum, +Cameria, Collatia drueckten am naechsten und empfindlichsten auf Rom und +scheinen schon in fruehester Zeit durch die Waffen der Roemer ihre +Selbstaendigkeit eingebuesst zu haben. Als selbstaendige Gemeinde erscheint in +diesem Bezirk spaeter nur Nomentum, das vielleicht durch Buendnis mit Rom seine +Freiheit rettete; um den Besitz von Fidenae, dem Brueckenkopf der Etrusker am +linken Ufer des Tiber, kaempften Latiner und Etrusker, das heisst Roemer und +Veienter mit wechselndem Erfolg. Gegen Gabii, das die Ebene zwischen dem Anio +und den Albaner Bergen innehatte, stand der Kampf lange Zeit im Gleichgewicht; +bis in die spaete Zeit hinab galt das gabinische Gewand als gleichbedeutend mit +dem Kriegskleid und der gabinische Boden als Prototyp des feindlichen Landes ^1. +Durch diese Eroberungen mochte das roemische Gebiet sich auf etwa 9 +Quadratmeilen erweitert haben. Aber lebendiger als diese verschollenen Kaempfe +ist, wenn auch in sagenhaftem Gewande, der Folgezeit eine andere uralte +Waffentat der Roemer im Andenken geblieben: Alba, die alte heilige Metropole +Latiums, ward von roemischen Scharen erobert und zerstoert. Wie der +Zusammenstoss entstand und wie er entschieden ward, ist nicht ueberliefert; der +Kampf der drei roemischen gegen die drei albanischen Drillingsbrueder ist nichts +als eine personifizierte Bezeichnung des Kampfes zweier maechtiger und eng +verwandter Gaue, von denen wenigstens der roemische ein dreieiniger war. Wir +wissen eben nichts weiter als die nackte Tatsache der Unterwerfung und +Zerstoerung Albas durch Rom ^2. +---------------------------------------------------- +^1 Ebenso charakteristisch sind die Verwuenschungsformeln fuer Gabii und +Fidenae (Macr. Sat. 3, 9), waehrend doch eine wirkliche geschichtliche +Verfluchung des Stadtbodens, wie sie bei Veii, Karthago, Fregellae in der Tat +stattgefunden hat, fuer diese Staedte nirgends nachweisbar und hoechst +unwahrscheinlich ist. Vermutlich waren alte Bannfluchformulare auf diese beiden +verhassten Staedte gestellt und wurden von spaeteren Antiquaren fuer +geschichtliche Urkunden gehalten. +^2 Aber zu bezweifeln, dass die Zerstoerung Albas in der Tat von Rom +ausgegangen sei wie es neulich von achtbarer Seite geschehen ist, scheint kein +Grund vorhanden. Es ist wohl richtig, dass der Bericht ueber Albas Zerstoerung +in seinen Einzelheiten eine Kette von Unwahrscheinlichkeiten und +Unmoeglichkeiten ist; aber das gilt eben von jeder in Sagen eingesponnenen +historischen Tatsache. Auf die Frage, wie sich das uebrige Latium zu dem Kampfe +zwischen Alba und Rom verhielt, haben wir freilich keine Antwort; aber die Frage +selbst ist falsch gestellt, denn es ist unerwiesen, dass die latinische +Bundesverfassung einen Sonderkrieg zweier latinischer Gemeinden schlechterdings +untersagte. Noch weniger widerspricht die Aufnahme einer Anzahl albischer +Familien in den roemischen Buergerverband der Zerstoerung Albas durch die +Roemer; warum soll es nicht in Alba eben wie in Capua eine roemische Partei +gegeben haben? Entscheidend duerfte aber der Umstand sein, dass Rom in +religioeser wie in politischer Hinsicht als Rechtsnachfolgerin von Alba +auftritt; welcher Anspruch nicht auf die Uebersiedelung einzelner Geschlechter, +sondern nur auf die Eroberung der Stadt sich gruenden konnte und gegruendet +ward. +---------------------------------------- +Dass in der gleichen Zeit, wo Rom sich am Anio und auf dem Albaner Gebirge +festsetzte, auch Praeneste, welches spaeterhin als Herrin von acht benachbarten +Ortschaften erscheint, ferner Tibur und andere latinische Gemeinden in gleicher +Weise ihr Gebiet erweitert und ihre spaetere verhaeltnismaessig ansehnliche +Macht begruendet haben moegen, laesst sich vollends nur vermuten. +Mehr als die Kriegsgeschichten vermissen wir genaue Berichte ueber den +rechtlichen Charakter und die rechtlichen Folgen dieser aeltesten latinischen +Eroberungen. Im ganzen ist es nicht zu bezweifeln, dass sie nach demselben +Inkorporationssystem behandelt wurden, woraus die dreiteilige roemische Gemeinde +hervorgegangen war; nur dass die durch die Waffen zum Eintritt gezwungenen Gaue +nicht einmal, wie jene aeltesten drei, als Quartiere der neuen vereinigten +Gemeinde eine gewisse relative Selbstaendigkeit bewahrten, sondern voellig und +spurlos in dem Ganzen verschwanden (I, 99). Soweit die Macht des latinischen +Gaues reichte, duldete er in aeltester Zeit keinen politischen Mittelpunkt +ausser dem eigenen Hauptort, und noch weniger legte er selbstaendige +Ansiedlungen an, wie die Phoeniker und die Griechen es taten und damit in ihren +Kolonien vorlaeufig Klienten und kuenftige Rivalen der Mutterstadt erschufen. Am +merkwuerdigsten in dieser Hinsicht ist die Behandlung, die Ostia durch Rom +erfuhr: Die faktische Entstehung einer Stadt an dieser Stelle konnte und wollte +man nicht hindern, gestattete aber dem Orte keine politische Selbstaendigkeit +und gab darum den dort Angesiedelten kein Ortsbuerger-, sondern liess ihnen +bloss, wenn sie es bereits besassen, das allgemeine roemische Buergerrecht ^3. +Nach diesem Grundsatz bestimmte sich auch das Schicksal der schwaecheren Gaue, +die durch Waffengewalt oder auch durch freiwillige Unterwerfung einem staerkeren +untertaenig wurden. Die Festung des Gaues wurde geschleift, seine Mark zu der +Mark der Ueberwinder geschlagen, den Gaugenossen selbst wie ihren Goettern in +dem Hauptort des siegenden Gaues eine neue Heimat gegruendet. Eine foermliche +Uebersiedelung der Besiegten in die neue Hauptstadt, wie sie bei den +Staedtegruendungen im Orient Regel ist, wird man hierunter freilich nicht +unbedingt zu verstehen haben. Die Staedte Latiums konnten in dieser Zeit wenig +mehr sein als die Festungen und Wochenmaerkte der Bauern; im ganzen genuegte die +Verlegung des Markt- und Dingverkehrs an den neuen Hauptort. Dass selbst die +Tempel oft am alten Platze blieben, laesst sich an dem Beispiel von Alba und +Caenina dartun, welchen Staedten noch nach der Zerstoerung eine Art religioeser +Scheinexistenz geblieben sein muss. Selbst wo die Festigkeit des geschleiften +Ortes eine wirkliche Verpflanzung der Insassen erforderlich machte, wird man mit +Ruecksicht auf die Ackerbestellung dieselben haeufig in offenen Weilern ihrer +alten Mark angesiedelt haben. Dass indes nicht selten auch die ueberwundenen +alle oder zum Teil genoetigt wurden, sich in ihrem neuen Hauptort +niederzulassen, beweist besser als alle einzelnen Erzaehlungen aus der Sagenzeit +Latiums der Satz des roemischen Staatsrechts, dass nur, wer die Grenzen des +Gebietes erweitert habe, die Stadtmauer (das Pomerium) vorzuschieben befugt sei. +Natuerlich wurde den ueberwundenen, uebergesiedelt oder nicht, in der Regel das +Schutzverwandtenrecht aufgezwungen ^4; einzelne Geschlechter wurden aber auch +wohl mit dem Buergerrecht, das heisst dem Patriziat, beschenkt. Noch in der +Kaiserzeit kannte man die nach dem Fall ihrer Heimat in die roemische +Buergerschaft eingereihten albischen Geschlechter, darunter die Iulier, +Servilier, Quinctilier, Cloelier, Geganier, Curiatier, Metilier; das Andenken +ihrer Herkunft bewahrten ihre albischen Familienheiligtuemer, unter denen das +Geschlechterheiligtum der Iulier in Bovillae sich in der Kaiserzeit wieder zu +grossem Ansehen erhob. +------------------------------------------------ +^3 Hieraus entwickelte sich der staatsrechtliche Begriff der See- oder +Buergerkolonie (colonia civium Romanorum), das heisst einer faktisch +gesonderten, aber rechtlich unselbstaendigen und willenlosen Gemeinde, die in +der Hauptstadt aufgeht wie im Vermoegen des Vaters das Peculium des Sohnes und +als stehende Besatzung vom Dienst in der Legion befreit ist. +^4 Darauf geht ohne Zweifel die Bestimmung der Zwoelf Tafeln: Nex[i +mancipiique] forti sanatique idem ius esto, d. h. es soll im privatrechtlichen +Verkehr dem Guten und dem Gebesserten gleiches Recht zustehen. An die +latinischen Bundesgenossen kann hier nicht gedacht sein, da deren rechtliche +Stellung durch die Bundesvertraege bestimmt wird und das Zwoelftafelgesetz +ueberhaupt nur vom Landrecht handelt; sondern die sanates sind die Latini prisci +cives Romani, das heisst die von den Roemern in das Plebejat genoetigten +Gemeinden Latiums. +------------------------------------------ +Diese Zentralisierung mehrerer kleiner Gemeinden in einer groesseren war +natuerlich nichts weniger als eine spezifisch roemische Idee. Nicht bloss die +Entwicklung Latiums und der sabellischen Staemme bewegt sich um die Gegensaetze +der nationalen Zentralisation und der kantonalen Selbstaendigkeit, sondern es +gilt das gleiche auch von der Entwicklung der Hellenen. Es war dieselbe +Verschmelzung vieler Gaue zu einem Staat, aus der in Latium Rom und in Attika +Athen hervorging; und eben dieselbe Fusion war es, welche der weise Thales dem +bedraengten Bunde der ionischen Staedte als den einzigen Weg zur Rettung ihrer +Nationalitaet bezeichnete. Wohl aber ist es Rom gewesen, das diesen +Einheitsgedanken folgerichtiger, ernstlicher und gluecklicher festhielt als +irgendein anderer italischer Gau; und eben wie Athens hervorragende Stellung in +Hellas die Folge seiner fruehen Zentralisierung ist, so hat auch Rom seine +Groesse lediglich demselben hier noch weit energischer durchgefuehrten System zu +danken. +Wenn also die Eroberungen Roms in Latium im wesentlichen als gleichartige, +unmittelbare Gebiets- und Gemeindeerweiterungen betrachtet werden duerfen, so +kommt doch derjenigen von Alba noch eine besondere Bedeutung zu. Es sind nicht +bloss die problematische Groesse und der etwaige Reichtum der Stadt, welche die +Sage bestimmt haben, die Entnahme Albas in so besonderer Weise hervorzuheben. +Alba galt als die Metropole der latinischen Eidgenossenschaft und hatte die +Vorstandschaft unter den dreissig berechtigten Gemeinden. Die Zerstoerung Albas +hob natuerlich den Bund selbst so wenig auf wie die Zerstoerung Thebens die +boeotische Genossenschaft ^5; vielmehr nahm, dem streng privatrechtlichen +Charakter des latinischen Kriegsrechts vollkommen entsprechend, Rom jetzt als +Rechtsnachfolgerin von Alba dessen Bundesvorstandschaft in Anspruch. Ob und +welche Krisen der Anerkennung dieses Anspruchs vorhergingen oder nachfolgten, +vermoegen wir nicht anzugeben; im ganzen scheint man die roemische Hegemonie +ueber Latium bald und durchgaengig anerkannt zu haben, wenn auch einzelne +Gemeinden, wie zum Beispiel Labici und vor allem Gabii, zeitweilig sich ihr +entzogen haben moegen. Schon damals mochte Rom als seegewaltig der Landschaft, +als Stadt den Dorfschaften, als Einheitsstaat der Eidgenossenschaft +gegenueberstehen, schon damals nur mit und durch Rom die Latiner ihre Kuesten +gegen Karthager, Hellenen und Etrusker schirmen und ihre Landgrenze gegen die +unruhigen Nachbarn sabellischen Stammes behaupten und erweitern koennen. Ob der +materielle Zuwachs, den Rom durch die Ueberwaeltigung von Alba erhielt, groesser +war als die durch die Einnahme von Antemnae oder Collatia erlangte +Machtvermehrung, laesst sich nicht ausmachen; es ist sehr moeglich, dass Rom +nicht erst durch die Eroberung Albas die maechtigste latinische Gemeinde ward, +sondern schon lange vorher es war; aber was dadurch gewonnen ward, war die +Vorstandschaft bei dem latinischen Feste und damit die Grundlage der kuenftigen +Hegemonie der roemischen Gemeinde ueber die gesamte latinische +Eidgenossenschaft. Es ist wichtig, diese entscheidenden Verhaeltnisse so +bestimmt wie moeglich zu bezeichnen. +---------------------------------------------------- +^5 Es scheint sogar aus einem Teile der albischen Mark die Gemeinde +Bovillae gebildet und diese an Albas Platz unter die autonomen latinischen +Staedte eingetreten zu sein. Ihren albischen Ursprung bezeugt der Iulierkult und +der Name Albani Longani Bovillenses (Orelli-Henzen 119, 2252, 6019); ihre +Autonomie Dionysios (5, 61) und Cicero (Planc. 9, 23). +--------------------------------------------------------------- +Die Form der roemischen Hegemonie ueber Latium war im ganzen die eines +gleichen Buendnisses zwischen der roemischen Gemeinde einer- und der latinischen +Eidgenossenschaft anderseits, wodurch ein ewiger Landfriede in der ganzen Mark +und ein ewiges Buendnis fuer den Angriff wie fuer die Verteidigung festgestellt +ward. "Friede soll sein zwischen den Roemern und allen Gemeinden der Latiner, +solange Himmel und Erde bestehen; sie sollen nicht Krieg fuehren untereinander +noch Feinde ins Land rufen noch Feinden den Durchzug gestatten; dem +Angegriffenen soll Hilfe geleistet werden mit gesamter Hand und gleichmaessig +verteilt werden, was gewonnen ist im gemeinschaftlichen Krieg." Die verbriefte +Rechtsgleichheit im Handel und Wandel, im Kreditverkehr wie im Erbrecht, +verflocht die Interessen der schon durch die gleiche Sprache und Sitte +verbundenen Gemeinden noch durch die tausendfachen Beziehungen des +Geschaeftsverkehrs, und es ward damit etwas aehnliches erreicht wie in unserer +Zeit durch die Beseitigung der Zollschranken. Allerdings blieb jeder Gemeinde +formell ihr eigenes Recht; bis auf den Bundesgenossenkrieg war das latinische +Recht mit dem roemischen nicht notwendig identisch, und wir finden zum Beispiel, +dass die Klagbarkeit der Verloebnisse, die in Rom frueh abgeschafft ward, in den +latinischen Gemeinden bestehen blieb. Allein die einfache und rein +volkstuemliche Entwicklung des latinischen Rechtes und das Bestreben, die +Rechtsgleichheit moeglichst festzuhalten, fuehrten denn doch dahin, dass das +Privatrecht in Inhalt und Form wesentlich dasselbe war in ganz Latium. Am +schaerfsten tritt diese Rechtsgleichheit hervor in den Bestimmungen ueber den +Verlust und den Wiedergewinn der Freiheit des einzelnen Buergers. Nach einem +alten ehrwuerdigen Rechtssatz des latinischen Stammes konnte kein Buerger in dem +Staat, wo er frei gewesen war, Knecht werden oder innerhalb dessen das +Buergerrecht einbuessen; sollte er zur Strafe die Freiheit und, was dasselbe +war, das Buergerrecht verlieren, so musste er ausgeschieden werden aus dem Staat +und bei Fremden in die Knechtschaft eintreten. Diesen Rechtssatz erstreckte man +auf das gesamte Bundesgebiet; kein Glied eines der Bundesstaaten sollte als +Knecht leben koennen innerhalb der gesamten Eidgenossenschaft. Anwendungen davon +sind die in die Zwoelf Tafeln aufgenommene Bestimmung, dass der +zahlungsunfaehige Schuldner, wenn der Glaeubiger ihn verkaufen wolle, verkauft +werden muesse jenseits der Tibergrenze, das heisst ausserhalb des +Bundesgebietes, und die Klausel des zweiten Vertrags zwischen Rom und Karthago, +dass der von den Karthagern gefangene roemische Bundesgenosse frei sein solle, +so wie er einen roemischen Hafen betrete. Wenngleich allgemeine Ehegemeinschaft +innerhalb des Bundes wahrscheinlich nicht bestand, so sind dennoch Zwischenehen +zwischen den verschiedenen Gemeinden, wie dies schon frueher bemerkt worden ist, +haeufig vorgekommen. Die politischen Rechte konnte zunaechst jeder Latiner nur +da ausueben, wo er eingebuergert war; dagegen lag es im Wesen der +privatrechtlichen Gleichheit, dass jeder Latiner an jedem latinischen Orte sich +niederlassen konnte, oder, nach heutiger Terminologie, es bestand neben den +besonderen Buergerrechten der einzelnen Gemeinden ein allgemeines +eidgenoessisches Niederlassungsrecht; und seitdem der Plebejer in Rom als +Buerger anerkannt war, wandelte sich dieses Recht Rom gegenueber um in volle +Freizuegigkeit. Dass dies wesentlich zum Vorteil der Hauptstadt ausschlug, die +allein in Latium staedtischen Verkehr, staedtischen Erwerb, staedtische Genuesse +darzubieten hatte, und dass die Zahl der Insassen in Rom sich reissend schnell +vermehrte, seit die latinische Landschaft im ewigen Frieden mit Rom lebte, ist +begreiflich. +In Verfassung und Verwaltung blieb nicht bloss die einzelne Gemeinde +selbstaendig und souveraen, soweit nicht die Bundespflichten eingriffen, +sondern, was mehr bedeutet, es blieb dem Bunde der dreissig Gemeinden als +solchem Rom gegenueber die Autonomie. Wenn versichert wird, dass Albas Stellung +zu den Bundesgemeinden eine ueberlegenere gewesen sei als die Roms, und dass die +letzteren durch Albas Sturz die Autonomie erlangt haetten, so ist dies insofern +wohl moeglich, als Alba wesentlich Bundesglied war, Rom von Haus aus mehr als +Sonderstaat dem Bunde gegenueber als innerhalb desselben stand; aber es mag, +eben wie die Rheinbundstaaten formell souveraen waren, waehrend die deutschen +Reichsstaaten einen Herrn hatten, der Sache nach vielmehr Albas Vorstandschaft +gleich der des deutschen Kaisers ein Ehrenrecht, Roms Protektorat von Haus aus +wie das napoleonische eine Oberherrlichkeit gewesen sein. In der Tat scheint +Alba im Bundesrat den Vorsitz gefuehrt zu haben, waehrend Rom die latinischen +Abgeordneten selbstaendig, unter Leitung, wie es scheint, eines aus ihrer Mitte +gewaehlten Vorsitzenden, ihre Beratungen abhalten liess und sich begnuegte mit +der Ehrenvorstandschaft bei dem Bundesopferfest fuer Rom und Latium und mit der +Errichtung eines zweiten Bundesheiligtums in Rom, des Dianatempels auf dem +Aventin, so dass von nun an teils auf roemischem Boden fuer Rom und Latium, +teils auf latinischem fuer Latium und Rom geopfert ward. Nicht minder im +Interesse des Bundes war es, dass die Roemer in dem Vertrag mit Latium sich +verpflichteten, mit keiner latinischen Gemeinde ein Sonderbuendnis einzugehen - +eine Bestimmung, aus der die ohne Zweifel wohlbegruendete Besorgnis der +Eidgenossenschaft gegenueber der maechtigen leitenden Gemeinde sehr klar +heraussieht. Am deutlichsten zeigt sich die Stellung Roms nicht innerhalb, +sondern neben Latium in dem Kriegswesen. Die Bundesstreitmacht ward, wie die +spaetere Weise des Aufgebots unwidersprechlich zeigt, gebildet aus zwei gleich +starken Massen, einer roemischen und einer latinischen. Das Oberkommando stand +ein fuer allemal bei den roemischen Feldherren; Jahr fuer Jahr hatte der +latinische Zuzug vor den Toren Roms sich einzufinden und begruesste hier den +erwaehlten Befehlshaber durch Zuruf als seinen Feldherrn, nachdem die vom +latinischen Bundesrat dazu beauftragten Roemer sich aus der Beobachtung des +Voegelflugs der Zufriedenheit der Goetter mit der getroffenen Wahl versichert +hatten. Was im Bundeskrieg an Land und Gut gewonnen war, wurde nach dem Ermessen +der Roemer unter die Bundesglieder verteilt. Dass dem Ausland gegenueber die +roemisch-latinische Foederation nur durch Rom vertreten worden ist, laesst sich +nicht mit Sicherheit behaupten. Der Bundesvertrag untersagte weder Rom noch +Latium, auf eigene Hand einen Angriffskrieg zu beginnen; und wenn, sei es nach +Bundesschluss, sei es infolge eines feindlichen Ueberfalls, ein Bundeskrieg +gefuehrt ward, so mag bei der Fuehrung wie bei der Beendigung desselben auch der +latinische Bundesrat rechtlich beteiligt gewesen sein. Tatsaechlich freilich +wird Rom damals schon die Hegemonie besessen haben, wie denn, wo immer ein +einheitlicher Staat und ein Staatenbund in eine dauernde Verbindung zueinander +treten, das Uebergewicht auf die Seite von jenem zu fallen pflegt. +Wie nach Albas Fall Rom, jetzt sowohl die Herrin eines verhaeltnismaessig +bedeutenden Gebietes als auch vermutlich die fuehrende Macht innerhalb der +latinischen Eidgenossenschaft, sein unmittelbares und mittelbares Gebiet weiter +ausgedehnt hat, koennen wir nicht mehr verfolgen. Mit den Etruskern, zunaechst +den Veientern, hoerten die Fehden namentlich um den Besitz von Fidenae nicht +auf; es scheint aber nicht, dass es den Roemern gelang, diesen auf dem +latinischen Ufer des Flusses nur eine starke Meile von Rom gelegenen +etruskischen Vorposten dauernd in ihre Gewalt zu bringen und die Veienter aus +dieser gefaehrlichen Offensivbasis zu verdraengen. Dagegen behaupten sie sich, +wie es scheint, unangefochten im Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der +Tibermuendung. Den Sabinern und Aequern gegenueber erscheint Rom in einer mehr +ueberlegenen Stellung; von der spaeterhin so engen Verbindung mit den +entfernteren Hernikern werden wenigstens die Anfaenge schon in der Koenigszeit +bestanden und die vereinigten Latiner und Herniker ihre oestlichen Nachbarn von +zwei Seiten umfasst und niedergehalten haben. Der bestaendige Kriegsschauplatz +aber war die Suedgrenze, das Gebiet der Rutuler und mehr noch das der Volsker. +Nach dieser Richtung hat die latinische Landschaft sich am fruehesten erweitert, +und hier begegnen wir zuerst den von Rom und Latium in dem feindlichen Lande +begruendeten und als autonome Glieder der latinischen Eidgenossenschaft +konstituierten Gemeinden, den sogenannten latinischen Kolonien, von denen die +aeltesten noch in die Koenigszeit hineinzureichen scheinen. Wie weit indes das +roemische Machtgebiet um das Ende der Koenigszeit sich erstreckte, laesst sich +in keiner Weise bestimmen. Von Fehden mit den benachbarten latinischen und +volskischen Gemeinden ist in den roemischen Jahrbuechern der Koenigszeit genug +und nur zuviel die Rede; aber kaum duerften wenige einzelne Meldungen, wie etwa +die der Einnahme von Suessa in der pomptinischen Ebene, einen geschichtlichen +Kern enthalten. Dass die Koenigszeit nicht bloss die staatlichen Grundlagen Roms +gelegt, sondern auch nach aussen hin Roms Macht begruendet hat, laesst sich +nicht bezweifeln; die Stellung der Stadt Rom mehr gegenueber als in dem +latinischen Staatenbund ist bereits im Beginn der Republik entschieden gegeben +und laesst erkennen, dass in Rom schon in der Koenigszeit eine energische +Machtentfaltung nach aussen hin stattgefunden haben muss. Gewiss sind grosse +Taten, ungemeine Erfolge hier verschollen; aber der Glanz derselben ruht auf der +Koenigszeit Roms, vor allem auf dem koeniglichen Hause der Tarquinier, wie ein +fernes Abendrot, in dem die Umrisse verschwimmen. +So war der latinische Stamm im Zuge, sich unter der Fuehrung Roms zu +einigen und zugleich sein Gebiet nach Osten und Sueden hin zu erweitern; Rom +selbst aber war durch die Gunst der Geschicke und die Kraft der Buerger aus +einer regsamen Handels- und Landstadt der maechtige Mittelpunkt einer bluehenden +Landschaft geworden. Die Umgestaltung der roemischen Kriegsverfassung und die +darin im Keim enthaltene politische Reform, welche uns unter dem Namen der +Servianischen Verfassung bekannt ist, steht im engsten Zusammenhang mit dieser +innerlichen Umwandlung des roemischen Gemeindewesens. Aber auch aeusserlich +musste mit den reicher stroemenden Mitteln, mit den steigenden Anforderungen, +mit dem erweiterten politischen Horizont der Charakter der Stadt sich aendern. +Die Verschmelzung der quirinalischen Nebengemeinde mit der palatinischen muss +bereits vollzogen gewesen sein, als die sogenannte Servianische Reform +stattfand; seit in dieser die Buergerwehr sich in festen und einheitlichen +Formen zusammengenommen hatte, konnte die Buergerschaft nicht dabei beharren, +die einzelnen Huegel, wie sie nacheinander mit Gebaeuden sich gefuellt hatten, +zu verschanzen und etwa noch zur Beherrschung des Tiberlaufes die Flussinsel und +die Hoehe am entgegengesetzten Ufer besetzt zu halten. Die Hauptstadt von Latium +verlangte ein anderes und abgeschlossenes Verteidigungssystem: man schritt zu +dem Bau der Servianischen Mauer. Der neue, zusammenhaengende Stadtwall begann am +Fluss unterhalb des Aventin und umschloss diesen Huegel, an dem neuerdings +(1855) an zwei Stellen, teils am westlichen Abhang gegen den Fluss zu, teils an +dem entgegengesetzten oestlichen, die kolossalen Ueberreste dieser uralten +Befestigungen zum Vorschein gekommen sind, Mauerstuecke von der Hoehe derjenigen +von Alatri und Ferentino, aus maechtigen, viereckig behauenen Tuffbloecken +unregelmaessig geschichtet, die wiedererstandenen Zeugen einer gewaltigen +Epoche, deren Bauten in diesen Felswaenden unvergaenglich dastehen und deren +geistige Taten unvergaenglicher als diese in Ewigkeit fortwirken werden. Weiter +umfasste der Mauerring den Caelius und den ganzen Raum des Esquilin, Viminal und +Quirinal, wo ein ebenfalls erst vor kurzem (1862) wieder in groesseren Resten zu +Tage gekommener Bau, nach aussen von Peperinbloecken aufgesetzt und durch einen +vorgezogenen Graben geschuetzt, nach innen in einen maechtigen, gegen die Stadt +zu abgeboeschten und noch heute imponierenden Erddamm auslaufend, den Mangel der +natuerlichen Verteidigungsmittel ersetzte, lief von da zum Kapitol, dessen +steile Senkung gegen das Marsfeld zu einen Teil des Stadtwalls ausmachte, und +stiess oberhalb der Tiberinsel zum zweitenmal an den Fluss. Die Tiberinsel nebst +der Pfahlbruecke und das Ianiculum gehoerten nicht zur eigentlichen Stadt, wohl +aber war die letztere Hoehe ein befestigtes Vorwerk. Wenn ferner bisher der +Palatin die Burg gewesen war, so wurde dieser Huegel jetzt dem freien +staedtischen Anbau ueberlassen und dagegen auf dem nach allen Seiten hin +freistehenden und bei seinem maessigen Umfang leicht zu verteidigenden +tarpeischen Huegel die neue "Burg" (arx, capitolium) ^6 angelegt mit dem +Burgbrunnen, dem sorgfaeltig gefassten "Quellhaus" (tullianum), der Schatzkammer +(aerarium), dem Gefaengnis und dem aeltesten Versammlungsplatz der Buergerschaft +(area Capitolina), auf dem auch spaeter immer noch die regelmaessigen +Abkuendigungen der Mondzeiten stattgefunden haben. Privatwohnungen dauernder Art +sind dagegen in frueherer Zeit nicht auf dem Burghuegel geduldet worden ^7; und +der Raum zwischen den beiden Spitzen des Huegels, das Heiligtum des argen Gottes +(Ve-diovis) oder, wie die spaetere hellenisierende Epoche es nannte, das Asyl +war mit Wald bedeckt und vermutlich bestimmt, die Bauern mit ihren Herden +aufzunehmen, wenn Ueberschwemmung oder Krieg sie von der Ebene vertrieb. Das +Kapitol war dem Namen wie der Sache nach die Akropole Roms, ein selbstaendiges, +auch noch nach dem Fall der Stadt verteidigungsfaehiges Kastell, dessen Tor +wahrscheinlich nach dem spaeteren Markt zu gelegen hat ^8. In aehnlicher Weise, +wenn auch schwaecher, scheint der Aventin befestigt und der festen Ansiedelung +entzogen worden zu sein. Es haengt damit zusammen, dass fuer eigentlich +staedtische Zwecke, zum Beispiel fuer die Verteilung des zugeleiteten Wassers, +die roemische Stadtbewohnerschaft sich teilte in die eigentlichen Stadtbewohner +(montani) und in die innerhalb der allgemeinen Ringmauer gelegenen, aber doch +nicht zu der eigentlichen Stadt gerechneten Bezirke (pagani Aventinenses, +Ianiculenses, collegia Capitolinorum et Mercurialium) ^9. Der von der neuen +Stadtmauer umschlossene Raum umfasste also ausser der bisherigen palatinischen +und quirinalischen Stadt noch die beiden Bundesfestungen des Kapitol und des +Aventin, ferner das Ianiculum ^10; der Palatin als die eigentliche und aelteste +Stadt ward von den uebrigen Anhoehen, an denen die Mauer entlang gefuehrt war, +wie im Kranz umschlossen und von den beiden Kastellen in die Mitte genommen. +Aber das Werk war nicht vollstaendig, solange der mit schwerer Muehe vor dem +auswaertigen Feinde geschirmte Boden nicht auch dem Wasser abgewonnen war, +welches das Tal zwischen dem Palatin und dem Kapitol dauernd fuellte, sodass +hier vielleicht sogar eine Faehre bestand, und das Tal zwischen dem Kapitol und +der Velia sowie das zwischen Palatin und Aventin versumpfte. Die heute noch +stehenden, aus prachtvollen Quadern zusammengefuegten unterirdischen +Abzugsgraeben, welche die Spaeteren als ein Wunderwerk des koeniglichen Rom +anstaunten, duerften eher der folgenden Epoche angehoeren, da Travertin dabei +verwendet ist und vielfach von Neubauten daran in der republikanischen Zeit +erzaehlt wird; allein die Anlage selbst gehoert ohne Zweifel in die Koenigszeit, +wenngleich vermutlich in eine spaetere Epoche als die Anlage des Mauerrings und +der kapitolinischen Burg. Durch sie wurden an den entsumpften oder +trockengelegten Stellen oeffentliche Plaetze gewonnen, wie die neue Grossstadt +sie bedurfte. Der Versammlungsplatz der Gemeinde, bis dahin der kapitolinische +Platz auf der Burg selbst, ward verlegt auf die Flaeche, die von der Burg gegen +die Stadt sich senkte (comitium), und dehnte von dort zwischen dem Palatin und +den Carinen in der Richtung nach der Velia hin sich aus. An der der Burg +zugekehrten Seite der Dingstaette erhielten auf der nach Art eines Altanes ueber +die Dingstaette sich erhebenden Burgmauer die Ratsmitglieder und die Gaeste der +Stadt bei Festlichkeiten und Volksversammlungen den Ehrenplatz; und auf dem +Versammlungsplatz selbst wurde das Rathaus errichtet, das spaeter den Namen der +hostilischen Kurie fuehrte. Die Estrade fuer den Richterstuhl (tribunal) und die +Buehne, von wo aus zur Buergerschaft gesprochen ward (die spaeteren rostra), +wurden ebenfalls auf der Dingstaette selbst errichtet. Ihre Verlaengerung gegen +die Velia ward der neue Markt (forum Romanum). Am Ende desselben, unter dem +Palatin, erhob sich das Gemeindehaus, das die Amtswohnung des Koenigs (regia) +und den gemeinsamen Herd der Stadt, die Rotunde des Vestatempels, einschloss; +nicht weit davon, an der Suedseite des Marktes, ward ein dazu gehoeriges zweites +Rundgebaeude errichtet, die Kammer der Gemeinde oder der Tempel der Penaten, der +heute noch steht als Vorhalle der Kirche Santi Cosma e Damiano. Es ist +bezeichnend fuer die neu und in ganz anderer Art, als die Ansiedelung der +"sieben Berge" es gewesen war, geeinigte Stadt, dass neben und ueber die +dreissig Kurienherde, mit deren Vereinigung in einem Gebaeude das palatinische +Rom sich begnuegt hatte, in dem Servianischen dieser allgemeine und einheitliche +Stadtherd trat ^11. Laengs der beiden Langseiten des Marktes reihten sich die +Fleischbuden und andere Kauflaeden. In dem Tal zwischen Aventin und Palatin ward +fuer die Rennspiele der "Ring" abgesteckt; das ward der Circus. Unmittelbar am +Flusse ward der Rindermarkt angelegt und bald entstand hier eines der am +dichtesten bevoelkerten Quartiere. Auf allen Spitzen erhoben sich Tempel und +Heiligtuemer, vor allem auf dem Aventin das Bundesheiligtum der Diana und auf +der Hoehe der Burg der weithin sichtbare Tempel des Vater Diovis, der seinem +Volk all diese Herrlichkeit gewaehrt hatte und nun, wie die Roemer ueber die +umliegenden Nationen, so mit ihnen ueber die unterworfenen Goetter der Besiegten +triumphierte. +---------------------------------------- +^6 Beide Namen, obwohl spaeter auch als Lokalnamen und zwar capitolium von +der nach dem Fluss, arx von der nach dem Quirinal zu liegenden Spitze des +Burghuegels gebraucht, sind urspruenglich, genau den griechischen akra und +koryph/e/ entsprechend, appellativ, wie denn jede latinische Stadt ihr +capitolium ebenfalls hat. Der Lokalname des roemischen Burghuegels ist mons +Tarpeius. +^7 Die Bestimmung, ne quis patricius in arce aut capitolio habitaret, +untersagte wohl nur die Umwandlung des Bodens in Privateigentum, nicht die +Anlegung der Wohnhaeuser. Vgl. W. A. Becker Topographie der Stadt Rom (Becker, +Handbuch, 1). Leipzig 1843, S. 386. +^8 Denn von hier fuehrte der Hauptweg, die "Heilige Strasse", auf die Burg +hinauf und in der Wendung, die diese bei dem Severusbogen nach links macht, ist +noch deutlich die Einbiegung auf das Tor zu erkennen. Dieses selbst wird in den +grossen Bauten, die spaeter am Clivus stattfanden, untergegangen sein. Das +sogenannte Tor an der steilsten Stelle des kapitolinischen Berges, das unter dem +Namen des janualischen oder saturnischen oder auch des offenen vorkommt und in +Kriegszeiten stets offenstehen musste, hatte augenscheinlich nur religioese +Bedeutung und ist nie ein wirkliches Tor gewesen. +^9 Es kommen vier solcher Gilden vor: 1. die Capitolini (Cic. ad Q. fr. 2, +5, 2) mit eigenen magistri (Henzen 6010, 6011) und jaehrlichen Spielen (Liv. 5, +50); vgl. zu CIL I, 805; 2. die Mercuriales (Liv. 2, 27; Cic. a.a.O.; Preller, +Roemische Mythologie. Berlin 1858. Bd. 1, S. 597) ebenfalls mit magistri (Henzen +6010), die Gilde aus dem Circustal, wo der Mercurtempel sich befand; 3. die +pagani Aventinenses ebenfalls mit magistri (Henzen 6010); 4. die pagani pagi +Ianiculensis ebenfalls mit magistri (CIL I, 801, 802). Es ist gewiss nicht +zufaellig, dass diese vier Gilden, die einzigen derartigen, die in Rom +vorkommen, eben den von den vier oertlichen Tribus aus-, aber von der +Servianischen Mauer eingeschlossenen beiden Huegeln, dem Kapitol und dem +Aventin, und dem zu derselben Befestigung gehoerigen Ianiculum angehoeren; und +damit steht weiter im Zusammenhang, dass als Bezeichnung der gesamten +staedtischen Eingesessenen Roms montani paganive gebraucht wird - vgl. ausser +der bekannten Stelle Cic. dom. 28; 74 besonders das Gesetz ueber die +staedtischen Wasserleitungen bei Festus unter sifus p. 340: [mon]tani paganive +si[fis aquam dividunto]. Die montani, eigentlich die Bewohner der palatinischen +drei Bezirke, scheinen hier a potiori fuer die ganze eigentliche +Stadtbuergerschaft der vier Quartiere gesetzt zu sein; die pagani sind sicher +die ausserhalb der Tribus stehenden Genossenschaften von Aventin und Ianiculum +und die analogen Kollegien vom Kapitol und dem Circustal. +^10 Die "Siebenhuegelstadt" im eigentlichen und religioesen Sinn ist und +bleibt das engere palatinische Altrom. Allerdings hat auch das Servianische Rom +sich wenigstens schon in der ciceronischen Zeit (vgl. z. B. Cic. Att. 6, 5, 2; +Plut. q. Rom. 69) als Siebenhuegelstadt betrachtet, wahrscheinlich weil das auch +in der Kaiserzeit eifrig gefeierte Fest des Septimontium anfing, als allgemeines +Stadtfest zu gelten; aber schwerlich ist man je darueber zu fester Einigung +gelangt, welche von den durch den Servianischen Mauerring umfassten Anhoehen zu +den sieben zaehlen. Die uns gelaeufigen sieben Berge Palatinus, Aventinus, +Caelius, Esquilinus, Viminalis, Quirinalis, Capitolinus zaehlt kein alter +Schriftsteller auf. Sie sind zusammengestellt aus der traditionellen Erzaehlung +von der allmaehlichen Entstehung der Stadt (Jordan, Topographie der Stadt Rom im +Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S. 206f.), aber das Ianiculum ist dabei nur +uebergangen, weil sonst acht herauskommen wuerden. Die aelteste Quelle, welche +die sieben Berge (montes) Roms aufzaehlt, die Stadtbeschreibung aus der Zeit +Konstantins des Grossen, nennt als solche Palatin, Aventin, Caelius, Esquilin, +Tarpeius, Vaticanus und Ianiculum - wo also der Quirinal und Viminal, offenbar +als colles, fehlen und dafuer zwei "montes" vom rechten Tiberufer, darunter +sogar der ausserhalb der Servianischen Mauer liegende Vaticanus mit +hineingezogen sind. Andere, noch spaetere Listen geben Servius (Aen. 6, 783), +die Berner Scholien zu Vergils Georgiken (2, 535) und Lydus (mens. p. 118 +Bekker). +^11 Sowohl die Lage der beiden Tempel als das ausdrueckliche Zeugnis des +Dionysios (2, 25), dass der Vestatempel ausserhalb der Roma quadrata lag, +bezeugen es, dass diese Anlagen nicht mit der palatinischen, sondern mit der +zweiten (Servianischen) Stadtgruendung im Zusammenhang stehen; und wenn den +Spaeteren dieses Koenigshaus mit dem Vestatempel als Anlage Numas gilt, so ist +die Ursache dieser Annahme zu offenbar, um darauf Gewicht zu legen. +------------------------------------------ +Die Namen der Maenner, auf deren Geheiss diese staedtischen Grossbauten +sich erhoben, sind nicht viel weniger verschollen, als die der Fuehrer in den +aeltesten roemischen Schlachten und Siegen. Die Sage freilich knuepft die +verschiedenen Werke an verschiedene Koenige an, das Rathaus an Tullus Hostilius, +das Ianiculum und die Holzbruecke an Ancus Marcius, die grosse Kloake, den +Circus, den Jupitertempel, an Tarquinius den Aelteren, den Dianatempel und den +Mauerring an Servius Tullius. Manche dieser Angaben moegen richtig sein, und es +scheint nicht zufaellig, dass der Bau des neuen Mauerrings mit der neuen +Heeresordnung, die ja auf die stetige Verteidigung der Stadtwaelle wesentliche +Ruecksicht nahm, auch der Zeit und dem Urheber nach zusammengestellt wird. Im +ganzen aber wird man sich begnuegen muessen, aus dieser Ueberlieferung zu +entnehmen, was schon an sich einleuchtet, dass diese zweite Schoepfung Roms mit +der Anbahnung der Hegemonie ueber Latium und mit der Umschaffung des +Buergerheeres im engsten Zusammenhange stand; und dass sie zwar aus einem und +demselben grossen Gedanken hervorgegangen, uebrigens aber weder eines Mannes +noch eines Menschenalters Werk ist. Dass auch in diese Umgestaltung des +roemischen Gemeindewesens die hellenische Anregung maechtig eingegriffen hat, +ist ebenso unzweifelhaft, als es unmoeglich ist, die Art und den Grad dieser +Einwirkung darzutun. Es wurde schon bemerkt, dass die Servianische +Militaerverfassung wesentlich hellenischer Art ist, und dass die Circusspiele +nach hellenischem Muster geordnet wurden, wird spaeter gezeigt werden. Auch das +neue Koenigshaus mit dem Stadtherd ist vollstaendig ein griechisches Prytaneion +und der runde, nach Osten schauende und nicht einmal von den Auguren eingeweihte +Vestatempel in keinem Stueck nach italischem, sondern durchaus nach hellenischem +Ritus erbaut. Es scheint danach durchaus nicht unglaublich, was die +Ueberlieferung meldet, dass der roemisch-latinischen Eidgenossenschaft die +ionische in Kleinasien gewissermassen als Muster diente und darum auch das neue +Bundesheiligtum auf dem Aventin dem ephesischen Artemision nachgebildet ward. +8. Kapitel +Die umbrisch-sabellischen Staemme +Anfaenge der Samniten +Spaeter als die der Latiner scheint die Wanderung der umbrischen Staemme +begonnen zu haben, die gleich der latinischen sich suedwaerts bewegte, jedoch +mehr in der Mitte der Halbinsel und gegen die oestliche Kueste zu sich hielt. Es +ist peinlich, davon zu reden, denn die Kunde davon kommt zu uns wie der Klang +der Glocken aus der im Meer versunkenen Stadt. Das Volk der Umbrer dehnt noch +Herodotos bis an die Alpen aus, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie in +aeltester Zeit ganz Norditalien innehatten, bis wo im Osten die illyrischen +Staemme begannen, im Westen die Ligurer, von deren Kaempfen mit den Umbrern es +Sagen gibt, und auf deren Ausdehnung in aeltester Zeit gegen Sueden zu einzelne +Namen, zum Beispiel der der Insel Ilva (Elba), verglichen mit den ligurischen +Ilvates, vielleicht einen Schluss gestatten. Dieser Epoche der umbrischen +Groesse moegen die offenbar italischen Namen der aeltesten Ansiedlungen im +Potal, Atria (Schwarzstadt) und Spina (Dornstadt), sowie die zahlreichen +umbrischen Spuren in Suedetrurien (Fluss Umbro, Camars alter Name von Clusium, +Castrum Amerinum) ihren Ursprung verdanken. Ganz besonders begegnen dergleichen +Anzeichen einer der etruskischen voraufgegangenen italischen Bevoelkerung in dem +suedlichen Strich Etruriens zwischen dem Ciminischen Wald (unterhalb Viterbo) +und dem Tiber. In Falerii, der Grenzstadt Etruriens gegen Umbrien und das +Sabinerland, ward nach Strabons Zeugnis eine andere Sprache geredet als die +etruskische, und neuerdings sind daselbst derartige Inschriften zum Vorschein +gekommen, deren Alphabet und Sprache zwar auch mit dem Etruskischen +Beruehrungspunkte hat, aber doch im allgemeinen dem Latinischen analog ist ^1. +Auch der Lokalkult zeigt sabellische Spuren; in denselben Kreis gehoeren die +uralten, auch sakralen Beziehungen zwischen Caere und Rom. Wahrscheinlich haben +die Etrusker diese suedlichen Striche bedeutend spaeter als die Landschaft +nordwaerts vom Ciminischen Wald den Umbrern entrissen und hat sogar noch nach +der tuskischen Eroberung umbrische Bevoelkerung sich hier gehalten. Die spaeter +nach der roemischen Eroberung im Vergleich mit dem zaehen Festhalten +etruskischer Sprache und Sitte im noerdlichen Etrurien so auffallend schnell +erfolgende Latinisierung der suedlichen Landschaft findet vermutlich eben hierin +ihren letzten Grund. Dass von Norden und Westen her die Umbrer nach harten +Kaempfen zurueckgedraengt wurden in das enge Bergland zwischen den beiden Armen +des Apennin, das sie spaeter innehaben, bezeichnet schon ihre geographische Lage +ebenso deutlich, wie heutzutage die der Bewohner Graubuendens und die der Basken +ihre aehnlichen Schicksale andeutet; auch die Sage weiss zu berichten, dass die +Tusker den Umbrern dreihundert Staedte entrissen haben, und, was mehr ist, in +den Nationalgebeten der umbrischen Iguviner, die wir noch besitzen, werden nebst +anderen Staemmen vor allem die Tusker als Landesfeinde verwuenscht. +---------------------------------------- +^1 In dem Alphabet ist besonders bemerkenswert, das r von der lateinischen +(R), nicht von der etruskischen Form (D) und das z ( ); es kann nur aus dem +primitiven lateinischen abgeleitet sein und wird dies sehr getreu darstellen. +Die Sprache steht ebenfalls dem aeltesten Latein nah; Marci Acarcelini he cupa, +das ist Marcius Acarcelinius heic cubat; Menerva A. Cotena La. f. .... zenatuo +sentem .... dedet cuando ... cuncaptum, das ist Minervae A(ulus?) Cotena +La(rtis) f(ilius) . . de senatus sententia dedit quando (wohl = olim) conceptum. +Zugleich mit diesen und aehnlichen haben sich einige andere Inschriften gefunden +von abweichender und unzweifelhaft etruskischer Sprache und Schrift. +--------------------------------------- +Vermutlich infolge dieses von Norden her auf sie geuebten Druckes dringen +die Umbrer vor gegen Sueden, im allgemeinen sich haltend auf dem Gebirgszug, da +sie die Ebenen schon von den latinischen Staemmen besetzt fanden, jedoch ohne +Zweifel das Gebiet ihrer Stammverwandten oft betretend und beschraenkend und mit +ihnen sich um so leichter vermischend, als der Gegensatz in Sprache und Weise +damals noch bei weitem nicht so scharf ausgepraegt sein konnten, wie wir spaeter +ihn finden. In diesen Kreis gehoert, was die Sage zu erzaehlen weiss von dem +Eindringen der Reatiner und Sabiner in Latium und ihren Kaempfen mit den +Roemern; aehnliche Erscheinungen moegen sich laengs der ganzen Westkueste +wiederholt haben. Im ganzen behaupten die Sabiner sich in den Bergen, so in der +von ihnen seitdem benannten Landschaft neben Latium und ebenso in dem +Volskerland, vermutlich, weil die latinische Bevoelkerung hier fehlte oder doch +minder dicht war; waehrend anderseits die wohlbevoelkerten Ebenen besser +Widerstand zu leisten vermochten, ohne indes das Eindringen einzelner +Genossenschaften, wie der Titier und spaeter der Claudier in Rom, ganz abwehren +zu koennen oder zu wollen. So mischten sich hier die Staemme hueben und drueben, +woraus sich auch erklaert, weshalb die Volsker mit den Latinern in zahlreichen +Beziehungen stehen und nachher dieser Strich sowie die Sabina so frueh und so +schnell sich latinisieren konnten. +Der Hauptstock des umbrischen Stammes aber warf sich aus der Sabina +oestlich in die Gebirge der Abruzzen und das suedlich an diese sich +anschliessende Huegelland: sie besetzten auch hier wie an der Westkueste die +bergigen Striche, deren duenne Bevoelkerung den Einwanderern wich oder sich +unterwarf, waehrend dagegen in dem ebenen apulischen Kuestenland die alte +einheimische Bevoelkerung der Iapyger, zwar unter steten Fehden, namentlich an +der Nordgrenze um Luceria und Arpi, doch im ganzen sich behauptete. Wann diese +Wanderungen stattfanden, laesst sich natuerlich nicht bestimmen; vermutlich aber +doch um die Zeit, wo in Rom die Koenige herrschten. Die Sage erzaehlt, dass die +Sabiner, gedraengt von den Umbrern, einen Lenz gelobten, das heisst schwuren, +die in dem Kriegsjahre geborenen Soehne und Toechter, nachdem sie erwachsen +waeren, preiszugeben und ueber die Landesgrenze zu schaffen, damit die Goetter +sie nach ihrem Gefallen verderben oder auswaerts ihnen neue Sitze bescheren +moechten. Den einen Schwarm fuehrte der Stier des Mars: das wurden die Safiner +oder Samniten, die zuerst sich festsetzten auf den Bergen am Sagrusfluss und in +spaeterer Zeit von da aus die schoene Ebene oestlich vom Matesegebirg an den +Quellen des Tifernus besetzten und im alten wie im neuen Gebiet ihre +Dingstaette, dort bei Agnone, hier bei Bojano gelegen, von dem Stier, der sie +leitete, Bovianum nannten. Einen zweiten Haufen fuehrte der Specht des Mars: das +wurden die Picenter, das Spechtvolk, das die heutige anconitanische Mark gewann; +einen dritten der Wolf (hirpus) in die Gegend von Benevent: das wurden die +Hirpiner. In aehnlicher Weise zweigten von dem gemeinschaftlichen Stamm sich die +uebrigen kleinen Voelkerschaften ab: die Praetuttier bei Teramo, die Vestiner am +Gran Sasso, die Marruciner bei Chieti, die Frentaner an der apulischen Grenze, +die Paeligner am Majellagebirg, die Marser endlich am Fuciner See, diese mit den +Volskern und den Latinern sich beruehrend. In ihnen allen blieb das Gefuehl der +Verwandtschaft und der Herkunft aus dem Sabinerlande lebendig, wie es denn in +jenen Sagen deutlich sich ausspricht. Waehrend die Umbrer im ungleichen Kampf +erlagen und die westlichen Auslaeufer des gleichen Stammes mit der latinischen +oder hellenischen Bevoelkerung verschmolzen, gediehen die sabellischen Staemme +in der Abgeschlossenheit des fernen Gebirgslandes, gleich entrueckt dem Anstoss +der Etrusker, der Latiner und der Griechen. Staedtisches Leben entwickelte bei +ihnen sich nicht oder nur in geringem Grad; von dem Grossverkehr schloss ihre +geographische Lage sie beinahe voellig aus und dem Beduerfnis der Verteidigung +genuegten die Bergspitzen und die Schutzburgen, waehrend die Bauern wohnen +blieben in den offenen Weilern oder auch, wo Quell und Wald oder Wiese einem +jeden gefiel. So blieb denn auch die Verfassung, wie sie war; aehnlich wie bei +den aehnlich gelegenen Arkadern in Hellas kam es hier nicht zur Inkorporation +der Gemeinden, und es bildeten hoechstens mehr oder minder lockere +Eidgenossenschaften sich aus. Vor allem in den Abruzzen scheint die scharfe +Sonderung der Bergtaeler eine strenge Abgeschlossenheit der einzelnen Kantone +hervorgerufen zu haben, sowohl unter sich wie gegen das Ausland; woher es kommt, +dass diese Bergkantone in geringem Zusammenhang unter sich und in voelliger +Isolierung gegen das uebrige Italien verharrt und trotz der Tapferkeit ihrer +Bewohner weniger als irgendein anderer Teil der italischen Nation in die +Entwicklung der Geschichte der Halbinsel eingegriffen haben. Dagegen ist das +Volk der Samniten in dem oestlichen Stamm der Italiker ebenso entschieden der +Hoehepunkt der politischen Entwicklung wie in dem westlichen das latinische. +Seit frueherer Zeit, vielleicht von der ersten Einwanderung an, umschloss ein +vergleichungsweise festes politisches Band die samnitische Nation und gab ihr +die Kraft, spaeter mit Rom um den ersten Platz in Italien in ebenbuertigem Kampf +zu ringen. Wann und wie das Band geknuepft ward, wissen wir ebensowenig als wir +die Bundesverfassung kennen; das aber ist klar, dass in Samnium keine einzelne +Gemeinde ueberwog und noch weniger ein staedtischer Mittelpunkt den samnitischen +Stamm zusammenhielt wie Rom den latinischen, sondern dass die Kraft des Landes +in den einzelnen Bauernschaften, die Gewalt in der aus ihren Vertretern +gebildeten Versammlung lag; sie war es, die erforderlichenfalls den +Bundesfeldherrn ernannte. Damit haengt es zusammen, dass die Politik dieser +Eidgenossenschaft nicht wie die roemische aggressiv ist, sondern sich +beschraenkt auf die Verteidigung der Grenzen; nur im Einheitsstaat ist die Kraft +so konzentriert, die Leidenschaft so maechtig, dass die Erweiterung des Gebiets +planmaessig verfolgt wird. Darum ist denn auch die ganze Geschichte der beiden +Voelker vorgezeichnet in ihrem diametral auseinandergehenden +Kolonisationssystem. Was die Roemer gewannen, erwarb der Staat; was die Samniten +besetzten, das eroberten freiwillige Scharen, die auf Landraub ausgingen und von +der Heimat im Glueck wie im Unglueck preisgegeben waren. Doch gehoeren die +Eroberungen, welche die Samniten an den Kuesten des Tyrrhenischen und des +Ionischen Meeres machten, erst einer spaeteren Periode an; waehrend die Koenige +in Rom herrschten, scheinen sie selbst erst die Sitze sich gewonnen zu haben, in +denen wir spaeter sie finden. Als ein einzelnes Ereignis aus dem Kreise der +durch diese samnitische Ansiedelung veranlassten Voelkerbewegungen ist der +Ueberfall von Kyme durch Tyrrhener vom oberen Meer, Umbrer und Daunier im Jahre +der Stadt 230 (524) zu erwaehnen; es moegen sich, wenn man den allerdings sehr +romantisch gefaerbten Nachrichten trauen darf, hier, wie das bei solchen Zuegen +zu geschehen pflegt, die Draengenden und die Gedraengten zu einem Heer vereinigt +haben, die Etrusker mit ihren umbrischen Feinden, mit diesen die von den +umbrischen Ansiedlern suedwaerts gedraengten Iapyger. Indes das Unternehmen +scheiterte; fuer diesmal gelang es noch der ueberlegenen hellenischen +Kriegskunst und der Tapferkeit des Tyrannen Aristodemos, den Sturm der Barbaren +von der schoenen Seestadt abzuschlagen. +9. Kapitel +Die Etrusker +Im schaerfsten Gegensatz zu den latinischen und den sabellischen Italikern +wie zu den Griechen steht das Volk der Etrusker oder, wie sie sich selber +nannten, der Rasen ^1. Schon der Koerperbau unterschied die beiden Nationen; +statt des schlanken Ebenmasses der Griechen und Italiker zeigen die Bildwerke +der Etrusker nur kurze staemmige Figuren mit grossem Kopf und dicken Armen. Was +wir wissen von den Sitten und Gebraeuchen dieser Nation, laesst gleichfalls auf +eine tiefe und urspruengliche Verschiedenheit von den griechisch-italischen +Staemmen schliessen, so namentlich die Religion, die bei den Tuskern einen +trueben phantastischen Charakter traegt und im geheimnisvollen Zahlenspiel und +wuesten und grausamen Anschauungen und Gebraeuchen sich gefaellt, gleich weit +entfernt von dem klaren Rationalismus der Roemer und dem menschlich heiteren +hellenischen Bilderdienst. Was hierdurch angedeutet wird, das bestaetigt das +wichtigste Dokument der Nationalitaet, die Sprache, deren auf uns gekommene +Reste, so zahlreich sie sind, und so manchen Anhalt sie fuer die Entzifferung +darbieten, dennoch so vollkommen isoliert stehen, dass es bis jetzt nicht einmal +gelungen ist, den Platz des Etruskischen in der Klassifizierung der Sprachen mit +Sicherheit zu bestimmen, geschweige denn die Ueberreste zu deuten. Deutlich +unterscheiden wir zwei Sprachperioden. In der aelteren ist die Vokalisierung +vollstaendig durchgefuehrt und das Zusammenstossen zweier Konsonanten fast ohne +Ausnahme vermieden ^2. Durch Abwerfen der vokalischen konsonantischen Endungen +und durch Abschwaechen oder Ausstossen der Vokale ward dies weiche und +klangvolle Idiom allmaehlich in eine unertraeglich harte und rauhe Sprache +verwandelt ^3; so machte man zum Beispiel ramtha aus ramuthaf, Tarchnaf aus +Tarquinius, Menrva aus Minerva, Menle, Pultuke, Elchsentre aus Menelaos, +Polydeukes, Alexandros. Wie dumpf und rauh die Aussprache war, zeigt am +deutlichsten, dass o und u, b und p, c und g, d und t den Etruskern schon in +sehr frueher Zeit zusammenfielen. Zugleich wurde wie im Lateinischen und in den +rauheren griechischen Dialekten der Akzent durchaus auf die Anfangssilbe +zurueckgezogen. Aehnlich wurden die aspirierten Konsonanten behandelt; waehrend +die Italiker sie wegwarfen mit Ausnahme des aspirierten b oder des f, und die +Griechen umgekehrt mit Ausnahme dieses Lautes die uebrigen th ph ch +beibehielten, liessen die Etrusker den weichsten und lieblichsten, das ph +gaenzlich, ausser in Lehnwoertern fallen und bedienten sich dagegen der uebrigen +drei in ungemeiner Ausdehnung, selbst wo sie nicht hingehoerten, wie zum +Beispiel Thetis ihnen Thethis, Telephus Thelaphe, Odysseus Utuze oder Uthuze +heisst. Von den wenigen Endungen und Woertern, deren Bedeutung ermittelt ist, +entfernen die meisten sich weit von allen griechisch-italischen Analogien; so +die Zahlwoerter alle; so die Endung al zur Bezeichnung der Abstammung, haeufig +als Metronymikon, wie zum Beispiel Canial auf einer zwiesprachigen Inschrift von +Chiusi uebersetzt wird durch Cainnia natus; die Endung sa bei Frauennamen zur +Bezeichnung des Geschlechts, in das sie eingeheiratet haben, so dass zum +Beispiel die Gattin eines Licinius Lecnesa heisst. So ist cela oder clan mit dem +Kasus clensi Sohn; sech Tochter; ril Jahr; der Gott Hermes wird Turms, Aphrodite +Turan, Hephaestos Sethlans, Bakchos Fufluns. Neben diesen fremdartigen Formen +und Lauten finden sich allerdings einzelne Analogien zwischen dem Etruskischen +und den italischen Sprachen. Die Eigennamen sind im wesentlichen nach dem +allgemeinen italischen Schema gebildet: die haeufige gentilizische Endung enas +oder ena ^4 kehrt wieder in der auch in italischen, besonders sabellischen +Geschlechtsnamen haeufigen Endung enus, wie denn die etruskischen Namen Maecenas +und Spurinna den roemischen Maecius und Spurius genau entsprechen. Eine Reihe +von Goetternamen, die auf etruskischen Denkmaelern oder bei Schriftstellern als +etruskische vorkommen, sind dem Stamme und zum Teil auch der Endung nach so +durchaus lateinisch gebildet, dass, wenn diese Namen wirklich von Haus aus +etruskisch sind, die beiden Sprachen eng verwandt gewesen sein muessen: so Usil +(Sonne und Morgenroete, verwandt mit ausum, aurum, aurora, sol), Minerva +(menervare), Lasa (lascivus), Neptunus, Voltumna. Indes da diese Analogien erst +aus den spaeteren politischen und religioesen Beziehungen zwischen Etruskern und +Latinern und den dadurch veranlassten Ausgleichungen und Entlehnungen herruehren +koennen, so stossen sie noch nicht das Ergebnis um, zu dem die uebrigen +Wahrnehmungen hinfuehren, dass die tuskische Sprache von den saemtlichen +griechisch-italischen Idiomen mindestens so weit abstand wie die Sprache der +Kelten und der Slaven. So wenigstens klang sie den Roemern; "tuskisch und +gallisch" sind Barbarensprachen, "oskisch und volskisch" Bauernmundarten. Wenn +aber die Etrusker dem griechisch-italischen Sprachstamm fernstanden, so ist es +bis jetzt ebensowenig gelungen, sie einem andern bekannten Stamme +anzuschliessen. Auf die Stammesverwandtschaft mit dem etruskischen sind die +verschiedenartigsten Idiome, bald mit der einfachen, bald mit der peinlichen +Frage, aber alle ohne Ausnahme vergeblich befragt worden; selbst mit dem +baskischen, an das den geographischen Verhaeltnissen nach noch am ersten gedacht +werden koennte, haben entscheidende Analogien sich nicht herausgestellt. +Ebensowenig deuten die geringen Reste, die von der liturgischen Sprache in Orts- +und Personennamen auf uns gekommen sind, auf Zusammenhang mit den Tuskern. Nicht +einmal die verschollene Nation, die auf den Inseln des tuskischen Meeres, +namentlich auf Sardinien, jene raetselhaften Grabtuerme, Nurhagen genannt, zu +Tausenden aufgefuehrt hat, kann fueglich mit der etruskischen in Verbindung +gebracht werden, da im etruskischen Gebiet kein einziges gleichartiges Gebaeude +vorkommt. Hoechstens deuten einzelne, wie es scheint, ziemlich zuverlaessige +Spuren darauf hin, dass die Etrusker im allgemeinen den Indogermanen +beizuzaehlen sind. So ist namentlich mi im Anfang vieler aelterer Inschriften +sicher emi, eimi und findet die Genetivform konsonantischer Staemme veneruf, +rafuvuf im Altlateinischen genau sich wieder, entsprechend der alten +sanskritischen Endung as. Ebenso haengt der Name des etruskischen Zeus Tina oder +Tinia wohl mit dem sanskritischen dina = Tag zusammen wie Zan mit dem +gleichbedeutenden diwan. Aber selbst dies zugegeben erscheint das etruskische +Volk darum kaum weniger isoliert. "Die Etrusker", sagt schon Dionysios, "stehen +keinem Volke gleich an Sprache und Sitte"; und weiter haben auch wir nichts zu +sagen. +--------------------------------------- +^1 Ras-ennae mit der 1, 131 erwaehnten gentilizischen Endung. +^2 Dahin gehoeren z. B. Inschriften caeritischer Tongefaesse wie: minice +thumamimathumaramlisiaeipurenaietheeraisieepanaminethunastavhelefu oder: mi +ramuthas kaiufinaia. +^3 Wie die Sprache jetzt klingen mochte, davon kann einen Begriff geben zum +Beispiel der Anfang der grossen Perusiner Inschrift: eulat tanna larezu amevachr +lautn velthinase stlaafunas slelethcaru. +^4 So Maecenas, Porsena, Vivenna, Caecina, Spurinna. Der Vokal in der +vorletzten Silbe ist urspruenglich lang, wird aber infolge der Zurueckziehung +des Akzents auf die Anfangssilbe haeufig verkuerzt und sogar ausgestossen. So +finden wir neben Porsena, auch Porsena, neben Caecina Ceicne. +---------------------------------------- +Ebensowenig laesst sich bestimmen, von wo die Etrusker nach Italien +eingewandert sind; und hiermit ist nicht viel verloren, da diese Wanderung auf +jeden Fall der Kinderzeit des Volkes angehoert und dessen geschichtliche +Entwicklung in Italien beginnt und endet. Indes ist kaum eine Frage eifriger +verhandelt worden als diese, nach jenem Grundsatz der Archaeologen, vorzugsweise +nach dem zu forschen, was weder wissbar noch wissenswert ist, "nach der Mutter +der Hekabe", wie Kaiser Tiberius meinte. Da die aeltesten und bedeutendsten +etruskischen Staedte tief im Binnenlande liegen, ja unmittelbar am Meer keine +einzige namhafte etruskische Stadt begegnet ausser Populonia, von dem wir aber +eben sicher wissen, dass es zu den alten Zwoelf Staedten nicht gehoert hat; da +ferner in geschichtlicher Zeit die Etrusker von Norden nach Sueden sich bewegen, +so sind sie wahrscheinlich zu Lande nach der Halbinsel gekommen; wie denn auch +die niedere Kulturstufe, auf der wir sie zuerst finden, mit einer Einwanderung +ueber das Meer sich schlecht vertragen wuerde. Eine Meerenge ueberschritten +schon in fruehester Zeit die Voelker gleich einem Strom; aber eine Landung an +der italischen Westkueste setzt ganz andere Bedingungen voraus. Danach muss die +aeltere Heimat der Etrusker west- oder nordwaerts von Italien gesucht werden. Es +ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Etrusker ueber die raetischen Alpen +nach Italien gekommen sind, da die aeltesten in Graubuenden und Tirol +nachweisbaren Ansiedler, die Raeter, bis in die historische Zeit etruskisch +redeten und auch ihr Name auf den der Rasen anklingt; sie koennen freilich +Truemmer der etruskischen Ansiedlungen am Po, aber wenigstens ebenso gut auch +ein in den aelteren Sitzen zurueckgebliebener Teil des Volks sein. +Mit dieser einfachen und naturgemaessen Auffassung aber tritt in grellen +Widerspruch die Erzaehlung, dass die Etrusker aus Asien ausgewanderte Lyder +seien. Sie ist sehr alt: schon bei Herodot findet sie sich und kehrt dann in +zahllosen Wandlungen und Steigerungen bei den Spaeteren wieder, wenngleich +einzelne verstaendige Forscher, wie zum Beispiel Dionysios, sich nachdruecklich +dagegen erklaerten und darauf hinwiesen, dass in Religion, Gesetz, Sitte und +Sprache zwischen Lydern und Etruskern auch nicht die mindeste Aehnlichkeit sich +zeige. Es ist moeglich, dass ein vereinzelter kleinasiatischer Piratenschwarm +nach Etrurien gelangt ist und an dessen Abenteuer diese Maerchen anknuepfen; +wahrscheinlicher aber beruht die ganze Erzaehlung auf einem blossen Quiproquo. +Die italischen Etrusker oder die Turs-ennae - denn diese Form scheint die +urspruengliche und der griechischen Tyr-s/e/noi, Tyrr/e/noi, der umbrischen +Turs-ci, den beiden roemischen Tusci Etrusci zu Grunde zu liegen - begegneten +sich in dem Namen ungefaehr mit dem lydischen Volke der Torr/e/boi oder auch +wohl Tyrr-/e/noi, so genannt von der Stadt T?rra; und diese offenbar zufaellige +Namensvetterschaft scheint in der Tat die einzige Grundlage jener durch ihr +hohes Alter reicht besser gewordenen Hypothese und des ganzen babylonischen +Turmes darauf aufgefuehrter Geschichtsklitterungen zu sein. Indem man mit dem +lydischen Piratenwesen den alten etruskischen Seeverkehr verknuepfte und endlich +noch - zuerst nachweislich tut es Thukydides - die torrhebischen Seeraeuber mit +Recht oder Unrecht zusammenwarf mit dem auf allen Meeren pluendernden und +hausenden Flibustiervolk der Pelasger, entstand eine der heillosesten +Verwirrungen geschichtlicher Ueberlieferung. Die Tyrrhener bezeichnen bald die +lydischen Torrheber - so in den aeltesten Quellen, wie in den Homerischen +Hymnen; bald als Tyrrhener-Pelasger oder auch bloss Tyrrhener die pelasgische +Nation; bald endlich die italischen Etrusker, ohne dass die letzteren mit den +Pelasgern oder den Torrhebern je sich nachhaltig beruehrt oder gar die +Abstammung mit ihnen gemein haetten. +Von geschichtlichem Interesse ist es dagegen zu bestimmen, was die +nachweislich aeltesten Sitze der Etrusker waren und wie sie von dort aus sich +weiter bewegten. Dass sie vor der grossen keltischen Invasion in der Landschaft +noerdlich vom Padus sassen, oestlich an der Etsch grenzend mit den Venetern +illyrischen (albanesischen?) Stammes, westlich mit den Ligurern, ist vielfach +beglaubigt; vornehmlich zeugt dafuer der schon erwaehnte rauhe etruskische +Dialekt, den noch in Livius' Zeit die Bewohner der raetischen Alpen redeten, +sowie das bis in spaete Zeit tuskisch gebliebene Mantua. Suedlich vom Padus und +an den Muendungen dieses Flusses mischten sich Etrusker und Umbrer, jener als +der herrschende Stamm, dieser als der aeltere, der die alten Kaufstaedte Atria +und Spina gegruendet hatte, waehrend Felsina (Bologna) und Ravenna tuskische +Anlagen scheinen. Es hat lange gewaehrt, ehe die Kelten den Padus +ueberschritten; womit es zusammenhaengt, dass auf dem rechten Ufer desselben das +etruskische und umbrische Wesen weit tiefere Wurzeln geschlagen hat als auf dem +frueh aufgegebenen linken. Doch sind ueberhaupt die Landschaften noerdlich vom +Apennin zu rasch von einer Nation an die andere gelangt, als dass eine +dauerhafte Volksentwicklung sich hier haette gestalten koennen. +Weit wichtiger fuer die Geschichte wurde die grosse Ansiedelung der Tusker +in dem Lande, das heute noch ihren Namen traegt. Moegen auch Ligurer oder Umbrer +hier einstmals gewohnt haben, so sind doch ihre Spuren durch die etruskische +Okkupation und Zivilisation so gut wie vollstaendig ausgetilgt worden. In diesem +Gebiet, das am Meer von Pisae bis Tarquinii reicht und oestlich vom Apennin +abgeschlossen wird, hat die etruskische Nationalitaet ihre bleibende Staette +gefunden und mit grosser Zaehigkeit bis in die Kaiserzeit hinein sich behauptet. +Die Nordgrenze des eigentlich tuskischen Gebietes machte der Arnus; das Gebiet +von da nordwaerts bis zur Muendung der Macra und dem Apennin war streitiges +Grenzland, bald ligurisch, bald etruskisch, und groessere Ansiedlungen gediehen +deshalb daselbst nicht. Die Suedgrenze bildete anfangs wahrscheinlich der +Ciminische Wald, eine Huegelkette suedlich von Viterbo, spaeterhin der +Tiberstrom; es ward schon oben angedeutet, dass das Gebiet zwischen dem +Ciminischen Gebirg und dem Tiber mit den Staedten Sutrium, Nepete, Falerii, +Veii, Caere erst geraume Zeit spaeter als die noerdlicheren Distrikte, +moeglicherweise erst im zweiten Jahrhundert Roms, von den Etruskern eingenommen +zu sein scheint und dass die urspruengliche italische Bevoelkerung sich hier, +namentlich in Falerii, wenn auch in abhaengigem Verhaeltnis behauptet haben +muss. +Seitdem der Tiberstrom die Markscheide Etruriens gegen Umbrien und Latium +bildete, mag hier im ganzen ein friedliches Verhaeltnis eingetreten sein und +eine wesentliche Grenzverschiebung nicht stattgefunden haben, am wenigsten gegen +die Latiner. So lebendig in den Roemern das Gefuehl lebte, dass der Etrusker +ihnen fremd, der Latiner ihr Landsmann war, so scheinen sie doch vom rechten +Ufer her weit weniger Ueberfall und Gefahr befuerchtet zu haben als zum Beispiel +von den Stammesverwandten in Gabii und Alba; natuerlich, denn dort schuetzte +nicht bloss die Naturgrenze des breiten Stromes, sondern auch der fuer Roms +merkantile und politische Entwicklung folgenreiche Umstand, dass keine der +maechtigeren etruskischen Staedte unmittelbar am Fluss lag wie am latinischen +Ufer Rom. Dem Tiber am naechsten waren die Veienter, und sie waren es auch, mit +denen Rom und Latium am haeufigsten in ernste Konflikte gerieten, namentlich um +den Besitz von Fidenae, welches den Veientern auf dem linken Tiberufer, aehnlich +wie auf dem rechten den Roemern das Ianiculum, als eine Art Brueckenkopf diente +und bald in den Haenden der Latiner, bald in denen der Etrusker sich befand. +Dagegen mit dem etwas entfernteren Caere war das Verhaeltnis im ganzen weit +friedlicher und freundlicher, als es sonst unter Nachbarn in solchen Zeiten +vorzukommen pflegt. Es gibt wohl schwankende und in die graueste Fernzeit +gerueckte Sagen von Kaempfen zwischen Latium und Caere, wie denn der caeritische +Koenig Mezentius ueber die Latiner grosse Siege erfochten und denselben einen +Weinzins auferlegt haben soll; aber viel bestimmter als der einstmalige +Fehdestand erhellt aus der Tradition ein vorzugsweise enges Verhaeltnis zwischen +den beiden uralten Mittelpunkten des Handels- und Seeverkehrs in Latium und in +Etrurien. Sichere Spuren von einem Vordringen der Etrusker ueber den Tiber +hinaus auf dem Landweg mangeln ueberhaupt. Zwar werden in dem grossen +Barbarenheer, das Aristodemos im Jahre 230 (524) der Stadt unter den Mauern von +Kyme vernichtet, die Etrusker in erster Reihe genannt; indes selbst wenn man +diese Nachricht als bis ins einzelne glaubwuerdig betrachtet, folgt daraus nur, +dass die Etrusker an einem grossen Pluenderzuge teilnahmen. Weit wichtiger ist +es, dass suedwaerts vom Tiber keine auf dem Landweg gegruendete etruskische +Ansiedlung nachweisbar ist und dass namentlich von einer ernstlichen Bedraengung +der latinischen Nation durch die Etrusker gar nichts wahrgenommen wird. Der +Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der Tibermuendung blieb den Roemern, +soviel wir sehen, unangefochten. Was die Uebersiedlungen etruskischer +Gemeinschaften nach Rom anlangt, so findet sich ein vereinzelter, aus tuskischen +Annalen gezogener Bericht, dass eine tuskische Schar, welche Caelius Vivenna von +Volsinii und nach dessen Untergang der treue Genosse desselben, Mastarna, +angefuehrt habe, von dem letzteren nach Rom gefuehrt worden sei. Es mag dies +zuverlaessig sein, wenngleich die Herleitung des Namens des caelischen Berges +von diesem Caelius offenbar eine Philologenerfindung ist und nun gar der Zusatz, +dass dieser Mastarna in Rom Koenig geworden sei unter dem Namen Servius Tullius, +gewiss nichts ist als eine unwahrscheinliche Vermutung solcher Archaeologen, die +mit dem Sagenparallelismus sich abgaben. Auf etruskische Ansiedlungen in Rom +deutet weiter das "Tuskerquartier" unter dem Palatin. +Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, dass das letzte +Koenigsgeschlecht, das ueber die Roemer geherrscht hat, das der Tarquinier, aus +Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie die Sage will, sei es +aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas vor kurzem aufgefunden worden ist; +auch der in die Sage verflochtene Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist +unlateinisch, dagegen in Etrurien gemein. Allein die ueberlieferte Erzaehlung, +wonach Tarquinius der Sohn eines aus Korinth nach Tarquinii uebergesiedelten +Griechen war und in Rom als Metoeke einwanderte, ist weder Geschichte noch Sage +und die geschichtliche Kette der Ereignisse offenbar hier nicht bloss verwirrt, +sondern voellig zerrissen. Wenn aus dieser Ueberlieferung ueberhaupt etwas mehr +entnommen werden kann als die nackte und im Grunde gleichgueltige Tatsache, dass +zuletzt ein Geschlecht tuskischer Abkunft das koenigliche Szepter in Rom +gefuehrt hat, so kann darin nur liegen, dass diese Herrschaft eines Mannes +tuskischer Herkunft ueber Rom weder als eine Herrschaft der Tusker oder einer +tuskischen Gemeinde ueber Rom, noch umgekehrt als die Herrschaft Roms ueber +Suedetrurien gefasst werden darf. In der Tat ist weder fuer die eine noch fuer +die andere Annahme irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der +Tarquinier spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen, hat +waehrend der ganzen Koenigszeit Etrurien auf Rom weder in der Sprache noch in +Gebraeuchen einen wesentlichen Einfluss geuebt oder gar die ebenmaessige +Entwicklung des roemischen Staats oder des latinischen Bundes unterbrochen. +Die Ursache dieser relativen Passivitaet Etruriens gegen das latinische +Nachbarland ist wahrscheinlich teils zu suchen in den Kaempfen der Etrusker mit +den Kelten am Padus, den diese vermutlich erst nach der Vertreibung der Koenige +in Rom ueberschritten, teils in der Richtung der etruskischen Nation auf +Seefahrt und Meer- und Kuestenherrschaft, womit zum Beispiel die kampanischen +Ansiedelungen entschieden zusammenhaengen und wovon im folgenden Kapitel weiter +die Rede sein wird. +Die tuskische Verfassung beruht gleich der griechischen und latinischen auf +der zur Stadt sich entwickelnden Gemeinde. Die fruehe Richtung der Nation aber +auf Schiffahrt, Handel und Industrie scheint rascher, als es sonst in Italien +der Fall gewesen ist, hier eigentlich staedtische Gemeinwesen ins Leben gerufen +zu haben; zuerst von allen italischen Staedten wird in den griechischen +Berichten Caere genannt. Dagegen finden wir die Etrusker im ganzen minder +kriegstuechtig und kriegslustig als die Roemer und Sabeller; die unitalische +Sitte, mit Soeldnern zu fechten, begegnet hier sehr frueh. Die aelteste +Verfassung der Gemeinden muss in den allgemeinen Grundzuegen Aehnlichkeit mit +der roemischen gehabt haben; Koenige oder Lucumonen herrschten, die aehnliche +Insignien, also wohl auch aehnliche Machtfuelle besassen wie die roemischen; +Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenueber; fuer die Aehnlichkeit der +Geschlechterordnung buergt die Analogie des Namensystems, nur dass bei den +Etruskern die Abstammung von muetterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als +im roemischen Recht. Die Bundesverfassung scheint sehr lose gewesen zu sein. Sie +umschloss nicht die gesamte Nation, sondern es waren die noerdlichen und die +kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso wie die +Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Buende bestand aus zwoelf +Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich fuer den Goetterdienst, und ein +Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester anerkannten, aber doch im +wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein scheinen und zum Teil wenigstens +so maechtig, dass weder eine Hegemonie sich bilden noch die Zentralgewalt zur +Konsolidierung gelangen konnte. Im eigentlichen Etrurien war die Metropole +Volsinii; von den uebrigen Zwoelfstaedten desselben kennen wir durch sichere +Ueberlieferung nur Perusia, Vetulonium, Volci und Tarquinii. Es ist indes ebenso +selten, dass die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte +selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege fuehrt regelmaessig +eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie kann ins Interesse zieht, +und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg beschlossen wird, so schliessen sich +dennoch sehr haeufig einzelne Staedte aus - es scheint den etruskischen +Konfoederationen mehr noch als den aehnlichen italischen Stammbuenden von Haus +aus an einer festen und gebietenden Oberleitung gefehlt zu haben. +10. Kapitel +Die Hellenen in Italien Seeherrschaft der Tusker und Karthager +Nicht auf einmal wird es hell in der Voelkergeschichte des Altertums; und +auch hier beginnt der Tag im Osten. Waehrend die italische Halbinsel noch in +tiefes Werdegrauen eingehuellt liegt, ist in den Landschaften am oestlichen +Becken des Mittelmeers bereits eine nach allen Seiten hin reich entwickelte +Kultur ans Licht getreten; und das Geschick der meisten Voelker, in den ersten +Stadien der Entwicklung an einem ebenbuertigen Bruder zunaechst den Meister und +Herrn zu finden, ist in hervorragendem Masse auch den Voelkern Italiens zuteil +geworden. Indes lag es in den geographischen Verhaeltnissen der Halbinsel, dass +eine solche Einwirkung nicht zu Lande stattfinden konnte. Von der Benutzung des +schwierigen Landwegs zwischen Italien und Griechenland in aeltester Zeit findet +sich nirgends eine Spur. In das transalpinische Land freilich mochten von +Italien aus schon in unvordenklich ferner Zeit Handelsstrassen fuehren: die +aelteste Bernsteinstrasse erreichte von der Ostsee aus das Mittelmeer an der +Pomuendung - weshalb in der griechischen Sage das Delta des Po als Heimat des +Bernsteins erscheint -, und an diese Strasse schloss sich eine andere quer durch +die Halbinsel ueber den Apennin nach Pisa fuehrende an; aber Elemente der +Zivilisation konnten von dort her den Italikern nicht zukommen. Es sind die +seefahrenden Nationen des Ostens, die nach Italien gebracht haben, was +ueberhaupt in frueher Zeit von auslaendischer Kultur dorthin gelangt ist. +Das aelteste Kulturvolk am Mittelmeergestade, die Aegypter, fuhren noch +nicht ueber Meer und haben daher auch auf Italien nicht eingewirkt. Ebensowenig +aber kann dies von den Phoenikern behauptet werden. Allerdings waren sie es, die +von ihrer engen Heimat am aeusseren Ostrand des Mittelmeers aus zuerst unter +allen bekannten Staemmen auf schwimmenden Haeusern in dasselbe, anfangs des +Fisch- und Muschelfangs, bald auch des Handels wegen, sich hinauswagten, die +zuerst den Seeverkehr eroeffneten und in unglaublich frueher Zeit das Mittelmeer +bis zu seinem aeussersten westlichen Ende befuhren. Fast an allen Gestaden +desselben erscheinen vor den hellenischen phoenikische Seestationen: wie in +Hellas selbst, auf Kreta und Kypros, in Aegypten, Libyen und Spanien, so auch im +italischen Westmeer. Um ganz Sizilien herum, erzaehlt Thukydides, hatten, ehe +die Griechen dorthin kamen, oder wenigstens, ehe sie dort in groesserer Anzahl +sich festsetzten, die Phoeniker auf den Landspitzen und Inselchen ihre +Faktoreien gegruendet, des Handels wegen mit den Eingeborenen, nicht um Land zu +gewinnen. Allein anders verhaelt es sich mit dem italischen Festland. Von +phoenikischen Niederlassungen daselbst ist bis jetzt nur eine einzige mit +einiger Sicherheit nachgewiesen worden, eine punische Faktorei bei Caere, deren +Andenken sich bewahrt hat teils in der Benennung der kleinen Ortschaft an der +caeritischen Kueste Punicum, teils in dem zweiten Namen der Stadt Caere selbst, +Agylla, welcher nicht, wie man fabelt, von den Pelasgern herruehrt, sondern +phoenikisch ist und die "Rundstadt" bezeichnet, wie eben vom Ufer aus gesehen +Caere sich darstellt. Dass diese Station und was von aehnlichen Gruendungen es +an den Kuesten Italiens noch sonst gegeben haben mag, auf jeden Fall weder +bedeutend noch von langem Bestande gewesen ist, beweist ihr fast spurloses +Verschwinden; aber es liegt auch nicht der mindeste Grund vor, sie fuer aelter +zu halten als die gleichartigen hellenischen Ansiedlungen an denselben Gestaden. +Ein unveraechtliches Anzeichen davon, dass wenigstens Latium die kanaanitischen +Maenner erst durch Vermittlung der Hellenen kennengelernt hat, ist ihre +latinische, der griechischen entlehnte Benennung der Poener. Vielmehr fuehren +alle aeltesten Beziehungen der Italiker zu der Zivilisation des Ostens +entschieden nach Griechenland; und es laesst sich das Entstehen der +phoenikischen Faktorei bei Caere, ohne auf die vorhellenische Periode +zurueckzugehen, sehr wohl aus den spaeteren wohlbekannten Beziehungen des +caeritischen Handelsstaats zu Karthago erklaeren. In der Tat lag, wenn man sich +erinnert, dass die aelteste Schiffahrt wesentlich Kuestenfahrt war und blieb, +den Phoenikern kaum eine Landschaft am Mittelmeer so fern wie der italische +Kontinent. Sie konnten ihn nur entweder von der griechischen Westkueste oder von +Sizilien aus erreichen; und es ist sehr glaublich, dass die hellenische Seefahrt +frueh genug aufbluehte, um den Phoenikern in der Befahrung der Adriatischen wie +der Tyrrhenischen See zuvorzukommen. Urspruenglichen unmittelbaren Einfluss der +Phoeniker auf die Italiker anzunehmen, ist deshalb kein Grund vorhanden; auf die +spaeteren Beziehungen der phoenikischen Seeherrschaft im westlichen Mittelmeer +zu den italischen Anwohnern der Tyrrhenischen See wird die Darstellung +zurueckkommen. +Allem Anschein nach sind es also die hellenischen Schiffer gewesen, die +zuerst unter den Anwohnern des oestlichen Beckens des Mittelmeers die italischen +Kuesten befuhren. Von den wichtigen Fragen indes, aus welcher Gegend und zu +welcher Zeit die griechischen Seefahrer dorthin gelangt sind, laesst nur die +erstere sich mit einiger Sicherheit und Vollstaendigkeit beantworten. Es war das +aeolische und ionische Gestade Kleinasiens, wo zuerst der hellenische Seeverkehr +sich grossartig entfaltete und von wo aus den Griechen wie das Innere des +Schwarzen Meeres so auch die italischen Kuesten sich erschlossen. Der Namen des +Ionischen Meeres, welcher den Gewaessern zwischen Epirus und Sizilien geblieben +ist, und der der Ionischen Bucht, mit welchem Namen die Griechen frueher das +Adriatische Meer bezeichneten, haben das Andenken an die einstmalige Entdeckung +der Sued- und Ostkueste Italiens durch ionische Seefahrer bewahrt. Die aelteste +griechische Ansiedlung in Italien, Kyme, ist dem Namen wie der Sage nach eine +Gruendung der gleichnamigen Stadt an der anatolischen Kueste. Nach +glaubwuerdiger hellenischer Ueberlieferung waren es die kleinasiatischen +Phokaeer, die zuerst von den Hellenen die entferntere Westsee befuhren. Bald +folgten auf den von den Kleinasiaten gefundenen Wegen andere Griechen nach: +Ionier von Naxos und von Chalkis auf Euboea, Achaeer, Lokrer, Rhodier, +Korinther, Megarer, Messener, Spartaner. Wie nach der Entdeckung Amerikas die +zivilisierten Nationen Europas wetteiferten, dorthin zu fahren und dort sich +niederzulassen; wie die Solidaritaet der europaeischen Zivilisation den neuen +Ansiedlern inmitten der Barbaren deutlicher zum Bewusstsein kam als in ihrer +alten Heimat, so war auch die Schiffahrt nach dem Westen und die Ansiedelung im +Westland kein Sondergut einer einzelnen Landschaft oder eines einzelnen Stammes +der Griechen, sondern Gemeingut der hellenischen Nation; und wie sich zu +Nordamerikas Schoepfung englische und franzoesische, hollaendische und deutsche +Ansiedlungen gemischt und durchdrungen haben, so ist auch das griechische +Sizilien und "Grossgriechenland" aus den verschiedenartigsten hellenischen +Stammschaften oft ununterscheidbar zusammengeschmolzen. Doch lassen sich, ausser +einigen mehr vereinzelt stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren +Pflanzstaedten Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode +gegruendete Niederlassung der Phokaeer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei +Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen Staedte +zusammengefasste urspruenglich ionische, zu der in Italien Kyme mit den uebrigen +griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, in Sizilien Zankle (spaeter +Messana), Naxos, Katane, Leontini, Himera zaehlen; die achaeische, wozu Sybaris +und die Mehrzahl der grossgriechischen Staedte sich rechneten, und die dorische, +welcher Syrakus, Gela, Akragas, ueberhaupt die Mehrzahl der sizilischen +Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen Pflanzstadt +Herakleia angehoeren. Im ganzen ueberwiegt in der Einwanderung die aeltere +hellenische Schicht der Ionier und der vor der dorischen Einwanderung im +Peloponnes ansaessigen Staemme; von den Dorern haben sich vorzugsweise nur die +Gemeinden gemischter Bevoelkerung, wie Korinth und Megara, die rein dorischen +Landschaften dagegen nur in untergeordnetem Grade beteiligt; natuerlich, denn +die Ionier waren ein altes Handels- und Schiffervolk, die dorischen Staemme aber +sind erst verhaeltnismaessig spaet von ihren binnenlaendischen Bergen in die +Kuestenlandschaften hinabgestiegen und zu allen Zeiten dem Seeverkehr ferner +geblieben. Sehr bestimmt treten die verschiedenen Einwanderergruppen +auseinander, besonders in ihrem Muenzfuss. Die phokaeischen Ansiedler praegen +nach dem in Asien herrschenden babylonischen Fuss. Die chalkidischen Staedte +folgen in aeltester Zeit dem aeginaeischen, das heisst dem urspruenglich im +ganzen europaeischen Griechenland vorherrschenden und zwar zunaechst derjenigen +Modifikation desselben, die wir dort auf Euboea wiederfinden. Die achaeischen +Gemeinden muenzen auf korinthische, die dorischen endlich auf diejenige +Waehrung, die Solon im Jahre 160 Roms (594) in Attika eingefuehrt hatte, nur +dass Taras und Herakleia sich in wesentlichen Stuecken vielmehr nach der +Waehrung ihrer achaeischen Nachbarn richten als nach der der sizilischen Dorer. +Die Zeitbestimmung der frueheren Fahrten und Ansiedlungen wird wohl fuer +immer in tiefes Dunkel eingehuellt bleiben. Zwar eine gewisse Folge darin tritt +auch fuer uns noch unverkennbar hervor. In der aeltesten Urkunde der Griechen, +welche, wie der aelteste Verkehr mit dem Westen, den kleinasiatischen Ioniern +eignet, in den Homerischen Gesaengen reicht der Horizont noch kaum ueber das +oestliche Becken des Mittelmeers hinaus. Vom Sturm in die westliche See +verschlagene Schiffer mochten von der Existenz eines Westlandes und etwa noch +von dessen Meeresstrudeln und feuerspeienden Inselbergen die Kunde nach +Kleinasien heimgebracht haben; allein zu der Zeit der Homerischen Dichtung +mangelte selbst in derjenigen griechischen Landschaft, welche am fruehesten mit +dem Westland in Verkehr trat, noch jede zuverlaessige Kunde von Sizilien und +Italien; und die Maerchenerzaehler und Dichter des Ostens konnten, wie +seinerzeit die okzidentalischen den fabelhaften Orient, ungestoert die leeren +Raeume des Westens mit ihren luftigen Gestalten erfuellen. Bestimmter treten +schon in den Hesiodischen Gedichten die Umrisse Italiens und Siziliens hervor; +sie kennen aus beiden einheimische Namen von Voelkerschaften, Bergen und +Staedten; doch ist ihnen Italien noch eine Inselgruppe. Dagegen in der gesamten +nachhesiodischen Literatur erscheint Sizilien und selbst das gesamte Gestade +Italiens als den Hellenen wenigstens im allgemeinen bekannt. Ebenso laesst die +Reihenfolge der griechischen Ansiedlungen mit einiger Sicherheit sich bestimmen. +Als die aelteste namhafte Ansiedlung im Westland galt offenbar schon dem +Thukydides Kyme; und gewiss hat er nicht geirrt. Allerdings lag dem griechischen +Schiffer mancher Landungsplatz naeher; allein vor den Stuermen wie vor den +Barbaren war keiner so geschuetzt wie die Insel Ischia, auf der die Stadt +urspruenglich lag; und dass solche Ruecksichten vor allem bei dieser Ansiedlung +leiteten, zeigt selbst die Stelle noch, die man spaeter auf dem Festland dazu +ausersah, die steile, aber geschuetzte Felsklippe, die noch heute den +ehrwuerdigen Namen der anatolischen Mutterstadt traegt. Nirgends in Italien sind +denn auch die Oertlichkeiten der kleinasiatischen Maerchen mit solcher +Festigkeit und Lebendigkeit lokalisiert wie in der kymaeischen Landschaft, wo +die fruehesten Westfahrer, jener Sagen von den Wundern des Westens voll, zuerst +das Fabelland betraten und die Spuren der Maerchenwelt, in der sie zu wandeln +meinten, in den Sirenenfelsen und dem zur Unterwelt fuehrenden Aornossee +zurueckliessen. Wenn ferner in Kyme zuerst die Griechen Nachbarn der Italiker +wurden, so erklaert es sich sehr einfach, weshalb der Name desjenigen italischen +Stammes, der zunaechst um Kyme angesessen war, der Name der Opiker, von ihnen +noch lange Jahrhunderte nachher fuer saemtliche Italiker gebraucht ward. Es ist +ferner glaublich ueberliefert, dass die massenhafte hellenische Einwanderung in +Unteritalien und Sizilien von der Niederlassung auf Kyme durch einen +betraechtlichen Zwischenraum getrennt war und dass bei jener Einwanderung wieder +die Ionier von Chalkis und von Naxos vorangingen und Naxos auf Sizilien die +aelteste aller durch eigentliche Kolonisierung in Italien und Sizilien +gegruendeten Griechenstaedte ist, worauf dann die achaeischen und dorischen +Kolonisationen erst spaeter erfolgt sind. +Allein es scheint voellig unmoeglich, fuer diese Reihe von Tatsachen auch +nur annaehernd sichere Jahreszahlen festzustellen. Die Gruendung der achaeischen +Stadt Sybaris im Jahre 33 (721) und die der dorischen Stadt Taras im Jahre 46 +Roms (708) moegen die aeltesten Daten der italischen Geschichte sein, deren +wenigstens ungefaehre Richtigkeit als ausgemacht angesehen werden kann. Um +wieviel aber die Ausfuehrung der aelteren ionischen Kolonien jenseits dieser +Epoche zurueckliege, ist ebenso ungewiss wie das Zeitalter der Entstehung der +Hesiodischen und gar der Homerischen Gedichte. Wenn Herodot das Zeitalter Homers +richtig bestimmt hat, so war Italien den Griechen ein Jahrhundert vor der +Gruendung Roms (850) noch unbekannt; indes jene Ansetzung ist wie alle anderen +der Lebenszeit Homers kein Zeugnis, sondern ein Schluss, und wer die Geschichte +der italischen Alphabete sowie die merkwuerdige Tatsache erwaegt, dass den +Italikern das Griechenvolk bekannt ward, bevor der hellenische Stammname +aufgekommen war, und die Italiker ihre Bezeichnung der Hellenen von dem in +Hellas frueh verschollenen Stamm der Grai oder Graeci entlehnten ^1, wird +geneigt sein, den fruehesten Verkehr der Italiker mit den Griechen um ein +bedeutendes hoeher hinaufzuruecken. +------------------------------------------- +^1 Ob der Name der Graeker urspruenglich aus dem epirotischen Binnenland +und der Gegend von Dodone haftet oder vielmehr den frueher vielleicht bis an das +Westmeer reichenden Aetolern eigen war, mag dahingestellt bleiben; er muss in +ferner Zeit einem hervorragenden Stamm oder Komplex von Staemmen des +eigentlichen Griechenlands eigen gewesen und von diesen auf die gesamte Nation +uebergegangen sein. In den Hesiodischen Eoeen erscheint er als aelterer +Gesamtname der Nation, jedoch mit offenbarer Absichtlichkeit beiseite geschoben +und dem hellenischen untergeordnet, welcher letztere bei Homer noch nicht, wohl +aber, ausser bei Hesiod, schon bei Archilochos um das Jahr 50 Roms (704) +auftritt und recht wohl noch bedeutend frueher aufgekommen sein kann (M. L. +Duncker, Geschichte des Altertums. Berlin 1852-57. Bd. 3, S. 18, 556). Also +bereits vor dieser Zeit waren die Italiker mit den Griechen soweit bekannt, dass +jener in Hellas frueh verschollene Name bei ihnen als Gesamtname der +griechischen Nation blieb, auch als diese selbst andere Wege ging. Es ist dabei +nur in der Ordnung, dass den Auslaendern die Zusammengehoerigkeit der +hellenischen Staemme frueher und deutlicher zum Bewusstsein gekommen ist als +diesen selbst, und daher die Gesamtbenennung hier schaerfer sich fixierte als +dort, nicht minder, dass dieselbe nicht gerade den wohlbekannten +naechstwohnenden Hellenen entnommen ward. Wie man es damit vereinigen will, dass +noch ein Jahrhundert vor der Gruendung Roms Italien den kleinasiatischen +Griechen voellig unbekannt war, ist schwer abzusehen. Von dem Alphabet wird +unten die Rede sein; es ergibt dessen Geschichte vollkommen die gleichen +Resultate. Man wird es vielleicht verwegen nennen, auf solche Beobachtungen hin +die Herodotische Angabe ueber das Zeitalter Homers zu verwerfen; aber ist es +etwa keine Kuehnheit, in Fragen dieser Art der Ueberlieferung zu folgen? +---------------------------------------- +Die Geschichte der italischen und sizilischen Griechen ist zwar kein Teil +der italischen; die hellenischen Kolonisten des Westens blieben stets im engsten +Zusammenhang mit der Heimat und hatten teil an den Nationalfesten und Rechten +der Hellenen. Doch ist es auch fuer Italien wichtig, den verschiedenen Charakter +der griechischen Ansiedlungen daselbst zu bezeichnen und wenigstens gewisse +Grundzuege hervorzuheben, durch die der verschiedenartige Einfluss der +griechischen Kolonisierung auf Italien wesentlich bedingt worden ist. +Unter allen griechischen Ansiedlungen die intensivste und in sich am +meisten geschlossene war diejenige, aus der der Achaeische Staedtebund +hervorging, welchen die Staedte Siris, Pandosia, Metabus oder Metapontion, +Sybaris mit seinen Pflanzstaedten Poseidonia und Laos, Kroton, Kaulonia, Temesa, +Terina und Pyxus bildeten. Diese Kolonisten gehoerten, im grossen und ganzen +genommen, einem griechischen Stamm an, der an seinem eigentuemlichen, dem +dorischen naechst verwandten Dialekt sowie nicht minder, anstatt des sonst +allgemein in Gebrauch gekommenen juengeren Alphabets, lange Zeit an der +altnationalen hellenischen Schreibweise festhielt, und der seine besondere +Nationalitaet den Barbaren wie den andern Griechen gegenueber in einer festen +buendischen Verfassung bewahrte. Auch auf diese italischen Achaeer laesst sich +anwenden, was Polybios von der achaeischen Symmachie im Peloponnes sagt: "nicht +allein in eidgenoessischer und freundschaftlicher Gemeinschaft leben sie, +sondern sie bedienen sich auch gleicher Gesetze, gleicher Gewichte, Masse und +Muenzen sowie derselben Vorsteher, Ratmaenner und Richter". +Dieser Achaeische Staedtebund war eine eigentliche Kolonisation. Die +Staedte waren ohne Haefen - nur Kroton hatte eine leidliche Reede - und ohne +Eigenhandel; der Sybarite ruehmte sich, zu ergrauen zwischen den Bruecken seiner +Lagunenstadt, und Kauf und Verkauf besorgten ihm Milesier und Etrusker. Dagegen +besassen die Griechen hier nicht bloss die Kuestensaeume, sondern herrschten von +Meer zu Meer in dem "Wein-" und "Rinderland" (Oinotria, Italia) oder der +"grossen Hellas"; die eingeborene ackerbauende Bevoelkerung musste in Klientel +oder gar in Leibeigenschaft ihnen wirtschaften und zinsen. Sybaris - seiner Zeit +die groesste Stadt Italiens - gebot ueber vier barbarische Staemme und +fuenfundzwanzig Ortschaften und konnte am andern Meer Laos und Poseidonia +gruenden; die ueberschwenglich fruchtbaren Niederungen des Krathis und Bradanos +warfen den Sybariten und Metapontinern ueberreichen Ertrag ab - vielleicht ist +hier zuerst Getreide zur Ausfuhr gebaut worden. Von der hohen Bluete, zu welcher +diese Staaten in unglaublich kurzer Zeit gediehen, zeugen am lebendigsten die +einzigen auf uns gekommenen Kunstwerke dieser italischen Achaeer: ihre Muenzen +von strenger, altertuemlich schoener Arbeit - ueberhaupt die fruehesten +Denkmaeler von Kunst und Schrift in Italien, deren Praegung erweislich im Jahre +174 der Stadt (580) bereits begonnen hatte. Diese Muenzen zeigen, dass die +Achaeer des Westens nicht bloss teilnahmen an der eben um diese Zeit im +Mutterlande herrlich sich entwickelnden Bildnerkunst, sondern in der Technik +demselben wohl gar ueberlegen waren; denn statt der dicken, oft nur einseitig +gepraegten und regelmaessig schriftlosen Silberstuecke, welche um diese Zeit in +dem eigentlichen Griechenland wie bei den italischen Dorern ueblich waren, +schlugen die italischen Achaeer mit grosser und selbstaendiger Geschicklichkeit +aus zwei gleichartigen, teils erhaben teils vertieft geschnittenen Stempeln +grosse duenne, stets mit Aufschrift versehene Silbermuenzen, deren sorgfaeltig +vor der Falschmuenzerei jener Zeit - Plattierung geringen Metalls mit duennen +Silberblaettern - sich schuetzende Praegweise den wohlgeordneten Kulturstaat +verraet. +Dennoch trug diese schnelle Bluete keine Frucht. In der muehelosen, weder +durch kraeftige Gegenwehr der Eingeborenen noch durch eigene schwere Arbeit auf +die Probe gestellten Existenz versagte sogar den Griechen frueh die Spannkraft +des Koerpers und des Geistes. Keiner der glaenzenden Namen der griechischen +Kunst und Literatur verherrlicht die italischen Achaeer, waehrend Sizilien deren +unzaehlige, auch in Italien das chalkidische Rhegion den Ibykos, das dorische +Tarent den Archytas nennen kann; bei diesem Volk, wo stets sich am Herde der +Spiess drehte, gedieh nichts von Haus aus als der Faustkampf. Tyrannen liess die +strenge Aristokratie nicht aufkommen, die in den einzelnen Gemeinden frueh ans +Ruder gekommen war und im Notfall an der Bundesgewalt einen sicheren Rueckhalt +fand: wohl aber drohte die Verwandlung der Herrschaft der Besten in eine +Herrschaft der Wenigen, vor allem, wenn die bevorrechteten Geschlechter in den +verschiedenen Gemeinden sich untereinander verbuendeten und gegenseitig sich +aushalfen. Solche Tendenzen beherrschten die durch den Namen des Pythagoras +bezeichnete solidarische Verbindung der "Freunde", sie gebot, die herrschende +Klasse "gleich den Goettern zu verehren", die dienende "gleich den Tieren zu +unterwerfen", und rief durch solche Theorie und Praxis eine furchtbare Reaktion +hervor, welche mit der Vernichtung der pythagoreischen "Freunde" und mit der +Erneuerung der alten Bundesverfassung endigte. Allein rasende Parteifehden, +Massenerhebungen der Sklaven, soziale Missstaende aller Art, praktische +Anwendung unpraktischer Staatsphilosophie, kurz alle Uebel der entsittlichten +Zivilisation hoerten nicht auf, in den achaeischen Gemeinden zu wueten, bis ihre +politische Macht darueber zusammenbrach. +Es ist danach nicht zu verwundern, dass fuer die Zivilisation Italiens die +daselbst angesiedelten Achaeer minder einflussreich gewesen sind als die +uebrigen griechischen Niederlassungen. ueber die politischen Grenzen hinaus +ihren Einfluss zu erstrecken, lag diesen Ackerbauern ferner als den +Handelsstaaten; innerhalb ihres Gebiets verknechteten sie die Eingeborenen und +zertraten die Keime einer nationalen Entwicklung, ohne doch den Italikern durch +vollstaendige Hellenisierung eine neue Bahn zu eroeffnen. So ist in Sybaris und +Metapont, in Kroton und Poseidonia das griechische Wesen, das sonst allen +politischen Missgeschicken zum Trotz sich lebenskraeftig zu behaupten wusste, +schneller, spur- und ruhmloser verschwunden als in irgendeinem anderen Gebiet, +und die zwiesprachigen Mischvoelker, die spaeterhin aus den Truemmern der +eingeborenen Italiker und der Achaeer und den juengeren Einwanderern +sabellischer Herkunft hervorgingen, sind zu rechtem Gedeihen ebensowenig +gelangt. Indes, diese Katastrophe gehoert der Zeit nach in die folgende Periode. +Anderer Art und von anderer Wirkung auf Italien waren die Niederlassungen +der uebrigen Griechen. Auch sie verschmaehten den Ackerbau und Landgewinn +keineswegs; es war nicht die Weise der Hellenen, wenigstens seit sie zu ihrer +Kraft gekommen waren, sich im Barbarenland nach phoenikischer Art an einer +befestigten Faktorei genuegen zu lassen. Aber wohl waren alle diese Staedte +zunaechst und vor allem des Handels wegen begruendet und darum denn auch, ganz +abweichend von den achaeischen, durchgaengig an den besten Haefen und +Landungsplaetzen angelegt. Die Herkunft, die Veranlassung und die Epoche dieser +Gruendungen waren mannigfach verschieden; dennoch bestand zwischen ihnen eine +gewisse Gemeinschaft - so in dem allen jenen Staedten gemeinsamen Gebrauch +gewisser moderner Formen des Alphabets ^2 und selbst in dem Dorismus der +Sprache, der auch in diejenigen Staedte frueh eindrang, die, wie zum Beispiel +Kyme ^3, von Haus aus den weichen ionischen Dialekt sprachen. Fuer die +Entwicklung Italiens sind diese Niederlassungen in sehr verschiedenem Grade +wichtig geworden; es genuegt hier, derjenigen zu gedenken, welche entscheidend +in die Schicksale der Staemme Italiens eingegriffen haben, des dorischen Tarent +und des ionischen Kyme. +------------------------------------------------- +^2 So sind die drei altorientalischen Formen des i, l und r, fuer die als +leicht zu verwechseln mit den Formen des s, g und p schon frueh die Zeichen +vorgeschlagen worden sind, in den achaeischen Kolonien entweder ausschliesslich +oder doch sehr vorwiegend in Gebrauch geblieben, waehrend die uebrigen Griechen +Italiens und Siziliens ohne Unterschied des Stammes sich ausschliesslich oder +doch sehr vorwiegend der juengeren Formen bedient haben. +^3 So zum Beispiel heisst es auf einem kymaeischen Tongefaess Tataies emi +leyqthos. Fos d'an me klephsei th?phlos estai. +--------------------------------- +Den Tarentinern ist unter allen hellenischen Ansiedlungen in Italien die +glaenzendste Rolle zugefallen. Der vortreffliche Hafen, der einzige gute an der +ganzen Suedkueste, machte ihre Stadt zum natuerlichen Entrepot fuer den +sueditalienischen Handel, ja sogar fuer einen Teil des Verkehrs auf dem +Adriatischen Meer. Der reiche Fischfang in dem Meerbusen, die Erzeugung und +Verarbeitung der vortrefflichen Schafwolle sowie deren Faerbung mit dem Saft der +tarentinischen Purpurschnecke, die mit der tyrischen wetteifern konnte - beide +Industrien hierher eingebuergert aus dem kleinasiatischen Miletos -, +beschaeftigten Tausende von Haenden und fuegten zu dem Zwischen- noch den +Ausfuhrhandel hinzu. Die in groesserer Menge als irgendwo sonst im griechischen +Italien und ziemlich zahlreich selbst in Gold geschlagenen Muenzen sind noch +heute redende Beweise des ausgebreiteten und lebhaften tarentinischen Verkehrs. +Schon in dieser Epoche, wo Tarent noch mit Sybaris um den ersten Rang unter den +unteritalischen Griechenstaedten rang, muessen seine ausgedehnten +Handelsverbindungen sich angeknuepft haben; indes auf eine wesentliche +Erweiterung ihres Gebietes nach Art der achaeischen Staedte scheinen die +Tarentiner nie mit dauerndem Erfolg ausgegangen zu sein. +Wenn also die oestlichste der griechischen Ansiedlungen in Italien rasch +und glaenzend sich emporhob, so gediehen die noerdlichsten derselben am Vesuv zu +bescheidnerer Bluete. Hier waren von der fruchtbaren Insel Aenaria (Ischia) aus +die Kymaeer auf das Festland hinuebergegangen und hatten auf einem Huegel hart +am Meere eine zweite Heimat erbaut, von wo aus der Hafenplatz Dikaearchia +(spaeter Puteoli), und weiter die "Neustadt" Neapolis gegruendet wurden. Sie +lebten, wie ueberhaupt die chalkidischen Staedte in Italien und Sizilien, nach +den Gesetzen, welche Charondas von Katane (um 100 650) festgestellt hatte, in +einer demokratischen, jedoch durch hohen Zensus gemaessigten Verfassung, welche +die Macht in die Haende eines aus den Reichsten erlesenen Rates von Mitgliedern +legte - eine Verfassung, die sich bewaehrte und im ganzen von diesen Staedten +Usurpatoren wie Poebeltyrannei fern hielt. Wir wissen wenig von den aeusseren +Verhaeltnissen dieser kampanischen Griechen. Sie blieben, sei es aus Zwang oder +aus freier Wahl, mehr noch als die Tarentiner beschraenkt auf einen engen +Bezirk; indem sie von diesem aus nicht erobernd und unterdrueckend gegen die +Eingeborenen auftraten, sondern friedlich mit ihnen handelten und verkehrten, +erschufen sie sich selbst eine gedeihliche Existenz und nahmen zugleich den +ersten Platz unter den Missionaren der griechischen Zivilisation in Italien ein. +Wenn zu beiden Seiten der rheginischen Meerenge teils auf dem Festlande die +ganze suedliche und die Westkueste bis zum Vesuv, teils die groessere oestliche +Haelfte der sizilischen Insel griechisches Land war, so gestalteten dagegen auf +der italischen Westkueste nordwaerts vom Vesuv und auf der ganzen Ostkueste die +Verhaeltnisse sich wesentlich anders. An dem dem Adriatischen Meer zugewandten +italischen Gestade entstanden griechische Ansiedlungen nirgends; womit die +verhaeltnismaessig geringere Anzahl und untergeordnete Bedeutung der +griechischen Pflanzstaedte auf dem gegenueberliegenden illyrischen Ufer und den +zahlreichen demselben vorliegenden Inseln augenscheinlich zusammenhaengt. Zwar +wurden auf dem Griechenland naechsten Teil dieser Kueste zwei ansehnliche +Kaufstaedte, Epidamnos oder Dyrrhachion (jetzt Durazzo; 127 587) und Apollonia +(bei Avlona; um 167 627) noch waehrend der roemischen Koenigsherrschaft +gegruendet; aber weiter noerdlich ist, mit Ausnahme etwa der nicht bedeutenden +Niederlassung auf Schwarzkerkyra (Curzola; um 174? 580) keine alte griechische +Ansiedlung nachzuweisen. Es ist noch nicht hinreichend aufgeklaert, warum die +griechische Kolonisierung so duerftig gerade nach dieser Seite hin auftrat, +wohin doch die Natur selbst die Hellenen zu weisen schien und wohin in der Tat +seit aeltester Zeit von Korinth und mehr noch von der nicht lange nach Rom (um +44 710) gegruendeten Ansiedlung auf Kerkyra (Korfu) aus ein Handelszug bestand, +dessen Entrepots auf der italischen Kueste die Staedte an der Pomuendung, Spina +und Atria, waren. Die Stuerme der Adriatischen See, die Unwirtlichkeit +wenigstens der illyrischen Kuesten, die Wildheit der Eingeborenen reichen +offenbar allein nicht aus, um diese Tatsache zu erklaeren. Aber fuer Italien ist +es von den wichtigsten Folgen gewesen, dass die von Osten kommenden Elemente der +Zivilisation nicht zunaechst auf seine oestlichen Landschaften einwirkten, +sondern erst aus den westlichen in diese gelangten. Selbst in den Handelsverkehr +teilte sich mit Korinth und Kerkyra die oestlichste Kaufstadt +Grossgriechenlands, das dorische Tarent, das durch den Besitz von Hydrus +(Otranto) den Eingang in das Adriatische Meer auf der italischen Seite +beherrschte. Da ausser den Haefen an der Pomuendung an der ganzen Ostkueste +nennenswerte Emporien in jener Zeit nicht bestanden - Ankons Aufbluehen faellt +in weit spaetere Zeit und noch spaeter das Emporkommen von Brundisium -, ist es +wohl begreiflich, dass die Schiffer von Epidamnos und Apollonia haeufig in +Tarent loeschten. Auch auf dem Landwege verkehrten die Tarentiner vielfach mit +Apulien; auf sie geht zurueck, was sich von griechischer Zivilisation im +Suedosten Italiens vorfindet. Indes fallen in diese Zeit davon nur die ersten +Anfaenge; der Hellenismus Apuliens entwickelte sich erst in einer spaeteren +Epoche. +Dass dagegen die Westkueste Italiens auch noerdlich vom Vesuv in aeltester +Zeit von den Hellenen befahren worden ist und auf den Inseln und Landspitzen +hellenische Faktoreien bestanden, laesst sich nicht bezweifeln. Wohl das +aelteste Zeugnis dieser Fahrten ist die Lokalisierung der Odysseussage an den +Kuesten des Tyrrhenischen Meeres ^4. Wenn man in den Liparischen Inseln die des +Aeolos wiederfand, wenn man am Lacinischen Vorgebirge die Insel der Kalypso, am +Misenischen die der Sirenen, am Circeischen die der Kirke wies, wenn man das +ragende Grab des Elpenor in dem steilen Vorgebirge von Tarracina erkannte, wenn +bei Caieta und Formiae die Laestrygonen hausen, wenn die beiden Soehne des +Odysseus und der Kirke, Agrios, das heisst der Wilde, und Latinos, im "innersten +Winkel der heiligen Inseln" die Tyrrhener beherrschen oder in einer juengeren +Fassung Latinus der Sohn des Odysseus und der Kirke, Auson der Sohn des Odysseus +und der Kalypso heisst, so sind das alte Schiffmaerchen der ionischen Seefahrer, +welche der lieben Heimat auf der Tyrrhenischen See gedachten, und dieselbe +herrliche Lebendigkeit der Empfindung, wie sie in dem ionischen Gedicht von den +Fahrten des Odysseus waltet, spricht auch noch aus der frischen Lokalisierung +derselben Sage bei Kyme selbst und in dem ganzen Fahrbezirk der kymaeischen +Schiffer. +------------------------------------------- +^4 Die aeltesten griechischen Schriften, in denen uns diese tyrrhenische +Odysseussage erscheint, sind die Hesiodische 'Theogonie' in einem ihrer +juengeren Abschnitte und sodann die Schriftsteller aus der Zeit kurz vor +Alexander, Ephoros, aus dem der sogenannte Skymnos geflossen ist, und der +sogenannte Skylax. Die erste dieser Quellen gehoert einer Zeit an, wo Italien +den Griechen noch als Inselgruppe galt, und ist also sicher sehr alt; und es +kann danach die Entstehung dieser Sagen im ganzen mit Sicherheit in die +roemische Koenigszeit gesetzt werden. +------------------------------------------- +Andere Spuren dieser aeltesten Fahrten sind die griechischen Namen der +Insel Aethalia (Ilva, Elba), die naechst Aenaria zu den am fruehesten von +Griechen besetzten Plaetzen zu gehoeren scheint, und vielleicht auch des +Hafenplatzes Telamon in Etrurien; ferner die beiden Ortschaften an der +caeritischen Kueste Pyrgi (bei S. Severa) und Alsion (bei Palo), wo nicht bloss +die Namen unverkennbar auf griechischen Ursprung deuten, sondern auch die +eigentuemliche, von den caeritischen und ueberhaupt den etruskischen Stadtmauern +sich wesentlich unterscheidende Architektur der Mauern von Pyrgi. Aethalia, "die +Feuerinsel", mit ihren reichen Kupfer- und besonders Eisengruben mag in diesem +Verkehr die erste Rolle gespielt und hier die Altsiedlung der Fremden wie ihr +Verkehr mit den Eingeborenen seinen Mittelpunkt gehabt haben; um so mehr als das +Schmelzen der Erze auf der kleinen und nicht waldreichen Insel ohne Verkehr mit +dem Festland nicht geschehen konnte. Auch die Silbergruben von Populonia auf der +Elba gegenueberliegenden Landspitze waren vielleicht schon den Griechen bekannt +und von ihnen in Betrieb genommen. +Wenn die Fremden, wie in jenen Zeiten immer, neben dem Handel auch dem See- +und Landraub obliegend, ohne Zweifel es nicht versaeumten, wo die Gelegenheit +sich bot, die Eingeborenen zu brandschatzen und sie als Sklaven fortzufuehren, +so uebten auch die Eingeborenen ihrerseits das Vergeltungsrecht aus; und dass +die Latiner und Tyrrhener dies mit groesserer Energie und besserem Glueck getan +haben als ihre sueditalischen Nachbarn, zeigen nicht bloss jene Sagen an, +sondern vor allem der Erfolg. In diesen Gegenden gelang es den Italikern, sich +der Fremdlinge zu erwehren und nicht bloss Herren ihrer eigenen Kaufstaedte und +Kaufhaefen zu bleiben oder doch bald wieder zu werden, sondern auch Herren ihrer +eigenen See. Dieselbe hellenische Invasion, welche die sueditalischen Staemme +erdrueckte und denationalisierte, hat die Voelker Mittelitaliens, freilich sehr +wider den Willen der Lehrmeister, zur Seefahrt und zur Staedtegruendung +angeleitet. Hier zuerst muss der Italiker das Floss und den Nachen mit der +phoenikischen und griechischen Rudergaleere vertauscht haben. Hier zuerst +begegnen grosse Kaufstaedte, vor allem Caere im suedlichen Etrurien und Rom am +Tiber, die, nach den italischen Namen wie nach der Lage in einiger Entfernung +vom Meere zu schliessen, eben wie die ganz gleichartigen Handelsstaedte an der +Pomuendung, Spina und Atria, und weiter suedlich Ariminum, sicher keine +griechischen, sondern italische Gruendungen sind. Den geschichtlichen Verlauf +dieser aeltesten Reaktion der italischen Nationalitaet gegen fremden Eingriff +darzulegen sind wir begreiflicherweise nicht imstande; wohl aber laesst es noch +sich erkennen, was fuer die weitere Entwicklung Italiens von der groessten +Bedeutung ist, dass diese Reaktion in Latium und im suedlichen Etrurien einen +andern Gang genommen hat als in der eigentlichen tuskischen und den sich daran +anschliessenden Landschaften. +Schon die Sage setzt in bezeichnender Weise dem "wilden Tyrrhener" den +Latiner entgegen und dem unwirtlichen Strande der Volsker das friedliche Gestade +an der Tibermuendung. Aber nicht das kann hiermit gemeint sein, dass man die +griechische Kolonisierung in einigen Landschaften Mittelitaliens geduldet, in +andern nicht zugelassen haette. Nordwaerts vom Vesuv hat ueberhaupt in +geschichtlicher Zeit nirgends eine unabhaengige griechische Gemeinde bestanden, +und wenn Pyrgi dies einmal gewesen ist, so muss es doch schon vor dem Beginn +unserer Ueberlieferung in die Haende der Italiker, das heisst der Caeriten +zurueckgekehrt sein. Aber wohl ward in Suedetrurien, in Latium und ebenso an der +Ostkueste der friedliche Verkehr mit den fremden Kaufleuten geschuetzt und +gefoerdert, was anderswo nicht geschah. Vor allem merkwuerdig ist die Stellung +von Caere. "Die Caeriten", sagt Strabon, "galten viel bei den Hellenen wegen +ihrer Tapferkeit und Gerechtigkeit, und weil sie, so maechtig sie waren, des +Raubes sich enthielten." Nicht der Seeraub ist gemeint, den der caeritische +Kaufmann wie jeder andere sich gestattet haben wird; sondern Caere war eine Art +von Freihafen fuer die Phoeniker wie fuer die Griechen. Wir haben der +phoenikischen Station - spaeter Punicum genannt - und der beiden von Pyrgi und +Alsion bereits gedacht; diese Haefen waren es, die zu berauben die Caeriten sich +enthielten, und ohne Zweifel war es eben dies, wodurch Caere, das nur eine +schlechte Reede besitzt und keine Gruben in der Naehe hat, so frueh zu hoher +Bluete gelangt ist und fuer den aeltesten griechischen Handel noch groessere +Bedeutung gewonnen hat als die von der Natur zu Emporien bestimmten Staedte der +Italiker an den Muendungen des Tiber und des Po. Die hier genannten Staedte sind +es, welche in uraltem religioesen Verkehr mit Griechenland erscheinen. Der erste +unter allen Barbaren, der den olympischen Zeus beschenkte, war der tuskische +Koenig Arimnos, vielleicht ein Herr von Ariminum. Spina und Caere hatten in dem +Tempel des delphischen Apollon wie andere mit dem Heiligtum in regelmaessigem +Verkehr stehende Gemeinden ihre eigenen Schatzhaeuser; und mit der aeltesten +caeritischen und roemischen Ueberlieferung ist das delphische Heiligtum sowohl +wie das kymaeische Orakel verflochten. Diese Staedte, wo die Italiker friedlich +schalteten und mit dem fremden Kaufmann freundlich verkehrten, wurden vor allen +reich und maechtig und wie fuer die hellenischen Waren so auch fuer die Keime +der hellenischen Zivilisation die rechten Stapelplaetze. +Anders gestalteten sich die Verhaeltnisse bei den "wilden Tyrrhenern". +Dieselben Ursachen, die in der latinischen und in den vielleicht mehr unter +etruskischer Suprematie stehenden als eigentlich etruskischen Landschaften am +rechten Tiberufer und am unteren Po zur Emanzipierung der Eingeborenen von der +fremden Seegewalt gefuehrt hatten, entwickelten in dem eigentlichen Etrurien, +sei es aus anderen Ursachen, sei es infolge des verschiedenartigen, zu Gewalttat +und Pluenderung hinneigenden Nationalcharakters, den Seeraub und die eigene +Seemacht. Man begnuegte sich hier nicht, die Griechen aus Aethalia und Populonia +zu verdraengen; auch der einzelne Kaufmann ward, wie es scheint, hier nicht +geduldet, und bald durchstreiften sogar etruskische Kaper weithin die See und +machten den Namen der Tyrrhener zum Schrecken der Griechen - nicht ohne Ursache +galt diesen der Enterhaken als eine etruskische Erfindung und nannten die +Griechen das italische Westmeer das Meer der Tusker. Wie rasch und ungestuem +diese wilden Korsaren, namentlich im Tyrrhenischen Meere, um sich griffen, zeigt +am deutlichsten ihre Festsetzung an der latinischen und kampanischen Kueste. +Zwar behaupteten im eigentlichen Latium sich die Latiner und am Vesuv sich die +Griechen; aber zwischen und neben ihnen geboten die Etrusker in Antium wie in +Surrentum. Die Volsker traten in die Klientel der Etrusker ein; aus ihren +Waldungen bezogen diese die Kiele ihrer Galeeren, und wenn dem Seeraub der +Antiaten erst die roemische Okkupation ein Ende gemacht hat, so begreift man es +wohl, warum den griechischen Schiffern das Gestade der suedlichen Volsker das +laestrygonische hiess. Die hohe Landspitze von Sorrent, mit dem noch steileren, +aber hafenlosen Felsen von Capri eine rechte, inmitten der Buchten von Neapel +und Salern in die Tyrrhenische See hinausschauende Korsarenwarte, wurde frueh +von den Etruskern in Besitz genommen. Sie sollen sogar in Kampanien einen +eigenen Zwoelfstaedtebund gegruendet haben und etruskisch redende Gemeinden +haben hier noch in vollkommen historischer Zeit im Binnenlande bestanden; +wahrscheinlich sind diese Ansiedlungen mittelbar ebenfalls aus der Seeherrschaft +der Etrusker im kampanischen Meer und aus ihrer Rivalitaet mit den Kymaeern am +Vesuv hervorgegangen. Indes beschraenkten die Etrusker sich keineswegs auf Raub +und Pluenderung. Von ihrem friedlichen Verkehr mit griechischen Staedten zeugen +namentlich die Gold- und Silbermuenzen, die wenigstens vom Jahre 200 der Stadt +(550) an die etruskischen Staedte, besonders Populonia, nach griechischem Muster +und auf griechischen Fuss geschlagen haben; dass dieselben nicht den +grossgriechischen, sondern vielmehr attischen, ja kleinasiatischen Stempeln +nachgepraegt wurden, ist uebrigens wohl auch ein Fingerzeig fuer die feindliche +Stellung der Etrusker zu den italischen Griechen. In der Tat befanden sie sich +fuer den Handel in der guenstigsten Stellung und in einer weit vorteilhafteren +als die Bewohner von Latium. Von Meer zu Meer wohnend geboten sie am westlichen +ueber den grossen italischen Freihafen, am oestlichen ueber die Pomuendung und +das Venedig jener Zeit, ferner ueber die Landstrasse, die seit alter Zeit von +Pisa am Tyrrhenischen nach Spina am Adriatischen Meere fuehrte, dazu in +Sueditalien ueber die reichen Ebenen von Capua und Nola. Sie besassen die +wichtigsten italischen Ausfuhrartikel, das Eisen von Aethalia, das +volaterranische und kampanische Kupfer, das Silber von Populonia, ja den von der +Ostsee ihnen zugefuehrten Bernstein. Unter dem Schutze ihrer Piraterie, +gleichsam einer rohen Navigationsakte, musste ihr eigener Handel emporkommen; +und es kann ebensowenig befremden, dass in Sybaris der etruskische und +milesische Kaufmann konkurrierten, als dass aus jener Verbindung von Kaperei und +Grosshandel der mass- und sinnlose Luxus entsprang, in welchem Etruriens Kraft +frueh sich selber verzehrt hat. +Wenn also in Italien die Etrusker und, obgleich in minderem Grade, die +Latiner den Hellenen abwehrend und zum Teil feindlich gegenueberstanden, so +griff dieser Gegensatz gewissermassen mit Notwendigkeit in diejenige Rivalitaet +ein, die damals Handel und Schiffahrt auf dem Mittellaendischen Meere vor allem +beherrschte: in die Rivalitaet der Phoeniker und der Hellenen. Es ist nicht +dieses Orts, im einzelnen darzulegen, wie waehrend der roemischen Koenigszeit +diese beiden grossen Nationen an allen Gestaden des Mittelmeeres, in +Griechenland und Kleinasien selbst, auf Kreta und Kypros, an der afrikanischen, +spanischen und keltischen Kueste miteinander um die Oberherrschaft rangen; +unmittelbar auf italischem Boden wurden diese Kaempfe nicht gekaempft, aber die +Folgen derselben doch auch in Italien tief und nachhaltig empfunden. Die frische +Energie und die universellere Begabung des juengeren Nebenbuhlers war anfangs +ueberall im Vorteil; die Hellenen entledigten sich nicht bloss der phoenikischen +Faktoreien in ihrer europaeischen und asiatischen Heimat, sondern verdraengten +die Phoeniker auch von Kreta und Kypros, fassten Fuss in Aegypten und Kyrene und +bemaechtigten sich Unteritaliens und der groesseren oestlichen Haelfte der +sizilischen Insel. Ueberall erlagen die kleinen phoenikischen Handelsplaetze der +energischeren griechischen Kolonisation. Schon ward auch im westlichen Sizilien +Selinus (126 628) und Akragas (174 580) gegruendet, schon von den kuehnen +kleinasiatischen Phokaeern die entferntere Westsee befahren, an dem keltischen +Gestade Massalia erbaut (um 150 600) und die spanische Kueste erkundet. Aber +ploetzlich, um die Mitte des zweiten Jahrhunderts, stockt der Fortschritt der +hellenischen Kolonisation: und es ist kein Zweifel, dass die Ursache dieses +Stockens der Aufschwung war, den gleichzeitig, offenbar infolge der von den +Hellenen dem gesamten phoenikischen Stamme drohenden Gefahr, die maechtigste +ihrer Staedte in Libyen, Karthago nahm. War die Nation, die den Seeverkehr auf +dem Mittellaendischen Meere eroeffnet hatte, durch den juengeren Rivalen auch +bereits verdraengt aus der Alleinherrschaft ueber die Westsee, dem Besitze +beider Verbindungsstrassen zwischen dem oestlichen und dem westlichen Becken des +Mittelmeeres und dem Monopol der Handelsvermittlung zwischen Orient und +Okzident, so konnte doch wenigstens die Herrschaft der Meere westlich von +Sardinien und Sizilien noch fuer die Orientalen gerettet werden; und an deren +Behauptung setzte Karthago die ganze, dem aramaeischen Stamme eigentuemliche +zaehe und umsichtige Energie. Die phoenikische Kolonisierung wie der Widerstand +der Phoeniker nahmen einen voellig anderen Charakter an. Die aelteren +phoenikischen Ansiedlungen, wie die sizilischen, welche Thukydides schildert, +waren kaufmaennische Faktoreien; Karthago unterwarf sich ausgedehnte +Landschaften mit zahlreichen Untertanen und maechtigen Festungen. Hatten bisher +die phoenikischen Niederlassungen vereinzelt den Griechen gegenuebergestanden, +so zentralisierte jetzt die maechtige libysche Stadt in ihrem Bereiche die ganze +Wehrkraft ihrer Stammverwandten mit einer Straffheit, der die griechische +Geschichte nichts Aehnliches an die Seite zu stellen vermag. Vielleicht das +wichtigste Moment aber dieser Reaktion fuer die Folgezeit ist die enge +Beziehung, in welche die schwaecheren Phoeniker, um der Hellenen sich zu +erwehren, zu den Eingeborenen Siziliens und Italiens traten. Als Knidier und +Rhodier um das Jahr 175 (579) im Mittelpunkt der phoenikischen Ansiedlungen auf +Sizilien bei Lilybaeon sich festzusetzen versuchten, wurden sie durch die +Eingeborenen - Elymer von Segeste - und Phoeniker wieder von dort vertrieben. +Als die Phokaeer um 217 (537) sich in Alalia (Aleria) auf Korsika Caere +gegenueber niederliessen, erschien, um sie von dort zu vertreiben, die +vereinigte Flotte der Etrusker und der Karthager, hundertundzwanzig Segel stark; +und obwohl in dieser Seeschlacht - einer der aeltesten, die die Geschichte kennt +- die nur halb so starke Flotte der Phokaeer sich den Sieg zuschrieb, so +erreichten doch die Karthager und Etrusker, was sie durch den Angriff bezweckt +hatten: die Phokaeer gaben Korsika auf und liessen lieber an der weniger +ausgesetzten lukanischen Kueste in Hyele (Velia) sich nieder. Ein Traktat +zwischen Etrurien und Karthago stellte nicht bloss die Regeln ueber Wareneinfuhr +und Rechtsfolge fest, sondern schloss auch ein Waffenbuendnis (symmachia) ein, +von dessen ernstlicher Bedeutung eben jene Schlacht von Alalia zeugt. +Charakteristisch ist es fuer die Stellung der Caeriten, dass sie die +phokaeischen Gefangenen auf dem Markt von Caere steinigten und alsdann, um den +Frevel zu suehnen, den delphischen Apoll beschickten. +Latium hat dieser Fehde gegen die Hellenen sich nicht angeschlossen; +vielmehr finden sich in sehr alter Zeit freundliche Beziehungen der Roemer zu +den Phokaeern in Hyele wie in Massalia, und die Ardeaten sollen sogar +gemeinschaftlich mit den Zakynthiern eine Pflanzstadt in Spanien, das spaetere +Saguntum gegruendet haben. Doch haben die Latiner noch viel weniger sich auf die +Seite der Hellenen gestellt; dafuer buergen sowohl die engen Beziehungen +zwischen Rom und Caere als auch die Spuren alten Verkehrs zwischen den Latinern +und den Karthagern. Der Stamm der Kanaaniten ist den Roemern durch Vermittlung +der Hellenen bekannt geworden, da sie, wie wir sahen, ihn stets mit dem +griechischen Namen genannt haben; aber dass sie weder den Namen der Stadt +Karthago ^5 noch den Volksnamen der Afrer ^6 von den Griechen entlehnt haben, +dass tyrische Waren bei den aelteren Roemern mit dem ebenfalls die griechische +Vermittlung ausschliessenden Namen der sarranischen bezeichnet werden ^7, +beweist ebenso wie die spaeteren Vertraege den alten und unmittelbaren +Handelsverkehr zwischen Latium und Karthago. +------------------------------------------------ +^5 Phoenikisch Karthada, griechisch Karchedon, roemisch Cartago. +^6 Der Name Afri, schon Ennius und Cato gelaeufig - man vergleiche Scipio +Africanus -, ist gewiss ungriechisch, hoechst wahrscheinlich stammverwandt mit +dem der Hebraeer. +^7 Sarranisch heissen den Roemern seit alter Zeit der tyrische Purpur und +die tyrische Floete, und auch als Beiname ist Sarranus wenigstens seit dem +Hannibalischen Krieg in Gebrauch. Der bei Ennius und Plautus vorkommende +Stadtname Sarra ist wohl aus Sarranus, nicht unmittelbar aus dem einheimischen +Namen Sor gebildet. Die griechische Form Tyrus, Tyrius moechte bei den Roemern +nicht vor Afranius (bei Festus p. 355 M.) vorkommen. Vgl. F. K. Movers, Die +Phoenicier. Bonn/Berlin 1840-56. Bd. 2, 1, S. 174. +-------------------------------------------- +Der vereinigten Macht der Italiker und Phoeniker gelang es in der Tat, die +westliche Haelfte des Mittelmeeres im wesentlichen zu behaupten. Der +nordwestliche Teil von Sizilien mit den wichtigen Haefen Soloeis und Panormos an +der Nordkueste, Motye an der Afrika zugewandten Spitze blieb im unmittelbaren +oder mittelbaren Besitz der Karthager. Um die Zeit des Kyros und Kroesos, eben +als der weise Bias die Ionier zu bestimmen suchte, insgesamt aus Kleinasien +auswandernd in Sardinien sich niederzulassen (um 200 554), kam ihnen dort der +karthagische Feldherr Malchus zuvor und bezwang einen bedeutenden Teil der +wichtigen Insel mit Waffengewalt; ein halbes Jahrhundert spaeter erscheint das +ganze Gestade Sardiniens in unbestrittenem Besitz der karthagischen Gemeinde. +Korsika dagegen mit den Staedten Alalia und Nikaea fiel den Etruskern zu und die +Eingeborenen zinsten an diese von den Produkten ihrer armen Insel, dem Pech, +Wachs und Honig. Im Adriatischen Meer ferner sowie in den Gewaessern westlich +von Sizilien und Sardinien herrschten die verbuendeten Etrusker und Karthager. +Zwar gaben die Griechen den Kampf nicht auf. Jene von Lilybaeon vertriebenen +Rhodier und Knidier setzten auf den Inseln zwischen Sizilien und Italien sich +fest und gruendeten hier die Stadt Lipara (175 579). Massalia gedieh trotz +seiner Isolierung und monopolisierte bald den Handel von Nizza bis nach den +Pyrenaeen. An den Pyrenaeen selbst ward von Lipara aus die Pflanzstadt Rhoda +(jetzt Rosas) angelegt und auch in Saguntum sollen Zakynthier sich angesiedelt, +ja selbst in Tingis (Tanger) in Mauretanien griechische Dynasten geherrscht +haben. Aber mit dem Vorruecken war es denn doch fuer die Hellenen vorbei; nach +Akragas' Gruendung sind ihnen bedeutende Gebietserweiterungen am Adriatischen +wie am westlichen Meer nicht mehr gelungen, und die spanischen Gewaesser wie der +Atlantische Ozean blieben ihnen verschlossen. Jahr aus Jahr ein fochten die +Liparaeer mit den tuskischen "Seeraeubern", die Karthager mit den Massalioten, +den Kyrenaeern, vor allem den griechischen Sikelioten; aber nach keiner Seite +hin ward ein dauerndes Resultat erreicht und das Ergebnis der Jahrhunderte +langen Kaempfe war im ganzen die Aufrechterhaltung des Status quo. +So hatte Italien, wenn auch nur mittelbar, den Phoenikern es zu danken, +dass wenigstens die mittleren und noerdlichen Landschaften nicht kolonisiert +wurden, sondern hier, namentlich in Etrurien, eine nationale Seemacht ins Leben +trat. Es fehlt aber auch nicht an Spuren, dass die Phoeniker es schon der Muehe +wert fanden, wenn nicht gegen die latinischen, doch wenigstens gegen die +seemaechtigeren etruskischen Bundesgenossen diejenige Eifersucht zu entwickeln, +die aller Seeherrschaft anzuhaften pflegt: der Bericht ueber die von den +Karthagern verhinderte Aussendung einer etruskischen Kolonie nach den +Kanarischen Inseln, wahr oder falsch, offenbart die hier obwaltenden +rivalisierenden Interessen. +11. Kapitel +Recht und Gericht +Das Volksleben in seiner unendlichen Mannigfaltigkeit anschaulich zu +machen, vermag die Geschichte nicht allein; es muss ihr genuegen, die +Entwicklung der Gesamtheit darzustellen. Das Schaffen und Handeln, das Denken +und Dichten des einzelnen, wie sehr sie auch von dem Zuge des Volksgeistes +beherrscht werden, sind kein Teil der Geschichte. Dennoch scheint der Versuch, +diese Zustaende, wenn auch nur in den allgemeinsten Umrissen, anzudeuten, eben +fuer diese aelteste, geschichtlich so gut wie verschollene Zeit deswegen +notwendig, weil die tiefe Kluft, die unser Denken und Empfinden von dem der +alten Kulturvoelker trennt, sich auf diesem Gebiet allein einigermassen zum +Bewusstsein bringen laesst. Unsere Ueberlieferung mit ihren verwirrten +Voelkernamen und getruebten Sagen ist wie die duerren Blaetter, von denen wir +muehsam begreifen, dass sie einst gruen gewesen sind; statt die unerquickliche +Rede durch diese saeuseln zu lassen und die Schnitzel der Menschheit, die Choner +und Oenotrer, die Siculer und Pelasger zu klassifizieren, wird es sich besser +schicken zu fragen, wie denn das reale Volksleben des alten Italien im +Rechtsverkehr, das ideale in der Religion sich ausgepraegt, wie man +gewirtschaftet und gehandelt hat, woher die Schrift den Voelkern kam und die +weiteren Elemente der Bildung. So duerftig auch hier unser Wissen ist, schon +fuer das roemische Volk, mehr noch fuer das der Sabeller und das etruskische, so +wird doch selbst die geringe und lueckenvolle Kunde dem Leser statt des Namens +eine Anschauung oder doch eine Ahnung gewaehren. Das Hauptergebnis einer solchen +Betrachtung, um dies gleich hier vorwegzunehmen, laesst in dem Satze sich +zusammenfassen, dass bei den Italikern und insbesondere bei den Roemern von den +urzeitlichen Zustaenden verhaeltnismaessig weniger bewahrt worden ist als bei +irgendeinem anderen indogermanischen Stamm. Pfeil und Bogen, Streitwagen, +Eigentumunfaehigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau, primitive Bestattungsform, +Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende Geschlechtsverfassung, lebendiger +Natursymbolismus - alle diese und unzaehlige verwandte Erscheinungen muessen +wohl auch als Grundlage der italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber +wo diese uns zuerst anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos +verschwunden, und nur die Vergleichung der verwandten Staemme belehrt uns ueber +ihr einstmaliges Vorhandensein. Insofern beginnt die italische Geschichte bei +einem weit spaeteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die griechische und +deutsche und traegt von Haus aus einen relativ modernen Charakter. +Die Rechtssatzungen der meisten italischen Staemme sind verschollen: nur +von dem latinischen Landrecht ist in der roemischen Ueberlieferung einige Kunde +auf uns gekommen. +Alle Gerichtsbarkeit ist zusammengefasst in der Gemeinde, das heisst in dem +Koenig, welcher Gericht oder "Gebot" (ius) haelt an den Spruchtagen (dies fasti) +auf der Richterbuehne (tribunal) der Dingstaette, sitzend auf dem Wagenstuhl +(sella curulis) ^1; ihm zur Seite stehen seine Boten (lictores), vor ihm der +Angeklagte oder die Parteien (rei). Zwar entscheidet zunaechst ueber die Knechte +der Herr, ueber die Frauen der Vater, Ehemann oder naechste maennliche +Verwandte; aber Knechte und Frauen galten auch zunaechst nicht als Glieder der +Gemeinde. Auch ueber hausuntertaenige Soehne und Enkel konkurrierte die +hausvaeterliche Gewalt mit der koeniglichen Gerichtsbarkeit; aber eine +eigentliche Gerichtsbarkeit war jene nicht, sondern lediglich ein Ausfluss des +dem Vater an den Kindern zustehenden Eigentumsrechts. Von einer eigenen +Gerichtsbarkeit der Geschlechter oder ueberhaupt von irgendeiner nicht aus der +koeniglichen abgeleiteten Gerichtsherrlichkeit treffen wir nirgends eine Spur. +Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache anlangt, so findet sich +vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der urspruenglichen Satzung, dass die +Toetung des Moerders oder dessen, der ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die +Naechsten des Ermordeten gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon +bezeichnen diese Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache +in Rom sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrueckt +worden zu sein. Ebenso ist weder von dem Einfluss, der den Genossen und dem +Umstand auf die Urteilsfaellung nach aeltestem deutschen Recht zukommt, in dem +aeltesten roemischen etwas wahrzunehmen, noch findet sich in diesem, was in +jenem so haeufig ist, dass der Wille selbst und die Macht einen Anspruch mit den +Waffen in der Hand zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulaessig +behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozess, je nachdem +der Koenig von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten einschreitet. Zu +jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen ist, also vor allen Dingen +im Falle des Landesverrats oder der Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio) +und der gewaltsamen Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der +arge Moerder (parricida), der Knabenschaender, der Verletzer der jungfraeulichen +oder Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die Ernte durch +boesen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der Hut der Goetter und +des Volkes ueberlassenen Acker unbefugt das Korn schneidet, auch sie brechen den +gemeinen Frieden und werden deshalb dem Hochverraeter gleich geachtet. Den +Prozess eroeffnet und leitet der Koenig und faellt das Urteil, nachdem er mit +den zugezogenen Ratsmaennern sich besprochen hat. Doch steht es ihm frei, +nachdem er den Prozess eingeleitet hat, die weitere Verhandlung und die +Urteilsfaellung an Stellvertreter zu uebertragen, die regelmaessig aus dem Rat +genommen werden; die spaeteren ausserordentlichen Stellvertreter, die +Zweimaenner fuer Aburteilung der Empoerung (duoviri perduellionis) und die +spaeteren staendigen Stellvertreter, die "Mordspuerer" (quaestores parricidii), +denen zunaechst die Aufspuerung und Verhaftung der Moerder, also eine gewisse +polizeiliche Taetigkeit oblag, gehoeren der Koenigszeit nicht an, moegen aber +wohl an gewisse Einrichtungen derselben anknuepfen. Untersuchungshaft ist Regel, +doch kann auch der Angeklagte gegen Buergschaft entlassen werden. Folterung zur +Erzwingung des Gestaendnisses kommt nur vor fuer Sklaven. Wer ueberwiesen ist, +den gemeinen Frieden gebrochen zu haben, buesst immer mit dem Leben; die +Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche Zeuge vom Burgfelsen +gestuerzt, der Erntedieb aufgeknuepft, der Brandstifter verbrannt. Begnadigen +kann der Koenig nicht, sondern nur die Gemeinde; der Koenig aber kann dem +Verurteilten die Betretung des Gnadenweges (provocatio) gestatten oder +verweigern. Ausserdem kennt das Recht auch eine Begnadigung des verurteilten +Verbrechers durch die Goetter; wer vor dem Priester des Jupiter einen Kniefall +tut, darf an demselben Tag nicht mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus +betritt, muss der Bande entledigt werden; und das Leben ist dem Verbrecher +geschenkt, welcher auf seinem Gang zum Tode einer der heiligen Jungfrauen der +Vesta zufaellig begegnet. +------------------------------------------ +^1 Dieser "Wagenstuhl" - eine andere Erklaerung ist sprachlich nicht wohl +moeglich (vgl. auch Serv. Aen. 1, 16) - wird wohl am einfachsten in der Weise +erklaert, dass der Koenig in der Stadt allein zu fahren befugt war, woher das +Recht spaeter dem hoechsten Beamten fuer feierliche Gelegenheiten blieb, und +dass er urspruenglich, solange es noch kein erhoehtes Tribunal gab, auf dem +Comitium oder wo er sonst wollte, vom Wagenstuhl herab Recht sprach. +^2 Die Erzaehlung von dem Tode des Koenigs Tatius, wie Plutarch (Rom. 23, +24) sie gibt: dass Verwandte des Tatius laurentinische Gesandte ermordet +haetten; dass Tatius den klagenden Verwandten der Erschlagenen das Recht +geweigert habe; dass dann Tatius von diesen erschlagen worden sei; dass Romulus +die Moerder des Tatius freigesprochen, weil Mord mit Mord gesuehnt sei; dass +aber infolge goettlicher ueber beide Staedte zugleich ergangener Strafgerichte +sowohl die ersten als die zweiten Moerder in Rom und in Laurentum nachtraeglich +zur gerechten Strafe gezogen seien - diese Erzaehlung sieht ganz aus wie eine +Historisierung der Abschaffung der Blutrache, aehnlich wie die Einfuehrung der +Provokation dem Horatiermythus zugrunde liegt. Die anderswo vorkommenden +Fassungen dieser Erzaehlung weichen freilich bedeutend ab, scheinen aber auch +verwirrt oder zurechtgemacht. +------------------------------------------------ +Bussen an den Staat wegen Ordnungswidrigkeit und Polizeivergehen verhaengt +der Koenig nach Ermessen; sie bestehen in einer bestimmten Zahl (daher der Name +multa) von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe zu erkennen steht in seiner +Hand. +In allen uebrigen Faellen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine Friede +verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des Verletzten, welcher +den Gegner veranlasst, noetigenfalls mit handhafter Gewalt zwingt, sich mit ihm +persoenlich dem Koenig zu stellen. Sind beide Parteien erschienen und hat der +Klaeger die Forderung muendlich vorgetragen, der Beklagte deren Erfuellung in +gleicher Weise verweigert, so kann der Koenig entweder die Sache untersuchen +oder sie in seinem Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die +regelmaessige Form der Suehnung eines solchen Unrechts galt der Vergleich +zwischen dem Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur ergaenzend ein, +wenn der Schaediger den Geschaedigten nicht durch eine ausreichende Suehne +(poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum vorenthalten oder seine +gerechte Forderung nicht erfuellt ward. +Was in dieser Epoche der Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt war +und wann der Diebstahl als ueberhaupt der Suehne faehig galt, laesst sich nicht +bestimmen. Billig aber forderte der Verletzte von dem auf frischer Tat +ergriffenen Diebe Schwereres als von dem spaeter entdeckten, da die Erbitterung, +welche eben zu suehnen ist, gegen jenen staerker ist als gegen diesen. Erschien +der Diebstahl der Suehne unfaehig oder war der Dieb nicht imstande, die von dem +Beschaedigten geforderte und von dem Richter gebilligte Schaetzung zu erlegen, +so ward er vom Richter dem Bestohlenen als eigener Mann zugesprochen. +Bei Schaedigung (iniuria) des Koerpers wie der Sachen musste in den +leichteren Faellen der Verletzte wohl unbedingt Suehne nehmen; ging dagegen +durch dieselbe ein Glied verloren, so konnte der Verstuemmelte Auge um Auge +fordern und Zahn um Zahn. +Das Eigentum hat, da das Ackerland bei den Roemern lange in +Feldgemeinschaft benutzt und erst in verhaeltnismaessig spaeter Zeit aufgeteilt +worden ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern zunaechst an dem "Sklaven- +und Viehstand" (familia pecuniaque) entwickelt. Als Rechtsgrund desselben gilt +nicht etwa das Recht des Staerkeren, sondern man betrachtet vielmehr alles +Eigentum als dem einzelnen Buerger von der Gemeinde zu ausschliesslichem Haben +und Nutzen zugeteilt, weshalb auch nur der Buerger und wen die Gemeinde in +dieser Beziehung dem Buerger gleich achtet, faehig ist, Eigentum zu haben. Alles +Eigentum geht frei von Hand zu Hand; das roemische Recht macht keinen +wesentlichen Unterschied zwischen beweglichem und unbeweglichem Gut, seit +ueberhaupt der Begriff des Privateigentums auf das letztere erstreckt war, und +kennt kein unbedingtes Anrecht der Kinder oder der sonstigen Verwandten auf das +vaeterliche oder Familienvermoegen. Indes ist der Vater nicht imstande, die +Kinder ihres Erbrechts willkuerlich zu berauben, da er weder die vaeterliche +Gewalt aufheben noch anders als mit Einwilligung der ganzen Gemeinde, die auch +versagt werden konnte und in solchem Falle gewiss oft versagt ward, ein +Testament errichten kann. Bei seinen Lebzeiten zwar konnte der Vater auch den +Kindern nachteilige Verfuegungen treffen; denn mit persoenlichen Beschraenkungen +des Eigentuemers war das Recht sparsam und gestattete im ganzen jedem +erwachsenen Mann die freie Verfuegung ueber sein Gut. Doch mag die Einrichtung, +wonach derjenige, welcher sein Erbgut veraeusserte und seine Kinder desselben +beraubte, obrigkeitlich gleich dem Wahnsinnigen unter Vormundschaft gesetzt +ward, wohl schon bis in die Zeit zurueckreichen, wo das Ackerland zuerst +aufgeteilt ward und damit das Privatvermoegen ueberhaupt eine groessere +Bedeutung fuer das Gemeinwesen erhielt. Auf diesem Wege wurden die beiden +Gegensaetze, unbeschraenktes Verfuegungsrecht des Eigentuemers und +Zusammenhaltung des Familiengutes, soweit moeglich, im roemischen Recht +miteinander vereinigt. Dingliche Beschraenkungen des Eigentums wurden, mit +Ausnahme der namentlich fuer die Landwirtschaft unentbehrlichen Gerechtigkeiten, +durchaus nicht zugelassen. Erbpacht und dingliche Grundrente sind rechtlich +unmoeglich; anstatt der Verpfaendung, die das Recht ebensowenig kennt, dient die +sofortige Uebertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den Glaeubiger +gleichsam als den Kaeufer desselben, wobei dieser sein Treuwort (fiducia) gibt, +bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht zu veraeussern und sie nach +Rueckzahlung der vorgestreckten Summe dem Schuldner zurueckzustellen. +Vertraege, die der Staat mit einem Buerger abschliesst, namentlich die +Verpflichtung der fuer eine Leistung an den Staat eintretenden Garanten +(praevides, praedes), sind ohne weitere Foermlichkeit gueltig. Dagegen die +Vertraege der Privaten untereinander geben in der Regel keinen Anspruch auf +Rechtshilfe von Seiten des Staats; den Glaeubiger schuetzt nur das nach +kaufmaennischer Art hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem haeufig +hinzutretenden Eide die Scheu vor den den Meineid raechenden Goettern. Rechtlich +klagbar sind nur das Verloebnis, infolgedessen der Vater, wenn er die +versprochene Braut nicht gibt, dafuer Suehne und Ersatz zu leisten hat, ferner +der Kauf (mancipatio) und das Darlehen (nexum). Der Kauf gilt als rechtlich +abgeschlossen dann, wenn der Verkaeufer dem Kaeufer die gekaufte Sache in die +Hand gibt (mancipare) und gleichzeitig der Kaeufer dem Verkaeufer den bedungenen +Preis in Gegenwart von Zeugen entrichtet; was, seit das Kupfer anstatt der +Schafe und Rinder der regelmaessige Wertmesser geworden war, geschah durch +Zuwaegen der bedungenen Quantitaet Kupfer auf der von einem Unparteiischen +richtig gehaltenen Waage ^3. Unter diesen Voraussetzungen muss der Verkaeufer +dafuer einstehen, dass er Eigentuemer sei, und ueberdies der Verkaeufer wie der +Kaeufer jede besonders eingegangene Beredung erfuellen; widrigenfalls buesst er +dem andern Teil aehnlich, wie wenn er die Sache ihm entwendet haette. Immer aber +bewirkt der Kauf eine Klage nur dann, wenn er Zug um Zug beiderseits erfuellt +war; Kauf auf Kredit gibt und nimmt kein Eigentum und begruendet keine Klage. In +aehnlicher Art wird das Darlehen eingegangen, indem der Glaeubiger dem Schuldner +vor Zeugen die bedungene Quantitaet Kupfer unter Verpflichtung (nexum) zur +Rueckgabe zuwaegt. Der Schuldner hat ausser dem Kapital noch den Zins zu +entrichten, welcher unter gewoehnlichen Verhaeltnissen wohl fuer das Jahr zehn +Prozent betrug ^4. In der gleichen Form erfolgte seinerzeit auch die +Rueckzahlung des Darlehens. Erfuellte ein Schuldner dem Staat gegenueber seine +Verbindlichkeit nicht, so wurde derselbe ohne weiteres mit allem, was er hatte, +verkauft; dass der Staat forderte, genuegte zur Konstatierung der Schuld. Ward +dagegen von einem Privaten die Vergewaltigung seines Eigentums dem Koenig +angezeigt (vindiciae), oder erfolgte die Rueckzahlung des empfangenen Darlehens +nicht, so kam es darauf an, ob das Sachverhaeltnis der Feststellung bedurfte, +was bei Eigentumsklagen regelmaessig der Fall war, oder schon klar vorlag, was +bei Darlehensklagen nach den geltenden Rechtsnormen mittels der Zeugen leicht +bewerkstelligt werden konnte. Die Feststellung des Sachverhaeltnisses geschah in +Form einer Wette, wobei jede Partei fuer den Fall des Unterliegens einen Einsatz +(sacramentum) machte: bei wichtigen Sachen von mehr als zehn Rindern Wert einen +von fuenf Rindern, bei geringeren einen von fuenf Schafen. Der Richter entschied +sodann, wer recht gewettet habe, worauf der Einsatz der unterliegenden Partei +den Priestern zum Behuf der oeffentlichen Opfer zufiel. Wer also unrecht +gewettet hatte, und, ohne den Gegner zu befriedigen, dreissig Tage hatte +verstreichen lassen; ferner, wessen Leistungspflicht von Anfang an feststand, +also regelmaessig der Darlehensschuldner, wofern er nicht Zeugen fuer die +Rueckzahlung hatte, unterlag dem Exekutionsverfahren "durch Handanlegung" (manus +iniectio), indem ihn der Klaeger packte, wo er ihn fand, und ihn vor Gericht +stellte, lediglich um die anerkannte Schuld zu erfuellen. Verteidigen durfte der +Ergriffene sich selber nicht; ein Dritter konnte zwar fuer ihn auftreten und +diese Gewalttat als unbefugte bezeichnen (vindex), worauf dann das Verfahren +eingestellt ward; allein diese Vertretung machte den Vertreter persoenlich +verantwortlich, weshalb auch fuer den steuerzahlenden Buerger der Proletarier +nicht Vertreter sein konnte. Trat weder Erfuellung noch Vertretung ein, so +sprach der Koenig den Ergriffenen dem Glaeubiger so zu, dass dieser ihn +abfuehren und halten konnte gleich einem Sklaven. Waren alsdann sechzig Tage +verstrichen, war waehrend derselben der Schuldner dreimal auf dem Markt +ausgestellt und dabei ausgerufen worden, ob jemand seiner sich erbarme, und dies +alles ohne Erfolg geblieben, so hatten die Glaeubiger das Recht, ihn zu toeten +und sich in seine Leiche zu teilen, oder auch ihn mit seinen Kindern und seiner +Habe als Sklaven in die Fremde zu verkaufen, oder auch ihn bei sich an Sklaven +Statt zu halten; denn freilich konnte er, so lange er im Kreis der roemischen +Gemeinde blieb, nach roemischem Recht nicht vollstaendig Sklave werden. So ward +Habe und Gut eines jeden von der roemischen Gemeinde gegen den Dieb und +Schaediger sowohl wie gegen den unbefugten Besitzer und den zahlungsunfaehigen +Schuldner mit unnachsichtlicher Strenge geschirmt. +------------------------------------------------- +^3 Die Manzipation in ihrer entwickelten Gestalt ist notwendig juenger als +die Servianische Reform, wie die auf die Feststellung des Bauerneigentums +gerichtete Auswahl der manzipablen Objekte beweist, und wie selbst die Tradition +angenommen haben muss, da sie Servius zum Erfinder der Waage macht. Ihrem +Ursprung nach muss aber die Manzipation weit aelter sein, denn sie passt +zunaechst nur auf Gegenstaende, die durch Ergreifen mit der Hand erworben werden +und muss also in ihrer aeltesten Gestalt der Epoche angehoeren, wo das Vermoegen +wesentlich in Sklaven und Vieh (familia pecuniaque) bestand. Die Aufzaehlung +derjenigen Gegenstaende, die manzipiert werden mussten, wird demnach eine +Servianische Neuerung sein; die Manzipation selbst und also auch der Gebrauch +der Waage und des Kupfers sind aelter. Ohne Zweifel ist die Manzipation +urspruenglich allgemeine Kaufform und noch nach der Servianischen Reform bei +allen Sachen vorgekommen; erst spaeteres Missverstaendnis deutete die +Vorschrift, dass gewisse Sachen manzipiert werden muessten, dahin um, dass nur +diese Sachen und keine anderen manzipiert werden koennten. +^4 Naemlich fuer das zehnmonatliche Jahr den zwoelften Teil des Kapitals +(uncia), also fuer das zehnmonatliche Jahr 8 1/3, fuer das zwoelfmonatliche zehn +vom Hundert. +--------------------------------------------- +Ebenso schirmte man das Gut der nicht wehrhaften, also auch nicht zur +Schirmung des eigenen Vermoegens faehigen Personen, der Unmuendigen und der +Wahnsinnigen und vor allem das der Weiber, indem man die naechsten Erben zu der +Hut desselben berief. +Nach dem Tode faellt das Gut den naechsten Erben zu, wobei alle +Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten und die Witwe mit den +Kindern auf einen Kopfteil zugelassen wird. Dispensieren von der gesetzlichen +Erbfolge kann nur die Volksversammlung, wobei noch vorher wegen der an dem +Erbgang haftenden Sakralpflichten das Gutachten der Priester einzuholen ist; +indes scheinen solche Dispensationen frueh sehr haeufig geworden zu sein, und wo +sie fehlte, konnte bei der vollkommen freien Disposition, die einem jeden ueber +sein Vermoegen bei seinen Lebzeiten zustand, diesem Mangel dadurch einigermassen +abgeholfen werden, dass man sein Gesamtvermoegen einem Freund uebertrug, der +dasselbe nach dem Tode dem Willen des Verstorbenen gemaess verteilte. +Die Freilassung war dem aeltesten Recht unbekannt. Der Eigentuemer konnte +freilich der Ausuebung seines Eigentumsrechts sich enthalten; aber die zwischen +dem Herrn und dem Sklaven bestehende Unmoeglichkeit gegenseitiger +Verbindlichmachung wurde hierdurch nicht aufgehoben, noch weniger dem letzteren +der Gemeinde gegenueber das Gast- oder gar das Buergerrecht erworben. Die +Freilassung kann daher anfangs nur Tatsache, nicht Recht gewesen sein und dem +Herrn nie die Moeglichkeit abgeschnitten haben, den Freigelassenen wieder nach +Gefallen als Sklaven zu behandeln. Indes ging man hiervon ab in den Faellen, wo +sich der Herr nicht bloss dem Sklaven, sondern der Gemeinde gegenueber +anheischig gemacht hatte, denselben im Besitze der Freiheit zu lassen. Eine +eigene Rechtsform fuer eine solche Bindung des Herrn gab es jedoch nicht - der +beste Beweis, dass es anfaenglich eine Freilassung nicht gegeben haben kann -, +sondern es wurden dafuer diejenigen Wege benutzt, welche das Recht sonst darbot: +das Testament, der Prozess, die Schatzung. Wenn der Herr entweder bei Errichtung +seines letzten Willens in der Volksversammlung den Sklaven freigesprochen hatte +oder wenn er dem Sklaven verstattet hatte, ihm gegenueber vor Gericht die +Freiheit anzusprechen oder auch sich in die Schatzungsliste einzeichnen zu +lassen, so galt der Freigelassene zwar nicht als Buerger, aber wohl als frei +selbst dem frueheren Herrn und dessen Erben gegenueber und demnach anfangs als +Schutzverwandter, spaeterhin als Plebejer. Auf groessere Schwierigkeiten als die +Freilassung des Knechts stiess diejenige des Sohnes; denn wenn das Verhaeltnis +des Herrn zum Knecht zufaellig und darum willkuerlich loesbar ist, so kann der +Vater nie aufhoeren Vater zu sein. Darum musste spaeterhin der Sohn, um von dem +Vater sich zu loesen, erst in die Knechtschaft eintreten, um dann aus dieser +entlassen zu werden; in der gegenwaertigen Periode aber kann es eine +Emanzipation ueberhaupt noch nicht gegeben haben. +Nach diesem Rechte lebten in Rom die Buerger und die Schutzverwandten, +zwischen denen, soweit wir sehen, von Anfang an vollstaendige privatrechtliche +Gleichheit bestand. Der Fremde dagegen, sofern er sich nicht einem roemischen +Schutzherrn ergeben hat und also als Schutzverwandter lebt, ist rechtlos, er wie +seine Habe. Was der roemische Buerger ihm abnimmt, das ist ebenso recht erworben +wie die am Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, das Grundstueck, das +ausserhalb der roemischen Grenze liegt, kann der roemische Buerger wohl faktisch +gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als dessen Eigentuemer gelten; denn die +Grenze der Gemeinde vorzuruecken, ist der einzelne Buerger nicht befugt. Anders +ist es im Kriege; was der Soldat gewinnt, der unter dem Heerbann ficht, +bewegliches wie unbewegliches Gut, faellt nicht ihm zu, sondern dem Staat, und +hier haengt es denn auch von diesem ab, die Grenze vorzuschieben oder +zurueckzunehmen. +Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln entstehen durch besondere +Staatsvertraege, die den Mitgliedern fremder Gemeinden innerhalb der roemischen +gewisse Rechte sichern. Vor allem erklaerte das ewige Buendnis zwischen Rom und +Latium alle Vertraege zwischen Roemern und Latinern fuer rechtsgueltig und +verordnete zugleich fuer diese einen beschleunigten Zivilprozess vor +geschworenen "Wiederschaffern" (reciperatores), welche, da sie, gegen den +sonstigen roemischen Gebrauch einem Einzelrichter die Entscheidung zu +uebertragen, immer in der Mehrheit und in ungerader Zahl sitzen, wohl als ein +aus Richtern beider Nationen und einem Obmann zusammengesetztes Handels- und +Messgericht zu denken sind. Sie urteilen am Ort des abgeschlossenen Vertrages +und muessen spaetestens in zehn Tagen den Prozess beendigt haben. Die Formen, in +denen der Verkehr zwischen Roemern und Latinern sich bewegte, waren natuerlich +die allgemeinen, in denen auch Patrizier und Plebejer miteinander verkehrten; +denn die Manzipation und das Nexum sind urspruenglich gar keine Formalakte, +sondern der praegnante Ausdruck der Rechtsbegriffe, deren Herrschaft reichte +wenigstens so weit man lateinisch sprach. +In anderer Weise und anderen Formen ward der Verkehr mit dem eigentlichen +Ausland vermittelt. Schon in fruehester Zeit muessen mit den Caeriten und +anderen befreundeten Voelkern Vertraege ueber Verkehr und Rechtsfolge +abgeschlossen und die Grundlage des internationalen Privatrechts (ius gentium) +geworden sein, das sich in Rom allmaehlich neben dem Landrecht entwickelt hat. +Eine Spur dieser Rechtsbildung ist das merkwuerdige mutuum, der "Wandel" (von +mutare; wie dividuus); eine Form des Darlehens, die nicht wie das Nexum auf +einer ausdruecklich vor Zeugen abgegebenen bindenden Erklaerung des Schuldners, +sondern auf dem blossen Uebergang des Geldes aus einer Hand in die andere beruht +und die so offenbar dem Verkehr mit Fremden entsprungen ist wie das Nexum dem +einheimischen Geschaeftsverkehr. Es ist darum charakteristisch, dass das Wort +als moiton im sizilischen Griechisch wiederkehrt; womit zu verbinden ist das +Wiedererscheinen des lateinischen carcer in dem sizilischen karkaron. Da es +sprachlich feststeht, dass beide Woerter urspruenglich latinisch sind, so wird +ihr Vorkommen in dem sizilischen Lokaldialekt ein wichtiges Zeugnis fuer den +haeufigen Verkehr der latinischen Schiffer auf der Insel, welcher sie +veranlasste, dort Geld zu borgen und der Schuldhaft, die ja ueberall in den +aelteren Rechten die Folge des nicht bezahlten Darlehens ist, sich zu +unterwerfen. Umgekehrt ward der Name des syrakusanischen Gefaengnisses, +"Steinbrueche" oder latomiai, in alter Zeit auf das erweiterte roemische +Staatsgefaengnis, die lautumiae uebertragen. +Werfen wir noch einen Blick zurueck auf die Gesamtheit dieser +Institutionen, die im wesentlichen entnommen sind der aeltesten, etwa ein halbes +Jahrhundert nach der Abschaffung des Koenigtums veranstalteten Aufzeichnung des +roemischen Gewohnheitsrechts und deren Bestehen schon in der Koenigszeit sich +wohl fuer einzelne Punkte, aber nicht im ganzen bezweifeln laesst, so erkennen +wir darin das Recht einer weit vorgeschrittenen, ebenso liberalen als +konsequenten Acker- und Kaufstadt. Hier ist die konventionelle Bildersprache, +wie zum Beispiel die deutschen Rechtssatzungen sie aufzeigen, bereits voellig +verschollen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine solche auch bei den +Italikern einmal vorgekommen sein muss; merkwuerdige Belege dafuer sind zum +Beispiel die Form der Haussuchung, wobei der Suchende nach roemischer wie nach +deutscher Sitte ohne Obergewand im blossen Hemd erscheinen musste, und vor allem +die uralte latinische Formel der Kriegserklaerung, worin zwei, wenigstens auch +bei den Kelten und den Deutschen vorkommende Symbole begegnen: das "reine Kraut" +(herba pura, fraenkisch chrene chruda) als Symbol des heimischen Bodens und der +angesengte blutige Stab als Zeichen der Kriegseroeffnung. Mit wenigen Ausnahmen +aber, in denen religioese Ruecksichten die altertuemlichen Gebraeuche schuetzten +- dahin gehoert ausser der Kriegserklaerung durch das Fetialenkollegium +namentlich noch die Konfarreation -, verwirft das roemische Recht, das wir +kennen, durchaus und prinzipiell das Symbol und fordert in allen Faellen nicht +mehr und nicht weniger als den vollen und reinen Ausdruck des Willens. Die +Uebergabe der Sache, die Aufforderung zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind +vollzogen, so wie die Parteien die Absicht in verstaendlicher Weise erklaert +haben; es ist zwar ueblich, dem neuen Eigentuemer die Sache in die Hand zu +geben, den zum Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu +verhuellen und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes einzufuehren; aber +alle diese uralten Uebungen sind schon nach aeltestem roemischen Landrecht +rechtlich wertlose Gebraeuche. Vollkommen analog wie aus der Religion alle +Allegorie und damit alle Personifikation beseitigt ward, wurde auch aus dem +Rechte jede Symbolik grundsaetzlich ausgetrieben. Ebenso ist hier jener aelteste +Zustand, den die hellenischen wie die germanischen Institutionen uns darstellen, +wo die Gemeindegewalt noch ringt mit der Autoritaet der kleineren, in die +Gemeinde aufgegangenen Geschlechts- oder Gaugenossenschaften, gaenzlich +beseitigt; es gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates zur Ergaenzung der +unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen Schutz und Trutz, keine +ernstliche Spur der Blutrache oder des die Verfuegung des einzelnen +beschraenkenden Familieneigentums. Auch dergleichen muss wohl einmal bei den +Italikern bestanden haben; es mag in einzelnen Institutionen des Sakralrechts, +zum Beispiel in dem Suehnbock, den der unfreiwillige Totschlaeger den naechsten +Verwandten des Getoeteten zu geben verpflichtet war, davon eine Spur sich +finden; allein schon fuer die aelteste Periode Roms, die wir in Gedanken +erfassen koennen, ist dies ein laengst ueberwundener Standpunkt. Zwar vernichtet +ist das Geschlecht, die Familie in der roemischen Gemeinde nicht; aber die +ideelle wie die reale Allmacht des Staates auf dem staatlichen Gebiet ist durch +sie ebensowenig beschraenkt wie durch die Freiheit, die der Staat dem Buerger +gewaehrt und gewaehrleistet. Der letzte Rechtsgrund ist ueberall der Staat: die +Freiheit ist nur ein anderer Ausdruck fuer das Buergerrecht im weitesten Sinn; +alles Eigentum beruht auf ausdruecklicher oder stillschweigender Uebertragung +von der Gemeinde auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die Gemeinde +in ihren Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern die Gemeinde es +bestaetigt. Scharf und klar sind die Gebiete des oeffentlichen und des +Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen gegen den Staat, welche +unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen und immer Lebensstrafe nach sich +ziehen; die Vergehen gegen den Mitbuerger oder den Gast, welche zunaechst auf +dem Wege des Vergleichs durch Suehne oder Befriedigung des Verletzten erledigt +und niemals mit dem Leben gebuesst werden, sondern hoechstens mit dem Verlust +der Freiheit. Hand in Hand gehen die groesste Liberalitaet in Gestattung des +Verkehrs und das strengste Exekutionsverfahren; ganz wie heutzutage in +Handelsstaaten die allgemeine Wechselfaehigkeit und der strenge Wechselprozess +zusammen auftraten. Der Buerger und der Schutzgenosse stehen sich im Verkehr +vollkommen gleich; Staatsvertraege gestatten umfassende Rechtsgleichheit auch +dem Gast; die Frauen sind in der Rechtsfaehigkeit mit den Maennern voellig auf +eine Linie gestellt, obwohl sie im Handeln beschraenkt sind; ja der kaum +erwachsene Knabe bekommt sogleich das umfassendste Dispositionsrecht ueber sein +Vermoegen, und wer ueberhaupt verfuegen kann, ist in seinem Kreise so souveraen, +wie im oeffentlichen Gebiet der Staat. Hoechst charakteristisch ist das +Kreditsystem: ein Bodenkredit existiert nicht, sondern anstatt der +Hypothekarschuld tritt sofort ein, womit heutzutage das Hypothekarverfahren +schliesst, der Uebergang des Eigentums vom Schuldner auf den Glaeubiger; dagegen +ist der persoenliche Kredit in der umfassendsten, um nicht zu sagen +ausschweifendsten Weise garantiert, indem der Gesetzgeber den Glaeubiger befugt, +den zahlungsunfaehigen Schuldner dem Diebe gleich zu behandeln und ihm +dasjenige, was Shylock sich von seinem Todfeind halb zum Spott ausbedingt, hier +in vollkommen legislatorischem Ernste einraeumt, ja den Punkt wegen des +Zuvielabschneidens sorgfaeltiger verklausuliert, als es der Jude tat. Deutlicher +konnte das Gesetz es nicht aussprechen, dass es zugleich unabhaengige, nicht +verschuldete Bauernwesen und kaufmaennischen Kredit herzustellen, alles +Scheineigentum aber wie alle Wortlosigkeit mit unerbittlicher Energie zu +unterdruecken beabsichtige. Nimmt man dazu das frueh anerkannte +Niederlassungsrecht saemtlicher Latiner und die gleichfalls frueh ausgesprochene +Gueltigkeit der Zivilehe, so wird man erkennen, dass dieser Staat, der das +Hoechste von seinen Buergern verlangte und den Begriff der Untertaenigkeit des +einzelnen unter die Gesamtheit steigerte, wie keiner vor oder nach ihm, dies nur +tat und nur tun konnte, weil er die Schranken des Verkehrs selber niederwarf und +die Freiheit ebensosehr entfesselte, wie er sie beschraenkte. Gestattend oder +hemmend tritt das Recht stets unbedingt auf: wie der unvertretene Fremde dem +gehetzten Wild, so steht der Gast dem Buerger gleich; der Vertrag gibt +regelmaessig keine Klage, aber wo das Recht des Glaeubigers anerkannt wird, da +ist es so allmaechtig, dass dem Armen nirgends eine Rettung, nirgends eine +menschliche und billige Beruecksichtigung sich zeigt; es ist, als faende das +Recht eine Freude daran, ueberall die schaerfsten Spitzen hervorzukehren, die +aeussersten Konsequenzen zu ziehen, das Tyrannische des Rechtsbegriffs gewaltsam +dem bloedesten Verstande aufzudraengen. Die poetische Form, die gemuetliche +Anschaulichkeit, die in den germanischen Rechtsordnungen anmutig walten, sind +dem Roemer fremd, in seinem Recht ist alles klar und knapp, kein Symbol +angewandt, keine Institution zuviel. Es ist nicht grausam; alles Noetige wird +vollzogen ohne Umstaende, auch die Todesstrafe; dass der Freie nicht gefoltert +werden kann, ist ein Ursatz des roemischen Rechts, den zu gewinnen andere +Voelker Jahrtausende haben ringen muessen. Aber es ist schrecklich, dies Recht +mit seiner unerbittlichen Strenge, die man sich nicht allzusehr gemildert denken +darf durch eine humane Praxis, denn es ist ja Volksrecht - schrecklicher als die +Bleidaecher und die Marterkammern, jene Reihe lebendiger Begraebnisse, die der +Arme in den Schuldtuermen der Vermoegenden klaffen sah. Aber darin eben ist die +Groesse Roms beschlossen und begruendet, dass das Volk sich selber ein Recht +gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsaetze der Freiheit +und der Botmaessigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge unverfaelscht und +ungemildert walteten und heute noch walten. +12. Kapitel +Religion +Die roemische Goetterwelt ist, wie schon frueher angedeutet ward, +hervorgegangen aus der Widerspiegelung des irdischen Rom in einem hoeheren und +idealen Anschauungsgebiet, in dem sich mit peinlicher Genauigkeit das Kleine wie +das Grosse wiederholte. Der Staat und das Geschlecht, das einzelne Naturereignis +wie die einzelne geistige Taetigkeit, jeder Mensch, jeder Ort und Gegenstand, ja +jede Handlung innerhalb des roemischen Rechtskreises kehren in der roemischen +Goetterwelt wieder; und wie der Bestand der irdischen Dinge flutet im ewigen +Kommen und Gehen, so schwankt auch mit ihm der Goetterkreis. Der Schutzgeist, +der ueber der einzelnen Handlung waltet, dauert nicht laenger als diese Handlung +selbst, der Schutzgeist des einzelnen Menschen lebt und stirbt mit dem Menschen; +und nur insofern kommt auch diesen Goetterwesen ewige Dauer zu, als aehnliche +Handlungen und gleichartige Menschen und damit auch gleichartige Geister immer +aufs neue sich erzeugen. Wie die roemischen ueber der roemischen, walten ueber +jeder auswaertigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff auch der +Buerger dem Nichtbuerger, der roemische dem fremden Gott entgegentreten mag, so +koennen fremde Menschen wie fremde Gottheiten dennoch durch Gemeindebeschluss in +Rom eingebuergert werden, und wenn aus der eroberten Stadt die Buerger nach Rom +uebersiedelten, wurden auch wohl die Stadtgoetter eingeladen, in Rom eine neue +Staette sich zu bereiten. +Den urspruenglichen Goetterkreis, wie er in Rom vor jeder Beruehrung mit +den Griechen sich gestaltet hat, lernen wir kennen aus dem Verzeichnis der +oeffentlichen und benannten Festtage (feriae publicae) der roemischen Gemeinde, +das in dem Kalender derselben erhalten und ohne Frage die aelteste aller aus dem +roemischen Altertum auf uns gekommenen Urkunden ist. Den Vorrang in demselben +nehmen die Goetter Jupiter und Mars nebst dem Doppelgaenger des letzteren, dem +Quirinus, ein. Dem Jupiter sind alle Vollmondstage (idus) heilig, ausserdem die +saemtlichen Weinfeste und verschiedene andere, spaeter noch zu erwaehnende Tage; +seinem Widerspiel, dem "boesen Jovis" (Vediovis), ist der 21. Mai (agonalia) +gewidmet. Dem Mars dagegen gehoert das Neujahr des 1. Maerz und ueberhaupt das +grosse Kriegerfest in diesem, von dem Gotte selbst benannten Monat, das, +eingeleitet durch das Pferderennen (equirria) am 27. Februar, im Maerz selbst an +den Tagen des Schildschmiedens (equirria oeder Mamuralia, 14. Maerz), des +Waffentanzes auf der Dingstaette (quinquatrus, 19. Maerz) und der Drommetenweihe +(tubilustrium, 23. Maerz) seine Hochtage hatte. Wie, wenn ein Krieg zu fuehren +war, derselbe mit diesem Feste begann, so folgte nach Beendigung des Feldzuges +im Herbst wiederum eine Marsfeier, das Fest der Waffenweihe (armilustrium, 19. +Oktober). Dem zweiten Mars endlich, dem Quirinus, war der 17. Februar +(Quirinalia) eigen. Unter den uebrigen Festtagen nehmen die auf den Acker- und +Weinbau bezueglichen die erste Stelle ein, woneben die Hirtenfeste eine +untergeordnete Rolle spielen. Hierher gehoert vor allem die grosse Reihe der +Fruehlingsfeste im April, wo am 15. der Tellus, das ist der naehrenden Erde +(fordicidia, Opfer der traechtigen Kuh), und am 19. der Ceres, das ist der +Goettin des sprossenden Wachstums (Cerialia), dann am 21. der befruchtenden +Herdengoettin Pales (Parilia), am 23. dem Jupiter als dem Schuetzer der Reben +und der an diesem Tage zuerst sich oeffnenden Faesser von der vorjaehrigen Lese +(Vinalia), am 25. dem boesen Feinde der Saaten, dem Roste (Robigus: Robigalia) +Opfer dargebracht werden. Ebenso wird nach vollendeter Arbeit und gluecklich +eingebrachtem Feldersegen dem Gott und der Goettin des Einbringens und der +Ernte, dem Consus (von condere) und der Ops ein Doppelfest gefeiert: zunaechst +unmittelbar nach vollbrachtem Schnitt (21. August, Consualia; 25. August, +Opiconsiva), sodann im Mittwinter, wo der Segen der Speicher vor allem offenbar +wird (15. Dezember, Consualia; 19. Dezember, Opalia), zwischen welchen letzteren +beiden Feiertagen die sinnige Anschauung der alten Festordner das Fest der +Aussaat (Saturnalia von Sa‰turnus oder Saturnus, 17. Dezember), einschaltete. +Gleichermassen wird das Most- oder Heilefest (meditrinalia, 11. Oktober), so +benannt, weil man dem jungen Most heilende Kraft beilegte, dem Jovis als dem +Weingott nach vollendeter Lese dargebracht, waehrend die urspruengliche +Beziehung des dritten Weinfestes (Vinalia, 19. August) nicht klar ist. Zu diesen +Festen kommen weiter am Jahresschluss das Wolfsfest (Lupercalia, 17. Februar) +der Hirten zu Ehren des guten Gottes, des Faunus, und das Grenzsteinfest +(Terminalia, 23. Februar) der Ackerbauer, ferner das zweitaegige sommerliche +Hainfest (Lucaria, 19., 21. Juli) das den Waldgoettern (Silvani) gegolten haben +mag, die Quellfeier (Fontinalia, 13. Oktober) und das Fest des kuerzesten Tages, +der die neue Sonne herauffuehrt (An-geronalia, Divalia, 21. Dezember). +Von nicht geringer Bedeutung sind ferner, wie das fuer die Hafenstadt +Latiums sich nicht anders erwarten laesst, die Schifferfeste der Gottheiten der +See (Neptunalia, 23. Juli), des Hafens (Portunalia, 17. August) und des +Tiberstromes (Volturnalia, 27. August). Handwerk und Kunst dagegen sind in +diesem Goetterkreis nur vertreten durch den Gott des Feuers und der +Schmiedekunst, den Vulcanus, welchem ausser dem nach seinem Namen benannten Tag +(Volcanalia, 23. August) auch das zweite Fest der Drommetenweihe (tubilustrium, +23. Mai) gewidmet ist, und allenfalls noch durch das Fest der Carmentis +(Carmentalia, 11., 15. Januar), welche wohl urspruenglich als die Goettin der +Zauberformel und des Liedes und nur folgeweise als Schuetzerin der Geburten +verehrt ward. +Dem haeuslichen und Familienleben ueberhaupt galten das Fest der Goettin +des Hauses und der Geister der Vorratskammer, der Vesta und der Penaten +(Vestalia, 9. Juni); das Fest der Geburtsgoettin ^1 (Matralia, 11. Juni), das +Fest des Kindersegens, dem Liber und der Libera gewidmet (Liberalia, 17. Maerz), +das Fest der abgeschiedenen Geister (Feralia, 21. Februar) und die dreitaegige +Gespensterfeier (Lemuria, 9., 11., 13. Mai), waehrend auf die buergerlichen +Verhaeltnisse sich die beiden uebrigens fuer uns nicht klaren Festtage der +Koenigsflucht (Regifugium, 24. Februar) und der Volksflucht (Poplifugia, 5. +Juli), von denen wenigstens der letzte Tag dem Jupiter zugeeignet war, und das +Fest der sieben Berge (Agonia oder Septimontium, 11. Dezember) bezogen. Auch dem +Gott des Anfangs, dem Janus, war ein eigener Tag (agonia, 9. Januar) gewidmet. +Einige andere Tage, der der Furrina (25. Juli) und der dem Jupiter und der Acca +Larentia gewidmete der Larentalien, vielleicht ein Larenfest (23. Dezember), +sind ihrem Wesen nach verschollen. +----------------------------------------------- +^1 Das ist allem Anschein nach das urspruengliche Wesen der "Morgenmutter" +oder Mater matuta; wobei man sich wohl daran zu erinnern hat, dass, wie die +Vornamen Lucius und besonders Manius beweisen, die Morgenstunde fuer die Geburt +als glueckbringend galt. Zur See- und Hafengoettin ist die Mater matuta wohl +erst spaeter unter dem Einfluss des Leukotheamythus geworden; schon dass die +Goettin vorzugsweise von den Frauen verehrt ward, spricht dagegen, sie +urspruenglich als Hafengoettin zu fassen. +----------------------------------------------- +Diese Tafel ist vollstaendig fuer die unbeweglichen oeffentlichen Feste; +und wenn auch neben diesen stehenden Festtagen sicher seit aeltester Zeit +Wandel- und Gelegenheitsfeste vorgekommen sind, so oeffnet doch diese Urkunde, +in dem, was sie sagt, wie in dem, was sie auslaesst, uns den Einblick in eine +sonst fuer uns beinahe gaenzlich verschollene Urzeit. Zwar die Vereinigung der +altroemischen Gemeinde und der Huegelroemer war bereits erfolgt, als diese +Festtafel entstand, da wir in ihr neben dem Mars den Quirinus finden; aber noch +stand der kapitolinische Tempel nicht, als sie aufgesetzt ward, denn es fehlen +Juno und Minerva; noch war das Dianaheiligtum auf dem Aventin nicht errichtet; +noch war den Griechen kein Kultbegriff entlehnt. Der Mittelpunkt nicht bloss des +roemischen, sondern ueberhaupt des italischen Gottesdienstes in derjenigen +Epoche, wo der Stamm noch sich selber ueberlassen auf der Halbinsel hauste, war +allen Spuren zufolge der Gott Maurs oder Mars, der toetende Gott ^2, vorwiegend +gedacht als der speerschwingende, die Herde schirmende, den Feind niederwerfende +goettliche Vorfechter der Buergerschaft - natuerlich in der Art, dass eine jede +Gemeinde ihren eigenen Mars besass und ihn fuer den staerksten und heiligsten +unter allen achtete, demnach auch jeder zu neuer Gemeindebegruendung +auswandernde heilige Lenz unter dem Schutz seines eigenen Mars zog. Dem Mars ist +sowohl in der - sonst goetterlosen - roemischen Monatstafel wie auch +wahrscheinlich in den saemtlichen uebrigen latinischen und sabellischen der +erste Monat geheiligt; unter den roemischen Eigennamen, die sonst ebenfalls +keiner Goetter gedenken, erscheinen Marcus, Mamercus, Mamurius seit uralter Zeit +in vorwiegendem Gebrauch; an den Mars und seinen heiligen Specht knuepft sich +die aelteste italische Weissagung; der Wolf, das heilige Tier des Mars, ist auch +das Wahrzeichen der roemischen Buergerschaft, und was von heiligen Stammsagen +die roemische Phantasie aufzubringen vermocht hat, geht ausschliesslich zurueck +auf den Gott Mars und seinen Doppelgaenger, den Quirinus. In dem +.Festverzeichnis nimmt allerdings der Vater Diovis, eine reinere und mehr +buergerliche als kriegerische Widerspiegelung des Wesens der roemischen +Gemeinde, einen groesseren Raum ein als der Mars, ebenso wie der Priester des +Jupiter an Rang den beiden Priestern des Kriegsgottes vorgeht; aber eine sehr +hervorragende Rolle spielt doch auch der letztere in demselben, und es ist sogar +ganz glaublich, dass, als diese Festordnung festgestellt wurde, Jovis neben Mars +stand wie Ahuramazda neben Mithra und dass der wahrhafte Mittelpunkt der +Gottesverehrung in der streitbaren roemischen Gemeinde auch damals noch der +kriegerische Todesgott und dessen Maerzfest war, wogegen gleichzeitig nicht der +durch die Griechen spaeter eingefuehrte "Sorgenbrecher", sondern der Vater Jovis +selbst als der Gott galt des herzerfreuenden Weines. +----------------------------------- +^2 Aus Maurs, was die aelteste ueberlieferte Form ist, entwickeln sich +durch verschiedene Behandlung des u Mars, Mavors, mors; der Uebergang in o +(aehnlich wie Paula, Pola und dergleichen mehr) erscheint auch in der Doppelform +Mar-Mor (vgl. Ma-murius) neben Mar-Mar und Ma-Mers. +----------------------------------- +Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, die roemischen Gottheiten im +einzelnen zu betrachten; aber wohl ist es auch geschichtlich wichtig, ihren +eigentuemlichen, zugleich niedrigen und innigen Charakter hervorzuheben. +Abstraktion und Personifikation sind das Wesen der roemischen wie der +hellenischen Goetterlehre; auch der hellenische Gott ruht auf einer +Naturerscheinung oder einem Begriff, und dass dem Roemer eben wie dem Griechen +jede Gottheit als Person erscheint, dafuer zeugt die Auffassung der einzelnen +als maennlicher oder weiblicher und die Anrufung an die unbekannte Gottheit: +"bist du Gott oder Goettin, Mann oder auch Weib"; dafuer der tiefhaftende +Glaube, dass der Name des eigentlichen Schutzgeistes der Gemeinde +unausgesprochen bleiben muesse, damit nicht ein Feind ihn erfahre und, den Gott +bei seinem Namen rufend, ihn ueber die Grenzen hinueberlocke. Ein Ueberrest +dieser maechtig sinnlichen Auffassung haftet namentlich der aeltesten und +nationalsten italischen Goettergestalt, dem Mars, an. Aber wenn die Abstraktion, +die jeder Religion zu Grunde liegt, anderswo zu weiten und immer weiteren +Konzeptionen sich zu erheben, tief und immer tiefer in das Wesen der Dinge +einzudringen versucht, so verhalten sich die roemischen Glaubensbilder auf einer +unglaublich niedrigen Stufe des Anschauens und des Begreifens. Wenn dem Griechen +jedes bedeutsame Motiv sich rasch zur Gestaltengruppe, zum Sagen- und Ideenkreis +erweitert, so bleibt dem Roemer der Grundgedanke in seiner urspruenglichen +nackten Starrheit stehen. Der apollinischen Religion irdisch sittlicher +Verklaerung, dem goettlichen dionysischen Rausche, den tiefsinnigen und +geheimnisvollen chthonischen und Mysterienkulten hat die roemische Religion +nichts auch nur entfernt aehnliches entgegenzustellen, das ihr eigentuemlich +waere. Sie weiss wohl auch von einem "schlimmen Gott" (Ve-diovis), von +Erscheinungen und Gespenstern (lemures), spaeterhin auch von Gottheiten der +boesen Luft, des Fiebers, der Krankheiten, vielleicht sogar des Diebstahls +(laverna); aber den geheimnisvollen Schauer, nach dem das Menschenherz doch auch +sich sehnt, vermag sie nicht zu erregen, nicht sich zu durchdringen mit dem +Unbegreiflichen und selbst dem Boesartigen in der Natur und dem Menschen, +welches der Religion nicht fehlen darf, wenn der ganze Mensch in ihr aufgehen +soll. Es gab in der roemischen Religion kaum etwas Geheimes als etwa die Namen +der Stadtgoetter, der Penaten; das Wesen uebrigens auch dieser Goetter war jedem +offenbar. +Die nationalroemische Theologie sucht nach allen Seiten hin die wichtigen +Erscheinungen und Eigenschaften begreiflich zu fassen, sie terminologisch +auszupraegen und schematisch - zunaechst nach der auch dem Privatrecht zu Grunde +liegenden Einteilung von Personen und Sachen - zu klassifizieren, um darnach die +Goetter und Goetterreihen selber richtig anzurufen und ihre richtige Anrufung +der Menge zu weisen (indigitare). In solchen aeusserlich abgezogenen Begriffen +von der einfaeltigsten, halb ehrwuerdigen, halb laecherlichen Schlichtheit ging +die roemische Theologie wesentlich auf; Vorstellungen wie Saat (sa‰turnus) und +Feldarbeit (ops), Erdboden (tellus) und Grenzstein (terminus) gehoeren zu den +aeltesten und heiligsten roemischen Gottheiten. Vielleicht die eigentuemlichste +unter allen roemischen Goettergestalten und wohl die einzige, fuer die ein +eigentuemlich italisches Kultbild erfunden ward, ist der doppelkoepfige Janus; +und doch liegt in ihm eben nichts als die fuer die aengstliche roemische +Religiositaet bezeichnende Idee, dass zur Eroeffnung eines jeden Tuns zunaechst +der "Geist der Eroeffnung" anzurufen sei, und vor allem das tiefe Gefuehl davon, +dass es ebenso unerlaesslich war, die roemischen Goetterbegriffe in Reihen +zusammenzufuegen, wie die persoenlicheren Goetter der Hellenen notwendig jeder +fuer sich standen ^3. Vielleicht der innigste unter allen roemischen ist der +Kult der in und ueber dem Hause und der Kammer waltenden Schutzgeister, im +oeffentlichen Gottesdienst der der Vesta und der Penaten, im Familienkult der +der Wald- und Flurgoetter, der Silvane und vor allem der eigentlichen +Hausgoetter, der Lasen oder Laren, denen regelmaessig von der Familienmahlzeit +ihr Teil gegeben ward, und vor denen seine Andacht zu verrichten noch zu des +aelteren Cato Zeit des heimkehrenden Hausvaters erstes Geschaeft war. Aber in +der Rangordnung der Goetter nahmen diese Haus- und Feldgeister eher den letzten +als den ersten Platz ein; es war, wie es bei einer auf Idealisierung +verzichtenden Religion nicht anders sein konnte, nicht die weiteste und +allgemeinste, sondern die einfachste und individuellste Abstraktion, in der das +fromme Herz die meiste Nahrung fand. +---------------------------------------- +^3 Dass Tor und Tuere und der Morgen (ianus matutinus) dem Janus heilig ist +und er stets vor jedem anderen Gott angerufen ja selbst in der Muenzreihe noch +vor dem Jupiter und den anderen Goettern aufgefuehrt wird, bezeichnet ihn +unverkennbar als die Abstraktion der Oeffnung und Eroeffnung. Auch der nach zwei +Seiten schauende Doppelkopf haengt mit dem nach zwei Seiten hin sich oeffnenden +Tore zusammen. Einen Sonnen- und Jahresgott darf man um so weniger aus ihm +machen, als der von ihm benannte Monat urspruenglich der elfte, nicht der erste +ist; vielmehr scheint dieser Monat seinen Namen davon zu fuehren, dass in dieser +Zeit nach der Rast des Mittwinters der Kreislauf der Feldarbeiten wieder von +vorn beginnt. Dass uebrigens, namentlich seit der Januarius an der Spitze des +Jahres stand, auch die Eroeffnung des Jahres in den Bereich des Janus +hineingezogen ward, versteht sich von selbst. +------------------------------------- +Hand in Hand mit dieser Geringhaltigkeit der idealen Elemente ging die +praktische und utilitarische Tendenz der roemischen Religion, wie sie in der +oben eroerterten Festtafel deutlich genug sich darlegt. Vermoegensmehrung und +Guetersegen durch Feldbau und Herdengewinn, durch Schiffahrt und Handel - das +ist es, was der Roemer von seinen Goettern begehrt; es stimmt dazu recht wohl, +dass der Gott des Worthaltens (deus fidius), die Zufalls- und Gluecksgoettin +(fors fortuna) und der Handelsgott (mercurius), alle aus dem taeglichen Verkehr +hervorgegangen, zwar noch nicht in jener uralten Festtafel, aber doch schon sehr +frueh weit und breit von den Roemern verehrt auftreten. Strenge +Wirtschaftlichkeit und kaufmaennische Spekulation waren zu tief im roemischen +Wesen begruendet, um nicht auch dessen goettliches Abbild bis in den innersten +Kern zu durchdringen. +Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der +sterblichen Menschen, die "Guten" (manes) lebten schattenhaft weiter, gebannt an +den Ort, wo der Koerper ruhte (dii inferi), und nahmen von den Ueberlebenden +Speise und Trank. Allein sie hausten in den Raeumen der Tiefe und keine Bruecke +fuehrte aus der unteren Welt weder zu den auf der Erde waltenden Menschen noch +empor zu den oberen Goettern. Der griechische Heroenkult ist den Roemern voellig +fremd und wie jung und schlecht die Gruendungssage von Rom erfunden ist, zeigt +schon die ganz unroemische Verwandlung des Koenigs Romulus in den Gott Quirinus. +Numa, der aelteste und ehrwuerdigste Name in der roemischen Sage, ist in Rom nie +als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen. +Die aeltesten Gemeindepriestertuemer beziehen sich auf den Mars: vor allem +auf Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der "Zuender des Mars" +(flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer benannt ward, und die +zwoelf "Springer" (salii), eine Schar junger Leute, die im Maerz den Waffentanz +zu Ehren des Mars auffuehrten und dazu sangen. Dass die Verschmelzung der +Huegelgemeinde mit der palatinischen die Verdoppelung des roemischen Mars und +damit die Einfuehrung eines zweiten Marspriesters - des flamen Quirinalis - und +einer zweiten Taenzergilde - der salii collini - herbeifuehrte, ist bereits +frueher auseinandergesetzt worden. +Hierzu kamen andere oeffentliche, zum Teil wohl ihrem Ursprung nach weit +ueber Roms Entstehung hinaufreichende Verehrungen, fuer welche entweder +Einzelpriester angestellt waren -solche gab es zum Beispiel der Carmentis, des +Volcanus, des Hafen- und des Flussgottes - oder deren Begehung einzelnen +Genossenschaften oder Geschlechtern im Namen des Volkes uebertragen war. Eine +derartige Genossenschaft war vermutlich die der zwoelf "Ackerbrueder" (fratres +arvales), welche die "schaffende Goettin" (dea dia) im Mai anriefen fuer das +Gedeihen der Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe bereits in +dieser Epoche dasjenige besondere Ansehen genoss, welches wir ihr in der +Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloss die titische Bruederschaft sich an, +die den Sonderkult der roemischen Sabiner zu bewahren und zu besorgen hatte, +sowie die fuer die Herde der dreissig Kurien eingesetzten dreissig Kurienzuender +(flamines curiales). Das schon erwaehnte "Wolfsfest" (lupercalia) wurde fuer die +Beschirmung der Herden dem "guenstigen Gotte" (faunus) von dem +Quinctiergeschlecht und den nach dem Zutritt der Huegelroemer ihnen zugegebenen +Fabiern im Monat Februar gefeiert - ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die +"Woelfe" (luperci) nackt mit dem Bocksfell umguertet herumsprangen und wen sie +trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern gentilizischen Kulten +zugleich die Gemeinde gedacht sein als mitvertreten. +Zu diesem aeltesten Gottesdienst der roemischen Gemeinde traten allmaehlich +neue Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist diejenige, welche auf die +neu geeinigte und durch den grossen Mauer- und Burgbau gleichsam zum zweitenmal +gegruendete Stadt sich bezieht: in ihr tritt der hoechste beste Jovis vom +Burghuegel, das ist der Genius des roemischen Volkes, an die Spitze der gesamten +roemischen Goetterschaft, und sein fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis, +bildet mit den beiden Marspriestern die heilige oberpriesterliche Dreiheit. +Gleichzeitig beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes - der Vesta - und +der dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche Jungfrauen versahen, +gleichsam als die Haustoechter des roemischen Volkes, jenen frommen Dienst und +hatten das heilsame Feuer des Gemeindeherdes den Buergern zum Beispiel und zum +Wahrzeichen stets lodernd zu unterhalten. Es war dieser haeuslich-oeffentliche +Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie er denn auch von allem +Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen Verfemung gewichen ist. Ferner +wurde der Aventin der Diana angewiesen als der Repraesentantin der latinischen +Eidgenossenschaft, aber eben darum eine besondere roemische Priesterschaft fuer +sie nicht bestellt; und zahlreichen anderen Goetterbegriffen gewoehnte +allmaehlich die Gemeinde sich in bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder +durch besonders zu ihrem Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu +huldigen, wobei sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der +Obstgoettin (Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass deren +zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied man unter ihnen +jene drei "grossen Zuender" (flamines maiores), die bis in die spaeteste Zeit +nur aus den Altbuergern genommen werden konnten, ebenso wie die alten +Genossenschaften der palatinischen und quirinalischen Salier stets den Vorrang +vor allen uebrigen Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen +und stehenden Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten Genossenschaften +oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal uebertragen und zur Deckung +der vermutlich nicht unbetraechtlichen Opferkosten teils den einzelnen Tempeln +gewisse Laendereien, teils die Bussen angewiesen. +Dass der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch der +sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht zu bezweifeln; +nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und Vestalinnen nicht spezifisch +roemische, sondern allgemein latinische Institutionen gewesen und wenigstens die +drei ersten Kollegien scheinen in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach +roemischem Muster gebildet zu sein. +Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis des Staats, so auch der +einzelne Buerger innerhalb seines individuellen Kreises aehnliche Anordnungen +treffen und seinen Goettern nicht bloss Opfer darbringen, sondern auch Staetten +und Diener ihnen weihen. +Also gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein Anliegen +an den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an den Gott. Jeder +Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die Gemeinde natuerlich +durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den Curio und die Ritterschaft +durch ihre Obristen; und keine priesterliche Vermittlung durfte das +urspruengliche und einfache Verhaeltnis verdecken oder verdunkeln. Allein es ist +freilich nicht leicht, mit dem Gotte zu verkehren. Der Gott hat seine eigene +Weise zu sprechen, die nur dem kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber +recht versteht, der weiss den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, +sondern auch zu lenken, sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. +Darum ist es natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige Leute +zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen +Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus national-italische +Institution, die auf die politische Entwicklung weit bedeutender eingewirkt hat +als die Einzelpriester und die Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft +verwechselt worden, allein mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung +einer bestimmten Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der +Tradition fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren +richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren treue +Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese geschlossenen und +sich selbst, natuerlich aus den Buergern, ergaenzenden Genossenschaften sind +dadurch die Depositare der Kunstfertigkeiten und Wissenschaften geworden. In der +roemischen und ueberhaupt der latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher +Kollegien urspruenglich nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die +sechs "Voegelfuehrer" (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus dem Flug +der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich betrieben und in ein +gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward. Die sechs "Brueckenbauer" +(pontifices) fuehrten ihren Namen von dem ebenso heiligen wie politisch +wichtigen Geschaeft, den Bau und das Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es +waren die roemischen Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen +verstanden; woher ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu +fuehren, dem Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu +sorgen, dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am rechten Tage +vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick ueber den ganzen +Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei Ehe, Testament und +Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte Geschaeft nicht gegen das +goettliche Recht irgendwie verstosse, und ging von ihnen die Feststellung und +Bekanntmachung der allgemeinen exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter +dem Namen der Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller +Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die allgemeine +Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was damit zusammenhing - und +was hing nicht damit zusammen? Sie selbst bezeichneten als den Inbegriff ihres +Wissens "die Kunde goettlicher und menschlicher Dinge". In der Tat sind die +Anfaenge der geistlichen und weltlichen Rechtswissenschaft wie die der +Geschichtsaufzeichnung aus dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn +wie alle Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft, +musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der Errichtung +der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung nicht entstehen +konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell werden, das ueber +Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein Gutachten zu geben allein kompetent +war. +------------------------------------------------------- +^4 Am deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem latinischen +Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall vorkommen (z. B. Cic. +leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), ebenso der pater patratus der +Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die uebrigen Kollegien aber nicht. Jene +also stehen auf einer Linie mit der Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, +Luperkern als aeltestes latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris +faciundis und die anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die +Servianischen Tribus und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom +beschraenkt geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices, +ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische Schema +anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen, oder es +bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat, pons nicht +Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den Wegebauer. +Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn schwanken. +Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt Cicero (leg. agr. 2, 35, +96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht dies, sondern nur, dass die Zahl +der roemischen Augurn durch drei teilbar sein und insofern auf eine ungerade +Grundzahl zurueckgehen muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum +Ogulnischen Gesetz sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), +indem er Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die Zahl +der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20. +------------------------------------------------------- +Gewissermassen laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten +Genossenschaften geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der zwanzig +Staatsboten (fetiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, bestimmt als +lebendiges Archiv das Andenken an die Vertraege mit den benachbarten Gemeinden +durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber angebliche Verletzungen des vertragenen +Rechts gutachtlich zu entscheiden und noetigenfalls den Suehneversuch und die +Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus fuer das Voelkerrecht, was die +Pontifices fuer das Goetterrecht, und hatten daher auch wie diese die Befugnis, +Recht zwar nicht zu sprechen, aber doch zu weisen. +Aber wie hochansehnlich immer diese Genossenschaften waren und wie wichtige +und umfassende Befugnisse sie zugeteilt erhielten, nie vergass man, und am +wenigsten bei den am hoechsten gestellten, dass sie nicht zu befehlen, sondern +sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der Goetter nicht unmittelbar zu +erbitten, sondern die erteilte dem Frager auszulegen hatten. So steht auch der +vornehmste Priester nicht bloss im Rang dem Koenig nach, sondern er darf +ungefragt nicht einmal ihn beraten. Dem Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und +wann er die Voegel beobachten will; der Vogelschauer steht nur dabei und +verdolmetscht ihm, wenn es noetig ist, die Sprache der Himmelsboten. Ebenso kann +der Fetialis und der Pontifex in das Staats- und das Landrecht nicht anders +eingreifen als wenn die Beikommenden es von ihm begehren, und mit unerbittlicher +Strenge hat man trotz aller Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, dass in +dem Staat der Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu verbleiben und, von +allen Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen Buerger dem geringsten +Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische Gottesverehrung beruht +wesentlich auf dem Behagen des Menschen am Irdischen und nur in untergeordneter +Weise auf der Furcht vor den wilden Naturkraeften; sie bewegt sich darum auch +vorwiegend in Aeusserungen der Freude, in Liedern und Gesaengen, in Spielen und +Taenzen, vor allem aber in Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, +regelmaessig von Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in +Italien das Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist +den Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche +Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit des Jubels +ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit gegen die Goetter +ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten latinischen Kultes; und auch +das freie Walten der Phantasie wird durch die sittliche Zucht, in der die Nation +sich selber haelt, mit eiserner Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die +Auswuechse, die von solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern +ferngeblieben. Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld +und irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein Verbrechen +gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im innersten Wesen +auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum Tode verurteilten +Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes Suehnopfer wie die im +gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes; der naechtliche Dieb der +Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie der boese Feind auf dem Schlachtfeld +der Mutter Erde und den guten Geistern. Auch der tiefe und furchtbare Gedanke +der Stellvertretung begegnet hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, +ohne dass auf einen bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie +versoehnen, wer sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige +Erdspalten sich schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege wandeln, wenn +ein braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund oder in die Feinde +stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der heilige Lenz, indem den Goettern +dargebracht wird, was der bestimmte Zeitraum an Vieh und Menschen geboren werden +laesst. Will man dies Menschenopfer nennen, so gehoert solches freilich zum Kern +des latinischen Glaubens; aber man muss hinzufuegen, dass, soweit unser Blick in +die Ferne irgend zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie das Leben fordert, +sich beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem buergerlichen Gericht +ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der freiwillig den Tod waehlt. +Menschenopfer anderer Art laufen dem Grundgedanken der Opferhandlung zuwider und +beruhen wenigstens bei den indogermanischen Staemmen ueberall, wo sie vorkommen, +auf spaeterer Ausartung und Verwilderung. Bei den Roemern haben sie nie Eingang +gefunden; kaum dass einmal in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube und +Verzweiflung ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von +Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei den Roemern +verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und Prophetentum hat in +Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in Griechenland und nie vermocht, das +private und oeffentliche Leben ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern +Seite ist dafuer auch die latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit +und Trockenheit verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und +geistlosen Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, +vor allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer +Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers durch seine Richtung +auf das Fassliche und Reelle diese Wendung ueberhaupt gegeben wird und nicht +minder scharf noch in dem heutigen Heiligenkult der Italiener hervortritt. Die +Goetter stehen dem Menschen voellig gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; +jeder von ihnen hat ein wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und +Leistungen, und da die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente +des irdischen Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung eines +jeden Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es eine muehsame +und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen Verpflichtungen auch nur sich +bewusst zu werden, und so mussten wohl die des goettlichen Rechtes kundigen und +dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu ungemeinem Einfluss gelangen. +Denn der rechtliche Mann erfuellt die Vorschriften des heiligen Rituals mit +derselben kaufmaennischen Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen +Verpflichtungen nachkommt und tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott es +seinerseits getan hat. Auch auf Spekulation laesst man mit dem Gotte sich ein: +das Geluebde ist der Sache wie dem Namen nach ein foermlicher Kontrakt zwischen +dem Gotte und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer eine gewisse Leitung eine +gewisse Gegenleistung zusichert, und der roemische Rechtssatz, dass kein +Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht der letzte +Grund, weshalb in Latium bei den religioesen Anliegen der Menschen alle +Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der roemische Kaufmann, seiner +konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, den Vertrag bloss dem Buchstaben nach +zu erfuellen befugt ist, so ward auch, wie die roemischen Theologen lehren, im +Verkehr mit den Goettern das Abbild statt der Sache gegeben und genommen. Dem +Herrn des Himmelsgewoelbes brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren +statt auf der Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater Tiberis wurden +zur Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer jaehrlich dreissig von +Binsen geflochtene Puppen in die Wellen geworfen ^5. Die Ideen goettlicher Gnade +und Versoehnbarkeit sind hier ununterscheidbar gemischt mit der frommen +Schlauigkeit, welche es versucht, den gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte +Befriedigung zu beruecken und abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl +von gewaltiger Macht ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes Bangen +vor der allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das den +pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde liegt, sondern sehr +irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von demjenigen Zagen, mit dem der +roemische Schuldner seinem gerechten, aber sehr genauen und sehr maechtigen +Glaeubiger sich naht. Es ist einleuchtend, dass eine solche Religion die +kuenstlerische und die spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu +zeitigen geeignet war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit +menschlichem Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss +die Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten auch +die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste Eigentuemlichkeit +der Menschennatur und eben darum der Kern aller Weltreligion ist. Durch sie +konnte die einfache Naturanschauung zu kosmogonischen, der schlichte +Moralbegriff zu allgemein humanistischen Anschauungen sich vertiefen; und lange +Zeit hindurch vermochte die griechische Religion die physischen und +metaphysischen Vorstellungen, die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu +fassen und mit dem wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor +die Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt hatte, +zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der Gottheitsbegriffe so +vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler noch der Dichter daran sich +heranzubilden vermochte und die latinische Religion der Kunst stets fremd, ja +feindlich gegenueberstand. Da der Gott nichts war und nichts sein durfte als die +Vergeistigung einer irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen +Gegenbild seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von +Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu trueben und zu +befangen. Darum war der urspruengliche roemische Gottesdienst ohne Gottesbilder +und Gotteshaeuser; und wenngleich auch in Latium, vermutlich nach griechischem +Vorbild, schon in frueher Zeit der Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen +(aedicula) gebaut ward, so galt doch diese bildliche Darstellung als den +Gesetzen Numas zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit +Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein ihr +eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete ueber die nach +Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel aller zeugenden Kraft in der +roemischen Religion ist gleichfalls die letzte Ursache, warum die roemische +Poesie und noch mehr die roemische Spekulation so vollstaendig nicht waren und +blieben. +----------------------------------------------- +^5 Hierin konnte nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter Menschenopfer +finden. +----------------------------------------------- +Aber auch auf dem praktischen Gebiet offenbart sich derselbe Unterschied. +Der praktische Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus ihrer Religion +erwuchs, war ein von den Priestern, namentlich den Pontifices entwickeltes, +formuliertes Moralgesetz, welches teils in dieser - der polizeilichen +Bevormundung des Buergers durch den Staat noch fernstehenden - Zeit die Stelle +der Polizeiordnung vertrat, teils die sittlichen Verpflichtungen vor das Gericht +der Goetter zog und sie mit goettlicher Strafe belegte. Zu den Bestimmungen der +ersteren Art gehoerte ausser der religioesen Einschaerfung der Heiligung des +Feiertags und eines kunstmaessigen Acker- und Rebenbaus, die wir unten +kennenlernen werden, zum Beispiel der auch mit gesundheitspolizeilichen +Ruecksichten zusammenhaengende Herd- oder Larenkult und vor allem die bei den +Roemern ungemein frueh, weit frueher als bei den Griechen, durchgefuehrte +Leichenverbrennung, welche eine rationelle Auffassung des Lebens und Sterbens +voraussetzt, wie sie der Urzeit und selbst unserer Gegenwart noch fremd ist. Man +wird es nicht gering anschlagen duerfen, dass die latinische Landesreligion +diese und aehnliche Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger aber noch +war ihre sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der Vater den +verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur den Vater oder den +Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen den Gast oder den zugewandten +Mann die Treupflicht verletzte; wenn der ungerechte Nachbar den Grenzstein +verrueckte oder der Dieb sich bei naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden +anvertrauten Halmfrucht vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem +Haupt des Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei +gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht ist nur +ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in Rom waehrend des +staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen Buerger oder gar dem +voellig machtlosen Priester kommt die Vollstreckung solchen goettlichen Fluches +zu. Zunaechst ist der also Gebannte dem goettlichen Strafgericht anheim +gefallen, nicht der menschlichen Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf +dem dieser Bannfluch fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige +Naturen Macht gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht; +vielmehr ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu vollstrecken und, +nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die Bannung setzt, nach seiner +gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt worden ist, den Gebannten der +verletzten Gottheit gleichwie ein Opfertier zu schlachten (supplicium) und also +die Gemeinde von dem Verbrechen des einzelnen zu reinigen. Ist das Vergehen +geringerer Art, so tritt an die Stelle der Toetung des Schuldigen die Loesung +durch Darbringung eines Opfertiers oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze +Kriminalrecht in seinem letzten Grunde auf der religioesen Idee der Suehnung. +Weitere Leistungen aber als dergleichen Foerderungen buergerlicher Ordnung +und Sittlichkeit hat die Religion in Latium auch nicht verrichtet. Unsaeglich +viel hat hier Hellas vor Latium voraus gehabt - dankt es doch seiner Religion +nicht bloss seine ganze geistige Entwicklung, sondern auch seine nationale +Einigung, soweit sie ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und +Goetterfeste, um Delphi und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die Musen, +bewegt sich alles, was im hellenischen Leben gross, und alles, was darin +nationales Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch Latiums Vorzuege +vor Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt wie sie ist auf das Mass +der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem vollkommen verstaendlich und allen +insgemein zugaenglich; und darum bewahrte die roemische Gemeinde ihre +buergerliche Gleichheit, waehrend Hellas, wo die Religion auf der Hoehe des +Denkens der Besten stand, von fruehester Zeit an unter allem Segen und Unsegen +der Geistesaristokratie gestanden hat. Auch die latinische Religion ist wie jede +andere urspruenglich hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur +der oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich taeuscht, +weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach erscheinen. Dieser +innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der Zeiten so notwendig wie der +Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne und auch die latinische Religion ist +also spaeterhin verdorrt; aber laenger als die meisten Voelker haben die Latiner +die naive Glaeubigkeit sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie +die Farben die Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so sind +Kunst und Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch die Zerstoerer +des Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung und Vernichtung die +Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das gleiche Naturgesetz auch der naiven +Epoche gewisse Erfolge vorbehalten, die man spaeter vergeblich sich bemueht zu +erringen. Eben die gewaltige geistige Entwicklung der Hellenen, welche jene +immer unvollkommene religioese und literarische Einheit erschuf, machte es ihnen +unmoeglich, zu der echten politischen Einigung zu gelangen; sie buessten damit +die Einfalt, die Lenksamkeit, die Hingebung, die Verschmelzbarkeit ein, welche +die Bedingung aller staatlichen Einigung ist. Es waere darum wohl an der Zeit, +einmal abzulassen von jener kinderhaften Geschichtsbetrachtung, welche die +Griechen nur auf Kosten der Roemer oder die Roemer nur auf Kosten der Griechen +preisen zu koennen meint und, wie man die Eiche neben der Rose gelten laesst, so +auch die beiden grossartigen Organismen, die das Altertum hervorgebracht hat, +nicht zu loben oder zu tadeln, sondern es zu begreifen, dass ihre Vorzuege +gegenseitig durch ihre Mangelhaftigkeit bedingt sind. Der tiefste und letzte +Grund der Verschiedenheit beider Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium +nicht, wohl aber Hellas in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt hat. +Kein Volksstamm der Erde fuer sich allein war gross genug, weder das Wunder der +hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen Kultur zu erschaffen; +diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt, wo aramaeische Religionsideen +in den indogermanischen Boden sich eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas +der Prototyp der rein humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der +Prototyp der nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren +und von beiden zu lernen. +Also war und wirkte die roemische Religion in ihrer reinen und ungehemmten +durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es tut ihrem nationalen Charakter keinen +Eintrag, dass seit aeltester Zeit Weise und Wesen der Gottesverehrung aus dem +Auslande heruebergenommen wurden; so wenig als die Schenkung des Buergerrechts +an einzelne Fremde den roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von +alters her mit den Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich; +bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten Goettern und +Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der Titier ist bereits +gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien Goetterbegriffe entlehnt worden sind, +ist zweifelhafter; denn die Lasen, die aeltere Bezeichnung der Genien (von +lascivus), und die Minerva, die Goettin des Gedaechtnisses (mens, menervare), +welche man wohl als urspruenglich etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach +sprachlichen Gruenden vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf jeden Fall, +und passt auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen Verkehr wissen, dass +frueher und ausgedehnter als irgendein anderer auslaendischer der griechische +Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den aeltesten Anlass gaben die griechischen +Orakel. Die Sprache der roemischen Goetter beschraenkte sich im ganzen auf Ja +und Nein und hoechstens auf die Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es +scheint, urspruenglich italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit sehr alter +Zeit, wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten empfangenen +Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche Wahrsprueche erteilten. +Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die Roemer gar frueh bemueht, und +Abschriften der Blaetter der weissagenden Priesterin Apollons, der kymaeischen +Sibylle, deshalb eine hochgehaltene Gabe der griechischen Gastfreunde aus +Kampanien. Zur Lesung und Ausdeutung des Zauberbuches wurde in fruehester Zeit +ein eigenes, nur den Augurn und Pontifices im Range nachstehendes Kollegium von +zwei Sachverstaendigen (duoviri sacris faciundis) bestellt, auch fuer dasselbe +zwei der griechischen Sprache kundige Sklaven von Gemeinde wegen angeschafft; +diese Orakelbewahrer ging man in zweifelhaften Faellen an, wenn es, um ein +drohendes Unheil abzuwenden, eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte und man +doch nicht wusste, welchem Gott und wie er zu beschaffen sei. Aber auch an den +delphischen Apollon selbst wandten schon frueh sich ratsuchende Roemer; ausser +den schon erwaehnten Sagen ueber diesen Verkehr zeugt davon noch teils die +Aufnahme des mit dem delphischen Orakel eng zusammenhaengenden Wortes thesaurus +in alle uns bekannte italische Sprachen, teils die aelteste roemische Form des +Namens Apollon Aperta, der Eroeffner, eine etymologisierende Entstellung des +dorischen Apellon, deren Alter eben ihre Barbarei verraet. Auch der griechische +Herakles ist frueh als Herclus, Hercoles, Hercules in Italien einheimisch und +dort in eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie es scheint zunaechst als +Gott des gewagten Gewinns und der ausserordentlichen Vermoegensmehrung; weshalb +sowohl von dem Feldherrn der Zehnte der gemachten Beute wie auch von dem +Kaufmann der Zehnte des errungenen Guts ihm an dem Hauptaltar (ara maxima) auf +dem Rindermarkt dargebracht zu werden pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der +Gott der kaufmaennischen Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar +geschlossen und mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit dem +alten latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die Verehrung des +Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden; er wurde, mit einem +alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck Italiens verehrt und in den Gassen +der Staedte wie an den Landstrassen standen ueberall seine Altaere. Die +Schiffergoetter ferner, Kastor und Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der +Gott des Handels, Hermes, der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios +oder Aesculapius, wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren +oeffentliche Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der "guten +Goettin" (bona dea) damium, entsprechend dem griechischen damion oder d/e/mion, +mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter Entlehnung +muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer spaeter als "Vater +Befreier" gefasst ward und mit dem Weingott der Griechen, dem "Loeser" (Lyaeos) +zusammenfloss, und dass der roemische Gott der Tiefe der "Reichtumspender" +(Pluton - Dis pater) hiess, dessen Gemahlin Persephone aber, zugleich durch +Anlautung und durch Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, +dass heisst Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes, die +aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen Ionier, der +ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war das Schnitzbild in dem +roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus gefertigt. Nur auf diesem Wege, +durch die frueh mit orientalischen Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, +dionysischen, plutonischen, herakleischen und Artemismythen, hat in dieser +Epoche die aramaeische Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf +Italien geuebt. Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen +Religion vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie zunaechst +Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien gebracht haben. +--------------------------------------- +^6 Sors, von serere, reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur +gereihte Holztaefelchen, die geworfen verschiedenartige Figuren bildeten; was an +die Runen erinnert. +---------------------------------------- +Indessen sind die einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von +sekundaerer Bedeutung, die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit aber, wie +etwa die Sage von den Rindern des Cacus eines sein mag, so gut wie ganz +verschollen; im grossen und ganzen ist die roemische Religion eine organische +Schoepfung des Volkes, bei dem wir sie finden. +Die sabellische und umbrische Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen zu +schliessen, was wir davon wissen, auf ganz gleichen Grundanschauungen wie die +latinische mit lokal verschiedener Faerbung und Gestaltung. Dass sie abwich von +der latinischen, zeigt am bestimmtesten die Gruendung einer eigenen +Genossenschaft in Rom zur Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber eben sie +gibt ein belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand. Die Vogelschau war +beiden Staemmen die regelmaessige Weise der Goetterbefragung; aber die Titier +schauten nach anderen Voegeln als die ramnischen Augurn. Ueberall, wo wir +vergleichen koennen, zeigen sich aehnliche Verhaeltnisse; die Fassung der +Goetter als Abstraktion des Irdischen und ihre unpersoenliche Natur sind beiden +Staemmen gemein, Ausdruck und Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus +diese Abweichungen gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen den +charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu erfassen. +Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf uns gekommen +sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine duestere und dennoch +langweilige Mystik, Zahlenspiel und Zeichendeuterei und jene feierliche +Inthronisierung des reinen Aberwitzes, die zu allen Zeiten ihr Publikum findet. +Wir kennen zwar den etruskischen Kult bei weitem nicht in solcher +Vollstaendigkeit und Reinheit wie den latinischen; aber mag die spaetere +Gruebelei auch manches erst hineingetragen haben, und moegen auch gerade die +duesteren und phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich +entfernenden Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in der Tat +nicht wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug uebrig, um die Mystik +und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im innersten Wesen des etruskischen +Volkes begruendet. +Ein innerlicher Gegensatz des sehr ungenuegend bekannten etruskischen +Gottheitsbegriffs zu dem italischen laesst sich nicht erfassen; aber bestimmt +treten unter den etruskischen Goettern die boesen und schadenfrohen in den +Vordergrund, wie denn auch der Kult grausam ist und namentlich das Opfern der +Gefangenen einschliesst - so schlachtete man in Caere die gefangenen Phokaeer, +in Tarquinii die gefangenen Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der Tiefe +friedlich schaltenden Welt der abgeschiedenen "guten Geister", wie die Latiner +sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die die armen Seelen zur +Peinigung durch Schlaegel und Schlangen abgeholt werden von dem Totenfuehrer; +einer wilden, halb tierischen Greisengestalt mit Fluegeln und einem grossen +Hammer; einer Gestalt, die man spaeter in Rom bei den Kampfspielen verwandte, um +den Mann zu kostuemieren, der die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz +wegschaffte. So fest ist mit diesem Zustand der Schatten die Pein verbunden, +dass es sogar eine Erloesung daraus gibt, die nach gewissen geheimnisvollen +Opfern die arme Seele versetzt unter die oberen Goetter. Es ist merkwuerdig, +dass, um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker frueh von den Griechen deren +finstere Vorstellungen entlehnten, wie denn die acherontische Lehre und der +Charon eine grosse Rolle in der etruskischen Weisheit spielen. +Aber vor allen Dingen beschaeftigt den Etrusker die Deutung der Zeichen und +Wunder. Die Roemer vernahmen wohl auch in der Natur die Stimme der Goetter; +allein ihr Vogelschauer verstand nur die einfachen Zeichen und erkannte nur im +allgemeinen, ob die Handlung Glueck oder Unglueck bringen werde. Stoerungen im +Laufe der Natur galten ihm als unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie +zum Beispiel bei Blitz und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und man +suchte auch wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt schleunigst +getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich damit nicht. Der +tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den Eingeweiden der Opfertiere +dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins einzelne heraus, und je seltsamer die +Goettersprache, je auffallender das Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er +an, was er verkuende und wie man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden +die Blitzlehre, die Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der +ganzen Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die +Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren, der von einem +Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden, Tages genannt - man sollte +meinen, dass das zugleich kindische und altersschwache Treiben in ihm sich +selber habe verspotten wollen -, also Tages hatte sie zuerst den Etruskern +verraten und war dann sogleich gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, +welche Goetter Blitze zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels +und an der Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz einen +dauernden Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn dieses, ob +dasselbe ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst sich verschieben +lasse bis zu einer gewissen Grenze; wie man den eingeschlagenen Blitz bestatte +oder den drohenden einzuschlagen zwinge, und dergleichen wundersame Kuenste +mehr, denen man gelegentlich die Sportulierungsgelueste anmerkt. Wie tief dies +Gaukelspiel dem roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass, selbst als man spaeter +in Rom es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht ward, es einzubuergern; in +dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch die einheimischen und die +griechischen Orakel. +Hoeher als die roemische Religion steht die etruskische insofern, als sie +von dem, was den Roemern voellig mangelt, einer in religioese Formen gehuellten +Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat. Ueber der Welt mit ihren +Goettern walten die verhuellten Goetter, die der etruskische Jupiter selber +befragt; jene Welt aber ist endlich und wird, wie sie entstanden ist, so auch +wieder vergehen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums, dessen Abschnitte die +Saecula sind. Ueber den geistigen Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und +Philosophie einmal gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch +ihnen ein geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus aus eigen +gewesen zu sein. +13. Kapitel +Ackerbau, Gewerbe und Verkehr +Ackerbau und Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und der +aeusseren Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung vielfach auf +dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es versucht werden, +anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die italische, namentlich die +roemische Oekonomie zusammenfassend und ergaenzend zu schildern. +Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft jenseits der +Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward schon bemerkt. Der +Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen Gemeinden, der sabellischen und +der etruskischen nicht minder als der latinischen; eigentliche Hirtenstaemme hat +es in Italien in geschichtlicher Zeit nicht gegeben, obwohl natuerlich die +Staemme ueberall, je nach der Art der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem +Masse, neben dem Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man es +empfand, dass jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die schoene +Sitte, die Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man dort, wo der +kuenftige Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine Furche vorzeichnete. +Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische Verhaeltnisse sich allein mit +einiger Bestimmtheit sprechen laesst, nicht bloss der Schwerpunkt des Staates +urspruenglich in der Bauernschaft lag, sondern auch dahin gearbeitet ward, die +Gesamtheit der Ansaessigen immer festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt +am klarsten die Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser Teil +des roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern gelangt war und +also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht mehr auf der Ansaessigkeit +ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung dies Missverhaeltnis und die +daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer einmal, sondern fuer alle Folgezeit, +indem sie die Gemeindeglieder ohne Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein +fuer allemal nach der Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der +Wehrpflicht auf die Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen +Lauf der Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und +Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf die +Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so hatte der Krieg +den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu vermehren. Die +ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz in der roemischen +Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem Aeussersten nicht kam, wurde +ihr doch nicht Kriegskontribution oder fester Zins auferlegt, sondern die +Abtretung eines Teils, gewoehnlich eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann +regelmaessig roemische Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und +erobert wie die Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften +Boden also im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die +Lanze gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was der Krieg +gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also die Eroberung, die +der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten verloren, aber kaum je bei +dem Frieden roemischen Boden abgetreten haben, so verdanken sie dies dem zaehen +Festhalten der Bauern an ihrem Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde +liegt die Kraft des Mannes und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die +ausgedehnteste und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den Boden und auf +die geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten Bauernschaft. +Dass in aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich nach +den einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der Ertrag unter +die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser verteilt ward, ist bereits +angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft und Geschlechtergemeinde innerlich +zusammenhaengen und auch spaeterhin in Rom noch das Zusammenwohnen und +Wirtschaften der Mitbesitzer sehr haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische +Rechtsueberlieferung weiss noch zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in +Vieh und Bodenbenutzung bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu +Sondereigentum aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste +Bezeichnung des Vermoegens als "Viehstand" (pecunia) oder "Sklaven- und +Viehstand" (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder und Sklaven +als "Schaefchen" (peculium); ferner die aelteste Form des Eigentumserwerbs durch +Handangreifen (mancipatio), was nur fuer bewegliche Sachen angemessen ist, und +vor allem das aelteste Mass des "Eigenlandes" (heredium von herus, Herr) von +zwei Jugeren oder preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen +sein kann ^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat, +laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel fest, dass die +aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern als Surrogat dafuer die +Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon die Servianische den aufgeteilten Acker +voraussetzt. Aus derselben Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des +Grundbesitzes aus mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun +und zu leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des Pfluges +gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen Vollhufe ist nicht +mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon gesagt ward, schwerlich geringer +als zu 20 Morgen angenommen werden. +------------------------------------------------------------ +^1 Die bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung geteilten +Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung durch die +Genossenschaft hat in Italien schwerlich je bestanden. Waere hier, wie bei den +Deutschen, jeder Genosse als Eigentuemer eines Einzelfleckes in jedem +wirtschaftlich abgegrenzten Teile der Gesamtmark betrachtet worden, so wuerde +doch wohl die spaetere Sonderwirtschaft von zerstueckelten Hufen ausgehen. +Allein es ist vielmehr das Gegenteil der Fall; die Individualnamen der +roemischen Hufen (fundus Cornelianus) zeigen deutlich, dass der aelteste +roemische Individualgrundbesitz faktisch geschlossen war. +^2 Cicero (rep. 2, 9, 14; vgl. Plut. q. Rom. 15) berichtet: Tunc (zur Zeit +des Romulus) erat res in pecore et locorum possessionibus, ex quo pecuniosi et +locupletes vocabantur. - (Numa) primum agros, quos bello Romulus ceperat, +divisit viritim civibus. Ebenso laesst Dionys den Romulus das Land in dreissig +Kuriendistrikte teilen, den Numa die Grenzsteine setzen und das Terminalienfest +einfuehren (1, 7; 2, 74; daraus Plut. Num. 16). +^3 Da dieser Behauptung fortwaehrend noch widersprochen wird, so moegen die +Zahlen reden. Die roemischen Landwirte der spaeteren Republik und der Kaiserzeit +rechnen durchschnittlich fuer das Iugerum als Aussaat fuenf roemische Scheffel +Weizen, als Ertrag das fuenffache Korn; der Ertrag eines Heredium ist demnach, +selbst wenn man, von dem Haus- und Hofraum absehend, es lediglich als Ackerland +betrachtet und auf Brachjahre keine Ruecksicht nimmt, 50 oder nach Abzug des +Saatkorns 40 Scheffel. Auf den erwachsenen, schwer arbeitenden Sklaven rechnet +Cato (agr. c. 56) fuer das Jahr 51 Scheffel Weizen. Die Frage, ob eine roemische +Familie von dem Heredium leben konnte oder nicht, mag danach sich jeder selber +beantworten. Der versuchte Gegenbeweis stuetzt sich darauf, dass der Sklave der +spaeteren Zeit ausschliesslicher als der freie Bauer der aelteren von Getreide +gelebt hat und dass fuer die aeltere Zeit die Annahme des fuenffachen Kornes +eine zu niedrige ist; beides ist wohl richtig, aber fuer beides gibt es eine +Grenze. Ohne Zweifel sind die Nebennutzungen, welche das Ackerland selbst und +die Gemeinweide an Feigen, Gemuese, Milch, Fleisch (besonders durch die alte und +intensive Schweinezucht) und dergleichen abwirft, besonders fuer die aeltere +Zeit in Anschlag zu bringen; aber die aeltere roemische Weidewirtschaft war, +wenn auch nicht unbedeutend, so doch von untergeordneter Bedeutung und die +Hauptnahrung des Volkes immer notorisch das Getreide. Man mag ferner wegen der +Intensitaet der aelteren Kultur zu einer sehr ansehnlichen Steigerung besonders +des Bruttoertrags gelangen - und ohne Frage haben die Bauern dieser Zeit ihren +Ackern einen groesseren Ertrag abgewonnen, als die Plantagenbesitzer der +spaeteren Republik und der Kaiserzeit ihn erzielten; aber Mass wird auch hier zu +halten sein, da es ja um Durchschnittssaetze sich handelt und um eine weder +rationell noch mit grossem Kapital betriebene Bauernbewirtschaftung. Die Annahme +des zehnten Korns statt des fuenften wird die aeusserste Grenze sein, und sie +genuegt doch weitaus nicht. Auf keinen Fall laesst das enorme Defizit, welches +auch nach diesen Ansaetzen zwischen dem Ertrag des Heredium und dem Bedarf des +Hauswesens bleibt, durch blosse Kultursteigerung sich decken. In der Tat wird +der Gegenbeweis erst dann als gefuehrt zu betrachten sein, wenn eine rationelle +landwirtschaftliche Berechnung aufgestellt sein wird, wonach bei einer +ueberwiegend von Vegetabilien sich naehrenden Bevoelkerung der Ertrag eines +Grundstueckes von zwei Morgen sich als durchschnittlich fuer die Ernaehrung +einer Familie ausreichend herausstellt. +Man behauptet nun zwar, dass selbst in geschichtlicher Zeit +Koloniegruendungen mit Ackerlosen von zwei Morgen vorkommen; aber das einzige +Beispiel der Art (Liv. 4, 47), die Kolonie Labici vom Jahr 336, wird von +denjenigen Gelehrten, gegen welche es ueberhaupt der Muehe sich verlohnt, +Argumente zu gebrauchen, sicherlich nicht zu der im geschichtlichen Detail +zuverlaessigen Ueberlieferung gezaehlt werden und unterliegt auch noch anderen +sehr ernsten Bedenken. Das allerdings ist richtig, dass bei der nichtkolonialen +Ackeranweisung an die gesamte Buergerschaft (adsignatio viritana) zuweilen nur +wenige Morgen gegeben worden sind (so z. B. Liv. 8, 11, 21); aber hier sollten +auch keineswegs in den Losen neue Bauernwesen geschaffen, sondern vielmehr in +der Regel zu den bestehenden vom eroberten Lande neue Parzellen hinzugefuegt +werden (vgl. CIL I, p. 88). Auf alle Faelle wird jede andere Annahme besser sein +als eine Hypothese, welche mit den fuenf Broten und zwei Fischen des Evangeliums +ziemlich auf einer Linie steht. Die roemischen Bauern waren bei weitem weniger +bescheiden als ihre Historiographen; sie meinten selbst auf Grundstuecken von +sieben Morgen oder 140 roemischen Scheffeln Ertrag nicht auskommen zu koennen. +---------------------------------------------- +Die Landwirtschaft ging wesentlich auf den Getreidebau, das gewoehnliche +Korn war der Spelt (far) ^4; doch wurden auch Huelsenfruechte, Rueben und +Gemuese fleissig gezogen. +--------------------------------------------- +^4 Vielleicht der juengste, obwohl schwerlich der letzte Versuch, den +Nachweis zu fuehren, dass die latinische Bauernfamilie von zwei Morgen Landes +hat leben koennen, ist hauptsaechlich darauf gestuetzt worden, dass Varro (tust. +1, 44, 1) als Aussaat auf den Morgen fuenf Scheffel Weizen, dagegen zehn +Scheffel Spelt rechnet und diesem entsprechend den Ertrag ansetzt, woraus denn +gefolgert wird, dass der Speltbau wo nicht den doppelten, doch einen +betraechtlich hoeheren Ertrag liefert als der Weizenbau. Es ist aber vielmehr +das Umgekehrte richtig und jene nominell hoehere Aussaat und Ernte einfach zu +erklaeren aus dem Umstand, dass die Roemer den Weizen ausgehuelst lagerten und +saeten, den Spelt aber in den Huelsen (Plin. nat. 18, 7, 61), die sich hier +durch das Dreschen nicht von der Frucht trennen. Aus demselben Grunde wird der +Spelt auch heutzutage noch doppelt so stark gesaet als der Weizen und liefert +nach Scheffelmass doppelt hoeheren Ertrag, nach Abzug der Huelsen aber +geringeren. Nach wuerttembergischen Angaben, die mir G. Hanssen mitteilt, +rechnet man dort als Durchschnittsertrag fuer den wuerttembergischen Morgen an +Weizen (bei einer Aussaat von ¬-« Scheffel) drei Scheffel zum mittleren Gewicht +von 275 Pfund (= 825 Pfund), an Spelt (bei einer Aussaat von «-1« Scheffel) +mindestens sieben Scheffel zum mittleren Gewicht von 150 Pfund (= 1050 Pfund), +welche durch die Schaelung sich auf etwa vier Scheffel reduzieren. Also liefert +der Spelt, verglichen mit dem Weizen, im Bruttoertrag mehr als doppelte, bei +gleich gutem Boden vielleicht dreifache Ernte, dem spezifischen Gewicht nach +aber vor der Enthuelsung nicht viel ueber, nach der Enthuelsung (als Kern") +weniger als die Haelfte. Nicht aus Versehen, wie behauptet worden ist, sondern +weil es zweckmaessig ist, bei Ueberschlaegen dieser Art von ueberlieferten und +gleichartigen Ansetzungen auszugehen, ist die oben aufgestellte Berechnung auf +Weizen gestellt worden; sie durfte es, weil sie, auf Spelt uebertragen, nicht +wesentlich abweicht und der Ertrag eher faellt als steigt. Der Spelt ist +genuegsamer in bezug auf Boden und Klima und weniger Gefahren ausgesetzt als der +Weizen; aber der letztere liefert im ganzen, namentlich wenn man die nicht +unbetraechtlichen Enthuelsungskosten in Anschlag bringt, einen hoeheren +Reinertrag (nach fuenfzigjaehrigem Durchschnitt stellt in der Gegend von +Frankenthal in Rheinbayern sich der Malter Weizen auf 11 Gulden 3 Kreuzer, der +Malter Spelt auf 4 Gulden 30 Kreuzer), und wie in Sueddeutschland, wo der Boden +ihn zulaesst, der Weizenbau vorgezogen wird, und ueberhaupt bei vorschreitender +Kultur dieser den Speltbau zu verdraengen pflegt, so ist auch der gleichartige +Uebergang der italischen Landwirtschaft vom Spelt- zum Weizenbau unleugbar ein +Fortschritt gewesen. +-------------------------------------------------------- +Dass die Pflege des Weinstocks nicht erst durch die griechischen Ansiedler +nach Italien kam, beweist das in die vorgriechische Zeit hinaufreichende +Festverzeichnis der roemischen Gemeinde, das drei Weinfeste kennt und diese dem +Vater Iovis, nicht dem juengeren, erst von den Griechen entlehnten Weingott, dem +Vater Befreier, feiern heisst. Wenn nach einer recht alten Sage der Koenig +Mezentius von Caere von den Latinern oder den Rutulern einen Weinzins fordert, +wenn als die Ursache, welche die Kelten veranlasste, die Alpen zu +ueberschreiten, in einer weit verbreiteten und sehr verschiedenartig gewendeten +italischen Erzaehlung die Bekanntschaft mit den edlen Fruechten Italiens und vor +allem mit der Traube und dem Wein genannt wird, so spricht daraus der Stolz der +Latiner auf ihre herrliche, von den Nachbarn vielbeneidete Rebe. Frueh und +allgemein wurde von den latinischen Priestern auf eine sorgfaeltige Rebenzucht +hingewirkt. In Rom begann die Lese erst, wenn der hoechste Priester der +Gemeinde, der Flamen des Jupiter sie gestattet und selbst damit begonnen hatte; +in gleicher Weise verbot eine tusculanische Ordnung das Feilbieten des neuen +Weines, bevor der Priester das Fest der Fassoeffnung abgerufen hatte. Ebenso +gehoert hierher nicht bloss die allgemeine Aufnahme der Weinspende in das +Opferritual, sondern auch die als Gesetz des Koenigs Numa bekannt gemachte +Vorschrift der roemischen Priester, den Goettern keinen von unbeschnittenen +Reben gewonnenen Wein zum Trankopfer auszugiessen; eben wie sie, um das +nuetzliche Doerren des Getreides einzufuehren, die Opferung ungedoerrten +Getreides untersagten. +Juenger ist der Oelbau und sicher erst durch die Griechen nach Italien +gekommen ^5. Die Olive soll zuerst gegen das Ende des zweiten Jahrhunderts der +Stadt am westlichen Mittelmeer gepflanzt worden sein; es stimmt dazu, dass der +Oelzweig und die Olive im roemischen Ritual eine weit untergeordnetere Rolle +spielen als der Saft der Rebe. Wie wert uebrigens der Roemer beide edle Baeume +hielt, beweisen der Rebstock und Oelbaum, die mitten auf dem Markte der Stadt +unweit des Curtischen Teiches gepflanzt wurden. +--------------------------------------- +^5 Oleum, oliva sind aus elaion, elaia, amurca (PHlhefe) aus amorg/e/ +entstanden. +--------------------------------------- +Von den Fruchtbaeumen ward vor allem die nahrhafte und wahrscheinlich in +Italien einheimische Feige gepflanzt; um die alten Feigenbaeume, deren ebenfalls +mehrere auf und an dem roemischen Markte standen ^6, hat die roemische +Ursprungssage ihre dichtesten Faeden gesponnen. +--------------------------------------- +^6 Aber dass der vor dem Saturnustempel stehende im Jahr 260 (494) +umgehauen ward (Plin. nat. 15, 18, 77), ist nicht ueberliefert; die Ziffer CCLX +fehlt in allen guten Handschriften und ist, wohl mit Anlehnung an Liv. 2, 21, +interpoliert. +----------------------------------------- +Es waren der Bauer und dessen Soehne, welche den Pflug fuehrten und +ueberhaupt die landwirtschaftlichen Arbeiten verrichteten; dass auf den +gewoehnlichen Bauernwirtschaften Sklaven oder freie Tageloehner regelmaessig mit +verwandt worden sind, ist nicht wahrscheinlich. Den Pflug zog der Stier, auch +die Kuh; zum Tragen der Lasten dienten Pferde, Esel und Maultiere. Eine +selbstaendige Viehwirtschaft zur Gewinnung des Fleisches oder der Milch bestand +wenigstens auf dem in Geschlechtseigentum stehenden Land nicht oder nur in sehr +beschraenktem Umfang; wohl aber wurden ausser dem Kleinvieh, das man auf die +gemeine Weide mit auftrieb, auf dem Bauernhof Schweine und Gefluegel, besonders +Gaense gehalten. Im allgemeinen ward man nicht muede zu pfluegen und wieder zu +pfluegen - der Acker galt als mangelhaft bestellt, bei dem die Furchen nicht so +dicht gezogen waren, dass das Eggen entbehrt werden konnte; aber der Betrieb war +mehr intensiv als intelligent, und der mangelhafte Pflug, das unvollkommene +Ernte- und Dreschverfahren, blieben unveraendert. Mehr als das hartnaeckige +Festhalten der Bauern an dem Hergebrachten wirkte hierzu wahrscheinlich die +geringe Entwicklung der rationellen Mechanik; denn dem praktischen Italiener war +die gemuetliche Anhaenglichkeit an die mit der ererbten Scholle ueberkommene +Bestellungsweise fremd, und einleuchtende Verbesserungen der Landwirtschaft, wie +zum Beispiel der Anbau von Futterkraeutern und das Berieselungssystem der +Wiesen, moegen schon frueh von den Nachbarvoelkern uebernommen oder selbstaendig +entwickelt worden sein; begann doch die roemische Literatur selbst mit der +theoretischen Behandlung des Ackerbaus. Der fleissigen und verstaendigen Arbeit +folgte die erfreuliche Rast; und auch hier machte die Religion ihr Recht +geltend, die Muehsal des Lebens auch dem Niedrigen durch Pausen der Erholung und +der freieren menschlichen Bewegung zu mildern. Jeden achten Tag (nonae), also +durchschnittlich viermal im Monat, geht der Bauer in die Stadt, um zu verkaufen +und zu kaufen und seine uebrigen Geschaefte zu besorgen. Eigentliche Arbeitsruhe +bringen aber nur die einzelnen Festtage und vor allem der Feiermonat nach +vollbrachter Wintersaat (feriae sementivae); waehrend dieser Fristen rastete +nach dem Gebote der Goetter der Pflug und es ruhten in Feiertagsmusse nicht +bloss der Bauer, sondern auch der Knecht und der Stier. +In solcher Weise etwa ward die gewoehnliche roemische Bauernstelle in +aeltester Zeit bewirtschaftet. Gegen schlechte Verwaltung gab es fuer die +Anerben keinen anderen Schutz, als das Recht, den leichtsinnigen Verschleuderer +ererbten Vermoegens gleichsam als einen Wahnsinnigen unter Vormundschaft stellen +zu lassen. Den Frauen war ueberdies das eigene Verfuegungsrecht wesentlich +entzogen, und wenn sie sich verheirateten, gab man ihnen regelmaessig einen +Geschlechtsgenossen zum Mann, um das Gut in dem Geschlecht zusammenzuhalten. Der +Ueberschuldung des Grundbesitzes suchte das Recht zu steuern teils dadurch, dass +es bei der Hypothekenschuld den vorlaeufigen Uebergang des Eigentums an der +verpfaendeten Liegenschaft vom Schuldner auf den Glaeubiger verordnete, teils +durch das strenge und rasch zum faktischen Konkurs fuehrende Exekutivverfahren +bei dem einfachen Darlehen; doch erreichte, wie die Folge zeigt, das letztere +Mittel seinen Zweck sehr unvollkommen. Die freie Teilbarkeit des Eigentums blieb +gesetzlich unbeschraenkt. So wuenschenswert es auch sein mochte, dass die +Miterben im ungeteilten Besitz des Erbguts blieben, so sorgte doch schon das +aelteste Recht dafuer die Aufloesung einer solchen Gemeinschaft zu jeder Zeit +jedem Teilnehmer offenzuhalten; es ist gut, wenn Brueder friedlich +zusammenwohnen, aber sie dazu zu noetigen, ist dem liberalen Geiste des +roemischen Rechts fremd. Die Servianische Verfassung zeigt denn auch, dass es +schon in der Koenigszeit in Rom an Insten und Gartenbesitzern nicht gefehlt hat, +bei denen an die Stelle des Pfluges der Karst trat. Die Verhinderung der +uebermaessigen Zerstueckelung des Bodens blieb der Gewohnheit und dem gesunden +Sinn der Bevoelkerung ueberlassen; und dass man sich hierin nicht getaeuscht hat +und die Landgueter in der Regel zusammengeblieben sind, beweist schon die +allgemeine roemische Sitte, sie mit feststehenden Individualnamen zu bezeichnen. +Die Gemeinde griff nur indirekt hier ein durch die Ausfuehrung von Kolonien, +welche regelmaessig die Gruendung einer Anzahl neuer Vollhufen, und haeufig wohl +auch, indem man kleine Grundbesitzer als Kolonisten ausfuehrte, die Einziehung +einer Anzahl Instenstellen herbeifuehrte. Bei weitem schwieriger ist es, die +Verhaeltnisse des groesseren Grundbesitzes zu erkennen. Dass es einen solchen in +nicht unbedeutender Ausdehnung gab, ist nach der fruehen Entwicklung der +Ritterschaft nicht zu bezweifeln und erklaert sich auch leicht teils aus der +Aufteilung der Geschlechtsmarken, welche bei der notwendig ungleichen Kopfzahl +der in den einzelnen Geschlechtern daran Teilnehmenden von selbst einen Stand +von groesseren Grundbesitzern ins Leben rufen musste, teils aus der Menge der in +Rom zusammenstroemenden kaufmaennischen Kapitalien. Aber eine eigentliche +Grosswirtschaft, gestuetzt auf einen ansehnlichen Sklavenstand, wie wir sie +spaeter in Rom finden, kann fuer diese Zeit nicht angenommen werden; vielmehr +ist die alte Definition, wonach die Senatoren Vaeter genannt worden sind von den +Aeckern, die sie an geringe Leute austeilen wie der Vater an die Kinder, hierher +zu ziehen und wird urspruenglich der Gutsbesitzer den Teil seines Grundstueckes, +den er nicht selber zu bewirtschaften vermochte, oder auch das ganze Gut in +kleinen Parzellen unter abhaengige Leute zur Bestellung verteilt haben, wie dies +noch jetzt in Italien allgemein geschieht. Der Empfaenger konnte Hauskind oder +Sklave des Verleihers sein; wenn er ein freier Mann war, so war sein Verhaeltnis +dasjenige, welches spaeter unter dem Namen des "Bittbesitzes" (precarium) +erscheint. Der Empfaenger behielt diesen, solange es dem Verleiher beliebte, und +hatte kein gesetzliches Mittel, um sich gegen denselben im Besitz zu schuetzen; +vielmehr konnte dieser ihn jederzeit nach Gefallen ausweisen. Eine Gegenleistung +des Bodennutzers an den Bodeneigentuemer lag in dem Verhaeltnis nicht notwendig; +ohne Zweifel aber fand sie haeufig statt und mag wohl in der Regel in der Abgabe +eines Teils vom Fruchtertrag bestanden haben, wo dann das Verhaeltnis der +spaeteren Pacht sich naehert, immer aber von ihr unterschieden bleibt teils +durch den Mangel eines festen Endtermins, teils durch den Mangel an Klagbarkeit +auf beiden Seiten und den lediglich durch das Ausweisungsrecht des Verpaechters +vermittelten Rechtsschutz der Pachtforderung. Offenbar war dies wesentlich ein +Treueverhaeltnis und konnte ohne das Hinzutreten eines maechtigen, religioes +geheiligten Herkommens nicht bestehen; aber dieses fehlte auch nicht. Das +durchaus sittlich-religioese Institut der Klientel ruhte ohne Zweifel im letzten +Grunde auf dieser Zuweisung der Bodennutzungen. Dieselbe wurde auch keineswegs +erst durch die Aufhebung der Feldgemeinschaft moeglich; denn wie nach dieser der +einzelne, konnte vorher das Geschlecht die Mitnutzung seiner Mark abhaengigen +Leuten gestatten, und eben damit haengt ohne Zweifel zusammen, dass die +roemische Klientel nicht persoenlich war, sondern von Haus aus der Klient mit +seinem Geschlecht sich dem Patron und seinem Geschlecht zu Schutz und Treue +anbefahl. Aus dieser aeltesten Gestalt der roemischen Gutswirtschaft erklaert es +sich, weshalb aus den grossen Grundbesitzern in Rom ein Land-, kein Stadtadel +hervorging. Da die verderbliche Institution der Mittelmaenner den Roemern fremd +blieb, fand sich der roemische Gutsherr nicht viel weniger an den Grundbesitz +gefesselt als der Paechter und der Bauer; er sah ueberall selbst zu und griff +selber ein, und auch dem reichen Roemer galt es als das hoechste Lob, ein guter +Landwirt zu heissen. Sein Haus war auf dem Lande; in der Stadt hatte er nur ein +Quartier, um seine Geschaefte dort zu besorgen und etwa waehrend der heissen +Zeit dort die reinere Luft zu atmen. Vor allem aber wurde durch diese Ordnungen +eine sittliche Grundlage fuer das Verhaeltnis der Vornehmen zu den Geringen +hergestellt und dadurch dessen Gefaehrlichkeit wesentlich gemindert. Die freien +Bittpaechter, hervorgegangen aus heruntergekommenen Bauernfamilien, zugewandten +Leuten und Freigelassenen, machten die grosse Masse des Proletariats aus und +waren von dem Grundherrn nicht viel abhaengiger, als es der kleine Zeitpaechter +dem grossen Gutsbesitzer gegenueber unvermeidlich ist. Die fuer den Herrn den +Acker bauenden Knechte waren ohne Zweifel bei weitem weniger zahlreich als die +freien Paechter. Ueberall wo die einwandernde Nation nicht sogleich eine +Bevoelkerung in Masse geknechtet hat, scheinen Sklaven anfaenglich nur in sehr +beschraenktem Umfang vorhanden gewesen zu sein und infolgedessen die freien +Arbeiter eine ganz andere Rolle im Staate gehabt zu haben, als in der wir +spaeter sie finden. Auch in Griechenland erscheinen in der aelteren Epoche die +"Tageloehner" (th/e/tes) vielfach an der Stelle der spaeteren Sklaven und hat in +einzelnen Gemeinden, zum Beispiel bei den Lokrern, es bis in die historische +Zeit keine Sklaverei gegeben. Selbst der Knecht aber war doch regelmaessig +italischer Abkunft; der volskische, sabinische, etruskische Kriegsgefangene +musste seinem Herrn anders gegenueberstehen als in spaeterer Zeit der Syrer und +der Kelte. Dazu hatte er als Parzelleninhaber zwar nicht rechtlich, aber doch +tatsaechlich Land und Vieh, Weib und Kind wie der Gutsherr, und seit es eine +Freilassung gab, lag die Moeglichkeit, sich frei zu arbeiten, ihm nicht fern. +Wenn es mit dem grossen Grundbesitz der aeltesten Zeit sich also verhielt, so +war er keineswegs eine offene Wunde des Gemeinwesens, sondern fuer dasselbe vom +wesentlichsten Nutzen. Nicht bloss verschaffte er nach Verhaeltnis ebenso vielen +Familien eine wenn auch im ganzen geringere Existenz wie der mittlere und +kleine; sondern es erwuchsen auch in den verhaeltnismaessig hoch und frei +gestellten Grundherren die natuerlichen Leiter und Regierer der Gemeinde, in den +ackerbauenden und eigentumslosen Bittpaechtern aber das rechte Material fuer die +roemische Kolonisationspolitik, welche ohne ein solches nimmermehr gelingen +konnte; denn der Staat kann wohl dem Vermoegenlosen Land, aber nicht demjenigen, +der kein Ackerbauer ist, den Mut und die Kraft geben, um die Pflugschar zu +fuehren. +Das Weideland ward von der Landaufteilung nicht betroffen. Es ist der +Staat, nicht die Geschlechtsgenossenschaft, der als Eigentuemer der Gemeinweide +betrachtet wird, und teils dieselbe fuer seine eigenen, fuer die Opfer und zu +anderen Zwecken bestimmten und durch die Viehbussen stets in ansehnlichem Stande +gehaltenen Herden benutzt, teils den Viehbesitzern das Auftreiben auf dieselbe +gegen eine maessige Abgabe (scriptura) gestattet. Das Triftrecht am +Gemeindeanger mag urspruenglich tatsaechlich in einem gewissen Verhaeltnis zum +Grundbesitz gestanden haben. Allein eine rechtliche Verknuepfung der einzelnen +Ackerhufe mit einer bestimmten Teilnutzung der Gemeinweide kann in Rom schon +deshalb nie stattgefunden haben, weil das Eigentum auch von dem Insassen +erworben werden konnte, das Nutzungsrecht aber dem Insassen wohl nur +ausnahmsweise durch koenigliche Gnade gewaehrt ward. In dieser Epoche indes +scheint das Gemeindeland in der Volkswirtschaft ueberhaupt nur eine +untergeordnete Rolle gespielt zu haben, da die urspruengliche Gemeinweide wohl +nicht sehr ausgedehnt war, das eroberte Land aber wohl groesstenteils sogleich +unter die Geschlechter oder spaeter unter die einzelnen als Ackerland verteilt +ward. +Dass der Ackerbau in Rom wohl das erste und ausgedehnteste Gewerbe war, +daneben aber andere Zweige der Industrie nicht gefehlt haben, folgt schon aus +der fruehen Entwicklung des staedtischen Lebens in diesem Emporium der Latiner, +und in der Tat werden unter den Institutionen des Koenigs Numa, das heisst unter +den seit unvordenklicher Zeit in Rom bestehenden Einrichtungen, acht +Handwerkerzuenfte aufgezaehlt: der Floetenblaeser, der Goldschmiede, der +Kupferschmiede, der Zimmerleute, der Walker, der Faerber, der Toepfer, der +Schuster - womit fuer die aelteste Zeit, wo man das Brotbacken und die +gewerbmaessige Arzneikunst noch nicht kannte und die Frauen des Hauses die Wolle +zu den Kleidern selber spannen, der Kreis der auf Bestellung fuer fremde +Rechnung arbeitenden Gewerke wohl im wesentlichen erschoepft sein wird. +Merkwuerdig ist es, dass keine eigene Zunft der Eisenarbeiter erscheint. Es +bestaetigt dies aufs neue, dass man in Latium erst verhaeltnismaessig spaet mit +der Bearbeitung des Eisens begonnen hat; weshalb denn auch im Ritual zum +Beispiel fuer den heiligen Pflug und das priesterliche Schermesser bis in die +spaeteste Zeit durchgaengig nur Kupfer verwandt werden durfte. Fuer das +staedtische Leben Roms und seine Stellung zu der latinischen Landschaft muessen +diese Gewerkschaften in der aeltesten Periode von grosser Bedeutung gewesen +sein, die nicht abgemessen werden darf nach den spaeteren, durch die Masse der +fuer den Herrn oder auf seine Rechnung arbeitenden Handwerkersklaven und die +steigende Einfuhr von Luxuswaren gedrueckten Verhaeltnissen des roemischen +Handwerks. Die aeltesten Lieder Roms feierten nicht bloss den gewaltigen +Streitgott Mamers, sondern auch den kundigen Waffenschmied Mamurius, der nach +dem goettlichen vom Himmel gefallenen Musterschild seinen Mitbuergern gleiche +Schilde zu schmieden verstanden hatte; der Gott des Feuers und der Esse Volcanus +erscheint bereits in dem uralten roemischen Festverzeichnis. Auch in dem +aeltesten Rom sind also wie allerorten die Kunst, die Pflugschar und das Schwert +zu schmieden und sie zu fuehren, Hand in Hand gegangen und fand sich nichts von +jener hoffaertigen Verachtung der Gewerke, die spaeter daselbst begegnet. Seit +indes die Servianische Ordnung den Heerdienst ausschliesslich auf die +Ansaessigen legte, waren die Industriellen zwar nicht gesetzlich, aber doch wohl +infolge ihrer durchgaengigen Nichtansaessigkeit tatsaechlich vom Waffenrecht +ausgeschlossen, ausser insofern aus den Zimmerleuten, den Kupferschmieden und +gewissen Klassen der Spielleute eigene militaerisch organisierte Abteilungen dem +Heer beigegeben wurden; und es mag dies wohl der Anfang sein zu der spaeteren +sittlichen Geringschaetzung und politischen Zuruecksetzung der Gewerke. Die +Einrichtung der Zuenfte hatte ohne Zweifel denselben Zweck wie die der auch im +Namen ihnen gleichenden Priestergemeinschaften: die Sachverstaendigen taten sich +zusammen, um die Tradition fester und sicherer zu bewahren. Dass unkundige Leute +in irgendeiner Weise ferngehalten wurden, ist wahrscheinlich; doch finden sich +keine Spuren weder von Monopoltendenzen noch von Schutzmitteln gegen schlechte +Fabrikation - freilich sind auch ueber keine Seite des roemischen Volkslebens +die Nachrichten so voellig versiegt wie ueber die Gewerke. +Dass der italische Handel sich in der aeltesten Epoche auf den Verkehr der +Italiker untereinander beschraenkt hat, versteht sich von selbst. Die Messen +(mercatus), die wohl zu unterscheiden sind von den gewoehnlichen Wochenmaerkten +(nundinae), sind in Latium sehr alt. Sie moegen sich zunaechst an die +internationalen Zusammenkuenfte und Feste angereiht, vielleicht also in Rom mit +der Festfeier in dem Bundestempel auf dem Aventin in Verbindung gestanden haben; +die Latiner, die hierzu jedes Jahr am 13. August nach Rom kamen, mochten diese +Gelegenheit zugleich benutzen, um ihre Angelegenheiten in Rom zu erledigen und +ihren Bedarf daselbst einzukaufen. Aehnliche und vielleicht noch groessere +Bedeutung hatte fuer Etrurien die jaehrliche Landesversammlung am Tempel der +Voltumna (vielleicht bei Montefiascone) im Gebiet von Volsinii, welche zugleich +als Messe diente und auch von roemischen Kaufleuten regelmaessig besucht ward. +Aber die bedeutendste unter allen italischen Messen war die, welche am Soracte +im Hain der Feronia abgehalten ward, in einer Lage, wie sie nicht guenstiger zu +finden war fuer den Warentausch unter den drei grossen Nationen. Der hohe, +einzeln stehende Berg, der mitten in die Tiberebene wie von der Natur selbst den +Wanderern zum Ziel hingestellt erscheint, liegt an der Grenzscheide der +etruskischen und sabinischen Landschaft, zu welcher letzteren er meistens +gehoert zu haben scheint, und ist auch von Latium und Umbrien aus mit +Leichtigkeit zu erreichen; regelmaessig erschienen hier die roemischen +Kaufleute, und Verletzungen derselben fuehrten manchen Hader mit den Sabinern +herbei. +Ohne Zweifel handelte und tauschte man auf diesen Messen, lange bevor das +erste griechische oder phoenikische Schiff in die Westsee eingefahren war. Hier +halfen bei vorkommenden Missernten die Landschaften einander mit Getreide aus; +hier tauschte man ferner Vieh, Sklaven, Metalle und was sonst in jenen aeltesten +Zeiten notwendig oder wuenschenswert erschien. Das aelteste Tauschmittel waren +Rinder und Schafe, so dass auf ein Rind zehn Schafe gingen; sowohl die +Feststellung dieser Gegenstaende als gesetzlich allgemein stellvertretender oder +als Geld, als auch der Verhaeltnissatz zwischen Gross- und Kleinvieh reichen, +wie die Wiederkehr von beiden besonders bei den Deutschen zeigt, nicht bloss in +die graecoitalische, sondern noch darueber hinaus in die Zeit der reinen +Herdenwirtschaft zurueck ^7. Daneben kam in Italien, wo man besonders fuer die +Ackerbestellung und die Ruestung allgemein des Metalls in ansehnlicher Menge +bedurfte, nur wenige Landschaften aber selbst die noetigen Metalle erzeugten, +sehr frueh als zweites Tauschmittel das Kupfer (aes) auf, wie denn den +kupferarmen Latinern die Schaetzung selbst die "Kupferung" (aestimatio) hiess. +In dieser Feststellung des Kupfers als allgemeinen, auf der ganzen Halbinsel +gueltigen Aequivalents, sowie in den spaeter noch genauer zu erwaegenden +einfachsten Zahlzeichen italischer Erfindung und in dem italischen +Duodezimalsystem duerften Spuren dieses aeltesten sich noch selbst ueberlassenen +Internationalverkehrs der italischen Voelker vorliegen. +----------------------------------------------- +^7 Der gesetzliche Verhaeltniswert der Schafe und Rinder geht bekanntlich +daraus hervor, dass, als man die Vieh- in Geldbussen umsetzte, das Schaf zu +zehn, das Rind zu hundert Assen angesetzt wurde (Fest. v. peculatus p. 237, vgl. +p. 34, 144; Gell. 11, 1; Plut. Publ. 11). Es ist dieselbe Bestimmung, wenn nach +islaendischem Recht der Kuh zwoelf Widder gleich gelten; nur dass hier, wie auch +sonst, das deutsche Recht dem aelteren dezimalen das Duodezimalsystem +substituiert hat. +Dass die Bezeichnung des Viehs bei den Latinern (pecunia) wie bei den +Deutschen (englisch fee) in die des Geldes uebergeht, ist bekannt. +----------------------------------------------- +In welcher Art der ueberseeische Verkehr auf die unabhaengig gebliebenen +Italiker einwirkte, wurde im allgemeinen schon frueher bezeichnet. Fast ganz +unberuehrt von ihm blieben die sabellischen Staemme, die nur einen geringen und +unwirtlichen Kuestensaum innehatten, und was ihnen von den fremden Nationen +zukam, wie zum Beispiel das Alphabet, nur durch tuskische oder latinische +Vermittlung empfingen; woher denn auch der Mangel staedtischer Entwicklung +ruehrt. Auch Tarents Verkehr mit den Apulern und Messapiern scheint in dieser +Epoche noch gering gewesen zu sein. Anders an der Westkueste, wo in Kampanien +Griechen und Italiker friedlich nebeneinander wohnten, in Latium und mehr noch +in Etrurien ein ausgedehnter und regelmaessiger Warentausch stattfand. Was die +aeltesten Einfuhrartikel waren, laesst sich teils aus den Fundstuecken +schliessen, die uralte, namentlich caeritische Graeber ergeben haben, teils aus +Spuren, die in der Sprache und den Institutionen der Roemer bewahrt sind, teils +und vorzugsweise aus den Anregungen, die das italische Gewerbe empfing; denn +natuerlich kaufte man laengere Zeit die fremden Manufakte, ehe man sie +nachzuahmen begann. Wir koennen zwar nicht bestimmen, wie weit die Entwicklung +der Handwerke vor der Scheidung der Staemme und dann wieder in derjenigen +Periode gediehen ist, wo Italien sich selbst ueberlassen blieb; es mag +dahingestellt werden, inwieweit die italischen Walker, Faerber, Gerber und +Toepfer von Griechenland oder von Phoenikien aus den Anstoss empfangen oder +selbstaendig sich entwickelt haben. Aber sicher kann das Gewerk der +Goldschmiede, das seit unvordenklicher Zeit in Rom bestand, erst aufgekommen +sein, nachdem der ueberseeische Handel begonnen und in einiger Ausdehnung unter +den Bewohnern der Halbinsel Goldschmuck vertrieben hatte. So finden wir denn +auch in den aeltesten Grabkammern von Caere und Vulci in Etrurien und Praeneste +in Latium Goldplatten mit eingestempelten gefluegelten Loewen und aehnlichen +Ornamenten babylonischer Fabrik. Es mag ueber das einzelne Fundstueck gestritten +werden, ob es vom Ausland eingefuehrt oder einheimische Nachahmung ist; im +ganzen leidet es keinen Zweifel, dass die ganze italische Westkueste in +aeltester Zeit Metallwaren aus dem Osten bezogen hat. Es wird sich spaeter, wo +von der Kunstuebung die Rede ist, noch deutlicher zeigen, dass die Architektur +wie die Plastik in Ton und Metall daselbst in sehr frueher Zeit durch +griechischen Einfluss eine maechtige Anregung empfangen haben, das heisst, dass +die aeltesten Werkzeuge und die aeltesten Muster aus Griechenland gekommen sind. +In die eben erwaehnten Grabkammern waren ausser dem Goldschmuck noch mit +eingelegt Gefaesse von blaeulichem Schmelzglas oder gruenlichem Ton, nach +Material und Stil wie nach den eingedrueckten Hieroglyphen zu schliessen, +aegyptischen Ursprungs ^8; Salbgefaesse von orientalischem Alabaster, darunter +mehrere als Isis geformt; Strausseneier mit gemalten oder eingeschnitzten +Sphinxen und Greifen; Glas- und Bernsteinperlen. Die letzten koennen aus dem +Norden auf dem Landweg gekommen sein; die uebrigen Gegenstaende aber beweisen +die Einfuhr von Salben und Schmucksachen aller Art aus dem Orient. Eben daher +kamen Linnen und Purpur, Elfenbein und Weihrauch, was ebenso der fruehe Gebrauch +der linnenen Binden, des purpurnen Koenigsgewandes, des elfenbeinernen +Koenigsszepters und des Weihrauchs beim Opfer beweist wie die uralten Lehnnamen +(linon linum; porph?ra purpura; sk/e/ptron skip/o/n scipio, auch wohl elephas +ebur; th?os thus). Eben dahin gehoert die Entlehnung einer Anzahl auf Ess- und +Trinkwaren bezueglicher Woerter, namentlich die Benennung des Oels (vgl. 1, +200), der Kruege (amphore?s amp[h]ora ampulla; krat/e/r cratera), des Schmausens +(k/o/maz/o/ comissari), des Leckergerichts (ops/o/nion opsonium), des Teiges +(maza massa) und verschiedener Kuchennamen (glyko?s lucuns; plako?s placenta; +tyro?s turunda), wogegen umgekehrt die lateinischen Namen der Schuessel (patina +patan/e/) und des Specks (arvina arbin/e/) in das sizilische Griechisch Eingang +gefunden haben. Die spaetere Sitte, den Toten attisches, kerkyraeisches und +kampanisches Luxusgeschirr ins Grab zu stellen, beweist eben wie diese +sprachlichen Zeugnisse den fruehen Vertrieb der griechischen Toepferwaren nach +Italien. Dass die griechische Lederarbeit in Latium wenigstens bei der Armatur +Eingang fand, zeigt die Verwendung des griechischen Wortes fuer Leder (sk?tos) +bei den Latinern fuer den Schild (scutum; wie lorica von lorum). Endlich +gehoeren hierher die zahlreichen aus dem Griechischen entlehnten +Schifferausdruecke, obwohl die Hauptschlagwoerter fuer die Segelschiffahrt: +Segel, Mast und Rahe doch merkwuerdigerweise rein lateinisch gebildet sind ^9; +ferner die griechische Benennung des Briefes (epistol/e/ epistula), der Marke +(tessera, von tessara ^10), der Waage (stat/e/r statera) und des Aufgeldes +(arrab/o/n arrabo, arra) im Lateinischen und umgekehrt die Aufnahme italischer +Rechtsausdruecke in das sizilische Griechisch, sowie der nachher zu erwaehnende +Austausch der Muenz-, Mass- und Gewichtsverhaeltnisse und Namen. Namentlich der +barbarische Charakter, den alle diese Entlehnungen an der Stirne tragen, vor +allem die charakteristische Bildung des Nominativs aus dem Akkusativ (placenta = +plako?nta; ampora = amphorea; statera = stat/e/ra), ist der klarste Beweis ihres +hohen Alters. Auch die Verehrung des Handelsgottes (Mercurius) erscheint von +Haus aus durch griechische Vorstellungen bedingt und selbst sein Jahrfest darum +auf die Iden des Mai gelegt zu sein, weil die hellenischen Dichter ihn feierten +als den Sohn der schoenen Maia. +----------------------------------------------- +^8 Vor kurzem ist in Praeneste ein silberner Mischkrug mit einer +phoenikischen und einer Hieroglypheninschrift gefunden worden (Mon. Inst. X., +Taf. 32), welcher unmittelbar beweist, dass, was Aegyptisches in Italien zum +Vorschein kommt, durch phoenikische Vermittlung dorthin gelangt ist. +^9 Velum ist sicher latinischen Ursprungs; ebenso malus, zumal da dies +nicht bloss den Mast-, sondern ueberhaupt den Baum bezeichnet; auch antenna kann +von ana (anhelare, antestari) und tendere = supertensa herkommen. Dagegen sind +griechisch gubernare steuern kybernan, ancora Anker agkyra, prora Vorderteil +pr/o/ra, aplustre Schiffshinterteil aphlaston, anquina der die Rahen +festhaltende Strick agkoina, nausea Seekrankheit naysia. Die alten vier +Hauptwinde - aquilo der Adlerwind, die nordoestliche Tramontana; volturnus +(unsichere Ableitung, vielleicht der Geierwind), der Suedost; auster, der +ausdoerrende Suedwestwind, der Scirocco; favonius, der guenstige, vom +Tyrrhenischen Meer herwehende Nordwestwind - haben einheimische nicht auf +Schiffahrt bezuegliche Namen; alle uebrigen lateinischen Windnamen aber sind +griechisch (wie eurus, notus) oder aus griechischen uebersetzt (z. B. solanus = +ap/e/li/o/t/e/s, Africus = lips). +^10 Zunaechst sind die Marken im Lagerdienst gemeint, die xyl/e/phia kata +phylak/e/n brachea tele/o/s echonta charakt/e/ra (Polyb. 6, 35, 7); die vier +vigiliae des Nachtdienstes haben den Marken ueberhaupt den Namen gegeben. Die +Vierteilung der Nacht fuer den Wachtdienst ist griechisch wie roemisch; die +Kriegswissenschaft der Griechen mag wohl, etwa durch Pyrrhos (Liv. 35, 14), auf +die Organisation des Sicherheitsdienstes im roemischen Lager eingewirkt haben. +Die Verwendung der nicht dorischen Form spricht fuer verhaeltnismaessig spaete +Uebernahme des Wortes. +------------------------------------------ +Sonach bezog das aelteste Italien so gut wie das kaiserliche Rom seine +Luxuswaren aus dem Osten, bevor es nach den von dort empfangenen Mustern selbst +zu fabrizieren versuchte; zum Austausch aber hatte es nichts zu bieten als seine +Rohprodukte, also vor allen Dingen sein Kupfer, Silber und Eisen, dann Sklaven +und Schiffsbauholz, den Bernstein von der Ostsee und, wenn etwa im Ausland +Missernte eingetreten war, sein Getreide. +Aus diesem Stande des Warenbedarfs und der dagegen anzubietenden +Aequivalente ist schon frueher erklaert worden, warum sich der italische Handel +in Latium und in Etrurien so verschiedenartig gestaltete. Die Latiner, denen +alle hauptsaechlichen Ausfuhrartikel mangelten, konnten nur einen Passivhandel +fuehren und mussten schon in aeltester Zeit das Kupfer, dessen sie notwendig +bedurften, von den Etruskern gegen Vieh oder Sklaven eintauschen, wie denn der +uralte Vertrieb der letzteren auf das rechte Tiberufer schon erwaehnt ward; +dagegen musste die tuskische Handelsbilanz in Caere wie in Populonia, in Capua +wie in Spina sich notwendig guenstig stellen. Daher der schnell entwickelte +Wohlstand dieser Gegenden und ihre maechtige Handelsstellung, waehrend Latium +vorwiegend eine ackerbauende Landschaft bleibt. Es wiederholt sich dies in allen +einzelnen Beziehungen: die aeltesten nach griechischer Art, nur mit +ungriechischer Verschwendung gebauten und ausgestatteten Graeber finden sich in +Caere, waehrend mit Ausnahme von Praeneste, das eine Sonderstellung gehabt zu +haben und mit Falerii und dem suedlichen Etrurien in besonders enger Verbindung +gewesen zu sein scheint, die latinische Landschaft nur geringen Totenschmuck +auslaendischer Herkunft und kein einziges eigentliches Luxusgrab aus aelterer +Zeit aufweist, vielmehr hier wie bei den Sabellern in der Regel ein einfacher +Rasen die Leiche deckte. Die aeltesten Muenzen, den grossgriechischen der Zeit +nach wenig nachstehend, gehoeren Etrurien, namentlich Populonia an; Latium hat +in der ganzen Koenigszeit mit Kupfer nach dem Gewicht sich beholfen und selbst +die fremden Muenzen nicht eingefuehrt, denn nur aeusserst selten haben +dergleichen, wie zum Beispiel eine von Poseidonia, dort sich gefunden. In +Architektur, Plastik und Toreutik wirkten dieselben Anregungen auf Etrurien und +auf Latium, aber nur dort kommt ihnen ueberall das Kapital entgegen und erzeugt +ausgedehnten Betrieb und gesteigerte Technik. Es waren wohl im ganzen dieselben +Waren, die man in Latium und Etrurien kaufte, verkaufte und fabrizierte; aber in +der Intensitaet des Verkehrs stand die suedliche Landschaft weit zurueck hinter +den noerdlichen Nachbarn. Eben damit haengt es zusammen, dass die nach +griechischem Muster in Etrurien angefertigten Luxuswaren auch in Latium, +namentlich in Praeneste, ja in Griechenland selbst Absatz fanden, waehrend +Latium schwerlich jemals dergleichen ausgefuehrt hat. +Ein nicht minder bemerkenswerter Unterschied des Verkehrs der Latiner und +Etrusker liegt in dem verschiedenen Handelszug. Ueber den aeltesten Handel der +Etrusker im Adriatischen Meere koennen wir kaum etwas aussprechen als die +Vermutung, dass er von Spina und Hatria vorzugsweise nach Kerkyra gegangen ist. +Dass die westlichen Etrusker sich dreist in die oestlichen Meere wagten und +nicht bloss mit Sizilien, sondern auch mit dem eigentlichen Griechenland +verkehrten, ward schon gesagt. Auf alten Verkehr mit Attika deuten nicht bloss +die attischen Tongefaesse, die in den juengeren etruskischen Graebern so +zahlreich vorkommen und zu anderen Zwecken als zum Graeberschmuck, wie bemerkt, +wohl schon in dieser Epoche eingefuehrt worden sind, waehrend umgekehrt die +tyrrhenischen Erzleuchter und Goldschalen frueh in Attika ein gesuchter Artikel +wurden, sondern bestimmter noch die Muenzen. Die Silberstuecke von Populonia +sind nachgepraegt einem uralten, einerseits mit dem Gorgoneion gestempelten, +anderseits bloss mit einem eingeschlagenen Quadrat versehenen Silberstueck, das +sich in Athen und an der alten Bernsteinstrasse in der Gegend von Posen gefunden +hat und das hoechst wahrscheinlich eben die in Athen auf Solons Geheiss +geschlagene Muenze ist. Dass ausserdem, und seit der Entwicklung der +karthagisch-etruskischen Seeallianz vielleicht vorzugsweise, die Etrusker mit +den Karthagern verkehrten, ward gleichfalls schon erwaehnt; es ist +beachtenswert, dass in den aeltesten Graebern von Caere ausser einheimischem +Bronze- und Silbergeraet vorwiegend orientalische Waren sich gefunden haben, +welche allerdings auch von griechischen Kaufleuten herruehren koennen, +wahrscheinlicher aber doch von phoenikischen Handelsmaennern eingefuehrt wurden. +Indes darf diesem phoenikischen Verkehr nicht zu viel Bedeutung beigelegt und +namentlich nicht uebersehen werden, dass das Alphabet wie alle sonstigen +Anregungen und Befruchtungen der einheimischen Kultur von den Griechen, nicht +von den Phoenikern nach Etrurien gebracht sind. +Nach einer anderen Richtung weist der latinische Verkehr. So selten wir +auch Gelegenheit haben, Vergleichungen der roemischen und der etruskischen +Aufnahme hellenischer Elemente anzustellen, so zeigen sie doch, wo sie moeglich +sind, eine vollstaendige Unabhaengigkeit beider Voelkerschaften voneinander. Am +deutlichsten tritt dies hervor im Alphabet: das von den chalkidisch-dorischen +Kolonien in Sizilien oder Kampanien den Etruskern zugebrachte griechische weicht +nicht unwesentlich ab von dem den Latinern ebendaher mitgeteilten, und beide +Voelker haben also hier zwar aus derselben Quelle, aber doch jedes zu anderer +Zeit und an einem anderen Ort geschoepft. Auch in einzelnen Woertern wiederholt +sich dieselbe Erscheinung: der roemische Pollux, der tuskische Pultuke sind +jedes eine selbstaendige Korruption des griechischen Polydeukes; der tuskische +Utuze oder Uthuze ist aus Odysseus gebildet, der roemische Ulixes gibt genau die +in Sizilien uebliche Namensform wieder; ebenso entspricht der tuskische Aivas +der altgriechischen Form dieses Namens, der roemische Aiax einer wohl auch +sikelischen Nebenform; der roemische Aperta oder Apello, der samnitische +Appellun sind entstanden aus dem dorischen Apellon, der tuskische Apulu a us +Apollon. So deuten Sprache und Schrift Latiums ausschliesslich auf den Zug des +latinischen Handels zu den Kymaeern und Sikelioten; und eben dahin fuehrt jede +andere Spur, die aus so ferner Zeit uns geblieben ist: die in Latium gefundene +Muenze von Poseidonia; der Getreidekauf bei Missernten in Rom bei den Volskern, +Kymaeern und Sikelioten, daneben freilich auch wie begreiflich bei den +Etruskern; vor allen Dingen aber das Verhaeltnis des latinischen Geldwesens zu +dem sizilischen. Wie die lokale dorisch-chalkidische Bezeichnung der +Silbermuenze nomos, das sizilische Mass /e/mina als nummus und hemina in +gleicher Bedeutung nach Latium uebergingen, so waren umgekehrt die italischen +Gewichtsbezeichnungen libra, triens, quadrans, sextans, uncia, die zur Abmessung +des nach dem Gewichte an Geldes Statt dienenden Kupfers in Latium aufgekommen +sind, in den korrupten und hybriden Formen litra, trias, tetras, ezas, oygkia +schon im dritten Jahrhundert der Stadt in Sizilien in den gemeinen +Sprachgebrauch eingedrungen. Ja es ist sogar das sizilische Gewicht- und +Geldsystem allein unter allen griechischen zu dem italischen Kupfersystem in ein +festes Verhaeltnis gesetzt worden, indem nicht bloss dem Silber der +zweihundertfuenfzigfache Wert des Kupfers konventionell und vielleicht +gesetzlich beigelegt, sondern auch das hiernach bemessene Aequivalent eines +sizilischen Pfundes Kupfer (1/120 des attischen Talents, 1/3 des roemischen +Pfundes) als Silbermuenze (litra argyrioy, das ist "Kupferpfund in Silber") +schon in fruehester Zeit namentlich in Syrakus geschlagen ward. Es kann danach +nicht bezweifelt werden, dass die italischen Kupferbarren auch in Sizilien an +Geldes Statt umliefen; und es stimmt dies auf das beste damit zusammen, dass der +Handel der Latiner nach Sizilien ein Passivhandel war und also das latinische +Geld nach Sizilien abfloss. Noch andere Beweise des alten Verkehrs zwischen +Sizilien und Italien, namentlich die Aufnahme der italischen Benennungen des +Handelsdarlehens, des Gefaengnisses, der Schuessel in den sizilischen Dialekt +und umgekehrt, sind bereits frueher erwaehnt worden. Auch von dem alten Verkehr +der Latiner mit den chalkidischen Staedten in Unteritalien, Kyme und Neapolis, +und mit den Phokaeern in Elea und Massalia begegnen einzelne, wenn auch minder +bestimmte Spuren. Dass er indes bei weitem weniger intensiv war als der mit den +Sikelioten, beweist schon die bekannte Tatsache, dass alle in aelterer Zeit nach +Latium gelangten griechischen Woerter - es genuegt an Aesculapius, Latona, +Aperta, machina zu erinnern - dorische Formen zeigen. Wenn der Verkehr mit den +urspruenglich ionischen Staedten, wie Kyme und die phokaeischen Ansiedlungen +waren, dem mit den sikelischen Dorern auch nur gleichgestanden haette, so +wuerden ionische Formen wenigstens daneben erscheinen; obwohl allerdings auch in +diese ionischen Kolonien selbst der Dorismus frueh eingedrungen ist und der +Dialekt hier sehr geschwankt hat. Waehrend also alles sich vereinigt, um den +regen Handel der Latiner mit den Griechen der Westsee ueberhaupt und vor allem +mit den sizilischen zu belegen, hat mit den asiatischen Phoenikern schwerlich +ein unmittelbarer Verkehr stattgefunden und kann der Verkehr mit den +afrikanischen, den Schriftstellen und Fundstuecke hinreichend belegen, in seiner +Einwirkung auf den Kulturstand Latiums doch nur in zweiter Reihe gestanden +haben; namentlich ist dafuer beweisend, dass - von einigen Lokalnamen abgesehen +- es fuer den alten Verkehr der Latiner mit den Voelkerschaften aramaeischer +Zunge an jedem sprachlichen Zeugnis gebricht ^11. +---------------------------------------------------------- +^11 Das Latein scheint, abgesehen von Sarranus, Afer und anderen oertlichen +Benennungen, nicht ein einziges, in aelterer Zeit unmittelbar aus dem +Phoenikischen entlehntes Wort zu besitzen. Die sehr wenigen in demselben +vorkommenden, wurzelhaft phoenikischen Woerter, wie namentlich arrabo oder arra +und etwa noch murra, nardus und dergleichen mehr, sind offenbar zunaechst +Lehnwoerter aus dem Griechischen, das in solchen orientalischen Lehnwoertern +eine ziemliche Anzahl von Zeugnissen seines aeltesten Verkehrs mit den Aramaeern +aufzuweisen hat. Dass elephas und ebur von dem gleichen phoenikischen Original +mit oder ohne Hinzufuegung des Artikels, also jedes selbstaendig gebildet seien, +ist sprachlich unmoeglich, da der phoenikische Artikel vielmehr ha ist, auch so +nicht verwendet wird; ueberdies ist das orientalische Urwort bis jetzt noch +nicht gefunden. Dasselbe gilt von dem raetselhaften Worte thesaurus; mag +dasselbe nun urspruenglich griechisch oder von den Griechen aus dem +Phoenikischen oder Persischen entlehnt sein, im Lateinischen ist es, wie schon +die Festhaltung der Aspiration beweist, auf jeden Fall griechisches Lehnwort. +---------------------------------------------------------- +Fragen wir weiter, wie dieser Handel vorzugsweise gefuehrt ward, ob von +italischen Kaufleuten in der Fremde oder von fremden Kaufleuten in Italien, so +hat, wenigstens was Latium anlangt, die erstere Annahme alle Wahrscheinlichkeit +fuer sich: es ist kaum denkbar, dass jene latinischen Bezeichnungen des +Geldsurrogats und des Handelsdarlehens in den gemeinen Sprachgebrauch der +Bewohner der sizilischen Insel dadurch haetten eindringen koennen, dass +sizilische Kaufleute nach Ostia gingen und Kupfer gegen Schmuck einhandelten. +Was endlich die Personen und Staende anlangt, durch die dieser Handel in +Italien gefuehrt ward, so hat sich in Rom kein eigener, dem Gutsbesitzerstand +selbstaendig gegenueberstehender hoeherer Kaufmannsstand entwickelt. Der Grund +dieser auffallenden Erscheinung ist, dass der Grosshandel von Latium von Anfang +an sich in den Haenden der grossen Grundbesitzer befunden hat - eine Annahme, +die nicht so seltsam ist, wie sie scheint. Dass in einer von mehreren +schiffbaren Fluessen durchschnittenen Landschaft der grosse Grundbesitzer, der +von seinen Paechtern in Fruchtquoten bezahlt wird, frueh zu dem Besitz von +Barken gelangte, ist natuerlich und beglaubigt; der ueberseeische Eigenhandel +musste also um so mehr dem Gutsbesitzer zufallen, als er allein die Schiffe und +in den Fruechten die Ausfuhrartikel besass. In der Tat ist der Gegensatz +zwischen Land- und Geldaristokratie den Roemern der aelteren Zeit nicht bekannt; +die grossen Grundbesitzer sind immer zugleich die Spekulanten und die +Kapitalisten. Bei einem sehr intensiven Handel waere allerdings diese +Vereinigung nicht durchzufuehren gewesen; allein wie die bisherige Darstellung +zeigt, fand ein solcher in Rom wohl relativ statt, insofern der Handel der +latinischen Landschaft sich hier konzentrierte, allein im wesentlichen ward Rom +keineswegs eine Handelsstadt wie Caere oder Tarent, sondern war und blieb der +Mittelpunkt einer ackerbauenden Gemeinde. +14. Kapitel +Mass und Schrift +Die Kunst des Messens unterwirft dem Menschen die Welt; durch die Kunst des +Schreibens hoert seine Erkenntnis auf, so vergaenglich zu sein, wie er selbst +ist; sie beide geben dem Menschen, was die Natur ihm versagte, Allmacht und +Ewigkeit. Es ist der Geschichte Recht und Pflicht, den Voelkern auch auf diesen +Bahnen zu folgen. +Um messen zu koennen, muessen vor allen Dingen die Begriffe der zeitlichen, +raeumlichen und Gewichtseinheit und des aus gleichen Teilen bestehenden Ganzen, +das heisst die Zahl und das Zahlensystem entwickelt werden. Dazu bietet die +Natur als naechste Anhaltspunkte fuer die Zeit die Wiederkehr der Sonne und des +Mondes oder Tag und Monat, fuer den Raum die Laenge des Mannesfusses, der +leichter misst als der Arm, fuer die Schwere diejenige Last, welche der Mann mit +ausgestrecktem Arm schwebend auf der Hand zu wiegen (librare) vermag oder das +"Gewicht" (libra). Als Anhalt fuer die Vorstellung eines aus gleichen Teilen +bestehenden Ganzen liegt nichts so nahe als die Hand mit ihren fuenf oder die +Haende mit ihren zehn Fingern, und hierauf beruht das Dezimalsystem. Es ist +schon bemerkt worden, dass diese Elemente alles Zaehlens und Messens nicht bloss +ueber die Trennung des griechischen und lateinischen Stammes, sondern bis in die +fernste Urzeit zurueckreichen. Wie alt namentlich die Messung der Zeit nach dem +Monde ist, beweist die Sprache; selbst die Weise, die zwischen den einzelnen +Mondphasen verfliessenden Tage nicht von der zuletzt eingetretenen vorwaerts, +sondern von der zunaechst zu erwartenden rueckwaerts zu zaehlen, ist wenigstens +aelter als die Trennung der Griechen und Lateiner. Das bestimmteste Zeugnis fuer +das Alter und die urspruengliche Ausschliesslichkeit des Dezimalsystems bei den +Indogermanen gewaehrt die bekannte Uebereinstimmung aller indogermanischen +Sprachen in den Zahlwoertern bis hundert einschliesslich. Was Italien anlangt, +so sind hier alle aeltesten Verhaeltnisse vom Dezimalsystem durchdrungen: es +genuegt, an die so gewoehnliche Zehnzahl der Zeugen, Buergen, Gesandten, +Magistrate, an die gesetzliche Gleichsetzung von einem Rind und zehn Schafen, an +die Teilung des Gaues in zehn Kurien und ueberhaupt die durchstehende +Dekuriierung, an die Limitation, den Opfer- und Ackerzehnten, das Dezimieren, +den Vornamen Decimus zu erinnern. Dem Gebiet von Mass und Schrift angehoerige +Anwendungen dieses aeltesten Dezimalsystems sind zunaechst die merkwuerdigen +italischen Ziffern. Konventionelle Zahlzeichen hat es noch bei der Scheidung der +Griechen und Italiker offenbar nicht gegeben. Dagegen finden wir fuer die drei +aeltesten und unentbehrlichsten Ziffern, fuer ein, fuenf, zehn, drei Zeichen, I, +V oder A, X, offenbar Nachbildungen des ausgestreckten Fingers, der offenen und +der Doppelhand, welche weder den Hellenen noch den Phoenikern entlehnt, dagegen +den Roemern, Sabellern und Etruskern gemeinschaftlich sind. Es sind die Ansaetze +zur Bildung einer national italischen Schrift und zugleich Zeugnisse von der +Regsamkeit des aeltesten, dem ueberseeischen voraufgehenden binnenlaendischen +Verkehrs der Italiker; welcher aber der italischen Staemme diese Zeichen +erfunden und wer von wem sie entlehnt hat, ist natuerlich nicht auszumachen. +Andere Spuren des rein dezimalen Systems sind auf diesem Gebiet sparsam; es +gehoeren dahin der Vorsus, das Flaechenmass der Sabeller von 100 Fuss ins +Gevierte und das roemische zehnmonatliche Jahr. Sonst ist im allgemeinen in +denjenigen italischen Massen, die nicht an griechische Festsetzungen anknuepfen +und wahrscheinlich von den Italikern vor Beruehrung mit den Griechen entwickelt +worden sind, die Teilung des "Ganzen" (as) in zwoelf "Einheiten" (unciae) +vorherrschend. Nach der Zwoelfzahl sind eben die aeltesten latinischen +Priesterschaften, die Kollegien der Salier und Arvalen sowie auch die +etruskischen Staedtebuende geordnet. Die Zwoelfzahl herrscht im roemischen +Gewichtsystem, wo das Pfund (libra), und im Laengenmass, wo der Fuss (pes) in +zwoelf Teile zerlegt zu werden pflegen; die Einheit des roemischen +Flaechenmasses ist der aus dem Dezimal- und Duodezimalsystem zusammengesetzte +"Trieb" (actus) von 120 Fuss ins Gevierte ^1. Im Koerpermass moegen aehnliche +Bestimmungen verschollen sein. +------------------------------------------ +^1 Urspruenglich sind sowohl "actus" Trieb, wie auch das noch haeufiger +vorkommende Doppelte davon, "iugerum", Joch, wie unser "Morgen" nicht Flaechen-, +sondern Arbeitsmasse und bezeichnen dieser das Tage-, jener das halbe Tagewerk, +mit Ruecksicht auf die namentlich in Italien scharf einschneidende Mittagsruhe +des Pfluegers. +-------------------------------------------- +Wenn man erwaegt, worauf das Duodezimalsystem beruhen, wie es gekommen sein +mag, dass aus der gleichen Reihe der Zahlen so frueh und allgemein neben der +Zehn die Zwoelf hervorgetreten ist, so wird die Veranlassung wohl nur gefunden +werden koennen in der Vergleichung des Sonnen- und Mondlaufs. Mehr noch als an +der Doppelhand von zehn Fingern ist an dem Sonnenkreislauf von ungefaehr zwoelf +Mondkreislaeufen zuerst dem Menschen die tiefsinnige Vorstellung einer aus +gleichen Einheiten zusammengesetzten Einheit aufgegangen und damit der Begriff +eines Zahlensystems, der erste Ansatz mathematischen Denkens. Die feste +duodezimale Entwicklung dieses Gedankens scheint national italisch zu sein und +vor die erste Beruehrung mit den Hellenen zu fallen. +Als nun aber der hellenische Handelsmann sich den Weg an die italische +Westkueste eroeffnet hatte, empfanden zwar nicht das Flaechen-, aber wohl das +Laengenmass, das Gewicht und vor allem das Koerpermass, das heisst diejenigen +Bestimmungen, ohne welche Handel und Wandel unmoeglich ist, die Folgen des neuen +internationalen Verkehrs. Der aelteste roemische Fuss ist verschollen; der, den +wir kennen und der in fruehester Zeit bei den Roemern in Gebrauch war, ist aus +Griechenland entlehnt und wurde neben seiner neuen roemischen Einteilung in +Zwoelftel auch nach griechischer Art in vier Hand- (palmus) und sechzehn +Fingerbreiten (digitus) geteilt. Ferner wurde das roemische Gewicht in ein +festes Verhaeltnis zu dem attischen gesetzt, welches in ganz Sizilien herrschte, +nicht aber in Kyme - wieder ein bedeutsamer Beweis, dass der latinische Verkehr +vorzugsweise nach der Insel sich zog; vier roemische Pfund wurden gleich drei +attischen Minen oder vielmehr das roemische Pfund gleich anderthalb sizilischen +Litren oder Halbminen gesetzt. Das seltsamste und buntscheckigste Bild aber +bieten die roemischen Koerpermasse teils in den Namen, die aus den griechischen +entweder durch Verderbnis (amphora, modius nach medimnos congius aus choe?s, +hemina, cyathus) oder durch Uebersetzung (acetabulum von ox?baphon) entstanden +sind, waehrend umgekehrt xest/e/s Korruption von sextarius ist; teils in den +Verhaeltnissen. Nicht alle, aber die gewoehnlichen Masse sind identisch: fuer +Fluessigkeiten der Congius oder Chus, der Sextarius, der Cyathus, die beiden +letzteren auch fuer trockene Waren, die roemische Amphora ist im Wassergewicht +dem attischen Talent gleichgesetzt und steht zugleich im festen Verhaeltnisse zu +dem griechischen Metretes von 3 : 2, zu dem griechischen Medimnos von 2 : 1. +Fuer den, der solche Schrift zu lesen versteht, steht in diesen Namen und Zahlen +die ganze Regsamkeit und Bedeutung jenes sizilisch-latinischen Verkehrs +geschrieben. +Die griechischen Zahlzeichen nahm man nicht auf; wohl aber benutzte der +Roemer das griechische Alphabet, als ihm dies zukam, um aus den ihm unnuetzen +Zeichen der drei Hauchbuchstaben die Ziffern 50 und 1000, vielleicht auch die +Ziffer 100 zu gestalten. In Etrurien scheint man auf aehnlichem Wege wenigstens +das Zeichen fuer 100 gewonnen zu haben. Spaeter setzte sich wie gewoehnlich das +Ziffersystem der beiden benachbarten Voelker ins gleiche, indem das roemische im +wesentlichen in Etrurien angenommen ward. +In gleicher Weise ist der roemische und wahrscheinlich ueberhaupt der +italische Kalender, nachdem er sich selbstaendig zu entwickeln begonnen hatte, +spaeter unter griechischen Einfluss gekommen. In der Zeiteinteilung draengt sich +die Wiederkehr des Sonnenauf- und -unterganges und des Neu- und Vollmondes am +unmittelbarsten dem Menschen auf; demnach haben Tag und Monat, nicht nach +zyklischer Vorberechnung, sondern nach unmittelbarer Beobachtung bestimmt, lange +Zeit ausschliesslich die Zeit gemessen. Sonnenauf- und -untergang wurden auf dem +roemischen Markte durch den oeffentlichen Ausrufer bis in spaete Zeit hinab +verkuendigt, aehnlich vermutlich einstmals an jedem der vier Mondphasentage die +von da bis zum naechstfolgenden verfliessende Tagzahl durch die Priester +abgerufen. Man rechnete also in Latium und vermutlich aehnlich nicht bloss bei +den Sabellern, sondern auch bei den Etruskern nach Tagen, welche, wie schon +gesagt, nicht von dem letztverflossenen Phasentag vorwaerts, sondern von dem +naechsterwarteten rueckwaerts gezaehlt wurden; nach Mondwochen, die bei der +mittleren Dauer von 7? Tagen zwischen sieben- und achttaegiger Dauer wechselten; +und nach Mondmonaten, die gleichfalls bei der mittleren Dauer des synodischen +Monats von 29 Tagen 12 Stunden 44 Minuten bald neunundzwanzig-, bald +dreissigtaegig waren. Eine gewisse Zeit hindurch ist den Italikern der Tag die +kleinste, der Mond die groesste Zeiteinteilung geblieben. Erst spaeterhin begann +man Tag und Nacht in je vier Teile zu zerlegen, noch viel spaeter der +Stundenteilung sich zu bedienen; damit haengt auch zusammen, dass in der +Bestimmung des Tagesanfangs selbst die sonst naechstverwandten Staemme +auseinandergehen, die Roemer denselben auf die Mitternacht, die Sabeller und die +Etrusker auf den Mittag setzen. Auch das Jahr ist, wenigstens als die Griechen +von den Italikern sich schieden, noch nicht kalendarisch geordnet gewesen, da +die Benennungen des Jahres und der Jahresteile bei den Griechen und den +Italikern voellig selbstaendig gebildet sind. Doch scheinen die Italiker schon +in der vorhellenischen Zeit wenn nicht zu einer festen kalendarischen Ordnung, +doch zur Aufstellung sogar einer doppelten groesseren Zeiteinheit +fortgeschritten zu sein. Die bei den Roemern uebliche Vereinfachung der Rechnung +nach Mondmonaten durch Anwendung des Dezimalsystems, die Bezeichnung einer Frist +von zehn Monaten als eines "Ringes" (annus) oder eines Jahrganzen traegt alle +Spuren des hoechsten Altertums an sich. Spaeter, aber auch noch in einer sehr +fruehen und unzweifelhaft ebenfalls jenseits der griechischen Einwirkung +liegenden Zeit ist, wie schon gesagt wurde, das Duodezimalsystem in Italien +entwickelt und, da es eben aus der Beobachtung des Sonnenlaufs als des +Zwoelffachen des Mondlaufs hervorgegangen ist, sicher zuerst und zunaechst auf +die Zeitrechnung bezogen worden; damit wird es zusammenhaengen, dass in den +Individualnamen der Monate - welche erst entstanden sein koennen, seit der Monat +als Teil eines Sonnenjahres aufgefasst wurde -, namentlich in den Namen des +Maerz und des Mai, nicht Italiker und Griechen, aber wohl die Italiker unter +sich uebereinstimmen. Es mag also das Problem, einen zugleich dem Mond und der +Sonne entsprechenden praktischen Kalender herzustellen - diese in gewissem Sinne +der Quadratur des Zirkels vergleichbare Aufgabe, die als unloesbar zu erkennen +und zu beseitigen es vieler Jahrhunderte bedurft hat -, in Italien bereits vor +der Epoche, wo die Beruehrungen mit den Griechen begannen, die Gemueter +beschaeftigt haben; indes diese rein nationalen Loesungsversuche sind +verschollen. Was wir von dem aeltesten Kalender Roms und einiger andern +latinischen Staedte wissen - ueber die sabellische und etruskische Zeitmessung +ist ueberall nichts ueberliefert -, beruht entschieden auf der aeltesten +griechischen Jahresordnung, die der Absicht nach zugleich den Phasen des Mondes +und den Sonnenfahrzeiten folgte und aufgebaut war auf der Annahme eines +Mondumlaufs von 29« Tagen, eines Sonnenumlaufs von 12« Mondmonaten oder 368_ +Tagen und dem stetigen Wechsel der vollen oder dreissigtaegigen und der hohlen +oder neunundzwanzigtaegigen Monate sowie der zwoelf- und der dreizehnmonatlichen +Jahre, daneben aber durch willkuerliche Aus- und Einschaltungen in einiger +Harmonie mit den wirklichen Himmelserscheinungen gehalten ward. Es ist moeglich, +dass diese griechische Jahrordnung zunaechst unveraendert bei den Latinern in +Gebrauch gekommen ist; die aelteste roemische Jahrform aber, die sich +geschichtlich erkennen laesst, weicht zwar nicht im zyklischen Ergebnis und +ebenso wenig in dem Wechsel der zwoelf- und der dreizehnmonatlichen Jahre, wohl +aber wesentlich in der Benennung wie in der Abmessung der einzelnen Monate von +ihrem Muster ab. Dies roemische Jahr beginnt mit Fruehlingsanfang; der erste +Monat desselben und der einzige, der von einem Gott den Namen traegt, heisst +nach dem Mars (Martius), die drei folgenden vom Sprossen (aprilis), Wachsen +(maius) und Gedeihen (iunius), der fuenfte bis zehnte von ihren Ordnungszahlen +(quinctilis, sextilis, september, october, november, december), der elfte vom +Anfangen (ianuarius, 1, 178), wobei vermutlich an den nach dem Mittwinter und +der Arbeitsruhe folgenden Wiederbeginn der Ackerbestellung gedacht ist, der +zwoelfte und im gewoehnlichen Jahr der letzte vom Reinigen (februarius). Zu +dieser im stetigen Kreislauf wiederkehrenden Reihe tritt im Schaltjahr noch ein +namenloser "Arbeitsmonat" (mercedonius) am Jahresschluss, also hinter dem +Februar hinzu. Ebenso wie in den wahrscheinlich aus dem altnationalen +heruebergenommenen Namen der Monate ist der roemische Kalender in der Dauer +derselben selbstaendig: fuer die vier aus je sechs dreissig- und sechs +neunundzwanzigtaegigen Monaten und einem jedes zweite Jahr eintretenden, +abwechselnd dreissig- und neunundzwanzigtaegigen Schaltmonat zusammengesetzten +Jahre des griechischen Zyklus (354 + 384 + 354 + 383 = 1475 Tage) sind in ihm +gesetzt worden vier Jahre von je vier - dem ersten, dritten, fuenften und achten +- einunddreissig- und je sieben neunundzwanzigtaegigen Monaten, ferner einem in +drei Jahren acht-, in dem vierten neunundzwanzigtaegigen Februar und einem jedes +andere Jahr eingelegten siebenundzwanzigtaegigen Schaltmonat (355 + 383 + 355 + +382 = 1475 Tage). Ebenso ging dieser Kalender ab von der urspruenglichen +Einteilung des Monats in vier, bald sieben-, bald achttaegige Wochen; er liess +die achttaegige Woche ohne Ruecksicht auf die sonstigen Kalenderverhaeltnisse +durch die Jahre laufen, wie unsere Sonntage es tun, und setzte auf deren +Anfangstage (noundinae) den Wochenmarkt. Er setzte daneben ein fuer allemal das +erste Viertel in den einunddreissigtaegigen Monaten auf den siebenten, in den +neunundzwanzigtaegigen auf den fuenften, Vollmond in jenen auf den fuenfzehnten, +in diesen auf den dreizehnten Tag. Bei dem also fest geordneten Verlauf der +Monate brauchte von jetzt ab allein die Zahl der zwischen dem Neumond und dem +ersten Viertel liegenden Tage angekuendigt zu werden; davon empfing der Tag des +Neumonds den Namen des Rufetages (kalendae). Der Anfangstag des zweiten, immer +achttaegigen Zeitabschnitts des Monats wurde - der roemischen Sitte gemaess, den +Zieltag der Frist mit in dieselbe einzuzaehlen - bezeichnet als Neuntag (nonae). +Der Tag des Vollmonds behielt den alten Namen idus (vielleicht Scheidetag). Das +dieser seltsamen Neugestaltung des Kalenders zu Grunde liegende Motiv scheint +hauptsaechlich der Glaube an die heilbringende Kraft der ungeraden Zahl gewesen +zu sein ^2, und wenn er im allgemeinen an die aelteste griechische Jahrform sich +anlehnt, so tritt in seinen Abweichungen von dieser bestimmt der Einfluss der +damals in Unteritalien uebermaechtigen, namentlich in Zahlenmystik sich +bewegenden Lehren des Pythagoras hervor. Die Folge aber war, dass dieser +roemische Kalender, so deutlich er auch die Spur an sich traegt, sowohl mit dem +Mond- wie mit dem Sonnenlauf harmonieren zu wollen, doch in der Tat mit dem +Mondlauf keineswegs so uebereinkam, wie wenigstens im ganzen sein griechisches +Vorbild, den Sonnenfahrzeiten aber, eben wie der aelteste griechische, nicht +anders als mittels haeufiger willkuerlicher Ausschaltungen folgen konnte, und da +man den Kalender schwerlich mit groesserem Verstande gehandhabt als eingerichtet +hat, hoechst wahrscheinlich nur sehr unvollkommen folgte. Auch liegt in der +Festhaltung der Rechnung nach Monaten oder, was dasselbe ist, nach +zehnmonatlichen Jahren ein stummes, aber nicht misszuverstehendes Eingestaendnis +der Unregelmaessigkeit und Unzuverlaessigkeit des aeltesten roemischen +Sonnenjahres. Seinem wesentlichen Schema nach wird dieser roemische Kalender +mindestens als allgemein latinisch angesehen werden koennen. Bei der allgemeinen +Wandelbarkeit des Jahresanfangs und der Monatsnamen sind kleinere Abweichungen +in der Bezifferung und den Benennungen mit der Annahme einer gemeinschaftlichen +Grundlage wohl vereinbar; ebenso konnten bei jenem Kalenderschema, das +tatsaechlich von dem Mondumlauf absieht, die Latiner leicht zu ihren +willkuerlichen, etwa nach Jahrfesten abgegrenzten Monatlaengen kommen, wie denn +beispielsweise in den albanischen die Monate zwischen 16 und 36 Tagen schwanken. +Wahrscheinlich also ist die griechische Trieteris von Unteritalien aus +fruehzeitig wenigstens nach Latium, vielleicht auch zu anderen italischen +Staemmen gelangt und hat dann in den einzelnen Stadtkalendern weitere +untergeordnete Umgestaltungen erfahren. +---------------------------------------- +^2 Aus derselben Ursache sind saemtliche Festtage ungerade, sowohl die in +jedem Monat wiederkehrenden (kalendae am 1., nonae am 5. oder 7., idus am 13. +oder 15.) als auch, mit nur zwei Ausnahmen, die Tage der oben erwaehnten 45 +Jahresfeste. Dies geht so weit, dass bei mehrtaegigen Festen dazwischen die +geraden Tage ausfallen, also z. B. das der Carmentis am 11., 15. Januar, das +Hainfest am 19., 21. Juli, die Gespensterfeier am 9., 11., 13. Mai begangen +wird. +----------------------------------------- +Zur Messung mehrjaehriger Zeitraeume konnte man sich der Regierungsjahre +der Koenige bedienen; doch ist es zweifelhaft, ob diese dem Orient gelaeufige +Datierung in Griechenland und Italien in aeltester Zeit vorgekommen ist. Dagegen +scheint an die vierjaehrige Schaltperiode und die damit verbundene Schatzung und +Suehnung der Gemeinde eine der griechischen Olympiadenzaehlung der Anlage nach +gleiche Zaehlung der Lustren angeknuepft zu haben, die indes infolge der bald in +der Abhaltung der Schatzungen einreissenden Unregelmaessigkeit ihre +chronologische Bedeutung frueh wieder eingebuesst hat. +Juenger als die Messkunst ist die Kunst der Lautschrift. Die Italiker haben +sowenig wie die Hellenen von sich aus eine solche entwickelt, obwohl in den +italischen Zahlzeichen, etwa auch in dem uralt italischen und nicht aus +hellenischem Einfluss hervorgegangenen Gebrauch des Losziehens mit +Holztaefelchen, die Ansaetze zu einer solchen Entwicklung gefunden werden +koennen. Wie schwierig die erste Individualisierung der in so mannigfaltigen +Verbindungen auftretenden Laute gewesen sein muss, beweist am besten die +Tatsache, dass fuer die gesamte aramaeische, indische, griechisch-roemische und +heutige Zivilisation ein einziges, von Volk zu Volk und von Geschlecht zu +Geschlecht fortgepflanztes Alphabet ausgereicht hat und heute noch ausreicht; +und auch dieses bedeutsame Erzeugnis des Menschengeistes ist gemeinsame +Schoepfung der Aramaeer und der Indogermanen. Der semitische Sprachstamm, in dem +der Vokal untergeordneter Natur ist und nie ein Wort beginnen kann, erleichtert +eben deshalb die Individualisierung des Konsonanten; weshalb denn auch hier das +erste, der Vokale aber noch entbehrende Alphabet erfunden worden ist. Erst die +Inder und die Griechen haben, jedes Volk selbstaendig und in hoechst +abweichender Weise, aus der durch den Handel ihnen zugefuehrten aramaeischen +Konsonantenschrift das vollstaendige Alphabet erschaffen durch Hinzufuegung der +Vokale, welche erfolgte durch die Verwendung von vier fuer die Griechen als +Konsonantenzeichen unbrauchbarer Buchstaben fuer die vier Vokale a e i o und +durch Neubildung des Zeichens fuer u, also durch Einfuehrung der Silbe in die +Schrift statt des blossen Konsonanten, oder wie Palamedes bei Euripides sagt: +Heilmittel also ordnend der Vergessenheit +Fuegt ich lautlos' und lautende in Silben ein +Und fand des Schreibens Wissenschaft den Sterblichen. +Dies aramaeisch-hellenische Alphabet ist denn auch den Italikern zugebracht +worden und zwar durch die italischen Hellenen, nicht aber durch die +Ackerkolonien Grossgriechenlands, sondern durch die Kaufleute etwa von Kyme oder +Tarent, von denen es zunaechst nach den uralten Vermittlungsstaetten des +internationalen Verkehrs in Latium und Etrurien, nach Rom und Caere gelangt sein +wird. Das Alphabet, das die Italiker empfingen, ist keineswegs das aelteste +hellenische: es hatte schon mehrfache Modifikationen erfahren, namentlich den +Zusatz der drei Buchstaben x ph ch und die Abaenderung der Zeichen fuer y g l +^3. Auch das ist schon bemerkt worden, dass das etruskische und das latinische +Alphabet nicht eines aus dem anderen, sondern beide unmittelbar aus dem +griechischen abgeleitet sind; ja es ist sogar dies Alphabet nach Etrurien und +nach Latium in wesentlich abweichender Form gelangt. Das etruskische Alphabet +kennt ein doppeltes s (Sigma s und San sch) und nur ein einfaches k ^4 und vom r +nur die aeltere Form P; das latinische kennt, soviel wir wissen, nur ein +einziges s, dagegen ein doppeltes k (Kappa k und Koppa q) und vom r fast nur die +juengere Form R. Die aelteste etruskische Schrift kennt noch die Zeile nicht und +windet sich wie die Schlange sich ringelt, die juengere schreibt in abgesetzten +Parallelzeilen von rechts nach links; die latinische Schrift kennt, soweit +unsere Denkmaeler zurueckreichen, nur die letztere Schreibung in +gleichgerichteten Zeilen, die urspruenglich wohl beliebig von links nach rechts +oder von rechts nach links laufen konnten, spaeterhin bei den Roemern in jener, +bei den Faliskern in dieser Richtung liefen. Das nach Etrurien gebrachte +Musteralphabet muss trotz seines relativ geneuerten Charakters dennoch in eine +sehr alte, wenn auch nicht positiv zu bestimmende Zeit hinaufreichen: denn da +die beiden Sibilanten Sigma und San von den Etruskern stets als verschiedene +Laute nebeneinander gebraucht worden sind, so muss das griechische Alphabet, das +nach Etrurien kam, sie wohl auch noch in dieser Weise beide als lebendige +Lautzeichen besessen haben; unter allen uns bekannten Denkmaelern der +griechischen Sprache aber zeigt auch nicht eines Sigma und San nebeneinander im +Gebrauch. Das lateinische Alphabet traegt allerdings, wie wir es kennen, im +ganzen einen juengeren Charakter; doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass in +Latium nicht, wie in Etrurien, bloss eine einmalige Rezeption stattgefunden hat, +sondern die Latiner infolge ihres lebhaften Verkehrs mit den griechischen +Nachbarn laengere Zeit sich mit dem dort ueblichen Alphabet im Gleichgewicht +hielten und den Schwankungen desselben folgten. So finden wir zum Beispiel, dass +die Formen /W, P ^5 und E den Roemern nicht unbekannt waren, aber die juengeren +AA, R und >, dieselben im gemeinen Gebrauch ersetzten; was sich nur erklaeren +laesst, wenn die Latiner laengere Zeit fuer ihre griechischen Aufzeichnungen wie +fuer die in der Muttersprache sich des griechischen Alphabets als solchen +bedienten. Deshalb ist es auch bedenklich, aus dem verhaeltnismaessig juengeren +Charakter desjenigen griechischen Alphabets, das wir in Rom finden, und dem +aelteren des nach Etrurien gebrachten den Schluss zu ziehen, dass in Etrurien +frueher geschrieben worden ist als in Rom. +------------------------------------------- +^3 Die Geschichte des Alphabets bei den Hellenen besteht im wesentlichen +darin, dass gegenueber dem Uralphabet von 23 Buchstaben, das heisst dem +vokalisierten und mit dem u vermehrten phoenikischen, die verschiedenartigsten +Vorschlaege zur Ergaenzung und Verbesserung desselben gemacht worden sind und +dass jeder dieser Vorschlaege seine eigene Geschichte gehabt hat. Die +wichtigsten dieser Vorschlaege, die auch fuer die Geschichte der italischen +Schrift im Auge zu behalten vor. Interesse ist, sind die folgenden. +I. Einfuehrung eigener Zeichen fuer die Laute x ph ch. Dieser Vorschlag ist +so alt, dass mit einziger Ausnahme desjenigen der Inseln Thera, Melos und Kreta +alle griechischen und schlechterdings alle aus dem griechischen abgeleiteten +Alphabete unter dem Einfluss desselben stehen. Urspruenglich ging er wohl dahin, +die Zeichen CH xi, PH phi, PS chi dem Alphabet am Schluss anzufuegen, und in +dieser Gestalt hat er auf dem Festland von Hellas mit Ausnahme von Athen und +Korinth und ebenso bei den sizilischen und italischen Griechen Annahme gefunden. +Die kleinasiatischen Griechen dagegen und die der Inseln des Archipels, ferner +auf dem Festland die Korinther scheinen, als dieser Vorschlag zu ihnen gelangte, +fuer den Laut ~i bereits das fuenfzehnte Zeichen des phoenikischen Alphabets +(Samech) X im Gebrauch gehabt zu haben; sie verwendeten deshalb von den drei +neuen Zeichen zwar das PH auch fuer phi, aber das CH nicht fuer xi sondern fuer +chi. Das dritte, urspruenglich fuer chi erfundene Zeichen liess man wohl +meistenteils fallen; nur im kleinasiatischen Festland hielt man es fest, gab ihm +aber den Wert psi. Der kleinasiatischen Schreibweise folgte auch Athen, nur dass +hier nicht bloss das psi, sondern auch das xi nicht angenommen, sondern dafuer +wie frueher der Doppelkonsonant geschrieben ward. +II. Ebenso frueh, wenn nicht noch frueher, hat man sich bemueht, die +naheliegende Verwechslung der Formen fuer i und s zu verhueten; denn saemtliche +uns bekannte griechische Alphabete tragen die Spuren des Bestrebens, beide +Zeichen anders und schaerfer zu unterscheiden. Aber schon in aeltester Zeit +muessen zwei Aenderungsvorschlaege gemacht sein, deren jeder seinen eigenen +Verbreitungskreis gefunden hat: entweder man verwendete fuer den Sibilanten, +wofuer das phoenikische Alphabet zwei Zeichen, das vierzehnte (M) fuer sch und +das achtzehnte (S) fuer s, darbot, statt des letzteren, lautlich angemesseneren +vielmehr jenes - und so schrieb man in aelterer Zeit auf den oestlichen Inseln, +in Korinth und Kerkyra und bei den italischen Achaeern - oder man ersetzte das +Zeichen des i durch einfachen Strich ?, was bei weitem das Gewoehnlichere war +und in nicht allzu spaeter Zeit wenigstens insofern allgemein ward, als das +gebrochene i ueberall verschwand, wenngleich einzelne Gemeinden das s in der +Form M auch neben dem ? festhielten. +III. Juenger ist die Ersetzung des leicht mit G g zu verwechselnden l L +durch V, der wir in Athen und Boeotien begegnen, waehrend Korinth und die von +Korinth abhaengigen Gemeinden denselben Zweck dadurch erreichten, dass sie dem g +statt der haken- die halbkreisfoermige Gestalt C gaben. +IV. Die ebenfalls der Verwechslung sehr ausgesetzten Formen fuer r R p p +und r P wurden unterschieden durch Umgestaltung des letzteren in R; welche +juengere Form nur den kleinasiatischen Griechen, den Kretern, den italischen +Achaeern und wenigen anderen Landschaften fremd geblieben ist, dagegen sowohl in +dem eigentlichen wie in Grossgriechenland und Sizilien weit aeberwiegt. Doch ist +die aeltere Form des r p hier nicht so frueh und so voellig verschwunden wie die +aeltere Form des l; diese Neuerung faellt daher ohne Zweifel spaeter. +Die Differenzierung des langen und kurzen e und des langen und kurzen o ist +in aelterer Zeit beschraenkt geblieben auf die Griechen Kleinasiens und der +Inseln des Aegaeischen Meeres. +Alle diese technischen Verbesserungen sind insofern gleicher Art und +geschichtlich von gleichem Wert, als eine jede derselben zu einer bestimmten +Zeit und an einem bestimmten Orte aufgekommen ist und sodann ihren eigenen +Verbreitungsweg genommen und ihre besondere Entwicklung gefunden hat. Die +vortreffliche Untersuchung A. Kirchhoffs (Studien zur Geschichte des +griechischen Alphabets. Guetersloh 1863), welche auf die bisher so dunkle +Geschichte des hellenischen Alphabets ein helles Licht geworfen und auch fuer +die aeltesten Beziehungen zwischen Hellenen und Italikern wesentliche Daten +ergeben, namentlich die bisher ungewisse Heimat des etruskischen Alphabets +unwiderleglich festgestellt hat, leidet insofern an einer gewissen +Einseitigkeit, als sie auf einen einzelnen dieser Vorschlaege verhaeltnismaessig +zu grosses Gewicht legt. Wenn ueberhaupt hier Systeme geschieden werden sollen, +darf man die Alphabete nicht nach der Geltung des X als x oder als ch in zwei +Klassen teilen, sondern wird man das Alphabet von 23 und das von 25 oder 26 +Buchstaben und etwa in dem letzteren noch das kleinasiatisch-ionische, aus dem +das spaetere Gemeinalphabet hervorgegangen ist, und das gemeingriechische der +aelteren Zeit zu unterscheiden haben. Es haben aber vielmehr im Alphabet die +einzelnen Landschaften sich den verschiedenen Modifikationsvorschlaegen +gegenueber wesentlich eklektisch verhalten und ist der eine hier, der andere +dort rezipiert worden. Eben insofern ist die Geschichte des griechischen +Alphabets so lehrreich, als sie zeigt, wie in Handwerk und Kunst einzelne +Gruppen der griechischen Landschaften die Neuerungen austauschten, andere in +keinem solchen Wechselverhaeltnis standen. Was insbesondere Italien betrifft, so +ist schon auf den merkwuerdigen Gegensatz der achaeischen Ackerstaedte zu den +chalkidischen und dorischen mehr kaufmaennischen Kolonien aufmerksam gemacht +worden; in jenen sind durchgaengig die primitiven Formen festgehalten, in diesen +die verbesserten Formen angenommen, selbst solche, die von verschiedenen Seiten +kommend sich gewissermassen widersprechen, wie das C Y neben dem V l. Die +italischen Alphabete stammen, wie Kirchhoff gezeigt hat, durchaus von dem +Alphabet der italischen Griechen und zwar von dem chalkidisch-dorischen her; +dass aber die Etrusker und die Latiner nicht die einen von den andern, sondern +beide unmittelbar von den Griechen das Alphabet empfingen, setzt besonders die +verschiedene Form des r ausser Zweifel. Denn waehrend von den vier oben +bezeichneten Modifikationen des Alphabets, die die italischen Griechen +ueberhaupt angehen (die fuenfte blieb auf Kleinasien beschraenkt), die drei +ersten bereits durchgefuehrt waren, bevor dasselbe auf die Etrusker und Latiner +ueberging, war die Differenzierung von p und r noch nicht geschehen, als +dasselbe nach Etrurien kam, dagegen wenigstens begonnen, als die Latiner es +empfingen, weshalb fuer r die Etrusker die Form R gar nicht kennen, dagegen bei +den Faliskern und den Latinern mit der einzigen Ausnahme des Dresselschen +Tongefaesses ausschliesslich die juengere Form begegnet. +^4 Dass das Koppa den Etruskern von jeher gefehlt hat, scheint nicht +zweifelhaft: denn nicht bloss begegnet sonst nirgends eine sichere Spur +desselben, sondern es fehlt auch in dem Musteralphabet des galassischen +Gefaesses. Der Versuch, es in dem Syllabarium desselben nachzuweisen, ist auf +jeden Fall verfehlt, da dieses nur auf die auch spaeterhin gemein +gebraeuchlichen etruskischen Buchstaben Ruecksicht nimmt und nehmen kann zu +diesen aber das Koppa notorisch nicht gehoert; ueberdies kann das am Schluss +stehende Zeichen seiner Stellung nach nicht wohl einen anderen Wert haben als +den des f, das im etruskischen Alphabet eben das letzte ist und das in dem, die +Abweichungen .des etruskischen Alphabets von seinem Muster darlegenden +Syllabarium nicht fehlen durfte. Auffallend bleibt es freilich, dass in dem nach +Etrurien gelangten griechischen Alphabet das Koppa mangelte da es sonst in dem +chalkidisch-dorischen sich lange behauptet hat; aber es kann dies fueglich eine +lokale Eigentuemlichkeit derjenigen Stadt gewesen sein, deren Alphabet zunaechst +nach Etrurien gekommen ist. Darin, ob ein als ueberfluessig werdendes Zeichen im +Alphabet stehenbleibt oder ausfaellt, hat zu allen Zeiten Willkuer und Zufall +gewaltet; so hat das attische Alphabet das achtzehnte phoenikische Zeichen +eingebuesst, die uebrigen aus der Lautschrift verschwundenen im Alphabet +festgehalten. +^5 Die vor kurzem bekannt gewordene goldene Spange von Praeneste (RM 2, +1887), unter den verstaendlichen Denkmaelern lateinischer Sprache und +lateinischer Schrift das weitaus aelteste zeigt die aeltere Form des m, das +raetselhafte Tongefaess vom Quirinal (herausgegeben von A. Dressel in den AdI +52, 1880) die aeltere Form des r. +------------------------------------------- +Welchen gewaltigen Eindruck die Erwerbung des Buchstabenschatzes auf die +Empfaenger machte und wie lebhaft sie die in diesen unscheinbaren Zeichen +schlummernde Macht ahnten, beweist ein merkwuerdiges Gefaess aus einer vor +Erfindung des Bogens gebauten Grabkammer von Caere, worauf das altgriechische +Musteralphabet, wie es nach Etrurien kam, und daneben ein daraus gebildetes +etruskisches Syllabarium, jenem des Palamedes vergleichbar, verzeichnet ist - +offenbar eine heilige Reliquie der Einfuehrung und der Akklimatisierung der +Buchstabenschrift in Etrurien. +Nicht minder wichtig als die Entlehnung des Alphabets ist fuer die +Geschichte dessen weitere Entwicklung auf italischem Boden, ja vielleicht noch +wichtiger; denn hierdurch faellt ein Lichtstrahl auf den italienischen +Binnenverkehr, der noch weit mehr im Dunkeln liegt als der Verkehr an den +Kuesten mit den Fremden. In der aeltesten Epoche der etruskischen Schrift, in +der man sich im wesentlichen des eingefuehrten Alphabets unveraendert bediente, +scheint der Gebrauch desselben sich auf die Etrusker am Po und in der heutigen +Toskana beschraenkt zu haben; dieses Alphabet ist alsdann, offenbar von Atria +und Spina aus, suedlich an der Ostkueste hinab bis in die Abruzzen, noerdlich zu +den Venetern und spaeter sogar zu den Kelten an und in den Alpen, ja jenseits +derselben gelangt, sodass die letzten Auslaeufer desselben bis nach Tirol und +Steiermark reichen. Die juengere Epoche geht aus von einer Reform des Alphabets, +welche sich hauptsaechlich erstreckt auf die Einfuehrung abgesetzter +Zeilenschrift, auf die Unterdrueckung des o, das man im Sprechen vom u nicht +mehr zu unterscheiden wusste, und auf die Einfuehrung eines neuen Buchstabens f, +wofuer dem ueberlieferten Alphabet das entsprechende Zeichen mangelte. Diese +Reform ist offenbar bei den westlichen Etruskern entstanden und hat, waehrend +sie jenseits des Apennin keinen Eingang fand, dagegen bei saemtlichen +sabellischen Staemmen, zunaechst bei den Umbrern sich eingebuergert; im weiteren +Verlaufe sodann hat das Alphabet bei jedem einzelnen Stamm, den Etruskern am +Arno und um Capua, den Umbrern und Samniten seine besonderen Schicksale +erfahren, haeufig die Mediae ganz oder zum Teil verloren, anderswo wieder neue +Vokale und Konsonanten entwickelt. Jene westetruskische Reform des Alphabets +aber ist nicht bloss so alt wie die aeltesten in Etrurien gefundenen Graeber, +sondern betraechtlich aelter, da das erwaehnte, wahrscheinlich in einem +derselben gefundene Syllabarium das reformierte Alphabet bereits in einer +wesentlich modifizierten und modernisierten Gestalt gibt; und da das reformierte +selbst wieder, gegen das primitive gehalten, relativ jung ist, so versagt sich +fast der Gedanke dem Zurueckgehen in jene Zeit, wo dies Alphabet nach Italien +gelangte. +Erscheinen sonach die Etrusker als die Verbreiter des Alphabets im Norden, +Osten und Sueden der Halbinsel, so hat sich dagegen das latinische Alphabet auf +Latium beschraenkt und hier im ganzen mit geringen Veraenderungen sich +behauptet; nur fielen g k und z s allmaehlich lautlich zusammen, wovon die Folge +war, dass je eins der homophonen Zeichen (k z) aus der Schrift verschwand. In +Rom waren diese nachweislich schon vor dem Ende des vierten Jahrhunderts der +Stadt beseitigt ^6, und unsere gesamte monumentale und literarische +Ueberlieferung mit einer einzigen Ausnahme ^7 kennt sie nicht. Wer nun erwaegt, +dass in den aeltesten Abkuerzungen der Unterschied von g c und k k noch +regelmaessig durchgefuehrt wird ^8, dass also der Zeitraum, wo die Laute in der +Aussprache zusammenfielen, und vor diesem wieder der Zeitraum, in dem die +Abkuerzungen sich fixierten, weit jenseits des Beginns der Samnitenkriege liegt; +dass endlich zwischen der Einfuehrung der Schrift und der Feststellung eines +konventionellen Abkuerzungssystems notwendig eine bedeutende Frist verstrichen +sein muss, der wird wie fuer Etrurien so fuer Latium den Anfang der Schreibkunst +in eine Epoche hinaufruecken, die dem ersten Eintritt der aegyptischen +Siriusperiode in historischer Zeit, dem Jahre 1321 vor Christi Geburt, naeher +liegt als dem Jahre 776, mit dem in Griechenland die Olympiadenchronologie +beginnt ^9. Fuer das hohe Alter der Schreibkunst in Rom sprechen auch sonst +zahlreiche und deutliche Spuren. Die Existenz von Urkunden aus der Koenigszeit +ist hinreichend beglaubigt: so des Sondervertrags zwischen Gabii und Rom, den +ein Koenig Tarquinius, und schwerlich der letzte dieses Namens, abschloss, und +der, geschrieben auf das Fell des dabei geopferten Stiers, in dem an +Altertuemern reichen, wahrscheinlich dem gallischen Brande entgangenen Tempel +des Sancus auf dem Quirinal aufbewahrt ward; des Buendnisses, das Koenig Servius +Tullius mit Latium abschloss und das noch Dionysios auf einer kupfernen Tafel im +Dianatempel auf dem Aventin sah - freilich wohl in einer nach dem Brand mit +Hilfe eines latinischen Exemplars hergestellten Kopie, denn dass man in der +Koenigszeit schon in Metall grub, ist nicht wahrscheinlich. Auf den +Stiftungsbrief dieses Tempels beziehen sich noch die Stiftungsbriefe der +Kaiserzeit als auf die aelteste derartige roemische Urkunde und das +gemeinschaftliche Muster fuer alle. Aber schon damals ritzte man (exarare, +scribere verwandt mit scrobes ^10) oder malte (linere, daher littera) auf +Blaetter (folium), Bast (liber) oder Holztafeln (tabula, albuni), spaeter auch +auf Leder und Leinen. Auf leinene Rollen waren die heiligen Urkunden der +Samniten wie der anagninischen Priesterschaft geschrieben, ebenso die aeltesten, +im Tempel der Goettin der Erinnerung (Iuno moneta) auf dem Kapitol bewahrten +Verzeichnisse der roemischen Magistrate. Es wird kaum noch noetig sein, zu +erinnern an das uralte Marken des Hutviehs (scriptura), an die Anrede im Senat +"Vaeter und Eingeschriebene" (patres conscripti), an das hohe Alter der +Orakelbuecher, der Geschlechtsregister, des albanischen und des roemischen +Kalenders. Wenn die roemische Sage schon in der fruehesten Zeit der Republik von +Hallen am Markte spricht, in denen die Knaben und Maedchen der Vornehmen lesen +und schreiben lernten, so kann das, aber muss nicht notwendig erfunden sein. +Nicht die Unkunde der Schrift, vielleicht nicht einmal der Mangel an Dokumenten +hat uns die Kunde der aeltesten roemischen Geschichte entzogen, sondern die +Unfaehigkeit der Historiker derjenigen Zeit, die zur Geschichtsforschung berufen +war, die archivalischen Nachrichten zu verarbeiten, und ihre Verkehrtheit, fuer +die aelteste Epoche Schilderung von Motiven und Charakteren, Schlachtberichte +und Revolutionserzaehlungen zu begehren und ueber deren Erfindung zu +vernachlaessigen, was die vorhandene schriftliche Ueberlieferung dem ernsten und +entsagenden Forscher nicht verweigert haben wuerde. +------------------------------------------------------------- +^6 In diese Zeit wird diejenige Aufzeichnung der Zwoelf Tafeln zu setzen +sein, welche spaeterhin den roemischen Philologen vorlag und von der wir +Truemmer besitzen. Ohne Zweifel ist das Gesetzbuch gleich bei seiner Entstehung +niedergeschrieben worden; aber dass jene Gelehrten selber ihren Text nicht auf +das Urexemplar zurueckfuehrten, sondern auf eine nach dem gallischen Brande +vorgenommene offizielle Niederschrift, beweist die Erzaehlung von der damals +erfolgten Wiederherstellung der Tafeln, und erklaert sich leicht eben daraus, +dass ihr Text keineswegs die ihnen nicht unbekannte aelteste Orthographie +aufwies, auch abgesehen davon, dass bei einem derartigen, ueberdies noch zum +Auswendiglernen fuer die Jugend verwendeten Schriftstueck philologisch genaue +Ueberlieferung unmoeglich angenommen werden kann. +^7 Dies ist die 1, 227 angefuehrte Inschrift der Spange von Praeneste. +Dagegen hat selbst schon auf der ficoronischen Kiste c den spaeteren Wert von k. +^8 So ist C Gaius, CN Gnaeus, aber K Kaeso. Fuer die juengeren Abkuerzungen +gilt dieses natuerlich nicht; hier wird g nicht durch c, sondern durch G (GAL +Galeria), k in der Regel durch C (C centum, Cos consul, COL Collina), vor a +durch K (KAR karmentalia, MERK merkatus) bezeichnet. Denn eine Zeitlang hat man +den Laut K vor den Vokalen e i o und vor allen Konsonanten durch C ausgedrueckt, +dagegen vor a durch K, vor u durch das alte Zeichen des Koppa Q. +^9 Wenn dies richtig ist, so muss die Entstehung der Homerischen Gedichte, +wenn auch natuerlich nicht gerade die der uns vorliegenden Redaktion, weit vor +die Zeit fallen, in welche Herodot die Bluete des Homeros setzt (100 vor Rom +850); denn die Einfuehrung des hellenischen Alphabets in Italien gehoert wie der +Beginn des Verkehrs zwischen Hellas und Italien selbst erst der nachhomerischen +Zeit an. +^10 Ebenso altsaechsisch writan eigentlich reissen, dann schreiben. +--------------------------------------------- +Die Geschichte der italischen Schrift bestaetigt also zunaechst die +schwache und mittelbare Einwirkung des hellenischen Wesens auf die Sabeller im +Gegensatz zu den westlicheren Voelkern. Dass jene das Alphabet von den +Etruskern, nicht von den Roemern empfingen, erklaert sich wahrscheinlich daraus, +dass sie das Alphabet schon besassen, als sie den Zug auf den Ruecken des +Apennin antraten, die Sabiner wie die Samniten also dasselbe schon vor ihrer +Entlassung aus dem Mutterlande in ihre neuen Sitze mitbrachten. Andererseits +enthaelt diese Geschichte der Schrift eine heilsame Warnung gegen die Annahme, +welche die spaetere, der etruskischen Mystik und Altertumstroedelei ergebene +roemische Bildung aufgebracht hat und welche die neuere und neueste Forschung +geduldig wiederholt, dass die roemische Zivilisation ihren Keim und ihren Kern +aus Etrurien entlehnt habe. Waere dies wahr, so muesste hier vor allem eine Spur +sich davon zeigen; aber gerade umgekehrt ist der Keim der latinischen +Schreibkunst griechisch, ihre Entwicklung so national, dass sie nicht einmal das +so wuenschenswerte etruskische Zeichen fuer f sich angeeignet hat ^11. Ja wo +Entlehnung sich zeigt, in den Zahlzeichen, sind es vielmehr die Etrusker, die +von den Roemern wenigstens das Zeichen fuer 50 uebernommen haben. +---------------------------------------------- +^11 Das Raetsel, wie die Latiner dazu gekommen sind, das griechische dem v +entsprechende Zeichen fuer das lautlich ganz verschiedene f zu verwenden, hat +die Spange von Praeneste geloest mit ihrem fhefhaked fuer fecit und damit +zugleich die Herleitung des lateinischen Alphabets von den chalkidischen +Kolonien Unteritaliens bestaetigt. Denn in einer, demselben Alphabet +angehoerigen boeotischen Inschrift findet sich in dem Worte fhekadamoe (Gustav +Meyer, Griechische Grammatik, 244 a. E.) dieselbe Lautverbindung, und ein +aspiriertes v mochte allerdings dem lateinischen f lautlich sich naehern. +--------------------------------------------- +Endlich ist es charakteristisch, dass in allen italischen Staemmen die +Entwicklung des griechischen Alphabets zunaechst in einer Verderbung desselben +besteht. So sind die Mediae in den saemtlichen etruskischen Dialekten +untergegangen, waehrend die Umbrer g d, die Samniten d, die Roemer g einbuessten +und diesen auch d mit r zu verschmelzen drohte. Ebenso fielen den Etruskern +schon frueh o und u zusammen, und auch bei den Lateinern finden sich Ansaetze +derselben Verderbnis. Fast das Umgekehrte zeigt sich bei den Sibilanten; denn +waehrend der Etrusker die drei Zeichen z s sch festhaelt, der Umbrer zwar das +letzte wegwirft, aber dafuer zwei neue Sibilanten entwickelt, beschraenkt sich +der Samnite und der Falisker auf s und z gleich dem Griechen, der spaetere +Roemer sogar auf s allein. Man sieht, die feineren Lautverschiedenheiten wurden +von den Einfuehrern des Alphabets, gebildeten und zweier Sprachen maechtigen +Leuten, wohl empfunden; aber nach der voelligen Loesung der nationalen Schrift +von dem hellenischen Mutteralphabet fielen allmaehlich die Mediae und ihre +Tenues zusammen und wurden die Sibilanten und Vokale zerruettet, von welchen +Lautverschiebungen oder vielmehr Lautzerstoerungen namentlich die erste ganz +ungriechisch ist. Die Zerstoerung der Flexions- und Derivationsformen geht mit +dieser Lautzerruettung Hand in Hand. Die Ursache dieser Barbarisierung ist also +im allgemeinen keine andere als die notwendige Verderbnis, welche an jeder +Sprache fortwaehrend zehrt, wo ihr nicht literarisch und rationell ein Damm +entgegengesetzt wird; nur dass von dem, was sonst spurlos voruebergeht, hier in +der Lautschrift sich Spuren bewahrten. Dass diese Barbarisierung die Etrusker in +staerkerem Masse erfasste als irgendeinen der italischen Staemme, stellt sich zu +den zahlreichen Beweisen ihrer minderen Kulturfaehigkeit; wenn dagegen, wie es +scheint, unter den Italikern am staerksten die Umbrer, weniger die Roemer, am +wenigsten die suedlichen Sabeller von der gleichen Sprachverderbnis ergriffen +wurden, so wird der regere Verkehr dort mit den Etruskern, hier mit den Griechen +wenigstens mit zu dieser Erscheinung beigetragen haben. +15. Kapitel +Die Kunst +Dichtung ist leidenschaftliche Rede, deren bewegter Klang die Weise; +insofern ist kein Volk ohne Poesie und Musik. Allein zu den poetisch +vorzugsweise begabten Nationen gehoerte und gehoert die italienische nicht; es +fehlt dem Italiener die Leidenschaft des Herzens, die Sehnsucht, das Menschliche +zu idealisieren und das Leblose zu vermenschlichen, und damit das Allerheiligste +der Dichtkunst. Seinem scharfen Blick, seiner anmutigen Gewandtheit gelingen +vortrefflich die Ironie und der Novellenton, wie wir sie bei Horaz und bei +Boccaccio finden, der launige Liebes- und Liederscherz, wie Catullus und die +guten neapolitanischen Volkslieder ihn zeigen, vor allem die niedere Komoedie +und die Posse. Auf italischem Boden entstand in alter Zeit die parodische +Tragoedie, in neuer das parodische Heldengedicht. In der Rhetorik und +Schauspielkunst vor allem tat und tut es den Italienern keine andere Nation +gleich. Aber in den vollkommenen Kunstgattungen haben sie es nicht leicht ueber +Fertigkeiten gebracht, und keine ihrer Literaturepochen hat ein wahres Epos und +ein echtes Drama erzeugt. Auch die hoechsten in Italien gelungenen literarischen +Leistungen, goettliche Gedichte wie Dantes Commedia und Geschichtbuecher wie +Sallustius und Macchiavelli, Tacitus und Colletta sind doch von einer mehr +rhetorischen als naiven Leidenschaft getragen. Selbst in der Musik ist in alter +wie in neuer Zeit das eigentlich schoepferische Talent weit weniger +hervorgetreten als die Fertigkeit, die rasch zur Virtuositaet sich steigert und +an der Stelle der echten und innigen Kunst ein hohles und herzvertrocknendes +Idol auf den Thron hebt. Es ist nicht das innerliche Gebiet, insoweit in der +Kunst ueberhaupt ein Innerliches und ein Aeusserliches unterschieden werden +kann, das dem Italiener als eigene Provinz anheimgefallen ist; die Macht der +Schoenheit muss, um voll auf ihn zu wirken, nicht im Ideal vor seine Seele, +sondern sinnlich ihm vor die Augen gerueckt werden. Darum ist er denn auch in +den bauenden und bildenden Kuensten recht eigentlich zu Hause und darin in der +alten Kulturepoche der beste Schueler des Hellenen, in der neuen der Meister +aller Nationen geworden. +Es ist bei der Lueckenhaftigkeit unserer Ueberlieferung nicht moeglich, die +Entwicklung der kuenstlerischen Ideen bei den einzelnen Voelkergruppen Italiens +zu verfolgen; und namentlich laesst sich nicht mehr von der italischen Poesie +reden, sondern nur von der Poesie Latiums. Die latinische Dichtkunst ist wie +jede andere ausgegangen von der Lyrik oder vielmehr von dem urspruenglichen +Festjubel, in welchem Tanz, Spiel und Lied noch in ungetrennter Einheit sich +durchdringen. Es ist dabei bemerkenswert, dass in den aeltesten +Religionsgebraeuchen der Tanz und demnaechst das Spiel weit entschiedener +hervortreten als das Lied. In dem grossen Feierzug, mit dem das roemische +Siegesfest eroeffnet ward, spielten naechst den Goetterbildern und den Kaempfern +die vornehmste Rolle die ernsten und die lustigen Taenzer: jene geordnet in drei +Gruppen, der Maenner, der Juenglinge und der Knaben, alle in roten Roecken mit +kupfernem Leibgurt, mit Schwertern und kurzen Lanzen, die Maenner ueberdies +behelmt, ueberhaupt in vollem Waffenschmuck; diese in zwei Scharen geteilt, der +Schafe in Schafpelzen mit buntem Ueberwurf, der Boecke nackt bis auf den Schurz +mit einem Ziegenfell als Umwurf. Ebenso waren vielleicht die aelteste und +heiligste von allen Priesterschaften die "Springer" und durften die Taenzer +(ludii, ludiones) ueberhaupt bei keinem oeffentlichen Aufzug und namentlich bei +keiner Leichenfeier fehlen, weshalb denn der Tanz schon in alter Zeit ein +gewoehnliches Gewerbe ward. Wo aber die Taenzer erscheinen, da stellen auch die +Spielleute oder, was in aeltester Zeit dasselbe ist, die Floetenblaeser sich +ein. Auch sie fehlen bei keinem Opfer, bei keiner Hochzeit und bei keinem +Begraebnis, und neben der uralten oeffentlichen Priesterschaft der Springer +steht gleich alt, obwohl im Range bei weitem niedriger, die Pfeifergilde +(collegium tibicinum, 1, 205), deren echte Musikantenart bezeugt wird durch das +alte und selbst der strengen roemischen Polizei zum Trotz behauptete Vorrecht, +an ihrem Jahresfest maskiert und suessen Weines voll auf den Strassen sich +herumzutreiben. Wenn also der Tanz als ehrenvolle Verrichtung, das Spiel als +untergeordnete, aber notwendige Taetigkeit auftritt und darum oeffentliche +Genossenschaften fuer beide bestellt sind, so erscheint die Dichtung mehr als +ein Zufaelliges und gewissermassen Gleichgueltiges, mochte sie nun fuer sich +entstehen oder dem Taenzer zur Begleitung seiner Spruenge dienen. +Den Roemern galt als das aelteste dasjenige Lied, das in der gruenen +Waldeseinsamkeit die Blaetter sich selber singen. Was der "guenstige Geist" +(faunus, von favere) im Haine fluestert und floetet, das verkuenden die, denen +es gegeben ist, ihm zu lauschen, den Menschen wieder in rhythmisch gemessener +Rede (casmen, spaeter carmen, von canere). Diesen weissagenden Gesaengen der vom +Gott ergriffenen Maenner und Frauen (vates) verwandt sind die eigentlichen +Zaubersprueche, die Besprechungsformeln gegen Krankheiten und anderes Ungemach +und die boesen Lieder, durch welche man dem Regen wehrt und den Blitz herabruft +oder auch die Saat von einem Feld auf das andere lockt; nur dass in diesen wohl +von Haus aus neben den Wort- auch reine Klangformeln erscheinen ^1. Fester +ueberliefert und gleich uralt sind die religioesen Litaneien, wie die Springer +und andere Priesterschaften sie sangen und tanzten und von denen die einzige bis +auf uns gekommene, ein wahrscheinlich als Wechselgesang gedichtetes Tanzlied der +Ackerbrueder zum Preise des Mars, wohl auch hier eine Stelle verdient: +------------------------------------------------- +^1 So gibt der aeltere Cato (agr. 160) als kraeftig gegen Verrenkungen den +Spruch: hauat hauat hauat ista pista sista damia bodannaustra, der vermutlich +seinem Erfinder ebenso dunkel war, wie er es uns ist. Natuerlich finden sich +daneben auch Wortformeln; so z. B. hilft es gegen Gicht, wenn man nuechtern +eines andern gedenkt und dreimal neunmal, die Erde beruehrend und ausspuckend, +die Worte spricht: "Ich denke dein, hilf meinen Fuessen. Die Erde empfange das +Unheil, Gesundheit sei mein Teil" (terra pestem teneto, salus hic maneto. Varro +rust. 1, 2, 27). +-------------------------------------------------------------------- +Enos, Lases, iuvate! +Ne velue rue, Marmar, sins incurrere in pleores! +Satur fu, fere Mars! Timen sali! sta! berber! +Semunis alternei advocapit conctos! +Enos, Marmar, invato! +Triumpe! ^2 +-------------------------------------------------------------------- +^2 Nos, Lares, iuvate! Ne veluem (= malam luem) ruem (= ruinam), Mamers, +sinas incurrere in plures! Satur esto, fere Mars! In limen insili! sta! verbera +(limen?)! Semones alterni advocate cunctos! Nos, Mamers, iuvato! Tripudia! Die +ersten fuenf Zeilen werden je dreimal, der Schlussruf fuenfmal wiederholt. Die +Uebersetzung ist vielfach unsicher, besonders der dritten Zeile. +Die drei Inschriften des Tongefaesses vom Quirinal lauten: ioue sat +deiuosqoi med mitat nei ted endo gosmis uirgo sied - asted noisi ope toitesiai +pakariuois - duenos med feked (= onus me fecit) enmanom einom dze noine +(wahrscheinlich = die noni) med malo statod. Sicher verstaendlich sind nur +einzelne Woerter; bemerkenswert vor allem, dass Formen, die wir bisher nur als +umbrische und oskische kannten, wie das Adjektiv pacer und die Partikel einom im +Wert von et, hier wahrscheinlich doch als altlateinische uns entgegentreten. +------------------------------------------------------------ + +an die Goetter Uns, Laren, helfet! + Nicht Sterben und Verderben, Mars, Mars, + lass einstuermen auf mehrere. + Satt sei, grauser Mars! + +an die einzelnen Auf die Schwelle springe! stehe! tritt sie! +Brueder + +an alle +Brueder Den Semonen, erst ihr, dann ihr, rufet zu, allen + +an den Gott Uns, Mars, Mars, hilf! + +an die einzelnen Springe! +Brueder + +Das Latein dieses Liedes und der verwandten Bruchstuecke der Baliarischen +Gesaenge, welche schon den Philologen der augustischen Zeit als die aeltesten +Urkunden ihrer Muttersprache galten, verhaelt sich zu dem Latein der Zwoelf +Tafeln etwa wie die Sprache der Nibelungen zu der Sprache Luthers; und wohl +duerfen wir der Sprache wie dem Inhalt nach diese ehrwuerdigen Litaneien den +indischen Veden vergleichen. +Schon einer juengeren Epoche gehoeren die Lob- und Schimpflieder an. Dass +es in Latium der Spottlieder schon in alten Zeiten im Ueberfluss gab, wuerde +sich aus dem Volkscharakter der Italiener abnehmen lassen, auch wenn nicht die +sehr alten polizeilichen Massnahmen dagegen es ausdruecklich bezeugten. +Wichtiger aber wurden die Lobgesaenge. Wenn ein Buerger zur Bestattung +weggetragen ward, so folgte der Bahre eine ihm anverwandte oder befreundete Frau +und sang ihm unter Begleitung eines Floetenspielers das Leichenlied (nenia). +Desgleichen wurden bei dem Gastmahl von den Knaben, die nach der damaligen Sitte +die Vaeter auch zum Schmaus ausser dem eigenen Hause begleiteten, Lieder zum +Lobe der Ahnen abwechselnd bald ebenfalls zur Floete gesungen, bald auch ohne +Begleitung bloss gesagt (assa voce canere). Dass auch die Maenner bei dem +Gastmahl der Reihe nach sangen, ist wohl erst spaetere vermutlich den Griechen +entlehnte Sitte. Genaueres wissen wir von diesen Ahnenliedern nicht; aber es +versteht sich, dass sie schilderten und erzaehlten und insofern neben und aus +dem lyrischen Moment der Poesie das epische entwickelten. +Andere Elemente der Poesie waren taetig in dem uralten, ohne Zweifel ueber +die Scheidung der Staemme zurueckreichenden Volkskarneval, dem lustigen Tanz +oder der Satura (I, 44). Der Gesang wird dabei nie gefehlt haben; es lag aber in +den Verhaeltnissen, dass bei diesen vorzugsweise an Gemeindefesten und den +Hochzeiten aufgefuehrten und gewiss vorwiegend praktischen Spaessen leicht +mehrere Taenzer oder auch mehrere Taenzerscharen ineinander griffen und der +Gesang eine gewisse Handlung in sich aufnahm, welche natuerlich ueberwiegend +einen scherzhaften und oft einen ausgelassenen Charakter trug. So entstanden +hier nicht bloss die Wechsellieder, wie sie spaeter unter dem Namen der +fescenninischen Gesaenge auftreten, sondern auch die Elemente einer +volkstuemlichen Komoedie, die bei dem scharfen Sinn der Italiener fuer das +Aeusserliche und das Komische und bei ihrem Behagen an Gestenspiel und +Verkleidung auf einen vortrefflich geeigneten Boden gepflanzt war. +Erhalten ist nichts von diesen Inkunabeln des roemischen Epos und Drama. +Dass die Ahnenlieder traditionell waren, versteht sich von selbst und wird zum +Ueberfluss dadurch bewiesen, dass sie regelmaessig von Kindern vorgetragen +wurden; aber schon zu des aelteren Cato Zeit waren dieselben vollstaendig +verschollen. Die Komoedien aber, wenn man den Namen gestatten will, sind in +dieser Epoche und noch lange nachher durchaus improvisiert worden. Somit konnte +von dieser Volkspoesie und Volksmelodie nichts fortgepflanzt werden als das +Mass, die musikalische und chorische Begleitung und vielleicht die Masken. +Ob es in aeltester Zeit das gab, was wir Versmass nennen, ist zweifelhaft; +die Litanei der Arvalbrueder fuegt sich schwerlich einem aeusserlich fixierten +metrischen Schema und erscheint uns mehr als eine bewegte Rezitation. Dagegen +begegnet in spaeterer Zeit eine uralte Weise, das sogenannte saturnische ^3 oder +faunische Mass, welches den Griechen fremd ist und vermutlich gleichzeitig mit +der aeltesten latinischen Volkspoesie entstand. Das folgende, freilich einer +weit spaeteren Zeit angehoerende Gedicht mag von demselben eine Vorstellung +geben. +------------------------------------------ +^3 Der Name bezeichnet wohl nichts als das "Liedermass", insofern die +satura urspruenglich das beim Karneval gesungene Lied ist. Von demselben Stamm +ist auch der Saeegott Saeturnus oder Saiturnus, spaeter Saturnus benannt; sein +Fest, die Saturnalien, ist allerdings eine Art Karneval, und es ist moeglich, +dass die Possen urspruenglich vorzugsweise an diesem aufgefuehrt wurden. Aber +Beweise einer Beziehung der Satura zu den Saturnauen fehlen, und vermutlich +gehoert die unmittelbare Verknuepfung des versus saturnius mit dem Gott Saturnus +und die damit zusammenhaengende Dehnung der ersten Silbe erst der spaeteren Zeit +an. +------------------------------------------ +Quod re sua difeidens - aspere afleicta +Parens timens heic vovit - voto hoc souto +Decuma facta poloucta - leibereis lubentes +Donu danunt - Hercolei - maxsume - mereto +Semol te orant se voti - crebro condemnes +Was, Missgeschick befuerchtend - schwer betroffnem Wohlstand, +Sorgvoll der Ahn gelobt hier, - des Geloebnis eintraf, +Zu Weih' und Schmaus den Zehnten - bringen gern die Kinder +Dem Hercoles zur Gabe - dar, dem hochverdienten; +Sie flehn zugleich dich an, dass - oft du sie erhoerest. +In saturnischer Weise scheinen die Lob- wie die Scherzlieder gleichmaessig +gesungen worden zu sein, zur Floete natuerlich und vermutlich so, dass +namentlich der Einschnitt in jeder Zeile scharf angegeben ward, bei +Wechselliedern hier auch wohl der zweite Saenger den Vers aufnahm. Es ist die +saturnische Messung, wie jede andere im roemischen und griechischen Altertum +vorkommende, quantitativer Art, aber wohl unter allen antiken Versmassen sowohl +das am mindesten durchgebildete, da es ausser anderen mannigfaltigen Lizenzen +sich die Weglassung der Senkungen im weitesten Umfang gestattet, als auch das +der Anlage nach unvollkommenste, indem diese einander entgegengesetzten +iambischen und trochaeischen Halbzeilen wenig geeignet sind, einen fuer hoehere +poetische Leistungen genuegenden rhythmischen Bau zu entwickeln. +Die Grundelemente der volkstuemlichen Musik und Choreutik Latiums, die +ebenfalls in dieser Zeit sich festgestellt haben muessen, sind fuer uns +verschollen; ausser dass uns von der latinischen Floete berichtet wird als einem +kurzen und duennen, nur mit vier Loechern versehenen, urspruenglich, wie der +Name zeigt, aus einem leichten Tierschenkelknochen verfertigten musikalischen +Instrument. +Dass endlich die spaeteren stehenden Charaktermasken der latinischen +Volkskomoedie oder der sogenannten Atellane: Maccus der Harlekin, Bucco der +Vielfrass, Pappus der gute Papa, der weise Dossennus - Masken, die man so artig +wie schlagend mit den beiden Bedienten, dem Pantalon und dem Dottore der +italienischen Pulcinellkomoedie verglichen hat -, dass diese Masken bereits der +aeltesten latinischen Volkskunst angehoeren, laesst sich natuerlich nicht +eigentlich beweisen; da aber der Gebrauch der Gesichtsmasken in Latium fuer die +Volksbuehne von unvordenklichem Alter ist, waehrend die griechische Buehne in +Rom erst ein Jahrhundert nach ihrer Begruendung dergleichen Masken an nahm, da +jene Atellanenmasken ferner entschieden italischen Ursprungs sind und da endlich +die Entstehung wie die Durchfuehrung improvisierter Kunstspiele ohne feste, dem +Spieler seine Stellung im Stueck ein fuer allemal zuweisende Masken nicht wohl +denkbar ist, so wird man die festen Masken an die Anfaenge des roemischen +Schauspiels anknuepfen oder vielmehr sie als diese Anfaenge selbst betrachten +duerfen. +Wenn unsere Kunde ueber die aelteste einheimische Bildung und Kunst von +Latium spaerlich fliesst, so ist es begreiflich, dass wir noch weniger wissen +ueber die fruehesten Anregungen, die hier den Roemern von aussen her zuteil +wurden. In gewissem Sinn kann schon die Kunde der auslaendischen, namentlich der +griechischen Sprache hierher gezaehlt werden, welche letztere den Latinern +natuerlich im allgemeinen fremd war, wie dies schon die Anordnung hinsichtlich +der Sibyllinischen Orakel beweist, aber doch unter den Kaufleuten nicht gerade +selten gewesen sein kann; und dasselbe wird zu sagen sein von der eng mit der +Kunde des Griechischen zusammenhaengenden Kenntnis des Lesens und Schreibens. +Indes die Bildung der antiken Welt ruhte weder auf der Kunde fremder Sprachen +noch auf elementaren technischen Fertigkeiten; wichtiger als jene Mitteilungen +wurden fuer die Entwicklung Latiums die musischen Elemente, die sie bereits in +fruehester Zeit von den Hellenen empfingen. Denn lediglich die Hellenen und +weder Phoeniker noch Etrusker sind es gewesen, welche in dieser Beziehung eine +Einwirkung auf die Italiker uebten; nirgends begegnet bei den letzteren eine +musische Anregung, die auf Karthago oder Caere zurueckwiese, und es darf wohl +ueberhaupt die phoenikische wie die etruskische den Bastard- und darum auch +nicht weiterzeugenden Formen der Zivilisation zugezaehlt werden ^4. Griechische +Befruchtung aber blieb nicht aus. Die griechische siebensaitige Lyra, die +"Saiten" (fides, von sphid/e/ Darm; auch barbitus barbytos) ist nicht, wie die +Floete, in Latium einheimisch und hat dort stets als fremdlaendisches Instrument +gegolten; aber wie frueh sie daselbst Aufnahme gefunden hat, beweist teils die +barbarische Verstuemmelung des griechischen Namens, teils ihre Anwendung selbst +im Ritual ^5. Dass von dem Sagenschatz der Griechen bereits in dieser Zeit nach +Latium floss, zeigt schon die bereitwillige Aufnahme der griechischen Bildwerke +mit ihren durchaus auf dem poetischen Schaue der Nation ruhenden Darstellungen; +und auch die altlatinischen Barbarisierungen der Persephone in Prosepna, des +Bellerophontes in Melerpanta, des Kyklops in Codes, des Laomedon in Alumentus, +des Ganymedes in Catamitus, des Neilos in Melus, der Semele in Stimula lassen +erkennen, in wie ferner Zeit schon solche Erzaehlungen von Latinern vernommen +und wiederholt worden sind. Endlich aber und vor allem kann das roemische Haupt- +und Stadtfest (ludi maximi, Romani) wo nicht seine Entstehung, doch seine +spaetere Einrichtung nicht wohl anders als unter griechischem Einfluss erhalten +haben. Es ward als ausserordentliche Dankfeier, regelmaessig auf Grund eines von +dem Feldherrn vor der Schlacht getanen Geluebdes und darum gewoehnlich bei der +Heimkehr der Buergerwehr im Herbst, dem kapitolinischen Jupiter und den mit ihm +zusammen hausenden Goettern ausgerichtet. Im Festzuge begab man sich nach dem +zwischen Palatin und Aventin abgesteckten und mit einer Arena und +Zuschauerplaetzen versehenen Rennplatz: voran die ganze Knabenschaft Roms, +geordnet nach den Abteilungen der Buergerwehr zu Pferde und zu Fuss; sodann die +Kaempfer und die frueher beschriebenen Taenzergruppen, jede mit der ihr eigenen +Musik; hierauf die Diener der Goetter mit den Weihrauchfaessern und dem anderen +heiligen Geraet; endlich die Bahren mit den Goetterbildern selbst. Das Schaufest +selbst war das Abbild des Krieges, wie er in aeltester Zeit gewesen, der Kampf +zu Wagen, zu Ross und zu Fuss. Zuerst liefen die Streitwagen, deren jeder nach +homerischer Art einen Wagenlenker und einen Kaempfer trug, darauf die +abgesprungenen Kaempfer, alsdann die Reiter, deren jeder nach roemischer +Fechtart mit einem Reit- und einem Handpferd erschien (desultor); endlich massen +die Kaempfer zu Fuss, nackt bis auf einen Guertel um die Hueften, sich +miteinander im Wettlauf, im Ringen und im Faustkampf. In jeder Gattung der +Wettkaempfe ward nur einmal und zwischen nicht mehr als zwei Kaempfern +gestritten. Den Sieger lohnte der Kranz, und wie man den schlichten Zweig in +Ehren hielt, beweist die gesetzliche Gestattung, ihm denselben, wenn er starb, +auf die Bahre zu legen. Das Fest dauerte also nur einen Tag, und wahrscheinlich +liessen die Wettkaempfe an diesem selbst noch Zeit genug fuer den eigentlichen +Karneval, wobei denn die Taenzergruppen ihre Kunst und vor allem ihre Possen +entfaltet haben moegen und wohl auch andere Darstellungen, zum Beispiel +Kampfspiele der Knabenreiterei, ihren Platz fanden ^6. Auch die im ernsten +Kriege gewonnenen Ehren spielten bei diesem Feste eine Rolle; der tapfere +Streiter stellte an diesem Tage die Ruestungen der erschlagenen Gegner aus und +trug ebenso wie der Sieger im Wettspiel den Kranz, mit dem die dankbare Gemeinde +ihn geschmueckt hatte. +----------------------------------------------------------- +^4 Die Erzaehlung, dass ehemals die roemischen Knaben etruskische wie +spaeterhin griechische Bildung empfangen haetten (Liv. 9, 36), ist mit dem +urspruenglichen Wesen der roemischen Jugendbildung ebenso unvereinbar, wie es +nicht abzusehen ist, was denn die roemischen Knaben in Etrurien lernten. Dass +das Studium der etruskischen Sprache damals in Rom die Rolle gespielt habe wie +etwa jetzt bei uns das Franzoesischlernen, werden doch selbst die eifrigsten +heutigen Bekenner des Tages-Kultus nicht behaupten; und von der etruskischen +Haruspicin etwas zu verstehen, galt selbst bei denen, die sich ihrer bedienten, +einem Nichtetrusker fuer schimpflich oder vielmehr fuer unmoeglich (K. O. +Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 2, S. 4). Vielleicht ist die Angabe von +den etruskisierenden Archaeologen der letzten Zeit der Republik herausgesponnen +aus pragmatisierenden Erzaehlungen der aelteren Annalen, welche zum Beispiel den +Mucius Scaevola seiner Unterhaltung mit Porsena zuliebe als Kind etruskisch +lernen lassen (Dion. Hal. 5, 28; Plut. Publ. 17; vgl. Dion. Hal. 3, 70). Aber es +gab allerdings eine Epoche, wo die Herrschaft Roms ueber Italien eine gewisse +Kenntnis der Landessprache bei den vornehmen Roemern erforderte. +^5 Den Gebrauch der Leier im Ritual bezeugen Cic. De orat. 3, 51,197; Cic. +Tusc. 4, 2, 4; Dion. Hal. 7, 72; App. Pun. 66 und die Inschrift Orelli 2448, +vgl. 1803. Ebenso ward sie bei den Nenien angewandt (Varro bei Nonius unter +nenia und praeficae). Aber das Leierspiel blieb darum nicht weniger unschicklich +(Scipio bei Macr. Sat. 2, 10 und sonst); von dem Verbot der Musik im Jahre 639 +wurden nur der "latinische Floetenspieler samt dem Saengern, nicht der +Saitenspieler ausgenommen, und die Gaeste bei dem Mahle sangen nur zur Floete +(Cato bei Cic. Tusc. 1, 2, 3; 4, 2, 3; Varro bei Nonius unter assa voce; Hor. +carm. 4, 15, 30). Quintilian, der das Gegenteil sagt (inst. 1, 10, 20), hat, was +Cicero (De orat. 3, 51) von den Goetterschmaeusen erzaehlt, ungenau auf +Privatgastmaehler uebertragen. +^6 Das Stadtfest kann urspruenglich nur einen Tag gewaehrt haben, da es +noch im sechsten Jahrhundert aus vier Tagen szenischer und einem Tag +circensischer Spiele bestand (F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. +Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313) und notorisch die szenischen Spiele erst spaeter +hinzugekommen sind. Dass in jeder Kampfgattung urspruenglich nur einmal +gestritten ward, folgt aus Liv. 44, 9; wenn spaeter an einem Spieltag bis zu +fuenfundzwanzig Wagenpaare nacheinander liefen (Varro bei Serv. georg. 3, 18), +so ist das Neuerung. Dass nur zwei Wagen und ebenso ohne Zweifel nur zwei Reiter +und zwei Ringer um den Preis stritten, folgt daraus, dass zu allen Zeiten in den +roemischen Wagenrennen nur so viel Wagen zugleich liefen, als es sogenannte +Faktionen gab und dieser urspruenglich nur zwei waren, die weisse und die rote. +Das zu den circensischen gehoerende Reiterspiel der patrizischen Epheben, die +sogenannte Troia, ward bekanntlich von Caesar wieder ins Leben gerufen; ohne +Zweifel knuepfte es an den Aufzug der Knabenbuergerwehr zu Pferde, dessen Dionys +(7, 72) gedenkt. +---------------------------------------------------------- +Solcher Art war das roemische Sieges- oder Stadtfest, und auch die uebrigen +oeffentlichen Festlichkeiten Roms werden wir uns aehnlich, wenn auch in den +Mitteln beschraenkter vorzustellen haben. Bei der oeffentlichen Leichenfeier +traten regelmaessig Taenzer und daneben, wenn mehr geschehen sollte, noch +Wettreiter auf, wo dann die Buergerschaft durch den oeffentlichen Ausrufer +vorher besonders zu dem Begraebnis eingeladen ward. +Aber dieses mit den Sitten und den Uebungen Roms so eng verwachsene +Stadtfest trifft mit den hellenischen Volksfesten wesentlich zusammen: so vor +allem in dem Grundgedanken der Vereinigung einer religioesen Feier und eines +kriegerischen Wettkampfs; in der Auswahl der einzelnen Uebungen, die bei dem +Fest von Olympia nach Pindaros' Zeugnis von Haus aus im Laufen, Ringen, +Faustkampf, Wagenrennen, Speer- und Steinwerfen bestanden; in der Beschaffenheit +des Siegespreises, der in Rom so gut wie bei den griechischen Nationalfesten ein +Kranz ist und dort wie hier nicht dem Lenker, sondern dem Besitzer des Gespannes +zuteil wird; endlich in dem Hineinziehen allgemein patriotischer Taten und +Belohnungen in das allgemeine Volksfest. Zufaellig kann diese Uebereinstimmung +nicht sein, sondern nur entweder ein Rest uralter Volksgemeinschaft oder eine +Folge des aeltesten internationalen Verkehrs; fuer die letztere Annahme spricht +die ueberwiegende Wahrscheinlichkeit. Das Stadtfest in der Gestalt, wie wir es +kennen, ist keine der aeltesten Einrichtungen Roms, da der Spielplatz selbst +erst zu den Anlagen der spaeteren Koenigszeit gehoert (I, 123); und so gut wie +die Verfassungsreform damals unter griechischem Einfluss erfolgt ist (I, 109), +kann gleichzeitig im Stadtfest eine aeltere Belustigungsweise - der "Sprung" +(triumpus, 1, 44) und etwa das in Italien uralte und bei dem Fest auf dem +Albaner Berg noch lange in Uebung gebliebene Schaukeln - mit den griechischen +Rennen verbunden und bis zu einem gewissen Grade durch dieselben verdraengt +worden sein. Es ist ferner von dem ernstlichen Gebrauch der Streitwagen wohl in +Hellas, aber nicht in Latium eine Spur vorhanden. Endlich ist das griechische +Stadion (dorisch spadion) als spatium mit der gleichen Bedeutung in sehr frueher +Zeit in die lateinische Sprache uebergegangen und liegt sogar ein +ausdrueckliches Zeugnis dafuer vor, dass die Roemer die Pferde- und Wagenrennen +von den Thurinern entlehnten, wogegen freilich eine andere Angabe sie aus +Etrurien herleitet. Demnach scheinen die Roemer ausser den musikalischen und +poetischen Anregungen auch den fruchtbaren Gedanken des gymnastischen +Wettstreits den Hellenen zu verdanken. +Es waren also in Latium nicht bloss dieselben Grundlagen vorhanden, aus +denen die hellenische Bildung und Kunst erwuchs, sondern es hat auch diese +selbst in fruehester Zeit maechtig auf Latium gewirkt. Die Elemente der +Gymnastik besassen die Latiner nicht bloss insofern, als der roemische Knabe wie +jeder Bauernsohn Pferde und Wagen regieren und den Jagdspiess fuehren lernte und +als in Rom jeder Gemeindebuerger zugleich Soldat war; sondern es genoss die +Tanzkunst von jeher oeffentlicher Pflege, und frueh trat mit den hellenischen +Wettkaempfen eine gewaltige Anregung hinzu. In der Poesie war die hellenische +Lyrik und Tragoedie aus aehnlichen Gesaengen erwachsen, wie das roemische +Festlied sie darbot, enthielt das Ahnenlied die Keime des Epos, die Maskenposse +die Keime der Komoedie; und auch hier mangelte griechische Einwirkung nicht. +Um so merkwuerdiger ist es, dass alle diese Samenkoerner nicht aufgingen +oder verkuemmerten. Die koerperliche Erziehung der latinischen Jugend blieb derb +und tuechtig, aber fern von dem Gedanken einer kuenstlerischen Ausbildung des +Koerpers, wie die hellenische Gymnastik sie verfolgte. Die oeffentlichen +Wettkaempfe der Hellenen veraenderten in Italien nicht gerade ihre Satzungen, +aber ihr Wesen. Waehrend sie Wettkaempfe der Buerger sein sollten und ohne +Zweifel anfangs auch in Rom waren, wurden sie Wettkaempfe von Kunstreitern und +Kunstfechtern; und wenn der Beweis freier und hellenischer Abstammung die erste +Bedingung der Teilnahme an den griechischen Festspielen war, so kamen die +roemischen bald in die Haende von freigelassenen und fremden, ja selbst von +unfreien Leuten. Folgeweise verwandelte sich der Umstand der Mitstreiter in ein +Zuschauerpublikum, und von dem Kranz des Wettsiegers, den man mit Recht das +Wahrzeichen von Hellas genannt hat, ist in Latium spaeterhin kaum die Rede. +Aehnlich erging es der Poesie und ihren Schwestern. Nur die Griechen und +die Deutschen besitzen den freiwillig hervorsprudelnden Liederquell; aus der +goldenen Schale der Musen sind auf Italiens gruenen Boden eben nur wenige +Tropfen gefallen. Zur eigentlichen Sagenbildung kam es nicht. Die italischen +Goetter sind Abstraktionen gewesen und geblieben und haben nie zu rechter +persoenlicher Gestaltung sich gesteigert oder, wenn man will, verdunkelt. Ebenso +sind die Menschen, auch die groessten und herrlichsten, dem Italiker ohne +Ausnahme Sterbliche geblieben und wurden nicht wie in Griechenland in +sehnsuechtiger Erinnerung und liebevoll gepflegter Ueberlieferung in der +Vorstellung der Menge zu goettergleichen Heroen erhoben. Vor allem aber kam es +in Latium nicht zur Entwicklung einer Nationalpoesie. Es ist die tiefste und +herrlichste Wirkung der musischen Kuenste und vor allem der Poesie, dass sie die +Schranken der buergerlichen Gemeinden sprengen und aus den Staemmen ein Volk, +aus den Voelkern eine Welt erschaffen. Wie heutzutage in unserer und durch +unsere Weltliteratur die Gegensaetze der zivilisierten Nationen aufgehoben sind, +so hat die griechische Dichtkunst das duerftige und egoistische Stammgefuehl zum +hellenischen Volksbewusstsein und dieses zum Humanismus umgewandelt. Aber in +Latium trat nichts Aehnliches ein; es mochte Dichter in Alba und in Rom geben, +aber es entstand kein latinisches Epos, nicht einmal, was eher noch denkbar +waere, ein latinischer Bauernkatechismus von der Art wie die Hesiodischen 'Werke +und Tage'. Es konnte wohl das latinische Bundesfest ein musisches Nationalfest +werden wie die Olympien und Isthmien der Griechen. Es konnte wohl an Albas Fall +ein Sagenkreis anknuepfen, wie er um Ilions Eroberung sich spann, und jede +Gemeinde und jedes edle Geschlecht Latiums seine eigenen Anfaenge darin +wiederfinden oder hineinlegen. Aber weder das eine noch das andere geschah und +Italien blieb ohne nationale Poesie und Kunst. +Was hieraus mit Notwendigkeit folgt, dass die Entwicklung der musischen +Kuenste in Latium mehr ein Eintrocknen als ein Aufbluehen war, das bestaetigt, +auch fuer uns noch unverkennbar, die Ueberlieferung. Die Anfaenge der Poesie +eignen wohl ueberall mehr den Frauen als den Maennern; Zaubergesang und +Totenlied gehoeren vorzugsweise jenen und nicht ohne Grund sind die +Liedesgeister, die Casmenen oder Camenen und die Carmentis Latiums, wie die +Musen von Hellas weiblich gefasst worden. Aber in Hellas kam die Zeit, wo der +Dichter die Sangfrau abloeste und Apollon an die Spitze der Musen trat; Latium +hat keinen nationalen Gott des Gesanges und die aeltere lateinische Sprache +keine Bezeichnung fuer den Dichter ^7. Die Liedesmacht ist hier +unverhaeltnismaessig schwaecher aufgetreten und rasch verkuemmert. Die Uebung +musischer Kuenste hat sich hier frueh teils auf Frauen und Kinder, teils auf +zuenftige und unzuenftige Handwerker beschraenkt. Dass die Klagelieder von den +Frauen, die Tischlieder von den Knaben gesungen wurden, ist schon erwaehnt +worden; auch die religioesen Litaneien wurden vorzugsweise von Kindern +ausgefuehrt. Die Spielleute bildeten ein zuenftiges, die Taenzer und die +Klagefrauen (praeficae) unzuenftige Gewerbe. Wenn Tanz, Spiel und Gesang in +Hellas stets blieben, was sie auch in Latium urspruenglich gewesen waren, +ehrenvolle und dem Buerger wie seiner Gemeinde zur Zier gereichende +Beschaeftigungen, so zog sich in Latium der bessere Teil der Buergerschaft mehr +und mehr von diesen eitlen Kuensten zurueck, und um so entschiedener, je mehr +die Kunst sich oeffentlich darstellte und je mehr sie von den belebenden +Anregungen des Auslandes durchdrungen war. Die einheimische Floete liess man +sich gefallen, aber die Lyra blieb geaechtet; und wenn das nationale Maskenspiel +zugelassen ward, so schien das auslaendische Ringspiel nicht bloss +gleichgueltig, sondern schaendlich. Waehrend die musischen Kuenste in +Griechenland immer mehr Gemeingut eines jeden einzelnen und aller Hellenen +zusammen werden und damit aus ihnen eine allgemeine Bildung sich entwickelt, +schwinden sie in Latium allgemach aus dem allgemeinen Volksbewusstsein, und +indem sie zu in jeder Beziehung geringen Handwerken herabsinken, kommt hier +nicht einmal die Idee einer der Jugend mitzuteilenden, allgemein nationalen +Bildung auf. Die Jugenderziehung blieb durchaus befangen in den Schranken der +engsten Haeuslichkeit. Der Knabe wich dem Vater nicht von der Seite und +begleitete ihn nicht bloss mit dem Pfluge und der Sichel auf das Feld, sondern +auch in das Haus des Freundes und in den Sitzungssaal, wenn der Vater zu Gaste +oder in den Rat geladen war. Diese haeusliche Erziehung war wohl geeignet, den +Menschen ganz dem Hause und ganz dem Staate zu bewahren; auf der dauernden +Lebensgemeinschaft zwischen Vater und Sohn und auf der gegenseitigen Scheu des +werdenden Menschen vor dem fertigen und des reifen Mannes vor der Unschuld der +Jugend beruhte die Festigkeit der haeuslichen und staatlichen Tradition, die +Innigkeit des Familienbandes, ueberhaupt der gewichtige Ernst (gravitas) und der +sittliche und wuerdige Charakter des roemischen Lebens. Wohl war auch diese +Jugenderziehung eine jener Institutionen schlichter und ihrer selbst kaum +bewusster Weisheit, die ebenso einfach sind wie tief; aber ueber der +Bewunderung, die sie erweckt, darf es nicht uebersehen werden, dass sie nur +durchgefuehrt werden konnte und nur durchgefuehrt ward durch die Aufopferung der +eigentlichen individuellen Bildung und durch voelligen Verzicht auf die so +reizenden wie gefaehrlichen Gaben der Musen. +----------------------------------------------- +^7 Vates ist wohl zunaechst der Vorsaenger (denn so wird der vates der +Salier zu fassen sein) und naehert sich dann im aelteren Sprachgebrauch dem +griechischen proph/e/t/e/s: es ist ein dem religioesen Ritual angehoerendes Wort +und hat, auch als es spaeter vom Dichter gebraucht ward, immer den Nebenbegriff +des gotterfuellten Saengers, des Musenpriesters, behalten. +---------------------------------------------- +Ueber die Entwicklung der musischen Kuenste bei den Etruskern und Sabellern +mangelt uns so gut wie jede Kunde ^8. Es kann hoechstens erwaehnt werden, dass +auch in Etrurien die Taenzer (histri, histriones) und die Floetenspieler +(subulones) frueh und wahrscheinlich noch frueher als in Rom aus ihrer Kunst ein +Gewerbe machten und nicht bloss in der Heimat, sondern auch in Rom um geringen +Lohn und keine Ehre sich oeffentlich produzierten. Bemerkenswerter ist es, dass +an dem etruskischen Nationalfest, welches die saemtlichen Zwoelfstaedte durch +einen Bundespriester ausrichteten, Spiele wie die des roemischen Stadtfestes +gegeben wurden; indes die dadurch nahegelegte Frage, inwieweit die Etrusker mehr +als die Latiner zu einer nationalen, ueber den einzelnen Gemeinden stehenden +musischen Kunst gelangt sind, sind wir zu beantworten nicht mehr imstande. +Anderseits mag wohl in Etrurien schon in frueherer Zeit der Grund gelegt sein zu +der geistlosen Ansammlung gelehrten, namentlich theologischen und astrologischen +Plunders, durch den die Tusker spaeterhin, als in dem allgemeinen Verfall die +Zopfgelehrsamkeit zur Bluete kam, mit den Juden, Chaldaeern und Aegyptern die +Ehre teilten, als Urquell goettlicher Weisheit angestaunt zu werden. +Womoeglich noch weniger wissen wir von sabellischer Kunst; woraus +natuerlich noch keineswegs folgt, dass sie der der Nachbarstaemme nachgestanden +hat. Vielmehr laesst sich nach dem sonst bekannten Charakter der drei +Hauptstaemme vermuten, dass an kuenstlerischer Begabung die Samniten den +Hellenen am naechsten, die Etrusker ihnen am fernsten gestanden haben moegen; +und eine gewisse Bestaetigung dieser Annahme gewaehrt die Tatsache, dass die +bedeutendsten und eigenartigsten unter den roemischen Poeten, wie Naevius, +Ennius, Lucilius, Horatius, den samnitischen Landschaften angehoeren, wogegen +Etrurien in der roemischen Literatur fast keine anderen Vertreter hat als den +Arretiner Maecenas, den unleidlichsten aller herzvertrockneten und +worteverkraeuselnden Hofpoeten, und den Volaterraner Persius, das rechte Ideal +eines hoffaertigen und mattherzigen, der Poesie beflissenen Jungen. +Die Elemente der Baukunst sind, wie dies schon angedeutet ward, uraltes +Gemeingut der Staemme. Den Anfang aller Tektonik macht das Wohnhaus; es ist +dasselbe bei Griechen und Italikern. Von Holz gebaut und mit einem spitzen +Stroh- oder Schindeldach bedeckt, bildet es einen viereckigen Wohnraum, welcher +durch die mit dem Regenloch im Boden korrespondierende Deckenoeffnung (cavum +aedium) den Rauch entlaesst und das Licht einfuehrt. Unter dieser "schwarzen +Decke" (atrium) werden die Speisen bereitet und verzehrt; hier werden die +Hausgoetter verehrt und das Ehebett wie die Bahre aufgestellt; hier empfaengt +der Mann die Gaeste und sitzt die Frau spinnend im Kreise ihrer Maegde. Das Haus +hatte keinen Flur, insofern man nicht den unbedeckten Raum zwischen der Haustuer +und der Strasse dafuer nehmen will, welcher seinen Namen vestibulum, das ist der +Ankleideplatz, davon erhielt, dass man im Hause im Untergewand zu gehen pflegte +und nur, wenn man hinaustrat, die Toga umwarf. Auch eine Zimmereinteilung +mangelte, ausser dass um den Wohnraum herum Schlaf- und Vorratskammern +angebracht werden konnten; und an Treppen und aufgesetzte Stockwerke ist noch +weniger zu denken. +------------------------------------------------ +^8 Dass die Atellanen und Fescenninen nicht der kampanischen und +etruskischen, sondern der latinischen Kunst angehoeren, wird seiner Zeit gezeigt +werden. +----------------------------------------------- +Ob und wieweit aus diesen Anfaengen eine national-italische Tektonik +hervorging, ist kaum zu entscheiden, da die griechische Einwirkung schon in der +fruehesten Zeit hier uebermaechtig eingegriffen und die etwa vorhandenen +volkstuemlichen Anfaenge fast ganz ueberwuchert hat. Schon die aelteste +italische Baukunst, welche uns bekannt ist, steht nicht viel weniger unter dem +Einfluss der griechischen als die Tektonik der augustischen Zeit. Die uralten +Graeber von Caere und Alsium sowie wahrscheinlich auch das aelteste unter den +kuerzlich aufgedeckten praenestinischen sind ganz wie die Thesauren von +Orchomenos und Mykenae durch uebereinandergeschobene, allmaehlich einspringende +und mit einem grossen Deckstein geschlossene Steinlagen ueberdacht gewesen. In +derselben Weise ist ein sehr altertuemliches Gebaeude an der Stadtmauer von +Tusculum gedeckt, und ebenso gedeckt war urspruenglich das Quellhaus (tullianum) +am Fusse des Kapitols, bis des darauf gesetzten Gebaeudes wegen die Spitze +abgetragen ward. Die nach demselben System angelegten Tore gleichen sich voellig +in Arpinum und in Mykenae. Der Emissar des Albaner Sees hat die groesste +Aehnlichkeit mit dem des Kopaischen. Die sogenannten kyklopischen Ringmauern +kommen in Italien, vorzugsweise in Etrurien, Umbrien, Latium und der Sabina +haeufig vor und gehoeren der Anlage nach entschieden zu den aeltesten Bauwerken +Italiens, obwohl der groesste Teil der jetzt vorhandenen wahrscheinlich erst +viel spaeter, einzelne sicher erst im siebenten Jahrhundert der Stadt +aufgefuehrt worden sind. Sie sind, eben wie die griechischen, bald ganz roh aus +grossen unbearbeiteten Felsbloecken mit dazwischen eingeschobenen kleineren +Steinen, bald quadratisch in horizontalen Lagen ^9, bald aus vieleckig +zugehauenen, ineinandergreifenden Bloecken geschichtet; ueber die Wahl des einen +oder des anderen dieser Systeme entschied in der Regel wohl das Material, wie +denn in Rom, wo man in aeltester Zeit nur aus Tuff baute, deswegen der +Polygonalbau nicht vorkommt. Die Analogie der beiden ersten einfacheren Arten +mag man auf die des Baustoffs und des Bauzwecks zurueckfuehren; aber es kann +schwerlich fuer zufaellig gehalten werden, dass auch der kuenstliche polygone +Mauerbau und das Tor mit dem durchgaengig links einbiegenden und die +unbeschildete rechte Seite des Angreifers den Verteidigern blosslegenden Torweg +den italischen Festungen ebensowohl wie den griechischen eignet. Bedeutsame +Winke liegen auch darin, dass in demjenigen Teil Italiens, der von den Hellenen +zwar nicht unterworfen, aber doch mit ihnen in lebhaftem Verkehr war, der +eigentliche polygone Mauerbau landueblich war und er in Etrurien nur in Pyrgi +und in den nicht sehr weit davon entfernten Staedten Cosa und Saturnia begegnet; +da die Anlage der Mauer von Pyrgi, zumal bei dem bedeutsamen Namen ("Tuerme"), +wohl ebenso sicher den Griechen zugeschrieben werden kann wie die der Mauern von +Tirynth, so steht hoechst wahrscheinlich in ihnen noch uns eines der Muster vor +Augen, an denen die Italiker den Mauerbau lernten. Der Tempel endlich, der in +der Kaiserzeit der tuscanische hiess und als eine den verschiedenen griechischen +Tempelbauten koordinierte Stilgattung betrachtet ward, ist sowohl im ganzen eben +wie der griechische ein gewoehnlich viereckiger ummauerter Raum (cella), ueber +welchem Waende und Saeulen das schraege Dach schwebend emportragen, als auch im +einzelnen, vor allem in der Saeule selbst und ihrem architektonischen Detail, +voellig abhaengig von dem griechischen Schema. Es ist nach allem diesem +wahrscheinlich wie auch an sich glaublich, dass die italische Baukunst vor der +Beruehrung mit den Hellenen sich auf Holzhuetten, Verhacke und Erd- und +Steinaufschuettungen beschraenkte und dass die Steinkonstruktion erst in +Aufnahme kam durch das Beispiel und die besseren Werkzeuge der Griechen. Kaum zu +bezweifeln ist es, dass die Italiker erst von diesen den Gebrauch des Eisens +kennenlernten und von ihnen die Moertelbereitung (cal[e]x, calecare, von +chalix), die Maschine (machina m/e/chan/e/), das Richtmass (groma, verdorben aus +gn/o/m/o/n gn/o/ma) und den kuenstlichen Verschluss (clatri kl/e/thron) +ueberkamen. Demnach kann von einer eigentuemlich italischen Architektur kaum +gesprochen werden. Doch mag in dem Holzbau des italischen Wohnhauses neben den +durch griechischen Einfluss hervorgerufenen Abaenderungen manches Eigentuemliche +festgehalten oder auch erst entwickelt worden sein und dies dann wieder auf den +Bau der italischen Goetterhaeuser zurueckgewirkt haben. Die architektonische +Entwicklung des Hauses aber ging in Italien aus von den Etruskern. Der Latiner +und selbst der Sabeller hielten noch fest an der ererbten Holzhuette und der +guten alten Sitte, dem Gotte wie dem Geist nicht eine geweihte Wohnung, sondern +nur einen geweihten Raum anzuweisen, als der Etrusker schon begonnen hatte, das +Wohnhaus kuenstlerisch umzubilden und nach dem Muster des menschlichen +Wohnhauses auch dem Gotte einen Tempel und dem Geist ein Grabgemach zu +errichten. Dass man in Latium zu solchen Luxusbauten erst unter etruskischem +Einfluss vorschritt, beweist die Bezeichnung des aeltesten Tempelbau- und des +aeltesten Hausbaustils als tuscanischer ^10. Was den Charakter dieser +Uebertragung anlangt, so ahmt der griechische Tempel wohl auch die allgemeinen +Umrisse des Zeltes oder des Wohnhauses nach; aber er ist wesentlich von Quadern +gebaut und mit Ziegeln gedeckt, und in dem durch den Stein und den gebrannten +Ton bestimmten Verhaeltnissen haben sich fuer ihn die Gesetze der Notwendigkeit +und der Schoenheit entwickelt. Dem Etrusker dagegen blieb der scharfe +griechische Gegensatz zwischen der von Holz hergerichteten Menschen- und der +steinernen Goetterwohnung fremd; die Eigentuemlichkeiten des tuscanischen +Tempels: der mehr dem Quadrat sich naehernde Grundriss, der hoehere Giebel, die +groessere Weite der Zwischenraeume zwischen den Saeulen, vor allem die +gesteigerte Schraegung und das auffallende Vortreten der Dachbalkenkoepfe ueber +die tragenden Saeulen gehen saemtlich aus der groesseren Annaeherung des Tempels +an das Wohnhaus und aus den Eigentuemlichkeiten des Holzbaues hervor. +--------------------------------------------------------- +^9 Dieser Art sind die Servianischen Mauern gewesen. Sie bestehen teils aus +einer Verstaerkung der Huegelabhaenge durch vorgelegte bis zu vier Metern starke +Futtermauern, teils in den Zwischenraeumen, vor allem am Viminal und Quirinal, +wo vom Esquilinischen bis zum Collinischen Tore die natuerliche Verteidigung +fehlte, aus einem Erdwall, welcher nach aussen durch eine aehnliche Futtermauer +abgeschlossen wird. Auf diesen Futtermauern ruhte die Brustwehr. Ein Graben, +nach zuverlaessigen Berichten der Alten 30 Fuss tief und 100 Fuss breit, zog +sich vor dem Wall hin, zu dem die Erde aus eben diesem Graben genommen war. Die +Brustwehr hat sich nirgends erhalten; von den Futtermauern sind in neuerer Zeit +ausgedehnte Ueberreste zum Vorschein gekommen. Die Tuffbloecke derselben sind im +laenglichen Rechteck behauen, durchschnittlich 60 Zentimeter (= 2 roem. Fuss) +hoch und breit, waehrend die Laenge von 70 Zentimetern bis zu drei Metern +wechselt, und ohne Anwendung von Moertel, abwechselnd mit den Lang- und mit den +Schmalseiten nach aussen, in mehreren Reihen nebeneinander geschichtet. +Der im Jahre 1862 in der Villa Negroni aufgedeckte Teil des Servianischen +Walls am Viminalischen Tor ruht auf einem Fundament gewaltiger Tuffbloecke von +drei bis vier Metern Hoehe und Breite, auf welchem dann aus Bloecken von +demselben Material und derselben Groesse, wie sie bei der Mauer sonst verwandt +waren, die Aussenmauer sich erhob. Der dahinter aufgeschuettete Erdwall scheint +auf der oberen Flaeche eine Breite bis zu etwa dreizehn Metern oder reichlich 40 +roem. Fuss, die ganze Mauerwehr mit Einrechnung der Aussenmauer von Quadern eine +Breite bis zu fuenfzehn Metern oder 50 roem. Fuss gehabt zu haben. Die Stuecke +aus Peperinbloecken, welche mit eisernen Klammern verbunden sind, sind erst bei +spaeteren Ausbesserungsarbeiten hinzugekommen. +Den Servianischen wesentlich gleichartig sind die in der Vigna Nussiner am +Abhang des Palatins nach der Kapitolseite und an anderen Punkten des Palatin +aufgefundenen Mauern, die von Jordan (Topographie der Stadt Rom im Altertum. Bd. +2. Berlin 1885, S. 173) wahrscheinlich mit Recht fuer Ueberreste der Burgmauer +des palatinischen Rom erklaert worden sind. +^10 Ratio Tuscanica; cavum aedium Tuscanicum. +----------------------------------------------------- +Die bildenden und zeichnenden Kuenste sind juenger als die Architektur; das +Haus muss erst gebaut sein, ehe man daran geht, Giebel und Waende zu schmuecken. +Es ist nicht wahrscheinlich, dass diese Kuenste in Italien schon waehrend der +roemischen Koenigszeit recht in Aufnahme gekommen sind; nur in Etrurien, wo +Handel und Seeraub frueh grosse Reichtuemer konzentrierten, wird die Kunst oder, +wenn man lieber will, das Handwerk in fruehester Zeit Fuss gefasst haben. Die +griechische Kunst, wie sie auf Etrurien gewirkt hat, stand, wie ihr Abbild +beweist, noch auf einer sehr primitiven Stufe und es moegen wohl die Etrusker in +nicht viel spaeterer Zeit von den Griechen gelernt haben, in Ton und Metall zu +arbeiten, als diejenige war, in der sie das Alphabet von ihnen entlehnten. Von +etruskischer Kunstfertigkeit dieser Epoche geben die Silbermuenzen von +Populonia, fast die einzigen mit einiger Sicherheit dieser Epoche zuzuweisenden +Arbeiten, nicht gerade einen hohen Begriff; doch moegen von den etruskischen +Bronzewerken, welche die spaeteren Kunstkenner so hoch stellten, die besten eben +dieser Urzeit angehoert haben, und auch die etruskischen Terrakotten koennen +nicht ganz gering gewesen sein, da die aeltesten in den roemischen Tempeln +aufgestellten Werke aus gebrannter Erde, die Bildsaeule des kapitolinischen +Jupiter und das Viergespann auf seinem Dache, in Veii bestellt worden waren und +die grossen derartigen Aufsaetze auf den Tempeldaechern ueberhaupt bei den +spaeteren Roemern als "tuscanische Werke" gingen. +Dagegen war bei den Italikern, nicht bloss bei den sabellischen Staemmen, +sondern selbst bei den Latinern, das eigene Bilden und Zeichnen in dieser Zeit +noch erst im Entstehen. Die bedeutendsten Kunstwerke scheinen im Auslande +gearbeitet worden zu sein. Der angeblich in Veii verfertigten Tonbilder wurde +schon gedacht; dass in Etrurien verfertigte und mit etruskischen Inschriften +versehene Bronzearbeiten wenn nicht in Latium ueberhaupt, doch mindestens in +Praeneste gangbar waren, haben die neuesten Ausgrabungen bewiesen. Das Bild der +Diana in dem roemisch-latinischen Bundestempel auf dem Aventin, welches als das +aelteste Goetterbild in Rom galt ^11, glich genau dem massaliotischen der +ephesischen Artetuis und war vielleicht in Elea oder Massalia gearbeitet. Es +sind fast allein die seit alter Zeit in Rom vorhandenen Zuenfte der Toepfer, +Kupfer- und Goldschmiede, welche das Vorhandensein eigenen Bildens und Zeichnens +daselbst beweisen; von ihrem Kunststandpunkt aber ist es nicht mehr moeglich, +eine konkrete Vorstellung zu gewinnen. +Versuchen wir aus den Archiven aeltester Kunstueberlieferung und +Kunstuebung geschichtliche Resultate zu gewinnen, so ist zunaechst offenbar, +dass die italische Kunst ebenso wie italisches Mass und italische Schrift nicht +unter phoenikischem, sondern ausschliesslich unter hellenischem Einfluss sich +entwickelt hat. Es ist nicht eine einzige unter den italischen Kunstrichtungen, +die nicht in der altgriechischen Kunst ihr bestimmtes Musterbild faende, und +insofern hat die Sage ganz recht, wenn sie die Verfertigung der bemalten +Tonbilder, ohne Zweifel der aeltesten Kunstart, in Italien zurueckfuehrt auf die +drei griechischen Kuenstler: den "Bildner", "Ordner" und "Zeichner", Eucheir, +Diopos und Eugrammos, obwohl es mehr als zweifelhaft ist, dass diese Kunst +zunaechst von Korinth und zunaechst nach Tarquinii kam. Von unmittelbarer +Nachahmung orientalischer Muster findet sich ebensowenig eine Spur als von einer +selbstaendig entwickelten Kunstform; wenn die etruskischen Steinschneider an der +urspruenglich aegyptischen Kaefer- oder Skarabaeenform festhielten, so sind doch +auch die Skarabaeen in Griechenland in sehr frueher Zeit nachgeschnitten worden, +wie denn ein solcher Kaeferstein mit sehr alter griechischer Inschrift sich in +Aegina gefunden hat, und koennen also den Etruskern recht wohl durch die +Griechen zugekommen sein. Von dem Phoeniker mochte man kaufen; man lernte nur +von dem Griechen. +-------------------------------------------------------- +^11 Wenn Varro (bei Aug. civ. 4, 31, vgl. Plut. Num. 8) sagt, dass die +Roemer mehr als 170 Jahre die Goetter ohne Bilder verehrt haetten, so denkt er +offenbar an dies uralte Schnitzbild, welches nach der konventionellen +Chronologie zwischen 176 und 219 (578 und 535) der Stadt dediziert und ohne +Zweifel das erste Goetterbild war, dessen Weihung die dem Varro vorliegenden +Quellen erwaehnten. Vgl. oben 1, 230. +------------------------------------------------------ +Auf die weitere Frage, von welchem griechischen Stamm den Etruskern die +Kunstmuster zunaechst zugekommen sind, laesst sich eine kategorische Antwort +nicht geben; doch bestehen bemerkenswerte Beziehungen zwischen der etruskischen +und der aeltesten attischen Kunst. Die drei Kunstformen, die in Etrurien +wenigstens spaeterhin in grosser, in Griechenland nur in sehr beschraenkter +Ausdehnung geuebt worden sind, die Grabmalerei, die Spiegelzeichnung und die +Steinschneidekunst, sind bis jetzt auf griechischem Boden einzig in Athen und +Aegina beobachtet worden. Der tuskische Tempel entspricht genau weder dem +dorischen noch dem ionischen; aber in den wichtigsten Unterscheidungsmomenten, +in dem um die Cella herumgefuehrten Saeulengang sowie in der Unterlegung eines +besonderen Postaments unter jede einzelne Saeule, folgt der etruskische Stil dem +juengeren ionischen; und eben der noch vom dorischen Element durchdrungene +ionisch-attische Baustil steht in der allgemeinen Anlage unter allen +griechischen dem tuskischen am naechsten. Fuer Latium mangelt es so gut wie ganz +an sicheren kunstgeschichtlichen Verkehrsspuren; wenn aber, wie sich dies ja +genau genommen von selbst versteht, die allgemeinen Handels- und +Verkehrsbeziehungen auch fuer die Kunstmuster entscheidend gewesen sind, so kann +mit Sicherheit angenommen werden, dass die kampanischen und sizilischen Hellenen +wie im Alphabet so auch in der Kunst die Lehrmeister Latiums gewesen sind; und +die Analogie der aventinischen Diana mit der ephesischen Artemis widerspricht +dem wenigstens nicht. Daneben war denn natuerlich die aeltere etruskische Kunst +auch fuer Latium Muster. Den sabellischen Staemmen ist wie das griechische +Alphabet so auch die griechische Bau- und Bildkunst wenn ueberhaupt doch nur +durch Vermittlung der westlicheren italischen Staemme nahegetreten. +Wenn aber endlich ueber die Kunstbegabung der verschiedenen italischen +Nationen ein Urteil gefaellt werden soll, so ist schon hier ersichtlich, was +freilich in den spaeteren Stadien der Kunstgeschichte noch bei weitem deutlicher +hervortritt, dass die Etrusker wohl frueher zur Kunstuebung gelangt sind und +massenhafter und reicher gearbeitet haben, dagegen ihre Werke hinter den +latinischen und sabellischen an Zweckrichtigkeit und Nuetzlichkeit nicht minder +wie an Geist und Schoenheit zurueckstehen. Es zeigt sich dies allerdings fuer +jetzt nur noch in der Architektur. Der ebenso zweckmaessige wie schoene polygone +Mauerbau ist in Latium und dem dahinterliegenden Binnenland haeufig, in Etrurien +selten und nicht einmal Caeres Mauern sind aus vieleckigen Bloecken geschichtet. +Selbst in der auch kunstgeschichtlich merkwuerdigen religioesen Hervorhebung des +Bogens und der Bruecke in Latium ist es wohl erlaubt, die Anfaenge der spaeteren +roemischen Aquaedukte und roemischen Konsularstrassen zu erkennen. Dagegen haben +die Etrusker den hellenischen Prachtbau wiederholt, aber auch verdorben, indem +sie die fuer den Steinbau festgestellten Gesetze nicht durchaus geschickt auf +den Holzbau uebertrugen und durch das tief hinabgehende Dach und die weiten +Saeulenzwischenraeume ihrem Gotteshaus, mit einem alten Baumeister zu reden, +"ein breites, niedriges, sperriges und schwerfaelliges Ansehen" gegeben haben. +Die Latiner haben aus der reichen Fuelle der griechischen Kunst nur sehr weniges +ihrem energisch realistischen Sinne kongenial gefunden, aber was sie annahmen, +der Idee nach und innerlich sich angeeignet und in der Entwicklung des polygonen +Mauerbaus vielleicht ihre Lehrmeister uebertroffen; die etruskische Kunst ist +ein merkwuerdiges Zeugnis handwerksmaessig angeeigneter und handwerksmaessig +festgehaltener Fertigkeiten, aber so wenig wie die chinesische ein Zeugnis auch +nur genialer Rezeptivitaet. Wie man sich auch straeuben mag, so gut wie man +laengst aufgehoert hat, die griechische Kunst aus der etruskischen abzuleiten, +wird man sich auch noch entschliessen muessen, in der Geschichte der italischen +Kunst die Etrusker aus der ersten in die letzte Stelle zu versetzen. + + + + +End of the Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte Book 1 +by Theodor Mommsen + |
